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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 2.1899"

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Über dieses Buch 


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-CHICHTSWISSENSCHAFT 


‘LHNTER JAHRGANG 


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RLAG VON Bo TEUBNER 


1899 


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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


(062326 


HERAUSGEGEBEN VON 


De GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


IL JAHRGANG 1899 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


—ä- = SE 


DER GANZEN FOLGE ZEHNTER JAHRGANG 


& 


LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 
1899 


Inhalt 


des zweiten Jahrgangs 1899. 


Aufsätze. SEH 
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbesondere das von Per- 
gamon. Von Univ.-Prof. Curt Wachsmuth (Leipzig) . . . . 297-322 
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. Von 
Bibliothekar Dr. Ludwig Schmidt (Dresden) . . . . . .. 449-462 
Der Prolog der Lex Salica, die Entstehung der Lex und die salischen 
Franken. Von Dr. Oskar Dippe (Wandsbeck) . . . . . .. 153-188 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. Von Archivrat 
Professor Julius von Pflugk-Harttung (Berlin-Grunewald) 189-210 
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. Von 


Dr H. Otto (Hadamar) . . 2... 2 . EI . nn . . . . .. 1-17 
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. Aus dem 
Nachlass von Prof. Felix Stieve (F München) . ...... 211-230 
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. Von Dr. Walter 
J Struck (Berlin) ea ge e EEN Gien e i 323-363 463-516 
Zur Geschichte Richelieus. Unbekannte Papiere Fancans. Von 
Dr. Theodor Kükelhaus (Paris) . . . . . . 2 2 2 2 22. 18-38 
Das Bild vom vollkommenen Herrscher nach der Anschauung Lud- 
wigs XIV. Von Dr. Paul Ssymank (Leipzig) . . . . . . . 39-71 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Geschichte der Heeressteuern in karolingischer Zeit. Von 


Dr. Rudolf Kötzschke (Leipzig). . . . . . . 2 2 2 2 . . 231-243 
Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. Von Univ.- Prof. 

Ernst Mayer (Würzburg) . . 2. 2.2. 2 2 2 ne. 517-518 
Wann wurde Kaiser Otto der Grosse in Magdeburg bestattet? Von 

Archivdirektor Karl Uhlirz (Wien) . . . . . . . . . . . . 364-368 
Nochmals die Wahl Friedrichs I. Rotbart. Von Univ.-Prof. H. Si- 

monsfeld (München). `, 368-371 
Zur Ueberlieferung des ersten Strassburger Stadtrechts. Von Priv.- 

Doz. G. Caro (Zürich) ... er e 72-77 
Ein deutscher Schulmeister in der Mark Ancona (1398). Von Prof. 

L. Colini-Baldeschi (Macerata) . . . . . 2 2 2 2 2 2 0. 618-522 


IN Inhalt. 


Seite 
Ein Reisebericht aus Sachsen und Bayern vom Jahr 1807. Von 
Univ.-Prof. August Fournier (Wien . . 2.2. 2 2 2 2 2 2. 243-247 
Zur Biographie Rankes. Von Univ.-Prof. K. Th. v. Heigel München: 371-373 


Kritiken. 
(Dies Verzeichnis «nthält auch die in den Aufsätzen oder den Nachrichten und Notizen be- 
sprochenen selbständigen Schriften. 


Analecta Bollandiana Bd. 17. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich: . 435 
Arndt, Schrifttafeln, 2. Heft, 3. Aufl., besorgt von Tangl ... 560 
Ed. Gibson Lord Ashbourne, Pitt. Von Priv.-Doz. F. Salo- 

mon (Lapzie)... ee 2 u de ae en Où % hat « . . 430-432 
Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte: als Soziologie: Von 

Univ.-Prof. E. Bernheim (Greifswald) . . . . . . . . . . . 874-381 
Baston, Mémoires. Von Dr. P. Haake Berlin) . . . . . . . . 564 
F. L. Baumann, Forschungen zur schwäbischen Geschichte. Von 

Dr. A. Werminghoff (Berlin). . . . . 2.2.22 2 . 220. 386-389 
G. v. Below u. F. Keutgen, Ausgewählte Urkunden zur deutschen 

Verfassungsgeschichte . . . . 2. 2. 2 . . 2 . . . ne. 562 
W. Bensemann, Richard Nevil. Von: Prof. Dr. F. bern 

(Berlin) .. . . . . 140 
Bericht über die 5. Ve lune deutscher Hislorikerz zu Nimberg 137 
Bibliotheca hagiographica latina ler d e e E 289 
Erich Brandenburg, Heinrich der Fromme von Sachsen. Von 

Prof. Felician Gess (Dresden) . . . . Ed sous PILLE 
Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen, I. Von Univ.-Prof. 

Loserth (Graz). . . . 277-279 
Briefwechsel Friedrichs d. Gr. mie Get u. Matipertuie higi 

von Reinhold Koser. Von Dr. Paul Haake (Berlin) . . . 556-559 
Franz Buhl, Die sozialen Verhältnisse der Israeliten. Von Univ.- 

Prof. R. Pöhlmaon (Erlangen . . . er 382 
Aug. von Bulmerincq, Die Verfassung der Stadt Riga. Non 

Univ.-Prof. Siegfried Rietschel (Tübingen) . 542-543 
J. Burckhardt, Griechische Kulturgeschichte. Von Priv.- Dos, 

J. Kaerst (Leipzig) . e re Ai wg & à ir 383-386 
Cappelli, Dizionario di abren ature EE 560 
Emilio Comba, I nostri protestanti. Von EE 

H. Spang enhet (Osnabrück). . . . . . 118-121 
U. S. Commission on Boundary between Venezuela änd British 

Guiana. Report ... Von Univ.-Prof. Fr. Ratzel We g 433 
Hist. Manuscripts EE 15. Report. . . . . . e où 435 
Cunningham, Western Civilization in its economic peste Von 

Priv.-Doz. J. Kaerst (Leipzig) . . . ’ . . 523-525 
Guillaume Des Marez, Étude sur la iopriete föneiäre, on 

Univ.-Prof. een Rietschel (Tübingen). 262-265 


G. v. Dzialowski, Isidor und Ildefons. Von Univ. Prof. Grütz. 
macher (Heidelberg) . . . . . . . . . . . Dë 88 


- CCR RS 


Inhalt. 


H. Forst,. Politische Korrespondenz des Grafen Franz Wilhelm 
von Wartenberg 1621-31. Von Priv.-Doz. G. Mentz (Jena). . 
Hermann Frankfurth, Gregorius de Montelongo. Von Priv.- 
Doz. K. Hampe (Bonn). . . . . . . . m . . . . . . . . . 
Ad. Franz, Magister Nikolaus Magni de Jawor. Von Gymn.-Ober- 
lehrer Paul Joachimsohn (Augsburg). . . . . . . . . . . 
E. Friedberg, Die Universität Leipzig . . . . . . . . . . .. 
Walter Goetz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. u. 
des Landsberger Bundes. Von Dr. Gustav Wolf (Freiburg i. Br.) 
G. P. Gooch, The history of English Democratic Ideas in the 
17. century. Von Priv.-Doz. F. Salomon (Leipzig). . . . . . 
H. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der 
Neuzeit. — Derselbe: Taschenbuch der Zeitrechnung. Von Univ.- 
Prof. M. Tangl (Berlin). . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Historische Grundkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl... . . . .. 
P Herrmann, Deutsche Mythologie. Von Realgymn.-Lehrer 
Rudolf Wustmann (Leipzig). . . . . . .. 
S. Hirth, Regententabellen der Weltgeschichte . . . . . . . . 
Rob. Holtzmann, Wilhelm von Nogaret. Von Dr. H Otto 
(Hadamar) . . Da 00 a ah ra LD ER Sie RCE 
Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums. Von Prof. 
Belöch (ROM) ze 8 SSSR ENS AN a 5 
Franz Hümmerich, Vasco da Gama. Von Prof. S. Ruge (Dresden) 
Jahresberichte der Geschichtswissenschaft für 1897 . . . . . . . 
I. Jastrow u. G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der 
Hohenstaufen I. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich). . . . .. 
Otto Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes II. Von 
Bibliothekar Walter Schultze (Hallea.S) . . . . . . . . 
H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum des Joh. von 


Gelnhausen. Von Priv.-Doz. S. Steinherz (Wien) . . . .. 
Franz Kampers, Die deutsche Kaiseridee. Von Univ.- Prof. 
Richard Schröder (Heidelberg) . . . . . . ...... 
Thomas Kantzow, Chronik von Pommern II. Von Univ.- Prof. 
K. Lohmeyer (Königsberg) . . . . . . 2: 2 2 2 2 . . . . . 


Joseph Knepper, Nationaler Gedanke u. Kaiseridee bei den 
elsässischen Humanisten. Von Univ.-Prof. E. Brandenburg 
(LEIZE s es Suns e Re u Aë 

Richard Knipping, Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters. 
Von Univ.-Prof. v. Schönberg (Tübingen) . . . . . . . . . 

Politische Korrespondenz der Stadt Strassburg im Zeitalter der 
Reformation II. Von Univ.-Prof. E. Brandenburg (Leipzig) 

Albert Kraaz, Bauerngut u. Frohndienste in Anhalt. Von Dr. 
P. Darmstädter (Strassburg i. E). . . . . 2. 2 2 2 2 20. 

Fr. X. Kraus, Dante, Von Priv.-Doz. W. Goetz (Leipzig) 

Alfred Kühne, Herrscherideal des Mittelalters . . . . . . . . 


y 


Seite 


124-126 


404-406 


140 
141 


426-430 

284-285 

527-532 
434 


434 


561 
137 


412-415 
525-527 
274-275 
434 
532-535 
251-252 
114-115 


88-92 


115-117 


424-426 
409-412 
279-280 
276-277 


415-422 
139 


VI Inhalt. 


Ingold. Bossuet et le jans<nisme. Von Dr. P. Haake Berlin . 
K. Lamprecht. Die historische Methode des Herm v. Below . . 
Ch. V. Langlois und Ch. Seignobos, Introduction aux études 
histeriques. Von Univ -Prxf. Ernst Bernheim Greifswald . 
Friedrich Lau. Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis 
1396. Von Univ.-Prof. Siegfried Rietschel Tihirgen .. 
Lex Salica hrsg. in 2 Auð. v. Rich Behrend. Von Univ.-Prof. 
Siegfried Rietschel T5: 
Lex Salica hrsg. v. Heinrich Geffcken 
fried Rietschel Tibingen y 
Georg Liebe. Kriegswesen der Stadt Erfist: E Grmnas.-Ober- 
lebrer W. Varges Rahrrt . . . 
J. Loserth, Reformation und Ve nano in du inners iert. 
Landen. Von Dr. Gustav Wolf Freiburg i. Br.. . . . . . 
W. H. Mace. Pins Beziehungen zur amerikanischen Revolution. 
Von Priv.-Doz. F. Salomon Leipzag.... 
de Martange, Correspondance inédite. Von Dr. P. Haake 
Belii mei s eg en ale e ne ie e A a 
R. de Maulde La Claviere, Le mille et une nuits. 
P. Haake Berlin: 
Aus dem Nachlass von Karl mi 


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Ton ie -Prof Sieg- 


E Lr 


Von Univ.-Prof. G. Kauf- 


direktor K. TU hlirz Wien. i 

Paul Milukow, Skizzen russischer E Von Prirv.- 
Doz. Soerensen Chemnitz. ... 

Louis Navez, Waterloo. Von Univ. Prof. Richard Schmitt 
Berlin‘ 

Ed. Norden, Die antike a 
(Greifswald) . . 

Walter Norden, Der dere Eeer KZ Hilfs Rhei Chr. 
Leetsch : Berlin) . ee 0 R 

Rob. Parisot, Le royaume de EE SOUS les ar slingiene. 
Von Geheimrat E. Dümmler Berlin, Tr 

Joh. Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung. 
Univ.-Prof. G. Kaufmann (Breslau) 

J. Prinsen, Geldenhauer Noviomagus. 
P. Joachimsohn (Augsburg . . . . 

Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters. 
Von Priv.-Doz. Keutgen (Jena) 2 j 

W.F.Reddaway, The Monroe doctrine. Von Gr Prof. G. Ko 
mann (Breslau) ; ; 

Regesta imperii VI. 1273- 1313, ie v. ©. Redlich KS Die: 
Doz. K. Hampe (Bonn) 

R. Reuss, L'Alsace au 17. siècle. 
(Strassburg) 


. e 4+4 E? 


ge Univ. “Prof. W. Eroll 


Von 
Von Gvmn.-Oberlehrer 


Hrg. von K. Bererle. 


Von Oberlehrer E. v. Borries. 


109-111 


342-345 


342-395 


Des 20 


121-124 


252-262 


350-553 


133-135 


83-86 


402-104 


396-399 


406-108 


432-133 


535-541 


126-132 


Inhalt. 


O. Richter, Atlas zur Geschichte Dresdens. Von Dr. V.Hantzsch 
(Dresden). A An Se wie Ee ee 
G. Richter, Annalen der deutschen Geschichte IH, 2 . . . .. 
H Rickert, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft. . . . . 
Berthold Riehl, Die Kunst an der Brennerstrasse. Von Univ.- 
Prof. H. Semper (Innsbruck) . . . .... 
Siegfried Rietschel, Markt und Stadt. Von Aschivdirektöi 
KR-Ublirz (Wien) 3 sis hu 2 2.2 rei er 
P. Ritter, Die Konvention von Reichenbach . . ......x 
0. Rössler, Kaiserin Mathilde. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich) 
Rich. Rosenmund, Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon. 
Von Univ.-Prof. G. Seeliger (Leipzig). . . . . 2 2 2.2... 
P. Sackmann, Bernard de Mandeville und die Bienenfabel- 
kontroverse. Von Univ.-Prof. Barth (Leipzig) . . . . .. 
Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhs. 
Von Dr. H. Otto (Hadamar) . . 2... 2 2 e m nr 2 ne. 
0. Schiff, Studien zur Geschichte Papst Nikolaus IV. Von Priv.- 
Doz. K. Hampe (Bonn) ................. 
G. Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-, 
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. Von Univ.-Prof. Rich. 


Ehrenberg (Göttingen) . ..  ............. 
C. Schwartz, Stammtafel des preussischen Königshauses. Von 
Archivar G. Schuster (Charlottenburg) . . . . . . .. 
Martin Spahn, Johannes Cochläus. Von Schulrat G. Müller 
PANNE ee A MR Re ne 
W.J. Stillman, The Union of Italy 1815-95. Von Prof. Alfred 
DS LEP AORC a DE ES Se DA LR AN a Se de 
J. Susta, Urbarialaufzeichnungen. . . . . 2 2 2 2 . . . . .. 


Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfassung und Ver- 
waltung der Stadt Koblenz -1500. Bearb. v. M. Bär. Von 
Univ.-Prof. G. von Below (Marburg). . . . . . 2 . . . .. 

Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen. 
Von Priv.-Doz. Steinherz (Wien) . . . 2. 22 2 2 2 2 2 2.0 

Urkundenbuch der Stadt Strassburg. V. 1332-1380. Von Univ.- 
Prof. Boos (Basel) iiu stea wo Si ee ne 

Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich. IV. Von Priv.- 
Doz. A. Cartellieri (Heidelberg) `, 

Systematisches Verzeichnis der Abhandlungen in den Schulschriften 

P. Viollet, Histoire des institutions. II. Von Dr. Rob. Holtz- 
mann (Strassburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 

Wessely, Schrifttafeln . . . . . . . ........... 

Fr. Winkler, Castruccio Castracani. Von Dr. R. Davidsohn 
KEIOTENZ) A 2. LS NS SRE a en A 

Albr. Wirth, Geschichte Formosas bis Anfang 1898. Von Prof 
S. Ruge (Dresden) . heu 02: 0 er a 


389-392 
102-109 
565 
100-102 
248-250 
132-133 


265-268 


269-271 


280-284 


399-402 


422-424 


285-286 


138 


271-274 


543-550 


111-113 


250-251 
434 


92-98 
560 


113-114 


554-556 


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VII Inhalt. 


Nachrichten und Notizen, 


Notizen über wissenschaftliche Unternehmungen, neue Bücher, 
Aufsätze. 137. 138. 141. 142. 143. 238. 289. 436. 437. 560. 562. 

Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
American Historical Association 439. Badische Historische Kommission 146. 
Gesamtverein der deutschen Geschichts- u. Altertumsvereine 148. 441. 
Hansischer Geschichtsverein 441. Historische Kommission für Hessen 
u. Waldeck 438. Historikertag 149. Internationaler Kongress für Re- 
ligionsgeschichte 441. Monumenta Germaniae Historica 437. Historische 
Kommission für Nassau 146. Institut für Oesterreichische Geschichts- 
forschung 440. Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften 290. 
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 437. Kgl. Sächsische 
Kommission für Geschichte 147. Historische Kommission für die Provinz 
Sachsen 147. Société des études historiques 439. Société de l’histoire 
de France 143. 290. 439. Société d'histoire contemporaine 148. Histo- 
rische Kommission für Westfalen 290. 


Zeitschriften. 142. 143. 289. 437. — Greifswalder Ferienkurse 142. 
Biblioteca Paolina in Montecassino 442. Bismarckarchiv 442. Villari- 
stiftung 443. Briefe süddeutscher Humanisten 443. 


Preisaufgaben. Jablonowskigesellschaft 291. Oberhessischer Geschichts- 
verein 442. — Verdunpreis 291. 


Personalien (Akademien, Universitäten, technische Hochschulen, Archive, 
Bibliotheken). 149. 150. 292. 442. 443. 444. 445. 566. 


Todesfälle. 
Herzog von Alençon 151. A. Bardoux 151. Fr. Bock 446. Br. Bucher 448. 
H. Delaborde 448. H. van Duyse 448. J. Emler 446. E. Fromm 293. 
R. Fruin 448. L. Gautier 151. K. J. Gerhard 446. P. Hinschius 292. 
V. W. Holm 568. Fr. Hipler 293. Fr. Junge 445. H. Kiepert 445. 
E. Kunik 293. Fr. Leitschuh 293. A. Lewicki 446. Fr. Maier 150. 
C. Merkel 448. Fr. Meyer v. Waldeck 446. Fr. Moreau 150. K. Panzer 293. 
W. Pierson 568. A. de Ruble 150. O. v. Rydberg 448. Ch. Schefer 151. 
Th. Schott 445. W. Schwartz 446. H. Siegel 447. K. Sittl 446. 
J. P. Six 568. A. Skalkowsky 293. Ph. Valentini 448. O. B. v. Weiss 293. 
J. A. Wynne 568. 

Nachruf: A. Huber 294. K.v. Weizsäcker 566. H. Ritter v. Zeissberg 446. 

Erklärung. Von Th. Lindner (Halle a. S) — Antwort. Von G. Seeliger 
(Leipzig) 151—152. 

Mitteilung über eine beiliegende Broschüre O. Rösslers 448. Erklärung von 
G. Caro (Zürich) 568. 


Bibliographie zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Univ.-Biblio- 
thekar Dr. Oscar Masslow in Bonn. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau 
und die römische Curie. 
Von 
H. Otto. 


Die Frage, ob die römische Curie zu der Thronrevolution 
d. J. 1298 in irgend welcher Beziehung gestanden habe, kann 
noch immer als eine offene gelten. Bekannt ist der Bericht des 
Chronicon Colmariense. Danach haben die Kurfürsten von Mainz, 
Sachsen und Brandenburg den Papst von den Vergehungen König 
Adolfs in Kenntnis gesetzt und denselben gebeten, er möge sie 
ermächtigen, den König abzusetzen, und einen anderen an seiner 
Stelle bestätigen. Der Papst aber hat ihrer Bitte thatsächlich 
entsprochen; wenigstens wurde so erzählt. (Gesandten Adolfs 
gegenüber hat er allerdings alles in Abrede gestellt! — An 
einer anderen Stelle derselben Chronik wird der Vorgang noch 
eingehender geschildert. Die Kurfürsten, so heisst es dort, be- 
schliessen, ein Verzeichnis ihrer Beschwerden gegen den König 
aufzustellen und es dem Herzog Albrecht von Oesterreich 
mit der Bitte zu übersenden, er möge Gesandte an den Papst 
abordnen, die demselben ihre Beschwerden überreichen und die 
Absetzung des Königs sowie die Wahl eines Nachfolgers eifrigst 
betreiben sollen. Herzog Albrecht betraut den Grafen Albert von 
Hohenberg mit der wichtigen Mission. Dieser erhält vor seiner 
Abreise von Rom nach seiner eigenen Aussage von Papst und 
Kardinälen Briefe, die den Kurfürsten alsbald zugestellt werden, 
worauf König Adolf und Herzog Albrecht zum 1. Mai nach 
Frankfurt vorgeladen werden; von dem Inhalt der Briefe aber 
hat kein Mensch etwas Näheres erfahren. Doch auch Adolf 
schickt Gesandte an den Papst. Er bittet, die Briefe an den 


1 M. G. SS. XVII, 267. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 1 


9 H. Otto. 


Herzog Albrecht und die Kurfürsten für ungültig zu erklären 
oder ganz zurückzuziehen. Da antwortet ihm Bonifaz: Weder 
Albrecht, noch sonst jemand habe ihm ein Gesuch unterbreiten 
lassen. Ebensowenig habe jemand von ihm einen Brief erhalten. 
Wenn trotzdem thatsächlich Briefe von der Curie ausgegangen 
seien, so rührten dieselben nicht von ıhm her; er wisse von 
nichts. Er lasse im Gegenteil den König einladen, zum Empfang 
der Kaiserkrone sich einzustellen.! — Den letzten Teil dieses 
Berichtes nun, der sich auf die Gesandtschaft Adolfs bezieht, hat 
man ohne weiteres als glaubwürdig hingenommen. Man hielt es 
für recht wohl denkbar, dass in der letzten Zeit vor Adolfs Ab- 
setzung dunkle Gerüchte über ein Einverständnis des Papstes 
mit den Kurfürsten verbreitet gewesen, vielleicht sogar von der 
habsburgischen Partei absichtlich in Umlauf gesetzt worden seien, 
und dass Adolf auf eine Anfrage bei der Curie die oben erwähnte 
Antwort erhalten habe. OÖ. Lorenz? z. B. hält die Existenz des 
päpstlichen Schreibens für sicher und sieht darin die eigentliche 
Berufung Adolfs zur Krone. Dagegen hat man den ersten Teil 
des Colmarer Berichtes, der sich auf die Anfrage der Kurfürsten 
bezieht, ganz oder teilweise verworfen. So meinte schon Raynald°: 
Dass der Papst die Kurfürsten zu ihrem Vorgehen nicht ermuntert 
haben könne, das beweise der spätere Briefwechsel desselben mit 
Albrecht von Oesterreich. Derselben Argumentation bedient sich 
Domeier.* Eine Ermächtigung zur Absetzung Adolfs, meint er, 
sei von seiten des Papstes jedenfalls nicht erteilt worden, 
sonst hätte man sich sicherlich später auf sie berufen. Domeier 
bezweifelt aber auch, ob das Verhältnis der Kurfürsten zu der 
Mission des Hohenbergers bei dem Colmarer Chronisten im rechten 
Lichte erscheine. Er nimmt Anstoss daran, dass die Kurfürsten, 
anstatt sich unmittelbar an den Papst zu wenden, den Umweg 
über Albrecht gewählt haben sollen. Und noch unbegreiflicher 
will es ihm erscheinen, dass diese Kurfürsten, die doch seit Adolfs 


1 M. G. SS. XVII, 263. 

2 Deutsche Gesch. II 565 No. 2 u. 629. 

3 Ann. eccl. ad a. 1298, § 11. 

+ Die Absetzung Adolfs von Nassau. 1889. p. 28. Auch Lindner (Deutsche 
Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern, p. 116) meint, Bonifaz 
habe die ohnehin schon schwierige Lage nicht noch mehr verwirren wollen; 
auch habe er mit Adolfs Fügsamkeit zufrieden sein können. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 3 


Thronbesteigung sich selbst das Absetzungsrecht ganz ausdrück- 
lich vindicierten, nun trotzdem um eine päpstliche Ermäch- 
tigung nachgesucht haben sollen. Indem also Domeier die Ini- 
tiative zu der Sendung des Grafen von Hohenberg Albrecht allein 
zuschreibt, streicht er den ersten Teil des Colmarer Berichtes 
vollständig. 

Gegen diese Argumentation Domeiers liesse sich nun doch 
von vornherein geltend machen, dass demjenigen, der einen revo- 
lutionären Weg beschreiten will, schliesslich jeder Bundesgenosse 
willkommen ist. Auch hat Domeier übersehen, dass im Falle 
einer Absetzung Adolfs und einer sich anschliessenden Neuwahl 
dem Papste jedenfalls das Recht der Bestätigung oder doch 
der Anerkennung des neuen Königs zustand, dass ferner die Ab- 
setzung selbst ohne Lösung der Unterthaneneide nicht wohl 
denkbar war. Diese letztere aber konnte wiederum nur durch 
den Papst kraft der ihm allein innewohnenden potestas ligandi 
et solvendi erfolgen. Vielleicht ist es in dieser Beziehung kein 
blosser Zufall, dass der Chronist sich gerade der Ausdrücke ab- 
solvere und confirmare bedient. Ist ihm auch das Verbum ab- 
solvere gleichbedeutend mit deponere, so erinnert es doch an die 
Lösung des Treueides, die jederzeit den eigentlichen Absetzungs- 
akt begleitete. Endlich bliebe doch immer noch die Möglichkeit, 
dafs die Nachricht des Chronisten zwar formell falsch, aber doch 
materiell richtig wäre, dass die Kurfürsten den Papst zwar nicht 
um Ermächtigung zur Absetzung, aber doch um Gutheissung 
ihres Vorgehens ersucht hätten. 

Was sodann den Umstand betrifft, dass die Kurfürsten des 
Herzogs Albrecht als einer Mittelsperson sich bedient haben, so 
liesse sich derselbe vielleicht aus dem ungünstigen Verhältnis des 
Erzbischofs Gerhard von Mainz zu Papst Bonifaz VIII. erklären. 
Man wusste schon immer, dass Gerhard am 2. Juni 1297, dem Krö- 
nungstage König Wenzels von Böhmen, sich im Banne befunden 
hat. Zwei Briefe des Papstes an Gerhard, die in den Régistres de 
Boniface VIII! mitgeteilt werden, verbreiten nun über die Ursache 
dieses Bannes ein ganz neues Licht. Am 13. Februar 1296 fordert 
ihn der Papst auf, gewisse Bedrückungen, die er sich gegen 
thüringische Klöster erlaubt hatte, innerhalb eines Monats nach 


! edd. Digard, Faucon, Thomas. Paris 1884ff. nn. 1226 u. 2583. 
18 


A H. Otto. 


Empfang des Briefes zu sühnen oder innerhalb eines weiteren 
Monats sich zu seiner Rechtfertigung persönlich bei der Curie 
einzustellen. Aus einem Briefe vom 23. März 1298 erfahren wir 
sodann, dass der Erzbischof die Aebte von Pforta und Georgien- 
thal, die ihm den Brief vom 13. Februar 1296 hatten überbringen 
sollen, in Amöneburg gar nicht vorgelassen hatte und dass er, 
obwohl selbst mehrfach gebannt, trotz eingelegter Appellation 
unter falschem Vorwand seine Erpressungen in Thüringen fort- 
gesetzt hatte. Dass unter diesen Umständen Gerhard einer direkten 
Berührung mit Bonifaz auswich, ist leicht begreiflich. 

Ich glaube demnach nicht, dass der Bericht des Chronisten aus 
inneren Gründen zu verwerfen ist; wenn ich nicht irre, so lässt 
sich sogar umgekehrt für seine Echtheit ein ganz gewichtiges 
Argument gewinnen. 

Preger! ıst auf Grund eingehender Untersuchung über das 
Verhältnis Albrechts von Oesterreich zu Adolf von Nassau zu 
dem Schlusse gelangt, dass die Sendung des Grafen von Hohen- 
berg, die ja an sich von niemand bezweifelt wird, nicht, wie 
Droysen? annahm, in der Zeit unmittelbar vor Adolfs Sturz, 
sondern bereits vor dem 2. Juni 1297, dem Tage der Prager 
Zusammenkunft, erfolgt sei. Und da nun Albrecht nach dem 
29. Juni 1296, um sich in seinem Streite mit dem Erzbischofe 
von Salzburg der Gunst des Papstes zu versichern, eine Gesandt- 
schaft an denselben abgeordnet hat, so nahm Preger geradezu an, 
dass der Graf von Hohenberg an dieser Gesandtschaft teilge- 
nommen habe, dass also seine Mission dem Sommer, genauer dem 
Juli 1296, angehôre. Um die gleiche Zeit vollzog sich nämlich 
nach einer weiteren Annahme Pregers die erste Annäherung des 
Erzbischofs von Mainz an Herzog Albrecht. Das entschlossenere 
Auftreten, das der letztere seit Juni 1296 an den Tag legt, führt 
er ausdrücklich auf den Wechsel in seinem Verhältnis zu Mainz 
zurück. Diese Vermutungen Pregers werden nun m. E. glänzend 
bestätigt durch einen Brief, den Bonifaz am 18. August 1296, 
nachdem er also soeben die Gesandten Albrechts empfangen hatte, 
an König Philipp von Frankreich gerichtet hat. Der Papst 


— nn ne er 


1 Albrecht von Oesterreich und Adolf von Nassau. München 1865. p. 29. 
? Albrechts I. Bemühungen um die Nachfolge im Reich. Leipzig 1862. 
3 Régistres de Boniface No. 1646. 


- 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. D 


bittet den König, seinen Bruder Karl von Alençon! unverzüglich 
nach Italien zu senden, da er demselben seine geheimsten Ab- 
sichten enthüllen wolle. Er trage sich nämlich mit gewaltigen 
Plänen, die auf eine Erhöhung der Person König Philipps, sowie 
auf eine dauernde Sicherung des französischen Königtums und 
Königreiches gerichtet seien.” Die Angelegenheit soll mit der 
grössten Discretion betrieben werden. Wie der Papst selbst 
niemanden etwas von seinen Absichten offenbart hat, so soll auch 
der König nur seinen Bruder, den Grafen von Alençon, in die- 
selben einweihen. Um jedes Aufsehen zu vermeiden, soll dieser 
letztere irgend eines erdichteten Vorwandes sich bedienen. Er 
soll vorgeben, er wünsche die Gräber der Apostel und den Papst 
zu besuchen, ausserdem seinen Schwiegervater, König Karl IL 
von Neapel, einmal wiederzusehen u. a. m. 

Dieser höchst merkwürdige Brief war, wenigstens seinem 
Inhalte nach, längst bekannt. Bzovius? berief sich auf ihn unter 
genauer Angabe des Datums. Trotzdem glaubte Drumann‘, dass 
es sich bei ihm um eine Verwechslung handle, dass er an Vor- 
gänge denke, die erst dem Jahre 1301 angehörten. Kopp? und Roth® 
fanden die Urkunde in Dumonts Corps universel diplomatique’ vor, 
ohne indessen weitere Schlussfolgerungen an dieselbe anzuknüpfen. 

Was hat nun der Papst beabsichtigt? — Die Frage ist nicht 
ohne weiteres zu beantworten. Denn Karl von Alençon oder 
Valois ist zunächst nicht nach Italien gekommen. Aber der Plan 
selbst lässt sich weiter verfolgen. Am 29. Dezember 1298, also 
erst nach Adolfs Absetzung und Albrechts Wahl, ist der Papst 
auf denselben zurückgekommen, nachdem zuvor Gesandte des 
Grafen mit dem Papste an der Curie selbst unterhandelt hatten.® 
Es erging an den König von Frankreich die Bitte, seinem 
Bruder, der nach Italien kommen wolle, einen von der Kirche 


1 Karl von Valois hatte 1294 diese Grafschaft bekommen. Boutaric, 
La France sous Philippe le Bel p. 10 No. 2. 

3 ad promovendam persone tue exaltationem, honoris et regni tui stabile 
fulcimentum. 

3 Annales ecclesiastici. Köln 1616. 1296 II. Vgl. auch 1297 III. 

* Geschichte Bonifatius VII. Königsberg 1852. p. 53 No. 5. 

5 Geschichte der eidgenössischen Bünde I, 1. p. 187. 

è Geschichte Adolfs von Nassau. Wiesbaden 1879. p. 259. 

7 Ia 299a. 

® Notices et extraits XX, 2, p. 130. 


6 H. Otto. 


rückzahlbaren Vorschuss von 60000, bezw. 100000 Pfund zu 
gewähren. Dann hört man wieder nichts bis zum 30. Dezember 
1300. An diesem Tage wiederholt der Papst seine frühere 
Aufforderung, Karl solle kommen. Mit dem Jahre 1301 ging 
dann endlich der langgehegte Plan des Papstes in Erfüllung; 
Karl kam in der That.! Wir haben es also im Jahre 1301 
mit einem von langer Hand vorbereiteten Ereignisse zu thun, 
und eben aus diesem Grunde dürfen wir das, was Villani? 
über Karls Ankunft in Italien erzählt, unbedenklich auf die 
Situation des Jahres 1296 zurückbeziehen. Villani aber berichtet, 
Karl sei nach Italien gekommen in der Hoffnung, Kaiser zu 
werden. Denn der Papst habe dem König Philipp und ihm 
selbst versprochen gehabt, ihn zum römischen Kaiser wählen zu 
lassen und in dieser Würde zu bestätigen, oder doch wenigstens 
kraft des während der Erledigung des Reichs der Kirche zu- 
stehenden Rechtes zum Reichsstatthalter zu ernennen. Es scheint 
also thatsächlich, dass, wie man schon aus dem Papstbriefe vom 
18. August allein herauslesen möchte, Bonifaz eben damals nichts 
Geringeres geplant hat, als die römische Kaiserkrone an das Haus 
Frankreich zu bringen, mag er nun damals schon an Karl von 
Valois oder zunächst an den französischen König selbst als ersten 
römisch-französischen Kaiser gedacht haben; denn wenn Villani 
noch ausserdem von einer Ucbertragung der Reichsstatthalter- 
schaft an Karl spricht, so passt dieser Plan einerseits nicht zu 
dem Jahre 1296, andererseits wäre darin keineswegs eine so 
ausserordentliche Massregel zu erblicken, dass man sich die streng 
vertrauliche Behandlung, welche Bonifaz der ganzen Angelegen- 
heit widerfahren lässt, erklären könnte. Dieser Umstand verbietet 
es m. E. auch, mit Kopp? an das lateinische Kaisertum zu denken, 
abgesehen davon, dass die Uebertragung dieser leeren Würde an 
Karl von Valois dem französischen Königtum doch nie und 
nimmer die dauernde Befestigung bringen konnte, von der in dem 

1 Vgl. Wenck, Clemens V. u. Heinrich VII. p. 85. 

7 Istorie Fiorentine VIII, 42, citiert von Kopp II, 2. p. 146 No. 2. 
„con la speranza d'essere imperadore per le promesse del papa dando inten- 
dimento al re di Francia e al detto me sere Carlo di farlo eleggere impe- 
radore de Romani e di confermarlo o almeno per autorità papale e di santa 
chiesa di farlo luogotenente d'imperio per la chiesa per la ragione che ha 


la chiesa vacante imperio.“ 
> III, 1 p. 187 Anm. 7. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. T 


Briefe des Papstes die Rede ist. Man darf sich an dieser Stelle 
nicht durch spätere Vorgänge irreführen lassen, die ganz andere 
Voraussetzungen hatten. Nachdem Ende 1299 Karls Gemahlin 
Margaretha von Anjou-Neapel gestorben war, da hat er sich ge- 
wiss gerne bereit finden lassen, mit der Hand der Kaisertochter 
Katharina von Courtenay die Krone von Constantinopel zu gewinnen. ! 
Im Jahre 1296 aber lagen doch solche Erwägungen durchaus ferne. 
Wenn es sich aber um das römische Kaisertum gehandelt hat, 
so fragt es sich wiederum, ob das Vorhaben des Papstes wirklich 
darauf hinauslief, den Grafen von Valois durch die Kurfürsten 
wählen zu lassen, oder ob er vielleicht an eine Form gedacht 
hat, durch die das Königtum Adolfs zunächst nicht unmittelbar 
berührt worden wäre, ich meine die den Curialisten in der Theorie 
längst geläufige Form der translatio imperii. Ich möchte mich 
jedenfalls für den ersten Teil dieser Alternative entscheiden, ohne 
natürlich einen bindenden Beweis liefern zu können. Immerhin 
steht uns ein Argument zu Gebote. Bonifaz liebte es bei Ver- 
folgung seiner Ziele nach mehreren Seiten zugleich auszuschauen; 
so auch in unserem Falle. Er hat, nicht lange nachdem er in 
Philipp von Frankreich und seinem Bruder die kühnsten Hoff- 
nungen geweckt hatte, bei einem anderen, bei Jakob von Aragon, 
ähnliche Erwartungen wachgerufen. Die Bulle, durch welche 
Bonifaz am 4. April 1297 Jakob von Aragonien mit Sardinien 
und Corsica belehnte, enthält u. a. den Vorbehalt, dass diese 
Inseln wieder an die Kirche zurückfallen sollen, falls Jakob oder 
einer seiner Nachfolger zum Kaiser oder römischen König gewählt 
werden sollten. Hier wird also ausdrücklich auf die Wahl durch 
die Kurfürsten hingewiesen. Durch diese Bulle wird übrigens 
zugleich indirekt die Aussage Villanis, wenigstens bis zu einem 
gewissen Grade, bestätigt, insofern auch hier von der Möglich- 
keit eines Wechsels im Kaisertum die Rede ist. 

Der Vollständigkeit halber stelle ich hier auch noch die 
Aeusserungen einiger Späteren zusammen, ohne natürlich, da ich 
leider ihre Quellen im einzelnen nicht ermitteln konnte, allzu 
grosses Gewicht auf dieselben zu legen. Sehr bezeichnend sind 
die Worte Antonins.” Durch die Anerkennung Albrechts i. J. 1303 


1 Vgl. Spondanus, Ann. eccl. 1301. Raynald 1300 $ 26 (Villani VIII, 62). 
? Summa hist. Lyon 1543 III tit. 20 c. 8 p. 20. ipse Bonifacius vocavit 
e Francia Carolum Valesianum, ut in Italiam descenderet et promisit sibi 


8 H. Otto. 


habe Bonifatius den Zom Philipps des Schönen erweckt, weil 
er früher Karl von Valois eingeladen habe, nach Italien zu 
kommen, indem er ihm Aussichten eröffnete auf die Kaiserkrone 
oder doch durch seine Worte in jenem ähnliche Hoffnungen wach 
rief. Nach Conradus Vecerius! war Philipp der Schöne erbittert 
über die i. J. 1303 erfolgte Anerkennung Albrechts durch den 
Papst, da der letztere ihm wenige Jahre vorher versprochen 
gehabt, das Kaisertum von Frankreich auf Deutschland zu über- 
tragen, und da bei den angeknüpften Unterhandlungen Karl von 
Valois ausdrücklich als derjenige bezeichnet worden sei, dem zuerst 
die kaiserliche Würde übertragen werden sollte. Bzovius? er- 
wähnt den Brief des Papstes an König Philipp vom 18. August 1296 
und fährt dann fort: Da die Fürsten von Adolf abgefallen seien 
und auf seinen Sturz hingearbeitet hätten, so habe Bonifaz daran 
gedacht, Karl mit dem Kaisertum zu bekleiden. Endlich sagt 
Paulus Aemylius®, nachdem er die Anerkennung Albrechts be- 
richtet hat, es sei damals das Gerücht gegangen, dass Karl, sowie 
er vorher — im Jahre 1301 — öffentlich um die lateinische 
Kaiserkrone sich beworben habe, nunmehr heimlich auf die Er- 
werbung der römischen bedacht sei. Das könnte doch indirekt 
die Aussagen von Antonin und Vecerius bestätigen. 

Der Papst war indessen keineswegs gesonnen, dem fran- 
zösischen Königshaus einen so wichtigen Dienst zu leisten, ohne 
zugleich das dynastische Interesse der römischen Curie zu bedenken. 
Es waren damals gerade 23 Jahre verflossen, seitdem Philipp IIL 
bei Gregor X. um die Kaiserkrone geworben und für den Fall 
seiner Erhebung zum Kaiser den Verzicht auf wichtige Reichs- 


se eum Imperatorem constituere vel saltem talia verba protulit, unde ille 
hoc exspectaret. 

1 de rebus gestis Henrici VII (Urstisius II 64): Promisisse enim paucis 
ante annis cum alia quaedam, tum de summa Romani imperii potestate 
ab Germanis ad Gallos traducenda atque adeo Carolum fratrem diserte 
fuisse in conventis nominatum cui id decus primum assignaretur. 

3 1296 III. Dissidentibus a rege Adolpho principibus Germaniae eum- 
que regno et vita exuere conantibus cogitabat Carolum Imperio Romano 
praeficere. 

3 Chronicon Basel 1601 p. 252: fama erat, Carolum comitem, ut ante 
palam petierat Orientis imperium ita nunc dissimulatis consiliis spem 
Germanici concepisse. 

1 Raynald 1300 § 20 geht auf Villani zurück. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 9 


rechte in Italien in Aussicht gestellt hatte. Bonifaz konnte also 
kaum im Zweifel sein, welche Bedingungen er dem französischen 
Hofe stellen durfte. In dieser Hinsicht ist nun die auf Toscana 
bezügliche Notiz in der Kirchengeschichte des Ptolemaeus von 
Lucca! von ganz besonderem Interesse. Ptolemaeus nämlich er- 
zählt, Bonifaz habe anfangs die Toscaner zum Gehorsam gegen 
den von Adolf ernannten Reichsstatthalter Johann von Chalons 
ermahnt, dann aber von den auf Abfall sinnenden Toscanern be- 
stochen, den Statthalter selbst beredet, seine Stellung aufzugeben, 
indem er gleichzeitig dessen Bruder Hugo an das Bistum Lüttich 
beförderte. Merkwürdig ist nun, dass Hugo von Chalons genau 
zu Ende August 1296 in Lüttich angekommen ist, woraus wir 
dann schliessen dürfen, dass die Abdankung seines Bruders um 
die gleiche Zeit erfolgt ist. Der Brief des Papstes vom 18. August 
und der Bericht des Ptolemaeus passen demnach recht wohl zu- 
sammen; sie stützen einander gegenseitig. Der Brief des Papstes 
bekräftigt die Nachricht des Ptolemaeus, insoweit es sich um 
Thatsachen, nicht um Motive handelt, und der Bericht des Ptole- 
maeus beweist wieder einmal, dass im August 1296 thatsächlich die 
Zukunft des Reiches in Frage kam. Deutschland und die Kaiser- 
krone den Capetingern, Toscana, vielleicht auch noch die Lombardei, 
den Päpsten! So wird das Programm Bonifaz’ VIII. gelautet haben. 

Es dürfte übrigens auch keineswegs schwer fallen, den Zu- 
sammenhang herzustellen zwischen der Gesamtpolitik des Papstes 
und der im August 1296 eingeleiteten Aktion. Die vornehmste 
Sorge Bonifaz’ VIII. war seit Beginn seines Pontificates einer- 
seits auf die Beilegung der Streitigkeiten zwischen England und 
Frankreich, andererseits auf die Wiedergewinnung der Insel 
Sizilien gerichtet. Solange nicht in dieser doppelten Hinsicht die 
päpstliche Politik ihr Ziel erreicht hatte, war an eine wirksame 
Unterstützung des hl. Landes nicht zu denken. Um Sizilien 
wiederzugewinnen, hat nun der Papst zu den mannigfachsten 
Mitteln seine Zuflucht genommen. Zunächst dachte er daran, 
durch Vermählung Friedrichs von Aragon, der seit der Thron- 
besteigung seines Bruders Jakob in Sizilien dem Ansturm der 
Anjous Trotz bot, mit Katharina von Courtenay, der Tochter des 


! Muratori SS. XI, 1218. Vgl. Boehmer, Reg. VI. Reichssachen 200 
und Spondanus Annales ecclesiastici 1296. 


10 H. Otto. 


Titular-Kaisers Philipp von Constantinopel, seinem Ziele näher 
zu kommen.! Aber dies Projekt blieb eben Projekt. Friedrich 
schätzte die sizilische Krone höher als die Kaiserkrone von Ostrom, 
die er sich erst erobern sollte. Da dachte Bonifaz daran, den 
leiblichen Bruder des sizilischen Königs, Jakob von Aragon, durch 
Verleihung von Sardinien und Corsica für die Sache der Kirche 
zu gewinnen. Noch zauderte Jakob. Da trafen Albrechts Ge- 
sandte an der Curie ein und unterrichteten den Papst — denn das 
scheint mir aus dem bisher Gesagten doch mit ziemlicher Be- 
stimmtheit hervorzugehen — von der Unvermeidlichkeit eines 
Thronwechsels in Deutschland. Welch verlockende Gelegenheit 
war dies doch für den Papst, durch Zuwendung der Kaiserkrone 
an Karl von Valois in diesem einen zuverlässigen Kämpen für die 
Kirche zu gewinnen, den man zudem gegen Jakob von Aragon 
ausspielen konnte, falls derselbe eines Ansporns bedurfte, um sich 
zu einem thatkräftigen Entschlusse aufzuraffen. So stellt wenigstens 
Bzovius? die Sache dar. Und er scheint nicht eben Unrecht zu 
haben. Denn die Unterhandlungen des Papstes mit Aragon lösen 
diejenigen mit dem Valois ab. Im August 1296 hat Bonifaz den 
letzteren eingeladen, nach Italien zu kommen; im April 1297 hat 
er Jakob von Aragon mit Sardinien und Corsica belehnt und 
dabei die leise Andeutung fallen lassen, dass selbst die römische 
Kaiserkrone für Jakob ein erstrebenswertes Ziel sein könne. 
Ende 1297 hat er Jakob eingeladen, doch bald in Italien sich 
einzufinden. Jakob kam denn auch im folgenden Jahre, 1298, 
aber freilich nur, um schon bald wieder heimzukehren. Da hat 
sich der Papst Ende 1293 wieder an Karl von Valois gewendet, 
doch ohne Erfolg. Statt dessen kam Jakob 1299 nochmals, um 
ebenso schnell sich wieder zurückzuziehen. Da erging Ende 1300 
an Karl von Valois der letzte, diesmal wirksame Mahnruf. — Also 
für die sizilische Politik der Curie war das Projekt von 1296 wie 
geschaffen. Aber auch der Herstellung von Friede und Eintracht 
zwischen England und Frankreich konnte es nur dienlich sein. — 

Der Bündnisvertrag, den König Adolf im August 1294 mit 
König Eduard von England abgeschlossen hat, scheint von vorn- 
herein das Missfallen der Curie erregt zu haben. Auffallend ist 


1 Raynald 1295, SS. 29, 31. 
Za a. O. 1297 IM. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 11 


es jedenfalls, dass Bonifaz am 24. Januar 1295 wohl den Königen 
von Frankreich und England, nicht aber König Adolf seine Er- 
hebung angezeigt hat; noch auffallender, dass er dann durch ein 
Schreiben vom 23. Mai 1295! dem König einen Vorhalt macht 
darüber, dass derselbe zu seiner Consecration? keine Boten ent- 
sandt habe, um von seiner Wahl zum römischen Könige Anzeige 
zu erstatten und in der herkömmlichen Weise um die päpstliche 
Anerkennung zu bitten. Die beiden päpstlichen Abgesandten, 
die damals an den deutschen Hof gingen, der Erzbischof von 
Reggio und der Bischof von Siena, hatten ungewöhnlich weit- 
gehende Vollmachten, so u. a. die Befugnis, bestehende Verträge 
zu suspendieren und gegen geistliche Grosse einzuschreiten?, 
ausserdem durch eine Urkunde vom 25. Mai 1295* die Vollmacht, 
Eidschwüre ganz oder doch für eine gewisse Zeitdauer aufzuheben. 
In demselben Sinne fordert Bonifaz die drei geistlichen Kurfürsten 
von Mainz, Trier und Köln auf, unbeschadet ihres Eides für 
Waffenruhe zu sorgen.” Eine sehr scharfe Sprache führt sodann 
der Papst in einem Schreiben vom 27. Juni 1295°, das er den 
Abgesandten König Adolfs bei ihrer Heimkehr nach Deutschland 
mitgab. „Wie ein gemeiner Soldat verdingst Du Dich“, ruft 
er dem König zu. 

Nun hat ja allerdings König Adolf zunächst nichts Ernst- 
liches gegen Frankreich unternommen; aber es musste den Papst 
doch verdriessen, dass die Könige von England und Frankreich 
die Annahme eines Waffenstillstandes von der Zustimmung König 
Adolfs abhängig machten, so dass die mit den Verhandlungen 
betrauten Kardinalbischöfe von Albano und Palästrina sich ge- 
nötigt sahen, ihrerseits mit Adolf in Verbindung zu treten. So 
kam denn erst nach langem Hin und Wider der ersehnte Waffen- 


1 Régistres 875 = P. 24092: qui et electionis de te facte notitiam ad 
sedem apostolicam deferrent et ab ea favorem solitum postularent ac alia 
etiam in actu producerent, quae a Romanorum regibus exhiberi solent et 
fieri etc. 

3 Wahl am 14. Dezember 1294, Consecration am 16. Januar 1295. 

3 Régistres 867. „conventiones, contractus seu pacta", „suspendendi ad 
tempus congruum“. 

* Régistres 880 — P. 24098. „suspendendi aut totaliter relaxandi ju- 
ramenta." 

5 Rég. 878 — P. 24 095 „non obstante juramento." 

6 Reg. 871 = P. 24 114. 


12 H Otto. 


stillstand zu stande. Aber schon im März 1296 zeigte Europa 
wieder ein kriegerisches Antlitz. Als vollends im Juni 1206 
König Adolf den Pfalzgrafen von Burgund seiner Lehen verlustig 
erklärte, lenkte er von neuem die Aufmerksamkeit der Curie 
auf sich. Der neue Waffenstillstand, den Bonifaz schon am 
13. April 1296 für die Zeit vom 24. Juni 1296 bis ebendahin 
1297 angeordnet! und am 17. April den beiden Kardinalbischöfen 
von Albano und Palästrina übersandt hatte?, wurde einzig und 
allein, allerdings ohne Vorwissen des Papstes, König Adolf über- 
reicht, nicht aber in England und Frankreich publiziert.” Der 
Papst selbst aber scheint damals an Adolf den Bischof von Pavia 
entsandt zu haben.‘ Aeusserst interessant ist es nun, aus einem 
Briefe des Papstes vom 20. September 1296? zu erfahren, dass 
Adolf in ganz bestimmter Weise die Rechte des Reiches geltend 
gemacht hat. Die Curie hatte also zum mindesten kein Interesse 
daran, das Königtum Adolfs zu stützen, falls demselben von irgend 
welcher Seite Gefahr drohte. 

Und Bonifaz hat sich thatsächlich im August 1296 ent- 
schlossen, den König fallen zu lassen. Diese Thatsache glaube 
ich fast als feststehendes Ergebnis für meine bisherigen Aus- 
führungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Wenn dies aber 
feststeht, so ergiebt sich auch sofort, wie ich schon früher 
andeutete, ein zweites, dass nämlich die Gesandten Albrechts 
den Papst auf die ersten Anzeichen der bevorstehenden Thron- 
umwälzung aufmerksam gemacht haben. Dies konnten die Ge- 
sandten Albrechts wiederum nur dann, wenn thatsächlich, wie 
Preger? vermutet hat, bereits im Juni 1296 Gerhard von Mainz 

1 Reg. 1586 P 24 316. 

3 Reg. 1584. 

8 Vgl. Reg. 1643 vom 18. August 1296. 

* Vgl. Reg. 1653 = P. 24 398 vom 20. Septbr. 1296. Ad quid etiam 
Senensem et Papiensem ac bone memorie Reginum archiepiscopum ad 
Alamannie regem et regnum duximus destinandos? Der Bischof von Pavia 
ist also offenbar für den nach dem 22. Juni 1295 verstorbenen Erzbischof 
von Reggio eingetreten (Rég. 872 = P. 24107). Welcher Erzbischof ist 
aber gemeint? 

5 Reg. 1653 — P. 24 398. 

5 et specialiter Burgundiae comitatum quod notum est fore feudum 
descendens ab imperio et recognoscendum ab ipso. 


”a. a. O. Ihm schliesst sich Heymach, Gerhard v. Eppenstein (Strass- 
burg 1880) p. 54 an. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 13 


und Albrecht von Oesterreich sich die Hand zum Bunde gereicht 
haben. Dann ist es auch nicht ausgeschlossen, dass der Colmarer 
Chronist die Wahrheit geredet hat und dass die Gesandten Albrechts 
zugleich im Namen der Kurfürsten von Mainz, Sachsen und 
Brandenburg gesprochen haben. Sicherlich ist die Initiative zu 
der Gesandtschaft vom Juni 1296 nicht von Albrecht allein aus- 
gegangen. Man bedenke nur, dass damals die Braut von Adolfs 
Sohn Ruprecht, die Tochter des Königs Wenzel von Böhmen, 
noch lebte, dass also die Beziehungen Böhmens zum König noch 
ungetrübt fortdauerten und Albrecht von dorther keine Unter- 
stützung zu erwarten hatte. Gewiss hat Domeier nicht ganz Un- 
recht, wenn er schreibt!: „Die Autorität des Papstes war ja für 
so bedeutende Pläne, wie Albrecht sie vorhatte, von grosser Be- 
deutung; ihm musste offenbar mehr daran liegen, im Falle einer Ent- 
scheidung gegen den König sich auf einen päpstlichen als auf einen 
kurfürstlichen Machtspruch stützen zu können.“ Aber was konnte 
dem Herzog die Autorität des Papstes nützen, solange er nicht 
über eine einzige Kurstimme verfügte? Mir scheint demnach 
Bzovius? das Richtige zu treffen, wenn er den Brief des Papstes 
vom 18. August geradezu mit der beginnenden Fürstenverschwö- 
rung in Verbindung bringt, und umgekehrt scheint mir Lindner” 
die Thätigkeit des Erzbischofs Gerhard viel zu gering zu veran- 
schlagen, wenn er urteilt: Gerhard habe nichts gethan, solange 
die übrigen Kurfürsten still geblieben. Erst die Prager Zusammen- 
kunft — im Juni 1297 — habe ihm die Aussicht eröffnet, Adolf 
zu stürzen. 

Es erübrigt noch, die doppelte Frage aufzuwerfen, erstens 
ob der Papst die Kurfürsten in irgend einer Weise zum Voran- 
schreiten auf der eingeschlagenen Bahn ermuntert habe, und 
zweitens, ob der König von Frankreich auf den Vorschlag des 
Papstes eingegangen ist. Ich wage es weder auf die eine, noch 
auf die andere Frage eine ganz bestimmte Antwort zu geben. 
Gewiss ist es durchaus unwahrscheinlich, dass der Papst, der 
sonst nicht eben geneigt war, auf irgend ein Attribut seiner 
päpstlichen Machtfülle zu verzichten, den Kurfürsten vollständige 
Freiheit des Handelns eingeräumt haben sollte. Er hätte ja doch 

Ia a. O. p. 30. 


2? a. a. O. 
3 p. 116. 


14 H. Otto. 


dann auch geradezu darauf verzichtet, auf den Gang der Ereig- 
nisse irgendwie bestimmend einzuwirken. Auch ist es höchst 
verdächtig, wenn der Colmarer Chronist erzählt, die Kurfürsten 
hätten bei der endlichen Absetzung kraft der ihnen übertragenen 
Vollmacht gehandelt, während doch in der uns erhaltenen forma 
depositionis davon keine Rede ist. Aber für den Papst gab es 
Mittel und Wege genug, die Absichten der Kurfürsten zu fördern, 
ohne sie ausdrücklich gutzuheissen oder gar eine bestimmte Voll- 
macht zu erteilen. Schon ein rein passives Verhalten von seiner 
Seite konnte für die Kurfürsten eine Ermunterung bedeuten. 
Die von dem Chronisten erwähnte offiziöse Ableugnung aber wird 
man doch wohl kaum als geschichtliches Zeugnis verwerten 
dürfen. Auffallend bleibt in jedem Falle, dass der Papst die im 
Jahre 1298 erfolgte Wahl Albrechts zwar zunächst nicht aner- 
kannte, aber doch auch nichts Feindseliges gegen Albrecht unter- 
nahm, dass er vielmehr erst dann gegen ihn einschritt, als die 
im Jahre 1300 eingeleiteten Verhandlungen erfolglos geblieben 
waren. 

Kommen wir zur Stellung Philipps des Schönen gegenüber 
den Vorschlägen des Papstes! — Es war ein merkwürdiges Zu- 
sammentreffen, dass fast an demselben Tage, an welchem Bomifaz 
seinen oft erwähnten Brief an König Philipp schrieb, nämlich am 
17. August 1296, König Philipp die Bulle Clericis laicos vom 
25. Februar 1296 damit beantwortete, dass er durch ein könig- 
liches Edikt jede Ausfuhr von Gold, Silber, Wertgegenständen, 
Lebensmitteln und Kriegsbedarf untersagte, eine Massregel, die 
den Papst ganz empfindlich schädigte.! Dass dadurch der Eifer 
des Papstes beeinträchtigt werden musste, liegt auf der Hand.’ 
Aber die Irrungen gingen vorüber. Wohl hat Bonifaz noch am 
T. Februar 1297 mit dem Banne gedroht; aber dann legte sich 
der Sturm. Der Papst gab nach. Am 11. August 1297 erfolgte 
die Canonisation Ludwigs IX., bei welcher Gelegenheit der Papst, 
allerdings in figürlichem Sinne, auf den hl. König den Ausdruck 
„Kaiser“ anwandte. Französische Gesandte, darunter Peter Flotte, 
kamen nach Orvieto, und kein Geringerer als König Karl von 
Sizilien ging im Auftrag des Papstes nach Paris. Gewiss muss 

1 Vgl. dazu und zum folgenden: Holtzmann, Wilhelm von Nogaret. 


Freiburg 1898. p. 24 ff. 
3 Vgl. den Brief vom 25. Septbr. 1296. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 15 


es sich damals um wichtigere Dinge gehandelt haben, als etwa 
um den Abschluss eines englisch-französischen Waffenstillstandes; 
die Reise Karls von Sizilien scheint schon an und für sich darauf 
hinzudeuten, dass für das Haus Frankreich hochbedeutende Er- 
eignisse sich vorbereiteten. Nun brachte aber das Jahr 1298 die 
Absetzung Adolfs und die Wahl Albrechts von Oesterreich. Ist 
der Papst, ist König Philipp von den Ereignissen überholt worden? 
Haben sie sich in ihren Berechnungen getäuscht? Soll man 
wirklich annehmen, dass der Glanz der Römerkrone auch diesen 
durch und durch realistischen König geblendet habe? Boutaric! 
sagt, er sei wiederholt der Ansicht begegnet, dass König Philipp 
die Wahl seines Bruders Karl von Valois an Stelle Adolfs von 
Nassau habe herbeiführen wollen; doch habe er keinen Beleg 
dafür finden können. Auch erscheine ihm die Annahme in An- 
betracht der engen Freundschaft Philipps mit Albrecht und dessen 
Aussichten auf die Krone wenig annehmbar. Nun kennen wir 
aber für die Jahre 1297 und 1298 wenig oder gar keine Aeusse- 
rungen der im Jahre 1296 geschlossenen Freundschaft. Erst 
1299 sind die beiden Könige wieder in Unterhandlungen mit ein- 
ander eingetreten. 

Bei diesen Unterhandlungen nun war König Philipp durch- 
aus im Vorteil. Er brauchte dem deutschen Könige nur einen 
Einblick zu gestatten in die bisherigen Verhandlungen mit 
der Curie, um ihn zur Nachgiebigkeit zu stimmen. Unter 
diesen Umständen schliesst man sich gerne der Vermutung 
Bussons* an, dass Albrecht damals eingewilligt habe, das Arelat 
an Frankreich abzutreten, um sich dadurch die Unterstützung des 
französischen Königs zu sichern für die Durchführung seiner 
Bestrebungen nach Herstellung einer deutschen Erbmonarchie unter 
dem Hause Habsburg. Doch dieses Abkommen zwischen Albrecht 
und Philipp bedurfte unweigerlich der Sanktionierung durch den 
Papst. Denn erst wenn Bonifaz Albrecht zum Kaiser gekrönt 
hatte, konnte derselbe daran denken, seinen Sohn zum römischen 
König erwählen zu lassen. Daher denn die interessante Erschei- 
nung, dass zu Anfang 1300 ein deutscher und ein französischer 
Abgesandter, der Baseler Bischof Peter von Aspelt und Wilhelm 


1 
p. 398. 
? Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger. (Sitzber. 
d. phil.-hist. Cl. der K. Akad. Wissensch. 88.) Wien 1878. p 708. 


16 H. Otto. 


Nogaret, an der Curie unterhandeln.! Man weiss, dass diese Unter- 
handlungen schliesslich daran gescheitert sind, dass Albrecht in 
die vom Papste gewünschte Abtretung Toscanas nicht ein- 
willigen wollte?; die von Busson angeführten Zeugnisse lassen sich 
noch um dasjenige von Wilhelm Nogaret vermehren. Und nun 
wandte sich der Papst wiederum an Karl von Valois, der denn 
auch nach Italien kam, vom Papste zum Reichsstatthalter ın 
Toscana ernannt und nach seiner Vermählung mit Katharina von 
Courtenay mit der lateinischen Kaiserkrone geschmückt wurde. 
Noch vor seiner Ankunft wurde gegen Albrecht in aller Form 
die Anklage wegen Hochverrats erhoben. Möglicherweise ist der 
Papst nunmehr auf das Projekt von 1296 nochmals zurückge- 
kommen. $ Dem Reich fehlte ja nach der Auffassung der Curie 
ein rechtmässiges Oberhaupt, das Kaisertum war erledigt. Doch 
der neu ausbrechende Streit zwischen Philipp dem Schönen und 
dem Papste musste den Gedanken an ein römisches Kaisertum 
französischer Nation als durchaus inopportun erscheinen lassen. 
Bonifaz und Albrecht kamen nun schnell zum Ziele. Dass nach 
alledem Philipp über die endliche Anerkennung Albrechts, die 
demselben die Möglichkeit eröffnete, unter Umständen auch ohne 
französischen Beistand sein Ziel zu erreichen, erbittert war“, das 
kann man nur durchaus begreiflich finden. 

Doch damit bin ich schon allzuweit über den Rahmen hinaus- 
gegangen, den ich mir gezogen hatte. Meine Absicht war nur, 
festzustellen, inwieweit die Absetzung Adolfs von Nassau mit oder 
ohne Vorwissen der römischen Curie erfolgt sei. Ich konnte diese 
Frage mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dahin beantworten, dass 
die Curie zeitig von den Absichten der Kurfürsten unterrichtet 
worden ist und mit Rücksicht auf die sizilische Frage sowie das 
englisch-französische Zerwürfnis wenigstens nichts gethan hat, um 


1 Holtzmann a. a. O. p. 33 ff. 

3 Busson p. 713. 

8 Paulus Aemylius p. 252. Er erwähnt zuerst das lateinische und dann 
das römische Kaisertum. 

4 Antoninus a. a. O. Ex hoc igitur rex Franciae existimans, se a papa 
delusum et deceptum. Conradus Vecerius a. a. O. Haec videlicet pollicita 
nunc cecidisse ad nihilum Alberto Austriaco Teutonico principe nuper 
decretis eius comprobato. Vgl. auch Mathias Nuwenburgensis (Fontes IV, 
170): eum in odium regis Franciae approbavit. 


Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 17 


den Stein, der im Rollen war, aufzuhalten. Die Hauptschuld an 
den Ereignissen des Jahres 1298 trifft m. E. Gerhard von Mainz. 
Das Verhalten des Papstes war durch staatsmännische Erwägungen 
bestimmt, über deren Berechtigung oder Nichtberechtigung man 
geteilter Ansicht sein kann. — Wichtiger ist vielleicht ein 
zweites Ergebnis unserer Untersuchung, dass nämlich während 
der Regierung Adolfs von Nassau der Plan wieder aufgetaucht 
ist, den man schon vor der Thronbesteigung Rudolfs von Habs- 
burg verfolgt hatte, der Plan, das Kaisertum an Frankreich zu 
bringen. So sehr Gregor X. demselben abgeneigt war, so sehr 
tritt Bonifaz VIII. für denselben ein. — Im übrigen zeigt auch 
unsere Untersuchung wieder zur Genüge, wie seit dem Ausgange 
der Staufer die gesamte politische Constellation von Europa, 
namentlich aber das Verhältnis der beiden Westmächte, auf unsere 
heimische Geschichte rückgewirkt haben. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 2 


18 


Zur Geschichte Richelieus. 
Unbekannte Papiere Fancans. 
Von 
Theodor Kükelhaus. 


Im Jahre 1876 veröffentlichte Samuel R. Gardiner eine fran- 
zösische Denkschrift von 1625, die er unter dem Titel „Discours 
sur les affaires présentes, fait à Fontainebleau“ im Londoner Staats- 
Archiv gefunden hatte.! In ihren Gredankengang gab sich ein so 
hoher staatsmännischer Geist kund, dass nur Kardinal Richelieu 
als Verfasser zulässig schien. „Sollte sie gleichwohl“, fügte der 
englische Historiker hinzu, „aus der Feder eines andern stammen, 
so darf sich Frankreich Glück wünschen, neben Richelieu noch einen 
zweiten, ebenso grossen Staatsmann besessen zu haben, der zudem 
bescheiden genug war, sein Licht unter den Scheftel zu stellen.“ 

Die Schrift ist in Wahrheit nicht von dem Kardinal, sondern 
von seinem Mitarbeiter Francois Langlois, Sieur de Fancan, ver- 
fasst. Ist dieser Mann aber so bedeutend, dass man ihn einem 
Richelieu an die Seite stellen dürfte? 

Mit unserm bisherigen Wissen von Fancan hätte sich die 
Frage gewiss nicht beantworten lassen. Ist doch sein Name auch 
Berufshistorikern so gut wie unbekannt. Wer sich näher mit 
Ludwigs XIII. Regierung befasst hat, ist ihm wohl in Richelieus 
Memoiren oder in Avenels grosser Sammlung begegnet, hat aus 
ihren spärlichen Notizen aber schwerlich eine höhere Vorstellung 
von dem Manne geschöpft. Leon Geley allein hat die Ehre, ge- 
rade die Erwähnung in den Denkwürdigkeiten des Kardinals zum 
Ausgangspunkt einer Doktorschrift genommen zu haben, die 
Fancan als den hervorragendsten politischen Schriftsteller seiner 
Zeit feiert.” Aber bei seinem dürftigen Material hat er den 


1 Revue historique, Band 1 S. 228. 
2 Fancan et la politique de Richelieu. Paris 1884. 8°. 


Zur Geschichte Richelieus. 19 


besten Teil seiner Ergebnisse auf unbewiesene Vermutungen 
gründen müssen und daher wenig Glauben gefunden. Nach ihm 
hat sich unseres Wissens nur noch Gustave Fagniez zu der Ueber- 
zeugung von Fancans geschichtlicher Grösse bekannt, indem er 
zugleich durch einige wertvolle Hinweise zu einer neuen Studie 
über ihn ermuntert hat.! 

Unter solchen Umständen darf ich es als ein besonderes 
Glück begrüssen, dass mir der Zufall eine Urkunde in die Hände 
gespielt hat, die auf die Thätigkeit des rätselhaften Mannes mit 
einem Male ein helles Licht wirft und, wenn nicht alles täuscht, 
in ihrem weiteren Verfolge zu der Entdeckung einer historischen 
Persönlichkeit ersten Ranges führen wird. 

Seit drei Jahren mit der Ausbeutung des Fundes beschäftigt, 
veröffentliche ich ihn jetzt als Grundlage einer demnächst erscheinen- 
den Arbeit, die der Bedeutung Fancans zu ihrem Rechte verhelfen 
möchte. 

Das Schriftstück befindet sich in dem Handschriftenbande 
„Fonds Francais 6651“ der Pariser Nationalbibliothek unter der 
Aufschrift „Extraiet des papiers trouves au Cabinet du Sieur 
Fancan plus considerables, selon l’ordre qu'ils ont ete cottes.“ 
Der Ursprung und die Bedeutung des „Auszugs“ sind nicht be- 
sonders vermerkt, ergeben sich aber aus seinem eigentümlichen 
Charakter ohne weiteres. Die Liste spricht von 1351 gezählten 
Schriftstücken, lässt aber stark fünf Sechstel davon beiseite, um 
aus den anderen „wichtigeren“ Papieren gerade solche Punkte 
herauszuheben, die Fancan in ein ungünstiges Licht stellen sollen. 
Nun weiss man, dass er im Juni 1627 als Staatsgefangener in 
die Bastille geschickt worden ist. Danach kann es sich nur um 
Papiere handeln, die die Regierung bei seiner Einkerkerung be- 
schlagnahmt hat, um ihm auf Grund derselben den Prozess zu 
machen. Dazu stimmt, dass der Auszug von der Hand des Unter- 
suchungsrichters Nicolas Fouquet geschrieben ist und der er- 
wähnten Notiz in Richelieus Memoiren unverkennbar zu Grunde 
liegt. Gerade sie aber bildet die eigentliche Anklage gegen Fancan. 

Obwohl so das Verzeichnis den Inhalt seiner Papiere weder 
getreu noch gleichmässig noch vor allem vollständig wiedergiebt, 


! Le Père Joseph et Richelieu. I. Band S. 253ff. 384. 387. 390ff. und 
Revue des questions historiques, Oktober 1896. S. 442ff. 
9* 


20 Theodor Kükelhaus. 


ist es doch ausserordentlich wertvoll. Man erkennt sofort, mit 
was für einem Geist man es zu thun hat, beobachtet ihn auf dem 
Hauptgebiet seiner Thätigkeit und erführt, wo man nach seinen 
Schriften suchen muss, um sich aus (huen das Bild seiner Per- 
sönlichkeit und seines Schaffens zu vervollständigen. 

Der Auszug liefert die glünzendste Rechtfertigung, die man 
dem Andenken Geleys wünschen konnte. Was er auf Grund von 
Vermutungen ausgesprochen, findet sich hier in allem Wesent- 
lichen urkundlich bestätigt. Nur freilich führt unsere Liste zu- 
gleich weit über seine Ergebnisse hinaus. Wenn er Fancans poli- 
tisches Wirken erst von 1621 ab nachweisen konnte und sich fast 
ganz auf seine publicistische Thätigkeit beschränken musste, finden 
wir ihn hier schon etwa 1613 am Werk und lernen in ihm neben 
einem äussert rührigen Schriftsteller vor allem den geheimen Be- 
rater und diplomatischen Agenten hervorragender Männer wie 
Longuevilles, Luynes’, Soissons” und ganz besonders Richelieus 
kennen. Auch seinen Charakter hat Geley richtig geahnt, aber 
wie viel schärfer, voller und bedeutender hebt sich Fancan hier 
heraus, recht als ein Mann aus einem Guss, als eine starke und 
unabhängige Persönlichkeit, die sich vom Anfang bis zum Ende 
ihrer Laufbahn unbeugsam treu geblieben ist. 

Ohne hier näher auf sein Schaffen und Wesen einzugehen, 
schicken wir doch zur bessern Würdigung der Liste einen kurzen 
Abriss seines Lebens voraus. 

In seiner Heimat Amiens als Spross einer königstreuen, 
massvoll katholischen Familie mitten in den Gräueln der Reli- 
gionskriege aufgewachsen und von um so tieferem Abscheu 
gegen die Liga und Spanien erfüllt, als er seinen Grossvater und 
Vater noch unter ihren letzten Opfern verlieren musste, hatte 
Fancan sich in Paris unter dem Segen der duldsamen Friedens- 
regierung Heinrichs IV. an der freiheitlichen Sorbonne jener Tage 
zum Geistlichen vorbilden lassen. So war er unter dem gleich 
gerichteten Einfluss von Familie, Jugendeindrücken und Er- 
ziehung zu einem glühenden Patrioten, freisinnigen Katholiken 
und entschiedenen Anhänger einer starken Königsmacht mit 
ständischen Gerechtsamen geworden. Da brachte Ravaillacs Mord- 
streich alle Erfolge Heinrichs wieder ins Wanken, indem unter 
dem steuerlosen Regiment der Königin-Witwe ein neuer Bund 
von Spaniertum, Fanatismus und Günstlingswirtschaft die Wieder- 


Zur Geschichte Richelieus. 21 


kehr der früheren Schrecken befürchten liess. In dem sich nun 
entspinnenden Parteistreite nahm auch Fancan Stellung. Er ge- 
sellte sich „den guten Franzosen“ zu und eröffnete unter der 
Losung „Rückkehr zur Politik Heinrichs“ den Kampf gegen jede 
Hinneigung der Regierung zu Spanien, gegen alle Intoleranz und 
Jesuiterei, gegen alle geistlichen Uebergriffe in die Rechte von 
Krone und Parlament. Die Frucht dieses Kampfes war eine lange 
Reihe glänzender Flugschriften von stets wachsendem Erfolge. 
Derart trat er dem Marschall Ancre als dem habsüchtigen, in 
spanischem Solde stehenden fremden Emporkömmling entgegen 
und suchte ihn vor allem aus seiner Heimat Amiens und der 
Picardie zu entfernen, wo der Günstling Marias zum Schaden 
Frankreichs und zum Nachteil der angestammten Gouverneur- 
familie Longueville seine ehrgeizigen Pläne verfolgte. So be- 
grüsste er Luynes naturgemäss als den Befreier vom Joche des 
Italieners und stellte sich in seine Dienste, so lange er den 
jungen König im Sinne Heinrichs IV. zu lenken schien. Als 
Luynes jedoch trotz seiner Warnungen die Jesuiten zurückberief, 
die Provinz Bearn wieder unter die Macht der katholischen 
Geistlichkeit zwang und schliesslich gar Krieg gegen die fran- 
zösischen Protestanten eröffnete, statt den alten, vom Hause Habs- 
burg bedrängten Bundesgenossen Frankreichs beizuspringen, da 
trat Fancan zu seinen Gegnern über und suchte ihn wie einen 
zweiten und schlimmeren Marschall Ancre zum Sturz zu bringen. 
Nicht anders verfuhr er mit seinen Nachfolgern, den Sillery, 
Puysieux und La Vieuville, da sie die gleiche unglückselige Politik 
trieben und sich überhaupt ihrer Aufgabe nicht gewachsen zeigten. 
So machte er die Bahn für Richelieu frei, in dem er längst 
den geborenen Retter Frankreichs erkannt hatte, und ward dafür 
mit seinem unbedingten Vertrauen geehrt. Bei den meisten 
wichtigen Fragen der äusseren wie inneren Politik wandte sich 
der Kardinalminister an seinen bewährten Rat, und immer wies 
Fancan ihn auf die alten Bahnen Heinrichs IV., so in den Be- 
mühungen für den Bund mit England, Holland und den deutschen 
Kleinfürsten gegen Habsburg, so auch in seinen Vorschlägen für 
die zahlreichen Reformen, die Richelieu zu Beginn seines Mini- 
steriums für Verwaltung und Kirche, Heer und Justiz plante. 
Mit besonderem Eifer setzte sich Fancan 1625 und 1626 für 
den Frieden mit den Hugenotten ein und warnte Richelieu un- 


29 Theodor Kükelhaus. 


ermüdlich vor dem Treiben der katholisch-spanischen Partei. Als 
der Kardinal Ende des Jahres 1626 die Notabelnversammlung 
berief, ging Fancan ihm mit zahlreichen Denkschriften an die 
Hand. 

Derart hatte er die Genugthuung, seinen Meister, trotz 
mannigfacher Abweichungen in Einzelfragen, bis zum Jahre 1627 
in seinen Bahnen zu halten: Es war die eigentliche Epoche der 
national-liberalen Politik Richelieus. 

Dann aber ward Fancan der „ausländischen Cabale“, das 
heisst der katholischen Gegenpartei bei Hofe nicht mehr Herr 
und fiel über den Bemühungen, den Krieg gegen La Rochelle 
aufzuhalten, als ein Opfer der veränderten Politik Richelieus. Er 
starb vier Monate nach seiner Einkerkerung im Oktober 1627 
in der Bastille. 

Wir geben den Inhalt der Liste im Folgenden nich‘ in der 
Nummernfolge des Originals wieder, sondern haben ihn sachlich 
und zeitlich zu gruppieren versucht. Da dies aber bisher nur 
schr unvollkommen zu erreichen war, so handelt es sich ledig- 
lich um eine vorläufige Anordnung. Auch in den Fussnoten ist 
keinerlei Vollständigkeit erstrebt. 


1. Zum Streit des Herzogs von Longueville mit dem Marschall d’Ancre 
in der Picardie. 1618—1616. 


652. Moyens par lesquels un gouverneur et lieutenant de province 
` peuvent avoir differentz et estre enpeschez de vivre en correspondence 
necessaire pour le service du Roy. Remarqu! les occasions les plus dif- 
ficiles et conclut qu'ilz peuvent vivre en intelligence, pourveu q'il y ayt 
un peu de deference et qu’ils ne demeurent en mesme lieu. 

594. Advis a Mr. de Longueville de demander la demolition de la 
citadelle d'Amiens, du temps qu'il estoit gouverneur de la province. 

7566. Le doux souspir de la France. C’est le commancement d'un 
discours contre le Marechal d’Ancre. 


2. Zu Longuevilles Streit mit Bern in seiner Grafschaft Neuchâtel. 
1618 und 1619. 
96. Proiect de lettre que debvoit escrire Mr. de Longueville au duc 
de Savoye sur le traicte qu’il avoit a faire avec Mrs. de Berne. 


Aultre proiect de ce q'il falloit escrire au Sr. de Charmoisy pour le. 


1 Zweifelhafte Lesart. 


Zur Geschichte Richelieus. 23 


mesme subiect et au Marquis de Lantz.! C'estoit pour l'affaire de Neuf- 
chastel de laquelle le Sr. de Fancan fut chargé par Mr. de Longueville et 
alla en Suisse pour ce subiect en 1618. Il y a grand nombre de papiers 
qui concernent cestte affaire. 

102. Copie de la lettre escripte par le Duc de Savoye à Mr. de Lon- 
gueville en 1618 sur le subiect de Neufchastel. 

108. Proiect de lettre escripte par Fancan sur le mesme subiect, en 
la quelle il mande qu'il aprehende l'intrigue de Bearn qui ne peult estre 
bonne pour l'advantage du service du Roy; c'est unne affaire qui peult 
produire plus d'inconvenients qu'il n'en peult reussir de bien, plus perileuse 
en ses consequences que fructueuse en ses apparences; conclut: Dicu nous 
garde du Conseil des Bigotz. 

470. Lettre de Mr. de Longueville au Sr. Fancan, le remercie de ses 
lettres et advis, le prie de luy donner advis et mander nouvelles. 

Il y a plusieurs lettres de Mr. de Longueville, tant pour l'affaire de 
Neufchastel que pour plusieurs aultres domestiques, mesme quelqunne de 
creance vers Made la Comtesse.? Il n’y a point de datte a touttes. 

937. Lettre signée d'Estoy? de Berne au Sr. Fancan a Neufchastel. Luy 
mande qu'il a apris que le Roy avoit chargé les Ambassadeurs de faire 
arester Fancan et l'envoyer en France pour le subiect de la negotiation 
qu'il avoit entreprise et qu'il avoit este a Berne. 

Il y a quantite de lettres sur le subiect des affaires de Neufchastel tant de 
minuttes dud. Fancan que de lettres de Mr. de Longueville et Made la Comtesse. 


3. Fancan als Vertrauter der Familien Longueville und Soissons. 
1618—1627. 


153. Proiect de lettre à Mr. de Longueville pour sa conduitte parmy 
ses domestiques et pour les affaires de sa maison. 153. 154. 155. 159. 160. 
161. 162. 163. Et 295. 299. 

990. Proiect de discours pour les places de Picardie pour Mons. le C. 

458. Lettre sans nom ny suscription. (J'estime qu'elle est de Mr. de 
Longueville.) J'ay oublie de vous prier de vous enquerir de ce qui se 
passe pour ce mariage desavantageux* et qu'aussy tost que vous en 
sçaures quelque chose prendre la paine de me le venir dire, m'estant 
necessaire d'y couper chemin avant qu'il soit resolu Ceste affaire meet im- 
portante de toutte ma fortune. 

481. Lettre sans nom au Sr. Fancan (elle est de St. Germain’ comme 
Jestime); le prie de la part de Made la Comtesse de la maintenir aux 


! Beides vermutlich Vertreter des Herzogs von Savoyen, der in dem 
Streite zu vermitteln suchte. 

? Gräfin Anna von Soissons, Mutter des hier als „Mr. le Comte“ be- 
zeichneten Grafen von Soissons. Longueville war ihr Schwiegersohn. 

® Ein Vertreter Berns in dem Streite. 

t Ehe Gastons mit der Prinzess von Montpensier. 

" Mathieu de Morgues, Abt von St. Germain, namhafter Publicist und 
intimer Freund Fancans. 


24 Theodor Kükelhaus. 


bonnes graces de Mons" le Card. et de presser le traicte de l’Admirault€ 
ponr Mr. le grand prieur. ! 

965. Lettre sans nom ne suscription, elle est signee. P. Anselme (elle 
est de St. Germain) du 23 aoust 1626. Parle des anxietes d'esprit de 
Mr. le Comte et Mode la Contesse. Mr le Comte insistant a se retirer en 
unne de ses maisons, ne pouvant entre aultres choses veoir faire le proces 
a Mr de Vendosme, specialement a Mr. le grand prieur, a cause de l’estroite 
amitié.? Et comment il se poura comporter avec ceulx qui seront insolens 
de leur nouvelle alliance. Le coniure de s'employer en cestte affaire, qu'H 
est le seul en la cour auquel on ayt confience et que a Paris on n’a 
confience qu’en luy qui escript. 

Nach 1303. Il y a quantite de lettres de Mons! de Longueville au 
Fancan lesquelles sont pour affaires particulieres, par les quelles il parois 
de la confiance qu'il prenoist en luy et qu'il suivoit ses conseilz en touttes 
choses. ‘ 


€. Fancan und Luymes. 1617—1621. 


139. Proiect de lettre à quelque favori a ce qu'il prenne garde à unne 
caballe. Il senble que lad® lettre soit escripte a Mr. de Luynes. Dict que 
par son entremise la France a este delivree de l’opression qui la menacoit. 

141. Proiect de lettre ou discours a un gran ou favori pour se prendre 
garde specialement des flateurs. Et qu'il doibt eslogner les grands en leur 
bien faisant. Ete.’ 

Nach 514. Partie de discours pour remedier aux desordres de la 
France; parle principalement de la delivrance de Mr. le Prince. Dict que 
quant on a voulu dissiper l'Estat, on a touiours commancé par la division 
des Princes. Et conclut que le plus solide fondement de la conservation 
de la Courone est de veoir Sa Mate environee des Princes du sang et des 
grands Seigneurs da la Cour. 526. 627. 628. 532. 638. 535. 638. 

540. Minutte de discours a Mr. de Luynes sur sa conduite. (C’est de 
Fancan, luy dict que nous alons retomber aux desordres faulte de bon con- 
seil et qu'il se faut servir de personnes de probité et d’experience et que 
tous les maulx de la France proviennent de ce que on se sert de personnes 
qui n'ont que leur interest particulier en recommendation. 


ı Alexander, Ritter von Vendôme, natürlicher Sohn Heinrichs IV. 

3 Die Brüder Alexander und Caesar de Vendôme wurden im Juni 1626 
wegen ihrer Beteiligung an der Verschwörung Chalais’ gegen Richelieu 
eingekerkert. 

3 Damit ist die Familie Guise gemeint, die durch die Ehe ihrer Ver- 
wandten, der Princess von Montpensier mit Gaston, in nahe Verbindung 
mit der königlichen Familie trat. l 

1 Ein Gleiches gilt für das Verhältnis der Familie Soissons zu Fancan, 
wie die hier fortgelassenen Briefauszüge 1300, 1801, 1303, 1006, 1008 darthun. 

° Es bleibt fraglich, ob die Denkschrift an Luynes gerichtet ist. 

° Der Prinz von Condé war vom Herbst 1616 bis Herbst 1619 Staats- 
gefangener. 


Zur Geschichte Richelieus. 25 


920. Memoire pour la Picardie. C'est un discours de Fancan a Mr. de 
Luynes pour luy donner le moyen de se rendre agreable dans la Picardie, 
rechercher la noblesse et faire le service du Roy. Entretenir de promesses 
tes officiers de justice et faire don de quelque argent aux Arbalestriers, 
Arquebusiers etc. d'Amiens pour tirer au prix unne fois seulement; prendre 
garde à qui on donnera les places. 

833. Memoire de 4 personnes a envoyer, savoir d'Ailly a Mr. de Guise, 
Pistor le begue a Bruxelles, Lelio Diodati a Madrid, le Colonel Florinville 
en Bavieres et a Vienne. 

350. Minutte des vers imprimes contre Mr. de Luynes soubz le tiltre 
des proprietes de l'herbe nommee Aluyne. ! 

Nach 1351. Oultre lesd. papiers, il s'est trouvé entre les papiers dud. 
Fancan environ 16 exemplaires d’un livre imprime intitule La Chronicque 
des Favoritz; c'est un discours par lequel on blasme les actions de Mr. de 
Luynes et specialement le siege de Montauban; conclut qu'il faut donner 
la paix aux subiectz, entretenir les antiennes alliances, changer le conseil 
et confesseur du Roy. Et entretenir les Edictz de pacification. 

Remonstrance au Roy importante pour son Estat. 9 exemplaires; 
discours injurieux au Roy duquel il dict que les yeux et aureilles sont 
bouchees depuis 3 ans, qu'il n'entend que la voix du Sr de Luynes qui 
s'empare de touttes les places et finances. 

Les propriétés de l’Alluyne. Ce sont vers contre Mr. de Luynes. Il 
y en a 9 exemplaires. 

Nach 821. Proiect d’un discours de l’auctorite que la Royne mere 
doibt prendre le Conseil. Remarquer soigneusement les faultes qui se font, 
les representer au Roy; ce sera un moyen de destruire ses ennemis et de 
faire le bien de l'Estat. Ce discours paroist estre faict du temps de Mr. 
de Luynes, 822. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Il y a aussy quelques choses des 
desordres du temps. 


5. Fancan und die Minister Sillery, Puysieux und La Vieuville. 
1622-24. 


581. Proiect de discours contre les vieillars qui veulent faire des jeunes 
et qu'un Prince ne s'en doibt point servir, d'autant qu'il faut qu'ilz ayent 
l'esprit foible de s'amuser a cestte affeterie qui n’est qu’amour-propre. 

1090. Discours contre Mrs. de Sillery et La Vieuville. 1112. 3. 4. 

Nach 1351. La France mourante. 13 exemplaires. Discours contre 
Mr. le chanc. de Sillery et Made de Pisieux. 

Nach 334. Minutte de la lettre de congratulation a Mr. le Chancelier 
sur sa promotion a lad. charge ? 

348. Vers sur la disgrace de Mr. de Puysieux et contre Mr. de la Vieuville. 

349. Vers contre le gouvernement du Marquis de la Vieuville. 

La voix publicque. 6 Exemplaires. C’est un discours contre le mar- 
quis de la Vieuville. 


1 Aluyne ist ein alter Name für Absinth und spielt auf Luynes an. 
? Etienne d’Aligre, Grosssiegelbewahrer und Kanzler nach Sillerys Sturz. 


26 Theodor Kükelhaus. 


395. Fragment d'un discours au Roy contre Mons! le Card. en la 
faveur du Marquis de la Vieuville. Est antien.! 


6. Verbindungen Fancans mit dem Erzbischof von Köln, zumal wegen 
des Bistums Lüttich. 1617—1626. 


94. Proiect d’unne lettre que debvoit escrire l’archevesque de Cologne 
pour remercier quelqu'un de la Cour du soin qu'il avoit eu a procurer le 
payement de 12 mil escus que le Roy luy avoit donnés. ? 

130. Projects de lettre du Roy a l’Electeur de Cologne et au baron 
de Rechem? sur le subiect des affaires du Duc de Savoye. 

Nach 437. Ily a tres grand nombre de lettres dud. baron de Rechem 
qui mandoit touttes les nouvelles d’Alemagne et de Flandres et vouloit 
favoriser la France. 

605. et [suivantes] Pacquet de plusieurs papiers et lettres concernantz 
le maniment de 36 mil livres pour le baron de Rechem. Entre lesd. 
papiers il y a unne quittance du baron de Rechem de 45 000 # de manie- 
ment qu’avoit eu le S" Fancan. Il y a aussy quelques lettres de Mad. de 
Rechem qui rescript au Sr. Fancan sur le subiect du mariage de Mr. de 
Cadenet, duquel mariage il senble que Fancan a este entremeteur et que 
cela luy a donne entree chez Mr de Luynes. * 

658. Inscription d'un pacquet adressant au Sr. Fancan Il y a les 
armes de l’arch. de Cologne. 

144. Lettre de Bruxelles en 1626, sans nom ne suscription (Elle est 
du baron de Rechem). Luy mande qu'il est ambassadeur extraordinaire 
de l'Estat de Cologne en Flandre. Parle de conposer d’unne rescription. 

207. Minutte de lettre à quelque grand (il semble qu'il soit estranger). 
Le remercie de la confiance qu'il prend en luy, dict n’avoir encore commu- 
nique le proiect ny a l'amy premier ny a l’amy devot. Dict qu'il se servira 
de l’occasion pour faire la tentative touchant la députation de la frontière. 5 

Nach 339. Il y a en suitte la minutte d'une aultre lettre escripte 
comme il semble a l’Electeur de Cologne sur le subiect de la pretendue 
protection demandee par ceulx de Liege. 

363. Discours de la ville et chasteau de Dinan sur la Meuse. 

364. Aultre de Huy sur la Meuse. 

365. Aultre de la ville de Liege. 

601. Discours sur la proposition de la ligue avec le pais de Liege. 


! Schwerlich ist dieser Aufsatz von Fancan verfasst. 

2 Von dieser und andern Pensionszahlungen handeln auch die Nummern 
116, 271, 437 „et suivantes“. 

3 Richtiger Reckum; er war Diplomat des Kölner Erzbischofs. 

t Cadenet, ein Bruder Luynes’, heiratete im Januar 1620 die reiche 
Erbin des Hauses d'Ailly. Doch stand Fancan lange vorher in Verbindung 
mit Luynes. 

P Im Novbr. 1624 ernannte die französische Regierung eine Kommission 
zur Regelung der Ostgrenze Frankreichs. 


Zur Geschichte Richelieus. 97 


La qualité du pays, la quantité d'hommes, la puisance du P. Electeur, les 
moyens de se les consilier, que la despense de 100 000 Æ% par an peut 
sufire. Et 512. 513. 516. 

819. Lettre de l’Electeur de Cologne au Sr. Fancan en 1626 sur le 
subiect des affaires de Liege. Est mecontent de ce qu’aucuns de Liege ont 
faict courir le bruit qu'on les recherchoit à son preiudice. 

339. Project de lettre de Fancan a l’Electeur de Cologne pour response 
a celles qu'il avoit recues; dict avoir detourne ces bruictz qui couroient 
de ce qu'il avoit faict en ses Estatz contre notre attente. 

1019. Memoire pour faire empescher les fortifications de Charleville 
comme importantz à la France. 


7. Fancans politische Thätigkeit in der deutschen, besonders pfälzischen 
Frage. 1618—1626. 


554. Memoires d’Alemagne en chiffre. Paroist antien par le discours. 

502. 504. Memoire sur le subject de l’empire. Et continuation de dis- 
cours. C’est un project d’empescher que l'empire ne soit continué dans 
la maison d’Äustriche, qui en prend de trop grands avantages sur ses 
voisins. 

514. Discours au Roi fait par Fancan pour empescher la succession 
hereditaire de l'empire en la maison d'Autriche. Dict entre autres choses 
qu'il faut prendre le Conseil des bons Francois et ne se point servir de 
ceulx qui ont esté de la ligue et de la faction du Marechal d’Ancre. 

373. Discours sur les affaires d’Allemagne en 1620. 

Nach 874. Plusieurs lettres signees Moreus! de Bruxelles en 1622, 
23 et 24 au Sr. Fancan pour prendre confidence et traicter d'affaires avec 
l’Electeur de Cologne et Duc de Baviere. Elles sont remplies de nouvelles 
d’Alemagne et Pays Bas. 887 et suivantes jusques a 913. 

1351. Il y a un gros pacquet de lettres du Baron de Rechem au 
Sr. Fancan de 1623 et 1624. Ce sont nouvelles d’Alemagne, de Bruxelles 
et Holande. 

233. Minutte de lettre en 1624 qui senble estre escripte au Duc de 
Baviere. Offre son service. 

1205. Lettre du Duc de Bavière en 1624 à Fancan; Le prie de de- 
meurer en bonne correspondence avec Cutter son Cons®r? et de continuer 
a travailler pour le repos de la Chrestienté. 

1048. Propositions sur l'accommodation du Palatinat. 1048. 1055. 
1058. 1060. 

570. Minutte de lettre de Fancan. Est d’advis pour advancer le secours 
d'Angleterre pour l’Alemagne que la femme du Palatin passe secretement 
en Angleterre pour demander secours a son pere publicquement afin que 
sa presence ayt plus de puissance a emouvoir. 

339. Proiect de lettre de Fancan a quelque seigneur d’Alemagne sur 
le subiect de quelques propositions pour un accommodement general; dict 


1 Moreus (Morraeus), Agent Kölns in Brüssel. 
3? Richtiger Küttner, Agent Baierns in Paris. 


98 Theodor Kükelhans. 


n'avoir communiqué les propositions qu'il luy faict et qu'il faut qu’il en ayt 
response pendent que le comte de Holand et Carleton! sont à Paris. 

167. Minutte de lettre. Je m’estonne de ce que me mandes du Comte 
de Tilly, veu que par celle que j'ai receue de Cologne et de Bru- 
xelles, etc. 

347. Minutte de lettre sur la conference qu’il a eue avec Mansfeld. 

366. Instruction de Mansfeld au Capitaine Lanier allant en Holande. 

382. Minutte de lettre de Fancan en 1626. Senble qu'elle soit escripte 
à Mansfeld; ne luy escript souvent crainte que les lettres ne tombent en 
mains estrangeres. Dict qu'il apuye tant qu'il peut ses interestz, mais 
que souvent il se trouve foible contre les: factions contraires. Dict qu'il a 
asses faict cognoistre aux ambassadeurs d'Angleterre, combien les enemis 
le redoutent. 

404. Lettre signee Peblis au Roy. C'est la derniere volunté ou com- 
mandements de Mansfeld touchant l'armee qu'il conduisoit. 

870. 4 lettres allemandes avec grand nombre de cachetz à chacune. 
Tous lesd. cachetz sont senblables. 


8. Fancans Politik gegenüber der Schweiz, Holland und Savoyen. 


399. Memoire pour les affaires de Suisse; dict qu'il est plus expedient 
pour le service du Roy de payer les interestz courantz aux Cantons que 
de payer les pensions particulieres des Suisses, qu'en ce payement de 
pensions particulieres est tout le desordre. 

Vgl. dazu 874. Estat des pensions de Suisses en 1600. Et sommaire 
description de leur Estat. 

371. Traicté des Pays Bas. L’estat de Hollande. 

302. Discours sur cestte question, s'il est loisible de porter les armes 
pour un prince de diverse religion et s’alier avec luy. Conclut l’affirmative. 

568. Lettre de Turin sans nom ne suscription ne date. On mande: 
Mr. le Prince Card. desire de vous veoir passionement et ne vous ayme 
pas moins que le Prince son frere qui a toujours faict grand estime de 
vostre esprit. 


9 Fancans Stellung za England. 1617-27, 


978. Lettre sans nom en 1620 au Sr Fancan de Londres. Dict avoir 
receu ses lettres pleines de tesmoignages ordinaires de son ardeur et affection 
au public, luy mande les nouvelles d'Angleterre et le prie de luy rescrire. 
Il y en a 3 du mesme. 

820. Discours sommaire des Estats qui avoisinent la France et que le 
Roy d'Angleterre ne doibt contracter aliance en Hespagne. Il est faict en 
mars 1624. Cest un volume in fol. | 

464. Lettre de Londres sans nom au Sr. Fancan en 1624. Luy mande 
beaucoup de nouvelles, se reiouist de la correspondence qui recommance - 
par leurs lettres. 


! Englische ausserordentl. Botschafter in Paris, Frühj. 1626. 


Zur Geschichte Richelieus. 29 


303. Lettre de complimens sans nom en 1625 au Sr de Beaulieu.! Est 
de quelque personne de qualité, y a unne couronne aux armes. Par la datte 
elle paroist estre d'Angleterre. Elle est du comte Carlile par la conferance 
des armes.* 1036 

333. Minutte de lettre escripte par Fancan en 1626 à quelque grand 
d’Angleterre. Dict qu’il ne luy a escript plus souvent, crainte que les lettres 
ne tombassent entre ses mains, que le Sr d’Estoe? luy mandera les nouvelles 
de deça et en quel point sont les affaires de la paix et de la guerre. Apert 
par ladite lettre que il contribue de tout son pouvoir a l'alliance d’Angle- 
terre contre l'Espagne. 

1160. Nouvelles de Londres en Janvier 1627. 

354. Discours pour l'accomodement entre France et Angleterre du 
8 feb. 1627. Envoyer en Angleterre, faignant d'envoyer en Danemark pour 
les affaires d'Alemagne et parler d’accomodation sans charge, par forme de 
proposition. Veoir ce que se pourra pour l’execution du traicte de mariage 
et unne main levee generalle des navires et marchandises. Par ce moyen 
les Anglois ne pourront dire avoir este recherches. 

277. Lettre de Londre sans nom au Sr. Fancan du 25 feb. 1627. Ne 
veoid esperance d’accommodation. Dict que les principaux motifs de la 
retention des biens des Francois n’est pas pour le default du payement du 
dot de la Royne, mais pour obliger la France a s’atacher ou détacher du 
tout de la communicquation qu’elle a avec l'Espagne qui est la visee du Duc. 
Oultre que on cognoist que le Conseil est porte a la ruine des protestans. 

341. Advis sur les affaires d'Angleterre, en mars 1627. Dict que le 
mariage a este faict par diferents respects, scavoir de la France pour y 
establir la religion et d'Angleterre pour se venger de la maison d'Autriche; 
que le changement de religion n’est point utile à la France, que les 
deux couronnes se doibvent unir et qu'en France il ne faut pas tant 
travailler aux moyens pour se defendre de l'Angleterre que aux moyens 
de prevenir la guerre par unne bonne union, qu'il faut aussy peu penser 
a la conquerir et que la France n’a apuy plus seur pour resister a l'Espagnol 
qu'unne bonne union avec l'Angleterre. Et qu'il est facile d'accommoder 
les aigreurs. Et qu'il faut considerer que la moindre despense extraordinaire 
achevera de ruiner le Roy, le peuple et l’Estat. 341. 342. 

456. Lettre sans nom. Elle est d'Angleterre a Mr. d’Estoc a Straze- 
bourg. Luy mande la flotte de 100 vaiseaux dans laquelle il a 
10000 hommes et que on fait d'aultres levees; mande que la lettre jointe 
est pour Monsr Fancan. Le nom de Fancan est en chiffre. 

994. Memoire pour remedier aux affaires d'Angleterre. Dissimuler et 
renvoyer d'aultres Francois. Pour la Rochelle il la faut assieger ou luy 
laisser le trafic libre. 


1 Fancan wurde auf Richelieus Empfehlung 1625 zum Abt von Beaulieu 
in der Diöcese St. Malo erhoben. 

2 Carlile war mehrfach ausserordentlicher Botschafter Englands in Paris. 
Ein anderer, undatierter Brief von ihm steht unter Nr. 1036. 

? Ein sonst unbekannter Korrespondent Fancans. 


30 Theodor Kükelhaus. 


10. Fancans Politik gegen Spanien. 


420. Discours contre l'Espagne. Est fort antien. 

436. Discours sur les moyens que tient l'Espagnol pour parvenir à la 
monarchie de l'Europe. Et les moyens de l’empescher. N'est de Fancan. 
Est cotte de 1624. 

812. Memoires contre Lopez.! 312. 313. 814. 315. 316. 

821. Discours sur l'occurence des affaires presentes en jan. 1625; qu'il 
faut embrasser touttes occasions d’affoiblir l'Espagne et pour cest effect la 
paix dans le Royaume et renouveller les antiennes alliances. 


11. Fancans Eintreten für den Frieden mit den Protestanten. 
1625—1627. 

238. Project de lettre. Diet qu'il faut faire la paix et que les clair- 
voyans ont touiours chante que le fort de la Rochelle? seroit unne alumette 
qui tost ou tard serviroit a mettre le feu. Et 259. 

252. Minutte de lettre. Si la paix des Huguenotz se pouvoit conclure, 
nous pourions faire la nicque aux Tramontains, mais on forge tant d'ob- 
stacles et y a tant de vendeurs d’allumettes pour les fusilz qu'il est a 
craindre qu’ilz ne facent prendre feu a leurs desseins. 

257. Petit billet dans lequel est escript: Quid mirum nobis, si nunc 
secus omnia versant, Cum Rege versatur Gallia versabilis. 

263. Lettre renvoyee. Si la guerre recommance en la coniunction des 
afaires presentes, tout est fricassé. 

308. Lettre de Fancan. Insiste a raser le fort de la Rochelle et parle 
contre les Jesuites. 

422. Discours sur les affaires presentes en juillet 1625. Faire la paix 
avec ceulx de la Religion, raser le fort, faire la guerre en Allemagne. °’ 

Nach 425. Discours sur le subiect de la paix avec ceulx de la Religion. 
433 et 434. 

372. Discours sur le subiect de la paix avec ceulx de la religion. En 
decembre 1625. 

304. Lettre signee Francois au Sr Fancan. Elle est de l'ambassadeur 
de Venise. Se resiouist de la paix, dict qu'il fault faire passer en Italie 
touttes les troupes. Il y a du chiffre dans lad. lettre. < 

145. Copie de la declaration des Ambassadeurs d'Angleterre aux deputes 
de la Rochelle sur le subicct du fort en 1626. 

352. Discours sur la necessité de la paix du dedans du Royaume. 1626. 


1 Lopes war ein Portugiese, der im Sommer 1624 als spanischer Spion 
in Paris gefangen gesetzt, später aber von Richelieu wegen seiner Kennt- 
nisse im Seewesen verwendet wurde.. 

: Die königliche Feste, deren Schleifung die Protestanten vergeblich 
von der Regierung verlangten. 

8 Dies ist die von Gardiner gefundene Denkschrift. 

4 Andere Briefe an Fancan in derselben Frage No. 323, 461, 701. 


rufe di eue mie vm = Ede Cragg SE 


ee re DEn a eege be 


Zur Geschichte Richelieus. 31 


pour les grands progres du Roy d’Espagne pendant nos guerres civiles et 
la necessite du Roy qui ne peut fournir aux depenses que par moyens 
extraord. 


12. Fancans Kampf gegen die Jesuiten, Rom und die ultramontane 
Partei Frankreichs: 1622—1627. 


147. Minuttes de lettres auxquelles il se mocque de la canonisation 
de St. Xavier et Loyola. Dict qu'il s'y vouloit vouer pour se guarir de la 
gratelle etc. Libertine. | 

148. Aultre lettre où parlant du mariage du Prince de Gales en Esp.!, 
il dict que s'il reussit à l'advantage du père et du filz, le St. Esprit y sera 
et y en aura bien de trompés. 

149. Aultre lettre libertine. 

706. Minutte d’unne lettre sur les changementz de la cour. En parlant 
d'un Prestre*, il dict que si tost qu'il a usé le St Sacrement de la messe, 
il luy prend des extases. 

Nach 706. Il y a plusieurs lettres esquelles Fancan se mocque de la 
canonisation de St Ignace, Xavier et Ste Therese et des miracles. Et que 
la canonisation de St Ignace n’a esté faicte que par brigues, ce qu'il colore 
disant que ce sont ceulx de la religion qui le disent. 

320. 421. Le miroir du temps passé ec. C'est la minutte du livre 
imprime contre la maison d’Autriche et contre les Jesuites et religieux 
reformes. 

321. Memoire dans lequel est escript que la faulte des Huguenotz est 
grande de s'estre empares des vaisseaux du Roy, lorsque sa Mate entre- 
prenoit de grandes affaires en Italie, mais que la faulte est beaucoup 
moindre que celle de la caballe qui s’est servye du couteau de Ravaillac 
pour ruiner les desseins d’Henry 4. 

448. Memoire dans lequel est escript; les affaires de l'Estat sont au 
point de retomber dans les confusions du regne de Henri 3, durant lequel 
les factions estrangeres susciterent la moitié des Francois à s'eslever contre 
leur Roy par le moyen des moynes. 

449. Memoire dans lequel est escript que Rome est à demy subjecte 
a l'Espagne, s'accomode avec eux en beaucoup de choses a nostre preiudice 
et que les Francois n'aprofondissent assez cestte caballe. 

483. Aultre lettre du mesme (d h. St. Germain) en sept. 1625. Se 
resiouit de la liberté de Theophile 3, de l’elognement du P. Seguiran', de la 
sortie du Pere des Voisins et desire que les Jesuites soient chassés pour 
le bien du public. 


I Gemeint ist die heimliche Brautreise des Prinzen von Wales nach 
Spanien 1623. 
? Unsichere Lesung. 
® Dichter und Freidenker, der wegen seines Spottes über religiöse 
Fragen längere Zeit in der Bastille gefangen sass. 
e ‘ Jesuitischer Beichtvater Ludwigs, wurde im Dezember 1625 entlassen. 


32 Theodor Kükelhaus. 


486. Minutte de lettre, dans laquelle il y a du chiffre. Mande que la 
caballe estrangere previendra, si elle n'est prevenue, et presse fort de prevenir. 


660. Lettre de Fancan renvoyee. Elle est contre les Jesuites. Et parlant 
du Jubile il dict qu'il sera envoyé en Angleterre incognito. 


Nach 326. Discours contre la cabale; dict qu'il faut changer plusieurs 
personnes, reformer les Ecclesiasticques et mander au pape de le faire. Dict 
que tous les maulx ont pris leur origine du St. Siege qui a voulu a tort et 
a travers exterminer l’heresie, ayant a cet effect introduict les religieux qui 
soubz pretexte de religion animent les peuples les uns contre les aultres, 
de quoy l'Espagnol a pris grand avantage. Qu'il faut faire la paix avec 
les hereticques plustost qu'avec l'Espagnol, qu'il se fault servir des princi- 
paulx d'entre eux aux guerres d'Italie, leur donner unne declaration de paix 
et des articles secrets pour les poincts qui sont en difference. 327. 328. 
329. 330. 331. 

229. Lettre renvoyée. Parle des notables. En fin je me suis resolu 
faulte de meilleure matiere de vous entretenir non des vertus du lict de 
Pontoise, ny de la cassolette qu'on dict avoir este trouvee cachee dans la 
chapelle de sœur Marie de l'Incarnation pour faire croire aux ames sera- 
phiques que sa sepulture est odoriferante, mais, etc. 

232. Proiect de lettre par laquelle il se mocque de la devotion en 
termes plains de libertinage. 

853. Discours contre la cabale estrangere 1626. Que celuy qui gouverne 
le veuille, eslogner les supostz de tout employ, reduire les Jesuites a prier 
Dieu et fermer leurs coleges, apuier la Sorbonne, changer le logis du Nonce, 
introduire un aultre confesseur, donner un premier president au Parlement 
de Paris qui soit de bonne odeur au public. 

355. Moyens legitimes pour contenir le St. Siege et enpecher quil 
n’acroise son auctorite en France au preiudice de celle du Roy et tran- 
quilite de l'Estat. Que c'est erreur de croire qu'il faille estre bien avec 
Rome, au contraire qu'il se fault monstrer jaloux de la conservation des 
loix de la monarchie, que Rome se gouverne par crainte, qu’il ne la faut 
jamais obliger en chose qui soit au despends de l'auctorité Royalle, mais 
luy susciter des affaires soubz main et puis empecher de luy mal faire 
et ne la delivrer jamais d’aprehension. Il faut faire demander par le 
Clerge la cassation du concordat et restablissement des elections aux 
benefices. 

Tesmoigner n'avoir volunte que les Francois soient faictz cardinaulx, 
retarder la nomination ou en nommer d'estrangers. Cestte dignite en 
France a ruine le clerge. Relever la dignite des Ducqs et pairs eclesias- 
ticques et qu'ilz demandassent au Roy d'estre vetus d’escarlatte. Apuier 
la Sorbone et Université, exclure des chaires publicques ceulx qui ont des 
sentimentz contraires au bien de l’Estat. Ne permettre plus que les 
Religieux reformes ny aultres se meslent des affaires du temps; deffendre 
de passer aucun acte devant le nonce. Deffendre a tous Eclesiasticques 
de conferer avec le nonce sans permission du Roy, a peine de la perte de 
leurs benefices. Defendre l'introduction de nouveaux ordres en France ny 


Zur Geschichte Richelieus. 33 


de plus’ bastir aucun couvent. Tolerer que le Gouverneur d’Orange face 
de temps en temps quelque niche et vexations au Contat Venetin!, afin 
que le Pape ayt recours au Roy pour les faire cesser. Faire demander 
au Pape en plein consistoire par l’ambassadeur un secours d’un million de 
ducatz pour la guerre de la religion et les Annates des benefices vacants 
pendant que la guerre durera. Luy representer que le Roy a depensé en 
cestte guerre sept centz millions de livres et qu'il n’y peut plus subvenir 
et qu'a faulte de ce secours qu'il sera oblige de faire la paix. Le Pape 
assurement refusera et on aura un beau subiect de faire la paix et rejetter 
l'envie sur le defaut d’asistance de Rome; que par ses moyens l'Estat se 
maintiendra, ainsy qu’a faict celuy de Venise. 

356. Discours des necessites de la France et des moyens de remedier. 
Diet que la guerre de la Religion a mis l’Estat en l’extremite en laquelle 
il est. La faction estrangere a pris ce pretexte. Conclut qu'il faut 
necessairement faire la paix. - 

360. Proiect pour traverser le Card. Spada? avant son retour afin 
qu'il ne triomphe point de ses actions violentes d’avoir entrepris contre Ja 
Sorbone, l'Universite et l’Assemblee des notables. Que pour cest effect il 
faut faire tomber le Card. Spada en quelque piege, afin de luy donner 
quelque atteinte pour le mortifier. Le Roy peut faire executer l’advis des 
notables de ne frequenter chez les ambassadeurs et Nonce sans permission. 
Et sur la plainte qu'en fera le Pape, luy mander que les violences du 
Card. Spada ont ulcere les esprits et le Parlement. 

88. Le grand secret du grand dessein. C'est un livre in fol. qui 
contient environ 100 pages escript a la main contre les Jesuites, lequel 
surpasse a mon sens tout ce qui a este escript contre eux. 

403. Lettre de Fancan qui luy a este renvoyee. Mande plusieurs nou- 
velles. Est un peu libre. Je croy que vous estes tout illumine et qu'il 
ne vous manque que l’aureolle pour estre beatifie. Il est vray que n'ayant 
pas este ligueur dificilement parviendrez vous a ce grade, cela n’apartient 
qu'à Soeur Marie de l'Incarnation qui l’a este, au pere Ange, au Card. 
de Joyeuse et a Madame de Mercure sur le tombeau de laquelle les 
P. Recolets‘ ont este chanter un de profundis. L'arch. de Bourges qui 
donna l'absolution a Henry 4 ne sera jamais canonisé ec. 

491. Petitz memoires contre le Pape, les Jesuites, les Espagnolz et 
religieux. 

Vor 639 (ausgestrichen) Memoire de mocquerie du concile de Trent; 
je ne m’estonne comme il n'a preveu etc. 


! Heute Venaissin; es ist das Gebiet, in dem Avignon liegt. 
* Nuntius in Frankreich von 1624—1627. 

3 Pater Ange de Mortagne, Freund Pater Josephs. 

* Reformierte Franziskanermönche. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 3 


34 Theodor Kükelhaus. 


18. Fancan und die sonstige Politik Richelieus (1624—1677). 


1. Allgemeine Politik. 

1120. Minutte de lettre de Fancan a Mons" le Card. Conseille la paix 
au dedans, armer la frontiere, secourir les Holandois, defendre les bastimentz 
de nouveaux monasteres. 

396. Discours pour remedier aux desordres presens. Il faut lever des 
armees sur pied pour se rendre considerable aux Estrangers et aux Francois, 
faire un Edict contre le luxe, renvoyer les gouverneurs en leurs gouverne- 
mentz, les evesques en leurs evesches et que nulz religieux, hermites! 
ou moines ne pouront sejourner dans la cour sans permission du Grand 
Aulmosnier. 

400. Memoire pour l'Edict des duels et l'Edict du Luxe. 

391. Libre advis au Roy, parle contre les financiers, dict qu'il faut 
faire la paix, continuer les recherches des financiers et changer les Con- 
seilz. — I semble qu'il ne soit pas du Sr Fancan. 

165. Minutte de lettre. Les pluyes aporteront autant de dommage 
au pauvre peuple que la continuation des afaires confuses de ce Royaume. 

202. Minutte de lettre. Nostre Estat eat malade et attenue de finance, 
le moindre echec qui peult survenir est capable de nous achever de perdre, 
et surtout a ceste heure que le Roy et le peuple est tres pauvre. On a 
chasse les Francois d'Angleterre. On les acuse de mile faulcetes ec. Hr 
a bien d'aultres choses encore que le R. P. Berule m'a jure sur les 
medailles de son chapelet estre tres faulses. Je me prometz de vous 
unne absolution generalle de mes peches passes, mesme avec unne supera- 
bundante reserve de gran expectative pour ceulx de l'advenir. 

210. Lettre de Fancan qui luy a este renvoyee. Mande des nouvelles 
et dict qu'on n'a pas faict ce que on a deub faire. Nous ne faisons rien 
qu'a demy, sinon quand nous nous jettons dans les desseins de nos ruines 
publicques ou nous nous precipitons à corps perdu. 

326. Discours sur les affaires presentes. C'est un pernitieux discours 
des moyens qu'il faut tenir pour restablir l'Estat. Il peut estre fait peu 
de temps avant le voyage de Fontainebleau, 1626. Il parle de changer 
tous les principaulx officiers de la Cour et le Parlement et par suppositions 
faire arester des grands et faire interdire la confession ou lecons aux 
Jesuites. Et donner contentement a ceulx de la Religion. 

332. Sommaire recit de l'Estat des affaires de France et des vrais 
moyens d'y remedier; dict que le Royaume est tres mal en la disposition 
presente des affaires tant du dedans que du dehors du Royaume. 

334. Discours pour le restablissement des affaires de la France en 1627. 
Contient 7 pages de minutte; dict que l'Estat est tres mal en dedans et 
dehors, que tous les corps sont mecontents, les Princes du sang eslognes, 
le Roy en jalousie avec M" son frere, peu d'intelligence avec la Royne, les 
ministres de l'Estat peu unis. Pour le dehors que le Roy est mal avec 
tous les antiens alies de la couronne et avec tous les princes et republicques 


! Fragliche Lesart. 


Zur Geschichte Richelieus. 39 


de l'Europe, que pour y remedier il faut changer les principaulx offieiers, 
en aprocher d'aultres, faire la paix au dedans, donner contentement a ceulx de la 
Religion, contrepointer Rome, oster le gouvernement de la conscience du Roy 
aux Jesuites, leur defendre nouveaux coleges, deffendre de bastir nouveaux 
monasteres, auctoriser les Parlements, fortifier celuy de Paris d’un chef duquel 
on soit asseure, changer les conseils, tenir la main a ce que le nonce ne 
face reussir aucunne affaire, renouer les alliances avec l'Angleterre. 

383. Partie donne lettre dechiree. Le temps s’escoule, la patience 
m'eschape et l’aprehension de veoir nos maulx sans remede ma jette dans 
le desespoir, si je ne veoids bien tost jetter l’Ancre de salut; les orages, 
la tempeste et les inclemences de l'air ne se peuvent accoiser tant que 
celuy qui emeut le ciel contre nous vouldra conduire la barque. Dieu y 
pourvoye bien tost et benie celuy qui aydera & nostre repos.! 

815. Memoire auquel il diet que le Roy n’est bien ny dedans ny dehors 
le Royaume. Grande necessite, mauvaises intelligences, touttes personnes 
mecontentes. 

830. Memoires, entre aultres que l'Estat n’est plus qu'en son declin 
et personne ne travaille a conserver sa caducque vieillesse. Que touttes 
les assemblees qui ont este faictes soubz pretexte de pourveoir aux desordres 
ont este plus a la foule du peuple que a la conservation du Royaume. 

1147. Minutte de lettre. Dict que les affaires publicques sont en 
piteux estat et semblent roulér a l'abandon des evenementz incertains de 
la fortune. 

2. Fancans Reformentwürfe auf geistlichem Gebiete. 

359. Proiect de negotiation a faire a Rome par l'Ambass. pour la 
reformation des Eclesiasticques; les faire resider, avoir l'oeil a ce que les 
Eglises Cathedrales et collegiales soient bien deservies, donant bon exemple, 
que les antiens statutz soit (sic!) observes; cestte proposition alarmera Rome. 
Le Pape lira les mains au Roy, et soit que le Pape le permette ou nen, 
le Roy poura presser les prelatz sur lad® reformation; de cestte proposition 
il en reussira trois effectz, scavoir qu'il mettra le Pape en son tort par ce 
refus, obligera les evesques et prelatz a faire la reformation et a aprouver 
que les conventuelz demeurent en leur cloistre, qui est le principal but de 
la negotiation pour couper broche a la negotiation estrangere. 

8. Fancans Reformvorschläge für Militär und Finanzen. 

397. Memoire pour le regiment des gardes et garnisons des frontieres. 
Les compagnies doibvent estre completes, la solde des gardes augmentee, 
payer tous les moys afin qu'ilz payent partout; que les arquebusiers et 
mousquetaires de la colonelle et de 3 aultres compagnies soient tous nobles; 
que les garnisons des frontieres soient bien reglees et que on y choisisse 
de sages capitaines affin que ce soit unne escolle a la noblesse. Que nul 
ne puisse obtenir charge s'il n’a este 6 moys dans les gardes ou garnisons. 

425. Discours en forme de Reqte ptesentee au Roy par les financiers 
demandans misericorde. C'est un discours de raillerie. 


1 Der Brief kann such aus der Zeit der Herrschaft Aneren oder 


Luyne’s stammen. 
3 * 


36 Theodor Kükelhaus. 


324. Memoire pour l'assemblee des notables en 1626. Sur le subiect 
des necessites des affaires du Roy. Il fault representer que les necessites 
sont causees par la guerre de religion; pour y remedier, qu'il faut vendre 
du bien d’eglise et faire un emprunt sur les villes. 

351. Discours sur l'alienation du bien d'eglise. 1626. Diet qu'il faut 
aliener de ce bien pour 20 milions, retirer du domaine aliene, que le Roy 
en sera secouru, le peuple descharge d’aultres Edictz que l'on feroit, et 
qu'il sera utile a la France que les Eclesiasticques ne soient si riches. 
Pour empescher que le pape ne se plaigne, faut publier que le Roy desire 
la reformation du clerge. La residence des Evesques, que le concordat soit 
rompu et les Abbayes et prieures remis en regle. Et quelque temps apres 
proposer l’alienation, il n'y aura point d'obstacle. 

460. Memoire pour avoir secours d'argent des beneficiers de France 
a l’imitation de celuy qui a este accorde par le pape au Roy d'Hespagne. 
Diet que le pape l’accordera voluntiers, crainte que le Roy ne le prenne 
sens son consentement, comme il se faisoit aultrefois. 


4. Fancans Reformvorschläge für Beamtenschaft und Par- 
lament. 


357—358. Discours pour un nouvel establissement des Conseilz du Roy. 
Dict qu'il faut revocquer tous les brevetz avec deffense de prendre la qualité, 
laquelle il ne faut donner qu’a ceulx qui sont d’eminente extraction ou c&- 
pacité, puis distinguer ceulx qui seront choisis et les employer chacun selon 
son talent, afin qu'ilz se rendent plus capables et que le Roy en soit mieux 
servy; que on poura en establir 3. Le premier des depeches auquel poura 
presider Monsr le Card. ou un des Ministres de l'Estat en son absence. 
Le 2. de justice ou presidera Mr le Garde des sceaux et le 3. de finance ou 
presidera le Sur Intendant. Que lesd. Conseilz doibvent estre composes de 
8 personnes oultre le president et que le Roy n'en doibt augmenter le nombre, 
seulement y subroger par vacance de mort ou envoy en Ambassade. Et les 
distinguer d'habitz. Que les Conseillers d’un Conseil n'ayent entree a l’aultre. 

398. Memoire de l’ordre que doibt tenir un Ministre de l'Estat en sa 
conduitte, pour se rendre utile et agreable. Il ne parle que des audiances 
et de la distribution des affaires aux commis ou secretaires. 

424. Discours pour monstrer qu'il faut diminuer l'auctorite des officiers 
de la courone et pour le faire insensiblement creer des secretaires desd. charges. 

Nach 581. Memoire des qualites qui doibvent estre aux personnes 
employees dans les conseilz, dont la principalle est la generosite. Et 
qu il y a grande difference entre les ames nobles et les genereuses. Les nobles 
en font rien de mal ny de lâche, mais elles n’entreprennent pas et ne 
resistent, ce que font les ames gencreuses au peril de leur ruine. 584. 585. 

993. 998. Proiect d'an Edict et raisons des articles dud. Edict touchant 
les Gouverneurs des provinces et places fortes de l'Estat pour les reduire 
a certain temps. 

343. Discours sur le choix de la personne d'un premier president au 


Parlement de Paris, auquel il parle de faire changer de charge a 3 ou 
4 personnes. 


Zur Geschichte Richelieus. 37 


ö. Fancan, die Hofintriguen und die Ehe Gastons mit Made- 
moiselle Montpensier. 


666. Minute de lettre de Fancan a Mr. le Card. Elle est en chiffre. Luy 
donne advis qu'il prenne garde a quelques personnes qui se veulent establir. 

1204. Memoire en chiffre auquel est faict mention de plusieurs desseins 
pour eslogner Mons? le Card. Est du temps que le legat estoit en France 
ou du moins avant la prison du Mare. ! 

423. Copie de la lettre de la Cordoniere. Apostille de la main (comme 
il me senble) du Sr. Fancan en fin de laquelle sont ces vers: 

L'estat en pire estat desormais ne peut estre, 
Par l’ordre perileux qui le va destruisant, 

Puisq'un ma ...... 3? qui mon Roy seduisant 
Asservit sa couronne a la gloire d’un presbtre. 

1000. Aultre memoire en chiffre qui dict que le Renard a donne charge 
d'aller recognoistre le Havre de Morbian. 

375. Considerations sur le mariage de Monsieur a Monsr le Card. pour 
le dissuader, crainte d’agrandir la maison de Loraine et rendre Monsieur 
trop puissant. 

589. Memoire contre le mariage. (Je croy que c'est celuy de Moner.) 

996. Lettre sans nom ne datte ne suscription. A Paris ce6... Il senble 
og elle soit sur le subject du mariage de Monsr qui debvoit estre traverse. 

1008. Proiect de lettre en chiffre, laquelle (comme je croy) Fancan 
escrivoit a St. Germain. Dict qu'il a parle a plusieurs reprises du mariage. 
Et dict qu'il ne se fera point. — Promet de servir fidelement, dict que le 
P. B. se tremousse fort pour le faire reussir. 

981. Lettre signee P. Anselme, sans suscription le 30 juillet 1626. 
(Elle est de Saint Germain.) Elle est en chiffre, mais elle n'est que sur le 
subiect du mariage de Monsieur qui se faisoit contre ses sentimentz. 

982. Minutte de 2 lettres de Fancan du 16 Aoust a Nantes, Tonne 
senble escripte a St. Germain et l'aultre a Monsr le Conte. La seconde 
n'est que de complimentz et promesses de servir en quelque chose dont 
il estoit prie. Par la premiere il mande. Ma consolation est d'avoir re- 
presente courageusement en tout ce qui c’est (sic!) passe les inconvenientz 
qui en pouvoient arriver en publicq et en particulier, et d’avoir combatu 
jusques au bout. Il ne me reste plus qu’a faire unne retraite honorable. Et 
c'est sur le subiect du mariage de Monsieur. 


14. Papiere, die sich der Zeit und dem Zusammenhang nach bis jetzt 
nicht einreihen liessen. ® 

1295. Recognoisance de depost signe de Lancy de 3000 quadruples et 

7000 pistoles apartenant a Dom Diego d’Aiena, cap. Espagnol du 26 juin 1590. 


! Abkürzung für Maréchal d'Ornano. 

? Diese Abkürzung für maquerau ist auch im Original. 

® Die Nummern 404. 461. 464. 997. 1000. 1295 lassen wir als minder- 
wertig hier unerwähnt. Es sind meistens chiffrierte Papiere. 


38 Theodor Kükelhaus. Zur Geschichte Richelieus. 


Lettre dud. de Lancy a d’Aiena en nov. 159‘. Parle dud. argent qu'il 
ne trouve commodite d'envoyer. 

818. Apologie de l'administration de la France. Livre escript a la main 
qui paroist estre faict il y a fort long temps. 

485. Minutte de lettre. J'espere partir avec Mr S. depute vers S. A. 
pour aller prendre son signé. 

Nach 589. Proiect de discours qu'on ne peut estre trop asseure, ne 
pouvant tout prevoir et quil faut eviter la neutralite. 

639. Lettre de Rouen sans nom escripte au Sr. Fancan; mande qu'il a 
monstre les vers qu'il lui a envoyes ou il y a beaucoup de choses veritables, 
mais perileuses a manifester. Concludt „Cui des, videto.“ 

333. Lettre de Galand a Mr. le Marechal de la Force. I luy mande 
les fortes inclinations que le Sr. Fancan a pour son service. 


39 


Das Bild vom vollkommenen Herrscher nach der 
Anschauung Ludwigs XIV. 
Von 


Paul Ssymank. 


Um Ludwig XIV., diesen „Patriarchen der Könige“, wie ihn 
rühmend Friedrich DO. nennt, der in sich ganz Frankreich ver- 
körperte, das Königtum auf den Höhepunkt brachte! und dem 
gesamten Zeitalter seinen Namen lieh, bis ins Innerste kennen zu 
lernen, wäre es wünschenswert, von ihm eine Reihe unmittelbarer, 
persönlicher Aufzeichnungen zu besitzen, wie sie vor ihm etwa 
ein Staatsmann wie Richelieu in seinen Memoiren und seinem 
politischen Testament? oder nach ihm ein Fürst wie Friedrich II. 
in seinen zeitgeschichtlichen Denkwürdigkeiten hinterlassen hat. 
Indessen stammt ausser einer Anzahl Briefe, sowie der im Jahre 
1700 verfassten Denkschrift für seinen Enkel Philipp V. von 
Spanien und einigen Aufzeichnungen rein militärischen Charakters 
nur noch der unter dem Titel: „Reflexions sur le metier de Roi“ 
(1679) bekannte Aufsatz von ihm, der in seiner ursprünglichen 
Gestalt ohne die später hinzugefügten, den Zusammenhang störenden 
Ueberschriften von Ch. Dreyss in seinen „Memoires de Louis XIV“ 
1860 zum ersten Male herausgegeben worden ist und in dieser 
Form den Eindruck eines in sich abgeschlossenen, in Gedanken 
und Ausdruck gut durchgeführten Ganzen macht und sehr wohl 
Anspruch auf litterarischen Wert erheben darf.? 


1 Sorel: L’ Europe et la révolution française I 197. 

2 Die Echtheit desselben hat G. Hanotaux schlagend bewiesen. S. 
Maximes politiques et fragments inédits du Cardinal Richelieu in der 
Collection des documents inédits, Mélanges historiques 1880. Bd. III S. 705 f. 

3 Beides in den Oeuvres 1806. 

‘S. das günstige Urteil von Dreyss: Étude our la composition des 
Mémoires pour l’ipstruction du Dauphin, Einl. S. 242. 


40 Paul Ssymank. 


Diese Unmittelbarkeit, wie sie die genannten Schriften be 
sitzen, entbehren die „Memoires historiques et instructions pour 
le Dauphin“, die in der ungenauen und lückenhaften Ausgabe der 
»Oeuvres de Louis XIV“ (1806) lange Zeit eine Hauptgrundlage 
der Arbeiten über Ludwig XIV. gewesen sind.! Man hielt die 
Denkwürdigkeiten für ein Werk dieses Fürsten, das durch den 
Historiographen Pellisson nur überarbeitet worden sei, und sah 
darin, wie z. B. Chateaubriand in seiner Besprechung?, einen 
grossen Ruhm für den König. 1860 nun gab Ch. Dreyss in 
seiner bereits erwähnten Ausgabe einen vollständigen, genauen, 
zuverlässigen Text und stellte in seiner Einleitung zugleich auf 
Grund seiner eingehenden handschriftlichen Untersuchungen die 
wahre Entstehungsgeschichte der Denkwürdigkeiten fest. 

Zuerst wurden die Memoiren der Jahre 1666 und 1667 ge- 
schrieben. Der König bemerkte selbst auf kleine Blätter summarisch 
die Hauptereignisse dieser Zeit, die dann, mit kurzen Betrachtungen 
versehen, zu einem Tagebuch (journal) erweitert wurden. Das 
letztere stammt nicht von der Hand des Königs, die sich darin 
auch nirgends zeigt, aber im Uebrigen ist es sicher sein unmittel- 
bares Werk. Der darin herrschende Ton ist der wahre Ton eines 
Königs, lebhaft, nachdrücklich, befehlend; es sind Seiten in klarer 
und bestimmter Sprache, die einen festen, auf sich vertrauenden 
Geist verraten. Das Tagebuch nun bildet die Grundlage für die 
Denkwürdigkeiten, deren Ausarbeitung Ludwig XIV. andern, uns 
unbekannten Männern überliess. Um die Zeit des Aachener Friedens 
etwa (1668) wurden die frühern Fassungen der Memoiren einer 
endgiltigen Redaktion unterworfen. Als den letzten Bearbeiter 
hat man früher allgemein Paul Pellisson, den ehemaligen Ver- 
trauten Fouquets, angesehen, der in den Prozess des Oberinten- 
danten mitverwickelt ward, einige Jahre in der Bastille gefangen 
sass, dann aber die Gunst des Königs erwarb, zum Katholizismus 
übertrat und das Amt eines Hofhistoriographen erhielt. Doch 
schon der Herzog von Noailles stellte in seiner „Histoire de Me 
de Maintenon“ 1848 auf Grund der Schriftvergleichnng die Mit- 
wirkung Pellissons an den Memoiren von 1666 und 1667 in Ab- 
rede (Dreyss II 582). Der eigentliche Urheber der letzten Fassung 


1 Z. B. der längeren Studie von Sainte-Beuve (Causeries du Lundi Bd. V). 
2 S. Mel. littéraires (Oeuvres complètes, Par. 1835, Bd. 18 S. 229 f.). 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 41 


wie auch des Tagebuchs war vielmehr, wie Dreyss mit grosser 
Wabrscheinlichkeit nachweist, der Vorleser des Königs, der Kammer- 
präsident Perigny, dem Ludwig XIV. sein volles Vertrauen schenkte, 
und ın dessen Hände er 1666 amtlich die Erziehung des Dauphins 
legte, welche jener in Wirklichkeit schon ein Jahr geleitet hatte. 

Zu diesen Denkwürdigkeiten von 1666 und 1667 sollte eine 
Erzählung der Geschehnisse der früheren Jahre als Einleitung 
hinzugefügt werden. Für diese standen den Verfassern weder 
Notizen, noch ein ausführlicheres Tagebuch des Königs zur Ver- 
fügung; den Stoff entnahmen sie einer Denkschrift Colberts über 
die Finanzen (für die Jahre 1660 bis 1665). Die endgiltige Ueber- 
arbeitung und Neueinteilung der Einleitung ward von Pellisson 
vorgenommen, der nach dem Tode Pérignys (1670) dessen Arbeit 
übernahm, doch ist sie nicht zu einem wirklichen Abschluss ge- 
langt. Sie reicht als vollständiges Ganzes nur bis zum Ende des 
Jahres 1662. Der Bericht für 1661 (Pellisons Vorlage) fusst auf 
frühern Fassungen, deren erste bis auf ein Inhaltsverzeichnis 
verloren ist; von der zweiten dagegen sind noch sechs Hefte vor- 
handen, welche Randnoten — wohl von Perignys Hand — zeigen. 
Für das Jahr 1662 ist von ältern Bearbeitungen ausser einem 
oder zwei Entwürfen nur eine Anzahl von Bruchstücken über- 
liefert. Im Stil unterscheidet sich Pellisson wesentlich von seinem 
Vorgänger Perigny. Während dieser einfach, bestimmt, klar und 
geschmackvoll im Ausdruck ist, zeigt Pellisson allenthalben eine 
Neigung zu schwülstiger Uebertreibung, zu weitschweifigen Allge- 
meinheiten uud zu niedrigen Schmeicheleien gegenüber dem König. 

Die Idee, eigne Denkwürdigkeiten zu verfassen, beschäftigte 
Ludwig XIV. lange Jahre, etwa von 1666 bis 1671; von da an 
nahmen ihn die militärischen Angelegenheiten, worüber er selbst 
Aufzeichnungen machte, bedeutend in Anspruch, und nur aus dem 
Jahre 1679 stammen als ein letztes Zeugnis für das Interesse, das 
er für die Abfassung seiner Memoiren bewies, die schon früher 
erwähnten Betrachtungen, die er nach der Entlassung des Ministers 
Pomponne wahrscheinlich selbst niederschrieb. Der ursprüngliche 
Zweck der Denkwürdigkeiten ging darauf, die Handlungen des 
Königs zu rechtfertigen und zu verherrlichen. Das Tagebuch von 
1666 und 1667 hat noch alle Fürsten im Auge und ist allgemein 
gehalten; erst in der endgiltigen Bearbeitung Perignys zeigt sich 
die unmittelbare Anrede an den Dauphin, und von nun an tritt 


42 Paul Ssymank. 


der Gedanke in den Vordergrund, dass das Werk zur Erziehung 
des Erbprinzen beitragen solle. Diese Idee rechnet Pellisson 
dem Könige zum grossen Ruhmestitel in der Rede, die er am 
3. Februar 1671 in der Akademie hielt, und in der er zum ersten 
Male der Welt das Dasein der Memoiren verkündete.! Und seit 
dem war das Lob der Denkwürdigkeiten, die indessen niemand 
kannte, in aller Munde; ja die Akademie stellte 1677 eine darauf 
bezügliche Preisfrage und bot dadurch Anlass zu einer Menge 
Lobgedichte, von denen Dreyss einige zur Charakteristik dieser 
Art von Huldigungspoesie völlig genügende Proben mitteilt, Ob 
aber die Memoiren überhaupt jemals in die Hände des Dauphins 
gelangt sind, ist unbekannt. 1714 übergab sie Ludwig XIV. dem 
Marschall von Noailles, welcher sie 1749 in der Bibliothek des 
Königs niederlegte. 

Wenn nun auch die Denkwürdigkeiten von Ludwig XIV. 
nicht selbst verfasst sind, so tragen sie doch durchaus das Ge- 
präge seines Geistes. In dem Teile, den Perigny endgiltig ab- 
schloss, denkt der letztere wohl für den König, aber nicht, ohne 
von ihm kontrolliert zu werden; dieser prüfte jedes Heft und 
nahm die Ideen an oder verwarf sie (Dreyss Il 496). Bei der 
Revision Pellissons ist der Monarch zur Hälfte beteiligt; er ist 
sogar den einzelnen Seiten mit dem Bleistift gefolgt. Er erscheint 
somit für den Inhalt der Denkwürdigkeiten durchaus verantwort- 
lich, und man ist berechtigt, darin einen wirklichen, getreuen 
Ausdruck seiner Gedanken zu erblicken. Er zeigt sich voll- 
kommen so, wie ihn Ranke in seiner „Französischen Geschichte“ 


! Ueber das Tagebuch für 1666 und 1667 s. Dreyss, Einl. S. 86f. Ueber 
die Entstehungszeit der Memoiren dieser Jahre ebd. S.31. Ueber Colberts 
Denkschrift ebd. S.8f. Ueber die Memoiren für 1661 und 1662 ebd. S. 144. 
Vergleichung der Stile Perignys und Pellissons ebd. S. 42. Ueber den ur- 
sprünglichen Zweck der Memoiren ebd. 8. 28. Die Stelle von Pellissons 
Rede lautet: Ce monarque choisit pour cette éducation royale tout ce qu'il peut 
découvrir de plus éclairé, de plus sage, de plus droit, de plus ferme, de 
plus généreux, de plus capable, de plus savant, comme s’il n’y devoit plus 
penser lui-même; il y pense comme si personne ne le devoit seconder dans 
ce travail, jusqu'à mettre par écrit, pour ce cher fils, et de sa main, les 
secrets de la royanté et les leçons éternelles de ce qu'il faut éviter ou suivre; 
non plus seulement père de cet aimable prince, ni père des peuples mêmes; 
mais père à tous les Rois à venir. Zuerst gedruckt 1671. Abdruck bei 
Pellisson-d’Olivet: Histoire de l’Academie françoise (éd. Livet 1858) I S. 344, 
Dreyss (Einl. S. 183) giebt die Stelle gekürzt. 


Das Bild e vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 43 


charakterisiert: „Er wollte nicht allein ein weiser oder ein ge- 
rechter oder ein tapfrer Fürst sein: nicht allein vollkommen frei 
von fremdem Einfluss, unabhängig im Innern, gefürchtet von 
seinen Nachbarn, sondern alle diese Vorzüge wollte er zugleich 
besitzen. Er wollte nicht allein sein, noch viel weniger bloss 
scheinen, er wollte beides: sein und dafür gelten, was er war.“ 


L Würde, Rechte und Gewalt des Fürsten.! 


Ludwig XIV. hat die denkbar höchste Auffassung von der 
Würde seines Königtums. Er ist durchdrungen von dem streng 
absolutistischen Gedanken, der seit den Tagen der Renaissance 
auf dem gesamten Festland Eingang gefunden und den in Frank- 
reich besonders Richelieu und Mazarin nach der Niederwerfung 
der bewaffneten Mächte der mehr republikanischen, die Volks- 
suveränität anstrebenden Hugenotten und des mittelalterlich 
feudalen Adels zur vollen, allgemeinen Geltung gebracht hatten. 
Mit dieser auf dem römischen Rechte fussenden Anschauung von 
der Allgewalt des Fürsten verbindet sich zugleich die christliche 
Idee vom Monarchen als dem Erwählten Gottes?, — eine im Mittel- 
alter verbreitete Theorie, die im 16. Jahrhundert wiederholt heftig 
bekämpft worden war. Mit dem Erstarken des Königtums kam 
sie allmählich zu neuer Geltung? und ward etwa zu Richelieus 
Zeit und besonders durch ihn zum Gesetz, ja zu einer Art Dogma 
erhoben (Av. I 179 f.), das später Bossuet aus der Bibel abzuleiten 
und zu begründen suchte.* Ludwig XIV. glaubte geradezu, wie 


1 Im Folgenden bedeutet ein J, dass die Stelle dem Tagebuche (journal) 
entlehnt ist, ein P, dass sie der Fassung Pellissons entstammt, ein S, dass. 
sie den von Dreyss zu besonderen Supplementen vereinigten Nachträgen 
und Entwürfen angehört. Den Oeuvres von 1806 entnehme ich ausser 
einigen Briefstellen manches aus der Conversation de Louis XIV. (aus der 
Redaktion Pellissons) und aus der Denkschrift für Philipp V. von Spanien. — 
Über die Entwickelung des Begriffs der Suveränität seit Bodin s. die Schrift: 
„Der Suveränitätsbegriff bei den französischen Theoretikern“ 
von M. Landmann (Leipzig 1896‘, der auch den Ideen Ludwigs XIV. ein 
Kapitel widmet (S. 107—110). 

? Ueber die Grundideen der absoluten Staatslehre vgl. Sorel I 12f. 

3 Avenel: Richelieu et la monarchie absolue I 181. E. Marcks: Gaspard 
von Coligny 1892 I 184. Landmann a. a. O. S. 62. 

“ Politique tirée des propres paroles de l’Ecriture sainte, Buch 1—6 
echon 1677—78 verfasst, veröffentlicht 1709. 


44 Paul Ssymank. 


Lemontey sagt!, ganz naiv und bestimmt an seine eigne Göttlich- 
keit. Nach ihm liegt im Wesen des Königs etwas Geheimnis- 
volles, Erhabenes, was bei den Menschen heilige Scheu erweckt. 
Der Monarch ist eine geheiligte Persönlichkeit (1806 II 435), 
„une vivante image de celui qui est tout saint, aussi bien que 
tout puissant.“? Gott allein verdankt er Krone und Szepter (11285), 
das Glänzendste, was es auf Erden giebt (1661 II 423). Derselbe 
hat ihm Völker und Staaten anvertraut (P II 371) und seinem Ge- 
horsam untergeordnet und die Autorität des Staats seiner Macht- 
vollkommenheit überwiesen und unterworfen.” Die Krone nun 
kann dem Fürsten auf verschiedene Weise verliehen werden. 
Karl der Grosse z. B. erhielt den Vorrang unter den Herrschern 
seiner Zeit nicht durch Wahl, sondern durch seinen Mut und seine 
Siege, worin die Wahl des Himmels selbst besteht, wenn er be- 
schlossen hat, andre Mächte einer einzigen zu unterwerfen.” Dem 
französischen König der neuern Zeit gebührt seine Würde durch 
die Staatsgesetze und die Rechte des Bluts (1666 S II 13), durch 
das Recht der Geburt (166) und der Erblichkeit (P S H 451). 
Er empfängt sie nicht etwa erst durch die Salbung in Reims: 
aber durch diese Feierlichkeit wird sie dem Volk offenbart (de 
claree) und erscheint dann im Monarchen erlauchter, unverletz- 
licher und heiliger (PS II 450). Die Absetzung und Gefangen- 
haltung eines Suveräns durch seine Unterthanen trägt den Cha- 
rakter eines verabscheuungswürdigen Anschlags (detestable attentat, 
1667 11 285); ja jede Auflehnung gegen ihn ist unendlich ver- 
brecherisch. Sie stellt sich zugleich dar als einen Ungehorsam 
gegen den Willen Gottes, nach dem jeder als Unterthan Geborne 
ohne weitere Prüfung zu gehorchen habe. Gott allein, der den 


1 Lemontey: Essai sur l'établissement monarchique de Louis XIV. 1818. 
Deutsch nach der 2. Ausgabe. Leipzig 1830 S. 109. 

2 1667 II 287. Richelieu sagt in seinen Denkwürdigkeiten: „Les Rois 
sont les vives images de Dieu ... La majesté royale est la seconde après 
la divine (Avenel I 177). 

8 Einleitungsworte von Ludwigs Ordonnanzen bei G. Koch: Die „un- 
umschränkte‘ Monarchie Ludwigs XIV. Berlin, Progr. 1888 S. 2 — „la 
légitime autorité que les rois ont reçu du Ciel sur leurs sujets", sagt 
Richelieu: Testament politique (6. Ausg. 1709 I 22). 

+ PS IT 449; s. auch Sorel I 12f. 

5 1667 II 285. Auch schon Le Bret sagt in seinem Werke: De la 
Souveraineté du Roy (1632): „I faut tenir pour maxime que bien que le 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 45 


Herrscher eingesetzt, hat das Recht, dessen Handlungen zu prüfen: 
er allein ist Richter über denselben (P S II 444). Nur ihm und 
ausserdem sich selbst (1666 S II 63) schuldet somit der König 
Rechenschaft von seinem Thun, sonst aber niemandem auf der 
Welt (PS II 436). Und so im Bewusstsein, einen durchaus gött- 
lichen Beruf zu erfüllen, und ausgerüstet mit einer Gewalt, die 
einen Teil der höheren, göttlichen Macht darstellt, erscheint der 
Monarch als Stellvertreter Gottes auf Erden‘, ja es giebt gewisse 
Funktionen, wo er sozusagen Gottes Platz einnimmt und auf ihn 
etwas von dessen Eigenschaften überzugehen scheint (II 238f.). 
Der König steht da, weit erhaben über die gewöhnlichen 
Regeln, in einer höhern Sphäre, durch den schier unendlichen 
Abstand der Geburt, des Ranges und der Macht von seinen Unter- 
thanen getrennt (PI1567). Er findet keinen Unterschied zwischen 
den Schwächsten und den Mächtigsten; ihm gegenüber sind alle 
gleich und zeigen dieselbe Unterwerfung (SU 143). Aber seine 
Majestät besteht nicht darin, dass er vor dem Volk unsichtbar 
bleibt wie die morgenländischen Despoten, welche aus der Ferne 
durch Furcht und Schrecken über eine an Knechtschaft gewöhnte 
Menge herrschen.* Der eigentümliche Charakter von Ludwigs 
Idealmonarchie zeigt sich vielmehr in dem freien und leichten 


— 


Prince souverain outrepasse la juste mesure de sa puissance, il n'est pas 
permis pour cela de lui résister (S. 512). 

1 1667 II 285 und die Aeusserung Richelieus bei Avenel I 180. Salmasius, 
der zur Verteidigung Karls I. seine Defensio Regia 1649 schrieb, und den 
Landmann (S. 60) als den Repräsentanten der höchstmöglichen Steigerung 
des Prinzips der Herrscherallmacht vor Ludwig XIV. bezeichnet, sagt: „Rex 
a nemine judicari potest nisi a Deo et nulli nisi Deo actuum suorum rationem 
reddere tenetur (Landmann S. 49). Das Merkmal der Unverantwortlichkeit 
bildet das „caput et fundamentum“ seines Werkes (ebd.). 

” Exercant ici-bas une fonction toute divine (I 116). Und 1667 II 285; 
1661 IT 422; 1661 II 422; 1667 II 285. 

3 Élevé au-dessus des règles ordinaires (1666 S II 126). Étant posté 
dans une sphère supérieure (II 239). 

‘ P II 567. Diese Stelle scheint eine verblasste Reminiszenz an Kap. 4 
von Machiavellis „Principe“ zu sein, wo eine Parallele zwischen dem fran- 
zösischen Staate und den morgenländischen Despotien gezogen wird. Der- 
selbe Gedanke wie oben im Text findet sich auch bei Richelieu: „De vouloir 
régner par la crainte, moyen très-mauvaise pour retenir cette nation, aussi 
ennemie de la servitude qu'elle est portée à une honnête obéissance 
(Avenel I 170). 


46 Paul Ssymank. 


Zugang der Untergebenen zum Fürsten (1667f. IT 162; H 226). 
Das Königtum ist durchaus patriarchalisch. Volk und Herrscher 
verbindet trotz allen Unterschieden eine Art Gleichberechtigung 
(égalité de justice), welche zwischen ihnen sozusagen eine milde 
und schickliche Geselligkeit erhält (une société douce et honnête 
P 11567.) Der Staat stellt einen harmonisch gebildeten Organis- 
mus dar, dessen Haupt der Suverän, dessen Glieder die Unter- 
thanen sind (P II 531). Ein solcher Staat nun, wo sich ein wirk- 
liches, inneres wechselseitiges Verhältnis! zwischen Fürst und 
Volk herausgestaltet hat, trägt in sich die Gewähr ewiger Dauer, 
was auch die Schüler Machiavellis, „ces politiques les plus in- 
téressés, les moins touchés de l’équité, de la bonté et de l'honneur“, 
von Frankreich prophezeit haben; die Despotien dagegen, wo der 
Schrecken herrscht und die Fürstenlaune das einzige Gesetz bildet, 
sind zwar schwerer zu erschüttern (entamer), doch ist für sie 
auch die erste Wunde tötlich, da jeder Unterthan den Wechsel 
wünscht und ihn begünstigt, sobald er darauf hoffen kann (P 567). 

Der Wille des Königs vertritt das höchste positive Gesetz. 
Der Fürst hat die Vollmacht, alles zu thun (1195). Von seinen 
Entschlüssen hängen gleicher Weise das Schicksal der Privaten 
wie das Glück des Staats ab (le sort des particuliers et la fortune 
publique, S II 65). Er ist suveräner Schiedsrichter über Glück 
und Verhalten der Menschen (1667 II 288). Geboren, um alles 
zu besitzen und allem zu befehlen (II 230), verwaltet er als 
„seigneur absolu“ (1209) den Staat und dessen ganzen Besitz. 
Ihm gehört alles mit gleichem Rechte’; über die weltlichen wie 
auch über die geistlichen Güter hat er volle und freie Verfügung 
(1209), und es ist nur ein irriger Glaube, dass die Kirchengüter 
frei seien; denn deren Stifter haben nie das Recht oder die Macht 
besessen, sie von den auf ihnen ruhenden Verpflichtungen zu be- 
freien (1210). In dieser Anschauung zeigt sich die folgerichtige 
Ausgestaltung des Gedankens von der absoluten Staatsgewalt. 
Der Keim dazu liegt in der mittelalterlichen Lehnsverfassung, 
welche neben dem der Antike entnommenen Staatsgedanken und 
der christlichen Idee vom Fürsten als dem Erwählten Gottes das 


1 Comme nous sommes à nos peuples, nos peuples sont à nous (PS IT 442). 
? I 250. Es ist auch bezeichnend, dass Ludwig stets sagt: mon État, 
mon royaume. 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 47 


dritte Hauptelement der absoluten Staatslehre bildet." Ludwig XIV. 
erfuhr in der ersten Hälfte seiner Regierung eine weitgehende, 
wenngleich nicht allseitige Billigung seiner Ansicht, Besitzer 
Frankreichs zu sein?; dieselbe stand seit Richelieus Zeit und durch 
dessen Wirken? im grossen Ganzen im Einklang mit den Ideen 
jener Epoche, während sich im Jahrhundert vorher die monar- 
chistisch gesinnten Staatsrechtslehrer wie Jean Bodin, ja sogar 
noch der Staatsrat Le Bret unter Richelieu nachdrücklich da- 
gegen ausgesprochen hatten.? 


1 Sorel I 12f. Avenel I 16f. 

? S. ausführlich bei G. Koch: Beiträge zur Geschichte der politischen 
Ideen 1892 I 12. Claude Joly veröffentlichte 1665 eine Abhandlung, worin 
— die Freiheit des Privateigentums wird damit vorausgesetzt — er das 
Recht, Steuern aufzulegen, dem Volke zusprach, von dem auch — durch 
Wahl nämlich — die Macht des Königs komme (Dreyss Einl. S. 84). Und 
sogar Bossuet erklärt in seiner „Politique“ (S. 405): „La propriété des biens 
est légitime et inviolable" (Landmann S. 99f). In späterer Zeit ward der 
Widerspruch lauter: „Dire qu'un prince est arbitre de la vie des hommes, 
— sagt La Bruyère — c'est dire seulement que les hommes, par leurs 
crimes, deviennent naturellement soumis aux lois et à la justice dont le 
prince est le dépositaire: ajouter qu'il est maître absolu de tous les biens 
de ses sujets, sans égards, sans compte ni discussion, c'est le langage de 
la flatterie, c'est l'opinion d'un favori qui se dédira à l'agonie (Caractères 
du souverain). 

3 „Ich finde die Grundsätze völlig verändert, sagte jemand nach dem 
Tode des Kardinals, ich habe sagen hören, dass unsere Güter nicht dem 
König gehören.“ Nach Tallement des Réaux bei Avenel I 186. Bezeichnend 
ist auch die Stelle bei Salmasius: „Ut ergo reges servi sunt ac ministri Dei, 
ita subjecti regis servi sunt eius ac ministri“, eine Anschauung, mit der die 
Forderung des Privateigentums unvereinbar ist (Landmann S. 61 und S. 82f.). 

* ‚Ad reges potestas omnium pertinet, ad singulos proprietas", sagt 
Bodin, und der Monarch, welcher diese Vorschrift verletzt, um seine Unter- 
thanen zu berauben, handelt nicht kraft der Oberhoheit, sondern es ist 
besser zu sagen, „par force et par armes", was das Recht des Stärkeren 
und der Diebe ist (s. Baudrillart: Jean Bodin et son temps H 273 und 
Landmann S. 55 f., 82). Nach Le Bret steht dem Fürsten die Suveränität 
unbedingt zu: „Les Roys ont une souveraine autorité sur les hommes, sur 
la terre, sur la mer, et sur toutes les choses qui sont en cette plus basse 
partie de l'univers (S. 697). Nicht so das Eigentumsrecht. „Quelques 
anciens par une honteuse et servile flatterie ont mis en avant que les sujets 
ne possédoient leurs biens qu’à tiltres de précaire et d’usufruict, et que la 
proprieté en appartenoit au Prince par droict de Souveraineté (S. 632." 
Nur wenn es das öffentliche Wohl erheischt, kann der Fürst die Privaten 
zwingen, ihre Güter dem Staate zu überlassen (S. 635). 


48 Paul Ssymank. 


Der Monarch ist das Haupt, dem allein es zusteht, zu er- 
wägen und zu beschliessen (1666 S II 7); die Meinung seiner Rat- 
geber nimmt er nur an, weil es ihm gefällt (1668 II 339). Seine 
Stelle kann durch keinen als ıhn selbst richtig ausgefüllt werden 
(P II 526); er vermag auch seinen Rang mit niemandem zu teilen; 
er ist der einzige Suverän im Staat (I 129; S II 15), und die 
Suveränität ist dem Königtum so wesentlich und der fürstlichen 
Person so eigen, dass sie auf keine andre übertragen werden 
kann (P S 11439), — ein Gedanke, den Le Bret (S. 71) in 
der knappen Formel: „Die Suveränität ist ebensowenig teilbar 
wie der Punkt in der Geometrie“ zusammengefasst hatte. Auf 
den Willen des Volks kommt es nicht an; dessen Thun be- 
schränkt sich lediglich darauf, die ihm gegebenen Befehle auszu- 
führen (S 117). In gänzlicher Unterwerfung hat dasselbe all seine 
Angelegenheiten dem Fürsten anzuvertrauen, der es schützt und 
auch bei etwaigen Beleidigungen allein die Rache ausübt 
(1666 f. 128). Sogar die persönliche Freiheit fehlt den einzelnen. ! 
Nur in der völligen Vereinigung aller Autorität in der Person des 
Herrschers beruht Glück und- Ruhe der Provinzen (1661 II 403); 
und es hiesse geradezu die Ordnung der Dinge verkehren, wollte 
man den Unterthanen die Beschlüsse, dem Suverän die Unterwürfig- 
keit zuerteilen (1666 SIT 7). Den König durch eine Volksvertretung 
wie etwa das englische Parlament beschränken wollen und ihn 
zwingen, von seinen Völkern das Gesetz zu nehmen, das ist das 
tiefste Unglück für einen Monarchen; es bedeutet, ihn der Un- 
bescheidenheit einer versammelten Volksmasse (à lindiseretion 
d'une populace assemblée) preisgeben (1666 S II 6—8). 

In Ludwig XIV. findet, wie Bluntschli bemerkt?, „das ge- 
samte Staatsgefühl und Staatsbewusstsein von Frankreich den 
höchsten alles zusammenfassenden Ausdruck. Der Staat ist in 
ihm personifiziert.“ Und dies hat seinen charakteristischen epi- 
grammatischen Ausdruck in der bekannten Formel: „L’Etat, c’est 
moi!“ ein Wort, das allerdings der historischen Echtheit ermangelt?, 


1 C'est une grande erreur parmi les princes de s'approprier certaines 
choses et certaines personnes comme si elles étaient à eux d'une autre 
façon que le reste de ce qu'ils ont sous leur empire I 250. — Wie beim 
Eigentum, dasselbe Resultat wie in Hobbes Leviathan. 

2 Deutsches Staatshandbuch VI 449. 

® Chéruel: Histoire de France sous le ministère de Mazarin II 253. 


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Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 49 


aber durchaus im Sinne des Königs erfunden ist. Ludwig 
verwirklicht, wie es Matter treffend bezeichnet, eine Art orienta- 
lischen „Königspantheismus“. Untrennbar sind Staat und 
Herrscher von einander, ihre beiderseitigen Interessen decken 
sich vollkommen, und nur eine irregeleitete Einbildungskraft 
(fausse imagination) kann sie trennen wollen.’ „An den Fürsten 
allein werden alle Wünsche gerichtet; er empfängt alle Zeichen 
der Hochachtung; er allein ist der Gegenstand aller Hoffnungen; 
man verfolgt nichts, man erwartet nichts, man thut nichts als 
durch ihn. Man betrachtet seine Gunstbeweise als einzige Quelle 
aller Güter; man glaubt nur in dem Masse sich zu erheben, als 
man sich seiner Person oder Achtung nähert; alles übrige ist 
niedrig, ohnmächtig, fruchtlos (1666 S II 17). 
Bezeichnenderweise hat der König zum Wappenzeichen das 
Bild der Sonne gewählt?, und zwar in dem vollen, stolzen Be- 
wusstsein, dass nichts der erhabenen, der irdischen Welt ent- 
zogenen Majestät eines wahren Fürsten entspräche als dieses Ge- 
stirn. Die Einzigart der Sonne; der sie umgebende Glanz; das 
Licht, welches sie den andern, wie ein Hof sie umringenden Ge- 
stirnen spendet; die gleiche und rechte Verteilung dieses Lichts 
ın den verschiedenen Weltgegenden; das Gute, was sie allerorts 
schatit, indem sie unablässig Leben, Freude, Thätigkeit hervorruft; 
ihre unaufhörliche Bewegung, wobei sie gleichwohl stets ruhig 
erscheint; dieser beständige unveränderte Lauf, von dem sie sich 
nimmer entfernt: dies alles macht sie zum lebendigsten und 
schönsten Bild eines grossen Monarchen (1666 P II 570). 


Il. Das persönliche Verhalten des Fürsten. 


Wohl gehört dem Könige seine Würde durch das Recht der 
Geburt und niemand darf sie ihm nehmen, ohne ein Verbrechen 
zu begehen, aber der hohe Rang ist nie fester begründet oder 


besser gesichert, als wenn er durch ein seltenes Verdienst ge- 
stützt wird (1666 SII 16). Die eigne Tüchtigkeit nur macht den 


1 PS II 444. s. Bossuet: Politique VI Satz 1,2: „Tout l'État est en 
la personne du prince. On doit au prince les mêmes services qu'à sa patrie. 
D n'y a que les ennemis publics, qui séparent l'intérêt du prince de l'in- 
térêt de l'État. Ueber die oben zitierte Stelle s. M. J. Matter: Histoire 
des doctrines morales et politiques des trois derniers siècles Par. 1836 II 338. 

? Faber: Symbol und Devise Ludwigs XIV. Progr. Mühlhausen i. E. 1878. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. + 


50 Paul Ssymank. 


wahren Wert des Monarchen aus, und Ludwig XIV. verfehlt nicht, 
den Dauphin eindringlich darauf hinzuweisen (SII 18; P II 542). 

Eine der ersten Pflichten des Fürsten besteht darin, dass er 
über den Vorrang, welcher die Hauptschönheit seiner Stellung 
ausmacht, mit Eifersucht wacht Es gilt nicht nur sein eignes 
Interesse, sondern es handelt sich zugleich um ein Gut, das auch 
seinen Nachfahren gehört (GH 14f), und das er diesen unver- 
mindert zu hinterlassen verpflichtet ist (S II 8); denn die Krone 
besitzt er nicht als Eigentümer, sondern bloss als Verwalter 
(depositaire), oder um einen bezeichnenden Ausdruck Pellissons 
zu gebrauchen!, als Fideikommissar, um sie seinen Nachfolgern 
zu überlassen (S II 15; P II 542). Ihnen, sowie der Weltgeschichte 
schuldet er Rechenschaft von seinem Handeln (S II 15 40; 
P 11372, 542). Selbst kleinliche Ettikettenfragen haben für die 
Stellung des Monarchen die höchste Bedeutung. Er darf keinem, 
nicht einmal dem nächsten Anverwandten, das Geringste gestatten, 
was diesen seinem eignen Range nähern könnte.” Er muss so 
hoch über den andern stehen, dass keiner mit ihm verwechselt 
oder auch nur verglichen werden kann, und man vermag nicht, 
ohne dem ganzen Staatskörper zu schaden, dem Herrscher die 
mindesten Zeichen der Ueberlegenheit zu nehmen, die ihn von 
den Unterthanen unterscheiden (1666 S II 15). 

Um nun sein Ansehn völlig zu wahren und in sich alle 
Machtfülle zu vereinigen (1661 II 386), muss der Fürst ängstlich 
bestrebt sein, jegliche Konkurrenz vom Thron auszuschliessen. 
An seiner Seite darf er keinen Mitregenten dulden, auch seiner 
Gemahlin oder seinen etwaigen Geliebten keinen Einfluss auf die 
Regierungsangelegenheiten gestalten 3 Ebenso dürfen auch die 


1 Histoire de Louis XIV. 1749. Bd. II 121. 

? Je ne crois pas lui pouvoir accorder ce qui semblerait l’approcher de 
moi (I 129), sagt Ludwig XIV. von seinem Bruder. 

3 S. Anmerkung 2. 

4 La reine est votre première sujette; en cette qualité et en celle de 
votre femme; elle doit vous obéir (Ludwig XIV. an Philipp V. von Spanien, 
13. Nov. 1701). — Die Geliebten dürfen nur von Dingen reden, „qui sont 
purement de plaisir“. „Que le temps que nous donnons à notre amour, ne 
soit jamais pris au préjudice de nos affaires ... qu'en abandonnant notre 
cœur, il faut demeurer maître absolu de notre esprit, que nous séparions 
les tendresses d'amant d'avec les résolutions de souverains, que la beauté 
qui fait nos plaisirs n'ait jamais la liberté de nous parler de nos affaires, 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 51 


Prinzen des Königshauses, welche zum Vorteile des Staats in 
enger Verbindung mit dem Herrscher stehen (S II 10) und keinen 
andern Zufluchtsort als den Hof, keinen andern Sicherheitsplatz als 
das Herz ihres Monarchen haben sollen (1 130), niemals eine das 
fürstliche Ansehn mindernde oder einschränkende Macht besitzen.! 
Jedem der einzelnen Stände hat der König seine gesetzlichen 
Grenzen anzuweisen, und keinem darf er gestatten, sie zu über- 
schreiten. Die höhern Gerichtshöfe haben das Ansehen, das sie 
durch sein Vertrauen geniessen, lediglich dazu zu verwenden, seinen 
Unterthanen Recht zu sprechen, nicht aber sich selbst Recht zu 
schaffen.” Und der Geistlichkeit, welche geneigt ist, sich em wenig 
zu viel auf die Vorteile ihres Berufs einzubilden® und zuweilen 
unter Berufung auf den geheimnisvollen Namen „Freiheiten der 
Kirche“ ihre festgesetzten Pflichten zu vermindern sucht, darf der 
Monarch nur erlauben, was ihren Beruf angeht: die Feier der heiligen 
Mysterien und die Verbreitung der Lehre des Evangeliums.‘ 
Auch unterlasse es der Monarch, sich einem Günstling völlig 
anzuvertrauen (P II 562). Besonders aber hüte er sich, wenn er 
nicht alters- oder geistesschwach ist (1668 II 337), vor einem 
ersten Minister, dem er offen die Entscheidung aller Dinge über- 
giebt (II 271), und der leicht die fürstliche Würde zum blossen 


ni des gens qui nous servent, et que ce soient deux choses absolument 
séparées (1667 S II 315). Und seine Minister forderte er feierlich auf, wie 
Charles Perrault in seinen Memoiren erzählt (bei Dreyss II 310f.), ihm zu 
sagen, wenn ein Weib in seiner Regierung Einfluss gewönne; er würde sich 
dann von ihr in 24 Stunden losreissen. Und in der That haben die Frauen, 
die Ludwig während seiner Glanzzeit liebte, Frl. von La Valliere und Frau 
von Montespan in den eigentlichen Gang der Regierung nicht einzugreifen 
vermocht; erst der Frau von Maintenon war es vorbehalten, bei dem altern- 
den Monarchen auch in dieser Richtung Erfolge zu erzielen. 

! Hier berührt sich Ludwig mit Le Bret, der den Brüdern und Kindern 
des Königs wohl hohe Achtung und fast gleiche Vorrechte wie dem Fürsten 
zuspricht, sie aber bezüglich der Macht auf gleiche Stufe mit den übrigen 
Unterthanen stellt (S. 57). 

? Aehnlich sagt Richelieu (Test. pol. I 187): Il ne faut autre chose que 
restreindre les officiers de justice à ne se mêler que de la rendre aux sujets 
du Roi, qui est la seule fin de leur établissement ... Il ne faut rien 
souffrir de ces grandes compagnies qui puisse blesser l'autorité souveraine. 

3 Les gens d'église sont sujets à se flatter un peu trop des avantages 
de leur profession. 

41 208f. Auch Le Bret (S. 88) stellt die Geistlichkeit in Hinsicht auf 
die königliche Suveränität den anderen Unterthanen gleich. 

A3 


. 52 Paul Ssymank. 


Titel herabzudrücken vermag (1661 II 386). Die Minister, welche 
er wählt, sind wohl seine Vertrauten; ‘er darf jedoch nimmer 
aufhören, ihr Herr zu sein. An seiner fürstlichen Autorität dürfen 
sie nie Teil haben. Was sie für seine Dienste thun, soll ihm 
unbedingt zugeschrieben werden, und es darf nie den Anschein 
haben, als ob die ‚guten Ratschläge ihm Klugheit vermittelten, 
- sondern dass seine Klugheit allein gute Minister bilde (16668 IL 12f.). 
Immer müssen die Minister als seine Geschöpfe (créatures) da- 
stehen, und wenn es auch im Interesse seiner eignen Grösse liegt, 
dass ein Abglanz davon auf sie übergehe, so darf dies doch 
niemals im Uebermass geschehen (1667 II 266f.). 

Besonders darauf muss der Monarch achten, dass er bei den 
Entscheidungen nicht im mindesten beeinflusst wird (III 271 f., 342), 
sondern diese durch sich selbst trifft. ‘Wie bedeutend auch die 
Einsicht seiner Ratgeber sein mag, er muss sie immer als der 
seinen untergeordnet betrachten (1666 S II 45). Da er hoch über 
den andern Menschen steht, so sieht er die Gegenstände, welche 
sich darbieten, vollkommener (1667 II 238), ja er erblickt und 
erkennt manches, was man nur von seinem erhöhten Standpunkt 
aus beobachten kann (DU 371). Die Entscheidung nun, die er 
treffen muss, bedarf den Geist eines Herrn, und es ist unver- 
gleichlich leichter als das aufzutreten, was man ist, denn nach- 
zuahmen, was man nicht ist (wie die Minister, P S II 435). 


Die allen sichtbare Stellung des Fürsten hat unvermeidlich 
zur Folge, dass auch seine Fehler mit voller Schärfe hervortreten. 
„Die Könige, die suveränen Schiedsrichter über Glück und Ver- 
halten der Menschen, werden selbst immer am strengsten beur- 
teilt und am neugierigsten beobachtet“. Und es ist somit einer 
der grössten Irrtümer, worein ein Monarch verfallen kann, zu 
denken, dass seine Mängel verborgen blieben, oder dass man sich 
geneigt zeigen werde, sie zu entschuldigen; er muss vielmehr 
damit rechnen, dass ihm der Neid der Welt eher noch Fehler 
andichtet, von denen er frei ist (1667 II 288f). Um nun wahr- 
haft unabhängig zu sein und über den andern Menschen zu 
stehen (1667 II 289f.), darf er nichts befehlen oder ausführen, 
was an sich des Charakters, den er trägt, und der Grösse des 
Staats unwürdig ist (1679 II 519); alles, was er nur mit Schande 
gestehen kann, muss er in der Oeffentlichkeit, wie im Geheimen 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 53: 


vermeiden (J. 143). Auch soll er bei. allen. Entschlüssen in. erster 
Linie prüfen, was ihm den, allgemeinen, Beifall verschaffen oder 
entziehen kann, ohne davor Scheu, zu empfinden, sich der öffent- 
lichen Stimme zu unterwerfen (1667 II 239) Nur auf diese 
Weise vermag er Sorge dafür zu tragen, dass: sein guter Ruf 
befestigt wird, dieses edle und kostbare Gut, das immer dag ge- 
brechlichste der Welt bleibt. „Es genügt nicht, sagt Ludwig XIV, 
es erworben zu haben, wenn man nicht ununterbrochen über 
seine Erhaltung wacht. Diese Achtung, welche nur durch eine 
Reihe guter Handlungen zu stande kommt, kann durch einen 
einzigen. Fehler in einem Augenblick zerstört werden. Ja oft 
ist es schon genug, dass sich unser Glück vermindert, um die 
Achtung vor unsrer Tüchtigkeit geringer werden zu lassen; und 
wie es einem Glücklichen widerfährt, dass alle Vorteile, die er 
vom Himmel empfangen hat, bei den Leuten zu seinem Ruhme 
beitragen, so trifft es ebenso die Unglücklichen, dass man ihnen 
als Mangel an Klugheit alles anrechnet, was gegen ihre Wünsche 
geschieht (1667 II 231)“. 

Schon die Staatsrechtslehrer und Dichter Frankreichs im. 
seehzehnten Jahrhundert — katholische wie hugenottische — 
hatten sich energisch gegen die Anschauung vom Fürsten ge- 
wandt, wie sie der Florentiner Machiavelli ausgesprochen, der 
keine Religion und Moral als über dem Staate stehend aner- 
kennt, der fordert, dass der Herrscher von beidem mindestens 
aber den Schein wahre!, um es als politisches Mittel zur leichtern 
Regierung der Ungebildeten gebrauchen zu können, der sogar 
ein Verbrechen im Interesse des Fürsten mit den Worten be- 
schönigt: „Wenn die That ihn anklagt, so mag ihn der Erfolg 
entschuldigen“.? Sie fordern dagegen alle gleichmässig, wie auch 
ihre Nachfolger z. B. Bossuet, dass die Grundlage des fürstlichen 
Handelns durchaus auf der Tugend beruhe, die unbedingt über 
dem Monarchen stehe. „Un roi sans vertu porte le sceptre en 
vain!“ Mit diesen Worten wendet sich das Haupt der Plejade, 


1 Il Principe c. 18: A un Principe non è necessario avere tutte le 
soprascritte qualità; ma à ben necessario parer d’averle....Deve.. avere 
un Principe gran cura che non gli esca mai di bocca una cosa che non sia 
piena delle sopraseritte einque qualità; e paia, à vederlo ed udirlo, butto 
pietà, tutto fede, tutto integrità, tutto umanità, tutto religione. 

? Discorsi 19: Conviene bene, che, accusandolo il fatto, lo effetto lo scusi. 


54 Paul Ssymank. 


Ronsard, in seinem „Manuel d'instruction pour l'adolescence du 
Roi Tres-Chretien Charles IX (1564) an seinen König; und wenn 
Jean Bodin den altrömischen Satz: „Princeps legibus solutus!“ 
wiederholt, so versteht er darunter nur das sogenannte positive 
Gesetz, nicht aber die göttlichen und natürlichen, denen nach 
seiner Meinung auch der König unterworfen ist.’ 

In Bezug auf das Privatleben des Fürsten hat Kardinal 
Richelieu in seinem „Politischen Testament“ (115) den Satz aus- 
gesprochen: „Nichts ist für ein Gemeinwesen nützlicher als das 
tadellose Leben (la bonne vie) der Fürsten, welches ein redendes 
und verpflichtendes Gesetz ist“, und die Aeusserung Le Brets 
klingt ebenfalls sehr ernst.” Auch nach der Meinung Ludwigs XIV. 
kann ein Monarch nicht weise und lauter genug leben. Um 
glücklich und ruhmvoll zu regieren, genügt es nicht, die allge- 
meinen Angelegenheiten zu ordnen, wenn er nicht auch seine 
Sitten regelt (1067 II 289), ein moralisch gutes Leben führt 
(1667 J. II 201) und sich zu keinerlei anstössigen Uebertreibungen 
(scandaleuses extrémités) hinreissen lässt (II 288) Die Ver- 
derbnis seiner Sitten zieht ihm die Verachtung und Abneigung 
seiner Unterthanen zu und giebt ihnen Veranlassung, Pläne gegen 
ihn zu schmieden, an die sie sonst nimmer zu denken wagten 
(1667 J. II 201). 

Der Kônig soll immer — doch weiss Ludwig XIV. selbst 
recht wohl, dass dies nur eine ideale Forderung ist — ein voll- 
endetes Muster der Tugend sein (1667 S U 314), er muss die 
letztere in ihrem vollen Umfange besitzen, d. h. alle Einzel- 
tugenden, nicht nur eine davon ausüben; denn nur wer dies thut, 
ist wahrhaft tugendhaft (P II 561). Die dazu nötige Selbstzucht 


! Baudrillart S. 271. S. besonders auch Landmann S. 49f. Der Schotte 
Barclay, ein Schüler Bodins, sagt, dass „der Fürst der Norm unterworfen 
sei, aber nicht dem Strafgesetze“ :Landmann S. 49), was Bossuet (Polit. 
S. 124f.) auch auf die göttlichen Gesetze ausdehnt. 

? Les vices des Roys offencent davantage sa Majesté, et sont beaucoup 
plus de dangereuse consequence que ceux des particuliers. Car les deffauts 
de ceux-cy ne sont cogneus que de peu de personnes, mais les mauvaises 
actions des Princes et des Potentats de la terre sont considerees de tout 
le monde, et donnent une hardiesse aux subjects de les imiter et d’en faire 
de semblables: elles corrompent insensiblement les bonnes mœurs, elles 
bannissent la pudeur, l'integrité et toutes les autres vertus du milieu des 
hommes (S. 701). 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 55 


fällt allerdings einem Suverän unendlich schwer; ihm, der sich 
erhaben über die gewöhnlichen Regeln sieht, ist jede Art der 
Unterwerfung unbequem, und er bedarf mehr Kraft und Vernunft, 
um sich selbst neue Gesetze aufzuerlegen (1666 S II 126f). Doch 
ist die Idee der Tugend jedem Monarchen gleichsam eingeboren 
und giebt, wie verwischt sie durch die Verderbnis der Zeit auch 
sein mag, sogar dem schlechtesten eine Art Widerstreben gegen 
das Laster (I 228f.). 


Das Betragen des Fürsten erscheine immer unwandelbar 
gleichmässig. Alles, was das Geschick ihm giebt oder nimmt, 
darf nicht genügen, um bei ihm in Gesichtsausdruck oder Ge- 
fühlen eine Aenderung zu bewirken. Auch soll er durchaus 
leidenschaftslos dastehen, unzugänglich für alle Triebe, welche 
das Thun andrer bestimmen, insbesondre für eine allgemein 
menschliche „Schwäche“ (faiblesse): die Liebe. Die Vergnügungen 
braucht er keineswegs zu meiden, nur darf er sich ihnen nicht 
zu sehr hingeben.! 

Was nun die Religion betrifft, so hatte diese auch Machiavelli 
in seinem „Buche vom Fürsten“ hoch gestellt, aber nicht, weil 
er ihr innern ideellen Wert zuerkannte, sondern weil das Volk 
von ihr belebt würde und sie sich somit als gutes politisches 
Mittel anwenden liesse, um die Menge im Zaum zu halten. Des- 
halb soll ja auch der Herrscher, selbst wenn er innerlich keine 
Frömmigkeit besässe, sich wenigstens äusserlich fromm stellen. 
„Non è cosa più necessaria a parer d’avere che questa ultima 
qualita“, äussert sich Machiavelli von der Religion (c. 18). 
Richelieu dagegen sagt: „Le regne de Dieu est le principe du 
gouvernement des États: et en effet, c'est une chose si absolument 
nécessaire, que sans ce fondement il ny a point de Prince qui 
puisse bien régner, ni d'État qui puisse être heureux (Test. pol. H 4).“ 
Auch Ludwig XIV. wendet sich entschieden gegen die rein auf 
praktischen Nutzen gerichtete Ansicht Machiavellis. Allerdings 
erkennt auch er als Staatsmann mit voller Klarheit, eine wie 
wichtige politische Handhabe, um die Gemüter des Volks zu 
fesseln, für den Fürsten, den Stellvertreter Gottes, diese geheiligte, 


1 Ueber das immer gleichmässige Betragen des Fürsten: 1666 S II 67f. 
Ueber die Leidenschaftslosigkeit: I 116; II 239; 1667 S II 315. Ueber das 
Verhalten bei Vergnügungen: P II 568f. 


56 Paul Ssymank. 


unantastbare Persönlichkeit!, in der Religion, und gerade der 
christlichen, ruhe. „Es giebt keine Maxime, heisst es in den 
Denkwürdigkeiten, die durch die christliche Lehre besser be- 
gründet ist als die von der demütigen Unterwerfung der Unter- 
thanen gegenüber den Obern (1667 II 256)“. Und so bildet für 
den Monarchen der Dienst Gottes den ersten Teil seiner Politik 
(1661 IT 421), und die Unterwerfung, die er vor Gott zeigt, ist 
die schönste vorbildliche Lehre bezüglich derjenigen, die man 
ihm schuldet. Auch werden dann seine Untergebenen mit Recht 
ein Abbild des Allerhöchsten in ihm erblicken (1667 II 287). 
Zugleich aber muss er auch bedenken, dass alles, was er an Vor- 
teilen vor den übrigen Menschen voraus hat, für ihn ein Grund 
zur Unterwerfung ist, und dass er dem gegenüber, nach dessen 
Gebot ihm Tausende von Menschen Ehrfurcht erweisen, nicht 
Achtung genug zollen kann (1661 II 421f). Doch auch wenn 
er sieht, wie wenig dauernd in Wahrheit die Güter sind, die er 
am gesichertsten glaubt, und wie oft der Stolz eines Herrschers 
unerwartet niedergeschmettert wird?: dann wird sein Denken un- 
willkürlich auf diese weise Vorsehung (sage Providence) hinge- 
leitet, welche in suveräner Weise und nach unerforschlichen 
Gründen über seine Interessen verfügt (II 231). 

Wohl soll der König überall, wo er die Macht hat, Gott 
Verehrung verschaffen und dessen Ruhm erhöhen?; aber wenn 
er gleich all’ seine Unterthanen dafür bewaffnet, die umgestürzten 
Altäre Gottes wieder aufgerichtet und dessen Namen bis in die 
entferntesten Lande verbreitet hat: dann hat er nur den einen 
Teil seiner Pflicht gethan. Gott richtet auf diese glänzenden 
und geräuschvollen Handlungen weniger sein Augenmerk als auf 
die Vorgänge des Innern und verlangt besonders vom Herrscher, 
dass er ihm sein Herz weihe (1667 II 422f). 

Im Verkehre mit seiner Umgebung hüte sich der Monarch 
vor offener, unbefangener Hingabe. Er thut zwar wohl daran, 
wenn er den ihm Nahenden bereitwillig Gehör schenkt, denn 
diese Gespräche verhelfen ihm zu ausgebreiteter Menschenkenntnis; 
nur darf er nicht all das Gesagte glauben, insbesondere dann nicht, 


1 S. S. 44. 

2 1666 S II 143; 1667 II 231; P II 565. | 

" Denkschrift für Philipp V.: „Faites honorer Dieu partout où vous 
aurez du pouvoir; procurez sa gloire; donnez-en l’exemple (1806 II 460). 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 57 


wenn es Lobsprüche für ihn sind. Für seine eigene Person sei 
er bescheiden und demütig und scheue sich nicht, einen etwa 
begangenen Irrtum einzugestehen. Im Verkehr mit seinen Unter- 
thanen zeige er sich für geleistete Dienste erkenntlich und hüte 
sich davor, selbst in den vertraulichsten, alltäglichsten Reden ein 
unbedachtes Wort zu sprechen, wodurch irgend jemand ver- 
letzt werden könne. In der Bildung stehe er seiner Umgebung 
nicht nach. Die Künste und schönen Wissenschaften möge er 
pflegen, ohne jedoch darüber seine Arbeit für den Staat zu ver- 
nachlässigen, ganz besonders aber das Studium der Geschichte, 
die für ihn eine wichtige Quelle der Belehrung ist.? 


II. Die öffentliche Thätigkeit des Fürsten. 


Immer muss sich der Monarch bestreben, dass das glänzende 
Bild seiner Grösse nach allen Seiten hin auf den Flügeln der 
Fama (aux ailes de la Renommée) getragen werde, und er zugleich 
mit der Bewunderung seiner Unterthanen das Erstaunen der 
Nachbarvölker bilde (1666 S II 17). Er darf nimmer vergessen, 
wenn er — was nur wenige thun (1668 II 342) — sein Amt wirk- 
lich voll ausüben will, dass bei dieser innigen Verschmelzung 
von Staat und Persönlichkeit er nicht bloss alle Rechte besitzt, 
sondern auch zahlreiche Einzelpflichten übernommen hat. Seine 
Stellung verlangt die höchste Leistungsfähigkeit von seiner Kraft; 
von ihm, dem Person gewordenen Staate, muss dessen Gesamt- 
leben unbedingt ausgehen. — Auch muss der Suverän stets vor 
Augen haben, dass sein Platz nur von ihm selbst richtig aus- 


1 1 195. Auch Richelieu empfiehlt in den bereits zitierten „Maximes 
politiques et fragments inédits“ S. 742f.: „Plus un homme est grand et 
eslevé, plus il doit regarder à n'offenser personne, s'il ne veut avoir la 
haine de tout le monde, estant chose certaine qu'on hait d'autant plus un 
homme que moins se peut on venger de luy.“ Und (Test. pol. I 217): „I 
est de la grandeur des Rois d’être si retenus en leurs paroles, qu'il ne 
sorte rien de leur bouche qui puisse offenser les particuliers.“ 

? Ueber die weise Zurückhaltung des Fürsten: 1806 II 460; 1668 II 339f ; 
P I 386. Vorsicht gegenüber den Meinungsäusserungen anderer: P II 433. 
Vorsicht gegenüber Schmeichlern: I 138; 1661 II 394f.; 1806 P Il 435. 
Persönliche Bescheidenheit: P II 541; P II 372. Erkenntlichkeit: P IT 383; 
PS II 444. Vorsicht in den Worten: I 195f.; 1666 S II 65. Streben nach 
Bildung: S II 66; S II 96f.; 1667 J II 162; P II 372 Ueber die Pflege der 
Kunst und schönen Wissenschaften: P II 564f. 


bn . Paul Ssymank. 


gefüllt werden kann und die eigentlich fürstlichen Geschäfte so- 
mit unerledigt bleiben, wenn er sich ihnen entzieht. An die 
Stelle eines jeden Privaten dagegen können, falls diesem Wille 
und Geschicklichkeit fehlen, tausend andere treten (P II 526). 

Ludwig XIV. selbst hat einen hohen Begriff von dem, was 
er mit derbem Ausdruck „Königshandwerk“ (metier de Roi) nennt; 
er findet es „gross, edel, köstlich, wenn man sich würdig fühlt, 
sich mit allem, wozu es verpflichtet, wohl abzufinden, aber zu- 
gleich nicht frei von Mühe, Beschwerde und Unruhe“*. Doch 
haben auch die Staatsangelegenheiten nichts mit den dornigen 
und dunklen Stellen der Wissenschaft gemein, wo sich der Geist 
meist zwecklos bemühe, sich mit Anstrengung über sich selbst 
zu erheben, und wo ihn die wenigstens scheinbare Nutzlosigkeit 
ebenso sehr wie die Schwierigkeit zurückstosse (P S II 428). Die 
gesamte Persönlichkeit des Fürsten geht im Leben für den Staat 
vollkommen auf, für dessen Wohl er geboren ist (1116). Das 
starre altrömische: „Salus publica suprema lex!“ soll den Leit- 
stern seiner Regierung bilden, „le seul pôle qu'il devoit regarder 
(1806 P II 422). 

Das Staatsinteresse soll allem vorausgehen. Ihm hat der Fürst 
alle Sonderregungen zu opfern (1120), wobei er oft seinen Ge 
fühlen Gewalt anthun muss (1108). Die Bande des Bluts gelten 
nur wenig im Vergleich zu den Interessen der Krone und der 
fürstlichen Pflicht. Der Staat muss dem Monarchen kostbarer 
sein als seine Familie, die davon nur einen unbedeutenden Teil 
bildet (JI 55; SIT 46). Auch darf es der Herrscher nie dahin 
kommen lassen, dass ihn Sonderinteressen von seinem höchsten 
Ziel abziehen und daran hindern, etwas Wichtiges aufs Beste zu 
thun. Der Endzweck seines Handelns geht immer darauf hın, 
die Grösse, das Wohl und die Macht des Staates zu begründen 
(1679 II 518). 

Bisweilen ist der Suverän genötigt, etwas gegen das all- 
gemeine Gesetz zu thun, wobei er sich auf die Staatsraison stützt, 
das erste der Gesetze nach dem übereinstimmenden Urteile der 
ganzen Welt, aber zugleich das unbekannteste und dunkelste für 
alle, die nicht regieren (P S II 444). Doch nicht bloss in diesem 
Falle wird er Anstoss erregen, er kann auch sonst nicht alle zu- 
frieden stellen (1136). Er muss immer die Folgen bedenken, 
welche die Gewährung eines Wunsches haben kann, mehr denn 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 59 


das Verdienst des Bittenden, weil das Wohl der Gesamtheit dem 
der einzelnen vorzuziehen ist, und es giebt keinen so mächtigen 
Fürsten in der Welt, der seinen Staat nicht zerstörte, wenn er 
sich entschlossen hätte, nur den Verdienten alles zu gewähren 
(1136). Diejenigen nun, denen er etwas abschlägt, bringt er 
immer auf, und viele schreiben seiner üblen Stimmung oder seinem 
schlechten Geschmack alles zu, was sich an Schwierigem in ihrer 
Bitte findet (I 137). Wer dagegen in Betracht zieht, wieviel 
Wünschen, Ungelegenheiten und Kundgebungen des Murrens die 
Monarchen beständig ausgesetzt sind, wird sich weniger wundern, 
wenn er in dem geräuschvollen Lärm einige von ihnen in Ver- 
wirrung geraten sieht, und wird die achtenswerter finden, welche 
bei diesen äussern Erregungen innerlich die Ruhe bewahren, die 
zur vollkommenen weisen Anwendung der Vernunft nötig er- 
scheint. Es bedarf sicherlich der Kraft, um immer das rechte 
Gleichgewicht zwischen so vielen Menschen zu halten, die sich 
alle bemühen, ihren Vorteil zu suchen (1135). Wohl ist es für 
den Fürsten von Natur aus angenehmer, sich Dank statt Klagen 
zuzuziehen, doch muss er sich dem Staat auch in dieser Hinsicht 
opfern und dabei noch das Betrübende auf sich nehmen, dass 
dieses Opfer nur wenig geschätzt wird (1137). Er kann sich 
nur, indem er die üblen Reden einer gewöhnlichen Menge! ver- 
achtet, mit dem Bewusstsein trösten, dass alle Tugenden ohne 
Aufhören in sich selbst ihre Genügse und ihr Glück finden, un- 
abhängig vom Erfolg der Handlungen, wozu sie raten (1666 
S I 33). 

Vielfach allerdings wird die üble Meinung der Menge sehr 
bald durch die Vernunft zerstört und macht den Empfindungen 
der Weisen Platz, die, zuletzt sogar vom Volk als wahr erkannt, 
durch allgemeine Uebereinstimmung den festen und dauerhaften 
Ruf begründen (1667 II 260). Geschieht dies aber nicht bei seinen 
Lebzeiten, so muss es der Fürst der Geschichte überlassen, ein 
gerechtes Urteil über ihn zu fällen, denn er selbst darf, solange 
er lebt, nicht öffentlich Rechenschaft geben, ohne die geheimen 
Triebfedern seines Handelns (le secret de sa conduite) zu zeigen 
und so seine grössten Interessen zu verletzen (P I 372). Die 


ITU ne faut pas toujours s’alarmer des mauvais discours du vulgaire 
(IT 260). 


60 Paul Ssymank. 


Geschichte wird einst über ihn zu Gericht sitzen (1666 S II 40); 
im Hinblick auf ihr Urteil muss er stets handeln, wenn er will, 
dass seine Thaten eine Zeit lang fortleben (S. II 40). Und es 
würde ihm notwendig äusserste Verwirrung verursachen, wenn er 
bei seinem Tode den kommenden Jahrhunderten nichts hinter 
lassen sollte, was an sein Dasein erinnert (1667 S II 294). 

Bei Ausübung seines Berufs nun muss der Fürst immer der 
Vernunft gemäss handeln. Wohl ist es für ihn oftmals gut an- 
gebracht, sich dem Gange der Dinge zu überlassen, ja er soll es 
verstehen, mit einer gewissen Treffsicherheit (justesse) und Kühn- 
heit des Geistes den Zufall zu benutzen; nimmer jedoch darf er 
festbegründete Vorteile zu Gunsten ungewisser, trügerischer Hoff- 
nungen aufgeben. Bei allen Unternehmungen soll er mit Voraus- 
sicht und Klugheit handeln und sich immer bestreben, Hervor- 
ragendes zu leisten. Die Liebe zur Arbeit ist für den Suverän 
eine unentbehrliche Tugend; die Trägheit erscheint bei ihm als 
eine unentschuldbare Weichlichkeit (mollesse inexcusable).! Die 
Angelegenheiten seines Staats, im Innern, wie nach Aussen, muss 
er genau kennen, damit er seine Selbständigkeit wahrt und nicht 
zum Spielball seiner Umgebung wird. Bei der Wahl seiner Ver- 
trauten ist er vielfach auf Glück und Zufall angewiesen, doch hat 
er darauf bedacht zu sein, dass sie sich treu und zuverlässig: 
zeigen, weder vom Ausland heimlich Gelder annehmen, noch sich 
an den Einkünften des Landes bereichern und bei allem Grösse 
und Kraft zeigen. Keinen darf er über den andern erheben, 
vielmehr muss er sein Vertrauen unter mehrere teilen und so 
einen Wettstreit hervorrufen. In bezug auf den Rat, den man 
ihm erteilt, beweist es durchaus nicht Schwäche oder Abhängig- 
keit, wenn er denselben annimmt, ja es wäre nicht einmal zu 
billigen, wollte der Suverän es sich zur Leidenschaft machen, 
nur seine Gedanken gelten zu lassen. Doch muss er sich bei der 
Mannigfaltigkeit des Rats ohne Voreingenommenheit entscheiden 
und mit Festigkeit, aber immer den Umständen Rechnung tragend, 


1 Von Ludwig XIV. erzählen die Denkwürdigkeiten (P II 373), dass 
ihm von Kind auf der blosse Name der trägen Könige und der Hausmeier 
(maires de palais) Kummer verursachte, wenn man ihn in seiner Gegenwart 
aussprach. Dasselbe berichtet der Kammerdiener La Porte in seinen 
Memoiren (Nouvelle Collection de Mémoires ete. par Michaud et Poujoulat 
Bd. 32 S. 44). 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 61 


seinen Weg verfolgen, der zum Ruhm und zur Grösse seines 
-Staats führen soll.’ 


Straffe Ordnung im Staate. Ein Hauptamt des Königs be- 
steht darin, jeden Privaten auf den Posten zu stellen, wo er dem 
Ganzen förderlich sein kann (II 341), und die Geschäfte der 
Unterthanen beschränken sich lediglich ‚darauf, als Glieder des 
grossen Staatsorganismus die ‘gegebenen Befehle auszuführen 
(SII7). In allen Dingen muss der Monarch seinem Volke gegen- 
über erst Wege der Milde einschlagen und es zu überzeugen 
suchen, ehe er es zwingt. Sobald er aber Hindernisse oder Em- 
pörung ‚findet, so gilt es seinen eigenen wie seines Landes Ruhm, 
dass er sich unbedingt Gehorsam verschafft; denn nur in der 
völligen Vereinigung aller Macht in seiner Person beruht Glück 
und .Ruhe des Staats (1661 II 403f.). Die Streitigkeiten am Hofe 
muss er rasch zu schlichten suchen, damit sich nicht etwa Par- 
teien bilden, die sich gelegentlieh auch gegen ihn wenden könnten 
(J 152). Das Beispiel erlaubter Zügellosigkeit (libertinage) ist 
von der allergefährlichsten Folge. Der Fürst soll nicht die Unter- 
drückung der Schwachen dulden, ebensowenig aber auch den Trotz 
derer, welche sich gegen die Höherstehenden auflehnen (1666 SI 75). 
-Und es ist ein für edle Geister zu gewöhnlicher und dabei un- 
sicherer Weg, wenn er im Geheimen Leute niederer Herkunft 
gegen ihre Oberherren unterstützen wollte, um aus diesen inter- 
essierten Spionen (espions) für seinen Dienst wichtige Einsichten 
zu ziehen (1666 S II 75). 

Immer soll der Fürst über dem Volke stehen, und es ist 
keine gute Maxime in der Kunst zu regieren, allenthalben Par- 
teiung und Unordnung zu stiften. Nur schwache Regenten oder 


— an 


' Ueber vernunftgemässes Handeln: I 135, I 145f., II 405. Misstrauen 
gegen Hoffnungen: J I 46, 60; Il 162. Benutzung der Verhältnisse und des 
Zufalls: P II 379; PS II 436. Voraussicht: S II 90. Streben nach Grösse: 
J I 165; S II 296; PS II 442. Liebe zur Arbeit: S II 120f.; II 386; P II 526f.; 
PS II 427f. Streben nach Erfahrung: S II 94 f.; II 267 ff.; PS II 432; P II 569. 
Menschenkenntnis: II 341; PS II 432. Wahl der Vertrauten: I 341; PS II 432. 
Eigenschaften der Minister: I 163; 1679 II 521 [de la grandeur et de la 
force qu'on doit avoir en exécutant les ordres d’un roi de France qui n'est 
pas malheureux]. Verhalten des Königs zu ihnen: J II 194; II 266f. An- 
nahme von Rat: I 149f.; P II 562. Selbstentscheidung: 1679 II 519. Festig- 
keit: 1806 P II 422; 1666 S II 109. 


62 Paul Ssymank. 


ad 


solche auf schlecht begründetem Throne glauben darin eine Stütze 
zu finden und versuchen — unfähig, sich durch Autorität Ge- 
horsam zu verschaffen — sich wenigstens durch Ränke notwendig 
zu machen und den Schiedsrichter zu spielen, doch vergessen sie, 
dass sie selbst dadurch zuletzt in Abhängigkeit vom Volke ge- 
raten (S II 75). 

Gerechtigkeitspflege. Unbedingte Gerechtigkeit zu üben, ist 
ein Haupterfordernis für den Monarchen; denn er muss bedenken, 
dass die Beweise von Gehorsam und Achtung seitens seiner Unter- 
thanen kein freiwilliges Geschenk sind, sondern eine Gegenleistung 
(échange) für das Recht und den Schutz, den sie von ihm bean- 
spruchen (P II 526). Die Pflege der Gerechtigkeit ist ein kost- 
bares Gut, das Gott ihm anvertraut hat, um ihn gleichsam an 
seiner Weisheit und Macht Teil nehmen zu lassen (1661 S II 399). 


Der Suverän nun muss unbedingt darauf sehen, dass seine Unter- 


thanen die Gesetze, die nur zu ihrem eigenen Vorteil vom 
Monarchen gegeben werden (P I 531), mit grösster Peinlichkeit 
halten; denn den Gesetzen ihre Strenge nehmen, ist gleichbedeutend 
damit, der Welt die Ordnung, den Frieden und die Ruhe, sowie 
sich selbst die Königswürde rauben (P 11517) Uebrigens liegt 
in der unbedingten, schroffen Durchführung derselben zweifellos 
eine Wohlthat für das Volk. Wenn der Herrscher Mörder und 
Uebelthäter ausrottet, so vergiesst er nicht das Blut seiner Unter- 
thanen, sondern schont und bewahrt es. Er lässt sich eher von Mit- 
leid mit der endlosen Menge Unschuldiger als mit einer kleinen Zahl 
Schuldiger rühren. Die Nachsicht mit diesen wenigen wäre ein 
allgemeines und Öffentliches Verbrechen.? Doch soll dieser Sinn 
für unbedingte, starre Gerechtigkeit nicht zur blutigen, wilden 
Gemütsart werden, welche eines Fürsten völlig unwürdig ist 
(P II 516). Von den grossen Verbrechen abgesehen, muss er 
immer zur Milde geneigt sein, zu dieser königlichsten aller Tugenden 
(P II 517), doch darf er im Verzeihen nie zu weit gehen, weil er 


! Das Recht der höchsten richterlichen Instanz wird dem Suverän schon 
seit Bodin und seiner Schule zuerkannt (Landmann S. 75). 

? PII 516. Ganz ähnlich sagt Richelieu (Test. pol. II 24f.): Ne chätier 
pas une faute de conséquence, et dont l'impunité ouvre la porte à la licence, 
c'est une omission criminelle . .. Être rigoureux envers les particuliers qui 
font gloire de mépriser les lois et les ordonnances d’un État, c'est être bon 
pour le public. 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 63 


sonst bei seinem Volke die Furcht vor Strafe fast aufheben würde 
(PU 517). 

Verhalten gegen Andersgläubige. Gegenüber den Anders- 
gläubigen, insbesondere den Hugenotten, den Angehörigen der „reli- 
gion prétendue réformée“ soll der Herrscher duldsam verfahren. 
Wer gegen den Abfall von der katholischen Kirche, meint Ludwig, 
heftige Mittel anwenden will, der kennt die Natur dieses Uebels 
nicht, das durch starken Widerspruch nur erregter wird, zumal 
wenn es über den ganzen Staat verbreitet ist (PS II 454). Sind 
die Andersgläubigen königstreu, so haben sie auf dieselbe Be- 
handlung wie die übrigen Unterthanen Anspruch! Ludwig XIV. 
folgt darin der Ueberlieferung Richelieus, welcher nach der Er- 
oberung der hugenottischen Feste Montauban (1629) die Worte 
sprach: „Seine Majestät macht in der Eigenschaft von Unter- 
thanen keinen Unterschied zwischen Hugenotten uud Katholiken.” 
Doch hegt Ludwig XIV. diese Milde der Anschauung, die er auch 
in einigen Briefen ausspricht?, nur in den ersten Jahren seiner 
Selbstregierung; schon 1665 taucht nach den Briefen Guy Patins, 
des Rektors der Pariser medizinischen Fakultät, das Gerücht von 
einer beabsichtigten Aufhebung des Edikts von Nantes auf (Brief 
vom 3. März). 

Der Fürst soll also die Andersgläubigen durch keine neue 
Härte bedrängen, sondern unbedingt das ihnen Gewährleistete be- 
obachten. Darüber hinaus aber darf er ihnen nichts bewilligen 
und muss selbst die Ausführung des Gesetzmässigen in die engsten 
Schranken einschliessen, welche ihm Gerechtigkeit und Wohl- 


! Ceux qui en font profession ne m'étant pas moins fidèles que mes 
autres sujets, il ne faut pas les traiter avec moins d’egard et de bonté 
(Brief vom 3. März 1666. Ausg. 1806 V 375). 

? Philippson: Zeitalter Ludwigs XIV. S. 8. S. auch Richelieu Test. pol. 
17: I n'y a point de souverain au monde, qui ne soit obligé à procurer 
la conversion de ceux, qui vivans sous son règne sont dévoyés du chemin 
du salut. Mais comme l'homme est raisonnable de sa nature, les princes 
sont censés, avoir en ce point satisfait à leur obligation, s'ils pratiquent 
tous les moyens raisonnables; pour arriver à une si bonne fin, et la pru- 
dence ne leur permet pas den tenter de si hasardeux, qu'ils puissent dera- 
ciner le bon blé en voulant déraciner la zizanie dont il serait difficile de 
purger un Etat par autre voie que celle de la douceur, sans s’exposer à un 
ébranlement capable de le perdre, ou au moins de lui causer un notable 
préjudice. 

5 24. Aug. 1661; 4. April 1663. Ausg. 1806 V 42f., 125f. 


64 Paul Ssymank. 


anständigkeit erlauben. Die von ihm abhängenden Gnaden möge 
er ihnen entziehen, um sie dadurch zum Nachdenken zu veran- 
lassen; wenn sich aber jemand von ihnen gelehrig zeigt, so soll 
er ibn selbst durch Belohnung heranziehen (P. S 11.454—457). 
Wirtschaftspolitik. Der Titel: „Vater seiner Völker“ muss 
dem König teurer sein als der eines Vaters seiner Kinder, der 
nur ein gewöhnliches Geschenk der Natur ist (S II 46); und erst 
dann wird der Herrscher völlig befriedigt werden, wenn ihm zu- 
gleich damit die Liebe seiner Unterthanen gehört (II 230).! Das 
Glück des Reiches nun, das er zu begründen hat, besteht aller- 
dings nicht darin, dass es forthin weder arm noch reich giebt; 
denn Zufall, Fleiss und Geist werden stets diese Unterscheidung 
zwischen den Menschen aufrichten, doch soll er wenigstens danach 
streben, dass aus dem ganzen Gebiete Bettelei und Dürftigkeit 
verschwinde, und jeder -— auch der Elendeste — entweder durch 
seine Arbeit oder durch gewöhnliche, geregelte Hilfe seines Unter- 
halts sicher sei (P 11549). Besonders in Zeiten der Not soll der 
Suverän helfend und lindernd eingreifen; dadurch macht er das 
geheiligte Band fester, welches die Untergebenen an ihn knüpft 
(P II 549). Auch muss er auf Mittel sinnen, den arbeitslosen 
Unterthanen Beschäftigung zu geben, um sie aus dem Müssiggang 
zu ziehen (1172). Die Zahl der kirchlichen Feste kann ver- 
mindert werden; denn dieselben schaden dem Vermögen der 
Privaten, indem sie diese zu oft von der Arbeit ablenken, der 
Einnahme des Landes, indem sie die Zahl der hergestellten Er- 
zeugnisse verringern, ja sogar der Religion, durch die sie einge- 
setzt sind, da sie vielfach der Ausschweifung und Zügellosigkeit 
statt religiösen Werken gewidmet werden (1205; J I 82). 
Ludwigs Wirtschaftspolitik beruht durchaus auf den Grund- 
sätzen des Merkantilismus, dessen erste Anfünge sich in Frankreich 
schon im sechzehnten Jahrhundert beim Aufkommen der regel- 
mässigen Monarchie zeigten?, und den Ludwigs Minister Colbert 
auf die Höhe seiner Entwicklung brachte Es gilt vor allem, 
der einheimischen Industrie hohen Aufschwung zu verschaffen. 


1 S. Richelieu, Test. pol. II 187: Bien qu'il soit certain que le trésor 
des cœurs ne peut suffire maintenant, c'est chose aussi très-assurée, que 
celui de l'or et l'argent est presque inutile sans ce premier, l'un et l'autre 
sont nécessaires, et qui n'en aura qu'un, sera nécessiteux dans l'abondance. 

® E. Marcks, Coligny I 182. 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 65 


Dadurch verringern sich die Ausgaben der Grossen, und zugleich 
zieht das niedere Volk aus denselben Vorteil. Die grossen 
Summen, die sonst in die Hände von Ausländern fliessen, werden 
im Staate zurückgehalten und bewirken unmerklich ausserordent- 
lichen Ueberfluss und Reichtum (I 172). 

Das Staatsleben nun hat der Fürst in der Weise zu ordnen, 
dass jeder Beruf in seiner Art zur Stützung der Monarchie 
beiträgt. Keinen der verschiedenen Stände darf der König ver- 
achten oder auf Kosten der andern begünstigen; er muss vielmehr 
als gemeinsamer Vater aller jeden zu der ihm gebührenden Voll- 
kommenheit zu bringen suchen (1250f). Solche Klassen von 
Unterthanen jedoch wie die Mönche, die für die Kirche nutzlos 
sind und dem Staat nur zur Last fallen, sollen in der Zahl auf 
das Mindeste beschränkt werden (1667 II 223). 

Finanzverwaltung. Die gesamte Verwaltung des Reichs 
hat, wie bereits früher gezeigt ward, durchaus staatssozialistischen 
Charakter: der Fürst, d. h. der Staat erscheint als unbedingter 
und alleiniger Besitzer von allen Gütern, weltlichen wie geist- 
lichen. Zur finanziellen Erhaltung des Ganzen werden nicht alle 
Stände gleichmässig herangezogen. Der Adel ist vollkommen 
frei von allen Leistungen; denn er dient dem König in den 
Kriegen mit seinem Blut (1211); die Geistlichkeit ist nur zu 
einem „freiwilligen Geschenk“ (don gratuit) verpflichtet, das die 
Fürsten bei etwaigen Schwierigkeiten mit Gewalt erzwungen 
haben (1210). Die Gesamtlast der Steuern liegt auf dem Volke 
(1211). Sehr wichtig ist es nun für den Herrscher, dass er die 
suveräne Leitung der Finanzen (P II 526), die dem grossen Körper 
der Monarchie Bewegung und Leben verleihen (P II 376), selbst 
in die Hand nimmt, da er der Einzige ist, dessen Interesse sich 
mit dem des Staats völlig deckt (P Il 526). Er begeht daher die 
grösste Thorheit, wenn er dieses heikle Geschäft irgendwelchen 
Privaten überlässt, die sich seiner Autorität bedienen, um sich 
auf seine Kosten durch Erpressungen zu bereichern, wobei die 
Schwachen und Elenden immer die Opfer sind (1661 II 405). Er, 
als rechtmässiger Herr des Staats, bringt in alles Ordnung und 
Genauigkeit (netteté, P II 528). Sein Verfahren gründet sich 
durchaus auf die Billigkeit. Er misst die Lasten immer nach 


1 S. S. Aert 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 5 


66 Paul Ssymank. 


den Kräften derer ab, die sie tragen sollen, und verlangt von den 
Mächtigen, was zur Erleichterung der Elenden dienen kann, und 
verhütet so, dass die Mehrzahl seiner Unterthanen zu schwach 
wird, um zu den öffentlichen Bedürfnissen beizutragen.! 

Von den Staatsgütern muss der Monarch immer als weiser 
Haushälter (sage économe) Gebrauch machen (I 209). Die Gelder, 
welche in seinen Truhen sind, die, welche in den Händen seiner 
Schatzmeister bleiben, und die, welche er im Verkehr seiner 
Völker lässt, sollen von ihm gleichmässig gespart werden (I 250), 
und er handelt gegen seine Pflicht, wenn er sie unnützer Weise 
vergeudet (117%). Doch darf er umgekehrt auch das Geld nicht 
um seiner selbst willen lieben und ausserordentliche Summen 
aufhäufen und so dem nutzbringenden Verkehr entziehen 
(11479; 1178). Und wenn es einmal das Staatswohl verlangt 
oder sich ihm eine einzigartige Gelegenheit bietet, sich über 
seinesgleichen zu erheben: dann darf er nicht sparen, dann ist 
sogar eine gewisse Verschwendung geboten. Besonders soll er 
sich nicht weigern, alles, was zum Schutze des Landes erforderlich 
ist, aufs Beste zu versorgen. Subsidien und Pensionen dienen 
dazu, und oft kommt es vor, dass mittelmässige Summen, die zur 
rechten Zeit und mit gutem Urteil ausgegeben werden, dem Staat 
unvergleichlich grössere Ausgaben und Verluste ersparen (I 171). 


Kriegführung. Nach aussen hin soll sich der Fürst immer 
bestreben, seinen Staat zu vergrössern (I 178f.); dies bildet seine 
würdigste und angenehmste Beschäftigung?, eine Anschauung, die 
durchaus dem Geiste des absoluten Königtums entsprach 
(Sorel I 19f.) Doch muss er sich zugleich bemühen, den Frieden 
zu bewahren; nur einem Herrscher ohne Religion und ohne Liebe 
zu seinen Unterthanen ist es eigen, zur Befriedigung seines Ehr- 
geizes einen Krieg zu unternehmen (1806 P II 425). Auch damn, 
wenn er etwas, worauf er mit Recht Anspruch hat, auf fried- 


1 1662 II 480. Vgl. Richelieus Ansicht: Il les (d. h. die Völker) faut 
comparer aux mulets qui étant accoutumés à la charge, se gätent par un 
long repos plus que par le travail; mais ainsi que ce travail doit être 
modéré, et qu'il faut que la charge de ces animaux soit proportionnée à 
leurs forces (Test. pol. I 194). 

* De s'agrandir, qui est la plus digne et la plus agréable occupation 
des souverains, schreibt Ludwig XIV. an Villars (8. Jan. 1688, Ausg. 1806 VI 7). 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 67 


lichem Wege erhalten kann, ist der Krieg eine Ungerechtigkeit 
(P O 541). Die militärische Tüchtigkeit (valeur) muss eine seiner 
Haupteigenschaften, aber nicht die einzige bilden; sie lässt der 
Gerechtigkeit, Klugheit und Gewandtheit viel zu thun übrig 
(P I 562). Immer sei der Fürst im stande, sich durch die Waffen 
gefürchtet zu machen, aber er bedenke stets, dass seine Macht, 
selbst wenn sie auf ihrem Höhepunkt ist, nur selten erprobt 
werden darf, um gefürchteter zu erscheinen (P H 562). Sollten 
jedoch alle Mittel zur Erhaltung des Friedens versagen und der 
Krieg sich als notwendig erweisen, dann ist er für den Herrscher 
nicht nur eine erlaubte, sondern sogar gebotene Gerechtigkeit. ! 
Dann möge sich der Fürst selbst an die Spitze seiner Heere 
stellen (1806 II 462); denn als Suverän kann er keinem Privaten 
das Recht gewähren, an die Armee, die wesentliche Stütze seines 
Staats, eigne Befehle zu erlassen und sich dort ergebne Geschöpfe 
zu machen (1661 II 40) Auch wird er es sich zur Pflicht 
machen, weil das Leben der Unterthanern sein Gut ist, mehr 
Sorge für ihre persönliche Erhaltung und Versorgung zu tragen, 
da sie sich ja für seinen Dienst der Gefahr aussetzen (II 250). 

Persönlich soll der König im Kriege Tapferkeit bezeigen und 
die Titel „Eroberer“ und „Tapfrer“, die man unterschiedslos einem 
jeden Herrscher belegt, durch Thaten verdienen (1806 P II 425). 
Aber Ludwig XIV. empfiehlt nicht die rohe, blinde, draufgänge- 
rische Tapferkeit, die weiter nichts könne als das Leben ver- 
achten. Diese sei schon eines wahrhaft Edlen (honnête homme) 
nicht würdig, geschweige denn eines Fürsten. Ehre und Wohlfahrt 
des Staats, ebenso wie die Todesverachtung veranlassen ıhn, sich 
der Gefahr auszusetzen. Auf Kosten des allgemeinen Glücks 
darf er nie seinen Ruhm suchen (1806 P II 426). Wenn er nun 
den Degen zieht, dann muss die übrige Welt vor ihm zittern. 
Nur nach Grossem, Bedeutungsvollem darf er streben: der Tag 


1 P II 562. Auch Richelieu sagt (Test. pol. U 76): „Il n'y en peut 
avoir d’heureuse [guerre] qui ne soit juste, parce que si elle ne l'étoit pas, 
quand l'événement en seroit bon, selon le monde, il en faudroit rendre 
compte au tribunal de Dieu.‘ Aehnlich auch Le Bret: „La vertu Militaire 
est une des parties les plus requises et des plus nécessaires aux Roys, pour 
deffendre leurs peuples, pour recouvrer ce qui a esté usurpé sur leurs 
Estats, pour proteger leurs amis, leurs alliez, et leurs confederez: et enfin 
pour vuider les differends qu'ils ont avec leurs voysins qui ne se peuvent 
terminer que par le trenchant de l’espee (S. 161). 


5* 


68 Paul Ssymank. 


einer Schlacht ist die einzige, eines Monarchen würdige Gelegen- 
heit, seinen kriegerischen Wert zu beweisen (1806 P II 427). 
Aber sogar dann soll es bei ihm nicht zu einem unbefangnen, 
die Umwelt ausser acht lassenden Ueberschäumen seiner Kraft 
kommen; selbst in diesen Augenblicken hat er zu bedenken, dass 
sein Leben nicht ihm, sondern dem Staate gehört (1806 P II 526). 
Diese Rücksicht auf die Allgemeinheit muss ihn auch davon ab- 
halten, persönlich die Leitung eines Seekriegs zu übernehmen, 
weil er sich da den unberechenbaren Launen des Meeres aus- 
zusetzen gezwungen sähe (I 105). Gerät er aber einmal in Ge- 
fahr, dann entziche er sich derselben nicht etwa feige, sondern 
harre darin aus, bis er seinen Posten mit Ehren verlassen kann. 
Für diese auf ostentative äussere Wirkung berechnete Denkweise 
Ludwigs XIV. ist ein Brief an den Marschall Luxemburg 
(14. Aug. 1691) sehr kennzeichnend: „Je suis etonne que le coup 
de canon qui a emporté le garde du prince d'Orange, ait troublé 
son repas; parce quil me semble qu'il devoit le finir en cet 
endroit-là, puisqu'il y étoit commencé (1806 IV 518).“ 


Wahrung des Ansehns im Ausland. Den äussern Glanz 
seines Staats muss der Herrscher immer zu wahren wissen und, 
wenn es sich darum handelt, soll er kühn die Erhebung des 
Herzens und Geistes annehmen, deren er fähig ist; denn Demut 
würde in diesem Falle zur Niedrigkeit (P H 542). 

Seinen guten Ruf benutze er klug (5 II 17) und vermehre 
ihn fort und fort, da dieser ein wesentliches Mittel zur Stützung 
seines Ansehns ist (1661 II 393) Auch unterlasse er es nicht, 
durch prunktvolle Feste auf die Welt zu wirken, um ihr dadurch 
einen vorteilhaften Begriff von der Blüte seines Reichs bei- 
zubringen (P II 568). 

In Bezug auf Beleidigungen ist der König zwar ebenso sehr 
oder mehr noch denn auf das Uebrige Mensch, aber er wird es 
um ein geringes weniger sein, wenn er wahrhaft fürstlich denkt 
(PS 11442). Er darf seinem Zorn und Groll nicht beliebig 
freien Lauf lassen, er muss sich als Meister seiner Gefühle zeigen 
(1115). Im allgemeinen halte er die Mitte zwischen furchtsamer 
Weisheit und aufgebrachtem Groll (P II 541). Für ihn kommt 
es nicht so sehr in Betracht, die Umstände eines etwa empfangnen 
Unrechts zu erwägen als die herrschende Zeitlage (les conjonctures 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 69 


du temps), um je nachdem die Beleidigung als bedeutend er- 
scheinen zu lassen oder zu thun, als ob er sie nicht merke (1115). 

Rechtlichkeit als Grundlage des Verkehrs. Zu keiner 
Zeit, an keinem Ort, in keiner Lage darf sich der Monarch auch 
nur dem Verdacht aussetzen, dass es ihm an Rechtlichkeit 
(probité ou bonne-foi) mangle, einer Tugend, die überhaupt allen 
menschlichen Verkehr erst ermöglicht (S II 34). Gegen die be- 
freundeten Staaten ist Treue eine unerlässliche Pflicht (P II 563). 
Doch auch sonst muss er sein Wort unumgänglich (indis- 
pensablement) halten; es ist nichts unehrenhafter als das ab- 
zuleugnen, was man einmal vorgebracht hat (1149). Es giebt 
allerdings nur wenige, die ihr Versprechen aufrecht erhalten, wenn 
der Grund wegfällt, welcher den Vertrag veranlasst hat (I 228). 
Zu diesen wenigen soll der Fürst gehören, nicht zu jenen 
Politikern, die nichts als ihr Interesse kennen und am wenigsten 
von Billigkeit, Güte und Ehre gerührt werden (P II 567) Hier 
berühren sich die Gedanken Ludwigs XIV. mit der Anschauung 
Jean Bodins, sowie der von Richelieu!, welche beide im schroffen 
Gegensatz zu Machiavelli stehen, nach dem der kluge Fürst — 
allerdings stets unter Beschönigung, um seinen Ruf zu wahren — 
sein Versprechen weder erfüllen kann noch darf, wenn sich die 
Folgen nur gegen ihn selbst richten oder die ihn dazu ver- 
anlassenden Ursachen wegfallen.? 

Doch gerade in Bezug auf die Verträge zeigt sich ein merk- 


’ Bodin fordert, das Wort des Fürsten sei heilig und werde selbst 
Feinden des Glaubens, ja Räubern und Piraten gehalten (Baudrillart S. 272, 
471f.). Und Richelieu sagt: „Vos paroles doivent être inviolables et sacrées 
comme votre personne (Mém. XI 217, 220 bei Roscher: Politik S. 269), und: 

„Puisque la perte de l'honneur est plus que celle de perdre la vie, un grand 
prince doit plutôt hasarder sa personne, et même l'intérêt de son État, que 
de manquer à sa parole, qu’il ne peut violer sans perdre sa réputation, et 
par conséquent la plus grande force des souverains (Test. pol. II 45).“ 

3? Il Principe c. 18: Quanto sia laudabile in un Principe mantenere la 
fede e vivere con integrità, e non con astuzia, ciascono lo intende. Non 
dimeno, si vede per esperienza ne’nostri tempi, quelli Principi aver fatto 
gran cose, che della fede hanno tenuto poco conto, e che hanno saputo con 
astuzia aggirare icervelli degli uomini, ed alla fine hanno superato quelli 


che si sono fondati in su la lealtà .... Non può — un signor prudente 
nè debbe osservar la fede quanto tale osservanzia gli torni contro, e che 
sono spente le cagioni che la feciono promettere .... Ne mai a un Principe 


mancarono cagioni legittime di colorare l'inosservanza. 


70 | Paul Ssymank 


liches Abweichen Ludwigs XIV. von dieser starren, unbedingten 
Rechtlichkeit, wobei man lebhaft an Machiavelli erinnert wird.’ 
Man weiss ja, wie gering dieselben in der politischen Anschauung 
des siebzehnten Jahrhunderts und in der Zeit vorher wie nachher 
geachtet wurden?, und dass sich die Meinung der Staatsmänner 
darin durchaus mit derjenigen der Philosophen wie z. B. Descartes 
und Spinoza deckten.” Die Verträge, meint auch Ludwig XIV, 
werden nicht immer buchstäblich beobachtet, und die Interessen 
der Kronen sind derart, dass die Fürsten nieht immer die Freiheit 
haben, sich zu ihrem Schaden zu verpflichten (1661 II 407). Es 
besteht eine Art Feindschaft zwischen den Staaten‘, die von den 
Verträgen zwar verdeckt, aber nicht erstickt werden kann. Der 
Einzelne sucht sich zu bewahren und dem andern zu schaden. 
In dieser Absicht geht man die Verträge ein, deren wahrer Sinn 
ist, dass man sich äusserlich aller Feindseligkeiten und Beweise 
üblen Willens enthält, während jeder die geheimen Vertragsbrüche 
vom andern erwartet. Alle Abmachungen haben eben nur den- 
selben Wert wie die Worte der Komplimente, die zum Zusammen- 
leben unerlässlich sind und in Wahrheit nur eine Bedeutung 


haben, die geringer ist als sie klingen (P S II 446). 


1 Discorsi U 13: [la fraude] fu sempre necessaria ad usare a coloro 
che di piccoli principii vogliono a sublimi gradi salire: la quale è meno 
vituperabile quanto è più coperta. 

2 S. Sorel I 18. Man vergleiche auch das Bild eines Diplomaten, das 
La Bruyère in seinen „Caractères“ entwirft, oder z. B. die Ausführungen 
Gregorio Letis in seiner: La Monarchie Universelle de Louys XIV. Amsterdam 
1689 Bd. I. Schon Bodin klagt darüber, dass allgemein nur die Staats- 
raison herrsche und man die Staatsverträge als gleichbedeutend mit Ver- 
einbarungen und Kontrakten zwischen Privaten ansehe, deren man sich 
eutledigen könne, sobald sich Gelegenheit biete. Baudrillart S. 471. 

3 Descartes schreibt 1646 (bei Sorel I 28): „Au regard de ces derniers 
(d. h. der Feinde) on a quasi permission de tout faire, pourvu qu'on en 
tire quelque avantage pour soi ou pour ses sujets: et je ne desapprouve 
pas, en cette occasion, qu'on accouple le renard au lion et qu'on joigne 
l'artifice à la force.“ Und Spinoza sagt im „Theologisch-politischen Traktat“, 
jeder könne sich mit List, Gewalt oder bittweise in den Besitz dessen 
setzen, was er verlange, und sei berechtigt, als Feind zu behandeln, wer 
ihm dabei im Wege stehe (v. Mohl: Zur Gesch. und Litt. der Staatswissen- 
schaften II 235 f.). 

* Das Gesagte gilt in erster Linie von Frankreichs Verhältnis zu Spanien, 
gegen welches Ludwig trotz des pyrenäischen Friedens heimlich Truppen 
zur Unterstützung des aufständischen Portugal schickte. 


Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 71 


Welche Stellung nun soll der französische König, so wie 
ihn Ludwig XIV. sich denkt, unter den Staatshäuptern Europas 
einnehmen? Ursprünglich war der Kaiser Gebieter über einen 
Teil des Festlands gewesen und hatte — unter Vorbehalt der 
Suveränität — die Länder an verschiedne Herren vergeben; aber 
allmählich ist die Kaiserkrone im Werte derart gesunken, dass 
sich ihre Träger nicht ohne Verwirrung des alten Glanzes er- 
innern können, und wenn sie keine Erblande besässen, so würden 
sie nur Suveräne in der Einbildung sein (P II 413f.). Sie sind 
Wahlfürsten und können nur als Häupter oder Statthalter einer 
deutschen Republik (chef ou capitaines-generaux d’une republique 
dAllemagne) betrachtet werden, die im Vergleich zu andern 
Staaten ziemlich neu und weder gross noch mächtig genug ist, 
um irgendwelche Oberherrschaft über die Nachbarvölker be- 
anspruchen zu können.! Die französische Krone ist die erste 
der Welt (P II 539), und ihr Inhaber steht keinem Fürsten in 
irgend einer Beziehung nach; er ist ein erblicher Monarch, der 
sich rühmen kann, dass es kein besseres Haus denn das seine 
giebt, noch eine grössere Macht oder unumschränktere Autorität 
(PSII 451). Und Frankreich wäre schon längst Herr der Welt, 
wenn nicht die Streitigkeiten unter den Gliedern der Königs- 
familie es zu oft den eifersüchtigen Eingriffen der Feinde aus- 
gesetzt hätten (1666 S II 10). Dieses Streben nach der Vor- 
herrschaft in Europa spricht sich auch in der stolzen Devise des 
Königs aus: „Nec pluribus impar“, die besagt, dass derselbe, der 
allein so vielen Dingen genüge, ohne Zweifel auch noch andre 
Reiche regieren könne, wie die Sonne ausser der Erde auch noch 
andre Welten erleuchte, wenn sie sich ihrem Lichte aussetzen.? 


ı PS II 413. Zusatz Pellissons. Schon Bodin (Baudrillart S. 299 f.) be- 
zeichnet das deutsche Reich als eine Aristokratie, wo der Kaiser wohl das 
höchste Ansehen geniesse, aber keineswegs wirklich die Suveränität besitze. 
Auch Le Bret spricht die gleiche Meinung aus (S. 21). 

? S. das früher zitierte Programm von Faber und P II 570. 


12 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Ueberlieferung des ersten Strassburger Stadtrechts. 
Unlängst hat Rietschel in der Abhandlung: Zur Datierung der beiden 
ältesten Strassburger Rechtsaufzeichnungen (Deutsche Zeitschrift für 
Geschichtswissenschaft. Neue Folge. B. 1. 1896,97 S. 24 ff.) das so- 
genannte erste Strassburger Stadtrecht im Gegensatz zu der bisher 
herrschenden Ansicht, nach der es höher hinaufzusetzen wäre, den 80er 
und 90er Jahren des 12. Jahrhunderts zugewiesen, indem er davon 
ausgeht, dass der Vorwurf der Fülschung gegen diese Rechtsaufzeich- 
nung niemals erhoben worden sei und auch schwerlich einen Anhalts- 
punkt finden dürfte. Die Art, in welcher der Text des Stadtrechts 
überliefert ist, erscheint indessen nicht geeignet, eine solche Voraus- 
setzung für die Untersuchung des Inhalts zu rechtfertigen. Eine 
Handschrift des lateinischen Textes des Stadtrechts ist gegenwärtig 
nicht bekannt, derselbe liegt nur in zwei von einander mehrfach ab- 
weichenden Drucken vor: Schilter, Jacob von Königshoven, Strassburg 
1698, S. 715 ff. (LS) und Grandidier, Histoire de l’église de Stras- 
bourg, B. 2, Strasbourg 1778, S. 42 f. (LG); ausserdem findet sich 
bei Schilter (S. 700 f.) und bei Grandidier l. c. (neben dem lateini- 
schen) ein deutscher Text (DS und DG). Nun ist gegen die Zuver- 
lässigkeit Schilters meines Wissens nichts einzuwenden; aber Grandidier 
ist nicht nur als ein ungenauer Herausgeber bekannt, sondern er hat 
auch, wie kürzlich nachgewiesen worden ist (Bloch, Die Urkunden- 
fälschungen Grandidiers, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
N. F. B. 12, 1897, S. 459 ff), vor Fälschungen nicht zurückgescheut. 
Bisher nahm man allgemein an, der Text LG sei besser und älter als 
LS, (Horn, Die Anfünge der Strassburger Stadtverfassung, Rostocker 
Diss. 1868, S. 54f., Hegel, Strassburger Chroniken 2, 922f.), dem- 
entsprechend ist auch LG den neueren Editionen zu Grunde gelegt 
(Urkundenbuch der Stadt Strassburg 1, 467. u. s. ibid. S. 476). 
Zunächst gegen diese Konstituierung des Textes möchte ich Einspruch 
erheben. | 

Schilter hat seinen Text aus einer Pergamenthandschrift ent- 
nommen, die im J. 1660 der Stadt Strassburg geschenkt wurde, s. 
Hegel l. c. S. 923 n. 1. Grandidier kennt den Druck bei Schilter 


Kleine Mitteilungen. 13 


und, wie es scheint, auch die von diesem benutzte Handschrift; er 
meint, dieselbe sei so entstellt und fehlerhaft, dass er eine neue 
Edition geben müsse (S. 37). Hierfür benutzt er (s. S. 36) einen 
„sehr alten“ Pergamentcodex von 26 Blättern, betitelt „Jura et leges 
civitatis Argentinensis“, der sich im Archiv des Bistums Strassburg 
zu Zabern befinde und „unzweifelhaft“ um die Mitte des 13. Jahr- 
hunderts geschrieben sei. Dieser Codex ist allerdings nicht wieder 
aufgefunden worden, s. Hegel 1. c. S. 922 n. 2, Strassb. Urk. 1, 476, 
indessen unterscheidet sich die Angabe durch ihre Bestimmtheit sehr 
wesentlich von der Art, in der Grandidier sich über die Herkunft der 
von ihm gefälschten Urkunden zu äussern pflegt, vgl. Bloch Le 
S. 494 ff.; er könnte wirklich einen Codex, wie er ihn beschreibt, be- 


nutzt haben — aber er hat den Text desselben nicht getreu wieder- 
gegeben. 
Der Anfang des Stadtrechts lautet bei: 
LS (S. 715). LG (S. 42) 

Ad formam aliarum civitatum in Ad formam aliarum civitatum 
eo honore condita est hec civi- | in eo honore condita est Argen- 
tas, et ut libera sit, ita quod | tina, ut omnis homo ... (pacem 
omnis homo ... (pacem in ea | in ea habeat). 
habeat). 


Hegel (S. 922) hielt, besonders wegen des sinnlosen „et“, die 
Worte et u. L s. für einen Zusatz, der einer späteren Redaktion 
angehöre. Indessen sagt Grandidier S. 43 n. c. „le code du 12. siecle 
(wie auch) l'édition latine de Schilter ajoutent que la ville de Stras- 
bourg fut bâtie à l’exemple des autres villes pour être ville libre. 
In eo honore condita est Argentina, ut libera civitas sit, eo quod 
omnis homo etc.“ Mit dem Codex aus dem 12. Jahrhundert kann nur 
der vorher ins 13. Jahrhundert versetzte gemeint sein, demnach war 
Grandidier nach eigenem Zugeständnis auf Grund der ihm vorliegenden 
Handschrift nicht berechtigt, die für das Verständnis des Inhalts recht 
wichtigen Worte wegzulassen. Ganz ebenso steht es mit der zweiten 
Stelle, auf Grund deren Hegel (S. 923) LS für eine spätere Redak- 
tion von LG ansah. Betreffs der Bannleihe durch den Kaiser an den 
Vogt ist ges agt: 


LS (S. 716) LG (S. 47) 
«+. postquam episcopus advoca- ... postquam episcopus advoca- 
tum posuerit, imperator ei ban- | tum posuerit, imperator ei ban- 
num .... dare debet, quod | num .... tribuit. 


autem modo non est consue- 
tum. 


14 G. Caro. 


D 


Grandidier fügt hinzu, S. 48 n. m., „Le code du 12 siecle (1) 
ajoute que cette formalité n’etait pour lors plus en usage, 
quod ammodo non est consuetum.“ Wenn also Grandidier auf 
Grand seiner Handschrift nicht berechtigt war, Worte, die sehr 
wesentlich in Betracht kommen, wegzulassen, so ist es auch nicht 
statthaft, den so verstümmelten Text als eine ältere Redaktion 
anzusehen. 

Die beiden angeführten Stellen sind die einzigen, an denen Gran- 
didier sich über die Wiedergabe seiner Vorlage einigermassen deutlich 
äussert. Wenn er (S. 68) den Text gestaltet: „Locus autem percu- 
ciende monete est iuxta piscatores. (Codex secundus legum 
legit: est prope forum iuxta stationem carnificum)“, so bleibt un- 
klar, was mit dem „zweiten Codex“ gemeint ist; LS (S. 721) liest: 
L. a. p. m. est maximum forum prope circa stacionem carnificum. 
Weswegen Grandidier an den ersten beiden Stellen die Textänderungen 
vorgenommen hat, lässt sich unschwer erkennen. Er betrachtet das 
Stadtrecht als ein Produkt des 10. Jahrhunderts, erlassen von Bischof 
Erchenbert; betreffs der französischen Uebersetzung, die er beifügt, sagt 
er (S. 37£.); „Nous présentons ensuite la traduction française de ces 
mêmes loix, telles qu'elles parurent sous l’episcopat d’Erchambaud.“ 
Er hat also eine Rekonstruktion vorgenommen, er giebt die Gesetze 
nicht so wieder, wie er sie in der Handschrift fand, sondern so, wie 
sie seiner Ansicht nach zur Zeit des Bischofs Erchenbert lauteten. 
Die Rekonstruktion beschränkt sich aber nicht auf die von ihm ver- 
fertigte Uebersetzung, sondern erstreckt sich auf den Text selbst, sonst 
hätte er eben die Worte, die für seine Zwecke nicht passen, in den 
Text aufgenommen, statt sie in einer Anmerkung zu verstecken. Bei 
diesem Sachverhalt ist eine Garantie dafür, dass Grandidier ander- 
weitig den ihm handschriftlich vorliegenden Text getreu wieder- 
gegeben hat, nicht vorhanden. Eine wesentliche Abweichung von LS 
und LG ist: 


LS (S. 720) LG (S. 64) 


Theloneum de carbonibus, de Theloneum de carbonibus et de 
canabo thelonearius non accipit. | canapo thelonearius non accipit, 
Quod episcopi hucusque sumpse- | quod episcopi hucusque sumpse- 
runt, de conswetudine cum | runt, sicut et bannum de vino et 
non de iure. Sicut et bannum | panes .... 
in vino et panes .... 


Auch hier ist die Absicht bei der Auslassung in LG viel za 


offenbar, als dass die Annahme, LG sei eine ältere Redaktion des 
Textes wie LS, irgend welche Wahrscheinlichkeit für sich hätte. 


Kleine Mitteilungen. 15 


Was das Verhältnis zwischen den deutschen Texten anbetrifft, so 
sei bemerkt: Ueber die handschriftliche Grundlage für DG äussert sich 
Grandidier nicht, er sagt nur (S. 35), dass im Jahre 1270 die Strass- 
burger Statuten ins Deutsche übersetzt wurden, gemäss einem Gesetz 
Kaiser Rudolf I.(!), das für die Anfertigung von Urkunden die deutsche 
Sprache vorschrieb(!). An der ersten der oben angeführten Stellen 
stimmen (abgesehen von orthographischen Abweichungen) DS (S. 700) 
und DG (S. 42) überein: „In glicher wis als ander stettun recht uf 
geleit sint, so sint dirre stette von Strasburg recht uf gesezzet, also 
das si vri si, und ein jechlich mensche ...“ Hier konnte Grandidier 
die kritischen Worte stehen lassen, da sie zu 1270 nicht mehr so 
unpassend erschienen wie für die Zeit Bischof Erchenberts. An der 
zweiten Stelle verfährt er gegen den deutschen Text wie gegen den 
lateinischen, die Worte: diz ist aber nu niht gewonlich“ (DS S. 701), 
werden in der Anmerkung (S. 48 n. m.) verborgen; an der vierten 
fehlt in DG (S. 64 gegen DS S. 706) „von gewonheite nicht von 
rechte“. DG ist also von Grandidier willkürlich ediert. 

An der dritten der oben verglichenen Stellen stimmen DS (S. 707) 
und DG (S. 68) wesentlich überein (= LS): „aber an der stat da 
man dise münse slahen sol, die ist bi dem merkite bi der mezeger 
stette“. Die eigentümliche Gestalt von LG ist wohl daraus zu er- 
klären, dass Grandidier die Lage des Gebäudes nüher bestimmen 
wollte, in seiner französischen Uebersetzung sagt er: „pres du marche 
dit des Pêcheurs (Fischmarkt s. S. 68 n. h), non loin de la boucherie“. 
Die willkürliche, handschriftlich nicht gerechtfertigte Einfügung der 
Worte „iuxta piscatores“ in den Text würde allerdings geradezu eine 
Fälschung sein, indessen eine solche ist Grandidier zuzutrauen, die 
ungenaue Angabe über die abweichenden Lesarten soll sie verdecken. 
Ebenso charakterisiert sich die Abänderung „dare debet“ in „tribuit“ 
(LS 8. 716 gegen LG S. 47, vgl. o, DS S. 701 = DG S. 47 „so sol 
ime der Keiser setzen“) als eine Willkür Grandidiers, die ihren Grund 
in derselben Tendenz hat, welche ihn zur Auslassung der nächsten 
Worte bewog. 

Ist nun aber LG an einigen Stellen tendenziös bezw. absichtlich 
entstellt, so ist auch keine Gewähr dafür vorhanden, dass es an 
anderen Stellen die ältere und bessere Lesart bewahrt hat, um so 
grössere Bedeutung gewinnt LS — und LS ist eine recht un- 
beholfene Uebersetzung von DS. Das hat bereits Schilter, der in 
der Ausgabe den deutschen Text dem lateinischen voranstellt, er- 
kannt; er weist (S. 718) auf eine Stelle hin, an welcher der „latinus 
interpres“ seine Vorlage nicht recht verstanden habe. Die Stelle ist 
beweiskräftig: 


76 G. Caro. 


DS S. 703 £. 


Swer aber dem ander geunrech- 
tet mit wortten oder mit werchen 
vor den lüten, wellent si beide 
nicht klagen noch gerichtes pfle- 
gen, so sol sich sin der richter 
annemen, und sol ime die gemein- 
schaft den uf urteil lasen spre- 
chen, und darnach so si gesprechent, 
so richte an ein ende; und der da 


LS. 

Si quis alium fuerit iniuriatus 
verbo vel facto in populo, si ambo 
volunt(!) stare ad iudicium po- 
puli, iudex illud determinabit se- 
cundum iudicium et dictum po- 
puli; sin autem, pulsatum 
simplici sua assercione er- 
purgabit vel ille convincere 
eum voluerit duello. 


angesprochen wirt, der gat mit 
sinem eide dervone, der kleger wel 
in denne kemphen. 


DS ist hier klar, LS sinnlos. Ein erheblicher Uebersetzungsfehler ist 
ferner LS S. 726 gegen DS S. 712. Die Schmiede sollen die Arbeiten, 
deren der Bischof für seine Pfalz bedarf, verrichten, an Thüren und 
Fenstern, „an der beren stangen“, die von Eisen sein sollen. LS über- 
setzt den unverstandenen Ausdruck (der offenbar Gitter bedeutet) mit 
„in ianuis ursorum“ (der Bären). Grandidier liest (S. 84), LG „in 
ianuis vasorum“, was keinen Sinn giebt, DG „an der anderen sachen“, 
und übersetzt „(aux portes et aux fenêtres) ou autres serrures“. So 
wenig wie das ältere Deutsch scheint der Uebersetzer Latein zu verstehen, 
er übersetzt zu wörtlich: DS S. 708 „mit drin ersamen mannen“, 
LS S. 722 „cum honestis tres personis“ (LG S. 70 richtig „tribus“. 
Für Graben gebraucht der Uebersetzer sonderbarer Weise vallis, DS 
S. 709 Swer die mure oder den graben der stette briket, LS S. 723 
quicunque muros vel vallim dissipaverit; DS S. 709 Der stette grabe 
der sol haben alumbe sich uzwendig vor der muren 60 vüze, inwendig 
30, LS S. 723 Vallis civitatis debet in circuitu habere extra a 
muro 60 pedes intus 30. LG liest an beiden Stellen (S. 75 u. 76) 
vallum, zwar ein gut lateinisches Wort, aber hier nicht geeignet, den 
Graben im Gegensatz zur Mauer zu bezeichnen. 

Der Nachweis, dass LS eine schlechte Uebersetzung von DS ist, 
erschüttert noch weiter die Glaubwürdigkeit von LG. Allerdings ist 
die Uebereinstimmung zwischen LG und DS oft weit näher als die 
zwischen LS und DS, so DS S. 700 „ein jeklich meistertum dirre 
stette horet ze des bischoves gewalt“, LG S. 44 „omnes magistratus 
huius civitatis ad episcopi spectant potestatem“, LS S. 715 „com- 
munes magistratus“. DS l. c. „Zume Schulheisen(!) horet och das 
er setze dri personen den sprichet heimburgen“ LG S. 45. „Item 
ad causidicum pertinet statuere tres personas, quas Heymburgen 


Kleine Mitteilungen. 17 


dicimus“, LS 1. c. statt „personas“, „precones“. DS S. 702 „einer 
jeklicher missetete darnach als si ist“, LG S. 52 „pro varietate crimi- 
num“, LS S. 716 „pro variacione civium“. Es ist ebenso gut mög- 
lich, dass der handschriftliche Text, den Grandidier für LG benutzte, 
besser war als der Schilter’sche, wie dass Grandidier schlechthin diesen 
mit Hülfe von DS verbessert hat. Wollte man annehmen, Grandidiers 
lateinische Vorlage sei älter gewesen als DS, so müsste dieselbe erst 
(in DS) ins Deutsche übersetzt worden sein und dann (in LS) noch- 
mals ins Lateinische zurück übersetzt. Das ist nicht unmöglich, aber 
dafür ist doch wieder die Uebereinstimmung zwischen LG und LS zu 
erheblich und Grandidier ist zu wenig zuverlässig, als dass man auf 
ihn allein gestützt ein so verwickeltes Verhältnis annehmen könnte. 
Vor allem auch seine Angabe über das Alter des im bischöflichen 
Archiv zu Zabern befindlichen Codex kann falsch sein. Er bezieht 
(S. 36) auf denselben die Erwähnung einer Copie von „iura et con- 
suetudines (civitatis Argentinensis)“, die der Bischof habe, in einer 
Urkunde König Richards, 1262, 21. Nov., Strassb. Urk. 1, 387. 
Bei dem sonstigen Verfahren Grandidiers ist es wohl denkbar, dass 
ihn die Erwähnung in der Urkunde bewog, den Codex auf Mitte 
s. 13 zu datieren, seine Angaben betreffs des Datums widersprechen 
sich ohnehin, vgl. oben. 

Wie dem auch sei: Jedenfalls ist der deutsche Text bei Schilter 
der älteste für uns sicher erkennbare Text des sogenannten ersten 
Strassburger Stadtrechts. Der lateinische Text bei Schilter ist eine 
Uebersetzung des deutschen. Der lateinische Text bei Grandidier ist 
tendenziöser Entstellung dringend verdächtig, keinesfalls aber bietet 
er Gewähr für die zuverlässige Wiedergabe einer handschriftlichen 
Vorlage. Als originales Rechtsdenkmal aus dem 12. Jahrhundert 
wird das erste Strassburger Stadtrecht demnach kaum noch angesehen 
werden dürfen. 


Zürich. G. Caro. 


18 


Kritiken. 

Ch.-V. Langlois und Ch. Seignobos, Introduction aux études 
historiques. Paris, librairie Hachette & Co. 1898. XVII und 
308 S. 8°. 

Art und Zweck des vorliegenden Buches sind wesentlich bedingt 
durch den Stand des Geschichtsunterrichtes und -studiums in Frank- 
reich; man ersieht dies a propos aus den beiden Skizzen über das 
Enseignement secondaire et supérieur de l’histoire en France, die 
Seignobos im Anhange 9. 281—293 gegeben hat. Bis vor einer 
Generation war der gesamte Geschichtsunterricht in Frankreich wesent- 
lich schöngeistiger Art; die Lehrer auch der höheren Schulanstalten 
genossen durchaus keine „akademische Bildung“, wie wir sagen würden, 
und selbst die mit unseren Universitäten zu vergleichenden Institute 
vermittelten keine fachmässige Ausbildung, mit Ausnahme der be- 
rühmten Ecole des chartes, welche in einem beschränkten Kreise das 
Spezialstudium des Mittelalters pflegte. Erst seit dem Ende der 
sechziger Jahre hat man begonnen, schrittweise den Geschichtsunterricht 
von oben bis unten nach deutschem Muster zu reformieren, speziell 
die Vorbildung der Geschichtslehrer erst seit 1890. Das fachmässige 
Studium der Geschichte ist daher dort immer noch nicht so durch- 
gedrungen und verbreitet, wie bei uns, und das schönwissenschaftliche 
Interesse, das ja überhaupt dem französischen Geiste näher liegt, 
findet dort ein viel grösseres Publikum. Dieses Publikum haben die 
Verfasser bei der Anlage ihres Buches wesentlich mit im Auge gehabt. 
Sie wollen ausgesprochener Massen nicht ein methodisches Lehrbuch 
für Fachhistoriker schreiben — das Lehrbuch des Referenten sei 
inaccessible et à cause de la langue et à cause de la forme à 
l'immense majorité du public français, cela suffit à justifier le dessein 
que nous avons formé d'écrire le présent ouvrage au lieu de re- 
commender simplement celui de m. Bernheim, sagen sie höflich genug 
in der Vorrede S. XV; sie wollen vielmehr eine möglichst wenig 
„technische“, möglichst anregende und allgemein verständliche Ueber- 
sicht bieten, die auch dem grossen Publikum, das Geschichtswerke 
liest, eine Vorstellung gebe, wie diese Werke gemacht werden und 


mms Am 


Kritiken. 19 


wie sie zu beurteilen seien. Bei uns in Deutschland wird sich 
ausserhalb der irgendwie fachmässig interessierten Kreise schwerlich 
ein Publikum finden, dem das Buch nicht immer noch zu technisch 
eingehend wäre, und es werden doch fast nur jene bei uns freilich 
sehr ausgedehnten Kreise sein, in denen es seine Leser findet; für 
diese bringt es aber des Interessanten und Lehrreichen genug. 

Dies weniger in den ersten Abschnitten S. 1— 116, worin 
speziell Langlois im engeren Anschluss an mein „Lehrbuch der 
historischen Methode“ die Vorarbeiten bis einschliesslich der äusseren 
Kritik behandelt. Der wohlbekannte Gelehrte, der seine umfassenden 
Litteraturkenntnisse in seinem 1896 begonnenen Manuel de biblio- 
graphie historique darlegt, begnügt sich im Hinblick darauf und auf 
die angeführte Tendenz des Buches mit wenigen bibliographischen 
Hinweisen und geht auf das technische Detail nicht sehr ausführlich 
ein, indem er sich geschickt bemüht, eine glatt lesbare Vorstellung 
von den Erfordernissen der historischen Vorarbeiten zu geben. Das 
Verhältnis der Archive, Inventare, Kataloge zur Forschung erörtert 
er mit besonderer Umsicht. 

Seignobos ist in der Lage, S. 117—280 die „innere Kritik“ 
und die von ihm sogenannten „synthetischen Operationen“ 
(worunter er ungefähr das begreift, was wir unter den Funktionen 
der Interpretation, Kombination, Auffassung und Darstellung ver 
stehen) mit mehr Originalität zu behandeln, denn diese Gebiete sind 
noch wenig methodisch ausgebildet und gewähren zudem der sub- 
jektiven Erfassung mehr Spielraum. 

Seignobos teilt die in Frankreich vorherrschende Abneigung 
gegen begritfliche Auseinandersetzungen; er findet (S. XV) die pro- 
blemes metaphysiques, wir würden sagen „geschichtsphilosophische 
Probleme“, depourvus d’interet. Doch nimmt er einen sehr bestimmten 
prinzipiellen Standpunkt ein, dessen „metaphysische“ Begründung er 
eben nur unterlässt, und er sieht sich fortwährend zu begrifflichen 
Erörterungen genötigt, die nur auf latent bleibenden geschichtsphilo- 
sophischen oder erkenntnistheoretischen Voraussetzungen beruhen. 
Sehr entschieden tritt S. für die Eigenart und Selbständigkeit der 
Geschichtswissenschaft ein (S. 184 ff., 206, 212), er erklärt sich leb- 
haft gegen die Richtungen, welche die Geschichte auf naturwissen- 
schaftlich exakte Gesetze reduzieren oder als Emanationen allgemeiner 
Ideen und Begriffe betrachten wollen (S. 204 f., 223, 245 ff.); er 
betont eindringlich, dass der Historiker das Studium der faits indi- 
viduels, particuliers, uniques mit dem der faits généraux, collectifs, 
durables gleichmässig zu verbinden habe, die Geschichte besitze 
einen aus beiden gemischten Charakter (S. 204 ff.). Diese Ansichten 


80 Kritiken. 


stimmen mit denen des Referenten durchaus überein. Doch wird S. 
durch seine Abneigung gegen das „Metaphysische“ zu einem einiger- 
massen skeptischen Realismus geführt, dem man nicht beipflichten 
kann. Er lehnt jede einheitliche Konzeption der geschichtlichen Ver- 
läufe ab. Die evolution, von der er spricht, definiert er ganz neutral 
als allmählige Veränderungen (changements) in den Gepflogenheiten 
(habitudes) der Menschen, qui se produisent dans un même sens! 
(S. 211), und er will solche im Sinne eimes innerlichen Zusammen- 
hanges kaum innerhalb einer Gesellschaft, eines Volkes, geschweige 
denn innerhalb grösserer Gruppen oder gar der Civilisation im ganzen 
statuieren: er weist darauf hin (S. 251), dass selbst die einzelnen Ge- 
sellschaften aus Menschen ohne anthropologische Einheit und gemein- 
sam erblichen Charakter beständen, dass es nur eine Metapher sei, 
von der Entwickelung einer Institution, einer Kirche, eines Staates zu 
reden, eine Abstraktion entwickele sich nicht, nur die einzelnen 
konkreten Wesen veränderten sich in Wirklichkeit (S. 213). So ver- 
dienstlich die scharfe Opposition gegen das Operieren mit unklaren 
Allgemeinvorstellungen ist — Referent stimmt sehr damit überein, 
vgl. sein Lehrbuch S. 500. 516 —, so scheint S. doch das Kind mit 
dem Bade auszuschütten, indem er verkennt, dass es wohl Allgemein- 
vorstellungen auf diesem Gebiet giebt, welche durchaus konkreten 
Thatsachen entsprechen. Durch das Zusammenleben der Einzelnen 
entsteht und besteht doch eine Solidarität der Interessen, des Em- 
pfindens, Denkens, Wollens, des Thuns und Lassens nicht nur inner- 
halb einer Gesellschaft, für die S. das S. 246 sehr mit Vorbehalt zugiebt, 
sondern auch innerhalb grösserer Gruppen, innerhalb einer Kultur- 
gemeinschaft, sogar innerhalb der Menschheit, eine Solidarität, welche 
keine Metapher und keine metaphysische Konzeption, kein „fait tres 
confus“ ist, sondern eine wirksame deutliche Realität, etwas anderes 
und mehr als die einfache Summe der entsprechenden Einzelbethäti- 
gungen.” S. übersieht, dass sein neutraler Begriff allmäliger Ver- 
änderungen ohne innerliche Solidarität an sich gar nicht haltbar ist, 
denn allmälige Veründerungen können wir doch nur an einem Gegen- 
stand beobachten, den wir als immanent einheitlich anschauen. Auch 
in der Anwendung auf die praktische Forschung zeigt sich die Un- 
haltbarkeit jenes Begriffes, und zwar sehr deutlich bei Seignobos 


! Damit meint S. nicht einen inneren Zusammenhang, sondern nur 
dieselbe Richtung im Verhältnis zu dem Ausgangspunkte. 

” Es ist das wesentlich das Gebiet der Sozialpsychologie, vgl. mein 
Lehrbuch S. 503ff., das S. nicht fremd ist, das er jedoch hierbei ausser 
Acht lässt. 


Kritiken. 81 


selbst, wo dieser das Problem behandelt, wie bei der zusammen- 
fassenden Wiedergabe historischer Forschungen die unvermeidliche 
verkürzende Auswahl der Einzelheiten zu treffen sei (S. 234). Fr 
sagt dort sehr zutreffend: le seul principe de choix, qui puisse être 
commun à tous les historiens, c'est le rôle joué dans l’évolution des 
choses hmaines u. s. w. Wenn demgemäss jeweils diejenigen Per- 
sonen und Ereignisse berücksichtigt werden sollen, die einen wesent- 
lichen Anteil an den Veränderungen in den Zuständen einer bezüglichen 
Gemeinschaft gehabt haben, so ist die latente Voraussetzung, dass 
diese Veränderungen in einem innerlich einheitlichen Sinne aufgefasst 
werden, denn sonst würde jeder Gesichtspunkt fehlen, um jene Aus 
wahl treffen zu können. Wenn wir z. B. die Veränderungen in den 
politischen Verhältnissen des deutschen Reiches von 1815 bis 1871 
behandeln wollten, ohne die Solidarität der nationalen Bewegung ins 
Auge zu fassen, so würden wir unfehlbar in der Geschichte irgend 
eines der Einzelstaaten stecken bleiben, und wir würden gar keinen 
Anlass finden, die Personen und Vorgänge in Baden, Wtirtemberg 
oder Braunschweig weniger ausführlich zu behandeln als etwa die 
in Schleswig-Holstein. Man sieht, zu welcher Zersetzung die Ansicht 
führen würde, wenn sich die Forschung in praxi darnach richtete: 
man würde nur isolierte Forschungen und Darstellüngen von Lokal- 
geschichten und einzelnen Verhältnissen oder Institutionen ohne Zu- 
sammenhang produzieren. Selbstverständlich denkt 8. nicht daran, 
derartige Konsequenzen ziehen zu wollen, es schiebt sich ihm un- 
versehens die übliche Anschauung allgemeiner innerer Zusammen- 
hänge unter. 

Doch bleibt infolge jener Ansicht sein Blick überall mit besonderer 
Schärfe, man könnte sagen fast argwöhnisch, auf das Zustandekommen 
der historischen Synthesis gerichtet, und er bereichert die Methodik 
durch fein eindringende Zergliederung dieser Funktionen. Namentlich 
das Kapitel 4 des dritten Buches, S. 227—255, worin er unter dem 
Titel „Construction des formules générales“ die zusammenfassende 
Thätigkeit des Historikers behandelt, enthält scharfsinnige, 2. T. von 
bisher nicht berührten Gesichtspunkten ausgehende Erörterungen, wie 
diese Funktionen methodisch zu behandeln seien, die so leicht und 
viel zu Missgriffen Anlass geben, darunter z. B. die Generalisation. 
Ueberhaupt ist S. auf die methodischen Verstösse besonders aufmerk- 
sam, die aus unklaren Allgemeinvorstellungen, unzulänglichen Schlüssen, 
ungenügendem Thatsachenmaterial entstehen, und kehrt die Cautelen 
dagegen scharf hervor. Z. T. geht er darin zu weit, namentlich bei 
der Behandlung der „inneren Kritik“ S. 117—163, bei den grund- 
legenden Bestimmungen über die Zuverlässigkeit der Quellen. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 6 


82 Kritiken. 


Den methodischen Zweifel, den er mit Recht den Ausgangspunkt 
wissenschaftlicher Arbeit nennt, will er gegenüber den historischen 
Dokumenten — so bezeichnet er im allgemeinen die Quellen — 
geradezu gesteigert wissen zur „défiance méthodique“ (S. 131). Diese 
nahezu skeptische Ansicht ist im allgemeinen ein Ausfluss seiner schon 
charakterisierten Prinzipien, speziell kommt er an diesem Punkte 
dazu, weil er merkwürdiger Weise die methodische Bedeutung der 
ganzen Quellenkategorie der ,Ueberreste“ ausser Augen lässt. Er 
berücksichtigt eigentlich nur die berichtenden Quellen und fasst auch 
die Urkunden nur von dieser Seite ihres Wesens auf, während sıe 
doch, abgesehen von den historischen Fakten, die sie berichten, auch den 
Charakter unmittelbarer Ueberreste tragen, die uns eine über alle defiance 
erhabene Kunde von den Vergangenheiten geben. Da ich in meinem 
Lehrbuch so grosses Gewicht hierauf gelegt habe!, wie ich meine, mit 
Recht, so wundert es mich einigermassen, dass S. darüber hinweg- 
gesehen hat. Auch Langlois hat in dem Abschnitt über die Heuristik 
die „Ueberreste“ wenig berücksichtigt. In katalogischer und biblio- 
graphischer Hinsicht bleibt auf diesem Gebiet überhaupt noch eine 
grosse Lücke auszufüllen. Die grosse Masse der unmittelbaren Ueber- 
reste bildet ja die piece de resistance für die historische Gewissheit 
und die selten ganz fehlende Kontrolle für die Zuverlässigkeit der 
berichtenden Ueberlieferung. Was S. auf S. 166 sagt: „la critique 
ne peut prouver aucun fait, elle ne fournit que des probabilites“, 
passt durchaus nicht auf die Ueberreste. Wenn die Kritik z. B. fest- 
gestellt hat, dass dies oder jenes Diplom eine echte Urkunde Ottos I. 
sei, so ist damit ohne weiteres und ganz unanfechtbar die Thatsache 
festgestellt, dass in der Kanzlei Ottos I. ein solches Diplom in dieser 
Form mit diesen Daten ausgefertigt worden; oder: wenn wir den 
Sarkophag eines ägyptischen Königs mit Inschrift finden und die 
Möglichkeit einer Fälschung kritisch ausgeschlossen ist, so haben wir 
damit eo ipso die Existenz dieses Königs und noch manche andere 
Thatsache konstatiert; die Werke des Tacitus und seiner Zeitgenossen 
gewähren uns einen thatsächlich unmittelbaren Einblick in Geist und 
Stand der damaligen römischen Litteratur und sind in dieser Hinsicht 
„Ueberreste“, unzweifelhafte Zeugnisse, soviel zweifelhafte oder falsche 
Angaben darin auch mitgeteilt sein mögen, ja wenn auch kein Wort 
darin zuverlässig wäre. Gewiss wird S. das alles nicht nur zugeben, 
sondern für selbstverständlich halten, indes hat er es bei seinen Er- 
örterungen und bei der Formulierung seiner Urteile ignoriert. Er 


1 Vgl. in meinem Lehrbuch der historischen Methode S. 425 und 
358 ff. 


Kritiken. 85 


könnte sonst nicht zu dem Urteil kommen (S. 167): les seuls résul- 
tats fermes de la critique sont des resultats négatifs, tous les resul- 
tats positifs restent douteux, ils se ramenent à dire: il y a des chances 
pour ou contre la vérité de cette affirmation. Auch da, wo S. die 
Uebereinstimmungen bzw. Widersprüche zwischen mehreren Zeugnissen 
und die Gesamtbedingungen der Zuverlässigkeit erörtert, erhält seine 
Darstellung einen skeptischen Zug, weil er die fundamentale Bedeutung 
der Ueberreste nicht einschätzt. Sehr mit Unrecht zählt S. mich zu 
den Schriftstellern, welche sich bei Beurteilung der Zuverlässigkeit 
mit der Frage begnügt hätten, ob der betr. Berichterstatter an sich 
glaubwürdig sei (S. 231); das kann nur ein lapsus memoriae sein: 
diese Frage bildet bei mir nur ein nebengeordnetes Moment unter 
den vielen, die ich in den betr. Paragraphen meines Lehrbuches 
S. 355—429 aufgeführt und ausführlich besprochen habe, darunter 
auch namentlich das hier in Rede stehende Moment. 

Doch vergessen wir über berechtigten Widersprüchen und Aus- 
stellungen nicht die Anerkennung im ganzen. Das Buch ist ent- 
sprechend der angegebenen Tendenz überall fliessend und gewisser- 
massen elegant geschrieben, ohne unpräzise zu werden, es ist kurz, 
ohne oberflächlich zu sein. Die Verfasser verstehen es vielfach, schon 
bekannten Gedanken eine Wendung zu geben, eine Seite abzugewinnen, 
die sie wie neu erscheinen lässt und anziehend macht. Man merkt 
überall, dass beide die historische Arbeit und deren Erfordernisse aus 
eigener gediegenster Erfahrung kennen, und — ich muss doch noch 
einmal widersprechen — es ist durchaus nicht zutreffend, wenn sie 
in der Vorrede von ihrem Buche behaupten: les erudits et les histo- 
riens de profession n’y apprendront rien sans doute. 


Greifswald. Ernst Bernheim. 


Eduard Norden, Die antike Kunstprosa vom VI. Jahrhundert v. Chr. 
bis in die Zeit der Renaissance. 2 Bde. 8°. XVIII und 969 S. 
28 Mk. Leipzig, B. G. Teubner. 1898. 

Nordens umfassendes Werk in einer historischen Zeitschrift an- 
zuzeigen ist eine besondere Freude; denn es ist durchaus von echtem 
historischen Geiste getragen und auf die Aufdeckung weiter Zusammen- 
hänge gerichtet; es ist ferner, wie schon der Titel zeigt, eine Be- 
reicherung nicht blos der klassisch-philologischen Litteratur und wird 
auch von den Kulturhistorikern des Mittelalters und der Renaissance 
nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. 

Norden versteht unter Kunstprosa den von Gorgias und seinen 
Zeitgenossen in die Litteratur eingeführten Prosastil; man könnte 

demnach sein Buch eine Geschichte der gorgianischen Kunstmittel 
6* 


84 Kritiken. 


nennen. Es sind die folgenden: 1) Redefiguren, nämlich Anti- 
these (oft verbunden mit Parisose und Homoioteleuton, d. h. gleieher 
Silbenlänge der parallelen Satzglieder und gleichen, also reimenden 
Flexionsendungen an ihren Schlüssen) und Wortspiel, 2) Verwendung 
poetischer Worte und Phrasen (manche Sophisten beanspruchten, als 
scoınral bezeichnet zu werden), 3) rhythmischer Fall der Rede, zu 
dessen Erzielung meist eine künstliche Wortstellung erfordert wird 
(nicht auf Gorgias, sondern auf Thrasymachos zurückgeführt). Diese 
Mittel sind natürlich nicht von einzelnen Persönlichkeiten „erfunden“, 
sondern aus volkstümlichen Ansätzen weiter gebildet worden. Wohl 
mit Recht wendet sich Norden gegen die von Diels versuchte Her- 
leitung der Gorgianischen Rhetorik von Empedokles; dagegen fällt es 
auf, dass von der Vermeidung des Hiatus, die allerdings erst nach 
Gorgias auftritt, nur sehr selten die Rede ist. — Zu diesen Kunst- 
mitteln haben die attischen Prosaisten der klassischen Zeit in sehr 
verschiedener Weise Stellung genommen, fast alle aber so, dass sie 
über ihnen stehen (was namentlich von Platon und Demosthenes 
gilt), während später die Macht der Tradition die Einzelnen unter 
ihren Bann zwingt. Für das Fortleben des Gorgianischen Stiles ist 
am wichtigsten geworden Isokrates, weil er Schule gemacht bat: er 
behält die Mittel bei, aber mildert sie wesentlich. Gegen diese mildere 
Praxis erhebt sich um 300 die s. g. asianische Beredsamkeit (Hegesias), 
welche direkt auf Gorgias zurückgreift und seine Rhetorik ins Mass- 
lose steigert; dieser barocke, aber lebenskräftige neue Stil ruft bald 
die von vornherein ungesunde atticistische Reaktion hervor (sie ist 
schwerlich einseitig in Pergamon oder Alexandria zu lokalisieren), 
welche die Auswüchse der zeitgenössischen Prosa dadurch zu be- 
seitigen hoffte, dass sie zur Nachahmung der grossen attischen Stil- 
muster aufforderte. Norden kommt es nun wesentlich darauf an zu 
zeigen, wie der Kampf zwischen den beiden Stilarten das ganze 
Altertum hindurch fortgedauert hat. Er weist zunächst nach, wie der 
Stil der griechischen Kunstprosa, den alten nationalrömischen Stil 
ertötend, in Rom eindrang, wie auch hier der Kampf zwischen Asi- 
anismus und Atticismus geführt wurde, wie Cicero, indem er die 
Auswüchse des Asianismus beschnitt, einem gemässigten und ästhetisch 
zu rechtfertigenden asianischen Stile zum Siege verhalf, ohne dass es 
freilich an verbissenen Asianern (Maecenas) und Attieisten (Pollio) in 
seiner und der folgenden Zeit gefehlt hätte. Im zweiten Jahrhundert 
erlebt die epideiktische, d. h. sich als Selbstzweck betrachtende 
Rhetorik eine glänzende Neublüte in der zweiten Sophistik (die schon 
lange nur ein kümmerliches Dasein fristende Poesie erhält dadurch 
den Todesstoss): diese ist weder rein asianisch noch atticistisch, somdern 


Kritiken. 85 


beide Tendenzen gehen auch weiterhin nebeneinander her, wenn sie 
auch jetzt zu verschmelzen beginnen. Auch diese Erscheinung beginnt, 
wie alle litterarische Anregung, auf griechischem Boden, beeinflusst 
aber die römische Litteratur vollständig: so sind Fronto und Gellius 
ohne den gleichzeitigen griechischen Atticismus nicht zu verstehen. — 
In einem besonderen Abschnitt wird die Entwickelung der christlichen 
Prosa verfolgt: die Litteratur des Urchristentums steht noch nicht 
anter den antiken Stilgesetzen (trotz gelegentlicher Einflüsse der 
Kunstprosa), aber seit dem zweiten Jahrhundert ist man genötigt, 
sich diesen zu unterwerfen, damit die christlichen Schriften überhaupt 
zur Litteratur gerechnet und in der heidnischen Welt gelesen wurden. 
Mit der rhetorischen Predigt haben die Gnostiker begonnen, auch 
bierin der späteren Entwickelung vorauseilend; sie erreicht ihren 
Höhepunkt im vierten Jahrhundert (Gregor von Nazians). — In der 
späteren lateinischen Prosa überwiegt der neue, nunmehr gänslich 
entartete Stil, der sowohl in der gallischen wie in der afrikanischen 
Rhetorik herrscht; das s. g. afrikanische Latein ist weiter nichts als 
Asianismus (vgl. meinen Aufsatz Rhein. Mus. 52). 

In dem zweiten Hauptteil (Das Mittelalter und der Humanismus) 
zeigt Norden, wie das Mittelalter den relativen Wert der urtes libe- 
rales anerkannte, wenn sie in den Dienst der Kirche gestellt wurden, 
die einzelnen auctores aber im allgemeinen verpönte. Doch gab es 
daneben immer Unterströmungen, welche die auctores hochschätsten 
und denen wir ihre Erhaltung zu danken haben; Leute wie Einhart, 
Servatus Lupus, Petrus Blesensis können wir geradezu als Vorläufer 
des Humanismus bezeichnen. Siegreich blieb allerdings die Scholastik, 
welche auf die schöne, d. h. antikisierende Form keinen Wert legte. 
Auch hier giebt es also einen neuen und einen alten Stil, aber nur 
als analoge, nicht abhängige Erscheinung zu Asianismus und Atti- 
cismus. Diesem scholastischen Latein, dem ein gewisses Leben nicht 
abzusprechen ist, machte der Humanismus ein Ende und dadurch erst 
wurde das Latein zu einer toten Sprache und das Aufkommen der 
modernen Idiome wurde möglich. Man geht jetzt wieder auf die 
alten Muster zurück, besonders auf Cicero; andere wollen von diesem 
Nichts wissen (Erasmus) und halten sich an den barocken Stil des 
Seneca oder gar Apuleius Da nun alle Gebildeten durch die 
humanistische Bildung hindurchgegangen waren, so lieferte die antike 
Kunstprosa auch den Litteraturen der modernen Sprachen ihren Stil. 
Besonders wichtig ist der Nachweis, dass der nach Lylys Roman 
Euphues (1579) genannte Euphuismus, der zunächst durch den 
Spanier Guevara beeinflusst ist, in letzter Linie seine Entstehung der 
humanistischen Anlehnung an den Antithesenstil des Isokrates und 


86 Kritiken. 


Cicero verdaukt: diese Leute waren sich selbst ganz klar darüber, 
dass Gorgias und Hegesias ihre Vorgänger waren. 

Auch die beiden Anhänge greifen weit über das Altertum hinans; 
der erste handelt über die Geschichte des Reims und zeigt end- 
giltig, dass der Reim der christlichen Hymnen, aus denen er in die 
germanische und romanische Dichtung überging, auf das Homboiote- 
leuton der antiken Kunstprosa zurückgeht; die Hymnen wurden als 
hochrhetorische Prosa aufgefasst und überhaupt hat man seit dem 
Altertum bis m die Renaissance die Grenze zwischen Poesie und 
Rhetorik oft übersehen. 

Der zweite Anhang beschäftigt sich mit der Geschichte des 
rhythmischen Satzschlusses, den man zuerst in den Schriftstücken 
der päpstlichen Kanzlei seit dem 11. Jahrhundert fand (cursus) und 
den L. Havet und W. Meyer dann in der antiken lateinischen Prosa 
aufzeigten. Auch hier erweitert Norden die Forschungen seiner Vor- 
günger, indem er die Continuität der Tradition von Gorgias an bis 
auf das Mittelalter nachweist. 

In dieser knappen Skizze konnte nur der Gedankengang des 
Buches dargestellt werden; auf die Fülle von anregenden Exkursen 
und Einzelbeobachtungen, die es ausserdem enthält und die viele zu 
weiterer Forschung anspornen werden, kann ich hier nicht eingehen. 
Es ist natürlich, dass der Bearbeiter eines so weitschichtigen Stoffes 
es nicht allen zu Danke machen kann, dass sich jeder Leser seine 
desideria und Einwünde notieren wird: aber das muss jeder rück- 
haltslos anerkennen, dass das Buch eine grosse That ist, weil es eine 
wichtige historische Erscheinung nach ihren Ursprüngen und Wirkungen 
und Zusammenhängen auf breiter und sicherer Grundlage darstellt. 
Es wäre Unrecht, wollte ich nicht zum Schlusse der staunenswerten 
Belesenheit Nordens gedenken, die sich nicht blos auf die Quellen, 
sondern auch auf die moderne wissenschaftliche Litteratur erstreckt: 
so mancher Verfasser einer tüchtigen Monographie hat es Norden zu 
danken, dass seine Arbeit der Vergessenheit entrissen ist. 


Breslau. W. Kroll. 


G. von Dzialowski, Isidor und Ildefons als Litteraturhistoriker, 
eine quellenkritische Untersuchung der Schriften de viris illustribus 
des Isidor von Sevilla und des Ildefons von Toledo, Kirchen- 
geschichtliche Studien Band IV, 2, Münster, Schöningh, 1898. 
Die Herausgeber der kirchengeschichtlichen Studien haben es sich 

zum Ziel gesetzt, nur solche Arbeiten zu veröffentlichen, die that- 

sächlich Neues bieten und eine Förderung der Wissenschaft bedeuten, 
und bisher ist es ihnen auch gelungen, eine Reihe tüchtiger Einzel- 


Kritiken. 81 


untersuchungen, die die verschiedenen Gebiete der Kirchengeschichte 
behandeln, ausgehen zu lassen. Die vorliegende Monographie beschäftigt 
sich mit den viel aber unkritisch benutzten Schriften Isidors und Ildefons 
de viris illustribus. Der Verfasser giebt zunächst eine eingehende, 
quellenkritische Spezialanalyse beider Schriften, in der er Satz für 
Satz die benutzten Quellen und die Art, wie sie benutzt wurden, 
nachweist. Im allgemeinen Teil stellt er sodann die Ergebnisse zu- 
sammen. Er tritt auf Grund genauer Untersuchung für die Integrität 
der Schrift Isidors ein; die zwölf Kapitel c. 1—4 und c. 6—13, die 
man Isidor bald absprach, bald zuschrieb, stammen, wie der Verfasser 
m. E. überzeugend beweist, von dem Bischof von Sevilla. Da nun 
aber die älteren und gewichtigeren Handschriften das Werk Isidors 
in der kürzeren Fassung enthalten, so glaubt von Dzialowski, dafs 
Isidor seinen Schriftstellerkatalog in zwei Teilen, einem kürzeren aus 
12 und einem längeren aus 33 Kapiteln gesondert veröffentlicht hat 
und die Zusammenarbeitung einer späteren Zeit entstammt. Mir er- 
scheint diese Hypothese nicht zwingend bewiesen. Die Abfassungszeit 
des Katalogs Isidors bestimmt von Dzialowski dahin, dass er in den 
Jahren von 604 bis 615 geschrieben ist. Die Hauptquelle Isidors 
sind die Schriften der von ihm behandelten Autoren; eine Fundgrube 
so reicher Nachrichten, wie Hieronymus an der Kirchengeschichte des 
Eusebius besass, lag dem Isidor nicht vor; die von ihm am meisten 
benutzte Quelle ist die Chronik des Victor von Tonnuna. Trotz der 
flüchtigen und unselbständigen Arbeitsmethode Isidors — zeigt er doch 
eine sklavische Abhängigkeit von seinen Quellen und einen weitgehenden 
Verzicht auf eigene Geistesarbeit — ist sein Werk für uns in 28 Ab- 
schnitten zum Teil erste, zum Teil einzige Quelle. Aber der Mangel 
an Gründlichkeit macht den Katalog zu einem unzuverlässigen Führer 
in litterarischen Fragen, so dass er nicht ohne einen ergänzenden und 
berichtigenden Kommentar, wie ihn der Verfasser geboten hat, zu 
brauchen ist. Dennoch ist das Verdienst Isidors in einer Zeit des 
Niedergangs nicht zu unterschätzen, sein universales Interesse hat 
auch die christliche Litteraturgeschichte ergriffen, er hat den Wert 
und die Bedeutung der Idee des Hieronymus erkannt und eine neue 
Fortsetzung, wenn auch in unvollkommener Form, geschaffen. Und 
während der Katalog des Hieronymus durch eine apologetische Tendenz 
beherrscht ist, ist bei Isidor wie bei Gennadius, dem ersten Fortsetzer 
des Hieronymus, das litterarhistorische Interesse die einzige Triebkraft 
zur Fortsetzung des Katalogs de viris illustribus. Anders steht es 
dagegen wieder mit der Schrift des Ildefons, des Schülers Isidors. 
Sein Katalog hat noch weit geringeren Wert in litterarhistorischer 
Beziehung als der Isidors, von den 14 von ihm behandelten Männern 


88 Kritiken. 


sind 8 überhaupt nicht schriftstellerisch thätig gewesen. Sein Katalog 
verfolgt eine ausgesprochene Tendenz, er soll dem höberen Ruhme 
des Bischotsstuhls von Toledo, den er selbst inne hat, dienen. Sein 
Zweck ist, diesem Metropolitensitz zur Primatialgewalt über ganz 
Spanien zu verhelfen, daher nimmt er in seinen Katalog 7 Bischöfe 
von Toledo auf, die fast nichts litterarisch Bedeutendes geleistet haben. 
Jch babe mich, da ich auf dem behandelten Gebiete keine selbständigen 
Untersuchungen gemacht habe, fast lediglich auf ein Referat be- 
schränken müssen. Wenn auch in manchen Einzelheiten die Auf- 
stellungen des Verfassers Widerspruch erfahren werden, so schliessen 
wir doch mit dem Dank für die tüchtige Arbeit, durch die er sich 
bei den Litterar- und Kirchenhistorikern aufs beste eingeführt hat. 


Heidelberg. Grützmacher. 


Franz Kampers, Die deutsche Kaiseridee in Prophetie und Sage. 
München, H. Lüneburg, 1896. 231 S. 8°. 

Die hier zu besprechende Schrift ist die zweite Auflage des 
1895 unter dem Titel „Kaiserprophetien und Kaisersagen im Mittelalter. 
Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Kaiseridee* erschienenen 
Werkes. Weggefallen sind die drei Exkurse der ersten Auflage (Die 
tiburtinische Sibylle des Mittelalters, Die Schrift der Telesphorus, 
Das lombardische Städtevatizinium und die erythraeische Sibylle des 
Mittelalters); die unter dem Text stehenden wissenschaftlichen An- 
merkungen und Belege der ersten Auflage haben in abgekürzter Ge- 
stalt ihren Platz hinter dem Text (S. 173ff.) erhalten. Der Text 
selbst ist, abgesehen von kleineren Zusätzen und vorwiegend stilistischen 
Aenderungen, unverändert geblieben, nur der letzte (9.) Abschnitt 
(S. 154 ff.), der nach einem Rückblick über die Entstehungsgeschichte 
der deutschen Kaisersage und ihre Umwandlung in eine Barbarossa- 
sage die allmähliche Ausschmückung der letzteren und ihre Behandlung 
in der Dichtung des 19, Jahrhunderts enthält, ist neu hinzugekommen. 
Obwohl das Werk in der Neubearbeitung ein mehr populäres Gewand 
angelegt hat, ist sein Charakter und wissenschaftlicher Wert derselbe 
geblieben; wenn auch der Forscher die Exkurse und einzelne kleinere 
Ausführungen der ersten Auflage ungern vermissen wird, so fehlt es 
doch dem Werke in der neuen Gestalt nicht an beachtenswerten Be- 
reicherungen. Zum ersten Male ist hier das gesamte auf die Geschichte 
der Kaisersage bezügliche Material zusammengetragen! und mit ausser- 
ordentlicher Umsicht und Gründlichkeit zu einer erschöpfenden Dar- 


! Einige Ergänzungen bei Koehne, Zeitschr. f. Kulturgeschichte, 
4. Folge, 4, 122 ff. 5, 458 ff. . 


Kritiken. 89 


stellung verarbeitet. Mag auch der beispiellose Erfolg des Werkes, 
der schon wenige Monate nach seinem ersten Erscheinen eine neue 
Auflage notwendig machte, zum Teil auf das durch das Jubiläums- 
jahr hervorgerufene allgemeinere Interesse an seinem Gegenstande 
zurückzuführen sein, in erster Reihe ist derselbe doch der Art, wie 
der Verfasser seiner Aufgabe gerecht geworden ist, zuzuschreiben. 
Die erste Abteilung des Werkes behandelt die eschatologischen 
Prophetien von einem Messiaskaiser der Endzeit. Während die sibyl- 
linischen Orakel der Römer einen grossen römischen Kaiser als den 
Begründer des goldenen Zeitalters in Aussicht stellten (eine Zeit lang 
glaubte man dieselben auf Kaiser Tacitus, 275—276, beziehen zu 
sollen), verstand die um 140 v. Chr. beginnende, vorwiegend unter 
jüdischem Einflusse stehende Sibyllenlitteratur unter den von dem 
Messias niederzuwerfenden Mächten in erster Reihe das römische Reich, 
nach dessen Vernichtung der Messias das Reich der Herrlichkeit, mit 
Jerusalem als Mittelpunkt, aufrichten sollte, dem erst der Einbruch 
des jüngsten Gerichtes ein Ziel setzen würde. Andererseits hielten 
die Christen an der Idee von dem Weltberufe Roms fest; anknüpfend 
an ihre eschatologischen Weissagungen hofften sie auf einen römischen 
Friedenskaiser, dessen Reich aber sodann von einem aus Asien (Ba- 
bylon) kommenden Könige zerstört werden würde; erst dann sollte 
Christus oder ein gottgesandter Held erscheinen, die zerstörenden 
Mächte zu Boden werfen und den Weltsabbat verkündigen. Durch 
die Annahme des Christentums als Staatskirche vollzog sich eine Ver- 
schmelzung der beiden Prophetien, indem die Weissagungen der tibur- 
tinischen Sibylle die Errichtung des allgemeinen Weltfriedens von 
einem römischen Kaiser (Constans) erwarteten, der nach Beendigung 
seiner Mission Krone und Scepter auf Golgatha niederlegen und damit 
das römische Imperium in die Hand Gottes zurückgeben werde; erst 
mit diesem Moment sollte der jüngste Tag hereinbrechen. Unter dem 
Einflusse der Fortschritte des Islam wurde diese Lehre, zum Teil mit 
Elementen der Alexandersage und UÜeberlieferungen vom apokalyp- 
tischen Babylon verquickt, durch einen Pseudo-Methodius (unter 
Constans II., 676—678) zur byzantinischen Kaiserprophetie fort- 
gebildet. Diese Weissagungen waren schon im achten Jahrhundert 
auch im Abendlande bekannt und dürften, wie der Verfasser hervor- 
bebt, nicht unwesentlich zur Vorbereitung der Geister für die Wieder- 
berstellung des abendländischen Kaisertums durch Karl den Grossen 
beigetragen haben. Wührend man im Orient auch fernerhin an dem 
byzantinischen Friedenskaiser festhielt und den Frankenberrscher nur 
als seinen Verbündeten im Kampfe gegen die Ungläubigen gelten liess, 
wendeten sich in Westfranken in der trostlosen Zeit der jüngeren 


90 Kritiken. 


Karolinger die Blicke eineın Zukunftskaiser aus dem Karolingerhause 
oder dem ihm verwandten Geschlechte der Bosonen zu. Eine greif- 
bare Gestalt erhielt diese karolingische Prophetie durch den „libellus 
de antichristo“ des Abtes Adso von Moutier-en-Der. Sie entwickelte 
sich mehr und mehr zu einer französisch-nationalen Kaiserprophetie, 
die auch in Deutschland vielfache Verbreitung fand, während es zu 
einer deutsch-nationalen Gestaltung der Karlssage auch nach Otto dem 
Grossen wegen der fehlenden dynastischen Tradition nicht gekommen 
ist. An einzelnen Ansätzen dazu unter Heinrich IV. und Heinrich V. 
hat es nicht gefehlt, aber selbst die glänzende nationale Opposition 
des bekannten Tegernseer Festspiels (um 1160) gegen die namentlich 
seit Pseudo-Turpin gangbar gewordenen französischen Ueberhebungen 
und Anfeindungen war ohne dauernde Wirkung, da es an einer be- 
stimmten Persönlichkeit, an die sich die Sage hätte anlehnen können, 
fehlte. 

Die Entstehung und Weiterbildung der Friedrichssage bildet den 
Hauptinhalt der zweiten Abteilung (S. 67 ff.) Der Verfasser weist 
nach, dass neben der joachimitischen Weissagung, die Friedrich I. 
als den Vorgünger des Antichrist und das deutsche Reich als den 
Verbündeten der an die Stelle Babylons getretenen Sarazenen be- 
trachtete, eine seit 1241 nachweisbare lombardische Städteprophetie 
ähnlichen Inhalts bestanden hat (S. 72f.). Während die Joachimiten 
statt des Friedenskaisers zwei grosse Orden der Zukunft erwarteten, 
die Kirche und Staat von Grund aus reformieren würden, sah man 
auf der anderen Seite die vornehmste Aufgabe des Friedenskaisers 
seit den Kreuzzügen in der Befreiung des heiligen Grabes. Der Ver- 
fasser führt den interessanten Nachweis, dass man in dieser Beziehung 
schon früh an Friedrich I. und seinen gleichnamigen Sohn, dann aber 
an seinen Enkel Friedrich IL, als den dritten Friedrich, dachte. Selbst 
der Papst war anfangs von den auf letzteren gerichteten Prophetien, 
die zuerst in dem welschen Gast des Thomasin von Zirklaria 
ausgesprochen wurden, befangen. Schon damals brachte man, zum 
Teil unter dem Einflusse der Alexandersage, den Priesterkönig Johannes 
mit Friedrich II. in Verbindung. Mit dem Priesterkönig fand auch 
der dürre Baum, der neu zu grünen beginnt, und der an diesem auf- 
gehängte Schild Eingang in die deutsche Kaiserprophetie. 

Zur Kaisersage wurde die letztere erst durch ihre Lokalisierung 
und die Aufnahme mythologischer Elemente. Der bergentrückte Held 
der Aetnasage war anfangs Dietrich von Bern, dann König Artus, 
eine Zeit lang auch Friedrich II. (S. 84 ff.), so dass ein falscher Friedrich 
seine Ansprüche dadurch zu unterstützen suchte, dass er seinen Wohn- 
sitz am Aetna aufschlug. Wührend die sizilische Lokalsage sich nicht 


Kritiken. 91 


dauernd zu erhalten vermochte, hielten, entgegen der stauferfeindlichen 
Prophetie der Joachimiten, die Sektierer von Schwäbischhall und der 
Dominikaner Arnold an den Hoffnungen auf Friedrich II. fest, wogegen 
thüringische Sektierer seinen Enkel Friedrich den Freidigen auf den 
Schild erhoben (S. 95 ff). Mit Recht hat der Verfasser sich in den 
Ausführungen über die wettinische Friedrichssage und die durch sie 
herbeigeführte Lokalisierung der Kaisersage am Kiffhäuser an die 
grundlegenden Untersuchungen Grauerts angeschlossen. Der neuer- 
dings von Gnau (Mythologie u. Kiffhäusersage, Sangerhäuser Gymn.- 
Programm 1896, S. 34) erhobene Einwand, dass der Kiffhäuser erst 
später in den Besitz der Wettiner gekommen sei und daher nicht 
Sitz der wettinischen Haussage geworden sein könne, übersieht, dass es 
sich nicht um eine solche, sondern um eine blosse Variation der deutschen 
Friedrichssage handelte. Mochte man auch ausserhalb Thüringens an 
Friedrich II. als dem Zukunftskaiser festhalten!, so fehlt es doch 
nicht an Spuren, dass die Kaiserhoffnungen Friedrichs des Freidigen 
auch in weiteren Kreisen bekannt gewesen sind? Mit Recht tritt 
der Verfasser der Ansicht bei, dass der bergentrückte Kaiser Friedrich 
im Kiffhäuser an die Stelle des bergentrückten Gottes getreten sei, 
auch wenn man nach neueren Untersuchungen von H. Grössler den 
Wodansberg einer Walkenrieder Urkunde von 1277 nicht mehr in 
dem Kiffhäuser, sondern in einem demselben gegenüber liegenden 
Berge (wahrscheinlich dem Allstedter Hagen) auf dem linken Helme- 
ufer zu suchen haben wird. | 

Während sich über die weitere Gestaltung der Friedrichssage, 
abgesehen von der weiteren Vervollständigung des Quellenmaterials, 
kaum noch neues bringen liess, hat der Verfasser über die Fort- 
bildung und politische Ausnutzung der Karlssage in Frankreich und 
besonders in Italien seit Karl von Anjou ausserordentlich interessante 
Untersuchungen angestellt (S. 91 ff. 110ff.). Den Höhepunkt des 
tranzösisch-deutschen Weissagungskampfes bezeichnet die 1386 ver- 
fasste Schrift des Telesphorus von Cosenza, die der Verfasser als den 
ersten Fühler französischer Annexionsgelüste in Italien bezeichnet 
(S. 124 f.). Noch Savonarola und seine Schüler halten an der Hoffnung 
auf Frankreich fest, im 16. Jahrhundert wird die Schrift des Tele- 
sphorus in Italien wiederholt neu aufgelegt und mit den durch die 
Liga geschaffenen Verhältnissen in Verbindung gebracht. Während 
sich die italienische Prophetie mit dem sinkenden 16. Jahrhundert 
verliert und astrologischen Praktiken platzmacht, hält Frankreich 


* Was der Verfasser noch durch eine Reihe neuer Belege bestätigt. 
? Vgl. Hürbin, Peter von Andlau, 1897, S. 220 f. 


92 Kritiken. 


unentwegt an seiner nationalen Kaiserprophetie fest (S. 133 £.). 
Bald knüpfen sich die Hoffnungen an Karl VIII., dann an burgundische 
Herrscher und, da der Name Kaiser Karls V. die Besorgnis der 
Franzosen wachruft, an König Franz I. Hochinteressant sind besonders 
die Aussprüche des Nostradamus (S. 135f.). Das durch die Prophetie 
unterstützte Streben nach der Kaiserkrone blieb auch fernerbin in 
Frankreieh lebendig, bis es von Napoleon L verwirklicht wurde. 

Während die französische Prophetie ausschliesslich politisch- 
national, die deutsche in erster Reihe sozialpolitisch war und erst 
seit der napoleonischen Zeit hervorragend national wurde!, hielt die 
welfische Partei in Italien bis über die Zeit des Schismas hinaus an 
den kirchenreformatorischen Weissagungen fest, nach denen ein Nach- 
komme Friedrichs IL die Kirche verfolgen, ein Engelpapst aber im 
Bunde mit einem Weltmonarchen französischen Stammes dieselbe von 
Grund aus reformieren sollte ÆEs waren die alten joachimitischen 
Ideen, bei denen man, wie es scheint, besonders an Coelestin V. und 
Karl D. von Anjou gedacht hat (S. 113f.). Nur der stauferfreundliche 
Sektenführer Dolcin erwartete, obwohl auf joachimitischer Grundlage 
fussend, alles Heil von Friedrich von Aragon, dem Sohne Peters und 
Enkel Manfreds (S. 114). Ein eigentümliches Hin- und Herschwanken 
zwischen Deutschland und Frankreich zeigt sich bei dem Minonten 
Johannes de Rupescissa (S. 116 ff.) Gegen Ende des Mittelalters tritt 
auch in der italienischen Prophetie der nationale Standpunkt hervor 
(S. 129 ff. 228). 

Von grossem Interesse sind die erst in der zweiten Auflage hinzu- 
gekommenen Ausführungen des Verfassers über die dynastischen Ver- 
wertungen der Karls- und Friedrichssage in den Häusern Habsburg, 
Bayern und Hohenzollern (S. 147 f.). 


Heidelberg. Richard Schröder. 


Paul Viollet, Histoire des institutions politiques et administratives 
de la France. Tome deuxième. Paris, L. Larose 1898. 470 S. 
Der zweite Band? dieser als „droit public“ dem „droit privé“ 
desselben Autors gegenübergestellten französischen Verfassungsgeschichte 
trügt alle Vorzüge des ersten. In überaus fesselndem Vortrag bietet 
er die Ergebnisse sorgsamster Forschung, der sich Viollet nicht zum 


! Auch hier bringt der Verfasser (S. 119ff. 137 ff.) wieder eine Fülle 
neuen Materials bei. Auf zwei Stellen des Simplicissimus (Buch III, Kap. 4, 5) 
macht Koehne aufmerksam. 


* Vgl. die Anzeige des ersten Bandes, Deutsche Zeitschrift für Ge- 
schichtswissenschaft V, 189. 


Kritiken. 93 


mindesten auch in den Partieen unterzogen hat, wo er dem Leser 
nur seine eigene Ansicht über die Verhältnisse mitteilt, ohne ibm 
zuzumuten, den mühen- und häufig dornenvollen Weg, den er selbst 
gehen musste, gleichfalls zurückzulegen. So ist das Werk eine in 
mehr als einer Hinsicht hervorragende Erscheinung auf historischem 
Gebiet, und man wird die grossen Vorzüge desselben um so freudiger 
anerkennen, als wir an zusammenfassenden Arbeiten über die französische 
Verfassungsgeschichte namentlich der späteren Zeit (nach 1328) keinen 
Überfluss haben. Eine Gefahr, welcher wir bei rechtshistorischen 
Forschungen ausgesetzt sind, hat Viollet richtig erkannt, wenn er 
sagt (S. 361), dass, wer heute unsere Vergangenheit studiert, Gefahr 
laufe, in die Untersuchung über verfassungsgeschichtliche Einrichtungen 
eine Schärfe und Klarheit zu bringen, die dem Stoff nicht zu eigen 
ist. Viollet selbst hat diese Worte im allgemeinen durchaus beherzigt, 
und um so wertvoller ist es, dass die Klarheit aller seiner Ausfüh- 
rungen eine seiner vorzüglichsten Eigenschaften ist. 

Viollet setzt, nachdem er im ersten Band die Zeit bis zum 
Ausgang der Karolinger schilderte, die zweite Periode bis zum Ende 
des Mittelalters an; von ihr behandelt der vorliegende Band: Künig- 
tum, Kirche und Adel. Es kann nicht verkannt werden, dass durch 
diese Zusammenfassung fast des ganzen Mittelalters in eine Periode 
die Einsicht in den Wechsel aller Verhältnisse im Laufe der Jahr- 
hunderte einigermassen erschwert wird, und dass manches, was für 
einen kleinen Zeitabschnitt wohl charakteristisch ist, in dem Bild, 
das uns Viollet bietet, nicht recht hervortritt. So hören wir von der 
kläglichen Ohnmacht des Königtums der ersten Kapetinger, der an- 
fänglichen Zerrissenheit des Landes in lauter so gut wie unabhängige 
Herrschaften eigentlich ziemlich wenig: gleich am Anfang wird uns 
ein imponierendes Bild des von Kaiser und Papst völlig unabhängigen 
französischen Königtums entrollt (S. 40 ff.), die überaus mühsamen 
Anfänge der Kapetinger treten hingegen stark zurück hinter der 
kräftigen Monarchie, die wir seit dem 12. Jahrhundert in Frankreich 
finden; denn wenn Viollet S. 142 meint, der französische Namen habe 
nie eine grössere Rolle als im 11. Jahrhundert gespielt, so dürfte 
dies doch wohl mit mehr Recht vom 13. gesagt werden, wo Frank- 
reich im politischen und geistigen Leben an der Spitze Europas stand. 
Mag man derartiges sonach als eine Folge der ein halbes Jahrtausend 
in eine Periode zusammenfassenden Anlage des Werkes ansehen, so 
wird man andererseits zugeben, dass dieselbe doch auch ihr Gutes 
hat, indem sie den Blick auf das Ganze lenkt und den Zusammen- 
hang der Jahrhunderte klar hervortreten lüsst. Daher ist es gewiss 
mcht zu tadeln, wenn Viollet hier und da auch einen Blick auf die 


94 Kritiken. 


Entwicklung der neueren und neusten Zeit wirft, wobei sich sein 
geistvoller Freimut ganz besonders bewährt. Mit Recht weist er an 
verschiedenen Stellen darauf hin, wie so manche Einrichtung, welche 
sich thatsächlich lange herausgebildet hatte, auf dem Papier erst ın 
der Konstitution von 1791 zum Gesetz erhoben wurde, eben in dem 
Augenblick, als die Axt an ihre Wurzel gelegt war. Jahrhunderte 
lang war das Königtum in Frankreich erblich gewesen, ohne dass 
man für nötig befunden hätte, dies schriftlich zu fixieren: erst die 
Konstitution von 1791 enthielt die gesetzliche Verordnung der Erb- 
lichkeit der Krone im regierenden Königshaus und nach dem Recht 
der Primogenitur (S. 53). 

Das erste Kapitel, in welchem Viollet über das Königtum 
handelt, nimmt über die Hälfte des Bandes ein. In einem einleitenden 
Abschnitt, der den Stil des Verfassers in seiner ganzen Meisterschaft 
zeigt, wird erörtert, wie im Mittelalter die Wurzeln unserer gesamten 
heutigen Verhältnisse, unserer ganzen Kultur zu suchen sind. Ohne 
die Ausführungen Viollet's im einzelnen anzufechten, wird man hier 
doch gewisse Einschränkungen machen dürfen, namentlich bezüglich 
der geistigen Errungenschaften, die in mehr als einer Beziehung durch 
ein Zurückgreifen auf das Altertum, durch einen radikalen Bruch mit 
dem Mittelalter gewonnen wurden. So, um nur eines zu erwähnen, 
auf dem Gebiet der Astronomie: wir wissen heute durch die Schriften 
Idelers und Schiaparellis, dass Kopernikus in bewusster Weise an die 
Pythagoraeer anknüpfte, in deren Kreisen zum ersten Male die Erde 
aus dem Mittelpunkt der Welt gewiesen und ihre Achsendrehung be- 
hauptet worden war; und dies scheint mir doch wichtiger als der 
Hinweis Viollet’s darauf, dass einige der Männer der neuen Richtung 
(zu denen überdies Tycho Brahe nur mit Vorbehalt zu zühlen ist) der 
Astrologie huldigten (S. 18). 

Das eigentliche Thema beginnt Viollet mit eingehenden und im 
einzelnen sehr interessanten Erörterungen über die Thronfolgen. 
Nachdem durch die Erhebung Hugo Capets eine neue Dynastie den 
Thron bestiegen hatte, dauerte es eine geraume Zeit, bis dieselbe sich 
jeden Makels der Usurpation entkleidet hatte: erst durch die Ehe 
Ludwigs VII. mit einer Prinzessin karolingischer Abstammung wurde 
der Gegensatz, in welchem das neue nun seinerseits sofort wieder die 
Erblichkeit der Krone anstrebende Herrscherhaus naturgemäss zu den 
karolingischen Ansprüchen stand, ausgeglichen (S. 31). Nicht viel 
später trug das Erbprincip über das Wahlprineip in der That den 
Sieg davon (S. 47); das Erbrecht der Frauen hingegen wurde nicht 
anerkannt: während der Regierungen Philipps V. und Karls IV. 
wurden die Frauen selbst, zur Zeit der englischen Kriege auch ihre 


Kritiken. 95 


männlichen Verwandten vom Thron ausgeschlossen (S. 55 SL — Zu 
der Untersuchung über Minorität und Vormundschaft (S. 88—96) 
muss bemerkt werden, dass es in der ersten Zeit staatsrechtlich weder 
eine Minderjährigkeit noch eine Regentschaft gab. Lediglich weil ein 
Kind thatsächlich die Regierungsgeschäfte nicht versehen kann, hat 
derjenige, in dessen Gewalt es ist, auch den thatsächlichen Einfluss 
im Staat, und die angebliche Regentschaft hört mit dem Augenblick 
auf, wo der herangewachsene König die Geschäfte übernehmen kann 
und sich dem fremden Einfluss entzieht. Das Lebensalter, in welchem 
die Grossjährigkeit in den einzelnen Füllen eintrat, ist daher auch 
ein ganz verschiedenes, und der Titel „Regent“ ist vor dem 14. Jahr- 
hundert überhaupt nicht nachweisbar (vgl. Berger, Hist. de Blanche 
de Castille 61). Genau so liegen die Verhältnisse in Deutschland; 
nicht ein Regent, sondern der König, so jung er auch sein mag, hat 
beispielsweise den Vollziehungsstrich im Monogramm der Urkunden 
zu ziehen. Für Frankreich scheint mir dann aber auch in dieser 
Hinsicht der Fall von 1316 von grosser Bedeutung geworden zu sein: 
damals wurde mit Rücksicht auf die Schwangerschaft der Witwe 
Ludwigs X. dessen Bruder Philipp zunächst in der That zum Regenten 
gemacht, da ein noch nicht geborenes Kind natürlich nicht König sein 
konnte. Erst seit dieser Zeit aber kommt eine wirkliche Regentschaft 
auch sonst gelegentlich vor. Zu diesen Bemerkungen stimmt die 
Beobachtung Viollet's (S. 92 f.), dass bis 1374 kein Unterschied 
zwischen der Vormundschaft über die Person und der Regentschaft 
über das Reich gemacht worden sei. — Den Ausführungen über die 
Titel des Königs sei hinzugefügt, dass der Beiname des „katholischen“ 
Fürsten nicht, wie Viollet S. 101 f. meint, nur dem spanischen König, 
sondern im Mittelalter vorzüglich dem französischen beigelegt wurde; 
vgl. u. a. Ducange, Gloss. II, 243. — Nach eingehenden und auch 
hier manches Neue bietenden Erörterungen über die Reichsbeamten, 
die königlichen Domänen und anderes kommt Viollet sodann auf die 
königlichen Machtbefugnisse zu sprechen (S. 184—237). Er 
unterscheidet in übersichtlicher Weise zwischen der legislativen und 
der richterlichen Gewalt des Königs; zur Entwicklung der königlichen 
Gerichtsbarkeit trug namentlich das Appellationsrecht bei, dessen Be- 
stehen Viollet im Gegensatz zu der herrschenden Ansicht (vgl. Gasquet, 
Précis des inst. polit. I, 262; Luchaire, Hist. des inst. monarch. I?, 
301 f.; Luchaire, Manuel des inst. franç. 570) wohl mit Recht auch 
für das 10. und 11. Jahrhundert annimmt. — Ein Schlussabschnitt 
dieses Kapitels behandelt die politischen Kämpfe, welche das 
Königtum in den Jahren 1314—1320 zu bestehen hatte (S. 237—262). 
Zwei Elemente hatten sich hier nach Viollet gegen die Krone ver- 


96 Kritiken. 


bunden, der feudale Adel und das Bürgertum, wobei der Kampf des 
letzteren als Vorläufer der grossen Volksbewegungen von 1355—58 
und 1413 geschildert wird. Dies dürfte doch nicht ganz zutreffend 
sein. Die Opposition des Bürgertums will Viollet hauptsächlich aus 
den zahlreichen Freiheitsbriefen erschliessen, die es eben in dieser 
Zeit den Königen abgerungen habe. Diese Privilegien sind aber im 
allgemeinen nur als ein Beweis dafür anzusehen, dass sich der König 
eben auf das Bürgertum gegen den Adel und die von demselben in 
Szene gesetzte feudale Reaktion zu stützen suchte. Das war nichts 
weiter als die traditionelle, richtige Politik der französischen: Könige, 
und sie wurde auch diesmal mit Erfolg angewandt. Freilich nicht 
aus angeborener Liebe für den dritten Stand, aber aus anderen, sehr 
einleuchtenden Gründen war die Krone mehr als einmal dessen Be 
schützerin. Philipp V. begünstigte im Kampf mit den feudalen Ge- 
walten das Volk genau so weit, als es ihm unbedingt nötig schien 
(vgl. P. Lehugeur, Hist. de Philippe le Long I, 362 ff.), und er er 
reichte es, dass dasselbe im allgemeinen durchaus auf seiner Seite 
stand; Trübungen dieses Verhältnisses waren nur lokaler, nicht polı- 
tischer Art (Lehugeur 411). 

Das zweite Kapitel behandelt Kirche und Geistlichkeit. Es 
beginnt mit einem vortrefflichen Überblick über die mittelalterlichen 
Anschauungen und Theorieen betreffs des Verhältnisses von Kirche 
und Staat, woran sich eine Darstellung der Beziehungen des Papstes 
zum Königreich sowie eine Untersuchung über die geistliche Gerichts- 
barkeit und ihre Kämpfe mit der weltlichen namentlich im 13. Jahr- 
hundert schliesst. Hierauf folgt in zwei ausführlichen Abschnitten die 
Schilderung der Verfassung der Weltgeistlichkeit und des regulierten 
Klerus. Bezüglich der Frage nach der Entstehung des Regalrechts 
schliesst sich Viollet (S. 345 f.) im wesentlichen der von Ducange, 
Fleury, E. A. Schmidt, Phillips u. a. vertretenen Anschauung an, 
wonach dasselbe aus den vom König der Kirche zu Lehen gegebenen 
Gütern abzuleiten ist und nicht aus einer Schirmvogtei des Königs 
über die Kirchen. Im Anschluss an die Thätirkeit der Geistlichen 
handelt Viollet auch vom öffentlichen Unterricht und den Universt- 
täten; der Schul-Unterricht war nach ihm weiter verbreitet als man 
dies gewöhnlich annimmt. Wenn 9. 397 Anm. 1 unter Hinweis auf 
DO. II. 267 besonders hervorgehoben wird, dass in Strassburg dem 
bischöflichen Vogt die alleinige Befugnis zustand, Gericht zu 
halten, so ist dazu zu bemerken, dass eine derartige Bestimmung in 
Immunitätsurkunden durchaus gewöhnlich ist; ich verweise, um 
nur bei den Ottonen zu bleiben, beispielsweise auf die DDO: I. 379, 
O. II. 94, O. IH. 57 für Speyer und O. II. 199, O. I. 12 für 


Kritiken. 97 


Worms. Ein Abschnitt über die Kirchengüter führt das zweite Ka- 
pitel zu Ende. 

In dem verhältnismässig kurzen letzten Kapitel, das dem Adel 
gewidmet ist, wird zunächst über Heer und Flotte und zum Schluss 
über die herrschaftlichen Rechte und die feudale Gerichtsbarkeit ge- 
sprochen. Ich weiss nicht, in wie weit Viollet im nächsten Band 
noch auf die feudalen Verhältnisse eingehen will; das hier Gebotene 
erschöpft das Thema jedenfalls nicht, wie schon ein Vergleich mit 
den betreffenden Partieen in Luchaires bekanntem „Manuel des insti- 
tutions françaises“ zeigt. So wäre es jedenfalls erfreulich, wenn wir 
von Viollet eine eingehende Darlegung der nicht eben leichten Fragen 
betreffs der mannigfaltigen ständischen Verschiebungen, die im 
Mittelalter stattfanden, erhalten würden. S. 460 bezweifelt er in 
einer gelegentlichen Bemerkung, dass es in der zweiten Hälfte des 
11. Jahrhunderts bereits einen Unterschied zwischen Vollfreien und 
Adligen gegeben habe. Die Ministerialen stiegen zu Adligen aller- 
dings erst im 12. Jahrhundert empor, was dann die alten ständischen 
Begriffe völlig über den Haufen warf. Aber in der zweiten Hälfte 
des 11. Jahrhunderts scheint mir ein von diesen Elementen freier 
Adel zum mindesten an einigen Orten sehr wohl bestanden zu haben: 
es sei hierzu auf einen interessanten Landfrieden verwiesen, Mon. 
Germ. Const. I, 608 f. nr. 426, in welchem zweimal (608 Zl. 25, 
609 ZI. 2) der „nobilis“ vom „liber“ ausdrücklich geschieden wird, 
während aus einer dritten Stelle (609 Zl. 17), wo der „miles“ dem 
„rusticus“ gegenübergestellt ist, vielleicht entnommen werden darf, dass 
man daneben bereits eine andere Unterscheidung zu machen begann, 
bei welcher der Besitz der alten Freiheit nicht in Betracht kam. 

Jedem der drei Kapitel hat Viollet eine Zusammenstellung der 
hauptsächlich benutzten Litteratur beigefügt, ohne hier alle in den 
Noten nur gelegentlich zitierten Werke nochmals aufzuzählen. In 
erschöpfender Weise ist von ihm die französische Litteratur heran- 
gezogen worden, während wir namentlich hinsichtlich der deutschen 
hier und da auf Lücken stossen. Es soll ja nicht über Gebühr be- 
tont werden, wenn einmal eine kleine Abhandlung, ein Zeitschriften- 
Aufsatz übersehen wurde. Grössere Arbeiten, wie Reuter, Gesch. der 
religiösen Aufklärung im Mittelalter, oder M. Heimbucher, Orden und 
Kongregationen der katholischen Kirche, wird man schon weniger 
gern vermissen. Leider ist aber überhaupt im allgemeinen zu beob- 
achten, dass die französischen Geschichtschreiber die deutsche Litte- 
ratur verhältnismässig am wenigsten kennen. Was soll man eigent- 
lich dazu sagen, dass ein Werk von einer grundlegenden Bedeutung 


wie Drumanns Bonifaz VIII., das sich zu drei Vierteln mit fran- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 7 


98 Kritiken. 


»ösischer Geschichte beschäftigt, in Frankreich so gut wie völlig 
unbekannt ist, beispielsweise auch von Boutaric sehr zum Nachteil 
seines bekannten Werkes über Philipp den Schönen nicht benutzt 
wurde und sogar in Monods Bibliographie fehlt, während die lediglich 
apologetische, von Drumann in allen Punkten überholte Bonifaz-Bio- 
graphie des Italieners Tosti bei Monod verzeichnet ist und von den 
Franzosen (so auch von Viollet S. 289 Anm. 1) allein benutzt wird? 
Im Anschluss daran sei auch darauf hingewiesen, dass Viollet in einer 
Reihe von Fällen alte Ausgaben zitiert, wo es bessere neue giebt. 
Dass er die Scriptores- Abteilung der Monumenta Germaniae auch da 
benutzt, wo die Autoren in einer Sonderausgabe verbesserte Neuauf- 
lagen erhielten, soll wieder nicht hoch angeschlagen werden. Dagegen 
hätte die Waitzsche Verfassungsgeschichte durchaus nach der neuesten 
Auflage zitiert werden müssen. Und am meisten ist vielleicht zu 
rügen, dass Viollet weder von der Capitularien- noch von der Consti- 
tutionen-Ausgabe der Mon. Germ. Gebrauch machte, sondern die alte 
Pertzsche Leges-Ausgabe benutzte; hätte er das 1890 erschienene 
1. Heft des 2. Capitularienbandes gekannt, so hätte er z. B. S. 270 
Anm. 3 gewiss nicht solches Gewicht auf das lediglich von Pertz 
(Leges I, 366) in einer Ueberschrift gebrauchte Wort „exauctoratio“ 
gelegt, das in der neuen Ausgabe (Cap. II, 51 nr. 197) sich nicht 
vorfindet. 

Durch derlei kleine Ausstellungen! soll indes das hohe Lob, 
welches wir dem vorliegenden Band zu erteilen haben, nicht beein- 
trächtigt werden. Gründlichste Forschung und ein klarer Blick sind 
bei Viollet vereinigt mit einem flüssigen, gefälligen Stil, sodass das 
Studium seiner Arbeit uns gleicherweise Nutzen und Genuss bringt. 
Mit gerechten Erwartungen dürfen wir daher der Fortsetzung dieses 
umfassenden Werkes entgegensehen. 


Strassburg i. E. Robert Holtzmann. 


Georg Liebe, das Kriegswesen der Stadt Erfurt von Anbeginn bis 
zum Anfall an Preussen nach archivalischen Quellen. Weimar 
1896. Emil Felber. VII u. 101 S. 

Liebe giebt uns im vorliegenden eine Geschichte des Kriegs- 
wesens der Stadt Erfurt. An Stelle der chronologischen Darstellung, 


1 Nur um auch meinerseits zu der Beseitigung einer thörichten, aber, 
wie es scheint, fest eingewurzelten Erzählung beizutragen, sei noch darauf 
hingewiesen, dass Viollet, der S. 21 mit Recht gegen den Namen „Louis V. 
le Fainéant" Protest erhebt (vgl. dazu Lot, Les derniers Carolingiens 197), 
S. 36 Anm. 1 nicht von „Henri Ier |’Oiseleur“ hätte reden dürfen. 


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Kritiken. 99 


die der Verfasser gewählt hat, wäre eine systematische Behandlung 
des Stoffes, wie das beispielsweise Baltzer in seiner Geschichte des 
Danziger Kriegswesens gethan hat, zweckmässiger gewesen. Die Arbeit 
würde dadurch übersichtlicher und klarer geworden sein, und die stören- 
den Wiederholungen wären vermieden werden. Immerhin bietet die Ab- 
handlung, vor allem die Abschnitte II, III und IV sehr viel des Inter- 
essanten und Wissenswerten. Liebe hat hier alle Punkte des städtischen 
Kriegswesens, die städtische Befestigung, den Kriegsdienst der Bürger, 
das Söldnerwesen, die städtischen Bündnisse und andere in Betracht 
kommende Fragen ausführlich behandelt. Einige noch unveröffent- 
lichte Urkunden, worunter sich eine interessante Büchssenmeistere-Ver- 
richtung von 1628 befindet, sind der Abhandlung beigegeben, und ein 
Personen-, Orts- und Sachregister erleichtert die Benutzung. 

Zum Schluss sei noch auf einige Irrtümer hingewiesen, die sich 
m. E. in der Abhandlung finden. So kann ich den Ausführungen 
Liebes über die Entstehung der Stadt und die älteste Art ihrer 
Verteidigung nicht beistimmen. Erfurt ist nicht durch erzbischöf- 
liche Ministerialen, sondern durch heerbannpflichtige Bauern ver- 
teidigt worden, die von ihrem Sitz in der Burg, d. h. der Stadt 
Erfurt, die Bezeichnung Bürger, burgenses, erhielten. Und zwar 
dienten die Einwohner der Stadt als Fusstruppen. Der „Rossdienst“ 
bildet keineswegs, wie Liebe — S. 11 — will, die Grundlage der 
kriegerischen Leistung. Das ist erst eine spätere Einrichtung und 
rührt aus der Zeit her, als die Stadt Erfurt selbständig Krieg führte 
und zu ihren Fehden der Reiterei bedurfte. Erfurt ist auch nicht 
als eine Mainzer Burg entstanden, sondern der Ort war schon eine 
Grenzfeste im Burgwardsystem Heinrichs I. Als Befestigung dienten 
zunächst Wall und Pfahlwerk, dann wurde die Niederlassung, die 
schon von Bonifatius erwähnt wird, ummauert. Zur Bewachung 
und zur Verteidigung des Ortes waren die Einwohner verpflichtet. 
Selbst die in der Stadt wohnenden Juden konnten sich später dieser 
Mauerhut nicht entziehen. Auch die Unterhaltung der Mauern lag 
den Bürgern ob, die später zu diesem Zweck eine Abgabe, die als 
ius civile bezeichnet wird, bezahlten. Zur Heeresfolge waren die 
Einwohner nicht verpflichtet. Die Zahl der waffenfähigen Mann- 
schaften des 14. und 15. Jahrhunderts, die Liebe auf 2000 Mann 
schätzt, wobei er die Bevölkerungsziffer, die Kirchhoff für Erfurt be- 
rechnet hat, zu Grunde legt, ist wohl zu hoch gegriffen. Erfurt hat am 
Ende des vorigen Jahrhunderts eine Bevölkerung von etwa 15000 Seelen 
gehabt; es ist kaum anzunehmen, dass die Stadt im 14. und 15. Jahr- 
hundert eine grössere Anzahl von Einwohnern gehabt hat. 


Rabrort. W. Varges. 
7* 


100 Kritiken. 


0. Rössler. Kaiserin Mathilde, Mutter Heinrichs von Anjou, und das 

Zeitalter der Anarchie in England. (Historische Studien veröfl. v. 

E. Ebering, Heft 7). Berlin. E. Ebering 1897. XIII. 4438. si 

Ein merkwürdiges Frauenleben aus der Höhezeit des Mittelalters 
bildet den Gegenstand der vorliegenden Monographie. Jung ver- 
mählt mit dem letzten Kaiser aus salischem Hause und früh ver- 
witwet, hat Mathilde, die Tochter König Heinrichs I. von England, 
Enkelin Wilhelms des Eroberers und Stammutter der Plantagenet, 
sowohl durch ihre Ansprüche auf den Thron des Inselreichs we 
durch ihre persönlichen Bemühungen, dieselben zur Geltung zu bringen, 
eine schr bedeutende Rolle gespielt in einer Epoche, welche den von 
den Normannenherrschern begründeten Staat fast schon wieder aus 
den Fugen gehen sah. 

Rössler will die Kaiserin Mathilde und ihre Schicksale inmitten 
der Zeitereignisse darstellen. Er widmet daher einen ersten Abschnitt 
dem Leben Mathildens bis zum Abscheiden ihres ersten Gemahls so- 
wie den gleichzeitigen Beziehungen zwischen Deutschland und Eng- 
land, die sich aufs engste berühren mit der Politik, welche der König 
von England — und Herzog der Normandie — in Frankreich ver- 
folgte. Die Ereignisse von der Rückkehr der Kaiserin in ihre Heimat 
bis zu der nach dem Tode ihres Vaters erfolgten Erhebung des 
Königs Stefan behandelt der zweite Abschnitt. Die im Interesse der 
englischen Festlandspolitik geschlossene zweite Ehe Mathildens, mit 
Gottfried von Anjou, führte dazu, dass trotz der Massregeln, die 
Heinrich zur Feststellung der Thronfolge traf, ein entfernter Seiten- 
verwandter die Krone erlangte. Mathilde hat kühnen Geistes den 
Kampf gegen den Usurpator aufgenommen. Wenn auch Stefan an- 
fünglich bei den Grossen Englands und der Normandie fast allge- 
meine Anerkennung fand, der Aufstände, die nur zu bald gegen ihn 
ausbrachen, vermochte er nicht Herr zu werden, und als dann de 
Kaiserin persönlich in England erschien, geriet er, in einer entscheiden- 
den Schlacht besiegt, in Gefangenschaft. Es schien, als ob Mathilde 
das Ziel ihres Strebens erreicht, den väterlichen Thron gewonnen 
hätte; aber schnell trat ein Umschwung ein. Aus London durch 
einen Aufstand der Bürger vertrieben und von anderen Unglücks- 
fillen betroffen, öfters persönlich geführdet durch die Wechselfälle 
des Krieges, ist sie schliesslich nach mancherlei Abenteuern in die 
Normandie zurückgekehrt. Seitdem tritt die Kaiserin immer mehr 
in den Hintergrund. Sie hat es noch erlebt, wie ihr Sohn, Heinrich Il., 
auf den die Krone überging, um die sie so ausdauernd gerungen 
hatte, Ruhe und Ordnung in dem durch den langjährigen Bürger- 
krieg zerrütteten Lande herstellte, und ist, hochbetagt, im Jahre 


Kritiken. 101 


1167 gestorben. Ueber die letzte Lebenszeit Mathildens geht Rössler 
kurz hinweg, während er die Kämpfe, in denen sie eine leitende 
Rolle spielte, eingehend im dritten bis fünften Abschnitt darstellt. 

Was nun die Behandlung des reichen Stoffes anbetrifft, so ist 
das Bestreben des Verfassers unverkennbar, die Fülle der Nachrichten, 
welche die Quellen bieten, zu sichten und in ansprechender Form 
wiederzugeben. Das Gewirr von kriegerischen Vorfällen, das den 
grösseren Teil der in Betracht kommenden Ereignisse bildet, wird 
nach Möglichkeit geordnet dargelegt. Rössler hat auch gesucht einen 
Einblick in das Innenleben Mathildens zu gewinnen. Er möchte 
psychologisch erklären, wie aus der wegen ihrer Milde allgemein be- 
liebten Frau, als welche er sie zur Zeit ihrer ersten Ehe auffasst, 
die rachsüchtige Herrscherin von rauhem, männlichen Wesen ge- 
worden sei, als welche sie später in England auftrete. Dabei geht 
er aber weiter, als auf Grund der Quellen zulässig ist. Für die 
Behauptung, dass seine Heldin in Deutschland im Volksmunde „die 
gute Methild“ hiess, bringt er (S. 2 n. 1) als Beleg merkwürdiger 
Weise ein Citat aus Heumann, Commentarii de re diplomatica im- 
peratricum $ CXXVI. Heumann hat die betreffende Stelle der jetzt 
sogenannten Magdeburger Weichbildchronik entnommen, einem Aus- 
zuge aus der sächsischen Weltchronik (s. Potthast u. Wattenbach!), 
und inwiefern „der lose Kaiser Heynrich ... sin wip also vil vorsuchte“ 
(ibid.), dafür giebt Rössler keine Erklärung. Die andere Erwähnung 
der „piissima Mathildis“ (M. G. SS. 15, 1014f., S. 28 n. 1) dürfte 
darauf zurückzuführen sein, dass die Kaiserin, wie ihre Vorgänge- 
rinnen so oft, in dem betreffenden Falle als Intervenientin für das 
Kloster, aus dem die Quelle stammt, auftrat. 

Die dürftigen Nachrichten, die über Mathildens frühere Lebens- 
jahre vorliegen, sind überhaupt recht wenig geeignet, sichere Schlüsse 
auf ihr Fühlen und Wollen zu ziehen. Berichtet doch betreffs ihrer 
Rückkehr nach England die eine der S. 84 angeführten Quellen, dass 
sie, vom Vater zurückgerufen, ungern von Deutschland schied, während 
nach der anderen sie dortselbst nicht bleiben wollte, ein Widerspruch, 
den Rössler durch Umschreibungen zu verdecken sucht. Die Schilde- 
rung von ihrer späteren Härte und Rachsucht stützt sich übrigens 
wesentlich auf eine für Stefan parteiische Quelle. Nicht bloss mit 
der „begeisterten Zuneigung“, welche „die Ritter ihrer Umgebung 
der geistvollen Fürstin und der anmutigen Frau“ entgegenbrachten, 
wird es denn auch zusammenhängen, dass ihr „excellentissimi prin- 
cipes curie Romane“ an den Hof ihres Vaters folgten, weil sie „eam 
omnimodis sibi imperare obtarent“ (S. 84 n. 3). Zunächst hätte er- 
örtert werden sollen, weswegen hier „principes“ nicht Reichsfürsten 


102 Kritiken. 


sind, was allerdings nicht unwahrscheinlich ist; und ferner, die Frage, 
wie die Besitzungen Mathildens in Deutschland (und Italien?), ihr 
Wittum, zu verwalten seien, musste im Vordergrunde des Interesses 
stehen. Dieselbe hatte doch wohl Beziehungen zu dem Streit zwischen 
Lothar und den Staufern über das salische Hausgut. Ebendeswegen 
haben wohl auch noch später lothringische und lombardische Grosse 
die Kaiserin in England aufgesucht (8. 84 n. 4). Indem Rössler die 
wenig präcisen Ausdrücke der Quellen übersetzt und umschreibt, ver- 
hüllt er die Schwierigkeiten, welche deren Interpretation bietet, und 
beraubt sich selbst der Möglichkeit, tiefer in den Zusammenhang der 
Ereignisse einzudringen. 

Eine, allerdings für die Auffassung der ganzen Wirksamkeit 
Mathildens grundlegende Frage behandelt Rössler in aller Ausführlich- 
keit, die nach dem Thronfolgerecht in England (S. 140 ff.) Er will 
nachweisen, dass Stefan ein Usurpator im vollsten Sinne des Wortes 
war, dessen Königtum der rechtlichen Basis entbehrte, und untersucht 
deswegen den Modus, nach welchem die Erhebung der englischen 
Könige (und der Herzöge der Normandie) erfolgte. Die Ausführungen 
sind durchaus nicht überzeugend. 

Bei dem Fehlen einer positiven Thronfolgeordnung, dem unge- 
klärten Verhältnis zwischen Erbrecht, Wahl, Designation durch den 
Vorgänger und Krönung, war die Usurpation, durch welche Stefan 
die Krone erlangte, doch nur graduell, nicht prinzipiell verschieden 
von derjenigen, die sein Vorgänger, Heinrich I., verübt hatte. Wenig 
angenehm berührt überdies die Art, in der Rössler Quellenstellen, die 
zu seiner Theorie nicht passen, abthut und Analogien aus dem modernen 
Staatsrecht heranzieht statt aus demjenigen des 12. Jahrhunderts. 

Somit kann ich das Ergebnis einer Arbeit, die neues Material 
nicht beibringt, neue Gesichtspunkte für das Verständnis der be- 
kannten Quellen nicht eröffnet und nur zu sehr durch Breite den 
Mangel an tieferem Eindringen zu ersetzen sucht, als ein sehr erheb- 
liches nicht ansehen, wenn auch infolge der lebendigen Darstellung, 
auf die augenscheinlich viel Sorgfalt verwandt ist, die Lektüre des 
Buches eine angenehmere sein mag als diejenige einer trockenen 
Untersuchung. 


Zürich. G. Caro. 


Siegfried Rietschel. Markt und Stadt in ihrem rechtlichen Ver- 
bültnis. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung. 
Leipzig, Veit & Comp. 1897. VIII + 233 SS. 8°. 

Eines der anziehendsten, erfreulichsten unter den vielen Büchern, 
welche uns die letzten Jahre auf dem Gebiete städtegeschichtlicher 


Kritiken. 103 


Forschung beschert haben! Genaue Kenntnis des Stoffes, klare Dar- 
stellung, unbefangene, eindringende Arbeit sind an der inhaltreichen 
Schrift zu rühmen. Indem der Verfasser die deutschen Städte nach 
Zeit und Art ihrer Entstehung ordnet, hat sich ihm ergeben, dass 
nach den ältesten als Fortsetzung römischer Orte entstandenen grosse 
Bedeutung jener jüngeren Reihe zukommt, die durch Ausscheidung 
eines besonderen Bezirkes zum Zwecke der Ansiedelung einer vor- 
nehmlich gewerbe- und handeltreibenden Bevölkerung ihren Anfang 
genommen hat (vgl. auch Keutgen Untersuchungen S. 193#): Riet- 
schel hat diesen Vorgang für den Norden Deutschlands an sicheren 
Beispielen erwiesen, und da Des Marez den gleichen Nachweis für 
vlämische und nordfranzösische Städte erbracht hat, während für den 
Süden Deutschlands ein derartiger Gebrauch doch nur als Ausnahme 
betrachtet werden kann, erhalten wir ein Unterscheidungsmerkmal, 
das in seiner Ausdehnung und seinen Wirkungen zu verfolgen, in 
der That sehr wichtig sein wird. Aus den von Rietschel und Des 
Marez angeführten Beispielen ergibt sich, dass die Ansiedelung, aus 
der die spätere Stadt erwachsen ist, ihren Platz ausserhalb des Hof- 
rechtes, ausserhalb der Burg, aber auch ausserhalb der alten bäuer- 
lichen Gemeinde gefunden hat. Wenn R. darin zunächst einen Be- 
weis gegen v. Below’s Landgemeindentheorie erblickt, so führt er 
doch selbst aus, dass die Stadt zuerst Gemeinde, dann Gerichtsbezirk 
ist, und gibt zu, dass die neue Ansiedelung alsbald eine Gemeinde 
bilden, im weiteren Verlaufe zum mindesten mit Almende für den 
unentbehrlichen Viehstand ausgestattet werden musste. Entschieden 
erklärt sich R. auch gegen die Entstehung des Stadtfriedens ans 
dem Marktfrieden. Ist damit das Verhältnis, in dem sich der Verfasser 
zu den verschiedenen „Theorien“ befindet, angedeutet, so obliegt dem 
Berichterstatter, da die Ergebnisse, zu denen R. gelangt ist, die Auf- 
fassung und Entscheidung mehrerer Fragen von allgemeiner Be- 
deutung beeinflussen dürften, die Pflicht, der Untersuchung auch im 
einzelnen näher zu treten. 
Gegenüber der Lehrmeinung, dass Markt- und Zollregal bis in 
-die merovingische Zeit zurückreichen, bestreitet R. das Vorhandensein 
eines Marktregals vor der Mitte des neunten Jahrhunderts. Mit Recht 
hat v. Hegel (Entstehung des deutschen Städtewesens S. 51) bemerkt, 
dass die Frage, ob das „Marktrecht Regal oder Recht des Grundherrn 
war, nicht richtig gestellt“ sei. Unzweifelhaft ist der Letztere be- 
fugt gewesen, auf seinem Grunde Markt halten zu lassen, und dieses 
Recht ist auch nach dem Edictum Pistense (864) geübt worden (vgl. 
z. B. die von Flach Origines 2, 156 angeführte Nachricht über den 
Bischof Rainald von Paris (992—1020): extirpare fecit de foreste, 


104 Kritiken. 


que dicitur Wastina, in qua ecclesiam edificavit, villamque construxit, 
quam villam Episcopi nuncupavit, mercatumque instituit tenuitque 
eam totam, quamdiu vixit, dominicam). War die im römischen 
Reiche nötige, staatliche Erlaubnis zur Errichtung privater Märkte 
weggefallen, so hat man doch auch in frühester Zeit auf ein könig- 
liches Privileg Gewicht gelegt. Dass solche zunächst nicht häufiger 
verliehen wurden, kann man durch die verhältnismässig geringe Ent- 
wickelung des Handels, durch die Schwäche des merovingischen 
Königtums (Huvelin Le droit des marches p. 146), endlich dadurch 
erklären, dass erst bei gesteigertem Verkelire sich aus der könig- 
lichen Marktrechtsverleihung grössere Vorteile ergaben. Wenn R. 
die oft besprochene Urkunde Dagoberts für S. Denis (jetzt auch ge- 
druckt bei Fagniez Documents relatifs a l'histoire de l’industrie 
1, 43 n° 83) nur dadurch aus dem Wege räumen kann, dass er an- 
nimmt, der Künig habe seine Zustimmung zur Verlegung des be- 
treffenden Marktes als „Grundbesitzer, nicht als Vertreter der Staats- 
gewalt“ gegeben, so ist das eine ziemlich willkürliche Auslegung, 
die dem geschichtlichen Charakter des merovingischen Königtums 
nicht zum besten entspricht (vgl. Hist. Vierteljahrschrift 1, 35 ff.). 
Ebensowenig kann man aus dem Edictum Pistense folgen, dass ein 
mercatum publicum unter Karl dem Gr. noch nicht königlicher Ge- 
nehmigung bedurft habe, man hat einfach im J. 864 mit Rücksicht 
auf die Verjährung den Nachweis derselben nicht mehr gefordert. 

In dem zweiten Kapitel handelt R. von den „einzelnen Markt- 
ansiedelungen“. Auch gegen diese Bezeichnung hat v. Hegel (S. 136) 
Einsprache erhoben. Der Verfasser sondert die Märkte in den Römer- 
städten (Rathgen S. 57) von den unter deutscher Herrschaft ent- 
standenen, scheidet diese in solche, die von selbst (?) aufgekommen, 
und in andere, die gegründet worden sind. Namentlich letztere sind 
oft mit einer neuen, ständigen Ansiedelung verbunden, aus der im 
weiteren Verlaufe eine Stadt entstehen kann, wie wir aber gleich 
hinzufügen dürfen, nicht entstehen muss und auch vielfach nicht ent- 
standen ist. Da ferner Märkte im Anschluss an eine bestehende Ge- 
meinde errichtet werden konnten, andere überhaupt ausser Verbindung 
mit einer ständigen Ansiedelung stehen, so gehören Markt und An- 
siedelung nicht notwendig allgemein zusammen. Es ist auch nicht 
immer richtig, dass der Markt die Ansiedelung hervorgerufen hat, 
die neue Gemeinde „im Anschluss an den Markt aus dem Markt- 
verkehr“ entstanden ist (S. 69). Der Markt wird von dem Markt- 
herrn errichtet, von diesem als Grundherrn die neue Ansiedelung 
ins Leben gerufen, diese aber kann ebensogut schon vor dem Markte 
eingerichtet werden. In der weiteren Entwickelung besteht aber 


Kritiken. 105 


zwischen dem Wachstume der Gemeinde und dem Gedeihen des ört- 
lichen Handels- und Gewerbebetriebes eine stete Wechselwirkung, 
welche keineswegs die einfache Linie: Marktplatz-Ansiedelung-Markt- 
ort-Stadt einhält. Ist also die Bezeichnung Marktansiedelung nicht 
ganz glücklich gewählt, so wird die Sache nicht besser dadurch, dass 
R. als Synonym dafür die Kaufmannsgemeinde einschiebt. Von den 
verschiedenen Marktformen hat nur der Jahrmarkt kaufmännischen 
Handel im eigentlichen Sinne zur Grundlage, während der Wochen- 
und tägliche Markt vorzugsweise gewerbliche und landwirtschaftliche 
Erzeugnisse in Umsatz bringt, der nicht an den Marktplatz ge- 
bundene, ständige Verkauf sich auf alle ortsüblichen Bedürfnisse und 
Produkte gleichmässig erstrecken kann. Welche dieser Formen aber 
für das wirtschaftliche Gedeihen eines Ortes von besonderem Belang 
ist, hängt von lokalen und landschaftlichen Bedingungen ab. Man 
kann also Kaufmann und Markt nicht ohne weiteres vertauschen. 
Der Verfasser selbst hat dies gefühlt und sich daher auf den üb- 
lichen Ausweg begeben, indem er ebenso wie Pirenne (Revue hist. 
67, 66), Huvelin (p. 217) und viele andere auch den Handwerker 
unter dem Kaufmann begreift, aber nicht, weil der Handwerker seine 
Erzeugnisse verkauft, sondern weil er sein Rohmaterial einkauft 
(S. 56, 140), während der Bauer sein Saatkorn nicht selbst kauft. 
Ist aber nicht bei dem mittelalterlichen Handwerk, abgesehen von 
Lohnwerk und Verlag, genossenschaftlicher Einkauf des Rohmaterials 
und der Geräte üblich gewesen, ist nicht auch der Bauer bei 
schlechtem Ertrag oder bei Degenerierung seiner Frucht genötigt, Saat- 
korn u. a. zu kaufen, wird nicht auch den bäuerlichen Hintersassen 
in der an den Marktort angrenzenden hofrechtlichen Gemeinde das 
Recht der Beteiligung am Marktverkehr gesichert? Man kommt bei 
jener Definition dazu, alle Menschen, die in einem beliebigen, auf 
Erwerb abzielenden Berufe leben, für Kaufleute zu erklären. Merk- 
würdig, dass R. selbst von einer kaufmännisch-gewerblichen Ansiede- 
lung spricht, noch merkwürdiger, dass die Bewohner der grossen 
Städte, in denen der Handel gewiss das treibende Element bildet, in 
Urkunden nicht mercatores, sondern stets cives genannt werden, nicht 
etwa weil sie schon auf einer höheren Stufe städtischer Entwickelung 
angelangt waren, sondern weil sich unter ihnen „ein Bestand von 
Ackerbautreibenden“ erhalten hat (S. 141). Sollte wirklich in Magde- 
burg, Halberstadt u. s. w. ausser den hofrechtlichen Verbänden nicht 
der eine oder andere Hausstand auf landwirtschaftlichem Betrieb ge- 
ruht haben? Liegt in dieser auf eine unsichere Wortdeutung ge- 
gründeten Konstruktion nicht eine Rückversetzung späterer Verhält- 
nisse, etwa des 15. und 16. Jahrhunderts, in eine Zeit, mit deren 


106 Kritiken. 


wirtschaftlichem und sozialem Charakter sie kaum vereinbar sind? 
Erkennt man diese Bedenken als gerechtfertigt an, so wird man 
billig von dieser Berufsgemeinde absehen und besser von dem Ent- 
stehen einer neuen Gemeinde schlechthin sprechen, wenn man sich 
auch gegenwärtig zu halten hat, dass diese keine bäuerliche sein 
darf, sondern in der Hauptsache auf den Betrieb von Handel und 
Gewerbe gerichtet sein muss, wenn sie in weiterer Entwickelung zur 
Stadt werden soll. Weiter zu gehen nötigen uns auch die sorg- 
samen und dankenswerten Einzelausführungen Rietschel's nicht. War 
mit der Errichtung eines Marktes die Absicht einer Ansiedelung ver- 
bunden, so musste nach seiner Ansicht der Markt seinen Platz ausser- 
halb des marktherrlichen Sitzes finden, fehlte diese Absicht, so konnte 
er innerhalb desselben, z. B. in der Kirchenfreiung, abgehalten werden. 
Woher wissen wir aber ım bestimmten Falle, dass jene Absicht vor- 
handen war? Allerdings sind sehr lehrreiche Beispiele künstlicher 
Anlage und der Parzellierung eines grösseren Grundkomplexes zum 
Zwecke der Leihe an Einwanderer bekannt, aber man kann diesen 
Vorgang, der den Charakter des Ausserordentlichen, Besonderen trägt, 
nicht auf alle Marktorte ausdehnen. Der Verfasser führt achtzehn 
Orte an, in denen er Markt und Ansiedelung zusammenzubringen 
vermag, aber wir haben für das zehnte Jahrhundert allein Kenntnis 
von wenigstens fünfzig Marktorten und unter den von R. behandelten 
ist immerhin ein oder der andere, der sich in den fein gefügten 
Ralımen nicht einspannen lässt. So z. B. Magdeburg. Was R. aus- 
führt, ergiebt doch nur den Bestand einer nicht hofrechtlichen Ge- 
meinde, dass diese nicht „bäuerlich“ gewesen sei, kann man zugeben, 
aber deswegen muss sie noch nicht eine „Kaufmanns- und Juden- 
gemeinde“ gewesen sein, ja aus der Zusammenstellung negotiatores et 
Judaei wird man folgern dürfen, dass für diese Hervorhebung nicht 
etwa ein Gemeindeverband, sondern nur die Gleichheit des Berufes 
massgebend war. Allerdings meint R. schon für das zehnte Jahr- 
hundert den Bestand einer Kaufleutekirche erweisen zu können 
(S. 57), indem er neuerdings gegen Hegels Vorschlag an der bezüg- 
lichen Stelle Thietmars (1 c. 12) mercatorum nicht mit custodes, 
sondern mit ecclesia verbindet, da die Wache im Dome nicht von 
Nachtwächtern, sondern von Domklerikern und ihren Dienern besorgt 
wurde und die Voranstellung des attributiven Genetivs dem Sprach- 
gebrauche des Chronisten nicht entspreche. Schon an anderer Stelle 
(Mitt. des Inst. f. öst. Geschichtsf. 16, 672) habe ich darauf hinge- 
wiesen, dass de custodes sich ausserhalb der Kirche befanden, ferner 
kann man doch nicht von custodes ecclesiae sprechen, endlich führe 
ich ein paar Beispiele für die Stellung des Genetivs bei Thietmar 


Kritiken. 107 


an: piratarum turba (4, c. 24); Boemiorum episcopus (4, e, 28); mona- 
chorum congregatio (4, c. 26); imperatoris camerarius (5, c. 6). Wir 
erfahren aus der etwas unklaren Erzählung Thietmars viel eher, 
dass die Kaufleute ihre Waren auf der Kirchenfreiung liegen hatten, 
hier also wie in andern Orten der Markt stattfand. Aehnlich wie 
in Magdeburg dürften die Verhältnisse in Merseburg gewesen sein, 
dagegen scheint in Halberstadt zur Zeit des Bischofs Arnulf (996 
bis 1023) eine stärkere Ansiedelung von mercatores stattgefunden zu 
haben. Wie wenig sie aber auf landwirtschaftlichen Betrieb ver- 
zichten konnten, ersehen wir daraus, dass ihnen dieser Kirchenfürst 
prata ad usum pascuae verlieh, sein Nachfolger Burchard I. den 
Zehnten von ihrem Viehstand erliess. Ob sie eine eigene Gemeinde 
gebildet haben, geht aus den Urkunden nicht so sicher hervor, wie 
R. meint. Die in dem Gabbriefe Burchards (UB. der Stadt Halberstadt 
1, 1 n° 1) erwähnte villa ist jedenfalls Halberstadt als Ganzes ge- 
nommen (vgl. auch a. a. O. 3 n° 4) und unter den mercatores haben 
wir Kaufleute von Beruf zu sehen, da sie dem Bischof rectum 
censum pro mercatorio usu entrichten. Wenn R. im Anschluss an 
Keutgen (Untersuchungen S. 205) unter dem census den Wortzins, 
den die Ansiedler „nach kaufmännischem Gebrauche“ leisten, versteht, so 
dürfen wir nicht übersehen, dass dieser zu seiner Auslegung nur 
durch Weglassung des Vorwortes pro gekommen ist, dass in der Ur- 
kunde selbst ad usum pascuae sich findet, wir also annehmen 
müssen, das Wort sei auch an der ersten Stelle in seiner technischen 
Bedeutung gebraucht. Wir haben demnach die Urkunde dahin zu ver- 
stehen, dass der Bischof die Kaufleute, welche ihm die übliche 
Handelsabgabe, die allerdings sonst allgemein teloneum genannt wird, 
entrichten, von den Mitgliedern seines Hofrechtes, welche diese Ab- 
gabe nicht zu leisten haben, unterscheiden will; sie werden, wie das 
auch anderwärts vorkommt, mit einer Gemeinweide ausgestattet. 
Daraus folgt aber weder der Bestand einer Gemeinde im eigentlichen 
Sinne noch der einer Gilde, man wird für jene frühere Zeit immer 
gut thun, freiere und noch nicht abgeschlossene Verhältnisse sich 
vorzustellen. 

Unter mercatum in den Urkunden der sächsischen und fränkischen 
Kaiser (vgl. auch Rathgen $. 15) versteht R. in Uebereinstimmung mit 
K. Schaube (Gött. Gel. Anz. 1894, 546) und im Gegensatze gegen 
Varges, der ebenso wie Huvelin (p. 216) darunter das Recht des 
Handelsverkehrs begreift, den Markt überhaupt und glaubt, dass es 
dem mit einem Privileg begabten Marktherrn freigestanden habe, ihn 
nach seinem Belieben als Jahr-, Wochen- oder täglichen Markt ab- 
zuhalten (S. 45), dass daher in der ausdrücklichen Verleihung eines 


108 Kritiken. 


Wochenmarktes eine „Einschränkung dieser unbedingten Freiheit“ zu 
erblicken sei. Diese Auffassung dürfte nicht ganz richtig sein. Wie 
lässt es sich mit ihr vereinbaren, dass man sich um solche ein- 
schränkende Privilegien bewarb, dass sie gerade für Orte und ın 
Landschaften mit stürkerem und altem Verkehre, in denen mercata 
vielfach als blosse Pertinenz begegnen, verliehen wurden? Wir 
werden besser fahren, wenn wir uns gegenwärtig halten, dass es sich 
bei den Marktrechtsverleihungen jener Zeit nicht so sehr um die Be- 
günstigung eines Ortes als vielmehr um das fiskalische Interesse des 
Ortsherren handelte und dass Wochen- und Tagesmarkt erst auf 
einer wirtschaftlich höheren Stufe möglich und notwendig sind, 
weshalb ein auf sie bezügliches Privileg nicht eine Einschränkung, 
sondern eine Bevorzugung bezwecken sollte. 

Die Marktansiedelungen sollen die Stätten eigener Rechts- und 
Verfassungsbildung sein. Wenn R. sie in dieser Beziehung in Gegen- 
satz gegen die „Rüömerstädte“ bringt, so wird man das nur mit 
einiger Einschränkung zugeben und sich vor allem erinnern müssen, 
dass diese Auffassung wesentlich durch die Quellenlage bedingt ist. 
Wir erfahren aus den Urkunden mehr über diese neuen und 
kleineren Orte als über die grossen Städte, da in ihnen sich durch 
Privilegierung vollzieht, was in den letzteren Ergebnis einer selb- 
ständigen, vielfach nicht verbrieften Entwickelung ist. Was R. über 
den Inhalt des Marktrechts anführt (S. 189 ff.), ist nicht gerade eine 
Besonderheit deutscher Städte, sondern muss sich, wie z. B. die 
Sicherung des gewöhnlichen Verkehrs gegen jähe Gewaltthat, die 
grössere Sicherheit und Raschheit in Bezug auf Creditgewährung und 
Handelsverkehr überall und zu allen Zeiten als notwendige Folge 
und Bedingung des Zusammenlebens einer grösseren Zahl auf Handel 
und gewerbliche Arbeit angewiesener Menschen ergeben. Haus- und 
Grundbesitz nach Weichbild-, Burg-, Stadt- oder Marktrecht aber, 
der als erstes und wichtigstes Moment hervortritt, ist auch in den 
alten Städten die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft, jedoch 
durchaus nicht auf Kaufmannschaft und Markt beschränkt. 

Entschieden zu weit geht R. darin, dass er den alten Städten 
das Verdienst, eine besondere Stadtgemeindeverfassung ausgebildet zu 
haben, abspricht und annimmt, die Ratsverfassung sei in den „Markt- 
ansiedelungen“ entstanden, aus ihnen erst in jene übertragen worden. 
Hält man sich an den Namen, dann ist das richtig, anders aber, 
wenn man auf das Wesen sieht. Gab es nicht in den alten Städten 
vor Einführung des Rates kommunale Organe, in denen eine kolle- 
gialische Beratung der Gemeindeangelegenheiten stattfand? Wir 
dürfen in dem Rate nicht von vornherein das Wahrzeichen kommu- 


Kritiken. 109 


naler Selbständigkeit erblicken: wo ein Schöffenkolleg die Leitung 
der städtischen Angelegenheiten besorgte, fehlte es zunächst an der 
zwingenden Veranlassung zur Einführung einer neuen städtischen 
Behörde, und wurde dann ein Rat eingesetzt, so war er trotz der 
gleichen Benennung etwas ganz anderes als die ältesten consules 
in Soest und Medebach. 

Auch dem, dass R. den einzigen Unterschied zwischen Stadt 
und Markt in der Ummauerung sieht und die Stadt für einen Markt 
erklärt, der zugleich Burg ist (S. 150), wird man nicht beistimmen 
können. Ganz gewiss hat die Ummauerung rechtliche, soziale und 
wirtschaftliche Folgen gehabt, sie selbst ist jedoch nicht aus einer 
juristischen oder heraldischen Fiktion, sondern aus thatsächlichem 
Bedürfnis entstanden. War sie nicht nötig oder hatte man nicht die 
Mittel, so unterblieb sie, musste man sich aber schützen, dann wurden 
auch Märkte und Dorfkirchen befestigt. Daher ist auch der Stadt- 
friede (Burgfriede) nicht aus dem Frieden der befestigten Burg ab- 
zuleiten, und es ist in diesem Zusammenhange auf die von Pirenne aus- 
gesprochene Vermutung hinzuweisen (Revue hist. 67, 68), dass das 
Wort Burg in Bürger, Burgrecht, Burgfriede u. s. w. ein Lehnwort sei, 
indem man das mittellateinische burgus (bourg, borgo, borough) aus 
Frankreich über Lothringen aufgenommen habe, sodass also nicht, wie 
R. (vgl. auch civitas S. 97) will, unmittelbare Anknüpfung an das 
zuletzt von Notker um das J. 1000 für civitas gebrauchte goth. und 
ahd. Wort anzunehmen wäre, dieses vielmehr seine Fortsetzung nur 
in dem auch jetzt noch gebräuchlichen „Burg“ gefunden hätte. 


Wien. K. Uhlirz. 


Friedrich Lau, Entwickelung der kommunalen Verfassung und 
Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396. Bonn. 
H. Behrend 1898. (Preis-Schriften der Mevissen-Stiftung gekrönt 
und herausgegeben von der Gesellschaft für Rheinische Geschichts- 
kunde L) 8°. XVI u. 4098. 

Unter der überreichen neuesten Speziallitteratur, welche die Ver- 
fassungsgeschichte einzelner Städte zum Gegenstande hat, dürfte es 
wenige Bücher geben, die in gleicher Weise eindringende Gründlich- 
keit, völlige Beherrschung des Stoffes, sichere Kritik, Klarheit und 
Präcision der Darstellung vereinigen, wie die jüngst erschienene 
Arbeit Laus. Es ist wirklich eine Freude, unter den vielen oft recht 
fragwürdigen Produkten der letzten Jahre ein so gediegenes Werk 
zu finden. Und besonders dankbar müssen wir dafür sein, dass ge- 
rade die wichtigste Stadt des älteren Deutschlands eine derartige 
Darstellung ihrer mittelalterlichen Verfassungsgeschichte gefunden hat. 


110 Kritiken. 


Gewiss, Laus Buch trägt durchaus einen lokalen Charakter. 
Der Verfasser verzichtet fast völlig darauf, gelegentlich die Ver- 
fassungszustände anderer Städte zu berühren, er beschränkt sich 
einzig und allein auf Köln. Aber gerade diese strenge Beschränkung 
macht das Buch für den Verfassungshistoriker so wertvoll. Nie 
findet sich in dem Buche die neuerdings so beliebte Manier, das, 
was man aus den lokalen Quellen nicht beweisen kann, durch die 
Analogie von zwei oder drei anderen Städten darzuthun; nie habe 
ich auch ein Anzeichen dafür gefunden, dass Lau mit einer a pron 
feststehenden allgemeinen Theorie über die Entstehung der deutschen 
Stadtverfassung an sein Werk herangetreten wäre. Sein Buch basiert 
allein auf dem gedruckten und ungedruckten Kölner Quellenmatenal. 
Dieses Quellenmaterial aber kennt Lau von Grund aus und — was 
noch mehr sagen will — er versteht es zu lesen. Man kann der 
Art und Weise, wie der Verfasser aus den Quellen seine Schlüsse 
zieht, nur zustimmen. Ueberall verrät sich eine sichere methodische 
Schulung. Vielleicht hätte hie und da eine noch intensivere Inter- 
pretation etwas weiter führen können; jedenfalls kann man Lau nach- 
rühmen, dass er nirgends etwas in die Quellen hineininterpretiert, 
was nicht darin steht. Auf das, was er sagt, kann man sich fest 
verlassen, wohin man ihm folgt, tritt man auf festen Boden. 

Dabei ist Lau fast in allen Kapiteln seines umfangreichen 
Werkes über den bisherigen Stand der Forschung hinaus gelangt und 
hat z. T. äusserst wichtige Ergebnisse zu Tage gefördert. Dahin 
rechne ich die m. E. glückliche Lösung der vielerörterten Frage nach 
der Entstehung der Kölner Richerzeche. Wie oft hat diese Frage 
die Gelehrtenwelt beschäftigt! Und wie unbefriedigend sind trotz 
allen aufgewandten Fleisses die bisherigen Lösungsversuche! Das 
Resultat, zu dem Lau gelangt, ist durchaus quellengemäss und über- 
rascht geradezu durch seine Einfachheit. Danach ist die Richerzeche 
eine Folge der Stadterweiterung des 12. Jahrhunderts. Bisher ver- 
sah in Alt-Köln das Schôffenkollegium die kommunalen Funktionen, 
nach der Stadterweiterung machte es sich notwendig, auch die neu- 
einverleibten Bezirke an der Stadtverwaltung zu beteiligen. Durch 
Zusammentritt der Schöffen und der angesehenen Bürger aus den 
neuen Stadtteilen entstand eine neue Gemeindebehörde der Gesamt: 
stadt Köln, die ,,Richerzeche“. 

Es kann nicht meine Aufgabe sein, alle die zahlreichen anderen 
Punkte aufzuzählen, in denen Lau zu neuen gesicherten Resultaten 
gelangt ist. Nur zwei Vorzüge des Buches möchte ich noch hervor- 
heben, gerade weil man sie in einigen jüngeren Erscheinungen auf 
dem Gebiete der deutschen Stadtverfassungsgeschichte schmerzlich 


Kritiken. 111 


vermisst, die grosse Klarheit und die Präzision der Darstellung. 
Trotz seines beträchtlichen Umfanges weist das Buch keine Längen 
auf; überall ist mit wenig Worten scharf das Wichtige hervorgehoben 
und Unwesentliches weggelassen. Dabei ist jeder Gedanke klar und 
richtig zu Ende geführt. 

Eine wertvolle Bereicherung unserer Quellenkenntnis ist der 
23 Nummern zählende Urkundenanhang; vor allem ist ein neues 
Bruchstück aus dem im 12. Jahrhundert angelegten ersten Fascikel 
des Kölner Schöffenschreins sehr beachtenswert. 

Das Buch ist die erste gekrönte Preisschrift, die wir der hoch- 
herzigen Stiftung des um die Förderung der rheinischen Geschichts- 
studien hochverdienten Mäcens verdanken. Mögen die künftigen 
Preise immer in so würdige Hände gelangen! 


Halle ap Siegfried Rietschel. 


Urkunden und Akten der Stadt Strassburg herausgegeben mit 
Unterstützung der Landes- und der Stadtverwaltung. I. Abteilung. 
Urkundenbuch der Stadt Strassburg. V. Band. Politische Ur- 
kunden von 1332 bis 1380 bearbeitet von Hans Witte und Georg 
Wolfram. Strassburg, K. J. Trübner 1896. 4° VII u. 1128 S. 

Langsamer als es der Ungeduld der Forscher erwünscht ist, 
schreitet das grolse Strassburger Quellenwerk vorwärts. Nicht Mangel 
an Mitteln trägt die Schuld daran, sondern die Schwierigkeit, einen 
festen Stamm von Mitarbeitern auszubilden. Am besten wäre es wohl 
gewesen, wenn sich einheimische Gelehrte finden liessen, die mit der 

Geschichte ihrer Heimat wohl vertraut mit patriotischer Begeisterung 

das schöne Werk gefördert hätten. Das war nun leider nicht der 

Fall, und so war die mit der Herausgabe betraute Kommission ge- 

nötigt, jüngere Gelehrte heranzuziehen, die wie Wiegand, Schulte etc. 

mit grofser Hingebung und Geschick sich der schwierigen, oft ent- 
sagungsvollen Arbeit gewidmet haben. Allein den meisten dieser 

Mitarbeiter wurden nach kürzerer oder längerer Zeit andere Arbeits- 

felder angewiesen, und so entstanden unliebsame Stockungen. Auch 

der V. Band hat seine Geschichte. Nachdem G. Wolfram die Heraus- 
gabe dieses Bandes übernommen hatte, wurde er 1888 an das Bezirks- 
archiv zu Metz berufen, und es war ihm unmöglich, das bereits im Drucke 

befindliche Buch (bis Bogen 20) zu vollenden. Für ihn sprang 1894 

H. Witte ein. Er musste sich zuerst in den Stoff einleben und im 

Allgemeinen ist es ihm gelungen. Allein Herr des Stoffes ist er 

doch nicht geworden, das zeigt sich namentlich beim Register. Manche 

Ortsnamen sind unbestimmt geblieben, bei andern ist die Bestimmung 

etwas seltsam ausgefallen, weil der Bearbeiter zu wenig die Karten 


112 Kritiken. 


benutzt hat; arge Schnitzer fehlen nicht, die sich hätten vermeiden 
lassen, wenn die Urkundenbücher der zu Strassburg in enger Be- 
ziehung stehenden Städte und Landschaften zu Rate gezogen worden 
wären. Nur ein paar beim Durchblättern aufgegritfene Beispiele: 
Altheim ist nicht bei Ueberlingen zu suchen; Amptz ist Ems im 
Vorarlberg; Bechburg ist die alte Bechburg gemeint bei Holderbank 
im Amte Balsthal; Beckingen eher in der Pfalz zu suchen; Buchhorn 
ist Friedrichshafen am Bodensee; Burnebach kann nicht Brombach 
sein; Königsfelden ist das durch seine herrlichen Glasgemäülde bekannte 
Kloster im Aargau bei Brugg; Kürnberg Burgruine bei Kenzingen: 
Tegernau liegt bei Schopfheim; die von Tottikofen stammen aus Frei- 
burg; Drachenfels Ruine bei Landau; Efringen in Baden n. von 
Basel; Eptingen im Basler Jura sw. Liestal; Erbach ın Hessen; 
Falkenstein- Ramstein im Schwarzwald bei Schramberg; Feltor ist 
Vallator bei Schwarzach; Flörsheim w. von Worms; die Habsburg 
liegt bei Brugg; Hallwil am Hallwilersee; der Hauenstein ist der 
Pass, über welchen die Baslerstrasse in das Aarethal nach Olten führt; 
Jaurensis ist Jauer bei Liegnitz; Istein am Rhein n. von Basel; Landskron 
im Sundgau sw. von Basel; Lichtenfels liegt in Hohenzollern; die 
Senn von Münsingen sind ein altbernisches Geschlecht zwischen Bern 
und Thun; die Münch haben ihren Stammsitz zu Münchenstein bei 
Basel; Ramstein Burgruine im Basler Jura; Rheinfelden liegt im 
Kanton Aargau, nicht in Baden; Rosenau nicht bei Hüningen; Sückingen 
„SÜ. ö. Freiburg“: seltsame Bestimmung; Säckingen liegt am Rhein 
oberhalb Rheinfelden; Schönau liegt im hintern Wiesenthal; „Hürns“ 
Druckfehler für Hürus; Setmer ist der Septimer; Steinach ist Neckar- 
steinach; Hohenstoffeln im Hegau; Susenhart das Gebiet der Herr- 
schaft Sausenburg; Swandegg kaum in Oesterreich zu suchen; Uesenberg 
bei Breisach; das berühmte Cisterzienserkloster Wettingen liegt bei 
Baden im Aargau und nicht bei Ulm ete. 

Diese Bemerkungen sollen aber keinen Tadel bedeuten, denn 
Jeder Bearbeiter eines Urkundenbuchs weiss, wie dornenvoll und 
schlüpfrig der Pfad ist, auf dem er wandert. Den Herausgebern 
dieses V. Bandes gebührt aufrichtiger Dank für ihre reiche Gabe. 
Insbesondere ist sie dem Schreiber dieser Zeilen bei der Abfassung 
seines II. Bandes der Städtegeschichte zu .Gute gekommen. Dieser 
V. Band umspannt eine überaus erregte Zeit, deren Geschichte durch 
die Publikation neuen Materials aufgehellt wird. Von besonderem 
Interesse sind die Aktenstücke über die Juden. Reich ist auch der 
Gewinn für die Strassburger Verfassungsgeschichte und für die Zünfte, 
und nicht minder lehrreich sind die Urkunden, welche auf die Kirchen- 
geschichte Bezug haben. Auf das Detail will ich hier nicht eingehen, 


Kritiken. 113 


doch kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, dass der Titel 
„Politische Urkunden“ unzutreffend ist, denn ebenso zahlreich als die 
Urkunden sind die Briefe und sonstigen Aktenstücke. Ablassbriefe, 
Statuten der Klöster etc. kann man doch nicht wohl als politische 
Urkunden bezeichnen. Wir wünschen dem Werke einen guten Fortgang. 


Basel. H. Boos. 


Friedrich Winkler, Castraccio Castracani, Herzog v. Lucca. Berl. 

1897. Verl. v. E. Ebering. (Histor. Studien, Heft IX) 140 8. 

Der Verfasser hat das gedruckt vorliegende Material über 
Uguccione della Faggiuola und über Castruccio mit Fleiss durch- 
gearbeitet, und käme es bei einer kritischen Besprechung nur darauf 
an, diesen zu censurieren, so wäre sie mit dem Gesagten eigentlich 
erledigt. Die immerhin noch recht zahlreichen ungedruckten Briefe 
und Urkunden, die ın Archiven ruhen, zumal im Florentiner, sind 
W. unbekannt geblieben, und doch wäre die Aufgabe, die er sich ge- 
stellt, nur durch solche Ergänzung des längst Bekannten befriedigend 
zu lösen gewesen. Freilich nicht durch sie allein; auch die Be- 
fähigung hätte vorhanden sein müssen, einen Standpunkt über dem 
Stoff und seinen verwirrenden Einzelheiten zu gewinnen. Die Ge- 
stalten der ersten italienischen Tyrannen, dieser ephemeren Er- 
scheinungen voll Glanz und Kraft, sind so überaus anziehend, dass 
es fast schwierig erscheint, derart fesselnde Persönlichkeiten so völlig 
schattenhaft, unpersönlich und uninteressant darzustellen. — Auf 
Einzelheiten der Forschung kann hier nicht eingegangen werden, 
aber es mag erwähnt sein, dass die freilich höchst auffällige Un- 
thätigkeit des Uguccione nach glänzenden Erfolgen (S. 39) sich wahr- 
scheinlich durch den Vertrag erklärt, durch den es den Florentinern 
am 26. November 1315 gelang, die toskanischen Welfenstädte nebst 
Bologna und Citta di Castello zu neuen allseitigen und bedeutenden 
Rüstungen und Geldopfern zu bestimmen, und in dem vor allem das 
Hineinziehen des französischen Königshauses in die mittelitalienischen 
Kämpfe durch Gewinnung eines Anführers „de genere regis Francie“ 
in Aussicht genommen war. (Staats-Arch. Flor. — Riformag. Atti 
pubblici.) Zu loben ist, dass W., wo das ihm vorliegende Material 
eine Ergänzung schwerlich mehr erfahren kann, dieses sorgsam be- 
nutzte; so sind Castruccio’s Schicksale vor der Zeit seiner Macht gut 
und besonnen dargestellt. Italienisches Wesen aber scheint dem Ver- 
fasser wenig vertraut zu sein. Wer Italien, wer zumal die Politik 
seiner Städte und Fürsten im Trecento näher kennt, wird über die 
Bemerkung (8. 121) lächeln müssen: „Villani habe als Kaufmann 


vielleicht zu oft in der Politik Geschäfte gesehen.“ Nicht ohne 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 8 


114 . Kritiken. 


direkten Tadel aber dürfen wir Form und Stil der Arbeit lassen. 
Seite 133 ist von den Nachrufen die Rede, die dem Castruccio ge- 
widmet wurden — und alsdann wird mitgeteilt, dass er in schwere 
Krankheit verfiel und starb. S. 94 heisst es: „Die Steigerung der 
persönlichen Hoheit Castruccio’s nahm ihre Richtung von der Peri- 
pherie zum Mittelpunkt.“ Dabei etwas zu denken will dem Referenten 
so wenig gelingen, wie er es für möglich hält, dass eine Flotte hätte 
in die Lunigiana „einfallen“ können, oder dass die Quartigiani in 
Lucca „die Fesseln der Freiheit brechen wollten“. (S. 100 bezw. 105). 
Diese Beispiele mögen beweisen, wie dringend die Arbeit vor ihrer 
Veröffentlichung der Feile bedurft hätte. 
Florenz. Robert Davidsohn. 


H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum des Johann von 
Gelnhausen. 8°, 160 SS.  (Strassburger Dissertation 1898). 

In der vorliegenden Arbeit wird ein Formelbuch aus der Kanzlei 
Karls IV., der collectarius des Johann v. Gelnhausen, einer genauen 
Untersuchung unterzogen. K. hat die beiden uns erhaltenen Hand- 
schriften (A aus Giessen, B aus der Vatikanischen Bibliothek) ver- 
glichen und konstatieren können, dass die einzige Ausgabe, die wir 
von diesem Formelbuche haben (bei Hoffmann, Sammlung ungedruckter 
Nachrichten 2, 1—292) und die nach der Giessener Handschrift ge- 
macht ist, „durchaus ungenügend ist und geradezu von Oberflächlich- 
keiten und Verstössen schlimmster Art wimmelt“. Bei dieser Sach- 
lage ist es doppelt verdienstlich, dass in der vorliegenden Arbeit die 
Ausgabe Hoffmanns Stück für Stück verfolgt und durch Beigabe eines 
philologischen und sachlichen Kommentars für die Forscher erst brauch- 
bar gemacht worden ist. Eine ganze Anzahl wichtiger Urkunden 
und Briefe ist dadurch förmlich entdeckt worden, so etwa nr. 28. 244. 
260. 263. 265. Die Politik Karls bei Besetzung der Reichsbistümer 
(worüber uns nur die kleine Arbeit von Kröger vorliegt) wird durch 
nr. 263 in helles Licht gestellt. Es ist ein Schreiben Karls an den 
Papst aus dem Jahre 1363, worin für das erledigte Passauer Bistum 
ein Böhme, Peter von Rosenberg, Propst an der Allerheiligenkirche 
in Prag, vorgeschlagen wird. Ausdrücklich wird in dem Schreiben 
hervorgehoben, es sei zu verlindern, dass die Besetzung nach dem 
Willen des österreichischen Herzogs (Rudolf IV.) erfolge, und es wird 
auf dessen Verhalten gegenüber dem Patriarchen von Aquileja und 
dem Bischof v. Freising hingewiesen. Dieses wichtige Dokument (das 
bereits in einem alten verschollenen Druck bei Mader in seiner Aus- 
gabe des Gervasius Tilberiensis de Romano imperio, veröffentlicht ist) 
ist erst durch den Kommentar Kaisers an seine richtige Stelle ge- 


Kritiken. 115 


bracht worden. Ich füge hier noch hinzu, dass der österreichische 
Kandidat (wie aus noch ungedruckten Urkunden hervorgeht) der 
Kanzler Rudolfs IV., Bischof Johann von Gurk, war, und dass anderer- 
seits (wie man jetzt aus Eubel, hierarchia catholica erfährt) die Be- 
setzung des Passauer Bistums mit dem dortigen Dompropst Albert 
Winkel am 29. Januar 1364 erfolgte. 


Wien. S. Steinherz. 


Des Thomas Kantzow Chronik von Pommern in hochdeutscher 
Mundart. Herausgegeben von Georg Gaebel. Band II. Erste 
Bearbeitung. Stettin, P. Niekammer, 1898. 3 BI, LXXVII u. 
295 S. 8° — 7,50 Mk. 

Nachdem der neue Herausgeber von Kantzows hochdeutscher 
Chronik von Pommern aus äusseren Gründen es für gut befunden 
hat, die letzte Bearbeitung derselben schon im ersten Bande erscheinen 
zu lassen (s. Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissenschaft 1897/98, Monats- 
blatt Nr. 11/12), folgen in dem eben ausgegebenen zweiten Bande 
die anderen beiden Hauptteile seiner ganzen Arbeit, als Einleitung 
der Bericht über seine kritische Untersuchung des Lebens und der 
hinterlassenen historischen Schriften des namhaften pommerischen 
Geschichtschreibers und dann die Ausgabe der ersten hochdeutschen 
Bearbeitung seines Werkes. — Ueber das Leben des im besten Mannes- 
alter, jedenfalls wohl schon vor dem vierzigsten Jahre verstorbenen 
Mannes hat auch Gaebel trotz aller Bemühungen über das Wenige 
hinaus, was wir zumal seit Böhmer (1835) davon wissen, „nicht 
wesentlich mehr zu ermitteln“ vermocht. Ueber Geburt und Herkunft 
erfahren wir auch jetzt nichts und ebenso wenig etwas Genaueres 
über den späten Aufenthalt in Wittenberg, die genaue Angabe des 
Todesdatums bleibt nach wie vor nur wahrscheinlich richtig. Nach- 
dem dieses auf wenigen Seiten abgemacht ist, geht der Herausgeber 
mit grossem Scharfsinn, aber zugleich mit äusserster Vorsicht daran, 
die Enstehung und das gegenseitige Verhältnis der verschiedenen Be- 
arbeitungen des Gesamtwerkes, sowie der einzelnen Teile desselben, 
die uns erhalten sind, zu ergründen und die Ergebnisse seiner kritischen 
Forschung darzulegen; auf das Gebiet der Hypothesen begiebt er sich 
dabei nur ganz ausnahmsweise, nur da, wo solche sich aus dem 
Zusammenhange des Ganzen fast von selbst ergeben, von jenem ge- 
halten und gedeckt werden. Mit Staunen erkennen wir da die Arbeits- 
weise Kantzows fast als eine moderne: wenn nicht von wissenschaft- 
lichen Forschungen im heutigen Sinne, so können wir bei ihm mit 
vollem Recht bereits von wissenschaftlichen Studien reden. Mit 
wahrem Bienenfleiss hat er seine Quellen auch für jede Einzelheit 

Ch 


116 Kritiken. 


zusammengetragen und mit strengster Gewissenhaftigkeit verarbeitet: 
Chroniken und Urkunden, ältere und spätere Bearbeitungen, mündliche 
Ueberlieferungen und Berichte von Augenzeugen und Mithandelnden 
sowie die eigenen Erlebnisse. Hatte er Neues, Besseres, Sichreres in 
ausreichendem Masse gefunden, so machte er sich sofort an eine neue 
Ausarbeitung, aber auch die jetzt als die letzten vorliegenden Re 
daktionen der ganzen Chronik wie einzelner Abschnitte sind gleich 
ihren Vorgängern so reich gespickt mit Verbesserungen, Einschaltungen, 
Randbemerkungen und eingelegten Zetteln, dass man sieht, auch sie 
haben ihm noch lange nicht als abgeschlossen gegolten, auch sie waren 
zu weiterer Neubearbeitung bestimmt, an der ihn dann freilich der 
frühe Tod gehindert hat. Das ganze von Kantzow hinterlassene und 
von ihm bis auf eine paar Kleinigkeiten eigenhändig niedergeschriebene 
Material liegt in vier stattlichen Folianten vor, von denen sich drei 
im Besitze der Gesellschaft für pommerische Geschichte und Altertums 
kunde zu Stettin befinden und von ihr als ihr wertvollster litterarischer 
Schatz betrachtet werden, während einer, der die letzte Bearbeitung 
enthält, aber den früheren Herausgebern noch nicht bekannt gewesen 
war, jetzt in der fürstlichen Bibliothek zu Putbus auf Rügen auf- 
bewahrt wird. Weiter die schönen und, wie es wohl ohne Bedenken 
ausgesprochen werden darf, in der Hauptsache wie in den Einzel- 
heiten sicheren Ergebnisse der Untersuchung des Herausgebers den 
Lesern der Zeitschrift hier vorzulegen würde zu viel Raum in Anspruch 
nehmen, in ihrer Folgerichtigkeit kann sie doch nur der Leser der 
Einleitung selbst ganz erfassen, an welcher Freunde und Kenner solcher 
Arbeiten volle Befriedigung, aufrichtige Freude finden werden. Nur 
einen Punkt möchte ich hier noch hervorheben, der so recht die für 
jene Zeit fast unerwartete wissenschaftliche Gewissenhaftigkeit des 
pommerischen „Chronikenschreibers“ erkennen lässt: die Vorgeschichte 
seines Landes, von welcher nicht weniger als zehn (elf) Redaktionen 
erhalten sind, hat Kantzow, nachdem er sie schon mehrmals um- 
gearbeitet hatte, vollständig umgeworfen, sobald er durch neue Quellen- 
studien zu der vollen Ueberzeugung gekommen war, dass seine bis- 
herige Ansicht über die Urbevölkerung falsch wäre, dass nicht Slaven, 
sondern Deutsche zuerst in seinem Pommerlande gesessen haben 
müssten. 

Die Auffassung der Dinge ist bei Kantzow natürlich die prote- 
stantische, aber sie tritt ausgesprochen doch nur selten und dann stets 
äusserst massvoll hervor, dem alten Glauben und seinen Anhängern 
bringt er überall eine milde Toleranz entgegen. Ausdrucksweise und 
Stil sind kraftvoll zwar, aber von natürlicher Schlichtheit und über- 
aus ansprechend. Wenn man bisweilen Kantzow in allen diesen 


Kritiken. 117 


Punkten das volle Gegenteil vorwerfen zu müssen glaubt, so rührt 
das davon her, dass man eine andere gleichzeitige Geschichte Pommerns, 
die nur in Abschriften vorhandene „Pomerania“, ebenfalls ihm zuschreiben 
will. Um dieses Missverständnis aus dem Wege zu räumen, widmet 
der Herausgeber auch diesem Werke noch einige Seiten, auf denen 
er, wenn auch hier noch nicht abschliessend, wenigstens durch „einige 
aphoristische Beobachtungen“ darthun will, dass die Pomerania zwar 
so gut wie ganz auf Kantzows Arbeiten und Vorarbeiten beruht, aber 
doch nicht von ihm selbst herrührt. 

Die in diesem Bande veröffentlichte erste hochdeutsche Bearbeitung 
der Kantzowschen Chronik befindet sich in dem dritten der Stettiner 
Folianten, die als Anhang gegebene letzte vollständige Redaktion der 
Vorgeschichte im zweiten. Bei der Herausgabe aber hat Gaebel mit 
Recht berücksichtigen zu müssen geglaubt (wie es ja auch schon mit 
der letzten Redaktion geschehen war), dass Kantzows Arbeiten „nicht 
nur Geschichtsquellen, sondern auch wichtige Denkmäler für die 
Entwickelung unserer neuhochdeutschen Schriftsprache“ sind. 
Darum hat er beim Abdruck mit Recht „die orthographischen Eigen- 
tümlichkeiten der Handschriften getreu wiedergegeben“ und sich aus 
den bekannten naheliegenden Gründen nur in Bezug auf die grossen 
Anfangsbuchstaben, auf j und i, v und u und auf die Interpunktion 
Modernisierung erlaubt. — Sprachforscher wie Historiker und alle 
Freunde der pommerischen Geschichte haben meiner vollen Ueber- 
zeugung nach alle Ursache, sich dem seiner Aufgabe durchaus ge- 
wachsenen Herausgeber, sowie nicht minder der Rubenow-Stiftung 
aufs höchste zu Dank verpflichtet zu fühlen. 


Königsberg i. Pr. K. Lohmeyer. 


Erich Brandenburg. Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen 
und die Religionsparteien im Reiche (1537—1541). Dresden, 
W. Baensch. 1896. 

Auf Grund ausgedehnter Studien im Dresdner, Weimarer und 
Marburger Archiv verbreitet Brandenburg zum ersten Male klares 
Licht sowohl über Zeit und Umstände der Aufnahme Herzog Heinrichs 
in den Schmalkaldischen Bund, als auch — hier Baumgarten vielfach 
ergänzend und verbessernd — über die Anfänge des Nürnbergischen 
Bundes, auf dessen Gestaltung Heinrichs Bruder Georg wesentlichen 
Einfluss hatte; weiterhin über die Einleitung und den Ausgang des 
Leipziger Religionsgespräches und die letzten Versuche Georgs, seinem 
Lande auch über seinen Tod hinaus den katholischen Glauben zu 
sichern. Indem er sich dann der kurzen Regierung Heinrichs zu- 
wendet, der bis zum Frühjahr 1539 lediglich im Besitze der Aemter 


118 Kritiken. 


Freiberg und Wolkenstein gewesen war — übrigens nicht erst, wie 
es Seite 5 heisst, seitdem die Wettiner Friesland verloren hatten (1515), 
sondern bereits seit 1505 — betritt er noch jungfräulicheren Boden. 


Zwar gab es darüber keinen Zweifel, dass das übliche Epitheton 
dieses Fürsten wenig charakteristisch, dass gutmütige Schwäche der 
Grundzug seines Wesens und seine ehrgeizige Gemahlin Katharina 
der Mann im Hause gewesen sei. Aber neu ist der Nachweis des 
absoluten Mangels an Initiative bei ihm und der starken Selbstsucht 
bei ihr, des allbeherrschenden Einflusses, den Kurfürst Johann Friedrich 
auf die Dresdner Entschlüsse in den ersten Monaten besass, der rasch 
folgenden gründlichen Erkaltung in den Beziehungen zwischen beiden 
Vettern, vor allem des schroffen Systemwechsels gegenüber den alt- 
glüubigen Elementen im Lande, denen man anfangs, eben auf Be- 
treiben des Ernestiners, mit unpolitischer Rücksichtslosigkeit entgegen- 
getreten war, um bald darauf fast auf der ganzen Linie die Waffen 
vor ihnen zu strecken und damit weiter und weiter von den Schmal- 
kaldnern abzurücken. Indem uns Brandenburg in anziehender, nur 
vielleicht die indirekte Rede gar zu oft verwendender Darstellung 
über diese Dinge belehrt, hat er sich zugleich einen tüchtigen Unter- 
bau für sein Werk über den energischen Sohn und Nachfolger 
Heinrichs geschaffen, einen Unterbau, der den vorhandenen Bio- 
graphien des Kurfürsten Moritz recht zu ihrem Schaden fehlt. 


Dresden. Felician Gess. 


Emilio Comba. I nostri protestanti. vol. IL Firenze. Tip. E Li- 
breria Claudiana. Via dei Serragliı 51. 1897. XV u. 700 S. 

Die Geschichte der italienischen Reformation ist von der Forschung 
bisher über Gebühr vernachlässigt worden. Solange die Inquisition 
Italien in geistiger Knechtschaft hielt, mochte es bedenklich er- 
scheinen, sich mit der Geschichte der evangelischen Bewegung zu be- 
fassen. Es fehlt daher fast gänzlich an Vorarbeiten einheimischer 
Gelehrten. 

Viele bedeutsame Reformationsschriften Italiens sind wenig be- 
kannt oder noch unediert. Von Francesco Negri’s „Il libero arbitrio“ 
z. B. besitzt die Bibliotheca Guicciardiniana zu Florenz nur ein 
Exemplar in der Ausgabe des Jahres 1550. Andere Schriften, wie 
der schon 1512 begonnene Traktat „de gratia Dei“ des Pietro 
Speziali, welcher sich rühmte, die Rechtfertigungslehre vor Luther 
entwickelt und formuliert zu haben, sind nur im Manuskripte vor- 
handen. 

Es fehlt ferner, wie K. Benrath im Vorwort seiner Biographie 
Bernardino Ochino’s ausführt, die „genauere Feststellung der Lebens- 


Kritiken. 119 


geschichte von einigen der hervorragendsten Vertreter der reforma- 
torischen Bewegung“. Benrath selbst hat Ochino und Caraffa (Jahr- 
bücher f. protest. Theologie 1878 Bd. IV), Fr. Dittrich Contarini in 
eingehender Monographie behandelt. Vielleicht folgte E. Comba 
Benraths Anregung, als er sich die sehr dankbare Aufgabe stellte, 
die Geschichte des italienischen Protestantismus in einzelnen Lebens- 
bildern darzustellen. 

Der vom Verfasser gewählte Titel „I nostri protestanti“ könnte 
imge Vorstellungen erwecken; denn eine Reformation hat in Italien 
nur sehr bedingt stattgefunden. Wohl hat man sich hier und dort 
in der Auffassung von der Rechtfertigung durch den Glauben Luther 
angeschlossen, Lehren des Wittenberger Reformators oder Zwinglis 
übernommen, dagegen dachten nur sehr wenige ernstlich daran, 
Priestertum und Mönchtum, die bestehenden Kultusformen abzuschaffen 
oder gar die Existenz des päpstlichen Primates und die Einheit der 
Kirche zu gefährden. Daher dürfen die Worte „I nostri protestanti“ 
nicht in dem Sinne gefasst werden, den ihnen die Deutschen auf 
dem Reichstage zu Speier 1529 beilegten; vielmehr bezeichnen sie 
die Vertreter des Protestantismus, insofern dieser seit den ältesten 
Zeiten der christlichen Kirche bestanden und allzeit ein wesentliches 
Element des religiösen Lebens gebildet hat. Von diesem Standpunkte 
aus konnte Schelling den Apostel Paulus als ersten Protestanten be- 
zeichnen. 

Der erste Band des gross angelegten Werkes „I nostri prote- 
stanti“ erschien 1895; er behandelt die Vorreformation von Hermas 
und Hippolyt bis zu Dante, Marsilius, Savonarola. Im zweiten Bande 
(Florenz 1897) beginnt Comba mit der Geschichte des venetianischen 
Protestantismus, um von der Lagunenstadt ausgehend die wichtigsten 
Zentren der reformatorischen Bewegung nach einander zu besprechen. 
Es empfahl sich, mit dem Nordosten des Landes einzusetzen, da 
wegen der bequemen Verkehrsverbindungen mit Deutschland und der 
aus politischen, wie wirtschaftlichen Rücksichten geübten Toleranz 
die Reformation in Venedig, „ihrem Vororte“, grössere Verbreitung 
gefunden hatte als in anderen Teilen der Halbinsel. Dazu waren 
der Forschung für dieses Gebiet durch Benraths „Geschichte der Re- 
formation in Venedig“ (1886) die Wege geebnet. 

Von den sechzehn venetianischen „Protestanten“, deren Entwicke- 
lung Comba schildert, interessieren Antonio Brucioli, der Verfasser 
der italienischen Bibelübersetzung (1532), Pietro Speziali und Fran- 
cesco Negri vor allem durch ihre litterarische Wirksamkeit. Ueber 
die kirchlich-politischen Beziehungen der venetianischen Gemeinden 
zum deutschen Protestantismus unterrichtet das Lebensbild Baldassare 


120 Kritiken. 


Altieris, der als Sekretär des englischen Gesandten zu Venedig an 
den Hof Johann Friedrichs von Sachsen und Philipps von Hessen 
kam, mit Luther im Namen der „Brüder“ von Venedig, Vicenza und 
Treviso eifrig korrespondierte (1542—1544) und noch kurz vor dem 
Ausbruch des schmalkaldischen Krieges mit ganzer Seele für den 
vielversprechenden Gedanken eintrat, ein Bündnis zwischen Venedig 
und den protestantischen Fürsten Deutschlands zu vermitteln. Die 
weitaus grösste Bedeutung aber kommt dem Lebensbild Pier Paolo 
Vergerios zu, des Bischofs von Capo d'Istria, der sich als Gelehrter, 
Diplomat und Kirchenfürst in hervorragender Weise ausgezeichnet 
hat. In den Wandlungen und Käinpfen seines vielbewegten, an 
Kontrasten reichen Lebens spiegelt sich die Geschichte seiner Zeit 
wie in einem Mikrokosmos wieder. Die Entwickelung des merk- 
würdigen Mannes gewährt einen tiefen Einblick in die eigentümlichen 
Bedingungen, welche die italienische Reformbewegung gefördert und 
ihr Gelingen zuletzt verhindert haben. Wenige so komplizierte und 
schwer verständliche Charaktere hat die italienische Renaissance hervor- 
gebracht. Aus den Reihen der überzeugten katholischen Reaktionäre 
trat Vergerio allmählich in das Lager des deutschen Protestantismus 
über und bekämpfte als Verbannter am Hofe Christophs von Würtem- 
berg die Kurie mit der ganzen Schärfe seiner wohlgeübten Feder. 
Hass gegen das Papsttum und glühender Patriotismus bildeten bis 
zum Tode die Grundstimmung seiner Seele. Die volkstümliche, der 
Schreibweise Pietro Aretinos entlehnte Art seiner publizistischen 
Thätigkeit stempelte ihn zu einem der frühesten Vertreter des mo- 
dernen Journalismus. Diesem eigenartigen Protestanten Venedigs 
schliessen sich in Combas Darstellung die Biographieen Tizianos, 
Francesco della Segas, Giulio Gherlandis, Antonio Rizzettos, Fedele 
Vigos an, fünf Anhänger des Anabaptismus und antitrinitarischer 
Lehren, welche um die Mitte des 16. Jahrhunderts im Gebiete Venedigs 
Eingang fanden und eine verhängnisvolle Spaltung in der evangelischen 
Bewegung erzeugten. Auch sie bieten der venetianischen Reformations- 
geschichte erwünschte Bereicherung. Dagegen wäre ein ausführliches 
Lebensbild des Mattia Vlacich (Flacius) in diesem Rahmen entbehrlich 
gewesen, da Flacius, Kroate von Geburt, zwar während eines Aufent- 
haltes in Venedig von seinem Oheim Baldo Lupetino auf die Be- 
deutung der deutschen Reformatoren hingewiesen wurde, aber die 
entscheidenden Eindrücke, welche ihn später zum eifrigen Lutheraner 
machten, ın Basel erhielt und seitdem ausserhalb der Grenzen Italiens 
lebte und wirkte. 

Die Darstellung Combas beruht zum grossen Teil auf den 
Prozessakten der Inquisitionstribunale, Manuskripten wie Druckwerken 


Kritiken. 121 


der venetianischen Bibliotheca Marciana und der Nationalbibliothek 
zu Florenz, welche vor einer Reihe von Jahren wesentlich bereichert 
worden ist durch eine wertvolle Schenkung des Grafen Pietro Guicciar- 
dini. Dieser edle Nachkomme des bekannten florentinischen Historikers, 
der im Jahre 1851 wegen seiner evangelischen Ueberzeugung ver- 
trieben wurde, vermachte die im Exil gesammelte reichhaltige Biblio- 
thek, meist Beiträge zur Reformationsgeschichte, nach der Rückkehr 
der Nationalbibliothek seiner Vaterstadt. 

Mit der Begründung einer Zentralstelle für das wissenschaftliche 
Studium und der stetigen Förderung notwendiger Vorarbeiten ist der 
Boden bereitet für eine umfassendere Darstellung der italienischen 
Reformation, zu der bisher nur unzureichende Versuche gemacht 
wurden zuerst vom Engländer Th. Crie, später von Joung, Cantu, 
D. Erdmann u. a. Sie beschränkten sich im wesentlichen auf kritische 
Sichtung und Nacherzählung des spärlichen, bereits veröffentlichten 
Quellenmaterials. Da sich ihre Schilderung um die Lebensgeschicke 
einiger hervorragender Persönlichkeiten gruppierte und ausserdem 
nur gewisse äussere Erfolge der reformatorischen Bewegung in ein- 
zelnen Städten Italiens verzeichnete, blieben wichtige Fragen uner- 
örtert oder wurden nur oberflächlich gestreift: die eigentümlichen 
Bedingungen, unter denen die evangelische Bewegung entstanden, die 
Einwirkungen des italienischen Volksgeistes, des Humanismus und 
der deutschen Reformation, die Abhängigkeit der Reformation von 
den sozialen, wirtschaftlichen, politischen Strömungen Italiens, welche 
ihre Entwickelung bestimmt haben. Aber nur durch einen Versuch, 
diesen Problemen gerecht zu werden, ist es möglich, die evangelische 
Bewegung Itaiiens als organischen Bestandteil des Kulturlebens der 
Renaissance zu begreifen und ihr den gebührenden Platz in der euro- 
päischen Reformationsgeschichte anzuweisen. Es bleibt der Zukunft 
überlassen, mit der richtigen Würdigung einer für die Geschichte des 
abendländischen Geisteslebens sehr bedeutsamen Bewegung, die bei 
oberflächlicher Betrachtung fast als entbehrliche Episode der Zeit- 
geschichte erscheint, den Märtyrern des evangelischen Glaubens in 
Italien eine lang ausstehende Ehrenschuld abzutragen. 


Münster. H. Spangenberg. 


Loserth, J. Die Reformation und Gegenreformation in den inner- 
österreichischen Landen im XVI. Jahrhundert. gr. 8°. VIII und 
614 S. Stuttgart, J. G. Cotta. 1898. 

Die vorliegende Arbeit behandelt die drei österreichischen Kron- 
länder Steiermark, Kärnthen und Krain mit besonderer Berücksichti- 
gung des ersteren und umfasst, abgesehen von einigen einleitenden 


122 Kritiken. 


Abschnitten, die Jahre 1550—90 und von diesen wieder vorzugsweise 
die Regierung des Erzherzogs Karl. Der im Vorwort erklärte und im 
Laufe der Darstellung immer deutlicher hervortretende Zweck des 
ganzen Werkes ist, zu zeigen: „alles Wesentliche, was unter Ferdinand II. 
durchgeführt wurde, war schon zum Teil bis in die Einzelheiten 
herab von seinem Vater angeordnet und erprobt worden; es sind die 
bairischen Ratschläge gewesen, die der Gegenreformation in Inner- 
österreich zum Siege verholfen haben.“ 

Loserth nennt die Ergebnisse „zumeist recht überraschende“, und 
sie sind es auch in persönlicher wie sachlicher Hinsicht. Zwar die 
Erkenntnis, dass Karl sich von einem religiös ziemlich indifferenten 
Charakter zum strenggläubigen Katholiken entwickelt hat, ist nicht 
neu. Aber was man bisher von seinen individuellen Eigenschaften 
wusste, begünstigte die durch Loserths Forschung festgestellte An- 
nahme einer konsequenten Gegenreformation in keiner Weise; das 
bisherige Bild Karls war das eines ziemlich willenlosen, von augen- 
blicklichen Strömungen getriebenen, namentlich in der Türkennot 
befangenen und deshalb von dem guten Willen seiner Landschaft ab- 
hängigen Herrschers. 

Nun ist allerdings auch nach Loserth Erzherzog Karl kein her- 
vorragender Staatsmann. Ohne jede schöpferische Idee erreicht er 
keinen seiner Brüder an Geist und Fähigkeiten, er holt sich bald hier 
bald dort seine Ratschlüge, von fremden Einflüssen geleitet funktioniert 
er wie eine Maschine (vgl. S.116f.). Auch er gehört zu den Er- 
scheinungen, an denen die katholischen Fürstenhäuser des ausgehenden 
sechzehnten Jahrhunderts so reich sind: ohne durch seine Persönlichkeit 
irgendwelches Interesse von Mitwelt und Nachwelt fesseln zu können, 
vermag er dadurch eine entscheidende Rolle zu spielen, dass er, von 
Haus ein unselbständiger Charakter, in den Bannkreis zielbewusster 
Persönlichkeiten gerät, unter deren Anleitung sich mehr und mehr in 
die ihm ursprünglich fremden Ideen einlebt und in ihrer Verwirk- 
lichung zuletzt völlig aufgeht. Diesen Gedanken weiter verfolgt und 
Karls Regierungsgrundsätze vielfach auf ihre Wurzeln zurückgeführt 
zu haben, ist ein wesentliches Verdienst des vorliegenden Werkes; 
ich verweise vor allem auf die Beziehungen des Erzherzogs zum 
Münchner Hofe. 

Aber noch eine andere Bedeutung für die allgemeine deutsche 
Geschichte wohnt Loserths Arbeit inne. Wir erhalten nicht nur über 
Distrikte, welche in den bisherigen grösseren historischen Werken 
meist ungebührend stiefmütterlich behandelt worden sind, erstmalig 
auf Grund umfassender archivalischer Studien reiche Aufschlüsse, 
sondern die Verhältnisse liegen uns dank Loserths Studien jetzt sogar 


Kritiken. 123 


in Steiermark und den Dependenzen klarer vor Augen wie in den meisten 
katholischen Ländern, z. B. wie in Baiern und den kaiserlichen Erb- 
staaten. Freilich was uns Loserth giebt, sind nur wertvolle Bausteine 
zu einer erschöpfenden Religionsgeschichte der behandelten Territorien, 
ist nicht eine solche selbst. Zu letzterer gehörte noch eine genauere 
innere Geschichte des wieder erstarkenden Katholizismus, ein tieferes 
Eingehen auf die Beziehungen des Grazer Hofes zum römischen Stuhl, 
wofür das Studium der Nuntiaturberichte vor allem heranzuzichen 
wäre, vielleicht auch eine nochmalige eingehendere Durchforschung der 
erzherzoglichen Korrespondenzen mit Rudolf I., Tirol, Baiern, unter 
dem Gesichtswinkel der innerkatholischen Probleme. Alle diese Dinge 
sind von Loserth keineswegs übergangen; aber sie sind weniger um 
ihrer selbst willen hervorgehoben, sondern erscheinen mehr beiläufig 
als Appendix zu der einen grossen Hauptfrage, welche wie ein roter 
Faden das Werk durchzieht: dem Fortschritt und Niedergang des 
Protestantismus in Innerösterreich oder, was damit meist zusammen- 
fällt, den Beziehungen zwischen Fürst und Landschaften.! 

Das Bild, welches man aus den einschlägigen Akten gewinnt, 
ist allerdings kein erfreuliches. Auf der einen Seite steht die 
protestantische Landschaft, welche sich ihren politischen Aufgaben 
durchaus nicht gewachsen zeigt. Statt in einer beneidenswert günstigen 
Situation, welche ihr den finanziell ohnmächtigen und von den Türken 
schwer bedrängten Fürsten ganz in die Hand gab, generell eine 
grössere Machtstellung und besonders eine stetige Beteiligung an den 
laufenden Regierungsgeschüften zu erringen, womit eine tolerantere 
Behandlung ihrer religiösen Ansprüche in unauftülliger Weise von 
selbst durchgesetzt worden wäre, stellte sie den Erzherzog vor die 
schroffe Alternative einer Ablehnung der Türkenkontributionen oder 
einer Erfüllung ihrer kirchlichen Forderungen, eine Alternative, deren 
günstige Entscheidung doch nur dann einen dauernden Wert für die 
Evangelischen besass, wenn letztere feste Garantieen der unerschütter- 
lichen Vertragstreue Karls in den Händen hatten oder wenn sie von 


! Ich halte mich für verpflichtet, diese Beschränkung des Themas 
hervorzuheben, damit der Leser im Werke nicht etwas sucht, was er nicht 
findet. Aber ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, dass ich sie durch- 
aus billige. Denn einmal wäre die erweiterte Aufgabe nicht lösbar ge- 
wesen, ohne entweder die aktenmässig referierende Form der Darstellung 
aufzugeben oder jede Uebersicht zu gefährden. Zweitens nehme ich an, 
dass das verstreute, namentlich in den ungedruckten Nuntiaturberichten 
liegende Material für L. viel ungünstiger gelegen hätte wie die zur Ver- 
wertung gelangten Akten in Wien, Graz, Innsbruck und Klagenfurt. 


124 Kritiken. 


vornherein entschlossen waren, aus künftigen feindseligen Regierungs- 
akten die mit ihren Unterthanenpflichten nicht übereinstimmenden Konse- 
quenzen zu ziehen und ihre Position bis aufs Messer zu verteidigen. 
Indem die Führer der neuen Bewegung diese Sachlage verkannten, 
wurde der Höhepunkt des steierischen Protestantismus zu dessen 
Wendepunkte, und die Reaktion erfolgte um so rascher, je klarer der 
Erzherzog erkannte, wie wenig Willen und Kraft seine Widersacher 
entfalteten, stärker als mit Worten ihm zu begegnen. Andererseits 
steht das brutale Vorgehen der katholischen, namentlich jesuitischen 
Partei, welches seltsam harmoniert mit der ausschliesslich fremden 
Impulsen folgenden Gesinnung des Erzherzogs. Dieser Eindruck kann 
vielleicht gemildert werden, wenn wir noch bessere Einblicke in die 
gesamten positiven Anschauungen der altgläubigen Elemente gewinnen; 
vorerst ist er jedenfalls ein abstossender. 

Wir wollen zum Schluss hervorheben, dass die vielfachen Aus- 
züge aus den gleichzeitigen Korrespondenzen und Schriften wohl hätten 
erheblich gekürzt werden können, aber die Klarheit und Uebersicht- 
lichkeit der Darstellung nicht beeinträchtigen. 


Freiburg i. B. Gustav Wolf. 


Forst. H. Politische Correspondenz des Grafen Franz Wilhelm von 
Wartenberg, Bischofs von Osnabrück, aus den Jahren 1621—1631. 
(Publikationen aus den K. Preussischen Staatsarchiven. Band 68.) 
Leipzig 1897. XL und 642 Seiten. 

Die Verwaltung der preussischen Staatsarchive, die uns schon 
in Irmers dreibändigem Werke über die Verhandlungen Schwedens 
und seiner Verbündeten mit Wallenstein und dem Kaiser (Publi- 
kationen Band 35, 39, 46) einen so wertvollen Beitrag zur Geschichte 
des dreissigjährigen Krieges geschenkt hat, reiht daran jetzt die 
politische Korrespondenz eines der Hauptführer der ligistischen Partei 
im Reiche, des Grafen Franz Wilhelm von Wartenberg, Bischofs von 
Osnabrück. H. Forst hat sie aus dem Königlichen Staatsarchive in 
Osnabrück zunächst für die Jahre 1621—1631 herausgegeben, doch 
entfallen von den 549 Urkunden, die der Band enthält, allein 390 
auf die Jahre 1627—1631. Diese Jahre sind es daher auch vor 
allem, über die wir Aufklärungen erhalten, und zwar steht die Politik 
des Kurfürsten Ferdinand von Köln, dessen Minister Franz Wilhelm 
seit 1621 war, im Mittelpunkte der Publikation, die Korrespondenz 
Franz Wilhelms mit ihm und mit seinen Beamten bildet ihren Haupt- 
inhalt. Ueber das Schicksal seiner Stifter im pfälzisch-niedersächsischen 
Kriege, das Missvergnügen, das vielfach in ihnen gegen die Spanier 
herrschte, später dann auch über die politische Haltung der Liga, 


Kritiken. 125 


ihr Verhältnis zum Kaiser und zu Wallenstein, ihre Versammlungen 
zu Augsburg, Heidelberg, Mergentheim und Dinkelsbühl, zuletzt noch 
über den Frankfurter Kompositionstag von 1631 und über den Ein- 
druck, den das Vordringen Gustav Adolfs in den Kreisen der Liga 
machte, liefert uns Forst zwar keine wesentlich neuen Thatsachen, 
aber er ergänzt doch vielfach das Bild, das wir bisher von diesen 
Dingen hatten. Dazu kommen dann viele mehr interne Angelegen- 
heiten sowohl der Stifter Köln, Lüttich, Münster, Paderborn und 
Hildesheim, die Kurfürst Ferdinand in seiner Hand vereinigte, wie 
Osnabrücks, Verdens und Mindens, die Franz Wilhelm beherrschte, 
vor allem interessante Einzelheiten über die Ausführung des Restitu- 
tionsediktes am Rhein, in Westfalen und Niedersachsen. War doch 
Kurfürst Ferdinand Mitglied der zu diesem Zweck für den west- 
fâlischen Kreis ernannten Kommission, Franz Wilhelm einer der 
Kommissare für den niedersächsischen Kreis. Bei dieser Gelegenheit 
und dann auch in der Zeit des Frankfurter Kompositionstages zeigt 
sich der Bischof gelegentlich schon als der „Extremist“, der später 
den westfülischen Frieden nicht unterzeichnete. 

Forst hat selbst in einer vortrefflichen, knappgefassten Einleitung 
auf die Hauptthatsachengruppen hingewiesen, über die uns seine 
Publikation unterrichtet, ebenda giebt er uns eine sehr dankenswerte 
Tebersicht über die Korrespondenten Franz Wilhelms, deren Briefe der 
Band enthält Auch der Text der Urkunden, die zum Teil schwer 
zu entzitfern gewesen sind, macht einen zuverlässigen Eindruck, Druck- 
fehler sind ausser den vom Herausgeber selbst verbesserten nur 
wenige vorhanden, durch ein detailliertes Register wird die Benutzung 
des Werkes erleichtert. Um so mehr aber springen gegenüber diesen 
Vorzügen zwei Mängel des Buches in die Augen: 

Der Herausgeber giebt, wie es üblich ist, am Kopfe der einzelnen 
Urkunden regestenartige Ueberschriften, kurze Inhaltsangaben. Die 
Genauigkeit dieser Ueberschriften ist eine der wesentlichsten Voraus- 
setzungen für die Brauchbarkeit eines Urkundenbuches. Forst hat 
nun zunächst nicht allen Urkunden, die er abdruckt, solche Ueber- 
schriften gegönnt. Bei einigen mag das ihre Kürze entschuldigen, 
aber warum hat z. B. Urk. 378, in der doch verschiedenerlei Dinge 
behandelt werden, keine Ueberschrift? Der Herausgeber gönnt sie 
ferner nicht den Beilagen, obgleich diese doch vielfach wichtiger sind 
als die Urkunden selbst. Nur einmal bei Urk. 429 giebt er auch 
den Inhalt der Beilage kurz an. Warum hat er es nicht stets in 
dieser Weise gethan? Er würde gewiss manchem Benutzer seines 
Buches überflüssige Arbeit dadurch erspart haben. Aber auch wo 
Forst Ueberschriften giebt, sind diese nicht nur meist etwas allzu 


126 Kritiken. 


lakonisch, sondern auch zuweilen entschieden nicht erschöpfend. Da- 
durch wird aber ihr Wert völlig 1llusorisch. Aus der Ueberschrift 
zu Urk. 317 z. B. ist nicht zu entnehmen, dass in dieser Urkunde 
auch von der pfülzischen Frage die Rede ist. Und rechnet Forst in 
Urk. 344 den geplanten Kurfürstentag zu den auswärtigen Angelegen- 
heiten? Aehnliche Lücken enthalten die Ueberschriften zu Urk. 342, 
375, 381 und zu zahlreichen anderen. Ein Benutzer von der schon 
erwähnten Urk. 317 kann auch leicht übersehen, dass ausser auf 
S. 326 auch auf S. 328 noch einmal von Lütticher Angelegenheiten 
die Rede ist. Wenn in einer längeren Urkunde über dieselbe Sache 
an verschiedenen Stellen gehandelt wird, muss sie eben auch in der 
Ueberschrift mehrmals gebracht werden. Schon wenn wie bei Urk. 363 
und 382 die Reihenfolge der Materien in der Ueberschrift nicht der 
in der Urkunde entspricht, ist das ein Mangel an der pedantischen 
Genauigkeit, die man von Herausgebern von Urkunden und von 
Regestenbearbeitern verlangen muss. 

Um noch auf eine zweite Eigentümlichkeit des Buches einzugehen, 
so giebt Forst hier und da in Anmerkungen Hinweise auf die eim- 
schlagenden Geschichtswerke. Solche Anmerkungen haben sicher nur 
dann einen Zweck, wenn stets auf die beste Quelle verwiesen wird, 
andernfalls wirken sie nur irreführend. Bei Forst ist diesen Anfurde- 
rungen nicht stets Genüge geschehen. Viel ausführlicher als von 
O. Klopp wird z. B. das auf S. 108 erwähnte Gefecht bei Opel, der 
niedersächsisch-dänische Krieg II 355 behandelt. Und wie kann Forst 
nun gar auf S. 110 für die Braunschweiger Verhandlungen vom 
Winter 1625/26 auf Klopps gewundene Auseinandersetzungen verweisen, 
anstatt auf die eingehende Darstellung, die Opel (ebda. S. 369—397) 
diesen Verhandlungen gewidmet hat? 

Doch wenn es auch zu bedauern ist, dass Forst seinem Werke 
durch diese Mängel geschadet hat, es bleibt doch ein wertvoller Bei- 
trag zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges, und wir können mit 
Interesse den weiteren Veröffentlichungen, die uns der Herausgeber 
auf S. VI der Einleitung in Aussicht stellt, entgegensehen. 


Jena. . G. Mentz 


Rod. Reuss. L’Alsace au dix-septième siècle au point de vue géo 
graphique, historique, administratif, économique, social, intellectuel 
et religieux. Tome premier. Paris. Librairie Émile Bouillon, 
éditeur. 1897. XXXVI und 735 Seiten. 

Ende 1897 ist der erste Band des obengenannten Werkes er- 
schienen, der seit Jahren von allen Freunden elsüssischer Geschichte 
mit Spannung erwartet wurde. Der Verfasser, den meisten auf 


Kritiken. 127 


elsässischem Gebiete arbeitenden Gelehrten durch seine nie versagende 
Liebenswürdigkeit in seiner früheren Stellung als Leiter der Strass- 
burger Stadtbibliothek bekannt, gilt mit Recht als der beste Kenner 
der neueren Geschichte seines Heimatlandes; eine Unzahl von Ver- 
öftentlichungen, zum Teil populärer Natur, Ausgaben von elsässischen 
Geschichtsquellen, seine Vertrautheit mit der ungeheuren elsässischen 
Flugschriftenlitteratur der letzten Jahrhunderte, in der er unübertrotten 
dasteht, seine Bekanntschaft mit der Forschungsmethode von Ranke, 
Droysen, Waitz, zu deren Füssen er gesessen, die massvolle Sprache, 
deren er sich zu allen Zeiten beflissen, liessen hoffen, dass hier als 
Frucht einer Arbeit von dreissig Jahren ein Geschichtswerk ersten 
Ranges zu Tage treten werde. Dass diese Hoffnung nicht ganz er- 
füllt wurde, hat Gründe, die in der Sache und in der Person liegen. 

Zunächst zeigt schon der Titel, der fast noch zu wenig sagt, 
dass der Verfasser seinem Werke eine Ausdehnung zu geben beab- 
sichtigt hat, die über das Gebiet selbständiger Forschung eines 
Menschen hinausgeht. So war der Verfasser in dem 1. Buche „Le 
Pays“, wo er über Bodenbeschaffenheit, Klima, Mineralreichtum u. ä. 
spricht, und ebenso in dem letzten dieses Bandes „Etat économique 
de l'Alsace“, in dem sehr viel Technisches behandelt wird, durchaus 
auf die von andern Gelehrten dargebotenen Ergebnisse angewiesen, 
und wenn er auch hier und da aus gedruckten und ungedruckten 
Quellen neue Thatsachen beibringt, so ist damit ohne spezielle geo- 
graphische, meteorologische, landwirtschaftliche und technische Kennt- 
nisse, die den in den Quellen überlieferten Thatsachen ihren richtigen 
Platz anweisen, nicht viel gethan. Für uns Deutsche ist diese Art 
der Zusammenstellung in diesem Werke um so verwunderlicher, als 
es von einem in seiner Bedeutung anerkannten Gelehrten bei der 
Sorbonne als Doktorschrift eingereicht worden ist. Aus dem an- 
gegebenen Grunde aber kommen für unsere Beurteilung diese Teile 
weniger in Betracht; wir erkennen freudig an, dass in ihnen eine 
grosse Menge kulturgeschichtlich interessanter Thatsachen in fesselnder 
Darstellung vereinigt sind; aber das ist es nicht, was wir in dem 
Werke suchten. Für uns ist das 17. Jahrhundert in erster Linie die 
Zeit, in der das Elsass langsam Stück für Stück vom Deutschen Reiche 
losgelöst und der bourbonischen Monarchie eingefügt wird, in der der 
Protestantismus im Elsass in seinem Fortschreiten zum Stehen ge- 
bracht und endlich sogar erheblich zurückgedrängt wird. Darum wird 
die Art, wie diese Entwicklung dargestellt ist, für unser Urteil über 
das Buch entscheidend sein. 

Von grösster Bedeutung hierfür ist aber auch die politische 
Stellung, die Reuss einnimmt. Einer bewussten Parteilichkeit für 


128 Kritiken. 


Frankreich ist er gewiss nicht zu zeihen: die rücksichtslose Gewalt- 
thätigkeit, mit der die französische Regierung gegen die Protestanten 
vorging, stellt er ebenso ins Licht (S. 433/4, 468, 504, 726 ff.), 
wie er andererseits die Legende, dass die Franzosen mit offenen 
Armen aufgenommen worden seien, zerstört (S. 102%, 107!, 136, 139, 
257, 264/5, 727%). Und doch steht er mit Leib und Seele auf der 
französischen Seite, „enfant de l’Alsace, passionnément attaché a la 
grande comme à la petite patrie“ (S. IV), — er, der Sohn jenes be- 
rühmten Theologen, dessen ganzes wissenschaftliches Leben in Deutsch- 
land wurzelte, und der weit und breit als ein Bannerträger deutscher 
Gesinnung im Elsass galt. Das scheint ein psychologisches Rätsel, 
wird jedoch verständlich, wenn man sich erinnert, dass gerade in die 
eindrucksfühigsten Jahre des eindrucksfähigen jungen Mannes die 
Schrecken der Belagerung Strassburgs fielen, dass vor seinen Augen 
die handschriftlichen und künstlerischen Schätze seiner Vaterstadt, 
an denen sein Herz hing, unter dem Feuer deutscher Geschütze 
in Flammen aufgingen, und dass sich infolgedessen der schwere 
Vorwurf, unersetzliche Kleinodien barbarisch zerstört zu haben, gegen 
Deutschland erhob, während er doch mit viel grösserem Recht 
gegen die hätte gerichtet werden müssen, die in strüflichem Leicht- 
sinn versäumt hatten, jene Schätze rechtzeitig der drohenden Ver- 
nichtung zu entziehen. „Die Trümmer der Strassburger Bibliothek 
liegen für immer zwischen uns und Deutschland“, dieser Ausspruch 
eines durchaus nicht deutschfeindlichen Elsässers gilt auch für Reuss. 
Und diese persönlichen Erinnerungen, die sich dem Verfasser fast un- 
gewollt in die Feder drängen (S. 109, 173, 211, 236, 241, 464, 
520, 725), trüben ihm gelegentlich den Blick derart, dass er die 
Leiden Strassburgs im Jahre 1870 für schlimmer hält als die Miss- 
handlung der Zehnstüdte durch La Brosse (S. 236) und die Opfer, 
die der Uebergang an Frankreich den Elsässern im 17. Jahrhundert 
auferlegte, im Vergleich zu dem, was sie 1871 durch den Uebergang 
an Deutschland erlitten, für „peu de chose“ (S. 725) erklärt. 

Nach dieser kurzen Abschweifung wenden wir uns wieder dem Werk 
selbst zu. Buch 2 giebt die äussere Geschichte des Elsass im Ganzen, 
Buch 3 die Geschichte der allgemeinen, der Gerichts-, der Finanz- 
und der Militärverwaltung, Buch 4 die Geschichte der einzelnen 
Territorien, alle drei Bücher zusammen also die sog. politische Ge- 
schichte. Drei Ereignisse sind es, die hier eine hervorragende Stelle 
einnehmen, der Westfälische Friede, die Reunionen und der Friede 
zu Ryswyk. An der Behandlung, die ihnen zuteil wird, werden wir 


am besten den Wert einer Darstellung dieses Zeitraumes ermessen 
können. 


Kritiken. 129 


Bezüglich des Westfälischen Friedens vertritt Reuss die Auf- 
fassung, dass die Artikel, die über die Abtretung des Elsass handeln, 
absichtlich dunkel gehalten seien (S. 167: ils [der Kaiser und Lud- 
wig XIV] se sont resignes a l’emploi de formules equivoques, voire 
même contradictoires; S. 169: ces mots élastiques; S. 171: confusion 
voulue), weil man sich auf beiden Seiten eine günstige Auslegung 
habe offen halten wollen, dass die Franzosen in ihnen aber mit Recht 
eine Abtretung des ganzen Elsass gefunden hätten (S. 453: On crut 
generalement en France, qu’& partir de ce moment [dem Vertrag zu 
Münster] l’on possédait „les deux Alsaces“; on y crut en tout cas 
que „la préfecture provinciale des dix villes situées en Alsace“, trans- 
férée au roi „avec tous les droits quelconques qui dépendent de la 
dite préfecture, avec tout droit et souveraine autorité“ était désormais 
terre française). Diese Auffassung der Landvogtei als eines Terri- 
toriums ist ganz verfehlt, wie überhaupt die Seite 168—171 ge- 
gebene Auslegung der Ausdrücke landgraviatus, supremum dominium 
und immedietas. Eine genaue Feststellung, was eigentlich ibre Be- 
deutung sei, hätte freilich eine weit ins Mittelalter zurückgreifende 
Untersuchung erfordert; für mittelalterliche Zustände aber, ohne deren 
Kenntnis ein Verständnis der elsässischen Geschichte im 16. und 
17. Jahrhundert rein unmöglich ist, besonders für die „conceptions du 
droit feodal germanique, cette vegetation touffue de droits et de 
privileges locaux“, (S. 168) hat Reuss kein Interesse, „puisque nous 
n'avons point à étudier ici les institutions du moyen âge“ (S. 447). 

Dass die Franzosen die Auffassung, dass ihnen das ganze Elsass 
abgetreten sei, thatsächlich nicht hatten und ehrlicher Weise nicht 
haben konnten, giebt Reuss an anderen Stellen selbst zu, wenn er 
S. 151 sagt: „le 3 septembre [1646], les Francais cedaient sur la 
mention de l’immediatete des villes (au moins sur le mot, car, à 
dire vrai, ils reservaient la chose)“, und wenn er H 169 eine Aeusse- 
rung Briennes wiedergiebt, wonach die Zehnstädte ihre Unabhängig- 
keit behalten sollen. Es handelt sich eben nur um den Besitz und 
die Rechte des Hauses Oesterreich; dieses hat, wie Oxenstierna, Frank- 
reichs Verbündeter, sagte, abgetreten „tantum quantum habuit et jure 
potuit“ (S. 156°), und nichts weiter; denn „nemo plus juris in alterum 
transferre potest quam ipse habet“ (S. 151%). 

Es ist sehr merkwürdig, dass man die Ansicht der französischen 
Staatsmänner aus der Zeit nach dem Westfälischen Frieden, wie sie 
sich in den häufig eingereichten Denkschriften ausspricht, nicht mehr 
herangezogen hat. Ich möchte besonders auf das Mémoire hinweisen, 
das von dem Bruder des grossen Colbert, Charles Colbert de Croissy, 
der von 1655 bis 1663 Intendant des Elsass war, am Ende seiner 


Histor. Vierteljahrschrift. 1599. 1. 9 


130 Kritiken. 


Thätigkeit dem Könige eingereicht und von Ch. Pfister in der Revue 
d'Alsace N. S. IX (1895) herausgegeben worden ist. Hier wurden 
genau die Frankreich nach dem Münsterschen Vertrage zustehenden 
Besitzungen aufgezählt und zum Schluss hinzugesetzt, dass S. Majestät 
grosse Rechte (de grands droits) auf die Zehnstädte der Landvogtei 
habe. Von Ansprüchen auf irgend ein nichthabsburgisches Gebiet ist 
selbst bei diesem Manne, den Pfister (a. a. O. S. 200) als den eigent- 
lichen Vater der späteren Reunionspolitik bezeichnet, nicht die Rede. 
Pfister stellt in einer Anmerkung (S. 205!, vgl. auch S. 203!) in 
diesem Sinne die Abtretungen des Westfälischen Friedens zusammen, 
was seinem Freunde Reuss, der das Mémoire nur einmal an ganz 
anderer Stelle (S. 512!) beiläufig erwähnt, augenscheinlich entgangen 
ist. Nach unserer Auffassung hat Reuss in der Erkenntnis der Wahr- 
heit Pfister gegenüber einen Rückschritt gemacht. Zu bedauern ist 
es auch, dass dem Verfasser Karl Jacob’s Buch über den West- 
fälischen Frieden erst kurz vor Abschluss seines Werks zuging 
(S. XV!); es ist zu vermuten, dass er nach gründlicher Prüfung der 
Jacobschen Ergebnisse doch noch einiges zu ändern Veranlassung ge- 
funden hätte. ! 

Im Grunde genommen wird bei der Reussschen Auffassung des 
Westfälischen Friedens das folgende halbe Jahrhundert der elsässischen 
Geschichte unverständlich, auf der einen Seite die unendliche Lang- 
mut der französischen Regierung (S. 454, 474), die Jahrzehnte lang 
nicht nur die übrigen Stände des Elsass, sondern sogar die Zehnstädte 
in ihrem bisherigen Verhältnis zum Reiche gelassen hat, eine Lang- 
mut, die gar nicht zu dem im übrigen, namentlich auf religiösem 
Gebiete richtig gewürdigten Charakter dieser Regierung und des 
„Grand Roi“ passt; auf der anderen das Gebahren jener elsässischen 
Stände, das als Tollkühnheit bezeichnet werden müsste, wenn es nicht 
auf dem Bewusstsein der gerechten Sache beruhte. Sie zahlen nicht 
bloss Reichssteuern, sondern sie beraumen Landtage an (S. 189, 282/3, 
350/1), besuchen die oberrheinischen Kreistage (S. 194) und die 
Reichstage (S. 202), und die Zehnstädte setzen allen ihrer Ansicht 
nach zu weit gehenden Forderungen der französischen Landvögte 
einen verzweifelten Widerstand entgegen, der vorübergehend und teil- 
weise auch seinen Zweck erreicht. Bei der Reussschen Auffassung 
des Westfälischen Friedens sind die Reunionsurteile des Conseil supe- 


1 Alfred Overmann, auf dessen Besprechungen des Reuss’schen 
Buches in der „Strassburger Post“ vom 17. April 1898 (Nr. 310) und in 
der Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins XIII, 524/6 ich hier hinweisen 
möchte, wird in kurzem über obigen Gegenstand eine Arbeit veröffentlichen. 


Kritiken. 131 


rieur von Breisach, dieses Gerichtshofes, „ne de la conquête et créé 
pour la conquête“, wie zwei französische Juristen unseres Jahrhunderts 
ihn nannten (S. 331), weiter nichts als die Feststellung und Prokla- 
mierung eines de jure schon längst bestehenden Verhältnisses, der 
Friede von Ryswyk eine, was das Elsass betrifft, eigentlich überflüssige 
Wiederholung des Westfälischen; sie verdienen daher auch keine aus- 
führliche Behandlung und finden sie bei Reuss auch nicht (S. 243/5 
und S. 262/4). Das vernichtende Urteil Fenelon’s! über die Reunions- 
kammern findet bei Reuss keinen Wiederhall, obwohl er doch die 
Berechtigung der Einwendungen Strassburgs gegen jene Erkenntnisse 
anerkennen muss (S. 245%). Aber gerade hierin liegt ein innerer 
Widerspruch in seiner Darstellung: entweder war 1648 die Suveräne- 
tät über das ganze Elsass, also auch über Strassburg abgetreten 
worden, und das scheint doch des Verfassers Ansicht zu sein, dann 
waren Strassburgs Beschwerden nicht gegründet; oder die Beschwerden 
waren gegründet (legitime), dann wird des Verfassers Auffassung vom 
Westfälischen Frieden hinfällig. So wenig man daher dieser wird zu- 
stimmen können, so richtig sind die allgemeinen politischen Erwägungen, 
die nach des Verfassers Ansicht die Annexion des ganzen Elsass durch 
die Franzosen als in der Natur des damaligen französischen Staates 
(S. 453), in dem Zwang der Verhältnisse (S. 258), der Logik der 
Thatsachen (S. 154) begründet erscheinen lassen. 

Mit Absicht ist auf die Behandlung, die der Westfälische Friede 
in dem Buche von Reuss gefunden hat, etwas ausführlicher ein- 
gegangen worden; denn sie ist der beste Prüfstein für die Beurteilung 
des ganzen Werkes. Gerade in ihr ist bei ihm kein Fortschritt gegen 
die bisherigen Auffassungen festzustellen. Aber auch sonst finden 
sich wesentliche Irrtümer, so in der Darstellung der Verbältnisse der 
unter- und oberelsässischen Ritterschaft, bei der er Overmanns Arbeit 
im 11. und 12. Bande der „Zeitschrift für die Geschichte des Ober- 
rheins“, wenn sie auch in der Litteraturübersicht S. XXV erwähnt ist, 
wohl nicht mehr hat benutzen können, und auch für einfachere Fragen 
hat er das erlösende Wort nicht gefunden. So kommt er zu wieder- 
holten Malen (S. 2, 267, 414/5, 510ff., 518) auf die Grenzen, im 
besonderen die Nordgrenze des Elsass zu sprechen und bemüht sich, 
dieselbe schon für die ältere Zeit bis zur Lauter als der „natürlichen“ 
Grenze (S. 415) vorzuschieben. Dieselbe ist aber im ganzen Mittel- 
alter und bis in das 17. Jahrhundert mit der Grenze der Diözesen 
Strassburg und Speyer, der Nordgrenze des Hagenauer Forstes, die 
aber nicht wie Reuss S. 2 meint, mit Zorn und Moder, sondern etwa 


1 Oeuvres. Paris, 1838. V, 184/5. 
dh 


132 Kritiken. 


mit dem Selzbach zusammenfällt, identisch gewesen. Die französische 
Verwaltung unterstellte natürlich die nördlich des Selzbachs liegenden 
französischen Gebiete, zunächst also die Territorien der Städte Weissen- 
burg und Landau, den Beamten, die das Elsass verwalteten, und so 
gewann erst seit der französischen Besitznahme die Ausdehnung des 
Namens Elsass bis zur Lauter, ja bis zur Queich die Oberhand, wie 
aus einem von Reuss selbst zum Teil wörtlich angeführten Memoire 
des avocat general beim Conseil supérieur, François-Xavier Loyson, 
vom Jahre 1759, m. E. klar und deutlich hervorgeht (S. 510). 
Trotz aller dieser Ausstellungen soll das thatsächliche Verdienst 
des Verfassers in keiner Weise geschmälert werden. Denn das Werk 
erfüllt den Zweck, den es sich in der Vorrede gesetzt hat, „de reunir 
et condenser les nombreux materiaux dissemines dans la litterature 
alsatique ancienne et contemporaine“, in vorzüglicher Weise und ent- 
wirft ein klares Bild von dem wirtschaftlichen Zustand des Landes. 
Auch von der eigentlich politischen Geschichte giebt der Verfasser 
eine ausserordentlich gewandt geschriebene und gut gruppierte Dar- 
stellung, ohne jedoch in irgend einer Frage über seine Vorgänger 
hinauszukommen. Für den zweiten Teil, der eine Sitten-, Litteratur-, 
Kunst-, Schul- und Kirchengeschichte des Elsass im 17. Jahrhundert 
bringen soll, fallen einige der für den ersten vorliegenden Schwierig- 
keiten fort; hier wird Reuss sich ganz in seinem Element befinden 
und alle Vorzüge seiner grossen Darstellungsgabe zur Geltung bringen 
können. Wir sehen ihm daher mit den besten Erwartungen entgegen. 


Strassburg 1. E. E. v. Borries. 


P. Sackmann, Professor am Realgymnasium und an der Real- 
anstalt in Ulm: Bernard de Mandeville und die Bienenfabel-Kontro- 
verse, eine Episode in der Geschichte der englischen Aufklärung. 
Freiburg i. B. Leipzig und Tübingen. J. C. B. Mohr (P. Siebeck) 
1897. XVI u. 303 S. 

Mandevilles Bienenfabel hat seiner Zeit, wie der Verfasser nach- 
weist, einen Sturn des Unwillens erregt und viele Gegenschriften und 
gelegentliche Kritiken hervorgerufen, dagegen hat sie keine Nach- 
wirkung, nicht einmal indirekten, durch Widerspruch wahrnehmbaren 
Einfluss auf die spätere Entwicklung der ethischen Theorien ausgeübt. 
Gleichwohl ist Mandeville eines eingehenden Studiums wert. Seine 
Gedanken sind direkt aus dem Leben selbst genommen, durch die 
Philosophen, die er besonders studiert hat, Locke, Montaigne, La 
Rochefoucauld, Hobbes, Swift, Shaftesbury, ist er, gleichviel ob sie 
ihm entgegenkamen oder im Gegensatz zu ihm standen, in seinen 
Ansichten nur bestärkt worden. Seine Ausdrucksweise ist immer 


Kritiken. 133 


originell, seine Bilder sind immer sehr anschaulich. Des Verfassers 
systematische Wiedergabe der Gedanken Mandevilles ist, soweit ich 
nachprüfen konnte, sorgfältig, auch dessen sonstige Schriften, besonders 
die free thoughts sind herangezogen. Nicht minder sorgfältig und 
erschöpfend sind die gegen M. erschienenen Gegenschriften und die 
Beziehungen zu früheren Philosophen, die M. gekannt hat, behandelt. 

Mandevilles ethischer Pessimismus ist der radikalste, den es in 
der Geschichte der Philosophie giebt, er geht in Cynismus über. 
Seine Ueberzeugung, dass die Kultur ohne Laster unmöglich ist, ist 
noch schroffer als die Rousseaus, der es wenigstens beklagt, dass der 
Fortschritt des Wissens zum Laster führt, während M. dies nicht be- 
klagenswert findet. Mit Recht hat Hasbach in einer vom Verfasser 
zitierten Abhandlung über La Rochefoucauld und Mandeville (Schmollers 
Jahrbuch 1892) betont, dass eine solche Verherrlichung des Egoismus 
nur möglich ist in einer Zeit, wo der Egoismus auf seinem eigensten 
Gebiete, d. h. in der Volkswirtschaft, grosse Erfolge gehabt hat. Und 
in der That fällt Mandevilles Schriftstellerei in den Anfang des 
18. Jahrhunderts, die Zeit des grossen Aufschwungs, den England auf 
wirtschaftlichem Gebiete nahm, weil die nordamerikanischen Kolonien, 
rein ackerbauende Staaten, ihm für seine industriellen Erzeugnisse 
einen guten Absatzmarkt boten. Der Verfasser hat diesen Zusammen- 
hang der Gedanken Mis mit der realen Umgebung nicht übersehen, 
er widmet den Beziehungen Ms zur Nationalökonomie ein besonderes 
Kapitel (S. 155—158), aber er hätte hier vielleicht noch tiefer ein- 
dringen und zeigen können, was sich für die ökonomischen Verhält- 
nisse dieser Zeit aus M.’s Schriften erkennen lässt. In der Bienenfabel 
wird z. B. gesagt, dass sogar der an die Bauern aus der Stadt ver- 
kaufte Dünger sehr oft mit Steinen und Mörtel verfälscht wird. 
Dieser Handel mit Dünger lässt auf grosse Intensität der Landwirt- 
schaft, wenigstens der in der Nähe Londons betriebenen, schliessen. 
Dergleichen Züge liessen sich wohl noch viele gewinnen. Vielleicht 
holt der Verfasser diese Seite der Betrachtung einmal an geeigneter 
Stelle nach. Zu S. 158 möchte ich bemerken, dass, wie jetzt wohl 
allgemein anerkannt wird, nicht Adam Smith, sondern dessen Lehrer 
Adam Ferguson der Entdecker des Prinzips der volkswirtschaftlichen 
Arbeitsteilung ist. 


Leipzig. P. Barth. 


Louis Navez, Waterloo. 2.éd., Bruxelles, 1896. J. Lebegue. IV u. 1838. 

Navez ist Belgier. Dass er die niederländisch-belgischen Truppen, 
wo ihnen nach seiner Meinung Unrecht geschehen, in Schutz nimmt, 
werden wir ihm nicht verargen. Auch dass er der letzten grossen 


134 Kritiken. 


Schlacht, die auf belgischem Boden ausgefochten, eine ganz besondere 
Bedeutung beilegt, ist natürlich. Aber die Ueberschützung geht zu 
weit. Nach seiner Ansicht ist die Schlacht von Waterloo das grösste 
Ereignis der neueren Geschichte (S. 5), hier gewannen die germanischen 
Völker die Oberhand über die lateinische Rasse, und zwar nicht nur 
in Europa, sondern auch in anderen Weltteilen. Auf dem Schlacht- 
felde von Waterloo habe sich England den Besitz von Canada und 
Indien gesichert. Waterloo habe den Briten die Herrschaft über die 
Meere verschafft, der angelsächsischen Zivilisation das Uebergewicht 
in verschiedenen Weltteilen gegeben. Wellington sei es zu verdanken, 
dass die Schätze des grossen Kolonialreiches nach London strömen 
und allen Klassen der Gesellschaft, besonders den arbeitenden, Unter- 
halt gewähren. Zwar giebt Navez zu, dass schon unter den letzten 
bourbonischen Königen Frankreich einen grossen Teil seiner Kolonial- 
macht eingebüsst. Allein er meint, Frankreich konnte das Verlorene 
unter der Regierung eines grossen Mannes wiedergewinnen, und das 
würde geschehen sein, wenn Napoleon gesiegt hätte Die grossen 
englischen Kolonien würden französisch geworden sein. 

Derartige Anschauungen vertritt Navez an verschiedenen Stellen 
(so 8. 16, 17, 97). 

Heisst es nicht vollständig das Wesen des englischen Staates ver- 
kennen, wenn man meint, es könne durch eine Niederlage zu Lande, 
auf dem Kontinente, seine Seemacht gebrochen werden? Was Napoleon, 
als er der gewaltigste Monarch Europas war, als er seiner grössten Er- 
folge sich erfreute, nicht gelungen, das sollte ein einziger Sieg auf den 
belgischen Gefilden dem Kaiser der hundert Tage in den Schoss legen ? 

Der Flüchtling von Elba war nicht mehr der machtvolle Impe- 
rator, der über die Heerschaaren des westeuropäischen Festlandes 
gebot. Das Uebergewicht aber der lateinischen Rasse war bereits 
1813 gebrochen worden. Ganz gewiss behält der 18. Juni 1815 seine 
grosse Bedeutung, aber nicht in dem Umfange, als Navez annimmt. 

Auch darin irrt Navez, dass er glaubt, in der ganzen zeit- 
genössischen Geschichte gebe es kein anderes Ereignis, das in den 
Berichten hervorragender Augenzeugen so verschieden dargestellt sei. 
Der Quellenkritik sind oft noch härtere Aufgaben gestellt. Und wenn 
sich Navez darüber wundert, dass die Zeitangaben differieren, so könnte 
ich Beispiele bringen, welche Gefechten entnommen, die viel kleiner 
und leichter zu übersehen waren. 

Hervorzuheben ist das Bestreben, den verschiedenen Nationen 
gerecht zu werden. So erkennt Navez Blüchers Verdienste an. Er 
weist darauf hin, dass der Erfolg des Tages in gleicher Weise von 
Wellingtons Ausdauer und von Blüchers Hilfe abhing. Die grosse 


Kritiken. 135 


Bedeutung von Gneisenau tritt dagegen nicht genügend hervor. Erst 
gegen Ende des Buches (S. 140) wird auf den entscheidenden Einfluss 
hingewiesen, den Gneisenau gehabt, als er am Abend des 16. Juni 
den Rückzug leitete. Das grundlegende Werk Delbrücks scheint 
Navez ganz unbekannt zu sein. 

Das Schlachtfeld selbst, wie es 1815 war und wie es jetzt ist, 
wird eingehend beschrieben. Eine Reihe von Bildern, sowie zwei 
Karten erläutern den Text. 


Greifswald. Richard Schmitt. 


Johs. Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung. Leben und 
Politik des Fürsten seit seinem Scheiden aus dem Amte auf Grund 
aller authentischen Kundgebungen. 7 Bde. Leipzig, Walther 
Fiedler 1897/98. 

Das ist doch ein recht glückliches Unternehmen. Wer es ver- 
sucht hat Zeitungsausschnitte zu sammeln und wenigstens über eine 
gewisse Summe von Blättern hinaus gekommen ist, der wird wissen, 
mit welcher Verzweiflung man oftmals vor dem Zeuge steht. Nimmt 
man die ganzen Blätter, so entsteht ein unförmlicher Haufe, schneidet 
man die Stücke aus, die man braucht, so häufen sich die Fetzen, 
die man schwer benutzen kann. 

Was über und von Bismarck aber in diesen Jahren in die Presse 
kam, das muss man haben, das darf man nicht bei Seite lassen. So 
muss jeder Versuch mit Freuden begrüsst werden, diese Aeusserungen zu 
sammeln, und dieser Versuch ist nun hier in grossem Stile, mit Umsicht 
` und Sorgfalt unternommen worden. Der Vf. hat sich um die Bismarck- 
forschung und die Zeitgeschichte ein entschiedenes Verdienst erworben. 

Er hat die Ausschnitte nicht nur chronologisch abgedruckt — 
sie reichen bis 2. August 1898 — sondern auch mit Bemerkungen 
begleitet, die die Benutzung und die Kritik erleichtern. 

Nach dem Titel haben wir „alle authentischen Kundgebungen“ 
zu erwarten. Das ist natürlich nur so zu verstehen, dass der Verf. 
sich das als Ziel vorgesetzt hat, und ich glaube, dass jeder Benutzer 
den Eindruck empfangen wird, wieviel hier erreicht ist. Aber 
je mehr Benutzer das Buch findet, je grösser wird die Zahl der 
Nachträge und Besserungen sein. Eine erhebliche kann man z. B. 
aus dem Bericht der Schles. Zeitung 1892, 29. Oktober für die 
bei Penzler IV, 184 mitgeteilte Aeusserung über die „Versöhnlichkeit“ 
des neuen Erzbischofs von Posen entnehmen. Sie enthält eine Anek- 
dote über Ledochowski und die Vorgänge bei seiner Wahl, die durchaus 
den Stempel der Bismarckischen Erzählung trägt und bei Penzler fehlt. 

Es wäre verlockend, hier einzelne Aeusserungen und Urteile des 


136 Kritiken. 


grossen Staatsmannes und unvergleichlichen Causeur herauszuheben 
— aber da wäre kein Ende zu finden. Dagegen ist die allgemeine 
Bemerkung nicht zu unterdrücken, dass die Art und Weise, wie 
Bismarck sich nach seiner Entlassung zur Presse gestellt und sich 
der Zeitungen und ihrer Vertreter bedient hat, nicht bloss ungewöhnlich 
war, sondern auch von bleibendem Einfluss sein wird. Es liegt in 
dem Ganzen ein erheblicher Schritt vorwärts auf den Bahnen und zu 
den Formen des öffentlichen Lebens der konstitutionellen Staaten. Es 
sind damit gewisse Rücksichten abgestreift, die bei uns aus der Zeit 
des patriarchalischen Absolutismus herkömmlich waren, die aber auch 
für die deutsche Form der konstitutionellen Monarchie entbehrlich 
erscheinen. 

Der 7. Band, der erst erschien, nachdem jene Besprechung ge- 
schrieben war, bringt ein Vorwort des Verlegers, wonach der politische 
Redakteur der Hamburger Nachrichten, der Bismarcks Organ in diesem 
Blatte war wie einst Busch in den Grenzboten u. s. w., das von Herrn 
Penzler gesammelte Material geprüft und das bezeichnet hat, „was 
nach seiner Erinnerung seinen Ursprung Anregungen und Informationen 
des Fürsten verdankt“. Wer die Art, wie Bismarck die Presse benutzte 
und namentlich M. Busch Bismarck, Some secret pages of his history 
mit Verständnis gelesen hat, der weiss, dass Bismarck diese Informa- 
tionen wie jeder gute Journalist nach dem Bedürfnis des augenblicklichen 
Kampfes einrichtete und manches mit absichtlichen Fehlern versah, 
weil sich zur Zeit nicht alles sagen liess, oder aus sonstigen taktischen 
Gründen. Hoffmann war natürlich auch gut unterrichtet über die 
Artikel, die von Friedrichsruh aus in andere Blätter gebracht 
waren. Ein lehrreiches Beispiel bietet ein Artikel der Leipziger 
Neuesten Nachrichten vom 6. November 1896 unter der Ueberschrift 
Altes und Neues aus dem Ententeich, jetzt Penzler VII, 136 ff., der einen 
Friedrichsruher Artikel der Neuen Freien Presse über russische Machina- 
tionen des Jahres 1876 reproduziert. Ueber diese Dinge schreibt nun 
Bismarck in den Gedanken und Erinnerungen II, 214 und wieder- 
holt dabei den Gedanken, dass „das durch Deutschland von Oesterreich 
abgewehrte russische Kriegswetter weiter östlich sich verzog und über 
die Türkei entlud“, fast mit den gleichen Worten. Sehr interessant 
ist hier zu beobachten, welche Punkte Bismarck damals (1896) ungenau 
geben liess. 

Die Sammlung von Penzler ist neben den drei Bänden von Busch 
vielleicht das wichtigste Hülfsmittel zum richtigen Verständnis wichtiger 
Abschnitte der „Gedanken und Erinnerungen“ und überdies selbst von 
grossem Wert. 

Breslau. G. Kaufmann. 


137 


Nachrichten und Notizen. 


Der Bericht über die fünfte Versammlung deutscher His- 
toriker zu Nürnberg 13. bis 15. April 1898, erstattet von der Leitung 
des Verbandes deutscher Historiker, ist im Verlag von Dunker & Humblot, 
Leipzig, erschienen. 

Für die Herausgabe von Inventaren des Karlsruher Landes- 
archivs hat der badische Landtag im Budget für die Jahre 1898/99 die 
Mittel bewilligt. 

Der Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde beabsichtigt 
eine neue Reihe von Veröffentlichungen unter dem Titel Lübeckische 
Geschichtsquellen herauszugeben. Der erste Band soll das Handlungs- 
buch des Bürgermeisters Johann Wittenborg, bearbeitet von Dr. C. Mollwo, 
enthalten. Von Bd. X des Lübeckischen Urkundenbuches sind inzwischen 
die beiden ersten Hefte (1460—63) erschienen. 

Ein Büchlein von Siegfried Hirth, Regententabellen der Welt- 
geschichte, erschienen in G. Hirths Verlag, München und Leipzig 1898, 
Preis 2 Mk. 70, ist der Redaktion zur Besprechung zugegangen. Auf 151 S. 
werden 600 Regentenreihen aus allen Erdteilen zusammengestellt; die Ar- 
beit beruht durchweg nur auf der vorbandenen Literatur und bezweckt 
keine Förderung der wissenschaftlichen Chronologie. Sie ist auch zu bloss 
vorläufiger Orientierung mit grosser Vorsicht zu benutzen, zumal die ver- 
fassungsgeschichtlichen Vorstellungen bisweilen recht wunderlich sind; 
vgl. S. 1 die Angabe für Deutschland: Herzöge und Grafen nur Beamte 
838—1070, Vasallen (Lehnsmänner) 1070—1648; S. 8 für Regensburg: Bis- 
tum 720—1803, 1818—, Erzbistum 1805—1817, Fürstentum 1132—1810, 
Burggrafschaft 805—1185, Republik (freie Reichsstadt) 1185—1803; oder 
S. 94 die Bezeichnung der Kalifen von Cordoba als „arabischer Könige in 
Spanien“. R. K. 

H. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen 
Mittelalters und der Neuzeit. Für den praktischen Gebrauch und 
zu Lehrzwecken entworfen. Hannover und Leipzig, Hahn, 1898. gr. 16°, 
166 S. 3 M. Das handliche Werkchen kommt einem allgemeinen Be- 
dürfnis entgegen. Der bekannte Verfasser der trefflichen „Zeitrechnung 
des deutschen Mittelalters und der Neuzeit“, über die unsere Zeitschrift 
noch eingehend referieren wird, bietet auf knappstem Raum alles Wesent- 
liche, dessen der Forscher bei seiner Arbeit gewöhnlich bedarf. Ein kürzerer 
systematischer Teil führt in das System der früheren Zeitrechnung ein, 
ein alphabetisches Verzeichnis giebt rasch Auskunft über die verschieden- 


138 Nachrichten und Notizen. 


sten chronologischen Bezeichnungen. Es folgen Zusammenstellungen der 
Regierungsjahre deutscher Kaiser und der Pontifikatsjahre seit 911. Eine 
kurze Anweisung zur Datenberechnung leitet hinüber zu den Hilfstafeln, 
die — meist in schon bewährter Anordnung — für die Auflösung der 
allermeisten Daten des Mittelalters vollkommen genügen. Grotefends 
Taschenbuch wird besonderer Empfehlung nicht bedürfen, um rasch weiteste 
Verbreitung zu finden. 

Die Studie W. Sickels über „Das byzantinische Krönungsrecht 
bis zum 10.Jahrhundert“ (K. Krumbachers Byzantinische Zeitschrift VII, 
511—557) ist auch für das Verständnis der abendländischen Geschichte 
des Mittelalters von Wichtigkeit. Es wird hier nachgewiesen, dass seit 
450 der Bischof von Konstantinopel als Coronator fungieren durfte, nicht 
regelmässig, aber häufig und bei Krönungen verschiedener Art. Im Jahre 602 
wurde zuerst vor der Krönung vom Kaiser „das Bekenntnis des wahren 
Glaubens nebst der Zusage, die Kirche vor Unruhen zu behüten‘“, geleistet. 
Basileios I. — das ist der erste nachweisbare Fall — wurde auch genalbt. Der 
Kaiser trat in die Hierarchie ein und erlangte die Würde eines „deputatus“ 
der Sophienkirche. — Diese Betrachtung der byzantinischen Verhältnisse regt 
naturgemäss eine erneute Beurteilung der abendländischen Kaiserkrönungen 
an. W. Sickel hat bereits in einem interessanten Aufsatz „Die Kaiser- 
krönungen von Karl bis Berengar" (Historische Zeitschrift, Bd. 82, 
S. 1—37) manche Folgerungen gezogen, denen ich allerdings nicht durchweg 
zuzustimmen vermag. Die Krönung Karls d.Gr. als ein auf dem Boden des 
byzantinischen Rechts und der byzantinischen Sitte schlechthin vollzogenes 
Ereignis aufzufassen, halte ich nicht für richtig. Ebenso wenig kann ich 
der Ansicht beipflichten, dass durch die Vereidigung von 802 die bisher 
königlichen Unterthanen in kaiserliche verwandelt und die König- 
reiche zu historischen Begritfen wurden. Dem widersprechen Sickels eigene 
Ausführungen über die bekannte Teilungsordnung von 806. G. 5. 

In den Sitzungsberichten der Kais. Akademie der Wissenschaften in 
Wien, Bd. 138, veröffentlicht Joseph Šusta eine Abhandlung „zur Ge- 
schichte und Kritik der Urbarialaufzeichnungen“ Auf Grund 
des leider noch recht unvollständig und oft auch ungenügend heraus- 
gegebenen Materials an Urbaren versucht Š. vorläufig einmal, den Begriff 
dieser bisher noch zu wenig gewürdigten Geschichtsquellen zu bestimmen, 
die Formen, in denen sie begegnen, ihre Entstehungsweise und Rechtskraft 
zu erläutern, sowie ihre Entwicklung in grossen Zügen zu kennzeichnen. 
Er führt darin folgendes aus. Wie die mittelalterliche Urkunde aus der 
römischen hervorgegangen ist, so das Urbar aus den Steuerrollen der römischen 
Kaiserzeit, und zwar aus den seit 289 üblichen Partikularbeschreibungen der 
einzelnen Verwaltungsbezirke, insbesondere aus solchen der fundi excepti, 
die neben denen der civitates aufgenommen wurden. Während nun die 
der Stadtgemeinden verschwanden, wurden jene später zu privatem Ge- 
brauche beibehalten, so namentlich beim kirchlichen Grundbesitz. In 
Italien sind dann seit dem 10. Jh. die Urbarialien selten geworden, was 
aus der üblichen Vergabung des Landes zur freien Kleinpacht ‘per libellum’ 
und dem verhältnismässig hohen Stande des Schriftwesens erklärt wird. 


Nachrichten und Notizen. 139 


Im fränkischen Reiche finden wir unter den Karolingern Inventarisierung 
des Grossgrundbesitzes von Staatswegen, doch ganz in den Formen von 
Einzelbeschreibungen einer Grundherrschaft. Seitdem hört der Einfluss der 
Staatsverwaltung in dieser Hinsicht auf, überhaupt kommt es in Deutsch- 
land seit der Lösung vom Westreich zu eigentlichen Güterbeschreibungen 
nicht; den noch unfertigen Verhältnissen gemäss begnügt man sich mit 
Traditionsbüchern. Erst im 11. Jh. beginnt man wieder dergleichen her- 
zustellen; seit dem 12. werden die Versuche systematischer Güterbeschrei- 
bungen häufig. Wirkliche Urbare entstehen erst, als die Grundherrn dem 
erstarkten Bauernstande gegenüber sich gezwungen sehen, ihre Rechte 
durch schriftliche Aufzeichnungen von urkundlicher Geltung zu wahren. 
In der seit Ausgang des Mittelalters gewonnenen Form erhalten sich dann 
die Urbare bis ins vorige Jahrhundert. Neben die Privaturbare treten seit 
dem 13. Jahrhundert in den südöstlichen Teilen des Reiches auch landes- 
herrliche Urbare, zunächst in denselben Formen wie jene; sie werden aber 
mit dem Erstarken der staatlichen Gewalt durch Kataster abgelöst, die 
wieder das ganze Territorium behandeln. R. K. 
Einen Beitrag zur Kenntnis der im deutschen Volke während des Mittel- 
alters verbreiteten Anschauungen liefert Alfred Kühne, indem er eine 
Abhandlung ‘das Herrscherideal des Mittelalters und Kaiser 
Friedrich I. in den Leipziger Studien aus dem Gebiet der Geschichte 
Bd.V, Heft 2 veröffentlicht (Leipzig 1898, Verlag von Duncker & Humblot). 
Er untersucht darin zunächst das typische Königsideal der Geistlichen, indem 
er die bei den geistlichen Schriftstellern berichteten, immer wiederkehrenden 
Charakterzüge der Herrscher von Karl d. Gr. bis Friedrich I. zusammenstellt, 
zumal Frömmigkeit, Gerechtigkeit, Milde, Schutz der Schwachen, doch auch 
Macht und Ruhm, kriegerischen Mut und Tüchtigkeit im Rate. Dem gegen- 
über führt er das volkstümlich-epische Herrscherideal vor, indem er die 
Charaktereigenschaften des königlichen Helden schildert, wie sie sich in den 
Sagen namentlich in den Handlungen offenbaren; die Züge stimmen mit 
denen des geistlichen Ideals vielfach überein, treten aber hier phantasie- 
voller, lebendiger hervor. Als ein drittes Ideal bildet sich das ritterlich- 
höfische aus, das sittliches Masshalten und christliche Frömmigkeit mit 
weltlicher Lebensfreude und heldenhafter Tapferkeit vereinen will. Fried- 
richs Persönlichkeit weist nun die Züge des Ideals der Geistlichen, wie der 
Laien auf; die Charakteristiken der einzelnen Schriftsteller werden darauf 
hin geprüft. Zum Schluss versucht der Verfasser, die Entwicklung des 
Herrscherideals darzulegen, die Fortbildung vom Ideal des germanischen 
Heldenkönigs zum christlichen König und zum ritterlichen Herrscher, drei 
Stufen der Entwicklung, die jeweilig im altgermanischen Epos, in der 
christlich-lateinischen Literatur und im höfischen Epos ihren entsprechenden 
formalen Ausdruck finden. Als Ergebnis der tüchtigen Arbeit, die eine 
schwierige Aufgabe mit Kenntnis und feinsinnigem Urteil behandelt, darf 
angesehen werden, dass K. eine Reihe von Zügen im Bilde der mittelalter- 
lichen Herrscher als typisch nachgewiesen und somit für die Geschichte des 
geistigen Lebens in unserem Volke, wie auch für die Quellenkritik Beachtens- 
wertes geleistet hat. Auch treffende Beobachtungen über die Merkmale der 


140 Nachrichten und Notizen. 


unterschiedenen drei Herrscherideale werden gemacht. Doch vermisse ich 
bei dem der geistlichen Schriftsteller den Versuch zu scheiden, was ur- 
sprünglich biblisch und was volksmässig ist (wichtig z. B. bei Widukind); 
auch hätte sich der Versuch wohl gelohnt, die Einwirkung des alttestament- 
lichen Königsideals festzustellen. Vielleicht erweitert der Verfasser nach 
dieser und ähnlicher Richtung später einmal seine Untersuchungen. R.K 
Walther Bensemann: Richard Nevil, der Königmacher 1423—71. 
Ein Beitrag zur Geschichte der Kriege zwischen Lancaster und York. Strass- 
burg, Beust 1898. XII und 160 S. Diese erste deutsche Monographie über 
Warwich, vermutlich eine Doktorarbeit, schöpft aus den Quellen unmittelbar, 
und zwar neben einem reichen Bücherschatz aus mehreren Has. des British 
Museum und Englischen Staatsarchivalien. Unbedingte Vollständigkeit ist 
unmöglich: schon die Deutsche Zeitschr. f. Geschichtsw. VII E. 178—82 
liefert Nachträge. Aber Wichtiges entgeht diesem fleissigen Sammler nicht. 
Kurz doch lesbar erzählt er die unbegreiflich schnell umschlagenden Schick- 
sale einer rein selbstsüchtigen, jedes Ideals baren Aristokratie. Allgemeinere 
Gesichtspunkte, tiefere Gründe, schärfere Charaktere als Oman, der zuletzt 
Warwich grossartig geschildert hat, findet er nicht. Aber während jener 
sich aller Anmerkungen enthalten musste, sieht man hier jeden Punkt be- 
legt, manche Einzelheit genauer festgestellt und einige Nebensachen neu 
entdeckt, wird also für Englands Kriege und äussere Politik 1450—11 
dankbar diesen Führer benutzen können. F. Liebermann. 
Adolf Franz veröffentlicht eine Studie über den Magister Niko- 
laus Magni de Jawor, (Freiburg, Herder. 1898. XII, 269 SS. gr. 8°. 
M. 5); eine sehr fleissige und sorgsame Arbeit, deren Ertrag aber in keiner 
Weise der aufgewendeten Mühe entspricht. Nikolaus Magni von Jauer ist 
einer jener theologischen Durchschnittsgelehrten des ausgehenden M. A, 
wie man sie sich aus Fabricius-Mansi zu Dutzenden zusammenlesen kann. 
Wer etwa eine Historia literaria des Konstanzer oder Basler Konzils schrei- 
ben wollte, was in mancher Hinsicht ganz dankenswert wäre, müsste 
Leute dieses Schlages von vorn herein ausscheiden, um nicht ins Boden- 
lose zu versinken. Der Vf. scheint auch selbst zu fühlen, dass aus seinem 
Helden nicht viel zu machen ist. Der Traktat über das Klosterleben, eine 
erbauliche Ermahnung an die Insassen eines Frauenklosters in Prag ,er- 
hebt keinen Anspruch auf Originalität“, die in Heidelberg gehaltenen 
Quaestionen über das Zinsnehmen, die Mendikanten und die Ketzer noch 
weniger, die Schrift de superstitionibus, die Jauers Namen wohl noch am 
weitesten bekannt gemacht hat, „bietet in ihren theologischen Ausführungen 
nichts Neues“, aber auch das kulturhistorische Interesse wird „nur z. T. 
befriedigt“, da Jauer ganz in der scholastischen Beweisstellenmanier steckt. 
(S.172 A. ein Beleg für die Kenntnis der Göttin Hulda im ersten Viertel 
des 15. Jahrh.).. Auf den Kouzilien zu Konstanz und Basel erscheint J. 
als reine Dekoration. Einen Wert hat die Charakterisierung solcher 
Schriftstellerei nur, soweit dieselbe typisch ist, und in dieser Hinsicht sind 
die sorgfältigen und mit umfassender Kenntnis der theologischen Literatur 
gegebenen Quellenanalysen und Auszüge der Schriften dankenswert, ebenso 
die Erörterungen über Verfassung und literarisches Leben der Univer- 


Nachrichten und Notizen. 141 


sitäten Prag und Heidelberg, die den Mangel jeglicher individueller Nach- 
richten über Jauers Thütigkeit daselbst ersetzen. Der Arbeit geht nach 
bekanntem Muster ein Verzeichnis der benutzten Bücher voran, das die 
Belesenheit des Vf. zeigt, dass aber darunter auch „Lexer, Mittelhoch- 
deutsches Wörterbuch. Leipzig 1857“ paradiert, ist doch mindestens — 
überflüssig. Paul Joachimsohn. 
E. Friedberg, Die Universität Leipzig in Vergangenheit 
und Gegenwart. Mit Titelbild, zahlreichen Abbildungen und zwei 
Plänen. 8°, 156 S. Leipzig, Veit & Comp. 1898. 3 M. 50. Das Buch, 
auf Grund von umfassenden Studien geschrieben, bietet eine überaus lehr- 
reiche und anziebende Geschichte der Leipziger Universität, ihrer wissen- 
schaftlichen Institute und verschiedenen Gebäude. Von allgemeinem Inter- 
esse ist besonders die Darstellung der grossartigen Wandlungen, die der 
wissenschaftliche Betrieb während der letzten Jahrzehnte erlangt hat. Aber 
auch auf die früheren Jahrhunderte fallen manche wichtige kulturgeschicht- 
liche Streiflichter. Die 95 eigenhändigen Berichte, die Herzog Georg am 
25. Oktober 1502 von Universitütslehrern über die Zustände der Universität 


hat niederschreiben lassen, und die uns — zum Teil vollständig — in 
einem Anhang geboten werden, eröffnen einen intimen Einblick in die 
Zeitverhältnisse. G. S. 


Im Auftrage des durch mehrere wertvolle Publikationen schon vorteil- 
haft bekannten Vereins für Geschichte Dresdens ist jetzt ein Atlas zur 
Geschichte Dresdens, von seinem Vorsitzenden, dem Stadtbibliothekar 
und Ratsarchivar Dr. Otto Richter bearbeitet, herausgegeben worden. Er 
enthält auf 40 Lichtdrucktafeln grössten Formats, die der mit ihrer Her- 
stellung betrauten Kunstanstalt von Stengel und Markert in Dresden durch- 
gängig zur Ehre gereichen, mehr als 50 Pläne und Ansichten Dresdens und 
seiner einzelnen Stadtteile aus den Jahren 1521—1898. Als Quellen dienten 
für die ältere Zeit ausser bekannten und für ähnliche Zwecke oft benutzten 
Bilderwerken (die Kosmographie Sebastian Münsters, die Civitates orbis 
terrarum von Braun und Hogenberg, die Topographia Saxoniae Superioris 
von Merian und Zeiller, sowie Wecks Dresdner Chronik vom Jahre 1679) 
zahlreiche teils schon früher veröffentlichte, teils weiteren Kreisen bisher 
unzugängliche Kupferstiche, Oelgemälde, Aquarelle und Tuschzeichnungen 
aus den Schätzen der Kgl. Bibliothek, des Hauptstaatsarchivs, des Stadt- 
museums, des Grünen Gewölbes und der Gemüldegallerie zu Dresden, für 
die Neuzeit dagegen hauptsächlich amtliche Publikationen der Kgl. Polizei- 
direktion und des städtischen Vermessungsamtes. Auf Vollständigkeit des 
beigebrachten Materials wird kein Anspruch erhoben (z. B. fehlt die Ansicht 
der Stadt aus Abraham Saurs Städtebuch von 1658, S. 400), jedoch ist die 
getroffene Auswahl durchaus als eine glückliche und hinreichende zu be- 
zeichnen. Die Anordnung der Bilder ist im allgemeinen eine chronologische. 
Die wenigen Abweichungen von dieser Regel sind lediglich durch technische 
Rücksichten bedingt. V. Hantzsch. 

Im Verlage von G. Bondi in Berlin beginnt ein Sammelwerk, Das 
Neunzehnte Jahrhundert in Deutschlands Entwicklung, heraus- 
gegeben von dem Direktor des K.K. Hofburgtheaters Dr. Paul Schlenther 


149 Nachrichten und Notizen. 


in Wien, zu erscheinen. Professor Th. Ziegler wird darin die geistigen und 
socialen Strömungen behandeln (das Buch ist inzwischen bereits veröffent- 
licht), Professor G. Kaufmann die politische Geschichte Deutschlands, Haupt- 
mann a D. Fr. Hoenig die deutsche Kriegsgeschichte, Professor S. Günther 
die Geschichte der anorganischen, Dr. Fr. C. Müller die der organischen 
Naturwissenschaften, Professor Fr. Reulaux die Geschichte der Technik, 
Professor C. Gurlitt die Geschichte der deutschen Kunst, Privatdocent Dr. 
Rich. M. Meyer die Geschichte der deutschen Litteratur, Dr. Heinr. Welti das 
musikalische Drama und die Musik, der Herausgeber selbst die Geschichte 
des deutschen Theaters. Jedes Einzelwerk soll in grossen Zügen die Ent- 
wicklung seines besonderen Kulturgebiets vorführen; angestrebt wird dabei 
Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnis, doch soll jedes Werk nach 
Form wie Inhalt geeignet sein, einen weiteren Leserkreis zu fesseln. Der 
Preis des Bandes ist für Subskribenten auf 10 Mk. festgesetzt. 

Seit Beginn dieses Jahres erscheinen unter der Leitung der Kirchen- 
historiker Bonwetsch und Reinhold Seeberg im Verlage der Dieterich- 
schen Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher in Leipzig, Studien zur 
Geschichte der Theologie und Kirche. Das Unternehmen will für 
Arbeiten aller Art aus allen Epochen der Kirchengeschichte, deren Um- 
fang und Charakter die Publikation in einer Zeitschrift unthunlich er- 
scheinen lässt, ein Sammelplatz werden. Die Herausgeber haben sich also 
ein weit umfassenderes Ziel gesteckt, als z. B. die Herausgeber der be- 
kannten Texte und Untersuchungen, welche nur die alte Kirchengeschichte 
berücksichtigen und speziell die Geschichte der altchristlichen Litteratur 
fördern wollen; sie schaffen vor allem, was sehr dankenswert ist und einem 
dringenden Bedürfnis abhilft, Raum für Untersuchungen aus der Kirchen- 
geschichte der nachkonstantinischen Zeit, des Mittelalters und der Neuzeit, 
die bislang vielfach verzettelt und zerstückelt in Zeitschriften erscheinen 
mussten. Die bisher ausgegebenen Hefte bieten von dem Charakter des neuen 
Organs schon ein deutliches Bild. Nur zwei davon, Bonwetsch, Die 
Apokalypse Abrahams, Das Testament der 40 Märtyrer, Berendts, Das 
Verhältnis der römischen Kirche zu den kleinasiatischen vor dem nicäni- 
schen Konzil, beziehen sich auf die Kirchengeschichte der vornicänischen 
Zeit. Die übrigen enthalten sämtlich Untersuchungen zur Geschichte des 
4.—17. Jahrhunderts, und zwar nicht nur zur Geschichte der älteren grie- 
chischen und der lateinischen, sondern auch zur Geschichte der griechischen 
Kirche des Mittelalters und der Neuzeit. So publiziert Joh. Kunze in 
Bd. II, Heft 3 neue Forschungen zur Geschichte des nicänisch - konstantino- 
politanischen Symbols, Geppert in Heft 4 eine Untersuchung über die 
Quellen des Kirchenhistorikers Socrates Scholasticus, Radermacher in 
Heft 2 die Apokalypse eines anonymen Byzantiners, Bergmann in Bd. L 
Heft 4 den ersten Teil sehr umfassender Studien zur kritischen Sichtung 
der südgallischen Predigtlitteratur des 5. und 6. Jahrhunderts, Wiegand 
in Heft 2 eine Studie über das Homiliar Karls des Grossen, Baltzer in 
Bd. III, Heft 1 Beiträge zur Geschichte des christologischen Dogmas im 
11. und 12. Jahrhundert, Lang in Bd. I, Heft 1 und 2 Untersuchungen 
zur Theologie Calvins, endlich Berbig in Bd. III, Heft 5 36 bisher unedierte 


Nachrichten und Notizen. 143 


Homiliae et meditationes des Johann Gerhard. In den folgenden Heften 
wird der bekannte Geschichtsschreiber der Athosklöster Ph. Meyer über 
die theologische Litteratur der griechischen Kirche im 16. Jahrhundert 
handeln, Seeberg eine Darstellung der Theologie des Duns Skotus, Lezius 
Studien über Priscillian veröffentlichen und Wiegand über die Stellung 
des apostolischen Symbols im kirchlichen Leben des Mittelalters berichten. 


Unter der Leitung des Professors Dr. Emil Egli in Zürich erscheinen 
seit dem vorigen Jahre Zwingliana, Mitteilungen zur Geschichte Zwinglis 
und der Reformation, herausgegeben von der Vereinigung für das Zwingli- 
museum in Zürich. Das erste Heft wird eröffnet mit einem Aufsatze über 
„Zwinglis Bild“. Während von Luther viele gute Porträts vorhanden sind, 
giebt es von Zwingli keine gleichzeitige bildliche Darstellung. Das Bild, 
das allen späteren Darstellungen zu Grunde liegt, rührt von dem Maler 
Hans Asper her und ist wahrscheinlich erst 1549 gemalt. Aber dies Bild 
geht vermutlich zurück auf 2 ältere Medaillen, die der Züricher Graveur 
Jacob Stampfer angefertigt hat — der Herausgeber hat sie im Eingang 
des Heftes abbilden lassen — und auf einen Holzschnitt in der Zwingli- 
ausgabe des Leo Jud von 1539. Das kleine Porträt, das aus Holland 1884 
auf die Zwingliausstellung geschickt wurde, findet keine Gnade bei dem 
Herausgeber. Zum Schlusse teilt er einige Stellen aus dem Briefwechsel 
Bullingers, Gwalthers etc. mit, woraus hervorgeht, dass 1546 über die 
Anfertigung eines Bildes Zwinglis von dem Prediger Johannes Haller in 
Augsburg mit Züricher Freunden verhandelt wurde, aber freilich weder für 
noch gegen die Glaubwürdigkeit des Asperschen Porträts etwas gewonnen 
wird. — Ausser diesem Aufsatze enthält die 1. Nr. der Zwingliana S. 8ff. 
einen bisher nur mangelhaft gedruckten Brief Zwinglis an den Rat von 
Konstanz vom 5. August 1523, eine Notiz über eine Aufführung des aristo- 
phanischen Plutos an Zwinglis Schule am 1. Januar 1531 und kleinere Mit- 
teilungen. Nr. 2 beginnt mit einer Abhandlung über die französische Aus- 
gabe des Züricher Wandkatechismus von 1525. Es folgt S. 28—30 eine 
Notiz über den rätselhaften Conrad Ryssen zu Ofen, unter dessen Namen 
die Antwurt uf die Missive Bugenhagens, welche den Sakramentsstreit ein- 
leitete, ausgegangen ist. Daran schliessen sich die Edition der Bestallungs- 
urkunde des Bartholomäus Zwingli, des Onkels und Erziehers des Re- 
formators, zum Pfarrer in Wesen, eine Notiz über das ungedruckte Werk 
des Winterthurer Chronisten Laurenz Boshart und Miszellen, von denen 
der Bericht über eine in der Züricher Bibliothek handschriftlich erhaltene 
Chronik aus dem 16. Jahrhundert besonders hervorgehoben sei. B. 


Von dem Annuaire-Bulletin der Société de l’Histoire de France 
für das Jahr 1898 liegen die beiden ersten Hefte vor, aus deren 
Inhalt hier einiges über die Thätigkeit dieser grossen Gesellschaft im 
Jahre 1897 mitgeteilt werden mag, welche es sich zur Aufgabe gemacht 
hat, die französische Geschichte vor der Revolution durch grosse Quellen- 
ausgaben zu illustrieren. Nach dem Jahresbericht des Herrn de Boislisle 
für 1897 wurden folgende 4 Bände an die Mitglieder verteilt: 1. Von der 
Chronique de J. Froissart tom. X (1380—82), herausgegeben von G. Raynaud 


144 Nachrichten und Notizen. 


2. Histoire universelle d’Agrippe d'Aubigné tom. IX herausgegeben von Baron 
De Ruble. 3. Von der Chronographia regum Francorum herausgegeben von 
Henri Moranville der dritte und letzte Band, bis 1400 reichend. 4. Vom 
Journal de Jean Barrillon, secretaire du chancelier Duprat herausgegeben von 
De Vaissiere, welches in zwei Bänden erscheinen soll, der erste Band, von 
1515—1% reichend. Es ist das eine der wichtigsten Quellen für die Zeit 
der ersten 7 Regierungsjahre Franz I., ein Tagebuch, welches genaue Mit- 
teilungen nicht nur über die diplomatischen Verhandlungen mit den aus- 
wärtigen Mächten, sondern auch über die innere Verwaltung bringt und 
damit auch für die Wirtschaftsgeschichte jener Zeit von grosser Bedeutung 
ist. Für das Jahr 1898 sind vorläufig zur Austeilung gelangt: 1. Von den 
Lettres de Louis XI., herausgegeben von Vaesen, Band VI, der, vom 
23. Juli 1475 bis 7. März 1478 reichend, einen Zeitraum voll der wichtigsten 
Ereignisse, wie z. B. den Tod Karls des Kühnen, umfasst. 2. Von den 
Lettres de Charles VIII, herausgegeben von Pélicier, Bd. I, reichend vom 
1. Sept. 1483 bis 20. April 1458. Man verbirgt sich dabei nicht, dass diese 
Veröffentlichung sehr lückenhaft sein muss und den Wert der ebengenannten 
nicht erreichen kann, da ein grosser Teil der italienischen, spanischen, eng- 
lischen und deutschen Archive nicht mit zu Rate gezogen sind, man rechnet 
aber auf die Unterstützung fremder Gelehrten durch Nachweis des noch 
erforderlichen Materials. 

Ausser der Fortführung einer Reihe von noch nicht abgeschlossenen 
Ausgaben hat sich die Gesellschaft auch wieder eine Anzabl neuer Auf- 
gaben gestellt. Zu bedauern ist, dass die Herausgabe des Journal de Paris 
de Jean Vallier maitre d'hôtel du Roi, welches die erste Regierungszeit 
Ludwigs XIV. vom Jan. 1648 bis Ende Jan. 1657 umfasst und noch nicht 
gedruckt ist, unterbleiben muss, da der Herausgeber Forgeot vor Vollendung 
der Arbeit gestorben ist. Dagegen soll eine Neuausgabe der Mémoires 
d Henri de la Tour, vicomte de Turenne, des als Hugenottenführer bekannten 
Herzogs von Bouillon, welche von 1555 bis 1586 reichen, mit einer Zugabe 
von ungedruckten Briefen Heinrichs IV. und anderer an den Herzog durch 
Baguenault de Puchesse veranstaltet werden. Endlich aber hat man sich 
entschlossen an ein gewaltiges Unternehmen heranzutreten, das die finan- 
ziellen Kräfte der Gesellschaft auf viele Jahre in Anspruch nehmen wird. 
Graf Horric de Beaucaire hat die Zustimmung der Gesellschaft zu einer 
neuen kritischen Ausgabe der sogenannten Mémoires du cardinal de Richelieu 
erhalten, welche etwa 15 Bünde umfassen wird. Da es gelang, das Mini- 
sterium des Auswärtigen und des Unterrichts (Hanotaux und Rambaud) 
dafür zu interessiereu, wird es möglich sein, die Ausgabe durch Einschieben 
von Supplementbänden schon in 10—12 statt in 15—20 Jahren zu Ende zu 
führen. Bereits liegt ein Viertel des Manuskripts druckfertig vor, und es 
sollen bis Ende 1899 2 Bände davon erscheinen. 

Die zweite Hälfte des Annuaire-Bulletin von 1897 und 1898 enthält 
noch eine Zusammenstellung der Lettres d'état enregistrées au parlement 
sous le règne de Philippe VI de Valois 1328—1350, von Viard. Der erste 
Teil, von 1328—1345 reichend, umfasst 275 Nummern. Unter lettres d'état 
verstand man hier Schreiben des Königs oder seiner Bevollmächtigten, durch 


Nachrichten und Notizen. 145 


welche ein Aufschub des gerichtlichen Verfahrens für einzelne im Dienste 
des Königs befindliche Personen u. a. m. erwirkt werden konnte. Bisher 
von den Forschern so gut wie bei Seite gelassen, bilden diese lettres d'état 
doch eine nicht zu verachtende historische Quelle. 

Schliesslich sei noch auf die Antrittsrede des neuen Präsidenten der 
Gesellschaft, Graf Baguenault De Puchesse, im zweiten Heft des Annuaire- 
Bulletin hingewiesen, wo er auf Seite 93—103 in grossen Umrissen zu- 
sammenstellt, was seit der Mitte dieses Jahrhunderts von den gelehrten 
Gesellschaften Frankreichs an Hauptquellenwerken zur Geschichte des 
Landes veröftentlicht worden ist. H. 

Die Société d’histoire contemporaine, welche am 14. Mai 1890 ge- 
gründet wurde, hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Quellenstoff für die 
neuere Geschichte Frankreichs und Europas seit dem Jahre 1789 heraus- 
zugeben. Sie ergänzt sich damit in ihrer Thätigkeit mit der der Société 
de l'histoire de France, welche sich das Jahr 1789 als äusserstes Ziel ge- 
setzt hat. An Bedeutung mit ihrer grossen Vorgängerin, welche es schon 
auf 290 Bände gebracht hat, kann sie sich freilich bei der kurzen Zeit 
ihres Bestehens nicht messen, aber sie hat sich ein Ziel gesteckt, welches 
ihr für die Zukunft eine ähnliche Bedeutung sichert. Aus dem Bericht 
ihrer 8. Generalversammlung vom 26. Mai 1898 sei hier einiges mitgeteilt. 

Geoffroy de Grandmaison hat auf dem 3. Internationalen Bibliogra- 
phischen Kongress 1898 einen Vortrag über den Stand der Veröftentlichun- 
gen dieser Gesellschaft gehalten, der darin mit abgedruckt ist. Zuerst 
erschien die Correspondance du marquis et de la marquise de Raigecourt 
avec le marquis et la marquise de Bombelles pendant l'émigration (1790 — 
1800| publ. p. La Rocheterie, welche in die Streitigkeiten der prinzlichen 
und der Hofpartei, zwischen Calonne und Breteuil, einführt. In 2 Bänden 
liegen ferner die Briefe der Königin Marie Antoinette vor als Recueil des 
lettres authentiques de la reine Marie-Antoinette publ. p. La Rocheterie et 
Beaucourt. La captivité et les derniers moments de Louis XVI publ. p. 
Beaucourt ist eine Sammlung aller Berichte und Zeugnisse über den Auf- 
enthalt des Königs während seiner Gefangenschaft im Temple und über 
seine Hinrichtung. Le journal d’Adrien Duquesnoy sur l’Assemblée con- 
stituante 3 mai 1789 —3 avril 1790 publ. p. Crèvecoeur enthält die täg- 
hchen Berichte dieses Deputirten, der ein Freund André Chéniers und 
Mirabeaus war, über die Sitzungen der Constituante. Die Mémoires de 
famille de l'abbé Lambert, dernier confesseur du duc de Penthièvre publ. 
p. Beauséjour, welche gegenüber der fehlerhaften Ausgabe von 1822 end- 
lich den reinen Text bringen, schildern die geistliche Emigration in der 
Schweiz. Damit berühren sich die Collectes à travers l'Europe pour les 
prêtres français déportés en Suisse de 1794 à 1797. publ. p. G. de Beauséjour 
und La déportation ecclésiastique sous le Directoire, documents inédits 
publ. p. V. Pierre. Dieser letzte Herausgeber hat auch eine Sammlung 
von Aktenstücken über den ersten Staatsstreich unter dem Titel „18 Fruc- 
tidor“ in einem Bande zusammengestellt. Ueber die Feldzüge gegen die 
Coalition und die aufständische Bewegung im Lande selbst handeln zwei 
Veröffentlichungen L'invasion austro-prussienne (1792—1794) documents 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 10 


146 Nachrichten und Notizen 


publ. p. L. Pingaud und Mémoires de Michelot Moulin sur la chouannerie 
normande publ. p. le vicomte Rioult de Neuville. Wichtig für die Geschichte 
der Normandie sind auch die Mémoires de l’abbé Baston publ. p. Loth et 
Verger, die 2 Bände füllend von 1741—1818 reichen. Die Mémoires du 
comte Ferrand publ. p. le vicomte de Broc und Souvenirs du comte de 
Semallé publ. p. son petit-fils beginnen schon die Zeit der Restauration, 
wo Ferrand als Staatsminister Ludwigs XVIIL thätig war und Semallé die 
Rückkehr der Bourbonen in Paris vorbereiten half. In Vorbereitung und 
grösstenteils schon in Druck befinden sich endlich noch folgende Werke: 
Bd. II der Memoiren des Abbe Baston; Mémoires du comte de Mort, 
welche in der Ausgabe von Honoré Balzac 1827 vergriffen sind, mit einer 
Beigabe von 43 Briefen herausgegeben von Pontgibaud; Correspondance 
diplomatique de Louis XVIII a Gand pendant les Cent-Jours publ. p. Rom- 
berg et Malet, welche in 2 Bänden erscheinen soll; Mémoire aux puissances 
alliées par Pons de l'Hérault publ. p. Pélissier. Ferner werden in Aus- 
sicht gestellt die Memoires de M. de Salaberry und die Correspondance de 
Le Coz avec Grégoire. Aus dem Bericht des Sekretärs der Gesellschaft 
Albert Malet sei noch hervorgehoben, dass man sich entschlossen hat, den 
Preis des Oktavbandes von 10 auf 8 fr. herabzusetzen. H. 

Am 21. und 22. Oktober v. J. fand in Karlsruhe die 17. Plenarsitzung 
der Badischen Historischen Kommission statt. Von den ordentlichen Mit- 
gliedern sind zwei auf ihr Ansuchen ihrer Stellung enthoben worden: der 
Geistliche Rat Professor Dr. König mit Rücksicht auf sein hohes Alter, Pro- 
fessor Dr. Heyck infolge Veränderung seines Wohnsitzes. Zum ausserordent- 
lichen Mitgliede wurde Stadtarchivar Albert in Freiburg erwählt. Erschienen 
sind folgende Veröffentlichungen: Oberrheinische Stadtrechte L Heft 4, be- 
arbeitet von Rich. Schröder und Köhne; Konstanzer Ratslisten des Mittel- 
alters, hrg. von Beyerle; Immich, Zur Vorgeschichte des Orléans'schen 
Krieges, Nuntiaturberichte 1685—88. Das von Archivrat Dr. Krieger be- 
arbeitete Topographische Wörterbuch des Grossherzogtums Baden ist mit 
der Ausgabe der 5. und 6. Lieferung zu Ende geführt worden. Von dem 
Oberbadischen Geschlechterbuch, bearbeitet von Oberstlieutenant a. D. und 
Kammerherrn Kindler von Knobloch, ist mit der 7. Abteilung Bd. I abge- 
schlossen. Die Vorarbeiten zum I. Band der Wirtschaftsgeschichte des 
Schwarzwalds hat Professor Dr. Gothein nahezu beendigt. Als Neujahrs- 
blatt für 1898 ist eine Arbeit von Geh. Rat Dr. v. Wecech „Römische 
Prälaten am deutschen Rhein 1761—64“ ausgegeben worden. 

Die Historische Kommission für Nassau trat am 29. Juli v. J. in Wies- 
baden zu ihrer 1. Hauptversammlung zusammen. Da die finanzielle Grundlage 
inzwischen gesichert worden war, so ist die Kommission nun an die wissen- 
schaftlichen Aufgaben herangetreten. Es sind dies folgende Unternehmungen: 
1. Die Herausgabe eines Nassauisehen Urkundenbuches, mit der 
Archivrat Dr. Wagner in Wiesbaden unter Mitwirkung von Dr. Schaus be- 
auftragt worden ist. 2. Die Herstellung einer Uebersicht über den 
Inhalt der kleineren Archive des Regierungsbezirkes; ein eigener 
wissenschaftlicher Arbeiter soll dafür zunüchst nicht angestellt werden; 
vielmehr soll versucht werden, geeignete Kräfte in den einzelnen Kreisen 


Nachrichten und Notizen. 147 


oder Bürgermeistereien zu gewinnen; doch ist die Mitwirkung der Archiv- 
beamten Dr. Meinardus, Richter und Schaus in Aussicht genommen. 3. Ora- 
nische Korrespondenzen; in 2 Bänden, von denen ein jeder in einem 
ersten Teile die Ergebnisse der Untersuchungen und in einem zweiten das 
Quellenmaterial bringen wird, will Archivar Dr. Meinardus zunächst den 
Katzenelnbogischen Erbfolgestreit (1500—57, Bd. I — 1538) behandeln. 
4. Eine Nassovia sacra, deren Plan Dr. Meinardus vorlegte, soll eine 
Uebersicht der kirchlichen Verwaltung und ihrer Organe und eine Statistik 
aller Gründungen, Anlagen, Einrichtungen und Besitzungen der Kirche im 
Mittelalter für den Umfang des ehemaligen Herzogtums Nassau enthalten. 
5. Eine Nassauische Bibliographie hat Bibliothekar Dr. Zedler zu be- 
arbeiten übernommen. — Der Plan der Kommission, eine Beschreibung 
der Bau- und Kunstdenkmäler Nassaus, unter Umständen auch ge- 
meinsam mit dem Landesausschusse, herauszugeben, musste wegen der ab- 
lehnenden Haltung dieses Ausschusses, der beschloss selbständig in dieser 
Angelegenheit vorzugehen, leider aufgegeben werden. 

Die Historische Kommission der Provinz Sachsen hielt am 18. und 
19. Juli v. J. ihre 24. Sitzung ab. Erschienen sind im letzten Verwaltungs- 
jahre 1897/98: Bd. II des Urkundenbuches der Stadt Erfurt, hrg. von Stadt- 
archivar Beyer, die Denkmälerbeschreibung des Kreises Gardelegen von 
Pastor Parisius und Oberlehrer Brinkmann, endlich als Neujahrsblatt für 
1898 eine Abhandlung von Dr. Liebe über Dalberg und seine Beziehungen 
zur Universität Erfurt. Im Druck befindlich sind zur Zeit das Urkunden- 
buch des Hochstiftes Merseburg, bearbeitet von Professor Kehr, die Chronik 
des Konrad Stolle und das Wüstungsverzeichnis des Nordthüringgaus, be- 
arbeitet von Professor Hertel; begonnen wird mit der Drucklegung demnächst 
bei Bd. II des Urkundenbuches der Stadt Erfurt und bei Bd. III und IV 
des Urkundenbuches der Stadt Goslar (1301—1370; hrg. von Oberlandes- 
gerichtsdirektor Bode). Vollendet ist die Herstellung einer Wandtafel vor- 
geschichtlicher Gegenstände der Provinz Sachsen für Volksschulen, sowie 
das Wüstungsverzeichnis der Kreise Heiligenstadt, Worbis, Mühlhausen 
(Stadt und Land) und Duderstadt von Geh. Reg.-Rat von Wintzingerode- 
Knorr. Der Abschluss des Registers zur Erfurter Universitätsmatrikel wird 
voraussichtlich binnen kurzem erfolgen; ebenso sind der Vollendung nahe 
die Arbeiten Dr. Zschiehes betreffs der vorgeschichtlichen Wallburgen auf der 
Schmücke, hohen Schrecke und Finne, sowie die Denkmälerbeschreibung 
des Kreises Halberstadt. Als neue Unternehmungen sind in Aussicht ge- 
nommen eine Regestensammlung zur Geschichte der Stadt Nordhausen und 
die von Dr. Rosenfeld in Magdeburg begonnene Herausgabe der Urkunden 
des Domkapitels Naumburg-Zeitz. 

Die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte hielt am 
7. Dezember 1898 ihre dritte Hauptversammlung ab. Von den Schriften 
der Kommission ist vor kurzem die Publikation zeitgenössischer Bildnisse 
Anton Graffs, bearbeitet von Dr. J. Vogel in Leipzig ausgegeben worden. 
Im Druck weit fortgeschritten ist die Ausgabe der Berichte des Kurfürstlich 
Sächsischen Rates Hans v. d. Planitz an Friedrich den Weisen, bearbeitet 
von Professor Dr. Virck in Weimar, sowie die Bearbeitung der Akten und 

10* 


148 Nachrichten und Notizen. 


Briefe des Kurfürsten Moritz von Dr. Er. Brandenburg. Von den Grund- 
karten des Königreichs Sachsen sind bisher zwei Blätter fertig gestellt, 
aber noch nicht ausgegeben worden. Ebenso liegt eine Broschüre, welche 
Erläuterungen zur Benutzung der Grundkarten enthält, im Manuskript vor 
und wird demnächst gedruckt werden. Von den übrigen Publikationen 
sind mehrere soweit gefördert, dass die Einlieferung des Manuskriptes 
bevorsteht. Die Geschichte der sächsischen Zentralverwaltung ist in die 
Bearbeitung von Dr. Treusch v. Buttlar in Dresden übergegangen; sie soll 
in einem Bande abgeschlossen werden, in dem zu gleicher Zeit die Ent- 
wickelung der Zentralverwaltung der nord- und mitteldeutschen Territorien 
vergleichsweise herangezogen wird. Von neuen Aufgaben ist an die 
Kommission herangetreten die Herstellung einer historisch-geographischen 
Beschreibung der Bistümer Meissen und Merseburg im Rahmen einer von 
der Konferenz der deutschen Publikationsinstitute angeregten allgemeinen 
historisch-kirchlichen Geographie Deutschlands; die Aufgabe ist dem Se- 
minaroberlehrer Dr. Becker in Waldenburg übertragen worden. Ferner ist 
eine umfassende Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig in 
Aussicht genommen worden; sie soll zerfallen in eine Geschichte der Kirche 
und Schule (Rector Professor Kämmel), eine Literaturgeschichte {Professor 
Witkowski), eine Musikgeschichte ‘Realgymnasiallehrer Dr. Rud. Wustmann) 
und eine einbändige Kunstgeschichte. Gleichzeitig würde die Kommission 
die Bearbeitung einer Wirtschafts-, Sozial- und Verfassungsgeschichte Leip- 
zigs ins Auge fassen. Endlich ist die Kommission an eine Bearbeitung der 
Matrikel der Universität Leipzig vom Jahre 1559 ab herangetreten. 

Die Hauptversammlung des @esamtvereins der deutschen Geschichts- 
und Altertumsvereine fand vom 2.—-5. Oktober in Münster i. W. statt. Die 
Zahl der Teilnehmer betrug fast 400. Von den 117 verbundenen Vereinen 
waren 28 durch Delegierte vertreten; ausserdem hatten 7 deutsche Staats- 
regierungen Vertreter entsandt. Den Ehrenvorsitz übernahm der Oberpräsi- 
dent von Westfalen Wirkl. Geh. Rat Studt; Archivrat Dr. Bailleu-Berlin als 
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses leitete die Verhandlungen. In 
der am 3. Oktober stattfindenden ersten Hauptversammlung hielten nach 
mehreren Begrüssungsansprachen und Vorlegung der Jahresberichte des 
Gesamtvereins und des römisch-germanischen Zentralmuseums in Mainz 
Prof. Dr. Jostes und Archivrat Dr. Philippi, beide in Münster, Vorträge, 
ersterer über den Heliand, letzterer über „Münsters Vergangenheit in Ge- 
schichte und Kunst.“ Die zweite Hauptversammlung, zugleich zweihundert- 
fünfzigjährige Gedenkfeier des Westfälischen Friedens, fand im grossen 
Rathaussaale statt; nach einer Ansprache des ersten Bürgermeisters 
Dr. Jungeblodt sprach in formvollendeter Weise Professor Dr. Finke-Münster 
über den Westfälischen Frieden und seine Bedeutung und Prof. Dr. Pieper 
über den Friedenssaal und die in demselben befindlichen Gemälde, nament- 
lich Gerhard Terborchs Friedensbild, und sonstigen Erinnerungen. 

Ein selır reiches Programm lag für die Sektionssitzungen vor; trotz 
angestrengter Arbeit konnte es nur teilweise erledigt werden. In einer 
Sitzung der vereinigten Sektionen berichtete Architekt Wallé-Berlin über 
den Stand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die vorjährige 


Nachrichten und Notizen. 149 


Hauptversammlung hatte beschlossen, durch eine Kommission den Ent- 
wurf eines allgemeinen Denkmalschutzgesetzes ausarbeiten zu lassen. 
Einen solchen Entwurf legte Archivrat Dr. Grotefend-Schwerin vor; er 
wird jedoch, bevor Beschluss darüber gefasst werden kann, zunächst den 
übrigen in die Kommission gewählten Fachleuten zur gutachtlichen Aeusse- 
rung zugehen. In der I. und II. Sektion sprachen Sanitätsrat Dr. Weiss- 
Bückeburg über den Stand der Orts- und Flurnamenforschung und 
Sanitätsrat Dr. Florschütz-Wiesbaden über prähistorische Kultusstätten, 
über die Unterschiede zwischen alemannischen und fränkischen Reihen- 
gräbern, über Mardellen und über die in Deutschland nachzuweisenden 
Hochäcker und deren Beziehungen zu Hügelgräbern und Ringwällen. Die 
II. und IV. Sektion beschäftigte sich zunächst eingehend mit den historisch- 
statistischen Grundkarten im Massstabe 1:100 000. Prof. v. Thudichum- 
Tübingen gab einen Ueberblick über den Stand der Angelegenheit; Archiv- 
direktor Dr. Wolfram-Metz, Prof. Dr. Haupt-Schleswig und Archivrat Dr. 
Ermisch-Dresden legten neuerdings bearbeitete Grundkarten für Lothringen, 
Schleswig, Sachsen vor. Die Versammlung beschloss die Bildung land- 
schaftlicher Mittelpunkte (bei den Landesarchiven, Landesbibliotheken u. dgl.) 
für die Sammlung der mit Hilfe der Grundkarten ausgeführten historischen 
Karten, sowie einer Zentralstelle, in welcher Kopien aller in Deutschland 
hergestellten derartigen Karten zu hinterlegen sind; für letztere wurde 
Leipzig in Vorschlag gebracht. Ferner hielt Dr. Tille-Bonn einen Vortrag 
über die Inventarisation kleinerer Archive und stellte im Anschluss daran 
drei Thesen über die Notwendigkeit derartiger Inventarisationen, über die 
Bestellung von Pflegern und über die Drucklegung der Verzeichnisse auf, 
die von der Versammlung angenommen wurden. Archivrat Dr. Bailleu 
machte „Mitteilungen über Forschungen in Privatarchiven zur Geschichte 
der Rosenkreuzer.“ 

Aus den Verhandlungen der Delegiertenkonferenz heben wir nur hervor, 
dass der Verein für Geschichte Berlins auch weiterhin zum Vorort gewählt 
wurde und dass die nächstjührige Versammlung in Strassburg, Augsburg 
oder Freiburg i. B. stattfinden soll; für das Jahr 1900 wurde eine Ein- 
ladung des Kgl. Sächs. Altertumsvereins, der dann sein 7öjähriges Bestehen 


feiern wird, nach Dresden angenommen. — Den Beschluss der Hauptver- 
sammlung bildete am 5. Oktober eine Fahrt nach Osnabrück; im Friedens- 
Saale daselbst fand die Schlusssitzung statt. H. E. 


Der nächste 6. Deutsche Historikertag wird Ostern 1900 in Halle a S. 
stattfinden, Ein Lokalkomite hat sich bereits gebildet. 

Professor Richard Schmitt in Greifswald ist für das Winter- 
semester 189899 vom Unterrichtsministerium beauftragt worden, in den 
Provinzen Posen und Westpreussen Vorträge aus dem Gebiete der deutschen 
Geschichte zu halten. Infolge seiner bevorstehenden Uebersiedlung nach Bonn 
scheidet er aus dem Comité der Greifswalder Ferienkurse aus; nähere 
Auskunft über die Kurse des Jahres 1899 wird Professor Seeck erteilen. 

Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die Kgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften in Mün- 
chen wählte zum ordentlichen Mitgliede der historischen Klasse den o. 


150 Nachrichten und Notizen. 


Professor des deutschen Rechtes Geheimrat Dr. v. Sicherer in München, 
zum ausserordentlichen Mitgliede derselben Klasse den o. Professor der 
Geschichte Grauert in München, zu korrespondierenden Mitgliedern den 
o Professor der klassischen Philologie an der Universität in Berlin Diels, 
den o. Professor der Geschichte an der Universität Leipzig Erich Marcks 
und den Professor der germanischen Sprachen am College de France Chuquet 
in Paris. 

Universitäten und technische Hochschulen. Als Nachfolger O. Ribbecks 
ist der o Professor der klassischen Philologie an der Universität Wien, 
Friedrich Marx, nach Leipzig berufen worden. Der o. Professor der 
Staatswissenschaften an der Universität Rostock C. Diehl hat einen Ruf 
an die Universität Königsberg erhalten. 

Der Privatdozent an der Universität Czernowitz Dr. Milkowicz ist zum 
ao. Professor für osteuropäische Geschichte ernannt worden, Privatdozent 
Dr. Stanislaus v. Krzyzanowski zum ao. Professor für historische Hilfs- 
wissenschaften und Geschichte des Mittelalters an der Universität Krakau. 
An die Universität Greifswald sind berufen worden: Privatdozent Dr. Al- 
fred Körte aus Bonn als ao. Professor für klassische Archäologie und 
Privatdozent Dr. August Schmekel aus Berlin als ao. Professor für 
Philosophie und klassische Philologie. 

Der Privatdozent an der Universität Bonn und Konservator der Kunst- 
denkmäler der Rheinprovinz Dr. Paul Clemen ist als Professor der Kunst- 
geschichte an die Kunstakademie in Düsseldorf berufen worden. 

Habilitiert hat sich als Privatdozent für mittlere Geschichte Dr. Schäfer 
an der Universität Rostock. 

Zu Ehrendoktoren wurden ernannt von der philosophischen Fakultät in 
Heidelberg der Pfarrer Heinrich Hagenmeyer in Ziegelhausen am 
Neckar wegen seiner Verdienste um die Erforschung der Kreuzzüge; von 
der philosophischen Fakultät in Greifswald Direktor Professor Lemcke in 
Stettin anlässlich seiner 25. jährigen Thätigkeit für die Gesellschaft für 
Pommersche Geschichte und Altertumskunde. 

Archive. Archivar Dr. Merx ist von Berlin nach Magdeburg an das 
Kgl. Staatsarchiv versetzt worden. Der Archivassistent beim Geh. Staats- 
archiv in Berlin Dr. Erhardt ist zum Archivar ernannt worden. Der 
Archivassessor Dr. Alexander Cartellieri in Karlsruhe wurde auf An- 
suchen aus dem staatlichen Dienste entlassen. Dem General-Landesarchive 
ebenda wurde der Archivaspirant Otto Roller als wissenschaftlich gebildeter 
Hilfsarbeiter für systematische genealogische Forschungen überwiesen. 

Todesfälle. Dänemark. Am 7. November + in Kopenhagen der Kunst- 
historiker Friedrich Maier im Alter von 64 Jahren. 

Frankreich. Am 21. Oktober + in Paris der Altertumsforscher Frederic 
Moreau. — Die Société de l'Histoire de France hat in den letzten 
Jahren grosse Verluste erlitten durch den Tod mehrerer ihrer werkthätigsten 
Mitglieder und Mitarbeiter. Besonders schmerzlich ist für die gelehrte 
Forschung auf dem Gebiet der französischen Reformationsgeschichte das 
Hinscheiden des Barons Alphonse de Ruble, der am 15. Januar 1898 
starb. Wir verdanken ihm die Ausgabe der Commentaires et lettres de 


Nachrichten und Notizen. 151 


Blaise de Monluc in 5 Bänden, der Mémoires inédits de Michel de la Huguerye 
in 3 Bänden und der Histoire universelle d'Agrippa d'Aubigné in 9 Bänden. 
An der Vollendung dieses letzteren Werkes fehlt nur noch die Fertigstellung 
des Schlussbandes, der ein ausführliches Register enthalten soll und vom 
Abbé Mazéré noch im Auftrage De Rubles ausgearbeitet wird. Von den 
sonstigen Arbeiten des Forschers sei hier nur sein grosses auf gründlichen 
Archivstudien ruhendes Werk Antoine de Bourbon et Jeanne d’Albret in 
4 Bänden genannt, zu dem ein anderes Jeanne d'Albret et la guerre civile 
die Fortsetzung bringen sollte, aber nun leider mit einem einzigen Bande 
in den Anfängen stecken geblieben ist. Von anderen Verlusten erwähne 
ich noch den Tod des Herzogs von Alençon, der die Histoire des princes 
de Condé pendant les XVI et XVII siècles geschrieben hat, welche zum 
Teil auch ins Deutsche übersetzt worden ist. Ferner starben Léon Gautier, 
der als Herausgeber und Forscher auf dem Gebiet der französischen Epen- 
dichtung Hervorragendes leistete, und A. Bardoux, dessen Studien sich 
in den Anfängen und Ausläufen der französischen Revolution bewegten, wie 
besonders sein Werk La bourgeoisie française de 1789 à 1848, welches 1887 
erschien, zeigt. Hochbetagt im Alter von 78 Jahren starb endlich Charles 
Schefer, bekannt durch sein Werk Histoire de l’ambassade de France près 
la Porte ottomane, das 1879 erschien, und durch die beiden Ausgaben des 
Journal d'Antoine Galland pendant son séjour à Constantinople (1692—93) 
und der Relation de la cour de France en 1690 par Spanheim, jener prüchtigen 
Schilderung vom Hofe Ludwigs XIV. durch den kurbrandenburgischen Ge- 
sandten. 


Erklärung. 


Gerhard Seeliger macht mir in dieser Zeitschrift 1898 I, S. 511 einen 
Vorwurf daraus, dass ich auf seinen Aufsatz in Deutsch. Zeitschr. f. Gesch. 
N. F. II Monatsbl., S. ef nicht geantwortet habe, obgleich ich später eine 
Abhandlung über die Streitfrage in Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. XIX ver- 
ôtlentlichte. Die Ursache war in keiner Weise Geringschätzung seiner 
Gelehrsamkeit. Ich habe vielmehr den wichtigsten Punkt seiner Dar- 
legung, der ja auch anderwärts seine Wirkung nicht verfehlt hat, be- 
sprochen. Aber ich hätte gänzlich geschwiegen, wenn ich nicht auf das 
französische Aktenstück und das Schreiben bei Ekkehard gestossen wäre, 
die ich als neues Material vorbringen musste. Denn ich bin der Meinung, 
die ich auch schon anderweitig ausgesprochen habe, dass die fortgesetzten 
Auseinandersetzungen höchstens zur gegenseitigen Erbitterung führen. Sie 
vermehren nur die litterarische Masse, an der wir ohnehin schon schwer 
genug zu tragen haben. Sobald jeder der Streitenden seine Ansicht voll 
vorgetragen und begründet hat, mag es den Fachgenossen überlassen 
bleiben, Stellung zu nehmen. 

Daher beschränke ich mich auch jetzt darauf, der Deutung, welche 
Seeliger dem französischen Wahlprotokoll von 1069 gegeben hat, kurz 
meine Auffassung entgegen zu setzen. 

Der Akt wird eingeleitet, indem der Erzbischof von Reims in längerer 
Rede begründet, „quomodo ad eum pertineat maxime electio regis et 


152 Nachrichten und Notizen. 


consecratio regis. Tunc — elegit eum in regem“. Die weitere Deutung 
hängt wesentlich von der Interpunktion ab. Bekanntlich ist sie in den 
alten Schriftstücken entweder gar nicht oder nicht in einer der modernen 
entsprechenden Weise gegeben. Ich setze nun hinter „in regem“ einen Punkt, 
mich auch darauf stützend, dass das Stück gut stilisiert ist und lauter 
knappe, in sich abgeschlossene Sätze enthält. Damit ist die Möglichkeit, 
„elegit“ in das Folgende hinüberzuziehen, ausgeschlossen, und das Verbum 
„laudaverunt“ reicht ohne Zwang durch die ganze Reihe, wie es auch der 
grammatische Bau bedingt. Wenn Seeliger meint, die namentlich aufge- 
führten Grossen hätten sich mit Einzelhandlungen, die Menge nur mit 
dreimaligem Zuruf beteiligt, so ist das in dem Text nicht begründet; „uno 
ore consentientes" geht gleichfalls auf die Grossen, während die Verknüpfung 
mit post gleichmässig bis zu den Geringeren reicht. Ich habe bereits 
Mitt. XIX, 412 bemerkt, dass trotz der Aehnlichkeit der Formen die Ver- 
hältnisse in beiden Reichen nicht gleich lagen. In Frankreich galten von 
Anfang an Salbung und Krönung mehr als jenseits des Rheins und die 
unmittelbare Verbindung der beiden Handlungen, der Designation und der 
Krönung, kam in Deutschland nicht vor. In Frankreich nahm dadurch der 
Akt einen mehr kirchlichen Charakter an. Schon deshalb glaube ich 
nicht, dass von den Genannten, deren Zahl ohnehin sehr gross ist, über 
siebzig, jeder in Person hervortretend und seinen Spruch sagend die Lau- 
dation vollzog. Der Akt der Handlung, in der Kirche, spricht ebenfalls 
dagegen. Wenn dennoch die Namen in dem Protokolle verzeichnet wurden, 
so hatte das seinen guten Grund, um die an der Wahl Beteiligten offiziell 
festzustellen. Ich halte demnach meine Unterscheidung zwischen Electio 
und Laudatio für diese Urkunde aufrecht. 

Im Uebrigen verzichte ich umsomehr darauf, im gegenwärtigen Augen- 
blick nochmals in eine ausführliche Erörterung einzutreten, da soeben durch 
das Buch von Ernst Mayer: „Deutsche und französische Verfassungs- 
geschichte vom 9. bis zum 14. Jahrhundert“ die gesamte Wahl- und Kur- 
fürstenfrage in ein neues Stadium getreten ist, das weitere Erwägung 
erheischt. Theodor Lindner. 

Antwort. 

An meiner Ansicht muss ich auch nach Lindners Erklärung festhalten. 
Man mag das Wahlprotokoll von 1059 interpungieren wie man will — 
stets wird man, glaube ich, zum Schluss gelangen: Lindners Deutung ist 
unmöglich (vgl. auch die Bemerkung in Hist. Zeitschrift 82, 166). Ich könnte 
heute nur das wiederholen, was ich in dieser Zeitschrift 1, 511ff. bemerkt 
habe, und begnüge mich daher mit einem Hinweis auf die früheren Aus- 
führungen. 

Der Wunsch Lindners, dass ein Auseinandergehen der Ansichten nicht 
zu persönlicher Feindschaft führen möge, berührt mich überaus sympathisch. 
Auch ich bin der Ansicht, dass scharfe Gegensätze hervortreten können 
ohne persönliche Verunglimpfung des Gegners, ja beim Fortbestehen 
vollster Wertschätzung. Den Kampf selbst wollen wir nicht scheuen, denn 
auch in der Wissenschaft bringt oft genug der Kampf neues Leben und 
Fortschritt. Gerhard Seeliger. 


153 


Der Prolog der Lex Salica, 
die Entstehung der Lex und die salischen Franken. 
Von 
Dr. Oskar Dippe. 


Der Prolog der Lex Salica hat das Interesse der Forscher 
von jeher auf sich gelenkt. Abweichend von dem trockenen Ton 
der gleichzeitigen Chronisten und Biographen, reflektiert er die 
Stimmung des fränkischen Volkes, das im Vollgefühl seiner Kraft 
das römische Wesen verachtete und doch zugleich in richtigem 
Verständnis für seine weltgeschichtliche Aufgabe die Früchte der 
römischen Kulturwelt sich zu eigen machte. Aber wenngleich er 
deshalb schon wiederholt nach verschiedenen Gesichtspunkten hin 
geprüft ist, so erscheint doch eine eingehende Untersuchung über 
Form und Inhalt, das Verhältnis der einzelnen Abschnitte zu 
einander und die Zeit seiner Abfassung angebracht. Zwar ihr 
Gewinn für die älteste Geschichte des Textes wird nur ein geringer 
und nicht einwandfreier sein. Ergiebiger dürfte die Betrachtung 
des Teiles werden, der von der ältesten fränkischen Gesetzgebung 
handelt; auch ist, was man bisher noch nicht beachtet hat, der- 
selbe Abschnitt für die Frage nach dem Ursprung und dem 
Wortsinn des Volksnamens ‚Salier‘ grundlegend. Zunächst müssen 
ältere und jüngere Bestandteile der Quelle geschieden werden, 
was nur auf Grund einer exegetisch-kritischen Betrachtung ge- 
schehen kann. Eine weitere, verhältnismässig breite Erörterung 
wird die Bestimmung der Abfassungszeit in Anspruch nehmen. 
Die letzten Teile der Untersuchung werden sich dann im wesent- 
lichen auf den herausgeschälten älteren Bestandteil stützen. 


I. 


Abgesehen von drei ganz kurzen Prologen, welche nur die 


Namen der sagenhaften Gesetzgeber nennen, bieten die Hand- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 11 


154 Oskar Dippe. 


schriften einen längeren und einen kürzeren Prolog. Da der 
letztere, wie jetzt feststeht!, jünger und aus dem längeren abge- 
leitet ist, so hat er für unsere Untersuchung keinen Wert. Der 
Wortlaut des längeren ist nach der Ausgabe von Behrend 
folgender: 

Gens Francorum inclita. auctore Deo condita, fortis in arma, 
firma in pacis foedere, profunda in consilio, corpore(a) nobilis. 
incolumna candore, forma egregia, audax, velox et aspera, ad catho- 
lica fide nuper (so die Hdschr. a. H. Eshkn; dagegen firmiter 
3B.Eq.) conversa et inmunis ab kerese, dum adhuc teneretur barbara 
(ritu detineretur barbarico Eshkn.) inspirante Deo inquirens scienciae 
clavum, juxta morum suorum qualitatem desiderans justitiam, custo- 
diens pietatem, dictaverunt Salica lege per proceres ipsius gentis qui 
tunc tempore ejusdem aderant rectores, electi de pluribus viris quatuor 
his nominibus: Wisogastis, Bodogastis, Saligastis et Widogastis, in 
loca nominancium Salchamae, Bodochamae, Widochamae, qui per 
tres mallos convenientes, omnes causarum origines sollicite discu- 
ciendum tractandis de singulis judicibus decreverunt hoc modo. — 
At ubi Deo favente rex Francorum Chlodeveus torrens et pulcher 
et primus recepit catholicam baptismi et quod minus in pactum habe- 
batur idoneo per proconsulis regis Chlodovechi et Hildeberti et Chlo- 
tharii fuit elucidius emendatum. — Vivat qui Francos diligit Christus, 
eorum regnum custodiat, rectores eorum lumen suae graciae repleat, 
exercitum protegat, fidei munimenta tribuat, pacem, gaudia et felicitatem 
tempora dominancium dominus Jesus Christus pietate concedat. Haec 
est enim gens quae fortis dum esset et valida, Romanorum jugum 
durissimum de suis cervicibus excusserunt pugnandum, atque post 
agnitionem baptismi sanctorum martyrum corpora quae Romani igne 
cremaverant vel ferro truncaverant vel bestiis lacerandum projecerant, 
Franci super eos aurum et lapides praetiosos ornaverunt. 


Die falschen Formen und Wendungen sind, wenn wir sie 
mit denen in den andern merovingischen Quellen vergleichen, ver- 
hältnismässig nicht zahlreich; ob sie auf Rechnung des Verfassers 
oder der Abschreiber zu setzen sind, lässt sich nicht erkennen; 
vielleicht haben beide Teile das Ihrige dazu beigetragen, anderer- 
seits ist es aber auch möglich, dass spätere Abschreiber frühere 


1 Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. Il, 1, 121ff.; Brunner, Deutsche 
Rechtsgesch. I, 298. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 155 


Fehler berichtigt haben. Bei der Deutung, die ich nun folgen 
lasse, setze ich die Aenderungen, die sich von selbst ergeben, 
stillschweigend voraus.! | 

Der Prolog beginnt mit einem begeisterten Hymnus auf die 
Franken, unter deren trefflichen Eigenschaften mit besonderem 
Nachdruck ihr katholisches Bekenntnis, das frei von aller (aria- 
nischen) Ketzerei sei, ihr Streben nach göttlicher Weisheit, ihre 
Gerechtigkeits- und Friedensliebe hervorgehoben werden. Im 
zweiten Teil folgt die Nachricht von der ersten Aufzeichnung 
des salischen Rechtes. Durch die Edlen des Volkes, die damals 
den Staat regierten, wurden vier Männer ausgewählt, die an drei 
Gerichtstagen zusammenkamen, sorgfältig allen Rechtshändeln auf 
den Grund gingen, jeden einzelnen für sich behandelten und ihr 
Urteil in dem folgenden Gesetz zusammenfassten. Was die schwer- 
fällige Konstruktion anlangt, so fordert das vorausgehende Sub- 
jekt gens Francorum ein Prädikat, das nur in dictaverumt lege 
Salica liegen kann. Auch am Schlusse wird genau so xar& oúvsow 
konstruiert gens — excusserunt. Der allgemeinen Angabe über die 
Gesetzesabfassung folgt die Art, wie sie zu stande kam; man 
muss deshalb hinter hoc modo interpungieren.? In den folgenden 
Worten ist quatuor Subjekt und electi Prädikat, wobei sunt aus- 
gelassen ist. Doch kann man auch electi quattuor als Subjekt 
und decreverunt hoc modo als das dazu gehörige Prädikat ansehen; 
in diesem Falle wird das Subjekt nach der Einschiebung der 
Personen und Ortsnamen wegen des grossen Umfanges des Satzes 
durch qui noch einmal aufgenommen, dadurch wird freilich das 
Satzgefüge mangelhafter als im ersten Falle, aber derartige sprach- 
liche Härten hat der Prolog auch sonst. Eine andere als eine 
von diesen beiden Auslegungen ist grammatisch unmöglich. Den 
Sinn der Worte kann man, falls man ihnen keine Gewalt anthun 
will, nicht anders erklären, als es Sickel gethan, wonach die 
rectores gentis eine Kommission von vier Männern durch engere 
Wahl aus einer grösseren Zahl von Kennern des Traditionsrechtes 
bestimmten. 


1 Hervorheben möchte ich nur, dass statt discuciendum tractandis de 
singulis judicibus zu lesen ist discuciendo tractantes de singulis judiciis; 
felicitatem tempora == felicia tempora. 

3 So auch Sickel, Freistaat S. 176. Was Waitz II, 1, 128 dagegen ge- 
sagt hat, wird durch die oben gegebene Erklärung widerlegt. 

= 11° 


156 Oskar Dippe. 


Der Nachricht über die erste Aufzeichnung des Rechtes folgt 
der Bericht über die Aenderungen und Zusätze, die von Chlodovech 
nach seinem Uebertritt zum Katholizismus und darauf von seinen 
Söhnen Childebert und Chlothachar erlassen sind. Den Beschluss 
bildet eine lebhafte Anrufung Christi mit der Bitte, dass er die 
Franken und ihre Herrscher in seinen besonderen Schutz nehmen 
möge. Diese Bitte ist mit starker Zuversicht auf Erhörung ge- 
paart; denn Christus liebt, wie es heisst, sein Volk, weil es die 
katholische Kirche und ihre Heiligen vor allen andern Völkern ehrt. 

Demnach gliedert sich der Prolog in drei Teile. Der mitt- 
lere (II) enthält (II®) die Nachricht von der ersten Aufzeichnung 
des Gesetzes und (OI) die von den späteren Abänderungen und 
Zusätzen; ihm geht im ersten Teil (I) ein begeistertes Lob auf 
die Franken voraus, und es folgt ihm im dritten (III) ein aber- 
maliges Lob. Doch ist das letztere keineswegs eine leere Wieder- 
holung des ersteren, sondern naturgemäss wird im Schluss der 
Schutz Christi für die Franken erfleht und ihr besonderer An- 
spruch auf Beschützung durch ihren kirchlichen Eifer begründet. 
So ergiebt sich ein organisches Ganzes mit logisch richtiger 
Gliederung und Gedankenfolge. 

Daher ist die Vermutung, dass Us in der ursprünglichen 
Fassung hinter III gestanden habe, durchaus von der Hand zu 
weisen. Aber auch die Annahme, dass der Prolog ursprünglich 
mit den Worten decreverunt hoc modo endete und später von 
zweiter Hand II? und III hinzugefügt seien, ist unzutreffend, weil 
I, H und III in der Form, der Sprache übereinstimmen und 
deshalb das Ganze von demselben Verfasser herrühren muss. Nicht 
nur kehren rühmende Beiwörter wieder!, sondern vor allem ist 
den drei Abschnitten die katholisch-orthodoxe Weltanschauung und 
die ihr entsprechende kirchliche Ausdrucksweise eigen.” Am besten 
hat meines Wissens Kurth über den Charakter des Prologes ge- 
urteilt; ich führe seine richtige Beobachtung hier wörtlich an, 


1 fortis in arma, audax, velox et aspera in I, gens fortis et valida in II; 
incolumna candore, forma egregia in I, rex Chlodoveus torrens et pulcher 
in IIb, 

? ad catholica fide conversa, inmunis ab herese, inspirante Deo inquirens 
scienciae clavum in I, Chlodoveus recepit catholicam baptismi in IIt, lumen 
suae graciae repleat, fidei munimenta tribuat, post agnitionem baptismi 
sanctorum martyrum corpora ornaverunt in IH. 

* Kurth, Histoire poétique des Merovingiens (Paris 1893), S. 122. 


D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 157 


weil sie die einheitliche Abfassung bestätigt: „L’inspiration franque 
est ici incontestable, mais c’est une inspiration chrétienne, et 
il suffit d'une lecture fugitive pour reconnaître que l’idée chrétienne 
nest pas seulement le vernis couvrant un fonds mythologique 
mais l’âme même du morceau, dont elle determine le fond et 
dont elle ne pourrait être arrachée. L'oeuvre est lyrique et 
non épique, chrétienne et non barbare, personelle et non popu- 
laire; le poète auquel il en faut faire l'honneur, c’est le clerc 
latin, qui l’a mise par écrit dans le silence de sa cellule.“ 

Wenn sich nun herausgestellt hat, dass die Ordnung der 
Teile ursprünglich und das Ganze einheitlich verfasst ist, so 
müssen die Worte decreverunt hoc modo anders, als man bisher 
versucht hat, erklärt werden. Denn sie weisen allerdings darauf 
hin, dass in einer früheren Fassung die Lex sich unmittelbar an 
sie anschloss. Waitz S. 126 mefnte, auf diese Worte sei wegen 
der Roheit des Ausdrucks kein Gewicht zu legen; auch wenn 
das Folgende gleich daneben stand, könne der Autor mit jenem 
hoc modo wohl auf die nachstehende Lex hinweisen. Dem ist zu 
entgegnen, dass die Bemerkung richtig ist, wenn man annimmt, 
dass der Autor einen Ausdruck, den er anderswo vorfand, wegen 
seiner Unbeholfenheit unverändert aufgenommen hat. Dagegen 
halte ich es für unwahrscheinlich, da sonst die Gedankenfolge 
richtig ist, dass der Ausdruck von ihm selbst stammt. Ich ziehe 
daraus den Schluss, dass er II® aus der Einleitung des früheren 
Textes unverändert herübergenommen und nur I, II? und II hin- 
zugefügt hat. Eine Bestätigung dieses Schlusses finde ich in der 
Verschiedenheit der Sprache zwischen jenem und diesen Teilen. 
Denn nur Us enthält echt fränkische Wörter, die Namen der 
vier Männer mit der Endung -gast und die der Gerichtsstätten 
auf -heim (chamae); auch die dunkle, schwerfällige Wendung 
sollicite discuciendum tractandis de singulis judicibus weicht von der 
Sprache der übrigen Teile ab, die, wenn auch mangelhaft, doch 
keineswegs dunkel und im Vergleich mit den übrigen gleich- 
zeitigen Rechts- und Geschichtsquellen sogar hervorragend ist; 
augenscheinlich haben wir in der Wendung die mühsame Ueber- 
setzung eines ursprünglich fränkischen Berichtes vor uns. Frag- 
lich ist, ob auch die Worte dictaverunt Salica lege zu dem älteren 
Bestandteil gehören. Die Fassung des Prologes spricht dagegen; 
danach sieht es so aus, als wenn der Verfasser den Ausdruck als 


158 Oskar Dippe. 


Prädikat zu dem ersten Teile hinzugefügt habe. Indes beweisend 
ist dies keineswegs: die Verschiedenheit des Numerus zwischen 
Subjekt und Prädikat (gens Francorum dictaverunt) deutet sogar 
darauf hin, dass der ältere Bestandteil wirklich mit dictaverunt 
begann und dass der Verfasser des Prologes denselben in freier 
Weise mit den von ıhm vorausgeschickten Worten grammatisch 
verbunden hat. So erklärt sich die schwerfällige Konstruktion 
am besten. Auch sachlich ist es durchaus angemessen, dass die 
ältere Einleitung mit jenen Worten anfing: den Ausdruck lex 
Salica als Titel des Ganzen muss sie unbedingt enthalten haben, 
und dictare hat schon im 5. Jahrhundert den Sinn von „abfassen“.! 
Deninach umfasste die ältere Einleitung die Worte: 


Dictaverunt lege Salica per proceres gentis (anscheinend folgte 
hier Francorum, wofür der Verfasser des Prologes ipsius einge- 
schoben hat) qui tunc tempore ejusdem aderant rectores und das 
Folgende bis decreverunt hoc modo. Die Konstruktion dieses Satzes 
ist klar und richtig: zu dictarerunt Salica lege, das wegen des 
Inhalts des Ganzen mit Emphase vorangestellt war, ist electi de 
pluribus viris quattuor nebst den folgenden Namen Subjekt; erst 
dadurch, dass der zweite Einleiter dem dictaverunt ein neues 
Subjekt (Gens Francorum) vorausgeschickt hat, ist die Konstruk- 
tion schwierig geworden. | 


II. 


Es ist bisher noch nicht versucht worden, die Zeit der Ab- 
fassung des Prologes genauer zu bestimmen. Man hat sich 
darauf beschränkt, ihn der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts 
zuzuweisen.” Auf diese Zeit führte vor allem die Erwähnung der 
Könige Chlodovech und seiner Söhne? Childebert L und Chlotha- 
char I, woraus zu schliessen sei, dass der Verfasser spätere 
Könige nicht gekannt habe; sodann Chlodovechs Titel proconsul, 
der in späterer Zeit verständnislos gewesen sei; endlich der Um- 
stand, dass das Römerjoch und die Befreiung von ihm durch 
Chlodovech noch frisch in der Erinnerung lebte, wodurch in der 
Darstellung ein scharfer nationaler Gegensatz zwischen Franken 


1 Waitz, Das alte Recht d. salisch. Franken S. 71. 

* So Kurth 123 fg. 

3 Nur diese, nicht andere, die ebenso hiessen, sind gemeint. Vgl. 
Schröder, Monatsh. f. d. Gesch. Westd. 6, 479; Dahn, Kön. d. Germ. 7, 2, 36. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d. salischen Franken. 159 


und Römern zum Ausdruck komme. Diese Gründe sind durch- 
aus stichhaltig, doch lässt sich die Zeit der Entstehung des Pro- 
loges noch genauer bestimmen. 

Zunächst geht aus seinem Wortlaut mit Sicherheit hervor, 
dass er älter ist, als das Edictum Chilperici, welches als Capi- 
tulare 5. der Lex Salica beigefügt ist und nach Pardessus’ Ver- 
mutung in die Jahre 573—575 fällt, jedenfalls vor 584, dem 
Todesjahre Chilperichs, veröffentlicht ist! Dagegen kennt der 
Verfasser den vierten Zusatz der Lex Salica (Cap. 4: Pactus pro 
tenore pacis domnorum Childeberti et Chlotharii regum, bei Boretius 
Cap. I S. 4), denn auf dies Landfriedensgesetz bezieht sich offen- 
bar die Nachricht von der Erweiterung der Lex durch Childebert I. 
und Chlothachar I., zumal auch die Epiloge ausführlich auf den- 
selben Pactus hinweisen.” Boretius hat es unterlassen, die Zeit 
der Veröffentlichung des Pactus genau zu bestimmen: er verlegt 
ihn ganz allgemein in die Jahre 511—558, d. h. die Regierungs- 
zeit Childeberts I. Indes dass er nicht in die früheren Regierungs- 
jahre fällt, deuten die Epiloge an, indem sie die Verhandlungen 
zwischen Childebert und Chlothachar, auf Grund deren der ge- 
meinschaftliche Erlass zu stande kam, lange Zeit nach den letzten 
Lebensjahren Chlodovechs stattfinden lassen (post multum tempus). 
Da ferner Chlodomer in den Verhandlungen und dem Erlasse über- 
haupt nicht erwähnt wird, so ist die Vermutung gerechtfertigt, 
dass derselbe damals nicht mehr am Leben war. Schröder? ver- 
legt deshalb den Pactus m die erste Zeit nach Chlodomers Tode 
(524) und meint, gerade die damals erfolgte gemeinsame Besitz- 
ergreifung von Chlodomers Teilreiche sei die Veranlassung zu 
der Gesetzesnovelle der Brüder gewesen. Indes auch Theuderich I, 


! Schröder in Picks Monatsschr. f. d. G. WD. VI, 482, 491 meint, es 
sei um 580 entstanden. 

* In der ursprünglichen Form (Wolfenbütteler Hdschr. 1 q) lautet der 
Bericht so: Sic vero Childebertus rex post multum autem tempus pertractavit 
quid addere debirit. ita a LXXVIII usque ad LXXXIII perinvenit, quod 
ibidem digne inposwisse noscuntur, et sic fratri suo Clotario kec seripta 
transmisit. Post hec vero Clotarius cum hos titulus a germano suo gratenter 
excepit. sic postia cum rignum suum pertractavit, ut quid addere debirit 
ibidem, quid amplius dibiat construere, ab LXXXVIII titulus usque ad 
LXLHI (Hessels) statwit permanere et sic postia fratri suo rescripta direxit. 
Ei ita inter eis convinit, ut (sta ommia sicut anteriore constructa starent. 

` Die Franken und ihr Recht S. 40. 


160 : Oskar Dippe. 


der älteste und mächtigste Sohn Chlodovechs, und nach Theuderichs 
Tode sein Sohn Theudebert I. und dessen Sohn Theudebald be- 
herrschten an der Mosel und Maas Gebiete, die zu dem Geltungs- 
bereich des salischen Rechtes gehörten. Auch gab es damals ausser 
dem salischen noch kein anderes fränkisches Rechtsbuch, so dass 
auch in den deutschen Gebieten Theuderichs das salische den ein- 
zigen schriftlichen Anhalt im Rechtsleben bot.! Eine Umgehung 
Theuderichs oder Theudebalds bei einer Ergänzung der Lex war des- 
halb wohl nicht angängig; und wenn, was durchaus wahrscheinlich 
ist, diese ostfränkischen Könige nicht in so engem Verhältnis zu 
Childebert und Chlothachar standen, wie die letzteren zeitweilig 
unter sich, so fiel diese Schwierigkeit durch den Tod Theude- 
balds (555) fort. Es war dies seit Chlodovechs Tode das 
wichtigste innerpolitische Ereignis. Denn zum ersten Mal seit 
jener Zeit war nicht nur die ideelle, sondern auch die that- 
sächliche Einigung des Reiches ihrer Vollendung näher gerückt. 
Theudebalds grosses Teilreich fiel an Chlothachar, während der 
alte und kinderlose Childebert freiwillig aus Freundschaft gegen 
Chlothachar auf seinen Anteil an der Erbschaft verzichtete. 
Wenigstens zwei Jahre bestand das freundschaftliche Verhältnis 
der Brüder, und diese Zeit war für Childebert die günstigste 
Gelegenheit, um das Landfriedensgesetz, das ihm am Herzen lag, 
durchzusetzen. Vor 555 dürfte demnach der Pactus schwerlich 
veröffentlicht sein. Gestützt wird dies Ergebnis durch die gleich- 
zeitige kirchenpolitische Thätigkeit Childeberts. Das Alter hatte 
diesen Sohn Chlodovechs etwas gemässigt: seine früheren Un- 
thaten suchte er durch Förderung der katholischen Kirche und 
ihrer Kulturarbeit wieder gut zu machen; die Geistlichkeit be- 
deckte daher seine Laster mit dem Mantel der Liebe und rühmte 
ihn als fromm, milde und gerecht. Im Jahre 554? erliess er 
eine Verfügung, wodurch er die Grundbesitzer mit Strafe be- 


1 Die Ende des 6. Jahrh. entstandene Lex Ribuaria ist nur eine Um- 
arbeitung der Lex Salica. Brunner I, 306. Insofern liegt ein Fünkchen 
Wahrheit in Mayers Bemerkung (Z. Entsteh. d. L. Rib. 19), dass erst die 
Lex Rib. den Unterschied zwischen Saliern und Ribuariern wachgerufen 
habe. 

* In dies Jahr verlegen seit Sirmond fast alle Herausgeber das Prae- 
ceptum Childeberti (Cap. I, 2); nur Boretius lässt die Frage offen. Hauck, 
Kirchengesch. Deutschl. (2. Aufl.) I, 122 folgt ebenfalls Sirmond. Ich kenne 
Sirmonds Gründe nicht, muss mich also auf Hauck verlassen. 


D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 161 


drohte, welche Götzenbilder von ihrem Grund und Boden nicht 
entfernten, und die Unterdrückung heidnischer Gelage, Gesänge 
und Tänze gebot. Wir erkennen somit in dem Landfriedens- 
gesetz nur das Glied einer Kette von Massregeln, die Childebert 
in seinen letzten Lebensjahren zur Hebung der rohen Sitten 
seines Volkes ergriff. Das oben erwähnte post multum tempus 
des Epilogs dient auch zur Bestätigung des gefundenen Zeit- 
punktes, da diese Worte ebenfalls auf eine Handlung aus den 
späteren Regierungsjahren Childeberts hinweisen. 

Der Prolog setzt nun nicht nur den Pactus voraus, sondern 
er steht auch im engsten Zusammenhang mit dessen Veröffent- 
liehung. Dies ergeben mancherlei bisher noch nicht beachtete 
Andeutungen, deren volles Verständnis erst erreicht wird, wenn 
man sie auf die erwähnte innerpolitische Thätigkeit Childeberts 
bezieht. Der Titel des Landfriedensgesetzes lautet: Pactus pro 
tenore pacis, und am Schluss heisst es c. 18: quae in Dei nomine 
pro pacis tenore constituimus, in perpetuum volumus custodire: daran 
erinnert sprachlich in II? des Prologes die Wendung quod 
minus in pactum habebatur idoneo, und sachlich das den Franken 
erteilte Lob der Weisheit, Gerechtigkeits- und Friedensliebe.! 
Zur Zeit Chlodovechs wäre dies Lob auffällig gewesen, bei Ver- 
öffentlichung des Pactus aber war es erklärlich, da dieser ja 
lediglich die Herstellung friedlicher Rechtszustände und gerechte 
Verfolgung der Verbrecher bezweckte? Noch deutlicher sind die 
Hinweise auf den kirchlichen Erlass Childeberts Namentlich 
die Worte Gens Francorum ad catholica fide nuper conversa 
et inmunis ab herese, dum adhuc teneretur barbara weisen darauf 
zurück. Bisher hat man sie allgemein auf die Taufe Chlodovechs 
bezogen. Allein dagegen spricht zunächst der Umstand, dass 
damals keineswegs das Volk der Franken katholisch wurde, viel- 
mehr noch lange Christentum und Heidentum friedlich neben 
einander bestanden, letzteres sogar in überwiegender Weise°: erst 


| firme in pacis foedere, sodann inspirante Deo inquirens scienciae 
clavum, juxta morum suorum qualitatem desiderans justitiam, custodiens 
Pietatem. 

"net: ut, quia multorum insaniae convaluerunt, malis pro inmani- 
tate scelerum digna reddantur. 

? Hauck I, 121. Sehr treffend beurteilt er S. 122 die kirchliche Ver- 
fügung Childeberts: „Die Konstitution war ein tiefer Eingriff in die per- 


162 Oskar Dippe. 


durch Childeberts Erlass wurde den heidnischen Gebräuchen ge- 
steuert, und eben dies Verbot rühmt der Prolog (barbara = 
„heidnische Gebräuche“, wie die Lesart ritu detineretur barbarico 
in kn beweist). Dass erst seit kurzem dem Unwesen entgegen- 
gearbeitet werde, besagen insbesondere die Worte nuper und 
adhuc. Statt nuper findet sich allerdings auch die Lesart firmiter, 
aber auch die Befestigung des katholischen Glaubens konnte 
nicht als Chlodovechs That, wohl aber als die Childeberts ge- 
priesen werden und ist wirklich von gleichzeitigen Schriftstellern 
gepriesen worden; es klingt wie ein Commentar des Prologs, 
wenn Fortunat, Carm. U, 10 v. 21 Childebert mit Melchisedek 
vergleicht: 


Melchisedech noster, merito rex atque sacerdos 
Conplerit laicus religionis opus. 

Ueberdies wird die Taufe Chlodovechs in II° noch besonders 
erwähnt, und da heisst es bezeichnend im Gegensatz zu der 
am Anfang hervorgehobenen Befestigung des Christentums: 
primus recepit catholicam baptismi; eine leere Wiederholung des 
selben Ereignisses dürfen wir dem Verfasser nicht zutrauen. Ein 
dritter, deutlicher Hinweis auf Childeberts Kirchenpolitik findet 
sich im Schluss, wo es heisst, die Franken hätten die Gebeine 
der Märtyrer mit kostbarem Gestein geschmückt!; denn gerade 
dies rühmt Gregor III, 10 von Childebert: Nam sexaginta calices, 
quindecim palenas, viginti evangeliorum capsas detulit, omnia ex 
auro puro ac gemmis pretiosis ornata. Ked non est passus ea 
confringi. Cuncta enim eclesiis et basilicis sanctorum dispen- 
savit et tradidit. 

Nach allem liegt der Schluss nahe, dass die Erweiterung der 
Lex und die Abfassung des Prologes zeitlich zusammenfallen, 
m. a. W.: die Veröffentlichung des Pactus führte zu einer neuen 
Ausgabe der Lex, und diese zur Erweiterung der alten, schlichten 
Eingangsworte zu einem voller und feierlicher klingenden Prolog. 
Sein Verfasser war jedenfalls derselbe Sprach- und Schriftkundige, 


sönliche Freiheit des Einzelnen“, sie bezeichnet ‚das Ende der Religions- 
freiheit, die seit Chlodovech geherrscht hatte“. 

1 Schröder hat dies nach Waitz’ Angabe auf die St. Gereonskirche in 
Köln bezogen; warum, ist mir unbekannt. Die „Verfolgung“ der Märtyrer 
durch die Römer erinnert nach Wattenbach an die Ausmalung der Un- 
thaten habsburgischer Vögte in der Schweiz. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 163 


den sein König mit der Redaktion der Lex beauftragt hatte. 
Da auch der Epilog nur die Geschichte der Lex bis zum Pactus 
und gerade des letzteren Entstehung ausführlich berichtet, so 
liegt die Vermutung nahe, dass auch er! damals entstanden ist 
und von demselben Verfasser herrührt. Allerdings ist er in 
einem ganz andern Ton geschrieben und seine Sprache noch ver- 
derbter: indes man weiss nicht, ob die Barbarei seinem Verfasser 
oder den Abschreibern beizumessen ist; die Verschiedenheit des 
Tones aber liegt in der Natur der Sache. Der Epilog bezweckt 
nur eine trockene Inhaltsangabe, daher finde ich es ganz sach- 
gemäss, dass der genauere Bericht über Childeberts und Chlothachars 
Aenderungen erst in ihm folgt; der Prolog dagegen macht Stim- 
mung für das fränkische Volk, und so hat denn auch nur dort 
der Verfasser seinen persönlichen Gefühlen Ausdruck verliehen. 
Ob er das impulsiv oder auf Befehl gethan hat, lässt sich nicht 
entscheiden und ist auch ganz nebensächlich. 

Die Abfassungszeit lässt sich meines Erachtens noch ge- 
nauer bestimmen. 554 ist die kirchliche Verordnung erlassen, 
555 starb Theudebald, 558 Childebert. Die Ergänzung der Lex 
ist entschieden noch vor des letzteren Tode erfolgt, da er ja der 
Urheber und die Seele der ganzen Gesetzgebung war, während 
Chlothachar sich zu der kirchlichen Bewegung gleichgültig ver- 
hielt? und nach dem ausdrücklichen Zeugnis des Epilogs erst 
auf Childeberts Anregung den Pactus förderte. Das freund- 
sehaftliche Verhältnis zwischen den beiden Fürsten hat nur bis 
556 gedauert, denn 557 empörte sich Chlothachars Sohn Chramn 
und schloss ein Bündnis mit Childebert gegen seinen Vater. 
Childebert wiegelte infolgedessen die Sachsen gegen Chlothachar 
auf. Demnach ist die Lex 555 oder 556 auf Childeberts Veran- 
lassung erweitert und dabei mit dem Prolog (und dem Epilog) 
versehen worden. Hiermit lassen sich auch die andern chrono- 
logischen Andeutungen vereinigen, der nationale Gegensatz gegen 
die Römer und Chlodovechs Titel proconsul. Zu Gregors Zeit war der 
Stammesgegensatz schon verwischt, mit dem Hass waren zugleich 
Furcht und Ehrfurcht vor dem römischen Reich mit seiner 
Hierarchie erblichen, daher würde zu seiner Zeit der Titel pro- 


1 d. h. in seiner ältesten Gestalt (Wolfenbütteler Hdschr. I bei Behrend). 
? Hauck I, 123. | 


164 Oskar Dippe. 


consul nicht mehr verständlich gewesen sein: dagegen müssen 
Hass und Ehrfurcht in der Mitte des 6. Jahrh. noch in der 
Volksseele lebendig gewesen sein, zumal Chlodovech erst 508 
Konsul geworden war. 

Im Vorstehenden ist zugleich die Autwort auf die Frage 
nach der Herkunft und der Persönlichkeit des Verfassers, soweit 
sie sich überhaupt feststellen lässt, enthalten. Er war ein Neu- 
strier aus der Umgebung Childeberts, der in Paris residierte. 
Die Betonung der streng katholischen Richtung gegenüber den 
häretischen Sekten, ferner die Vertrautheit mit der Kirchen- 
sprache kennzeichnen ihn als Geistlichen; vielleicht gehörte er 
der höheren Geistlichkeit an, denn gern verkehrte Childebert 
mit den Bischöfen! und die ganze Richtung der Verfassers er- 
innert an die des Bischofs Gregor von Tours. Aber im Gegen- 
satz zu diesem war er jedenfalls ein Vollblutfranke, denn nur 
ein solcher war zu dem Hymnus über den fränkischen Stamm 
und seine Vorzüge vor den Römern fähig. Dass er die 
fränkische Sprache verstand, folgt aus der richtigen Wiedergabe 
der fränkischen Namen und vielleicht auch aus Chlodovechs Bei- 
wort torrens et pulcher.” Bethmann-Hollweg hat sich durch dieses 
und ähnliche poetische Merkmale verleiten lassen, in einzelnen 
Abschnitten Bestandteile eines alten Liedes zu vermuten; ja er 
glaubte sogar den Rhythmus der alten Verse entdeckt zu haben. 
Schon Waitz und Kurth haben sich gegen seine Ansicht gewandt. 
Ein gewisser Rhythmus ist allerdings in der Sprache hier und 
da unverkennbar: aber einmal tritt er nicht überall hervor, und 
dann ist es derselbe, der in der gereimten Prosa zahlreicher 
mittelalterlicher Quellen wiederkehrt. Insbesondere möchte ich 
auf die 727 geschriebene Einleitung zur Frankenchronik (Liber 
historiae Francorum M. G. SS. Merov. II, 215) aufmerksam machen, 
mit der sich unser Prolog schon deshalb vergleichen lässt, weil 


nn mme 


t Z. B. stand er mit dem Bischof Sacerdos von Lyon in einem intimen 
Verhältnis. Greg. Vit. patr. c. 3. Vgl. auch Hauck I, 122. 

* Vgl. torrens pulchritudinis bei Lenormant, Bibliothèque de l'Ecole 
des Chartres I, 1, 321. Aehnlich Vit. Eligii auct. Audoeno I, 14: rex 
Dagobertus torrens, pulcher et inclytus. Ich vermute in dem Ausdruck eine 
romanische Uebersetzung eines fränkischen. Jedenfalls erscheint in allen 


diesen Fällen die lateinische Vulgärsprache durch fränkische Dichtungen 
beeinflusst. 


D Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 165 


beide Verfasser einen ähnlichen Zweck verfolgten, nämlich eine 
passende Einleitung ihren das fränkische Leben betreffenden 
Werken vorauszuschicken. Auch dort lassen sich die Worte 
öfters in Verse mit gleichem oder ähnlichem Rhythmus zusammen- 
stellen, trotzdem aber stammen sie, wie ich an anderer Stelle! 
begründet habe, nicht aus einem historischen Liede. 

Was den Prolog noch besonders interessant macht, das ist 
die altgermanische Weltanschauung, die in ihr zum Ausdruck 
kommt; das Christentum erscheint darin noch völlig in einseitig 
nationalem Gesichtswinkel: ähnlich wie im altsächsischen Heliand 
wird Christus als fränkischer Nationalgott betrachtet (Vivat, qui 
Francos diligit Christus).? 


HI 


Der oben herausgeschälte, ältere Teil des Prologes (IF) 
bildete vermutlich die Einleitung des ältesten lateinischen Textes. 
An sich hätte ja der zweite Einleiter die Nachricht auch aus 
mündlicher Ueberlieferung schöpfen können: doch dagegen 
sprechen die Worte decreverunt hoc modo, die es zugleich wahr- 
scheinlich machen, dafs er II° nicht erst selbst ins Lateinische 
übertragen, sondern die Worte so, wie er sie überliefert, vor- 
gefunden hat. 

Wann ist nun der älteste amtliche Text entstanden? Der 
Epilog nennt klar und deutlich Chlodovech als den Urheber 
(Primus rex Francorum statuit a primo titulum usque LXII 
disposuit judicare) und dies Zeugnis ist durchaus unanfechtbar. 
Nur darüber ist man sich nicht einig, ob der Text am Anfang 
oder gegen Ende seiner Regierungszeit entstanden ist. Sicher 
ist, dass er vor der Reichsgründung (486) nicht zustande ge- 
kommen sein kann.” Brunner I, 298 verlegt die durch allerlei 
spätere Zusätze verdeckte Urform in die letzte Regierungszeit 
Chlodovechs. Auch nach der Ansicht Seeligers ist die letzte 
amtliche Redaktion, d. h. der allen Handschriften gemeinsame 
Grundstock der Lex in den letzten Regierungsjahren Chlodovechs 
entstanden, aber auch der viel besprochene Titel 47, den er nicht 


1 Die fränkischen Trojanersagen (Wandsbeck 1896), S. 16 ff. 
? Hauck I, 176; (1. Aufl.) S. 160. 

$ Brunner I, 300 ff. 

* Seeliger, Histor. Vierteljahrschr. I, 17. 


166 Oskar Dippe. 


mit Brunner für eine spätere Novelle hält. Und zwar habe der 
Prolog (II) die zwiefache und zeitlich gesonderte Wirksamkeit 
Chlodovechs, die allgemeine Revision und die später erfolgte 
Ergänzung durch Zusätze, in einer kurzen Meldung zusammen- 
gefasst. Dadurch wird dem Einleiter ein unklarer Ausdruck zu- 
geschoben, zumal mit demselben zugleich die Thätigkeit Childe- 
berts und Chlothachars bezeichnet wird, die nach Seeligers Meinung 
nicht in einer Revision, sondern nur in einer Ergänzung bestand. 
/weifellos ist dem Autor eine solche Unklarheit zuzutrauen, und 
es spricht für Seeligers Ansicht, dass in II® nur die älteste, vor 
Chlodovech erfolgte Gesetzgebung erwähnt ist. Aber einen 
zwingenden Beweis vermag ich darin nicht zu erblicken, auch 
halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass nach der spät 
angesetzten (507 oder später) amtlichen Redaktion schon in den 
nächsten drei Jahren die erste Ergänzung erfolgt sei. Nimmt 
man mit mir an, dass Us die Einleitung des ältesten lateinischen 
Textes bildete, so ist man nicht genötigt in den Worten von I” 
die Zusammenfassung einer zwiefachen Wirksamkeit Chlodovechs 
zu erblicken, sie beziehen sich dann nur auf die Zusätze, die er 
nach seiner Taufe als Konsul veröffentlicht hat, und auf die seiner 
beiden Söhne. Dann muss der älteste Text in die Zeit vor 
Chlodovechs Uebertritt (wie Schröder früher meinte) verlegt 
werden. Unklar bleibt allerdings auch in diesem Falle die Aus- 
drucksweise in II”. Es erregt Bedenken, dass die beiden, mindestens 
10 Jahre auseinander liegenden Ereignisse, die Taufe und die 
Erlangung der Consulwürde, zusammengefasst werden, auch ıst 
es unbestimmt, ob mit dem fuit elucidius emendatum nur Er- 
gänzungen oder auch eine oder mehrere Revisionen des alten 
Textes gemeint sind. Die Worte gestatten uns ebenso wenig 
wie der Zustand der Lex selbst, diese Frage zu entscheiden. 
Nach allem scheint es, dass, wenn überhaupt eine Revision nach 
Chlodovech noch stattgefunden haben sollte, diese nur bei Ge- 
legenheit der Veröffentlichung des Pactus und der Erweiterung 
des Prologes erfolgt und dabei der alte Text nur wenig verändert 
ist. Sehr richtig bemerkt Seeliger, dass als gemeinsame Grond. 
lage das angesehen werden müsse, was alle Handschriften ent- 
halten und in derselben Einordnung vorbringen. Nur glaube ich, 
dass damit die Möglichkeit einer amtlichen Neuredaktion unter 
Childebert nicht angefochten wird, da das Alter der Handschriften 


am 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 167 


uns gestattet, jene Grundlage ebensogut auf die Zeit Childeberts 
zurückzuführen wie auf die Chlodovechs.! 

Wenn nun auch bei der ersten Codifizierung die Nachricht 
von der Abfassung durch die Viererkommission dem Texte als 
kurze Einleitung vorausgeschickt wurde, so kann sie doch auf 
keinen Fall als gleichzeitige Quelle über das Zustandekommen 
des Textes betrachtet werden. Die Aufzeichnung ist doch im 
Grunde ein Werk Chlodovechs. Da nun US weder ihn noch 
sonst einen Merowinger erwähnt, ja überhaupt keine treibende 
Persönlichkeit namhaft macht, so liegt darin der beste Beweis 
dafür, dass die Nachricht damals einer alten, mündlichen Ueber- 
lieferung entnommen ist. Bestätigt wird ihr sagenhafter Charakter 
zunächst durch den Parallelismus der Personen- und Ortsnamen 
(Saligast, Salchamae; Bodogast, Bodochamae; Widogast, Wido- 
chamae) und durch die Wiederkehr der beiden Suffixe, die schon 
Kurt S. 125ff. durch zahlreiche Analogien aus der Sagengeschichte 
germanischer und keltischer Völker als Kennzeichen dichterischer 
Herkunft erwiesen hat. Die Namen der Familienglieder pflegte 
man durch das phonetische Band zu verknüpfen; die Volkspoesie 
ahmte dies nach und schuf anklingende Namen, wie Hildebrand 
und Hadubrand; wenn nun die Ueberlieferung jene Männer mit 
demselben Namen-Suffix nicht als Verwandte bezeichnet, so be- 
weist sie selbst ihren sagenhaften Charakter. 

Auch die Etymologie der Namen, soweit sie erkennbar ist, 
bestätigt dem poetischen Ursprung der Nachricht. Die Deutung 
ist allerdings schwierig. Man hat versucht, die genannten Orte 
geographisch zu bestimmen?; indes das ist eine eitle Mühe, und 


1 Wenn, wie ich glaube, den Worten per proconsulis regis zu trauen 
ist, 80 gehören Chlodovechs Zusätze seinen letzten drei Regierungsjahren 
an. Die Consulwürde hat dazu beigetragen die völlige Gleichstellung 
zwischen Franken und Romanen herbeizuführen und vielleicht darauf be- 
zügliche Ergänzungen der Lex veranlasst. Seit Chlodovechs Söhnen er- 
scheinen die Römer als wehrpflichtig. Die jüngeren Texte und ein Zusatz 
des Cod. 2 tragen der Anwesenheit von Römern im Heere durch Aenderung 
des Textes Rechnung. 

? Wiese bei Alost, Bodeghem bei Brüssel, Zelehem bei Diest, Winder 
bei Tirlemont. Wauters, Histoire des environs de Bruxelles I, 208. Oder 
gar Seelhem, Boyenhoven (Brabant), Wintershoven (Limburg). Natürlich 

finden sich anklingende Namen, denn sowohl die geographischen wie die 
poetischen entstammen der schaffenden Phantasie des Volkes. Die Aehn- 


168 Oskar Dippe. 


wenn auch einzelne belgische Ortsnamen mit jenen eine gewisse 
Aehnlichkeit haben, so ist die doch rein zufällig und bestätigt 
nur, dass die Dichtung ächt fränkisch ist. Auch der Verfasser 
des kürzeren Prologes verband damit nur eine phantastische Vor- 
stellung, da er die Orte ganz willkürlich auf das rechte Rhein- 
ufer verlegt (ultra Rhenum). Was die Deutung der Namen 
anlangt, so hat Kern! trotz seiner sonstigen Willkür den richtigen 
Weg beschritten. Wisogast ist doch wohl zweifellos „Wiesen- 
mann“ (ahd. wisa, mhd. wise); Widogast wahrscheinlich „Holz- 
mann“, mag man nun als Wurzel ahd. wida „Weide“ oder ahd. 
witu, ags. vudu „Holz“ annehmen. Im ersteren Falle steht wida 
als pars pro toto für „Holz“ und ist wegen der Assonanz mit 
wisa ausgewählt. Ueberhaupt bestehen die vier Namen aus zwei 
Paaren, Wisogast und Widogast einerseits und Bodegast und 
Salegast anderseits. Bodegast gehört wahrscheinlich zu ahd. buoda, 
dän. bod (engl. booth Marktbude), altisländ. búð, dem die weit- 
verzweigte Wurzel bu (idg. bhu) in „bauen“ zu Grunde liegt’, 
und heisst dann entweder Acker- oder Feldmann oder Bude- 
mann, Bauer. Der Arogast, der sich an Stelle des Bodegast 
im kürzeren Prolog findet, steht in einer sehr alten Handschrift 
neben Bodegast, anscheinend als synonyme Glosse. Kern übersetzt 
es ebenfalls mit „Ackermann“, allerdings mit willkürlicher Aenderung 
in Arvogast. Es bleibt also blos noch Salegast zu erklären. Da 
die andern Namen ächt germanisch sind, so muss es auch dieser 
sein; auf die keltische Wurzel sal, saile „Salz“ kann er deshalb 
nicht zurückgeführt werden. Nicht nur die innere Logik, sondern 
auch die etymologische Hinsicht nötig uns anzuknüpfen an sal 
domus.’ Salegast heisst demnach wörtlich „Hausmann“, „Wirt“ 


lichkeit verführt oft zu den sonderbarsten Erklärungen; z. B. suchen einige 
die Orte an der Saale und Bode! 

! Die Glossen der lex salica u. d Sprache d. sal. Franken (Haag 1869) 
S. 184. Kern giebt nur die Deutung ohne Begründung. Im einzelnen 
weiche ich von ihm ab, zumal er dem kürzeren Prolog folgt. 

* Zur Sippe Bud rechnet Foerstemann, Ortsnamen 311 unter andern die 
fränkischen Orte Budberge (Hohenbodberg bei Düsseldorf), Bodegraven am 
alten Rhein zwischen Leyden und Utrecht, Bodriki (Buderich bei Werl 
westlich von Soest) Buderich am Rhein, auch Bodbardum (Boppard). 

® ahd. sal, dazu got saljan „Herberge finden“. Urverwandt damit ist 
altslov. selitva Wohnung, selo Hof, Dorf; lat. solum, Boden, Grund, vgl. 
Lex Alam. LXXXIII, 1. domus vel sala. Das von dort aus bewirtschaftete 


D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 169 


Kern erklärt „Hofmann“, doch ist die Deutung nicht ganz klar, 
da auch Bodegast einen ähnlichen Sinn hat. Der äussere und 
innere Zusammenhang von Wisogast und Widogast veranlasst 
mich, auch in dem andern Paar eine Sinnverwandtschaft zu ver- 
muten. Sie findet sich leicht, wenn man bedenkt, dass sala im 
ganzen Mittelalter die Bedeutung von Herrenhaus, Herrenhof 
hat!, woran noch jetzt das Wort „Saal“ erinnert: danach könnten 
Sala und Buoda das grosse und das kleine Gewese, d. h. die 
beiden Arten des Bauerngutes, bedeuten; in diesem Falle ist 
Salegast der Grossbauer und Bodegast der Kleinbauer. Indes das 
muss dahingestellt bleiben. Soviel aber scheint nach dem Ge- 
sagten sicher, dass die vier Personennamen eine symbolische Be- 
deutung haben und die so benannten Männer nur als typische 
Vertreter der verschiedenen Arten des bäuerlichen Be- 
sitzes, von Haus und Hof (letzterer schliesst das Wichtigste, 
das Ackerland ein) Wiese und Gehölz zu betrachten sind. 
Gegen die Symbolik hat sich Waitz II, 1, 120 prinzipiell erklärt, 
ohne sie zu widerlegen. Kerns? Auffassung, wonach die vier 
Männer „representatives of the different classes of the people“ 
sind, weicht von der meinigen doch erheblich ab, da ich nicht 
an eine Vertretung von Volksklassen, sondern von den verschiedenen 
Erscheinungsformen des bäuerlichen Lebens denke. 

Die Zahl der vier? Männer und der drei Orte ist wohl 
nicht zufällig. Ausser der vier ist auch die drei eine heilige 


Land heisst terra salica, selland, die Hufe hoba salica, curtis salica, selihova. 
Haussuchung salisuochan, s. Brunner 496. 

1 Früher wurde auch das ganze Gebäude, in welchem sich ein Saal 
befand, der Saal oder die Saal genannt, wie in Unter-Navarra die adligen 
Sitze und Häuser noch jetzt sala heissen. Schon im Altsächsischen ist seli 
ein nur aus einem grossen Saal bestehendes Gebäude, ags. sele, salor, sael 
Halle, Palast. Im Deutschen gewöhnlich salihus, selihus (Schmeller 3, 320) 
als Name von königlichen und fürstlichen Palästen. Auch Kirchen heissen 
zuweilen sal. 

2 Hessels Lex Sal. S. 562. 

® Die vier Männer, welche nach dem meist als Prolog zur Lex Bajuw. 
überlieferten Aufsatz de legibus König Dagobert mit .einer Revision der 
Volksrechte beauftragte, beweisen nichts. Denn die Nachricht ist nichts 
als eine freie Nachbildung von dem Prolog der Lex Sal. Die vier viri 
illustres Claudius, Chadoind, Magnus, Agilulf bilden offenbar nur das 
Seitenstück zu den viri sapientes unseres Prologs. Brunner I, 288f. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 12 


170 Oskar Dippe. 


Grundzahl!, und vielleicht hat später Karl d. Gr. die echten 
Dinge gerade auf drei beschränkt, weil die drei eine alte sakrale 
Bedeutung hatte. 

Wenn das auch unsicher ist, so muss doch nach allem der 
rein poetische Charakter der Ueberlieferung als feststehend be- 
trachtet werden. 

Die ächte Sage drückt immer eine Idee aus. Die hier zu 
Grunde liegende ist unschwer zu erkennen: Die Sage berichtet 
uns, dass die Franken (d. h. der sogenannte salische Zweig), als 
sie das unstäte Abenteurerleben aufgaben und ein ansässiges 
Bauernvolk wurden, ihre Rechtsgewohnheiten aufgezeichnet 
haben. Dies ist zugleich ein Fingerzeig für die Feststellung der 
Zeit ihres Entstehens. Wenn nämlich nicht nur die Lex selbst‘, 
sondern schon die alte Ueberlieferung von der ersten Aufzeichnung 
derselben eine fest angesiedelte Bevölkerung und ein rein bäuer- 
liches Leben voraussetzt, so kann sie erst entstanden sein, 
nachdem die salischen Franken die belgischen Landschaften 
Hesbaye, Campine, Brabant und Flandern in dauernden Besitz 
genommen hatten. Zwei weitere, bisher noch nicht beachtete 
Merkmale der Tradition sind von Bedeutung. Die Sage kannte 
weder die altgermanischen Völkerschaften, aus deren Vereinigung 
der salische Zweig hervorgegangen, Bataver, Canninefaten und 
Cugernen?, noch eine Sonderbenennung des erwähnten Zweiges, 
also auch nicht die Namen Salier oder salische Franken, sondern 
nur den allgemeinen Stammesnamen „Franken“. Denn wäre ein 
spezieller Name in ihr vorgekommen, so hätte der zweite Ein- 
leiter ihn sicher in den Prolog herübergenommen. Ebenso wichtig 
ist, dass sie noch nicht das Stammeskönigtum voraussetzt; andern- 
falls würde sie nach epischer Regel die Volksgesetzgebung als 
eine Wirkung der persönlichen Königsgewalt oder wenigstens als 
beeinflusst durch bestimmte Lieblingshelden hinstellen. Schon 
die ältesten Merowinger, namentlich Chlojo und Childerich‘, 


! Brinton, The origin of Sacred Numbers. American Anthrop. I, 
S. 168 ff. 

3 Waitz II, 1, 90 ff.; Schröder, die Franken u. ihr Recht, 37. Auffallend 
ist besonders die Nichtberücksichtigung des Meeres und dass keine Spur 
von Erinnerung an das alte Seeräuberleben zu finden ist. 

* Schröder, d. Herkunft d. Franken. Hist. Ztschr. VII (1880) S. 84. 

" Ueber die Volkserzählungen von Chlojo s. Kurth, 133 ff.; über Childerich 


D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d Lex u d salischen Franken. 171 


haben bei ihren Lebzeiten oder bald nach ihrem Tode den 
herrschenden Mittelpunkt aller Stammesüberlieferungen gebildet, 
und schon früh hat das Nationalbewusstsein der Franken in der 
Merowingischen Stammsage! seinen Brennpunkt und seinen idealen 
Ausdruck erhalten. Wenn also in der Rechtssage weder das 
Merowingergeschlecht noch überhaupt ein Herrschergeschlecht, 
ja nicht einmal eine Herrscherpersönlichkeit erwähnt wird, so 
muss man daraus den Schluss ziehen, dass, als die Sage entstand, 
eine Geschlechtsherrschaft sich noch nicht gebildet hatte. 

Diese drei chronologischen Merkmale nötigen uns die Ent- 
stehung der Sage in die zweite Hälfte des 4. oder spätestens in 
die ersten Jahrzehnte des 5. Jahrhunderts zu verlegen. Denn 
erst seit der Mitte des 4. Jahrhunderts (358), seitdem Kaiser 
Julian den vom jenseitigen Ufer des Rheins her vordringenden 
fränkischen Völkerschaften die belgischen Landschaften überweisen 
musste?, verschwinden die alten Völkerschaftsnamen und statt 
ihrer erscheint in gleichzeitigen römischen und griechischen 
Quellen der Bundesname „salische Franken“ und in den heimischen 
Stammeserzählungen der noch allgemeinere „Franken“. Damit 
begann zugleich ihr sesshaftes, bäuerliches Leben. Der terminus 
post quem für den Ursprung der Sage ist also 358. Der ter- 
minus ante quem ist 432, in welchem Jahre Chlojo seine Herr- 
schaft über den Kohlenwald nach Süden hin ausdehnte. Chlojo 
ist der älteste bekannte Merowinger; vor ihm ist, was man auch 
darüber vermutet hat, eine Geschlechtsherrschaft nicht nachweis- 
bar. Die Art, wie Gregor über die Entstehung des fränkischen 
Königtums in Verbindung mit den ältesten Stammesüberlieferungen 
der Franken spricht, macht es im höchsten Grade unwahrscheinlich, 
dass lange vor Chlojo ein einheitliches Königtum bestanden hat, 
vielmehr haben wir um 400 als Vorstufe zu jenem ein Gau- 
königtum (bei Gregor duces oder regales) anzunehmen, das bei 
den kriegerischen Eroberungen im 4. Jahrhundert aus dem alten 
Gaufürstentum sich herausgebildet haben muss. Gaukönige, 
d. h. Könige der einzelnen, im salischen Zweige aufgegangenen, 


vgl. meinen Aufsatz: „Die ältere und die jüngere Stammessage der Salier“ 
in der Zeitschr. f. d. geschicht Unterricht I (1897) S. 181 ff. 
1 Müllenhoff, d. Merow. Stammsage, in Haupts Zeitschr. f. d. deutsche 
Altert. VI, 430f.; Kurth, 147 ff. 
? Ammian. Marcell. XVII, 8; Juliani ep. ad Athen. 280 (Spanheim). 
12° 


172 Oskar Dippe. 


Völkerschaften, sind es, die in unserer Sage umständlich als 
proceres ipsius gentis, qui tunc tempore ejusdem aderant rectores 
bezeichnet werden! Auch die Stammessage (bei Greg. II, 9) 
überliefert, nach Eroberung des Tungrergaues? hätten die (salischen) 
Franken gelockte Könige in den einzelnen Gauen (juxta pagos 
vel civitates) oder Völkerschaften über sich gesetzt. Wenn sie 
weiter berichtet, „aus der ersten und sozusagen adligeren Familie“ 
(de prima et ut ita dicam nobiliori familia), so folgt daraus noch 
nicht, dass damals bereits die Königswürde ein Vorrecht der 
Merowinger war; von den Merowingern ist dort überhaupt nicht 
die Rede, und wenn statt mehrerer königlicher Familien nur eine 
genannt wird, so kann diese auch im weiteren Sinne „königliche 
Sippe“ bedeuten, die mehrere verwandte und durch Heiraten ver- 
schwägerte Familien umfasste Die Erinnerung an das Gav- 
königtum ist noch in der Lex selbst lebendig, denn es unterliegt 
jetzt keinem Zweifel mehr, dass der Thunginus der Lex nicht 
mit dem späteren königlichen Centenar identisch ist, sondern der 
alte Gaufürst?, der wie gesagt vor dem Auftreten der Merowinger 
durch das Mittelglied der Herzogswürde zu der eines Gaukönigs 
gestiegen war. Die Entwicklung des Gaukönigtums zur Herr 
schaft eines königlichen Geschlechtes wird sich nicht allzu schnell 
vollzogen haben, und so ist denn wahrscheinlich unsere Rechts- 
sage bereits in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts 
entstanden. 

Hat sie nun einen geschichtlichen Hintergrund? d h. ist 
wirklich lange vor Chlodovech schon im 4. Jahrhundert nach 
Besitzergreifung der belgischen Landschaften eine Aufzeichnung 


1 Sickels und Brunners Auffassung, die rectores seien die vor Chlodo- 
vech regierenden „Kleinkönige“, ist nicht klar. Dass an Merowinger nicht 
gedacht werden kann, geht, hoffe ich, aus dem Obigen zur Genüge hervor. 
Nicht ganz zutreffend ist es, wenn Waitz die Hundertschaftsvorsteber, be- 
ziehungsw. d. Volksvorsteher des Freistaates in ihnen sah. In der kriege- 
rischen Zeit der Eroberung muss sich bereits daraus ein auf Heerführer- 
gewalt berubendes Gaukönigtum gebildet haben. Uebrigens nennt der 
Prolog auch in II die Könige zweifellos rectores (rectores eorum lumen suat 
graciae repleat). 

3? Thoringia. Ueber die Deutung dieses Namens s. meine Schrift 
„D. ältere u. d. jüng. Stammess. d. Sal.“ $S. 183ff. 


3 Schröder, Neuere Forschgg. üb. d. fränk. Rechtsgesch. Hist. Zeitschr. 
Bd. 78, S. 199 (1897). 


D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 173 


der Rechtsgewohnheiten erfolgt? Brunner, der hervorragendste 
Kenner der deutschen Rechtsgeschichte, bejaht diese Frage und 
vermutet (I, 302), dafs bei der ersten lateinischen Aufzeichnung 
ältere Weistümer benutzt, zum Teil wohl auch unverändert über- 
nommen wurden. Auch Kurth, 129 nimmt einen historischen 
Kern an, während Schröder von einer Abfassung vor Chlodovech 
überhaupt nichts wissen will. Die Idee der Sage beweist, dass 
ihr ein geschichtlicher Vorgang zu Grunde liegt; ächte Sage 
lehnt sich überhaupt regelmässig an geschichtliche Thatsachen an, 
die sie poetisch umgestaltet. Dazu führt auch die Erwägung, 
dass die Vereinigung der einzelnen Völkerschaften zu einem 
Bundesstaat und das sesshafte, bäuerliche Leben der verbündeten 
Gaue mit Notwendigkeit zur Festlegung gemeinsamer Rechts- 
normen führte. Endlich finden nur bei dieser Voraussetzung die 
zahlreichen, den älteren Texten eingestreuten, fränkischen Wörter, 
die sogenannten mallbergischen Glossen, eine ansprechende Er- 
klärung. Denn wenn überhaupt ältere Weistümer benutzt sind, 
so müssen dieselben in fränkischer Sprache abgefasst sein, da die 
Sage und die von ihr genannten Personen- und Ortsnamen rein 
frankisch sind und von einer Berücksichtigung römischen Rechtes 
und römischer Sprache sich darin keine Spur findet. Man begnügt 
sich im allgemeinen mit der Annahme, dass die mallbergischen 
Glossen den Inhalt des lateinischen Textes durch technische Aus- 
drücke erläutern, wie sie auf der Gerichtsstätte, om mallobergo, 
gebraucht wurden und von prozessualisch formelhafter Bedeutung 
waren. Indes ihr Ursprung ist damit nicht erklärt. Man muss 
billig fragen: Warum enthalten denn die Rechtsbücher der andern 
germanischen Stämme nicht solche technischen Ausdrücke, ob- 
wohl doch die Gerichtssprache auch bei ihnen, wenigstens bei 
dem rein germanischen Teil derselben, germanisch war? Die 
natürlichste Erklärung dieser auffallenden Abweichung der Lex 
Salica von allen übrigen Volksrechten giebt doch wohl die An- 
nahme, dass eben jene allein auf einer germanischen Grundlage 
ruht. Der einzige, der diese Erklärung bisher vertreten hat, ist 
meines Wissens Kern. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen 
über den Wortsinn der einzelnen Glossen sind allerdings höchst 

1 Sohm, Die fr. Reichs- und Gerichtsverf. S. 668 f. Dass aber einige 


Glossen die Sohmsche Auslegung schlechterdings nicht vertragen, hebt 
Brunner I, 297, A. 24 hervor. 


174 Oskar Dippe. 


anfechtbar, dass aber ein fränkischer Text der ältesten lateinischen 
Redaktion zu Grunde gelegen hat, diese Behauptung Kerns ist 
zwar vielfach angezweifelt, aber noch von keinem widerlegt; und 
dass diese Frage noch keineswegs entschieden sei, giebt unter 
andern Hartmann! zu. Aus dem Vorhandensein der Glossen an 
sich kann man allerdings noch nicht folgern, dass sie einem alt- 
deutschen Texte entstammen. Aber da die Ueberlieferung von 
einer rein fränkischen Aufzeichnung berichtet und der erörterte 
innere Grund ihr zu Hülfe kommt, so dürfen wir, glaube ich, in 
den Glossen die Reste des früheren Textes erblicken. Freilich 
darf man dabei nicht an eine Aufzeichnung nach Titeln und 
Paragraphen in fortlaufender Rede denken, sondern an runen- 
schriftliche Merkzeichen, die sicher im 4. Jahrhundert im Gebrauch 
waren. Sie werden in prägnanter Kürze die einzelnen Straffälle 
und dazu die Busssätze nach dem alten Münzfuss angegeben haben. 
Die Glossen sind zum grössten Teil so hoffnungslos verderbt, dass 
ihre Erklärung nach dem gegenwärtigen Stand der Sprachwissen- 
schaft ohne Willkür unmöglich ist; aber die wenigen, die wir 
noch deuten können, schliessen Bilder von sinnlich lebendiger 
Auffassung ein. So wird der Leitstier tit. II (si quis taurum 
furaverit, qui gregem regit) genannt chariocito (oder chariocheto) 
d. i. „Heerbefehler, Heerführer“, ferner die Ziege tit. V „Laub- 
fresserin“; auch Grimms Deutung des caballus, qui carrucam trahit, 
malb. chanzocho = „Gänger“ hat einige Wahrscheinlichkeit, der 
Haushund (segusius magister) trouuidouuane, worin der Begriff des 
„Ireugewöhnten“ unverkennbar ist, oder der Haushahn channa 
suuido, vielleicht „der kräftige Sänger“. Die Beispiele lassen, 
wenn auch die Deutung immer unsicher bleibt, doch wenigstens 
die poetische Anschaulichkeit erkennen, wie sie nur alter Zeit 
eigen zu sein pflegt. Die naive Betrachtung der Naturvorgänge, 
namentlich die Vertrautheit mit den Erscheinungen des Tierlebens 
hat sie entstehen lassen. Für die Gerichtssprache eigneten sich 
die Wörter deshalb besonders, weil der feierliche Formalismus 
der Verhandlungen auf dem Mallberge von der nüchternen 
Prosa abwich und eine innere Verwandtschaft mit der poetischen 
Form hatte. Bei der Aufzeichnung der Rechtsnormen erwiesen 
sie sich als besonders wertvoll, weil sie in prägnanter Kürze 


1 Forschungen z. deutschen Gesch. XVI (1876), S. 615 Nr. 1. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 175 


ganze Satzreihen ersetzten und Rechtsdefinitionen überflüssig 
machten. 

Wie nun damals die Aufzeichnung erfolgte, lässt sich nicht 
mehr erkennen. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass sie 
in ähnlicher Weise, wie die Ueberlieferung sagt, zu stande ge- 
kommen ist, indem eine von den Gaukönigen bestellte Kommission 
alter, im Gewohnheitsrecht erfahrener Männer die Zusammen- 
stellung der Rechtsfälle besorgte. Auch bei der Aufzeichnung 
des friesischen Rechtes haben rechtskundige Aeltermänner eine 
ähnliche Wirksamkeit entfaltet!, und bei Beratung von Statuten, 
Ausarbeitung von Gesetzen u.s. w. macht sich das Bedürfnis der 
vereinfachten und einheitlichen Thätigkeit von Kommissionen 
heute und jederzeit geltend. 

Alles andere freilich ist nur fingiert und darf nicht prag- 
matisiert werden. 

Kurth hat seine Untersuchung über diese Sage nur auf das 
eine Ziel gerichtet, den poetischen Ursprung auch in der Form 
der Ueberlieferung nachzuweisen; er kommt zu dem Ergebnis, 
dass kein episches Lied zu Grunde liegt, sondern nur quelques 
vers mnemoniques, qui, par le procédé de Valliteration, groupaient les 
noms des quatre législateurs et des trois malbergs (S. 131). Ich kann 
nur dem negativen Teil dieses Ergebnisses zustimmen, denn, wie 
ich im ersten Abschnitt dieser Untersuchungen erörtert habe, be- 
richtete das Volk auch von der Mitwirkung der Gaukönige und 
der Auswahl, die sie trafen. Dass die ganze Erzählung auch ein 
poetisches Gewand hatte, unterliegt nach allem wohl keinem 
Zweifel. 


IV. 


Die besprochene Quelle ist für die Frage über den Ursprung 
und den Wortsinn des Namens „Salier“ von grundlegender Be- 
deutung. Dies hat die Forschung bisher noch nicht erkannt, und 
deshalb gehen auch die Ansichten über die Herkunft des Namens 
noch weit auseinander. 

Am meisten verbreitet ist die Annahme, dass die „salischen 
Franken“ nach dem Salgau am rechten Ysselufer benannt seien?. 
Diese Ableitung von Ysala oder dem pagus Salon ist deshalb zu 


! Kurth 128. 
* Waitz TI, 1, 26; Brunner II, 43. 


176 Oskar Dippe. 


verwerfen, weil das Heimatsland jener keineswegs dort lag: im 
Sallande wohnten die Chamaven, die anfangs einen selbständigen 
Zweig der Franken bildeten und später zu den Ribuariern ge- 
rechnet wurden!. Zudem taucht der Name Salgau erst in karo- 
lingischer Zeit auf. 

Vielfach wird auch behauptet?, die Salier bedeuteten See- 
franken (nach kelt-germ. sal, sale, säile). Ich habe bisher dieser 
Ansicht auch gehuldigt*, muss sie aber jetzt nach der eingehenden 
Betrachtung des Prologes und der in mancher Hinsicht anregenden 
Arbeit Thudichums* einschränken. Letzterer geht von der rich- 
tigen Beobachtung aus, dass Salius und Salicus aus sal, sala, 
domus abzuleiten ist, aber die Folgerungen, die er daraus für den 
Ursprung des „Volksnamens“ zieht, sind nicht nur sprachlich un- 
haltbar, sondern knüpfen auch an unerwiesene geschichtliche Vor- 
aussetzungen an. Er sagt S. 64: „Rührt der Name von den 
Balken selbst her, so wird er den Sinn von „die Herrlichen“ ge- 
habt haben. Wenn er dagegen von andern Germanen ihnen ge- 
geben ist, heisst es „die Verherrten“, d.h. „die von Königen Re- 
gierten.“ Letzteres ist grammatisch unmöglich, ganz abgesehen 
davon, dass eine so seltsame Bezeichnung wohl ohne jegliche 
Analogie sein würde. Dagegen ist die Uebersetzung von salicus 
„berrlich“ richtig, wenn man dies Wort nicht im Sinne von 
praeclarus, sondern als gleichbedeutend mit „grundherrlich“ oder 
„herrschaftlich“ auffasst. Nur verkennt Thudichum den Charakter 
des Beiwortes, wenn er es S. 63 als Substantiv, als Volksname 
ansieht: der fränkische Name, meint er, sei Saligo gewesen, woraus 
sich erst später Salio (lat. Salius) gebildet habe. Dies soll aus 
L. Sal. 95 (Behrend 141; Capit. II, 6): Si Salicus Salicum castra- 
. verit hervorgehen, eine Wendung, die als Ersatz für die frühere 
(Sal. 29, 9): Si quis hominem ingenuum castraverit eingetreten ist. 
Indes Salicus ist offenbar auch hier, wie überall, nur Beiwort, 
abgekürzt aus Francus salicus, und kann auch aus sprachlichen 
Gründen gar nichts anderes sein. Das Wort Saligo ist, wo es 
vorkommt, nur andere Schreibart, nicht andere Form für Salico 


1 Schröder, Herk. d Franken 28; d Franken u. ihr Recht 11; Schulze, 
Deutsche Geschichte, II, 44. 

? Schröder und Schulze a. a. O. 

5 Stammessage S. 187. 

t Sala, Sala-Gau, Lex Salica (Tübingen 1895). 


D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 177 


oder Salicus. Damit fallen alle Folgerungen, die Thudichum aus 
der fälschlich angenommenen Urform zieht. 

Sieht man von der lediglich aus poetischen Gründen ge- 
wählten Endung des Salegast im Prologe ab, so hiess das gleich- 
bedeutende fränkische Hauptwort Salio oder Sali!, latinisiert 
Salius, genau dem von domus abgeleiteten dominus „Hausherr“ 
entsprechend. Von Salius kommt das Beiwort salicus. Dies und 
kein anderes ist es, mit dem der Prolog das Recht bezeichnet 
(decreverunt lege[m] Salica[m]); es ist undenkbar, dass der Ver- 
fasser mit dem Stamm des Beiwortes einen andern Begriff ver- 
bunden habe als mit dem des Salegast. Und das Gleiche gilt 
von den Niederfranken, die ihr Recht so nannten, überhaupt. Lex 
Salica heisst also „das herrschaftliche Recht“ oder „das den Stand 
der Haus- oder Grundherren betreffende Recht“. Die rein latei- 
nische Uebersetzung ist lex dominica. Doch hat der Gebrauch 
die sprachlich gleichbedeutenden Ausdrücke begrifflich geschieden, 
indem er den ersteren als terminus technicus für das alte Volks- 
recht, letzteren (gewöhnlich im Plural leges dominicae, d.h. mehrere 
einzelne Erlasse gegenüber dem einheitlichen Volksrecht) als 
den für das Königsrecht? festlegte. Die Bezeichnung „Recht der 
Hausherren“ war ursprünglich durchaus zutreffend, denn die Lex 
war thatsächlich anfangs nur ein Recht für den herrschenden 
Teil des Volkes, für die, durch die Eroberung zu Grundherren 
gewordenen, Niederfranken im engeren Sinne. 

Sämtliche Rechtsquellen, in denen das Wort Salicus vorkommt, 
sind nicht nur mit der gegebenen Deutung vereinbar, sondern die 
betreffenden Stellen erhalten auch erst dadurch ihr volles Ver- 
ständnis. Zumeist bezieht sich Salicus unmittelbar auf den Namen 
des Rechtsbuches: Capitularien und langobardische Formeln nehmen 
regelmässig auf die Lex Bezug. In ihr selbst (Tit. 41; 47; 50, 2; 63) 
ist der barbarus, qui legem Salicam vivit ein fremder Germane, 
der nach dem Rechte der (fränkischen) Hausherren lebt. In 
Tit. 14, 2: Si Romanus Franco Salico expoliaverit ist der Römer 
zwar eine dem fränkischen Staate angehörende Person, aber keine 
salische, weil er nicht dem herrschenden Stande angehört. Nament- 
lich dass Salicus schliesslich gleichbedeutend mit ingenuus, dass 


! Grimm, Gesch. d. deutsch. Sprache. S. 529 und 752. ` 
* Siehe Waitz II, 1, 183 Nr. 3. 


178 Oskar Dippe. 


also Francus salicus eine ehrende Bezeichnung des Vollfreien im 
Gegensatz zu den Minderfreien wurde}, ist nunmehr völlig erklär- 
lich. Denn nach germanischer Anschauung hat Abhängigkeit, aller- 
dings nur eine solche niederer Ordnung, z.B. Schutzhörigkeit, 
eine Minderung der Vollfreiheit zur Folge”. Ebenso nahe steht 
der ursprünglichen Bedeutung der Francus Salicus im Sinne von 
dem freien Grundbesitzer. Form. Senon. rec. 5. S. 214: apud 
12 homines bene Francos Salicos ... hoc conjurare debeat, ähnlich 
in Urkunden des 9. Jahrhunderts. Nach diesem Vorbilde bediente 
man sich bei den anderen Stämmen des Stammesnamens zur Än. 
gabe der freien deutschen Herkunft, aber doch bezeichnender 
Weise meist so, dass man liber hinzusetzte, während das bei dem 
Salicus nicht nötig war, weil er an sich den Begriff der Voll- 
freiheit einschloss. 

Demnach bezeichnete salicus nicht einen Stamm, auch 
stellte es nicht einen Zweig des Stammes einem andern gegen- 
über, sondern charakterisierte nur den herrschenden Teil des 
niederfränkischen Zweiges als Stand zum Unterschied von den 
andern, in niederer Abhängigkeit stehenden Angehörigen des- 
selben Frankenzweiges. Das Wort gehört also nur der Rechts- 
sprache an und enthält keinen ethnographischen Begriff. 
Auch der vollfreie Ribuarier ist demnach begrifflich ein Salicus, 
der Gebrauch hat hier aber eine Scheidung geschaffen, auf die 
ich später zurückkomme. Auf diese Deutung des Salicus hätte 
schon ein Vergleich des Namens Lex Salica mit den Titeln der 
übrigen germanischen Stammesrechtsbücher führen können. Denn 
letztere tragen alle die Namen der betreffenden Völker an ihrer 
Spitze, die Lex Chamavorum, Bajuwariorum, Alamannorum, Ang- 
lorum et Werinorum, Burgundionum, Wisigothorum. Enthielte 
die erstere und die Lex Ribuaria ebenfalls aktuelle, einheimische 
Volksnamen, so wären sie Lex Saliorum und Ribuariorum benannt. 


1 In den Volksrechten ist Salicus regelmässig die Bezeichnung des 
freien Volksgenossen. Ebenso capit. 5, 3 (Behrend S. 93), wo der Salicus 
dem antrustio, Childeb. decr. c. 14 (S. 17), wo er dem Romanus entgegen- 
gesetzt wird. In einer Formel des 7. Jahrhunderts (Zeumer I, 252, n. 28) 
steht bene ingenuus sive Salicus. 

? Die Lex Rib. nennt neben dem Ribuarius gewöhnlich den ingenuus 
Ribuarius oder auch homo Francus (hier schon = frei) aut Ribuarius, die 
Lex Alam.: liberi Alamanni, die Lex Bajuw. II, 1: liber Bajuwarius 
Waitz II, 1, 272 N. a 


e 
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D 


Mä? 
genä o 


D Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 179 


Weiter steht völlig im Einklang mit unserem Ergebnis die 
oben festgestellte Thatsache, dass weder die alte Rechtssage noch 
der zweite Einleiter die „Salier“ genannt haben, sondern nur die 
Franei, und zwar der letztere, vielleicht zum Unterschied von dem 
mittelrheinischen Zweige, „den berühmten Zweig der Franken“ 
(Gens Francorum inclyta). Schon Schmeller, Grimm und ihnen 
folgend Thudichum haben sodann die ebenfalls richtige Beobach- 
tung gemacht, dass Salius auch in keiner Stelle der Lex Salica 
selbst vorkommt, auch in keinem Kapitulare und keiner Urkunde, 
ebenso in keiner langobardischen Formel. Aber sie haben nicht 
daraus die richtige Folgerung gezogen, dass Salius überhaupt nie- 
mals ein aktueller, einheimischer Volksname gewesen ist. 

Die Urkunden sind als grundlegende Quellen schon an sich 
beweisend. Aber auch diejenigen erzählenden Quellen, deren 
Autoren mit den fränkischen Zuständen und den einheimischen, 
auch mündlichen Ueberlieferungen die engste Fühlung hatten, 
kennen ein Volk der Salier überhaupt nicht. Gregor hat sich 
bekanntlich die grösste Mühe gegeben, alle möglichen, schriftlichen 
und mündlichen Quellen, die den Ursprung der Franken und ihrer 
Könige aufzuklären geeignet waren, zu Rate zu ziehen; er ist 
gerade in der Mitte der sogenannten salischen Franken auf- 
gewachsen, kannte ihre Könige, ihre Sitten und Einrichtungen, 
und doch nennt er sie nicht ein einziges mal „Salier“, auch nicht 
„salisch“ Besonders fällt der Name Franci in der Stammessage 
ins Gewicht, da sie, wie der ganze Inhalt zeigt, eine nieder- 
frankische war. Auch die Ribuarier kennt er nicht unter diesem 
Namen. Fredegars und des fränkischen Chronisten Schweigen 
über die „Salier“ ist insofern von Bedeutung, weil sie in weit 
ausgiebigerer Weise die mündliche Tradition, auch Sagen und 
Mythen, benutzt haben. Aber auch andere, nicht spezifisch 
fränkische Geschichtsschreiber bestätigen, dass die früheren Bataver, 
Cannenefaten und Cugernen nur einen gemeinsamen Namen 
hatten, nämlich den der Franken, so Jordanes, Procop und Priscus.! 


1 Jordanes, de reb. get. 36 nennt als foederati des Aetius die Franci 
neben den Burgundiones, Saxones und Riparii: im Gegensatz zu letzteren 
sind jene „Salier.“ Procop. Bell. Goth. I. 12: ‘Pivog A8 Ze röv Quxeavòrv 
Bolüs oreitar, Linter è Evraüde, où ù l'eeuavol ré nalaıbv Gxnyro, 
BéoBagor Ed vos, où xolloÿ Aoyov cé xar doyüs Gro, of vüv Doayyoı xalodvraı. 
Priscus. frg. 16. (Müller, fr. hist. gr. IV, 98 fg.) erzählt, Attila habe in die 


180 Oskar Dippe. 


Diesen Quellen stehen nur folgende fünf Zeugnisse gegenüber, 
die den belgischen Franken wirklich den Volksnamen „Salier“ 
beilegen: 

Kaiser Julian rühmt sich in einem Briefe, die Salier besiegt 
zu haben (i. J. 359).! 

Von demselben Siege berichtet dann ausführlich Ammianus 
Marcellinus XVII, 8: Caesar .. petit primos omnium Francos, 
eos videlicet quos consuetudo Salios appellavit, ausos olim in roman 
solo apud Toxandriam habitacula sibi figere praelicenter. Cu 
cum Tungros venisset, occurrit legatio praedictorum . . pacem sub 
hac lege praetendens, ut quiescentes eos tamquam in suis nec lacesserd 
quisquam nec vexaret ... Jamque precantes potius quam resistentes 
dedentes se cum opibus liberisque suscepit. Chamavos itidem auss 
similia adortus, eadem celeritate partim cecidit, partim capis 
conpegit in vincula. . 

Um 400 preist darauf Claudian (de laude Stilic. I, 122) 
den Stilicho, weil er in der Gegend der Rheinmündungen det 
Frieden hergestellt habe: 

Ut Salius jam rura colat flexosque Sicambrı 
In falcem curvent gladios. 

Etwas später (um 412) nennt die Notitia dignitatum unter 
den auxilia palatina einmal Salii und dann Salii seniores und 
juniores (im Orient, Gallien und Spanien) S. 35, 37, 18, 24 (ed 
Böcking). 

Endlich berichtet Zosimus (etwa 480—501): tò Zakar 
¿Edvos, Pocyawov dnôuorpov, x Te olxeiag yopag Zar Zakóvor 
els tótnv tv vioov xekaðévreg. 

Mit Sicherheit geht aus diesen Zeugnissen hervor, dass den 
Römern des 4. und 5. Jahrhunderts „Salier“ für die in Belgien 


Thronstreitigkeiten der Franken eingegriffen, da die Söhne des kurz vorher 
verstorbenen letzten Königs sich um die Thronfolge stritten. Attila habe 
für den älteren, Aetius für den jüngeren Partei genommen; letzteren hat 
Priscus damals selbst als Gesandter in Rom gesehen: obwohl nun aus dem 
Zusammenhang hervorgeht, dass er von „salischen“ Franken redet, so nennt 
er sie doch nur Franken: +6 äecdie Zn too zeög Pedyyovs xoléuov 006: 
n rop opăv faoıldwg televrý. Vergl. darüber meine Erörterung „Stammes.“ 
S. 194. 

"ep ad Athen. 280 (Spanh.): Ad œdrods (scil. Breßapovs) orparevons -- 
unededaunv ulv uoleav Tod Zailov Edvovs, Xaucdßovs Ai lEýiaca. 


D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d. salischen Franken. 181 


ansässigen Franken geläufig war. Es folgt aber keineswegs daraus, 

dass man ihn als einen ächten, einheimischen anzusehen habe. 

Vielmehr beweist das wichtige, bisher noch nicht völlig verwertete 

Zeugnis des Ammian das Gegenteil. Die Worte petit primos 

omnium Francos übersetzt man gewöhnlich „er griff die ersten, 

d. h. die angesehensten und mächtigsten unter allen Franken 

an“ und meint, Ammian nenne die Salier so, weil diese der 
hervorragendste Teil der Franken waren. Mit Recht bemerkt 
Thudichum 57 dagegen, dass diese Uebersetzung ungrammatisch 
ist, da nicht omnium Francorum, sondern omnium Francos dasteht; 
er heisst vielmehr: „er griff als die ersten unter allen die Franken 
an.“ Damit stimmen auch die folgenden Worte! eos videlicet quos 
consuetudo Salios appellavit, d. h. „nämlich diejenigen Franken, 
denen man gewöhnlich den Beinamen Salier giebt“ (appellavit, 
nicht nominavit), wobei er sich diesen Frankenzweig im Gegen- 
satz zu dem mittelrheinischen denkt. Wenn er nachher sagt: 
Chamavos itidem ausos similia adortus cecidit, so rechnet er offen- 
bar die Chamaven nicht zu den Franken, wenngleich sie that- 
sächlich zu dem allgemeinen Völkerverband gehörten. Indes das 
ist nicht auffallend, denn allerdings waren sie weder Salier noch 
Ribuarier, sondern hatten eine freie Mittelstellung zwischen den 
beiden Hauptgruppen; vielleicht hat sie Ammian deshalb nicht 
zu den Franken gerechnet, vielleicht war es ihm auch gar nicht 
bekannt, dass sie im weiteren Sinne ebenfalls Franken waren; 
letzteres wäre um so erklärlicher, da erst die neuere Forschung 
ihre Zugehörigkeit zur fränkischen Völkerfamilie festgestellt hat, 
auf Grund einer wohl zweifellos richtigen Konjektur Müllenhoffs.* 
Somit zeigt die Stelle, dass dem Volke, welches Julian zuerst 
angriff, von Haus aus der Name „Salier“ nicht eigen war, dass 
es sich selbst nur Franken nannte (auch A. erkennt diesen allein 
als ächt an) und erst gewohnheitsmässig den von den anderen 
Franken unterscheidenden Spezialnamen erhalten hat. 

Damit stimmt auch Claudians Zeugnis überein, das zugleich 
die erwünschte Aufklärung darüber giebt, von wem jene con- 
suetudo ausgegangen ist und welchen Sinn sie mit dem Worte 
»Salier“ verband. Claudian rühmt die Siege Stilichos, die bewirkt 


T Dies ist Thudichum entgangen; überhaupt hat er die richtige Be- 
obachtung nicht verwertet. 
’ Tab. Peutinger: Chamavi qui et Franci (für el pranci). 


182 Oskar Dippe. 


haben, „dass der Salier jetzt das Land bebaut und die Sikambrer 
die gebogenen Schwerter zur Sichel krümmen.“ Wir wissen seit 
Müllenhoff!, dass der Name „Sikambrer“ damals längst seine 
aktuelle Bedeutung verloren hatte und nur noch als poetischer 
Schulausdruck zur Bezeichnung eines wilden, kulturfeindlichen 
Germanen diente? Dadurch kommt erst der zweite Teil der 
Worte Claudians zum rechten Verständnis: „Dein Verdienst ist 
es, dass die früher so wilden Sikambrer ihre Schwerter zu Sicheln 
gekrümmt haben und aus blutvergiessenden Barbaren friedliche 
Landleute geworden sind, welche die Früchte des Feldes schneiden.“ 
Das Schwert des wilden und die Sichel des friedlichen Sikambrers 
stehen darin in scharfem Gegensatz. Schon der Parallelismus 
der Sicambri und des Salius macht auch im ersten Verse einen 
gleichen oder ähnlichen Gegensatz zwischen dem Salius und dem 
Landbau (rura colat) nötig. Und der ergiebt sich, wenn man 
Salius so erklärt, wie es sprachlich vom römischen und keltischen 
Standpunkte nur verstanden werden konnte, nämlich als „Seefahrer, 
Seeräuber.“ Salus — mare ist ein gut lateinisches Wort, besonders 
von Dichtern gebraucht, namentlich aber, was wichtig ist, von 
gleichzeitigen Dichtern, und in einer interessanten Stelle? des 
Sidonius Apollinaris gerade mit Beziehung auf Seeräuberei im 
Kanal. Von salus ist in richtiger Analogie abgeleitet Salius 
— Meerbewohner. Auch für die umwohnenden Kelten hiess es 
ja dasselbe. So allein ergiebt sich der aus dem ganzen Zusammen- 
hange notwendige Gegensatz bei Claudian: „Der Seeräuber ist 
zum friedlichen Bauern geworden.“ Der zweite Vers enthält 
nicht etwa eine leere Wiederholung des ersten Gedankens, sondern 
er handelt vom Schneiden, während der erste das Bauen hervor- 
hebt; die beiden Gegensätze sind Seeraub und Landbau, Schwert 


1 Ztschr. f. d deutsch. Altert. XXII, 26 ff.; Schröder, Ztschr. S. 1 ff. 

? Nur in diesem Sinne nennt Remigius bei Gregor 2,31 den Chlodovech 
Sicamber. Gregor ist sich dabei der dichterisch-rhetorischen Wendung 
vollkommen bewusst. 

5 Carm. IV v. 369 ff.: 

Quin et Armoricus piratam Saxona tractus 
Sperabat, cui pelle salum sulcare Britannum 
Ludus, et assueto glaucum mare findere lembo. 
Francus Germanum primum Belgamque secundum 
Sternebat, Rhenumque, ferox Alamanne, bibebas 
Romanis ripis. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 183 


und Sichel. Die Verwandlung unstäter Seefranken in ein an- 
sässiges Bauernvolk ist geschichtlich und war damals allen ge- 
bildeten Römern bekannt. Diocletian hatte um 282 den Menapier 
Carausius gegen die fränkischen! und sächsischen Seeräuber? ge- 
sandt, und die Vertrautheit der Niederfranken mit der See hatte 
eine abenteuerliche Seefahrt fränkischer Gefangener vom Pontus 
in die Heimat, wobei die Küstenländer des Mittelmeeres geplündert 
wurden, bewiesen. Ihr Heimatsland, die insula Batavorum, war 
ja wie kein anderes dazu geschaffen, die Bewohner an Seegefechte 
zu gewöhnen.” Allerdings hat Stilicho nicht das Verdienst, die 
Seefranken zu Bauern gemacht zu haben, im 4. Jahrhundert 
können fränkische Beutezüge zur See nur noch selten eingetreten 
sein; aber Claudian übertreibt ja in seinen panegyrischen Ergüssen 
bis ins Masslose, und so hat denn auch diese Behauptung nichts 
Auffallendes. Zweifellos war auch im 4. Jahrhundert die Erinne- 
rung an jene Seeräubereien noch lebendig, und darauf kommt es 
an, denn sie eben hat dazu geführt, dass nicht nur die angeführten 
Autoren, sondern überhaupt die gleichzeitigen Römer und Kelten 
gewohnheitsmässig die belgischen Franken im Gegensatz zu den 
Rhein- oder Uferfranken „Seefranken“ nannten. (Gerade dieser 
Gegensatz bestätigt das Ergebnis, denn zweifellos ist ja der Name 
„Ribuarier“ erst von den Römern den am Rhein wohnenden 
Franken als Spezialname gegeben. Die Autoren des 4. und 
5. Jahrhunderts kennen ihn noch nicht, erst Mitte des sechsten 
erscheint er bei Jordanes a. a. O.; und so darf man annehmen, 
dass er erst dem älteren „Salier“ nachgebildet, dass der Begriff 
„Seefranken“ von den Römern (und Kelten) zuerst erdacht ist, 
und dann im Gegensatz zu jenem nach dem Wasser als funda- 
mentum divisionis die „Uferfranken“. Auffallend könnte sein, 
dass der spätere wirklich auch in die Verwaltungssprache als 
technischer Ausdruck übergegangen ist, da seit dem 7. Jahrhundert 


` 1 Bataver und Cannenefaten. Schröder, Ztschr. 32. 

? Eutrop. IX, 21. Auch in der angeführten Stelle des Sidonius werden 
Sachsen und Franken zusammen genannt. 

® Eumen. Paneg. in Constant c.7: illa regio . .. quam obliquis meatibus 
Scaldis interfluit quamque divortio sui Rhenus amplectitur, paene, ut cum 
verbi periculo loquar, terra non est . . penitus aquis imbuta permaduit. c. 8: 
ut merito quis dixerit, exercendum fuisse tali solo militem ad navale certamen. 
Daher nennt Sidonius die Niederfranken paludicolae Sicambri, Vopiscus 
Probus: Franci inviis strati paludibus. 


184 Oskar Dippe. 


eine „Ribuarische Provinz“ oder das „Ribuarische Land“ wieder- 
holt genannt wird,! aber weder früher noch später eine „Salische 
Provinz“; aber auch diese Abweichung bestätigt unsere Deutung, 
denn in der That hat ja der „ribuarische Zweig“ auch später 
noch die Ufer des Rheins bewohnt, während der andere die 
Gegenden und die Beschäftigungen, welche der Name „Salier“ 
bezeichnete, längst aufgegeben hatte. 

Unsere Untersuchung hat zwei äusserlich sehr ähnliche, dem 
Sinne nach verschiedene Wörter festgestellt: das fränkische Sale- 
gast mit dem dazu gehörigen Beiwort salicus und das römische 
Salius. Beide lassen sich schlechterdings nicht vereinigen, ja man 
kann wohl sagen, dass der eine Ausdruck das direkte Gegenteil 
des andern bezeichnete. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? 
So viel ist zweifellos, dass der eine den andern ins Leben gerufen 
hat. Unbedingt müssen wir alsdann der fränkischen Sippe die 
Priorität zugestehen. Denn der Salegast der Sage ist alt, und 
es ist undenkbar, dass die Franken schon in der Zeit, als jene 
entstand, auf gelehrtem Wege durch römische Terminologie be- 
einflusst seien. Ueberdies hat in diesem Falle die römische Ge- 
wohnheit niemals, auch später nicht, die einheimische, volkstüm- 
liche verdrängt, denn die verschiedensten, von sal abgeleiteten 
Wörter sind im mittelalterlichen Rechtsleben technisch geworden. 
Hieraus folgt, dass die fränkische Sippe die Quelle für die gallo- 
romanische Bezeichnung gewesen, dass diese nur durch ein 
sprachliches Missverständnis entstanden ist. Als nämlich 
Bataver, Cannenefaten und Cugernen sich auf dem römischen 
Boden in Belgien festsetzten, bildeten sie den Herrenstand; die 
überwältigende Mehrheit derselben bewohnte die Haupthäuser als 
Gutsherren, d. h. im eigentlichen Sinne als Sali, lat. Sali. So 
nannten sie sich einzeln den unterworfenen Romanen gegenüber, 
und diese nannten sie ebenso. Es war also kein Volksname, 
sondern ein dem engeren Privatrechtsbereich entstammender Name. 
Ausser den Grundherren gab es offenbar schon andere vollfreie 
Franken in den einzelnen Sippen, z. B. wehrhafte Söhne, Ver- 
wandte und freie Gefolgsleute, letztere namentlich im Dienste der 
Gaukönige: solche, in höherer Abhängigkeit stehende Volks- 


1 Pagus Ribuerensis. Fred. Cont. 42, Terra Riboariensis Lib. Hist. 38. 
Ueber die Provincia Ribuaria Stellen bei Waitz, II, 1,36 und 422. Dagegen 
hat terra Salica einen ganz andern, rein fränkischen und juristischen Sinn. 


D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 185 


genossen bildeten nicht eine rechtlich tiefer gestellte Klasse, 
sondern gehörten ebenfalls dem Herrenstande an, waren also auch 
im weiteren Sinne Salii. Ihnen gegenüber stehen die Romanen 
und mit der Zeit auch manche in niederer Abhängigkeit stehende 
Franken oder andere Germanen: diese zweite Klasse gehörte zwar 
dem fränkischen Volke an, aber nicht dem Herrenstande. Daher 
wurde auch Sali nicht zum Volksnamen, und überhaupt dürfte 
ein solcher im Sinne von „Herren“ in der Geschichte ohne Ana- 
logie sein. Aber im täglichen Verkehr, namentlich im Rechts- 
leben war nach allem schon im 4. Jahrhundert Salio und das dazu 
gehörige Beiwort gäng und gäbe. Die galloromanischen Nachbarn 
nun, namentlich aber römische Schriftsteller, verstanden den Sinn 
des fränkischen Wortes nicht, sie bezogen es unwillkürlich auf 
salus oder kelt. sal und wurden dadurch an die früheren See- 
räubereien der Niederfranken erinnert. Zudem empfanden sie es 
als eine Notwendigkeit, den genannten Frankenzweig von dem 
weiter aufwärts am Rhein ansässigen durch einen unterscheidenden 
Namen zu trennen. Das geographische Prinzip erwies sich dabei 
als das praktischste, und so schieden sie denn nach dem Laufe 
des Rheins die von der insula Batavorum südwärts vorgedrungenen 
von den etwa bis zur ersten Rheinspaltung ansässigen Franken. 
Da die insula bis zur Küste reichte, so förderte auch das geo- 
graphische Teilungsprinzip die Auffassung der Salier als See- 
franken. Es scheint fast, als habe Ammian gewusst, dass der 
Name eigentlich einen anderen Sinn hatte; jedenfalls ist es ganz 
richtig, wenn er sagt, die consuetudo habe ihn eingeführt. Wir 
werden hier unwillkürlich an den Namen Germani erinnert, der 
ja ebenfalls den alten Deutschen von den keltogermanischen 
Nachbarn infolge eines sprachlichen Missverständnisses gegeben ist. 

Es bleibt noch zu erörtern, ob die Benennung der Lex Salica 
der alten Rechtssage angehört oder erst bei der lateinischen Codi- 
fizierung entstanden ist. Die bisher gewonnenen Ergebnisse können 
hierdurch nicht erschüttert, sondern nur ergänzt werden. Denn, 
auch wenn der Name erst später entstanden ist, haben ihn die 
Franken zweifellos nur in dem Sinne verstanden, den er in ihrer 
Sprache hatte. Trotzdem ist die Frage nicht gleichgültig; denn, 
gehört diese Benennung erst der Zeit Chlodovechs an, so ist sie 
höchst wahrscheinlich mit durch die römisch-keltische Gewohnheit 
beeinflusst. Für die spätere Entstehung spricht ein sachlicher 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 13 


186 Oskar Dippe. 


und ein sprachlicher Grund. Sachlich würde die Sage einen Wider- 
spruch enthalten, wenn sie einerseits nur einem Vertreter des 
Herrenstandes einen mit sal zusammengesetzten Namen gäbe, 
anderseits das Recht des gesamten Herrenstandes mit dem dazu 
gehörigen Beiworte bezeichnete; sprachlich gehört der Ausdruck 
legem decernere erst dem Rechtsleben des 5. und 6. Jahrhunderts 
an. Ueberdies wird es erst unter der Voraussetzung des römischen 
Einflusses erklärlich, dass Salicus als Bezeichnung des Vollfreien 
zu einem spezifisch niederfränkischen Begriff geworden ist. Die 
ganze Arbeit stand ja überhaupt unter dem Banne der römischen 
Kultur und der römischen Auffassung; den Franken aber empfahl 
sich die Benennung um so mehr, weil sie nach ihrer Auffassung 
nur etwas Ehrendes, Auszeichnendes hatte. 

Somit hat das Wort Salicus in seiner Entwicklung einen 
Kreislauf vollzogen. Ausgegangen von den Niederfranken, ist es 
von den Keltoromanen aufgegriffen, missverstanden und als Bei- 
wort eines nichtwirklichen Volksnamens gefasst, dann zu den 
Franken zurückgekehrt, hat es im römischen Gewand wenigstens 
ihre Rechtssprache beeinflusst. Aber der politische Volksname 
war nach wie vor der allgemeine Bundesname Franci!, ausser ihm 
gab es keinen gemeinsamen, sondern nur noch die alten Völker- 
schaftsnamen, von denen allerdings der der Cannenefaten bald in 
Vergessenheit geriet. Das Ergebnis ist auch insofern interessant, 
weil es Schröders Ansicht bestätigt, dass die Niederfranken mit 
den verwandten Völkerschaften am Mittelrhein und der hessischen 
Heimat seit Alters bis in die Zeit der Reichsgründung unter 
Chlodovech Fühlung gehabt haben; besonders möchte ich in diesem 


! Kurth, Revue des quest. hist. 57 (1895) S. 337 ff., behanptet, Francus 
sei kein eigentlicher Volksname, sondern nur ein geographischer Begriff 
gewesen. Schon der Prolog mit seinem ausgesprochen fränkischen Stammes- 
bewusstsein widerlegt ihn, aber auch die anderen Quellen. Seine Aus- 
führung leidet an dem Fehler, dass er einseitige Quellenstellen verallge- 
meinert. Ueber die Bedeutung des Namens s. meine Fränk Trojaner- 
sagen“ S.6. Die alten Völkerschaftsnamen haben daneben zum Teil noch 
lange fortbestanden, einzelne, wie die Bataver, dauern als Territorial- 
bezeichnung bis auf die Gegenwart fort (Betuwe), und sicher sind sie als 
altangestammte Gaunamen den einzelnen kleineren Volkskreisen teuer und 
auch in der Praxis oft von Bedeutung gewesen. Ueber Ortsnamen, die an 
die Cugernen erinnern, das mittelalterliche Hamaland (Chamaven) und den 
Gau Hattuaria s. Schröder, Ztschr. 27, 19, 37, 50. 


D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 187 


Zusammenhang auf die Leichtigkeit aufmerksam machen, mit der 
Chlodovech nach Beseitigung der Ribuarierfürsten ihr Land in 
Besitz nahm und auch von den rheinischen Franken ohne weiteres 
als König anerkannt wurde; er galt ihnen eben nicht als Fremder, 
sondern als stammverwandter und berechtigter Thronerbe (Chlodo- 
vech nennt auch den Sigibert seinen parens). Ebenso leicht hat 
er sich in der hessischen Heimat und in den Mosellanden die 
Herrschaft. angeeignet, auch hier deutet keine Spur auf eine ge- 
waltsame Unterwerfung. Seine Politik mit ihren grossen Erfolgen 
wird, wie Schröder mit Recht hervorhebt, erst unter Voraus- 
setzung steten Ineinandergreifens der chattischen Brudervölker, 
namentlich ihrer beiden Hauptflügel, recht verständlich. Das Er- 
gebnis der vorliegenden Untersuchung gestattet uns aber noch 
einen Schritt weiter zu gehen. Die Lex Salica ist danach wohl 
von den belgischen Franken ausgegangen und hatte zunächst nur 
für sie praktischen Wert, in der Idee aber bezog sie sich von Haus 
aus auf alle Franken ohne Einschränkung, und bald ist sie auch 
in der Praxis von den anderen fränkischen Zweigen als Rechts- 
norm übernommen; einige Gegenden, wie die chattischen Lande 
mit ihren Kolonien und das Moselgebiet, haben auch später noch 
zu dem Geltungsbereich des salischen Rechts gehört!, in andern, 
bei den Ribuariern und Chamaven, haben seit Ende des 6. Jahr- 
hunderts lokale Abweichungen im Gewohnheitsrecht Sonderrechts- 
bücher veranlasst, die aber das Vorbild des salischen noch deut- 
lich erkennen lassen.? 

Was schliesslich die Namen des herrschenden Volkszweiges 
anlangt, so erscheint es nicht mehr berechtigt, ihn „Salier“ zu 
nennen. Mehr Berechtigung hat der Ausdruck „salische Franken“. 
Denn nach der Aufzeichnung der Lex Ribuaria haben sich die 
Franken teilweise der römischen Gewohnheit angeschlossen, in- 
sofern sie sich jetzt selbst in salische und ribuarische schieden. 
Auch in rein fränkischem Sinne ist jene Bezeichnung vom all- 
gemein geschichtlichen Standpunkte aus berechtigt: Nicht nur 
bildeten die Niederfranken nach der Eroberung Belgiens die 
herrschende Klasse, sondern sie haben auch später die anderen 
Franken als herrschender Zweig an sich gezogen. Doch verdient 


1 Schröder, Franken 43fg. 
2 Brunner I, 306. 
13* 


188 Osk. Dippe. D. Prol. d. Lex Salica, d. Entstehg. d. Lex u. d. sal. Franken. 


der Name „Niederfranken“, den Lamprecht öfter gebraucht, den 
Vorzug, zumal er die Brücke von der alten zur neuen Zeit bildet, 
indem er einerseits an die alten Bataver (d. i. Bewohner der frucht- 


baren Niederungen?) erinnert, anderseits auf die heutigen Nieder- 
länder hinweist. 


! Bat wahrsch. zu got. bats, alts. bat, bet, ags. bet — melius; avi ge- 
hört sicher zu ahd. awa, ouwa, Aue. Die Chamaven sind dagegen „Be- 
wohner der höheren Auen“ (von cham = Hamm, Höhe). 


189 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 
Von 
Julius v. Pflugk-Harttung. 


Aus kleinen Anfängen waren die geistlichen Ritterorden in 
Palästina erwachsen. Zunächst führten sie ein dürftiges Dasein, 
bis der erste Obere des Templer-Ordens 1127 nach Europa kam, 
die Unterstützung der hohen Geistlichkeit und gewaltigen An- 
hang gewann. Von allen Seiten strömten ihm Mitglieder und 
Geschenke zu. Neben dem Templer-Orden erhob sich der etwas 
ältere der Johanniter. Beide gelangten, gestützt auf die Hilfs- 
mittel des Abendlandes, zu Reichtum und Macht, so dass noch 
‘ jetzt die Ruinen der Johanniterschlösser Krak und Markab die 
beredtesten Zeugen der kriegerischen Kraft der Kreuzfahrer im 
Morgenlande sind. 

Je schwieriger die Stellung der lateinischen Staaten den 
Ungläubigen gegenüber im 12. und 13. Jahrhundert wurde, um 
so stärker erregte sie die Gemüter daheim. Man suchte den 
bedrängten Glaubensgenossen zu helfen mit Gut und Blut. Die 
Schenkungen an die geistlichen Ritterorden mehrten sich ins 
Ungemessene. Eine eigene Verwaltung für die Ländermassen 
erwies sich notwendig, welche bald nach Königreichen, nach 
Zungen, geordnet wurde, je mit einem Grossprior an der Spitze. 
Der Templer-Orden war in diesen Dingen dem der Johanniter 
voraus, bis er im übergrossen Reichtume zu Anfang des 14. Jahr- 
hunderts zu Grunde ging. Die Grosspriorate des Johanniter- 
Ordens entwickelten sich in der zweiten Hälfte des 12. und in 
der ersten des 13. Jahrhunderts, in den romanischen Ländern 
früher als in den germanischen. Die ersten undeutlichen Spuren 
eines deutschen Grosspriorates oder Meistertumes zeigen sich 
1192 in zwei Breven des Papstes Cölestin III. Schon im nächsten 
Jahrzehnte, 1207 und dann 1215, findet sich Heinrich von Heim- 


190 Julius v. Pflugk-Harttung. 


bach als Meister oder oberster Meister für Deutschland (Alemania).' 
Neben dem Meistertitel findet sich 1232 der des Präzeptors. 
1249 urkundete eigenherrlich der Bruder Clemens, Grosspräzeptor 
des heiligen Hospitaliterhauses von Jerusalem in Alemanien, 
Böhmen, Mähren und Polen (Delaville II, 679). Der Macht- 
bereich des deutschen Grosspriors war also jetzt über die benach- 
barten slavischen Länder erweitert, aber der Umfang desselben 
stand nicht fest. 1266 wurde der Vorstand bezeichnet als Prii- 
zeptor für Deutschland, Böhmen, Ungarn, Polen und Dänemark. 
Dies erscheint als das grösste Gebiet, welches ihm zugesprochen 
ist. Bald bröckelten die ausserdeutschen Länder wieder ab und 
schlossen sich zu eigenen Prioraten zusammen, zunächst unter 
der Hoheit des Grosspriors deutscher Zunge. 

Doch diese Gestaltungen entwickelten sich erst unsicher im 
Laufe der Zeit. Schon als das deutsche Grosspriorat blos Deutsch- 
land und die östlich benachbarten slavischen Reiche umfasste, war 
es sehr ausgedehnt. Freilich, so lange die Besitzungen weniger 
wertvoll blieben, liessen sie sich noch einigermassen übersehen, 
je stärker sie sich aber vermehrten, um so augenscheinlicher be- 
wirkte der Machtbereich des Grosspriorates allerlei Unzulänglich- 
keiten und Unzuträglichkeiten. Ueberall gab es besondere Landes- 
und Ortsverhältnisse, denen ein einzelner Mann nicht gerecht zu 
werden vermochte. Aus solchen Umständen und Bedürfnissen er- 
wuchsen Unterämter der Hauptwürde, zunächst bei den slavischen 
Völkern. 

Ungefähr im Jahre 1159 begründete König Wladislav Il 
von Böhmen im Vereine mit zwei Grossen seines Reiches die 
Marienkirche, das Hospital und die Johanniterkongregation auf 
der Kleinseite von Prag (Delaville I, 434). Mit bedeutendem 
Güterbestande ausgestattet, in der Hauptstadt des Landes gelegen, 
von Königtum und Adel begünstigt wurde die Niederlassung zum 
natürlichen Mittelpunkte, um den sich andere Johanniterbestände 
sammelten. Bereits in den achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts 
griffen die böhmischen Johanniter über ihre Grenzen hinaus und 
machten Ansprüche auf die Nachbarländer, auf Polen, Pommern 


1 Delaville le Roulx, Cartulaire général I, 590; Mone Zeitschr. für 
Gesch. des Oberrh. XI. 20; Monum. Zollerana VIII Nr. 17. Vergl. hier und 
in der Folge mein Buch über den Johanniter-Orden 5. 6 und meine „inneren 
Verhältnisse des Joh.-Ordens“, in Ztschr. f. Kirchengesch. XX 1ff. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 191 


und Ungarn. Als aber das deutsche Grosspriorat emporkam, 
ging der böhmische Johanniter-Grossmachtstraum vorerst zu Ende, 
wenigstens scheinen nun nur noch Prager oder böhmische Würden- 
bezeichnungen vorzukommen.! Neben Böhmen bildete Mähren zeit- 
weise eine eigene Johannitergruppe, welche 1233 auch die in Pom- 
ınern gelegenen Güter umfasst zu haben scheint.” Anders in Schlesien; 
dort hat kein umfassenderes Amt bestanden, soweit sich aus der 
ungenügenden Ausdrucksweise der Urkunden folgern lässt. In 
Polen hingegen haben wir 1252 einen Johanniter-Prior (Delaville 
II, 722, 730). Mit dem Wachsen des deutschen Grosspriorates 
machte sich dann doch wieder das Bedürfnis geltend, die ver- 
streuten slavischen Länder einheitlicher unter deutscher Ober- 
hoheit zusammenzufassen. So kommt denn 1256 wieder ein 
Johannitermeister für Böhmen, Mähren und Polen auf (Delaville 
IL, 821), augenscheinlich dem deutschen Grossprior unterstehend. 
Dies galt auch für seine Nachfolger, welche mehr und mehr die 
Bezeichnung „Prior“ führten. Nur die deutsche Zunge besass eine 
Vertretung im Generalkapitel. Eine Lockerung des Verhältnisses 
trat ein, als Berthold von Henneberg der Aeltere erst vom böh- 
mischen Kapitel regelrecht gewählt, dann aber 1317 vom Papste 
mit ausserordentlichen Befugnissen bekleidet wurde (Dudik, Iter 
Rom. U. 129), um das tief verschuldete Priorat wieder in Ord- 
nung zu bringen. Gegen ihn, den aufgedrungenen Deutschen, 
scheint eine nationale Gegenströmung entstanden zu sein, welche 
1325 durch die Erhebung von Michael v. Tynz zum Gegenprior 
offenen Ausdruck erhielt. Die deutschfeindliche Stimmung blieb, 
Michaels Nachfolger war wohl ein Pole. 

Die Abzweigung des slavischen Priorates beruhte auf dem 
übermässigen Anwachsen des deutschen; dieselben Umstände be- 


! Nach den Urkunden, so weit ich sie zu übersehen vermag. Ihr reicher 
Bestand im Archive des Prager Gross-Priorats ist leider nur zum ganz ge- 
ringen Theile bekannt. Aus der Zeit Bertholds machte dort Herr Prof. Dr. 
Weber gütigst einige Forschungen für mich. Feyfar, Aus dem Pantheon 
der Gesch. des Joh.-Ordens 1882, behandelt von S. 52 an die Geschichte der 
böhmischen Ordensgruppe, aber leider so durchaus unwissenschaftlich, dass 
sich nur wenig damit beginnen lässt. Bereits den ersten Vorstand macht 
er zum Grossprior (S. 58), dann die deutschen Grossprioren zu böhmischen 
und so fort. 

? Delaville II. 475, 761; Klempin, Pommersches Urkb. I, 264; Perlbach, 
Pommerell. Urkb. 54. 


192 Julius v. Plugk-Harttung. 


wirkten noch weitere Wandlungen und zwar auf rein deutschem 
Boden. Zunächst die, dass der Bezirk in Nieder- und Oberdeutsch- 
land zerlegt wurde. In Oberdeutschland, wo der Grossprior ge- 
wöhnlich anwesend war, bildete sich die Neuerung allmählich 
heraus. 1252 vereinigte Heinrich von Toggenburg das Elsass und 
den Breisgau, un wenige Jahre später zum Vorstande der Johan- 
niterbesitzungen in Oberdeutschland ernannt zu werden (Delaville II, 
831, 846, 855). In Niederdeutschland entstand das Amt schon 
1251, doch erst nur als Vicepriorat.! Es scheint verschiedene 
Wandlungen durchgemacht zu haben. Ueberdies war Nieder- 
deutschland eine gewaltige, schwer zu übersehende Länderstrecke, 
was eine noch weitergehende Einteilung nahe legte: die Abzwei- 
gung des weniger wertvollen Nordostens. 

Hier war der Orden durch Markgraf Albrecht den Bären 
eingeführt. Im Jahre 1160 schenkte dieser dem Hospitale zu 
Jerusalem die Kirche im Orte Werben an der Elbe mit Zubehör 
und Land. Es geschah mit Genehmigung der zuständigen Geistlich- 
keit, zu seinem und der Seinigen Seelenheil, wohl im Andenken 
an seine Gemahlin, welche erst Anfang des vergangenen Jahres 
von einer Pilgerfahrt nach Jerusalem heimgekehrt, ganz vor 
kurzem gestorben war. Den weiteren Hintergrund erhielt die 
Schenkung in Albrechts Bestreben einer planmässigen Germani- 
sierung seines Landbesitzes.? 

Hierfür war der Orden in hohem Grade geeignet. Die Mark 
und das benachbarte Mecklenburg waren damals dünn bevölkert; 
ganze Strecken lagen wüst. Die Bewohner bestanden aus Slaven 
in welche Deutsche hineingesprenkelt lebten, bald dichter, bald 
ganz oder fast vereinzelt, als Ritter auf ihren Gütern, als Gewerb- 
treibende in den Städten, als höhere Geistliche, und vor allem: 
die Fürsten waren deutsch oder doch germanisiert. Auch die 
Brüder der geistlichen Ritterorden dieser Gegenden waren in der 
älteren Zeit Deutsche, weshalb sie bisweilen ausgesprochener- 
massen mit deutschem Rechte angesiedelt wurden. Die Verleihung 
slavischer Güter an Ordensbrüder bewirkte also eine Einwanderung 
deutscher Ansiedler, deutschen Wesens in die Flachlande des 
Ostens. Deutsche Ordensbrüder- in slavischen Landen bedeuteten 


! Ledebuhr, Arch. für deutsche Adelsgesch. II, 15; Lacomblet II, 282. 
? Riedel, Cod. Dipl. Brandb. VI, 9; v. Heinemann, Albrecht der Bär 
221 ff., 227. | 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 193 


eine Stärkung der Fürstenmacht, deutsche Ansiedler auf öden 
Strecken hiess Urbarmachung und Anbau, was ebenfalls der 
Fürstenmacht zu gute kam; deutsche Geistlichkeit war der Träger 
von Bildung und Gesittung in einer innerlich noch halbheid- 
nischen Bevölkerung. Alle diese Dinge vereinigte der Johanniter- 
Orden in sich. Es erscheint mithin nicht als Zufall, dass dessen 
Stiftungen gerade von Landesfürsten begründet sind. Beide Teile 
kamen sich entgegen. Die Johanniter erlangten grössere Ver- 
breitung und erhöhte Einkünfte, die Landes-, d. h. zugleich die 
Lehnsherren gewannen durch sie neue Stützen ihrer jungen Macht. 

Mit der Begründung von Werben hatte der Orden festen 
Fuss im Osten gefasst. An die erste Stiftung konnten sich 
andere reihen und ohne Schwierigkeit das Bestehende erwei- 
tern. Zunächst geschah es seitens der Grafschaft Schwerin. 
Hier hatte das Volk der Wenden im Aufruhr losgeschlagen und 
auf lange hin die mühsam gelegten Keime germanisch-christlicher 
Kultur vernichtet. Das Land lag in wüster Verwirrung, und 
selbst die reich ausgestatteten Cistercienserklöster Doberan und 
Dargun führten ein dürftiges Dasein; nur das Bistum Schwerin 
behauptete sich unter dem Schutze seiner Grafen in einer ge- 
wissen Wirksamkeit. Diese Grafen nun schenkten im Jahre 1200 
den Brüdern des Hospitals S. Johanns zu Jerusalem ein Dorf 
und ein Pfarrgut, womit die Anfänge zu der späteren Priorei 
Eixen und der Kommende Kraak gelegt waren. Zunächst wurde 
der schwerinische Besitz von Werben aus verwaltet. Wie das 
weltliche Oberhaupt, so hat das geistliche, der Bischof von Schwerin, 
ihn begünstigt und gefördert.! 

Bereits 1228 gelangten die Jobanniter auch in das Lauen- 
burgische. Da sagte Herzog Albrecht von Sachsen: „Die vielen 
Dienste unseres geliebten Magisters Heinrich, Bruders vom Hospital 
3. Johanns, erachten wir würdig, wiederzuvergelten. Auf seine 
Bitten hin, als Heilmittel gegen unsere Sünden, verleihen wir 
deshalb dem Hospitale das Dorf Pogätz mit allen Gerechtsamen 
und Zubehör“. Ausserdem nimmt der Herzog in seinen Schutz, 
was der Orden innerhalb seines Landes besitzt oder besitzen wird. 
Der Magister Heinrich war der Vorstand von Werben, der auch 
die schwerinischen Güter leitete.? 


! Jahrbuch für Mecklenb. Gesch. I ep. 47 ff.; IX, 28. 
* Riedel, Cod. VI, 12; Jahrb. I, 8. 


194 Julius v. Pflugk-Harttung. 


Schon hatte der Orden sich auch nach Vorpommern ver- 
breitet. Leider ist sein dortiges Emporkommen durch Fälschungen 
verdunkelt, doch scheint folgendes sicher zu sein: Fürst Grimislaus 
von Pommern verlieh um 1200 herum den Johannitern die Häuser 
Stargard und Liebschau mit Zubehör. Diese Schenkung wurde 
durch nachfolgende Herzöge und Papst Gregor IX. bestätigt, 
aber zugleich durch drei Fälschungen in weitem Umfange aus- 
gedehnt. Wohl wegen der hieraufhin erhobenen übertriebenen 
Ansprüche kam es zwischen den pommerschen Johannitern 
und dem Herzoge zu einem Zerwürfnisse. Der Grossprior 
deutscher Zunge erhob Klage beim Papste, dieser ernannte einen 
Prozessbevollmächtigten in der Person des Aristoteles des 
Mittelalters, Albertus Magnus, der den Bann über den Herzog 
verhängte. ! 

Ebenfalls im Gebiete der Fürsten von Mecklenburg (Werle) 
‘fasste der Orden festen Fuss. Hier war auf lange Fehde ein 
gedeihlicher Friede gefolgt, den die Landesherren benutzten. 
Heinrich Borwin Il. verlieh den Brüdern des Johannis-Hospitals 
in Accon das Dorf Mirow und 60 Hufen; ein Vorgang, der zur 
später wichtigen und reichen Kommende Mirow führte.? 

Die pommersche Schenkung war den Brüdern in Mähren, die 
mecklenburgische dem Hospital in Accon verliehen, beide also 
nicht Werben überwiesen. In ihrem Bestreben, sich zu einem 
bedeutenden, gewissermassen internationalen Güterbestande auszu- 
weiten, stiess die brandenburgische Niederlassung auf Widerstand. 
Vergebens suchte sie sich in Mecklenburg durch eine Fälschung 
zur Herrschaft zu bringen, die rückläufige Bewegung setzte sich 
fort, die Sonderinteressen wurden zunehmend mächtiger. Bereits 
um 1220 findet sich je ein Magister der beiden schwerinischen 
Johanniter-Gütergruppen, und 50 Jahre später waren sie völlig 
von Werben gelöst. Im Jahre 1251 hatte Mirow einen Kommen- 
dator, stand also gleichwertig neben der brandenburgischen Kom- 
mende. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wird man hier er- 
kannt haben, der Gedanke eines Gross-Werben lasse sich nicht 
durchführen. Wohl mit Rücksicht darauf entäusserte man sich 


1 Vergl. meine Abhandlung: „Unechte Urkunden“ in den Forschungen 
z. brandb. u. preuss. Gesch. XI, 2. 301ff. 

? Mecklenb. Urk. Buch I. 334. Vergl. über Mirow die Abhandlung 
von Lisch in Jahrb. für Mecklb. G. II. 51ff. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 195 


der ganzen lauenburgischen Besitzung; es geschah gewiss in dem 
Gefühle, sie lasse sich doch nicht behaupten!. 

So war also Werben wieder auf die eigenen rein branden- 
burgischen Güter beschränkt. Für das Scheitern seiner hoch- 
fliegenden Pläne sind zwei Dinge wichtig gewesen: der nicht 
besonders grosse Hausbesitz und die abweisende Haltung der 
Landesherren. Aus dem ganzen 13. Jahrhunderte haben wir nicht 
eine einzige Güterverleihung der Markgrafen für Werben, keinen 
einzigen Beweis werkthätigen Wohlwollens. Thatsachen, die um 
so schwerer ins Gewicht fallen, als Markgraf Albrecht innerhalb 
vier Jahre vier wichtige Verleihungen von brandenburgischen 
Gütern dem werleschen Mirow gemacht hat. Dies bedeutete 
geradezu eine Zurücksetzung, eine Schädigung der Landeskommende. 

Einen gewissen Ersatz scheint Werben beim Grosspriorate 
gefunden zu haben, dem wohl daran lag, die weitverstreuten und 
locker gefügten Besitzungen des Nordostens fester zusammenzufassen. 
Zuerst in Werben, bereits 1244, lässt sich das Kommendatoramt 
nachweisen?. Im Jahre 1271 erscheint der Werbensche Träger 
desselben als Statthalter (vicepreceptor) des heiligen Hospitaliter- 
hauses zu Jerusalem für Sachsen und Wendland (Riedel VI, 19). 
Er wird hiermit nicht viel haben machen können; schon der 
nächste Kommendator besass die Würde nicht mehr. Doch die 
Gunst des Grossprios blieb; wohl 1283 besuchte er Werben 
persönlich, In einem Streite um das schwerinische Eixen wurde 
dem Werbenschen Kommendator die Vertretung des deutschen 
Johanniter-Ordens übertragen (Meckl. U.-B. III 76). Aber genau 
besehen war dies wieder ein Rückschritt, nur eine Vertretung für 
den einzelnen Fall. Ueber den Nordosten waltete nicht der Statt- 
halter, sondern die Hoheit des Grosspriors, der je nach Bedürfnis 
den Kommendator von Werben beauftragte. Damit hatten die 
lokalen Bestrebungen auch in dieser Frage gesiegt. 

Und nun erhielten sie gar einen bedeutenden Verfechter in 
Ulrich Schwabe oder Schwaf, dessen Dasein eine Niederdrückung 
Werbens bedeutete, verkörpert in der Begründung einer neuen 
brandenburgischen Kommende’. 


1 Vgl. meinen Johanniter-Orden 51. 

? Vgl. die Abhandlung über „Die Lokalwürden‘ in meinem Johanniter- 
Orden 26 ff. 

? Vgl. die Abhandlung: Ulrich Schwabe, in meinem Johanniter-Orden 76 ff. 


196 Julius e Ptugk-Harttung. 


Es scheint, dass sich die brandenburgischen Güter, welche 
Markgraf Albrecht an Mirow verliehen hatte, kraft der örtlichen 
Verhältnisse zu einer eigenen Kommende unter dem Namen 
Gardow verbanden, wohl einer Ortschaft 2%, Meilen vom Tollense- 
See entfernt. Kommendator dieses Besitztums war Ulrich Schwabe. 
Er stand in nächsten Beziehungen sowohl zu den mecklenburgi- 
schen Fürsten, als auch zum brandenburgischen Markgrafen, dessen 
Geheimer Rat er war. Am 15. Mai 1298 vollzog er in Beisein 
und mit Unterstützung des Markgrafen die Gründung einer neuen 
Johanniter-Niederlassung zu Nemerow!. Neben Werben bestand 
damit eine Doppelkommende in Gardow und Nemerow für die Mark. 
Jenes war von der brandenburgischen Gesamtkommende zu einer 
linkselbisch-altmärkischen herabgesunken, während die jüngere 
Stiftung nach Lage ihrer Güter als die eigentlich mittelmärkisch- 
neumärkische erschien, und dies von der Gunst des Landesherrn 
getragen. Der Stern Werbens schien völlig erbleichen zu sollen. 

Da trat eine Wandlung ein, die das Schlimmste für Werben 
beseitigte. Der junge Fürst Heinrich von Mecklenburg heiratete 
Albrechts zweite Tochter, infolge dessen das Land Stargard, wohl 
Ende 1293 oder 1299, in den Besitz des Schwiegersohns gelangte. 
Nemerow lag im Stargardischen und wurde nunmehr mecklen- 
burgisch; es rückte dynastisch also Mirow nahe, und Werben war 
wieder die einzige oder doch die weit vorwiegende Johanniter- 
Stiftung in der Mark. | 

Somit war die dringendste Gefahr abgewandt. Doch Nutzen 
wird Werben zunächst nicht viel davon gehabt haben, denn nach 
wie vor wurde es durch die überragende Persönlichkeit Ulrich 
Schwabes und durch den Reichtum von Mirow niedergehalten. 
Gestützt auf die Gunst der Landesherren, scheint Ulrich sogar 
eine Oberhoheit über die Kommenden des Nordostens angestrebt 
zu haben. Hier wirkte ihm nun wieder entgegen und kam 
Werben zu statten, dass Fürsten- und Ordensgunst sich nicht 
deckte Die Ordensleitung, voran das Grosspriorat, hielt ein 
Emporsteigen solcher Lokalgewalt für bedenklich und liess sie 
das Ziel ihres Strebens nicht erreichen. Es gelang Ulrich nicht, 


eine Oberhoheit anerkannt zu sehen, zur teilweisen Macht einen 


! Ueber Nemerow. vgl. die Abhandlung von Lisch, in Jahrb. f. Meckl. 
Gesch. IX, 28 ff. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 197 


Titel zu fügen, womit auch er allmählich wieder auf den Boden 
der Kommende zurücksank. 

Zu dieser Zeit geschah ein Ereignis, welches für den Johanniter- 
Orden von grundlegender Bedeutung geworden ist: die Aufhebung 
des Tempelordens. Nicht bloss, dass der Johanniter-Orden dadurch 
von einem vielfach überlegenen Rivalen befreit wurde, kraft päpst- 
licher Entscheidung erhielt er auch die Güter desselben, womit 
sein Besitzstand sich verdoppelte. Freilich dessen thatsächliche 
Erwerbung war nicht immer leicht, weil die verschiedenen 
Machthaber, zumal die Landesherren, sich ihr vielfach wider- 
setzten. Eingehende und weitschichtige Verhandlungen wurden 
notwendig. Für das östliche Niederdeutschland liess die Ordens- 
leitung diese nun weder durch Ulrich noch durch Werben 
führen, sondern durch einen eigens ernannten Sonderbevollmäch- 
tigten, Paul von Modena, der im östlichen Niederdeutschland fremd 
und ohne Anhang war. Den endgültigen Vergleich zu Cremmen 
schloss der Ordensbeauftragte 1318 mit Markgraf Waldemar in 
Gegenwart der Kommendatoren von Nemerow für Mecklenburg, 
von Zachan für Pommern und dessen von Braunschweig (Riedel, 
B.1, 418). Ein Vertreter Werbens fehlte. Der Grund hierfür 
wird gewesen sein, dass Werben mit der Abmachung nicht 
einverstanden war, weil darin ein grosses Stück brandenburgi- 
schen Ordenslandes an den Markgrafen, also zunächst auf Werbens 
Kosten, verpfändet wurde. Weil der Orden aber mit dem Mark- 
grafen ins Einvernehmen kommen wollte, so handelte er ohne 
die markgräfliche Kommende. 

So lange Markgraf Waldemar und Ulrich Schwabe lebten, 
vermochte Werben sich nicht emporzuarbeiten. Erst als beide 
das Grab deckte, nahm es seine alten Wünsche wieder auf. Im 
Jahre 1321 wirkte sein Kommendator als Bevollmächtigter des 
Stellvertreters des Ordensvisitators für die Mark und Wendland, 
und ebenso geschah es im folgenden Jahre (Meckl. U.-B. VI, 631; 
VIL 26). Doch auch dies blieb nur ein kurzer Lichtblick. 

Die Ansprüche Ulrich Schwabes fanden einen glücklicheren 
Verfechter in Gebhard von Bortfelde, wie Ulrich Kommendator 
von Braunschweig. Gleich nach Ulrichs Ableben scheint er bei 
der Ordensleitung eingesetzt zu haben, denn bereits 1320, mithin 
ein Jahr früher als der Werbener, zeichnete er in gleicher Eigen- 
schaft als Bevollmächtigter. Beide Männer blieben vorerst neben 


198 Julius v. Pflugk-Harttung. 


einander, der Werbener, wie es scheint mehr als persönlicher 
Vertreter Pauls, der Braunschweiger mehr sachlich als ver- 
tretender Statthalter. Doch die Zukunft gehörte dem letzteren. 
Schon 1322, während der Werbener noch „gerentes vices“ für 
Meister Paul zeichnete, nannte Gebhard sich bereits Vicemeister 
des Johanniter-Ordens, kennzeichnete sich also nicht als ein per- 
sönlicher Vertreter, sondern als der Träger eines wirklichen Amtes 
(Riedel XIX, 129). Er hatte erreicht, was Werbens Kommen- 
dator 1271 besessen, als dieser sich Vicepraeceptor für Sachsen 
und Wendland nannte. Die Würde war somit dem ursprüng- 
lichen Vororte entzogen, der lange und offenbar erbitterte Kampf 
war zu dessen Ungunsten entschieden. 

Sachliche und persönliche Gründe standen sich in demselben 
gegenüber. Werben erstrebte eine Oberhoheit die sich auf seine 
Kommende, also auf einen bestimmten Vorort stützte, die in und 
mit diesem eine Zukunftsdauer verhiess. Anders Ulrich Schwabe 
und Gebhard von Bortfelde: sie wollten eine rein persönliche 
Würde mit wechselnden Nachfolgern, ohne bestimmten Vorort. 
Aber gerade darum behielten sie den Erfolg. Ein Grosswerben 
mit internationalen Bestrebungen bot wenig sicheren Rückhalt 
für die territorialen Wünsche eines Markgrafen von Brandenburg, 
und für das ferne Grosspriorat konnte es sogar gefährlich werden. 
Ein einfaches Amt ohne anderen als amtlichen Untergrund hatte 
das Grosspriorat mehr in der Hand und konnte es besser nach 
seinen Wünschen und Bedürfnissen leiten. Landesherr und Ordens- 
hoheit vereinigten sich also gegen das Ziel Werbens, und ihnen 
ist es erlegen. 

Anderseits drängten der unfertige Zustand und die politischen 
Verhältnisse der Mark zu einem Abschlusse Erst gab es hier 
einen Kommendator, dann einen Vicepraeceptor, darauf gelegent- 
liche Stellvertretungen und eigenes Eingreifen des Grosspriors, 
nunmehr einen Stellvertreter eines Ordensvisitators, der seiner- 
seits wieder einen Stellvertreter für die Mark und Wendland er- 
nannte, bis schliesslich die Mittelspersonen verschwanden. Der 
ferne Nord-Osten erforderte eine gesonderte Verwaltung, ohne 
dass sich bisher eine bestimmte Form dafür gefunden hätte. 


! Originalurk. im Staatsarchive zu Stettin 1320, 9. Okt.; ebensolche im 
Geh. Staatsarchive zu Berlin. Joh.-Orden 1321, 29. Sept. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 199 


Lagen derartig die Johanniterangelegenheiten, so waren die poli- 
tischen Dinge noch verwirrter. 

Im Jahre 1319 waren die beiden mächtigsten Wettkämpfer 
um die Vorherrschaft in Nordostdeutschland aus dem Leben ge- 
schieden: der Markgraf Waldemar von Brandenburg und der König 
Erich von Dänemark. Dem thatkräftigen Waldemar folgte sein 
Neffe Heinrich, ein schwächlicher Knabe, der schon im nächsten 
Jahre starb. Mit ihm erlosch das Haus Albrechts des Bären, 
und das zu einer Zeit, als Ludwig der Bayer mit Friedrich von 
Oesterreich um die Kaiserkrone haderte. Daheim fehlte die feste 
Hand und zugleich eine oberste Reichsgewalt. Die Mark Branden- 
burg wurde wie ein herrenloses Gut. Dies benutzten die selbst- 
süchtigen Nachbarn, um Rechte und Gebiete an sich zu reissen. 
Da erfolgte am 28. September 1322 die Schlacht bei Mühldorf, 
welche das Kaisertum aus dem Zwiespalte und die Mark aus der 
Zerrissenheit befreien sollte. Der siegreiche Ludwig betrachtete 
die Mark als heimgefallenes Lehn und überwies sie seinem Sohne 
gleichen Namens. Leider war aber auch dieser noch ein Knabe 
von 8 Jahren!. Es blieb zunächst nur, dass der König für ihn 
eintrat, und er hat es mit der ihm eigenen Rührigkeit und nicht 
ohne Geschick gethan; er persönlich hat in der ersten schweren 
Zeit die Politik für die Mark geleitet, denn es war leichter, das 
Land zu verleihen, als in Besitz zu nehmen. Klug machte der 
Bayer zur Richtschnur seines Handelns: im Innern die Städte 
und Stände durch Verleihungen und richtiges Entgegenkommen 
zu gewinnen, nach aussen die übergreifenden Nachbarn durch Zu- 
geständnisse abzufinden, ja, sie womöglich auf seine Seite zu ziehen. 

Im März und April des Jahres 1323 begann die wittels- 
bachisch-brandenburgische Politik sich auf dem Reichstage in 
Nürnberg zu entwickeln. Hier geschah die Verleihung der Mark 
an den jungen Ludwig, und schon am 4. Mai folgte ein gütlicher 
Vergleich mit dem Herzoge von Braunschweig wegen der Alt- 


1 Das beste über die Zeit des Markgrafen Ludwig bietet: J. Heidemann, 
Graf Berthold von Henneberg als Verweser der Mark Brandenburg, in 
Forsch. zur deutsch. Gesch. XVII, 107—163, doch dürfte auch hiermit der 
Gegenstand nicht erschöpft sein, und überdies ist nicht der Markgraf, sondern 
der Henneberger die Hauptperson. Vergl. auch Salchow, der Uebergang 
der Mark Brandenburg an das Haus Wittelsbach (Hallische Beiträge zur 
Gesch.-Forschung 1893) 43 f. Weitere Litteratur in meinem Johanniter- 
Orden 84. 


200 Julius v. Pflugk-Harttung. 


mark, der ein freundliches Verhältnis zwischen beiden Machthabern 
herstellte. Da nun der Herzog nachweislich in guten Beziehungen 
zum braunschweigischen Johanniter-Kommendator Gebhard von 
Bortfelde stand, so lag es nahe, dass dieser durch ihn mit dem 
Königshause in Berührung kam. 

Bald nachher wurden das Haus Wettin und das dänische 
Königshaus durch Verschwägerung gewonnen!, und damit so- 
wohl der Herzog von Pommern, wie der Fürst von Mecklenburg 
lahm gelegt. Im Juli verliess der Bayer Nürnberg und zog 
nordwärts über Bamberg nach Arnstadt in Thüringen, offenbar 
wollte er weiter, die Mark besuchen und mit dem Könige von 
Dänemark verhandeln. Aber es kam nicht dazu; nach längerem 
Verweilen in Arnstadt kehrte er wieder um nach Nürnberg 
und München. Wichtige Reichssachen riefen ihn zurück. Am 
19. Oktober lief der König von Dänemark in die Trave ein mit 
vielen Schiffen und seiner besten Ritterschaft, 14 Tage wartete 
er in Lübeck auf König Ludwig, umsonst; dieser vermochte nicht, 
sich aus Süddeutschland loszumachen.? 

Bereits in Arnstadt erkannte Ludwig, dass die Angelegen- 
heiten der Mark eine volle Manneskraft erheischten, ihn selber 
aber die Masse der Geschäfte verhindere, sich denselben genügend 
zu widmen. Er ermannte deshalb einen Verweser für das Land 
und zwar den tüchtigsten Mann, den er hatte, seinen vertrauten 
Ratgeber, den Grafen Berthold von Henneberg. Für diesen kam 
noch besonders in Betracht, dass die Henneberger mit dem bis- 
her herrschenden Geschlechte der Askanier verschwägert waren 
und zur Mark ererbte Beziehungen besassen. Berthold scheint 
ein Heer zusammengezogen zu haben, mit dem er den jungen 
Markgrafen erst nach der Altmark, dann weiter geleitete. Die 
Gewinnung des Landes gelang ohne besondere Schwierigkeiten. 
Am 24. Mai 1323 verkündete König Ludwig feierlich in Ur- 
kundenform, dass er seinen Sohn Ludwig mit der Mark Branden- 
burg, dem Erzkämmereramte und sonstigem Zubehör belehnt habe. 

In Berthold von Henneberg haben wir eine zweite Person, 
welche auf die Erhebung Gebhards von Bortfelde eingewirkt 


1 Vgl. auch Lippert in Forsch. z. brandb. und preuss. Gesch. V, 209; 
und Lippert, Wettiner und Wittelsbacher 19. 

* Heidemann, Forsch. XVII, 119 bringt die beiden Reisen mit Unrecht 
zusammen. Vgl. auch meinen Johanniter-Orden 87. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 201 


haben wird, wenn er sie nicht gar mit Genehmigung König 
Ludwigs veranlasste. Berthold hatte nahe Beziehungen gerade 
zam Johanniter-Orden Sein Bruder war Johanniterprior von 
Böhmen, Polen und Oesterreich. Dieser und zwei Johanniter- 
kommendatoren unterzeugten 1323 eine Urkunde des Grafen für 
das Johanniterstift Schmalkalden. Das Gebiet des Grosspriors 
der slavisch-deutchen Lande grenzte an die Murk, er besass also 
ein dringendes Interesse für die Dinge, die hier vorgingen. Wie 
sehr der Graf und Landesverweser sich gerade dem Johanniter- 
Orden zuneigte, erhellt auch daraus, dass er 1318 seinen eigenen 
Sohn in denselben eintreten liess, der bald darauf Komthur, und 
schliesslich Grossprior für Deutschland wurde.! 

Zunächst trat der Bruder des Grafen noch in den Vorder- 
grund. Sein Geschäftskreis berührte den des Vicemeisters Geb- 
hard von Bortfelde. Der des letzteren bezog sich auf Pommern, 
Thüringen, die Mark und Wendland. Ganz gegen den bisherigen 
Brauch war hier Thüringen mit in der Würde einbegriffen; — 
eg war die Heimat der Henneberger. So gab es eine Menge 
Berührungspunkte. | 

Es kann keine Frage sein, beim gewôhnlichen Laufe der 
Dinge wäre der Wittelsbacher Ludwig ruhig in fast unge- 
schmälerten Besitz der Mark Brandenburg mit ihren Nebenlanden 
gelangt, wenn nicht Einwirkungen von aussen dies gestört hätten: 
der Kampf zwischen Kaiser- und Papsttum, von Johann XXII. mit 
Ludwig dem Bayern. 

In diesem stand der Deutschorden von vornherein auf Lud- 
wigs Seite. Es war in der Hauskapelle des Deutschordens zu 
Sachsenhausen, in welcher der König am 22. Januar 1324 seine 
heftige Appellation gegen den Papst erliess. Der Deutschmeister 
des Deutschordens begleitete Ludwig auf seinem Romzuge nach 
Italien. Anders der Johanniter-Orden, er nahm eine mehr ver- 
mittelnde Haltung ein. Von jeher war er vom Papsttume be- 
günstigt worden; er verdankte diesem die gewaltige Gütermasse 
des aufgehobenen Templer-Ordens. Auch dann war ihm das Wohl- 


! Vgl. die Abhandlung: Zwei Grafen Berthold von Henneberg, in 
meinem Joh. Orden 169 ff. Die Angabe 8. 172, dass Berthold der Jüngere 
auch Prior für Böhmen gewesen, beruht auf einer unrichtigen Angabe, die 
mir von Würzburg gemacht worden; die betr. Urk. gehört nicht 1336 son- 
dern 1316. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 14 


202 Julius v. Pflugk-Harttung. 


wollen der Kurie geblieben, welches sich 1317 und 1319 b- 
sonders reich für Nordostdeutschland bethätigte; noch 1322 nahm 
sie den Orden gegen wucherische Juden und gegen hoch- 
gesteigerte Ansprüche des Königs in Schutz. So hielt es schwer, 
sich von seinem Wohlthäter abzuwenden. Wesentlich der Je 
hannitergrossprior, Albert von Schwarzburg, scheint es gewesen 
zu sein, der Ludwig anfangs zu einem entgegenkommenden Ver- 
halten bestimmte, und demgemäss stand auch er an der Spitz 
der ersten Gesandtschaft des Königs an den Papst, welche fried- 
lich verhandeln sollte. In der That, sie wurde in Avignon 
freundlich und nachgiebig aufgenommen. Aber noch ehe sie vor 
den Papst kam, erlangte bei Ludwig die Kampfesstimmung die 
Oberhand und machte die Wirkung des Johanniters zu Schanden’ 
Seitdem hielt sich der Orden abseits; auf dem Romzuge list 
sich kein Mitglied desselben nachweisen. Dass die Johanniter 
aber dem Könige nicht feindlich waren, zeigen (Gebhard von 
Bortfelde und der Grossprior Berthold. 

Bald äusserte sich der Kampf zwischen Papst und Köng 
auch in der Mark. Er nahm seinen Ausgang von Magdeburg, 
dessen Erzbischof die bisher an Brandenburg vergabten Lehen 
zurückhielt” Der Landesverweser Berthold überzog den Kirchen- 
fürsten mit Krieg, ein Teil der Städte, voran die Hauptstadt 
Magdeburg, und zahlreiche Ritter hielten zu ihm. Markgraf 
Ludwig selber kam nach Magdeburg. In seiner Not wandt 
sich der Erzbischof an den Papst, der sich seiner am 8. Min 
annahm. Am 23. desselben Monats verhängte Johann XXII. de 
Bann über Ludwig; ein Zusammentreffen, welches die Vermutung 
nahe legt, dass die Dinge des deutschen Nordostens stärker auf 
das Verhalten des Papstes eingewirkt haben, als man gemeinhin 
annimmt. 

Rücksichtslos verfolgte dieser seinen Weg. Er rief die 


1 Vgl. hier die zahlreichen Original-Urkunden des Geh. Staatsarchives: 
Johanniter-Orden; dann W. Preger, in Abhandl. der k. bayer. Akademie 
der Wissensch. XVI. II, 247f. 

2 Vgl. Preger, Abhandl. XVI, 272; Müller, Der Kampf Ludwigs de 
Baiern I, 64ff. 

3 J. Koch, Leben des Erzbischofs Bernhard Ill. von Magdeburg, in der 
Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg XXIII, 334, welches frèi- 
lich den Gegenstand nicht erschöpft und zu mancherlei Ausstellungen ver- 
aulasst. Preger Abh. 261; Müller I, 153; Lôher, Archiv. Zeitschr. V. 2. 


Die Anfünge des Johanniter Herrenmeistertums. 203 


Herzöge von Pommern und Schlesien und die Könige von Böhmen 
und Polen zum Kriege auf. Bald ging es blutig her; namentlich 
die Polen wüteten furchtbar im Lande, die Pommern schlossen 
mit Polen ein Bündnis, worin sie sich schon im Voraus über die 
in Brandenburg zu machenden Eroberungen einigten. Selbst der 
waffenstarke Herzog Heinrich der Löwe von Mecklenburg war 
nahe daran, über seinen Nachbarn herzufallen. Er unterhandelte mit 
dem Papste, ihm und seinen Nachfolgern die Mark zu Lehn zu geben.‘ 

Alle diese Dinge wirkten um so gefährlicher, als der klare 
Geist und die feste Hand des Grafen von Henneberg fern waren. 
Er hatte sich an den Hof König Ludwigs begeben müssen, wo 
grössere Aufgaben seiner harrten. Für die Mark war eine neue 
Vormundschaft eingesetzt, die aber nicht das Ansehen der früheren 
besass. Der Papst that die Vormünder in Bann, der eine derselben 
haderte mit dem jungen Markgrafen. So dringend wünschenswert 
ein Berater wie Berthold von Henneberg für König Ludwig auf dem 
Romzuge sein mochte, für die Mark war er noch unentbehrlicher. 

Nach mehr als zweijähriger Abwesenheit kehrte er dorthin 
zurück. Es gelang ihm, den Markgrafen wieder mit dem Vor- 
münder zu versöhnen, eine Erbverbrüderung mit Meissen weiter 
zu befestigen, das wankende Bistum Brandenburg auf markgräf- 
liche Seite zu bringen und auch mit Pommern zu einem vor- 
läufigen Abschlusse zu kommen. Als die Verhältnisse der Mark 
derartig einigermassen geregelt waren, wandte er sich wieder 
den Bedürfnissen des Reiches zu. Ein Auftrag König Ludwigs 
rief ihn hinweg. Er sollte die sächsischen Stände und eine 
Anzahl sächsischer Städte, Goslar voran, zur Teilnahme an dem 
Römerzuge oder zur Zahlung einer Abfindungssumme bewegen. 

Diese Aufforderung erhielt Berthold im September 1327. 
Aus dem Oktober desselben Jahres besitzen wir eine Urkunde, 
in welcher Gebhard von Bortfelde Herrenmeister (praeceptor 
generalis) des Johanniter-Ordens für Sachsen, Mark und Wend- 
land genannt ist. Gebhard war, wie wir sahen, Johanniter- 
Kommendator von Goslar, wohin der Reichsverweser reiste. Seine 
Erhebung wird also mit den Massnahmen des Grafen Berthold 
zur Ordnung der märkischen Verhältnisse und zur Gewinnung 


1 Riedel B. I. 23; Koch 341; Heidemann, Forsch. XVI. 137, die beiden 
letzteren würdigen das Verhalten des Mecklenburgers nicht richtig. Vgl. 
auch meinen Johanniter-Orden 92; Müller I 169. 

14* 


204 Julius v. Pflugk-Harttung. 


von Hülfsmitteln für König Ludwig zusammenhängen. Die 
Johanniterangelegenheiten im östlichen Niederdeutschland lagen, 
wie früher bemerkt, unfertig und ungeordnet, man empfand das 
Bedürfnis eines oberen, abschliessenden Amtes, war aber über 
allerlei Versuche nicht hinaus gekommen. Jetzt geschah der 
Schritt vom ausserordentlichen Amte zum ordentlichen, vom 
Vizemeister- zum Herrenmeistertume. Dadurch wurden die reichen 
Besitzungen des Ordens dieser Gegend in einer Hand vereinigt, 
es wurde innerhalb der Genossenschaft Ordnung und Auf- 
sicht geschaffen, für den König und den Markgrafen ein Anhalt 
zu besserer Benutzung der Ordensmittel gegeben. Etwas auf 
wirtschaftlichem, viel mehr auf politischem Grunde beruhte die 
Errichtung des Herrenmeistertums. Sie war ein Ergebnis der 
verworrenen Zustände in der Mark und des Kampfes zwischen 
Papst- und Königtum. Der Johanniter-Orden trat für den Nord- 
osten in seinem ersten Herrenmeister aus der neutralen Haltung 
heraus auf bayerische Seite. Für Berthold von Henneberg frei- 
lich war es nur eine Stufe in seiner weitschichtigen Politik, die 
darauf abzielte den ganzen Orden deutscher Zunge zu gewinnen; 
sie gipfelte, wie wir bereits andeuteten, in der Erhebung seines 
Sohnes zum deutschen Grossprior. 

Gebhard von Bortfelde war offenbar in jeder Weise für das 
neue Amt geeignet. Er entstammte einem vornehmen, einfluss- 
reichen und weitbegüterten Geschlechte, welches im Herzogtume 
Braunschweig und in der Gegend von Goslar ansässig war. Von 
guten Beziehungen gefördert, erlangte er verhältnismässig jung 
die Kommendatorwürden in Braunschweig und Goslar. Zuerst 
politisch trat er hervor im Ausgleiche zu Cremmen, in welchem 
Markgraf Waldemar sich wegen der Templergüter mit dem Jo- 
hanniter-Orden einigte. Es waren also einerseits die Templer- 
güter andererseits die Mark, wo Gebhard sich bethätigte. Mit 
jenen feierte er den zweiten politischen Erfolg, als es ihm 1321, 
offenbar nach langen und schwierigen Verhandlungen, gelang, 
den Herzog Otto von Braunschweig, früheren Kommendator der 
Templerkommende Supplingenburg, zu bewegen, dieses reiche 
Besitztum und die übrigen von ihm innegehabten Templergüter 
dem Johanniter-Orden zu überlassen! Gebhard hatte sich hier- 


! Original im Geh. Staatsarchive: Johanniterurkunden 1321 Sept. 29. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 205. 


durch um den Orden verdient gemacht. Hatte Meister Paul von 
Modena ihn wohl schon wegen jener Verhandlungen mit seiner 
Stellvertretung betraut, so ergab sich als nächste Folge die Er- 
hebung zum Vicepräzeptor, womit Gebhard der gegebene Mann für 
die wirkliche Präzeptur, für das Herrenmeisteramt geworden war. 

Gebhard muss bedeutendes Talent in der Behandlung von 
Menschen besessen haben. Er verstand sich zugleich gut mit 
seinen Ordensvorgesetzten und mit den Landesherren zu stellen. 
Obwohl er dem Herzoge Otto von Braunschweig einen herben 
Verlust bereitet hatte, hielt er sich doch meistens in Braunschweig 
auf, lebte mit dem Fürsten auf bestem Fusse und urkundete gar 
als dessen Vertrauensmann.! Der Fürst von Mecklenburg be- 
zeichnete ihn gleich in seiner ersten Urkunde 1327 als besonders 
geliebten Mann, seinen hochgeliebten Gevatter und Rat; er belohnte 
ihn würdig, weil er würdig und diensteifrig gewesen? Mit Aus- 
nahme jener vorübergehenden Abschwenkung zum Papste hat der 
Fürst von Mecklenburg zum Brandenburger gehalten, und Gebhard 
von Bortfelde war offenbar der Hauptvermittler zwischen ihm 
und Wittelsbach. Die kaiserfreundliche Haltung blieb dem Herren- 
meister schon durch seine Umgebung und sein Emporkommen 
gegeben. Das Haus Braunschweig war den Wittelsbachern ver- 
wandt und hat unentwegt zum Kaiser gegen den Papst ge- 
standen 

Im Jahre 1328 finden wir Gebhard auf einer markgräflichen 
Urkunde (Riedel II, 272). 

Das folgende Jahr brachte eine wichtige kaiserliche Ver- 
günstigung, die kaum anders als auf Fürbitte des Markgrafen 
geschehen sein kann, dem es darauf ankam, in den Johannitern 
zuverlässige Anhänger zu gewinnen. 

Am 24. Juli 1329 beurkundete der Kaiser in Pavia, dass er 
von dem geistlichen, Gott ergebenen Manne, seinem geliebten 
Bruder Gebhard von Bortfelde, dem Generalpräzeptor des Hospitals 
S. Johanns für Sachsen, gebeten sei, ihm und seinen Nachfolgern 
zu gewähren, auf ihren Feudalgütern nach alter sächsischer Sitte 
jenen Heerschild führen zu dürfen, wie die Aebte und deren 


! Original im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel 1334 Nov. 23. 

! Zwei Originale im Geh. Staatsarchive; Joh. Orden 1328 März 23. 

® Finke in Zeitschr. f. vaterl. Gesch. und Altertumskunde XLVII, 225; 
0. v. Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover II. 29. 


206 Julius e Pflugk-Harttung. 


Heerschildgenossen als Kaiser und Reich unmittelbar Unterstellte. 
Diese Bitte gewährte er Gebhard und seinen Nachfolgern in 
vollem Umfange (Böhmer, Reg. 1314—47 Nr. 1047). Das Herren- 
meisteramt war damit den reichsunmittelbaren Aebten gleich- 
gestellt; es besass jetzt bestimmt Rang und Stand in der Hierarchie 
des Reiches, es war von der etwaigen Person seines Trägers 
gelöst, war auf die Dauer gerichtet. 

Mit der königlichen Gunstbezeugung mag es zusammen- 
hängen, dass das nahe Verhältnis zu den mecklenburgischen 
Herrschern vor einem solchen zum bayerischen Brandenburger 
zurücktrat, ohne darum gelöst zu sein. In höchster Vertrauens- 
stellung wirkte Gebhard 1336. 

Dem wittelsbachischen Hause hatte sich eine neue Aussicht 
auf Landbesitz von ungemessener Weite geboten. Des Markgrafen 
Schwiegervater, König Christof von Dänemark, war gestorben. 
Sein Gegner, Graf Gerhard der Grosse von Holstein, hatte ihn 
besiegt und einen grossen Teil von Dänemark in Besitz genommen 
Des Königs Söhne Otto und Waldemar suchten Beistand bei 
ihrem Schwager, dem Markgrafen, überliessen ihm das Land 
Reval und einer derselben, Otto, versprach ihm gar die Erbfolge 
in Dänemark für den Fall, dass er und sein Bruder Waldemar 
ohne männliche Erben sterben würden. Dafür gelobte Ludwig 
seinen Beistand gegen jedermann, besonders gegen den Grafeu 
von Holstein. Mit grosser Rührigkeit versuchte der Markgraf 
sich die Zukunft dadurch zu sichern, dass er gegen den gefähr 
lichen Holsteiner eine starke Vereinigung zu stande brachte. Er 
gewann hierfür den Herzog von Lüneburg, den Markgrafen von 
Meissen, den Grafen von Schwerin, den Bischof von Camin, de 
Herren von Werle und die Herzogin von Pommern. Im Dezember 
1334 war selbst König Casimir von Polen zu einer Besprechung 
in Posen bereit, dem fünf Monate später der endgültige Friedens- 
schluss folgte. Die Politik des gesamten Nordostens schien sich 
gegen den emporstrebenden Grafen von Holstein kehren und ihu 
erdrücken zu wollen, um so mehr als die Söhne Christofs auch 
in Jütland, also in seinem Rücken, Anhalt besassen. Aber es 
schien nur so, thatsächlich hatte das Schicksal bereits zu seinen 
Gunsten entschieden. Am 7. Oktober 1334 hatte er den Prinzen 
Otto in offener Feldschlacht besiegt und gefangen genommen. 
Eine Wiederaufrichtung des dänischen Thrones lag damit in 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums, 207 


weiter Ferne. Stolz sprach der gewaltige Graf von dem „Eigen- 
tume unseres Reiches.“ Trotz des kräftigen Anlaufes des Wittels- 
bachers, erreichte er nichts Greifbares, während andere vielleicht 
wichtigere Dinge deswegen vernachlässigt wurden. So beauftragte 
denn Kaiser Ludwig seinen Sohn den Markgrafen, den Prinzen 
Waldemar mit dem Grafen zu vergleichen.! 

Es kam zu Verhandlungen, die ergebnislos blieben, bis zwei 
Räte des Markgrafen nach Neustadt reisten; diese waren der 
Herrenmeister Gebhard von Bortfelde und der Ritter Hasso von 
Wedel. Am 22. Juni 1336 erzielten sie ein vorläufiges Abkommen, 
wonach Graf Gerhard zugestand, die Artikel, welche beide ihm 
vorgelegt hatten, nach allen Richtungen zu halten. An einem 
ihm vorgeschlagenen Tage sollten brandenburgische und hol- 
steinische Bevollmächtigte zusammentreten und Uebereinkünfte 
treffen (Riedel, B. II, 89). Alles schien sich trefflich anzulassen, 
die Gesandtschaft dauernden Erfolg zu haben. Doch das Gegenteil 
trat ein: alles blieb beim Alten, die Erben König Christofs blieben 
vom dänischen Throne ausgeschlossen, Prinz Otto gefangen und 
Graf Gerhard Gebieter der Cimbrischen Halbinsel. 

Genau in dieser Zeit erlischt das Herrenmeisteramt des 
Bortfelders. Es ist deshalb kaum zu zweifeln, dass letzteres mit den 
politischen Verhältnissen zusammenhängt. Als Anhänger des 
Markgrafen und gar als dessen Rat war er dem Kirchenbanne 
verfallen, seine weltliche Stellung und seine geistliche waren in 
Widerspruch geraten, was sich sowohl innerhalb als ausserhalb 
des Ordens gegen ihn ausbeuten liess. Dazu kam, dass der Mann, 
welcher wohl vornehmlich Gebhards Stütze gewesen, dass der 
Landesverweser Berthold von Henneberg von seinem Amte zurück- 
trat, und dass Gebhard in seiner Politik erfolglos blieb. Er scheint 
von dem gewaltthätigen Holsteiner hintergangen zu sein, dieser ibm 
Zugeständnisse gemacht zu haben, die er dann nicht hielt. Nach 
keiner Seite hin entsprach der Herrenmeister somit den Er- 
wartungen, weder im Orden noch beim Landesfürsten. Unter 
solchen Umständen vermochte er sein Amt nicht weiterzuführen. 


1 Diese ganze Angelegenheit scheint uns bisher nicht genügend ge- 
würdigt zu sein. Das Hauptmaterial findet sich bei Riedel II, 83, 84. 
Vergl. das chronologische Inhaltsverzeichnis. Sonst Waitz, Schleswig- 
Holsteins Geschichte I, 222; Pauli, Allgem. preuss. Staats-Gesch. I, 412, 414; 
Buchholtz, Gesch. der Churmark Brandenburg U, 394 u. a. 


208 - Julius v. Pflugk-Harttung. 


Ob er desselben enthoben ist, lässt sich nicht entscheiden, jeden- 
falls trat er thatsächlich davon zurück und wurde wieder ein- 
facher Bruder im Johanniter-Orden. 

Freilich behielt er eine Ehrenstellung, wie sein Vorkommen 
auf Urkunden erweist. 

Wenige Jahre später und der gewaltige Graf Gerhard fiel 
unter Mörderhänden. Damit änderte sich alles. In Spandau be- 
gannen Verhandlungen, welche glänzende Versammlungen beendeten. 
Der bisher gefangene Prinz Otto wurde nun seiner Haft entlassen, 
und sein Bruder Prinz Waldemar erhielt die dänische Königs- 
krone. Dasjenige, wofür Gebhard eingetreten war, vollzog sich; 
das Geschlecht König Christofs erlangte den angestammten Thron. 
Sehr bezeichnend, eine der Urkunden, welche König Waldemar 
in Lübeck ausstellte, ist unterzeugt von Hasso von Wedel und 
Bruder Gebhard von Bortfelde!, also von den beiden Männern, 
die die holsteinische Verhandlung geführt hatten. Ein Jahr später 
finden sich beide auf einer Urkunde des Dänenkönigs, Bruder 
Gebhard als Kanzler, Hasso von Wedel als Fähnrich? Sie waren 
also in nächste Beziehung zu Christofs Sohn getreten. Gebhards 
Einfluss wird auch Waldemar am 30. September 1341 zu einer 
wichtigen Verfügung zu Gunsten der Johanniter veranlasst haben.° 

Einen gewissen Ersatz für das Herrenmeistertum erlangte 
Gebhard dann durch seine Ernennung zum Kommendator von Tempel- 
burg* Sie wird zusammenhängen mit dem Wandel der Verhält- 
nisse, dem Einflusse Waldemars, dem Friedensschlusse mit Pommern, 
der deutlicheren Parteinahme der Johanniter gegen den Papst. Als 
Kommendator von Tempelburg scheint Gebhard gestorben zu sein. 

Seine ganze Waltung hat unter dem zermalmenden Kampfe 
zwischen Kirche und Krone gelitten. Die wirren Verhältnisse 
der Mark liessen ihn nicht nach aussen, die widerstrebenden 
Strömungen im Johanniter-Orden ihn nicht im Innern zu voller 
Geltung kommen. Die feindliche Zurückhaltung der Kommende 


1 Lübecker Urk. B. II. 652; Mecklenburger U. B 6050. 

3 Riedel, Bd. II. 154. Urk. vom 21. Mai 1341. Es steht freilich frater 
Egenchardus de Bortvelde; aber es kann doch wohl nur Gevehardus gemeint 
sein, neben dem es damals, meines Wissens, als „Bruder“ blos noch Johann 
von Bortfelde, den Komthur von Schöneck (in Preussen) gab. 

® Aaresbertn. fra Geheime arch. V, 48. 

* Vergl. die Originalurkunde im Geh. St. Arch. Joh. Orden 1347 Juli 9. 


Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 209 


Werben blieb, die von ihm abgehaltenen Provinzialkonvente waren 
schwach besucht. Gebhard stand zum Markgrafen, scheint aber 
nicht die Macht und den Einfluss, vielleicht auch nicht den 
gewaltthätigen Willen besessen zu haben, den Orden in eine 
schroff papstfeindliche Richtung zu drängen. Wohl in dem Ge- 
fühle, die politischen Dinge doch nicht meistern zu können, hielt 
er sich augenscheinlich von ihnen zurück, lebte meistens in Braun- 
schweig und legte das Schwergewicht seiner Thätigkeit auf die 
inneren und lokalen Angelegenheiten des Ordens. Er ist damit 
vorbedeutend für die Zukunft der Balei Brandenburg geworden. 

Kurze Zeit scheint das Herrenmeistertum nach Gebhards 
Rücktritt unbesetzt geblieben zu sein, dann wurde der Kom- 
mendator von Nemerow, also ein Nachfolger Ulrich Schwabes, 
erst zum persönlichen Vertreter des Grosspriors, dann zum Herren- 
meister erhoben. Mit ihm, mit Hermann von Warberg, gelangte 
das Amt erst zur vollen Geltung. 

Im Orden war inzwischen eine wichtige Veränderung vor sich 
gegangen. Der Sohn Bertholds von Henneberg, ebenfalls Bert- 
hold geheissen, hatte, von seinem Vater und vom Kaiser be- 
günstigt, die Würde des deutschen Grosspriorates erlangt. Es 
war dies 1337 geschehen, mithin nur wenig später als Gebhards 
Rücktritt. Nun wäre zu erwarten gewesen, dass der jüngere Bert- 
hold den deutschen Zweig des Johanniter-Ordens zum Parteigänger 
des Kaisers gemacht hätte. Dies geschah jedoch nicht. Nach 
wie vor lassen sich keine irgend näheren Beziehungen zwischen 
Ludwig und dem Orden oder dessen Oberhaupt nachweisen. Frei- 
lich, den Wunsch wird Berthold schon gehabt haben, die Politik 
seines Vaters zu unterstützen, aber die Verhältnisse im Orden 
wirkten ihm entgegen. Als der mächtige Graf 1340 starb, ver- 
mochte sich auch der Sohn nicht mehr lange an leitender Stelle 
zu behaupten; wie Gebhard von Bortfelde trat er vom Amte zu- 
rück. Am 10. Dezember 1341 lässt er sich zum letztenmale als 
Grossprior des Ordens nachweisen! Wenn er später in einer 
Privaturkunde noch einmal Meister zu deutschen Landen St. Johanns 
Orden genannt wird, so ist es nur der Nachklang vergangener 
Herrlichkeit.” Weder bei Gebhard noch bei dem jüngeren Bert- 
hold wird die Amtsentfernung ohne Zuthun der obersten Ordens- 


1 Regesta Boica VII. 324. 
? Schöppach, Henneberg. U. B. I. 106. 


210 J.v. Pflugk-Harttung. Die Anfänge d Johanniter Herrenmeistertums. 


leitung geschehen sein, welche vielfach eng mit dem Papste ver- 
bündet und auf diesen angewiesen war. Inwiefern der Papst selber 
eingriff, etwa durch ein Absetzungsdekret, lässt sich nicht ent- 
scheiden; der Umstand, dass ein solches im päpstlichen Register 
fehlt, spricht gegen dessen Erlassung. Berthold wird dem Drucke 
der inneren Ordensverhältnisse gewichen sein. 

Nur ein Zweig des Johanniter-Ordens begann mehr und mehr 
sich in seiner Haltung ausserhalb der Genossenschaft zu stellen: 
es war der des Herrenmeistertums. Hatte derselbe in den ersten 
Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einen reichen Segen päpstlicher 
Verleihungen erhalten, so hörte er seit 1330 auf, wogegen Mark- 
graf Ludwig dem Orden seinen besonderen Dank für den ihm 
geleisteten Beistand aussprechen konnte. Das Verhältnis des 
letzteren muss derartig Anstoss bei der Kurie erregt haben, dass 
sie im Mai 1350 den Bann gegen die Missratenen schleuderte. In 
dem Erlasse hiess es: „die Prioren, Praezeptoren, Kommendatoren 
und Brüder der Johanniter in Quartschen, Lietzen und Lagow, 
der Sprengel von Camin, Brandenburg, Meissen und Lebus, und 
die sämmtlichen und einzelnen Prioren, Präzeptoren, Kommenda- 
toren und Brüder des Johanniter-Ordens in der Mark Branden- 
burg und der Lausitz, welche den apostolischen Befehlen un- 
gehorsam und rebellisch und Anhänger Ludwigs sind und die 
verhängten Interdicte brachen, verkünden wir als interdicirt, 
suspendirt und excommunicirt.“! Der Erfolg des Bannes war ein 
noch engerer Zusammenschluss zwischen Herrenmeister- und Mark- 
grafentum, der schon im Dezember desselben Jahres seinen Aus- 
druck zu Frankfurt a. O. in einer Reihe von Urkunden erhielt. Als 
Lohn für grosse Dienste, die der Orden gethan hat und noch 
thun wird, verliehen die Markgrafen ihm die bisher verpfändete 
Stadt Zielenzig und das Haus Lagow mit dem Zubehör von 
21 Dörfern und Städten? War der Orden unter dem ersten 
Herrenmeister noch verhältnismässig arm in der Markgrafschaft 
gewesen, so erlangte er jetzt eine hervorragende Machtstellung. 
Dafür war er hier aber auch vom reich begünstigten Lieblinge 
zum Gegner des Papstes geworden. 

1 J. Ch. Beckmann, Kurtze Beschreibung der Stadt Franckfurt a. O. 


100 ff. 
3 Riedel XIX, 133—138. 


211 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 
Von 


Felix Stieve.! 


Freiherr Albrecht Wenzel Eusebius von Wallenstein 
wurde geboren im Jahre 1583 am 24. September (14. alten Kalen- 
ders), Nachmittags 4 Uhr 30 Min. Er stammte aus einem der 
ältesten und vornehmsten Herrengeschlechter Böhmens, dem der 
Markvartice, und zwar aus einem Zweige desselben, der sich nach 
einem in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbauten und 
nach damaligem Brauche des tschechischen Adels deutsch benannten 
Schlosse, Waldstein bei Turnau, bezeichnete. Da die Aussprache 
dieses Wortes Tschechen unbequem ist, wurde es frühzeitig in 
die noch heute bei jenen üblichen Formen Waldätejna oder Wal- 
Stejna verwandelt, und letztere Form gestalteten dann später 
die Deutschen in Wallenstein, die Italiener in Valestain oder Vole- 
stan um. Auch noch eine Reihe anderer Formen kommen vor. 
Im 16. und 17. Jahrhundert ist in deutschen und lateinischen 
Urkunden und Schriften neben Waldstein vor allem Wallenstein 
gebräuchlich, und diese Form ist seit dem 18. Jahrhundert und 
insbesondere seit Schiller für den Namen des Feldherrn so volks- 
tümlich und allgemein herrschend geworden, dass es nicht rätlich 
erscheint, sie für ihn durch den ursprünglichen und noch jetzt 
von der Familie geführten Namen zu ersetzen. Dieser darf indes 
nicht verleiten, die Familie für eine deutsche zu halten. Sie war 
nicht nur ihrem Ursprunge nach eine tschechische, sondern 
blieb es auch, soviel bekannt, stets, und wie mehrere ihrer Mit- 
glieder im 15. Jahrhundert, so bewährten sich auch Albrechts 


1 Der hier veröffentlichte Aufsatz ist das Bruchstück eines für die 
Allgemeine Deutsche Biographie bestimmten Artikels über Wallenstein. Es 
ist die letzte, leider unvollendet gebliebene Arbeit Stieves (+ 11. Juni 1898). 

Die Redaktion. 


212 Felix Stieve. 


Grossvater und Vater als eifrige Anhänger und Vertreter des 
Tschechentums. 

Albrechts Abstammung lässt sich in ununterbrochener Linie 
zurückverfolgen bis zu Heinrich von Wallenstein, der 1465— 1469 
Hofmeister der Gemahlin König Georgs von Podiebrad war. Dessen 
Sohn Johann (F 1509) besass zwei Söhne, von denen der eine 
die Linie Waldstein- Wartenberg, der andere, Zden!k, die Linie 
Waldstein-Arnau (Hostinné) gründete. Zdeněk (} 1525) hinter- 
liess von Ursula von Wartenberg (f 1536) drei Söhne: Georg, 
Johann und Zdentk. Die beiden jüngeren Söhne blieben kinder- 
los, dagegen erzeugte Georg (t 17. Mai 1584) in drei Ehen 
neunzehn Kinder. Sein fünfter, von der ersten Frau, Katharına 
Slavata von Chlum und Koschumberg, geborener Sohn Wilhelm 
wurde von dem Oheim Johann (f 1572) zum Erben des Schlosses 
und Gutes Hermanice bei Nachod eingesetzt. Er heiratete um 
1576 Margarete Smiricky von Smiric auf Nachod. Von seinen 
Kindern starben Hedwig, Georg, Adam und Magdalena in frühester 
Kindheit; nur sein dritter Sohn, unser Albrecht, und zwei Töchter, 
Marie Bohunka und Anna Katharina, die sich am 24. August 100: 
mit Karl von Zerotin vermählte, aber schon am 7. August 160 
starb, überlebten ihn. | 

Auch Albrechts Gesundheit blieb immer schwankend. Er 
soll zwei Monate zu früh geboren, aber so reif gewesen sein, dass 
er „nach der Strenge des Gesichtes und dem Ernste der Augen 
über sein Alter hinaus gelebt zu haben schien.“ Die Geschichte 
seiner Jugend wurde frühzeitig von Sagen überwuchert, und auch 
die Wahrheit der nicht unwahrscheinlich klingenden Nachrichten 
über sie ist so spät gesammelt, dass man ihnen kein Vertrauen 
entgegenbringen kann. Völlig unbegründet ist die Erzählung, es 
habe in seinem Elternhause Dürftigkeit oder gar Not geherrscht. 
Wie sein Grossvater war auch sein Vater ein ausgezeichneter 
Wirtschafter und lebte in Wohlstand. Den ersten Unterricht er- 
hielt der Knabe durch Johann Graf, der ihm später als Sekretär 
diente und von ihm 1624 als „von Ehrenfeld“ geadelt wurde. 
Dieser war jedoch nicht Lehrer von Beruf, sondern, aus einer 
alten Dienerfamilie des waldsteinischen Hauses stammend, vermut- 
lich Wirtschaftsbeamter oder Schreiber und dürfte seinem Zöglıng 
nur die Anfangsgründe des Wissens beigebracht haben Des 
Deutschen war Albrecht noch 1598 nur sehr unvollkommen kundig. 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 213 


Nach dem Tode seiner Mutter, der am 22. Juli 1593 erfolgte, 
oder vielleicht noch bei ihren Lebzeiten wurde er zu ihrem 
Schwager Heinrich Slavata von Chlum, nach Koschumberg ge- 
bracht, und dort blieb er auch, nachdem am 24. Februar 1595 sein 
Vater gestorben war, da dieser Heinrich durch sein Testament zum 
Vormunde bestellt hatte. Gleich Albrechts Vater und Grossvater 
war Heinrich Slavata ein eifriger Anhänger der Brüdereinung, 
jener aus dem Hussitismus erwachsenen, sittenstrengen Kirchen- 
gemeinschaft, der die Besten der Slaven in Böhmen und Mähren 
angehörten. Mit seinem eigenen Sohne Dionys Lacmbok liess er 
Albrecht auf seinem Schlosse durch Prediger der Brüdergemeinde 
des nahen Städtchens Chrast unterrichten. Ob diese ihn nur in 
ihren Glauben einführten, und er für die anderen Fächer andere 
Lehrer erhielt, wissen wir nicht. Eine eigentliche Brüderschule 
gab es auf Koschumberg nicht. Im Herbst 1597 etwa wurde 
Albrecht dann auf Anregung des Laurentius Zirkler mit einem 
„Präzeptor“ und einem Diener nach Goldberg in Schlesien gesandt, 
um die dortige — freilich schon im Rückgang begriffene — 
Lateinschule zu besuchen. Deren Vorstand war damals der 
Kantor Georg Fechner oder Vechner, dem Wallenstein, als er am 
21. August 1626 an der Spitze des kaiserlichen Heeres wiederum 
nach Goldberg kam, 100 fl. schenkte. 

Nach zwei Jahren verliess Wallenstein Goldberg und wurde 
am 29. August 1599 mit seinem „Präzeptor“ Johann Heldreich 
aus Görlitz an der Nürnberger Akademie (noch nicht Universität) 
Altdorf eingeschrieben. Welche Vorlesungen er dort besuchte, 
wissen wir nicht. Bald machte er sich einen bösen Namen als 
Anführer bei wüsten Ausschreitungen und blutigen Raufereien. 
Auch misshandelte er einen in seine Dienste getretenen Knaben, 
weil dieser müssig aus dem Fenster gesehen hatte, mit Riemen 
in einer sogar nach der Anschauung jener harten Zeit „unmensch- 
lichen“ Weise. Weiler einen Todschlag, den einer seiner Genossen 
verübte, nicht gewehrt hatte, wurde er am 1. Januar 1600 vom 
Nürnberger Rat mit Haushaft belegt und dann, zumal er auch 
vielen anderen „Mutwillens“ und der Lästerung der Dreifaltigkeit 
beschuldigt wurde, angewiesen, nach Bezahlung seiner Schulden 
von Altdorf abzuziehen. Wallenstein wusste diese „tacitam rele- 
gationem“ durch Berufung auf seine in hohen Aemtern beim 
Kaiser befindlichen Oheime dahin abzuändern, dass der Rat sich am 


214 Felix Stieve. 


10. Februar 1600 mit seiner Zusage, bald abzureisen, begnügte 
Kurz darauf dürfte er die Akademie verlassen haben. 
Vermutlich trat er dann sofort oder nach wenigen Monaten 
und zwar nicht als Begleiter Adam Leo Liceks von Riesenburg, 
sondern selbständig eine Reise an, die ihn durch Deutschland, 
Frankreich und Italien führte. Ihn begleitete dabei Paul Virdungus 
aus Franken, ein Mathematiker und Astronom, und ohne Zweifel 
wurde er schon durch diesen in die Astrologie eingeführt. In 
Padua soll er diese dann bei Andreas Argoli eingehender studiert 
haben. In der zweiten Hälfte des Jahres 1602 war er wieder 
daheim. Vielleicht trat er dann — wenn nicht schon vor der 
Reise — als Edelknabe in den Dienst des Markgrafen Karl von 
Burgau. Ende Juni oder Anfang Juli 1604 aber rückte er als 
Fähnrich beim böhmischen Kreisfussvolk nach Ungarn und nahm 
an den Kämpfen um Gran (28. Sept. bis 8. Okt.) teil. Dabei 
zeichnete er sich durch Tapferkeit aus, und er wurde daher zum 
Hauptmann ernannt und trat in das Regiment Ferdinands von 
Kolonitsch über. Mit diesem machte er den Zug Bastas gegen 
Bocskaj mit und wurde bei der Belagerung Kaschaus (4.—8. Dez.) 
durch die Hand geschossen. Nachdem darauf die Winterquartiere 
bezogen worden, veranlasste Basta, dass von den verschiedenen 
Truppenteilen an die, von welchen sie geworben waren, Gesandte 
abgeordnet wurden, um auf die Auszahlung des rückständigen Soldes 
zu dringen. Das böhmische Kreisfussvolk wählte Wallenstein als 
seinen Vertreter, und obgleich seine Wunde noch nicht geheilt 
war, reiste er mit den Abgesandten der böhmischen Reiterei unter 
grossen Beschwerden und nicht ohne Gefahr durch Polen nach 
Böhmen. Kaum war er in Prag angelangt, so brach die „ungarische 
Krankheit“ bei ihm aus, und als er von dieser zu genesen begann, 
befiel ihn eine damals in Böhmen und Mähren herrschende Seuche, 
die man Pest nannte. Schon am 4. Februar 1604 muss jedoch 
seine Genesung gesichert gewesen sein, denn an diesem Tage er- 
nannten ihn die böhmischen Stände neben Graf Kristof von 
Fürstenberg zum Kommissar für die Abdankung ihrer Truppen. 
Im folgenden Jahre erwählten sie ihn zum Obersten eines Regi- 
mentes Fussvolk, das sie aufstellen wollten, denn dass der Spross 
eines vornehmen Herrengeschlechtes ins Feld zog und sich sogar 
durch Tapferkeit auszeichnete, war zu jener Zeit in den kaiser- 
lichen Erblanden so ungewöhnlich, dass es dem noch so jungen 


-e = ne ÁÁ- ms: ` vg — 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 215 


Wallenstein den Ruf besonderer Kriegstüchtigkeit verschaffte. 
Ehe er wieder sein Amt antrat, machte der Friedensschluss 
zwischen dem Kaiser und den aufständischen Ungarn seine Dienste 
überflüssig. 

Vermutlich trat er dann im Herbst 1606 zu Olmütz, von 
dem Jesuiten Veit Pachta gewonnen, zum Katholizismus über. 
Dass er schon als Knabe im Jesuitenkonvikt zu Olmütz gewesen 
oder gar damals schon den Glauben gewechselt habe, ist zweifel- 
los Sage. Er gedachte nun in den Niederlanden unter Erzherzog 
Albrecht Kriegsdienste zu nehmen. Sein Schwager Karl von 
Zerotin bewirkte jedoch — wohl um ihn auf Seite der ständischen. 
Partei zu erhalten — dass er von Erzherzog Matthias als Kämmerer 
angestellt wurde. Im April 1607 zog Wallenstein an den Wiener 
Hof, und er scheint dauernd dort geblieben zu sein. Dass er da- 
mals eine politische Rolle gespielt und etwa als Vermittler des 
Verkehrs zwischen Zerotin und Matthias gedient habe, davon 
findet sich keine Spur. Als Kämmerer, nicht als Offizier oder 
als Rat oder Unterhändler machte er dann auch im Jahre 1608 
den kampflosen Zug des Erzherzogs gegen Kaiser Rudolf II. mit, 
indem er die ältere Pflicht, die ihn als böhmischen Grundbesitzer 
auf die Seite des Kaisers und der böhmischen Stände rief, beiseite 
setzte. Der Friedensschluss der habsburgischen Brüder brachte 
ihm Verzeihung für diesen Bruch der Lehenstreue, doch kehrte 
er wieder nach Wien zurück. 

Von dort rief ihn noch im Jahre 1608 P. Pachta nach 
Mähren, damit er eins seiner Beichtkinder, Lukrezia von Vickov, 
die kürzlich ihren (protestantischen) Gatten Arkleb verloren hatte, 
heirate und dadurch ihre Güter vor dem Anfall an Ketzer be- 
wahre. Als letzter Spross des Geschlechts der Nekes von Landeck 
besass Lukrezia die Herrschaften Vsetin und Lukov sowie die 
Güter Rimnitz, V3etul und Prilep im mährischen Kreise Ungarisch- 
Hradisch, die noch 1621 nach den Verwüstungen der Kriegsjahre 
auf 400 000 fl. geschätzt wurden. Sie zählte daher zu den reichsten 
Mitgliedern des mährischen Herrenstandes, und obwohl sie „nicht 
schön“ und bereits bei Jahren war, ging Wallenstein bereitwillig 
auf das ihm angetragene Geschäft ein. Lukrezia scheint keine 
sehr eifrige Katholikin gewesen zu sein; dem Geschick Pachtas 
gelang es jedoch mit Hilfe einiger Verwandten rasch, Lukrezia 
für die von ihm gewünschte Heirat zu gewinnen. Noch 1608 


216 Felix Stieve. 


fand die Verlobung, im Mai des folgenden Jahres die Vermählung 
statt. 1610 nahm dann Lukrezia ihren Gatten zum Mitbesitzer 
ihrer Güter an. Dadurch wurde er Mitglied des mährischen 
Herrenstandes. Sein Stammgut Heïmanice übergab er dagegen 
am 11. November 1610, als er dort krank lag, aus unbekannter 
Ursache seinem Oheim, dem böhmischen Oberstmünzmeister 
Hannibal von Waldstein und löste damit die Beziehungen zu seiner 
Heimat. Vier Jahre später, als Lukrezia am 23. März 1614 nach 
langer Krankheit starb, gingen ihre Herrschaften in seinen Allein- 
besitz über. 

Bald zeigte er sich nicht nur als eifrigen Parteigänger der 
Jesuiten, sondern auch als ganz von ihrem Kirchentum durch 
drungen. Er verjagte von den neuerworbenen Herrschaften die 
bis dahin von Lukrezia geduldeten Prediger und trieb dorch 
immer wiederholte Missionen der Olmützer Jesuiten, durch Wafer 
gewalt und durch bedeutende wirtschaftliche Opfer die Einwohner 
schaft, die bis dahin bis auf Wenige dem Brüdertum oder dem 
Protestantismus angehört hatte, zur — freilich nur äusserlichen 
und vorübergehenden — Annahme des Katholizismus. Er unter 
hielt stetigen, regen Verkehr mit den Karthäusern und besonders 
mit den Jesuiten in Olmütz. Er gründete für jene 1616 en 
Kloster mit Kirche auf seinem Gute Stiep, plante für sie seit 
dem Tode seiner Gattin die Errichtung eines Kollegs auf seinem 
Boden und gab ihnen bis zu dem berühmten Marienwallfahrtsort 
Czenstochau in Polen hin Geschenke und Renten. Ja schon 161? 
berief er den Olmützer Jesuiten Georg Dingenauer zu sich, be 
sprach mit ihm drei Wochen lang Glaubens- und Gewissensfragen 
und reiste dann im April mit ihm nach Loretto, um an diesem 
Gnadenorte eine Generalbeichte abzulegen; 1613 berief er dann 
vom Regensburger Reichstage heimkehrend, schleunigst de 
P. Pachta zur Beratung seines Gewissens; mehrere Jahre hindurch 
machte er in der Folge bei den Jesuiten geistliche Exerzitien, 
und bevor er den Zug nach Gradiska antrat, hielt er solche 
11 Tage lang mit P. Johann Posarelli, den er seit 1613 statt 
des zu sehr beschäftigten Pachta zum Beichtvater erwählt hatte. 
Man würde sein Wesen und die Verhältnisse völlig verkennen, 
wenn man sein Verhalten der Rücksicht auf seine Gattin oder 
auf seinen Landesherrn oder gar auf Erzherzog Ferdinand nr 
schreiben wollte. Lukrezia wurde erst mit ihm fromm; Matthias 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 217 


war kein Freund der Jesuiten, und diesen wie Ferdinand hätte er 
mit Förderung der Gegenreformation und mit Gaben an Klöster 
und Kirchen völlig genügt; er selbst aber war nicht der Mann, 
um sich ohne inneren Drang der Zucht und Leitung geistlicher 
Berater zu unterwerfen. Dass er dies that, beweist, dass ihn wie 
so manchen anderen die jesuitische Kasuistik und Bigotterie in 
ihren Zauberbann geschlagen hatten. 

Man sollte nun erwarten, dass sein kirchlicher Eifer und die 
Verbindung mit den Jesuiten ihn unwillkürlich und unwider- 
stehlich an die Seite des Kardinals Dietrichstein zu dem Kampfe 
gegen Ständetum und Protestantismus, der wie alle kaiserlichen 
Lande so auch Mähren immer tiefer erregte, geführt haben würde. 
Indes weder das geschah, noch suchte er überhaupt eine staats- 
männische oder kriegerische Thätigkeit zu gewinnen. Nur soweit 
es seine Stellung als Kämmerer des Königs und später Kaisers 
Matthias oder als Mitglied des mährischen Herrenstandes an ihn 
heranbrachte, beteiligte er sich an den Öffentlichen Angelegen- 
heiten. Als Kämmerer begleitete er seinen Herrn 1611 auf dem 
Zuge gegen Rudolf II. und 1613 zum Regensburger Reichstage, 
und als Landstand wurde er vom Landtage im März 1610 mit 
der Musterung neugeworbener Truppen, im Juni aber mit der 
Aufbringung und Führung von 600 Musketieren betraut und 
1615 für den Fall kriegerischer Verwickelungen zum Obersten 
eines dann zu werbenden Regimentes deutscher Knechte erwählt 
und mit Wartegeld bedacht, das ihm bis 1618 alljährlich weiter 
bewilligt wurde. Offenbar fehlte ihm der Trieb zu öffentlicher 
Thätigkeit. Seinem Ehrgeize genügte es Aufsehen zu erregen, 
indem er bei Hofe prunkvoll und verschwenderisch auftrat, 
und das lag ihm so sebr am Herzen, dass er sogar die Gebote 
kluger Wirtschaftlichkeit überschritt. Obgleich er sich nämlich, 
so oft seine Geldmittel erschöpft waren, immer wieder auf seine 
Güter zurückzog, sah er sich doch zum Verkaufe eines Hofes und 
zu wiederholten Anlehen genötigt. 

Sein Reichtum und sein kirchliches Verhalten brachten es 
indes von selbst mit sich, dass seine Beziehungen zur katholischen 
Partei gemehrt wurden. Als Erzherzog Ferdinand 1614 zum 
Olmützer Landtage erschien, und die Jesuiten ihm ein Festspiel 
gaben, sass neben dem Fürsten und den Prälaten auch Wallen- 


stein als ein „Hauptgönner des Ordens“ unter den Zuschauern 
Histor. Vierteljabrschrift. 1899. 2. 15 


218 Felix Stieve. 


voran. Bald darauf verlieh ihm Ferdinand den Kämmerertitel, 
und nach einigen Jahren erwies ihm Erzherzog Maximilian die 
gleiche Gnade. 

Diese Verbindung veranlasste ihn nun zu seiner ersten poli- 
tischen That, die jedoch wohl nur dem Streben, mit seinem Reich- 
tume zu glänzen, entsprang. Im April 1617 führte er dem mit 
Venedig in Krieg liegenden Erzherzog Ferdinand 180 Kürassiere (die 
auf das im kaiserlichen Heere übliche, nicht aber erst von Wallenstein 
entworfene „Reiterrecht“ verpflichtet wurden) und 80 Musketiere 
ins Lager vor Gradiska und unterhielt sie dort bis in den Herbst, 
wenn nicht bis zum Ende des Jahres auf seine Kosten. Bei zwei 
Zusammenstössen mit dem Feinde hielt er sich unter Dampierres 
Führung „redlich und vernünftig“ beziehungsweise „ganz tapfer 
und herzhaft“, und die Seltenheit der Thatsache, dass ein so 
reiches Mitglied des Herrenstandes Kriegsdienste leistete, erregte 
die Aufmerksamkeit. Was sonst von seinem Verhalten gegen 
Offiziere und Soldaten erzählt wird, beruht auf Sage und Rück- 
übertragung aus späterer Zeit, und wenn ein venezianischer Agent 
über ein Gespräch, das er mit ihm hatte, an den Rat der Zehn 
berichtete, so liegt kein Grund vor, da mehr als eine zufällige 
Begegnung zu vermuten und die Bedeutung des Vorfalls in etwas 
anderem zu suchen, als in den Mitteilungen Wallensteins über 
die aus Venedig an die Erzherzoglichen gelangten Berichte, deren 
Urhebern nachzuspüren den Zehn geboten erscheinen konnte. 

Wenige Monate nach seiner Rückkehr aus dem venezianischen 
Kriege brach mit dem Prager Fenstersturz der Aufstand des 
tschechischen Adels in Böhmen aus. Die mährischen Stände, die 
unter Zerotins Leitung zunächst eine vermittelnde Haltung an- 
nahmen, beschlossen Ende Juni 1618, zur Sicherung ihres Landes 
zwei Reiterregimenter und ein Regiment deutscher Knechte auf- 
zustellen, und gemäss der ihm seit 1615 erteilten und jetzt be- 
stätigten Bestallung warb Wallenstein das letztere, das zuerst 
nach Iglau und dann Ende 1618 nach Olmütz und Hradisch 
gelegt wurde. An den Ausgleichsverhandlungen, wobei sein 
Schwager mit Nachdruck für den Kaiser eintrat, beteiligte er sich 
nicht. Als dagegen im August zu Brünn, während König Ferdinand 
dort einem Landtage beiwohnte, eine nähere Vereinigung der 
katholischen Grossen Mährens erfolgte, trat Wallenstein ihr bei 
und brachte 40000 Gl. zur Hälfte durch ein Anlehen, zur Hälfte 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 219 


aus eigenen Mitteln auf, um Truppen für den Kaiser zu werben. 
Im Oktober ging er dann nach Wien, um diese Werbung 
und andere Rüstungen zu betreiben, und wurde am 29. Oktober 
vom Kaiser zum Obersten für ein Regiment wallonischer Kürassiere, 
das in Belgien geworben, im Elsass gemustert werden sollte, er- 
nannt, Die Ausführung des Auftrages unterblieb aus uns un- 
bekannten Gründen, und Wallenstein kehrte nach Mähren in sein 
ständisches Amt zurück. Er unterstützte aber nun die kaiser- 
lichen Truppen, die von Thurn nach Oesterreich zurückgedrängt 
wurden, mit Zufuhr und in anderer Weise. Grobe Drohungen, 
die er gegen seine im böhmischen Heere dienenden Vettern 
äusserte, veranlassten dessen Führer, sich am 29. Dezember 1618 
bei den mährischen Ständen über ihn zu beschweren und seine 
Absetzung zu fordern Die Mehrheit jener hatte bereits be- 
gonnen, sich dem Einflusse Zerotins zu entziehen und sich den 
Aufständischen zu nähern. Sie wagte allerdings noch nicht, 
ihren Obersten, dem sie längst misstraute, zu beseitigen, zeigte 
ihm indes so deutlich ihren Unwillen, dass er in der zweiten 
Hälfte des Januars 1619 nach Wien reiste, um darauf zu dringen, 
dass der Kaiser durch entschiedeneres Auftreten ihn und die anderen 
Katholiken Mährens schütze. Er erreichte auch, dass ihm die 
früher in Aussicht genommene Werbung von 1000 Kürassieren 
Mitte Februar aufgetragen wurde, und bat dann den Erzherzog 
Albrecht sie mm "den Niederlanden ausführen zu lassen und die 
Offiziere des Regimentes auszuwählen. Auf Befehl des Erzherzogs 
unterzog sich Spinola der Aufgabe, und schon nach vier Wochen 
war das Regiment unter dem Oberstleutnant Peter de la Croix, 
Herrn de la Motte zum Aufbruch bereit. 

Um diese Zeit starb Kaiser Matthias. König Ferdinand II. 
erneuerte gleich am 24. März Wallensteins Bestallung und be- 
auftragte ihn, seine Werbung zu beschleunigen. Ob der Oberst 
bis dahin zu Wien geblieben war, ist unbekannt; jetzt kehrte er 
zu seinem ständischen Regimente nach Olmütz zurück. Er traf 
indes keine Vorkehrungen, um Mähren dem Könige zu sichern 
oder einen Einfall der Böhmen abzuwehren. So konnte Thurn 
mit seinen Truppen am 23. April Iglau besetzen und auf Znaim 
weiterziehen. Er wollte die mährischen Protestanten zum An- 
schlusse an den Aufstand zwingen und die Anhänger des Kaisers, 


voran den „Erzpapisten“ Wallenstein verhaften. Hatte dieser bis 
15* 


290 Felix Stieve. 


dahin geglaubt, den ständischen und den kaiserlichen Dienst ver- 
einigen zu können, so sah er sich jetzt in die Notwendigkeit 
versetzt, dem einen oder dem anderen zu entsagen, denn es war 
zweifellos, dass die Masse der Stände sich zu den Böhmen schlagen 
würde. Seine kirchliche Gesinnung und seine bis dahin gepflegten 
Beziehungen schrieben ihm die Entscheidung unausweichlich vor. 
Er konnte nun nicht, wie man ihn beschuldigt hat, daran denken, 
mit seinen den Ständen vereidigten Truppen diese in Brünn, wo 
am 2. Mai der Landtag eröffnet werden sollte, aufzuheben, aber 
er verabredete mit dem Befehlshaber des einen ständischen Reiter- 
regimentes, dem Oberstleutnant Georg von Nachod, dass sie ihre 
Truppen an die ungarische Grenze führen wollten, um sie dort 
mit denen Ferdinands zu vereinigen und so in dessen Dienst zu 
zwingen. Nachods Reiter weigerten sich jedoch auf dem Marsche 
sehr bald unter Vortritt ihrer Offiziere des Verrates, den sie 
argwöhnten. Wallenstein erzwang den Abmarsch seines Regi- 
mentes von Olmütz durch Ermordung seines Oberstwachtmeisters 
und nahm 96000 Thaler, die er mit Gewalt aus der Landschafts- 
kasse raubte, sowie den Ständen gehörigen Kriegsbedarf mit sich. 
Auch ihn aber verliess die Masse seines Volkes, als ständische 
Abgeordnete es vor der ungarischen Grenze einholten und auf- 
klärten. Nur etwa 200 Mann seines eigenen Fähnchens, sowie 
alle Hauptleute und die meisten Fähnriche folgten ihm nach 
Wien, wo er am 5. Mai mit seiner Beute und den Fahnen seines 
Regimentes eintraf. Sein ungenügend vorbereitetes Unternehmen 
war mithin im wesentlichen misglückt. Bei den Böhmen und 
der Mehrheit der Mähren aber erregte seine „meineidige Treu- 
losigkeit“ die heftigste Entrüstung. „Gott“, bemerkte Thurn in 
verschiedenen Schriftstücken, „hat die hoffärtige Bestie in einen 
Fehl fallen lassen, desgleichen von einem Kavalier nicht bald 
erhört worden ist“. Auch Kardinal Dietrichstein verurteilte die 
That in einem an den Kaiser gerichteten Schreiben als ehrwidrig, 
unbedacht und dem Kaiser sowie der katholischen Partei höchst 
nachteilig und verlangte die Bestrafung des Obersten. 

Die mährischen Stände rächten sich, indem sie ihn am 
11. Mai verbannten und seine Güter einzogen. So war er nun 
auf den Kriegsdienst, worein er mehr durch die Verhältnisse als 
durch überlegten Willen geführt worden war, angewiesen, um 
Wirksamkeit und Unterhalt zu finden. 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 291 


Schon am 7. Mai brach er von Wien auf, um seinen aus 
den Niederlanden anrückenden Kürassieren entgegenzureiten. 
Krankheit hielt ihn jedoch in Passau fest, wo seine 1300 Reiter 
Mitte Mai eintrafen. Ihr Versuch, unter Führung des Oberst- 
leutnants de la Motte über den goldenen Steig nach Böhmen 
zu rücken, wurde durch Hohenlohe vereitelt; erst als im Elsass 
geworbenes Fussvolk nachkam und von Dampierre über die Berge 
geführt wurde, konnten die Kürassiere mit ihm nach Budweis 
gelangen. Am 10. Juni beteiligten sie sich rühmlich am Treffen 
bei Gross-Zablat nächst Netoliz, worin Mansfeld geschlagen wurde. 
Wallenstein selbst war nicht zugegen; erst am 22. Juni wird er 
bei der Einnahme von Gratzen als anwesend erwähnt. Dann 
nahm er an den Zügen und Kämpfen Bucquoys teil und wohnte 
den Treffen bei Unterwisternitz (5. August), Wien (24. und 26. Ok- 
tober 1619), Langenlois (10. Februar 1620), Maissau (11. März) 
und Sinzendorf (13. April) bei, doch werden keinerlei hervor- 
ragende persönliche Leistungen von ihm berichtet. Ende 1619 
war von seinen Kürassieren nicht mehr die Hälfte unter den 
Waffen. Schon im August hatte er daher 300 Arkebusiere im 
Elsass geworben und im November weitere Werbungen in den 
Niederlanden angeordnet. Jene brachte bald darauf Oberstleutnant 
Torquaso Conti aus Belgien herbei. Am 2. Januar 1620 wurde 
er als Oberst über 1500 Kürassiere und 500 Arkebusiere be- 
stellt. Im Juli entzog eine schwere Krankheit Wallenstein selbst 
dem Kriegsdienste, worin wir ihn erst im Oktober wieder thätig 
finden. Inzwischen war er zum kaiserlichen Kriegsrate ernannt 
worden. Am 4. November wurde er mit einer kleinen, gemischten 
Abteilung des vereinigten kaiserlich-bairischen Heeres, das er bis 

dahin begleitet hatte, abgeschickt, um die Stadt Laun im Nord- 
westen von Prag zu besetzen. So blieb er der Schlacht am 
weissen Berge fern, während dort der grössere Teil seiner 
Kürassiere unter de la Motte stritt, und dieser sich durch seine 
Tapferkeit ein Belobigungsschreiben des Kaisers erwarb. Infolge 
des Sieges besetzte dann Wallenstein von Laun aus ohne Kampf 
eine Anzahl böhmischer Städte bis nach Aussig hin. Schon im 
November begann er auch ein Regiment: von 2000 Mann zu Fuss 
zu werben, das im Februar 1621 gemustert und im Kreise 
Bunzlau einquartiert wurde. Im April wurde es nach Prag gelegt, 
wo Wallenstein selbst, wie es scheint, seit Mitte Dezember 1620 


222 Felix Stieve. 


mit einer kurzen Unterbrechung geweilt hatte. Anfang Juni zog 
er mit 1000 Musketieren und einigen Compagnieen Reiter gegen 
Bauern, die in der Gegend von Königgrätz aufgestanden waren. 
Ende Juni wurde er mit 3000 Mann zu Fuss und 600 Reitern 
zur Belagerung von Glatz gesandt, indes unmittelbar nach seiner 
Ankunft Mitte Juli zur Verteidigung Mährens gegem den Mark- 
grafen von Jägerndorf nach Olmütz berufen, wo er, während sein 
Regiment vor Glatz blieb, mit 3500 Knechten verschiedener 
Regimenter und 600 Reitern zwei Stunden vor des Markgrafen 
Ankunft eintraf. Er übernahm sodann den Oberbefehl über alle 
in Mähren liegenden Truppen, deren es freilich ausser den von 
ihm mitgebrachten nur etwa 1400 Knechte und 100 Reiter waren. 
Seine in Besatzungen verteilten Streitkräfte reichten nicht hin, 
um dem Markgrafen entgegenzutreten, oder ihn, als er im Juli 
nach Ungarn abzog, zu verfolgen. In der gleichen Lage befand 
er sich, als der Markgraf und Bethlen Gabor Ende September 
mit einem starken Heere anrückten, und auch, nachdem das aus 
Uugarn herangezogene kaiserliche Heer sich Mitte Oktober mit 
ihm vereinigt hatte, bot sich keine Gelegenheit zu grösseren 
Thaten. An einem siegreichen Gefechte seiner Truppen gegen 
plündernde Ungarn scheint er nicht beteiligt: gewesen zu sein. 
Im Dezember 1621 wurde er dann vom Kaiser zum „Obersten 
von Prag“, d. h. zum Befehlshaber der dortigen Besatzung und 
zum Verwalter der unter dem noch herrschenden Standrecht zu 
übenden Gerichtsbarkeit, ernannt, und rasch wusste er es dahin 
zu bringen, dass er am 18. Januar 1622 auch zum „Gubernator 
des Königreichs Böhmen“, d. h. zum Oberstquartiermeister für 
alle in Böhmen liegenden Truppen bestellt wurde. Den Kriegs- 
unternehmungen hielt er sich nun fern. Seine Thätigkeit war 
vorzugsweise der Erwerbung eines ausgedehnten Besitzes aus den 
Gütern, die vom Kaiser zur Strafe des böhmischen Aufstandes 
eingezogen wurden, und aus anderen Liegenschaften gewidmet. 
Hierüber fehlt es noch an einer gründlichen, umfassenden 
und vorurteilsfreien Untersuchung. Wir sind auf vereinzelte 
Aktenstücke und auf Schlüsse angewiesen. Einige tiefere Ein- 
blicke in Wallensteins Treiben gewährt nur eine Schrift, die der 
böhmische Kammerpräsident Wilhelm von Slavata 1625 verfasste. 
Ihre Glaubwürdigkeit ist mit Unrecht angefochten worden. Aller- 
dings können wir sie nur in zwei Punkten (19 und 28) prüfen, 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 293 


da aber zeigt sie sich zuverlässig, und die Persönlichkeit des 
Verfassers sowie innere Gründe sprechen für ihre Gesamtheit, 
wenn auch einzelne Irrtümer und Uebertreibungen nicht aus- 
geschlossen sind. Was sich nun aus den bis jetzt eröffneten 
Quellen mit Sicherheit zu ergeben scheint, sei im Folgenden kurz 
zusammengestellt. 

Wallenstein kaufte in den Jahren 1622—1624 für 2891 794 fl. 
vom Fiskus und für 1712889 fl. von Privaten Güter, verkaufte 
für 2740745 fl. und hatte mithin 1863938 fl. für seine Käufe, 
daneben aber auch noch grosse Summen für seine Bauten, Werbungen, 
Stiftungen und Güterverbesserungen sowie für seinen Haushalt 
aufzubringen. Zugleich lieh er dem Kaiser noch grosse Summen, 
die sich nach einem vielleicht zuverlässigen Verzeichnisse auf 
1660092 fl. beliefen. 

Bevor er 1619 aus Mähren floh, kann er weder aus den 
Gütern seiner Gattin, noch aus den Erbschaften, die ihm von 
seinen Eltern und anderen Verwandten zugefallen waren, grössere 
Summen aufgesammelt haben, denn er sah sich wiederholt zu 
Anlehen und sogar zum Verkauf eines Hofes genötigt. Nach 
seiner Flucht aber wurden seine Güter von den mährischen 
Ständen eingezogen, und wie er dadurch bis zur Schlacht am 
Weissen Berge aller Einkünfte aus ihnen beraubt war, so kann 
er auch nach jener nicht viel Nutzen aus ihnen gezogen haben, 
da sie verwüstet waren und in den Jahren 1621 und 1622 aufs 
neue von den Feinden heimgesucht wurden. Durch Anlehen auf 
seinen „guten Namen“ kann er sich weder damals noch später 
Geld verschafft haben, denn diese Art von „Credit“ gab es im 
17. Jahrhundert noch nicht, und woher sollte er den guten Namen 
schon vor der Errichtung des Herzogtums Friedland erlangt haben’? 
Nichtsdestoweniger vermochte er dem Kaiser schon Ende 1619 
80535 fl., gleich darauf 60000 fl. und bis Mitte 1621 an baren 
Darlehen und an Auslagen für seine Regimenter insgesamt 
435000 fl. oder nach einer anderen Aufzeichnung sogar 911521 fi. 
vorzustrecken. Einen Teil dieser Summe mag er durch einen 
bedeutenden Handel mit Wein, den er seit Ende 1620 betrieb, 
gewonnen haben, aber jenen Wein hatte er schwerlich gekauft, 
und gewiss warf der Handel nicht die ganze grosse Summe ab, 
die ja auch zum Teil schon vor seinem Beginn verausgabt wurde. 
Ebensowenig kann Wallenstein einen beträchtlichen Teil davon 


224 Felix Stieve. 


aus seinem Gehalte erspart haben, denn, wenn er es auch schon 
Anfang 1619 dahin gebracht hatte, dass der Kaiser ihm 8000 fi. 
als ausserordentliche Zulage zum Öberstengehalt gewährte, so 
wurde doch wahrscheinlich weder diese Zulage noch der Gehalt 
selbst ausgezahlt, denn Wallenstein hatte später sehr bedeutende 
Soldrückstände zu fordern. 

Wir werden daher annehmen müssen, dass er sich nach der 
Weise seiner Zeit durch Beute und Brandschatzungen bereicherte. 
Die gegen diese Annahme versuchten Beweisführungen erscheinen 
bei näherer Erwägung als haltlos Dagegen wissen wir, dass 
ihm bei einem Ueberfall plündernder Ungarn im Juli 1619 für 
etwa 300000 fl. Beute zuteil wurde, und dass er im Januar 1620 
in Wien für mindestens 50000 fl. goldene und silberne Geräte 
liegen hatte, die er nicht bei seiner Flucht aus Mähren mit sich 
geführt haben kann, da nichts davon erwähnt wird, und er auch 
nicht Anlass hatte, soviel Gerät vorher zusammenzubringen. 
Anderseits mochte er seine Forderungen an den Kaiser, wie das 
so üblich, dadurch gesteigert haben, dass er mehr Soldaten in 
seine Musterrolle setzte, als er wirklich hielt; wenigstens wird 
ein Regiment, dem 1621 stets nur 2000 Mann beigemessen werden, 
in seiner Rechnung vom folgenden Jahre mit 3000 Mann auf- 
geführt. 

In gleicher Weise wie das vor 1622 verausgabte Geld wird 
er nun auch einen Teil der gewaltigen Summen, die er nachher 
verbrauchte, erworben haben. Einen anderen Teil verschafften 
oder ersparten ihm die kleinen Mittel des Unterschleifs und der 
Erpressung, deren ihn Slavata beschuldigt und wozu ihm seine 
amtliche Stellung die Handhabe bieten musste. 130000 fl. erhielt 
er ferner 1623 für eins seiner mährischen Güter, und 182296 0. 
sprach ihm der Kaiser als Ersatz für die in der Zeit seines Auf- 
standes an seinen mährischen Gütern erlittenen Schäden zu. 
Beträchtlichen Vorteil endlich zog er aus dem Wiederverkaufe 
eines Teils der ihm vom Fiskus billig überlassenen Güter sowie 
aus der Beteiligung an einer Münzgesellschaft. 

Das durch das Treiben der „Kipper und Wipper“ herbei- 
geführte Ueberhandnehmen des „langen“, minderwertigen Geldes 
rief nämlich den Gedanken wach, der Geldnot des Kaisers durch 
Beteiligung an der Münzfälschung abzuhelfen So wurde denn 
am 18. Januar 1622 eine Gesellschaft von 15 Personen mit der 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 295 


Herstellung minderwertiger Münzen beauftragt. Die Mitglieder 
waren ausser einem niederländischen Kaufmann und einem Juden, 
die als Geschäftsführer dienten, vermutlich lauter hohe Beamte. 
Sogar der erste Minister des Kaisers, Fürst Eggenberg und Fürst 
Karl von Liechtenstein scheinen sich wie Wallenstein beteiligt zu 
haben. Das an sich schmutzige Geschäft wurde aber dadurch 
noch schmählicher gemacht, dass die Gesellschaft weit schlechtere 
Münzen prägte, als ıhr vertragsmässig zustand. Den von der 
Regierung angeordneten Betrug der Oeffentlichkeit steigerte man 
also willkürlich und gesellte den am Fiskus hinzu. Wallenstein 
aber mehrte den Gewinn, den er aus der Münzfälschung zog, 
noch in anderer Weise. Bis zum Juni 1623 erlegte er von der 
Summe, die er dem Fiskus bar erstatten sollte, 778440 fl. Im 
Dezember beliefen sich die Zahlungen, die er geleistet, bereits 
auf 1824015 fl. Die ganze in der zweiten Hälfte des Jahres 
abgetragene Summe oder doch einen grossen Teil davon ent- 
richtete er nun nach Slavatas Angabe in vollwichtigen Münzen, 
die er sich von den Prager Juden in der Voraussetzung leihen 
liess, dass das lange Geld demnächst, wie es denn auch am 
14. Dezember 1623 geschah, verrufen, und er dann durch die 
Summen, die ihm für die Besoldung der böhmischen Truppen in 
neuer Münze zu zahlen waren, in den Stand gesetzt werden 
würde, das Darlehen zurückzuerstatten und so den Unterschied 
im Wert des langen und des guten Geldes zu gewinnen. 
Grossen Vorteil zog er ferner aus seinen nahen, vermutlich 
schon vor dem Aufstande angeknüpften Beziehungen zu dem 
Statthalter Böhmens, dem Fürsten von Liechtenstein und aus 
seiner eigenen Stellung als Befehlshaber der böhmischen Truppen. 
Die Güter, die er aus den vom Kaiser angeordneten Einziehungen 
an sich zu bringen wünschte, wurden ihm nämlich nach einer 
von Liechtenstein veranlassten Schätzung überwiesen, nicht aber 
öffentlich versteigert, und Mitbewerber um solche Güter wurden 
durch die Furcht vor seiner Rache zurückgehalten. Wie sehr 
ihm das auf Kosten des Kaisers zustatten kam, bekundet die 
Thatsache, dass er sich im April 1623 erbot, zur Entschädigung 
des Fiskus ein Reiterregiment von 12 Geschwadern ein Jahr lang 
auf seine Kosten zu stellen, und dass er sich 1625 dazu verstand, 
von einem dem Kaiser gegebenen Darlehen 200000 fl. nachzulassen. 
Auch manche Privatleute mochten nur durch die Sorge vor seiner 


226 Felix Stieve. 


Feindschaft zum Verkauf ihrer von ihm begehrten Güter und 
zur Annahme geringerer Preise bewogen werden. 

Vor allem hatte er der Hülfe des Statthalters die Erwerbung 
der Hälfte des ungemein grossen Allodial-Besitzes der Smiricky 
und ihres Familienfideikommisses zu danken. Sein Verfahren 
gegen die nächstberechtigten Erben war dabei mindestens unedel; 
dass er die entfernteren abfand, ist nicht nachzuweisen, den 
Fiskus betrog er um das Fideikommiss der Smiricky und ein 
Allodgut. 

All die bisher erwähnten Massnahmen, wodurch er sich eine 
grosse Stellung zu gründen suchte, waren, wie niedrig und 
schmutzig sie auch sein mochten, in jener gewissenlosen, überaus 
selbstsüchtigen und gewaltthätigen Zeit nicht ungewöhnlich und 
konnten einem grossen Teile der herrschenden Kreise lediglich 
als Bethätigungen klugen Geschäftssinnes gelten. Wenig ehren- 
haft musste es dagegen auch von der damaligen Anschauungs- 
weise aus erscheinen, dass Wallenstein die auf den vom Fiskus 
erkauften Gütern lastenden Forderungen Privater, die zu be- 
friedigen er übernahm, wenn nicht ganz so doch grossenteils 
unausgeglichen liess und dass er sogar vier ihm nahe verwandte 
und zum Teil unmündige Brüder durch unehrliche Kniffe zum 
Verkauf ihrer Güter bewog, dann aber ihnen und ihrer Mutter 
die versprochene Zahlung vorenthielt. 

Bei seinen Erwerbungen leitete ihn aber nicht nur die Hab- 
gier, sondern auch ein ehrgeiziges Streben, das jetzt zuerst in 
einer Richtung wirksam erscheint, die es in der Folge stetig ein- 
hielt. Seit dem Beginn des Jahres 1621 war er bemüht, Güter 
in der nordöstlichen Ecke Böhmens, die sich an Schlesien und 
die Lausitz lehnt, zu erwerben. Ohne Zweifel hatte er dabei von 
vornherein die Absicht, sich dort ein eigenes Fürstentum zu 
gründen. Der Plan dazu lag sozusagen in der Luft des masslos 
begehrlichen und phantastischen Zeitalters. Nicht nur jagte der 
abenteuerliche Bastard Ernst von Mansfeld solchem Ziele bei all 
seinen Unternehmungen nach, und nicht nur trug sich Pappen- 
heim wenig später mit ähnlichen Entwürfen, sondern bereits 1618 
war Wallensteins Freund Karl von Liechtenstein in den Reichs- 
fürstenstand erhoben worden, und 1623 erlangten dessen Bruder 
Gundakar und Ulrich von Eggenberg die gleiche Würde. Be- 
merkenswert ist aber, dass Wallenstein sich offenbar von vorn- 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 997 


herein vornahm, sein Fürstentum aus dem Verbande Böhmens 
zu lösen und völlig stelbständig zu machen, was eben durch 
seine Grenzlage ermöglicht und erleichtert werden musste. 

Um sein Ziel zu erreichen, bedurfte er der Unterstützung 
einflussreicher Männer am kaiserlichen Hofe. Schon um die Mitte 
des Jahres 1621 bewarb er sich für seinen Neffen Maximilian 
von Waldstein, der ihm schon damals nahestand, um die Hand 
einer Tochter des kaiserlichen Geheimrates und Vertrauten Grafen 
Karl von Harrach, und im Januar 1622 wurde die Ehe geschlossen. 
Um dieselbe Zeit trat er mit dem noch einflussreicheren Ulrich 
von Eggenberg durch die früher erwähnte Münzgesellschaft in 
Verbindung, und am 9. Juni 1623 vermählte er sich selbst mit 
einer Tochter Harrachs, Isabella Katharina, deren Bruder mit 
einer Tochter Eggenbergs verheiratet war, sodass er auch mit diesem 
noch enger verknüpft war. Obendrein unterliess er nicht, sich 
den Kaiser durch weitere Darlehen, sowie dadurch zu verpflichten, 
dass er, wie schon erwähnt, seit 1623 eine beträchtliche Zahl 
von Reitern acht Monate lang auf eigene Kosten unterhielt. 

Die Früchte dieser Schritte liessen nicht auf sich warten. 
Am 5. Juni 1622 erhob der Kaiser die Herrschaft Friedland zu 
einem erblichen Manneslehen. Am 12. August erklärte er sie 
und alle Güter, die Wallenstein noch in Böhmen erwerben und 
zu Lehen machen werde, als Fideikommiss. Am 15. September 
erlaubte er Wallenstein und dessen Lehenserben sich „von 
Waldstein und Friedland“ zu nennen, und am gleichen Tage er- 
mächtigte er nicht nur jenen, der jetzt ,Regierer des Hauses 
Waldstein und Friedland“ genannt wurde, und die künftigen 
Fideikommissbesitzer den Titel Hoch- und Wohlgeboren zu führen, 
sondern verlieh ihnen auch die Würde und die Befugnisse eines 
kaiserlichen Pfalz- und Hofgrafen sowie zahlreiche Hoheitsrechte 
für den Umkreis ihres Besitzes und verschiedene besondere Vor- 
rechte. Den Grafentitel hat Wallenstein nie erhalten; am 7. Sep- 
tember 1623 aber, drei Monate nach seiner Vermählung mit der 
Gräfin Harrach, wurde ihm die erbliche Reichsfürstenwürde und 
wie die Anrede mit Oheim von seiten des Kaisers, so der Titel 
Fürst von Friedland verliehen. Seinen vorläufigen Abschluss 
aber fand dieses Emporstreben, indem der Kaiser, nachdem 
Wallenstein ihm als König von Böhmen am 9. September 1623 
weitere 48 und am 5. März 1624 noch 9 Herrschaften als Lehen 


228 Felix Stieve. 


übergeben hatte, am 12. März 1624 Friedland nebst diesen 57 Gütern 
zum Fürstentum erhob und ihm den Titel S. Liebden gab. 

Die Lehenshoheit der Krone Böhmen, die Regalien, die all- 
gemeinen Landessteuern und die herkömmlichen Abgaben behielt 
sich der Kaiser vor. Die neue Schöpfung besass mithin nicht 
die Unabhängigkeit und Vollberechtigung eines Reichsfürstentums. 
Wallenstein oder, wie er in der Folge immer häufiger genannt wurde, 
der Friedländer, nahm jedoch Bedacht darauf, sie zu einem solchen 
auszubilden. Nach dem Vorbilde der böhmischen Verwaltung 
bestellte er einen Landeshauptmann, eine Hofkammer unter einem 
Präsidenten oder Regenten und eine Hofkanzlei mit einem Kanzler 
sowie gelehrten und adligen Räten. Einen Teil der Güter, die 
er angekauft hatte, behielt er als Kammergüter in eigner Ver- 
waltung, andere gab er zu Lehen und erweiterte so und auf Grund 
der ihm schon am 15. September 1622 verliehenen Befugnis, auch 
über Kronlehen die Lehenshoheit an sich zu bringen, den Kreis 
seiner Lehensleute allmählich auf fast 300 Mitglieder. Aus diesen, 
der höheren Geistlichkeit und den Städten seines Gebietes gedachte 
er Landstände, die ja einem wirklichen Fürstentum nicht fehlen 
durften, zu bilden und 1627 liess er sich vom Kaiser ermächtigen, 
ein eigenes „Landrecht“ d h. ein landständisches Gericht, wie es in 
Böhmen bestand, einzuführen. In Giczin suchte er seinem Gebiete 
eine glänzende Hauptstadt zu geben und sie mit Handwerkern, 
Kaufleuten, Juden, Künstlern und einem ansehnlichen Adel zu 
füllen, sowie mit den verschiedenen Anstalten für Bildung und 
öffentliches Wohl zu versehen. Sogar ein Bistum gedachte er 
für sein Land zu errichten, und er bezeichnete bereits einen 
Prager Domherrn als dessen erstes Haupt. In jeder Hinsicht 
sollte sein Besitz auf sich selbst gestellt werden, und dass sein 
letztes Ziel dessen Loslösung von Böhmen und Einreihung unter 
die Reichsfürstentümer bildete, erhellt daraus, dass er in seiner 
Kanzlei nur die deutsche Sprache angewandt wissen wollte und ver- 
bot irgend etwas tschechisch zu verhandeln, obgleich er Tschechen 
in Menge als Beamte anstellte. 

Während Wallenstein so mit dem Aufbau eines unabhängigen 
Fürstentums beschäftigt war, blieb er Oberst über zwei Regimenter 
Kürassiere und ein Regiment zu Fuss. Ins Feld führte ihn jedoch 
erst 1623 eine unerwartete Bedrängnis des Kaisers. Mitte September 
rückte Bethlen Gabor mit einem grossen Heere aus Ungarn gegen 


Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 299 


Mähren heran. Bei den schwachen Haufen, die der Kaiser ihm 


. Anfang Oktober entgegenstellte, befand sich auch Wallenstein. 


Den Oberbefehl aber führte Hieronymus Caraffa, Marchese von 
Montenegro, ein alter, erprobter General Spaniens, der nach 


| | Bucquoys Tode vom Kaiser berufen und Anfang 1622 als General- 
. leutnant an die Spitze der kaiserlichen Truppen gestellt worden war. 
.… Die Behauptungen, Wallenstein sei 1623 zu Caraffas Gunsten 


übergangen worden, darüber verstimmt gewesen und durch die 


Verleihung der Fürstenwürde entschädigt worden, entbehren daher 


ebenso der Begründung, wie die Angabe, dass er der eigentliche 
Leiter des Feldzuges gewesen sei. Die Briefe, die er während 


_ dessen an seinen Schwiegervater richtete, zeigen ihn in williger 


und völliger Unterordnung unter Caraffa und enthalten nur Rat- 
schläge, die jeder Laie im Kriegswesen geben konnte. Einzig 


~ durch die Aengstlichkeit, die sie bekunden, erscheinen sie be- 


merkenswert, besonders wenn man sie mit dem — allerdings 


` erst nach dem Ende der Unternehmungen verfassten — Berichte 


Caraffas vergleicht. Zu grösseren kriegerischen Thaten bot sich 
auch jetzt keine Gelegenheit. Da Caraffa nur 4500 Mann zu Fuss 


und 3000 zu Pferd gegen mehr als 50000 Feinde zur Verfügung 
hatte, schloss er sich im festen Göding ein, wo ihn Bethlen nicht 
anzugreifen vermochte. Bereits am 20. November wurde dann 


ein elfmonatiger Waffenstillstand vereinbart, und Bethlen zog ab. 


Wallenstein kehrte darauf nach Prag zurück und wurde 
zum Generaloberwachtmeister ernannt, wozu ihn schon ein am 
3. Juni 1623 entworfener, aber nicht ausgeführter Erlass aus- 
ersehen hatte. Ueber seine Thätigkeit im Jahre 1624 ist beinahe 
nichts bekannt, als dass er Prag nicht nur befestigen, sondern 
auch mit zwei Citadellen versehen wollte, dabei aber auf den 
Widerspruch des Fürsten von Liechtenstein und der anderen 
obersten Landesbeamten Böhmens stiess. Vielleicht gab dies 
oder der Umstand, dass Liechtenstein sich sträubte, dem Fried- 
länder die Ehren eines Reichsfürsten zu erweisen, den Anlass 
dazu, dass die beiden Herren, die bis dahin gemeinsam Beute 
gemacht hatten, einander bitter feind wurden. Als Anfang 
Dezember Maximilian von Trautmannsdorf und Wilhelm von 
Slavata als kaiserliche Kommissäre in Prag verweilten, erhob 
Liechtenstein gegen Wallenstein eine Reihe von Anklagen und 
beantragte, dass man die Prager Besatzung als unnötig entlassen 


230 Felix Steve Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 


und jenen des Stadtoberstenamtes entheben möge. Die Landes- 
beamten schlossen sich ihm an, und Slavata reichte, nachdem er 
nach Wien zurückgekehrt war, dem Kaiser die früher erwähnte 
Anklageschrift ein. Am 31. Januar 1625 reiste dann Liechtenstein 
selbst nach Wien, wobei er wohl die Absicht hegte, den Gegner 
zu stürzen. Dieser fand jedoch bald darauf den Weg, sich 
dieser Verwickelung zu entziehen und grösserer Fortuna nach- 
zutrachten. 


y "e m 


231 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Geschichte der Heeressteuern in karolingischer 
Zeit. In den ältesten Heberegistern des Klosters Werden an der 
Ruhr begegnet eine Abgabe, Heerschilling und Heermalder benannt, 
die bisher von den Gelehrten noch nicht sicher gedeutet worden ist. 
Während Lacomblet!, der erste Herausgeber jener Geschichtsquelle, 
annimmt, Heerschilling und Heermalder seien „ihrem Ursprunge und 
ihrer Natur nach öffentliche Abgaben, vielleicht eine in Sachsen früh 
übliche oder durch Karl den Grossen eingeführte Heeressteuer ge- 
wesen, welche von den Gutsherren, die nach dieser Massgabe ein- 
geschätzt wurden, erhoben ward,“ spricht nach Waitz? die Analogie 
entschieden dafür, hier das hostilitium zu sehen, d. h. eine Beisteuer 
abhängiger Landbesitzer für den Kriegsbedarf, dessen Beschaffung ihren 
Herren oblag; und auch Brunner? neigt dieser Ansicht zu. Eine ge- 
sicherte Deutung von Heerschilling und Heermalder ist aber nicht 
allein als Beitrag zur Geschichte des frühmittelalterlichen Abgaben- 
wesens von Wichtigkeit; sie gewinnt eine besondere Bedeutung noch 
darum, weil das volle Verständnis dieser Abgabe eine der Voraus- 
setzungen ist für die richtige Beurteilung der zur Zeit lebhaft um- 
strittenen Frage nach der ständischen Verfassung Altsachsens. 

In den Werdener Heberegistern des 9.—16. Jahrhunderts‘, die 
die Grundlage der Untersuchung bilden müssen, zeigt sich nun be- 
züglich der Verbreitung von Heerschilling und Heermalder (heri- 
scilling, herimalder), dass eine Abgabe dieses Namens auf westfälischem 


1 Archiv für die Geschichte des Niederrheins II, 212. 

3 Deutsche Verfassungsgeschichte III?, 155; IV?, 623 f. 

3 Deutsche Rechtsgeschichte II, 212. 

1 Der Verfasser ist seit einer Reihe von Jahren mit der Vorbereitung 
einer Ausgabe der Werdener Urbare beschäftigt und benutzt daher für die 
folgende Darlegung teilweise ungedrucktes Material. Die Belegstellen 
werden im folgenden nach den Handschriften des Düsseldorfer Staats- 
archivs A 88, A 89, A 133, A 134 und B 59"), angeführt, da der Druck bei 
Lacomblet ungenügend ist und Crecelius in seinen ‘Collectae ad augendam 
nominum propriorum Saxonicorum et Frisiorum scientiam spectantes’ nur 
Bruchstücke veröffentlicht hat. 


232 R. Kötzschke. 


Boden sowie in der Twenthe erhoben worden ist, während sie in den 
angrenzenden Landesteilen nicht erwähnt wird, weder in den fränkı- 
schen Gauen vom Ruhrgau nordwärts, noch in Drenthe oder im 
friesischen Emsgau und auch nicht im alten Engernland oder in Ost- 
sachsen. Eine vereinzelte Ausnahme ist es, wenn einige Hofgüter des 
Hofes Arenbögel, an der unteren Emscher dicht an der Grenze, aber 
schon ausserhalb Westfalens gelegen, im 12. Jahrhundert Heerschilling 
zahlen!; hingegen unterscheiden sich die nahe beieinander liegenden 
Hofgüter der Höfe Kalkofen und Einern südlich und südöstlich von 
Werden jenseit und diesseit der Stammesgrenze genau durch die 
Zahlung des Heerschillings, obschon sie zu einem Fronhofsamte ver- 
einigt waren.” In Westfalen findet sich die Abgabe überall, wo 
Werden Besitzungen hat; ja ihr Vorkommen vermag bei unsicherer 
Deutung oder beim Fehlen eines Ortsnamens geradezu ein Merkmal 
für die Lage eines Gutes auf westfilischem Boden zu sein. Eine 
einzige Ausnahme davon bilden die Hofgüter der Höfe Schöpplenberg 
und Halver? westlich der Volme, wiederum dicht an der Grenze in 
spät besiedelter Gegend gelegen. 

Welches waren nun die Höhe und die Bemessungsgrund- 
lage dieser Abgabe? Waitz giebt ganz richtig an, dass die Beträge 
des Heerschillings, wie bei dem in Geld angesetzten Hostilicium, 
von 4—16d. schwanken; am häufigsten finden sich 8d. Indessen 
eine statistische Aufnahme der beiden ältesten Heberegister um die 
Wende des 9. und 10. Jahrhunderts? lehrt das folgende. Im Drein- 
gau ist die Zahlung von 8d. nahezu als die regelmässige Heer- 
schillingsabgabe anzusehen, ebenso im Gebiet an der Stever (Stever- 
gau?°) und im Brukterergau. Im Gau Scopingun, im Gau Sahslingun 
und im Venkigau sind es 16d.; im Leer- und Hasegau wechseln 
16 und 8d. Daneben finden sich in den südlicheren von diesen 
Gauen bisweilen 12, auch 6 d., vereinzelt auch einmal 4d. Von den 
Gütern in der Twenthe, über die erst ein Register um die Mitte des 
10. Jahrhunderts Aufschluss giebt, werden vorwiegend 16 d. gezahlt. 
Es ist nun klar, dass als Grundlage für die Zahlung die Summe 
von 8d. genommen ist; 16d. erweist sich einfach als der doppelte 


1 B 59%, Bl. 59. 

? a. a. O. Bl. 52f.; A 134, BI. 16. 

SA 134, BL 30—32. 

4 In Paralleldruck veröffentlicht ist ein Teil davon bei Crecelius, Col- 
lectae Ila (Indices antiquissimi); ein anderer bei Philippi, Osnabrücker 
U.-B. I, Nr. 67. 

5 Dies ist die ansprechende Vermutung von Tibus, Gründungsgeschichte 
der Stifter... von Münster S. 281. 


Kleine Mitteilungen. 233 


Betrag, während die Beträge unter 8d. für eine Teilzahlung gelten 
müssen, wie ja einmal ausdrücklich die Abgabe eines halben Heer- 
schillings bezeugt ist. Daneben steht noch die Zahlung von 12d. 
als die seltenere Forderung. Nun sind aber 8 Silberdenare gerade 
ein kleiner sächsischer Schilling zu 2 Tremissen. Es ist also wirklich 
ein Schilling als regelmässige Abgabe erhoben worden, nur nicht der 
spätere gemeine, sondern der alte sächsische Schilling. Hingegen 
findet sich mehrfach bei den nach 890 geschenkten Gütern! und ebenso 
in einem jüngeren Register etwa aus der Mitte des 10. Jahrhunderts? 
bei neu hinzugekommenen Gütern, die später zu dem Hofe Selm ge- 
hörten, ein Heerschilling von 12d.; und bei den Hofgütern des gleich- 
falls erst später erworbenen Hofes Bögge bei Camen wird in einem 
Register des 10./11. Jahrhunderts® eine Abgabe von 12d. als voller 
Heerschilling eingetragen; die Erinnerung an den Schilling alter 
Währung war inzwischen geschwunden. Der Einheitssatz der Abgabe 
war also der Schilling, in der ältesten Zeit der Festsetzung ein 
solcher von 8d., später der gemeine von 12d. Zur Einschätzung der 
Höhe dieser Leistung sei vergleichsweise hinzugefügt, dass als Grund- 
ans des Hufengutes durchschnittlich ein „Kornschilling“ angesehen 
werden kann; die Belastung des Pflichtigen durch den Heerschilling 
war demnach gar nicht gering. Dieser Heerschilling wurde nun 
gegen Ausgang des 9. Jahrhunderts zumeist in Geld bezahlt. Bis- 
weilen freilich wurde auch eine Naturallieferung zu entsprechendem 
Werte geleistet: ein Stück Kleinvieh lebend oder geschlachtet, Honig, 
ganz vereinzelt auch einmal Braugerste oder ein Erzeugnis des Haus- 
fleisses. Beachtenswert ist, dass die Umwandlung der Geldzahlung in 
eine Naturallieferung gerade in jüngerer Zeit zu beobachten jet), wo 
die ursprüngliche Bedeutung des Heerschillings schon verdunkelt war 
und seine Ableistung nach den Bedürfnissen des klösterlichen Grund- 
herrn gemodelt wurde. Eine solche Lieferung, ein Schaf nebst einem 
Lamm, wurde übrigens auch von den Werdener Gütern im engerischen 
Gau Marstem°, sowie von den ostsächsischen Hufen in der Gegend 
von Helmstedt? geleistet; und da nach den Wertsätzen der Lex Saxo- 


1 Crecelius, Traditiones Werdinenses I (= Collectae (is: auch Z. Berg. 
G. V. VI) Nr. 74. 
* A 88, Bl. ant 
» A 89, Bl. 3 und 15; B 59'/,, Bl. 62. 
t So bei den Fronhöfen Leer, Schapen, Elfter. 
5 A 89, BL. 12. 
€ A 89, Bl. 16 (ungedruckt); B 59'/,, Bl. 41 ff. (hersg. von W. Behrends 
in den Neuen Mitteilungen aus dem Gebiete historisch -antiquarischer 
Forschungen I, 4 S. 23 ff.) 
Histor. Vierteljahrschrift. 1599. 2. 16 


234 R. Kötzschke. 


num ein Schaf mit einem Lamm gleich einem altsächsischen Schilling 
zu zwei Tremissen = 8 d. geachtet ward, so stimmt diese Abgabe 
mit dem westfälischen Heerschilling nach den Wertverhältnissen des 
frühen 9. Jahrhunderts ganz genau überein. Als Erhebungstermine 
werden übrigens in Registern des 12. und 13. Jahrhunderts teils 
Hinmelfahrt teils Pfingsten genannt. Ist demnach der Heerschilling 
nicht als eine „Maiabgabe“ anzusehen ? 

Als Heermalder wurden zumeist 2 Scheffel Mehl gegeben, in den 
östlichen Teilen des Dreingaus deren drei; vereinzelt erscheint statt 
dessen die Lieferung von 20 Broten. Nach dem Register um die 
Mitte des 10. Jahrhunderts werden dafür 2 Scheffel! Roggen gegeben; 
und dabei ist es auch im 12. Jahrhundert geblieben. Der Name 
Heermalder erklärt sich vermutlich daraus, dass der Fordernde die 
Leistung nach dem Maldermass einschätzte, während der einzelne 
Pflichtige zum vollen Malder nur beizusteuern hatte?. 

Wonach ward nun diese Abgabe veranlagt? Waitz nimmt für 
das Hostilicium an, es ruhe „auf den einzelnen Hufen, hauptsächlich 
doch nicht ausschliesslich solchen, die ursprünglich für Freie bestimmt 
waren“. Dies stimmt auch insofern für Heerschilling und Heermalder, 
als sie fast nur von Inhabern grundherrlichen Landes erhoben wurden; 
aber es galt der oben gefundene Einheitssatz je nach seiner Höhe 
in den verschiedenen Landesteilen für die einzelne Person des Guts- 
inhabers. In den Gegenden zwischen Ruhr und Lippe, wo Nach- 
richten nach Hufenmass vorliegen, zeigt sich, dass die Abgabe ganz 
gleichmässig von dem Inhaber einer Vollhufe wie einer Viertelhufe 
entrichtet ward, während bei dem Grundzins sehr wohl eine Abstufung 
wahrnehmbar ist; und dasselbe gilt von den Inhabern solcher Güter, 
die überhaupt nicht nach Hufengrösse vermessen sind. Schlagender 
aber noch erhellt die Veranlagung auf den Kopf der abhängigen 


1 Im lateinischen Text steht modii; ein Vergleich der Register für den 
Besitz um Lüdinghausen bis ins 14. Jahrh. lehrt, dass diese modii gleich 
den späteren Scheffeln sind; und andererseits zeigt ein Vergleich der ge- 
forderten Grundzinse in den ältesten Registern mit den bekannten Angaben 
am Schlusse des capitulare Saxonum und der Lex Saxonum über Ge- 
treidewerte, dass es sich hier wirklich um scapilos handelt. 

3? Zur Bestätigung dieser Mutmassung dient vielleicht der Umstand, dass 
in der unten anzuführenden Stelle des jüngeren Freckenhorster Heberegisters 
hermolder mit hermolt wechselt; Molt aber ist in Westfalen ein Mass von 
meist 12 Scheffeln. 12 Scheffel Mehl war übrigens die Menge dessen, was 
von den königlichen Gütern auf einem Wagen für den Kriegsbedarf zu 
verfrachten war; Capitulare de villis 64. 

3 A 88, Bl. 31 ff. 


Kleine Mitteilungen. 235 


Gutsinhaber aus dem Umstande, dass, wo in jüngeren Registern 
Teilung eines Gutes oder auch einmal Zusammenlegung von Gütern 
zu beobachten ist, zwar der Grundzins aufgeteilt oder zusammengethan 
wird, Heerschilling und Heermalder aber von den Teilinhabern zu dem 
vollen Einheitssatz eingefordert werden und ebenso zu dem einfachen 
Einheitssatz auch von dem Inhaber vereinigter Grundstücke!. Dreimal 
begegnet übrigens nachweislich die Zahlung eines Heerschillings, ohne 
dass daneben ein Grundzins entrichtet würde 7: und es ist sehr lehr- 
reich, dass unter diesen Pflichtigen ein früherer Edeling (nobilis) sich 
befindet, der des Klosters Lite geworden ist. Sind demnach Heer- 
schilling und Heermalder nach der Grösse des Gutes nicht verschieden 
bemessen gewesen, so ward ein scharfer Unterschied bezüglich dieser 
Abgabe begründet durch die persönlichen Verhältnisse der Hintersassen. 
Die Frilinge (liberi) nämlich, die auf Klostergut wirtschafteten, leisteten 
Heerschilling und Heermalder nicht; wenn unter den wenigstens 53, 
die namhaft gemacht werden, ein einziger damit belastet war, so 
war dies eben ein Ausnahmefall. Erst später nahm die Zahl der 
Frilinge, die diese Abgabe zahlten, zu. Ebenso wurde sie nicht von 
solchen geleistet, die ein Stück klösterlichen Grund und Bodens gegen 
Zins nutzten, aber einen andern Grundherrn über sich erkannten’. 
Heerschilling und Heermalder waren also eine Personalabgabe in der 
durchschnittlichen Höhe von einem Schilling und zwei Scheffeln Mehl 
oder Roggen, die fast ausschliesslich auf den westfälischen Gütern des 
Klosters Werden von dem grössten Teile der Laten des Klosters ent- 
richtet wurden. 

Indes die Abgabe war keineswegs auf die Grundherrschaft Werden 
beschränkt. Schon aus den Traditionen an Werden selbst*, bei denen 
oft genug die Abgabepflicht des übergebenen Hintersassen fortbestand, 
geht zur Gentige hervor, dass auch Hörige kleiner weltlicher Grund- 
herren Heerschilling zahlten. Dasselbe gilt nun nicht allein für das 
Königsgut? in Westfalen, sondern lässt sich auch für eine ganze An- 
zahl grosser geistlicher Grundherrschaften nachweisen. Der Name der 


1 Dies ist besonders aus einem Vergleich der Register für den Besitz in 
der Stevergegend zu ersehen A 88 Bl. 27 ff., Bl. 7 ff., Bl 35 ff.; B. 59t, Bl. 51 f. 

? In Wurmerinchusen im Brukterergau, A 88, Bl. 83; in Dungilahon, 
Bl. 34 vgl. mit Bl. 26; in Withuste BI. 11. 

s Als Ueberschrift für eine Anzahl von Pflichtigen begegnet A 88, 
BL 27b: Item liberi seu aliorum homines. 

1 Vgl. besonders Crecelius, Traditiones Werdinenses I (Z. Berg-G. V. VI) 
Nr. 74. 

5 Als Beispiel dafür kann besonders der in Werdener Besitz über- 


gegangene einstige Königshof Herzfeld an der Lippe dienen. 
16* 


236 R. Kötzschke. 


Abgabe begegnet freilich nur vereinzelt. So findet sich für Kloster 
Freckenhorst in dem Heberegister des sogenannten goldenen Buches 
(14. Jahrh., 2. Viertel) bei den Gütern der Aemter Balhorn und 
Ennigerloh! eine Heermalderabgabe (hermolt, hermolder) namentlich an- 
geführt, die durchaus jener der Werdenschen Güter entspricht: 24 Brote 
scheint hier der Einheitssatz gewesen zu sein, auf Mariä Reinigung 
und Gründonnerstag wurden sie geliefert. Ebenso in einem Güter- 
verzeichnis des Hospitals zum heiligen Geist in Soest um 13407; 
und in einem Heberegister des Klosters Ueberwasser von 1468 be- 
gegnet auch eine Abgabe mit dem Namen Heerschillinge (je 4s. 1 d.)*. 
Hält man sich indes nicht an die Bezeichnung, die sich im Laufe der 
Jahrhunderte leicht verloren hat, sondern an die Sache selbst — auch 
in den jüngeren Werdener Registern ist oft genug die Abgabe er- 
halten, während der Name dafür nur aus den ältesten Registern zu 
ermitteln ist — und bedenkt man ferner, dass auch schon bei dem 
Werdener Klostergut neben dem Geldschilling eine Abgabe von Lebens- 
mitteln, besonders von Schweinen und Widdern, sich findet, so wird 
es gelingen, das Vorhandensein dieser Heeresabgabe oder wenigstens 
Spuren davon noch in einer grossen Zahl von Fällen nachzuweisen. 
So begegnet bei Gütern des Klosters Freckenhorst im 14. Jahrh. 
vielfach eine Zahlung von 8d., die man für den alten Heerschilling 
halten darf?; häufiger noch neben dem Heermalder die Abgabe eines 
Schweines?®, und da im Heberegister des 11. Jahrhunderts für ein solches 
der Wertsatz von 8 Pfennigen erscheint, so wird man auch darin die 
alte Heeresabgabe erblicken dürfen. Bei dem Amt Jochmaring® aber 
findet sich im 11. Jahrhundert die Abgabe von 2 Müdde Mehl, die 
im 14. Jahrhundert in eine Lieferung von Roggen verwandelt mit 
dem übrigen zu einer einheitlichen Abgabe vermischt worden ist. 
Auch bei Amt Vadrup’ findet sich im 11. Jahrhundert die Mehlabgabe, 
bezeichnenderweise aber nur innerhalb der Grenzen des späteren Ober- 
stifts Münster. Das Heberegister des Klosters Ueberwasser vom 
11. Jahrhundert® kennt eine dem Heerschilling vermutlich entsprechende 
Abgabe von 12, seltener 8 d., ebenso das Heberegister des Stiftes 


1 Codex Traditionum Westfalicarum I, S. 76 ff. 

3 Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte d Hzgt. Westfalen, U.-B. II, 
S. 317. 

8 Cod. Trad. Westf. III, S. 48. 

4 Cod. Trad. Westfal. I, besonders S. 77 f. 

ë a. a. O. S. 72#f., 84. 

8 a. a. O. S. 47 f., 82 f. 

7 a. a. O. S. 60; vgl. auch Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 128 ff. 

® Cod. Trad. Westfal. III, S. 13 ff. 


et | Age op, 


Kleine Mitteilungen. 231 


St. Mauritz in Münster vom 12. Jahrhundert! eine solche von 8 (auch 6) d.; 
übrigens waren diese 8d. nach dem um 1300 angelegten Verzeichnis 
des Propstes Alexander? zum Ankauf und Transport von Wein bestimmt. 
Deutlicher wieder findet sich die Abgabe bei den Hufen der Abtei 
Herford: hier werden im 12. Jahrhundert? neben den Grundzinsen 
2 oder 3 (auch 6) Scheffel Roggen gegeben, eine Leistung, die sehr 
oft einfach als „Malder“ im Register eingetragen ist; daneben aber 
wird ganz regelmässig ein Schwein und ein Schaf geliefert. Unter 
den Einkünften des Stiftes auf dem Berge bei Herford* findet sich 
ebenfalls häufig eine Abgabe von 3 Scheffel Roggen, daneben aber 
sowohl 12d. Weinfuhre, als auch je 1 Schwein und 1 Widder. Ver- 
einzelt begegnet eine Zahlung von 8d. oder ähnlich wieder in den 
bisher veröffentlichten Bruchstücken des älteren Heberegisters der 
bischöflichen Kirche in Osnabrück”. Auch die Litonen des Klosters 
Herzebrock gaben im 11. Jahrhundert neben ihrem Grundzins je ein 
Schaf zu 8d. Und endlich hatten auch eine Anzahl von Hörigen 
des Klosters Korvey in den mittleren und südlichen Gauen des alten 
Engernlandes? eine Abgabe von 3 Scheffel Roggen und daneben von 
2 Schafen, eines im Mai und eines im Herbst oder auch beide im 
Mai, zu leisten; sehr häufig aber begegnet diese Lieferung von 1 oder 
2, ausnahmsweise auch 3 Schafen bei den im Osnabrückschen Ge- 
biet wohnhaften Klosterleuten®. Natürlich bleibt die Vermutung, in 
diesen Arten grundherrlicher Lasten die alte Heeresabgabe wieder- 
zuerkennen, im einzelnen Falle unsicher”; im ganzen aber steht fest, 
dass von einem Teile der grundherrlich abhängigen Bevölkerung in 
allen Teilen Westfalens eine Heeresabgabe geleistet worden ist, deren 
am frühesten bezeugte und eigenartigste Form Heerschilling und Heer- 
malder waren, die aber auch bei entsprechender Höhe des Wertes in 


a. a. O. S. 115 ff. 
a. à. O. S. 120 ff. 
Cod. Trad. Westfal IV, S. 22 ff. 

t a. a O. S. 327 ff. 

5 J. Möser, Osnabrückische Geschichte II, S. 340. 

€ Heberolle herausg. von P. Eickhoff, Programm von Wandsbeck 1882; 
die Wertangabe von 8d. ergiebt sich aus der beigefügten Summierung. 

7 Wigands Archiv, I, 2, S.11ff., 3 S. 56; Kindlinger, Münsterische 
Beiträge U, S. 131 (1 malder siliginis). 

8 Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 94 ff. 

$ Nur anmerkungsweise sei beigefügt, dass von dem Besitz des Klosters 
Prüm in Sachsen neben dem Zinsgetreide (400 mo.) 30s. in Silber in ältester 
Zeit gezahlt wurden, in denen — nach dem sonst in Sachsen üblichen Ab- 
gabensystem zu urteilen — die Heerschillinge mit enthalten sein mögen. 


1 
3 
3 


238 R. Kötzschke. 


anderen Formen, insbesondere in der Lieferung von Lebensmitteln ver- 
schiedener Art, in den Registern westfälischer sowie mittel- und ost- 
sächsischer Grundherrschaften begegnet. Die allgemeinere Geltung einer 
solchen Heeresabgabe wird endlich noch durch eine Glosse gerade in 
der Korveyer Handschrift (Ende des 9. Jahrhunderts) der Kapitularien- 
sammlung des Ansegis! bestätigt: hier wird der Durchgangszoll (tra- 
sturas), dessen Erhebung der König bei der Reise an den Königshof 
und gegen den Feind verbietet, am Rande als heristiura bezeichnet, 
gewiss irrtümlich; aber hätte der sächsische Schreiber wohl diese Er- 
klärung niedergeschrieben, wenn ihm nicht eine weit verbreitete Ab- 
gabe für das Heerwesen bekannt war und er annehmen durfte, dass 
der König ihre Erhebung von dem, der zur Heerfahrt zog, verbot? 
Aber was ist nun Art und Ursprung dieser Abgabe? Zu- 
nächst sei die Beobachtung angeführt, dass bei einer ganzen Reihe 
einzelner Posten in den beiden ältesten einander entsprechenden Werdener 


Heberegistern die Bezeichnungen Heerschilling und Heerbann (pro heri- ` 


banno, heribannum) miteinander abwechseln?. Heerbann aber ist der 
auch in fränkischen Urbaren begegnende deutsche Name für eine Ab- 
gabe grundherrlicher Landbesitzer zur Heerfahrt (ad hostem)°. 

Indes sind darum diese Heeresabgaben auf westfälischem, wie 
fränkischem Boden völlig einander gleich geartet? Prüfen wir dies 
zunächst rein äusserlich, was die geforderten Leistungen betrifft. 
Guerard, der die Abgabe ad hostem am gründlichsten untersucht hat, 
unterscheidet eine doppelte Form: einmal eine Leistung für den Trans- 
port, Stellung von Wagen und Zugtieren für das Fortschaffen von 
Mehl und Wein (das eigentliche Aostilicium)?, und zum andern eine 
Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Hammeln (das so- 
genannte carnaticum); statt dessen erscheint auch sehr verschieden hoch 
bemessen eine Ablösung in Geld. Indes untersuchen wir daraufhin 
das Prümer Urbar, die vornehmste Quelle für die Erkenntnis des 
Hostiliciums im Rhein- und Moselland, so zeigt sich, dass eine ganze 
Reihe von Geldbeträgen pro hostilicio gezahlt werden, die sich nicht 
irgendwie als Ablösungssummen kennzeichnen. Als dritte Form wäre 
eine ursprüngliche reine Geldabgabe möglich, und es ist immerhin be- 
achtenswert, dass sie sich öfters in der Höhe von 12 (auch 6)d. 


1 Mon. Germ. Capit. I, S. 444. 

2 Vgl. Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 48 ff. 

3 Vgl. Polyptyque de l'abbé Irminon, par Guérard. I, S. 666 f. 

ta. a. O. S. 660 ff. 

® In diesem Sinne versteht auch Lamprecht, Deutsches Wirtschafts- 
leben 1, 1025, das Hostilicium. 


—r 


Kleine Mitteilungen. 239 


findet', z.B. gerade an der unteren Ruhr, unweit jenes fränkischen 
Landstrichs, auf dem Werdensche Güter den Heerschilling zahlten. 
Ferner darf nicht übersehen werden, dass Transportleistungen gerade 
von den mansi serviles? und lediles® gefordert werden, während die 
Inhaber von Freihufen eine Abgabe zahlen.* Uebrigens findet sich 
vereinzelt auch die Lieferung von 1 oder 2 Modii Roggen.” Wie 
aber stand es in Westfalen? Hier fehlen, wenigstens nach den ältesten 
Nachrichten, die Transportleistungen, das eigentliche hostilicium, gänz- 
lich. Die Abgabe eines Schillings aber ist hier nirgends eine Ab- 
lösungssumme, sie ist vielmehr ein Wertsatz für die Höhe der Leistung 
und wurde, wie oben dargelegt worden ist, gerade in früher Zeit in 
Denaren entrichtet. Diese besondere Art der Veranlagung erklärt 
sich nun aus dem Wirtschafts- und Gesellschaftszustande Westfalens. 
Liegt in frühkarolingischer Zeit der Schwerpunkt der grundherrschaft- 
lichen Verfassung Frankens in den Fronden der Hintersassen, so auf 
westfälischem Gebiet in der Abgabepflicht. Die gemeinsamen Trans- 
portleistangen z. B. in den Dörfern der Rheinlande konnten von den 
verstreuten einzelnen Latengütern westfälischer Grundherrschaften gar 
nicht gefordert werden. Die Heeresabgabe passte sich den sonst 
üblichen Leistungen der Laten an: es wurde in einfachster Form eine 
ziemlich gleichmässige Lieferung erhoben. 

Indes der Unterschied liegt doch noch tiefer im Ursprung der 
westfälischen Abgabe begründet. In Franken war die Regelung der 
Heerbannsabgabe — wahrscheinlich nicht so ausschliesslich, als man 
bisher anzunehmen geneigt gewesen ist, indessen doch sicher, soweit 
die Hintersassen nicht ursprünglich heerbannspflichtig gewesen waren 
— eine innere Angelegenheit der Grundherrschaften, die sie einhoben. 
War dies nun in Westfalen auch der Fall? 

Fragen wir zuerst nach der Zeit ihrer Einführung. Die Be- 
messung nach dem kleinen sächsischen Schilling nötigt uns, sie in die 
frühkarolingische Zeit zu verlegen. Denn während die Lex Saxonum 
diesen noch fortbestehen liess, bezeugen gerade die Werdener Hebe- 
register, dass spätestens mit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts 

1 Beyer, Mittelrheinisches U.-B. I, Nr. 136: 63. 70. 76. 79. 80. 83. 84. 
94. 97. (in estate) 102; 6d.: 48. 55 (mense maio). 63. 65—68. 96. 99. 

22.8.0. 1—6. 8. 

3 à. a. O. 23. 104. 113. 

4 a. a. O. 45—47; häufig bei solchen, die nach der Belastung für mansi 
ingenuales zu halten sind; ebenso die Freihufen von Walmünster im Urbar 
der Abtei Metlach a. a. O. II, 8.340. Hingegen stellen 6 von den Freihufen 
der Kirche in Staphinseie Zugtiere (Mon. Germ. Cap. I, S. 252). 

5 a. a. O. 47. 53. 54 (sive sit integer mansus sive dimidius). 98. 


240 R. Kötzschke. 


die Rechnung nach dem Schilling von 12d. allgemein ward. Heer- 
schilling und Heermalder sind also in den ersten Jahrzehnten nach 
der fränkischen Eroberung in Westfalen aufgekommen, sie haben sich 
zugleich mit den neuen fränkischen Einrichtungen des Heerwesens 
hier eingebürgert. Wer aber hat bewirkt, dass sie üblich wurden? 
Es ist oben ausgeführt worden, dass sich die Abgabe bei allen Grund- 
herrschaften ausserordentlich gleichmässig findet, nach den Gegenden 
allerdings unterschieden, wobei wiederum in ältester Zeit eine gleich- 
artige Gepflogenheit innerhalb der einzelnen Gaue zu beobachten war. 
Erwägt man nun, dass alle jene Grossgrundherrschaften erst vom 
9. Jahrhundert an im Entstehen begriffen waren, zum Teil erst viel 
später entstanden sind, so drängt sich die Annahme auf, dass die 
Regelung der Heeresabgabe nach Form und Höhe nicht Sache des 
einzelnen Grundherrn gewesen sein kann. Heerschilling und Heer- 
malder sind Abgaben öffentlichen Ursprungs. Verdanken sie aber der 
öffentlichen Gewalt ihre Entstehung, so bietet sich zunächst die Aut- 
fassung dar, dass sie ursprünglich eine dem Könige geleistete Abgabe 
waren, sei es ein donativum (in der That erklärt eine Glosse diesen 
Ausdruck mit heristiura), sei es eine Steuer zur Beschaffung des 
Kriegsbedarfs. Diese Annahme wird aber entscheidend widerlegt 
durch die Thatsache, dass auch die kleinen weltlichen Grundherrn 
die Abgabe von ihren Laten erhoben. Heerschilling und Heermalder 
können nur eine Abgabe sein, die, auf königliche Anordnung hin ge- 
leistet und doch nicht dem König selbst geschuldet, ohne besondere 
königliche Schenkung durch die Entwickelung des Heerwesens im 
9. Jahrhundert an die Grundherren fallen musste. 

Und nun ergicbt sich uns die Erklärung, wie Heerschilling und 
Heermalder entstanden sind, aus den besonderen Rechtsverhältnissen 
Altsachsens von selbst. Es waren nämlich hier in vorfränkischer Zeit 
die Laten so gut wie die Freien zum Kriegsdienst verpflichtet ge- 
wesen. Sie wurden demnach auch, wie die Freien, von den Mass- 
regeln getroffen, die die fränkischen Könige anordneten, um die Teil- 
nahme aller Pflichtigen an der Heerfahrt zu meiden, von der Bestimmung, 
dass diejenigen, die davon befreit waren, eine Beisteuer (adiutorium) 
für die Ausrüstung und den Unterhalt derjenigen zahlten, die den 
Heeresdienst selbst ableisteten. Ueber die Höhe dieser Beisteuer liegt 
eine einzige, leider unklare Nachricht vor, eine Verordnung Karls des 
Grossen vom Jahre 807!, die sich auf die wirtschaftlich höher ent- 
wickelten Gegenden westlich der Seine zur Zeit einer Hungersnot bezog; 
immerhin gewinnen wir eine Vorstellung von ihrem Betrage, wenn wir 


! Mon. Germ. Capit. I, S. 135. 


Kleine Mitteilungen. 241 


erfahren, dass damals diejenigen, die keinen eigenen Grundbesitz hatten, 
sei es mit je fünf, sei es mit je einem Schilling besteuert wurden. 
Hierin ist nun auch der Ursprung des Heerschillings und Heermalders 
zu suchen. Während nämlich die Ordnung dieser Angelegenheit für 
die freie Bevölkerung Sache der Grafen war, ward sie bei der Um- 
gestaltung des Heerwesens im 9. Jahrhundert für die abhängige Be- 
völkerung, soweit diese überhaupt heerbannpflichtig war, Sache der 
Grundherren: der Grundherr stellte die Mannschaft, ihm fielen natür- 
lich die Beisteuern für Ausrüstung und Verpflegung zu. So kamen 
Heerschilling und Heermalder unter die grundherrlichen Abgaben. 
Hervorgegangen aber sind sie, das dürfen wir als Ergebnis unserer 
Untersuchung festhalten, aus der öffentlich geordneten Beisteuer der 
karolingischen Zeit, — wie ja auch Waitz nachträglich den Ursprung 
der Heersteuer im späteren Mittelalter aus der Beisteuer zugiebt!. 
Damit aber ist ein wichtiger Grundsatz für die karolingische Zeit mit 
einer sonst selten fassbaren Deutlichkeit für Westfalen nachgewiesen: 
die Umwandlung der Heeresverfassung im 9. Jahrhundert vollzog sich 
in der Weise, dass die Menge der bisher heerbannpflichtigen Bevölke- 
rung nicht etwa einfach von allen Leistungen für das Heer frei ward: 
persönliche Teilnahme am Heeresdienst ward ersetzt durch eine Ab- 
gabe, Wehrsteuer trat an Stelle der Wehrpflicht. 

In diesem Zusammenhange ist nun die Thatsache lehrreich, dass 
noch gegen Ausgang des 9. Jahrhunderts die auf Klostergut wirt- 
schaftenden Frilinge (liberi) zur Zahlung dieser Abgabe an den Grund- 
herrn nicht verpflichtet waren. Eine doppelte Erklärung bietet sich 
dafür dar: entweder der Grundherr regelte die Hecrespflicht in der 
Weise, dass er den Freien die persönliche Teilnahme an der Heerfahrt 
beliess, den Laten aber die zur Ausrüstung jener nötige Beisteuer 
auferlegte; oder die Regelung des Heerdienstes dieser Freien ging den 
Grundherrn überhaupt nichts an, in der Ableistung dieser wichtigen 
Pflicht standen die freien Klosterleute noch unmittelbar unter der 
öffentlichen Gewalt. Zur Beurteilung dieser Frage ist zunächst zu 
erinnern, dass Kloster Werden überhaupt erst 877, wenige Jahre vor 
der ursprünglichen Anlegung des ältesten westfälischen Heberegisters 
(vor 890), die Immunität erhielt, während die Befreiung von der 
Heerfahrt zuerst in einer unechten Urkunde Arnulfs 888 ausgesprochen 
ist, schwerlich also viel früher, vielleicht aber um jene Zeit überhaupt 
noch nicht, gewährt war. Man darf also annehmen, dass zur Zeit der 
Anlegung jenes Registers noch die Einwirkung der Träger der öffentlichen 
Gewalt zu Recht bestand. Nun ist es aber durchaus unwahrscheinlich 


1 Verfassungsgeschichte VII, S. 158. 


242 R. Kötzschke. 


und widerspricht allem, was wir über das Heerwesen des 9. Jahr- 
hunderts wissen, dass etwa der klösterliche Grundherr den Freien, die 
von ihm Grundstücke gegen Zinspflicht innehatten, die persönliche 
Teilnahme am Heeresdienst durch Gewährung der Ausrüstung und 
Verpflegung ermöglicht hätte. Sonach drängt sich die Annahme auf 
dass nach dem Stande der klösterlichen Privilegien um 880 durch 
die Uebernahme eines Stückes grundherrlichen Landes oder auch 
durch das Eingehen einer Zinsverpflichtung das Verhältnis eine 
Freien gegenüber dem Staate, was die Heerespflicht betrifft, an- 
fänglich gar nicht berührt worden ist. Im Laufe von höchstens 
einem Menschenalter hat freilich hierin schon ein Wandel begonnen. 
Ein Teil der ehemals Freien ging zur Zahlung des Heerschilling 
über; andere scheinen sich später — ein zwingender Beweis ist bei 
den Lücken der Ueberlieferung nicht zu erbringen — in die ritter- 
liche Dienstmannschaft des Abtes gerettet zu haben. 

Heerschilling und Heermalder sind also, dahin dürfen wir das 
Ergebnis unserer Untersuchung zusammenfassen, eine vornehmlich im 
westlichen Sachsen erhobene Leistung öffentlichen Ursprungs, die in 
karolingischer Zeit jedenfalls von einem Teile der Laten, später der 
grundherrlich abhängigen Bevölkerung überhaupt getragen ward, eine 
Lieferung für den Kriegsbedarf, die als Ersatz der persönlichen Ab- 
leistung der Heerespflicht anzusehen ist. Und damit drängt sich uns 
auch für die verwandte fränkische Heerbannsabgabe die Frage aui, 
ob nicht auch sie eine Leistung öffentlichen Ursprungs ist: nicht 
eine ohne Rücksicht auf den persönlichen Heeresdienst auferlegte 
Lieferung für den Kriegsbedarf, sondern ebenfalls, wie Heerschilling 
und Heermalder, ein Ersatz dafür, den die von Grundherren ab- 
hängigen Heerbannpflichtigen zahlten, wie die der öffentlichen Ge- 
walt unmittelbar unterstehenden die von den Königen geregelte Bei- 
steuer. Immerhin wahrscheinlich ist dies darum, weil auch für die 
Heerbannsabgabe der Grundsatz mehrfach bezeugt ist, dass sie nur 
von dem gezahlt wird, der nicht gegen den Feind zieht’. 

Beiläufig sei übrigens bemerkt, dass die Geschichte der Heer- 
bannsabgabe in Westfalen während der karolingischen Zeit, wie sie 
hier in Umrissen zur Darstellung gekommen ist, noch ein Schlaglicht 
fallen lässt auf eine der mitwirkenden Ursachen für die Umwandlung 
des freien Volksheeres frühkarolingischer Zeit in das Heer grund- 
herrlicher Kontingente des folgenden Zeitraums; und zwar nach der 
technischen Seite hin. Hat man hier stets die Bedeutung der Be- 


! Metlacher Heberolle, Mittelrheinisches U.-B. II, S. 340. Mon. Germ. 
Cap. I, S. 252. | 


Kleine Mitteilungen. 243 


waffnung für die Neuerung mit Nachdruck betont, so ist der Anteil, 
den das Verpflegungswesen daran hatte, nicht genügend beachtet 
worden. Es ist aber klar, dass die Grundherrschaft kraft ihrer Or- 
ganisation durch ihr Abgabensystem den Anforderungen, die dieses 
stellte, sehr viel leichter und besser gerecht zu werden vermochte, 
als der auf naturalwirtschaftlicher Grundlage beruhende Staat, der 
dem einzelnen die Sorge für die Beschaffung seines Unterhalts auf 
mehrere Monate hinaus auferlegte und die daraus entstehenden 
Schwierigkeiten durch die schwerfällige Einhebung von Beisteuern der 
zu Hause Belassenen für jeden einzelnen Ausziehenden zu überwinden 
suchte. 

Heerschilling und Heermalder sind dann sehr bald zu blossen 
Leistungen geworden, die lediglich die Finanzen der Grundherrn, 
wenigstens der geistlichen, aufbesserten. Schon um die Wende des 
9. und 10. Jahrhunderts wurden sie von solchen Werdenschen Gütern 
gezahlt, die Frauen innehatten. Etwa seit dem 12. Jahrhundert ward 
dann der Heermalder mit dem übrigen Zinsgetreide zu einer einheit- 
lichen Lieferung vermengt, und ebenso verschmolz der Heerschilling 
mit anderem Geldzins der Pflichtigen. In manchen Füllen aber ist er 
als eine besondere Abgabe bis ins 15. und 16. Jahrhundert hinein in 
der Erinnerung haften geblieben. Freilich die ursprüngliche Bedeu- 
tung war längst verdunkelt. Als der Landrichter Müller nach der 
Aufhebung der Abtei 1803 bei seinen Studien über Werdens Güter- 
besitz die Abgabe in den alten Registern fand, legte er sie als Herren- 
malder und Herrenschilling aus. 

Leipzig. R. Kötzschke. 


Ein Reisebericht aus Sachsen und Bayern vom Jahr 1807. 
Kaiser Franz war des Lobes voll über eine Relation, die im Spät- 
sommer des Jahres 1807 ein Beamter des Wiener Polizeiministeriums, 
der Hofsekretär von Ohms, erstattete, nachdem er von einem mehr- 
wöchentlichen Ausfluge nach den sächsischen und bayrischen Ländern 
heimgekehrt war. Ohms hatte die Reise im Auftrage des damaligen 
Präsidenten der Polizeihofstelle, Freiherrn von Sumerau, unternommen, 
um dort die Volksstimmung zu studieren, sonst Wissenswertes zu 
erkunden und, wenn möglich, eine Oesterreich freundliche Gesinnung 
zu wecken. Derartige kurze Ausflüge vertrauter Beamten waren in 
jener Zeit nichts Seltenes. Als nach den Schlägen des Jahres 1805 
Graf Philipp Stadion die auswärtige Politik Oesterreichs leitete, 
that er es in der Ueberzeugung, dass nur eine planmässige Gegner- 
schaft gegen Frankreich die Fortdauer der Donaumacht verbürge, dass 
mit Napoleon ein dauerbarer Friede nicht möglich und ein neuer 


244 August Fournier. 


Waffengang mit ihm unvermeidlich sei. Dieser dürfe aber nicht mehr 
ein blosser Kabinetskrieg, wie der letzte sein, sondern müsse ein 
Volkskrieg werden, in den man nur wohlgerüstet einzutreten und für 
den man die in Deutschland aufkeimenden nationalen Antipathien 
als thatfreudige Bundesgenossen zu erwerben habe. Diesem Zwecke 
dienten die erwähnten Kundschafterreisen in die benachbarten Ge- 
biete! Sie haben, die eine mehr, die andere weniger, ihren histo- 
rischen Wert, und wenn auch die hier folgende nicht all zu viel Neues 
bietet, so schien sie mir doch zu gut für die Vergessenheit. Was 
den Kaiser an dem Ohms’schen Berichte besonders interessierte, war 
die Meldung über das Aufblühen der sächsischen Textilindustrie, durch 
deren Konkurrenz sich die österreichische einigermassen bedrängt 
fühlen musste; der Hofkammerpräsident Graf Zichy, dem der Monarch 
die Relation zur eingehenden Beachtung empfahl, sollte auf Mittel 
zur Abhilfe sinnen. Ob und wie ihm dies gelang, gehört nicht hier- 
her, wo lediglich die durch Ohms vermittelte Kenntnis der öffent- 
lichen Zustände in den durchreisten Ländern für die Zwecke der 
historischen Forschung festgehalten werden soll. 

Der Berichterstatter lässt sich, nach einer kurzen Einleitung, 
folgendermassen vernehmen: 

„Sachsen, das gegenwärtige Königreich, hatte bei meiner Anwesen- 
heit durchaus keine französische Besatzung mehr, alle französischen Be- 
hörden waren längst abgezogen, man sah nur noch Durchmärsche von 
Reconvaleszenten, die nach Frankreich zurückkehrten und wegen ihrer Ver- 
pflegung äusserst unbillige Forderungen machten, dann kleine Truppen-Ab- 
theilungen von Neukonscribirten, die zu ihren Regimentern giengen, mit 
deren stillen genügsamen Betragen man allgemein zufrieden war. Bei dem 
ersten Einrücken der Franzosen in Sachsen sind, wie es nicht anders zu 
geschehen pflegt, häufige Erpressungen und Räubereien vorgefallen, jedoch 
beschwerte sich der gemeine Mann mehr über die Teutschen Hilfstruppen, 
über die Baiern, Würtemberger etc. als über die Franzosen; sie konnten 
ihnen nichts recht machen, sie verdarben mehr als sie verzehrten.“ 

„Indessen hat Sachsen ein fruchtbares Jahr gehabt und alle Noth ist 
so ziemlich vergessen. Die ersten Lebensbedürtnisse sind wohlfeil, die 
Fabriken heben sich wieder und gehen in den meisten Artikeln besser als 
vor dem Kriege, wo sie mit den nunmehr ausgeschlossenen Engländern 
konkuriren mussten. Die sächsischen Kattune, wollene Tücher und die 
Leinwandwaaren werden häufig gesucht. Da die Schafwolle im Preiss sehr 
gefallen ist — weil die Engländer keine Einkäufe machen dürfen — 80 
können sie auch ihre Tücher um billigen Preiss geben; in ihren Kattun- 
fabriken vermissen sie jedoch das feine englische baumwollene Garn.“ 

‘ Einen ähnlichen Bericht aus Süddeutschland im Jahre 1806 ver- 
öffentlichte ich in meinen „Historischen Studien und Skizzen" S. 263 ff. 


Kleine Mitteilungen. 245 


„Mit diesem Zustand der Dinge ist man in Sachsen allgemein zufrieden, 
nur die Leipziger Kaufleute und Wechsler stimmen damit nicht überein; 
sie jammern über den Verfall ihrer Messe, weil die Engländer von nun an, 
die nordischen Kaufleute, Russen und Pohlen aber durch die Umstände 
verhindert sind, den Platz zu besuchen. Leipzig ist übrigens vor allen 
sächsischen Städten durch Kontribuzionen, Requisizionen und Einquartierungen 
am meisten mitgenommen worden. Desswegen herrschte dort auch das 
grösste Missvergnügen. Der ansehnliche Bücherhandel, der in Leipzig so 
viele Familien ernährte, liegt ganz darnieder und dürfte sich so bald nicht 
wieder erheben, da das leselustige Publikum in diesen Gegenden und im 
Norden von Teutschland sein Geld zu nothwendigeren Dingen bei den 
Drangsalen des Kriegs verwenden muss als zum Bücher ankaufen. Auch 
können unter der französischen Obermacht nicht mehr so viele politische 
und pikante Flugschriften erscheinen und verbreitet werden als sonst.“ 

„Mit dem Benehmen des Königs in den letzten Zeiten so wie mit seinen 
landesväterlichen Gesinnungen ist man allgemein in Sachsen zufrieden. Der 
Umstand, dass nach dem letzten Frieden die Katholiken gleiche Rechte mit 
den Protestanten haben sollen, machte den gemeinen Sachsen sehr stutzen; 
man glaubt im Ernst, es sey darauf abgesehen, sie samt und sonders zu 
Katholiken zu machen. Die sächsische Mauerei wird noch eben so eifrig 
wie sonst betrieben, jedoch konnte ich als ein Uneingeweihter nicht in Er- 
fahrung bringen, ob sie sich mit der neufranzösischen affilirt habe.“ 

„Unter den sächsischen Herzogtümern hat Weimar am meisten gelitten, 
die Stadt sowohl als das platte Land, weil da die Hauptschlüge geschahen, 
die Franzosen nach der Bataille von Jena noch bluttriefend einrückten 
und der Herzog bei der preussischen Armee war. Abgebrannt wurde zwar 
wenig, desto mehr geplündert. In Weimar sind viele Familien fast ganz 
am Bettelstab gekommen; auch im herzoglichen Schloss wurde geplündert, 
und in der Folge wurde das Land durch die längere Anwesenheit der 
Franzosen stark mitgenommen.“ 

„Erfurt entgieng einem ähnlichen Schicksal durch die Feigheit des 
preussischen Festungs - Kommandanten. Dieser übergab die Stadt durch 
Kapitulazion ohne eine einzige Kanone auf die heranrückenden Franzosen 
abzufeuern. Es bekam französische Besatzung und hat sie noch zur Stunde, 
da Stadt und Land keinem neuen Herrn zugetheilt ist. Der Aufenthalt 
der Franzosen kostet dem Stadt-Vermögen bis jetzt 700000 Thaler, nem- 
lich so viel musste an Kontribuzionen und Requisizionen geleistet werden, 

die Durchmärsche und fortdauernden Einquartierungen nicht mitgerechnet, 
die Summe ist zu zwei Drittheil aus den privat Vermögen gezahlt, das 
übrige aufgenommen worden. Der Wunsch der Erfurter ist, dass sie wieder 
an den Fürsten Primas, ihren alten Herrn kommen möchten; sie schmeichelten 
sich, die neue Bundesstadt zu werden. Vor meiner Abreise verbreitete sich 
das Gerücht, dass sie dem Erzherzog Franz, Kön. Hoheit, als Entschädigung 
für das Breissgau zufallen würden. Hiermit waren sie sehr zufrieden, nur 
wünschten sie nicht einem französischen Marschall oder einem benachbarten 
sächsischen Herzog anzugehören.“ 


246 August Fournier. 


„In den protestantischen Ländern bestand seit undenklichen Zeiten eine 
grosse Anhänglichkeit an Preussen; die Oesterreicher waren nicht geliebt 
und sogar ein Gegenstand des Spottes. Jetzt hat sich dieses sehr geändert; 
man sagt: Oesterreich hat elt Jahre gekämpft um die teutsche Verfassung 
zu erhalten, die Preussen haben ruhig zugesehen und am Ende, als sie auf 
den Kampfplatz traten, nicht 11 Tage aushalten können; die Grosssprecherei 
des preussischen Militärs dient zum Gelächter, und wenn auch der orthodoxe 
Protestant imgeheim über den Verfall Preussens als angebliche Stütze seiner 
Religion seufzet, so freut man sich dennoch in den neuacquirirten preussi- 
schen Provinzen über sein Unglück.“ 

„Man hat jetzt in diesen Ländern eine bessere Meinung von der oester- 
reichischen Armee, von der Regierung; häufige und bittere Klagen musste 
ich nur über eine oesterreichische Finanzoperation anhören, nemlich über 
jene, nach welcher die Interessen der im Ausland aufgenommenen Kapitalien 
nicht mehr in Silbergeld, sondern in Bankozetteln ausgezahlt werden. 
Dieses trifft meistens Witwen und Waissen, die ihre Kapitalien in Oester- 
reich anlegten. Im vorigen Winter und Frühjahr war man in diesen 
Ländern vollkommen überzeugt, dass Oesterreich Antheil an dem Krieg 
nehmen und gegen die Franzosen nach Sachsen etc. marschieren würde. 
Man verabscheut die Franzosen und sagte desswegen, man würde aus allen 
Kräften mitgeholfen haben, Oesterreich habe den schönsten Zeitpunkt ver- 
säumt, sich an Frankreich zu rächen.“ 

„Über die Engländer hat man in diesen Gegenden nur eine Stimme: 
man sieht sie als diejenigen an, die aus niedern Krämergeist die Drangsale 
des Kriegs fortdauernd machen. Man sehnt sich nach Ruhe und Frieden, 
niemand will aber nach dem Karakter des französischen Kaisers an einen 
dauernden Frieden recht glauben und fürchtet noch grössern Druck.“ 

„Meine Rückreise machte ich über Jena, Schleitz, Hof, Baireuth und 
Regensburg. Ich passirte daher den nemlichen Weeg durch den Saalgrund, 
den die Franzosen im vorigen Jahr bei Ausbruch des preussischen Kriegs 
giengen. Ich will nichts über das ungünstige Terrain sagen, das die Fran- 
zosen auf ihrem Vormarsch von Hof passiren mussten, sondern nur be- 
merken, dass der gemeine Mann in diesen Gegenden allgemein behauptete, 
die preussische Generale seyen von den Franzosen erkauft gewessen, sonst 
hätten letztere nicht in der Masse reussiren können. Die dortigen Ein- 
wohner zählten auf die gute französische Mannszucht, blieben ruhig in 
ihren Hütten, verbargen nichts; allein dieses ist ihnen übel bekommen, sie 
wurden hin und wieder stark ausgeplündert, indessen blieben die Franzosen 
zu kurze Zeit da, um den Einwohnern noch mehr übels zuzufügen.“ 

„Das Baireuthische hat als ein ohnehin nicht gesegnetes Land unter 
allen Provinzen, die die Franzosen besetzten, am meisten gelitten. Es 
musste in kurzer Zeit grosse Kontribuzionen zusammen bringen. Die Ein- 
treibung dieser Summen hielte so schwer, dass mehrere Kreissdirektoren im 
Ernst den Vorschlag machten, den Leuten alles Silbergeräthe wegzunehmen 
und in die Münze zu bringen. Es liegen daselbst sowie in Erfurt fran- 
zösische Neukonscribirte, die das Land von Fuss auf montiren musste. 


Kleine Mitteilungen. 247 


Das Münzwesen im Baireuthischen hat seit der französischen Besitznahme 
eine grosse Reform erlitten: die ehemaligen preussischen 6 Kr. und 3 Kr. 
Stücke sind auf 5 und 2 Kr. herabgesetzt worden.“ 

„in der Oberpfalz und jenem Theil von Baiern, den ich biss an 
die oesterreichische Grenze durchreisste, hörte ich bittere Klagen über die 
drückende Rekrutirung, über die neue Bürgermiliz, die errichtet werden 
solle, man verwünscht die Allianz mit Frankreich, der gemeine Mann ist 
mit seiner Regierung gar nicht zufrieden, klagt über Nahrungslosigkeit, 
über Mangel an baaren Geld. Die Preise der Lebensbedürfnisse stehen 
übrigens eben dieses Mangels an baaren Geld wegen sehr niedrig, so zwar 
dass nach allgemeiner Behauptung der Landmann nicht wohl seine Ab- 
gaben bestreiten könne. : Dieses ist besonders der Fall tiefer in Baiern gegen 
Schwaben zu. Daselbst kostete im vorigen Jahr der Schaffen Waitzen 
30 Pf., jetzt nicht mehr als 12 Pf.“ 

„In den Städten Amberg, Straubingen, Passau etc., die ich durchreisste 
lag sonst viel baierisches Militair, jetzt sieht man daselbst sowie auf dem 
Land schier gar keines. Es hat alles marschieren müssen. Das baierische 
Militair ist höchst unzufrieden, dass es nach dem Frieden nicht in seine 
Heimath sondern zum Theil an die Ostsee wider die Schweden etc. ziehen 
muss. Baiern aus höhern Ständen, mit denen ich zusammentraf, haben 
mir das ohnehin bekannte Gerücht als vollkommen wahr bestätigt, nemlich 
dass ihr König, den sie als einen guten Herrn schätzen, ganz von seinen 
Ministern beherrscht werde, alles würde von dem Minister Montgelas und 
seiner Partei, die llluminaten, selbst wider den bestimmten Willen des 
Königs durchgesetzt. Der gemeine Mann ist in Baiern den Oestreichern 
nicht abgeneigt. In Regensburg liegt seit Auflösung des Reichstags alle 
Nahrung nieder, es ist alles oede und todt in dieser so lebhaften Stadt, 
ebenso verhält es sich in Passau seitdem es aufgehört hat eine bischöfliche 
Residenz und der Sitz des Domkapitels zu seyn. Doch macht der Handel 
und Verkehr mit dem nahen Oesterreich, das Schwärzen dahin, diese Stadt 


noch einigermassen betriebsam." 
„Meine Wasserreisse von Engelhartszell biss Wien biethet wenig 


interessantes dar. 
Wien. August Fournier. 


248 


Kritiken. 


Richard Rosenmund, Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon 
vornehmlich in Deutschland und Oesterreich. (Historische Bib- 
liothek, 4. Bd.) München, Oldenbourg, 1897, X u. 125 S. 8°. 
Geb. M. 3. 

Liebevoll hat sich R. mit der Geschichte der Diplomatik be- 
schäftigt. In eingehender, mitunter allerdings etwas schleppender 
Darstellung — störend wirkt das überaus häufige „und“ am Anfang 
der Sätze — wird ein durchaus zutreffendes Bild von der Entwicke- 
lung der Diplomatik seit Ausgang des 17. Jahrhunderts geboten. 
Wesentlich Neues vermag uns R. allerdings nicht zu sagen: durch 
Sickel, Wattenbach und Bresslau ist uns das Wissenswerte schon 
bekannt. Originell ist nur das kräftige Hervorheben der Verdienste 
H. Brunners, der bei R. neben Sickel und Ficker als dritter Mit- 
begründer der neuen Lehre von den Urkunden auftritt. Das Brunner 
gewidmete Kapitel fällt freilich einigermassen aus dem Rahmen der 
übrigen Darstellung. Denn während R. ausdrücklich erklärt, nicht 
das anführen zu wollen, was die Diplomatik auf ihren einzelnen 
Forschungsgebieten als festen Wissensschatz besitzt, berichtet er doch 
recht ausführlich über die Ergebnisse der Forschungen Brunners zur 
Geschichte der älteren Privaturkunde, ja lässt sich sogar über rechts- 
geschichtliche Studien aus, die mit der Diplomatik selbst nur in 
einem losen Zusammenhang stehen. 

Das Verhältnis der diplomatischen Untersuchungen Brunners zu 
denen Sickels und Fickers wird, wie ich glaube, durch Abschweifungen 
der Art nicht gerade in helleres Licht gesetzt. Schärfer könnte über- 
haupt die Steilung der drei Gelehrten in der Geschichte der Diplo- 
matık charakterisiert werden. Bei schärferer Fassung der Frage aber 
wäre Rosenmund gleichsam von selbst dazu geführt worden, auch den 
an Sickel, Ficker und Brunner sich anschliessenden und über sie 
hinausgehenden Forschungen und Forschungsrichtungen einige Auf- 
merksamkeit zuzuwenden. 

Mit dem Erscheinen von Brunners Buch „Zur Rechtsgeschichte 
der römischen und germanischen Urkunde 1880“ ist nach Rosen- 
munds Meinung die Entwickelung abgeschlossen: „die Neuschöpfung 


Kritiken. 249 


der Diplomatik als Wissenschaft war jetzt fertig‘. Und doch sind 
während der beiden letzten Jahrzehnte Arbeiten erschienen, die nicht 
nur die Diplomatik im einzelnen förderten, sondern mitunter auch 
neue Ziele und Wege wiesen. Rosenmund gedenkt nicht der reich- 
haltigen Studien, die den Papsturkunden gewidmet!, er erwähnt nicht 
die immerhin bemerkenswerten Versuche, die auf dem Gebiete des 
Privaturkundenwesens unternommen wurden. Von dem, was die 
Diplomatik gegenwärtig leistet und in Zukunft zu leisten berufen ist, 
erhalten wir daher bei Rosenmund, so will mir scheinen, nicht hin- 
reichende Kunde. 

Wohl stand es längst fest: der Diplomatiker habe nicht nur 
über Echtheit und Unechtheit der Urkunden zu entscheiden, er habe 
vielmehr allseitig den historischen Quellenwert des urkundlichen 
Materials zu prüfen und zu bestimmen. Aber die thatsächliche 
Ausführung dieses allgemeinen Grundsatzes machte die gröfsten Wand- 
lungen durch, und zwar Wandlungen, die nur im Zusammenhang mit 
den Fortschritten der Geschichtswissenschaft überhaupt zu verstehen 
sind. Welch Unterschied zwischen den Editionen Sickels nnd denen 
der älteren Urkundenbücher, welch Unterschied zwischen den Regesten 
Mühlbachers und denen Böhmers! In den letzten Jahrzehnten hat 
eben die Geschichtswissenschaft an die Diplomatik vielfach neue 
Forderungen gestellt: die Fortschritte der Diplomatik sind vielfach 
nur die Folge der veränderten Richtung unserer historischen Studien 
ım allgemeinen. Und wie gegenwärtig Urkundeneditionen und Regesten 
anders beschaffen sein müssen als früher, weil die Geschichtswissen- 
schaft jetzt eine ungleich intensivere Ausnutzung des urkundlichen 
Materials begehrt, so sind auch sonst dem Diplomatiker Aufgaben 
eröffnet worden, die früher durchaus unbekannt waren. 

Das historisch Brauchbare vom Unbrauchbaren in den einzelnen 
Urkunden zu sondern, das galt zuerst als die wichtigste, fast als die 
einzige Aufgabe des Diplomatikers. Dazu kamen dann die besonders 
von Sickel und Brunner glänzend eingeleiteten Versuche, die Einzel- 
aussagen der Urkunden auf Grund einer zusammenfassenden Betrach- 
tung der entsprechenden Formeltypen historisch richtig zu verwerten. 
Aber dabei blieb es nicht: die Methode des individuellen Schrift- und 
Stilvergleichs, für das frühere Mittelalter wichtig, beginnt, etwa seit 


1 Nicht einmal Sickels Ausgabe des Liber diurnus wird angeführt. 
Auffallend ist auch, dass R. nur des 1. Bd. der Diplomata, nicht des zweiten 
gedenkt, der doch schon seit 1893 abgeschlossen vorliegt. Sorgsameres 
Zitieren wäre überhaupt am Platze gewesen; Angabe des Erscheinungsjahrs 
der einzelnen Abhandlungen genügt nicht. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 17 


250 Kritiken. 


dem 12. Jahrhundert, die Bedeutung allmählich einzubüssen; die Frage 
nach Echtheit oder Unechtheit der Urkunden tritt zurück; es gilt 
fortan, das immer umfangreichere Material in anderer Weise der 
vollen historischen Verwertung zuzuführen. Die Glaubwürdigkeit der 
mannigfach in Copialbüchern und Registern überlieferten Urkunden 
nach allen Seiten hin festzustellen, die Treue der einzelnen Angaben 
und die Treue und Vollständigkeit des gesamten Materials zu beur- 
teilen, den Umfang des Vorhandenen, das Verhältnis zum einst Be- 
standenen historisch -statistisch zu bestimmen — das steht für die 
Diplomatik des späteren Mittelalters im Vordergrund des Interesses. 
Die Urkundenlehre tritt vollends in den Dienst der Verfassungs- und 
Verwaltungsgeschichte; verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche 
Untersuchungen auf der einen Seite, diplomatische auf der anderen 
gehen Hand in Hand, sind gar nicht mehr zu scheiden und sollen 
nicht gesondert werden. 

Wenn eine Zeit lang die Diplomatik unter dem Eindruck der 
ersten Erfolge ihrer Neubegründung und der Ausbildung mancher 
eigentümlichen Forschungsmethoden (Schriftvergleich) eine Sonderstel- 
lung der eigentlichen Geschichtswissenschaft gegenüber gewonnen zu 
haben schien — das änderte sich bald. Es zeigte sich, dass eine 
wirkliche Selbständigkeit weder nach den Zielen noch nach den 
methodischen Grundlagen der Forschung vorhanden sei. Das Schlag- 
wort von der Selbständigkeit der Diplomatik als Wissenschaft sollte 
nicht wiederholt werden. Die Diplomatik bleibe eine geschichtliche 
Hilfsdisziplin, die sich aufs innigste den anderen historischen Forschungs- 
disziplinen anzuschliessen hat. Dass aber gerade deshalb ein sorg- 
sames Studium der Urkundenlehre für alle Historiker von Wichtigkeit 
ist, auch für solche, die nicht an mittelalterlichen Urkunden Kritik 
üben wollen, braucht kaum hervorgeboben zu werden. Der Wert, 
den diplomatische Studien für die geschichtswissenschaftliche Schulung 
überhaupt besitzen, ist vielleicht gerade jetzt, da die Historie gerne 
weitumfassende Aufgaben und allgemeinere Probleme aufzusuchen liebt, 
besonders hochzuhalten. 


Leipzig. G. Seeliger. 
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, herausgegeben 


von einer Kommission der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 

bearbeitet von Dr. J. Escher und Dr. P. Schweizer. IV. Band. 

Mit Karte zum II. Band. 1265 bis 1276. Zürich, Fäsi u. Beer 

1896 und 1898. 4°. 400 und 4 S. 

Die erste Hälfte dieses Bandes wurde schon in der DZGW. 1897/98, 
Monatsblatt 3/4, S. 79. 80 angezeigt. Die jetzt neu ausgegebene 


Kritiken. 251 


zweite Hälfte, Nr. 1283—1645 für den Zeitraum von 10 Jahren, bringt 
namentlich das von H. Zeller-Werdmüller mit gewohnter Sorgfalt 
angefertigte Orts- und Personenregister. Einem derartigen trefflichen 
Werke gegenüber befindet sich der Berichterstatter in der angenehmen 
Lage, sich ganz kurz fassen zu können, da jedes Eingehen auf 
örtliche oder landschaftliche Fragen für den weiteren Kreis der Leser 
dieser Zeitschrift wenig anziehend ist. Recht zahlreich sind die Ur- 
kunden König Rudolfs von Habsburg. Ausserdem wird man diejenigen 
beachten, in denen der bekannte Konrad von Mure und der ältere 
Heinrich von Klingenberg, Oheim des Bischofs, vorkommen. Nr. 1645 
ist einer der in jener Zeit seltenen Privatbriefe: Magister Alvinus, 
Kaplan des Königs, lässt seine im Züricher Chorherrenstifte hinterlegten 
juristischen Bücher abholen. 
Heidelberg. A. Cartellieri. 


Otto Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes. Historische 
Richtlinien für gebildete Leser. II. Die Neuzeit. Leipzig, Fr. Wilh. 
Grunow. 1898. XIV, 454 8. 

Von der zweiten Hälfte des Kaemmelschen Werkes gilt in allem 
wesentlichen, was gelegentlich der Besprechung der ersten in dieser 
Zeitschrift (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Neue 
Folge. Band 2. Monatsblätter S. 83/85) bemerkt wurde. Es ist 
trotz gewisser Schwächen ein durchaus tüchtiges Buch. In erster 
Linie hat man ihm Zuverlässigkeit in den thatsächlichen Angaben 
nachzurühmen. Dem Leser wird in dem mässigen Bande eine er- 
staunliche Fülle von Detail geboten; nach meinem Geschmack sogar 
für „Richtlinien“ entschieden zu viel. Bei strafferer Zusammenfassung, 
bei Verzicht auf minder wichtige Ereignisse, Namen und Zahlen würde 
das wirklich Bedeutsame noch plastischer hervortreten. Dass sich 
der Verfasser nicht zu einer solchen Beschränkung im Thatsachen- 
material hat entschliessen können, ist um so mehr zu bedauern, als 
er mehrfach ein ausgesprochenes Talent für Schilderung grösserer 
Zusammenhänge erkennen lässt: ich verweise z. B. auf seine Dar- 
stellung der Verschiebung des politischen Gleichgewichts von Westen 
nach Osten, auf seine Charakteristik des Söldnerheerwesens oder der 
inneren Politik Friedrich Wilhelms I. Auch bedeutende Persönlich- 
keiten versteht er mitunter mit wenigen Strichen treffend zu zeichnen; 
doch steht gut gelungenen Portraits, wie denen des Grossen Kurfürsten 
oder Bismarcks auch manches mindergeglückte und ziemlich ver- 
schwommene gegenüber. 

Der Schwerpunkt liegt stets auf der politischen Geschichte. Dass 


hier die Darstellung mit dem Jahr 1888 abbricht, wird man nur 
17* 


252 Kritiken. 


billigen können; weniger vielleicht, dass der Schlussabschnitt über die 
Zeit von 1871 bis 1888 aphoristischer gehalten ist, als die übrigen 
Partien des Buches. Sehr dankenswert ist es, dass auch in den 
späteren Perioden neben Preussen stets die ausserpreussischen Staaten 
und ebenso Oesterreich genügend berücksichtigt werden. Dass man 
in der Wertbeurteilung nicht immer mit dem Verfasser übereinstimmen 
wird, liegt in der Natur der Sache: so erscheint mir Luther zu sehr 
in leuchtenden, Bonaparte zu sehr in schwarzen Farben gezeichnet. 

Neben den politischen treten bei Kaemmel die kulturhistorischen 
Partien mehr noch innerlich als äusserlich zurück. Die einzelnen 
Facten werden — abgesehen vielleicht von den letzten beiden be- 
handelten Jahrzehnten — in genügender Vollständigkeit beigebracht. 
Aber allzusehr werden politische und „Kultur“geschichte als gesonderte 
Erscheinungen betrachtet und ganz getrennt voneinander geschildert; 
zu wenig tritt so die gegenseitige Abhängigkeit beider, die Bedeutung 
der kollektivistischen Vorgänge für die historische Gesamtentwickelung 
zu Tage. Beispielsweise wird jemand aus Kaemmels Darlegungen 
wohl kaum eine klare Vorstellung von dem Zusammenhange der 
Kirchenreformation Luthers mit den sozialen Strömungen der Zeit, 
von der Abhängigkeit der Revolution von 1848 von den vorausgehenden 
materiellen Umwälzungen erhalten. Mehrfach sind ferner die „kultur“- 
geschichtlichen Dinge selbst zu sehr bloss descriptiv statt genetisch ge- 
schildert. Ebenso tritt, wenigstens meiner Meinung nach, zu sehr 
hervor, dass die Sympathien des Autors bei jenen Massenbewegungen 
weit mehr den Vorgängen im Gebiet des geistigen Lebens als jenen 
der materiellen Fortbildung angehören. 

Kaemmels Buch ist seiner ganzen Anlage nach in erster Linie 
ein Lesebuch — im Interesse der Sache und seinem Werte entsprechend 
wünschen wir ihm einen recht ausgedehnten Leserkreis — und nicht 
ein Nachschlagewerk; trotzdem vermisst man ungern ein Register, das 
gerade bei der reichen Fülle der hier gebotenen thatsächlichen An- 
gaben recht erwünscht wäre. 


Halle a/S. Walter Schultze. 


Ernst Mayer. Mittelalterliche Verfassungsgeschichte. Deutsche und 
französische Verfassungsgeschichte vom 9. bis zum 14. Jahrhundert. 
Zwei Bände Leipzig, A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung. 
Nachf. (Georg Böhme). 1899. C. Klincksick. Paris. 

Während der letzten Jahrzehnte ist die Beschäftigung mit fremder 
Volks- und Staatengeschichte in Deutschland etwas in den Hinter- 
grund getreten. Die nationale Arbeit, die auch auf dem Gebiete der 
Geschichtswissenschaft geleistet werden musste, nahm die meiste Kraft 


Kritiken. 953 


in Anspruch; der ausgebreitete Betrieb historischer Studien bei andern 
Völkern erschwerte dem Fremden die Uebersicht über Litteratur und 
Quellen, deren ausgiebige und gleichmässige Benützung an die wenigen 
in diesem Betracht gut ausgestatteten Bibliotheken oder an den Besitz 
ausreichender eigner Mittel geknüpft ist. Es trat also zu der un- 
vermeidlichen sachlichen die nationale Arbeitsteilung. Ueber sie hinaus 
muss aber die Wissenschaft zur Vergleichung und Vereinigung schreiten. 
Als nächster, am besten geeigneter Angriffspunkt bietet sich ohne 
Frage die vergleichende Betrachtung deutscher und französischer Ent- 
wickelung dar. Wie die gemeinsame Arbeit beider Völker in Ver- 
gangenheit und Gegenwart zum guten Teile den Fortschritt in geistiger 
und technischer Beziehung .bedingt und fördert, so hat auch die 
wissenschaftliche Behandlung der Rechts- und Verfassungsgeschichte 
bei beiden Völkern im Grossen und Ganzen gleichen Schritt gehalten, 
und man darf namentlich nach den hervorragenden Leistungen der 
letzten Jahrzehnte sagen, dass ein wohlvorbereiteter Stoff vorlag, der 
zur Bewältigung jener höheren Aufgabe geeignet war und anregte. 
Den ersten Versuch dieser Art in grösserem Masstabe hat der Ver- 
fasser des vorliegenden Werkes gewagt. Durch seine von erstaun- 
lichem Sammelfleisse zeugende Arbeit ist nicht allein die Ausführbarkeit 
erwiesen, sondern es sind auch manche sehr beachtenswerten Ergebnisse 
gewonnen, der Ausblick in oft überraschender Weise frei gelegt und 
erweitert worden. Der (Geschichtswissenschaft erwächst jedenfalls 
mancher Gewinn, namentlich wird man es mit besonderem Danke zu 
verzeichnen haben, dass der Verfasser der Lage der unteren Volks- 
klassen stete Aufmerksamkeit zugewendet hat, wobei sich auch für 
die von ihm behandelte Zeit die Bedeutung einer gleichmässig ver- 
teilten, überaus zahlreichen, rechtlich und gesellschaftlich gleichartig 
gestellten Bevölkerungsschicht ergeben hat. Sie aber giebt auch schon 
in jenen Zeiten nicht allein die Grundlage ab, auf der sich der staat- 
liche und gesellschaftliche Bau erhebt, sondern auch das treibende 
und gährende Element der Entwickelung, dessen Wirksamkeit aller- 
dings damals noch nicht so deutlich und schwerer zu beobachten ist, 
als in dem Jahrhundert des ausgehenden Mittelalters. | 
Unbeschadet aller Anerkennung wird man gegenüber manchen 
Aufstellungen des Verfassers berechtigten Zweifel aussprechen können. 
Ich will mich nicht lange bei dem in der Vorrede besonders kräftig 
betonten Vorrange der Rechtsbücher vor Geschichtsschreibern und Ur- 
kunden aufhalten; die Frage scheint mir ebenso schief zu sein, wie 
die vor nicht langer Zeit eifrig erwogene, ob Urkunden oder Geschichts- 
schreiber die grössere Wertschätzung beanspruchen dürfen. Der Histo- 
riker hat die Verpflichtung, alle Quellen, die ihm erschlossen sind, 


254 Kritiken. 


im Verhältnisse zu dem Gewinne, den sie ihm bringen, zu benützen. 
Der Wert aber der einzelnen Quellenart lässt sich auf keine allgemeine 
Formel bringen, er wechselt je nach den Zeiten und in einem abge- 
grenzten Zeitraume nach dem Gegenstande der Forschung. Wichtiger 
ist anderes. Der Verfasser glaubt für das Alter gewisser Einrichtungen, 
über deren Entstehung wir nicht näher unterrichtet sind, ein Kriterium 
durch den Vergleich deutscher und französischer Rechtsverhältnisse 
gefunden zu haben. Er will die Möglichkeit einer Parallelentwickelung 
nicht ausser Acht lassen, meint aber, dass da, wo sich eine „indi- 
viduell geformte Einrichtung gleichmässig in Deutschland und Frank- 
reich findet, die Erscheinungen aus einer gemeinsamen fränkischen 
oder gar einer römischen Wurzel hervorgegangen sind.“ Das scheint 
mathematisch einfach und methodisch unanfechtbar, hat aber, wie wir 
von andern vergleichenden Wissenschaften zu erfahren haben, doch 
die grösste Zurückhaltung zur Voraussetzung. Was ist individuell 
geformt? Schon diese Frage ist in den meisten Fällen kaum zu be- 
antworten, und zweitens können auch anscheinend „individuell ge- 
formte‘“ Erscheinungen selbständig an verschiedenen Orten und zu 
verschiedenen Zeiten entstehen, ist auch hier der Unterschied zwischen 
Analogie und Abhängigkeit festzuhalten. Das aber hat M. in vielen 
Fällen nicht gethan. Er ist von vornherein auf der Suche nach dem 
römischen und nach dem germanischen Elemente und immer eher 
geneigt, eines derselben zu finden, von der Parallelentwickelung ab- 
zusehen. Er sagt wohl einmal, dass das Klientelverhältnis in unge- 
ordneten Zeiten sich stets bildet (2, 30) oder spricht ein anderes mal 
von Funktionen, welche die Ortsvorstände aller Zeiten ausüben, aber 
nur zu gerne gleitet er in zweifelhaften Fällen über die Schwierigkeit 
mit einem „freilich“ oder mit dem Hinweise auf die Unzulänglichkeit 
der Quellen, den unbefriedigenden Stand der bisherigen Untersuchung 
hinweg. Wenn er sich ferner dahin ausspricht, dass die „Schilderung 
älteren Staatsrechtes auf dasselbe Ziel wird hinstreben müssen, wie 
die Darstellung modernen Rechtes“, so dürften nicht allein „die Er- 
kenntnismittel weit schwieriger zu beschaffen sein“, sondern es scheint 
mir dabei audh die völlig andere Art der Rechtsbildung in jenen 
Zeiten ausser Acht gelassen zu sein. Wir laufen Gefahr, Anschau- 
ungen und Grundsätze, welche wir als Ergebnis einer langen wissen- 
schaftlichen Arbeit und als Frucht des allgemeinen Bildungsganges 
geniessen, in eine Vergangenheit zu versetzen, die über gleiche Mittel 
nicht verfügen konnte. 

Wende ich mich von der Vorrede dem Buche zu, so ist es ein 
unleugbares Verdienst des Verfassers, überall sich an die Quellen 
selbst gewendet zu haben, ein Verdienst, dessen mühevoller Erwerb 


Kritiken. 255 


unter allen Umständen gewürdigt werden muss, das aber trotzdem 
nicht darüber hinweghilft, dass dadurch nicht allein die Gestalt des 
Buches, in dem oft seitenlange Anmerkungen zu zwei Zeilen Text 
gehören, nicht zum Vorteil geraten ist, sondern auch der Leser nicht 
jene Beruhigung und Klarheit gewinnen kann, die für den so 
schwierigen Gegenstand notwendig ist. Man steht oft ratlos den 
Citaten gegenüber, die von dem Süden Frankreichs auf ein süd- 
deutsches Weistum oder auf ein norddeutsches Stadtrecht überspringen, 
ohne dass immer auch das zeitliche Verhältnis, in dem sie stehen, 
angegeben wäre. Vollends wer weiss, wie notwendig es ist, die 
einzelne Stelle im Zusammenhange der lokalen Entwickelung zu 
prüfen und auszulegen, wird bei diesem Verfahren ernster Bedenken 
nicht ledig. Diesen Eindruck zu beseitigen ist auch die etwas 
füchtige Art der Anführung nicht geeignet. Allerdings hat der Ver- 
fasser die Ungenauigkeit des Druckes, unter der namentlich der erste 
Band leidet, mit persönlichen Verhältnissen zu entschuldigen versucht 
und ein langes Druckfehlerverzeichnis beigegeben, aber auch über 
dieses hinaus bleibt noch vieles übrig, namentlich französische Titel 
sind in einer Weise gekürzt und angeführt, welche sich hie und da 
als Vergeltung für die Art darstellt, wie noch in neuester Zeit unsere 
westlichen Nachbarn deutsche Autorennamen und Buchtitel zu be- 
handeln pflegen. Wollte M. es auch absichtlich vermeiden, „den 
Umfang des Buches durch breite Litteraturangaben unmässig anzu- 
schwellen“, so wäre es doch vielleicht keine „prahlerische Pedanterie“ 
gewesen, die Werke der Herren Fustel de Coulanges, Glasson, Viollet, 
Bonvalot (Histoire du droit de la Lorraine), Huvelin anzuführen. 
Auch Einzeluntersuchungen wie die Blondel’s (De advocatis ecclesi- 
asticis) oder Wretschko’s (Das Marschallamt) vermisst man bei den 
entsprechenden Kapiteln. 

Muss es Rechts- und Verfassungshistorikern von Beruf überlassen 
bleiben, zu beurteilen, ob Mayer sein Ziel, „eine juristische Darstellung 
des vergangenen Rechts“ erreicht hat, und sich über die vielen von 
ihm berührten Einzelfragen zu äussern, so sei hier nur die Darstellung, 
welche er von der Entstehung und Entwickelung städtischen Wesens 
liefert, besprochen. Sie ist wohl geeignet, die Methode des Buches 
an einem vielfach erörterten Beispiele zu veranschaulichen. 

An die Spitze stellt M. seine Behauptung von der Fortdauer 
der römischen Kommunalverfassung. Ich will mit dem Verfasser 
nicht darüber rechten, ob die gegenteilige Annahme zum „Dogma“ 
geworden ist und man sich in der That damit, begnügt hat, „statt 
der Beweise die Namen derer zu häufen, welche die gleiche An- 
schauung teilten“ (1, 285), sondern prüfen, ob er selbst seine Auf- 


256 Kritiken. 


fassung in betriedigender Weise begründet hat. Einen unmittelbaren 
Beweis zu führen war er nicht imstande, er hilft sich damit, drei 
Schlussreihen aufzustellen, welche nach seiner Ansicht in der An- 
nabme von der Fortdauer römischer Kommunalverfassung zusammen- 
stossen. Die erste dieser Thesen ist das Vorhandensein einer im 
Süden, Westen und Norden gleichmässig erhaltenen Konsulatsverfassung, 
ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck, da M. unter den „consules, 
oder was dem gleichsteht“ (S. 294) die Ortsvorstände überhaupt ver- 
steht. Für diese soll nun die Vierzahl besonders beliebt gewesen 
sein, da aber die römischen Munizipien unter einem Viermännerkolleg 
stehen, so stammt „das mittelalterliche Viererkolleg aus der römischen 
Munizipalverfassung auch da, wo ibm deutsche Namen, wie scabini, 
Heimburger, Rat gegeben werden“ (S. 297). Zweitens: Die römische 
curia, der defensor u. s. w. haben sich forterhalten, die Auffassung, 
welche Brunner, Flach, W. Sickel (Mitt. des Jnst. f. öst. Geschichtsf. 
Ergbd. 3, 533 ff.) u. a. vertreten haben, ist falsch (S. 301).1 Drittens: 
Für den Stadtvorstand kommt in einzelnen südtranzösischen Städten 
die Bezeichnung capitulum, capitularii vor. Diese kann weder von 
den kirchlichen Versammlungen gleichen Namens, noch etwa aus dem 
Mittellateinischen übernommen sein, sie lässt sich vielmehr anders er- 
klären. In spätrömischer Zeit giebt es capitularıi, welche bei der 
Eintreibung von Gefällen und zur „Rekrutengestellung“ verwendet 
wurden. Diese Geschäfte besorgt in grossen civitates die curia, zu 
welchem Zwecke das Gebiet in einzelne Bezirke zerlegt wird, an 
deren Spitze ein „detachierter Curiale“ tritt. Des weitern sind in 
spätrömischer Zeit die exactores auch judices locorum oder praepositi 
pacis. Da also der capitularius mit der exactio zu thun hat, die 
exactores aber judices locorum sind, so ist capitularius == judex loci. 
Diese Gleichung (vgl. zur Methode auch S. 492) wird nun durch die 
Quellen vollauf belegt, denn in einem Alpenthale bei Grenoble finden 
sich im Jahre 735 zwei capitularii als Vorsteher eines Thalbezirkes. 

t Léon Clos (Recherches sur le régime municipal dans le Midi de 
la France au moyen âge in den Mémoires présentés à l’Académie des in- 
scriptions et belles-lettres. Deuxième serie, tome 2 (1854, 229#f), dem M. 
seine Belegstellen entnimmt, geht lange nicht so weit wie dieser. Auch er 
hält sich viel zu sehr an einzelne Worte, aber er ist sich stets bewusst, 
dass die angenommene Fortdauer römischer Munizipalverfassung nur infolge 
der eigentümlichen Bevölkerungsverhältnisse im Süden Frankreichs möglich 
wire Aber auch für diese eingeschränkte Annahme gelten Flachs lebhafte 
und klare Ausführungen (Origines de l’ancienne France 2, 227), die eben- 


sowenig „dogmatisches‘“ an sich haben wie die Brunners (Rechtsgeschichte 
2, 197 ff). 


Kritiken. 957 


Damit ist auch die dritte Folge geschlossen. Hat „das Bisherige mit 
voller Sicherheit die Fortdauer der römischen Kommunalverfassung 
ergeben‘ (S. 304), so gewinnt man für manche Einzelheiten erst das 
richtige Verständnis und gestalten sich diese dann zu neuen Beweis- 
mitteln. In Regensburg werden im Jahre 1070 senatores erwähnt; 
schon in römischer Zeit findet sich die in deutschen Städten so be- 
liebte Einrichtung der „verdienten Amtsleute‘“; die Gesamtzahl der 
Curialen betrug 100, dieselbe Zahl wird oft auch für den mittelalter- 
lichen Stadtrat gewählt; die beiden Bürgermeister sind nichts anderes 
als die römischen Aedilen (S. 315); die Agschreinung in Köln und 
Metz ist nur eine Fortsetzung der ehemaligen Allegation zu den 
Kurialacten (S. 307); die Handwerkerzünfte, die Kaufleutegenossen- 
schaften sind nur Fortsetzungen der entsprechenden römischen Kollegien 
(S. 337; 2, 177, 245). Wenn endlich Odilo von Kaiserin Adelheid 
berichtet, sie habe beschlossen in loco qui dicitur Salsa, urbem fieri 
sub libertate Romana, so bezeuge dies, „dass die Errichtung eines 
ummauerten Ortes wenigstens nach Auffassung des Burgunders eine 
libertas Romana bedeutet“ (S. 305). Ich habe den Beweisgang, wie 
er sich aus der etwas umständlichen Darstellung herausschälen lässt, 
offengelegt, jeder Sachkundige wird seine Mängel auf den ersten 
Blick erkennen. Niemals legt sich der Verfasser die Frage vor, wie 
und wann sind denn eigentlich die Vierer, der Rat, das Bürger- 
meisteramt entstanden; kein zeitlicher, kein Unterschied in dem Wesen 
des Amtes wird beachtet; für M. bestehen nur jene Aeusserlichkeiten, 
wie etwa die Gleichheit der Zahl oder der Benennung, zu denen 
schliesslich eine unrichtige Abstraktion führen muss. Wie anders 
sieht sich aber selbst eine solche Aeusserlichkeit, wie etwa die Zwei- 
und Vierzahl, an, wenn man beachtet, dass sie in den Städten oft 
einem bestimmten Zwecke, der Vertretung der Bürgerschaft neben 
dem Rate entsprechen sollte. Freilich könnte man nach Mayers Vor- 
gang auch darin eine Fortsetzung römischer Verhältnisse, der Scheidung 
z. B. der Aedilen in plebejische und curulische, erblicken, wie ja 
auch die locatores der ostdeutschen Kolonisation des 12. Jahrhunderts 
(vgl. Kötzschke Unternehmertum Seite 69) wohl nichts anderes als 
die tres viri agris dandis adsignandis sein werden. Was aber die 
libertas Romana von Selz betrifft, so ist dem Verfasser zuzugeben, 
dass die betreffende Stelle dem Wortlaute nach nicht notwendig auf 
die Unterstellung des Klosters unter den Schutz des h. Petrus be- 
zogen werden muss. Aber ich halte sie überhaupt nicht für geeignet, 
aus ihr irgend welchen bedeutsamen Schluss zu ziehen. Der Schwulst 
des Epitaphiums ist oft hervorgehoben worden, Abt Odilo hat es gut 
verstanden, mit vielen Worten Nichts zu sagen. War Selz die grofs- 


258 Kritiken. 


artigste Klostergründung der Kaiserin diesseits der Alpen, so wollte 
er darüber etwas Besonderes berichten und brachte mit der angeb- 
lichen Errichtung einer Stadt auch die libertas Romana herein. lch 
meine, man erweist diesen Phrasen zu viel Ehre, wenn man sich über 
ihre Auslegung den Kopf zerbricht. Wenn man aber trotz alledem 
hinter ihnen etwas suchen will, dann dürfte die Beziehung auf die 
geistliche libertas Romana dem Gedankenkreise des Cluniacensers am 
ehesten entsprechen. (Vgl. Erben in der Zts. f. Gesch. des Oberrhein: 
N. F. 7,19 f.) 

Unberechtigt ist es auch, wenn M. die vornehmlich in bayrischen 
und österreichischen Ortschaften vorkommenden Zechen mit der de 
cania, Zehend (vgl. W. Sickel a. a. O. 547 ff.) zusammenwirft (S. 509); 
diese Zechen sind kein Gemeindeverband, wie sich daraus ergiebt, dass 
sie neben den eigentlichen Gemeindebehörden, dem Richter, beziehungs- 
weise dem Rate, bestehen, sondern Bruderschaften, die zunächst an 
die Kirche anknüpfen, im weitern Verlaufe allerdings auch die Ver- 
tretung gewisser (remeindeinteressen übernehmen können. Daher sind 
auch die Schlüsse, welche M. aus dieser willkürlichen Gleichung zieht, 
hinfällig (S. 534). 

Nach einer Besprechung der Ortsgemeinde und der Brüderschaft 
(Commune) wendet sich der Verfasser zu einer Betrachtung der 
städtischen Bevölkerung, der Bürgerschaft insbesondere. (2, 177#. 
203 ff.) Er behandelt sie im fünften Buche über das „Gesinde“ unter 
den Hauptstücken über das „unfreie Gesinde“ und die „Schutz 
genossen“. Schon daraus kann man ersehen, dass M. seine in der 
Abhandlung über „Zoll, Kaufmannschaft und Markt zwischen Rhein 
und Loire“ niedergelegte Anschauung beibehalten hat. Sie kehrt hier, 
in ihren Hauptzügen unverändert, breiter ausgeführt wieder. Den 
Ausgangspunkt nimmt er auch in diesem Falle von einer Zahl, der 
Vierdenarabgabe, welche bei der Anfahrt zum Markt und bei der 
Durchfahrt entrichtet wurde (S. 211). Er fasst sie als Geleitsabgabe. 
conductus, auf! und erklärt sie als eins mit der unter dem Namen 
hansa vorkommenden Abgabe. Da Hanse ursprünglich Schar (cohors' 
ist, so „kann die Abgabe nichts anderes bedeuten, als die Gebühr für 
die Aufnahme in ein herrschaftliches Gefolge, in das Geleite, ın 
die Hanse“. Dass diese Auffassung verfehlt ist, hat seinerseit v. Below 


1 vgl. Huvelin, Le droit des marchés p. 365 ff., wo zwischen dem ver- 
tragsmässigen Geleite und dem conduit obligatoire unterschieden wird. 
Keines von beiden aber hat einen Einfluss auf die persönliche Eigenschaft 
des Geleiteten, es entzieht ihn weder seinem hofrechtlichen Verhältnis, noch 
mindert es seine Freiheit. 


Kritiken. 259 


nachgewiesen (Gött. Gel. Anz. 1895, S. 223). Man kann auch jetzt 
nur sagen, dass die Gleichung Hanse = Schar, Scara — Schar, Hanse 
= Scara unzulässig ist und es durchaus nicht angeht, was wir von 
den Scararii wissen, auf die Hanse zu übertragen und damit die 
Thatsache zu umgehen, dass das ahd. und ags. hansa, hosa = cohors 
ım mhd. nicht mehr vorkommt, dass das Wort bei seinem Wieder- 
auftauchen in ganz besonderem Sinne, in örtlicher Beschränkung, 
niemals aber für „herrschaftliches Gefolge“ verwendet wird. Auch 
die weiteren Folgerungen des Verfassers zeigen, dass man von jener 
These aus trotz aller Mühe und alles Scharfsinns zu keinem guten 
Ende kommen kann. „Die Schutzabgabe wird,“ so fährt er fort, „in 
fränkischer Zeit von dem Grafen erhoben. Der Graf ist aber bereits 
nach einer merovingischen Quelle befugt, in den Königsschutz aufzu- 
nehmen.“ In der nachfränkischen Zeit wird die Schutzabgabe auf 
den Märkten erhoben, die durch königliches Privileg errichtet sind“ 
(S. 213). Kann man schon daraus schliessen, dass „die Schutzabgabe 
dem König gezahlt wird“, so geht daraus, dass die Verletzung des 
Marktschutzes mit Königsbann geahndet wird, hervor, dass der Kauf- 
mann „durch die Bezahlung des Schutzgeldes unter die Mundial- 
gerichtsbarkeit des Königs oder Fürsten (!) tritt. Der marktfahrende 
Kaufmann wird so der Muntmann des Königs oder Fürsten“ (S. 224). 
Die burgenses sind Kaufleute (S. 245). Wo nun „der Markt in der 
Nühe der grösseren Römerorte und anderer fester Ansiedelungen statt- 
findet, da werden neben den fremden Kaufleuten, wie sie die grossen 
Messen beziehen, auch Kaufleute aus der Stadt erscheinen. Während 
die fremden Kaufleute nach Beendigung des Marktes verschwinden 
und aus dem Königsschutz treten(?), bleiben nun die einheimischen 
Kaufleute am Ort, und so wird sich am Ort die Vorstellung aus- 
bilden, dass sie wegen ihrer Beteiligung am Markt dauernd zur 
Hanse des Königs, zum Burggesinde, gehören“ (S. 248). Ein Schalk 
könnte fragen, ob die Bevölkerung der damaligen Römerstädte und 
Marktorte aus Professoren der Rechts- und Verfassungsgeschichte be- 
stand? Wir folgen dem Verfasser weiter. Da die Römerstädte von 
Römerzeiten her umwallt sind, die Bewohner derselben „im wesent- 
lichen — wenigstens die herrschende Klasse — Kaufleute“ sind, die 
“in den Königsschutz und (!) das Marktrecht“ treten, und man „um- 
gekehrt. allmählich auch die neuen Marktansiedelungen mit Mauern zu 
umgeben suchte“, so erklärt es sich, warum „das Burgrecht, das an 
sich das Recht der Römerstadt bedeutet, in das Marktrecht übergeht. 
Das Burgrecht, das jus forense bedeutet den Eintritt in das könig- 
liche Gesinde“ (S. 256). Die thatsächliche Unwahrheit dieses Schlusses 
liegt offen zu Tage, da auch der Anfang verfehlt ist, so ist die Un- 


960 Kritiken. 


haltbarkeit der ganzen Beweisführung erwiesen. In einer historischeu 
Untersuchung ist es nicht zulässig, die einzelnen Thatsachen wie die 
Täfelchen eines Legespiels zu handhaben und sich in bundertfältiger 
Kombination beliebige Muster zusammenzustellen. Jede Thatsache und 
jede Einrichtung ist nach Zeit und Raum festgelegt, auf dieser Stel- 
lung beruht ihr Zusammenhang mit andern und ihre sachliche Be- 
deutung. Jede Untersuchung, die dieses Verhältnis nicht beachtet und 
festhält, muss zum Irrtum fübren. Wenn ferner der Verfasser die 
mathematische Beweisform jeder andern vorzieht, so hätte er nicht 
übersehen sollen, dass sie auch in den Naturwissenschaften nicht allein 
und unbedingt gilt, auch hier die Probe durch das Experiment zu be- 
stehen hat. Gerade bei dem behandelten Gegenstande ist aber eine 
solche Probe, was in den Geisteswissenschaften nicht immer möglich 
ist, zu machen. Freilich nicht in der Weise, dass man diese und 
jene Einzelheit mit einer oder mehreren Quellenstellen belegt, sondern 
nur dadurch, dass man die Anwendbarkeit der Konstruktion auf eine, 
beziehungsweise mehrere Städte verschiedener Art prüft. Hätte der 
Verfasser, — ihm und nicht der Kritik fällt die Beweislast zu, — sich 
dieser Mühe unterzogen, so wäre er gewiss auf die grundlegenden 
Fehler seiner Schlussreihen gestossen. 

Es ist bei der grossen Anzahl der Anmerkungen und der be- 
nützten Bücher dem Einzelnen ganz unmöglich, sämtliche Belegstellen 
und alle Einzelausführungen nachzuprüfen. Ich will daher zum Schlusse 
nur Etliches von einigem Belange aus den hier besprochenen Ab- 
schnitten anführen. Wie sehr sich der Verfasser an Worte klammert, 
zeigt sich z. B. auch auf S. 183 des zweiten Bandes, wo er den 
Kammervorstand, camerarius, mit den zur Kammer dienstpflichtigen 
Leuten, camerarii, camerlingi, zusammenbringt. Aus einem Paragraph 
des zu Brescia im J. 1158 erlassenen und beschworenen Heerfriedens, 
M. tiert ihn etwas vorschnell als Brixener Heerfrieden, will er 
(S. 184) folgern, dass sich da für Deutschland(!) „die Unterstellung 
der Kaufleute, die jetzt wie Unfreie behandelt werden, unter die 
Kämmerer“ besonders deutlich zeige. Da es sich um ganz ausser- 
ordentliche Verhältnisse, um leges pacis in exercitu conservandae 
handelt (Rahewini Gesta Frid. II, c. 28), so ist das nicht viel an- 
ders, wie wenn jemand aus dem Umstande, dass Kriegsberichterstatter 
sich Disciplinarvorschriften des Kommandos fügen müssen, folgern 
wollte, dass das Zeitungswesen der Militärgewalt unterstellt sei. — 
Einige Verwirrung herrscht auch (S. 210) hinsichtlich der Radolfzeller 
Urkunde, nicht „ponat“, wie der Verfasser meint, sondern das von 
ihm begünstigte „poscat“ ist Emendation. — Verfehlt ist es auch, 
dem Jahrmarkt als besonderes Merkmal die Zollfreiheit zuzuschreiben 


Kritiken. 261 


und ihn deshalb von dem Wochenmarkt mit Zollpflicht zu scheiden 
(S. 219), vgl. Huvelin a. a. O. S. 436 ff. und 590 ff. — Ebenso irrt 
der Verfasser, wenn er die Gemeinde von Anfang an den Bürgern 
gegenüberstellt und unter ihr vor allem die Bauern, welche in der 
Stadt ansässig sind, verstehen will (S. 227). Aus der langen An- 
merkung, in der übrigens Stellen von ganz verschiedenem Inhalt und 
Belang unter einander gemischt sind, geht hervor, dass das ein ganz 
besonderer Fall ist, dass Zusammensetzung und Ausdehnung der Ge- 
meinde zeitlich und örtlich verschieden sein können. Zuerst beschränkt 
sie sich auf die Bürger, entspricht der universitas civium, nach den 
längeren Bestande einer Ratsverfassung und bei weiterer Zunahme 
der Bevölkerung begreift sie die nicht im Rate sitzenden Bürger, im 
ferneren Verlaufe wird sich ihr Inhalt nach der Verfassung und wirt- 
schaftlichen Lage der einzelnen Stadt ändern, sie kann den Geschlechtern 
oder den in die Handwerksümter eingeteilten Bevölkerungsklassen, ja 
der Bürgerschaft selbst, gegenübertreten, kann Handwarker, Kaufleute, 
Bauern, Mitglieder gelehrter Berufe u. a. umfassen. — Besonderen Nach- 
druck legt der Verfasser auf seine Annahme, dass der Bürger (Kaufmann) 
der königlichen Hotgerichtsbarkeit oder, wie er auch sagt, dem Hofrechte 
unterstellt sei. Er sieht darin den „Schlüssel des Ganzen“ und das 
Mittel, die von Nitzsch aufgebrachte hofrechtliche Theorie mit der 
Sohm’s zu vereinigen (8.266). Leider ist auch diesmal der Beweis nicht 
gelungen. Wir haben auch nach Mayer’s Ausführung keinen Anlass, 
von der wohlbegründeten Ansicht, dass das Gericht, dem der Bürger 
untersteht, das Stadtgericht, ein aus dem Landgerichte ausgeschiedenes 
öffentliches Gericht sei, abzugehen (Keutgen, Untersuch. S. 32 ff.). Als 
solches müssen wir es aber von dem Marktgerichte, das in Deutsch- 
land übrigens mit ihm zusammenfällt (Rietschel, Markt und Stadt 
S. 205), ebenso wie von den Hofgerichten des Kämmerers, Marschalls 
oder Münzmeisters scheiden, denen allerdings auch einzelne Bürger 
und Gewerbe im Wege der Privilegierung, der Exemtion von der 
ordentlichen Gewalt des Stadtrichters unterstellt werden können. Auf 
solche Sondergerichte aber beziehen sich die meisten der von M. an- 
geführten Belege. Dass aber die Bildung eines städtischen Straf- und 
Civilrechtes nur unter jener Voraussetzung möglich gewesen sein soll, 
vermag man umsoweniger einzusehen, als sich dieser Vorgang jeden- 
falls ausserhalb des Hofrechtes vollzog. Desgleichen sollte man die 
verschiedenen Gewerbedienste ebenso wenig als Beweisstücke für die 
Theorie von dem hofrechtlichen Ursprung der Stadtverfassung an- 
führen wie die seltsame Gleichstellung: Der familia in Allensbach wird 
das freie Verkaufsrecht garantiert. — Der Königskaufmann ist zoll- 
frei; denn beide Sätze haben nichts mit einander zu thun, und die 


962 Kritiken. 


städtische Entwickelung in Allensbach wäre, wenn sie überhaupt statt 
gehabt hätte, sicher nicht von der stiftischen familia ausgegangen. — 
Bei der Vorliebe des Verfassers für die „alte Schule“ und seiner Ab- 
neigung gegen jede Dogmatik ist es erklärlich, dass auch die von der 
neueren Forschung ziemlich einhellig abgelehnte Herleitung des städti- 
schen Rates aus dem herrschaftlichen consilium wiederkehrt (S. 272). 
Die consules nostri der Medebacher Urkunde können nach Mayers An- 
sicht kein städtischer Rat im späteren Sinne sein. Hat aber ein Landes- 
herr die Bürgermeister und Räte seiner Städte jemals anders be- 
zeichnet? Nicht die hofrechtliche Zugehörigkeit, sondern das poli- 
tische Unterthanenverhältnis kommt darin damals ebenso wie heute 
zum Ausdruck. Wenn der Verfasser in Unsicherheit darüber ist, ob 
die Stadtbehörde handelt, „weil sie Kommunalorgan ist, oder weil sie 
zum herrschaftlichen Rat gehört“, so ist das nur eine Folge jener 
Ansıcht. Hält man sich von ihr frei, dann schwindet auch jene Un- 
sicherheit, denn wir vermögen stets den städtischen Rat von jenem 
herrschaftlichen sachlich wie formell zu scheiden. Die Unterscheidung 
ist auch im ma. Sprachgebrauch festgehalten, die Mitglieder des 
landesfürstlichen Rates werden zumeist als consiliarii (selten als con- 
sules) bezeichnet, führen im Deutschen den Ratstitel, während die 
städtischen consules darauf keinen Anspruch haben. 


Wien. Karl Uhlırz. 


Guillaume Des Marez, Etude sur la propriete fonciere dans les 
villes du moyen-äge et spécialement en Flandre. Avec plans et 
tables justificatives. (Université de Gand. Recueil de travaux 
publiés par la faculte de philosophie et lettres. 20° fascicule.) Gand, 
H Engelcke; Paris, Alphonse Picard et fils. 1898. XXV und 393 S. 

Es ist erfreulich, dass der neue Aufschwung, den die stadtver- 
fassungsgeschichtliche Forschung in Deutschland genommen hat, seit 
mebreren Jahren auch Frankreich und Belgien sich mitgeteilt hat. 

Genau dieselben Fragen nach der Entstehung der Stadtverfassung und 

des Städtewesens überhaupt, insbesondere die Frage nach dem Ver- 

hältnis zwischen Markt und Stadt, beschäftigen heute auch unsere 

Nachbarn links des Rheines, und aus der Untersuchung dieser Fragen 

sind in der letzten Zeit zahlreiche, zum Teil recht wertvolle Schriften 

französischer und belgischer Autoren hervorgegangen. Einen beson- 
deren Ehrenplatz in dieser Litteratur verdienen die Aufsätze des 
belgischen Gelehrten Pirenne; ihm ist es vor allem zu danken, dass 
in Belgien und Frankreich eine enge Annäherung an die deutsche 

Forschung, ein freundschaftliches Hand- in Hand-Arbeiten mit der- 

selben Platz gegriffen hat. 


Kritiken. 263 


Das vorliegende Buch ist das Werk eines Schülers Pirennes. Es 
macht dem Verfasser, der in historischen Kreisen bisher nur durch 
einige recht gute historische Zeitschriftenaufsätze bekannt war, durch- 
aus Ehre. Ein eindringendes Studium des umfangreichen, meist un- 
gedruckten Materials, ein gutes historisches und juristisches Verständ- 
nis, Klarheit in der Disposition sowohl wie der Darstellung, das sind 
alles Vorzüge, denen gegenüber man eine gewisse Breite und Umständ- 
lichkeit gern in Kauf nimmt. Was aber die Hauptsache ist, das Buch 
bedeutet einen wirklichen wissenschaftlichen Fortschritt. Man wird 
vieles, was Des Marez aufstellt, verwerfen, man wird sogar schwer- 
wiegende Irrtümer in der Grundauffassung ihm zur Last legen können. 
Aber das Lob kann man ihm nicht versagen, dass er sein Thema 
tiefer als seine Vorgänger gefasst hat und selbständig seine eigenen 
Wege gegangen ist. So hat er manches, worauf bisher niemand ge- 
achtet hat, ans Licht gezogen und unsere Kenntnis des ältesten 
städtischen Grundbesitzes thatsächlich gefördert. Freilich ist er auch 
manchmal auf einen Irrweg gelangt. 

Bisher fusste unsere Kenntnis der ältesten Bodenverhältnisse in 
den deutschen Städten fast ganz auf dem bekannten, für seine Zeit 
hervorragenden, aber heute in vielem veralteten Werke Arnolds, 
Zur Geschichte des Eigentums in den deutschen Städten, Basel 1861. 
Was seitdem erschienen war, brachte zwar manches Wertvolle für die 
spätere Zeit, insbesondere für das Verhältnis von Erbleihe und Renten- 
kauf, bedeutete aber für die Aufhellung der ältesten Verhältnisse nur 
einen geringen Fortschritt. 

Des Marez geht gründlicher zu Werke als seine Vorgänger. Er 
begnügt sich nicht mit einer Durcharbeitung der vorhandenen Grund- 
besitzurkunden einer Stadt, er weiss, dass die Frage nach der Ent- 
stehung des städtischen Eigentums und der städtischen Erbleihe sich 
nur im Zusammenhang mit der Frage nach der Entstehung der Städte 
überhaupt lösen lässt. Deshalb sucht er für das Gebiet, das ihn in 
erster Linie beschäftigt, für Flandern, zunächst festzustellen, auf welcher 
Grundlage die dortigen Städte erwachsen sind. Er gelangt dabei zu 
dem überraschenden Resultate, dass alle diese flandrischen Städte, 
Brügge, Gent, Furnes, Ypern, St. Omer, Arras genau ebenso wie die 
von mir seiner Zeit untersuchten rechtsrheinischen Marktansiedlungen 
(vgl. Rietschel, Markt und Stadt 1897) neben einer Burg, einem 
Kloster als Kaufmannsstädte gegründet worden sind. Diese Kaufmanns- 
ansiedlungen erscheinen regelmässig zuerst unter der Bezeichnung 
portus; dieser flandrische portus entspricht in allem, vor allem auch, 
wie die Stadtpläne zeigen, in der äusseren Anlage der deutschen 
Marktansiedlung, dem forum. 


264 Kritiken. 


In klarer und gründlicher Weise geht D. M. nun auf die Grund- 
besitzverhältnisse ein; er schildert den durchgreifenden Gegensatz 
zwischen der hofrechtlichen Erbleihe und der zur blossen Entrichtung 
eines Zinses verpflichtenden freien Ansiedlungsform der Kaufmanns- 
stadt, er zeigt, wie allmählich durch Verschwinden des Zinses freies 
Eigen entsteht, er bespricht andererseits die Gründe, die dasselbe 
wieder zum Teil verschwinden lassen. Ein langes Kapitel beschäftigt 
sich mit dem Ursprung der städtischen Erbleihe; zwei kürzere mit der 
Allmende und dem Lehngute in Gent. Ueberall zeigt sich, dass der 
Verfasser mit seinem flandrischen Quellenmaterial gut vertraut ist und 
demselben neue interessante Gesichtspunkte abzugewinnen versteht. 

Weniger befriedigen die Ausführungeu des Verfassers, wenn er 
auf die Verhältnisse der deutschen Städte eingeht und aus den von 
ihm für Flandern gewonnenen Ergebnissen Schlüsse für die Ent- 
stehung des städtischen Grundbesitzes in Deutschland überhaupt zieht. 
Des Marez beschäftigt sich wiederholt mit den Grundbesitzverhält- 
nissen der grossen rheinischen und süddeutschen Bischofsstädte, ins- 
besondere Kölns. Dabei berücksichtigt er aber zu wenig, dass diese 
alten in die Römerzeit zurückreichenden civitates, in denen Handel 
und Verkehr nie erstorben ist, doch unter völlig anderen Bedingungen 
entstanden sind als die flandrischen Kaufmannsstüdte, die ihrerseits 
ihr Analogon wieder in den rechtsrheinischen Marktansiedlungen 
finden. So erklärt sich auch die teilweise geradezu ungerechte 
Kritik der Anschauungen solcher Autoren, die ihre Schlüsse auf 
dem Material der alten Römerstädte aufbauen, vor allem der Werke 
von Arnold, von Gobbers etc. Die Theorie von der altfreien Ge- 
meinde und die von der Entstehung der Erbleihe aus der Zeitleihe 
haben nach wie vor ihre Bedeutung für die älteren deutschen Städte 
und lassen sich mit den von Des Marez gebrachten Argumenten nicht 
einfach bei Seite schieben. Unsere stadtverfassungsgeschichtliche For- 
schung leidet unter dem Fluche der Einseitigkeit. Während man 
früher einfach die für die Rümerstüdte gewonnenen Ergebnisse auf 
alle deutschen Städte übertrug, beginnt man heute schon, das für 
die neugegründeten Städte der späteren Zeit gewonnene Schema für 
das allein Seligmachende zu halten. So wertvoll Des Marez’ Unter- 
suchungen über die flandrischen Städte sind, so haltlos und verfehlt 
ist zum grossen Teil das, was er über Köln, Strassburg, Augs- 
burg etc. sagt. 

Dagegen hat Des Marez eine andere Klassifikation der Städte 
unternommen, die ich für eine nicht glückliche halte. Er scheidet 
prinzipiell zwischen solchen Städten, die auf dem Boden weltlicher, 
und solchen, die auf dem Boden geistlicher Herren entstanden sind. 


Kritiken. 265 


Ich will dem Verfasser gern zugeben, dass vielleicht im allgemeinen 
in den weltlichen Marktgründungen und speziell in den Gründungen 
der flandrischen Grafen die Befreiung des Grundbesitzes und die frei- 
heitliche Entwickelung überhaupt raschere Schritte gemacht hat als 
in den geistlichen Gründungen. Aber dass wirklich ein prinzipieller 
Gegensatz zwischen beiden Arten von Gründungen vorhanden war, 
davon haben mich die Ausführungen Des Marez’ nicht überzeugen 
können. Die scharfe Unterscheidung zwischen dem cens seigneurial, 
der dem weltlichen, und dem cens foncier, der dem geistlichen Grund- 
herrn von den angesiedelten Kaufleuten entrichtet wird, vermag ich 
aus den Quellen nicht herauszulesen. Die Ausführungen des Verfassers 
(vgl. besonders S. 307 ff.) stützen sich auf die unbegründete Annahme 
eines grundsätzlichen Gegensatzes zwischen weltlicher und geistlicher 
Grundherrschaft. 

Sieht man von den Stellen ab, in denen diese Irrtümer das Ur- 
teil des Verfassers getrübt haben, so bleiben doch genug Resultate be- 
stehen, die als eine erfreuliche Förderung unseres Wissens begrüsst 
werden können. Das gilt auch für die bisher noch nicht berührten 
privatrechtlichen Teile des Buches. 

Sehr dankenswert ist die Beigabe von drei grossen Stadtplänen 
und von einer als Erläuterung zu dem Plane von Gent gegebenen 
ausführlichen tabellarischen Uebersicht der rechtlichen Lage der ein- 
zelnen Genter Häuser im Mittelalter. 


Halle a/S. Siegfried Rietschel. 


Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte des XII. und XII. Jahrhunderts. 
Diplomatische Forschungen (Historische Studien, Heft VIII). Berlin, 
Ebering 1897. 8°. XI und 419 S. Mk. 10. | 

Die XXI Aufsätze, die hier Scheffer-B. zu einer stattlichen Samm- 
lung vereinigt hat, sind nur zum kleineren Teile völlig neu; doch 
sind die bereits früher gedruckten unter Berücksichtigung der in- 
zwischen erschienenen Litteratur mit Zusätzen und Nachträgen ver- 
sehen oder auch einer Umarbeitung unterzogen worden. Neu hinzu- 
gekommen sind V: Chiavenna als Grafschaft des Herzogtums Schwaben, 

VIII: Doppelte Rekognitionen in Urkunden für Bellefontaine und 

Sarzana, XII: Ueber Volterraner Urkunden, mit besonderer Rücksicht 

auf das neuere Pfalzgrafentum, XIII: Heinrichs VI. und Konstanzens I. 

Privilegien für die Stadt Messina, XIV: Die Vorbilder für Friedrichs I. 

Constitutio de resignandis privilegiis, XV: Die Gründung Augustas 

und die Wiederherstellung Regalbutos und XVII: Ueber Testamente 

Friedrichs I. Als Zusatz zu I: „Die Heimat der unechten Constitutio 

de expeditione Romana“ wird der Text einer echten Constitutio mit- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 18 


966 Kritiken. 


geteilt und commentiert, als Zusatz zu II: „Zur Geschichte der Reichs- 
burg Garda“ Urkunden für Brenzone bei Garda und als Zusatz zu VI: 
„Fälschungen für Bauffremont und Quattro Castella“ solche für Vezzano 
und Quattro Castella. Endlich giebt der Anhang eine grössere An- 
zahl staufischer Urkunden zur Geschichte italienischer Städte und 
städtischer Familien. Dem Titel des Buches entsprechend sind es 
fast ausschliefslich diplomatische Forschungen, um die es sich hierbei 
und in dem Buche überhaupt handelt, also Forschungen, die sich mit 
Urkunden oder Briefsachen befassen. Nur an zwei Stellen ist dieser 
Grundsatz durchbrochen, einmal um in Collenuccio’s „Compendio delle 
historie del regno di Napoli“ Spuren eines verlorenen Werkes des 
Bischofs Mainardino von Imola nachzuweisen, und das andere Mal, 
um aus Flavio Biondo’s „Decaden“ Bruchstücke einer „alia chronica“ 
Salimbene’s herauszuschälen. 

Das Gesagte genügt nun bereits, um von der Reichhaltigkeit 
unserer Sammlung einen annähernden Begriff zu geben. Aber mehr 
noch als die Menge des bewältigten Stoffes, die Herrschaft über eine 
fast unübersehbare, zumeist schwer zugängliche Litteratur des Lesers 
Bewunderung erregt, fesselt ihn die überlegene Ruhe und Sicherheit, 
mit welcher Scheffer-B. seine Beweise führt, und die herrliche Sprache 
in welcher er die Ergebnisse seiner Forschung darbietet. — Scheffer-B. 
ist ein glücklicher Forscher. Eine nicht beachtete Urkunde, eine zu- 
fällige Bemerkung dienen ihm oft als Ausgangspunkt für einen 
Beweisgang, der zu den überraschendsten Ergebnissen führt. Er be- 
schränkt sich auch niemals darauf, die Echtheit oder Unechtheit 
einer Urkunde festzustellen, sondern zieht vielmehr jederzeit die ent- 
sprechenden Schlussfolgerungen. Selbst die Fälschung wird ihm zur 
Geschichtsquelle. Indem er die Motive zu ergründen sucht, von welchen 
der Fälscher sich leiten liess, die äusseren Umstände, die ihm seinen 
Betrug erleichterten, enthüllt sich ihm über der gefälschten Urkunde 
ein Stück geschichtlichen Lebens. So enthält denn auch das Buch 
eine Menge historischer Excurse, die vielleicht mancher in einer 
Sammlung diplomatischer Forschungen nicht suchen würde, sowohl 
über Rechts- und Verfassungsverhältnisse, wie etwa die königliche 
Bannleihe an Aftervasallen oder gemeinsamen Lehensbesitz, als auch 
über rein geschichtliche Vorgänge und Verhältnisse, wie z. B. die 
Thätigkeit des Markgrafen Konrad von Tuscien in Italien, einen Zug 
Friedrich Barbarossas nach Burgund im Jahre 1170/71, den Plan 
einer Thronumwälzung im Jahre 1255 u. a. m. Scheffer-B. ist ferner 
ein ungewöhnlich scharfer Kritiker. Aber seine Kritik ist nicht eine 
einseitig destruktive, zersetzende Macht es ihm Freude, den Betrüger 
zu entlarven, so bereitet ihm offenbar die Rechtfertigung eines un- 


Kritiken. 267 


schuldig Angeklagten oder auch nur die Rettung einer ohne genügenden 
Grund verdächtigten Urkunde weit höheren Genuss; denn er hält es 
für zweifelhaft, ob „ein Argwohn, welcher sich nicht auf die gründ- 
lichste Kenntnis aller Verhältnisse stützt, der Wissenschaft mehr 
Nutzen bringe, als gläubige Einfalt.“ Dazu stimmt, dass er stets 
gewissenhaft die Grenze bezeichnet, bis zu welcher seine Forschung 
ihn geführt bat; denn es scheint ihm wichtiger zu sein, „sich der 
Unkenntnis über bedeutende Ereignisse oder Zusammenhänge recht 
bewusst zu werden, als nur die zufällige Ueberlieferung vorzutragen.“ 
Zu alledem kommt sodann der gemütliche Plauderton, in welchem sich 
Sch.-B. mit seinen Lesern auseinandersetzt und der dieselben unwillkürlich 
gefangen nimmt. Sch.-B. argumentiert nicht nur, sondern er erzählt auch 
zwischendrin von seinen wissenschaftlichen Reisen, von der Aufnahme, 
die er auf italienischen Bibliotheken und Archiven gefunden hat oder 
von den Schwierigkeiten, die sich ihm in den Weg stellten. Geradezu 
köstlich ist Sch’s. Humor, wenn er uns z. B. erzählt, wo ein Fülscher 
seine archivalischen Studien gemacht oder um welche Zeit sein Ge- 
schäft geblüht habe. Aber auch hier weiss Sch. die richtige Mitte 
zu halten. Selten wird er sarkastisch, und niemals ist sein Sarkasmus 
wirklich verletzend; nur dem Fülscher vergangener Zeiten gegenüber 
kennt er keine Schonung. 

In Nr. XIX knüpft Sch. an die kritische Behandlung eines im 
Baumgartenberger Formelbuch mangelhaft überlieferten Schreibens 
eine Darstellung der „ersten Beziehungen zwischen Habsburg und 
Ungarn.“ Diese Darstellung wäre nun beinahe zum casus belli ge- 
worden zwischen Sch. und dem Herausgeber der Regesten Rudolfs v.H., 
O. Redlich, obwohl der letztere auf Grund der neu aufgefundenen 
Wiener Briefsammlung inzwischen seine Ansicht modifiziert hat und 
den Beginn der habsburgisch-ungarischen Beziehungen gleichfalls in 
Rudolfs erste Regierungszeit setzt. Aber Sch. ist mit diesem Zu- 
geständnis noch nicht zufrieden. Er besteht darauf, dass ein undatiertes 
Schreiben, in welchem der Ungarnkönig für seinen jüngeren Bruder 
um die Hand einer habsburgischen Prinzessin bittet (Bodm. 8. 47), 
nicht, wie Redlich will, in die ersten Monate des Jahres 1275, sondern 
in das Frühjahr 1274 gehöre, dass zweitens die Vermählung Albrechts 
von Habsburg mit Elisabeth von Tirol — Meinhard von Tirol war 
mit dem ungarischen Königshause verwandt —, die Redlich auf Grund 
einer Stelle der sächsischen Fortsetzung der sächsischen Weltchronik 
auf den 20. November 1274 verlegt, schon früher erfolgt sei, und 
dass endlich die Eheberedung zwischen Habsburg und Ungarn gleich- 
falls vor diesem Termin stattgefunden habe. Auf dieses Ultimatum Sch’s 
hat nun Redlich in einem besonderen Aufsatze über „Habsburg, Ungarn 

18* 


268 Kritiken. 


und Sizilien und ihre ersten Beziehungen“ (Festgaben für Büdinger, 
Innsbruck 1898) geantwortet, auf den vielleicht schon deswegen hier 
aufmerksam gemacht werden darf, weil er aus Minieri-Riccio, Carlo L 
und aus Schipa, Carlo Martello, die ihrerseits die angiovinischen 
Register benutzt haben, schätzenswerte Ergänzungen zu den „Regesten“ 
bietet. Hier gibt nun Redlich den ersten Punkt zu. Die Stelle in 
der sächsischen Fortsetzung der sächsischen Weltchronik aber inter- 
pretiert der germanistische Sachverständige Redlich’s anders als der- 
jenige, dessen Gutachten Sch. eingeholt hat; und in der Hauptfrage 
endlich beharrt Redlich auf seiner Ansicht, und zwar, wie mir scheint, 
mit Recht. Sch. hat eben nicht darauf geachtet, welche Rolle die 
deutsch-ungarischen Verhandlungen in dem Briefwechsel Rudolfs mit 
dem Papste spielen. „Ob Ladislaus (im Frühjahr 1274) wirklich 
seinen Boten an Rudolf entsandt hat?“ fragt sich Sch. ohne Rück- 
sicht darauf, dass Rudolf in einem Briefe vom Juli 1274 dem Papste 
von Gesandtschaften der Könige von Böhmen und Ungarn meldet. 

Wenn einer Sch’s. Nachsicht und Langmut nicht verdient hat, 
so ist es der Mönch von Baumgartenberg. Ich selbst war kürzlich 
in der Lage, sein Sündenregister um eine Nummer zu vermehren 
(vgl. Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. XIX, S. 86 Nr. 3). Ein Schreiben, 
das der Patriarch von Aquileja, Gregor von Montelongo, im Jahre 
1259 im Interesse Richards von Cornwallis an Alexander IV gerichtet 
hat, begegnet uns in veränderter Gestalt beim Baumgartenberger 
wieder; aus „Richard“ ist „Rudolf“ geworden. Ein anderer Brief, 
der mir grossen Verdacht einflösst, ist der Brief eines auf den Tod 
kranken Papstes an einen Kaiser, der sich teilnahmsvoll nach seinem 
Befinden erkundigt hat und in dessen Interesse der Papst kurz vorher 
eine grössere Reise in die Fremde unternommen, auf der er sich auch 
den Keim des Todes geholt hat (Bärwald, S. 191). Dieser Brief 
kann m. E. nicht, wie man annimmt, von Gregor X. herrühren und 
nicht an Rudolf gerichtet sein. Denn erstens war Rudolf nicht 
Kaiser; zweitens aber ist Gregor X. nach dem Zeugnisse des Ptole- 
maeus von Lucca, der Annalen von Parma und der Vita Gregorii 
nur ganz kurze Zeit krank gewesen, sodass sich Rudolf nicht wohl 
nach seinem Befinden erkundigen und noch von Gregor Antwort er- 
halten konnte. Wer soll aber den Brief geschrieben haben? Ich 
dachte an Honorius IMI., der im April 1222 mit Friedrich IL in Veroli 
zusammentraf und im Sommer 1222 erkrankte. Aber freilich, wenn auch 
Honorius II. „natione Romanus“ war, so konnte er trotz seines hohen 
Alters die Reise nach Veroli doch wohl nicht als eine Reise aus der 
Heimat „ad remotas regiones“ bezeichnen. Wer ist aber der Verfasser? 


Hadamar. H Otto. 


Kritiken. 269 


0. Schiff, Studien zur Geschichte Papst Nikolaus’ IV. (Hist. Studien 

hrg. von E. Ebering Heft V), Berlin 1897. 8°. 84 S. 

So viele Wünsche auch die neuen französischen Ausgaben der 

päpstlichen Register unerfüllt lassen, das Verdienst wird man ihnen 
nicht bestreiten können, dass sie zu einer gründlicheren Erforschung 
der europäischen Geschichte in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. schon 
manche Anregung gegeben haben, — der europäischen, denn eine 
umfassende Geschichte des Papsttums ist in jener Zeit mit einer Ge- 
schichte Europas nahezu gleichbedeutend. Monographien der Päpste 
dieser Epoche sind künstlerisch zum grössten Teil nicht eben dankbare 
Aufgaben, da sie immer nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gange 
der grossen Politik geben können; um so nützlicher sind sie aber als 
Vorarbeiten für eine spätere Gesamtdarstellung. Die vorliegenden 
Studien, eine Berliner Dissertation, schliessen sich an Pawlickis aller- 
dings nur teilweise brauchbare Monographie über Honorius IV. gewisser- 
massen an. Da aber über die Kreuzzugsbemühungen Nikolaus’ IV. und 
über sein Eingreifen in Ungarn bereits gute Arbeiten von Röhricht 
und Huber vorhanden waren, hat Verf. auf eine vollständige Geschichte 
dieses Pontifikats verzichtet. Uebrigens ist eine Zusammenfassung des 
ganzen Materials wohl auch von Langlois in der noch ausstehenden 
Einleitung zu der Registerausgabe zu erwarten. 

Nach einer orientierenden Einleitung charakterisiert Verf. kurz 
die Persönlichkeit des Papstes und die allgemeine Richtung seiner 
Politik. Nikolaus IV. war kein beherrschender Geist, ein achtbarer 
und gelehrter Mann, der das ihm übertragene hohe Amt mit bestem 
Streben, aber ohne sonderlichen Erfolg übte. Dass er Doktor der 
Theologie war, bezeugt auch die Martinfortsetzung M. G. SS. XXX, 
715, allerdings ebenfalls eine englische Quelle; zu seiner Charakteristik 
sind ferner die Angaben ebd. S. 714 zu berücksichtigen. Die Gegen- 
sätze im Kardinalskollegium, wie sie nach Nikolaus’ IV. Tode hervor- 
traten, verdankten seinem schwachen Regimente gewiss nicht zum 
wenigsten ihre scharfe Herausbildung. Es wäre für die Geschichte 
der folgenden Jahre interessant, wenn sich über die Parteistellung 
der einzelnen Kardinäle schon während dieses Pontifikats näheres er- 
mitteln liesse. 

Die beiden Studien, die Verf. an diese Einführung anschliesst, 
behandeln die sizilische Frage und die päpstliche Einmischung in den 
Streit zwischen Venedig und dem Patriarchen von Aquileia über 
Istrien. Ich will der letzteren ihr Verdienst nicht absprechen, aber 
in einem grösseren lokalgeschichtlichen Zusammenhange würde sie 
gewiss mehr Interesse erwecken; vom Standpunkte der europäischen 

Politik betrachtet, fällt sie eigentlich unter die Kreuzzugsbemühungen 


270 Kritiken. 


Nikolaus’ IV. An Bedeutung wird sie, wie an Umfang, jedenfall: 
weit übertroffen von der ersten Studie, die auch eine gewisse Ab- 
rundung zeigt. Die verwickelten Beziehungen der an der Lösung der 
sizilischen Frage beteiligten Mächte werden mit Gründlichkeit, Geschick 
und bemerkenswerter politischer Einsicht geschildert. Den neuen Auf- 
fassungen, die namentlich von denen Amaris öfter abweichen, wird 
man fast durchgehend zustimmen. Verf. betont mit Recht, wie sehr 
der englisch-französische Gegensatz die Lage beherrschte. Gelegentlich 
wäre derselbe vielleicht noch schärfer herauszuarbeiten gewesen. Der 
Vertrag von Campfranch scheint mir wesentlich das Werk König 
Eduards zu sein (vgl. auch Rymer Foed. I, 2, 722). Auch der von 
der Kurie an Karl II. erteilte Rat, von Alfons eine Hinausschiebung 
des Termins zu erbitten (S. 32), ist wohl schon durch englischen 
Druck veranlasst; denn mit der sonstigen Politik der Kurie, die den 
ganzen Vertrag für nichtig erklärte, steht er doch nicht recht im 
Einklang. Wohl aber wissen wir, dass Alfons von Aragon schon im 
Mai dem englischen Könige Vollmacht erteilt hatte, in diesem Sinne 
zu unterhandeln (S. 33). Chronologische Schwierigkeiten stehen einer 
Einwirkung der englischen Boten auf die Kurie danach nicht entgegen. 
— Den Ergebnissen betreffs der Gesandtschaft vom Sommer 1289 
kann ich nur zustimmen, meine aber, dass die Verhandlungen vor 
Gaeta nicht genau dargestellt sind. Nach Rymer 718 war es zweifellos 
der aragonische Gesandte Galceran de Timor, welcher zugleich als 
Bevollmächtigter der Kurie mit König Jakob über den Frieden unter- 
handelte, und ich zweifle doch, ob er das gethan hätte, wenn er 
nicht von der Zustimmung seines Königs zu dem Traktat, die dann 
am 7. Sept. wirklich erfolgte, im voraus überzeugt gewesen wäre. 
Offenbar war damals der Belagerer König Jakob, der auf dem Monte 
S. Martino seinerseits wieder von dem Grafen von Artois belagert 
wurde, von seiner Flotte getrennt. Als man nun mit dem Admiral 
Roger di Loria unter englischer Vermittlung über den Waffenstillstand 
verhandelte und dabei auch jenes Friedensvertrages Erwähnung that, 
verlangte Roger, darüber zunächst genauer unterrichtet zu werden. 
Die Sendung des Grafen Hugo und Johannes des Schotten zu König 
Jakob hatte also nur diese Information des Admirals zum Zweck. 
Dass Roger und Jakob auch getrennt von einander dieselbe ablehnende 
Haltung den Vorschlägen gegenüber einnahmen, ist bei deren Inhalt 
nicht zu verwundern. Uebrigens scheint mir Jakob den Waffenstill- 
stand mehr aus strategischen als politischen Gründen angenommen 
und über die Friedensvorschlüge damals jedenfalls schon Kenntnis ge- 
habt zu haben. Danach würden sich für S. 34 und 35 mehrere 
Verbesserungen ergeben. 


Kritiken. 271 


Ich glaube kaum, dass man derartige, wesentlich nur als Vor- 
arbeiten dienende Studien, wie die vorliegenden, mit demselben künst- 
lerischen Massstabe messen darf, wie abgerundete Darstellungen. Was 
dort unerträglich sein würde, wie die Häufung von nebensächlichen 
Einzelheiten (vgl. etwa die Gesandtennamen S. 69 u. a. m.) oder die 
trocken chronologische Berichterstattung (vgl. z. B. S. 26. 72 etc.) an 
Stelle der kausal verknüpfenden, das kann hier dem späteren Be- 
arbeiter doch gerade erwünscht sein. An dem Haupterfordernis, an 
stilistischer Klarheit, lässt es der Verf. nicht fehlen. 


Bonn. K. Hampe. 


Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfassung und 
Verwaltung der Stadt Koblenz bis zum Jahre 1500. Be- 
arbeitet von Max Bär. Bonn, G. Behrendt, 1898. Publikationen 
der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde. Band XVII. 

In Band 10 der Publikationen der Gesellschaft für rheinische 
Geschichtskunde hat W. Stein in seinen „Akten zur Geschichte der 
Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahr- 
hundert“ in vorbildlicher Weise gezeigt, wie das verfassungs- und 
verwaltungsgeschichtliche Quellenmaterial einer grossen Stadt des 
Mittelalters zu edieren ist. Die Ueberlieferung ist freilich gerade für 
Köln so reich, dass für einzelne Gebiete, insbesondere für die Zunft- 
geschichte, neben der Stein’schen Sammlung, die vorzugsweise das 
Allgemeine enthält, noch eine eigene Publikation in Aussicht ge- 
nommen werden musste. Jetzt bietet uns die Gesellschaft für rhei- 
nische Geschichtskunde eine Arbeit, die den verfassungs- und ver- 
waltungsgeschichtlichen Urkunden und Akten einer mittleren Stadt 
gewidmet ist. Mit dem reichen Kölner Vorrat lässt sich das, was 
wir hier erhalten, nicht vergleichen. Aber auch Koblenz besitzt doch 
manches hübsche Stück. Der Herausgeber, der schon früher die 
Rechnungen vom Koblenzer Mauerbau von 1276—1289 bearbeitet 
hatte (Publ. d. Ges. f. rhein. Geschichtsk. Bd. 5; vgl. auch Bär’s Ab- 
handlung über die Entstehung der Koblenzer Stadtverfassung in der 
Ztschr. f. Rechtsgesch., Germ. Abt., Bd. 25, S. 1ff.), hat seine Auf- 
gabe mit Geschick und Erfolg gelöst. Es war ihm durch die Art 
seines Stoffes ein anderes Verfahren, als es Stein eingeschlagen hatte, 
vorgezeichnet. Dieser hatte in einer ausführlichen Einleitung die 
bandschriftlichen Fragen erörtert und daran eine Abhandlung über 
„Kölnische Räte und Schreiber“ angeschlossen, im übrigen jedoch nur 
Texte gegeben. Bei Bär nehmen Untersuchung, resp. Darstellung und 
Edition ungefähr den gleichen Raum ein. Der berechtigte Grund des 
abweichenden Verfahrens liegt in der Unvollständigkeit des Koblenzer 


212 Kritiken. 


Materials. Hier muss eine erklärende Darstellung als Ergänzung 
hinzutreten. Ref. hat sich selbst zu einem solchen Verfahren in seiner 
Ausgabe der Landtagsakten von Jülich-Berg genötigt gesehen: bis zu 
dem Zeitpunkte, mit dem ein reicherer Aktenvorrat einsetzt, behandelte 
er die Landtagsgeschichte in der Form der Darstellung und gab die 
wenigen wichtigen Aktenstücke von erheblichem Umfang nur als Beilagen. 

Was nun die mitgeteilten Urkunden und Akten betrifft, so ist 
ein Stadtrecht, das einigermassen systematisch die verschiedenen Seiten 
des städtischen Lebens behandelt, nicht vorhanden. Bär publiziert 
„97 Sätze des Koblenzer Stadtrechts““. Dies sind aber Aufzeichnungen, 
die nach einander zu Stande gekommen sind. Der erste Teil der- 
selben stellt eine offizielle städtische Redaktion dar und fällt in das 
Jahr 1363. Der zweite ist aus Anlass der im Jahre 1388 dem Erz- 
bischof Werner geleisteten Huldigung entstanden. Den dritten Teil 
setzt Bär in die Zeit von 1425 bis 1443. Die 57 Sätze besprechen 
in bunter Auswahl Einzelheiten, sind jedoch überwiegend interessanten 
Inhalts. Umfangreicher als diese Aufzeichnungen ist das „alte Ge- 
richtsbuch“, das vermutlich vor 1424 verfasst ist, aber nachträgliche 
Einfügungen hat. Ueberhaupt bietet Bär’s Publikation für die Ver- 
hältnisse des Gerichtswesens besonders viel Belehrung. Das „alte 
Gerichtsbuch“ handelt nicht bloss von dem städtischen Gericht im 
engeren Sinne, sondern namentlich auch von dem Buding. Weiter 
teilt Bär (im Auszug) ein im Jahre 1469 angelegtes „Bürgerbuch“ 
mit. Es ist nicht in letzter Linie deshalb von Interesse, weil es durch 
seine Eintragungen zeigt, wie sehr das Bürgerrecht als materiellen 
Inhalts empfunden wurde. Mit Hilfe dieses Bürgerbuchs und eines 
Verzeichnisses des im J. 1440 in Koblenz gezahlten Schutzgeldes (einer 
Steuer) berechnet Bär auch die Bevölkerungszahl der Stadt. Er setzt 
sie auf 1480 Einwohner, ohne Juden und Geistlichkeit mit deren An- 
hange, an. Ausser diesen grösseren Stücken erhalten wir eine be- 
trächtliche Zahl einzelner kleinerer Urkunden und sonstiger Aufzeich- 
nungen. Hier ist zunächst eine Gruppe von 39 Diensteiden, sehr 
mannigfachen Inhalts, von den Eiden der Marktmeister und Unter- 
käufer bis zu denen des Hirten und der Amme, zu nennen. Sie be- 
ziehen sich grossenteils schon auf das Gewerbewesen. Diesem speziell 
gewidmet sind Bestimmungen des Rats über Arbeitslöhne von 1416, 
eine Ordnung der Wollenweber von 1432, eine über die Meister- 
prüfung der Schneider von 1454, der Hutmacher von 1471, der 
Urtzelführer (Karrenführer) und Weinschröter von 1473 und 1488 u.s.w. 
Am reichlichsten sind durch die kleineren Urkunden das Markt-, Zoll- 
und Accisewesen bedacht. Besondere Aufmerksamkeit verdient dar- 
unter die Urkunde des Landesherrn für die Stadt Koblenz von 1480 


Kritiken. 273 


(S. 198 f.), welche u. a. von dem Bau eines Kaufhauses, dem Koblenzer 
Stapel und der städtischen Wage handelt. Endlich werden uns kleinere 
Aufzeichnungen über die militärischen Einrichtungen, das Feuerlösch- 
wesen und die Gegenstände mitgeteilt, mit denen sich die vorhin ge- 
nannten grösseren Stücke beschäftigen. — Wie aus dem Gesagten 
bereits hervorgeht, hat sich Bär auch um die Verwertung des urkund- 
lichen Materials bemüht. Seine Ausführungen über die Rats- und 
Gerichtsverfassung, die Einwohnerklassen, Markt und Accise seien 
namentlich erwähnt. 
Im einzelnen möchte Ref. folgendes bemerken. S. 171 ff. teilt 
Bär Darlegungen des städtischen Sachwalters, des legum professor 
(S. 172) Johannes de Selandia, in dem Ungeldstreite der Stadt mit 
dem Landesherrn aus dem Jahre 1363 mit. Wie er angiebt (S. 158 
Anm. 3), hat er die rein juristischen Ausführungen desselben weg- 
gelassen. Es wäre doch aber wünschenswert, einiges über die Art 
der Argumentation, der Beweismittel zu erfahren. Im Register wird 
(S. 251) das durch Urkunde von 1337 der Ritterschaft zugesprochene 
Vorrecht als „Asylrecht“ erklärt. Indirekt kann dies Vorrecht zum 
Asylrecht werden; an sich ist es aber etwas anderes. Was das 
Register im allgemeinen betrifft, so hat Bär zwischen der Einrichtung 
eines Glossars und der eines Sachregisters geschwankt. Das zweck- 
mässigste wäre ein Sachregister mit Einschluss eines Glossars. Bei 
der steigenden Zahl von Urkundenbüchern, die uns heute die histo- 
rische Litteratur bringt, kommt es darauf an, dass man sich schnell 
und bequem unterrichten kann, welche Materien in einem Urkunden- 
buche berührt sind. Um ein praktisches Beispiel zu wählen, so hätte 
Bär dem Register ein Stichwort „Fremdenrecht‘“ oder „Gästerecht“ 
einschalten sollen, unter dem die Stellen zu notieren gewesen wären, 
die von der wichtigen Frage der Behandlung der auswärtigen Ge- 
werbetreibenden handeln (vgl. z. B. S. 177, 183, 198, 206). Das 
Stichwort „Gassengericht‘“ (Gastgericht) S. 255 betrifft nur die Recht- 
sprechung. Freilich ist das Problem der Technik der Register für 
mittelalterliche Urkundenbücher noch so wenig geklärt, dass man dem 
Herausgeber hieraus keinen erheblichen Vorwurf machen darf. Das 
Wort „Beutelschneider“ erklärt Bär S. 67 Anm. 1 richtig. Bei W. Stein 
a. a. O. II, S. 727 (vgl. I, S. 65) ist es irrig als „Beutelmacher“ er- 
klärt. Interessant ist bei Bär S. 195 das Vorkommen des Wortes 
„Hessen“ im Sinne von Hausierer. Aus den Klagen der Stadt über 
Erzbischof Otto von 1430 ersieht man (S. 60 und 120), dass die 
Herrschaft des Stadtherrn in der Stadt ein Grund war, weshalb sich 
wenig Einwanderer einstellen. Zu S. 247 vgl. Korrespondenzblatt 
les Gesamtvereins der Geschichts- und Altertumsvereine 1898 S. 67. 


274 Kritiken. 


Zu bedauern ist es, dass Bär nicht die Orthographie in späten 
Texten nach den jetzt üblichen Grundsätzen vereinfacht hat. Vor 
allem ermüdet es den Leser beständig zu sehen, dass zusammengesetzte 
Worte, die heute kein Mensch trennt, getrennt gedruckt sind, blos 
weil es den Schreibern des 15. und 16. Jahrhunderts öfters so ge- 
fallen hat. Mit demselben Rechte hätte Bär auch die alte Inter- 
punktion beibehalten können. 


Marburg i. H. G. v. Below. 


Franz Hümmerich, Vasco da Gama und die Entdeckung des See- 
weges nach Ostindien. Auf Grund neuer Quellenuntersuchungen 
dargestellt. München 1898. XV und 203 S. Mit einer Photo- 
gravüre und drei wissenschaftlichen Beilagen. 

Bei der Jubelfeier der Endeckung des Seeweges nach Ostindien 
sind auffällig wenig bemerkenswerte Schriften über den Entdecker 
Vasco da Gama und seine epochemachende Fahrt erschienen. Italien, 
Spanien und Nordamerika, die uns bei der Columbusfeier mit zahl- 
losen Aufsätzen, Schriftchen und Werken förmlich überschwemmten, 
haben es höchstens zu ein paar Aufsätzen in Zeitschriften gebracht. 
Auch in Frankreich ging die Feier über die geographischen Fach- 
kreise nicht hinaus. So bleiben nur Portugal, England und Deutsch- 
land übrig. Das Hauptland, Portugal, dem hier der Vortritt gebührt, 
hat zwar durch die geographische Gesellschaft zu Lissabon eine ganze 
Reihe von Werken zum „quarto centenario do descobrimento da India“ 
in würdiger Ausstattung erscheinen lassen, aber eigentlich bezieht 
sich nur eins darunter „Vasco da Gama e a Vidigueira, estudo 
historico por A. C. Teixeira de Aragão“ unmittelbar auf den Träger 
der Jubelfeier, und auch dieses kann, so schätzbar es durch seine 
Quellenforschung und die mitgeteilten Urkunden ist, nicht als ein 
durchaus neues Werk bezeichnet werden, sondern ist die dritte er- 
weiterte Auflage einer Arbeit, die zuerst schon 1871 erschien. 

Die Ursache dieser scheinbaren litterarischen Unfruchtbarkeit im 
Mutterlande Gamas erklärt sich aber vornehmlich daraus, dass man 
zu früh, im Wetteifer mit Spanien, bereits 1892 sein Pulver ver- 
schossen hatte. Zeugnis dafür legt vor allem die sehr wertvolle 
Sammlung von Urkunden ab (Alguns documentos do archivo nacional 
da torre do tombo), die alles wichtige urkundliche Material enthalten, 
das sich auf die portugiesischen Seeunternehmungen seit den Tagen 
des Prinzen Heinrich bezieht. So bleiben also nur England und 
Deutschland noch übrig, von denen in England die bekannte Hakluyt 
Society einerseits eine mit Erklürungen versehene Uebersetzung der 
Chronik Azuraras, andererseits eine Uebersetzung der wichtigsten 


Kritiken. 275 


Quelle zu Gamas erster Fahrt, des Roteiro hat erscheinen lassen. 
Diese letztere Arbeit verfasste E. G. Ravenstein unter dem Titel 
A journal of the first voyage of Vasco da Gama 1497—1499, und 
sie beschränkte sich nicht auf die englische Uebertragung des Origi- 
nals, sondern sie behandelte den Text des Schiffstagebuches nament- 
lich nach der geographischen Seite kritisch. Darum hat der Verfasser 
zahlreiche Karten, namentlich die ältesten noch vorhandenen, welche 
Afrika darstellen, seiner Arbeit beigegeben. Ausserdem findet sich 
unter den anderen Appendices auch der Brief Girolamo Sernigis 
von 1499, den wir auch bei Hümmerich wieder finden. Der Schwer- 
punkt der Arbeit Ravensteins liegt unverkennbar auf der geographi- 
schen Seite. 

Anders bei Hümmerich. Auch hier bildet die Uebersetzung des 
Roteiro und die Inhaltsangabe des Briefes Sernigis, dessen Namen 
dem Verfasser entgangen ist (er ist von Bandelli Boni, Marco 
Polo I, LIN genannt) sehr schätzbare Beilagen, denn die beiden 
portugiesischen Ausgaben des Roteiro sind sehr selten geworden, 
und darum muss eine deutsche Uebersetzung jedem Historiker will- 
kommen sein. 

Hümmerich fasst seine Arbeit überhaupt anders an als Raven- 
stein. Er will uns nicht bloss die Fahrt Gamas nach Indien 
schildern, er giebt uns den Entdecker selbst, den ganzen Mann und 
stellt ihn in den Mittelpunkt seiner Darstellung. Und wie wir hier 
die erste grössere deutsche Arbeit über Vasco da Gama begrüssen, 
so müssen wir vor allem auch die klare, ruhige Beurteilung der 
Quellen anerkennen, aus denen sich die Geschichte der Fahrt und 
das Bild des Mannes aufbaut, der den Seeweg nach Indien zum 
ersten Male machte; wenn wir auch nicht gerade sagen dürfen, Gama 
habe den Seeweg gefunden, etwa wie Columbus Amerika. Ausser- 
dem ist hier zum ersten Mal der ausführliche Brief oder Bericht 
Mateo di Begninos über Gamas zweite Fahrt nach dem Original in 
der Markusbibliothek zu Venedig mitgeteilt. 

Aber eine Schwäche des Werkes darf nicht unerwähnt bleiben, 
sie betrifft die geographische Seite der Untersuchung. Wie Hümmerich 
in kritischer Methode dem genannten englischen Schriftsteller über- 
legen ist, so steht er hinter Ravenstein entschieden zurück in aus- 
giebiger Benutzung geographischer Urkunden, namentlich der vor- 
handenen alten Seekarten. Es ist das eine schwache Seite, die man 
mehrfach bei deutschen Historikern wahrnehmen kann, wenn Unter- 
suchungen auf das rein geographische Feld hinüberführen. 


Dresden. | S. Ruge. 


276 Kritiken. 


Albert Kraaz, Bauerngut und Frohndienste in Anhalt vom 16. bis 
zum 19. Jahrhundert. Jena 1898. 273 Seiten. 

Eines der wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten G. F. Knapps und 
seiner Schüler, die sich die systematische Erforschung der deutschen 
Agrargeschichte zur Aufgabe machten, ist die Thatsache, dass die 
ländliche Verfassung der altdeutschen Gebiete und der Kolonisations- 
länder tiefgreifende Verschiedenheiten aufweist. Die Arbeit von Kraaz, 
die in den Abhandlungen des Haller staatswissenschaftlichen Seminars 
erschienen ist, gewinnt nun dadurch ein besonderes Interesse, dass sie 
ein Gebiet untersucht, das an der Grenze West- und Ostdeutschlands 
gelegen ist. Die westlich der Saale gelegenen altdeutschen Gebiets- 
teile tragen einen durchaus westdeutschen Charakter: wenige und 
kleine Rittergüter, sehr zersplitterte Grundherrschaften und Bauern- 
güter mit erblichem und festem Besitzrecht. Wenn wir dagegen die 
Saale, die alte Grenze zwischen Slaven und Germanen, überschreiten, 
so stossen wir auf zahlreiche Güter einst hier zum Schutze des Landes 
angesiedelter Ritter. Die Bauern besitzen ihre Güter zu einem un- 
erblich lassitischen Rechte, dem Kraaz einen slavischen Ursprung zu- 
schreibt. Oestlich der Elbe wurden deutsche Bauern zu Erbzinsrecht 
angesiedelt, das hier Reisgut genannt wird. Die ritterlichen und 
landesherrlichen Besitzungen sind auch in diesem Gebiete zahlreich 
und, wie in der Mark Brandenburg, geschlossen. 

Obwohl die Voraussetzungen, wenigstens in den slavischen Teilen 
Anhalts, ähnliche waren, wie in Brandenburg-Preussen, die Entwicklung 
war seit dem 16. Jahrhundert eine sehr verschiedene. Ueberall in 
Anhalt ist der Landesherr der grösste Grundherr; fortdauernd dehnt 
er seinen Domanialbesitz auf Kosten des Landadels aus. In den sehr 
kleinen Territorien — Anhalt zerfiel seit 1606 in vier Fürstentümer 
— waren die Fürsten übermächtig. Sie vermochten die Bauern, an 
deren Erhaltung ihnen im steuerpolitischen Interesse gelegen war, 
wirksam gegen das Bauernlegen des Adels zu schützen. Dass auch 
ın Anhalt eine solche Tendenz bestanden hatte, scheint mir trotz der 
gegenteiligen Behauptung des Verfassers sicher zu sein (vgl. S. 66. 851. 
Das Gesetz von 1572, das der Ritterschaft das kaufsweise Ansich- 
bringen von Bauerngütern verbietet, würde sonst sinnlos sein. Aber 
eben durch den wirksamen Schutz, den die Askanier ihren Bauern 
angedeihen liessen, wurde die Vergrösserung der Rittergüter ver- 
mieden. Dadurch wurde wieder eine so starke Anspannung der 
Frohndienste wie in Preussen, überflüssig, und so unterblieb auch 
die Ausbildung der Erbunterthänigkeit, die Beschränkung der Frei- 
zügigkeit und Heiratsfreiheit. Dagegen nötigte die Gesindenot, die 
nach dem dreifsigjährigen Kriege überall bestand, zur Einführung 


Kritiken. 271 


der Zwangsgesindedienste, freilich in sehr viel milderer Form als in 
Preussen. 

Die Bauernbefreiung hat somit in Anhalt wesentlich die Ab- 
lösung der Frohndienste, die Verbesserung des in einigen Teilen vor- 
handenen lassitischen Besitzrechts und die Ablösung der Reallasten 
zum Inhalt. Sie zog sich durch das ganze achtzehnte und einen 
grossen Teil des neunzehnten Jahrhunderts hin, erreichte aber, dass 
die anhaltischen Bauerngüter ohne Schmälerung ihrer Bodenfläche er- 
halten blieben, was der Verfasser mit Zuhilfenahme eines grossen 
archivalischen Materials nachweist. 

Die hie und da die eingestreuten polemischen Bemerkungen, die 
sich gegen die Auffassung ähnlicher Verhältnisse im preussischen 
Osten richten, scheinen mir ihren Zweck zu verfehlen, denn nirgends 
mehr als in den Arbeiten der Knappschen Schule ist die grosse lokale 
Verschiedenheit der Agrarverfassung nicht nur zwischen West und 
Ost, sondern auch innerhalb der östlichen Provinzen betont worden. 


Strassburg i. E. Paul Darmstädter. 


Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen. 1. Bd.: Bis zur Witten- 
berger Kapitulation (1547). Mit Titelbild. Leipzig B. G. Teubner 
1898. V u. 5578. 8°. 

Wir dürften keinem Widerspruch begegnen, wenn wir die vor- 
liegende Monographie zu den besten zählen, welche diese Zeitperiode 
behandeln. Aelteren und selbst auch manchen neueren Darstellungen 
dieser Dinge gegenüber — von Langenn gar nicht zu reden — be- 
deutet Brandenburgs Buch einen starken Schritt nach vorwärts. Das 
günstige Urteil, das ich schon über eine frühere Arbeit desselben Ver- 
fassers (Mitt. d. V. f. Gesch. d. Deutschen in B. XXIX, 57) gefällt habe, 
kann vollinhaltlich auch über diese ausgesprochen werden. Auf weit- 
schichtigen archivalischen Vorarbeiten ruhend, verbreitet sie über den 
Charakter und die Politik des Herzogs Moritz vielfach neues Licht. 
Die Archive in Dresden, Marburg und Weimar sind fleissig aus- 
genützt, dagegen scheint für die letzten zwei Abschnitte die Akten- 
sammlung, die seit zwei Jahrzehnten in Prag unter dem Titel „Die 
böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsschlüsse vom Jahre 
1526 an bis auf die Neuzeit“ herausgegeben wird und von der eben 
der zweite Band die Jahre 1546—1557 umfasst, nicht benutzt worden 
zu sein; allerdings ist ein grosser Teil des dort befindlichen Quellen- 
materials einerseits schon in älteren Sammlungen zu finden, anderer- 
seits hat der Verf. gleichfalls von den dort gedruckten Materialien 
vieles in den Archiven, namentlich dem von Weimar gefunden. Gleich- 
zeitige Schriftsteller, vornehmlich die vita Mauritii, erwiesen sich bei 


230 Kritiken. 


Ringen und Feilschen der Städte mit den Fürsten um ihre Reichs- 
standschaft und die Höhe ihrer Reichsanlagen. Daneben werden die 
Beratungen der schmalkaldischen Bundestage eingehend berücksichtigt; 
von ganz besonderem Interesse ist Jakob Sturms Tagebuch über den 
wichtigen Frankfurter Bundestag (Des. 1545 bis Febr. 1546), der 
eine Neuorganisation und Ausdehnung des Bundes herbeiführen sollte. 
Wieviel sich aus dem hier aufgehäuften Stoffe an neuen Ergebnissen 
gewinnen lässt, das kann erst die historische Forschung der nächsten 
Zeit zeigen. 

Die Art der Publikation weicht von der bei den früheren Bänden 
gebräuchlichen nicht ab. Die meisten Aktenstücke sind im Auszugt, 
wichtige Stellen im Wortlaute gegeben. Ueber den Inhalt orientierende 
Ueberschriften der einzelnen Stücke erleichtern die Benutzung ebenso, 
wie das ausführliche und bequem angeordnete Register. Die Einleitung 
besteht nur aus wenigen Seiten und macht nicht den Versuch, von 
dem stofflichen Inhalte und den neuen Ergebnissen des Bandes ein 
Uebersicht zu geben. Die Ausnutzung des hier mühsam zusammer- 
geschichteten wertvollen Materiales ist vielmehr ganz der künftigen 
Forschung überlassen, die hoffentlich dem verdienten Herausgeber ihren 
Dank auf die beste Art abtragen wird, die er sich wünschen kant, 
durch recht fleissige Benutzung. 


Leipzig. Erich Brandenburg. 


Gustav Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs- 
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, besonders des Preussischer 
Staates im 17. und 18. Jahrhundert. Leipzig. Duncker & Humblot 
1898. 

Schmoller hat in letzter Zeit eine Reihe seiner zerstreuten volks- 
wirtschaftlich-sozialpolitischen und seiner historischen Arbeiten in 
zwei Bünden gesammelt herausgegeben, von denen hier nur der — 
weitaus umfangreichere — Band zu besprechen ist, der ausschliessüd 
Historisches enthält. Aber wie Schmoller selbst am Schlusse de 
Vorworts sagt: die beiden Seiten seiner wissenschaftlichen Thätigkeit 
lassen sich nicht von einander trennen; daher muss auch hier wenigste® 
der Versuch gemacht werden, zum Verständnis der wissenschaftliche 
Gesamtpersönlichkeit durchzudringen. Das wiederum ist nur müglrl. 
wenn zunächst kurz der Einfluss der örtlichen eigentlichen Umstände 
ins Auge gefasst wird, unter denen diese Persönlichkeit erwachsen it 
Denn nicht nur der Praktiker, sondern auch der Mann der Wissen 
schaft ist ja zum grossen Teil ein Erzeugnis der ihn umgebende 
Dinge; auch er bedarf, wenn er Erfolg haben soll, der Reife der Ze 
und des rechten Ortes für seine Arbeit. 


Kritiken. 281 


Es war Schmoller vergönnt, auf einem Höhepunkte und im 
Mittelpunkte unserer nationalen Entwickelung seine besten Mannes- 
jahre zu verleben, in einer Zeit, da die Bedeutung des Staates für 
das deutsche Volk mit einer strahlenden Kraft hervorbrach, welche 
den Blick unwiderstehlich auf sich ziehen musste. 

Aber dem glänzenden Lichte entsprach tiefer Schatten: mit der 
staatlichen Machtentfaltung ging Hand in Hand eine Entfesselung 
der wirtschaftlichen Kräfte, die freilich unsere Volkswirtschaft stürmisch 
vorwärtstrieb, doch zugleich soziale Gefahren von einer Tragweite 
erzeugte, die das Auge zwingend auf sie lenkte. 

Die deutsche Nationalökonomie hatte schon seit List, Roscher, 
Hildebrand, Knies begonnen, sich von derjenigen Englands zu befreien, 
hatte eine nationale, eine historische, eine mehr und mehr ethisch 
beeinflusste Richtung eingeschlagen. Wenn diese Elemente jetzt noch 
schärfer hervortraten, wenn aus ihnen sich als wesentlicher neuer 
Bestandteil das Streben nach aktiver nationaler Sozialpolitik ent- 
wickelte, so lag das auch in dem schaffensfreudigen Sinne der Gene- 
ration, die auf der Höhe ihrer Kraft anlangte, als das Deutsche 
Reich begründet wurde. Sie fühlte die ernste Pflicht mitzuarbeiten, 
das nationale Empfinden zu stärken, die sozialen Schäden zu 
bessern. 

Auch die Geschichte, zumal diejenige Preussens, musste diesen 
Zielen dienen. Sie wird ja jetzt oft nur noch als Vorbereitung für 
die Gegenwart und Zukunft aufgefasst. Dem nationalgesinnten 
Historiker, zumal wenn er, wie Treitschke und Schmoller, aus einem 
Mittelstaate stammte, musste sich der Wunsch aufdrängen, das Wachsen 
und Werden der Grösse Preussens zu schildern, um richtiges Ver- 
ständnis für die Gegenwart zu erzielen, und um neue Ideale für die 
Zukunft zu gewinnen. Was so grosse Wirkungen gehabt hatte, 
musste erhalten und weiter gebildet werden. 

Das sind, wie mir scheint, die Hauptwurzeln, aus denen Manches 
erwachsen ist, was die sozialpolitische und historiographische Thätig- 
keit Schmollers charakterisiert, sein starkes Gefühl für die Bedeutung 
des Staates, die energische Konzentration auf die Vergangenheit 
Deutschlands, zumal Preussens, die entwickelungsgeschichtliche Be- 
handlung der historischen Probleme und Anderes. 

Wie sich von selbst versteht, gehörte dazu eine entsprechende 
Begabung, also namentlich ein scharfer Blick für die grossen Epochen 
der Entwickelung, die Fähigkeit, das Wesentliche dieser Epochen 
zusammenfassend zu charakterisieren und — vielleicht Schmollers 
grösste Eigenschaft — die Gabe, den verborgenen Triebkräften der 
äusseren Ereignisse nachzuspüren, den Zusammenhang des Einzel- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899 2. 19 


282 Kritiken. 


problems mit der ganzen wirtschaftlichen, politischen, geistigen, sitt- 
lichen Entwickelung aufzudecken. 

Ebenso selbstverständlich stehen diesen bedeutenden Eigenschaften 
auch Schattenseiten gegenüber, so: eine weiche, zerfliessende Struktur 
namentlich der allgemeinen Erörterungen, die Neigung zur Ueber- 
schätzung der typischen Bedeutung mancher Ergebnisse, das Hinein- 
tragen politischer Gesichts- und Zielpunkte in die historische Dar- 
stellung. Trotzdem bleibt Schmoller unter allen Wirtschaftshistorikern 
derjenige, welcher die grössten Wirkungen erzielt hat. 

Die erste Abhandlung der vorliegenden Sammlung („Das Merkantil- 
system in seiner historischen Bedeutung“, aus dem Jahre 1883 her- 
rührend) beschreibt in grossen Zügen die Entwickelung von der 
Stadtwirtschaft durch die Territorial- zur Volkswirtschaft und eröffnet 
am Schlusse den weiten Ausblick auf die Weltwirtschaft. 

Diese Darstellung ist für Deutschland völlig zutreffend, und 
ihr Hauptergebnis ist von der Wissenschaft allgemein angenommen 
worden; es besteht darin, dass der „Merkantilismus‘“ in seinem innersten 
Kerne nichts anderes war, wie Staatsbildung und zwar Staats- 
bildung auf Grund einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwickelung, die 
Schmoller (S. 33 ff.) glänzend schildert. 

Nach Schmollers eigener Darstellung war es also nicht der Staat, 
der die Entwickelung geschaffen hat; vielmehr war die staatliche 
Organisation nur ein unentbehrliches Mittel zur Lösung wichtiger 
Aufgaben, die über die Kräfte der Einzelnen und der kleineren Ge- 
meinschaften hinausgingen. Aber freilich hat der Staat, zumal in 
Deutschland nach dem dreissigjährigen Kriege, viele der Individual- 
bedürfnisse erst selbst geweckt, um sie dann zu befriedigen. Ein 
Historiker, besonders wenn er Sozialpolitiker und Zeitgenosse Bismarcks 
ist, wird bei Schilderung jener Entwickelung fast unvermeidlich zur 
Ueberschätzung des Staates und seiner Organisation gelangen. Es 
giebt für den Deutschen der Gegenwart nur ein Mittel, um sich von 
dieser Ueberschätzung zu befreien: gleich Harun-al-Raschid muss er 
im Stillen beobachten, wie die Gesetze und Verwaltungsmassregeln des 
Staates ausgeführt werden, und welche Wirkung sie erzielen. Dann 
wird er sich wohl davor hüten müssen, in das entgegengesetzte 
Extrem zu verfallen, aber z. B. dem Schlusse der Abhandlung Schmollers 
über den deutschen Beamtenstaat wird er nur mit wesentlichen Ein- 
schränkungen zustimmen können. 

Wenn ferner jeder historisch Denkende aus der preussischen Ge- 
schichte mit Schmoller (S. 236) die Lehre entnimmt, dass das Volk 
einer über den sozialen Kämpfen stehenden festen und selbständigen 
Regierungsgewalt bedarf, so wird man doch nicht durchweg mit 


Kritiken. 283 


Schmoller die erste Aufgabe einer solchen Regierungsgewalt darin 
erblicken, dass sie „die egoistischen Tendenzen der einzelnen Klassen 
niederhält“, sondern eher darin, dass sie das Interesse aller Klassen 
fördert und hierdurch auch die Schärfe der Interessengegensätze 
mildert. 

Aber solche Aeusserungen, bei denen der Sozialpolitiker dem 
Historiker die Feder geführt hat, vermögen die Bedeutung der Arbeiten 
Schmollers nicht zu mindern. Diese Bedeutung ist vielmehr nach 
meinem Empfinden gerade dort am grössten, wo Schmoller es aus- 
schliesslich mit staatlichen Entwickelungen zu thun hat. 

Alle Arbeiten, die Schmoller hier gesammelt hat, behandeln in 
erster Linie die Thätigkeit des Preussischen Staates, während die 
Thätigkeit der vielen Einzelnen, die unter dessen kräftiger Förderung 
wirtschaftlich schafften, stark zurücktritt. Das ist vorwiegend eine 
beabsichtigte Wirkung der allgemeinen Richtung Schmollers; ihm fehlt 
ja keineswegs die Befähigung zur Darstellung selbst privatwirtschaft- 
licher Vorgänge und Einzelheiten. Aber ohne Frage ist ihm am 
wohlsten, zeigt seine Begabung sich am deutlichsten in den Abhand- 
lungen, welche er den Grundpfeilern der Staatsgrösse Preussens ge- 
widmet hat, seinem Finanzwesen, seinem Beamtentum, seinem Heere. 

Von diesen Abhandlungen verfolgt diejenige über „Die Epochen 
der preussischen Finanzpolitik bis zur Gründung des Deutschen 
Reiches“ eine ganze Entwickelung bis zur Gegenwart und zwar nicht 
nur für sich allein, sondern auch im Zusammenhange mit der allge- 
meinen wirtschaftlichen, politischen und geistigen Entwickelung. 

Natürlich sind hier im wesentlichen nur „Umrisse‘‘ gegeben; doch 
gerade bei einer derartigen Behandlung ist Schmoller in seinem 
eigensten Elemente. Weite Perspektiven eröffnen und auf Parallelen 
mit der Gegenwart deuten, zu Einzeluntersuchungen anregen und aus 
diesen die grosse, durchgehende Linie der Entwickelung ziehen — 
darin besteht seine Hauptstärke. In der finanzgeschichtlichen Arbeit 
erscheinen mir als die bedeutendsten Teile die Darstellung der 
Leistungen Friedrichs des Grossen, der Zeit des Verfalles bis 1806 
(S. 183 f.) und die „Allgemeinen Ergebnisse“ (S. 231 ff.). Die Ab- 
handlung erschien 1877 zuerst, ist aber für die Buchausgabe wesent- 
lich umgearbeitet und ergänzt worden, offenbar nicht ohne den Einfluss 
von Erscheinungen der Gegenwart, namentlich bei Schilderung der 
spät- und nachfridericianischen Zeiten. Die politische Bedeutung der 
Parallele ist die allergrösste, und auch ihr historischer Wert ist nicht 
zu unterschätzen, wenn man den Unterschied zwischen Absolutismus 
und allgemeinem Wahlrecht fortwährend vor Augen hat. 

Sowohl in dieser Abhandlung, wie in derjenigen über Heer und 
19* 


284 Kritiken. 


Beamtentum, werden die sittlichen Grundlagen der staatlichen Ein- 
richtungen Preussens mit berechtigtem hohem Nachdrucke immer 
wieder betont. Vielleicht könnte man daneben ein stärkeres Hervor- 
heben der intellektuellen Faktoren wünschen, der Planmässigkeit, 
Gründlichkeit, Genauigkeit, Folgerichtigkeit, womit in der besten Zeit 
die staatlichen Aufgaben angefasst wurden. Diese — man kanm 
sagen — „wissenschaftliche* Art, den Staat zu leiten, ist ebenso 
charakteristisch für die Entwickelung Preussens, wie das Pflichtgefühl, 
die Disziplin, die Ehrlichkeit aller Staatsorgane. 
Göttingen. Richard Ehrenberg. 


G. P. Gooch, The history of English Democratic Ideas in tbe 
Seventeenth century. (Band 10 der „Cambridge Historial Essays“.\ 
Cambridge, University Press 1898. VIIL 363. 

Diese Arbeit: ist vortrefflich, nicht nur als Beitrag zur englischen 
Geschichte des 17. Jahrhunderts, sondern zur Geschichte der politi- 
schen Theorien überhaupt. Die geistige Seite der politischen Ent- 
wickelung Englands in der Revolutionszeit und im besondern das 
Wachstum der demokratischen Ideen hat in letzter Zeit mehrfach die 
Aufmerksamkeit gefesselt! Einen lebhaften Anstoss hat de Ver- 
öffentlichung der Clarke Papers seitens des hochverdienten Cromwell- 
Forschers C. H. Firth gegeben (1891 und 1894), welche die Genesis 
des „Agreement of the People“ erkennen liessen; hier ist der demo- 
kratische Gedanke praktisch zur vollsten Bethätigung gelangt, in dem 
Rate der Armee Cromwell’s, dessen Sekretär W. Clarke gewesen ist, 
sind die einschlägigen Argumente diskutiert und die Forderungen 
formuliert worden, welche eine Art geschriebener Verfassung auf 
Grundlage des Volkswillens zum Ergebnis hatten. Wie und wanu 
hat dieser Geist in England Einzug gehalten? Welches sind die 
Wurzeln, aus denen er Nahrung gezogen hat? In welchen Verzwei- 
gungen hat er sich ausgebreitet, wer sind die Träger desselben ge: 
wesen, und aus welchen geistigen Elementen hat die Bewegung 
schliesslich sich zusammengesetzt, welche in das politische Leben ein- 
gegriffen hat? Das alles sind Fragen, welche G. beantwortet, auf 
Grund einer, man darf wohl sagen, erschöpfenden Kenntnis nicht nur 
der bekannteren Werke der politischen Theoretiker, sondern auch der 
reichen Flugschriftenlitteratur aus der Revolutionszeit. 

Es ist eine Entwickelungsgeschichte des demokratischen Gedankenx 


! Ich verweise auf die Arbeiten von Charles Borgeaud, The Rix © 
Modern Democracy in Old and New England. London 1894. (Im franëst- 
schen Original in Zeitschriften erschienen); H. L. Osgood „Political Ideas 
of the Puritans". The Political science Quarterly, März und Juni 1891 


Kritiken. 285 


die uns hier gegeben wird, soweit eine solche rein aus der Theorie 
heraus überhaupt gegeben werden kann; dass die Engländer der Re- 
volutionsjahrzehnte diesen Gedanken mit scharfer Logik ausgedacht 
haben, macht das Studium anregend und lohnend. Der Ausgangs- 
punkt wird von der Reformation hergenommen, die Bedeutung calvi- 
nistischer und hugenottischer Einwirkungen wird besprochen, auch 
ältere englische Einflüsse eines Wyelif, Fortescue werden geprüft. Den 
breitesten Raum nehmen die mittleren Jahrzehnte des Jahrhunderts 
ein; die Grundsätze der Leveller, die politischen Ideen Cromwells, die 
Ideale Harrington’s, werden scharf und eingehend analysiert, auch die 
communistischen Auswüchse werden erwähnt, unter Anerkennung der 
Verdienste von Bernstein’s Geschichte des Sozialismus. Schliesslich 
sehen wir die Flutwellen sich wieder verlaufen; den politischen Be- 
dürfnissen entsprechend, die wir allerdings nicht kennen lernen, werden 
die Theorien umgeformt, bis dass sich in das neue Jahrhundert hinein- 
weisend von jedem religiösen Enthusiasmus losgelöst, von nüchternem 
und praktischen Denken getragen, nur das Erreichbare ins Auge fassend 
und die Traditionen wahrend, die Ansätze des Whiggismus heraus- 
gebildet haben: des politischen Glaubensbekenntnisses der Aristokratie 
des Landes; nicht dass dieser die demokratischen Triebe überwunden 
hätte, aber für fast noch ein Jahrhundert hat er sie in den Hinter- 
grund gedrängt. | 
Leipzig. F. Salomon. 


W. J. Stillman, The Union of Italy 1815—1895. Cambridge at 
the University Press 1898. X und 412. 

Das vorliegende Werk gehört der von G. W. Prothero heraus- 
gegebenen Sammlung der „Cambridge Historical Series“ an. Es ist, 
gemäss deren Charakter, darauf berechnet, in populärer Form einem 
weiteren Leserkreis die Entstehungsgeschichte und die Ausbildung des 
heutigen italienischen Einheitsstaates klar zu machen. Diesen Zweck 
erreicht der Verfasser. Sein Buch kann allen, denen es darauf an- 
kommt, eine knappe Darstellung der politischen Entwickelung des 
italienischen Volkes von 1815 bis 1895 zu lesen, empfohlen werden. 
Auch seine Grundauffassung verdient volle Beachtung. Die pessi- 
mistischen Erwägungen, die sich gegen Ende seines Buches einstellen, 
geben nicht sowohl aus einer Unterschätzung der vielen trefflichen 
Eigenschaften des italienischen Volkscharakters hervor, als aus 
der Klage über die unheilvolle Nachwirkung unwiderruflicher Ereig- 
nisse, die den Gang der italienischen Einheitsgeschichte wesentlich 
mitbestimmt haben. Der Verfasser rechnet dahin die Anrufung fremder 
Hilfe, die vorzeitige Annexion Neapels und Siziliens, die unvermeid- 


286 Kritiken. 


liche Verlegung der Hauptstadt nach Rom. Er führt das Wort „eines 
der weisesten italienischen Patrioten“ an, der ihm gesagt habe: „Italien 
ist zu schnell und zu leicht gemacht worden.“ Indessen, so trübe 
seine Ansicht von den heutigen Zuständen Italiens ist, will er die 
Hoffnung auf ihre Besserung nicht aufgeben. „Das italienische Volk 
wird seine Irrtümer und die seiner Beherrscher überleben. Der Glaube 
an die Gesetze des menschlichen Fortschrittes wird Trost gewähren 
beim Anblick des gegenwärtigen Verfalles konstitutioneller Regierung 
in Italien.“ 

Mit übergrosser Bescheidenheit spricht der Verfasser in der Ein- 
leitung davon, dass er kein Historiker sei. Dass es ihm an Kennt- 
nissen der historischen Litteratur nicht fehlt, beweist schon das im 
Anhang abgedruckte Register der hauptsächlich benutzten Hilfsmittel. 
Die grössten Dienste hat ihm, wenigstens für die ersten zwölf Kapitel, 
die bequeme Zusammenstellung der „Storia critica del Risorgimento 
Italiano“ von Carlo Tivaroni geleistet. Auffallend ist es, dass wichtige 
deutsche Werke, wie die von Reuchlin, H. von Sybel, Bernhardi ganz 
unbenutzt geblieben zu sein scheinen. Vor manchem Fachhistoriker 
hat der Verfasser übrigens den Vorteil voraus, dass er, als Geheim- 
agent Kossuths, als Korrespondent grosser Zeitungen und als amen- 
kanischer Konsul Jahre lang an Ort und Stelle, aus eigener An- 
schauung und Kenntnis der Personen und Dinge sprechen kann. Er 
hat mit seinen Augen gesehen, wie eine neapolitanische Räuberbande 
in den sechziger Jahren von den päbstlichen Behörden zu Olevano 
„festlich traktiert wurde" Er macht Mitteilungen aus einem nach 
dem Kanıpf bei Aspromonte zwischen Pius IX. und ihm geführten 
Gespräch (S. 330). Mit bedeutenden Staatsmännern und Parteiführern 
hat er während eines Menschenalters allem Anschein nach in Be- 
ziehungen gestanden. Eine gewisse sehr anfechtbare Vorliebe für 
Crispi bestimmt offenbar in manchem Punkte noch heute sein Urteil. 

Im einzelnen liesse sich manches zur Verbesserung und Ergänzung 
anführen. S. 108 wird eine Erwähnung Consalvis vermisst. S. 207 
heisst es unbegreiflicherweise von Garibaldi: „He passed (1849 nach 
der Kapitulation Roms) through the ranks of Austrians, Neapolitans 
and French and finally reached Venice in the middle of 
August“ Was S. 146 über die unerhört barbarischen Handlungen 
östreichischer Soldaten aus der Zeit der Mailänder Märzkämpfe von 1848 
berichtet wird, wäre trotz der Berufung auf „250 Zeugen“ noch anzu- 
zweifeln (s. die skeptischen Bemerkungen Reuchlins II. 91) „Schwarzen- 
burg“ und „Wessenburg“ (S. 267, 169) sind leidige Druckfehler. 


Zürich. Alfred Stern. 


287 


Nachrichten und Notizen. 


Dem Aufsatz v. Belows „Die neue historische Methode“ (s. Hist. Viert. 
1, 559) tritt Lamprecht mit einer Broschüre entgegen: „Die historische 
Methode des Herrn von Below“, Berlin, Gärtner, 50 H (auch als Beilage 
der Histor. Zeitschrift Bd. 82 Heft ai Das Charakteristische der hier ge- 
äusserten Ansichten liegt wohl in den Behauptungen: das wissenschaftliche 
Denken, weil nur eine Abart des allgemeinen Urteilens, könne nur auf das 
Vergleichbare, Typische gehen; die Kulturgeschichte, die Wissenschaft der 
typischen geschichtlichen Erscheinungen, müsse daher als geschichtliche 
Grundwissenschaft betrachtet werden; das Singuläre, Individuelle sei nur 
der künstlerischen Erfassung zugänglich. — Die gleichen Gesichtspunkte 
finden sich in einem Aufsatz, den derselbe Verfasser fast gleichzeitig in 
der Zeitschrift für Sozialwissenschaft II. S. 11—18 veröffentlicht hat. 

Grundverschiedene Auffassungen vertritt Heinrich Rickert. Sein Vor- 
trag „Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft‘‘ (Freiburg, Mohr, 71 S. 
1 M. 40) fasst knapp zusammen, was in einem grösseren logischen Werk 
desselben Verfassers (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffs- 
bildung) teils schon auseinandergesetzt ist, teils demnächst begründet 
werden soll. — Nur einige den Historikern besonders interessante Punkte 
der lehrreichen Schrift seien hervorgehoben. R. geht aus von der auch 
sonst neuerdings angenommenen Gegenüberstellung von Naturwissenschaft 
und Kulturwissenschaft. Der Gegensatz bezieht sich in gleicher Weise 
nach der materialen Seite auf die Objekte, nach der formalen auf die 
Methode der wissenschaftlichen Thätigkeit. Die Natur ist „der Inbegriff 
des von selbst Entstandenen, Geborenen und seinem eigenen Wachstum 
Überlassenen“; die Kultur „das von einem nach Zwecken handelnden Men- 
schen entweder direkt Hervorgebrachte oder, wenn es schon vorhanden ist, 
so doch wenigstens absichtlich Gepflegte‘. Natur und Kultur stehen sich 
nicht als Körperliches und Geistiges gegenüber; Naturwissenschaft ist da- 
her nicht nur Körperwissenschaft, zu ihr gehört auch die Psychologie. Die 
Wissenschaft von der Natur, „vom Dasein der Dinge, sofern es nach all- 
gemeinen Gesetzen bestimmt ist", strebt die Bildung allgemeiner Begriffe 
an und sucht Gesetze auf. Die Kulturwissenschaft dagegen wählt aus der 
Masse der Objekte diejenigen aus, die Kulturwert haben. „Für die histo- 
rische Begriffsbildung liefern die Kulturwerte das Prinzip der Auswahl des 
Wesentlichen“. Dem nomothetischen Verfahren der Naturwissenschaft steht 
das idiographische der Geschichte gegenüber. Die Naturwissenschaft als 
Wissenschaft vom Allgemeinen ist auf den gesetzmälsigen Zusammenhang 


288 Nachrichten und Notizen. 


gerichtet; die historische Wissenschaft dagegen hat das Einmalige, Be- 
sondere und Individuelle darzustellen, und da „das methodische Prinzip 
der Auswahl in der Geschichte von einer Wert- oder Zwecksetzung abhängig 
ist“, so ist das historische Verfahren als ein teleologisches in diesem Sinne 
zu bezeichnen. — Nicht in allem hat mich R. überzeugt. Zwei Punkte, 
die Widerspruch fordern, möchte ich kurz hervorheben, ohne meine Be- 
denken näher zu begründen. Einmal scheint mir R.s Theorie der Kultur- 
werte nicht geeignet zu sein, einer Methodenlehre der historischen Wissen- 
schaft als Grundlage zu dienen. Dann finde ich das Individuelle als Objekt 
der historischen Wissenschaft allzu scharf und einseitig hervorgehoben. 
Das Allgemeine und Gemeinsame in der Kulturentwickelung einzelner Völker, 
ja ganzer Völkerfamilien aufzusuchen, ist gewils Aufgabe der Geschichts- 
wissenschaft. Und das kann sehr wohl geschehen, ohne dass dabei natur- 
wissenschaftlichen Gesetzen oder naturwissenschaftlichen Kausalzusammen- 
hängen nachgegangen, ja ohne dass dabei das Auffinden von Typen im 
historischen Leben als eigentliches Ziel der geschichtlichen Forschung auf- 
gestellt werden müsste. — Mag man indessen auch Bedenken gegen Rickerts 
systematische Gruppierung der Wissenschaften oder gegen die Charakte- 
risierung der methodischen Unterschiede haben, — das Schriftchen bietet 
so mannigfache Aufklärung und Anregung, dass ein sorgfältiges Studium 
den Historikern nachdrücklich zu empfehlen ist. Aufmerksam machen 
möchte ich schliesslich noch auf Rickerts Bemerkungen über das Verhältnis 
der Psychologie zur Geschichtswissenschaft (S. 41f). Denn hier scheint mir 
eine der Aufklärung bedürftige Sache trefflich behandelt zu sein. Oft genug 
wurde und wird behauptet, dass die Psychologie die allgemeine Grundlage 
der historischen Wissenschaften zu bilden habe, ähnlich wie die Mechanik 
als allgemeine Grundlage der Naturwissenschaften diene. Klar, bestimmt 
und überzeugend widerlegt Rickert diese Annahme. Die moderne Psycho- 
logie, die begriffliche Wissenschaft vom Seelenleben, ist als Vorbereitung 
und Grundlage geschichtlichen Forschens nicht zu brauchen. Die trefl- 
lichsten „Psychologen“ unter den Historikern alter und neuer Zeit haben 
die Lehren der modernen Psychologie nicht gekannt. Und so darf es auch 
in Zukunft bleiben. 

In der Gegnerschaft gegen die sociologisch-naturwissenschaftliche Rich- 
tung, überhaupt gegen Richtungen, „die das Interesse am Individuellen 
eliminieren und in der Geschichte nur die Erkenntnis des naturgesetzlichen 
Allgemeinen finden wollen“ stimmt mit Rickert E. Bernheim überein. 
Seines schon vor einigen Monaten erschienenen Aufsatzes „Geschichts- 
wissenschaft und Erkenntnistheorie‘‘ (Zeitschrift für immanente Philosophie 
III, 256—286) sei hier nachträglich gedacht. Bernheim will, vornehmlich 
im Anschluss an die Ausführungen seines Lehrbuchs der historischen Methode, 
zeigen, wie die geschichtsphilosophischen und methodologischen Ansichten 
des Historikers mit den erkenntnistheoretischen Meinungen des historisch 
interessierten Philosophen Schuppe durchaus harmonieren. Bernheims Stand- 
punkt dürfte wohl von der überwiegenden Mehrheit der Historiker ge: 
billigt werden. G. S. 


Nachrichten und Notizen. 289 


Die „Société des Bollandistes“ hat soeben die erste Lieferung einer 
„Bibliotheca hagiographica latina antiquae et mediae aetatis“ 
veröffentlicht, die berufen sein wird, ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle 
einschlägigen Arbeiten zu werden. Mit grösster Gewissenhaftigkeit und 
Vollständigkeit werden alle auf das Leben der Heiligen bezüglichen Nach- 
richten (Urkundliches und Biographisches), die dem Altertum und Mittel- 
alter angehören, verzeichnet. Dabei sind nicht allein die bekannten Quellen- 
sammlungen berücksichtigt, sondern auch manche bisher unedierte Stücke 
vermerkt. Das erste Heft reicht von A—Caecilia. Mindestens vier werden 
nachfolgen. Der Subskriptionspreis für das ganze Werk beträgt 40 Franken. 

E. Dümmler, der schon 1854 die Entstehung der bekannten Passauer 
Urkundenfälschungen behandelt hatte, kommt jetzt nochmals (Berliner 
Sitzungsberichte 47, 758—775) auf diese Frage zu sprechen. Schlagend 
werden die Einwände zurückgewiesen, die Blumberger, Mittermüller und 
besonders Ratzinger gegen Dümmlers Annahme erhoben haben; in klarer 
und überzeugender Beweisführung wird wahrscheinlich gemacht, dass die 
Lorcher Fälschungen wirklich im 10. Jahrh. unter Bischof Piligrim von 
Passau entstanden seien. G. 8. 

Zeitschriften. Unter dem Titel „Archives belges‘ erscheint von 
Januar 1899 an eine neue Zeitschrift für belgische Geschichte, die sich die 
Aufgabe stellt, alle im In- und Ausland erscheinenden Arbeiten über bel- 
gische Geschichte einer kritischen Besprechung zu unterziehen. Die Mit- 
arbeit einer grösseren Anzahl belgischer Historiker ist gesichert. Die 
Herausgabe hat Professor G. Kurth in Lüttich übernommen. In allen redaktio- 
nellen Angelegenheiten wende man sich an Herrn Dr. A. Delescluse, Lüttich, 
Rue Hemricourt 14. 

A. Hettler beabsichtigt im Selbstverlag eine „Zeitschrift für alte 
Geschichte‘ herauszugeben. Die Zeitschrift soll in Bänden (Jahrgängen) 
von etwa 30 Bogen in 6—8 Heften erscheinen. Preis 20 Mark. Das erste 
Heft im Umfang von 50 Seiten ward am 5. Januar ausgegeben. Es enthält 
ausser dem Vorwort des Herausgebers, den Bemerkungen „Zur Einführung“ 
von Prof. R. von Scala in Innsbruck drei Aufsätze: Julius Jung, Ueber Um- 
fang und Abgrenzung der alten Geschichte; A. Wiedemann, Die neuesten 
Forschungen zur altägyptischen Geschichte; W.Soltau, Quellenuntersuchungen 
über antike Historiker. Der Anfang des Wiedemannschen Artikels war 
schon in dem ebenfalls von Hettler begründeten Historischen Litteraturblatt 
(s. Hist. Vierteljahrschr. I, 567) zum Abdruck gelangt. Es scheint, dass 
Hettler auf Fortführung dieses Unternehmens verzichtet hat. 

Die Schriftleitung des Centralblattes der Bauverwaltung (Schriftleiter: 
Otto Sarrazin und Oskar Hossfeld) giebt seit Anfang dieses Jahres eine 
Zeitschrift heraus: „Die Denkmalpflege“, die eine Sammelstelle sein soll 
für Abhandlungen und Mitteilungen verschiedenster Art, die sich auf die 
Pflege der Kunstdenkmäler beziehen. Sie sucht der verständnislosen Ver- 
nichtung wertvoller Denkmäler der Vergangenheit entgegenzuwirken und 
dient damit auch der Geschichtsforschung. Den Verlag hat Wilhelm Ernst 
und Sohn, Berlin, übernommen; drei- bis vierwöchentlich soll ein Heft er- 
scheinen; der Preis des Jahrgangs (16 Bogen) beträgt 8 Mark. 


290 Nachrichten und Notizen. 


Dem Berichte über die wissenschaftlichen Unternehmungen der Kgl. 
Preussischen Akademie der Wissenschaften ist zu entnehmen, dass der 
25. Bd. der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Grossen fast ab- 
geschlossen ist und mit Ablauf dieses Jahres noch ein zweiter Band vor- 
liegen wird. Was die Acta Borussica betrifft, so ist die Drucklegung de 
Briefwechsels zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Fürsten Leopold von 
Dessau durch Prof. Krauske ihrem Abschluss nahe. Band I der Behörden- 
organisation unter Friedrich dem Grossen nebst Einleitung über deren Stand 
im Jahre 1740 ist unter der Presse. Der Druck der von W. Naudé bis 1740 
fertiggestellten Akten und Darstellung der preussischen Getreidehandels- 
politik wird demnächst beginnen. Freiherr von Schrötter hat die Bearbei- 
tung der preussischen Münzsammlungen des 18. Jahrhunderts und die Münz- 
beschreibung vollendet und die Darstellung der brandenburgisch-preussischen 
Münzpolitik von 1701—1740 ausgearbeitet; doch soll mit dem Druck ge- 
wartet werden, bis auch die Zeit Friedrichs des Gr. im ganzen zu über- 
blicken ist. Dr. Bracht arbeitet jetzt über das brandenburgische Woll- 
gewerbe von 1713—1740; Dr. Victor Löwe vervollständigt das Material über 
die Behördenorganisation unter Friedrich Wilhelm I. für die Zeit von 
1718—1723; Dr. Lohmann hat als erste Frucht seiner archivalischen Studien 
in Paris und London über die Handelsstatistik und die Reglements der 
Hausindustrie im 17. und 18. Jahrhundert eine Denkschrift über die eng- 
lische und französische Handelsstatistik des 18. Jahrhunderts veröffentlicht. 
(Sitzungsbericht der Akademie vom 22. Dezember 1898.) 

Nach dem Berichte der Historischen Kommission für Westfalen über 
das Jahr 1898 fand ihre Tagung am 26. Mai statt. Vorgelegt wurden: der 
II. Band der Korssenbroich-Ausgabe, besorgt von Bibliothekar Dr. Detmer; 
Westfälisches Urkundenbuch Bd.VI, herausgegeben von Hoogeweg; Quellen 
und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, herausg. von Stadt- 
archivar Dr. Hellinghaus. Nahezu druckreif sind: Münstersche Landtags- 
akten Bd. I (bis 1532), bearbeitet von Dr. Schmitz; Bd. VII des Urkunden- 
buches (Kölnisches Westfalen von 1200—1300), bearbeitet von Archivar 
Dr. Ilgen. Die Ausgabe des Gobelinus Persona hat Dr. Jansen übernommen. 
Als neue Arbeiten werden beschlossen: 1) Herausgabe der westfälischen 
Rechtsdenkmüler; Archivrat Dr. Philippi unter Beihilfe von Professor Jostes 
wird damit betraut; 2) Herausgabe eines Urkundenbuches zur Geschichte 
der westfälischen Klosterreformation vom 14. bis 17. Jahrhundert; Bearbeiter 
wird Dr. Linneborn sein; 3) Edition des Visitationsprotokolls von 1571; die 
Arbeit übernimmt Bibliothekar Dr. Detmer. Eine besondere Kommission 
unter dem Vorsitze des Archivrats Philippi soll die Inventarisation der 
geistlichen, adligen und sonstigen Privatarchive Westfalens vorbereiten. 
Zu neuen Mitgliedern der Kommission werden gewählt: Professor Dr. Jostes 
(Münster), Graf Landsberg-Velen (Gemen), Prinz Alfred zu Salm-Salm 
(Rhede), Professor Dr. Spannagel (Münster). Den Ausschuss bilden jetzt die 
Herren: Professor Finke, Pfarrer Mertens in Kirchborchen, Professor Pieper, 
Archivrat Philippi, Professor Spannagel, Rentner Helmus. 

Von dem Annuaire-Bulletin der Société de l’histoire de France 
ist Heft 3 vom Jahrgang 1898 erschienen. Wir entnehmen daraus, dass 


Nachrichten und Notizen. 291 


die Gesellschaft beschlossen hat, die Chronique de Jean le Bel, welche 1863 
von Polain für die Académie royale de Belgique herausgegeben wurde, 
von neuem herauszugeben, und diese Arbeit dem Archivar J. Viard und 
einem jüngeren Gelehrten Deprez übertragen hat. Diese Ausgabe soll ein 
Gegenstück zu der Chronik des Froissart werden, welche von der Ge- 
sellschaft bereits in Angriff genommen und bisher in 12 Bänden, von 1307 
bis 1382 reichend, zur Ausgabe gelangt ist. 


Dem Jahresberichte der Fürstlich Jablonowskischen Gesellschaft zu 
Leipzig ist das folgende zu entnehmen. Auf die von der historisch-national- 
ökonomischen Sektion für das Jahr 1898 gestellte Preisaufgabe (eine ein- 
gehende Untersuchung und vergleichende Darstellung des nationalen Ge- 
werbes bei den eingeborenen Völkern eines oder mehrerer aussereuropäischer 
Erdteile unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsformen der Stoff- 
umwandlung und der Absatzweisen der Fabrikate) ist eine Bewerbungs- 
schrift eingegangen, der der Preis zuerkannt worden ist. Als Verfasser 
ergab sich Dr. Heinrich Schurtz in Bremen. Für die Jahre 1898—1902 sind 
folgende Preisaufgaben gestellt worden: 

1) Für 1899 eine Darstellung der wirtschaftlichen und socialen Ent- 
stehungsursachen, der Lebensbethätigung und der Einflüsse der Genossen- 
schaften in der späteren griechischen Geschichte. 

2) Für 1900 eine Darstellung der socialen und rechtlichen Stellung der 
Handwerker und der wirtschaftlichen Organisation des Gewerbebetriebs im 
griechischen Altertum. 

3) Für 1901 ein westnordisches Namenbuch, welches in knappster Form 
das in der Litteratur wie in den Urkunden bis zum Jahre 1300 vorkommende 
Material von norwegischen und isländischen Personennamen verzeichnet und 
kritisch sichtet. 

4) Für 1902 eine Darstellung der Entwicklung der deutschen Kultur- 
geschichtschreibung von Herder bis auf Freytag, Riehl und Burckhardt 
einschliesslich. Es soll dabei vor allem der innere Gang der Entwicklung 
dargestellt werden; die jeweils in den Vordergrund tretenden Ziele sollen 
klar beleuchtet und besondere Sorgfalt soll auf die Darlegung der Me- 
thoden verwendet werden; auch soll der Zusammenhang der Ziele und 
Metboden mit der allgemeinen geistigen Entwicklung, insbesondere der 
Entwicklung der Psychologie, der Ethik und der Sociologie nachgewiesen 
werden. 

Der Preis für jede Aufgabe beträgt 1000 Mark. Die anonym einzu- 
reichenden Bewerbungsschriften sind bis zum 30. November des angegebenen 
Jahres an den derzeitigen Sekretär der Gesellschaft (für 1899 Professor 
Sievers, Leipzig-Gohlis, Turnerstr. 26) zu senden. 


Die Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften hat den aller 
fünf Jahre zu verleihenden, von Friedrich Wilhelm IV. für das beste in- 
zwischen veröffentlichte Geschichtswerk gestifteten Verdunpreis dem an 
der Universität Leipzig wirkenden Professor der Kirchengeschichte Albert 
Hauck für seine Kirchengeschichte Deutschlands (erschienen Bd. LI 
zuerkannt. 


292 Nachrichten und Notizen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien. Die 
Akademie der Wissenschaften ernannte den Direktor des Deutschen Archäo- 
logischen Instituts in Athen Professor Dr. Dörpfeld zum korrespondierenden 
Mitgliede. 


Universitäten und technische Hochschulen. Der o Professor der klas- 
sischen Philologie an der Universität Greifswald Eduard Norden ist 
an die Universität Breslau berufen worden. Der Universitätsbibliothekar 
Dr. Jakob Wille in Heidelberg wurde zum o. Honorarprofessor an der 
dortigen Universität mit einem besonderen Lehrauftrag für pfälzische Ge 
schichte ernannt. 


Der ao. Professor der Kirchengeschichte Friedrich Bosse an der 
Universität Kiel ist in gleicher Stellung nach Greifswald berufen worden; 
der Privatdozent für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule zu 
Darmstadt Dr. F. Noack als ao. Professor an die Universität Jena; der 
Privatdozent für deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Halle 
Dr. Siegfried Rietschel als ao. Professor für Rechtsgeschichte und 
bürgerliches Recht an die Universität Tübingen. Der Privatdocent für 
deutsche Litteraturgeschichte an der technischen Hochschule in Prag Alfred 
Klaar hat den Titel und Charakter eines ao. Professors erhalten. 


Habilitiert haben sich: Dr. Alexander Cartellieri für mittelalter- 
liche Geschichte und historische Hilfswissenschaften an der Universität 
Heidelberg, Dr. Rudolf Kautzsch, bisher in Halle, für Kunstgeschichte 
an der Universität Leipzig, Dr. Ludwig Schmitz für Geschichte an der 
Akademie zu Münster, Dr. Theodor Ritter von Grienberger für ger- 
manische Sprachgeschichte und Altertumskunde an der Universität Wien, 
Dr. Gustav Friedrich für historische Hilfswissenschaften an der böhmischen 
Universität in Prag, Dr. Viktor Ernst für mittlere und neuere Geschichte 
an der Universität Tübingen, Dr. Polaczek für Kunstgeschichte an der 
Universität Strassburg; Dr. Hans Trog hat an der Universität Basel die 
venia legendi für moderne Litteratur erhalten. Dr. Ernst Robert Daenell, 
bisher Privatdozent für Geschichte an der Universität Leipzig, siedelt nach 
Kiel über. 


Archive. Der Archivrat am Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu 
Dresden Dr. Hubert Ermisch ist zum Regierungsrat ermannt worden 
Bei dem Grossherzogl. Badischen Generallandesarchiv ist Dr. Karl Brunner 
mit Versehung der etatmässigen Hilfsarbeiterstelle betraut worden; als 
Volontär trat Dr. Karl Hölscher, Hilfsarbeiter der Badischen Historischen 
Kommission, ein. 

Dr. Armin Tille, der bisher im Auftrage der Gesellschaft für Rhe- 
nische Geschichtskunde die Inventare der kleineren Archive der Rhein- 
provinz aufgenommen hat, scheidet mit dem 1. April aus seiner bisherigen 
Stellung aus. 


Todesfälle. Deutschland. Am 13. Dezember 1898 + in Berlin der 
o. Professor des Kirchenrechts an der dortigen Universität Paul Hin- 
»chius im Alter von 63 Jahren. Geboren am 25. Dezember 1835 zu Berlin. 


Nachrichten und Notizen. 293 


vorgebildet an der Universität seiner Vaterstadt sowie in Heidelberg, trat 
er zunächst in den preussischen Justizdienst, habilitierte sich aber 1859 an 
der Berliner Universität und wirkte dort nach einer kurzen Lehrthätigkeit 
in Halle und später in Kiel seit 1872 ununterbrochen bis zu seinem Tode. 
In seiner Erstlingsschrift (1866) hatte er „das landesherrliche Patronat- 
recht gegenüber der katholischen Kirche‘‘ behandelt; 1863 folgte ihr die 
erste kritische Ausgabe der pseudoisidorischen Decretalien. Nach einer 
Schrift, in der er das Verhältnis der evangelischen Landeskirche in Preussen 
zu den inzwischen neuerworbenen Provinzen besprach, liess er seit 1869 
sein monumentales Werk „Das Kirchenrecht der Katholiken und Prote- 
stanten in Deutschland“ erscheinen, das jetzt beim Tode des Verfassers 
unvollendet in 6 Bänden vorliegt, eine wissenschaftliche Leistung allererster 
Art durch gediegene Gründlichkeit und unbedingt zuverlässige Forschung, 
auch dem Historiker eine Fundgrube erwünschter Belehrung. Die folgen- 
den Arbeiten über die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber 
den Beschlüssen des vatikanischen Konzils (1871) und über die Orden und 
Kongregationen der katholischen Kirche in Preussen (1874) erinnern uns 
daran, dass er 1872—76 im Kultusministerium unter Falk thätig war; auch 
war er mehrere Jahre Mitglied des Reichstags und vertrat seit 1889 die 
Universität Berlin im Herrenhause. 


Am 14. Dezember + in Bamberg der Vorsteher der kel Bibliothek 
Dr. Friedrich Leitschuh im Alter von 61 Jahren, bekannt durch eine 
Reihe von Arbeiten zur Kunst- und Litteraturgeschichte, sowie zur Ge- 
schichte Bayerns. 


Am 17. Dezember + in Frauenburg der Domkapitular Franz Hipler, 
der eine Reihe von Schriften namentlich zur ermländischen Geschichte ver- 
fasst hat. 


Am 22. Januar 1899 + in Aachen der Stadtbibliothekar und Geschichts- 
‚ forscher Dr. Emil Fromm. 


Am 14. Februar + in Wiesbaden der Archivar am kgl. Staatsarchiv zu 
Koblenz Dr. Konrad Panzer. 


Oesterreich. Am 8. März + in Graz der Universitätsprofessor Dr. O. B. 
von Weiss. Zu Ettenheim in Baden geboren (1820), einer bäuerlichen Familie 
entstammend, studierte er in Freiburg i. Br., Tübingen, Heidelberg und 
München Philosophie, Theologie und allgemeine Geschichte, trat dann auf 
Veranlassung der badischen Regierung in die akademische Laufbahn ein und 
wurde nach Veröffentlichung eines Werkes über Alfred den Grossen 1853 
an die Universität Graz berufen, wo er bis zu seinem Tode blieb. Am be- 
kanntesten ist seine in 22 Bänden vollendete Weltgeschichte; doch hat er 
auch im besonderen über Maria Theresia geschrieben und zwei Bände 
Deutsche Volksrechte im Mittelalter veröffentlicht. 


Russland. Im Alter von 85 Jahren + das Mitglied der Kaiserlich 
Russischen Akademie der Wissenschaften der Historiker Eduard Kunik. 
In Odessa + der Archäologe, Statistiker und Historiker Apollon Alexan- 
drowitsch Skalkowsky im 91. Lebensjahre. 


294 Nachrichten und Notizen 


Alfons Huber. 

Ein jäher Tod hat am 23. November 1898 Alfons Huber dahingerafft. 
An der Schwelle des Greisenalters (geb. 1834) ist er in voller Rüstigkeit 
plötzlich verschieden. Wir haben mit ihm den bedeutendsten Vertreter der 
Geschichte Oesterreichs, einen hervorragenden deutschen Historiker begraben. 

In Tirol (Zillerthal) geboren, kam er aus kleinen Verhältnissen 1854 
an die Universität in Innsbruck. Zu einer günstigen Zeit: kurz zuvor hatte 
Julius Ficker, der Begründer der modernen Diplomatik und geniale Quellen- 
kritiker, dort seine Lehrthätigkeit begonnen. Huber ist einer seiner ältesten 
Schüler gewesen. So ward er von allem Anfang an mit der exakten histo- 
rischen Methode vertraut, aber zugleich auch mit der kritischen Verwer- 
tung der urkundlichen Geschichtsquellen. Sie stand damals — das muss 
man sich gegenwärtig halten — noch in ihren Anfängen. Er hat sie zuerst 
in grösserem Massstabe auf dem Gebiete der Geschichte Oesterreichs durch- 
geführt. Gleich seine erste Arbeit über die österreichischen Freiheitsbriefe 
(1860), in der er die Entstehung dieser berühmten Urkundenfälschungen 
Herzogs Rudolf IV. endgültig klarlegte, bezeugte die tüchtige Schule. Doch 
auch die besonnene Kritik und die Klarheit der Darstellung traten hier 
bereits hervor. 

Wie sehr seine Heimat und nächste Umgebung Hubers Arbeiten be- 
stimmten, zeigen die Titel seiner folgenden Publikationen: die Waldstätte 
Uri, Schwyz und Unterwalden bis zur festen Begründung der Eidgenossen- 
schaft (1861) und „Geschichte der Vereinigung Tirols mit Oesterreich“ 
(1864). 

Unterdessen hatte der Uebertritt Fickers an die Juristen-Fakultät es 
ermöglicht, dass Huber, der bereits für eine Professur in Lemberg in Aus- 
sicht genommen war, in Innsbruck selbst eine Lehrkanzel bekam (1863). 
Als Nachfolger seines Lehrers hat er dort bis zu seiner Berufung nach 
Wien (1887) ununterbrochen gewirkt. 

In seiner litterarischen Thätigkeit griff er mit der 1865 erschienenen 
Geschichte Herzog Rudolfs IV. von Oesterreich zunächst auf ein ihm bereits 
vertrautes Gebiet zurück. Er hat sich damit auch der Geschichte Oester- 
reichs wieder zugewendet, der er nun dauernd seine grosse Arbeitskraft 
widmete. Eine Fülle von einzelnen Abhandlungen und grösseren Aufsätzen 
hat er über die verschiedenen Probleme derselben veröffentlicht. Sie be- 
schränken sich keineswegs auf den engen Rahmen einer bestimmten 
Periode, sie breiten sich auch über die verschiedenen Zweige der Historie 
weithin aus. Was er über die Frühzeit der Entwickelung Oesterreichs ge- 
schrieben, ist ebenso wertvoll als seine Arbeiten über das spätere Mittel- 
alter und die neueren Zeiten. Nicht nur die politische, auch die Ver- 
fassungs- und Verwaltungsgeschichte Oesterreichs hat er darin behandelt. 
So war er zu der grossen Lebensaufgabe, die er sich dann stellte, aufs 
beste vorbereitet. So hat er seine Geschichte Oesterreichs geschrieben. 
Fünf Bände, bis zum Jahre 1648 reichend, sind davon erschienen. 

Die Bedeutung dieses umfassenden Werkes ist in ihrer vollen Tragweite 
kaum in Oesterreich selbst noch recht gewürdigt worden. Ein ernstes, 
hochzuschätzendes Werk. Es ist wahrhaft bewunderungswürdig, wie er 


Nachrichten und Notizen. 295 


seine Aufgabe planmässig und zielsicher durchführte. Unverdrossen hat 
er in einer Reihe von Sonderabhandlungen vorab jemals die Fragen zu er- 
gründen gesucht, die ihm nicht genügend klargestellt erschienen. Damit 
gewann er zugleich eine wohlthuende Entlastung des eigentlichen Werkes 
selbst. Und eben darin ruht ein Hauptvorzug desselben, dass er mit 
feinem und sicherem Unterscheidungsvermögen für das Wesentliche und 
Wichtige in knapper Präcision die gesicherten Ergebnisse der gesamten 
Forschung klar darstellte. Man versteht das Werk so recht aus der Persön- 
lichkeit seines Autors. In schlichter Bescheidenheit tritt er hinter der 
Sache zurück. Ein Feind jener oft bestechenden Geschichts-Constructionen, 
deren kühne Spannweite häufig ebenso gross ist als ihre wissenschaftliche An- 
fechtbarkeit, scheint sein Ziel weniger darauf gerichtet, den Stoff von neuen 
grossen Gesichtspunkten aus zu behandeln, als vielmehr das zuverlässig 
Erkennbare dauernd zu sichern. Mit ruhigem, objektivem Urteil hat er in 
nüchterner Darstellung Licht und Schatten gleichmässig verteilt, einem 
stets nachstrebend: unerschrocken die Wahrheit zu bekennen. 

So ist damit eine feste Grundlage für alle zukünftige Forschung auf 
diesem Gebiete geschaffen. Wer immer sich über ein Kapitel der Geschichte 
Oesterreichs zuverlässig unterrichten will, der schlägt heute einfach den 
betreffenden Band Huber: auf und kann sicher sein, hier den reellen Er- 
trag der bisherigen Forschung sorgfältig gebucht zu finden und selbständig 
kontrolliert zugleich. 

Noch ein Vorzug dieses Werkes muss besonders hervorgehoben werden. 
Huber, der sich, schon in reiferen Jahren, die Mühe nicht verdriessen liess, 
ungarisch zu lernen, hat darin auch die ungarische Litteratur mit verwertet 
und so deren Ergebnisse der deutschen Forschung zugänglich gemacht. 
Mehrere seiner Spezialarbeiten beziehen sich übrigens gleichfalls auf die 
Geschichte Ungarns. 

Während der langen Zeit von Hubers akademischer Thätigkeit hat die 
deutsche Historie einen mächtigen Aufschwung genommen. Er hat sich 
dem keineswegs verschlossen; auch in vorgerückteren Jahren hielt er damit 
kräftig Schritt. Wohl hat er in der Vorrede zum 1. Bande seiner Ge- 
schichte Oesterreichs im Anschluss an Lorenz-Treitschke der „Einschränkung 
auf das staatliche Moment“ das Wort geredet und erklärt, er habe sich ‚nie 
der Ansicht hingeben können, dass die Staatsgeschichte in erster Linie 
Kulturgeschichte sei“. Allein gleichzeitig machte er ebenda doch energisch 
gegen jene Geschichtsschreibung Front, die sich begnüge, „von Krieg und 
Friedensschlüssen zu berichten, und verlangte, dass der Historiker auch 
darzulegen suche, „wie sich die staatsrechtlichen und ethnographischen 
Verhältnisse von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart entwickelt 
haben.“ 

An der Neubelebung des Studiums der Verfassungs- und Verwaltungs- 
geschichte in Oesterreich hatte er den regsten Anteil. Nachdem er früher 
schon über die ältere Münzgeschichte Oesterreichs geschrieben (1871) und 
wertvolle Beiträge zur Finanzgeschichte des 16. Jahrhunderts geliefert hatte, 
trat er bei der Reform der juridischen Studien als erster mit einem Lehr- 
buch für die neu eingeführte Disziplin der österreichischen Reichsgeschichte 


296 Nachrichten und Notizen. 


hervor (1895) Es hat nicht nur der nachfolgenden Litteratur auf diesem 
Gebiete als wertvolles Substrat gedient, es ist auch heute noch ob der Fülle 
des in klarer Darstellung darin Gebotenen ein vielfach unentbehrliches 
Hilfsmittel. Uebrigens gehört die Darstellung der Verwaltungsreformen 
Maximilians I., welche er in seiner österr. Geschichte gegeben hat, zu dem 
Besten, was in dieser Kürze darüber geschrieben worden ist. Und auch 
seine Innsbrucker Rektoratsrede über die Verwaltungsorganisation Oester- 
reichs in der neueren Zeit verdient immer noch Beachtung. 

Ausserdem hat Huber noch in den letzten Jahren aus dem Nachlasse 
des k. k. Appellationsgerichtsrates Dr. Ign. Beidtel eine Geschichte der 
österreichischen Staatsverwaltung 1740—1848 in zwei Bänden (1896—1898) 
veröffentlicht. 

So hat er mit erstaunlicher Schaffenskraft die Geschichte Oesterreichs 
weitab und umfassend gefördert. Mit ihr ist zugleich ein gutes Stück 
deutscher Entwickelung klar gelegt worden. Aber nicht nur indirekt, nicht 
nur dort etwa, wo — wie in den letzten Bänden seines grossen Werkes — 
beide Hand in Hand gehen, hat er sich auch um die deutsche Geschichte 
Verdienste erworben. Nach dem Tode J. F. Böhmers gab er aus dessen 
Nachlass den 4. Band der Fontes rerum Germanicarum, deutsche Ge- 
schichtsquellen des späteren Mittelalters, heraus (1868). An der kritischen 
Neubearbeitung der Regesta Imperii war er gleichfalls hervorragend be- 
teiligt, indem er die Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV. (1346 
bis 1378) veröffentlichte (1877). Durch mehrere Jahre hat er als Vertreter 
der Wiener Akademie, die ihn längst zu ihrem wirklichen Mitglied gewählt 
hatte, auch der Centraldirektion der Monumenta Germaniae angehört; in 
die historische Kommission der königl. bayrischen Akademie der Wissen- 
schaften ist er gleichfalls aufgenommen worden. 

Einer reichen, vielseitigen Thätigkeit ist er so unerwartet entrissen 
worden. Die Vorbereitungen zum 6. Band seiner Geschichte Oesterreichs, 
die Umarbeitung seiner „Reichsgeschichte“, von der eine 2. Auflage bereits 
nötig wurde, haben ihn bis zum letzten Atemzuge noch beschäftigt. Möge 
als schönster Lohn in seinem selbstlosen Geiste seine Wirksamkeit in der 
Folge triebkräftig fruchtbar werden. 


Wien im Dezember 1898. A. Dopsch. 


Archivrat Ludwig Keller beantwortet in den Monatsheften der 
Comeniusgesellschaft XVII (1898) S. 324—326 die Ausführungen, mit denen 
K. Müller in dieser Zeitschrift I (1898) S. 570—578 den Kellerschen Vor- 
wurf des Plagiates widerlegt hat. Für uns liegt kein Anlass vor, auf den 
rein persönlichen Streit näher einzugehen. Nur das sei bemerkt: wir haben 
unserm Mitarbeiter, Prof. K. Müller in Breslau, verhältnismässig breiten 
Raum zur Verfügung gestellt, weil wir dem Beleidigten Gelegenheit zur 
Verteidigung bieten wollten. Die Redaktion. 


297 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbesondere 
das von Pergamon.' 
Von 
Curt Wachsmuth. 


Den grössten Reichtum mannigfaltiger und unter sich sehr 
verschiedenartiger monarchischer Staatsformen bietet im 
Altertume unzweifelhaft die Zeit der Nachfolger Alexanders, die 
wir neuerdings als die hellenistische zu bezeichnen pflegen: 
zugleich nahmen damals in der hellenischen und der hellenisierten 
Welt diese Monarchien den breiten Vordergrund des politischen 
Schauplatzes ein. Treten wir ihnen näher, so sehen wir, wie sie 
sich in mehrere Gruppen gliedern, von denen der ersten, zwar 
zahlreichsten aber nicht bedeutsamsten, die Staaten mit natio- 
nalem Königtume angehören. 

Stammkönigtum, die älteste und natürlichste Form staatlicher 
Machtzusammenfassung, begegnet uns ursprünglich in den weitesten 
Kreisen der antiken Welt. Wo die Stammverfassung durch die 
Stadtverfassung abgelöst wurde, ist das Königtum, wenn auch 
anfangs noch beibehalten, mit fortschreitender politischer Ent- 
wickelung gewöhnlich überwunden, völlig verschwunden (mit der 
mehr scheinbaren Ausnahme Spartas) in den rein griechischen 
Staaten. Dagegen blieb es bei den Molosser-Epiroten und Make- 
doniern und vielen anderen Stämmen, wie Thrakern und lllyriern, 
immer in Geltung. 

Zu diesen alten Königtümern gesellten sich jetzt rm Laufe 
der Diadochenkämpfe und zufolge der sich immer mehr heraus- 


1 Diese Rede wurde an Königs Geburtstag, den 23. April :d..J., von 
mir als zeitigem Prorektor der Universität gehalten. Bei dem von vielen 
gewünschten Abdruck habe ich nur die einleitenden Betrachtungen weg- 
gelassen, dagegen versucht, soweit es in kurzen Anmerkungen ‚ging, die 
Begründung des Gesproobenen einigermassen anzulleuten. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 20 


298 Curt Wachsmuth. 


stellenden Unmöglichkeit, das asiatische Weltreich auch nur ın 
dem Umfange der Perserherrschaft aufrecht zu erhalten, mehrere 
neue nationale Dynastien mit Königstitel, namentlich in Klein- 
asien die der Bithynier, Kappadokier! und Armenier und im 
Osten die parthische Dazu kam als eine interessante Spezialität 
noch eine Reihe kleinasiatischer Priesterkönige, geistliche 
Herren, die als Hochpriester dem Kulte einer Hauptgottheit vor- 
standen und nicht bloss in den Tempeln beträchtliche Schätze 
auch an barem Gelde angehäuft hatten, sondern auch über aus- 
gedehnte Länderstrecken und ihre Bewohner gleich weltlichen 
Herren geboten.? 

Von der ganzen Gattung muss als der weitaus wichtigste 
Repräsentant der makedonische Grossstaat gelten. Bei ihm 
wurde zum ersten Male in der Weltgeschichte die Festigkeit eines 
Thrones offenbar, der auf gewachsenem Felsboden steht: dem 
angestammten Herrscherhause haben auch in schwerster Lage und 
unter härtesten Opfern Adel und Volk der Makedonier die Treue 
gewahrt. 

Die zweite Gruppe umschliesst die rein dynastischen 
Schöpfungen, die der nationalen Basıs ermangeln und für diesen 
Mangel eines natürlichen Haltes in den Gemütern der Unter- 
thanen einen Ersatz zu gewinnen suchen in dem offiziellen 
Königskulte, d. h. der göttlichen Verehrung des Herrschers, seiner 
Gemahlin und seiner Ahnen und der dadurch geschaffenen reli- 
giösen Weihe.’ 

In vorderster Reihe stehen hier die grossen Diadochen- 
reiche; ihnen schliessen sich im Laufe der Zeit mehrere nach 
ihrem Muster gebildete Königreiche an, wie z. B. das von 
Kommagene, das baktrische, vor allem das pontische.* 


1 Vgl. Th. Reinach, trois royaumes de l'Asie mineure 1888 und dens., 
Anhang zu “Mithridates Eupator’ S. 476ff. d. Uebers. v. Götz 1895. 

3 Vgl. über diese Priesterkönige Hennig, symbolae ad Asiae minoris 
reges sacerdotes (Lips. 1893); über die von Olbia in Cilicien Wilhelm, 
Denkschr. d Wien. Akad. XLIV S. 86 ff. 

3 Vgl. Beurlier, de divin. honor. qu. accep. Alexander et successores 
(1891); Kaerst im Rhein. Mus. LII S. 42ff.; dens., ‘Stud. z. Entw. d Monarchie 
im Altert.” (1898) S. 54 ff. 

* Für das Königtum von Kommagene hat eine wesentliche Be- 
reicherung unserer Kunde die Expedition von Humann und Puchstein er- 
geben: vgl. "Reisen in Kleinasien u. Nordsyrien’ 1890. — Die Einrichtungen 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 299 


So verschiedenartig diese Staaten im einzelnen nach der Lage 
der Verhältnisse ausgestaltet sind, so haben sie doch alle gewisse 
Grundzüge gemein. Sämtlich sind sie absolute Militärmonarchien: 
das Recht der Dynastie ist geschaffen und wird gehalten zunächst 
durch die überlegene Heeresmacht. Die Regierung aber ist durch- 
aus auf die Person des Herrschers gestellt. Der König ernennt 
zu seiner Instruktion einen ständigen Staatsrat und stützt sich 
für die Verwaltung auf seine bureaukratisch organisierte Beamten- 
schaft. Heerwesen und Gerichtswesen sind vollständig von der 
Civiladministration gesondert; aber auch das Finanzwesen ist ab- 
getrennt, wie das der geniale Alexander, der zuerst den Wert 
blühender Finanzen voll zu würdigen gewusst, eingeführt hatte. 

Am konsequentesten sind diese Grundzüge autokratischen 
Regiments durchgebildet in Aegypten, richtiger im Lagiden- 
staate. Die Klugheit seiner Herrscher hielt das eigentliche 
Reich immer innerhalb der natürlichen Grenzen des Nillandes 
und in diesem fand sich durch die Pharaonenherrschaft der Boden 
für absolutistische Anschauungen bereits wohl vorbereitet. Zu- 
gleich sind wir für dieses Reich jetzt in der glücklichen Lage 
uns vielfach bereits im Detail scharfe Vorstellungen bilden zu 
können. Das verdanken wir den Funden von Papyrusurkunden!, 
die zufolge der trockenen” Atmosphäre Aegyptens im Erdboden 
die Zeit überdauert haben. Eine in den letzten Jahren lawinen- 
artig anschwellende, die Zahl von 10000 bereits übersteigende 
Fülle von amtlichen und privaten Aufzeichnungen gewähren uns 
über alle Teile des Lebens von grossen politischen Aktionen und 
staatlichen Ordnungen bis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen 
und den intimsten Beziehungen der Familie plötzlich reichste 
Aufschlüsse. 


Beachten wir nur, was auf Regierung und Verwaltung 


der Regierung unter dem pontischen Könige Mithridates Eupator bespricht 
Reinach a. a O. S. 249 ff., hinzufügen könnte man u. a. noch röv ovuyrpogor 
x«l ml roð &yyeıgıdiov (aus der Inschr. im Bull. Corr. Hell. VII p. 355), 
dessen Bedeutung ich bei Hennig a. a. O. S. 14 festgestellt habe. 

1 Teber die ältere Papyruslitteratur vgl. den vortrefflichen Bericht von 
- Viereck im Jahresb. üb. d. Fortschr: d. kl. Alt.-Wiss. XXVI (1898) S. 13öff.; 
über die namentlich seit 1890 in zunehmender Schnelligkeit sich mehrenden 
Jüngsten Funde orientiert gut Wilcken, die griechischen Papyrusurkunden 
(1897); vgl. auch Häberlin, griechische Papyri (1897), Einl. S. 6ff. und in 
Berl. philol. Wochenschr. 1899 Sp. 259 ff. 

20° 


300 Curt Wachsmuth. 


des Reiches Licht wirft, so ist auch das unermesslich viel und 
noch nicht entfernt ausgeschöpft. In der Diadochenzeit beginnt 
ja das papierene Zeitalter mit seinen unendlichen Schreibereien, 
wie sie ausgebildeter Bureaudienst mit sich führt. Alles muss 
inventarisiert und einregistriert werden; Tag für Tag werden von 
allen Beamten, gross und klein, in einem besonderen Dienst- 
journal die einzelnen Amtshandlungen aufgezeichnet und die ge- 
troffenen Entscheidungen vermerkt.! Alle Eingaben an Behörden, 
Beschwerden, Supplikationen, Denunciationen u. s. f. haben schrift- 
lich zu geschehen und ebenso erfolgt jeder Bescheid in schrift- 
licher Ausfertigung. Und dabei der komplizierte Instanzenzug 
und das mit der Zeit immer steigende Formelwesen! Den höchsten 
_ Gipfel erreicht die Schreibleidenschaft bei der Kassenverwaltung. 
An ihren tageweis geführten und täglich mit Kassenabschluss 
eusgestatteten Einnahme- und Ausgabebüchern?, an der Fülle der 
Zehlungsanweisungen, Legitimatiunen, Bescheinigungen, Quittungen, 
Gegenzeichnungen und Revisionen würde jedes Mitglied einer 
heutigen Oberrechnungsbehörde seine helle Freude haben. Nur 
ein paar Proben von dem, was wir für das Ptolemäerregiment 
bereits zugelernt haben, hebe ich hervor. 

Eine unantastbare Sonderstellung hatte zur Zeit der Pharaonen 
in der Grundeigentumsfrage die Schar von Priestertümern 
und gottesdienstlichen Genossenschaften eingenommen. Ein guter 
Teil des Landes war durch Geschenke von Königen wie Privaten 
in ihren Besitz gelangt; namentlich hatten zahllose Wein- und 
Nutzgärten an die Tempelkassen den sechsten Teil des Ertrags zu 
entrichten. Daran hatte auch der Gründer der Lagidendynastie 
nicht zu rühren gewagt. Aber der zweite Ptolemäos? bestimmte 
im J. 262 v. Chr., dass in Zukunft diese Abgaben dem Kron- 
säckel zufallen sollten. Zwar wahrte er dabei vorsichtig die 
religiöse Form, indem er als vermittelnde Empfängerin die ver- 


1 Auf die Existenz solcher örowsnurarıonol und ihren Charakter hat 
zuerst Wilcken im Philol. IV J. VII S. 80ff. energisch hingewiesen; seitdem 
ist das bestätigende Material bereits wesentlich vermehrt. 

2? Vgl. das Einnahmebuch der königlichen Bank von Krokodilopolis bei 
Mahaffy, the Flinders Petrie papyri N. XXVII, Wilcken in Gött. gel. Anz. 
1896 S. 156f. 

3 Vgl. ‘Revenue Laws of Ptolemy Philadelphus, edited by Grenfell’ 
(Oxford 1896), Urkunde B Col. 23—37; s. Viereck in Berl. philol. Wochenschr. 
1896 Sp. 1647 ff. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 301 


götterte Königin Arsinoe Philadelphos einschob; zwar entschädigte 
er die Geistlichkeit reichlich durch Zuweisung anderer Einkünfte 
aus dem Fiskus: aber mit einem Federstriche war doch erreicht, 
dass der so mächtige und einflussreiche Klerus in finanzielle 
Abhängigkeit vom Staate, d. h. vom Könige geriet. Gewiss ein 
origineller Beitrag zu der Geschichte der Beziehungen des Staates 
zur Kirche! 

Das Pharaonenreich war bereits zur Zeit der Pyramiden- 
erbauer ein wohl geordneter Beamtenstaat. So konnten die 
Ptolemäer die Grundzüge der Beamtenhierarchie einfach über- 
nehmen: aber sie haben dieselben mit unerbittlicher Konsequenz 
weiter durchgeführt und den wesentlich veränderten und ungleich 
komplizierteren Verhältnissen der Gegenwart angepasst. Jetzt 
können wir die ganze straff gegliederte Organisation von den 
obersten Stellen in der Kapitale bis zu den niedrigsten in den 
kleinsten Dörfern überblicken und z. B. auch verfolgen, wie die 
unvermeidliche Begleiterscheinung entwickelten Beamtentums, die 
Ausbildung der Rangtitel, damals unter der ehrenden Bezeich- 
nung als ‘Verwandte’, “erste Freunde’, ‘Freunde’, ‘Kameraden’ des 
Königs!, von Anfang an für die Hofchargen eingeführt, sich im 
Laufe der Zeit über immer mehr Beamte des ganzen Landes 
erstreckt. 

Auf das feinste entwickelt ist das Steuersystem, das uns 
bis in die geringsten Einzelheiten jetzt nicht bloss aus den Papyri 
bekannt ist, sondern auch aus mehr als tausend erhaltenen Steuer- 
quittungen, die nach ägyptischer Sitte mit Tinte auf Topfscherben 
geschrieben waren.” Die gesammten Manipulationen der Ver- 

1 guyyevsis, no@rtor pilor, pilot, gënrëogot Too Baciléws. — Betreffs der 
Titel des Lagidenhofes vgl. Lumbroso, rech. sur l’&conom. polit. des Lagides 
p. 189 ff., 208. — Der Titel ‘Freunde’ und “erste Freunde’ kam bereits unter 
den Pharaonen vor: vgl. Aegyptol. Zeitschr. 1882 S. 8. — zowroı qllo gab 
es auch in Syrien (Bull. Corr. Hell. IV S. 218) und bei dem grossen Mithridates 
(Bull. Corr. Hell. VII S. 349. 354). — oyroopor werden ausser in Pergamon 
(8. unten) in Syrien (Bull. Corr. Hell. I S. 285) und Makedonien (Polyb. V 
9, 4), beim Tetrarchen Herodes (Act. apost. 18, 1), beim König Mithridates 
d G. (Bull. Corr. Hell. VII S. 355 und 362; vgl. Plut. Pompei. 42 und 
Strab. X p. 477 Cas.) erwähnt und sind auch für Alexandria anzunehmen; 
vgl. Fränkel, Pergam. Inschr. I S. 111f. und Polyb. XV 33, 11. 

2 Diese Ostraka waren bisher nur zum geringsten Teile veröffentlicht: 
jetzt steht eine zusammenfassende Edition und Besprechung in Wilckens 
‘griechischen Ostraka’ unmittelbar bevor. 


302 Curt Wachsmuth. 


anlagung und Erhebung nebst den Steuerprofessionen und den 
Kontrollmethoden, sowie Reklamationen sind technisch geradezu 
vollendet. 

Ausser Steuern, Zöllen und Abgaben aller Art nahmen die 
Könige auch den ausschliesslichen Betrieb einträglicher Industrien 
und Erwerbszweige, wie der Oel- und Linnenfabrikation, des Salz- 
handels und sogar des Bank- und Wechselgeschäftes in Anspruch. 

Zufällig sind wir über die Oelfabrikation am besten unter- 
richtet.! Aussaat und Kultur der Oelflanzen wird vom Staate 
besorgt und auf staatlichen Pressen das Oel gewonnen; der Staat 
vergiebt die Konzession zum Detailverkauf, wobei er zugleich den 
Preis festsetzt. Import fremder Oele ist (mit einer unbedeutenden 
Ausnahme) einfach verboten. Auch das Geldgeschäft war 
sowohl in Alexandria als im ganzen Lande monopolisiert. Natür- 
lich wurden die Staatsbanken verpachtet; aber es war genau 
vorgeschrieben, wieviel Agio sie bei Kupferzahlungen nehmen, 
welchen Zinsfuss sie bei Darlehen verlangen sollten? u. s. f. 

Ihre Schafe zu scheren haben also diese autokratischen 
Völkerhirten vortrefflich verstanden; aber sie haben sie nicht 
geschunden. Gerade die Papyri lehren unzweideutig, was Schilder- 
ungen der Schriftsteller schon vermuten liessen, dass Aegypten 
unter dem tüchtigen Regiment der ersten Ptolemäer ein wirt- 
schaftlich blühendes Land war. Durch die umfassendsten 
Beaufsichtigungen, wie sie nur in einem so stark entwickelten 
Polizeistaate möglich waren, wachten freilich die Beamten da- 
rüber, dass dem Staate nichts von den ihm gebührenden Abgaben 
entging; aber nicht minder streng wurde auch dem geringsten 
Steuerzahler gegenüber darauf gehalten, dass keinerlei Unrecht- 
mässigkeiten vorkamen oder etwaige Uebergriffe sofort abgestellt 
wurden. Durch thatkräftigen Schutz der stets schlagbereiten 
Seemacht, durch den vielbewunderten Bau des Suezkanales, durch 
die Auffindung des Seeweges um das südliche Arabien in den 
persischen Busen, durch Anlage geeigneter Hafenplätze und ähn- 
liche Vorkehrungen nahmen damals Handel und Verkehr einen 
ungeahnten Aufschwung; und die ganze weitsichtige Politik der 
ersten Regenten brachte Aegypten einen Wohlstand, wie es ıhn 
weder bisher gekannt, noch auch seitdem je wieder erreicht hat. 


1 ‘Revenue Laws’ Urkunde C, Kolumne 38—72; vgl. Viereck a. a. O. 
? Dies. Urk. D, Kol. 72—78; vgl. Wilcken in D. Litt.-Zeitg. 1897 Sp. 1020. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 303 


Auch in der mit königlicher Munificenz durchgeführten Pflege 
von Kunst und Wissenschaft, den beiden Kräften, in denen. 
der griechische Geist damals seine Produktivität noch voll be- 
währte, haben die Ptolemäer bekanntlich die Führung über- 
nommen. Mag bei den einzelnen Regenten der Wunsch mitgewirkt 
haben, den Glanz des Königshofes zu erhöhen: das entscheidende 
Moment lag jedenfalls in der Thatsache, dass Bildung und Civi- 
lisation eine Macht geworden war, durch die das Hellenentum 
sich eben anschickte, seinen Beruf zur Weltherrschaft zu erweisen. 

Doch steht das Reich von Alexandria mit der strammen 
Zusammenfassung der ganzen Exekutive in den Händen der. 
Centralgewalt, die alles von oben leitet und kontrolliert und 
jede Selbständigkeit erdrosselt, in bestimmtem Gegensatz zu dem 
zweiten grossen Diadochenreiche, dem der Seleukiden, das sich 
abmüht ganz Asien zusammenzuhalten, aber im einzelnen das 
sich immer mehr kräftigende Sonderleben in den Städten in 
bunter Mannigfaltigkeit erst gewähren lässt, dann geradezu 
fördert, wenn es auch an gelegentlicher Tendenz zu schärferer 
Centralisierung nicht fehlt. 

Wohl aber giebt es noch ein ganz eigenartiges monarchisches 
Gebilde, das den beiden geschilderten Gruppen gleichmässig fern- 
steht: es ist das Königtum von Pergamon!, das etwas genauer 
zu betrachten mannigfaltigen Reiz gewährt. Am füglichsten 
könnte man diese Monarchie vergleichen mit den Tyrannen- 
herrschaften in den althellenischen Politien. Freilich nicht in 
dem Sinne, dass ein pergamenischer Bürger sich zu dynastischer 
Gewalt aufgeschwungen hätte. Der Ahnherr der Attaler, Phile- 


1 Die erste brauchbare, für ihre Zeit wirklich verdienstliche Bearbeitung 
der Geschichte des Pergamenischen Reichs gab M. H. E. Meier in Ersch u. 
Grubers Allg. Enc. III Ser. Bd. XVI S. 345ff. — Daneben kann noch van 
Capelle, de reg. et antiqu. Pergam. genannt werden; schon für seine Zeit 
ganz unzulänglich war Wegener, de aula Attalica 1836. — Durch die 
preussischen Ausgrabungen wurde ein reiches monumentales, auch epi- 
graphisches Material zugeführt (s. unten): auch einzelne historische Unter- 
suchungen sind seitdem hervorgetreten. Ich hebe nur zwei allgemeinere 
hervor: Pedroli, il regno di Pergamo 1896 und Staehelin, Gesch. d. kleinas. 
Galater 1897; Ussings kürzlich in dänischer Sprache erschienenes Büchlein 
(Pergamos, dens Historie og monumenter 1897) bleibt mir unverständlich. 
Ueber die attalische Kultur vgl. die interessanten Ausführungen von Wila- 
mowitz, Antigonos von Karystos (1881) S. 158 ff. 


304 Curt Wachsmuth. 


tairos, war vielmehr ein Fremder, aus dem hellenisierten Paph- 
lagonien (speziell der Stadt Tion) stammend!, einer der zahl- 
reichen Generale der Zeit, die eine günstige Gelegenheit ergriffen, 
um sich. selbständig zu machen. Die Stadt Pergamon war da- 
gegen eine rein griechische Gründung. 

Für die hellenischen Ansiedler, die sich in der überaus frucht- 
baren Kaikosebene bis unmittelbar an das mysische Randgebirge 
heran ausgebreitet hatten, bot einen natürlichen Schutzplatz ein 
wie eine Warte vorgeschobener, von zwei Nebenflüssen des Kaikos 
umfasster Berg, der sich in Form eines abgestumpften Kegel 
270 m hoch erhebt, auf drei Seiten steil abfällt und nur nach 
Süden gegen die Thalebene sich allmählich abdacht. Auf der 
platten Kuppe dieses Berges war deshalb schon früh ein stark- 
befestigter Hochplatz von den Griechen angelegt, an den sich 
auf den vorlagernden Abhängen bereits im vierten Jahrhundert 
eine kleine ummauerte Unterstadt angeschlossen. Hier hatte etwa 
300 v. Chr. König Lysimachos den stattlichen Schatz von 9000 Ta- 
lenten (über 40 Millionen Mark), den er geizig zusammengescharrt, 
seinem bewährten Truppenführer Philetairos zur Bewachung über- 
geben. Bei einem drohenden Konflikt, wie ihn die argwöhnische 
Despotennatur seines Herrn herbeiführte, entschloss sich der kluge 
Burgkommandant kurz, zu dem Syrerkönig Seleukos Nikator über- 
zugehen und als im Laufe eines Jahres beide Könige umgekommen 
waren, brachte er es fertig, gestützt auf seine Söldnerschar und 
das gute Geld, das er nun das seine nannte, nach allen Seiten 
Gefälligkeiten zu erweisen, selbst aber unabhängig zu bleiben. 
So begründete er mit der Thatkraft, die in seinen, uns aus Münzen 
und einer Porträtherme wohlbekannten, energischen Gesichtszügen 
sich lebhaft wiederspiegelt?, eine neue Dynastie und sicherte ihr 
zugleich die Erbfolge, indem er, selber kinderlos, seinen Neffen 
Eumenes adoptierte. Es galt nun die Dynastie mit der Bürger- 
schaft in ein festes Verhältnis zu bringen. 


1 Vgl. Mahaffy in Hermathena IX (1896) S. 389 ff.; Staehelin, Gesch. d. 
kleinas. Gal. S. 26 Anm. 4 

3 Die Marmorherme des Neapler Museums, die es durch Vergleichung 
von Münzen gelungen ist als das Porträt des Philetairos zu rekognoszieren 
(vgl. Bonner Studien, Kekulé gewidm. Taf. VII) ist abgebildet auch bei Arndt- 
Bruckmann, gr. und röm. Porträts Taf. 108 und Collignon, Gesch. d. gr. 
Plastik II S. 647, Fig. 513 d. Uebers. von Baumgarten. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 305 


Die Form, in der er das erreichte, war aber die nämliche!, 
die der Tyrann Dionysios von Syrakus und Maussollos, der 
Dynast von Karien, bereits angewandt hatten. Man tastete die 
bestehenden Ordnungen der autonomen Demokratie nicht an, 
wahrte sich aber einen massgebenden Einfluss auf die Ent- 
scheidungen der Volksversammlung. So blieben in Pergamon mit 
Bat und Ekklesie die bisherigen Gemeindebeamten bestehen, auch 
das oberste Kollegium der fünf Strategen, das die Oberaufsicht 
über die Regierung, ständige Berichterstattung im Namen des 
Rats an das Volk und den Vorsitz in Rats- wie Volksversamm- 
lungen besass. Aber der Fürst beanspruchte das Recht, die 
Strategen selbst zu ernennen und verfügte damit über das Trieb- 
rad der ganzen parlamentarischen Maschine Das war eine Ver- 
quickung starker dynastischer Gewalt und freier Stadt- 
verfassung, bei der der schwächere Teil naturgemäss immer 
mehr den Kürzeren ziehen musste Zwar blieben sachlich be- 
deutungslose Privilegien, wie das Vorrecht alle offiziellen Akten- 
stücke nach den jährlich gewählten Prytanen zu datieren, der 
Bürgerschaft überlassen. Aber alle wichtigen Regierungsmass- 
nahmen bis auf die Besetzung der höheren Priesterämter ent- 
schied der Herrscher von sich aus. Erst erliess er ein freundliches 
Schreiben an die Gemeinde, er habe das und das beschlossen, man 
möge das Gleiche thun; dann forderte er direkt auf, die von ihm 
getroffenen Bestimmungen unter die Volksschlüsse aufzunehmen; 
schliesslich erledigte er die Angelegenheit einfach aus eigner 
Machtvollkommenheit und teilte dem Volke den Erlass nur mit.? 

Die Uebernahme des Königstitels, die erst um 240 durch 
Attalos erfolgte, bildet, so bedeutsam sie nach aussen war, in 
der inneren Machtentwicklung kaum einen bemerkbaren Abschnitt. 
Die Hofhaltung mit Leibwache® und sonstigem Apparat mag 


1 Die Stellung der Könige zur Gemeinde von Pergamon richtig ge- 
würdigt zu haben ist ein Verdienst von Swoboda im Rhein. Mus. XLVI S. 497 ff. 
und Arch. epigr. Mitt. a. Oesterr. XX S. 118; vgl. auch Mahaffy a. a. O. S. 391 ff. 

Die Belege geben die Pergamenischen Inschriften; so schreiben auch 
die Aetoler in der Antwort auf die Mitteilung des Eumenes von der Stiftung 
der Nikephorien (Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 374 Z. 5) éxel Baoıkebg Eöuevns.. 
ege [redévor] &yðvaşs xal Buolas tă Anv të Nuogdog ust% tøv 
dërloeër xal tõ Oduo tøv [Ieseyxunvrě]v. 

E couxropólaxes roù Bee doe Arrdłov Biladéipou erwähnt in Inschr. Corp 
inscr. Gr. II Add. n. 2139b, besser bei Rangabé, ant. hell. II n. 688 Z. 6. 


306 Curt Wachsmuth. 


damals reicher ausgestaltet und die übliche Titulatur der Beamten 
als „Kameraden“! des Königs ete. aufgekommen sein. Aber alle 
entscheidenden Organisationen der Monarchie, wie der oberste 
Staatsrat und die fürstlichen Beamten, an ihrer Spitze der „Ite 
gierungsvorstand“?, bestanden ebenso schon längst, wie bereits 
vor der Königswürde die Dynasten göttliche Ehren genossen.’ 
Dagegen stieg natürlich mit zunehmender Ausdehnung des Reiches, 
mit dem wachsenden Glanz von Hof und Residenz, mit der Be- 
währung der einzelnen Regenten in Krieg und Frieden auch die 
Macht des Königs. Doch blieben immer die königliche und die 
kommunale Verwaltung, Kronvermögen und Gemeindebesitz zwei 
bestimmt getrennte Kreise‘, und es war eine rechtlich mehr 
als bedenkliche Auslegung, wenn die Römer, vom letzten Attaler 
als „Erben seiner Güter“ eingesetzt, gleich auch auf die freie 
Gemeinde und ihren Besitz Anspruch erhoben.° 

Den Grundstock des pergamenischen Reiches bildete schon 
unter dem zweiten Herrscher das Kaikosgebiet und das blieb 
immer das Kernland, dessen Grenzen durch eine Reihe teils er- 
oberter teils neu angelegter Kastelle gesichert wurden. Schwie- 
riger war die Deckung der Küste, da die in Elaia stationierte 
Flotte so zu entwickeln und zu erhalten, dass sie es mit einer 


1 Mit Sicherheit ist zufällig für Pergamon nur dieser Ehrentitel 
(stvroopos toù Baciiéws) nachweisbar: Polyb. XXXII 25, 10; Pergam. Inschr. 
N. 179 Z. 3; 224 Z. 2; 248 Z. 6. 28; ob ebd. N. 176a Z. 3 wirklich das von 
Fränkel eingesetzte [ovyyern]s roč Baoıkdog ergänzt werden darf, steht dahin. 

2 Der Staatsrat wird z. B. erwähnt in dem Schreiben des Königs 
Attalos II. an den Oberpriester von Pessinus gleich im Anfang (dieser Brief 
wurde mit andern ühnlichen Schreiben der Könige auf Steinblöcken, die 
aus Pessinus verschleppt waren, von Mordtmann entdeckt und in den Sitz. 
Ber. d. Münch. Akad. 1860 S. 180 ff. herausgegeben, besser gelesen von 
Domaszewski in Arch. epigr. Mitt. a. Oesterr. VIII S. 95ff). — Der erste 
Minister führt den Titel ó Gei rv roayuarwv: s. Pergam. Inschr. I N. 176; 
derselbe Titel kehrt im Seleukidenreich wieder; vgl. Frünkels Bemerkungen 
zu der a. Inschr. S. 109f. 

3 S. pergam. Inschr. I n. 18; n. 43—45. 

t Von den Gemeindebeamten werden Perg. Inschr. N. 158 Z. 19 unter- 
schieden oi r& Paoılına moxyuatevortres; von den der Gemeinde gehörigen 
Sklaven (önuocıo.) die königlichen als Baaıkımoi ebd. N. 240 Z. 21 u. 26. 

6 Das Testament des Attalos, dessen Realität Meier (a. a. O. S. 414) 
anzweifelte, ist durch die Pergamenische Inschr. N. 249 gesichert; über die 
Rechtsverschiebung von Seiten der Römer vgl. Mahaffy a. a. O. S. 403 ff. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 307 


grossmächtlichen Marine aufnehmen konnte, ganz ausgeschlossen 
war. So half man sich mit ausgedehnter Fortifikation der Küsten- 
striche. 

Allein die beiden Seestädte Pitana und Kane umgab ein 
Kranz von vierzehn Türmen und Kastellen, sämtlich in wunder- 
vollem Quaderbau errichtet.! Am gefährlichsten war eine Ueber- 
rumpelung von Kane, dessen herrlicher durch die Arginusen ge- 
deckter Doppelhafen den günstigsten Platz für Flottenoperationen 
abgab und zugleich durch das überragende Aigagebirge so versteckt 
lag, dass er weder von der Kaikosebene noch von einer der Nachbar- 
städte eingesehen werden konnte. Deshalb war eine Stunde öst- 
lich vom Hafen hoch am Gebirgsrand eine kleine Festung, von 
der aus man das Meer weithin überblickte, so angelegt, dass man 
von hier aus über zwei weitere gleichfalls befestigte Stationen 
jede nahende Gefahr in wenigen Minuten durch Signale nach der 
Kapitale melden konnte.? 

Das Heer wurde vorwiegend aus hellenischen Söldnern ge- 
bildet; dagegen vermied man die damals sonst unter den Truppen 
der grossen Staaten die Hauptrolle spielenden vornehmen Make- 
donier als ein fremdes Element so sehr, dass man bei Okkupation 
der makedonischen Militärkolonien, mit denen die hyrkanische 
Ebene und das Land nördlich bis zu den Kaikosquellen übersät 
war, gern eine mit Umnennung verbundene Neubesiedelung d. h. 
eine hellenische Nationalisierung dieser wichtigen Plätze vornahm.? 

Wie der Erwerb eines ansehnlichen Schatzes für das Auf- 
kommen der Dynastie von wesentlicher Bedeutung gewesen war, 
so haben die Attaliden das Kronvermögen stets mit Sorgfalt und 
Erfolg gemehrt, und der wohlgefüllte Säckel spielte in ihrer Politik 
immer eine grosse Rolle. Um auf die benachbarten Hellenenstädte 
Einfluss zu erlangen, schenkte Philetairos den von Geldnot be- 
drängten Pitanäern vierzig Talente‘; für dreissig kaufte Attalos I. 
die ganze Insel Aegina den Aetolern ab und gewann so einen 
wichtigen Stützpunkt für seine Stellung in Hellas’; da es galt 


! Vgl. Schuchhardt in Ber. d Berl. Akad. 1887 S. 1211. 

3 Schuchhardt in Ber. d Berl. Ak. 1887 S. 1219 ff. 

® Schuchhardt in Mitt. d. Ath. Inschr. XII S. 1f. 

t Pergam. Inschr. N. 245 Z. 32 ff. 

s Polyb. XXXII 11, 10 (vgl. Meischke, symb. ad Eumenis IL histor. 
1892 p. 42f.). 


308 Curt Wachsmuth. 


die jüngst gewonnene Herrschaft über Galatien durch die Sym- 
pathie der dortigen phrygischen Urbevölkerung zu sichern, liess 
Eumenes II. der Göttermutter in Pessinus einen prächtigen 
Marmortempel errichten.! 

Neben ausgedehntem Grundbesitz, den in ihren Landen sehr 
einträglichen Getreidezehnten, Steuern und Abgaben aller Art 
brachten reiche Einnahmen die von königlichen Sklaven be- 
triebenen Fabriken. Die hier gefertigten Webereien, Decken 
und Teppiche, fanden grossen Absatz: insbesondere wurden die 
mit Goldfäden durchwirkten „vestes Attalicae“ in Rom ein für 
luxuriöse Ausstattung unentbehrlicher Artikel. Und das Pergament 
war zwar natürlich keine Erfindung der Attaler, etwa gar hervor- 
gerufen durch die Rivalität gegen die Papyrus fabrizierenden 
Ptolemäer — wie eine lange geglaubte Fabel erzählte —; es 
wurde aber in den königlichen Fabriken so vorzüglich hergestellt, 
dass die zu Schreibmaterial hergerichteten Tierhäute als „Perga- 
menische“ in der Welt bekannt wurden und bis auf den heutigen 
Tag geblieben sind.? 

Diese königlichen Schätze kamen in erster Linie Pergamon 
selbst zu gute, das aus einem unbedeutenden Landstädtchen zu 
einer der glänzendsten Residenzen umgeschaffen wurde und so 
mächtig wuchs, dass zweimal, erst unter Attalos I., dann unter 
Eumenes IT. die Stadtmauern weit vorgeschoben werden mussten.* 


1 Strab. XII p. 567; vgl. Ritter, Erdk. XVIII S. 590ff. und Staehelin 
a. 8. O. S. 83. 

2 0 Gr rën Éoycov töv Bœolixy als „Intendant der königlichen Webe- 
reien unter Attalos I. erwähnt in der Inschr. bei Wescher-Foucart, inscr. 
rec. à Delphes N. 336; vgl. Fränkel zu pergam. Inschr. IN. 249 Z. 21ff. S. 175. 

8 Die „vestes Attalicae* erwähnt Plinius, Nat.-Gesch. VIII 196; 
XXXII 63; XXXVI 115; XXXVII 12. — Die bekannte Fabel, das Per- 
gament sei „aemulatione circa bibliothecas“ in Pergamon erfunden (Plin. 
Nat. Gesch. XIII 68f.), geht auf Varro zurück: vgl. Birt, d. antike Buch- 
wesen S. 50ff. und dazu die berichtigenden Bemerkungen von Rohde in 
Gött. gel. Anz. 1882 S. 1546f. 

4 Aus der Datierung der Ziegelstempel ergiebt sich überdies, dass 
Attalos I. am meisten in dem 20.—25. Jahre seiner Regierung auf der Burg 
gebaut hat: vgl. Schuchhardt zu Pergam. Inschr. II S. 397. Ueber die beiden 
Bauperioden der Königszeit vgl. Conze in dem einen knappen Ueberblick 
über das bisher in der Baugeschichte Festgestellte gebenden Vortrag, der 
in der Berliner archäolog. Gesellsch. am 9. Decembr. 1897 gehalten wurde 
und unter dem Titel „Pro Pergamo‘ 1898 auch separat erschienen ist. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 309 


Namentlich aber wurde der Burghügel selbst mit seinen Abhängen 
unter glücklichster Benutzung der durch das Terrain gebotenen 
Vorteile und mit feinstem Sinn für ‚architektonische Gesamt- 
wirkung zu einem einheitlichen Kunstwerk umgestaltet. Gerade 
diese Teile sind durch die preussischen Ausgrabungen 1877—80 
so völlig blossgelegt, dass es jetzt möglich ist, das Gesamtbild 
wieder herzustellen!, wie es in dem bekannten Panorama nicht 
ungeschickt veranschaulicht worden ist. Auf der Stadtseite erst 
die ausgedehnte Plattform des von Hallen eingerahmten Kauf- 
marktes; darüber die für gottesdienstliche Handlungen und Fest- 
prozessionen reservierte Terrasse, in deren Mitte sich der ge- 
waltige Prachtbau des Zeus-Athena-Altars erhob. Auf der steilen 
Westseite das tief in den Hügel eingeschnittene Theater mit 
seinen Vorbauten sacraler und profaner Bestimmung. Oben auf 
der Burg, die in der Königszeit immer Festung blieb, weithin 
sichtbar das gleich beim Eingang hart an den Westrand gerückte 


! Die erste allgemeine und noch jetzt unentbehrliche Darlegung der 
gesamten Ergebnisse der Ausgrabungen gab der Artikel „Pergamon“ in 
Baumeisters Denkm. d. klass. Altert. Bd. II (1889) S. 1206ff., wo erst 
Fabricius Landschaft, Stadt und Bauten, S. 1210f. auch die bisherige 
Litteratur bespricht, während Trendelenburg von S. 1227 an gleichfalls 
unter Berücksichtigung der bisher erschienenen Schriften eingehend die 
bildende Kunst behandelt. Von dem abschliessenden Hauptwerk, das von 
den königlichen Museen zu Berlin unter dem Titel „Alterthümer von 
Pergamon“ herausgegeben wird, sind bis jetzt folgende Bände abgeschlossen : 
Bd. II das Heiligtum der Athena Polias Nikephoros von Bohn (mit einem 
Beitrage von Droysen über die Waffenreliefs auf der Burg) 1885; Bd. IV 
die Theaterterrasse von Bohn 1896; Bd. V 2 das Traianeum von Stiller (mit 
einem Beitrag von Raschdorff) 1895; wo S. 57ff. auch über die beim Bau 
des Trajaneums bereits vorgefundene Exedra des Attalos ausfühlich ge- 
handelt ist; endlich Bd. VII die Inschriften von Pergamon, unter Mit- 
wirkung vôn Fabricius und Schuchhardt herausg. von Fränkel, Teil I bis 
zur Königszeit 1890; Teil II Römische Zeit; Inschr. auf Thon 1895 (hier 
ist auch die beste Skizze des oberen Teiles des Burgberges beigefügt, die 
das oben Geschilderte veranschaulicht). In dem in der vor. Anm. erwähnten 
Vortrag hat Conze für Fortsetzung der Ausgrabungen plädiert; inzwischen 
ist im Herbst vor. Jahres eine genaue kartographische Aufnahme der Stadt 
Pergamon und ihrer nächsten Umgebung durch Berlet erfolgt und bei 
dieser Gelegenheit hat Conze mit Schuchhardt zusammen auch die Thore 
der Königsstadt genau festgestellt und teilweise blossgelegt: s. den vor- 
läufigen Bericht in den Sitz Ber. der Berl. Akad. 1899 S. 289ff.; genauere 
Darlegungen wird das nächste Heft der Mittel des Ath. Instit. bringen. : 


310 Curt Wachsmuth. 


Athenaheiligtum, dessen ansehnlicher mit Weihgeschenken und 
Kunstwerken aller Art übersäter Bezirk nach dem Innern des 
Burgraumes abgeschlossen wurde von doppelgeschossigen Säulen- 
hallen, an die sich die Bibliothek und andere königliche Samm- 
lungen ansetzten. Weiter hinauf die eigentlichen Palastgebäude 
mit allen Appartenenzen; und zuletzt in der äussersten Ecke die 
Exedra des Attalos, eine von einer Statuengruppe umgebene Sitz- 
bank als Ruheplatz für den Wanderer mit einem köstlichen Blick 
auf das ganze Flussthal bis zum Meere hin und zugleich auf 
alle die Herrlichkeiten des Burgplatteaus. Welche Fülle male- 
rischer Ansichten und Durchblicke, welche Welt künstlerischer 
Schönheiten ist hier vereint; und zugleich wie zahlreiche und 
staunenswerte technische Leistungen, z. B. die geradezu genial 
angelegte Druckwasserleitung, die den ganz trockenen Burghügel 
weit vom Gebirge her mit dem schönsten Quellwasser versorgte, 
und dasselbe von der letzten Einsattelung an dem Burgberg über 
150 m in Bleiröhren in die Höhe treiben musste. ! 

Und nun vergegenwärtige man sich, welche ökonomischen 
Vorteile diese ausgedehnte Bauthätigkeit, die Stellung als Re- 
sidenz mit einer prachtvollen Hofhaltung, der unendlich gesteigerte 
Verkehr und Zuzug den Bewohnern der Hauptstadt wie ihrer 
engeren und weiteren Nachbarschaft bringen musste; und man 
wird begreifen, mit welcher Dienstbeflissenheit sich die guten 
Bürger von Pergamon jeder Aufforderung ihres königlichen Herrn 
treugehorsamst fügten. 

Geld, Soldaten und Festungen, sowie Hebung des Wohl- 
standes geben einer jungen Dynastie gute Stützen. Den idealen 
Gehalt, ohne den hohe Ziele auf die Dauer nicht zu erreichen 
sind, bot den Attalern die energische Betonung des nationalen 
Charakters ihrer Herrschaft. ` 

Die Griechenstädte in Kleinasien und Hellas haben sie mit 
Wohlthaten überschüttet; sowohl mit reichen Getreidespenden als 
auch mit Geldgeschenken. Gegen das geistliche Centrum der 
gesamten hellenischen Welt, Delphi, erschöpften sie sich in 
Aufmerksamkeiten, wie z. B. Attalos IL den Delphiern auf einen 
Schlag die Summe von 18000 Drachmen ‘zur Hebung des Jugend- 

1 Gräber und Schuchhardt, die Wasserleitungen von Pergamon (Abh. d 


preuss. Akad. 1887); Giebeler in Schillings Journal für Gasbel. u. Wasservers. 
1897 S. 185 (Ber. d Berl. Akad. 1897 S. 751). 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 311 


unterrichts’ zuwandte und gleich noch weitere 3000 für würdigere 
Ausstattung der Festlichkeiten hinzufügte.! Die intimsten Ver- 
bindungen unterhielten sie aber mit Athen, das geistig noch 
immer die Hellas von Hellas war. Die vor allem hochverehrte 
Akademie, deren Lehrer auch die königlichen Prinzen zu ihren 
Jüngern zählten und vielfach aus Pergamon Gnadengeschenke 
erhielten, wurde mit neuen Gartenanlagen, die Akropolis mit 
Statuengruppen, das Theater mit einer Wandelhalle, der Markt 
mit einem marmornen Kaufhaus geschmückt. 

Auch das hellenische Element in der Diaspora stärkten die 
Attaler, wo sie konnten. So schenkten sie in Aizanoi, einer 
mitten in Phrygien gelegenen Stadt, dem Heiligtume des Zeus, 
dessen wohl erhaltener Tempel noch heute zu den wirkungsvollsten 
Resten des Altertumes gehört, die sämtlichen in der fruchtbaren 
Ebene sich ausbreitenden Aecker, deren Einzelpächter einen festen 
Pachtzins an den Gott zu zahlen hatten.? 

Der grösste Ehrgeiz richtete sich aber darauf, Pergamon, 
dessen eigentliche Stadtgöttin ja von alters her gerade auch 
Athena Polias war, als kleinasiatisches Athen hinzustellen. 
Schon der erste Eumenes führte die Feier des Panathenäen- 
festes auch in seiner Residenz ein°: zugleich eine Huldigung 
und ein Anspruch! Und als Attalos I. um 240 über die in Klein- 
asien nach Willkür hausenden Gallier, denen auch seine Vor- 
gänger noch starken Tribut hatten zahlen müssen, in dem Quell- 
gebiete des Kaikos einen entscheidenden Sieg errungen hatte‘, so 
wurde in der offiziellen Auffassung dieses Kampfes nicht die 
Befreiung von unwürdiger Tributzahlung, nicht die Erlösung der 
gesamten Gegend von einer unerträglichen Landplage in den 
Vordergrund gerückt, sondern der nationale Standpunkt. Das 
grosse Weihgeschenk, das der König auf der Burg zu Athen 
seiner Schutzgöttin darbrachte, bestand aus zahlreichen Bronze- 


! Vgl. die delphische Inschrift im Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 157ff.; 
und über die Beziehungen der Attaler zu Delphi überhaupt dass. Bull. 1894 
p. 226 ff. 

3 Vgl. Corp. inscr. Graec. II N. 3836; Corp. inscr. Lat. III N. 355. 

` S. Inschr. v. Pergam., her. v. Fränkel N. 18 Z. 17 und Fränkels Be- 
merkung dazu. 

t Stähelin a. a. O. S. 28ff. — Dass es am natürlichsten ist diese Dedi- 
kation möglichst bald nach den entscheidenden Siegen des Attalos an- 
zusetzen, hebt mit Recht Michaelis in Jahrb. d. arch. Inst. 1894 S. 133 hervor. 


312 Curt Wachsmuth. 


figuren, die dergestalt in vier Gruppen gegliedert waren, dass sein 
eigener Galliersieg in eine Reihe gerückt wurde mit den Kämpfen 
der Götter gegen die Giganten, sowie denen der Athener gegen 
die Amazonen und mit der Marathonschlacht, der gerühmtesten 
Grossthat des athenischen Volkes, der einzigen, die die ältere 
griechische Kunst monumental darzustellen gewagt hatte. So 
erschien der Pergamener als Vorkämpfer der hellenischen Kultur 
gegen die Barbaren gleich den Athenern. 

An Gesamthellas wandte sich derselbe König, als er nach 
einer stattlichen Reihe weiterer Siege (um 225) das Fest der 
Nikephorien zu Ehren der ‘Siegbringerin’ Athena stiftete, 
sowohl mit musischen Wettkämpfen nach dem Vorbilde der 
Pythien als mit gymnischen und hippischen nach dem der Olympien 
ausstattete und alle Hellenen zu ihrer Feier einlud!: das perga- 
menische Fest sollte ebenbürtig neben die alten panhellenischen 
Nationalfeste und ihre Wettkämpfe treten. 

Und wiederum, wenn Eumenes Il. den Riesenbau des Zeus- 
Athena-Altars mit zwei ringsumlaufenden Friesen schmückte, deren 
einer die Gigantomachie, der andere Leben und Thaten des perga- 
menischen Nationalheros Telephos darstellte, so sprach das Monu- 
ment, das zu den ‘miracula mundi’ des Altertums zählte, an- 
knüpfend an die echt attische Tradition, die Ereignisse der Gegen- 
wart in mythischen Gegenbildern abzuspiegeln, in einer allen 
Hellenen vernehmlichen Sprache den einen Gedanken aus: "die 
Pergamener sind gewaltige Vorkämpfer der Civilisation’; der 
Civilisation, das heisst des Hellenentums. 

Denn was war damals das Hellenentum? Weit mehr eine 
bestimmte Kultur, als eine bestimmte Vôlkerschaft. In Ueber- 
einstimmung mit dieser Anschauung stand, was allein dem Ruhme 
der Attaler die Unsterblichkeit gebracht, ihre einsichtige und 
liberale Förderung aller Künste und Wissenschaften. Der 
beliebte Vergleich der pergamenischen Könige mit den Mediceern 
wird ihnen schon deshalb nicht gerecht, weil in Florenz auch 
zuvor Kunst und Wissenschaft in voller Blüte standen, in Pergamon 
alles aus dem Nichts zu schaffen war. Und was ist hier alles in 
den anderthalb Jahrhunderten, die ihre Herrschaft überhaupt ge- 


1 8. das ätolische Dekret in Delphi (Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 372 ff.), 
insbesondere die Worte &y@va tòv udv uovasındv icoxd@1ov, än è Iimmadr 
looAdwnıov. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 313 


dauert hat, oder richtiger in dem einen Jahrhunderte, das allein 
in Betracht kommt, geschaffen! 

Was wir von der bildenden Kunst in Pergamon wissen, 
d. h. mit eigenen Augen sehen können, ist nicht wenig und recht 
mannigfaltig.! Zwei längst wohl bekannte und viel bewunderte 
Figuren römischer Sammlungen: vom Kapitol der sog. sterbende 
Fechter, vielmehr ein gallischer Hornbläser, der in der Schlacht 
die Todeswunde empfangen hat, und früher in der Villa Ludovisi, 
jetzt im Museo Boncompagni der Gallier, der sein Weib getötet 
hat und im Begriffe steht, sich selbst das Schwert in die Brust zu 
stossen, beides Marmorkopien der Bronzeoriginale von einem 
grossen Siegesdenkmal Attalos I. in Pergamon?; sodann eine 
Reihe von kleineren Marmorstatuen, die man neuerdings als zu- 
gehörig zu dem viergruppigen Weihgeschenke desselben Attalos 
auf der athenischen Burg erkannt hat.° Dazu kommen jetzt die 
durch die Ausgrabungen an Ort und Stelle aufgedeckten und 
nach Berlin überführten Skulpturen. Zunächst von dem grossen 
Zeusaltar: der Kampf der Götter mit den Giganten auf dem Friese, 
der über 120 m lang, 2°, m hoch am Unterbau entlang zog in 
sehr ausgedehnten, wenn auch z. T, arg zugerichteten Resten; 
und die Geschichte des Telephos in einer Reihe zusammenhängen- 
der, aber kenntlich geschiedener Scenen auf dem nur 1°, m hohen 
Friese, der den rings um die Plattform des Altars geführten 
Säulengang an seiner inneren Seite schmückte, in leider viel 
weniger zahlreichen, aber besonders wertvollen Ueberbleibseln. 
Dann von der Burg aus dem heiligen Bezirke der Athena eine 
ganz originelle Statuettengruppe, aus mehreren Torsen glücklich 
rekomponiert, die Befreiung des Prometheus in einer plastisch 
ausgeführten Landschaft darstellend und Reste eines Gegenstückes, 


1 Ausser dem oben erwähnten Artikel von Trendelenburg und dem von 
der Generalverwaltung der kgl. Museen herausgegebenen “Führer durch die 
Ruinen von Pergamon’ (1887) wäre jetzt namentlich noch auf die Behand- 
lung von Collignon, Gesch. d. gr. Plastik Bd. II S. 534ff., deutsch übers. 
von Baumgarten hinzuweisen. 

7 Michaelis in Jahrb. d arch. Inst. 1894 S. 132. 

3 Wenn auch die Annahme, die der erste glückliche Entdecker dieser 
Zugehörigkeit, Brunn in den Ann. d. Inst. 1890 S. 314ff., aufgestellt hatte, 
dass es sich um Kopien in Pergamon vorhandenen Originalgruppen handele, 
sich als nicht haltbar erwiesen hat: vgl. Michaelis a. a. O. S. 132f. — Vgl. 
auch Habich, die Amazonengruppe des Attal. Weihgeschenks 1896. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 21 


314 Curt Wachsmuth. 


Leda mit dem Schwane; und endlich mehrere Reliefs mit den 
Bildern erbeuteter Trophäen, Waffen aller Art und Schiffsschnäbel, 
aussen an den Brüstungsplatten im Obergeschoss der Athenahalle 
angebracht. 

Dass es sich hier um ein neues und sehr interessantes 
Kapitel der Kunstgeschichte handelt, wurde sofort erkannt: doch 
ist es um so weniger möglich, seine Bedeutung und geschichtliche 
Stellung im Vorbeigehen zu würdigen, als jedes der angeführten 
Kunstwerke einen besonderen Charakter zeigt. Nur das eine 
darf wohl zusammenfassend gesagt werden, dass wir Werke rein 
griechischer Kunst vor uns haben, ohne irgend welche Beein- 
flussung durch fremde Elemente, und dass sie alle eine natur- 
gemässe Weiterentwickelung zeigen, die freilich von der bisherigen 
Kunstübung sich nach verschiedenen Richtungen hin entfernt, 
aber an sich keineswegs als Beginn des Abstieges bezeichnet 
werden darf. Selbst die Gigantomachie, bei der vielfach über- 
kommene Motive wiederholt und unwahr übertrieben werden und 
sich so wirklich die ersten Spuren der Decadence zeigen, genügt 
es doch nicht, als eine Leistung vollendetster technischer Virtuosität 
und voll grosser dekorativer Wirkung anzuerkennen: sie giebt als 
Ganzes sicher getreu die Empfindung einer leidenschaftlich er- 
regten Zeit wieder; auch die Empfindung ist echt, soweit sie 
immer von der althellenischen absteht. 

Die anderen bildenden Künste treten für unsere Anschauung 
weit hinter die Skulptur zurück. Aber wenn auch von all den 
Bauten der Königszeit keine einzige noch aufrecht steht oder nur 
in einigem Umfange erhalten ist, so genügen die aufgedeckten 
Reste doch in vollem Masse, um zu erkennen, mit welcher Meister- 
schaft die grossartigen Aufgaben, die der Architektur durch 
den Um- und Neubau der Residenz gestellt waren, gelöst worden 
sind: wie das vorher bereits angedeutet wurde. 

Am wenigsten können wir, wie gewöhnlich, von der Malerei 
sagen: denn erhalten ist von ihr natürlich nichts. Aber noch in 
der Kaiserzeit gehörten zu den Hauptsehenswürdigkeiten von 
Pergamon Gemälde, die den Galliersieg feierten.” Und besonderes 


! Pausan. I 4, 6 hebt hervor IIseuaunvois dE Zect uèv oxdla« &xd Taka- 
av, lorie ÖL yoxpr, tò Epyov trò noög T'œldras frougc: vgl. über dieses 
Gemülde Fabricius in Baumeisters Denkm. d. kl. Alt. II Sp. 1222 und 
Fränkel zu Inschr. v Perg. I N. 39 S. 36. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 315 


Interesse erweckt die Nachricht, dass den König Eumenes auf 
seinen Feldzügen nicht bloss der Leibarzt begleitete und der 
Epiker Leschides, der seine Kriegsthaten besingen sollte, sondern 
auch ein durch seine Wandmalereien berühmter Künstler Pytheas.! 
Seine Aufgabe war es offenbar, an Ort und Stelle geeignete 
Skizzen für die in Aussicht genommenen Schlachtenbilder zu ent- 
werfen: danach muss die Historienmalerei in Pergamon bereits 
dieselbe Richtung eingeschlagen haben, die wir alsbald in Rom, 
namentlich bei den Aufzügen triumphierender Feldherren, voll 
entwickelt finden.? 

Nicht minder bezeichnend ist eine andere Seite der Kunst- 
pflege der Attaler, ich meine die Begünstigung der Schauspiel- 
kunst, die damals geradezu als einer der kräftigsten Hebel der 
allgemeinen Bildung betrachtet werden kann. Infolge der immer 
weitere Schichten des Volkes ergreifenden Lust am Bühnenspiel 
hatten sich Verbände gebildet, die Schauspieler mit dramatischen 
und dithyrambischen Dichtern und mit Musikern vereinten, unter 
dem Schutze des Schauspielgottes als “Dionysische Künstler’ 
organisiert und mit Korporationsrechten, oftmals auch mit Extra- 
privilegien ausgestattet. Sie hatten in bestimmten Städten ihren 
eigentlichen Sitz, zogen aber überall, wo es galt eine grössere 
Festfeier würdig zu begehen, begehrt, in den verschiedensten 
Teilen der hellenischen Welt umher und führten neben modernen 
mit Vorliebe namentlich Stücke des Sophokles und Euripides auf. 

Unter den kleinasiatischen Vereinen der Art war der ge- 
feierteste, wie er selbst einmal rühmt, ‘von den Göttern, den 
Königen und allen Griechen geehrt’, der von Teos, einer alten 
Hauptstätte Dionysischen Dienstes und Dionysischer Kunst.’ Als 
nun die Stadt unter die Botmässigkeit der Pergamener gekommen 


1 Suid. u. d W. Asoyiöns‘ inv nourris, Oe Ovveorodtsvoev Eduevei re 
faciie, Be NV émipavéoratros toy noumrov. giän toùro xal Ilv®éas ó 
Guyyeupevs nal Mevavdoog d lateôs. Für ovyyoxpeds hat bereits Hecker 
im Philol. V S. 418 richtig £wyedgos hergestellt unter Hinweis auf Stephan. 
Byz. u. d. W. Boöga, nölıg ’Ayalag' x tavıns nv Ilv®Éas Éwyedpos, où loty 
loyov ó év Ileoyduo élégaus: dré routorgpegieg dn (= rougoyedpos) as Phor 
(nämlich aus Byblos in seinem Werke meel xélewv: vgl. Daub in Jahrb. f. 
Philol. Spplb. XI S. 444). 

? Vgl. Philippi in Abh. d sächs. Ges. d Wiss. VI S. 262f. 

® Vgl. Lüders, die dionysischen Künstler S. 75 ff.; Poland, de colleg. artif. 
Dionys. (1895) S. 11f.; Altert. v. Perg. Bd. IV (Bohn, die Theaterterrasse). 

21” 


316 Curt Wachsmuth. 


war, schritt der König bei einem Konflikt, der zwischen den 
nicht immer leicht zu behandelnden Künstlern und der Stadt 
ausgebrochen war, energisch zu Gunsten des Vereines ein und 
setzte sich mit dessen Haupt und Festleiter (Agonotheten), dem 
berühmten Flötenbläser Kraton, in Verbindung. Unter höchsten 
Gnadenbezeugungen wurde er in die Hauptstadt berufen, leitete 
dort das gesamte Theaterwesen und übernahm auch die Priester- 
schaft des Kônigskultus. Wir finden seitdem in Pergamon eine 
besondere von dem Vereine abgezweigte Körperschaft, die sich 
“Attalisten’ nannte, mit ständigem Sitze im Attaleion beim Theater. 

Die höhere Bildung war indessen eine spezifisch gelehrte 
geworden, und für Förderung ernsthafter wissenschaftlicher 
Arbeit haben die Attaler alles gethan, was mit sachkundiger 
Verwendung reicher Geldmittel möglich ist Vor allem wurde 
für grossartige Sammlungen zu wissenschaftlichen Zwecken 
gesorgt und zwar zunächst für eine stattliche und wohl geordnete 
Büchersammlung nach Alexandrinischem Muster. 

Diese Bibliothek war auf der Burg in einer Reihe von 
Gemächern, die an die Halle des Athenabezirks stiessen, unter- 
gebracht. Die Wände entlang liefen — wie sich noch erkennen 
lässt — die Bordbretter, auf denen die auf dem heimischen 
Pergament geschriebenen Exemplare! der klassischen und auch 
der modernen Litteratur aufgespeichert waren. Die Bücherei war 
ausserdem mit einer Kolossalstatue der Athena und Bildern der 
litterarischen Koryphäen (Homers, Herodots, der Lyriker Alkäos 
und Timotheos u. a.) geschmückt und stand mit Lehrräumen in 
Verbindung. ? 

Etwas ganz Neues, bisher geradezu Unerhörtes, war eine 
Sammlung von Kunstwerken, lediglich für wissenschaftliches 
Studium angelegt.” In mehreren der Bibliothek benachbarten 


1 Dass die in Pergamon geschriebenen Texte auf Pergament zu stehen 
pflegten, hebt auf Grund des Zeugnisses von Galen XVIII B S. 630 Kühn. 
richtig Rohde in Gött. gel. Anz. 1882 S. 1647 hervor. 

3 Vgl. die pergam. Inschr. N. 198—203 mit Fränkels Bemerkungen dazu; 
Altert. v. Pergam. II S. 68 ff. 

-8 Furtwängler, über Kunstsammlungen in alter und neuer Zeit (1899) 
H 7f. meint, die Grundstimmung zu diesem Sammeln älterer Kunstwerke 
bilde eine Sehnsucht nach entschwundener Schönheit, das Bedürfnis sich 
an der Reinheit des Aelteren zu erfrischen. Das ist mir um so weniger 
wahrscheinlich, als das Sammeln bereits unter Attalos I. begann, also zu 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 317 


Zimmern wurde von Eumenes II. ein förmliches Museum plasti- 
scher Kunstwerke zusammengebracht, wobei archaische Ar- 
beiten, wie die Chariten des Bupalos und der Apollonkoloss des 
Onatas eben sowohl vertreten waren als solche aus dem letzten 
Jahrhundert, und hervorragende Skulpturen, die man nicht er- 
werben konnte, wie des Phidias’ Parthenos, wenigstens in Kopien 
aufgestellt wurden.! 

Auch auf Gemälde richtete sich der Sammeleifer, und auch 
hier wurden die Gemälde älterer Meister nicht vernachlässigt: so 
wurden die bekleideten Chariten des Pariers Pythagoras erworben, 
und das Wandgemälde Polygnots in der delphischen Lesche zu 
kopieren wurden drei pergamenische Maler speziell nach Delphi 
geschickt. ? 

Ausserdem hören wir von der Kultur pharmakologisch 
wichtiger Pflanzen; doch ist von diesem Spezialinteresse bis zur 
Anlage eines botanischen Gartens noch ein weiter Weg.° Mög- 
lich, dass auch ein zoologischer Park wie in Alexandrien bestand; 
nur freilich der Aufkauf absonderlicher Arten von Zuchtschweinen 
um schweres Geld, den man dafür als Beweis aufführt, lässt 
sicher mehr landwirtschaftliches als wissenschaftliches Interesse 
erkennen.* 

Endlich haben die Könige keine Mühe und keine Kosten. 
gescheut, um hervorragende Gelehrte für Pergamon dauernd zu 
gewinnen; eine besondere Freude gewährte es Attalos Il, den 
durch die despotische Laune des Königs Physkon aus Alexandria 
vertriebenen Männern der Wissenschaft seine Gunst zu bezeugen.” 


einer Zeit, wo gewiss das Gefühl origineller Kunstthätigkeit in Pergamon 
sehr lebendig war. 

1 Vgl. die pergamen. Inschr. N. 46—50 und Fränkel a. gl. a. O. S. 53f. 

! Vgl. Fränkel, Gemäldesammlung und Gemäldeforschung in Pergamon 
(Jahrb. d. arch. Inst. 1891 S. 49ff.), der die wichtige delphische Ehren- 
inschrift für die zwei von Attalos zum Kopieren geschickten Maler Kalas 
und Gaudotes (Bull. Corr. Hell. V S. 388 ff.) richtig ergänzt und erläutert hat. 

3 Plutarch, Demetr. c. 20 (Wegener a. a. O. S. 271; 273; Holm, Gesch. 
Griechen]. IV S. 600). 

t Athen. IX p. 375d (Wegener a. a. O.; Holm a. a. O.). 

® Die Vertreibung der alexandrinischen Gelehrten durch Physkon er- 
wähnt Athen. IV p. 184c; unter ihnen wird sich z. B. der berühmte Chrono- 
graph und Mythologe Apollodoros befunden haben, der dann seine Chronik 
dem Pergamenischen König Attalos II. widmete (Ps. Skymn. V. 46ff.). 


318 Curt Wachsmuth. 


Zu vorübergehendem Aufenthalt musste schon das reiche hier 
gebotene Studienmaterial locken. Und so sammelte sich an dem 
Königshofe ein stattlicher litterarischer Kreis, in dem auch die 
Dichter nicht fehlten — war die Dichtung doch damals auch 
gelehrt geworden — und die verschiedensten wissenschaftlichen 
Disziplinen Vertreter fanden, Philosophie, Mathematik und Mechanik, 
Medizin und Naturwissenschaft, Geschichte und Philologie. Für 
diese Gelehrtenschar war wie in Alexandrien gesorgt durch die 
Stiftung eines Museums, wie wir vielmehr sagen würden, einer 
Gesellschaft der Wissenschaften oder Akademie. Die nach griechi- 
scher Sitte mit dem Dienst der Musen organisierte Genossenschaft 
erhielt ihr Vereinslokal in der Nähe des Palastes und der Biblio- 
thek, wie auch die ökonomische Unterhaltung auf die königliche 
Kasse übernommen war. 

Alle die namhaften Forscher, die in Pergamon gelehrt haben 
oder mit den Königen in Verbindung getreten sind, in der Kürze 
zu schildern ist unmöglich: aber einige allgemeine Züge des 
wissenschaftlichen Lebens, das sich hier entfaltet hat, dürfen 
zum Schluss wohl noch hervorgehoben werden. 

Trotz der speziellen Vorliebe der Könige für Naturwissen- 
schaften, die sie sogar in eigener Schriftstellerei bethätigten, trat 
auch in Pergamon die Pflege der Altertumswissenschaft 
dominierend hervor. Und das ist sehr begreiflich: die hellenischen 
Philologen beschäftigten sich damals ja ausschliesslich mit der 
Litteratur und Kultur des eigenen Volkes, und ein eindringendes 
Verständnis der griechischen Geistesprodukte musste ja recht 
eigentlich zum nationalen Programm von Pergamon gehören. 
Wirklich gelang es für dieses Gebiet Krates von Mallos! eine 
eigentliche Schule zu gründen, die eine Zeit lang der berühmten 
alexandrinischen Konkurrenz machte und in der That neben und 
vor ihr, wie sie sich damals von ihrer früheren Universalıtät 
herabsinkend darstellte, bestimmte Vorzüge besass. 

Als Hauptunterschied der beiden Schulen pflegt man — ab- 


1 Ueber Krates vgl. meine Erstlingsschrift „de Cratete Mallota“ (1860) 
mit den Nachträgen in Philol. XVI S. 666 und in Rhein. Mus. XLVI 
S. 552ff.; Ludwich, die Homervulgata (1898) S. 193ff. Ueber seine geo- 
graphischen Studien s. Lübbert in Rhein. Mus. XI S. 428ff., Müllenhoff, 
deutsche Altertumsk. I S. 247ff.;, Berger, Gesch. d Erdkunde d Gr. I 
S. 113 ff., 126 ff. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 319 


gesehen von gewissen grammatischen Differenzen — die ver- 
schiedene Art der Auslegung Homers hinzustellen, des Dichters, 
dessen Studium Ausgangspunkt und Centrum aller griechischen 
Philologie bildet. Hier liegt freilich unzweifelhaft das Recht 
bei den Alexandrinern, die den Dichter nur aus dem Dichter er- 
klären wollten, während Krates die modernen, namentlich in den 
Kreisen der Stoa ausgebildeten geographischen, naturwissenschaft- 
lichen und mythologischen Vorstellungen schon bei Homer voraus- 
setzte und in seine Worte hineininterpretierte. Das war ja ein 
methodischer Irrtum, hing aber zusammen mit der Grund- 
anschauung, dass zwischen der sog. klassischen Periode und der 
Gegenwart eine kontinuierliche, nie abgerissene Verbindung be- 
stehe; wie man z. B. auch in den lebendigen Dialekten des Volkes 
nach homerischen Wörtern suchte und den jetzigen Gebrauch zur 
Erklärung heranzog. Man fühlte sich überhaupt der grossen 
Vergangenheit ganz nahe und suchte zu einer allseitigen auch 
sachlichen Erfassung des antiken Lebens zu gelangen: und das 
bildet eine ungleich massgebendere Verschiedenheit in der wissen- 
schaftlichen Stellung der gegnerischen Schulen. 

Unter dem vielbewunderten alexandrinischen Schulhaupt 
Aristarch, dessen Name geradezu typische Bedeutung erlangte, 
schrumpfte die Philologie zu rein formaler, wenn auch mit 
höchster Virtuosität betriebener, grammatischer, kritischer und 
exegetischer Thätigkeit zusammen, wogegen alle geographischen, 
mythologischen und historischen Fragen vernachlässigt wurden und 
deshalb selbst bei der Dichtererklärung zu kurz kamen. In scharf 
betontem Widerspruch zu ihm setzte Krates freien und weiten 
Blicks seiner Wissenschaft höhere Ziele Er verlangte logische 
Begründung der Sprachlehre, scharfe Würdigung der stilistischen 
und ästhetischen Besonderheiten der einzelnen Litteraturerzeugnisse, 
prüfende Sichtung des historischen und mythologischen Stoffes. 
Das seien die wichtigsten Aufgaben des wahren Philologen, den 
er deshalb „Kritiker“ nannte, im Gegensatz zu den Aristarcheern, 
die blosse „Grammatiker“ seien und nur Handlangerarbeit ver- 
richteten. 

Wirklich wurden in Pergamon Kunstgeschichte und 
Litteraturgeschichte — soweit diese Disziplinen überhaupt 
im Altertum existierten — im grossen Stil getrieben. Unzweifel- 
haft war es cin Pergamener (wenn wir auch seinen Namen nicht 


320 Curt Wachsmuth. 


mit Sicherheit angeben können!), der über den Werdegang der 
griechischen Kunst zuerst sein treffendes und umfassendes 
Urteil aussprach, indem er die attische Kunst gebührendermassen 
in den Vordergrund rückte und auch die bisher ganz vernach- 
lässigten Meister des archaischen Stils berücksichtigte. Wenn 
diese kunstgeschichtliche Forschung, bei der der Zusammenhang 
mit den Attalischen Kunstsammlungen offen vorliegt, uns in ihren 
Grundzügen durch die grosse naturwissenschaftliche Encyklopädie 
des Plinius erhalten ist, so ermöglicht es uns dieser glückliche 
Zufall vornehmlich, eine an die einzelnen Meister anknüpfende 
Entwicklung der grichischen Kunst nun auch unsererseits fest- 
zustellen. Ueberhaupt haben die Archäologen allen Grund, in 
den Pergamenern ihre ältesten Kollegen zu begrüssen und hoch- 
zuhalten.? 

Ebenso wird diesen Männern eine feinere stilistische Be- 
gründung der Poetik, namentlich für die Komödie, wie eine 
schärfere Ausbildung der rhetorischen Kunstlehre verdankt: 
auch diese Studien sind für weite Kreise massgebend geworden.’ 

Wie die Pergamener das Jetzt von dem Einst nicht durch 
eine Kluft getrennt sahen und sich auch um die schöne Litteratur 
der späteren Zeit kümmerten, so suchten sie auch mit dem wirk- 
lichen Leben engere Fühlung zu gewinnen und zu erhalten. 
Das ist ein zweiter bedeutsamer Charakterzug. 

Aus pergamenischen Kreisen stammt eine leider nur in Bruch- 
stücken auf uns gekommene Reisebeschreibung (c. 250 v. Chr. 
geschrieben), die in geradezu überraschender Realistik ihre in 
örtlicher Abfolge aneinandergereihten Städte- und Landschafts- 
bilder aus Hellas hinstellt. Der Verfasser, ein gewisser Hera 


! Dass dieser erste Begründer einer wissenschaftlichen Kunstgeschichte 
Antigonos von Karystos sei, wie man früher mit Robert annahm, ist durch 
die neusten Untersuchungen von Münzer, Quellenkritik des Plinius (1897) 
und von Kalkmann, Quellen der Kunstgeschichte des Plinius (1898) freilich 
sehr fraglich geworden. Dass diese Studien in Pergamon entstanden, halte 
ich aber fest. 

? Ein Musterstück ihrer archäologischen Studien ist die Schrift des 
Asklepiades von Myrleia (eines echten Krateteers) „über den Becher des 
Nestor‘, über deren Inhalt wir durch Athen. XI S. 488a ff. ziemlich genau 
unterrichtet sind. 

3 Vgl. Kabel in Hermes XXIV S. 56ff.; Thiele in Litt. Centr.-Bl. 1898 
Sp. 1898; die genauere Begründung lässt sich nicht so nebenher geben. 


Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 321 


kleides, hat sich mit scharfen Augen umgesehen und schildert 
aus eigenster Beobachtung heraus die äussere Erscheinung der 
besuchten Orte und ihre Umgebung, Klima und Flora, soziale 
und ökonomische Zustände der einzelnen Landschaften mit solcher 
Unmittelbarkeit, dass wir alles, was sein Interesse erregt, leb- 
haft mitempfinden.! 

In seinen Philosophenbiographien beschränkte sich wiederum 
der Pergamener Antigonos auf die der jüngsten Vergangenheit 
und Gegenwart angehörigen Männer: todter Gelehrsamkeit feind, 
entwarf er in fesselnder, pikanter Darstellung von den einzelnen 
Persönlichkeiten lebensprühende Porträts, bei denen die rein 
menschlichen Züge nicht minder zur Geltung kamen als Richtung 
und Haltung ihrer litterarischen Eigenart.? 

Auch die Historiker wandten sich der neuesten Geschichte 
zu, wie der als „König der göttlichen Historie“ von den Zeit- 
genossen gefeierte Philippos die über Asien, Europa und Afrika 
sich erstreckenden Kämpfe und Wirren der hellenistischen Zeit 
im Zusammenhang erzählte.’ 

Wir sehen aus allem: es wehte auf dem Burgberg von 
Pergamon doch eine frischere Luft als in den damaligen Ge- 
lehrtensälen von Alexandria mit ihrer Treibhausatmosphäre. 
Das dortige Museum erschien, wie das einmal ein witziger zeit- 
genössischer Dichter* ausgedrückt hat, in dem fremden ägyptischen 
Land wie eine Art Menagerie, in der seltene teure Vögel ge- 
züchtet werden: das ganze Treiben der gelehrten Herren bewegte 
sich jetzt ausschliesslich um Bücherschreiben und um Gelehrten- 
streit (wie das unvermeidlich ist, wo die Gelehrten nur mit ihres 


! Die drei erhaltenen Bruchstücke der Schrift meel røv fr eg "Elladı 
xöleov, die früher fälschlich unter dem Namen des Dikaiarchos gingen, 
als deren Verfasser aber ‘Hoaxksiöns ó xgırınög bereits von Müller, fragm. 
hist. Gr. II S. 198 erkannt wurde, sind am besten gedruckt bei Müller, 
geogr. Graec. min. I S. 97ff. Ihre Abfassungszeit hat erst Fabricius in 
„Bonner Studien, Kekulé gewidm. (1890) S. 58 ff. unzweifelhaft festgestellt. 

? Vgl. v. Wilamowitz, Antigonos von Karystos S. 27 ff. 

® Die Inschr., in der die Epidaurier diesen Philipp aus Pergamon als 
Being xoleavov ioroplag priesen unter Beifügung der Anfangsworte seines 
Geschichtswerkes, ist am besten und mit genauem Facsimile von Kabbadias 
im Arie der 1891 S. 129f. veröffentlicht. 

t Timon, der Sillograph Frg. 60 meiner Sammlung in Corpusc. poes. ep. 
Gr. ludib. fasc. II S. 181 


322 Curt Wachsmuth. D. Königtum d hellenist. Zeit, insbes. d v. Pergamon. 


Gleichen verkehren); mit dem wirklichen Leben fehlte jeder Zu- 
sammenhang. 

In Pergamon wurzelte auch die Thätigkeit der wissen- 
schaftlichen Koryphäen in dem warmen Boden heimischen und 
schaffensfreudigen Volkstums und stand in unmittelbarer Be- 
rührung mit einem Stück hellenischen Bürgertums, das, so ein- 
geschränkt auch seine staatliche Initiative sein mochte, doch von 
dem breiten Strome des politischen Lebens der Zeit umspült 
und getragen wurde; wiederholt haben auch die Könige geeignete 
Kräfte aus den Gelehrtenkreisen zu Aufgaben des praktischen 
Staatsdienstes herangezogen. 

So bildet die einsichtige, liberale und erfolgreiche Förderung 
wissenschaftlicher Arbeit den hervorragendsten Ruhmestitel der 
pergamenischen Könige. Und die Weltgeschichte hat dieser Arbeit 
den gerechten Lohn nicht versagt: denn immer schärfer tritt 
hervor, wie tiefgreifenden Einfluss Pergamon zusammen mit 
Rhodos auf die weltbeherrschende Roma ausgeübt hat, der es 
beschieden war, das hellenische Kulturerbe für die Ewigkeit zu 
retten. 


! Krates wurde mit diplomatischem Auftrag nach Rom geschickt (Sueton, 
de gramm. et rhetor. c. 2); der Dichter Ktesiphon fungierte als Richter 
über die königlichen Skaven in der Aeolis (vgl. Athen. XV p. 697c ôr.. 
d newrog era Pıleraıpov čekas Ilspyauov "Arralog [??] dınaornv nadeoransı 
Bacıkınov töv neel rg Alolide, wo die richtige Deutung des auch kritisch 
angetasteten Been erst Fränkel, perg. Inschr. I S. 175 fand). 


323 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 
Von 
| Walter Struck. 


Erster Teil. 


Uebersicht: Vorbemerkung S. 323. — Einleitung S. 327. — I. Bis zum Ueber- 
gange nach Deutschland S. 329. — II. Von der Landung in Deutschland 
bis zur Breitenfelder Schlacht S. 345. 


Vorbemerkung. 


Die Forderungen, die Gustav Adolf bei seinem deutschen 
Kriege für den Frieden zu stellen gedachte, sind der Gegenstand, 
mit dem sich die folgenden Blätter beschäftigen. Um unrichtigen 
Erwartungen vorzubeugen, schicke ich sofort voraus, dass es nicht 
meine Absicht ist, die so viel behandelte Frage hier zum Ab- 
schlusse zu bringen. Ich möchte nur andeuten, auf welche Weise 
und in welcher Richtung ihre Lösung meiner Meinung nach zu 
erwarten und zu suchen ist. Obwohl ich ausser der bereits vor- 
handenen Litteratur noch die Akten des Dresdener und Weimarer 
Archives benutzt habe und aus beiden zusammen eine Anzahl 
neuer und wie ich hoffe nicht eben unwichtiger Thatsachen mit- 
zuteilen in der Lage bin, so kommt es mir doch vielmehr darauf 
an, die kritischen Gesichtspunkte aufzustellen, die mir für eine 
Behandlung von Gustav Adolfs deutscher Politik entscheidend zu 
sein scheinen. 

Für das, was der König gewollt hat, bietet sich uns dreierlei 
Material: Aeusserungen von ihm selbst über seine Ziele, sein Ver- 

halten gegenüber den deutschen Protestanten, endlich die Politik 
Oxenstiernas. 

In erster Linie kommen natürlich die Aeusserungen von ihm 
selbst in Betracht: Entwürfe, die er für beabsichtigte Verhand- 
lungen mit dem Feinde aufsetzen liess und die ein mehr oder 


- Sein md a Em: ën ger u En Br A 


324 Walter Struck. 


minder abgeschlossenes Programm für den Frieden enthalten, so- 
dann eine Reihe einzelner gelegentlicher Bemerkungen, die er 
über das, was für den Frieden anzustreben sei, gemacht hat und 
die uns verstreut in Protokollen, einer Instruktion, Gesandtschafts- 
berichten und dergleichen überliefert sind. Es sind Quellen von 
grösstem Wert, aber trotz ihrer Authenticität doch nicht ohne 
weiteres in allen ihren Angaben zu übernehmen: bei den Ent- 
würfen ist es stets denkbar, dass der König darin seine Forde- 
rungen höher oder niedriger gestellt hat, als seine eigentliche 
Meinung gewesen ist, um entweder zu Konzessionen in der Lage 
zu sein oder etwa sich regenden Argwohn für den Augenblick 
einzuschläfern, bei den anderen Aeusserungen ist ebenfalls noch 
stets zu untersuchen, wie weit sie nicht ad hominem berechnet 
gewesen sind. Den Massstab zu einer richtigen Wertschätzung 
werden wir aus dem Anlasse und dem Zwecke, aus denen diese 
Entwürfe und Bemerkungen hervorgegangen sind, aus dem ganzen 
Zusammenhange von des Königs Politik zu gewinnen haben. 

Es leitet uns das von selbst auf das Verhältnis des Königs 
zu seinen deutschen Bundesgenossen. Bei den Verträgen, die er 
mit den Einzelnen geschlossen hat, ist das Gewicht nicht darauf 
zu legen, dass das Bündnis überhaupt zu stande gekommen ist, 
sondern auf die Bedingungen, unter denen es zu stande gekommen 
ist, und bei diesen wieder nicht darauf, ob der König etwas 
grössere oder geringere Unterstützung für den Krieg bewilligt 
erhalten hat, sondern darauf, wie weit er seinen Bundesgenossen 
die Möglichkeit gelassen hat, gegen ihn einen eigenen Willen 
geltend zu machen, wie weit er sich selbst für die künftigen 
Friedensverhandlungen Beschränkungen auferlegt oder freie Hand 
vorbehalten hat. Seine Taktik gegenüber den deutschen Prote- 
stanten erscheint als ein Niederschlag seiner politischen Auf- 
fassung und lässt daher Rückschlüsse auf diese zu. 

Endlich wird man für das volle Verständnis von Gustav 
Adolfs Plänen die Kenntnis von Oxenstiernas Politik nie ent- 
behren können. Die Vorgänge in des Königs letzter Zeit und 
die von seinem Tode bis zur Nördlinger Schlacht lassen sich trotz 
aller äusserlicher Kompliziertheit doch auf dieselben wenigen ein- 
fachen Gedanken zurückführen, so dass man auf die bewusste 
Konsequenz der schwedischen Politik schliessen müsste, wenn 
nicht Oxenstierna selbst schon .versichert hätte, dass er in den 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 325 


Bahnen des Königs verharren wolle! Des Reichskanzlers Politik 
ist nun aber dem Ziele näher gerückt und darum für uns deut- 
licher, als die des Königs, sodass wir aus ihr für diese weitere 
Erklärung erhalten. 

Aber, wird man mir vielleicht entgegenhalten, sind diese 
Gesichtspunkte nicht vielleicht schon längst beobachtet oder wenn 
nicht, sind sie wirklich von der Bedeutung, dass sich ohne sie 
nicht zur Klarheit über Gustav Adolfs Ziele kommen liesse? 
Zur Beantwortung dieser Fragen scheint es mir am geeignetsten, 
an die Arbeiten desjenigen anzuknüpfen, der als ein Historiker 
des dreissigjährigen Krieges zer &&oyiv gelten kann und dessen 
Resultate sich in weiten allerdings nicht gerade den massgebendsten 
Kreisen des Rufes als gesichert und abschliessend erfreuen, an 
die Arbeiten Gustav Droysens.? 

Auf die Aeusserungen des Königs hat natürlich auch schon 
Droysen Gewicht gelegt, doch sind seitdem noch eine ganze An- 
zahl neuer und interessanter, besonders durch schwedische Publi- 
kationen bekannt geworden, denen gegenüber die von ihm be- 
nutzten verhältnismässig dürftig erscheinen. 

Anders verhält es sich mit dem zweiten von mir aufgestellten 
Gesichtspunkt. Den. Standpunkt Droysens glaube ich am besten 
durch seine eigenen Worte zu charakterisieren: „Die Diplomatie 
war höchst geschäftig. Eine Anzahl von früher bereits ver- 
handelten Allianzen wurde jetzt ratificiert, so mit dem Herzoge 
Friedrich Ulrich zu Braunschweig und der Stadt Braunschweig, 
mit den Herzogen von Mecklenburg, mit den Städten Lübeck, 
Lüneburg, Bremen. Mit den württembergischen Fürsten und dem 
Markgrafen Christian von Brandenburg, mit den Städten Ulm 
und Strassburg wurde verhandelt“, dazu in der Anmerkung: „Man 
findet einen Teil der Allianztraktate bequem bei Chemnitz S. 281 ff. 
Man wird es mir nicht verargen, wenn ich nicht auf alles Detail 
eingehe.“” Es ist eine Oekonomie mit dem Raume, die höchst 
auffällig erscheint bei einem Buche, das an anderen Stellen das 


1 Vgl. die Briefe Oxenstiernas an den Reichsrat d.d. 24. Nov. und 
15. Dez. 1632, 5. April 1633 (Handlingar rörande Skandinaviens historia 
XXIV p. 247 und 267, XXV p. 2656), an Horn d.d. 1. Dez. 1632 (Arkiv till 
upplysning om Svenska krigets och krigsinrättningarnes historia II p. 668). 

3 G. Droysen, Gustav Adolf, 2 Bde. 1869. 

TA a. O. II p. 467. 


326 Walter Struck. 


Detail rein äusserlicher Vorgänge sorgfältig registriert, das ganze 
Seiten mit Heereslisten aus dem Arkiv ohne jede Kürzung ab- 
druckt und längst bekannte Briefe im Wortlaut oder ausführ- 
lichem Auszug nochmals giebt. Den Grund zu dieser Oekonomie 
lernen wir aus einem etwas späteren Zeitschriftartikel Droysens 
kennen. Unter dem umfassenden Titel: „Die niedersächsischen 
Kreisstände im Jahre 1632“, dem der Inhalt nicht ganz entspricht, 
behandelt er dort die Beziehungen Gustav Adolfs zu den Herzögen 
von Mecklenburg, Braunschweig und Lüneburg und dem Ad- 
ministrator von Bremen. Wie die übrigen Detailarbeiten Droysens 
ist aber auch diese keine kritische Untersuchung, sondern nur 
eine Kompilation, hier sogar von einem allen bekannten und zu- 
gänglichen Material: von Chemnitz, Decken und dem Arkiv, ohne 
jede eigene Zuthat sei es durch Herbeibringung neuen bisher 
unbeachteten oder unbekannten Materials, sei es durch kritische 
Kombination. Und während nun Decken auf Akten gestützt aus 
der Politik Gustav Adolfs gegenüber den Welfen mit aller Schärfe 
einige unbestreitbar bedeutsame Momente hervorgehoben hat, die 
nach seiner Ansicht geeignet erscheinen, den König zu belasten 
und die darum von der ultramontanen Geschichtsschreibung mit 
freudigem Eifer aufgegriffen sind, hat Droysen eben diese Momente 
gar nicht beobachtet und infolgedessen bereits gewonnene Re- 
sultate wieder verwischt. Man sieht, es ist ihm nicht klar ge- 
worden, worauf es ankam. Das ist auch der Grund zu jener 
lakonischen Kürze.! 

Was nun endlich die Politik Oxenstiernas als direkte Fort- 
setzung und darum Erläuterung von der Gustav Adolfs anbetrifft, 
so ist meines Wissens bisher noch stets der Tod des Königs als 
ein Markstein betrachtet, mit dem eine Epoche abschliesst, eine 
völlig neue beginnt, so dass man nicht versucht hat, die eine 
durch die andere in Ausblick oder Rückblick zu erläutern. Das 
gilt auch von Droysen. 

1 Der Artikel in der Zeitschrift für preussische Geschichte und Landes- 
kunde VII p. 362—383. Vgl. dazu B. Ph. Chemnitz, Königlich schwedischer 
in Deutschland geführter Krieg I, F. v. d. Decken, Herzog Georg von Braun- 
schweig und Lüneburg II und das bereits zitierte Arkiv. — Das hier auf- 
gestellte Prinzip findet sich dagegen schon bei O. Klopp, der 30jährige 
Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs 1632 (zweite Ausgabe des Werkes Tilly 


im 30jährigen Kriege) III 1 und 2, ist aber dort in einer durch ultramontane 
Tendenz völlig verzerrten Weise durchgeführt. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 327 


Hinreichend beobachtet sind also die von mir aufgestellten 
Gesichtspunkte bisher noch nicht. Ob sie von der entscheidenden 
Bedeutung sind, die ich ihnen beimesse, wird die Kritik der 
folgenden Abhandlung zu beurteilen haben. Droysen beantwortet 
die Frage nach Gustav Adolfs Zielen mit einem Hinweis auf seine 
Erzählung), ich muss gestehn, aus ihr für diese Frage nichts 
gesehen zu haben. 

Es bleibt noch übrig, die Grenzen der Aufgabe anzugeben, 
die ich mir gesteckt habe. In den Zielen Gustav Adolfs ist dreierlei 
zu unterscheiden: die Wiederherstellung des Protestantismus in 
Deutschland, eine Entschädigung an Schweden für seine Mühen 
und Gefahren, die Sicherung des Erreichten für die Zukunft. 
Unter Satisfaktion versteht man im eigentlichen Sinne nur das 
zweite, während man das erste und dritte mit Restitution und 
Assekuration unterscheidet. Begrifflich lässt sich alles Dreies 
scheiden, sachlich fliesst es ineinander. Die Restitution der deut- 
schen Protestanten sicherte bis zu einem gewissen Grade auch 
Schweden, was es zur Assekuration verlangte, mochte von anderer 
Seite als Satisfaktion, als eine beabsichtigte vorteilhafte Aus- 
dehnung schwedischer Macht erscheinen. Ich erinnere an das 
Beispiel der Abtretung Elsass-Lothringens, die von Bismarck als 
Assekuration gegen die Revanchelust Frankreichs, von der öffent- 
lichen Meinung in Deutschland als Satisfaktion für Jahrhunderte 
lang erlittene Unbill aufgefasst wurde. Die historische Unter- 
suchung wird sich daher stets mit der Restitution, Satisfaktion 
und Assekuration gleichzeitig zu beschäftigen haben als einem 
Ganzen, das man wohl als Satisfaktion im weiteren Sinne be- 


zeichnen darf. 
Einleitung. 


Die Wahrheit, dass eine Macht nur durch die Mittel be- 
hauptet werden kann, durch die sie erworben ist, zeigt sich kaum 
irgendwo so auffällig wie in der Geschichte Schwedens.” Die 
politische Schöpfung Gustav Wasas fällt nicht nur zeitlich mit 
der Reformation zusammen, sondern gewann erst durch sie festen 
inneren Halt; die gegenreformatorische Bewegung unter Johann 


1 A. a. O. II p. 666. 
2 Vgl. darüber Gustav Adolfs Aeusserung selbst bei C. G. Styffe, Gustav 
Adolfs skrifter p. 77. 


328 Walter Struck. 


und Sigismund bedrohte nicht nur die gereinigte Lehre, sondern 
auch sofort die Selbständigkeit des jungen Staats. Durch die 
Entthronung des katholischen Zweigs der Wasa wurde diese Ge 
fahr verringert; ganz beseitigt wurde sie dadurch nicht. Auf jede 
Weise suchte Sigismund auch ferner sein Erbrecht geltend zu 
machen und konnte durch alle Niederlagen nicht dahin gebracht 
werden, Verzicht zu leisten. Und da er mit seinen Ansprüchen 
zugleich bewusst im Dienste der katholischen Idee stand, durfte 
er für sie auch stets bei dem Hauptträger der Gegenreformation, 
dem Hause Habsburg, auf Unterstützung rechnen. 

Dänemark blieb von solchen Anfechtungen frei und geriet 
durch seine Ostseepolitik gerade mit den protestantischen Mächten 
in Differenzen, so dass bei ihm gelegentlich der Gedanke einer 
Verbindung mit Spanien auftauchen konnte. In Deutschland ver- 
breitete der Augsburger Religionsfriede trügerische Ruhe, so dass 
noch in den ersten Zeiten des dreissigjährigen Krieges die Mehr- 
zahl der protestantischen Stände über der Beimischung dynastischer 
und politischer Momente den religiösen Grundcharakter der Kämpfe 
übersehen konnte. In Schweden liess dagegen die fortwährende 
Bedrohung durch Polen das Gefühl der Sicherheit nicht auf- 
kommen. So geschah es, dass hier alle, vom Herrscher bis zum 
Unterthan, des Protestantismus als Grundbedingung selbständiger 
staatlicher Existenz eingedenk blieben. Katholisch sein hiess im 
Volke soviel wie Schwedens Feind sein, und auch Gustav Adolf 
pflegte seine politischen Gegner, Polen, Spanier, Oesterreicher 
bezeichnenderweise unter dem Worte ‘päpstliche Liga’ zusammen- 
zufassen. In ihm gewann diese religiös-politische Auffassung ihren 
prägnantesten Ausdruck. Er erkannte von Anfang an das treibende 
Prinzip, das den zeitgenössischen Kämpfen gemeinsam war: ihm 
war Europa nach dem Bekenntnisse in zwei grosse Heerlager 
geteilt, und gegenüber dem Ansturm des Katholizismus schwebte 
ihm als Ideal vor der Zusammenschluss aller Protestanten hinweg 
über kleinliche politische Gegensätze und Rivalitäten. Den Krieg 
Schwedens gegen Polen hat er nie anders als im Zusammenhange 
des grossen europäischen Kampfes aufgefasst und ihn gelegentlich 
als indirekte Unterstützung des deutschen Protestantismus be- 
zeichnet. 

So wirkte denn auch für sein Eingreifen in den deutschen 
Krieg das religiöse Moment entscheidend mit. Gewiss war es an 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 329 


und für sich ein Gegenstand rein politischer Ueberlegung, dass 
das Vordringen der kaiserlichen Macht an die Ostsee für Schweden 
eine unmittelbare Gefahr bedeutete, der es durch einen Angriffs- 
krieg begegnen musste, und dass es mit diesem Angriffe nicht 
zaudern dürfte, um nicht die deutschen Protestanten, seine ge- 
borenen Bundesgenossen, .durch die Gegner völlig überwältigen 
zu lassen. Aber die deutschen Protestanten hildeten doch nur 
darum die geborenen Bundesgenossen, weil sie eben Protestanten 
‚waren, wie jene Gefahr eben darin ihren eigentlichen Grund hatte, 
dass der Kaiser katholisch und Schweden protestantisch war. 
Der politische Gegensatz ist nicht durch den religiösen verschärft, 
er geht auf ihn zurück. Für die historische Betrachtung ist es 
unmöglich, beide von einander zu trennen. Und ebenso waren 
sie für Gustav Adolf selbst ununterscheidbar mit einander ver- 
schmolzen. Der Kampf für den Protestantismus und Schweden 
war für ihn ein und derselbe, wenn er auch gelegentlich aus 
taktischen Rücksichten bald die eine bald die andere Seite mehr 
hervorgekehrt hat.! 

Die Form nun, in der er die Gefahr für den Protestantismus 
und für Schweden hat beseitigen, die Sicherheit beider für die 
Zukunft hat befestigen wollen, ist der Gegenstand des folgenden 
Versuchs. 


I. 
Bis zum Uebergange nach Deutschland. 


Ueber die Beteiligung Gustav Adolfs an den deutschen 
Kämpfen ist schon im Beginn des dreissigjährigen Krieges und 
dann weiter in der Mitte der zwanziger Jahre verhandelt worden. 
Es ist hier nicht der Ort darzulegen, warum es damals zu keinem 
Ergebnisse gekommen ist. Erst die Niederlage Dänemarks schuf 
für ihn die Notwendigkeit, zur Verteidigung des Protestantismus 
und Schwedens gegen den Kaiser auf den Kampfplatz zu treten. 

Im August 1627 war König Christian bis auf seine Erb- 


! Auf die Frage nach Gustav Adolfs religiös-politischer Auffassung und 
nach seinen Gründen zum Angriff auf den Kaiser weiter einzugehen, als es 
im Obigen geschehen ist, fällt ausserhalb des Rahmens dieser Arbeit. Ich 
verweise auf C. T. Odhner, Om orsakerna till Gustav II Adolfs deltagande 
i trettioäriga kriget, wo man die Frage in eingehendster und umsichtigster 
Weise behandelt findet. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. ~ 22 


330 Walter Struck. 


lande zurückgedrängt worden, im September und Oktober be- 
setzten die kaiserlichen Truppen die Elbherzogtümer und Jütland, 
und im unmittelbaren Anschluss daran tauchten die Pläne zur 
Gründung einer kaiserlichen Flotte auf. Hatte das europäische 
Gleichgewicht bisher darin bestanden, dass die protestantischen 
Mächte auf der See, die katholischen auf dem Festlande. dominiert 
hatten, so schien es durch diese letzten Vorgänge ernstlich in 
Frage gestellt.! 

Unzweifelhaft wäre es in diesem Zeitpunkte für Schweden 
ein Leichtes gewesen, die alte Rivalität mit seinem Nachbarstaate 
zum endgültigen Austrage zu bringen und sich wenigstens der 
dänischen Besitzungen auf der skandinavischen Halbinsel zu be- 
mächtigen. So war es Oxenstiernas Meinung: wenn der Unter- 
gang Dänemarks doch einmal sicher, aus den Trümmern seines 
Schiffbruches wenigstens für Schweden soviel wie möglich zu 
retten.” Und sicher würde damals ein schwedischer Angriff den 
Untergang Dänemarks entschieden haben. Aber eben diesen 
Untergang, soviel an ihm lag, zu verhindern, betrachtete Gustav 
Adolf als seine Aufgabe. Gegenüber den Fortschritten der kaiser- 
lichen Macht beherrschte ihn das Gefühl von der Solidarität der 
protestantischen Interessen mehr denn je. Sein eigener Krieg 
gegen Polen trat darüber für ihn in den Hintergrund. Er hätte 
in diesem Moment eine leidliche Abkunft mit Polen gem ge 
sehen, um dadurch für die Unterstützung König Christians freiere 
Hand zu bekommen. Wie hätte er also im Ernste daran gedacht, 
mit Wallenstein gemeinsame Sache gegen Dänemark zu machen. 

Auf die ersten Nachrichten, die die Niederlage Dänemarks 
in ihrem vollen Umfange erkennen liessen, — das Gerücht meldete 
sogar übertreibend, dass auch Fünen schon an die Kaiserlichen 
verloren gegangen sei, — traf Gustav Adolf, getragen von der Zu- 
stimmung seiner Stände, sofort Anstalten, dem Nachbarstaate in 
dessen Bedrängnis auf das Kräftigste zu Hilfe zu kommen. Es 
-war nicht seine Schuld, wenn infolge der Bedenklichkeiten auf 
der anderen Seite statt des Bündnisses, wie er es sich gedacht 
hatte und in dem beide Staaten mit aller Macht zu Schutz und 
Trutz zusammenstehen sollten, nur beschränkte Abmachungen 


1 Vgl. Rusdorf, consilia et negotia p. 188. 
? Vgl. Cronholm, Sveriges historia under Gustav II Adolfs regering IV 
p. 430. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 331 


zustande kamen und selbst diese nur vor Stralsund praktische 
Bedeutung gewannen.! 

Es ist die allgemeine Anschauung, dass Gustav Adolf bei 
der Hilfe, die er Stralsund zu teil werden liess, sogleich auch 
schon die Erwerbung der Stadt für Schweden beschlossen hätte. 
So verhält es sich aber doch nicht, wenngleich nicht geleugnet 
werden soll, dass ihm solch territorialer Gewinn lockend genug 
vorgeschwebt haben mag. Von überaus sanguinischer Natur griff 
er mit seinen Wünschen und Hoffnungen zuweilen weit aus; im 
Handeln fand er sich dann doch stets mit praktischer Nüchtern- 
heit auf den realen Boden der Verhältnisse zurück. So auch 
hier. Den wichtigen Hafenplatz nicht in die Hände des Gegners 
fallen zu lassen und zugleich den anderen Hansastädten Rückhalt 
zu geben in ihrem Widerstande gegen die Anmutungen der 
kaiserlichen Politik, das war die nächste und unmittelbarste Auf- 
gabe, die er sich durch Nebenabsichten nur hätte erschweren 
können. Er regte es selbst an, dass sich an der Verteidigung 
Stralsunds auch dänische Truppen beteiligten, deren Anwesenheit 
ihm für eine Annexion ein entschiedenes Hindernis bilden musste, 
und als er dann das Bündnis mit der Stadt schloss, wodurch er 
sich ihrer als Stützpunktes für den unvermeidlichen Krieg mit 
dem Kaiser versicherte, gestand er ihr doch ausdrücklich zu, dass 
ihr Verhältnis zum Reich und zu Pommern dadurch nicht be- 
rührt werden sollte. Dass er auch nach der Aufhebung der Be- 
lagerung Stralsund nicht ohne weiteres sich selbst überliess, wie 
das von Pommern verlangt wurde, war militärisch durchaus 
gerechtfertigt. Im übrigen hat er sonst gerade damals infolge 
der Unzuträglichkeiten, die aus der gemischten Garnison ent- 
standen und die auf die Dauer nicht ohne Rückwirkung auf das 
politische Verhältnis der Verbündeten bleiben konnten, allen 
Ernstes daran gedacht, seine Truppen aus der Stadt zurück- 


1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna dd 4., 5., 16., 28. Nov., 
18. Dez. 1627, 16. Febr. und 10. April 1628 (Ox. Skr. I 1 Nr. 290, 291, 293, 
296, 301, 303, 308), an Christian von Dänemark d.d. 31. Okt. 1627 (Geijer, 
Geschichte Schwedens III p. 142f.), den Beschluss des schwedischen Stände- 
ausschusses d.d. 22. Jan. 1628 (Arkiv I Nr. 1), das schwedisch-dänische 
Bündnis (Sveriges tractater med främmande magter V Nr. 32), dazu 
J. A. Fridericia, Danmarks ydre politiske historia fra freden i Lybeck till 
freden i Prag p. 34/36, J. O. Opel, der niedersächsisch-dänische Krieg IH 


p. 407/408. 
22% 


832 Walter Struck. . 


zuziehen. Er war bereit, ihren Schutz ganz an Dänemark zu über- 
lassen, oder noch besser den Hansastädten, die dazu seinem Bunde 
mit Stralsund hätten beitreten, sich gleichsam unter sein Protek- 
torat hätten stellen müssen. Das Liebste war ihm allerdings doch, 
wenn er allein die Garnison stellen konnte, zu der er dann die 
zuverlässigsten Mannschaften aus seinem Heere auszuwählen ge- 
dachte. Es traf sich, dass die Stralsunder seinen Wünschen 
entgegenkamen. Sie wären der fremden Truppen überhaupt 
gerne ledig geworden und hatten deshalb zunächst bei der Hansa 
um militärischen Schutz nachgesucht, denn ohne Anlehnung nach 
irgend einer Seite hin konnten sie nicht mehr auskommen, seitdem 
sie mit den Kaiserlichen m offenen Kampf geraten und darüber 
auch mit ihrem Landesherrn zerfallen waren. Von der ver- 
löschenden Lebenskraft des Bundes im Stich gelassen, bemühten 
sie sich, wenigstens die dänische Besatzung zu entfernen, deren 
König ja noch mit dem Reiche in offenem Kriege stand und 
deren Befehlshaber ihnen zudem durch sein gewaltsames Wesen 
persönlich lästig fiel. Sie wandten sich deshalb an Gustav Adolf 
und trugen ihm geradezu, wenn auch zunächst nur auf beschränkte 
Zeit, das Protektorat an. Begreiflich, dass dieser die Gelegenheit 
mit Freuden ergriff, die ihm so über Hoffen entgegengebracht 
wurde. Doss die Stadt zu Schweden in wirkliches Unterthanen- 
verhältnis träte, erschien nunmehr der Umgebung des Königs 
nur noch als eine Frage der Zeit. So wurde denn, da Dänemark 
einwilligte, seine Truppen aus Stralsund abzuführen, Schwedens 
Stellung dort nach jeder Hinsicht auf das Wirksamste befestigt! 

Zunächst war das allerdings von militärischer Bedeutung. 
Infolge des geringen Entgegenkommens, das seine Annäherung 
‚bei Dänemark gefunden hatte, und weil sich dort der Widerstand 
nach dem ersten Schrecken auch ohne sein Zuthun konsolidierte, 
hatte sich Gustav Adolf zwar aufs Neue gegen Polen gewandt; 
die Hauptsache blieb ihm gleichwohl der Kampf gegen den 


1 Vgl. die Schriftstücke Gustav Adolfs für Oxenstierna dd 10. April, 
14. und 18. Aug., 9. Sept. 1628 (Ox. Skr. II 1 Nr. 309, 820, 821, 893, 324, 
328), Salvius an Oxenstierna d.d. 1. Sept. 1628 (Geijer II p. 149), das 
Bündnis Schwedens mit Stralsund d.d. 3. Juli und den schwedisch-dänischen 
‘Vertrag dd. 17. Sept. 1628 (Sveriges tractater V Nr. 33 und 34), dazu die 
betreffenden Stellen bei O. Fock, Rügensch-Pommersche Geschichten VI, 
Opel a. a. O., M. Bär, die Politik Pommerns während des 30jährigen Krieges. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 333 


Kaiser. Vornehmlich darum war er von dem Gedanken einer 
Abkunft mit Polen bald wieder zurückgekommen, weil er dadurch 
der Möglichkeit beraubt worden wäre, auf Feindes Kosten seine 
Rüstungen zu vervollständigen, deren er für diesen entscheidenden 
Kampf bedurfte Und je mehr er sich über das Unvermeidliche 
dieses Kampfes klar wurde, um so mehr befestigte er sich in der 
Absicht, ihn dureh einen Angriff auf deutschem Boden selbst zu 
eröffnen, und Stralsund sollte die Stelle sein, wo es geschah. 
Erst ganz zuletzt, als er mit seiner Flotte bereits in See ge- 
gangen war, hat er auf die Nachricht von der Einnahme Rügens 
seinen Entschluss geändert und sich für die Landung auf Usedom 
entschieden. ! 

Ueber die Frage, wie der Krieg gegen den Kaiser zu führen 
sei, hat zwischen Gustav Adolf und Oxenstierna Meinungs- 
verschiedenheit bestanden, die, wenn auch ohne Einfluss auf den 
Verlauf, doch für die Persönlichkeit beider charakteristisch genug 
ist, um erwähnt zu werden. Die Verhandlungen, die während 
des ganzen Jahres 1628 mit Polen über einen Frieden oder Still- 
stand gepflogen waren, hatten deutlich erkennen lassen, wie sehr 
diesem durch die Erfolge der katholischen Waffen in Deutschland 
der Mut gewachsen war. Zum Ueberflusse hatten die polnischen 
Kommissare selbst eingestanden, dass sich der Kaiser bemühe, 
ein Abkommen zu hintertreiben. So war der Zusammenhang der 
katholischen Bestrebungen augenfälliger denn je, und Gustav 
Adolf und Oxenstierna waren sich darin einig, dass für das 
kommende Jahr der Krieg gegen den Kaiser unvermeidlich sei 
und der gegen Polen doch bis dahin nicht beendet werden könne. 
Während nun aber Oxenstierna riet, sich dem Kaiser gegenüber 
auf die Verteidigung Stralsunds und die Reinhaltung der See zu 
besehränken, in Preussen aber den Krieg mit Macht fortzusetzen, 


1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 16. Nov., 3. und 
6. Dez. 1627, 16. Febr., 10., 11. und 16. April 1628 (Ox. Skr. II 1 Nr. 293, 
297, 298, 303, 310, 314, 316), dazu auch die folgende Anmerkung. — Ueber 
Stralsund als Landungsplatz vgl. die Dispositionen Gustav Adolfs vom Jan. 
bis Juni 1630 (Arkiv I Nr. 14, 16, 22, 26, 30, 33—35, 40—43, 45, 46, 49, 
51—58, 63, 78, 74). Die Absicht war bei Stralsund eine grosse Armee zu 
konzentrieren und Rügen zu nehmen (Nr. 63 und 73, vgl. auch Arkiv IE 
Nr. 880). Die Aenderung erfolgte durch die während der Ueberfahrt er- 
haltene Nachricht, dass Rügen vom Feinde gesäubert sei (Arkiv II Nr. 492, 
gl. aueh Arkiv I Nr. 85 und 886). 


334 Walter Struck. 


war Gustav Adolf umgekehrt für Defensive gegen Polen, Offensive 
in Deutschland. Beide verfochten ihre Ansicht mit praktischen 
Gründen, die ihrem Charakter nach nicht eben verschieden von 
einander waren, aber der Reichskanzler fasste dabei doch nur das 
Nächstliegende ins Auge, die unmittelbaren Vorteile, die sich für 
Schweden boten. Wenn er später äusserte, dass sich Gustav 
Adolf für immer die ausschlaggebende Stellung im ganzen Norden 
hätte sichern können, wenn er nicht nach Deutschland gegangen 
wäre, so ist das doch eben so zu verstehen, dass Schweden seine 
Errungenschaften gegen Polen in ganz anderer Weise hätte ver- 
folgen und bis zur Unangreifbarkeit sichern können. Im einzelnen 
wird er dabei an die Eroberung von Danzig gedacht haben. Bei 
dem Könige überwog dagegen das Gefühl, dass er allein berufen 
sei, den Fortschritten Roms ein Halt zu gebieten, und mit der 
Untrüglichkeit des Genies erkannte er, dass die Entscheidung 
zwischen Protestantismus und Katholizismus auf deutschem Boden 
fallen müsse. Oxenstierna urteilte mehr vom national-schwedischen 
Standpunkte, Gustav Adolf erhob sich darüber hinaus zum Be- 
wusstsein seiner welthistorischen Mission.! 

Gustav Adolf und Oxenstierna rechneten damals noch auf 
Dänemark als ihren Bundesgenossen und insbesondere auf das 
Zusammenwirken der dänischen und schwedischen Flotte gegen 
die kaiserlichen Schiffe. Aber eben in den letzten Wintermonaten 
des Jahres 1628, wo Gustav Adolf für den kommenden Frühling 
den Angriff auf Deutschland beschloss, ward zwischen dem Kaiser 
und dem König Christian eine Zusammenkunft ihrer Vertreter 
vereinbart, die im Januar 1629 in Lübeck stattfinden und der 
Beendigung des Krieges dienen sollte. Für beide war dabei die 
Rücksicht auf Schweden ein Hauptgrund, wenn nicht der vor- 
nehmste. Sie fühlten sich ausser stande, den Krieg mit Aussicht 
auf abschliessende Erfolge fortzusetzen, und wollten durch einen 
raschen Friedensschluss der drohenden Einmischung Gustav Adolfs 
zuvorkommen: Dänemark, weil es von einer solchen eine weitere 


1 Vgl. Oxenstierna an den Reichsrat d.d. 10., an Gustav Adolf dd 
12. Dez. 1628 (Arkiv I Nr. 2 und 3), das Reichsratsprotokoll aus der 
2. Hälfte des Dezembers 1628 (Svenska Riksrädets ProtokollI p. 123—125), 
Ratschlag des Reichsrats d.d. 25. Dez. 1628 (Arkiv I Nr. 4), Gustav Adolf 
an Oxenstierna d.d. 9. Jan., 16. März, 10. und 22. April 1629 (Ox. Skr. I 1 
Nr. 340, 344, 346, 348), dazu Geijer p. 154 Anm. 2, Odhner p. 52/53. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 335 


Stärkung seines Rivalen befürchtete, Wallenstein, — denn er war 
auf katholischer Seite der Hauptträger dieser Bestrebungen —, 
weil er für die allgemeinen katholischen wie für seine besonderen 
Interessen in Schweden den gefährlichsten Gegner erblickte, den 
man isolieren müsse. Unter dem Gewicht dieser Gründe kamen 
sich in Lübeck beide Parteien bald entgegen, wenn auch anfangs 
die kaiserlichen und dänischen Forderungen noch einmal in aller 
Schärfe aufeinander stiessen. Bereits Ende April konnte der 
Friede auf der Grundlage als gesichert gelten, dass König Christian 
seine Erblande zurückerhielt und dafür auf eine Einmischung in 
die deutschen Dinge Verzicht leistete.! 

Es ist natürlich, dass Gustav Adolf, der von einer solchen 
Wendung in erster Linie betroffen wurde, rechtzeitig alles that, 
ihr entgegenzuarbeiten. Er fertigte Gesandte ab, die in Lübeck 
Zutritt zu den Verhandlungen begehren und für den Frieden die 
Restitution der zwei sächsischen Kreise in den Stand von 1620 
fordern sollten. Gleichzeitig setzte er sich noch direkt mit König 
Christian in Verbindung. Es ist zuzugeben, dass er für seine 
Forderungen in Lübeck schwerlich auf Erfolg rechnete, sondern 
nur die Verhandlungen zu stören gedachte. Aber darum sind 
seine Forderungen nicht weniger ernst gemeint, sondern be- 
zeichnen in Wahrheit das, was er für die Existenz des Protestan- 
tismus und die Sicherheit Schwedens für unumgänglich notwendig 
hielt. Wie nicht anders zu erwarten stand, wurden seine Ge- 
sandten von den katholischen Machthabern mit Schroffheit zurück- 
gewiesen. Dagegen kam es Anfang März zwischen ihm und 
König Christian zu einer persönlichen Zusammenkunft; für das 
Machtverhältnis von Schweden und Dänemark ist sie entscheidend 
gewesen. Man hat für die Zeit die zwei Staaten mit den Schalen 
einer Wage verglichen, von denen die eine sinken muss, wenn 
die andere steigt; hier bot sich für Dänemark noch einmal 
Gelegenheit, seinen Rang Schweden ebenbürtig zur Seite zu be- 
haupten. Gustav Adolf schlug ein gemeinsames Vorgehen gegen 
den Kaiser vor auf Grund eines noch zu vereinbarenden Friedens- 
programmes, von dem dann keiner ohne Zustimmung des anderen 
abweichen dürfe. Bei dem Eifer, den er zeigte, Dänemark im 
Kriege festzuhalten, würde er sich auf Bedingungen haben ver- 


! Ueber den Lübecker Frieden vgl. Fridericia p. 36—60, Opel 683—749. 


336 O Walter Struck. 


pflichten lassen, die für Schweden Annexionen in Deutschland 
ausschlossen, wie er dann einige Zeit später die Forderungen, die 
er in Lübeck hatte stellen wollen, an Dänemark schickte als das, 
zu dessen Durchführung er sich mit ihm zu verbinden bereit sei 
Aber König Christian hatte diese Zusammenkunft überhaupt nur 
angeregt, um die Gegner das Einverständnis der beiden nordischen 
Mächte fürchten zu lassen und dadurch für sich selbst bessere 
Friedensbedingungen zu erlangen. Ueber diesem augenblicklichen 
Vorteil liess er alles andere kurzsichtig ausser Acht: er lehnte 
unter Vorwänden das Anerbieten Gustav Adolfs ab und gab ihm 
dadurch, soviel an ihm lag, den Weg frei.! 

Durch Dänemarks Bereitwilligkeit zum Frieden wurde nun 
Wallenstein in die Lage versetzt, die Absicht, die er schon längere 
Zeit gehegt hatte, auszuführen und den Polen eine starke Ab- 
teilung seines Heeres zu Hilfe zu senden. Unter den Grtnden, 
die Gustav Adolf für seinen Zug nach Deutschland angeführt 
hatte, war einer der hauptsächlichsten gewesen, dass er dadurch 
zugleich seine Stellung in Preussen sichern würde. Nun da ihm 
der Feind dergestalt zuvorkam, musste er selbst seinen Angriff 
verschieben und noch einmal nach Preussen auf den Kriegs- 
schauplata zurückkehren. Wenn es ihm nun auch gelang, sich 
dort zu behaupten, das Erscheinen der kaiserlichen Hilfe an und 
für sich, die Möglichkeit einer Wiederholung machten ihn ge- 
neigter, mit den Polen zu einer Abkunft zu gelangen, und da 
auch bei diesen die Friedensstimmung die Oberhand gewann, kam 
es unter französischer Vermittelung im Herbste 1629 zu einem 
Stillstande, durch den für die nächsten 6 Jahre die Feindselig- 
keiten zwischen Schweden und Polen eingestellt wurden.” 


1 Vgl. Christian von Dänemark an Christian Friis dd 10. März 1899 
(Fridericia och Bricka, Christians IV. egenhaendige Breve II Nr. 168), 
Gustav Adolf an SE E dd 15. März 1629 (Ox. Skr. I 1 Nr. 344), 
Gabriel Gustavson Oxenstiernas Berättelse om mötet i Ulfsbäck (Hist. 
Handl. VII 4), die von Gustav Adolf vorgeschlagenen Punkte (Molbech, 
Christians IV. Breve I p. 384), dazu Geijer III p. 155f., Fridericia p. 43—46, 
58, 169, Opel 704—710. Vgl. auch Gustav Adolf an Johann Georg d.d. 
18. Mai 1629 (G. Droysen, Schriftstücke Gustav Adolfs Nr. 3). 

3 Vgl. ausser den in Anm. S. 334 genannten Quellen noch das Reichs- 
ratsprotokoll d.d. 26. Mai (I p. 130f.) und die Briefe Gustav Adolfs an 
Ludwig Camerarius d.d. 2. Juni (Hist. Archivum 4) und an Oxenstierna 
d.d. 13. Juni 1629 (Ox. Skr. II 1 Nr. 355). 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 337 


So hatte nun Gustav Adolf endlich völlig freie Hand für den 
Krieg gegen den Kaiser, aber gerade in dieser Zeit zeigte er eine 
auffallende Unsicherheit, ob er den Kampf wohl mit Erfolg werde 
durchführen können und ob nicht vielleicht doch noch ein friedlicher 
Ausgleich möglich sei. Der Grund dafür lag in der veränderten 
Stellung Dänemarks. Gustav Adolf fasste den Lübecker Frieden 
mit Recht als einen Abfall von der allgemeinen evangelischen 
Sache und als speziell gegen Schweden gerichtet auf und arg- 
wöhnte sogar ein Bündnis Dänemarks mit dem Kaiser. Persönliche 
Aeusserungen König Christians liessen. wenigstens keinen Zweifel 
darüber, dass er schwedische Heere auf deutschem Boden sehr 
ungern sehe. Schweden hatte also nicht nur einen Bundesgenossen 
verloren, es musste sogar und gerade für den Fall siegreichen 
Vordringens damit rechnen, Dänemark unter seinen Gegnern zu 
finden, wie Gustav Adolf dies ausdrückte: geraten wir in Be- 
drängnis, wird es sich auf unsere Seite schlagen, gerät der Kaiser 
in Bedrängnis, auf dessen Seite. Durfte man also Dänemark als 
quantité negligeable behandeln, an ihm vorbei den Uebergang 
nach Deutschland wagen?! 

Noch einmal hat Gustav Adolf vor seinen Reichsräten die 
Aussichten des Krieges durchgesprochen, Offensive und Defensive 


1 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd 13. Juni 1629 und die Reichs- 
ratsprotokolle d.d. 6. und 20. Nov. 1629 (I p. 218ff., 229 ff.) und d.d. 8. Juni 
1630 (I p.6ff., 7ff). Auf einen Irrtum Droysens mag hier hingewiesen 
werden. Gustav Adolf äusserte in der Sitzung vom 6. Nov.: „Danus är 
emellan; tränger oss, sä slär han sigh til oss, tränger Kaijseren, sä slär 
han sigh till honom.“ Droysen übersetzt: „Er würde sich, falls Schweden 
siegen würde, auf die Seite Schwedens schlagen, auf des Kaisers Seite, 
falls der siegen sollten Nun weiss ja sonst jeder, der sich mit dem 
30jährigen Kriege oberflächlich beschäftigt hat, dass das Verhalten Däne- 
marks zu Schweden in jener Zeit offenkundig das Umgekehrte war, und 
das Umgekehrte hat Gustav Adolf auch in Wirklichkeit gesagt: „Ge- 
raten wir in Bedrängnis, so schlägt er sich zu uns, gerät der Kaiser in 
Bedrängnis, so schlägt er sich zu ihm.“ Vgl. auch die Protokolle vom 
2. Nov. 1629 (I p. 232a, 236a) und 8. Juni 1630 (I p. 6). In derselben 
Sitzung äusserte der König: Danus „kan inthet minorenniter tracteras, är 
valliant, stark“. Ich habe, um das Fremdwort beizubehalten, den Ausdruck 
wie oben gewählt. Droysen übersetzt (a. a. O.): „Da wäre der König von 
Dänemark, ein ‚vaillanter, mächtiger und mutiger Fürst‘, der sich nicht mit 
‚Minorennitäten‘ würde traktieren lassen.“ Man verzeihe mir die Frage, 
aber — was mag er sich dabei gedacht haben? 


338 Walter Struck. 


in ihren Vorteilen und Nachteilen einander gegenübergestellt und 
alle Momente der innern und äussern Politik, alle strategischen 
und finanziellen Rücksichten sorgfältig erwogen. Für die Defensive 
äusserte sich nur eine Stimme: Skytte wies auf die bedenklichen 
Folgen hin, die der Fehlschlag eines Angriffs für die Stellung 
der Dynastie haben könne, wie man das vor Kurzem in Däne- 
mark erlebt hatte. Mit Grösse wies ihn Gustav Adolf zurück: 
nicht um die Dynastie, um Schweden handele es sich. Skytte 
bezweifelte ferner, ob man, wie es der König thue, auf Unter- 
stützung durch die deutschen Protestanten rechnen dürfe; auch 
wenn Schweden siege, würden sie sich nicht anschliessen wollen. 
Dann werden sie es müssen, war des Königs kurze trockne Ant- 
wort. Die andern Reichsräte entschieden sich ohne Weiteres für 
die Offensive, die dann einstimmig angenommen ward. Das Aus- 
schlaggebende war, dass man nur auf diese Weise die religiösen 
und politischen Pläne des Kaisers vereiteln und zu einem wirk- 
lichen Frieden gelangen könnte. ! 


! Vgl. die Reichsratsprotokolle vom 6. und 13. Nov. 1629 (I p. 218—229). 
Das erste bietet in zweifacher Hinsicht Schwierigkeiten: zunächst für die 
Frage, welchen Rednern die einzelnen Reden zuzuweisen sind. Ich neige 
dahin, sie (ausser den fünf Einwürfen Skyttes und dem einen Gabriel Gustav- 
sons) alle dem Könige selbst zuzuweisen, aus äussern wie innern Gründen, 
weil sonst die ganze Nummerierung und Gruppierung des Protokolls sinnlos 
wäre und weil sich die dort ausgesprochenen Gedanken völlig mit der ganzen 
Denkweise des Königs decken. Vgl. dazu seine Briefe an Oxenstierna d.d. 
10. und 11. April 1628, 9. Jan., 15. März, 22. April und 14. Dez. 1629, 18. Okt. 
1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 309, 314, 340, 344, 348, 401, 476). Sodann handelt es 


sich um die Interpretation des Zwiegesprächs zwischen Gustav Adolf und ` 


Skytte. Der Wortlaut ist: 


Contra offensivum Dominus Skyttius. 

I. Anatura monarchiae. Kaijseren 1. R{espondit] Rex: Omnes mo- 
är stark; alla, Danus och andra, hafve | narchias transivisse de una familia in 
stött sigh pa honom. Man kan inthet | aliam. Gallica ex Italica in Galliam 
så lätteligen taga henne in: esset | ex hac in Francicam. Romana inter 
contra Deum et conscientiam tentare | centum familias ab una in aliam. 


subversionem monarchiae. 2. Non consistit in personis sed in 
legibus monarchia. 
III. Si Rex erit victor, non se ad- 3. R[esponsum]: Si Rex victor, illi 
jungent Germani; sin victus se sub- | praeda erunt. 
trahent. | 


Klopp (I 1 p. 316; ebenso auch vorher schon in seinem Tilly) interpretiert 
(im Gegensatz zu Geijer p. 159 und Cronholm V 2 p. 208 und mit daraus 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 339 


- Noch nicht entschieden war damit die Frage, wie man sich 
gegen Dänemark zu verhalten hatte. Es hatte sich soeben bereit 
erklärt, zwischen Schweden und dem Kaiser zu vermitteln. Es 
findet sich nicht, dass das in diesem Zeitpunkte auf die Er- 
wägungen der schwedischen Politik von Einfluss gewesen wäre. 
Gustav Adolf nahm zwar das Anerbieten mit höflichen Worten 
an und schlug selber Zeit und Ort für die Verhandlungen mit 
den Kaiserlichen vor, aber in dem Ganzen fand er doch nur einen 
bequemen Anlass, von Dänemark eine strikte Neutralitätserklärung 
zu fordern; bei einer ablehnenden oder auch nur ausweichenden 
Antwort wollte er seinen Angriff auf den Kaiser noch verschieben 
und seine Waffen zunächst gegen König Christian wenden, ein 
Unternehmen, das ebenso leicht ausführbar erschien, als es für 
den weiteren Kampf gegen die katholische Partei Vorteile ver- 
hiess. Oxenstierna hat nach Jahren geäussert, des Königs Wille 
sei gewesen, sein Reich aus dänischem Gebiete zu vergrössern; 
die Zeit, wo der König dies gewollt, für wann er die Ausführung 
geplant, hat er leider nicht angegeben. Man wird sagen dürfen, 
dass damals im Winter 1629 auf 1630 Gustav Adolf bei seinem 
Gedanken eines Angriffs auf Dänemark dieses nicht leichtes Kaufes 


gezogenen weitgehenden Schlüssen über Gustav Adolfs Politik überhaupt), 
Skytte habe den König vor dem Wunsche nach der Kaiserkrone gewarnt. 
Er begründet dies damit, dass Monarchia in jener Zeit nur von dem rö- 
mischen Kaisertum gebraucht worden sei. Dagegen ist zu bemerken, dass 
Gustav Adolf selbst doch offenbar mehr Monarchien als nur die eine rö- 
mische kennt („omnes monarchias“), und so findet sich denn die Bezeichnung 
Monarchie beispielsweise für das polnische Königtum (vgl. Droysen I p. 96). 
Andrerseits ist doch subversio kein Ausdruck für das Vorgehn gegen einen 
auswärtigen Gegner, und wie hätte endlich der strenge Protestant Skytte 
den Angriff auf das habsburgische Kaisertum, den Erbfeind des Evangeliums, 
als gottlos und gewissenlos bezeichnen sollen. Ad. 3 deutet Klopp praeda 
im Sinne des im Frieden zu erlangenden Gewinnes. Dagegen ist wieder 
zu bemerken 1) dass hier von dem, was im Frieden zu fordern und zu er- 
langen sei, garnicht die Rede ist, sondern nur von der Ausführbarkeit des 
Unternehmens, 2) dass die Kloppsche Interpretation im Widerspruche steht 
zu der sonstigen Politik Gustav Adolfs, im Einzelnen zu den Reichsrats- 
protokollen vom 14. und 16. Mai 1630 (II p. 1—5), die Klopp unbekannt 
geblieben sind, und zu den von Gustav Adolf für die Danziger Verhand- 
lungen aufgestellten Bedingungen, die Klopp allerdings — sonderbar genug 
bei der sonstigen Ausführlichkeit seines Werkes — seinen Lesern vorenthält. 
Ich glaube, dass meine Umschreibung den Sinn ziemlich genau wiedergiebt. 
Droysen umgeht eine Stellungnahme zu beiden Fragen. 


340 Walter Struck. 


davon kommen lassen, vielmehr durch Verkleinerung seines Besitz- 
standes dauernd unschädlich machen wollte. ! 

Dieser Gedanke ist nun allerdings nicht ausgeführt worden. 
Gustav Adolf begnügte sich, Dänemark zu sondieren, indem er 
ihm seine Bedingungen für den Frieden zur Begutachtung vor- 
legte: sie bestanden abermals in der Restitution der zwei säch- 
sischen Kreise. Nach dem Zusammenhange, in dem sie hier er- 
scheinen, unter dem festen Entschlusse zum Kriege, wird man 
nicht ohne Weiteres annehmen dürfen, dass sie noch die wahre 
Meinung Gustav Adolfs wiedergegeben haben. Und in der That 
hat er sich gleichzeitig in den Bündnisverhandlungen mit Frank- 
reich auch noch für die Befreiung der Pfalz und der Graubündner 
Pässe ausgesprochen. Indessen bedeutet dieses Mehr doch nur 
das, wodurch er den Beistand Frankreichs zu erkaufen gedachte. 
Für sich allein war er nach wie vor bereit, auf die Wieder- 
herstellung des protestantischen Norddeutschlands hin Frieden zu 
schliessen. ? 

Indessen begegneten schon diese begrenzten Forderungen bei 
König Christian einer entschiedenen Abneigung. An und für sich 
war es auch für ihn ein Vorteil, wenn die Katholiken zurückgedrängt 
und namentlich Wallenstein aus Mecklenburg entfernt wurde, aber 
dass es Gustav Adolf sein sollte, der dies durchsetzte, erschien ihm 
unerträglich. Die Furcht vor einer weiteren Steigerung des schwe- 
dischen Einflusses in Deutschland drängte ihn wieder von dem 
allgemeinen protestantischen Interesse ab auf die Seite der katho- 
lischen Partei. Er gab unzweideutig zu verstehn, dass er die 
Aufgabe der Danziger Verhandlungen auf die Schlichtung der 
Stralsunder Streitfrage zu begrenzen wünschte.° Darüber hinaus 
verstieg er sich noch zu einem Schritte, der einer direkten Feind- 
seligkeit gegen Schweden gleichkam: um den Angriff Gustar 
Adolfs auf Deutschland zu erschweren, ging er auf die Anregung 


! Vgl. die beiden Reichsratsprotokolle vom 20. Nov. 1629. Jener oft 
zitierte Ausspruch Oxenstiernas in Handlingar II p. 101. 

? Vgl. König Christian an Jeer Vind dd 5. Jan. 1630 (Fridericia och 
Bricka II Nr. 217), die kritische Anmerkung der Herausgeber dazu und 
Fridericia p. 130—132. Der Entwurf zu dem schwedisch -französischer 
Bündnis Ox. Skr. I 1 p. 686f.; vgl. auch Cronholm V 3 p. 110. 

3 Vgl. König Christian an Friedrich Günther d.d. 29., an den dänischen 
Reicherat d.d. 31. März 1630 (Fridericia och Bricka II Nr. 229 und 231), 
dazu Fridericia p. 181—133. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 341 


Wallensteins ein und trat mit dem Herzoge von Pommern wegen 
eines Kaufes von Rügen in Verbindung. Es ist sehr wahrschein- 
lich, dass die Bemühungen, zwischen der schwedischen Besatzung 
in Stralsund und den kaiserlichen Truppen in der Umgegend 
einen Waffenstillstand zu vermitteln, mit diesem Plane im Zu- 
sammenhange gestanden haben und seine Ausführung decken 
sollten und dass Sten Bielke, der Vertreter Schwedens in Stral- 
sund, den Waffenstillstand eben darum ablehnte, weil er diesen 
Zusammenhang durchschaute Mit Einwilligung Gustav Adolfs 
kam er dann Anfang April den Dänen zuvor und liess den grössten 
Teil Rügens besetzen. Die Verhandlungen wegen Abtretung der 
Insel an Dänemark setzten sich gleichwohl noch bis in den Juni 
hinein fort.! Unter solchen Umständen kam Gustav Adolf noch 
einmal auf den Gedanken zurück, von Christian das Versprechen 
der Neutralität zu fordern und für den Fall einer Weigerung erst 
mit ihm gründlich abzurechnen. Allein Oxenstierna wies das 
Unzuträgliche eines solchen Vorgehns mit schlagenden Gründen 
nach, und so unterblieb es auch diesmal. Doch schien es im Hin- 
blick auf die Haltung Dänemarks ratsam, die Rüstungen für alle 
Fälle zu vervollständigen; der Beginn der deutschen Expedition 
verzögerte sich dadurch noch um einen Monat. 

Es ist doch im höchsten Grade wunderbar, wie Gustav Adolf 
dicht vor dem Abschlusse seiner Vorbereitungen noch einmal 
Hoffnung fasste, mit den Gegnern zu einem Vergleich zu kommen. 
Es mag sein, dass er es für ein günstiges Zeichen nahm, dass 
sie, die ihn von Lübeck schroff zurückgewiesen hatten, sich jetzt ` 
überhaupt zu Verhandlungen mit ihm verstanden, er mag auch 


1 Vgl. Gustav Adolf an Sten Bielke d.d. 27. Febr. 1630 (Arkiv I Nr. 18), 
dazu Fridericia p. 138—142, Bär p. 57—60. 

3 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd 27. März und 18. April 1630 
(Ox. Skr. II 1 Nr. 412 und 420), Oxenstierna an Gustav Adolf d.d. 10. Mai 
1630 (Handlingar XXIV p. 183#). Ueber die Aufbruchszeit und ihre Ver- 
schiebung vgl. die Dispositionen Gustav Adolfs im Arkiv I Nr. 12, 16, 20, 22, 
23, 26, 29, 30, 32, 39, 44, 47, 54, 55, 57, 62, 72, 75. Der Entschluss, die Ex- 
pedition um einen Monat zu verschieben, erfolgte zwischen dem 3. und 
12. April. Den im Texte angegebenen Grund erfahren wir aus dem Briefe 
Gustav Adolfs an Oxenstierna vom 18. April. Durch allerlei Hindernisse 
verzögerte sich die Abfahrt dann später nach und nach noch um einen 
weiteren Monat. Den Tag, an dem sie geschah, giebt die Relation Grubbes 
Arkiv II Nr. 492. 


342 Walter Struck. 


von dem Gerücht vernommen haben, das die Bereitwilligkeit des 
Kaisers meldete, Mecklenburg zu restituieren. Die Hauptsache 
war aber, dass ıhm das Schwere und Getährliche seines Unter- 
nehmens, die Verantwortung, wenn es misslang, noch einmal in 
ganzer Grösse vor die Seele trat. Noch jetzt war er zum Frieden 
bereit, wenn es sich mit Pflicht und Gewissen vereinbaren liess. 
Nichts ist bezeichnender dafür als die Thatsache, dass er seine 
Expedition noch einmal verschieben wollte, um erst den Ausgang 
der Danziger Verhandlungen abzuwarten. Dem widersprach nun 
aber Oxenstierna mit aller Kraft. War er anfangs ein Gegner 
des Offensivkrieges gewesen, jetzt da es so weit gekommen war, 
drängte er vorwärts. Und in der That blieb für Schweden bei der 
Last seiner Rüstungen keine Wahl mehr: es musste losschlagen 
Gustav Adolf selbst konnte sich dieser Einsicht nicht verschliessen. 
Er tröstete sich damit, dass deswegen die Verhandlungen in 
Danzig doch weiter gehen könnten, dass sie gerade der Eindruck 
seines Angriffs beschleunigen würde.! 

In der Instruktion, die dem Reichskanzler für den Danziger 
Tag erteilt wurde, haben wir also das Programm zu erblicken, 
mit dem Gustav Adolf den deutschen Feldzug eröffnete. Es er- 
hielt für ihn selbst bindende Kraft, da er es seinen Ständen vor- 
legte und sich diese im Hinblick darauf verpflichteten, alles das 
zu thun und zu leisten, was treuen Unterthanen gebühre Es 
sind dieselben Forderungen, die uns schon mehrfach begegmet 
sind und die hier noch einmal ausführlich wiederholt werden 
mögen. Der König verlangte Abzug der katholischen Truppen 
aus den beiden sächsischen Kreisen, Schleifung aller am Meere 
angelegten Befestigungen, ausdrücklichen Verzicht auf die Pläne 
einer kaiserlichen Flotte, Wiederherstellung aller Stände in den 
zwei sächsischen Kreisen und der Grafen von Oldenburg und 
Ostfriesland in ihren früheren kirchlichen wie weltlichen Stand, 
Schadenersatz an Stralsund und für sich selbst den Ersatz der 
Kriegskosten. Darüber hinaus enthält die Instruktion aber noch 
eine neue Forderung, die auf Gustav Adolf selbst zurückgeht.? 


1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna dd 27. März, 3. und 
8. April und auch noch vom 12. Juni 1630 (Ox. Skr. II Nr. 412, 416, 420, 435), 
an Fegräus d.d. 9. Juli 1630 (Arkiv I Nr. 88), Oxenstierna an Gustav Adolt 
d.d. 10. Mai 1630 (vgl. auch Arkiv II Nr. 551 sub. 2 und 3). 

? Vgl. die Instruktion d.d. April 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 425), über ihre 


_— bt pile 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 343 


Es war für ihn die Frage: durfte er sich zufrieden geben, 
wenn jene Bedingungen erfüllt oder auch nur Mecklenburg und 
Pommern wiederhergestellt wurden, durfte er dadurch seine und 
des Protestantismus Sicherheit auf die Dauer gewährleistet sehen, 
bildete nicht vielmehr bei der unversöhnlichen Feindseligkeit des 
Kaisers die Schwäche der deutschen Protestanten schon an sich 
für ihn eine dauernde Gefahr? Nachdem er seinem Lande so 
ungeheure Anstrengungen zugemutet hatte, war er nicht der Mei- 
nung, sich auf papierne Verträge zu verlassen. „Etwas Reales 
in Händen kann mich versichern, anderes nicht“, erklärte er wenig 
später ganz offen.! Als Pfand für strikte Ausführung der Be- 
dingungen und für fernere Sicherheit, als Assekuration, wie man 
es damals nannte, meinte er, Stralsund und Wismar verlangen 
zu müssen, Stralsund, das weit nach beiden Seiten hin die deutsche 
Küste beherrschte, Wismar, den eigentlichen Stützpunkt der mari- 
timen Pläne Habsburgs. Ihn bewog nicht die Aussicht, mit dem 
Besitz dieser Häfen das Uebergewicht über Dänemark zu erhalten, 
nicht der Wunsch nach reichen Zollerträgen; „um der Religion 
willen“, „als Assekuration“, das waren die Gründe, die er seinen 
Reichsräten angab, vor denen es für ihn in diesen Dingen kein 
Geheimnis gab. 

Trotzdem traf er bei ihnen auf entschiedenes Bedenken. Sie 
hielten ihm entgegen, dass man sich der Rückgabe Stralsunds 
gemäss der mit der Stadt geschlossenen Kapitulation nicht ent- 
ziehn könne; man werde sonst auch den König der Eroberungs- 
lust beschuldigen. Sie fragten, ob nicht hinreichend Sicherheit 
geboten sei, wenn der Kaiser seine Truppen aus Norddeutschland 
abführe. Beides bestritt der König lebhaft: Stralsund könne auch 
unter schwedischer Regierung seine privilegierte Stellung behalten 
und habe keinen Grund zur Klage, wenn durch Schweden die 
Freiheit des Handels wiederhergestellt würde. Und was die ver- 
meinte Sicherheit belange, so werde der Kaiser stets Gelegenheit 
Genesis die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 4. und 18. April, 22. Mai 
und 12. Juni 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 417, 420 sub 13, 428 sub 6, 435), den 
Brief Oxenstiernas an Gustav Adolf d.d. 10. Mai und den Reichstagsbeschluss 
d.d. 24. Mai 1630 (Arkiv I Nr. 11). 

1 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd April 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 425 
sub 18) und seine Aeusserung dem brandenburgischen Gesandten Bergmann 


gegenüber bei G. Droysen Brandenburgische Audienzen bei Gustav Adolf in 
der Zeitschrift für preussische Geschichte und Landeskunde XV p. 21. 


344 Walter Struck. 


zu neuen Anschlägen haben, wenn im Winter das Eis die Schiff- 
fahrt sperre und Schweden dadurch an raschem Eingreifen ver- 
hindert sei. Der Beschluss war eine Art Kompromiss: Stralsund 
als Assekuration wenigstens vorläufig zu behalten.! 

Die Instruktion spiegelt dies Zwiespältige deutlich wieder: 
die Friedensbedingungen enthielten, dass Gustav Adolf nach Er- 
füllung seiner Forderungen Stralsund räumen wolle, betonten aber 
andererseits, dass für die Sicherheit Schwedens, der Ostsee und 
der sächsischen Kreise hinreichend Garantie geschaffen werden 
müsse. Ein weiterer Paragraph, der in dem von Oxenstierna ein- 
geschickten Entwurf noch gefehlt hat, schrieb dann ausdrücklich 
vor, dass sich die schwedischen Unterhändler in Danzig mit der 
Rückgabe Stralsunds nicht übereilen, vielmehr versuchen sollten, 
es als Pfand zu behalten, bis alle Gefahr für Schweden, die Ostsee 
und die Protestanten von Grund aus verschwunden sei. 

Mit dem Wunsche, Stralsund seinem Reiche für immer ein- 
zuverleiben, mit dem Entschlusse, es wenigstens vorläufig zu be- 
halten, ist Gustav Adolf nach Deutschland hinüber gegangen.? 


1 Vgl. die Reichsratsprotokolle d.d. 14. und 16. Mai 1630 (II 1—5). Für 
die strategische Bedeutung Stralsunds s. die Aeusserungen Gustav Adolfs 
Ox. Skr. II 1 p. 415, 46263, Riksrädetsprotokoll I p. 123, 125, 224; hinsicht- 
lich Wismars s. Riksradetsprotokoll I p. 224. 

2 Vgl. C. T. Odhner, die Politik Schwedens im Westphälischen Friedens- 
kongress p. 14. — Klopp (II 1 p. 819 ff.) setzt das Aktenstück „Plan und 
Ziel“ (bei Söltl, der Religionskrieg in Deutschland III p. 275—280) vor den 
Aufbruch Gustav Adolfs aus Schweden und deutet es wieder im Sinne ehr- 
geiziger, ausschweifender Eroberungspläne. Als besonders belastend für den 
König zitiert er zum Schluss wörtlich den Absatz: „Endlich ist zu bedenken, 
schliesst Gustav Adolf, dass wenn Sachsen und Brandenburg sich im übrigen 
wohl fügen, man über die Verteilung der Kriegskosten, Pommern aus- 
genommen, welches als schwedisches Land nicht belastet werden 
darf, mit Glimpf reden kann, um so eher, da ohnehin ihnen und ihren 
Ländern die Kosten an den Hals wachsen werden“ Vergleicht man 
mit diesem Zitat aber die Vorlage bei Söltl, so findet sich, dass der 
hier von mir durch gesperrte Schrift hervorgehobene Satz bei Söltl fehlt. 
Klopp selbst muss also der Beweiskraft des Aktenstücks doch nicht recht 
getraut haben und hat ihr daher in geeigneter Weise etwas nachgeholfen. 
Auch im übrigen ist der Sinn des Aktenstücks nicht der von Klopp ge- 
wollte. Die Abfassungszeit liegt nach dem Abschluss des Bündnisses mit 
‚Pommern; genauer möchte ich sie zwischen die Berufung und den Zu- 
sammentritt des Leipziger Konventes legen, doch ist ein sicheres Urteil 
hierüber vorläufig bei der schlechten Edition nicht möglich. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 345 


IT. 
Von der Landung in Deutschland bis zur Breitenfelder Schlacht. 


Oxenstierna hat später erklärt, Gustav Adolf habe allmählich 
eingesehn, dass er mit den Papisten solange werde fechten müssen, 
bis er ihnen gleichsam das Knie auf die Brust und den Degen 
an die Kehle gesetzt habe; dann werde er sagen: So und so mache 
nun Frieden.” Es war das gegen Ende des Jahres 1632, da die 
schwedischen Feldzeichen siegreich bis über den Rhein und die 
Donau vorgedrungen waren und sich der König trotz manches 
Fehlschlages in der letzten Zeit unentmutigt eben anschickte, 
Wallenstein zum entscheidenden Waffengange aufzusuchen. Seine 
Hoffnungen und Wünsche flogen damals hoch: noch ein grosser 
Sieg, wie vorm Jahre über Tilly — und er konnte nach eigenem 
Ermessen dem Kaiser den Frieden diktieren. 

So grosser Dinge unterfing er sich aber beim Beginne seines 
Feldzuges nicht. Er erwartete, dass ihm die feindlichen Heere 
sogleich mit aller Macht entgegentreten würden, und rechnete 
nicht darauf, sie mit raschen Schlägen zurückwerfen oder gar 
vernichten zu können. Mehr mora et taedio als impetu, so war 
seine Auffassung, musste dieser Krieg zu Ende geführt werden. 
Waren die kaiserlichen Truppen bisher ganz, die ligistischen 
wenigstens zum grossen Teile durch gewaltsame Requisitionen 
aus protestantischem Gebiet unterhalten worden, so war es sein 
Gedanke, möglichst viel von eben diesem Gebiet in Besitz zu 
nehmen und die Gegner dadurch zu nötigen, auf ihre eigenen 
“Mittel zurückzugreifen: sie sollten die Last des Krieges an ihrem 
eigenen Leibe empfinden, um mürbe und zum Frieden geneigt 
zu werden. Wenn er wenige Monate nach seiner Landung den 
Plan entwarf, für das kommende Jahr fünf verschiedene Armeen 
aufzustellen, so war auch hierbei seine Absicht, die Finanzkraft 
des Feindes an möglichst vielen Punkten zugleich anzupacken. 
Bei solcher Auffassung von seiner strategischen Aufgabe war er 
daher von Bedingungen, wie sie nur ein triumphierender Sieger 
einem völlig zu Boden geworfenen Feinde aufzwingen kann, weit 
entfernt.’ 


1 Vgl. Irmer, Verhandlungen Schwedens und seiner Verbündeten mit 
Wallenstein und dem Kaiser I p. 290. 
2 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 12. Juni, 8. Juli und 
18. Okt. 1630 (Ox. Skr. II Nr. 435, 443, 476). 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 23 


346 Walter Struck. 


So ist denn das Charakteristische für Gustav Adolfs Stratege 
in diesem ersten Abschnitte, der von seiner Landung bis ar 
Breitenfelder Schlacht reicht, das offenkundige Bestreben, einer 
grösseren taktischen Entscheidung auszuweichen. Der Sieg u 
der Schlacht ist für ihn nicht Selbstzweck, sondern nur ein Mittel, 
um etwa seine Quartiere zu erweitern oder einer eingeschlossenen 
Abteilung Entsatz zu bringen, das er sich nur anzuwenden ent 
schliesst, wenn er auf andere Weise nicht zum Ziele gelangen 
kann. Sonst zieht er das Manöver vor: die Diversion, durch die 
er den Gegner zu erschöpfenden Hin- und Hermärschen zwingt, 
die Wahl fester Stellungen, vor denen sich dieser in vergeblich. 
Lagern erschöpfen soll, die Bedrohung von dessen rückwärtige 
Verbindungen, um ihn ohne Schwertstreich durch Mangel zur 
Aufgabe ganzer Provinzen zu nötigen.! 

Zu seinem inneren Wesen stimmte im Grunde solche zag- 
hafte Vorsicht nicht: seinem ganzen Temperamente nach war er 
vielmehr im Kriege wie in der Politik ein kühner stürmischer 
Draufgänger.? Aber hier wie dort hielt er sich selbst in strenger 
Zucht. Wie er in der Politik stets seine Wünsche nach den 
Massstabe des Erreichbaren herabstimmte, so entsprang auch 
seine Abneigung gegen die Schlacht sorgfältiger umfassender Er- 
wägung. Da er nun einmal für seinen Krieg auf den Anschluss 
der Protestanten angewiesen war, durfte er es nicht auf einen 
Fehlschlag ankommen lassen, der, wenn auch vielleicht strategisch 
ohne grössere Bedeutung und zu reparieren, doch den Ruf von 
der Unbesiegbarkeit der katholischen Waffen befestigt und de 
Depression der Protestanten noch vermehrt hätte. Von Haus 
aus im Besitze bedeutender, wenngleich nicht immer ausreichender 
finanzieller Mittel, die jetzt noch dazu mit jedem Schritte vor- 


1 Vgl. hierzu wie stets zu dem Folgenden das Werk RK Wittiche. 
Magdeburg, Gustav Adolf und Tilly, das eine erschöpfende Behandlung 
von dem Feldzuge Gustav Adolfs in Deutschland bis zur Breitenfelder 
Schlacht giebt und die frühere Darstellung Droysens in allen Punktes 
völlig zerreibt. Das gedruckte Material ist vor allem im Arkiv und de 
Briefen des Königs an Oxenstierna (Ox. Skr. II 1) enthalten. 

3? Es ist nicht gut möglich, den Charakter des Königs völliger mis- 
zuverstehen, als es Droysen gethan hat: „ein Nordlicht, so unnahbar und 
so kühl“. Es ist als ob er gar keine Briefe des Königs voll lebhafte 
sanguinischen Temperaments, keine Berichte über sein Wesen im per:öt- 
lichen Verkehr gelesen hätte. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 947 


wärts wuchsen, wie die der Gegner in gleichem Masse abnahmen, 
gestützt auf ein von nationaler und religiöser Begeisterung ge- 
tragenes Offizierkorps, Führer einer Armee, die ihn vergötterte 
und sich ihm zu Liebe grossen Anforderungen mit geringen Aus- 
nahmen willig unterzog und die trotz starker Beimischung inter- 
nationalen Söldnerelementes doch festen inneren Halt und Zu- 
sammenhang besass, mit der Küste als fester Operationsbasis, 
durch seine Flotte die Truppennachschübe und Verpflegungs- 
zufuhren sichernd, fühlte er sich in ganz anderer Weise imstande 
den Krieg hinzuziehen als die Gegner, bei denen diese Voraus- 
setzungen entweder ganz fehlten oder doch nur zum Teil eintrafen. 

Mit seiner Landung auf den Inseln der Odermündung wich 
er, wie bereits gesagt, mit raschem Entschlusse von allen seinen 
ursprünglichen Dispositionen ab, und ebenso schemt die Be- 
setzung Stettins in der Weise, wie sie geschah, das überraschende 
Ergebnis kurzer Ueberlegung.! Dann griff er, ehe Tilly erst in 
Regensburg und dann durch dringende Aufgaben an der Weser 
festgehalten herankommen konnte, nach allen Seiten um sich und 
schuf sich an der Oder mit Stettin als Mittelpunkt eme Position, 
die ihm den Vorteil der inneren Verbindungslinien sicherte gegen- 
über der katholischen Heeresleitung, deren Stellungen sich, nicht 
. anmal immer unmittelbar miteinander EECH im 
weiten Bogen von der mecklenburgischen Küste südlioh nach 
Magdeburg und von dort über Oder und Warthe bis nach Hinter- 
pommern ausdehnten. Auf der Sehne des Bogens marschierend 
war er in der Lage, im Wechsel bald den einen, bald den anderen 
feindlichen Flügel zu bedrohen, während die Gegner ihre Ver- 
stärkungen dahin nur auf weiten Umwegen zu bringen vermochten. * 

Es kam dazu, dass im Anschlusse an Gustav Adolfs Landung 
und seinen Wünschen durchaus entsprechend der Aufstand in 
Magdeburg aufgeflammt war: nach des Königs eigenem Ausdrucke 
gab diese Erhebung seinem Unternehmen erst die feste Grond. 


! Ausser der ursprünglichen Absicht, Stralsund zum Ausgangspunkte 
der Expedition zu machen (vgl. auch Grubbes Relation d.d. 2. Okt. 1630 
Arkiv II Nr. 580), scheinen mir noch dafür zu sprechen die Relation Grubbes 
d.d. 10. Juli (Arkiv II Nr. 554; vgl. auch Nr. 555) und der Brief Gustav 
Adolfs an Oxenstierna d.d. 21. Juli 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 445). Vgl. auch 
Gustav Adolf an Sten Bielke d.d. 25. Mai 1630 (Arkiv I Nr. 57). 

? Vgl. Wittich. 

23* 


318 Walter Struck. 


lage: nicht allein als Diversion, dass sie den Feind in seiner 
Aufmerksamkeit ablenkte, ihn zwang, seine Streitkräfte zum 
Mindesten durch Abzweigung eines Blockadekorps zu zersplittern: 
noch eben so sehr, weil sie die Zufuhr von Proviant nach de 
unteren Quartieren sperrte und es dadurch für den Gegner zur 
Unmöglichkeit machte, dort grössere Truppenmassen zu halten. 
Gerade hierauf legte Gustav Adolf selbst in erster Linie Gewicht 
und in ähnlicher Weise fasste er auch zunächst die Bedeutung 
der Leipziger Beschlüsse auf, die den katholischen Truppen 
weitere Lieferungen und Kontributionen verweigerten: das durch- 
geführt, jubelte er, werde sich Tilly nicht länger vor Magdeburg 
halten können.! 

Auch sonst, als Pass über die Elbe, war Magdeburg noch 
von hervorragender strategischer Bedeutung; wenn es in die 
Hand des Feindes fiel und sich Tilly dort festsetzen konnte, war 
den Fortschritten der schwedischen Waffen ein Ziel gesetzt. Es 
ist daher selbstverständlich, dass Gustav Adolf den Entsatz der 
Stadt niemals aus den Augen verlor, dass er sich damit umsomehr 
beschäftigte, je höher ihre Not stieg. Für ihre Befreiung war er 
sogar bereit, sich dem Wagnis einer Schlacht zu unterziehen, 
soweit es mit irgend welcher Aussicht auf Erfolg geschehen 
konnte Allerdings hat er nicht daran gedacht, auf direkten 
Wege von Stettin nach Magdeburg vorzudringen. Der Marsch 
würde ihn weit ab von seiner Öperationsbasis geführt haben, 
durch Ucker- und Mittelmark, wo er weder auf namhafte Stütz- 
punkte noch auf hinreichende Sicherheit für seine Verpflegung 
rechnen durfte, gegen einen Feind, der ihm schon an der Havel 
in fester Stellung entgegentreten konnte; durch die feindlichen 
Besatzungen in Mecklenburg und den Oderplätzen wäre er zugleich 
in Flanke und Rücken bedroht worden. Um also Entsatz bringen 
zu können, musste er erst seine Positionen auf einen seiner 
Flügel vorschieben, entweder die Oder hinauf, wie er es nachher 
gethan hat, oder durch Mecklenburg an die untere Elbe. Und 
darin möchte ich seinen Hauptfehler sehen, der schliesslich den 
Uebergang der Stadt verschuldet hat, dass er zwischen diesen 
zwei Wegen geschwankt hat und nicht von Anfang an mit aller 

1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 27. Aug. 1630 (Or. 


Skr. II 1 Nr. 457), an Falkenberg d.d. 27. April 1631 (Arkiv I Nr. 302), im 
übrigen Wittich. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 349 


=~ Macht konsequent nur nach einer Richtung vorgegangen ist. 
` Allerdings befand er sich in Täuschung über die wahren Ver- 
©: hältnisse in der Stadt, so dass er ihre Widerstandskraft über- 
schätzte. Nicht zu leugnen bleibt doch, dass er ihr im Interesse 


~- der allgemeinen evangelischen Sache mehr zugemutet hat, als ihr 


nach Lage der Dinge möglich war. Sicherlich trifft aber auch 
die zwei evangelischen Kurfürsten schwere Verantwortung, dass 
sie ibn durch ihr Verhalten in seinem Vorrücken gehemmt haben.! 
‘Für sein Unternehmen konnte Gustav Adolf die Unter- 
stützung der deutschen Protestanten nicht entbehren. Darum 
wollte er auch von Neutralität ihrerseits nichts wissen. Da 
könnte der Kaiser, meinte er, alle seine Unterthanen zu Neutralen 
.. machen, und wir behielten niemanden, den wir anfassen könnten, 
. und dem brandenburgischen Gesandten Bergmann, der ihm sogleich 
bei seiner Landung die Bitte des Kurfürsten um Neutralität ent- 
.. gegenbrachte, erwiderte er: „Was ist denn das für ein Ding, 
e Neutralität? Ich verstehe es nicht. Freund oder Feind — tertium 


~ non dabitur.“ Wie hätten auch diese kleinen Staaten eine strikte 
. Neutralität durchführen können. Auch wenn Gustav Adolf sie 


= ihnen hätte zugestehen wollen, es würde zum mindesten doch 
. Immer auf eine Unterstützung des Kaisers mit Kontributionen 
` und Lieferungen hinausgekommen sein.? 

= Seine Verbindung mit ihnen dachte sich Gustav Adolf nun 
… als eine völlige Unterordnung von ihrer Seite. Nicht so sehr auf 
` das Mass dessen, was sie zum Kriege beisteuern sollten, kommt 
. e hier an, als auf die Bewegungsfreiheit, die ihnen nach den 
Bestimmungen der Bündnisse blieb. Gustav Adolf verlangte das 
absolute directorium belli, d i. die Leitung des Krieges nach 
seinem völlig freien Ermessen. Er wollte keine unabhängigen 
Heeresabteilungen neben sich, keine Festungen, über die er nicht 
unbeschränkt hätte verfügen können. Einzig Sachsen gegenüber, 
das bisher vom Kriege unberührt und darum nicht erschöpft noch 


1 Ueber die Bedeutung Magdeburgs für Gustav Adolfs Feldzug und den 
Entsatz der Stadt als den Mittelpunkt von des Königs strategischen Er- 
wägungen vgl. Wittich. 

3 Vgl. Gustav Adolfs Aeusserung im Reichsrate am 20. Nov. 1629 (I 
p. 213b) und seine Gespräche mit den brandenburgischen Gesandten Berg- 
mann und Pfuel (bei Droysen, Brandenburgische Audienzen, insbesondere 
pP. 18, 21 und 87). 


350 Walter Struck. 


eine ansehnliche Macht darstellte, gedachte ee in seinen An 
sprüchen eine Ausnahme zu machen ! 

Es war nicht allein der militärische Gesichtspunkt, der ihn 
su solchen Forderungen veranlasste, sondern es sprachen ec 
politische Erwägungen mit. War es doeh nicht die Schwäche 
der protestantischen Stände gewesen, die den jetzigen Zustand 
heraufgeführt hatte, sondern ihre Kurzsichtigkest, die sie nur de 
augenblickliches unmittelbares Interesse hatte berücksichtigen, m 
der Bedrohung des Naehbarn nicht aueh ihre eigene Gefahr hatte 
erkennen lassen. Was dann, wenn sie sich maeh einigen im Feld 
errungenen Vorteilen der Anstrengungen überdrüssig, durch 
Scheinkonzessionen des Kaisers befriedigen hessen und auf halben 
Wege von energischer Fortsetzung des Krieges abstanden? Gustar 
Adolf musste ihrer mächtig sein, om den Krieg bis zu wirklichen 
dauernden Resultaten hinausführen zu können. 

Das erste Bündnis, das Gustav Adolf in dem bezeichnete 
Sinne schloss, war das mit dem Herzoge von Pommern, der 
seinem Drängen nichts entgegenzustellen hatte. Schweden und 
Pommern verpflichteten sich darin zu gegenseitigem Schutz 
gegen unrechtmässige Gewalt und zwar sollte diese Verpflichtung 
für ewige Zeiten gelten und alle zehn Jahre aufs neue ausdrückhe 
bestätigt werden. Schweden wurde damit gewissermassen si 
Garant für die Integrität Pommerns gegenüber dem Kaiser ar 
erkannt. Für die Zwecke des gegenwärtigen Krieges erhielt de 
König die freie militärische Verfügung über alle festen Plits 
und Städte, wie denn der Kommandant von Stettin mit der ihn 
unterstellten Abteilung sogleich in sehwedische Dienste übertrai 
Im übrigen blieb der Herzog unangetastet im Besitze seiner fürs 
lichen Rechte und der Civilverwaltung und bekam die Zusicherung, 
dass ihm alle seine Länder und Städte wieder zurückgegeba 
werden sollten, ob sie bereits dem Feinde abgedrungen wäre 
oder erst in Zukunft abgedrungen würden; nur hinsichtlich Stral- 
sunds erfuhr diese Zusage dadurch eine Beschränkung, dass die 
früheren Verträge Schwedens mit der Stadt in Kraft bleiben 
sollten. In diesem Punkte behielt also Schweden freie Hand. D 


1 Vgl. das bereits zitierte Aktenstück „Plan und Ziel“ bei Sait, die 
sogenannte Eventuslkonfüderation (im Neudruck in meiner Arbeit über da 
Bündnis Wilhelms von Weimar mit Gustav Adolf) und die Bündnisverks#t- 
lungen mit Pommern und Kurbrandenburg. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 351 


diesen allgemeinen Bestimmungen ist, wie Chemnita bemerkt, das 
Bündnis die Riehtschnur gewesen, nach der alle späteren ab- 
gefasst sind. Daneben befindet sich hier nun aber noch ein auf- 
fallender Vorbehalt von seiten Gustav Adolfs: wenn Herzog 
Bogislav stürbe, bevor sein Erbe, der Kurfürst von Brandenburg, 
dem Bündnisse beigetreten sei, oder wenn dieser in seiner Nach- 
folge von anderer Seite angefochten würde, dann solle Schweden 
das Herzogtum so lange in Sequester und Protektion behalten, 
bis der Streit über die Nachfolge entschieden wäre und der Naeh- 
folger die Kriegskosten an Schweden ersetzt und dieses Bündnis 
raüfisiert hätte. ! | 

Es ist dies der Artikel, auf den sich Schweden später für 
seine Ansprüche auf den Besitz Pommerns gestützt hat. Gleich- 
wohl hat Gustav Adolf damals, als er das Bündnis schloss, noch 
nicht die Absicht gehabt, das Herzogtum für sich su behalten.? 
Es würde das ein plötzliches Hinausgehen über sein ursprüng- 
liches Programm bedeuten, für das man in den bis dahin erlangten 
kleinen Erfolgen vergeblich nach einem Grunde suchen würde. 

Die Lage der schwedischen Armee in Pommern während 
dieser ganzen ersten Zeit war äusserst prekär. Gerade in den 
Tagen, da das Bündnis nach längeren Verhandlungen endlich ge- 
schlossen wurde, war Gustav Adolf über die sich häufenden 
Schwierigkeiten tief betroffen und klagte sich selbst an, sein 
Unternehmen nicht genügend vorbereitet zu haben, und noch im 
November urteilte einer seiner höheren Offiziere: „In Summa, es 
ist alles sehr schwierig. Ich halte wohl dafür, hätten wir nicht 
angefangen, wir würden es lassen“ So bedauerte es denn der 
König auch aufrichtig, dass die Danziger Verhandlungen ge- 
scheitert waren, und sein Sekretär fand ihn trotz des Bündnisses 
mit Pommern zum Frieden sehr geneigt. Kurz, die Stimmung 
war alles andere eher als eroberungslustig.? 


1 Vgl. die schwedisch-pommerschen Verträge bei Dähnert, Sammlung 
pommerscher und Rügischer Landesurkunden I p. 76—87, dazu die Briefe 
Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 21. Juli (Ox. Skr. II i Nr. 445), an Sten 
Bielke d.d. T. Aug. 1680 (Arkiv I Nr. 112). Ueber die Genesis des Bünd- 
nisses vgl. Bär a. a. O., dazu die Bemerkungen Grubbes d.d. 20. und 28. Juli, 
22. Aug., 7. Sept. und 14. Nov. 1630 (Arkiv 1 Nr. 494, 495, 498—500). 

? Die Handelsvertragsbestimmungen, die das Bündnis enthält, wären 
bei der Absicht der Annexion überflüssig gewesen. 

® Vgl. Grubbe an Oxenstierna d.d. 18. und 22. Sept. 1630 (Arkiv I 


352 Walter Struck. 


Der Zweck dieses Artikels war ein rein taktischer. Georg 
Wilhelm sollte dadurch bewogen werden, dem schwedisch- 
pommerschen Bündnisse beizutreten. Dass er dazu gar keine 
Neigung verspürte, sich vielmehr schmeichelte, in dem grossen 
Kampfe neutral bleiben zu können, war aus den Aeusserungen 
seiner Gesandten in Stettin deutlich hervorgegangen. Das Gerücht 
meldete, wie immer übertreibend, er wolle gut kaiserlich bleiben 
und biete bereits sein Landvolk gegen die Schweden auf. Und 
doch war gerade seine Haltung für Gustav Adolf von der grössteu 
Bedeutung, militärisch, weil seine Festungen die Oder und Havel 
beherrschten, politisch, weil sein freiwilliger Anschluss den anderen 
protestantischen Ständen ein Beispiel gegeben und insbesondere 
die Brücke geschlagen hätte, auch mit Kursachsen in Verbindung 
zu treten. Wenn nun die Pommern den Vorbehalt auch ihrer- 
seits anerkannt hätten, wie das Gustav Adolf von ihnen verlangte, 
würde Schweden ein Recht auf den Besitz des Herzogtums erlangt 
haben, das sich der Kurfürst beeilen musste, durch seinen Beitritt 
zu entkräften. Allein die Loyalität der Pommern weigerte sich 
entschieden, den Erbansprüchen Georg Wilhelms irgendwie zu 
nahe zu treten. Der Drohung Gustav Adolfs wurde dadurch die 
Hälfte ihrer Kraft genommen. Denn nur als Drohung war dieser 
Artikel ursprünglich gedacht: gegen den Anschluss Brandenburgs 
wäre der König damals bereit gewesen, sich in der bindendsten 
Weise zu verpflichten, Pommern beim Frieden zurückzugeben, 
und nicht einmal auf den Ersatz der Kriegskosten wollte er 
gegen Georg Wilhelm Ansprüche machen. „Seine Liebden“, er- 
klärte er dem brandenburgischen Gesandten Bergmann, „hat ein 
grosses Interesse an diesem Herzogtum Pommern. Dasselbe will 
ich defendieren ihr zu gute, aber mit der Kondition, wie in dem 
Buche Ruth dem nächsten Erben das Land anpräsentiert wird, 
dass er nämlich die Ruth sollte zum Weibe nehmen. Denn also 
muss auch sein Liebden diese Ruth annehmen, das ist, in dieser 
gerechten Sache sich konjungieren, will sie anders das Land 
erben. Wo nicht, so sage ich auch klar voraus, dass sie es 
nimmer bekommen soll.“ Aber natürlich, je länger Georg Wilhelm 


Nr. 574 und 577), die zitierte Aeusserung Baudissins d.d. 19. Nov. bei Klopp 
II 1 p. 691, über Gustav Adolfs Stellung zu den Danziger Verhandlungen, 
seine Briefe an Oxenstierna d.d. 25. Juli und 18. Aug. 1630 (Ox. Skr. I 1 
Nr. 446 und 453). 


‘+ 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 353 


mit dem Anschlusse, zögerte und je weiter Gustav Adolf ohne 
seine Unterstützung und selbst gegen seinen Willen vordrang, 
um so weniger wurde er geneigt, den vollen Preis, den er anfangs 
geboten hatte, zu zahlen. Nach der Erstürmung von Garz und 
Greifenhagen durch die halben Massregeln Georg Wilhelms an 
voller Ausnutzung seines Sieges gehindert, verlangte er schon 
einen Teil der Kriegskosten und als Pfand dafür einige Häfen, 
doch gab er selbst da noch zu verstehen, dass er damit noch 
nicht sein letztes Wort gesprochen haben wolle und dass auch 
diese Bedingung noch ermässigt oder vielleicht ganz aufgehoben 
werden könne.! 

Es würde ungerecht sein, die Schwierigkeiten von Georg 
Wilhelms Lage zu unterschätzen. Wie auf der einen Seite Gustav 
Adolf mit dem Verluste von Pommern drohte, so setzte nach der 
andern Seite Brandenburg durch ein Bündnis mit Schweden seine 
staatliche Existenz überhaupt aufs Spiel. Das Beispiel Mecklen- 
burgs stand warnend genug vor Augen. Als gefährlichen Gegner 
hatte sich Gustav Adolf in Preussen gezeigt, aber an der Macht 
des Kaisers und der Liga waren doch auch wieder bisher alle 
Angriffe zerschellt. Neutralität war unter solchen Umständen ein 
sehr begreiflicher Wunsch, und da man sich nicht stark genug 
fühlte, ihn aus eigener Kraft durchzusetzen, suchte man Anlehnung 
an Kursachsen, das wegen seiner ungebrochenen Macht bei den 
Parteien grössere Rücksicht genoss. Die Meinung war, dass die 
protestantischen Stände den günstigen Moment, wo die Katholiken 
mit der Bekämpfung Gustav Adolfs beschäftigt waren, in Acht 
nehmen und sich zu einem bewaffneten Bunde zusammenschliessen 
sollten, stark genug, um in dem Kriege das Zünglein an der 
Wage zu bilden, um dann jede der beiden kriegführenden Parteien 


1 Dieselbe Deutung des Vorbehalts giebt schon Odhner a. a. O. p. 13. 
Für die Gerüchte über Georg Wilhelms Haltung vgl. die Relationen Grubbes 
d.d. 12. und 22. Aug. 1630 (Arkiv I Nr. 497 und 498). Die strategische 
Bedeutung der Haltung Kurbrandenburgs ergiebt sich aus dem Verlaufe 
von Gustav Adolfs Feldzuge (vgl. die Darstellung Wittichs), für die poli- 
tische nach des Königs eigenem Urteil s. das Aktenstück bei Sültl und die 
Relation Grubbes d.d. 22. Mai 1631 (Arkiv I Nr. 521). Im übrigen vgl. die 
Audienzen der brandenburgischen Gesandten Bergmann und Pfuel (Droysen 
a. a. O. p. 1öff., 26ff., 36 ff.), die Relation Grubbes d.d. 28. Juli 1630 (Arkiv I 
Nr. 495) und den Brief Gustav Adolfs an Georg Wilhelm d.d. 15. Juni 1631 
(Droysen, Schriftstücke S. 115 ff). 


354 Walter Struck. 


ein Bündnis mit der andern fürehten zu lassen und dadureh beide, 
die Katholiken zum Verzicht auf ihre gewaltsame Reaktionspoliik, 
den König zum Einhalten und endlich zum Abzuge aus Dentxlr 
land zu bewegen.* 

Der Urheber dieser Politik der dritten Partei war der General 
v. Arnim, unstreitig der bedeutendste politische Kopf unter alles 
deutschen Protestanten der Zeit. Anfänglich hatte auch er, me 
so viele andere, den religiösen Charakter des Krieges verkannt 
und abwechselnd in schwedischen, polnischen und kaiserlichen 
Diensten gestanden, ohne viel nach dem Bekenntnisse seiner 
Dienstherren zu fragen. Erst durch die letzten Massnahmen und 
Anschläge der kaiserlichen Politik waren ihm die Augen auf 
gegangen, sodass er es mit seinem protestantischen (Gewissen ur 
vereinbar gefunden hatte, länger im Heere Wallensteins zu rer 
bleiben. In der Folge fand er dann in kursächsischer Bestallung 
reichlich Gelegenheit, seine zugleich protestantische und nationale 
Auffassung zu bethätigen, aber zum Unglücke fehlte ihm, der in 
seinem ganzen Auftreten etwas Lehrhaftes, beinahe Pedantisch® 
besass, das Imponierende des überlegenen Willens, wie es gerade 
am Dresdener Hofe nötig war, um Zaghafte und Schwankenk 
mit fortzureissen, Widerstrebenden seinen Entschluss aufzuzwingen 
Er nun wurde damals von Georg Wilhelm ausersehn, um in den 
bezeichneten Sinne die engere Verbindung mit Kursachsen eir- 
zuleiten.? 

Johann Georg genoss als mächtigster protestantischer Stand 
und als Inhaber der vornehmsten evangelischen Kur das weites 
Ansehen; persönlich stand er sonst in schlechtestem Rufe. Ohne 
sorgfältige Erziehung zeigte er für höhere Genüsse kein Ver 
ständnis, selbst sein Interesse für Musik war rein äusserlich: di 
schöne Kapelle, die er sich hielt und die unter Leitung de 
Musikers Schütz in ganz Deutschland berechtigte Anerkennung 
fand, diente doch nur dem Bedürfnisse der Repräsentation. Sein 
Lebenselement war die Jagd, in der er völlig aufging Es in 
bezeichnend, dass die Angabe Glauben fand, er habe seine Bauen 
nicht gegen den Feind aufbieten wollen, weil er davon ein 
Schädigung seines Wildstandes befürchtet habe. Dazu war € 


1 Vgl. hierzu wie zu der ganzen Politik des Leipziger Konvente d# 
Bündnis Wilhelms von Weimar mit Gustav Adolf Cap. II ff. 
3 Vgl. G. Irmer, Hans Georg von Arnim, Ranke, S. W. 23, 117. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 355 


den Freuden des Bechers und der Tafel in einem Uebermasse 
ergeben, dass er selbst bei den in diesem Punkte durchaus nicht 
strengen Zeitgenossen Anstoss erregte. Seine wohl ohnehin nicht 
grosse Thatkraft ging darüber völlig verloren. Seine Stärke lag 
im Beharren: nur mühsam entschloss er sich, einen neuen Weg 
einzuschlagen, auf dem er sich denn gleichsam dureh das eigene 
Gewicht getrieben fortschob. Seine geistige Begabung war sonst 
doeh nicht so gering, wie man wohl gemeint hat: für das Nahe- 
liegende zeigte er einen gewissen praktischen Blick, der ıhn zu- 
weilen selbst im Gegensatze zu seinen Räten das Reehte treffen 
liess. Weitschauende Politik war allerdings nicht seine Sache. So 
ist es gekommen, dass er mit einem unverhältnismässig grossen 
territorialen Gewinn aus dem Kriege hervorgegangen ist, die glän- 
zenden weiteren Aussichten, die sieh für ihn aus seiner führenden 
Stellung unter den deutschen Protestanten zu Zeiten ergaben, 
dagegen völlig verloren hat. Religiös wie politisch war er dureh- 
ans von den Traditionen seines Hauses beherrscht. Anhänger des 
orthodoxesten Luthertums stand er den Katholiken näher als den 
Calvinisten, die er von Grund seiner Seele verabscheute; in er- 
erbter Rivalität mit Kurpfalz hatte er in dem böhmisehen Kriege 
seine Stellung mit Entschiedenheit auf der Seite des Kaisers ge- 
wählt und als Lohn dafür die beiden Lausitzen davon getragen, 
den späteren Kämpfen gegenüber war er wenigstens neutral ge- 
blieben. Seine aufrichtige Anhänglichkeit an das Kaiserhaus, die 
er selbst dann nicht verleugnete, als es zum Bruche gekommen 
war, sein ehrliches reichspatriotisches Pflichtgefühl, aus dem ibm 
jede auswärtige Einmischung zuwider war, würden, wenn nicht 
seinem Verstande, so doch seinem Herzen alle Ehre machen, wenn 
nicht diese Gefühle doch auch wieder einen stark egoistischen 
Beigeschmack gehabt hätten, insofern er durch seine Anlehnung 
an den Kaiser und die Erhaltung der Reiehsverfassung seinen 
eigenen Vorteil am besten gewährleistet sah. Denn der Grandzug 
seines Charakters war ein schrankenloser Egoismus, der ihn jede 
gegen ihn gerichtete Regung als strafbare Schlechtigkeit oder 
Thorheit auffassen liess; die innere Berechtigung eines anderen 
Standpunkts als des seinigen zu verstehn war ihm nicht gegeben. 
Im persönlichen Verkehr launisch, jähzornig, ein Tyrann seiner 
Familie und Umgebung liebte er es, Schwächere und Hülfe- 
suchende ihre Abhängigkeit von ihm empfinden zu lassen, ein 


356 Walter Struck. 


durchaus unedler Charakter. Das nun war der Mann, in dessen 
Hände jetzt eine Konstellation von einer Gunst sondergleichen 
die Geschicke Deutschlands legte.! 

Es schien, als wolle er sich jetzt auf seine so lange ver- 
nachlässigten Pflichten gegen das übrige protestantische Deutsch- 
land besinnen. Aber indem er nunmehr begann, für die all- 
gemeinen religiösen und politischen Beschwerden einzutreten, 
waren ihm die Hauptsache doch wieder seine eigenen Interessen. 
Er fühlte sich selbst durch das Uebermass der katholischen 
Reaktion bedroht, die Nichtbeachtung seiner anfangs noch zurück- 
haltenden Einsprache reizte dann sein im hohen Grade empfind- 
liches fürstliches Selbstgefühl und drängte ihn weiter. Sicher, 
dass er den Versuch der Opposition nicht hätte wagen können 
ohne den Rückhalt, den er an der Bedrängnis der Katholiken 
durch die Schweden fand, noch ebenso sicher aber auch, dass 
eben dieses Vorrücken der Schweden für ihn der hauptsächliche 
Beweggrund war, sich seiner Mitstände anzunehmen: bei längerer 
Unthätigkeit musste er befürchten, dass sich diese von ihm, den 
sie bisher als ihr Parteihaupt anerkannt hatten, abwenden und 
an den König anschliessen würden, der ihre Interessen so ent- 
schieden zu den seinigen machte. Er entschloss sich, einen all 
gemeinen evangelischen Konvent zu berufen, dessen Zweck durch- 
aus jenen Wünschen Kurbrandenburgs nach einer dritten Partei 
zu entsprechen schien. 

Für einen unlautern selbstsüchtigen Ehrgeiz Gustav Adolfs 
hätte es nichts Widrigeres geben können als den Zusammenschluss 
aller evangelischen Stände zu einem machtvollen bewaffneten 
Bunde: ein solcher würde seinem Einflusse in Deutschland ein 
Gegengewicht gegeben, Schweden im günstigen Falle auf den 
Charakter einer Auxiliarmacht herabgedrückt haben; das grosse 
Ziel der Wiederherstellung des protestantischen Norddeutschlands 
musste, so schien es, aber auch auf diese Weise zu erreichen sein 
und vielleicht schneller, als wenn die einzelnen protestantischen 
Stände nacheinander durch die schwedischen Waffen allein der 


1 Vgl. K. A. Müller, Kurfürst Johann Georg I., seine Familie und sein 
Hof (Forschungen auf dem Gebiete der neueren Geschichte I), im übrigen 
die Einzelarbeiten zur Geschichte des 30jährigen Krieges. Eine Biographie 
Johann Georgs oder eine genügende Geschichte der kursächsischen Politik 
unter seiner Regierung ist nicht vorhanden. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 357 


Gewalt der Katholiken hätten abgezwungen werden müssen. Es 
wird kein besonderes Gewicht darauf zu legen sein, dass Gustav 
Adolf im Hinblick auf den bevorstehenden Konvent dem Kur- 
fürsten von Brandenburg noch eine Frist für dessen Entschlies- 
sungen gewährte: er durfte die Versammlung nicht durch schroffe 
Behandlung eines ihrer Mitglieder gegen sich aufbringen. An das 
Durchführbare einer neutralen dritten Partei wird er bei der 
Schärfe der religiösen und politischen Gegensätze von vornherein 
nicht geglaubt haben. Dagegen nahm er den Gedanken ohne 
Vorbehalt an, dass ihm die Protestanten als festgeschlossenes 
Ganze mit einer von ihm unabhängigen Spitze als ebenbürtiger 
gleichberechtigter Bundesgenosse an die Seite treten sollten. Es 
war das, was er seinen Gesandten, die er zum Konvent abordnete, 
in erster Linie durchzusetzen empfahl. Erst wenn sich das und 
auch eine wohlwollende Neutralität des Bundes, die natürlich mit 
der Zeit von selbst weiterführen musste, nicht erreichen liesse, 
sollten sie den ursprünglichen Plan der Sonderverhandlungen 
mit den einzelnen Ständen wieder aufnehmen. 

Dadurch gleicht die Situation auf dem Leipziger Konvent 
(und sie dehnt sich noch bis in den Juni hinein aus) völlig der, 
die zwischen Schweden und Dänemark in den letzten Monaten 
vor dem Lübecker Frieden bestanden und in der Ulfsbäcker Zu- 
sammenkunft ihren konzentrierten Ausdruck gefunden hatte. Hier 
wie dort sind die allgemeinen evangelischen Interessen für Gustav 
Adolf das Bestimmende, denen er etwa für Schweden in Aussicht 
stehende besondere Vorteile unterordnet. Wie dort König Christian 
den Moment verpasste, seinen Einfluss an der Seite Gustav Adolfs 
zu wahren, so wurde hier die Gelegenheit versäumt, der schwe- 
dischen Invasion Schranken zu setzen. Es wäre doch fraglich, ob 
Gustav Adolf auch nur die Occupation von Stralsund hätte auf- 
recht erhalten können, wenn er nicht die Rettung des Evangeliums 
ausschliesslich als sein Verdienst hätte in Anspruch nehmen dürfen. 

Der Vorschlag des gemeinsamen Uebertritts auf die Seite 
Schwedens wurde jetzt auch von Kurbrandenburg unterstützt, das 
seit dem Falle von Garz und Greifenhagen den Gedanken der 
Neutralität aufgegeben hatte, er gewann auch bei einer Reihe 
anderer Stände täglich mehr an Boden, aber gerade der, auf den 
es ankam, Johann Georg, versagte sich ihm vollkommen. Er wollte 
nicht einmal die dritte Partei in dem Sinne, wie es ihm die all- 


358 Walter Struck. 


gemeine Ansicht zuschrieb, sondern plante nur eine Demonstration, 
um von dem Kaiser für sich die Zusicherung seiner Interessen 
zu erhalten und den anderen Ständen in ihren Beschwerden gerade 
soweit Abhülfe zu schaffen, dass für sie das Wagnis einer schwe- 
dischen Allianz nicht mehr im Verhältnis zu dem gestanden hätte, 
was sie dadurch noch weiter zu erreichen hoffen konnten. Einem 
Bunde, der auch ihm Verpflichtungen auferlegt hätte, widerstrebte 
er entschieden. Er rief die Hoffnung darauf wach, um die Stände 
zu einem drohenden, sie kompromittierenden Auftreten gegen den 
Kaiser zu bewegen; im letzten Moment entzog er sich dann ge- 
schickt allen ihn bindenden Vereinbarungen, ein Verfahren, das 
an Perfidie seinesgleichen sucht. Von einer Annahme der schwe- 
dischen Anträge war unter solchen Umständen keine Rede. 

Gustav Adolf hatte gerade in den Tagen, wo die Stände 
in Leipzig wieder auseinandergingen, mit der Erstürmung von 
Frankfurt einen neuen stattlichen Erfolg davongetragen. In der 
gehobenen Stimmung, die ihn darüber erfüllte, nahm er die Er- 
gebnisse des Konvents überraschend günstig auf. Zwar das Un- 
zweckmässige der beschlossenen Rüstungen, die nach Massgabe 
der Kreisverfassung ohne hinreichenden Zusammenhang unter sich 
stattfinden sollten, war ihm mehr als jedem andern klar: er hat 
die Einheit stets als das Haupterfordernis des Krieges betrachtet; 
aber er erkannte ganz richtig, dass auch solche halben Massregeln 
die Stände zum Kriege mit den Katholiken führen mussten. Nur 
darin urteilte er zu optimistisch, dass er den Bruch Johann Georgs 
mit dem Kaiser schon für die nächste Zeit annahm. Im Ver- 
trauen darauf trat er den Vormarsch an die Havel zum Entsatae 
Magdeburgs an.! 

Es gelang ihm, durch seine Annäherung Kurbrandenburg so- 
weit einzuschüchtern, dass es ihm nach vergeblichem Sträuben die 
Verfügung über Spandau und Küstrin so lange überliess, bis Magde- 
burg entsetzt oder er selber für seine Sicherheit dieser Festungen 
nicht mehr bedürftig sei. Da er ein Mehr nur durch wirkliche 
Zwangsmassregeln hätte erreichen können, begnügte er sich mit 
diesem Interim, mit dem er die Leipziger Beschlüsse respektirte, 


! Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 19. April und 4. Mai 
(Ox. Skr. II 1 Nr. 516 und 519), die Relation Grubbes d.d. 28. April (Arkiv I 
Nr. 519), den Brief Horns an Oxenstierna d.d. 6. Mai 1631 (Arkiv II Nr. 663), 
Chemnitz p. 146, dazu Wittich a. a. O. p. 618—627. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 359 


soweit es die Kriegsraison irgend zuliefs, denn er wollte es ver- 
meiden, Johann Georg zu brusquiren, zu dem eben jetzt ein Bote 
nach dem andern abging, um ihn zu einer militärischen Hülfe- 
leistung für Magdeburg zu gewinnen.! 

Allein Johann Georg verweigerte jede Unterstützung, und 
wenige Tage darauf traf auch schon die Kunde von dem Falle 
Magdeburgs ein. Dem Könige, der inzwischen bis Potsdam vor- 
gerückt war und bereits die Befehle zum Marsche an die Elbe 
und zur Vereinigung mit der kursächsischen Armee ausgegeben 
hatte, blieb infolge dessen nichts anderes übrig als aus seiner 
exponirten Stellung wieder unter den Schutz der Festungswälle 
von Spandau zurückzuweichen. Dort gedachte er dem Gegner zu- 
nächst Stand zu halten und überhaupt die weitere Entwickelung 
der Dinge abzuwarten. Wenn er gleichzeitig für seine Rückzugs- 
linie über die Oder Sorge trug, so that er damit nicht mehr als 
jeder vorsichtige Feldherr vor der Schlacht. ? 

Er konnte damals noch nicht beurteilen, wie problematisch 
der Erfolg Tillys infolge von Falkenbergs heroischem Opfermute 
war. Wie kritisch ihm selber seine Lage erschien, geht am besten 
daraus hervor, dass er sein System für die Bündnisse jetzt durch- 
brach und den Fürsten von Weimar und Hessen, denen er früher 
ebenfalls völlige Unterordnung angemutet hatte, jetzt Bedingungen 


1 Ueber die Verhandlungen mit Kurbrandenburg vgl. ausser den bereits 
zitirten Briefen Gustav Adolfs und Horns vom 4. und 6. Mai noch: Georg 
Wilhelm an Gustav Adolf d.d. 5., Gustav Adolf an Georg Wilhelm d.d. 8. 
Mai (König, Schilderung aus Berlin I p. 341 und 343), Creditiv Gustav Adolf 
für Ortenburg d.d. 9. Mai (Droysen, Schriftstücke p. 104), Gustav Adolf an 
Oxenstierna d.d. 15. Mai (Ox. Skr. II 1 Nr. 626), Relation Grubbes eod. dato 
(Arkiv I Nr. 520), Mörner Kurbrandenburgs Staatsverträge Nr. 53, Hüberlin- 
Senkenberg XXVI p. 724, dazu Wittich a. a. O. p. 621—630. Ueber die 
Verhandlungen mit Sachsen vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Johann Georg 
d.d. 3. Mai (Styffe, Gustav Adolfs skrifter p. 608), an Georg Wilhelm dd. 
22. Mai (Droysen, Schriftstücke p. 109) und die Relationen Grubbes d.d. 
22. Mai, 4. und 14. Juni (Arkiv INr 521, 523 und 524), dazu Wittich a. a 
O. p. 456 Anm. 1., 628 f, 631—641. 

3 Vgl. die Relation Grubbes d.d. 22. und 27. Mai (Arkiv I Nr. 521 
und 522) und die Befehle Gustav Adolfs an Horn und Baner im Arkiv 1 
Nr. 316, 318, 320 und 822. Davon, dass der König seine Positionen habe 
aufgeben und sich an die Küste zurückziehen wollen, wie Droysen (II p. 368) 
behauptet, ist natürlich nicht im Entferntesten die Rede. Vgl. darüber und 
über die Widersprüche in der Droysenschen Darstellung das Bündnis Wil- 
helms von Weimar p. 14 ff. 


360 Walter Struck. 


zugestand, die ihnen eine recht bedeutende Unabhängigkeit und 
Selbständigkeit gewährten. Auch das verräterische Anerbieten 
Wallensteins ergriff er mit Bereitwilligkeit, obgleich er doch von 
jenem am allerwenigsten annehmen konnte, dass er ihm ein be- 
quemer Untergebener sein würde Er nahm eben die Bundes- 
genossen jetzt, wo und wie er sie bekommen konnte.! 
Gegenüber Brandenburg zeigte er dagegen ein auffallendes 
Schwanken. Kurbrandenburg war einem Bündnisse mit Schweden 
an sich nicht abgeneigt und bestritt dem Könige nicht einmal 
die Oberleitung, aber es wollte dieses Bündnis nicht allein wagen, 
weil es dadurch in völlige Abhängigkeit von Schweden zu geraten 
fürchtete. Unter Hinweis auf seine Verpflichtungen gegen den 
Leipziger Bund verlangte es, die Verfügung über seine Festun- 
gen und das Recht eigener Werbung zu behalten, und begehrte 
wenigstens Aufschub, bis sich Sachsen definitiv entschieden hätte, 
das es für einen gemeinsamen Uebertritt zu gewinnen bemüht 
war. Gustav Adolf stellte sich zu diesen Wünschen je nach dem 
Verhalten Sachsens. Er hatte das Interim zugestanden, weil ihm 
Brandenburg auf den Anschluss Johann Georgs Aussicht gemacht 
hatte. Nach dessen ablehnender Antwort fand er keinen Grund 
mehr, vor dem Leipziger Bunde Halt zu machen, und forderte 
aufs Neue von Georg Wilhelm unbedingte Unterordnung. Doch 
kam es wegen der Gefahr, die nach dem Falle Magdeburgs von 
dem Feinde drohte und für Schweden und Brandenburg einen Kon- 
flikt gleich unrätlich erscheinen liess, noch zu einer Verlänge- 
rung des Interims, bis der brandenburgische Kanzler Götze, der 
schon vorher zu Kursachsen gereist war, dessen Entschliessung 
zurückbrächte. Aber da diese wieder ablehnend lautete und sich 
andererseits der Feind von Magdeburg rückwärts nach Thüringen 
wandte, trat der Gegensatz sogleich wieder in aller Schärfe hervor. 
Kurbrandenburg verlangte, da nun die Voraussetzungen, auf die das 
Interim geschlossen war, aufgehoben seien, die Rückgabe Spandaus 
und überhaupt den Abzug der ganzen Armee. Gustav Adolf 
meinte, das nur auf Johann Georg als Urheber zurückführen zu 
können, und rechnete damit, beiden Kurfürsten im Felde gegen- 


1 Ueber die Bedeutung von Magdeburgs Fall vgl. Wittich. Ueber die 
Verhandlungen mit Weimar und Hessen vgl. das Bündnis Wilhelms von 
Weimar, über die mit Wallenstein s. Lenz, Zur Kritik Sesyma Rasins. 
(Hist. Zeitschr. LIX.) 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 361 


über treten zu müssen. Er antwortete mit einem Ultimatum, das 
derart scharf gehalten war, dass seine Vertreter Scheu trugen, es 
persönlich zu überreichen. Die Dinge trieben bis dicht vor den 
Bruch. Dass er doch noch vermieden wurde, war das persönliche 
Verdienst Arnims, der im letzten Momente von Dresden eintraf 
und nochmals auf eine günstige Erklärung Johann Georgs Hoff- 
nung machte. Das Ergebnis war, dass Gustav Adolf jetzt die 
Verfügung über die brandenburgischen Festungen definitiv bis zum 
Ausgange des Krieges, daneben eine ansehnliche Geldunterstützung 
erhielt und es im übrigen dem Kurfürsten freigab, den Leipziger 
Beschlüssen durch selbstständige Werbungen nachzukommen.! 

Arnim war durch Krankheit verhindert gewesen, dem Kon- 
vente persönlich beizuwohnen; ob er ihm eine günstigere Wendung 
hätte geben können, mag dahingestellt werden. Seitdem hatte 
er sich jedenfalls bei der Schwäche Johann Georgs und mit der 
wachsenden Bedrängnis Magdeburgs immer mehr von der Unent- 
behrlichkeit des schwedischen Beistandes überzeugt und den Ge- 
danken der dritten Partei aufgegeben. Den Einfluss der deutschen 
Protestanten gegenüber Schweden suchte er jetzt auf andere Weise, 
durch rechtzeitigen gemeinsamen Uebertritt auf dessen Seite, zu 
wahren. Es war der Standpunkt, den Brandenburg bereits auf 
dem Konvente und dann noch in seinen Verhandlungen mit Gustav 
Adolf vertreten hatte. In diesem Sinne ist schon Arnims Ver- 
mittelung in dem Konflikte zwischen Georg Wilhelm und dem 
Könige aufzufassen. Er übernahm es jetzt auch unmittelbar nach 
dem schwedisch-brandenburgischen Vertrage, die Anträge Gustav 
Adolfs, die seiner eigenen Meinung entsprachen, an Johann Georg 
zu überbringen. ? 

Gustav Adolf forderte Sachsen nochmals zu einem Bündnisse 
und zur Vereinigung ihrer Armeen auf; als Preis hierfür bot er 
den Besitz Magdeburgs an, das durch die Gefangennahme des 
Administrators erledigt war. Für den Fall, dass Johann Georg 
hiergegen Bedenken trage und sich zutraue, ohne den schwedischen 


ı Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Georg Wilhelm d.d. 22. Mai bis 
22. Juni (Droysen Schriftstücke p. 107—129), an die Kurfürstin d.d. 13. Juni 
(ebenda p. 202) an Horn d.d. 6., 10. und 13. Juni (Arkiv I Nr. 318, 320, 
323) die Relationen Grubbes d.d. 22. Mai bis 2. Juli (Arkiv I Nr 521—526), 
Mörner, Kurbrandenburgs Staatsverträge p. 107, Irmer, Arnim p. 133 f. 
2 Vgl. Wittich p. 697—701, 742. Anm. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 24 


362 Walter Struck. 


Beistand die Wiederherstellung des Protestantismus durchzuführen, 
erklärte er sich bereit, den Krieg solange fortzusetzen, bis der Kur- 
fürst und die mit ihm verbündeten Stände ihre Rüstungen vollendet 
hätten, und dann auf Verlangen Deutschland entweder ganz oder 
mit Hinterlassung eines Hülfskorps von 6000 Mann zu räumen. 
Es wird zuzugeben sein, dass dieses Anerbieten, aus dem 
Kriege auszuscheiden, nicht ernst gemeint gewesen ist, dass es nur 
als Pression hat dienen sollen, dem Kurfürsten die Unentbehrlich- 
keit des schwedischen Beistandes zu verdeutlichen. Im übrigen 
vergesse man aber nicht, dass sich der König durch die Nieder- 
lage, die er mit dem Verluste Magdeburgs erlitten hatte, noch in 
recht kritischer Situation befand, die sich erst mehrere Wochen 
später mit seinem Uebergange über die Elbe verbesserte. Als 
der Kern des ganzen Anerbietens scheint sich mir doch zu er- 
geben, dass er auch jetzt noch dem Beitritte Johann Georgs eine 
Bedeutung beilegte, die sich nicht viel von seiner Wertschätzung 
zur Zeit des Leipziger Konventes unterschied, und darum bereit 
war, den Leipziger Bund, soweit die Stände freiwillig bei ihm 
verharren wollten, anzuerkennen, dem Kurfürsten überhaupt eine 
Position einzuräumen, an der er selbst Schranken gefunden hätte. 
Die angebotene Ueberlassung Magdeburgs, das allein als angemessene 
Entschädigung für brandenburgische Abtretungen in Pommern in 
Betracht kommen konnte und das auch als solche von Schweden 
nachher stets ins Auge gefasst ist, ist dafür bezeichnend. 
Allein auch dieser letzte günstige Moment wurde von Johann 
Georg versäumt. Seine Antwort lautete allerdings freundlicher als 
früher, dass er nicht gedenke, dem Könige hindernd in den Weg 
zu treten, aber auf die Einzelheiten des Vorschlags ging er mit 
keinem Worte ein.! Er zögerte mit seiner Entscheidung solange, 
bis er von den Katholiken unmittelbar für seine Sicherheit zu 
fürchten begann. Da wandte er sich nun seinerseits an den König 
mit dem Vorschlage eines gemeinschaftlichen Feldzugs, hülfesuchend 
warf er sich ihm zuletzt gleichsam in die Arme. Es ist natürlich, 
dass der König unter diesen Umständen, wo die Rollen des Antrag- 
stellers und des Umworbenen so völlig vertauscht waren, über 
dies durch wichtige Erfolge, die er inzwischen über den Feind 
errungen hatte, in seinem Selbstgefühl bedeutend gehoben, nicht 


1 Vgl. Wittich p. 709. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 363 


mehr dieselben Einräumungen machte wie vordem. In dem Bünd- 
nisse, das nun geschlossen ward, verpflichteten sich beide, zu ein- 
ander wie ein Mann zu stehn und keiner ohne Einwilligung des 
andern Frieden zu schliessen. Für die Operationen ward bestimmt, 
dass sie nach gemeinsamem Rate, aber unter der Oberleitung des 
Königs stattfinden sollten. Johann Georg versprach, den schwe- 
dischen Truppen auf Bedarf seine Festungen zu öffnen und ihnen, 
solange sie in seinem Lande wären, Proviant zu liefern, Gustav 
Adolf verpflichtete sich, dem Kurfürsten in seiner Landeshoheit 
keinen Eintrag zu thun. Dagegen finden sich keine Beziehungen 
auf Johann Georgs aus dem Leipziger Schlusse erwachsene An- 
sprüche, keine den König irgendwie beschränkende Bestimmungen 
hinsichtlich der künftigen Friedensbedingungen. Grade durch das, 
was es nicht enthält, ist das Bündnis folgenschwer geworden.' 

Wenige Tage später fand die Vereinigung beider Heere statt, 
durch die Gustav Adolf dem Feinde an Zahl überlegen wurde. 
Gleichwohl blieb er auch jetzt noch einer Schlacht abgeneigt. 
Zur Rettung Magdeburgs hatte er zusammen mit den Sachsen 
den Feind zu einer solchen zwingen wollen; jetzt sah er keinen 
Grund zu einem derartigen Wagnisse, das alles wieder in Frage 
stellen konnte. Er vertraute, den Feind schon: wieder durch Ma- 
növer, durch Diversionen zum Rückzuge zu bringen. Allein Jo- 
hann Georg widersprach, weil er die Verheerung und Erschöpfung 
seines Landes fürchtete, und Gustav Adolf gab aus Rücksicht 
auf seinen neu gewonnenen Bundesgenossen nach.? 

So kam es denn zur Schlacht. Der linke Flügel der pro- 
testantischen Aufstellung, der von den Sachsen gebildet wurde, 
vermochte dem Ansturm der Tillyschen Veteranen nicht lange 
Stand zu halten, aber das Feldherrngenie des Königs, die über- 
legene Taktik seiner Unterführer, die vorzügliche Schulung seiner 
Truppen entschied den Sieg. Der sinkende Tag sah das katholische 
Heer in wilder Flucht. 


1 Das schwedisch-sächsische Bündnis, bestehend aus 2 Reversen bei 
Häberlin-Senkenberg S. 320. Ueber die vorausgehenden Verhandlungen vgl. 
Wittich p. 740—755. 

3 Vgl. Gustav Adolf an Pfalzgraf Johann Casimir d.d. 20. Sept. 1631 
(Arkiv I Nr. 367), die Relation Horns (ebenda Nr. 583) und den Brief von 
Adler Salvius d.d. 2. Nov. 1631. (Arkiv II Nr. 696). 


24° 


Kleine Mitteilungen. 


Wann wurde Kaiser Otto der Grosse in Magdeburg be 
stattet! Es ist für die Geschichtschreibung des 10. Jahrhunderts 
recht bezeichnend, dass wir über die Leichenfeier etlicher Kirchen- 
fürsten ausführlich unterrichtet werden, es uns aber an näherer Kunde 
über die Totenfahrt des grossen Kaisers gebricht. Aus den kurzen 
Berichten Widukinds (III, c. 76) und Thietmars (II, e 43) erfahren 
wir nur, dass er am Abende des 7. Mai 973 zu Memleben gestorben 
ist, dass in der folgenden Nacht seine Eingeweide daselbst beigesetzt 
wurden und sein Sohn die Leiche später nach Magdeburg brachte, wo 
sie im Dome an der Seite der ersten Gemahlin Edith bestattet wurde. 
Die kirchliche Feier leiteten die Erzbischöfe Gero von Köln und 
Adalbert von Magdeburg unter Assistenz der anwesenden Bischöfe. 
Wir wissen nicht einmal, ob der Leichnam zu Wasser oder auf dem 
Landwege nach Magdeburg überführt wurde, so dass uns jeder An- 
baltspunkt für eine Berechnung fehlt, welche uns eine Vorstellung 
von dem Vorgange ermöglichen könnte. Neuere Darstellungen und 
Bearbeitungen haben sich mit dieser Unsicherheit und Unvollständig- 
keit der Angaben zufrieden gegeben (Dümmler Jahrb. Ottos I. S. 511; 
Richter Annalen 3, 119—122; v. Ottenthal Regesten Nr. 573c); 
Giesebrecht (Gesch. der deutschen Kaiserzeit I, 567, ebenso Hoffmann- 
Hertel Gesch. der Stadt Magdeburg 9. 23) versetzte, durch mehrere 
Urkunden, welche einen Aufenthalt Ottos II. in Magdeburg während 
der ersten Junitage ergeben, veranlasst, die Leichenfeier in diese Zeit; 
v. Sickel, der die Frage streifte, als er die Anordnung der ersten von 
Otto II. nach des Vaters Tode ausgestellten Urkunden erläuterte, hat 
dem widersprochen. (Mitt. des Inst. f. öst. Geschichtsf. Ergbd. 2, 11#, 
117.) Eben an diesem Punkte muss aber die Untersuchung neuer 
dings einsetzen, um sich zu vergewissern, ob nicht wenigstens eine 
Vermutung, welche die Bürgschaft einiger Wahrscheinlichkeit in sich 
trägt, ausgesprochen und begründet werden kann. 

Den Urkunden zufolge, die mit den annalistischen Nachrichten im 
Einklang stehen, begab sich Otto IL im Juni von Magdeburg über 
Werla, Grone, Fritzlar nach Worms. So sicher die Folge dieser Orte 


Kleine Mitteilungen. 365 


ist, so grosse Schwierigkeit bereiten dagegen die Tagesangaben mehrerer 
Urkunden, durch welche die Lösung unserer Frage bedingt wird. Wir 
kennen DO. U. 28 (Dornburg, Juni 2) für den Grafen Thiemo, D. 29 
(Magdeburg, Juni 4) für die erzbischöfliche Kirche zu Magdeburg, 
DD. 30—32 (Magdeburg, Juni 5) für dieselbe, D. 33 (Magdeburg, 
Juni 6) für das Kloster Oldenstadt, D. 34 (Werla, Juni 7) für die 
bischöfliche Kirche zu Halberstadt, D. 35, 36 (Grone, Juni 7) für 
das Kloster Gandersheim, D. 37 (Fritzlar, Juni 16) für Dietrat, D. 38 
(Worms, Juni 17) für Lorsch. Ein Blick auf die angegebenen Tage 
belehrt uns über die Unvereinbarkeit einzelner mit dem Ausstellungs- 
orte. Es ist unmöglich, dass der Kaiser am selben Tage in Werla 
und in dem 78 Kilometer davon abliegenden Grone, am 16. Juni in 
Fritzlar, am nächsten Tage in dem 186 Kilometer entfernten Worms 
geurkundet haben soll (vgl. Kehr, Die Urkunden Ottos II. 8. 234). 
Während nun hinsichtlich des letztangeführten Datums kein Zweifel 
besteht, ohne Frage Handlung auf der Reise in Fritzlar, in dessen 
Nähe auch die in der Urkunde erwähnten Orte liegen, Beurkundung 
am 16. Juni, voraussichtlich schon in Worms, anzunehmen ist (vgl. 
auch Mon. Germ. Die Urkunden der deutschen Könige 2, 893), konnte 
für die Datierung der andern Urkunden eine Uebereinstimmung nicht 
erreicht werden. In der Ausgabe der Kaiserurkunden hat v. Sickel 
angenommen, dass Otto II. am 7. Juni sich in Grone befand, demnach 
D. 34 nichteinheitliche Datierung aufweise, die Handlung für Halber- 
stadt in Werla, die Beurkundung aber am 7. Juni zu Grone statt- 
gefunden habe. Dagegen hat Kehr eingewendet, dass der Kaiser im 
Hinblick auf DD. 29—32 am 7. Juni wohl in Werla (42 Kilometer 
von Magdeburg), nicht aber in Grone sein konnte, und hat dement- 
sprechend für D. 34 einheitliche, für die Gandersheimer Urkunden 
nichteinheitliche Datierung angenommen. Daraufhin hat v. Sickel 
erklärt (Mitt. des Inst. für öst. Geschichtsf. 12, 372), dass er an 
seiner Auffassung festhalte und annehme, der Kaiser habe schon am 
3. Juni Magdeburg verlassen, die Urkunden für das Erzstift seien erst 
nach seiner Abreise von den Magdeburger Notaren angefertigt worden. 
So gerne man den methodischen Bemerkungen, die v. Sickel mit 
diesem Anlasse verknüpft hat, zustimmen wird, so scheint mir doch 
die Notwendigkeit, sich des von ihm vorgeschlagenen Auskunftsmittels 
zu bedienen, nicht vorhanden zu sein. Die Urkunden für das Erzstift 
tragen kein Merkmal an sich, das jene Annahme als zwingend er- 
scheinen liesse, ja dass sie mit dem Monogramma firmatum versehen, 
bei besonders feierlichem Anlasse ausgestellt sind, macht es viel wahr- 
scheinlicher, dass sie während der Anwesenheit des Kaisers ausgefertigt, 
von ihm dem Erzbischofe übergeben worden seien. Das erste für 


366 Karl Chlirz. 


Worms anzunehmende Datum des 16. Juni gestattet, da die auf dem 
angegebenen Wege erforderlichen 400 Kilometer leicht in zehn Tagen 
zurückgelegt werden konnten, Ausdehnung des Magdeburger Aufent 
haltes selbst bis zum 6. Juni, so dass in dieser Beziehung auch D. 33 
mit einheitlicher Datierung versehen sein könnte. Dieser letzteren 
Annahme würde auch der Aufenthalt zu Werla am 7. Juni nicht 
widersprechen, da die Entfernung von Magdeburg nur 42 Kilometer 
ausmacht. 

Wenn ich nun annehme, dass Otto II. erst am 7. Juni, einem 
Sonnabend, von Magdeburg aufbrach, am selben Tage in Werla ein- 
traf und hier dem ihn erwartenden Bischof von Halberstadt die Be- 
stätigung der Immunität und des Wahlrechtes für sein Hochstift be- 
willigte, so obliegt mir, die Datierung des für Gandersheim zu Grone 
erlassenen D. 35 zu erklären. Mit Recht hat v. Sickel den Vorschlag 
Kehrs, Handlung zu Werla am 7. Juni, Beurkundung zu Grone an 
einem späteren Tage, abgelehnt. Giebt es aber in diesem Falle wirk- 
lich keinen andern Ausweg, als die Uebereinstimmung des 7. Juni mit 
dem actum Gruonaha anzunehmen? Allerdings meint v. Sickel, dass 
die erste Begrüssung des Kaisers durch die Aebtissin von Ganders- 
heim nach der Uebernahme der Regierung in dem Kloster festgehalten 
worden sei, doch fehlt es dafür an einem Belege, den auch die Ur- 
kunden nicht beibringen. D. 35* ist ebenso wie die vorhergehende 
Urkunde für Halberstadt von dem in den Zeitangaben recht unzu- 
verlässigen Notare WB. geschrieben, und als im J. 974 D. 36 aus- 
gefertigt wurde, kannte man den zu dem actum Gruonaha gehörigen 
Tag nicht, trug im Anschlusse an D. 35 das Tagesdatum VII. id. jun. 
nach. Halten wir uns die Umstände, unter denen die DD. 34—37 
bewilligt wurden, gegenwärtig, die Unruhe der Reise, die Flüchtigkeit 
des WB., so können wir uns recht gut vorstellen, dass dieser Kanzlei- 
beamte sich allerdings den Tag des Aufenthaltes zu Werla angemerkt, 
aber die den Stationen Grone und Fritzlar entsprechenden Tagesdaten 
vergessen habe. Als er nach dem Eintreffen in Worms die während 
der Reise aufbehaltenen Concepte aufarbeitete, machte er sich die 
Sache recht leicht. Statt etwa die entsprechenden Tage festzustellen, 
setzte er zu dem actum Friteslare den 16. Juni, zu dem actum 
Gruonaha den ihm anderweitig bekannten 7. Juni. 

Glaube ich somit nachgewiesen zu haben, dass sich die an- 
geführten Diplome mit der Annahme eiries Aufenthaltes des Kaisers 
in Magdeburg bis zum 6. oder 7. Juni ganz gut vertragen, so er- 
übrigt noch die Hauptsache, festzustellen, wann Otto II. mit der Leiche 
seines Vaters in Magdeburg eingetroffen ist. Für diese Frage kommt 
vor allem D. 28, ausgestellt zu Dornburg am 2. Juni, in Betracht. 


| 


Kleine Mitteilungen. 367 


Ob unter dem genannten Orte die Pfalz an der Elbe oder die an der 
Saale zu verstehen sei, hat v. Sickel in Schwebe gelassen; für jeden 
Fall aber nahm er nichteinheitliche Datierung an, indem die Orts- 
angabe der früheren Handlung, die Tagesangabe der wahrscheinlich 
schon in Magdeburg erfolgten Beurkundung entsprechen sollte Mit 
Rücksicht auf den Empfänger und die Lage des geschenkten Gutes 
(vgl. Winter in den Magdeb. Geschichtsbl. 10, 6 ff.) wird man sich aber 
mit Kehr für Dornburg a. d Elbe erklären müssen. Bei dieser Be- 
ziehung ist nun die Annahme nichteinheitlicher Datierung keineswegs 
nötig, da der Kaiser sich recht wohl am 2. Juni 973 in diesem Orte 
befunden haben kann. Allerdings hat v. Sickel sich dahin erklärt, 
dass die Bestattung des grossen Kaisers nicht wochenlang hinaus- 
geschoben werden konnte und vor dieser Otto II. die gewöhnliche 
Regententhätigkeit kaum aufgenommen haben wird. Da von be- 
stimmten ceremoniellen Vorschriften und Regeln für diesen Fall nicht 
die Rede sein kann, so müssen wir uns an entsprechende Vorgänge, 
über die wir besser unterrichtet sind, halten (Waitz Vfgg. 6°, 320 ff.). 
Zwei Nachfolger Ottos I. sind unter gleichartigen Umständen von 
dieser Welt geschieden und bestattet worden. Konrad IL starb zu 
Utrecht am 4. Juni 1039, sein Sohn Heinrich III. am 5. Oktober 
1056 zu Bothfeld, die Eingeweide des ersteren wurden am Sterbe- 
orte, die des Sohnes in Goslar beigesetzt, die Bestattung Konrads er- 
folgte am 12. Juli, die Heinrichs IM. am 28. Oktober in Speyer 
(Bresslau Jahrb. Konrads II. 2, 335, Steindorff Jahrb. Heinrichs MI, 
2,356). Wir erhalten also im ersten Falle einen Abstand von 37, 
im zweiten von 23 Tagen zwischen Tod und Beerdigung, so dass ein 
Zeitraum von etwa 26 Tagen für Otto I. nicht auffällig wäre. Auf 
der Leichenfahrt seines Vaters hat Heinrich an Orten, welche der 
Zug berührte, geurkundet (Stumpf Regg. 2136—2138, Steindorff 
a. a. 0. 1,48). Wir werden daher Gleiches auch für Otto IL, der 
unter ganz ähnlichen Verhältnissen wie Heinrich die Regierung über- 
nahm, zulassen dürfen. Allerdings wissen wir nicht, was im J. 973 
die Verzögerung veranlasst hat, doch wird es bei der Unbeholfenheit 
der Verkehrsmittel und der Technik jener Zeit nicht an Ursachen ge- 
fehlt haben. 

Fallen somit jene Voraussetzungen für die Annahme nichteinheit- 
licher Datierung weg, ist es wenig wahrscheinlich, dass Otto II. im 
Mai die Bestattung vorgenommen, sich dann nach Dornburg begeben 
habe, um wieder nach Magdeburg zurückzukehren, so wird man mit 
aller Berechtigung vermuten dürfen, dass er sich am 2. Juni in Dorn- 
burg aufgehalten und die Leiche des Vaters mit sich geführt habe. 
Bei dieser Auffassung fällt aber auf die bezeichnete Urkunde ein 


mer me de H r “+ 


368 Karl Chlirz. H. Simonsfeld. 


anderes Licht. Graf Thiemo, dem zur Belohnung seiner dem Vater 
und dem Sohne geleisteten Dienste ein umfangreicher Bezirk in dem 
zwischen Saale und Mulde gelegenen Teile seiner Grafschaft geschenk 
wurde, ist der Bruder des Erzbischofs Gero von Köln, der, wie emt 
sahen, an der Trauerfeier in Magdeburg hervorragenden Anteil nahm. 
Welches waren aber die Verdienste, die sich Thiemo erworben hatte? 
Die betreffende Stelle der Urkunde kann rein formelmässig gemeint 
sein, es kann ihr aber auch ein thatsächlicher Inhalt entsprechen. Bei 
Otto I. war der Graf, so viel wir wissen, zuletzt nicht in besonderer 
Gunst, der Kaiser soll sich aus Misstrauen gegen ihn geweigert haben, 
dem Bruder die erzbischöfliche Würde zu verleihen (Dümniler a. a. 0. 
388, 467). Wäre es nicht denkbar, dass Thiemo sich, wie der Bruder 
um die geistlichen, so um die weltlichen Geschäfte bemüht habe, 
welche mit der Trauerfeier zusammenhingen, etwa den Zug, der ja 
ein gutes Stück durch sein Gebiet geführt werden musste, bis Dorn- 
burg geleitet habe? Dann war ein Verdienst um beide Herrscher, 
den Toten wie den Lebenden vorhanden, dessen Belohnung vor dem 
Einzuge in Magdeburg erfolgte. 

Betrachten wir die urkundlichen Angaben im Sinne der vor- 
stehenden Erörterung, so würde man annehmen dürfen, dass Otto I. 
mit der Leiche seines Vaters etwa am 31. Mai, einem Sonnabende, in 
Dornburg a. d. Elbe eingetroffen sei und hier Halt gemacht habe, um 
die letzten Anordnungen für die in Magdeburg zu veranstaltende 
Totenfeier zu treffen. Diese selbst hätte dann am 3. oder 4. Juni 
stattgefunden, an sie schliessen sich die Urkunden an, welche gleicher- 
massen der pietätvollen Erinnerung an den grossen Stifter des Erz- 
bistums, wie der Belohnung des Metropoliten gelten sollten. 


Wien. Karl Uhlirz. 


Nochmals die Wahl Friedrichs I. Rotbart. Vor kurzem 
hat hier (1898 2. Heft S. 181 ff.) Robert Holtzmann die Vorgänge 
bei der Erhebung Friedrichs I. auf den deutschen Königsthron einer 
erneuten Prüfung unterzogen. Ich kann mit dem Ergebnis derselben 
wohl zufrieden sein. Denn Holtzmann stimmt mit mir („Die Wahl 
Friedrichs I. Rotbart“ in den Sitz.-Ber. der k. b. Akad. d. Wiss. 1894 
S. 239 ff.) in den meisten Punkten vollkommen überein, so hinsicht- 
lich des Datums der Wahl am 4. März (nicht 5.); ferner in der 
Zurückweisung der Hypothesen Hasse’s von einem „Staatsstreich“ 
oder „Pronunciamento“ Friedrichs I., wie auch gegenüber einigen Auf- 
stellungen Jastrows. Anderer Meinung ist er nur — soweit ich 
sehe — betreffs folgender Punkte: 1) der Scheidung der Quellen 
in eine „staufische und antistaufische Tradition“, 2) des von der Oppo- 


Kleine Mitteilungen. 369 


sition gegen Friedrich Rotbart in Aussicht genommenen Thronkandi- 
daten, 3) der „Designation“ Konrads III. und deren staatsrechtlicher 
Bedeutung. Es sei mir verstattet, auf diese drei Punkte hier noch- 
mals kurz einzugehen, und, wo möglich, eine Entscheidung darüber 
herbeizuführen. 

Was den ersten Punkt betrifft, so mag man Holtzmann zugeben, 
dass die Scheidung einer staufischen und antistaufischen Tradition eine 
nicht ganz glückliche ist — vielleicht könnte man besser von einer 
friedericianischen und antifriedericianischen reden —; aber Holtzmann 
vergisst in seiner Polemik gegen Jastrow, dass dieser selbst das Ent- 
stehen oder erste Auftreten der „antistaufischen Tradition“ erst in 
eine spätere Zeit (Ende des 12. Jahrhunderts) setzt; in eine Zeit, wo, 
wie Holtzmann (S.186) selbst sagt, der Gegensatz zwischen Staufern und 
Welfen (im Doppelkönigtum Philipps und Otto’s) auf seinen Höhe- 
punkt gelangt war und seinen Niederschlag eben auch in der Litte- 
ratur, in den Quellen fand. Die „bald nach 1167 verfasste“ ‚Historia 
Welforum Weingartensis' kann deshalb auch nach Jastrow nichts von 
einer damaligen „antistaufischen Tradition“ wissen oder verraten, weil 
es dieselbe eben damals auch nach Jastrow noch nicht gegeben hat. — 

Wenden wir uns nun zu der zweiten Frage: wer der Kandidat 
der Opposition gegen Friedrich Rotbart, an deren Spitze der Erzbischof 
Heinrich von Mainz stand, gewesen sei. Hier kann ich mich mit Holtz- 
manns Ausführungen in keiner Weise einverstanden erklären. Bisher 
galt allgemein der junge Sohn Konrads, Friedrich von Rotenburg, als 
Gegenkandidat Friedrichs. Holtzmann dagegen meint (S. 198), dass 
diese Kandidatur „vermutlich überhaupt nicht in Betracht kam“, dass 
Erzbischof Heinrich „versucht haben mag, in Frankfurt für Heinrich 
den Löwen Stimmung zu machen“. Das letztere scheint mir eine 
ganz willkürliche, haltlose Vermutung, die in den gleichzeitigen, guten 
Quellen absolut keine Begründung findet.! Dagegen sagt unsere 
Hauptquelle, Otto von Freising, meines Erachtens deutlich genug 
(Gesta Frid. U, 2 ed. Waitz S. 83), dass die Fürsten des Reiches aus 
den bekannten Gründen „diesen Friedrich dem noch kleinen Sohne 
Konrads Friedrich vorziehen wollten“ (Ita non regis Conradi zelo, 
sed universitatis, ut dictum est, boni intuitu hunc Fridericum eius 

filio item Friderico adhuc parvulo preponere maluerunt). Wie 
kann man da behaupten, dass des Rotenburgers Kandidatur „vermut- 
lich überhaupt nicht in Betracht kam“? — Ich halte auch an dem 
Motiv fest, das den Erzbischof Heinrich zum Eintreten für den jungen 


ı Nur die um 1220 in Laon geschriebene Weltchronik berichtet von 
einer Kandidatur Heinrichs des Löwen. 


310 H. Simonsfeld. 


Rotenburger bestimmt haben dürfte: die Hoffnung auf die Regentschaft. 
Wenn Holtzmann dagegen einwendet, dass diesmal Friedrich Rotbart 
gewiss „der nächste zur Regentschaft gewesen wäre“, so erscheint es 
mir beinahe selbstverständlich, dass der Erzbischof Heinrich, gleich- 
wie er sich gegen Friedrich Rotbarts Thronkandidatur gewendet hat, 
natürlich ebenso auch gegen dessen Regentschaft — in seinem eigenen 
Interesse — agitiert hätte. — 

Endlich kann ich Holtzmann auch hinsichtlich der „Designation“ 
Konrads III. und deren rechtlicher Bedeutung nicht zustimmen. Der- 
selbe meint (S. 199), dass Konrad, indem er seinen Neffen als Nach- 
folger empfahl und bezeichnete, zweifellos in bewusster Weise an 
die Handlungen von 918 und 936 angeknüpft habe, und den staats- 
rechtlichen Charakter der Designation bewusst gewissermassen habe 
wieder auffrischen wollen. Das scheint mir ganz unglaublich, wenn, 
wie Holtzmann selbst bemerkt, man damals für diesen Charakter der 
Designation in weiteren Kreisen überhaupt kein Verständnis mehr 
hatte. Wenn das selbst bei einem Otto von Freising, wie Holtzmann 
selbst nachweist, einem dem staufischen Hause so nahe stehenden 
Geschichtschreiber der Fall ist, wenn wir in dessen Bericht und in 
seiner klassischen Stelle über das Wahlrecht der deutschen Fürsten 
entschieden die damals herrschende staatsrechtliche Auffassung von 
diesen Dingen zu erblicken haben, dann konnte ein Konrad IIL auf 
dem Sterbebette schwerlich daran denken, der Designation ihre frühere 
Bedeutung zurückzugewinnen. Er konnte, wie ich S. 260 sagte, eine 
Meinung, einen Wunsch hinsichtlich der Nachfolge äussern, er konnte, 
wie Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. VI (2. Aufl. S. 171 
bis 172) es ausdrückt, seinen Neffen statt seines eigenen Sohnes 
„empfehlen“, er konnte ihn durch die Uebergabe der Reichsinsignien 
als den von ihm gewünschten Nachfolger bezeichnen — aber irgend 
eine rechtliche Bedeutung hatte das alles meines Erachtens damals 
nicht mehr. Auch die Worte Friedrichs in dem von Wibald ver- 
fassten Schreiben an Kaiser Manuel: ‚Conradus moriens cum nos 
declarasset imperii sui successores' darf man, glaube ich, nicht in 
dieser Richtung urgieren. In diesem — ein Jahr nach der Wahl 
Friedrichs von Wibald verfassten — Schreiben kam es dem neuen 
Herrscher schwerlich darauf an, gewissermassen die Legitimität seiner 
Erhebung zu betonen, als vielmehr — behufs Erreichung seines Zweckes, 
nämlich der Hand einer griechischen Prinzessin — sich als den Nach- 
folger des mit dem byzantinischen Kaiser verschwägerten Konrad in 
jeder Beziehung, insbesondere im freundschaftlichen Verhältnis zu 
Byzanz, hinzustellen. Und ist es nicht beachtenswert, dass selbst in 
diesem offiziellen Schreiben statt des eigentlich charakteristischen Aus- 


Kleine Mitteilungen. 371 


druckes „designasset‘‘ der farblosere „declarasset“ gewählt ist? Bleiben 
wir also bei dem „Vermächtnis“ Konrads III, aber legen wir in das- 
selbe nicht mehr hinein, als damals zeitgemüss war. 


München. H Simonsfeld. 


Zur Biographie Rankes. Es ist nicht unbekannt geblieben, dass 
König Maximilian II. von Baiern die Absicht hegte, seinen ehemaligen 
Lehrer Ranke — als Kronprinz hatte er 1831 bei Ranke in Berlin 
historische Vorlesungen gehört — an die Universität München zu 
berufen, dass aber Ranke, die ehrenvolle Einladung ablehnend, nur 
die Verpflichtung übernahm, den König bei den geplanten Unter- 
nehmungen zur Förderung des historischen Studiums mit seinem Rat 
zu unterstützen (s. den Artikel Ranke von Alfr. Dove in der Allg. 
D. Biographie, 27. Bd., 262). Es dürfte von Interesse sein, aus 
einem darauf bezüglichen Schreiben des Königs an den Kultus- 
minister v. Zwehl, auf das ich im Nachlass des Ministers gestossen 
bin, sowie aus einem von Friedrich Wilhelm IV. an seinen Neffen in 
der nämlichen Sache gerichteten Briefe zu ersehen, welch herzliche 
Bewunderung und Verehrung von beiden Monarchen dem Historiker 
entgegengebracht wurde. 


Mein lieber Herr Staatsminister von Zwehl! Es ist, wie Sie wissen, 
Mein angelegentliches Bestreben, Unsere Universitäten, namentlich die 
Münchner, und mit Ihnen die Pflege der Wissenschaften im Vaterlande 
überhaupt auf eine Stufe der Vollendung zu heben, aus welcher dem Bayer- 
lande nicht blos ehrende Anerkennung von Aussen, sondern mit Gottes 
Segen auch reiche Früchte im Innern erwachsen sollen. Sie haben mich 
in diesem Bestreben bisher immer mit redlichem Eifer und bestem Willen 
unterstützt. Nur unzulängliche Lehrkräfte stehen Uns gegenwärtig in 
München für das Fach der Geschichte zu Gebote. Ich habe daher Mein 
Auge auf Meinen ehemaligen Lehrer Leopold Ranke in Berlin gerichtet 
und demselben durch Meinen Gesandten von Malzen daselbst einen jäbr- 
lichen Bezug von sechs- bis siebentausend Gulden und eine anständige 
Stellung an der Münchner Universität anbieten lassen, die Sache eigenhändig 
bei des Königs von Preussen Majestät unterstützt, und es ist die Angelegen- 
heit nach einem neuerlichen Berichte Malzens nunmehr so gelagert, dass 
halb sichere Hoffnung auf die Gewinnung Rankes vorliegt. Freilich stellen 
sich dieser Berufung, wie einer jeden durchschlagenden, wenn auch der 
besten Massregel, Schwierigkeiten entgegen, welchen man die Augen nicht 
verschliessen darf. Ranke ist Protestant und wird, wenn gleich in Thüringen 
geboren, als Norddeutscher betrachtet werden. Er ist übrigens, wie Ich 
aus selbsteigener Erfahrung weiss, beides, von so biegsamem Charakter und 
einnehmenden Formen, dass er den letzteren Einwurf bald wird vergessen 
machen. Auch ist zu hoffen, dass er seine religiöse Stellung den süddeutschen 
Verhältnissen anpassen oder doch jedenfalls so verändern wird, dass sie 


312 Heigel. 


gegenüber den Vorteilen, die seine wissenschaftliche Thätigkeit mit sich 
bringt, wohl nicht mit Recht mehr als Behinderung in Anschlag kommen 
kann. Sicher wird über diese Berufung in einem Theile der Presse grose 
Geschrei erhoben werden. Diess wird jedoch vorübergehend sein, kann te 
kämpft werden und erfolgte bisher auch in Fällen, welche hinterher alsba/ 
dankend anerkannt wurden. Die Geldmittel können hier ein Hinder: 
nicht darbieten. Alles was nach Ihrem Berichte vom 13. v. Mts., die Ba 
rufung eines Anatomen und Physikers betr., welchen Bericht Ich zurüd- 
gehalten habe, in Folge einer Pensionirung noch zur Verfügung komnt, 
und ein Teil des Reservefonds soll für Ranke verwendet werden, da 
Rest werde Ich bis zur Ausgleichung aus dem Etat auf Meine eigene Kase 
übernehmen. Die Berufung eines Anatomen und Physikers, deren Not- 
wendigkeit ich anerkenne, wird vielleicht nach einiger Zeit doch möglich 
werden, wenn angezeigte und unschädliche Pensionirungen eintreten. Wolle 
Sie nun, Herr Staatsminister, die eine wie die andere Angelegenheit ruhig 
in Erwägung nehmen, auf die Ermittlung der nöthigen Summen, wozu seiner- 
zeit auch strengere Honorarien-Bestimmungen beihelfen können, bedacht 
sein und Mich hienach auf dem gewöhnlichen Postwege berichten. Mit 


wohlwollenden Gesinnungen Ihr wohlgewogener König 
Neapel, den 3. März 1853. gez. Max 


Charlottenburg 18. März 1853. 
Allertheuerster Max Rex! 

Zuvöderst bitte ich schamroth um Verzeihung wegen der späthen Antwort 
auf einen so lieben und so liebenswürdigen, ja interessanten und in vieler 
Rücksicht (im schönsten Sinne des Wortes) merkwürdigen Brief wie der, den 
Du mir aus Rom geschrieben hast. Das ist keine Lüge, theuerster Mar, 
dass ich so grässlich mit Geschäften belastet gewesen bin und noch jetzt 
bin, dass ich mich wundre, wie ich heut’ die Zeit zur Antwort finde! Am 
bitt ich Dich aber aus tiefstem Herzen, lies das Folgende mit der Ueber- 
zeugung, dass ich Dir die lauterste Wahrheit berichten werde. Es ist dies 
jederzeit eine Ehrensache für mich, nie aber mehr, glaube mir das! als in der 
Angelegenheit Ranke’s. Also zur Sache. Als ich Deinen lieben Brief erhielt, 
waren etwa 5 Tage verflossen, dass ich mit dem Cultusminister v. Raumer 
mit grosser Beängstigung von Ranke’s Berufung nach München gesprochen 
und sein Versprechen empfangen hatte, Alles mögliche zu thun, um Fonds 
ausfindig zu machen zu pecuniären Anerbiethungen, die Ranke vielleicht 
bestimmen könnten, Berlin nicht zu verlassen. Du kannst Dir also meinen 
Schreck denken, als Dein Brief mich belehrte, wie diese Berufung recht 
eigentlich Dein Werk sey und mit welchen lichtvollen und weisen Plänen 
dieselbe zusammenhange. Ich hoffe von Deinem eignen Gefühle der Wichtig- 
keit dieses grossen Geschichtschreibers (den ich oft sehe und dessen Con- 
versazion und Vorlesungen unsre Abende oft erheitern und verschönen), 
dass Du nicht eine Revocazion meiner Aufträge an Minister Raumer ver- 
langen wirst. Dessen aber kann ich Dich versichern, dass ich von dem 
Tage des Empfangens Deines Briefes bis heut eine entschieden passive 


Kleine Mitteilungen. 373 


Haltung dieser Sache gegenüber angenommen habe. Meine Aufträge waren 
mündlich. Ich habe sie nicht wiederholt und mit Ranke, den ich seitdem 
öfters gesehen und gesprochen habe, keine Sylbe gesprochen, die Deine 
Absichten mit ihm berührt hätte. Ja ich weiss bis heut kein Wort vom 
Stande der Unterhandlung Raumers mit ihm und frage auch Niemand 
danach. Die Zeitungsnachrichten, die Ranke’s Verbleiben in Berlin ver- 
kündigt haben, entbehren der Begründung. Die Sache schwebt in der Luft 
wie eine Orchis mit unentfalteter Blüthe. Ich weiss durchaus nicht, ob die 
Blume Deine oder meine Farben tragen wird. Seit Empfangen Deines 
Briefes thu ich nichts ab und nichts zu. Und so werd’ ich treu dem Worte, 
das ich Dir hier gebe, bis zur Entscheidung verharren. 

Wie beneid’ ich Dir Dein Glück, das einzige Italien wieder zu geniessen! 
Es wird mir ganz flau, wenn ich daran denke mitten aus unsrem hohen 
Märzen-Schnee heraus, bey 3 Grad Kälte und nach einem Dezember und Januar, 
der in Rom nicht schöner und sonniger gewesen ist als hier. — Elise um- 
armt Dich „tantlich“-herzlich. Gott seegne Dich und führe Dich heil über 
die himmelanstrebenden, schneetragenden Grenzwälle Teutschlands in's 
Vaterland und zu geseegnetstem Weilen zurück! — Möchten wir uns 
bald wiedersehen! Das ist der tiefgefühlte Herzenswunsch, Aller- 
theuerster Max, Deines treu anhänglichen Onkels und ächtesten, wahrsten 
Freundes Friedrich Wilhelm. 


München. Heigel. 


314 


Kritiken. 

Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. Erster 
Teil: Einleitung und kritische Uebersicht. Leipzig, O. R. Rei- 
land. 1897. IV und 396 S. 

Seit der Abkehr von Hegels schwungvoll wirkenden, aber ein- 
seitigen Ideen ist die deutsche Geschichtsphilosophie auffallend ın 
ihren produktiven Leistungen hinter dem Auslande zurückgeblieben: 
an Frankreich und England ist die Führung auf dem ganzen Gebiete 
übergegangen. Selbst das rezeptive Interesse ist so sehr erlahmt, das 
die Beschäftigung mit der geschichtsphilosophischen Litteratur, ja die 
Kenntnis ihrer Haupterscheinungen bei uns lange Zeit fast aufgehört 
hat. Man kann sagen, dass von der ganzen modernen litterarischen 
Bewegung bis vor kurzem nur Buckle in Deutschland nachhaltig be- 
kannt geworden ist und Eindruck gemacht hat. Gegen die sonstige 
Art deutscher Wissenschaft wurde man durch die Bekanntschaft mit 
Buckles einseitigen, frappierenden Ansichten und die lebhafte Opposition 
dagegen nicht einmal veranlasst, sich nach deren Quellen und nach 
dem litterarischen Zusammenhang dieser Ansichten mit den tiefgehenden 
Strömungen des Jahrhunderts umzusehen: namentlich Comte und de 
an ihn anknüpfenden Gedanken blieben — man wird das später ein- 
mal unglaublich finden — allgemein unbekannt. In meiner Schnft 
„Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie‘“ 1880 und in meinen 
Lehrbuch der historischen Methode 1889 habe ich gezeigt, dass Buckles 
Werk nur eine oberflächliche Welle jener grossen Strömungen sei, 
und habe den Gegensatz dargestellt, welcher sich seit der französischen 
Revolution immer schärfer gegen die alte individualistische und 
idealistische Geschichtsauffassung gerichtet hat; ich habe auf die ge- 
führlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht, welche bei aller Be 
reicherung unserer Anschauungen die immer einseitigere Beachtung 
der Massenzustände und Verachtung des Individuellen für die prak- 
tische Geschichtsbehandlung mit sich bringe. Man musste, scheint es, 
diese Konsequenzen erst am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Die 
Teilnahmlosigkeit unserer Fachhistoriker wurde auch durch das massive 
Auftreten der sozialdemokratischen Geschichtsanschauung, eine der 
extremsten Formulierungen materialistischer Richtung und des Massen- 


Kritiken. 375 


kultus, nicht aufgerüttelt, weil diese ausserhalb der fachmässigen For- 
schung stand Erst Lamprechts Deutsche Geschichte veranlasste ein 
allgemeineres Eingehen auf die Prinzipienfragen, und dabei hat sich 
denn gezeigt, wie sehr die Fühlung mit der gesamten litterarischen 
Bewegung auf diesem Gebiete bei uns verloren gegangen ist. Während 
es doch sonst gerade dem Historiker als selbstverständlich gilt, jede 
litterarische Erscheinung im Zusammenhange mit der Gesamtbewegung 
und mit den nächstverwandten Erscheinungen zu beurteilen, hat sich 


in der Diskussion und Beurteilung von Lamprechts Ansichten kaum 


eine Spur dieser selbstverständlichen wissenschaftlichen Forderung 
geltend gemacht, hüben wie drüben hat man mit einem bei uns sonst 
unerhörten Dilettantismus Lamprecht wie eine isolierte Erscheinung 
aufgefasst! und hat daher für wie wider ihn schief genug geurteilt. 

Ich werfe diesen Blick auf den Stand der geschichtsphilosophischen 
Litteratur und Kenntnis bei uns, um daraus die Folgerung zu ziehen, 
wie lebhaft ein deutsches Buch zu begrüssen ist, welches, wie das 
vorliegende, die neuere Entwickelung der Geschichtsphilosophie bis 
zur Gegenwart eingehend und übersichtlich darstellt. Seit Rocholls 
allzu kompendiösem Werke, also seit über zwanzig Jahren, sind wir 
im Rückstand geblieben. 

Der zunächst erschienene erste Teil von Barths Buch giebt eine 
kritische Darstellung der wichtigsten Autoren wesentlich seit Comte, 
während der zweite künftig seine eigenen Ansichten darlegen soll. 

Der Standpunkt des Verf. ist schon in dem vorliegenden Teil 
zu erkennen. Er steht ganz entschieden auf dem Boden immanent 
psychologischer nicht materialistischer Anschauung — die sozialen Er- 
scheinungen gelten ihm nach F. Tönnies als „Willenserscheinungen“ —, 
und somit auf dem Boden, der für uns Historiker trotz aller An- 
fechtungen als der unveräusserliche Mutterboden unserer Anschauungen 
gelten muss; und ferner, was damit zusammenhängt, steht er auch 
in der Hinsicht auf unserer Seite, dass er die spontane Bedeutung 
des individuellen Elementes nicht zu Gunsten des allgemein Typischen 
der Massenwirkung eliminieren will oder ignoriert. 

Innerhalb dieser Grundanschauung giebt es jedoch sehr wesent- 
liche Differenzen; es ist nicht dasselbe, wenn man als Objekt der 
Geschichtswissenschaft schlechthin die menschlichen Gesellschaften und 


ihre Veränderungen hinstellt, wie wenn man sagt, sie beschäftige 
Tu 


‘Ich habe Lamprechts litterarische Stellung im Zusammenhang mit 
der Gesamtlitteratur vorläufig charakterisiert in einer Abhandlung „Ge- 
'chichtsunterricht und Geschichtswissenschaft“ in der pädagogischen Zeit- 
schrift „Neue Bahnen“, 1899, Jahrgang 10, Heft 5, S. 274 ff. 


376 Kritiken. 


sich mit den Einzelnen immer nur unter dem Gesichtspunkt ihrer 
Bedeutung für die Gesamtheit, in der sie wirken (Barth S. 3); e 
wird ein bedeutender Unterschied verkannt, wenn B. S. 3 sagt, die 
Geschichte habe „den Menschen als Glied der Gesellschaft! oder, was 
dasselbe ist, die Gesellschaft als die kollektive Erscheinungsform der 
Menschen“ zum Gegenstande. Es ist einer der wesentlichen Unter- 
schiede zwischen soziologischer und historischer Anschauungsweise, der 
dadurch verwischt wird, und B. kommt daher auch, trotz seines Ar 
laufes in anderer Richtung (S. 10), zu der Identifikation von Ge 
schichtsphilosophie und Soziologie, die er im Titel seines Buches und 
in der Einleitung ausspricht. Diese Identifikation ist m. E. durchaus 
unzulässig: erstens hat man unter „Soziologie“ niemals die erkenntni- 
theoretischen Fragen hinsichtlich des Geschichtsverlaufes, welche B. 
sehr mit Recht als einen Teil der Geschichtsphilosophie anerkennt, 
inbegriffen und wird das schwerlich je thun; zweitens ist die Auf- 
gabe der Soziologie, sofern man diese nicht im vagen Sinne alles 
Wissens von menschlicher Gesellschaft sondern im Sinne einer wie 
üblich abgegrenzten Disziplin nimmt, doch eine andere als die, 
welche B. der Geschichtsphilosophie zuweist: die Prinzipien, die Begriffe 
und eventuell die Gesetze der geschichtlichen Thatsachen zu finden. 
Der angedeutete Unterschied ist nicht nur in den Definitionen 
des Verf. übergangen, vielmehr hat er denselben auch durchweg in 
der Bestimmung der Verhältnisse zwischen Individuum und Gemein- 
schaft nicht scharf ins Auge gefasst; er schwankt daher in dieser 
Bestimmung, und zwar mit stark vorwiegender Hinneigung zur kollek- 
tivistischen Seite. So erkennt er S. 217 zwar vollauf die spontan 
schöpferische, Neues bildende Macht der hervorragenden Persönlichkeit 
an, aber er meint S. 221, es gehöre doch nur das der Geschichte 
an, was „dieselbe in den die Menschheit oder wenigstens die Gruppe, 
der sie angehört, ganz allgemein angehenden Problemen Förderliches 
leistet“. Er übersieht hier, dass die Geschichtswissenschaft nicht nur 
den sozusagen abstrakten Beitrag der hervorragenden Persönlichkeit 
zur Kultur konstatieren will, sondern dass sie sich für dieselbe ın 
ihrer ganzen Individualität interessiert, ihre Genesis, Art und Wirk- 
samkeit aus allen Umständen und Nebenumständen zu erkennen sucht, 
und das mit Recht auch vom Standpunkt einer nicht einseitig indin- 
dualistischen Auffassung aus: denn, wenn man ernstlich irgend eine 
schöpferische, Form und Richtung gebende Wirkung eines Einzelnen 
anerkennt, muss man auch anerkennen, dass selbst die persönlichen 


1 Dies ist die Anschauung, die ich in meinem Lehrbuch der historischen 
Methode vertreten und formuliert habe. : 


Kritiken. 377 


Eigenheiten, Anomalien und Unklarheiten, mit denen das Denken und 
Thun des Individuums behaftet sind, wirksam, oft sogar bestimmend 
mit in die allgemeine Entwickelung eingreifen; hat doch z. B. W. Ost- 
wald in der Einleitung seiner „Elektrochemie“ 1894 und anderwärts 
tiefgehend gezeigt, wie es eine Hauptarbeit der Wissenschaften ist, 
die grossen, neuen Gedanken, die in sie eintreten, von deren indivi- 
duellen Einhüllungen und Trübungen zu befreien; bestimmen also schon 
solche Wirkungen gewissermassen in negativem Sinne oft auf langehin 
die Entwickelung, so dass die Geschichte sie nicht ignorieren kann, 
um wieviel mehr thun sie es in dauernd positivem Sinne; man denke 
nur daran, dass einzelne ganz individuelle, sogar barocke Züge, Ideen 
und Aousserungen hervorragender Persönlichkeiten, z. B. Religions- 
stifter und Reformatoren, nicht selten nach Jahrhunderten erst, auf- 
gefasst und allgemein wirksam gemacht werden — gehört das nicht 
der Geschichte an? Noch deutlicher zeigt sich dies Schwanken in der 
Bestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft auf 
Seite 224 und 222: dort nennt B. die bedeutende Persönlichkeit 
einen teils bedingenden teils bedingten Bestandteil der grossen 
Willenskomplexe der sozialen Gesamtheiten u. s. w., hier sagt er, nur 
die Gesamtheit lebe wirklich, der einzelne Mensch sei nur eine Ab- 
straktion — ich missverstehe den letzteren Ausdruck nicht etwa, aber 
er ist in dieser Gegenüberstellung gegen die alleinige Realität der 
Gesellschaft einseitig in stark kollektivistischem Sinne. Abgesehen 
von anderen ähnlichen Aeusserungen werden wir bemerken, dass auch 
in der Darstellung der Systeme diese Unbestimmtheit und dieses Gra- 
vitieren nach der Seite der soziologischen Auffassung sich geltend macht. 
Indem ich mich zu dem Hauptinhalt des Buches, der Darstellung 
der verschiedenen Systeme, wende, ist zunächst hervorzuheben, dass B. 
die ungemein ausgedehnte Litteratur nicht nur auf Grund originaler 
Kenntnis beherrscht, sondern auch grossenteils zum erstenmale eine 
Reihe modernster Autoren analysiert, welche noch kaum in den Ge- 
sichtskreis allgemeiner Erörterungen eingetreten sind. Die einzelnen 
Analysen sind mit sorgfältiger Darlegung der Gedankengänge gemacht 
und Verf. hat die Einseitigkeiten und schwachen Punkte der Systeme 
scharf beleuchtet, ohne doktrinär ungerecht zu werden!; besonders 
treffend erscheinen die ausführlichen Kritiken der biologischen Rich- 
tung Spencers, der organischen Gesellschaftslehre und der sozial- 
demokratischen Geschichtsansicht.? 


1 Um so mehr ist mir die m. E. ungerechte Beurteilung von Waentigs 
Abhandlung über Comte (S. 24 in der Note) aufgefallen. 
? Doch hat er die Ansätze zu einer Verselbständigung und Vertiefung 
des psychologischen Elementes innerhalb dieser Theorie nicht beachtet, 
Histor. Vierteljabrschrift. 1899. 8. 25 


378 Kritiken. 


Eine gewaltige Schwierigkeit hat jede derartige Darstellnng einer 
Bebe von -Gedankensystemen zu überwinden: die Anordnung und 
Gruppierung. Wenn ich mich anschicke diese an ‚kritisieren, mus 
ich suerst-auf das Loyalste betonen, dass keines der bisher erschiensnen 
Werke über .Geschiohte dar Gesahichtsphilosophie ach ‚besser dami 
abgefunden hat, als das vorliegende. Mit diesem Vorbehalt sind die 
folgenden Bemerkungen aufzunehmen. 

Jede rationelle Anordnung und Gruppierung setat leitende Ein- 
teilungsprinzipien voraus, und diese müssen möglichst durchgreifender 
Art sein, um dem wesentlichen Zweck fer Ordnung, Uebersichtlichkeit 
und Einsichtliohkeit, gu entsprechen. Das ist im vorliegenden Falle 
‚besonders wichtig, weil die Mannigfaltigkeit der Erscheinungen sonst 
mehr verwirrt ale aufklärt. Die rein chronologische ‚Ordnung hat 
B. mit Recht für ungenügend erachtet. Um andere durchschlagende Ein- 
teilungsprinzipien zu finden, wird man die Frage aufwerfen müssen: 
welches sind die Gedankenmomente, wodurch die verschiedenen charak- 
teristisch ausgeprügten Systeme sich wesentlich unterscheiden? Die 
Antwort wird uns erleichtert, wenn wir betrachten, um welche Gegen- 
sätze der Kampf der Anschauungen auf diesem Gebiete sich in 
unserem Jahrhundert wesentlich gedreht hat und dreht. Ich habe es 
schon vorhin angedeutet: Individualismus und Sozialismus sind, kurz 
ausgedrückt, diese Gegensätze, und dadurch ‚geschieden steht auf jener 
Seite die immanent psychologische, auf der anderen die mechanisch 
materialistische Auffassung der menschlichen Geschichte. Das sind 
die Extreme der Gegensätze, die selbstverständlich nicht überall rein 
zum Ausdruck kommen, die aber je nach ihrem Vorwiegen die Systeme 
zunächst in ihrer Grundfarbe scheiden. Das Kriterium der weiteren 
Einteilung wird sein: welche Elemente als die den Geschichtsverlauf 
wesentlich verursachenden bzw. bedingenden angesehen werden; dar- 
nach scheiden sich 1) auf der einen Seite die rein materialistischen 
Systeme, welche, wie die biologischen, anthropogeographischen, das 
natürliche Milieu als Grundelement der Entwickelung hinstellen, sowie 
diejenigen, welche, wie das ökonomische System der Sozialdemokratie, 
wie das von Bourdeau und von anderen extremen Positivisten, ein 
mechanisch verursachtes künstliches Milieu zum Grundfaktor machen; 
2) auf der anderen Seite stehen die verschiedenen ideologischen Systeme. 
Neben 1) als eine Abart reihen sich die Theorien, welche allerdings 
ein psychologisches Element als nächste Veranlassung des Geschichts- 
verlaufes anerkennen, jedoch dasselbe rein materialistisch bedingt und 


vgl. meinen Aufsatz „Geschichtswissenschaft und Erkenntnistheorie“ in der 
Zeitschrift für immanente Philosophie 1898, Bd. 8, Heft 3, S. 272,73. 


Kritiken. 319 


mechanisch naturgesetzmässig wirksam sein lassen, wie Comte das 
Element des Gesamtintellekts, Buckle das des statistisch zu bestim- 
menden Massengeistes!, die neueren französischen Positivisten die 
Massen-Raison, Lacombe die Gesamt-Besoins. Neben 2) stehen die- 
jemgen, welche die immanent psychologische Grundlage der Geschichte 
anerkennen, ohne die mächtigen Einschläge natürlichen und künst- 
lichen Milieus zu verkennen, und innerhalb dieser Anschauungsweise 
kehrt der Gegensatz, von dem wir ausgehen, abgeschwächt in der 
Form wieder, dass die einen mehr Gewicht auf das natürliche bzw. 
auf das künstliche Milieu, die Anderen mehr Gewicht auf die inneren 
persönlichen Impulse legen.? 

Man sieht, dieses Einteilungsprinzip ist nicht ein zufällig heraus- 
gegrifienes; es entspricht vielmehr der Grundfrage der Geschichts- 
philosophie überhaupt, die lautet: welches sind die verursachenden 
bzw. bedingenden Faktoren des Geschichtsverlaufes? eine Frage, die 
zugleich die Frage nach dem Sinne des Verlaufes einschliesst. 

Es ist selbstverständlich nicht meine Meinung, dass man strikte 
und schablonenhaft nach dem eben skizzierten Schema einteilen müsse 
oder auch nur solle; hier, wie oft, empfiehlt sich teilweise eine Kom- 
bination mit chronologischer Anordnung, so dass z. B. Comte und 
seine Vorläufer zuerst behandelt werden, wie B. mit Recht gethan. 
Aber das Haupteinteilungsprinzip soll doch als Richtschnur im Auge 
behalten werden, und das hat B. nicht entschieden und konsequent 
genug gethan. Es kann sein, dass er durch Aeusserungen von 
F. Tönnies’, den er als seinen philosophischen Mentor schätzt, dazu 
geführt ist, die durchgreifende Bedeutung des Gegensatzes, von dem 
icb spreche (Individualismus und Sozialismus) abzulehnen; das wäre 
aber m. E. eine irrige Nutzanwendung des betreffenden Gedankens: 
Tönnies will sich als Philosoph ausserhalb der Dinge stellen, sich von 
dem ,Qualm aller Ueberlieferungen“ der verschiedenen Lehren be- 
freien und in diesem Sinne nichts von deren Gegensätzen wissen; 
aber wenn man die vorhandenen Lehren und Systeme darstellt, kann 
man diesen Standpunkt offenbar nicht einnehmen. In der That kehrt 
B. den in Rede stehenden Gegensatz im Laufe seiner Darstellung oft 
genug hervor, und er ist zum Teil auch in der Gruppierung der 
Systeme davon bestimmt worden, doch, wie gesagt, nicht entschieden 


! Es erscheint mir durchaus irrig, Buckle unter die Ideologen zu setzen, 
wie B. gethan hat. 

? Diesen für die praktische Geschichtsbehandlung noch sehr beträcht- 
lichen Unterschied der Auffassung überfährt B. in seinen Definitionen, wie 
oben gezeigt. 

: In dem Werke „Gemeinschaft und Gesellschaft‘ 1887, S. XXV f. 

25* 


380 Kritiken. 


genug. Wenn er seinen ersten Hauptabschnitt „die soziologischen 
Systeme“ überschreibt und dem als zweiten Hauptabschnitt „die gp 
seitigen Systeme“ gegenüberstellt, unter welcher Rubrik er materialistische 
wie ideologische Theorien behandelt, so verwischt er damit das Kri- 
terium, das diese letzteren Theorien von einander trennt; und zwar 
thut er das zu Gunsten eines Kriteriums, das garnicht durchgreifend 
ist, denn er versteht unter „einseitigen“ Systemen alle diejenigen, 
welche „eine Seite des sozialen Lebens für so entscheidend halten, 
dass sie aus ihr alles ableiten zu können glauben“, während die 
anderen „die Gesellschaft als Ganzes zu ihrem Gegenstande machen. 
Dieser Gegensatz ist nicht durchgreifend, denn, wenn man z B. 
Comte und die meisten Positivisten näher betrachtet, so sieht man, 
dass sie, obwohl sie die Gesellschaft als Ganzes zu ihrem Gegenstand 
machen, doch alles aus der Vorherrschaft des Intellekts oder der 
Raison ableiten; und umgekehrt: die sozialdemokratische Geschicht- 
auffassung, obwohl sie alles höchst einseitig aus der Herrschaft der 
Produktionsverhältnisse ableitet, macht doch sehr energisch und sogar 
mit Emphase die Gesellschaft als Ganzes zum Gegenstand ihrer Ge 
schichtsbetrachtung. Fragt man, wie B. zu diesem schiefen Eir 
teilungsprinzip gekommen ist, so ergiebt sich aus S. 13, dass es ein 
unmittelbare Folge seiner vorhin als nicht zutreffend kritisierten 
Definitionen ist. Das Prinzip hat auch den Fehler, dass eine weiter 
Unterteilung daraus an sich nicht zu gewinnen ist; B. muss daflr 
zu anderen Gesichtspunkten seine Zuflucht nehmen. Im ersten Haupt 
abschnitt (die soziologischen Systeme) greift er zu dem Prinzip, ds 
ich für das massgebende halte, indem er die Gruppen „biologische 
Soziologie“ und „dualistische Soziologie“ scheidet, im zweiten führt e 
es nicht durch, obwohl er im ersten Kapitel den Gegensatz zwischen 
individualistischer und kollektivistischer Auffassung mit aller Pr 
dringlichkeit behandelt, und daher wird manches auseinander gerissen. 
was durchaus zusammengehört, wie „die ideologische“ und „ùt 
politische ` Auffassung“, wie diese und „die individualistische Auf 
fassung“. 

Eine Folge davon, dass B. den Hauptfaden der geschichte 
philosophischen Litteraturentwickelung nicht scharf genug festhält, it 
auch das unverhältnismässige Zurücktreten bzw. Hervortreten einzelne 
Autoren gegenüber gewissen anderen. So wird Condorcet nur in be 
läufigen Bemerkungen als Vorläufer Saint-Simons und Comtes er 
wähnt, während er doch der erste war, der mit vollbewusster, unbe” 
troffener Schärfe die Grundprobleme der ganzen modernen Bewegilf 
ausgesprochen hat, wie ich in meinen Eingangs erwähnten Schriften 
dargelegt. . So erkennen wir nicht, dass Hegel und die Philosoph, 


Kritiken. 381 


die er vertritt, in unserem Jahrhundert das Rückgrat der „politischen 
Auffassung“ der Geschichte gebildet hat. So wird Bourdeau, dieser 
in seinem Extrem so typische Vertreter des Neupositivismus, nicht 
in der Reihe dieser Soziologen, sondern mehr gelegentlich unter den 
Gegnern des Individualismus aufgeführt u. a. m. Ich will nicht 
erörtern, ob einzelne Autoren, die garnicht behandelt sind, er- 
wähnenswert gewesen wären, doch ist im allgemeinen zu sagen, 
dass die Vertreter theosophischer und fachphilosophischer Anschau- 
ungen zu kurz gekommen sind; es hängt das wohl damit zu- 
sammen, dass B. die Geschichtsphilosophie eben als Soziologie be- 
handelt wissen will. 

Zuweilen schätzt B. das Verhältnis der Theorien zu ihrer prak- 
tischen Geltung und Wirkung nicht ganz zutreffend ab. Er meint 
S. 213, in Frankreich scheine endgültig die Richtung des Kollek- 
tivismus in bezug auf den Begriff der Geschichte gesiegt zu haben 
— das ist m. E., trotz der starken Strömung in der theoretischen 
Litteratur, nicht der Fall: die Histoire generale, an der unter der 
Leitung von Lavisse und Rambaud die namhaftesten Historiker arbeiten, 
zeigt keine solchen Einflüsse, das neueste Lehrbuch der Methodologen 
Langlois und Seignobos, die Introduction des études historiques, lehnt 
eine derartige Auffassung sogar sehr energisch ab.! Ferner unterschätzt 
B. anscheinend die grosse aktuelle Macht und Geltung der orthodox- 
katholischen Geschichtsauffassung (S. 268); und es ist doch auch für 
ein vorwiegend soziologisch gerichtetes Interesse anziehend zu be- 
trachten, wie der Katholizismus die neuen sozialen und kulturgeschicht- 
lichen Ideen in die geschichtsphilosophische Ansicht und Darstellung 
(s. z. B. Grupp’s Kulturgeschichte) und in die Theorie der Sozial- 
politik (man vgl. die sozialpolitischen Erlasse des jetzigen Papstes) 
aufgenommen hat. 

Die eigenen geschichtsphilosophischen Ansichten des Verfassers, 
die vorläufig in einer kurzen Skizze der weltgeschichtlichen Ent- 
wickelung im Anhang auftreten, wird man angemessener erörtern, 
wenn der zweite Teil des Werkes erschienen ist. 

Man darf hoffen, es werde das vorliegende Buch, welches sich 
in seiner Tüchtigkeit würdig neben Flint’s Historical philosophy stellt, 
dazu beitragen, das Interesse und Verständnis für einen Litteratur- 
zweig bei uns zu beleben, zu vertiefen, in dessen Pflege uns das 
Ausland so lange und weit überholt hat. 


Greifswald. Ernst Bernheim. 


1 Vgl. die Rezension in dieser Zeitschrift 1899, Heft 1, S. 79 f. 


382 Kritiken. 


Franz Buhl, Die sozialen Verhältnisse der Israeliten. Berlin, Reuther 
u. Reichard 1899. 130 S. Mk. 2. 

Die interessante Schrift giebt sich als eine „Reihe von Skizzen“, 
die auf eine erschöpfende Behandlung des Gegenstandes keinen Anspruch 
macht. Trotzdem ist es von hohem Wert, dass auf einem von so 
vielen Unberufenen betretenen Gebiet einmal das geschieht, was vor 
allem not thut, d.h. dass wir aus der Feder eines wirklich kompetenten 
Forschers eine kritisch gesichtete und übersichtliche Darstellung des 
im alten Testamente enthaltenen sozialgeschichtlichen Stoffes erhalten. 
Das leistet die Schrift des Vf. in trefflicher Weise und schafft damit 
eine Grundlage, auf der der Nationalökonom, der Sozial- und Wirt- 
schaftshistoriker sicherer weiterbauen kann, als es die bisherige Litteratur 
ermöglichte. Der Vf. selbst will sich der „Theorien und Konstruktionen“ 
enthalten, wie sie jene nicht entbehren können, und legt sich auch in 
der Heranziehung von Analogien die grösste Zurückhaltung auf. Er 
beschränkt sich im wesentlichen auf die nächstliegenden Parallelen aus 
dem babylonischen und älteren arabischen Volksleben, sowie aus dem 
heutigen Palästina. 

Für eine tiefere geschichtliche Beurteilung reicht ja allerdings 
dieser Standpunkt nicht aus, und der Vf. selbst muss wiederholt über 
denselben hinausgehen. So ist es doch gewiss eine Theorie und zwar 
eine unrichtige, wenn der Vf. behauptet, dass den Juden vor dem Exil 
die Geldgeschäfte unbekannt waren; in einer Zeit, in der — wie er 
selbst sagt —, das Geld „schon eine nicht geringe Bedeutung gewonnen“ 
hatte und „Juda eine solche Rolle im internationalen Handelsverkehr 
gespielt zu haben scheint, dass die Phönikier eifersüchtig werden 
konnten“. Auch die Ansichten, die der Vf. über die „Gemeimwirtschaft“ 
der israelitischen Vorzeit, über das ursprüngliche Gesamteigentum am 
Ackerland, über den Zusammenhang des Sabbatjahres mit dem ursprüng- 
lichen Gemeinschaftsleben u. dgl.m. entwickelt, sind eben doch wesentlich 
Konstruktionen, bei denen noch dazu die herangezogenen Amalogieg 
der germanischen Flurgemeinschaft und des russischen Mir ziemkch 
problematisch sind. Denn es fragt sich noch sehr, ob die flurgemenr 
schaftlichen Elemente in den orientalischen Dorfverfassungen nach Art 
und Entstehungsmotiven überhaupt einen Vergleich mit den europäischen 
so ohne weiteres zulassen. 

Doch das soll — wie gesagt —, den Wert der trefflichen Schrift mcht 
herabsetzen. Es soll nur darauf hinweisen, dass da, wo die Leistung 
des alttestamentlichen Forschers ihren naturgemässen Abschluss gefunden, 
die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte einzusetzen hat, um eine allseitige 
geschichtliche Behandlung der vorliegenden Probleme durchzuführen. 

Erlangen. Robert Pöhlmann. 


Kritiken, 388 


d, Burckhardt, Griechische Kultargsschichte. 2 Bde. Berlin und 
Stuttgart 1898. Verlag von W. Spemann.. 

Mit lebhafter Spannung hub man gewiss allgemein dem Erscheinen: 

der griechischen Külturgeschichte' von J. Burckhardt entgegengesehen. 
Nun sind! die beiden. ersten: Bände, die: das Staatswesen: und: dis: 
Religion' der alten. Griechen behandeln, aus dem NacHhlasse des grossen 
Historikers: herausgegeben: worden; zwei weitere Bünde,. welches der 
Schilderung der Kunst, der Poesie, der Philosophie md: Wissenschaft, 
im letzten Abschnitt „des griechischen: Menschen: in seiner historischen 
Entwickelung“ — ein für Burckhardt besonders oharakteristisches 
Thema — bestimmt sind, sollen noch folgen. Man kann es beklagen, 
dass der Verfasser nicht selbst das Werk veröffentlicht oder zur Ver- 
öffentlichung unmittelbar vorbereitet hat; trotzdem. wird man es dem: 
Herausgeber Dank wissen, dass er es ung überhaupt ermöglicht hat, 
die Anschauung, die J. Burckhardt vom hellenischen. Altertum. gehabt 
hat, im Zusammenhenge kennen zu lernen. Es ist dies von um so 
grösserem Interesse, da es die: Anschauung eines Mannes ist, der gane 
ausserhalb des Bannkreises irgend: einer Schule, bestimmter in der gegen- 
wärtigen Altertumsforschung herrschenden Richtungen, steht. Und das 
ist doch meines Erachtens der erste und: zugleich beherrschende Ein- 
druck, den wir von dem Werke empfangen, dass wir es hier mit einer 
durchaus selbständigen und: eigenartigen Auffassung des: griechischen 
Altertams zu than haben, wie wir das: von dem Verfasser der Kultur 
der Renaissance und: des Konstantinischen Zeitalters erwarten konnten. 
Auch im Einzelnen: finden wir eine Fülle von feinen Beobachtungen, 
wahre Perlen. historischer Charakteristik, schon im Ausdrucke von 
unübertrefflicher Prägnanz und wirksamer Kraft. Dass: die mangel- 
hafte Berticksichtigung der modernen Forschung, zum Teil wohl ge- 
radezu die Unbekanntschaft mit derselben, gewiss manche Schwächen 
md Missgriffe, namentlich in bezug anf die Beurteilung der Quellen der 
Darstellung, der verschiedenen Zeugnisse für dieselbe, zur Folge ge- 
habt hat, ist begreiflich;; der Vorwurf einer dilettantischen Behandlung 
würde dadurch doch einem Manne, wie B., gegenüber, der eine so aits- 
gebreitete Kenntnis des Altertums hatte und eine solche Tiefe und 
Weite des historischer Blickes besass, gewiss nicht gerechtfertigt 
werden. Und ich möchte doch fragen: ist wohl anzunehmen, dass 
eine grössere Vertrautheit mit der Entwickelung der modernen und 
modernsten Kritik die Gesamtanschauung Dis wesentlich verändert 
haben würde? Ich glaube, ein ünbefangener Beurteiler wird diese 
Frage verneinen. 

B. ist von einer aufrichtigen Bewunderung für die Grösse der 

hellenische= Kultur erfüllt; trotzdem steht seine Darstellung im emt- 


384 Kritiken. 


schiedenem Gegensatze zu jener idealisierenden Betrachtung, die, aus 
der italienischen und namentlich der deutschen Renaissance stammend, 
in der Auffassung der Antike als eines ästhetisch-humanistischen 
Bildungsideals ihre Wurzel und ihre Kraft hat, und die auch beut- 
zutage, wenn auch mit einer mehr geschichtlichen Anschauung kämpfend, 
doch immer noch von Einfluss ist. Die pädagogische Bedeutung 
dieser Betrachtungsweise, die in unserer klassischen Litteraturperiode 
doch auch in gewissem Sinne als eine tiefere geschichtliche Auffassung 
des Altertums aufgetreten ist, wird man nicht bestreiten dürfen, aber 
ein unbefangenes historisches Urteil gerät doch vielfach in Wider- 
streit mit ihr. 

B. selbst stellt seine Anschauung der in Schillers Gedicht „Die 
Götter Griechenlands“ ausgesprochenen Stimmung gegenüber; er dringt 
durch den Schleier, der von jener Stimmung aus über das hellenische 
Altertum gewoben ist, hindurch in die Tiefen, auch in die dunklen 
Tiefen des antiken geschichtlichen Lebens. Besonders charakteristisch 
sind in dieser Beziehung die Kapitel über die hellenische Polis, die 
m. E. zu dem Tiefsten gehören, was über diesen Gegenstand ge- 
schrieben ist. Sie sind nicht ohne Einseitigkeit; man kann zugestehen, 
dass B., obwohl nicht blind gegen das Grosse hellenischen Staats- 
wesens, doch die zerstörenden Wirkungen der antiken Polis besonders 
hervorgehoben hat; man wird auch vielleicht einen Grund hierfür in 
einer stark individualistischen Richtung des Verfassers finden können, 
derzufolge er gerade dem staatlichen Leben als solchem nicht in 
erster Linie sein Interesse zuwandte. Ich darf hier wohl auf eine, 
allerdings in wesentlich anderer Richtung liegende Einseitigkeit in 
der Beurteilung hinweisen, wie sie uns im „Zeitalter Konstantins“ 
dem Christentum gegenüber entgegentritt; diese zeigt sich darin, dass 
B. den asketischen Charakter, die weltverneinende Seite zu ausschliess- 
lich betont hat; vielleicht ist er eben deshalb auch der Reformation in 
ihrer vollen Bedeutung für die allgemeine geistige und sittliche Kultur 
nicht ganz gerecht geworden, hat sie namentlich gegenüber den Wir- 
kungen der italienischen Renaissance wohl zu sehr in den Hinter- 
grund treten lassen. Indessen die ausgeprägte Subjektivität Bis hat 
doch auch in der historischen Beurteilung eine eigentümliche Kraft 
und vielfach überraschende Wahrheit, und dies tritt gerade in den 
Erörterungen über die hellenische Polis, in denen er auch den oft 
nicht genügend gewürdigten religiösen Charakter des antiken Staats- 
lebens gebührend zum Ausdruck bringt, deutlich zutage. 

Die Darstellung der griechischen Religion, die weitaus den grössten 
Teil des zweiten Bandes füllt, bis in die Einzelheiten hinein zu be- 
urteilen, fühle ich mich nicht kompetent; gerade in diesem Abschnitt 


Kritiken. 385 


wird gewiss nicht Weniges als veraltet angesehen werden müssen; 
indessen die Ansichten sind ja eben auf diesem Gebiete noch wenig 
geklärt und in vielfachem Widerstreit untereinander, und die „neueste“ 
Forschung kann gewiss durchaus nicht immer als die zugleich zu- 
verlässigste gelten. Viel Wertvolles wird man auch hier in Dis Werk 
finden; die Bedeutung der Kulte wird nach Gebühr hervorgehoben; 
von Interesse dürfte es auch sein, dass seine Ansichten sich mehr- 
fach mit Rohde’s Auffassung in der „Psyche“ nahe berühren. Vor 
allem zeigt sich aber seine echt historische Anschauung darin, dass 
er weniger nach der Entstehung der religiösen Vorstellungen, als 
nach der Bedeutung, die sie für das gesamte Leben des Volkes hatten, 
frag. Wenn er den ethischen Gehalt der griechischen Volksreligion 
(nicht der philosophischen Religion) verhältnismässig nicht hoch ein- 
schätzt, so mag auch hier sein Urteil zum Teil etwas einseitig sein; 
im allgemeinen bewährt sich doch wieder seine unbefangene geschicht- 
liche Auffassung. 

Sehr interessant ist auch das Schlusskapitel: „Zur Gesamtbilanz 
des griechischen Lebens“. Es werden hier der stark pessimistische 
Zug, die düstere Lebensansicht der Griechen geschildert. Dieses Bild 
passt allerdings sehr wenig zu den herrschenden, überlieferten Vor- 
stellungen vom Griechenvolk, bei dem auch D einen „entschiedenen 
Optimismus des Temperaments“ und einen „schaffenden plastischen, 
der Welt zugewandten Zug“ durchaus anerkennt, und doch ist es 
ein Bild, das sich m. E. der unbefangenen Betrachtung aufdrängt. 
Auf Grund der verschiedensten Zeugnisse verfolgt B. diese Auffassung 
vom Leben durch das hellenische Altertum hindurch; die Zeugnisse, 
die er anführt, können nicht alle als beweiskräftig gelten; es ist auch 
gerade in bezug auf die hier vorliegende Frage sehr schwierig, aus 
einzelnen Aeusserungen allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen; der 
Gesamteindruck ist aber doch ein sehr starker und redet, wie ich 
meine, deutlich genug. Jedenfalls ist es wichtig, diese dunkele und 
resignierende Stimmung als Gegenbild gegen das leidenschaftliche, 
auf Beherrschung und Genuss des Lebens, auf lebensvolle Gestaltung 
der umgebenden Welt gerichtete Streben der Griechen vor Augen zu 
haben. Nicht darauf kommt es an, dass wir überhaupt eine grössere 
oder geringere Anzahl solcher pessimistischer Urteile finden; diese 
sind jederzeit wohl als eine Folge reicherer Erfahrung und tieferen 
Nachdenkens über das Leben hervorgetreten; sondern das ist das Ent- 
scheidende, dass sie in solcher Konstanz uns begegnen, und vor allem, 
dass uns im allgemeinen Leben keine Gesamtanschauung, sei sie religiös 
oder sonst begründet, entgegentritt, die jene pessimistische Grund- 
ansicht auf die Dauer innerlich zu überwinden vermocht hätte. 


386 Kritiken. 


Auf einen Zug, der wohl für eine Charakteristik von B:s ge- 
samter geschichtlicher Auffassung nicht ohne Interesse ist, will ich 
zum Schlusse noch: hinweisen: B. hebt sehr bestimmt immer das Be- 
sondere, Eigenartige der hellenischen Erntwickelung hervor, was wohl 
zum Teil damit zusammenhängt, dass die Erscheinungen: des äusseren, 
vor allem des wirtschaftlichen Lebens für seine Betrachtung zuräck- 
treten, aber doch namentlich auch ein Ausfluss einer historischen 
Grundanschauung sein dürfte, für die nicht das Allgemeine, Typische 
sich als das ausschliessliche oder vorwiegende Objekt der historischen 
Forschung ergiebt. (Die Aeusserungen auf S. 4 der Einleitung stehen 
hiermit nur in einem scheinbaren Widerspruch.) 

Ein abschliessendes Urteil wird, so lange die beiden, letztem 
Bände des Werkes noch nicht erschienen: sind, kaum über dasselbe 
gefällt werden können; das dürfen wir aber doch bereits aussprechen; 
dass es wohl vielen Widerspruch erwecken, aber auch eine nachhaltige 
Wirkung ausüben und unter den Büchern, die einer tieferen: geschicht- 
lichen Erforschung einer der wichtigsten Kulturperioden der Mensch- 
heit dienen, einen hervorragenden Platz einnehmen wird. 


Leipzig. J. Kaerst. 


F. L. Baumann, Forschungen zur schwäbischen Geschichte. Kempten, 
Kösel 1898. VII u. 625 S. gr. 8°. 

In Süddeutschland hört mean: oftmals das heutige Württemberg 
„das Reich“ nennen. Erinnerungen an Zeiten, in denen Schwaben das 
gepriesene Land der reichsunmittelbaren, grösserer wie kleinerer und 
kleinster staatenähnlicher Gebilde war, mögen diese Bezeichnung ge: 
schaffen. haben. Aber zugleich liegt in ihr ein tieferer Sinn Wie 
das heutige deutsche Reich sich durch den allmählichen Zusammen- 
schluss der einzelnen Staaten unter der Führung Preussens gebildet 
hat, das die widerstrebenden Elemente sich einzuverleiben wusste, so ist 
auch Württemberg durch Aufsaugung der nicht mehr zu eigenem 
Leben fühigen und berechtigten Sonderbildungen innerhalb’ seiner 
Grenzen ein Staat geworden; wie jenes durch das Ausscheiden Oester- 
reichs aus dem deutschen Bunde an Umfang verlor, so vermochte 
auch Württemberg nicht alle Gebiete, die ehemals von: alamannischer 
Ansiedlern in Besitz genommen wurden, in sich zu vereinigen: es 
umspannt nur einen Teil des schwäbischen Stammes, dessen Ab- 
splitterungen den Nachbarstaaten anheimgefallen sind. Wohl ist diesem 
Stamm äussere Macht und Bedeutung versagt geblieben, aber er hat, 
wie jüngst ausgeführt wurde, durch innere Kraft Beides ersetzt. Seine 


1 Auf dem Umschlage steht 1899. 


Kritiken. 387 


Geschichte zeigt auf verhältnissmässig beschränktem Raume eine solche 
Fülle historischer Lebens, wenn man will, Kleinlebens, dass man sie 
im Gesamtbilde der deutschen Stammesgeschichten: nicht missen möchte; 
sie spiegelt die Geschichte des deutschen Volkes wieder. 

Zu Gedanken dieser Art gab Baumanns neues Buch Anlass, eine 
Zusammenstellung der wichtigeren seiner Arbeiten: neben der breiter 
angelegten „Geschichte des Allgäus“. Der Verfasser legt Bekanntes 
vor, nicht ohne jedoch: die nunmehr vereinigten Aufsätze früherer 
Jahre mit der seitdem erschienenen Litteratur verglichen und sie, 
wenr nötig, auch umgestaltet zu haben. Man wird sein Unternehmen: 
billigen, weil eg weniger leicht erreichbare Studiew allgemein zugüng- 


lich macht, — dem Unterzeichneten erlauben, nicht so sehr zu be- 
urteilen als eimen Bericht zw erstatten, der nur das Wesentlichste 
herausheben: soll. 


Baumanns Interesse erscheint als der politischen Geschichte im 
engeren Sinne dieses Wortes nicht in dem Maasse zugewandt wie 
anderen Gebieten historischer Untersuchung und Darstellung. Immer- 
hin fehlt sie nicht ganz (vgl. S. 257 ff.); kleinere Beiträge finden sich 
in fast alle Abhandlungen eingestreut. So bringt der stattliche Band 
genealogische und ortsgeschichtliche Untersuchungen (vgl. S. 262 f., 
343 f., 365 ff.); er streift die Entwickelung des schwäbischen Dia- 
lekts (vgl. S. 566 f.) und steuert so zur mundartlichen Forschung 
bei, die seit kurzem gerade in Württemberg bemüht ist, gesichertere 
Grundlagen als bisher möglich für den Aufbau einer Stammes- 
geschichte herzurichten. Vornehmlich aber reizen Baumann Probleme 
der Urgeschichte der Schwaben, der Verfassungsgeschichte und Historio- 
graphie. 

Schwaben und Alamannen sind die Nachkommen der einst an 
der Spree ansässigen Semnonen; sie sind mit einander identisch, — 
diese schon im Jahre 1876 aufgestellte These wiederholt B. in dem 
Anfsatze S. 500 f., dem man den Vorrang vor den anderen einräumen 
möchte: die Beweisführung ist geschlossener und hält sich freier von 
dem nicht immer gezügelten Bestreben, möglichst viel den Quellen zu 
entnehmen: wnd die Lücken der Ueberlieferang durch Vermutungen 
auszufüllen. Mit „Gau und Grafschaft in Schwaben‘ befasst sich eine 
weitere Studie (S. 430 ff.), die beide für die Zeit nach der Unter- 
werfung der Alamannen durch die Franken: als gleichbedeutend dar- 
legt. Der Nachweis Wellers (Die Besiedelung des Alamannenlandes, 
Stuttgart 1898, S. 45 ff.), dass die Abgrenzung der einzelnen Graf- 
schaften erst von den Karolingern durchgeführt wurde und für sie 
die alten Gaugebiete der Schwaben ohne Bedeutung waren, ergänut 
Baumanns Ausführungen nach rückwärts. Wie aber die Schicksale 


388 Kritiken. 


eines einzelnen Gaues sich gestalteten, welch’ eigenartiger Formen 
seine Verfassung fühig war, schildert die Abhandlung über den Alp- 
gau, seine Grafen und seine Bauern (S. 186 ff.). 

Eine weitere Reihe von Arbeiten Baumanns hat sich zum Ziele 
gesetzt, die Entwickelung der schwäbischen Historiographie aufzu- 
hellen. Hier genügt es, nur zwei dieser Studien zu nennen, die eine 
über die Totenbücher der Bistümer Augsburg, Konstanz und Chur 
(S. 461 f.), die auszugsweise die Mitteilungen im „Neuen Archiv“ 
Bd. VII und VIII wiedergiebt, seit deren Erscheinen Baumann den 
ersten Band der Necrologia Germaniae veröffentlicht hat; den Bericht 
sodann über „die Kemptner Chroniken des ausgehenden 15. Jahrhun- 
derts* (S. 1ff.), dessen Ergebnisse O. Lorenz (Geschichtsquellen T’, 
346) nur nachträglich hatte verzeichnen können. Beigefügt ist ihm 
der Abdruck der Chronik des Schulmeisters Birck vom Jahre 1419 
(S. 31 f.): der Autor hat durch Erfindungen und Fabeln sein geringes 
Wissen zu verhüllen gewusst; behaglich lässt er seine Phantasie 
schalten, ohne darüber die bewusste Tendenz einer Verherrlichung des 
Stiftes Kempten ausser Acht zu lassen. Ich kann ihm nicht so gram 
sein wie Baumann, obwohl der stiftische Schulmeister Birck als Ver- 
fasser von sechs gleichartigen Werken ein nicht geringes Schuldkonto 
auf sich genommen hat. 

Nur ein Bedenken soll nicht verschwiegen bleiben: es trifft die 
Aneinanderreihung der einzelnen Bestandteile des Bandes, bei der 
Baumann ein geographisches, nicht das chronologische Prinzip hat 
entscheiden lassen. „Zuerst gebe ich Aufsätze über die Geschichte 
des Allgüus,* sagt er im Vorwort (S. II), „dann Beiträge zur Ge- 
schichte von Oberschwaben, dann solche zur Geschichte des badischen 
Schwabens, endlich Arbeiten, die Gesamtschwaben betreffen“ Zuzu- 
geben wird sein, dass die Anordnung nach der Zeitfolge gewissen 
Schwierigkeiten ausgesetzt war, namentlich wenn ein Aufsatz wie der 
über die Geschichte Hüfingens (S. 310 ff.) viel weiter herabreicht als 
andere Untersuchungen, die Studie über Orte und Ortsnamen der 
badischen Bar und der Herrschaft Hewen (8. 343 ff.) ihren zeitlichen 
Schwerpunkt nicht in einer bestimmten Epoche hat, vielmehr Mittel- 
alter und Neuzeit in gleicher Weise berücksichtigt. Gleichwohl hätte 
eine chronologische Aneinanderfügung der Abhandlungen oder wenig- 
stens der Versuch zu einer solchen unbestreitbare Vorzüge gehabt, 
dem Leser hätte sich ein deutlicheres, wenngleich in Umrissen ge- 
zeichnetes Bild von der Entwickelung des Schwabenstammes sozusagen 
an Haupt und Gliedern dargeboten. So aber bildet der Aufsatz über 
Herkunft und Gleichheit der Alamannen und Schwaben (S. 500 f.) 
den Abschluss des Bandes: man wird an den Ausgangspunkt der 


Kritiken. 389 


schwäbischen Geschichte versetzt, nachdem man im wesentlichen die 
mittleren Jahrhunderte mit Baumann durchwandert hat. 

Der Druck ist sorgfältig; nur S. 27 ist mir ein falsches, der 
Vorlage entnommenes Citat aufgefallen. Ein ausführliches Register 
beschliesst den Band, mit dem Baumann gleichsam Abschied nimmt 
von einem ihm vertrauten Arbeitsfeld; ein neuer Wirkungskreis hat 
seinem Interesse neue Bahnen gewiesen. 


Berlin. A. Werminghoff. 


Berthold Riehl, Die Kunst an der Brennerstrasse. Leipzig, Druck 
und Verlag von Breitkopf und Härtel 1898. IX und 244 S. 
Zahlreiche Abbildungen im Text. 5 Mk. 

Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Wechselbezie- 
hungen deutscher und italienischer Kunst, wie sie in Tirol schon durch 
die Lage des Landes gegeben waren und die sich in der tirolischen 
Kunst, bei aller ihrer Eigenart, auch entschieden geltend machten, 
längs der Hauptstrasse zu verfolgen, auf der sie in erster Linie hin 
und her strömten, nämlich der Brennerstrasse. Von diesem Gesichts- 
punkt aus hält der Verfasser über die Mehrzahl der auf dieser Strecke 
befindlichen, irgendwie nennenswerten Kunsterzeugnisse der verschieden- 
sten Zeiten eine Ueberschau, stets darauf bedacht, in jedem einzelnen 
Fall festzustellen, ob es sich hier mehr um italienischen oder deut- 
schen oder aber einen gemischten Kunstcharakter handelt, wobei er, 
wie es ja naheliegend ist und auch schon früher wahrgenommen 
wurde, zu dem Resultat kommt, dass der reine deutsche Kunststil 
mehr im Norden Tirols herrscht, dass er aber auch ziemlich tief nach 
dem Süden hinübergreift, so weit die deutsche Sprache reicht, hier 
aber auch einer gewaltigen Strömung von Italien her begegnet und 
teilweise sich mit derselben in eigenartiger Weise verschmilzt. Frei- 
lich bleibt der grössere Teil der tirolischen Kunstwerke der Ver- 
gangenheit, der nicht an dieser Heerstrasse liegt, ausserhalb der Be- 
trachtung des Autors und gerade in den grösseren und kleineren 
Seiten- und Querthälern dieses kunstbegnadeten Gebirgslandes, findet 
sich eine Fülle von hochwichtigen Monumenten, welche das Bild der 
tirolischen Kunstentwickelung und der verschiedenartigen Einflüsse, die 
sie bestimmten, wesentlich zu ergänzen geeignet sind. Wir nennen 
bloss das hochwichtige Pusterthal, ferner das Fleimser, das Grödner- 
thal, den Nonsberg u. s. f. Auch lassen sich schliesslich die Kunst- 

schöpfungen Welschtirols nicht von der Betrachtung ausschliessen, 
wenn man ein erschöpfendes und richtiges Bild von den verschiedenen 
nationalen Kunstströmungen Tirols gewinnen will, indem gerade 
Welschtirol den Uebergang von italienischer zu deutscher Kultur ver- 


390 Kritiken. 


mittelt und, wenn es vorwiegend zur weiteren Verpflanzung italie- 
nischer Einflüsse nach dem Norden beitrug, doch auch deutsche 
Kunstelemente aufnahm, in seiner Weise verarbeitete und vielleicht 
sogar noch weiter nach dem Süden verbreitete. Verfasser widmet 
allerdings auch den Monumenten von Trient noch eine kurze Beach 
tung, ohne sich aber weiter in das welsche Gebiet vorzuwagen. 

Dem Autor ist die Anerkennung zu zollen, dass er diejenigen 
Quellen, die er benutzte, gewissenhaft citiert hat, leider aber hat er 
die doch schon ziemlich reiche, wenn auch in Spezialstudien sehr 
zersplitterte Kunstlitteratur Tirols nicht immer hinreichend verwertet, 
wozu er allerdings die geeignete Gelegenheit wohl nur im Ferdinan- 
deum zu Innsbruck hätte finden können, dessen Bibliothek er, wie e 
scheint, nicht zu Rate gezogen hat. So kam es, dass er nicht bloss 
manche Dinge flüchtiger behandelt, als dies schon vor ihm geschehen 
ist, und vielfach bloss Auszüge vorhandener Spezialforschungen brin, 
— was bai einer überhaupt mehr übersichtlich als eingehend angelegten 
Arbeit verzeihlich ist, — sondern dass er auch einzelne alte, schon 
lange beseitigte Irrtümer, wieder ins Leben ruft, wie z. B. dass Kaspar 
Rosenthaler aus Nürnberg der Baumeister des Franziskanerkloster 
in Schwaz gewesen sei, während er nach v. Schönherrs überzeugenden 
Nachweis bloss der Bauherr desselben war. 

Wie schon bemerkt, verkennt auch R. die offenkundigen italie- 
nischen Einflüsse nicht, welche besonders in der Wandmalerei vom 
Ende des 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, sowie auch 
noch später im deutschen Südtirol, hauptsächlich in Bozen und Brixen 
hervortreten. Wenn aber R. mit einer gewissen Aengstlichkeit vor 
einer Spezialisierung dieser Einflüsse warnt und sie nur als „sehr 
allgemeiner Natur anerkennt“, so glauben wir, dass es, trotz aller 
Schwierigkeiten, doch die Aufgabe der Forschung sei, eine Speziali- 
sierung solcher Einflüsse anzustreben. Wenn auf diese Weise auch 
nur ein positives, wahres Resultat auf zehn zweifelhafte Annahme 
fällt, so wird doch mehr erreicht, als durch die resignierte Selbst- 
beschränkung auf Allgemeinheiten. Wenn R. z. B. bei der Pacher- 
schule oberitalienische Einflüsse zugiebt, warum sträubt er sich dem 
so gegen den Namen Mantegna, welcher der oberitalienischen mit 
perspektivischen Verkürzungen operierenden Malerschule am Ende de: 
15. Jahrhunderts doch seinen Stempel aufdrückte und also auch durch 
diese, wenn auch nur indirekt, auf die tirolische Malerei einwirkte. 
Auch bleibt er sich bei dieser Scheu, bestimmte Hauptträger de 
italienischen Einflusses in Tirols Kunst zuzulassen, nicht konsequent, 
indem er z. B. bei den Fresken im Kreuzgange von Schwaz die An 
regungen der Venezianer „besonders etwa der Bellini oder Carpaccio“ 


Kritiken. 391 


zu erkennen glaubt, worin wir ihm nicht beistimmen können. Die 
vorsichtige Zurückhaltung, deren sich R. in der Zuweisung der Denk- 
‚mäler an bestimmte Schulen, Richtungen oder gar Persönlichkeiten 
befleissigt, mag zum Teil aus einem anerkennenswerten Streben nach 
objektiver Zurückhaltung hervorgehen, teilweise schaint sie aber doch 
auch dadurch veranlasst zu sein, dass R. sich eben im Monumenten- 
schatz von Tirol noch nicht ganz zu Hause fühlt und also nicht immer 
in der Lage ist, bei Betrachtung eines einzelnen Monumentes eine 
verwandte, wenn auch örtlich entlegene Erscheinung zum Vergleich 
heranzuziehen. 

Dass sodann R. von niederländischen Einflüssen auf die 
deutsche und also auch indirekt auf die deutschtirolische Kunst durch- 
aus nichts wissen will, ist eine Ansicht, mit der er ziemlich allein 
stehen ‚dürfte, da dieselben bei einzelnen deutschen Meistern und 
Schulen sich unbedingt nachweisen lassen. 

Wenn R. vorwiegend schon bekannte Thatsachen, aber meistens 
in Verbindung mit einer selbständigen, anregenden, wiewohl nicht 
immer unanfechtbaren Beurteilung mitteilt, so wendet er doch auch 
manchen nicht unwichtigen Dingen seine Aufmerksamkeit zu, welche 
in der Oeffentlichkeit bisher noch weniger in Zusammenhang behandelt 
wurden, wenn sie auch von manchem Forscher in ihrem richtigen 
Werte schon geschätzt und teilweise auch besprochen worden sind. So 
widmet er der interessanten Reihe von marmornen Grabsteinen mit den 
Relieffiguren von Bischöfen und Kanonikern in der Vorhalle, sowie 
im Kreuzgange des Domes von ‚Brixen eine eingehendere Besprechung, 
welche freilich auch noch nicht das Thema erschöpft, aber immerhin 
das Verdienst hat, die fremden Besucher Brixens auf diese Sammlung 
plastischer Denkmäler mehr aufmerksam zu machen, als dies durch 
die bisherigen in Zeitschriften zerstreuten Mitteilungen darüber ge- 
schehen konnte. 

Um schliesslich die Stellung zu bezeichnen, welche das vorliegende 
Büchlein in der Litteratur über tirolische Kunst einnimmt, so kann 
man es nicht sowohl als eine monographische Forschung, welche die 
Lösung oder Erörterung eines bestimmten Problems der Kunst- 
geschichte zum Gegenstande hat, noch auch als eine erschöpfende 
statistische Schilderung der Monumente eines bestimmten Gebietes be- 
zeichnen, vielmehr stellt es sich als eine von fachmännischer Feder 
verfasste Reisebeschreibung dar, in welcher der Autor die schon vor- 
bandenen, ihm zugänglichen Litteraturergebnisse mit eigenen frischen 
Eindrücken verwoben und das ganze in einem warmen, behaglichen 
Erzählerton mit Liebe und Verständnis vorgetragen hat. Zahlreiche 
Autotypien, zumeist nach O. Schmidts schönen Photographien, tragen 


392 Kritiken. 


wesentlich zur Belebung des bunten und reichen Inhaltes bei. Ba 
seinem handlichen Format wird das Büchlein gewiss zahlreichen kunst- 
liebenden Tirolreisenden ein willkommenes Vademecum sein, dessen 
Verwendbarkeit allerdings durch etwas vollständigere Register noch 
wesentlich erhöht würde. 


Innsbruck-Wilten. H. Semper. 


Lex Salica, herausgegeben von J. Fr. Behrend. Zweite veränderte 
und vermehrte Auflage von Richard Behrend. Weimar, Hem. 
Böhlaus Nacht 1897. 8%. XII u. 237 S. 

Lex Salica, zum akademischen Gebrauche herausgegeben und er- 
läutert von Heinrich Geffcken. Leipzig, Veit & Comp. 189. 
8°. XIV u. 332 S. 

Dem in den letzten Jahren fühlbar werdenden Mangel einer nicht 
zu kostspieligen kritischen Ausgabe des wichtigsten unter den deut- 
schen Volksrechten ist nun gründlich abgeholfen. Nicht eine, sondern 
zwei neue Ausgaben sind in weniger als Jahresfrist erschienen, die 
eine die Neubearbeitung einer rühmlichst bekannten älteren Edition, 
die andere vor allem als Schulausgabe für die heute glücklicherweise 
immer mehr anwachsenden akademischen deutschrechtlichen Uebungen 
und für das Selbststudium gedacht. So werden beide Ausgaben, ohne 
sich gegenseitig zu verdrängen, nebeneinander Platz finden; tüchtige 
Leistungen sind alle beide. 

Dass beide Herausgeber nach den Editionen ihrer Vorgänger, 
vor allem nachdem die wichtigsten Handschriften einzeln von Hessels 
und Holder veröffentlicht sind, von eigenen Handschriftenvergleichungen 
abgesehen haben, wird jedermann begreiflich finden. Beide folgen, 
wie ihre Vorgänger, dem alten Pardessus’schen Text des Cod. Paris. 
lat. 4404 als Grundtexte DB. lehnt sich eng an denselben an und 
greift nur in ganz bedenkenfreien Fällen auf andere Lesarten zurück. 
Infolgedessen unterscheidet sich seine Ausgabe kaum von der Aus- 
gabe seines Vaters, aber um so mehr von der ‚völlig willkürlichen 
Kapitularienedition, die Boretius in der 1. Auflage der Behrendschen 
Lex Salica veranstaltet hatte. Freier schaltet G. mit dem Texte. 
Wiederholt hat er im Interesse der Herstellung eines lesbaren Textes 
Aenderungen nach anderen Handschriften vorgenommen, und hier 
und da auch versucht, durch selbständige Konjekturen offenbare 
Sinnwidrigkeiten oder Sinnlosigkeiten zu heben. Soweit es mir mög- 
lich gewesen ist, die Konjekturen nachzuprüfen, erscheinen sie mir 
glücklich (z. B. Tit. 41, 4: Si vero cum ales eum non percope- 
ruerit statt des sinnlosen: S. v. eam alesum eum non percoperuerit). 
Dagegen bin ich nicht damit einverstanden, dass G., um nicht einen 


Kritiken. 393 


Rechenfehler stehen zu lassen, konsequent die gerade in den ältesten 
und besten Handschriften sich findende Busssumme von 63 sol. (= 
2500 d.) in 62”), sol. verwandelt hat. Gerade diese ursprüngliche 
Abneigung gegen eine bruchteilweise Ansetzung der Strafe ist kultur- 
historisch nicht uninteressant. 

Der Variantenapparat, der gegenüber der älteren Behrendschen 
Ausgabe manche Vermehrungen erfahren, ist bei beiden Ausgaben 
etwa gleich umfangreich. Jedoch hat G. — was wohl bei manchen 
auf Widerspruch stossen dürfte — auf die Wiedergabe von Varianten 
der Malbergischen Glosse verzichtet. 

Das Material ist das gleiche wie in der älteren Behrendschen 
Ausgabe Das althochdeutsche Bruchstück der Lex hat leider keiner 
der beider Editoren der Aufnahme für wert erachtet. In der An- 
ordnung des Stoffes weicht G. insofern von B. ab, als er, Brunners 
Resultaten entsprechend, das erste Kapitulare in drei Kapitularien 
geteilt hat und als viertes das altertümliche, noch nach Denaren 
rechnende, sonst an sechster Stelle aufgeführte Kapitulare folgen 
lässt. Das letztere Kapitulare datieren beide Herausgeber noch irr- 
tümlich 819 (statt 820, vgl. Seeliger, die Kapitularien der Karolinger 
S. 54 f.). 

Von sämtlichen früheren Ausgaben der Lex Salica unterscheiden 
sich die beiden jüngsten durch die Beigabe von Anmerkungen. Aller- 
dings ist der Charakter dieser Anmerkungen bei beiden Editionen 
durchaus verschieden. Schon der äussere Umfang lässt diesen Unter- 
schied erkennen; bei G. nehmen dieselben einen ungleich grösseren 
Raum, fast ®%, des Buches ein, sie füllen für manche Titel 5—6, für 
Titel L sogar 9 Seiten und sind schon wegen dieses Umfanges nicht 
unter den Text gesetzt, sondern folgen demselben. Noch deutlicher 
tritt aber der Unterschied im Inhalt der Anmerkungen zu Tage. 

Für B. ist die Textausgabe die Hauptsache; die Anmerkungen 
sollen allein dazu dienen, den Benutzer über die einschlagende rechts- 
historische Litteratur der letzten drei bis vier Jahrzehnte zu orientieren. 
Und dazu sind sie allerdings wohl geeignet. Mit Fleiss und Gründ- 
lichkeit hat B. die rechtsgeschichtlichen Werke durchgearbeitet; dass 
ihm hier und da eine Erscheinung entgangen ist, wird ihm Niemand 
übelnehmen. Die Ergebnisse dieser Litteratur aber hat B. bei den 
einzelnen Quellenstellen mit anerkennenswertem Geschick in klarer 
und präziser Form dargestellt, meist mit verständiger Besonnenheit 
zu den vorhandenen Kontroversen Stellung nehmend, hier und da auch 
eine eigene neue Erklärung versuchend — letzteres allerdings nicht 
immer mit Glück, wie die verfehlten Bemerkungen zu Titel XLIV, 
2 und 3 beweisen. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 26 


394 | Kritiken. 


Dagegen liegt der Schwerpunkt der Geffckenschen Ausgabe nicht 
im Text, sondern in den Anmerkungen. Schon der Kreis der be- 
nutzten Werke ist grösser. Zwar hat G. die rechtsgeschichtliche 
Litteratur in einem nicht erheblich grösseren Umfange wie B. heran- 
gezogen, dagegen durch eine gründliche Ausbeutung der wirtschafts- 
geschichtlichen Litteratur auch für solche Stellen wertvolle Erläute 
rungen gegeben, die juristisch von geringem, dagegen kultur- und 
wirtschaftsgeschichtlich von sehr hohem Interesse sind, wie die 
Titel II f. Dankenswert sind ferner bei G. die in grosser Zahl ge 
brachten Parallelstellen aus anderen Volksrechten und die häufige 
Verweisung auf andere Quellen. Vor allem aber unterscheidet sich 
G. von B. durch die ganze Anlage seiner Anmerkungen, die that- 
sächlich nichts anderes sind als ein umfangreicher gründlicher Kom- 
mentar zur Lex Salica. G. hat grundsätzlich nicht bloss zur bis- 
herigen Forschung Stellung genommen, sondern überall versucht, 
selbständig auf eigenen Wegen zur Klarheit über schwierige Fragen 
zu gelangen, und dabei wiederholt neue Gesichtspunkte aufgestellt. 
Bedeuten seine Ergebnisse auch keine Veränderung unserer Grund- 
auffassung der salischen Periode und schliesst er sich auch in der 
Hauptsache eng an Sohm und Brunner an, so ist es ihm doch im 
einzelnen an zahlreichen Stellen gelungen, unsere bisher gewonnene 
Kenntnis zu vertiefen und über die Resultate der älteren Forschung 
hinaus zu gelangen. Niemand, der künftig sich mit salischem Rechte 
beschäftigt, wird an seinen klaren, besonnenen und gut fundierten 
Auseinandersetzungen vorübergehen können. Es ist mir an dieser 
Stelle nicht möglich, auf die einzelnen Stellen einzugehen, in denen 
G.s Ausführungen einen wissenschaftlichen Fortschritt darstellen. Nur 
kurz will ich auf die beachtenswerten Bemerkungen zu den Titeln 
XLI, XLIV, XLV, XLVII, L, LV, LIX, zum Kapitulare II und zum 
Edictum Chilperici hinweisen. 

Dagegen möchte ich noch kurz auf zwei Stellen eingehen, in 
denen G.s Ausführungen m. E. einer Berichtigung bedürfen. Die eine 
betrifft den Titel XLVII de filtortis. Wenn Geffcken aus demselben 
den Schluss zieht, dass Kauf und Tausch von Fahrhabe nach salischem 
Rechte „publice“ (also mindestens vor 3 Zeugen) zu geschehen hatte, 
so geht er mit dieser Folgerung zu weit. Zunächst handelt es sich 
in dem Titel bloss um den Kreis von Gegenständen, der der Anefangs- 
klage unterstand, also Vieh oder mit der Hausmarke gezeichnete Ver- 
mögensstücke. Andererseits berechtigt uns aber nichts zu der An- 
nahme, einen nicht publice erfolgten Kauf auch dieser Gegenstände 
für rechtswidrig zu erklären; ein derartiger Kauf hatte für den Käufer 
bloss den Nachteil, dass ihm im Falle des Anefangs mangels eines 


Kritiken 395 


genügenden Beweises unmöglich war, die Sache an die dritte Hand 
zu ziehen. 

Ein anderes Bedenken richtet sich gegen die Auffassung der vom 
achasius handelnden Stelle Kapit. II, 3. Es heisst dort, dass der 
achasius den zehnten Teil der dos beträgt und als Beispiel — wie 
m. E. G. mit Recht annimmt, — wird angeführt, dass von 25 sol. 
3 sol. (!) und von 63 sol. 6 sol. (!) als achasius zu zahlen sind. 
Diese merkwürdige Berechnung hat schon früher mehrfach Bedenken 
erregt und zu Korrekturen der überlieferten Zahlen Anlass gegeben. 
G. hilft sich über die Schwierigkeit dadurch hinweg, dass er an- 
nimmt, eine dos bis zum Betrage von 4 sol. sei überhaupt abgabefrei 
gewesen, von 5—14 sol. habe man 1 sol., von 15—24 sol. 2 sol. u. s. w. 
entrichtet. Wir brauchen aber nicht zu dieser ziemlich willkürlichen 
Verlegenheitsauskunft zu greifen, die Schwierigkeit löst sich auf die 
einfachste Weise. Die Stelle ist uns nur in zwei Handschriften, dem 
Pariser Grundtexte und der Em. Q. erhalten. Beide gehören aber 
zum Kreise jener Handschriften, die keine Berechnung nach Bruch- 
teilen kennen und deshalb z. B. auch die den 2500 Denaren ent- 
sprechenden 627, sol. immer zu 63 sol. abrunden. Diese Verwand- 
lung der gemischten in ganze Zahlen hat aber auch in Kap. II, 3 
Platz gegriffen; die als Zehntel von 25 sol. gewonnenen 2!⁄ sol. hat 
man (ebenso wie die 62% sol. zu 63 sol.) nach oben zu 3 sol. ab- 
gerundet. Dagegen den zehnten Teil von 63 sol, die 6%, sol. 
selbstverständlich nach unten zu 6 sol. Die Stelle bietet also in 
dieser Hinsicht nicht die geringste Schwierigkeit. Bei dem Cha- 
rakter der beiden Handschriften wäre es sogar unverständlich ge- 
wesen, wenn der zehnte Teil von 25 und 63 anders berechnet 
worden wäre. 

Ein ausführliches Litteratur- und Inhaltsverzeichnis macht bei 
beiden Ausgaben den Schluss. In dem ersteren ist G. ein kleines- 
Versehen untergelaufen: Der bekannte sonderbare friesische Lex Salica- 


Forscher heisst mit Vatersnamen Clement, nicht — wie G. an- 
zunehmen scheint — Jungbohn; der letztere Name ist Vorname. 
(der junge Bohn im Gegensatz zu einem älteren Bohn in derselben 
Familie). 


Wenn ich im einzelnen einige Ausstellungen gemacht habe, so 
geschah es nicht in der Absicht, das Verdienst der Ausgaben zu 
schmälern. Beide sind erfreuliche Leistungen, beide werden ihren 
Zweck erfüllen. Wer in das Studium des salischen Rechtes einzu- 
dringen versucht, dem werden sie beide gute Dienste leisten. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


26° 


396 Kritiken. 


Rob. Parisot, Le royaume de Lorraine sous les Carolingiens (843 

— 923) avec deux cartes. Paris 1899. XXXI und 820 S. 

Das vorliegende Werk behandelt die Geschichte des Karolingischen 
Mittelreiches, welches in Ermangelung einer anderen zusammenfassenden 
Benennung seiner gemischten Bestandteile den, allmählich immer mehr 
eingeengten, Namen Lothringen erhielt. Das Schicksal dieses Reiches 
wird hier von seiner Entstehung durch den Vertrag von Verdun an 
bis zu seiner völligen Einverleibung in das Deutsche Reich im J. 925, 
die für viele Jahrhunderte bestimmend blieb, genau verfolgt. Die 
Teilung von Verdun, die nach der Meinung anderer Forscher, ob 
gleich keineswegs aus nationalen Trieben entspringend, doch trotz 
aller daran sich schliessenden Wirren den segensreichen Ausgangs 
punkt zur selbständigen Entwickelung der deutschen und französischen 
Nation gebildet bat, sieht Hr. Parisot (S. 24) als ein Unglück an: 
l’oeuvre funeste accomplie a Verdun. In dem Mittelreiche, dieser 
künstlichen und deshalb durchaus vergänglichen Schöpfung, hätte 
seiner Ansicht nach der Schwerpunkt des Ganzen beruhen sollen, und 
wenn auch leider Lothar I. und seine Nachfolger hinter der ihnen 
zugewiesenen Aufgabe völlig zurückblieben, so musste doch ihr Reich 
als solches mindestens erhalten werden. Schade, dass die Lothringer 
des beginnenden 10. Jahrhunderts diese Auffassung so wenig teilten 
und deshalb weniger durch fremde Gewalt als durch eigene Schuld nach 
einigem Schwanken mit dem deutschen Reiche verschmolzen wurden. 

Die Ueberschätzung seiner Landsleute verführt den Verf. zu 
schiefen Urteilen über die anderen deutschen Stämme. Es ist gem 
zuzugeben, dass die romanischen Westfranken durch ihren engeren 
Zusammenhang mit der römischen Kultur unter den Karolingern einen 
Vorsprung vor den deutschen Stämmen voraus hatten, der sich in 
der Litteratur abspiegelt, aber für die Rheinfranken wird dies nur 
in geringerem Masse gelten. Die Bezeichnung als halbe Barbaren 
(S. 18 qui sortaient à peine de la barbarie; S. 19 des populations 
a moitié barbares d’outre-Rhin) passt für diese Zeit nicht einmal 
mehr auf die Sachsen, noch viel weniger aber auf die Oberdeutschen, 
welche den deutsch-fränkischen Reichsgenossen in keiner Weise nach- 
standen. Einen geradezu komischen Eindruck macht es daher für 
uns, wenn der Verf. es in tragischem Tone beklagt (S. 335), dass 
Aachen und die Wiege der Karolinger unter die Herrschaft eines 
Sachsen geraten sei! Andererseits hat der mittlere Standpunkt des 
Hr. Parisot das gute gehabt, dass er Karl den Kahlen und Ludwig 
den Deutschen sowie ihre Nachkommen mit bemerkenswerter Unpartei- 
lichkeit beurteilt, ohne doch beim besten Willen Lothar I. viel höher 
stellen zu können als seine Vorgänger es thaten. 


Kritiken. 397 


Der Beschaffenheit der Quellen gemäss musste die Geschichte 
Lothars IL. und seiner Frauen, über welche wir am meisten gleich- 
zeitige Aktenstücke besitzen, auch hier den grössten Raum einnehmen, 
aber man kann dies auch sachlich gerechtfertigt finden, weil hierin 
gerade das tragische Verhängnis liegt, an dem Lothringens Selbständig- 
keit zu Grunde ging. Weder in diesen noch in den anderen Kapiteln 
macht sich jene rhetorische Färbung geltend, der wir sonst häufig 
in französischen Geschichtswerken begegnen, vielmehr ist die von einem 
kritischen Geiste durchwehte Darstellung eine nüchterne in gutem 
Sinne des Wortes, die sich streng hütet nicht mehr zu sagen, als wir 
sicher wissen können. Gern würde man erfahren, wie der Verf. über 
diejenigen seiner Vorgänger denkt, denen er weitaus am meisten zu 
verdanken hat, aber nur Favre (S. 53) und Sdralek (S. 173) werden 
gelegentlich mit einer anerkennenden Bemerkung bedacht. Sein Ge- 
ständnis, dass er durch ausgedehnte Forschungen in den Archiven das 
urkundliche Material doch nur wenig habe vermehren können (S. XIV), 
beweist jedoch, dass er vorzüglich durch deutsche Vorarbeiten, von denen 
er auch die versteckteren mit rühmenswerter Gründlichkeit zu Rate 
zieht, die Wege vollständig geebnet fand. Er unterscheidet sich daher 
von ihnen mehr in der Auffassung (la maniere d’envisager les faits), als 
in der Feststellung der Thatsachen. Die nochmalige Durcharbeitung 
desselben Materiales führte natürlich hier und da zu kleinen, bisweilen 
recht dankenswerten, Berichtigungen oder bei den in ihren Anspielungen 
oft so dunkeln Briefen der Zeit zu andern chronologischen Ansätzen. 
Zu bemerken ist das umfassende Studium, welches der Verf. den 
Urkunden, auch den Privaturkunden, zugewendet hat, sowie seine 
durchgreifende Berücksichtigung der Münzen. Die Litteratur ausser- 
halb der Geschichtsschreibung hat er dagegen völlig unberührt ge- 
lassen und sich ihrer nicht bedient, um etwa den Bildungsstand 
Lothringens genauer festzustellen. Er schreibt ausschliesslich politische 
Geschichte und die allgemeinen Abschnitte am Schluss (S. 676 bis 
725) behandeln nur die Stellung des Königtums, der weltlichen 
Grossen, deren steigende Machtstellung gut entwickelt wird, und der 
Kirche und ihrer Besitzungen. Von der Lage der unteren Stände, 
von den wirtschaftlichen Verhältnissen wird dagegen nicht gehandelt. 
Die Bischofsreihen werden so genau wie möglich festgestellt. Be- 
sondere Sorgfalt ist der Geographie gewidmet — für welche die 
beiden beigefügten Karten allerdings nur oberflächliche und nicht ganz 
genügende Hilfsmittel bieten — die Grenzen der Verträge von Verdun 
und Meerssen, ebenso wie die späteren, hier und da ein wenig ab- 
weichenden, sind mit grosser Sorgfalt untersucht. Es befremdet dem 
gegenüber, dass der Verf., allerdings weit ausserhalb Lothringens, den 


398 Kritiken. 


Riessgau für einen Fluss zu halten scheint (S. 418. 423). In den 
‘Anhängen wird eine bisher unangefochtene Urkunde Lothars IL für 
Echery als eine Fälschung Vigniers nachgewiesen, ausserdem eine, 
leider nur unvollständig erhaltene, Urkunde Lothars I. sowie eine 
wichtige Verduner Privaturkunde abgedruckt. — Ein fleissiges Register 
erleichtert den Gebrauch des Buches. 

Von Einzelheiten sei noch bemerkt, dass der Verf. Schrörs zwar 
den Vorwurf macht (S. 396) mit Unrecht eine strenge chronologische 
Ordnung für die Reihenfolge der Briefe in Flodoards Reimser Ge 
schichte angenommen zu haben: er selbst aber (S. 126. 411) begeht 
den gleichen Fehler — falls es einer ist. Einem anderen Vorgänger 
wirft er (S. 611) mit einigem Recht vor, Reginar I. den Beinamen 
Langhals nicht auf Grund gleichzeitiger Quellen, sondern solcher, die 
um einige Jahrzehnte jünger seien, beigelegt zu haben, ihm aber flüsst 
es kein Bedenken ein noch viel unkritischer von Karl „dem Dicken“, 
Heinrich „dem Vogelsteller“, ja sogar von Lambert von Aschaffen- 
burg (S. 65. 92) zu reden. Unrichtig sind die Namensformen Wul- 
fard für Wulfad, Grimoald für Grimald (oder Grimold), sowie Gar- 
derich für Gauderich. Die Bemerkung, dass Nicolaus L den Pseudoisidor 
nicht benutzt habe und haben könne (S. 305), ist lediglich eine ab- 
sprechende Behauptung. In der auf Hugo’s Sturz bezüglichen Regino- 
stelle (S. 477) können die rätselhaften Worte ‘una cum suo avunculo’ 
keinenfalls auf ein früheres Ereignis zurückdeuten. Die Schwierig- 
keiten, welche uns die abgerissenen und unvollständigen Briefe Leo's IV. 
in bezug auf Hinkmar bereiten, hat der Verf. in einem besonderen 
Anhange (S. 737—742) gut hervorgehoben, aber seine Lösung, dass 
eine Fälschung stattgefunden habe, ist eine viel zu gewaltsame. Wer 
soll denn hier gefälscht haben, noch dazu in entgegengesetzter Tendenz, 
einmal zu Gunsten, einmal zu Ungunsten Hinkmars? Die Monzaer 
und die Veroneser Handschrift der Ann. Alamann. (S. 587) sind iden- 
tisch, ebenso wie das Necrol. Mett. ein Zusatz zu dem Martyrol. Rom. 
ist (S. 126). Die Gleichstellung Widukinds mit Richer (S. 641) scheint 
mir gegen jenen ungerecht. Die Quellen sind meist nach den besten 
Ausgaben benutzt, selten daher nach Labbe oder nach Bouquet, wie 
z. B. (S. 458) das Ludwigslied. Für das Lebensalter Ludwigs (des 
Ueberseeischen) ist dem Verf. (S. 658) die beste Quelle, nämlich seine 
Grabschrift, entgangen. In dem (S. 343) angeführten Briefe Hink- 
mars von Laon vom 23. Aug. 869 kann man den Gebrauch des 
Präsens ‘pergimus’ doch nur auf sofortigen oder unmittelbar bevor- 
stehenden Aufbruch deuten, auch würden die ersten 5 Septembertage 
für den Besuch von Verdun, Toul und Metz schwerlich ausgereicht 
haben. Den Brief Ludwigs des jüngeren an seinen Vetter (S. 432) 


Kritiken. 399 


habe ich nicht verworfen, vielmehr nur auf die Möglichkeit einer 
Ueberarbeitung hindeuten wollen. Ob die Lothringer noch bei Leb- 
zeiten Ludwigs des Kindes oder erst nach seinem Tode zu Karl dem 
Einfältigen übergegangen sind (S. 578), bleibt nach wie vor noch 
eine offene Frage. Nach dem ausdrücklichen Zeugnis Regino’s wird 
man doch nicht bezweifeln können, dass auch Lothar I. zur Ent- 
stehung des Namens Lothringen beigetragen hat, was der Verf. (S. 751) 
zu bestimmt in Abrede stellt. 


Berlin. E. Dümmler. 


C. Schwartz, Stammtafel des preussischen Königshauses (einschliess- 
lich der fränkischen Brandenburger) für Studium und Unterricht 
bearbeitet. Breslau, M. u. H. Marcus, 1898. 2 M. 

Die klaffende Lücke in der Zollern-, Hohenzollern -Genealogie 
haben neuerdings zwei Arbeiten auszufüllen versucht: 1) der von 
Gritzner und Nahde herausgegebene „Stammbaum des preussischen 
Königshauses“ und 2) die von Schwartz bearbeiteten „Stammtafeln 
des preussischen Königshauses“. Jener ist eine kritiklose Wiedergabe 
der weitverbreiteten Stillfried’schen Tafel mit einigen unverständlichen 
Verbesserungen aus Schmid (Aelteste Geschichte der Hohenz. II). Die 
sklavische, Stillfried geleistete, Gefolgschaft geht so weit, dass sogar 
bereits längst verstorbene Mitglieder des preussischen Königshauses 
mit ihm noch als lebend aufgeführt werden. Die Schwartz’sche Arbeit 
ist als eine recht fleissige, Stillfried mehrfach korrigierende Studie 
anzusehen. Damit ist aber auch ihre Bedeutung erschöpft. Auf 
wissenschaftlichen Wert hat sie keinen Anspruch und vor ihrer Be- 
nutzung kann nicht dringend genug gewarnt werden. 

Zu einer „Stammtafel des preussischen Königshauses“ gehört 
mindestens auch die burggräfliche Linie der Zollern. Schwartz lässt 
die Burggrafen von Nürnberg ohne ersichtlichen Grund weg, bietet 
dafür einen, allerdings nur geringwertigen, Ersatz durch Mitteilung 
der ziemlich bedeutungslosen fränkischen Nebenlinie und beginnt seine 
Tafel mit dem Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg. 

Gleich in der ersten Zeile begegnen wir einer genealogischen 
Merkwürdigkeit. Als Geburtsdatum Friedrichs ist bestimmt: „1370?“ 
„1371“, „vor 8. Januar 1372?“ und endlich nach Stillfried der 
„21. September 1372?” — Der Benutzer hat also hier die Wahl 
zwischen vier völlig unsicheren Daten. Ein Versuch, das unheimliche 
Wirrsal zu lichten, ist vom Autor nicht gemacht worden. Und doch 
‚konnte er mit leichter Mühe aus Stillfried (Kloster Heilsbronn S. 20 
Anm.) ersehen, dass Friedrich i. J. 1371 in der Zeit vom 6. August, 
bis 26. November geboren sein muss. 


400 Kritiken. 


Noch geringere Schwierigkeiten verursacht die Ermittelung de: 
richtigen Sterbedatums des Kurfürsten, das Schwartz mit allen seinen 
Vorgängern auf den „21. Septbr. 1440“ verlegt. 

Ein bei Jung (Miscellanea I. S. 312) zum Abdruck gebrachte 
Aktenstück von unzweifelhafter Authenticität enthält die Kunde, dass 
Friedrich „an S. Matheus des heil. zwölfboten abend“ gestorben ist. 
Darunter ist aber nicht der Abend des „21. September“ zu verstehen, 
sondern der 20. Tag dieses Monats, eine Thatsache, die durch eine 
Eintragung im Necrologium des Klosters Kaisheim (M. G. H. Necrol. 1. 
S. 93) noch besonders erhärtet wird. 

Von Haeutle (Genealogie des Hauses Wittelsbach S. 112) hätte 
Schw. sich dahin belehren lassen können, dass des Kurfürsten Fried- 
rich I. Gemahlin i. J. „1383“ (wahrscheinlich auf der Burg Trans- 
nitz) geboren wurde, und nicht, wie er meint: „in Landshut nicht 
vor 1385“. 

Unter den Kindern Friedrichs I. führt Schw. eine Barbara, unter 
denen des Markgrafen Johann (Alchymist) eine Agnes und endlich 
unter der Nachkommenschaft Friedrichs II. den unglücklichen Erasmus 
auf, d. h. Sprösslinge, die dokumentarisch nicht nachweisbar sind. 
Aus demselben Grunde sind die von Stillfried und Schw. namhaft ge- 
machten Markgrafen Albrecht und Wolfgang unter den Kindern des 
Kurf. Albrecht zu streichen. 

Die Geburt der Markgräfin Elisabeth ist nicht, wie Schw. will, 
in das Jahr „1402“, sondern nach Stillfried (a. a. O.) in die Zeit vom 
»1. Mai bis 29. September 1403“ zu setzen. Nach derselben Quelle 
erfolgte ihre erste Vermählung i. J. 1418 (Schw. giebt den „13. Ja- 
nuar 1420“ an) und nach Richendal (Concilienbuch fol. 73) am 
9. April zu Constanz. Als Datum ihrer zweiten Vermählung ist nicht 
der „9. Dezember 1438“, sondern die Zeit vom 5. Februar bis 3. März 
1439 anzusetzen. (S. Riedel, C. D. II. 4. S. 192/93; Thebesius S. 295f, 
Sammter, Chronik von Liegnitz I. S. 344.) 

Das erste Kind des M. Johann (Alch.), Barbara, wurde nach 
Schw. „im Novbr. 1423“ geboren, das 2. (Rudolf) bereits 2 Monate 
später, am „1. Februar 1424“. Da in der That dessen Geburt um 
diese Zeit erfolgte, so wird die Barbaras frühestens in den Anfang 
des J. 1423 zu setzen sein. Die sonstigen, von Schw. über sie und 
ihre jüngern Schwestern Elisabeth und Dorothea sowie über die Kinder 
des Kurfürsten Albrecht beigebrachten Daten sind nach Hofmann 
(Barbara v. Hohenz. 41. Jahresber. des Hist. V. für Mittel-Franken, 
1881), Ermann (Sur la princesse Barbe de Br. Mém. de l'Acad. roy. 
Berlin 1803), Klempin-Bülow (Stammtaf. der Pommerschen Fürsten), 
Riedel (C. D. B. II, 4, S. 146 u. 154), Barthold (Gesch. von Pommern 


Kritiken. 401 


und Rügen IVa, S. 398 f.), Werlauff (De hellige tre Kongers Kapel i 
Roskilde-Domkirke S. 51), Hanserecesse (II, S. 105), Huitfeld (Dane- 
marks Rigs Kronike IV. S. 675), Diplom. Norveg. (VII. S. 423), 
Wagner (D. älteste standesamtliche Register. Zeitschr. f. Pr. G. 19) 
u. a. richtig zu stellen. 

Kurf. Joachim II. hatte 13 Kinder; Schwartz zählt mit Stillfried 
nur 11. Aus den beiden Töchtern des Kurf. Johann Georg, Hedwig 
und Magdalena, konstruiert er eine: „Hedwig Magdalena“. Ueber- 
haupt sind nahezu sämtliche Angaben über die Nachkommenschaft 
dieses Fürsten sowie des Herzogs Albrecht von Preussen so verwirrt 
und falsch, dass auch der Kenner Mühe hat, sich aus diesem Trieb- 
sande herauszufinden. 

Diese Proben dürften zur Charakteristik der Arbeitsweise des 
jüngsten unserer Zollern-Genealogen und der Zuverlässigkeit seiner 
Angaben genügen. Nur noch ein Wort über die von Schw. (s. die 
Vorrede) unternommene Umrechnung der Daten „auf den neuen Stil“ 
sei mir gestattet. Von der irrigen Annahme ausgehend, dass die 
Stillfried’schen Daten in der Uebergangsperiode auf dem alten Stil 
beruhen, während doch, wie jeder Kenner weiss, alter und neuer Stil 
bei ihm wirr durcheinander gehen, kommt Schw. bei seiner Umrech- 
nung zu Resultaten, die nur geeignet sind, die ohnehin schon herr- 
schende greuliche genealogische Verwirrung noch zu vermehren. Einige 
besonders merkwürdige Fälle werden dies darthun: 

Kurfürst Joachim Friedrich, f „16. Juli 1608“, nach dem neuen 
Stil „28. Juli 1608“; sein Sohn Johann Sigismund succed. dagegen 
erst „18. Juli 1608“ st. v.; 

Markgraf Johann Georg, T „2. März 1624“ st. v., vermählt 
„2. Juli 1610“ st. v. (richtig: d. 13. Juli 1610 st. n.); seine Tochter 
Katharina Sibylla, geb. den „24. Sept. 1611“ st. e: Markgraf Chri- 
stian Wilhelm, geb. „1. Januar 1625“ st. v., seine Gemahlin, f „11. Sep- 
tember 1643“, nach dem neuen Stil d. „I. September 1643“; 

Markgräfin Anna Sophie, geb. „27. März 1598“, nach st. n. den 
„28. März 1598“, f nicht in „Schöningen (Cüln a. d. Spree?) d. 20. 
oder 29. Dezember 1659“, sondern im „kurfürstlichen Hause auf der 
Breitenstrasse“ zu Berlin, d. „29. Dezember 1659“ st. n.; 

Kurfürst Georg Wilhelm, verm. „14. Juli 1616“ st. v., seine 
Tochter Charlotte, F „18. August 1676“ st. v. (richtig 29. August 
1660, st. n.); 

Luise von Oranien, des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Gemahlin, 
geb. „7. Dezember 1627“, nach st. n. dagegen „27. November 1627“; 

Kurprinz Carl Emil, f „26. November 1674“, nach st. n. den 
nt, Dezember 1674“. 


492 Kritiken. 


Einige Bedenken, allerdings nur persönlicher Art, habe ich gegen 
die äussere Einrichtung und Anordnung der Schwartz’schen Tafeln 
Nach dem alten schrecklichen Klammersystem bearbeitet, sind sie 
nicht gerade ein Muster von Uebersichtlichkeit. Meines Erachtens 
verdient für derartige Arbeiten das von Haeutle und von Wigger ein 
geschlagene Verfahren den Vorzug: die eigentliche Genealogie nach 
Art etwa des Gothaischen Hofkalenders zu bearbeiten, daneben aber 
behufs schneller Orientierung eine grössere oder mehrere kleinere Ueber- 
sichts-Tafeln und zwar nach dem Stillfried’schen System zu bieten. 
Selbstverständlich dürfen diese Tabellen ausser dem Namen nur noch 
das zugehörige Geburts- und Sterbejahr enthalten. 


Charlottenburg. Georg Schuster. 


Walter Norden, Der vierte Kreuzzug im Rahmen der Beziehungen 
des Abendlandes zu Byzanz. Berlin, B. Behrs Verlag. 1898. 2,501 
Als ich den Titel las, glaubte ich, der Verfasser wollte eine 
Entwicklungsgeschichte geben von den Beziehungen der beim vierten 
Kreuzzuge beteiligten Mächte zu Byzanz. Der erste Teil beschäftigt 
sich thatsächlich mit dieser Frage. Ich glaube, dass in ihm der 
Schwerpunkt der Dissertation zu suchen ist. Wenn auch für einzelne 
Mächte solche Untersuchungen schon vorhanden sind (Streit, Riant, 
Sternfeld), so hat es doch meines Wissens an einer Gesamtdarstellung 
dieser Verhältnisse bis jetzt gefehlt. 

Weniger glücklich dagegen scheint mir der Verfasser in dem 
zweiten grösseren Teile seines Werkes (I,2 u. II) zu sein. In dem 
Vorwort (S. 1) sagt er, dass er ein Bild von dem vierten Kreuzzuge 
zeichnen wolle, das verschieden ist von allen bisher entworfenen 
Zwei Hauptansichten waren bisher vorhanden. Die eine glaubte an 
eine bewusste Politik irgend einer der am Kreuzzuge beteiligten 
Mächte (Hopf, Streit, Riant, Mas-Latrie und Winkelmann), die andere 
erklärte die Ablenkung des Kreuzzuges als eine Folge äusserer Ver- 
hältnisse, nämlich des Geldmangels der Pilger und der Versprechungen 
des jungen Alexius (Wilken, Wailly, Tessier). Wollte der Verfasser 
eine wesentlich andere Ansicht aufstellen, so musste er zunächst die 
beiden ersteren widerlegen. Er thut es auch sehr ausführlich mit 
der ersten, indem er im wesentlichen die Untersuchungen von Waily, 
Hanotaux und Tessier wiederholt (II). In dem mittleren Teile seiner 
Abhandlung (I, 2) könnte man wohl die Widerlegung der zweiten 
Ansicht erwarten, aber der Verfasser bringt weiter nichts als eine 
sehr gedrängte Uebersicht über die Entwicklung des vierten Kreuz- 
zuges, die sehr hinter der älteren Litteratur zurücksteht. Die An- 
fänge des Kreuzzuges sind z. B. fortgelassen, die Chronologie ist nur 


Kritiken. 403 


notdürftig, oft unbegründet, während der Verfasser aus Klimkl 
(Quellen zur Geschichte des vierten Kreuzzuges) hätte ersehen können, 
wie wichtig sie gerade für die Ablenkung desselben ist. 

Norden nennt die zweite der beiden oben von mir charakterisierten 
Ansichten Zufallstheorie. Er hat sich mit ihr gar nicht befasst, weil 
sie ihm zu oberflächlich erscheint (S. 2). Sie ist wohl zuerst von 
Riant (Revue des questions historiques) mit diesem Namen belegt. 
Der Ausdruck ist ganz ungerechtfertigt, es handelt sich gar nicht um 
einen blinden Zufall. Die Flucht des jungen Alexius und der Geld- 
mangel der Pilger sind in sich wohl begründet, die eine durch die 
Hofgeschichte von Byzanz, "der andere durch die Vorgeschichte des 
Kreuzzuges. Der Verfasser scheint mir in einen Widerspruch zu ge- 
raten, wenn er auf der einen Seite eine bewusste Politik leugnet, auf 
der anderen die Beziehungen der einzelnen Mächte zu Byzanz für die 
Ablenkung verantwortlich macht. „Die verwandtschaftlich-dynastische 
Politik Philipps von Schwaben, ein Ausläufer der grossen Eroberungs- 
pläne Heinrichs VL, die venetianische Handelspolitik und die Interessen 
der Kreuzfahrer haben sich mit einander verschmolzen“, sagt der Ver- 
fasser (S. 47). Aus diesem Satze scheint es doch hervorzugehen, dass 
es im Interesse der genannten Mächte lag, den Kreuzzug von seinem 
Ziele abzulenken. Ob der Verfasser von den Beziehungen oder der 
Politik der einzelnen Mächte zu Byzanz spricht, scheint mir nur eine 
Wort-, keine Sachveränderung zu sein. Müsste man also den Autor 
hiernach für einen Verfechter der ersten Ansicht halten, so wider- 
spricht dem der ganze zweite Teil seiner Abhandlung, wo er dieselbe 
energisch bekämpft. Nach meiner Ansicht ist die Zufallstheorie, wie 
sie Norden nennt, die einzig richtige. Die Argumente für sie hat 
Tessier zuletzt zusammengetragen. Der Fehler Tessiers liegt nur 
darin, dass er das französische Element in dem Kreuzzuge als das 
massgebende hinstellen will Diesen Punkt scheint mir Norden richtig 
erkannt zu haben. 

Der Verfasser hat den eigentümlichen Versuch gemacht, einen 
Kompromiss zwischen den beiden feindlichen Ansichten herzustellen. 
Ich glaube, dass er zu anderer Ansicht gekommen wäre, wenn er das 
Quellenmaterial nicht nur eingehend benutzt, sondern auch zu ihm 
Stellung genommen hätte. Das scheint mir für jede Untersuchung 
über den vierten Kreuzzug notwendig, weil sich die einzelnen Quellen, 
selbst die gleichzeitigen, fast in allen wichtigen Punkten widersprechen. 
So musste z. B. die Notiz des Nicetas, die er anführt (S. 36), ihn zu 
einer Kritik desselben veranlassen. Wenn sie wahr ist und es ferner 
wahr ist, dass Bonifaz, wie die Gesta Innocentii III sagen, einen Ver- 
trag mit Philipp v. Schwaben im Winter 1201/2 geschlossen habe, 


404 Kritiken. 


um Alexius (IV) zu befreien und nach Konstantinopel zurückzuführen, 
so muss doch Winkelmann recht haben, wenn er von einer beab 
sichtigten Politik des deutschen Königs spricht. Statt die Quellen m 
prüfen, stellt er sie nur gegenüber und lässt die Sache unentschieden 
(S. 77.) So kommt er zu zwei Resultaten, die sich nach meiner 
Ansicht widersprechen: 1. Philipp wendet sich an die Kreuzfahrer, 
um seinen Schwager zurückzuführen „der Hauptzweck war diese Rëck, 
führung selbst“ (S. 79); 2. Philipp tritt für seinen Schwager ein, weil 
er in dessen Unterstützung den einzigen Weg erkannte, die gross 
Orientpolitik Heinrichs VI. fortzusetzen (S. 76). 


Berlin. ` Christian Leetsch. 


Hermann Frankfurth, Gregorius de Montelongo. Ein Beitrag zur 
Geschichte Oberitaliens in den Jahren 1238—1269. Marburg 1898. 
VIII und 111 S. 

Monographien, wie die vorliegende, können sehr nützlich sein, 
namentlich wenn ihr Verfasser durch die Beschränkung auf ein engeres 
Gebiet im einzelnen über die Ergebnisse umfassenderer Regestenwerke 
oder Darstellungen hinauszukommen vermag. Selbst wo das wie hier — 
abgesehen von wenigen Bemerkungen — nicht der Fall ist, kann die 
Zusammenstellung noch immer brauchbar sein, wenn sie das in Regesten 
zerstreute Material heraushebt und übersichtlich gruppiert. Vorbedingung 
ist dann allerdings Genauigkeit der Arbeit; denn wenn der Benutzer 
keine Angabe auf Treu und Glauben hinnehmen darf, ohne sich ihrer 
Richtigkeit zu versichern, so spart er Zeit und Verdruss, wenn er sich 
gleich an die Regestenwerke oder sonstigen Quellen hält. Diese Be- 
dingung ist leider in dem vorliegenden Büchlein nicht erfüllt, und die 
Nachlässigkeiten übersteigen so sehr das Mass dessen, was man einem 
Anfänger — die Schrift ist eine Marburger Dissertation — allenfalls 
nachsehen möchte, dass von Brauchbarkeit der Arbeit kaum mehr die 
Rede sein kann. 

Zur Begründung dieses vielleicht hart klingenden Urteils brauche 
ich etwas mehr Raum, als der Bedeutung des Gegenstandes entspricht. 
Die siegreiche Verteidigung des von Friedrich II. belagerten Parma 
bildet unzweifelhaft die Hauptruhmesthat des päpstlichen Legaten Gregor 
von Montelongo; ich glaube daher dem Verf. entgegenzukommen, wenn 
ich gerade bei diesem natürlichen Höhepunkte seiner Schilderung einige 
Seiten (73—79) nachprüfe, und zwar nur an der Hand der Regests 
Imperii, — auf weitere Nachforschungen will ich mich gar nicht ein- 
lassen. Von Daten sind da zu verbessern S. 73: „2. Juli“ statt 
„1. Juli“, S. 74: „nach dem 6. Juli“ statt „ungefähr am 6. Juli“, 
8. 79: „22. Febr.“ statt „23. Febr.“, ebd. „vor dem 24. April“ statt 


Kritiken. 405 


„um den 24. April“. Dazu folgende sachliche Ungenauigkeiten oder 
Verkehrtheiten. S. 73: Nach den Ann. Jan. waren im ganzen 600 
Schleuderer von Genua geschickt. Die Vereinigung des Kaisers mit 
Enzio erfolgte bei Bianconese; erst dann marschierte man nach 
8. Pancrazio. S.74, 20: Hinter „Reggio“ ist zu ergänzen „und Modena“. 
Dass vielleicht auch Massnahmen gegen die Bologneser von Enzio be- 
absichtigt waren, hätte Erwähnung verdient. Von einer Einnahme 
des damals kaiserlichen Pontremoli durch Friedrich ist nichts bekannt; 
es liegt wohl Verwechselung mit Berceto oder Filateria vor. S. 75: 
Bei der Aufzählung der Truppen des Legaten Octavian werden Ferrareser 
und Venezianer (B-F-W 13626 a) wohl nur willkürlich nicht genannt. 
Dass derselbe S.76 „namentlich die Cremoneser“ entlassen habe, erweckt 
eine unrichtige Vorstellung, da gerade von ihnen 400 Ritter und 
2000 Fussgänger blieben, wenn auch manche nach Hause gingen. 
Ebd. unten heisst „litterae“ nicht „Briefe“. S.78: Dass Markgraf Lancia 
fiel, kann hier nur auf den obengenannten Manfred Lancia bezogen 
werden; nach B-F-W 13648 a aber ist das unmöglich. Auch Placentiner 
ausser den Parmensern wurden befreit. Warum von den Gefangenen 
gerade 600 Cremoneser hervorgehoben werden, ist nicht ersichtlich, 
die Gesamtzahl war doch höher. Endlich durfte das erneute Vorrücken 
Friedrichs bis zur Stelle von Vittoria am 20. März 1248 nicht über- 
gangen werden. — Uebrigens sind für die Grösse von Vittoria jetzt 
auch die Massangaben Mainardinos von Imola, für den Ueberfall der 
Lagerstadt der wahrscheinlich auf eine unbekannte Chronik Salimbenes 
zurückgehende Bericht des Biondo zu berücksichtigen, vgl. Scheffer- 
Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrh. S. 283 und 286ff., für 
Gregor von Montelongo namentlich 8. 289, Anm. 1. 

Wer wird bei solchen Ungenauigkeiten nicht lieber zu den Regesten 
greifen, als zu Frankfurths Arbeit? Vielleicht aber bietet der Verf. 
wenigstens für den Lebensabschnitt seines Helden, der von den Regesta 
Imperii nur noch gelegentlich berührt wird, für die Thätigkeit Gregors 
als Patriarchen von Aquileia, eine brauchbare Zusammenstellung’? 
Auch das muss verneint werden. Verf. schliesst sich hier im wesent- 
lichen den dürftigen Regesten von Bianchi an, verzichtet auf Voll- 
ständigkeit, meist auch auf politische Auffassung und bleibt so selbst 
hinter der um 35 Jahre älteren Darstellung in O. Lorenz’ Deutscher 
Geschichte zurück. Dazu auch hier dieselben Nachlässigkeiten wie 
oben. Gehen wir noch kurz die letzten Seiten des Buches durch. 
Dass die zwei Vertragsurkunden auf 8. 106 nicht um ein Jahr von 
einander getrennt, sondern beide am 3. Juli 1267 ausgestellt sind, 
hätte Verf. schon aus Lorenz I, 283 Anm. 2 ersehen können. Wie 
hier, übernimmt er auch S. 108 Fehler Bianchis, wenn er das eine 


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406 Kritiken. 


päpstliche Schreiben zum 3. statt 30. Sept., das andere undatierte mit 
Bestimmtheit in den Oktober setzt. Auf derselben Seite sind nich 
weniger als drei weitere Daten zu berichtigen: „25. Aug.“ statt „27. Ang“ 
(am letzteren Tage kam der Patriarch frei, am ersteren war der Ver- 
gleich), „27. Juli“ statt „5. Juli“ (V. exeunte Julio!), „12. Aug“ statt 
„13. Aug“ Weitere sachliche Ungenauigkeiten auf diesen Seiten 
übergehe ich. Dass nach der Formelsammlung des Henricus Italicus 
n. 100 auch bei dem Vergleich von 1268 Ottokar von Böhmen, dessen 
politische Ziele überhaupt nicht gewürdigt werden, sowie der Bischof 
von Prag gegebenenfalls des Schiedsrichteramtes walten sollten, war 
zu erwähnen, und in dem so naheliegenden Werke von De Rubeis, 
Monumenta ecclesiae Aquileiensis war neben Angaben über die kirch- 
liche Thätigkeit Gregors namentlich das provengalische Lied auf seinen 
Tod zu berücksichtigen. Ich zweifle nicht, dass sich bei gründlicheren 
Nachforschungen noch weiteres Material ergeben würde. 

Genug, die Arbeit ist bei der — wie ich nach den Stic- 
proben zu folgern berechtigt bin — durchgehenden Flüchtigkeit ein 
völliger Fehlschlag, der um so bedauerlicher ist, als sie, wenigstens 
in ihrem ersten Teile, zwar trocken, aber nicht ganz ungewandt ge 
schrieben ist. 

Bonn. K. Hampe. 


Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters. Herausgegeben 
von der Badischen Historischen Kommission. Bearbeitet von 
Konrad Beyerle 252 S. Heidelberg, Winter. 1898. 

Es ist eigentümlich: während für die Erforschung der älteren 
Verfassungsgeschichte bei einer langen Reihe von Städten, und selbst 
von kleinen, durch treffliche Urkundenbücher erfreulich gesorgt ist, 
sind andere, und oft wichtigere, damit noch in bedauerlichem Rück- 
stande geblieben. Zu diesen gehört Konstanz. Das Verlangen nat 
einer gründlicheren Kenntnis gerade seiner Geschichte wurde vor 
wenigen Jahren durch Gotheins Wirtschaftsgeschichte des Schwarz- 
waldes lebhaft angeregt; aber die vorhandenen Quellensammlunge 
können zu seiner Befriedigung nicht ausreichen. Da ist als Abschlag” 
zahlung das vorliegende Werk besonders willkommen. 

Leider ist das Material nur sehr unvollständig erhalten. De 
Rat ist in Konstanz wahrscheinlich 1215 entstanden: seit diesem Jahr 
sind Urkunden mit dem Stadtsiegel, und zwar in beträchtlicher Ar 
zahl, vorhanden (S. 6; vgl. auch Gothein, Wirtschaftsgeschichte 8. 1921 
Aber die erste Ratsurkunde, in der die Mitglieder mit Namen genannt! 
sind, ist von 1246. Beyerle sucht die Lücken auszufüllen durch ander 
Konstanzer Zeugenlisten, besonders die des bischöflichen Chorgerichte 


Kritiken. 407 


Indes während der ersten drei Viertel des 14. Jahrhunderts versagt 
auch diese Auskunft: die Bürger erscheinen hier nicht mehr. Mit dem 
Jahre 1376 setzt das älteste vorhandene Ratsprotokollbuch ein — die 
Führung eines älteren ist belegt —; aber von 1392—1415 giebt es 
schon wieder eine Lücke, und erst von 1416 an ist die Reihe der 
Ratsbücher vollständig. Die Berechtigung zur Beiziehung jener Zeugen- 
reihen wird gegeben durch des Herausgebers Auffassung von der 
Entstehung des Rates in Konstanz, über dessen Geschichte und Ver- 
fassung er uns in einer höchst dankenswerten Einleitung (S. 1—33) 
belehrt. 

Die Grundsätze, nach denen Beyerle eine Auswahl unter den 
Zeugenlisten des 13. Jahrhunderts getroffen hat, ergeben sich aus dem 
folgenden. Die weltlichen Angelegenheiten des Bistums wurden im 
Chor- oder Pfalzgericht durch das Kapitel, die Ministerialen und die 
Bürgerschaft geregelt (Gothein S. 189f.). Die Bürger erscheinen bei 
diesen Anlässen unter Führung des Ammanns und des Münzers, und 
ausser diesen beiden pflegen zehn genannt zu werden. Das entspricht 
der Zusammensetzung des Rates zu dieser Zeit. Also glaubte Beyerle 
die so beschaffenen Zeugenlisten des Chorgerichts als Ratsverzeichnisse 
aufnehmen zu dürfen: selbstredend unter Angabe dieser Herkunft. Aus 
demselben Grunde tritt er gegen Gothein ein für die Herleitung des 
Rates von dem Ammanngericht, wenn er auch konstatiert (S. 12), 
dass ein abschliessendes Urteil über den Ursprung des Konstanzer Rates 
sich erst fällen lassen wird nach vollständiger Sammlung der Kon- 
stanzer Rechtsquellen. 

Ohne gegen diese letzte Aufstellung etwas einwenden zu wollen, 
scheint mir doch hier wieder einmal ein Fall vorzuliegen, der zeigt, 
dass nur das im Auge behalten allgemeiner Prinzipien zur Erkenntnis 
der Wahrheit führen kann. 

Es gab in Konstanz wie in allen verwandten Städten zwei Ge- 
richte, ein hohes unter dem Vogt, das hier beim Reiche geblieben ist, 
und ein niederes, bischôfliches unter dem Ammann. Dazu kommt 
jenes Chorgericht für Verwaltungssachen des Bistums. Ueberall sind 
Bürger beteiligt. Nirgend giebt es ein Schöffenkolleg, überall einen 
blossen Ausschuss von Urteilfindern, und es ist nur natürlich, dass 
man da überall dieselben Bürgernamen wiedertrifitt Es sind die 
Häupter und Angehörigen der angesehensten Familien der Stadt, und 
eben diese sitzen auch im Rat. Dass der Ammann an der Spitze 
der Ratslisten steht, dass er das Stadtsiegel führt, ist kein Beweis 
für die Herkunft des Rates aus dem Ammanngericht. Der Ammann 
steht an der Spitze der Bürgernamen auch im Chorgericht. Dagegen 
geht in den Ratslisten wie im Chorgericht häufig genug (nicht nur 


408 Kritiken. 


1282, wie eine Bemerkung S. 10 den Schein erweckt) dem Ammann 
der Vogt voran. Man könnte also auch an die Herkunft des Rates 
vom Vogtgericht denken. Das einzig durchschlagende ist das allge 
meine Prinzip: der Rat ist ein Ausschuss der Bürgerschaft; er ent- 
steht und nimmt eine dauernde Gestalt an, indem die Stadt anfängt 
ihre eigenen Geschäfte auch unabhängig vom Bischof zu verwalten, 
vorzugsweise in einem Augenblicke, wo es wie 1212 galt in einer 
Frage der Reichspolitik eine selbständige Stellung einzunehmen. An 
der Bewegung beteiligen sich auch die Ministerialen und so der 
Ammann und der Vogt. Schon dass beide, die Leiter der beiden 
Gerichte, des bischöflichen wie des königlichen, dabei sind, verbietet 
die Herleitung von einem dieser Gerichte. Sie sind gemeinsam die 
alten Führer der Bürgerschaft, wie schon im Chorgericht. Am nächsten 
könnte es deshalb gelegen haben, an eine Entstehung des Rates vom 
Chorgericht zu denken. Aber das Chorgericht besteht weiter neben 
ihm. Es besorgt die Angelegenheiten des Bistums, der Rat die der 
Stadt: er besteht im Gegensatz zu ihm. Allmählich verschärft sich 
der Gegensatz, und im Anfang des 14. Jahrhunderts tritt auch in 
Konstanz an die Spitze des Rats ein Bürgermeister. 

An einer anderen Stelle (S. 11) lässt Beyerle den Rat an das 
Vogtgericht anknüpfen, wegen des vorwiegend strafrechtlichen Inhalts 
der ältesten Ratssatzungen. Aber das blosse Dasein dieser Rats- 
kriminalgerichtsbarkeit macht das unmöglich. Wie Beyerle, an 
Heuslers Verfassungsgeschichte von Basel sich anlehnend, selbst sagt, 
tritt die Ratsgerichtsbarkeit neben die des Vogtes: sie verdankt ihren 
Ursprung dem Umstande, dass der Bürgerschaft das Vogtgericht mit 
seinen Bussen den Frieden in der Stadt nicht genügend wahrte. Mag 
selbst, wie Beyerle annimmt, der Vogt dabei den Vorsitz geführt 
haben! Man kennt diese Verhältnisse aus Strassburg nach dem zweiten 
Stadtrecht (von 1214. Urk. B. I, Nr. 617), wo die bessere Wahrung 
des Stadtfriedens geradezu als Zweck der Errichtung des Rates er- 
scheint. Aber hier wird gleichzeitig der Bürgermeister eingesetzt, 
und so ist er es, der im Ratsgericht den Vorsitz hat. 

Diese Bemerkungen sollen nur darauf hinweisen, dass es bei der 
Erforschung des Ursprunges einer Institution wie der Rat nicht so 
wohl auf eine äusserliche Anknüpfung als auf die Erkenntnis ihres 
Wesens ankommt. Was Beyerle sonst über die Geschichte des Kon- 
stanzer Rates mitteilt, ist sehr unterrichtend, und die Publikation der 
Ratslisten selbst scheint, so weit sich ohne Einblick in die Originale 
urteilen lässt, vorzüglich, ist äusserst praktisch für die Benutzung 
eingerichtet und verdient jedes Lob. 

Jena. F. Keutgen. 


Kritiken. 409 


Bichard Knipping, Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters 
mit einer Darstellung der Finanzverwaltung. 2 Bände. Grossfolio. 
Bonn, Herm. Behrendt. Erster Band: Die Einnahmen und die 
Entwickelung der Staatsschuld. 1897. LXXXV und 238 8. 
Zweiter Band: Die Ausgaben. 1898. 481 S. 

Seit ich im Jahre 1878 zu einer Zeit, da die Finanzwirtschaft 
der deutschen Städte im Mittelalter noch ein völlig unerforschtes und 
unbekanntes Gebiet war, in meinem Werke: „Finanzverhältnisse der 
Stadt Basel im 14. und 15. Jahrhundert“ die erste spezielle Unter- 
suchung der Finanzwirtschaft einer deutschen Stadt im Mittelalter 
veröffentlichte und damals u. A. auch auf den hohen Wert noch vor- 
handener Stadtrechnungs-Steuer-Rentenbücher und anderer Finanz- 
urkunden nicht nur für die Geschichte des deutschen Finanzwesens 
sondern auch für die Geschichte des mittelalterlichen Städtewesens 
und der damaligen Kulturzustände überhaupt hinwies, sind im Laufe 
der Jahre weitere Untersuchungen über die Finanzverhältnisse anderer 
Städte und Publikationen mittelalterlicher Stadtrechnungen etc. erfolgt. 
Eine neue sehr wertvolle und dankenswerte, mit ausserordentlichem 
Fleiss, grösster Sorgfalt und Genauigkeit vorgenommene umfang- und 
inhaltreiche Publikation liegt in dem obengenannten Werke vor. 

In Köln wurde bis zum Ende des 14. Jahrhunderts das gesamte 
Finanzwesen der Stadt von einem Zentralorgan, der Rentkammer, 
später nach ihrem Hauptzahltag Mittwochsrentkammer genannt, ver- 
waltet. In deren Kasse flossen alle Einkünfte, von ihr wurden alle 
Zahlungen geleistet. Die Kammer bestand aus 2 Rentmeistern und 
aus, anfangs 2 später 4, Beisitzern, welche letzteren als Vertreter 
des Rats die Aufgabe hatten, die ständige Kontrole über die Geschäfts- 
führung der Rentmeister auszuüben. Seit 1394 wurde als ein zweites 
selbständiges Finanzorgan, nachdem man schon zur Entlastung der 
Rentkammer seit 1376 den Einzug der damals neu eingerichteten 
Weinaccise einer besonderen ständigen Kommission, welche Samstags 
ihre Geschäfte besorgte, übertragen und dieser 1390 auch den Einzug 
einer neuen Accise von den Spezereien und einer Steuer auf Finanz- 
geschäfte zugewiesen hatte, mit der steigenden Bedeutung des städtischen 
Schuldenwesens eine „Samstagsrentkammer“, bestehend aus 4 Bei- 
sitzern, mit eigener Kasse und Buchführung eingerichtet, welcher 
ausser den bisherigen Geschäften jener Kommission als Hauptaufgabe 
die Verwaltung des städtischen Schuldenwesens, die Verzinsung, Kon- 

vertierung und Tilgung der Stadtschuld auferlegt und später auch 
noch der Einzug von einigen weiteren Accisen und Zöllen übertragen 
wurde. Im Jahre 1417 wurde ein drittes höheres Finanzorgan, die 
sog. Freitagskammer, zur Verwaltung der damals neu eingeführten 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 27 


410 Kritiken. 


und fortan dauernd beibehaltenen Accise vom Weinzapf geschaffen, 
aber in der Weise, dass die Mitglieder der Samstagsrentkammer 
auch die Geschäfte dieser neuen Kammer in gesonderter Buchführung 
zu besorgen hatten. 

Für Köln ist man nicht in der glücklichen Lage, ein so reich- 
haltiges und vollständiges urkundliches Material über das städtische 
mittelalterliche Finanzwesen noch zu besitzen, wie es für Basel 
wenigstens für die Zeit seit 1361 vorhanden ist, wo noch seit diesem 
Jahre alle Jahresrechnungen und seit 1404 auch die vierteljährlichen 
Fronfastenrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben sowie seit 
1401 die Wochen-Einnahme- und -Ausgabebücher vollständig erhalten 
sind In Köln sind an Rechnungsbüchern nur noch vorhanden: die 
Wocheneinnahmebücher der Rentkammer von 1370—1393, die Wochen- 
ausgabebücher derselben Kammer von 1370—1881, die Wochener- 
nahmebücher der Mittwochsrentkammer von 1414—1432, die Ausgabe- 
listen derselben Kammer für einzelne Wochen in den Jahren 1466, 
1469 und 1475, ferner die Wocheneinahme- und Ausgabebücher der 
Samstagsrentkammer von 1432—1513, die Wocheneinnahme- und 
Ausgabebücher der Freitagsrentkammer von 1422—1513, die Register 
über die Städtische Schuld von 1351—1513, endlich eine besondere 
Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Gefolge der Revolu- 
tion von 1396. 

Diese Archivalien sind die wesentliche Quelle der vorliegenden 
statistischen Publikation, die teils eine direkte Wiedergabe teils eine selb- 
ständige Bearbeitung des Quellenstoffes ist. Die letztere beruht auf der 
Anwendung der richtigen statistischen Methode, berücksichtigt die wirt 
schaftsgeschichtliche Bedeutung der mittelalterlichen Stadtrechnungen 
und giebt aus dem Urmaterial der wöchentlichen Aufzeichnungen über- 
sichtliche vergleichende statistische Jahreszusammenstellungen in syste- 
matischer Gliederung der einzelnen Positionen, mit Berechnung der 
einzelnen Geldbeträge auf das Silberwährungsgeld in damaliger Mark- 
rechnung und mit besonderen Erläuterungen aus den Wochenbüchern 
für die Einzelposten der einzelnen Jahre. In dieser Weise ist im 
ersten Bande insbesondere durchgeführt die statistische tabellarische 
Darstellung der Gesamteinnahmen von 1370—1392 (S. 1—64), der 
Einnahmen der Mittwochsrentkammer von 1414—1432 (S. 65—107), 
der Einnahmen und Ausgaben der Samstagsrentkammer von 1432 bis 
1513 (S. 119—188) und der Einnahmen und Ausgaben der Freitags- 
rentkammer von 1422—1513 (S. 189—206). Ergänzt wird diese 
Bearbeitung des urkundlichen Materials durch eine statistische Dar- 
stellung der Höhe der jeweiligen jährlichen Rentenschuld für die Jahre 
1351 bis 1513 unter Angabe der Zahl und Arten der Rentenverkäufe 


E 411 


und Rentenablösungen und des jeweiligen Prozentsatzes, für die Jahre 
1372—1381 auch noch unter Zufügung der einzelnen Leibrentner 
(Namen, Höhen der Renten, Zeit des Bezuges). Einzelne Angaben 
über Preise und Löhne, über die Weineinfuhr der Geistlichkeit 1461 
bis 1476 und eine statistische Tabelle der in 38 Positionen ge- 
gliederten Wocheneinnahmen des Jahres 1372 bilden den weiteren 
Inhalt des statistischen Teils des ersten Bandes. Der zweite Band 
enthält die direkte archivalische Wiedergabe 1. der Wochenausgabe- 
bücher der Rentkammer mit wertvollen einzelne Ausgaben erklärenden 
Aumerkungen für die Jahre 1370—1880 (8. 1—389), 2. der Aus- 
gaben und Einnahmen im Gefolge der Revolution von 1396 (S. 390 
bis 400), 3. von einzelnen Wochenausgaben (im Ganzen nur 9) der 
Mittwochsrentkammer aus den Jahren 1466 — 6. und 13. August —, 
1469 — 1. und 22. Februar, 1. und 8. und 15. März — und 1475 — 
17. und 24. Mai — (8. 401—409). Daran schliesst sich 4. eine 
sehr interessante, lehrreiche und vorbildliche vergleichende tabellarische 
Zusammenstellung der Jahresausgaben (Ausgabenbudgets) von 1370 
bis 1380 in systematischer Gliederung nach den verschiedenen Zwecken 
Bietet die wörtliche und unveränderte Wiedergabe der Ausgaben unter 
1 mit den in ihnen enthaltenen Thatsachen eine Beleuchtung des 
damaligen Stadtlebens, so ermöglicht die gleiche sachliche Zusammen- 
stellung der Ausgaben in den verschiedenen Jahren unter 4 ver- 
gleichende Schlüsse über die Bedeutung der einzelnen Ausgabearten 
in dem damaligen städtischen Haushalt. 

Der Verfasser hat sich aber nicht auf diese mühsamen statistischen 
und archivalischen Arbeiten und Publikationen beschränkt, sondern 
denselben im ersten Bande in der Einleitung S. IV—LXXXV auch 
noch eine ausführliche und vortreffliche wissenschaftliche historische 
Darstellung 1. der Finanzverwaltung der Stadt Köln im 14. und 


15. Jahrhundert, insbesondere der Organisation der Finanzbehörden 


und Finanzbeamten, ihrer Kompetenz, ihres Rechnungs- und ‚Kassen- 
wesens, ihrer Buchführung, der Schuldaufnahmen, des Münzwesens und 
2. der einzelnen Einnahmequellen in jener Zeit, .der verschiedenen 
Arten und des Bezuges aus denselben durch die verschiedenen Finanz- 
organe vorausgeschickt. Wir müssen es uns hier versagen auf die 
wertvollen Ergebnisse der Knippingschen Untersuchungen näher ein- 
zugehen. Dieselben sind ein sehr wichtiger und verdienstvoller Bei- 
trag zur Erkenntnis des mittelalterlichen Finanzwesens. In bezug auf 
die städtischen Einnahmen mag hier nur noch erwähnt werden, dass 
eine direkte Steuer gum letzenmale 1370 erhoben wurde. Seitdem 
waren die ordentlichen Einnahmen der Stadt in der Hauptsache 
indirekte Steuern in grosser Zahl und Mannigfaltigkeit und zwar 
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412 Kritiken. 


indirekte Verbrauchssteuern teilweise mit fiskalischer Ausnutzung von 
Handel und Gewerbe; daneben waren ein kleiner Teil der ordentlichen 
Einnahmen Zinsen aus städtischen Immobilien, Bussen, das Juder- 
schutzgeld und Gebühren für die Aufnahme in die Bürgerschaft. 
Eine grosse Rolle in dem städtischen Haushalt spielte aber auch in 
Köln die Benutzung des öffentlichen Kredits in den zwei Arten, in 
kurzfristigen Darlehen und in langfristigen Anleihen durch Renten- 
verkäufe. 

Ein am Schluss des zweiten Bandes gegebenes Orts-, Personen- 
und Sachregister (S. 429—481) erhöht den Wert des vortrefflichen, 
höchst anerkennenswerten Werks, das Andere zur Nacheiferung an- 
spornen möchte. 


Tübingen. Schönberg. 


Robert Holtzmann, Wilhelm von Nogaret, Rat und Grosssiegel- 
bewahrer Philipps des Schönen von Frankreich, Freiburg, Mohr 
1898. XI u. 279. 

Die gewaltige Katastrophe, die i. J. 1303 mit der Gefangen- 
nahme Bonifaz VIII über das Papsttum hereinbrach, ist das End- 
ergebnis einer doppelten Entwicklung; während auf der einen Seite 
die Grundlagen, auf denen die Machtstellung des Papsttums beruhte, 
ins Wanken gerieten, erstarkte auf der anderen Seite das französische 
Königtum soweit, um dem Papsttum, mit dem es bisher im Bunde 
stand, als gebietende Macht gegenübertreten zu können. Holtzmann 
will, was ich nicht ganz billigen kann, zunächst nur dieses letzere 
Moment in Betracht ziehen; der Geschichte Frankreichs, nicht der- 
jenigen des Papsttums gilt sein Interesse. Und noch nach einer 
anderen Richtung hat er seine Aufgabe begrenzt. Er will nicht 
etwa im Rahmen der Lebensgeschichte Nogarets den ganzen Streit 
Philipps des Schönen mit der Curie zur Darstellung bringen, sondern 
lediglich eine Biographie dieses bedeutendsten Ministers des französ- 
schen Königs liefern. Auch diese Selbstbeschränkung scheint mir 
bedauerlich zu sein; bedauerlich im Interesse des Verf., der doch 
damit auf einen gröfseren literarischen Erfolg, wie man ihn seinem 
Darstellungstalent und nicht minder seinem Forscherfleisse aufrichtig 
gönnen würde, von vornherein verzichtet hat, und bedauerlich des- 
wegen, weil die Einheitlichkeit des Buches darunter gelitten hat. 
Denn da bei der Beschaffenheit des Quellenmaterials „eine völlig ge- 
nügende Individualisierung unseres Ministers, eine genaue Abgrenzung 
des Anteils, den er an den Ereignissen genommen hat, stellenweise 
schlechterdings unmöglich ist“, so war der Verf. genötigt, trotz der 
Beschränkung, die er sich auferlegt hatte, doch zumeist die all- 


Kritiken. 413 


gemeinen geschichtlichen Vorgänge in den Vordergrund seiner Dar- 
stellung zu rücken und diese Darstellung dann häufiger, als man es 
wünschen möchte, durch eingestreute Nachrichten und Betrachtungen 
über die Person Nogarets zu unterbrechen. Nur selten kommt man 
daher in die Lage, wie etwa bei der eingehenden, in sich völlig ab- 
gerundeten Schilderung der Vorgänge von Anagni, dem Eindruck der 
wirklich gewandten Schreibweise des Verf. sich ungestört überlassen 
zu können. Schon in den Überschriften der einzelnen Kapitel verrät. 
sich zuweilen dieser störende Dualismus. So handelt z. B. das 
5. Kapitel von dem „friedlichen Sieg Philipps des Schönen über das 
Papsttum und der Zeit der Vorbereitung zum Schlag gegen die 
Templer, bis zur Ernennung Nogarets zum Grosssiegelbewahrer. (Ok- 
tober 1303 bis September 1307)“ Es kommt noch hinzu, dass der 
Verf. den Einfluss Nogarets auf die Entschliessungen des Königs 
keineswegs als einen allbeherrschenden ansieht. Wohl hält er N. 
für den wichtigsten und bedeutendsten Minister des Königs, der mehr 
als einmal die Fäden der französischen Kirchenpolitik in seiner Hand 
vereinigte, wohl giebt er zu, dass wiederholt wichtige und folgen- 
schwere Gedanken von einem Peter Flotte und seit dessen Tod 
L J. 1302 von Wilhelm Nogaret ausgegangen seien, aber ebenso hält 
er daran fest, dass Philipp es war, der die Richtung der französischen 
Politik bestimmte. Ja, des Verfassers Meinung geht sogar dahin, 
Philipp habe sich bei wichtigen Aktionen geflissentlich den Anschein 
zu geben getrachtet, als ob er von seinen Räten gedrängt und ge- 
schoben würde, weil sich für ihn aus diesem Verfahren die Möglich- 
keit ergab, die formelle Verantwortung für seine Handlungen seinen 
Räten, mit denen er natürlich in der Sache einverstanden war, zu- 
zuschieben. 

Was nun im besonderen die Vorgänge d. J. 1303 anbetrifft, 
so kommt H. auf Grund sorgfältiger Prüfung der Ueberlieferung 
und aller einschlägigen Momente, wie sie überhaupt dem ganzen 
Buche eigen ist, zu dem Schlusse, dass Nogaret trotz seiner eigenen 
Ableugnung und trotz derjenigen seines Königs, doch mit dem ganz 
bestimmten Auftrag über die Alpen entsendet worden sei, sich der 
Person des Papstes zu bemächtigen und den greisen Oberpriester 
nach Frankreich zu schaffen, damit derselbe in Lyon vor ein Konzil 
gestellt und von diesem abgesetzt und verurteilt werde Die In- 
struktion Nogarets sei jedenfalls eine geheime gewesen und vermut- 
lich nach seiner. Rückkehr aus Italien absichtlich vernichtet worden. 
Philipp sei also mit dem Vorgehen seines Dieners, welcher allerdings 
der Welt gegenüber die volle Verantwortung auf sich nahm, völlig 
einverstanden gewesen. Nur habe er inbetreff des einzunehmenden 


414 Kritiken. 


Rechtsstandpunktes seit Nogarets Abgang nach Italien seine Politik 
geändert. Während er im März 1303 mit Nogaret dahin em- 
verstanden gewesen sei, dass Bonifaz, dessen Wahl man als rechts- 
gültig nicht anerkannte, mit Gewalt der angemassten Würde ent- 
kleidet werden müsse, habe er seit Juni 1303 die Entscheidung der 
gegen Bonifaz erhobenen Anklagen einem von dem Papste selbst za 
berufenden Konzil anheïimgestellt. Ob der Verf. nicht wenigstens an 
dieser Stelle auf die prinzipielle Seite des ganzen Streites etwas tiefer 
hätte eingehen können, will ich dahingestellt sein lassen; jedenfalls 
ist für die genaue Feststellung des thatsächlichen Verlaufs alles 
Erdenkliche geschehen. 

Das Urteil des Verf. über Philipp und seinen Ratgeber ist 
durchweg ruhig und besonnen. Er zollt der Politik des Königs, „der 
den gefassten Entschluss mit unerbittlicher Konsequenz durchführte 
und alle Kräfte seines Volkes in seinen Dienst zu stellen verstand“, 
und ebenso der Treue, die er seinen Räten bewies, indem „er nie- 
mals einen von ihnen fallen liess, obwohl er sich oft auf diese Weis 
einen billigen Frieden hätte erkaufen können“, die verdiente An- 
erkennung, aber die Schattenseiten in seinem und Nogarets Charakter 
werden doch auch nicht verschwiegen. Aeusserst schwierig ist es jà 
gewiss, über die letzten Motive für das Auftreten des französischen 
Hofes volle Klarheit zu gewinnen. Aber auch hier scheint mir der 
Verf. doch so ziemlich das Richtige getroffen zu haben. Er giebt 
zu, dass die angebliche Schlechtigkeit Bonifaz VIII. weder für 
Nogaret, noch für den König der treibende Beweggrund war, 
dass Philipp nie und nimmer aus purem Glaubenseifer sich gegen 
die Templer wandte, dass Nogaret und auf seinen Rat Philipp der 
Schöne einen Prozess gegen das Andenken Bonifaz’ VII. nur des 
wegen gefordert habe, um durch dieses Schreckbild den Papst anderen 
Forderungen gegenüber gefügiger zu machen, aber jedes subjektive 
Rechtsbewusstsein scheint er dem Könige und seinem Ratgeber doch 
nicht absprechen zu wollen. Und eben hierin möchte ich ihm bei- 
pflichten. Dass z. B. Nogaret in der interessanten für Philipp allem 
bestimmten Denkschrift vom J. 1305, die der Verf. nach dem in 
Paris befindlichen Conzepte Nogarets unter den Anlagen mitteilt, ge- 
nau denselben frömmelnden Ton anschlägt, den man sonst von ihm 
gewohnt ist, scheint mir doch auch darauf hinstideuten, dass er auch 
sonst seine wahre Gesinnung keineswegs immer verborgen hält. 

Von Interesse für unsere Reichsgeschichte sind diejenigen Teile 
des Buches, die von den Beziehungen Frankreichs zur Kurie seit dem 
Jahre 1308 und in der Zeit handeln, die zwischen dem ersten und 
zweiten Streite liegt, also in den Jahren 1297—1303. Ueber den 


Kritiken. 415 


Gesandtenverkehr, der i. J. 1300 zwischen Bonifaz und Albrecht von 
Oesterreich stattgefunden hat, und über das negative Ergebnis desselben, 
kann man sich jetzt bei Holtzmann am sichersten unterrichten. Viel- 
leicht kann für die unmittelbar vorausgehende Zeit, für die Jahre 
1297—1299 mein kürzlich veröffentlichter Aufsatz über „die Ab- 
setzung Adolfs von Nassau und die römische Kurie“ (Histor. Viertel- 
jahrschrift H S. 1ff.) in gewissem Sinne als Ergänzung angesehen 
werden. Sollte ich mit meinen dort aufgestellten Vermutungen nicht 
ganz in die Irre gegangen sein, so hätten wir zugleich eine Er- 
klärung dafür, wie es kam, dass zu Anfang 1297 die Wolken des 
drohenden Zwiespaltes zwischen Bonifas und Philipp so unerwartet 
schnell verflogen. Der mysteriöse Plan des Papstes konnte ja doch 
nicht verfehlen, auch den französischen König zur Nachgiebigkeit zu 
stimmen; und wenn ich nicht irre, lässt doch auch der Brief des 
Papstes vom 29. Dezember 1298 auf ein intimeres Verhältnis schliessen, 
als der Verf. es vorauszusetzen scheint. Ein Moment, dass noch für 
meine Vermutung sprechen könnte, habe ich mir entgehen lassen. Der 
i J.1296 geschlossene Freundschaftsbund zwischen Albrecht und Philipp 
ist thatsächlich zunächst ohne Folgen geblieben. Wir hören sogar 
umgekehrt, dass Albrecht nach seiner Erhebung i. J. 1298 mit Philipps 
Gegnern, so namentlich mit Flandern Fühlung gesucht habe (vgl. Wenck, 
Clemens V. und Heinrich VII p. 89 n. 2.3). Damit stimmt, dass 
Nogaret selbst in seinen Allegationes excusatoriae die im J. 1299 
erfolgte Annäherung der Könige von Frankreich und Rom als eine 
Wiederherstellung der Eintracht bezeichnet. — Dass der Papst 
diese Annäherung. nicht eben gern gesehen hat, wird auch anderweitig 
bezeugt (vgl. Wenck p. 93 n. 1). Von Interesse war mir übrigens, 
dass nach Nogarets späterer Aussage der Papst i. J. 1300 Albrecht 
versprochen hat, ihn über alle bisherigen Kaiser zu erheben, 
falls er ihm Toscana abtreten wolle Ist das nicht ein neuer Hin- 
weis auf Albrechts Erblichkeitsbestrebungen ? 


Hadamar. H. Otto. 


Franz Xaver Kraus, Dante. Sein Leben und sein Werk, sein 
Verhältnis zur Kunst und zur Politik. Berlin, Grote, 1897. 
(792 8.) 

Ein Leben Dantes zu schreiben, den Zusammenhang zwischen ihm 
und seiner Zeit nachzuweisen, seine Stellung innerhalb der Kultur- 
entwickelung zu bestimmen, ist eine jener Aufgaben historischer Dar- 
stellung, deren vollkommene Lösung nur einem seltenen Meister ge- 
lingen wird, die aber stets von neuem und mit den jeweils vorhandenen 
Mitteln versucht werden muss, wenn ein reiches geistiges Erbe der 


416 Kritiken. 


Vergangenheit nicht verloren gehen soll. Ein klassisches Werk über 
Dante, das herrschend bleiben und schwer übertroffen werden könnte, 
besitzt weder Deutschland noch ein anderes Land; das beste und an- 
regendste steht nicht in ausführlichen Biographien, sondern in kurz 
zusammenfassenden, das Grosse hervorhebenden Vorträgen, wie sie z.B, 
Döllinger und Carlyle uns gegeben haben. Wir bekamen in Deutsch- 
land vor einigen Jahrzehnten ein für seine Zeit gutes und viel ge 
lesenes Buch in Wegeles Dantebiographie; aber seitdem ist die 
Danteforschung so weit vorgeschritten, dass von den älteren Werken 
kaum eines noch Stand zu halten vermag. Eine rührige Erörterung 
der streitigen Probleme, die in überreicher Zahl vorhanden sind, hat 
stattgefunden, und da auf diesem Felde die gutwilligen Dilettanten 
nicht minder eifrig sind wie die im kleinsten sich erschöpfenden Ge 
lehrten, so drohte schliesslich auch hier die Gefahr, dass die Wissen- 
schaft sich selber vernichten werde. 

In ein Chaos für eine gute Weile Ordnung gebracht, Haltbares 
vom Unhaltbaren, Wesentliches vom Unwesentlichen strenge geschieden, 
die Ergebnisse der früheren Forschungen mit ganz selbständiger Hand 
verarbeitet und überall Neues hinzugefügt zu haben, — das ist die 
Bedeutung des vorliegenden Buches von Fr. X. Kraus. Die klassische 
Dantebiographie, die uns fehlt und die Danteschen Geist für weite 
Kreise fruchtbar zu machen vermöchte, ist mit diesem Werke nicht ge 
kommen, — wer könnte die vor allem notwendige Auseinandersetzung 
mit einer übergrossen widerspruchsreichen Litteratur, mit unzähligen 
unsicheren Meinungen, ein Forschen von Schritt zu Schritt sogleich 
vereinen mit einer nur das Bedeutende vortragenden, leicht hinfliessen- 
den, gewinnenden Darstellung? In schwerer Rüstung schreitet das 
neue umfangreiche Buch einher, so viele anmutige Arbeit sich auch 
im einzelnen darin findet. Nur wer die Danteforschung nicht kennt, 
wird das dem neuen Werke gespendete Lob für gering ansehen; mir 
scheint vielmehr, es ist eine grosse Leistung, kaum noch zu Ueber- 
sehendes derart zusammengefasst und geordnet zu haben, dass hier die 
Danteforschung einen neuen Ausgangspunkt finde. Wünschen wir uns 
ein deutsches Buch, das vielen Begehrenden, sowohl Gelehrten wie 
Laien, die Gestalt Dantes in lebensvoller Schilderung neu zu er- 
schliessen, ihn für unsre Kultur, so weit es möglich ist, in neuer 
Weise zu gewinnen vermöchte, so müssen wir sicherlich das Werk 
von Kraus als die lösende Vorbedingung dazu ansehen. 

Trotzdem ist der Wert dieser Leistung nur zum Teil gekenn- 
zeichnet, wenn man ihr die kritische Sichtung, die gelehrte Arbeit 
nachrühmt; wo sich ein geistvoller, vielgelehrter und weiterfahrener 
Mann an einem Gegenstand, der ihm sein Leben lang nahe gewesen 


Kritiken. 417 


und wie zu einem Lebensproblem geworden ist, mit innerstem Anteil 
versucht, da muss der geklärte Inhalt eines ganzen Daseins zum Vor- 
schein kommen, da wird über den besondern Charakter der Arbeit 
hinaus eine absichtslose Fülle von Erlebtem und Erworbenem zu Tage 
treten. So möchte ich’s fast bedauern, dass dieses Buch ein doppeltes 
Antlitz zeigen muss, dass überall das menschlich Bedeutsame mit dem 
gelehrten Apparate um Herrschaft und Erfolg zu kämpfen hat. 

Eine bewundernswerte Vielseitigkeit zeigt sich in diesem Werke; 
selten wird es sich treffen, dass jemand das für diesen Zweck not- 
wendige theologische Wissen mit kunsthistorischem, litterargeschicht- 
hchem und allgemeinhistorischem vereinigt, — aus der speziellen 
Kenntnis der Kunstgeschichte, der theologischen Anschauungen und der 
Litteratur des Mittelalters hat K. die wertvollsten seiner neuen Ergeb- 
nisse geschôpft. Und darüber hinaus zeigt sich der mit dem Besten 
aller Zeiten vorurteilsfrei vertraute Sinn des Verfassers; mag man 
auch vielleicht die Auffassung Goethes ein wenig zu eng finden, so 
spürt man es doch warm genug, dass Goethe wie Aeschylos, Shakespeare 
und Dante zum inneren Leben des Verfassers gehören und dass in 
ihm die engherzig gelehrte Beurteilung Dantes zurücktritt vor der 
menschlich freien Erfassung einer grossen Persönlichkeit und des in 
ihr sich belebenden Daseinsproblems. 

Es lag, wie gesagt, nicht am Verfasser, dass dennoch kein 
klassisches Dantewerk, sondern nur die beste und unerlässliche Vor- 
bereitung dazu entstand; für jetzt war es kaum möglich, den Gegen- 
stand anders zu behandeln, als es hier geschehen ist. Das Ergebnis 
der gelehrten Arbeit ist ein Sieg der konservativen Danteforschung; 
mit allem politischen und kirchlichen Radikalismus, der sich auf diesem 
Feld getummelt hat, ist scharf ins Gericht gegangen und gründlich 
aufgeräumt worden. Es wird langer und vielseitiger Arbeit bedürfen, 
bis über die einzelnen Forschungsergebnisse des neuen Werkes ein 
abschliessendes Urteil gefällt werden kann; einleuchtend und bisherige 
Annahmen übertreffend oder auf neuem Wege beweisend erscheinen sehr 
viele. Es sei einiges davon erwähnt. K. setzt die Monarchia in die 
letzten Lebensjahre Dantes?; er hält die sog. Eklogen für unecht und von 


1 Kleine Ungleichheiten und Widersprüche finden sich dabei; S. 279 
heisst es über die Entstehungszeit der Schrift: ,,1313—1317 bez. 1318", 
S. 396: „1317/18“, S. 687: „nach 1317“. Die Anschauung Grauerts über die 
Abfassungszeit wird S. 278, soviel ich sehe, nicht ganz richtig wiedergegeben; 
Gr. spricht nicht von „gleich nach 1302“, sondern von 1300/1301, — ich kann 
auch nicht finden, dass Gr. die Monarchia „als direkte Gegenschrift gegen die 
eben erschienene Bulle Unam sanctam“ bezeichnet hat. Im übrigen scheint 
mir allerdings in dieser Frage die Kraus’sche Beweisführung gesicherter ala 


418 Kritiken. 


den Briefen nur drei für möglicherweise echt. Die Steinkanzonen 
Sind nach K. eine besondere Gruppe politisch-allegorischer, auf Florenz 
gemünzter Gedichte Die Dantebildnisse sind kritischer als bisher ge 
sichtet worden; das Bargellobild sieht K. für ein sicheres Werk Giottos 
(1334—1337) an. Bei der Grabschrift für Heinrich VII. möchte K 
den Dichter beteiligt glauben. Die Zahl der Vorläufer der Commedia 
ist durch eine stattliche Reihe vermehrt, Dantes Zusammenhang mit 
den Franziskaner-Spiritualen, besonders mit Ubertino von Casale, zum 
erstenmale eingehend nachgewiesen worden. Das Rätsel des Veltro 
und des Dux bringt K. zu keiner vollkommenen Lösung, obwohl anch 
da neue Hinweise gegeben werden; dass aber der symbolische Charakter 
Beatrices als göttliche Weisheit, Virgils als Vernunft zu deuten sei, 
wird aus der Ueberlieferung, die diese Typen bereits ausgebildet hatte, 
festgestellt. Ich wiederhole es: wo K. auf frühere Annahmen zurück- 
kommt, sind sie in neuer Weise begründet. 

Ein umfangreiches Kapitel gilt Dantes Verhältnis zur Kunst, 
dessen Beurteilung dem Kunsthistoriker überlassen bleiben muss. Doch 


diejenige Grauerts; die Annahme einer zweiten Redaktion der Schrift in 
den Jahren 1318—1321 ist ein nur schwer zu beweisendes Auskunftsmittel 
und der von Gr. aufgefundene Traktat steht doch, so viel man bisher sehen 
kann, mit der Monarchia in keiner zeitlich bestimmbaren Beziehung. — 
Dass sich auch sonst noch manchmal Ungleichheiten finden, sei gleich hier 
erwähnt. Man vgl. z. B. die verschiedenen Aeusserungen über die Entstehung 
der Vita Nuova S. 209, 210, 393 und 405. Ferner werden in dem Kapitel 
„Geistige Physiognomie“ Dantes (S. 138) drei Phasen „in der Entwickelung 
seines Wesens‘ unterschieden, in der „Seelengeschichte Dantes“ (S. 405; da- 
gegen vier; überhaupt wären beide Kapitel wohl besser nicht getrennt 
worden. Hier wie anderwärts hätte eine grössere (Gredrungenheit nichts 
geschadet, — man vergleiche z. B. S. 526 mit 528, ferner. S. 702. In den 
höflichen Verbeugungen gegen andere Danteforscher kann ich nicht immer 
eine treffende Kennzeichnung wahren Verdienstes finden; aber sie sind freilich 
bezeichnend für die liebenswürdige Gesinnung des Verfassers. Auch sei gleich 
hier angemerkt, dass im Stil des Verfassers sich manchmal Wunderlich- 
keiten finden: Ausdrücke wie „Verumständung“, „Unverirrlichkeit“ (des 
kath. Glaubensbewusstseins), „irritabel“, „die von 800—1245 bestandene 
Universalmonarchie‘, „historirte Initialen“, „der Import Dantescher Ideen 
nach Deutschland‘, der Gebrauch von „indem“ für „weil“, von „nachdem“ 
für „da ja“ hätte sich wohl vermeiden lassen; mich erinnert der Stil des 
Verfassers stellenweise ans Gelehrtendeutsch, obwohl sich daneben auch wieder 
andere höchst fesselnd geschriebene Partien finden. — Das Register ist ° 
derart, dass es besser ganz weggeblieben wäre; es ist weder zuverlässig, 
noch vollständig, noch praktisch, Leider hat das Buch auch sehr viele 
Druckfehler. 


Kritiken. 419 


sei darauf hingewiesen, dass fast zu gleicher Zeit von Anderer Seite 
ein eignes Buch über den Gegenstand erschienen ist, das trotz mannich- 
facher Abweichung in Einzelheiten doch in wesentlichen Punkten sich 
mit Kraus aufs engste berührt, — für den jüngeren Forscher jeder- 
falls eine erfreuliche und wertvolle Bestätigung seiner Anschauungen. + 

In dem letzten Buche des Werkes, in den Abschnitten über 
Dantes Kirchenpolitik spürt man stark den Nachhall gegenwärtiger 
Bewegungen, denen der Verfasser ja nahe genug steht. Die voll- 
kommene katholische Rechtgläubigkeit Dantes?, sein scharfer Gegen- 
satz gegen den „politischen“ Katholizismus, der nach Weltherrschaft 
strebe und mit der Natur des Christentums und der Idee der Kirche 
innerlich unvereinbar sei, wird hervorgehoben und Dantes „idealer 
Katholizismus‘ als der rechte Weg auch für die Gegenwart bezeichnet. 

Misslich wird es immer sein, die Anschauungen einer fernen Ver- 
gangenheit in die Gegenwart übertragen zu wollen; es ist viel ge- 
wagt, wenn man sagt: „So wird Dante der Repräsentant des idealen 
Katholizismus im Gegensatz zur Antike und zu dem modernen Faust, 
und doch wieder gewissermassen die Brücke zwischen beiden bildend* 
(S. 530). Ich habe, trotz lebhaftester Sympathien für den heutigen 
Idealkatholizismus, zwei Bedenken gegen so weitgehende Anschauungen: 
ein Bedenken des historischen Gewissens und ein praktisches. 

Kann es wirklich für den Historiker einen in der Zeiten Wechsel 
ünveränderlichen idealen Katholizismus geben? Ein ideales Christen- 
tum, eine ideale Religiosität und Moralität, — das mag man in seiner 
Notwendigkeit (und doch nicht in seinem jeweiligen, zeitlich be- 
dingten Wesen) für ein unvergängliches Ideal ansehen; aber ein idealer 
Katholizismus schliesst bestimmte kirchliche, hierarchische Formen — 
also Menschenwerk — in sich und deshalb bleibt er der Vergänglich- 


! Ludwig Volkmann, Iconografia Dantesca. Leipzig, Breitkopf u. Härtel 
1897 (179 8.). Sowohl Kraus wie Volkmann geben eine reiche Fülle sich 
gegenseitig ergänzender Abbildungen. 

? Ein Zweifel mag freilich noch immer erlaubt sein, ob Dante so ganz 
in den Rahmen der vollkommenen kirchlichen Rechtgläubigkeit hineinzu- 
zwingen ist. Wie lässt sich seine Forderung der „individuellen Gewissens- 
freiheit" (8. 723) mit der Kirchenlehre vereinigen? Soll diese individuelle 
Freiheit irgendwelchen Wert haben, so muss sie sich auch bethätigen dürfen. 
Hat Dante das fordern wollen, so befindet er sich im Widerspruch mit der 
katholischen Lehre, wie sie vom 4. Jahrhundert an bis zum Syllabus gefasst 
worden ist. Kraus trennt freilich von der individuellen Gewissensfreiheit 
die Anerkennung der „lehramtlichen Infallibilität der Kirche“; aber darin 
werden andre, besonders wenn sie die Folgen dieser Infallibilität bedenken, 
eine starke Einschränkung der Gewissensfreiheit sehen. 


420 Kritiken. 


keit unterworfen. Also man muss entweder das Vergängliche streichen, 
— dann bliebe vom idealen Katholizismus ein dogmen- und ver- 
fassungsloses Christentum übrig und die Verschiedenheit bestände allein 
in der Benennung; oder man schliesst in den idealen Katholizismus 
vergängliche Dinge ein, — dann hört er für den Historiker auf, etwas 
für immer Giltiges oder von einem Zeitalter aufs andere Uebertrag- 
bares zu sein. Die religiösen Probleme der Menschenseele haben sich 
seit dem 13. Jahrhundert genau in derselben Weise verändert und 
verfeinert als uns Neueren Goethe näher stehen wird als Dante, — 
ihm bleibt vom Genius immer noch genug, so dass wir nichts Un- 
mögliches in ihm zu sehen brauchen. So stark ist Dantes Persönlich- 
keit nicht nach vorwärts gerichtet, dass wir in ihm den Wegweiser 
für künftige Jahrhunderte sehen könnten.! 

Und wie die religiösen Probleme sich verändert haben, so die 
kirchlichen, — wollten wir sie nicht immer von neuem aus unserm 
Zeitalter entwickeln, so würden wir uns selbst zur Unfruchtbarkeit 
verdammen. Der Historiker darf sich nicht täuschen lassen durch ein 
so fesselndes und den einzelnen wohl auch erhebendes Ideal, wie es 
die Einheit der christlichen Kirche ist; thatsächlich entfernen wir uns 
gerade seit dem 13. Jahrhundert mit jedem Tage, mit jeder That 
unseres geistigen Lebens, mit jeder neuen Vertiefung der religiösen 
Probleme mehr von jener Welt, in der jenes durch die Geschichte 
genugsam widerlegte Ideal geboren wurde. Mag die Einheit der 
Christenheit als ein friedeverheissendes Ziel gelten, mag sie durch eine 
der historischen Kritik angeblich nicht zugängliche Bibelstelle gewähr- 
leistet sein, — der geschichtliche Gang hat das Ideal widerlegt, indem 
er die Notwendigkeit einer entgegengesetzten Entwickelung dargethan 


1 Damit soll keineswegs gesagt sein, dass ich Dante nur als Abschluss 
des Mittelalters ansehe; er steht gewiss zugleich am Anfang einer neuen 
Zeit, aber doch nicht als ein Bahnbrecher in religiöser Hinsicht. Mir 
scheint, dass Kraus sowohl hier als auch bei Schilderung der Anschauungen 
Dantes vom Staate den Fehler begangen hat, das Richtige und Moderne, 
was sich darin unzweifelhaft findet, so stark hervorzuheben, als ob es der 
Grundzug des Danteschen Systems gewesen wäre (vgl. z. B. S. 769), während 
doch gerade die von Dante in den Vordergrund gestellten kirchlichen und 
politischen Ansichten zum grössten Teile den Charakter des zeitlich Be- 
dingten und scholastisch Beschränkten tragen, so dass man oft nur mit 
Mühe das uns noch Entsprechende aus seinen Schriften herauszufinden ver- 
mag. Auch darf man nicht übersehen, dass diese kirchenpolitischen und 
staatlichen Anschauungen zu keiner bahnbrechenden Bedeutung gelangt 
sind; in ganz anderen Faktoren beruht Dantes nicht endende Wirkung auf 
die Nachwelt. 


Kritiken. 421 


hat, an der zu rütteln eine historische und psychologische Unmöglich- 
keit ist.! Die göttliche Komödie über den Faust stellen heisst: das 
Leben für ein lösbares Rätsel ansehen, lösbar mit Hilfe von mensch- 
lich bedingten kirchlichen Dogmen. 

Ein anderes Bedenken kommt hinzu. Der Idealkatholizismus 
strebt mit Danteschen Ideen nach einer Reform der römischen Kirche; 
er vergisst, dass die heutige Kirche mit ihren politischen Wünschen 
und Parteiungen nicht von gestern auf heute geworden ist, sondern 
dass sie in dieser gegenwärtigen Gestalt nicht minder das Produkt 
einer jahrhundertelangen Entwickelung ist, — der Idealkatholizismus 
kann nicht hinwegblasen, was innerhalb der Kirche seine Existenz 
unmöglich macht. Er wird, wie alle ihm verwandten Bewegungen 
der Vergangenheit, sich eines Tages vor die Frage gestellt sehen, ob 
er seine Ziele aufgeben oder ob er ihre Verwirklichung ausserhalb 
der Kirche versuchen will. Je mehr er sich überzeugt, dass die Ein- 
heit der christlichen Kirche — wenn man Einheit der Verfassung 
darunter versteht — ein mit wahrhafter Religiosität keineswegs zu- 
sammenhängender und durch die geschichtliche Entwicklung wider- 
legter Traum ist, um so eher wird er zur Belebung seiner religiösen 
Ideale — und das ist allein das Wesentliche, nicht ihre jeweilige 
kirchliche Organisation — kommen. Wieviel Wasser wird noch den 
Tiber hinunterfliessen, bis auch wir — und sicherlich mit innerlich- 
stem Anteil — die Krisis dieser idealkatholischen Bewegung schauen 
dürfen? Von der folgerichtigen Gesinnung und Thatkraft ihrer Vor- 
kämpfer wird der nahe oder ferne Zeitpunkt dieser Krisis ab- 
hängig sein.? 

Kann dem Historiker etwas anderes übrig bleiben, als Dantes 
kirchliche Anschauungen für bewunderungswürdige Zeugnisse seiner 
Zeit und der durch sie bedingten Religiosität anzusehen? Nicht ihre 
Wiederaufnahme sollten wir fordern, sondern allein das gleiche rück- 


! Kraus sagt (8. VIII), Dante habe früher und klarer als andere die 
Wurzeln des Verderbnisses, welches die mittelalterliche Kirche angriff und 
die Gesellschaft des 14. Jahrhunderts rasch ihrem Niedergange entgegen- 
führte, erkannt; die Einheit der christlichen Kirche hätte gerettet werden 
können, wenn jene Wunde geheilt worden wäre. — Ein Schluss in histori- 
schen Dingen, der auf einem „Wenn“ beruht, wird niemals überzeugend 
wirken; auch die so unbedingt ausgesprochene Anschauung von einem 
Niedergang der Gesellschaft des 14. Jahrhunderts wird nicht auf allgemeine 
Zustimmung zu rechnen haben, — aus ihrem Schosse entsprang doch der 
Humanismus und die neue Kunst! 

2 Das obige ist geschrieben und durchkorrigiert worden, ehe die 
Massregelung Schells bekannt wurde. 


422 Kritiken. 


sichtslos ehrliche, den höchsten Lebensfragen zugewandte Streben, das 
freilich nur dann erfolgreich sein kann, wenn es die Ergebnisse langer 
Zeiträume und ihrer gewaltigen geistigen Arbeit sowie die lebendigen 
religiösen Kräfte der Gegenwart nicht übersieht. 

Aber ich bekenne es dankbar: ein Buch, das solche Probleme 
mit beinahe wehmütigem Ernste anregt, ist nicht vergebens geschrieben 
worden. 

Leipzig. Walter Goetz. 


Martin Spahn, Johannes Cochläus. Ein Lebensbild aus der Zeit 
der Kirchenspaltung. Berlin, Felix L. Dames. XVI und 377 8. 
gr. 8. 7 Mark. 

Seitdem Lessing seine „Rettung des Cochläus, aber nur in einer 
Kleinigkeit“ schrieb (Lachmannsche Ausgabe, 4. Band, 8. 89—104), 
hat sich das Interesse mehrfach auf den vielgeschäftigen Gegner 
Luthers gelenkt. Aus den letzten Jahrzehnten sei besonders Ottos 
gründliche Schrift über Cochläus als Humanisten, sowie die fesselnde 
Studie von Felician Gess und aus neuster Zeit der von Friedensburg 
veröffentlichte Briefwechsel erwähnt. Grade der letztere bot eine 
Reihe wertvoller Züge zu dem Lebensbilde des streitbaren Polemik 

Die vorliegende prächtige Arbeit kommt einem lebhaft empfundenen 
Bedürfnisse entgegen; sie ist aber auch insofern eine wertvolle Gabe, 
als sie die Kenntnis der litterarischen und polemischen Bewegung in 
der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in wichtigen Punkten bereichert 
Verfasser hat sich mit der Arbeit 4 Jahre getragen, die freilich durch 
andere Studien — irren wir nicht, besonders durch die Verfassungs: 
und Wirtschaftsgeschichte des Herzogtums Pommern von 1478—1029 
— unterbrochen wurden. 

Vier Seiten seien an dem Buche besonders hervorgehoben: zunächst 
die Gründlichkeit der Quellenkenntnis. Gerade bei dem viel herum 
geworfenen Cochläus werden an den Biographen hohe Anforderunf®! 
gestellt. Eine Reihe hervorragender Kenner der Zeit haben de Stof- 
sammlung unterstützt. Wie Präfekt Otto das von ihm gesammelte 
Material zur Verfügung stellte, so hat Dr. Nikolaus Paulus mit semer 
nie versagenden Belesenheit dem Verfasser zur Seite gestanden. Eine 
stattliche Anzahl deutscher Archive haben Beiträge geleistet, von SO 
deutschen seien Krakau und Simancas genannt. Dazu kommt a 
Beherrschung des Stoffs. Zahlreiche Fragen mussten behandelt 
abliegende theologische Gebiete gestreift werden. Ueberall hin ist der 
Verfasser sicher gefolgt, wenn man auch in manchen Punkten, * ~ 
theologischer Natur, bisweilen genauere Auskunft haben möchte. von 
ist anzuerkennen die Objektivität in der Beurteilung de Helden 


Kritiken. | i 423 


Der Verfasser erfüllt uns mit Anteilnahme an dem Schicksale des 
Mannes, der eine freudenlose Jugend verlebte und nach einem Leben 
voll Leiden schliesslich dazu kam, dass er im Alter seiner schweren 
Knabenjahre mit Liebe gedachte. Daneben hebt er des kirchlichen 
Streiters Schwächen bezüglich des Charakters und der Leistungen in 
psychologischer, bestimmter und scharfer Weise hervor. Dies alles 
wird uns in gewandter, lebensvoller und fesselnder Darstellung ge- 
boten. In 17 Abschnitten wird der Stoff klar behandelt. Voll Be- 
geisterung für Deutschlands Grösse und Herrlichkeit schildert er an- 
schaulich die verschiedenartigen Strömungen; mit besonderer Vorliebe 
verweilt er bei der Zeichnung der Persönlichkeiten, die er in scharf- 
umrissenen Bildern vorführt. Stimmungsvolle Beschreibungen von 
Orten, z. B. von Meissen, führen uns den lokalen Hintergrund vor. 

Als Zeichen des Dankes füge ich einige Nachträge hinzu: S. 259 f. 
ist zu ergänzen, dass Cochläus 1536 des Erasmus „fatum et testamentum“ 
ins Deutsche übersetzte und herausgeben wollte. Vgl. den von mir 
in den Neuen Jahrbüchern für Philologie und Pädagogik (64. Jahrg., 
150. Band, S. 419 f.) auf Grund der Urschrift im königl. Hauptstaats- 
archiv zu Dresden veröffentlichten Brief des Cochläus an den herzog- 
lichen Kanzler Simon Pistoris, d. d. Meissen, den 18. Sept. 1536. In 
diesem Schreiben wird auch ein Brief des Johannes Dantiscus, ein 
solcher von Bischof Chojenski, von dem vertriebenen Bischof von 
Linköping, Johannes Braske, an Cochläus u. a. m. erwähnt. Sollten 
darüber nicht noch weitere Nachrichten aufzufinden sein? — Nicht 
berücksichtigt sind die Schriften von J. K. Seidemann, z. B. sein 
Dr. Jacob Schenk (Leipzig 1875), wo S. 57 manches zur Erklärung 
der XXV Ursachen und ihrer Widmung an Dechant und Kapitel zu 
Freiberg zu finden ist. — In der Jugendgeschichte ist manches zu 
kurz behandelt, z. B. die Familie. Vgl. die Urkunde in Christoph 
Gottlieb von Murr, Journal zur Kunstgeschichte und zur allgemeinen 
Litteratur. 17. Teil (Nürnberg 1789), S. 291. — Die Ausführung 
über den Namen S. 6 hätte ich genauer gewünscht. Vgl. Murr, Journal 
a. a 0. S. 291f. Dazu der Name Cocles in: „Ein Sendbrieffe an | 
einen fürnemen Thumbherren, des | Stiffts Eychstat von Dr. Johann | 
Cochles newlich aussgangner Schrifft an | kayserliche Maiestet, wider 
Herren | Philip. Melanthonem. | 1544. Vgl. Seidemann a. a. O. S. 95. 
Hier ist auch erwähnt, das Kapitel habe ihn nur unter der Bedingung 
&dmittieren wollen, dass er nichts gegen Luther schreibe. Eine längere 
Begründung folgt. Dies scheint nicht ganz zu der Bemerkung des 
Verfassers S. 253 zu stimmen: „Er war ohne Zweifel ein willkommenes 
Glied des Domkapitels“. Zu Nr. 14 des vortrefflichen Schriftenver- 
zeichnisses sei erwähnt, dass auf dem Exemplare der Zittauer Rats- 


424 | Kritiken. 


bibliothek bemerkt ist: constat 18 gr. Die Widmung ist dort datiert: 
Romae VI Idus Decembris 1524 (nicht 1523, wie Verfasser S. 343, 
Z. 2 von unten angiebt). 

Die Ausstattung des Buches ist vortrefflich. Einen Wunsch nur 
hätte ich gehabt, die Wiedergabe des Bildes des Cochläus, das vor- 
handen und mehrfach veröffentlicht worden ist. 


Zittau. Georg Müller. 


Joseph Knepper, Nationaler Gedanke und Kaiseridee bei den 
elsässischen Humanisten. Ein Beitrag zur Geschichte des Deutsch- 
tums und der politischen Ideen im Reichslande. (Erläuterungen 
und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des Deutschen Volkes, 
herausgeg. von Ludwig Pastor, I. Bd., 2. u. 3. Heft; Freiburg i B. 
Herder. 1898). 

Die vorliegende Arbeit geht auf eine Anregung von Professor 
Grauert in München zurück; ihr Verfasser will nach der Einleitung 
„eine der eigenartigsten und wohlthuendsten Erscheinungen der huma- 
nistischen Bewegung des Elsasses einem grösseren Kreise von Ge 
bildeten näher bringen“ Er erkennt den Männern, „die einst die 
Vorkämpfer des deutschen Gedankens in des Reiches Westmark waren“ 
und ausserdem „Heimat und Vaterland geistig zu heben und zu fördern 
suchten“, einen berechtigten Anspruch zu, „noch jetzt von jedem ge 
gildeten Deutschen beachtet und gewürdigt zu werden“, und wird, wie 
er am Schlusse der Arbeit sagt, zufrieden sein, wenn es ihm gelingt, 
„die Erinnerung an diese treu-deutschen Elsässer in weiteren Kreisen 
unseres Volkes wieder wachzurufen.“ 

Ich habe absichtlich diese Aeusserungen des Verfassers über Zweck 
und Sinn seiner Arbeit wörtlich wiedergegeben, weil man sie vor 
Augen behalten muss, um dem wohlgemeinten und fleissig gearbeiteten 
Buche nicht Unrecht zu thun. Es ist kein eigentlich wissenschaft- 
licher Zweck, den Knepper verfolgt, nur eine Art Ehrendenkmal 
für verdiente Männer der Vergangenheit will er errichten; und so 
dürfen wir wohl nicht allzusehr mit ihm rechten, wenn uns seine 
Arbeit den Gewinn nicht gewährt, den eine wissenschaftliche Behand- 
lung des Themas geben könnte. Denn es ist ein Thema von hohem 
Interesse, das er angerührt hat; die Stellung der deutschen Humanisten 
zur Entwickelung des deutschen Nationalbewusstseins ist noch keines- 
wegs historisch und psychologisch klargestellt, und auch eine wirklich 
historische Analyse der Schriften einer kleinen Gruppe unter ihnen 
könnte schon viel nützen. Aber schon die Art, wie Knepper seine Auf- 
gabe formuliert hat, beweist, dass er die wichtigsten Fragen, um die 
es sich dabei handelt, nicht einmal gestellt hat. Er untersucht nicht, 


Kritiken. i 425 


aus welchen Elementen sich das nationale Empfinden der Humanisten 
zusammensetzte, inwieweit Heimatsgefühl, traditionelle Abneigung gegen 
Völker anderer Abstammung und Zunge, naive Prahlerei mit der Vor- 
züglichkeit des eigenen Volkes sich vermischten mit mehr angelernter 
Nachahmung des aus der antiken Litteratur übernommenen litterarischen 
and oratorischen Phrasenpatriotismus der Renaissancebildung; er stellt 
sich nicht die Frage, wie weit ihre Vorstellungen von Nationalität 
hinausgingen über den ihnen immer am nächsten liegenden Gedanken, 
dass unter den vielen Gelehrten aller Zeiten die deutschen Gelehrten, 
wenn nicht die besten, doch ganz besonders ausgezeichnet seien; er 
versucht nicht, ihre nationalen Gefühle und Gedanken einzureihen in 
den historischen Zusammenhang und sie mit den Gefühlen und Ge- 
danken der vorausgehenden und nachfolgenden Generationen zu ver- 
gleichen. 

Indem er alle solche Fragen von seiner Darstellung ausschliesst, 
hat er sich von Anfang an dazu verurteilt, eine blosse Stoffsammlung 
zu liefern für den, der künftig einmal diese Fragen behandeln wird. 
Er hat sich einfach die Werke einer Reihe von elsässer Humanisten 
vorgenommen: Jakob Wimpheling, Thomas Wolf, Thomas Murner, 
Hieronymus Gebwiler, Sebastian Brant, Beatus Rhenanus, Jakob Spiegel 
benutzt er am meisten, mehr gelegentlch Peter von Andlau, Johannes Hugi 
und den Kolmarer Anonymus (gewöhnlich als oberrheinischer Revolutionär 
bezeichnet; wie kommt Saul unter die Propheten?) Aus ihren Schriften 
hat er herausgezogen, was ihm eine Beziehung auf Kaisertum, Deutsch- 
tum, Vaterland zu haben oder patriotisches Empfinden zu verraten 
schien; die prägnantesten der ausgezogenen Stellen druckt er ab mit 
verbindenden Bemerkungen, und zwar zuerst eine Anzahl geordnet 
nach den Autoren (Kapitel 1—4), dann die übrigen geordnet nach 
Gegenständen (Kaiseridee, imperium Romanum und Weltherrschaft der 
deutschen Kaiser, Papst und Kaiser, Kap. 5—8). Was er zur 
Charakteristik der Schriftsteller oder der Gedankenzusammenhänge 
hinzuthut, ist von geringer Selbständigkeit und hat daher wenig Wert. 
Fortwährend gehen ihm die Begriffe Nationalbewusstsein, Kaisertreue, 
Patriotismus, Fremdenhass wirr durcheinander; er scheint sie alle für 
identisch zu halten. Und, was noch bedenklicher ist, ihm scheint 
masslos schmeichelnder Byzantinismus, wie wir ihn bei so vielen 
Humanisten finden, gleichbedeutend mit Kaisertreue und nationalem 
Empfinden zu sein. 

Ich kann demnach in der Arbeit nichts anderes sehen als eine 
brauchbare Materialsammlung, die als solche ja auch ihre Verdienste 
hat. Ob ein so aus Citaten zusammengeleimtes, stilloses Buch freilich 
dem vom Verfasser gewollten Zwecke entspricht, ob es geeignet ist, 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 28 


426 Kritiken. 


einem weiteren Kreise von Gebildeten die Männer, denen es gewidmet 
ist, näher zu bringen, scheint mir recht zweifelhaft. 
Leipzig. Erich Brandenburg. 


Walter Goetz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. un 
des Landsberger Bundes 1556—1598 (a. u. d T.: Briefe un 
Akten zur Geschichte des sechzehnten Jahrhundert mit besonderer 
Rücksicht auf Baierns Fürstenhaus Bd. V). XII und 946 SS. Gr. 
München, M. Riegersche Universitätsbuchhandlung (G. Himmer) 
1898. 

Um die Vorzüge und Nachteile der vorliegenden Publikation m 
würdigen, muss man die beiden Entstehungsfaktoren unterscheiden, 
nämlich die Leistungsfähigkeit des Herausgebers und andrerseits die 
Opportunität des Themas. 

Fassen wir zunächst das letztere ins Auge, so soll die Edition 
die Brücke bilden zwischen den mit 1555 abschliessenden Druffelschen 
Beiträgen und den mit den neunziger Jahren einsetzenden Briefen und 
Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges, und sie stellt sich zu 
diesem Zwecke vor allem die Aufgabe, „die wichtigsten Ereignisse der 
auswärtigen bairischen Politik zur Zeit Albrechts V. um die Geschichte 
des Landsberger Bundes zu gruppieren“. Wir gehen wohl nicht fell, 
wenn wir die Wahl dieses Mittelpunktes der Erwägung zuschreiben, 
dass nur auf solche Weise ein Objekt geschaffen werden konnte, 
welches in einem einzigen Bande zu bewältigen war. Da erhebt sich 
naturgemäss die Frage: ist eine so weitgehende quantitative Beschrär- 
kung zweckmässig und entspricht das äussere Motiv, welches den Land 
berger Bund bevorzugte, dem Grundcharakter der damaligen Münch 
ner Politik? 

Jeder Kenner der handschriftlichen Schätze jener Zeit wird = 
fort zugeben, dass es unmöglich ist, in einem Bande 34 Jakre 
— faktisch reicht die Publikation ausser einem kurz zusammen- 
fassenden Anhang nur bis 1580 — der Geschichte eines so mä:b 
tigen deutschen Territoriums selbst nur in einer an der Han 
von Archivalien referierenden Darstellung halbwegs genügend 2 
behandeln, geschweige denn in einer Aktenpublikation. Man braucht 
überdies nur einen Vergleich mit anderen Editionen aus der Geger- 
reformation anzustellen, um zu erkennen, wie stiefmütterlich Baie 
behandelt würde, wenn durch das vorliegende Werk die Lücke zwischen 
Druffel und Stieve als ausgefüllt gelten sollte. Die württembergisch® 
Kommission projektiert für die achtzehnjährige Regierung Herzog 
Christofs drei bis vier Bände. Die siebzehnjährige Regierug Kur 
fürst Friedrichs IH. von der Pfalz hat Kluckhohn in zwei Bänden be- 


i 


Kritiken. 427 


handelt, und ich glaube, wenn dieser heute bei dem viel stärkeren 
Material seine Arbeit noch einmal zu machen hätte, so würde ihr 
Umfang mindestens um ein Drittel wachsen. Ueber zehn Jahre Johann 
Kasimirs liegen bereits zwei Bände vor, und von Bezold wird sich 
grosse Beschränkung auferlegen müssen, wenn er die sechs restieren- 
den Jahre im begonnenen Rahmen durch einen dritten Band zum Ab- 
schluss bringen will. Ist nun die damalige pfälzische und württem- 
bergische Geschichte wichtiger für die Mit- und Nachwelt gewesen 
als die bairische? Ich glaube, schon der Name „Gegenreformation“ 
und die heutige Machtstellung des Katholizismus in Deutschland, welche 
ja wesentlich der umfassenden Thätigkeit des bairischen Hofes in der 
2. Hälfte des 16. Jahrhunderts verdankt wird, beweist das Gegenteil. 

Auch die zweite meiner obigen Fragen, ob die Geschichte des 
Landsberger Bundes ein geeignetes Zentrum für eine umfassende Akten- 
publikation zur damaligen bairischen Geschichte ist, muss verneint 
werden. Goetz nennt diese Liga „bis in die 70er Jahre auf welt- 
lichem Gebiete die bedeutsamste Erscheinung der bairischen Politik“, 
obgleich er die Ohnmacht der Institution eingesteht. Aber eine solche 
indirekte Bedeutung kommt dem Bunde nur zu, weil sich in seinem ganzen 
Verlaufe — aber keineswegs ausschliesslich in diesem — die Grund- 
anschauungen des Münchner Hofes wiederspiegeln, welchen nach ihrer 
Entstehung, nach ihrer Tendenz, nach ihrer verschiedenartigen Wirkungs- 
sphäre nachzugehen vor allem Aufgabe einer Arbeit über die Zeiten 
Albrechts V. und Wilhelms sein müsste Ich will nur auf einige 
Materien, die für die bairische Geschichte jener Zeit besonders wichtig 
gewesen sind und in einer Aktenpublikation über Albrecht und Wil- 
helm einen bevorzugten Platz verdienen, hinweisen: die innere Ent- 
wicklung des Staates von der finanziellen und politischen Ohnmacht, 
in welcher er sich um 1550 befand, zu der ausschlaggebenden Rolle, 
die er unter Maximilian spielen konnte, die Sanierung der kirchlichen 
Verwaltungsschäden, namentlich auf dem Gebiete des Klosterwesens, 
die Thätigkeit, welche .die bairischen Staatsmänner für die innere 
Wiedergeburt des gesamten deutschen Katholizismus und für das 
Zurückwerfen der neuen Lehre entfaltet haben und welche den Münch- 
ner Hof zum Mittelpunkt aller gegenreformatorischen Bestrebungen 
teilweise über die Reichsgrenzen hinaus gemacht hat, die Bistums- 
politik der Herzöge. Gewiss sind die meisten dieser Probleme für 
die wissenschaftliche Forschung kein jungfräulicher Boden; aber ganz 
abgesehen davon, dass die mit einer umfassenden Aktenpublikation 
verbundenen systematischen Archivforschungen wohl zu den sorg- 
fältigsten Vorarbeiten wichtige Nachträge ergeben würden, sind die 
Gesichtspunkte, nach denen derartige Fragen in den Nuntiaturberichten, 

28° 


428 Kritiken. 


in Kellers Akten zur westfälisch-niederrheinischen Gegenreformation, 
selbst in Lossens kölnischem Kriege behandelt werden mussten, doch 
ganz anderer Art, als in einer die fortlaufende Praxis der bairischen 
Politik darstellenden Publikation zur Geltung kämen; namentlich 
kann nur in einer solchen Publikation die gegenseitige Verkettung 
der mannigfaltigen oben erwähnten Motive beleuchtet werden. 

Es liegt mir fern, mit meinen Ausführungen irgendwelche per- 
sönliche Vorwürfe zu verbinden. Ich weiss sehr gut, dass die summa- 
rische Bearbeitung der behandelten Periode ausschliesslich durch einen 
zwingenden objektiven Grund, durch die vielseitige Inanspruchnahme der 
Münchner historischen Kommission, veranlasst ıst und dass aus diesem 
Grunde sogar Dinge, an deren Aufnahme man zeitweise gedacht hat, 
zurückgestellt worden sind.! Aber gerade infolge dieser momentanen 
Verhältnisse hat die wissenschaftliche Kritik die doppelte Pflicht zu 
betonen: das Postulat einer grossen Aktenpublikation zur Geschichte 
Albrechts und Wilhelms im Umfange von mindestens vier starken 
Bänden muss für günstigere Zeiten, in welchen die historische Kom- 
mission weniger stark engagiert sein wird, aufrecht erhalten werden; 
die vorliegenden Beiträge sind nicht als Lösung dieser Aufgabe, son- 
dern nur als Abschlagszahlung zu betrachten. 

In diesem beschränkteren Sinne wird niemand dem Herausgeber 
seine Anerkennung versagen. Zu bedauern ist nur das Fehlen jeder 
Einleitung. Ich meine damit nicht die neuerdings so beliebt gewordenen 
Ansätze zu einer Verarbeitung des Materials; darauf durfte Götz schon 
mit Rücksicht auf den 4. Band von Riezlers bairischer Geschichte ver- 
zichten. Aber eine Orientierung über die benutzten Archivalien, welche 
künftigen Forschern die handschriftlichen Studien erleichtert hätte, 
wäre sehr am Platze gewesen und könnte von Götz in einer Abhandlung 
leicht nachgeholt werden. Zu Spezialzwecken die Münchner Archive 
systematisch auszubeuten ist bekanntlich weder für die dortigen Beamten 
noch für die Gelehrten eine leichte Aufgabe. Ich brauche nur auf 
die Vorrede zum ersten Bande von Druffels -Beiträgen zu verweisen, 
wo die Schwierigkeiten anschaulich geschildert sind, welche auch das 
bereitwilligste Entgegenkommen der Archivare nicht zu besiegen ver- 
mag. Wenn daher ein Histoxiker, der jahrelang in München Studien 


1 Dass der Herausgeber meine obige Auffassung im Prinzip vollkommen 
teilt, geht klar aus seiner Aeusserung in der Vorrede hervor: „Dem Forscher 
drängte sich wohl der Wunsch auf, kein Torso zu geben, sondern die Re- 
gierungszeit Albrechts V. nach allen Richtungen hin aufzuarbeiten, aber 
vielleicht hätten dann 2 Bände vom Umfang des vorliegenden nicht aus- 
gereicht, den Stoff zu fassen und weitere 5 Jahre wären wohl nötig ge- 
wesen, die Aufgabe zu Ende zu führen.“ 


Kritiken. 429 


gemacht hat, eine Uebersicht über den Inhalt der durchgesehenen 
Serien und Bände giebt, ähnlich wie das in den Nuntiaturberichten 
geschieht, so erspart das eine Menge zeitraubender Recherchen, ver- 
mindert die Gefahr, dass Nachfolger wichtiges Material .weil an unver- 
mutetem Orte liegend beiseite lassen, regt vielleicht sogar unmittel- 
bar zu weiteren Arbeiten an. 

Abgesehen hiervon wird man die Editionsgrundsätze unumwunden 
billigen. Die Anordnung des Stoffes ist natürlich eine chronologische, 
Regest und Exzerpt überwiegen bei weitem gegenüber den wörtlich 
abgedruckten Stücken; dieses Verfahren rechtfertigt sich nicht nur 
durch die Raumbeschränkung, sondern auch durch die Weitläufigkeit 
der damaligen Korrespondenzen. Jede einigermassen umfangreiche 
Nummer trägt an ihrer Spitze einige Stichworte, welche kurz über 
den Inhalt orientieren. Grosse Sorgfalt ist auf die Anmerkungen ver- 
wandt. Dieselben dienen einmal zur Erläuterung jeder des Kommen- 
tars halbwegs bedürftigen Textesstelle, ferner aber verwerten sie in 
viel reicherem Masse, als dies andere Publikationen thun, die bereits 
vorhandene gedruckte Litteratur und zwar nicht nur über die bairische 
Geschichte; wenn Goetz in seinem Vorwort erklärt, dass er durch die 
Noten „wenigstens eine vollständige Verarbeitung des bisher bekannten 
Stoffes über die bairische Politik zur Zeit Herzog Albrechts V. zu 
bieten sucht“, so hat er diesen Zweck mehr als erreicht. Hervor- 
gehoben sei endlich das reiche alphabetische Register. 

Vollständigkeit hat Goetz nur bei der Mitteilung der Landsberger 
Bundesakten angestrebt, im übrigen lediglich Auswahl des ihm wichtig 
erscheinenden, jedoch unter Weglassung schon anderweit publizierten 
oder verwerteten Stoffes gegeben. Damit ist allerdings der freien 
Entscheidung des Editors ein grosser Spielraum gewährt und, da wir 
die weitere Materialiensammlung, aus welcher Goetz seine Auswahl 
getroffen, nicht kennen, so können wir auch die Gesichtspunkte, denen 
er folgt, nicht im einzelnen formulieren; jedenfalls fixiert aber die 
Vorrede, in welcher Goetz erklärt, „alles, was das Verhältnis des Herzogs 
zu seinen Räten und Ratgebern beleuchten konnte, ferner auch einige 
für die kirchliche Haltung des Herzogs wichtige Stücke mit auf- 
genommen zu haben“, die wirklich eingehaltenen Grenzen etwas zu 
eng. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und auf Wiedergabe der den 
Herausgeber leitenden Tendenzen sei auf einiges hingewiesen. Die 
Zasiusschreiben, welchen schon Druffel und Brandi einen grossen Platz 
einräumten, sind auch diesmal und ohne ängstliche Rücksicht auf 
ihren speziellen Inhalt aufgenommen; das empfahl sich, weil diese 
Korrespondenzen trotz ihrer teilweise unzuverlässigen Notizen Personen 
und Verhältnisse scharf charakterisieren, überdies Zasius bei den Bundes- 


430 Kritiken. 


verhandlungen eine ausschlaggebende Rolle gespielt hat und es schon 
deshalb von Wert ist, unsere allgemeinen Kenntnisse seiner Natur 
möglichst zu erweitern. Aufgenommen hat Goetz ferner die eigen- 
händigen Schreiben Maximilians II. an seinen Schwager aus der Serie 
Oesterreich des Münchner Reichsarchivs; hier hätte ich eine häufigere 
Wiedergabe des Wortlauts gewünscht, denn die geistige Zerfahrenheit 
des Habsburgers, welche von den Geschichtsschreibern nicht entschieden 
genug betont wird, gelangt gerade in den zusammenhanglosen und 
individuell eigentümlichen Privatbriefen zum Ausdruck und kann durch 
keine noch so sorgfältige Inhaltsangabe reproduziert werden. Er- 
wähnenswert sind ferner die aus der Augsburger Serie des Münchner 
Reichsarchivs entlehnten gleichfalls eigenhändigen Briefe von Kardinal 
Otto Truchsess an den Herzog, die Berichte des Grafen Helfenstein, 
die Mitteilungen aus den Reichstagsverhandlungen, wobei allerdings 
Goetz fast ausschliesslich die Münchner Akten verwertet und infolge 
dessen über diejenigen Abschnitte, bei welchen diese Hauptquelle infolge 
der persönlichen Anwesenheit des Herzogs vörsagt, kürzer hinweggeht. 

Es kann natürlich nicht Aufgabe dieser Besprechung sein, über 
den Inhalt einer Aktenpublikation von nahezu 60 Druckbogen zu 
referieren. Auf den Wert, welchen dieselbe für die sächsische Ge 
schichte hat, habe ich bereits an anderer Stelle hingewiesen (Neues 
Archiv für sächs. Gesch. XIX, S. 369 ff.). Welche Tragweite die Edition 
auch in der ihr auferlegten Beschränkung für die bairische Geschichte 
hat, ersieht man vorzüglich aus dem Werke von Riezler. Wünschens- 
wert wäre es, wenn diese naturgemäss knapp gehaltene Darstellung 
noch eine Ergänzung durch eine Monographie über den Landsberger 
Bund bekäme, welche sich von überflüssigen Details freihaltend das 
Hauptgewicht einerseits auf die Entwicklung des Einigungswesens von 
den Schmalkaldnern und Karl V. bis herab zur Union und Liga und 
andererseits auf das Verhältnis der bairischen Bundespolitik zu den 
gesamten Anschauungen und Bestrebungen des Münchner Hofes legen 
und auf diese Weise die bleibende Bedeutung des Landsberger Bundes 
hervorheben würde. 


Freiburg i. B. Gustav Wolf. 


Eduard Gibson Lord Ashbourne, Pitt: some Chapters of His 

Life and Times. X, 393. London, Longmans, Green, and Co. 1898. 

Der Verfasser ist Lord-Kanzler von Irland. Gleich seinem letzten 
Vorgänger auf dem Gebiete der Pitt-Forschung, Lord Rosebery, bat er 
also in der Verwaltung eines hohen Staatsamtes die Anregung ge- 
funden, sich mit den Schöpfungen von Pitt auseinanderzusetzen, aber 
doch nur die Musse gehabt, einige Blicke in die grosse Zeit hinein- 


Kritiken. 431 


suwerfen. Die Ziele, die er sich gesteckt hat, sind andere als die 
Rosebery’s; er giebt keine fein ausgearbeitete biographische Skizze 
wie dieser, sondern nur kürzere Ausführungen, deren wesentlicher 
Zweck es ist, das von ihm selbst in reicher Fülle neuerschlossene 
Material einzuführen und zu umrahmen. Persönliche Beziehungen 
haben die Pforten zu den Sammlungen verschiedener Familien ge- 
öffnet, deren Vorfahren zu Pitt in engen Beziehungen standen, und 
welche diese Erinnerungen bis dahin wie einen Schatz gehütet hatten: 
im wesentlichen handelt es sich um den Nachlass von Tomline, des 
Lehrers und Freundes von Pitt, von dem wir die viel gescholtene 
Lebensgeschichte seines Schülers besitzen (gerade die persönlichen Ver- 
pflichtungen hatten dem Biographen Diskretion auferlegt); weiter um 
Briefschaften von Pitt’s Familie in Händen von Lord Stanhope, einem 
Nachkommen des Historikers, und um irische Korrespondenzen, vor- 
nehmlich aus dem Besitze des Herzogs von Bolton. Nach diesem 
Stoffe gliedert sich der Inhalt des Buches: die Kapitel sind zum Teil 
dem Familienleben gewidmet, der Jugendzeit, dem Verhältnisse von 
Pitt zur Mutter und zu den Geschwistern; manches wird hier nicht 
eben in neues aber schärferes Licht gestellt, es interessiert, Lady 
Chatham das Wort nehmen zu hören, da wir von dieser bedeutenden 
Frau bisher wenig schriftliche Aeusserungen besassen. Besonders will- 
kommen ist das, was wir über Pitt’s „einzige Liebesgeschichte“ er- 
fahren; zum ersten Male werden die schönen Briefe veröffentlicht, 
welche Pitt an Lord Auckland gesandt hat, um zu versichern, dass 
er diejenige nicht heimführen könnte, deren Besitz mehr als das einem 
einzelnen zukommende Glück sichern würde Die Gründe, die ihn 
hinderten, hat er nicht angegeben, als wenn er aus feinem Takt- 
gefühl heraus absichtlich einen Schleier über dieselben hätte verbreiten 
wollen. — Die politischen Abschnitte, welche die andere Hälfte des 
Buches ausmachen, behandeln ausschliesslich Episoden aus der Ge- 
schichte der irischen Politik: die Vorbereitung des irischen Handels- 
vertrages (1785), die Sendung des Earl Fitzwilliam nach Dublin 
(1795) und deren verhängnissvolle Folgen, welche zum Aufstande 
überleiteten, die irischen Unionsverhandlungen und die im Anschluss 
an diese erfolgende Demission von Pitt (1801). Das Urteil des Ver- 
fassers über die irischen Zustände wird ein besonderes Gewicht be- 
anspruchen dürfen; es ist knapp gefasst, immer kritisch ausgearbeitet, 
im ganzen eine durchlaufende Anerkennung von Pitt’s Leistungen, nur 
dessen Zurückweichen in der Katholikenfrage wird verdammt. Wesent- 
lich neue Argumente fand ich nicht, wohl aber wieder kostbares neues 
Material: ich hebe die seitenlangen Schreiben von Pitt an Thomas 
Orde, den Sekretär des Lord-Lieutenants von Irland aus den Bolton 


432 Kritiken. 


Mss. hervor; sie zählen zu den bedeutendsten, die wir von Pitt über- 
haupt besitzen und ermöglichen es erst, in Verbindung mit der bereits 
gedruckt vorliegenden Rutland Correspondence, deren Lücken hier noch 
gefüllt werden, ein abgerundetes Bild der anfänglichen Entwickelung 
von Pitts irischem System zu geben. — Einen Schmuck des Bandes 
bilden die zahlreichen Porträts, darunter zwei von Pitt und das Bildnis 
von Eleanor Eden, der Tochter von Lord Auckland. 

Jedem, der an der Persönlichkeit von Pitt ein Interesse nimmt, 
darf dieses Buch empfohlen werden. Derjenige aber, welchem es den 
Mangel einer Biographie nicht ersetzt, wird leicht erkennen, dass es 
für eine solche reiche und unentbehrliche Bausteine liefert. 


Leipzig. F. Salomon. 


W. F. Reddaway, The Monroe doctrine. Cambridge. University Press 

1898. VII u. 162 S. 8°. 

Die Spannung, welche Ende 1895 die auf Grund der Monroe- 
Doctrin erhobenen Forderungen erregten, gaben 1896 an der Cni- 
versität Chambridge Anlass zur Stellung einer Preisfrage über die 
Monroe-Doctrin, und in etwas erweiterter Gestalt liegt hier die Arbeit 
vor, die Reddaway, Fellow of King’s College in Cambridge, für die 
Bewerbung einreichte. Nach einer Einleitung behandelt er in 9 be 
sonderen Kapiteln: the postulates of the Monroe doctrine, the inter- 
national situation of 1823, James Monroe and his cabinet, the 
diplomacy of 1823, the authorship of the Monroe doctrine, the re- 
ception of the Monroe doctrine, the relation of the Monroe doctrine 
to international law, the Monroe doctrine as interpreted by its author, 
later appeals to the Monroe doctrine, und in einem Appendix Spanish- 
America in relation to the Monroe doctrine. Wir erhalten so eine 
Monographie über gewisse Hauptpunkte der Politik der Vereinigten 
Staaten, belebt durch lebendige Charakteristik vor allem von Monroe 
selbst und von J. Q. Adams, der “in almost every point save that of 
honesty was the antithesis of Monroe’. S. 33. 

Als Ergebnis darf man folgende Sätze hinstellen. Die von James 
Monroe in seiner Botschaft vom 2. Dezember 1823 aufgestellte Doctrin 
kann im allgemeinen bezeichnet werden “as a prohibition by the 
United States of European interference with the political arrangements 
of the New World’, ist aber in ihrer ursprünglichen Bedeutung nur 
aus der politischen Lage von 1823 und der voraufgehenden Jahre zu 
verstehen. Sodann ‘that since 1829 appeals to the doctrine have 
been regulated by neither the nature nor the limits of the original” 
Aus der tüchtigen Arbeit hebe ich noch S. 9 die Erklärung des 
Amerikanischen Congresses vom 3. März 1809 über die spanischen 


Kritiken. 433 


Besitzungen in Amerika hervor, die lebhaft an die Erwägungen er- 
innert, welche die Kabinette des 18. Jahrhunderts zur Teilung Polens 
führten. 

Breslau. | G. Kaufmann. 


U. S. Commission on Boundary between Venezuela and Bri- 
tish Guiana. Report and Accompanging Papers on the Com- 
mission appointed by the President of the U. S. „To investigate 
and report upon the true divisional Line between the Republic of 
Venezuela and British Guiana“. Vol. 1. Historical. Vol. 2. Extracts 
from Archives. Vol. 3. Geographical. 4. Atlas von 76 Karten. 
Washington, Government Printing Office. 1897: 

Als 1895 der langjährige Grenzstreit zwischen Venezuela und 
Britisch Guiana zu Gewaltthätigkeiten geführt hatte, setzte der Prä- 
sident der V. St. von Amerika auf Antrag des Kongresses eine Kom- 
mission nieder, die unabhängig von den beiden streitenden Mächten, 
die wahre Grenzlinie zwischen Venezuela und Britisch Guiana er- 
forschen sollte. Der vorliegende Bericht ist das Werk dieser Kom- 
mission und besonders ihres „arbeitenden“ Mitgliedes Severo Mallet 
Prevost. Zusammen mit den seit 1896 erschienen 5 Bänden eng- 
Bacher Blaubücher und den 3 Bänden venezolanischer Veröffent- 
lichungen über diese Frage bringen sie ein reiches Material zur Ent- 
deckungs-, Besiedelungs- und politischen Geschichte des nördlichen Süd- 
amerika. Und zwar ergänzen die vorliegenden Bände die genannten 
Veröffentlichungen, indem sie aus den Archiven des Haag, Londons 
und der Propaganda Urkunden bringen, die vorher nicht veröffent- 
licht worden waren. Es sind darunter Urkunden, die, ganz unab- 
hängig von ihrem Wert für die Beurteilung des Grenzstreites, wichtige 
Quellen für die Geographie des unteren Orinoco- und Essequibogebietes 
und mehr noch für die Ethnographie der dort wohnenden Kariben- 
stämme sind. Der 3. Band setzt sich aus einem sehr reichen Ver- 
zeichnis von Karten Südamerikas zusammen und kann als der Text 
zu dem Atlas bezeichnet werden. Da aber die Karten nicht nach ihrer 
Verwandtschaft geordnet und nach ihrer Güte abgestuft sind — in 
Wirklichkeit führen sie auf wenige selbständige Grundtypen zurück — 
ist dieser Band grossenteils mit ganz nutzlos wiederholten Aufzählungen 
und Beschreibungen gefüllt, die nicht einmal immer richtig sind. 

Leipzig. Friedrich Ratzel. 


434 


Nachrichten und Notizen. 


Es macht der Arbeitskraft des Herausgebers und der Mitarbeiter alle 
Ehre, dass so rasch und prompt ein neuer Band der Jahresberichte der 
Geschichtswissenschaft hrsg. von E. Berner, Berlin, Gärtnersche Ver- 
lagsbuchhandlung — Bericht über die geschichtswissenschaftliche Litteratur 
von 1897 —, erscheinen konnte. Nicht weniger als 12 Abteilungen haben 
neue Bearbeiter erhalten müssen. 


Vom Handwörterbuch der Staatswissenschaften (herausg. von 
Conrad, Elster, Lexis und Loening; Jena, Fischer), einem Werke, das zahl- 
reiche dem Historiker nützliche und wichtige Artikel enthält, gelangt eine 
zweite gänzlich umgearbeitete Auflage zur Ausgabe. Der erste Band 
(Abbau—Armenwesen) ist kürzlich erschienen. 


Im Verlage von B. G. Teubner in Leipzig ist der 3. Band des Syste- 
matischen Verzeichnisses der Abhandlungen, welche in den Schul- 
schriften sämtlicher an dem Programmaustausche teilnehmenden Lehr- 
anstalten erschienen sind, bearbeitet von Dr. Rudolf Klussmann, ausgegeben 
worden. Er umfasst die Abhandlungen der Jahre 1891—1895 und enthält 
auf S. 168—190 auch die auf Geschichte und geschichtliche Hilfswissen- 
schaften bezüglichen; ganz lehrreich ist es zu beobachten, dass verhältnis- 
mässig am stärksten die Arbeiten ‘zur Geschichte einzelner Länder’ vertreten 
sind. Am Schlusse ist ein Verzeichnis der Schriften nach den Schulen, 
sowie ein zweites, das die Verfassernamen aufzählt, beigefügt. 


Der bekannte Plan Thudichums, sogenannte historische Grund- 
karten Deutschlands im Massstabe von 1:100 000 herzustellen, hat all- 
gemeinen Anklang gefunden; die meisten territorialen Geschichtskommissionen 
Deutschlands und der benachbarten Länder sind der Ausführung näher ge- 
treten. Die kgl. sächsische Kommission für Geschichte gab nun kürzlich 
die drei ersten schmucken Blätter der Grundkarte Sachsens heraus und 
liess gleichzeitig „Erläuterungen zur hist.-statist. Grundkarte für Deutsch- 
land“ (Leipzig, B. G. Teubner, 16 S.) bearbeitet von H. Ermisch erscheinen. 
Das Schriftchen giebt eine lichtvolle Uebersicht über die geschichtliche 
Entwicklung der Grundkartenfrage und über Zweck und Inhalt des Unter- 
nehmens. Hier sei auf den Plan aufmerksam gemacht, im historisch-geo- 
graphischen Institut der Universität Leipzig eine Zentralstelle für alle 
Grundkarten zu errichten. — Sehr interessant sind Ermischs Mitteilungen 
über die sächsischen Grundkarten im besonderen. Als Gemarkungsgrenzen, 
so heisst es S. 12, „wurden nach reiflicher Erwägung die Grundsteuerbezirke 
angenommen; die in einzelnen Fällen abweichende politische Abgrenzung, 


Nachrichten und Notizen. 435 


sowie die in den Hypothekenbüchern angenommene Abgrenzung der Fluren 
wurde nicht berücksichtigt“. Eine etwas nähere Begründung dieses — ge- 
wiss richtigen — Beschlusses wäre, meinte ich, sehr erwünscht gewesen, 
lehrreich besonders für alle die, die demnächst eine entsprechende Ent- 
scheidung bei Zeichnung der Grundkarten anderer deutschen Gebiete werden 
treffen müssen. Von der richtigen Wahl der Gemarkungsgrenzen — die 
Entscheidung steht keineswegs überall von vorn herein fest — wird in 
nicht geringem Masse die Brauchbarkeit der Grundkarten abhängen. G. 8. 


Die englische Handschriftenkommission (Historical Manuscripts 
Commission) hat im Jahre 1898 nur einen Band herausgegeben (Fifteenth 
Report, Appendix, Part VII). Er berichtet über die Sammlungen des Herzogs 
von Somerset, des Marquis of Ailesbury und des Rev. Sir T. H. G. Puleston. 
Der Inhalt ist nicht von allgemeinerem Interesse; manches kommt der Lokal- 
geschichte von Devonshire und North Wales zu Gute. Unter den Somerset 
Mss. fand sich nichts zur Geschichte des Lord-Protektors. Die Ailesbury 
Mss. bieten ein Tagebuch des vierten Marquis of A. mit Schilderungen des 
Hoflebens zur Zeit Georgs III. Für dieses Jahr stehen zahlreiche Ver- 
öffentlichungen in Aussicht; darunter weitere Bände der Ormond Mss., der 
Harley Papers aus dem Archiv des Herzogs von Portland, der Grenville 
Papers aus dem Besitze von J. B. Fortescue, Esq. Aus den beiden letzt- 
genannten Sammlungen ist wertvolles Material für zwei bedeutsame Perioden 
europäischer Geschichte zu erwarten: die Utrechter Friedensperiode und 
die französischen Revolutionskämpfe. F. S 


In Band 17 der Analecta Bollandiana (Brüssel 1898) untersuchen die Heraus- 
geber der Acta Sanctorum drei südostdeutsche Legendensammlungen: 
das martyrologium Wolfhardi, das magnum legendarium Austriacum und 
das legendarium Windbergense. Ersteres, von dem Herriedener Mönch 
Wolfhard wahrscheinlich nicht lange vor 895 zusammengestellt, erweist 
sich, entgegen bisherigen Annahmen, als ein blosses „martyrologium histori- 
cum", das zu den kalendarisch geordneten Namen der Heiligen nur kürzere 
Berichte über deren Schicksale bringt, übrigens durchweg aus bekannten 
Quellen schöpft. Die beiden sehr umfangreichen Legendarien sind in Hand- 
schriften des 12. und 13. Jahrhunderts erhalten, die aus österreichischen 
Klöstern sowie dem Prämonstratenserkloster Windberg (Diöcese Regens- 
burg) stammen, — daher die Bezeichnungen. Grösserenteils liegt ihnen 
eine nicht mehr vorhandene, ältere Legendensammlung zu Grunde, die nach 
Mitte s. 11. entstanden sein muss. Eine Uebersicht über den Inhalt zeigt 
das Abhängigkeitsverhältnis und weist die Orte nach, an denen die einzelnen 
Legenden ediert sind. Die Inedita aus den drei Sammlungen enthält ein 
Anhang. Historisch Brauchbares findet sich nicht viel darunter. Beachtens- 
wert wäre etwa die hier mitgeteilte (ältere) Fassung der vita s. Florini 
(Nr. 21), welche aus den romanischen, später germanisierten Gegenden 
Tirols herrührt. Wundergeschichten aus Passau von 1046ff. (Nr. 18) sind 
recht inhaltsarm. Ob die Erzählung von einer wunderbaren Juden- 
bekehrung in Rom zur Zeit des Kaisers Phokas (Nr. 6) auf Thatsachen zu- 
rückgeht, erscheint sehr fraglich. G. Caro. 


436 Nachrichten und Notizen. 


J. Prinsen, Gerardus Geldenhauer Noviomagus. ’s-Gravenhage. 
Martinus Nijhoff. 1898. 8°. 154 S. Das holländisch geschriebene Buch 
beschäftigt sich mit dem Leben und den Werken eines Mannes, der in der 
Geschichte des Humanismus und der Reformation in den Niederlanden, noch 
mehr aber in Deutschland seine Rolle gespielt hat, allerdings ohne zu 
hervorragender Bedeutung zu gelangen. Es berührt sehr wohlthuend in 
dem überaus fleissig gearbeiteten und hübsch geschriebenen Buche, dass 
der Verfasser sich nicht die Mühe giebt, diese Bedeutung künstlich herauf- 
zuschrauben, sondern dafür lieber in der unparteiischen Vergleichung Gs 
mit den Zeitgenossen seine Aufgabe sucht. In dieser Hinsicht ist ganz 
vortrefflich, was er über die allmählige Verwandlung des Humanisten G. in 
einen protestantischen Theologen sagt, nicht minder gut die Würdigung 
besonders der historischen Schriften Ge Ueberhaupt wird der Forscher 
über deutschen Humanismus die Arbeit mit Nutzen zur Hand nehmen. Ich 
verweise insbesondere auf eine wichtige Notiz über Aventins beabsichtigte 
Berufung nach Strassburg S. 99, einiges über Peutinger S. 62, 107, 128. 
Für den Wormser Aufenthalt 1534 füge ich ein Schreiben G.’s an Pinicianus 
vor des letzteren Clausulae ex familiaribus epistolis Ciceronis. Augsburg 
Sylvan Otmar 1534 hinzu. Ueber Gs Stellung als Rektor des St. Anna- 
gymnasiums ist leider auch aus Augsburger Akten bis jetzt nichts zu ersehen; 
die Institutio scholae christianae besitzt die Augsburger Stadtbibliothek, den 
Druck über den Cometen von 1527 (Prinsen S. 83) die Universitätsbibliothek 
München. Auf der Staatsbibliothek daselbst sind u. a. auch die Prinsen 
S. 97! angezeigten Verdeutschungen der Sendschreiben Ga Der Brief an 
den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Geldern ist darunter. 
Noch bemerke ich, dass der Prinsen S. 126 zitierte Druck des Georgius 
Trapezuntius (ebenfalls auf der Staatsbibliothek) nur Scholien eines 
Johannes Noviomagus enthält und ebenso wie die Ausgabe des Johannes 
Cantacuzenus (s. ebenda P. Gr. 53%) bei G. zu streichen sein dürfte. Ob 
das Programm des Gymnasium Erasmianum in Rotterdam von 1897 von 
J. B. Kan, welches Vitae Wesseli Groningensis, Rodolphi Agricolae u. s. w. 
enthält, mit Gs verlorenem Werke [Prinsen S. 119] in Verbindung steht, 
wäre noch zu untersuchen. Paul Joachimsohn. 

Eine Veröffentlichung ist anzukündigen, welche die seit einiger Zeit 
ins Stocken geratenen Forschungen über Maria Stuart von neuem in 
Fluss bringen wird. Der Rev. J. Hungeford Pollen, S.J. hat vornehmlich 
im vatikanischen Archiv die Dokumente gesammelt, welche sich auf die 
verschiedentlichen päpstlichen Missionen an Maria Stuart beziehen. 
Es handelt sich um die Mission von Nicolas de Pelevé, Bischof von Amiens, 
an die Königin-Regentin 1559—1560; um die Verhandlungen von Nicolas 
de Gouda, S. J. als päpstlicher Legat 1561—1562; um die Korrespondenz 
von Vincent Laures, Bischof von Mondovi, nachmals Kardinal-Protektor von 
Schottland, welcher, gehindert nach Schottland zu gehen, von Paris aus 
mit Maria verhandelte. Seine Berichte stammen aus der kritischen Zeit 
vor und nach Darnley’s Morde. Weitere Papiere kommen hinzu, welche 
Marias Verhältnis zu Bothwell betreffen. Die Veröffentlichung wird seitens 
der Scottish Historical Society geschehen. 


Nachrichten und Notizen. 437 


Die Anfertigung einer Biographie Gladstones mit Benutzung des 
Nachlasses ist John Morley anvertraut worden. Die Verwalter des Nach- 
lasses richten an alle, welche im Besitze von Briefschaften sind, die auf 
Gladstone Bezug nehmen oder von ihm herrühren, die Aufforderung, diese 
nach Hawarden Castle oder an den Verleger Messrs. Macmillan and Co. 
St. Martin’s Street, London W.C., einsenden zu wollen. F. S. 


Zeitschriften. Die Bijdragen voor vaderlandsche geschiedenis 
en oudheidkunde (Nijhoff, Haag), die erste wissenschaftliche historische 
Zeitschrift Hollands, werden im Sommer 1899 eine vierte Serie eröffnen 
unter Leitung der Leidener Professoren der Geschichte P. J. Blok und 
P. L. Muller. Die Form der schon mehr als sechzigjährigen Zeitschrift 
wird dieselbe bleiben; allein von jetzt an werden Notizen über die nieder- 
ländische Geschichte betreffende Bücher und Artikel jeder Lieferung zu- 
gefügt werden. 


Die Gesellschaft für Rheinische @eschichtskunde hielt am 27. März 
ihre 18. Jahresversammlung ab. Als neues Vorstandsmitglied wurde Professor 
Dr. Clemen gewählt. Im verflossenen Geschäftsjahre gelangten zur Aus- 
gabe: 1) Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz, 7. Lieferung, Karte der 
politischen und administrativen Einteilung der heutigen Rheinprovinz im 
Jahre 1789. Uebersicht der Staatsgebiete bearbeitet und entworfen von 
Dr. Wilh. Fabricius. 2) Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters, be- 
arbeitet von Dr. Rich. Knipping. TI. (Schluss-) Band. 3) Das Buch Weins- 
berg Bd. IV. — Unmittelbar bevor steht das Erscheinen des I. Bandes der 
Rheinischen Weistümer. Noch im Laufe des Jahres können die Urbare von 
St. Pantaleon in Köln, bearbeitet von Dr. Hilliger, ausgegeben werden. 
Mit der Drucklegung begonnen ist bei der II. Abteilung der erzbischöflich- 
kölnischen Regesten, die Rich. Knipping bearbeitet. Im Manuskript nahe- 
zu abgeschlossen sind die Werdener Urbare, hrg. von Dr. Rudolf Kötzschke, 
sowie der erläuternde Text zur Geschichte der Kölner Malerschule von 
Professor Aldenhoven. — Dr. Fabricius ist jetzt nach Vollendung der Karte 
von 1789 mit der Bearbeitung der Karte der kirchlichen Einteilung nach 
der Reformation beschäftigt und hat mit dem Erzbistum Trier begonnen. 
Dr. Armin Tille hat im Berichtsjahre die rechtsrheinischen Kreise des 
Regierungsbezirks Köln (Mülheim a. Rh., Wipperfürth, Gummersbach, 
Waldbroel, Sieg) behufs Inventarisierung der kleineren Archive bereist; 
das Ergebnis dieser Arbeit wird in einem Hefte veröffentlicht, das dem 
Jahresberichte der Gesellschaft beigegeben ist. Es liegt somit die Inven- 
tarisation für den ganzen Regierungsbezirk Köln mit Ausnahme des Stadt- 
kreises Köln sowie für die Kreise St. Goar, Neuss, Krefeld, Gladbach, 
Grevenbroich und Düsseldorf vor; demgemäss hat man die vier bisher er- 
schienenen Hefte zu einem ersten Bande der „Uebersicht über den Inhalt 
der kleineren Archive der Rheinprovinz‘‘ zusammengefasst; ein Vorwort mit 
Titelblatt und am Schlusse ein (Orts-, Namen-, und Sach-) Register ist 
beigegeben. 

Vom 6. bis 8. April wurde in Berlin die 25. Plenarversammlung der 
Centraldirektion der Monumenta Germaniae historica abgehalten. Dem 


438 Nachrichten und Notizen. 


Berichte darüber ist das folgende zu entnehmen. Im Laufe des Jahres 
1898/99 sind erschienen: Libri pontificalis pars prior ed. Th. Mommsen 
(Gestorum pontificum Romanorum vol. I); Epistolarum tomi V pars prior 
Karolini aevi III; Poetarum Latinorum medii sevi tomi IV pars prior ed. 
P. de Winterfeld; Eugippii Vita Severini denuo recogn. Th. Mommsen. Die 
Vollendung des Druckes wird bei folgenden Werken in nahe Aussicht ge- 
stellt: Monumenta Erphesfurtensia saec. XII. XII. XIV., hrsg. von Pro. 
Holder-Egger; Urkunden König Heinrichs I; Epistolae II (Registrum 
Gregorii, Einleitung und Indices); Epistulae V, zweite Hälfte. Unter der 
Presse befinden sich: Merowingische Geschichtsquellen Bd. IV (Werke des 
Jonas von Bobbio, hrsg. von Dr. Krusch, in Vorbereitung befinden sich diè 
beiden vitae s. Galli); Deutsche Chroniken Bd. IT, hrsg. von Prof. Strauch; 
die grosse Ausgabe der Leges Visigothorum; Necrologia Germaniae, Register 
zu Bd. lI. Der baldige Beginn des Druckes wird für die Karolingerurkunden 
bis 814 in Aussicht gestellt. In der Sammlung der Auctores antiquissimi 
soll noch ein 14. Band erscheinen: Carmina selecta setatis Romanae extrems. 
Diese sollen vornehmlich in geschichtlich interessanten Gedichten aus der 
Zeit der vandalischen Herrschaft in Spanien und Afrika bestehen, darunter 
die Fragmente des Merobaudes und einiges von Dracontius. Die Fortsetzung 
des Liber pontificalis hat Prof. Kehr übernommen; es sollen sich daran die 
Papstkataloge und sodann die einzeln überlieferten Lebensbeschreibungen 
von Päpsten anschliessen. Die früher von Prof. Hübner verzeichneten 
fränkischen und langobardischen Gerichtsurkunden hat Prof. Tang! über 
nommen. Von den Handausgaben wird die vita Heinrici IV. in einem vor 
Dr. Eberhard besorgten neuen Abdrucke erscheinen. Eine Handausgate der 
für den 6. Bd. der Poetae latini bestimmten Werke der Nonne Hrot:vith 
bereitet v. Winterfeld vor. 

Am 6. Mai fand zu Marburg die zweite Jahresversammlung der Histo- 
rischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Die von der Kommission 
begonnenen Arbeiten (vgl. H. V. I 664) sind in gutem Fortgang begriflee 
Für das neue Geschäftsjahr wird das Erscheinen der ersten Lieferung ds 
hessischen Trachtenbuches in Aussicht gestellt, desgleichen der Beginn der 
Drucklegung für den ersten Band des Fuldaer Urkundenbuches (Professor 
Tangl), für die beiden Chroniken von Gerstenberg (Dr. Diemar) und dit 
waldeckische Chronik von Konrad Klüppel (Oberlehrer Dr. Pistor). Dr. Pister 
gedenkt in der Einleitung zu dem von ihm herauszugebenden Bande die 
waldeckische Historiographie der früheren und späteren Zeit zu behandeln: 
auch soll dieser Band noch zwei bisher ungedruckte Werke enthalten: de 
1533 verfassten Catalogus abbatum Flechdorpensium, der die Geschicke des 
Klosters um die Wende des 16. und 16. Jahrh. behandelt, vorzugsweise dit 
wirtschaftlichen Reformen, die gelehrten und künstlerischen Bestrebung® 
der Aebte berücksichtigt und auch unsere Kenntnis von der Bursfelder 
Kongregation erweitert, sowie die lateinische Familienchronik des Jon 
Trygophorus (Hefenträger) 1521—1568, die ein stimmungsvolles Bild op 
den Anschauungen und Erfahrungen eines waldeckischen Theologen jest 
Zeit und auch mancherlei Aufschlüsse über seinen Vater, den Reformai« 
Johannes Trygophorus, bietet. Dr. Glogau, der mit der Ausgabe de 


Nachrichten und Notizen: 439 


Landtagsakten beschäftigt ist, wird als Vorstudie im Laufe des Sommers 
eine selbständige Schrift „Anna von Hessen. Eine deutsche Fürstin als 
Vorkämpferin landesherrlicher Macht“ veröffentlichen. 


Société des Études historiques. Die Revue de la Société des Études 
historiques erscheint vom 1. Februar dieses Jahres ab in einer neuen Folge 
als Revue des Études historiques publiée par la Société des Études 
historiques in zweimonatlichen Heften von 80 Seiten in 8°. Sie will der 
allgemeinen Geschichte dienen und besonders die neue zeitgenössische Ge- 
schichte Frankreichs pflegen. Auch die Kulturgeschichte, Wirtschafts-, 
Sozial- und Kunstgeschichte will sie berücksichtigen, und es sollen nicht 
blos Aufsätze, sondern auch ungedruckte Akten darin Aufnahme finden. 
— Die Gesellschaft giebt auch eine Bibliothèque de la Société des Études 
historiques heraus, von der die beiden ersten Bände schon erschienen sind: 
1.A.Combier, Les justices seigneuriales du bailliage de Vermandois sous 
l'ancien régime. 2. Charles Sellier, Le Quartier Barbette, und ein dritter 
Germain Martin, Histoire de la grande industrie en France de 1715 à 
1789 bereits in Vorbereitung ist. 

Das Schlussheft des Annuaire-Bulletin der Société de l’histoire de 
France für das Jahr 1898 enthält mit einem guten Personenregister den 
Schluss der von Jules Viard veröffentlichten Regesten der Lettres d'état 
enregistrées au parlement sous le règne de Philippe VI. de Valois (1328—1350), 
welche sich im Ganzen auf 642 Nummern belaufen. In demselben Hefte 
findet sich ein Aufsatz von Jules Lair: Conjectures sur les chapitres XVIII 
et XIX du livre II de l'historia ecclesiastica de Grégoire de Tours, der mit 
grossem Scharfsinn einige Dunkelheiten dieses Textes aufzuklären sucht. 
Aus den hier gebrachten Mitteilungen über die Thätigkeit der Gesellschaft 
verdient nur hervorgehoben zu werden, dass das Ministerium des ôffent- 
lichen Unterrichts in Frankreich an die gelehrten Gesellschaften das An- 
suchen gerichtet hat, die Weltausstellung im Jahre 1900 mit den von ihnen 
seit 1889 veröffentlichten Werken zu beschicken und ihnen einen Abriss 
über den Wert und den Zweck dieser Publikationen sowie über die Gründung 
und die Geschichte der betreffenden Gesellschaft beizufügen. Wie aus dem 
ersten Vierteljahrsheft des Annuaire-Bulletin für 1899 hervorgeht, hat die 
Société de l’histoire dieses Anerbieten angenommen und ihren Sekretär, 


Herrn Valois, beauftragt, die vom Ministerium gewünschten Mitteilungen 


auszuarbeiten. H. 


Eine wichtige Förderung des Studiums der amerikanischen Geschichte 
st zu melden. Aus der American Historical Association ist die Grün- 
dung einer „Historical Manuscripts Commission“ hervorgegangen. 
Diese Kommission legt ihren ersten Bericht vor: „Report of the Histo- 
rical Manuscripts Commission“ Washington 1897; einleitend werden 
die Motive der Gründung und die Ziele, die ins Auge gefasst sind, aus- 
einandergesetzt. Als Muster hat die 1869 in England ins Leben gerufene 
Handschriftenkommission gedient, deren reiches Arbeitsgebiet es geworden 
ist, den Inhalt der Privatarchive aller Art der historischen Forschung zu- 
gänglich zu machen. Von dem hier anfänglich geübten Verfahren, die 


440 * Nachrichten und Notizen. 


Korrespondenzen u. s. w. nur in Form eines „Calendar“ zu registrieren, ist 
von vornherein Abstand genommen worden, um lange Archivreisen, die zur 
Nachprüfung notwendig bleiben würden, zu ersparen: das Material soll in 
extenso abgedruckt werden. Bei der Auswahl wird ein Einverständnis mit 
den historischen Gesellschaften des Landes gewahrt werden und sollen die 
Perioden bevorzugt sein, welche von der Forschung weniger berührt worden 
sind. Zirkulare sind versandt worden, um die Besitzer historischer Doku- 
mente an dem Unternehmen zu interessieren und zur Meldung ihrer Schätze 
zu veranlassen. Eine dem Berichte beigegebene Bibliographie verzeichnet, 
was bisher zur Einführung in die amerikanischen Archive gedruckt vor- 
liegt, uns zugleich einen Einblick in die Regsamkeit des wissenschaftlichen 
Lebens in Amerika bietend. Die ersten Gaben der Kommission sind mannig- 
faltig: 1) Schreiben Phineas Bonds, des ersten englischen Konsuls in den 
Vereinigten Staaten an das britische Foreign Office aus den Jahren 1787 
bis 1789, mit wertvollen Informationen vornehmlich über die ökonomischen 
Verhältnisse nach Ausgang des Krieges. 2) Aufgefangene Briefe an den 
Herzog von Mirepoix, 1756, aus Canada gesandt und der englischen Regie- 
rung zur Orientierung über die französischen Rüstungen dienend. 3) Schreiben 
von Stephen Higginson (1783—1804), einem Manne, welcher als der Typus 
eines „high New England federalist of the merchant Class“ bezeichnet 
wird, mit seiner Abneigung gegen die Demokratie und seinem Glauben an 
eine väterliche Regierung, seinen Sympathien für England und seinem Miss- 
trauen gegenüber Frankreich. 4) ein Ausschnitt aus einem Tagebuche von 
Edward Hooker, welcher am South Carolina College in Columbia gelehrt 
hat und Bilder aus dem sozialen Leben bringt (1805—1808). 5) Korrespon- 
denzen aus den Jahren 1793—1794, die sich auf den von dem französi- 
schen Gesandten in Amerika Genet geförderten Plan beziehen, die spani- 
schen Besitzungen in Nordamerika anzugreifen und die Herrschaft Spaniens 
über das Mündungsgebiet des Mississippi durch die französische zu er- 


setzen. — Die Edition der Dokumente ist als musterhaft zu bezeichnen; 
Jeder einzelnen Gruppe ist eine trefflich orientierende Einleitung voraus- 
gesandt. F. S. 


Das k. k. Institut für österr. Geschichtsforschung hat neue Statuten 
erhalten. Der Kursus im Institut zerfällt, wie bisher, in ein Vorbereitungs- 
jahr und zwei Jahre wirklicher Mitgliedschaft. Im Vorbereitungsjahr bilden 
obligate Lehrgegenstände: Quellenkunde der österr. Geschichte; Paläo- 
graphie; Chronologie; Allgemeine Kunstgeschichte; — im ersten Jahre der 
Mitgliedschaft: Geschichte der Verfassung und Verwaltung Oesterreichs; 
Diplomatik; Sphragistik und Heraldik; Kunstgeschichte; — im zweiten: 
Lektüre und Kritik österreichischer Geschichtsquellen; Diplomatik; Archiv- 
und Bibliothekskunde; Kunstgeschichte. Am Schluss des zweijährigen Kurses 
findet eine Prüfung statt, der sich die ordentlichen (d. i. mit einem Stipen- 
dium bedachten) Mitglieder unterziehen müssen. Ueber das Ergebnis der 
Prüfung werden staatsgiltige Zeugnisse ausgestellt, die die Befähigung 
zum Dienst in Archiven, Bibliotheken und Museen aussprechen. Die Kan- 
didaten für den staatlichen Archivdienst müssen eine eigene Ergänzungs- 
prüfung vor einer von Fall zu Fall bestellten Kommission ablegen, und 


Nachrichten und Notizen. 441 


swar in Paläographie, Urkundenlehre mit Sphragistik, Chronologie und 
Archivkunde. 

Die 29. Jahresversammlung des hansischen Geschichtsvereins tagte 
am 98. u. 24. Mai 1899 nach 24 Jahren wieder in Hamburg in altgewohnter 
Verbindung mit dem niederdeutschen Sprachverein. Gegen 60 Teilnehmer 
von auswärts hatten sich eingefunden. Der Vorstand teilte das soeben er- 
folgte Erscheinen des 6. Bandes (1510—1516) der von D. Schäfer bearbeiteten 
8. Serie der Hanserezesse mit und kündigte das Erscheinen des 5. Bandes 
(1892—1414) der von K. Kunze bearbeiteten 1. Serie des hansischen Urkunden- 
buchs und des 1. Bandes (1451—1463) der von W. Stein bearbeiteten 2. Serie 
desselben für den Schluss des Sommers, des 2. Bandes (1572—1592) der 
von K. Höhlbaum bearbeiteten Kölner Inventare ebenfalls für nicht mehr 
ferne Zeit an. Auch die hansischen Geschichtsquellen erfuhren eine Ver- 
mehrung durch die jüngst als Neue Folge Bd. 1 geschehene Herausgabe 
der von F. Siewert bearbeiteten Geschichte und Urkunden der Rigafahrer 
in Lübeck im 16. u. 17. Jahrhundert; ein zweiter Band derselben Serie, 
die Geschichte und Akten der Bergenfahrer in Lübeck, bearbeitet von 
F. Bruns, befindet sich bereits im Druck. — Die vom Ortsausschuss Hamburg 
herausgegebene Festschrift (88 S.) bringt abgesehen von einem sprachlich-topo- 
graphischen Beitrag über den Hamburger Rödingsmarkt von C. H. F. Walther 
eine Studie von E. Baasch: Zur Geschichte des Ehrb. Kaufmanns in Ham- 
burg. — Von den Vorträgen behandelte der von Prof. D. Schäfer gehaltene 
in weitschauendem Ueberblick „die Ostsee im 16. und 17. Jahrhundert“, 
während Prof. Wohlwill „die Verbindung der Hansestädte und der hansea- 
tischen Traditionen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts“ eingehender Be- 
trachtung unterzog. Dr. Hagedorn sprach „zur Erinnerung an C. F.Wehrmann“ 
und „zur Einführung in das Hamburger Staatsarchiv und Oberingenieur 
F. A. Meyer in fesselnder Darlegung über „die Veränderungen des Stadt- 
bildes von Hamburg in den letzten Jahrhunderten“. 

Kiel. 

Die diesjährige @eneralversammlung des Gesamtvereins deutscher 

Geschichtsvereine wird vom 25. bis 28. September in Strassburg i. E. statt- 


finden; es soll mit ihr ein Archivartag verbunden werden. 
soll in Paris ein Internationaler 


E. R. Daenell. 


Im Sommer des Jahres 1900 
Historikerkongress tagen, zu dem die Société d'histoire diplomatique in 
Paris, die schon 1898 einen solchen Kongress im Haag veranstaltet hatte 
eine Einladung ergehen lässt. Wie umfassend der Arbeitsplan ist, an den 
man denkt, geht daraus hervor, dass 9 Sektionen gebildet werden sollen: 
für Politik, Kirchengeschichte, Volkswirtschaft, bildende Kunst, Musik, 
schöne Litteratur, Philosophie, Recht und Naturwissenschaften. 

Vom 3. bis 9. September 1900 wird in Paris ein Internationaler 
Kongress für Religionsgeschichte stattfinden. Historiker, Theologen, 
Philologen, Sociologen, Ethnographen, Folkloristen u. s. w. werden suf- 
sefordert sich zu beteiligen, die Mitgliedschaft wird durch einen Beitrag 
‚om mindestens 10 Fr. erworben. Anmeldungen sind zu richten an die 
rofessoren Jean Reville und Leon Marillier (Paris, à la Sorbonne), Geld- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 29 


442 Nachrichten und Notizen. 


sendungen an Professor Philippe Berger (Paris, quai Voltaire 3). Näheres 
ist aus den Zirkularen des Ausschusses zu ersehen. 


In der letzten Sitzung der Academie des inscriptions in Paris wurden 
folgende Auszeichnungen verkündigt. Die Commission des Antiquités 
nationales hat Givelet den ersten Preis für sein Werk Eglise et Abbaye de 
Saint-Nicaire de Reims verliehen; Medaillen erhielten Leon Maitre :géo- 
graphie de la Loire-Inférieure) und Nottin (Glossaire des parlera du Bas- 
Maine); eine ehrenvolle Erwähnung ward zu teil: Pagart d’Hermansart 
(Histoire du baillage de Saint-Omer), Dieudonné (Hildebert de Lavardin\, 
Colomb (Campagne de César contre Arioviste), Coulet (Etude sur le trouba- 
dour Mantanhagol) und Charles Sellier (Le quartier Barbette). 


Der Vorstand des Oberhessischen Geschichtsvereins erlässt ein Preis 
ausschreiben, in dem er zur Ausarbeitung eines Werks über die Ge- 
schichte des Schiffenbergs als Kloster und Deutschordensniederlassung von 
der Stiftung (1129) bis zum Ausgang des 14. Jahrh. auffordert. Das Werk 
soll auf selbständiger kritischer Quellenforschung beruhen und nicht nur 
die äussere Geschichte des Klosters und der ritterlichen Niederlassung vor- 
führen, sondern auch das innere klösterliche und ordensritterliche Leben 
in seiner alltäglichen Erscheinung und in seiner Wirkung auf die wirtschaft- 
lichen und die allgemeinen kulturellen Verhältnisse der näheren und weiteren 
Umgebung zur Anschauung zu bringen versuchen. Die Arbeiten sind bis 
zum 1. Juli 1900 bei Professor Höhlbaum in Giessen einzureichen. Der 
Preis beträgt 500 Mk. 


Abt und Mönche von Montecassino beabsichtigen, zu Ehren des vor 
1100 Jahren am 13. April + Paulus Diaconus eine Bibliotheca con- 
sultationis zu begründen, die nach jenem den Namen Paulina Bibliotheca 
führen und zur Förderung der Studien im Archiv von Montecassino dienen 
soll; da die verfügbaren Mittel zur Ausstattung der Bibliothek nicht aus- 
reichen, so wenden sie sich mit der Bitte um Unterstützung an die inter- 
essierten Kreise innerhalb und ausserhalb Italiens. Sendungen sind zu 
richten: alla biblioteca Paolina in Montecassino (Caserta). 


Es hat sich ein Ausschuss zur Begründung eines Bismarckarchivs 
gebildet, der die Bitte ergehen lässt, das Unternehmen durch Beiträge zu 
unterstützen, damit ausser den für den Bau eines würdigen Hauses nötigen 
Geldern ein Kapital vorhanden sei, aus dessen Zinsen die im Privatbesitz 
befindlichen Schriftstücke von Bismarcks Hand im Original oder in be- 
glaubigten Abschriften erworben und die für die Instandhaltung und Ver- 
waltung des Archivs nötigen Summen bestritten werden können. Mit dem 
Archiv soll eine Bismarckbibliothek verbunden werden, in der alle auf 
Bismarck und sein Wirken sich beziehenden Werke des In- und Auslandes 
Aufstellung finden sollen, sowie ein Bismarckmuseum, in dem die im Privat- 
besitz befindlichen Erinnerungen an Bismarck, Denkmünzen, Darstellungen 
Bismarcks ia Gemälden, Stichen u. s. w., Erzeugnisse der Industrie zu 
Bismarcks Ehren u. a. zusammengebracht werden sollen. Als Ort für Er- 
richtung des Bismarckarchivs ist Stendal in der Altmark in Aussicht ge- 
nommen. Alle diejenigen, die zum Eintritt in diesen Ausschuss oder zur 


Nachrichten und Notizen. 443 


Bildung von Ortsgruppen und Ortsausschüssen bereit sind oder Auskunft 
wünschen, werden gebeten, sich an die Herren Oberbürgermeister Werner 
oder Bürgermeister Dr. Schütze in Stendal zu wenden. 


Im November dieses Jahres wird Pasquale Villari, der Verfasser 
der Geschichte Savonarolas und Machiavells, das vierzigste Jahr seiner 
akademischen Lehrthätigkeit vollenden. Es haben sich nun einige seiner 
Kollegen, Freunde und Schüler vereinigt, um ihm eine Ehrung zu erweisen. 
Es soll eine Villari-Stiftung begründet werden, die den historischen 
Studien Anregung und materielle Unterstützung zu gewähren bestimmt ist. 
Beiträge nehmen unter anderen entgegen Dr. Robert Davidsohn in Florenz, 
Professor Herm. Fitting in Halle, Professor W. Friedensburg, Direktor des 
Preuss. Historischen Instituts in Rom, Professor Georg Kaufmann in Breslau, 
Professor Ulr. von Wilamowitz-Möllendorf in Berlin. 


In den dem Reichstage zugegangenen Nachtragsetat ist ein Betrag 
von 20000 Mk. zur Förderung der römisch-germanischen Alter- 
tumsforschung unter den dauernden Ausgaben des Reichsamts des 
Innern eingestellt worden. Es soll im Anschluss an die Limesgrabungen 
eine wissenschaftliche Centralstelle für die Erforschung der Vergangenheit 
Deutschlands in den einstmals von den Römern besetzten Teilen von den 
ältesten Zeiten bis zum Ende der Römerherrschaft geschaffen werden. 


Die kgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften plant eine Ver- 
öffentlichung von Briefen süddeutscher Humanisten vorläufig bis 
zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Professor von Bezold (Bonn, Schillerstr. 19) 
bittet nun die Vorstände deutscher, österreichischer und schweizerischer 
Bibliotheken, ihm von dem Vorhandensein von Briefen süddeutscher Huma- 
nisten in ihren bandschriftlichen Beständen Mitteilung zu machen: und 
zwar nicht nur von ganzen Sammlungen humanistischer Korrespondenzen, 
sondern, wenn möglich, auch von einzelnen zerstreuten Briefen. Zumal die 
Vorstände aller derjenigen Bibliotheken, deren Handschriftenverzeichnisse 
nicht gedruckt oder nicht allgemein zugänglich sind, werden ersucht, durch 
Mitteilungen das geplante grofse Werk fördern zu helfen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die Akademie der Wissenschaften in Wien hat in der 
philologisch-historischen Klasse den Präsidenten der statistischen Central- 
kommission in Wien Dr. Karl Theodor von Inama-Sternegg, den 
Direktor des k. k. Kriegsarchivs in Wien Feldmarschall-Leutnant Leander 
von Wetzer, den Professor an der deutschen Universität in Prag Alfred 
Ludwig und den Professor an der Universität Wien Wilhelm Toma- 
schek zu wirklichen Mitgliedern ernannt, desgleichen zu korrespondierenden 
Mitgliedern den Professor August Engelbrecht am Gymnasium der 
Theresianischen Akademie in Wien, sowie die Universitätsprofessoren 
Friedrich Jodl, Leopold von Schröder, Oswald Redlich und 
Wilhelm Meyer-Lübke sämtlich in Wien. 

Die Academie des inscriptions in Paris wählte Professor Mommsen, 
das portugiesische Istituto de Coimbra den Professor Theobald Ziegler 


in Strassburg zu korrespondierenden Mitgliedern. 
29* 


444 Nachrichten und Notizen. 


Die Historische Gesellschaft in Utrecht wählte den o. Professor der 
deutschen Philologie Martin in Strassburg i. E. zum Ehrenmitglied. 

Professor Arthur Kleinschmidt an der Universität Heidelberg 
ist zum Ausschussmitglied des im Sommer 1900 in Alexandria tagenden 
Internationalen Kongresses für Napoleonische Geschichte ernannt worden. 

Universitäten und technische Hochschulen. Es wurden berufen: der o. 
Professor des römischen Rechts L. Mitteis von der Universität Wien an 
die Universität Leipzig, der o. Professor des deutschen Rechts E. Frei- 
herrvon Schwind von der Universität Graz an die Universität Wien. Der ao. 
Professor der neueren Geschichte an der Universität Graz Hans von Zwie- 
dineck-Südenhorst wurde zum o Professor befördert; desgleichen der 
ao. Professor für Kirchengeschichte Anton Pieper in Münster und der 
a0. Professor für Geschichte der Baukunst an der technischen Hochschule 
in Dresden Cornelius Gurlitt. Es wurden ferner berufen: der ao. Pro- 
fessor an der deutschen Universität in Prag Neuwirth als o. Professor 
der allgemeinen Kunstgeschichte an die technische Hochschule in Wien, 
der ao. Professor der Nationalökonomie in Göttingen, Richard Ehrenberg 
als o Professor an die Universität Rostock, der ao. Professor der National- 
ökonomie an der Universität Tübingen Walter Tröltsch als o. Professor 
an die technische Hochschule in Karlsruhe, der Privatdocent an der Univer- 
sität Breslau W. Kroll als o. Professor der klassischen Philologie an die 
Universität Greifswald. . 

Der ao. Professor für Geschichte an der Universität Bonn Richard 
Schmitt ist an die Universität Berlin berufen worden. Die Privatdozenten 
an der Universität Leipzig Lic. Johannes Kunze für Dogmengeschichte, 
Dr. Erich Brandenburg für Geschichte und Dr. H. Triepel für Staats- 
recht wurden zu ao. Professoren ernannt. 

Die neubewilligte ao. Professur für Nationalökonomie an der Universität 
Berlin ist dem bisherigen Privatdozenten Ernst von Halle übertragen 
worden, der auch als Hilfsarbeiter im Reichsmarineamt angestellt worden ist. 

Habilitiert haben sich: Dr. Georg Küntzel als Privatdozent für Ge- 
schichte an der Universität Bonn, Dr. Ludwig Mollwo für neuere Ge- 
schichte an der Universität Göttingen, Dr. Walter Schiff für politische 
Oekonomie in der staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, 
Dr. Karl Kadlec für slavische Rechtsgeschichte in der rechts- und 
staatswissenschaftlichen Fakultät der tschechischen Universität in Prag, 
Dr. Rudolf Helm für klassische Philologie an der Universität Berlin, 
Dr. Sudhaus, Oberlehrer am städtischen Gymnasium in Bonn, für klas- 
sische Philologie an der dortigen Universität, Dr. Franz Eulenburg für 
Nationalökonomie an der Universität Leipzig, Dr. Johannes Häne für 
Kulturgeschichte an der Universität Zürich, Dr. Martini für klassische 
Philologie an der Universität Leipzig. 

Der Privatdozent für Geschichte an der Universität Berlin Professor 
Erich Liesegang ist zum Bibliothekar der Königl. Landesbibliothek in 
Wiesbaden ernannt worden. 

Archive. Dr. Karl Brunner ist zum Assessor am grossherzoglichen 
Generallandesarchive in Karlsrube ernannt worden. 


Nachrichten und Notizen. 445 


Bibliotheken. Der bisherige Oberbibliothekar in Wiesbaden, Dr. Jo- 
hannes Franke, ist zum Direktor bei der Druckschriftenabteilung der 
kgl. Bibliothek in Berlin, der Oberbibliothekar an der Berliner kgl. Biblio- 
thek Dr. Karl Boysen zum Direktor der kgl. Universitätsbibliothek in 
Königsberg, der Abteilungsdirektor an der kgl. Bibliothek zu Berlin Karl 
Gerhard zum Direktor der kel Universitätsbibliothek in Halle a. S. er- 
nannt worden. 

Zum Direktor des Bonner Provinzialmuseums ist Dr. Lehner aus 
Trier gewählt worden. 

Der Direktorin des Schleswig-Holsteinischen Museums vaterländischer 
Altertümer in Kiel Frl. Johanna Mestorf ist der Professortitel verliehen 
worden. 

Todesfälle. Deutsches Reich. Am 18. März + im Alter von 63 Jahren 
Professor D. Theodor Schott, Bibliothekar an der kgl. öffentlichen 
Bibliothek in Stuttgart, bekannt namentlich durch eine Reihe von wert- 
vollen Arbeiten zur Geschichte des Zeitalters der Reformation. 

Am 21. April + in Berlin, 81 Jahre alt, der o. Professor der Geographie 
Heinrich Kiepert. Ausgegangen von historischen und philologischen 
Studien, wandte sich Kiepert der Geographie und insbesondere der 
Kartographie zu und trug als Schüler und Mitarbeiter Karl Ritters 
durch eine Reihe vorzüglicher Veröffentlichungen an seinem Teile dazu 
bei, der deutschen geographischen Wissenschaft die errungene führende 
Stellung zu bewahren. Sein erstes Aufsehen erregendes kartographisches 
Werk „Atlas von Hellas und den hellenischen Kolonien“ (1840—45) ging 
aus einem Auftrag der 1837—39 nach Kleinasien entsandten preussischen 
Offiziere (darunter Moltke) hervor, die ihn mit der Redaktion ihrer topo- 
graphischen Arbeiten betrauten. Ausser mehreren der modernen Geographie 
gewidmeten Veröffentlichungen hat dann Kiepert vor allem grundlegende 
Werke für die Geographie der antiken Welt geschaffen; lebendige, auf 
Reisen erworbene Anschauung der behandelten Länder, gründliche philo- 
logische Kenntnisse, ausgezeichnete Fähigkeit zur kartographischen Wieder- 
gabe des aus den Quellen festgestellten Thatsachenmaterials ermöglichten 
ihm, auf diesem seinem besonderen Arbeitsgebiet mustergiltige Arbeiten zu 
schaffen und in tiefer dringenden Studien immer mehr zu vervollkommnen 
Hervorgehoben seien sein Atlas antiquus, die archäologischen Karten zu den 
Bänden des Corpus Inscriptionum Latinarum und ein Atlas der alten Geo- 
graphie in 36 Blättern unter dem Titel Formae orbis antiqui. Auch er- 
schien aus seiner Feder ein Lehrbuch der alten Geographie (1878) und 
dazu ein Leitfaden (1879). Eine Wirkung auf die weitesten Kreise unseres 
Volkes aber hat sich Kiepert durch seine viel benutzten Schulwandkarten 
gesichert. — Seit 1863 Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften 
war er seit 1869 ao., seit 1874 o. Professor der alten Geographie an der 
Universität Berlin. 

Am 22. April + der Direktor des Friedrich - Werderschen Gymnasiums 
in Berlin, Dr. Friedrich Junge, im 52. Lebensjahre, bekannt durch eine 
Anzahl tüchtiger Bücher für den Geschichtsunterricht in den höheren 
Schulen. 


446 Nachrichten und Notizen 


Am 2. Mai + der Archäologe und frühere Konservator des Erzbischöf- 
lichen Diözesanmuseums in Köln Dr. Franz Bock, 76 Jahre alt, in 
Aachen; er hat mehrere Arbeiten zur Kunst- und Kulturgeschichte der 
Rheinlande veröffentlicht. 


Am 6. Mai + in Halle, 83 Jahre alt, Professor Dr. Karl Immanuel 
Gerhard, der sich als Leibnizforscher und als Verfasser einer Geschichte 
der Mathematik in Deutschland einen Namen gemacht hat. 


Am 9. Mai + im Alter von 37 Jahren Dr. Karl Sittl, o Professor 
der klassischen Philologie und Archüologie in Würzburg. 


Am 16. Mai + in Heidelberg der ao. Professor der deutschen Philo- 
logie Hofrat Dr. Friedrich Meyer von Waldeck, 75 Jahre alt. 


Im Alter von 77 Jahren + in Berlin der Gymnasialdirektor Dr. Wilhelm 
Schwartz, ein Forscher auf dem Gebiete der Mythologie und indogerma- 
nischen Sagenkunde. $ 


Oesterreich. Am 16. Februar + der Professor der historischen Hilfs- 
wissenschaften an der tschechischen Universität in Prag Josef Emler, 
einer der ältesten aus dem Institut für österreichische Geschichtsforechung 
hervorgegangenen Historiker. Nach längerem Dienst im Schulamt und 
dann am böhmischen Landesarchiv und am Stadtarchiv zu Prag hielt er 
seit 1872 Vorlesungen an der Prager Universität und veröffentlichte ausser 
einer grösseren Anzahl von Abhandlungen zur böhmischen Geschichte: 
Regesta diplomatica necnon epistolaria Bohemiae et Moraviae (—1346), 
Reliquiae tabularum regni Bohemiae anno 1541 combustarum, Libri con- 
firmationum und die fünf Bände der Fontes rerum Bohemicarum. 


Am 23. April + in Krakau im Alter von 58 Jahren Dr. Anatol 
Lewicki, Professor der österreichischen Geschichte an der jagellonischen 
Universität und Mitglied der polnischen Akademie der Wissenschaften. 


Am 27. Mai dieses Jahres erlag einem Herzschlage der Direktor der 
Wiener Hofbibliothek, Hofrat Heinrich Ritter von Zeissberg. Mit ihm 
ist ein namhafter Historiker hinweggerafft worden, dessen unermüdlichem 
Fleisse die Geschichtsforschung in Oesterreich viel verdankt. Zeissberg 
(geb. am 9. Juli 1839 in Wien) machte an der Wiener Universität seine 
Studien und wurde unmittelbar nach Abschluss derselben im Jahre 1863 
nach Lemberg zur Uebernahme der Lehrkanzel für Geschichte berufen. An 
der Lemberger Universität, deren Vorlesungen damals noch in deutscher 
Sprache gehalten wurden, verblieb er bis zum Jahre 1871, folgte dann 
einem Rufe nach Innsbruck und kam 1873 an die Wiener Universität. 
1896 wurde er zum Direktor der Hofbibliothek emannt und trat bald 
darauf von dem Lehramte zurück. Wird man seine Bedeutung als aka- 
demischer Lehrer nicht zu hoch anschlagen, wenn er es auch an Fleiss und 
Gewissenhaftigkeit nie fehlen liess, so wird man dagegen allen seinen 
wissenschaftlichen Arbeiten — und die Anzahl derselben ist gross — nach- 
rühmen müssen, dass sie die Forschung gefördert, ja dass manche von ihnen 
einen bleibenden grossen Wert besitzen. Während seines Aufenthaltes in 
Lemberg beschäftigte er sich mit polnischer Geschichte des Mittelalters; 


Nachrichten und Notizen. 447 


eine Reihe von Aufsätzen im Archiv für österr. Geschichte (,,Miseco I., der 
erste christliche Beherrscher der Polen“ Archiv 38, „Vincentius Kadlubek 
und seine Chronik Polens“ Archiv 42 u.s.w.), vor allem jedoch die Hauptschrift 
„Die polnische Geschichtsschreibung des Mittelalters‘ (mit dem Preise der 
Jablonowski-Stiftung ausgezeichnet) sind hier zu erwähnen. Von diesem 
Arbeitsgebiete wandte er sich allmählich ab, als er von der Lemberger 
Universität geschieden war. Nun war es die österreichische Geschichte des 
Mittelalters, der er seine Arbeitskraft widmete. Aus seinen zahlreichen 
Arbeiten auf diesem Gebiete seien zwei wegen ihrer grüfseren Bedeutung 
herausgehoben: „Der österr. Erbfolgestreit nach dem Tode des Königs 
Ladislaus Posthumus“ (Archiv 58), eine Abhandlung, die für die Geschichte 
der Habsburger im 14. und 15. Jahrhunderte wichtige Aufschlüsse bietet, 
und „Das Todtenbuch des Cistercienserstiftes Lilienfeld‘ (Fontes rer. Austr. 
II. Abt. Band 41), eine ausgezeichnete Arbeit, welche Schritt für Schritt 
die Fälschungen Hanthalers nachweist. Ein neues Arbeitsgebiet erschloss 
sich ihm in den letzten Jahren, als er von der Wiener Akademie der 
Wissenschaften den Auftrag erhielt, das Werk von Vivenot „Quellen zur 
Geschichte der deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs während der französi- 
schen Revolutionskriege‘ fortzusetzen. Die Ausgabe dieser Aktensammlung 
(Band 3—5 sind von ihm bearbeitet) führte ihn zu eingehenden Studien 
über Erzherzog Karl, und als die Erzherzöge Albrecht und Wilhelm den 
Plan fassten, eine Biographie des Erzherzogs Karl (ihres Vaters) ausarbeiten 
zu lassen, wurde Zeissberg mit dieser Aufgabe betraut. Diesem Werke 
wandte er nun alle seine Kraft zu. Zwei Bände sind erschienen, welche 
die Biographie Karls bis zum Jahre 1795 enthalten. Sie zeigt die ihm 
eigentümliche sorgfältige Erforschung allen Details, aber sie leidet an einem 
Fehler: die Darstellung ist von ermüdender Breite. Das Beste, was Zeiss- 
berg geschrieben hat, sei zum Schluss erwähnt; es ist ein Buch, das ausser- 
halb Oesterreichs wenig bekannt ist und doch Verbreitung in weiten Kreisen 
verdient: es ist die „geschichtliche Uebersicht der österreichisch-ungarischen 
Monarchie“ in dem bekannten Werke „Die österreichisch-ungarische Monarchie 
in Wort und Bild“. Hier hat er (auf rund 200 Seiten) eine meisterhafte 
Darstellung der österreichischen Geschichte gegeben und mit grossem Frei- 
-mute die Zustände und Personen auch der letztvergangenen Zeit beurteilt. 
S. St. 

Am 5. Juni + der o Professor der deutschen Reichs- und Rechts- 
geschichte an der Universität Wien, Hofrat Dr. Heinrich Siegel, im 
69. Lebensjahre. Ein geborener Badenser, vorgebildet zu Bonn und Heidel- 
berg, habilitierte er sich 1853 in Giessen und wirkte seit 1857 an der 
Wiener Universität; von 1875—90 war er als Generalsekretär der dortigen 
Akademie der Wissenschaften thätig und wurde 1891 ins Herrenhaus be- 
rufen. Sein Arbeitsgebiet war die Geschichte des deutschen Rechtes im 
Mittelalter; über Erbrecht und Familienrecht, Gerichtsverfahren und öster- 
reichisches Landrecht im besonderen veröffentlichte er in den Jahren von 
1853—67 eine Anzahl von Arbeiten; 1870 gab er dann im Verein mit 
Tomaschek den ersten Band der österreichischen Weistümer heraus und 
liess 1886 ein Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte folgen, das bisher 


448 Nachrichten und Notizen. 


drei Auflagen erlebte. In juristischen Kreisen sehr anerkannt ist sein 1873 
erschienenes Buch: Das Versprechen als Verpflichtungsgrund. 

Am 9. Juni + in Wien der vormalige Direktor des österreichischen 
Museums für Kunst und Industrie, Hofrat Bruno Bucher, ein Bruder 
Lothar Buchers; mehrere Arbeiten zur Geschichte der technischen Künste 
werden ihm verdankt. 

Belgien. Am 17. März + in Gent der Archäologe Hermann van 
Duyse im Alter von 52 Jahren. 

Niederlande. Am 29. Januar starb in Leiden der niederländische Histo- 
riker Robert Fruin im 76. Lebensjahre. Der Verstorbene wurde bis zum 
Tage seines Todes allgemein anerkannt als der erste Historiker Hollands, 
ja der sämtlichen Niederlande. Vor 40 Jahren schrieb er seine meisterhaften 
Tien Jaren uit den 80jarigen oorlog, sein Hauptwerk, das Muster einer 
historischen Monographie, in welchem er den Wendepunkt der Geschichte 
des niederländischen Aufstands allseitig beleuchtet. Seitdem hat er keine 
grössere Arbeit mehr veröffentlicht, dagegen eine ansehnliche Menge Zeit- 
schriftenartikel ersten Ranges geschrieben, vornehmlich über die Geschichte 
der Niederländischen Republik im 16. und 17. Jahrhundert und über die 
spätmittelalterliche Rechtsgeschichte. Eine Gesamt-Ausgabe dieser Artikel, 
die auf acht starke Bände berechnet wird, ist in Vorbereitung und wird 
die seltene historische Kenntnis, die hohe kritische Begabung, die glänzende 
Unparteilichkeit, die meisterliche Formvollendung, die Fruin immer zeigte, 
von neuem den Bearbeitern der niederländischen Geschichte vor Augen 
bringen. In zurückhaltender Bescheidenheit lebte Fruin, der von 1860 bis 
1894 in Leiden die Professur der niederländischen Geschichte inne hatte, 
sein anspruchsloses Gelehrtenleben, im Ausland wenig bekannt, aber in den 
Niederlanden etwa die Stelle Rankes in Deutschland einnehmend, von den 
Jüngeren als der Altmeister geehrt. Mit ihm ist einer der besten Ver 
treter der niederländischen Wissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahr- 
hunderts hingeschieden, von Katholiken und Protestanten gepriesen, ein 
glänzendes Zeugnis seiner ehrlichen Unparteilichkeit. P. J. B. 

Schweden. Am 17. März + in Stockholm der Historiker und Archivar 
Dr. O. v. Rydberg im Alter von 76 Jahren. 

Italien. Am 15. März + in Pavia der o. Professor der Geschichte 
Dr. Carlo Merkel, besonders bekannt durch seine Biographie der Kur- 
fürstin von Bayern, Adelaide von Savoyen. | 

Frankreich. In Paris + der Kunsthistoriker Graf Henri Delaborde 
im Alter von 88 Jahren. 

Vereinigte Staaten. In New-York + Dr. Philipp Valentini, der sich 
einen Namen als Altertumsforscher gemacht hat. 


Diesem Heft liegt eine Broschüre Dr. O. Rösslers bei: „Einige Ent- 
gegnungen und Zusätze“. Wir haben sie als Beilage angenommen, weil 
sie sich zum guten Teil gegen eine Beurteilung richtet, die Rösslers Buch 
„Kaiserin Mathilde‘ in dieser Zeitschrift II. S. 100—102 erfahren hat. Dem 
Referenten Dr. G. Caro bleibt es natürlich vorbehalten, im nächsten Heft 
auf den Inhalt der Broschüre kurz zurückzukommen. Die Redaktion. 


449 


Bonifatius 
und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 


Von 


Ludwig Schmidt. 


Die Frage, ob der Uebergang der Wandalen nach Afrika 
durch eine Einladung des Statthalters Bonifatius veranlasst worden 
sei oder nicht, ist von jeher eine vielumstrittene gewesen; auch 
heute noch scheint man darüber zu keiner Einigung gelangt zu 
sein. O. Seeck, der Bearbeiter des Artikels „Bonifatius“ in der 
neuen Auflage der Paule schen Realencyklopädie für klassische 
Philologie, V. Halbband S. 699 (Stuttg. 1897) ist wieder für die 
Schuld des Statthalters eingetreten!, nachdem dieselbe m. W. 
zuletzt von Ranke (Weltgeschichte IV, 1, 279) und von mir 
(Aelteste Geschichte der Wandalen, Leipzig 1888, S. 26)? als un- 
historisch verworfen worden ist. Es sei mir vergönnt, an dieser 
Stelle noch einmal darauf zurückzukommen und die Gründe aus- 
führlicher darzulegen, welche mich veranlassen, an meiner früheren 
Ansicht festzuhalten. 

Der weströmische Kaiser Honorius war am 15. August 423 
gestorben. Kurz vorher hatte des Kaisers Schwester Placidia 
mit ihren Kindern Valentinian (III) und Honoria im Zerwürfnis 
mit ihrem Bruder, das durch Umtriebe zweier Frauen in ihrer 
Umgebung, ihrer ehemaligen Amme Elpidia und der Spadusa, 
sowie des Haushofmeisters Leonteus? geschürt worden war, Ravenna 


! Ebenso Ferrère, La situation réligieuse de l'Afrique Romaine depuis 
la fin du IV® siècle jusqu'à l'invasion des Vandales (Thèse de doctorat), Paris 
1897, S. 349f. und die meisten neueren franzüsischen Bearbeiter dieser Zeit. 

? Eine Neubearbeitung und Fortsetzung dieser Arbeit bis zum Unter- 
gange des wandalischen Reiches bereite ich vor. 

3 Olympiodor. fragm. 40 (Mueller, Fragm. hist. Graec. IV, 66). Die 
Spadusa ist höchst wahrscheinlich identisch mit der von Prosper Tiro, epit. 
chron. c. 1303 (M. G. Auct. antiquiss. IX, 473) erwähnten Gattin des späteren 
mag. mil. Felix Padusia (vgl. darüber weiter unten). 

Histor. Vierteljahrschrift. 1>09. 4. 30 


450 Ludwig Schmidt. 


verlassen und sich nach Konstantinopel geflüchtet. Auf den Kaiser- 
thron ward unter Vermittlung des magister militum Castinus! 
der bisherige primicerius notariorum Johannes erhoben. Dieser 
wurde jedoch auch im Westen nicht überall anerkannt; nament- 
lich stellte sich Bonifatius, damals militärischer Statthalter (comes 
rei militaris) von Afrika? auf die Seite des legitimen Herrscher- 
hauses und unterstützte die Placidia in ihrem Exil mit Geld. 
Dieses Verhalten des Bonifatius scheint durch einen Zwist des- 
selben mit Castinus, den er 421 oder 422 auf einem Feldzuge 
gegen die Wandalen nach Spanien begleiten sollte, mit beeinflusst 
worden zu sein.” Johannes versuchte vergebens seine Unter- 


1 d. h. magister peditum in praesenti (am Hofe), vgl. Mommsen im 
Hermes XXIV (1889) S. 260 ff. Ob Castinus zugleich auch mag. equitum, 
also mag. utriusque militiae, wie Stilicho und Aetius, war, ist nicht über- 
liefert. 

2 Olymp. a. a. O.: xò ris Agorxiÿs, ns hege (423). — Zum Verständ- 
nis der späteren Ereignisse ist es notwendig, einen Blick auf die Macht- 
befugnisse des comes Africae zu werfen. Dieser, mit dem Sitz in Karthago 
und vom Kaiser ernannt, stand nach der Notitia dignitatum (Anf. des 
5. Jahrh.) Occ. V, 128 (vgl. Mommsen a. a. O. S. 264) unter dem Oberbefeh] 
des mag. peditum in praesenti und hatte die oberste Militärgewalt in 
den Provinzen Proconsularis (Hauptstadt Karthago), Byzacena (Hadru- 
metum), Numidia (Cirta), Mauretania Sitifensis (Sitifis), zum Teil auch 
in Mauretania Caesareensis (Caesarea). Letztere Provinz wie auch die 
Tripolitana standen unter eigenen duces, die ebenfalls vom mag. peditum 
abhängig waren. Die Civilverwaltung wurde von besonderen Beamten aus- 
geübt. Die Spanien gegenüberliegende Provinz Mauretania Tingitana war 
einem besonderen militärischen Beamten unterstellt, der den Titel comes 
führte. Unter den Befehlen des comes Africae standen 1) von dem (mittel- 
bar unter den mag. ped. und equit. praes. stehenden) Kaiserheer (Mommsen 
a. a. O. 225 ff.) 8 legiones comitatenses, 3 legiones palatinae, 1 auxilium 
palatinum Infanterie und 19 vexillationes comitatenses Reiterei, zusammen 
nominal 21000 Mann (faktisch aber wohl viel weniger, vgl. Mommsen a. a. O. 
258 f.). 2) Die eigentlichen Grenztruppen (milites limitanei), zum grössten 
Teil militärisch organisierte Bauern, unter 16 praepositi limitum; über deren 
Stärke ist nichts bekannt. Die früher in Afrika stationierte dritte augustische 
Legion war unter die unter 1 und 2 erwähnten Truppengattungen verteilt 
worden. Vgl. Cagnat, L'armée Romaine d'Afrique (1892) S. 728 ff. Pallu 
de Lessert, Vicaires et comtes d'Afrique (1892) S. 23 ff. 

8 Prosp. c. 1278 (z. J. 422). Hydatius c. 77. 78. (M. G. Auct. ant. XI, 20) 
z. J. 421. Letzterer allerdings weiss nichts von jenem Zerwürfnis, sondern 
bemerkt nur: Bonifatius palatium deserens Africam invadit, ohne Angabe 
des Grundes. Es ist möglich, dass Bonifatius damals die Ernennung zum 
comes Africae durch Vermittlung der Placidia erhalten hat. 


Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 451 


werfung; die gegen ihn a. 424 gesandten Truppen erzielten 
keinen Erfolg (Prosp. c. 1286.) Dagegen wurde im folgenden 
Jahre der Usurpator selbst durch ein oströmisches Heer besiegt 
und bald darauf hingerichtet; Castinus erlitt die Strafe der Ver- 
bannung, während Aetius, damals Palastaufseher (cura palatii), 
der von Johannes behufs Werbung von Hilfstruppen zu den 
Hunnen gesandt war, aber zu spät mit denselben in Italien ein- 
traf, Amnestie erzwang.! Bonifatius scheint dagegen an den Hof 
berufen und von der Kaiserin-Regentin in Anerkennung seiner 
Treue zum comes domesticorum (Anführer der kaiserlichen Leib- 
wache) ernannt worden zu sein, während ihm gleichzeitig seine 
Stellung als comes Africae belassen wurde.” Ausserdem wurde 
Felix, der Gatte der oben erwähnten Padusia, die wahrscheinlich 
ihrer Herrin ins Exil gefolgt war, zum magister militum, also 
zum Vorgesetzten des Bonifatius, an Stelle des Castinus ernannt.’ 

Für die folgenden Ereignisse bieten nun bekanntlich die aus- 
führlichsten Berichte Prokop (de bello Vandalico I, 3) und Prosper 
chron. c. 1294 (zum Jahre 427.) Ersterer erzählt: die bedeutendsten 
römischen Heerführer waren damals Aetius und Bonifatius, beide 
jedoch einander im Stillen feindlich gesinnt. Gegen den Willen 
des ersteren ernennnt Placidia den Bonifatius zum Statthalter 
von Afrika. Nach dessen Abreise wird er von Aetius bei der 
Kaiserin beschuldigt, nach der selbständigen Herrschaft in Afrika 
zu streben: dies werde namentlich daraus sich ergeben, dass jener 


1 Chronica Gallica a. 452 c. 99, 100 (M. G. Auct. ant. IX, 658), Prosp. 
c. 1288 und die bei Güldenpenning, Geschichte des oström. Reiches 
unter Arcadius und Theodosius S. 257 ff. angeführten Quellenstellen. — Nach 
Prosper 1290, 1298 hätte Aetius in den Jahren 425 und 428 gegen die West- 
gothen (bei Arles) und die Franken am Rheine Krieg geführt; Hydatius 
c. 92. 98 verlegt diese Kämpfe in die Jahre 430 und 432 (Anf.) und verdient 
den Vorzug, da er selbst 431 bei Aetius war und sich bis 432 in Gallien auf- 
hielt. Die in der Chronologie ganz unzuverlässige südgallische Chronik von 
452 c. 102 verlegt die Kämpfe um Arles ins Jahr 427. Dahn, Könige der 
Germanen V, 74 spricht, sicher mit Unrecht, von zwei zu verschiedenen 
Zeiten bei dieser Stadt stattgefundenen Treffen. 

? Darauf beziehen sich wohl die Worte des heil. Augustin epist. 220 
(an Bonifatius im Jahre 428 geschrieben, vgl. weiter unten) $ 4: navigasti 
(nach Italien) uxoremque duxisti; sed navigasse obedientiae fuit, quam 
secundum apostolum debebas sublimioribus potestatibus. $ 7: Quis autem 
crederet . . . . Bonifatio domesticorum et Africae comite. 

3 Vgl. Prosp. c. 1292 (zu 426), Hydat. e 84 (zu 425). 

30* 


452 Ludwig Schmidt. 


einer Aufforderung, an den Hof zu kommen, nicht Folge leisten 
werde. Vorher schreibt Aetius an Bonifatius, die Kaiserin stelle 
ihm nach; denn er werde bald ohne jeden Grund nach Rom 
berufen werden. Als nun die Berufung ankommt, weigert sich 
B. derselben zu gehorchen. Um sich gegen die vermeintlichen 
Anschläge gegen sein Leben zu sichern, schliesst er mit den beiden 
Königen der Wandalen, Gunderich und Geiserich, ein Bündnis, 
indem er jedem derselben ein Drittel von Afrika als Herrschafts- 
gebiet zusichert. Die Wandalen setzen hierauf über die Meerenge 
von Gades nach Afrika über. Jetzt wird aber die Intrigue des 
Aetius durch Vermittlung einiger Freunde des Bonifatius am 
Hofe, die sich im Auftrage der Placidia in die Provinz begeben, 


aufgedeckt und dieser von der Kaiserin wieder zu Gnaden an- . 


genommen. 

Anders Prosper. Nach diesem wird Bonifatius ad arbitrium 
des mag. mil. Felix, quia ad Italiam venire abnuerat, als Reichs- 
feind (publico nomine) mit Krieg überzogen. Von den drei gegen 
ihn gesandten Heerführern Mavortius, Galbio und Sanvecis werden 
die beiden erstgenannten, von dem dritten verraten, bei der Be- 
lagerung des Bonifatius getötet; doch findet bald darauf auch der 
Verräter den Tod. Nun werden gentes, quae uti navibus nescie- 
bant, von den Kämpfenden (a concertantibus) zu Hilfe gerufen, 
über das Meer herüberbefördert (mare pervium factum est); die 
Execution gegen Bonifatius wird dem comes Segisvult übertragen. 
Hierauf findet der Uebergang der Wandalen nach Afrika statt. 

So wertvoll die Abschnitte über den Wandalenkrieg sind. 
die Prokop als Augenzeuge geschrieben hat!, so wenig glaub- 
würdig erscheint der einleitende Teil (I e. 1—8), der ganz fabu- 
loser und anekdotenhafter Natur ist. Im einzelnen ist dies u. a. 
von Ranke (Weltgeschichte IV, 1, 288f.) nachgewiesen worden. 
Ohne Zweifel haben jenem hierfür schriftliche Aufzeichnungen 
nicht als Unterlage gedient, sondern lediglich mündliche Ueber- 
lieferung; denn an der speziell für uns in Betracht kommenden 
Stelle erwähnt er eine Version über den Tod des Wandalenkönigs 
Gunderich, die er von Wandalen selbst gehört haben will und 
die er einer anderen Tradition (paol dE aùròv zouge toù adeigot 
aroAEodeı) gegenüberstellt. Auch ist bei ihm nur die Kenntnis 


1 Die Schrift selbst ist 550 51 herausgegeben worden. 


Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Atrika. 453 


und Benutzung antiker Schriftsteller nachzuweisen.! Seine Er- 
zählung kann ‘daher im vorliegenden Falle nur als sekundäre 
Quelle in Betracht kommen und erscheint nur dann als verwend- 
bar, wenn seine Angaben von anderen zuverlässigen Berichterstattern 
bestätigt werden. 

Zuverlässiger erscheint an und für sich der Bericht Prospers, 
da er zeitgenössisch ist; doch ist auch dieser mit Vorsicht zu 
benutzen. Zu Anfang des fünften Jahrhunderts im südlichen 
Gallien geboren, lebte Prosper daselbst bis ca 440, von da ab 
am päpstlichen Hofe, wo er auch seine Chronik verfasst hat. Wie 
flüchtig er gearbeitet, wie sehr ihm Sorgfalt und Präcision in 
der Berichterstattung abgeht, ist namentlich von Holder-Egger 
im Neuen Archiv der Gesellschaft für ält. deutsche Geschichtsk. 
I (1876) S. 84ff. ausgeführt worden. Am besten erscheint der 
letzte, die Zeit seines römischen Aufenthaltes betreffende Abschnitt, 
während die vor derselben liegenden Ereignisse, auch die von ihm 
selbst in Gallien erlebten, nicht immer genau berichtet sind, ohne 
dass man ihn jedoch andererseits der willkürlichen Erfindung 
zeihen könnte. Offenbar ist hier vieles nur aus der Erinnerung 
niedergeschrieben. Dass besonders die Chronologie zu wünschen 
übrig lässt, ist bereits oben an zwei Beispielen gezeigt worden, 
Wichtig ist es, dass Prosper häufig Ereignisse, die auf einen 
längeren Zeitraum sich verteilen, unter einem Jahre zusammen- 
fasst; dies wird auch für die Beurteilung der obigen Stelle von 
Bedeutung sich erweisen. 

Kürzer berichten (selbständig) über jene Ereignisse die ost- 
römischen Konsularfasten (im Chronicon paschale zum Jahre 428), 
die südgallische Chronik von 452 (e. 96. 105), die Chronik des 
Hydatius (c. 90) und die vita Augustini des Afrikaners Possidius 
cap. 28 (Migne, patr. lat. 33, H7ff.) als zeitgenössische Quellen, 
ferner aus späterer Zeit Victor Vitensis, Historia persecutionis 
Vandalicae I, 1, geschrieben ca. 486 in Afrika”, Jordanes, Romana 
330 und Getica e 33 ed. Mommsen, 551 in Konstantinopel verfasst, 
und Paulus Diaconus, Hist. Rom. XIII, 10 ed. Droysen, von ca. 
774. Letztere beiden erzählen von dem Verrat des Bonifatius 
wie Prokop (Jordanes insofern etwas abweichend, als er als Motiv 

! Vgl. Dahn, Prokopius von Cüsarea S. 58 ff. 


3 Vgl. Poetzsch, Viktor von Vita und die Kirchenverfolgung im 
Wandalenreiche S. IH. 


454 Ludwig Schmidt. 


des B. Rache wegen erlittener Beleidigungen seitens des Kaisers 
Valentinian angiebt), ohne dass ihre Quellen mit Sicherheit zu be- 
zeichnen wären. Jordanes scheint wie Prokop die zu seiner Zeit in 
Konstantinopel kursierende Tradition wiederzugeben, worauf auch 
die von ihm gebrauchte, auf griechischen Ursprung deutende 
Namensform Gizericus hinweist (die abendländischen Quellen 
schreiben Geisericus, Gensericus, Gisericus u. ä.). Jedenfalls hat 
in der von ihm excerpierten Gothengeschichte Cassiodors nichts 
derartiges gestanden, da dieser in seiner Chronik (c. 1214. 1215) 
die in Frage stehenden Ereignisse lediglich im Anschlusse an 
Prosper berichtet. Auch Paulus Diaconus scheint aus keiner 
schriftlichen Quelle geschöpft zu haben. 

Einzelne wichtige Notizen enthalten auch die Briefe des heil. 
Augustinus, der bekanntlich zu Bonifatius in engen Beziehungen 
gestanden hat; es sind die Nummern 229—231, Briefwechsel 
zwischen Augustin und dem kaiserlichen Gesandten Darius (aus 
dem Anfange des Jahres 429) und namentlich no. 220. In dem 
letzteren (428 geschriebenen) Briefe macht jener dem Bonifatius 
Vorwürfe wegen seiner Heirat mit einer Arianerin und sieht in 
den Verlegenheiten, die über ihn hereingebrochen, die gerechte 
Strafe dafür. Er rügt ferner seine Unthätigkeit gegenüber den 
Einfällen der Mauren und ermahnt ihn, den Gütern dieser Welt 
keinen zu hohen Wert beizulegen und die erlittenen Widerwärtig- 
keiten seinen Feinden nicht zu vergelten.! Nicht in Frage kommen 
Theophanes, chronographia (ed. de Boor I, 95), Johannes Antiochenus 
(fragm. 196 Müller) und Landolfus Sagax (Hist. mise. ed. Droysen, 
M. G. Auct. ant. II, 358f.), die sämtlich direkt oder indirekt auf 
Prokop zurückgehen. Dagegen haben Isidor (Hist. Wand. und 
Chron.) sowie Beda aus Prosper, Hydatius und Possidius geschöpft. 

Die von Prokop berichtete Feindschaft zwischen Aetius und 
Bonifatius findet sich in keiner anderen Quelle, ist auch an 
sich ganz unwahrscheinlich. Ersterer hat nach dem Tode des 
Usurpators Johannes nachweislich keine hervorragende Stellung 
am Hofe eingenommen. Eine solche errang er erst im Jahre 
429, nachdem er zum magister militum ernannt worden war, 
besonders aber nach dem Sturze des Patricius Felix (a. 430) 


ı Migne, patr. lat. 33, 992 ff. Der ebendaselbst im Appendix 1095 H. 
abgedruckte Briefwechsel zwischen Augustin und Bonifatius ist apokrsph, 
daher geschichtlich nicht verwertbar. 


Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 455 


(Prosp. c. 1300. 1303 vgl. Hydat. 94. 95). Vorher hatte er wahr- 
scheinlich nur ein untergeordneteres Truppenkommando mit dem 
comes-Titel.! Ohne Zweifel haben spätere Verhältnisse — der 
im Jahre 432 im Auftrag der Placidia von Bonifatius gegen 
Aetius unternommene Kriegszug — Anlass zu jener Aufstellung 
gegeben.? 

Dass Bonifatius damals Kränkungen durch den Hof zu Ravenna 
erfahren, zeigt deutlich der 220. Brief Augustins: § 5: Ista quae 
omnibus patent tot et tanta mala, quae a te, posteaquam con- 
iugatus es (während seines Aufenthaltes in Italien), consecuta 
sunt, quid ergo dicam? — Justam quidem dicis habere te causam 
—, sed qualis cumque sit tua causa, de qua modo quaerere 
vel disputare non opus est; numquid coram Deo potes negare, 
quod in istam necessitatem non pervenisses, nisi bona saeculi huius 
dilexisses etc. § 8: Sed forte ad ea respondes, illis hoc esse 
potius imputandum, qui te laeserunt, qui tuis officiosis virtutibus 
non paria sed contraria reddiderunt. Es scheint hiernach ferner, 
dass der Statthalter anlässlich seines Aufenthaltes am Hofe nach 
dem Tode des Usurpators eine höhere Belohnung, wohl die Er- 
nennung zum magister militum erwartet hat, die aber durch den 
Einfluss der Padusia dem Felix zu Teil wurde. Auf diese Art 
mag sich ein gespanntes Verhältnis zwischen diesem und Bonifatius 
entwickelt haben. Dass Felix gegen letzteren intriguiert hat, ist 
wohl aus Prosper zu entnehmen (ad arbitrium Felicis); doch ist 
dessen Bemerkung von einer Weigerung des Bonifatius nach 
Italien zu kommen, (also einer Abberufung von seinem Amte), 
für die Zeit vor 428 sicher unzutreffend, da Augustin, der sonst 
in seinem Urteile über diesen durchaus nicht zurückhaltend ist, 
in dem citierten Briefe keine Silbe von einer Unbotmässigkeit? 
desselben verlauten lässt, ihn ausserdem noch ausdrücklich als 
Inhaber der Statthalterschaft bezeichnet. Ebenso wenig glaubhaft 
ist Prospers Erzählung von der Expedition des Mavortius, Galbio 
und Sanoecis nach Afrika, da die Stellung eines Heeres unter 


1 Hydat. c. 92. Prosp. 1298. Philostorgius, Hist. eccl. XII, 14: rn» troù 
»ountog dien Auußaveı. Nach Hydatius wäre er noch 430 comes gewesen. 

2 Auch Ranke, Weltgeschichte IV, 1, 278 hält an der Feindschaft 
zwischen den beiden Generalen fest. 

3 Dies könnte man namentlich an der schon angeführten Stelle $ 4 
«sed navigasse obedientiae fuit» vermuten. 


456 Ludwig Schmidt. 


drei Befehlshaber für das Westreich wenigstens m. W. ungewöhnlich 
ist. Es ist daher vielleicht die Annahme nicht ungerechtfertigt, 
dass jene Offiziere der in Afrika stehenden Truppen, vermutlich 
bei den comitatenses oder palatini waren, die Felix zu einem 
Aufstand gegen Bonifatius veranlasst hatte, um diesen aus dem 
Wege zu räumen, was indessen missglückte (a. 427 nach Prosper). 
Der hierauf folgende grosse Aufstand der Mauren, der jedenfalls 
zu diesen Vorgängen in enger Beziehung stand, und das Unver- 
mögen des Boniiatius, denselben mit seinen Streitkräften zu unter- 
drücken, hat wohl dem magister militum die erwünschte Ver- 
anlassung gegeben, bei der Kaiserin die Abberufung des Statthalters 
durchzusetzen. Als sich dieser weigerte, derselben Folge zu leisten 
(Prosper: quia ad Italiam venire abnuerat und Procop. a. a. O.), 
wurde er als lteichsfeind erklärt und der comes Segisvult! mit 
einem hauptsächlich aus (west-) gothischen Söldnern bestehenden 
Truppenkommando von Italien gegen ihn nach Afrika geschickt. 
Von der maurischen Invasion berichten Augustin epist. 220, 7: 
Quid autem dicam de vastatione Africae, quam faciunt Afri barbarı 
resistente nullo und eine bisher unbeachtet gebliebene Stelle der 
italienischen Konsularfasten e 548 (M. G. Auct. ant. IX, 300): 
et Romam (ser. Africam) Mauri intraverunt. Letztere geben 
auch die Zeit an: es ist das Jahr 428. Der erwähnte Augustinische 
Brief fällt also nicht vor 428, jedenfalls aber noch in dieses Jahr 
selbst und vor die Abberufung des Bonifatius (vgl. oben). Die 
Sendung des Segisvult nach Afrika bezeugen ausser Prosper noch 
die südgallische Chronik c. 95, allerdings zum Jahre 424, was 
ganz unmöglich ist: Sigisvuldus ad Africam contra Bonifatium 
properavit, und die collatio Augustini cum Maximino Arianorum 
episcopo (Migne 42, 719): Ego (Maximinus) — missus a comite 
Segisvulto — adveni; vgl. dazu Possidius vita Aug. e 17: Arianorum 
episcopo Maximino cum Gothis ad Africam veniente. Jenem trat 
nun, entschlossen nicht zu weichen, Bonifatius mit den ihm er- 
gebenen Truppen*, die er inzwischen durch Gothen verstärkt hatte, 


1 Segisvult führte den comes-Titel jedenfalls schon früher; dass er in 
den Quellen als comes bezeichnet wird, beweist nicht (wie Pallu de Lessert 
a. a. O. S. 149 u. A. annehmen) seine (allerdings an und für sich nicht 
unwahrscheinliche) Ernennung zum Militärgouverneur an des Bonifatius Stelle. 

? Vgl. dazu August. epist. 220, 6: Quis non videat, quod multi homines 
tibi cohaereant ad tuendam tuam potentiam vel salutem etc. 


Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 457 


entgegen (Possidius c. 28 von der Belagerung Hippos durch die 
Wandalen: in ejus tunc fuerat defensione constitutus .... Boni- 
facius cum Gothorum foederatorum exercitu)! Mit den von beiden 
Teilen geworbenen (west-) gothischen Soldaten sind wohl die von 
Prosper erwähnten gentes, quae uti navibus nesciebant, gemeint; 
die Wandalen, auf welche diese Stelle bisher immer zur Stütze 
Prokops bezogen worden ist, kommen sicher nicht in Frage, da 
diese damals im Besitze einer nicht unbedeutenden Flotte waren, 
deren Einbruch ferner im folgenden Satze ohne ersichtliche Be- 
ziehungen auf die vorhergehenden Worte als besonderes Factum 
berichtet wird. Dagegen waren die Schiffe, die die Westgothen 
besessen, durch Stürme und wohl auch infolge Unkenntnis der 
Besatzungen um 415 unter Wallia zu Grunde gegangen (Oros. 
VI, 43, 11). Diese Erklärung hat um so weniger Schwierig- 
keiten, als Prosper sich auch hier sehr ungenau unterrichtet 
zeigt, wie aus seiner unbestimmten Ausdrucksweise hervorgeht, 
indem er uns über die Nationalität jener gentes und die Persön- 
lichkeiten derer, die sie gerufen, im Unklaren lässt. 

Das entschlossene Verhalten des Bonifatius und der unsichere 


Ausgang eines Kampfes, der nur den äusseren Feinden — den 
Mauren und den Wandalen, welch’ letztere schon seit 425 die 
Provinz bedrohten, Hydat. c. 86 — zu Gute kommen konnte, 


scheint die Regierung zu Ravenna bewogen zu haben, den Weg 
der Vermittlung zu beschreiten. Wie wir aus den sehr wort-, 
aber wenig inhaltreichen Augustinischen Briefen 229—31 erfahren, 
wurde damals ein gewisser Darius als Gesandter nach Afrika 
geschickt, um einen Ausgleich herbeizuführen, wozu auch ungefähr 
Prokops Darstellung stimmt.” Dass ein solcher zu stande kam, 
zeigen die Worte in dem Briefe des Darius 230, 3: si non 
exstinximus bella certe distulimus et — quae iam usque quen- 
dam calamitatum apicem inereverant mala sopita sunt.” Bonifatius 


! Gothen erscheinen auch als Verbündete der Wandalen auf dem Zuge 
nach Afrika, haben sich also damals mehrfach gegenüber gestanden; wie 
diese entstammten die Gothen des B. wohl den unter Ataulf oder Wallia 
in Spanien zurückgebliebenen Volksteilen. 

® August. epist. 229, 2 an Darius: — maioris est gloriae ipsa bella 
verbo occidere, quam homines ferro —; tu autem, ne cuiusquam sanguis 
quaereretur, es missus. 

3 Eines gewissen Verimodus, den Darius als Geisel (pignus pacis),wahrschein- 
lich von Bonifatius, erhalten hatte, wird in den Briefen 229 und 230 gedacht. 


458 Ludwig Schmidt. 


wurde in sein Amt wieder eingesetzt — im Jahre 430 erscheint 
er wieder als comes Africae, Possid. vita Aug. c. 23 —, während 
Segisvult das Land verlassen zu haben scheint. Da in dem eben 
erwähnten Briefe mit keiner Silbe der Anwesenheit der Wandalen 
im Lande gedacht wird — und es lag gerade hier eine besondere 
Veranlassung vor, der von den Ketzern der Provinz und nament- 
lich der Kirche drohenden Gefahr zu gedenken —, so fällt der 
Briefwechsel sicher vor den Mai 429, wahrscheinlich ın den 
Anfang dieses Jahres. Denn dass der Einbruch der Wandalen 
auf jenes Datum fällt, wird jetzt allgemein anerkannt; wenigstens 
haben wir keinen Grund, das Zeugnis des den Ereignissen örtlich 
wie zeitlich nahestehenden Bischofs Hydatius (c. 90: Gaisericus 
rex de Baeticae provinciae litore — mense Maio ad Mauritaniam 
et Africam — transiit) anzufechten und den unsicheren Angaben 
der Konsularfasten (Chron. pasch. a. 4283)! und der südgallischen 
Chronik (zu 431) vorzuziehen. Prosper fasst also an unserer 
Stelle nur die Ereignisse mehrerer Jahre zusammen. Nach 
Prokop aber hätten die Wandalen schon vor der Aussöhnung mit 
dem Hofe, also bereits etwa 428, in Afrika sich befinden müssen. 

Wird schon aus diesem Grunde die Erzählung von einer an 
die Wandalen ergangenen Einladung zweifelhaft, so kommt hinzu, 
dass von einer solchen die Zeitgenossen, Hydatius, Possidius und 
die südgallische Chronik keine Silbe wissen. (Aus dem Schweigen 
der Konsularfasten über die Ursachen der Invasion kann kein 
sicherer Schluss gezogen werden). Auch Victor Vitensis, der 
zwar ca. 60 Jahre später schrieb, aber doch in Afrika selbst lebte, 
erwähnt in seiner Schilderung des Ueberganges (I, 1ff.) kein 
Wort davon; das Prädikat, das derselbe an einer anderen Stelle 
(1,6, 19) dem Bonifatius giebt: famosus (d. h. dem überwiegenden 
Gebrauche der Spätlateiner entsprechend „berühmt“, nicht „be- 
rüchtigt“), spricht vielmehr dafür, dass man damals noch nichts 
von dessen Verrat wusste? Ebenso vermisst man bei Salvian 


1 Vgl. auch Holder-Egger im Neuen Archiv für ältere deutsche Ge- 
schichtskunde I, 353 f. II, 89. 

2 Victor sagt, Geiserich habe, um seinem Volke zu einem gefürchteten 
Rufe zu verhelfen, eine Zählung der gesammten Volksmenge bei der Ein- 
schiffung veranstaltet; der angegebene Grund ist jedoch wenig glaublich. 
Die (Gesamtzahl des Volkes betrug hiernach 80000 Personen, die wehr- 
fühigen Mannschaften also sicher nicht mehr wie 15 000 (vgl. auch Delbrück 


Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 459 


(de gubernatione Dei VII, 13ff., geschrieben in der zweiten Hälfte 
des 5. Jahrh.), der den Einbruch der Wandalen als eine Strafe 
Gottes für die Sittenlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung be- 
zeichnet, den naheliegenden Hinweis darauf, dass auch Verrat der 


in den Preussischen Jahrbüchern 81 (1895) S. 476). Prokop sagt dagegen 
(bell. Vand. I, 5), Geiserich habe sein Volk in Adyoı eingeteilt, an deren 
Spitze er 80 Chiliarchen stellte, um den Anschein zu erwecken, als ob sein 
Heer aus 80000 Mann bestehe, während die gesamte Volksmenge that- 
sächlich nicht mehr als 50 000 betragen habe. Mommsen (Neues Archiv 
f. ält. deutsche Gesch. XIV, 499) meint, Geiserich, der unter ähnlichen Ver- 
hältnissen nach Afrika wie Theoderich nach Italien, d. h. als römischer 
Befehlshaber germanischer Föderaten, gekommen sei, habe bei der Ordnung 
seiner Mannschaften den damaligen röm. numerus von 1000 Mann zu Grunde 
gelegt, die Führer seiner 80 Truppenkörper mit dem röm. Titel tribunus 
belegt und dadurch den Anschein einer Truppenmacht von 80000 Mann 
erweckt. Geiserich ist aber als selbständiger Eroberer mit dem gesamten 
Volke (Hydat. c. 90: cum Vandalis omnibus eorumque familiis) also jeden- 
falls auf Volksbeschluss, nicht wie Theoderich mit freiwilligen Teilnehmern 
aus den Angehörigen seines Stammes, nach Afrika gekommen, während 
andererseits Prokops Erzählungen, wie wir oben sahen, überhaupt nur mit 
Misstrauen aufzunehmen sind. Ich glaube daher, dass damals noch die 
alten germanischen Tausendschaften bestanden haben (vgl. Schröder, 
deutsche Rechtsgeschichte, 3. Aufl., 1899, S. 19; Dahn, Könige der Ger- 
manen VI, 208), deren Führer jetzt nicht mehr vom Volke, sondern (wie 
bei den Langobarden unter Alboin die duces, vgl. meine Geschichte der 
Langobarden S. 78) vom Könige — infolge der diesem im Verlaufe der 
Wanderung aus der herzoglichen Gewalt erwachsenen Macht — ernannt 
wurden. Die Angabe Prokops, die auch hinsichtlich der angeblich von 
Geiserich beabsichtigten Täuschung ganz unwahrscheinlich ist, wird aus 
einer Missdeutung der Zahl 80 000 entstanden sein. 

Für meine Auffassung spricht auch die bisherige Entwickelung. Ein 
Teil der (asdingischen) Wandalen zieht zu Anfang des fünften Jahrhunderts 
von Pannonien, wo sie als römische Föderaten unter Constantin d. Gr. (ver- 
mutlich in einem geschlossenen Gebiete) angesiedelt worden waren, aus, da 
das Land nicht mehr alle zu ernühren vermochte; dass dies auf Grund eines 
Beschlusses des ganzen Volkes geschah, zeigt die aus wandalischer Quelle 
stammende, nicht anfechtbare (vgl. Platner in den Forschungen z. deutsch. 
Geschichte XX, 165 ff.) Erzählung Prokops (B. V.1,22), dass der ausziehende 
Teil des Volkes sich das Eigentumsrecht an den bisher von ihm bewirt- 
schafteten Ländereien vorbehielt. Vermutlich war das Föderatverhältnis 
faktisch schon längst erloschen. Als Feinde Roms brechen sie, von alters 
her unter Königen aus dem Hause der Asdingen stehend, in Gallien und 
Spanien ein. In letzterer Provinz sind sie allerdings nach zweijährigen 
Raubzügen wiederum zum römischen Reiche in ein Föderatverhältnis ge- 
treten; jedenfalls hat aber dasselbe nur einen geringen Einfluss auf die 


460 Ludwig Schmidt. 


Römer selbst die germanische Invasion begünstigt habe. Nament- 
lich aber könnte man eine derartige Motivierung in der süd- 
gallischen Chronik und bei Hydatius erwarten, da beide in ganz 
ähnlichen Fällen, ersterer bei dem Einfall der Wandalen in 
Gallien e. 55, letzterer bei der Plünderung Roms durch Geiserich 
(e. 167: Gaisericus sollicitatus a relicta Valentiniani, ut mala fama 
dispergit) den angeblichen Verrat des Stilicho bez. der Eudoxia 
als Gründe angeben (vgl. weiter unten). Aber auch der Umstand 
spricht gegen eine Berufung der Wandalen durch Bonifatius, 
dass diese nach dem übereinstimmenden Zeugnis Victors, des 
Jordanes, Gregors von Tours (Hist. Franc. II, 2) und Prokops! 
über die Meerenge von Gibraltar übergesetzt sind, also zuerst die 
Provinz Mauretania Tingitana berührten, die gar nicht zum Ver- 
waltungsbereich des comes Africae gehörte, während andererseits 
ihre Flotte es ihnen ermöglichte, wenigstens einen grossen Teil 
der wehrfühigen Mannschaften direkt im Gebiete des Bonifatius 
landen zu lassen. Natürlich fällt dann auch die Bemerkung 
Prokops von dem Bündnisvertrag des Statthalters mit den beiden 
Königen Gunderich und Geiserich, auf Grund dessen eine Drei- 
teilung Afrikas stattfinden sollte, und zwar schon deswegen, weil 
Gunderich nach dem Zeugnisse des zuverlässigen Hydatius (e. %9) 
bis 425 alleiniger König war, worauf ihm Geiserich auf den 
Thron folgte. 

Wir haben also die Erzählung von einem angeblichen Verrat 
des Bonifatius als eine wahrscheinlich erst hundert Jahre später 
am Hofe zu Byzanz aufgekommene Legende anzusehen, deren 
Entstehung leicht erklärlich ist. Als im Jahre 406 die Wan- 
dalen in Gallien einbrachen, wurde schon von den Zeitgenossen 
der leitende Minister des weströmischen Reiches, Stilicho, mit 
Unrecht beschuldigt, aus gekränktem Ehrgeiz seine Stammes- 
genossen ins Land gerufen zu haben. Wir werden an anderer 
Stelle ausführen, dass diese Anklage jeder thatsächlichen Be 


staatliche Entwickelung ausgeübt, da seine Dauer sich auf die Zeit von fünf 
Jahren beschränkte. 

Ausführlicher wird bierüber, namentlich in Beziehung auf das soeben 
erschienene Buch A. v. Halbans, das römische Recht in den germanischen 
Volksstaaten I. (Breslau 1899), anderwärts zu handeln sein. 

1 Hydat. c. 90 giebt nur an, dass sie de Baeticae provinciae litore nach 
Afrika kamen. 


Bonifatius und der Uchergang der Wandalen nach Afrika. 461 


gründung entbehrt. Auch die Erzählungen von den Berufungen 
Geiserichs nach Rom durch die rachsüchtige Kaiserin Eudoxia 
(455)! und der Langobarden durch Narses wegen erlittener 
Zurücksetzung (558)? sind nichts als böswillige Erfindungen, die 
nicht den geringsten thatsächlichen Hintergrund haben. Wie noch 
in neuester Zeit die Franzosen hauptsächlich Verräterei ihrer 
eigenen Landsleute als Ursache ihrer Niederlagen hinstellten, so 
hat man sich schon damals, namentlich an den Höfen, über die 
wahren Gründe der germanischen Einfälle hinwegzutäuschen ver- 
sucht. Diese aber lagen in den besprochenen Fällen vorwiegend 
in der Schwäche des Reiches, das nicht im stande war, dem 
Ansturm der Barbaren energischen Widerstand zu leisten, wovon 
diese natürlich nicht ohne Kenntnis blieben. Dies zeigt die 
grösstenteils mühelose Eroberung Oberitaliens durch die Lango- 
barden, das rasche Vordringen der Wandalen in Gallien, Spanien 
und Afrika. Bereits ein Jahr nach dem Uebergange war die 
letztere Provinz zum grössten Teile bis auf wenige feste Punkte 
in Geiserichs Händen. 

Die Schwäche der Römer in Afrika beruhte aber nicht allein 
auf der für die weite Ausdehnung des Landes zu wenig ge- 
nügenden Truppenzahl, sondern auch auf den vielen voraus- 
gegangenen inneren Zwistigkeiten. Keine Provinz war seit dem 
vierten Jahrhundert so durch religiöse Streitigkeiten gespalten 
wie Afrika, wo die Pelagianer, Manichäer und besonders die 
Donatisten in heftigster Fehde gegen die katholische Kirche 
standen. Aufs engste mit diesen Bewegungen waren wiederum 
die gefährlichen Aufstände der sogenannten Circumcellionen, die 
sich aus der geknechteten, verarmten Landbevölkerung rekru- 
tierten, verknüpft. Ob Geiserich von vornherein auf eine Unter- 
stützung dieser unzufriedenen Elemente gerechnet hat, ist un- 
gewiss, dass sie ihm thatsächlich zu teil geworden, jedoc 
zweifellos. Wie anderwärts, so haben auch in Afrika, wo die 
Verhältnisse ganz besonders ungünstig lagen, jene Volksklassen 
die Ankunft der Barbaren freudig begrüsst: dies wird von 
Salvian (de gub. dei VII, 71) direkt ausgesprochen. Dagegen ist 
der angebliche Uebertritt des Königs vom Katholizismus zum 


1 Papencordt, Gesch. der vandal. Herrschaft in Afrika S. 348. 
? Vgl. meine Geschichte der Langobarden S. 65ff,. Weise, Italien u. 
die Langobardenherrscher S. 5 ff. 


Pie... 


462 L. Scbrıidt. Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 


Arianısmus, den der einzige Gewährsmann Hydatius selbst als 
nicht sicher bezeugt hinstellt!, jedenfalls, wenn er überhaupt 
stattgefunden hat, durch einen anderen Grund veranlasst worden, 
als den, um sich der Hilfe der der katholischen Kirche feind- 
lichen Sektirer zu versichern. Dass ferner der oben geschilderte 
Konflikt zwischen Bonifatius und dem Hofe und die Erhebung 
der Mauren wesentlich dazu beitragen mussten, die Widerstands- 
kraft des Landes zu beeinträchtigen, liegt auf der Hand. 

Ob noch andere Motive bei der Besetzung Afrikas durch die 
Wandalen mitgewirkt haben, dürfte kaum mit Sicherheit fest- 
zustellen sein. Die bekannte „Landnot“ hat in diesem Falle ohne 
Zweifel keine Rolle gespielt, da das Volk verhältnismässig nur 
gering an Zahl war und das fruchtbare Südspanien sicher dem- 
selben reichliche Nahrung zu gewähren im stande war. Dagegen 
ist es sehr wahrscheinlich, dass Geiserich — wie auch Jordanes 
(Getica c. 33, 173) und Cassiodor (chron. c. 1215: a Gothis ex- 
clusa) andeuten — einen wiederholten Angriff der überlegenen 
Westgoten im Auftrage Roms befürchtete; denn die Stellung der 
Wandalen im südlichen Teile Spaniens war eine sehr exponierte, 
da die Pyrenäenpässe nicht in ihren Händen waren. In Afrika 
dagegen mochte er sich namentlich durch seine Schiffsmacht, die 
ja auch später eine wesentliche Ausbildung und Verstärkung er- 
fahren hat, besser vor seinen Feinden geschützt glauben. 


1 c. 89: ut aliquorum relatio habuit. 


463 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 
Von 
Walter Struck. 


Zweiter Teil. 


II. Von Breitenfeld bis Lützen S. 463. — IV. Oxenstiernas Politik als 
direkte Fortsetzung derjenigen Gustav Adolfs S. 494. — Schlussfolgerungen 
S. 509. — Die Bedeutung Gustav Adolfs S. 513. 


II. 
Von Breitenfeld bis Lützen. 


Die Breitenfelder Schlacht bildet einen Wendepunkt in dem 
Kampfe der beiden religiösen Parteien. Alle Erfolge, die die 
Katholiken seit ihrem Siege am weissen Berge über die Protestanten 
davongetragen hatten, wurden dadurch wieder in Frage gestellt 
und in der Folge zum grossen Teil rückgängig gemacht. Für 
Gustav Adolf leitet sie eine veränderte Richtung seiner Politik 
ein. Es ist erzählt, wie er vordem den Leipziger Bund hatte an- 
erkennen wollen. Damit war es nun ein für alle Mal vorbei. 
Geflissentlich schritt er vielmehr über dessen Bestimmungen 
hinweg. 

Es soll nicht geleugnet werden, dass dabei persönliche Momente, 
wie sie aus dem gesteigerten Hochgefühl des Sieges entsprangen, 
mitgesprochen haben. Das Ausschlaggebende waren aber doch 
Erwägungen rein sachlicher Natur. Schweden und Sachsen 
waren nur durch die gemeinsame unmittelbare Gefahr zusammen- 
geführt worden. Der Sieg über Tilly konnte das Gefühl der 
Waffenbrüderschaft nur auf kurze Zeit hervorrufen, vielmehr liess 
er gerade dadurch, dass er die Gefahr vor der Hand beseitigte, das 
Trennende zwischen beiden Staaten aufs Neue hervortreten. Der 
König hatte vordem die schwedischen Sonderinteressen völlig 
zurückgestellt. Es ist begreiflich, dass er sie jetzt sofort schärfer 


464 Walter Struck. 


betonte: er trachtete, seinen Einfluss wie über Pommern so in 
derselben Weise auch über Mecklenburg auszudehnen und sich 
auf alle Fälle wenigstens den Ersatz der Kriegskosten zu sichern; 
darum suchte er Sachsen zu isolieren, dessen ursprüngliche anti- 
schwedische Tendenzen leicht wieder aufleben und ihm, gestützt 
auf die Führerschaft der evangelischen Stände, gefährlich werden 
konnten. Dazu kam, dass der Leipziger Bund seiner Aufgabe, 
den Schutz des deutschen Protestantismus selbständig durchzu- 
führen, in keiner Weise gerecht geworden war. Er hatte Magdeburg 
nicht zu retten vermocht, ım Gegenteil sogar noch durch seine 
Halbheit den König am Entsatze der Stadt gehindert. In Schwaben 
und Franken war die aufständische Bewegung von der aus Italien 
heranrückenden kaiserlichen Heeresmacht mit leichter Mühe zu 
Boden gedrückt worden, in Thüringen hatten sich bei der ersten 
von Tilly drohenden Gefahr die Weimarer Herzoge nicht eben 
rühmlich unterworfen, schliesslich war Sachsen selbst nur durch 
die Dazwischenkunft Gustav Adolfs vom Untergange bewahrt 
geblieben. Die von Arnim und Kurbrandenburg inaugurierte 
Politik hatte durch Schuld ihres verantwortlichen Leiters, Johann 
Georgs, gleichsam auf der ganzen Linie Bankerott gemacht, der 
Leipziger Bund vom protestantischen Standpunkte aus jede innere 
Berechtigung verloren. Und war nicht zu befürchten, dass Johann 
Georg auch ferner im beschränkten Egoismus, um sich des 
unsympathischen schwedischen Bundesgenossen zu entledigen und 
zu seinen früheren Beziehungen zu dem Kaiser zurückzugelangen, 
auf halbem Wege stehn blieb und auf Kosten des Protestantismus 
mit den Gegnern Frieden machte? Ihn aus seiner führenden 
Stellung zu entfernen, seinen Einfluss auf die deutschen Geschicke 
soweit wie möglich herabzudrücken, erschien geradezu als Pflicht 
„gegen die protestantische Sache. 
` Diese Gesichtspunkte beherrschten sogleich die Zusammen- 
kunft, die wenige Tage nach der Schlacht in Halle zwischen dem 
Könige und dem Kurfürsten stattfand und in der darüber beraten 
ward, wie der Sieg zu verfolgen und überhaupt der Krieg fort- 
zusetzen sei. Der Kurfürst war der Meinung, dass das schwedische 
Heer nach Schlesien rücken solle; er selbst wollte sich ins Reich 
wenden, wie man schon damals charakteristisch genug das Gebiet 
der Stände im Gegensatz zu den dem deutschen Leben entfremdeten 
Habsburgischen Stammlanden nannte, um dort seine Beziehungen 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 465 


zu den ihm im Leipziger Schlusse Verbündeten zu erneuern. Der 
König, durch seine Verdienste um Sachsen in einer überlegenen 
Stellung, die keinen ernsthaften Widerspruch aufkommen liess, 
setzte das grade Gegenteil durch. Er dirigierte den Kurfürsten 
gegen die kaiserlichen Erblande, wo es für diesen bei dessen 
konservativer und legitimistischer Gesinnung unmöglich war, eine 
Partei zu bilden. Er selbst wandte sich westwärts.! 

Es scheint, dass sich Johann Georg damals über die Tragweite _ 
dieser Abkunft nicht klar gewesen ist, dass er unter anderem 
seinen Verzicht auf die Kontributionen Thüringens nur als vor- 
läufig angesehen hat, für die Zeit, dass Gustav Adolf dort mit 
seinem Heere lagerte oder des Landes unmittelbar als Operations- 
basis bedürfte.? Der König dagegen säumte nicht, seinen Vorteil 
für die Dauer zu sichern. Er richtete sofort längs der sächsischen 
Grenze zwei Militärgouvernements ein, das eine aus dem Magde- 
burg-Halberstädtischen und Anhaltischen, das andere aus den 
Thüringischen. Landen und setzte an ihre Spitze zwei kleine 
Fürsten, Ludwig von Anhalt und Wilhelm von Weimar, die 
ohne eigene Macht, für ihre erhöhte einflussreiche Stellung und 
vorteilhafte Aussichten durchaus auf Schweden angewiesen, der 
Sache nach nichts anderes waren als schwedische Beamte. Dafür, 
dass sie nicht aus dieser Stellung hinauswuchsen, sorgten ihnen 
beigegebene schwedische Residenten und Offiziere. Auf diese 
Weise wurde Sachsen vom übrigen Deutschland abgesperrt, die 
Ausdehnung seines Einflusses unterbunden.’ 

Und nicht genug hiermit und dass Anhalt, Coburg, Eisenach, 
Schwarzburg, Stollberg, Mühlhausen, Nordhausen nun in die 
schwedischen Kriegskassen steuern mussten, während sie sich in 
Leipzig zu Zahlungen nach Dresden verpflichtet hatten, wurden 
dem Kurfürsten auch noch die eigenen Mittel zum Unterhalt 
seines Heeres geschmälert: Henneberg, von dem er Mitbesitzer 


t Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar p. 146f. 

3 Johann Georg scheint bei seinen späteren Ansprüchen auf die 
Kontributionen Thüringens im guten Glauben an sein Recht gehandelt zu 
haben, während umgekehrt bei Herzog Wilhelm die Art und Weise, in 
der er sein Militärgouvernement organisierte, nicht auf eine Überzeugung 
von einem unanfechtbaren Rechtsboden deutet. (Nach Weimarer Akten.) 

3 Vgl. G. Krause, Aktenstücke zur Geschichte der Anhaltischen Lande 
B. II, Ludwig, Fürst zu Anhalt B. II, das Bündnis Wilhelms von Weimar 
p. 148 ff., dazu Weimarer Akten. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 31 


466 Walter Struck. 


war, wurde ohne Schonung mit Einquartierung und Kontributionen 
belegt, seine thüringischen Aemter alle Augenblicke durch kost- 
spielige Durchmärsche in Anspruch genommen. Sehr bald griff 
Herzog Wilhelm dann auch noch in die dem sächsischen Direktorium 
gelassenen Gebiete als Altenburg, Reuss und Schönburg über 
und geriet ob dieses allen mit Johann Georg in bitteren Zwie- 
spalt. Die Schritte, die dieser dagegen that, wurden von Gustav 
Adolf mit einer Schroffheit sonder gleichen zurückgewiesen, die 
deutlich verriet, dass die Zeiten rücksichtsvoller Behandlung vor- 
bei waren.! 

Noch empfindlicher war die Festsetzung Schwedens in den 
Magdeburgischen Gebieten. Mit der Gefangennahme des bis- 
herigen Administrators, des Hohenzollern Christian Wilhelm, 
mussten dessen Ansprüche auf das Erzstift allseitig als erledigt 
gelten. Der Nächstberechtigte zum Besitze war der Herzog August, 
der zweite Sohn Johann Georgs, der schon vor Jahren von dem 
Domkapitel zum künftigen Erzbischofe postuliert worden war. 
Es war bekannt, dass der Kurfürst dieser Postulation den grössten 
Wert beilegte; den alten Gedanken, das Erzstift dauernd für 
Sachsen zu erwerben, meinte er dadurch der Verwirklichung näher 
gebracht. In dem kritischen Abschnitte seines Feldzuges, der in 
der Erstürmung von Magdeburg seinen Höhepunkt findet, hatte 
sich Gustav Adolf erboten, gegen den Uebertritt Sachsens auf 
seine Seite die Rechte des Prinzen anzuerkennen und verfechten 
zu helfen, ihın das Stift, sobald er es erobert habe, zu überliefern. 
Davon war jetzt keine Rede mehr. Schon die Einsetzung einer 
schwedischen Verwaltung über Magdeburg und Halberstadt war 
eine Verletzung der sächsischen Ansprüche, aber immerhin liess 
sie sich noch als eine provisorische, vorwiegend militärische 
Massregel auffassen, aber im Beginn des nächsten Jahres ging 
Gustav Adolf daran, die Landschaft in beiden Stiftern durch 
feierlichen Huldigungseid für sich und die Krone Schweden förmlich 
in Pflicht nehmen zu lassen. Aus Wahlstiftern, so schien es, 
sollten schwedische Erblande werden. Nur aus Furcht vor 


1 Vgl. Gustav Adolf an Johann Georg d d. 6. Nov. 1531 (Droysen, 
Schriftstücke p. 46 ff.), Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden 
(Archiv für sächs. Gesch. N. F. VI p. 219, 225, 227, 232 f.), Irmer, Ver- 
handlungen I p. 143. Das über die Verwaltung Wilhelms von Weimar 
Gesagte auf Grund reichhaltigen Materials im Weimarer Archive. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 467 


Schweden unterliess es Johann Georg, in einem offenen Proteste 
für die Rechte seines Hauses Verwahrung einzulegen. Es wird 
noch darauf zurückzukommen sein, was Schweden mit den beiden 
Stiftern im Sinne hatte; als Erbbesitz sind sie damals für Sachsen 
endgültig verloren gegangen.! 

Man sieht, auf allen Punkten, wo Johann Georg in Egoismus 
und Perfidie gefehlt hatte, in seinem Verhältnis zu den anderen 
Ständen wie zu Magdeburg hatte er nun den Rückschlag zu em- 
pfinden; seine Ansprüche auf die Vorherrschaft unter den Prote- 
stanten wie auf territorialen Gewinn wurden gleichmässig zurückge- 
drängt, eine Vergeltung so rasch und unmittelbar wie wohl selten 
in der Geschichte und darum nicht weniger gerecht, weil der, der 
sie vollstreckte, selber Partei war. 

Durch jene Abkunft zu Halle und die im unmittelbaren An- 
schluss daran getroffenen Massnahmen hatte nun Gustav Adolf 
freie Hand, seine Forderung des absoluten Kriegsdirektoriums im 
vollen Umfange, soweit er sich nicht schon durch Verträge ge- 
bunden hatte, wiederaufzunehmen. Vergegenwärtigen wir uns 
noch einmal, worin sie bestanden: er verlangte die oberste strate- 
gische Leitung, finanzielle Unterstützung nach Massgabe der vor- 
handenen Kräfte, freie militärische Verfügung über die Festungen, 
das Recht der Werbung, Einquartierung und Durchmärsche. In 
dem Leipziger Bunde war den Mitgliedern eine gewisse militärische 
Selbständigkeit geblieben; neben dem kursächsischen Kontingent 
hatte es noch ein brandenburgisches, ein weimarisches, ein nieder- 
sächsisches, ein schwäbisches u. s. w. gegeben. Gustav Adolf liess 
etwas derartiges nicht gelten. Er gestattete Werbungen nur in 
seinem Namen und unter schwedischen Fahnen; wo er bereits 
Truppen vorfand, drang er darauf, dass sie in seine Dienste über- 
traten. Die deutschen Fürsten, die wir in seiner Armee antreffen, 
fast durchweg solche ohne rechte eigene Macht, apanagierte oder 
aus den Nebenlinien der grossen Häuser, verdankten alle ihre 
Befehlshaberstellen als Obersten und Generale nur seiner Er- 
nennung, nicht etwa einem aus einem Bündnisse erwachsenen 


! Vgl. Wittich p. 586, 612, 623, 635, 701, Gustav Adolf an Fürst 
Ludwig von Anhalt d. d. 13. Jan. 1632 (Hoffmann, Geschichte von Magdeburg 
III p. 206f.), die Gutachten der sichs Räte an Johann Georg d d 8. und 
10. April 1632 (Dresden, Loc. 8108. 3. B. Friedenstrakt. p. 93—126), Droysen, 
Schriftstücke p. 207, Irmer, Verhandlungen I p. 117f., 188. 

31* 


408 Walter Struck. 


Anspruche, der ihnen vertragsmässige Verfügung über bestimmte 
Truppenkörper gesichert hätte. Mit Vorliebe wandte er Wechsel 
in den Kommandostellen und Dislokationen an, die einen inneren 
Zusammenhang zwischen dem Fürsten-General und der Truppe 
nicht erst aufkommen liessen. Wenn wir von weimarischen und 
lüneburgischen Regimentern hören, so ist das nur eine der Kürze 
wegen angewandte Bezeichnung nach dem augenblicklichen Kom- 
mandeur: ständische Kontingente sind darunter nicht zu ver- 
stehen. ! 

Nirgends tritt dies Prinzip Gustav Adolfs deutlicher zu 
Tage, als in seinem Verhalten gegen Wilhelm von Weimar. In 
den kritischen Tagen von Magdeburg hatte er dem Herzoge die 
Stellung an der Spitze eines bedeutenden ständischen Kontingents zu- 
gestanden. Jener war aber infolge der Bedrohung durch Tilly von 
seiner Verbindung mit Schweden zurückgetreten und hatte sich erst 
nach der Breitenfelder Schlacht dem Könige wieder genähert, in 
der Hoffuung, auch jetzt noch die früheren vorteilhaften Be- 
dingungen zu erhalten. Gustav Adolf fand es nicht geraten, ihn 
über diesen Irrtum aufzuklären, da er davon die Opposition des 
Herzogs besorgen musste, dessen Persönlichkeit ihm in diesem 
Augenblicke für die Einrichtung der schwedischen Verwaltung in 
Thüringen unentbehrlich war. Er befriedigte ihn vorläufig mit 
der Ernennung zum Gouverneur und übergab ihm eine Anzahl 
schwedischer Regimenter, die er vervollständigen und zu denen 
er noch eine weitere Anzahl hinzuwerben sollte. Im Vertrauen 
auf die spätere Erfüllung seiner Wünsche ging Wilhelm ans 

1 Ueber die militärische Organisation des Leipziger Bundes vgl. das 
Bündnis Wilhelms von Weimar p. 87 und 93. Ein zusammenhängendes 
Programm der militärischen Forderungen Gustav Adolfs giebt sein Entwurf 
zu dem Bündnisse mit Mecklenburg d d 27. Sept. 1631 (Häberlin-Sencken- 
berg B. 26, Anl. V. Vgl. dazu Gustav Adolf an Salvius d. d. 27. Sept. sub 
18 und d d 28. Okt. 1631 (Arkiv I Nr. 869, Decken IL p. 290), dazu im 
Einzelnen noch Gustav Adolf an Salvius d d 27. Sept., 6. und 30. Dez. 1631 ` 
(Arkiv I. p. 498, 520, 531), an Baner d d. 8. Dez. 1631 (ebenda p. 524), an 
Grubbe d. d. 6. Mai 1632 (ebenda p. 602), an Oxenstierna d d 9. Okt. 1632 
(Ox. Skr. I 1 p. 850), Salvius an einen Reichsrat d. d. 3. Nov. 1631 (Arkiv Il 
p. 311). Das im Text Gesagte gilt auch hinsichtlich Georgs von Lüneburg, 
für den Decken gern die Stellung eines Kontingentsherrn herausdeuten 


möchte. (Vgl. B. U Urk. Nr. 81 mit Beil. 1—6, Georg von Lüneburg an 
Christian von Celle d. d. 17. Mai 1632. Urk. Nr. 92.) 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 469 


Werk und brachte sehr bald eine Anzahl Truppen ins Feld, die 
eine für damalige Zeit beträchtliche Stärke ausmachten und als 
deren unmittelbaren Herrn er sich betrachtete. Aber als er dann 
mit ihnen zu Gustav Adolf nach Süddeutschland zog, verlangte 
dieser, dass er sie bei dem königlichen Heere lasse, selber aber 
wieder nach Thüringen zurückkehre und das Werbegeschäft aufs 
neue aufnehme. Der Herzog war aufs äusserste überrascht: er 
hatte sich durch seine bisherige Thätigkeit zu Sachsen in scharfen 
Gegensatz gebracht, die kleineren Stände durch weitgehende An- 
forderungen verstimmt, seinen Kredit aufgesetzt, ja selbst eine 
ziemliche Schuldenlast übernommen, und nun sollte er die 
Truppen, auf denen sein ganzer Einfluss und seine Aussichten 
für die Zukunft beruhten — denn noch war die Ratifikation des 
Bündnisses von dem Könige immer unter Vorwänden verschoben 
worden — abtreten. Er weigerte sich entschieden. Die alten 
schwedischen Regimenter, die er auf seine Kosten vervollständigt 
hatte, zurückzulassen, schien ihm mehr denn genug. Von den 
andern, die er erst geworben hatte und als die seinigen be- 
trachtete, wollte er wenigstens den grössten Teil wieder mit sich 
nehmen. Da ergriff Gustav Adolf einen Ausweg, der in der Folge 
nach seinem Tode für Schweden die schwersten Verlegenheiten 
gebären sollte. 

Der Herzog hatte sich schon früher um die Charge des 
Generallieutenants über alle Armeen bemüht, also um die Stelle 
unmittelbar nach dem Könige selbst über den erprobten schwedi- 
schen Generalen. Den damit verknüpften Aufgaben war er in 
keiner Weise gewachsen. In der Verwaltung, als Gouverneur von 
Thüringen hat er Bedeutendes geleistet: über 25000 Mann hat 
er in der Zeit vom 5. Oktober 1631 bis zum 16. Februar 1633 
den schwedischen Fahnen zugeführt. Aber als Feldherr hat er 
sich nie hervorgethan. Seine strategischen Entwürfe, wenngleich 
nicht ohne Geist, tragen doch durchweg etwas Gekünsteltes an 
sich. Persönlich nicht ohne Mut, wie er sich denn den Gefahren 
des Kampfes unerschrocken ausgesetzt hat, zeigte er in der Krieg- 
führung wie in der Politik die grösste Zaghaftigkeit und Scheu 
vor der Verantwortung. Erst wenn er des Erfolges absolut sicher 
war, dem Feinde mit erdrückender Uebermacht entgegen treten 
konnte, ging er vor. Gar manchen Vorteil hat er durch allzu- 
grosse Vorsicht verspielt. Trotzdem zeigte sich der König jetzt 


410 Walter Struck. 


aber bereit, ihm die gewünschte Charge zu übertragen; es war 
eine andere Form, so schien es, den Anspruch des Herzogs auf 
Einfluss zu gewährleisten. Wilhelm ging darauf ein, die Er- 
nennung wurde vollzogen, als Generallieutenant ging er nach 
Mitteldeutschland zurück mit dem Auftrage, aus den im Magde- 
burgischen, Thüringischen und Fränkischen liegenden zerstreuten 
Truppen eine neue Armee zu formieren. Die ursprünglichen, so- 
genannten weimarischen Regimenter finden wir dagegen bald aus 
ihrem Korpsverbande gelöst und auf die verschiedenen Armeen 
verteilt. In Wirklichkeit war jene Beförderung durch des Königs 
Gnade durchaus kein Aequivalent gegen die Stellung eines Kon- 
tingentsherrn, die auf eigenem Recht beruhte Zudem enthielt 
schon der Revers, den Wilhelm unterschreiben musste, eine 
Klausel, die seine Vollmacht bedeutend einschränkte Und wie 
Gustav Adolf mit jenem erwähnten Auftrage durchaus nicht be- 
absichtigte, dem Herzoge eine selbständige Thätigkeit für längere 
Zeit zu geben, — denn er wollte alsbald mit der Armee selbst nach- 
folgen und nach der Vereinigung natürlich den Oberbefehl über- 
nehmen, — so gab er im Juli, als sich am Main die sächsischen, 
thüringischen, hessischen und rheinischen Heeresteile konzen- 
trierten, das Kommando darüber an Oxenstierna, zum grossen 
Verdrusse Wilhehns.! 

Diese Vorgänge finden ein ganz genaues Gegenstück in 
Gustav Adolfs Verhalten zu Wallenstein. Die 12000 Mann, die 
er ihm vor seinem Siege über Tilly hatte schicken wollen, meinte 
er jetzt besser selbst gebrauchen zu können als Stamm bei der 
Bildung neuer von ihm direkt abhängiger Armeekorps. Wenn 
er sich noch zur Abgabe von 1500 erbot, so kam das doch 
einem Abbruche der Verhandlungen gleich und wurde auch von 
Wallenstein sofort so aufgefasst: seine drastischen Aeusserungen über 
sein Verhältnis zum Könige amor et dominium non patitur socium, 
und es könnten sich zwei Halınen auf einem Mist nicht vertragen, 
sind bekannt und treffen den Kern der Sache durchaus richtig.’ 

Nur an einem Punkte hat Gustav Adolf sein Prinzip durch- 


! Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar. Das Uebrige nach Weimarer 
Akten. 

2 Vgl. M. Lenz, zur Kritik Sesyma Rasins, Hist. Zeitschr. 59 p. 29f, 
Irmer Verhandlungen I Einl. p. 27, K. Wittich, zur Geschichte Wallensteins 
Hist. Zeitschr. 68 p. 237. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 471 


brochen. Landgraf Wilhelm hatte, als sich Wilhelm von Weimar 
den Forderungen Tillys unterwarf, an seiner Verbindung mit 
Schweden festgehalten und noch im richtigen Momente mit 
Gustav Adolf abgeschlossen. In Hessen war es denn auch allein ge- 
wesen, dass sich der Aufstand des Leipziger Bundes, dank dem 
protestantischen Heldenmute des Landgrafen und der ehrgeizigen 
Thatkraft Herzog Bernhards, aus eigener Macht behauptet und 
dadurch, dass er Tilly aufs neue zwischen zwei Feuer brachte, 
das Vorrücken des Königs erleichtert hatte. Formell und moralisch 
in gleicher Weise verpflichtet hat Gustav Adolf keinen Augen- 
blick daran gedacht, den Landgrafen in seiner bevorrechtigten 
Stellung vor den andern Ständen anzufechten.! 

Durch den Anschluss der protestantischen Stände und die 
Besetzung weiter nach Kriegsrecht zugefallener Landstriche erfuhr 
nun die schwedische Kriegsmacht eine Vergrösserung, wie sie in 
diesem Masse doch kaum erwartet worden war. Gustav Adolf, 
der beim Beginne des Feldzuges für diesen ungefähr 40000 Mann 
bestimmt und zur Zeit der Breitenfelder Schlacht, abgesehn von 
seinen deutschen Bundesgenossen, über nicht viel mehr als 
50000 verfügt hatte, zählte’ gegen Schluss des Jahres bereits 
80009, im folgenden Sommer weit über 100000 Mann unter 
seinen Fahnen.? Es waren Zahlen, wie man sie in diesem ganzen 
Kriege noch nicht von protestantischer Seite aufzuweisen gehabt 
hatte. Allein, was das Heer äusserlich an Zahl gewann, ging ihm 
nach der andern Seite an innerer Konsistenz wieder verloren. 
Bisher war die Kriegsleitung verhältnismässig einfach gewesen: 
der Kriegsschauplatz von beschränkter Ausdehnung, ein Haupt- 
korps, bei dem die Entscheidung lag, unter Gustav Adolf selbst, 
daneben ein paar kleinere Korps unter den Generalen schwedischer 
Nationalität, Horn, Tott, Baner, die sich den Intentionen des 
Königs völlig unterordneten, sich als dienende Glieder dem Ganzen 
willig einfügten. Jetzt wurde gleichzeitig an der Weser, dem 
Rhein und der Donau gekämpft; statt eines Kriegsschauplatzes 
gab es nun deren mehrere. Bei der Weite der Entfernungen von 


! Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar p. 143, 149. 

3 Vgl. Arkiv I Einl. p. 42f.. Nr. 410, Il Einl. p. 39, TUI Einl. p. 24—28, 
31f. Nr. 883, 911, 912. Die nicht schwedischen Kontingente sind in obigen 
Angaben nicht mit gerechnet. 


472 Walter Struck. 


einem zum anderen, die den Ueberblick über das Ganze, den 
Verkehr durch Meldung und Befehl erschwerte, musste not- 
gedrungen den Korpsführern im einzelnen ein grösseres Mass 
selbständiger Entschliessung gelassen werden. Genug, wenn sie 
die vom königlichen Hauptquartier für das Zusammenwirken vor- 
gezeichneten Grundzüge beobachteten. Aber daran fehlte es seit 
dem Eindringen des deutschen Elements in die höheren Stellen 
nur zu sehr. Ueberall kleinliche Rivalität, die den Ruhm für 
sich wollte und keinem andern gönnte, dazu unter den Fürsten 
das Bestreben, einander in den Erfolgen zuvorzukommen, um da- 
durch territoriale Ansprüche zu verstärken oder zu begründen, 
nirgends selbstlose Hingabe an das grosse Ganze. Die Jalousie 
zwischen den Deutschen ist bald ein beständig wiederkehrender 
Gegenstand der Klage in den Briefen Gustav Adolfs.! Diesen 
Uebelstünden, die von Grund aus abzuschaffen nicht in seiner 
Macht stand, wenigstens ein Gegengewicht zu geben, war es 
durchaus berechtigt, dass er das unmittelbare Verhältnis der 
Truppen zu sich als dem Soldherrn aufrecht erhielt, dem Heere 
den Charakter eines einheitlich schwedischen wahrte. 

Und auch politisch hatte das seine Bedeutung. Wenn Gustav 
Adolf im protestantisch - schwedischen Interesse den Leipziger 
Bund sprengte, so war es nur konsequent, wenn er auch in dem 
Umkreise seines Direktoriums keine von ihm unabhängige mili- 
tärısche Macht duldete, auf die sich ein Einspruch gegen seine 
Politik hätte stützen können. In den Bündnissen, die er mit den 
einzelnen protestantischen Ständen schloss, band er sich nur so 
weit, als er diesen die Restitution in ihren früheren Stand ver- 
hiess und sie über die sie speziell angehenden Bestimmungen des 
künftigen Friedens zu hören versprach; für alles, was darüber 
hinaus lag, behielt er freie Hand. Von Hessen brauchte er in 
dieser Hinsicht trotz dessen oben erwähnter Ausnahmestellung 
nichts zu besorgen, denn den Landgrafen verwiesen seine radikalen 
Tendenzen — er ging so weit, für den Frieden die Säkularisation 
sämmtlicher Stifter und die Uebertragung der drei geistlichen 
Kurstimmen an die Protestanten zu fordern, — auf den engsten 


1 Vgl. Gustav Adolf an Salvius d d 23. März 1632 (Arkiv I Nr. 419), 
an Oxenstierna d d 1. 14. 20. Mai, 27. Juni, 8. Juli, 11. Aug. und 15. Okt. 
1632 (Ox. Skr. II. 1., p. 780, 788f., 792, 812, 815, 829, 852), Steinberg an 
Anderson d. d. 29. April 1632 (Decken II, Urk. Nr. 90). 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 413 


Anschluss an Schweden. Zum Ueberfluss unterliess es Gustav 
Adolf nicht, ihn durch Gewährung persönlicher Vorteile an sich 
zu fesseln.! 

Durch die erwähnten Massregeln übernahm Gustav Adolf 
zugleich die militärische Verteidigung und die diplomatische Ver- 
tretung der seinem Direktorium unterworfenen Stände. Es blieben 
nur Sachsen und Brandenburg übrig, um, gestützt auf eigene 
Heeresmacht, eine Einwirkung auf den weiteren Gang der Dinge 
ausüben zu können. Es ist kein Zweifel, dass Gustav Adolf dies 
Verhältnis mit Unbehagen empfand und es keinesweg aufgab, bei 
Gelegenheit seinen Einfluss auch über sie auszudehnen und so die 
Summe der Entscheidung überhaupt in die Hand zu bekommen. 
Schon gleich nach der Breitenfelder Schlacht war davon die Rede, 
mit Georg Wilhelm wegen einer wirklichen Allianz zu verhandeln, 
um auch ihn zum Verzicht auf das Recht selbständischer Werbung 
zu bringen. Später diente dann das Projekt, den Kurprinzen mit. 
der schwedischen Thronerbin zu vermählen, als Köder, die branden- 
burgische Politik gefügig zu machen.? 

Sehr viel mehr noch kam auf Sachsen an, das mit seiner 
ungeschwächten Kraft und beträchtlichen Armee ein ganz anderes 


1 Die Bündnispolitik Gustav Adolfs entbehrt noch einer einheitlichen 
Bearbeitung; man ist angewiesen auf die grösseren Arbeiten der Landes-, 
Provinzial- und Stadt-Geschichte, daneben auf Einzelarbeiten überwiegend 
lokal-historischen Charakters, die nur zu oft bei unzureichender Kenntnis 
des Zusammenhangs der schwedischen Politik die für diese bedeutsamen 
Momente garnicht oder nicht genügend berücksichtigen. Eine vollständige 
Aufzählung kann hier natürlich nicht gegeben werden. Ich greife als 
brauchbar unter den neueren Arbeiten heraus: Chr. Gotthold, die Schweden 
in Frankfurt a. M. (Progr. der Klingerschule, Ungesichtete Materialien- 
sammlung), St. Donaubuuer, Nürnberg in der Mitte des 30 jühr. Krieges 
(Mitt. d. Ver. f. d. G. d Stadt Nürnberg Heft 10, 1893), Th. Schott, Würtem- 
berg und Gustav Adolf (Würt. Vierteljahrshefte 1895), K. Jakob, Strass- 
burgische Politik 1621—1632. Eine zusammenhängende Publikation aller 
Verträge unter philologisch genauer Wiedergabe der von beiden Seiten ge- 
machten Abänderungen, resp. der über die Verhandlungen geführten 
Protokolle wäre zu wünschen. — Ueber Landgraf Wilhelm vgl. sein Gut- 
achten d. d. 5. Mürz 1632 (Irmer I Nr. 47). 

? Vgl. Salvius an einen Reichsrat d. d 3. Nov. 1631 (Arkiv II p. 311), Gustav 
Adolf an Baner d. d. 8. Dez. 1631 und 2. Jan. 1632 (ebenda p. 524 u. 537), 
an Georg Wilhelm d. d. 27. Dez. 1631 (Droysen, Schriftstücke p. 155f.), 
dazu Gustav Adolf an Oxenstierna d. d 26. März 1632 (Ox. Skr. II 1. p. 766f.) 
und meine Arbeit über Johann Georg und Oxenstierna p. 85 ff. 


474 Walter Struck. 


Gewicht in die Wagschale zu werfen hatte; ein Uebertritt von 
ihm auf die Seite des Kaisers musste die ganze Stellung Schwedens 
auf's äusserste gefährden. So bilden denn die Bemühungen, 
Sachsens Stellung noch über jene zu Halle getroffene Abkunft 
hinaus zu untergraben, eine fast ununterbrochene Reihe, von dem 
Versuche, Böhmen durch die Emigranten zu insurgieren und auf 
diese Weise ebenfalls in die schwedische Machtsphäre hineinzu- 
ziehen, bis zu der Sendung eines besonderen Königlichen Bevoll- 
müchtigten nach Schlesien, um den sächsischen Einfluss in dieser 
seiner letzten Domäne durch den schwedischen zu paralysieren. 
Den Separatfrieden Sachsens mit dem Kaiser, der einmal in gefähr- 
liche Nähe rückte, fand Gustav Adolf doch so übel nicht, wenn 
nur Johann Georg dabei seine Truppen dann an Schweden über- 
liesse und ausser dem Kurfürstentum auch Schlesien neutralisiert 
würde. Sachsen wäre damit aus der Reihe der politischen Fak- 
toren überhaupt ausgeschieden, er selbst gegen einen Angriff 
längst der Oder und Elbe sicher gestellt worden. Die Bedring- 
nis, in die der Kurfürst darauf durch Wallenstein geriet, schien 
doch wieder das Gute zu haben, dass er dadurch eher bereit 
würde, eine engere Allianz mit Schweden, natürlich unter schärferer 
Betonung von dessen Direktorium einzugehen, ein Gedanke, der 
uns in etwas anderer Form auch noch unter Oxenstierna begegnen 
wird.! 

Irgend einen nennenswerten positiven Erfolg haben diese 
Bemühungen nicht gehabt, aber es ist nicht zu verwundern, dass 
sie wie überhaupt schon das Vordringen des schwedischen Em- 
flusses in Dresden Verstimmungen hervorriefen und dass det 
der Gedanke auftauchte, diesen unerträglichen demütigenden Ver 
hältnissen dadurch ein Ende zu machen, dass man im Reich die 
alten verfassungsmässigen Zustände in irgend einer Form durè 
einen Frieden wiederherstellte. Indessen ging der erste wirkliche 


1 Vgl. Lenz a. a. O. p. 32 und 49, Gustav Adolf an Solms d d. 13 Ms 
(Arkiv 1 No. 441 und 442 p. 605—607), an Oxenstierna d. d 2. 12. 27. Jen. 
26. Sept., 9. Okt. (Ox. Skr. II 1. No. 585, 590, 696, 610, 614), die Instik 
tionen für Pfalzgraf August d d. 11. Juni (Irmer I No. 73 sub. &. Fr 
Brandenstein und Kochtitzky d d. 7. Okt. 1632 (Irmer I No. 95, Arki! | 
No. 479), Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden {Archiv Í 
sichs, Gesch. N. F. B. VI p. 209, 211) und Ueber die Feldzüge der Zoch? 
im Bunde mit Schweden (Arch. f. sächs. G. 12 p. 144 ff.) uud Irmer Bd. L 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 475 


Versuch dazu von einer andern Seite, von dem Landgrafen Georg 
von Hessen, dem Schwiegersohne des Kurfürsten aus. 

Sogleich nach der Breitenfelder Schlacht kam man in der 
katholischen Partei allgemein zu der Einsicht, dass es ein schwerer 
Fehler gewesen sei, Sachsen Schweden in die Arme zu treiben. 
Tilly wurde wegen seines Einmarsches in das Kurfürstentum, 
des letzten und wie es schien entscheidenden Schrittes, allseitig 
desavouiert. Während nun die Habsburger auf direktem Wege 
das alte freundschaftliche Verhältnis zu Johann Georg wieder 
anzubahnen suchten, wandte sich Kur-Mainz an Hessen-Darmstadt 
mit der Bitte, der Landgraf möge doch seinen Einfluss auf seinen 
Schwiegervater dahin geltend machen, dass dieser von der Seite 
Schwedens wieder zurückträte. In Hessen fand man einen der- 
artigen Versuch aussichtslos, so lange man nicht zugleich im 
Namen der Katholiken bestimmte Vorschläge für den Frieden 
vorlegen könne. Da sich Mainz nicht in der Lage erklärte, zu 
solchen Vorschlägen eine Ermächtigung zu erteilen, schlug der 
Landgraf einen andern Weg ein, zu dem gewünschten Ziele zu 
gelangen. Er brachte einen Kompositionstag in Anregung, auf 
dem sowohl die religiösen wie die politischen Streitfragen zwischen 
den beiden Parteien im Reich beigelegt werden sollten. Von 
katholischer Seite sollten dort Vertreter des Kaisers und der vier 
Kurfürsten, von protestantischer Seite Sachsen und Brandenburg 
als Mandatäre ihrer Glaubensgenossen erscheinen, alle Uebrigen 
nur in nicht offizieller Eigenschaft zugelassen werden. Für das 
Verhältnis Gustav Adolfs zu diesem Kompositionstag erfand er 
die Formel, dass, wenn die Katholiken mit Sachsen, sie dadurch 
eo ipso auch schon mit Schweden verhandelten, dass die von ihnen 
mit diesem getroffenen Abmachungen dem Frieden mit jenem 
gleichbedeutend seien. Gustav Adolf sollte um die Versicherung 
ersucht werden, die Ergebnisse der Verhandlungen im voraus 
für sich als bindend anzuerkennen. Der ganze Vorschlag knüpfte 
also an die Situation des Frühjahrs an und vindizierte für Sachsen 
eine Stellung, wie es sie damals besessen hatte, er legte die Ent- 
scheidung ausschliesslich in die Hände Johann Georgs, denn Georg 
Wilhelm war bisher stets dem gefolgt, was man in Dresden für 

gut befunden hatte, und als protestantische Vermittler waren 
ebenfalls zuverlässige Anhänger der konservativen sächsischen 
Politik gewählt: der Landgraf selbst und Markgraf Christian von 


476 Walter Struck. 


Brandenburg, nicht etwa Vertreter der entschiedeneren Richtung 
wie Pfalz, Hessen-Kassel, Weimar. Die Absicht des Ganzen war 
also, über Schweden hinweg eine Verständigung zwischen den 
protestantischen Ständen und ihren Gegnern zu bewirken, Schweden, 
dessen Ueberlegenheit im Felde man kennen gelernt hatte, auf 
diplomatischem Wege aus Deutschland hinauszumanôverieren. ! 

So trat der erste ernsthafte Vorschlag zu einer allgemeinen 
Pacifikation in Gestalt einer gegen Schweden gerichteten Intrigue 
auf. Man wird es begreifen, wenn Gustav Adolf und nach ihm 
Oxenstierna in der Folge allen von Sachsen, Hessen, Dänemark 
ausgehenden Friedensbestrebungen das grösste Misstrauen ent- 
gegenbrachten und ihnen Hindernisse in den Weg legten, so viel 
sie konnten. Sie waren sich einig in der Ueberzeugung, dass sie 
nicht eher in Unterhandlungen mit dem Feinde eintreten dürften, 
als sie ihre Bündnispolitik gegenüber den protestantischen Ständen, 
über die ich eben vorausgreifend ein Resume zu geben versuchte, 
zum Abschluss gebracht hätten. Sonst schien ihnen Gefahr, dass 
der Friede in Deutschland auf ungenügende Bedingungen mit un- 
zulänglicher Sicherheit abgeschlossen, Schweden selbst von seinem 
Alliierten mit einem schönen Dank nach Hause geschickt würde.? 

Der König war sich über die Absicht des Landgrafen vom 
ersten Augenblicke an klar: er sprach zu Vertrauten davon wie 
von einem Komplott, das ihm jener bei Gelegenheit schon noch 
entgelten werde Wenn er Verhandlungen nicht sofort rundweg 
ablehnte und an Hessen sogar wegen dessen Vermittlerrolle 
Neutralität zugestand, so geschah es nur aus Rücksicht auf die 
allgemeine Friedensstimmung im deutschen wie im schwedischen 
Volke, die sonst von seinen Gegnern gar leicht zu seinen Ungunsten 
hätte ausgenutzt werden können. ? 


! Ueber den Vermittlungsversuch Georgs von Hessen und die sich daran 
schliessenden Verhandlungen vgl. Arkiv I No. 536, Droysen, Schriftstücke, 
Anh. No. 1, Irmer I No. 2, 6—10, 13, 15, 18—21, 25, 27, 30, 31, 44, 48, 50—52, 
58 samt der Einleitung cap. II und die von Droysen aus dem Dresd. 
Archive veröffentlichten Regesten (Arch. f. sächs. Gesch. N. F. B. VI p. 143 
—186 und 193— 259.) 

3 Für Gustav Adolfs und Oxenstiernas übereinstimmende Ansicht hin- 
sichtlich des von den deutschen Protestanten zu erwartenden Undanks vgl. 
Gustav Adolf an den Reichsrat d. d. 12. Juli 1631 (Arkiv I No. 335) und 
Oxenstierna an den Reichsrat d d. 14. Feb. 1633 (Handl. XXIV p. 354.) 

8 Vgl Irmer I p. 136, Reichsratsprotokoll II p. 54. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 477 


Das allerdings gab er zugleich unzweideutig zu verstehen, 
dass er zu einem Kompositionstage in der vom Landgrafen vor- 
geschlagenen Form nie seine Zustimmung geben werde, dass er 
vielmehr bei der politischen und militärischen Stellung, die er 
jetzt mitten im Reiche einnehme, darauf bestehen müsse, zur 
unmittelbaren Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert zu 
werden. Im strikten Gegensatz zum Landgrafen verlangte er 
ferner, dass über die schwedischen Ansprüche in erster Linie ver- 
handelt werde, als das Umfassendere, deren Befriedigung die 
Interessen der protestantischen Stände von selbst einschlösse Im 
übrigen verschob er seine endgültige Antwort, bis er mit seinen 
Verbündeten, vor allen den beiden Kurfürsten Rücksprache ge- 
nommen hätte. 

In der That hat er auch derartige Besprechungen eingeleitet, 
bis er an der Zurückhaltung Johann Georgs, sich über ein für 
den Frieden aufzustellendes Programm bestimmt zu äussern, den 
bequemen Anlass fand, die ganze Frage auf unbestimmte Zeit zu 
vertagen und dem Landgrafen jede weitere Thätigkeit als Ver- 
mittler zu verbieten. 

Ueber die Gründe, mit denen er seine ablehnende Haltung 
rechtfertigte, liegen uns von sächsischer und hessischer Seite sorg- 
fältige Aufzeichnungen vor, die in allem wesentlichen überein- 
stimmen. Darnach erklärte er es für ein höchst gefährliches 
Unternehmen, mit dem Feinde Verhandlungen zu beginnen, ohne 
unter sich dafür ein abgeschlossenes Programm vereinbart zu 
haben; für den allgemeinen evangelischen Konvent, wo diese Ver- 
einbarung alleın geschehen könne, fand er aber die Zeit noch 
nicht reif. Andererseits zog er in Zweifel, dass es den Katho- 
liken mit ihrem friedlichen Bezeigen Ernst sei, denn ihre Wider- 
standskraft sei durch die eine Niederlage noch nicht hinreichend 
gebrochen. Immer wieder kam er, wie es scheint, darauf zurück, 
dass er sich nicht wie Hannibal nachsagen lassen wolle, dass er 
wohl zu siegen aber nicht den Sieg zu verfolgen verstände Er 
hoffe noch auf den Sieg in einer grossen Schlacht: der solle den 
Frieden bringen.! 

Diese letzte Bemerkung kennzeichnet den Umschwung, der 
in des Königs Strategie seit seinem Siege über Tilly eingetreten 


! Vgl. Irmer I No. 50—52 und Droysen in Arch. f. süchs. Gesch. N F. VI 
p. 2412 ff. 


478 Walter Struck. 


war. Was war er doch bis dahin für ein vorsichtiger Feldherr 
gewesen, der keinen vom Feinde besetzten Platz in Rücken und 
Flanke liess, sich stets hinter Flüssen und Pässen hielt und einer 
Feldschlacht auswich, so lang es ging. Noch vor der Breitenfelder 
Schlacht hatte er gewarnt, alles auf einen Wurf zu setzen: zwei 
Kurhüte ständen auf dem Spiel.! Jetzt war er in einem fast 
ununterbrochenen Marsche von der Elbe bis zum Rhein vorgestossen, 
rechts Magdeburg mit einem wie die Folge zeigte ungenügenden 
Blokadekorps, links Kronach und Forchheim zurücklassend, auf 
die gestützt später Wallenstein seine erfolgreichen Operationen 
vornehmen konnte. Von dem Rhein ging es dann wieder in eiligem 
Zuge an Ingolstadt und Regensburg vorbei über die Donau tief 
nach Bayern hinein bis nach München. Jetzt, wo ihm ausser 
seinem eigenen noch eine Reihe anderer Korps als Reserve zu 
Gebote stand, auf die er im Falle eines ihm selbst zustossenden 
Fehlschlages zurückgreifen konnte, suchte er die Entscheidung 
statt im Manöver in grossen wuchtigen Schlägen. Das war sein 
Gedanke im Frühling, als er sich vom Rhein wieder nach Osten 
gegen Tilly wandte, im Sommer, als er die Konzentrierung aller 
verfügbaren Streitkräfte gegen Wallenstein befahl. Was er von 
der Lützener Schlacht erwartete, ergiebt sich aus dem Feldzugs- 
plan, den er für das kommende Jahr entwarf: vier Armeen sollten 
unter Horn, Baner, Pfalzgraf Christian und Herzog Bernhard m 
Süddeutschland bleiben, er selbst wollte mit dem grösseren Teile 
seiner Armee nach Niedersachsen, um dort zugleich die militärischen 
und politischen Verhältnisse einer gründlichen Neuordnung zu 
unterziehen. Für den Kampf gegen Wallenstein war kein Mann 
angesetzt, er muss gehofft haben, ihn bis zur Vernichtung schlagen 
zu können.” Nun erst verstehen wir den bereits zitierten Aus- 
spruch Oxenstiernas recht, der gerade in diese Zeit fällt, dass 
man den Gegner zu Boden werfen und ihm den Degen an de 


1 Vgl. Wittich p. 266 und Anm. 1, 624 und Anm. 3 und 4, Chemnitz I 
p. 204, über die Quellen von Chemnitz, Droysen, Gustav Adolf II p. 397. 
Anm. 2. 

2 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna d. d. 22. und 93. März, 16. und 
27. Juni, 8. Juli, 17. Aug., 9. und 20. Okt. (Ox. Skr. I 1 No. 554, 557, 591, 
596, 598, 606, 614, 617), an Wilhelm von Hessen d. d. 15. Okt. (Arkiv I 
No. 482), an Steinberg d. d. 9. Nov. (ebenda No. 490), Oxenstierna an Horn 
d. d. 1. Dez. 1632 (Arkiv II p. 668). 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 479 


Kehle setzen müsse. Und wenn dies gelang, wenn es der König 
erreichte, das letzte grosse Heer der Katholiken zu zersprengen und 
andererseits die charakterisierte Abhängigkeit der protestantischen 
Stände von seinem Kriegsdirektorium zu vollenden, wo hätte es 
dann in Deutschland noch eine Potenz gegeben, um seinen Inten- 
tionen nennenswerten Widerstand entgegenzusetzen? Dann, ja 
dann meinte er sagen zu können: So und so will ich den Frieden, 
will ich den Frieden. Wie aber wollte Gustav Adolf den Frieden? 

Die Leipziger Schlacht ist auch hierfür von Bedeutung gewesen, 
seine Wünsche sind durch sie vergrössert worden. Eine weitere 
Steigerung haben sie dann noch um die Wende des Jahres 1631 
erfahren. 

Als in den Beratungen vor dem Kriege einer der Reichsräte 
angeregt hatte, die Forderung nach Wiederherstellung der früheren 
Zustände auch auf das obere Deutschland auszudehnen, da hatte 
der König das zurückgewiesen: später werde man dazu vielleicht 
einmal in der Lage sein; vorläufig solle man nicht mehr ver- 
langen als man durchsetzen könne. Allerdings hat er diese Selbst- 
bescheidung gelegentlich wie in den Bündnisverhandlungen mit 
Hessen-Kassel durchbrochen, aber erst seit jenem Siege über Tilly, 
darf man behaupten, nahm er die Restitution aller evangelischen 
Stände als feststehende Forderung in sein Programm auf.! 

Aber damit war es für ihn noch nicht abgethan. Es ist 
darauf hingewiesen, wie er eine Versöhnung zwischen den Gegen- 
sätzen in Deutschland nicht für möglich hielt, wie er sich darum 
auch für die Zeit nach dem Frieden eine unmittelbare Einwirkung 
auf den Gang der Dinge dort offen halten wollte. In diesem 
Sinne hatte er sich bereits in dem Bündnisse, das er mit Herzog 
Bogislav schloss, als Garant für die Integrität Pommerns gegen 
Uebergriffe von kaiserlicher und katholischer Seite anerkennen 
lassen. Dieses Verhältnis unternahm er jetzt auch auf die nieder- 
sächsischen Stände auszudehnen. Der Bündnisentwurf, den er 
bereits ratifiziert den Mecklenburger Herzögen zusandte und den 


! Vgl. das Reichsratsprotokoll d. d. 14. Mai 1630 (a. a. O. II p. 3), das 
Bündnis Wilhelms von Weimar p. 32f. und 39, Gustav Adolf an den Reichs- 
rat d. d. 10. Jan. 1632 (Arkiv I No. 408), den Bericht der braunschweigischen 
Gesandten an Herzog Friedrich Ulrich d. d. 11. Febr. 1632 (Decken II No. 83) 
und den Discursus regius (bei Droysen im Archiv für sächs. Gesch. N. F. B. 
6 p. 245.) 


480 Walter Struck. 


er auch bei den Verhandlungen mit den andern Ständen des 
Kreises zu Grunde legen wollte, enthielt die Bestimmung, dass 
jeder der Kontrahenten verpflichtet sei, dem andern mit Rat und 
That beizusteben, falls dieser aus Anlass des jetzigen gemeinsamen 
Vorgehens irgendwie angefochten werden würde, dass überhaupt 
die freundschaftlichen Beziehungen, wie sie durch dieses Bündnis 
hergestellt würden, auch über den Frieden hinaus fortdauern und 
alle 10 Jahre durch Erneuerung des Bündnisses ihre ausdrückliche 
Bestätigung finden sollten. Die Gemeinsamkeit der deutsch- 
protestantischen und schwedischen Interessen gegenüber den uni- 
versalen katholischen Tendenzen der Habsburger sollte diesen 
gleichsam zur Warnung vertragsmässig proklamiert werden. Einen 
Zuwachs an materieller Macht in der Form, dass die Stände für 
die Zukunft von ihm abhängig geworden wären, bezweckte der 
König damit nicht. Ausdrücklich sagte er zu, dass das Verhältnis 
der Stände zu Kaiser und Reich, ihre Stellung innerhalb der 
Reichs- und Kreisverfassung unverändert bleiben sollte. Er bean- 
spruchte nur das formelle Recht, gegen jede Veränderung in dem 
Kreise, die ihm gefährlich erschien, sein Veto einzulegen.! 
Allerdings war es gleichzeitig seine Absicht, seinem Einflusse 
in Deutschland selbst eine territoriale Basis zu geben, durch den 
Besitz einiger Stücke deutschen Landes Mitglied des Reichsver- 
bandes zu werden, um nicht als auswärtiger Potentat sondern 
als Reichsstand wie Dänemark auf Reichs- und Kreistagen 
mitsprechen zu können. Die Bestimmungen, die der erwähnte 
Bündnisentwurf über die Rückgabe Wismars enthielt, sind so 
dehnbar und widerspruchsvoll, dass kein Zweifel herrschen kann, 
dass er schon damals die Annexion der Stadt alles Ernstes ins 
Auge fasste. Wir werden daraus weiter auf seine Absichten auf 
Pommern schliessen müssen. Jener Paragraph des pommerschen 
Bündnisses, mit dem er die brandenburgischen Erbrechte auf das 
Herzogtum bedrohte, mit dem er aber damals nur den Kurfürsten 
zum Anschlusse hatte nötigen wollen, gewann jetzt eine ganz 
neue Bedeutung. Denn nicht deliberato consilio, freiwillig, wie 
es der König gefordert hatte, sondern fato, dem Zwange gehorchend, 
war Georg Wilhelm auf die Seite Schwedens getreten und auch 


! Vgl. den Entwurf zu dem Bündnisse mit Meklenburg d d 27. Sept. 
1631 und die Briefe Gustav Adolfs an Salvius eod. dato und d d 28. Okt. 1681. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 481 


dann nur in einem Vertrage von beschränkter Ausdehnung, für 
den er selbst die Bezeichnung als Bündnis ablehnte. Den Erb- 
ansprüchen Brandenburgs konnte Schweden so mit gutem Grund 
sein jus belli, das Verdienst, das Herzogtum den Kaiserlichen 
entrissen zu haben, entgegenstellen; der Gedanke, den Kurfürsten 
an anderer Stelle zu entschädigen, entsprang nicht der Ueber- 
zeugung von dessen Recht, sondern politischer Zweckmässigkeit. 
Wenn sich nachweisen liesse, dass Gustav Adolf schon bei der 
Einrichtung des Magdeburgisch-Halberstädtischen Militärgouverne- 
ments, die unmittelbar nach der Breitenfelder Schlacht geschah, 
den Erwerb der beiden Stifter beschlossen hätte, um an ihnen 
ein Mittel zur Befriedigung Brandenburgs zu haben, so könnte 
man daraus schon für diesen Zeitpunkt ein Urteil über die Aus- 
dehnung seiner Annexionspläne gewinnen. Aber erst aus den 
letzten Tagen des Dezembers ist ein positiver Beweis vorhanden, 
dass er sowohl auf Magdeburg als auf Pommern das Recht der 
Eroberung geltend machen wollte. Die Annahme wird überhaupt 
nicht abzuweisen sein, dass er sich bei der Fülle der auf ihn 
einstürmenden militärischen und diplomatischen Aufgaben über 
Einzelheiten seiner Friedensbedingungen erst allmählich klar 
geworden ist.! 

Man wird nicht behaupten dürfen, dass das, was Gustav 
Adolf nach der Breitenfelder Schlacht für den Frieden zu fordern 
gedachte, ausschweifend gewesen wäre, dass er seine Hegemonie, 
wie er sie augenblicklich für den Krieg beanspruchte, zu ver- 
ewigen beabsichtigt hätte. Allerdings war dabei die Voraussetzung, 
dass ihm die protestantischen Stände, von der Furcht vor den 
katholischen Waffen befreit, volles Verständnis für die Grösse 
des Moments und dementsprechend bereitwilligsten Anschluss 
entgegenbrächten; darin lag zugleich für die Zukunft die Gewähr 
für die Sicherheit des Protestantismus und Schwedens. Weit 
nach Süden und Westen sandte er seine Boten voraus, zum gemein- 
samen Kampfe gegen den Katholizismus und den Kaiser aufrufend. 
Aber fast überall traf er bei den Regierenden auf Zurückhaltung 
und vorsichtiges Zaudern. Es lag wie eine dumpfe Apathie auf 


' Vgl. Droysen, Brandenburgische Audienzen (a. a. O. p. 14), Georg 
Wilhelm an den Kaiser (Mailath, Geschichte des österreichischen Kaiser- 
stats IIl p. 253) Gustav Adolf an Salvius d. d. 30. Dez. 1631 (Arkiv I No. 
398), an Oxenstierna d. d. 26. März 1632 (Ox. Skr. II 1 No. 564 p. 766/67.) 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 32 


482 Walter Struck. 


ihnen, die es sie noch nicht fassen liess, dass für den Protestan- 
tismus nach so viel Niederlagen nun wirklich eine bessere Zeit an- 
gebrochen sei. Aus Furcht vor einem abermaligen Umschlage des 
Kriegsglücks, aus kleinlichen Bedenken wegen der augenblicklich 
zu bringenden materiellen Opfer versteckten sich die einen hinter 
der Devotion gegen den Kaiser, die andern hinter dem Leipziger 
Schlusse, um so dem Misslichen einer entschiedenen Parteinahme 
aus dem Wege zu gehen. Sie zum Verzicht auf ihre Neutralität 
zu bringen, bedurfte es fast stets erst der unmittelbaren Annäherung 
der schwedischen Heere.! 

Auch sonst blieben dem Könige eine Reihe unliebsamer 
Erfahrungen nicht erspart. Von der hessischen Intrigue war 
schon die Rede. Die Meklenburger, die ihm doch alles verdankten, 
bestritten seine Forderungen als viel zu hoch und suchten sich 
über ihn hinweg in den Besita von Wismar zu setzen. Herzog 
Christian von Celle begann, kaum dass er sich zum Bündnisse 
verstanden hatte, doch wieder mit Pappenheim anzuknüpfen. 
Sachsen endlich ging unter dem Einflusse Arnims sehr bald im 
Felde wie in der Politik seine eigenen Wege, die es immer 
weiter von Schweden entfernten und schliesslich bis dicht vor 
den offenen Bruch führten. Kurz, auch jetzt noch fand er fast 
nirgends eine wahrhaft freie Auffassung von dem Entscheidenden 
des Kampfes, nirgends opferwillige Hingabe an das grosse Ganze. 
Nur sein herrischer Wille zwang die Stände zur Wahrnehmung 
dessen, was doch auch ihre eigenen Interessen geboten, zusammen. 
Was stand da zu erwarten, wenn dieser Zwang nach dem Frieden 
für sie wegfiel? Würden sie nicht aufs neue in kurzsichtiger 
Halbheit und Engherzigkeit die Gefahr für den Protestantismus 
und Schweden heraufbeschwören, die er jetzt durch seine Siege 
abgewandt hatte?? 

In jenen Besprechungen, die er aus Anlass der hessischen 
Vermittelung einleitete, hat er ein merkwürdiges Wort fallen 
lassen. Er bat den Landgrafen Wilhelm um ein Gutachten über 
die auf dem Friedenskongresse zu beobachtende Taktik, über die 


1 Vgl. S. 473 Anm. 1. 

3 Vgl. Gustav Adolf an Tott und Salvius d d. 15. Nov. und 31. Dez. 
1631 (Arkiv I No. 376 und 399), Salvius an Georg von Lüneburg d. d. 
12. Febr. 1632 (Decken II p. 45), über die sächs. Politik Irmer, Verhand- 
tungen I. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 483 


dem Gegner zu stellenden Bedingungen, tiber die Art, in der man 
das Erreichte für die Zukunft zu sichern habe. Zu diesem letzten 
Punkte bemerkte er gesprächsweise, dass er sich keine bessere 
Sicherheit denken könne, als dass er selbst protector religionis 
bliebe und die evangelischen Stände militem armatum behielten, 
während die Gegner ihre Truppen entlassen müssten. Es war 
ein vorsichtiger Fühler, den er gegen den zuverlässigsten und 
nach Sachsen mächtigsten seiner deutschen Bundesgenossen vor- 
streckte. Protektorat Schwedens und stehendes evangelisches 
Heer, zwei Forderungen, auf den ersten Blick zusammenhanglos 
und doch in Wahrheit aufs engste mit einander verknüpft, etwas 
ganz neues und doch im Grunde nur die Fortentwickelung jener 
Ansicht, dass auch nach dem Frieden die protestantischen Stände 
nicht völlig sich selbst überlassen werden dürften. Es ist der 
Gedanke des Corpus Evangelicorum unter schwedischem Präsidium, 
der uns hier in solcher Form zum ersten Mal entgegentritt, ent- 
sprungen aus dem Wunsche nicht der Satisfaktion, sondem der 
Assekuration, wenn auch natürlich seine Verwirklichung für die 
europäische Machtstellung Schwedens einen erheblichen Zuwachs 
herbeiführen musste. ' 

Es lässt sich beobachten, wie Gustav Adolf bereits bei den 
folgenden Bündnisabschlüssen Rücksicht darauf nahm, dass er 
sich nicht den Weg zur Ausführung dieses Gedankens versperrte, 
wie er im Gegenteil bemüht war, den Verträgen eine solche Fassung 
zu geben, dass sich daraus später die Forderung des Corpus Evan- 
gelicorum als formell berechtigt entwickeln liess. Sein Resident 
Salvius hatte auf die ihm früher erteilte Instruktion schon mit 
dem Herzoge von Celle ein Bündnis abgesehlossen, das diesem 
seine Selbständigkeit nach dem Frieden gewährleistete. Das Miss- 
liche, diese Zusage offen zurückzunehmen, umging der König 
dadurch, dass er das zweidentige Benehmen des Herzogs als Anlass 
ergriff, dem Bündnisse überhaupt die Ratifikation zu verweigern. 
Dagegen legte er dem Herzoge Friedrich Ulrich von Wolfenbüttel, 
dem letzten Spross aus der andern Linie des Welfenhauses, einen 
Vertrag vor, nach dem Wolfenbüttel allezeit nächst &ott Schweden 


1 Vgl. das Gutachten der hessischen Räte an Landgraf Wilhelm d d. 
2. Jan. 1632 (frmer I No. 32 p. 72.) Es ist ein Irrtum Irmers (Einl. p. 54), 
dass Gustav Adolf mit jener Bemerkung nur die Basis der Verhandlungen 


habe bezeichnen wollen. 
32* 


484 Walter Struck. 


als Schutzherrn und Bundesverwandten anerkennen und das Bis- 
tum Hildesheim von ihm zu Lehen nehmen sollte. Zudem sollten 
sich die Wolfenbütteler Landstände verpflichten, dem Hause Celle 
nur dann den Antritt seines Erbrechts zu gestatten, wenn es eben- 
falls diesen Vertrag ratifiziere. Zusammengenommen ist es ein 
Vorgang, der jenem schwedischen Vorbehalt bei dem Vertrage 
mit Pommern und der Nichtratifikation des weimarischen Bünd- 
nisses entspricht. Die Wolfenbütteler Räte haben energisch pro- 
testiert. Was der König fordere, meinten sie, bedeute für Wolfen- 
büttel Abhängigkeit von Schweden, Lossage vom Reich, überhaupt 
Umsturz der Reichsverfassung, aber ihr Herr hat sich dann doch 
in der Hauptsache gefügt und jene die Rechte Celles beschränkende 
Klausel wenigstens für Hildesheim zugestanden. Auf einem Um- 
wege also wurde der Einfluss Schwedens auch über Celle gewahrt.! 

Einfacher lag für den König die Sache bei Mecklenburg. 
Hier waren es die Herzoge gewesen, die das ihnen vorgelegte 
Bündnis nicht ratifiziert hatten. Der König hatte darauf betohlen, 
die Verhandlung mit ihnen überhaupt einzustellen und ihren 
Versuchen auf Wismar nötigenfalls mit Gewalt zu begegmen. Als 
dann Herzog Friedrich Adolf zu ihm nach Frankfurt kam, brachte 
er ihn zu einem Vertrage, der sich zwar an jenen ersten Entwurf 
anlehnte, aber doch in wesentlichen Punkten beträchtlich davon 
abwich. Die Bestimmungen über ein bundesgenossenschaftliches 
Verhalten auch nach dem Kriege wurden jetzt, wenn auch nicht 
klarer, so doch eindringlicher gefasst. Vor allem: hatten sich 
dort die Herzoge ihre Pflichten gegen Kaiser und Reich und 
Kreis, wenn auch unter gewisser Beschränkung, vorbehalten dürfen, 
so hiess es jetzt umgekehrt ganz offen, dass das Bündnis allen 
diesen Pflichten vorzugehen habe.’ 

Bei einer Reihe von Ständen endlich sah Gustav Adolf ganz 
von ausführlichen Bündnisurkunden ab und wählte statt dessen 


1 Vgl. Decken I p. 26 und 45—47, Urk. No. 83 und 84, Havemann 
B. 2 p. 675f. 

3 Vgl. den Entwurf zu dem Bündnisse d d 27. Sept. 1631 und das 
wirklich abgeschlossene Bündnis d. d. 10. März 1632 (Westphalen, Monu- 
menta inedita rerum Germanicarum Bd. IV p. 1199 ff), dazu die Briefe 
Gustav Adolfs an Tott, Salvius, Baner d. d. 15. und 18. Nov. 31. Dez. 1631, 
2. Jan. 1632 (Arkiv I Nr. 376, 380, 399, 400, 402, 404), an die Herzoge 
d. d. 2. Dez. 1631 (Schulenburg, Vertreibung und Restitution der Mecklen- 
burger Herzoge p. 129/130). 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 485 


die Form von Revers und Gegenrevers, bei der abgesehn von der 
Zusage der Restitution für den Einzelnen, die Frage nach der 
zukünftigen Gestaltung der Dinge in Deutschland nicht berührt 
ward. ! 

Es ist die Ergänzung zu dieser Taktik, wenn Gustav Adolf 
der Stadt Magdeburg ihre Erhebung zur freien Reichsstadt in 
Aussicht stellte unter der Bedingung, dass sie ihn und Schweden 
dafür als Oberherrn anerkenne, wenn er für die Vergebung 
katholischen Besitzes auf die antiquierten Formen des Lehnsrechts 
zurückgriff und sich das jus superioritatis vorbehielt: Massnahmen, 
im Einzelnen, wie es scheint, von geringer Bedeutung, als Ganzes 
systematisch auf das Direktorium im Corpus Evangelicorum hin- 
arbeitend. ê 

Dass Gustav Adolf mit seiner neuen Forderung nicht alsbald 
offen hervortrat, geschah aus Sorge vor der Opposition seiner 
Bundesgenossen, vor allen Sachsens, die ihm höchst gefährlich 
werden konnte, so lange er noch nicht seine Stellung unter oder 
besser über den Ständen hinreichend gefestigt hatte. So erfuhr 
der sächsische Gesandte v. Vitzthum, der ihn im Anfange des 
Jahres 1632 über seine Ziele zu sondieren suchte, so gut wie nichts, 
und nicht viel besser erging es auch dem Landgrafen Georg. 
Etwas weiter kam Kurbrandenburg, das, wie es scheint, von 
jenem Entwurfe zu dem mecklenburgischen Bündnisse Kenntnis 
erhielt. Nach seiner Meinung würde Schweden fordern ein ewiges 
Bündnis mit den an die See grenzenden Ständen und das Recht, 
seine Schiffe in die deutschen Häfen einlaufen zu lassen, ferner 
die Abtretung eines Teiles von Pommern, etwa Stralsunds und 
Rügens, endlich den Pfandbesitz der eroberten katholischen Ge- 
biete bis zur Erstattung der Kriegskosten. Für Georg Wilhelm 
bildete natürlich jener Anspruch auf Pommern den Hauptanstoss: 
er wollte Schweden mit dem Erzstifte Bremen abfinden und be- 
antragte, um das durchsetzen zu können, bei Johann Georg, mit 


1 So u. a bei Nürnberg (vgl. Donaubauer), Würtemberg (vgl. Schott) 
u. A. Vgl. auch Gustav Adolf an Oxenstierna d. d. 23. März 1632 (Ox. 
Skr. II 1. Nr. 557). 

* Vgl. Gustav Adolf an Anderson d d 28. März 1632 (Arkiv Nr. 423), 
Oxenstierna an den Reichsrat d d 16. Mai sub. 7 und d d 23. Mai 1633 
sub. 1 (Handl. 26 p. 63f. und 82f.) und an Magdeburg d. d. 22. Dez. 1633 
(Hoffmann a a. O. p. 211—215). 


486 Walter Struck. 


dem er im Februar zur Beratung in Torgau zusammenkam, die 
Rekonstituierung des Leipziger Bundes. Aber dazu war es jeizt, 
wo der König so weit vorgedrungen war, doch zu spät, und 
Johann Georg hatte Recht, wenn er dem Antrage keine Folge 
gab. Darum empfand er aber selbst das Uebergewicht Schwedens 
nicht etwa weniger drückend, im Gegenteil sah er dadurch seine 
Ansprüche auf die Hegemonie unter den protestantischen Ständen 
bedroht. Es war nur auf eine andere Weise, dass er ihm zu be 
gegnen suchte.! 

Es kann kein Zweifel sein, dass die Verhandlungen, die 
Arnim unter Zustimmung Johann Georgs im Frühjahre 1532 
mit Wallenstein pflog, ihre Spitze gegen Schweden gerichtet 
haben. Die Absicht Arnims ging dabei, wenn ich sie recht ver- 
stehe, nicht auf einen Separatfrieden, durch den Sachsen wegen 
seiner unmittelbarsten Interessen versichert vom Kriegsschauplatze 
abgetreten wäre und die Dinge im übrigen Deutschland sich 
selbst überlassen hätte — abgesehen von der geringen Gewähr 
für die Zukunft würde es damit grade seinem Rivalen im Ew- 
flusse bei den Ständen, Schweden, das Feld völlig frei gegeben 
haben — sondern auf umfassende die ganze Summe der religiösen 
und politischen Streitfragen schlichtende Abmachungen, um da- 
durch dem Einflusse Schwedens den Boden zu entziehen, es mit 
seinen weitgehenden Ansprüchen zu isolieren. Wie weit er dabei 
für Schweden selbst Satisfaktion zu schaffen gedachte, ist nicht 
völlig klar. Es scheint, dass sie nach ihm nur in Geld bestehn 
sollte, ist doch von ihm eine Aeusserung überliefert, dass er 
Schweden nicht so viel vom deutschen Reiche gönnen wolle als 
er mit einem Fusse beschreiten könne, und Geld haben auch im 
Februar wie im Sommer die kurfürstlichen Räte als Abfindung 
in Vorschlag gebracht. Es war ein Plan, seinem inneren Wesen 
nach nicht eben verschieden von jener Vermittlung Landgraf 
Georgs und für Schweden um so gefährlicher, als sich die Ver- 
handlungen Amims mit dem kaiserlichen Feldherrn so gut wi 
jeder Kontrolle entzogen und überdies rascheren Erfolg in Aus 
sicht stellten als ein wenn auch beschränkter Kongress.’ 


1 Vgl. Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden a a 0 
p. 209, 211—212, 235—237, Irmer I Nr. 44 und 61, I. G. Droysen, Preuss- 
sche Politik III p. 111f. 

? Vgl. Helbig, Wallenstein und Arnim, Hallwich in den Mitteilungrt 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 487 


Man hat Arnim der Inkonsequenz geziehn, weil er, der vor- 
dem selber den Anschluss Sachsens an Schweden vermittelt hatte, 
nun in solcher Weise gegen Schweden Stellung nahm. Es ist 
das nicht berechtigt. Wie wechselnd auch seine Massnahmen im 
einzelnen erscheinen mögen, so sind sie doch in dieser Zeit alle 
von dem Gedanken getragen, die protestantischen Interessen zu 
wahren, ohne doch Schweden im Reiche mächtig werden und 
festen Fuss fassen zu lassen. Nur durch die Fehler Johann 
Georgs hat er im Herbst 1631 davon abweichen und sich die 
Waffenhilfe der Schweden bedingungslos gefallen lassen müssen. 
Was war natürlicher, als dass er sofort in die alten Bahnen 
zurücklenkte, nachdem die Breitenfelder Schlacht die nächste Ge- 
fahr für den Protestantismus beseitigt hatte? 

Aus dem Gegensatze Schwedens und Sachsens war die ganze 
bisherige Politik Gustav Adolfs entsprungen; aus ihm schien jetzt 
auch für sie die Krisis zu entstehn. Der König war sich darüber‘ 
klar, dass ein offener Bruch mit Sachsen seine ganze Stellung 
gefährde, und that sein Möglichstes, dem vorzubeugen. In ausser- 
ordentlicher Mission ging Pfalzgraf August, begleitet von dem 
Kanzler Dr. Löffler, nach Dresden, um den Kurfürsten von seinen 
Verhandlungen mit Wallenstein abzubringen und, wenn das nicht 
gelänge, von ihm wenigstens strikte Neutralität zu fordern. Die 
Instruktion wies ihn an, Johann Georg vor der Hinterlist der 
Gegner zu warnen, ihn in der ausdrücklichsten Weise der Unter- 
stützung gegen die Angriffe Wallensteins zu versichern und ihm 
andrerseits jedes Misstrauen gegen Schweden zu benehmen, als 
ob dieses aus egoistischen Gründen einer raschen Beendigung des 
Krieges widerstrebe. Der König, sollte er ausführen, habe das, 
was er sich vorgesetzt, erreicht und sei auch der zuversichtlichen 
Hoffnung, dass seine berechtigten Ansprüche auf eine Satisfaktion 


des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen, Gädeke, Lenz, 
Irmer (ausser den Verhandlungen noch die Biographie Arnims), Wittich, im 
einzelnen die Briefe Arnims an Johann Georg d. d. 22. Mai (Helbig p. 11), 
Wallensteins an Sparr d. d. 2. Juni, Arnims an Johann Georg d d. 12. Juni, 
an Sparr d d 27. Juni (Hallwich p. 174, 177, 183) Arnims an Wallenstein 
s. d. (Gädeke, N. A. f. sächs. Gesch. 7. p. 290 Nr. 6, dazu Lenz p. 62), 
Gustav Adolfs an Graf Solms d d 18. Mai 1632 (Arkiv I Nr. 442). Ueber 
die Stellung der sächsischen Räte zur Satisfaktion vgl. I. G. Droysen a. a. O., 
Irmer I p. 219. Ihre eigene Angabe an Pfalzgraf August, dass sie in Torgau 
Pommern vorgeschlagen hätten, ist danach entschieden unwahr. 


488 Walter Struck. 


für den Frieden kein Hindernis bilden würden. Was ihn noch 
zur Zeit von Verhandlungen mit dem Feinde abraten lasse, sei 
die Sorge, dem Protestantismus auch für die Zukunft Sicherheit 
zu verschaffen. Durch einen papiernen Frieden allein werde nach 
seiner festen Ueberzeugung diese Sicherheit nicht gegeben, es 
müsse vielmehr zuvor ein Corpus Evangelicorum gebildet werden, 
stark genug und kriegsbereit, die Bestimmungen des Friedens 
gegen jeden Angriff von katholischer Seite aufrecht zu erhalten. 
Die Konstituierung dieses Bundes erfordere aber noch geraume 
Zeit, da sie nur auf einem allgemeinen evangelischen Konvent vor 
sich gehn könne und sich Schweden und Sachsen zudem vorber 
in dieser Frage verständigen müssten. Der Kurfürst möge sich 
doch äussern, wie er sich die Organisation der neuen Körper- 
schaft denke, ob Schweden darin das Direktorium führen solle, ob 
sich die Stände aus ihrer Mitte ein Haupt setzen und dann mit 
Schweden in Verbindung treten wollten.! 

Ueberraschend genug gab Johann Georg dem Pfalzgrafen 
bereits in der ersten Audienz die bestimmte Zusicherung, ohne 
Wissen Gustav Adolfs nicht weiter mit Wallenstein verhandeln 
zu wollen, und erteilte auch wenige Tage später an Arnim ent- 
sprechenden Befehl. Allerdings wird man den Grund zu dieser 
Wendung vor allem darın zu sehn haben, dass Kurbrandenburg, 
das ein Bruch zwischen Schweden und Sachsen vor eine ähnliche 
missliche Wahl wie im Frühjahre 1631 stellen musste, dringend 
von jeder Uebergehung des Königs abriet, womit für Sachsen die 
Hoffnung wegfiel, bei seiner antischwedischen Politik die andern 
protestantischen Stände hinter sich zu haben, und dass sich 
die kursächsischen Räte ın ihrer Mehrzahl diesem Rate an- 
schlossen. 

Damit war nun die Hauptaufgabe der Gesandten erledigt, 
doch kam es noch zwischen ihnen und den sächsischen Räten zu 


1 Vgl. die Instruktion Gustav Adolfs für Pfalzgraf August d. d. 11. Juni 
1632 (Irmer I Nr. 73), dazu für das Folgende über den Verlauf dieser Ge- 
sandtschaft Georg Wilhelm an Johann Georg d d. 6. Juni 1632 (ebenda 
Nr. 70), das Tagebuch des Pfalzgrafen (ebenda Nr. 75), die Gutachten der 
siche Räte d d. 20. Juni (Dresden Loc. 8108, 3. B. Friedenstrakt. p. Laut, 
5. Juli (Irmer Nr. 80) und 9. Juli 1632 (Dresden a. a. O. p. 234—242), dazu 
Irmer Einl. p. 71—77. Es ist ein Irrtum Irmers (Einl. p. 75), dass Pfalz- 
graf August von der Erlaubnis, das Direktorium an Sachsen anzubieten, 
nicht Gebrauch gemacht habe, vgl. dagegen p. 207 sub. 11 und p. 242. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 489 


ausgedehnten Besprechungen über die schwedische Satisfaktion 
und das Corpus Evangelicorum. Die Gesandten begründeten 
Gustav Adolfs Anspruch auf eine Entschädigung mit den Rechten, 
die er sich durch sein Schwert erworben habe, doch, fügten sie 
hinzu, sei er nicht gewillt, diese im vollen Umfange geltend zu 
machen: er sei zufrieden, wenn ihm Pommern oder wenigstens 
ein Stück davon abgetreten werde, das er dann vom Reiche zu 
Lehen tragen wolle wie Dänemark Holstein. Für Brandenburg 
nahmen sie als Ersatz dafür stiftisches Gebiet in Aussicht. Den 
Gegenvorschlag einer Geldabfindung wiesen sie als der Würde des 
Königs nicht entsprechend unumwunden zurück. 

So wichtig nun diese Frage war, so wurde sie doch noch 
durch den Vorschlag des Corpus Evangelicorum in den Hinter- 
grund gedrängt. In ihm erkannten die Sachsen den Punkt, auf 
den es vor allem ankomme, der am meisten geeignet sei, für 
einen raschen Frieden ein Hindernis zu bilden. Jene Frage nach 
der Organisation des Bundes enthielt indirekt das Anerbicten an 
Sachsen, das Direktorium zu übernehmen. Verleugnete nun aber 
damit nicht der König seine ganze bisherige Politik? Hiess das 
nicht grade jene Richtung wieder emporbringen, der er den 
Niedergang des Protestantismus Schuld gab, deren Einfluss er 
darum so energisch bekämpft hatte? Hiess das nicht, selbst 
Sachsen eine Macht in die Hand geben, die es, wie sich nun 
einmal die Rivalität zwischen ihm und Schweden ausgebildet hatte, 
gelegentlich auch gegen Schweden wenden konnte? War ein 
evangelischer Bund unter sächsischer Führung nicht in jeder 
Hinsicht schlechter als gar keiner? Ich stehe nicht an, den Vor- 
schlag in dieser Form für nicht aufrichtig gemeint zu erklären, 
ihn als ein taktisches Mittel aufzufassen, das Misstrauen gegen 
den vordrängenden Einfluss Schwedens zu zerstreuen und zu 
demonstrieren, dass es dem Könige bei seiner neuen Forderung 
— denn diese überhaupt noch zu vermeiden, ging nicht an, weil 
sich nur mit ihr eine weitere Verschiebung der Friedensverhand- 
lungen rechtfertigen liess — nicht auf eine Erhöhung seiner 
Macht, sondern allein auf den Schutz des Protestantismus an- 
komme. So hat denn auch der Pfalzgraf, nachdem Sachsen auf 
seine Verhandlungen mit Wallenstein verzichtet hatte, selbst das 
Anerbieten wieder abgeschwächt, indem er es wenn auch nur als 
seine persönliche Meinung aussprach, dass ausschliesslich der 


491; Walter Struck. 


König als Direktor in Betracht kommen könne Und wenn 
Sachsen auch wirklich Schweden mit seinem Anerbieten hätte 
festhalten wollen, so hätte die daran geknüpfte Bedingung des 
evangelischen Konvents noch immer eine genügende Handhahe 
geboten, die Sache hinzuziehn. Aber diese Gefahr war von vorn- 
herein gering. Johann Georg hatte stets prinzipiell Unionen und 
Ligen als ungesetzlich verworfen und noch auf dem Leipziger 
Konvente die Abmachungen sorgfältig im Rahmen der Reichs 
verfassung zu halten gesucht. Eine dauernde enge Vereinigung 
mit dem radikalen Flügel der Protestanten, der jetzt durch 
Schweden wieder emporgekommen war, mit Kurpfalz, deren 
Restitution der Pfalzgraf sicherlich nicht ohne Absicht in Dresden 
ganz besonders betonte, mit dem gleichfalls kalvinistischen Hessen- 
Cassel, den Weimarern widersprach seinen ganzen Traditionen. 
Es findet sich nicht, dass er auch nur einen Augenblick an das 
von Schweden vorgeschlagene Direktorium für sich gedacht 
hätte; seine Räte fragten zurück, was denn solche Einrichtung 
nach dem Frieden überhaupt noch solle. Auf die ausführliche 
Begründung des Kanzlers sind sie dann ebenso wie bei der 
Satisfaktion einer bestimmten Erklärung ausgewichen, indem 
sie behaupteten, erst noch bei den andern Ständen Umfrage 
halten zu müssen. Zu einer Verständigung ist es also nicht 
gekommen. Der König aber hatte, worauf es für ihn ankam, 
Zeit gewonnen, um mit dem Feinde noch einmal schlagen zu 
können. 

Inzwischen waren die schwedischen und katholischen Heere 
einander bereits bei Nürnberg entgegengerückt, und es hatten 
schon die ersten Scharmützel zwischen ihnen stattgefunden. Am 
3. September erfolgte danu der Angriff der schwedischen 
Truppen auf die befestigte Stellung Wallensteins, bei dem dieser 
eine Widerstandskraft entwickelte, wie sie der König nicht er- 
wartet hatte. 

Unter diesen Umständen kam Gustav Adolf auf den Gedanken, 
mit Wallenstein selbst wegen des Friedens in Verhandlung zu 
treten. Er liess Oxenstierna einen Entwurf aufsetzen, der seine 
Bedingungen enthielt und bei Gelegenheit an Wallenstein über- 
geben werden sollte Auch wenn es dazu nicht gekommen ist, 
so ist doch der Entwurf von dem grössten Interesse, weil er 
zuerst wieder seit jener für die Danziger Verhandlungen be 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 491 


stimmten Instruktion authentisch und umfassend des Königs 
Wünsche wiedergiebt.! 

Danach verlangte der König die Wiederherstellung des Reichs 
in den Zustand vor dem Kriege, d. h. nicht nur die Wiederher- 
stellung der Pfalz und der Mecklenburger Herzoge, sondern auch 
der aus den kaiserlichen Erblanden vertriebenen Protestanten in 
den vollen Umfang ihrer religiösen und politischen Rechte, ferner 
die Aufhebung des Restitutionsedikts und die Ausdehnung der 
Ferdinandeischen Deklaration auch auf weltliches katholisches 
Gebiet, für Sachsen ausser den beiden Lausitzen das Bistum 
Bamberg, für die Herzoge von Weimar die Stadt Erfurt, für 
den Landgrafen Wilhelm die Abtei Fulda, für die Stadt Magdeburg 
die Anerkennung als freie Reichsstadt und im übrigen die Be- 
stätigung der von ihm vollzogenen Donationen. Wallenstein 
sollte als Ersatz für Mecklenburg das Bistum Würzburg mit dem 
Titel eines Herzogs von Franken, Baiern für die herauszugebende 
Oberpfalz das Herzogtum Oestereich ob der Ens erhalten. Für 
Schweden endlich forderte er nicht Wismar mehr, wohl aber 
ganz Pommern, wofür er Kurbrandenburg mit den Stiftern 
Magdeburg und Halberstadt zu entschädigen gedachte. 

Man hat in diesen Bedingungen ein Zurückweichen hinter 
das Programm sehen wollen, das Pfalzgraf August in Dresden 
zu vertreten gehabt hatte, und den Grund dafür in dem Eindrucke 
des verfehlten Angriffs, gesucht. Aber während sich dort der 
König noch mit einem Teile Pommerns hatte begnügen wollen, 
forderte er es hier ganz. Und ebensowenig wird man aus der 
Nichterwähnung des Corpus Evangelicorum ohne weiteres schliessen 
dürfen, dass er diesen Plan aufgegeben habe. Beachten wir, der 
Entwurf war für die Gegner, speziell für Wallenstein bestimmt, 
dessen territoriale Ansprüche darin weitgehende Berücksichtigung 
fanden, für den vielleicht auch die Wiederherstellung der böhmischen 
Wahlfreiheit als Lockung gedacht war. Zu welchem Zwecke 
aber hätte darin die geplante evangelische Körperschaft erwähnt 


1 Vgl. Leges seu conditiones pacis universalis per Germaniam (Ox. 
Skr. I 1 p. 540—542. Die Quelle bei Irmer I Nr. 93 ist apokryph), und 
Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 15. Dez. 1632 (Handl. 24 p. 268), für 
den Anknüpfungsversuch mit Wallenstein Gädeke p. 41f., Lenz p. 65—68, 
Irmer I Einl. p. 40f., 80ff., Wittich p. 269—273 und Gustav Adolf an 
Oxenstierna d. d 9. Okt. 1632 2. P. S. (Ox. Skr, II 1. Nr. 614 p. 851). 


492 | Walter Struck. 


werden sollen. Das war eine Vereinbarung, die die Protestanten 
unter sich zu treffen hatten, die der Gegner nicht zu bewilligen 
und darum auch im voraus nicht zu wissen brauchte, die ihn 
nur hätte stutzen machen können. Gewiss, es wäre möglich, dass 
der König aus Anlass seines Misserfolges auf seinen Plan verzichtet 
hätte, aber doch nur, wenn dieser bei ihm ein Ergebnis des Ehr- 
geizes gewesen wäre, nicht wo er ihm für die Sicherheit des Pro- 
testantismus absolut notwendig erschien. Zudem: Rückgabe der 
Oberpfalz, Abtretung von Bamberg, Fulda, Erfurt, evangelische Be- 
kenntnisfreiheit für das ganze Reich, Heimkehr der österreichischen 
Emigranten, das waren keine Bedingungen, wie sie jemand stellte, 
der sich besiegt fühlte. Wir haben ausserdem gesehn, dass Gustav 
Adolf auch trotz Nürnberg noch mit Wallenstein fertig zu werden 
rechnete, und so haben wir denn auch noch aus seiner letzten 
Zeit einen positiven Beweis, dass er an dem Gedanken des Corpus 
Evangelicorum festgehalten hat. 

Von seinem Zuge nach Lützen fertigte er Oxenstierna nach 
Oberdeutschland ab, in einer Beratung mit den dortigen prote- 
stantischen Ständen den Vorsitz zu führen. Harmlos klang das 
Rundschreiben, das die Stände dazu einlud, als wenn es sich nur 
um die Regulierung der Umlagen und militärischen Lasten handele, 
aber ebenso harmlos hat später auch das Schreiben gelautet, 
mit dem Oxenstierna die Versammlung, die nach des Königs Tode 
hatte verschoben werden müssen, von meuem anberaumte, und 
was hat er dann trotzdem für weitgehende Beschlüsse durch- 
gesetzt. So aber finden sich auch schon in der geheimen In- 
struktion, die Oxenstierna von dem Könige empfing, Vorschriften, 
die weit über das hinausgehn, was das Ausschreiben enthielt und 
die dann in der Heilbronner Proposition als Forderungen wieder- 
kehren: der Reichskanzler sollte sich bemühen, ein Bündnis der 
Stände mit Schweden und unter sich ins Leben zu rufen so fest, 
wie es irgend möglich und ausführbar sei, er sollte mit allem 
Fleiss die Stände dahin zu bringen versuchen, dass sie sich vom 
Kaiser abthäten, ihn nicht mehr anerkennten, sondern ihm offen 
und rund heraus aufsagten und sich dafür um so stärker gegen 
Schweden verpflichteten, unter Anerkennung von dessen Direktorium 
und Protektorat. Weisungen, die doch höchst auffällig sind und 
ganz etwas anderes haben bezwecken müssen als nur eine vorüber- 
gehende Vereinbarung für den gegenwärtigen Krieg. Waren denn 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 493 


die Stände nicht schon mit Schweden und unter dessen Führung 
verbündet und hatten ihm schlecht und recht die geforderte 
Unterstützung geleistet, auch ohne sich vom Kaiser unumwunden 
loszusagen? Wenn sie sich bei den Bündnissen ihre Pflichten 
gegen Kaiser und Reich vorbehalten oder wenigstens den Kaiser 
als zu bekämpfenden Gegner nicht offen bezeichnet, statt seiner 
seine schlechten Ratgeber oder allgemein die Friedensstörer genannt 
hatten, so waren das Klauseln gewesen, die für den Krieg keine 
praktische Bedeutung hatten und die darum oberflächlicher Be- 
trachtung unsinnig erscheinen. Aber die Fiktion, nicht gegen 
Kaiser und Reich zu kämpfen, bildete gleichsam die Brücke, später 
mit dem Frieden wieder in die alten verfassungsmässigen Zustände 
zurückzukehren. Gustav Adolf hatte anfangs diesen Vorbehalt 
zugelassen, bis er ihn seit der Wende des Jahres 1631, wo der 
Gedanke des Corpus Evangelicorum in ihm entstand, zu bestreiten 
begann. Jetzt sollten die Stände und nicht einmal in ihrer Ge- 
samtheit und unter ihnen nur ein, noch dazu nicht allgemein 
anerkannter, Kurfürst den Kaiser absetzen. Es war nur konsequent, 
dass sich daran die weitere Forderung schloss, das Kammergericht 
zu Speier zu reformieren, den kaiserlichen Präsidenten zu entfernen 
und samt den katholischen Beisitzern durch zuverlässige Prote- 
stanten zu ersetzen. Ihrer militärisch-politischen Organisation 
sollten die Stände den Abschluss geben, indem sie sich eine eigene 
oberste Gerichtsbehörde schufen. Es wäre zuviel gesagt, dass 
der König den Reichsverband überhaupt zu sprengen gedacht 
hätte, aber innerhalb des lockeren Reichsgefüges sollte ein fest- 
geschlossener protestantischer Bund entstehn, zwischen den katho- 
lischen Kaiser und die evangelischen Stände sich eine neue In- 
stitution schieben: das Protektorat Schwedens auf der Grundlage 
seines Präsidiums im Corpus Evangelicorum. ! 

Unter solchen Entwürfen kam es bei Lützen zur Schlacht. 
Wallenstein ward geschlagen, so dass er sein Geschütz im Stiche 
lassen musste und nicht einmal die in Sachsen besetzten Plätze 


! Vgl. Gustav Adolf an die freie Reichsritterschaft d. d 3. Nov. 1632 
(Arkiv I Nr. 486), an Landgraf Georg d. d. 30. Okt. 1632 (Irmer I Nr. 100), 
die Instruktion für Oxenstierna d. d. 3. Nov. 1632 (Arkiv I Nr. 487), das 
Ausschreiben Oxenstiernas d. d. 18. Jan. 1633 (Londorp IV p. 298) und 
die Heilbronner Proposition d. d. 18. März 1633 (Londorp, Acta publica 
IV p. 301 ff.) 


494 Walter Struck. 


behaupten konnte, aber in dem Getümmel des Reitergefechtes, in 
das ihn sein stürmischer Mut hineingeführt hatte, fand der König 
selbst den Tod. Für Schweden schien der Sieg dadurch wett 
gemacht, ja überhaupt alles in Frage gestellt. 


IV. 


Oxenstiernas Politik als direkte Fortsetzung derjenigen 
Gustav Adolfs. 


Tilly hat es gelegentlich als seinen Nachteil bezeichnet, dass 
er mit einem Gegner zu thun hatte, der König, Feldherr und 
Staatsmann in einer Person war.! Das fiel nun weg. Der Reichs- 
kanzler Oxenstierna, der jetzt die Vertretung Schwedens in 
Deutschland und überhaupt die Leitung der auswärtigen Politik 
übernahm, kam, obwohl scharfblickender und gewandter Diplomat 
der genialen staatsmännischen Intuition Gustav Adolfs keineswegs 
gleich. Er hatte begreiflicher Weise an dem Verantwortlichen 
seiner Handlungen viel schwerer zu tragen als der König von 
Gottes Gnaden, der nur sich und seinem Gewissen Rechenschaft 
schuldete, und suchte sich darum trotz der ausgedehnten Voll- 
machten, mit denen er von Stockholm ausgestattet wurde, stets 
noch, soweit es die Kürze der Zeit irgend zuliess, der Ueber- 
einstimmung mit seiner Regierung zu versichern.” Immerhin 
blieb so in der Politik die Einheit gewahrt, aber viel schwieriger 
stellte sich das auf dem Gebiete der Kriegführung. Den nächsten 
Anspruch, hier an die Stelle des Königs zu treten,, hatte Wilhelm 
von Weimar, aber Schweden konnte unmöglich daran denken, zu 
Gunsten eines deutschen Fürsten, wie ergeben er sich auch bisher 
gezeigt hatte, auf die unmittelbare Leitung der Armee zu ver- 
zichten.” Da es sich nun aber auch verbot, den Herzog durch 
offene Abweisung zurückzustossen, man ihn vielmehr hinzuhalten 
versuchen musste, unterblieb die Ernennung eines Obergenerals 


1 Vgl. Wittich p. 278 - 279. 

? Vgl. den Briefwechsel Oxenstiernas mit dem Reichsrate (Handl. 24 ff.), 
überhaupt eine der wichtigsten Quellen für die Persönlichkeit und die 
Politik des Reichskanzlers, so lange die Publikation der Ox. Skr. 1. Serie 
noch nicht weiter vorgeschritten ist. 

8 Was Droysen (Bernhard von Weimar I. p. 88 ff.) über die mil- 
tärischen Dispositionen Oxenstiernas nach Gustav Adolfs Tode sagt, führt 
völlig in die Irre, vgl. die Rezension in der Hist. Tidskr. 1885. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 495 


überhaupt, und Oxenstierna suchte von dem jedesmaligen Sitze 
seiner diplomatischen Thätigkeit aus, die Operationen der Heere 
zu dirigieren und die Einheit zwischen ihnen herzustellen. Eine 
zuverlässige Stütze fand er dabei nur an den beiden Generalen 
schwedischer Nationalität, seinem Schwiegersohne, dem Feld- 
marschall Horn, und dem General der Infanterie Baner, denn 
der Feldmarschall Tott hatte Proben eines sich überhebenden 
Eigenwillens abgelegt, die seine weitere Verwendung unrätlich 
erscheinen liessen, und Lennart Torstensohn, der, wie die folgenden 
Jahre gelehrt haben, genialste unter den Schülern Gustav Adolfs, 
befand sich noch zur Zeit in bairischer Gefangenschaft und war 
überdies auch zu jung, — er hatte noch nicht die Dreissig erreicht —, 
um den älteren Offizieren vorgesetzt werden zu können. Von 
vollendeter Vornehmheit in seiner Gesinnung wie in seinem Auf- 
treten war Horn aber nicht dazu geschaffen, in dem Wirrwarr 
des schwedisch-deutschen Kriegsstaats mit seinen Intriguen und 
Reibungen rücksichtslos durchzugreifen. Seiner aristokratischen 
Zurückhaltung im persönlichen Verkehr entsprach dann auch in 
der Kriegführung eine zuweilen über das rechte Mass hinaus- 
gehende Vorsicht Kein Mann kühnen Wagens verkörperte er 
dasjenige System der Strategie, zu dem sich Gustav Adolf ın dem 
ersten Abschnitte seines Feldzugs aus Not bekannt hatte. Neben 
ihm stand Baner: derbsinnlichen Genüssen ergeben, dabei doch 
von einer fast brutal zu nennenden Energie hatte er seine Stärke 
vor Allem in der stürmischen Offensive, so gleichsam der Erbe 
jener andern Seite von des Königs strategischer Begabung; aber 
damals stand er noch nicht völlig auf der Höhe seiner Entwicke- 
lung und kränkelte zudem noch an einer bei Nürnberg erhaltenen 
Wunde. So fiel das, was sich bisher bei Einem an politischer 
und militärischer Begabung gefunden hatte, jetzt auf drei ver- 
schiedene Personen auseinander. ! 

Aber auch wenn Oxenstierna in sich die Gaben Gustav Adolfs 
vereinigt hätte, ihn zu ersetzen hätte er daram doch nicht ver- 
mocht. Denn jener war der König. Sein Anspruch auf die 
Führung fand schon darin seine äusserliehe Berechtigung und 
wurde auch von allen denen ohne Sträuben anerkannt, die sich 


! Zur Beurteilung Horns und Baners vgl. ihre Briefe an Oxenstierna. 
(Ox. Skr. II 6 und 8.) 


496 Walter Struck. 


jetzt dem simplen Edelmann, der ihnen Gesetze vorzuschreiben 
wagte, nur widerwillig und im Geheimen murrend unterordneten. 
Auf das Heer wie auf die Bevölkerung übte der Klang des Kong. 
lichen Namens einen unvergleichlichen Zauber. Hier sah man 
endlich nach langer Zeit wieder einen siegreichen Fürsten vom 
höchsten Range, der die Beschwerden des Lagerlebens und die 
Gefahren der Schlacht mit den Seinigen teilte. Oxenstierna da- 
gegen bekam gar bald die Abneigung zu spüren, die die Helden 
des Schwerts gegen die Männer von der Feder empfinden. Die 
Jalousie unter den deutschen Führern, über die schon Gustav 
Adolf zu klagen gehabt hatte, wuchs unter ihm gar bald zur 
Anarchie aus. Die Popularität, die den König bereits von seinem 
ersten Auftreten im Reiche an umbrauste, die begeisterte Ver- 
ehrung, die ihm zu teil wurde, war unbeschreiblich. Von mütter- 
licher Seite deutschen Blutes, mit einer deutschen Fürstin ver- 
mählt, galt er den protestantischen Deutschen als einer der Ihren. 
Oxenstierna blieb der Bevölkerung stets fremd. Man sah in ihm 
nie mehr als den Vertreter einer auswärtigen Macht, dem man 
zwar die Achtung nicht versagen konnte, aber keine Liebe ent- 
gegenbrachte. Es war so, wie sich Arnim drastisch ausdrückte: 
was dem Könige nur ein Wort gekostet hat, wird seinem Nach- 
folger 100000 Thaler kosten. Oxenstierna empfand selbst am 
besten, welchen Verlust der Tod des Königs für Schweden be 
deutete. Aber wenn er versuchte, den Ausfall an Ansehn durch 
herrisches Wesen und erhöhte Pracht seines eigenen Auftretens 
zu decken, so reizte und verstimmte er nur. Was die Fürsten 
von dem Könige hingenommen hatten, erbitterte sie bei dem 
Reichskanzler, und die Politiker stellten scharfe Vergleiche an 
zwischen dem Mangel bei den Heeren, der Leere der Kriegskassen 
und der glänzenden Erscheinung des Reichskanzlers, der mit 
zahlreichen, kostbar gekleideten Pagen, Läufern und Trabanten 
einherprunkte. Man kann sagen, die Autorität Gustav Adolfs 
beruhte mehr auf dem Gebietenden, Ehrfurchterweckenden seiner 
idealen Persönlichkeit, der Einfluss Oxenstiernas mehr auf der 
Macht des von ihm vertretenen Staates.! 


! Ueber den Wegfall von Gustav Adolfs Autorität vgl. die Briefe Oxen- 
etiernas an den Reichsrath d. d. 24. Nov. und 15. Dez. 1632, 22. Mürz 1633 
(Handl. 24 p. 236, 226, 25 p. 199) und das Gutachten Arnims d d. 1. März 1655. 
(Johann Georg und Oxenstierna p. 270.) Interessante Stimmungsbilder geben 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 497 


Dazu kam, dass in Oxenstiernas Politik die allgemein pro- 
testantischen Interessen gegenüber den spezifisch-schwedischen in 
den Hintergrund traten, dass er den deutschen Krieg ganz über- 
wiegend vom rein schwedischen Standpunkte aus betrachtete. 
Allerdings hätte auch Gustav Adolf, in dem sich doch die Rück- 
sicht auf den Protestantismus mit der auf Schweden ununterscheid- 
bar, auch für ihn selber, verschmolz, auf die Dauer dem Zwie- 
spalt mit seinen protestantischen Bundesgenossen in Deutschland 
nicht entgehen können. Seine territorialen und hegemonischen 
Forderungen mussten den davon Betroffenen um so mehr nur im 
Lichte einer beabsichtigten schwedischen Machtvergrösserung er- 
scheinen, je mehr er selbst durch seine Siege für den Augenblick 
die Gefahr für den Protestantismus zurückdrängte Von dieser 
Voraussicht ist seine ganze Bundespolitik gegenüber den pro- 
testantischen Ständen getragen. Aber die persönliche Dankbar- 
keit gegen ihn als den Retter vor kaiserlicher und katholischer 
Uebermacht diente doch dazu, den Gegensätzen an Schärfe zu 
nehmen. Oxenstierna konnte auf solche Empfindungen nicht 
rechnen und das um so weniger, als der Druck des Krieges 
immer lästiger ward und die Erinnerung an früher erlebte 
Drangsal verblassen liess. Dem entsprach es, dass jetzt die 
nationalen Gegensätze auch in das Heer eindrangen bis in Kreise, 
die sich nicht eigentlich mit Politik beschäftigten und dort das 
Gefühl der Waffenbrüderschaft lockerten. 

So war die Stellung Schwedens durch den Tod des Königs 
in jeder Hinsicht auf das Aeusserste erschwert. Es ist ein Mo- 
ment, wo der Wert der einzelnen Persönlichkeit für die Ent- 
wicklung der Dinge in ganzer Grösse und gleichsam greifbar vor 
Augen tritt. Dass Schweden unter Oxenstierna die Positionen 
nicht werde behaupten können, die es unter Gustav Adolf ein- 
genommen hatte, das war fast die allgemeine Auffassung in 
Deutschland, in Europa, und überall fassten die Gegner neuen 
Mut, regten sich die Rivalen.! 

Gleichwohl unternahm es Oxenstierna, die Politik des Königs 


—— 


die Briefe Dr. Brauns vom zweiten Frankfurter Konvent an Herzog Wilhelm 
(Weimar, Acta die zwischen den Evangelischen zu Heilbronn, Halberstadt 
und Frankfurt a. M. gehaltenen Konvente betr. 1633, 34). 

1 Für das Folgende bis zur Berufung des 2. Frankfurter Konvents vgl. 
meine Arbeit über Johann Georg und Oxenstierna. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 33 


498 Walter Struck 


in ihrem vollen Umfange fortzuführen. Es schien ihm das schon 
als eine Pflicht der Pietät gegen den Verstorbenen, er fand, dass 
Schweden nur auf diese Weise seine europäische Stellung be- 
haupten und seinen Anspruch auf eine Satisfaktion durchsetzen 
könne Wie schwierig die Aufgabe war, die er sich damit stellte, 
war ihm selber am besten klar. Mancher, meinte er, würde sie 
überhaupt für unmöglich halten. Zwar die grösste Gefahr, dass 
der Kaiser in der religiösen Frage einlenken und damit das Ver- 
bindende zwischen den deutschen Protestanten und Schweden 
aufheben werde, ging vorüber, denn der Habsburger sah nun 
einmal seine Regentenpflicht nicht in dem Schutze der gesamt- 
deutschen Interessen gegen das Ausland, sondern in der Durch- 
führung der römisch-katholischen Idee und fand für sich gerade 
in dem Tode des grossen Gegners einen neuen Ansporn, in seiner 
Bahn zu verharren; es traf sich fermer, dass Polen durch den 
Wiederausbruch seines Krieges mit Russland beschäftigt wurde, 
dass in Dänemark, wo König Christian ein direktes Vorgehn 
gegen Schweden plante, die Reichsräte energisch und erfolgreich 
für strikte Aufrechterhaltung der Neutralität eintraten, aber die 
antischwedischen Bestrebungen Sachsens setzten mit dem Tode des 
Königs sofort aufs neue wieder und mit verdoppelter Kraft ein. 

Ihre Seele war wieder Arnim, überhaupt auf protestantischer 
Seite der eigentlichste, zielbewussteste Gegenspieler der Schweden. 
Sie hatten ihren guten Grund, ihn mit unablässigem Hasse zu 
verfolgen. Er fand jetzt den Zeitpunkt gekommen, auf einem 
allgemeinen evangelischen Konvente wie vordem zu Leipzig, die 
evangelischen Stände wieder um Sachsen zu versammeln und 
Schweden auf die bescheidene Rolle einer Hülfsmacht hinab- 
zudrücken. Aber Oxenstierna war trotz oder noch eben so richtig 
gesagt grade wegen des Todes des Königs nicht gewillt, irgeud- 
welche Konzessionen zu machen, die leicht hätten als Schwäche 
ausgelegt werden können: er verlangte einfach die Anerkennung 
des bisherigen Zustandes, nach dem Schweden das Direktorium 
über alle Stände ausser Sachsen führte, und machte von der Er- 
füllung dieser Forderung den Vormarsch der königlichen Armee 
nach Böhmen abhängig, um den der Kurfürst zum Schutze seines 
Landes gegen Wallenstein bat. Als dies Pressionsmittel nicht 
verfing, nahm er seine Zuflucht zu unzweideutigen Drohungen, 
die dann auch ihres Eindrucks nicht verfehlten. Nachdem es 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 499 


ihm dann noch gelungen war, Kurbrandenburg für sich zu ge- 
winnen, wie es scheint doch nur durch beruhigende Zusicherungen 
hinsichtlich Pommerns, eilte er, den Konvent der vier obern 
Kreise wieder aufzunehmen und damit die sächsischen Ansprüche 
endgültig zu überholen. 

Noch einmal traten in Heilbronn alle die Fragen zur Ent- 
scheidung, die sich schon unter Gustav Adolf für sein Verhältnis 
zu seinen Bundesgenossen gestellt hatten. Die Stände verlangten 
das Heer aus Kontingenten zusanımenzusetzen, um sich eine Ein- 
wirkung vorzubehalten, England erklärte sich bereit, zum Schutze 
der Pfalz ein eigenes Korps aufzustellen. Das letzte Anerbieten 
lehnte Oxenstierna einfach ab: wenn sich England nützlich machen 
wolle, könne es das am besten durch Subsidien thun. Den Ständen 
gegenüber setzte er nach heftigen Zusammenstössen die Einheit- 
lichkeit des Heeres unter Schwedens absoluter Leitung durch. 
Als Vertreter Schwedens übernahm er zugleich für den Bund die 
Leitung der auswärtigen Politik. Der Beiordnung eines Bundes- 
rats, der ıhn dabei kontrollieren und den Einfluss der Stände zur 
Geltung bringen sollte, brach er dadurch die Spitze ab, dass er 
für eine Zusammensetzung dieser Behörde sorgte, die ihm eine 
für alle Fälle zuverlässige Majorität verbürgte. So blieb für 
Schweden hier, wie unter Gustav Adolf, das Direktorium unbe- 
schränkt: es gebot über das Bundesheer als über sein eigenes, 
es hatte die Entscheidung in der Politik, dass die Stände der 
Sache nach mediatisiert waren. Und vor allem: zum erstenmale 
wurde hier sein Anspruch auf eine Satisfaktion allseitig und in 
der bindendsten Form anerkannt, wurde eine auch über den 
Frieden hinausreichende Verpflichtung gegenseitiger Unterstützung 
gegen Kaiser und Katholiken vertragsmässig festgestellt, beides 
noch in den allgemeinsten Ausdrücken, aber grade darum von 
nicht geringerer Bedeutung und Tragweite. Was gab es, was 
Schweden nicht gestützt hierauf für den Frieden fordern konnte? 

In Sachsen war man diesem allem gegenüber zur Ohnmacht 
verurteilt gewesen. Nach den Drohungen Oxenstiernas hatte man 
es unmöglich wagen können, gegen ıhn mit der Berufung eines 
allgemeinen Konvents vorzugehen, ohne vorher des Beifalls der 
anderen Stände vergewissert zu sein. Aber nur verschwindend 
wenige von diesen erklärten sich gegen Schweden, die Mehrzahl 
hielt sich vorsichtig zurück, die übrigen und grade die, auf die 

33* 


WU Walter Struck. 


es ankam, Kurbrandenburg an der Spitze, gaben unzweideutig zu 
verstehn, dass auf ihre Unterstützung bei einem Konflikt mit 
Oxenstierna nicht zu rechnen sei. So konnte Sachsen nicht anders, 
als auf den Konvent verzichten. Aber dafür kam es, und aber- 
mals war Arnim der Urheber, auf den Gedanken zurück, für 
den jetzt die sich eben anbietende dänische Vermittlung eine 
bequeme Anknüpfung bot, über Schweden hinweg durch Verhand- 
lungen mit dem Feinde die Grundlage für einen allgemeinen 
Frieden zu gewinnen, die Schweden dann nicht umhin könne, 
unter Verzicht auf weitergehende eigene Forderungen ebentalls zu 
acceptieren, falls es nicht als der Friedensstörer vor ganz Europa 
dastehn wolle Anschliessend daran entwarf Landgraf Georg im 
einzelnen den Plan, wie man sich mit dem Kaiser über Bedingungen, 
die zwischen den extrem katholischen und extrem protestantisch- 
schwedischen Forderungen gleichmässig die Mitte halten sollten, 
verständigen und die mit ihm getroffenen Abmachungen erst den 
andern protestantischen Ständen und dann dem isolierten Schweden 
oktroyieren könne. Für Schweden fasste er dabei als Satisfaktion 
einen Teil Pommerns ins Auge, aber es scheint doch, dass man 
damit in Sachsen namentlich aus Rücksicht auf Kurbrandenburg 
nicht einverstanden war, sondern nochmals an eine und zwar von 
den Katholiken zu zahlende Geldentschädigung dachte. Nun zeigte 
es sich aber gar bald, dass für das Gelingen dieses Plans die 
erste Voraussetzung, ein wirkliches Entgegenkommen des Kaisers, 
fehlte. Die Vorbesprechung, zu der sich der Landgraf mit kaiser- 
lichen Ministern in Leitmeritz zusammenfand, ergab vielmehr, dass 
der Kaiser im Grunde nur darauf ausging, Sachsen durch besondere 
Vergünstigungen von seinen Bundesgenossen zu trennen; seine 
Zugestäündnisse an die andern Protestanten hielt er in den engsten 
Grenzen, von solchen an Schweden wollte er überhaupt nichts 
wissen. In die Bemühungen, ihn von dieser Absicht abzubringen, 
fiel dann wie ein Donnerschlag die Nachricht von den Heilbronner 
Beschlüssen, mit denen sich Oxenstierna die entscheidende Stimme 
für die Neuordnung der deutschen Verhältnisse sicherte. Dass 
die sächsischen Minister trotzdem noch an der Vermittelung 
Dänemarks und dem von ihm vorgeschlagenen Friedenskongresse 
festgehalten haben, lässt sich nur aus ihrer gänzlichen Hoffnungs- 


losigkeit erklären, auf einem andern Wege etwas gegen Schweden 
ausrichten zu können. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 501 


Unter diesen Umständen ergriff Arnım mit Eifer die Hand, 
die ihm Wallenstein aufs neue entgegenstreckte. Wallenstein, 
religiös indifferent und mit der Politik des Wiener Hofes, wie 
sie allen rein politischen Erwägungen verschlossen in dem Resti- 
tutionsedikte gipfelte, nicht einverstanden, überdies beherrscht von 
dem Ehrgeize, den Frieden unter seiner entscheidenden Mitwirkung 
zu stande kommen zu sehen und für sich selber dabei einen an- 
sehnlichen Gewinn davonzutragen, jetzt endlich noch persönlich 
gegen die Habsburger verstimmt, erklärte sich bereit, mit den 
beiden Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ein Abkommen zu 
schliessen ungefähr auf der Grundlage des vom Landgrafen Georg 
entworfenen Friedensprogramms, das sie dann gemeinsam, gestützt 
auf die Vereinigung ihrer Heere, gegen den Kaiser wie gegen 
Schweden aufrecht erhalten sollten. Es wäre der Zusammenschluss 
der Gemässigten auf beiden Parteien gegen die extremen Flügel 
von rechts und links gewesen, der alte Gedanke der dritten Partei 
in etwas veränderter Form und darum gerade für Arnim so sym- 
pathisch. Durch den Eindruck dieser Vereinigung, wenn nötig 
auch mit Gewalt, sollten, so war die Meinung, die Widerstrebenden 
zum Nachgeben gebracht werden. Der Gedanke erschien, falls er 
von Wallenstein mit voller Aufrichtigkeit erfasst war, nicht aus- 
sichtslos und wurde von Arnim, der sich ihn ganz zu eigen 
gemacht hatte, auf das Dringlichste empfohlen. Aber die kur- 
sächsischen Minister widersprachen. Ausser der Gefahr von 
Schweden, die sie ausschliesslich betonten, war doch für sie wohl 
auch die Rücksicht auf den Kaiser, auf die alten traditionellen 
Beziehungen Sachsens zu ihm massgebend, die sich wohl nach 
einem offenen ehrlichen Kriege, nicht aber nach der Beteiligung 
an einem hochverräterischen Unternehmen wieder herstellen liessen. 
So wurde Wallensteins Antrag abgelehnt und ging die dänische 
Vermittlung ihren weitern schleppenden Gang. 

Oxenstierna hatte diese Vermittlung von Anfang an dilatorisch 
behandelt, ganz ebenso wie vordem Gustav Adolf das ähnliche 
Angebot Landgraf Georgs: bald entschuldigte er sich, erst mit 
seinen Verbündeten Rücksprache nehmen zu müssen, und liess 
dann doch die Gelegenheiten, die sich ihm dazu eröffneten, un- 
benutzt vorübergehen, bald verlangte er, dass der Kaiser schon 
vor dem Kongresse einen unzweideutigen Beweis seiner Friedens- 
liebe gäbe und erkläre, wie weit er nachgeben wolle. So machte 


502 Walter Struck. 


er es möglich, sieben ganze Monate hindurch einer bestimmten 
Antwort auszuweichen, bis er endlich im September an der diplo- 
matischen Ungeschicklichkeit des Kaisers, der in seinen Geleits 
briefen den Heilbronner Bund und Schwedens Direktorium mit 
schlecht verhehlter Absichtlichkeit igmorierte, die bequeme Hand- 
habe fand, seine Teilnahme an dem Friedenskongresse mit über- 
legenem Hohne rundweg zu verweigern. 

Ueberblicken wir den hier eben skizzierten Abschnitt, so llt 
seine Aehnlichkeit mit der letzten Zeit Gustav Adolfs ganz über- 
raschend ins Auge. Zu Grunde liegt beiden der Gegensatz zwischen 
Schweden und Sachsen, ausgegangen von der Meinungsverschieden- 
heit über das gegen die gemeinsamen Feinde zu beobachtende 
Verfahren und sich im Anschlusse daran erweiternd zu einer un 
versöhnlichen Rivalität nicht um materielle Vorteile, sondern um 
die Machtstellung innerhalb der deutschen Protestanten. Dieser 
Gegensatz zwingt dem Könige wie dem Reichskanzler ihr Verhalten 
zu ihren Bundesgenossen auf und ruft bei dem Kurfürsten die 
entsprechenden Gegenmassregeln hervor; darum bilden die Vor- 
ginge unter Oxenstierna die unmittelbare Fortsetzung derjenigen 
unter Gustav Adolf, nur dass alles, was dort noch in den An 
fängen, hier weiter fortgeschritten und darum klarer erkennbar 
erscheint. Wir finden auf sächsischer Seite den Gedanken der 
dritten Partei wieder, die dänische Vermittlung bezweckt im 
Grunde nichts anderes als die hessische. Die Verhandlungen 
Arnims mit Wallenstein im Juni 1633 nehmen nur die Pläne aus 
dem Frühjahre 1652 aufs neue auf. Und so kehren auch unter 
Oxenstierna die charakteristischen Momente aus Gustav Adolfs 
Politik wieder. Die Isolierung Sachsens, die Verschleppung der 
Friedensverhandlungen, um Zeit für den Abschluss der eigenen 
Bündmispolitik zu gewinnen, das Bestreben, den andern protestan- 
tischen Ständen die militärische und diplomatische Selbständigkeit 
zu nehmen, um ohne ihren Einspruch den Frieden diktieren zu 
können. Oxenstierna hat das Wort wahr gemacht, das er un- 
mittelbar nach Gustav Adolfs Tode an den Reichsrat nach Stock- 
holm schrieb: er wolle versuchen, sich, soweit es möglich sei, nach 
der politischen Taktik des Königs zu richten.! 


1 Vgl. Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 24. Nov. 1632, 5. April und 
13. Aug. 1633 (Handl. 24 p. 247, 25 p. 265, 26 p. 184.) Es ist zu unter- 


LA 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 503 


Gestützt auf seine Stellung im Heilbronner Bunde und in 
seiner Autorität gefestigt durch den diplomatischen Misserfolg 
Kursachsens unternahm er es darauf ungeachtet der sich sofort 
abermals anbietenden dänischen Vermittlung, das Verhältnis 
Schwedens zu den norddeutschen Ständen ebenfalls einer um- 
fassenden und abschliessenden Neuordnung zu unterziehen. Auch 
das wiederum ein Gedanke Gustav Adolfs. Der offizielle schwe- 
dische Geschichtsschreiber dieses Krieges, Chemnitz, berichtet, und 
wir haben keinen Grund ihm in diesem Punkte zu misstrauen, 
dass auch dem Könige der Konvent der vier oberen Kreise nur 
als die Vorstufe zu einem allgemeinen evangelischen Bund gegolten 
habe 7 Es war die Krönung des ganzen Werks, was Oxenstierna 
jetzt versuchte, und unendlich viel schwieriger als das bisher 
Erreichte. Hier in den niederdeutschen Kreisen hatte Kursachsen 
als Kreisobrister ganz bestimmte Rechte, schlummerte der Gegen- 
satz zu Kurbrandenburg in der pommerschen Frage, drang Wilhelm 
von Weimar immer ungeduldiger auf Anerkennung seiner General- 
leutnantschaft, waren die stolzen Welfen nicht gewillt, sich 
schlechthin zu unterwerfen. In klarer Erkenntnis dessen hatte 
Oxenstierna in den obern Kreisen begonnen, wo die Gegensätze 
weniger scharf waren, um von der dort gewonnenen, diplomatisch 
unanfechtbaren Position auf die andern Stände drücken zu können. 
Denn das war nun sein Vorteil, dass ihm jetzt noch das allgemeine 
Direktorium bestreiten die Protestanten völlig spalten hiess, dass 
eine Erfolg verheissende Einigung nur noch unter Schweden 
möglich war. Doch unterliess er es nicht, schon vor dem Zu- 
sammentritt des neuen nunmehr allgemeinen Konvents die nord- 
deutschen Stände im einzelnen für seinen Plan vorzubereiten. 
Es gelang ihm noch einmal, die Ungeduld Herzog Wilhelms zu 
vertrösten, er erreichte es ferner, dass sich der niedersächsische 
Kreis im Prinzip zur Vereinigung mit dem Heilbronner Bunde 
und zur Anerkennung des schwedischen Direktoriums bereit 
erklärte, er gewann endlich auch Kurbrandenburg, allerdings nur 
durch ein Mittel der bedenklichsten Art, indem er den Kurfürsten 
in einer persönlichen Zusammenkunft in Stendal hoffen liess, was 
er von vornherein nicht zu erfüllen gesonnen war, dass er zur 
scheiden zwischen Intention, Dessin gleich Politik schlechthin mit der vor- 


wiegenden Bedeutung als Endziel und procedere gleich Taktik. 
! Vgl. Chemnitz I p. 435. 


504 Walter Struck. 


Satisfaktion statt mit Pommern mit den Stiftern Magdeburg, 
Halberstadt und Osnabrück vorlieb nehmen werde! Nur um 
Kursachsen gab er sich keine Mühe. Man darf es als sicher 
aussprechen, dass er ein Entgegenkommen Johann Georgs, das 
ihn selbst wieder zu Gegenkonzessionen hätte nötigen können, 
gar nicht wünschte, dass für ihn der Bund ohne Sachsen das fest- 
stehende Ziel war, dass er an den Kurfürsten eine Einladung zu 
den Verhandlungen nur der Form wegen erliess, um sich nicht 
dem Vorwurfe auszusetzen, dass er ihn aus der protestantischen 
Partei treibe. Auf jede Weise hat er auf dem Konvente gegen 
Sachsen geschürt und die Stände zu Schritten zu veranlassen gesucht, 
die ihre Entfremdung von dem Kurfürsten vergrössern mussten.’ 

Auch sonst ist seine Taktik dort dieselbe gewesen, wie bis- 
her. In dem Ausschreiben wie in der Proposition stellte er unter 
den Gegenständen für die Beratung den Frieden noch auf gleiche 
Linie mit dem Bündnisse, aber in den Verhandlungen selbst war 
es dann sein ersichtliches Bemühen, den Frieden und alles, was 
damit im Zusammenhange stand, in den Hintergrund zu schieben 
— die sächsischen Gesandten waren geradezu ausser sich über 
die Art, wie er wieder die dänische Vermittlung verschleppte — 
und vor allem erst die Bündnisfrage zur Erledigung zu bringen. 
Und zwar war es hier sein Verlangen, wie es sich allmählich 
immer deutlicher enthüllte, dass die norddeutschen Stände einfach 
die Institutionen des Heilbronner Bundes ohne Abänderung 
acceptierten und sich in derselben Weise wie die oberdeutschen 
mediatisieren liessen. Und da sich bei ihrem Eintritt ın den 
Bund die für Schweden günstige Zusammensetzung des Bundesrats 
nicht mehr aufrecht erhalten liess, sollten in diesem nicht mehr 
die maiora, sondern die saniora consilia entscheiden, sollte, wie 
wir das heute ausdrücken würden, diese Behörde neben dem 
Direktorium nicht mehr beschliessende, sondern nur beratende 
Eigenschaft besitzen. 

! Vgl. den Halberstädter Rezess d d 27. Febr. 1634 (Londorp a. a. Q. 
p. 372ff.), Mörner, Kurbrandenburgs Staatsvertrüäge Einl. p. 7f., Bär Anm. 
408 und 446, No. 163 und 169, Johann Georg und Oxenstierna p. 88ff., dazu 
Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 13. März 1634 (Handl. 29 p. 251—259). 

? Das Folgende nach den Akten des Dresdener und Weimarer Archivs. 
Die Darstellung des Konvents bei Bär im Anhange leidet wie das ganze 


Buch daran, dass sie sich zu sehr auf die pommersche Frage ohne Berück- 
sichtigung des ganzen Zusammenhangs der schwedischen Politik beschränkt. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 505 


Es ist begreiflich, dass so ausgedehnte Forderungen nicht 
ohne Widerstand blieben. Der Wunsch, Kursachsen durch Kon- 
zessionen in der protestantischen Partei festzuhalten, war weit 
verbreitet und besonders bei den Ernestinern und Anhalt lebhaft, 
bei denen es sich durch Energie wieder in Respekt gesetzt hatte 
und die von einer Nichtverständigung zwischen ihm und Schweden 
in erster Linie, durch Belastung von beiden Seiten betroffen zu 
werden fürchteten. Aber Johann Georg entzog seinem Anspruche 
auf das Direktorium der beiden sächsischen Kreise dadurch selbst 
den Boden, dass er sich dafür nicht zu einer strikten Verpflich- 
tung gegen den Heilbronner Bund (Konjunktion), sondern nur 
zur Korrespondenz verstehn wollte, zu einer vagen Versicherung, 
seine Politik und Kriegführung in Uebereinstimmung mit der 
schwedischen zu halten, was um so ungenügender erschien, als er 
grade jetzt höchst ungeschickt seinen Gegensatz zu Schweden 
und den Calvinisten auf das schärfste hervorkehrte. Die ober- 
deutschen Stände gaben in vertraulichen Gesprächen ihrem Wunsche 
nach einer Abschwächung des schwedischen Direktoriums unver- 
hohlen Ausdruck; in den offiziellen Abstimmungen schwenkten sie 
allerdings zum Verdrusse der übrigen auf Oxenstiernas Kommando 
jedesmal wieder gehorsam ein. Sehr zähen Widerstand leisteten da- 
gegen die niedersächsischen Stände, denen Braunschweig präsidierte, 
das schon unmittelbar nach dem Tode Gustav Adolfs eine selbständige 
Stellung neben Schweden einzunehmen versucht hatte und damals 
nur durch direkten Zwang zur Fügsamkeit gebracht worden war. 
Sie verlangten für den Bundesrat erhöhte Befugnisse, für die beiden 
sächsischen Kreise besondere Kontingente und Finanzverwaltung, 
über die der Centralleitung nur ein Oberaufsichtsrecht zustehn 
sollte, und bedangen sich ausserdem, dass alle Beschlüsse über 
das Bündnis erst dann in Kraft treten sollten, wenn auch über 
das Friedensprogramm eine Einigung hergestellt sei. In allen 
Hauptfragen vertraten sie so einen dem schwedischen gänzlich 
entgegengesetzten Standpunkt, doch kam die Entscheidung nicht 
durch sie, sondern durch Kurbrandenburg. 

Für Kurbrandenburg war ausschliesslich die pommersche 
Frage entscheidend. Im Vertrauen auf die Stendaler Zusage war 
es bereit, sich mit gebundenen Händen an Schweden zu über- 
liefern, nahm es entschieden Stellung gegen Sachsen, das zur 
Entschädigung Schwedens auf Magdeburg und Halberstadt ver- 


506 Walter Struck. 


zichten sollte. So bildeten die brandenburgischen Vertreter 
während der ersten Hälfte des Konvents den andern Ständen 
gegenüber gleichsam das Sprachrohr für die Wünsche Oxen- 
stiernas, sie unterstützten auch seine Taktik, die Beratungen über 
die Friedensbedingungen und die Satisfaktion zu verschieben; 
mit ausserordentlicher Schärfe äusserten sie sich über Sachsen, 
das durch seine Unzurverlässigkeit selber die Stände genötigt 
habe, sich nach auswärtiger Hilfe umzusehn, gu dessen Führung 
man nie wieder Vertrauen fassen könne. Dann trat aber um 
die Wende des Juni ein Umschwung bei ihnen ein, dessen Ur- 
sachen noch nicht aufgeklärt sind; sie stellten im obersächsischen 
Kreise den Antrag, die Satisfaktion pro conditione foederis zu 
erklären, für eine der Fragen, vor deren Erledigung das Bünd- 
nis nicht gültig sein sollte, und regten es des weitern an, dass 
eine gemeinsame Deputation den Reichskanzler über seine Forde- 
rungen interpellierte. 

Auch wenn bis dahin noch nicht offiziell über die Satis- 
faktion verhandelt worden war, so hat sie doch begreiflicher- 
weise die Gemüter lebhaft genug beschäftigt. Wir vernehmen, 
wie die Gesandten in vertraulichen Gesprächen ihre Ansichten 
austauschten, wie, da der Widerstand Brandenburgs gegen eine 
Abtretung Pommerns bekannt war, im Wechsel Kur-Mainz, 
Böhmen, Bremen und Verden, Preussen, Magdeburg und Halber- 
stadt in Vorschlag kamen. 

Ueber Oxenstiernas Ansicht sind wir durch seine Briefe an 
den Reichsrat unterrichtet. Erwerbungen im Binnenlande wies 
er stets weit von sich als etwas, was für Schweden keine wirk- 
liche Stärkung bedeute und was es auf die Dauer doch nicht 
werde behaupten können. Er wollte Pommern und zwar ın 
seiner ganzen Ausdehnung. Zuweilen scheinen ihn allerdings 
Zweifel befallen zu haben, ob er es darüber auf den Zwiespalt 
mit Brandenburg ankommen lassen dürfe und ob er nicht lieber 
nur einen Teil des Herzogtums oder ein anderes Küstenland oder 
endlich gar nur eine Geldentschädigung fordern solle. Aber 
sicher waren das nicht mehr als vorübergehende Regungen und 
seine Anfragen deshalb an den Reichsrat hauptsächlich aus dem 
Wunsche entsprungen, die Verantwortung nicht allein tragen zu 
müssen. Alle seine sonstigen Massnahmen liefern dafür den 
Beweis. Er drang bei seiner Regierung darauf, die pommer- 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 507 


schen Plätze mit den zuverlässigen Truppen schwedischer Natio- 
nalität zu besetzen und die Einwohner nach Möglichkeit mit 
Kontributionen zu verschonen, um ihre Zuneigung nicht zu ver- 
scherzen. Er hielt mit Eifer darauf, dass der schwedisch- 
pommersche Vertrag mit seinem letzten Paragraphen, jenem 
Vorbehalte Gustav Adolfs, in Kraft bliebe und dass nicht die 
darauf formell fussenden Ansprüche Schwedens dadurch eine Ab- 
schwächung erlitten, dass Georg Wilhelm nach dem Tode des 
vom Schlage gerührten Bogislaw die Regierung des Herzogtums 
anträte oder durch ein eigenes besonderes Bündnis mit Schweden 
jenen Vorbehalt noch jetzt aufhöbe. Gegenüber dem Drängen 
Georg Wilhelms auf ausdrückliche Anerkennung seines Erbrechts 
war seine Maxime, nichts zu verweigern, aber auch nichts zu 
versprechen, um jenen nicht zurückzustossen und doch selbst 
freie Hand zu behalten." Das aber liess sich nun nach der er- 
wähnten Interpellation nicht länger durchführen. Er verwies zur 
Antwort auf das, was Pfalzgraf August bei Kursachsen vorzu- 
bringen gehabt hatte; es war damit klar, dass er auf Pommern 
abzielte. 

Dem entgegen setzte Brandenburg vor den Ständen noch 
einmal seine Rechte auseinander, und warum auch das Reich ein 
Interesse daran habe, dass Pommern nicht in fremde Hände 
komme. Es schlug für die Satisfaktion dreierlei Mittel vor: 
eine Geldentschädigung, die Ueberlassung katholischen Besitzes 
oder auch säkularisierter Stifter und Abmachungen über auch 
nach dem Frieden zu leistende gegenseitige Unterstützung (mu- 
tuum auxilium) und setzte es durch, dass in diesem Sinne eine 
Schrift aufgesetzt und an Oxenstierna überreicht wurde. 

Die Erregung, die sich der Stände ob dieser Vorgänge be- 
mächtigte, war unbeschreiblich und steigerte sich noch im Hin- 
blick auf die hochgespannten Befugnisse, die Oxenstierna für das 
Direktorium forderte. Auf dem Römer in dem Beratungszimmer 
der vier oberen Kreise fand sich ein Zettel, der die Worte trug: 
„Satisfactio Suecica erit disjunctio nostra“, in der Stube der 


1 Vgl. die Briefe Oxenstiernas an den Reichsrat d. d 13. u. 14. Febr. 
(Handl. 24. p. 340 und 354), 16. und 23. Mai, 20. Juli und 14. Aug. (26. 
P. 77, 85—87, 121—124, 206—209), 15. Sept. und 2. Dez. 1633 (27 p. 166—160, 
207), 17. Jan. und 12. Febr. (28 p. 4öf., 65), 13. und 15. März (29 p. 266f., 
287—290), 30. Mai 1634 (30 p. 18—20). Bär hat diese Briefe nicht gekannt. 


508 Walter Struck. 


niedersächsischen Stände ein anderer: „Jam non agitur de liber- 
tate quae pessundata est, sed quaeritur, quis rem publicam 
possideat“, und darunter war von zweiter Hand geschrieben: „Et 
quaeritur an vi, clam vel precario“. Es war nicht möglich, die 
Lage schärfer zu kennzeichnen, als es hier geschah. 

Es würde hier zu weit führen, den Verlauf im einzelnen 
noch ferner zu verfolgen. Oxenstierna nahm in seiner Antwort 
auf die Eingabe der Stände das Anerbieten einer Geldzahlung 
und jenes mutuum auxilium als etwas Selbstverständliches mit 
Dank an.! Dagegen lehnte er den Erwerb katholischer Länder 
rundweg ab, die nur mittelbar, als Entschädigung wieder für de 
protestantischen Stände in Betracht kommen könnten. Als er 
dann auf eine nochmalige Interpellation der brandenburgischen 
und pommerschen Gesandten ganz offen Pommern als seine 
Forderung bezeichnete, ging Brandenburg zur schärfsten Opposi- 
tion über. Es beschwor die andern Stände, mit ihm gegen 
Schweden zusammenzuhalten, suchte den Abschluss des Bünd- 
nisses hinauszuziehn und hielt sich endlich selbst von allen Be- 
ratungen völlig fern. Unter solchen Umständen war auch an den 
unbedingten Eintritt der andern Stände in den Heilbronner Bund 
nicht mehr zu denken, zumal gleichzeitig das militärische Prestige 
Schwedens durch den Fall von Regensburg und die Nördlinger 
Schlacht auf das Tiefste erschüttert wurde. Es konnte sich für 
Oxenstierna nur noch darum handeln, den Zwiespalt und seinen 
Misserfolg vor dem Feinde so gut wie möglich zu verdecken. Er 
rief die Stände noch einmal auf den Römer zusammen und dankte 
ihnen in feierlicher Rede für ihr bereitwilliges Entgegenkommen, 
das für die gemeine Sache nicht ohne segensreiche Folgen bleiben 
werde, wenn jeder den getroffenen Vereinbarungen getreulich nach- 
komme. Wie er sich als Direktor bisher stets redlich bemüht 
habe, das Seine zu thun, so werde er auch ferner nichts unter- 
lassen, was seine Pflicht erheische. Und indem er diese letzten 
Worte wiederholte, hob er die Hand gleich wie zum Schwur. 

Die Ueberraschung der Stände war nicht gering, dass er so 
that, als ob man in Allem einig geworden sei, wo doch noch 
zahlreiche und gerade die wichtigsten Fragen ihrer Erledigung 


! Die Behauptung Bärs (p. 475 Anm. 1), dass Oxenstierna beides ab- 
gelehnt habe, trifft nach den Berichten der weimarischen Gesandten vom 
12. und 19. Aug. nicht zu. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 509 


harrten. Sie dachten einen Augenblick an offenen Protest, fanden 
dann aber doch, dass die Rede dafür zu allgemein gehalten sei. 
In der That: sie bedeutete nicht die Ankündigung des neuen 
allgemeinen Bundes, sie war der Schwanengesang des schwedischen 
Direktoriums überhaupt. 


Schlussfolgerungen. 


Ich breche hier ab, da der fernere Gang der schwedischen 
Politik für Gustav Adolfs Endziele keine weitere Aufklärung giebt. 
Was hat nun Gustav Adolf gewollt? Diese Frage verlangt zu 
ihrer Beantwortung die andere: was hat Oxenstierna gewollt? 
Nur indem wir den Zeitraum von der Breitenfelder bis zur 
Nördlinger Schlacht als ein Ganzes im Zusammenhange betrachten, 
können wir hoffen, zur Klarheit vorzudringen. Wir sahn, wie 
sich die Taktik des Reichskanzlers völlig mit der des Königs 
deckte, und würden schon daraus auf das Uebereinstimmende 
ihrer Intentionen schliessen dürfen. Zum Ueberfluss hat es Oxen- 
stierna selber mehrfach versichert, dass er das Ziel des Königs 
gekannt habe und versuchen wolle, es durchzusetzen. Deswegen 
dürfen wir nun aber doch bei keinem von ihnen einen Plan er- 
warten, der bis in alle Einzelheiten festgestellt wäre, von dem 
auch nicht ein Punkt hätte abgelassen werden sollen. Momenta 
temporum seien allezeit das Fundament gewesen, urteilte Oxen- 
stierna über Gustav Adolf, und auf sich selbst wandte er im 
Hinblick auf die sich täglich verändernde Lage mit Vorliebe das 
Zitat aus Ovid an: Fertur equis auriga nec audit currus habenas. 
Dabei bleibt es aber nicht weniger wahr, dass sie bei aller An- 
passung an die wechselnden Umstände doch stets im Grossen 
ihr Ziel unverrückt im Auge behalten haben.! 

Ueber die territorialen Pläne des Königs giebt schon seine 
eigene Zeit verhältnismässige Klarheit, und dementsprechend er- 
halten wir aus der Zeit Oxenstiernas keine weiteren Aufschlüsse, 
sondern nur die einfache Bestätigung, dass der Erwerb Pommerns 
das Ziel war. 

Anders steht es bezüglich der Absicht, dem schwedischen 
Einflusse in Deutschland auch für die Zeit nach dem Frieden 


1 Irmer II p. 20, Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 23. Febr., 29. April, 
16. Mai 1633. (Handl. 24 p. 386, 25 p. 269, 26 p. 64.) 


510 Walter Struck. 


eine vertragsmässige Grundlage zu geben. In den Nürnberger 
Bedingungen fehlte das Corpus Evangelicorum, und dass Gustav 
Adolf daran trotz seines missglückten ersten Angriffs auf Wallen- 
stein festgehalten hat, liess sich nur — allerdings mit der grössten 
Wahrscheinlichkeit — aus seinem späteren militärischen und 
politischen Verhalten folgern, nicht durch Quellen unmittelbar 
belegen. Eben diese Bedingungen hat Oxenstierna als das be- 
zeichnet, woraus des Königs Intention zu ersehen sei. Wenn er 
dann aber, der des Königs Intention zu seiner eigenen zu machen 
entschlossen war, in Frankfurt auf die Interpellation der Stände 
mit dem Hinweis auf die Gesandtschaft Pfalzgraf Augusts ant- 
wortete, so wird das die Bestätigung sein, dass jene Bedingungen 
das Corpus Evangelicorum nicht ausgeschlossen, dass vielmehr 
der Reichskanzler dieses als einen integrierenden Teil von Gustav 
Adolfs Politik angesehen hat. 

Für die Organisation der evangelischen Körperschaft hatte 
schon Gustav Adolf die beiden Möglichkeiten aufgestellt, dass 
entweder Schweden, durch den Besitz Pommerns Mitglied von 
ihr, auch das Präsidium übernehme oder dass sich die evangelischen 
Stände zunächst unter sich und unter eigener Führung als Bund 
konstituierten und dann als Ganzes mit Schweden weitere Ab- 
machungen über gegenseitige Hilfe träfen. Wir haben aus des 
Königs Taktik vor allem gegenüber dem Leipziger Bunde den 
Schluss gezogen, dass es ihm mit dem letzten Vorschlage, für 
den auf dem Frankfurter Konvente die technische Bezeichnung 
des mutuum auxilium aufkam, nicht Ernst gewesen sein könne, 
dass er vielmehr für sich die unmittelbare Leitung gewünscht 
habe. Nun findet sich aber in dem Nachlasse Oxenstiernas ein 
Entwurf aus dem Jahre 1634, in dem unter anderen Bedingungen 
für den Frieden auch ein ewiges Bündnis zwischen Schweden und 
den Ständen gefordert wird, so dass im Falle eines Krieges Schweden 
den Ständen mit 10000, diese ihm umgekehrt mit 20000 Mann 
zu Hilfe kommen sollten. Von einem Direktorium Schwedens 
ist also dort nicht die Rede, im Gegenteil heisst es, dass die 
Hilfstruppen Schwedens unter das von den Ständen bestellte 
Kommando zu treten hätten.! Es ist nicht überliefert, aus welchem 
besonderen Anlasse und zu welchem Zwecke dieses Schriftstück, 


1 Ox. Skr. I 1. p. 553—555. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 511 


das keine Verwendung gefunden hat, entstanden ist, und man 
wird daher nicht a priori die Annahme ablehnen dürfen, dass 
auch in ihm die wahre Meinung des Reichskanzlers noch durch 
taktische Rücksichten verschleiert worden sei. Was würde man 
nicht aus seinem Entwurfe zu einem schwedisch-brandenburgischen 
Bündnisse, in dem er auf Pommern verzichtet, schliessen müssen, 
wenn man nicht wüsste, dass es dabei auf Täuschung angelegt 
war. So wäre es nicht unmöglich, dass er auch hier eine Täuschung 
beabsichtigt hätte, um den norddeutschen Ständen jeden Argwohn 
vor dauernder Mediatisierung zu nehmen und sie so überhaupt 
erst einmal zur Anerkennung einer auch über den Frieden dauernden 
Bundespflicht und zur Annahme der Heilbronner Verträge zu 
bewegen. Um hier entscheiden zu können, muss man auf die 
Taktik Oxenstiernas, soweit sie klar erkennbar ist, zurück- 
greifen. 

Ein Bündnis kann nur so lange auf Dauer zählen, als der 
Egoismus beider Parteien in ihm seine Rechnung findet, also so 
lange die Gemeinsamkeit der Interessen, zu deren Vertretung es 
geschlossen ist, anhält und auch von beiden Seiten anerkannt wird, 
oder so lange jeder der Kontrahenten den Vertragsbruch scheut, weil 
er dadurch entweder die Vergeltung des andern auf sich zu ziehen 
oder seinen politischen Kredit in Bezug auf Bündnisfüähigkeit zu 
verlieren fürchtet. Untersuchen wir, wie weit für ein schwedisch- 
ständisches Bündnis diese Voraussetzungen nach Oxenstiernas 
Auffassung zutrafen. Ich lasse dahin gestellt, ob er selbst von 
der absoluten Solidarität der protestantischen Interessen überzeugt 
war. Jedenfalls nahm er nach den Erfahrungen, die Schweden 
mit der Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit der Stände gemacht 
hatte, bei diesen eine solche Ueberzeugung nicht an; die Art 
seiner Bündnispolitik ihnen gegenüber, die doch nur ein Nieder- 
schlag seiner Auffassung ist, ist hinreichend Beweis dafür. Nun 
würden aber grade die Stände trotz aller Vereinbarungen über 
mutuum auxilium doch durch einen Zusammenschluss unter sich 
gegen Schweden unabhängiger werden, als sie es vor dem Kriege 
in ihrer Vereinzelung gewesen waren, sie würden dazu bis auf 
wenige nach wie vor in ihren Pflichten gegen Kaiser und Reich 
stets den rechtfertigenden Vorwand suchen, das Zusammengehen mit 
der auswärtigen Macht abzulehnen. So musste sich für Oxen- 
stierna dasselbe als Ueberzeugung ergeben, was ich für Gustav 


512 Walter Struck. 


Adolf zu entwickeln versuchte: lieber keine evangelische Ver- 
einigung als eine unter nicht-schwedischem Präsidium. Schweden 
musste der deutschen Protestanten Herr sein, um ihrer Mitwirkung 
gegen die katholischen Tendenzen des Kaisers und seiner Bundes- 
genossen sicher zu sein, das galt wie für den augenblicklichen 
Krieg, so erst recht für die Zeit nach dessen Beendigung. 

Dass er mit dem Plane des Corpus Evangelicorum noch weit 
mehr als mit dem Wunsche einer Landesabtretung auf Wider- 
stand stossen würde, war für Oxenstierna klar. Sein Bestreben, 
die Verhandlungen über den Frieden zu verschieben, um nicht 
vorzeitig mit seinen Forderungen hervortreten zu müssen, ist 
hinreichend Beweis dafür. Wenn es ihm gelungen wäre, sich die 
norddeutschen Stände in derselben Weise wie schon die Heil- 
bronner zu unterwerfen, dann hätte er ihnen als Preis für seine 
Einwilligung, Frieden zu schliessen, neben Pommern auch das 
Präsidium im Corpus Evangelicorum nennen können. Wie sehr 
sie dann auch knirschen mochten, der Reiter sass zu fest ım 
Sattel. Ob er dann einfach die Verewigung seines Direktoriums 
mit allen Befugnissen, wie sie ihm für den augenblicklichen Krieg 
übertragen waren, zu fordern gedachte, so dass wir in dem Heil- 
bronner Bunde und seiner geplanten Ausdehnung über Nord- 
deutschland auch schon das Corpus Evangelicorum zu sehn hätten? 
Erinnern wir uns, dass Gustav Adolf die Konstituierung der evan- 
gelischen Körperschaft nicht erst nach dem Frieden vor sich gehn 
lassen wollte und dass unter ihm mit der Ausschreibung des 
Ulmer Tages der Anfang zu jener Politik gemacht wurde, die 
Oxenstierna auf den Konventen zu Heilbronn und Frankfurt fort- 
setzte. Und noch zwei andere Aeusserungen des Königs wären 
hier zu erwähnen: schwedisches Protektorat und militem armatum 
erklärte er gegenüber Landgraf Wilhelm für die Garantie des 
Friedens, und als formatum corpus armatum definierte Pfalzgraf 
August in Dresden die evangelische Körperschaft. Eine stehende 
geworbene Truppe, an wen hätte Gustav Adolf dabei als ihren 
Herrn anders denken können, als an sich selbst? Wurde damit 
nicht für das Corpus Evangelicorum dasselbe Prinzip aus- 
gesprochen, das Oxenstierna verfolgte, nämlich die militärische 
Macht der Stände in der Hand zu behalten, als Waffe gegen den 
katholischen Feind, aber auch gegebenen Falles gegen wider- 
strebende Bundesmitglieder? 


$ 
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 513 


Bestimmtere Antwort kann man auf die Frage nach der 
räumlichen Ausdehnung der geplanten evangelischen Körperschaft 
geben: dass Kursachsen nicht ihr Mitglied werden sollte, kann 
man nach der Art, wie es von Oxenstierna behandelt wurde, mit 
Sicherheit behaupten. Wie weit dagegen erobertes katholisches 
Gebiet dazu geschlagen werden sollte, blieb von dem Fortgange 
des Krieges abhängig. Den Ligisten hätten die Flügel beschnitten 
werden sollen, sagte Oxenstierna nach Gustav Adolfs Tode, denn 
sie ganz auszurotten sei bisher die Absicht noch nie gewesen, 
aber die Gelegenheit hätte es geben mögen. ! 

Ich versuche in kurzen Sätzen zusammenzufassen, was sich 
mir aus diesem Allen als das Ziel Gustav Adolfs zu ergeben 
scheint. An die Kaiserkrone für sich hat er nie gedacht: es 
wäre ein Gedanke gewesen, schon an sich ganz unevangelisch 
und dazu selbst nach völliger Niederlage der Habsburger und 
der deutschen Katholiken nicht anders durchzuführen als gegen 
den Widerstand fast des ganzen Europas, vor allem Frankreichs, 
das schon über des Königs Siege und dann Oxenstiernas diplo- 
matische Erfolge die lebhafteste Unruhe verriet. Gustav Adolf 
wollte eine dauernde Vereinigung zwischen Schweden und den 
deutschen Protestanten ausser Sachsen, nicht auf der Grund- 
lage politischer Parität, sondern mit dominierenden Befugnissen 
für Schweden als Präsidialmacht, er wollte keinen lockern Bundes- 
vertrag für einzelne bestimmte Fälle wie zwischen verschiedenen 
sonst völlig selbständigen Staaten, sondern ein staatliches fest- 
gefügtes Ganze unter seiner Leitung, mit einheitlicher Militär- 
verfassung und einheitlicher auswärtiger Politik. 


Bedeutung Gustav Adolfs. 


Man hat es als ein Glück bezeichnet, dass Gustav Adolf bei 
Lützen fiel, als ein Glück für ihn und seinen Ruhm und als ein 
Glück für Deutschland, dem er sonst zur schweren nationalen 
Gefahr geworden wäre. Als ein Glück für ihn. Was aber kann 
es Tragischeres geben, als einen Helden abgerufen zu sehn aus 
einer Laufbahn voll stetig steigender Erfolge, aus der Mitte hoch- 
strebender Entwürfe, deren Vollendung mit ihm stand und fiel. 
Der pessimistische Gedanke: früh stirbt, wen die Gottheit liebt, 


! Irmer II p. 40. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 34 


514 Walter Struck. 


schwindet gegenüber diesem reichen Leben, und ein tiefes Be- 
dauern greift Platz darüber, dass es so früh enden musste. Und 
wenn es sich denken liesse, dass er bei Lützen, von der tödlichen 
Kugel getroffen und unter den Hufen der feindlichen Rosse noch 
ein klares Bewusstsein der durch seinen Fall geschaffenen Lage 
gehabt hätte, welch bitterer Schmerz müsste ihn da nicht selbst 
erfüllt haben, welche bange Sorge um die Zukunft. Und wie 
noch ganz anders würde er dastehn, wenn es ihm beschieden ge- 
wesen wäre, den Krieg für den Protestantismus und Schweden 
zu raschem siegreichen Ausgange zu führen. Zur rechten Zeit 
für seinen Ruhm soll er gestorben sein. Als wenn das Ver- 
brechen, zu dem man ihm hiernach seine berechtigten Entwürfe 
auszulegen scheint, für das historische Urteil dadurch aus der 
Welt geschafft würde, dass er es nur gewollt, nicht auch noch 
hat vollenden können. 

Er wäre zur schweren nationalen Gefahr für Deutschland 
geworden. Eine oft nachgesprochene Behauptung, die von der 
Voraussetzung aus, dass er bei längerm Leben seine Pläne durch- 
gesetzt hätte, (während sich doch nur sagen lässt, dass sein Tod 
diese Pläne überhaupt unmöglich gemacht hat) die weitere Ent- 
wicklung mathematisch zu berechnen unternimmt, ohne sich doch 
über das Wesen dieser Gefahr näher auszulassen. Es scheint, 
dass ihre Vertreter der Ansicht sind, dass mit dem Corpus 
Evangelicorum Norddeutschland hätte schwedisch werden und 
damit für eine nationale deutsche Entwicklung verloren gehn 
müssen. Ihnen auf das Gebiet der Vermutungen und Wahr- 
scheinlichkeiten zu folgen, möchte ich weit eher das Gegenteil 
behaupten. Schweden mit seiner erschöpften und ohnedies an 
Zahl geringen Bevölkerung würde nicht im Stande gewesen sein, 
die deutschen Kräfte zu absorbiren. In einem Staatswesen, das von 
dem bottnischen Meerbusen bis an den Rhein gereicht hätte, würde 
der Schwerpunkt bald nicht mehr in Stockholm gelegen haben. 
Wir sehn, wie schon bis dahin der König durch seine Kämpfe 
seinem Reiche für immer grössere Zeiträume ferngehalten wurde, 
und hören aus dem Munde eines nationalen schwedischen Histo- 
rikers die Anklage, dass er über seiner europäischen Politik die Inter- 
essen seines Stammreiches vernachlässigt und geschädigt habe.' 


! Mankell, Om Gustav II Adolfs politik. 


Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 515 


Wie schon der ältere Zweig der Wasas durch die polnische 
Krone seinem Volke entfremdet wurde, so würde es auch Gustav 
Adolf und seinen Nachfolgern ergangen sein: nicht sie hätten 
aus Deutschland schwedisches Land gemacht, sie selbst wären 
über dem Bestreben, ihr deutsches Herrschaftsgebiet zu behaupten, 
zu Deutschen geworden. 

Können wir so jener Meinung nicht zustimmen, dass Gustav 
Adolfs Tod eine schwere Gefahr von Deutschland abgewandt habe, 
so müssen wir ihn in anderer Hinsicht als ein schweres Unglück 
bezeichnen Ob der König es vermocht hätte, dem Kriege ein 
baldıges Ende zu geben? Jedenfalls schwand mit ihm auch die 
Möglichkeit des nahen Friedens und schleppte sich der Kampf 
mit seinem Greuel und Elend noch lange 16 Jahre fort. 

Worin besteht nun die welthistorische Bedeutung Gustav 
Adolfs? Als der Protestantismus durch die Siege der katho- 
schen Waffen in ganz Deutschland am Boden lag, mit den 
grössten Einbussen, wenn nicht völliger Vernichtung bedroht, 
hat er ihm seine Stellung zurückgegeben und der römischen 
Reaktion Halt geboten. Die Auffassung, die ihn als Streiter für 
das Evangelium preist, ist trotz ihrer unleugbaren Einseitigkeit 
doch nicht so völlig zurückzuweisen; recht als Held für seinen 
Glauben ist er gefallen. 

Und von nicht geringerem Einfluss ist er auf die Ent- 
wickelung des deutschen Reichs gewesen. Sein Eingreifen hat 
in Wahrheit das heilige römische Reich deutscher Nation zer- 
sprengt, in dem grade die hoffnungsvollen Elemente, auf denen 
die Zukunft unserer Nation beruhte, keine gesicherte Statt fanden. 
Dramatisch gradezu, wie sich hier die Entscheidung in die 
Spanne weniger Monate zusammendrängt: der Leipziger Konvent 
als ein letzter Versuch, auf der Grundlage der Reichsverfassung 
die protestantischen Interessen zu wahren, schmählich misslingend, 
daneben und bald darüber gewaltig hinausgreifend der Held aus 
Mitternacht, vor dem die Lüge der Reichsverfassung zerstiebt 
wie die Nebel vor der Sonne, der zum ersten Male das als Not- 
wendigkeit verkündet, was wir heute erreicht haben: ein dem 
römisch - katholischen Kaisertum der entdeutschten Habsburger 
entgegengesetztes grosses deutsches Staatswesen auf protestan- 
tischer Grundlage. Mit seinem Tode scheint der Gedanke auch 
ins Grab gelegt, aber durch seine Siege hat er doch die Bahn 

34” 


516 Walter Struck. Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 


frei gemacht, auf der sich das Brandenburg des Grossen Kur- 
fürsten, das Preussen des ersten Friedrich Wilhelm und des 
grossen Königs hat entwickeln können. Die Römlinge wissen 
wohl, warum sie ihn noch über das Grab hinaus mit unversöhn- 
lichem Hasse verfolgen und sein Andenken zu verunglimpfen 
suchen. Wir aber setzen ihn mit Recht an die Spitze derer, 
denen wir unser protestantisches nationales Kaisertum verdanken. 


u Za 1 


517 


Kleine Mitteilungen. 


Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. In 
meiner deutschen und französischen Verfassungsgeschichte IL S. 361f. 
habe ich die herzogliche Gewalt zum Teil darauf zurückgeführt, dass 
der König für umfassende Gebiete die königlichen Rechte in den 
Grafschaften, vor allem das Recht auf die zwei Drittel des Provinzial- 
gefälles, welche zu Hof einzuliefern sind, an einen Provinzialbeamten, 
m. E. an einen ständigen missus, geliehen (geschenkt) habe. Ich 
übersah dabei einen wichtigen Beleg, den ich hier nachtragen möchte. 

In Oberdeutschland und zwar auch in dem Baiern benachbarten 
Oberschwaben wird während des 9. Jahrhunderts deutlich zwischen 
demjenigen Gefällanteil, qui partibus comitum exire solebant und dem 
Teil, der partibus nostri palatii venire debet unterschieden (U. b. 
S. Gallen 226; Coll. Sangall. add. 3 [Zeumer]). — 

Von da ab gewinnt nun die Schilderung besondere Bedeutung, 
welche die Sequenz de Heinrico von einer Begegnung Otto I. und 
Heinrich I. von Baiern giebt (z. B. bei Müllenhoff und Scherer Denk- 
mäler XVIII; Braune althochdeutsch. Lesebuch XXXIX). Danach em- 
pfängt Otto nach dem gemeinsamen Kirchgang den Heinrich noch 
einmal, führt ihn mit grossen Ehren in den Rat (d. h. die Versammlung 
der königlichen Vasallen) 


et omisit (Handschrift irrig. amisit) illi sô waz sô her thär hafode 
praeter quod regale, thes thir Heinrich ni gerade. 


Statt des handschriftlichen (Köpke, Jahrbücher des deutschen Reichs 
unter der Herrschaft Otto I. 1838, S. 97; Schade veterum monum. 
theotiscor. decas 1860, S. 7) praeter quod haben die meisten Herausgeber 
praeter quam, was eine unnötige Aenderung ist. Nach der Stelle 
überträgt also der König alle (so wäz so) Rechte, welche er in Baiern 
(thåâr) hatte mit einer (praeter quod) Ausnahme. — Die Ausnahme ist 
nicht genauer bezeichnet, war vielleicht dem nichtbairischen Verfasser 
[Kögel in Pauls Grundriss (1. Aufl.) II, 1 S. 192] gar nicht genauer 
bekannt. Thatsächlich aber lässt sich die Ausnahme mühelos auf die 
Befugnis zur Bischofsernennung deuten, welche bekanntlich Arnulf von 


518 Ernst Mayer. Luigi Colini-Baldeschi. 


Baiern zukam, aber seinen Nachfolgern verloren ging (Thietmar I, 261. 
Dass anscheinend dieser Verlust schon unter Bertold eingetreten ist 
(Dümmler Otto der Grosse S. 79, Nr. 3), hinderte natürlich nicht, dass 
auch gegenüber Heinrich I. noch einmal ein Vorbehalt gemacht wurde. 
— Im übrigen muss man aus der Nachricht schliessen, dass im 
Zweifel dem Herzog alle königlichen Rechte zukamen. Die Notiz 
ist um so wichtiger, als ja auch die spätere Nachricht über die un- 
garische Verfassung (meine V.-G. II, S. 362) darauf hinweist, dass 
in Baiern noch während des 11. Jahrhunderts die Grafen ?, der Ge- 
fälle abzuliefern haben. 

Das Ereignis, welches das Gedicht im Auge hat, kann dabei unter 
keinen Umständen als die Versöhnung Heinrichs mit seinem Bruder 
Otto vom Jahr 941 gedeutet werden. Denn das Gedicht geht davon 
aus, dass von dem geschilderten Ereignis ab Heinrich Gerichtsbarkeit übt 
(v. 25f.), ohne dass sie fernerhin in ihrer Art weiter unterschieden wird; 
ist nun Heinrich nach v. 4 der Baiernherzog, so wird er es schon von 
jenem Zusammentreffen ab gewesen sein. Umgekehrt ist dann aber auch 
gar kein Grund, das Zusammentreffen erst später anzusetzen (so Kögel 
bei Paul G.-R. II, 1 S. 190) — abgesehen davon, dass man sich rechtlich 
nicht vorstellen kann, warum Heinrich, der als Herzog mit Otto im 
besten Einvernehmen lebte, nötig gehabt hätte, sich seine Rechte 
wiederholt verleihen zu lassen. So kommt man eben auf das Jahr 948, 
wo Heinrich eingesetzt wurde — und zwar gewiss in Baiern von 
Otto selber, der ja damals in Baiern weilte (Dümmler Otto der Grosse 
8.160, Nr. 2). Für diese Zeit wird dann auch das ambo vos aequivoci 
in v. 13 sich am besten mit der Beziehung auf Heinrich den Sohn 
Bertolds erklären lassen (Dümmler a. a. O., S. 160, Nr. 2). Ja, e 
wäre sogar denkbar — beweisen lässt es sich nicht — dass man die 
Erwähnung dieses zweiten Heinrich mit dem Pfalzgrafenamt in Zu- 
sammenhang bringen kann, das ja nach dem Verlust des Herzogtums 
in der Mitte des 10. Jahrhunderts den Liutpoldingern zugehört (Waitz 
VII, S. 168, Nr. 4). 


-© Würzburg. Ernst Mayer. 


Ein deutscher Schuimeister in der Mark Ancona. (1398.) 
In den Ratsprotokollen der Stadt Macerata (Archivio priorale. Riform. 
cod. 6f. CCXXII), deren ansehnliches Archiv jüngst in musterhafter 
Weise geordnet worden ist!, finden sich zwei interessante Briefe vor, 


1 Lodovico Zdekauer — Riordinamento dell’ archivio priorale del 
comune di Macerata, (Macerata, 1898). Vgl. auch: Archivio storico italiano 
serie V tom. XI (1897). Notizie preliminari dell’ Archivio del Comune di 
Macerata. 


Kleine Mitteilungen. 519 


auf welche mich Prof. Zdekauer aufmerksam gemacht hat. Der eine 
enthält die Aufforderung an Meister Wilhelm (Kanzler des Städtchens 
Accumuli, in der Nähe von Aquila), die Stelle eines Magister Gra- 
maticae in Macerata für das kommende Jahr anzunehmen; er ist am 
11. August 1398 durch den städtischen Boten expediert worden. 
Der andere, die Antwort des Meisters Wilhelm, der sich inzwischen 
nach Amatrice begeben hatte und nun von dort unter dem Datum des 
14. August erwidert, dass er die angebotene Stelle dankend annehme. 

Das Interesse dieser beiden Briefe liegt zunächst in der Person 
des Schulmeisters, auf den sie sich beziehn. Dieselbe genauer fest- 
zustellen, ist natürlich schwierig und mit den uns in Macerata zur 
Verfügung stehenden Mitteln geradezu unmöglich. Soviel ist indes 
sicher, dass wir es mit einem Deutschen zu thun haben: denn im 
Brief des Stadtrats wird er Theotonicus genannt, während er selbst 
natu cermanus firmiert. 

Aber auch die genau bis ins einzelne aufgezählten Bedingungen, 
unter welchen Meister Wilhelm die Stelle angeboten wird, sind sehr 
lehrreich. Wir erfahren zunächst, was nicht ganz gewöhnlich ist, dass 
er sowohl den juvenes (Layen) als auch den clericulis dozieren soll. 
Das Schuljahr beginnt, wie immer, am Feste Lucae; und die Pflichten 
des Meisters sind zusammengefasst in den drei Formeln: Schule zu 
halten (scolas regere), Grammatik zu lehren (docere grammaticam), und 
die klassischen Texte (auctores) zu lesen. In Central-Italien, besonders 
in Toscana, war damals unter den Auctores nicht bloss Virgil, Lucan 
und die andern Klassiker, sondern auch Dantes göttliche Komödie 
einbegriffen, wie für Siena ausführlich erwiesen ist. Die Schule soll 
allen offen stehn; niemand darf zurückgewiesen werden. Der Meister 
bezieht einen freien Gehalt von der Stadt von 24 Dukaten das Jahr, 
die ihm in Monatsraten ausgezahlt werden; ausserdem müssen die 
Schüler ihm die Wohnung und ein Honorar zahlen, das nach den ver- 
schiedenen Klassen wechselt. Die scolares maisris gradus zahlen ein 
Maximum von 15 anconetani, bis herab zu den Donatiani, die bloss 8, 
und den Clericuli, die gar nur 6 anconetani das Jahr zahlen. Schliesslich 
bleiben noch die berüchtigten iuctus scolarium, zu Pfingsten und Weih- 
nachten, übrig: aber hier wird das Recht des Meisters eingeschränkt 
und fest bestimmt.! 

Ein gewisses Interesse hat auch der Stil der beiden Briefe. Jener 
des Meisters, mit seinen tberladenen Floskeln und Bildern, kann 
geradezu als barock bezeichnet werden: und die Erinnerung an die 


! So gewährt dieser Brief nicht bloss ein Bild von der Lage des Schul- 
meisters, sondern auch vom Zustande und der Organisation der Schule selbst. 


520 Luigi Colini-Baldeschi. 


„gute alte Zeit“, die darin anklingt, ist ein Beweis mehr dafür, dass 
Meister Wilhelm der humanistischen Bewegung seiner Zeit fremd ge- 
blieben war. Wir werden in ihm wohl einen wahren Schulmeister im 
Sinne des früheren Mittelalters sehen, dem nicht der Geist, sondern 
die Wörter als Stoff seiner Kunst gelten. Ganz klar geht dies aus 
einem Vergleich mit anderen Briefen einheimischer Schulmeister hervor, 
die sich begnügen, einfach und in kurzen Worten anzunehmen, und 
bloss den mehr oder weniger stillen Wunsch beifügen, dass mit der 
Zeit der Gehalt und die Einnahmen zunehmen möchten. Wir fügen 
(Nr. 3) das Beispiel eines solchen Briefes bei, in dem die italienische 
Vulgärsprache der Schreiber hervorsticht, während der Brief Meister 
Wilhelms auch syntaktisch auf der deutschen Phrase fusst. (Arch. 
priorale. Riform. vol. 5f. CXXXVII.) 

Offenbar ist die Erscheinung des deutschen Schulmeisters in 
Italien im 14. und 15. Jahrhundert nicht ganz vereinzelt; und eine 
methodische Durchforschung der Archive könnte vielleicht auch in 
diesem Punkte mancherlei Licht schaffen. 


Macerata 1899. Luigi Colini-Baldeschi. 


I. 


Facundo viro magistro Guillelmo, Theotonico, cancellario Acumuli, amico 
nostro carissimo. 

Vir facunde amice noster carissime. Humanum quippe genus misterio 
derelicto virtutis, quid aliud quam nequitie umbra et ymago terre, brutis 
merito comperanda? Ad fugandum igitur in rationabilibus segnitiem vili- 
tatis et naturam degenerem, cum summo cure studio virtutum poculo in- 
herendum est. Nam ipsa virtus dignitatem precellit et inde honor — 
Severino testante — quod fieri nequid sine artificis ingenio. Actentis itaque 
commodis et fructibus clericulorum et iuvenum nostre civitatis [f. CCXIT) 
scientia moribus et industria pariter cum virtute, quibus apud nos testi- 
monio sedulo commendamini, digne concutimur et movemur vestram hono- 
rare personam. Hinc est quod fabulatione de magistro gramatice acta, 
more solito, in nostro consilio generali, omni alio calle ommisso, vos in 
magistrum gramatice ad legendum in civitate ipsa anno proxime secuturo, 
incohando in festo sancti Luce proxime succedenti et ut sequitur continuato 
tempore finiendo, duximus cum summa diligentia eligendum et nominandum, 
cum salario, honoribus, oneribus, pactis et modis infrascriptis. 

Tenemini itaque in dicta nostra civitate eo tempore scolas regere, 
docere gramaticam et legere auctores, omnibus ad eas venire volentibus et 
discere affectantibus, absque exceptione persone. 

Debet equidem vobis solvi pro vestro labore et sudore a scolaribus ad 
huismodi scolas venientibus et residentibus hoc modo videlicet: quod licet 
vobis et permissum et ut ab scolaribus maioris gradus percipere possitis. 
XV. anc. in anno pro quolibet; ab scolaribus secundi gradus. XIT. anc.; ab 


Kleine Mitteilungen. 521 


scolaribus minoris gradus. X. anc.; ab scolaribus Donatum discentibus cum 
sensu anc. VIII; et ab omnibus aliis clericulis. VI. anc. pro quolibet in 
anno. Nec debetis temporibus collectarum exigere vel petere ab ipsis 
scolaribus maioris gradus ultra duos anc. pro quolibet; a scolaribus secundi 
gradus ultra tres bon. pro quolibet; a scolaribus tertii gradus duos bon. pro 
quolibet et non ultra; ab aliis vero scolaribus ultra unum bon. pro quolibet. 
Debet tamen vobis dari domus pro vestra congrua residentia, expensis dic- 
torum scolarium. Et pro vestro ordinato salario et mercede habebitis a 
Comuni nostro e de ipsius Comunis pecunia et habere, ducatos auri vigenti- 
quatuor in anno, solvendos vobis per camerarium nostri Comunis de mense 
in mensem, ut pro rata capiet. 
De dicto autem salario et mercede stabitis tacitus et contentus, et ultra 
a dicto Comuni vel singularibus personis ipsius non petetis, exigetis vel 
recipietis quonam modo vel quesito colore. Sperantes igitur quod hec et 
quelibet alia ad vos expectantia circa materiam preiacientem, vestra facundia 
auctore domino diriget et salubriter ordinabit, vos actente precamur qua- 
tenus velitis et placeat huiusmodi electionem, nulla prehabita consideratione 
ad salarii paucitatem, sed solum eligentium affectione pensata, liberaliter 
acceptare, nosque de acceptatione huiusmodi vel renumptiatione, — quod 
absit, — infra biduum post receptionem presentium vestris literis reddere 
clariores. Alias electionem ipsam decernimus nullam, irritam et inanem. 
Scriptum Macerate die. XI. mensis augusti, indictione VI. 

Priores populi 

Consilium et !Civitatis Macerate. 

Comune 


II. 

Magnificis dominis meis reverendis, dominis Prioribus populi, Consilio 
et Comuni civitatis Macerate. 

Magnifici domini mey. Recommendatione ete — Expetibile quidem et 
beatum est urbibus nobilium indolum, pueros annis pariter et virtutibus 
crescere, ut simul cum velint et debeant, sciant quoque commissas rey- 
publice habenas feliciter moderari. Qualis o utinam foret hoc evo misera- 
bili, ut condam solebat, literarum intentio! Sed arduum est et fere inex- 
plicabile, culpa pudorque, votorum humani generis, ydoneum comperire 
artificem, cui tam grande tamque pretiosum pignorum suorum depositum, 
tam mirabilis hominum reformatio merito commictatur. Summum igitur 
nimirum caritatis iudicium est ad erudiendos formandosque moribus et lit- 
terarum studiis, virtutum insigniis liberos vitaque cara magis (?) pignora, 
ignotum quemque vel notum, sola nominis aura levissima, eligere tanta fide. 
Exurgo igitur magnificentia vestre per tam honorifica magisterii vestri 
electione michi. XIII. augusti, nuntii vestri fida manu exhibita ad uber- 
rimas gratiarum meritas actiones. Ardescens demum tante caritatis, tam 
digni honoris premiis, quo ad vires suppetunt, pares effectus rependere, nec 
vacue facere votis suis largificos electores ipsam vestri magisterii electio- 
nem; et gratum michi beneficium potius quam officium, cum salario, pactis, 


522 Luigi Colini-Baldeschi. Kleine Mitteilungen. 


honoribus, et oneribus, que cumque ipsius electionis digerunt lictere, tenore 
presentium duxi prono et liberali animo acceptandum. Summum bonorum 
omnium, a quo est omnis scientia et sapientia, devotis precibus obsecrans, 
ut ipsum future erudictionis ministerium votivum reddatur gratum, salutare 
et utile, tam eligentibus quam electo, prono sedulo ad singula vestre domi- 
nationis beneplacita et mandata. 

In Amatrice, die. XIII. mensis augusti, VI. indictione. 

Servulus vester Guillelmus, natu germanus. 


IH. 

Magnificis dominis nostris, dominis prioribus, Consilio et Comuni ciri- 
tatis Macerate. 

Magnifici domini nostri. Cupientes vestris voluntatibus obedire, lectu- 
ram artis gramatice sicut in vestris litteris seriosius continetur, duximu: 
efficaciter acceptandam, sperantes quod vestra largiflua munificentia nos 
dotabit ad ampliores proventus, gratias et honores. 

Quam dominus conservet feliciter et longeve. 

Scriptum Macerate, die. III. mensis octobris. 

Vestri servuli 
Bertutius de Macerata 
Antonius de Sernano 


discipulorum in 
gramatica preceptores. 


523 


Kritiken. 


Cunningham, Western Civilization in its economic aspects. (Ancient 
Times.) Cambridge Historical Series. 1898. 209 S. 

Das vorliegende Werk giebt eine wohl abgerundete Skizze des 
wirtschaftlichen Entwickelungsganges der antiken Welt. Im ersten 
Buche werden die orientalischen Staaten, allerdings doch nur in einer 
beschränkten Auswahl: Aegypten, Iudaea, Phoenikien, behandelt, das 
zweite Buch beschäftigt sich mit Griechenland und den hellenistischen 
Reichen, das dritte legt die Entwickelung der römischen Verhältnisse 
in der Zeit der Republik und des Kaiserreichs dar. Der Verfasser 
geht durchaus von nationalökonomischen Gesichtspunkten aus, zeigt 
aber auch eine umfassende Kenntnis neuerer historischer Litteratur, 
allerdings scheinen die Fragen, die er stellt, die Probleme, die er zu 
lösen sucht, mehr aus seinen sonstigen Studien an die Geschichte des 
Altertums herangebracht, als selbständig aus intimer Beschäftigung 
mit dieser erwachsen zu sein. Merkwürdig ist es, dass von neuerer 
deutscher Litteratur mehr eigentlich historische als nationalökono- 
mische Werke und Untersuchungen benutzt sind; dass der Verfasser 
z B. Büchers Behandlung der Diokletianischen Taxordnung nicht 
kennt, bezeichnet wohl eine wirkliche Lücke in der Auffassung der 
damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kaiserreichs. 

Die Darstellung des Verfassers schildert uns als den Haupt- 
inhalt des ökonomischen Prozesses das Aufsteigen von der natural- 
wirtschaftlichen Stufe, die insbesondere durch die Oikenwirtschaft, die 
Wirtschaft des „Household“ vertreten ist, zu der Geldwirtschaft, die 
sich zunächst in der städtischen Wirtschaft der Griechen, dem „City- 
life“, verkörpert. Bei den Griechen wird auch zuerst die Wirtschaft 
aus Ihrer beherrschenden Stellung als Zweck in die ihr gebührende 
dienende, als Mittel zur Erreichung höherer Lebenszwecke, herab- 
gedrückt. Das „Citylife“ verliert dann in der hellenistischen Periode, 
noch mehr in der römischen Kaiserzeit, seinen selbständigen (stadt- 
staatlichen) Charakter, wird zu einem rein ökonomischen Faktor, und 
das römische Kaisertum unternimmt mit Erfolg den bereits in der 
hellenistischen Zeit begonnenen Versuch, eine wirkliche Reichsver- 


524 Kritiken. 


waltung auf geldwirtschaftlicher Grundlage durchzuführen. Die Ent- 
wickelung endet dann damit, dass, vor allem unter dem Einfluss einer 
Ueberspannung der fiskalischen Forderungen der Staatsgewalt, denen 
die wirtschaftlichen Kräfte des Reiches nicht gewachsen sind, und 
infolge des Rückganges in der Zirkulation der Edelmetalle, ein immer 
zunehmender Verfall der wirtschaftlichen Verhältnisse, die wieder auf 
die naturalwirtschaftliche Stufe zurücksinken, eintritt. 

Es ist nicht meine Absicht und liegt auch nicht in meiner Kom- 
petenz, in eine genauere Kritik der in vorliegender Schrift enthaltenen 
nationalökonomischen Erörterungen einzutreten; nur im allgemeinen 
will ich hervorheben, dass der Verfasser in dem Bestreben, das 
Typische in der antiken Entwickelung geltend zu machen, dieselbe, 
wie mir scheint, den modernen Verhältnissen zu sehr annähert. Ge- 
rade von nationalükonomischer Seite sind neuerdings doch mehrfach 
nicht unbegründete Bedenken gegen eine allzuweitgehende Paralleli- 
sierung der antiken und modernen Zustände auch auf wirtschaftlichem 
Gebiete erhoben worden; die Unterschiede des antiken Lebens gegen- 
über dem modernen dürfen über dem Streben nach lebendiger An- 
schauung der Verhältnisse nicht zu sehr verwischt werden; eine auch 
ökonomisch einflussreiche Erscheinung, wie die Sklavenwirtschaft, wird 
m. E. vom Verf. nicht genügend gewürdigt; und es erscheint mir als 
sehr fraglich, ob nicht der beherrschende Einfluss der Geldwirtschaft 
erheblich überschätzt, die Zurückdrängung der Naturalwirtschaft durch 
jene in zu weitem Masse angenommen wird. Namentlich wird wohl 
Analogien, die aus der wirtschaftlichen Geschichte Englands entnommen 
sind, ein grösserer Einfluss eingeräumt, als eine unbefangene geschicht- 
liche Betrachtung für statthaft halten möchte; das Bild der Ent- 
wickelung ökonomischer Freiheit, insbesondere der Fortschritt von 
ländlicher Gebundenheit zur Freiheit des „commercial and industnal 
life“ dürfte sehr im Hinblick auf englische Verhältnisse gezeichnet sein. 

Das für den Historiker Wichtige an der Auffassung des Verfs 
besteht nun vor allem darin, dass er die ökonomische Freiheit und 
damit — nach dem Zusammenhange seiner Darlegung — mittelbar 
die Geldwirtschaft als hauptsächliche, wenn auch nicht einzige Grund- 
lage der politischen Freiheit ansieht. Der Zusammenhang zwischen 
politischer und wirtschaftlicher Freiheit kann natürlich nicht be- 
stritten werden; ebenso ist zuzugeben, dass die auf Befreiung der 
einzelnen Individuen von traditioneller Gebundenheit gerichteten Ten- 
denzen in der Geldwirtschaft eine starke Förderung, einen wichtigen 
Rückhalt haben können; andererseits kann doch auch die durch die 
Geldwirtschaft verstärkte Differenzierung der Vermögensverhältnisse 
einen ungünstigen Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse aus- 


Kritiken. 525 


üben. Dadurch, dass die ökonomische Entwickelung nicht genügend 
in Verbindung mit der übrigen, namentlich auch politischen, Ent- 
wickelung dargestellt wird, entsteht — bei vielen gewiss treffenden 
und interessanten Bemerkungen — ein einseitiges Bild; der Einfluss 
der Geldwirtschaft auf die antiken Verhältnisse hätte mehr historisch 
untersucht, als aus allgemeinen Prämissen abgeleitet werden müssen; 
der Begriff der politischen Freiheit im Altertum ist weniger in seiner 
historischen Eigenart, als auf Grund moderner, vornehmlich englischer 
Anschauung in einem zu stark individualistischen Sinne gefasst. 
Eine stärkere Berücksichtigung der anderen Faktoren des antiken 
Lebens würde wohl eher dazu führen, auch die umgekehrte Wirkung, 
welche die politische Entwickelung auf die wirtschaftliche ausgeübt, 
in Betracht zu ziehen, auch den Gegensatz zwischen politischer Frei- 
heit und Gleichheit und wirtschaftlicher Unfreiheit und Ungleichheit, 
den neuerdings z. B. Poehlmann in treffender, ausführlicher Darlegung 
in seinen Wirkungen beleuchtet hat, zu zeichnen. 

Wenn der Verf. (S. 138) hervorhebt, dass die „merkantilistischen 
Prinzipien“ im Altertum keine klare Formulierung gefunden hätten, 
so würde ein tieferes Eindringen in die Eigentümlichkeit der antiken 
Entwickelung den Grund hierfür entdecken können; er beruht darauf, 
dass das Altertum überhaupt keinen nationalen Staat im vollen Sinne 
des Wortes kennt; der gesamte Begriff einer nationalen Wirtschaft 
lässt sich somit auch auf das Altertum nicht übertragen. 


Leipzig. J. Kaerst. 


Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums nach ihrem Zu- 
sammenhange dargestellt. Des XVIII. Bandes der Abhandlungen 
der philologisch-historischen Klasse der Königl. Sächsischen Gesell- 
schaft der Wissenschaften Nr. II. Leipzig, Teubner 1898. 8°. 
XIII. 205 8. 

Verf. will nachweisen, dass alle Gewichte des Altertums aus dem 
ägyptischen Ket oder, wie er schreibt, der Kite abgeleitet sind. Und 
zwar „beruht die gesamte Entwickelung der Gewichte des Altertums 
auf den grundlegenden Verhältnissen 1:2, 2:3, 5:6, zu denen 
zunächst die abgeleiteten Verhältnisse 3:4 und 4:5, ausserdem aber 
noch die auf Zuschlägen zu gegebenen Normen beruhenden Verhältnisse 
10 : 11, 12:13, 15:16, 20:21, 24:25, 36:37 kommen“. (S. IH.) 
Es werden nun nach der Reihe besprochen: Das schwere oder leichte 
Erstgewicht, Kite und Deben (bisher schrieben wir Ten oder Uten); 
der Schekel des Ampi und die babylonische Währungsordnung; die 
ursprüngliche Kitenorm; die Verbreitung der auf die ursprüngliche 
Kitenorm ausgebrachten Gewichte und Münzen in Aegypten, Vorder- 


526 Kritiken. 


asien, Karthago, Griechenland und im römischen Reiche; die königliche 
Norm; der Schekel des Chufu und das altäginäische Münzgewicht; die 
um o erhöhte Norm; Entwickelung von Gewichtsreihen nach den 
Verhältnissen von 5:6 und 24:25; die um "io, Vie, Yig erhöhten 
Normen; zum Schluss folgt eine Uebersicht der Verhältnisse, nach 
denen die Gewichtsnormen des Altertums aus einander abgeleitet sind, 
nebst Erörterungen über ägyptische Gewichtsstücke. 

Um ein Beispiel zu geben von der Art, wie der Verf. vorgeht, 
setze ich den Anfang der Inhaltsübersicht des VIII. Abschnitts (Ent- 
wickelung von Gewichtsreihen nach den Verhältnissen von 5:6 und 
24 : 25) hierher: „Darstellung der allgemeinen Regel, nach welcher aus 
einem ersten Schekel von n Kite, ein zweiter von =, ein dritter von 
HeY Kite sich entwickelt, 
auch erste, zweite u. s. f. Fünfziger- und Sechzigerminen gebildet werden. 
Anwendung dieser Regel auf den Schekel von $ Kite, 1 Kite und © Kite.“ 

Es ist wohl nicht nötig, noch weiter auszuschreiben. Denn es ist 
ja ganz klar, dass man mit einer solchen Methode schlechtweg alles 
beweisen kann, was man nur will. Z. B. auch, dass unser metrisches 
Gewicht aus der ägyptischen Kite abgeleitet ist. Verf. selbst „beweist“ 
IX A „die Erhöhung der Kite um ein volles Zehntel zu einer Norm 
von 10,006 gr“ (vergl. S. 183); es ist also evident, dass unser Kilo- 
gramm nichts anderes ist, als 100 Kite dieser um ein Zehntel erhöhten 
Norm; der Unterschied beträgt nur 0,6 gr, bleibt also weit innerhalb 
der Fehlergrenze, die bei metrologischen Untersuchungen gestattet ist. 

Dabei operiert der Verf. beständig mit in Aegypten und Babylonien 
gefundenen Gewichtstücken, und zwar in der Weise, dass er sie aus 
der grossen Menge derjenigen herausgreift, die zu seinem System passen. 
Was von einem derartigen Verfahren zu halten ist, möge man bei 
Pernice (Griechische Gewichte) nachlesen. 

Zu unserer Verwunderung lesen wir auf S. 177: „Alle griechischen 
Minen zeigen centesimale Teilung.“ Und doch war längst bekannt, 
dass die korinthische Mine in 150 dr geteilt war; es steht sogar in 
Hultschs eigener Metrologie. Und delphische Inschriften haben uns 
kürzlich eine in 70 dr geteilte Mine kennen gelehrt, wodurch auf das 
berühmte, oder wenn man will verrufene Kap. 10 der 48. Ioh. des 
Aristoteles ein unerwartetes Schlaglicht gefallen ist. Hier handelt es 
sich allerdings um Münzminen, aber es wird nach dieser Analogie 
doch sehr wahrscheinlich, dass ähnliches auch bei Gewichtsminen vor 
gekommen ist. Jedenfalls wissen wir von den griechischen Gewichts- 
systemen viel zu wenig, um das Gegenteil behaupten zu können. 

Wie die Dinge heut liegen, steht die Metrologie des Altertums 


Kite, eventuell auch ein vierter von 


Kritiken. 527 


in Gefahr, ihren Charakter als wissenschaftliche Disziplin zu verlieren 
und zum wüsten Tummelplatz subjektiver Hypothesen zu werden, die 
beim ersten Hauche wie Kartenhäuser zusammenstürzen. Ref. fürchtet 
sehr, dass auch dieser neueste, Versuch das Schicksal so mancher 
seiner Vorgänger teilen wird, mit so grossem Scharfsinn und so grosser 
Gelehrsamkeit er unternommen sein mag. 


Rom. Beloch. 


H. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neu- 
zeit. 2 Bde. Hannover, Hahn’sche Buchhandlung 1891—1898. 
4°. 148 und 249 + 210 S. 

Derselbe, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters 
und der Neuzeit. Hannover und Leipzig, Hahn’sche Buchhandlung. 
1898. 8% 166 S.! 

Vor Jahresfrist ist durch Abschluss des zweiten Bandes ein Werk 
vollständig geworden, dessen erster Teil sich bereits seit mehreren 
Jahren als das chronologische Nachschlagebuch xer 2&oynv in unseren 
Händen befindet. Das Ganze ist eine nicht nur mächtig erweiterte 
sondern auch gründlich vertiefte Umarbeitung des 1872 erschienenen 
„Handbuchs der historischen Chronologie“. Auch die Anordnung ist 
in wichtigen Punkten eine andere geworden. Die darstellende Ein- 
leitung ist verschwunden, die Scheidung zwischen lateinischem und 
deutschem Glossar aufgegeben, systematischer und lexikalischer Teil 
sind zu einem grossen Glossar vereinigt, dessen einzelne Artikel durch 
stete Quellen- und Litteraturverweise bereichert und gesichert. Das 
Zusammenwerfen der früher getrennten Glossare kann man mit un- 
eingeschränktem Beifall begrüssen, und über das Aufgeben einer 
zusammenhängenden Darstellung braucht man nicht mehr allzuschlimm 
zu rechten, seit wir in Rühls „Zeitrechnung“ ein willkommenes Gegen- 
stück zu Grotefend besitzen. Den zweiten Band eröffnen die Kalender 
der Diöcesen Deutschlands, der Schweiz und des germanischen Nordens; 
im zweiten Teil folgen die Ordenskalender, das Heiligenverzeichnis 
und ziemlich bedeutende Nachträge zum Glossar, die von dem un- 
ermüdlichen Sammeleifer Gr.s auf diesem Gebiet Zeugnis geben. Die 
Kalender sind aus verhältnismässig jungen Quellen abgedruckt. So 
sehr unser Interesse mehr den ältesten als den jüngsten Kalendaren, 
mehr dem Aufkommen als der Ausbildung des Heiligenkults zuneigt, 
wird man doch die Rechtfertigung Gr.s gelten lassen müssen, dass 
vom Standpunkt des praktischen Bedürfnisses Kalendare, die ganz 
oder annähernd mit dem Höhepunkt der Festdatierung in den Ur- 


! Ueber das Taschenbuch vgl. die Notiz der Hist. Viertelj. II, 137. 


528 Kritiken. 


kunden zusammenfallen, vorzuziehen waren. So hat die jüngere „Zeit- 
rechnung“ das ältere „Handbuch“ an wissenschaftlichem Wert in jeder 
Hinsicht weit überflügelt, aber sie ist, nicht nur bildlich sondern auch 
wörtlich genommen, ein „gewichtiges“ Werk geworden, das man wohl 
in schwierigeren Fällen als unsere dermalen höchste chronologische 
Instanz zu Rate ziehen, aber nicht zum Handgebrauch bequem bei 
sich führen kann. Auszüge zu letzterem Zweck waren daher zu 
erwarten oder, da sich gerade zu solcher Arbeit oft mit Vorliebe 
Unberufene drängen, zu befürchten. Es ist daher nur mit Freuden 
zu begrüssen, dass Gr. selbst sich dieser Aufgabe unterzogen hat. 
Sie liegt seit kurzem im „Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen 
Mittelalters und der Neuzeit“ vor uns. Was Grotefends chronologische 
Arbeiten auszeichnet, ist nicht nur die zweifellos bedeutende Begabung 
zu diesen Studien und die durch Jahrzehnte lange Forschung erworbene 
gründliche Sachkenntnis, sondern vor allem auch der gesunde prak- 
tische Blick. Gerade letztere Eigenschaft kam dem „Taschenbuch“ 
ganz besonders zu statten. Hier stellt sich vor allem wieder eine 
zusammenhängende Einleitung ein, die auf 24 Seiten alle für das 
praktische Verständnis wesentlichen Grundbegriffe abhandelt, ferner 
ein Auszug aus dem Glossar, der bei dem Wegfallen des kritischen 
Apparats auf engem Raum (S. 25—67) verhältnismässig viel bieten 
kann, dann eine Anweisung zur Datenberechnung und endlich die 
Tabellen. Aus der „Zeitrechnung“ sind übernommen: I, IO (= I, 
II des „Taschenbuchs“), V (III), VI (VIII, IX), VII (IV in veränderter 
Form), XIV (XV), XXVI, XXVII (X, XI), XXVII (XVI), XXX 
(XII, die 35 Kalender, mit der Abweichung, dass im „Taschenbuch“ 
Sonntage nach Trinitatis statt wie in der „Zeitrechnung“ nach Pfingsten 
gezählt werden; die Begründung hierfür s. Taschenbuch S. 18—19); 
weggelassen sind: I (Sonnencyklus), IV (Konkurrenten), VII (Mond- 
alter der Monatsersten alten Stils), IX, X (Lunarbuchstaben), XI, 
XII (Ostersonntag alten und neuen Stils) XIII (bewegliche Feste), 
XV—XXV (jüdische und mohamedanische Zeitrechnung), XXX (Ueber- 
sicht der Jahreskennzeichen) — alle durchaus mit Recht, da sie für 
den wesentlichen praktischen Bedarf entbehrlich oder in ihren An- 
gaben durch andere Tabellen gedeckt sind. Am ehesten liesse sich bei 
einer Neuauflage des „Taschenbuchs“ noch die Aufnahme von T. VII. 
erwägen, obwohl für die ohnedies selten begegnende Notwendigkeit 
der Berechnung eines Mondalters durch die gegenüber der T. VIII. 
der „Zeitrechnung“ vereinfachte und dadurch wesentlich verbesserte 
T. IV. des „Taschenbuchs“ ausreichend gesorgt ist. Neu gegenüber 
der „Zeitrechnung“ sind T. V, VI und XIII, XIV des „Taschenbuchs“. 
Die letzteren beiden sind die wichtigsten; sie ermöglichen das rasche 


Kritiken. 529 


Auffinden der Osterdaten alten und neuen Stils vermittelst des neuen 
Nachschlagebehelfes der Festzahlen. Den 35 möglichen Osteransätzen 
entsprechen ebensoviele Festzahlen, so zwar, dass die Festzahl 1 das 
früheste Osterdatum vom 22. März und die Festzahl 35 das späteste 
vom 25. April bedeutet. Nach diesen Festzahlen sind auch die Fest- 
kalender durchgezählt. Zu dem Jahre 1350 findet man beispielsweise 
die Festzahl 7; man schlägt sich den Festkalender 7 auf und findet 
als Osterdatum den 28. März. 

Auf S. 67—74 des „Taschenbuchs“ kehrt etwas wieder, das im 
„Handbuch“ stand, in der „Zeitrechnung“ aber ausgeschieden war, 
das Verzeichnis der Regierungsjahre der Kaiser und Päpste. Regierungs- 
jahre überhaupt gehören ja sicher mit zu den wichtigsten Zeitmerk- 
malen der Urkunden; aber nicht Kaiser und Päpste allein zühlen nach 
ihnen, andere Urkundenaussteller thun es ebenso; dazu kommen noch 
andere, indirekte Zeitmerkmale, die unter Umständen ebenso bedeut- 
sam werden können: die Lebenszeit oder bestimmte Titel und Würden 
der Urkundenempfänger, Intervenienten und Zeugen. Wir brauchten 
also Kardinals-, Bischofs-, Abt-, Königs- und Herzogslisten und wo- 
möglich auch noch solche von niedrigeren geistlichen und weltlichen 
Würdenträgern. In dem Bestreben, alles zeitlich Erreichbare und 
Bestimmbare in das chronologische Nachschlagebuch aufzunehmen, 
kamen die 44 Oktavbände der „Art de vérifier les dates“ und der 
wüste Foliant des „Tresor de Chronologie* von Mas Latrie zustande. 
Solchem Vorgehen gegenüber haben die deutschen Chronologen von 
jeher mit Recht weise Selbstbeschränkung geübt. So schr gerade bei 
dem Betrieb der Diplomatik immer wieder mit allem Nachdruck auf 
die Abwägung der einzelnen Zeitmerkmale gegeneinander und auf die 
Kontrole der direkten durch die indirekten verwiesen werden muss, 
so wenig ist es Sache der Chronologie, für alles hierzu erforderliche 
aufzukommen. Ihr Forschungsgebiet sind die auf kosmischen und 
tellurischen Vorgängen beruhenden Zeitmasse oder, wenn wie bei der 
Indiktion diese Grenze überschritten wird, doch solche von bestimmter 
cyklischer Dauer und festen Epochetagen. Alles andere ist Sache der 
Spezialdiplomatik (auch Schrift, Titel, Formeln, Monogramme und 
Siegel können unter Umständen sehr wesentliche indirekte Zeitmerk- 
male werden!), der Regestenwerke, der Series episcoporum, spezial- 
geschichtlicher und genealogischen Arbeiten. Wenn aber sowohl Gr. 
wie auch Frühere für die beiden wichtigsten Urkundengruppen durch 
die Aufnahme von Regierungsjahren der Kaiser und Pipste eine kleine 
Ausnahme machten, so war dies jedermann willkommen. Man denke 
nor an die vielen Tausende von Papsturkunden, die seit dem Ende 
des 12. Jahrhunderts das Pontifikatsjahr als einziges Jahresmerkmal 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 35 


530 Kritiken. 


aufweisen, ein Beispiel, das in der allgemeinen Sucht der Nachahmung 
kurialen Brauches im 14. Jahrhundert wenigstens teilweise auch in 
die Reichskanzlei Eingang findet. Die Wiederaufnahme der ent- 
sprechenden Tabellen ist daher meines Erachtens durchaus mit Genug- 
thuung zu begrüssen; nur Schade, dass die Freude keine ungetrübte 
ist. Ganz so wie im „Handbuch“ begann Grotefend mit Konrad L 
und die Reihe der Püpste mit dem in weitesten Kreisen unbekannten 
aber gleichzeitig mit Konrad I. zur Regierung gelangten Anastasius III. 
Mehrere tausend deutsche Privaturkunden aus fränkischer Zeit, die 
fast ausnahmelos nur nach Regierungsjahren datieren, sind damit vor 
die Thüre gesetzt; und der Schaden wird dadurch noch empfindlicher, 
dass sie uns fast durchweg in veralteten Ausgaben vorliegen, bei 
denen es in jedem Einzelfalle Sache des Benützers ist, das aufgelöste 
Datum nachzuprüfen. Ich bitte daher für die zweite Auflage des 
„Jaschenbuches“ bestimmtest um die Regierungsjahre der Karolinger 
und wohl auch um die der Merovinger. Bei den Päpsten aber ist 
die Sache höchst einfach: die Angabe der Pontifikatsjahre hat im 
chronologischen Hilfsbuch bei dem Papst einzusetzen, der die Zählung 
nach Pontifikatsjahren eingeführt hat, bei Hadrian I. Auch wird 
dabei die diesmal übersehene durch Hartmann gegebene Richtig- 
stellung der Chronologie der Püpste aus der ersten Hälfte des 
11. Jahrhunderts (Mitteil. d. Instituts f. öster. GF. 15, 482 fl.) zu 
berücksichtigen sein. Wenn ich ferner noch etwas buchstäblich 
Aeusserliches vorbringen darf, möchte ich mir erlauben, für die zweite 
Auflage zu einem minder steifen Einband zu raten. 

Die Kaufkraft der beiden Bücher dürfte sich für die Folgezeit 
sehr verschieden gestalten. Durch das „Taschenbuch“ ıst ein für 
praktische Zwecke so ausreichendes und zuverlässiges Hilfsbuch ge- 
schaffen, dass es weiteste Verbreitung finden und etwa noch in Um- 
lauf befindliche falsche Propheten, mögen sie Brinckmeier, Kopallık, 
Turkany oder anders heissen, baldigst verdrängen wird. Dagegen 
dürfte der noch nicht verkaufte Rest der „Zeitrechnung“ seinem Ver- 
leger jetzt nicht so bald untreu werden. Es dürfte sich daher viel- 
leicht empfehlen, wenn Gr. Berichtungen und Nachträge, die sich bei 
der streng induktiven Forschungsweise der historischen Chronologie 
immer ergeben, von Zeit zu Zeit in einer unserer historischen Zeit- 
schriften mitteilen wollte. Es könnte dies zugleich zum Brennpunkt 
für einschlägige Arbeiten anderer werden. Eine bestimmte einheit- 
liche Fundstätte für Mitteilungen aus dem Gebiet der historischen 
Chronologie würde gewiss allen Fachgenossen willkommen sein. Ueber 
den Kampf zwischen neuem und altem Stil in den deutschen Teri- 
torien steht eine gross angelegte Publikation Kaltenbrunners zu er- 


Kritiken. 531 


warten. Aber auch über die allmähliche Verdrängung der Weihnachts- 
durch die Neujahrsepoche, über die Anwendung des Festkalenders 
u. dgl. werden sich gewiss noch zahlreiche wichtige Einzelheiten bei- 
bringen lassen. Im folgenden gebe ich selbst einige Nachträge und 
Berichtigungen: 

Die wenigen Beispiele aus dem österreichischen Urkundengebiet, 
die bis zum Jahre 1200 bestimmt für Weihnachtsepoche zeugen und 
das einzige Beispiel, das meines Wissens gegen sie spricht, habe ich 
im Arch. f. österr. Gesch. 76 (1890) 321 A. 1 zusammengestellt. 
Ein hübsches Beispiel findet sich jetzt in den Würtemberg. GQ. 3, 286 
No. 709; 1406 Dec. 26: „an sanct Stephanstag in den weinecht 
feurtagen, als man anhebet zu zelen von Christs geburt verzehen- 
hundert und sieben jare“. Ueber das Nebeneinander verschiedener 
Stile unter Sixtus IV. (Gratialbureau nach Annunciationsstil, Justiz- 
bureau nach Circumeisionsstil) vgl. meine „päpstl. Kanzleiordnungen“ 
S. 194; in diesem Fall ist auch das Umsetzen der Indiktion, und 
zwar absichtlich, bis zum 25. März zurückgehalten. Für Indiktions- 
epoche vgl. Würtemberg. GQ. 3, 203 No. 508, 1383, V. id. Octobr. 
pont. Urbani VI. anno VI. indictione secundum stilum curie Con- 
stantiensis VI. (= Indictio Romana); ähnlich ebenda 3, 167 No. 428. 
Bezeichnung der Wochentage, aber ohne Verbindung mit Fest- oder 
Heiligendatierung, ist im 8. und 9. Jahrhundert eine charakteristische 
Eigentümlichkeit der alamannischen Privaturkunde gegenüber der frän- 
kischen und bairischen, (massenhafte Beispiele bei Wartmann, UB. von 
St. Gallen; vgl. auch MG. Formulae ed. Zeumer, 408: Notavi diem 
dominicum kal. Mart. tercio anno regnante K. iuniore sub Adalperto 
comite). Ein vereinzeltes frühes Beispiel von Festdatierung findet 
sich bei Dronke, CD. Fuld. 198 No. 447: mense Junio, decimo quarto 
kal. Julii, in octava pentecostes, anno XI. regni domini Hludouuici 
gloriosissimi regis Francorum (824; die Pfingstoktav fiel in diesem 
Jahr übrigens nicht auf den 18. sondern auf den 19. Juni). Ver- 
einzeltes Vorkommen von fortlaufender Tageszählung in deutscher 
Königsurkunde finde ich in Mühlbacher No. 1573, Karl II. für 
Piacenza, 881: quoddam mercatum, quod annuatim tertia decima die 
mensis novembris in ipso loco fit; die Erklärung hierfür liegt wohl 
in italienischer Diktatvorlage. Dies dominicus(a) lässt Gr. ausschliess- 
lich als Bezeichnung für den Sonntag, nicht auch allgemeiner für 
den Festtag, gelten, wie ich glaube, mit vollem Recht. Gegen einen 
solchen Erklärungsversuch sprach ich mich Mittheil. d. Instituts f. 
österr. GF. 18, 633 aus, und auch den Emendationsversuch des alten 
und neuen Herausgebers Thietmars von Merseburg in den MG., die 
Zeitangabe 973, II. kl. Mai dies dominica (ed. Kurze S. 48) in kl. 


35* 


532 Kritiken. 


Mai = Ascensio domini umzudeuten, halte ich für verfehlt; die auch 
graphisch näherliegende Emendation von DO. kl. Mai zu V. kl. Mai 
befriedigt viel besser, da der 27. April 973 thatsächlich auf einen 
Sonntag fiel. „Caput ieiunii“ in Kölner Urkunde von (1166) sucht 
Ficker, UL. 1, 274 auf den Sonntag Invocavit zu deuten: III. id. 
Martii quod tunc erat in capite ieiunii; andernfalls müsste Verderbung 
des Tagesdatums vorliegen, da der Aschermittwoch auch bei spätestem 
Osteransatz niemals auf den 13. März fallen kann. Zur Erklärung 
empfehle ich die Stelle der Ann. Sangall. MG. SS. 1, 85 ad a. 1043: 
in quarto autem die qui vulgo indulgentiae dicitur ipse (Heinrich II.) 
gradum cum pontifice facundus orator ascendit. Zu „sungihten“ = 
sonnwenden wäre nachzutragen Würtemb. GQ. 3, 387 No. 905: 1426 
nehsten gütemtag vor sant Johanstag ze sungihten. Die Behauptung 
Gr. s. S. 167, dass man nach römischer Theorie als Schalttag den 
25., nach mittelalterlicher aber den 24. Februar betrachtete, scheint 
mir unrichtig; vgl. Soltau, Röm. Chronologie S. 158 ff. Es wird sich 
empfehlen, ausdrücklich hervorzuheben, dass der Jahresanfang nach 
Annunciationsstil an der Schaltjahrordnung nichts ändert, dass also 
am 24. Febr. 1135, 1139 etc. stil. Florent. (= 1136, 1140 stil. 
commun.) geschaltet wird, nicht etwa 1136, 1140 stil. Florent. (= 
1137, 1141 stil. commun.). Wie ich aus Erfahrung weiss, hat dies 
bereits zu Zweifeln und Misverständnissen und beispielsweise in Löwen- 
felds Neubearbeitung der Jaffeschen Regesten zu falscher Auflösung 
einschlägiger Tagesdaten geführt. Die S. 168 Sp. 2 angeführte reich- 
haltige Datierung brauchte nicht dem im Wiener Staatsarch. befind- 
lichen Handexemplar von Helwig entnommen zu werden; es ist die 
Datierung des Georgenberger Vertrages, Zahn, Steir. UB. 1, 651, 
Schwind-Dopsch, Urk. z. VG. 20. In den „Quellen z. Gesch. d. Stadt 
Wien“, 2. Abteil., 1898, S. 433 ff. giebt Uhlirz eine sehr sorgfältige 
und verdienstvolle Zusammenstellung der in Wiener Urkunden zu 
Zeitangaben verwendeten Fest- und Heiligentage; S. 440 reconstruiert 
er daraus ein Wiener Calendarium, das von dem Passauer Diocesan- 
kalender in Einzelheiten abweicht. 


Berlin. M. Tangl. 


I. Jastrow und G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der 
Hohenstaufen (Bibliothek deutscher Geschichte herausgeg. von 
H v. Zwiedineck-Südenhorst). Bd. 1 (1125—1190). Stuttgart, 
Cotta Nacht 1897. XXII u. 644 S. gr. 8°. 

Vorliegendes Werk zerfällt in zwei, dem Umfang nach fast 
gleiche Teile, deren erster, wie das Vorwort angiebt, von Jastrow 
ausschliesslich bearbeitet worden ist, während der zweite nach seinen 


Kritiken. 533 


Entwürfen von Winter vollendet wurde. Das wesentlichste Interesse 
erweckt die erste Hälfte, das erste Buch „Land und Leute zu Be- 
ginn der Hohenstaufenzeit" betitelt, ein Versuch, in grossen Zügen ein 
Bild der Kulturzustände zu entwerfen, in denen eben die Zeit der 
Kaiser aus dem staufischen Hause so erhebliche Wandlungen hervor- 
bringen sollte. Dieser Versuch gewinnt noch dadurch an Bedeutung, 
dass derselbe bestimmt ist, in dem Sammelwerk der Bibliothek deut- 
scher Geschichte „den fortlaufenden Faden der historischen Erzühlung“ 
zu unterbrechen, um den Lesern „an irgend einer Stelle auch ein 
ruhiges Bild mittelalterlicher Kulturzustände in Staat und Kirche, im 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben“ zu bieten. 

Die hierin ausgesprochene, äusserliche Trennung der politischen 
Geschichte von der sogenannten Kulturhistorie mag bedenklich er- 
scheinen. Wenn die Darstellung nicht nur den Staat und seine 
Schicksale, sondern alle Aeusserungen des Volkslebens in ihr Bereich 
zieht, dann ist zum mindesten eine grössere Anzahl von Einschnitten 
in den fortlaufenden Strom. der Entwickelung, wie der hier vor- 
genommene, erforderlich, damit die Bedeutung der mannigfaltigen 
Veränderungen, die jeweils in den einzelnen Epochen vor sich gingen, 
klar zu Tage trete. Indessen darüber lässt sich mit dem Verfasser 
eines Abschnitts aus einem grösseren Ganzen nicht rechten. Das Bild, 
das er von dem Zuständlichen entwirft, wird ein wenig verschwommen, 
weil zu viele Einzelheiten zusammengefasst sind, aus Zeiten, in denen 
das Bestehende schon wieder Umgestaltungen erfahren hatte, dafür 
gewährt freilich der Ausblick über weitere Zeiträume Gelegenheit 
allgemeineren Momenten, die der Entwickelung zu Grunde liegen, 
nachzugehen. Der Beginn der Stauferzeit, die Grenzscheide zwischen 
dem früheren und späteren Mittelalter ist jedenfalls ein äusserst ' 
günstig gewählter Ausgangspunkt, und muss die Lösung der gestellten 
Aufgabe als eine sehr anerkennenswerte bezeichnet werden. 

Ein erster Abschnitt „Morgenland und Abendland in ihren bis- 
herigen Beziehungen“ führt in den weltgeschichtlichen Zusammenhang 
der mittelalterlichen Kultur ein. Das massgebende Element derselben, 
Religion und Kirche, findet im zweiten Abschnitt nach allen Seiten 
seine Würdigung. Kirchenverfassung und Mönchtum, kirchliches 
Schulwesen und Kunst, Wunderglauben und Ascese, sind anschaulich 
geschildert. Den Uebergang zu den speziellen deutschen Verhältnissen 
bildet die Betrachtung der physisch-geographischen Grundbedingungen 
für das Leben in den deutschen Stammesgebieten und des daraus 
entspringenden Gegensatzes zwischen Norden und Süden, Sachsen und 
Schwaben. Die ständische Gliederung des Volks nebst den in ihr 
sich vollziehenden Umwälzungen wird zugleich mit den wirtschaft- 


534 Kritiken. 


lichen Verhältnissen erörtert. Von Recht und Gericht sowie kürzeren 
Bemerkungen über das Heerwesen wendet sich sodann die Darstellung 
zu den territorialen Gewalten, Fürstentümern, Bistümern und den 
Anfüngen der Stadtgemeinden, um im achten Abschnitt zur Spitze des 
Aufbaus der Reichsverfassung, dem Königtum und der durch dasselbe 
ausgeübten Centralverwaltung zu gelangen. 

Das Werturteil, das Jastrow über die Organisation von Staat und 
Gesellschaft in der ottonisch-salischen Epoche fällt, ist ein günstiges. 
Durch das Kaisertum jener Zeit sei das Gefühl der nationalen Zu- 
sammengehôürigkeit unter den deutschen Stämmen in nachhaltigster 
Weise gefördert worden, während die damals ausgebildete, genossen- 
schaftliche Gliederung des Volks ihre Leistungsfähigkeit bewiesen 
habe, indem sie den höheren Aufgaben, die in der Folge an sie heran- 
traten, sich vollauf gewachsen zeigte. Auch der landläufigen Ansicht, 
dass das Lehnswesen den Zerfall der monarchischen Einheit ver- 
ursacht habe, tritt Jastrow entgegen. Er betrachtet den Lehnsstaat 
als ein Mittelglied zwischen dem Staat der Urzeit, der auf einem blossen 
Bunde der Personen beruhte, und dem an ein bestimmtes Territorium 
geknüpften Staat der Gegenwart. Der Lehnsstaat sei ein erster, 
grosser — aber misslungener — Versuch gewesen, den Staatsgedanken 
zu territorialisieren. 

Dem geistigen Leben, Kunst und Litteratur, sind nur wenige 
Seiten gewidmet. Ein Rundgang durch die Landschatten des Reichs 
und benachbarte Gebiete holt endlich noch nach, was von territorialen 
Verhältnissen bedeutsam ist, ohne bis dahin genügend zur Geltung 
gelangt zu sein. 

Die Einteilung des Stoffs bringt es mit sich, dass gelegentlich 
` Zusammengehöriges auseinandergerissen wird. Nicht jede der vom 
Verfasser vorgetragenen Ansichten über streitige Fragen kann auf 
allgemeinen Beifall rechnen. Wenn er (S. 266) den Ursprung der 
deutschen Stadtverfassung als ein ungelöstes Problem bezeichnet, so 
hätte er doch nicht Theorien, deren Unzulänglichkeit er anerkennt, so 
viel Einfluss auf seine Ausführungen gestatten sollen. Der auf Ana- 
logien beruhende Schluss (S. 112), dass „das Drängen nach den jen- 
seitigen Häfen die Kaiser immer wieder über die Alpen führte“, ist 
mit den Thatsachen schlechthin unvereinbar. Eine Bemerkung wie 
die (S. 101) über die Bedeutung der Ascese für die Gegenwart ge- 
hört nicht zum Thema. 

Derartige Ausstellungen können indessen den Wert des Ganzen 
nicht allzu erheblich beeinträchtigen. Die geistvolle, den Stoff vollauf 
beherrschende Darstellung ist wohl geeignet, weiteren Kreisen das 
Verständnis einer fern abliegenden Zeit zu vermitteln und auch 


Kritiken. 535 


solchen, die mit dem Gegenstande vertrauter sind, neue Anregungen 
zu gewähren. 

Der zweite Teil behandelt die Reichsgeschichte unter Lothar, 
Konrad Ill. und Friedrich I. in fortlaufender Erzählung. 

Auswahl und Anordnung des Stoffs entbehren nicht gewisser 
Vorzüge, wenn auch einzelne Kapitel zu lang geraten sind. Selbstän- 
diges Zurückgreifen auf die Quellen ist unverkennbar; aber stellen- 
weise erscheint die Darstellung fast nur wie ein Auszug aus den 
Jahrbüchern oder Giesebrecht, wobei es dann an Ungenauigkeiten nicht 
mangelt. Z. B. S. 384: „Ein neuer Senat wurde gewählt“ (in Rom, 
1145); Bernhardi, Jahrb. Konr. III., sagt an der entsprechenden Stelle 
(S. 450): „Vermutlich wählte die Bevölkerung andere Männer zu 
Senatoren“. Der ibid. n. 1 angeführte Quellenbeleg macht diese Ver- 
mutung nicht wahrscheinlich. Als ausreichend eine dem gegenwärtigen 
Stande der Forschung entsprechende Einsicht in die Geschichte des 
Zeitraums zu geben, kann der Abschnitt wohl gelten. Bei dem gänz- 
lichen Fehlen kritischer Noten wird jeder, der sich mit Einzelfragen 
beschäftigt, ohnehin auf die grundlegenden Bearbeitungen und die 
Speciallitteratur zurückgreifen müssen. 


Zürich. G. Caro. 


J. F. Böhmer, Regesta imperii VI. Die Regesten des Kaiserreichs 
von 1273—1313, neu herausgegeben und ergänzt von O. Redlich. 
Erste Abteilung. Innsbruck 1898. A XXI und 562 S. 

Jede Neuausgabe der Regesten des Kaiserreichs ruft die Erinnerung 
wach an die unsterblichen Verdienste ihres Begründers J. F. Böhmer, 
und ihnen kann es natürlich nicht den mindesten Eintrag thun, wenn 
die im Laufe der Jahre fortgeschrittene Forschung eine Fülle von 
Aenderungen und Zusätzen nötig macht, wenn unter der Menge neuen 
Stoffes der ursprüngliche Kern stellenweise fast verschwindet, denn 
gewiss würde niemand das freudiger begrüsst haben, als Böhmer 
selbst, der so oft und nachdrücklich die Gelehrten aller Orten auf- 
gefordert hat, Ergänzungen zu seinem Werke zu liefern. 

Auch die Regesten Rudolfs von Habsburg sind in der hier vor- 
liegenden Neubearbeitung von O. Redlich, selbst wenn man die etwas 
veränderte Einteilung in Rechnung zieht, nahezu auf das Vierfache 
ihres früheren Umfanges angewachsen. Gewiss sind sehr viele Urkunden 
hinzugekommen, vor allem aber erklärt sich dies mächtige Anschwellen 
aus der Aufnahme neugefundener oder neubestimmter Briefe und der 
an sie oder auch an andere Stücke anknüpfenden kritischen Er- 
örterungen, denen ein ziemlich weiter Platz eingeräumt ist. Dass 
aber das Werk nicht nur an Ausdehnung gewinnen würde, sondern 


556 Kritiken. 


auch an Gehalt, dafür bürgte ja von vornherein die Persönlichkeit 
des Bearbeiters, und jetzt, wo diese mühevolle und aufopfernde Thätig- 
keit vieler Jahre vor uns ausgebreitet liegt, wo das Quellenmaterial 
eines wichtigen Menschenalters deutscher Geschichte von kundiger Hand 
gemehrt, gesichtet und durchgehends auf den heutigen Stand der 
Forschung gebracht ist, jetzt können wir gewiss nichts besseres thun, 
als dem Verf. danken und ihn zu der schönen Vollendung dieses 
Teiles aufrichtig beglückwünschen. 

In einem wesentlichen Punkte weicht diese Neubearbeitung von 
den übrigen ab: auch alle Briefe, die an Rudolf gerichtet sind, alle 
Urkunden, die zu seiner Person in irgendwelcher Beziehung stehen, 
sind den Regesten des Herrschers eingefügt, also aus den Abteilungen 
der Püpste und Reichssachen herausgehoben und vielfach mehr in den 
sachlich passenden Zusammenhang als streng chronologisch eingereiht. 
Den Erwägungen, die den Verf. infolge der Eigenart seines Materials 
dazu geführt haben, wird man sich schwerlich verschliessen, und ohne 
weiteres möchte ich zugeben, dass demjenigen, welcher einen grösseren 
Teil der Regesten zum Zwecke der Darstellung oder aus irgend einem 
anderen Grunde durcharbeitet, diese Einteilung erwünscht sein muss. 
Weniger bequem erscheint sie dagegen für den, welcher eilig etwas 
nachzuschlagen hat, etwa schnell festzustellen wünscht, ob ein auf 
Reichsangelegenheiten bezüglicher Papstbrief, den er in einer Hand- 
schrift findet, bereits bekannt ist. Es wird da immerhin eine Weile 
dauern, bis er z. B. päpstliche Schreiben aus der zweiten Hälfte Juli 
und Mitte September 1274 in der zu Ende August gestellten n. 206 
oder etwa einen Brief vom 17. April 1286 in n. 1951 unter dem 
22. November 1285 entdeckt. Ich führe das nicht an, um die vom 
Verf. beliebte Ordnung zu tadeln, sondern nur, um auf gewise 
Mängel hinzuweisen, die sich indessen leicht beseitigen lassen, wenn 
man nur später bei den Rubriken „Päpste‘“ und „Reichssachen“ vor 
einigen Wiederholungen nicht zurückschreckt. Wenigstens für die 
Päpste möchte ich, wofern das nicht ohnehin beabsichtigt ist, die 
Forderung erheben, dass ganz kurze Hinweise, die kaum länger als 
eine Zeile zu sein brauchen, aber womöglich die Anfangsworte ent- 
halten müssen, von sämtlichen hier bereits behandelten Briefen auch 
dort eingerückt werden, damit man alle päpstlichen Schreiben über- 
sichtlich vereinigt hat. Der durch diese Wiederholungen hervorgerufene 
Zuwachs könnte höchstens einen Raum von etwa drei Seiten in An- 
spruch nehmen. Freilich sind das curae posteriores, da die Päpste 
erst in der dritten Abteilung folgen werden; ich darf aber vielleicht 
_ schon jetzt den Wunsch aussprechen, dass, abweichend von Regesta 
imperii V, bei Papstbriefen stets, auch wenn sie nicht undatiert über- 


Kritiken. 537 


liefert sind — und wer vermag das zu sagen? — die Anfangsworte 
angegeben, und diese dann womöglich auch in das Register der An- 
finge aufgenommen werden, denn an solchen Initienverzeichnissen fehlt 
es leider noch fast gänzlich, und die Riesenarbeit eines neuen Papst- 
regestenwerkes für das 13. Jahrhundert werden wir doch schwerlich 
mehr erleben. Nicht unerwähnt darf ich übrigens lassen, dass der 
Verf. selbst den obenerwähnten Mängeln bis zu einem gewissen Grade 
bereits abgeholfen hat, indem er gleich dieser ersten Abteilung kurze, 
aber treffliche Register beigab, namentlich ein Verzeichnis der Empfänger 
und Aussteller, dessen Brauchbarkeit vielleicht noch hätte erhöht 
werden können, wenn die Aussteller etwa durch Kursivdruck der 
Zahlen von den Empfängern und sonstigen Personen unterschieden 
wären. 

Ein Regestenwerk zur Geschichte des 13. Jahrhunderts kann sich 
nicht zum Ziele setzen, etwas für immer oder auch nur für lange 
Zeit Abschliessendes zu bieten; da würde das Bessere des Guten 
Feind sein. Verf. hat es an Heranziehung auch des archivalischen 
Materials wahrlich nicht fehlen lassen; aber vorläufig kann da noch 
jeder Tag neue Funde bringen. Meiner Ueberzeugung nach würde 
namentlich eine systematische Arbeit im Londoner Record Office auch 
noch jetzt nicht ohne Frucht bleiben, wenn auch die Hauptstücke 
stets schon von Rymer gedruckt sind. Was dann die Briefsamm- 
lungen betrifft, so haben ja wieder die letzten Jahre gezeigt, was für 
Funde noch unverhofft auftauchen können, und es ist höchst unwahr- 
scheinlich, dass auf diesem Gebiete die Epoche des Findens bereits 
zum Abschluss gekommen sein sollte; zuzugeben ist freilich, dass 
gerade für die Formelsammlungen aus der Zeit Rudolfs am eifrigsten 
gearbeitet worden ist, viel eifriger, als für die früheren Sammlungen 
des 13. Jahrhunderts. 

Die Aufnahme dieses reichen Schatzes von Briefen und Formeln 
giebt nun überhaupt dem vorliegenden Regestenwerke sein besonderes 
Gepräge. So sehr sich auch diese widerhaarigen Geschöpfe, die von 
der Muse der Geschichte gewiss im Zorn erschaffen sind, gesträubt 
haben, aus der ungebundenen Freiheit einer Formelsammlung heraus- 
gerissen und in einen festen chronologischen Rahmen eingesperrt zu 
werden, — der Verf. hat sich doch mit unendlicher Geduld bemüht, 
möglichst vielen einen Namen zu geben und ihnen den gebührenden 
Platz anzuweisen; gelegentlich hat er auch wohl eines etwas will-- 
kürlich in eine Ecke gestopft, um es nur zur Ruhe zu bringen, und 
es ist eine verhältnismässig kleine Schar, die allen Anstrengungen 
gegenüber siegreich ihre Anonymität behauptet hat und sich nun an 
einigen Stellen in dichten Haufen zusammendrängt. Ich weiss nicht, 


540 Kritiken. 


annehmen müssten. Will man an dem allerdings nur durch eine 
Handschrift des 16. Jahrhunderts überlieferten Text der Ann. Basil. 
unbedingt festhalten — und eine Emendation etwa von Capua in 
Campania — Champagne mit Beziehung auf Ancher aus Troyes ist 
mir selbst nicht eben wahrscheinlich — so muss man sich gedulden, 
bis wir über Beziehungen eines der damaligen Kardinäle zu Capua 
Näheres erfahren. Hier, wie so oft, entbehrt man eine Arbeit, welche 
das allmählich immer mehr anschwellende Material zur Geschichte der 
Kardinäle des 13. Jahrhunderts zusammenfasste. Interessante Beiträge 
dafür würde auch das in Deutschland wohl wenig bekannte Registrum 
epistolarum fratris Johannis Peckham archiepiscopi Cantuariensis, 
herausgegeben von Charles Trice Martin, bieten. Ausser einigen Be- 
merkungen über das Testament Richards von Cornwall enthält es 
freilich für deutsche Geschichte kaum etwas; nur aus dem zweiten 
Bande (London 1884) S. 692/93 möchte ich anführen, dass man 
über die im Sommer 1280 beabsichtigte Sendung des Kardinals 
Hieronymus als Legaten nach Deutschland (vgl. n. 1096, 1193a, 
1210, 1218a) auch in England Bescheid wusste. Ist der Brief, wie 
es scheint, von Martin richtig zu 1284 gesetzt, so wird man aller- 
dings einen beträchtlichen Gedächtnisfehler des Erzbischofs annehmen 
müssen, wenn er am 29. März dieses Jahres dem Kardinal Hieronymus 
mitteilt, er würde ihm schon längst geschrieben haben, „nisi nos 
rumor quidam, qui nostris ante biennium insonuit auribus, retraxisset, 
quo videlicet asserebatur pro certo vos esse in legationem Aleman- 
nicam destinandum (!). Verumtamen, quia rumor ille nondum fuit 
effectui demandatus“ etc. Denn aus dieser Stelle allein wird man 
schwerlich folgern wollen, man habe auch während des Pontifikates 
Martins IV. noch eine Zeit lang an die Sendung des Hieronymus ge- 
dacht oder sei darauf zurückgekommen. Freilich, ob unter diesem 
Papste die Verhandlungen mit Rudolf wirklich ganz und gar geruht 
haben (n. 1930), oder ob sich das nicht zum Teil aus der Lücken- 
haftigkeit unseres Quellenmaterials erklärt, möchte ich nicht ganz 
sicher entscheiden; neue Brieffunde könnten da doch Belege wenigstens 
für dilatorische Fortführung der Verhandlungen bringen. Unter 
Honorius IV. kam dann wieder Ernst in die Sache. Was die Er- 
nennungsurkunde des Parcival von Lavagna zum Generalvikar in 
Toscana (n. 1951) betrifft, so ist sie doch wohl, worauf schon das 
Datum hinweist, den königlichen Gesandten mitgegeben und nur für 
den Fall zur Veröffentlichung bestimmt gewesen, dass mit dem Papste 
eine Einigung darüber zu erzielen war; n. 1973 ist vom Herausgeber 
sehr richtig als Eventualvollmacht gekennzeichnet. Auch die Sendung 
eines Legaten nach Deutschland kam jetzt endlich zur Ausführung 


Kritiken. 541 


(vgl. n. 2023). Nach Salimbene S. 378 wurde allgemein geglaubt, 
er solle Rudolf zur Kaiserkrönung nach Italien geleiten. Wenn der 
König früher einmal im Laufe der Verhandlungen für die Beförderung 
seiner Angelegenheiten an der Kurie einen Prokurator ernannt hat, 
(n. 920), so pflichte ich der Zeitbestimmung dieses Stückes zwar bei, 
aber die vermutete Beziehung auf den Kardinal Matthäus Orsini wird 
durch die Form („te nostrum procuratorem constituimus*) völlig aus- 
geschlossen; ich wüsste wenigstens kein königliches Schreiben an einen 
Kardinal, in dem statt des herkömmlichen „paternitas vestra“ das 
einfache Du gebraucht wird. Ueberhaupt meine ich, dass die ganze 
Fassung (vgl. auch „ministerium tuum imple, opus fidelis viri perfice“) 
nicht auf eine allzu hochstehende Persönlichkeit deutet, und ich weiss 
daher doch nicht, weshalb es unmöglich sein sollte, dass eben der in 
n. 944 genannte „Paulus de Interampno, Kleriker und Prokurator 
König Rudolfs in audiencia curie Romane“ der Adressat von n. 920 
ist, dem hier dann neben seinen gerichtlichen Funktionen auch 
die Vertretung der politischen Interessen Rudolfs ans Herz gelegt 
worden wäre. 

. Zum Schluss noch ein paar Bemerkungen, wie sie mir zufällig 
begegnet sind. In n. 423 ist eine ausgelassene Zahl nachzutragen. 
In n. 621 und 622 wäre bei dem Namen des päpstlichen Boten 
Bartholomäus besser zugesetzt „de Amelie“, und in der letzteren 
Nummer ist das Zitat aus Zaccagni zu streichen, denn der dort aller- 
dings mit falscher Ueberschrift gedruckte Brief ist identisch mit n. 534. 
Der in n. 1876 genannte Cod. Middlehill hat sich als die Formel- 
sammlung des Zdenko von Trebecz herausgestellt, wodurch die an- 
genommene Abhängigkeit von dem Formelbuche des Protonotars 
Heinrich nur bestätigt wird. Zu dem Tode Hartmanns endlich 
(n. 1427a) wären wohl die selbständigen Berichte des Johann von 
Everisden (SS. XXVII, 593) und des Tolemäus von Lucca in seiner 
Historia ecclesiastica Mur. SS. XI, 1174 hinzuzufügen, von denen der 
erste allerdings ganz unrichtig ist. — 

Wir deutschen Historiker dürfen auf Regestenwerke wie das 
vorliegende gewiss mit berechtigtem Stolze blicken. Auf diesem Ge- 
biete doch am allerwenigsten haben die anderen Nationen irgend 
ebenbürtige Leistungen aufzuweisen. Möchten dem Verf. Gesundheit 
und Arbeitsfreudigkeit zur Vollendung der beiden folgenden Abteilungen 
stets erhalten bleiben! 


Bonn. K. Hampe. 


542 Kritiken. 


August von Bulmerineq, Die Verfassung der Stadt Riga im ersten 
Jahrhundert der Stadt. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen 
Stadtverfassung. Leipzig, Duncker & Humblot 1898. XIT und 1445. 

Seiner vor einigen Jahren erschienenen Schrift über den Ursprung 
der Stadtverfassung Rigas hat der Verfasser die versprochene Fort- 
setzung folgen lassen, welche die Darstellung bis zum Jahre 1330 
weiterführt. Das Buch gehört im ganzen zu den erfreulichen Arbeiten 
auf dem Gebiete der lokalen Stadtverfassungsgeschichte. Während B. 
in seiner ersten Abhandlung bei dem Mangel an sicheren Quellen- 
stellen sich wiederholt durch das Bestreben, alles aufhellen zu wollen, 
zu haltlosen Vermutungen hinreissen liess, steht er jetzt einem sowohl 
quantitativ wie qualitativ ungewöhnlich reichen urkundlichen Material 
gegenüber, das in guten Publikationen vorliegt. Dieses gedruckte 
Material hat B. mit Fleiss und gutem Verständnis durchgearbeitet, 
und es ist ihm gelungen, ein klares und im ganzen zuverlässiges Bild 
der Rigaschen Stadtverfassung zu geben. Besondere Anerkennung 
verdient die Form der Darstellung. Die scharfe systematische Dis- 
position, der knappe präzise Stil, die Fähigkeit, überall das rechtlich 
Wichtige hervorzuheben, verraten den juristisch geschulten Histonker. 
Hie und da macht sich als Kehrseite dieser Vorzüge die Neigung zu 
konstruieren geltend; im ganzen findet dieselbe aber bei der Reichlaltig- 
keit der Quellen ziemlich geringen Spielraum. 

Weniger befreunden kann man sich damit, dass B. die in seiner 
ersten Schrift vertretenen, teilweise recht anfechtbaren Ansichten samt 
und sonders aufrecht erhalten zu müssen glaubt. Das gilt vor allem 
für die scharfe Unterscheidung, die er zwischen dem Riga vor und 
dem Riga nach dem Friedensschluss von 1225, dem Markt und der 
Stadt Riga, macht. Der erstere sei von der „Gilde“ der Rigaschen 
Kaufleute bewohnt gewesen, die weder eine Landgemeinde noch eine 
Markgenossenschaft gebildet habe. Nun muss B. allerdings zugeben, 
dass den Anwohnern des Marktes die „nühere Umgebung als Mark 
zur Nutzung angewiesen sei“. Trotzdem läugnet er das Vorhanden- 
sein einer Markgenossenschaft, weil für die älteste Zeit nicht der 
Nachweis einer einheitlichen, geregelten, verfassungsmässigen Nutzung 
dieser Mark geführt werden könne. Wenn wir allerdings diesen „Nach- 
weis“ verlangen, haben wenige deutsche Städte vor dem 13. Jahr- 
hundert eine Markgenossenschaft gebildet. Auch die meisten Städte 
des 13. Jahrhunderts werden es sich gefallen lassen müssen, als „Gilden“ 
betrachtet zu werden. Es wäre besser gewesen, B. hätte seine Rigasche 
„Gilde“ als das angesehen, was sie wirklich ist, als eine mit Allmende 
ausgestattete Marktansiedlung, und zwar, da Riga von Anfang a 
ummauert gewesen ist, als Stadt. 


Kritiken. 543 


Mit besonderer Heftigkeit kämpft B. gegen die Anschauung, dass 
die Mauer zum Wesen der Stadt gehöre. Das ist um so verwunder- 
licher, als die Frage für Riga, das sofort bei seiner Gründung be- 
festigt wurde, gegenstandslos ist. Sein Hauptargument, dass die Mauer 
nicht die Grenze des Stadtrechts bilde, dass es innerhalb derselben 
dem Stadtrecht entzogene und ausserhalb derselben dem Stadtrecht 
unterstehende Gebiete gebe, beweist nicht das Geringste. Dass aus 
Ssp. III 66 $ 2 geschlossen wird, in Ostfalen habe die offene, unbe- 
festigte Stadt die Regel gebildet, beruht auf einem Missverständnis 
des Ausdrucks „ene stat vestenen“. Die übrigen Einwände bieten 
kaum etwas Bemerkenswertes. Neu und überraschend war mir nur 
die Behauptung, dass Regensburg(!) seinen Namen von einer daneben 
liegenden Burg trage. 

Es wäre besser gewesen, wenn der Verfasser auf die Behandlung 
derartiger allgemeinerer Fragen, zu deren Bewältigung sein Rüstzeug 
nicht ausreicht, verzichtet hätte. Jedenfalls bleibt ihm das Verdienst, 
eine klare und brauchbare Darstellung der älteren Verfassung seiner 
Vaterstadt geschaffen und dadurch einen dankenswerten Einzelbeitrag 
zur deutschen Stadtverfassung überhaupt geliefert zu haben. 


Tübingen. Siegfried Rietschel. 


Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Sieben- 
bürgen. Von Franz Zimmermann, Carl Werner und Georg 
Müller. Zweiter Band: 1342—1390. Mit 7 Tafeln Siegel- 
abbildungen. Herausgegeben vom Ausschuss des Vereins für Sieben- 
bürgische Landeskunde. Hermannstadt, Michaelis 1897. 8°. 759 S. 

Das Unternehmen, das der Verein für Siebenbürgische Landes- 
kunde vor Jahren begonnen hat, ist durch den vorliegenden Band um 
ein wichtiges Stück seiner Vollendung nüher gebracht worden. Der 

Plan des ganzen Werkes ist „eine Sammlung des auf die Deutschen 

in Siebenbürgen bezüglichen urkundlichen Materials im weiteren Sinne 

der Bezeichnung, also auch von Briefen, statutarischen Bestimmungen 
und Zuntftartikeln“ zu veröffentlichen, die bis zum Jahre 1526, bis 
zum Untergange des selbständigen ungarischen Staates reichen soll. 

Der erste Band (erschienen im Jahre 1892) umfasst die Jahre 1191 

bis 1342, die Zeit von der Einwanderung der Sachsen in Siebenbürgen 

bis zum Tode Karls von Ungarn. Ihm schliesst sich der 1897 er- 
schienene zweite Band an, der die Jahre 1342—1390, also im wesent- 
lichen die Regierungszeit Ludwigs I. (1342—1382) behandelt. Er 
bietet uns nicht weniger als 676 Urkunden, zum grössten Teil in 
wörtlichem Abdruck. Von diesen entfallen etwa ein Drittel (genau 
199 Stück) auf Urkunden Ludwigs I. Diese Fülle von urkundlichem 


544 Kritiken. 


Material erklärt sich zum Teil dadurch, dass Siebenbürgen unter 
Ludwig I. eine erhöhte Bedeutung gewonnen hat. In dem politischen 
System dieses Königs, die südlichen und östlichen Grenzländer Ungarns, 
zu Vasallenstaaten zu machen, war Siebenbürgen als natürliche Burg, 
von der aus diese Länder im Zaume gehalten werden sollten, ein 
wichtiger Faktor. Unablässig hat sich der König mit Siebenbürgen 
beschäftigt und diesem Lande seine Fürsorge zugewandt; während 
seiner 40jährigen Regierung ist er nicht weniger als zwölfmal nach 
Siebenbürgen gekommen, grösstenteils bei Kriegszügen in die Walachei, 
Bulgarien u. s. w., und wiederholt hat er besondere Bevollmächtigte 
abgeschickt, die neben dem königlichen Statthalter (dem Woywoden) 
die Angelegenheiten dieses Landes ordnen sollten (s. besonders Nr. 266, 
1148, welche beiden Stücke zum erstenmale hier abgedruckt sind.) 

Wer die vorliegende Urkundensammlung durchsieht, begreift es, 
dass die Sachsen in Siebenbürgen die Regierung Ludwigs I. als die 
Blütezeit ihres Volkes betrachten. Ludwig hat die Bedeutung, welche 
den Sachsen durch ihre Zuverlässigkeit und Königstreue, durch ihren 
Wohlstand und ihre Tüchtigkeit zukam, erkannt und sie als die 
wichtigste Stütze der Krone in Siebenbürgen angesehen. Deshalb — 
nicht aus Vorliebe für die Deutschen — hat er sie geschützt, und 
unermüdlich und unbeirrt ihre Entwicklung gefördert. Die Hauptorte 
der Sachsen, Hermannstadt, Kronstadt, Klausenburg erhielten zahl- 
reiche Beweise seiner Gunst; der Handel dieser Städte wurde von 
ihm auf alle mögliche Art gefördert, die Strassen nach Zara, nach 
Wien, nach Krakau ihren Kaufleuten erschlossen, und die Sicherheit 
des Handelsbetriebes, Schutz gegen willkürliche Abgaben und gegen 
willkürliche Pfändung, gewährleistet. Für die Sicherheit der Strassen 
wurde mit allem Nachdruck gesorgt; ein hübsches Beispiel hierfür 
bietet Nr. 774, dem die Klage von Hermannstädter Kaufleuten, die 
auf einer Handelsreise überfallen und ausgeplündert worden waren, 
zu Grunde liegt. Noch deutlicher zeigt sich das Verhältnis zwischen 
dem König und den Sachsen in den Urkunden, welche die staats- 
rechtliche Stellung der Sachsen betreffen. Die siebenbürgischen Ge- 
schichtsschreiber haben das grösste Gewicht gelegt auf eine Urkunde 
von 1379 (Nr. 1104), in welcher Ludwig die Sachsen aufforderte, 
ihre Privilegien einer Prüfung zu unterziehen und ihm darüber Be 
richt zu erstatten; er wolle etwaige ungünstige Bestimmungen der- 
selben nach Möglichkeit verbessern. Es muss dahingestellt bleiben, 
ob diese Urkunde wirklich die Bedeutung hat, die ihr bisher beigelegt 
worden ist. Unbestreitbar ist es dagegen, dass Ludwig die alten 
Freiheiten der Sachsen, ihre Selbstverwaltung, unangetastet gelassen, 
und Aenderungen ihrer Privilegien nur in schonender und den Zeit- 


Kritiken. 545 


verhältnissen entsprechender Form vorgenommen hat. Es ist hier 
besonders aufmerksam zu machen auf die Privilegien für Klausenburg, 
und „die zwei Stühle“, den Mediascher und Schelker Stuhl. Während 
Klausenburg in dem Privileg von 1316 (Urkundenbuch 1, Nr. 346) 
zu einer mit der Einwohnerzahl steigenden Steuer verpflichtet ist, 
wird ihr dieselbe von Ludwig 1378 (Nr. 1097) auf eine feste Summe 
(52 Mark Silber) bestimmt. In einer andern Richtung wurden die 
Freiheiten der zwei Stühle reformiert; in dem Privileg, das ihnen 
König Karl im Jahre 1318 gegeben hatte, hiess es wörtlich, dass 
dieselben „ab honore nobiscum exercituandi sint absoluti et exempti“ 
(Urkundenbuch 1, Nr. 354). Diese Bestimmung wurde im Jahre 1369 
(Nr. 929) dahin abgeändert, dass die Sachsen der zwei Stühle ebenso 
heerespflichtig .seien wie die übrigen Sachsen.” Es braucht keine 
weitere Begründung, dass diese Aenderung keine reformatio in peius, 
eher eine Besserung und Hebung des Ansehens der zwei Stühle be- 
deutet. Auf der anderen Seite hat jedoch Ludwig auch die Steuer- 
kraft der Sachsen zu ganz bedeutenden Leistungen für die Zwecke 
seiner Politik herangezogen. Es sei hier erinnert an die Erbauung 
der Schutzburgen Landskron und Törzburg, an die Besteuerung der 
Burzenländer Geistlichkeit zu Kriegszwecken (s. Nr. 780, 787); den- 
selben Zweck, Besteuerung, verfolgte auch die Vornahme einer 
Häuserzäblung im Bezirke Kronstadt, worüber uns eine sehr inter- 
essante Urkunde (Nr. 1099), die bier zum erstenmale gedruckt ist, 
Auskunft gibt. 

Die Bedeutung unserer Urkundensammlung liegt jedoch nicht 
ausschliesslich darin, dass das Verhältnis der Krone zu den Sachsen 
klar hervortritt. Die Beziehungen der Sachsen zu dem magyarischen 
Adel, die kirchlichen Zustände, Vorgänge im Zunft- und Handwerks- 
leben werden ebenso durch zahlreiche Urkunden beleuchtet. Man 
sieht wie der Adel den Deutschen, die frei und mit ihm gleich- 
berechtigt sind, missgünstig gegenübersteht, dass einzelne Adelige 
alle Mittel, auch Urkundenfälschung, anwenden, um den Deutschen 
Güter zu entreissen (Nr. 676), und dass der Adel, der an kriegerischer 
Wildheit und Barbarei seinesgleichen sucht, manchmal auch die Be- 


1 Ich mache bei diesem Anlasse auf ein Versehen aufmerksam, das sich 
im ersten Bande des Urkundenbuches findet. Es wird nämlich (auf S. 331) 
erwähnt, dass die Urkunde Karls von 1318 eingeschaltet, d. h. bestätigt 
worden sei von Ludwig I. 1369, von Maria 1333 und von Sigmund 1387 u. s. w. 
bis auf König Wladislaus II. 1494. In Wirklichkeit steht die Sache so, 
dass die Urkunde von 1318 ausser Kraft gesetzt wurde durch die Urkunde 
von 1369, und dass diese Urkunde von 1369 von Maria (Nr. 1174) und von 
Sigmund (Nr. 1217) bestätigt worden ist. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 36 


546 Kritiken. 


fehle Ludwigs verachtete (Nr. 752, 753). Andererseits finden wir 
auch Beispiele, dass die Sachsen, wenn es sich um die Abwehr eines 
ihnen drohenden Schadens handelte, unbekümmert um rechtliche 
Formen zu den Waffen griffen, und die Selbsthilfe proklamierten. 
So wurde der Streit zwischen den sächsischen Gemeinden Gross-Kopisch 
und Waldhütten einerseits, Graf Johann von Malmkrog andererseits 
um den Landstrich Lapus! von den Sachsen durch Gewalt entschieden; 
eine Kommission die zur Grenzbegehung des strittigen Gebietes ein- 
traf, wurde von ihnen in die Flucht gejagt und Leute aus dem Gefolge 
des Grafen Johann tötlich verwundet. Es kam schliesslich (1366) 
zu einer Teilung des strittigen Gebietes, da Graf Johann, wie es in 
der Urkunde heisst, den ganzen Landstrich wegen der „insolentiae, 
infestationes et tumultus“ der Sachsen nicht werde behaupten können 
(Nr. 796—801, 826 ff.; vgl. Theil „Geschichte der zwei Stühle 
Mediasch und Schelk“ im Archiv des Vereins für siebenbürg. Landes- 
kunde N. F. 21, 237 ff... Von den kirchlichen Zuständen Sieben- 
bürgens handelt eine Urkunde des Erzbischofs von Gran (Nr. 594); 
es heisst darin, dass die Laien sehr selten in der Kirche anzutreffen 
seien, und wenn sie hie und da an Festtagen die Kirche besuchen, 
durch Geschwätz und Gemurmel den Gottesdienst stören. Wenn dann 
die Geistlichen die Störer tadeln, würden sie von den Laien mit 
Schlägen misshandelt, ja manchmal, wie wenn sie Verbrecher wären 
ins Gefängnis geworfen. Exkommunikation würde nicht beachtet, die 
Habe verstorbener Geistlicher als herrenlos angesehen und fortgeschleppt. 
Ob diese Schilderung sich auf einige wenige Vorkommnisse, oder auf 
zahlreiche Fälle, auf eine Art Landesbrauch, gründet, ist nicht fest- 
zustellen. Eine andere Seite des Verhältnisses zwischen Geistlichen 
und Laien wird durch mehrere Urkunden aufgeklärt, nämlich dass 
die Geistlichen in ihren Einkünften durch die Laien geschädigt werden. 
Die Burzenländer Pfarrer klagten, dass ihnen durch den Woywoden 
von Siebenbürgen und den Kronstädter Grafen ein Viertel des Zehnten 
mit Beschlag belegt werde; eine ähnliche Klage erhob der Bischof 
von Siebenbürgen, dem der Woywode den Zehnten von einer ganzen 
Anzahl von Ortschaften entrissen hatte. Der Woywode gab schliess- 
lich — mit verbissenem Grimm, muss man hinzusetzen -— diesen 
Zehnten heraus, nachdem König Ludwig ihm dreimal den Befehl zur 
Rückstellung des Zehnten an den Bischof erteilt hatte. Das Leben 
in den Zünften ist durch die Satzungen, welche die sieben Stühle im 
Jahre 1376 erliessen (Nr. 1057) geregelt worden. Ueber eigentüm- 


1 Er war allerdings nicht unbedeutend, da er einen Umfang von achtzig 
Höfen (mansiones) hatte. 


Kritiken. 547 


liche Vorgänge im Handwerksleben der Stadt Bistritz berichtet uns 
eine Urkunde Ludwigs I. von 1361 (Nr. 781). Die Tuchschneider 
von Bistritz hatten beim König Klage erhoben, dass die Fleischhauer 
ihrer Stadt sich auch mit dem Tuchverkauf befassen. Der Fall ist 
ungewöhnlich, ebenso ungewöhnlich die Entscheidung des Königs: es 
wird den Fleischhauern verboten, in Hinkunft Tuch zum Verkauf zu 
verschneiden; sollten sie aber trotzdem noch weiter Tuch verkaufen, 
so wird den Tuchschneidern von Bistritz das Recht erteilt, auch 
Fleisch zu verkaufen! 

Die vorstehenden Bemerkungen mögen genügen, um auf den 
reichen Inhalt des Urkundenbuches aufmerksam zu machen. Man wird 
den Herausgebern, welche sich der Mühe unterzogen das hier gebotene 
Material zu sammeln und für den Druck zu bearbeiten, Dank und 
Anerkennung zollen müssen. Die Edition zeichnet sich durch grosse 
Sorgfalt und Genauigkeit aus; besonders hervorzuheben ist, dass die 
Herausgeber durchwegs, so weit man sehen kann, die erste Ueber- 
lieferung der Urkunde, womöglich die Originalausfertigung, zur Grund- 
lage genommen haben. Die Inhaltsangaben, die den einzelnen Stücken 
vorausgeschickt werden, sind verlässlich und zur Orientierung ausreichend. 
Die Herausgeber haben, was zu billigen ist, die Grenzen für die Auf- 
nahme von Urkunden nicht zu enge gezogen, und deshalb wird das 
Buch der Geschichte Siebenbürgens im allgemeinen, nicht bloss der 
der Deutschen dienen. So findet man hier die Urkunde Ludwigs über 
die Verleihung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit an den sieben- 
bürgischen Adel (Nr. 834; vgl. dazu Nr. 862), die Urkunde über das 
Bündnis des walachischen Woywoden Mircze mit dem König von Polen 
im Jahre 1390 (Nr. 1245), ein Bündnis, das ja in erster Linie für 
Siebenbürgen von Bedeutung war, u. s. w. Bei einigen anderen Ur- 
kunden, so bei der Bulle Gregors XI. für den Predigerorden von 
1374 März 6 (Nr. 1025), ferner bei den Urkunden Nr. 1009, 1049 
(Vorschriften über die Weihe des Hermannstädter Propstes Paul zum 
Bischof von Knin, des Bistritzer Pfarrers Peter zum Bischof von 
Waitzen) u. s. w. lassen sich dagegen nicht so leicht Gründe für die 
Aufnahme in das vorliegende Urkundenbuch anführen." Indess sind 


1 Dagegen wird der wörtliche Abdruck der drei Urkunden Nr. 1007, 
1046, 1048 (Ernennung des Hermannstädter Propstes Paul zum Bischof‘ von 
Knin, des Grossauer Pfarrers Goblinus zum Bischof von Siebenbürgen, des 
Bistritzer Pfarrers Peter zum Bischof von Waitzen) sich als vorteilhaft er- 
weisen. Bisher sind nämlich in der siebenbürgischen Geschichtschreibung 
die Worte, die sich in der päpstlichen Urkunde für Bischof Goblinus finden, 
dass er „literarum scientia preditus, vitae ac morum honestate decorus, in 
spiritualibus providus et in temporalibus circumspectus et aliis multipli- 

36* 


548 Kritiken. 


diese Fälle nicht zahlreich. Von grösserer Wichtigkeit ist eine 
andere Frage, deren Lösung durch die Herausgeber nach der Ansicht 
des Referenten nicht ganz geglückt ist. Welche Urkunden sollen im 
Wortlaute, welche im Auszuge (Regest) wiedergegeben werden? Denn 
darüber kann kein Zweifel sein, dass in einem Urkundenbuch, welches 
die Zeit des späteren Mittelalters behandelt, von einem wortgetreuen 
Abdruck aller Urkunden abgesehen werden muss. Rein formelhafte, 
gleichmässig wiederkehrende Stücke können und sollen gekürzt werden; 
werden sie regelmässig abgedruckt, so sind sie für das Buch ein 
Ballast, der ganz zwecklos mitgeschleppt wird. In unserem Urkunden- 
buche haben wir nun die schönsten Beispiele solcher Urkunden; es 
sind die Urkunden .der loca credibilia, welche nur Transumte früherer 
Urkunden enthalten. In dem vorliegenden Bande sind 63 solcher 
Urkunden enthalten; davon sind 51 im Wortlaute, 12 im Regest 
wiedergegeben. Warum das abgekürzte Verfahren nur bei 12 Urkunden 
Platz griff, ist nicht ersichtlich. Solche Ungleichmässigkeiten sind 
auch anderweitig zu konstatieren. Während die Herausgeber die Königs- 
urkunden, auch solche, die nur einfache Bestätigungen früherer Ur- 
kunden enthalten, in der Regel im Wortlaute bringen, ist bei Nr. 596, 
625, 1018, 1041 nur ein Regest gegeben. So ist, um noch ein weiteres 
Beispiel anzuführen, in den königlichen Mandaten, die an den Woywoden 
von Siebenbürgen, dessen Stellvertreter und Beamte ergingen, in einer 
Anzahl von Füllen (Nr. 597, 713, 1038, 1087, 1121) in der Ueber- 
schrift der Urkunde genau angegeben, an wen das Mandat gerichtet 
ist; in anderen Fällen (Nr. 693, 955, 966, 1040, 1060, 1129) ist 
dagegen die unrichtige Bezeichnung „Woywode von Siebenbürgen und 
Genossen“ gewählt. Es erweckt den Anschein, als ob die Heraus- 
geber nicht nach gleichen Grundsätzen die Arbeit durchgeführt hätten. 

Da in der Vorrede? über den Anteil der einzelnen Herausgeber 
an der Arbeit nichts erwähnt ist, muss man Bedenken gegen einzelne 
Punkte der Arbeit gegen die Gesamtheit der Herausgeber geltend 


cium virtutum meritis insignitus“ gewesen sei, als bare Münze genommen 
und zur Charakteristik des Bischofs verwendet worden. Ganz dieselben 
Worte finden sich in den Urkunden für die beiden andern Bischöfe, so dass 
niemand mehr an dem formelhaften Charakter dieser Stelle zweifeln wird. 

-1 Es ist selbstverständlich, dass auch im Regest die allfälligen Be- 
urkundungszeugen, so z. B. die Dignitäre des Weissenburger Kapitels ge- 
nannt werden können, auf die Zimmermann (Archiv d. V. f. siebenb. Landes- 
kunde N. F. 21, 121ff.) hingewiesen hat. 

? Diese Vorrede besteht aus drei Zeilen, in welchen mitgeteilt wird, 
dass Archivsekretär Müller als Mitarbeiter eingetreten und Realschullehrer 
Briebrich an der Korrektur teilgenommen hat. 


Kritiken. 549 


machen. Es sei hier von unbedeutenden Details ganz abgesehen und 
nur auf zwei Punkte verwiesen. Die Herausgeber bringen unter Nr. 885 
und 886 eine interessante Verordnung des Bistritzer Distriktes über 
Weinausschank u. s. w. Das Original dieser Urkunde ist in zwei Aus- 
fertigungen erhalten, die höchst unbedeutende stilistische Differenzen 
aufweisen. Dass in einem solchen Falle die eine Urkunde zur Grund- 
lage des Textes genommen, und die Abweichungen der andern in den 
Anmerkungen verzeichnet werden, ist heutzutage allgemein üblich. 
Statt dessen haben die Herausgeber die beiden Ausfertigungen nach 
einander vollständig abgedruckt, so dass jeder Benutzer die Vergleichung 
selbst durchführen und sich die Ueberzeugung verschaffen muss, dass 
die dafür aufgewendete Zeit ganz nutzlos verbraucht worden ist. Der 
zweite Punkt betrifft eine Urkunde, die nach dem Abdruck in unserem 
Urkundenbuch zu schliessen ein Kuriosum der ungarischen Diplomatik 
darstellt. Unter den ungarischen Königsurkunden des XIV. Jahr- 
hunderts ist eine Gruppe, die Mandate, durch sehr interessante Kanzlei- 
vermerke ausgezeichnet. Der Kanzleivermerk steht regelmässig unter 
dem aufgedrückten Siegel (ist also nur sichtbar, wenn das Siegel ab- 
gefallen ist), ist aber auch oft in denselben Worten an einer andern 
Stelle der Urkunde (oberhalb des Textes, auf der Rückseite u. s. w.) 
wiederholt. Die Kanzleivermerke geben manchmal eine überraschende 
Aufklärung über den an die Kanzlei ergangenen Beurkundungsbefehl 
oder über Beratungen, die der Abfassung der Urkunde vorausgingen. 
So z. B. trägt Nr. 667 (König Ludwig sichert den Hermannstädter 
Kaufleuten gegen Entrichtung des üblichen Zolles freien Verkehr durch 
das Reich zu) den Vermerk „specialis commissio reginae et delibe- 
ratio baronum“. Nr. 1221 (König Sigmund verbietet dem Bischof 
Emerich von Siebenbürgen die Einmischung in die der Stadt Klausen- 
burg zustehende Gerichtsbarkeit) hat den Vermerk „deliberatio 
baronum“. Nr. 780 (Verordnung Ludwigs I. zu Gunsten der Burzen- 
länder Pfarrer) ist mit dem Vermerk versehen „commissio domini regis 
propria in stuba sua ante capellam, existente feria quinta post domi- 
nicam Circumdederunt ante prandium“.! Oder Nr. 786 (König Lud- 
wig I. befiehlt der Hermannstädter Provinz, das Weissenburger Kapitel 
im Besitze von Schlatt zu schützen) „commissio regis coram palatino 
et aliis baronibus, cum ambasiatores Saxonum erant in Visegrad“. 
Der merkwürdigste Kanzleivermerk findet sich jedoch in Nr. 1085. In 
dieser Urkunde von 1377 verfügte Ludwig, dass eine Anzahl von 


! Aus diesem Kanzleivermerk geht hervor, dass die Urkunde am Tage 
des Beurkundungsbefehles ausgefertigt oder auf denselben zurückdatiert 
wurde. 


550 Kritiken. 


sächsischen Gemeinden mit Kronstadt vereinigt werde, weil die Be- 
wohner dieser Stadt aus freien Stücken die Törzburg für den König 
erbaut hätten. In der Urkunde heisst es ausdrücklich, dass sich der 
König vorbehalte „sive Hungaros, sive Theothonicos sive de alia 
natione quos voluerimus et elegerimus“ zu Grafen der genannten Stait 
und zu Kastellanen der neuen Burg zu ernennen. Unter dem Siegel 
der Urkunde steht von derselben Hand, die den Text der Urkunde 
geschrieben, folgender Vermerk: „commissio domini regis, perlecta 
coram eo bis, ac relatio domini Johannis de Scharfineck“. Daran 
schliesst sich von anderer Hand „et nunc in anno mPcecIxır? 
in die sancti Michaelis renovata propter exceptionem, ut rex 
solum Teutonicum possit eis dare in castellanum“. Die 
Wichtigkeit dieses zweiten Vermerkes wird augenblicklich klar, wenn 
man erwägt, dass eine solche Urkunde vom 29. September 1380, welche 
den Sachsen das Zugeständnis machte, dass nur ein Deutscher zum 
Kastellan der Törzburg ernannt werden sollte, nicht vorhanden ist. 
Ist dieser zweite Vermerk auch in der königlichen Kanzlei geschrieben, 
so müsste man schliessen, dass im Jahre 1380 von Ludwig L wirk- 
lich den Sachsen ein solches Versprechen gegeben worden ist, und 
man könnte diese Konzession in Zusammenhang bringen mit jener Ur- 
kunde von 1379, in welcher der König den Sachsen in Aussicht stellte, 
ungünstige Bestimmungen ihrer Privilegien zu verbessern (Nr. 1104). 
Auffüllig ist es allerdings, dass eine Urkunde mit einer so wichtigen 
Konzession ganz verloren gegangen und nicht wenigstens in Form 
eines Transumtes erhalten geblieben ist. Ebenso auffällig ist es, dass 
die ungarische Kanzlei nachträglich an den ersten Vermerk einen 
zweiten angeschlossen haben soll, als sie eine zweite Urkunde aus- 
zustellen hatte. Zur Lösung dieser Frage reicht die Angabe unseres 
Urkundenbuchs, dass der zweite Vermerk „von anderer Hand“ sei, 
nicht aus. Hier ist sowohl die Schrift als auch die Stellung des Ver- 
merks, ob dieser ganz ausserhalb des Siegels steht, genau zu prüfen. 
In eineın solchen Falle kann dig Diplomatik sich als sehr nützlich 
erweisen, um so mehr da der eigentliche Herausgeber dieses Urkunden- 
buchs, Franz Zimmermann, seine Befühigung für diplomatische Unter- 
suchungen durch seine Abhandlung über das Asylrecht der Marien- 
burger Kirche (Mitt. des österr. Instituts 8, 65 ff.) hinlänglich dar- 
gethan hat. 
Wien. S. Steinherz. 


Paul Milukow (richtig Miljukow), Skizzen russischer Kulturgeschichte. 
Deutsche vom Verfasser durchgesehene Ausgabe von E. Davidson. 
Erster Band. Leipzig. Otto Wiegand 1898. 


Kritiken. 551 


Das vorliegende Buch bietet mehr, als der unpassend gewählte 
Titel ankündigt. Es ist keine litterarische Dutzendware, wie so 
manche unter ähnlichen Titeln auf den Markt gebrachten Bücher über 
Russland. Der Verfasser giebt uns eine teilweise auf der neuesten, 
uns so wenig zugänglichen, russischen Speziallitteratur, zum besten 
Teil aber auf seinen eigenen Studien fussende, in grossen Zügen ge- 
haltene Darstellung der Hauptpunkte der Entwickelung des russischen 
Volkes und Staates, die alles, was uns bis dahin über dieses wichtige 
Thema vorlag, an Tiefe der Auffassung und Schärfe der Zeichnung 
weit übertrifft. Dies gilt zunächst nur von dem uns vorläufig ge- 
botenen ersten Band; was der zweite Band enthalten wird, darüber 
ist kaum eine Andeutung vorhanden. Wie uns der Verfasser in der 
Vorrede mitteilt, ist das Buch aus Vorlesungen hervorgegangen, die er 
1893—1895 als Privatdozent für russische Geschichte an der Uni- 
versität Moskau gehalten hat, und ist dasselbe im Original bereits in 
drei Auflagen erschienen. Dieser zusammenfassenden Darstellung 
vorauf ging eine eifrige Bethätigung des noch jungen Autors (Miljukow 
ist 1859 geboren) als Spezialforscher auf dem Gebiet der Geschichte 
der Entwickelung der neueren Verhältnisse Russlands und zwar, wie 
es scheint, besonders im 17. und 18. Jahrhundert, ein Umstand, auf 
dem auch hauptsächlich der Wert des vorliegenden Buches beruht. 
Waren wir doch gewöhnt, in durchaus schablonenhafter Weise das 
Russland der vorpetrinischen Zeit als ein der inneren Gestaltung ent- 
behrendes, in barbarischer Verknöcherung erstarrtes, zu jeder organi- 
schen Entwickelung unfähiges Volkstum und Staatswesen zu be- 
trachten und alles, was nun doch in offenkundiger Weise seit zwei 
Jahrhunderten anders geworden ist, ausschliesslich auf den mit der 
Reformthätigkeit Peters einsetzenden Kultureinfluss des Abendlandes 
zurückzuführen. Was uns dabei indessen fehlte, war die Kenntnis der 
Dinge in ihrem inneren Zusammenhang, wie uns eine solche nunmehr 
durch Miljukow vermittelt wird. Dass wir aber nicht blosse in der 
Luft schwebende Konstruktionen vor uns haben, dafür bürgt doch 
wohl die fleissige Detailforschung des Verfassers, als deren Haupt- 
ergebnis sein umfassendes Werk: Russische Staatswirtschaft im ersten 
Viertel des 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit Peters des Grossen 
Reformen (Petersburg 1892) zu gelten hat. An der vorliegenden 
deutschen Bearbeitung der übersichtlich zusammenfassenden Darstellung‘ 
der Entwickelungsgeschichte Russlands ist nur zu bedauern, dass sie 
vielfach eine nachlässige und unkundige Hand verrät und die Durch- 
sicht des Autors nur einige der ärgsten Verstösse beseitigt hat. 

Bei dem gedrängten Inhalt und der Masse des bewältigten Stoffes 
liegt eine erschöpfende Inhaltsangabe ausser dem Bereich einer blossen 


552 Kritiken. 


Besprechung des interessanten Buches. Wir müssen uns begnügen, 
einige Hauptgedanken desselben hervorzuheben und auf einige der 
hauptsächlichsten der hier uns mitgeteilten Thatsachen hinzuweisen. 

In einem geistvollen Schlusswort erörtert der Verfasser die Frage, 
ob die Anschauung, welche in der russischen Entwickelung etwas 
durchaus Eigenartiges, von der westeuropäischen Grundverschiedenes 
sieht und sie daher von diesen fremden Einflüssen befreit sehen 
möchte, oder die entgegengesetzte, welche in der jeweiligen Stufe der 
Entfaltung russischen Kulturlebens nur etwas mehr oder weniger 
Primitives und Unentwickeltes, hinter dem übrigen Europa weit Zu- 
rückgebliebenes und dort um viele Jahrhunderte früher durchgemachten 
Entwickelungsstadien Analoges erkennen will, das Rechte trifft. Er 
gelangt nunmehr zu dem Resultat, dass beide Anschauungen falsch 
sind oder vielmehr nur die halbe Wahrheit bieten. Russland ist zu 
jeder Zeit weit hinter dem übrigen Europa zurückgeblieben, auch ist 
hier die Entwickelung zur höheren Kultur von denselben Bedingungen 
abhängig und denselben Gesetzen unterworfen wie anderswo, aber 
daraus folge keineswegs, dass die Entwickelung in Russland genau 
denselben Weg einschlagen müsse, wie in Westeuropa. Alles ist hier 
der Landesnatur und Geschichte Russlands entsprechend örtlich und 
zeitlich ganz individuell gestaltet. 

Welchen Einfluss nun aber die ganz eigenartige Geschichte Russ- 
lands auf die Gestaltung seiner ökonomischen, sozialen und politischen 
Verhältnisse ausgeübt hat, wird in dem vorliegenden Buch von einem 
einheitlichen Gesichtspunkt aus, dem das ganze mitgeteilte Detail 
untergeordnet ist, ausgeführt. 

Dieser Hauptgedanke dürfte etwa folgendermassen zu formulieren 
sein: Während sonst der Staat das Ergebnis der ökonomischen und 
sozialen Entwickelung eines Volkes ist, verhält sich die Sache in 
Russland umgekehrt. Hier hat die Notwendigkeit der Selbstbehauptung 
gegen die Tataren den Staat ins Leben gerufen. Er ist so gut wie 
ausschliesslich eine Organisation zum Zwecke der Verteidigung, des 
Krieges. Die Geschichte der Heeresverfassung bildet also das Grund- 
element der russischen Geschichte. Hand in Hand mit dem Wachsen 
und der Umbildung der Heeresorganisation geht die Entstehung, die 
Umgestaltung und Vervollkommnung des Steuer- und Finanzwesens. 
Was nun aber das Wichtigste ist: Unter dem gemeinsamen Einfluss 
dieser beiden Faktoren hat sich die Ständegliederung des russischen 
Volkes vollzogen und ist gleichfalls von Epoche zu Epoche organisch 
umgestaltet worden. Hier tritt uns das ganz Eigenartige der russi- 
schen Entwickelung besonders in der merkwürdigen Geschichte des 
Bauernstandes entgegen. Uns werden in klaren, scharfen Zügen die 


Kritiken. 553 


Verhältnisse und Entwickelungen vorgeführt, welche die Einführung 
der Leibeigenschaft um 1600 bedingten, wir sehen die sonderbare, 
viel angestaunte kollektivistische Dorfgemeindeverfassung vor unseren 
Augen gleichsam entstehen und die Vorgänge des letzten Menschenalters, 
wie Aufhebung der Leibeigenschaft und die gegenwärtige Gestaltung 
der Dinge, treten in eine neue und interessante Beleuchtung. 

Eine sehr vernachlässigte Seite der russischen Geschichte wird 
auch von unserem Autor gebührend hervorgehoben, ich meine den 
Gang der russ. Kolonisation vom 16—19. Jahrh. Leider scheint die 
Spezialforschung nicht über die ersten Anfänge hinausgediehen zu sein. 
So ist auch die Darstellung, die Miljukow giebt, viel zu knapp, um 
anschaulich sein zu können. Die beigefügte Karte, welche den Zweck 
hat, den Gang der russischen Ansiedlung seit 1550 — es handelt 
sich so ziemlich um die Hälfte des europäischen Russlands — zu 
veranschaulichen, ist viel zu klein und durch unpraktische Wahl der 
Farbenschattierungen unübersichtlich geworden. 

Der Verfasser glaubt die Bevölkerungszahl Russlands seit dem 
17. Jahrh. feststellen zu können. Sie soll, vornehmlich infolge der 
ausgreifenden Kolonisation im Laufe des Jahrhunderts von 10 auf 
16 Millionen gewachsen sein, um dann infolge der Kriege und des 
Steuerdrucks unter Peter dem Grossen auf 13 Millionen zu sinken. 
Er versucht, die Verteilung derselben über das ca. 60000 Quadrat- 
meilen umfassende Gebiet näher zu bestimmen, wobei die merkwürdige 
Thatsache sich herausstellt, dass die Verfünffachung dieser Bevölkerungs- 
zahl — innerhalb des Umfangs des petrinischen Russlands wohnen 
jetzt 65 Millionen, die übrigen 65 Millionen des europäischen Russ- 
lands kommen auf die seit Peter erworbenen Gebiete — hauptsäch- 
lich den südlichen, südöstlichen und südwestlichen Aussengebieten, 
dem Kolonisationsboden, zu gute gekommen sind, das Centralgebiet 
dagegen, welches mit dem Grossfürstentum Moskau vor 1550 sich 
deckt, gegen Ende des 17. Jahrh. bereits annähernd die gegenwärtige 
Bevölkerungsdichtigkeit erreicht hatte. Das Wachstum der russischen 
Finanzwirtschaft spricht sich in folgenden Ziffern aus: 1680, also un- 
mittelbar vor Peters Regierungsantritt bei 16 Millionen Einwohner: 
1%, Millionen Silberrubel, 1725, in den letzten Jahren Peters, bei 
13 Millionen Einwohner: 9 Millionen Silberrubel, 1796 am Ende der 
Regierung Katharinas bei 36 Millionen: 50 Millionen, 1851 bei 67 Mil- 
lionen: 285 Millionen, gegenwärtig bei 130 Millionen: 6—700 Mil- 
Donen Silberrubel. Allerdings hatte der Rubel um 1680 den Kauf- 
wert von ca. 36 Mk., um 1725 ca. 20 Mk., Ende des 18. Jahrhunderts 


ca. 10 Mk. Soerensen. 


554 Kritiken. 


Albr. Wirth, Geschichte Formosas bis Anfang 1898. Bonn 1898. 
187 S. 

Der Verfasser hat zu linguistischen und ethnologischen Studien 
zweimal 1895 und 1896 die Insel besucht und hat aus der neuen 
einschlägigen Litteratur alles zusammengefasst, was zu einer Geschichte 
Formosas verwertet werden kann; aber mehr als Beiträge zu einer 
Geschichte hat er nicht geliefert, denn je weiter er in die neuere Zeit 
gelangt, um so mehr füllt die Darstellung auseinander. Das macht 
sich namentlich in dem Abschnitt „Formosa den Westmächten geöffnet“ 
fühlbar, wo die Erlebnisse der Amerikaner, Engländer, Deutschen u. s. w. 
hinter einander aufgeführt sind. 

Das ganze Werkchen zerfüllt in 6 Abschnitte: Beschreibung der 
Insel, die ältesten Siedler, Uebergangskämpfe, Chinesenherrschaft, For- 
mosa den Westmächten geöffnet, die Japaner. 

Von diesen Abschnitten ist nur der erste, die Geographie, nicht 
weiter gegliedert. Man sollte meinen, es müsste erwünscht sein, von 
einer Insel, die noch so wenig erforscht ist, eine möglichst eingehende 
Darstellung zu geben; statt dessen ist die Beschreibung auf 4 Seiten 
abgethan; und auch das scheint dem Verfasser nach dem vorgesetzten 
Motto (Alles Guten allgenug) fast schon zu viel zu sein. Trotzdem 
werden solche Angaben, wie die, dass der Ta-schan nach Alexander 
von Humboldt eine Fortsetzung des Himalaya bilde, unbeanstandet 
aufgenommen, obwohl das kleine Kärtchen von Formosa, das mehr 
zur Dekoration als zur Belehrung den Titel des Werkes grossenteils 
einnimmt, die allerdings unbenannte Hauptkette als Meridiangebirge 
darstellt. Und wahrhaft Endlich ist die Stelle der beiden höchsten 
bekannten Berge durch etwa ein Dutzend kleiner Kreuze bezeichnet. 
Einen Gewinn für die Geographie möchte man nach solchen Wahr- 
nehmungen kaum erwarten. Das wird uns leider S. 52 wieder be- 
stätigt, wo der Verf. sich in einigen alten Karten umgesehen hat, wie 
sie sich in Nordenskiölds Periplus finden. Da interessieren den Ver- 
fasser eigentlich nur die Namen; dagegen die Gestalt, die die alten 
Kartographen der Insel Formosa gegeben haben, weniger. Es würde 
sich ihm sonst bei genauer Prüfung des Kartenmaterials ergeben haben, 
dass wir die richtige Zeichnung der Inselgestalt den Holländern ver- 
danken und dass sehr bald nach der ersten Festsetzung auf Formosa 
H. Hondius schon 1633 (Nordensk. Facsimile-Atlas Nr. 61) eine getreue 
Darstellung der Insel liefert. Die eben zitierte Karte aus dem Fac- 
simile-Atlas gehört aber nicht, wie Nordenskiöld (und nach ihm der 
Verf.) annimmt, ins Jahr 1599, sondern ins Jahr 1633, denn die 
holländischen Entdeckungen an der Küste Australiens sind schon bis 
1628 (de Witts-Land) eingetragen. Bei der Beurteilung karto- 


Kritiken. 555 


graphischer Darstellungen befindet sich der Verf. auf sehr unsicherem 
Boden. So sagt er S. 51, dass sich in einer portugiesischen Seekarte 
von 1550 „a ylha Formosa“ in unbestimmten Umrissen angedeutet 
fände (was der Wahrheit entspricht), während S. 52 auf derselben 
Karte die Umrisse Formosas im allgemeinen erstaunlich genau 
sein sollen. Der erste Abschnitt, „die ältesten Siedler“, bewegt sich 
eigentlich nur auf dem schwankenden Boden von Vermutungen, man 
findet — ganz natürlich — sich linguistisch und ethnologisch wie in 
einem undurchsichtigen Nebel, und so geht es auch durch die Zeit 
des Mittelalters fort bis zum Erscheinen der Portugiesen in Indien. 
Allein, so wie wir ins Licht der Geschichte treten, begegnen wir auch, 
argen Verstössen. 

S. 50 „Ueber das Kap der guten Hoffnung . .. kam Vasco da 
Gama glücklich nach Calcutta“ (statt Calicut). S. 55 wird der 
heldenhafte Vicekönig Lopez Legaspi noch 1574 (Druckfehler 1674) 
in den Kampf geführt, während er schon am 20. Aug. 1572 gestorben 
war. S. 69. Zur Zeit, als Alexander Farnese in den Niederlanden 
focht (bis 1587), ging noch kein holländisches Schiff nach Indien. 
Auch haben die Holländer nicht dreimal versucht, über Spitzbergen 
nach Indien zu kommen. Der Satz „Bloss um Indien zu erreichen, 
überwinterte 1595 Barends in Spitzbergen“, ist beinahe in jedem 
Worte falsch. Die Holländer waren damals in der Geographie so gut 
bewandert, dass sie China und Indien nicht mehr zusammenwarfen, 
sondern den gewaltigen Abstand beider Länder wohl kannten. 

Barends wollte um Nordasien nach China, nicht nach Indien 
„omtrent Wejgats tot China“ und nach dem „Haeven ende stadt van 
Quinsay“. Ferner hat Barends nicht 1595, sondern 1596/97 über- 
wintert und nicht in Spitzbergen, sondern in Nowaja Semlja. Sein 
Winterlager hat Carlsen 1871 erst wiedergefunden. 

S. 94 „Seit den 1570°' Jahren gelangten englische Buccaneers 
Drake, Frobiger, Cavendish durch die Magellanstrasse in das Stille 
Meer“. Wer ist Frobiger? Ist Frobisher gemeint, der auf der, der 
Magalhansstrasse entgegengesetzten, der Nordseite Amerikas, einen 
Weg nach Asien suchte? S. 138. Anm. 1. „Banks, der Linguist der 
Cookschen Expedition (um 1770)“ Hat Cook jemals einen Linguisten 
an Bord gehabt? 

Eine andere schwache Seite des Buches liegt in der Art, wie die 
Quellenschriftsteller zitiert werden. Es erinnert die unkontrollierbare 
Weise lebhaft an die gleiche Unsitte eines berühmten Berliner Eth- 
nologen. Was soll ein Zitat, wie „S. Reclus“ oder „nach Yule“ oder 
gar „Siehe v. Fries, Geschichte Chinas oder irgend ein ähnliches 
Werk“ (S. 62)? 


556 Kritiken. 


Auch im Stil erregt manche Wendung Bedenken, die man wohl 
in einem Feuilleton hingehen lässt, aber in einem ernsten Buche nicht 
verträgt, z. B. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“ (S. 78) oder 
„Der Oberhäuptling ... erschien jetzt auf der Bildfläche“ (S. 100) u. s. w. 

Man gewinnt aus alledem den Eindruck, dass die Arbeit zu flüchtig 
hingeworfen und zu wenig ausgereift ist. S. Ruge. 


Briefwechsel Friedrichs des Grossen mit Grumbkow und 
Maupertuis 1731—1759. Herausgegeben von Reinhold Koser. 
(Publikationen aus den k. preussischen Staatsarchiven, 72. Bd.). 

\ Leipzig, Verlag von S. Hirzel. 1898. LXIV, 343 S. M.12.— 

Von dem Briefwechsel Friedrichs des Grossen mit dem Staats- 
minister, General und späteren Feldmarschall Friedrich Wilhelm von 
Grumbkow und dem Präsidenten der Berliner Akademie der Wissen- 
schaften, Pierre Louis Moreau de Maupertuis sind bisher nur Broch, 
stücke veröffentlicht worden und diese wiederum nur zum Teil in 
genügendem Abdrucke. Die Ausgabe des Briefwechsels zwischen dem 
Kronprinzen und Grumbkow in der Sammlung der Oeuvres de Frederic 
le Grand beschränkt sich auf die Jahrgänge 1732 und 1733; es fehlt 
dort der Anfang aus dem Jahre 1731 und die ganze auf den Zeit- 
raum von 1735 bis 1738 sich erstreckende zweite Hälfte. Was 1856 
zu Paris aus dem Nachlasse von La Beaumelle als Briefwechsel des 
Königs mit Maupertuis ans Licht trat, war, wie ein Vergleich mit 
den aus dem Besitz von Feuillet de Conches in den des Berliner Geh. 
Staatsarchivs übergegangenen Originalen zeigt, das Werk eines seine 
Vorlage frei umarbeitenden Fälschers, eine Verherrlichung Maupertuis 
auf Kosten Voltaires. Die echte, vollständige Korrespondenz liegt jetzt 
vor in der musterhaften Publikation des Direktors der preussischen 
Staatsarchive Eine ausführliche Einleitung giebt über die persönlichen 
Beziehungen der Beteiligten, über den Wert der Briefe als Quellen, 
über ältere Veröffentlichungen und über die Prinzipien des Herausgebers 
befriedigenden Aufschluss. Der Druck lässt im ganzen nichts zu 
wünschen übrig; zu verbessern ist nur S.16 das Datum des 9. Briefes 
in janvier 1732, S. 50 Z. 4 v.u. vouz in vous, S. 122 Z. 19 v.o. le 
vers in les vers und S. 177 Z. 7 v.u. tout les public in tout le public 
und le plus fieres puissances in les plus fières puissances. Ein 
Personenverzeichnis erleichtert das Nachschlagen. 

Mit den Fehlern der Jugend, aufbrausend, frivol, launisch, ver- 
steckt, mehr auf Vergnügen als auf Arbeit bedacht: so erscheint uns 
der Kronprinz in den ersten Briefen an Grumbkow. J’aime le sexe, 
mais je laime d'un amour bien volage, je n’en veux qu’à la jouissance, 
et apres je le meprise (4. Sept. 1732). Es ist ein Kind des französischen 


Kritiken. 557 


Zeitalters, das so spricht, ganz im Stile Ludwigs XIV. und Augusts 
des Starken. Aber doch nicht ganz nach ihrem Herzen. Den sächsischen 
Kurfürsten hat Friedrich tief verabscheut: il n’a ni honneur ni foi, et 
la supercherie est son unique loi (25. Jan. 1733) — und wenn er 
anfangs gleich ihm sich oft mehr erlaubte, was dem Jüngling gefiel 
als was dem Kronprinzen ziemte, so hat er doch bald andere Wege 
eingeschlagen. J’avoue que le temperament vif que la nature m’a 
donne, me porte avec impetuosite vers tous les plaisirs, dont la jeunesse 
est folle; néanmoins, le malheur m’a appris à mitiger ces fougues, et 
quoique je suis bien loin d'être maitre de moi-même ni d’abjurer le 
monde, comme le font les quiétistes, néanmoins, j'ai appris à rai- 
sonner juste et j'espère qu'avec le temps je serai en état de suivre 
les préceptes que la raison me dicte (25. Sept. 1732). Nichts 
ehrt den Zwanzigjährigen mehr als dieses Geständnis der eigenen Un- 
reife und das Gelübde strenger Selbsterziehung. Das Pflichtbewusst- 
sein zur Arbeit an sich selbst, das war es, welches ihn von jenen 
innerlich haltlosen Herrschern unterschied, denen im Genuss des 
Augenblicks die Kraft zur Ausbildung ihres keineswegs geringen Ta- 
lentes schwand. Es macht den Reiz des vorliegenden Briefwechsels 
aus, zu sehen, wie die Unfertigkeit der Anschauungen bei dem Kron- 
prinzen langsam schwindet, wie sein Gesichtskreis sich weitet, seine 
Urteile bestimmter werden, sein Ungestüm sich legt. Um die Mitte 
der dreissiger Jahre steht Friedrich als fertiger Charakter vor uns 
da. C’est la philosophie de Wolff, schreibt er am 24. April 1736 
und kennzeichnet damit die Periode religiöser Zweifel als beendet, 
qui me perd dans cet abime immense et absorbant des profondeurs 
de Dieu; c’est elle qui me fait concevoir une idee magnifique du sage 
et puissant créateur du monde; c’est elle qui montre qu'il n’y a point 
de bornes à ses applications, et que sa sagesse se manifeste dans le 
plus vil insecte avec autant de perfection que dans une des planètes. 
An die Stelle des in den ersten Briefen sich oft breit machenden 
Hotklatsches und heftiger Zornausbrüche über die verhasste Heirat 
tritt die Erörterung philosophischer und religiöser, litterarischer und 
historischer, vor allem aber politischer Fragen. Die verschlagene 
Politik der Franzosen und des Kaisers wecken in Friedrich das spezifisch 
preussische Gefühl; seit dem Friedensschluss von 1735 gilt ihm Kardinal 
Fleury als der Typus des falschen Freundes; seit der treulosen Absage 
Karls VI. in der bergischen Succession sieht er im Kaiser seinen ge- 
fährlichsten Feind. Er beginnt über das Wesen des Staates nach- 
zudenken; die von der englischen Presse an dem Träger der Krone 
geübte Kritik missfällt ihm; die Genies ans Licht zu ziehen und ihnen 
den Weg zu ebnen, bezeichnet er als die Pflicht einer jeden Regierung. 


— Meg, 


462 L. Schn: 


Arianısmus, 
nicht sicher 
stattgefunden 
als den, um 
lichen Sektire 
Konflikt zwisc 


der Mauren wg 


kraft des Lan: ~ 
Ob noch ” 
Wandalen mit 
zustellen sein. 
Zweifel keine 
gering an Zah' 
selben reichlic! 


ist es sehr wi. 
(Getica c. 33, 
ihrem} -andeut: 
Westgoten in: 
Wandalen im 
da die Pyreni: 
dagegen moch 
ja auch späte 
fahren hat, | 


1 c. 89: ut 


Digitized Ð 


= Le er + u 
= e SC e SE a e E EE 


Kritiken. 557 


iters, das so spricht, ganz im Stile Ludwigs XIV. und Augusts 
ken. Aber doch nicht ganz nach ihrem Herzen. Den sächsischen 
ten hat Friedrich tief verabscheut: il n’a ni honneur ni foi, et 
percherie est son unique loi (25. Jan. 1733) — und wenn er 
gs gleich ihm sich oft mehr erlaubte, was dem Jüngling gefiel 
was dem Kronprinzen ziemte, so hat er doch bald andere Wege 
hlagen. J'avoue que le tempérament vif que la nature m'a 
é, me porte avec impetuosite vers tous les plaisirs, dont la jeunesse 
folle; néanmoins, le malheur mia appris à mitiger ces fougues, et 
ique je suis bien loin d’être maître de moi-même ni d’abjurer le 
mde, comme le font les quiétistes, néanmoins, j'ai appris à rai- 
aner juste et j'espère qu'avec le temps je serai en état de suivre 
3 préceptes que la raison me dicte (25. Sept. 1732). Nichts 
rt den Zwanzigjährigen mehr als dieses Geständnis der eigenen Un- 
ife und das Gelübde strenger Selbsterziehung. Das Pflichtbewusst- 
in zur Arbeit an sich selbst, das war es, welches ihn von jenen 
nerlich haltlosen Herrschern unterschied, denen im Genuss des 
ugenblicks die Kraft zur Ausbildung ihres keineswegs geringen Ta- 
ntes schwand. Es macht den Reiz des vorliegenden Briefwechsels 
as, zu sehen, wie die Unfertigkeit der Anschauungen bei dem Kron- 
rinzen langsam schwindet, wie sein Gesichtskreis sich weitet, seine 
rteile bestimmter werden, sein Ungestüm sich legt. Um die Mitte 
er dreissiger Jahre steht Friedrich als fertiger Charakter vor uns 
a C’est la philosophie de Wolff, schreibt er am 24. April 1736 
nd kennzeichnet damit die Periode religiöser Zweifel als beendet, 
ui me perd dans cet abime immense et absorbant des profondeurs 
e Dieu; c’est elle qui me fait concevoir une idée magnifique du sage 
t puissant créateur du monde; c’est elle qui montre qu'il n’y a point 
W bornes à ses applications, et que sa sagesse se manifeste dans le 
ke vil insecte avec autant de perfection que dans ur  ‘: planètes. 
Re. Stelle des in den ersten Brif sich o" “onden 
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558 Kritiken. 


Grundgedanken, einzelne Redewendungen und geschichtliche Beispiele 
des Antimacchiavell klingen in den Briefen von 1735 ab bereits an. 

Ueber die spätere litterarische Thätigkeit des Königs giebt seine 
Korrespondenz mit Maupertuis willkommenen Aufschluss. Sie ist die 
Hauptquelle für die Geschichte der preussischen Akademie der Wissen- 
schaften im ersten Jahrzehnt nach ihrer Wiederherstellung. Die Be- 
sprechung der für den Vortrag bestimmten Schriften, die Ernennung 
neuer Mitglieder, die Kompetenzen des Präsidenten, sein litterarischer 
Streit mit Voltaire etc. bilden das Thema. Dem herzlichen Verhältnis 
des Königs zu Maupertuis verdanken wir auch hier köstliche Perlen 
freimütiger Selbstbekenntnisse: so wenn er beim Tode Jordans und 
Kayserlingks klagt, er suche vergebens Trost in der Philosophie 
(4. Sept. 1745), wenn er, mehr und mehr vereinsamt, sieben Jahre 
später lehrt: il faut apprendre à se suffire a soi-même et à savoir se 
passer de tout l'univers (8. Juli 1752), wenn er sich der Komödiantinnen 
annimmt: c’est avoir le goüt deprave que de pervertir les choses, 
demander de la chasteté à des filles, dont l’emploi est de divertir le 
public, et passer la licence et le debordement a ceux dont la vie doit 
être l’exemple du vulgaire (1746), wenn er die Priester „Dummköpfe“ 
und „Pedanten“ schilt, die unaufhörlich gegen die Philosophie eifern 
(31.März1756). Ueberall die der Wahrheit zustrebende, den Autoritäten- 
wahn bekämpfende Persönlichkeit. Die Dogmen liessen ihn kalt. Auch 
Christian Wolff, der Typus eines Dogmatikers, sagte ihm mit der Zeit 
nicht mehr zu; an der Hand Ciceros, auf den ihn Voltaire hingewiesen, 
wurde er in metaphysischen Fragen ein Skeptiker: j’adore la Providence, 
sans savoir jusqu’ou s'étendent ses bornes et à quel point elle empiete 
sur la liberte des hommes (4. Dez. 1745). Aber auch Cicero gegen- 
über wahrte er sich die Unabhängigkeit; in seiner Ethik hätte er den 
Lehren Epikurs stärkere Berücksichtigung gewünscht: Le stoicisme 
tout pur, quand on ne le tempere point par l’epicurianisme est comme 
ces matières qui sont vénimeuses d’elles-mêmes, mais qui se changent 
en médicaments salutaires à l’homme, lorsqu’elles sont préparées et 
adoucies par un mélange heureux d’autres simples qui, en les corrigeant, 
augmentent leur vertu (27. Okt. 1745). 

Das vorliegende Buch führt uns bis zum Beginn des siebenjährigen 
Krieges; es ist der viertletzte Brief, in welchem der König Maupertuis 
den Sieg bei Lobositz und die Kapitulation von Pirna meldet: 5 
j'étais Gascon, je dirais — ce ne sont que nos essais! (19. Okt. 1756). 
Das klingt wie ein übermütiger Jubelruf; aber auch eine objektive 
Wahrheit liegt darin. Diese strategischen Leistungen waren wirklich 
erst: Versuche; einen Meister der Feldherrnkunst durfte sich Friedrich 
noch nicht rühmen; er wurde es in den folgenden Jahren, weil er 


Kritiken. 559 


die früheren Erfahrungen durch spätere korrigierte. Ein Lernender 
ist der Schüler des Prinzen Eugen so gut geblieben wie der Zögling 
Grumbkows und Voltaires, der alternde Mann wie der reifende Jüngling, 
und wenn der Kronprinz einmal leichtfertig witzelte: je ne crois pas 
que Caton füt Caton comme il etait jeune, so hat ganz im Sinne 
Catos der König den wahren Inhalt seines Lebens in die Worte zu- 
sammengefasst: on n’est heureux dans le monde qu’en s’occupant. 


Berlin. Paul Haake. 


(Karl Mathy.) Aus dem Nachlass von Karl Mathy. Briefe aus 
den Jahren 1846—1848 mit Erläuterungen herausgegeben von 
Ludwig Mathy Leipzig. Hirzel 1898. VII u. 523 S. 

Alles was uns das Bild Karl Mathy’s von neuem vergegenwärtigt 
und vertieft, ist ein Gewinn. Freytags schöne Biographie hat ihn 
uns wert gemacht, aber gerade ihre künstlerische Vollendung macht 
es unmöglich soviel an Einzelheiten zu geben, als wir wünschen 
mussten, um selbst urteilen zu können. Hier erhalten wir nun eine 
Fülle von Briefen, die Mathy mit seiner Familie und seinen Freunden 
gewechselt hat und dazu Artikel aus der Deutschen Zeitung, Ab- 
schnitte aus Ladenburgs Tagebuch und Mathy’s Tagebuch und Er- 
läuterungen dazu, was alles zusammen unsere Kenntnis der grossen 
Bewegung des Jahres 1848 erheblich fördert. Auch die Abschnitte 
der Deutschen Zeitung gewinnen so neue Bedeutung, denn leicht ent- 
ziehen sich viele solche Mitteilungen auch dem aufmerksamen Benützer. 
Dringend ist zu wünschen, dass wir über die folgenden Jahre ähnliches 
Material erhalten. Vielleicht darf das Persönliche, nur die Familie 
Betreffende dabei stärker gesichtet werden, damit die Sammlung nicht 
zu sehr anschwelle. Der Charakter Mathy’s und die Innigkeit seines 
Familienlebens liegen ja bereits klar vor uns. Für das Personen- und 
Sachregister ist noch besonders Dank zu sagen. 

Breslau. G. Kaufmann. 


560 


Nachrichten und Notizen. 


In letzter Zeit sind mehrere paläographische Werke erschienen. 
wohl geeignet, für Ausdehnung und Vertiefung des Studiums der mittel- 
alterlichen Schrift zu wirken. 

Von Chrousts gross geplanten Monumenta graphica (vgl. Hist. 
Viert. I, 286) ist m. W. bisher nur eine Lieferung zur Ausgabe gelangt. 
Treffliche Dienste leisten wird zweifellos die von M. Tangl besorgte 3. Auf- 
lage der bekannten „Schrifttafeln zur Erlernung der lateinischen 
Paläographie“ her. v. W. Arndt. 2. Heft. Berlin, Grote, 1898. (Vgl. An- 
zeige des 1. Hefts: Deutsche Zeitsch. f. Gesch. N. F. II. Mbl. S. 23.) Zwei 
Tafeln der 2. Aufl. blieben fort, vier neue kamen hinzu. Das spätere Mittel- 
alter erscheint jetzt ungleich reicher bedacht als vorher, aber in aus- 
reichendem Masse vermag die Sammlung doch nicht die Kenntnis des 
mannigfaltigen Schrifttums im ausgehenden Mittelalter zu vermitteln. — 
Den Bemerkungen Tangls über Alkuin und die sogenannte karolingische 
Schriftreform stimme ich durchaus zu. Seit Delisles wichtigen Unter- 
suchungen hat man die Bedeutung Alkuins und der „Schriftreform“ für 
die allgemeine Weiterbildung der abendländischen lateinischen Schrift oft 
überschätzt. Wenn z. B. Prou sagt: „Une seule fois en France il y a eu 
une révolution dans l'écriture, c'est au temps de Charlemagne, so halte 
ich das für nicht zutreffend. 

Eine wertvolle Ergänzung zu Arndts bewährter Sammlung bilden die 
„Schrifttafeln zur älteren lateinischen Paläographie“ her. von 
Dr.C. Wessely. Leipzig, Avenarius, 1898. 4° A 7. Die 20 Tafeln, leider 
nur auf Grund von Handpausen hergestellt, geben ein recht vollständiges 
Bild der lateinischen Schriften während der ersten 6 Jahrhunderte unserer 
Zeitrechnung. 

Das Bedürfnis nach einem handlichen, zuverlässigen und billigen Ver- 
zeichnis der Abkürzungen machte sich längst geltend, besonders seit 
Chassants zwar nicht fehlerfreier aber überaus brauchbarer „Dictionnaire 
des abréviations‘ vergriffen war. Sehr gelegen kam daher das Werkchen de 
Mailänder Archivars Adriano Cappelli, Dizionario di abbreviature 
Latine ed Italiane. Milano, N. Hoepli, 1899. LIV u. 433 S. 8°. L. 7,50.— 
Dem eigentlichen Lexikon werden Bemerkungen über das Abkürzung- 
verfahren vorausgeschickt, die sich an die Terminologie Paolis anschliessen, 
aber dessen Schema nicht schlechtweg wiederholen. Wenig zweckmässig 
ist die Beigabe von vier Schrifttafeln, geradezu bedauerlich aber die irrtums- - 


Nachrichten und Notizen. 561 


reiche dilettantische Betrachtung der Monogramme. — Die Einrichtung 
des Lexikons selbst weicht von derjenigen der meisten ähnlichen Werke 
ab. Chassant, Prou u. s. w. verzeichneten die Abkürzungen, ohne das 
zeitliche Vorkommen der einzelnen grundsätzlich zu berücksichtigen. 
Cappelli dagegen schliesst sich dem Verfahren an, das der ehrwürdige 
Walter in seinem noch immer unübertroffenen Lexicon diplomaticum 
angewandt hatte: er fügte regelmässig dem Facsimile und der Auf- 
lösung der Abkürzung eine Zeitangabe hinzu. Eine durchaus richtige 
Annahme, dass es wichtig sei, nicht allein Auflösung der Abkürzungen, 
sondern auch Notizen über das Zeitalter, d. i. über die Anfangstermine 
ihres Vorkommens zu bieten. Leider leisten aber Ca Zeitangaben nicht 
entferut das, was sie leisten wollen. Sie besagen nicht zuverlässig, dass 
erst seit diesem und jenem Zeitpunkt die betreffende Abkürzung vorkommt, 
sondern lediglich, dass die zufällig Cappelli zur Verfügung stehende Ab- 
kürzung aus dieser oder jener Zeit stammt. Wie die Arbeit hätte besser 
gemacht werden können, welcher Hilfsmittel der Verf. sich hätte bedienen 
sollen, das hat Tangl in seiner Besprechung (D. Litt.-Zeit. 1899 p. 344) so 
trefflich ausgeführt, dass ich mich mit einem Hinweis auf dies Referat 
begnügen darf. — Hervorheben möchte ich aber doch, dass C.s Sammlung 
der Abkürzungen sehr reichhaltig und daher trotz aller Mängel mit Nutzen 
und Erfolg zu gebrauchen ist. G. S. 

Die Deutsche Mythologie in gemeinverständlicher Darstellung 
von Paul Herrmann (mit 11 Abbildungen im Text. Leipzig, Wilhelm 
Engelmann, 1898. 8° VIII, 545) unterscheidet sich von den zusammen- 
fassenden Arbeiten Mogks, E. H. Meyers und Golthers zunächst dadurch, 
dass sie auf allen kritischen Apparat verzichtet und die nordgermanische 
Mythenbildung, soweit diese eine eigne Entwicklung genommen hat, aus- 
schliesst (der Satz des Vorwortes „um jede falsche Analogie zu vermeiden, 
ist auf die nordische Mythologie nicht eingegangen“ sagt zuviel): sie will 
namentlich „den Gebildeten unseres Volkes, denen “nichts auf Erden ist 
süsser zu finden als das Vaterland’, vor allem den Lehrern und Schülern 
unserer höheren Lehranstalten‘ dienen. 

Für den Standpunkt eines germanistischen Mythologen ist heute seine 
Stellung zu etwaigen mythischen Zügen der deutschen Heldensage be- 
zeichnend. Obwohl das letzte Jahrzehnt manches Stück von Müllenhoffs 
mythologischen Kombinationen hat abtragen müssen und diese Arbeit an- 
scheinend noch nicht zu Ende geführt ist, hält Herrmann prinzipiell an 
jener Methode fest. Er sagt S. 211: „Alle Heroen, deren Geschichtlichkeit 
nicht nachweisbar oder wahrscheinlich ist, waren ursprünglich Götter.‘ 
Die Unhaltbarkeit dieses Standpunktes, der sich nur auf das argumentum 
ex silentio und den in mythologischen Dingen ungewöhnlich subjektiven 
Begriff der Wahrscheinlichkeit stützt, leuchtet dem Historiker a priori ein;, 
ein schlagendes Beispiel für das thatsächliche Zerbröckeln einer Müllen- 
hoffschen Konstruktion, von dem Herrmann nicht Notiz genommen hat, 
bieten die Arbeiten Vogts, E. H Meyers und Heinzels über die Orendel- 
dichtung. Unter diesem Gesichtspunkt verliert auch eine an sich rühmliche 
Eigentümlichkeit des H.schen Buches, die starke Heranziehung der Sagen- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 37 


562 Nachrichten und Notizen. 


und Märchenstotfe. Ueberhaupt ist Reichhaltigkeit des Materials an ihm 
zu loben, zu weit gehendes Mythisieren des Stotfes zu tadeln. 

Wer sich als Historiker veranlasst sieht, Fragen der deutschen Mytho- 
logie nüher zu treten, orientiert sich am besten in den als Teilen de: 
Paulschen Grundrisses der deutschen Philologie erschienenen (Strassburg. 
Trübner, 2. Aufl., gleichzeitig mit dem H.schen Buche) Arbeiten von Muck 
(Germanische Mythologie) und Symons (Germanische Heldensage) — trotz 
des etwas verschiedenen Standpunktes der Verfasser —, die übrigens beide 
durch ihre Darstellungsweise wie durch ihr separates Erscheinen als Sonder- 
abdrücke auch einem grösseren Publikum zugänglich sind. 

Leipzig-Gohlis. Rudolf Wustmann. 


Nach längerer Pause gelangte wieder ein Band der verdienstvollen 
„Annalen der deutschen Geschichte im Mittelalter“ zur Aus- 
gabe: der 2. Bd. der II. Abteilung (gr. 8°, XIII u. 782 S. Halle, Buch- 
handlung des Waisenhauses 1898, A 16). Den Zeitraum 1056—1106 hat 
der Begründer des Unternehmens, Gustav Richter, bearbeitet, den 
von 1106 bis 1137 Horst Kohl und Walter Opitz, während ein Anhang, 
der die deutsche Reichsverfassung vornehmlich im Anschluss an Waitz 
gut schildert, Dr. Ernst Devrient zum Verfasser hat. Der vorliegende 
Band des Werkes gleicht in Eigentümlichkeiten und Vorzügen seinen Vor- 
gängern: treues Zusammenstellen des wichtigsten Materials, sorgsame Berück- 
sichtigung der weitschichtigen Litteratur, überall selbständige Benützung 
der Quellen. 


Bei E. Felber in Berlin erscheinen „Ausgewählte Urkunden zur 
deutschen Verfassungsgeschichte. Von G. v. Below und F. Keutgen“ 
Die Sammlung soll vornehmlich dem Gebrauch in Seminarübungen dienen. 
Geplant ist zunächst die Herausgabe von 3 Bänden: Zur städtischen Ver- 
fassungsgeschichte, zur Territorial- und zur Reichsgeschichte. Der erste 
Halbband „Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte, herausg. v. 
F. Keutgen‘ ist bereits erschienen. 

Die Ausgabe von Handbüchern über Wissenschaften, die der Geschichte 
benachbart sind, hat wiederholt willkommene zusammenfassende Dar- 
stellungen mancher geschichtlichen Wissenszweige angeregt. Hier sei hin- 
gewiesen auf die kürzlich in Gröbers Grundrifs der romanischen Philologie 
erschienene vortreffliche Arbeit H. Bresslaus: Quellen und Hilfsmittel 
der romanischen Völker im Mittelalter. G. S. 


Neues Material zur Geschichte der französischen Feldzüge in Deutschland 
während des siebenjührigen Krieges, der Ministerien Choiseul und Aiguillon 
und der Teilnahme Frankreichs am nordamerikanischen Unabhängiykeits- 
kriege bietet Charles Breard in der Correspondance inédite du 
général-major de Martange, aide de camp du prince Xavier de Bure, 
lieutenant général des armées (1756—1782) Paris, A. Picard et fils 139. 
8°. XXXII, 647 p. Ursprünglich Priester, dann Professor der Philosophie 
an der Sorbonne, schliesslich 1745 vom Marschall Löwendal als Leutnant 
in sein Regiment eingestellt, trat Martange nach dem Aachener Frieden 
als Major in sächsische Dienste, überbrachte 1756 Brühls Vorschlüge nach 


Nachrichten und Notizen. 563 


Paris und nahm am Kampfe gegen Preussen erst in Böhmen, dann in 
Westdeutschland als Adjutant des Prinzen Xaver, des Führers der Sachsen, 
teil. Diesem den polnischen Thron zu verschaffen, dahin war sein Streben 
schon seit 1759 gegangen; aber weder zur Verdrängung Augusts III. noch 
zum energischen Eingreifen in den Wahlkampf nach seinem Tode vermochte 
Martange die französische Politik zu bewegen. 1767 verbot ihm Ludwig XV. 
den Hof, an dem er noch nach Poniatowskis Erhebung für Xaver — und 
das eigene Interesse unausgesetzt wirkte. Erst nach dem Sturze seines 
Todfeindes Choiseul hat er wieder eine Rolle im öffentlichen Leben ge- 
spielt: 1772—1779 war er Generalsekretär der Schweizergarde, 1780 wurde 
er Generalleutnant. Die wachsenden Schulden zwangen ihn 1783 Frank- 
reich abermals zu verlassen, 1790 kehrte er zurück, musste wieder fliehen 
und machte 1792 den Feldzug gegen sein Vaterland in den Reihen der 
Emigranten mit. 1806 ist er, 84 Jahre alt, in London gestorben. Neben 
seinen polnischen Plänen sind die Briefe über die Mission nach England 
aus dem Jahre 1773 zum Zweck gemeinsamer Unterstützung Schwedens 
gegen Russland das Interessanteste aus seiner Korrespondenz. Sie zeigen 
die seit 1763 gestiegene Bedeutung Preussens im europäischen Konzert. 
1759 schlägt Martange Xaver die polnische Krone und Sachsens Erhebung 
zum Königreich auf Kosten des zerstückelten Preussens vor; 1763 verspricht 
er sich von der Kandidatur des Prinzen nur dann Erfolg, wenn König 
Friedrich sie begünstigt; 1773 sucht er die Niederlage Gustavs III. weniger 
um russischen als um preussischen Machtzuwachses willen zu verhüten. 
D n’y a que le roi de Prusse seul qui par la situation de ses États, par 
la distribution de ses troupes et la célérité de ses moyens puisse annoncer 
et soutenir une volonté supérieure à la volonté décidée de la Russie (12. 
février 1764). 

A. M. P. Ingolds Buch Bossuet ct le jansénisme. Notes histo- 
riques (Paris, Hachette et Cie. 1897. 8°. 155 p.) zerfällt, von den im Anhang 
beigegebenen Exkursen abgesehen, in drei Abschnitte. Im ersten wird auf 
Grund fremder Zeugnisse, Bossuets eigener Schriften und seiner gegen den 
Jansenismus gerichteten Massnahmen gezeigt, dass er kein Jansenist war: 
er hat das dem Papste zustimmende Formular mit unterzeichnet, so oft es 
verlangt wurde; auf der Versammlung des französischen Klerus im Juni 
1700 zeigte er grösseren Eifer in der Verurteilung des Jansenismus, als 
der Majorität lieb war, noch einmal erklärte er sich 1703 in der Frage 
über die Annahme päpstlicher Entscheidungen offen gegen diese Sekte. 
Dass er bei allem Widerspruch gegen ihre Lehren doch ihre Anhänger 
persönlich schonte, erklärt Ingold im zweiten Teil: 1627 geboren, war 
Bossuet zu jung, um in den Kampf gegen die eben erst ans Licht tretende 
Bewegung handelnd einzugreifen, und er starb 1704 zu früh, um zu er- 
kennen, dass sie 1668 nur zum Stillstand, nicht zum Abschluss gelangt 
war. Die Politik Roms quieta non movere war auch die dieses massvollen 
Kirchenfürsten, nachdem die Gefahr beseitigt schien; Protestantismus, 
Gallikanismus, Quietismus: das waren die Mächte, mit denen er sich ab- 
finden musste, als Erzieher des Dauphin und als Bischof von Meaux. Dem 
entspricht — der dritte Abschnitt weist darauf hin — dass er bisweilen 

37” 


564 Nachrichten und Notizen. 


Aeusserungen fallen liess, um deren willen er von Jansenisten für ihre An- 
schauungen in Anspruch genommen wurde, dass er sich ihrer annahm, en. 
lange sie sich der Kirche beugten, dass er an ihren Feinden, den Jesuiten, 
rückhaltslos tadelte, was ihm missfiel, in Lehre und Wandel. Sie haben ihn 
dafür zum Jansenisten stempeln wollen; dass er das nicht war, wird kein 
unbefangener Leser Ingolds bezweifeln. 

Mehr im Stile eines Romanciers als eines Historikers erzählt R.de Maulde- 
La Clavière in einem mir bereits in dritter Auflage vorliegenden Buche 
Les mille et une nuits d'une ambassadrice de Louis XIV (Paris, 
Hachette et Cie. 8°. 258 p.) die Erlebnisse einer jungen Französin im 
Orient, Mademoiselle Petit, einer Abenteurerin, wie Lesage, dem die offiziellen 
Akten zum Zweck biographischer Verwertung zugänglich gemacht wurden, 
sagt, dont la vie me semble moins digne d'être offerte à la curiosité des 
hommes que dérobée à leur connaissance. Sie begleitete 1705 heimlich 
den französischen Gesandten Fabre auf dem Wege nach Persien, riss, als 
dieser am 16. August 1706 in Eriwan starb, die Führung der Botschaft 
an sich und trat sie nur gezwungen an den von Konstantinopel aus nach- 
geschickten Michel ab. Dass dieser im Sommer 1708 in Ispahan wirklich 
einen Kommerztraktat mit dem Schah schliessen konnte, ist wesentlich 
das Verdienst jener energischen Schönen: elle me confirme, schreibt 
Francois Coppee in einem dem Buche vorgedruckten Briefe an den Ver- 
fasser, dans ma sympathie pour les grisettes de Paris, si intelligentes, si 
educables. Erreicht aber wurde mit der französischen Mission so wenig 
wie mit der in Montesquieus Lettres persanes verewigten Europafahrt des 
Persers Riza-beg 1715. Das politische Bündnis kam nicht zustande und 
der Handelsvertrag, der Frankreich die Stellung der meistbegünstigten 
Nation zusicherte, nicht zur Ausführung. Englischer Einfluss, neben ihm 
holländischer und portugiesischer, war massgebend am persischen Golf und 
erstickte die Hoffnungen, welche sich an die unter Richelieus Schutz dort 
gegründeten französischen Kolonien knüpften. 

Durch die Mémoires de l’abbé Baston, chanoine de Rouen (d'après 
le manuscrit original publiés pour la société d’histoire contemporaine par 
M. l'abbé Julien Loth et M. Ch. Verger. Tome I 1741—1792 Paris, 
À. Picard et fils 1897. 8°. XXIX, 438 p.) sind die Aufzeichnungen von Augen- 
zeugen der französischen Revolution um ein wertvolles Dokument bereichert 
worden. Geboren 1741 in Rouen, 1766 Priester, wurde Baston 1770 Dank 
der Protektion des Erzbischofs de la Rochefoucauld Lehrer am college, 1778 
Kanonikus an der Kathedrale seiner Vaterstadt. Als überzeugter Royalist 
der assemblée nationale von vornherein nicht hold, erklärte er ihr offen 
den Krieg, als sie die Idee der Volkssouveränität auch auf kirchlichem 
Gebiet durchzusetzen begann. 1791 und 1792 veröffentlichte er 24 Broschüren 
gegen die Civilkonstitution und verweigerte den Eid auf sie. Die September- 
morde veranlassten ihn zur Flucht nach England, von wo er ein Jahr später 
nach den Niederlanden ging, um schliesslich 1794 in Westfalen ein Asyl 
zu finden, das ihn festhielt: Konsfeld. Hier hat er die neun letzten Jahre 
seines Exils zugebracht und mit der Niederschrift seiner Memoiren be- 
gonnen. Nachdem Bonaparte und Pius VII. Frieden geschlossen, kehrte er 


Nachrichten und Notizen. 565 


1803 in die Heimat zurück; ein Freund empfahl ihn Cambacérès: dieser 
behielt ihn als Grossvikar, Offizial und theologischen Beirat in seiner un- 
mittelbaren Umgebung. Baston wurde ein aufrichtiger Bewunderer Napoleons; 
1811 bekannte er sich auf dem Nationalkonzil offen zum Gallikanismus; 
die Ernennung zum Bischof von Séez war der Lohn. Aber nur ein Jahr 
lang führte er die Verwaltung: 1814 wich er der Restauration. Bis 1818 
hat er dann an seinen Memoiren weitergearbeitet. 1822 zog ihn Cambacérès’ 
Nachfolger Bernis aus der ländlichen Einsamkeit noch einmal hervor; er 
wurde Generalvikar und Metropolitanoffizial; 1825 starb er. Aus seinen 
Memoiren lernen wir Baston als einen geistvollen Theologen, einen glänzenden 
Schriftsteller, einen zuverlässigen Beobachter zeitgenössischer Ereignisse 
kennen. In der Beurteilung des Alten und Neuen wird man ihm nicht 
immer Recht geben; aber über die Stimmung der Kreise, denen er angehört, 
informiert er ausgezeichnet, und die Kapitel über die theologische Erziehung, 
über die französische Geistlichkeit vor und zu Beginn der Revolution, über 
den Eindruck der Civilkonstitution im Lande sind Quellen von höchstem 
Wert. Der erste Band führt bis 1792; der zweite soll hübsche Landschafts- 
und Sittenschilderungen aus den Gegenden, wo sich Baston aufhielt, bringen, 
eine Uebersicht über die in den verschiedenen Phasen der Revolution ent- 
standenen religiösen Kontroversen geben und die Schwierigkeiten darlegen, 
denen die Wiederherstellung des Kultus in Frankreich, die Reorganisation 
des Klerus, die Verschmelzung der revolutionären und der orthodoxen 
Elemente begegnete. Paul Haake. 


Als Jenenser Inaugural-Dissertation erschien: William H. Mace, 
Des älteren Pitt Beziehungen zur amerikanischen Revolution. 
Jena, Vopelius, 1897. 92 S. Der Verf. ist Professor an der Universität 
Syracuse, seine Arbeit ist mit vieler Mühe angefertigt; der Grundgedanke 
ist die Uebereinstimmung der Anschauungen von Pitt mit denen der Ameri- 
kaner nachzuweisen. Gegen diese Auffassung erhebe ich, so wie der Verf. 
sie begründet, Widerspruch. Dass Pitt sich gleich den Amerikanern auf 
das „natürliche Recht‘ berufen habe, ist ein schlimmer Irrtum. Gebraucht 
Pitt den Ausdruck ,,natural rights“, so hat er bei ihm eine ganz andere 
Bedeutung als bei den Amerikanern. Ebenso ist das Auseinandergehen 
zwischen Pitt und den Amerikanern in der Frage der Unabhängigkeit ohne 
Verständnis der politischen Ziele von Pitt erklärt. Der Verf. sucht tiefer 
zu greifen als seine Vorgänger, das ist anerkennenswert; es ist ihm indessen 
nicht gelungen, festen Boden zu finden. 


In einer Berliner Inaugural-Dissertation (Berlin, Buchdruckerei von 
A. Winser) behandelt P. Ritter die „Konventio.-von Reichenbach 
(27. Juli 1790). 34 S. Die kleine Schrift, welche noch ausgedehnt und 
ergänzt werden soll, beschränkt sich auf die Besprechung der preussischen 
Politik; erfreulich ist die Ankündigung (S. 8), die militärischen Akten 
zur Erklärung der Schwankungen dieser Politik mit heranziehen zu wollen. 
Daneben wird der Verfasser sich aber auch noch in ganz anderer Weise 
als bisher mit der europäischen Politik dieser Periode vertraut machen 
müssen, weil die Haltung Preussens in erster Reihe doch immer aus den 


966 Nachrichten und Notizen. 


Erfordernissen der politischen Lage heraus erklärt werden muss. Eire 
Stellungnahme zu den Ansichten des Verf. soll darum bis zum Abschluss 
der Arbeit vertagt werden. F. S. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften wähite 
die Professoren Scheffer-Boichorst und von Wilamowitz-Moellen- 
dorf in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern. 


Universitäten und technische Hochschulen. Der o. Professor Joseph 
Hirn in Innsbruck wurde zum o. Professor der österreichischen Geschichte 
an der Universität Wien als Nachfolger A. Hubers, der ao. Professor für 
historische Geographie an der Universität Leipzig Wilhelm Sieglin al: 
Nachfolger Kieperts zum o Professor für geschichtliche Geographie an der 
Universität Berlin ernannt. Der Privatdozent an der Universität Halle 
John Meyer wurde als o. Professor für deutsche Sprache und Litteratur 
an die Universität Basel berufen. An der tschechischen Universität in Prag 
wurde der ao. Professor für österreichische Reichsgeschichte Dr. Bohuslar 
Freiherr von Rieger zum o Professor ernannt. 

Zu ao. Professoren wurden die Privatdozenten für Geschichte an der 
Universität Berlin R. Sternfeld und O. Hintze befördert. Auf den Lehr- 
stuhl für deutsche Rechtsgeschichte in Insbruck ward als ao. Professor der 
Wiener Privatdozent A. von Wretschko berufen. 

Habilitiert haben sich: an der Universität Strassburg Dr. Ernst Po- 
laczek für mittelalterliche und neuere Kunstgeschichte, an der Universität 
Marburg Dr. Hans Glagau für neuere Geschichte, an der Universität 
Leipzig Dr. Rudolf Kötzschke für mittlere und neuere Geschichte, an 
der Universität Halle Dr. Karl Heldmann für mittelalterliche Geschichte, 
an der Universität München Dr. Sigmund Hellmann für Geschichte und 
an der Universität Berlin Dr. Karl Schmidt für Kirchengeschichte. 


Archive. Zum Archivar der Stadt Mühlhausen in Thüringen ist an 
Stelle des zurückgetretenen Dr. von Bulmerincq Professor Dr. Eduard 
Heydenreich aus Marburg a. L. gewählt worden. Dr. Otto Posse am 
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchiv wurde zum Oberregierungxrat ernannt. 

Bibliotheken. Der o. Professor der Geschichte des Orients Dr. Kara- 
bacek in Wien wurde zum Direktor der Hofbibliothek ernannt. 


Todesfälle. Deutsches Reich. Mit Karl von Weizsäcker ist am 
13. August 1899 einer der hervorragendsten Kirchenhistoriker hingegangen. 
Er hat sich vor allem um die Aufhellung der ältesten Geschichte des 
Christentums verdient gemacht, und auch eine historische Zeitschrift hat 
Grund, seiner ehread zu gedenken. Karl Heinrich Weizsäcker ist am 
11. Dezember 1822 in Ochringen bei Heilbronn geboren. Er machte den 
gewöhnlichen Bildungsgang der schwäbischen Theologen durch und war 
Zögling des theologischen Stifts in Tübingen, als Ferdinand Christian Baur 
den Studenten seine geniale Konception der Geschichte des apostolischen 
Zeitalters vortrug. 1847 wurde er Privatdozent in Tübingen, trat aber be- 
reits 1848 in den praktischen Kirchendienst, in dem er zuerst als schlichter 
Dorfpfarrer in Billingsbach, seit 1851 als Hofkaplan in Stuttgart wirkte. 


Nachrichten und Notizen. 567 


Als am 2. Dezember 1860 Baur starb, wurde Weizsäcker 1861 sein Nach- 
folger. Hier war er als Professor volle 38 Jahre mit staunenswerter Rüstig- 
keit bis zu seinem Tode thätig, neben seiner Professur von 1875 bis 1884 
gleichzeitig das Frühpredigeramt verwaltend. Noch für das kommende 
Wintersemester hatte er die Vollendung der durch Krankheit unterbrochenen 
Vorlesung über die Theologie des 19. Jahrhunderts angekündigt. Oefter 
bekleidete es das Rektorat, auch im Jubiläumsjahr 1877, nach dem Tode 
Rümelins. 1887 wurde er Kanzler der Universität und damit Mitglied der 
ersten Kammer, 1894 Staatsrat, 1897 Geheimer Rat mit dem Titel Excellenz. 
Sein Leben war auf mehr wie einem Gebiet reich an Erfolgen. Als wissen- 
schaftlicher Forscher gehört er nicht zu den rasch und viel produzierenden 
Gelehrten. Nur 3 grössere Werke hat er veröffentlicht, zuerst Unter- 
suchungen über die evangelische Geschichte 1864. In diesem Werk wandte 
er sich vor allem gegen David Friedrich Strauss und unterzog die Quellen 
der evangelischen Geschichte einer subtilen und gründlichen Durcharbeitung, 
um ihre litterarischen Beziehungen zu einander und ihren Quellenwert zu 
bestimmen. Die Resultate dieser Schrift hat er selbst in seinem grösseren 
Werke, das apostolische Zeitalter, zum Teil korrigiert. 1874 erschien die 
Uebersetzung des neuen Testaments, die bis heute Auflage auf Auflage er- 
lebte! Er wollte nicht Luther ersetzen oder korrigieren, sie ist nicht für 
praktisch-erbauliche Zwecke gemacht, aber die Schriftsteller der christ- 
lichen Antike liess er in ihr wieder aufleben, den gedrängten und harten 
Stil, ihr leidenschaftliches Pathos, ihre lebendige Gedankenbewegung wusste 
er in unvergleichlicher Weise durch diese im besten Sinne moderne Ueber- 
setzung den Gebildeten nahe zu bringen. Sein Hauptwerk ist das 1886 in 
erster Auflage erschienene apostolische Zeitalter. Es ist nicht in glänzenden 
Antithesen und mit künstlicher oder manierierter Originalität des Aus- 
drucks, sondern mit durchdringender Klarheit und packender Schlichtheit 
geschrieben. Auch wer die Skepsis gegenüber den neutestamentlichen 
Quellen, vor allem gegen die Apostelgeschichte nicht teilt, wird die reife 
und gründliche Arbeit zu schätzen wissen. V. trägt nicht wie Baur eine 
geistreiche philosophische Konstruktion des apostolischen Zeitalters vor, er 
entrollt ein klares Bild der Begebenheiten, aus dem sich die handelnden 
Personen in scharfer Charakterisierung abheben. Es ist das Werk eines 
scharfen durchdringenden Geistes und fleissigster, nüchterner und metho- 
discher Forschung. — 

Nicht nur wissenschaftlich, auch kirchlich war er von grossem Einfluss 
in seinem Heimatlande. Der freisinnige Theologe, der sich 1892 in der 
von inniger Gemütswärme ausgezeichneten Gedächtnisrede als Schüler Baurs 
trotz aller Gegensätze bekannte, urteilte in kirchlichen Fragen wesentlich 
konservativ und nahm an den kirchenpolitischen Kämpfen ungern teil. 
Als Historiker und Diplomaten stiessen sie ihn ab. So erfreut er sich auch 
bei den Pietisten und Orthodoxen des Landes grosser Wertschätzung. Als 
Politiker war er ein begeisterter Verehrer Bismarcks und in der Kammer Mit- 
glied der deutschen Partei, aber auch weit über seine Partei von bestimmendem 
Einfluss. Treffend charakterisiert ihn einer seiner Schüler Professor Hegler 
in seiner Grabrede: er war ein Gelehrter und wollte nichts anderes sein. 


568 Nachrichten und Notizen. 


Und doch war, was er hier schuf, nur Ausdruck dafür, wie reich er als 
Mensch war. Er war Theologe, und das war sein Stolz. Und doch konnte 
er am meisten ergreifen und erwiirmen, wenn er nichts gab und geben 
wollte, als was er als Mensch dachte. 

Heidelberg. Grützmacher. 


Am 18. August + in Berlin der als Verfasser einer weitverbreiteten 
Preussischen Geschichte bekannte Realgymnasialprofessor Dr. William 
Pierson im Alter von 66 Jahren. 

Holland. Am 17. Juli + in Hilwersum der Numismatiker Jan Pieter 
Six, 74 Jahre alt. 

Am 2. August + in Utrecht der Professor der Geschichte Dr. J. A. 
Wynne. 

Dänemark. Am 29. August + in Kopenhagen der Kulturhistoriker 
Victor Woldemar Holm im Alter von 44 Jahren. 


Erklärung. 

Meine Besprechung des Buches von Rössler, Kaiserin Mathilde, ist 
zu einem nicht ganz günstigen Urteil über dasselbe gelangt. In der dem 
letzten Heft dieser Zeitschrift beigelegten Broschüre hat der Verfasser da- 
gegen Widerspruch erhoben. Ich finde keine Veranlassung, an meinen 
Ausführungen irgend etwas zu ändern, würde aber auf die Mängel der 
Arbeitsweise und das Fehlerhafte in der Auffassung noch näher eingegangen 
sein, wenn nicht die persönlichen Ausfälle, an denen Rösslers Schrift über- 
reich ist, mich zu der Ueberzeugung gebracht hätten, dass eine fruchtbare 
Diskussion mit ihm nicht möglich sei. 

Zürich. G. Caro. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


BIBLIOGRAPHIE 


ZUR 


DEUTSCHEN GESCHICHTE. 


1898/99. 


BEARBEITET VON 


Dr. OSCAR MASSLOW 


UNIV.-BIBLIOTHEKAR IN BONN. 


& 


LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER. 
1899. 


Inhalt. 


— 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften: 
1. Bibliographien und Litteraturberichte 
2. Geographie 
3. Sprachkunde. 
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie 
5. Spbragistik und Heraldik . 
6. Numismatik . ; . 
7. Genealogie, E und Biographie 


IL. Quellen: 


1. Allgemeine Sammlungen 

2%. Geschichtschreiber . 

8. Urkunden und Akten. . . . 

4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler 


I. Bearbeitungen: 


1. Allgemeine deutsche Geschichte . 

2. Territorial-Geschichte . . 

3. Geschichte einzelner Verhältnisse er ar et ed. ie 
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. b) EE c) Recht. d) Kriegs- 
wesen. e) Religion u. Kirche. f) Bildung; Litteratur; Kunst. g) Volksleben. 

4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . 


Seite 
#1. 73 
*2. ‘74 
*3. +7 
ZA *76 
*4. *77 
*5. *78 
*6. 79 
#7. *82 
*g. *82 
*8. *82 
*10. *35 
#11. *86 
*11. ‘86 
#14. *90 
*26. *102 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum bis c. 600 . 
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Donlschen in der Geschichte. 
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse 


2. Fränkische Zeit bis 918 Ce de dent 
&) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. à Innere Verhältnisse. 


+28. 


*106 


*82. *111 


8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919—1254 *33. *113 


à) Sächsische und fränkische Kaiser 919—1125. b) Staufische Zeit 1125—1254. 
€) Innere Verhältnisse. 

4 Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517 
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


*36. *115 


"IV Inhalt. 


6. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des nr 


Krieges 1517—1648 
a) Reformation 1517—1555. b) GE u. er Krieg 1555 — 1648. 


c) Innere Verhaltnisse. 
6. Vom Westf. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 
Wilhelms I., 1648—1740 . SG an ana 
7. Zeitalter EEN d Gr. 1740— 1789 . 
8. Zeitalter der französ. Revolution u. a 1789—1815. 
9. Neueste Zeit seit 1815 
Alphabetisches Register. Bearbeitet + von à Dr. Paul Jü ürges s (Marburg) 


Seite 


+43. *121 


*60. *157 
+64. *141 
#149 


Teil ].* 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographieen und 
Litteraturberichte. 


Bibliotheca geographica; hrsg. v. 
d. Gesellsch. f. Erdkde. zu Berlin, 
bearb. v. O. Baschin (s. ‘98, 6). 
Bd. 4: 1895. xvj, 411S. 8 M. D 


Labores literarii monachorum im- 
er. monasterii S. Udalrici Augustae 
indelicorum (= Memoriale San-Ul- 
ricanum. Sectio Il). (8.’98,2). Schluss. 
(Diöcesanarch. v. Schwaben 98, 13-16; 
25-28; 42-44.) [2 
Bär, M. u. F. Runge, Die Schriften 
J. B. Stüves. (Vom hist. Ver. zu 
Osnabr. d. Gesamt-Ver. d. dt. G.- u. 
Alterts.-Vereine überr.)  Osnabr., 
Dr. v. Kisling. 56 S. [3 
Verzeichnis, Chronolog. d. v. 
F. X. v. Wegele veröffentl. Schrr. 
(v.Wegele Gesamm.Vortrr.u.Abhdlgn. 
S. Jx-xV1).) [4 
Lohmeyer, K., Voigt-Bibliogra- 
phie; Verzeichn. aller v. Johs. Vogt 
veröff. Schriften. (Altpreuss. Mtschr. 
35, 296-308.) Vgl. ’96, 1732. [5 


Litteratur, Hist., d. Schweiz betr.: 
1897 (s. ’98, 1757). Schl. (Anz. f. 
schweiz. G. "og, 48-58; 74-88.) L 

Schön, Th., Württ. G.-Litt. v. J. 
1897 mit Nachtrr. zu 1896. (Württ. 
Viertelj.hfte. 7, 433-54.) [7 


Winkelmann, A., Bad. G.-Litterat. 
d. J. 1897. (Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 
482-505.) y 

Kunzer, 0., Katalog d. Leopold- 
Sophien - Biblioth. d. ehemal. freien 
Reichsstadt Ueberlingen a. B. Ueberl., 
Fayel. xxxıj, 536 S. 2 M. H 

Keller, K., Die hist. Litt. d. Nieder- 
rheins: 1896. (Ann. d. hist. Ver. f 
d. Niederrh. 66, 196-221.) [10 

Oranje-Nassau- Bibliotheek. Boe- 
ken, pamfletten, gelegenheidsgeschrif- 
ten betr. Prinsen en Prinsessen van 
het huis v. Nassau, in het bizonder 
v. Oranje-Nassau, van de 16. eeuw 
tot op onzen tijd. ’s-Gravenh., 
v. Stockum. 162 8. [11 


Jürgens, 0., Bio stadthann-v. Geschichts- 
schreibg. (Hannov. G.-Bil. ’98, Nr. 1 u. 2.) [13 


Grössler, H., Schriftennachweis z. 
Mansfeld. ei u. Heimatkde. (Beil. z. 
11. Jg. d. „Mansfelder BIL vi Eisleben, 
Dr. v. Klöppel. 103 S. [13 

Richter, P. E., Litt. d. Landes- 
u. Volkskde. d. Kgr. Sachsen. 3. Nachtr. 
(Beil. z. 26. Jahresber. d. Ver. f. Erd- 
kde.) Dresd., Huhle. 77 S. 80 Pf. [14 


Uebersicht üb. d. neuerdings ersch. 
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. (N. 
Arch. f. sächs. G. 19, 378-85.) [15 

Loewe, V. u. F. Runge, Littera- 
turbericht z. brandenb. u. preuss. G. 
(Forschgn. z. brand. u. preuss. G. 11, 
559-612.) [16 


* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 15. November 1898. — 
Erscheinungsjahr, falls nicht besonders vermerkt, 1898. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899 1. 


Bibliographie. 1 


2 Bibliographie 


Partsch, J., Litt. d Landes- u 
Volkskde. d. Prov. Schlesien (s. ‘98, 
13). Hit. 6. (Ergünzgshft. z. 75. Jahres- 
ber. d. schles. Ges. f. vaterl. Kultur.) 
S 381-444. 2 M. [17 

Poelchau, A., Livländ. G.-Litt. 
(s. "on, 11): 1897. 598. 1 M. [18 

Pohler, J., Bibliotheca hist.-milit. 
(8. 98, 1766). Bd. IV, Hft.7. S. 481 
-560. 3 M. [19 
Böcker, G., Kirchengeschichtl. Litt. 
e 1.Jan.'98-1.Juli 98. (Zt. f. Kirch.-G. 

, Anhg. S. 176-225.) — 0. Rieder, 
Kischen geschichtlichen in d Zeitschrr. 
d hist. Vereine in Baiern is. '97, 1845). 
Forte. (Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 4 
138-42; 235-38; 283-86. 6, 49-51.) — 
Th. Schön, Württ. Kirchengeschichts- 
Litt. 1897, m. Nachtrr. ‘96. (BU. f. 
württ. Kirch.-G. 2, 140-44.) [20 

Hittmair, A., Bibliogr. d. salzburg. 
Volkskde. 1896. Zt. f. österr. Volks- 
kde. 3, 320; 345-48.) — A. Hauffen, 


Die Deutschen in Bühmen: 1896. 
(Ebd. 349 ff.) [21 
2. Geographie. 
Daniel, H. A. u. B. Volz, Geo- 
graph. Charakterbilder. Bd. 1: Das 
dt. Land. 4. Aufl. v. B. Volz. Lpz., 
Reisland. x, 404 S., 4 Ktn. 6 M. [22 


Kretschmer, K., Der Globus Johs. 
Schöners v. J. 1520. «Beitrr. z. alt. 
G. u. Geogr., Festschr. f. H. Kiepert 
S. 111-23.) [23 


Thudichum, Ueb. d. gegenwärtig. Stand 
d. Grundkarteu-Plans. (Korr.-Bl. d Gesamt- 


Ver. '95, 32-34.) [24 
Laurence, J., Unsere Monarchie. 
Die österr. Kroulinider zur Zeit d. 


bu hr Reg.-Jub. Franz Josephs I. 
Berl., Werner. qu. 4°. 292; 285 S. 
24 M. [25 
Grienberger, Th. v., Zur Kunde 
d. österr. Ortsnamen. Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. 19, 520-34.) [26 
' a eee v. Niederösterr. (8.98, 
Bd. V,4-6.8.193-384. à 2 M. [27 
landes, J., Die Hofnamen d. 
Burggrafenamtes in Tirol (8.'94,2752). 
Forts. Progr. Meran. "Ou S.113- 60. Ke 
Honterus, J., Chronograp 
Transsylvaniae. Die älteste Karte 
d. v. d. Sachsen bewohnten Teile 
Siebenbürgens, 


! 


' Museum zu Budapest. 


: | 
erschienen zu Basel ` 


Nr. 17—74. 
1552. (Nach d. Original im Nation. 
Wien, Graeser. 
37,5 >< 55,5 cm. Faks.-Dr. 1 M. än 

Wolff, Joh., Materialien z. Fir- 
mologie siebenbürg. Ortsnamen. 
(Korr.- Bl. d. Ver. f. siebenb. Ludkde. 
21, 1-14; 25-27; 33-36.) [30 

Baumann, F. L., Gau u. Graf- 
schaft in Schwaben. (Baumann, 
Forschgn. z. schwäb. G. S. 4229-60. 
— Ders., Abgegangene u. unbekannte 
Orte d badisch. Bar u. d Herrschaft 
Hewen. (Ebd. 3843-64 — Ders., 
Die Ortsnamen d. bad. Bar u. d. 
Herrsch. Hewen. (Ebd. 365-429. [31 

Probst, ©. F. u. A. Müllerer, 


Augsburg in Bild u. Wort. Text 
v. Th. Ruess.) Lie 1-10. Aussh,, 
Lampart. fol. à 2 M. 50. ‚32 

Schwanzer, N., Beitrr. z. Orts- 


namendeutg. d. Oberamts Leutkirch. 
(Diöc.arch.v.Schwaben '98,81-84. [33 


Eisass- Lothringen, Das Reichs- 
land. Landes- u. Ortsbeschreibg., 
hrsg. v. statist. Bureau d. Ministe- 
riums f. Els.-Lothr. Lig. 1. Strassb., 
Heitz. 160 S. 2 M. 134 


Witte, Zur G. d. Deutschtums im Elsass 
u. im Vogesengebiet, a ‘9x, 35. Rer: Dt. 
Litt.-Ztg. 19, 710-17 Wolfram; Zt. ff G. d 
Oberrh. 13, 371 Horst. — Ed. Berck, Die 
Umgestaltg. d. Arnoldschen Ortsnamentheorie. 
(Beil. z. Allg Ztg. "18, Nr 203) Antwert 
Wittesu. Erwiderg Heycks (Ebd. Nr.231.) [25 


Schiber, A., Die Ortsnamen d. 
Metzer Landes u. ihre geschichtl. u. 
ethnogr. Bedeutg. (Sep. a.: Jahrb. 
d Ges. f. lothr. G. 9, 46-86.) Metz, 
Dt. Buchhälg. 1 M. 25. [36 

Wolfram, @., Die räumliche Aus- 
dehnung v. Metz zu römisch. u. früh- 
mittelalterl. Zeit. (Ebd. 124-541 [37 

Fuchs, Ortsnamen a. d Kreise Aalen, 
s. ’98, 1756. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
9, 846 Schiber. ES 

Heeger, @., Beitrr. z. pfälz. Orts- 
namenkde. (s. 98,1788). Forts. (Ptälz. 
Museum ‘98, 123 f.; 137-40; 154-56; 
169 f.) [39 

Atlas, Geschichtl., d. Rheinprovinz 
(o `98, 1789). Lfg.5: W. Fabricius, 
Rheinprov. 1789; Uebersicht d. Staats- 
gebiete. 1 Ktnbl. gr.fol. [40 

Gürtler, J., Die Prospekte u. 
Pläne d. Stadt Köln. (Rhein. G.-BIl 
'98, 195-217.) [41 


Hansen, Arnold Mercator o d wiederent- 
deckt. Stadtpläne e 1571 u. 1642, s. "är, 40. 
Rez.: Bonner Jahrbb. 102, 167 R. Schultze. [42 


EE EEE iA mt, fm, vn DEE 


Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. +7 


Cramer, F., 2 denkwürdige Ortsnamen 
am Niederrhein: Xanten u. Birten, s. '98, 1791. 
Sep. Düsseld., Ed. Lintz. 255. 40 Pf. [43 


Cuvelier, J. u. Huysmans, Topo- 
nymische Studie over de oude en 
nieuwere plaatsnamen der gemeente 
Bilsen. Gand, Siffer. 1897. 314 S. [44 


Nordhoff, J.B., Altwestfalen: Volk, 
Land, Grenzen. Münster, Regensburg. 
74 S. 1 M. 20. 45 

Erichsen, J., Topographie d. Land- 
kreises Kiel. Kiel, Marquardsen. 1678. 
2 M. 80. [46 

Koppe, C., Bericht üb. d. Arbeiten f. d. 


neuere braunschw. Landesaufuahme u. d. neue 
topogr. Landeskarte d. Hzgts. Braunschw. 


1597. 53 S., 19 Kartenbll. — Bez.: Peter- 
manns geogr. Mitt. ’98, 90 Hammer. — vgl. '’98, 
179%. (47 


Schönermark, Wüstungen d. Harzgebirges, 
s. ‘JS, 1796. Rez.: Zt. d. Harz- Ver. 31, 356 
Jacobs. [18 
Maenss, J., Die Teilung d. Elbe 
bei Magdeburg in d. neuer. Jahr- 
hunderten. (Arch. f. Landes- u. Volks- 
kde. d. Prov. Sachsen 8,1-7, 2 Ktn.) [49 

Grössler, H., Die ältest. Abbildgn. 
d. Stadt Eisleben. (Mansfelder Bll. 
Jg. 11.) [50 

Richter, 0., Atlas z. G. Dresdens. 
Pläne u. Ansichten d. Stadt 1521 
-1898 auf 40 Lichtdr.-Taf.; nebst e. 
Abriss d. geschichtl. Ortskde. v. Dres- 
den. Dresd., Stengel & Co. 57 5. 
8°. 40 Taf. qu. gr. fol. 30 M. — Ab- 
riss sep. (57 S., 1 Taf.) 1 M. 20. [51 

Löscher, Die ehemalige Landesgrenze 


zwisch. Zwönitz u. Niederzwönitz. (Aus d. 
Zwonitzthale Nr. 5, 102-4.) [52 


Gemeindelexikonf.d.Kgr.Preussen 
(s. ’98, 1805). I: Prov. Ostpreuss. jx, 
455 S. 6 M. — I: Prov. Westpreuss. 
jx, 224 S. 3 M. — V: Prov. Posen. 
jx, 330 S. 4 M. 60. [53 

Langer, J., Die altmärk. Orts- 
namen auf -ingen u. -leben. Progr. 
Zeitz. 4°. 25 8. [54 

Mucke, E., Die slavischen Orts- 
namen d. Neumark. (Schrr. d. Ver. 


f. G. d. Neumark 7, 51-189.) [55 
Singer, H., Bemerkgn. üb. Land u. Volk 
d. Masuren. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘95, Nr. 223 f.) 
[56 


3. Sprachkunde. 


Grundriss d. german. Philol., hrsg. 
v. H. Paul (s.’98, 1808). II, 3. 8.513 
-768. 4 M. 57 
Weise, O., Unsere Muttersprache, 


ihr Werden u. Wesen. 3. Aufl. Lpz., 
Teubner. 1897. 269 S. 2 M. 40. |58 
Rez.: Anz.f.dt. Altert. 24, 247-50 Meissner. 
Vancsa, Erstes Auftreten d. dt. Sprache 
in d. Urkk., s. '97, 1881. Rez.: Dt. Zt. f. 
G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 283-86 Chroust; 
Oesterr. Litt.-Bl. 6, 391 Lampel. [59 
Luther, J., Die Reformations- 


bibliographie u. d. G. d. dt. Sprache. 


Berl., Reimer 32 S. 60 Pf. [60 
Lembke, P., Studien z. dt. Weidmanns- 
sprache. Rostock. Diss. 52 8. [61 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
(s. '98, 1818). IX, 14: Schwellen- 
Schwinge. Sp. 2497-2687. [62 

Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch 
d dt. Sprache ís. '98, 1820). Lfg. 2-5. 


S. 65-320. à 1 M. [63 

Luft, W., Studien zu d. ältest. 
german. Alphabeten. Gütersloh, Ber- 
telsmann. 115 S. 2 M. 40. [64 


Rez.: Dt. L.itt.-Ztg.’98, 1838 Seemüller. 

Piquet, F., De vocabulis quae in 
XII seculo et in XIII principio Gallis 
Germani assumpserint. Paris, Leroux. 
103 S. u [65 


Neubauer, J., Altdt. Idiotismen 
d Egerländer Mundart. 2. [Tit.-JAufl. 
Wien, Graeser 1158. 2M. [66 

Idiotikon, Schweizer. (s. ’98, 65). 
Hft. 36 (Bd. 4, Sp. 785-944). 2 M. [67 

Rez. v. Hft. 34: Arch. f. d. Stud. d. neuer. 
Sprachen 100. 453-57 Tobler. 

Tschumpert, M., Versuch e. bünd- 
nerisch. Idiotikons. Lfg. 5 (greznig- 
heimliche). Chur, Hitz. 8. 641-800. 
3 fr. 60. [68 

Fischer, Geographie d. schwäb. Mundart, 
s. ‘96, 1842. Rez: Anz. f. dt. Altort. 24, 250 
-69 Wrede. GI 


Schmidt, F. G. G., Die Bieser 
Mundart. Münch., Lindauer. 84 S. 
1 M. [70 

Martin, E. u. H. Lienhart, Wörter- 
buch d. elsäss. Mundarten (a '98, 1827). 
Lfg. 4. S. 465-624. 4 M. [71 

Lerond, H., Lothring. Sammel- 
mappe. TI. 7 [Dt.-lothr. Mundart]. 
Metz. 1897. [72 

Rez.: Jahrb. d. Ge-:. f.lothr. G.9, 344 Grimme. 

Kurth, G., De l'emploi officiel des 
langues dans les anciens Pays-Bas. 
(Sep. a.: Kurth, La frontière linguist. 
en Belg. et dans le nord de la France. 
Vgl. 98, 1829.) Bruxelles, Soc. belge 
de librairie. 106 S. [73 

Damköhler, E.. Die Eis- u. Weinlinie v. 
Bettingerode bis Neindorf u. Wenkers Sprach- 


atlas d. Dt. Reichs. (Jahrb. d. Ver. f. nioderdt. 
Sprachfurschg. 22, 131-43.) [74 


1* 


SA Bibliographie Nr. 15—127. 


Krause, G., 3 Dialekte d Magde- 
burger Gegend hinsichtlich ihr. gegen- 
seitigen Abgrenzung. Progr. Düssel- 
dorf. 4°. 178. [75 

Wäschke, H., Beitrr. z. G. d. wen- 
disch. Dialektes in Anhalt. (Mitt. 
d. Ver. f. anhalt. G. 7, 603-29.) [76 

Flex, R., Beitrr. z. Erforschg. d. 
Eisenacher Mundart ís. °93, 2793). 

2. Fl. Progr. Eisenach. 4°. 16 S. [77 

Mentz, R., Franzcais baim mecklenburg. 


Platt u in d. Nachbardialekten (s. ’97, 1K99). 
TL 3. Progr. Deiitzsob. 4- 33 8. [78 


— 


4. Paläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 


Wessely, C., Schrifttafeln z. älter. 
latein. Paläographie. Lpz., Avenarius. 
fol. 12 5., 20 Taf. 8 M. [79 

Bernheim. E., Paläograph.Glossen. 
(Hist. Viertelj.schr. "On, 297-312.) [80 


Paoli, C., Programma scolast. di 


paleogr. e diplomatica (s. "96, 84). 
II, 1 Diplom). Firenze, Sansoni. 
158 S. 4 L. [81 


Rosenmund, Fertachritte d Diplomatik 
seit Mabillon, s. bw, 8. Rez.: Dt. Litt. -Ztg. 
Ton. 1003 Tangl; Mitt. d. Inst. f. österr. 
furschg 14, 707 Osw. Redlich. 


Nostitz-Rieneck, R. v., Zum päpstl. 
Brief- u. Urkundenwesen d. ültest. 
Zeit. (Festgaben zu Ehren Büdingers 
S. 151-68.) — M. Tangl, Die püpstl. 
Register v. Benedikt XII. bis Gregor XI. 
(Ebd. 287-309.) — H. J. Tomaseth 
Die Register u. Sekretäre Urbans y 
u. Gregors XI. (Mitt. d. Inst. f. österr. 


G.torschg. 19, 417-70.) [83 
Zeumer. K., Zum westgotisch. Urkunden- 
wesen s. Nr. 817. (ni 


Grotefend, H., Taschenbuch d. 
Zeitrechng. d. dt. Mittelalters u. d. 
Neuzeit. Hannov. u. Lpz., Hahn. 


166 S. 3 M. 50. [85 
Rer v. 95, 51: Korr.-Bl. d. weatdt. Zt. 17, 
62 Bunvrers. 


Fruin, R., Over de dateering van 
eenige oorkonden der Hollandsche 
Graven. (Bi jdragen voor vaderl. gesch. 
X, 3, 125-46.) 86 

Goldscheider, F., Ueb. d. Ein- 
führg. d. neuen Kalenders in Däne- 
mark u. Schweden. Progr. Berl., 
Gaertner. 4°. 39 S. [87 

Erslev, K., Et kalendarisk Kurio- 
gum. (Dansk hist. Tidsskr. 7. R. 1, 
482-84.) [88 


5. Sphragistik und Heraldik. 

Lippert, W., Das älteste Stadt- 
siegel v. Luckan; nebst Bemerkuneen 
z. Wappenwesen d. niederlaus. Städte. 
(Niederl. Mitt. 6, 264-75.) [89 


Bárczay, O., A heraldika kezi- 
könyve Handbuchd.Herald.;. Budap. 


Akad. 714 8. 6 fl. (a 
Siebmachers Wappenbuch ue ‘98. 
1848). Lfg. 424-428. [91 


(Inh.: Lfg. 424 n. 426 = Bd. 4, Abtig t0 
(Mahr. Adel), Hp gn 9. Textbog 46 3%, 
Taf. 127-162. — Lfu. 435 = Rd. 4, Abug 13 
(Adel v. Kroatien u. Slavonien), Hft 3. Text- 
bog. 45-50, Taf. 1237-14. — I fg. 427 = Bd 4 
Abtig. 12 (Siebenbürg. Adel), Hft 12. ten- 


bog. 6-75, Taf. 199-212. — Lfg. 428 = Hd 3. 
Abtig. 11 (Adel d russ. ‘ steeeprovinzen, 
Hp 15. Textbog. 12-20, Taf. 36-58.) 


Dachenhausen. À. Frhr v., Ein kgl baier. 
Wappenbrief v. 1817. (Dt. Herold an, 137 ; (#2 

Mome, F., Kritik d Wappen d. 
Minnesinger aus Schwaben {s. 'y8, Mi. 
Forts. (Diöcesanarch. v. Schwaben 
"up, 158-60.) [33 

Alberti. ©. v.e Württemb. Adels- 
u. Wappenbuch a ‘97, 192). Hft 8. 
(Bd. 1, 5. 505-35.) 1 M. — Bd. 1 cpt. 
15 M. 50. [94 

Schön, Th., Wappenträger in Reut- 
lingen. (Reutl.G.-Bll.'98, ar 40) [95 

Benoit, A., Note sur les armoiries 
des évèchés souverains de Metz, Toul 
et Verdun et sur celles de Vestrich. 
(Jahrb. d Ges. f. lothr.G.9,315-1%.) [96 

Hahn, H., Die Rrunnenschale in d Burg- 
ruine Nannenstuhl b. Landstuhl. (Viertelj.schr. 
f. Wappenkde. etc. 26, 154-217.) [Ahuenwappen 
d. Frz. Konr. v. Sickingeu u. sein. 2. Gemahlin 
Alverta v. Milendork.] — E. Heuser, Die 


Brunnenschale v. Nannenstuhl. (Pfälz. Mu- 
seum ‘Yg, 199. [57 


en Th. de, Sceaux armo- 

riés des Pays-Bas et des pays avoisi- 
nants (s. "98, 1855). II, 1. S. 1-36 u. 
Ian 6 fr. [98 
Kolb, R., Das neue Nassau-Luxem- 


burg. Haus- u. Staatswappen u. seine 
Entstehg. (Mitt. d. Ver. f. nass. 
Altertkde "98:99, S. 8 f.) [99 


Orgien-Rutenberg, Frhr. E., Das Wappen 
d. v. Rutenberg u. v. Orgies gen. Rutenberg. 
(Jahrb.f Gencal. etc. Jg. (ut, 45-49, 1 Taf.) {100 

v. d. Horst, Frh., Herald -geneal. Drenk- 
mäler in d. kirche zu ‘Oldendorf. (Dt. Herold 
’98, 113-15.) Co) 

Kowalewski, G., Der Hülsbusch 
in d. Heraldik; m. besond. Berück- 
sichtigg. d. hamburg. Wappen. (Zt. 
d. Ver. f. hamburg. G. 10, 337-84, 
21 Taf.) [2 

Zellner, E., Die Heraldik am Rathause 


zu Breslau. (Dt. Herold '38, 105-8.) [3 


Paläographie, Diplom., Chronol. — Sphragistik, Heraldik. — Numiem *5 


Löwis of Menar, K. v., Vermehrg. d. 
Wappens d. Herren v. Löwis of Menar durch 
Beizeichen. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. 1597, 
23-34, Taf.) [104 


6. Numismatik. 


Stübel, B., Die Stellung d. Numismatik 
innerhalb d. hist. Hülfswissenschaften. (Beil. 
z. Allg. Zta ‘us, Nr. 117.) — P. Weinmeister, 
Schicksale e Münzen. (llessenland ’98, 32-35 ; 
47-42.) [105 

Kataleg d. Münz-Sammig d. hist. 
Ver. Neuburg a.D. (Neuburg. Kollek- 
taneenbl. 61, II.) 82. [6 

Cahn, J., Die Medaillen u. Pla- 
ketten d Kunstsammig. W. P. Metzler 
in Frankf. a. M. Frkf., Baer & Co. 
4°. 63 S., 26 Taf. 25 M. [7 

Friesenegger, J. M., Ueb. Ulrichs- 
kreuze. (Mitt. d baier. num. Ges. 
Jg. 16:17,115-42,2Taf.) Vgl.’96,690. [8 

Dannenberg, H., Mittelalterl. 
Denkmünzen. (Zt. f. Numism. 21, 
106-17.) N [9 


Smelik, J., Nález denarü Crästa- 
nech u Geakeho Brodu (Fund v. Denaren 
in Chráštany b. Böhmischbrod). (= 
Rozpravy České Akad. cís. Františka 
Josefa v Praze. 1, VI, 3.) V Praze, 
Akad. 1897. 4°. 34 S., 2 Taf. [10 

Höfken, R. v., Zier-Brakteaten. 
(Arch. f. Brakteatenkde. 3, 309-11.) 
— Ders., Zum Rodewitzer Brak- 
teatenfund. (Ebd. 141 f.) [11 

Bahrfeldt, E., Ein baier.-böhm. 
Münzenfund. (Mitt. d. baier. num. 
Ges. Jg. 16 17,42-64.) — Ders., 
Beitrr. z. Brakteatenkde. (s. 96, 1396). 
IV: Fritzlarscher Hohlpfennig. (Arch. 
f. Brakteatenkde. 3, 278-81.) [12 

Wilbrand, J., Der Münzfund zu 
Hesseln b. Halle i. W. (Jahresber. 
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens- 
berg 12, 70-74.) — Ders., Die Münzen- 
funde am Sparenberg, in Nieder- 
Jöllenbeck u. Kirch-Dornberg. (Ebd. 
74-77.) [13 

Horchler, A., Mittelalterl. Münz- 
funde a. d. Allgäu (s. ’97, 1942). Il: 
Die Funde zu Ruderatshofen. (All- 
gäuer G freund 10, 10-15; 23-31;53-60; 
83-93.) [14 

Hantschel, F., Münzfunde. (Mitt. 
d.nordböhm. Exkurs.-Klubs 20, 158 ff.) 
— H, Wolfram, Münzfund zu Hülten- 
hausen oberhalb Lützelburg. (Jahrb. 
d Ges. f. lothr. G. 9,320.)— Menadier, 
Bischöfl. Naumburger Pfennige aus 


d. Münze zu Strela. (Berl. Münebll. 
Nr. 210.) [15 

Kenner, F., Urkundliches zu d. 
Prägungen d. Kaiser Friedrich II. u. 
Maximilian I. Vortr. (Num. Zt. 30, 
1-30.) [16 

Heuser, E., Münzfunde in d. Pfalz 
(Neuburg, Nussloch, Grünstadt, Dahn). 
(Pfälz. Museum ‘98, 71-78; 88-94; 
108 f., 174 f) — H. Ruff, Münzfunde 
im Kreise Lübben. (Niederlaus. Mitt. 
5, 377.) [17 

Grüder, H., Jeton auf d Sieg d Spanier 
unter Don Juan d’Austria üb. d. Niederlander 
bei Gembloux 31. Jan. 1578. (Berl. Münzbll. 
Nr. 305) [18 

Joseph, P., Goldmünzenfund im 
Maine neben d. alt. Frankf. Brücke. 
(Num.-sphrag. Anz. ’98, 49-52.) [19 

Witte, A. de, Ducats de l'Ordre Teutoni- 
que frappés à Bruxelles en 1772 par le grand- 
maître Churles de Lorraine. (Rev. suisse de 
num. 7, 382-89.) , . [20 

Bordeaux, P., La numismatique 
du siège de Maestricht en 1794. 
(Sep. a.: Rev. belge de num.) Brux., 
Goemaere. 58 S. 2 fr. [21 

Holtze. F., Die dt. Thaler als Marksteine 
d Entwicklg. Dtlds. v. 1815-71. (Forschen. z. 
brandenb. u. preuss G. 11, 5413-46.) Vgl. ’9, 
1879, [22 

Heyden, H. v., Ehren - Zeichen (Kriegs- 
Denkzeichen etc) d. erlosch. u. blühend. 
Staaten Dtlds. u. Oesterr. - Ungarns (s. ’97, 
1953). Nachtr. 198. ıM.— Berichtigungen 
u. Nachtrr. (Num.-sphragist. Anz. "8. 73-75.) 
— C. Kaufmann, Die Ysenburger Feldzugs- 
Medaille v. 1814. (Berl. Münzbll. Nr. 209.) [23 


— + 


Scholz, J., Die österr. Conventions- 
Zwanziger. (Num. Zt. 30, 37-182, 
Taf. 1 u. 2) — E. Bahrfeldt, Me- 
daille auf Chr. Frhrn. v. Schellendorf 
u. dessen Gemahlin. (Ebd. 31-35.) [24 


Cervinka, I. L., Mince a mincov- 
nictvi Markrabstvi Moravského (Mün- 
zen u. Münzwesen d. Markgrafsch. 
Mähren; mit 3 Taf. u. e. Anhg.: 
Münzen d. Erzbist. Olmütz). Brünn, 
Pisa. 107 S., 8 Taf. ıfl. [25 

Haas, F., Beitrr. zu e. luzern. 
Münz-G. (s. ‘98, 117). Forts. (Rev. 
suisse de num. 8,49-98.)— A. Cahorn, 
Les monnaies de Glaris ís. '98, 114). 
Supplem. (Ebd. 7,380 f.) — H. Zeller- 
Werdmüller, Schnabelthaler. (Anz. 
f. schweiz. Altertkde. Jg. 30,74 f.) [26 

Medaillen u. Münzen d Gusamthauses 
Wittelsbach Bd. I, s. ’97, 118. Rez.: Num. 
Zt. 2), 372-6 Luschin v. Ebengreuth; Mitt. d. 
baier. num. Ges. 15, 8:-6; Berl. Münzbil. 
Nr. 137 E. Bahrfeldt; Litt. Cbl. ’97, 1048. — 
G. Habich, Zu Frdr. Hagenauer. (Mitt. d. 
baier num. Ges. Jg. 16:17, 143.55, Taf.) [27 


*6 


Kull, J. V., Ein Monogramm auf baier, 
Portraitmedaillen. (Mitt. d. baier. num. Ges. 
du 16,17, 1565-58.) — À. Bauch, Der Nürnberg. 
Medailleur M. G. (Hist. Jahrb. 19, 570-75.) [128 

Catalogue illustré des monnaies 
seigneuriales et provinc. de France: 
Alsace-Lorraine, les trois &veches. 
Paris, Cabinet de num. 24 S. 1fr. [29 

Heuser, E.. Die Münzen u.Medaillen 
v. Landau. (Mitt. d. baier. num. Ges. 
Jg. 16.17, 65-114.) [30 

Buchenau, H., Dio ñltesten bisher un- 
bekannten Münzen d. Grafen v. Katzeneln- 
bogen (s. '97, 1956). Auszug m. 9 Abbildgn. 
(Quartalbil. d. hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 
2, 235-31.) [31 

Toep u. Fellner, Die Münzen v. Frankf. 
a. M. "97, 123. Roz: Num. Zt. 28, 316-23 
Luschin v. "Ebengreuth; Quartalbll. d. hist. 
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 2, 155-60 Nick. [32 

Zur bergischen Münz-G. (Monatsschr. d. 
berg. G.-Ver. 5, 122 f.) — F. Alvin, Sous tapés 
et sous marqués. (Rev. belge de num. 53, 
47-60.) — P. Weinmeister, Ein Fund hess.- 
schaumburg.Kupfermarken (Num.-sphrag. Anz. 
’98. 59-61.) [33 

Wilbrand, J., Mitt. üb. d. Münz- 

wesen d. Grafschaft Ravensberg. 
(Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. 
Ravensb. 12, 39-69.) — A. Noss, Die 
ravensb. Münzen währ. d. Erbfolge- 
streites, 1609-1647. «Mitt. d. baier. 
num. Ges. Jg. 1617, 1-41.) [34 

Tewes, 2 Verrufe geringhaltiger 


Münzen. (Num.-sphrag. Anz. ‘98, 
Nr. 10£.) Vel. ‘98, 1895. [35 


Bahrfeldt, M., Notitia rei numma- 
riae Luneburgicae, Hamburgensis et 
Lubecensis 1325-1525. (Berl. Münzbll. 
Nr. 209.) [36 

Schmidt, Max, Zur Münzkde. d. 
Bistums u. Fürstentums Ratzeburg. 
(Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts. Lauenb. 
Bd. 6, Hp 3, 66-73.) [37 

Bojano ý ski, P.v. u. C. Ruland, 
140 Jahre weimarischer &.in Medaillen 
u. Medaillons. (Sep. a.: Festschr. z. 
80. Geburtstage d. Grhzgs. Carl Ale- 

xander v. Sachs) W eimar, Böhlau. 
fol. 45 S. 12 M. [38 

Ernst, C. v., Die Schaumünzen d. 
Familie Buchofen v. Echt. (Num. Zt. 
30, 153-200, Taf. 3-7.) [39 

Bahrfeldt,E., Preuss. Probemünzen 
v. 1912. (Berl. Münzbll. Nr. 210.) [40 

Münzen u. Medaillen d. Stadt 
Rostock. (Ebd. Nr. 210 f.) [41 

Friedensburg, F., Studien zu 
schles. Münzen u. Medaillen. (Schle- 
siens Vorzeit 7, 295-311.) Vgl.’97,130. 
— Hans Schulz, Notiz z. schles. 
Münzkde. (Ebd. 311; zu 7, 57.) — 
E. Bahrfeldt, Münz- u. Geldwesen 


Bibliographie Nr. 128—183. 


in Glatz z. Zeit Friedr. Wilhs. III. 1807 
-13. (Ebd. 315-34.) Vgl.’u=, 1901. [42 


Garufl, C. A., Monete e coni nella 
storia del diritto siculo dagli Arabi 
ai Martini. Parte 1. Palermo, Reber. 
174 S. TL. [143 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Kekule v. Stradonitz, 8., Ahnen- 
tafel-Atlas; Ahnentafeln zu 32 Ahnen 
d Regenten Europas u. ihrer Ge- 
mahlinnen. Ltg. 1-2. Berl., Stargardt. 
qu. fol. à 4 Taf. à 1 M. 1144 

Wegele, F. X. v., Die Töchter d Hals 
Wittelsbach. (v. Wegele, Vortrr. ete. S. 312- 
55 [aus: Beil. z. Allg. vg at, Nr 10]) [45 

Wertner, M., Zur Familien-G. der 
Kurfürsten v. d. Pfalz. (V iertelj. schr. 
f. Wappenkde. etc. 26, 236-47 [46 

Wielemaker, K., Stamtafel van't 
huis van Nassau voor zoover dit in 


betrekking staat met de gesch. d. 
Neederlanden. Middelburg, D’hur. 
1 fl. 50. [47 


Devrient, Die älter. Ernestiner. s ‘97. 13988. 
Rez.: N. Arch f. sächs. G. 18, 365-8 Heyden- 
reich; Zt. d. Ver. f. thür. G. 11, 129 Mentz {43 


Schmidt, Gg., Geneal. Kollekta- 
neen (s. '97, 139). VI. (Viertelj.schr. 
f. Wappenkde. etc. 26, 189-215.) [49 

Foelkersam, A. Frhr. v., Ahnen- 
tafeln russisch. Frauen als Beitr. z. 
Geneal. dt. Adelsgeschlechter. iJahrb. 


f. Geneal. etc. Jg. 1897, 52-61.\ [50 
Büsch, H., Das Nürnberg. Ge- 
schlechterbuch v. 1563. (Mitt a. d. 


german. Nationalmus. ‘98, 69-92. [51 
Schön, Th., Reutling. Patrizier- 
u. Bürgergeschlechter bis z. Reform. 
(s. Ou. 1992). Forts. (Reutling. G.-Bll. 
8, 61-64 ; 76-80. 9, 13-15; 27-29.) [52 


v. d. Horst, Das Kirchenbuch zu Preuss.- 
Oldendorf, 1730-1814. (Dt. Herold "um, 3s f) 
— 0. v. Dassel, Urkdl. Familiennachrr. 
(Ebd. 88-90; 115-17.) — P. v. Troschke, Desgl. 


(Ebd. 125 f.) 153 

Gritzner, E., Grabdenkmäler 
adelig. Personen auf Kirchhöfen Ber- 
lins u. seiner Vororte; Anhg.: Kirch- 
höfe in Lippe-Detmold u. Westfalen. 
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 26, 
87-153.) [64 

Arenstorff, A. v., Auszug a. d. 
Kirchenbüchern zu Mirow in Mecklen- 
burg-Strelitz. (Ebd. 216-21.) [55 

Conrad, Geo., Familiennachrr. a. 


Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte, Biographie. *7 


ostpreuss. Kirchenbücherns.’97,1996). 
IV: Aus d. reform. Kirchenbuche v. 
Soldau u. Mohrungen, sowie Reicherts- 
walde. (Ebd. 222-35.) [156 

Mülverstedt, 6. A. v., Der preuss. 
Adel unter d. alten kurländ. Ritter- 
schaft. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. 1897, 
35-44.) [57 

Arbusow, L., Erzbischof Michael v. Riga 
als Genealoge. (Ebd. 72-28, 2 Stammtaf.) [53 


Schmidt, Geo., Schönhausen u. d. 
Fam. v. Bismarck (s. '97, 147). 
2. Aufl. x, 196 S. 5 M. [59 

Arbusow, L., Stammtaf. d. Fam. Blanken- 
feld in Livland. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. 
1597, S. 89.) (io 

Breithaupt, Th., Chronik d. Fam. 
Breithaupt. Hannov., Schlütersche 
Buchdr. xj, 182 S. [61 

Egli, E., Nochmal zum Geschlecht Brun, 
vgl. "un, 147. (Anz. f. schweiz. G. "98, 72.) "62 

Fircks, Ed. Frhr. v., Fam Brunnow. 
(Jahrb. f. Gencal. etc. Jg. 18.17, S. 90f.) [63 

Vannerus, J., Notice généalog. 
sur la famille luxembourg. Dhame 
ou d’Haem. Diekirch, Schroell. [64 

Groeben-Neudörfchen, Günther 
Graf v. der, Die Erbfolge in d. von 
d. Generallieutenant Frar. v.d.Groe- 
ben 8. Apr. 1711 errichteten 4 Majo- 
raten Neudôrfchen, Panarien, Gross- 
Schwansfeld u. Ludwigsdorf. Berl., 
Dümmler. 2798.u.1Stammtaf. GA [65 

Tippel, 0., Zur G. d. Fam. Heide. qe 
Herold ‘y8, 129f) [86 

Hess v. "Wichdorff, E. W., „Ist d. ehemal. 
(!) zur althess. Ritterschaft gehôrige Familie 
Hess v. Wichdorff mit d. 1594 verstorb. 


Dan. Wilb. Hess erloschen, oder durch sein. 
Bruder Melchior fortgesetzt worden ?“. Vgl nu, 


1025. (Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 26, 
215-55.) — G. R. Frhr. v. Pappenheim, 
Erwiderg. (Ebd. 259f.) [67 


Geschichtsblätter d. Familien v. 
Stamme Hildebrant (s. un, 1926). 
Nr. 10. S. 215-28, 1 Taf. 2 M. 50. [68 

Kell, H. R., Das Haus Kell; 


4 Jahrhunderte e. frünkisch -sächs. 
Pfarrerfamilie. Als Handschr. gedr. 
Hft. 1. (Mit Wappen- u. Stammtaf.) 
42 S. Plauen, Kell. 2 M. [69 

Beck, P., Geschlechtsabzweigung 
d. schwäb. Hauses Königsegg nach 
Preussen. (Diöcesanarch. v. Schwaben 
"on, 33-37; 80.) [70 

Rolleder, A., Die Herren v. Kra- 
warn. (Zt. d. Ver. LG Mährens u. 
Schlesiens 2, 199-215; 295-339.) [71 

Böhmer, F., Ueb. d Familio Lichtevot. 
(Monatsbll. f. pomm. G. '98, 101 f.; 142.) [72 

Arbusow, L., Zur Geneal. der 
Plettenberg:s.'96, 1951). U. (Jahrb. 
f. Geneal. etc. Jg. 1897, 1-6.) — 
M.v. Spiessen, Die Fam. v. Pletten- 
berg in Westfal. (Ebd. 7-21.) [73 

Pohlmann, R., Polmann’sche 
Familien-Nachrr. a. d. Jahren 1560 
-1655. (Ebd. 82-86.) [74 

Schneider, Eug.. Die Ringlin v. 
Rothis. (Württ.Vtjhfte. 7,351-56.) [75 

Rougemont, be Stammbaum d. 
Fam. Rougemont. Hamburg, Hof- 
Buchdr. Rademacher. 20 S., 1 Taf. [76 

Orgies-Rutenberg, Frhr. E., Die 
Fam. v. Rutenberg in ihr. Stammes- 
heimat Braunschw. (Jahrb. f. Geneal. 
etc. Jg. 1897, 45 ff. u. Stammtaf.) Vgl. 
Nr. 100. [77 

Craandijk, J., Wat leert ons van 
den Berghs Oorkondenbock van Hol- 
land en Zeeland omtrent de Tei- 
lingens in de 13. eeuw? (Bijdragen 
voor vaderl. gesch. X, 3, 61-71.) — 
R. Fruin, De jongere tak der van 
Teylingens. (Ebd. 78-99.) [78 


Biographie, Allg. deutsche (e "on, 
1937). Lie. 217/18 (Bd. 44, 161-480): 
Wolny-Wyttenbach. [79 


Beck, P., Schwäbische Biographieen (o "ou, 
1939). Forts (Diöcesanarch. v. Schaben "On, 
17-20; 49-52; 78-80.) [150 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germaniae hist. N. 
Quart-Ausg. Gestorum pontificum ro- 
manorum vol. I: Liber pontificalis, 
P.1; ed. Th. Mommsen. Berl. Wed. 
mann. cxxxıx,2958.,4 Taf. 15M. [181 

Denkmäler d.dt.Kultur-G. Abtlg. 1, 
Bd. 1 s. Nr. 1134. [82 


Steinhausen, G., Ueb. d Plan einer zu- 
samınenfassenden Quellenpublikation f. d. dt. 
Kultur-G. (Zt. f. Kult.-G. 5, 439-50.) 


Monumenta hist. ducatus Carin- 
thiae;geschichtl. Denkmäler d. Hrzgts. 
Kärnten (s. '97, 2032). II: Die Gurker 
G.-Quell. 1233-69 ;hrsg.v.A.v.Jaksch. 
xj, 291 S. 14 M. [83 


*8 Bibliographie Nr. 184—233. 


Netollezka, 0., J. F. Trausch’ 
Handschrr.-Katal. I. Kronstadt, Hon- 
terusdruck. v. J.Götta Sohn. 1428. [184 

Brunner, K., Quellen z. G. Badens 
u.d. Pfalz in d. Handschriftenbestän- 
den d. öffentl. Bibliotheken Frank- 
reichs nach d. Catal. géner. des mss. 
des bibliothèques publ. de France. 
(Mitt. d. bad. hist. Komm. 20,49 #f.) [85 

Ingold, A. M. P., Les manuscrits 
des anc. maisons relig. d'Alsace. (Le 
Bibliographe moderne Bd. 1 u. 2.) [86 

Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. 
(a. op, 1947). XII 8. Nr. 40. [87 

Ouvrages, Les, manuscrits intéress. 
pour l’hist. du Luxembourg onsere, 
dans les bibliothèques de France. 
(Ons Hémecht 4, 369-74.) [88 

Verôffentlic'ungen d hist. Kom- 
miss. d. Prov. Westfalen. Quellen u. 
Forschgn.z.G.d.Stadt Münster. Hrsg. 
v. O. Hellinghaus. I. Münster, 
Aschendorff. zu. 322S. 6M. 50. [89 

Helnemann, O. v., Die Handschrr. 
d. bzgl. Bibliothek zu Wolfenbüttel. 
Abtly. 2: Die Augusteischen Hss. 
Ba. II. Wolfenb., Zwissler. 4°. 411 5S. 
18 M. [190 


2. Geschichtschreiber. 


Vildhaut, A., Hdb. d Quellenkde. z. 
dt. G. bis z. Ausgange d Staufer. 
Arnsberg, Stein. 3658. 3 M. 60. [191 

Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit 
(8. "ug, 19481. 2. Gesamtausg. Bd. 78. 
(Hermann v. Altuich; Bd. 79 u. 80 
(Leben Heinrichs VIL). [92 


Scriptores rerum (iermanic. in us. schola- 


rum s. Nr. 533. [93 

Seemüller, J., Studie zu d. Ur- 
sprüngen d. altdt. Historiographie. 
(Sep. a.: Abhdlgn. z. germ. Philol., 
Festgabe f. R. Heinzel S. 279-352.) 
Halle, e 2 M. 40. [94 


Kaindl, R. We a Studien zu d. ungar. 
G.- Quellen | '98, 858). VII: Die 
ungar. Chroniken., krit. Zergliederg.; 
Entstehen d. einzelnen Redaktionen. 
Sep. a.: Arch. f. österr. G. 85,431-507.) 
Wien, Gerold. 1 M. 60. [95 

May, J., Paul Volz v. Offenburg 
u. d. Annalen v. Schuttern. Lpz., 
Fock. 63 S. 1 M. [96 


Jürgens, 0., Die ültere niedersächs. 
G.schreibg. (Hannov. G.-Bll. '98, Nr. 41.) [97 


Koppmann, K., Die Lübische 


Stadeschronik u. ihre Ableitgn. (Hana 


G.-Bll. "ug, 147-202.) EK 
Scriptores rerum Polonio. (s. "96, 2). 
T. XVI 8. mg, 3249 (159 


Perlbach. M., Die Anfänge d. 
poln. Annalistik.(N. Archiv 24, 231-85.) 
| 200 

L 


3. Urkunden und Akten. 


Bloch, H., Zu d. Urkundenfäl- 
schungen Grandidiers. (Zt. f. G. d 
Oberrh.13,543-46.) Vgl.’97,2051. [201 

Vgl.: A. Gasser, Grandidier est-il un 
faussaire? (Rev cath. d'Alsace N. S 17, 
401-23.) Sep. Colmar. Hüffel. 40 Pf. — Bloch, 
Les falsifications modernes dans les oeurres 
de Grandidier. (Ebd. 561-0.) 

Šusta, J., Zur G. u. Kritik d. Ur- 
barialaufzeichngn. Sep. a.: Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. Bd. 13s.) Wien, 
Gerold. 72 S. 1 M. 60. [2 

Recueil, ee gener. de traites 
etc. de droit intern. ide (GE de Mar- 
tens), cont. par F. Stoerk is. ‘98, 
1958). T.XXI11,3. S.633-831.9M.40.[3 

Tollin, H., Urkk. z. G. hugenott. 
Gemeinden in Dtld. (s.’98,196:. Forts. 
(G.-Bll.d. dt. Hugenotten-Ver. VII, 10.) 
59 S. 1 M. 20. [4 


Adler, S., Das Gültbuch v. Nieder- 
u. Oberôsterr. u. seine Funktion in 
d ständ. Verfg. (Sep. a: Festschr. 
Jos. Unger überr. v. d. rechts- u. 
staatswiss. Fakult. Wien. S. 499-540.) 
Stuttg., Cotta. 42 S. 1 M. 20. [5 

Quellen z. G. d AT Wien, red. 
v. Ant. Mayer (e un, 1991. Abt. 2: 
Regesten a. d. Archive d. St. Wien. 
Bd. I: Verzeichn. d Orig.-Urkk., 1239 
-1411; bearb v. K. Uhlirz. xx], 
626 S. 36 M. — Abt. 3: Grundbücher 
d St. Wien. Bd.I: Die ältest. Kauf- 
bücher, 1368-88; bearb. v. F. Staub. 
LXXX, 468 S., 4 Taf. 24 M. [6 


Hann, F. G., Ueb. d Ziele d archival. 
Thätigkeit in Kärnten u. d Bedeutg. d Ar- 
chive f. heimische Kunst-G. een, 
149-57.) 


Codex juris bohemici. Tom.2 (s. 96, 
2019). Pars +: Monumenta jur.municip. 
saeculi 14; ed H. Jireček. Lpz., Frey- 
tag. 388 8. 6 M. [8 

Lechner, K., Beitrr. z. Frage d. 
Verlässlichkeit d. „Codex diplom. et 
epistolaris Moraviae". (Zt. d Ver. f. 
f. G. Mährens u. Schlesiens Jg. 2, 123 
-60; 236-60; 361-75.) [9 


Allg. Quellen-Sammlungen; Geschichtschreiber; Urkunden. e 


Inventare schweiz. Archive (8. '98, 
209). Forts. Bd. Il, 137-60. (Beil. z. 
Anz. f. schweiz. G. 98, Nr. 1-3.) [210 

Inh.: J. Häne, Stiftsarch. St. Gallen. 

Bernoulli, A., Zur Sammlg. d. älter. 
eidgenössischen Abschiede. (Anz. f. 
schweiz. G. ‘98, 31-36.) [11 

[6 Urkk. a. d. JJ. 1510-1516.) 

Urkundenbuch d Stadt u. Landsch. 
Zürich, bearb. v. J. Escher u. P. 
Schweizer (s. ’97, 215). Bd. IV, 2: 
1272-76. S. 01-40. 7 M. 30. [12 


Wittmann, P., Zur G. d Münchener Ur- 
kundenbucbs. Münch., Druck v. J. a 
23 S. 


Liebenau, Th. v., Schwiäbisches 


a. Schweizer Archiven (s. "oe, 2032). 
Forts. (Diöcesanarch. v. Schwaben 
15, 63 f.) [14 


Koehne, C., Uebersicht üb d. gedr. 
u. handschrifti. Material f. d. Heraus- 
gabe d. badisch. u. elsüss. Stadt- 
rechte. II: Das mittlere u. südl. 
Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 664 
-88.) Vgl. ‘96, 233. 15 

Ehrensberger, Freiherrlich v. Zo- 
belsches Archiv zu Messelhausen, 
Bez Amt Tauberbischofsheim. (Mitt. 
d bad. hist. Komm. 20, 121-50.) — 
H. J. Weiss u. Schück, Archivalien 
a. Orten d. Amtsbezirks Eberbach. 
(Ebd. 151-54.) — A. Dreher, Desgl. 
Amtsbezirk Engen. (Ebd. 155.) — 
L. Sciappacher, Desgl. Amtsbez. 
Messkirch. (Ebd.156-58.)— 6.3. Weiss, 
Desgl. Amtsbez. Mosbach. (Ebd. 158.) 
— Martin, Desgl. Amtsbez. Pfullen- 
dorf. (Ebd. 159 f.) [16 


Urkunden u. Akten d Stadt Strass- 
burg. 1. Abtlg.: Urkundenbuch d. 
St. Strassb. Bd. IV, Hälfte 1: Nachtrr. 
u. Berichtigungen zu Bd. LIT, ge- 
samm. v Wiegand. Register 
zu Bd. II-IV, 1, bearb. v. A. Schulte 
u. W. Wiegand. Strassb., Trübner. 
4°. 3608. 18 M. [17 

Urkundenbuch , E 
sches, hrsg. v. K. Albrecht (s. 
224). Bd. 5: 1473-1500. 720 S. 32 M. 18 

Walter, L., Les regestes de l'ab- 
baye de Neuwiller (8. 97, 2068). 
Schluss. (Mitt. d. Ges. z. Erhaltg. d. 
geschichtl. Denkmäler im Elsass 19, 
360-406.) [19 

Wolfram, G., Die Dufresnesche 
Urkundensammig. (Jahrb. d Ges. f. 
lothr. G. 9, 308-14.) Vgl. ’96,236. [20 


Krebs, R., Archiv-G. d. Hauses 
Leiningen. (Mitt. d. hist. Ver. d. 
Pfalz 22, 1-46. [21 

Medicus, > Mitt. a. d. Arch. d. 
Stadt Kaiserslautern. (Pfälz. Museum 
97, 48; 86f. ’98, 11 etc. 156f) — 
J. Küchler, Aus d Ratsprotokollen 
d St. Kaisersl. (Ebd. "on 29 etc. 


188 f.) [22 

Kolb, R., Aeltere nassauische 
Urkk. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
'98, 80-84.) [23 


Loersch, H., Die Urkunden d. 
Bonner Kreisbibliothek [1357-1787]. 
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
66, 40-93.) — @. A. Renz, Das Archiv 
d. rhein. Grafengeschlechtes v. Schaes- 
berg in Thannheim. (Ebd. 182-90.) 
— W. Vielhaber, Nachtrr. zu d. Re- 
gesten d. Urkk. d. Stadt Goch, vgl. 
'98, 1979. (Ebd. 193-95.) [24 

Höfer, H., Regesten z. G. d. Abtei 
Heisterbach (s. og, 2071). Forts. (Rhein. 
G.-BIL. 3, 242-6 etc. 353-56.) [25 

Sauer. W., 2 urkundl. Nachtrr. zu d. Emil 
Frhr. v. Hammerstein-Gesmold „Urkunden u. 
Regesten z. G. d. Burg-rafen u. Frhru. 


v. Hammerstein“ Hannov. 1Ł91. (Zt. d. berg. 
G.-Ver. 33, 139 f.) [26 


Bondam, A. C., De openstelling 
onzer archieven. (Nederl. archieven- 
blad ’97,98, 89-117.) — dJ. A. Feith, 
Eene gode vonst. (Ebd. 117-20.) [27 

Fruin, R., De middeleeuwsche 
rechtsbronnen d. kleine steden van 
het Nedersticht van Utrecht Deel 2. 
(= Werken d. Vereeniging tot uitg. 
d. bronnen v. het oude vaderl. recht 
gevest. te Utrecht. I, 13.) 's Gravenh., 
Nijhoff. 435 S. 7 fl. 50. [28 

Meurs, P. ‘an, Brielsche ding- 
talen. (Verslagen etc. d. vereenig. tot 
uitg. d. bronnen v. het oude vaderl. 
recht 3, 579-382.) — Ders., Dingtalen 
van Naters. (Ebd. 582-87.) [29 


Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg. 
v. F. Darpe (97, 2081). Tl. 1, Forts. 
Progr. Coesf. S. 49-96. [30 

Urkundenbueh d. Stadt Lübeck 
(8. ’98, 1995). X, 78: 1464,65. S. 481 
-640. 3 M. [31 

de Boor, A., Zur G. d Archive 
d grossfürstl. Aemter in Holstein. 
(Zt. d Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb. 
G. 27, 97-170.) Vgl. "un 223. [32 


Stemmler, Inhalts-Verzeichnis d. 
alt. Ohrdrufer Stadtbuches. (Aus der 


*10 


Heimat; Bll. f. gothaische G. etc. 2, 
37-32.) [233 
Codex diplom. Saxoniae regiae 


(8.'98.227,. Haupttl. I: Urkk. d Mark- 
grafen v. “Meissen u. Landgrafen v. 
Thüring. Bd. 3: 1196-1234; hrsg. v. 
O. Posse. 36x S. 18 M. 33a 

Urkundenbuch, Neues preuss. 
Publikation d. Ver. f. G. v. Ost- u. 


Westpreuss. Ostpreuss. Tl. 2. Abtlg.: 
LIRE d. Bistümer, Kirchen u. Klöster. 
Bd. 2: Bist. Samland; hrsg. v. C. P. 
W k u. H. Mendthal. Hp 2 
Lpz., Duncker& H. S.129-255. 5 M. [34 

C onrad, G., Regesten ausgewählter 
Urkunden [1354-1891] d. reichsburg- 
gräfl. u. gräfl. Dohnaschen Majorats- 
archivs in Schlodien (Östpr.) m. An- 


merken. :Altpreuss. Monatsschr. 35, 
270-952 Vol. up, 2076 [35 


Schragen d ‘‘ilden u. Aemter d Stadt 
Riga, beurb v. Stiedau Mettig, s. '97, 255. 
kez.: Litt.-Cbl. ‘95,645; Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. etc. d Ostseoprovinzen Russlands ‘95, 
»9-96 A. v. Bu'merincq u. Entgegng Sts. u 
Ms. ebd. 96-104; Zt. f. Social- u. Wirtsch.-G. 
6, 237-4 Bretholz; Rev. hist. 6x, 373-76 Blon- 
del. — Vgl. Lux, 3068. [36 


Gabotto, F., Intorno ai Diplomi 
regi ed imperiali per la chiesa di 
Vercelli. (Arch. stor. ital. 21, 1-53; 
255-96.) 37 

Kehr, P., Papsturkk. in Apulien. 
Bericht üb. d. Reise d. Dr. L. Schia- 
parelli. (Nachrr. d. Götting. Ges. d. 
Wiss. "ug, 237-39; 396.) — Ders., 
Desgl. in d. Abruzzen u. am Monte 
Gargano; desgl. in Umbrien. Bericht 
üb. d. Reisen d. DDr. M. Klinken- 
borg u. L. Schiaparelli. (Ebd. 290 
-334; 348-396.) — M. Klinkenborg, 
Desgl. im Principato, in d. Basilicata 
u. in Calabrien. (Ebd. 335-48.) [38 

Codex diplomat. Cremonae, 715 
-1334; cura et studio L. Astegiani 
(s. 96, 256). Vol. 2 (= Hist.-patr. 
monumenta Ser. 2, Tom. 22.) SU, 
450 S. 20 L. [39 

Repertorium diplom. regni Danici 
mediaev., udg. ved Kr. Erslev etc. 
(8."96,2077).1,2:1382-1409. 2888. 2kr. 

[240 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Wegele, F. X. v., Die dt Memoirenlitte- 
ratur. (v. Wegele, Vortrr. u. Abhdlgn. S. 192 
-218 [aus Dt. Rundschau X 10, 72-97].) [241 


H 


Bibliographie Nr. 233—231. 


Analecta hymnica medii aevi, hrsg. 
v. C. Blume u. G. M. Dreves 8.983, 
234. Bd. 29 u. 30: Pia dictamina. 
Reimgebete u. Leselieder d. Mittel- 
alters. 2. Folge: Aus handschriftl. 
Gebetbüchern; 3. Folge: Stunden- u. 
nr 2398. 7 M. 50. 3118, 
9 M. 5 [42 

Beer, R e Die Autographensamm)lg. 
d. k. k. Hof bibliothek in Wien. Zt. f. 
Bücherfreunde Jg. 1, Bd.I,s1-54.: [43 

Studien-Stiftungen im Kgr. Böh- 
mens. '9#,2011). Bd. 5: 1830-50. xv), 
372 5. Bd.6: 1851-60. xıv, 416 5. [44 

Baumann, F. L., Z. G. d Toten- 
bücher d. Bistümer Augsburg, Con- 
stanz u. Chur. (Baumann, Forschmm. 
z. schwäbisch. G. X. 461-721 |# 

Dorvaux, N., Les anciens pouill#s 
du diocèse de Metz. (Rev. ecclés. de 
Metz. Année 8, Nr. 12.) [46 

Thorbecke, A., Mitt. a. Heidel- 
berger Kirchenbüchern ‘s. ‘98. 241.. 
Forts. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 
3, 151-73.) |47 

Keuffer, M., Namenbuch v. St. 
Simeon. (Trier. Archiv 1, 56-59.. [43 

Wirz, C., Ein Nekrolog d. Abtei 
Egmond. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 19, 222-29; 425-32. [49 

Hérenthals, Pierre de, Catalogus 
abbatum Floreffiensium; p. U. Ber- 
lière. (Compte rendu des seances 
de la comm. roy. d'hist. de l'acad. 
de Belg. 5 Sér. T. 8, 228-56) [50 

v. d. Horst, Frhr., Vademekum f. Ki chen- 
buchforscher im Fürstent. Minden. (Dt. Herold 
"On, 121-25.) — Ders., Desgl. in d. Grafschaft 
Ravensberg. (Ebd. 139-41.) {51 

Jürgens, 0., Das hannov. Patricier- 
Buch. (Hannov. G BIL "ug, 337-39. [52 

Liber agendarum ecclesie et dio- 
cesis Sleszwicensis. Kathol. Ritual- 
buch d. Diözese Schleswig im Mittel- 
alter. Hrsg. m. hist. Einleitg. v.Joh. 
Freisen. Paderb., Junfermann. xxx), 
1608. à M. [53 

Matrikel d. Univ. Leipzig, hrag. v. O Erler. 
Bd. 2, 8. un, 213. Rez: N. Arch. f. sachs G. 
19, 359 Lippert. [51 

Senckel, F., Auszüge a. d. Kirchen- 
buche v. Wallnitz, Kr. Guben. [: 1687 
-1827].(Niederlaus.Mitt.5,330-6%.: [55 

Akten u. Urkunden d Univ. Frank- 
furt a. O., hrsg. v. G. Kaufmann u. 
G. Bauch (s. ’97, 2105). Hft. 2: Die 
allgem. Statuten d. Univ. Frkf. 1510 
-1610; hrsg. v. P. Reh. 102 S. 3M. [56 

Lange, E., Die Greifswald. Sammlg. 
„Vitae Pomeranorum‘“ ; alphabet. nach 


Urkunden. — Schriftl. Quellen u. Denkm. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. SEI 


Geschlechtern verzeichnet. (= Balt. 
Studien. 1. Folge. Ergänzgsbd.) Greifs- 
wald, Abel. xıx, 406 S. 6 M. Vgl. 
’98, 2015. [257 


Lechner, K., Alte Grabsteine in 
d. Pfarrkirche zu Vils. (Mitt. d. Centr.- 
Comm. 24, 168-70.) [58 

Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer. 
Kunstdenkmiäler (s. '98, 248). 14: Kt. 
Thurgau. Forts. S. 321-416. (Beil. z. 
Anz. f. schweiz. Altkde. '98,1-3.) [59 

Mayer, G., Zur Statistik d Kirch) 
Kunstdenkmäler in Graubünden. (Anz. 
f. schweiz. Altert.kde. 'y8, 52f.) [60 

Müller, Die Grabdenkmale in 
Komburg. (Württ. Jahrbb. f Statist. 
u. Ldkde. Jg.’97, I, 215-40, 6 Taf.) [61 

Clemen, P., Kunstdenkm. d. Rhein- 
provinz (s. '98, 257). 1V, 2: E. Polac- 
zek, Kreis Rheinbach. 172 S., 10 Taf. 
5 M. 


[62 
Rez. e IV, 1: Bonner Jahrbb. 103, 164 
Wiedemann. 
Inventaire archéol. de Gand. | 


Catal. descr. et illustré des monu- 
ments, oeuvres d'art etc. (s, "up, 2027). 
Fasc. 8. [63 

Darstellung, Beschreib. d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkm. d. Prov. Sachsen 
(8. 97, 2115). Hft. 21: Die Kreise 
Jerichow; bearb. v. E Wernicke. 
xj, 437 S., 1 Kte. 14 M. [64 

Lehfeldt, P., Bau- u. Kunstdenk- 
mäler Thüringens (s. ’98, 261). Hft. 26: 
Hzgt. Sachs.-Coburg-Gotha, Sachs. - 
Gotha. 2. Bd. Landratsamt Ohrdruf; 
Amtsgerichtsbezirke Ohrdruf, Lieben- 
stein, Zella. 1985., 2Taf. AN 50. [65 

Ders, Ucb. d Verwertung v. Nachrr. bei 
Denkmàler - Aufzeichnung u. über Altərsbe- 
stimmgn. thür. Burgenbauten. (Zt. d. V. f. 
thür. G. 11, 225—36.) 

Sammlung d. kgl. sächs. Alter- 
tums-Vereins zu Dresden inihr. Haupt- 
werken. Lfg. 1. Dresden, Alert 
Ver. 4°, 10 Taf. u. 2 Bl. Text. 8 M. [66 

Verzeichnis d. vorgeschichtl. u. 
geschichtl. Sammlgn. d. Altertums- 
Gesellsch. zu Insterburg.  Insterb., 
Dr. v. Quandel. 36 S. [267 


ITI. Bearbeitungen. 


I. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Lamprecht, Dt. G., s. ‘98, 264a. Vgl.: 
G. v. Below, Die neue hist. Methode. (Hist. 
Zt. 81, 193-273.) Sep. München u. Lpz., Oliden- 
bourg. IM 60. R.Wustmann, Below gegen 
Lamprecht. (Gegenw. Nr. äu. H Delbrück, 
Lamprecht u. Harden. (Preuss. Jahrbb. 9», 
175.) — Zu Oncken, Lamprechts Vorteidi- 
gung, 8. "On, 264a, vgl: Notiz v. Ed. Zarncke 
(Litt. Cbl. aa, 719 f.) [268 

Y. Mueller, Dt. Erbfehler u. ihr Einfluss 
auf d. G. d. dt. Volkes, a ’98, 261. Rez.: 
Forschen. z. brandb. u. preuss. G. 11, 225 
D Kaufmann; Hist. Viertelj.schr. 1, 260 
Walth. Schulze; Dt. Litt.-Ztg. og, 1272 Much: 
Zt. f. Kultur.G. 6, 132 Gootte. [69 

Dove, A., Die Säkularperioden in d. dt. G. 
(Dove, Aires Schrr. 333-41 [aus: Im neuen 
Reich 18:1].) [70 

Bertouch, E. v., Das Deutsche 
Reich u. d. Hohenzollern. Basel, Per- 


thes. 535S., 1Stammtaf. 6 M. 40. [271 
Rez.: Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G. 
11, 607 f. Egelhaaf, 


2. Territorial- Geschichte. 


Monarchie, Die österr.-ungar., in 
Wort u. Bild (s. ’97, 2124). Bd. XVII: 
Ungarn Bd. 5. (Abtlg. 1.) 1x, 446 S. 
8 M. 40. [72 


Queiser, A., G. d. Stadt Amstetten. 
Wien, Martin. 168 S.,8 Taf. 2 M. 60. [73 

Krackowizer, F., G. d Stadt 
Gmunden. Bd.1. Gmunden, Mänhardt. 
xxxıj, 485 S., 11 Taf., 1 Kte. 7 M. [74 

Poetsch, V., Chronik d. Marktes 
Randegg, d. gleichnamig. Burg, ihrer 
Besitzer u. d. Pfarre. Scheibbs, Selbst- 
verl. 1895. 465 S. [75 
Svátek, J., G. d. böhm. Volkes, 


1705-80. (In tschech. Sprache.) Prag. 
4°. 936 S. 22 M. 50. [76 
Raab, A., Zur G. einiger Dörfer 


im Zwittathale. (Zt. d. Ver. f G, 
Mährens u. Schlesiens 2, 274-88.) [77 

Prasek, V., D:jiny knížectví Tešins- 
kého -1433 (G. d. Fürstentums Teschen 
-1433). Troppau, Selbstverl. 2208. [78 


Hürbin, J., Handbuch d Schweizer 
G. Lfg. 1. Stans, v.Matt. 64S. 80 Pf. 79 
Nater, J.. G. v. Aadorf u. Um- 
gegend. Frauenfeld, Huber. xvj, 
866 S. 6 M. 70. [80 
Dändliker, K., Universalhistor. 
Anknüpfgn. d Zürcher G. v. 8.-13. Jh. 
(Festgaben zu Ehren Büdingers S, 169 
-78.) [81 


*12 


Bloeh, G., Bilder a. d. Ambassa- 
dorenherrschaft in Solothurn, 1554 
-1791, u.d. Einfall d. Franzosen 1798. 
Biel, Rüfenacht. 136 S. 1 M. 50. [282 

Hadorn, W., Die Beziehgn. zw. 
Bern u. Savoien bis z. J. 1384. (Sep. 
a.: Arch. d. hist. Ver. d. Kant. Bern 
XV, 2.) Berner Diss. 143 S. [83 


Baumann, F. L., Forschen. z. 
schwäb. G. Kempten, Kösel. 626 § 
8 M. [84 

Fischer, Zur G. der Grafen u. 
Fürsten v.Hohenlohe.( Württ. Viertelj.- 
hfte. 7, 363-419.) [85 

Nachträge zurG.d. Hauses Hohenlohe TI. 11. 

Bach, M., Die Marchthalersche 
Chronik v. Ulm. (Diöcesanarch. v. 
Schwaben "on, 1-4.) [86 

Sehön, Th., Die Klosterhöfe in d. 
Reichsstadt Reutlingen (e "98, 292). 
Schluss. (Diöcesanarch. v. Schwaben 
98, 23 f. etc. 169-74.) [87 

Klemm, A., Die Stadtkirche zu 
Sulz am Neckar; Gesch. u. Beschreibg. 
Nebst Beitrr. z. G. d. Stadt. (Sep. a.: 
Württ. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. 
Jg. "ui Stuttg., Kohlhammer. 4°. 
48 S. 76 Pf. [88 
Egler, L., Burg Hohenzollern, Stadt 
Hechingen u. Umgebg.; geschichtl. u. 
topogr. dargest. Hechingen, Daiker. 
55 S., 1 Tat. u [89 


Beuss, L'Alsace au 17. siècle, s. "un, 296. 
Reoz.: Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 524 Overmann; 
Hist. Zt. 81, 541-45 Thb. Ludwig; Bev. hist. 
68, 376-4 Pfister. [20 

Dietler, S., Gebweiler Chronik; 
hrsg. v. J. v. Schlumberger. Geb- 
weiler, Boltze. xxx1j, 402 S. 8 M. [91 

Ohl, L., Die G. d. Stadt Münster 
u. ihrer Abtei im Gregorienthal. Vor- 
bruck - Schirmeck, Hostetter. 1897. 
xvj, 552 N. [92 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 18, 534 Waldner. 

Meyer, Aug., G. d. Stadt Lauter- 
burg. Weissenburg, Ackermann. 2048. 
2 M. [93 

Witte, H., Der heil. Forst u. seine 
ältest. Besitzer (s. ’97, 2155). II. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. 13, 389-424.) [94 

Grimme, F., Metz u. Lothringen 
in d. hist. Volksliedern d. Deutschen. 
(Jahrb. d. Ges. f. Iothr. G. 9, 1-27.) 
— Th. Sanson, Notice sur Phlin, 
Villingen. (Ebd. 28-45.) [95 

Hahn, Herm., Breidenborn u. d. 
Breidenborner. (Mitt. d. hist. Ver. d. 
Pfalz 22, 77-164.) — R. Krebs, Die 


Bibliographie Nr. 282—341. 


Breidenborner. ‘Pfälz. Museum og, 
183.) [96 

Forschungen z. G Mannheims u. d Pfalz; 
hrsg. v. Mannh. Altert Aer I s "än, 2345. [97 


Müller, M., Beitrr. z. Ur-G. d. 
Westrichs. Tl. 1 u. 2. St. Wendel, 
E. Müller. 1846 97. 159S., 1 Tab. [98 

Fink, W., Ortskde. d. Dorfes 
Münster (Oberlahnkreis’ im Rahmen 
d. nass. G. Wiesbad. 28 S. [299 

Scheben, W., Die ehemal. Thor- 
burgen d. alt. Köln; Zeit ihr. Errichtg, 
ihre Lage, ihre G. u. ihr Abbruch, 
von 16 n. Chr. bis z. J. 1894. Hist- 
topogr. Beitr. z. G. d. Stadt Köln. 
Köln, Bachem. 1896. 220 S. 4 M. "äu 

Dünn, J., G. d. ehemal. Herrlich- 
keit Junkersdorf b. Köln. (G. d. 
Pfarrei Lövenich. Hft. 1.) Köln, 
Klöckner & M. 1896. 88 8. [301 

Füssenich, Zur G. d. Kuzzich- 
gaus. (Rhein. G.-Bll. ‘98, 193-95. [2 

Keussen, Herm., sen. (+). Beitrr. 
z. G. Crefelds u. d. Niederrheins 
(s. "og, 2069). Schluss. ‘Ann. d hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 66, 93-181.) [3 


Henrichs, L., Der Grund- u. 
Schirmherr v. Straelen. Gelder, 
Dr. v. Schaffrath. 1896. 24 S. [t 


Schoop,A., Grundzüge d. G. Dürens. 
Düren, Vetter & Co. 14 S. 20 Pf. [5 

Lefort, A., Les Français à Luxem- 
bourg. (Ons Hémecht ’97, 67-72 etc. 
647-61. '98, 19-31 etc. 578-93.) 6 

Roland, C. G., Orchimont et ses 
fiefs (8. "96, 2211). Supplem. (Ann. de 
l'acad. d’archl. de Belg. 4. Sér., 10,365 
-81.) 17 

D:rras, L. Ph., Hist. de la ville 
de Châtelet. Vol. Í. Charleroi, impr. 
Hubert. 367 S. 2 fr. 50. [8 

Kervyn de Lettenhove, Hist. de 
Flandre. Ouvrage couronné. 6. éd. 
Bruges, Beyaert. 4 vol. 12fr. [9 

I: La Flandre féod. dep. les origines 
jusqu'aux dernières croisndes. xvj, 260 S. — 
Il: La Flandre communale depuis les origi- 
nes jusqu'aux dernières croisades Livre I 
843 S. — III u. IV: La Flandre sous les 
ducs de Bourgogne. T. I u. DU 251: 2713. 


Schrôder, Edw., DieStadt Witzen- 
hausen im Mittelalter. (Hessenland 
’98, 215-18.) — W. Grotefend, Ak- 
Witzenhausen mainzisch oder thū- 
ringisch? (Ebd. 198 f.) [10 

Buschmann, R., Beitrr. z. G. von 
Wetter. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 


Territorial-Geschichte. 


Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11, 
194-208.) [311 

Esch, Th., Die Verpfändung d 
Vestes Recklinghausen durch d. + 
bach u. Kurt v. Köln Dietrich v. 
Mörs. (Zt. d. Ver. f. Orts- u. Heimats- 
kde. im Veste u. Kreise Reckling- 
hausen 6, 1-42.) — Ders., Das ade- 
lige Gut Henrichenburg. (Ebd. 99 
-127, Taf.) [12 

Weddingen, Th., Bielefelds Bevölkerg. v. 
1683-1798. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d. 


Grafsch. Ravensberg 12, 102-4.) [13 

Hanemann, A., Schloss Corvey a. d. Weser, 
e. Abriss sein. G. u. sein. Baues. Höxter, 
Buc'holtz. 25 S., 5 Taf. 75 Pf. [14 


Jürgens, 0., Uebersicht üb. d. 
ältere G. Niedersachsens. I: Altsächs. 
Zeit v. d. rüm Kriegen bis z. Ent- 
stehg. d. sächs. Herzogtums. II: Zeit 
d. sächs. u. fränk. Kaiser. (Hannov. 
G.-Bll. "og 1-3; 329-34.) [15 

Bettinghaus, W., Zur Heimats- 
kde. d. Lüneburg. Landes m. besond. 
Berücksichtigg. d. Klosters u. d. Ge- 
meinde Wienhausen. TI. I: Bis zur 
Reform. Celle, Ströter. 1897. 68 S. 
TL I: Von d. Reform. bis 1855. Ebd., 
Schulze 95 S. à 1 M. 25. [16 

Fiesel, K., Geschichten u. Bilder 
a. d. Papenteich. Tl. t: Allg. G. d. 
Papenteichs. II: Chronik d Kirchen- 
spiels Ribbesbüttel im Papent. Gif- 
horn, Schulze. 84 S. 70 Pf. [17 


Rez.: Zt. d Gen f. niedersächs. Kirch.-G. 
3, 301 Kayser. 


Lütkemann, H., Uetze. Hannov., 
Stephansstift. 50 Pf. [18 
Rez.: Hannov. G.-Bll. ‘18, 343. 
Geschichte südhannov. Burgen u. 
Klöster :s.’96,2223). VIII:F.W.Cuno, 
Höckelheim. 43 S. 75 Pf. IX: K. 
Scheibe,Grubenhagen. 278.50Pf.|19 
Geschichte d. Burgen u. Klöster 
d Harzes ı8.’97,2173). IV: K. Meyer, 
Burg Questenberg u. d. Questenfest. 
48 S. 75 Pf. — V: A. Geyer, Cister- 
cienserkloster Michaelstein b. Blan- 
kenburg a. H. 76 S. 1 M. 20. [20 
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 31, 862 Jacobs. 
Sieveking, C. H., Die Hammer 
Höfe. (Zt. d. Ver. È hamburg. G. 
10, 301-35.) [21 
Hansen, R., Zur (Topogr. u.) G. 
Dithmarschens. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst.-lauenb. G. 27, 191-316.) [22 
Seain M., Kuddewörde. (Arch. 
d. Ver. f. d. G. d. Hzgts. Lauenburg 
Bd. 5, Hft. 3, S. 1-11.) [23 


*13 


Küstermann, 0., Zur G. v. Mücheln 
an d. Geisel u. Umgebg. (Zt. d. Harz- 
Ver. 31, 57-120.) 24 

Sturmhoefel, K., Ilustr. G. d. 
sächs. Lande u. ihrer Herrscher; mit 
besond. Berücksichtigg. d. Kultur-G. 
Hft. 1-29. Zittau, Pahl. S. 1-1200. 
a 50 Pf. [25 

Rez.: Litt.-Cbl. ’98, 1678. 

Göbel, T., G. d. Stadt Cönnern 
im Saalkreise. T1. I. Cönnern, Knauff. 
132 S. [26 

Beiträge z. G. Eisenachs (s. ‘97, 
2174). IX: K. Kahle, Aus Eisenachs 
guten u. bösen Tagen. Hft. 1: 1801-10. 
77 S. 80 Pf. [27 

Haug, H., Die Demolition d. Dresdner 
Festungswerke. (Dresdn.G.-B1l.’9*, 109-19.) [28 

Flade, Kirchspiel Frauenheim, 8. ’97, 359. 
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 22, 615 Bossert; N. 
Arch. f süchs. G. 19, 376 Lippert. [29 

Grosse, K., G. d. Stadt Leipzig 
(8. ’98, 2098). Lfg. 19-22. Bd.II, 289 
-448. [30 

Funk, C. A. u. Sauer, Zur G. d. 
Stadt Mittweida u. ihr Umgebeg. Hft.1. 
Mittw., Polytechn. Buchdlg. 488. [31 


Meyer, Chr., Die Hohenzollern u. 
d. preuss. Staat. (Hohenzoll. Forschen. 
6, 121-35.) [32 

Heller, G.d.Stadt Freienwaldea.O. 
Freienw., Thilo. 1895. 210, 705. [33 

Wollesen, E.. Chronik d Stadt 
Werbenind. Altmark. Werben, Selbst- 


verl. 17 Bogen. 2 M. 50. [34 
Block, Ueb. d. :. Prenzlaus. (Mitt. d. Ver. 
f. G. Berlins ‘9x, 1056-14) [35 


Reiche, R., Bausteine z. G. d. 
Stadt Königsberg in d. Neumark 
wäbr. d. Mittelalters. Progr. Königsb. 
Nm. 1598. [36 

Rez.: Monatsbl). d. Ges. f. pomm. G. ’98, 109. 

Wehrmann, M., Zur Chronologie 
d. Caminer Bischöfe. (Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. "op, 115-17.) [37 

Vogt, Ed., Aus alten Tagen; 
Geschichtsbilder a. d. Vergangenheit 
d. Kirchspiels Sabschütz in Ober- 
schlesien. Leobschütz, Schnurpfeil. 
256 S. 1 M. 40. [38 

Warschauer, A., G. d. Stadt Mo- 
gilno. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13, 174 
-207.) [39 

Gerss, M., G. u. Chronik v. Ryd- 
zewen; Tl. 1 im Auszuge mitg. v. 
K. Ed. Schmidt; TI. 2 bearb. v. 
K. Haugwitz. (Mitt. d. litter. Ges. 
Masovia 2, 8-23. 3, 45-86.) [40 

Wegner, A., G. d. Stadt Libau. 


*14 
Libau, Puhze. 153 S. m. 4 Plänen. 
4 M. 20. 341 


[ 

Amelung, F., G. d Stadt u. Land- 
schaft Fellin v. 1210-1625. Jahres- 
ber. d. Fellin. Gesellsch. £.'90 95.) [42 

Hausmann, R., Die Bauerburg 
Tubri-Linn, Kirchspiel Röthel. Wiek. 
iSitzungsberr. d. gel. estnisch. Ges. 
97, 151-60, Kte.) [343 

A. Hermann, Bauerburg oder Burgberg? 
(Ebd. 158-91.) 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe; Handel; 
Verkehr — Stande; Juden.) 


Werhold, A., Zur wirtschaftl. u 
ataatsrechtl. Entwicklg. d.Egerlandes 
(8. "un, 2106). Forts. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 37, 54-67.) [344 


Fuchs, K. J., Die Epochen d dt. Aerer. 
u. Agrar-Politik. Akad Antrittsvorlesg. Jena, 
Fischer. 32 8. 1 M. Vgl "un, 2107. [45 

Peinker, J., Meitzens Gruudideen in sein 
Darstelly. d. german. u. slavisch. Agrar-G. 
(Sep. a.: Ceský časopis hist.) Prag, Selbstverl. 
an S. — H. W. C. Hübbe, Mansus, Hufe. 
mu d. Ver. f. hamburg. d. Jg. 18 (Bd. A 

415-17.) [46 


Levec, W., Pettauer Studien. 
Untersuchgn. z. ülter. Flurverfg. 
Abtlg. I. (Sep. a.: Mitt. d. anthrop. 


Ges. Wien 28, 171-89.) Wien, Hölder. 


2 M. 47 
Tobler, A., Die Allmend- u. Ge- 
meinteilfrage in Kurzenberg, 1524 


-1598 u. 1598-1898. (Appenzell. Jahrbb. 
3. F., 10, 53-112.) [48 

Strotkötter, G., Die ehemalig. Dor- 
stener Bauerngüter. (Zt. d. Vereine 
f. Orts- u. Heimatskde. im Veste u. 
Kreise Recklinghausen 6, 57-98.) [49 

Kraaz, A., Bauerngut u. Frohn- 
dienste in Anhalt v. 15. bis zum 
19. Jh. (= Sammig. nationalökon. 
u. statist. Abhdlen. d. staatswiss. 
Seminars zu Halle Bd. 21.) Jena, 
Fischer. xıx, 2738 ` S. 7 M. 50. [50 


Dehlinger, G., Ueb Ueberblick üb. d. 
Entwicklg. d. "Landwirtschaft in 
Württemb. seit d. Mitte d. 18. Jh. 
(Württ. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. 
Jg. 97, I, 49-76.) [51 

Hausrath, H., Aus d. G. d. Wal- 
dungen im ehemal. Reichsritterstift 
Odenheim. (Allg. Forst- u. Jagdztg. 
KEE CT "wen [52 


Bibliographie Nr. 341—391. 


Bischoff. F., Beitrr. z. G. d süddt. 
Bergrechtes. ıZt. f. Bergrecht 39, 
172-98; 323-47.) [53 

In .: Die Zeiringer Bergordng. e 13 
Das Berzbuch üb. d St. Leonharter Bergbau 
v. 12-150. Ueber Tiroler Bergrecht u d 
Verbreitg. d. Schladmiuger Bergbriefes. 


Zivier, E., G. d. Bergregals in 
Schlesien bis z. Besitzergreifg d. 
Landes durch Preussen. Kattowitz, 
Böhm. 370 S. 12 M. EI 


Beck, L., G. d. Eisens (8. '98, 2119. 


4. Abtlg.: 19. Jh., Lig. 4-5. S. 529-850. 
à 5 M. [55 
Waentig, H., Gewerbl. Mittel- 


standspolitik; e. rechtshist. - wirt- 
schaftspolit. Studie auf Grund österr. 


Quellen. Lpz., Duncker & H. 453, 
x S. 9 M. 60. [56 
Rez.: Zt. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 295 


Bauer. 

Beiträge z. G. d. dt. Industrie in 
Böhmen (s. "ue, 2291). V: J. Grunzel, 
Die Reichenberger Tuchindustrie in 
ihr. Entwicklg. vom zünftigen Hand- 
werk zur modern. Grossindustrie. 
185 S. 2 M. — VI s. og, 3285. [57 

Kreuter, B., Beitrr. 2.G.d. Wollengewerbe 
in Baiern im Zeitalter d Merkantilsystems 


(8. "On, 355). Sep. Diss. Münch., Franz (us 8. 
2 M. [58 
Meister, Die Thonwarenindustrie 

d Westerwaldes. (Mitt. d. Ver. f. 

nass. Altertkde. '98 99, 35-43) [59 
Schell, 0., Weitere Beitrr. z. G. d Biere 

E Niederrh. (Monat-schr. d. berg. G.-Ver. 
4, 212 f.) Vgl. ‘96, 2295. [rd 
Haren, G., Die Wittener Kornmühle u. d 

Zwangspflicht bei derselben. (Jahrb. d. Ver. 


St 60 u. Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11. 
(61 


"Wiedreldt, 0., Statist. Studien z. 
Entwickelungs-G. d. Berliner Industrie 
v. 1720-1890. (= Staats- u. sozial- 
wiss. Forschgn. XVI, 2.) Lpz., Duncker 
& H. xj, 411 S. 9 M. 60. ei 

Schroetter, F. Frhr. Y., Die schle- 
sische Wollenindustrie 1m 18. Jh. re 98, 
2129). Forts. (Forschgn. z. brandenb. 
u. preuss. G. 11, 375-492.) [63 


Lindner, Th., Die dt. Hanse; ihre 
G. u. Bedeutg. Lpz., Hirt & S. 2158. 
4 M. [64 

Naudé, Getreidehundelspolitik d. europ. 
Staaten v. 13.-18. Jh., s. ‘96, 426. Rez.: Hist 
Viertelj schr. 1, 274 Ehrenberg; Mit. a d 
hist. Litt. 25, 445 Koehne; Forschgn. z. brandb 
etc. G. 9, 6:5 Hintze; Litt. Cbl. ui, 618. [#5 

Messner, P., 'Der Salzhandel auf 


d. „goldenen Steige“ u. d. „armen 


Wirtschafts- und Socialgeschichte. — Verfassung. 


treibenden Süäumer“. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 98-111.) [366 

Herzog, H., Die Zurzacher-Messen. 
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons 
Aargau ‘98, 1-49.) [67 

Oesch, E., Die französ. Zollaus- 
schlüsse v. Gex u. Hoch - Savoyen. 
(Sep. a.: Zt. f. schweiz. Statist. Jg. 33, 
Lfg. 5.) Berner Diss. 1897. Ar 43 5. [68 

Borgius, W., Die Fruchtmarkt- 
gesetzgebg. in Kurpfalz im 18. Jh. 
Heidelb. Diss. 64 S. [69 

Baasch, E., Forschgn. z. hamburg. 
Handels-G. Il: Die Börtfahrt zw. 
Hamb., Bremen u. Holland. Hamb., 
Herold. 114 S. 3 M. [70 

Borkowsky, E., G. d. Handels u. 
d Kramerinnung in Naumburg a d. 
Saale. (Bll. f. Handel etc., Beibl. z. 
Magdeb. Ztg. "96, Nr. 45,46.) [71 


Keussen, Herm., sen. (+) Zur G. 
unser. alt. Verkehrverhältnisse. (Ann. 
d. Ver. f. d. Niederrh. 66, 111-21.) [72 

Roscher, Th., Posthornklänge a. 
vergang. Tagen. (Hannov. G.-BIL ‘98, 
Nr. 8-10.) — 0. Tholotowsky, Zur 
G. d Postwesens in Hamburg. (Mitt. 
d. Ver. f. hamburg. G. Jg. 18 (Bd. 6), 
528-30.) — R. Schucht, Postwesen 
in Braunschw. (e ug, 368). III: Fürstl. 
braunschw. Küchenpost. (Braunschw. 
Magaz. "og, 101-3.) [73 


Armenwesen, Das, d. öffentl. 
Armenpflege in Wien u. deren ge- 
schichtl. Entwicklg ; verf. v. Armen- 
Departement d. Wiener Magistrates. 
Wien, Braumüller 121 S. 4 M. [74 

Grienberger, K., Das landesfürstl. 
Baron Schifersche 
Spital in Eferding; e geschicht). Dar- 
stellg. dieser Humanitäts - Anstalt. 
Linz, Ebenhöch. 328 S., 6 M. [75 

Scherer, J. P., G. d. Heilig-Geist- 
spitals d. ehemal. Reichsstadt Ueber- 
lingen a. B. Villingen, Frick. 1897. 
197 S. 2 M. [76 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 535 Roder. 

Hildenbrand, F. J., Das St. Elisa- 
bethen-Hospital zu Frankenthal in d. 
Pfalz seit sein. Gründg. 1769. (Monats- 
schr. d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’98, 
S. 9f. etc. 41-43.) [77 

Arndt. &., G. d. Salvator- u. Elisa- 
beth-Hospitals sowie d. Salvator- 
Krankenhauses in Halberstadt. (Sep. 


Erbstift od. d.. 


*15 


a.: Halberstädt. Ztg. u. Intelligenzbl.) 
Halberst., Druck v. Doelle. 58 S. [78 
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 31, 360 Jacobs. 


Darmstädter, Befreiung d. Leibeigenen in 
Savoyen, d. Schweiz u. Lothring., 8. "ug, 377. 
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 351-54; 
Hist. Zt. 81, 532 Gothein. [79 


Hundhausen, Th., Die Bodenent- 
lastung in Baiern; e. Kapitel a. d. 
baier. Agrar-G. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘98, 
Nr. 165.) [80 

Kolde, F., Ueb. d Wildfänge u. 
d. Wildfangrecht der Pfalzgrafen b. 
Rhein bis zum laudum Heilbronnense 
(1667). Rostocker Diss. 53 S. [81 

Detlefsen, Die Rittergeschlechter 
d. holstein. Elbmarschen, insbes. d, 
Wilstermarsch. (Zt. d Ges f.schlesw.- 
holst.-lauenb. G. 27, 171-90.) [82 

Danneil, G. d magdeb. Bauernstandes, 
8. ‘ON, 2153. Rez.: Zt. d. Ges. f. niedersachs. 


Kirch.-G. 3, 29s Kayser; Zt. d. Harz-Ver. 31, 
357-60 Ja-obs. [83 


Kohut, A., G. d. dt. Juden. Lfg. 1. 
Berl., Dt. Verlag. S. 1-84, 6 Taf. 
2 M. [84 

Frankl-Grün, A., G. d. Juden in 
Kremsier m. Rücksicht auf d. Nach- 
bargemeinden. Tl. 2: 1848-98. Frkf., 
Kauffmann. 179 S. 4 M. [85 

Ehrmann, Zur G. d. Juden in Fried- 
berg. (Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hessen 2, 367-70.) [86 

Human, A., G. d. Juden im Hzgt. 
S. - Meiningen - Hildburghausen. I 
(Schrr. d. Ver. f. Sachs. Meng G 
etc. Hft. 30.) Hildburgh., Kesselring. 
157S. 3M. [387 


b) Verfassung. 
(Reich; Territorien; Städte.) 


Mayer, Ernst, Dt. u. franz. Ver- 
fassungs-G. v. 9.-14. Jh. 2 Bde. Lpz., 
Deichert. 1899. xxj, 554; x11), 438 S. 
24 M. [388 

Lindner, Th., Der Elector u. d. 
Laudatio bei d. Königswahlen in 
Frankreich, im Vergleich m. d. dt. 
Verhältnissen. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 19, 402-16.) — G. Seeliger, 
Königswahl u. Huldigung. (Hist. Vier- 
telj.schr. "og, 511-19.) [89 

Langwerth v. Simmern, Kreisverfassg. 
Maximilians I., s. ’98, 2156. Rez.: Götting. 
gel. Anz. ’98, 787-98 Brandi. [90 

Niggl, A., Der Zoll im alt. dt. 
Recht u. nach modern. Reichsrecht. 
Erlang. Diss. 48 S. ER 


*16 


Rieker, K., Staat u. Kirche nach 
luth., reform., moderner Anschauung. 
(Hist. Viertelj.schr. "on, 870-416.) [392 


Betdtel, G. d österr. Staatsverwaltg. 1:40 
-1848, hrsg. v. Huber, s. on, 392. Rez.: Litt. 
Cbl. "93, 655 u. Notiz Hs. ebd. 792; Götting. 
gel. Anz. on. 798 -806 Loserth; Hist. Zt. 82, 
143-48 Heig-l. [9 

Tezner, F., Die landesfürstl. Ver- 
waltungsrechtspflege in Oesterreich 
v. Ausgang d. 15. bis z. Ausgang d. 
18. Jh. Hft. 1. Wien, Hölder. 214 S. 
3 M. — Vgl. "og, 394. [94 

Kanner, $., Das Lotto in Oester- 

reich; e. bai. z. Finanz-G. Oester- 
reichs. Strassburg. Diss. 93 S. 
R. Sieghart, @.etc.d. Zahlenlottos in 
Oesterr. (Wiener staatswiss. Studien 
I, 2.) Freib., Mohr. 1155S. Subskr.-Pr. 
2 M. 50; Einzel-Pr. 3 M. 20. [95 

Lev ec, W., Die krain. Landhand- 
festen; e. Beitr. z. österr. Rechts-G. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
19, 244-301.) [96 

Schaffroth, J. dÉi G. d. bernisch. 
Gefüngniswesens. Bern, Wyss. 374 S. 
6 M. [97 

Becker, J., Das Beamtentum d. 
Reichslandvogtei Hugenau vom An- 
fang d. 14. Jh. bis z. Uebergang d. 
Landvogtei an Frankreich 1648. (Mitt. 
d Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk- 
mäler im Elsass 19, 1-31.) [98 

Krug-Basse, J.e, Hist. du parle- 
ment de Lorraine et Barrois (8. '97, 
2247). Forts. (Ann. de l'Est 12, 52-85; 
358-97; 5516—50.) [399 

Pagenstecher, F. A., Die Thron- 
folge im Grhzgt. Hessen. Giessener 
Diss. Mainz, Quasthoff. 122 S., 1Stamm- 
taf. 1 M. 80. [400 

Schmoller, @., Umrisse u. Unter- 
suchen. z. Verfassgs.-, Verwaltgs.- u 
Wirtschafts-G. bes. d. preuss. Staates 
im 17. u. 18. Jh. Lpz., Duncker & H 


xı), 686 S. 13 M. [401 
Spahn, Verfassungs- u. Wirtsch. - G. d. 
Hzgts. Pommern, 8. in, 406. Rez : Forschgn. 


gz. brandb. u. preuss. G. 11, 229-35 Rachfahl. [2 


Below, G. Yes Das ältere dt. Städte- 
wesen u. Bürgertum. (= Monogra- 
pos z. Welt-G., hrsg. v. Heyck VI) 

ielef. ‚Velhagen &Kl. 136 S., 6 Kunst- 
bel 3 M. [3 

Des Mars, G., Etude sur la pro- 
priété foncière dans les villes du 
moyen-âge et spécialement en Flandre. 
(Recueil des travaux publ. p. la fa- 


Bibliographie Nr. 392—448. 


culté de philos. etc. de l'univ. de 
Gand. Fasc. 20) Gand, Engelcke 
xxv, 393 S. u. Ktn. 13 fr. [4 

Bietschel, Markt u. Stadt. s. '9s, 21:9. De: 
Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgubg. etc. 40 514-92 
Rehm; Hans. G.-Bil ‘9:, 275-8582 Philippi — 
Rietschel, Zur Lehre v. d stadt. Sondar- 
gemeinden. (Hist. Viertelj.schr. "on, 519- e 
[Eutgegng. auf Pha Bos! (3 


Schweizer, P., Habsburg. Stadt- 
rechte u. Städtepolitik. (Festgaben 


zu Ehren Büdingers S. 225-52.) [6 
Schuppli, G. d. S'adtverfg. v. Soluthurn, 
8. "op, 409. (Baseler Diss.) 


[E 
Hartung, J., Die direkt. Steuern 
u. d. Vermögensentwicklg. in Augs- 
burg von d. Mitte d. 16. bis z. 18. Jh. 
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 22, 1255-97.) fe 
Kölle, A., Die Vermögenssteuer d. 
Reichsstadt Ulm v. J. 1709, ihr Ur- 
sprg. u. ihre Weiterentwicklg. bis z 
Ende d. Reichsst. 1802. Stuttg., Kohl- 
hammer. 136 S. 3 M. 40. 9 
Michel, F., Beitrr. z. G. d. Märker- 
wesens zu Niederlahnstein. ‘Ann. d. 


Ver. f. nass. Altert.kde. 29,202-18. [10 

Liesegang, Niederrhein. Städtewesun, s "P 
413. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 6:0 G. Kauf- 
marn; Hist. Jahrb. ‘9, 454; Forschen. z. 
brandb u. preuss. G. 11, 335 Kanteel; gen 
Viertelj.schr. ‘YN, 4: Uhlirz. 


Schulte, Go, Zur Verf.-G. Münsters 
im Mittelalter. (Veröftentlichgn. d. 
hist. Kommiss. d. Prov. Westfalen: 
Quellen u. Forschgn. z. G. d. St. 
Münster 1, 1-160.) be 

Rothert, W., Die leitenden 
amten d. Bergstadt Clausthal v. 
ältest. Zeiten bis z. Gegenw. iF E 
z. 31. Jahresversammlg. d. Harz-Ver: 
Clausthal, Grosse. 95 S. 1 M.20. [13 

Weber, W., Die Rechtsgrundlagen 


d. Senatorenwahlen in d. freien 
Hansestädten Lübeck u. Bremen. 
Greifswald. Diss. 1897. 101 S. [14 

Techen, F., Etwas von d. mittel- 
alterl. Gewerbeordnung, insbes. d. 
wendisch. Städte. (Hans. G.-Bll. oy, 
19-104.) [15 


Brügel, Ansbacher Schnoiderzunft, e “R, 
416. (Erlang. Diss. 1297.) [16 

Eckert, Ch., Das Mainzer Schifer- 
gewerbe In d letzten 3 Jhh. d Kur- 
staates. (= Staats- u. sozialwiss. 
Forschgn. XVI, 3.) Lpz., Duncker à H 
1x, 1558. 3 M. 80. — 38 S. als Berl. 
Diss. ersch. [17 

Heine, H., G. d. Kramer-Innung 
zu Nordhausen. (Zt. d. Harz-Ver. 31, 
21-43.) [18 
Geschichte d Magdeb. Kürschner- 


Verfassung. — Recht. — Kriegswesen. 


Innung. (Bl. f. Handel etc., Beibl. 
z. Magdeb. Ztg. ’96, Nr. 27f.) [419 

Brandt, D. O., Aus d G. d Saal- 
felder Fleischerhandwerkes. (Schrr.d. 


Ver. f. Sachs.-Meining. G. etc. 29, 56° 


-71.) [20 

Vogel, 0., Zur G. d. Perleberger 
Schuhmacher- u. Lohgerbergewerks. 
Progr. Perleberg. 4°. 25 H [421 


c) Recht u. Gericht. 


Schröder, R., Lehrbuch d. dt. 
Rechts-G. 3. Aufl. Lpz., Veit & Co. 
944 S., 5 Ktn. 20 M. [422 

Ficker. J. ,Untersuchgn. z.Rechts-G. 
(s. ’98 421). IV, 1 s. Nr. 879. [23 

Zeller, H., Ueb. Zeugen u. Eides- 
helfer im dt. Recht. Berl. Diss. 62 S. [24 

Hasenöhrl,V.,DieBeweiszuteilg.im 
österr.Rechte d.Mittelalters. (Sitzungs- 
bert d Wien Akad. Bd. 139, Abhdlg.7.) 
Wien, Gerold. 172S. 3 M. 70. [25 

Levi, &., Zur G. d. Rechtspflege in 
d Stadt Strassburg. Strassb., Beust. 
103 S., 5 Taf. 3 M. 50. o 

Sadoul, V., Essai hist. sur les 
institutions judiciaires des duchés de 
Lorraine et de Bar avant les réfor- 
mes de Léopold I. (= Biblioth. de 
la Conférence Rogéville. Vol.4.) Paris, 
Berger-Levrault. 231 S. 5 fr. [27 

Rez.: Ann. de l'Est 12, 59% Pfister. 

Wolff, 0., Das Lübsche Recht in 
d Stadt Kiel; e Beitr. z. Ermittelg. 
d. Grenzen zw. d. Geltungsgebieten 
d. Lübschen Rechtes u. d. Sachsen- 
spiegels; m. 3 Ktn. v. H. B. Jahn. 
(= Mitt. d. Ges. f. Kieler Stadt- G. 
Hft. 16.) Kiel, Lipsius & T. 48 S. 
2 M. [28 

Halban, Zur G. d. dt. Rechts in Podolion, 
Wolhynien ». d. Ukraine, s. ’97, 446. Rez.: 


Mitt. d. Inst, f. österr. G.forschg. 19, 559-65 
Milkowicz. [29 


Kohler, J., Beier z. G. d römisch. Rechts 
in Dtid. (s. e, 2377). Hft. 2. arm, 2335. [30 
Schwartz, 40U Jahre dt. Civilprozess-(tesetz- 
gebg., 8. ‘98, 126. Rez.: Hist. Viertelj.schr. f. 
Gesetzgebg. 40, 359-53 Kleinfeller; Zt. f. dt. 
Civilprozess 24, 4415-60 Gierke. [31 


Voltelini, H. v., Zur G. d. ehelich. 
Güterrechtes in Tirol; e. rechtshist. 
Skizze. (Festgaben zu Ehren Bü- 
dingers S. 331-64.) [32 

Peyer, L., Die Geschichte d. Ferti- 
gung nach d. Rechtsquellen v. Schaff- 
hausen. Berner Diss. 1897. 1x, 1158. 
— U. Latz, Die Fertigung in Stift, 

Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 


kt 
Stadt u. Kant. St. Gallen. Bern. Diss. 
1897. 96 8. [38 


Stadlin, H., Das Zugerische Hypo- 
thekarrecht in hist.-dogmat. Darstellg. 
Berner Diss. Zug, Anderwerth. 1897. 
198 S. 3 fr. [34 

Sidler, 0., Die Gült nach Luzerner 
Recht. Berner Diss. 1897. 149 S. [35 

Steinhauser, A., Das Zugrecht 
nach d. bündner. Statutarrechten. 
Berner Diss. Chur, Hitz. 1897. 175 S. 
2 fr. 50. [36 

Beck, P., Alt-Rothisches Statutar- 
recht; e Beitr. z. schwäbisch. Rechts- 
G. (Alemannia 26, 38-63.) [37 


Hauptïann, Wappenrecht, e. ’97, 452. 
Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgebg. etc. 
40, 537-42 Rietschel. {38 

Roscher, Th., Criminalia (Hannov. 
G.-BIL. ’98, 172 f.; 182 f.; 186-88.) [39 

Heilborn, P., Die geschicht Ent- 
wickelg.d.Begritfs Landfriedensbruch. 
(Zt. f. d. gesamte Strafrechtswiss. 18, 
1-52.) [40 

Hippel, R. v., Beitrr. z. G. d. 
Freiheitsstrafe. (Ebd. 419-94 ; 608-67.) 

[441 


d) Kriegswesen. 


Oman, Ch., A history of the art 
of war: The middle ages from the 
4. to the 14. çentury. Lond., Methuen. 
684 S. m. Ktn. u. Plänen. 21 sh. [442 

v. Cohausen, Befestigungsweisen d. Vor- 
zeit, 8. ’98, 2199. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. '98, 89-.:3 Piper; Mitt. a. d. hist. Litt. 
26, 391-96 Heydenreich. [43 

Einzelschriften, Kriegsgeschicht!., 
hrsg. v. Gr. Generalstabe (s. ’97, 2239). 
Hit. 24 u. 25. (Bd. 4, S. 433-566. Bd.5, 
S.1-112.) Hft. 1 ersch. in 4. Aufl. [44 


Berndt, Die Zahl im Kriege, s. ’98, 436. 
Rez.: Milit.-Wochenbl. '98, Nr. 37. [45 


Ebhardt, Hauptmomente d. Ent- 
wicklg. d. Taktik im österr. Heere. 
(Streffleurs österr. milit. Zt. Jg. 39, 
Bd. III, 1-30.) [46 

Boguslawski, A. v., Preuss.-dt. 
Taktik (Cosmopolis 10, 246-64; 576 
-90.) [47 

Wrede, Alph. Frhr. v., G. d. k. 
u. k. Wehrmacht. Die Regimenter, 
Corps, Branchen u. Anstalten v. 1618 
bis Ende d. 19. Jh. Hrsg. v. d. Direk- 
tion d. k. u. k. Kriegsarchivs. Bd. 1 
u.2. Wien, Seidel. xv1j, 752; Jx, 6688. 
20 M. [48 


Bibliographie. 2 


*18 


Müller, Karl u. L. Braun, Be- 
kleidung, Ausrüstung u. Bewating. d. 
kgl. baier. Armee v. 1806 bis zur 
Neuzeit. Lfg. 1. Münch., Oehrlein. 


4° 448,6Taf à 9 M. [449 

v. Sichart, G. d. kgl. hannov. Armee. 
Bd. San, 2202. Rez.: Milit.-Wochenbl. "og, 
2073-73 e Lettow-Vorbeck. (50 

Regimentsgeschichten: [451 

Auvera, Kol 7. baier. Inf.-Reg. Prinz Leo- 
pold v. Baiern. Tl. 1: 1732-1815. Bayreuth, 
Giossel. xxıj, 661 S., 15 Ktn. u. 2 Bildnisse. 
15 M. 50. 

Heinze, E., Baier. 6. Cheveaulegers-Reg. 
Prinz Albrecht v. Preuss. Ebd. xx,799 38. 22M. 

Bauer v. Bauern, Grhzgl. hess. Garde- 
Unteroffizier-Compaguie, 1623-1898. Darmst., 
Schlapp. 51 S,7 Taf 1 M. 

v. Kortzfleisch, Braunschw. Inf.-Reg. u. 
seine Stammtruppen (s. ’96, 537). II: 1813-0. 
xvj, 450 S., Taff. geb. 12 M. 

v. Ziegner, Lauenburg. Jüger-Bataillon 
Nr. 9. Ratzeburg, Schmidt u. Beıl., Mittler. 
4°. 127 S. 1 M. 75. Rez.: Milit.-Litt.- Ztg. 
98, 275. 

ansch, Kgl. sächs. Ingen- u. Pionier- 
Korps (Pion.-Bataill. Nr.12). Dresd., Höckner. 
4’. 414 S, 5 Taf. u. 9 Pläne 6 M. 

Besser, A. v., Garde-Schützen-Bataillon. 
2. Aufl. Berl, Mittler A 8. 304 S., 4 Taf., 
8 Ktn, 2 PI 9 M. 

Mülverstedt, @. A. v., Das Riesenburg. 
Dragoner-Regim. (Zt. d. hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marionwerder 86, 54-106.) 


e) Religion u. Kirche. 


Workman, H. B., The church of 
the West in the middle ages. Vol. I: 
From Gregory the Great to St. Ber- 
nard. London, Kelly. „328 S. 2 sh. 
6 d. [452 

Eubel, Hierarchia catholica medii aevi, 
8. "18, 448. Rez.: Hist. Jahrb. 19, 576-851 v. 
Domarus; Hist. Viertelj.schr. "og, 488-43 Karl 
Müller; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 
5416-51 v. Ottonthal; Röm. Quartalschr. 19, 
228-32 P. M. Baumgarten; Analecta Bolland. 
17, 351. (53 

Sägmüller, Thätigkeit u. Stellg. d Kardi- 
näle bis Papst Bonifaz VIII, s. ’97, 2302. 
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. '98, Nr. 4 Wenk u. 
Erwiderg. Ss. m. Duplik. Ws. ebd. Nr. 7; Kath. 
Schweizerbll. 18, 252 Hürbin. [54 

Hacke, C. B. Graf Y., Die Pallium- 
verleihungen bis 1143; e. diplom.- 
hist. Untersuchg. Götting. Diss. Marb., 
Elwert. 154 S. 3 M. [55 

Halusa, Der Cistercienser - Orden 
m. besond. Berücksichtigung Dtlds. 
M.-Gladbach, Riffarth. 40 S. 75 Pf. [56 

Deutsch, S. M., Cistercienser. 
(Realencyklop. f. protest. Theol. 4, 
116-27.) — Grützmacher, Domini- 
kaner. (Ebd. 768-81.) [57 

Beissel, Verehrg. U. L. Frau in Dud. währ. 
d. Mittelalters, s. ’96, 3411. Rez.: Katbolik 
76, II, 559-62. [58 


Bibliographie Nr. 449—499. 


Žák, A., Zur G. d. Confödera- 
tionen geistl. Stifte. (Stud. u. Mitt. 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 278 
-86.) [59 

Watzl, F., Die Cisterciencer v. 
Heiligenkreuz in chronolog. Reihen- 
folge nach d. Quellen dargest. Graz, 
Styria. xv, 300 S. 3 M. 60. — 
F. 6. Lanz, Servitien u. Anniversa- 
rien d. Cist. - Abtei Heiligenkreuz. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 19, 189-210; 389-94.) 160 

Hohenegger, A., Das Kapuziner- 
Kloster zu Meran. Innsbr., Rauch. 
2028. 2M. [61 


Minges, Franziskaner in Baiern, s. °97, 2314. 
Rez.: Theol. Litt.-Bl. '37, 562 Bossert. [2 


Betz, R., Nomina patrum et fra- 
trum ex Ordine S. P. Francisci „In- 
golstadii“. (Sammelbl. d. hist. Ver. 
Ingolstadt 21, II, 1-11.) [63 

Ratzinger, G., Die Paulaner in 
Au- München. (Hist.-polit. BU 122, 
300-308.) ei 

Baumann, F. L., Zur älter. G. d 
Stiftes Kempten. (Baumann, Forschen. 
z. schwäb. G. S. 102-46.) [65 

Beck, P.,Schwäb.Wallfahrten. Di5- 
cesanarch. v.Schwaben '98,129-58.| [66 

Brinzinger, Augustinerkloster in 
Oberndorf a. N (8. ‘98, 454). Schl. 
(Ebd. 9-12.) — Ders., Dominikaner- 
kloster ebd. (Ebd. 29-32.) — Ders., 
Die Klausnerinnen b. St. Remimi 
Pfarrkirchen ebd. (Ebd. 118-201 — 
ER Denkwürdiges a d G. d. Klo- 
sters Wiblingen. (Ebd. 65-69) [67 

Josenhans, J., Die württemb. Ptar- 
reien d. Landkapitels Hechingen bis 
z. Reformation. (Reutlinger G.-Bll. 
9, 1-6; 22-25; 39-44; 52-57.) [63 


Ingold, A. M. P., L'abbaye de 
Munster au Val Saint-Gregoire. (Mitt. 
d. Ges. z. Erhaltg. d. geschichtl. Denk- 
mäler im Elsass 19, 5*-9*, 6 Taf.) |69 

Benoit, A., Coup d'oeil sur les 
abbayes de Citeaux en Lorraine. 
(Journ. de la soc. d’archl. lorr. 46, 
83-87.) [70 

Sauerland, H. V., Die Reliquien 
d. hl. Stephanus im Metzer Dome. 
(Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 9,87-96. [71 

Chatton, Hist. de l’abbaye de Saint- 
Sauveur et de Domövre 1010-1739. 
(Mémoires de la soc. d’archl. lorraine 
47, 5-166, Taf.) — Didier- Laurent, 


Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


L’abbaye de Remiremont. (Ebd. 259 
-498.) [472 


Otto, F., Clarenthaler Studien. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 29, 
173-201.) [73 


Moll, Vorreformator. Kirch.-G. d. Nieder- 
lande, bearb. v. Zuppke, s. ’U6, 514. Rez.: 
Hist. Zt. S0, 509 Karl Müller. [74 


Hoevenaars, F. W., Bijdragen 
tot de gesch. van de abdij van Mariën- 
weerd (s. '98, 458). Forts. (Arch. v. d. 
gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 24, 86 


-137; 345-98.) [75 
Pel, B. H., Het Kerspel Ankeveen. 
(Ebd. 246-96; 445-48.) [76 


Geerdink, J., Bijdragen tot de 
gesch. van het archidiaconat en aarts- 
priesterschaft Twenthe. Vianen, Oli- 
vierse. 528 S. 6 fl. 28. — Ders., 
Calendarium et necrologium ecclesiae 
St. Plechelmi in Oldenzalia. Ebd. 
144 S. 1 fl. 44. [77 

Wigger, J., Antiquitates et in- 
scriptiones Campi Sanctae Mariae; 
e. Handschr. üb. d. Kloster Marien- 
feld a. d. J. 1715. Progr. Waren- 
dorf. 4°. 208 [78 

Esch, Th., Die früheren Beghinen- 
höfe u.d. Augustinessenkloster St. Bar- 
bara zu Recklinghausen. (Zt d. Ver- 
eins f. Orts- u. Heimatskde. im Veste 
u. Kreise Recklinghausen 6,43-56.) [79 

Kayser, K., Abriss d. hannov.- 
braunschweig. Kirch.-G. I: bis 864. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
3, 1-196.) [80 

Simm, C., Ein Kloster- u. Wall- 
fahrtsort im Amte Salder. (Braunschw. 
Magaz. ‘98, 65-68.) — P. J. Meier, 
Niederlassgn.d. Brüder vom Dt. Hause 
am Elm. (Ebd. 84-87; 89-92.) [81 

Meier, P. J., Zur ältest. G. d. 
Pfarrkirchen im Bistum Halberstadt. 
(Zt. d. Harz-Ver. 31, 227-43.) [82 

Eysenblätter, H., Die Klöster d. 
Augustiner-Eremiten im Nordosten 
Dtids.: Neumark, Pommern, Preussen. 
(Altpreuss. Monatsschr. 35, 357-91.) [83 

Pyl, Th., Nachtrr. z. G. d. Greifs- 
walder Kirchen (s. '97, 2306). Hft. 2. 
(Ver.-Schr. d. rüg.-pomm. Abtlg. d. 
Gesellsch. f. pomm. G.) Greifsw., Abel. 
1899. 102 8. 1 M. 80. [84 

Meer, A., Charakterbilder a. d. 
Clerus Schlesiens. N.F. Begonnen v. 
M., nach sein. Tode vollendet v. 


*19 


J. Jungnitz. Breslau, Aderholz. 
395 S. 4 M. [85 

Schönfelder, A., G. d. Trebnitzer 
Congregation d. barmherzigen Schwe- 
stern v. hl. Carl Borromiius. Ebd. 825., 
4 Taf. 1 M. 80. [86 

Jungnitz, J., G. d. Fronleichnams- 
prozession in Breslau. (Sep. a.: Schles. 
Pastoralbl.) Ebd. 20 S. 30 Pf. [87 

Skalský, G. A., Zur G. d. evang. 
Kirch.-Verfg. in Oesterr. bis z. Tole- 
ranzpatent (s. "og, 466). Forts. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr. 
19, 1-73.) [88 

Biermann, G. d Protestantismus in Oesterr.- 
Schlesien, s. ’97 2339. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 19, 


596 Lösche; Zt. f. G. Miıhrens u. Schlesiens 
Jg. 2, Hft. 1/2, 159-92 Matzura. [59 
Blösch, E., G. d. schweiz.-reform. 
Kirchen (s8. ’98, 467). Lfg. 2-8. (Bd. 1, 
81-500. Bd. 2, 1-160.) à 1 M. 25. [90 
Buchwald, G., G. d. evang. Ge- 
meinde zu Kitzingen. Lpz., Richter. 
152 S. 1 M. 60. [91 
Kolb, Zur kirchl. G. Stuttgarts 
im 18. Jh. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 
98, 49-85; 145-63.) [92 
Paret, G. d. reform. Gemeinde 
Cannstadt, Württemb. (= G.-BIL d. 
dt. Hugenott.-Ver. VII, 6,7.) Magdeb,., 
Heinrichshofen. 65 S. 1 M. 30. [93 
Ernst u. Adam, Katechet. G. d Elsasses, 
s. ai, 2343. Roz.: Theol. Litt.-Ztg. "ap, 345-18 
Cohrs. [94 
Bonet-Maury, &., Die franz.-ref. 
Kirche zu Emmerich. (= G.-Bll. d. 
dt. Hugenott.-Ver. VII, 8) Magdeb,, 
Heinrichshofen. 16 S. 50 Pf. [95 
Wollermann, H., Aus d kirchl. 
Leben Braunschweigs. Festgabe f. d. 
Teilnehmer d 9. allg. luth. Konferenz 
in Br. Braunschw., Wollermann. 137 8. 
2 M. [96 
Inh.: J. Beste, Entwickiyg. d braunschw. 
Landeskirche seit d Reform.; Fr. Knoll, 
Die Kirchen d St. Braunschw.; C.Schatten- 
berg, Zur G. d. Kirche in Küblingen. 
Oberhey, Ch., Die Lieder d braunschw. 
Gesangbuches hinsichtl. ihr. Entstehg. u. Ge- 
staltg. 2. Beitr. Braunschw., J. H Meyer. 
104 S. 1 M. 50. [97 


Harnıs’, Claus, akad. Vorlesgn. 
üb. d. Kirchen- u. Schulstaat d. 3 
Herzogtümer; veröff. v. Chr. Harms. 
(Beitrr. u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2 R., Hft. 2, 45-87.) [98 

Kreissig, A. H., Album d evang.- 
luth. Geistlichkeit im Kgr. Sachsen 
von d Reformationszeit bis z. Gegenw. 
2. Aufl.; bearb. v. P. H. Kreissig 


dh 


*20 


u. O. E. Wilsdorf. Crimmitschau, 
Raab. 836 S. 12 M. [499 

Werner, G. d. evang. Parochieen in d. 
Prov. Posen, überarb. v. J. Steffani, s. '98, 
2257. Rez.: Zt. d hist. Ges. Posen 13, 217-20 
Kleinwächter. [500 


f) Bildung; Litteratur; Kunst. 


Schneider, Eug., Das Tübinge 
Collegium illustre. (Württ. Vierte 
hfte. 7, 217-45.) Sep. Stuttg., Kohl- 
hammer. 60 Pf. Vgl. "og, 1310. — 
A. Nägele, Ulmer auf d. Universi- 
täten Erfurt u. Freiburg. (Ebd. 357 
-60.) [501 

Freisen, J. Die Universität Pader- 
born. Tl. I: Quellen u. Abhalgn. v. 
1614-1808. Paderb., Junfermann. 
2478. 4 M. [2 

Bruchmüller, W., Beitrr. z. G. d. 
Universitäten Leipzig u. Wittenberg. 
Mit e. Anhang: Zur ältest. G. d. Unı- 
versität Frankf. a. O. Lpz., Dieterich. 


60 S. 1 M. 20. [3 
Kähler, W., Entwicklg. d. staats- 
wiss. Unterrichts an d. Univ. Halle. 


(Sep. a.: Sammlg. nationalökon. u. 
a Abhdign. d. staatswiss. Semi- 
nars zu Halle Bd. 20, Festgabe f. Con- 
rad, 113-82.) Jena, Fischer. 1 M. 60. [4 

Schliling, R. Frhr. v., Die an d. Fried- 
richs-Univ. zu Halle 160-1785 immatrikul. 
baltisch. Edelleute. (Jahrb. f. Geneal. etc. 
Jg. 1847, 50 D 

Luschin, A., I sepolcri degli sco- 
ları BEE in Siena. (Bull. Senese 
di stor. patria 8, 9-21; 299-326. 5, 
52-62.) BEE [6 


Schmid, K. A., G. d Erziehg. 
fortg. v. Geo. Schmid (s. "up, 486). 
Bd. 4, Abtlg. 2, Lfg. 2. S. 317-881. 
18 M. [7 

Sarchini, Juvencius u. Kropf, 
Erläuterungsschriften z. Studienord- 
nung d. Ges. Jesu; übers. v. Stier, 


R. Schwickerath, F. Zorell. 
Biblioth. d. kath. Pädagog. X.) Freib., 
erder xj, 4708. 5 M. [8 


Rez. v. Dubr, Studienordnung d. Ges. Jesu, 
s. 96, 2080: Katholik 76, II, 420-37 Höbler; 
Stimmen a. Maria- Laach bi, 431-6 Pfülf. — 
R. Förster, Erlüutorgn. zu Ds. Ausg. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 300-302.) 

Mertz, @., Die Püdagogik d. 
Jesuiten, Jatha Quellen v. d. ältesten 
bis in die neueste Zeit dargest. 
Heidelb., Winter. 191 S. 4 M. 
Ders., Ueb. Stellg. u. Betrieb d. 
Rhetorik in d. Schulen d. Jesuiten. 
Erlang. Diss. 59 5. [9 


t 


| 


Bibliographie Nr. 499—554. 


Buchholtz, J., Quellenmäss. Ab- 
hdlg. üb. Begriff u. Handhabg. d. 
Erudition in d. Gymnasien d. Jesuiten. 
Erlang. Diss. 52 8. [10 

Brunner, J., Die Ordnungen d 
Schule d. Propstei Zürich im Mittel- 
alter. (Festgaben zu Ehren Büdingers 
8. 253-72.) {11 

Weissenberger, B., G.d. kgl. huma- 
nist. Gymn. Straubing, unter Berück- 
sichtigg. d. Entwicklg. d. gesamten 
Gymnasialwesens in Baieri. Strau- 
bing, Attenkofer. 66 S. 1 M. [12 

Müller, Emil, Das Schulwesen im 
ehemalig. Oberamte Lichtenberg. Kai- 
serslautern, Crusius. 46 S. 50 Pf. [13 

Richard, J., Das Metzer Schul- 
wesen d. letzten Jahrhunderte. (Jabrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 9, 112-23.) [l4 

Heymach, F., G. d. Weilburger 
Gymnas. 1540-1817. Progr. Weilburg. 
53 S. [15 

Terwelp, G., G. d. Gymnas. Tho- 
maeum zu Kempen (Rh.). Tl. I. Progr. 
Kempen. 54 S. [16 

Betten, G. v., Die Domschule d. 
alten Bischofastadt Münster in Westf. 
(Frankfurter zeitgem. Broschüren. N.F. 
XVII, 9.) Frkf.,Kreuer. 208. 5u Pf. [17 


Tebbe, H., „Pädagogen“ u. En 
am Gymnas. zu Münster. (Paulin. Gymn 
Münster. Festschr. 8. 105-27.) — j. F: Frey, 
Die am Paulin. Gymn. seit d Ausgange å 
Mittelalters gebrauchten Lehrbücher d a 
Sprache. (Ebd. 129-85.) 


Balkenholl, J., Zur G. d. Kolle. 
ium u. Gymnas. Josephinum, 1643-73. 
Pror Hildesh., Lax. 4°. 35S. 1 M. [19 
Koldewey, Die Titulatur d. höber. 
Lehrerstandes im Hzgt. Braunschw. 
(Braunschw. Magaz. "98, Nr. (An [20 
Witt, J., G. d. Schulwesens im 
Preetz. da d. Ges. f. schlesw.-holst - 
lauenb. G. 27, 1-78.) Vgl. "og, 493, 
wo falsch „Sep. a. Bd. 24“. [21 
Detlefsen, D., G. d kel Gymna. 


zu Glückstadt ís. "oi, 2368 a). 5: Rek- 
torat Jungclaussens, 1814-37. Forte. 
Progr. Glückst. 4°. 32 5. [2 

Diebow, P., Zur G. d Schal. 
wesens Os cherslebens. Progr. Oschers- 
leben. 4°. 18 S. [23 


Starke, E. R., G. d. mathem 
Unterrichts in d. Gymnasien Sachsen: 
seit 1700. Leipzig. Diss. 1897. A 


71 S. [u 
Zesch, M., Die geschichtl. Ent- 
wicklg. d. Leisniger Stadtschulwesen: 


bis z. Wende d. 16. Jh. Leipz. Dis. 


Bildung, Litteratur und Kunst. 


108 S. — Auch in: Mitt. d. G.- u. 
Altert.-Ver. zu Leisnig Hft. 11. [525 

Rasmus, E., Beitrr. z. G. d. ver- 
einigt. Alt- u. Neustädt. Gymnas. zu 
Brandenb. a. H. (s. ’98, 2288). TI. 
Progr. Brandenb. 31 S. [26 

Müller, Johs., Zur G. d. Provinzial- 
schule in Saalfeld, Ostpreuss. Progr. 
Osterode. 50 8. [27 


Heyck, Ed., Eine fürstl. Haus- 
bibliothek [Donaueschingen] im 
Dienste d. Oeffentlichkeit. (Zt. f. 
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. I, 65-76.) [28 

Leiningen-Westerburg, K.E. Graf 
zn, Pfülzer Bibliothekzeichen. (Pfälz. 
Museum ‘98, 145-54.) [29 

Buttmann, R., G. d Gymnasial- 
biblioth. zu Zweibrücken. Progr. 
Zweibr., Lehmann. 54 S. 80 Pf. [30 

Falk, Die ehemal. Dumbibliothek zu Mainz, 
s. ai 23 2. Rez.: Litt. Cbl, ‘98, 470. [31 

Sekerer, C., Die Wilhelmshöher 
Schlossbibliothek; e. Blick auf ihre 
G. u. Schätze. (Zt. f. Bücherfreunde 
Jg. 1, Bd. I, 255-68.) [32 

Borkowski, H., Dieehemal. Biblio- 
thek d. Reichsburggrafen u. Grafen 
zu Dohna in Mohrungen. (Altpreuss. 
Mtschr. 35, 309-13.) [33 


Günther, O., 2 Miscellen z. Dan- 
ziger Buchdrucker- u. Litt.-G. im 
17. Jh. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 
38, 159-58.) | [34 

Roth, F. W. E., Beitrr. z. Mainzer 
Schriftsteller-G. d. 15. u. 16. Jh. 
(Katholik 78, II, 97-117; 234-54; 342 
-58; 449-57.) [35 

Lamprecht, K., Ueb. d. Entwicke- 
lungsstufen d. dt. G.wissenschaft. (Zt. 
f. Kultur-G. 5, 3125-420. 6, 1-45.) [36 


Scherer, W., G. d. dt. Litteratur. 
8. Aufl. (s. "og, 2307). Schluss. S. 289 
-736 u. xx S. [37 

Goedeke, K., Grundriss z. G. d. dt. 
Dichtg. 2. Aufl. (s. ’98, 502). Hft. 18 
(— Bd. 6, 641-822). 4 M. 20. [38 

Res. v. Hft. 16-17: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 591 
H. Meisner; Euphorion 5, 371-79 Sauer. 

Korgel, G. d. dt. Litt. bis z. Ausgange d. 
Mittelaiters, s. '97, 2877. Bes.: N. Archiv 23, 
885 v. Winterfeldt; Götting. gel. Anz. '98, 
5648-71 Martin; N. Jahrbb. f. d. klass. \ltert. 
etc. ‘98, Bd. 1, 433-43 Boetticher; Litt. Cbl. 
mae, Nr. 47. (39 

Sehmidt, Jul., G. d. dt. Litt. V, s ‘6, 2497. 
Rez.: Euphorion 4, 563-66 R. M. Meyer. — 
Herm. Grimm, Jul. Schmidt der Litterar- 
historiker. (Dt. Rundschau 84, 426-33.) [40 


*21 


Jantzen, G. d. dt. Streitgedichtes im Mittel- 
alter, s. ’97, 529. Rez.: Zt. f dt. Philol. 30, 
280-93 Rosenhagen; Oesterr. Litt.-Bl. 6, 401 
Schönbach; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1524 Euling. [41 

Rossel, Hist. des relations littér. entre la 
France et l'Allemagne, s. 97,536. Rez.: Rev. 
crit. 43, 397-400 Gautier; Dt. Litt.- Zte. 797, 
898-902 Schneegans; Litt. Cbl. mi, 945; Zt. f. 
vergleich. Litt.-G. 12, 264-0 Betz. (13 

Schneider, A., Spaniens Anteil 
an d. dt. Litteratur d. 16. u. 17. Jabrb. 
Straseb.,Schlesier. x1x,347S. 9M. [43 

Bruinier, W., Untersuchgn. z. 
Entwicklgs.-G. d. Volksschauspiels 
vom Dr. Faust (s. "op, 2316). Forte. 
(Zt. f. dt. Philol. 31, 60-89.) [44 

Schlossar, A., 100 Jahre dt. Dichtg, 
in Steiermark 1785-1885. 2. [Tit.-] 
Aufl. Wien, Graeser. (1893.) xj, 193 8. 
ıM. [45 

Schullerus, A., Kleine Studien z. 
siebenb.-dt. Litt.-G. (8.’98, 608). Forts. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
"og, 53-56; 68-74; 77-82.) [46 

Krauss, Schwäbische Litt 23. Bd. I, s. ’98, 
509. Rez.: Alemannia 25, 282-85 Holder; 
Litt. Cbl. ‘98, 749: Reutling. @.-Bil. 9, 30 

chôn; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. ’98, 
Bd. 1, 446 Boetticher. [47 

Grandidier, Alsatia littorata, s. "8, 2310. 
Reoz.: Zt. f. G. d. Oberrb. 13, 705-3 Bloch. [48 


Kowalewski, @., Hamburgs period. Litt. 
u. d. Herausgabe e. Verzeichnisses üb. dieselbe. 
(Zt. d. Ver. f. hamburg. G. 10, 273-838.) [49 


Philippi, A., Die Kunst d. 15. u. 
16. Jh. in Did u. d Niederlanden. 
Buch 1u.2. (Philippi, Einzeldarstellgn. 
Nr.7 =I0, 1/2.) Lpz., Seemann. 3348. 
6 M. 50. [50 

Schultz, Alwin, Bildende Kunst. 
(Grundriss d. germ. Philol. 2. Aufl. 
3, 531-54.) [51 

Riehl, B., Die Kunst an d. Brenner- 
strasse. Lpz., Breitkopf & H. 1x, 
244 S. 65 M. [52 

Daraus Kap. IV: Innsbruck. (Beil. z. Allg. 
Zug, "op, Nr. 207 f.) 

Wormstall, A., Studien z. Kunst-G. 
Münsters. (Veröffentlichgn. d. hist. 
Kommiss. d. Prov. Westfal.: Quellen 
u. Forschgn. z. G. d. St. Münster 1, 
161-269.) [53 

Beiträge z. Kunst-G. Schlesw.- 
Holsteins; hreg. v. d. Verwaltg. d. 
Thaulow-Museums in Kiel. I: A. Mat- 
thaei, Zur Kenntn. d. mittelalt. 
Schnitzaltäre Schlesw.-Holsteins ; m. e. 
Verzeichn. d. aus d. Zeit bis 1630 
im Thaulow-Mus. vorhand. Werke 
d Holzplastik. Lpz., Seemann. 4°. 
2068.,1Kt. 7M. — Vgl. Nr.1121. [64 


*22 


Wernicke, F., Beitrr. z. schles. 
Künstler-G. (Schlesiens Vorzeit 7, 
275-86.) D [555 


Münzenberger, E. F. A., Zur 
Kenntnis etc. d. mittelalt. Altäre 
Dtlds. (s. "og, 2324). Lfg. 14. (Bd. 2, 
S. 121-144, 10 Taf) 6 M. [56 

Correll, F., Portale u. Thüren; e. 
Formenschatz dt. Kunst im Mittel- 
alter. Frkf. 1898 100 Taf. [57 

Hann, F., Kunstgeschichtl. Be- 
trachtgn. üb. d. Kirche zu St. Marein 
im Lavant-Thale in Kärnten. (Mitt. 
d. Centr.-Comm. 24, 165-68.) [58 

Freiburg im Breisgau, d. Stadt u. 
ihre Bauten. Hrsg. v. d. badisch. 
Architekten- u. Ingenieur-Ver., ober- 
rhein. Bezirk, Freiburg. Frbg.. Lorenz 
& W. 4°. vu, 648 S., 6 Taf., 9 P1., 1 Kte. 
20 M. [59 

Korth, L., Dh d. alte Freiburg u. seine 


Baudenkmäler: (Festschr. d. bad. Fe cu 
u. Ingenieurvereins S. 126-231.) 


Huffschmid, M., Zur G. d Heidel- 
berg. Schlosses (8. 196, 651). Nachtrr. 
u. Berichtigungen. (N. Arch. f. G. 
d. St. Heidelb. 3, 174-87.) [61 

Piper, Nochmals d. Sıreit um Burg Wort- 
him (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 45, S. 99.) 
Vgl ‘97, 2399. [62 

Dacheux, L., Das Münster v. 
Strassburg. 2. Aufl. Lig. 1-6. (Ausg. A 
gr. fol.; Ausg. B kl. tol. = 60 Licht- 
drtaf. u. 30 Bog. Text.) Strassb., 
Heinrich. à 1 M. 50 bezw. 1 M. [63 

Wolff, C., Der Römer in Frank- 
furt a. M. (Sep. a.: Wolff u. Jung, 
Baudenkmäler in Frkf. a M. Life. 3.) 
Frkf. a. M., Völcker. 1897. 128 S., 
16 Taf. 4 M. 60. [64 

Heyer, R., Alt-Hildesheim; be- 
merkenswerte Gebäude u. Einzel- 
motive in Photogravuren u. Chromo- 
lithographien nach Aquarellen. 
1. Sammle. Wolfenb., Zwissler. fol. 
6 Photograr. u. 4 Farbendr. m. 2 S. 
Text. 20 M. [65 

Knebel, K., Künstler u. Gewerke 
d. Bau- u. Bildhauerkunst in Freiberg; 
2. Beitr. z. G. d. sächs. Kunsthand- 
werks. (Mitt. d. Freiberg. Altert.- 
Ver. Hft. 34, vij-xxiv, 1-145, 5 Taf.) 
Vgl. ‘96, 661. [66 

Löwis of Menar, K. v., Schloss Kalzenau. 


(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee- 
provinzen Russlands ’97, 124-35 u. Taf.) [v7 


Schönbrunner, J. u. J. Meder, 
Handzeichngn. alt. Meister a. d. 


Bibliographie Nr. 555—607. 


Albertina u. ander. Sammilgn. is. "98 
634). DL 4-11. [68 

Frimmel, Th. v., Galeriestudien: 
G. d. Wiener Gemäldesammlgn. a mg. 
2331). I,3: Die ital. Meister in d. 
kaiserl. Gemäldesammig. S. 333-419. 
3 M. 50. ei 

Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alter). Wand- u. Deckenmalereien in 
Dtld. fa on, 29929 3. Lfg. 8 Farbendr, 
8 S. illustr. Text. 20 M. [70 

Becker, Fel., Schriftquellen z. G. 
d. altniederländ. Malerei nach d. 
Hauptmeistern chronolog. geordnet. 
I: Kritik u. Kommentar d. Quellen. 
Leipzig. Diss. 1897. 94 S. [71 

Oidtmann, H., Die (zlasmalerei. 
TI. 2: Gd. Glasmalerei. Bd. 1: Früb- 
zeit bis z. J. 1400. Köln, Bachem. 
368 S. 7 M. 50. [72 


Forrer, R., Die Kunst d. Zeug- 
druckes vom Mittelalter bis z. Empire- 
zeit. Strassburg, Schlesier & Schw. 
4°. 104 S., 81 Taf. 80 M. [73 


Rez.: Zt. d Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
2, 23.) Grolig. 


Hulley, J., Mittelalterl. Tragaltäre 
im Dom zu Trier. (Pastor Bonus 19, 
551-55.) [74 

Plath, G., Die Glocken d Bene- 
diktinerabtei Reinsdorf. (Zt. d. Harz- 
Ver. 31, 302-8.) H 

Zöllner, J., Zinnstempel u. Zinn- 
marken. (Zt. f. bild. K. 9, 159-67.) |76 


Liliencron, R. v., Musik; mit e. 
Beitr. v. O. Fleischer: Die Musik- 
instrumente d. Altertums u. Mittel- 
alters in german. Ländern. Ge 
d. germ. Philol. 2. Aufl. 3,555-605.) 
Riemann, H., G. d. Musiktheorie 
im 9.-19. Jh. Lpz., Hesse. 20; 5295. 
10 M. [73 
Burkhardt, M., Beitrr. z. Studium 
d. dt. Liedes u. sein. Anfänge im 
16.u.17.Jb. Leipz. Diss. 71; 138. [79 
Schall, H., Beitrr. z. Entwicklgs. -G. 
d. Oper mit besond. Berücksichtigg. 
d dt. in neuerer Zeit. Bonner Diss. 
48 5. Lou 
Werra, E. v., Beitrr. z. G. d 
kathol. Orgelspiels. (Kirchenmusikal. 
Jahrb. 12, 28-36.) Bi 
Aktenmaterial a. d. städt. Archir 
zu Augsburg. (Monatshfte. f. Musik-G. 
30, 72-78; 81-84.) [s2 


Kunst. — Volksleben. 


Forschungen, Theatergeschicht!l., 
hrsg. v. Litzmann (s. ‘98, 546). 
Nr. 15: H. Oberländer, Geistige 
Entwicklg d. Schauspielkunst im 
18. Jh 2168 5 M. — Nr. 16: 
A. Stiehler, Das Ifflandsche Rühr- 
stück; e. Beitr. z. G. d. dramat. Tech- 


nik. 1x, 157 S. 3 M. 60. [583 
Res. v. Nr. 15 (Oberlander): Beil. z. Allg. 


Zug "un, Nr. 262 Kilian. 

Wellen, A. v., G. d. Wiener 
Theaterwesens (s. '98, 547). Hft. 3. 
(= Die Theater Wiens Hft. 19.) S. 49 
-72, 3 Taf. — Ders., Zur Wiener 
Theater-G.: Die v. 1629-1740 am 
Wiener Hofe zur Aufführg. gelangt. 
Werke theatral. Charakters u. Ora- 
torien. Hft. 1. (Beigabe zu: Mitt. 
d. österr. Ver. f. Bibliothekswesen ’ 98, 
Hft. 3.) S. 1-20. [Erscheint später 
separ. bei Holder in Wien.) [84 

Ferenezi, Z., G. d. Theaters in 
Klausenburg. (In ungar. Sprache.) 
Klausenb, Ajtai. 1897. 539 S. [85 

Venzmer, B., Die Chöre im geist- 
lich. Drama d dt. Mittelalters. Rostock. 
Diss. 1897. 708. [586 


g) Volksleben. 


Philippson, M., Kultur-G. Europas 
seit d. Ausgange d. Mittelalters bis 
z.Gegenw. (Sep. a.: v.Hellwald, Kult.- 
Gi Lpz., Planken. 348 S. 3M. [587 

Schulenburg , W. v., Volkskundl. Mitt. 
(Verhdign. d. Berl. anthr. Ges. "us, 76-50.) [38 

Weinhold, Die d Frauen im Mittelalter, 
8. '97, 2420. Rez.: Zt. f. Kultur-G. 5. 212 
Steinhausen; Litt.-Bl. f. gorm. u. roman. Philol. 
19, 321. [89 

Hagelstange, Süddt. Baueri. leben im Mittel- 
alter, s. '98, 559. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
13, 375 E. H. Meyer: Dt. Litt. -Ztg. "On, 1045 
-49 Ed. O. Schulze; Litt. Cbl. '9s, 1180, Mitt. 
a. d. hist. Litt. 26, 429 P. Albert. [90 

Franenstädt, Das Gaunertum d. 
dt. Mittelalters, (Zt. f. d. gesamte 


Strafrechtswiss. 18, 331-52.) [91 


Thümmel, C., Mittelalterl. Volks- 
sagen als Ausdruck religiös - polit. 
Kämpfe. (Sammlg. gemeinverst. wiss. 
Vortrr. Hft. 294) Hamb., Verlags- 
anst. u. Dr. A.-G. 38 S. 75 Pf. [92 

Heidemann, J., Die dt. Kaiseridee 
u. Kaisersage im Mittelalter u. d. 
falschen Friedriche. Progr. Berl., 


Gaertner. 4°. 408. ıM. [93 
Wegele, F. X. v., Die Sage e d Wieder- 
kunft Kaiser Friedrichs 1I. (v. Wegele, Vortrr. 
u. Abhdlyn. S. 102-15.) (94 
Benezé, E., Orendel, Wilhelm v. 


*23 


Orense u. Robert d. Teufel; e. Studie 
z. dt. u. franz. Sagen-G. (Benezé, 
Sagen- u. litterarhist. een 
Nr. 2.) Halle, Niemeyer. 1897. 1125. 
2 M. 80. D 

Meed E., Die Sage vom hl. 


Gral in ihr. Entwickg. bis auf Rich. 
Wagners Parsifal. Ebd. x, 212 S., 
1 Taf. 8 M. [96 


Görres, F., Neue Forschgn. z. 
Genovefa-Sage ; Beitrr. z. Kirch.- u. 
Kultur-G. d. Rheinlandes. (Ann. d. 
hist. Ver. f. d. Niederrh. 66, 1-39.) [97 

Dähnhardt, 0., Naturgeschichtl. 
Volksmärchen. Lpz., Teubner. 163 S. 

6 M. [98 

Jeitteles, A., Beitrr. z. Charakte- 
ristik d dt. Volksliedes. (Zt. f. österr. 
Volkskde. 3, 257-69.) [599 

Böhme, Volkstüml. Ger d. Deutschen 
im 18. u. 19. Jh., s. ‘96, 276. Rez.: Zt. f. dt. 
Philol. 29, 537-42 Frünkel; Zt. f. dt. Philol. 
30, 112.17 John Meier; Zt. f. österr. Volkskde. 
3, 122 Jeitteles. [600 

Wichner Stundenrufe dt. Nachtwächter, 
s. "Op, 561. Vgl. A. Holder, Der schwäb. 
Nachtwichter: Sg kulturgeschichtl. Nachtr. 
(Alemannia 26, 76-78). — E. Retzbach, 
Nachtwächterrufe. (Zt. f. österr. Volkskde. 
3, 219-514.) Dout 

Padberg, A., Haussprüche u. In- 


schriften in Dtld., Oesterr. u. d. 
Schweiz. Paderb. , Schöningh. 128 = 
1 M. 20. 


Dreselly;A.,Grabschriften Sprüche 
auf Martersäulen u. Bildstücken etc., 
dann Hausinschrr. , Wirtsschilder, 
Trinkstubenreime, Geräte-Inschrr. u.a. 
Salzburg, Pustet. 170 S. 2 M. [3 


Bünker, J. R., Niederösterreichi- 
sche Märchen. (Zt. f. österr. Volkskde. 
3, 90-93; 217-48.) — H. Schukowitz, 
Mythen u. Sagen d. Marchfeldes (s. 
’98, 562). III. (Ebd. 159-68.) — Ders., 
Bettlerzinken in d. österr. Alpen- 
ländern. (Globus 74, 1-6.) [4 

Ilwof, F., Zur Volkskde. d. Steier- 
mark. (Zt. f. österr. Volkskde. 8, 7- 13; 
42-54.) 

Eysn, M., Ueb. alte tee 
u. Kreuzsteine in d. Umgebg. Salz- 
burgs. (Ebd. 65-79.) — A. John, 
Kreuzsteine, Marteln u. Pestsäulen 
im Egerland. (Ebd. 79-84) — R. 
Sieger, Marteln. (Ebd. 304-8.) — 
C. Alberti, Ueber d. Bedeutg. d. 
Kreuzsteine, insbes. d. Ascher Gegend. 
Asch, Selbstverl. 1897. 47 S. 40 Pf. [6 

Reiterer, C., Volksbräuche im 
Ennsthaler Gebiete. (Zt. f. österr. 


+24 


Volkskde. 3, 368-70.) — Passler, Aus 
d. Defereggen-Thale. (Ebd. 150-59.) 
— R. Waizer, Hochzeitsbräuche a. 
d. oberen Lavantthale. (Ebd. 284-86.) 
— A. F. Dürler, Waldfangen u. Elben 
in Tirol. (Ebd. 289-95.) — M. Urban, 
Agrar. Gebräuche in d. Planer Gegend. 
(Ebd. 112-16.) [607 
Sagen v. d. Heiden im Gebiete d. Mill- 
stättersees. (Carinthia 83.1,4-8.) — W. eig 
Wildenmannsjagen. (Mitt. d. nordböhm. - 
kurs. -Klubs 20, 289-92) — F. Mach, Die 
„Weiner“ Innung u. d. „Gurkenkünig“ in 
Saaz. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, 91-97.) [5 
Zingerle, A., Tirolensia; Beitrr. z. 
Volks- u. Ldkde. Tirols. Innsbr., 
Wagner. 163 S. 2 M. [9 
olkan, R., Dt. Volkslieder d. 

16. u. 17. Jh. a. Böhmen. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Deutschen in Böhmen 
35, 388-98.) [10 
Burzenland, Das sächsische. TI I. 
Kronstadt, Zeidner. 280 S. 8 M. [11 
Wonner, A., Zur Volkskde. aus Zied. (Korr.- 
Bi. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. '98, 82-84.) Vgl. 
198, 569. EE [13 


Zindel-Kressig, A.,Volkstümliches 
aus Sargans u. Umgebg. (Schweiz. 
Arch. f. Volkskde. 2, 159-65.) — Ph. 
A. Rüttimann, Gebräuche aus Vals. 
(Ebd. 166f.) [13 

Muoth, J. C., Nachrr. üb. bünd- 
nerische Volksfeste u. Bräuche. (Ebd. 
116-51.) — H. Spiller, Aschermitt- 
woch in Elgg. (Ebd. 229-34.) [14 


Brandl, J. N., Häuser-Inschriften 
a. Oberbaiern bei Kraiburg. (Mitt. 
etc.z.baier. Volkskde. Jg.2, Nr.3.) [15 

Lotter, J. M., Sagen, Legenden u. 
Geschichten d. St. Nürnberg. Lfg.1-9. 
Nürnb., Raw. 8.1-288. à 40 Pf. [16 

Beiser, K. A., Sagen etc. d. All- 
gäus (s. ’97, 2438). Lie 11-13. (Bd. 2, 


S. 65-256). 17 
Schild, F.X., Osterritt in Altheim. (Jahrb. 
d. bist. Ver. Dillingen 10, 197.) [18 


Sagenbuch, Badisches. N. Ausg. 
Freiburg i. B., Waibel. Abtlg. d 
Sagen d Bodensees, d. ober. Rhein- 
thals u. d Waldstüdte. Lfg. 1-10. 
xxı) H. S. 1-336, Taf. Abtlg. Il: 
Sagen d Breisgaus u. d Baar. Lie. 
1-7. 200 S., 2 Taf. à 50 Pf. [19 


Heilig, O., Sagen a. d. Simonswälderthal 
(Breisgau). (Zt. d. V.f. Volhskde. 8, 227f.) [20 


Pfaff, F., Märchen aus Lobenfeld 
(s. ‘96, 280). Forts. (Alemannia 24, 
179-83; 26, 79-95.) [21 


. 
D 


Bibliographie Nr. 607—660. 


Volkslieder v. d. Mosel u. Saar, gesamm. 
v. C. Köhler u hrsg. v. John Meier, a 
‚97,591. Res.: Zt. f. dt. Philol. 30, 255-62 Vo- 
retzsch; Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 
100, 1883-92 Glöde; Dt.Litt.-Ztg.18,615 J.Fraock; 
Rhein. G.-Bll. 3, 381; Mitt. d schles Ges. f. 
Volkskde. 5, 35 F. Vogt; Der Urquell 1, 3% 
Krauss. E 

Schmitz, F., Volkstümliches v. 
Siebengebirge (s. ’98, 580). Forte. 
(Rhein. G.-Bll. 4, 19-23 etc. 177-86.) 
— R. Pick, Aachener Sitten u. 
Bräuche in älter. Zeit (s. ’96, 681). 
Forts. (Ebd. 2, 307-16.) — H. Gier- 
lichs Sprichwörter aus d. Eifel. (Ebd. 
278f.; 334-37.) [23 

Schell, O., Beitrr. z. Volksjustiz 
im Bergischen. (Der Urquell2,222-27.) 
— A. Weyersberg, Frühere Ge- 
bräuche bei Beerdigungen. (Monats- 
schr. d. berg. G.-Ver. 5, 120.) [24 

Grob, J.. Zur Kultur-G. d. Luxem- 
burg. Landes (s. '98, 582). Hft. 2 u. 3. 
S. 55ff. (25 

Moke, H. G., Moeurs, usages, fêtes 
et solennités des Belges. Nouv. éd. 
ill. Brux., Lebègue. 3678. 3fr. [26 

Donnet, F., Les cloches chez nos 
pores (s. °98, 2377). Forts. (Ann. de 
’acad. d'archl. de Belg. 5. Sér., T. 1, 
389-476.) [27 


Wilbrand, J., Bielefeld u. Um- 
gegend im Volksmunde. (Jabresber. 
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravensberg 
12, 92-100.) [28 

Jürgens, 0., Niedersächs. Sagen 
u. Märchen. (Hannov. G.-Bll. 98, 
Nr. 9-11.) — 0. Ulrich u. F. Garbe, 
Märchen u. Sagen a. d Calenbergi- 
schen. (Ebd. Nr. 1 u. Nr. 4) [29 

v. Diebitsch, Das Pferd als Symbol, 
als Volks- u. Hoheitszeichen, sowie 
als Giebelschmuck in Niedersachs. 
(Ebd., S. 185f.; 193-95: 201-3.) [30 

Hartmann, H., Niedersächa. Frühlingsfeste. 
(Ebd. 363-65.) — B. Saubert, Das Michaelis- 
fost in Nivdersachsen. (Ebd. 302f) — F. 
Wichmann, Das Schauteufellaufen, e. ausge- 
storb. Volksfest Niedersachsens (Ebd. 316-18; 


824f.; 381f.) — 0. Manken, Das Hochzeits- 
bitten in Reimen. (Ebd. Ae fi [st 


Weber, Geo., Die Freien ba 
Hannover; Bilder aus ihr. Vergangen- 
heit. Hannov. u. Lpz., Hahn. 135$. 
1 M. 80. 32 

Schattenberg, H., Alte Volks- 
bräuche bei Taufe, Trauung u. Be- 
gräbnis im Dorfe Eitzum. (In: Aus 
d. kirchl. Leben Braunschweigs; Feet- 
gabe f. d. 9. allg. luth. Konferenz ın 
Braunschw.) — Ders., Der Schimmel, 


Volksleben. 


reiter im Braunschweigischen. (In: 
Beitrr. z. Anthrop. Braunschweigs. 
Festschr. S. 155-63.) — L. Hänsel- 
mann, Die eingemauert. mittelalt. 
Thongeschirre Braunschweigs. (Ebd. 
91-105, Taf.) [633 

Beck,H., Niederdt. Spruchweisheit 
aus Nordsteimke in Braunschw. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 8, 301-4.) — 0. 
Schütte, Dorfneckereien. (Braunschw. 


Magaz. ‘98, 94-96; 103f.) [34 


Grössler, H., Z. Nachlese v. Sagen 
u. Gebräuchen d. Grafschaft Mans- 
feld etc. (s. ’97, 2451). (Mansfelder 
BU. 11, 153-217.) [36 

Dähnhardt, ©., Volkstümliches a. 
d Kgr. Sachsen (s. og 2381). Hft. 2. 
Nebst e. Anhg.: Volkstümliches a. d. 
Nachlasse v. R. Hildebrand. 1568. 
1 M. 60. [36 

Schmidt, Haussprüche. (Mitt. d. 
Ver. f. sächs. Volkskde. Nr. 5, S. 11.) 
— A. Meiche, Johannisfeier. (Ebd. 
Nr. 7, S. 4-8.) [37 

Gander, K., Sagen a. d. Gubener 
Kreise. (Niederlaus.Mitt.5,368-72.) [38 


Drechsler, P.,. Streifzüge durch 
d. schles. Volkskde. (s. "97, 600). I: 
Alte Bräuche u. Sagen aus Sprottau 
in Niederschlesien. (Mitt. d schles. 
Ges. f. Volkskde. 5, 49-59.) [89 

Hoffmann, Adb., Schlesiens G. u. 
geschichtl. Sage im Liede. Oppeln, 
Maske. 1897. 1688. 3 M. [40 

Treichel, A,, Volkakundl. Mitt. (Vhdign. 
d. Berl. anthr. Ges. ‘98, 80-556.) — Ders, Zur 


Pielchen- oder Belltafel (e "op, 2388). Nache, 
(Altpreuss. Monatsschr. 85, 314-83.) [41 


Kronfeld, M., Amulette u. Zauberkräuter 
in Oesterreich. (Wiener med. Wochenschr. 
’97.) — Müllner, St. Paulus-Steine. (Argo 38, 
126 f. ; 137-39.) — K. Weinhold, Hirtensprüche. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde.8,33:-34.) — F. Mencik, 
Erprobter Feuersegen. (kbd. 315.) [42 


Schwarzbach, J., Zaubersprüche 
u. Sympathiemittel v. d. salzburg.- 
oberösterr. Grenze. (Zt. f. österr. 
Volkskde. 3, 4-7.) — F. P. Piger, 
Zaubermittel a. d. Iglauer Sprach- 
insel. (Ebd. 270-78.) — H. v. Preen, 
Bauernaberglaube im Bezirke Brau- 
nau am Inn. (Ebd. 279-83.) [43 

Itken, A., Ueb. Hexen u. Hexereien. 
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 2, 106-15.) 
— J. Werner. Verworfene Tage. (Ebd. 
167f.) Vgl. '97, 2462. [44 

Zahler, H., Die Krankheit im 


*2D 


Volksglauben d. Simmenthals; e. 
Beitr. z. Ethnographie d. Berner 
Oberlandes. Berner Diss. 140 S. [45 

Köhler, W. E., Vom Himmel ge- 
fallene Briefe. (Bll. f. württ. Kirch OG 
2, 113-19.) Vgl. ebd. S. 43 u. Bibliogr. 


'98, 1443. [46 
Lehmhaus, F., Beschwörungsformeln. 
(Monatsschr. d. berg. G..\er 5, 56f.) [47 


Bahlmann, P., Westfäl. „Spöken- 
kieker* u. ihre Vorgeschichte; e 
Sammlg. älter. Prophezeiungen aus 
u. üb. Westfalen. Münst., Mits- 
dörffer. 32 S. 50 Pf. [48 


Saubert, B., German. Flurprozessi nen in 
Niedersachse:. (Haumov.G.-Bll.’98, 213 £.) [49 


Seidel, F., Sympathieformeln u. 
Zaubermittel a. d. Saalthal. (Schrr. 
d. V. f. Sachs.-Meining. G. etc. 29, 
37-55.) [50 

Pfau, C., Alte Volksrezepte. (Mitt. 
d Ver. f. sche Volkskde. Nr. 6, 
S. 9-12. 7, 11-14.) [51 


Ahrendts, Ueb. d. ältest. Schützengilden 
zu Müncheberg. (Sitzuugsber. d Ver. f. Hoi- 
matskde. in Müncheb. Ber. v. 2. Febr. u. 
3. März ’97.) 


[52 
Schönaich, 6., Die Schützengilde 
zu Jauer. Festschr. Jauer, Dr. v. 
Buresch. 31 S. [53 
Hunziker, J., Das Bauernhaus d. 
Grhzgts. Baden verglichen mit dem- 
jenigen d. Schweiz. (Schweiz. Arch. 
f. Volkskde. 2, 89-105; 193-215.) [54 
Meiborg, Bauernhaus im Hzgt. Schleswig, 

8. ’97, 615. Rez.: Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.- 


lauenb. G. 26, 509ff. Wetzel; Oesterr. Litt.- 
BL ‘98 Nr. 4 Meringer. (55 


Reischel, G., Das thüring. Bauern- 


haus u. seine Bewohner. (BN. f. 
Handel, Gewerbe etc.; Beibl. z. 
Magdeb. Ztg. "og Nr. 42-45. Auch 


in: Arch. f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachsen, 8, 80-97.) [56 

Lemke, E., Giehel-Verziergu. in Ostpreus- 
sen. (Vhdign. d. Berl Ges. f. Anthrop. ‘97, 


4981.) [57 
Schukowitz, H., Ländliche Kerb- 
schnittkunst in Oesterr. (Zt. f. österr. 


Volkskde. 3, 33-42.) 58 

Vasel, A., Volkstüml. Schnitzereien 
an Gerätschaften im Lande Braun- 
schw. (Beitrr. z. Anthropol. Braun- 
schweigs. Festschr. S. 135-54, Taf.) [59 


Joly, F., E. Froitzheim, J. Hane 
sen, W. Tellmann, Das Beleuchtungs- 
wesen d. St. Köln. Köln, Druck v. 
Bachem. 1896. 4°. 104 S., 3 Pläne. 


*26 


— Dieselben,DieWasserversorgung 
d St. Köln. Ebd. 1896. A8 39 S, 
1 Plan. [660 


Moses, H., Die „Tradlhaubn‘; zur 
G. d büuerl. Frauentracht in Pott- 
schach u. Umgebw., Niederôüsterr. 
(Zt. f. österr. Volkskde 3,321-24.) [61 

Andree,R., Braunschweig. Bauern- 
trachtbilder. (In: Beitrr. z. Anthropol. 
Braunschweigs. Festschr. S., 123-33, 
4 Taf) [62 


Peters. C., Untersuchgn. üb. d. 
Sterblichkeit in d Stadt Demmin i. 
Pommern, 1681-1880. Rostock. Diss. 
42 S., 2 Taf. [663 


Gesammelte Abhandlungen und 


Zeitschriften. 
Grandidier, Ph. A., Nouv. oeuvres inéd. 
(s. 17, 2180). T.2. 8.’98, 2310. [564 


Wegele, F. X. v., Vorträge u. 
Abhdlgn.; hrsg. v. R. Graf Du Mou- 
lin Eckart. Lpz., Duncker & H. 
xvı), 3988. 8 M. 40. [65 

Dove, A., Ausgewählte Schriften 
vornehmlich histor. Inhalts. Ebd. 
x, 5548. 7 M. [66 

Festgaben zu Ehren Max Büdin- 
gers v. sein. Freunden u. Schülern. 
(Zum 70. Geburtstage.) Innsbr., Wag- 


ner. 4698. 12 M. [67 
Stadien, Prager, a. d. Gebiete d G.-wi-s. 
Hft. 1 8. "un, 2621. (68 
Zeitschrift, Historische:s.’98, 2423). 
Bd. 81, Hft. 2-3. S. 193-568. 169 
Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
G.forschg. (s. us, 2424). XIX, 3—4. S. 


402-736. [70 
Jahrbuch, Hist. (s. "og, 2425). 
XIX, 3. S. 498-735. [71 


Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.-kde. (s. og, 2426). XXIV, 1. 
S. 1-397. [72 

korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. "un, 2427). ‘98, Nr. 7-12. 
S. 89-170. [73 

Nachrichten üb. dt. Altert.-Funde 
(8. '97, 2498). VII, 5-6 u. IX, 1-3. 
S. 65-96; 1-48. [74 

Mitteilungen a. d hist. Litterat. 
(8.'98,623). XXVI 2-4. S.129-504. [75 

Jahresbericht üb. d. Erscheingn. 
auf d. Geb. d. germ. Philol. (s. "ug, 
624). Jg. 19: 1897. 388 S. [76 


Bibliographie Nr. 660—734. 


Jahresberichte f. neuer. dt. Litt.- 
G. (8.'98, 2431). Bd. 7: 1896. Abtlg. 1. 
151 S. 6 M. 80. [77 

Vierteljahrsschrift f. \Wappen-, 
Siegel-, u. Familienkde. (s. "og, 2432). 
XXVI, 2-3. S. 87-276. 178 

Jahrbuch f. Genealogie, Herald. 
u. Sphrag. (8. '98, 2434). V: 18,7. 
4°. 99 S., 3 Taf. [79 

Zeitschrift, Numismat.is.'98,2435'. 
Bd. 30,1. S.1-210; Taf.1-7. 6 M. [su 

Revue suisse de numism. is. më, 
628). VII, 2 u. VIII, 1. S. 313-448, 
Taf. 20-32. S. 1-112, Taf. 1-2. [81 

Mitteilungen d baier. numism. Ges. 
(s.’97, 2509). Jg. 16 u. 17: 1897/98. 
x1j, 170 S., 11 Taf. 12 M. [82 


Zeitschrift f. Kultur Gre og, 21411. 
V, 6 u. VI,1/2. H 385-480; 1-152. — 
Ergänzgshft. 2 Beitrr. z. Kult.-G. IL 
71 S. Subskr.-Pr. 1 M. 60; Einzel- 
Pr. 1 M. 80. [83 

Zeitschrift f. Sozial- u.Wirtschafts- 
G. (s.°98,630). VI, 2/3. S.113-302. |»4 

Zeitschrift Kirch Gre "on 24431. 
XIX, 2-3. S. 107-371 u. 176-225. [85 

Stndien u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden (s. '98, 2444). XIX, 2-3. 
S. 169-544. [86 

Zeitschriftf.dt. Philol.is.’98, 2447". 
XXX, 4 u XXXI, 1. S. 433-585 u. 
1-140. [87 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. 
Litt. (s. °98, 2448). XXII, 23. S. 257 
-576. [88 

Zeitschrift f. vergleich. Litter.-G. 
(s. "ug, 633). N. F. XI, 5/6 u. XH, 1-4. 


S. 373-500 u. 1-288. [89 
Euphorion. Zt. f. Litt.-G. (s. 98, 
2452). V,2-3. S. 217-658 [90 


Archiv f. österr. G. e ‘98, 634. 
Bd. 85. 5878. 9 M. [91 
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Prote- 
stantismus in Oesterr. o og, 635.. 
XIX, 12. $. 1-128. 92 
Zeitschrift f. österr. Volkskde. :s. 
’97, 2526). Jg. 3: 1897. 3848. [93 
Mitteilungen d. hist. Ver. f. Steier- 
mark (s. "og, 638). Hft. 46. xvj, 2783. 
3 M. [94 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Deut- 
schen in Böhmen (2.'98,2466). XXXVI, 
1. S. 1-116 u. 16 S. [95 
Zeitschrift d. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. '9*, 2467). Jg. 2, Hit. 
3 u. 4. S. 199-391. à 2 M. [96 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskunde (s. '98, 2468). XXVIII, 2. 
S. 137-438. 1 M. 40. [697 

Jahresbericht: 1897/8. 50 S. 


Anzeiger f. schweizer. Altert.-Kde. 
(s.’97, 25338). "oi, 3-4 u. '98, 1-2. 
S. 83-144; 1-64. [98 

Taschenbuch d. hist. Ges. d. Kan- 
tons Aargau (s.’97,2537): 1898. 146 S. 
2 M. [699 

Beiträge, Thurgauische (s.’98, 644). 
Hft. 37. 226 S., 2 Taf. [700 

Archiv d. hist. Ver. d. Kant. Bern 
(s. ‘98, 647). XV, 2. S. XV-XXXII) U. 
$. 133—274. [701 

Mitteilungen d. antiquar. Ges. in Zürich 
(s. '97, 652). XXIV, 5 8. ’98, 2911. [2 

Archives de la soc. d’hist. du can- 
ton de Fribourg (s. ’97, 657). VI, 2. 
S. 169—396. [3 


Forschungen z. G. Baierns (8. `98, 
650). VI, 3-4. S. 141-266 u. 26 S. [4 
Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s. 29. 
3475). IV, 6 u. V, 1. S. 243-90 u. 
1—52. [ő 
Forschungen, Hohenzoll., hrsg. v. 
Chr. Meyer (s. '98. 2479). VI, 1. 168S. [6 
Kollektaneen-Blatt f.d. G. Baierns, 
insbes. d. ehem. Hzgts. Neuburg 
(s. "08, 655). Jg. 61: 1897. 176, 8, 84 S., 
4 Taf. 7 
&eschichtsfreund, Allgäuer (s. '97, 
2551). Jg. 10:1897. 98 S., 3 Taf. [8 
Diöcesanarchiv v. Schwaben (s. '98, 
656). Jg. 16, Nr. 1-11. S.1-176. [9 
Vierteljahrshefte, Württemb., f. 
Landes-G. (s. '98, 2484). VII, 3/4. 
S. 217-481. 10 
Jahrbücher, Württemb., f. Statist. 
u. Ldkde. Jg. 1897. Stuttg., Kohl- 
hammer. 4°. xxxvj, 256, 80, Su. 
256, 134 S., 6 Taf. [11 
Blätter f. württemb. Kirch.-G. N. 
F. (s. 97, 2553a). I, 4. u. IH, 1-3. 
S. 145-92 u. 1-144. [12 
Zeitschrift f. G. d.Oberrheins (s.'98, 
2490). XIII, 3—4. S. 381-714. [13 
Mitteilungen d. bad. hist. Kommiss. (8 98, 


24402). Nr.20. Bog. 4 u. 5, 8—10 [Verbunden 
m. d. Zt. f. G. d. Oberrh. XIII, 3—1.] [138 


Archiv, Neues, f. G. d. St. Heidel- 
berg u. d. rhein. Pfalz (s. ‘97, 2557). 
III, 3/4. S. 151-280. 1 M. 20. [14 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d. 
geschichtl. Denkmäler im Elsass 
(s. "97. 2559). Bd. 19, Lfg. 1. S. 1-406, 
1*-14*, 11 Taf. [15 


*27 


Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. (s. ’97, 
2560). Jg.9:1897. 395 S., 11 Taf. 
10 M. [16 

Mémoires de la Société d’archeol. 
lorraire et du Musee hist. lorr. T. 47 
(= 3. Sér., vol. 25). Nancy, Wiener. 


1897. 515 S. — Journal. Année 
46 : 1897. Ebd. 288 S. [17 
Mitteilungen d. hist. Ver. d. Pfalz 
(s. 98, 664). Hft. 22. 195 S. [18 
Museum, Pfilzisches (s. '98, 665). 
XV,2-11. S. 17-176. 19 


Monatsschrift d. Frankenthaler 
Altertums-Ver. (s. "98, 667). VI, 2-11 
S. 5-44. [20 
Quartalblätter d. hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hessen (8. °98 , 2495). II, 9-10. 
S. 321-404, Taf. 26-28. [21 

Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
(8.'98, 668). Bd. XXIX, 2. S. 115-231. 
Taf. 3-12. [22 

Mitteilungen d. Ver. f. nass. Alterikde. 
(8.97, 2562). 1897/48, Nr. 3-4. Sp. 65-136; 
1898/99, Nr. 1-3. Sp. 1-96. Jg. 1 M. [22a 

Annalen d. hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. "98, 2500). Hft. 66. 252 S. 
4 M. [23 

Archiv, Trierisches. Hrsg. v. 
M Keuffer. Hft. 1. Trier, Lintz. 
100 S. 3 M. 50. 24 

Hémecht, Ons (s. '98, 672). IV, 
2-12. S. 65-628. [25 


Annales de l'acad. d'archl. de Bel- 
ique (s. °97, 2571). 4. Série, J. X, 4. 
1201-434. 6. Serie, T. I, 1-8. 
S. 1-476. [26 
Archievenblad, Nederlandsch (s. 
"97, 2573): 1897/98. 142 S. [27 
Oud-Holland (s. '98, 2507). Jg.16, 
1-2. S. 1-128. [28 
Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. ’98, 674).X,3. 146$. 
1 fl. 25. [29 
Archief voor de gesch. van het 
Aartsbisdom Utrecht (s. "98, 676). 
Deel XXIV. xuj, 474 S. [30 


Hessenland (s. 98, 2514). 
Nr. 8-19. S. 97-256. 

Jahrbuch d.Ver. f.Orts- u. Heimats- 
kde. d. Grafschaft Mark (s. '98, 680). 
Jg. 11: 1896,97. 248 S. [32 

Zeitschritt d. Vereine f. Orts- u. 
Heimatskde. im Veste u. Kreise Reck- 
linghausen (s. "96, 2695). Bd. VI. 
156 S. [33 
Jahresbericht d. hist. Ver. f. d. 


1898, 
31 


*28 


Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld 
(8. 98,681). X11:1898. 106S. 2M. [734 
Schriften d. Oldenburg. Ver. f. 
Altert.kde. u. Landes-G. Tl. 17: Be- 
richt üb. d. Thätigkeit d. Ver. Nr. 10. 
Oldenb., Stalling. 79 S. 2 M. 25. [35 
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs 
Kirch.-G. (s. ‘97, 2580). Jg. DL 
327 S. ée 
Geschichtsblätter, Hannoversche 
hrsg. v. F. Tewes. Jg. I, Nr. 1-47. 
Hannov., Weichelt. 4°. S. 1-376. 
Jg. 2 M. en 
Zeitschrift d Harz-Ver. (e 
685). Jg. 31. 400 S., 6 Taf., À Kite‘ 
6 M. [38 
Magazin, Braunschw., (8. 98, ne 
1898, 9-21. S. 66-168. 
Geschichtsblätter,Hansische(s. os 
687). Jg. 1897. 297, x S. 6 M. 80. [40 
Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G. 
(e. "97, 700). X, 2. S. 199—384, 
24 Taf. 3 M. [41 
Mitteilungen d Ver. f. hamburg. G. (s. og 
270°). Jg. 18 ::1896/97 nebst Register f. Jg. 
16-18. (Bd. 6, S. 364-557.) Lia 
Zeitschrift d. Ger f. schlesw.- 
holst.-lauenb. G. (e op, 689). Bd. 27. 
388 S., 2 Taf. [42 
Beiträge u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.- 
Kirch.-G. 2. Reihe (Kleine Schriften), 
Hft. 1 u. 2. Kiel, Eckhardt. 1897-98. 
76; 104 S. [43 
d Ver. f. G. d. Hzgts. 


Archiv 
Lauenburg (s. ’98, 2521). V, 3. 84 S. 
2 M. [44 
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G 
(s. 797, 2552). 


Hft. 16 = Nr. 428. [45 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachsen (s. "og, 690). Jg. 8. 
222 S., 4 Ktn. 4 M. [46 

Blätter, Mansfelder (e "97, 2585). 
Jg. XI. 235 S. m. 2 Taf. u. 1 Plan. 
4 M. — Beil. s. Nr. 13. [47 

Schriften d. Ver. f. Sachs. Meining. 
G. u. Ldkde. (s. 98, 2527). Hp 29. 
112 S. 2 M. 20. Hft. 30. 157 S. 3 M. [48 


Bibliographie Nr. 734—792. 


Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. "ag, 
2633). XIX, 3/4 S. 193-396. [49 
Geschichtsblätter, Dresdner ís. 98, 
698). Jg. VII, Nr. 1-4. Bd. I, 
S. 73-136. (50 
Mitteilungen d Freiberger Altert.- 
Ver. (s. ‘97, 2591). Hp 34 : 1897. 
xxjv, 148 S., 5 Taf. © M. [51 
Beiträge z. G. d Stadt Buchholz 
(8. "97, 2696). Hft. 3. 729. 85 Pf. [52 
Aus dem Zwönitzthale, Beitrr. z. 
G. v. Zwönitz etc. (s. "oi, 2596). Nr.5. 
S. 89—112. 25 Pf. [53 
Mitteileagen, Niederlausitzer ‘s. 98, 
2538). V, Hft. 5-7. S. 169-400, 
1 Taf. [54 


Forschungen z. brandenb. u. preuss. 
a. (e 98, 2539). Bd XI, 2. S. 301-612. 


[55 
i d. Ver. f. G. Berlins 
(8. °98, 2541). Hft. 35. 123 S. [56 


Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. 
2541). 1898, 7-12. 9. 83-150. 

Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark 
(s. '98, 704). Hft. 7. 216 S. [57 

Stadien Baltische (s. ’98, 25:3). 1. Neier 
Brgünsgsbd. s. Nr. 257. 

Sehlesiens Vorzeit in Bild u. Sehrift 
(s. ‘97, 2602). VII, 3. S. 249-464, 
Taf. 9-11. [59 

Mitteilungen d. schles. Ges. f.Volka- 
kde. (s. "98, 707). V, 2-6; S. 13-108. -[60 

Zeitschrift d. hist. Ges. f. d Pror. 
Posen (e '98, 2546). Bd. XIIL 2. S. 99 
-242. [61 

Monatsschrift, Altpreuss. (s. "93, 
2648). Bd. 36, Hft.3-6. S. 201-484. [62 

Zeitschrift d. westpreuss. G.-V 
(8. "98, 709). Hft. 38. 158 S. 2 M. 50. [63 

Zeitschrift d hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (3. 98, 710). Hft. 36. 
106 8. [64 

Mitteilungen d litterar. Gesellsch. 
Masovia (d. früher. Ver. f. Kde. Ma- 
surens, 8. "97, 734); hrsg. v. K. Ed. 
Schmidt. Hft. 2 u. 3. Lötzen, 
v. Szymanski. 1896,97. 71; 99 S. [765 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche. Altertum 
bis c. 500. 
a) Germunische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 
Weinzierl, R. v., Bericht üb. d. 
Ausgrabgn. auf d. La Tene Grabfelde 


in Langügezd. (Mitt. d Centr.-Comm. 
24, 153-57.) [766 
Teutseh, J., Eine prähist. Höben- 
ansiedelg. b. Kronstadt. (Korr.-Bl. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde "oa S. 99 f.) [67 
Stähelin, H., Der Grabfund beim 


Zeitschriften. — Deutsches Altertum. 


Langdorf. (Thurgauische Beitrr. 37, 
184-86.) — J. Engeli, Die Grabhügel 
im „Sangen“ beim Wolfsberg. (Ebd. 


189-95, 2 Taf.) [768 
Pfehibauten im Bodensee. (Korr.-Bl. d. 
westdt. Zt. 17, Sp. 33 f). [69 


Winkler, C., Bronze-Tumuli im 
Walde d. Herren Hugues (Wisch) bei 
Forsthaus Bannholz. (Mitt. d. Ges. 
z. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler 
im Elsass 19, ı*-4*, 3 Taf.) [70 

Wolfram, G., Fundberichte. (Jahrb. 
d Ges. f. lothr. G. 9, 319 ff.) 71 

Koehl, Neue prähist. Gräberfelder 
b. Wachenheim u. b. Rheindürkheim 
in Rheinhessen. (Nachrr. üb. dt. 
Altert.fde. ‘95, 45-47.) [72 

kofler, F., Fundberichte: Oeffnung 
v. Hügelgräbern im Kranichsteiner 
Parke. (Ouartälbll. d. hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hess. 2, 338-43, 2 Taf.) [73 

Lehner, H., Ein Hügelgrab b. 
Holzhausen a. d. Haide. (Ann. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. 29, 170-72, 
Taf. 11 u. 12.) [74 

Rademacher, C., German. Be- 
gräbnisstätten am Niederrh. (Monats- 
schr. d. berg. G.-Ver. 3, 224-27. 
4, 243-46. 5, 253-57 )— Ders., Desgl.: 
Ausgrabgn. auf d. Iddelsfelder Hardt. 
(Nachr. üb. dt. Altert.fde.’98, 1-7.) [75 

Boehlau, J. u. F. v. Gilsa zu 
Gilsa, Neolith. Denkmäler a. Hessen. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. Suppl. 
Hft. 12.) Cassel, Freyschmidt. 4°. 
21 8., 7 Taf. 6 M. [76 


Koenen, C., Altertumsfunde zu Dortmund. 
(Bhein. G.-Bll. 4, 26 f.) 7 


[17 
Wulfmeyer,A.,Landwehren,Hügel- 
gräber u. andere Erdwerke v. Zweisch- 
lingen bis in d. Gegend v. Vier- 
schlingen. (Jahresber. d. hist. Ver. 
f. d. Grafsch. Bielefeld 12, 77-82.) 
Vgl. "on, 731. — J. Wilbrand, Neuere 
Urnenfundeb. Bielef (Ebd. 82-84.) [78 
Schuchhardt, C., Atlas vorge- 
schichtl. Befestigungen in Nieder- 
sachsen (o "oi, 740). Hft. 6. 5. 41-56, 
Taf. 40-47. 5 M. — Ders., Vor- 
u. frühgeschichtl. Befestigungen in 
Niedersachs. (Hannov. G.-BIL ‘98, 
Nr. 31-36.) [79 
Blasius, W., Spuren paläolith. 
Menschen in d. Diluvial-Ablagergn. 
d. Rübeländer Höhlen. (In: Beitrr. 
z. Anthropol. Braunschweigs. Fest- 
schr. S. 1-87, 8 Taf) — F. Gra- 
bowsky, Die Lübbensteine b. Helm- 
stedt. (Ebd. S. 84-58.) — Th. Voges, 


*29 


Bronzen a. d. nördl. Teile d. Landes 
Braunschw. (Ebd. S. 69-90, Taf.) — 
Ders., Beitr. z. Vor-G. d. Landes 
Braunschweig (s. "og, 743). Forts.: 
Vorgeschichtl. Befestigungen. (Braun- 
schw. Magaz. "og, 121-125; 133 f.) [80 


Knoop, L., Vorgeschichtl. Urnen- u. 
Knochengufñsse a. d. Borssumer Gegend. 
(Kraun-chw. Magaz. '98, 87 f.) [#1 


Höfer, P., Steinkistengräber u. 
Hausurnen v. Hoym. (Zt. d. Harz-Ver. 
31, 244-80, 4 Taf.) — Ders., Umen- 
grab v. Belleben. (Ebd. 281-83, 

af. 5.) [82 

Wegener, Ph., Beitrr. z. Kenntnis 
d Steinzeit im Gebiet d Ohre. (BI. 
f. Handel etc., Beibl. z. Magdeb. Ztg. 
96, Nr. 38-43.) [83 

Götze, A., Spätneolith. Gräber b. 
Rottleben am Kyffhäuser. (Nachrr. 
üb. dt. Altert.fde. "ug, 20-22.) [84 


Beltz, R., Bronzefund v. Schlepzig. (Nieder- 
laus. Mitt. 5, 878 f.) [85 


Busse, H., Hügelgräber bei d. Hell- 
Mühle, Kr. Ober-Barnim. (Nachrr. üb. 
dt. Altert.fde. '98, 12-16.) — Ders., 
Das Urnenfeld am Rotpfuhl-Berg b. 
Tempelfelde, Kr. Ober-Barnim. (Ebd. 
22 f.) [86 

Götze, A., Urnengrüber m. Stein- 
setzen b. Eichstädt, Kr. Stendal. (Ebd. 


23-25.) — Ders., Bronzeschwert v. 
Felchow, Kr. Angermünde. (Ebd. "oy, 
95 f.) [87 


Schumann, H., Bronze-Depotfund 
v. Hanshagen (Kr. Colberg), Pommern. 
(Ebd. "og, 17-20.) — R. Baier, Eine 
steinzeitl. Wohnstätte auf Rügen. 
(Ebd. 10-12.) [88 

Mertins, 0., Kupfer- u. Bronze- 
funde in Schlesien. (Schlesiens Vor- 
zeit 7, 341-65.) — Ders., Das Gräber- 
feld v. Ottwitz. (Ebd. 866-412.) — 
P. Reinecke, Der Goldring v. Vogel- 
gesang. (Ebd. 335-40.) [89 

Seehars, T., Prähist. Eisen- 
Schmelzofen in Wicklitz b. Türmitz. 
(Vhdign. d. Berl. anthr. Ges. '98, 
189 f.) [80 

Mathes u. Schmidt, Vorgeschichtl. 
Gräberfeld b. Grubno, Kr. Culm i. 
Wpr. (Nachrr. üb. dt. Altertfde. '98, 
33-37.) [91 

Körber, B., Steinhügelgrüber in 
Waiwara. (Sitzungsber. d. gel. est- 
nisch. Ges. '97,49-68.) Vgl.’96,2756.[92 


*30 


Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde. 
(a '93, 1586 f). Bd. 4, Hälfte 1. 
384 S. 10 M. [793 
Bremer, 0., Ethnographie d ger- 
man. Stümme (Grundriss d germ. 
Philol. 3, 734 ff.) [94 
Wilbrandt, J., Ueb. d Namen 
„Teutonen“ u. „Teutoburg“. (Jahres- 
ber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens- 
berg 12, 86-91.) [95 
Schneider, L., Suev.-slavische An- 
siedelgn. in Böhmen: Podbaba b. 
Prag, Nymburg, Lochenic, Vlkov. 
(Vhdlgn. d. Berl. anthr. Ges. "og, 
201-14.) [96 
Pniower, 0., Die Bevölkerung 
Brandenburgs vor d. slavischen Zeit. 
(Arch. d. Brandenburgia 3, 94-116.) 
[797 


b) Einwirkungen Roms. 


Mommsen, Th., Schlussbericht üb. d. 
Herausgabe d. Autores antiquissimi. (N. Archiv 
24, 9-12.) Vgl. '98, 2597. [798 

Procopio di Cesarea, La guerra 
gotica; testo greco emend. eut mss. 
con trad. ital. a cura di D. Com- 
paretti (s. "96, 2769). IM (= Fonti 

. la storia d'Italia. Scrittori sec. 
Nr. 25.) 366 S. 12 L. [79 

Zangemeister, K., Zur Geographie 
d. Rheinlande bei Ptolemaeus Il 9 
§ 9. (Beitr. z. alt. G. u. Geogr., 
Festschr. f. H. Kiepert S. 189-95.) (806 


Limes, Der obergerm. - rätische 
(8.’98,744). Lfg. 9: K. Schumacher, 
Die Kastelle Ge Neckarburken. 35 S., 
8 Taf. 5 M. (Sep. 7 M. 50.) [801 

Die Teile v. Lie 8 sep: Kofler, Kast. 
Langenhain. 2 M. 20; Mettler, Kast. Wal- 
heim. 2 M. 60; Herzog, Kast. Sulz. 2 M. 20. 

Hettner, Erforschg. d. oberg.-ract. Limes, 
s. "On, 879. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 23, 233-9 
Kossinne [ 

Kohl, W., Strasse u. Limes in Mittelfranken. 
(Limesbl. Nr. 29, 798-808.) — Anthes, Hess. 
Odenwaldlinie. (Ebd. 25, 698-702. 26, 738-40.) 
— L. Pallat, Limesforschg. in Nassau 1897. 
(Mitt. d. Ver. "e nase. Altertkde. ’98/99, 5-7.) [3 


Hann, F. @., Der neu ausgegrabene 
röm. Mosaikboden am Zollfelde. (Ca- 
rinthia 88, I, 114-18.) — Ders., Die 
Mithras-Reliefs d. G.-Ver. im Rudol- 
finum zu Klagenfurt. (Ebd. 106-14.) [4 

Müllner, Brandgräberfeld aus d 
Zeit d. Römerherrschaft in Laibach. 
(Argo '98, 139-41.) — Ders., Neue 
Inschr. aus Laibach. (Ebd. 144) Vgl. 
’98, 2593. [5 


Bibliographie Nr. 193—846. 


Breitner, A., Iuvaviae rudera; 
röm. Fundstätten im Salzburger Flach- 
gau. Leipz.-Reudnitz, Baum. 18 S., 
5 Taf. 1 M. [6 

Schneider, A., Die neuest. römisch. 
Ausgrabgn. ın d. Schweiz. Zürich, 
32 S., 6 Taf. 2 M. [7 

Graf, E., Ein helvet.-rôm. Fund 
v. Lindberg b. Winterthur. Progr. 
Winterthur. 1897/98. 60 S., 1 Taf. [8 

Sand, W., Grabungen an alten 
Römerstätten. (Monatsschr. d hist. 
Ver. v. Oberbaiern ‘98, 52-56.) [9 

Keune, J. B., Fundberichte. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 9, 323-42.) {19 


Mehlis, C., Inschrr. v. Teufelstein b. Dürk- 
heim a. d Hart. (Pfalz. Museum "og, 104.) [11 


Körber, Töpferstempel in Mainz 
(Korr.-Bl. d. westdt. Zt. "og, 97-101.) 
— Ders., Rom Steininschrr. zu 
Mainz. (Ebd. 101-5.) [12 

Mitteilungen üb. röm. Funde in 
Heddernheim, hrsg. v. Ver. f. G. u. 
Altert.kde. zu Frankf. a. M. is. '94, 
379). T1. II. 4°. 68 S., 4 Taf. 4 M. [13 


Inh.: 1) J. Ziehen, Reliefstatue d Minerva 
a. Heddernh. (m. 1 Taf.). — 2) A. Riese, Urkdl. 
Mitt. üb. Heddernh. u. d dortige Rümersiadt. 
— 8) Ders., Rom Fibeln (m. Taf. 2? u. 3) — 
4) Geo. Wolf. aide u. LEBE d. 
on Bodde (Tat 


Lehner, 2 cher a. d. erst. Mi- 
thraeum zu Heddernheim. iKorr.-Bl. 
d. westdt. Zt. '98, 129-31.) [14 

Ritterling, E. u. L. Pallat, Röm. 
Funde a. Wiesbaden. (Ann. d. Ver. 
f.nass. Altertkde.29,115-69, Taf. 3-10.. 
— E. Ritterling, Röm. Inschr. a. 
Wiesbaden. (Mitt. desselb. Ver. "og 99, 
18-24 u. daraus: Korr.-Bl. d. westdt. 
Zt. ’98, 70-74.) [15 

Koenen, C., Ein röm. Totenfeld auf e. 


vorgeschichtl. Kulturstätte im  Fürstent. 
Birkenfeld. (Rhein. G.-Bil. "nx, 90-32.) [16 


Seger, H., Fund v. Wichulla. (Schle- 
siens Vorzeit 7, 413-39, Taf. 11.) [17 


Helmes, H., Römische Militär- 
kolonisation. (Beihft. z.Milit.-Wochen- 
Bl. og, 483-512.) [13 

Jenny S., Topographie v. Brigan- 
tium. (Mitt. d. Centr.- Comm. 24, 
157-60, Kte.) [19 

Sing, W., Bericht üb. d Erforschg. 
d. Römerstrasse auf d. rechten Donau- 
ufer, Teilstrecke Obermühle b.Weiche- 
ring bis Oberpeiching am Lech — 
sowie üb. d. Erkundung d. Befesti- 
gungsanlagen auf d. Stätteberg u. d. 
über denselb. führend. Römerstrasse. 


Deutsches Altertum. 


(Neuburger Kollektaneenbl. 61, I, 87 
-121, 2 Bl. Skizzen.) [820 

Schumacher, K., Auf röm. Strasse 
vom Öberrhein an d. Neckar. (Beil. 
z. Allg. Ate "on Nr. 264.) [21 

Gentil, J., Etudes sur les voies 
romaines dans la region de Metz. 
(Mémoires de la soc. d’archl. lorraine 
47, 178-232, Kte.) [22 

Altes u. Neues vom Weiler an d. röm, 
Saarbrücke beim Halberg. (Bonner Jahrbb. 
102, 1:2-57 a. d. Saarbrücker Ztg. v. 24. u. 
25. Jun. "mi [23 

Nordhoff, J. B., Römerstrassen u. 
d. Delbrückerland. Münster, Regens- 
berg. 49 S. 1 M. 60. [24 


Kauffmann, Fr., Germani; e. Er- 
läuterg. zu Tacitus Germ. c. 2. Zt. 
f. dt. Philol. 31, 1-4.) [25 

Hirschfeld, 0., Name Germani 
bei Tacitus u. Aufkommen bei d. 
Römern. (Beitrr. z. alt. G. etc.; Fest- 
schr. f. Kiepert S. 259-74.) [26 


Stein, Völkerstämme d. Germanen nach 


rüm. Darstellg., s. ’97, 2663. Rez.: Bel. 
philol. Wochenschr. 18, 456-683 Ed. Wolff; 
Anz. f. dt. Altert. 24, 199 Much. ER 


Colomb, G., Campagne de César 
contre Ariovist. (Sep. a.: Rev. archl.) 
Paris, Leroux. 44 S. [28 

Piot, Ch., Le camp de Labienus 
pend. la guerre des Trévires. (Sep. a.: 
Bulletins de l'acad. roy. de Belg. ’98, 
juillet.) Brux., Hayez. 16 S. [29 

v. Stamford, Die Feldzüge d. Drusus 
in d. Jahren 10 u. 9 v. Chr. geg. d. 
Sigambrer, Chatten u. Cherusker. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘98, Nr. 9. 
— Abgedr. in Hannov. G.-Bll. "og, 
Nr. 39 u. 41 sowie in Mitt. d. Ver. 
f. hess. G. ‘97, 45—50.) [30 

Knoke, Kriegszüge d. Germanicus in Dtid 
2. Nachtr., s. ’97, 2667. Rez.: Litt. Cbl 'u7, 
1452; Berl. philol. Wochenschr. 18, 114 Geo. 
Wolff. (31 

Knoke, F., Das Caecinalager bei 
Mehrholz. Berl.. Gaertner. 28 S., 1 Kte., 


2 Taf. 1 M. 20. [832 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 
Eugippii vita Severini; denuo re- 
cogn. Th. Mommsen. Accedit ta- 
bula Norici. (Scriptores rer. German. 
in usum scholarum.) Berl., Weid- 
mann. xxxıj, 60 S. 1 M. 60. [833 
Epistulae imperatorum, pontificum, 
aliorum 367-553, Avellana quae dici- 


*31 


tur collectio; rec. etc. O. Günther 
(8.96, 2770). Pars 2. (Corp. scriptor. 
eccl. latin. XXXV, 2.) S. 495-976. 


14 M. 20. (34 

Rez.: Hist. Jahrb. 18, 146-54 v. Nostitz; Zt. 
f. österr. Gymn. 48, 497-503 Weihrich; Theol. 
Litt.-Bl. °9:, 265. 


Beöwulf. Mit ausführl. Glossar 
hrsg. v. M. Heyne. 6. Aufl., besorgt 
v. A. Socin. (Biblioth. d. ält. dt. 
Litt.-Denkmäler III, 1.) Paderborn, 
Schöningh. 298 S. 6 M. [36 

Symons, B., German. Heldensage. 
Grundriss d. germ. Philol. 2. Aufl. 
3, 606-734.) Sep. Strassb., Trübner. 
3 M. 50. [36 

Kauffmann, Fr., Zur G. d. Sieg- 
friedsage. (Zt. f. dt. Philol. 31, 5-23.) 
— W. Golther, Ueb. d. Sage v. 
Siegfried u. d. Nibelungen. (Zt. f. 
vergleich. Litt.-G. 12, 186-208.) [37 

Kettner, E., Die Einheit d Alphart- 
liedes. (Zt. f. dt. Philol. 31, 24-39.) [38 

Behault de Dornon, A. de, Don- 
nées archéolog. établissant les lieux 
habités par les Francs Saliens et 
Ripuaires en Belgique, dans le dé- 
partement du Nord franç., le Lim- 
bourg holland. et le grand-duché de 
Luxemb. (Ann. de l'acad. d’archl. 
de Belg. 5. Ser., 1, 315-60.) [39 

Much, R., Zur Stammeskunde d. 
Altsachsen. (Hannor. G.-B11.’98, Nr.40.) 
— 0. Jürgens, Die ältest. Stammes- 
sagen Niedersachsens. (Ebd.) [40 

Weller, K., Die Besiedelg. d. 


Alamannenlandes. (Sep. a.: Württ. 
Viertelj.hfte. 7, 301-50.) Stuttg., 
Kohlhammer. 80 Pf. |41 


Baumann, F. L., Die alamann. 
Niederlassg. in Rätia Secunda. (Bau- 
mann, Forschgn. z. schwäb. G. S. 473 
-99.) S [42 


Hodgkin, Italy and his invaders. V u. V 
s. ’94. 3503. Rez.: Hist. Zt. 81, 475-75 L. Ehr- 
hardt. [13 
Hartmann, L. M., Das italien. Königreich, 
8. ’98, 788. Rez.: Hist. Zt. 81, 330-33 Hegel; 
Beil. z. Allg. Ztg. ‘9x, Nr. 31 Davidsohn; Dt. 
Litt.-Ztg. mun, 926-29 Lenel; Hist. Viertelj.schr. 
’98, 435 Kurth; Mitt. d. Inst f. österr, 
G forschg. 19, 709-18. J. Jung. (44 

Pfeilschifter, Ustgotenkönig Theoderich 
d Gr. u. d. kath. Kirche, s. ‘97, 794. Rez.: 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 77, 423-29 Gietl; 
Hist. Zt. 80, 487 Fr. Vogel; Bulletin crit. 97, 
599 Duchesne. [45 

Pösche, Th., Die Langobarden nach d. 
neuest. Forschgn. (Globus 73, 99f. — Auch 
abgedr. in: Hannov. G.-B1l. ’98, 51.) (3416 


*32 


d) Innere Verhältnisse. 


Hirt, H., Die vorgeschichtl. Kultur 
Europas u. d Indogermanen. (Geogr. 
Zt. ‘98, 369-88.) ei 

Keune, J. B., Gallo-röm. Kultur 
in Lothringen u. d. benachbart. Ge- 
bieten. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
9, 155-201.) [48 


Lex Salica; hrsg. v. H. Geffcken. 
Lpz., Veit. xrv, 332 S. 7 M. [49 

Rez.: Litt. Cbl. "up, Nr. 46. — Rez. d Ausg. 
v. Behrend, s. ’98, 791: Dt. Litt.-Ztg. ug, 
676-719 E. Hübner; Litt. Cbl. mn Nr. 46. 


Koht, H., Moderretsspursmaale 
serleg hjaa dei gamle germanarne. 
(Syn og segn "og, 66-92.) [50 

Dove, A., Der Wiedereintritt d. 
national. Princips in d. Welt. G. 
(Dove, Ausgewählte Schrr. 1-19. [ Akad. 
Festr. Bonn, Strauss. 1890].) [51 


Much, R., Der german. Himmels- 
ae (Abhdlgn. z. german. Philol., 
estgabe f. R. Heinzel S. 189-278.) 
Sep. Halle, Niemeyer. 2 M. 40. [52 
Niedner, F., Dioskuren im Beo- 
wulf. (Zt. f. dt. Altert. 42, 229-58.) [53 
Kauffmann, Fr., Gotisch. Götter- 
name? (Zt. f. dt. Philol. 31,138.) [54 
Napier, A. S., Werwolf. (Beitrr. 
z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 23, 571 
-73.) Vgl. "oi, 808. [55 
Jürgens, O., Das altsächs. Heiden- 
tum. (Hannov. G.-Bll. "og, 58-60.) [56 
Schumann, H., Das Heidentum 
am Harze. (DI f. Handel etc., Beibl. 
z. Magdeb. Ztg. ’97, Nr. 26-28.) [57 


Vogt, F., Wulfila. (Allg. dt. Biogr. 
44, 270-86.) 58 

Bas, H., Saint Martin. 
Dubois. 4°. 300 S. 15 fr. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


Seriptores rernm Meroving. T. III, s. 28, 
2648. Val: B. Krusch, Zur Afralegende u. 
zum Martyrologium Hieronymianum; e. Ent- 
gegng. (N. Archiv 24. 287-337.) — R. Pos- 
pardin, Étude sur los vies des saints fonda- 
teurs de Coudate et la critique de M. B. Krusch. 
(Moyen âge 2. Ser. 2. 31-45.) [560 

Varisco, A., Di un codice insigne 
che si credeva perduto e che si 
conserva nell archivio capitolare 


Bibliographie Nr. 847—872. 


della basilica di Monza. (Rendi- 
conti dell’ Istituto Lombardo Ser. 2, 
Vol. 29, 667-77.) [608 


Levison, W., Zur G. d. Franken- 
königs Chlodowech. (Bonner Jahrbb. 
103, 42-86.) [61 

Baumann, F. L., Schwaben u. 
Alamannen, ihre Herkunft u. Identi- 
tät. (Baumann, Forschgn. z. schwü- 
bisch. G. S. 500-85.) [362 


b) Karolingische Zeit. 
Bernheim, E., Das Verhältnis d. 
Vita Caroli Magni zu d. sogen. An- 
nales Einhardi. (Hist. Viertelj.schr. 
98, 161-80.) | [863 
Gesta Karoli Magni ad Carcasso- 
nam et Narbonam; latein. Text a. 
we Uebesetzg. m. Einleitg. v. 
. E. Schneegans. (— Roman. 
Biblioth. XV.) Halle, Niemeyer. 75, 
270 S. 8 M. [64 
Hüffer, G., Korveier Studien; 
quellenkrit. Stud. z. Karol.-G. Münster, 
Aschendorff. x, 232 S. 5 M. [65 
Králíček, A., Der s. g. bairische 
Geograph u. Mähren. (Zt. d. Ver. f. 
G. Mährens u. Schlesiens 2, 216-35; 
840-60.) [66 


Hodgkin, Charles the Great, s. ‘95, 262 
Rez.: Hist. Zt. 81, 478 v. Simson. [ST 
Kaufmaun, C. M., Das Karlsbil 
in d. Frankfurter Wahlkapelle. (Ka- 
tholik 78, II, 158-62.) [68 

Eichner, K., Agobard, Erzbischof 
v. Lyon. (Zt. f. wiss. Theol. 41, 526 
-88.) [69 

Ingold, A. M. P., Note inéd. de 
Schoepflin sur le tombeau d'Irmen- 
garde, fondatrice de l'abbaye d'Er- 
stein. (Mitt. d. Gea. z. Erhaltg. d. 
geschichtl. Denkmäler im Elsass 19, 
10*-12*, 1 Taf.) [70 

Baumann, F. L., Die Abstammung 
d. Kammerboten Erchanger u. Berch- 
told. (Baumann, Forschgn. z.schwäb. 
G. H 262-76.) (71 


Martens, Beleuchtg. d.nenest. Controversen 
üb. d. römische Frage unter Pippin u. Karl 
d. Gr., 8.’93,»25. Rez.: N. Arch. 33, 774 Backer; 
Mitt. a. d hist. Litt. 26, 276 Hahn; Litt CH 
98, 1288. [873 


Fränkische Zeit. 


c) Innere Verhältnisse. 


Jürgens, 0., Die inner. Zustände 
A aa vor d. Zeit Karls d. 
(Hannov. G.-Bll.’98, Nr. 2 u. 3.) 

— Dot Desgl. zur Zeit Karls d. 
Gr. (Ebd. Nr. 29) [873 


Conrat, M., (Cohn), Der Novellen- 
auszug De ordine ecclesiastico e. 
Quelle d. Benedikt Levita. (N. Archiv 
24, 341-48.)—Ders., Ueb. e Quelle d 
rômisch rechtlichen Texte bei Hink- 
mar v.Reims. (Ebd. 349-57.) [74 

Tamassia, N., Il capitolo 22 delle 
leggi di re Liutprando: studio stor. 
giurid. (Sep. a.: Riv. ital. per le 
scienze giurid. XXVI, 1.) Torino, 
Bocca. 178. [75 


Seeliger, &., Volksrecht u. Königs- 
recht? Untersuchgn. z. fränkisch. 
Verf.- u. Rechts-G. (Hist. Viertel- 
Jahrschr. ’98, 1-40; 313-69.) [76 

Zeumer, K., G. d. westgotisch. 
Gesetzgebg. (8. 98. 2668). II: Besond. 
Teil; Nachtrr. u. Berichtigungen z. 
allg. Teil. (N. Archiv 24, 39-122.) — 
Ders., Zum westgot. Urkundenwesen. 
(Ebd. 13-28.) [77 

Platz, F., Die Gesetzgebg. Karls 
d. Gr. nach d. Kapitularien. Progr. 
Offenburg. 1897 u. 1898. 4° 24; 
23 8. [78 

Ficker, J., Untersuchgn. z. Erben- 
folge d ostgerm. Rechte (s. ’98, 836). 
IV, 1. (= IV, 1 v. Nr. 493) 290 8. 
9 M. 20. [79 

Schreuer, Behandlg. d. Verbrechenskon- 
kurrenz in d. Volksrechten, s. 97,844. Rez.: 
Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgebg. 39, SS e 
Kleinfeller. 

Alberti, O. Y., Notwehr [heute u] 
in d. Volksrechten. Tübing. Diss. 


50 S. [81 


Seebass, Columba d. Jüngere. (Beairt 
klop. f. prot. Theol. 4, 241 47.) [82 
Kraus, F. X Wulflaich. (Allg. dt. Biogr. 
44, 2561.) — J. C. van Slee, Wulfram. (Ebd. 
295 f.) [83 
Vacandard, E., Les homélies at. 
tribuées à saint Éloi. (Rev. des ques- 
tions hist. 64, 471-80.) Fr. Plaine, 
Nouv. remarques sur les homélies attr. 
à s. Éloi. (Ebd. 65, 234-42.) Vacan- 
dard, Réponse. (Ebd. 243-53.) [84 
Theys, L., Histoire de saint Hu- 
bert. Marcinelle, impr. Dupuis. 1308. 
1 fr. 50. [85 
Rez.: Archives liégeoises ’98, 78. 


KE 


Jürgens, 0., Die Einführg. d. 
Christentumsin Niedersachs. (Hannov. 
G.-Bll.’98, 195-98.) [86 

Goetz, Slavenapostel Konstantinus (Ky- 
rillus) u. Methodius, s. ’98, 852. Res : Theol. 
Litt.-Bl. ’97, 478 Bonwetsch; Hist. Zt. 81, 151 
Caro; Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 410 Hahn, 
Rev. de l'hist. des religions 36, 427 Léger. — 
Bonwetsch, Cyrillus u. Methodius. (Real- 
encyklop. f. prot. Theol 4,384-89.) — A. Hoffer, 
Cyrillus, d. Slavenapostel, Bischof v. Catana. 
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 759-61.) [87 

Neveril, J., Gründg. u. Auf- 
lösg. d. Erzdiözese d. hl. Methodius. 
T1. I. Progr. Ungar.-Hradisch. 1897. 
26 S. [87a 

Sägmüller, J. B., Entwicklg. d. 
Archipresbyterats u. Dekanats bis z. 
Ende d. Karolingerreichs. Akad. Fest- 
schr. Tübingen. 4°. 88S. [88 


Laforêt, J. B., Hist. d’Alcuin. 
Namur, Balon-\ Vincent. 1375. 5fr. [89 

Jostes, Der Dichter d. Heliand u. 
seine Heimat. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ‘98, 133-41.) [90 

Piper, P., Otfrid und d. übrigen 
Weissenburger Schreiber d. 9. Jahrh. 
Frankf. a. Enneccerus. 1899. 4°. 


24 S., 30 Taf. 21 M. [91 

Dove, A., Zur G. d dt. Volksnamens. (Dove, 
Ausgewählte Schrr. 300-24. — Vgl. "94, 415 a.) 
— Ders., Das älteste Zeugniss f. d. Namen 
Deutsch. (Ebd. 3241-33. Vgl. ’34, 3519d.) [92 


Knitterscheid, E., Die Abtei- 
kirche St. Peter auf d. Citadelle in 
Metz, e. Bau a. meroving. Zeit. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 9, 97-111, Taf. 
1-8.) [93 

Plath, K., Het Valkhof te Nij- 
megen en de nieuwste opgravingen. 
Amsterd., van Langenhuysen. 4°. 
174 S., 1 Portr., 4 Abbildgn., 3 Taf. 
2 fl. 76. [94 

Ahlborn, F., Eine altwendische 
Töpferwerkstatt in Wienrode b. Blan- 
kenburg a. H. (Zt. d. Harz-Ver. 31, 
284-301, Taf.) Vgl: R. Andree, 
Wenden am Harze. (Braunschw. 
Magaz. ‘99, Nr.2 u. Hannov. G.-Bll. 
99.” Nr. 4.) [895 


3. Zeit der sächsischen, frän- 
kischen und stauflschen Kaiser, 
919 - 1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 


Seydel . Studien zur Kritik 
Wipos. Bl Diss. 88 S. [896 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 3 


*34 


Ketrzynski, St., Galli-anonim i 
jego kronika (Gallus Anonymus u. 
seine Chronik). Krakau, Ak. 498. [897 
Résumé: Anz. d Akad. ’98, 157-61. 
Cipolla, C., Diplomi ined. del X. 
secolo [Berengar I. u. Adalberts] in 
favore dei Conti di Verona. (N. ar- 
chivio veneto 16, 89 ff.) [98 
Meyer v. Knonau, 6&., Der Ver- 
fasser d. „Liber de unitate ecclesiae 
conservanda“; e. Beitr. z. Litt.-G. d. 
Investiturstreites. (Festgaben zu 
Ehren Büdingers S. 179-90.) [899 


Rebhann, A., Die angebl. Schlacht 
bei Brüx im J. 936. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 39-54.) [900 

Müller-Mann, Ga Die auswärtige 
Politik Kaiser Ottos II. Baseler Diss. 
Lörrach, Gutsch. 68 S. 1 M. [901 

Lux, C., Papst Silversters II. Ein- 
fuss auf d. Politik Kaiser Ottos II. 


Breslau, Müller & S. 82 S. 1 M. 60. [2 

Gerdes, G. d. salisch. Kaiser u. ihr. Zeit, 
8. ’98, 872. Rez.: N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. 
’98, I, 368; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1724 Friedens- 
burg; Mitt. a. d. hist. Litt. 27,55-58 H. Hahn. [3 

Mirbt, C., Petrus Damiani. (Real- 
encyklop. f. prot. Theol. 4, 431-39.) 
— Ders., Kardinal Deusdedit. (Ebd. 


582 f.) [4 

Heine, K., Wieprecht v. Groitzsch, 
e. Heldengestalt d. 11. Jh. (Mans- 
felder Bll. 11, 30-52.) [5 

Lühe, W., Hugo v. Die u. Lyon. 
Strassb. Diss. 169 S. [6 

Sachse, W., Canossa, hist. Unter- 
suchg. Hit. 1. Lpz., Thomas 1896. 
67 8. 


1 M. D 
Köstler,K., Die Schlacht b. Flarch- 
heim, 27. Jan. 1080. (Monatsschr. 
d hist. Ver. v. Oberbaiern ‘98, 58 
-61.) [8 

Gardiol, L., Pretentions de la 
yapaute d’après Grégoire VII. Genfer 
iss. 1897. 79 8. [9 

Breysig, K., Gottfried v. Bouillon 
vor d. Kreuzzuge. (Westdt. Zt. 17, 
169-201.) [910 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Recueil des historiens des croisades. His- 
toriens occidentaux T. V, s. ’94, 3574. Res.: 
Byzantin. Zt. 7, 408-42 Hagenmeyer. [911 

Hobich, F., Bruchstück d. Kaiser- 
chronik aus Kremsier. (Zt. f. dt. 


Altert. 42, 271-76.) 12 

Dove, A., Erinnergn. e. Bettelmönches 
[Salimbene]. (Dove, Ausgew. Schrr. 36-53 
[aus: Beil. z. Allg. Ztg. ’91).) [13 


Bibliographie Nr. 897—954. 


Pagnotti, F., Niccold da Calvi e 
la sua vita d’Innocenzo IV. con una 
breve introduz. sulla istoriografia 
pontificia nei secoli 13 e 14. (Arch. 
d. Società Romana di stor. patria 
21, 5-120.) [14 


Scheffer-Boichorst, P., Urkunden 
u. Forschgn zu d. Regesten. d. stauf. 
Periode. (N. Archiv 24, 123-229.) [15 

Simensfeld, H., Hist. - diplom. 
Forschgn z. G. d. Mittelalters (s. '98, 
2703). HI: Zur G. d. Stadt Wels. 
IV: Ueb. d. Formelsammlg. d. 
Rudolf v. Tours. (Sitzungsberr. d. 
Münch. Ak "ap I, 391-486, 1 Taf} [16 

Schaus, E., Ueb. Briefe d. Codex 
Udalrici aus d. Zeit Lothars IM. 
(Hist. Viertelj.schr. "og, 222-38.) [17 

1: Die Exkommunikstion Gebbards v. 


Würzburg. II: Die angebl. Belagerg. Nürn- 
bergs u. d. Verhdlgn. üb. d. Schisma im J. 1130. 


Pflugk-Harttung, J. v., Unechte 
Es Pommern u. Mecklenb. bezügl.] 
Jrkk. d. Johanniter-Ordens a. d. 12. 
u. 13. Jh. (Forschgn. z. brandenb. 
u. preuss. G. 11, 301-9.) [18 


Ranke, L. v., Kreuzzüge u. päpstl. 
Weltherrschaft; hrsg. v. A. Dove, 
G. Winter u. Th. Wiedemann. 
4. Aufl. (Ranke, Welt-G. VII) Lpz., 
Duncker & H. xvj, 655 S. 17 M. [19 

Röhricht, R., G. d. Kreuzzüge 
im Umriss. Innsbr., Wagner. 2735. 
3 M. 60. [20 

Klein, CL, Dt. Herrscher im heil. Lande. 
(Beil. 5. Allg. Ztg. og, Nr. 359 £) — W. Ch. 
Franke, Eine niedersächs. Fürstenfahrt üb. 
Konstantinopel sum heil. Lande 1172. (Han- 
nov. G.-BUl. ’98, Nr. 48 f.) [21 

Holtzmann, R., Die Wahl Fried- 
richs I. zum dt. König. (Hist. Viertelj.- 
schr. "op, 181-203.) [22 

Cartellieri, A., Philipp II. August 
König v. Frankreich. Buch I: Bis 
zum Tode Ludwigs VII., 1165-1180. 
Lpz.,F.Meyer. xv,92, 76S. 8M.50. |23 

Démèêtresco, M., Étude sur les 
rapports polit. de Philippe- Auguste 
avec Richard Coeur-de-Lion (1189 
-1199). Leipz. Diss 1897. 61 S. [24 

Gumlich, B., Die Beziehgn. d 
Herzöge v. Lothringen z. dt. Reiche 
im 13. Jh. mit Berücksichtigg. d. 
übrig. lothring. Gewalten. Hallens. 
Diss. 81 S. [25 

Norden, W., Der 4. Kreuzzug im 
Rahmen d. Beziehgn. d. Abendlandes 
zu Byzanz. Berl., Behr. 103 S. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


2 M. 50. — Abschn. II auch Berl. 
Diss. 24 S. [926 
Dove, A., Kaiser Friedrich Il. 
(Dove, Ausgewählte Schrr. 20-36 
[bisher ungedr. Vortr.].) [27 
Bücking, W., Leben d hl. Elisa- 
beth, Landgräfin v. Thüring. 2. Aufl. 
Marb., Elwert. 72 S. 80 Pf. [27a 
Speier, an G. König Konrads IV. 


1228-1254. Berl. Diss. 39 S. [28 

Frankfurth, H., Gregorius de 
Montelongo; e. Beitr. z. G. Ober- 
italiens 1238-1269. Diss. Marb., 
Elwert. 1118. 2M. [29 

Sievert, W., Vorleben d. Papstes 
Urban IV (8. "97, 2753). Schluss. 
(Rôm. Quartalschr. 12, 127-61.) 67, 
27 S. Münster. Diss. [30 


Erslev, Kr., Henrik af Aemeltorp 
i de aegte og de es Kilder. (Dansk 
hist. tidsskr. 7 R., 1, 489-518.) [31 


Baumann, F. L., Eine baier. Geschichts- 
tafel: Blinder Jähzorn d. Wittelsbacher. 
(Hist.-polit. Bll. 123, 514-22.) [32 


Füsslein, W., Hermann I. Graf 
v. Henneberg (1224- 90) u. d. Auf- 
schwung d. henneberg. Politik. Von 
d. Emancipation d. Henneberger vom 
Burggrafenamte bis zu ihr. Teilnahme 
am Gegenkönigtum. (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. 11, 56-109; 151-224.) 54 S. 
Jenenser Diss. [933 


c) Innere Verhältnisse. 


Isay, H., Zur G.d. kleinen Kaiser- 
rechts. (Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. 
Abtlg., 145-52.) [934 

Freusdorff, F., Die Zollordnung 
d. Lübischen Rechts. (Hans. G.-Bll. 
’97, 105-46.) [35 

Ludwig, Untersuchgn. üb. d. Reise- u. 
Marschgeschwindigkeit im 123. u. 13. Jh, 
s. '97, 2759. Rez.: Dt. Litt. - Ztg. ’98, 1301-4 
Erben; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 
713 Tangl. [36 

Scholz, Hoheitsrechte d dt. Königs zur 
Zeit d ersten Staufer, s. '97, 934. (4. Abschn. 
74 S. auch Leipz. Diss.) Rez.: Dt. Zt. £. 
G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 91 v. Voltelini; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 295-99 Volkmar; 
Dt. Litt.-Ztg. un, 845 Küntzel. [37 

Dopsch, A. Die Ebersheimer Ur- 
kundenfälschgn. u. e. bisher un- 
beachtetes Dienstrecht a. d. 12. Jh. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
19, 577-614.) 38 

Otto, F., Wiesbaden eine königl. 
Stadt ım J. 1241. (Ann. d. Ver. f. 
nass. Altertkde. 29, 222-24.) [39 


*35 


Koehne, K., Die Wormser Fisch- 
marktsordnung v. J. 1106 oder 1107. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 381-88.) 
Vgl. "og 2179: Eberstadt. [40 


Dümmler, E., Ueb. d. Entstehg. 
d. Lorcher Fälschungen. (Sep. a.: 
Sitzungsberr. d. Berl. Akad. ‘98, 
758-75.) Berl., Reimer. 1 M. — Vgl. 
’98, 921. [41 

Ketrzynski, A., Najdawniejsze 
żywoty sw. Wojciecha i ich autorowie. 
(Die ältest. Vitae sancti Adalberti u. 
ihre Verfasser.) (Abhdlgn. d Akad. 


d. Wiss. in Krakau 37, 89-129.) [42 
Résumé: Anz. d. Akad. ’98, 221-25. 


Kaindl, R. F., Litteratur z. G. d. hl. 
Adalbert. ’ (Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
19, 535-46.) [43 

Pflugk-Harttung, J. Ves 3 rhein. 
Pasturkunden, 1147-1152. (N. Archiv 
24, 358-66.) [44 

Tille, A., 3 ungedr. Urkk. d. 13. Jh. 
a. Herkenrath. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 281 
-85.) [45 

Keuffer, M., Das Prümer Lektio- 
nar. (Trierisches Archiv 1, 3-24.) [46 


Grützmacher, Cluni u. d. Clunia- 


censer. (Realencyklop. f. prot. Theol. 
4, 181-86.) [47 

Uhlirz, K., Bischof Wolfgang v. Regens- 
burg. (Allg. dt. Biogr. 44, 118-23.) [43 

Schott, E., Kloster Hirschau. (Dt.- 
ev. Bll. 23, 675-88.) [49 

Beck, P., Stiftungsjahr d. Prä- 
monstratenserklosters Schussenried. 
(Diözesanarch. v. Schwaben "og, 161 
-64.) [50 


Hilling, N., Die westfäl. Diözesansynoden 
bis z. Mitte d. 13. Jh. (s. ug, 2237). Münster. 
Diss. Rez.: Arch. f. katb. Kirchenrecht 78, 5892 
Heiner. [51 


Joseph, E., De Heinrico. (Zt. f. 
dt. Altert. 42, 197-217) — H. Meyer, 
Desgl. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 23, 70-93.) — W. Seel- 
mann, Desgl. (Ebd. 94-102.) [52 

Kraus C., Das sogenannte II. Büch- 
lein u. Hartmanns Werke. (Abhdlgn. 
z. german. Philol., Festgabe f. R. Hein- 
zel, S. 111-72.) Sep. Halle, Niemeyer, 

2 M. 20. [53 

Singer, S., Zu Wolframs Parzi- 
val. (Ebd. 353 ff.) Sep. Ebd. 84 S. 
2 M. 20. — W. Braune, Desgl. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache etc. 24, 
188-205.) [54 

3* 


*36 Bibliographie Nr. 955—999 


Schatz, J., Neue Stamser Bruch- 
stücke d. Weltchronik Rudolfs v. 
Ems. (Zt. d. Ferdinandeums 42, 
349-68.) — H. Graf v. Walderdorff, 
Regensburg. Bruchstücke d. Welt- 
chronik d. Rudolfv. Ems. (35. Jahres- 
ber. d. Vorarlberg. Museum Ver S. 26 
-49.) Vel. ’98, 931. [955 

Lambel, H., Zu Konr. Flecks 
Flor u. Blancheflor; e. neugefund. 
Bruchstück e. älter. Hs. (Festschr. 
z. 8. dt. Neuphilologentage, hrsg. v. 
Schipper, S. 37-58.) [56 

Golther, W., Konrad v. Würzburg. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 356-63) — 
R. Henczynski, Das Leben d. heilig. 
Alexius v. K. v. W. (Sep. a.: Acta 
Germanica.) Berl., Mayer & M. 1148. 
3 M. — 83 S. Strassb. Diss. [57 

Liederhandschrift, Die grosse 
Heidelberger; in getreuem Textabdr. 
hrsg. vk Pfaff. Abtlg. Iu. II. Heidelb., 
Winter. 640 Sp., 1 Taf. à 5 M. [58 

Schönbach, A. E., Die Anfünge 
d. dt. Minnesanges. Graz, Leuschner 
& L. jx, 129 S. 3 M. — Ders., 
Dichtungen u. Sänger, d. Hof- u. 
Minneleben [in Wien] bis 1270. (Sep. 
a.: Bd. I d. G. d. Stadt Wien, hrsg. 
v. Altert.-Ver. Wien.) Wien. 1897. 
fol. 34 S. [59 

Obermaier, H., Der Minnesänger 
Reimar v. Brennberg ca. 1210-71. 
(Forschgn. z. G. Baierns Bd. VI, Hft. 4.) 
Vgl. '97, 2915. [60 

Rössner, 0., Untersuchgn. zu 
Heinrich v. Morungen; e. Beitr. z. 
G. d. Minnesangs. Berl., Weidmann. 
96 S. 2 M. 40. [61 


Baer, Hirsauer Bauschule, s. ’97, 2782. 
(Auch als München. Diss. erschienen.) Rez.: 
Zt. f£ G. d Oberrh. 12, 769 Karl Brunner; 
Oesterr. Litt.-Bl. og, Nr. 18 Neuwirth. [62 

Aufleger, 0., Der Dom zu Bam- 
berg, mit geschichtl. Einleitg. v 
A. Weese (8. "up, 939). Abtlg. 2. 
80 Lichtdr.-Taf., 13 S. Text. 30 M. [63 


Weese, Bamberger Domskulpturen, 8. ’98, 
940. Roz.: Beil. z. Allg. Ztg. ‘98, Nr. 59 
Kautrsch; Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 481-85 A. Gold- 
schmidt. [64 

Adamy, R. u. Edw. Wagner, Die 
ehemal. frühroman. Centralkirche d. 
Stiftes Sanct Peter zu Wimpfen im 


Thal. Darmst., Hist. Ver. f. d. Grhzgt. | 


Hessen un Komm. v. Bergsträsser). 
fol. 31 S, 4 Taf. 6 M. [65 
Schäfer, &., Die Ritterstiftskirche 


zu Wimpfen im Thal. (Berr. d Freien 
dt. Hochstiftes ’98, 257-79.) [66 

Haseloff, Thüring.-sächs. Malerschule d 
13. Jh., s. 9x, 942. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 
’98, Nr. 215 P Weber; Zt. d Harz- Ver. 31, 
351-54 O. v Heinemann; Repert f. Konte 
21, 391 A. Goldschmidt. (67 


Dobbert, E., Das Evangeliar im 
Rathause zu Goslar. (Jahrb. d kgl. 
preuss. Kunstsammlgn. 19, 139-60 u 
183-90, 1 Taf.) [968 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1617. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Hermann v. Altaich, Werke nebst 
d. Fortsetzgn. seiner Jahrbb. u. anderer 
Altaicher Aufzeichnungen, übers. v. 
L. Weiland. 2. Aufl., neu bearb. 
u. verm. v. O. Holder- Egger. 
(= Bd. 78 v. Nr. 192.) Lpz., Dyk. 
xx, 188 S. 2 M. 60. [969 

Krones, F. Ve Das Cisterzienser- 
kloster Saar in Mähren u. seine Ge- 
schichtsschreibg. Heinrich, d. Mönch 
u. Chronist d. mähr. Cist.klosters 
Saar, u. Heinrich v. Heimburg, d. 
Annalist; die „Genealogia Funda- 
torum“ u. d. „Chronicon Zdiarense“. 
Quellenstudie. (Sep. a.: Arch. f. österr. 
G. Bd. 85, 1). Wien, Gerold. 130 S. 
3 M. [70 

VgL: N. Arch. 24, 375. 

Leben d Kaiser Heinrichs VI. 
Berichte d. Zeitgenossen üb. ihn: 
übers. v. W. Friedensburg. ‘= 
Bd. 79 u. 80 v. Nr. 192.) Lpz., Dyk. 
583; xx, 207 S. 10 M. 50. [71 

Fancelli, U., Studi e ricerche sui 
„Fragmenta hist. romanae“. Roma, 
Stamp. Reale. 1897. 54 S. [71a 


Voretzsch, M., Regesten d. Ori- 
ginalurkk. d. Altenburger Ratsarchivs 
v. 1256 bis z. Schlusse d. 14. Jh. 
(In: Festschr. d. hzgl. Ernst- Real- 
gymn. zu Altenburg.) [72 

Tille, A., 2 Steinfelder Crkk. d 
Kölner Erzbischöte Konrad u. Sieg- 
fried: 1260 u. 1285. (Ann. d. hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 66, 190-93.) [73 

Eysenblätter, H., Die ältest. Urkk. 
üb. Gedilgen u. Thomsdorf b. Heiligen- 
beil v. 1260 u. 1262. (Altpreuss 
Monatsschr. 35, 260-69.) [T4 

Blok, P. J., Oorkonden betrek- 
kelijk Friesland en zijne verhouding 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


tot Frankrijk in de 13. en 14. eeuw. 
(De Vrije Fries 19, 317-33.) [975 

Registres, Les, de Grégoire X. 
(1272-76); recueil des bulles de ce 
pape, publ. p. J. Guiraud. Fasc. 8. 
Suivi du Registre de Jean XXI. 
(1276-77) par L. Cadier. (Bibl. des 
écoles ne d'Athènes et de Rome. 
2. Ser., ‚3.) Paris, Fontemoing. 
4°. S. 217-86; 1-55. 9 fr. 90. [76 

Bedlich, Osw., Nochmals d. ober- 
rhein. Formelbuch. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
13, 689-94.) Vgl. ‘96, 2927. [77 

Kolb, R., Urkunde d. Königs 
Adolf v. Nassau v. 23. Mai 1293, d. 
Bestätigung d. Besitzes etc. d. Deutsch- 
herren-Ordens enthaltend. (Teil v. 
Nr. 223.) [78 

Cartellieri, A., Regesten z. G. 
Graf Rudolfs v. Monfort, später. 
Bischofs v. Constanz (+ 1334); er- 
weit. Abdr. a. d. „Regesten z. G. d. 


Bischöfe v. Konstanz.“ (36. Jahres- 
ber. d. Vorarlberg. Museum - Ver. 
S. 3-16.) [79 


Zeissberg, H. v., Das Register 
Nr. 318 d. Archivs d. aragones. Krone 
in Barcelona, enth. d. Briefe König 
Jakobs II. v. Aragon an Friedrich d. 
Schönen u. dess. Gemahlin Elisabeth, 
samt einig. verwandten Stücken a. d. 
JJ. 1314-1327. (Sep. a.: Sitzungsberr. 
d. Wien. Akad.) Wien, Gerold. 915., 
1 Taf. 2 M. 80 Vel. ’98, 2780. [80 

Eubel, K., Der vom Grafen Wil- 
helm v. Jülich am 30. Jan. 1332 dem 
Papste Johann XXII. geleistete Treu- 
eid. (Hist. Jahrb. 19, 6567-70.) [81 

Des Marez, G., Un document inéd. 
relat. à Jacques van Artevelde. 
(Compte rendu des séances de la 
comm. roy. d’hist. de lac. de Belg. 
5. Sér. T. 8, 305-10.) [82 

Kaiser, H., Der collectarius per- 
petuarum formarum d. Johann v. 
Gelnhausen. Diss. Strassb., Schlesier 
& Schweikhardt. 161 S. 3 M. [83 


Rez.: Hist. Viertelj.schr. 2, 114 Steinherz; 
Dt. Litt.-Ztg. "98. 1958-65 Burdach. 


Wilhelm, Frz., Die Schriften d. 
Jordanus v. Osnabrück; e. Beitr. z. 
G. d. Publizistik im 13. Jh. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G. 19, 613-75.) [84 

Felten, Bonagratias Schrift zur 
Aufklärg. üb. d. Nichtigkeit d. Pro- 
zesse Johanns XXII. (Trier. Arch. 1, 
59-77.) [85 


*37 


Herrmann, W., Alfons X. v. Cas- 
tilien als römisch. König. Berlin. 
Diss. 1897. 40 S. [86 

Sternfeld, Ludwigs d Heiligen Krevssug 
nach Tunis 1270 etc., s. ’97, 993. Rez.: Dt. 
Zt. f. G.wiss. N. F. 2, Monatsbll. 288-90 Hampe; 
Hist. Zt. 80, 517 L. v. Heinemann; Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. 19, 556-59 Otto. — 
G. Caro, Zum 2. Kreuzzug Ludwigs IX. v. 
Frkr. (Hist. Viertelj.schr. 1, 238-44.) [87 


Redlich, Osw., Habsburg, Ungarn 
u. Sicilien u. ihre ersten Beziehgn. 
(Festgaben zu Ehren Büdingers S. 191 
-206.) [88 

Pols, M. S., Graaf Jan I. van 
Holland. (Bijdragen v. vaderl. gesch. 
X, 3, S. 1-60.) [89 

Vienne, M. de, La bataille de 
Courtray d’apr. les comptes de la 
ville de Bruges. (Rev. des questions 
hist. 64, 480-89.) [90 

Gerola, G., L’itinerario di Ludo- 
vico il Bavaro da Trento a Milano. 
(Tridentum I, 1, gennaio ’98.) E 

Katz, E., Der Gang d Erwerbg. 
Kärntens durch d. Habsburger u. d. 
sagenhaften Heereszüge d. Margareta 
Maultasche. Progr. d. Stiftsgymnas. 
zu St. Paul in Kärnten. 1897. 33 S. 
— F. G. Hann, Wie Kärnten an d. 
Haus Habsburg kam. (Carinthia I, 
Jg. 88, 161-81.) [92 

Deprez, La liberation de la Flan- 
dre flamingante par Jacques van 
Artevelde. Brux., Castaigne. 1768. [93 

Gerola, G., L’imperator Carlo IV. 
nella poesia ital. del suo tempo. (In: 
Annuario degli studenti trentini. 
Anno 4: 1897/98.) [94 

Raadt, J. Th. de, La bataille de 
Bäsweiler 22. août 1871. (Ann. de 
la soc. d'archl. de Brux. 11, 278-301; 
446-60. 12, 68-91 etc. 341-59.) [95 


Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Die 
Asseburg u. d. Fehde Herzogs Al- 
brecht I. (d. Grossen) v. Braunschw. 
geg. d. Wolfenbüttel- Asseburg. Ge- 
schlecht, Juli 1255-Ende 1258. (Han- 
nov. G.-Bll. ‘98, 9-12.) [96 

Steinhoff, R., Zum Tode d. Grafen 
Albrecht II. v. Regenstein. (Zt. d. 
Harz-Ver. 31, 342-50.) [97 

Niessen, P. v., Anteil d. Familie 
v. Liebenow an d. ältest. G. d. Neu- 
mark. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 7, 192-201.) [98 

Pyl, Bürgermeister v. Stralsund 
Bertram Wulflam. (Allg. dt. Biogr. 
44, 286-92.) [999 


*38 


Bibliographie Nr. 1009—1052. 


Anna v. Zollern, Gemahlin Hzg Swanti- ! 1426-98 ’Cod. dipl. Lusatiae super 
| II. 3.) S. 351-510. 3 M. 60. (11 


bors III. v. Stettin. 
pomm. G. "än, 102-5.) 


(Monatsbll d Ges. £ 
[1000 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 


1378-1517. 
Uhlirz, K., Zur Kunde österreich. 
Geschichtsquellen. ıFestgaben zu 


Ehren Büdingers S. 311-30.) 


1: Des Lesemeisters Leopold v. d Wiener 


[1001 


Augustinern Epistel zum Lobe Herzog Al- 
brechts III. — Il: Der Appendix zur sogen. 
Chronik d. Gregor Hagen. — III: Wiener 
Aufzeichngn. a. d Jahren 1404, 1406. 


Bachmann, A., Beitr. z. Kunde 
böhm. Geschichtsquellen d. 14. u. 15. 
Jh. (e 98, 2764). V: Die Series re- 
rum gestarum et processus habiti 
contra Georgium de P. regni Bohe- 
miae occupatorem enarrati? (Mitt.d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 36, 282 
-91.) I-V sep. Prag, Dominicus 76 S. 
ı M. 20. [2 


Korner, Herm., Chronica novella. hrsg. 
v. J. Schwalm, s, ’96, 1072. Rez.: Hist. Zt. 
80, 293-98 Höhlbaum; Hans. G.-BIl ‘97. 


283-97 Koppmann. [3 
Welti, F. E., Zu Justinger. (Anz. f. schweiz. 
G. ’98, 48.) [ 


4 

Baumann, F. L., Die Kemptner 
Chroniken d. ausgehend. 15. Jh. (Bau- 
mann, Forschgn. z. schwäb. G. S.1- 
101.) [ 
Schneider, Eug., Joh. Reuchlins 
Berichte üb. d. Krönung Maximi- 
lians I. i. J. 1486. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
13, 547-59.) ; [6 
Ublirz, K., Ein Brief d. Wiener 
Stadtschreibers Hanns Menestorfer v. 
9. Juli 1488. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 19, 697-99.) [7 
Carabellese, F., Un breve fram- 
mento di cronistoria veneta [:1508- 
1516]. (Arch. stor. ital. 21,326-31.) [8 


Repertorium Germanicum, s. ‘97, 2828. 
Rez. Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 8377- 
80 v. Ottenthal; Zt. f. G. d. Oberrh. 12, 763 
Cartellieri; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 16, 194- 
200 Sauerland; Hist.- polit. DU. 121, 74-80; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 173-77 Altmann; 
Ovusterr. Litt DI ’98, Nr. 12 P. M. Baum- 
garton. [ 


9 
Stern, M., Kg. Ruprecht v. d Pfalz 
in sein. Beziehgn. zu d. Juden; un- 


gedr. Königsurkk. nebst ergänz. 
Aktenstücken. Kiel, Selbstverl. Gem, 
72 S. 4 M. [10 


Urkunden d. Oberlausitzer Hussi- 
tenkrieges u. d. gleichzeitig d. Sechs- 
lande angehenden Fehden, hrsg. v. 
R. Jecht (s. °97, 2830). Hp 3: 


Rez.: Mitt. d Inst f. österr. G farschg. 1~, 
373-76 Lippert. 

Sehmidlin, L. R., Aus d. v. Rol- 
schen Archive in Solothurn. : Anz. f. 
schweiz. G. 97, 512-17.) [12 

Brief, Der lange, Hrzg. Ludwig 
d. Bärtigen. (Sammelbl. d. hist. Ver. 
in u. um Ingolstadt Hft. 21, II, 12- 
39.) 13 

De Boer, T. J., Oorkonden uit het 
Familie-Archief Van Sminia, 1450- 
1535. (De Vrije Fries 19, 293-316.) [14 

Wee À., Aktenstücke z. Mai- 


länder Kapitulat u. zum Zug ins 
Sundgau, 1466-68. (Anz. f. schweiz. 
G. ‘98, 57-61.) 15 


Ein Zürcher 


Liebenau, Th. v., 


Schlachtbericht üb. Nancy. (Ebd. 
66-69.) [16 
Korrespondenz, Polit., d. Kurf. 


Albrecht Achilles, hrsg. v. F. Prie- 
batsch (s. '97, 1020). Bd. 3: 1481-86. 
(Publikationen a. d. preuss. Staats- 
archiven Bd. 71.) x1j. 6383. 20 M. [17 

Türler, H., Pensionsbrief f. A. v. 
Bubenberg, d. jüngern, v. Kaiser 
Maximilian an sein. Sobn Philipp. 
(Anz. f. schweiz. G. '97, 552) [13 

Vigo, P., Una lettera del Doge di 
Venezia Agostino Barbarigo sull’ 
assedio di Livorno del 1496. (Arch. 
stor. ital. 21, 3818-23.) [19 

Jecklin, Fr. v., Berichte üb. d. 
Schlachten b. Frastenz u. b. Dornach. 
(Anz. f. schweiz. G. ’98, 29-31.) — 
J. Häne, Die Stadt-St. Galler in d. 
Schlacht b. Frastenz. (Ebd. 25-29.) [20 


Töppen, M., Mitt. a. e. Zinsbuch 
d. Stadt Gollub. (Altpreuss. Monats- 


schr. 35, 423-384.) [21 
Schrohe, H., Die Wahl Sigmunds 
zum röm. Könige. (Mitt. d. Inst. f. 


österr. G.forschg. 19, 471-516.) [22 

Tomeck, V. V., Dejiny válek Hu- 
sitskych, 1419-36. (G. d. Hussiten- 
kriege.) Lfg.1. Prag. 48S. 40Kr. [23 

Lewicki, A., Przymierze Zygmunta, 
W. Ks. litewskiego, z królem rzyms- 
kim Albrechtem I. (Ueber e Bond. 
nis d. Grhzgs. v. Litthauen Sigismund 
m. d. röm. König Albrecht I.) Kra- 


kau, Akad. 28 S. [24 
Résumé: Anz. d. Akad. d. Wiss. in Kra- 
kau ’98, 355-57. 
Büchi, Freiburgs Bruch mit Oesterr. s. ‘7, 
2835. Rez.: Litt. Cbl. ’97, 1454; Dt. Zt f. 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 226-29 Thommen; 
Gött. gel. Anz. ’98, 574-80 Meyer v. Knonau; 
Flist. Jahrb. 19, 651; Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 
427 Foss. [1025 

Stein, W., Ueb. d. angebl. Plan e. 
Bündnisses d. Hansestädte m. König 
Georg v. Böhmen 1458. (Hans. G.- 
Bll. ’97, 239-60.) [26 

Gundlach, F., Hessen u. d. Main- 
zer Stiftsfehde 1461-1463. Marburg. 
Diss. 62 S. [27 

Diemar, Entstehg. d. dt. Reichskrieges 
geg. Hzg. Karl d. Kühnen v. Burgund, s. '96, 
2961. Rez.: Dt. Litt-Ztg. ‘98, 800 Pirenne; 
Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 717 
Witte. 


i 

Brandt, W., Der Märkische Krieg 
gegen Sagan u. Pommern 1476-79. 

reifswald. Diss. 94 S. [29 

Pélissier, L. @., L'alliance Milano- 
Allemande à la fin du XV. siècle: 
l'ambassade d’Herasmo Brasca à la 
cour de lemper. Maximilian, avr.- 
déc. 1498. (Sep. a. Misc. di storia 
ital. T. 35, 333 ff.) Turin, Paravia. 
1897. 160 S. [30 

Schāfer, D., Zum Lübisch-dänisch. 
Vertrage v. 29. Apr. 1503. (Hans. 
G.-Bll. ’97, 205-28.) [31 

Schiel, A; Die polit. Zustände 
Europas am Ausgange d. Mittelalters. 
(S. 1-20 v. Nr. 1178.) [31a 


Eugster, H., Der Eintritt Appen- 
zells in d. Bund d. Eidgenossen. 
(Jahrb. f. schweiz. G. 23, 89-146.) — 
Ders., Desgl. (Appenzell. Jahrbb. 3. 
F., 10, 29-52.) [32 

Schön, Th., Beisteuer d. Geistlichkeit d. 
Amts Schorndorf zum Lösegeld Graf Ulrichs 
d. Vielgeliebten v. Württemb. (Diözesanarch. 
v. Schwaben ‘98, 80.) [33 

Redlich, Hrzg. Wilhelm L v. Berg. (Allg. 
dt. Biogr. 42, 723—27.) — Reimer, Die Land- 
grafen Wilhelm I.-IIL v. Hessen. (Ebd. 43, 
27-32.) — W. Ch. Lange, Graf Wolrad I. v. 
Waldeck. (Ebd. 44, 163-66.) — Flathe, Die 
Markgrafen Wilhelm I.-III. v. Meissen. (Ebd. 
43, 118-27.) | [34 

Ermisch, H., Die Erwerbg. v. Ei- 
lenburg durch Markgraf Wilhelm I. 
(N. Arch. f. sächs. G. 19, 193-212.) [35 

Distel, Th., Zum wahren Bildnisse 
Albrechts d. Beherzten. (Repert. f. 
Kunstw. 21, 459-62.) [36 

Pyl, Wulfhard Wulflam, Bürgermeister v. 
Stralsund. (Allg. dt. Biogr. 44, 292-95.) [37 

Jungnitz, Frgänzgn. zur Biographie d. 
Weihbischofs Johann. (Zt. d. Ver. f. G 
Schlesiens 32, 360 f.) Vgl. 96, 2974. „138 

Prochaska, A., Kaziemierz Jagiel- 
lonczyk a Inflanty 1440-1460. (Kwar- 
talnik hist. 12, 250-90.) [1039 


*39 


c) Innere Verhältnisse 


a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; Ver- 
fassungs- u. Rechtsgeschichte. 

Pirenne, Le livre de l’abbé Guillaume de 
Becke, s. ’97, 1043. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss. 
N. F. 2, Monatsbll. 8. 855 Kötzschke; Hist. 
Zt. 80, 513 Keutgen. [1040 
Vannérus, J., Les Comptes luxem- 
bourg. du 14. siècle: Compte rendu 
par Te cellerier de Luxemb. du 1. 
août 1380 au 1. oct. 1381. (Ons 
Hémecht ’98, 388-95 etc. 594-600. 
’99, 12-16; 65-69; 117—21.) [41 
Arbusow, L., [Urkk.:] Materialien 
zu kurländ. Güterchroniken. (Jahrb. 
für Geneal. etc. Jg. 1897, 62-71.) [42 


Mehrmann, K., Die Agrarkrisis 
im 14. Jh. (Zt. d. Harz. Ver. 31, 
1-20.) [43 

Daenell, G. d. dt. Hanse in d. 2. Hälfte d. 
14. Jb., s. 98, 1019. Rea: Königsberg. Har- 
tungsche Ztg. 21. Nov. ‘97 Sonntagebl. K. 
Lohmeyer; Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’98, 
S. 93; Hist. Jahrb. 19, 645; Hist. Viertelj.schr. 
‚98, 445 Baasch; Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 1401 
Stein. [44 

Perlbach, M., Hansisches a. d 
Marienburger Tresslerbuch. (Hans. 
G.-Bll. og, 261-72.) — W. Stein, 2 
Moten König Christians I. v. Däne- 
mark. (Ebd. 229-38.) [45 

Redlich. 0. R., Staatlicher Schutz 
d Handels u. Verkehrs am Niederrh. 
gegen herrenlose Söldnerscharen um 
d. Wende d. 15. u. 16. Jh. (Beitrr. z. 
G. d. Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 
13, 112-33.) [46 

Cahn, J., Zur Gesch. d. ältest. 
Banken in Dtld. (Berr. d. Freien Dt. 
Hochstiftes ’98, 230-43.) [47 

Thommen, R., Eine bischöfl. Steuer 
in d. Diözese Konstanz. (Festgaben 
zu Ehren Büdingers S. 273-86.) [48 

Christ, K., Das Steuerwesen v. 
Kurpfalz im Mittelalter. (N. Arch. f. 
G. d. St. Heidelb. 3, 200-64.) [49 

Sillem, J. A., Onderzoek naar 
loonen en prijzen van levensmiddelen 
in 14°- eeuwsche nederlandsche bron- 
nen. II: De Cameraarsrekeningen van 
Deventer. (Verslagen en meded. d. 
Akad. van wetensch. Amsterdam 4. 
R., 2, 237-70.) [50 

Grolig, M., Ein Stücklein Dorf-G. 
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle- 
siens 2, 261-66.) [51 

Bocholtz- Asseburg, J. Graf v., 
Händel Goslars mit Braunschweiz 


"A0 


gewisser Juden halber, 1417. (Zt. d. 
Harz-Ver. 31, 309-15.) [1052 


Guttenberg, K. Frhr. v., Berich- 
tigungen zum Lehenhuch d Burgyfn. 
Johann IHI. v. Nürnberg.  Hohenzoll. 
Forschen 6, 140-47., Vgl. ’96,2979. [53 

Doorninck, P. N., Het oudste 
Leenactenboek van Gelre, 1326. 
Haarlem, van Brederode. 348. 1 fl. [54 

Liesegang, E., Urkunden u. Unter- 
suchen. z. G. d. Stadt Stendal. I: Zur 
Vertassge.-G. (Forschen. z. brandb. 
u. preuss. G. 10, 311-24.) [55 


Dopsch, A., Zur dt. Verfassungs- 
frage unter König Rudolf v. Habs- 
burg. (Festgaben zu Ehren Büdingers 


S. 207-923.) Se 

Veit, A., Ueb. d. Entstehg.d. Reichs- 
standschaft d. Städte. Erlang. Diss. 
43 S. [57 


Zeller-Werdmüller, H., Zur G. d. 
Zürcher Verfasaungsänderg. v. 1336. 
Zürcher Taschenb. '98, 108-31.) [58 

Nerlinger, Ch., Etat du chäteau 
de Thann au 15. siècle. (Bibl. de 
l'école des chartes 59, 304-24.) Suivi 
de: Les revenus du duc de Bour- 
gogne à Thann à la fin du 15. siècle. 
(Collect. alsacienne.) Strassb., Noiriel. 
18, 158. 1 M. Vgl. ai, 1062a. [59 

Lager, Eine Dienstordng. f. d. 
Beamten u. Diener d. trierisch. Dom- 
kapitels a. d. 2. Hälfte d. 13. Jh. 
(Trier. Arch. 1, 37-56.) [60 

Mayr-Adlwang, M., Zur Stadter- 
hebung Kutsteins. (Zt. d Ferdinan- 
deums 42, 339-42.) [61 

Bartsch, L., Entschädigung d. Klosters 
Grünhain für seine d. Ort Buchholz betreff. 


Ansprüche. (Beitrr. z. G. d Stadt Buchholz 
2, 36—64. 3, 1-24.) | (v2 
Ras, J. de, De Ambachtsgilden te 


Maastricht. (Dietsche Warande ’98, 
372-86; 443-57.) [63 


Isay, H., Eine neu aufgefundene 
Handschrift d Klagspiegels. (Zt. f. 
Rechts-G. 19, Rom. Abtig., 184-92). 
— Ders., Exemplar d. Ausgabe d. 
Köln. Statuten v. 1437 in d. Stadt- 
bibliothek zu Trier. (Trier. Arch. 1, 
99 f.) — Ders., Zur G. d Trierer 
Schöffengerichts. (Ebd. 77-96.) [64 

Bretholz, B., Die Handschrift d. 
„Jura majoris civitatis Pragensis“ in 
d. Biblioth. d. Olmützer Domkapitels. 


Bibliographie Nr. 1052—1099. 


(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle- 
siens 2, 380-91.) [65 
nee R., Notiz betr. d. „haim- 


lich gericht ze Westfal“, 1437. "Ans 
f. schweiz. G. "ag, 73) Vgl. "Wi 
2873. [66 


Nerlinger, Ch., Seigneur et. bour- 
geois de Riquevihr au 15.siecle. Henri 
de Wurtemberg et Etienne Grucker. 
(Ann. de l'Est. 12, 551-76.) [67 

Mugler, K., Die Ganerbschaften 
in d. einst. kurpfälz. Landen. Erlang. 
Diss. 1897. 44 S. [68 

Riemsdijk, Th. van, Het zeven- 
deel leggen na doodslag in Kenne- 
merland en Westfriesland. (Ver- 
slagen en meded. d. Akad. van 
wetensch. Amsterdam 4. R. 1, 341- 
441) — R. Fruin, Over den aan- 
breng van doodslag bij de vierschaar 
in Kennemerland en in het Noor- 
derkwartier van Holland. (Ebd. 2, 
50-70.) [69 

Jacobs, Ed., Strafe wegen Tötung e Hal- 


berstadter Domherrn auf öffentl. Strasse, 1554. 
(Zt. d Harz-Ver. 31, 322-26.) [10:0 


8. Religion u. Kirche. 


Lempp, E., David v. Augsburg. 
Schriften a. d. Handschr. d. Mün- 
chener Hof- u. Staatabibliothek Cod. 
lat. 15312 veröff. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 


340-60.) Vgl. ‘98, 2862. — Vgl. 
Lempp (Realencyklop. f. prot. Theol. 
4, 505 f.) [1071 


Weiss, Aeneas Sylvius Piccolomini als 
Papst Pius II., s. °97, 28293. Rez.: Litt CbL 
"98, 651-54 Burdach. Hist. Vierteljschr. 1, 
272 A. E. Berger; Hist. Zt. 81, 303-6 Haller. 
— F. v. Krones, Aus d. Briefwechsel d. 
Enea Silvio de Piccolomini. (Beil z. Allg. 
Ztg. ’98, Nr. Sei [12 


Bullarium Franciscanum. T. 5, ed. C. Eu- 
bel, s. un, 2867. Rez.: Hist. Zt. 81, 480-83 
H. Haupt; Oesterr. Litt DL ’38, Nr. 7 Stra- 


ganz. [73 

Kirsch, J. P., Die Rückkehr d. 
Püpste Urban V. u. Gregor XL von 
Avignon nach Rom; Auszüge a. d. 
Kameralarchiven d. vatikan. Archivs. 
(Quellen u. Forschgn. a. d. Gebiete 
d. G., hrsg. v. d. Görres-Ges. Bd. 6.) 
Paderb., Schöningh. ıxj, 329 S. 
14 M. [74 
Brom, G., Akten uit de kanselarij 
onzer middeleeuwsche bisschoppen 
betreff. het geestelijk bestuur. (Arch. 
v. d gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 
24, 399-437.) [75 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Grillnberger, 0., Das Wilheringer 
Formelbuch „De kartis visitacionum‘“. 
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist. 

rden 19, 229-46; 418-25; 587-601.) — 
Ders., Zur Pflege d. Briefsteller- u. 
Formularbücher-Litteratur im Cist.- 
Orden. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs- 
u. Schul-G. 8, 97-126.) [1076 


Clemen, O., Ein Ablassbrief v. 1482. 
(Zt. f. Kirch.-G. 19, 360 f.) [77 
Wichmann, F., Die hölzerne Gebettafel in 
Hildesheim. (Hannov. 6.-Bll. ’98, Nr. 29.) [78 


Souchon, M., Die Papstwahlen in 
d. Zeit d. gross. Schismas. Entwicklg. 
u. Verfassungskämpfe d. Kardinalates 
1378-1417. Bd. 1: 1378-1408. Braun- 
schw., Goeritz. 300 S. 10 M. [79 

Beyerle, K., Ulrich v. Richen- 
thal. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 13-27.) 
— Wurm, Das Konstanzer Konzil in 
d. Darstellg. e. Augenzeugen [Ulrich 
v. Richenthal]. (Dt.-ev. Bll. "ug, 503 
-16.) — Rheinthaler, Joh. Hus; e. 
Beitr. zu sein. Charakteristik. (Ebd. 
517-36.) — Kehrein, Verurteilg. u. 
Hinrichtg. d. Johs. Hus. (Katholik 
78, II, 186-90.) [80 

Linsenmayer, A., Die Predigten 
d. Franziskaners Johs. Pauli; e Beitr. 
z. G. d. Predigt am Ausgang d. 
Mittelalters. (Hist. Jahrb. 19, 873- 
91.) [81. 

Brieger, Th., Das Wesen d. Ab- 
lasses am Ausgange d. Mittelalters 
untersucht mit Rücksicht auf Luthers 
Thesen. Progr. z. Feier d. Reforma- 
tionsfestes. pa. Edelmann. 1897. 
4°. 88 S. [82 

Rez.: Hist. Jahrb. 19, 638 Paulus. 

Cohrs, F., Zur Katechese am Ende 
d. Mittelalters. (Zt. f. prakt. Theol. 
289-309.) Vgl. "og, 2210. [83 


Baumann, F. L., 2 Aebte d. Klö- 
ster Kempten u. Tony. (Baumann, 
Forschgn. z.schwäb.G. S.147-51.) [84 

Mehring, G., Zur G. v. Herrenalb 
u. Bebenhausen im 15. Jh. (Württ. 
Viertelj.hfte. 7, 269-76.) [85 

Muller, S., De valsche wijbisschop 
Jacob van Gulik. (Arch. v. d gesch. v. 
h. aartsbisd. Utrecht 24, 187-214.) [86 

‚Brom, G., Naamlijst der priesters, 
die in het bisdom Utrecht gewijd 
zjn van 1505 tot 1518 (s. ‘98, 1068). 
Schluss. (Ebd. 1-85.) — Ders., De 
hervorming der abdijen van St. Paul 


*41 


te Utrecht en van St. Laurens te 
Oostbroek, einde 16e eeuw. (Ebd. 
297-308.) [87 

Demeuldre, P., Frère Jean An- 
geli; episode des conflits entre le 
clergé séculier et le clergé régulier 
à Tournui 1482-1483. (Compte rendu 
des séances de la comm. roy. d’hist. 
de l'ac. de Belg. 6. Ser. T. 8, 313- 
68.) 88 

Linneborn, J., Zustand d westfäl. 
Benediktinerklöster in d. letzt. 50 
Jahren vor ihr. Anschlusse an d. 
Bursfelder Kongregation. (Zt.f.vaterl. 
G. etc. Westfal. 56, I.) Auch Diss. 
Münster. 64 S. [89 

Kolde, Th., Das religiöse Leben 
in Erfurt beim Ausgange d. Mittel- 
alters; e. Beitr. z. Vor-G. d. Refor- 
mation. (Nr. 63 v. 1177.) Halle, Nie- 
meyer. 68 S. 1 M. 20. [90 

Mitzschke, P., Aus d. Heusdorfer 
Klosterleben. (N Arch. f. sächs. G. 
19, 339-50.) [1091 


y. Bildung, Litteratur und Kunst ; Volksleben. 


Fabricius, W., Die ältest. gedr. 
Quellen z. G. d. dt. Studententums. 
(Zt. f. Bücherfreunde Jg. 1. Bd. I, 
177-82.) [1092 

Wimpheling, J., Pädagog. Schrif- 
ten; übers. u. erl. v. J. Freundgen. 
N. (Tit.-)Ausg. (= Bammle d. be- 
deut. pädagog. Schr. XIII.) Paderb., 
Schöningh. 573 S. 3 M. 20. [93 

Needon, K. 0., Wimphelings pä- 
dagog. Ansichten. Leipz. Diss. Dresd., 
Bleyl & K. vm, 62 S. 1 M. 20. [94 

Schoengen, M., Die Schule v. 
Zwolle von ihr. Anfängen bis zum 
Auftreten d Humanismus. Diss. Freib. 
i. d. Schw. xx, 127 8. [95 


Jürgens, ©., Die älteste G. d Lyceums zu 
Hannover. (Hannov. G.-BIL "op. 2, f.) [96 


Stein, A. (H. Nietschmann), Guten- 
berg; e. Zeit- u. Lebensbild a. d. 15. 
Jh. (Stein, Dt. Geschichts- u. Lebens- 
bilder. XXVI.) Halle, Waisenhaus 
1897. xj, 178 S. 2 M. 10. [97 

Bockenheimer, K. G., Joh. Brito 
aus Brügge, d. angebl. Erfinder d. 
Buchdruckerkunst. Mainz, Mainzer 
Verl.-Anstalt. 46 S. [98 


Gross, J., Renaissance u. Huma- 
nismus in Italien u. Dtld. (S. 21-100 


"43 
v. Nr. 11785 — H. Schlandt, Aus 


d. Zeit d. Humanismus u. d. Reform. 
in Ungarn. :Ebd. 227-62.) [1099 
Schönbach, A. E., Miszellen a. 
Grazer Handschrr. (Mitt. d. hist. Ver. 
f. Steiermark. 46, 3-70. [1099 a 
Bauch, @., Die Urdrucke d. Epi- 
stolae Obscurorum Virorum. (Cbl. f. 
Biblioth. ‘98, 297-327.) (1100 
K. Steiff, Wo ist d Editio princeps d. 
Epistolae Obsc. Vir. gedruckt worden? Ebd 
420-02.) [11008 
Nolhac, P. de, Erasme en Italie. 
N. ed. Paris, Klincksieck. 144 S. [1101 
J. R. Haarhaus, Die Bildnisse d Eras- 
mus v. Rotterdam. (Zt. f£ bild. Kunst 10, 
4-6) "la 
Bauch, G., Laurentius Corvinus. (Zt. d. 
Ver f. G. Schlesiens 32, 390f) — G. Knod, 
Thom. W. Wolff d. Aeltere u. d Jüngere. 
(Allg Dt. Biogr. 44, 51-54.) [2 
Spengler, F., Kilian Reuther v. 


Melrichstadt. (Forschgn. z. neuer. 
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel, S. 121 
-29.) [3 


Herrmann, M., Die Rezeption d. 
Humanismus in Nürnberg. Berl., 
Weidmann. 119 S. 2 M. 80. [4 

Rez.: Beil. z. Allg. /tg. ‘ON, Nr. 275. 

Franz, Magister NikoL Magni de Jawor, 
8. ug, 2597. Rez.: Gotting. gel. Anz. V8, 782 
-87 Loserth; Litt. Cbl. "mm, Nr. 44; Katholik 
18, LI, 457-66 Spabn. [5 

Hartmann, J., Der erste baier. 
G.schreiber Johs. Turmair, genannt 
Aventinus, in sein. Beziehen. zur 
Geogr. Züricher Diss. Ingolst., Krüll. 
51 5. 1 M. 20. 6 

Werminghoff, A., Zur Lebens-G. 
d. Ulr. Zasius. (Zt. f. G. d Oberrh. 
13,695-30.) kul oi, 2008 — v. Eisen- 
hart, Ulr. Zasius. (Allg. dt. Biogr. 
44, 708-15.) [7 


Biedermann, R., Die Einwirkg. 
d. Kolmarer Meisterliederhandschrift 
(t) auf d. Textgestaltg. d Gedichte 
Heinrichs v. Meissen, genannt der 
Frauenlob. Berlin. Diss. 1897. 59 S. [8 

Gerhard’s v. Minden Fabeln ın 


mittelniederdt. Sprache; hrsg. v. 
A. Leitzmann. Halle, Niemeyer. 
cLxv), 304 H 12 M. [9 


Rez.: Litt. Cbl. ‘93, Nr. 46. 

Gereke, P., Studien zu Reinfried 
v. Braunschw. (Beitrr. z. G. d. dt. 
Sprache u. Litt. 23, 359-483.) 33 S. 
als Hallens. Diss. gedr. [10 

Sehmidt-Wartenberg, H., Inedita 
d. Hnr. Kaufringer. Chicago, Univ. 


press. 1897. xvj, 56 S. [11 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 24, 2°8-99 Euling. 


Bibliographie Nr. 1099—1146. 


Schmidt, Ldw., Unbekanntes Ge- 
dicht Seb. Brants. (Zt. f. dt. Altert. 
42, 217-19.) [12 

[Lat. Distichon f. d. Grabmal d. am 26. Aug. 
1486 verstorb. Kurf. Ernst v. Sachsen.) 


Wagner, H. F., Mittelalterl. Hof- 
Dee in Salzburg. (Mitt. d Ges f 
salzburg. Ldkde. 38, 107-37) [13 


Philippi, Kunst d 15. Jh. in Dild. u à 
Niederlanden s. Nr 550. [14 

Probst, J., Neuer Beitr. su d Beriehgn 
zw. Tirol u. Oberschwaben im Anfang d 
16. Jahrh (Arch. f. christl Kunst 15. 40f) 
— P. Beck, Schwäbische Kunstwerke in 
Rottenburg a. N aus d Zeit d Erzherzogia 
Mechthi.d. (Diözesauarch. v. Schwaben "a, 
128.) [15 


Hammer, H., Die Bauten Hzg. 
Siegmunds d. Münzreichen v. Tirol. 
(Zt. d. Ferdinandeums 42, 205-76.) [16 

Ebel, K., Das Rathaus zu Giessen. (Mitt. 
d. oberhess. OG ver 7, 207-10.) — €. Timler, 
Eine befestigte Kirche. (Zt. d Ver. f. thuring. 
G. 11, 110-20, 2 Taf.) [17 

Schmid, W. M., Modellstudium in 
d. 1. Hälfte d 15. Jahrh. (Zt. f. christl. 
Kunst 12, 55-58.) [13 

Reber, F., Hans Multscher v. Ulm. 
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. 98, 
Bd. 2, 1-68.) [19 

Halm, Ph. M., Die Kreuzweg- 
stationen zu Bamberg u. Adam kraft 
(Zt. f. bild. Kunst 10, 57-65) [20 

Matthaei, A., Zum Studium d. 
mittelalterl. Schnitzaltäre Schlesw.- 
Holsteins. (Beitrr. u. Mitt. d Ver. f. 
schlesw.-holst. Kirch OG 2. R., Hft. 2, 
1-44.) Vgl. Nr. 554. [21 


Endres, J. A., Die Wandgemälde 
d. Kirchleins zu Zell b. Oberstaufen. 
(Allgäuer G.freund 10, 1-10, 3 Taf. |?? 

Bluth, Mittelalterl. Wandgemälde 
in d Kirche zu Quartschen, Kr. Königs- 
berg. N./M. (Schrr. d Ver. f. G. d 
Neumark 7, 203-6.) BE 

Franck, K., Ueb. d Technik € 
frühgotisch. Glasgemäldes im german. 


Museum. (Mitt. a. d. germ. Nat.- 
Mus. ’98, 66-68.) 24 

Kämmerer, L., Hubert u. Jan 
van Eyck. ( ünstler-Monographien, 


hrsg. v. Knackfuss, XXXV.) Bielei., 
Velhagen & Kl. 112 S. 3 M. |® 

La Grange, A. de, Roger de le 
Pasture, peintre tournaisien. (Ann. 
de l'ac. d’archl. de Belg. 5. Ser. 1 
231-50.) KE 

Weisbach, W., Ueber Hans Pler- 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


denwurff u. seine Vorgänger; e. Beitr. 
z. Entwicklgs.-G. d. Nürnberger 
Malerei. (Zt. f. bild. Kunst 9, 234-41.) 
— R. Stiassny, Jörg Breu u. Hans 
Knoder. (Ebd. 296-98.) [1127 

Hachmeister, C., Der Meister d 
Amsterdamer Cabinets u. sein Ver- 
hältnis z. Albr. Dürer. Heidelb. Diss. 
Berl., Mayer & M. 515. 1 M. 20. [28 

Res.: Zt. f. bild. Kunst 9, 246 Friedländer. 

Kautzsch, R., ur Dürerfrage:] 
Des Christ. Scheurl Libellus de lau- 
dibus Germaniae. (Repert. f. Kunstw. 
21, 286f.) — K. Lange, Dürers ästhet. 
Glaubensbekenntnis. (Zt. f.bild. Kunst 
9, 121-36; 187-91.) — Zucker, Zu d. 
Handzeichngn. Dürers. (Repert. f. 
Kunstw. 21, 376.) — B. Händcke, 
Ueb. Entwürfe u. Studien zu ausge- 
führten Werken Dürers. (Zt. f. christl. 
Kunst "og, 151-58.) [29 

Haendcke, B., Dürers Beziehgn. 
zu J. de’ Barbari, Pollaiuolo u. Ber- 
lini. (Jahrb. d. kgl. preuss. Kunst- 
sammlen. 19,161-70, 2 Taf.) — L. Justi, 
Jacopo de’ Barbari u. Dürer. (Repert. 
f. Kunstw. 21, 346-74; 439-58.) [30 

Giehlow, C., Krit. Darstellg. d. 
Forschgn. üb. d. Entstehungs-G. d. 
Gebetbuchs Kaiser Maximilians 1. 
Berlin. Diss. 65 S. [31 


Bernoulli, Ed., Die Choralnoten- 
schrift bei Hymnen u. Sequenzen d. 
späteren Mittelalters. (Breitkopfs & 
Härtels Sammlg. musikwiss. Arbeiten 
v. dt. Hochschulen. Bd. I) Lpz., 
Br. & H. x, 242, 130 S., 14 Taf. 
9 M. 97, 128., 1 Taf. Leipz. Diss. |32 


Haberl, F. X., Jos. Vict. v. Scheffel 
üb. Erhart Oeglins Liederbuch v. 1512. 
(Kircheumusikal. Jahrb. 12, 66-72.) [33 


Lauchert, F., Materialien z. G. 
d. Kaiserprophetie im Mittelalter. 
(Hist. Jahrb. 19, 844-72.) [34 

Privatbriefe, Deutsche, d. Mittel- 
alters; hrsg. v. G. Steinhausen. 
Bd. I: Fürsten u. Magnaten, Edle u. 
Ritter. (Teil v. Nr. 182.) Berl., 
Gaertner. xvj, 454 S. 15 M. [35 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 99, Nr. 5 Schönbach 
u. Entgegng. v. St m. Antw. Sche. ebd. Nr. 10; 
Litt. Cbl. ’99, Nr. 7. 

Matzura, J., Urfehdebrief d. Hans Paz- 
gert v. Troppau u. d. Laurenz Öhm v. Jügern- 
dorf für Albrecht v. Wähingen. (Zt.d. Ver. f. G. 
Mährens u. Schlesiens Jg. 2, Hft. 1/2,179f.) [36 

Hzg. Adolf v. Cleve dankt d. Herzoge 
Gerhard v. Jülich - Borg f. dessen ihm gə- 
liehene dt. Bibel, einon Tabbert (mantel- 


"A3 


artigen Ueberwurf) ihm anbietend; 29. Jan. 
1446. (Zt. d. berg. G.-Ver. 33, 140f) [36a 

E., K., Ein zürcherisch. Ehekon- 
trakt a.d.15.Jh. (Zürcher Taschenb. 
’98, 95-107.) [37 

Pfanneberg, Göttinger Bürger- 
leben im 14. u. 15. Jahrh. (Proto- 
kolle d. Ver. f. G. Göttingens ’97/98 
(Bd. Il, 1), 50-59.) [38 

E., R., Kleiderordnung in Göttingen, 
1459/61. (Hannov. G.-Bil. ’98, Nr. 29.) — 
0. v. Heinemann, Eine ärztl. 
15. Jb. (Braunschw. Magaz. ’97, 204) — 
R. H., Das erste urkdl. Auftreten d. Zigeuner 
in Sachsen. (Schönburg. G.-BIL 4, 168f.) [38 a 


Töppen, R., Festmahleu. Ehrungen 
d. Hochmeistern v. d. Stadt Elbing 
gegeben. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 
39, 147-58.) [39 


eklame a. d. 


Hansen, J., Inquisition u. Hexen- 
verfolgung im Mittelalter. (Hist. 2t. 
81, 385-432.) — Ders., Der Malleus 
maleficarum, seine Druckausgaben u. 
d. gefälschte Kölner Approbation v. 
J. 1487. (Westdt. Zt. 17, 119-68.) [40 


Redlich, 0. R., Die Wahrsage- 
kunst im Dienste d Justiz. (Zt. f. 
Kultur-G. 6, 103-9.) [41 


Merz, W., Exorcismus gegen Engerliuge, 
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantous 
[1142 


1479. 
Aargau ’98. 97-103.) 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 jähr. 
Krieges, 1517-1648. 

a) Reformationszeit, 1517-55. 

Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief- 
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds. im 


Bet Zeitalter (s.’98,1111). Forts. (Zt. 
f. Kirch.-G. 19, 211-64; 473-85.) [1143 


Luthers Werke: Krit. Gesamt- 
ausg. (s. ’98, 1113). Bd. XX. xj, 
807 S. 23 M. [44 


O.Brenner, DieWeimarer Lutherausgabe. 
(Beil. z. Allg. Ze ’98, Nr. 110.) — G. Buch- 
wald, Desgl. (N. Jahrbb. d. klass. Altert. etc. 
»98, I. 565-63.) 

uthers Werke; hrsg. v. Buch- 
wald, Kawerau etc. Volksausg. 
in 8 Bdn. 2. Aufl. Berl., Schwetschke. 
I: Reformat. Schrr. Bd. 1 u. 2. xvj, 
420; 511 S. II: Reformat. u. olem. 
Schrr. Bd. 1 u. 2. 449; 482 5. III: 
Predigten u. erbaul. Schrr. Bd. 1u. 2. 
xvj, 571; 419 S. IV: Vermischte Schrr. 
Bd.1u.2. 540,4728. à 2M. 50. [35 

Heiland, K., Die Lutherdrucke d. 
Erlanger Univ.-Biblioth. a. d. Jahren 


*44 


1518-23.:21. Beihft.z.Cbl. f Bibliothw.) 
Lpz., Harrassowitz. 72 S. 8 M. [1146 

Buchwald, G., Zu Luthers Brief- 
wechsel. (Theol. Stud. u. Krit. "ua, 
107-18.) — Ders., Ls. exhortationes 
post concionem; e. noch unbeachte- 
tea Stück sein. Kanzelthätigkeit. 
(Ebd. 119-35.) [47 

Köhler, W., Ein neuer Lutherbrief 
a. dÄ 1521. (Ebd. 135-39) — Ders., 
Eine Notiz a. Spalatins Briefen v. 


J. 1519. (Ebd. 140-47) — Ders., 
Zu Luthers Wartburgpostille. (Zt. f. 
wiss, Theol. 41, 588-615.) Vgl. "oy, 
1149. [48 


Kück, E., Hartmuth v. Cronberg 
als Interpolator d. v. Luther an ihn 
gerichteten Missives. (Zt. f. Kirch.-G. 
19, 196-203.) [49 

Ernst, Melanchthoniana. ‘Bl. f. 
württ. kirch OG 2,128-31.)— F. Laten- 
dorf, Melanchthoniana in Mecklen- 
burg. (Theol. Studien u. Krit. "og, 
681-85.) — Ders., Die zu Witten- 
berg unter Melanchthons Mitwirkg. 
erschienenen Ausgaben d. mecklenb. 
Kirchenordng. (Cbl. f. Biblioth. 15, 
357-61.) [50 

Ketrzynski, W., Ungedr. Brief 
Melanchthons [1533 an d. Bischof 
Johs. Dantiscus]. (Altpreuss. Monats- 
schr. 35, 481 f.) — H. Freytag, Em- 
pfehlungsbrief Ms. f. Jos. Menius a. 
Stolp. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 362-65.) [51 

Clemen, 0., Balthasar Stanberger. 
(Zt. f. thüring. G. 11, 242-52.) [52 

Bibl, V., Der Briefwechsel zw. 
Flacius u. Nidbruck is. oy, 1155). 
Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Oesterr. 18, 201-38. 19, 96-110.) — 
Ders., Nidbruck u. Tanner; e. Beitr. 
z. Entstehgs.-G. d. Magdeb. Centu- 
rien u. z. Charakteristik Kg. Maxi- 
milians II. (Sep. a.: Arch. f. öst. G. 
&5,379-430.) Wien, Gerold. 1M.20. [53 

Honterus’, J., Ausgew. Schriften; 


hrsg. v. O. Netoliczka. Wien, 
Graeser. xxvj, 212 S. 4 M. [54 
Rez.: Korr.-Hl. d Ver. f. siebenb. Ldkde. 


98, 104-7 A. Schuilerus; Litt. Cbl. 99, Nr. 8. 

Stenneberg, Georg, Katechismus 
(1545); verötf. v. F. Cohrs. (Zt. d. 
Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 3, 224 
-67.) [55 

Keller, L., Hans Denks Protesta- 
tion u. Bekenntnis; Neudruck m. 
Einleitg. (Monatshfte. d. Comen.- 
Ges. 7, 231-43.) [56 


EH eee 


Bibliographie Nr. 1146—1193. 


Hegler, Hans Denk. (Bealencyklop. f prat. 
Theol. 4, 5:6-:0.) [568 

Clemen, 0., Die Lamentationes 
Petri. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 43148: 
— Ders., Bemerkg. zu d. Schmäh- 
gedicht geg. d Bettelmönche. ikbd. 
365 f.) Vgl. ‘98, 2953. [57 

Clemen, O., Eine fast verschollene 
Streitschrift Thom. Murners. (Ale- 
mannia 16, 183-90.) [58 

(Ain new lied von dem vndergang Chnat- 
lichs glaubens. Bruoder Mich. Styfels v. 


Esszlingen vssleg vund Christliche gloss 
dar:iber.“] 


Kayser, K., Registrum subsidii ex 
Praeposituris Northen et Eimbeck 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
2, 264-78. 3, 268-93.) [59 

Sanuto, Marino, Diari (s.’98,1124). 
T. 48-50. 648; 636; 692 Sp. [60 

Endl, F., Eine Handschr. a d 
Benediktinerinnen- Kloster zu Gött- 
weig im Stifte Altenburg. (Stud. u. 
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 
264-71.) — P. Wittmann, Johs. Nib- 
ling u. seine Werke (s. ‘97, 295%. 
Schluss. (Ebd. 18, 598-608. 19, 100 
-107; 271-78.) [61 

Baumann, F. L., Ueb. d städt. 
Chronik v. Kempten; Beitr. z. G. d 
Allgäuer Bauernkriegs u. d. Meister- 
gesangs. (Baumann, Forschen. z. 
schwäb. G. S. 152-82.) fe 

May, J., P. Vols e Offenburg u. d Av- 
nalen v. Schuttern a Nr. 14. [63 

Reuss, R., Les éphémérides de 
Jacques de Gottesheim, docteur 
en droit, prébendier du grand-choeur 
de la cathédrale, 1524-43. (Mitt. d. 
Ges. z. Erhaltg. d. geschicht Dent- 
mäler im Elsass 19, 261-81.) [64 

Fischer, H., Zu Konr. Mocks Briefwechsel, 
8.'8, 2959. (Württ.Viertelj.hfte. 7,431 f.) — Feld- 
brief v. 1547. (Hannov. G.-Bll. ‘38, 3.39.) (#5 

Acta Tomiciana: epistolarum, lega- 
tionum, responsorum, actionum et 
rerum gestarum Sigismundi I. regis 
Poloniae. T.10: 1528; per St. Gorski. 
Posnaniae. fol. 481 S. 15 M [66 

Zur Geschichte d. Bauernkrieges 
im Pinzgau. Aus d. Regierungs-Arch. 
in Salzb. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. 38, 150-52.) [67 

Schuller, F., Urkdl. Beitrr. z. H 
Siebenbürgens v. d. Schlacht bei 
Mohács bis z. Frieden v. Grosswar- 
dein (s. '96, 1226). Forts.: 1529-34. 
(Arch. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 
28, 441-581.) [63 


Reformationszeit. 


Hubert, F., Verloren geglaubte 
ulmische Reformationsakten. (Zt. f. 
Kirch.-G. 19, 204-11.) [1169 

Keussen, H., Brief König Franz I. 
v. Frankr. an d. Stadt Aachen 3. März 
(1543?). (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 
283.) 70 

Erhardt, L., Brief d. Mkgfn. Jo- 
hann v. Küstrin, 23. V. 1547. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Neumark 7, 191f.) [71 

Friedensburg, W., Am Vorabend 
d. Schmalkaldisch. Krieges. Denk- 
schrift a. d. Umgebg. Kaiser Karls V. 
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven 
etc. 2, 140-51.) 72 

Meyer, Chr., [Dokumente:] Zur 
G. d. Interims ın d. Markgrafschaft 
Brandenb. - Ansbach. (Hohenzoll. 
Forschgn. 6, 157-68.) [73 


Friesland. C., Ein Gedicht [in d. 
Götting. Univ. - Biblioth.] zu Ehren 
Karls (Zt. f. franz. Sprache etc. 
20, 272-79.) [74 

Köhler, W., Zur Datierg. u. Autor- 
schaft d Dialogs „Neu Karsthans‘‘. 
I. (Zt. f. dt. Philol. 30, 302-23.) [75 

Häne, J., Ein hist. Volkslied wider 
d Schweiz aus d. Zeit d. ,,Konstanzer- 
sturms“ v. J. 1548. (Anz. f. schweiz. 
G. ‘98, 61-65.) [76 


Sehriften d. Ver. f. Ref.-G. (8. ‘98, 
2969). Nr. 62 (= Jg. XVI, 1): 
F. Bahlow, Joh. Knipstro, d erste 
Generalsuperintendent v. Pommern- 
Wolgast. 75 S. — Nr. 63 (= Jg. XVI, 
2) s. Nr. 1090. [77 

Bez. v. Nr. 62: Monatsbll. d Ges. f. pomm. 
G. "98, 155 M. Wehrmann. 

Aus d. Zeit d. Reformation. 
Vortrr. Festschr. z. Honterusfeier. 
Kronstadt, Zeidner. jx, 435 S. 3 M. [78 

Inh.: S. 101-40. ©. Netoliezka, Die dt. 
Reform., ihr Ursprg. u. ihre Wirkgn. Val. 
ferner Nr. 10312; 1099; 1189; 1205; 1337; 
1342. 

Keller, Grundfragen d Reform.-G., s. ’98, 
2970. Erklärg. v. H. Haupt u. Erwiderg. 
Ks.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 503f. — Desgl. 
Erklärg. Haupts in: Hist. Viertelj.schr. ’98, 

18 u. Karl Müller's ebd. 570-78; Antwort 
Ks.: Monatshfte. d. Comen.-Ges. 7, 3214-26. [79 

Jacobs, H. E., Mart. Luther, the 
hero of the reformation. Lond., Put- 
nam. xv, 454 S. 6 sh. [80 

Dove, A., Luthers Bedeutg. f. d. Neu- 
zeit überhaupt. (Dove, Schrr. 53-62 [aus: 
„Lutber-Vorträge. Breslau 1883‘).) [#1 

Otto, R., Die Anschauung vom hl. 
Geiste bei Luther. Götting., Vanden- 
hoeck & R. 108 S. 2 M. 80. [82 


*45 
Kropatscheck, F., Die natürl. 
Kräfte d. Menschen in Luthers vor- 
reformator. Theologie. Greifwald. 
theol. Diss. 58 S. — Ders., Johs. 
Dölsch aus Feldkirch, Prof. in Wittenb : 
e Beitr. z. Reform.-G. in ihr. An- 
fängen. Phil. Diss. Greifsw., Abel. 
97 S. 1 M. 50. [83 

Haussleiter, J., Geschicht Grund- 
lage d. letzten Unterredung Luthers 
u. Melanchthons üb. d Abendmahls- 
streit 1546. (N. kirchl. Zt. og, Nr. 11, 
831-54.) [84 

Ward, F. G., Darstellg. u. Würdi- 
gung d. Ansichten Luthers v. Staat 
u. sein. wirtschaftl. Aufgaben. 
(Sammlg. nationalökon. u. statist. 
Abhdign. d staatswiss. Seminars zu 
Halle Ba. 21.) Jena, Fischer. 101 8. 
2 M. 40. [85 


Rez. v. "97, 2973 (Braasch, Ls. Stellg. zum 
Sozialismus): Theol. Litt.-Ztg. ’98, 490 Eck. 


Seitz, O., Die Theologie d. Ur- 
banus Rhegius, speziell sein Verhält- 


nis zu Luther u. Zwingli. Gotha, 
Perthes. 108 S. 1 M. 60. 74 S. 
auch Hallens. Diss. — Ders., Die 


Stellg. d. Urbanus Rhegius im Abend- 
mahlsstreite. (Zt. f. Kirch. - G. 19, 
293-328.) [86 

Tschackert, P., Neuer Beitr. z. 
Lebens-G. d. Reformators Ant. Cor- 
vinus. (Ebd. 329-39.) — Ders., Bis- 
her unbenutzte Druckschrift d. Ant. 
Corvinus. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 3, 295.) — &. Geisenhof. 
Corviniana. (Zt. d. hist. Ver. € 
Niedersachs. "og, 298-323.) — 6. Uhl- 
horn, Ant. Corvinus. (Realencyklop. 


f. prot. Theol. 4, 302-5.) [87 
Clemen, 0., Ergänzgn. zu Kawe- 
rau „Kaspar Güttel“. (Zt. d. Harz- 
Ver. 31, 316-22.) [88 
Lassel, E., Johs. Honterus. (S. 382 
-435 v. Nr. 1178. 
Paulus, N., Tetzel u. Kraft in 
Ulm. (Diözesanarch. v. Schwaben 


’98, 113-18.) Vgl. '94, 3778 c. [90 

Kolde, Th., Cochlaeus. (Real- 
encyklop. f. protest. Theol. 4, 194-200.) 
— C. Weizsäcker, Gasp. Contarini. 
(Ebd. 278-81.) [91 

Paulus, Kasp. Schatzgeyer, s. "8, 2987 
(Auch Münchener Diss.) Rez.: Beitrr. z. 
haier. Kirch. -G. 5, 51; Hist. - polit. Bil. 122, 
534-42; Theol. Litt.-/tg.’99, 18-21 Bossert. [92 


Falk, F., Der Wormser Dom- 
scholaster Dan. Mauch (e '94, 1819 e). 
Nachtr. (Katholik 78, II, 45-55.) [93 


"An 


Gess, F., Habsburgs Schulden b. 
Herzog Georg. (N. Arch. f. sächs. 
G. 19, 213-43.) [1194 

Jacob, K., Französ. Bemühungen 
um Strassburg im April 1519. Zt. f. 
G. d. Oberrh. 13, 560-83.) [95 


Hausrath, Aleander u. Luther auf d. 
Reichstage zu Worms, 8 "A8. 1163. Rez.: Beil. 
z Allg Zog Nr. 126; Hist. Viertelj.schr. 
‘us, 451-54 Berger. [96 

Hossinger, Th., Beitr. z. G. d. 
erst. Türkenbelagerg. Wiens im J.1529. 
Progr. Budweis. 1897. [97 

Issleib, S., Moritz v. Sachsen als 
protestant. Fürst. (Sammig. gemein- 


verständl. wiss. Vortrr. Hft. 302.) 
Hamburg, Verlagsanst. & Druckerei 
A.-G. 86 S. 75 Pf. [98 


Th. Distel, Ueb. einige Bilder d Kurt 
Moritz. (Repert. f. Kuustw. 21, 462 f.) 


Karge, P., Plan zur Versorgung 
d. Markgrafen Sigmund in d. Jahren 
1541-42. (Forschen. z. brandenb. u. 
preuss. G. 11, 527-30.) [1199 

Salles, G., Une médiation des 
protestants d’Allemagne entre la 
France et l'Angleterre au milieu du 
16. siècle. (Rev. d’hist. diplom. 13, 
27-46.) [1200 

Joel, F., Hrzg. August v. Sachsen 
bis z. Erlangung d. Kurwürde (s. "og, 
2996). Schluss. (N. Arch. f. sächs. 
G. 19, 244— 91.) [1201 

Meyer, Chr., Ein Kulturbild a. d. 
Reformationszeitalter; Der Augsbur- 
ger Reichstag im Jahre 1548 nach 
e. fürstl. Tagebuch. (Preuss. Jahrbb. 
94, 206-242.) [2 


Loserth, J., Die Salzburger Pro- 
vinzialsynode v. 1549. Zur G. d. 
protest. Bewegung in d. österr. Erb- 
ländern. (Sep.a.: Arch. f. österr. G. 
85,131-356.) Wien. Gerold. 3M.80. [3 

Ammann, H., Die Wiedertäufer 
in Michelsburg im Pusterthal u. deren 


Urgichten (s. ‘98, 3003). Schluss. 
Progr. d Augustiner in Brixen a E. 
1897. 72 5. 


[4 

Stamm, A., Allg. geschichtl. Ver- 
hältnisse in Ungarn u. Siebenbürgen 
beim Beginne d Reformation. (S. 263 
-90 v. Nr. 1178.) — F. W. Seraphin, 
Kronstadt zur Zeit d. Honterus. (Ebd. 
293-379.) [5 
Burckhardt, P., Die Basler Täu- 
fer; e. Beitr. z. schweizer. Reform.- 
G. Basel, Reich. xj, 125 S. 2 M. [6 
Holder, Ch., Les professions de 


Bibliographie Nr. 1194— 1244. 


foi à Fribourg au 16. siècle; étude 
sur l'hist. de la réforme et de la 
restauration relig. [Archives de la 
soc. d'hist. du canton de Fribourg 
6, 169-261.) [7 
Schlecht, J., Die Pfalzgrafen Phi- 
lipp u. Heinrich als Bischöfe v. Frei- 
sing. (Sep.a.: Sammelblatt d. hist. 
Ver. Freising.) Freising, Datterer. 
48 S. 1 M. 50. D 
Rubensohn, M., Wolfgang Hunger, 
e. antiklerikaler Freisinger Kanzler 
a. d. Reformationszeit. (Beil. z. Allg. 
Ztg. ‘98, Nr. 243.) N 
Gückel, M., Beitrr. z. G. d. Stadt 
Forchheim im 16. Jh. Bamberg. Progr. 
1897/98. 99 S. [10 
Rez.: Beitrr. z. baier. Kirch OG 5, 95. 
Schornbaum, K., Ein Beitr. z. 
brand. nürnb. Kirchenvisitation 1528. 
(Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 4, 234f) 
— W. Dietlen, Beitrr. z. G. d. Re- 
form. in Schwaben. I: Einführg. d. 
Ref. in d. ehem. Ulmischen Pfarreien 
d Dekanats Leipheim. (Ebd. 243-13. 
5, 37-49.) 11 
Häbler, K., Stellung der Fugger 
zum Kirchenstreite d 16. Jh. (Hist. 
Viertelj.schr. "og, 473-510.) [12 
Baumann, F. L., Die Reichsstadt 
Wangen vorübergehend protestan- 
tisch. (Baumann, Forschgn. z. schwäb. 
G. S. 257-61.) 13 
Bossert, Die Herrschaft Heiden- 
heim in d. Ref.-Zeit. (Bll. f. württ. 
Kirch.-G. 2, 1-39; 85-113.) — Keidel, 
Personalstand d. Ulmer Bettelklöster 
zur Zeit ibr. Auflösung. (Ebd. 131- 
140.) [14 
Issel, Reformation in Konstanz, s. 29 
1184. Rez.: Litt. Cbl. ag, 417; Zt. f G. d 
Oberrh. 13, 371 Martens; Hist. Jahrb. 19, 410; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 78, 392 Holl. (15 
Lutz, Les réformateurs de Mul- 
house. (Bull. du Musée hist. de Mul- 
house 21, 34-52.) [16 
Winckelmann, 0., Der Anteil d. 
dt. Protestanten an d. kirchl. Re- 


formbestrebgn. in Metz bis 158. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 202- 
236.) (17 


Ney, Michael Diller. (Realencyklop. 
f. prot. Theol. 4, 658-62.) 18 

Peters, R., Vorgehen d. jül.-berg. 
Regierg. geg. Evangelische u. Sek- 
tierer 1550 u. 1559. (Beitrr. z. 6. d 
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 294- 
297.) 119 

Prinsen, J., Gerardus Gelden- 


Reformation. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


hauer Noviomagus; bijdrage tot de 
kennis van zijn leven en werken. 
Leidener Diss. "a Gravenh., Nijhoff. 
162 S. 2 fl. 25. [1220 

Hensen, A. H. L., Eene Inquisitie- 
reis door Friesland. (Arch. v. d. 
gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 24, 
215-45.) [21 

Knodt, E., Gerdt Omeken; e. re- 
formationsgeschichtl. Skizze. Güters- 
loh, Bertelsmann. 236 S. 3M. [22 

Francke, W. Ch., Johs. Borne- 
macher, Hnr. Moller v. Zütphen u. 
Erzbisch. Christoph v. Bremen u. 
Verden. (Hannov. G.-Bll. "og, 162-64; 
170-72; 178-80.) [23 

Schäfer, D., Jürgen Wullenwever. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 299-307.) [24 

Rolfs, Chr., Zur dithmarsisch. Re- 
formations-G. (Beitrr. u. Mitt. d. Ver. 
f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. Reihe, 
Hft. 1, 1-54.) [25 

Sehling, E., Die Kirchengesetz- 
gebg. unter Moritz v. Sachsen 1544-49 
u. Georg v. Anhalt. Lpz., Deichert. 
1899. 222 S. 3 M. 60. [26 


Kirch. G. 19, 155-78.) 27 

Könnecke, M., Die evangel. Kir- 
chenvisitationen d. 16. Jh. ind. Graf- 
schaft Mansfeld. (Mansfelder BI. 11, 
53-103. 12, 54-116.) [28 

Martens, C., Wann ist d. Erfurter 
evang. Ministerium als geistl. Behörde 
entstanden? (Jahrbb. d. Akad. zu Er- 
furt 24, 69-110.) [29 

Bartsch, L., Kirchl. u. schulische 
Verhältnisse d. Stadt Buchholz wäbr. 
d 1. Hälfte d 16. Jh. I: Die kirchl. 
Verhältnisse. (Beitrr. z. G. d St. 
Buchholz 3, 25-72.) [30 

Baumgärtel, H., G. d. Pönfalles 
d. Oberlausitzer Sechsstädte. Bautzen, 
Weller. 109 S. 1 M. 50. [31 

Lesker, B., Das Cisterzienser- 
Nonnenkloster zum hl. Kreuz in Ro- 
stock u. d. Reformation. (Hist. polit. 
Bll. 122, 826-41; 874-84.) [32 

Freytag, H., Beziehgn. Danzigs zu 
Wittenberg in d. Zeit d. Reformation. 
(Zt. d.westpreuss.G.-Ver.38,1-137.)[33 

Freytag, H., Zur Lebens-G. d. 
Hans Nimptsch, Danziger Stadt- 
schreibers u. späteren Kammerrates 
d. Hrzgs. Albrecht. (Altpreuss. Mo- 
natsschr. 35, 456-62.) [1234 


*47 


b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555 - 1648. 


Schön, Th., Chronologia Begeriana, 
1548-1650 (= Reutling. G.-Quellen 
IM. (Reutl. G.-BIL ’98, 44-47; 58- 
61; 66-72.) [1285 

Töppen, M., Joh. Bochmann u. sein 
Kalendarium. (Altpreuss. Monatsschr. 
35, 392-422.) [36 

Ritter, K., Appenzell. Analekten: 
8 Briefe d Pfarrers MatthiasBach- 
ofen in Herisau, Febr. u. März 1588. 
(Appenz. Jahrb. 3. F., 10, 138-57.) [37 

Sillib, R., Ein engl. Reisebericht 
üb. Heidelberg a. d J. 1617. (N. Arch. 
f. G. d. St. Heidelb. 3, 196-99.) [38 

Salm-Salm, A. Prinz zu, -Die 
Kriegsrelation Vincarts üb. d. J. 1648 
im fürstl. Salm-Salmschen Archiv zu 
Anhalt. Münster, Regensberg. 28 S. 
50 Pf. [39 


Nuntlaturberichte a. Dtid. Abt. 2: 1560-76 
(hreg. v. d. hist. Komm. d. kais. Ak. d. Wiss. 
Wien). Bd. 1: Nuntien Hosius u. Delfino 
1560-61, hrsg. v. 8. Steinherz, s. ’98, 1207. 
Rez.: Hist. Jahrb. 19, 586 Ehses; Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. 19, 565-72 v. Voltelini. — 
Vgl.: S. Steinherz, Die Fakultäteu e päpstl. 
Nuntius im 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 19, 327-42.) [40 

Schellhass, K., Akten zur Reform- 
thätigkeit Felician Ninguardas ins- 
bes. in Baiern u. Oesterr., 1572-77 
(8.98, 3042). Forts. (Quellen u. For- 
schgn. a. ital. Archiven etc. 2, 41- 
115.) [41 

Fruin, R., Een onlangs entdeckt 
Commissieboek van Prins Willem I. 
van de jaren 1572-74. (Handelingen 
etc. van de Maatschappij d. Nederl. 
letterkde. te Leiden ‘97/98, I, 194- 
207.) [42 

Schwarz, W. E., Die Nuntiatur- 
Korrespondenz Kaspar Groppers 
nebst verwandten Aktenstücken, 1573 
-76. (Quellen u. Forschgn. a. d. Ge- 
biete d. G., hrsg. v. d. Görres-Ges. 
Bd. 5.) Paderb., Schöningh. cxx, 4595. 
21 M. [43 

Wymann, E., Aus d. schweizer. 
Korrespondenz mit Kardinal Carl 
Borromeo, 1576-84 (s. '98, 1313). 
Forts. (Geschichtsfreund 53, 1-100.) [44 

Perckentin, H. v., Vnterschitliche Schrif- 
ten vndt Handelungen so imm Fürstentuhm 
Sachsen-Lauwenburg zwischen d. Fürsten 
Frantzon Hertzogen zu Sachsen-Engehr, vndt 
Westfalen, vndt deren Fürstl. Herren Brü- 
dern etc. Vorgefahlen; mitg. v. W. Dührsen. 
(Arch. d. Ver. f. d. G. d. Hzgts. Lauenb. 
Bd. 5, Hft. 3, 12-50.) (dia 


*48 


Born, J. H., Gesammelte Urkk. 
zu d. „Beitrr. z. G. d. Jülich-Clevisch. 
Erbschaftsstreites etec." (s. ’98, 1218). 
2. Folge. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11, 
63-143.) 1245 

Celakovsky, J., Majestát krále 
Fridricha Falckcho (Majestätsbrief d. 
Königs Friedrich v. d. Pfalz). (Hist. 
Casop. 3, 249 f.) [46 

Spannagel, C., Kurfürst Georg 
Wilhelm v. Brandenb. u. d. schwe- 
dische Rcichskanzler Axel Oxen- 
stierna im J. 1633. (Forschgn. z. 
brandenb. u. preuss. G. 11, 311-27.) [47 


[Abdruck d. Protokolls d Berliner Ver- 
handlungen.] 


Hallwich, H., Ein ungedr. Tages- 
befehl Wallensteina. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 67-72.) 
Vgl. ‘98, 3047. [48 

Longin, É., Documents inéd. sur 
le siège de Döle, 1636. Besançon, 
Impr. de Jacquin. 31 8. [49 

Kawerau, 6., Corpus doctrinae. 
(Realencyklop. f. protest. Theol. 4, 
293-98.) — Bossert, Uebersetzgn. d. 
Formula Concordantiae. (Zt. f. Kirch.- 
G. 19, 470 fË.) [50 

Laufer, ©., 2 histor. Lieder [d. poln. 
Königswahl Heinrichs III. v. J. 1573 u. d. 
Belagerg. d. Stadt Herzogenbusch durch d. 
Prinz. Heinr. v. Oranien betr]. (Mitt. a. d. 
germ. Nat.-Mus. ’98, 93-1: 0.) — J. Bolte, Ein 
new Lied vonn d. berangnen Schlacht im 
Elsass geschehen vff Mittwuch nach Catha- 
rinae Anno 1539. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
14, 134-37.) [51 

Ahn, F., „Newe Zeytungen" aus 
Joh. Manuels Druckerpresse (s. '98, 
3051). Nachtr. (Mitt. d. österr. Ver. 
f. Bibliothekswesen '98, 66-72.) [52 

Schirrmacher, B., 2 unbekannte 
Streitschriften a. d. Zeit d. Jülich- 
Clevisch. Erbfolgekrieges mit e. An- 
hang: Zwei neue Handschrr. d. 
„Strahlendorf'schen Gutachtens“. Ro- 
stock. Diss. 127 8. e 

Roth, F. W. E., Volkslieder auf d. 
Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm u. 
Friedr. V. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz 
22, 71-76.) Sep. (zusammen m. Nr. 
1339). Speyer, Jüger. 75 Pf. [54 

Clemen, 0., 2 Lieder aus d 30)jähr. 
Kriege. (N. Arch. f. süchs. G. 19, 
350-52.) — 0. Günther, Nachtrag zu 
d. Danziger Gustav-Adolfsliedern. (Zt. 
d westpreuss. G.-Ver. 39, 165-67.) [55 

Blok, P. J., De Nederlandsche 
vlugschriften over de vredesonder- 


Bibliographie Nr. 1245—1298. 


handelingen te Munster 1613-44 
(Verslagen en meded. d. Akad. van 
wetensch. Amsterdam A R. 1, 292- 
336.) 196 


Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d. 
Gegenref. u. d 30 jähr. Krieges is. 93, 
1225). Lfg. 16. (Biblioth. dt. G. Lig. 
130.) Bd. 3, S. 81-160. 1M [5 


Malzac, M., Ign. de Loyola; essai 
de psychol. elg These Paris, Noblet. 
S 


141 5. i 
Tschackert, P., Jesuitische Mis- 
zellen. I: Zur Frage nach d. Ver- 
hältnis d. Jesuitenordens z. Prote- 
stantismus. Il: Noch einmal „Der 
Zweck heiligt die Mittel“. III: Das 
„Oraculum pontificium" über Luther 
u. Loyola. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 361- 
71; 515f) E 
Koldewey, F., Johs. Monheim u. 
d. Kölner. Der erste Streit zwisch. 
Jesuitismus u. Protestantismus. AL 
f. wissenschaft]. Theol. 42, 106-38.) [60 
Höhlbaum, Zur G. d. nordisch. 
7jäbr. Krieges. (Mitt. d. Ver. f. lübeck. 
G. 8, 103-12.) [61 
Hume, M. A. S., Philip Il of 
Spain. Lond., Macmillan. 1897. 2768. 
2 sh. 6 d. 62 
Ribbeck, Landgrf. Wilhelm IV. v. 
Hessen u. d. niederländ. Aufstand 
bis zum Tode Wilhelms v. Oranıen. 
(Zt. d. V. f. hess. G. 23, 247-93.) [63 
La Tourrasse, Léonel de, La né- 
gociation pour le duc d'Anjou aus 
Pays-Bas de 1578 à 1585. (Rev. d'hist. 
diplom. 12, 527-55.) In 
Schroeder, F., Aus d. Zeit d. kle- 
vischen Erbfolgestreites (s. "98, 8010; 
U. (Hist. Jahrb. 19, 792-826) [65 
Marseille, G., Studien z. kirehl. 
Politik d. Pfalzgrafen Wolfgang Wil- 
helm v. Neuburg. (Beitrr. z. 
Niederrh. Düsseldorfer Jahrb. 13, 1- 


111.) Auch als Marburg. Diss. er- 
schienen. [66 

Klopp, 30jähr. Krieg, s. ’97, 3036. Rex: 
Hist. Zt. 81, 309-13 Diemar. [6° 


Pappenheim, 6. R. v., Episoden 
a. d. 30jähr. Krieg 1621-26 in d. Kreis 
Hofgeismar, d. Diemellandschaften u. 
angrenzend. Ländern. (Hessenland %8, 
134-36; 146-49. E 

Nanninga, J., De belegering "H 
inneming van Oldenzaal in 1626 en 
de gevolgen daarvan. (Bijdrr. tot de 
gesch. v. Overijssel 2. Ser., I, 1.) [69 


Gegenreformation und 30 jähr. Krieg. 


Kaiser, K.v., Die Schlacht b. Nörd- 
lingen 1634. (Bes. Beilage d. württ. 
Staatsanzeigers '97, 129-53.) [1270 

Sujan, F., Svédové u Brna roku 
1645 (Die Schweden in Brünn 1646). 
(Sep. a.: Casopis Matice moravske.) 
Brünn. 1898. 100 S. [71 

Riezler, S., Die Meuterei Johanns 
v. Werth 1647. (Hist. Zt. 82, 38-97; 
193-239.) [72 

Tümpel, Die Erwerbg. d. Graf- 
schaft Ravensberg durch d Gr. Kur- 
fürsten. (Jahresber. d. hist. Ver. f. 
d Grafsch. Ravensberg 12, 1-17.) [73 

Brandstetter, F. R.. Kurbranden- 
burg. Unionsbestrebgn. 1647/48; e. 
Beitr. z. G. d. westfül. Friedens. Diss. 
Lpz., Frdr. Brandstetter. 66 S. 1 M. 
20 Pf. [74 

Andreae, A. J., Friesland bij den 
vrede van Munster. (De Vrije Fries 


19, 435-74.) [75 

Jacob, Erwerbg. d. Elsass durch Frank- 
reich im westfal. Frieden, s. ’97, 4042. Rez.: 
Zt. f. G. d. Oberrb. 13,178 Th. Ludwig; Mitt. 
d. Iust. f. österr. G forschg. 19, 713 Hiru; 
Ann. de l'Est 12, 464-73 ; Rev. crit. ‘97, Nr.43; 
Dt. Litt.-Ztg. "ug, 1926 Pribram; Litt.-Cbl. '95, 
2:6. [76 


Buchwald, @., Beitrr. z. Kenntnis 
d. evang. Geistlichen u. Lehrer Oester- 
reichs a. d. Wittenberg. Ordinierten- 
büchern seit 1573 (s. '97, 3043). Forts. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Oesterr. 18, 239-568. 19, 111-26.) [77 

Loserth, J., Die Gegenreformation 
in Salzburg unter d. Erzbisch. Marx 
Sittich, Grafen v. Hohenembs, 1612- 
19. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
19, 676-96.) 78 

Knott, R., Michel Stüeler; e. Le- 
bensbild a. d. Zeit d 30 jühr. Krieges. 
Progr. Teplitz, Becker. 37 8 50 Pt. 7179 

Reichert. J., Prispivek k nübo- 
zZenskym poměrům na konci xvr. sto- 
letí ve Velkém Mezirici (Beitr. zu d. 
relig. Verhältnissen geg. Ende d. 16. 


Jb. in Gr.-Meseritsch). Progr. Tre- 
bitsch. 1897. 140 S. [80 

Hegler, Frz. Davidis. (Realencyklop. f. 
prot. Theol. 4, 517-21) — d, Höchsmann, 


Verheiratete röm.-kath. Geistliche in Sieben- 
bürgen noch in d. Mitte d. 17. Jh. (Korr.- ae 
d Ver. f siebenb. Ldkde. 21, 1-8.) 


Goetz, W., Renward Cysat u. CR 
Gegenreformation in d. Schweiz. 
(Realencyklop. f. prot. Tbeol. 4, 391- 
95.) — Ders., Kurf. Daniel v. Mainz 
u. d. Gegenref. auf d. Eichsfelde. 
(Ebd. 441-45.) [82 


*49 


Schmidt, Fr., Die Annäherung d. 
pfalz-neuburg. Hauses an d. baie- 
rische. (Forschgn. z. G. Baierns 6, 
254-66.) [83 

Bossert, G., Herzog Christoph v. Würt- 
temb. (Realencyklop. f. prot. 'I heol. 4, 57-60.) 
— Ders., Der letzte Stiftsherr v. Backnang. 
(BI. f. württ. Kirch.-G. 2, 164-66.) — Hölscher, 
Joh. Val. Andreä. (Realencyklop. f. prot. eer? 
1, 506-13. 

' Territorien, Die alten, d. Bezirks 
Lothringen (m. Einschluss d. z. ober- 
rhein. Kreise gehörig. Gebiete im 
Bezirke Unter-Elsass) nach d. Stande 
v. 1. Jan. 1648. Tl. I. (= Statist. 
Mitt. üb. Els.-Lothr. Hft. 28.) Strassb., 
Bull. xj, 3098. 7 M. [85 

Dove, A., Die Kinder d. Winterkönigs. 
(Dove, Ausgewählte Schrr. 62-82 [aus: Beil. 
x. Allg. Ztg. ‘91].) — G. Gulden, Beitrr. z. 
G. d Herren v. Fleckenstein. (Pfälz Museum 
Jg. 14, 17-20; 99-31.) [86 

Otto, F., Zur G. d. Grafen Johann 
v. Nassau-Idstein u. Wiesbaden. (Mitt. 
d Ver. f. nass. Altertkde. ’98/99, 53- 
60.) [87 

Doneen, W. J. van, Socinianen 
en doopsgezinden; doopsgezinde hi- 
storien uit de jaren 1559-1626. Lei- 
den, van Doesburgh. 1688. 1 fl. 50. [88 

Dozy, Ch. M., Kerk en staat te 
Leiden in het laatst d. 16. en begin 
d. 17. eeuw. (Handelingen etc. van 
de Maatschappij d Nederl. letterkde. 
te Leiden ‘93/98, II, 10-79.) [89 

Engelberts, W. J. M., Willem 
Teellinck. Leidener Diss. Amsterd., 
Scheffer. 232 S. [90 

Rogge, H. C., Synode zu Dord- 
recht. (Realencyklop. f. prot. Theol. 
4, 798-802.) [91 

Guyot, H. D., Origines de l'église 
wallonne de Groningue. (Bull. de la 
Commiss. de l’hist. des églises wal- 
lonnes 7, 205-36.) 92 

Iken, Die Brüder Gerbard u. Jo- 
hannes Coch (Coccejus) in Bremen. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
3, 197-223.) [93 

Hille, G., Aus hzgl. Glücksburg. 


Consistorialakten. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst.-lauenb. G. 27, 317- 
52.) [94 

St., M. A., Ursula v. Sachs.-Lauenburg. 
(Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts. Lauenburg. 
Bd. 5, Hft. 3, 61-66.) [95 


Meyer, Chr., Sophie v. Rosenberg. 
(Hohenzoll. Forschgn. 6, 148-56.) [96 
Teiinahme pommerscher Herzoge an aus- 


wärtigen Kriegen im 16. u. 17. Jh. (Monats- 
bll. d Ges. f. pomm. G. ’98, 151-54.) [97 


Fischer, L., Zur G. d. Ordination. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 4 


*50 


(Theol. Stud. u. Krit. ‘99, 236-53.) 
Vgl. '97, 1287. [1298 

Bergengrün, A., Hzg. Christoph 
v. Mecklenburg, letzter Koadjutor d. 
Erzbistums Riga; e Beitr. z. livl. u. 
mecklenb. G. (Biblioth. livländ. G. I.) 
Reval, Kluge. 330 S. 6 M. [1299 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluss von Religion und Kirche). 
«a. Wirtschafts- u. Sazialgeschichte, Verfas- 
sungs- und Rechtsgeschichte; Kriegswesen. 

Hüttner, F., Mittlgn. a. d. Aus- 
gabebuche d. Wolfwang v. Wilden- 
stein. (Vhdlgn. d. hist. Ver. v. Ober- 
pfalz etc. 50, 321-32.) [1300 

Grotefend, W., Zur Entstehg. 
wichtiger Verordngn. unter d. hess. 
Landgrafen d. 16 u. 17. Jh. (Hessen- 
land "ug, 162-64; 174-76; 188-90; 202 
-4; 214 f.) [1301 

(„Taxordnung aller Wahren u. Viktualien, 
auch Handwercker u. Tagelüliner.“] 


Offenberg, H., Das Eid- u. Huldi- 
gungsbuch d. Stadt Münster. (Ver- 
öffentlichen. d. hist. Kommiss. d. 
Prov. Westfalen: Quellen u. Forschgn. 
z. G. d. Stadt Münster 1, 271-322.) [2 

Jentsch, H., Das Rechnungsbuch 
d. Stadt Guben auf d. J. 1566 / 67. 
(Niederlaus. Mitt. 5, 276-329.) [3 

Eversen, J. M. H., De Rechts- 
bedeeliug en het inwendig bestuur 
te Geleen. (Publications de la soc. 
hist. etc. dans le duché de Limbourg 
34, 3829-41.) — Ders., De stijl van 
en in het land van Valken- 
yurg. (Ebd. 343-48.) — Ders., Een 
„Hoiltgeding“ op de Graetheide, 
10. Juni 1556. (Ebd. 349-52.) [4 


Aguilera, M., Le mouvement de 
la réforme au 16. siècle et la que- 
stion sociale (Rev. chretienne 7, 
179-93.) [5 

Schäfer, D., Das Zeitalter d. Ent- 
deckungen u. d Hanse. (Hans. G.-Bll. 
97, 3-15.) [6 

Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, s. ’97, 
8069. Rez.: Hist. Jahrb. 19. 113-20 Gottlob; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 12, 826-30 
Silberschmidt; Hist. Zt. $2, 120 Rathgen. — 
Häbler, G. d. Fuggerschen Handlung in 
Spanien, e. ‘97, 1306. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss. 
N. F. 2, 292 Ehrenberg; Engl. hist. rev. 18, 
162-65 Firth; Hist Zt. 82,122 D 

Häbler, K., Die Welser in Vene- 
zuela. (Beil. z. Allg. Ate og, 235f.) [8 

Schmoller, @., Die Handelssperre 
zw. Brandenburg u. Pommern im 


Bibliographie Nr. 1298—1344. 


J. 1562. (Schmoller, Umrisse etc, 
8. Nr. 401, S. 61-103 [a.: Zt. f. preuss. 
G. '82].) 19 

Voigt, F., Kleine Beitrr. z. Er- 
läutergn. d Handelsbeziehgn. d. 
Hanse u. insbes. Hamburgs mit Eng- 
land, 1601-1618. (Mitt. d. Ver. f. 
hamb. G. Jg. 18 (Bd. 6), 365-73: 391 
-97.) — Ders., Zur G. d Handwerks 
in Hamburg. (Ebd. 501-23.) — Ders., 
Mitt. üb. d Ratsweinkeller in Hamb., 
1563-1645. (Ebd. 381-90.) [10 

Bruck. R., Ein Probe-Arbeiten d. Schuster 
im J. 1579. (Dresdner G.-Bil. '38, 11#f) — 
E. Kroker, Joh. Krauses Todestag (N. Arch. 
f. sächs. G. 19, 350.) Vgl. ‘97, 3071. [11 

Keiper, Ph., Die Denkschrift üb. 
d. erste Einrichtg. d. Armenpflege 
im Hzgt. Zweibrücken 1557. Rem, 
z. baier Kirch.-G. 4, 273-831 [12 

Feilchenfeld, A., Anfang u. Blüte- 
zeit d. Portugiesengemeinde in Ham- 
burg. (Zt. d. Ver. f. hamburg. ü. 
10, 199-240.) [13 


Clausnitzer, E., Versammilgn. d. 
Niederlausitzer Stände währ. d. Habs- 
burger Herrschaft, 1526-1635. (Nieder- 
laus. Mitt. 5, 169-263.) [14 

Loserth, J., Der Huldigungsstreit 
nach d Tode Erzhzg. Karl II., 1590 
-92. (= Forschgn. z. Vert. u. Ver- 
waltgs.-G. d. Steiermark II, 2.) Graz, 
Styria. 236 S. 3M. 40. [1 

v. Hammerstein, Frhr., Ein reichs- 

erichtl. Prozess üb. d. behauptete 
eichsunmittelbarkeit d. Stadt Saar- 
burg in Lothr. a. d. 2. Hälfte d 16. Jb. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 237-307, 
Taf. 9-11.) [16 

Conrad, G., Zur G. d. städt. Ver- 

walte v. Pr. Holland im J. 1620. 


(Altpreuss. Monatsschr. 35,463-79.) [17 

Wenz, G., Aus alt. Handwerksordnm. 
(Pfälz. Museum ’98, 113-19.) — B. Schwartz, 
Zur G. d Musikantenzunft im alten Stettin. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ‘98, 180-55.) [15 


Giraud, J. B., Armerie des ducs 
de Lorraine en 1626. (Mémoires de 
la soc. nation. des antiquaires de 
France 57, 62-94.) 19 

Berg, G., Die Garnison d. Festung 
Küstrin bis zur Mitte d. 17. Jh. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 


29-50.) 

Lieboldt, J., Werbungen u. Werbegelder 
in Hamburg um 1645. (Mitt. d Ver. f. hsmb. 
G. Jg. 18 (Bd. 6), 403 f.) [1321 


1, 
20) 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


ß- Bildung, Litteratur und Kunst. 


Kerler, Die Statuten d. philos. 
Fakultät d. Univ. Würzburg in ihr. 
frühesten Fassung. Würzb., Stahel. 
42 S, 2 Taf. 1 M. 80. [1322 

Res.: Hist.-polit. Bll. 122, 693-96 Stölzle. 

Brockhorstius, Everard., Dia- 
rium, sive adversaria omnium quae 
gesta sunt in Academia Leidensi; 
hrsg. v. J. C. van Slee. (= Werken 
v. het hist. genootsch. gev. te Ut- 
recht 3. Ser. Nr. 12.) Haag, Nijhoff. 
229 S. 2 fl. 40. [23 
Ropp, 6. Frhr. v. der, Briefe 

a 


eines rburger Studenten [Hans 
Ebert], 1606-1611. (Zt. d. Ver. f. 
hess. (1. 23, 294-408.) [24 


Claussen, J., Gerh. Rantzaus 
Wittenberger Stammbuch 1570-72. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb. 
G. 27, 79-96.) [24a 

Loserth, J., Die Beziehgn. d. 
steiermärk. Landschaft zu d. Uni- 
versitäten Wittenberg, Rostock, Heidel- 
berg, Tübingen, Strassburg u. a. in d. 
2. Hälfte d. 16. Jh.. (Festschr. d. Univ. 
Graz.) Graz, Leuschner & L. 124 S. 
2 M. 50. [25 

Kallmeier, R., Casp. Borner in 
sein. Bedeutg. f. d. Reform. u. f. d. 
Leipzig. Universität. Diss. Lpz., Gräfe. 
78 S. 1 M. 50. Vgl. '98, 1313. [26 


Bauch, G., Aktenstücke Z. G. d. 
Breslauer Schulwesens im 16. Jahrh. 
Progr. Breslau. 48 S. [27 

Duhr, B., Die ältest. Studien- 
pläne d. Jesuitengymnas. in Köln. 
Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
schul-G. 8, 130-46.) [28 

Deissmann, A., Briefe e. Herborner 
Classicus 1605 u. 1606. (Denkschr. 
d. ev.-theol. Seminars zu Herborn 
S. 1-60.) [29 

Braem, A., Der Gothaische Schul- 
methodus; e. krit. Untersuchg. üb. d. 
erst. Spuren d. Pietismus in d. Päda- 
gog. d. 17. Jh. Erlang. Diss. 1897. 
48 S. [30 

Olzscha, K., Joh. Rivius in seiner 
Stellg. als Rektor d. Annaberger 
Lateinschule, 1527-33. (Mitt. d. Ver. 
f. G. v. Annaberg Jahrb. 6 (= Bd. TI, 
Hp 1), S. 33 ff) — Ders., Hiob 
Magdeburg, 1518-95; Lebensbild e. 


Annabergers. (Ebd. 45-60.) [31 
Rez. v. ’97, 3089 (Bartusch): Zt. f. baterr. 
Gymn. 48, 1044 Hannak. 


*51 


Bossert, @., Die histor. Liberei 
unter Hzg. Ludwig. (Württ. N 
hfte. 7, 277-83.) — Ders., Zur G. d. 
Buchhandels in Stuttg. unter Hzg. 
Christoph u. in d. erst. Jahren Hzgs. 
Ludwig; nach Rechngn. d. Kirchen- 
kastens. (Ebd. 246-52.) [32 

Hantzsch,V., Sebast. Münster. (Ab- 
halgn. d. sächs. Ges. d. Wiss. XVII, 3.) 
Lpz., Teubner. 4°. 186 S. 8 M. {38 

Paulsen, P., David Chyträus als 
Historiker; e. Beitr. z. Kenntnis d. 
dt. Historiographie im Reformations- 
jahrh. Rostock. Diss. 1897. 96 S. [34 

Heyd, W., Joh. Val. Andreä u. 
Joh. Bernh. Unfried; e. Beitr. z. G. d. 
schwäbisch. Historiographie. (Württ. 
Viertelj.hfte. 7, 253-58.) [35 

Schöll, F., W. Holtzmann, Xylander. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 583-93.) — L. Fränkel, 
J. L. Weidner. (Ebd. 463-71.) — E. Martin, 


Daniel Martin (s. '98, 1328). Nachtr. (Jahrb. 
f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 125-30.) [36 


Jüngling, K., Fortschritte auf d. 
Gebiete d. Naturerkenntnis im Zeit- 
alter d. Reformation. (Aus d. Zeit 
d. Reform. Vortrr. Festschr. z. Hon- 
terusfeier. S. 175-225.) [37 

Schwab, F., Aegyd Everard V. 
Raitenau, 1605-75; Benediktiner v. 
Kremsmünster, Mathematiker, Mecha- 
niker u. Architekt. (Mitt. d. Ges. 
f. Salzburg. Ldkde. 38, 1-105.) [38 

Roth, F. W. E., Jak.Th. v. e 
zabern. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz 
22, 47-70, Portr.) Sep. (zusammen m. 
Nr. 1254). Speyer, Jäger. 75 Pf. [39 

Neefe, K., Leben u. Wirken d. 
kurfürstl. sächs. Leibarztes Dr. med. 
Joh. Neefe. (N. Arch. f. sächs. G. 
19, 292-314.) [40 

Heyd, W., Joh. Oechslin, Arzt u. 
Dichter in Göppingen 1552-1616. 
(Württ. Viertelj.hfte. 7, 259-68.) [41 


Sindel, E., Das volkstüml. dt. 
Schrifttum im 16. Jh. (Aus d. Zeit 
d. Reformation. Vortrr. Festschr. 
z. Honterusfeier S. 141-73.) [42 

Hampe, Th., Meistergesang u. 
Reformation. (Monatshfte. d. Come- 
nius-Ges. ’98, 148-71.) — Ders., Jörg 
Graff. (Beil. z. Allg. Ztg. ’98, Nr. 210.) 
Vgl. ’98, 1335. [43 

Stiefel, L., Zur Schwankdichtg. im 
16. u.17.Jh. (Zt. f. vergleich. Litt.-G. 
12, 164-85.) — Ders., Zur Schwank- 
dichtg. d. Hans Sachs. (Zt. d. Ver. 


4* 


2 


f. Volkskde. 8. 
84. Vgl: 
22. 


13-82: 162-63; 
J. Jaworskij Ebd. 217- 
[1344 

Sachs, Hans, (semerkbüchlein, 
1555-61: nebst e Anh: Die Nürn- 
berger Meistersinger - Protokolle v. 
1595-1603. Hrsg. v. H. Drescher. 
(Neudrr. dt. Litt.-werke d. 16. u. 
17. Jb. Nr. 149-52., Halle, Niemeyer. 


2 M. 40. [45 
Hauffen, A., Fischart Studien 
(8. "oi, 1348. Forts. Euphorion 5, 
25-47; 226-56.) — Ders., Zur Faust- 
sage. Ebd. 468 f.) [46 
Roustan, L., De N. Frischlini 


comoediis latine scriptis quid sit 
proprium, quid germanicum. Thèse. 
Paris, Levy. 78 S. — B. Seuffert, 
Frischlins Beziehen. z. Graz u. Lai- 
bach. (Euphorion 5, 257-66.) [47 
Wolkan, R., Zum Speculum vitae 
humanae d. Erzhzgs. Ferdinand v. 
Tirol. (Ebd. 470f) — K. Obser, 
Zur Lebens-G. J. M. Moscheroschs. 
(Ebd. 471-74.) [48 
Gerland, 0., Hans Christoph Fuchs 
d Altere zu Wallenburg u. Arn- 
schwang, e humanist. Ritter d 16. Jh. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 23, 204-46.) [49 


Wolkan, B., Zu d. Türxenliedern d 16. Jh. 
(Festschr. z. 8. dt. Neuphilologentage, hreg. 
v. Schipper S. 65-97.) [50 


Luthmer, F., Das dt. Wohnhaus 
d Renaissance. (Die Baukunst, hrsg. 
v. R. Bormann u. R. Graul I, 1-2.) 
Berl. Spemann. 4°. 16S.,8 Taf. 3 M. [51 

Mummenhoff, Jak. W olff. (Allg. dt. Biogr. 
44, 31935.) — b. Beck, Jos. Furtenbachs 
ausser-Ulmische Tiätigkeit. (Diözesanarch. 
v. Schwaben "Dy, 87-94.) — F. Hirsch, Hans 
Morinck (s. "mn, 1339). Auch Heidelb. Diss. 
1897. 36 8. [52 

Brandt, &., Hans Gudewerdt; e 
Beitr. z. Kunst-G.Schleswig-Holsteins. 
Lpz., Seemann. 4°. 80 S. u. 19 Taf. 
16 M. Vgl. ’97, 3114. = 

Schaefer, K., Die Grabmüler der 
Markgrafen v. Baden in d. Schloss- 
kirche zu Pforzheim. (Mitt. a. d. 
germ. Nationalmus. '98, 36-44.) [54 

Schuchhardt, C. Grabmäler d. 
Renaissance in d. Stadt Hannover. 
(Hannov. G.-BIl. "og 125 f.; 132-35; 
140-43; 148-50.) [55 

Förster, R., Neue Cranachs in 
Schlesien. (Schlesiens Vorzeit 7, 265 
-74, Taf. 9 u. 10.) [56 

Save, G. Fresques de Postroff. (Bull. 
des sociétés artist. de l'Est 97) [57 


278- ` 


— ~ 


EE EE EE nn vn 


Bibliographie Nr. 1344—1391. 


Jabnel. C.. Nachrr üb. d. Maler Fat:ian 
Pol,erer u. üb. d. Litterateuchor zu Aussig. 
(Mut d. Ver. LG d Dr in Böhmen 57. is 
-,— A. v. Jaksch, Testament d Malers 
Ant. Blumenthal v. J. 15,3. ae ls 
“es, 133-35, Vel m, 3333 

Michel, É., Rubens chez lui. Rer 
des 2 mondes 148,651-84.: — W. R. de 
Villa Urrutia, Rubens diplomate. 
(Rev. d’hist. diplom. 12, 340-53. [59 

Bredius, A., Hercules Seghers. 
(Oud-Holland 16, 1-11.: [60 

Bakker, G. Murray. De portretten, 
afkomstig van het huis Honselaersdijk 
ins Rijks Museum te Amsterdam 
(Ebd. 12-29; [61 

Beissel, St., Die Gebetbücher d. Kardi- 
nale Albrecht v. Brandeub. (Zt. f. christl 
Kunst on 1493-52.) (63 

Winzenroth, M., 2 oberrbein. Glasgamä.de 
a. d. 1. Halfte d 16. Jahrh. (Mitt a d 
germ. Nationalmus. "an. 44-48) — Ders, Ein 
emailliertes Glas mit d Bilde d. Selast. 
Stockborner v. J. 1630. (Ebd. 53-66.) (63 


Demiani, H., Francois Briot, Cas- 
ar Enderlein u. das Edelzinn. Lpz., 
iersemann. 1897. 4°. 118 S., 50 Taf 
76 M. [64 
Rez.: Repert. f. Kunstw. 21, 403-9 v. Falke. 
Wutke, K., Urkundl. Beitrr. zu. 
d schles. Kunstgewerbes. "Schlesien 


Vorzeit 7, 287-89.) [65 
Falke, e v., Kölnische Hafner- 
geschirre. Ib. d kgl. preuss. Kunst- 


sammlgn. CR 191- -201, 1 Taf.) [65a 

Rapin, E., La reforme du 16. siecle 
et l'évolution musicale. (Sep. a.: Rev. 
de théol. et de philos.) Leçon d'ou- 
verture d'un cours sur l’hist. de la 


musique sacrée. Lausanne, Bridel. 


1897. 19 8. [66 
Beck, P., Jak. Reiner, Kirchen- 
musiker u. Komponist ca. 1560-1600 


(Diözesanarch.v.Schwab.'98,17-19.1[67 
Haberl, F. X., Ueb. Abraham 
Megerle, Kapellmeister u. Komponist, 
zuletzt Stiftskanonikus in Altötting. 
(Kirchenmusikal. Jahrb. 12, 72-91. 
[1368 


y. Volksleben. 


Schreck, Sittichenbacher 
Klosterverwalter, in u. Erlebnisse, 
1550-1582; mitg. v. H. Grössler. 
(Mansfelder BI. 12, 1-19.) [1369 

Losch, Ph., Reisen e pomm. Edelmannes 
durch Hessen vor 800 Jahren. (Hessenland 
"un, 122-238; 136-39; 151-58.) Vgl. ‘98, 1205. [10 


Mohl, R. v., Geschicht! Nach- 
weisungen üb. d. Sitten u. d. Be- 
tragen d. Tübinger Studierenden 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *53 


währ. d. 16. Jh. 3. Aufl. Freiburg, 
Mohr. 56 S. 2 M. 1371 

Meyer, Chr., Die Hochzeit d. Mkgfn. 
Kasimir v. Brandenburg mit Susanna 
v. Baiern. Aus Joh. Jak. Fuggers 
Geschichtswerk üb. d. Fürsten d. 
Hauses Oesterr. (Hohenzoll. Forschgn. 
6, 136-39.) [72 

Grolig, M., Ein Festessen 1638. (Zt. d. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2, 379.) — 
P. Beck, Rosenkreuz- oder Kränzlinsorden. 
(Alemannia 25, 274.) — KE. Heuser, Preis- 
schiessen in alter Zeit. (Pfälz. Museum ‘58, 
134-35.) [78 

Haas, À., Gaukler u. Seiltänzer in Pom- 
mern im 16. Jh (Bl. f. pomm. Volkskde. 5, 
156 f.) — F. X. Schild, Kosten e. Hinrichtg. 
in Gundelfingen im J. 1627. (Jahrb. d. hist. 
Ver. Dillingen 10, 197.) [74 


Otto, E., Alchimisten u. Gold- 
macher an dt. Fürstenhöfen; Mitt. a. 
d. Thesaurus Picturarum d. Darm- 
städt. Hofbiblioth. (Zt. f. Kultur-G. 
6, 46-66,) [75 

Vrbka, A., Volkstün. Rezepte a. d. Zeit 
1580. (Zt. f. österr. Volkskde. 3, 342-44.) — 


D. Imesch, Alpeugebete in Goma, Oberwalli:. 
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. ?, 295 f.) [76 


Ebner, Th., Frdr. v. Spee u. d. 
Hexenprozesse sein. Zeit (Sammlg. 
gemeinverständl.wiss.Vortrr. Hft.291.) 
Hamburg, Verlagsanst. & Druck. A.-G. 


49 S. 75 Pf. [77 
Richel, A., 2 Hexenprozesse [im 
Erzstift Trier] a. d. 16. Jh. (Zt. f. 


Kultur-G. Ergänzgshft. 2, 1-17.) — 
M. v. Stojentin, Aktenmässige Nach- 
richten v. Hexenprozessen u. Zaube- 
reien im ehemalig Hzgt. Pommern. 
(Ebd. 18-44.) [78 

Human, A., Hzg. Joh. Casimirs 
„Gerichts-Ordnung die Hexerey betrf.; 
Publiciret ahm 21. Febr. 1629.“ 
(Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Meining. G. 
etc. 29, 99-112.) [79 


Höhlbaum, Zur G. d Hausbaues in Lübeck 
im 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. #8, 101 f.) 
— M. Bach, Tübiuger Trachten, 1614. (Reut- 
linger G.-Bil. ’98, 8. 64.) [1380 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
z. Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Fruin, R., Over den schrijver der 
Mémoires de Hollande. (Handelingen 
etc. van de Maatschappij d. Nederl. 
letterkde. te Leiden '97/98, I, 180-93.) 
Vgl. ‘98, 1366. [1381 


Weber, @., Der Bericht d Feld- 
predigers GeorgBerkkemeyerüb. 
d. Belagerg. u. Einnahme d. St. 
Braunschw. 1671. (Zt. d. Harz-Ver. 
81, 44-56.) — Ders., Der Bericht 
desselben üb. d. Feldzüge v. 1674-79. 
(Zt. d. hist. Ver. f. Niedersachs. ’98, 
1-51.) [82 

Walter, J. J., La chronique stras- 
bourgeoise, 1672-76; texte et tra- 
duction annotée p. R. Reuss (s. "98, 
3253). Sep. Nancy, Berger-Levrault. 
179 S. 2 M. 80. . [83 

Haake, P., Briefe d. Herzogin 
Elisabeth Charlotte v. Orléans 
an ihre Schwägerin Kurfürstin Wil- 
helmine Ernestine v. d. Pfalz. (Hist. 
Viertelj.schr. ‘98, 418-28.) [84 

Friederike Sophie Wilhelmine, 
Markgräfin v. Bayreuth, Memoiren, 
1709-42. Aufl. 10. Lpz., Barsdorf. 
221; 269 S. 4 M. [85 

Chr. Meyer, Markgräfin Wilhelmine v. B. 
(Hohenzoll. Forschgn. 6, 103-20.) 


Traités, Les grands, du règne de 
Louis XIV; publ. p. H. Vast. Il: 
Traité d’Aix-la-Chapelle, traités de 
Nimègue et trêve de Ratisbonne, 
traités de Turin et de Ryswick, 1668 
-97. (Collect. de textes p. serv. à 
l'étude etc. de l'histoire.) Paris, 
Picard. 256 S. 5 fr. 60. Für Sub- 
scrib. 4 fr. e 

Rieckhoff, Th. v., Urkk. d Tho- 
mel'schen Brieflade a. d. Zeit d. 
poln.-schwed. Krieges. (Jahresber. d. 
Felliner Gesellsch. f. 1890/95.) [87 

Rogge, H. C., De diplomatieke 
Correspondentie van Godefroy 
d'Estrades, buitengewoon gezant 
van Frankrijk bij de republiek d. 
Vereenigde Nederlanden, 1663-68. 
(Verslagen en meded. d. Akad. van 
wetensch. Amsterdam 4. R., 1, 198 
-272.) [88 

Doebner, R., Aktenstücke betr. d. 
Vernichtg. d. Briefschaften Sophie 
Charlottes, Königin v. Preussen; 1706. 
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G. 
11, 541 f) _____ [89 

Günther, 0., Das „Preussische 
Haanen-Geschrei“ v. 1656. (Zt. d. 
westpreuss. G.-Ver. 38, 149-58.) [90 

Neubauer, Ein neues Gedicht auf 
d. Schlacht b. Höchstädt. (Mitt. d. 
Ver. f. hess. G. °97, 132-40.) [91 


*D4 


Philippson, Der Gr. Kurfürst Friedr. Wilh., 
. 97, 1399. ez.: Hist. Viertelj.schr. 1, 273 
Ki Breysig; Forschgn. s. brand. u. preuss. G. 
10, 422-25 Spannagel; Engl. hist. rev. 13, 
873-76 Ward; Rev. hist. 66, 202 Pagès; N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. ’98, I, 541-64 
G. Diestel. [1392 
Seidel, P., Der Grosse Kurfürst 
in d. Plastik seiner Zeit. (Hohen- 
zollern-Jahrb. 2, 93-106, 9 Taf.) — 
F. Skarbina, Der Gr. Kurf. in sein. 
äusseren Erscheinung um 1675. (Ebd. 
107-10, 1 Taf.) [93 
Huber, A., Oesterreichs diplomat. 
Beziehgn. zur Pforte 1658-64. (Sep. 
a.: Arch. f. österr. G. 85, 509-87.) 
Wien, Gerold. 1 M. 80. be 
Forst, H., Nachtr. zu d. Au 
„Graf Walrad v. Nassau-Usingen bei 
d. oberrhein. Kreistruppen im Türken- 
kriege 1664“. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 29, 225-31.) [95 
[Erschien. in Bd. 20 d. Annalen.) 
Wild, K., Der Sturz d. Mainzer 
Oberhofmarschalls Joh. Chr. v. Boyne- 
burg im J. 1664. (Zt. f. G. d. Oberrh. 


13, 684-606. 14, 78-110.) [96 
Waldteufel, Éd., La politique 
étrangère de Louis XIV. Conquête 


de Hollande. Avec une préface de 
E. Burnout Paris, Ollendorff. x 
246 S. 3 fr. 50. [97 
Weddigen, Th., Die Grafschaft 
Ravensberg im J. 1673. (Jahresber. 
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens- 
berg 12, 20-39.) [98 
Bulard, 6., Les traités de Saint- 
Germain (1679); essai sur l’alliance 
etroite de Louis XIV. et du Grand 
Électeur après la guerre de Hollande. 
These. Paris, Picard. 160 S. [1399 
Grob de Zur G. d. Jahre 1680-82. 
(Ons Hémecht '98, 420-27 etc. 607-22. 
’99, 30-46; 79-84; 127-31.) [1400 
Fahroeus, R., "Sverige och förbun- 
det i Augsburg Ar 1686. (Svensk hist. 
Tidskr. 16, 201-36.) [1401 
Prutz, H., Zur G. d. Konfliktes 
zw. d. Gr. Kurfürsten u. d. Kur- 
pa Friedrich, 1687. (Forschgn. z. 
srandenb. u. preuss. G. 11, 530-40). [2 
Roz. v. ’98, 1376 (Prutz, Aus d. Gr. kurt 
lotzt. Tagen): Forschgn. z. brandenb. u. 
preuss. G. 11, 251—.4 Spannagel; Dt. Litt.- 
Zt. ‘98, 1103 Brecher; Litt. Cbl. ’98, 1717. 
Haake, EE Politik u. Kriegführg. 
1688 u. 1689, s. ’97, 1409. Rez.: Hist.-polit. 
Bil. 120, 317- 20; Dt. Litt.-Ztg. 19, 118 Loewe; 


Mitt. d. Inst. f. Österr. G.forschg. 19,719 Pri- 
bram. [3 


Keussen, Herm., sen. (+), Wann 
u. wie wurde d. Grafschaft Môrs 


menge U oo 


Bibliographie Nr. 1392—1440. 


ge (Ann. d. hist. Ver. f. d. 
\iederrh. 66, 124-31.) [4 

Mencik, F., Die letzten Tage 
Kaiser Leopolds I. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 19, 6518-20.) E 

Syveton, 6., Au camp d’Altrand- 
stadt: Besanval et Malborough, mars- 
avril 1707. (Rev. d'hist. dipl. 12, 
581-616.) [6 

Baudrillart, A., Philippe V. et la 
cour de France. T. Il. Paris, Didct. 
628 S. 10 fr. kb 


v. Zwiedineck, J. W. Graf e Wurmbrand. 
(Allg. dt. Biogr. A. 335-38.) Is 
Meier, S., Das Kelleramt im 
Zwölferkrieg. ` (Taschenb. d. hist. 
Ges. d Kantons Aargau '98, 50-96.) [9 
Lorentzen, Th., Die Hochzeit d. 
Kurprinzen Karl v. d Pfalz m. d 
dänisch. Prinzessin Wilhelmine Er- 
nestine, 1671. Progr. d. Heidelb. 
Oberrealschule. 4°. 30. [10 
Hinneschiedt, D., Montesquieu in Heidelb. 
u. Mannheim im Aug. 1524 (Zt. f£ G. d 


Oberrh. 13, 441-47.) — E. Heuser, Bürger- 
meister Schönlaub v. Landau. (Pfälz. Museum 


98, 129-34.) Di 

eussen, Herm., sen. (+), Crefeld 
vor 200 Jahren. (Ann. d. hist. Ver. 
f. d. Niederrh. 66, 131 - 56.) [12 


Stamford, C. v., G. E. Reichsfreiherr 
v. Wutginau. (Allg. dt. Biogr. 44, 372-76 ) 
— Hess.-waldeckischer Grenzstreit im ne 
Jh. (Hessenland ‘93, 186-88.) 


Neubourg, Beitrr. z. Stader G. o 
17. u. 18 Jh.: Die Einquartierungs- 
u. Steuerlasten. (Zt. d. hist. Ver. f. 
Niedersachs. "og, 255 - 97.) [14 

Heinemann, 0., Zur G. d Stadt 
Schloppe. (Zt. d. hist. Ges. Posen 
13, 213-16.) [15 

Toeppen, R., Nachtrag z. Leben d. Bürger- 
meisters Samuel Wilhelmi. (Altpreuss. a 
schr. 35, S. 482.) Val. "ga, 3250. 

Gerss, Ab., Schicksale des Kašpar 
v. Kalkreuther. L IL (Beitrr. z. Kunde 
v. Masuren 1, 1-14. Mitt. d. litter. 
Ges. Masovia 2, 24-44.) [1417 


Innere Verhältnisse. 
Schmidt, Iren Reklameblätter z. 


Heranziehg. olonisten im 17. u. 
18. Jh. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13, 


208-10.) 

Urkunde v. 22. Apr./2. Mai 1675, betr. d 
Brückenrecht u. d Donnerstags- Wochenmarkt 
zu Witten a. d Ruhr. (Jahrb.d. Ver. f. Ort>- 
u. Heimatskde. d Grafsch. Mark 11, 144.) [19 

Voigt, F., Ein kaiserl. Edikt v. 1:85 gegen 
o neues Posamentmachergerät (Schnurmühle) 
u. d. Publizierung dieses Edikts in Hamburg. 


Vgl. "op, 2112. [1418 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


(Mitt. d Ver. f. hamb. G. Jg. 18 (Bd. £), 453-59.) 
— Heckscher, Die verbotenen Schnurmühlen. 
(Ebd. 531 f.) [1420 

Wolfskron, M, v., Beitr. z. G. d. 
Tiroler Erz-Bergbaues (8. °98, 1290). 
Forts. (Zt. d. Ferdinandeums 42, 
297-326.) [21 

Burkhardt, C. A. H., Die franz. 
Kolonie f. Gewerbe u. Industrie in 
Weimar 1716ff. (Zt. f. Kultur-G. 6, 
110-29.) [22 

Pribram, Ass Zur G. d. böhm. 
Handels u. d. böhm. Industrie in d. 
Jahrh. nach d. westfäl. Frieden (e "og, 
1397). II: Thätigkeit d böhm. Kom- 
merzkollegiums bis z. Tode Karls VI. 
Forts. u. Schluss. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 36, 291-328.) 
Vgl.’98, 3285. [23 

Laloire, E., Plombs de marchan- 
dises sous le regne de Charles VI. 
Namur, Mons, Tournay, Beaumont, 
Bruges et Ypres, 1718. (Ann. de la 
soc. d’archl. de Brux. 12, 180-85.) [24 

Schmoller, &., Die russische Kom- 
pagnie in Berlin, 1724-1738; e Beitr. 
z. G. d brandenburg. Tuchindustrie 
u. d. preuss. Exports im 18. Jahrh. 
(Schmoller, Umrisse etc., s. Nr. 401, 
S. 457-529 [a.: Zt. f. preuss. G. 
Bd. 20].) [25 

Tschirschky, S., Das schlesische 
Kommerz-Kolleg; Beitr. z. Wirt- 
schafts-G. d. 18. Jh. Bresslauer Diss. 
39 S. [26 


Fellner, Th., Ueb. e. Widerspruch 
zwisch. d. „Pactum mutuae succes- 
sionist von 1703 u. d. pragmat. 
Sanktion v. 1713. (Festgaben zu 
Ehren Büdingers S. 3865-79) — 
0. Weber, Noch einmal d. „Pactum 
mutuae succ. u. d pragm. Sanktion. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.-forschg. 
19, 699-706.) 27 

Loewe, V. Die Allodifikation d. 
Lehen unter Friedrich Wilhelm I. 
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. 
G. 11, 341-74.) [28 

Ders., Aug. Wittgenstein, Reichsgraf zu 
Sayn-W. u. Hohenstein. (Allg. dt. Biogr. 
43, 616-19.) 

Schmoller, &., Das brandenb.- 
Ben Innungswesen v. 1640-1800, 

auptsächlich d. Reform unter Frie- 
drich Wilhelm I. (Schmoller, Um- 
risse etc., s. Nr. 401, S. 314-456.) [29 

Altenburg, E. &., G. d. Streites 
zwisch. Rat u. Bürgerschaft d. freien 


*55 


Reichsstadt Mühlhausen u. d. daraus 
entstand. Unruhen 1725-37; hrsg. v. 
R. Jordan. (Sep. a.: „Aus alter 
Zeit", zwanglose Beibll. z. „Mühl- 
hauser Anzeiger“ ’96/97.) Mühlh. 
1897. 52 8. [30 


Exercice Von den Handgriffen 
mit der Flinte. Wie es bey d. Kgl. 
Preuss. Infanterie auff allergnäd. 
Befehl Sr. Kgl. Majestät eingerichtet 
u. geordnet ist [1702]. Cleve, Gedr. 
b. Tob. Silberling. Mitg. v. R.Busch- 
mann. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11, 
209-17.) - [31 

Heckscher, Das hamburg. Werk- o Zucht- 
haus als Werbehaus. (Mitt. d. Ver. f. hamb. 
G. Jg. 18 (Bd. 6), 468-71.) — F. Voigt, Ent- 
führg. e. Vierländers f. d. Dienst in d. gross. 
Garde Kg. Friedr. Wilhelms I., 1729. (Ebd. 
525-28.) 2 [32 


Jaksch, A. v., Briccius u. Heiligen- 
blut im 18. Jn. (Carinthia I, "og, 
138-49.) Vgl. ’94, 1648e. [33 

Mayer, Bemerkenswerte Abtswahl 
in Neresheim (Württemb.), zugleich 
e. Beitr. z. G. d. Exemption d. nieder- 
schwäb. Congregation sub titulo „S. 
spiritus". (Stud. u. Mitt. a. d Bened.- 
u. Cist.-Orden 19, 451-60.) [34 

Bassler, Die ersten Jahre nach d. 
30jähr. Kriege im Bezirk Maulbronn. 
(Bil. f. württ. Kirch.-G. 2, 119-28; 
166-73.) [35 

Brom, G., Godfried Loeff in en 
over de Hollandsche Missie ten jare 
1652. (Arch. v. d. gesch. v. h. aarts- 
bisd. Utrecht 24, 309-36.) == J. H. 
Hofman, Theod. de Cock en zijn 
bestuur. (Ebd. 145-55.) — Ders., Be- 
scheiden over Mart. van Hees. (Ebd. 
175-84.) | (36 

Mirandolle, R. N. L., A propos 
d'une lettre de Pierre Jurieu. (Bull. 
de la Commiss. de l'hist. des églises 
wallonnes 7, 237-70.) [37 

Saftien, K., Römische Propaganda 
in Hannover währ. d. Regierg. Johann 
Friedrichs, 1665-1679. (Braunschw. 
Magaz. '98, S. 97-101.) [38 

Jacobs, Ed., Joh. Liborius Zimmer- 


mann u. d. pietist. Bewegung in 
Wernigerode. (Zt. d. Harz-Ver. 31, 
121-226.) [39 


Pariset, L'État et l'Église en Prusse, s. ’97, 
9178. Rez.: Hist. Zt. 82, 309-13 Küntzel; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 77, 628-33 Woker; 
Forschen. z. brandb. u. preuss. G. 10, 423 


°96 


Lowe: Theol. Litt.-Zte '9», 467-72 Hegler; Rev. | 


de l'hist. des religions 36, 433-44 Reuss. (1440 

Wächtler, A., Aug. Herm. Francke 
ale Pastor zu St. Ulrich 1715-27; 
Festschr. d. St. Ulrichsgemeinde in 


Hale. Halle, Niemeyer. 145 S. 
1 M 20. A 

Aujot, St, Sprawa Toruńska. 
Roczniki towarzystwa przvjaciol 


nauk Poznaúskiėgo 20, 1-152. 21, 
175-334: -— Ders., Der Thorner 
Tumult 1724. Aus Anlass zweier 
Schritten v. F. Jacobi. Thorn 1897. 
Vel. ‘96, 32*6a.] — F. Jacobi, Das 
horner Blutsrericht 1724 in polnisch- 
kathol. Auttassg. Ar d. hist. Ver. 
f. d. Reg.-Bez. Marierwerder 36, 
1 -30.; (Aë 


Endl, F., Ueb. d. wissenschaftl. 
Heranbildg. d. Piaristen im 17. u. 
18. Jh. Mit besond. Rücksicht auf 
die dt. (sc. österr.) Ordens-Provinz. 
‚Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 8, 147-77.) [43 

Toepke, G., Reinhold Rlum. (Zt f£ G. d 
Oberrh. 18, 606-227) H. Nick, Goethes Vater 
als Giessener Doktorand. (Quartalbll d. hist. 
Ver. f. d. Grbzgt. Hessen 2. 350-59.) (44 

Ulrich, 0., Leibnizens Vorschlag 
z. Errichtg. ein. Akademie in Göt- 
tingen. (Hannov. G.-Bll. ‘98, Nr. 46.) 
— Th. Roscher, Anfinge d Georgia 
Augusta (Ebd. Nr. 36 u. 39.) [45 

Bornhack, C., Joh. Jak. Moser 
als Professor in Frankfurt a. O. 
(Forschen. z. brandenb. u. preuss. 
G. 11, 329-39.) [46 


Gigas, Pufendorfs Briefe an Chr. Tho- 
masıus, 1067-93, 8. '97,1451. Rez.: Forschen. 
z. brandb. u. preuss. G. 11,254; Hist. Viertelj.- 
schr. ‘98, 276 Fester, Theol. Litt.-Ztg. ‘95, 465 
Eck. 


[ 
Freudenthal, J., Lebens-G. Spi- 


nozas. Lpz., Veit & Co. xvj, 304 S. 
10 M. [48 

Kroker, E. Leibnizens Vorfahren. (N. 
Arch. f. sächs. G. 19, 215-38.) (49 

Jacoby, H., Simon Dach u. d. 
Königsberger Dichterschule. (Real. 
encyklop. f. protest. Theol. 4, 395 
-401.) [50 


Waniek, Gottsched u. d dt. Litteratur sein. 
Zeit, s. ‘97, 8194. Rez.: Götting. gel. Anz. 
"un, 974-814 Muncker; Zt. f. dt. Philol. 31, 
112-35 Eug. Wolff; Dt. Litt-Ztg. 15, 2012 
Köster; Litt. Cbl. ’98, 1554-57 Burdach; Zt. f. 
österr. Gymnas. 49, 43-48 v. Weilen. [51 


Renard, E., Die Schlösser zu 
Würzburg u. Bruchsal. (Borrmann u. 


Bibliographie Nr. 1440—1490. 


Graul, Die Baukunst. Hft. 7.) Berl, 
Spemann. 4° 20 S., 8 Taf. 3M. [52 

Weizsäcker, H., Nikol. Knüpfer 
u. Adam Elsheimer. (Repert. f. 
Kunstw. 21, 186-97.) Vgl. "ug, 3300. 
— Tù. v. Frimmel, Zu Abraham 
Godyn. (Ebd. 291f.) [23 

Hasse, P., Durch Wulff, e Lübecker 
Maler d. 17. Jh. Lübeck, Nöhring. 
fol. 12 S., 5 Lichtdr.-Taf. [54 

Beck, P., Maler Jos. Frz. Spiegler, 16:53 
-1757. (Diôresanarch. v. Schwaben "jn 73-50.) 
— Ders, Künstlerfamilie Dinglinger a. 
Biberach a. R. (Ebd. 97-105: 119-3») — 


Ders., Kirchenmusiker u. Komponist Ambroa. 
Reiner. (Ebd. Ma 19 f.) KT 


Horneffer, A., Joh. Rosenmüller 
(ca. 1619-1684). Berlin. Diss. 1248. {55 
Kleefeld, W., Das Orchester d 
ersten dt. Oper Hamburg 1678-1738. 
Berlin. Diss. 39 S. [56 


Kampers, Lehninsche Weissagung s 24. 
1439. Rez.: Theol. Litt.-Ztg. "mg 487 Deutach. 
— Brandstäter, Die Lehninsche Weissagung 
u ihre neueste Beleuchtg. durch P Majunke 
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde d 
Grafsch. Mark 11, 48-62.) (57 


Ruland, W., Steirische Hexen- 
prozesse; e. Beitr. z. Kultur-G. d. 
17. Jh. (Zt. f. Kultur-G. Ergänzgshft. 
2, 45-71.) [58 

Hoffmann-Krayer, E., Ein Zauber- 
prozess in Basel 1719. «Schweiz. 
Arch. f. Volkskde. 2, 283-911 — 
Ders., Ein vermeintl. Gespenst im 
Kreuzgang d Basler Münsters. (Ebd. 
307.) [59 

Haas, A., Ein pommerscher Hexen- 
prozess a. d. J. 1676. (BLU. f. pomm. 
Volkskde. 5, 33-36; 49-52; 65-67; 
81-85.) [60 

Bösch, H., Vorlagen f. Stuhllehnen 
d. 17. Jh. (Mitt. a. d. germ. Nat.- 
Mus. ’98, 57-59.) — @. v. Bezold, 
Schnittmusterbuch a. d 17. Jh. (Ebd. 
49-57.) [61 

Nathansen, W., Eine Beschreibg. 
d. Ratstracht. (Zt. d. Ver. f. ham- 
burg. G. 10, 289-96, 2 Taf.) [62 

Tewes, 2 Stadt-Hildesheim. Ver- 
ordnen. Hoffart etc. 1651. 
(Hannov. G.-BIL ’98, Nr. At [63 

Thorbecke, A., Verordng. v. Karl 
Philipp geg. d. Bettler-, Zigeuner- 
u. Räuber-Gesindel v. 14. Apr. 1720. 
(N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 3, 
190-95.) — E. Koch, Herstellg. d 
Galgens zu Untermassfeld 1731. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. 11, 258-60.) |64 


Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedr. d. Gr. 


Hassencamp, Der feierl. Einzug 
d Coadjutore Clemens August in 
Bonn 1722. (Beitrr. z. G. d. Niederrh., 
Düsseldorf. Jb. 13, 286f.) [1465 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Briefwechsel Friedrichs d. Gr. 
mit Grumbkow u. Maupertuis 
1731-59; hrsg. v. R. Koser. (Publi- 
kationen a. d. preuss. Staatsarchiven 
Bd. 72.) Lpz., Hirzel. ıxjv, 342 S. 
12 M. [1466 


Rez.: Rev. des 2 mondes 152, 213-26 G. 
Valbert. 


Schmidt, K. Ed., Die Tagebücher 
d. Grafen E. A. Å. v. Lehndorf. 
(Mitt. d. litterar. Ges. Masovia 3, 
6-40.) — Ders., Die Briefe Frie- 
drich Wilhelm’ s II. an d. Kammer. 
herrn Grafen E. A. H. v. L. (Ebd. 
41-44.) [67 

Dumouriez en Pologne. Sa mission 
secrète racontée par lui-même. (Sou- 
venirs et mémoires; recueil mensuel 
1, 72-89 ; 167-86 ; 252-83 ; 350-79.) [68 


Boislecomte, Vicomte de, Le maré- 
chal de Belle-Isle pend. la guerre de 
la succession d'Autriche d'apr. les 
lettres écrites au comte de Laba- 
seque, ministre à la cour de Trèves, 
1741-43. (Rev. des questions hist. 
65, 186-213.) [69 

Schwerdfeger, J., Denkschrift d. 
Grossherzogs inachmal. Kaisers) Franz 
Stephan v. Lothringen-Toscana a. d. 
J.1742. (Sep.a.: Arch. f. österr.G@. Bd. 
85.) Wien, Gerold. 20 S. 60 Pf. [70 

Blenemann, F., Aus d. Korre- 
spondenz d. Landrats Karl Friedrich 

rhrn. v. Schoultz-Ascheraden 1761- 
1763. (Balt. Monatsschr. Bd. 45.) [71 


Dove, A., Maria Theresia im An- 
fang ihr. Regierg. (Dove, Ausgewählte 
Schrr. 82-93 [aus: Im Neuen Reich 
'77)) — Ders., Kaunitz. (Ebd. 
94-100 [bisher ungedr. Vortr.].) [72 

Carlyle, Th., History ofF redericklI. 
of Prussia (s. ’98, 3345). Vol. 7.u. 8. 
à 3 sh. 6 d. [73 
Ken an C., Süvern üb. Friedr. 


d. Gr. (Hist. Zt. 81, 274-91.) [74 

de Heidenstam, Une sœur du Grand Fré- 
déric: Louise Ulrique, s. "o, 1455. Rez.: Dt. 
Litt.-Ztg. ’98, 1429-33 u. 1510 Arnheim. [75 


*57 


Erbfolgekrieg, Oesterr., 1740-48 
( "og, 3346). Ba. DI [Der erste 
schles. Krieg.]; bearb: v. M. v. Hoen 
u. A. Kienast. xv, 997 S.; 6 Taf. 
fol. 30 M. 76 


Rez. v. Il: Götting. gel. Anz. 98, 890 -99 
Ferd. Wagner. 


Bauch, M., Politik Hessen-Kassels 
im österr. Erbfolgekrieg bis z. Dres- 
dener Frieden. (Sep. a.: Zt. d. Ver. 
f. hess. G. N. F. xxm.) Marburg. 
Diss. 139 S. [77 

Hassencamp, R., Die Franzosen 
am Niederrhein 1742. (Rhein. G.-Bll. 
an, 161-74.) [78 

Byr, R., Die Berennung v. Bre- 
genz 1744. (35. Jahresber. d. Vorarl- 
berg. Museum-Ver. S. 74-80.) [79 

Keibel, R., Die Schlacht v. Hohen- 
friedberg am 4. Juni 1745. Berlin. 
Diss. 1:97. 42S. [80 

Schwann, M., Ein Diplomaten- 
kunststück a. d. Zeit d. Füssener 
Friedens 1745. (Beil. z. Allg. Ztg. 
’98, Nr. 201f. [81 

Ailly, A. J. di, Willem Bentinck 
van Rhoon en de diplom. betrek- 
kingen tusschen Engeland en de 
Nederl. Republiek gedurende de 
laatste jaren voor der vrede van 
Aken in 1748. Amsterdam. Diss. 
201 S. [82 

Boutry, M., Une affaire d’espion- 
nage au 18. siècle: La baronne de 
Rieben. (Rev. d’hist. diplom. 13, 
47-66.) [83 

Komotar, Maximilian Frhr. v. er 
(Argo On, 121-24.) 

Hopf, W., Landgraf Wilhelm viII. 
v. Hessen u. England währ. d. Jahre 
1758 u. 1759. Marburg. Diss. 79S. [85 

Tuttle, H. L., The prussian cam- 
paignof1758. (Amer.hist.rev.IIl.) [86 

Amon v. Treuenfest, G. A, 
Ueberfall v. Hochkirch 14. Oct. 1758; 
nach österr. Original-Quellen. Hoch- 
kirch, Zschischank. 1897. 26 S. [87 

Granier, H., Die Russen u. Oester- 
reicher in Berlin im J. 1760. (Hohen- 
zollern-Jahrb. 2, 113-45.) EL 

Treusch v. Buttlar, K., Friedr. d. 
Gr. u. England nach d. 7jähr. Kriege. 
(Grenzboten Jg. 57, Nr. 15.) [39 


Jahnel, C., Kriegschronik d. Be- 
zirkshauptmannschaft Aussig in Maria 
Theresianischer Zeit. Aussig, Tietze 
1897. Jx, 235 S. HI 


*58 


v. Zieglauer, Geschichtl. Bilder 
aus d. Bukowina zur Zeit d. österr. 
Militär- Verwaltg. (r. ‘94, 4054). 
Bilderreihe III: 1782-83; IV: 1783-84; 


V: 1784-85. (Sep. a.: Bukowiner 
Nachrr.) 1896-98. 187; 205; 185 S. 
à 2 M. [1491 


Schôn, Th., Die Reutlinger Re- 
volution v. J.1749. (Reutling. G.-Bll. 
’98, 17-22; 33-36; 60-63; 79f.) [92 

Hassencamp, Die Beschädigung 
d. Stadt Düsseldorf bei d. Bombarde- 
ment v. 1758.. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 
287-91.) — Ders., Vandalismus d. 
Franzosen im Düsseldorfer Franzis- 
kanerkloster 1762. (Ebd. 291.) [93 

Lange, W. Chr., Aug. Ludw. v. Wülknitz. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 296-99) [94 

Spieker, Ch. W., Lebensbeschreibg. 
d. Herzogs Maximilian Julius Leo- 
pold v. Braunschw. 5. Aufl. Frkf.a.O., 
Trowitzsch. x], 81 S. 1 M. 50. [95 

Rez.: Braunschw. Magasz. ‘94, 128. 

Charitius, F., Schicksale der Stadt 
Landsberg wühr. d Invasion d Jahres 
1758. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 7, 19-28.) — &. Berg, Wieder- 
aufbau Küstrins nach d. russ. Bom- 
bardement. ` (Ebd. 1-18.) [1496 


Innere Verhältnisse. 


Punnel, J. P., Besitzgn. d. Deutsch- 
herrn im Luxemburger Lande zu 
Ende d. 18. Jh. (Ons Hémecht 4, 
99-109.) [1497 

Haren, 6., Die Wittener Mark u. 
d. Vhdlgn. üb. Teilg. derselben 
1751-78. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11, 
161-93.) [98 

Vogeler, Verzeichn. d. Stifts-, 
Kloster- u. Kimmerei-Güter, welche 
im Noester Stadtgebiet (Börde) be- 
legen waren; extrahirt a. d. Kon- 
tributions-Kataster v. J. 1767/68. (Zt. 
d. Ver. f. G. v. Soest 15, 14-20.) [1499 

Berg, R., Der Brenkenhoftsche 
Defekt; nach d. Akten d. Pommer- 
schen u. d. Geh. Staatsarchivs. 
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. 
G. 11, 493-525.) Vgl. on, 3373. [1500 

Rez. v. ’96, 1472 (Berger, Friedr. d. Gr. als 
Kolonisator): Dt. Litt.-Ztg. ’97, 1614 Naudé; 


Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 9, 637 
Hintze; Hist. Zt. 80, 315 Immich. 


Schmoller, G., Die preuss. Seiden- 
industrie im 18. Jh. u. ihre Begründg. 


Bibliographie Nr. 1491—1539. 


durch Friedrich d. Gr. (Schmoller. 
Umrisse etc., 8. Nr. 301, S. 530-61. 
— Vgl. ‘92, 923a.. [1501 

Brentano, L., Teb. d Einfluss d 
Grundherrlichkeit u. Friedrichs d. Gr. 
auf d. schles. Leinengewerbe. :Bren- 
tano, Gresamm. Aufsätze 1, 515-92. 
Vgl. ‘93, 1083 a. — v. Sehroetter, 
Schlesische Wollenindustrie im 18. 
Jh.: Schlabrendorfs Verwaltg 1763-69 
s. Nr. 363. 2 

Wintzer, Ed., Die Wegelrsche 
Porzellanfabrik in Berlin. Schrr. d 
Ver. f. G. Berlins 35, 1-65.) [3 

Cumont, G., Manufactures établies 
à Tervueren par Charles de Lorraine 
et industries créés ou soutenues en 
Belgique par le gouvernement au- 
trichien. (Ann. de la soc. d'archl. de 
Brux. 12, 92-112.) H 

Beer, A., Die österr. Handel:- 
politik unter Maria Tberesia u. Jo- 
sef II. (Sep.a: Arch. f. österr. G. Bd. 


86,1.) Wien, Gerold, 204 S. 3 M. 40. [5 
Baumann, A., Kurfürst Max II. Josef v. 
Baiern u. d baier Handelswesen. Erlang. 
Dissert. 1897. 27 S. Vgl. ‘98, 5375. (5 
Geyer, M., Lehnsbrief. v. J. 1763. 
(Mitt. d. geschichtsforsch. Ges. d. 


Österlandes 11, 113-16.) [7 


Pechtl, H., Joseph II. u. d Staats- 
beamten seiner Zeit. (Zt. f. Kultur- 
G. 5, 321-37; 420-38.) [8 

Schlitter, H., Verfassg u. Ver- 
waltg. d. belgisch. Provinzen beim 
Regierungsantritt Josephs U. (Feet 
gaben zu Ehren Büdingers S. 381- 
403.) 19 

NB. Bildet d. 1. Kapitel e. im Entstehen 
begriff. Werkes üb. d. Regierg. Js. IL in d. 
Niederlanden. 

Borel, A., Le conflit entre les 
Neuchätelois et Frédéric-le-Grand 
sur la question de la ferme des im- 

öts du pays de Neuchâtel, 1766-68. 

euch.. Attinger. 157 5. 2 fr. 50. [10 

Rez.: Forschgn. z. brandb. etc. G. 12, #1 
W. Schultze. 

Heuser, E., Kurpfalz-baier. Rangliste T. 
J. 1783. (Pfälz. Museum ‘98, 120-22) — 
v. Diebitsch, Die kurhannov. Truppen in 
Ostindien, 1782-92. (Hannov. G.-Bil ’93, ë- 
69 etc. 114-16.) — v. Möllendorf, Alter Ber- 
liner Parolebefehl, 1787. (Milit. -Wochenbl. 
"94, 1954 f.) | H 

Pigge. H., Die religiöse Toleranz 
Friedrichs d. Gr. nach ihr. theoret. 
u. prakt. Seite. Mainz, Kirchheim. 
1899. 420 S. 4 M. (Ein TL „Die 
Toleranzanschauungen Frdrs. d. Gr. 
Nebst Anhg.: Frdrs. d. Gr. Stellg. zu 


Zeitalter Friedrichs d. Gr. 1740—1789. 


d. gemischt. Ehen“. Münst. Diss. 1897. 
65 S.) 


[1512 

Rez.: Katholik '99. I, 65-72 A. Franz; Litt. 

CbL *99, Nr. 2; Forschgn. z. brandb. etc. G. 12,299 
Kerber. 


Lang, Frz., Die Durchführg. d. 
Aufhebg. d. Jesuitenordens in Graz. 
(Mitt. d. hist. Ver. d. Steiermark 46, 
130-51.) [13 

Lévy, Les persécutions des catho- 
liques dans le comté de Saarwerden 
et la seigneurie de Diemeringen. 
(Rev. cathol. d’Alsace 17, 347-60.) [14 

Cremer,Samuel Collenbusch. (Real- 
encyklop. f. prot. Theol. 4, 233-41.) [16 

Luther, Eine Judentaufe im J. 1744. 


(Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchi. Kunst. 
2, 142-45.) [16 


Czilchert, R., Zum Religions- 
unterr. im Zeitalter d. Aufklärg. 
Leipz. Diss. Lpz., Fock. 98 S. 1 M. [17 

Kupke, G., Die akad. Schule zu 
Posen im J. 1775. (Zt. d. hist. Ges. 
Posen 13, 210-13.) [18 


Le Sueur, Maupertuis et ses correspon- 
dants, s. ’98, 1484. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss. 
N. F. 2, Monatsbll. 304 Friedrichowicz; Litt. 
Cbl. ag, 180; Forschgn. s. brandenb. u. prouss. 
G. 11, 257 Immich. [19 

Hassencamp, Der Düsseldorfer Philosoph 
Frdr. Hnr. Jacobi u. sein Heim in Pempel- 
fort. Düsseld., Voss & Co. 32 S. 1 M. — 
D ers.: Litterar. Reminiscenzen in d. Düssel- 
dorf. Kirchenbüchern. (Beitrr. z. @. d. Nie- 
derrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 292 f.) [20 


Justi, C., Winckelmann u. seine 
Zeitgenossen. 2. Aufl. (s. "98, 3398). 
Bd. I u. IO. 374; 423 S. 24 M. [21 


Otto, P., Die dt. Gesellschaft in 
Göttingen, 1738-58. (Forschgn. z. 
neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker, 
VIL) Münch., Haushalter. 92 S. 2 M. 
TI. I (45 S.) ersch. als Gött. Diss. [22 

Ladendorf, 0., Christ. Otto v. 
Schönaich. Leipz. Diss. 1897. 78S. [23 

Coym, J., Gellerts Lustspiele; e. 
Beitr. z. Entwicklgs.-G. d. dt. Lust- 
spiels. (Palaestra III.) Berl., Mayer & 
M. 918.2M.40. An 8 Berl. Diss. [24 

Wittekindt, W., Joh. Christian 
Krüger; e. Beitr. z. dt. Litt.- u. 
Theater-G. d 18. Jh. — Ebd. 127 S. 
3 M. (Daraus: „J. Ch. Kr. als Lust- 


spieldichter“‘ Marb. Diss.) [25 

Zimmermann, Frdr. Wilh. Zachariae in 
Braunschw., s. ’97, 1535. Rez.: Euphorion 4, 
6713-77 Rosenbaum. — C. Schüddekopf, [Kleine 
Nachtrr]. (Braunschw. Magaz. "un, 145-49; 
157-60.) — Ders., Zachariae, (Allg. dt. Biogr. 
44, 634-41.) | [26 

Asmus, J. R., Die Quellen v. Wie- 


*59 


lands „Musarion“. (Euphorion 5, 267 
-90.) — P. Weizsäcker, Nachlese zu 
d. Bildnissen Wielands. (Württ. Vier- 
telj.hefte. 7, 284-300, 1 Taf.) Vgl. 
93, 2103 g. [27 

Beck, P., Sebast. Sailer. (Diüzesenarch. 


v. S. hwaben 15, 1-11; 22.) [Nachtrag zu 94, 
1974 a.] 28 


[ 

Jacobs, M., Gerstenbergers Ugo- 
lino e. Vorläufer d. Geniedramas. 
(Berl. Beitrr. z. germ. u. roman. Philol. 
XV.) Berl. Ebering. 147 S. 3 M. 60. 
50 S. als Heidelb. Diss. ersch. [29 


Koch, M., Neuero Goethe- u. Schillerlitt. 
(Berr. d. Fr. dt. Hochstifts. ’98, 142-220; 281- 


410.) Co 
Ehrlich, M., Goethe u. Schiller; 
ihr Leben u. ihre Werke. Berl., Grote. 
1897. 500 S., 12 Vollbild. 12 M. [31 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1639 R. M. Meyer. 
Bielschowsky, A., Goethe. 2. Aufl. 
Bd. I. Münch., Beck. rx, 621 S. 6M. 
— R. M. Meyer, Goethe. (Geistes- 
helden Bd. 13-16.) 2. Aufl. Berl., Hof- 
mann & Co. xxxıj, 7478. 7M.20. [32 
Hoenig, B., Glaube u. Genie in 
Goethes Jugend. (Forschgn. z. neuer. 
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel S. 203 
-13.) — E. Martin, Herder u. Goethe 


in Strassb. (Jahrb. f. G. etc. Els.- 
Lothr. 14, 106-23.) 33 

Möbius, Ueb. d. Pathologische bei 
Goethe. Lpz., Barth. 208 S. 3 M. 
20 Pf. 34 


Rez.: Litt. Cbl.’J8, 1902; Dt. Litt. - Ztg. 99, 
812 Witkowski. 

Biedermann, W. Frhr. v., Berichtigung 
z. 9. Bde v. Goethes Tagebüchern. (Goethe- 
Jahrb. 19, 295 f.) Vgl. ma, 1494. — C. Scherer, 
2 ungedr. Briefe Gs. (Euphorion 5, 502-4.) — 
H. Funk, Die Anfänge v. Gs. Freundschaft 
m. Lavater in Briefen v. L. an G. (Beil. z. 
Allg. Ztg ’98. Nr. 131) — J. W. Bruinier, 
Der ursprüngl. Plan v. Gs. Faust u. seine G. 
(Ebd. Nr. 136 f.) [35 

Bréal, M., Deux études sur Goe- 
the: Un officier de l’ancienne France 
(vgl. "98, 1499); les personnages ori- 
ginaux de la Fille naturelle. (Rev. 
de Paris '98, I, 501-36; 803-25.) Sep. 
Paris, Hachette. 199 S. 3 fr. [36 

Ilwof, F., Goethes Beziehgn. zu 
Steiermärkern. Graz, Leykam. 51 S. 
1 M. 20. [37 

Heinzelmann, W., Goethes Oden- 
dichtg., 1772-82. (Sep.a: Jahrbb. d. 
Akad. zu Erfurt 24, 215-50.) Erf., 
Villaret. 60 Pf. [38 

Kohlsdorfer, M., Ueb. Goethes „Leiden d. 
jungen Werther“. Progr. d. Obergymn. d. 
Jesuiten in Bakowice. 1597. 30 8.— Ô. Bran- 
des, Ein Brief von Werthers Lotte. (Zt. 
d. hist. Ver. f. Niedorsachs. "99. 66-80.) — 


*60 


A. Wendland, Am Grabe e Werthers Lotte 
(Hannov. G.-Bll. ‘8, Nr. 50 f.) [1539 


Valentin, V., Das Jahr 1797 in 
sein. Bedeutg. f. d. dichterische Ent- 
wicklg. (roethes. (Berr. d. Freien dt. 
Hochstiftes "un, 1*-18*.) [40 

[Suphan, Fresenius, Schüdde- 
kopf u. Wahle], Goethe u. Maria 
Paulowna; Urkk., hrsg. im Auftr. d. 
Erbgrhzgs. Wilh. Ernst v. Sachsen. 
Weimar, Böhlau. 204 S. [41 

K. Koetschau, G. u. M. P. (Beil. z. Alig. 
Ztg. "on, Nr. 150.) 

Eckermann, J. P., Gespräche m. 
Goethe in d. letzt. Jahren sein. Le- 
bens; m. einleit. Abhdlg. u. An- 
merkgn. v. H. Düntzer. 7. Orig.- 
Aufl. 3 Tle. Lpz., Brockhaus. xxvj, 
296; 286; x1j, 320 S. 6 M. [42 

H. Grimm, Goethe aus nächster Nähe, 
(Dt Rundsciau 97, 422-301 Vgl. "on, 3118. 

Mauerhof, C., Schiller u. Heinrich 
v. Kleist. Zürich, Henckel. 170 S. 
4 M. [43 

Borkowski, H., Der Glaube an 
d. Unsterblichkeit d. Seele in Schillers 
Leben, Philosophie u.Dichtg.Königsb., 
Teichert. 138 S. 2 M. [44 

Pietsch, O., Schiller als Kritiker. 
Königsb., Gräfe & U. 1475. 2 M. [45 

Rez.: Bil. f. litter. Unterhaltg. ’93, 806 
K. Berger; Litt. Cbl '9', Nr. 8. 

Horner, E., Anton v. Klein in Wien. 
(Forschgn. z. neuer. Litt.-G., Festgabe f. 
R. Heinzel S. 259-73.) [46 

Schlesinger, E., Job. Rauten- 
strauch; biogr. Beitr. z. G. d. Auf- 
klärg in Oesterr. Berner Diss. Wien, 
Stern & Steiner, 1897. 147 S. [47 

Rez.: Litt.-Bl. f. germ. u rom. Philol. ‘98, 
373 Muncker. 


Lichtenberg, @. C., Briefe an 
Dieterich 1770-1798; hrsg. v. E. Gri- 
sebach. Lpz., Dieterich. xj, 145 S. 
2 M. — Aus Lichtenbergs Nach- 
lass: Aufsätze, Gedichte, Tagebuch- 
bll., Briefe; hrsg. v. A. Leitzmann. 
Weimar, Böhlau. 1899. xxn], 273 S. 
4 M. [48 

Wahle, J., Bürger u. Sprickmann; 
Nachlese zu ihr. Briefwechsel. (For- 
schen z. neuer. Litt.-G., Festgabe f. 
Heinzel. S. 189-202.) [49 


Raab, F.. J. J. F. v. Kurz, genannt 
Bernardon; e. Beitr. z. G. d. dt. Thea- 
ters im 18. Jh. Frkf., Rütten & L. 
192 S. 4 M. [50 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’98, Nr. 284 Sitten- 
berger. 

Wolter, J., Das Kasseler Theater 
zur Zeit d. Schauspieldirektors Gross- 


Bibliographie Nr. 1539—1588. 


mann. ‘Hessenland ‘98, 166f.; 173- 
82; 190-92.) [51 


Thouret, @., Friedrich d Gr. ak: 
Musikfreund u. Musiker. Lpz., Breit- 


kopf & H. 192 S. 3 M. [52 


Vogel, J., Ant. Graff. Bildnisse v. 
Zeitgenossen d. Meisters in Nach- 
bildgn. d. Originale. (1. Veröfent- 
lichg. d kgl. sächs. Kommission f. G.. 
Lpz., Breitk. & H. fol. 633. Text, 
60 Lichtdr.-Taf., Subser.-Pr. 12 M; 
Buchhändler-Pr. 20 M. [53 

Rez.: Zt. f. bild. Kunst 10, 73-77. 

Trautmann, K., Altbaier. Visitenkarten d. 
18. Jb. (Monatsschr. d. hist. Ver. v. Ober- 
baiern ’98, 71-36.) Di 

Junghanns, E., Beitr. z. volkstüm- 
lich. Sitte a. d. letzt. Viertel d. 1 
Jh. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
'98, Nr. 8.) 155 


[Kindtaufsordng. d Grafen Otto Karl Fried- 


rich v. Schönburg 15. Nov. 178%.) 

Fischer, Ludw. Wilh., Die Hof- 
haltg. d. Éurf. Clemens Wenzeslaus 
im Schlosse Oberdorf; mitg. v. Rel- 
ser. (Allgäuer G.freund 10, 31-39; 
60-64.) [56 

Burkhardt, C. A. H., Die Entstebg. 
d. Weimar. Parkes 1778-1828. ıSepa.: 
Festschr. z. 80. Geburtstage d. Grhzgs. 
Carl Alexander v. Sachsen.) Weimar 
Böhlau. 4°. 28 S., 4 Taf. 6 M. [15 


8. Zeitalter der franz. Revolu- 
tion und Napoleons, 1789-1815. 


Schlitz, Graf H. v., Denkwürdig- 
keiten v. d. letzten Lebensjahren 
Josephs II. bis z. Sturze Napoleons l. 
Nach d. hdschrftl. Werke bearb u. 
hrsg. v. A. Rolf. Nebst e. Nachtr.: 
Unterdrückte Berr. a. Wien u. Fans 
vor 100 Jahren. Hamburg, Rudolph. 
206 u. 7 S. 4 M. [1503 

Stern, A., Ch. Engelb. Oelsner, 
fragments de ses mémoires (8$. 9 
3298). Forts. (Rev. hist. 67, 321-30. 
68, 70-80.) d 

Bigarré, Général, Mémoires, 1115- 
1813. Paris, Kolb. xj,3208. 7 fr. 50. [60 

Marquant, F. É., Carnet d'étapes: 
Démarches et actions de l'armée 2 
Centre pend. la campagne de IT" 
Publ. p. G. Vallée et H Pariset 
Paris et Nancy, Berger-Levrault. 
xxx}x, 274 S. 8 fr. 50. oi 


Lem ` Be è be 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Ulmann, H., Ueb. d Memoiren d. 
Fürsten Adam Czartoryski. Ind. lect. 
Greifswald. 488. [1562 
Zeissberg, H. v., Pichegru u. 
Condé in d. Jahren 1795 u. 1796; 
zur Ergänzg. d. Korrespondenz Kling- 
lins. iSitzungsberr. d. Wien. Akad. 
Bd. 139, Abhalg. 6.) Wien, Gerold. 
142 S. 3 M. [63 
Engelmann, J. B., Die Franzosen 
in Marnheim am Donnersberg im 
Spätherbst 1795; mitg. v. A. v. den 
Velden (Monatsschr. d. Franken- 
thal. Altert.-Ver. "og, 36; 39 ff. "99, 
6-8. [64 
Bojanowski, P., Quelques lettres 
inéd. de J. J. Mounier. (Rev. hist. 
68, 61-69.) [65 
Lettres écrites pend. la campagne 
d'Italie (1796/97): Carnot à Bona- 
parte; Berthier à Josephine. (Sou- 
venirs et mémoires-recueil mensuel-I, 
53-71.) d 
Sôhrr, J. M., [Tagebuch:] 
Franzosenkriege in ihr. Beziehg. zu 
Oberhaunstadt u. Ingolstadt. (Sam- 
melbl. d. hist. Ver. Ingolstadt Hft. 21, 
II, 54-64.) [67 
Hunziker, 0., Die Chronik d. Lese- 
gesellschaft Wüdensweil üb. d. Er- 
eignisse d. Uebergangszeit 1797/98. 
(Zürcher Taschenb. ’98, 132-60.) [68 
Rez. v. ’97, 3301 (Hunziker, Zeitgen. 
Darstellgn. d. Unruhen in d. Landsch. Zürich 
1731-98): Götting. gel. Anz. ’98, 280-88 Meyer 
v. Knonau; Mitt a. d. hist. Litt. 26, 449 Foss. 
Scherb, J. Chr., Revolution d. 
Thurgaus 1797 u. 1798. (Thurgauische 
Beitrr. 37, 21-96.) [69 


(Nach e. v. J. A. Pupikofer a. d. ver- 
lornen Tagebuch angefertigten Auszuge.] 


Bouvier, F. et G. Roberti, Une 
relation inéd. de la bataille de Ma- 
rengo par le general Danican avec 
des notes du chevalier de Cavour. 
(Souvenirs et mémoires-recueil men- 
suel- 1, 385-410.) [70 

N., W., Peiter, z. G. d Engl.-Dt. Legion 
(Kings German Legion), 1804-15. (Hannov. 


G.-B1L "On, 203-6.) [Briefe a. d. Be e 
bann. Lundgeistlichen.] 


Levec, Vl., Ein Tagebuch a. A 
Jahre 1809. (Mitt. d hist. Ver d Steier- 
mark 46, 71-104.) [72 

Eniden, F., Erinnergn. e. österr. 
Ordonnanz-Offiziers a. d. Feldzuge 
1812. Wien, Seidel. 119 S., 1 Kte. 
2 M. 40. [73 


Soldatenbrief a. d. Feldzuge d. J. 1812. 
(Württ. Viertelj.hfte. 7, 214-16.) [74 


*61 


Duvernoy, E., Le cahier d’Em- 
berménil, paroisse de l’abbé Grégoire 
en 1789. (Ann. de l'Est 12, 577-83.) [75 

Hunziker, 0., Aus d. Berichten 
d. zürcherisch. Repräsentantenschaft 
in Bern, Dez. 1797-5. März 1798. 
(Zürcher Taschenb. "og, 31-94.) [76 

Beer, A., Zur G. d. Jahre 1806- 
13; archival Mitt. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 19, 170-72.) [77 

(Murat, J.) Quelques lettres [1808 
-13] de Joach. Murat. (Souvenirs et mé- 


moires-recueil mensuel-I, 534-39.) [78 

Aus d. Gemeinde-Archiv zu Edigheim (s. 
’97, 3314). Forts. (Monatsschr. d. Franken- 
thal. Altert.-Ver. '98, 3f. etc. 40. '99, 4-6.) [19 


Holzhausen, P., Litteratur- u. 
Stimmungsbilder aus d. ersten Koa- 
litionskriegen. I: Kriegsgedichte auf 
Clerfayts Sieg bei d. Mainzer Linien 
29. Okt. 1795. II: Die Anfänge Bo- 
napartes im Spiegel d. zeitgenöss. 
Dichtg. III: Die Sänger d. ägypt. 
Feldzuges. (Beil. z. Allg. Ztg.’98, Nr. 
191; 234. ’99, Nr. 33f.) [80 

Ulrich, 0., Aus d. Franzosenzeit 
(1813-1815): Flugblätter u. Verordngn. 
a. d. Kurfürstentum Hannover. (Sep.a. 
Hannov. OG BU '98.) Hannov., Scha- 
per. 788. 1 M. [81 


Ritter, P., Die Konvention v. 
Reichenbach (27. Juli 1790). Berlin. 
Diss. 34 S. [82 

Ludwig Th., Die dt. Reichsstände 
im Elsass u. d. Ausbruch d. Revolu- 
tionskriege. Strassb., Trübner. xj, 
216 S. 5 M. 50. [83 

Ganniers, A. de, La campagne de 
Luckner en Belgique en juin 1792 
d’apres des docc. originaux ined. 
(Rev. hist. 68, 295-311.) [84 

Sibenaler, J. B., Renseignements p. serv. 
à l’hist. d'Arlon: Batailles du 9. juin 1798 


et du 17. avril 1794. (Institut archéol. du 
Luxemb. Annales 32, 119-202.) [85 


Knoll, G., Feldzug geg. d. pol- 
nisch. Aufstand 1794 (s. "ug, 3456). 
Schluss. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13, 
99-173.) [86 

Schaer, C., Ueb. d. Anteil d. Han- 
noveraner an d. Kämpfen geg. d. 
Franzosen 1794-1815. (Hannov. G.-Bll. 
'98, 146-48; 154-56.) [87 

Zeissberg, H. v., Der letzte Reichs- 
generalfeldmarschall Erzhzg. Carl 
(1796). (Sep.a.: Sitzungsberr. d. Wien. 
Akad.) Wien, Gerold. 748. 1M. 70. 
— Den Erzhzg. Carl in Böhmen, 


*62 


1798. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 37, 117-90.) [1588 
Auspitz, Insultierung d franz. Bot- 
schafters Bernadotte 1798 in Wien. 
(Dt. Revue Jg. 23, III, 220-24.) 89 
Koolemans Beijnen, G. J. W., 
Engelands bedoelingen bij het werk- 
dadig optreden op het vasteland ge- 
durende d. tweeden Coalitie-oorlog. 
(Handelingen etc. van de Maat- 
schanp d. Nederl. letterkde. te 
Leiden ‘97/98, I, 124-64.) — Ders., 
Het terugtrekken van Daendels in 
1799 uit de Zijpe naar den Schermer. 
(Ebd. I, 211-20.) [90 
Orlov, N. A., Pokhod Suvorova 
v 1799; po zapiskam Griazeva. St. 
Petersb. 214 S. 5 M. [91 
Gachot, E., La deuxième cam- 
pagne d'Italie, 1800. Paris, Perrin. 
1899. 340 8. 3 fr. 50. [92 
Lenz, M., Napoleon u. Preussen. 
(Cosmopolis 9, 581-95; 859-74) [93 
Rez.: Hist. Zt. 81, 561 Bailleu u. Entgegng. 
v. L. m. Antw. Bs. ebd. 82, 188-92. 


Roloff, G., Napoleons Pläne e. 
Landung in England 1803-1805. 
(Preuss. Jahrbb. 93, 257-93.) [94 

Zwiedineck - Südenhorst, H. v., 
Die Ostalpen in d. Franzosenkriegen 
(8. ’98, 1532. TL II: Der Feldzug v. 
1805. Die Franzosen in Eisenerz 
1801; Nachtr. zu Tl. I. (Zt. d. dt. u. 
österr. Alpenver. 29, 98-122.) [95 

Kriegsvorbereitungen u. Operations- 
pläne, Die preuss., v. 1805. (In: Kriegsge- 
schichtl. Finzelschrr. Heft 1, Aufl. 4.) [96 

v. Lettow-Vorbeck, Krieg v. 1806 u. 1807. 
Bd. 4, 8. "97, 1592. Rez: Hist. Zt. 81, 505-8 
Granier. (97 

Sommerfeldt, G., Preussen 1806-1807. Die 
Affaire v. Löcknitz-Stettin 28.-30. Okt. 1806. 
(Magdeb. Zt. ’97, Beil. Nr. 40-42.) (98 

Bleibtreu, K., Marschall Soult u. 
d span. Feldzüge. (Streftleurs österr. 
milit. Zt. ‘98. Bd. IV, 21-109.) [1599 

Demelitsch, F. v., Metternich u. 
seine auswärtige Politik. Bd.I. Stuttg., 
Cotta. xvırj, 692 S. 14 M. [1600 

Luckwaldt, Ocsterr. u. d Anfänge d Be- 
freiungskrieges e 1813, 8. '98, 3474. (Anfang 
unt. d. Tit.: „Oesterreichs Friedensverwenidg. 
zu Beginn d. Befreiungskrioges v. 1813“ Göt- 
ting. Diss. 36 S.) Rez.: Hist. Viertelj schr. 
98, 460 G. Kaufmann; Litt. Cbl. gn, 1718. [1601 

Rosenow, L., Karl Jak. Rosenow, 
Abgeordneter d. Stadt Graudenz auf 
d. ständ. Versammilg. zu Königsberg 
im Febr. 1818. (Zt. d. hist. Ver. f. d. 
Reg.-Bez. Marienwerder 36, 64-83.) [2 

Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Be- 
freiung d. Stadt Lüneburg durch e. 


Bibliographie Nr. 1588—1645. 


russ.-preuss. Korps unter d. General- 
Major Frhrn. v. Dörnberg 2. Apr. 
1813. (Hannov. G.-Bll. ‘98, 122-24; 
130-32; 138-40.) [3 

Kästner, G., Die Gefechte am 3 u. #. 
Aug. 1413 bei Pirna. (Wissenschaft. Beil. d 
Leipz. Ztg. ‘93, Nr. 32, S. 125-27.) DH 

Grau, P., Die französ. Retirade durch 
Vacha 25.-2s. Okt. 1513. (Wartburg-Herold 
4, 152 ff.) (5 

Oechsli, W., Lebzeltern u. Capo 
d'Istria in Zürich. (Festgaben zu 
Ehren Büdingers S. 429-48.) [6 

Blok, B. J., De aarzeling van den 
Prins van Oranje bij de aanneming 
der souvereiniteit op 2. Dec. 1813. 
(Bijdragen voor vaderl. gesch. \, 3, 
100-113.) 7 

Burckhardt - Finsler, A., Der 
Durchmarsch der Alliierten durch 
Basel. (Jahrb. f. schweizer. G. 23, 


31-88.) [8 

Pfister, Aus d. Lager d. Verbündeten 
1814 u. 1815, s. ’98, 154%. Ros: Litt. Cbl 
"än, 456; Forschgn z. brandenb. u. preuss G. 
11, 264 Roloff: Mitt. a. d hist. Lin 26, 43 
Goldschmidt; Dt. Litt.-Ztg. ‘98,183 Bailleu. [3 


Trapp, R., Kriegführg. u. Diplo- 
matie d. Verbündeten vom 1. Febr. 
bis z. 26. März 1814. Tl. I. Götting. 
Diss. 49 S. (10 

Bustelli, G., L’enigma di Ligny 
e Waterloo, 15.-18. giugno 1815 8. 
"Ou, 1611). Vol. IV. 6138. 5L. [11 

Houssaye, H., La bataille de 
Waterloo. I. II. (Rev. des 2 mondes 
148, 587-614; 737-73.) [12 

Griffiths, A., Wellington and Wa- 
terloo. Lond., Newnes. 4°. 288 8. 
10 sh. 6 d. [13 

Davout, Après Waterloo. I: Pans. 
II: L'armée de la Loire. (Ree de Pans 
97, VI, 705-13. ‘98, I. 151-72) [14 

Meinecke, Fr., Zur G. d. Gedan- 
kens d. preuss. Hegemonie in Dtid. 
(Hist. Zt. 82, 98-104.) [15 


Lang, W., J. Ph. Frhr. v. Wessen- 
berg. (Preuss. Jahrbb. 94, 313-29.) 
Vgl. ’98, 1555. 16 

Mayer, Frz. Mart., Beitrr. z. D 
d. Herzogtums Steiermark im Fran- 
zosenzeitalter. (Mitt. d. hist. Ver. d. 
Steiermark 46, 1652-98) JD 

Oechsli, W., Die Schweiz in d. 
Jahren 1798 u. 1799. Zürich, Schult- 
hess. 187 S., 1 Kte. 3 M. 40. [13 

Heigel, Karl Phil. Fürst v. Wrede. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 246-52) [19 

Vogelmann, A., Besuch d. letzt. Fürst- 
propstes v. Ellwangen in dieser seiner Resi- 


` Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


denz im J. 1793. (Diözesanarch. v. Schwaben 
98, 4-9; 20-23.) [1620 

Kraus, J., Vor 100 Jahren in Franken- 
thal; e. Erinnerung an d. J. 1798. (Monats- 
schr. d. Frankenthaler Altert.-Ver. '98, 19 f. 
etc. 33f.) 21 

Keussen, Herm., sen. (+), Crefeld 
vor 100 Jahren. (Ann. d. hist. Ver. 
f. d. Niederrh. 66, 156-81.) 22 

Beernaert, Fastes militaires des 
Belges au service de la France. Brux.. 
Lamertin. 298 S. [23 

Muyldermans, J., Antwerpen on- 
der de fransche republiek. (Sep.a.: 
Het Belfort) Gand, Siffer. 19 S. 
50 ct. [24 

Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Episoden a. 
d. Leben d. kgl. Hannov. Generals d. Inf. 
Frbrn. Hugh v. Halkett. (Hannov. G.-BIl. 
98, Nr. 6.) — S. L., Zustände u. Begeben- 
heiten im Fürstent. u. Stadt Osnabrück am 
Ende d vor. Jh. (Ebd. Nr. 27f.) — Ders., 
Vorgänge ebd. währ. d. erst. franz. Okkupa- 
tion 1502-6. (Ebd. Nr. 47-19.) — H. Hartmann, 
Aus d Franzosenzeit. (Ebd. Nr. 47.) — 
H. Gade, Aus Nienburgs Franzosenzeit. (Ebd. 
Nr. 14.) (Gë 

Horn, G., Das Buch v. d. Königin 
Luise. 5. Aufl. Berl. Grote. 4°. 178 S. 
16 M. 26 

Heigel, K. Th., Gneisenau. (We- 
stermanns Mthfte. 83, 702-13.) [1627 


Innere Verhältnisse. 


Hofmann, W., Die Ansiedig. nas- 
sauisch. Kolonisten auf d. südpreuss. 
Gütern d. Erbprinz. Wilh. v. Oranien, 
1799. Progr. Ems. 4°. 47 S. [1628 

Punnel, J. P., Verzeichn. aller Güter, 
Renten u. Gerechtigkeiten, welche d. Abtei 
Sankt Matheis v. Trier im früher. Hzgt. 
Luxemburg besass. (Ons Hémecht 4, CH 
25.) 

Tholotowsky, 0., Zur G. d Ham- 
burger Stadtbriefbeförderg. (Mitt. d. 
Ver. f. hamb. G. 18 (Bd.6), 477-93.) [30 

Italie, H., De Societeit Felix Li- 
bertate en wat zij voor de Emanci- 

atie der Joden heeft gedaan. (Oud- 

olland 16, 51-62; 79-92.) [31 


Aktenstücke d. Provinzial-Archivs 
in Königsberg 1786-1820, betr. d Ver- 
waltg. u. Verfg. Ostpreussens; hrsg. 
im Auftr. d. Provinzialverwaltg. d. 
Prov. Ostpr. v. A. Bezzenberger. 
Königsb. Gräfe u. U. 4°. xv, 149 8. 
5 M. [32 

Grünhagen, Zerboni u. Held, s. 97, 3366. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 85—90 e Gru- 
ner, Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 11, 


259-62 Tschirch; Preuss. Jahrbb. 93, 39-53 
Hüffer; Hist. Zt 81, 604 Ulmann. 


[33 
Lehmann, M., Ursprg. d. Städte- 


+63 
ordng v. 1808. (Preuss. Jahrbb. 94, 
471-544.) [34 


Thimme, F., Neue Mitt. z. G. d. 
hohen oder geheimen Polizei d. 
Königreichs Westfalen. (Zt. d. hist. 
Ver. f. Niedersachs. ’98, 81-147.) [35 


v. Schubert, Aktenstücke zum 
Amtsantritt d. holstein. Generalsupe- 
rintendenten Callisen 1792. (Beitrr. 
u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. 2. R., Hft. 2, 88-97.) 2 

Kroener, A., Marc Ant. Berdolet, 
evöque constitutionel du Haut-Rhin, 
1796-1802, premier évêque d’Aix-la- 
Chapelle, 1802-9. (Sep.a.: Rev. cath. 
d'Alsace.) Rixheim. 28 8. [37 


Zeissberg, H. v., Zur Gelehrten- 
G. im 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G.d. 
Dt. in Böhmen 37, 72-75.) [38 

Varrentrapp, C., Die Strassburg. 
Universität in d. Zeit d. franz. Re- 
volution. (Zt. f£. G. d. Oberrh. 13, 
448-81.) [39 

Fromm, E., Zur Vor-G. d. kgl. 
Kabinetsordre an Kant v. 1. Okt. 
1794. (Kantstudien 3, 142-47.) [40 

Ders., Rez. v. ’98, 1580 (Arnold, Beitrr. 
zu d. Material d. G. v. Kants Leben etc.): 
Ebd. 237-45. 

Biezler, Pet. Phil. Wolf. (Allg. dt. Biogr. 
48, 781-85.) — dJ. Jäger, Joh. Wolf. (Ebd. 
7162-64.) — M. Mendheim, K. Ludw. v. Wolt- 
mann. (Ebd. 44, 188-90.) 


[41 

Gedan, P., Joh. Chr. Hüttner; e. 
Beitr. z. G. d. Geogr. Leipz. Diss. 
37 S. . [42 


Schubert, A., Eine altösterreich. Biblio- 
theksordnge. u. 2 Eidesformeln f. kaiserl. 
österr. Bibliotheksbeamte a. d. J. 1791. (Mitt. 
d. österr. Ver. f. Bibliothekswesen ’98, 51- 
56.) [43 


Hassencamp, R., Aus d. Nachlass 
d. Sophie v. La Roche: Briefe v. 
Arndt, G. Forster, W. Heinse, W. v. 
Humboldt, Just. Moeser, v. Moser, 
G. Konr. Pfeffel u. Seume. (Eupho- 
rion 5, 475-502.) — G. Bäumer, Un- 
edr. Brief Aug. Wilh. Schlegels an 
EE (Ebd. 505-11.) [44 

Schöll., Th., Pfetfel u. Luce. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 84- 
105.) — Ders., Pfeffel u. Rieder. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 623-63.) — 
Ders., Pfeffel. (Rev. d'Alsace 47, 
479-98.) — F. B. Balzweiler, Lettres 
à Pfeffel. (Ebd. 48, 226-33.) [45 


*64 


Godwi; e. Kapitel dt. 
Romantik. Berl., Bondi. 2M. [1646 

Walzel, 0. F., Frau v. Staëls Buch 
„De l'Allemagne" u. Wilh. Schlegel. 
(Forschgn. z. neuer. Litt.-G., Fest- 
gabe f. R. Heinzel S. 275-333.) [47 

Menne, K., Einfluss d. dt. Litt. 
auf d. niederländ. um d. Wende d. 
18. u. 19. Jahrh. (Litter. Forschgn., 
hreg. v. Schick u. v. Waldberg Hft. 8.) 
Weimar, Felber. 97 8. 2 M. 20 resp. 
2 M. 40. | [48 


Kerr, À.» 


Kongress, Der Wiener. Kultur-G. 
d. bild. Künste u. d. Kunstgewerbe, 
Theater, Musik in d. Zeit v. 1800- 
1826. Mit Beitrr. v. K. Bucher, 
J. Folnesics, E. Guglia etc. unter 
Redakt. v. E. Leischling. Wien, 
Artaria. 4°. 307 S., 46 Taf. 120 M. 


(Subskr.-Pr. 100 M.) [49 
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 799 Nr. 21. 
Hildebrandt, E., Frdr. Tieck; e. 

d 


Beitr. z. G. d. dt. Plastik. TI. I: 
Jugendjahre u. erste Werke. Berlin. 
Diss. 84 S. [50 


Wustmann, G., Die ersten Entwürfe zu 
einem Denkmal d. Leipziger Schlacht. (Wust- 
mann, Aus Leipzigs Vergangenheit. N. F. 
8606-99.) (508a 


Mack, H., Der Prozess Clauss, e. 
Stimmungsbild a. d. Franzosenzeit. 
(Braunschw. Magaz.’98, 72-79; 96.) [51 

Buchholz, A., Die Krüdener- 
Blausche Betgesellschaft in Riga u. 
e Ausbruch relig. Verrücktheit in 
Kolzen. (Balt. Monatsschr. Bd. 45.) 

[1602 


a ma 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Cisternes, R. de, Le duc de Ri- 
chelieu, son action aux conferences 
d’Aix-la-Chapelle, sa retraite du 
pouvoir: Doc. originaux rec. et annot. 


Paris, Lévy. 415 S. 7 fr. 60. [1653 

Rez: Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 299-301 
Bellesheim. 

Fischer, Willlam, Die Hinrichtg. Sande. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 506-10.) [Brief d. 
K. E. Zachariä v. Lingentbal] — Ders., 3 
Studentenbriefe a. d. Zeit d. sächs. Erhebg. 
(N. Arch. f. sächs. G. 19, 353-58.) — F. Ilwof, 
[Briete:] Zur Charakteristik Erzbzg. Jo- 
hanns. (Mitt. d. hist. Vereins d. Steiermark 

[54 


46, 105-29.) 
Briefwechsel zw. Erzhzg. Jo- 


hann Baptist v. Oesterr. u. Àn- 
ton Graf. v. Prokesch-Osten, 
nebst Auszügen a. d. Tagebuchbll. 


Bibliographie Nr. 1646—1681. 


Johann üb. sein. Auf- 
Nov. 1837; hreg. 
Stuttg., Bonz. 3J, 
440 S. 6 M. [55 

Schaltegger, K., Auszug a. d. 
Journal d. J.K. Freyenmuth (8. '98, 
1590). Schluss: 1838-41. (Thurgau 
ische Beitrr. 37, 4-21.) [56 


Schorn, K., Lebenserinnerungen ; 
e. Beitr. z. G. d. Rheinlands im 19. 
Jh. Bd. I: 1818-1848. Bd. I: 1349- 
85. Bonn, Hanstein. 346; 287 S. 
10 M. [57 

v. Slicher, Tagebuch 1843: Reise nach 
England als Flügel-Adjutant im Gefolge d 
Königs Ernst August v. Hannover. (Hannov. 
G.-Bl. ’98, Nr. 7-23.) [58 

Mathy, K., Aus d. Nachlass. Briefe 
a d. J. 1846-48; m. Erläutergn. hreg. 


> L. Mathy. 523 S. 9 M. [59 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. "99, Nr. 6 Obser; Zt £ 
G. d. Oberrh. 14, 159. 


Bismarck, Gedanken u. Erinnergn. 
Bd I u. II. Stuttg., Cotta. xvj, 3:6; 
xvj, 311 8. 20 M. [60 


4 

Rez.: Hist. Zt. 82, 282-85 Meinecke; Beil 
z. Allg. Ztg. ‘98. Nr. 286 Geo. Kaufmann. — 
Falk, Thatsachl. Erganzgn. zu Fürst Ba. 
„Gedanken u. Erinnergn“. (Dt. Revue 24, L 
1-9.) — P. M., Bs. Memoiren üb. d. Katho- 
licismus. (Hist.-polit. Bil. 123,120-32.) Ders, 
Die Lücken in Bs. Memoiren. (Ebd. 284-302.) 


Kohl, H., Wegweiser durch Bis- 
marcks Gedanken u. Erinnergn 
Lpz., Göschen. 1899. 297 S., 1 Por 
4 M. [60a 

Urkunden u. Briefe, 1847-13. 
(Bismarck-Jahrb. 6, 1-208.) [61 


[Verhdign. üb. d Regründg. e. Ztg. zur 
Wahtnehmg. stand. Interessen 1847; Schreiben 
G. Coquis an B. 1847; Schreiben Bs. an 
v. Prittwitz 1843; 2 Zeitungsartikel Be. 1848. 
Schreiben Bs. an Friedr. Wilh. IV. 1848; 5 
Briefe d. Kabinetsrats v. Niebuhr a. B. (al: 
55; 36 Briele v. Savignys an B. 1851-24, 
1857-59, 1863-61; Schreiben Friedr. Wil- 
helms IV. an Franz Josef 1852; Aus d. 
Briefw. d. Herm v. Balan m. H 1955-58, 
1864, 65, 1873; Brief Loop. v. Gerlach an B. 
1857; Brief Ottos v. Manteuffel an B. 15: 
Brief d. Barons v. Werther an B. 1859; Brief 
Bs. an Finanzminister v. Patow 1859: Brief 
Bs. an Frhrn. v. Budberg 1559; Aus d Briet, 
d. Prinzen Friedr. Karl m. B. 185»; Entwurf 
zu e. Erklärg. Preussens am Bunde 1880; $ 
Briefe d. Ministers Rud. v. Auerswald an B. 
1860, 61; Aus d. Briefw. zw. Graf Bernar 
u. B. 1856-71; 4 Briefe Ada'berts v. Roon an 
B. 1861, 68, 69; Brief Bs. an d. Oberpräsi- 
denten v. Senfft-Pilsach 1863; Schreiben Ps 
an Kg. Wilhelm 1865; Schreiben Kg. Wi- 
helms an B. 1865; Konzept zu e. Briefe d. 
Königs Wilhelm an Napol. III., von d. Hand 
Bs. Nov. 1863; Brief Bs. an d. Minister 
e Bodelschwingh 1868; Brief Bs. an Minister 
Frhrn. v. Friesen 1869; Brief Bancrofts 82 
B. nebst Bs. Antwort 186%; Brief d Fror. 
v. Friesen an B. 1572.] 


d. Erzhrzgs 
enthalt in Athen, 
v. A. Schlossar. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Bismarck-Briefe, 1836-73. 7. Aufl., 
hrsg. v. H. Kohl. Bielef., Velhagen 
& Kl. xx1j,482S. 5M. — Bismarck- 
Reden, 1847-95; hrsg. v. H. Kohl. 
Lpz., Göschen. x1], 4038. 5 M. [1662 

Bismarek-Portefeuille, hrsg. v. 
H. Poschinger (s. ’98, 3544). Bd. 
I. 188 S. 3 M. [63 

[Inh.: Neue Bismarck-Briefe. — B. im dt.- 
franz. Kriege. I: Von Berlin bis Sedan. — 
Im Auftr. Bs. ergangene Kundzebgn — B. 
u. A. Andrae (Roman). — B. u. Ihering. Aus 
Bs. Studentenzeit. — B. u. Herr v. Massow. — 
B. u. sein diplomat. Generalstab: Graf Herb. 
Bismarck. — Aus d. Zeit d Londoner Lehr- 
jahre Lothar Buchers, 1850-1860. — Lebens- 
beschreibg. Bs. v. Rud. Lindau a. d. J. 1873. — 
B. u. Hannibal Fischer. — B. im Antiquariat.) 

Aegidi, L., Eintritt ins Auswärtige Amt 
u. erster Besuch in Varzin. (Dt. Revue 23, 
IV, 106-12; 294-307. [64 
| Busch, M., Bismarck. Some secret 
pers of his history. Being a diary 

ept during twenty-five years’ offi- 
cial a. private intercourse w. the 

eat Cancellor. Vol. I-II. Lond.: 

acmillan. xxjv, 564; 484; 407 S. 
30 sh. — Vgl. Nr. 1698. [65 

Res : Litt. Cbl. ’98, Nr. 46. 

Bismarck, Neue SPORE DE aE 
u. Interviews; hrsg. v. H. v. Po- 
schinger. Bd. II. Stuttg., Dt. Ver- 
lagsanst. 465 S. 8 M. [66 

Penzler, J., Bismarck nach sein. 
Entlassg. (s. '97, 3392). Bd. IV: 28. 
VI. 1892 — 22. II. 1893. — Bd. V: 
März 1893 — Ende 1894. — Bd. VI: 
26. XII. 1894 — Ende 1895. — Bd. 
VIL: 1.1.1896 — 2. VIII. 1898. à8 M. [67 

Rez.: Hiat. Viertelj.schr. 2, 135 G. Kauf- 
mann. 


‚ Abeken, H., Ein schlichtes Leben 
in bewegter Zeit, aus Briefen zu- 
sammengestellt. Berl., Mittler. 544 S. 
10 M. [68 

Ees.: Beil. z. Allg. Ztg. "op Nr. 246 f. 
W. Scheel; Preuss. Jahrbb. 95, 335-37 Daniels. 

Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz K. zu, Aus 
mein. Leben, s. ’98, 1591. Rez.: Forschgn. s. 
brandb. u. preuss. G. ı1, 269 Granier; Dt. 
Litt.-Ztg. ‘98, 1685-92 Herm. Oncken; Mitt. a. 
d. hist. Litt. 26, 474-77 Foss. — G. Valbert, 
Une mission d’uttach& milit. à Vienne pend. 
la guerre de Crimée. (Rev. des 3 mondes 
149, 697-708.) | (69 

Tümpling, W. v., Erinnergn. a. 
d. Leben d. General-Adjutanten Kaiser 
Wilhelms I. Herm. v. Boyen. Berl., 
Mittler. xj, 244 S. 5 M. 60. [70 


Brendicke, H., Die Flugschriften- 
Litt. d. J. 1848. (Beitrr. z. Kultur-G. 
Berlins S. 135-57.) Vgl.: Mitt. d. Ver. 
f. G. Berlins ’98, 131-35. (71 


*65 


Helfert, Frhr. v., Sammilg. Hel- 
fert: Die österr. Revolution im Zu- 
sammenhg. mit d. mitteleurop. Be- 
Ee d Jahre 1848 u. 1849 in Wort 
u. Ton, in Bild u. Erz. Wien & Lpz., 
Braumüller. 101 S. 1 M. 80. [72 

Wesendonck, H., Vom erst. dt. 
Parlament. (Gegenwart Bd. 54, S. 54- 
57; 72-74.) [73 

Jensen, Ch., Aus d. Tagebuche e. 
Inselfriesen; zur Erinnerg. an d. Jahr 
1850. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.- 
lauenb. G. 27, 353-82.) [74 


Fleury, General comte, Souvenirs. 
T. 2: 1859-67. Paris, Plon. 394 S. 
7 fr. 50. EE [74a 

Hopf, W., Die dt. Krisis d. Jahres 
1866 vorgeführt in Aktenstücken (s. 
’96, 3467). 2. verm. Aufl. ou, 579 S. 
5 M. [75 

v. Frankenberg, Kriegstagebücher, s. ’96, 
8470. (3. wohlf. Aufl. xj, 350 8. 2 M. 50.) 
Rez.: Magaz. f. Litt. 66, 15-19 Mogk; Dt. 
Litt.-Ztg. '97, 502 v. Petersdorff ; Beil. z. Allg. 
Ztg. ‘98. Nr. 31. [76 

Hartmann, J. v., Briefe a. d. 
Feldzuge 1866 an d. Gattin gerichtet. 
Berl., Mittler. 62 S. 1 M. 40. |77 

Rabe v. Pappenheim, 6. Frh., 
Memoiren a. d. Schlacht b. König- 
grätz u. seiner zehnjähr. Dienstzeit 
unter Habsburgs Fahnen. Marburg, 
Univ. Buchdr. v. Koch. 80, xvj S., 
13 Taf. EEE [78 

Torchet, C., Mon journal de la 
guerre Franco-Allem. 1870-71. Pro- 
vins, Impr. Porcheret. 879 S. [79 

Prost, A., Le blocus de Metz en 
1870 (publication du conseil muni- 
cip. de Metz, 4 éd.), suivi de mémoires 
pour la ville de Metz dans les négo- 
ciations de paix entre la France et 
l'Allemagne (public. du cons. munic. 
de Metz, 2. éd.) et de la Lorraine et 
l'Allemagne (introd. à l'ouvrage „La 
Lorraine“, publ. Berger-Levrault, 
Paris et Nancy, 1885, 2. éd.). Édi- 
tions nn Nogent-le-Rotrou, 
impr. Daupeley-Gouverneur. 405 S., 
Portr. [80 

(Cremer.) Les derniers jours de 
Metz. Journal du capitaine Cremer. 
(Souvenirs et mémoires-recueil men- 
suel-I, 515-30,) [80 

Lasnier, E., La guerre franco- 
allem. dans le Blésois et la Sologne, 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 5 


*66 


1870-71; notes et souvenirs d'un té- 
moin oculaire pend. l'invasion. Paris, 
Lechevalier. 98 S. 2 fr. 60. [1681 


.— 


Andrews, Ch. M., The hist. deve- 
lopment of modern Europe from the 
congress of Vienna to the present 
time (8. "ON, 3394). Il: 1850-97. 497 S., 
1 Kte., 1 Tab. 12 sh. 6 d. [82 


v. Hassell, G. d. Königreichs Hannover. 
I: 1813-48, s. ’38, 1606. Rez.: Gött. gel. Anz 
mu, 939-50 O. v. Heinemann; Hannov. G.-BN. 
’ys, 341 P. Zimmermann; Beil. z Allg. Ztg. "99, 
Nr.179; Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 466-73 Schaer; 
Litt. Chl. mn, 929; Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabrück 23, 248-50 [83 


Haupt, H., Die alte Würzburger 
Burschenschaft 1817-33. Würzb,., 
Stahel. 4°. 378. 2M. [84 

Hallwich, H., Der Herzog v. Reich- 
stadt; mit bisher ungedr. Briefen. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, 1-39.) [85 

Busch, W., Die Berliner Märztage 
v.1848. Die Ereignisse u. ihre Ueber- 
lieferg. (Hist. Biblioth., hrsg. v. d. 
Redakt. d. Hist. Zt. Bd. 8.) Münch. 


& Lpz., Oldenbourg. 74 S. 2 M. [86 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’:9, 101-6 Marcks. 
Metzel, Die schwarz-rot-gelbe Fahne auf 


d. Citadelle in Spandau im März 1843. (Mitt. 
d. Ver. f. G. Berlins ‘98, "0 f.) [$6 a 


Gefecht b. Kandern (20. Apr. 1848) 
u. Tod d. Generallieut. v. Gagern. 
(Milit.-Wochenbl. "98, 1131-35.) [87 

Spiegler, J. S., Der Freiheits- 
kampf d. ungar. Nation, 1848-49, 
krit. beleuchtet. Lpz., Friedrich. 1488. 
3 M. [88 

Lilieneron, D. Y., Up ewig unge- 
deelt. Die Erhebung Schlesw.-Hol- 
steins 1848. Hamb., Verlagsanst. u. 
Dr. A.-G. 4°. 471 S., 11 Taf. 10 M. VE 

Fack, M. W,, Die schlesw.-holst. 
Armee, 1848-51; Bildg., Schlachten 
etc. Kiel, Univ.-Buchh. 32 S. 40 Pf. [90 

Købke, J. P., De første 13 Dage 
af vort Felttog i 1849 med Eckern- 
førdeatfaeren. (Milit. T. 25, 263-309.) 
— C. À. Garde, En Redegjorelse 
for Eckernfordesagen. (T. f. Suvaesen 
N. R. 31, 37-73.) — E. Jungmann, 
Eckernförde u. d. 5. IV. 1849; e. 
artillerist. Episode. Neue a. d. Nachl. 
d. Verf. ergänzte Aufl. Eckernf., 
Heldt. 48 S. 80 Pf. [91 


Friedjung, Der Kampf um d. Vorherr- 
schaft in Dtld. 18:9-66, s. ’98, 1615. Rez.: 
Litt. Cbl mg, 656; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 


Bibliographie Nr. 1681—1728. 


in Böhmen 37, Litt. Beil. S. 1-17 O. Weber; 
Oesterr. Litt.-BL ’98, Nr. 16 Lampel; Mitt. a. 
d. hist. Litt. 27, 119-17 Hirsch. ` (3 
Marcks, E., Kaiser Wilhelm 1. 
(8. ’97, 3415). 3. verb. u. verm. Aufl. 
xvj, 407 S. 5 M. 40. [93 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
10, 479-88; Preuss. Jahrbb. 91, 139 Delbrück; 
Dt. Rundschau 95, 151-54 Bailleu; Litt. CbL 
198, 1586-89 u. ’99, 160 f.; Hist. Zt. 82, 316-26 
(auch d. Bücher Onkens, 8. 97, 189%, u. 
v. Petersdorffs, s. ’98, 16:6) Thimme. 
Dove, A., Kaiser Wilhelms geschicht Ge- 
stalt. (Dove, Ausgew. Schrr. 128-19 [Unir.- 
Rede. Bonn, Strauss. IN“8].) — Ders., Königs- 
feier am Rhein (Ebd. 123-38 [Bonner Fest- 
rede. Lpz., Hirzel 1586].) (#4 
Blum, H., Fürst Bismarck u. seine 
Zeit (s. "96, 1640). Anhg.- u. Regi- 
sterbd. 1895-98. 261 S. 3 M. — 
W. Müller, Fürst B. 4. Aufl. Stuttg.. 
Krabbe. 311 S. 2 M. — H. Delbrück, 
Fürst B. in d Welt-G. (Preuss. 
Jahrbb. 93, 393-406.) [95 
Völker, F., Bismarcks Politik 1°64 u. 
1366, auf Grund d. Sybelschen Werkes in 
gemoinverständl. Form dargest. Gotha, Per- 
thes. 97 8. 39 Pf. (ss 
Goptevié, Gambetta üb. Bismarck. (Dt. 
Revue 23, IV, 195-203.) — H. v. Poschinger. 
B. u. sein diplomat. Generalstab. (Dt. Revus 
23, I, 1-6; 255-91. II, 58-68.) [Unterstaats- 
sekretär Busch, v. Werthern, Berchem, Pen) 
Hatzfeldt.] — Ders., 2 dt. StaatsmatLer: 
Bronsart v. Schellendorff, Herbert Bismarck 
(Ebd. DI, 1-26; 196-211; 323-4.) Vgl Nr. 
1663. , , OH 
Busch, M., Bismarck u. sein Werk; 
Beitrr. z. inner. G. d. letzt. Jahre bis 
1896. Nach Tagebuchbll. Lpz., Hirzel. 


120 S. 2 M. -- Vgl. Nr. 1665. [98 


Tempeltey, E., Herzog Ernst v. 
Koburg u. d. J. 1866. Berl., Paetel. 
71 S. 1 M. 50. — Vgl.: Nationalrtg. 


oe, 22. Mai; 27. Mai; 1. u. 3. Juli. [1699 

e, Diebitsch, Rittmeister Bodo v. Schnehen 
b. Langensalza; Klurstellg. bezūgl. d. Kom- 
mandoführg. d. 2. Schwadron d. Cambridze 
Dragoner beim Karree-Angriff. (Hannov G- 
B1). ’9S, 289-93.) [1700 


Philippson, M., Max v. Forcken- 
beck. (— Männer d. Zeit. Bd. 6.) 
Dresd., Reissner. 393 S. 4 M. [1701 

Ders., Forckenbecks erstes Debüt bein 
Kronprinzen. (Dt. Revue 23, IV, 1-16.) — 
uerg, Die innero Entwicklg. d. Norddt 
Bundes; aus Fs. ungedr. Briefen. (Ebd Hi 
bai — Ders., Die Zeit um 1870 in pariè- 
mentar. Beleuchtg.; aus Fe. Briefen an seine 
Gemahlin. (Ebd. 34, L Wee 
J. N., Ludw. Windthorst. 


Knopp, 
(= Männer d. Zeit. Bd. 7.) Dresd., 
Reissner. 293 S. 3 M. [? 


Rez.: Litt. Cbl. ‘99. Nr. 4. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Rousset, L., La seconde campagne 
de France, hist. génér. de la guerre 
franco-allem. (e '96,1652). VII: Atlas. 
7 S., 56 Ktn. 7 fr. 50. VIII: Index 
alphab. 38 S. [1703 

Kunz, H., Kriegsgeschichtl. Bei- 
spiele a. d dt.-franz. Kriege (s. "og, 
1629). Hft. 8/9: Beispiele f. d. Wald- 
gefecht u. f. d. Kampf um Höhen u. 
Schluchten. Zugleich selbständ. Dar- 
stelle d. Schlacht v. 16. Aug. 1370 
auf d. rechten Flügel d. Deutschen. 
Kampf d. 5. Inf.-Division u. d. dieser 
Division zur Unterstützg. gesandten 
Truppenteile d Armeekorps VIJ, IX 
u. X. 2578. 6 M. 80. — Hft. 10: 
Der Kampf um St. Privat la Mon- 
tagne. Beispiel f. Dorfgefechte. 138 S., 
2 Beill. 3 M. [4 

Rez. v. 6 u. 7: Milit-Wochenbl. 83, 982-58; 
v. gu: Ebd. 2544-48 u. 2565-69; v. 10: Ebd. 
84, 18-26. 

v. Ditfurth, Betrachtgn. üb. d. 
kleinen Krieg 1870/71. (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. "og, 455-82.) [5 

Chabot, J. de, La cavalerie alle- 
mande pend. la guerre de 1870-71; 
nouv. édit., corrigée et augm. Paris 
et Nancy, Berger - Levrault. 1899. 
429 S., 5 Ktn. 7 fr. 60. [6 

Müller, H. v., Die Thätigkeit d. 
dt. Festungsartillerie bei d.Belagergn., 
Beschiessgn. u. Einschliessgn. im dt.- 
franz. Kriege 1870/71. Bd.I: Belagerg. 
v. Strassb. Berl., Mittler. xvj, 374 S 
8 M. [7 

Hofmann, A. Edler v., Das kgl. baier Iut.- 


Reg. „Prinz Carl v. Baiern" im Feldzuge 1870-71 
geg. Frankr. Augsb., Reichel. 8&4 S. 35 Pf. [8 


Missy, H. de, La bataille de 
Froeschwiller, d’apr. un article du 
colonel Lonsdale Hale de l’armee 
angl. Paris, Baudoin. 47 S. [9 


Klaeber, H., Die preuss. Artillerie 
in d. Schlacht b. Spicheren. Berl., 
Milit.-Verlagsanst. R. Felix. 37, 118. 
m. Ktn. 1 M. 20. [10 

v. Alvensleben, Ucb. d. Entscheidg. b. 
Spicheren. (Milit-Wochenbl. ’98, Nr. 7 u. 8.) 
— F. Hönig, Zur G. d. Oberbefehls der 
Deutschen in d Schlacht v. Sp. (Dt. Heeres- 
ztg. '38, Nr. 15.) — Ders., Nochmals Sp. (Ebd. 
Nr. 32.) — Zernin, Noch einın»l d Entscheidg. 
b. Sp. (Allg. Milit.-Ztg. 38, Nr. 25 f.) [10a 


Wengen, F. v. d., Betrachtgn. üb. 
d. Augustschlachten b. Metz. (Allg. 
Milit.-Ztg. '98, Nr. 20-23.) [11 

Fallenius, Fran slagen vid Vion- 
ville Mars ia Tour och Beaune la 
Rolande. Stockh., Samson & W. 59 S., 
Kte. 5 fr. [12 


*67 


Kampf d. 38. Inf.-Brigade u. d. 
linken dt. Flügels in d. Schlacht b. 
Vionville-Mars la Tour. (Hft. 25 v. 
Nr. 414.) Berl., Mittler. 112 S., 1 An- 
lage, 5 Pläne u. 2 Skizzen. 3M.50. [13 

Rez.: Milit. - Wochenbl. ’98, Nr. s9f. — 
Vgl. Wolf, Meine Erinnergn. an d. 16. Aug. 
1870. (Ebd. ’99, 279-85.) 

Klaeber, H., In und vor Verdun 
währ. d. Belagerg. d. Festung. Dres- 
den-N., Heinrich. 875S., 1 Taf., 2 Pläne. 
4 M. [14 

Lehautcourt, P., Le siege de Paris 
(s. ’98, 3582). III: Buzenval, la capi- 
tulation (4. déc. 1870—29.janv. 1871). 
xı), 448 S. 6 fr. [15 

Sigl, 0., Das Neuburger Regiment vor 
Paris. (Neuburg. Kollektaneenbl. 61, I, 1-86.) 
Sep. Neub., Griessmayer. 1 M. 50. [16 

Unternehmungen, Die, d. Detachements 
v. Boltenstern im Loire-Thale 26. u. 27. Dez. 


1870. (In: Kriegsgeschichtl. Einzelschrr. 
Hft. 1, Aufl. 4 (17 


) 
Lécluselle, A., La guerre dans le 
Nord, 1870-71. Cambrai, impr. d'Hal. 
luin-Carion. 411 S. 6 fr. [18 


Poten, B., F. H. E. Graf v. Wrangel. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 226-32.) |19 

Krieg, Th., Wilh. v. Doering, kgl. 
preuss. Generalmajor. Berl., Mittler. 
x, 345 S. 7 M. 50. |20 

Zernin, v. Goeben, a. 08. 1647. Rez.: Hist. 
Zt. 81, 114-17 Granier; Götting. Gel. Anz. "um, 
1387-50 R. Schmitt. — E. Daniels, General 
v. Gocben. (Preuss. Jahrbb. 98, 201-384; 432-36. 
94, 105-33.) [21 


Emmer, J., Kaiser Franz Josef I. 
Fünfzig Jahre österr. G. Wien, Daber- 
kow. Bd.1:1848-59. 304 S., 14 Portr., 
16 Taf. Bd. 2: 1859-98. 319 S., 3 Por- 
trättaf., 12 Portr., 15 Taf. 27 M. [22 

Rostok, R., Die Regierungszeit 
Franz Josef I. Wien, Seidel. 2488. 
5 M. [23 

Heyck, Ed., Kg. Ludwig I. v. Baiern als 
Deutscher. (Beil. z. Allg. Ztg. "8 Nr. 205.) [24 

Weiss, M., Die Revolutionsjahre 1848 u. 
1849 m. besond. Rücksicht d. Stadt u. d. 
Amtsbez. Sinsheim. Waldshut, Zimmermann. 
1897. 39 S. «0 Pf. Rez.: Oesterr. Litt.-Bl. 
’98, Nr. 11. [25 


Rittweger, F., Frankf. a. M. im 
J. 1848; e. Beitr. z. Städte-G. Frkf., 
Jügel. 128 S. 2 M. 25. [26 

Ritter, P. H., Eene halve eeuw 
1848-98: Nederland onder de regee- 
ring v. Koning Willem III. en het 
regentschap v. Koningin Emma. 
Amsterd., Beijers & F. xjv, 444; 
496 S. 27 

Schwedes, A., Theod. Schwedes; 
Leben u. Wirken e. kurhess. Staats- 


LA 


‘58 


mannes v. 1788-1882. Wiesbad., Berg- 
mann. x, 400 S. 6 M. [1728 

Schröder, K., Friedrich Franz Il. 
Grosshzg. v. Mecklenb. - Schwerin. 
Aus sein. Leben u. sein. Briefen. 
Schwerin, Bahn. xjv, 377 S. 5M. [1729 


Innere Verhältnisse. 


Blondel, G.. Die landwirtschaftl. 
Zustände im Dt. Reiche; nach d. 
Franz. bearb.v. AAhnu.P.Müllen- 
dorff. Köln, Ahn. su, 2648. 3M. [1730 

Rez. v. "um, 1699: Jalrbb. f. Nat.ökon. 69, 
718-3 v. Brüuneck. 

Schiff, W.. Oesterreichs Agrar- 
pus seit d Grundentlastung. Bd. I. 

"übing., Laupp. xvj, 6768. 14 M. [31 

Dix, A., DasSlaventum in Preussen, 
seine Bedeutg. f. d. Bevülkerungs- 
bewegg. u. Volkswirtachaft in d. 
letzten Jahrzehnten. (Jahrbb. f. Natio- 
nalök. 70, 561-602.) — J. Conrad, 
Der Grossprundbesitz in Schlesien. 
(Ebd. 705-29.) [32 

Staehly, Ch., Die wirtschaftl. Entwicklig. 
d. im oetpreuss. Kreise Labiau belegenen 
Mo:«rkolonien Alt-Heidlauken, Julienbruch, 
Scheukendorf, Grünheide, Friedrichsdorf, 
Schondorf, Alt-Heidendorfu. Alt-Scssewilken 
mit besond Berücksichtigg d finanz. u. Ver- 


schuldungsverhaltnisse d Kolonisten. Heidel- 
berg. Diss. 66 S., 1 Taf. [33 


Schmoller, G., Das preuss Handels- 
u. Zollyesetz v. 26. Mai 1818 im Zu- 
sammenhang m. d. G. d. Zeit, ihr. 
Kämpfen u. Ideen. Berlin. Univ.-Rede. 
4°. 53 S. — Auch in: Allg. Ztg. "og, 
Nr. 170-77. e 

Kriele, M., Zur Beurteilg. d Elb- 
schiffahrts-Akte v. 1821. (Zt. d. Ver. 
f. hamburg. G. 10, 241-71.) [35 

Meesmann, P. u. Velke, Die Han- 
delskammer zu Mainz 1798-1898; e. 
geschichtl. Rückblick. Mainz, Han- 
delskammer. 4°. 140 S., 4 Tab. [36 

Heubach, E., Die Verkehrsent- 
wickelg. auf d. Wasserstrassen u. 
Eisenbahnen d. Elbe - Odergebietes 
1852-95. Berl., Siemenroth & T. 758.; 
3 Taf. 3 M. [37 

Entwickelung d Post- u. Tele- 
graphenwesens im ker Sachsen währ. 
d Regierg. d. Königs Albert; vert 
unt. Mitwirkg. d Oberpostdirektionen 


in Dresd. u. Chemnitz v. d Ober- 
a in Leipzig. Chemn., 
ruck v. Pickenhahn. 4°. 32 S. [38 


Weyersberg, A., Der Notstand im J. 1816/17. 
(Monatsschr. d. berg. G.- Ver. 5, 147f) — 


Bibliographie Nr. 1728—1777. 


P. Bellardi, Chr. v. Rother u. seine Stiften 
(Mitt. d. Ver. CG Berlius "Ma, 44051) — 
O. Heinemann, Die Bernsteinurabereien im 
Kreise Bromberg. (Zt. d hist. Gos. Poseu 15, 
80-86.) D: 


Eckardt, R., Montesquieu u. d 
preuss. Verfassg. Erlang. Diss. 31 8. 
— J. Asbach, Ursprg. u. Aufgaben 
d. verfassungsmässig. Königtums in 
Preussen. Düsseldorf, Voss. 24 S. 
80 Pf. (äu 

Binding, K., Die Verfarsg. d 
Norddt. Bundes v. 17. Apr. 1867 u. 
d. Dt. Reiches v. 16. Apr. 1871. 
2. Aufl. (Dt. Staatsgrundgesetze in 
diplom. genauem Abdrucke. Hft. 1: 
Lpz., Engelmann. Textausg. 788 
1 M. 20. Grössere Ausg. oi, 218 8. 
2 M. 60. [41 

Rhein, 0. Vos Recht d. Kaisers zu 
Initiativ-Antrügen im Bundesrate. 
Erlang. Diss. 1897. 39 S.— B. Becher, 
Rechtl. Natur d. internat. Verträge 
Els. - Lothringens. Erl. Diss. 1897. 
62 S. — H. Gessner, Ministerver- 
antwortlichkeit nach hess. Staats- 


recht. Erl. Diss. 47 S. [42 
Grotefend, W., Kurhoss. (resetzgubg. üb d. 
Vereinswesen. (Hessenland "ug, 176-73.) [48 


Bruns, F., Verfasags.-G. d. lù- 
beckisch. Freistaates 1848-98. Lübeck. 
Lübcke & H. 185 S. 4M. [4 

Schmidt, Paul, Die ersten 50 Jahre 
d. kgl. Schutzmannschaft zu Berlin 
Berl., Mittler. 201 S. 4 M. [# 

Weismann, J., Ein Vierteljahr- 
hundert dt. Strafgesetzgebg. Greifsw.. 
Abel. 25 S. sv Pf. [46 


Wilhelms d. Grossen milit Schriften, s 2, 
1765. Rez.: Litt. Cbl. '97, 1095; Forschgn 2. 
brandb. u. preuss. G. 11, 271 v. Schroetter. Dr 

Maag, A., G. d. Schweizertruppen 
in franz. Diensten währ. d. Restau- 
ration u. Julirevolution, 1816-30. 
Biel, Kuhn. xv, 864 S., Ktn. u. Pläne. 
10 M. [43 

Gedenkblätter d k. u. k. Kriegs- 
Marine; hrsg. v. d Red. d „Mitt. a. 
d Gebiete d. Seewesens“. Bd. I. Wien. 
Gerold. jx, 133 S. 2 M. [43 


Pfülf, Kardinal v. Geissel, s. ’36, 170%. 
Rez.: Hist.-polit. Bll. 118, 527-36 Bellesheim: 
Dt. Litt.-Ztg. 18, 143 G. Kaufmann; Forschgt. 
z. brandb. u. preuss. G. 11, 5:2-97 RachfabL [50 

Mirbt, C., Deutschkatholizismus 
(Realencyklop. f. prot. Theol. 4, 


583-89.) [51 


Neueste Zeit seit 1815. 


Muller, Ch., Esquisse hist. du 
mouvement vieux-cathol. dans les 
pays de langue allem. Genf. Diss. 
1897. 71 5. 1751a 

Friedrich, J., Ign. v. Döllinger. 
TI. I. Münch., Beck. x, 606 S. 8 M. 
(Vgl.: Realencyklop. f. prot. Theol. 
4, 724-33.) [62 

Rez.: Dt. Litt -Ztg. 99, 25-30 F. X. Kraus; 
Litt. Cbl. 99, 10f.; Beil. z. Allg. Ztg. ’98, 
geit L. K. Goetz. Vgl: Gass, Döllinger, 


Liebermann u. d. Mainzer Theologenkreis. 
(Strassburg. Diöcesanbl. ’99, 19-21.) 


Beyschlag, W., Aus mein. Leben 
(8.97, 1778). TL IL. 7288. 10M. [53 
Bendixen, R., Bilder a. d. letzt. 
relig. Erweckg. in Dtld. Lpz., 
Dörfling & F. 1897. 144 S. 4 M. [54 
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. ’98. 586 Eck. 
Hönig, W., Rich. Rothe. Berl., 
Schwetschke. 227 S. 2 M. — 
H. J. Holtzmann, R. Rothe. (Er- 
weit. Abdr. a.: Badische Biographien.) 
Heidelb., Evang. Verl. 80 Pf. [55 
Langsdorff, W. v., Adf. v. Harless. 
Lpz., Richter. 175 $. 5M. [56 
Gerold, Th., Joh. Friedr. Bruch. (Real- 
encyklop. f. prot. Theol. 3. Aufl. 3, 428-34.) 
— 6. Frank, G. A. Wislicenus. (Allg. dt. 
Biogr 43, 542-45.) [57 
Köhler, A., Frz. Delitzsch. (Realencyklop. 
f. prol. Theol. 4, 565-70.) — K. Schmidt, Aug. 
Wilh. Dieckhoff (Ebd. 641-44.) — W. Bau- 
dissin, Aug. Dillmann. (Ebd. 662-69.) — 
©. Kirn, J. A. Dorner. (Ebd 802-8.) [58 


Geschichte d. Wiener Universität 
v. 1848-98. Als Huldigungsschrift 
z. 50jähr. Reg.-Jubil. d. Kaisers 
Franz Josef I. hrsg. v. akad. Senate 
d. Wiener Univ. Wien, Hölder. 
4°. 436 8. 10 M. 60. [59 

Heigel, K. Th., Die Verlegung d. 
Ludwig-Maximilians-Universitätnach 
München. Münch. Rektoratsrede. 
1897. 4°. 378. [60 

Chronik d. kgl. dt. Seminars an 
d. Univ. Leipzig, 1873-98. Festschr. 
Lpz., Vollrath. 54 S. — F. Schilling, 
Der litteraturgeschichtl. Unterr. im 
sächs. Seminar. Leipz. Diss. 608. [61 

Schwabe, E., Die Fürstenschule 
zu St. Afra u. d. Jahr 1848. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. "og, II, 
401-14.) [62 

Carnap, À., Aus Dörpfelds Schul.hätigkeit 
in Wupperfeld. (Evang. Schulbl. Jg. 40, 


Hft. 1, 8. 3-42.) — F. Wyss, Hnr. Grunholzer. 
(Samnig. bern. Biographien 3, 420-32.) [63 


*09 


Ziegler, Th., Die geistigen u. 
sozialen Strömungen d. 19. Jh. (Das 
19. Jh. in Dtlds. Entwicklg., hrsg. 
v. P.Schlenther. Bd. 1.) Berl. Bondi. 
714 S. m. 13 Bildnissen. 10 M. [64 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.’99, Nr. 11 F. Sander. 

Siebert, 0., G. d. neuer. dt. Philo- 
sophie seit Hegel. Götting., Vanden- 
hoeck & R. 496 S. 7 M. 650. [65 

Hettner, A., Die Entwicklg. d. 
Geographie im 19. Jh. (Sep. a.: 
Geogr. Zt. IV.) Lpz., Teubner. 16 S, 


50 Pf. [ 66 

Kraus, F. X., J. H. Wyttenbach. (Allg. 
dt. Biogr. 44, 1431-34.) — A. Wohlwill, Ch. 
F. Wurm. (Ebd. 326-32.) [67 


Dove, A., Aufsätze und Veröffent- 
Iichgn. zur Kenntnis Rankes. (Dove, 
Ausgewählte Schrr.150-299.) — Ders., 
Ranke u. Sybel in ihr. Verhältn. zu 
König Max. (Ebd. 110-28. — Vgl. 
96, 1724.) [68 

Rodenberg, C., E. Ch. W. Watten- 
bach. (Allg. dt. Biogr. 44, 439-43.) 
— E. Dümmler, Gedächtnisrede auf 
Wattenbach. (Sep. a.: Abhdlgn. d. 
Berl. Akad.) Berl., Reimer. 4°. 
14 S. 1 M. — V. Bayer, Watten- 
bach. (Biogr. Jahrb. 2,365-69.) [69 

Eckerlin, H., Hrr. v. Treitschke. 
Lpz., Voigtländer. 1908. 1M. 76. [70 


Du Moulin Eckart, R., F. X. v. Wegele. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 413-48.) — V. Bayer, 
Desgl. (Biogr. Jahrb. etc. 2, 375-83.) [71 

Stieve, F., Max Lossen. (Beil. z. Allg. 
Ztg. ’95, Nr. 42 u. 43.) — W. Götz, Desgl. 
(Dt. Zt. f£. G -Wiss. N. F. 2, Monatsbl]. 317-79.) 
— v. Zwiedineck, Fel. Stieve. (Hist. Viertelj. 
schr. ’98, 470-72.) — S. Günther, F. St. (In: 
Ber. d. techn. Hochschule zu München 
f. ’97/98.) [72 

Froelich, G., Xaver Froelich. (Altprouss. 
Monatsschr. 35, 175-78) — K. Wautke. 
P. Pfotenhauer. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
32, 383-86.) [73 

Krones, F. v., Herm. Ignaz Ridermann. 
(Mitt. d. hist. Ver. d. Steiermark 46, 259-73.) 
— 0. Redlich, David v. Schönherr. (Sep. a.: 
Zt. d. Ferdinandeums 42, 1-45.) Innsbr., 
Wagner. 40 Pf. — H. Holland, Desgl. 
(Biogr. Jahrb. 3, 231-33.) [74 

Meyer, Johs., J. A. Pupikofer (s. 28, 1701). 
Forts. (Thurgauische Beitrr. 37, 97-183.) — 
E. Favre, Pierre Vaucher. (Rev. hist. 6“, 
92-96.) — M. de Diesbach, Biogr. de l'abbé 
Jean Gremaud. (Archives de la soc. d’hist. 
du canton de Fribourg 6, 369-96.) [75 

Unger, J. H. W., In memoriam Mr. Willem 
Bezemer. (Nederl. Archievonblad '97/98, 85-83.) 
— Ch. M. Dozy, A. J. Enschede. (Levens- 
berichten d. afgestorv. medeleden van de 
Maatschappij d. Nederl. letterkde. te Leiden 
97/98, 72-42.) [76 

Steinhausen, G., Freytag, Burckhardt, 
Riehl u. ihre Auffassg. d. Kultur-G. (N. 
Jahrbb. f. d klass. Altert. etc. ’98, Bd. 1, 
448-58.) — H. Simonsfeld, Riehl als Kultur- 
historiker. (Beil. s. Allg. Ztg. ’98, Nr. 257f.) 


*10 


Münch, Franz 4°. 62 S 9 M — W. Boe- 
heim. Alb. Ilg. (Jahrb.d kunsthist. Sammlgn. 
d. allı rh Kaiserhauses 19. I, 354 59) [1717 

Schmidt. Max, Lauenburg. Geschichts- 
forscher. (Arch d. Ver. f. Q d. Hzgts. 
Laueub Bd. 5, Hft 3, 51-50) La 


Herbert, H., G. d Ver. f. sieben- 
bürg. Ldkde. /Arch. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 28, 139-236.) [79 

Human, A., Der Verein f. Sachs.- 
Meining. G. u. Ldkde. im 1. Decen- 
nium sein. Bestehens. (Schrr. d. 
Ver. f. S.-Mein. G. etc. 31, 3-29.) [80 


Bartels, A., Dt. Dichtg. d. Gegen- 
wart: Die Alten u. die Jungen (8. 
‘97,1819). 2. erweit. Aufl. 1899. 2725. 
3 M. 60. [81 

kez.: Litt. Cbl. '99, Nr. 9. 

Mielke, H., Der dt. Roman d. 
19. Jh. (s. '97, 1811). 3. erweit. Aufl. 
456 S. 4 M. 50. [82 

Sittenberger, H., Studien z. Dra- 
maturgie d. (regenw. Reihe 1: Das 
dramat. Schatten in Oesterr. Münch., 
Beck. xj, 433 S. 7 M. [83 

Rez ` Boil. z. Allg. Ze run Nr. 174 P. Seliger. 


Grunwald, M., Briefe v. Karl 
v. Holtei, aus d. Goethekreise, v. 
J. Grimm, d. Humboldts, Schlegels, 
Chr. F. Krause, Baggesen, Overbeck 
u.a. (Nord u. Süd 84, 99-113.) [84 

Piper, C. A., Beitrr. z. Studium 
Grabbes. (Forschgn. z. neuer. Litt.-G., 
hrsg. v. Muncker. VIII) Münch., 
Haushalter. 145 S. 2 M. 40. [85 

Krüger, H. A., Der junge Eichen- 
dortf; e. Beitr. z. G. d. Romantik. 
Oppeln, Maske. 172 S., 1 Portr. 
3 M. — Q. Schiff, Zu d. Quellen d. 
Ezzelintragödie Eichendortts. (Zt. f. 
vergleich. Litt.-G. 12, 317-23.) [86 

Rez. v. Krügers Buch: Dt. Litt. -7 tg. '99, 
Nr. 7 Steig. 

May, 0., Der Dichter August Graf 
v. Platen-Hallermünde. (Ber. d. wiss. 
Ges. Philomathie in Neisse 29, 51-86.) 
— C. Heinze, Platens romant. Ko- 
mödien. Marb. Diss. 1897. 678. [87 

Wolfrum, H., Zu Heine u. Börne; 
mitg. v. A. Wallner. (Euphorion 
5, 512-28.) — W. Südel, Heines Ein- 
fluss auf Scheffels Dichtgn. Leipz. 
Diss. 598. [88 

Mulfinger, G. A., Lenau in Amerika 
(ə. °97, 3194). Schluss. (Americana Gema- 
nica I, 2, 1-16.) — L. Geiger, Lenau als Kor- 
rektor Kerners. (Beil. z. Allg. Ztg. ’98, 
Nr. 172.) [89 

Lenaus Briefe an Emilie v. Reinbeck etc.; 
hrsg. v. Schlossar, s. ’96, 3565. Rez.: Rev. 


Bibliographie Nr. 1777—1823. 


crit 12 462 Roustan; Anz. f. dt. Alter. 3, 
110-13 P F. Mayer: Dt. Litt.-Ztg. ‘9x, 1121-24 
Dan. Jacoby; Zt f. österr. Gymn 49, 14582 
F. Mayer. Ia 


Meisner, H., Hoffmann v. Fallers- 
leben u. Leocadia v. Nimptsch auf 
Jäschkowitz; mit ungedr. Briefen. 
(Dt. Revue Jg. 23, Bd. 3, 230-38.. — 
J. Verdam, Herinnering aan Hof- 
mann v. F. Handelingen etc. van 
de Maatschappij d. Nederl. letterkde. 
te Leiden ‘97,98, 80-103.) — R Jecht, 
Hotfm. v. F. in seinen Beziehgn. zu 
d Oberlausitz u. d. Oberlaus. Ge- 
sellsch. d. Wiss. (N. lausitz. Magaz. 


74, 289-92.) [ot 

Scholz, W. v., Annette v. Droste- 
Hülshoff als westfäl. Dichtenn. 
München. Diss. 478. [92 


Voretzsch, C., Gaudys Kaiserlieder 
u.d.Napoleondichtg. \Preuss.Jahrbb. 
95, 412-96.) [93 

Weilen, A. v., Frdr. Hebbels hist. 
Schriften. (Forschgn. z. neuer. Litt.- 
G., Festgabe f. Heinzel S. 435-64.) 
— K. Zeiss, Hebbel u. Davison; auf 
Grund ungedr Briefe. (Beil. z. Allg. 
Ztg. ’98, Nr. 282.) — L. Löffler, 
Hebbel u. Arn. Schloenbach. Eu- 
phorion 5, 720-24.) (ui 

Besson, P., Ferd Freiligrath. 
Havre, Impr. du Journal „Le Havre”. 
62 S. — J. Rodenberg, Erinneren. 
a. d. Jugendzeit: Ferd. Freiligrath. 
(Dt. Rundschau 94,401-25. 95,89-109; 
240-74.) [9 

Kürschner, J., Ungedr. Briefe ©. 
Adalb. Stifter. (Wiener Stamm- 
buch, Glossy gewidm. S. 372-92.) — 
W. Mayer, Neu aufgefundene Briefe 
Stifter. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 37, 205-10.) [96 

Zolling, Th., Friedrich Wilhelm IV. u 
Georg Herwegh. (Gegenwart 5t, 190-300; 
217-20; 232-35.) {si 

Lorertz, P., Eman. Geibel als 
polit. Dichter. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. etc. ‘98, I, 675-700.) [9 

Hoffmann, Ferd., Jul. Sturm. 
(Sammilg. gemeinverständl. wiss. Vor- 
trr. Hft. 306.) Hamb., Verlagsanst. 
u. Dr. AG 47 S. so Pf. [9% 

Gaedertz, K. Th., Fürst Bismarck 
u. Fritz Reuter. ismar, Hinstorf. 
4°. 295S. 1 M. [1599 

Baechtold, J., Gottfr. Kellers Le- 
ben. Kleine Ausg. ohne Briefe 1. 
Tagebücher. Berl., Besser. 281 d 
3 M. — E. Schmidt, Aus Gottfr. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kellere Briefen an Jak. Bächtold. 
(Dt. Rundschau Bd. 97,100-114.) [1800 

Gottschall, R. v., Aus mein. 
Jugend; Erinnergn. Berl., Paetel. 
370 S. 8 M. — Ders., Aus meiner 
Knabenzeit. (Nord u. Süd 85, 32-53; 
186-213.) [1801 

Fontane, Th., Von Zwanzig bis 
Dreissig. 2. Aufl. Berl., Fontane & Co. 
xj,6798. 8M. 2 

Schmidt, Er., Th. Fontane. (Dt. Rund- 
schau 97, 270-83) — F. Biss, Dosgl. (Beil. 
z. Allg. Ztg. ‘98, Nr. 213) — M. Lorenz, 


Th. F. als Dichter u. Kritiker. (Preuss. 
Jahrbb. 94, 191-205.) . [2a 


Fischer, Herm., Errinnergn. an 
Joh. Georg Fischer. Tübing., Laupp. 
1897. 72 S. 1 M. 20. — Ders., Herm. 
Kurz. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘98, Nr. 
271f) — R. Krauss, J. G. Fischer. 
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 129-35.) [3 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. "ug, 126% Bohnenberger. 

Schullerus, A., Michael Albert; 
sein Leben u. Dichten. (Arch. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde. 28, 237-438.) 
Sep. Hermannst., Krafft 1 M. — 
Ders., Mich. Albert-Bibliographie. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
08, 114-17.) [4 

Weltrich, R., Christian Wagner, 
d. Bauer u. Dichter zu Warmbronn. 
Stuttg., Strecker & M. xıj, 497 S. 
6 M. [5 

Rez.: Ltt. Cbl. "og, 1901. 

Ragaz, J., Die dramat. Bearbeitgn. 
d. G. Hans Waldmanns. Berner 
Diss. 68 S. [6 


Kobell, L. Veg König Ludwig II. 
u. d. Kunst (s. ’98, 1730). Schluss. 
Lie 7-21. S. 153-492 u. 35 Taf. [7 

Starck, A., Die Restauration d. 
Heidelberger Schlosses unter d. ba- 
disch. Fürstengeschlechte. (Mitt. z. 
G. d. Heidelb. Schlosses 3, 33-69, 
Taf. 2 u. 3.) [8 

Kopf, J. v., Lebenserinnergn. e. 
Bildhauers Stuttg., Dt. Verl.-Anst. 
xxjv, 544 S. 8 M. [9 

Richter, 0., 3 Jugendbriefe Ld w. 
Richters. (Dresdner G.-Bll. "og 
(Bd. 2), 121-23.) — F. Schnorr 
Y. Carolsfeld, Aus Jul. Schnorrs 
Tagebüchern (s. ’98, 1739). Forts. 
(Ebd. 73-87; 121-33.) [10 

Finke, H., Der Madonnenmaler 
Frz. Ittenbach, 1813-79. (Vereinsschr. 
d Gôürres-Ges. 98,2.) Köln, Bachem. 
70 8., 1 Portr., 5 Taf. 2 M. [11 


#71 


Friedberg, E., Casp. Scheuren. 
(Berr. d. Freien Dt. Hochstiftes '98, 
243-57.) P, Beck, Matthäus Kern, 
Maler aus Riedhausen. (Diözesan- 
arch. v. Schwaben og, 49-52.) [12 

Schram, W., Der berühmte mähr. 
Kupferstecher Jos. Axmann. (Zt. d. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2, 
266-74.) [13 


Gehrmann, H., Carl Maria v. 
Weber. (Berühmte Musiker, hrsg. 
v. Reimann. V.) Berl., Harmonie. 
124 S., 5 Facs. u. 2 Kunst-Beilagen. 


4 M. [14 

Kruse, G. R., Alb. Lortzing. (Ber. 
Musiker VII) Ebd. 142 S., Taf. 
4 M [15 


Trost, A., Frz. Schuberts Bild- 
nisse. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Wien 33, 85-95.) [15a 
Mendelssohn-Bartholdy,F.,Briefe 
a. d. Jahren 1830-1847. Bill. Ausg. 
7. Aufl. Lpz., Mendelssohn. 267; 
3498. 6 M. [16 
Prüfer, A., Briefwechsel zw. Carl 
v. Winterfeldu. Ed. Krüger. Lpz., 
Seemann. 57; 143 S. 4 M. [17 
Hahn, A., A. Pochhammer u. 
F. Volbach, Frz. Liszt, sein Leben 
u. seine Werke. Frkf. a. M., Bech- 
hold. 225 S. 3 M. [18 
Liszt, Frz. u. Hans v. Bülow, 
Briefwechsel; hrsg. v. La Mara. 
Lpz., Breitkopf & H 4268. 6 M. [19 
Rez.: Gegenw. 54, 392-95 Thiele. 
Billow, H. v., Briefe u. Schriften 
(s. '97, 1825). Bd. IV: Briefe, Bd. 3: 
1855-64. xvnj, 650 S. 7 M. [%0 
Rez.: Dt. Rundschau 97, 295-302 C. Krebse. 
Wagner, Rich., Briefe an Emil 
Heckel: Zur Entstehungs-G.d.Bühnen- 
festspiele in Bayreuth; hrsg. v. K. 
Heckel. (Aus: Neue dt. Rundschau 
'98, Jan. - Apr.) Berl., S. Fischer. 
170 S. 3 M. 50. — Ders., Briefe 
an Otto Wesendonck; hrsg. v. A. 
Heintz. Charlottenb., Allg. Musik- 
Ztg. 98 S. 2 M. 40. — R. Louis. 
DieWeltanschauung R.W agners. Lpz., 
Breitkopf & H. 193 S 3 M. [21 
Steiner, A., Johs. Brahms (s. '98, 
1749). II. (87 Neuj.bl. d. allg. Mus.- 
Ges. in Zürich.) 4°. 47 S. 3 M. 60. [22 
Brescius, H. v., Die kgl. sächs. 
musikal. Kapelle v. Reissiger bis 
Schuch, 1826-98. Festschr. Dresd., 
Meinhold. vnj, 120 S. 2 M. 50. [23 


Teil IL” 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Litteraturberichte. 


Jahresberichte d.G.-Wiss. etc. a. Nr. 2572 ff. 

Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Litteratur (s. 98, 1765). Bd. Il: 1897; 
hrsg. unter Mitwirkg. v. E. Roth u. 
M.Grolig v. E. Dietrich. 232 5., 
1. Tab. 10 M. Autoren-Register zu 
Bd. I. 32 S. 2 M. Desgl. zu Bd. II. 
46 S. 3 M. 60. [1834 

Moewes, F., Bibliogr. Uebersicht 
üb. dt. Altert.- Funde (s. "og, Nr. 1): 
1897. (Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 
’98, 49-74.) [35 

Luther, J., Uebersicht d. Bibliogr. 
d. biograph. Litt.: 1897. (Biogr. 
Jahrb. etc. 2, 1*-55*.) [36 

Bar, M. u. F. Bunge, Die Schriften 
J. K. B. Stüves, s. Nr.3. (Auch in: Mitt. 
d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück 23, 1-56.) — 
H. Meisner, Arndt-Bibliogr. (Zt. f. Bücher- 
freunde Jg. 1, Bd. II, 433-38; 471-74.) — 
M. Hoffmann, Verzeichn. d. Schriften C. F. 
Wehrmanns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. etc. 
8, 212-16). [37 


Hittmair, A., Die Verfasser ano- 
nymer Salisburgensien (s. '98, 1758). 
. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 
38, 153-93.) [38 
Däumling, M., Die Bücher-Samnlg. 
d. hist. Ver. von u. für Oberbaiern. 
Alphab. Katal. München, 1897/98. 
2 M. f. Mitglieder; 4 M. f. Nicht- 
mitglieder. [39 
Winkelmann, A., Badische G.-Litt. 
d. J. 1898. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 
299-324.) [40 


Bizemont, A. de, Bibliographie 
nobiliaire de la Lorraine. (Sep. a.: 
Congrès provinc. de la Soc. bibliogr. etc. 
Nancy '96.) Nancy, Crépin-Leblond. 
1898. 96 8. [41 

Jadart, J., Essai d'une bibliogr. 
hist. et archl. du départem. des Ar- 
dennes. (Rev. de Champagne et de 
Brie "og [42 

Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer 
hess. Litt.: 1897. (Mitt. d. V. f. hess. 
G. Jg. ’97.) ıxıx S. [43 

Dobenecker, O., Litt. z. thüring. 
G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. 11, 279-94.) [44 

Uebersicht üb. neuerdings ersch. 
Schriften u. Aufsätze zur sächs. G. 
u. Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G. 
20, 196-208.) [45 

Warschauer, A., Uebersicht d Er- 
scheinungen auf d. Gebiet d. Posener 
Provinzial-G.: 1897. (Zt. d. hist. Ges. 
Posen, 13, 369-81.) [46 

Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr. 
f. d. Jahre 1896 u. 97. (Altor, 
Monatsschr. 35,615-49.) Sep. Königsb., 
Beyer. ıM. [47 


Mühlbrecht, 0., Uebers. d. ge- 


samten staats- u. rechtswiss. Litt. 
(s. ‘98, 1765). Jg. 31: 1898. xxx, 
2748. 6M. [48 


Uhlirz, K., Neuere Litt. üb. dt. 
Städtewesen. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 20, 113-22.) [49 


* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 10. Mai 1899. — Er 
scheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1898. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 6 


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Prinzinger, A. Altzalzburg Tvavo), 
(Hep, 4: Mitt, d Gen, f. Salzburg. 
Kate Bd. 34.) Bulzlı., Niügelsbach. 
149% 80 It [61 

Achneller, citer eg Ortenamenkde. Tirols. 
II Remi, Int ox: Anz. f. dt. Altert. 


$4, (ut v, Girionbargor, — Y., Hintner, Noch 
alnn! dla Jen Namen. (Zt. d Fordinandoums 
AN, NIT Wun) (62 


'Tarnollor, J., Dio Hofnamen d. 
Domcviuännrn, in Tirol (n. Nr. 28). 
Behluns. Progr, Morun. 1808. S. 160 
ML. [68 


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Clauss, J. N. B., Hist.-topogr. 
Wzznervuch d. Elsass (6. "97, 1864). 
Lie 5. 8. 257-320. 1 M. [74 

Kez: Zt. £ G. d. Oberrh. 14, 194 e Borries 

Heeger, G., Beitrr. z. pfälz. Orts- 
namenkde. (8. "Nr. 39). Forts. (Pfalz. 
Museum og, 3f.;20f.; 72-74 ; 88-90. )— 
Ders., Menthwilre; e. vermeintlich 
eingegangen. Dorf. (E bd og, 192.)[74a 

Züscher, P., Zur Topographie d. 
let Trier. (Trierisches Arch. 
2, 86f) . [75 

Kellen T., Arel (= Arlon), e. dt. 
Stadt in Belgien. (Globus 75, Nr. 2 


u. 8.) [76 

Cramer, Niederrhein. Ortsnamen, s. '%, 
1794. Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 25, 84-86 
R. Much. — Vgl.: J. B.Keune, Marcodurum 
(Düron)u.Marcomagus (Marmagen). (Korr.-BL 
d. westdt. Zt. ’98, 914-16.) D 


Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. 


Gürtler, J., Die Prospekte u. Pläne 
d St. Köln (s. Nr. 41). Nachtr. (Rhein. 
G.-Bll. og, 225f) Sep. Bonn, Han- 
stein. 26 S. 50 Pf. [1878 


Dalwigk, F.,Frhr.v.,Waldeckische 
Wüstungen. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 
97, 141 f.) [79 

Jürgens, ©., Beitrr. z. Landeskde. 
Niedersachsens. (Hannov. G.-B1L "og, 
Nr. 48. '99, Nr. 1 u. 2.) [80 

Schwanold, H., Das Fürstentum 
Lippe. Das Land u. seine Bewohner. 
Detmold, Hinrichs. xvj,215S.3M.50.|81 

Kollmann, P., Statist. Beschreibg. 
d. Gemeinden d. Hzgts. Oldenburg. 
Oldenb., Bültmann & G. 1897. 719 S., 
1 Kte. 13 M. 50. 82 

Osten, G. Y. d., Die Namen er 
Wurster Siedlungen. (Jahresber. d. 
Männer v. Morgenstern 1, 65-88.) [83 

Langhans, P., Karte d. Verteilg. 
von Deutschen u. Dänen in Nord. 
schleswig nach d. Ergebnissen d. 
amtl. Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1890, 
ergänzt bis 1899. (Sep. a.: „Peter- 
manns Mitt. '99, 2.) Gotha, Perthes. 
24,5 <27 cm. Farbdr. Mit Text auf 
d. Umschlag. 40 Pf. [84 


Schröter, 0., Die Wüstung Ewicke- 
rodebei Dankerode, Unterharz. (Mans- 
felder Bll. 11, 113-21.) [85 

Jacob, G., Tullifeld, Dolmar u. 
Juechsen, 8 alte Ortsnamen d. Herzog- 
tums Meiningen. (N. Beitrr. z. G. dt. 
Altertums 14, 47-52.) [86 

Ermisch, H., Erläutergn. z. hist.- 
statist. Grundkarte f. Dtid. im Mass- 
stabe 1 : 100000 (ber Sachsen). Hrsg. 


v. d. K. S. Kommiss. f. G. Lpz., 
Dr. v. Teubner. 16 8. e 
Kühnel, P., Slavische Orts- u. Flur 


namen d. Oberlausitz (s. '97, 1876). 
Register. Tl. I: A-L. (N. lausitz. 
Magaz. 74, 193-271.) [88 


Gemeindelexikon f.d. Kgr.Preussen 
(8. Nr. 53). Generalregister. Bd. I: 
A-K. Bd.U:L-Z. xv,697;x1j,621S. [89 


Subert, F. Å., Rügen, Wittow, 
Arkona, Zudar u. Peerd; e. Beitrag 
z. Etymologie u. Deutg. dieser Namen. 
(Balt. Studien. N. F. 2, 21-56.) — 
Ders., Rujana, Wittow, Arkona. 
 (Sitzungeberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 
98, IX.) 418. | [90 


°15 


Töppen, M., Nachtr. z. Topographie 
d. Stadt Elbing; mitg. v. R. Töppen. 
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 89, 159 
-64.) [91 

Zweck, A., Litauen; Landes- u. 
Volkskde. (=Dt. Land u. Leben in 
Einzelschildergn. I: Landschafts- 
kunden, Bd. 1.) Stuttg., Hobbing & B. 
1898. 4528.,1Kte. 8 M.— P. Krausa, 
Herkunft der Letten. (Vhdlgn. d 
Berl. anthr. Ges. ‘98, 236 f.) [1892 


3. Sprachkunde. 


Weise, O., Die dt. Sprache. (Meyer, 
Das dt. Volkstum S. 211-60.) [1893 

Scholz, F., G. d. dt. Schriftsprache 
in e g bis z. J. 1374. (Sep. a.: 
Acta Germanica V, 2.) Berl., Mayer 
& M. 1898. 2858. 8 M. 50. [94 

Arndt, Uebergang vom Mittelhochdt. zum 
Neuhochdt. in d. Sprache d. Breslauer Kanzlei, 
s. ’98, 1810. Res.: Dt. Litt-Ztg. ’99, 60-68 
Burdach. 95 

Luther, Die Reformationsbibliographie u. 
d. G. d. dt. Sprache, s. Nr. 60. Rez.: Litt. 
Cbl.’39, 134-36 Burdach; Dt. Litt.-Ztg. ’99, 660 
Scheel. , (96 

Horn, P., Die dt. Soldatensprache. 
Giessen, Ricker. 1898. xıj, 174 8. 
2 M. 50. [97 

Lemke, P., Studien z. dt. Weidmanns- 
sprache (s. Nr. 61). (Auch in: Zt. f. dt. Unterr. 
13, 238-77.) [98 

Fockema-Andreae, S. J., Spreekwijzen en 
vormen aan het oude recht ontleend. (Hande- 
lingen etc. van de Maatschappij d Nederl. 
letterkde. te Leiden ’97/98, II, 104-23.) [1899 


Sammlung kurzer Grammatiken 
german. Dialekte, hrag. v. W. Brauue 
(8. 96, 1830). VII: A. Noreen, 
Altnord. Grammat. II. Altschwed. 
Gramm. m. Einschl. d. Altgutnischen. 
2. Lfg. S. 174-279. 2M — C. Abrisse: 


E. Sievers: Abr. d. angelsächs. 
Gramm. 2. Aufl. 605S. m. 2 Tab. 
1 M. 60. [1900 


Scheel, W., Zur Würdigung d. Grammat. 
Alb. Ölingers u. ihrer Quellen. (Zt. f. dt. 
Unterr. 12, 561-67.) Vgl. '98, 57. [1901 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
8. Nr. 62). IX, 15: Schwingeblock- 
eele. Sp. 2689-2926. 2 

Fuchs, P. J., Dt. Wörterbuc 
auf etymolog. Grundlage. Stuttg., 
Hobbing & B. 1898. 4°. xij, 360 S. 
8 M. [3 

Rez.: Litt.bl. f. germ. u. rom. Philol. '99, 
56f. Behaghel. 

Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch 
d. dt. Sprache (8. Nr. 68). 6.-8. 


6* 


*76 Bibliographie Nr. 1904—1951. 


(Schluss- Lfg. S. 321-510 u. xvj S. 
à 1 M. [1904 
Rez : Beil z Allg Zte aa Nr 13 Brenner. 
Hausenblas, A.. Die Brüxer Mund- 
art. DL Progr. Wien. 1898. 428. [5 
Teutsch. J.. Alt-dacisch-teutsche Wörter, 
welche unter d Sachsen in Burzland noch 
im Gebrauch sind |1756): im Auszuge mitg. 
v. © Netoliczka kort -Bl d Ver. f. 
siebenb Lakde "aa Hf) [6 
Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 67). 


Hft, 37 u. 53. Bd. IV, Sp. 945-1264.) 


à ? M. Eé 


Bohnenberger, K. a 
zen u. d. Nordgrenze d. alemann.- 
schwäb. Mundart. Alemannia 26, 
249-56.) 8 

Heilig, 0., Grammatik d. ostfränk. 
Mundart d. Taubergrundes u. d. 
Nachbarmundarten. ‚Sammlg. kurzer 
Grammatiken dt. Mundarten, hrsg. 
v. Bremer. VA Lpz., Breitkopf & H. 
1893. vu, 239 S., 1 kte. 7 M. 50. [9 

Ren : Litt Cbl 29 Ar (a 

Lenz, Ph., Vergleichendes Wörter- 
buch d. neuhochdt. Sprache u. d. 
Handschuhsheimer Dialekts. Baden- 
Baden, Selbstverl. 1898. 815. 2M. [10 

Spieser. J.. Schrifidt Wörter mit ab- 
weichendem Sinn in d Mundart d. Dorfes 
Waldhambach Jahrb f. G etc Els -Lothr. 
14. 145-601 — H. Lewy, Zum Elsasser Juden- 
deutsch. Ebd. i>- DEN Vgl än, ès. ‘li 

Weber, J., Die luxemburg. Sprache. 
(Ons Bomecht ‘98, 34-37 ete. 600-604. 
‘99, 25-30 etc. 112-16.) [12 

Beck, H., Idiotikon v. Nordsteimke 
bei Vorsfelde (Jahrb. d. Ver. f.niederdt. 
Sprachforschg. 23, 131-5. — R. 
Loewe, Niederdt. Spuren in Görlitz. 
(Ebd. 64-69.) [13 

Brückner, A., Preussisch und 
Polnisch. ‚Arch. f. slavische Philol. 
Su. 481-515.) — F. T., Das masurische 
Sprachgebiet in Dtld. (Beil. z. Allg. 
Ztg. 99, Nr. 37) [14 

Stuhrmann, J., Das Mitteldeut- 
sche in Ostpreussen (s. ‘96, 1849). 
T1. 3. Progr. Deutsch-Krone. 1898. 
4°. 19 S. [15 


Walther, C., 2 alte Hexameter mit 
altdt. Namen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 19, 56-58; 
83-85.) [16 

Schatz, J., Die Sprache der Namen 
d. ältest. Salzburger Verbrüderungs- 
buches. (Zt. f. dt. Altert. 43, 1-45.) [17 

Blumer, J., Die dt. Familiennamen 
v. Leitmeritz u. Umgebg. (s. ’97, 86). 


| 
| 


nn nn TE nn m a 


T1. Se Forts. Progr. Leitmeritz. 1897. 
89 S 18 

Burckas, Die Ohrdrufer Familien- 
namen nach Herkunft u. Bedeutg. 
(s. ‘98, 1837). Forts. Progr. Ohrdruf. 
1898. 4°. 12 S. [19 

Göpfert, E., Annaberger Familien- 
namen. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Anna- 
berg Jahrb. 6 (= Bd. DH, Hft. 1, 
S. 3-32.) [1920 


4. Paläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 

Reusens, Éléments de paléogra- 
phie (s. 98, 76). Louvain, L'auteur; 
Paris, Fontemoine. 496 S., 60 Taf. 
25. fr. 1921 
Monumenta palaeographica. Denk- 
mäler d. Schreibkunst d. Mittel- 
alters. Abtlg. I: Schrifttafeln in 
latein. u. dt. Sprache. In Verbindg. 
m. H. Schnorr v. Carolsfeld hrsg. 
v. A. Chroust. 1. Serie, Lfg. 1. 
Münch., Bruckmann. gr. fol. 10 
Lichtdr.-Taf. u. 16 S. Text. 20 M. [22 

soie en z. Erlerng. 


. latein alaeogr. 3. Aufl. e 
x Tangl (s. ‘97, 1908). Hit. 2. 
1898. 24 S., 40 Taf. 15 M. [23 


Rez.: Gott gel. Anz. "99 181-37 Brandi 

Monaci, E., Esempi di scrittura 
latina del sec. I di Cristo al XVII 
per serv. all’ insegnamento paleogr. 
nelle scuole universitarie Roma, Lux. 
1898. 8. S., 52 Taf. [24 

Cappelli, A.. Lexicon abbreviata- 
rum quae in lapidibus, codicibus et 
chartis praesertim medii-aevi occur- 
runt. Dizionario di abbreviature latine 
ed italiane usate nelle carte e codici 
specialmente del medio- evo riprod. 
c. oltre 13 000 segni incisi. ‚Manuale 
Hoepli.) Milano, Hoepli. Lx1j, 433 S 
7 L. 50. [25 

Rez : Dt. Litt.-Ztg. 23. Nr. 9 Tangl; Arch 
stor. ital 23, 212-16 Rostagno. 


Paoli, C., Grundriss zu Vorlesen. 
üb. lat. Paläogr. u. Urkundenlehre, 
übers. v. K. Lohmerer as ‘96. 85). 
I: Urkundenlehre. 1. Abtlg. 212S. 
4 A [26 

Rez v. Nr. &1: Arch. stor. siciL 23. 573 
-60 Garufi. 

Giry. Manuel de diplomatique. s Ae, 1357. 
Rez.: Götting. gel Anz. "ou 2u4-10 Kebr 7% 


Kehr, P., Diplomat. Miszelien. 
(Sachrr. d. Ges. d Wiss. zu Götting. 
'98, 496-512.) [25 


Sprachk. — Paläographie, Diplom., Chronol, — Sphragistik, Heraldik. 


Haller, J., Die Ausfertigung d. 
Provisionen; Beitr. z. Diplomatik d. 
Papsturkk. d. 14. u. 15. Jahrh. 
(Quellen u. Forschgn. a. italien. Ar- 
chiven etc. 2, 1-40.) [1929 


Lersch, B. M., Einleitung in d. 
Chronologie. 2. Aufl. Tl. I. Freib., 
Herder. 248 S. 5 M. 60. [30 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 14 Grotefend. 

Goldscheider, F., Ueb. die Gauss’- 
sche Osterformel (s. "96, 1863). TL IL. 
Progr. Berl., Gaertner. 4°. 308. 
1 M. 31 

Hirschmann, A., Calendaria Ey- 
stettensia. (Analecta Bolland. 17, 
u [32 

Mudrich, A., Einführg. d. Gre- 
gorianischen Kalenders in Salzburg. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20, 
107-12.) — Eickhoff, Einführg. d. 
neuen Kalenders in Gütersloh, 1724 
-25. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
23, 202-8.) [33 

Fremery, J. de, Dateeringen van 
graven uit het Hollandsche huis, 
alsmede van eenige hollandsche en 
zeeuwsche steden. (Bijdragen v. 
vaderl. gesch. X, 4, 147-75.) Vgl. 
Nr. 86. — Naschrift v. R. Fruin u. 
J.deFremery. (Ebd. 176-84.) [1934 


8. Sphragistik und Heraldik, 


Schweizer, P. u. H. Zeller- 
Werdmüller, Siegelabbildgn. z. Ur- 
kundenb. d. St. u. Landsch. Zürich 
8. 96, 104). Lfg. IV. 8 Taf. u. Text 

. 49-66. 8 M. [1935 

Siegel, Das grosse, d. Stadt Zwittau. 
(Mitt. d. Centr.-Comm. 24, 242.) — G. Cumont, 
Le scel et le contre-scel du Conseil de 
Gueldre. (Ann. de la soc. d’archl. de Brux. 
12, 2:2.) — H. Wendt, Das Siegel d. kgl. 
Landeshauptmannschaft im Fürstent. Breslau. 
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 34, 407-9.) [36 


Sacken, E. Frhr. v., Heraldik. 
Grundzüge d. Wappenkde. 6. Aufl. 
v. M. v. Weittenhiller. Lpz., 
Weber. xvj, 151 S. 2 M. [37 

Ströhl, H. G., Herald. Atlas. 
Lie 1—17. Stuttg., Jul. Hoffmann. 


à 1 M. Ei 
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 
91). Lfg. 429-434. [39 

Inh.: Lie, 429 = Bd. IV, Abtlg. 18 (Adel 
v. Kroatien u. Slavonien), Hft. 9. Textbog. 
51-56, Taf. 145-162. — Lfg. 430 = Bd. I, Ab- 
tlg. 1, Bd. 2, (Die dt. Souveraine u. Lande), 
Hft. i. Textbog. 1-3, Taf. 1-48. — Lfg. 431 u 


WK 


483 = Bd. UI, Abde 11 (Adel d russ. Ostsee- 
provinzen), Hft. 16 u. 17. Textbog. 21-34, 
Taf. 54-89. — Lfg. 432 u. 434 = Bd. IV, Ab- 
tlg. 14 (Galizischer Adel). Hft. 5. u. 6. Text- 
bog. 19-25, Taf. 72-107. , 

Hupp, 0., Wappen u. Siegel d. 
dt. Städte, Flecken u. Dörfer (s. ’96, 
Hft. 2. 104 S. Subskr.-Pr. 
24 M. [40 

Rez.: Dt. Herold. 27, 17 Seyler u. Antwort 
Hs. ebd. 42. 


Dielitz, Wappen - Schematismus. 
(Viertelj.schr. f. Wappenkde etc. 26, 
WEEN [41 

Vgl.: L. Graf Ütterodt, Die Ruuka oder 
Streitgabel, das Spetum oder d. Kriegsgabel, 


das sogen. bec de corbeau oder die Corseque. 
(Dt. Herold '99, 22 f.) 


Malderghem, J. van, Du pourpre 
en héraldique. (Ann. de la soc. 
d’archl. de Brux. 12, 444-52.) — 
F. Knörk, Des Reiches Fahnen u. 
Zeichen. (Berr. d. fr. dt. Hochstiftes 
15, 10-18.) [42 

Pettenegg, E. @. v., Die v. Franz 
Josef I. verliehenen Märkte- u. Städte- 
Wappen. (In: Festschr. z. 50jähr. 
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d. 
hist. Vereinen Wiens.) [43 

Holzinger v. Janaburg, Heral- 
disches aus der Wachau. (Monatsbl. 
d. herald. Ges. „Adler“ Bd. 4 (’98), 
318f.; 325; 330.) Di 

Gerster, L., Die schweizer. Biblio- 
thekzeichen (Ex-Libris) zusammen- 

estellt u. erläutert. Kappelen (Kt. 
ern), Selbstverl. 4°. 327 S., 1 Taf. 
25 M. [45 

Zingeler, K. Th., Der Bracke im 
Wappen der Hohenzollern. Görlitz, 
Starke. 1898. 4°. 20 S., 2 Taf. 3 M. [46 

Bösch, H., Das Nürnberger Wap- 
pen mit d. Jungfrauenadler. (Mitt. 
a. d. germ. Nat.-Mus. og 131-33.) [47 

Neuenstein, K. Frhr. v., Turnier- 
buch d. freiherrl. Familie v. Gem- 
mingen (s. ’98, 1853). Schluss. (Wap- 
penkde. ‘98, Hft. 1-8) — Ders., 
Wappen d. St. Hubertus Ordens- 


Ritter. (Ebd. Hft. 9-12.) [48 
Specht, Th., Die Wappen an d. Aussen- 
wänden im Hofe d. Priesterseminars in Dil- 
lingen. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11, 178 
49 


-80. [ 
Bach, M., Totenschilde im Ulmer 
Münster. (Dt. Herold "og, 8.41 u. 
Taf.) [50 
Oidtmann, E. v., Das Wappen d. 
Stadt Aachen (e "og, Nr. 96). Nachtr, 
Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 288 f.) — 
. Füssenich, Wappen d St. Aachen. 
(Rhein. G.-Bll. 4, 257-60.) [51 


*18 


Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés 
des Pays-Bas et des pays avoisinants 
(o Nr. 94). I, 2. $ 137-264, Taff. 
6 fr. [1952 


Ders., Un certificat hérald., 1610. (Ann. 
de l'acad. d. archl. de Belg. 13, 109-11.) 


Spilbeeck, J. van, Armoiries des 
Abbayes Norbertines en Belgique. 
(Ann. de l’acad. d’archl. de Belg. 
6. Serie, 1, 489-500, Taf.) [53 

Spiessen, M. v., Wappenbuch d. 
westfäl. Adels. Lfg. 1 u. 2. Görlitz, 
Starke. 4°. 12 S., 67 Taf. à 9 M. 
(Subskr.-Pr. à 6 M.) [54 

Ahrens, H., Die Wappen d. Her- 
zöge zu Braunschw. u. Lüneburg. 
(Sep.a.: „Herald. Mitt.“ Jg. 5-7.) 
Hannov., Herald. Mitt. 1897. 218. 
ıM. [55 

Zedtwitz, A. v., Sächsisches Wap- 
penbuch; e. Sammlg. v. Wappen, die 
in d. Jahrgängen 1886-99 d Dresdner 
Residenzkalenders veröffentlicht wor- 
den sind. Dresden, K. S. Hofbuch- 
handlg. (Burdach). Vol "og, 1857. [56 

Nur in e. gering. Anzahl v. Exemplaren 
veranstaltete Sonderausg. 

v. d. Horst, Herald.-geneal. Denkmäler in 
d. Kirche zu Börninghausen. (Dt. Herold 
"90, 111... — W. v. Boetticher, Ein kursächs. 
Wappen (Ebd. 58f) — Conrad, Das Ex 
libris d. Heen Joh. Friedr. v. Pommern. 
(Ebd. ’98, 164 f.) — H. v. Bonin, Zurück- 
führg. d. Wappens deren v. Bonin in d. alte 
streng herald. Form. (Ebd. 160-63.) [1957 


6. Numismatik. 


Stückelberg, E. A., Der Münz- 
sammler; e Handb. f. Kenner u. An- 
fünger. Zürich, Füssli. 1898. xrj, 
235 S. 6 M. [1958 

Rez.: Berl. Münsbll. Nr. 112 E. Bahrfeldt. 

Dannenberg, H., Grundzüge d. 
Münzkunde. 2. verm. u. verb. Aufl. 
Lpz., Weber jx, 307 S. 4 M. [59 

Nagl, A., Goldwäbrg. u. d han- 
delsmässige Geldrechnung im Mittel- 
alter (s. 26, 1890). Forts. (Num. 
Zt. 30, 237-82.) [60 


Amardel, G., Les plus anciennes 
monnaies visigothes de Narbonne. 
(Sep.a.: Bull. de la commiss. archéol. 
de Narbonne 2° semestre ’98.) Nar- 
bonne, impr. Caillard. 1898. 15 S. [61 

Mowat, R., Monnaie de Suniefried, 
roi wisigoth, decouverte p. A. Engel. 
(Rev. num. ’99, 102 f.) Vgl.: Gazette 
num. ’98, 125-28. [62 

Serrure, R., Monnaies méroving. 


Bibliographie Nr. 1952—1998. 


inéd. (Bull. de num. V, 3) — C. 
Wilde et de Dompierre de Chau- 
Ken La trouvaille d’Escharen. (Rev. 
belge de num. 54, 253-72.) [63 
Smolik, J., Nalez denarü v Chra- 
ötanech u Ceského Brodu (Der De- 
narenfund v. Chrastian bei Böhmisch 
Brod). (Rozpravy teské akad. VI, 3.) 
34 S. [64 

Höfken, H. v., Passauer Pfennige, 
e. Beitr. z. mittelalt. Münzkde Oester- 
reichs u. Baierns. (Num. Zt. 30, 
283-328, Taf. 9 u. 10.) [65 

Heye, E., Münzfund v. Bücken. 
(Num. Änz. "98, S. 92 f. [abgedr. in: 
Hannov. @G.-Bll.’99, Nr. 1]))— Ders., 
Jeversche Häuptlingsmünzen d Bü- 
ckener Fundes. (Ebd. ’:9, 17f) — 
Ders., Zur ostfriesisch. Münzkde. 

bd. ’98, S. 99.) — Ders. u. Tewes, 
waren d. Verdener Bischofs Jo- 
hann IMI. v. Asel (1426-1470) mit d 
Heil. Suidbert. (Ebd. ’99, 2-5.) [66 

Alvin, F., Monnaies féodales inéd. 
Looz-Megen-Reckheim. (Sep.a.: Rev. 
belge de num. 54, 277-84.) Brux., 
Goemaere. 25 ct. — Ders., Jetons 
belges du 15. siècle. (Ebd. 48-61, 
Taf. 3.) [67 


Stockhammer, G., Einzelfunde röm. Mün- 
sen in Oesterr. (Mitt d. Centr.-Comm. 24, 
234 f.) — Riedl, Fund Friesacher Pfennige. 
(Ebd. 25, 45f.) — L. Schneider, Silberfund 
v. Cisteves. (Vhdign. d. Berl. anthr. Ges. 58, 
272 f.) — E. Heuser, Fund mittelalt Münsen 
b. Landstuhl. (Pfäls. Museum ’99, 8. 8f) — 
R. Prümers, Münzfund v. Mietschisko-Abbau. 
(Zt. d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 13, 8. 340.) [68 


Thalmayr, F., Medaillen d. Erz- 
hauses Oesterreich u. d. vaterländ. G. 
in d. Münzsammlg. d. Staats-Gymnas. 
zu Linz. Progr. Linz. 1898. 508. [69 
Scholz, J., Die österr. Conventions- 
Zwanziger (s. Nr. 124). Nachtr. (Num. 
Zt. 30, 342-50.) — E. Fiala, Die Be- 
amten d. Prager Münzstätte, 1795- 
1857 (Nachtr. zu "og, 1881). (Ebd. 
30, 335-41.) — Ders., Klaus Kraus 
Münzmeister v. Joachimsthal. (Ebd. 
829-34.) [70 
Peez, C. u. J. Raudnitz, G. d. 
Maria - Theresien - Thalers. Wien, 
Graeser. 143 S. 1 Taf. 4 M. [71 
Reoz.: Num. Zt. 30, 355-657 Ernst. 
Müller, Jos., Die Münzreformen 


in Oesterr. währ. d. Regierg. Franz 
Josef I. (In: Festschrift z. ‚„Jubil. 
Franz Josef I., hrsg. v. d. hist. Vereinen 
Wiens.) [72 


Numiematik. — Genealogie. 


Riggauer, H., Die Münzen Fried- 
richs mit d. leeren Tasche, Grafen 
v. Tirol. (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. ‘98, II, 457-65.) [1978 

Fiala, E., Česke denáry (s.’97, 114). 
cpit. 12 Hefte. Prag, Haase. 1895-97. 
4. 534 S., 36 Taf., 1 Tab. [74 

Röthy, L., Corpus nummorum 
Hungariae. Bd I: Zeitalter d. Könige 
a. d. Ärpädhause. Hft. 1. Budap., 
Ung. Akad. 18 Taf. 10M. [75 

Trachsel, C. F., Notice numism. 
sur le concordat monétaire suisse de 
1825. (Sep.a.: Rev. belge de num. 
54, 111-44.) Brux., Goemaere 1898. 
50 ct. 76 
Trachsel, C. F., Münzen u. Me- 
daillen Graubündens (s. ’98, 1885). 
Lfg. 9-12. 1897/98. 17 

Protze, Die Münzstätten d. ber- 

isch. Landes. (Monatsschr. d. berg. 
G.-Ver. ’99, 1-4) — Leithäuser, 
Ältere Münznamen: Kastemännken, 
Fettmännken, Petermännken, Drüt- 
têner u. a. (Ebd. 14-16.) 78 

Blanchard, L., Sur les poids des 
anciennes provinces belges. (Rev. 
belge de num. 54, 62-85.) [79 

itte, A. de, Les jetons et les mé- 
dailles d’inauguration frappes par 
ordre du gouvernement general aux 
Pays-Bas autrichiens, 1717-1794 (8. 
98, 1889). Forts. (Ebd. 161-74, 326- 
80 


ei 
imburg - Stirum, Cte Th. de, 
Monnaies d'Anne de Limburg, ab- 
besse d’Herford 1520 à 1565. ( pa 
Rev. belge de num. 54, 19-48, Taf. 
1 u. 2) Brux., Goemaere. 27 8. 
50 ct. 81 
Tewen, F., Vorgehen gegen d. Abfeilen 
u. Beschneiden d. Ein- und /.weidrittel-Stücke. 
(Num. Ans. ’98, 100 f.) — Ders., Die hannov. 
Waterloo- u. Vereinigungs-Thaler im Lichte 
à. G. (Ebd. ’99, 11-13) Vgl. Nr. 122. [82 


Bahrfeldt, E., Das märkische Münz- 
wesen im Mittelalter. (Arch. d. 
„Brandenburgia“ 1, 1-24.) [es 

Grimm, E., Münzen u. Medaillen 
d. Stadt Rostock (8. Nr. 141). Forts. 
(Berl. Münzbll. 212 ff.) [84 

Bahrfeldt, E., Hinterpommerns 
Münz-G. zur brandenburg. Zeit d. 
17. Jh. (Beitrr. z. G. etc. Eege 
Festschr., S. 207-20.) [85 

Friedensburg,F.,Schlesiens neuere 
Münz-G. (= Nr. 2116.) Breslau, Wohl- 
fahrt. 4°. vırj, 264 S. 9 M. [86 


79 


Garufi, C. A., Monete e conii nella storia 
del diritto siculo dagli Arabi ai Martini (s. 
Nr. 143). (Sep.a.: Arch. stor. sicil. Anno 
28, 1f.) [1987 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Lorenz, Lehrb. d. gesamten wissenschaftl 
Geuealogie, s. ’98, 1903. Rez.: Dt. Litt.-Zt 
wu, 1765-71 Em. Reicke. — F. Keutgen, 
Die Aufgaben d. Genealogie. (Zt. £. Kultur- 


G. 6, 153-69.) [1988 

Hofkalender, Gothaisch. geneal. 
(a. "98, 128). Jg. 136: 1899. xxjv, 
1335 S., 4 Stahlst. 8 M. [89 


Jahrbuch d. hohen Adels, um- 
fassend d. Abstammg. d. dt. landes- 
herrl. Häuser, die landesherrl. Fami- 
lien u. deren Agnaten, sowie d. dt. 
Standesherren u. deren Familien. Jg. 
I. Berl., Milit.-Verlagsanst. xvi), 
192 S. 4 M. [90 

Wrangel, F. U., Die souveränen 
Fürstenhäuser Europas. 850 Bild- 
nisse nebst genealog. Notizen. Bd. I. 
Stockholm, Tullberg. 1898. 4°. 331 8. 
25 M. [91 

Schmidt, G., Stammbaum d. Hau- 
ses Wittelsbach. Fürth, Rosenberg. 
62 S. 90 Pf. [92 

Schuster, Zur Geneal. d. Hohen- 
zollern. (Korr.- Bl. d. Gesamt-Ver. 
99, 53-56.) Vgl. ’98, 129. — F. de 
Bas, Hohenzollern u. Oranien. (Ho- 
henzollern-Jahrb. 8, 188-207, 3 Taf. 
u. 1 Stammtaf.) [93 

Stammtafel d. mediatisierten Hau- 
ses Ober-Salm; hrsg. v. Ver. dt. Stan- 
desherren. Wernigerode, 1898. Fol. 
15 Taf. u. 6 Anhangstaf. [94 

Chestret de Haneffe, J. de, Hist. 
de la maison de la Marck, y com- 
pris les Cleves de la seconde race. 
(Publication de la Soc. des biblio- 
philes liégeois. Ser. in 4°, Nr. 4) 
Liege, Cormaux, 1898. 4°. rg, 
375 S., Taf. 80 fr. [95 


Posse, Die Wettiner, s. ’98, 180. Ros.: Zt. 
. Í. thüring. G. 11, 276 Devrient; Dt. 
Herold ’98, 168 Th. Schön. [96 


Schön, Th., Aus d. Ahnenreihe d. 
fürstl. Hauses Schönburg- Walden- 
burg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 203-7.) [97 


` Jahrbuch d. dt. Adels (8. "98, 184). 
Bd. II. ze, 10088. 8 M. [98 
Inh. s.: Dt. Herold '99, 571. 


#70 


Münch., Franz. 4°. 628. 2 M. — W. Boe- 
heim, Alb. Ilg. (Jabrb. d. kunsthist. Sammlgn. 
d. allerh. Kaiserhauses 19, I, 354-59.) [1777 

Schmidt, Max, Lauenburg. Geschichts- 
forscher. (Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts. 
Lauenb Bd. 5, Hft. 3, 51-60.) [73 

Herbert, H., G. d. Ver. f. sieben- 
bürg. Ldkde. (Arch. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 28, 139-236.) [79 

Human, A., Der Verein f. Sachs.- 
Meining. G. u. Ldkde. im 1. Decen- 
nium sein. Bestehens. (Schrr. d. 
Ver. f. S.-Mein. G. etc. 31, 3-29.) [80 


ee: 


Bartels, A., Dt. Dichtg. d. Gegen- 
wart: Die Alten u. die Jungen (s. 
’97,1810). 2. erweit. Aufl. 1899. 2728. 
3 M. 60. [81 

Rez.: Litt. Cbl. 99, Nr. 9. 

Mielke, H., Der dt. Roman d. 
19. Jh. (s. ‘97, 1811). 3. erweit. Aufl. 
456 S. 4 M. 50. [82 

Sittenberger, H., Studien z. Dra- 
maturgie d. Gegenw. Reihe 1: Das 


dramat. Schaffen in Oesterr. Münch., 
Beck. xıj, 433 S. 7 M. [83 


Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.’98, Nr. 174 P. Seliger. 
Grunwald, M., Briefe v. Karl 
v. Holtei, aus d. Goethekreise, v. 
J. Grimm, d. Humboldts, Schlegels, 
Chr. F. Krause, Baggesen, Overbeck 
u.a. (Nord u. Süd 84, 95-113.) [84 
Piper, C. A., Beitrr. z. Studium 
Grabbes. (Forschgn. z. neuer. Litt.-G., 
hrsg. v. Muncker. VIII.) Münch., 
Haushalter. 145 S. 2M.40. [85 
Krüger, H. A., Der junge Eichen- 
dorff; e. Beitr. z. G. d. Romantik. 
Oppeln, Maske. 172 S., 1 Portr. 
3 M. — 0. Schiff, Zu d. Quellen d. 
Ezzelintragödie Eichendorffs. (Zt. f. 
vergleich. Litt.-G. 12, 317-23.) [86 
Rez. v. Krügers Buch: Dt. Litt.-/tg. "99, 
Nr. 7 Steig. 
May, 0., Der Dichter August Graf 
v. Platen-Hallermünde. (Ber. d. wiss. 
Ges. Philomathie in Neisse 29, 51-86.) 
— C. Heinze, Platens romant. Ko- 
mödien. Marb. Diss. 1897. 678. [87 
Wolfrum, H., Zu Heine u. Börne; 
mitg. v. A. Wallner. (Euphorion 
5, 512-28.) — W. Südel, Heines Ein- 
fuss auf Scheffels Dichtgn. Leipz. 
Diss. 59 5. [88 


Mulfinger, @. A., Lenau in Amerika 
(s. °97, 3194). Schluss. (Americana Geıma- 
nica I, 2, 1-16.) — L. Geiger, Lenau als Kor- 
rektor Kerners. (Beil. z. Allg. Ztg. 198, 
Nr. 172.) [89 

Lenaus Briefe an Emilie v. Reinbeck etc.; 
hrsg. v. Schlossar, s. ’96, 3565. Rez.: Rev. 


Bibliographie Nr. 1777—1823. 


crit. 42, 462 Roustan; Anz. f. dt. Altert. 24, 
110.13 P. F. Mayer; Dt. Litt.-Ztg. "än, 1121-24 
Dan. Jacoby; Zt. f. österr. Gymn. 49, 749 62 
F. Mayer. 99 

Meisner, H., Hoffmann v. Fallers- 
leben u. Leocadia v. Nimptsch auf 
Jäschkowitz; mit ungedr. Briefen. 
(Dt. Revue Jg. 23, Bd. 3, 230-38.) — 
J. Verdam, Herinnering aan Hoff- 
mann v. F. (Handelingen etc. van 
de Maatschappij d. Nederl. letterkde. 
te Leiden ’97/98, 80-103.) — R J echt, 
Hoffm. v. F. in seinen Beziehgn. zu 
d. Oberlausitz u. d. Oberlaus. Ge- 
sellsch. d. Wiss. (N. lausitz. Magaz. 
74, 289-92.) [91 

Scholz, W. v., Annette v. Droste- 
Hülshoff als westfäl. Dichterin. 
München. Diss. 478. [92 

Voretzsch, C., Gaudys Kaiserlieder 
u.d.Napoleondichtg. (Preuss. Jahrbb. 
95, 412-96.) [93 

Wellen, A. v., Frdr. Hebbels hist. 
Schriften. (Forschgn. z. neuer. Litt.- 
G., Festgabe f. Heinzel S. 435-64.) 
— K. Zeiss, Hebbel u. Davison; auf 
Grund ungedr Briefe. (Beil. z. Allg. 


Hebbel u. Arn. Schloenbach. Eu- 
phorion 5, 720-24.) (94 


Besson, P., Ferd. Freiligrath. 
Havre, Impr. du Journal „Le Havre*. 
62 S. — J. Rodenberg, Erinnergn. 
a. d. Jugendzeit: Ferd. Freiligrath. 
(Dt. Rundschau 94,401-25. 95,89-109; 
240-74.) [95 

Kürschner, J., Ungedr. Briefe v. 
Adalb. Stifter. (Wiener Stamm- 
buch, Glossy gewidm. S. 372-92 — 
W. Mayer, Neu aufgefundene Briefe 
Stifters. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 37, 205-10.) [96 

Zolling, Th., Friedrich Wilhelm IV. a 
Georg Herwegb. (Gegenwart 54, 198-30; 
217-20; 232-35.) [si 

Lorertz, P., Eman. Geibel als 
polit. Dichter. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. ete. ‘98, I, 675-700.) D 

Hoffmann, Ferd., Jul. Stum. 
(Samnlg. cemeinverständl. wiss. Vor- 
irr. Hft. 306.) Hamb., Verlagsanst. 
u. Dr. A.-G. 47 S. 80 Pf. [98a 

Gaedertz, K. Th., Fürst Bismarck 
u. Fritz Reuter. ismar, Hinstorf. 
4°. 298. 1 M. [1799 

Baechtold, J., Gottfr. Kellers Le- 
ben. Kleine Ausg. ohne Briefe v. 
Tagebücher. Berl., Besser. 281 $. 
3 M — E. Schmidt, Aus Gottir. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kellers Briefen an Jak. Bächtold. 
(Dt. Rundschau Bd. 97,100-114.) [1800 

Gottschall, R. v., Aus mein. 
Jugend; Erinner Berl., Paetel. 
370 S. 8 M. — Ders., Aus meiner 
Knabenzeit. (Nord u. Süd 85, 32-53; 
186-213.) [1801 

Fontane, Th., Von Zwanzig bis 
Dreissig. 2. ? Aufl. Berl., Fontane & Co. 
x), 679 S. 8 M. [2 

Schmidt, Er., Th. Fontane. (Dt. Rund- 
schau 97, 270-83.) — F. Riss, Desgl. (Beil. 
2. Allg. Zig. "ug Nr. 212) — M. Lorenz, 


Th. F. als Dichter u. Kritiker. (Preuss. 
Jahrbb. 94, 191-205.) [2a 


Fischer, Herm., Errinnergn. an 
Joh. Georg Fischer. Tübing., Laupp. 
1897. 728. 1 M. 20. — Ders. , Herm. 
Kurz. (Beil. z. Allg. Ztg. CH Nr. 
271f) — R. Krauss, J. G. Fischer. 
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 129-35.) [3 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. '98, 1369 Bohnenberger. 

Schullerus, A., Michael Albert; 
sein Leben u. Dichten. (Arch. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde. 28, 237-438.) 
Sep. Hermannst., Krafft 1 M. — 
Ders., Mich. Albert- Bibliographie. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
’98, 114-17.) [4 

Weltrich, R., Christian Wagner, 
d. Bauer u. "Dichter zu Warmbronn. 
Stuttg., Strecker & M. xıj, 497 S. 
6 M. [5 

Rez.: Ltt. Cbl. ’98, 1991. 

Dee J., Die dramat. Bearbeitgn. 

Hans Waldmanns. Berner 
Dr 68 S. [6 

Kobell, L. v., König Ludwig II. 
u. d. Kunst (s. ’98, 1730). Schluss. 
Lie 7-21. S. 153- 492 u. 86 Taf. [7 

Starck, A., Die Restauration d. 
Heidelberger Schlosses unter d. ba- 
disch. Fürstengeschlechte. (Mitt. z. 
G. d. Heidelb. Schlosses 3, 33-69, 
Taf. 2 u. 3.) [8 

Kopf, J. v., Lebenserinnergn. e. 
Bildhauers Stuttg., Dt. Verl.-Anst. 
xxjv, 544 S. 8 M. [9 

Richter, 0., 3 Jugendbriefe Ldw. 
Richters. (Dresdner G.-Bll. "og 
(Bd. 2), 121-23.) — F. Schnorr 
Ve Carolsfeld, Aus Jul. Schnorrs 
Tagebüchern (s. "og, 1739). Forts. 
(Ebd. 73-87; 121-33.) [10 

Finke, H., Der Madonnenmaler 
Frz. Ittenbach. 1813-79. (Vereinsschr. 
d. Görres-Ges. KI? 2.) Köln, Bachem. 
70 S., 1 Portr., 5 Taf. 2 M. [11 


*71 


Friedberg, E., Casp. nn 
(Berr. d. Freien Dt. Hochstiftes ' 
243-57.) — P. Beck, Matthäus Ken 
Maler aus Riedhausen. (Diözesan- 
arch. v. Schwaben ’98, 49-52.) 12 

Schram, W., Der berühmte mähr 
Kupferstecher Jos. Axmann. (Zt. d. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2, 
266-74.) ` [13 


Gehrmann, H., Carl Maria v. 
Weber. (Berühmte Musiker, hrsg. 
v. Reimann. V.) Berl., Harmonie. 
124 S., 5 Facs. u. 2 Kunst-Beilagen. 


4 M. [14 

Kruse, G. R., Alb. Lortzing. (Ber. 
Musiker VII) Ebd. 142 S., Taff. 
4 M. 15 


Trost, A., Frz. Schuberts Bila 
nisse. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Wien 33, 85-95.) [15a 

Mendelssohn-Bartholdy,F.,Briefe 


a. d Jahren 1830-1847. Bill. Ausg. 
7. Aufl. Lpz., Mendelssohn. 267; 
349 S 6 M. [16 


Prüfer, A., Briefwechsel zw. Carl 
v. Winterfeld u. Ed. Krüger. Lpz., 
Seemann. 57; 143 S. 4 M. [17 

Hahn, A A. Pochhammer u. 


F. Volbach, Frz. Liszt, sein Leben 
u. seine Werke. Frkf. a. M., Bech- 
hold. 225 S. 3 M. [18 


Liszt, Frz. u. Hans v. Bülow, 
Briefwechsel; hrsg. v. La Mara. 
Lpz., Breitkopf & H. 426 S. 6 M. [19 

Rez.: Gegenw. 54, 392-95 Thiele. 

Bülow, H. v., Briefe u. Schriften 
(8. "97, 1825). Bd. IV: Briefe, Bd. 3: 
1855-64. mi, 650 S. 7 M. [20 

Rez.: Dt. Rundschau 97, 295-302 C. Krebs. 

Wagner, Rich., Briefe an Emil 
Heckel: Zur Entstehungs-G. d.Bühnen- 
festspiele in Bayreuth; hrsg. v. K. 
Heckel. (Aus: Neue dt. Rundschau 
'98, Jan. - Apr.) Berl., S. Fischer. 
170 S. 3 M. 50. — Ders., Briefe 
an Otto Wesendonck; hrsg. v À. 
Heintz. Charlottenb., Allg. Musik- 
Ztg. 988. 2 M. 40. — R. Louis. 
Die Weltanschauung R.W agners. Lpz., 
Breitkopf & H. 193 S 3M. [21 

He A., Johs. Brahms (s. "98, 
1749). (87 Neuj.bl. d. allg. Mus.- 
Ges. in Zürkk) 4°, 178 8 M. 60. [22 

Brescius, H. v., Die kgl. sächs. 
musikal. Kapelle v. Reissiger bis 
Schuch, 1826- 98. Festschr. Dresd., 
Meinhold. WC 120 S. 2 M. 50. [23 


*12 


Zeidler, J., Ein Censurexemplar 
v. Grillparzers „König Ottokars Glück 
u. Ende“; e. Beitr. z. Wiener Theater- 
G. (Wiener Stammbuch, Glossy ge- 
widm. S. 287-311.) [1824 

50 Jahre Wiener Hoftheater: R. 
Lothar, G. d. Hofburg - Theaters 
1848-98; J. Stern, G. d. Hofopern- 
theaters 1848-98; Künstler-Album d. 
Hofbühnen, illustr. v. A. Duschnitz. 
Wien, Verl. „Steyrermühl“. fol. 
2 Bde. 100 M. [25 

EN å., 100 Jahre deutsches 
Theater. Zur Centenarfeier d. Bres- 
lauer Stadttheaters. (Nord u. Süd 85, 
73-91.) See [26 


Francke, Kuno, Glimpses of mo- 
dern german culture. New York, 
Dodd, Mead & Co. 233 S. [27 

Pfleiderer, E., Ueb. d geschichtl. 
Charakter unserer Zeit. Festrede. 
Tübing., Laupp. 28 S. 80 Pf. [28 


Bibliographie Nr. 1824—1833. 


Marriage, M. E., Poetische Be- 
ziehgn. d. Menschen zur Pflanzen- u. 
Tierwelt im heutig. Volkslied auf 
hochdt. Boden. (Sep.a.: Alemannia 
26, 97-183.) Diss. Bonn, Hansteın. 
1 M. [29 

Fabricius, W., Die dt. Corps; hist. 
Darstellg. Berl. Thilo. 4°. 4318. 
7 M. 40. — Schultheiss, Corps Onol- 
dia zu Erlangen. Nürnb., Volkhardt 
& W. 296 S., 2 Taf. — H. Müller, 
Corps Silesia. Breslau, Trewendt. 4°. 
203 S., 2 Taf. [30 

Holtze, Bilder aus Berlin vor 2 
Menschenaltern. (Schrr. d. Ver. f. G. 
Berlins 35, 67-123.) [31 

Walther, O., Ueb. d. wichtigsten Famil:en- 
feste in Lugau vor etwa 60 Jahren. (Mitt d 
Ver. f. sächs. Volkskde. Nr. 7, S. 8-11) [32 

Haas, A., Der medizin. Aberglaube in Vor- 
pommern vor 50 Jahren. (Bill. f£ pomm 
Volkskde. 5, 86-88.) — Ders., Pomm. Volks- 


trachten in d. 1. Hälfte dieses Jh. (Ebd. 10? 1) 
D 


Teil IL* 


À. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Litteraturberichte. 


Jahresberichte d. G.-Wiss. etc. s. Nr. 2572 ff, 

Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Litteratur (s. ’98, 1755). Bd. II: 1897; 
hrsg. unter Mitwirkg. v. E. Roth u. 
M. Grolig v. E. Dietrich. 2328. 
1. Tab. 10 M. Autoren-Register zu 
Bd. I. 32 S. 2 M. Desgl. zu Bd. II. 
46 S. 3 M. 60. [1834 

Moewes, F., Bibliogr. Uebersicht 
üb. dt. Altert.-Funde (e 98, Nr. 1): 
1897. (Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 
’98, 49-74.) [35 

Luther, J., Uebersicht d. Bibliogr. 
d biograph. Litt.: 1897. (Biogr. 
Jahrb. etc. 2, 1*-55*.) [36 

Bär, M. u. F. Runge, Die Schriften 
J. K. B. Stüves, s. Nr.3. (Auch in: Mitt. 
d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück 23, 1-56.) — 
H. Meisner, Arndt-Bibliogr. (Zt. f. Bücher- 
freunde Jg. 1, Bd. II, 433-38; 471-74.) — 
M. Hoffmann, Verzeichn. d Schriften C. F. 
Wehrmanns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. etc. 
8, 212-16). [37 


Hittmair, A., Die Verfasser ano- 
nymer Salisburgensien (s. '98, 1758). 
II. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 
38, 153-93.) [38 

Däumling, M., Die Bücher-Sammilg. 
d. hist. Ver. von u. für Oberbaiern. 
Alphab. Katal. München, 1897/98. 
2M. f. Mitglieder; 4M. f. Nicht- 
mitglieder. [39 

Winkelmann, A., Badische G.-Litt. 
d J. 1898. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 
299-324.) [40 


Bizemont, A. de, Bibliographie 
nobiliaire de la Lorraine. (Sep. a.: 
Congrès provinc. delaSoc. bibliogr. etc. 
Nancy '96.) Nancy, Crépin-Leblond. 
1898. 96 8. [41 

Jadart, J., Essai d'une bibliogr. 
hist. et archl. du départem. des Ar- 
dennes. (Rev. de Champagne et de 
Brie ’98.) [42 

Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer 
hess. Litt.: 1897. (Mitt. d. V. f. hess. 
G. Jg. ’97.) ıxıx S. [43 

Dobenecker, O., Litt. z. thüring. 
G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. 11, 279-94.) [44 

Uebersicht üb. neuerdings ersch. 
Schriften u. Aufsätze zur sächs. G. 
u. Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G. 
20, 196-208.) [45 

Warschauer, A., Uebersicht d. Er- 
scheinungen auf d. Gebiet d. Posener 
Provinzial-G.: 1897. (Zt. d. hist. Ges. 
Posen, 13, 369-81.) [46 

Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr. 
f. d. Jahre 1896 u. 97. (Altpr. 
Monatsschr. 35,615-49.) Sep. Königsb., 
Beyer. 1 M. [47 


Mühlbrecht, O., Uebers. d. ge- 


samten staats- u. rechtswiss. Litt. 
(8. ’98, 1765). Jg. 31: 1898. xxx, 
2748. 6M. [48 


Uhlirz, K., Neuere Litt. üb. dt. 
Städtewesen. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 20, 113-22.) [49 


* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 10. Mai 1899. — Er- 
scheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1898. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 6 


+14 


Pohler, J., Bibliotheca hist.-milit. 
(s. Nr. 19). Bd.IV, Heft8-11. S.561-880. 
12 M. [1850 

Böcker, G., Kirchengeschichtl.Litt. 
v.1. Juli ’98-1. Jan. "og (Zt. f. Kirch.-G. 
XX, Anhg. 227-97.) [51 

Bibliotheca hagiographica latına 
antiquae et mediae aetatis; edd. socii 
Bollandiani. Fasc. 1 u. 2: A.-Fran- 
ciscus. Brux., Schepens. 1898/99. 324 8. 
(Subskr.-Pr. 32 M.) [52 

Loesche, G., Bibliogr. üb. d. d. 
Protestantismus in Oesterr. betr. Er- 
scheingn. d. J. 1897. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr. 19, 
262-76.) [53 

Weiss, M., Primordia novae biblio- 
graphiae b. Alberti Magni Ratispo- 
nensis. Paris, Vives. 1898. 888. 
2 fr. 60. [54 

Laban, F., Bibliogr. v. 1. Okt. 97 
bis 30. Sept. "93. (Repert. f. Kunstw. 21, 
j-cx.) [55 

Bibliographie üb.schweizer.Volks- 
kde. f. d. J. 1898. (Schweiz. Arch. f. 
Volkskde. 8, 59-68.) [1856 


2. Geographie. 


Ratzel, F., Deutschld; Einführg. 
in d. Heimatkde. Lpz., Grunow. 1898. 
822 S. m. 4 Landschaftsbild. u. 2 Ktn. 
2 M. 60. [1857 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg.’99, Nr. 2 Tbeob. Fischer. 

Kirchhoff, A., Die dt. Landschaften 
u. ihre Bewohner. (H. Meyer, Das 
dt. Volkstum S. 39-120.) [58 

Ortroy, F. van, Un precieux globe 
terrestre en cuivre jaune construit 
par Pierre Plancius. (Ann. de l’acad. 
d'archl. de Belg. 6. Série,1,477-88.) [59 

Thudichum, Bericht üb. d. Stand d. Grund- 
kartenarbeiten. (Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver. 
99, 37-39.) Vgl. Nr. 94. — Weiss, Ueb. d. 
Stand d. Forschgn. betr. Orts- u. Fiurnamen 
in Dud. (Ebd. 23 f.) [60 


Prinzinger, A., Altsalzburg (Ivavo). 
(Sep. a.: Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde Bd. 38.) Salzb., Nägelsbach. 
1898. 60 Pf. [61 

Schneller, Beitrr. z. Ortsnamenkde. Tirols. 
Hft. 3, s. ’97, 1855. Res.: Anz. f. dt. Altert. 
24, 199 v. Grienberger. — V. Hintner, Noch 
einmal die Iss-Namen. (Zt. d. Ferdinandeums 
42, 277-96.) on [62 

Tarneller, J., Die Hofnamen d. 
Burggrafenamtes in Tirol (s. Nr. 28). 
Schluss. Progr. Meran. 1898. S. 160 
-91. [63 


Bibliographie Nr. 1850—1904. 


Rapp, L., Topogr.-hist. Beschreibg. 
d. Generalvikariates Vorarlberg s. aa, 
1777).111,7.1898.S.577-672.1 M. 20.164 

Zemmrich. J., Dt. u. franz. Volks. 
tum in d. Schweiz. (Globus 75, 137 
-43, Kte.) Vgl.: P.Born ‘Ebd. 274-76). 
— M. C. Menghius, Die dt. Natio- 
nalität in d. Westschweiz. ‘Beil. z. 
Allg. Ztg. ‘99, Nr. 56., Vgl: Er- 
widerg. v. Hunziker u. Replik v. M. 
(Ebd. Nr. 67.) [65 

Iselin, L. E., Walliser Ortsnamen und 


Walliser Urkk. (6. ’96, 1757). Alte Fragen u. 
neues Material (Anz. f. schweiz. G. 98, 39-41.) [68 


Stavenhagen, W., Ueb. Baierns 
Kartenwesen m. besond. Berūcksich- 
tigung d. offiziellen Kartographie. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ua Nr. 24.) |7 

Baldamus, A. u. 6. Schrôtter, 
Schulwandkarte z. G. d. Königreichs 
Baiern. Lpz., Kartogr. Verlagsanstalt 
v. J. Lang. 1898. [63 

Pollinger, J., Die Ortsnamen d. 
Landshuter Gegend. (Vhdlgn. d. hist. 
Ver f.Niederbaiern 34, 59-200,Kte.}!69 

Harbauer, J., Erklärg. schwäb. Ortsnamen 
durch Joh. Herold v. Höchstädt, 1555. (Jahrb, 
pe Ver. Dillingen 11, 167-69.) Vgl ae 

Ehrenberg, 0. v., Die Ortsnamen 
auf -ingen in Schwaben u. insbes. in 
Hohenzollern. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
in Hohenzollern 31, 65-105.) [71 

Krieger, Topogr. Wörterbuch d Grbsgt 
Baden, s. ’98, 1785. Rez.: Alemannia 36,373-83 
Miedel. [12 

Lunglmayr, Die Orts- u. Flurnamen 
d. Amtsger.-Bezirkes Lindau. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 27, 39-131.)[73 


Clauss, J. M. B., Hist.-topogr. 
Wörterbuch d Elsass (s. "oi, 1864). 
Lfg. 6. S.267-320. 1 M. 74 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 194 e Borries. 

Heeger, G., Beitrr. z. pfälz. Orts- 
namenkde. (s. Nr. 39). Forts. (Pfülz. 
Museum "99, 3f.; 20f.; 72-74; 88-90.) — 
Ders., Menthwilre; e. vermeintlich 
eingegangen. Dorf.(Ebd.'98,192.)[74a 

Züscher, P., Zur Topographie d 
mittelalterl. Trier. (Trierisches Arch. 
2, 86f) - [75 
T., Arel (= Arlon), e. dt. 
Stadt in Belgien. (Globus 75, Nr. 2 
u. 3.) [76 

Cramer, Niederrhein. Ortsnamen, s. "2. 
1798. Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 25, 84-56 
R. Much. — Vgl.: J. B.Keune, Marcodurum 
(Düren)u.Marcomagus (Marmagen). (Korr.-Bl. 
d. westdt. Zt. ’98, 914-16.) (mT 


Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. 


Gürtler, J., Die Prospekte u. Pläne 
d. St. Köln (s. Nr. 41). Nachtr. (Rhein. 
G.-Bll. og, 225 f.) Sep. Bonn, Han- 
stein. 26 S. 60 Pf. [1878 


Dalwigk, F., Frhr. v.,Waldeckische 
Wüstungen. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 
97, 141f.) [79 

Jürgens, ©., Beitrr. z. Landeskde. 
Niedersachsens. (Hannov. G.-Bll. "og, 
Nr. 48. ‘99, Nr. 1 u. 2.) [80 

Schwanold, H., Das Fürstentum 
Lippe. Das Land u. seine Bewohner. 
Detmold, Hinrichs.xvj,215S.3M.50.[81 

Kollmann, P., Statist. Beschreibg. 
d. Gemeinden d. Hzgts. Oldenburg. 
Oldenb., Bültmann & G. 1897. 719 S., 
1 Kte. 13 M. 60. 82 

Osten, G. LÉI d., Die Namen er 
Wurster Siedlungen. (Jahresber. d. 
Männer v. Morgenstern 1, 65-88.) [83 

Langhans, P., Karte d. Verteilg. 
von Deutschen u. Dänen in Noni. 
schleswig nach d. Ergebnissen d. 
amtl. Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1890, 
ergänzt bis 1899. (Sep. a.: „Peter- 
manns Mitt. ‘99, 2.) Gotha, Perthes. 
24,5 >x< 27 cm. Farbdr. Mit Text auf 
d. Umschlag. 40 Pf. [84 


Schröter, 0., Die Wüstung Ewicke- 
rode bei Dankerode, Unterharz. (Mans- 
felder Bll. 11, 113-21.) [85 

Jacob, &., Tullifeld, Dolmar u. 
Juechsen, 8 alte Ortsnamen d. Herzog- 
tums Meiningen. (N. Beitrr. z. G. dt. 
Altertums 14, 47-52.) [86 

Ermisch, H., Erläutergn. z. hist.- 
statist. Grundkarte f. Dtld. im Mass- 
stabe 1 : 100000 (Kgr. Sachsen). Hrsg. 


v. d. K. S. Kommiss. f. G. Lpz., 
Dr. v. Teubner. 16 S. GE 
Kühnel, P., Slavische Orts- u. Flur 


namen d. Oberlausitz (s. ’97, 1876). 


Register. TL I: A-L. (N. lausitz. 
Magaz. 74, 198-271.) [88 


Gemeindelexikon f.d. Rer Preussen 
(s. Nr. 53). Generalregister. Bd. I: 
A-K. Bd. I: L-Z. xv,597 ;x1j,6218. [89 


Subert, F. A., Rügen, Wittow, 
Arkona, Zudar u. Peerd; e. Beitrag 
z. Etymologie u. Deutg. dieser Namen. 
(Balt. Studien. N. F. 2, 21-56.) — 
Ders., Rujana, Wittow, Arkona. 
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 
"98, IX.) 418. [90 


+75 


Töppen, M.,Nachtr. z. Topographie 
d. Stadt Elbing; mitg. v. R. Töppen. 
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 39, 159 
-64.) [91 

Zweck, A., Litauen; Landes- u. 
Volkskde. (=Dt. Land u. Leben in 
Einzelschildergn. I: Landschafts- 
kunden, Bd. 1.) Stuttg., Hobbing & B. 
1898. 4525., 1 Kte. 8 M.— P. Krausa, 
Herkunft der Letten. (Vhdlgn. d 
Berl. anthr. Ges. "og, 236 f.) [1892 


3. Sprachkunde. 


Weise, 0., Die dt. Sprache. (Meyer, 
Das dt. Volkstum S. 211-60.) [1893 

Scholz, F., G. d. dt. Schriftsprache 
in Augsburg bis z. J. 1374. (Sep. a.: 
Acta Germanica V, 2.) Berl., Mayer 
& M. 1898. 2858. 8M. 50. [94 

Arndt, Uebergang vom Mittelhochdt. zum 
Neuhochdt. in d. Sprache d. Breslauer Kanzlei, 
s. ’98, 1510. Res.: Dt. Litt-Ztg. ’99, 60-68 
Burdach. [95 

Luther, Die Reformationsbibliographie u. 
d. G. d. dt. Sprache, s. Nr. 60. Rez.: Litt. 
Cb1.’99, 134-36 Burdach; Dt. Litt.-Ztg. ’99, 660 
Scheel. | [96 

Horn, P., Die dt. Soldatensprache. 
Giessen, Ricker. 1898. xıj, 174 S. 
2 M. 50. [97 

Lemke, P., Studien z. dt. Weidmanns- 
sprache (s. Nr. 61). (Auch in: Zt. f. dt. Unterr. 
12, 233-77.) [98 

Fockema-Andreae, 8. J., Spreekwijzen en 
vormen aan het oude recht ontleend. (Hande- 
lingen etc. van de Maatschappij d Nederl. 
letterkde. te Leiden ’97,98, II, 104-23.) [1899 


Sammlung kurzer Grammatiken 
german. Dialekte, hrsg. v. W. Brauue 
(8. 96, 1830). VII: A. Noreen, 
Altnord. Grammat. IT Altschwed. 
Gramm. m. Einschl. d. Altgutnischen. 
2. Lie S. 174-279. 2 M — C. Abrisse: 


E. Sievers: Abr. d. angelsächs. 
Gramm. 2. Aufl. 608. m. 2 Tab. 
1 M. 60. [1900 


Scheel, W., Zur Würdigung d Grammat. 
Alb. Ölingers u. ihrer Quellen. (Zt. f. dt. 
Unterr. 13, 561-67.) Vgl. "98, 57. [1901 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
(8. Nr. 62). IX, 15: Schwingeblock- 
Seele. Sp. 2689-2926. k 

Fuchs, P. J., Dt. Wörterbuc 
auf etymolog. Grundlage. Stuttg., 
Hobbing & B. 1898. 4°. xij, 360 S. 
3 M. 3 
Rez.: Litt.bl. f. gorm. u. rom. Philol. ’y9, 
56 f. Bebaghel. 

Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch 
d. dt. Sprache (s. Nr. 68). 6.-8. 


6* 


*76 


Toi )Lfg. S. 321-510 u. xvj S. 
1 M. [1904 
Pr Beil. z. Allg. Ztg. ’99, Nr. 13 Brenner. 
Hausenblas, A., Die Brüxer Mund- 
art. Tl. I. Progr. Wien. 1898. 425S. [5 


Teutsch, J., Alt-dacisch-teutsche Worter, 
welche unter d Sachsen in Burzland noch 
im Gebrauch sind (1756); im Auszuge mitg. 


v. O. Netoliczka (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. "90. 24 f.) [6 
Idiotikon, Schweizer. (8. Nr. 67). 


Hft, 37 u. 38. (Bd. IV, Sp. 945-1264.) 
à 2 M. [7 
Bohnenberger, K., Mundartgren- 
zen u. d. Nordgrenze d. alemann.- 
schwüb. Mundart. (Alemannia 26, 
249-56.) & 

Heilig, 0., Grammatik d. ostfrän 
Mundart d. Taubergrundes u. d. 
Nachbarmundarten. (Sammlg. kurzer 
Grammatiken dt. Mundarten, hrsg. 
v. Bremer. V.) Lpz., Breitkopf & H 
1898. xnj, 239 S., 1 Kte. 7 M. 50. [9 

Roz.: Litt. Cbl. ‘39 Nr 13. 

Lenz, Ph., Vergleichendes Wörter- 
buch d. neuhochdt. Sprache u. d. 
Handschuhsheimer Dialekts. Baden- 
Baden, Selbstverl. 1898. 818. 2M. [10 

Spieser, J., Schriftdt. Wörter mit ab- 
weichendem Sinn in d. Mundart d. Dorfes 
Waldhambach. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
14, 145-60.) — H. Lewy, Zum Elsüsser Juden- 
deutsch. (Ebd. 78-82.) Vgl. '98, 68. [11 

Weber, J., Die luxemburg. Sprache. 
(Ons Hémecht "ug, 34-37 etc. 600-604. 
"99, 25-30 etc. 112-16.) [12 

Beck, H., Idiotikon v. Nordsteimke 
bei Vorsfelde. (Jahrb. d.Ver.f niederdt. 


Sprachforschg. 23, 131-54). — R. 
Loewe, Niederdt. Spuren in Görlitz. 
(Ebd. 64-69.) [13 


Brückner, A., Preussisch und 
Polnisch. (Arch. f. slavische Philol. 
20, 481-515.) — F. T., Das masurische 
Sprachgebiet in Dtld. (Beil. z. Allg. 
Ztg. '99, Nr. 37.) [14 

Stuhrmann, J., Das Mitteldeut- 
sche in Ostpreussen (s. ‘96, 1849). 
Tl. 8. Progr. Deutsch-Krone. 1898. 
4°. 19 8. [15 


Walther, C., 2 alte Hexameter mit 
altdt. Namen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 19, 56-58; 
83-85.) [16 

Schatz, J., Die Sprache der Namen 
d ültest. Salz burger Verbrüderungs- 
buches. (Zt. f. dt. Altert. 43, 1-45.) [17 

Blumer, J., Die dt. F amiliennamen 
v. Leitmeritz u. Umgebg. (s. 97, 86). 


Bibliographie Nr. 1904—1951. 


TL O, Forts. Progr. Leitmeritz. 1897. 
89 S. [13 

Burckas, Die Ohrdrufer Familien- 
namen nach Herkunft u. Bedeutg. 
(s. '98, 1837). Forts. Progr. Ohrdruf. 
1898. 4°. 12 8. [19 

Göpfert, E., Annaberger Familien- 
namen. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Anna- 
berg Jahrb. 6 (= Bd. I, Hft 1, 
S. 3-32.) [1920 


4. Paliographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Reusens, Éléments de paléogra- 
phie (s. '98, 76). Louvain, L auteur: 
Paris, Fontemoine. 496 S., 60 Taf. 
25. fr. un 
Monumenta palaeographica. Denk- 
mäler d. Schreibkunst d. Mittel- 
alters. Abtlg. I: Schrifttafeln in 
latein. u. dt. Sprache. In Verbindg. 
m. H. Schnorr v. Carolsfeld hrsg. 
v. A. Chroust. 1. Serie, Lfg. 1. 
Münch., Bruckmann. gr. fol. 10 
Lichtdr.-Taf. u. 16 S. Text. 20 M. [22 
tee W. Poo z. Erlerng. 


latein. alaeogr 3. Aufl. v. 
Mi. Tangl (s. ‘97, 1908). Hit. 2. 
1898. 24 S., 40 Taf. 15 M. [3 


Rez.: Gött. gel. Anz. ’99, 181-37 Brandi 
Monaci, E., Esempi di scrittura 
latina def sec. I di Cristo al XVII 
per serv. all’ insegnamento paleogr. 
nelle scuole universitarie Roma, Lux. 
1898. 8. S., 52 Taf. [24 
Cappelli, A., Lexicon abbreviata- 
rum quae in lapidibus, codicibus et 
chartis praesertim medii-aevi occur- 
runt. Dizionario di abbreviature latine 
ed italiane usate nelle carte e codici 
specialmente del medio- evo riprod. 
c. oltre 13 000 segni incisi. (Manuale 
Hoepli.) Milano, Hoepli. ıxrj, 433 3. 
25 


7 L. 50. 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. '99, Nr. 9 Tangl; Arch. 
stor. ital. 23, 212-16 Rostagno. 

Paoli, C., Grundriss zu Vorlesgn. 
üb. lat. Paläogr. u. Urkundenlehre, 
übers. v. K. Lohmeyer (s. ‘96, 85). 
III: Urkundenlehre. 1. Abtlg. 212$ 
4 M. 

Rez. vw. Nr. 81: Arcb. stor. sicil, 33, = 
-80 Garufi. 


Giry, Manuel de diplomatique, s ‘95, 1857. 
Rez.: Götting. gel. Anz. ‘99, 204-10 Kehr Zi 


Kehr, P. Diplomat. Miszellen. 
(Nachrr. d. Ges. d. Wiss. zu Götting. 
a 496-512.) [28 


Sprachk. — Paläographie, Diplom., Chronol. — Sphragistik, Heraldik. 


Haller, J., Die Ausfertigung d. 
Provisionen; Beitr. z. Diplomatik d. 
Papsturkk. d. 14. u. 15. Jahrh. 
(Quellen u. Forschgn. a. italien. Ar- 
chiven etc. 2, 1-40.) [1929 


Lersch, B. M., Einleitung in d. 
Chronologie. 2. Aufl. Tl. I. Freib., 
Herder. 248 S. 6 M. 60. [30 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 14 Grotefend. 

Goldscheider, F., Ueb. die Gauss’- 
sche Osterformel (s. °96, 1863). Tl. O. 
Progr. Berl., Gaertner. 4°. 30 S. 
1 M. 31 

Hirschmann, A., Calendaria Ey- 
stettensia. (Analecta Bolland. 17, 
393-413. [32 

Mudrich, A., Einführg. d. Gre- 
gorianischen Kalenders in Salzburg. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20, 
107-12.) — Eickhoff, Einführg. d. 
neuen Kalenders in Gütersloh, 1724 
-25. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
23, 202-8.) [33 

Fremery, J. de, Dateeringen van 
graven uit het Hollandsche huis, 
alsmede van eenige hollandsche en 
zeeuwsche steden. (Bijdragen v. 
vaderl. gesch. X, 4, 147-75.) Vgl. 
Nr. 86. — Naschrift v. R. Fruin u. 
J.de Fremery. (Ebd. 176-84.) [1934 


6. Sphragistik und Heraldik. 


Schweizer, P. u. H. Zeller- 
Werdmüller, Siegelabbildgn. z. Ur- 
kundenb. d. St. u. Landsch. Zürich 
8. "oe, 104). Lfg. IV. 8 Taf. u. Text 

. 49-65. 3M. [1935 

Siegel, Das grosse, d. Stadt Zwittau. 
(Mitt. d. Centr.-Comm. 24, 242.) — G. Cumont, 
Le scel et le contre-scel du Conseil de 
Gueldre. (Ann. de la soc. d’archl. de Brux. 
19, 272.) H. Wendt, Das Siegel d kgl. 
Landeshauptmannschaft im Fürstent. Broslau. 
(Zt. d Ver. f. G. etc. Schlesiens 34, 407-9.) [36 


Sacken, E. Frhr. v., Heraldik. 


Grundzüge d. Wappenkde. 6. Aufl. 
v. M. v. Weittenhiller. Lpz., 
Weber. xvj, 1518. 2 M. [37 


Ströhl, H. @., Herald. Atlas. 
Lfg. 1—17. Stuttg., Jul. Hoffmann. 


à 1 M. Le 
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 
91). Lfg. 429-434. [39 

Inh.: Lfg. 429 = Bd. IV, Abtlg. 13 (Adel 
v. Kroatien u. Slavonien), Hft. 9. Textbog. 
51-56, Taf. 145-162. — Lfg. 430 = Bd. I, Ab- 
tlg. 1, Bd. 2, (Die dt. Souveraine u. Lande), 
Hft. 1. Textbog. 1-3, Taf. 1-48. — Lfg. 431 u 


7 


483 = Bd. IH, Abtlg. 11 (Adel d. russ. Ostsee- 
provinzen), Hft. 16 u. 17. Textbog. 21-84, 
Taf. 54-89. — Lfg. 432 u. 434 = Bd. 1V, Ab- 
tlg. 14 (Galizischer Adel), Hft.5.u.6. Text- 
bog. 19-25, Taf. 72-107. | 
Hupp, 0., Wappen u. Siegel d. 
dt. Städte, Flecken u. Dörfer (s. '96, 
Hft. 2. 104 S. Subskr.-Pr. 
24 M. [40 
Rez.: Dt. Herold. 27, 17 Seyler u. Antwort 
Hs. ebd. 42. : 
Dielitz, Wappen - Schematismus. 
(Viertelj.schr. f. Wappenkde etc. 26, 
277-356.) [41 
Vgl.: L Graf Ütterodt, Die Ruuka oder 
Streitgabel, das Spetum oder d. Kriegsgabel, 
das sogen. bec de corbeau oder die Corseque. 
(Dt. Herold ’99, 22 f.) 


Malderghem, J. van, Du pourpre 
en héraldique. (Ann. de la soc. 
d’archl. de Brux. 12, 444-562) — 
F. Knörk, Des Reiches Fahnen u. 
Zeichen. (Berr. d. fr. dt. Hochstiftes 
15, 10-18.) [42 

Pettenegg, E. 6. v., Die v. Franz 
Josef I. verliehenen Märkte- u. Städte- 
Wappen. (In: Festschr. z. 50)jähr. 
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d. 
hist. Vereinen Wiens.) [43 

Holzinger v. Janaburg, Heral- 
disches aus der Wachau. (Monatsbl. 
d herald. Ges. „Adler“ Bd. 4 ('98), 
318f.; 325; 330.) [at 

Gerster, L., Die schweizer. Biblio- 
thekzeichen (Ex-Libris) zusammen- 
gestellt u. erläutert. Kappelen (Kt. 
Bern), Selbstverl. 4°. 327 S., 1 Taf. 
25 M. [45 

Zingeler, K. Th., Der Bracke im 
Wappen der Hohenzollern. Görlitz, 
Starke. 1898. 4". 20 S., 2 Taf. 3 M. [46 

Bösch, H., Das Nürnberger Wap- 
pen mit d. Jungfrauenadler. (Mitt. 
a. d. germ. Nat.-Mus. ’98, 131-33.) [47 

Neuenstein, K. Frhr. v., Turnier- 
buch d. freiherrl. Familie v. Gem- 
mingen (s. ’98, 1853). Schluss. (Wap- 


penkde. "og, Hft. 1-8) — Ders., 
Wappen d. St. Hubertus Ordens- 
Ritter. (Ebd. Hft. 9-12.) [48 


Specht, Th., Die Wappen an d. Aussen- 
wänden im Hofe d. Priesterseminars in Dil- 
lingen. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11, 178 


ZS | (49 
ach, M., Totenschilde im Ulmer 
Münster. (Dt. Herold ‘99. S. 41 u. 
Taf.) [50 

Oidtmann, E. v., Das Wappen d. 
Stadt Aachen ıs. "98, Nr. 96). Nachtr. 
Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 288 f.) — 
. Füssenich, Wappen d St. Aachen. 
(Rhein. G.-B. 4, 257-60.) [61 


WE 


Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés 
des Pays-Bas et des pays avoisinants 
(8. Nr. 9»). O, 2. S. 137-264, Taf. 
6 fr. [1952 


Ders., Un certificat hérald., 1610. (Ann. 
de l’acad. d. archl. de Belg. 13, 109-11.) 


Spilbeeck, J. van, Armoiries des 
Abbayes Norbertines en Belgique. 
(Ann. de l’acad. d’archl. de Belg. 
5. Serie, 1, 489-500, Taf.) [58 

Spiessen, M. v., Wappenbuch d. 
westfäl. Adels. Lfg. 1 u. 2. Görlitz, 
Starke. 4°. 12 S., 67 Taf. à 9 M. 
(Subskr.-Pr. à 6 M.) [54 

Ahrens, H., Die Wappen d. Her- 
zôge zu Braunschw. u. Lüneburg. 
(Sep.a.: „Herald. Mitt.“ Jg. 5-7.) 
Hannov., Herald. Mitt. 1897. 218. 
1 M. [55 

Zedtwitz, A. Ten Sächsisches Wap- 

enbuch; e. Sammlg. v. Wappen, die 
in d. Jahrgängen 1886-99 d. Dresdner 
Residenzkalenders veröffentlicht wor- 
den sind. Dresden, K. S. Hofbuch- 
handlg. (Burdach). Vol "ag, 1867. [56 

Nur in e. gering. Anzahl v. Exemplaren 
veranstaltete Sonderausg. 

v. d. Horst, Herald.-geneal. Denkmäler in 
d. Kirche zu Börninghausen. (Dt. Herold 
’99, 11t.) — W. v. Boetticher, Ein kursächs. 
Wappen (Ebd. 585f) — Conrad, Das Ex 
libris d. Hzgs. Joh. Friedr. v. Pommern. 
(Ebd. ’98, 164.) — H. v. Bonin, Zurück- 
führg. d. Wappens deren v. Bonin in d. alte 
streng heraid. Form. (Ebd. 160-63.) [1957 


6. Numismatik. 


Stückelberg, E. A., Der Münz- 
sammler; e Handb. f. Kenner u. An- 
fänger. Zürich, Füssli. 1898. xıj, 
235 S. 6 M. [1958 

Rez.: Berl. Münsbll. Nr. 112 E. Bahrfeldt. 

Dannenberg, H., Grundzüge d. 
Münzkunde. 2. verm. u. verb. Aufl. 
Lpz., Weber jx, 807 S. 4 M. [59 

Nagl, A., Goldwährg. u. d han- 
delsmässige Geldrechnung im Mittel- 
alter (s. ’96, 1890). Forts. (Num. 
Zt. 30, 237-82.) [60 


Amardel, @., Les plus anciennes 
monnaies visigothes de Narbonne. 
(Sep.a.: Bull. de la commiss. archéol. 
de Narbonne Ze semestre ’98.) Nar- 
bonne, impr. Caillard. 1898. 16 S. [61 

Mowat, R., Monnaie de Suniefried, 
roi wisigoth, découverte p. A. Engel. 
(Rev. num. ’99, 102 f.) Vgl.: Gazette 
num. ’98, 125-28. [62 

Serrure, R., Monnaies méroving. 


Bibliographie Nr. 1952—1998. 


inéd. (Bull. de num. V, 3) — C. 
Wilde et de Dompierre de Chau- 
fepié, La trouvaille d'Escharen. (Rev. 
belge de num. 54, 253-72.) [63 

Smolik, J., Nalez denarü v Chrä- 
ötanech u Ceského Brodu (Der De- 
narenfund v. Chrastian bei Böhmisch 
Brod). (Rozpravy české akad. VI, 3.) 
34 S. [64 

Höfken, H. v., Passauer Pfennige, 
e. Beitr. z. mittelalt. Münzkde Oester- 
reichs u. Baierns. (Num. Zt. 30, 
283-328, Taf. 9 u. 10.) [65 

Heye, E., Münzfund v. Bücken. 
(Num. Änz. '98, S. 92 f. [abgedr. in: 
Hannov. G.-Bll.’99, Nr. 1]) — Ders., 
Jeversche Häuptlingsmünzen d Bü- 
ckener Fundes. (Ebd. "9, 17f) — 
Ders., Zur ostfriesisch. Münzkde. 

bd. og, S. 99.) — Ders. u. Tewes, 

waren d. Verdener Bischofs Jo- 
hann III. v. Asel (1426-1470) mit d. 
Heil. Suidbert. (Ebd. ’99, 2-5.) [66 

Alvin, F., Monnaies féodales inéd. 
Looz-Megen-Reckheim. (Sep.a.: Rev. 
belge de num. 54, 277-84) Brux, 
Goemaere. 235 ct. — Ders., Jetons 
belges du 15. siècle. (Ebd. 48-61, 
Taf. 3.) [67 

Stockhammer, G., Einzelfunde röm. Mün- 
sen in Oesterr. (Mitt d. Centr.-Comm 34 
234f) — Riedl, Fund Friesacher Pfennige. 
(Ebd. 25, 45f) — L. Schneider, Silberfund 
v. Cisteves. (Vhdlgn. d Berl. anthr. Ges. ‘38, 
272 f.) — E. Heuser, Fund mittelalt. Münzen 
b. Landstuhl. (Pfälz. Museum ’99, 8. 8f.)— 


B. a tn v. Mietschisko-Abbau 
(Zt. d. bist. Ges. f. d. Prov. Posen 13, 8. 340.) [68 


Thalmayr, F. Medaillen d. Err- 
hauses Oesterreich u. d. vaterländ. G. 
in d. Münzsammlg. d. Staats-Gymnas. 
zu Linz. Progr. Linz. 1898. 50 S. [69 
Scholz, J., Die österr. Conventions- 
Zwanziger (s. Nr.124). Nachtr. (Num. 
Zt. 30, 342-50.) — E. Fiala, Die Be- 
amten d. Prager Münzstätte, 1795- 
1867 (Nachtr. zu ‘98, 1881). (Ebd. 
30, 3356-41.) — Ders., Klaus Kraus 
Münzmeister v. Joachimsthal. (Ebd. 
329-84.) [70 
Peez, C. u. J. Raudnitz, G. d 
Maria - Theresien - Thalers. Wien, 
Graeser. 143 S. 1 Taf. AN [01 
Rez.: Num. Zt. 30, 855-57 Ernst. 
Müller, Jos., Die Münzreformen 
in Oesterr. währ. d. Regierg. Franz 
Josef I. (In: Festschrift z. Jubil. 
Franz Josef I., hrsg. v. d hist. Vereinen 
Wiens.) [73 


Numiematik. — Genealogie. 


Riggauer, H., Die Münzen Fried- 
richs mit d. leeren Tasche, Grafen 
v. Tirol. (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. ’98, II, 457-65.) [1973 

Fiala, E., Česke denáry (s.’97, 114). 
cplt. 12 He te. Prag, Haase. 1895-97. 
4. 534 S., 36 Taf., 1 Tab. [74 

Rethy, L., Corpus nummorum 
Hungariae. Bd I: Zeitalter d. Könige 
a. d. Ärpädhause. Hft. 1. Budap., 
Ung. Akad. 18 Taf. 10 M. [75 

Trachsel, C. F., Notice numism. 
sur le concordat monétaire suisse de 
1825. (Sep.a.: Rev. belge de num. 
54, 111-44.) Brux., Goemaere 1898. 
50 ct. 76 
Trachsel, C. F., Münzen u. Me- 
daillen Graubündens (s. 98, 1885). 
Lie 9-12. 1897/98. [77 

Protze, Die Münzstätten d. ber- 

isch. Landes. (Monatsschr. d. berg. 
D ver ’99, 1-4.) — Leithäuser, 
Ältere Münznamen: Kastemännken, 
Fettmännken, Petermännken, Drüt- 
têner u. a. (Ebd. 14-16.) 78 

Blanchard, L., Sur les poids des 
anciennes provinces belges. (Rev. 
belge de num. 54, 62-86.) [79 

itte, A. de, Les jetons et les mé- 
dailles d’inauguration frappés par 
ordre du gouvernement général aux 
Pays-Bas autrichiens, 1717-1794 (8. 
98, 1889). Forts. (Ebd. 161-74, 326- 
80 


K 
imburg - Stirum, Cte Th. de, 
Monnaies d'Anne de Limburg, ab- 
besse d’Herford 1520 à 1565. er: 
Rev. belge de num. 54, 19-48, Taf. 
1 u. 2) Brux., Goemaere. 27 S. 
50 ct. [81 
Tewes, F., Vorgehen gegen d. Abfeilen 
u Beschneiden d. Ein- und /.weidrittel-Stücke. 
(Num. Ans. '98, 100 f.) — Ders., Die bannov. 
Waterloo- u. Vereinigungs-Thaler im Lichte 
d. G. (Ebd. ’99, 11-13.) Vgl. Nr. 122. [33 


Bahrfeldt, E., Das märkische Münz- 
wesen im Mittelalter. (Arch. d. 
„Brandenburgia“ 1, 1-24.) [ss 

Grimm, E., Münzen u. Medaillen 
d. Stadt Rostock (s. Nr. 141). Forts. 
(Berl. Münzbll. 212 ff.) [84 

Bahrfeldt, E., Hinterpommerns 
Münz-G. zur brandenburg. Zeit d. 
17. Jh. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns, 
Festschr., S. 207-20.) [85 

Friedensburg,F.,Schlesiens neuere 
Münz-G. (= Nr. 2116.) Breslau, Wohl- 


fahrt. 4°. voj, 264 S. 9 M. [86 


19 


Garufi, C. A., Monete e conii nella storia 
del diritto siculo dagli Arabi ai Martini (s. 
Nr. 148). (Sep.a.: Arch. stor. sicil. Anno 
33, 1f.) [1987 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Lorenz, Lehrb. d. gesamten wissenschaft] 
Genealogie, s. ’98, 1902. Bez.: Dt. Litt.-Zt 
wn, 1765-71 Em. Reicke. — F. Koutgen, 
Die Aufgaben d. Genealogie. (Zt. f. Kultur- 


G. 6, 163-69.) [1988 

Hofkalender, Gothaisch. geneal. 
(s. ’98, 128). Jg. 136: 1899. xxjv, 
1335 S., 4 Stahlst. 8 M. [89 


Jahrbuch d. hohen Adels, um- 
fassend d. Abstammg. d. dt. landes- 
herrl. Häuser, die landesherrl. Fami- 
lien u. deren Agnaten, sowie d. dt. 
Standesherren u. deren Familien. Jg. 
I. Berl., Milit.-Verlagsanst. xvii), 
192 S. 4 M. [90 

Wrangel, F. U., Die souveränen 
Fürstenhäuser Europas. 860 Bild- 
nisse nebst genealog. Notizen. Bd. I. 
Stockholm, Tullberg. 1898. 4°. 331 S. 


25 M. [91 
Schmidt, &., Stammbaum d. Hau- 
ses Wittelsbach. Fürth, Rosenberg. 


62 S. 90 Pf. [92 

Schuster, Zur Geneal. d. Hohen- 
zollern. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
99, 63-56.) Vgl. 98, 129. — F. de 
Bas, Hohenzollern u. Oranien. (Ho- 
henzollern-Jahrb. 3, 188-207, 3 Taf. 
u. 1 Stammtaf.) [98 

Stammtafel d. mediatisierten Hau- 
ses Ober-Salm; hrsg. v. Ver. dt. Stan- 
desherren. Wernigerode, 1898. Fol. 
15 Taf. u. 6 Anhangstaf. [94 

Chestret de Haneffe, J. de, Hist. 
de la maison de la Marck, y com- 
pris les Clèves de la seconde race. 
(Publication de la Soc. des biblio- 
philes liégeois. Ser. in 4°, Nr. 4.) 
Liege, Cormaux, 1898. 4°. rg, 
375 S., Taf. 80 fr. [95 


Posse, Die Wettiner, s. ’98, 130. Rez.: Zt. 
A Ver. $. thüring. G. 11, 275 Devrient; Dt. 
Herold ’98, 168 Th. Schön. [96 


Schön, Th., Aus d. Ahnenreihe d. 
fürstl. Hauses Schönburg- Walden- 
burg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 203-7.) [97 


Jahrbuch d. dt. Adels (s. ’98, 184). 
Bd. II. xv, 10088. 8 M. [98 
Inh. s.: Dt. Herold ’M, 67 f. 


*80 


Taschenbuch, Gothaisch. geneal., 
d gräfl. Häuser (s. "og, 133). Jg. 72: 
1899. 1288 S., 1 Stahlst. 8 M. — 
Dass. d. freiherrl. Häuser. Jg. 49: 
1899. 1182 S., 1 Stahlst. 8 M. [1999 

Handbuch, Genealog., bürgerl. Fa- 
milien (8. "oi, 1989). Bd. VI. 347 S. 
7 Taf. 6 M. [2000 

Handel-Mazzetti, V. Frhr. v., Mis- 
zellaneen a. d. Kirchenmatrikeln 
Oberösterreichs (s. ’98, 205). Schluss. 
(Monatsbl. d. herald. Ges. „Adler“ 
Bd. 4 ('98), 269 f. etc. 326-28.) [2001 

Auszüge, Genealog., a. d. bei d. 
niederösterr. Regierg. 1566—1782 
publ., derzeit im Archive d. k. k. 
Landgerichtes in Wien befindl. Te- 
stamenten adeliger oder als adelig 
gegoltener Personen. (Ebd. "oy, 
237-39; 246-50. "up, 261-67 etc. 3857- 


61.) [2 
Wertner, M., Ausländ. Geschlech- 
ter in Ungarn (s. ’96, 152). N. Folge. 
(Jahrb. d. herald. Ges. Adler N. F. 8, 
161-266, 3 Stammtaf.) [3 
Bernoulli, A., Das Adelsverzeich- 
nis im Manifest Maximilians v. 22. Apr. 
1499. (Anz. f. schweiz. G. ’99, 141- 
44.) [4 
v. d. Horst, Nachtrag zu d. Ritter- 
sitzen d. Grafschaft Ravensberg u. d. 
Fürstentums Minden. (Viertelj.schr. 
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 
27, 1-1568.) Vgl. ’94, 2981. [5 
Deors., Das Kirchenbuch zu Börning- 
hausen. (Dt. Herold. ’99, 12 f.) 

Techen, F., Die Grabsteine d. 
lübeckisch. Kirchen. (Zt. d. Ver. f. 
lübeck. G. 8, 54-168.) [6 

P. v. Troschke, Weitere urkundl. Fami- 
liennachrr. (Dt. Herold ’99, 25f.) Vgl. Nr. 
153. — L. v. Carstenn-Lichterfelde, Ur- 
kundi. Familiennachrr. [Adel Schlesw.-Hol- 
steins betr]. (Ebd. S. 18f.) — Gräfe, Der 
alte ansüssige Adel d. Mark Brandenburg. 
(Ebd. 87-89.) D 


Amsler, K., Stammbaum d Fam. 
Amslerv.Schinznach, beginnend mit 
Sam. Amsler, Untervogt v. Schinz- 
nach, + 1699. Aarau, Sauerländer. 
1897. 17 8. [8 

Arndt, E.M. Ver G. d. Geschlechtes 
„Arndt“ (Nachkommen d Andreas 
Arnd zu Puttbus) nebst Stammtafeln 
u. e. Wappen. Köln, Druck v. Ba- 
chem. 1898. 4°. 48 S. [9 

Bachofen v. Echt, K. A., Beitrr. 
z. G. d. Fam. Bachoven v. Echt. 
2. verm. Aufl. Wien, Selbstverl.45S. [10 


Bibliographie Nr. 1999— 2050. 


Baetcke, A. J., G. d. Fam. 
Baetcke. Als Manuskript gedr. 
Hamburg, Hofbuchdr. Rademacher. 
1898. 4°. 409 S., 61 Taf. u. Portr. [11 

Becker, E., Beitrr. z. G. d Fam. 
Becker. Hft. 1. Düsseldorf, Druck 
v. Ed. Lintz. [12 


Schmidt, Schönhausen u. d Fam. v. Bis- 
marck, s. Nr. 159. Erklärg. Schmidts u Ent- 
gegng. v. Petersdorffs: Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G. 12, 267 f. {18 


Thalléczy, L. v., Die G. der Gra- 
fen v. Blagay. (Jahrb. d. herald. 
Ges. Adler N. F. 8, 1-160, 2 Stamm- 
taf.) [14 

Bodman, L. v., G. d. Freiherm 
v. Bodman (s. ’98, 146). Urkk. in 
Abschr. oder Auszug, sowie sonstige 
Nachrr. Forts.: 1519-1692. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 27, Beil. 
S. 281-376.) [15 

Halling, A., Beitrr. z. Fam.-G. d. 
Geschlechtes Callisen. Als Ma. 
gedr. Glückstadt, Dr. v. Augustin. 
1898. 296 S., 22 Taf. [16 

Czedik, A., G. d. Familien Czedik 
u. Trebersburg. Als Manuskr. 
gedr. Wien, Dr. v. Jasper. 1898. [17 

Kekule v. Stradonitz, St., 6 Urkk. 
z. G. d. Geschlechts v. Friesen- 
hausen. (Dt. Herold ’99, 56f1 — 
Henkel, Von Friesenhausen — v. 
Donop. (Ebd. 71-74.) [18 

Grotefend, W., Regesten z. G. d. 
gräfl. u. freiherrl. Grote 'schen Ge- 
schlechts. Cassel, Scheel. 4°. 1448. 
4 Lichtdr. u. 1 Stammtaf, 10 M. [19 

Maggid, D., Zur G. u. Geneal. d. 
Günzburge. Petersburg, Selbstverl. 
xjv, 306 S. [20 

Hase, K. A. v., Unsere Haus- 
chronik; G. d Fam. Hase in 4. Jhh. 
Lpz., Breitkopf & H. 1898. 4°. 3428, 
1 Taf., 1 Tab. 6 M. 21 

Dachenhausen, A. Frhr. v., Ge- 
nealogie d Ritter v. Henzler Edlen 
v. Lehnensburg nebst Stammtafeln 
gleichnamiger u. verwandter Ge- 
schlechter. Brünn, Druck v. Irrgang. 
1898. 4°. 123 S. 22 

Pappenheim, G. R. Frhr. Y., Die 
neuen Hess v. Wichdorff. Ge 
Fälschg. Marb., Elwert. 45 S., 3 Taf. 
2 M. [23 


Vgl.: Hess v. Wichdorff (Viertelj.schr. f. 
Wappenkde. 26, 366). 


Geschichtsblätter d. Familien v. 
Stamme Hildebrant (s. Nr. 168). 
Nr.11(Bd.I, jv, 16 u. Lj S.)2 M. 50. [24 


Genealogie, Familiengeschichte, Biographie. 


Schön, Th., Der Ausgang der Herren 
v. Hölnstein. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern 31, 137-39.) [2025 

Y. d. Horst, Die im Mannesstamme 
erloschene Fam. v. d. Horst in d. 
Prov. Hannover. (Viertelj.-schr. f. 
Wappenkde. etc. 26, 357-65, Stamm- 
taf.) [26 

Klemms Archiv; Mitt. a. d. Fam.- 
G., hrsg. v. d Verband Klemm scher 
Familien. Nr. 1-3. Pforzheim, Sept. 
1897, Apr. u. Okt. 1898. — Maier, 
Zur Geneal. d. Reutling. Fam. Klemm. 
(Reutl. G.-Bll. ’98, Nr. 6.) [27 

Rolleder, A., Die Herren v. Kra- 
warn (s. Nr. 171). Schluss. (Zt. d. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 8, 
56-70, Stammtaf.) [28 

Ompteda, L. Frhr. v., Die v. Kron- 
berg u. ihr Herrensitz. Frkf., Keller. 
4°. au, 644 S., 7 Taf., 1 Plan u. 4 
Geschlechtstaf. 38 M. [29 

Veltman, H., Die Werlter Langen; 
e. Beitr. z. G. d. Fam. v. Langen 
mit d. Schafscheere im Wappen- 
schilde. Wetzlar, 1898. [30 

Sommerfeldt, G., Aus d älteren Vergan- 
genheit d. Geschlechts der Grafen v. Lehn- 
dorff: Das Haus Statzen Maxkeim s. Nr. 3364. 
— Ders., Ueb. d. ültest. Stammeitze d. Ge- 
schlechts d. Reichsgrafen v. Lehndorff. (Sonn- 
tags-Beil. d. „Ostpreuss. Ztg.“ 99, Apr. 16.) [31 

Lepel, C. v., v. Lepel’sches Jahrb. 
Hft. 1. Berl., Stargardt. 1898. 108 S., 
1 Taf. 10 M. [32 

Lippert, W., Die Anfänge d. Fam. 
Marcolini in Kursachsen. (N. Arch. 
f. sächs. G. 20, 111-28.) [33 

Wöber, F. X., Die Miller v. u. 
zu Aichholz; e. genealog. Studie. 
T1. I: Die Mülner v. Zürich u. ihr 
Sturz, 1102-1386. Bd. 2. A: Text. 
B: Anmerkgn. Wien, Gerold. 1898. 
4. 620; 889 S., 8 Stammtaf., 15 
Urkk.taf. 36 M. 34 

Roller, 0., Die Stammtafel der 
Grafen v. Montfort bis z. Anfang 
d. 15. Jahrh. (Mitt. d. bad. hist. 
Komm. 21, 7-56, Stammtaf.) [35 

Müllenheim v. Rechberg, H. v., 
Familienbuch (Urkundenbuch)d. Frei- 
herren v. Müllenheim-Rechberg 
(8. 97, 2012). II, 1. 1898. 140 S., 
18 Taf. 30 M. [36 

Odenwald, K., Aus e. Familien- 
chronik [Fam. Odenwald]. (Sep.a.: 
Bad. Landpost.) Karlsruhe, Druck d. 
Aktiendruck. 1898. 161 S. [37 


*81 


Wertner, M., Zur Genealogie der 
Puchheim. (Monatsbl. d. herald. 
Ges. „Adler“ Bd. 4 (98), 253-57.) [38 


Finke, Die Abstammung der Fam. v. 
Rhemen von d Dynasten v. Lon (Zt. f. 
vateri. G. etc. Westfal. 56. I, 129 f.) [39 


Schön, Th., Die Familien v. 
Schacht in Württemb. (Dt. Herold 
’99, 55f) — Ders., Die Fam. v. 
Seckach. (Ebd. "og, 164.) [40 

Seelmann’s Familien-Blatt. (Hrsg. : 
E. P. Seelmann.) [Nr. 1:] Dez. 
1898. Bonn, Dr. d. Hauptmann’schen 
Buchdr. 8 S. 41 

Spalding, E., Geschichtliches, Ur- 
kunden, Stammtafeln der Spalding 
in Schottland, Dtld. u. Schweden 
währ. d. letzt. 6 Jhh., speziell d. dt, 
Zweig d. Fam. Glödenhof, 1898. [42 

Timaeus, Th., 260 Jahre d. Fam. 
Eduard Timaeus v. 1637-1897 u. 
deren Stammbaum. Dresden, 1898. 
104 S. [43 

Von den Velden, A., G. d. alt. 
brabant. Geschlechts Van den Velde 
oder Von den Velden. Tl. II: Wilh. 
von d. V., seit 1586 in Dtld., u. seine 
Nachkommen. AlsMs. gedr. Weimar. 
Kloppel. 1898. 64 S., 2 Taf. — T.I 
ersch. später. [44 

Schön, Th., Die nach Schwaben 
übergesiedelten Glieder d. Kärntner 
Freiherrengeschlechtes v. Weltz. 
(Monatsbl. d. herald. Ges. „Adler“ 


Bd. 4 (98), 298-305.) [45 
Schön, Th., Die Fam. v. Wolter. 
(Ebd. 285-87.) [46 


Zwehl, C. J. v., Urkunden-Buch 
d. Fam. v. Zwehl nebst Kunstbei- 
lagen, Textbildern, Stammbäumen u. 
e. Anhg. zu e. Fam.-G. Bremen, 
Storm. 1898. 4°. xvj, 90 S., 6 Taf., 
8 Tab. 8 M. 50. [47 


Biographie, Allg. deutsche (s. Nr, 
179). Lfg. 219/20 (Bd. 44, 481-795): 
Werder (im Nachtrag) — Zeis. à 
2 M. 40. [48 


O. Hartwig, Zur dt. Biographik. (Dt. 
Rundschau Bd. 98, 464-68.) 


Sammlung bernisch. Biographien 
(8. ’98, 1938). Lfg. 23 u. 24 (Bd. MI, 
481-639). 2 M. 40. [49 

Biographie nationale . .. de Bel- 

ique (s. 98, 170). XV, 1: Moens- 

anninck. 416 Sp. 3 fr. [2050 


*82 


Bibliographie Nr. 2051—2093. 


IL Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germaniae hist.: Epi- 
stolarum tomi V pars I = Karolini 
aevi IL, 1 8. Nr. 2820. [2051 

rn u. Forschangen a. d. Gebiete d. 
G., hrsg. v. d Görres- Ges. (s. '96, 182). Bd. 
5-7 vgl. Nr. 1074; 1243; 3174. [52 

Publikationen a. d. preuss. Staatsarchiven 
(s. '98, 1942). Bd. 71 8. Nr. 1017; Bd. 72 8. 
Nr. 1466; Bd. 73 s. Nr. 2106. [53 


Fontes rerum Austrincarum (s. ’97, 178). 
9. Abtig. Bd. 50 s. Nr. 3171. ` [54 
Publikationen a. d. steiermärk. 


Landesarchive. Graz, Moser. [55 
I: Joanneumsarchiv. 1. Abtig.: J. v. Zahn 
u. A. Meıl, Katal. d. Handschrr. xj, 241 8. 
4 M. 50. 2. Abtig. (Allg. Aktenreihe), a: 
M. e Felicetti, Th. Unger u. A. Kap- 
per, Katal.d. Lebenbücher u. Akten. V, 13 8. 
50 Pf; en Nr. 3610; d: E. Kümmel u. 
A. Kapper, Katal. d. Joannea. 33 S. 50 Pf. 
8. Abtlg. (Privatarchive): A. Mell u. J. v. 
Zahn, Katal. d. Marktarchives Aussee. V, 
10 S., 1 Stammtaf. 60 Pf. f | 
Schram, W., Die Archivalien- 
Samnlg. d. Hofrates Christ. d’Elvert. 
(Mitt. d. 3. (Ärch. Sektion d. Centr.- 
Comm. 4, 197-202.) [56 
Meier, Gabriel, Catalogus codi- 
cum manu scriptorim qui in biblio- 
theca Monasterii Einsidlensis O. 8. 
B. servantur. Tom. I. Lpz., Har- 
rassowitz. xxıv, 4228. 20 M. [57 


Mettensia. II: Mémoires et docc. 


publ. p. la soc. nation. des anti- 
quaires de France. Fasc. 2. Paris, 
Klincksieck. S. 193-360. [57a 


Ingold, A. M. P., Les manuscrits 
des anciennes maisons relig. d’ Alsace 
Paris, Picard. 1898. 71 S. 3 fr. Vgl. 
Nr. 186. [58 

Meinardus, Nachlass d. Archivdirektors 
Frhm. v. Preuschen. (Mitt. d. Ver. f. nas- 
sauische Altert.kde. '97/98, 50-54; 121 - 24. 
198,99, 25 f.; 60-63; 90f.; 117-19.) (59 

Publikationen d. Ges. f. rhein. Gkde (8. 
Nr. 187). xv, 2 s. Nr. 2903. xvi s. 3163. [60 


Keuffer, M., Verzeichnis d. Hand- 
schriften d. hist. Archivs d. Stadt 
Trier. S. 1-16. (Beil. zu: Trier. Arch. 
Hft. 2.) [61 

Keussen, H., Aquensia in d. Hand- 
schriften-Sammig. d. Britischen Mu- 
seums. (Zt. f. d. Aachener G.-Ver. 
20, 283-88.) [62 


Geschichtsquellen, Hansische. N. F. I a. 
Nr. 3255. 62a 


Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s 
[63 


197, 185). V III, 3 s. Nr. 3181. 


Staender, Die Handschriften d 
Kgl. u. Univ.-Bibliothek zu Breslau. 
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 33, 
1-66.) [2064 


2. Geschichtschreiber. 


Büdinger,M., Die Universalhistorie 
im Mittelalter. Tl. I u. I. (Aus: 
Denkschrr. d. Akad. d. Wiss.) Wien, 
Gerold. 4°. 47; 43 S. 6 M. 80. [2065 

Geschichtschreiber d. dt. Vor- 
zeit (s. Nr. 192). 2. Gesamtausg. 

[66 


Bd. 81-90. 
Vgl.: Nr. 2928; 29; 31-33; 60-62. 


v. Krones, Cisterzienserkloster Saar in 
Mähren u. seine G.schreibg. s$. Nr. 970. (#7 

Thommen, R., Basler Annalen; 
Auszüge a. d. G.-Quellen d. Mittel- 
alters bis 1500. Tl. I: Von d. ältest. 
Zeiten bis z. Ende d. 12. Jh. (Beitrr. 
z. vaterl. G., hrag. v. d. hist. Ges. zu 
Basel 5, 121-286.) [68 

Leidinger, G., Fundationes mo- 
nasteriorum Bavariae. (N. Arch. 24, 
671-717.) [69 

Reuss, De scriptoribus rorum Alsaticarum 
historicis; s. ’98, 190. Rez: Zt. f. G. d 
Oberrh. 13, 366 Wiegand; Litt.-Cbl. "08. 897; 
Hist. Viertelj.schr. ’93, 525 Cartellieri; Ann 
de l'Est 13, 294-97 Pôster. (30 


Liber pontificalis. P.I, ed. Th. Momm- 
sen, s. Nr. 181. Rez.: Mélanges d'archl et 
d’hist. 18, 381-417 Duchesne; Mitt. a. d. hist 
Litt. 37, 13842. [2071 


2. Urkunden und Akten. 


Bresslau, H., Grandidiers Urkun- 
denbehandlung. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
14, 9-12.) Vgl. Nr. 201. — Gasser, 
Sur les prétendues falsifications de 
Grandidier. (Rev. cath. d’Alsace, 18, 


1-9.) [2072 
Tille, A., Ueb. d. Inventarisation d 
kleiner. Archive. (Korr.-BL d. Gesamt-Ver. KO 
Nr. 3.) {13 
Recueil, Nouveau, génér. de trai- 
tés etc. de droit intern. (de G. F. de 


Martens), cont. p. F. Stoerk is 


Nr. 203). T. XXIV, 1-2. 478 8 
22 M. 74 
Traktater, Sverges, med främ- 


mande magter, udg. af O. S. Ryd- 


Allg. Quellen. — Sammlungen. — Geschichtschreiber. — Urkunden. *83 


berg (s. ’97, 206). XI: Sverges och 
Norges Traktater. D. IL. 1898. 775 S. 
24 Kr. [2075 


Quellen z. G. d. Stadt Wien, s. 
Nr. 206. Abtlg. II erscheint unter 
ausschliesslicher Leitung u. Verant- 
wortung von Uhlirz. Die frühere 
Angabe „red. v. Ant. Mayer“ trifft 
für diese Abtlg. nicht zu. [76 

Pöttickh v. Pettenegg, G. Grf. Y., 
Ueb. d. k. k. Adels-Archiv. (Mitt. d. 
3. (Arch.-)Sektion d. Centr.-Comm. 4, 
302-5.) — A. Czerny, Ein oberösterr. 
Adels-Archiv. (Ebd. 305-8.) — Ders., 
Das neue Landesarch. in Linz. (Ebd. 
60-114.) — Ant. Mayer, Wiener Ge- 
nossenschafts-Arch. (Ebd. 308 ff.) [77 

Levec, W., Styriaca im Schloss- 
archive zu Flödnig in Krain. (Beitrr. 
z. Kde. steiermärk. G.-Quellen 29, 
37-40.) — H. v. Zwiedineck, Das 
gri. Lamberg’sche Familienarchiv zu 

chloss Feistritz b. Oz (s. '98, 1963). 
T1. I. (Ebd. 92-193.) [78 

Pirekmayer, Die Archivalien d. 
Bezirksgerichte Taxenbach u. St. Gil- 

en (Mitt. d. 3. (Arch.-)Sektion d. 

entr.-Comm. 4, 816-21.) [79 

Doppler, A. u. H. Widmann, 
Urkk. u. Regesten d. Benediktine- 
rinnen-Stiftes Nonnberg in Salzburg 
(8. ’98, 1962). Forts.: Sept. 1446- 
Sept. 1490. (Mitt. d. Ges. f. Salz- 
burg. Ldkde. 38, 195-256.) [80 

Hirn, J., Das Innsbrucker Stadt- 
Archiv. (Mitt. d. 3. (Arch.)-Sektion 
d. Centr.-Comm. 4, 164-69.) — M. 
Mayr-Adlwang, Regesten z. tirol. 
Kunst-G. v. d. ältest. Zeit bis z. J. 
1364. (Zt. d. Ferdinandeums 42, 117- 
203.) [81 

Fischer, Gebh., Archiv-Berichte 
aus Vorarlberg. (J ahresber.d. Vorarl- 
berg. Museum-Ver. 35, 50-73. 36, 
101-58.) — H. W. Graf v. Walder, 
dorff, Mitt. a. Akten d. Archivs zu 
Hohenems üb. Bludenz u. Montafon 
(s. ’97, 1229). Schluss. (Ebd. 35, 3- 
15.) [82 

Émler, J., Listiny archivu někdy 
Olešnického nyní ve statním archivu 
Vratislavském chované a Cech a 
Moravy se tykajici (Die Urkunden d. 
einstmaligen Archivs in Oels, jetzt 
im Breslauer Staatsarchiv, die sich 
auf Böhmen beziehen). (Archiv Český 
14, 493-560. 15, 171-285.) [83 


Dušek, vV. J., Archiv kräl. města 
Loun (Ueb. d. Archiv d. Stadt Laun). 
(Sitzungsberr. d. böhm Ges. d. Wiss. 
"og, XIII.) 93 S. [84 

Kalousek, J., Listiny klääter.ü Sed- 
leckeho a Skalického z let 1357-1541 
(Urkunden d. Klöster Sedletz u. Ska- 
litz). (Archiv Český 14, 380-436.) — 
Ders., Listiny Zvíkovské a Orlické z 
let 1357-1549. (Ebd. 15, 286-343.) — 
Ders., Dodavek ke sbírce dopisü 
rodu Rosenberského do r 1526 (Nach- 
trag z. Sammlg. d. Korrespondenz d. 
Hauses Rosenberg bis z. J. 1526). 
(Ebd. 14, 1-323.) 85 

Rezek, A., F. Mares a J. Ka- 
lousek, Dopisy rodu Svamberského 
z let 1449-1526 (Korrespondenzen d. 
Hauses Schwamberg, a d. Archiven 
zu Wittingau u. Orlík hrsg.). (Ebd. 
15, 1-170.) [86 

Lechner, K., Beitrr. z. Frage d. 
Verlässlichkeit d. „Codex diplom. et 
epist. Moraviae" (s. Nr. 209). Forts. 
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle- 
siens 3, 71-99; 195-218.) [87 

Schram, W., Das k. k. Statthal- 
terei-Archiv in Brünn. (Mitt. d 8. 
(Arch.-)Sektion d. Centr.-Comm. 4, 
1-59). — Ders., Das k. k. Oberlan- 
desgerichts-Archiv in Brünn. (Ebd. 
203-20.) — G. Kürschner, Archiva- 
lisches a. Schlesien. (Ebd. 310.) [88 

Monumenta comitialia regni Trans- 
sylvaniae, hrsg. v. A. Szilágyi (8. 97, 
2056). T. XXI: 1692-1699. 472 8. 
6 M. [89 


Inventare schweiz. Archive (s. ’99, 
210). Forts. Bd. II, 161-88 (Beil. z. 
Anz. f. schweiz. G. "og, Nr. 4) [90 


Inh.: J. Häno, Stiftsarchiv St. Gallen 
P. Bütler, Archive Rorschachs. 


Vogel, A., Urkk. d. Stiftes Engel- 
berg (s. 98, 210). Forts. (Geschichte, 
freund 53, 101-242.) [91 


Grupp, 6., Oettingische Regesten 
(8. '96, 226). Hft. 2: 1279-1300. 
1 M. 50. [92 

Rez v. Hft 1: Dt. Litt.-Ztg. 19,1541 Tumbült. 

Urkundenbuch, Ulmisches. Im 
Auftr. d. Stadt Ulm hrsg. v. G. Vee- 
senmeyer u. H. Done Bd. I, 
Ti. 1: Die Reichsstadt. Von 1315- 
1356. Ulm, Kerler. 1898. 4°. xıj, 
482 S. 15 M. [93 

Rez.: Hist. Zt. 52, 563 Höhlbaum. 


"RA 


Beyerie, Konstanzer Ratslisten, s. "98. 
1975. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1273 Rietschel; 
Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. Abde, 8. 189 
Werminghoff; Litt. CbL 99, Nr. 8; Gôtting. 
gel. Ans. ’99, 93-99 Wartmann. — Ô. Leiner, 
Die Mitglieder d. Konstanzer Bates v. 1550- 
1800. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 27, 
148-60.) [2093 a 


Wiegand, wW., Bezirks- u. Ge- 
meinde-Archive im Elsass. (Jahrb. 


f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 161-91.) [94 

Schoell, A propos des archives départe- 
mentales en Alsaco (Rev. d'Alsace N. 8.13, 
95-103.) 

Urkundenbuch, aar ge hrsg. 
v. K. Albrecht, s. Nr. 218. Rez. v. IV: 
Hist. Zt. 82, 3931—35 Hnr. Witte; v. V: Zt. f. 
G. d. Oberrh. 14, 339 A. Schulte. (95 

Jung, R., Archivalische Findlinge. (Arch. 
f. Frankf. G. u. Kunst 6, 327-40.) [96 


Veltman, H., [Regesten dl Aa- 
chener Prozesse am Reichskammer- 
gericht (s. '97, 230). Abtlg. Il, Forts. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 9- -89.) [97 


Actes et documents anciens inté- 
ressant la Belgique, par Ch. Duvi- 
vier. (Publications de la commiss. 
roy. d’hist., série in 8°.) Brux., Kiess- 
ling et Co. 1898. 462 S. 5 fr. [98 

Busken Huet, 6. en J. S. van 
Veen, Verslag van onderzoekingen 
naar archivalia te Parijs, belangrijk 
voor de gesch. van Nederland, op 
last der regeering ingesteld. s'Gra- 
venh., Nijhoff. 145 S. 1 fl. 90. [2099 

Dozy, Ch. M., De openstelling der 
oude notariëéele archieven. (Nederl. 
archievenblad ’98/99, 17-31.) [2100 

Dozy, Ch. M., Inventaris van het 
oud-archief der stad Edam. Leiden, 
Ydo. 1898. 72 8. [2101 

Register op de leenaktenboeken 
van het vorstendom Gelre en graaf- 
schap Zutphen: uitg. door J. J. S. 
Sloet en J. S. van Veen. Stuk I. 
(Uitgave van „Gelre“, vereeniging tot 
beoefning van Geldersche geschiede- 
nis etc.) Arnhem, Gouda Quint. 
1898. 211S. A9 [2 

Straven, F., Inventaire analyt. et 
chronol. des archives de la ville de 
Saint-Trond (s. '98, 1987). VI, 8. 
1898. S. 321-480. 3 

Sagher, E. de, Notice sur les ar- 
chives commun. d'Ypres et docce. p. 
serv. à l’hist. de Flandre du 13. au 
16 siècle. Ypres, Callewaert-De- 
Meulenaere. 1898. 415 S. 10 fr. P 

Reusens, Documents relat. à 1 
baye’ norbertine de Heylissem (s. ’98, 


Bibliographie Nr. 2093 a— 2143. 


1990). Forts. (Analectes p. serv. à 
l'hist. eccl. de la Belg. 27, 129-96.) [5 


Urkundenbuch, Hessisches. Ab- 
tlg. I: A. Wyss, Urkundenb. d. 
Deutschordens-Ballei Hessen. Bd. 3: 
1360-99. (Bd. 73 v. Nr. 2053.) Lpz, 


Hirzel. 687 S. 20 M. [6 
Urkundenbuch, Dortmunder; hrsg. 
v. K. Kübel. Bd. M, Hälfte 1: 


Nachtrr. zu Bd. I u. Il; undatierte 
Urkk.; 1401-1410. Dortmund „Köppen. 
x, 426 S. 10 M. DG 

Doebner, R., Urkunden-Regesten 
v. Stadthagen: 1230-1862. (Zt. d. hist. 
Ver. f. Niedersachs. ‘98, 148-254; [8 

Urkundenbuch d. St. Hildesheim, 
hrsg. v. R. Doebner (8. "ou, 242). 
T1. VII: 1451-1480; mit EE 
d. Kämmereirechngn. u. 18 Siegeltaf. 
848 S., 18 Taf., 24 M. 9 

Reinecke, W., Das Stadtarchiv 
zu Lüneburg. (Jahresberr. d. Muse- 
ums- Ver. f. d. Fürstent. Lüneburg 
1896/98, 27-92.) [10 

Hanserecesse (s. "oi, 2092). Ab- 
tlg. 8: 1477-1530, beach v. D. Schä- 
fer. Bd. VI: 1510-16. xvj, 863 8, 
28 M. 40. 11 


Rez. v. '97, 2092: Hist. Zt 82, 139 Baasch; 
Gött. gel. Ans. ’97, 791-96 Frensdorff 


Urkundenbuch d. Stadt Lübeck 
(8. Nr. 231). X, 9-10: 1465; m. Orts- 
u.Person.-Regist. S.641-745. 3M. [12 


Wislicenus, K., Tabelle z. Ver- 
gleichg. d. Urkundenauszüge Eber- 
hards v. Fulda mit den ihnen zu 
Grunde liegenden Urkk. in d. Drucken 
v. Dronke, Pistorius, Schannat u. in 
e. Marburg. Handschrift. (Zt. d. Ver. 
f. thüring. G. 11, 260-68.) Vgl. ‘97, 
2079. D 

Exner, Das Kgl. Sächsische Kriegs- 
Archiv. (N. Arch. f. sächs. G. 20, 
148-54.) [14 


Codex diplom. Lusatiae superioris Il s. 
Nr. 1011. [15 


Codex diplom. Silesiae (s. ’98, 2002). Bd 19 
s. Nr. 1986. [15 
Diederichs, H., Ueb. d herzogl. Archiv 
in Mitau. (Arch. f. Anthrop. 25, 99-101) 
Vgl. ’98, 281. 7 


Mazzatinti, @., Gli archivi della 
storia d'Italia (s. op, 232). I, 3:4. 
S. 163-272. 18 


(Imola; Dozza; Tossignano; Fontana Elice; 
Orvieto; Giovinazzo; Faenza; Senigaglia.) 


Urkunden und Akten. — Andere schriftl. Quellen und Denkmäler. 


Regesta diplom. hist. Danicae 
(s. "96, 257). 2. Ser., T. II, 8-4: 1574 
-1628. S. 577-860. [2119 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Analecta hymnica medii aevi, hrsg. 
v. C. Blume u. G. M. Dreves 
(8. Nr. 142). Bd. 31 u. 82: Dictamina 
pia. Reimgebete u. Leselieder d. 
Mittelalters. 4. u. 6. Folge. 218; 
238 S. 14 M. 50. [2120 

Krieg, Mitt. über Kirchenbücher. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘99, 56-58.) 
— Sägmüller, Die Entstehg. u Ent- 
wicklg. d. Kirchenbiücher im kathol. 
Dtld. bis z. Mitte d. 18. Jh.; dargest. 
auf Grund d. kirchl. Gesetze. (Theol. 
Quartalschr. 81, 206-58.) [21 

Welzl, H., Ueb. mährische Pfarr- 
matriken. (Zt. d. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens 3, 225-30.) 22 

Nathusius-Neinstedt, H. v., Die 
Frankfurter Kirchenbuchführg. (Arch. 
f. Frankf. G. etc. 6, 161-86.) [23 

Bosbach, F. X, Das älteste Burt- 
scheider Nekrologium. (Zt.d. Aachen. 
G.-Ver. 20, 90-178.) [24 

Wirz, C., Ein Nekrolog d. Abtei 


Egmond (s. Nr. 249). Schluss. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
19, 618-24. 


20, 122-27.) [25 


Baumann, M., Strömungen u. Er- 
eignisse d. früher dt. G. im Spiegel 
leichzeitiger Dichtung. Progr. Berl., 
aertner. 1898. 4°. 448. 1 M. [26 
Bolte, J., Hist. Lieder a. d. Elsass. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 131 
-37.) [27 
Liblin, J., Ch. Goutzwiller, 
À. Benoît, Notes et documents P- 
serv. à l'hist. de la presse en Alsace- 
Lorraine. (Rev. d'Alsace 47, 289 
-304 ; 433-58. 48, 32-38; 234-42; 360 
-73; 527-35.) [28 
Richter, P., Die Schriftsteller d. 
Bened. - Abtei Maga Laach (s. '98, 
2010). Forts. (Westdt. Zt. 17, 277 
-340.) [29 
Borchling, C., Ueb. mittelniederdt. 
Handschrr.d.nordwestl. Dtlds. (Jahrb. 
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 23, 
103-24.) [30 
- Akten d. Univ. Erfurt. Tl. IH: 
Register z. allg. Studentenmatrikel 


"Ri 


1392-1636; begonnen v. J. C. H. 
Weissenborn, fortg. v. A. Hortz- 
schansky. (= Nr. 2068.) Halle, 
Hendel. 441 S. 27 M. [31 

Töppen, M., Histor. Lieder. (Zt. 
d. westpreuss. Ġ.-Ver. 39, 168-74.) [32 


Kohte, J., Der Stand d. Inven- 
tarisation d. Kunstdenkmäler im dt. 
Reiche. (Denkmalspflege I, 3.) [38 

Grefe, C., Alt-Oesterreich (Unter 
d. Enns): Abbildgn. v. merkwürdigen 
alten Bauwerken, Denkmälern, Fried- 
hofkarnern, Kirchen, Kreuzgängen, 
Wallmauern, Ritterburgen, Schlös- 
sern, Ruinen u. dgl. Wien, Kubasta 
& V. 24 Hfte. m. 96 Taf. in Steindr. 
28 M. 80. [34 

Kiessling, F. X., Alte Denk- 
säulen, Steinkreuze u. Marterln aus 
Drosendorf u. Umgebg. (Berr. u. 
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien 33, 
116-34.) [35 

Topographie d. hist. u. Kunst- 
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. "og, 
246). I: K.B. Mädl, Der polit. Be- 
zırk Kolin. 1898. 136 S., 7 Taf. 
4 M. 60. [36 

Müller, R., Kunstdenkmäler im 
Norden v. Böhmen ; Forschungsbercht 
üb. d. J. 1897. (Mitt. d Centr.-Comm 
24, 191-99. 25, 21-26; 61-68.) [37 

Franz A., Alte Steinkreuze u. 
Kreuzsteine in Mähren. (Ebd. 25, 
1-14, 6 Taf.) [38 

Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer. 
Kunstdenkmäler (s. Nr. 259). 14: Die 
mittelalt. Architekt.- u. Kunstdenk- 
mäler d. Kt. Thurgau; beschrieben 
v. J. R. Rahn unt. Mitwirkg. v. 
E. Haffter, hist. Text v. R. Durrer. 
Schluss. S. 417-51. (Beil. z. Anz. f. 
schweiz. Altertkde. "og, Nr. 4) Sep. 
Frauenfeld, Huber. 4M. [39 

Henner, Th., Altfränk. Bilder m. 
erläut. Text (s. 98, 249), Jg. V. fol. 


208. ıM. [40 
Aufleger, O., Mittelalt. Kunstdenkmale 
Bambergs s. Nr. 963. [41 


Schröder, A., Die Monumente d. 
Augsburger Domkreuzganges (s. "98, 
2018 a). Schluss. (Jahrb. d hist. 
Ver. Dillingen 11, 31-114.) 42 

Kunstdenkmäler, Elsäss. u. lo- 
thring. (s. "98, 2022). Lig. 29 u. 30: 
Elsäss. Kunstdenkm. m. F. Leitschuh 
u. A. Seyboth hrsg. v. S. Hausmann. 
Lfg. 31-34: Lothr. Kunstd., m. Wahn 


*86 


u. Wolfram hrag 
Lfg. 9 u. 12. à 5 Taf. à 2 M. [2143 
Museographie üb. d. J. 1897: 
a) F.Hettner, Westdtld. u. Holland. 
b) H. Schuermans, Découvertes 
d’antiquites en Belgique. (Westdt. 
Zt. 17, 350-407, Taf. 5-14. [44 
Clemen, P., Kunstdenkm. d Rhein- 
rovinz (8. Nr. 262). IV, 3: Kreis 
ergheim; in Verbindg. m. E. Polac- 
zek bearb. 168 S., 10 Taf. 5 M. [45 
Res.: Westdt. Zt. 18, 86-92 Lehfeldt. 
Berichte üb. d. Thätigkeit d. 
Provinzialkommission f. d. Denkmals- 
pflege in d. Rheinprovinz, d. Provin- 
zialmuseen zu Bonn u. Trier, d. rhein. 
Kunst- u. Geschichtsvereine u. üb. 
d. Vermehrg. d. städt. u. Vereins- 
sammlungen innerh. d. Rheinprov.: 
1898. (Bonner Jahrbb. 103, 169-271, 
4 Taf.) [46 
Wolff, C. u. R. Jung, Die Bau- 
denkmäler in Frankf. a. M. (8. °98, 
256). Lfg. 4 (Bd. II, 259-466, 4 Taf.). 
6 M. [47 
Bau- u. Kunstdenkmäler v. W est- 
falen (s. °98, 2029). IX: Kreis Pader- 
born; bearb. v. A. Ludorff, m. ge- 
schichtl. Einleitg. v. W. Richter. 
154 S., 2 Ktn., 118 Taf. 4 M 20. [48 
Bau- u. Kunstdenkmäler Thü- 
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt (s. 


. v. S. Hausmann, 


Bibliographie Nr. 2143—2187. 


Nr. 266). Hft. 27: Hzgt. Sachs.- 
Meiningen. 3. Bd.: Kreis Sonneberg. 
Amtsgerichtsbezirke Sonneberg, Stel- 
nach u. Schalkau. 73 S., 1 Taf. 
2 M. [49 

Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Ka. 
Sachsen (s. ’98, 2032). Hft. 20: Amts- 
hauptmannschaft Grimma. 2. Hälfte. 
140 S., 7 Beil. 7 M. 50. [50 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Pror. 
Pommern; hrsg. v. d. Ges. f. pomm. 
G. etc. I, 1: H. Lemcke, Reg.-Bez. 
Stettin. Hft. 1: Kreis Demmin. 
Stettin, Saunier. 4°. 
6 M. [51 

Bericht d. Provinsial-Conservators d 
Kunstdenkmäler d. Prov. Schlesien über seine 
Thätigkeit v. 1. Apr. 1896 bis 31. März 1558. 
(Veröffentlichgn. d. Provinzial-Kommiss. z. 
Erhaltg. ete. d. Denkmäler d. Prov. Schlesien 
Hft. 2.) Breslau, Dr. v. Grass, Barth 4 Co. 
1898. 3158. 3 Taf. 53 

Verzeichnis d. Kunstdenkmäler d. 
Prov. Posen (s. ‘97, 2117a). Bd. L: 
J. Kohte, Uebersicht d. Kunst-G. d. 
Prov. Posen; m. e. Abriss d. polit. u. 
kulturgeschichtl. Entwicklg. d. Lan- 
des v. A. Warschauer xjx, 174 S., 
1 Kte. 4 M. 53 

Bötticher, A., Bau- u. Kunst- 
denkmäler d. Prov. Ostpreuss. (s. `98, 
2039). Hft. 1: Das Samland. 2. Aufl. 
1898. jx, 170 S., 4 Taf. 3 M. [2154 


Ill. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Bibliothek dt. G. (s. "ug, 263). 
Lfg. 126-131. [2155 

Vgl. ’98, 2713; 3344; 8546. ’99, 1257; 2888. 

Helmolt, H., Die dt. Geschichte. (H. Meyer, 
Das dt. Volkstum S. 121-210.) 56 

Lamprecht, K., Die hist. Methode d. 
Herrn v. Below; e. Kritik. Berl., Gaertner. 
50 S. 1M. (auch als Beilage d. Hist. Zt. 
Bd.82, Hft. 2 ausgegeben). Ders., Die Kern- 
punkte d. geschichtswiss. Erörtergn.d. Gegenw. 
(Zt. f. Sozialwiss. 2, 11-18.) Erwiderg.v Bs.: 
Histor. Zt. 82, 567f. — Rez. (auch v. Belows 
Broschüre): Litt. Cbl. ’99, Nr. 8 — Vgl. 
auch: 1.) H. Rickert, Kulturwissenschaft 
u. Naturwissenschaft. Freib., Mohr. 718. 
1 M. 40; 3.) Bernheim, Geschichtswissen- 
schaft u. Erkenntnistheorie (Zt. f. immanente 
Philos. 8, 255-86.) [57 


Ranke, L. v., Ueb. d. Epochen 
d. neuer. G. Vortrr. d. Könige Maxi- 
milian II. v. B. im Herbst 1854 geh. 
Hrsg. v. A. Dove. 2. Sonderabdr. 


d. Vortrr. 6. Aufl. Lpz., Duncker EH 
144 S. 8 Mk. 60. [2158 


2. Territorial-Geschichte. 


Monarchie, Die ôsterr.-ungar. in 
Wort u. Bild (s. Nr. 172). Bd. XIX: 
Galizien. xvj, 890 S. 16 M. 80. [2159 

Schwarz, du Die Kaiser), Sommer- 
residenz Favorita auf der Wieden in 
Wien 1615-1746. Wien u. Prag, 
Tempsky. 128 S. 3 M. 50. [60 

Zahn, J. v., Steirische Miszellen. 
Zur Orts- u. Kultur-G. d. Steiermark. 
Graz, Moser. 1898. 4478. 10 M. [61 

Egger, J., Schloss Gerrenstein u. 
seine Herren. (Zt. d. Ferdinandeums 
42, 47-116.) [62 

Grabherr, J., Die reichsfreie 
Herrschaft St. Gerold ; Beitr. z. Landes- 


Denkmäler. — Allgem. deutsche und Territorial-Geschichte. 


u. Kultur-G. Vorarlbergs. (36. Jahres- 
ber. d. Vorarlberg. Museum - Ver. 
8. 17-100.) 2163 
Palacky, F., Déjiny národa českého. 
Prag, Bursik & K. 1898. xvj, 545; 
64 


554 S. 
Masaryk, T. G., Palacky’s Idee d. büh- 
misch. Volkes. Prag. 1898. 74 8. [64a 


Vrbka, A., Klosterbruck u. seine 
Schicksale im Laufe d. Jahrhunderte. 
Znaim, Fournier & H. 1898. 9185. 
1 M. [65 

Csuday, E., Die G. d. Ungarn; 
2. Aufl., übers. v. M. Darvay. Berl., 
Bodenburg. 509; 575 S. 15 M. [66 

Teutsch, F., Bilder a. d. vater- 
länd. G. (B. °94, 3335). Bd. II. 5168. 


5 M. 10. [67 


Hürbin, J., Handbuch d. Schweizer 
G. (s. Nr. 279). Lfg. 2. S. 65-128. 
80 Pf. i [68 

Muyden, B. van, Hist. de la 
nation suisse (s. "96, 2171). Livr. 7-10. 
S. 241-320. à 1 fr. 50. 69 

Jegerlehner, J., Die polit. Be- 
ziehgn. Venedigs zu d. 3 Bünden 
vornehmlich im 18. Jh. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 23, 226-332.) Vgl. "og, 
282. = 
Küchler, A., G. v. Sachseln. (Ge- 
schichtsfreund 53, 243 - 96.) — R. 
Durrer, Ruine Attinghausen. (Anz. 
f. schweiz. Altert.kde. ‘98, 47-62; 
79-92.) 71 

Eggenschwiler, F., Geschicht- 
liches üb. Balsthal u. Umgebg. aus 
d. ältest. Zeit bis z. Auftreten der 
Grafen v. Bechburg. Zuchwil (Kt. 
Solothurn), Selbstverl. 1898. 109 S. 
1 fr. 50. [72 

Droz, N., La république Neuchä- 
teloise; ses origines et son développe- 
ment. La Chaux-de-Fonds, impr. du 
National suisse. 1898. 73 S. [73 

a ran E., Le canton 
de Neuchätel. Rev. hist. et monogr. 
des communes du Canton. Livr. 7 
-10. Neuchâtel, Attinger. 1898. 4°. 
Vol. I, 461-612; II, 1-168. [74 

Gautier, J. A., Hist. de Genève 
des origines à l’année 1691 (s. ‘96, 
2176). T. Iu. II. wm, 459; 676 S. 
à 16 fr. [75 


Riezler, S., G. Baierns. Bd. IV 
(1508-1597). (G. d. europ. Staaten 
Lfg. 68, 2. Abtlg.) Gotha, Perthes. 
1898. xxj, 681 $ 16 M. [76 


"RI 


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Seebach. (Vhdlgn. d. hist, Ver. f. 
Niederbaiern 84, 345-64. [77 

Stein, F. u. L. Müller, Die G. 
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Junge. 1898. 344, 80 S., 8 Portr., 
34 Taf., 1 Tab. 5 M. 80. [78 

Stein, F., G. d. Stadt Lohr am 
Main v. d. ältest. Zeiten bis z. Ueber- 
gange an d. Krone Baierns. Lohr, 
Gentil. 1898. 174 S. [79 

Blank, J., G. d. Pfarrgemeinde 
Geroda-Platz, kgl. baier. Bezirksamts 
Brückenau. Brückenau, Dr. v. E. 
Wolf. 1898. 56 S. [80 

Hörnes, J., Kurze hist.-topogr. 
Beschreibg. d. Karlsburg u. v. Karl- 
stadt. Karlst., Dietz. 190 S. [81 

Schön, Th., Aus Neckarhausens 
Vergangenheit. (Mitt. d. Ver. f. G. 
etc. in Hohenzollern 31, Vote [82 

Weech, F. Veg Karlsruhe, R d. 
Stadt (s. °98, 2055). Lfg. 13-15 (Bd. 2, 
401-63 u. Bd. 3, 1-160). à 1 M. [83 

Stork, A., Geschichte, Volkswirt- 
schaft u. soziales Leben d. Gemeinde 
Beiertheim, Bez.- Amt Karlsruhe. 
Nebst Anhg.: Geschichtl. u. wirt- 
schaftl. Litt. üb. d. Benediktinerabtei 
u. d. nachmal. fürstl. Kammergut 
Gottesaue. Karlsr., Bielefeld. 1898. 
56; 32 S., 8 Taf. 1 M. 50. [83a 

Schaz, F., Stadt Oberkirch u. d. 
Burgen d. vorderen Renchthales. 
Achern, Eitler & J. 1898. 57 8. [84 


Reuss, R., L’Alsace au 17. siecle 
(s. Nr. 290). T. I. (Biblioth. de 
l'école des hautes études. Fasc. 120.) 
x), 638 S. 20 fr. [85 

Eez.: Hist. Viertelj.schr. 2, 126-32 E. v. 
Borries; Rev. crit. 46, 427-31 Pariset; Bull. 
crit. ’98, 248-56; Ann. de l'Est 13, 297-300 
Pfister. 

Walter, Th., Zur G. d. Deutsch- 
ritterordens im Oberelsass. (Jahrb. 
f. G. ete. Els.-Lothr. 14, 3-55.) [86 

Durrwell, G., Hist. d'une ville 
d'Alsace [Guebwiller] et de ses en- 
virons (e '97, 2153). Forts. (Rev. 
d'Alsace 48, 129-36; 335-59; 490-96.) 
— Grandidier et Meglin, Obser- 
vations hist. sur l'état ancien de la 
ville d’Obersultz; reprod. p. A. Gas- 
ser. (Ebd. 298-309.) — Th. Schoell, 
Notes sur Ingwiller aux 17. & 18. 
siècles. (Ebd. 62-77.) — Ders., Les 
Alsaciens dans (hiet de Nancy 
d’apr. M. Pfister. (Ebd. 289-97.) [87 


*88 


Levy, J., G. d. Stadt Saarunion 
seit ihr. Entstehg. bis z. Gegenw. 
Vorbruck - Schirmeck, Hochstetter. 
1898. 490 S. [2188 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 345. 

Stünkel, L., Ein geschicht) Streif- 
zug in d. Ümgegend v. Metz. Progr. 
Metz. 1898. 4°. 65 8. [89 


Falk, F., Zur Statist. u. G. d. ehemalig. 
Erzbistums Mainz. (Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 78, 842-51.) [90 


Weniger, G. d. Schlosses Oranien- 
stein, jetziges Kadettenhaus. Diez a/L., 
Meckel. 1898. 48 S. 1 M. 50. [91 


Strauss, F. W., Beitrr. z. G. d 
Stadt M. Gladbach u. d. Jülicher 
Landes. (N. Folge) M.-Gladbach, 
Strauss. 120 S. 1 M. 50. [92 

v. Werthern, Fürstliche Besuche 
in Wesel; e. Rückblick auf 5 Jahr- 
hunderte. Hft.1u.2. Wesel, Fincke 
& M. 1898/99. 54; 1508. 3 M. [93 

Stroband, B., 'G. d. Wallfahrts- 


ortes Marienbiam am Niederrh. 
Dülmen, Laumann. 1898. 16°. 1438. 
30 Pf. 94 


Scholten, R., Urkundliches o d. 

Herren v. Mörmter (de Munimento) 
u. d. Haus Roen in Obermörmter. 
(Beitrr. z. G. d. Niederrh., Düssel- 
dorf. Jahrbuch 13, 243-73.) [95 

Oidtmann, E. v., Der ehemalige 
Rittersitz Rath, auch Marschallsrath 
genannt, bei Mechernich. (Zt. d. 
Aachen. G.-Ver. 20, 1-8.) [96 

Niessen, H., G. d. Kreises Merzig. 
Merzig, Merziger Volksztg. 1808. 
280 S. [97 

München, D. C., Versuch e. kurz 
gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts. 
Lützelburg; hrsg. v. M. Blum. (Beil. 
zu „Ons Hémecht“ ’98 u. '99.) va) S. 

u. S. 1-156. [98 


Pirenne, H., G. Belgiens. Bd. I: 
Bis z. Anfang d. 14 Jh. Dt. Über- 
setzg. v. F. Arnheim. (G. d. europ. 
Staaten. Lfg. 59, Abtlg. 1.) Gotha, 
Perthes. xxıv, 496 S. 10 M. [2199 

Vanderkindere, L., Histoire de 
la formation territor. des principautés 
belges au moyen âge. (Compte rendu 
des séances de la comm. roy. d’hist. 
de l'acad. de Belg. ö. Sér. T. 8., 
257-95; 397-500.) [2200 

Rootselaar, W. F. N. van, Amers- 
foort; geschiedkundige bijzonder- 


Bibliographie Nr. 2188—2242. 


heden (s. ’98, 2073). Deel II. Amersf., 
Wolters. 1898. 1625. 2fl. [2201 

Meulleners, J. L., Les seigneurs 
de la Rochette et l'Avouerie de Fléron 
end. le 17. siècle. (Publications de 
a soc. hist. etc. dans le duché de 
Limbourg 34, 203-305.) [2 

Demarteau, J. E., Liége et les 
principautés épiscop de l'Allemagne 
occident. (Bull. de l'Institut archeol. 
liégeois 27, 309-415.) [3 

Potter, Fr. de u. J. Broeckaert, 
Gesch. v. de gemeenten d. provincie 
Oost-Vlaanderen (s. 98, 2076). Deel 
56 = 5. reeks, Arrondissement Aalst, 
Deel V: Meerbeke, Meldert, Mere, 
Moerbeke, Moorsel, Neder - Boelare, 
Neder-Hasselt, Neigem, Nieuwenhore, 
Nieuwerkerke, Velter, Okegem. 1898. 
5 fr. 4 


Lange, W. Ch., Alte Geschichten 
a. d. Lande zu Hessen. Kassel, 
Weber & W. 1898. 154 S. (MI 

Winter, Ed., Die G. d franz. 
Kolonie Frauenberg b. Marburg. 
(Zt. d. Ver f. hess. G. 23, 139-80.) [6 

Brunner, H., G. d. Stadt Gudens- 
berg u. d Landgerichtes Maden. 
(Mitt. d. Ver. f. hess G. '97, 89-121.) 
— J. Schneider, Zur G. d. Stadt 
u. Herrschaft Gersfeld. (Ebd. 73-88. [7 

Dresbach, E., Chronik u.Urkunden- 
buch d. Kirchengemeinde Halver; e. 
Beitr. z. westfäl. Orts- u. Kirch.-G. 
Elberf., Baedeker xjx, 480 S. 5M. [8 


Vogeler, Aeltere Nachrr. üb. d. Dorf Schwefe 
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest 15, 21-27.; — Ders., 
Dosgl. über Dinker. (Ebd. 41-58.) — Ders., 
Desgl. üb. Meiningsen. iŁbd. 51-61.) [9 

Philippi, Münsters Vergangenheit in G 
u. Kunst. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "98 1533 
-60.) (10 


Pagenstert, C., Grundriss d. G. d. 
Grossherzogtums Oldenburg. Progr. 
Vechta. 1898. 84 S., Kte. [11 

Bertram, A., G. d. Bistums Hildes- 
heim. Bd. I: Von Gründg. d. Bis- 
tums bis z. J. 1503. Hildesh., Lax. 
xvj, 522 S., 5 Taf. 8 M. [12 

Eckart, R., Urkdl. G. d Peter- 
stiftes zu Nörten m. besond. Berück- 
sichtigg. d. G. v. Nörten u. d. um- 
liegend. südhannov. Landschaft. 
Nörten, Selbstverl. 111 S. [13 

Hahn, As, G. d. im Stiftsbezirke 
Lokkum gelegen. Fleckens Wieden- 
sahl. Hannov., Stephansstift. 1898. 
1258. ıM. 40. . [14 


Territorial-Geschichte. 


Grütter, F., Der Loingo; e. Beitr. 
z. G. d Amtsgerichtsbezirke Wals- 
rode, Ahlden, Soltau, Bergenu. einiger 
Teile d. Amtsgerichte Celle u. Neu- 
stadt a. R. (Hannov. G.-Bll. ’99, 
Nr. 14 ff.) 2215 

Koch, Das hannoversche Wendland 
oder d. Gau Drawehn. Dannenb,, 
Esmarch. 1898. 187 5S. [16 

Kück, E., Die Holzmark Hollen- 
stedt im Lüneburgischen. (Jahrb. d. 
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 23, 
54-63.) [17 

[Ribbentrop, D.,] Chronik d. 
Fleckens Lehe. (Jahresber. d. Männer 
vom Morgenstern 1, 5-63.) [18 

Bippen, W. v., G. d. St. Bremen 
(s. '97, 342). Lfg. 6 (Bd. II, 241-414). 
1 M. 80. 19 

Wehrmann, C. F., Die Mauern -u. Thore 
Lübecks. (Zt. d Ver. f. lübeck. G. etc. 8, 


169-200.) — W. Brehmer, Zur ältest. Bau-G. 
d. Rathauses. (Mitt. denn Ver. 8, 82-91.) [20 


Sach, A., Das Hzgt. Schleswig in 
sein. etnogr. u. nation. Entwicklg. 
(8. ‘96, 2230). Abtlg. IL 336 
5M. 20. [21 

Eckardt, H., Alt-Kiel in Wort u. 
Bild (s.’98, 2091). Lie 13.-17. (Schl.) 
S. 313-563, 1 Taf., 5 Ktn., 4 Pl. [22 

Kock, Ch., Schwansen, hist. u. 
topogr. beschrieben. Kiel, Eckardt. 
1898. 271 S., 1 Kte. 6 M. [23 

Detlefsen, D., G. d. Kirchspiels 
Neuenkirchen an der Stör. (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-holst -lauenb. G. 28, 
341-401.) [24 


Gerhardt, F., Schloss u. Schloss- 
kirche zu Weissenfels; zugl. e. Beitr. 
z. G. d. Hzgts. Weissenfels. Weissenf., 
Lehmstedt. 1898. 128 S. 1 M. 25. [25 

Heine, A., Beitrr. z. G. d. Dorfes 
Ober-RissdorfimMansfelderSeekreise. 
(Mansfelder Bll. 12, 117-82.) [26 

Hesse, 0., Aus Sömmerdas Ver- 
gangenheit u. Gegenw. Versuch e. 
Zusammenstellg. d. geschichtl. Be- 
gebenheiten. Erfurt, Güther. 1898. 
188 S., Tat. 3 M. [27 

Beiträge z. G. Eisenachs (s. Nr 327). 
IX, 2: K. Kahle, Aus Eisenachs 
guten und bösen Tagen. Heft 2: 
1811-20. 1368. ıM. [28 

Schaller, K., Eine Landwehr im Meininger 
Unterland. (Neue Beitrr. z. G. dt. Alter- 
tums 14, 10-26.) [29 

Dobenecker, R., Ausd. Vergangen- 
heit von Stadt u. Pflege Ronneburg. 
Ronneb., Brandes. 136 S. 1 M. 20. [30 


"80 
Gessner, 0. V., Chronik d. 
Kirchdorfes Rittersgrün. Rittersgr., 
Dr. v. Lang. 1898. 36 S. [31 


Dinter, J. &., Die Parochie u. 
Stadt Stolpen in ihr. geschichtl. Ent- 
wickelg. bis z. Reformation. Durch- 
gesehen, neubearb. u. m. 2 Anhängen 
versehen unter Mithilfe d. Sohnes 
Prof. Dr. Dinter. Stolpen, Eifler & 
Spr. 103S. 75 Pf. [32 

Schön, Th., Schönburg. Kriegs-G. 
währ. d. Mittelalters (s. ’98, 2101). 
Nachtr. IL (Schönburg. G.-Bll. 5, 
97-115.) — Stecher, G. d. Stadt 
Hohenstein. (Ebd. 27-50; 77-97.) — 
F. Resch, Zur G. d. Dorfes Callen- 
berg u. seiner Herren. (Ebd. 9-12.) 
— Ders., Zur G. d. Dorfes Reichen- 
bach. (Ebd. 61 f.) [33 

Ressel, A. F. W., G. d. Gemeinden 
Rückersdorf u. Schönwald. Fried- 


land. 1897. xv, 297 S. [34 

Pierson, W., Preuss. G. 7. Aufl. 
Hrsg. v. J. Pierson. Berl., Paetel. 
1898. 535; 613 S. 10 M. [35 


Schultze, W., Chronik der Stadt 
Storkow (Mark) im Kreise Breskow- 
Storkow, im Zusammenhang m. d. 
Meissenschen u. Brandb.-Preuss. G. 
Storkow, 1897. 4°. 132 5. [36 

Bieder, H. u. A. Gurnik, Bilder 
a. d. G. d. Stadt Frankfurt a. O. 
Frkf. a. O., Trowitzsch. 1898. 1848. 
2 M. 50. [37 

Teuber, A., Eberswalde u. d. 
Hohenzollern. Ebersw.,Courtois. 1898. 
36 S. 80 Pf. [38 

Schöttler, A., Die franz. Kolonie 
in Müncheberg. (G.-BIL d. dt Huge- 
notten-Ver.VII,9.)Magdeb., Heinrichs- 
hofen. 1898. 195S. 40 Pf. [39 

Reckling, A., G. d. Stadt Driesen. 
(Arch. der „Brandenburgia“ 4, 1-84.) 
— W. Zincke, Ueber d. histor. Be- 
ziehgn. d. alt. Stadt Jüterbog zu 
Berlin. (Ebd. 121-32.) [40 

Geschichte, Mecklenburgische, in 
Einzeldarstellgn., hrsg. v. R. Beltz, 
C. Beyer, W. P. Grat etc. Hft. 1: 
R.Beltz, Vor-G. Hft.2: R. Wagner, 


Wendenzeit. Berl., Süsserodt. 196; 
183 S. Subskr.-Pr. 6 M.; Einzelpr. 
6M. [41 


Mass K., Pommersche G. Stettin, 
Saunier. 1898. x, 283 S., 1 Stammtaf. 
DM. -> [42 

Rez.: Hist Zt. 82, 663 Hanncke; Monatsbll. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 7 


*90 


d Ges. f. pomm. G. ’99, 60-62 M. Wehrmann; 
Litt. Cbl. ‘99, Nr. 21. 

Wehrmann, M., Ueb. d Berechtigung u. 
d Anfgaben d pommerschenGeschichtsforschg. 
(Monatsbll d Ges. f. pomm. G. "8161-68 ) [2243 


Stoebbe, A., Chronik d Stadt- 
emeinde Schlawe i. Pom. Schlawe, 
Dr. v. Moldenhauer&S. 1898. 3168. [44 
Kopietz, Die 4 Stadtthore d. Stadt Franken- 
stein (Zt. d. Verf. f. G. etc. Schlesiens 33, 
227-9% ) [45 
Maercker, H., G. d. ländlichen 
Ortschaften u. d. 3 kleineren Städte 
d. Kreises Thorn in seiner früher. 
Ausdehnung vor der Abzweigung d. 
Kreises Briesen i. J. 1888. (Schrr. 
d. wextpreuss.G.-Ver.) Lfg. 1. Danzig, 
Bertling. 1318. 1 M 60. [46 
Ambrassat, A., Bilder a. Wehlaus 
Vergangenheit. Wehlau, Schettler. 
1808. 53 5. [47 
Freyberg. H., G. d. evang. Kirch- 


gemeinde Tollmingkehmen.  Stal- 
lupönen, 1898. 64 8. [48 

Bibliothek livländ. G., hrsg v. E. Seraphim 
(8. "an, 7114). Bd. HI a. Nr. 1909. [49 


Pezold, L. v., Schattenrisse aus 
Revals Vergangenheit, Reval, Kluge. 
1898. 2043. 6 M [2250 


3. Geschichte einzelner 
"erhältnisse 
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel; 
Verkehr. — Stände; Juden.) 
Inama-Sternegg, K. Th. v., Dt. 
Wirtschafts-G. (s. '96, 398). Bd. III: 
In d. letzten Jhh. d. Mittelalters. Tl.1 
xxj, 4558. 12M. [2251 
Rez.: Litt. Cbl. 94, Nr.9. 


Brentano, L., Warum herrscht in Alt- 
baiern bürgerlicher Grundbesits? (Brentano, 
Gesamm. Aufsätze 1, 223-66.) Vgl. ‘96, 408. 


— Ders., Zur G. d. bäuerl. Erbrechts Se 


Altbaiern. (Ebd. 403-42.) 

Sering, M., Die Vererbung d. lündl. 
Grundbesitzesim ker Preussen. Bd.I: 
WEE Köln, Frankf. 
a. M., Kassel; bearb. v. W. Wygod- 
zinski, R. Hirsch u. Holzapfel. 
(Landw. Jahrbb. Bd. 28, Ergänzgs.- 
Bd I.) Berl., Parey. xv, 201; 123; 
106; 135 S.; 9 Ktn. 15 M. [53 

Hang, H., Die Aemter-, Kammer- 

ts- u. Rentkammer- Rechnungen d. 

auptstaatsarchivs zu Dresden. (N. 
Arch. f. süchs. G. 20, 72-104.) [54 

Brünneck, W. v., Wald u. See in 


Bibliographie Nr. 2243—2291. 


d. Rittergütern d. Mark Brandenburg. 
(Jahrbb. f. Nationalök. 70, 345-62.' [55 
Hess, H., Der Thüringer Wald in 


alten Zeiten; Wald- u. a 
Gotha, Perthes. 1898. 52 8. , 1 Kte. 
1 M. 


Noväcek, V. J., Výpisy z Aa 
vinnicnych z let 1358-1576 (Auszüge 
a. d. Büchem d. W einberganıtes), 
(Archiv Cesky 15, 509-60.) [57 

Kirbach, P., Der Meissner Wein- 
bau. «Mitt. d. Ver. f. G. d Stadt 
Meissen 5, 14-87.) [58 


Vogel, O., Aelterer [niederrh.-west- 
fäl.] Steinkohlenbergbau. ı Histor. 
Studien u. Skizzen zur Naturwiss. etc. 
am Niederrh., Festschr. z. 70. Ver- 
sammlg. d. dt. Naturforscher etc. 
56-71.) — M. Klees, Bergbau u. 
Hüttenbetrieb im Bergischen. .Eld. 
72-85.) E 

Pfau, C., G. d. Steinbetriebes auf 
d Rochlitzer Berge. (= Nr. 2616.) 
Rochlitz i. S., Bode. 1898. 156 S.. 
1 Taf. Vgl. ‘97, 2847. [60 


Beck, L., G. d. Eisens Es Nr. 355). 
Abtlg. IV: 19 Jh., Lis. 6. Š. 881-1036 


u. jx S. 6 M. [61 

Müllner, A., Das Eisen in Krain (s. aa, 
2120). Forts. (Argo 6, 82-91 etc. 177-84. 7,1-8: 
17-24.) [62 


Hallwich, H., Anfünge d. Gross- 
Industrie in Oesterr. (Sep. a.: Die 
Gr.-Ind. Oesterreichs.) Wien, Weiss. 
1898. 74S. 1M. [63 

Duffner, A. H., Die Strohindustne 
im bad. Schwarzwald; e. Ueberblick 
üb. deren Entwicklg. bis aufd. neueste 
Zeit. Emmendingen, Druck- u. Verl.- 
Ges. 24 S. 75 Pf. [64 


Braselmann, A., Die Ubrmacherkunat im 
Bergischen. (Monatsschr. d berg. G.-Ver. "Ap 
241-48.) [65 

Donnet, F., Documents p. serv. à 
l'hist. des ateliers de tapisserie de 
Brux, Audenarde etc. jusqu'à la fin 
du 17. siècle. (Ann. de la soc. d'archl. 
de Brux. 10, 269-336. 11, 48-84; 
354-69. 12, 41-56; 220-33.) Sep. 
Brux, Vromant. 1898. 167 S. 83 fr. 
0 Cumont, Ordonnances concern. 
les tapisseries de Brux. (Ebd. 12, 
471-73.) 66 

Susta, J., 5 Jahrhh. d. Teichwirt- 
schaft zu Wittingau. Stettin, Herrcke 
& L. xj, 2328. 7M. [67 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Verfassung. 


Brentano, L., Die feudale Grund- 
lage d. schlesisch. Leinenindustrie. 
(Brentano, Gesammelte Aufsätze 1, 
495-592.) [2268 


Schmoller, @., Das Merkantilsystem in 
sein. hist. Bedoutg.: städt., territor. u. staatl. 
Wirtschaftspolitik. (Schmoller, Umrisse etc. 
s. Nr. 401, S. 1-10 [a.: Jahrb. f. (resetzgebg. 8, 
15 ff ].) — Ders., Die preu-s. Einwanderg. u. 
ländl. Kolonisation d 1:.u. 1%. Jh. (Ebd. 569 
-627 [a.: Schrr. d Ver. f. Sozialpolitik xxxır]).) 
— Ders., Die Epochen d. Getreidehandels- 
verfg. u. -politik. (Ebd. 628-6. — Vgl. ’96, 
2303.) [69 

Pirenne, H., La hanse flamande 
de Londres. (Bulletins de l’acad. 
roy. de Belg. 3. Sér., XXXII, Partie 2, 
65-108.) 70 

Björkander, A., Till Visby stads 
äldsta historia. Diss. Upsala. 1898. 
zvj, 138 S. [71 

Labhard, J. H., Das alte Kauf- 
haus. (Zürcher Taschenb. ‘98, 161 
-83.) [72 

Sakar, J., Solné komora v Tyné 
nad Vitavou (Die Salzkammer in 
Moldaustein:. Casopis musea krälostvi 
českého 71, 516-25.) [73 

Ockel, H., Entstehg. d. landes- 
herrlich. Salamonopols in Baiern u. 
seine Verwaltg. im 17. Jh. (Forschgn. 
z. G. Baierns 7, 1-35.) [74 

Borgius, W., Mannheim u. d. Ent- 
wicklg.d. südwestdt. Getreidehandels. 
I. II. (Volkswirtschaftl. Abhdign. d. 
badisch. Hochschulen II, 1 u. 2.) 
Freiburg, Mohr. xj, 236; 122 S. 
9 M.; (Subskr.-Pr. 7 M. 50.) [75 


Rodlow, 0. W. v., Der Verkehr 
üb. d. Pass v. Pontebba-Pontafel u. 
den Predil im Altert. u. Mittelalter. 
(= Hft. 3 v. Nr. 2659.) Prag, Rohlièek 
& S. 498. 50 kr. [76 

Schucht, R., Das Postwesen in 
Braunschweig (s. Nr. 373). IV: Taxische 
Reichs-Posten. (Braunschw. Magaz. 
"oo, 61—64; 70—72.) [77 


Klang-Egger, F., Genetische Ent- 
wicklg.d.Immobiliar-Feuerversicherg. 
in Baiern v. Beginn d. 18. Jh. bis auf 
d. neueste Zeit. Münch., Schweitzer. 
1898. 918. 3M. [78 


Wolff, E., Grundriss d. preuss.-dt. 
sozialpolit. u. Volkswirtschafts-G. v. 
Ende d 30jähr. Krieges bisz. Gegenw., 


*91 
1640-1898. Berl., Weidmann. 232 S. 
3 M. 60 [79 


Knapp, Th., Ueb. Leibeigenschaft 
in Dtld. seit d. Ausgang d Mittel- 
alters. (Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. 
Abtlg., 16-51.) [80 

Wittich, Grundherrschaft in Nordwestdtid. 


8. ’98, 346. Rez.: Götting. gel Anz. "up, «23 
-30 v. Below. sl 


[ 
Wackernagel, R., Basels Beziehgn. 
zum Adel seit d. Reformation. (Basler 
Jahrb. ‘99, 119-53.) [82 


Kohut, A., G.d. dt. Juden (s. Nr.384). 
Lfg. 2-4. S. 86-324. 7 Taf.à2 M. [83 

Löwenstein, L., Beitrr. z. G. d. 
Judenin Dtld. s. £6,460). II: Nathan. 
Weil, Oberlandrabbiner in Karlsruhe, 
u. seine Familie. Frkf. a. M., Kauft- 
mann. 1898. 858. 1 M. [84 

Stein, S., G. d. Juden in Schwein- 
furt. Frkf. a. M., Kaufmann 56 S. 
1 M. 20. [2285 

Buchholtz, A., G. d. Juden in Riga 
bis 1842; hrsg. v. d. Ges. f. G. etc. 
d. Ostseeprovinzen Russlands. Riga, 
Kymmel. 161 S. 3 M. 60. ECH: 


b. Verfassung. 
(Reich; Territorien; Städte.) 

Mayer, Dt. u. franz. Verfassungs-G. e 9. 
-14. Jahrh., s. Nr. 388. Rez.: Hist. Viertel- 
j.schr. 2, 252-62 K. Uhlirz; Rev. crit. 47, 226 
-32 J. Flach; Litt. Cbl. ’99, Nr. 3. [2287 

Seeliger, Königswahl u. Huldigung, s. 
Nr. 389. Vgl. Erklärg. Th. Lindners u. 
Antwort Ss. (Hist. Viertelj.schr. 2, 151 f.) [88 


Lindner. Th., Der Hergang bei d. 
dt. Königswahlen. Weimar, Böhlau. 
70 S. 1 M. 50. [888 


Kirsch, Die langobard., sogen. eisorne 
Krone. (Hist. polit. Bll. 122, 617-32; 715-34.) [89 


 Loschin v. Ebengreuth, A., Grund- 
riss d. österreich. Reichsgeschichte; 
e. Bearbeitg. seines Lehrbuches d. 
„Oesterr. Reichs-G.“ Mit 3 in d. Text 
gedr. Karten u. 5 Stammtaf. Bam- 
berg, Buchner. 361 S. 6 M. [90 

v. Wretschko, Oesterr. Marschallamt im 
Mittelalter, s. "On, 2160. Rez.: Hist. Zt. 81, 529 
Rachfahl; Mitt. d. Inst. f. österr. G. forschg. 
19, 715 Luschin v. Ebengreuth, Dt. Litt.-Ztg. 
"On, 1975 Schreuer; Krit. Vierteljschr. f. Ge- 
setzgbg. etc. 41, 49-73 Motloch. . . [908 

Jellinek, G., Einfluss d. Religions- 
bekenntnisses auf d. Thronfolgerecht 
i. d. österr.-ung. Monarchie; ein Beitr. 
z. G. d. pragmat. Sanktion. (Fest- 
abe d. jur. Fak. Heidelberg f. 

. I. Bekker. S. 173-91.) [91 


7e 


KE 


Puntschart, P.,Herzogseinsetzg. u 
Huldigung in Kärnten. Lpz., Veit 
& Co. 8M. [2292 

Dändliker, K., Zürcher Volksan- 
fragen v. 1521-1798. (Jahrb. f. schweiz. 
G. 23, 147-226.) [93 

Dauuner, Staatl. Hoheitarechte d Kantons 
Graubünden gegenüb. d Bistum Chur, s. ’97, 
2251 Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 75, 
573-75 J. G. R [93 a 


Rieder, dé Die 4 Erbämter d. 
g 


Hochstifts Sé tätt (s. '97, 2244). 
Schluss. (Sammelbl. d. hist. Ver. 
Eichstätt 12, 1-54.) [94 


Becker, Jos., Die Reichsdörfer d. 
Landvogtei u. Pflege Hagenau. (Zt. 
f. G. d Oberrh. 14, 207-47.) [95 


Hertzog, A., Die Markgenossen- 
schaft d Ehnthales. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 14, 56-76.) [96 

Krug-Basse, J., Hist. du parle- 
ment de Lorraine et Barrois (8. Nr. 399). 
Schluss. (Ann. de l'Est 13, 196-254.) [97 

Bigwood, @., Matricules et ca- 
dastres; aperçu sur l'organisation du 
cadastre en Flandre, Brabant, Lim- 
bourg et Luxembourg avant la domi- 
nation franç. (Ann. de la soc. d'archl. 
de Brux. 12, 338-411.) [98 

Schmoller, G., Der dt. Reamtenstaat v. 
16—18. Jh. (Schmoller, Umrisse etc., s. Nr. 401, 
8. 239-318. — Vgl. "OW. 191%a ) — Deors., Die 
Epochen d. preuss. Finanzpolitik bis zur 
Gründg d dr Reiches. (Ebd. 1: 4-245 [a.:Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 1]. — Ders., Das brandenb.- 
preuss. Innungswesen s. Nr. 143. (2299 


Hegel, Entstehg. d. dt. Städtewesens, g ‘98, 
2170. Rez.: Mitt. a. d hist. Litt. 26, 420-23 
Koehne ; Hist.Viertelj.schr.’98, 35-38 Keutgen; 
Litt. Cbl. ‘99, Nr. 3 v. Below. [2300 

Schröder, R., Weichbild. (Fest- 
gabe d. jur. Fak. Heidelberg f. 

I. Bekker S. 79-107.) [2301 


Des Marez, Étude sur la propriété fon- 
cière dans les villes du moyen-Age, s. Nr. 404. 
Rez.: Korr.-Bl.d. westdt. Zt. ’99, 7-10 O. Opper- 
mann; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20, 
131 Uhlirs ; Hist. Viertelj.schr. 2, 262-65 8. 
Rietschel; Rev. erit. 66, 170 Funck- Brentano; 
Litt. Cbl. 99, Nr. 18 v. "Below; Moyen-Age 2, 
8322-26 Prou. [2 


Platen, Zur Frage nach d. 
Ursprung d. Be Progr. 
Dresden. 4°. 448. [3 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 17 Liesegang. 
Schaube, A., Proxenie im Mittel- 
alter; Beitr. z. G. d. Konsularwesens. 
Progr. Brieg. 4°. 218. [4 
Lössl, Regensburger Hansgrafenamt, s. 98, 
410. Res.: Litt. Cbl. ’98, 216 v. Below: Mitt. 


a. d. hist. Litt. 26, 316- 19 Koehne; Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. 20, 118-20 Uhlirz. [5 


Bibliographie Nr. 2292—2345. 


Langer, 0., Der Magistrat zu 
Breisach in d. vergangen. Jahrhh. 
(Schau-in's-Land 25, 92-100.) [6 

Eheberg, K. Th., Verfassgs.-, Ver- 
waltgs.-, u. Wirtschafts-G. d. Stadt 
Strassburg bis 1681. Bd. I: Urkk. 
u. Akten. Strassb., Heitz. xvj, 771 S. 
15 M. [7 

Lau, Fntwickie. d. kommunal. Verfassg. 
u. Verwaltg. d. Stadt Köln bis z. J. 13%, 
8. "On, 2174. Rez.: Hist. Zt. 52, 129-344 K. Hegel; 
Hist. Viertelj.schr. 3, 109 8. Rietschel; Litt. 
Cbl. ’99, Nr. 5 v. Below; Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 20, 116 Uhlirz; Westdt go 
18, 77-86 Knipping. 


'Clerbaut, Ch., La bourgeoisie ei 
les bourgeois dans l'anc. Bruxelles. 
(Sep. a.: Ann. de la soc. d’archl. de 
Brux. XI u. XII) Bmx., Vromant. 
1898. 72 S. 2 fr. [9 

Telting, A., Jets over den vroegeren 
staatsrechterlijken toestand van de 
stad Nieuwpoort. (Handelingen etc. 
van de Maatschappij d. Nederl. 
letterkde. te Leiden "ou og. I, 203 
-10.) [10 

Hübinger, A., Verfassung d. Stadt 
Paderborn im Mittelalter. Mit e 
Plane d. Stadt. Münster, en 
210 S. 8 M. 

Kröber, F. E., Better. Z. G. A 
Stadt Penig; mitg. a. J. G. Klingner's 
Sammig. zum Dorf- u. Bauern-Rechte, 
Lpz. 1749/55. (Schönburg. G.-Bl. 
6, 50-53; 72-77.) [12 


List, C., Zur G. d. Wiener Gold- 
schmiedezunft. (Berr. u. Mitt. d. 
Altert.-Ver. zu Wien 33, 147-59. [13 


Krambholtz, Gewerbe d. Stadt Münster 
bis z. J. 1661, s. "os, 2181. Rez.: Hist. Viertelj.- 
schr. ‘98, 544-50. Troeltsch; Mitt. a. d. hist. 
Litt. 27, 95-99 Koehne. (14 


Vogeler, Beitrr. z. G. d. Soester 
Fleischhaueramts. (Beitrr. z. G. v. 
Soest 15, 3-7.) [15 

Colditz, H., Zur G. d. Gewerbe 
in Lichtenstein. (Schönburg. G.-Bll. 
4, 131-37; 208-24.) [2316 


c) Recht u. Gericht. 


Seckel, E., Beitrr. z. G. beider 
Rechte im Mittelalter. Bd. I: Zur 
G. d. populär. Litterat. d. röm.kanon. 
Rechts. Tübing., Laupp. 1898. ın]), 
540 S. 20 M. [2317 

Rez.: Litt. Cbl. "99, Nr. 12. 

Lobe, A., Das dt. Recht. (H. Meyer, 
Dt. Volkstum S. 393-462.) [8 


Verfassung. — Recht. — Kriegswesen. 


Hawelka, E., Die Gerichtsbarkeit 
d. Stadt Sternberg. (1381-1754) m. 
besond. Berücksichtigung zum Ol- 
wnützer Oberhofe u. zur Prager Appel- 
lationskammer. (Zt. der Ver. f. G. 
M ährens u.Schlesiens3,171-94.) [2319 

Armbrust, L., Vom Melsunger 
Gerichte. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 23, 
451-66.) [20 

Halban, A. v., Zur G. d. dt. Rechtes 
in d. Gebieten v. Tschernigow u. 
Poltawa; archival. Reisebericht. (Zt. 
f. Rechts-G. 19, Germ. Abt., 1-15.) [21 


Thudichum, G. d. dt. Privatrechts, s. ’97, 
425. Erklärg. v. Stutz: Zt. f. Rechts-G. 19, 
Germ. Abtig., 8. 215f. [22 

Brunner, H., Totenteil in german. 
Rechten. (Zt. £ Rechts-G. 19, Germ, 
Abtlg., 107-39.) [23 

Casso, L., Satz d. Sachsenspiegels von d. 
„essenden Pfändern‘‘ in Russiand. (Ebd. 140 
GER [24 

$chwind, E. Frhr. v., Wesen u. 
Inhalt d. Pfandrechts; rechtsge- 
schichtl. u. dogmat. Studie. (Abhdlgn. 
z. Privatrecht u. Civilproz. d. Dt. 
Reiches, hrsg. v. O. Fischer I, 1.) 
Jena, Fischer. xx, 202 S. 5M.60. [25 

Huber, Die Gemeinderschaften d. Schweiz, 
s. 97, 2272. Reoz.: Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. 
Abtlg., 190-94 Stutz. [26 

Heymann, E., Müklerrecht d. Stadt 
Breslau. (Zt. d Ver. f. G. ete. 


Schlesiens 33, 369-84.) [27 


Hofmann, M., Stellg. d kath. Kirche 
zum [gerichtl.] Zweikampf bis z. 
Konzil v. Trient. (Zt. f. kath. Theol. 
98, 455-80; 601-42.) [28 

Hörnes, J., Eingriffe d. Vem- 
gerichte in d. Hochstift Würzburg 
unter besond. Berücksichtigg. v. Urkk. 
d. Archivs d. Stadt Würzb. Würzb., 
Göb & Co. 1898. 53 8. [29 

Schön, Th., Die Staatsgefangenen 
v. Hohenasperg. (= Nr. 2623.) Stuttg., 
Gundert. 1898. 96 S. 1 M. [30 

Hippel, R. v., Zur G. d. Werk- 
u. Zuchthauses zu St. Annen.. (Ab- 
edr. a. Nr. 441 in: Mitt. d. Ver. f. 


übeck. G. 8, 146-58.) [31 
Resch, Zur G. d. Scharfrichterei in Walden- 


bnrg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 225-30.) [32 


Behrend, R., Das Ungefährwerk 
in d G. d. Seerechts. (Zt. f. Rechts- 
G. 19, Germ. Abtlg., 62-76.) [33 


°93 
Freisen, Nordisches kirchl. Ehe- 


schliessungsrecht im Mittelalter. 
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 78, 485 
-515). Vgl. Nr. 258. [84 


Sauer, J., Zur G. d. bischöfl. Erbrechtes 
in d. Diözese Strassburg. (Ebd. 373-77.) Vgl. 
’98, 434. [2335 


d) Kriegswesen. 


Einzelschriften, Kriegsgeschicht!l., 
hrsg. v. Gr. Generalstabe (s. Nr. 444). 
Hft. 26 (Bd. V, S. 118-227 m. 7 Ktn., 
Plänen u. Skizzen). 2 M. 25. [2336 

Cardinal v. Widdern, @., Der 
kleine Krieg u. d. Etappendienst. 
2. Aufl. 3 Tle. Berl., Eisenschmidt. 
8 M. 40. [37 

Horsetzky, A. Y., Kriegsgeschichtl. 
Uebersicht d. wichtigsten Feldzüge 
d. letzten 100 Jahre. 5. Aufl. Mit 
e Atlas v. 36 Taf. Wien, Seidel. 
xviij, 392 S. 14 M. 40. [38 

Schierbrand, H. v., Betrachtgn. 
üb. Verfolgungen in d. Kriegen 
Friedrichs d. Gr., Napoleons I. u. d. 
Neuzeit. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 
109, 46-59.) [39 

Werner, B., Bilder a. d. dt. See- 
kriegs-G. v. Germanicus bis Kaiser 
Wilhelm II. Münch., Lehmann. 1898. 
6188. 9 M. [40 

Thierbach, M., Geschichtl. Ent- 
wicklg. d. Handfeuerwaffen; bearb. 
nach d. in d. dt. Sammign. noch 
vorhand. Originalen. 2. durch Nach- 
trr. u. Taf. erweit. Gesamt - Ausg. 
Dresd., Damm. xıv, 538, 52 S., 30 
farb. Taf. 30 M. [41 

Lippmann, E. O. v., Zur G. d. 
Schiesspulvers u. d. älter. Feuer- 
waffen. (Aus: Zt. f. Naturwiss.) Stuttg., 
Schweizerbart. 52 S. 80 Pf. [42 

Dolleczek, A., Schiesswesen d. 
österr. Infanterie seit 200 Jahren. 
(Streffleurs österr. milit. Zt. 39, I, 
125-47; IV, 158-68. 40, II, 1-26.) — 
Kandelsdorfer, Beitrr. z. G. d. k. u. 
k. Jägertruppe. (Ebd. 38, IV, 214-56. 
39, U, 39-77. 40, II, 97-134.) [43 

Rieger F., Beitrr. z. G. d. k. u. k. 
Genie-Waffen; nach d. v. H. Blasek 
hinterlass. Manuskripten u. Vor- 
arbeiten. Tl.I. 2 Bde. Wien, Seidel. 
xjx, 522 u. xj, 798 S. m. 13 Plänen 
u. 2 Bildnissen. 17 M. ës 

Wirth, J., Les gloires milit. 
d’Alsace: Les Alsaciens sous les 
drapeaux frang. Biographies et récits 


"04 


milit. Paris, Soc. franç. d’impr. et 
de libr. 320 S. 3 fr. 50. [2345 

Schmoller, G., Entstehg. d. preuss. Heeres 
v.1640-1740. (Schmoller, Umrisse etc., 8.247-88 
Ia: Dt. Ruudschau ’77].) "Ae 

Schmidt, P. v., Die Hohenzollern 
als Bildner u. Erzieher d. Heeres. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 
257-68. 104, 1-12; 107-21; 219-45. 
105, 1-27; 131-46; 281-305. 106, 12 
-28.) [47 

Schild, Bilder a. d. Leben d. 
preuss. Armee im vorig. Jh. (Arch. 
d „Brandenburgia“ 3, 77-93.) [48 

Lehmann, G., Die Trophäen d. 
preuss. Heeres in d. kgl. Hof- u. 
Garnisonkirche zu Potsdam. Berl., 
Mittler. 1898. 4°. 132 S., 24 Taf. 
6 M. [49 
Regimentsgeschichten: [2350 

Maendl, M., Inf.-Reg. Nr. 51 (s.’97, 2297). 
Bd. U. Klausenburg, Verl. d. Reg. 

Waenker v. Dankenschweil, 6. bad. Inf.- 
Reg. Kaiser Friedr. IIL Nr 114. Berl, 
Mittler. zu, 3338. 3 M. 

Sostmann, 3. bad. Dragoner-Reg. Prinz 
Karl Nr. 22. Ebd. 3218. 7 M. 

Rogge, Feldartill.-Reg. Prinzregent Luit- 
pold v. Baiorn (magdeburg.) Nr.4. Ebd.xıv, 
602 S., Ktn. u. Plane 10 M. 

Berkun, Int Rep e Alvensleben (6. brandb.) 
Nr. 52; zusammongostellt v. V. Schwemler. 
Ebd. xj, 362 S., 22 Taf. u. Ktn. 9 M. 


e) Religion und Kirche. 
Sell, Dt. Christentum. (Meyer, Dt. 


Volkstum S. 335-92.) [2351 
Smend, J., Kelchversagung u. 
Kelchspendung in d. abendländ. 


Kirche; e. Beitr. z. Kultus-G. Götting., 
Vandenhoeck & R. 1898. 103 S. 


2 M. 80. [52 

Rez.: Zt. f. prakt. Theol. 21, 82-85 Drews; 
Dt. Litt.-Ztg. "ou Nr. 4 Kawerau; Mitt. d, 
Ver. f. G. otc. v. Osnabr. ?3, 237-10 Kretschmar. 

Franz, A., Beitrr. z. G. d. Messe im 
dt. Mittelalter. (Katholik 79, I, 1-20; 
125-36 ; 223-49 ; 298-321 ; 385-409.) [53 

Beissel, Verehrg. U. L. Frau in Dtld. 
währ. d. Mittelalters, e. Nr. 458. Rez.: Zt. 
f. kath. Theol. '93, 352-57 Michael. [54 

Eubel, Hierarchia catholica medii aevi, 
s. Nr. 453. Rez.: Arch. stor. ital. 23, 169-79 
Gerola; Theol. Litt.-Ztg. "op, 645-89 K. Wenck; 
Stimmen a. Maria-Laach 54, 205-8 Ehrle; 
Litter. Rundschau ’98, Nr. 19 Rottmanner; 
Hist. Zt. #2, 502 Cartellieri; Moyen-Age 2, 389 
-BR Vidier. U.Chevalier, Les nominations 
épiscopales du 13. au 15. siècle. (Sep. a.: L’Uni- 
versité cathol. ’98.) Lyon, Vitte. 1898. 7 S. [55 


Thalhofer, F. X., Entwicklg. d. 
kath. Katechismus in Dtld. von 
Canisius bis Deharbe. Freib., Herder. 
246 S. 3. M. [56 


Bibliographie Nr. 2345—2392. 


Schôn, Th., Zur G. d. Pfarreien 
Württembergs (s. ‘97, 2304a: I: 
Waiblingen. (Bil. f. württb. Kirch A. 
2, 173-92.) [57 

Velthuysen, B. P., Invoering der 
hervorming en wederopleving van 
het katholicisme te Kampen. Arch. 
v. de gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 


25, 134-206; 344-423.) [58 

Blanckmeister, F., Sächsische 
Kirchen-G. Dresden, Sturm & Co. 
1898. x,4528. 4 M. [59 


Maurer, J., Marianisches Nieder- 
österreich; enkwürdirkeiten d. 
Marienverehrg. im Lande unter d. 
Enns; vervollst. u. hrsg. v. G. Kolb. 
Wien, „St. Norbertus“ Verlagsbuchh. 
ue, 414 S. 3 M. 20. [60 

Album Ossecense. Verl. d Cist.- 
Stiftes Ossegg. 1896. 1808. Tei 

Seifert, A. G. d. Saazer Stadt- 
Decanal-Kirche zur hl. Maria-Himmel- 
fahrt. Saaz, Selbstverl. 197S. [62 

Cahannes, J., Kloster Disentis 
(s. "op, 2218). Forts. (Stud. etc. a. 
d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 375-88; 
601-18. 20, 83-101.) [63 


Lindner, P., Familia S. Quirini 
in Tegernsee. Aebte u. Mönche d. 
Bened.-Abtei Tegernsee v. d. ältest. 
Zeiten bis zu ihr. Aussterben (1861) 
u. ihr. litter. Nachlass (8. "98, 450). 


Tl. II. (Oberbaier. Arch. Bd. 50, 
Ergänzgshft.) Tl. I. Sep. Münch., 
Franz. 1898. 113 S. 2M.20. Tl I. 


Ebd. 1899. 318 S. 6 M. [64 

Mathes, J., Beitrr. zu d Reihen- 
folgen d. geistl. Pfründebesitzer im 
niederbaier. Anteile d Diözese Regens- 
burg Aide I. (Vhdlgn. d hist. Ver. 
f. Niederbaiern 34, 211-340.) [65 

Götz, J. B., Urkundl. Beitrr. z. 
Pfarr-G. Pleinfelds. (Sammelbl. d. 
d. hist. Ver. Eichstätt 12, 65-67) — 
G. Grupp, Maihinger Brigittine- 
rinnen à. Eichstätt u. Umgebg. 
(Ebd. 68-77.) [66 

Götz, J. B., G. d. Pfarrei u. d. 
Benefizien Dietfurts v. J. 1540 bis z. 
Säkularisation im J. 1802. (Vhdlgn. 
d. hist. Ver. v. Oberpfalz etc. 50, 
1-121.) Vgl. ‘96, 2421 [67 

Blössner, G., G. d. Georgakirche 
(Malteserkirche) in Amberg. (Ebd. 
257-319, 6 Taf.) Sep. Amberg, Pustet. 
1 M. 20. [68 


Religion und Kirche. 


Schwinger, 6., St. Stephans- 
Kloster O. S. B. in Würzburg. (Arch. 
d. hist. Ver. v. Unterfranken u. 
Aschaffenb. 40, 111-98.) [2369 

1: Ecclesia 8. Stephani cum Monasterio 
Ordinis S. Benedicti in Reverendissimis suis 
Abbatibus repraesentata ab Ign. Gropp. 
Mit 2 Beilagen. — 2: Series sive Catalogus 
fratrum monasterii S. Stephani. 

Ullrich, Ph. E., Karthause Engel- 
garten in Würzburg. (Ebd. 1-72.) [70 

Wieland, M.,Cist.-Kloster Heiligen- 
thal. (Sep. a.: Unterfränk. Ztg.) 
Schweinfurt. 1898. 33 S. — Ders., 
Desgl. Mariaburghausen. (Sep. a.: 
Hassfurter Tageblatt.) Hassf. 1897. 
75 S. [71 

Specht, Th., Die Prediger in d. 
Pfarrkirche zu Dillingen. (Jahrb. d. 
hist. Ver. Dillingen 11, 175-77.) — 
Ders., Katechet. Unterricht d. Jesu- 
iten in Dillingen u. Umgebg. (Ebd. 
177 f.) [72 

Josenhans, J., Die württemb. Pfarreien d. 
Landkapitels Hechingen bis z. Reformation 
(8. Nr. 4655). Schluss. (Reutlinger G.-Bll. 9, 
72-77.) [73 

Brinzinger, Die frühere St. Remigius- 
Pfarrkirche in Oberndorf a. N. (s. Nr. 457). 
Schluss. (Diözesanarch. v. Schwaben '93, 
179f.) — Ders., Die Stadtpfarrkirche zu 
St. Michael. Die einstigen 3 Kaplaneien zu 
Oberndorf. Die Kapellen v. Obernd. (Ebd. 
179-3.) — Saupp, Denkwürdizes a. d. G. d. 
Klosters Wiblingen (s. Nr. 467). Forts. (Ebd. 
153-87. ’99, 54-58.) — @. Merk, Prioren-Kata- 
log d. Dominikaner-Konvonts in Morgentheim. 
(Ebd. 187-91.) — Th. Schön, Zur älter. G.d. 
Pfarrei Unlingen, OA. Riedlingen. (Ebd. 
’99, 33-37; 53-64.) — Ders., Das Frauen- 
kloster in Hirlingen, OA. Rottenburg. (Ebd. 
Ti f.) {74 
Thoma, A., G. d. Klosters Frauen- 
alb; Beitr. z. Kultur-G. v. 7 Jahrhh. 
Freiburg i. B., Waetzel. 1898. 1048. 
1 M. 60. [75 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 161f. 


Wittmann, P., Series abbatum 
monasterii Eberacensis, aus Bd. IV 
resp. III v. Niblings Werken. (Stud. 


etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
19, 630-47.) [76 
Grandidier, Alsatia sacra ou 


statistique ecclés. et relig. de l'Alsace 
avant la révolution. Avec des notes 
inéd. de Schoepflin. I. (= Nr.2561.) 
Colmar, Hüffel. xvj, 448 S. 6 M. [77 

Mitteilungen a. d G. d Jung-St.- 
Peterkirche. Strassb., Heitz. 1898. 
53 S. [78 

Minges, P., Beitr. z. pfälzisch. 
Kirch.-G. d. 17. u. 18. Jh., speziell z. 
G. d. ehemal. kurpfülz. Oberamtes 


"95 


Kaiserslautern u. d. ehem Franzis- 
kanerklosters daselbst. Speyer, 
Jäger. 32 S. 1 M. [79 


Geschichte d. Pfarreien d. Erz- 
diözese Köln, hrsg. v. K. Th. Dumont 
(s. ‘97, 2325) V, 2: Maassen, 
Dekanat Bonn. TI. 2: Bonn Land. 
Bonn, Hanstein. x, 383 S. 6 M. [80 

Greving, Die Bilder d. Pfarrer v. St. Ko- 
lumba in Köln.) (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’99, 
33-40.) [81 

Loë, F. P. v., Besitzgn. d Domini- 
kanerklosters zu Wesel. (Beitrr. z. 
G. d. Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 
274-80.) [82 

Bommes, A., Zur G. d. Pfarre 
Schevenhütte. (Aus Aachens Vorzeit 
11, 1-18.) Vgl. ’98, 2071. [83 

Hoevenaars, F. W., Bijdragen tot 
de gesch. van de abdij van Marien- 
weerd (s. Nr. 475). Forts. (Arch. v. 
d. gesch. v. het aartsbisd. Utrecht 
25, 74-133; 207-45.) [84 

Janssen, M. J., Gesch. van O. L. 
Vr. Kapel te Oostrum (onder de 
parochie Venray), met het daarin 
berustende miraculeus beeld. (Publi- 
cations de la soc. hist. etc. dans le 
duché de Limbourg 34, 1-202.) [85 

Ferrant, J., Esquisse histor. sur 
le culte et les reliques de Saint 
Bertulphe de Renty en l'église 
d’Harlebeke. (Sep. a.: Ann. de la 
soc. d'émulation pour l'étude de l’hist. 
etc. de la Flandre "up" Bruges, De 
Plancke. 1898. 220 S., Taff. 3 fr. [86 


Heldmann, A., Kloster S. Georgen- 
berg b. Frankenberg u. d. dasige 
Augustinerinnenhaus. (Zt. d. Ver. f. 
hess. G. 23, 409-50.) 87 

Schrader, Fr. X., Päpstl. Be- 
stätigungen d. Wahlen Paderborner 
Bischöfe v. 1463-1786. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 56, IT, 17-32.) [88 

Spancken, W., Das Kloster d. 
Cisterc.-Nonnen zu Holthausen b. 
Büren; hrsg. v. C. Spancken. (Ebd. 
3-16.) [89 

Weskamp, A., G. d. Ursulinen- 
Klosters zu Dorsten. (Festgabe z. 
2. Centenarfeier d. Klosters.) Dorsten, 
v. Overmeyer. 4°. 518. [90 

Vogeler, Das Kloster Welver. (Zt. 
d. Ver. f. G. v. Soest 15, 27-41.) [91 

Willoh, K., G. d. kath. Pfarreien 
im Grhzt. Oldenburg. 4 Bde. Köln, 


*96 


Bachem. 1898. jx, 490; 487; 551; 
522 S. 20 M. [2392 


Lemmens, L., Kloster d Bene- 
diktinerinnen ad sanctam Mariam zu 
Fulda. Fuldaer Aktiendr. 71 S. 
1 M. 20. [93 

Möbius, H., Gedenkblätter aus 
Altenzelle. Nossen, Dr. v. Hensel. 
1897. 224 S. [94 

Kohstall, F., G. d. kath. Pfarr- 
gemeinde zu Spandau. Berl., Ger- 
mania, A.-G. 1898. 112 S. 50 Pf. [95 

Maltitz, E. v., Zur G. d. Cist- 
Jungfrauen - Klosters u. Stifts zum 
„Heiligen-Grabe“ b. Wilsnack in d. 
Priegnitz. (Arch. d. „Brandenburgia“ 
1, 36-84.) [96 

Schade, A., G. d. Kirche zum 
allerheiligsten Namen Jesu in Breslau, 


ehemal. Jesuiten- u. Universitäts- 
kirche, jetzig. Pfarrkirche d. St. 
Matthias-Gemeinde. Breslau, Ader- 


holz. 1898. 48 S. 40 Pf. [97 

Nentwig, H., Schatfgottsch'sche 
Gotteshäuser u. Denkmäler im Riesen- 
u. Isargebirge. (= Mitt. a. d. reichs- 
gräfl. Schatfgottsch. Archive. Hft. 2.) 
Bresl., Aderholz. 1898. 188 S. m. 


8 Abbildgn. 3 M. [98 


Ders.: sep.: a) Die Kapelle d. hl. Lauren- 
tius auf d. Schneekoppe. Warmbrunn, Leipelt. 
1898. 44 S., 2 Taf. 50 Pf. b) Die St. Anna- 
kapelle b. Seidorf. Ebd. 1-98. 20 8., 3 Taf. 
30 Pf. 


Böhme, E., 350 Jahre jenaischer 
Theologie. Jena, Rassmann. 1898. 
47 S. 1 M. 50. [2399 

Skalsky, 6. A., Zur G. d. evang. 
Kirch. - Verfg. in Oesterr. bis z. 
Toleranzpatent (s. '98, 488). Schluss. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Oesterr. 19, 206-61.) Sep. Wien, 
Manz. 1898. 184 S. 3 M. [2400 

Blösch, E., G. d. schweiz.-reform: 
Kirchen (s. Nr. 490). Schluss-Lfg. 9- 
11. (Bd. 2, S. 161-399.) [2401 

Märkt, Die Waldensergemeinde 
Serres in Württemberg. Gem d. 
dt. Hugenotten-Ver. VII. 3.) Magdeb., 
Heinrichshofen. 24 S. 50 Pf. [2 

Haller, Einfluss Strassburgs auf d. 
Ulmer Katechismuslitteratur. (Zt. f. 
prakt. Theol. 21, 132-37.) [3 

Bornefeld, Die Pfarrer d. Gemeinde 
Lüttringhausen seit d. Reformations- 
zeit. (Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 
199, 34-39.) [4 


Bibliographie Nr. 2392—2441. 


Reitsma, J., Gesch. van de her- 
vorming en de hervormde kerk der 
Nederlanden. 2. uitg. Groning., Wol- 
ters. 475 S. 7 fl. [5 

Cuno, F. W., G. d wallon.-reform. 
Gemeinde zu Hanau a. M. :G-BIL 
d dt. Hugenotten-Ver. VIII, 1.) Mag- 
deb., Heinrichshofen. 22 S. 50 Pf. [6 

Mahling, Beitrr. z. G. d inner. 
Mission m. besond. Beziehg. auf 
Hamburg. Festechr. Hamb., Gräfe. 
1898. xj, 237 S. 1 M. D 

Hedemann, P. v., Ältere G. d 
Kirche zu Westensee. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst.-lauenb. G.28,1-177. [8 

Krüger, 6., Die Pastoren im Für- 
stent. Ratzeburg seit d. Reform. 
Schwerin, Bahn. 79 S. 2 M. 50. [9 

Heine, G., Bilder u. Skizzen a. d. 
G. d. luth. Kirche u. d. St. Agnus- 
Gemeinde in Cöthen. Cöthen (An- 
halt), Schettler. 1898. 135 S. 5 Taf. [10 

Buchwald, G. u. H. J. Scheuffier, 
Die in Wittenberg ordinierte Geist- 
lichkeit d Parochieen d. jetzig. König- 
reichs Sachsen (s. ug, 2252). Schluss. 
(Beitrr. z. süchs. Kirch.-G. 13, 1- 
214.) OI 

Schild, E., Brandenb.-preuss. Feld. 
predigerwesen in seiner geschicht 
Entwicklg. (Arch. d. „Brandenbur- 
gia" 1, 85-103.) (12 

Schwartz, P., Kirchliches Leben 
in e. märkisch. Stadt währ. d. 17. 
Jh.: Königsberg NM (Ebd. 127- 
42.) [18 

Müller, Herm., G. d. Salvator- 
Kirche zu Breslau u. ihrer Gemeinde. 
Breslau, Ev. Buchh. 1898. 62 S., 2 
Taf. [14 

Westling, &. 0. F., Mitt. üb. d. 
Kirchenverfg. in Esthland zur Zeit d. 
schwed.Herrschaft; kirchengeschichtl. 
Studie. (Beitrr. z. Kde. Ehst-, Liv- 
u. Kurlands 5, 131-90.) Vgl. '97, 
2287. [2415 


D Bildung; Litteratur; Kunst. 


Knod, @. C., Dt. Studenten in 
Bologna, 1289-1562. Biogr. Index zu 
d Acta nationis Germ. univ. Bonon. 
Berl., Decker. xxv,766 S. 30 M. [2416 
školách Pražských knihy dvoje. (No- 
vočeská bibliotheka vydávaná nák- 
ladem musea královstvi českého. 
XXXI.) V Praze. 4". xıj, 614 8. [17 


Religion und Kirche. — Bildung und Litteratur. 


Laloire, E., L’union des étudiants 
anversois à Louvain. Hist. des „Nobles 
et doctes juristes anversois‘ à luni- 
versité de 1687 à 1791. (Ann. de 
l’acad. d’archl. de Belg. 6. Série 1, 
583-632.) [2418 

Mayer, H., Aus d akadem. Leben 
d. 15 u. 16. Jahrh. (Schau-in’s-Land 
25, 55-67.) [19 


Sander, F., Die Volksschule d. 
Mittelalters; e. moderne Legende. 
(Beil. z. Allg. Ztg. on Nr. 61-63. [20 

Minges, P., Franziskaner in Baiern. (Mitt. 
d. Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G. 8, 127- 
29.) — Kurzer Auszug d. Erziehungs u. Un- 
terrichts-G. d. Salesianerinnen in Baiern. 
(Ebd. 207-10.) [21 

Dietsch, K., Beitrr. z. G. d. Gymn. 
in Hof (s. "og, 2278). TL DL Progr. 
Hof. 1898. S. 174-212. [22 

Treitel, L., G. d. israelitisch. 
Schulwesens in Württemb. (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 9, 
51-65.) 23 

Geschichte d. Entwicklg. d. Volks- 
schulwesens im Grhzgt. Baden, be- 
arb. unt. Leitg. etc. v. Heyd (s. og, 
2280). Lfg. 13. S. 1153-1248. [24 

v. Detten, Alteste Nachrr. üb. d. 
mittelalterl. Volksschule in Nord- 
westdtld. (Zt. f. vaterl. G. etc. West- 
fal. 56, II, 153-61.) [25 

Schauerte, F., Die Klosterschulen d. Ur- 
sulinerinnen in Erfurt v. 1667 bis z. Gegen- 
wart. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul- 
G. 8, 198-202.) [26 

Müller, Joh., Nachrr. üb. d. Schule 
zu Lössnitz. (Schönburg. G.-Bll. 5, 
115-25.) [27 

Maetschke, E., Vor-G. u. G. d. 
Realgymnasiums z. heil. Geist in 
Breslau, 1538-1899. (In: Festschr. z. 
50jähr. Jubelfeier d. Realgymn. z. h. 
G. in B.) [28 

Hollack, E. u. F. Tromnau, G. 
d. Schulwesens d. Haupt- u. Resi- 
denzst. Königsberg i. Pr. m. besond. 
Berücksichtigung d. niederen Schulen. 
Königsb., Bon. xjv, 740 S. 20 M. [29 


Zedler, 6., Zur Vor-G. d. Landes- 
bibliothek zu Wiesbaden. (Mitt. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. ’98’99, 84-90; 
112-17.) [30 


Burger, K., Beitrr. z. Firmen-G. 
d. dt. Buchhandels aus d. Messkata- 
logen. (Arch. f. G. d. dt. Buchhan- 
dels 20, 168-95.) [31 


*97 


Roth, F. W. E., G. d. Verlags- 
eschäfte u. Buchdruckereien zu 
ürzburg 1479 bis 1618. (Ebd. 67- 
86.) — P. E. Richter, Zur Vor-G. u. 
G. d. vormals Walther’schen, jetzt 
Burdach’schen Hofbuchhandlg. (War- 
natz & Lehmann) in Dresden. (Ebd. 
109-67.) | [32 


Windelband, W., Die G. d. neuer. 
Philosophie in ihr. Zusammenhange 
m. d. allgem. Kultur u. d. besond. 
Wissenschaften dargest. 2. Aufl. I: 
Von d Renaissance bis Kant. I: Von 
Kant bis Hegel u. Herbart. (Die 
Blütezeit d. dt. Philos.) Lpz., Breitk. 
& H. 591; 408 H à 9 M. [33 

Lassalle, Mathematik u. Astronomie am 
Niederrhein. (Hist. Studien u. Skizzen zur 
Naturwiss. etc. am Niederrb.; Festschr. z. 70. 
Versammig. d. dt. Naturforscher etc. S. 1-9.) 
— A. Maurer, Physik. (Ebd. 9-14.) — Nor- 
renberg, Zoologie. (Ebd. 14-23.) — K. E. 
Laubenburg, Botanik. (Ebd. 23-10.) — F. 
Kreutzberg, Mathem.-naturwiss. Unterricht 
in Düsseldorf. (Ebd. 40-52.) — O. Rautert, 
Mineralogie u. Geologie im Bergischen. (Ebd. 
85-99.) — K. Sudhoff, Biograph.-Litterari- 
sches z. Heilkde. am Niederrh. (Ebd. 25*- 
61%.) — Hucklenbroich, Medizin. Fakultät 
u. Hebammenschule zu Düsseldorf, 17:0-1514 
(Ebd. 111*-45*.) en E. Pauls u. K. Sudhoff, 
Naturwissenschaft u. Medizin an d. Univ. in 
Duisburg. (Ebd. 157*-70*.) [34 


Goedeke, K., Grundriss z. G. d. 
dt. Dichtg. 2. Aufl. (e Nr. 538). Hft. 
19 u. 20. (Bd. VII, 1-384.) 8 M.40. [35 

Wychgram, J., Die dt. Dichtung. 
(H. Meyer, Das dt. Volkstum S. 569- 


659.) [36 
Bernays, M., Zur neuer. u. neuest. 
Litt.-G. I. II. (Bernays, Schrr z. 


Kritik u. Litt.-G. II u. IV.) xıj, 354; 
392 S. à 9 M. Vgl. ap 505. [37 
Rez. v. I: Preuss. Jahrbb. 96, 157-61 Sand- 


Voss. 

Nagl, J. W., u. J. Zeidler, Dt.- 
österr. Litt.-G. (s. "op, 2308). Lfg. 
14-17 (Schluss). S. 625-836, xjx S 
à 1 M. [38 

Krauss, Schwäbische Litt.-G. s. Nr. 547. 
Rez.: Euphorion 5, 659-69 Wilh. Lang; Dt. 
Litt.-Ztg. 94, Nr. 15 Bohnenberger. [39 

Nover, J., Die Lohengrinsage u. 
ihre poetische Gestaltung. (Sammig. 
gemeinverständl. wiss. Vortrr. Hit. 
312.) Hamburg, Verl.anstalt u. Dr. 
A.-G. 35 S. 75 Pf. [40 

Poser, C. E., Das dt. Lustspiel 
bis auf G. E. Lessing, d. Reformator 
desselben. Nebst Anh., enth. zur 
Vergleichg. Ayrenhoffs Postzug. Am- 
aterd., Sikken. 90 S. 1 M. 30. [41 


*98 Bibliographie 

Bruinier, W., Untersuchgn. z. Ent- 
wicklgs.-G. d. Volksschauspiels vom 
Dr. Faust a Nr. 544: Schluss. (Zt. 
f. dt. Philol.31,194-231.—E. Horner, 
Zur G. d. Volksschauspiels vom Dr. 
Faust in Wien. : Wiener Stammbuch, 
Glossy gewidmet. S. 106-19.; [2442 

Römer, C., Das Drama in d neuer. 
siebenb.-sächs. Litteratur. Progr. Me- 
diasch. 1598. S. 3-56. [43 

Wilmotte, M., Les passions alle- 
mandes du Rhin dans leur rapport 
avec l'ancien théâtre franç. Paris. 
Bouillon. 1893. 114 S. 3 fr. [44 

Stromberger, Ch. W., Die geist- 
licheDichtg. in Hessen. N.F. Darmst., 
Waitz. xj, 176 S. 2 M. 50. [45 

Kuntzemüller, 0., Das hannov. 
Zeitungswesen vor d. J. 1848; e. 
Beitr. z. G. d. dt. Presse. (Preuss. 
Jahrbb. 94, 425-53.) [46 


Studien z. dt. Kunst-G. (8. ‘93, 513). Hft. 
14 s. Nr. 3056; Hft 15 s. Nr. 8396. (47 


Thode, H., Dt. bildende Kunst. 
(H. Meyer, Dt. Volkstum S. 463- 
524.) [48 


Forschungen z. Kunst-G. Bühmeus (s. ai 
2333). III s. Nr. 3061. 

Schlecht, J., Zur Kunst-G. v. Eich. 
stätt. (Sammelbl. d. hist. Ver. Eich- 
stätt 12, 77-114.) [50 

Beck, P., Kunstbeziehgn. zw. Schwaben 
u Tirol-Vorarlberg (s. in, 523). Nachtrag. 
(Diözesanarch. v. Schwaben ’99, 22-25.) [51 

Kunst, Die, in Düsseldorf. (Fest- 
schrift d. 70. Versammilg. dt. Natur- 
forscher etc. dargebr. v. d. Stadt 
Düsseld. S. 17-49.) [52 

Inh.: E. Daelen, Zur G. d. bildend. K. 
in D.; Simonis, Das De Stadttheater; 
J. Buths, Die Tonkuns: in 

Scherer, Ch., KSE Eich- 
ler. (Braunschw. Magaz. ’99, 1-6; 9- 
12.) [53 

Pyl, Th., Kunst und Künstler in 
Greifswald; Beitr. z. pomm. Kunst- 
G. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns, Fest- 
schr., S. 183-206.) [54 

Kohte, J., Ucbersicht d. Kunst-G. d. Prov. 
Posen s. Nr. 2153. [55 


Motive mittelalt. 
E ’98, 2323. Lfg. 
[56 


Hartung, H. 
Baukunst in Soe 
4/6 50 Taf. 50 M 

Kühlbrandt E., Die ev. Stadt- 
Ben b. in Kronstadt. Hft. 1. 

ronst., Honterusdr. J. Gött’s Sohn. 
1898. 4°. 718. 3A. [57 

Reoz.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. 


Ldkde. "Dn, 133 J. Teutsch u. Erklärg. v. K. 
ebd. 146 f. 


Nr. 2442— 2498. 


EE E e E EE, e ` Lu ` 


Gladbach, E., Charakterist. Holz- 
bauten d Schweiz vom 16.-19. Jh., 
nebst deren inner. Ausstattg. 2. Tit. 
Aufl. Berl., Hessling. fol. 22 S., 32 
Taf. 36 M. [58 

Bahn, J., Bauart u. Ausstattg. d 
Grossmünsters in Zürich. ‘Anz f. 
schweiz. Altert.kde. ‘98, 38-46 etc. 
114-25.) Sep. Zürich, Füsi ER 32 S., 
2 Taf. 80 Pf. [59 

Hager,6.,Baugeschichtl.Forschgn. 
in Altbaiern. (Beil. z. Allg. Ztg. om 
Nr. 71-73.) [60 

Schmitt, Frz. Jak., Ehemal Fran- 
ziskanerkirche zur heil. Dreifaltig- 
keit in München. (Repert. f. Kunstw. 


21, 3832-87.) KU 

Kutzbach, F., Alte Häuser in 
Trier. (Trier. Arch. 1, 24-36. 2, 46- 
71.) 


[62 
Overvoorde, J. C., De Onze Live 
Vrouwe -of Groote- Kerk te Dord- 
recht. (Oud-Holland 16, 212-24.) {63 

Hirsch, F., Zur G. d. ee Kirche. 
(Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. 8, 135- 
46.) [64 

Grössler, H., Die Darstellg. d. 
Gekreuzigten auf Mansfelder Kunst- 
denkmälern. (Mansfelder Bll. 12, 183 
-99, Taf.) [65 


Ebhardt, B., Dt. Burgen. {In 10 


Lfgn.) Lie 1. Berl., Wasmuth. fol 
48 5., 4 Taf. 12 M. ‘50. [66 
Ber Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’32, Nr. 4 


O. Piper. — O. Piper, Die Behandlg. d 
Burgen in d amtlichen Kunst- u. Alt:rtum* 
Inventarien. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, Nr. 3.) 


Probst, E., Schloss Zwingen im 
Birsthal. "Basler Jahrb. '99, 154-70, 
2 Taf.) [67 


Schönbrunner, J. u. J. Meder, 
Handzeichngn. alt. Meister a. d AL 
bertina etc. (s. '99, 568). III, 12 u. 
IV, 1-6. 68 

Frimmel, Th. v., Galeriestudien: 
G. d Wiener Gemäldesamnlgn. «3. 
"98, 569). I, 4: Die alt. niederländ. 
u. dt. Meister. S. 451-656. 6 M. 50. [69 

Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alter), Wand- und Deckenmalereien 
in Did (s. Nr. 570). Lie 4-ö. à 
20 M. [70 

Katalog d im german. Nation 
Museum befindl. Glasgemälde aus 
älterer Zeit. 2. Aufl. Nürnb., Germ. 
Mus. 1898. S. 1-70. 18 Taf. (Beil. 
z. Anz. d germ. Nat.-Mus. ’98.) — 


Kunst. — Volksleben. 


H. Stegmann, Aus d Glasgemälde- 
sammlg. d. germ. Mus. (Mitt. a. d. 
germ. Nat.-Mus. ’98, 113-25.) [2471 

Döring, 0., Miniaturen d. fürstl. 
Stolbergischen Bibliothek zu Werni- 
gerode. (Zt. f. Bücherfreunde Jg. 1, 
Bd. II, 345-61.) [72 

Starcke, E., Die Coninxloo's (s. "og, 
149). Erweit. Abdr. (Oud-Holland 16, 
129-46.) [73 


Hirth, G., Das dt. Zimmer vom 
Mittelalter bis z. Gegenw. 4. unter 
Mitwirkg. v. K. Rosner bis z. Ge- 
genw. erweit. Aufl. 2 Tle. in 1 Bd. 
Münch., Hirth. 1898. 4°. xnj, 448; 
x, 2598. 15 M. 74 

Stephani, G., Textile Innendeko- 
ration d. frübhmittelalterl. Hauses u. 
d ältest. Stickereien Pommerns. 
(Beitrr. z. G. etc. Pommerns, Fest- 
schr., S. 124-76, Taf.) Auch Hallens. 
Diss. 4°. 578. [75 

Bahn, J. R., Ueb. Flachschnitze- 
reien in d. Schweiz. (Festgabe auf 
d Erötfng. d. schweiz. Landesmuseums 
in Zürich 171-206, 2 Taf.) — Ders., 
Inschrr. auf schweiz. Flachschnitze- 
reien. (Anz. f. schweiz. Altert.kde. 
98.) [76 

Zöllner, J., Zinnstempel u. Zinn- 
marken (s. Nr. 576.) Schluss. (Zt. f. 
bild. Kunst 10, 97-103; 122-26.) [77 

Zelier-Werdmüller, H., Zur G. 
d. Zürcher Goldschmiede- Handwer- 
kes. (Festgabe auf d. Erüting. d. 
schweiz. Landesmuseums 207-34, 6 
Taf.) [78 

Boeheim, W., Album hervorragend. 
Gegenstände a. d. Wattensammlg. 
d. allerh. Kaiserhauses (Kunsthist. 
Sammlgn. d. Kaiserhauses. Waften- 
sammlen, (s. '94, 2651). Bd. II. v, 
19 S., 50 Taf. 5: M. Fe 

Brouwer Ancher, A. J. M., De 
Amsterdamsche lui-en speelklokken 
en hare gieters. (Oud-Holland 16, 
93-111; 168-86.) [80 

Blümlein, C., Delft u. seine 
Fayencen. (Sammilg. gemeinverständl. 
wiss. Vortrr. Htt. 309.) Hamburg, 
Verlagsanst. u. Dr. 45 S. 80 Pf. [81 


kôstlin, H. A., Dt. Tonkunst. 
(Meyer, Dt. Volkstum S. 525-68.) In? 
Wölfflin, E. v., Zur G. d. Ton- 
malerei (s. "og, 2341). II. (Sitzungs- 


CH 
berr. d. Münch Akad. "og, II, 269- 
304.) [83 


Kralik, R., Wiener Klassiker d. 
Musik. (Wiener Stammbuch, Glossy 
gewidmet. S. 228-46.) [84 


Goepfart, Mitt. üb. 2 Foliobände Parti- 
turen, enthaltend alte geistl. Musik, aufgo- 
funden im Archive d. Stadtkirche zu St. Peter 
u. Paul in Weimar. (Monatsschr. f. Gottos- 
dienst etc. 3, 226-30.) Vgl: v. Liliencron 
(Ebd. 296-301). [85 


Vollhardt, R., G. d. Cantoren u. 
Organisten von d. Städten im Kgr. 
Sachsen. Berl., Issleib. xuj, 411 S. 
8 M. [86 


Schön, Th., G. d. Theaters in Ulm. 
(Diözesanarch. v. Schwaben "og, 17- 
22; 37-41; 61-63; 70-74.) [87 

Winckelmann, 0., Zur G. d. dt. 
Theaters in Strassb. unter franz. 
Herrschaft. (Jahrb. f. G. etc. Els.- 
Lothr. 14, 192-237.) [88 

Wormstall, A., Schauspiel zu Mün- 
ster im 16. u. 17. Jh. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 56, I, 75-85.) [89 

Weddigen, 0., G. d. Berliner 
Theater. Berl., Seehagen. xij, 78 S., 
10 Taf. 1 M. 50. [2490 


g) Volksleben. 


Meyer, Hans, Das dt. Volkstum. 
Lpz. u. Wien, Bibliograph. Institut. 
1898 679 S., 30 Taf. 15 M. [2491 

Inh.: S. 261-316. E. Mogk, Die dt. Sitten 
u. Bräuche. Vgl. Nr. 1558; 1898; 2156; 2318; 
2351; 2436; 2443; 2482; 2799. — Rez.: Zt. f. 
Kultur-G. 6, 867 Steinhausen. 

Mogk, E., Dt. Volkskde. N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. eto. "99, I, 62-76.) Vgl "än 
2318. ; [92 

Goette, R., Dt. Volksgeist. Altenb., 
Geibel. 1898. 107 S. 1 M. 20. [98 


Freytag, G., Bilder a. d dt. Vergangen- 
heit. 11,2 s. Nr. 3314. "IV: Aus neuerer Zeit, 
1700-1843. 32. Aufl. Lpz., Hirzel. 496 8. 
6 M. [94 

Petersdorff, H. v., Entwicklg. d. 
dt. Kaisersage. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. ete. ’99, I, 195-211.) [95 

Hassel, H., G. d. dt. Frauenwelt 
in d. Kulturbewegung d. Zeiten bis 
z. Gegenw. Braunschw., Bock & Co. 
1898. jx, 386 S. 8 M. [96 

Tille, Alex., Yule and Christmas; 
their place in the Germanic year. 
Lond., Nutt. 4°. 2188. 21 sh. [97 

Petsch, R., Neue Beitrr. z. Kennt- 
nis d. Volksrätsels. (Palaestra IV.) 
Berl., Mayer & M. 1525. 3 M. 60. [98 


°100 


Devens, F. C., Das dt. Ross in d. 
G., in Sitte, Sang u. Sage. Mit 40 
Vollbildern u. über 200 Textillustra- 
tionen. (In 10 Lfgn.) Lfg. 1-2. Bremen, 
Müller. fol. S. 1—68, Taff. à 8 M. [2499 


Weinhold, K., Volkstümliches aus 
Steiermark. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
8, 439-48.) [2500 

Hörmann, L. v., Das Tiroler 
Bauernjahr. 2. Ausg. d Jahreszeiten 
ind. Alpen. Innsbr., Wagner. 1898. 
2118. 2M. 40. [2501 

Rez.: Bel s. Allg. Ztg. mn, Nr. 52 Ratzel. 

kübler, A., Das Tannheimer Thal. 
(Zt. d. dt. u. österr. Alpenver. 29, 
143-81.) [2 

Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde. 
(8. "ug, 2359). U,2: J.J. Ammann, 
Volksschauspiele a. d. Böhmerwalde. 
TI. 2 xj, 168 S. 2 M. 20. [8 

Volkslieder, Egerländer; hrag. v. 
Ver. f. Egerländer Volkskde. in Eger. 
Mit litter. Einleitg. v. A. John. Eger, 
Ver. f. Egerlünder Volkskde. 1898. 
688. 1 M. 60. [4 

Morer, M., Sagen a. d Görtschitzthale. 
(Carinthia 89, V 61-57.) — V. P., Sagen a. d. 
Milstätter Seegebiete. (Ebd. 37-40) — 
H. Schakowitz, Bauernanckdoten a. d. March- 
feld. (Der Urquell 2, 2485-51.) — K. Schobel, 
Sagen u. Aberglauben in Minarken. (Korr.- 
Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. ’98, 111-13; 
130-33.) — P. u. A. Schullerus, Sächs. Volks- 
märchen aus Alzen. (Ebd. "är, 4-8.) [5 


Bürli, J., Volkstümliches a. d. 
Kant. uzern. (Schweiz. Arch. f. 
Volkskde. 2, 223-28; 279-82.) [6 

Nüesch, A. u. H. Bruppacher 
Das alte Zollikon; kulturhistor. Bil 
e. zürcherisch. Landgemeinde v. d. 
ültest. Zeiten bis zur Neuzeit. Zürich, 
Zürcher & F. xjv, 613S. 8 M. [7 


Lotter, J. M., Sagen, Legenden u. 
Geschichten d. St.Nürnberg‘s. Nr. 616). 
Lfg. 10-16 (Schluss). 1898. S. 289 
-496. à 40 Pf. (Kplt. geb. in Leinw. 
6 M. 60) [8 

Hoffmann, J. J., Trachten, Sitten, 
Bräuche u. Sagen in d. Orten an u. 
im Kinzigthal. Abschn. 1: Trachten, 
Sitten u. Bräuche. Lahr, Schöm- 
perlen. 1768. 2 M. 50. [9 


Fasterding, @., Heidnische Er- 
innergn. auf d. Westerwalde. (Rhein. 
G.-Bll. ‘98, 226-34.) [10 


Bibliographie Nr. 2499 — 2553. 


Avis R., Sitten u. Bräuche in d 
Be Wallonie. (Das Eifelland I, 
\r.bf.) [11 

Zuidema, W., Nachträge zu Wolfs Nieder- 
länd. Sagen. (Der Urquell 2, 244-6.) (12 

Verdan, J., Sporen van volksgeloof 
in onze taal en letterkunde. (Hande- 
lingen etc. van de Maatschappij d. 
Nederl. letterkde. te Leiden "o: ug, 
I, 35-86.) [13 

Donnet, F., Les cloches chez nos 
pères (s. Nr. 627). Schluss. (Ann. 
de l'acad. d’archl. de Belg. 5. Série, 
1, 501-81.) [14 


Büff, Hessisches Leben in Sage u. 
Sitte. (Mitt. d Ver. f. hess. G. ‘97, 
31-41.) [15 

Droop, Plattdt. Sprichwörter aus 
Osnabrück. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
v. Osnabr. 23, 57-70.) [16 

Beck, H., Aus d. bäuerl. Leben 
zu Nordsteimke in Braunschw. (e 98, 
2378). Forts.: Die bäuerl. Feste. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 8, 428-39.) [17 


Hassebrauk, G., Bemerkm. z. d Volks- 
liedern d. braunschweig. Landes. (Braunschw. 
Magaz. ra, Nr.3.) Vgl.’98, 557. — O. Schütte, 
Volksreime. (Ebd. S. 37-39.) Vgl. "op, 23378. 
— Ders., Frühere Hochzeitsbrauche. (Ebd. 
#8, 182.) — Ders., Rätsel. (Ebd. 182 f) — 
H. Schattenberg, Das Hänseln im Braun- 
schweigischen. (Ebd. 197-200. ’99, 31f.) [18 


— 


Gress, k., Holzlandsagen, Sagen, 
Märchen u. Geschichten a. d. Vor- 
bergen d. Thüring. Waldes. 2. Aufl. 
v.V.Lommer. Lpz., Wartig. 189. 
x}, 213S. 2M. [19 

Helmolt, Volkstümliches aus Brei- 
tenau bei Lauenstein. (Mitt. d. Ver. 
f. sächs. Volkskde. "og, Nr. 8f.) — 
Wiechel, Haussprüche u. Inschrr. im 
Erzgebirge. (Ebd. Nr. 9.) [20 


Tschirch, O., Sagen u. Gebräuche 
d hiesig. Gegend. (Jahresber. d hist. 
Ver. zu Brandenb. 29/30, 70-80.) [21 

Haas, A., Sagen u. Erzühlgn. v. 
Stettiner Kirchen u. Klöstern. (Bl. 
f. pomm. Volkskde. 7, 1-11.) — Ders., 
Volkstüml. Tänze u. Tanzlieder a. 
Pommern. (Ebd.5, 113-16 etc. 175 
-81. 6, 1-4 etc. 184-88.) — Ders., 
Fastnachtsgebräuche in Pommern. 
(Ebd. 7, 69 f.; 89-92.) — Ders., Er- 
innerungs- u. Vivatbänder. (Ebd. 33 
-37.) [22 


Volksleben. 


Brunk, A., Rätselsagen a. Pommern. 
(Ebd. 5, 149-53.) — Ders., Kinder- 
reime a. Pommern. (Ebd. 7, 71-76.) 
— Ders., Plattdt. Volkslieder a 
Pommern. (Beitrr.z.G.etc. Pommerns, 
Festschr., S. 246-75.) [2523 

Knoop, 0., Allerhand Reime aus 
Pommern. (Bu. f. pomm. Volkskde. 
7, 58-62; N 86; 122f.; 140-42.) — 
Weineck, Rügensche Sagen. (Ebd. 6, 
123-25.) [24 

Warnatsch, O., Schles. Legenden. 
(Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde. 
Heft. 3, 69-71. 6, 25-29.) [25 

Hoffmann, 0., Volkstümliches a. 
d preuss. Littauen. (Ebd. 6, 1-10.) [26 


Strele, R., Wetterläuten u. Wetter- 
schiessen; e. kulturgeschichtl. Studie. 
(Zt. d. dt. u. österr. Alpenver. 29, 
123-42.) [27 

Müllner, Beschwörungsformeln gegen 
Schlangenbiss. (Argo’98, 208.) Vgl.Nr.612. [28 

Croner, K., Gespensterspuk u. 
Hexenglaube in Kl.-Bistritz. (Korr.-Bl. 
d.Ver.f.siebenb.Ldkde.’99, Nr. 3tf.)[29 

Hirzel, P., Aberglauben im Kant. 
Zürich. (Schweiz. Arch. f. Volksde. 
2, 215-23; 257-79.) [30 

Raff H. Aberglauben in Baiern. 
(Zt. d. Ver. £ Volkskde. 8, 394-402.) [31 

Pauls, E., Zauberwesen u. Hexen- 
wahn am Niederrh. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Düsseldorf. Jahrbuch, 13, 


134-242.) [32 
Pauls, E., Aachener Wetterhörner. (Zt. 
d. Aachen. G -Ver. 20, 2831-53.) (33 


Damköhler, E., Reste heidnisch. 
Seelenglaubens aus Cattenstedt u. 
Umgegend. (Braunschw. Magaz. '99, 
26-31.) [34 

Schumann, C., Besprechungen. a. Lübeck. 
(Der Urquell 2, 259 f.ı [35 

Störzner, Noch einmal das Koberchen. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. '95, Nr. Gs 
Vgl1.'98, 2401. 

Haase, K. E., Volksmedizin in ei 


Grafschaft Ruppin u. Umgegend 

(8. "og, EE Schluss. (Zt. d Ver. f. 

Volkskde. 8, 56-62; 196-205; 304-9; 

389-94.) [37 
Knoop, 


0., Die Satorformel in 
Pommern. (Bil. f. pomm. Volkskde. 
6, 155f.) — A. Haas, Das Haus in 
Glaube u. Brauch d Pommern. (Ebd. 
104-6; 139-41; 157-60.) — Ders., 
Liebesorakel u. Liebeszauber in 
Pommern. (Ebd. 14-16; 24-28; 37.) 
— Ders., Ein Kapitel a. d. Volks- 
glauben [bei Tod u. Begräbnis] in 


*101 


Pommern. (Beitrr.z.G. etc. Pommerns, 
Festschr., S. 221-45.) 38 

Scholz, 0., Besprechungsformeln. 
(Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde. 6, 
30-37.) Vgl. ’97, 607. [39 


Forck, H., G. d. Schützen-Gesell- 
schaft in Attendorn. Olpen, Ruegen- 
berg. 1898. 878. [40 

Kraner, F., Bausteine zu e. G. 
d. Schützengesellschaft zu Gerings- 
walde. Geringsw., Dr. v. Beck. 298. [41 

Buchholz, R., Chronik d. Berliner 
Schützengilde. (Arch. d. „Branden- 
burgia“ 3, 1-76.) [42 


Fuchs, K., Das dt. Haus d. Zipser 
Oberlandes. (Mitt. d. anthrop. Ges. 
in Wien 29, 1-12.) [43 

Kortüm, A., Mitt. üb. alte Erfurter 
Wohnhäuser. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
v. Erfurt 20, 129-37, Taf. 3-8.) Vgl. 
'98, 2409. [44 

Mielke, R., Das Bauernhaus in d. 
Mark. (Arch. d. „Brandenburgia“ 1 
104-26.) [46 


Nesselmann, A., Histor. u. moderne 
Wagen d. grhzgl. Hofes zu Weimar. 
Berl., Nesselmann. 39 Taf. in qu. 
Fol. m. Text. 16 M. [46 

Weygang, V., Göttinger Christgärten. 
(Protokolle a. Ver. f. G. Göttingens ’97;98 
(= Bd U, 1), 60-72.) (47 


Otto, Eduard, Hüttenberger Volks- 
tracht. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 8, 
361-79.) [48 

Schwarten, J., Verordnungen geg. 
Luxus u. Kleiderpracht in Hamburg. 
(Zt. f. Kultur-G. 6, 67-102: 170-90.) [49 

Germann, M., Kurfürstl. Kleider- 
ordnungen u. ihre Durchführg. in 
Meissen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt 
Meissen 5, 1-14.) [50 

Schell, 0., Ehemalige Brautkroned. reform. 


Gemeinde zu Elberfeld. (Monatsschr. d. berg. 
G.-Ver. ’99, 54-59.) [51 


Mummenhoff, E., Oeffentl. Ge- 
sundheitspflege u. Krankenpflege im 
alten Nürnberg. (Festschr. z. Eröffng. 
d neuen Krankenhauses in Nürnb. 
S. 1-122.) [52 

Hofacker, K., Volk-seuchen in früher. 
Jhb.(Hist Studien u. Skizzen zu Naturwiss etc. 
am Niederrhein, Festschr. z. 70. Versammig. 
dt. Naturforscher etc. B. 61°— 76°.) — Ders., 
Oeffentl. Gesundheitspflege. (Ebd. 16*-89*.) — 


*102 


Hucklenbroich, Krankenpflege u. Kranken- 
hauswesen am Niederrh., insbes. in Düsseldorf. 
(Ebd. 89*-101*.) — d, Peretti, Irrenpflege u. 
Irrenanstalten. (Ebd. 101*-112*.) — E. Pauls, 
Apothekenwesen. (Ebd. 112*-20*.)— Feldmann, 
Heilquellen u. Bäder in Jülich-Kleve-Berg u. 
nüchst. Nachbarsch. (Ebd. 120*-40*.) [2553 


Bremen, 0. v., Lepra-Unter- 
suchungend. Kölner medizin. Fakultät 
v. 1491-1664. (Westdt. Zt.18,65-77.)[54 

Krafft-Ebing, Frhr. Y., Zur G. d. 
Pest in Wien 1349-1898. Wien, 
Deuticke. 60 S. 80 Pf. [55 

Voigt, O., Die Wettiner im Teplitzer Bade 


bis z. Ende d 17. Jh. (N. Arch. f. sächs. G. 
20, 105-10.) [2556 


Gesammelte Abhandlungen und 
Zeitschriften. 


Bibliothek, Hist., hrsg. v. d Hist. Zt. 
(8. 98,2417). Bd.I (2. Aufl.) s. Nr.3741. Bd. VII 
s. Nr. 1686. [2557 

Studien, Histor., veröff. v. E bering (s.'97, 
2484). Hft. X s. Nr. 1601. [58 

Studien, Prager, a. d. Gebiete d. G.-wiss., 
hrsg. v. A. Bachmann (s. Nr. 668). Hft. 2-4. 
Vgl.: 2276; 2732; 2927. (59 

Abhandlungen, H Here nouer. G. (e '98, 
2418). Hft. XXXV s. Nr. 3208. [60 

Grandidier, Ph. Nouv. œuvres inéd. 
(s. Nr. 664). T. III s. Nr. 2377. [61 


Festschrift zum 50 jähr.Regierungs- 
Jubil. Sr. Maj. Franz Josef I. Hrsg. 
v. d. hist. Vereinen Wiens. Wien, 
Seidel. 4°. 263 S5., 8 Taf., 1 Tab. 
16 M. [62 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts G. 
(s. ’:8, 2421). Hft. LVI s. Nr. 2794. [68 


Forschungen z. neuer. Litt.-G.; 


Festgabe f. R. Heinzel. Weimar, 
Felber. 1898. 5675S. 14 M. [64 

Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 669). 
Bd. LXXXII. 568 S. [65 


Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
G.forschg. (s. Nr.670). XX, 1. S. 1-192. 
Ergänzgs.bd. V,2. S. 193- 474, 3 Stamm- 


taf. (6 M.) [66 
Jahrbuch, Histor. (s. Nr. 671). 
XIX, Au XX, 1. S. 737-1002 u. 
XLV S.; S. 1-212. [67 
Archiv, Neues d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (s. Nr. 672). XXIV, 2/3. 
S. 399-799. 68 
Anzeiger d. germ. Nat.-Museums 
(8.98, 2428). '98, 3-°99, 1. [69 


Mittellangen aus d. germ. Nat. -Mus. (8.’98, 
2428a). ‘98, 49-136 u. ’99, 1-16. [69a 
Blä ätter, Prähist. (s. "og, 621). 
Jg. X: 1898. 96 S., 8 Taf. Jg. XÍ, 
1-2. S. 1-32, Taf. 1- 3. [70 


Bibliographie Nr. 2553—2621. 


Keen u. Forschungen a. italien. 
Archiven u. Bibliotheken (e "og, 2429. 


II, 1. S. 1-160 [71 


Jahresberichte d. G.-Wiss. hrsg. 
v. E. Berner (s. ‘98, 2430). XN: 
1897. zeg, 107, 461, 448, 346 Š 
30 M. [72 

Mitteilungen a. d. hist. Litterat. 
(8. Nr.675). XXVII, 1-2. S.1-256. [73 

Jahresberichte f neuere dt. Litt.-G. 
(8. Nr. 677). Bd. VI: 1895, Abtlg. 3 
166 S. Bd. VII: 1896, Abtig. 2 u. 3. 
154; 172 S. [74 

Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 678. 
XXVI. 4. u. XXVII, 1. S. 277-366; 
1-158. [75 

Herold, Der deutsche (s. 98, 24132 a). Jg. ™, 
Nr. 1-12 u. Jg. 30, Nr. 1-4. S. 81-172; 1-60. [75a 

Wappenkunde. Herald. Monats- 
schr. z. Veröffentlichg. v. nicht ediert. 
Wappenwerken (s. '98, 2433). Jg. VI. 
1898. [76 

Jahrbuch d. herald. Gesellsch: 
Adler (s. "ui, 2505). N. F. Bd. VII. 
266 S., 5 Stammtaf. 16 M. [77 

Monatsblatt d. herald. Ges. „Adler“ (s. "94. 
627). Nr. 205-16: Jg. 1298 (Bd. IV, Nr. 25-35. 
S. 253-368). (CA 

Zeitschrift, Numismat. (s. Nr. 680,. 
Bd. XXX, 2. xıj u. S. 211-389, 3 Taf. 
6M. [18 

Anzeiger, Numismat. (s.’98, 2437). 
'98,6-12u.’99, 1-4. S.49-110;1-32. [79 

Revue, belge de numism. (8. 98, 
2438). Année LIV 523 S., 9 Taf. [90 

Münzblätter, Berliner (8. ’98, 2439). 


Nr. 209-213. Sp. 2351-2430. [51 

Jahrbuch, Biographisches u. dt. 
Nekrolog (s. "wë, 629). Bd. II. 55", 
468 S., 2 Portr. 12 M. [82 


Ben: v. I: Gôtting. gel. Anz. ’98, 855-73 
v. Liliencron. 


Zeitschrift f. Kultur-G. (s. Nr. 683). 
VI, 3. S. 153-248. [83 
Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. (s. og, 631). XIX, 1 (Germ. 
[84 


Abtei 221 S. 6M. 
Mitteilungen d. k. u. k. Kriegs- 
Archivs (s. '98, 2442) Bd. XI. x, 


440 S. 9 M.; Suppl. s. Nr. 448. [85 
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 685). 


XIX, 4 u. XX, 1. S. 373-522; 1-102 
u. Anhg. 227-97. [86 
Geschichtsblätter d. dt. Huge- 


notten-Vereins(s.’98, 2445). Zehnt VII; 
Zehnt VIII, Hft. 1- 4. [87 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Mitteilungen d. Ges. f. dt. Er- 
ziehgs.- u. Schul-G. (s. ‘98, 632). 
VIII u. IX, 1. 3748. u. S. 1-108. [2588 

Archiv f. G. d. dt. Buchhandels 
(s. '97, 2517). XX nebst Register zu 


Ì-XIX. 208; 346 S. 8 M. [89 

Zeitschrift f. dt. Altert. (s. ’98, 
2446). XLII, 3-XLIII, 1. S. 197-372: 
1-112. [90 


Anzeiger f. dt. Altert. (s. ’98, 2446a). 
Bd. XXIV,3-XXV, 1. S. 225 416; 1-112. [90a 
Alemannia (s. "og, 2450). XXVI, 
2-3. S. 97-288. [91 
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. (s.’98,2451). Bd. XXIII. 
154 S. 4 M. [92 


Korrespondenzblatt d Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. (s ?’97, 2521a). Hft. XIX: 
1896/97. 1088. 2M. [92 a 


Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst- 
sammlen. (8.'98, 2454). XIX,3-XX, 1. 
Sp. xL)-ıxıx, S. 139-266, 11 Taf.; 
Sp. j-xvj, S. 1-80, 3 Taf. [93 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(8.°98,2455). VIII,3-4. S. 241-477. [94 


Archiv f. österr. G. (s. Nr. 691). 
Bd. LXXXVI, 1. 308S. 4M. 60. [95 

Mitteilungen d. k. k. Central- 
Comm. z. Erforschg. etc. d. Kunst- 
u. hist. Denkmale (s. ‘98, 2456). 
XXIV, 3-XXV, 2. S. 143-254 : 1-110. 
— Desgl. der 3. (Arch.-) Sektion d. 


Centr.-Comm. Bd. IV. (Der ver- 
mischten Aufsätze 2. Bd.) 414 S. 
10 M. [96 


Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Pro- 
testantismus in Oesterr. (s. Nr. 692). 
XIX, 3-4. S. 129-284. 97 

Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Wien (s. ’98, 2458). Bd. XXXIII, 2. 
S. 85-193, Taf. 2 M. 20. [98 


Monatsblatt d. Altert-Ver. zu Wien (a ’98, 
2459). Jg. XV, Nr. 6-12 u. XVI, 1-3. (Bd.5, 
161-200.) [98 a 


Beiträge z. Kunde steiermärk- G.- 
Quellen (s. ’98, 637). Jg. XXIX. 254 8. 
3 M. [2599 

Carinthia I., Mitt. d. G.-Ver. f. 
Kärnten (s. ’98, 2463). Jg. LXXXVIII, 
Nr. 4.-6 u. LXXXIX, 1-3. S. 98-196; 
1-70. [2600 


Jahresbericht d. G.-Ver. f. Kärnten (s. "08. 
2463 a): 1:98. 238. [2600 a 


Argo. Zt. f. krainische Ldkde. (s. 
98, 2464). Jg. VI, Nr. 6-12 u. VII, 
1-2. Sp. 89-208 u. 1-32. [2601 
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburger 
Ldkde. (s.’98, 2465). XXXVIII: 1898. 
820 S., 6 Taf. [2 


*103 


Zeitschrift d Ferdinandeums f. 
Tirol u. Vorarlberg (s. ’98, 640). Hft. 
XLII. 385, em S. 6 M. 3 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d. 
Deutschen in Böhmen (s. Nr. 695). 
XXXVI, 2-3. S. 117-336; 17-60. [4 

Zeitschrift d. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. Nr. 696). III, 1-2. 
S. 1-236. à 2 M. [5 

Archiv d Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskde. (s. Nr. 697). XXVIU, 3. 
S. 439-582. 1 M. 40. [6 

Korrespondenzblatt d. Ver. f. siebenbürg 


Ldkde. (s. ’98, 2168a). XXI, 7-12 u. XXII, 
1-4. 8. 75-148 u. 1-56. [6a 


Jahrbuch f. schweizer. G. (s. ’97, 
2532). Bd. XXIII. xxvj, 332 S. [7 
Anzeiger f. schweizer. G. (s. "og, 
2469). Jg. 29, 2-4 u. 30, 1/2. S. 25- 
160. [8 
Archiv, Schweiz., f. Volkskde. (s. 
oe, 2470). II, 2-III, 1. S. 89-324; 
1-80, Taf. [9 
Beiträge z. vaterländ. G., hrsg. v. 
d. hist. u. antiq. Ges. zu Basel (s. 
’97, 2535). V, 2. S. 121-286. 2 M. [10 
Jahrbuch, Basler (s. ’98, 2471). 
Jg. 1899. 312 S., 6 Taf. 4 M. [11 
Argovia (s. ’96, 2645). Bd. XXXII, 


xjv, 101 S., 1 Kte. 3 M. 40. [12 
Mitteilungen d. antiquar. Ges. in Zürich 
(8. Nr. 702). XXIV, 6 s. Nr. 3062. [13 


Geschichtsfreund, Der. Mitt. d. 
hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s. 
'98, 646). Bd. LIJI. xıxj, 240 S. 1 
Taf. 5 M. 60. [14 

Archives de la soc. hist. du can- 
ton de Fribourg (s. Nr. 703). VI, 8. 
S. 397-538, 4 Taf. 3 M. [15 


Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s. Nr. 
705). V, 2-4. S. 53-196. [16 
Archiv, Oberbaier. Bd. L (s. '98, 
651). Ergänzgshft. 318 S. 6 M. [17 


Monatsschrift d. hist. Ver. v. Oberbaiern 
(8. ’98, 2477). VIII, 5-12. S. 67-166. [17a 
Verhandlungen d. hist. Ver. f. 
Niederbaiern (a '98, 652). Bd. XXXIV. 
370 8,1 Kte. 4 M. [18 
Sammelblatt d hist. Ver. Eich- 
stätt (s. ’97, 2545). Jg. XII: 1897. 
Eichst., Brönner. 132S. 3M. [19 
Verhandlungen d. hist. Ver. v. 
Oberpfalz u. Regensburg (s. ’98, 663). 
Bd. L (= N. F. 42). 479 S., 16 Taf. [20 
Archiv d. hist. Ver. v. Unterfran- 
ken u. Aschaffenburg (s. "og, 654). 
Jg. XL. 240 S. 4 M. 21 


*104 


Jahrbuch d hist. Ver. Dillingen 
(8. ‘98, 2483). Jg. XI: 1898. 247 5. 
6 Taf. [2 2622 

Neujahrsblätter, Württemb. (s. ’98, 245). 
N. F. IV s. Nr. 2330. 


[2 
Fundberichte a. Schwaben (s. "98, 
a VI: 1898. 74 S., 2 Taf., 1 Plan. 
2 M [24 
Geschichtsblätter, Reutlinger (s8. 
"98, 2481). IX, 3-6. S. 33-96. [25 
Mitteilungen d Ver. f. G. u. 
Altert.-kde. in Hohenzollern (s. '98 
2489). Jg. XXXI: 189798. xjv, 
139 S. [26 
Zeitschrift f. G. d Oberrheins (8. 
Nr. 713). XIV, 1-2. S. 1-350. [27 
Mitteilungen d bad. hist Kommiss. (s. Nr. 
713a). Nr. 21. (Verbunden m. d. Zt. f. G. d 
Oberrh. XIV, 1.) 8. Lan [27 a 


Neujahrsblätter d. bad. hist. Komm. a 
‘98, 2191). N. F. II se. Nr. 3446. (ën 


Zeitschrift d. Ges. f. Beförderg. 
d. G.kde. etc. v. Freiburg, d. Breis- 
gau u. d. angrenz. Landschaften (s. 
"ug, 2492). Bd. XIV. Lon, 441 S. 2 
Taf. 7 M. o 

Schau-in’s-Land (s. "ug, 2493). 
XXV. 130,108. 8M. 

Schriften d. Ver. f. d. G. d 
densees u. sein. Umgebg. ua '98, 662). 
Hft. XXVIL 178 5. u. S. 281-376. 

5 M. [31 

Mitteilungen z. G. d. Heidelberger 
Schlosses (s. '97, 670). IV, 1. 87 S., 
10 Taf. 3 M. [32 


Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. (s. 
’98, 663). Jg. XIV. 244 S. 2 M. 50. [33 
Revue d'Alsace (8. "97, 2558). T. 
XLVIII (= N. S. XD. 571 S. [34 
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst 
(8. '96, 2674). Bd. VI. 340, xuj S. 
1 Taf EIER [35 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(8. "ug, 2496). XVII, 2- XVII, 1. 
S. 119-407, 14 Taf. S. 1-92, 1 Taf. 
— Korr.-Bl. XVII, 6-XVII, 3. Sp. 
97-224 u. 1-48. — Beilage Limes- 
blatt, Nr. 29-31. Sp. 793-856. [36 
Geschichtsblätter, Rheinische (s. 
ag, 2498). Jg. IV (98), Nr. 4-9. 
S. 97-288. [37 
Jahrbücher, Bonner, (s. "op, 2499). 
Hft. CHI. 271 S., 12 Taf. 6 M. [38 
Beiträge z. G. d. Niederrheins, 
Düsseldorfer Jahrbuch (s. ’98, 2501). 
Bd. XIII. 301 S., 2 Portr. 4 M. [39 
Monatsschrift d. berg. G.-Ver. (s. 


Bibliographie Nr. 2622—2692. 


‘98, 2502a). V, 10-VI, 5. S. 193- 
260; 1-112. [40 

Zeitschrift d Aachen. G.-Ver. (e 
'98, 671). Bd. XX. 311 S., 1 Kte, 
2 Taf. 6 M. [41 

Ans Aachens Vorzeit. Mitt. d. 
Ver. f. Kde. d Aach. Vorzeit (s. "og 
2504). XI, 1-5. S. 1-80. [42 

Archiv, Trierisches (s. Nr. 724. 
Hft. I. 96 u. 16 S. 3 M. 50. [43 


Compte rendu des séances de la 
comm. roy. d’hist. de l’acad. de Belg. 
(s. "98, 2506). 5 Ser. T. VII, 5-7. 
S. 221-577. [44 

Analectes p. serv. à l’hist. ecclés. 
de la Belgique (oa ag, 673). T. XXVI 
(= N. S. 11), 1-2. S. 1-256. — Sec- 
tion II (Série des cartulaires etc.) 
Fasc. 3. S. 255-382. [45 

Annales de la soc. d'archéol. de 
Bruxelles (e ’97, 2572). T. XII-XUL 
1. 503 S.; S. 1-136. (46 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. Nr. 729). Oe 4. PB LA: 
-236. 47 

Archief voor de gesch. van het 
Aartsbisdom Utrecht (s. Nr. 730 
Deel XXV. 484 S. 43 

Publications de la société hist. et 
archéol. dans le duché de Limbourg 
(8. 18,637). T. XXXIV (=N. S 14): 
1898. 360 S. [a 

Bulletin de l'Institut archéol. lié- 


geois (8. '98, 2511). T. XXVIL sn 
422 S., 7. Taf. [50 

Archives liégooises (8. ’98, 2510a). og, 7- 
12. S. 51-100. [502 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (s. ’98, 678). N. F. Bd. XXII 
466 S., 2 Taf. u. 2 Tab. 8 M. 50. — 


12. Suppl.-Hft. s. Nr. 776. 5 M. [51 

Mitteilungen an d. Mitglieder d. Ver f. 
hess. G. (s. '98, 679). Jg 1897. 146 S., 1 Taf.; 
Lxjx S. 2 M. 60. {51a 


Zeitschrift f. vaterl. G. u. Alter- 
tumskde. [Westfal.](s. og 2515). Bd. 


LVI. 149, 190 S. 6 M. [52 

Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest 
u. d. Börde (s. ’97, 2577). Hft. XV: 
Ver.-Jahr 1896/97. 104 (53 


Mitteilungen d Ver. f. G. u. Ldkde. 
v. Osnabrück (s. "op, 2516). Bd. XXII. 
xvj, 2728. 6 M. (54 

Zeitschrift d. hist. Ver. f. Nieder- 
sachsen (s. '98, 633). Jg. 1898. 368 S. 
6 M. > 

Protokolle üb. d. Sitzgn. d. 

f. d. G. Göttingens (s. ’98, 684). Ver. 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Jahr 6: 1897/98. = Bd. II, Hft. 1. 
128 S. 1 M. 50. [2656 

Zeitschrift d Harz-Ver.(s. Nr. 738). 
Register üb. d. Jahrg. 13-24 (1880- 
91). 6589 S. 6 M. Éd 
Magazin, Braunschweig. (s. Nr. 
739). 1898, 22-'99, 9. Bd. IV, S. 169 
-208; Bd. V, S. 1-72. [58 

Jahresbericht d. Männer vom Mor- 
genstern, Heimatbund in Nordhanno- 
ver. Hft. I. Bremerhaven, Schipper. 


1898. 111 S. 3 M. [59 
Zeitschrift d Ver. f. lübeck. G. 
u. Altertkde. (s. "og, 688). VIII, i. 
S. 1-216. 3 M. 60 
Mitteilungen d Ver. f. lübeck. G. (s. ’98, 
688a). VIII, 5-12. S. 65-198. [60 a 
Zeitschrift d Ges. f. schlesw.- 


holst.-lauenb. G. (s. Nr. 742). 
XXVIII. 


Bd. 
416 S. [61 


—— 


Neujahrsblätter, hrsg. v. d. hist. Kommiss. 
d. Prov. Sachs. (s. ’98, 2522). Bl. XXIII s. 
Nr. 3490. [63 


Jahresberieht d. thür.-sächs. Ver. 
f. Erforschg. d. vaterl. Altertums etc. 
(8. "og, 691): 1897/98. 66 S. 1 M. [63 

Blätter, Mansfelder (s. '99, 747). 
Jg. XII: 1898. 231 S., 5 Taf. 4 M. [64 

Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G. 
(8. "og, 2525). XI, 2. S. 151-294. 
2 M. 50. [65 

Schriften d Ver. f. Sachs.-Meining. 
G. u. Ldkde. (s. Nr. 748). Hft. XXXI. 
60 S. 1 M. 2. [66 

Beiträge, Neue z. G. d dt. Alter- 
tums, hrsg. v. d. henneb. alt.-forsch. 
Ver. in Meiningen (s. '97, 713). Lfg. 
XIV. 75 S.,8 Taf., 1 Kte. 2 M.25. [67 

Mitteilungen d Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt (s. 98, 2528) Hft. XX. xx, 
183 S., 10 Taf. 3 M. [68 

Mitteilungen d gesch.- u. altert.- 
forsch. Ges. d. Osterlandes (8. "og, 
252%. XI 2. S. 117-212. E 

Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. Nr. 

[70 


149). XX, 1/2. S. 1-208. 
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (8. "og, 
2534). Hft. XII. 220 S. 3 M. 50. [71 
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. ’98,2535). Nr. 6-9. à 168. 
— Jahresbericht: 1897 u.1898. 39S. [72 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Stadt 
Meissen (s. '98, 700). V, 1. S. 1-112. 
3 M. [73 
Mitteilungen d. G.- u. Alterts.- 
Ver. zu Leisnig (s. 97, 717). Hft. XI. 
120 S. [74 


*105 


Mitteilungen d Ver. f. G. v. Anna- 
berg u. Umgegend (s. ’97, 718). Bd. 
I, S. 127-151. — Jahrb. 6: 1896-98 
(= Bd. I, Hft. 1). 60 S. 1 M. [75 

Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer 
G. (8. ’97, 2592). Hft. II. 1568. [76 

Geschichtsblätter, Schönburg. (s. 
’98, 2536). IV, 4-V, 2. S. 181-244; 


1-128. [77 
Magazin, N. lausitz. (s. ’98, 2537). 
Bd. LXXIV, 2. S. 192-335. [78 


Forschungen z. brandenb. u. 
preuss. G. (s. Nr. 755). Bd. XI, 1. 
24 S. 6 M. [79 

Hohenzollern- Jahrbuch (s. "og, 
703). Jg. Il: 1898. 250 S., 39 Taf. 
20 M. [80 

Archiv, d. „Brandenburgia“ (s. ’97, 
722). Bd. II u. IV. 127 S., 1 Taf.; 
164 S. [81 

Jahresbericht d. hist. Ver. zu 
Brandenburg (s. ’97, 723). Nr. 29/30. 
1898. 132 S. 2 M. [82 

Jahrbücher u. Jahresberichte d. 
Ver. f. mecklenb. G. etc. (s. "og, 705). 
Jg. LXIII. 226, 13, 16 S. 8 M. [83 

Studien, Baltische (s. Nr. 758). N. 
F. II. 176 S., 3 Taf. [84 

Monatsblätter d. Ges. f. pomm. 
G. etc. (s. "og, 2544). "og, 7-99, 4. 
S. 97-188; 1-64. [85 

Beiträge z. G. u. Altertumskde. 
Pommerns; Festschr. z. 25jähr. Jubil. 
d Herrn Gymnasialdirektor Prof. 
H. Lemcke als Vorsitzenden d. Ges. 
f. pomm. G. Hrsg. v. d. Ges. f. 
pomm. G. Stettin, Druck v. Herrcke 


& Lebeling. 275 S., 9 Taf. [86 
Blätter f. pomm. Volkskde. (s. "og, 
706). Jg. V-VII, 7. 188; 188 S.; 


S. 1-112. [87 

Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert. 
Schlesiens (s. ’98, 2545). Bd. XXXIII. 
447 S. 4 M. [88 


Mitteilungen a. d. reichsgräfl. Schaff- 
gotsch'schen Archive. Hft. I s. '97, 579. 
Hft. II s. Nr. z395. [89 


Zeitschrift d. hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. Nr. 761). Bd. XII, 3/4. 
S. 245-404. 90 

Jahrbuch d. hist. Ges. f. d. Netze- 
distrikt zu Bromberg (e '98, 2547). 
Jg. 1899. 69 S. 1 M. 50. 91 

Zeitschrift d. westpreuss. G.-Ver. 
(s. Nr. 763). Hft XXXIX u. XL. 180; 
127 S. 2 M. 50; 2 M. [2692 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 8 


*106 


Bibliographie Nr. 2693—2730. 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis e, 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Müller, Soph., Nord. Altertumskde. 
(8. un, 2553). Bd. U, 5.-7. (Schluss-) 
Lig. (nun 8. 193-324. [2693 

Rez.: Zt. f. dt. Philol. 81, 386—401 Frdr. 
Kauffmann. 


Virchow, R., Ueb. d. Steinzeit in 
Nord-Europa. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. 
f. Anthr. etc. 28, 147-52.) — Ders., 
Ueb. d. ültest. Einwohner v. Nord- 
europa, insbes. v. Livland. (Arch. f. 
Anthrop. 25, 88f.) [94 

Montelius, 0., Die Chronologie 
d. ältest. Bronzezeit in Norddtld. u. 
Skandinavien. I. (Arch. f. Anthrop. 
25, 443-82.) — Ders., Sveriges für- 
bindelse med andra länder i förhist. 
tid. (Hist. studier, festschrift till. 
Malmström. Stockh. "ui, 1-27.) [95 


Preen, H. v., Ausgrabgn. am 
Ochsenweg b. Rottenbuch am Inn, 
Ober-Vesterr. (Prähist. DI ‘99, 4-6, 
Taf. 2) — W. Hein, Armringe v. 
Eibesthal in Niederösterr. (Mitt. d. 
anthr. Ges. in Wien 28, Sitzungsberr. 
S. 53-57. 29, Sitz.berr. S. 39.) [96 

Wieser, F. R. v., Der Urnenfried- 
hof v. Welsberg. (Zt. d. Ferdinan- 
deums 42, 374-77.) — Ders., Prähist. 
Wallburgen u. Ansiedlungen b. Seis 
u. Kastelruth. (Ebd. 377-81) — 
H. Richly, Die Urnengräber v. Wels- 
berg im Pusterthale. (Mitt. d. Centr.- 
Comm. 24, 229f.) er 

Weinzierl, R. Ritter v., Das 
Tène-Grabfeld v. Langugest bei Bilin 
in Böhmen. Braunschw., Vieweg. 4°. 
Ze, 718. Mutt Planu.14Taf.15M. [98 

Miske, K. Frhr. v., Prähist. Werk- 
stättenfunde aus Velem- St. Veit bei 
Güns. (Mitt. d. anthr. Ges. in Wien 
29, Sitzungsberr. S. 6-11) — d. T., 
Kistengräber i im Burzenlande. (Korr.- 
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ‘99, 
Nr. 3.) 988 

Heierli J., Die Chronologie ın d. 
Ur-G. d. Schweiz (Festgabe auf d. 
Eröffng. d. schweiz Landesmuseums 


in Zürich 8. 45-81, 6 Taf) — R. Ul. 
rich, Die Gräberfelder v. Molinazzo- 
Arbedo u. Castione. (Ebd. 83-107, 
6 Tat.) [2699 

Schoetensack, O., Die Thougefüss-Scher- 
ben a. d neolith. Schicht vom Schweizerbild 
b. Schaffhausen. (Vhdlgn. d. Berl anthr. 
Ges. "On, 232-35.) (2:00 


Heierli, J., Die archäolog. Karte 
d. Kantons Aargau, nebst allgem 
Erläuteren. u. Fundregister. (Sep 
a.: Argovia, Bd. 27.) Aarau, Sauer- 
länder. 100 S., 1 3 M. [2701 

Weber, Frs, Zur Frage d. Ver- 
breitg. u. d. on d. Hochäcker 
im rechtsrhein. Baiern. (Korr.-B]. d. 
dt. Ges. f. Anthr. etc. 29, 1-4) [2 

Naue, J., Oberbaier. Schmuck- 
gegenstände d. Hallstattzeit. Prä- 
hist. Bll. ‘98, 5-10, Tat. 2.: — Ders., 
4 Schwertfunde a. oberbaier. Grab- 
hügeln d. Bronze- u. Hallstatt-Zeit. 
(Ebd. 65-72; 81-88, Taf. 7 u. 8. — 
G. Steinmetz, Ber. üb. Ausgrabgn. 
b. Eichhofen , Oberpfalz. (Ebd. 1-5, 
Taf. 1.) [3 

Wunder, J., Bronzezeit-Funde d. 
naturhist. Gesellsch. Nürnberg. (Ab- 
hdign. d. naturhist. Ges. Nürnb. 11, 
1-15, 11 Taf.) [4 

Schäble, L., Hügelgrüber b. Kick- 
lingen. (Jahrb. d hist. Ver. Dillingen 
11, 181-89.) — Kuttler, Ausgrabgn. 
b. Zöschingen 1898. té . 190-98, 
Taf. 2.) [5 

Bach, M., Bericht üb. vorröm., 
röm. u. merow. Funde, 1897. (Fund- 
berr. a. Schwaben Jg. 5.)— L. Leiner, 
Rückblicke auf d. Pfahlbautenfunde 
im Bodensee. (Ebd.) — Tröltsch, 
Vorgeschichtl. Funde vom Bodensee. 
(Ebd.) [6 

Edelmann, H., Bronzefunde aus 
Veringenstadt, Hohenzollern. (Prä- 
hist. Bll. "og, 17-19, Taf. 3. ‘99, 19 
-22, Taf. 3.) — Ders., Massenfund 
von d. oberen Donau. (Ebd. ‘99, 
1-4; 17 u. Taf. 1). — Ders., 
Massenfunde v. Pfeffingen. 
17-19 u. Taf. 3.) [7 

Schumacher, K., Zur ältest. Be- 
siedelgs-G. Badens e Heidelberg. 
Jahrbb. 8, 256-68. )— W. Schnarren- 


Deutsches Altertum. 


berger, Die vor- u. frühgeschichtl. 
Besiedelg. d. Kraichgaues. Progr. 
Bruchsal, Ott. 1898. 4°. 41 S., 1 Taf. 
1 Kte. ıM. [2708 

Beaupre, Comte J., Repertoire 
archéol. pour le départem. de Meurthe- 


et Moselle Nancy, Crepin-Leblond. 
1897. 150 8. [9 
Mehlis, C., Neolithisches a. d. 


Rheinpfalz. ( rähist. BIL "og, 33-37, 
Taf. 4) — Ders., Neolith. Fund v. 
Gross-Niedesheim. (Korr.-Bl. d. dt. 
Ges. f. Anthr. 29, S. 26f.) [10 

Götze, A., Skulpturen an Steinkisten 
neolith. Gräber in Mitteldtld. (Globus :5, 
87-39.) Vgl. Nr. 176. (11 

Baum, Ausgrabungen an d Lippe. (Korr.- 
BL d Gesamt-Ver. ‘99, 26f.) [12 


Tewes, F., Die Steingräber d. 
Prov. Hannover; Einführg. in ihre 
Kde. u. in d. hauptsächlichsten Arten 
u. Formen. Hannov., Selbstverl. 
1898. 64 S., 24 Taf. 20 M. [13 

Kloos, J. H., Die braunschweig. 
Jadeitbeile. (Beitrr. z. Anthrop. 
Braunschweigs. Festschr. 59-68.) [14 

Bohis, J., Ueb. vorgeschichtl. 
Forschg. im Lande Hadeln. (Hannov. 
G.-Bll. ‘98, Nr. 51.) — Ders., Stein- 
kammergrüber d. Kreises Lehe. 
(Jahresber. d. Männer v. Morgenstern 
1, 95-109, 3 Taf.) [15 

Freund, K., Die vorgeschichtl. 
Altertümer im Lübecker tWebiete. 
Progr. Lübeck. 1898. 4° 29 5. — 
Ders., Zur Einführg. in d. lübecki- 
sche Prähistorie. (Korr.-Bl. d. dt. 
Ges. f. Anthr. etc. 28, 93-95.) — 
K. Hagen, Neolith. Funde v. Heck- 
kathen b. Bergedorf. (Ebd. 157 f.) [16 

Grôssler, H., Vorgeschichtl. Funde 
a. d. Grafschaft Mansfeld. (Mans- 
feld. Bll. 12, 200-208, 2 Taf.) — 
Ders., Bericht üb. e. im Winter 1896 
abgetragenen Steinhorst im Salzigen 
See. (Ebd. 11, 134-40, Taf.) Vgl.: 
Friedel u. Virchow (Vhdlen. d. 
Berl. Ges. f. Anthr. ‘97, 591-94). [17 

Jacob, G., Zur Vor-G. d Herzog- 
tums Meiningen (Franken). (Neue 
Beitrr. z. G. dt. Altertums 14, 27-39.) 
— Ders.: Ueb. d. Alter d. Funde 
u. üb. einige scheinbar röm. Fund- 
ee vom kleinen Gleichberg 

. Römhild. (Ebd. 40-46.) [18 

Brunner, Die steinzeitl. Keramik in d. 
Mark Brandenburg, s. ’98, 2578. (Sep. a.: 
Arch. f. Anthrop. XXV. — Auch Münchener 
Diss.) [19 
Schalenburg, W. v., Märkische 


*107 


Altertümer etc. (Vhdlgn. d. Berl. 
Ges. f. Anthrop. ‘97, 429-49.) — 
R. Behla, Der Barzlin im Spree- 
wald. (Archiv der Brandenburgia 4, 
109-16.) [20 

Beltz, R., Steinzeitl. Funde in 
Mecklenb. (Jahrbb. ete. d. Ver. f. 
mecklenb. G. 63, 1-88.) — Ders., 
Vor-G. v. Mecklenb. s. Nr. 2241. [21 

Walter, E., Die steinzeitlich. Ge- 
fässe d. Stettiner Museums. (Beitrr. z. 
G. etc. Pommerns, Festschr., S. 1-20, 
4 Taf.) — A. Stubenrauch, Die Stein- 
kegelgräber v. Gnewin, Kr. Lauen- 
burg. (Ebd. 21-24.) — H. Schamann, 
Die Waffen u. Schmucksachen Pom- 
merns zur Zeit d. La Tene-Einflusses, 
ihr Charakter u. ihre Herkuntt. (Ebd. 
25-50, 2 Tat.) [22 

Schumann, H., Bronze-Depotfund 
v. Hanshagen (Kr. Colberg), Pommern 


(8. Nr. 788). Nachtr. sen d. 
Berl. anthr. Ges. "og, S. 230.) — 
Ders., Charakter u. Herkunft d. 


pommersch. La Teneformen. (Cbl. f 
Anthrop. etc. "98, S. 97-101.) — Ders., 
Slavische u. german. Burgwälle. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’99, 
25-29.) — R. Berg, Mitt. üb. Altert.- 
funde in d. Gegend v. Schmolsin. 
(Ebd. '98, 177-80. 99, 53-57.) [23 

(Conwenz,) Vorgeschichtl. Wand- 
tafeln f. Westpreussen; entworfen im 


westpr. Provinz. - Museum. Berl., 
Troitzsch. 6 BlI. 70><88 cm. 10 M. 
(Subskr.-Pr. 7 M. 50. [24 


Lakowitz, Die Hügelgrüber v. 
Stendsitz, Kreis Carthaus. (Korr.-Bl. 
d. dt. Ges. f. Anthr. 28, S. 54f.) [26 

Bötticher, A., Die Denkmüler d.. 
vorgeschichtl. Zeit in Ostpreussen. 
(Die Denkmalpflege I, Nr. 2.) [26 


Bruinier, J. W., Die Heimat d. 
Germanen. (Die Umschau ‘97, Nr. 1.) 
— Wilser, Nochmals d. Heimat d. 
Germ. (Ebd. Nr. 8.) Vgl. Bruinier 
(Ebd. Nr. 9). [27 

Loewe, R., Die ethnische u. 
sprachl. Gliederg. d. Germanen. Halle, 
Niemeyer. 60 8 1 M. 60. [28 

Stein, F., Die Stammsage d. Ger- 
manen u. d. älteste G. d. dt. Stämme. 
Erlang., Junge. 80 S. 1 M. 80. [29 

Faust, A., Einige dt. u. griechische 
Sagen ım Lichte ihrer ursprüngl. 
Bedeutg. Progr. Mülhausen i. E. 
1898. 4°. 488. [30 


Ch 


*108 


Sach, A., Die Angeln u. ihre 
Wohnsitze. (Sach, Hzgt. Schleswig I, 


8. Nr. 2221, S. 65-133.) [2731 


b) Einwirkungen Roms. 


Gnirs, A., Das östl. Germanien 
u. seine Verkehrswege in d. Darstellg. 
d. Ptolemäus. Mit Karte. (Hft.4 v. 
Nr. 2559.) Prag, Rohlitek & S. 1898. 
48 S. 60 Kr. [2732 


Limes, Der obergerm.-raetische (s. 
Nr. 801). Lfg. 10. 6 M. 

Inh.: G. Wolff, Kastell Kesselstadt. 108., 
2 Taf.(sep.2M.); Steimle, Kast. Böckingen. 
17 S.,4 Taf. (sep. 3 M. 60); R. Herzog, Kast. 
Buch. 16 8., 8 Taf. (sep. 3 M) CH 

Arnold, H., Vom rätisch. Limes. (Beil. z. 
Allg. Ztg. ’99, Nr. 6.) — @. Sixt, Obergerm. 
Limes in Württemb.; Forschgn d J. 1898. 
(Limesbl. Nr. 30, 823f.) — Mettler, Kastell 
Benningen. (Ebd. 31, 855f) — K. Schu- 
macher, Badische Limesstrecke ; Untersuchgn. 
d J. 1898. (Ebd. 851-54.) — Anthes, Gr.- 
Gerauer Kast. (Ebd. 848-51.) — G. Wolf, 
Erdkastell, Erdlager u. Niederlassg. Helden- 
bergen. (Ebd. 29, 798-98. 30, 8183-15.) Vgl. 
’97, 767. — Ders., Holzturm am Limes in der 
Bulau. (Ebd. 31, 846-48.) — E. Ritterling, 
Erdkast. Heidekringen. (Ebd. 80, 809-13.) — 
Ders., Kast. Niederbieber. (Ebd. 31, 826-34.) 
— Bodewig, Kast. Heddesdorf (Ebd. 834-40.) 
— H. Lehner, Holzhausen a. d. Haide bis 
Aarthal: Limesstrecke u. Kast. Komel. (Ebd. 
841-46.) [34 

Jacobi, Römerkastell Saalburg b. Homburg, 
s. "On, 747. Rez.: Westdt. Zt. 17, 840-49 
Hettner. [35 


Furtwängler, A., Röm. Bronzen 
a. Dtld. (Bonner Jahrbb. 103, 1-11, 
Taf. 1) — P. Reinecke, 2 alte 
Bronze - Figuren german. Barbaren. 
(Vhalgn. d. Berl. anthr. Ges. '98, 
289.) [36 

Fahrnengruber, J., Neueste Funde 
in Wien. (Mitt. d. Centr.-Comm. 25, 
66-58.) — V. Kohaut, Mitt. üb. Aus- 
grabgn. v. Poetovium, 1897. (Ebd. 
30-32.) [37 

Müllner, Brandgräberfeld aus d. 
Zeit d. Römerherrschaft in Laibach 
(s. Nr. 805). Forts. (Argo '98, 176; 194 
-98 u. Taf. ’99, 13-16; 31-34) — 
Ders., Die falsche Inschr. der Natesia 
in Laibach. (Ebd.’98, 173-76.)—Ders,., 
Zur Emona-Frage. (Ebd. 199f.) [38 

Weisshäupl, R., Altertümer in 
Pola u. Umgebg. (Jahreshfte d. 
österr. archl. Instituts in Wien I, 
Beibl. Sp. 98-106. II, Beibl. Sp. 78 
-82.) [89 


Bibliographie Nr. 2731—2777. 


Wanner, G., Die rëm. Altertümer 
d. Kantons Schaffhausen. Progr. 
Schaffhaus., Schoch. 72 S., 2 Taf. 
ıM. [40 

Mayor, J., Aventicensia. (Anz. f. 
schweiz. Altert.kde. ’98, 109-11. '99, 
2—10.) — A. Schneider, Die am 
22. März 1898 in Windisch gefund. In- 
schrift. (Ebd. 66 f.) [41 

Fink, J., Grabungen an alt. Römer- 
stätten. (Monatsse . d. hist. Ver. 
v. Oberbaiern "og, 162-64.) —K. Popp, 
Die neuest. Ausgrabgn. b. Eining u. 
Böhming. (Ebd. 145-48.) [42 

Englert, Bericht üb. d. Ausgra- 
bungen b. Nassenfels Sommer 1397. 
(Sammelbl. d. hist. Ver. Eichstätt 12, 
114-17.) Vgl. ‘98, 26463. [43 

Scheller, M., Ausgrabungen b. 
Faimingen 1898. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 11, 199-207, Taf. 4-6.) [44 


Bürger, Neuer röm. Fund in Langenau 
(Funderr. a. Schwaben Jg. 5.) [45 


Herzog, E., Vom Schönbuch. 
(Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’98, 161-68 
[aus: Beil. z. Staatsanz. f. Württbg.].) 
— K. Zangemeister, Votivsteine v. 
beneficiarii cos. bei Stockach. (Ebd. 
194-200.) — F. Haug, Votivstein e. 
decurio civitatis Aquensis in Dürr- 
menz. (Ebd. 193f.) [46 

Mehlis, C., Archäologisches a. d. 
Pfalz. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthr. 
29, S. 25f) — Ders., Neue Aus- 
grabgn. auf d. Heidenburg b. Krim- 
bach in d. Pfalz. (Ebd. 58fò — 
Koehl, Ausgrabgn. bei Worms. (Ebd. 
28, 59-62; 101-8.) [47 

Körber, Röm. Grabdenkmäler in 
Mainz. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. "ag, 
145-48.) — Ders., Röm. Inschrr. in 
Mainz. (Ebd. ’99, 17-20.)— v. Domas- 
zewski, Die Lustratio exercitus auf 
einer Mainzer Inschrift, Brambach 
1021. (Ebd. ’98, 153-55). [48 
Ritterling, E., Zur Zeitbestim- 
mung d. Namenstempel d. XXII. 
Legion. (Westdt. Zt. 17, 203-17, Taf.) 
— H. Lehner, Zu d. Viergötter- 
steinen im Wiesbadener Museum. 
(Ebd. 217-22.) — Ders., Weihedenk- 
mal an Mercurius Negotiator aus 
Heddernheim. (Ebd. 272-76.) [49 

Steuernagel, Fundbericht üb. d. 
Reste d. Porta-Paphia bei Nieder- 
legung derselb. im Dez. 1897. (Bon- 
ner Jahrbb. 103, 154-63, Taf. 8.) [50 

Adenaw, E., Archäolog. Funde in 


Deutsches Altertum. 


Aachen bis z. Jahre 1898. (Zt. d. 
Aachen G.-Ver. 20,179-228, Kte.) [2751 


Lehner, H., Röm. Kasserollengriff in d. 
Sammilg. d Ver. f. G. v. Erfurt. (Mitt. d. Ver. 
f. G. v. Erfurt 20, 177-81, Taf. 9-10.) [52 


v. Sarwey, Röm. Strassen im 
Limesgebiet. (Westdt. Zt. 18, 1-45.) [3 

Jenny, S., Bauliche Ueberreste v. 
Brigantium. (35. Jahresber. d. Vor- 
arlberg. Museum-Ver. S. 16-25, Taf.) 
Vgl. ‘98, 2608. — Ders., Die röm. 
Begrübnissstätte v. Brigantium. Oest- 
licher Teil. Wien, Braumüller. 1898. 
4°. 20 8., 8 Taf. 11 M. [54 

Walderdorff, H. Graf Veg Die 
Römerbauten an d. Königsberge bei 
Regensburg. (Vhdlgn. d. hist. Ver. 
v. Oberpfalz 50, 337-466, 10 Taf.) [55 

Schumacher, K., Röm. Ansiedig. 
b. Duttenberg a d. Jagst. (Fundberr. 
a. Schwaben Jg. 5.) — Richter, 
Röm. Niederlassg. auf d. Weissenhof 
in Besigheim. (Ebd.) — E. Kapf 
Der röm. Begräbnisplatz beim Kastel 
Cannstadt. (Ebd.) [56 

Christ, K., Name u. älteste G. v. 
Noviomagus-Speier. (Pfülz. Museum 
"og, 17-20; 83-36.) — Ders., Das 
rheinische Germanien. (Ebd. 49-53; 
65-70; 81-84.) [57 

Schumacher, K., Das röm. Wim- 
pfen. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, 4) [58 

Wolff, G., Strassenforschg. im 
J. 1897. I: Aeltere Grenzstrasse Kes- 
selstadt-Oberflorstadt. II: Strassen 
d. Hinterlandes. (Limesbl. Nr. 30, 
815-22.) — A. Riese, Römerstrasse 
südlich v. d. Bockenheimer Land- 


strasse. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 
"98, 200-202.) [59 
Bodewig, Das röm. Coblenz. 


(Westdt. Zt. 17, 223-72, Taf. 2-4.) — 
A. Günther, Coblenz; Römerstrasse 
u. Meilenstein m. Inschrift an der- 
selben. (Bonner Jahrbb. 103,167 f.) [60 

Asbach, J., Die rm. Wasserleitg, 
etc. in d. Eifel. (Das Eifelland I, 
Nr. 5.) o [61 

Bovy, A., Une conjecture sur la 
limite des mondes gaulois et ger- 
manique avant la conquête romaine. 
(Ann. de la soc. d’archl. de Brux. 
12, 174-79. [62 

Scheel, W., Bildg. u. Ueberlieferg. 
d. german. Völkernamen auf -ones. 
(Philologus 57, 578-95.) [63 


*109 


Premerstein, A. Y., Die Anfänge 
d. Provinz Moesien. (Jahreshfte. d. 
österr. archl. Instituts in Wien I, 
Beibl. Sp. 146-96.) [64 

Mülinen, H. F. v., Divico oder d. 
v. Caesar d. Ost-Galliern u. Süd- 
Germanen gegenüber vertretene Poli- 
tik (s. '98, 2614). Lfg. 2. 25 S. 
50 Pf. [65 

Schlumberger, J. v., Die Schlacht 
zwisch. Caesar u. Ariovist. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. 14, 169-79.) — @loeck- 
ler, A propos de la campagne de 
Cesar contre Arioviste. (Rev. cath. 
d'Als. 17, 904ff.) Vgl. 98, 2616. [66 

Wulff, Jul. Caesars Rheinbrücken. 
(Rhein. G.-Bll. 4, 260-70.) — C. Koe- 
nen, Zur Stelle d. beiden Rheinüber- 
gänge J. Caesars. (Ebd. S. 271.) [67 

de Laigue, Du titre de Fratres et 
amici populi Romani attribué aux 
Bataves. (Bull. archl. du comité des 
travaux hist. etc. ’97, 234-38.) [68 

Böger, R., Die Rhein- Elbestrasse 
d. Tiberius. Sektion: Aliso-Weser, 
d. Marschroute d. Varus. Münster, 
Regensberg. 32 S. 1 M. 50. [69 

Wilms, CL, Die Schlacht im Teuto- 
burger Walde. Lpz., Freund & W. 
648. 2 Ktn. 1 M. 20. [70 

Bach, M., Krit. Studien z. Lüsg. 
d Frage üb. d. Örtlichkeit d. Varus- 
schlacht. (Beil. d. Staatsanz f. 
Württemb. ’98, 80-90; 111-18.) [71 

v. Steinwehr, Idistaviso. (Milit.- 
Wochenbl. ‘99, Nr. 29 ff.) [72 

Detlefsen, D., Die Beziehgn. d. 
Römer zur Nordseeküste zw. Weser 
u. Elbe. (Jahresber. d. Männer vom 
Morgenstern 1, 89-94.) [73 

Schmidt, Ldw., Zur G. d. Marko- 
mannenkrieges unter Mark Aurel. 
(Hermes 34, 155-59.) [74 

Nissen, H., Röm. Siegesdenkmal 
in Beuel. (Bonner Jahrbb. 103, 110 
-14.) [75 

Lehner, Cohors Treverorum equi- 
tata. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. '99, 
30-32.) [2776 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Malotet, A., De Ammiani Marcel- 
lini digressionibus quae ad externas 
gentes pertineant. Thes. Paris, 
Leroux. 1898 62 8. [2777 


*110 


Eugippii vita Severini,recogn. Th. M om m- 
sen, s. Nr. 833. Rez.: Wochenschr. f. klass. 
Philol. ’99, 155-57 Pfeilschifter, Berl. philol. 
Wochenschr. ’99, 460 Manitius. [2778 


Bruckner, W., Die Quelle der 
Origo gentis Langobardorum. (Zt. 
f. dt. Altert. 43, 47-58.) [79 


Althof, H., Waltharii Poesis. Das 
Waltharilied Ekkehards I. v. St. 
Gallen nach d. Generalhandschrr. 
brsg. u. erläutert TI I. Lpz., 


Dieterich. 184 S. 4 M. 80. [80 
Strecker, K., Ekkehard u. Vergil. e A 
dt. Altert. 42, 5 -65.) 


Golther, W., Ueb. d. Sage v See 
fried u. d. Nibelungen (s. Nr. 837). 
Schluss. (Zt. f. vergleich. Litt.-G. 
12, 289-316.) [81 

Patzig, Zur G. d. Siegfridsmythus, s. ’98, 
2644. Kez.: Dt. Litt.-Ztg. '99, Nr. 6 Mogk. [81a 


Much, M., Frühgeschichtl. Funde 
a. d. österr. Alpenländern. I: Die 
Emuilfibeln v. Perau u. verwandte 
Erscheingn. (Mitt. d Centr.-Commiss. 
"24, 125-42 u. 2 Taf.) Sep. Wien, 
Braumüller. 4 M. [82 

Kirsch, J. P., Le cimetière bur- 
gonde de Fétigny, canton de Fri- 
bourg. (Archives de la soc. hist. du 
cant. de Frib. 6, 479-538, 4 Taf.) [83 

Kirchmann, J., Das er 
Gräberfeld b. Schretzheim (s. 
2623). Forts. ort d. hist. Ver 
Dillingen 11, e 12 [84 

Schmitt, J. C lie alt ist win 
burg? (Arch. d. "hist. Ver. v. Unter- 
franken etc. 40, 199-227.) [85 


Gibbon, E., The history of the 
decline and fall of the roman empire, 


ed. by J. B. Bury (s. ‘98, 2627). 
Vol. Vu 576 S. 6 sh. [86 
Rosi, M., L'ambasceria di papa 


Giovanni I. a Constantinopoli, secondo 
alcuni principali scrittori. (Arch. d. 
Società Romana di storia patria 21, 
567-84.) [2787 


d) Innere Verhältnisse. 


Holub, J., Unter d. erhaltenen 
Handschrr. d. Germania d. Tacitus 
ist d. Stuttgarter Hs. d. beste (s. "94, 
3456). Tl. IV. Weidenauer Progr. 
1898. S. 19-32. — A. Gudemann, 
Zur Germania d. Tacitus. (Philo- 
ogus 58, 25-44.) — F. Hertlein, 


Bibliographie Nr. 2778—2829. 


Zu Tac. Germania 3. (Ebd. 57, 656 
-58.) [2788 

Schauffler, Th., Zeugnisse zur 
Germania d. Tacitus aus d. altnord. 
u. angelsächs. Dichtg. Progr. Ulm. 
1898. 4°. 23 S. [89 

Bugge, S., Norges Indskrifter med 
de aeldre Runer. dr 4. Christiania, 
Broggers bogtrykk. 1898. 4°. 8.265 
.339. 5 M. 20. [90 


Hildebrand, R., Recht u. Sitte auf d. ver- 
schieden. wirtschaftl. Kulturstufen I. Jena 
189. (Vgl. ‘97, 2675.) Rez.: Zt. f. Rechts-G 
19, Germ. Abtlg., 1:7-74 H. Schreuer. EI 


Hirt, H., Die wirtschaftl. Zustände 
d. Indogermanen. (Jahrbb. f. Natio- 
nalök. 70, 456-63.) Er 

Schulten, Flurteilg. u. Territorien 
in d. römisch. Rheinlanden. ‚Bonner 
Jahrbb. 103, 12-41. [93 

Halban, A. v., Das röm. Recht in 
d. german. Volksstaaten; e. Beitr. z. 


dt. Rechts-G. TL I. (= Hft. 56 v. 
Nr. 2563.) Breslau, Marcus. xxım, 
312 S. 10 M. [94 


Schröder, R., German. Rechts- 
symbolik auf d. Marcussäule (N. 
Heidelberg. Jahrbb. 8, 248-55.) [95 


Dippe, 0., Der Prolog d Lex 
Salica, d. Enstehg. d. Lex u. d 
salischen Franken (Hist. Viertelj.- 
schr. 2, 153-88.) [96 


Kornemann, E., ZurStadtentstehg. 
in d. ehemals keltisch. u. german. 
Gebieten d. Römerreichs; e. Beitr. 
z. römisch. Städtewesen, Habilitat. 
Schr. Giessen, Münchow. 76 S. [97 


Rez.: Dt. Litt. - Ztg. '39, Nr. 5 K. Scho- 
macher. 


Herrmana, P., Dt. Mythologie in 
emeinverständl. Darstellg. Lpz. 
E 1898. 545 S. 8 M. |98 

Mogk, E., Die altdt. bedoizche 
Religion. (H. Meyer, Dt. Volkstum 
S. 317-34.) [2799 

Rieger, M., Ueb. d. nordisch. 
Fylgienglauben (Zt. f. dt. Alter. 
42, 277-90.) — F. Niedner, Der 
Mythus d 2. Merseburger Spruches. 
(Ebd. 43, 101-12.) [2800 

Léger, A., Les sources de la mytho- 
logie slave (s. ‘97, 807). Fort. 
(Rev. de l'hist. des religions 35, 163-77. 
37, 165-73. 38, 124-35.) [2801 
Mehlis, C., Der Mauzenstein bei 
Herrenalb. (Prähist. Bll.’99, 22-25.) [? 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


Sieburg, M., Ein gnostisches Gold- 
amulet aus Gellep. (Bonner Jahrbb. 
103, 123-53, Taf. 7.) [2808 


Kauffmann, F., Beitrr. z. Quellen- 
kritik d. gotisch. Bibelübersetzg. 
(s. ’98, 802). Forts. (Zt. f. dt. Philol. 
31, 178-94.) [4 

Luft, W., Die arianischen Quellen 
über Wulfila. (Zt. f. dt. Altert. 42, 
291-308.) — F. Vogt, Zu Wultilas Be- 
kenntnis etc. (Ebd. 309-21.) [5 


Koenen, C.. Zur römisch. Heilkunde am 
Niederrhein. (Histor. Studien u: Skizzen zu 
Naturwiss. etc. am Niederrh., Festschr. z. 
70. Versammig. d. dt. Naturforscher etc. 
8. 1*-12*) Ders., Chirurg. Instrumente d. 
Römer am Niederrh. (Ebd. 13*-16.*.) [2806 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Scriptores rerum Meroving. T. IMI, 
s. Nr. 860. Vgl.: B. Krusch, Zur 
Florians- u. Lupus-Legende; e. Ent- 
gegn. Forts. (N. Arch. 24, 533-70); 
L.Duchesne(Anal.Bolland.Bd.X VIT, 
Hft. 4). [2807 
Haag, 0., Die Latinität Fredegars. 
(Roman. Forschgn. 10, 835-932.) [8 
Adémar de Chabannes, Chronique, publ. 
p. Chavanon, 8.97, 2687. Rez.: Hist. Zt. 52, 
300 f. Hampe. [9 
Tardif, J., Les chartes mérovin- 
giennes de Noirmoutier. (Nouv. rev. 
hist. de droit 22, 763-90.) Extr. en 
partie. Paris, Larose. 69 S. [10 


Briand, E., Histoire de sainte 
Radegonde, reine de France. Paris- 
Poitiers, Oudin. 1898. xjv, 5368. [11 


Weber, Frz., German. Reihen- 
gräber in Oberbaiern. (Korr.-Bl. d. 
dt. Ges. f. Anthr. etc. 28, 50-52.) [12 

uilling, F., Merowing. Gräber- 
feld in Sindlingen b. Höchst a. M. 
(Ebd. 29, 49-51.) Vgl. "op, 783. — 
C. Mehlis, Merowing. Grabfund. 
(Pfälz. Museum '99, 53 f.) [13 

Stubenrauch, A., Untersuchgn. auf 
d. Inseln Usedom u. Wollin im An- 
schluss an d. Vinetafrage. (Balt. 
Studien N. F. 2, 65-133, 3 Taf.) E 

Dorr, R., Die Grüberfelder auf d. 
Silberberge b. Lenzen u. b. Serpin, 
Kr. Elbing, a d. 5.-7. Jh. n. Chr. 
Festschr. d. Elbinger Altert.-Ges. Elb., 
Meissner. 1898.4°.298.,3Taf.3M.[2815 


°111 


b. Karolingische Zeit. 


Monod, G., Etudes crit. sur les 
sources de l’histoire Carolingienne. 
Partiel: Introd. Les Annales Caroling. 
Livr. 1: Des origines à 829. (Biblioth. 
del'’écoledeshautesétudes. Fasc.119.) 
Paris, Bouillon. 1898. 175 5. 6fr. [2816 

Simson, B. v., Die wiederaufge- 
fundene Vorlage d Annales Mettenses. 
(N. Arch. 24, 399-424.) — F. Kurze, 
Die Jahrbücher v. Reichenau u. d. 
Fortsetzg. Reginos. (Ebd. 425-56.) [17 

Kurze F., Einhard. Berl., Gärtner. 
918. 2 M. [18 


Böhmer, J. F., Regesta imperii. 
I: Die Regesten d. Kaiserreichs unter 
d. Karolingern, 751-918; neu bearb. 
v. E. Mühlbacher. 2. Aufl. I, 1. 
Innsbr., Wagner. 4°. 4808. 18M.40.[19 

Epistolae Karolini aevi (s.’94, 3494). 
IM, 1. (T1. v. Nr. 2051.) Berl., Weid- 
mann. 1898. 4°. 3605S. 12 M. [20 


Inb.: Epp. selectae pont. Romanorum Carolo 
Magno et Ludovico Pio regnant. scriptae ed. 
Hampe; Leonis HI. papae epp. X ed. Hampe; 
Einharti epp. ed Hampe; Agobardi Lugdun. 
epp.ed. Dümmler; Amalarii epp. ed. Dümmler; 
Frotharii Tullensis epp. ed. Humpe: Epp. 
variorum (814-c. 850) ed Dümmier. 

Diplomi ined. dei secoli IX e X, 
per L. Schiaparelli. (Bull. dell’ 


Istituto stor. ital. 21, 127-67.) [21 


Köstler, K., Ein Wendepunkt in 
d baier G. d. 8. Jh. (Monatsschr. 
d hist. Ver. v. Oberbaiern '98, 125 
-29.) [22 

Ketterer, Karl d Gr. u. d Kirche, s. ’98, 
2663. Rez.: Hist Viertelj.schr. '98, 526 
Grützmacher; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1342-45 Stutz; 
Arch. f.kath. Kirchenrecht 78, 884-837 G.Richter; 
Mitt. a. d hist. Litt. 27, 112-45 Hahn. ` [283 

Wagner, R., Das Bündnis Karls 
d Gr. mit d. Abodriten. (Jahrbb. etc. 
d. Ver. f. mecklenb. G. 63, 89-129.) [24 

Kuhlmann, Papst Leo IN. im 
Paderborner Lande. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 56, II, 98-150.) [25 

Splieth, Ueb. das Danewerk.(Korr.- 
BL. d. dt. Ges. f. Anthr. 28, 95-98.) [26 

Teichmann, E., Neue Beitrr. z. 
Fastradasage. (Zt. d Aachen. G.- 
Ver. 20, an Vgl. ’97, 828. [27 

Abbott, W. C., Hasting. (Engl. 
hist. rev. 13, 439-63.) [28 

Tenckhoff, F., Die Beziehgn. d. 
Bischofs Badurad v. Paderborn zu 
Kaiser Ludwig d. Frommen u. seinen 
Söhnen. (Zt. f. vaterl. G. etc. Wesfal. 
66, II, 89-97.) [29 


WK 


Depoin, J., Le due Ebrard de 
Frioul et les trois comtes Matfrid. 
(Ann. de l’acad. d’archl. de Brux. 13, 
45-60.) [2830 

Doize, J., Le gouvernement con- 
fraternel des fils de Louis le Pieux 
et l'unité de l’empire,843-45. (Sep. a.: 
Moyen âge II, 7/8) Paris, Bouillon. 
1898. 338. 2 fr. [31 

Parisot, R., Le royaume de Lor- 
raine sous les Carolingiens, 843-923. 
These. Paris, Picard. 4°. xxxj, 820 S., 
2 Ktn. 12 fr. [32 

Jacquot, F., Hist. de la Lorraine dep. 
l'avènement des Carolingiens jusqu'en l'année 
923. (Annuaire de Lorraine "oni (32a 

Horn, Ph., Das frink. Gräberfeld 
unfern Frankenthal. (Monatsschr. d. 
Frankenthaler Altert.-Ver. ’99,Nr.3ff. 
u. Taf.) [2833 


c) Innere Verhältnisse. 


Patetta, F., Frammento di un 
Capitolare Franco nel codice A 220 
Inf. della Biblioteca Ambrosiana. 
(Atti della R. Accad. delle scienze di 
Torino 33, 185-91.) [2834 


Dahn, F., Die Franken unter d. 
Karolingern (s. "og, 831). Abtlg. 2 
(Dahn, Könige d. Germanen VUE 2.) 
xvj, 266 S. 8 M. [35 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1335-39 u. Mitt. a. 
d. hist. Litt. 26. 154 Hahn. 

Sickel, W., Die Kaiserwahl Karls 
d Gr: rechtsgeschichtl. Erörterung. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
20, 1-38.) — Ders., Die Kaiserkrö- 
nungen v. Karl bis Berengar. (Hist. 
Zt. 82, 1-37.) [36 

Kötzschke, R., Zur G. d. Heeres- 
steuern in karoling. Zeit. (Hist. 
Viertelj.schr. 2, 231-43.) [37 


Zeumer, K., G. d. westgotisch. 
Gesetzgbg. (s. Nr. 877). III: Besond. 
Teil. Forts. (N. Arch. 24, 571-630.) 
—W. Schücking, Ueb. d.Entstehungs- 
zeit u. Einheitlichkeit d. lex Saxonum. 
(Ebd. 631-70.) [38 

Solmi, A., Diritto longobardo e 
diritto nordico. (Archivio giurid. 61, 
309-44.) [39 

Brunner, H., Nobiles u. Gemein- 
freie d. karoling. Volksrechte. (Zt. 
f. Rechts-G. 19, Germ. Abtlg., 76 


-106.) [40 | 


Bibliographie Nr. 2530— 2878. 


Baert, W. C., De erfopvolging bij 
de Franken en Friezen. Leidener 
Diss. 1847. 204 S. [41 

Opet, O., Zur Frage d fränkisch. 
Geschlechtsvormundschaft;e. weiterer 
Beitrag. Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. Ergänzgsbd. 5, 193-308 .1[42 

Declareuil, J., Les preuves judi- 
ciaires dans le droit franc du 5. au 
8. siècle (s. °98, 2671). Forts. (Nour. 
rev. hist. de droit 22, 747-62. 23, 71-109; 
188-212.) [43 

Esmein, A., Les ordalies dans 
l'Eglise gallicane au 9. siecle. Hinc- 
mar de Reims et ses contemporains. 
(Rapports annuels de l'école deshautes 
études. Sect. d. sc. relig. 9697.) 
Paris, Impr. nation. 1898. 45 S. !44 


Narbey, C., Supplément aux Acta 
Sanctorum pour des vies de saints 
de l'époque méroving. T. I. Paris, 
Le Soudier. fol. x, 629 S. 64 fr. [45 

Traube, L., Text-G. d. Regula 
S. Benedicti. (Sep. a.: Abhdlen. d. 
baier. Akad. d. Wiss. 3. KL, XXI. 3.) 
Münch., Franz. 1898. 4° 1335, 
4 Taf. 6 M. [46 

Rez.:Stud.etc.a.d. Bened u. Cıst.-Orden Su, 
Hft. 1 u. 2 Edm. Schmidt. 

Schmitz, L., Vita S. Willibrordi 
a Thiofrido abbate Epternacensi 
conscripta. Progr. Luxemburg, Bef- 
fort. 1898. 4°. 111S. (Dt. Ueber- 
setzg. in: Ons Hémecht '99) [47 

Rez.: Anal. Bolland. 18, 73. 

Werminghoft, A., Verzeichnis d 
Akten frünkischer Synoden v. 742 
-843. (N. Arch. 24, 455-502) [48 

Nürnberger, A.J., Die röm. Synode 
v. J. 743. (Sep. a: 29. Ber. d Philo- 
mathie in Neisse.) Mainz, Kirch- 
heim. 1898. 21 S. 60 Pf. 149 

Vacandard, E., L'idolatrie en 
Gaule au 6. et au 7. siècle. ‘Rev. 
des questions hist. 65, 424-54.) [50 

(örres, F., König Rekared d. 
Katholische; neue kirchen- u. kultur- 
geschichtl. Forschgn. auf d. Gebiete 
d. Vormittelalters. (Zt. f. wiss. Theol. 
42, 270-322.) [51 

Lee, G. C., Hincmar: an intro- 
duction to the study of the revo- 
lution in the organization of the 
church in the inih century. (Sep. a: 
Papers of the Amer. Society of Church 
hist VII) Diss. d. Johns Hopkins 
Univ. Baltimore 1897. S 231-60. [52 


Fränkische Zeit. — Sächsische und fränkische Kaiserzeit. 


Fastlinger, M., Ein Klösterchen 
Karls d. Gr. (Monatsschr. d. hist. 
Ver. v. Oberbaiern ‘98, 120.) [2853 

Fastlinger, M., DasSalvatorkloster 
Berg im Donaugau; e. verschollenes 
Kloster Altbaierns. (Vhdlgn. d. hist. 
Ver. f. Niederbaiern 34, 203-7.) [54 

Jacob, G., Hat d. hl. Willibald 
v. Eichstätt d. Kloster Milz b. Röm- 
hild 783 eingeweiht? (N. Beitrr. z. 
G. dt. Altertums 14, 53-67.) [55 

Marx, J., Ursprung d. Archidiako- 
nats bezw. Klosters Tholey. (Trieri- 
sches Arch. 2, 71-75.) [56 

Hofman, J. H., Sint Salvator en 
Sint Marten te Utrecht. (Arch. v. d 
gesch. v. h. aartsbisdom Utrecht 25, 
4-20.) [57 


Fastlinger, M., Kleine Mitt. üb. 


Altbaierns älteste Klosterschulen. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 8, 178-81.) [58 


a) Die Klosterschule zu Salzburg. b) Wohin 
ging Erzbisch. Arno e Salzb. in d. Schule? 


Grion, G., Della vita di Paolo 
Diacono, storico dei Longobardi, 
disquisizione. Cividale, tip. G. Fulvio. 
1898. 398. [59 

Joseph, E., Der Dialog d. alten 
Hildebrandsliedes. (Zt. f. dt. Altert. 
43, 59-89.) [60 

Piper, Die altsächs. Bibeldichtg. (Heliand 
u. Genesis), 8.’97,859. Rez : Dt. Litt.-Ztg. '93, 


921 Jellinek; Anz. f. dt. Altert. 25, 21-28 
J. Franck. [61 


Muller, S., De St. Salvatorskerk 
te Utrecht. Eene Merovingische 
Kathedraal. (Arch. v. d. gesch. v. h. 
aartsbisd. Utrecht 25,21-73,4 Taf.) [62 

Buchkremer, J., Das Atrium d. 
karoling. Pfalzkapelle zu Aachen. 
(Zt. d. Achen. G.-Ver. 20, 247-64, 
2 Taf.) [63 

Wolff, Gust., Die ehemal. Marien- 
kapellezuLudwigstadtinOberfranken. 
(Jahresber. d. thür.-sächs. Ver. '97/98, 


48-52.) [64 
Koenen, C..Karolingisch-fränkische 
Töpfereien b. Pingsdorf. (Bonner 


Jahrbb. 103, 115-22, Taf. 6.) [65 


Koenen. C., Zur Heilkunde d. Franken 
am Niederrhein. (Histor. Studien u. Skizzen 
zu Naturwiss. etc. am Niederrh., Festschr. z. 
70. Versammig. d. dt. Naturforscher ete. 
H. 16*-24*.) [2366 


*113 


3. Zeit der süchsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125 


Lauer, Ph., Le manuscrit des 
Annales de Flodoard, Reg. lat. 633 
du Vatican. (Melanges d’archl. et 
d'hist 18, 491-523.) [2867 

Gumplowiez, M., Zur G. Polens 
im Mittelalter; 2 krit. Untersuchgn. üb. 
d. Chronik d. Balduin Gallus. Innsbr., 
Wagner. 1898. 261S. 6 M. 40. [68 

Klerikale Geschichtsfälschungen in Polen. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, Nr 46.) 

Bachmann, A., Studien zu Cosmas 
(Bachmann, Beitrr. zu Böhmens G. 
u. G.-Quellen D (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 20, 39-51.) [69 

Seemüller, J., Zum Annolied; 
Sendschreiben an Edw. Schröder. 
(Zt. f. dt. Altert. 42, 322-38.) [70 


Bresslau, H., Urkunde d. Bischofs 
Adalger v. Worms v. J. 1044. (N 
Arch. 24, 725-27.) — E. Sackur, 
Schreiben Odilos v. Cluny an Hein- 
rich IIL v. Okt. 1046. (Ebd. 728-35.) [71 

Omont, H., Le Concordat de 
Worms. (Biblioth. de l'école des 
chartes 59, 635 f.) [72 


Mayer, F. X., Geburtsort d. hl. 
Ulrich. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11, 
164-67.) 73 

Uhlirz, K., Bisch. Wigfried v.Ver- 
dun. (Allg. dt. Biogr. 44, 516-18.) [74 

Parisot, R., De primo domo quae 
superioris Lotharingiae ducatum quasi 
haereditario jure tenuit. Thèse. 
Nanceii, typ. Berger-Levrault. 158 S., 
Taf. [75 

Rez.: Ann de l'Est 13, 290-"4 Pfister. 

Kleinermanns, J., Der hl. Heri- 
bertus. (Kleinermanns, Die Heiligen 
auf d. bischöfl. Stuhle v. Köln (s. "ae, 
2430). II, 1.) 1898. 84S. 1 M. 50. 
(Teilweise a. d. Kölner Pastoralbl.)[76 


Witte, H., Genealog. Untersuchgn. 
Z. Reichs- G. unter d. salischen 
Kaisern. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. Ergänzgsbd. 5, 309-474, 
3 Stammtaf.) 717 

Bretholz, B., Hzg. Wratislaus lI. 
v. Böhmen. (Allg. dt. Biogr. 44, 232 
-34.) [78 


*114 


Hagenmeyer, H., Chronologie de 
la premiere croisade, 1094-1100. (Rev. 
de l'Orient latin 6, 214-293.) [2879 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Bernoulli, A., Annalen v. St. Leon- 
hard in Basel. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
14, 137-39.) [280 

Barbarossa - Lieder; übers. v. 
L. Doering u. W. Gundlach. 
Mit e. Exkurs: Die Gottschalk-Frage. 
(Gundlach, Heldenlieder d. dt. Kaiser- 
zeit. Bd.11l.) Innsbr., Wagner. xxn), 
1061 S. 11 M. Vgl. '96, 976. KR 

Güterbock, F., Forliveser Annalen 
d. Pietro Ravennate. (N. Arch. 24, 
736-42.) [82 


Constitutiones et acta publ. imperatorum 
et regum, ed. L. Weiland [u.J.Schwalm], 
8. °96, 2374.)Rez.: Hist. Zt. 82, 486 ff. Zeumer. [83 


Devillers, L., Chartes du comté 
de Hainaut de l'an 1200; reprod. d. 
orig. av. introd., trad. et notes, 
(Publication extraord. du cercle archl. 


de Mons) Mons, Dequesne-Mas- 
quillier. 1898. Fol. 4 Bl., xjx S., 
2 Taf. 12 fr. 4 


Hanıpe, K., Briefe z. G. d. 13. Jh. 
a. e Durhamer Handschrift. (N. Arch. 
24, 503-32.) [85 

Inh.: 1) Abt Hermann v. Corvey u. d röm. 
Curie 1277-33. 2) Zur Datierg. d. Rund- 
schreibens Gregors IX. geg. Friedr. II. „As- 
cendit de mari bestia“ e J. 1239. 3) Brief 
Innocenz’ IV. an Ludwig d. Heil. v. Ende 1246. 
4) Rundschreiben d rom. Cardinäle weg. d. 
Tartarennot v. 97. Juli 1261. 5) Beschlüsse 
d Londoner Provinzialkonzils v. 18. Febr. 1213 
üb. d Kreuzzugsfrage. 6) Satire auf d. Geld- 
forderın. an d. röm. Curie. 

Simonsfeld, H., Ueb. d. späteren 
Heiratsprojekte Kaiser Friedrichs II. 
Nachtrag zu „Ueb. d Formelsammig. 
d. Rudolf v. Tours“ (s. Nr. 916). 
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. '9%, 
D. 543-48.) [86 

Gabotto, F., Un diplomo ined. di Federico 1I 
a Manfredi Lancia per il comune di Mon- 
caliori, 12 febbr. 1239. (Bull. della soc. di 
storia negli Abruzzi III, 5.) (87 


Jastrow, J., u. G. Winter, Dt. G. 
im Zeitalter d. Hohenstaufen (s. "98, 
2713). Lfg.12. (Lfg.131 v. Nr. 2155.) 
Bd. II., S. 225-304. 1 M. [88 

Rez. v. Bd. I: Litt. Cbl. "98, 1607; Dt. Litt.- 
Ztg. "Du. 193-95 Hampe; Hist. Jahrb. 20, 147; 
Litt. Handw. ’98, 570 A. Zimmermann. 

Hauck, A., Friedrich Barbarossa 


als Kirchenpolitiker. Rektoratsrede. 


Bibliographie Nr. 2879—2928. 


Lpz., Edelmann. 24 S. 
1 M. [39 

Cartellieri, A., Philipp II. August 
König v. Frankreich (s. Nr. 923) 
Buch II: Phil. Aug. u. Graf Philipp 
v. Flandern, 1180-86. S. 93-192 u. 77 
-112. 5 M. (97 S. auch Heidelberger 
Habil. Schrift.) — Ders., Die Macht- 
stellung Heinrichs IL v. England. 
(N. Heidelberg. Jahrbb. 8, 269-83.) [90 

Francke, W. Ch., Die niedersächs. 
Landesfürstin Agnes v. Hohenstaufen. 
(Hann. G.-Bll. ‘99, Nr. 6f.) [91 

Winkelmana, Kaiser Friedr. IL, s. ‘9x. ug 


Rez ` Dt. Litt.-Ztg. "98, 1339 Schaus. Mitt a 
d. hist. Litt. 27, 62-65 Sternfeld,; Hiat. Zt 52, 


1898. 4°. 


436-500 Bloch. (92 
Michael, E., Zur G. d. heilig. 
Elisabeth. (Zt. f. kath. Theol. "ug 


565-83.) [93 

Aldinger, P., Erhebg. Arnolds v. 
Isenburg zum Erzbischof v. Trier. 
1242 ff. Progr. Schönthal. 1898. 4°. 
S. 11-37. [94 

Pijnacker Hordijk, C., Jets over 
den Elect Gosewijn van Utrecht. 
(Bijdragen voor vaderl. gesch. X, 4, 
185-204.) [95 

Wehrmann, M., Zur G. d Grafen 
Hermann v. Gleichen, Bischofs zu 
Camin. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt 20, 171-76.) [36 

Wutke, K., Ueb. d. angeblich. Aufenthalt 
d. mocklenburg. Fürsten Pribislaw I v. Par- 
chim-Richenberg am 1. Okt. 1217 zu Gorkau 


am Fusse d. Zobten. (Zt. d. Ver. f. G. ete. 
Schlesiens 33, 409 f.) [2897 


c. Innere Verhältnisse. 


Lehmann, Langobard. Lebnrecht, s. '96, 
1019. Rez.: Krit. Viertelj schr. f. Gesetzgeb. 40 
22-26 Luschin v. Ebengreuth; Hist. Zt. 59, 
481 À. B. Schmidt. [2393 


Schröder, Edw., Bruchstück e. 
Pergament-Handschrift vom Lehn- 
recht d. Sachsenspiegels. (Zt. f. 
Rechts-G.19,Germ. Abtlg.,143f.) [2899 

Caro, @., Zur Ueberlieferg. d. 
ersten Strassburger Stadtrechts. (Hist. 
Viertelj.schr. 2, 72-77.) Vgl. "ue 2897. 
— H. Bloch, Desgl. (Zt. f. G. d 


Oberrh. 14, 271-98.) [2900 
Rez. v. Caros Aufsatz: Hist. Zt. 82, 5431. 
Rietschel; N. Arch. 24, 761 Sackur. 


Schiffmann, K., Quellen z. Wirt- 
schafts-G. Oberösterreichs u. e. Ne- 
krologium d. ehem. Cist.-Stiftes Baum- 
gartenberg. (Stud. etc. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 20, 161-69.) [2901 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufschen Kaiser. 


Tille, A., Teuerung zu Köln im 
J. 1146. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’99, 
Sp. 40f.) 2902 

Sachsendahl, J., Das Gewichts- 
system d. 11. u. 12. Jh. in Liv-, Esth.- 
u. Kurland. (Arch. f. Anthrop. 25, 
97-99.) 8 

v. Bulmerincq, Verfassg. d. Stadt Riga 


im 1. Jh. d. Stadt, s "On, 2731. Rez.: Litt. 
Cbl. "on, 1542; Dt. Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 9 Ber- 


gengrün. | [4 
Liebermann, F., Ein Ordal d. 
lebendig Begrabens. (Zt. f. Rechts- 


G. 19, Germ. Abtlg., S. 140.) [ő 


Monumenta fratrum praedicato- 
rum hist. (s. 97, 2766.). T. II: Fra- 
tris Galuagni dela Flamma chro- 
nica ord. praed. 1170-1333; ed. B. M. 
Reichert. Romae, In domo Gene- 


ralitia; Stuttg., Roth. 1897. xıj, 
129 S. 3 M. 50. — T. III: Acta 
capitulorum general. ord. praed. 


Vol. 1: 1220-1303; rec. B. M. Rei- 
chert. Romae-Stuttg., Roth. 1898. 
xvj, 325 S. 7 M. [6 

Rez.: Katholik 79, I, 20-36 C. M. Kauf- 
mann. 


Kräsl, F. a J. Jezek, Sv. Vojtžch, 
druhý biskup Pražky, jeho klášter a 
úcta u lidu. Y Praze, Nákl. Dé 
dictví sv. Prokopa. 1898. 800 S. [7 

Jardet, P., Saint Odilon, abbé de 
Cluny; sa vie, son temps, ses oeuvres 
962-1049. Lyon, imp. Vitte. 1898. 
804 S. 8 fr. [8 

Hybl, F., Počátky Minoritü v 
Čechach a na Moravě (Die Anfünge 
der Minoriten in Böhmen u. Mähren). 
(Český časopis hist. 2, 335-45.) [9 

Schulte, W., Die Nachrr. d. Ci- 
sterzienser üb. Kloster Leubus. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 209- 
26.) [10 

Schmid, Gust., Wo lag d. alte Kloster 


Walkenried? (Braunschw. Magaz ’99, 45- 
47.) (11 


Kettner, Die österr. Nibelungendichtg, 8. 
’98, 2:44. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 31, 243-51 
Rosenhagen; Litt.-Bl. f. germ. u. roman. 
Philol. mua, Nr. 4 Panzer. [12 

Saran, F., Ueb. Hartmann v. Aue 
(8. ’98, 2746). Forts. (Beitrr. z. G. 
d. dt. Sprache etc. 24, 1-71.) [13 

Piquet, Étude sur Hartmann d’Aue. s. 98, 
2747 (Thèse). Rez.: Rov. crit. ’99, Nr. 8 Lich- 
tenberger; Ans. f. dt. Altert. 35, 28.38 Schön- 
bach. [14 

v. d. Leyen, Des armen Hartmann Rede 
vom Glouven s. ’98, 927. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 
"98, 961 Jostes: Litt.-Bl. f. germ. u. rom 
Philol. 29, 160-64 Reuschel. — Vgl.: A. Leitz- 


*115 


mann, Zu Hartmanns Rede vom Glauben 
(Beitrr. z. G. d dt. Sprache etc. 34, 206-20.) [15 

Teuber, V., Ueb. d. vom Dichter 
des Anegenge benutzt. Quellen. (Bei- 
trr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 24, 
249-360.) [16 

Lesser, E., Das Verhältnis d. 
Frauenmonologe in d. lyrisch. u. 
episch. dt. Dichtgn. d. 12 u. angehen- 
den 13. Jh. (Ebd. 361-83.) [17 


Hasak, G. d. dt. Bildhauerkunst 
im 13. Jh. Berl., Wasmuth. fol. xjv, 
152 S., 39 Extra-Beill. 120 M. [18 

Schmarsow, A., Das Eindringen 
d. franz. Gothik in d. dt. Skulptur. 
(Repert. f. Kunstwiss. 21, 417-26.) [19 

Stiehl, 0., Der Backsteinbau ro- 
man. Zeit, besonders in Oberitalien 
u. Norddtld. Lpz., Baumgärtner. 
1898. 4°. 94 S., 27 Taf. 36 M. — 
F. Adler, Mittelalt. Backstein-Bau- 
werke d. preuss. Staates. 12. SE 
Hft. Berl., Ernst. 1898. fol. 7 Taf. 
u. illustr. Text Bd. 2, S. 25-130. 
20 M. [20 

Graus, J., Die Schlosskapelle von 
Stein in Kärnten. (Der Kirchen- 
schmuck 28, 30-36.) [21 

Durrer, R., Zu d. Funde roman. Skulpturen 
auf d. Lohnhofe zu Basel. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. ’98, 111-14.) Vgl. ’93, 2756. [22 

Baer, C. H., Kirche zu Birndorf. 
(Schau-in’s-Land 25, 6-15.) [23 

Wolff, F., Abteikirche v. Maurs- 
münster im Unterelsass. Berl., Was- 
muth. 1898. gr. fol. 45 S., 22 Taf. 
60 M. 24 

Durm, J., Die Gründungshypothe- 
sen d. Heidelberg. Schlosses. (Mitt. 
z. G. d. Heidelberg. Schlosses 4, 70- 
83, Taf. 4-9.) 25 

Pfeifer, H., Peterskapelle d. ehe- 
mal. St. Ludgeriklosters bei Helm- 
stedt. (Die Denkmalpflege I, 8.) [2926 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Seibt, A., Studien z. d. König- 
saaler G.-Quellen. (Hft. 2 v. Nr. 2569.) 
Prag, Rohlitek & S. 1898. 53 S. 
60 kr. [2927 

Mathias v. Nenenburg, Chronik; 
übers. v. G. Grandaur, m. Einleitg. 
v. L. Weiland. (= Bd. 84 v. Nr. 


*116 


2066.) Lpz., Dyk. zem, 292 S. 
4 M. 80. [2928 

Johann v. Victring, Das Buch ge- 
wisser Geschichten ;übers.v.W.Frie- 
densburg. (= Bd. 86 v. Nr. 2066.) 
Ebd. xxjv, 337 S. 4 M. 80. [29 

Chronique Artésienne (1295-1304); 
nouv. édit. et Chronique Tournai- 
sienne (1296-1314), publ. pour la 
première fois d'après le manuscrit 
de Bruxelles par Frantz Funck- 
Brentano. (Avec une Carte inéd. 
du Comté de Flandre au 13 siècle.) 
Paris, Picard. xxjv, 127 S., 1 Kte. 
2 M 20. [30 

Quellen z. G. Kaiser Ludwigs d 
Baiern; übers. v. W. Friedensburg. 
(= Bd. 81 u. 82 v. Nr. 2066.) Lpz., Dyk. 
1898. xj, 138; ue, 177 S. 4 M. 40. [31 

Heinrich der Taube (früher Hein- 
rich v. Rebdorf\, Kaiser- u. Papst-G.; 
übers. v. G. Grandaur. (= Bd. 85 
v. Nr. 2066.) Ebd. xJ, 107 S. 1 M.80. [32 

Karl’s IV. Jugendleben, v. ihm 
selbst erzählt; übers. v. L. Oelsner. 
(= Bd. 83 v. Nr. 2066.) Ebd. xxxıj, 
133 S. 2 M. [33 

Wotke, K., Zu d „Moralitates 
Caroli IV. imperatoris Nr. I“. (Zt. d. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 3, 
100-110.) Vgl. "ug, 2768. [34 

Tille, V., Francouzský rukopis o 
cestě cisafe Karla IV. do Francie v 
létech 1377-78 (Eine französ. Hand- 
schrift üb. d. letzte Reise Kaiser 
Karls [V.nach Frankreich‘. (Sitzungs- 
berr. d. böhm. Ges. d Wiss. ’98, XIV.) 
16 8. SE [36 

Hampe. Briefe z. G. d. 13. Jh. s. Nr. 2885. [36 

Registres de Nicolas II. (1277- 
80); recueil des bulles de ce pape, 
publ. p. J. Gay. Fasc. 1. (Bibl. des 
écoles franç. d'Athènes et de Rome. 
2. Ser. XIV, 1.) Paris, Fontemoing. 
1898. 4°. S. 1-112. 8 fr. 40. [37 

Heuberger, S., Urk. d. Königin 
Agnes v. Ungarn v. 12. März 1356. 


(Anz. f. schweiz. G. "mu. 127 f) [38 

Tadra, F., Zur Leben-G. Johanns v. Geln- 
hausen, Registrators d. Kanzlei Kaiser Karls 
IV. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.foıschg. 20, 
100-105.) Vgl. Nr. £883. [39 

Felten. Bonagratias Schrift z. Aufklürg. 
üb. d Nichtigkeit d Prozesse Johanns XXII. 
(s. Nr 9.5). Nachtr. (Trier. Arch. 2, 93.) [40 


Karst, G. Manfreds v. Tode Friedrichs I 
bis zu sein. Krönung, s. ‘95, 2810. Rez.: Arch. 
stor. napolet. 23, 421-25 Croce; Dt. Litt.-Ztg. 
99, Nr. 7 Lenel; Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 156 
Wersche. [41 


Bibliographie Nr. 2923—2983 


Susta, J., Kritické přispěvky k 
dejinam Piemysla Otakara II. Krit. 
Beitrr. z. G. Piemysl Ottokars II.). 
(Český časopis hist. 2, 203-9.) — 
J. Rott, Přemysl Otakar II. a. ve- 
řejné miněni jeho doby (Přemysl 
Ottokar II. u. d. öffentl. Meinung 
seiner Zeit). (Ebd. 297-308.) [42 

Stapper, R.. Papst Johannes XXI. ` 
(Kirchengeschichtl. Studien, hrsg. v. 
Knôpfler etc. IV, 4) Münster, Schö- 
ningh. 1898. 128 S5. Subskr.-Pr.: 
2 M. 20. Einzelpr.: 2 M. 80. (38 S. 
auch Münster. Diss.) [43 


Pawlicki, Honorius IV. (s. °26. 2333‘. Er- 
weitert. 127 S. 3 M. Rez : Dt. Zt. f. G -wiss. 
N. F. 2, Monatsbll. 356 Sternfeld; Hist. Zt. 
#0, 490 Hampe; Theol. Litt -BL ‘98, Nr. 38 
Bossert; Moyen-Age 2, 9330-35 Prou [14 

Otto, H., Die Absetzg. Adolfs v. 
Nassau u. d röm. Curie. (Hist. Vier- 
telj.schr. 2, 1-17.) [45 

Sievers, Polit. Bezichgn. Ludwigs d. B. zu 


Frankr., s. ‘97, 964. Rez: Hist. Jahrb. 18, 
468 u. Replik m. Duplik ebd. 19, 497. [46 


Herbomez, A. d’, Notes et docce. 
p: serv. à l'hist. des rois fils de Phi- 
ippe le Bel. (Biblioth. de l'école des 
chartes 59, 497-532; 689-741.) [47 

Diesbach, R. Ves Matthias v. Bu- 
chegg, Erzbisch. v. Mainz. (Samnılg. 
bernisch. Biographien 3, 538-40.) j48 

Heinemann, O., Das Bündnis zw. 
Polen u. Pommern v. J. 1325. (Zt. 
d. hist. Ges. Posen 13, 341-45.) [49 


Bichsel, A., Graf Eberhard II. v. 
Kyburg, 1299-1357; Beitr. z. G. der 
Grafen v. Habsburg-Kyburg. Bern, 
Körber. 130 S., 2 Taf. 1 M. 60. [50 

Bibra, W. Frhr. v., Beitrr. z. G. 
der Landgrafen v. Leuchtenberg: 
Landgf. Ulrich v. L., 1293-1334: 
Landgf. Ulrich H u. Johann I. v. L. 
(Vhdign. d. hist. Ver. v. Oberpfalz 
etc. 50, 123-255.) [51 

Poncelet, E., Guy de Hainaut, 
élu de Liege. ‘(Compte rendu des 
séances de la comm. roy. d’hist. de 
l’acad. de Belg. 5. Sér., T. 8, 501- 
52.) [52 

Zurbonsen,F.,Eine westfäl. Städte- 
fehde, 1274. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 56, I, 113-16.) [53 

Bär, M., Wann starb Bischof Bal- 
dewin v. Osnabrück? Zugleich e. 
chronolog. Anmerkg. zum Urkunden- 
buche. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. e 
Osnabr. 23, 232-36.) [54 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Wehrmann, M., Barnim v. Werle, 
Probst in Stettin u. Camin. (Jahrbb. 
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 63, 130- 
37.) [2956 

Schultz, Fr., Das Deutsch Kroner 
Land im 14. Jahrh. (Zt. d. westpreus. 


G.-Ver. 39, 1-98.) [2956 
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’99, 
59 f. van Niessen. 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. 


Jansen, M., Aus Gobelin Personas 
Cosmodromium. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 56, I, 65-74.) [2957 

Horéiéka, À. Handschrift d. Klo- 
sters Ostrow a. d. J. 1403. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 308 
-24.) [58 

Fluri, A., Konr. Justingers Hand- 
schrift. (Anz. f. schweiz. G. ’99, 
128-41.) [59 

Windecke, E., Leben König Sig- 
munds; übers. v. v. Hagen. Mit 
Nachtrr. v. O. Holder- Egger. N. 
Tit.-Ausg. (Bd. 87 v. Nr. 2066.) Lpz., 
Dyk. xxjv, 337 S. 4 M. 80. [60 

Aeneas Silvius, G. Kaiser Fried- 
richs DI, übers. v. Th. Ilgen. N. 
Tit.-Ausg. (Bd. 88 u. 89 v. Nr. 2066.) 
Ebd. Lx, 285; 340 S. 9 M. [61 

Grünpeck, J., Die G. Friedrichs III. 
u. Maximilians 1.; übers. v. Th.Ilgen. 
N. Tit.-Ausg. (Bd. 90 v. Nr. 2066.) 
Ebd. xjx, 728. 1 M. 20. [62 


Wauters, A., Jean Molinet. (Biographie 
nstion. 15, 60-71 1) 


Lä 

Häne, J., Hauptquelle Vadians 
üb. d. Burgunder ege. (Anz. f. 
schweiz. G. ‘98, 89-95.) [64 


Beichstagsakten, Deutsche. Bd. 11. Unter 
Kaiser Sigmund. Abtlg. 5: 1433-85; hrsg. v. 
G. Beckmann, s. ’98, 2796. LI (= re 
v. L. Quidde), 646 S. 40 M. 

Diemar, H., Hessen u. d. Reichs- 
stadt Köln im 15. Jh. Regesten z. 


hess. u. dt. G. (Sep.-Abdr. a.: Mitt. 


d. oberhess. G.-Ver. N. F. VIII) 
Giessen, v. Münchow’sche Hof- u. 
Univ.-Dr. 186 S. 66 


Wegeli, R., Brief Herzog Albrechts 
v. Oesterr. an Schultheiss u. Rat zu 


Diessenhofen, 22. Juli 1448. (Anz f. 
schweiz. G. ’99, 158.) [67 

Holstein., H., Alsatica. (Zt. f 
vergl. Litt.-G. 13, 75-87.) [68 


Urkundliche auf Strassb. u. d. Kloster Hugs- 
hofen bezügl. Stücke aus d. Wimpfeling-Codex 
d. Unir.-Biblioth. zu Upsala. Nr. 687. 


*117 


Witte, H., Urkundenauszüge z. G. 
d. Schwabenkriegs. (Mitt. d. bad. 
hist. Komm. 21, 66 ff.) [69 

Jecklin, F., 2 weitere Berichte üb. 
d. Schlacht b. Frastenz, (Anz. f 
schweiz. G.’99, 144 f.) Vgl. 1020. [70 

Bernoulli, À [Akten:| Zum Ver- 
trag v. Dijon v. 13. Sept. 1513. (Ebd. 
'98, 97-102.) [71 


Schröder, Edw., Lied auf d Hei- 
ligenstädter Putsch v. 1462. (Zt. f. 
dt. Altert. 42, 367-71.) [72 


Girgensohn, P., Skandinavische 
Politik d Hansa 1375-95. (Upsala 
Universitets årsskrift ’99, Filos. I.) 
Upsala, Akad. Buchhdlg. 200 S. 
3 kı. 25 d. [73 

Lager, Jakob v. Sirk, Erzbischof 
u. Kurfürst v. Trier. (Trierisches 
Arch. 2, 1-40.) [74 

'Fraknói, W., Herzogin Anna v. 
Sachsen als ungar. Kronprätendentin, 
1458. (Századok 31, 1-14.) [75 

Gundlach, F., Hessen u. d. Main- 
zer Stiftsfehde 1461-63. Mit e. An- 
hange v. Urkk. u. Aktenstücken. 
Marb., Elwert. 160 S. 3 M. 60. TLI 
dieser Schrift s. Nr. 1027. [76 

Schmitz, Ldw., Erhebg. Heinrichs 
v. Schwarzburg auf d. bischöfl. Stuhl 
zu Münster, 1466. (Zt. f. vaterl. G. 
etc. Westfal. 56, I, 86-108.) [77 

Ropp, G. Frh. Ve d., Zur Charak- 
terist. d. Kurfürsten Albrecht Achilles 
v. Brandenb. (Hohenzollern-Jahrb. 
2, 79-92.) — F. Priebatsch, Be- 
ziehgn. d. beiden Städte Branden- 
burg zu Kurf. Albr. Achilles. (Jahres- 
ber. d. hist. Ver. zu Brandenb. 29/30, 
66-69.) — Ders., Der Glogauer Erb- 
folgestreit. (Zt. d. Ver. f. G. etc. 
Schlesiens 33, 67-106. [78 

Tobler, G., Der Führer der Schwy- 
zer in d. Schlacht b. Murten. (Anz. 
f. schweiz. G. ’98, 95-97.) [79 

Wintera, L. Beifriede v. Braunau 
im J. 1477. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 37, 190-205.) [80 

Häne, J., Zur OG. d. Schwaben- 
kriegs. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees "27, 7-19.) [81 


Komatar, Lehen der Grafen 
v. Cilli. (Argo ‘98, 200-206.) [82 
Schmidt, V., GE Domi- 
nium u. Umgebg. 1457-1460. (Mitt. 


*118 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 
287-308.] [2988 


c) Innere Verhältnisse. 
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte; 
Verfassungs- und Rezhtsgeschichte. 
Koehne, C., Studien z. sogen. Re- 
formation Kaiser Sigmunds. (Zt. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 369-430.) Vgl. 


'98, 2824. 2984 
Lechner, J., Unbeachtetes Regi- 
ster Kg. Friedrichs IV. (HI), 1440- 


1442. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.- 
forachg. 20, 52-68.) [85 

Siegenfeld, Adels- u. Wappenbrlef Kaiser 
Friedrichs Ill. für Peter Löffler. Innebr. 
23. Marz 1159. (Monatsbl. d. herald. Ges. 


„Adler“ Bd. 4 C98), 342-45. (aha 

Menéik, F., Liber judicii civitatis 
Jiċinensis. V Jitine, Nakladem vla- 
stním. 1898. 389 S. [86 


Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
87, Litt. Beil. S. 29 f. 

Tomek, V. V., Artikule cechü 
Prasskych z 15 stol. (Prager Zuntt- 
artikel a. d. 15. Jh.). (Archiv Český 
14, 437-93.) [87 

Stadtbücher, Die Zürcher, d. 14. 
u. 15. Jahrh.; auf Veranlassg. d. 


antiquar. Ges. in Zürich hrsg. v. 
H. Zeller- Werdmüller. Bd. I 
Lpz.. Hirzel. xj, 404 S. 12 M. [88 


Meyer, Ch., Das Stadtrecht von 
Hof v. J. 1436. (Zt. f. Rechts-G. 19, 
Germ. Abtig., 152-60.) [89 

Cartellieri, A., [Aktenstücke:] 
Zum (Geschäftsgang d. Konstanzer 
Hofgerichts. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 
139 f.) 90 

Kaiser, H., Kostenrechnung e. bi 
schöfl.-strassb. Gesandtschaft an d. 
Curie, 1478-79. (Ebd. 180-93.) [91 

Knipping, R., Kölner Stadtrech- 
nungen d. Mittelalters (8. ON, 2851). 
Bd. II: Die Ausgaben. (= XV, 2 v. 
Nr. 2060). 1898. 482 S. 22 M. [92 

Rez. v. I: Hist. Zt. 82, 134 Hartung; Hist. 
Jahrb. 19, 581-86 Beyerle. 


Yannérus, Les Comptes luxembourg. du 
14 siècle (s. Nr. 1041). Schluss. (Ons SEN 


99, 178-33.) 

Poncele E., Le livre des fiefs de 
l'église de Lie ge sous Adolphe de la 
Marck. (Publication de l'acad. roy. 
de Belg. Comm. roy. d'hist.) Brux.. 


Hayez. 1898. Gent, 745 S. 6 fr. [94 
Roz.: Archives liégeoises ‘99, 8. 91. 
Eversen, J. M. H., Bescheiden over 

het kamprecht te Maastricht. (Publi- 

cations de la soc. hist. etc. dans le 

duché de Limbourg 34, 309-27.) [95 


Bibliographie Nr. 2983—3036. 


Vogeler, Alte Soester Ratsver- 
ordng. a. d. 14. Jh. ıZt. d. Ver. f. 
G. v. Soest 15, 98-103.) (ug 

Ermisch, H., Zwickauer Stadt- 
bücher u. e. Zwickauer Schulordnung 
d. 15. Jh. (N. Arch. f. sächs. G. 2, 
33-45.) [97 

Joachim, Mar.enburger Tresslerbuch, a. 


’93, 1010. Res.: Hist. Zt. 82, 51516 Höhl- 
baum. EE 


Schalk, K., Müdlinger Häuser ‘s. 
‚98, 2843). Forts. (Berr. u. Mitt. d 
Altert.-Ver. zu Wien 33,96-112. [2999 

Calın, J., Strassburger Stadtwech- 
sel; e. Beitr. z. G. d. ältesten Banken 
in Dtld. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 44- 
65. à [3000 

hanteau, F. de, Essai sur l'in- 
dustrie et le commerce à Metz du 
14. au 16. siècle. Bourg, impr. 
Dureuil. 1897. zu, 178 S. [3001 

Tille, A., Marktprivileg d Erz- 
bischofs Dietrich v. Köln f. Zülpich. 
26. Okt. 1439. (Korr.-Bl. d. westdt. 
Zt. ‘95, 188-90.) [2 

Köberlin, A., Der Obermain als 
Handelsstrasse im später. Mittelalter. 
(Wirtschafts u. Verwaltgs.-Studien 
m. besond. Berücksichtigg. Baierns 
IV.) Lpz., Deichert. 7US. 1 M 80. [3 

Ropp, 6. v. d., Sozialpolit. Be- 
wegungen im Bauernstande vor d. 
Bauernkriege. Rede. Marb., Elwert. 
16 S. 40 Pf. [4 

Die „Trompete d. Bauernkriegs‘‘ u. ihre 


Urheber. (Monatshfte. d. Comenius -Ges. 7, 
327 f.) 
Pauls, E., Vertragsmässige Regelung d 


Vortritts in d. Kirche zu Schwerfen, 1511. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 230, 276-851.) [5 


Krebs, Zur Judenverfolgung in 
Landau 1347. (Pfälz. Museum '99, 
37f.) [6 


Luschin v. Ebengreuth, A., Mate- 
rialien z. G. d. Behördenwesens u. d. 
Verwaltg. in Steiermark. (Beitrr. z. 
Kde. steiermärk. G.-Quellen 29, 194 
-242.) [7 

Diemar, H., Die ältest. hess. Kanzler 
(Hessonland 199? 110-12.) 3 

Löbe, Ueb. e. Irrung zw. d. Landes- 
herrn u. einig. Vasallen d. Amtes 
Altenburg weg. d. Heeresfolge u. 
Steuereinnahme im 15. Jh. (Mitt. d. 
gesch.- u. altert.forsch. Ges. d. Oster- 
landes 11, 184-200.) [9 

Horčička, A., Erhebg. v. Neu- 
markt zur Stadt, 1459. (Mitt. d. 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 211 
-13.) [3010 

Maurer, H., Ratsbesetzung zu 
Freiburg i. Br. im 15. Jh. (Schau- 
in's-Land 25, 50-54.) [11 

Fromm, E., Frankfurts Textil- 
ewerbe im Mittelalter; e Beitr. z. 
x. d. Zunftwesens im 14. u. 15. Jh. 
(Sep. a.: Arch. f. Frankf. G. u. Kunst. 
3 F., VL) Frkf., Osterrieth. 1896. 
160 S. Vgl. oe, 2994. [12 


Stiegler, Kanon. Werk v. Sebast. 


Brant. (Arch. f. kath. Kirchenrecht 
78, S. 188) —___—_ [13 

Entstehung d. dt. Fussvolks. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 109, 
21-45.) [3014 


f. Religion u. Kirche. 


Novotny, V., Listy Husovy; poz- 
namky krit. e chronol. (Ueb. Husens 
Briefe; krit. u. chronol. Notizen). 
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 
oa, IV). 89 8. [3015 

Levinson, A., Thom. Ebendorfers 
„Liber pontificum“. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.torschg. 20, 69-99.) [16 


Köllmann, A., Urkk. d. Klosters 
Saarn a. d Ruhr a. d. 13. u. 14. Jh. 
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. ‘98, 
149-55. ‘99, 45-52.) [17 

Conciliam Basiliense, s. ’98, 1047. Bez.: 
Katb. Schweizerbll. 18, 125 e Liebenau. — 
L. Bittner, Die „Protokolle“ d Konzils v. 
Basel u. ihre jüngste Ausg. (Zt. f. österr. 
Gymn. ’99, 577-84.) [18 


Albers, B., Steuerrolle f. d. Bene- 
diktinerabteien d. mainzischen Pro- 
vinz v. J. 1493. (Stud. etc. a. d. 
Bened.- u.Cist.-Orden 20, 102-22.) [19 

Dreves, G. M., Wer hat das Anima 
Christi verfasst? (Stimmen a. Maria- 
Laach 54, 493-594) — Kehrein, 
Ueb. d. Verfasser d. Gebetes „Anima 
Christi, sanctifica me“. (Katholik 78, 
II, 118-20.) 20 

Schmidt, Frdr., Geistliches Ge- 
E zwisch. e. Fürstin u. e 

rämerin von e. Paternoster aus 
Edelsteinen; Handschr. d. 16. Jh. 
(Alemannia 26, 193-229.) [21 


Falk, Kleine Beitrr. zu Pastors P. pst-G. 
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 187-89.) Vgl.: P. Al- 
bert, Wo wurde Papst Jobann XXIII. nach 
seiner Absetzg. gefangen gehalten? (Ebd. 
402 f.) [22 


-119 


Novotný, V., Hus'v gleit (Husens 
Geleit) (Cesky časopis hist. 2, 10 
-24 etc. 146-71.) Vgl. ‘98, 2809. [23 

Bid lo J. 9 'esti emigranti Vv 
Polku v dobé husitské a mnich Jeronym 
Prażsky (Böhm. Emigranten in Polen 
währ. d. Husitenzeit u. d. Mönch 


Hieronymus von Prag). (Casopis 
musea krälostvi českého 69, 118-28; 
232-65; 424-52.) [24 


Freisen, J.; Kathol. Taufritus d. 
Diözese Schleswig im Mittelalter 
nach d. Liber agendarum, s. Nr. 253. 
(Theol. Quartalschr. 81, 1-31.) [25 

Lauchert, Johs. v. Wünschelburg. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 320-22.) [26 

Zenner, J. K., Aus d. theolog. 
Vorlesgn. d. kathol. Univ. Leipzig. 
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 165-72.) [27 

Paulus, N., Joh. Tetzel d. Ablass- 
prediger. Mainz, Kirchheim. 1878. 
2 M. 60. [28 


Rez.: Hist.-polit. BU 121, 883-87; Katholik 
799, I, 365-69 Adf. Franz. 


Roth, F. W. E., Stiftg. f. König Adolf im 
Speierer Dom 1372. (Pfälz. Mus. 99, S. 4f.) [z9 
Falk, F., Jacobus (v. Oppeuheim) in Mainz 
u. Hirschau. (Stud. etc. a. d. Bened.- u. 
Cist. Orden 19, 680 f.) 3 180 
Wieland, M., Die sel. Lukardis 
zu Oberweimar. (Cistercienser-Chro- 
nik 10, 193-99.) [31 
Flade, P., Zur Waldenser- u 
Beghinen-G. d. sächs. Lande. (Beitrr 
z. sächs. Kirch.-G. 13, 215-17.) Vgl. 
797, 490. [32 
Hach, Th., Zu d. Heusdorfer Orgelbau- 
u. Kirchenschmuckrechnung. (N. Arch. f. 
süchs. G. 20, 160f) Vgl. Nr. 1051. [33 


Pflugk-Harttung, J. v., Anfänge 
d. Johanniter Herrenmeistertums. 
(Hist. Viertelj.schr. 2, 189-210.) — 
Ders., Die inner. Verhältnisse d. 
Johanniterordens in Dtld., besond. 
im östl. Niederdtld. (bis zum Beginne 
d. Herrenmeisterwürde. (Zt. f. Kirch.- 


G. 20, 1-18.) [34 
Priebatsch, F., Staat u. Kirche 
in d. Mark Brandenburg am Ende 


d. Mittelalters. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 
397-430.) [35 

Niessen, P. van, Gründg. d. Cist.- 
Frauenklosters Reetz durch Hzg. Bar- 
nim I. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns, 
Festschr., S. 51-54.) — M. Wehr- 
mann, Caminer Bistum 1385-95. 
(Ebd. 58-66.) — Ders., Bisch. Ar- 
nold v. Camin 1324-1330; e. Beitr. 
z. G. d. Caminer Bistums. (Zt. f. 
Kirch.-G. 19, 373-96.) [36 


*120 


Jungnitz, J., Beitrr. zur mittel- 
alterl. Statistik d. Bistums Breslau. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 385 
-402.) [3037 


y. Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben. 


Falk, Der gelehrte Korrektor 
Adrian O. S. B. der Peter Schöffer- 
schen Druckerei zu Mainz. (Cbl. f. 
Biblioth. 16, 233-37.) — K. Steiff, 
Günther u. Johs. Zainer. (Allg. dt. 
Biogr. 44, 672-74.) [3038 

Roth, F. W. E., Hans Sporer, e. fahrender 
Verleger u. Buchdrucker d. 15. u. 16. Jabrb. 
(Arch. f. G. d. dt. Buchhandels 20, 196-200.) 
— Ders., Ueb. e. Bücherseudg. aus Italien 
nach Did 1478. (Ebd. 200 f.) [39 


Schmidt, Ldw., Beitrr. z. G. d. 
wissenschaftl. Studien in sächs. 
Klöstern (s. "og, 1076). Il: Grünhain, 
Buch, Pegau, Chemnitz, Thomas- 
kloster in Leipzig. (N. Arch. f. 
süächs. G. 20, 1-32.) 40 

Jirecek, H., Životopisy nektervch 
pravnikü ceskomoravskych ze XI. 
a XIV. veku (Biographien v. böhm.- 
mährisch. Rechtsgelehrten a. d. 13. 
u. 14. Jh). (Sitzungsberr. d. böhm. 
Ges. d Wiss. '98, VII) 21 S. [41 

Jung, R., Geschichtl. Anfrage 
König Maximilians bei Frankfurt, 
1505. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 6, 
330-3.) 0. — [42 


Böner, A., Lernen u. Leben auf 
d. Humanistenschulen im Spiegel d. 
latein. Schülerdialoge. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. etc. ’99, Il, 129-41; 
204-20.) — F. W. E. Roth, Aus d. 
mittelrhein. Humanistenkreise. (Ebd. 
168-76.) — 0. Clemen, Nachträg- 
liches zu Veit Werler. (Ebd. 117 
-19.) [43 

Richter, P., Humanist. Epoche in 
Maria-Laach m. Rücksicht auf d. 
rheinisch. Klosterhumanismus über- 
haupt. (Westdt. Zt. 17, 277-340.) [44 

Soennecken, K., Ueb. Bartholo- 
maeus Coloniensis; Beitr. z. G. d. 
Humanismus. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziebgs.- u. Schul-G. 8, 272-305.) 
Vgl. ‘97, 2900. — F. Cohrs. Der 
humanist. Schulmeister Petrus Trito- 
nius Athesinus. (Ebd. 261-71.) [45 

Bauch, G., G. d Leipziger Früh- 
humanismus m. besond. Rücksicht 
auf d. Streitigkeiten zwisch. Konr. 
Wimpina u. Mart Mellerstadt. (Cbl. 


Bibliographie Nr. 5037—3081. 


f. Bibliothw. Beihft. 22.) Lpz., Har- 
rassowitz. 194 S. 8 M. [46 

Moth, F., Conr. Celtis Protucius 
Tysklands forste laurbaerkronede 
digter. En litt.-hist. studie fra hu- 
manismens tid. Diss. Kjobenh. 377, 
63 S. 147 

Roersch, A., Johs. Murmellius 
(Biographie nation. 15, 355-65) — 
L. Geiger, Jak. Wimpheling, Alle 
dt. Biogr. 44, 524-37.) 48 

Neff, J., Phil. Engelbrecht Engen- 
tinus); Beitr. z. G. d. Humanismus 


am Oberrh. (s. "og, 2895. TLI 
Progr. Donaueschingen. 1898. 4° 
20 S. [49 


Oefele, E. Frhr. v., Briefe von u. 
an Konr. Peutinger. Sitzungsberr. 
d. Münch. Akad. ‘98, I, 443-55.) [50 


Mayer u. Rietsch, Die Mondsee -Wiener 
Liederbandschrift u. d. Mönch v. Salzburg, 
s. "ug, 2002 Rez.: Gott gel Anz. ‘99, 14-5 
F. Vogt. [51 

Meyer, E., Die gereimten Liebes- 
briefe d. dt. Mittelalters. Mit e. 
Anhg.: ungedr. Liebesbriefe a. d. 
Dresdener Hs. M.68. Marb., Elwert 
110 S. 2 M. [52 

Helm, K., Untersuchgn. üb. Hnr. 
Heslers Evangelium Nicodemi.. (Bei- 
trr. z. G. d. dt. Sprache etc. 24, 85 
-187.) [53 

Fabeln, Mitteldt.; hrsg. v. K.E ich- 
horn. (In 3 Einladungsschriften z 
Feier d. Henflingschen Gedächtnis- 
tages.) Meiningen, 1896-98. 4°. 
118 S. [54 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 25, 61-67 Bech. 

Kaiser, A., Die Fastnachtspiele 
von der Actio de sponsu; Beitr. 2. 
G. d. dt. Fastnachtspieles. Götting. 
Vandenhoeck & R. 139 S 3 M. [55 


Schweitzer, H., Die mittelalterl. 
Grabdenkmäler mit figürlich. Dar- 
stellen in d. Neckargegenden v. 
Heidelberg bis Heilbronn. (= Hft. 14 
v. Nr. 2447.) Strassb., Heitz. 725, 
6 Taf. 4 M. [56 

Keyserling, E. v., M. Schongauer 
u. d. Nürnberger Skulptur. (Beil. z. 
Allg. Ztg. og, Nr. 29.) — R. Stiassny, 
Eine gothische Votivstatue. Ebd. 
"op. Nr. 289f) — M. Bach, Hoch- 
altar d. Doms zu Chur. (Diözesan- 
Arch. v. Schwaben ‘98, 177-79) [57 

Zemp, J., Die Backsteine von 
S. Urban. (Festgabe auf d Eröffug 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


d. schweiz. Landesmuseums in Zürich 
109-70, 8 Taf.) [3058 

Schäfer, K., Kirche zu Jung-St. 
Peter in Strassburg; e. Beitr. z. Bau-G. 
d Mittelalters. (Die Denkmalspflege 


Jg. 1, Nr. 1.) [59 

Mielke, R., Blockbaukirche in 
Burschen. (Arch. der „Branden- 
burgia‘* 4, 98-104.) [ 60 


Neuwirth, J., Die Wandgemiälde 
im Kreuzgange d. Emausklosters in 
Prag. (= Nr. 2449) Prag, Calve. 
fol. 92 S., 34 Taf. 75 M. [61 

bez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, Litt. Beil. S. 3:-3s Horčička; Dt. Litt.-Ztg. 
"mi, Nr. 3 Thode. 

Durrer, R. u. R. Wegeli, 2 
schweizerische Bildercyklen a. d. 
Anfang d. 14. Jh.: Die Galluskapelle 
in Oberstammheim u. d. Herrenstube 
in Diessenhofen. (= Nr. 2613.) Zürich, 
Fäsi & B. 32 S., 8 Taf. 3 M. 20. [62 

Altrichter, K., Wandgemälde in 
d. Kapelle St. Spiritus zu Wuster- 
hausen a. Dosse. (Arch. der „Branden- 
burgia“ 4, 85-97.) | 63 

Houdek, V., Ein Sp: culum humanae salva- 
tionis d. Noureischen Stifts-Bibliothek. (Mitt. 
d Centr.-Comm. 24, :15-19) — K. Lind, 
Altes (rlasgemulde in d. Sammilg. deg Musvums 
Francisco-Carolinuin zu Linz. (Ebd. 205-10.) 


— Th. Melchior, Malerei-Restaurirung in d. 
Kirche zu Taisten. (Ebd. 210-13.) [64 


Waldner, E., Urkundliches über 
Colmarer Maler d. 15. Jahrh. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. 14, 66-77.) [65 

Firmenich-Richartz, E., Rogier 
van der Weyden, d. Meister v. Fle- 
maille; Beitr. z. G. d Vlämischen 
Malerschule. (Zt. f. bild. Kunst N. 
F. X.) [66 

Kaemmerer, L., Memling. (Künst- 
ler-Monographien, hrsg. v. Knackfuss. 
XXXIX Bielef., Velhagen & K. 
196 S. 3 M. [67 

Hoff, H., Passionsdarstellungen 
Albrecht Dürers. Heidelb., Emmer- 
ling. 133 5. 2 M. 20. [68 

Dodgson, C., Zum Jost de Negker. 
(Repert. f. Kunstw. 21, 377-81.) [69 

Hagelstange, A., Verwandlungs- 
bild d. 15. Jahrh. (Mitt. a. d. germ. 
Nat.-Mus. "ug, 125-31.) [70 

Stanb, F., Schatzinventar d. 
Wiener Schottenstiftes. (Berr. u. 
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien 33, 163 
-85.) 11 

Zimmermann, P., Welfischer Sil- 


‘121 
berschatz a. d J. 1426. (Braunschw. 
Magaz. "99, 47f.) [72 


Runge, Sange:weisen d Colmarer Hand- 
schrift u. d. Licderhandschrift v. Donau- 
eschinuen, 8. "Mu, 2926. Vgl.: P. Runge, Die 
Besprechg. durch H. Rietsch beleuchtet. (Beil. 
zu d. Mouatshfton. f. Musik-G. ‘95, Nr 12) [73 


Teichmann, E., Ein Aachener als 
Darsteller d. Titelrolle in 2 Metzer 
Mysterien, 1485. (Zt. d. Aachen. 
G.-Ver. 20, 295-98.) [74 


Albert, P., Guta Gräfin v. Wert- 
heim. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 28 
-43.) [75 

Meier, H. u. M. Wehrmann, Colberger 
Mordsühne v. 1376. (Beitrr. z. G. Pommerns, 
Festschr., S. 55-57.) — A. Haas, Der [Him- 


mel- - Briof zu Bethania. (Bl. f. pomm. 
Volkskde. 5, 167f.) [76 


Türler, H., 2 Urkk. üb. d. Pfeiferkönigtum 
in Bern. (Anz. f. schweiz. G. "än, 17f) — 
Schützenordnuug v. J. 1452. (Sammelbl. d. 
hist. Ver. Ingolstadt. Hft. 21, II, but) — 
K. Obser, Bareujawd im Schwetzinger Walde. 
(N. Arch. f. Cr. d. St. Heidelb. 8, 1ssf.) [77 

Jung, R., Gutachten zweier Frankfurter 
Aerzte, 1455. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6. 327-30.) — A. Tille, Die „Mala Franzosu“ 
zu l'rankf.a. M. (Janus. Annéo 3.) — O. R. Red- 
lich, Badekur d. Herzogin v. Julich in Ems 
1500. (Beitrr z. G. d. Niederrh., Düsseldorf. 
Jahrb. 13, 29. f.) [8078 


6. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30jühr. 
Krieges, 1517-1648. 

a) Reformationszeit, 1517-55. 


Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief- 
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds. 
im Ref.-Zeitalter (s. Nr. 1143). Forts. 
(Zt. f. Kirch.-G. 20, 59-95.) | 3079 

Flugschriften a. d Ref.-Zeit um 
"og, 1112). XIII: Th. Murner, An 
d. grossmächtigsten u. durchlauch- 
tigsten Adel dt. Nation, 1520; hrsg. 
v. E. Voss. XIV: H. v. Cronberg, 
Schriften: hrsg. v. E. Kück. (= Neu- 
drucke dt. Litt.-Werke d. 16. u. 17. 
Jh.. 153-56.) Halle, Niemeyer. DIS, 
1 Fksm.; us, 160 S. à 60 Pf. [RO 

Clemen, O., Miszellen z. Reform.-G. 
(Theol. Studien u. Krit. '99, 268-81.) 
— Ders., 2 Lutherworte; mitg. a. 
d. Zwickauer Ratsschulbiblioth. 
(Ebd. 266f) — 6. Kawerau, Die 
Flugschrift Sepultura Lutheri 1033; 
e Beitr. z. G. d. antinomist. Streites. 
(Ebd. 281-93.) [81 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 9 


*122 


Lange, P., Bibelinschriften Luthers 
u. anderer Reformatoren. (N. kirchl. 
Zt. "ug, 627-53.) [3082 

Albrecht, 0., Die v. Luther be- 
stätigte Naumburger Gottesdienst- 
ordnung Medlers. (Monatsschr. f. 
Gottesdienst etc. 3, 57-62; 81-89.) 
Vgl. "og, 2949. — Ders., Luthers dt. 
Gloria. (Ebd. 3, 139-47; 353-56.) 
Vgl. "og, 2940. Entgegng. v. Geyer 
(Ebd. 220-26.) Be 

Mathesius, Joh., Ausgew. Werke, 
hrsg. v. G. Loesche (s. '97, 2948). 
Bd. II: Luthers Leben in Predigten. 
(Bibliothek dt. Schriftsteller a. Böh- 
men Bd. 9.) Prag, Calve. xxj, 5638. 
4 M. [84 

Kolde, Th., Unbeachteter Brief 
[d. fränk. Stadt Schwabach 1524] an 
Luther u. Melanchthon. (Beitrr. z. 
baier. Kirch.-G. 5, 1383-40.) — Ch. 
Geyer, Kasp. Kantz. (Ebd. 101-27.) 
— G. Kawerau, Ueb. e angeblich 
verschollene Spottschrift geg. Joh. Eck 
vom Augsburger Reichstage 1530. 
(Ebd. 128-34.) [85 

Kern, B., Unbekannter Brief 
Melanchthons [an Andr. Lamperti zu 


Schweinfurt 4. Jan. 1548]. (Zt. f. 
G. d Oberrh. 14, 140f.) 86 

Haussleiter, J., Miszellen. (Zt. f. 
Kirch.-G. 19, 464-70.) [87 


1: Die Promotionsrede Melanchthons z. 
Graduierg. d. Andr. Winkler 1535. — 2: Ueb. 
d. Originaldruck d. Johann v. Wesel zuge- 
schrieb. Abhdlg. de auctoritate, officio et 
potestate pastorum ecclesiast. Vgl. ‘95, 1051. 


Drews, P., Spalatiniana (s. "og, 
2942). Forts. (Ebd. 486-514) — 
Ders., [Brief Spalatins betr. :] Form d. 
Krankenkommunion im Kurfürstent. 
Sachsen 1531. [Monatsschr. f. Gottes- 
dienst ete. 3, 211-14.) [88 

Vogt, Briefe Bugenhagens u. 
Jak. Runges. (Balt. Studien N. F. 
2, 57-64.) — P. Hasse, Ungedr. 
Brief Bugenhagens. (Mitt. d. Ver. 
f. lübeck. G. 8, 67-69.) [89 

Bang, J. P., Sakrament der Busse 
in d. Augsb. Konfession, Art. 11-12. 
(Zt. f. Kirch.-G. 19, 449-51.) — Ders., 
Falsche Lesart in d. Torgauer Ar- 
tikeln. (Ebd. 452.) Vgl.’96, 3070. [90 

Smend, J., Älteste Ausgabe d. 
Strassburg. dt. Messe. (Monatsschr. 
f. Gottesdienst etc. 3, 47-52.) — 
Ders., Das älteste Strassb. dt. Trau- 
formular. (Ebd. 164-66; 322f.) — 
E. Simons, Verwandtschaft. schweiz. 


Bibliographie Nr. 3082—3128. 


u. dt. Formulare mit Strassburgs 
ältest. dt. Trauungsformular. (Ebd. 
261-64.)— F. Hubert, Butzers Grosses 
Gesangbuch. (Ebd. 52-57.) [91 

Spitta, F., Lieder d. Konstanzer 
Reformatoren. (Ebd. 2, 350-60; 370 
-83. 3, 323-32.) Ders., Neue Ent- 
decken zum Zwingli-Liede. (Ebd. 3, 
22f.; 62.) — Dere., Lieder A. Blau- 
rers. (Ebd. 115f.;150f.) Vgl.: Nelle 
(Ebd. 147-50). [92 

Knoke, K., Auslegung d. Vater- 
unsers a. d J. 1522. (Zt. f. Kirch.-G. 
20, 19-36.) [93 

Paulus, N., Beichtbüchlein d. 
Jodocus v. Windsheim f. Erfurter 
Studenten a. d. 16. Jh. (Katholik 
‘99, I, 92-96; 382-84.) [94 

Falk, F., Bibellexikon d. Andreas 
Placus 1536. (Pastor Bonus 11, 126 
-30.) an [35 

Oncken, H., Sebastian Franck als 
Historiker. (Hist. Zt. 82, 385-435.) [96 

Kroniek, Zwolsche, van 1520 tot 
1526; uitgeg. door J. W. Mulder. 
(Vereen. tot Meder v. Overijss. regt en 
gesch.) Zwolle, Tijl. 1898. 62 S. [97 

Jordan, Urteil e. Zeitgenossen üb. 
Thom. Münzer. (Jahresber. d. thür.- 
sichs Ver. ‘97/98, S. 55f.) [98 

Dvorsky, F., Dopisy kněží Simona 
z Habru a Jana fräie N:mecko- 
Brodskeho o rozdílech ve víře, 1528 
-29 (Korrespondenz zw. d. Priester 
Simon v. Haber u. Johann d. Pfarrer 
v. Deutschbrod betr. d. Glaubens- 
unterschiede). (Archiv Cesky 14, 
324-67.) [3099 

Borkowski, H., Mitt. a. d. reichs- 
burggräfl. Dohnaschen Archive zu 
Schlobitten, Ostpr. (Zt. f. Kirch.-G. 
19, 453-63.) [3100 

1: Brief. d. Burggrfn. u Gfn. Friedr. II 
v. Dohnin, d. Frommen, an Luther 20. Sept. 
1531. — 2: Ein Schüler Melanchthons — 3: 


Johs. v. Laski an d. Pfalzgfn Ottheinrich 
6. Mai 1556. 


Friedensburg, Zur Korrespondenz 
Johs. Haners; 12 Briefe. (Beitrr. z. 
baier. Kirch.-G. 5, 164-91.) [3101 

Meyer, Chr., Aus e. Tagebuche 
[v. Grafen Wolrad v. Waldeck] 
d. 16. Jh. (Sammlg. gemeinverst. 
wiss. Vortrr. Hft. 305) Hamburg, 
Verlagsanst. u. Dr. A.-G. 1898. 498. 
80 Pf. [2 


Korrespondenzen, Nassau-Orani- 
sche; hrsg. v. d. hist. Kommission f. 


Reformationszeit. 


Nassau. Bd. I: O. Meinardus, Der 
Katzenelnbogische Erbfolgestreit. 
Bd. I, Abtlg. 1 (Geschichtl. Darstellg. 
bis z. Tode d Grfn. Heinr. v. Nassau, 
1538) u. 2 (Briefe u. Urkk. 1518-38). 
Wiesbaden, Bergmann. 1768S., 1 Portr.; 
xj, 431 S. 15 M. [3103 

Rott, J., Relace i depeše benáts- 
kých vyslancuv 16. stoleti a české 
déjiny (Relationen u. Depeschen d. 
Botschafter Venedigs im 16. Jh. u. 
d. G. Böhmens. (Český časopis hist. 2, 
94-105.) 4 

Loserth, J., Archival. Studien in 
Wiener Archiven z. G. d. Steiermark 


im 16. Jh. (Beitrr. z. Kde. steier- 
märk. G.-Quellen 29, 70-92.) [5 
Bernoulli, A., [Akten:] Zur 


Luzerner Tagsatzung v. 24. März 1528. 
(Anz. f. schweiz. G. ‘98, 107-12.) [6 


Loserth, Registratur Erzhzg. Maximilians 
(Maximilians IL), 1547-51, 8. ’96, 3085. Rez.: 


Hist. Zt. 81, Au Goetz. (7 

Schnell, H., Das Bekenntnis d. 
Herzogtums Mecklenburg Kaiser 
Karl V. 1549 überreicht, nebst dem- 
jenigen d. Landes Braunschweig- 
Lüneburg; Beitr. z. G. d. Augsburger 
Interims. Lpz. etc., Süsserodt. 41 S. 
1 M. 25. [8 

Briefwechsel d.Hrzgs. Christoph 
v. Württemberg; im Auftrage d. 
Kommiss. f. Landes-G.hrsg.v.V.Ernst. 
Bd. I: 1550-52. Stuttg., Kohlhammer. 


xrj, 9008. 10M. [9 
Vogeler, Memorabilia Susatensia (Zt. d. 
Ver. f. G. v. Soest 15, 96-95.) [10 


Mencik, F., Die Reise Kaiser 
Maximilian II. nach Spanien im J. 
1548. (Arch. f. österr. G. 86, 293 
-308.) Sep. Wien, Gerold. 60 Pf. [11 


„Auszug über ausserordentliche Ausgaben‘ 
im gräfl. Harrach’schen Archive. 


Berger, A. E., K. Sell, J. Kawerau, 
Ursachen u. Wirkgn. d. dt. Refor- 
mation. 3 Vortrr., unter Berück- 
sicht. d. Geschichtsdarstellg. Janssens. 
Lpz., Buchhdig. d. Ev. Bundes v. 
C. Braun. 39; 22; 18S. 1M. [12 


[Daraus sep. ebd. à 50 Pf: 1) Berger, 
Ursachen u. Ziele d. dt. Ref. 39 8.; 2) Sell, 
Luthers Einfluss auf d. polit. G. Dtschlds. 
22 S., 3) Kawerau, Einfluss d. Ref. auf d. 
relig. u. sittl. Leben in Dtld. 18 S.] 


Zillinger, H. Kulturgeschichtl. 
Bedeutg. Luthers Vortr. Dresd., Sturm. 
16 S. 25 Pf. [13 


Schubart, F. W., Luthers Name. 
(N. kirchl. Zt. ‘98, 1004-23) Di 


*123 


Hausrath, A., Luthers Thesenstreit. 
(N. Heidelberg. Jahrbb. 8, 181-247.)[15 


Schäfer, Luther als Kircheuhistoriker, 8. 
98, 1145. Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 97, 21+-23 
Drews; Theol. Litt.-Bl. 797, 241-44 Walther; 
Götting. gel. Anz. ’98, 505-10 Kolde; Hist. 


Zt. 81, 43-86 Loesche. [ic 

Fritschel, 6. J., Luther and 
Zwingli. (Luth. Church Rev. ‘99, 
Apr., 194-206.) [17 


Nietzki, A., Georg v. Kunheim. 
Christoterpe 799.) | [13 

Richard, J. W., Phil. Melanchthon, 
the protestant preceptor of Germany. 
New-York, Putnam. 1898. xv, 399 8. 
1 Doll. 50. [19 

Maier, Hnr., Melanchthon als 
Philosoph. (Arch. f. G. d. Philos. X 
u. XI.) [20 

Kügelgen, C. W. v., Recht- 
fertigungslehre d. Johs. Brenz. Lpz., 
Deichert. 40S 60 Pf. [21 

Staehelin, Zwingli, 8. ’98, 1157. Rez.: 
Theol. Litt-Ztu. '93, 445-49 Bossert; Götting. 
gel. Anz. TA, 113-23 Aug Baur; Theol. Litt.- 
BL ua, 81-41 u. 254-56 Lezius; Hist. Jahrb. 
20, 73-84 Büchi. , [23 

Weiss, N., Notes sur Calvin. (Soc. 
de l’hist. du protest. franç. Bull. 47, 
44-51; 156-64.) [23 

Doumergue, E., Calvin le fon- 
dateur des libertés modernes. (Rev. 
de théol. et de quest. relig. ‘98, 685 
-713.) [24 

Spahn, Cochlaous, s. ’98, 2985. Rez.: Hist. 
Zt. >2, 501 Gess; Litter. Rundschau ‘8, Nr. 9 
P. Albert: Hist. Jahrb. 19, 938 Schlecht u. 
Erklärg. Spahns ebd. 20, 211f.; Rom. Quartal- 
schr. 12, 455 Ehses. — R. Jung, Cochlaeus 
als Bewerber um d. Rektorat d. Frankfurter 
Lateinschule, 1520. (Arch. f. Frankf. G. u. 
Kunst 6, 333-36.) [25 

Lemmens, L., Pater Augustin 
v. Alfeld (+ um 1532). Ein Franzis- 
kaner a. d ersten Jahren d Glaubens- 
spaltung in Dtld. (Erläutergn. u. 
Ergänzgn. zu Janssens G.d. dt. Volkes; 
hrsg. v. L. Pastor I, 4) Freib.i. B., 
Herder. 108 S. 1 M. 60. [26 


— 


Schmid, Jos., Des Kardinals u. 
Erzbischofs v. Salzburg Matthäus 
Lang Verhalten zur Reform. (Jahrb. 
d Ges. f. d. G. d. Protest. in Oesterr. 
19, 151-205.. 20, 28-50.) [?7 

Rez. v.’97,1195 (Hauthaler): Hist. Viertelj.- 
schr. ’48, 542 Schaumkell. 


Tumbült, 6&., Die Wiedertäufer; 
die sozial. u. relig. Bewegungen zur 
Zeit d. Reform. (Monographien z. 
Welt-G. hrsg. v. Ed. Heyck. Bd. VII.) 
Bielef. u. Lpz., Velhagen & K. 9685S., 
4 Kunstbeilagen. 3 M. [28 


dh 


°124 


Kupelwieser, L., Kämpfe Oester- 
reichs mit d Osmanen v. J. 1526 
-1537. Wien u. Lpz., Braumüller. 
113 S. m. 5 Kartenskizzen u. 1 Beil. 
1 M. 50. [29 

Zimmermann, P., Christoph v. Wrisberg. 
(Ailg. dt. Biogr. 44, 556-58 ) [30 

Meine, F., Vermittelnde Stellig. 
Joachims E. v. Brandenb. zu d. polit. 
u. relig. Parteien seiner Zeit. Diss. 
Lüneb., Herold & W. 52S. 1M. [31 

Brandenburg, Moritz v. Sachsen, s ‘93, 
29.5. Rez: Hist. Vierte jschr. 2, 277-79 
Loserth; Litt. Cbl. ‘99, Nr. 14; Rev. ent "A 
Nr. “; Theol. Litt.-Ztæ ‘99, Nr. 3 Trefftz; N. 
Jahrbb f d klass. Altert. etc. "8 1, 595-610 
Ermisch; Dt. Litt -Ztg. ‘+9. Nr. 15 H. Oncken; 
N. Arch. f. sächs. G. 20, 46-71 G. Wolf; Mitt. 
a. d. hist. „Litt. 27, 171 74 Rarge; Beil 2. 
Allg. Ztir. ‘99. Nr. "AW Langenbeck; Hist. 
Zt. 83, 5853—92 Egelhaaf. EN 

Kropf, i., Urefangennahme Mal- 
vezzis. (Századok 30, 389-94) — 
Ders., Rede Joh. Hoffmanns geg. d. 
Okkupation Siebenbürgens. (Ebd. 649 
-54.) [33 


Loserth, Reformation u. Gegeuref. in d. 
innerösterr. Landen, s. "ou, 3001. Rez.: Mitt. 
a. d hist. Litt. 26, 447 Kaindl; Zt. f. österr. 
Gymn. 49, 1010-18 F. M. Mayer; Hist Viertelj.- 


schr. 3, 121-24 Guat Wolf [34 
Schuster + Fürsthischof Mart Brenner, 
s. "On, 30:3. Rez.: Mitt a. d. hist. Litt. 27, 


85-30 Ilwof; Mitt. d. Inst. f. österr. G .forschg. 
20, 124-365 Loserth. [35 

Beck, J. R. v., Georg Blaurock 
u. d. Anfänge d. Anabaptismus in 
Graubünden u. Tirol; hrsg. v. 
J. Loserth. (Monatshfte. d. Comen- 
Gesellsch. 7, 294-323.) Sep. unt. d. 
Tit. Vonir u. Aufsätze a. d. Comen- 
Ges. VII, 1 2. Berl., Gaertner. 75 Pf. [36 


Cihula, d., Mart. Luther a Čechové pod 
obojé (Luther u. d. böhm. Utraquisten). (Hist. 


Y 
Casop. 3, 274 f.) Vgl. "98, 004. [37 


Simäk. J. V., Spor o dedictvi 
Rozmberské 1523-1528 (Der Streit um 
d. Rosenbergische Erbe). (Casopis 
musea krälostvi ceskeho 70, 81-112; 
308-22; 419-41.) [38 

Schmidlin, L. R., Bernhardin 
Sanson, der Ablassprediger in d. 
Schweiz 1518-19. Solothurn, Union- 
druck. 1898. 58 S. 1fr. 20. [39 


Mülinen, W. F.v., Caspar v.Mülinen. (Samml. 
beernis bh Biographien 3, 615-21.) — A. Fluri, 
Johs. Wannenmacher, Vannius. (Ebd. 541-48.) 
Ders., Hans Kotther. (Ebd. 545-53.) — Ders., 
wé bé Gutschenkel?! (Anz. f. schweiz. G. 
"ug, 36-30.) [40 

kolde, Th., Dietr. Veit. (Real- 
encyklop. f. prot. Theol. 4, 653-58.) [41 


Bibliographie Nr. 3129—3184. 


Paulus, N., Dominicus de Soto u. 
d. Beichte in Nürnberg. (Katholik 79, 
l, 282-88.) [42 

Roth, Fr., Zur Lebens-G. d. 
Meisters Michael Keller, Prädikanten 
in Augsburg. í Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 
5, 149-63.) [43 

Schneider, E., Zur Einverleibung 
der Abtei Reichenau in d. Stift Kon- 
stanz. Zt. f G. d. Oberrh. 14, 243 
-57.) [44 

Grandidier, A., Notes hist. sur 
l'origine du Luthéranisme à Stras- 
bourg; publ. p. J. Liblin. Rev. 
d’Alsace 47, 396-417.) [45 

Rob, F. W. E., Zur Litteratur üb. 
Joh. Bader zu Landau. (Pfälzisches 
Museum "ug, 184.) [46 

Falk, F., Zur Biogr. d. Frank- 
furter Reformatoren M. Ambach, 
J. Bernhard u. Th. Sartorius. : Arch. 
f. Frankf. G. u. Kunst 6, 323-27.) [47 

Varrentrapp, C., Zur Charakte- 
ristik Hermanns v. Wied, Bucers u. 
Groppers. ıZt.f. Kirch.-G.20,37-58.)[48 

Richter, Trauung 1552 auf Schloss 


Broich mit püpstl. Dispens. (Monats- 
schr. d berg. G.-Ver. ‘98, 193-207. 
99, 52-54.) [49 


Fruin, R., Ruard Tapper en Nico- 
laas van Nieuwland tegenover Angelus 
Merula. (Bijdragen voor vaderl. gesch. 
X, 4, 205-34.) [50 

Görigk, E., Einführg. d. Protestan- 
tismus in Hildesheim.  (Katholik 
Jg. 78, II, 531-50.) [51 

uaritsch, A., Burg u. Stadt Peine 
. Hildesheimer Stittsfehde. Peine, 


Heuer. 32 S. 40 Pf. Fe 
Rez.: Braunschw. Magaz. 119, 12. ER 
Silem, W., J. Zegenhagen. (Allır. dt 

Biogr. 44, 764-65) [33 


Koch, E., Kirchliches aus Suhl v. 
J. 1523. (Zt. d Ver. f. thüring. G. 
11, a [54 

Dibelin-., F., Wann wurde Hg. 
Georg d. Bürtige v. Sachsen e. Luther- 
feind? (Beitrr. z. süächs. Kirch.-G. 
13, 218-20.) [55 

Gebauer, J., Reformation d. Bis- 
tums Brandenburg. Progr. d. Ritter- 


akad. zu Brandenb. a. H. 1898. 4° 
42 S. Vgl. Nr. 3219. [56 


Schnell, H., Die mecklenburg. 
Kirchenordngn.; Beitr. z. G. d. Ent- 
stehg. unser. Landeskirche. (Jahrhb. 
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. etc. 63, 
177-226.) [57 


Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Wutke, K., Streit um Leubus zw. 
König u. Herzog, 1534-65. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens 33, 107-70.) [3158 

Kolberg, Finfüh g. d Reformation im 
Ordenslande Preussen, 8. "ni, 301: Kez.: Hist.- 
polit Bil. 121, 325-39 u. 355-400 O. Klopp. [59 

Fischer, Rich., Achaz v. Zehmen, Woy- 
wode v. Marenburg. (Allg. dt. Biogr. 44, 
7170-73.) [3160 


b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555 — 1648. 


Scliön, Th., Chronologia Begeriana 
1649-1650 (s. Nr. 1236) Schluss. 
(Reutling. G.-BIL "og, 81-89.) [3161 

Buch Wein-berg. Kölner Denk- 
würdigkeiten a. d 16. Jh (s. ’98, 
1198). Bd. IV, bearb. v. F. Lau. 
Mit d. Kölner Stadtplan v. J. 1571. 
(= XVI v. Nr. 2060.) xxıj, 323 S. [62 

Ren v. Bd. III: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 
"än, 1178-86 Wiepen. 

Schön, Th., Trostschreiben d. Magister 
Chr. Hoffmain an Herru W: lf v. Schönburg 
nach Zerstörg. d. Schule in Geringswalde, 1568. 
(Schönburg G.-Bll. 5, 1—5.) Vgl. ‘16, 3167. [63 

Könnecke, M., Brief(nebst Zei: ungsauszug) 
d Pfarrers Joh. Aurifaber an d Grafin 
Barbara v. Mansfeld. (Mans'eld. Bill. Jg. 11.) [61 


Schuster, G., Eigenhändiger 
Lebensabriss d. Kurfürstin Elisa- 
beth v. Brandenb. (Hohenzollern- 
Jahrb. 2, 243-45.) [65 

Schulz, Hans, Neue Briefe Karls 
v. Zierotin an Hartwich v. Stitten 
a. d. JJ. 1610-1612. (Zt. d. Ver. f. 
G. Mährens u. Schlesiens 3, 121-70.) [66 

Meyer, H., Bericht d Obershäger 
Kirchenbuches üb. d 30 jähr. Krieg. 
(Hann. G.-Bll. ‘99, Nr. 4.) [67 

Rogge, H. C., Nog 2 brieven van 
Hugo de Groot aan Maria van 
Reigersbergh. (Oud-Holland 16, 187 
-91.) Vgl. ‘97, 3014. [68 

Haffter, E., Barthol. Anhorns d. Aelteren 


Grauw Püntner Krieg (s. "On, 3034). Corri- 
genda. (Anz. f. »chweiz. G. "2, 151.) Lu 


Bretholz, B., Neuer Bericht üb. 
d. Belagerg. d. Stadt Brünn durch 
d Schweden im J. 1645. (Zt. d. Ver. 
f. G. Mährens u. Schlesiens 3, 1-55.) [70 


Druffel, A. v., Monumenta Tri- 
dentina; Beitrr. z. G. d. Konzils v. 
Trient, fortges. v. K. Brandi (s. "og, 
1203). I: Von d. Sendg. d. Legaten 


nach Trient (März 1545) bis z. Be- | 


inn d.schmalkald.Krieges(Juni 1546). 
ft. 5: Mai-Juni 1546. S. 493-586. 
3 M. [71 


*125 


Mencik, F., Das religiöse Testa- 
ment K. Ferdinands I. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. 20, 105-7.) [72 

Duhr, B., Quellen zu e. Biogr. d. 
Kardinals Otto Truchsess v. Wald- 
burg. (Hist. Jahrb. 20, 71-74.) [73 

Nantiaturberichte a. Dtld. nebst 
ergänz. Aktenstücken 1585 (15-4) 
-1590 (s. 97, 3022). Abtlg. I: Kölner 
Nuntiatur. 2. Hälfte: Ottavio Mirto 
Frangipani in Köln, 1587-1590; hrsg. 
v. St. Ehses. (= Bd. VII v. Nr. 2052.) 
Lx), 544 S. 22 M. [74 


Pieper, Die päpstl. Legaten u. Nuntien in 
Dtld etc. seit d. Mitte d. 16. Jh. az, ‘138. 
Rez.: Hist. Viertelj.schr. ’98, 142 Kupke; 
Hist. Zt. #1, 488 Hansen; Stimmen a. Maria- 
Laach 54, "3-87 Pfulf. [75 


Acta d. provinciale en particuliere 
synoden, gehouden in de Norderlijke 
Nederlanden gedur. de jaren 1572 
-1620, Verzam. en uitg. door 
J. Reitsma en S. D. van Veen 
(8. °97, 3018). VII: Groningen, 1594 
-1620. xıj, 442 S, [76 

Akten u. Korrespondenzen z. G. 
d. Gegenreformation in Innerösterreich 
unter Erzhzg. Karl II. :1578-1590); 
gesamm. u. hrsg. v. J. Loserth. 
(= Nr. 2054) Wien, Herold. xcvj, 
7478. 11 M. 60. [77 

Grolig, M., Testamente zweier 
protest. Dorfpfarrer a d. JJ. 1563 u. 
1575. (Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. 
Schlesiens 3, 219-24.) [78 


Baumann, F. L., Aus d Testamente d. 
Marschalls Phipp v. Pappenheim zu Roten- 
stein. (Allgäuer G.freund 10, 48-53.) [79 


Body, A., Extrait des lettres du 
chevalier Dudley Carleton, ambas- 


sadeur dans les Provinces Unies, 
1616-20. (Bull. de l’Institut archéol. 
liégeois 27, 1-18.) [80 


Kükelhaus, Th., Zur G. Richelieus: 
Unbekannte Papiere Fancans. (Hist. 
Viertelj.schr. 2, 18-38.) [81 

Oxenstiernas skrifter och bref- 
vexling (s. og, 1219). Afd. 2, Bd. IX: 
Bref frin Herm. Wrangel med flera 
generaler. 1037 S. 13 Kr. [82 

Schul’, Väclav, Drobné zprävy o 
Albrechtu z Valdstejna z let 1626 az 
1633 (Kurze Nachrr. üb. Alb. v. Wald- 
stein, 1626-33). (Sitzungsberr. d. 
böhm. Ges. d Wiss. ugi 518. [83 

Günther, O., Schreiben d. Generals 
v. Pappenheim an Danzig. (Zt. d. 
westpreuss. G.-Ver. 10, 121-24.) [84 


"126 


Krieger, A., Latein. Gedicht auf 
d. Abt Laurentius v. Altdorf u. Etten- 
heimmünster, + 1592. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 14, 258-70.) [3185 

Nottbeck, E. v.. Spottlied auf d. 
Ordensmeister Gotthard Kettler. (Bei- 
trr. z. Kde. Ehst-, Liv u. Kurlands 5 
191-207.) [86 

Arnd, G., Evang. Kirchenordng. 
d. Erzbischofs Sigismund f. Magdeb. 
u. Halberst. (Jahresber. d. thür.- 
sichs. Ver. ‘9798, 56-62.) [87 

v. Friesen, Protokolle üb. Kirchen- 
visitationen im 16. Jh. (Mitt d Ver. 
f. süchs. Volkskde. Nr. v.) [88 

Conrad. G., 2 Visitationsrezesse 
f. d. evangel. Éirchen z. Gr. Tromnau 
u. Niederzehren v. 1568 u. 1576. (Zt. 
d. hist. Ver. f. d. Reg.-Bez. Marien- 
werder 36, 31-63.) — Ders., Herms- 
dorfer Kirchenvisitationsrezess d. 
pomesan. BischofsVenediger v.26.Juni 
1568; Beitr. z. G. d. Kreises Pr. 
Holland. (Altpreuss. Monatsschr. 35, 
334-44.) 89 

Hauffen, A., Georg Nigrinus’ „Pa- 
pistische Inquisition" 1582. (Euphorion 
5, 724-26.) [90 

Wolkan, R., Dt. Lieder auf d. 
Winterkönig. (Bibl. dt. Schriftsteller 
a. Böhmen. Bd. 8.) Prag, Calve. Wé 
4128. 3M [91 


Wolf, @., Dt. G. im Zeitalter d 
Gegenreformation (s. "og, 3056 . I, 3. 
S. 551-790. 9 M. [92 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 0-84 Barge; 
N. Arch. f. sächs. G. 20, 169 J. Trofftz; Dt. 
Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 17 Hollaender. 

Muller, Herm., Les origines de la 
Compagnie de Jésus. Ignace et Lainez. 
Paris, Fischbacher. 1898. 329 S. 
3 fr. 50. — R. Staehelin, Entstehg. 
d Jesuitenordens. (Theol. Zt. a. d. 
Schweiz "ug, 81-104.) [93 

Gothein, Igu. v. Loyala u. d Gegenref., 
"On, 1226. Ygl: Der grosse Aufstand im 
Colleg. German. zu Rom im J. 1551 nach d. 
neuvst. Biographen d hl. Ign. v. Loy. (Katholik 
799, 1, 36-44); Gotheins Heiligenkarrikaturen. 
(Ebd. 155-66.) [94 

Paulus, N., Ward selige Canisius 
Verweser d Bistums Wien? (Zt. f. 
kath. Theol. '98, 742-48.) [95 

Harrison, F., W iliem I., prins van Oranje; 
uit het Engl. vort. Met evn voorrode van 
P. J. Blok. "a Gravenh, Loman & F. a 

296 S. 2f. 50. Vgl Ton "3064. 

Borchgrave, E. de, Florent Su 

Floris de Montmorency, baron de 


Montigny. (Biogr. nation. 15, 187 


| 
| 


Bibliographie Nr. 3185—3237. 


-94.) — P. Henrard, E. Ph. deLailing, 
baron de Montigny. (Ebd. 175-87 [97 
Karge, P., Die pommerschen Her- 
zöge als Reichskommissare währ. d. 
livländ. Katastrophe in d. Jahren 
1559 u. 1560. (Beitrr. z. G. etc. 
Pommerns, Festschr., S. 74-101.: [93 
Hildebrand, K., Johan II. och 
Europas katolska makter, 1568-1580. 
Diss. Upsala. 1898. xxx, 321 5. [3119 
Lossen, Der kölnische Krieg. Il: 1552 
-+6, 8 "On, 1235. Rez.: Beil z. Allg. Ztg. ': 8, 
Nr. 42 f. Stieve, Tbeol. Litt.-Ztg. 23. 223 
Trefftz; Dt. Litt-Ztg. "ag, 70- Keussen; Gott. 
gel. Ans. "Om. 86-88 Ilgen; Litter. Rundschau 
"än, Nr. 9 Meister. [200 


Meister, A., Der Strassburger Ka- 
pitelstreit 1583-1592; Beitr. z. G. d. 
Gegenref. Strassb., Heitz. xx, 428 S. 


14 M. Era 
Turba, G., Beitrr. z. G. d. Habs- 
burger. Aus d. letzten Jahren d. 


span. Königs Philipp I. :Sep.a.: Arch. 
f. Österr. G 86, 2.) Wien, Gerold. 
144 S. 3 M. 20. [2 
Jedlicska, Adatok Erdödi Bärö 
Palfey Miklös a györi hösnek ele- 
trajza és korähoz (Daten zu d Barons 
Nikol. Paltty v. Erdöd, d Helden v. 
Raab, Lebensbeschreibg. u. Zeitalter. 
Eger, Az érseki lyceum könyvnyom- 
doa 1897. 4°. xJ, 820 S., 1 Portr.. 
2 Taf. u. 1 Tab. [3 

Thallöczy, L., Nikol. Gablmann. 
(Történelmi Tár 18, 577-646. 19, 
422-39.) [4 

Albers, B., Eitel Friedrich, Kar- 
dinal v. Hohenzollern - Sigmaringen, 
26. Sept. 1582 -18. Sept. 1625. (Mitt. 
d. Ver. f. G. etc. in EE 31, 


1-63.) [š 
Hirn, J., Die ersten Versuche 
Kaiser Rudolfs IL., um in d. Allein- 


besitz d. Grafschaft Tirol zu gelan- 
da (Arch. f. österr. G. 86, 253-92. 
ep. Wien, Gerold. 1 M. [6 

Fischer, Jos., Der Linzer Tag v. 
J. 1605 in seiner Bedeutg. f. d. österr. 
Haus- u. Reichs-G. Auf Grund zahl- 
reicher bisher unbekannter Archiva- 
lien. (7. Jahresber. d. Stella Ma- 
on in Feldkirch.) Feldkirch, 1893. 
56 S [7 

Schulz, Hans, Markgraf Johann 
Georg v. Brandenburg-Jägerndorf, 
Generalfeldoberst. (Hft.37 v. Nr. 2560.) 
Halle, Niemeyer. 143 S. 4 M. [8 

Erhardt, L., Kurfürstl. branden- 
burg. Flottendemonstration vor Kö- 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


nigsberg im J. 160%. (Hohenzollern- 
Jahrb. 2, 28-46.) [3209 

Schroeder, F., Aus d. Zeit d. kle- 
vischen Erbfolgestreites (s. Nr. 1265). 
Forts. (Hist. Jahrb. 20, 25-54.) [10 


Schian, Die luther. Homiletik in 
d 1. Hälfte d. 16. Jh. (Theol. Stu- 
dien u. Krit. ‘99, 62-94.) [11 

Müller, E. F. K., Coccejus u. seine 
Schule. (Realencyklop. f. protest. 
Theol 4, 186-94.) [12 


Bär, Politik Pommerns währ. d 30jähr. 
Kringes: a. ‘96, 3136. Roz.: Dt. Litt.-Ztg. '97, 
857-560 W. v. Sommerfeldt; Mitt. a. d hist. 
Litt. 26, 73-84 Gaebel: Forschen. z. brand. u. 
preuss. G. 10, 418 Löwe; Hist. Zt. 81, 524-28 
Diem r. — M. Wehrmann. Fin Schreiben 
Gustav Adolfs an Hzg. Bogislaw XIV. v. J. 
16%. Monatsbl]. d. Ges. f. pomm. G. "8, 
185 f.) [13 

Stieve, F., Zur G. Wallensteins. 
(Sitzungsberr. d Münch. Akad. '98, 
307-84.) Vgl. ’98, 3077. — Ders., 
Wallenstein bis z. Uebernahme d. 
ersten Generalats. (Hist. Viertelj.- 
schr. 2, 211-30.) [14 

Schweizer, P., Die Wallenstein- 
frage in d. G. u. im Drama. Zürich, 
Faesi & B. 3548. 7M. [15 

Forst, H., Die Spanier am Rhein 
im 30jähr. Kriege. (Westdt. Zt. 18, 
46-65.) [16 

Jacob, K., Strassb. Politik vom 
Austritt a. d. Union bis zum Bünd- 
nis m. Schweden, 1621-32. Strassb., 
C. F. Schmidt. 147 S. 3 M. Ki 

Berggren, P. @., Lars Grubbe, 
hans lif och verksamhet. Diss. Upsala. 
1898. 131 S. [18 

Gebauer, J., Das evang. Hochstift 
Brandenburg u. d. Restitutionspläne 
Kaiser Ferdinands II. (Jahresber. d. 
hist. Ver. z. Brandenb. 29/30, 39-51.) 
Vgl. 3156. [19 

Riezler, S., Baiern u. Frankreich 
währ. d. Waffenstillstandes v. 1647. 
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. 98, 
II, 493-541.) [20 

Philippi, F., Der westfäl. Friede; 
e. Gedenkbuch z. 250jühr. Wieder- 
kehr d. Tages seines Abschlusses 
unter Mitwirkg. v. A. Pieper, C. 
Spannagel u. F. Runge hrsg. 
Nebst zahlreichen authent. auf d. 
Friedenskongress bezügl. Abbildgn. 
Münster, Regensberg. 1898. 213 S., 


16 Taf. 10 M. [21 
Finke, Der Westfälische Friede u. seine 
Bedeutg. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver ’99, 11- 


*127 


23) — J. Schnitzer, Zur G. d. westfäl. Frie- 
densschlusses. (Hist.-polit. BIL 123, 513-27.) 
Vol Nr. 1276 u. '98, 2039, — E. Hackländer, 
Der „Friodenssaal“ im Rathause zu Osna- 
brück. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23, 
214-26.) [22 


Beschreibung Siebenbürgens a. d. 
16. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. ’99, 17-20.) [23 

Balitzer, Nicolas Antoine un pa- 
steur protest. brûlé à Genève en 
1632 pour crime de judaisme. (Rev. 
des études juiv. 36, 161-96.) — J. 
Weill, Nicol. Antoine. (Ebd. 37, 
161-80.) [24 

Herold, R., Zur G. d. Schwarzen- 
berger Pfarreien. (Beitrr. z. baier. 
Kirch.-G. 5, 75-90.) Vgl.: F. Lam- 
pert (Ebd. 192). [25 

Schild, F. X., Rückführung d. 
Stadt Lauingen zur kath. Religions- 
übung (s. ‘98, 3100). Forts. (Jahrb. 
d. hist. Ver. Dillingen 11, 115-52.) [26 

Bossert, Beitrr. z. Albers Biogra- 
phie. (Reutlinger G.-Bll.'98, Nr. 5.) [27 

Heinz, Die hohenzollernschen Lande 
währ. d. 30jähr. Krieges. (Mitt. d. 
Ver. f. G. etc. in Hohenzollern 31, 
106-29.) [28 

Holl, K., Fürstbischof Jak. Fugger 
v. Konstanz (1604-1626) u. d. kath. 
Reform d. Diözese im 1. Viertel d. 
17. Jb. Studien a. d. Kollegium 
Sapientiae zu Freiburg i. B. Bd. I.) 
Freib. i. Br., Charitasverband. 1898. 
xıj, 295 S., Portr. 3 M. 60. [29 

Rez.: Zt. f. G. d Oberrh. 11, 15% Martens. 

Walter, Th., Zur G. d. Hattstatter 
Erbfolge in d. Stammlanden, 1585. 
(Alemannia 26, 229-48.) [30 


Heintz, Ph. K., Das ehemal. Fürstentum 
Pfaiz-Zweibrücken währ. d. 30jähr. Krieges 
(8. mi, 1271). 3. Aufl. jx, 113, 16 8. 1 M. [31 

Schell, 0., Zur G. d. 30jähr. Krieges im 
bergisch. Lande. (Monatsschr. d. berg. G.- 
Ver. '99, 43 f.) [32 

Diehl, W., Zu d. Aufsatz v. Simons: „Eine 
luther. Busstagsliturgie a. d. Zeit d. 30 jähr. 
Krieger“, vgl. ‘93, 3107. (Zt. f. prakt. 'Theol. 
21, 11-21.) [33 

Brom, G., De overbrenging der reliquiven 
van dən H. Bisschop-Martelaar Frederik, 
1550. (Arch v. d. gesch. vV. h. aartsbisd. 
Utrecht 21, 138-42.) (34 


Ribbeck, Landgraf Wilhelm IV. 
v. Hessen auf der Brautsuche. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 23, 181-203.) [35 

Tumbült, G., Zur G. der Herren v. Mor- 
rian. (Zt. f. vaterl. G. etc. Weatfal. 56, I, 
10-12.) (35 

Wöbking, W., Konfessionsstand d. 
Landgemeinden d.Bistums Osnabrück 


*128 


am 1. Jan. 1624. (Mitt. d. Ver. f. G. 
etc. v. Osnabr. 23, 134-201.) [3237 


Schuster, A., Leben u. Wirken Frdr. De- 
dekinds aus Neustadt am Rübenberge (Hann. 
G.-B1l. '99, Nr. 11.) [38 


Ohling, H., Der Osterhuser Accord 
1611; e. wichtiger Abschnitt a. d G. 
Ostfrieslands. Emden, Haynel. 31 S. 
1 M. [39 

Thonemann, C., Gräfin Agnes e Mans- 


feld, die „schöne Manrfelderin“. (Mansfelder 
BIL 11, 122-26.) [10 


Schubart, F. We Joh. Arndt; Er- 
gänzgn. u. Berichtigungen z. d. G. 
sein. Lebens u. Wirkens in Anhalt. 
(N. kirchl. Zt. '98, 456-72.) [41 

Berbig, @., Joh. Gerhards Visitationswerk 
iu Thüringen u. Franken, s. °97, 1254. Berl, 
Staude. 1 M. #0. [42 

Meder, P., Der Schwärmer Esajas 
Stiefel; kulturgeschichtliches Bild a. 
Erfurts alter Zeit. (Mitt. d. Ver. f. 
G. etc. v. Erfurt 20, 93-128.) [43 

Martens, C., Die Friedensver- 
handlgn. zw. Erfurt u. Mainz in d. 
Jahren 1615-1618. (Ebd. 139-70> [44 

Löbe, Ueb. e. erst in neuester Zeit 
bekannt gewordene Kirchenvisitation 
im östl. Teile d. Hzgts. Weimar, zu 
welchem damals d. Fürstent. Alten- 
burg gehörte, im J. 1582. (Mitt. d. 
gesch.- u. altert.forsch. Ges. d. Oster- 
landes 11, 117-83.) — Ders., M. Phil. 
Kayser. (Ebd. 200-204.) [45 

Benndorf, K., Georg Dietrich. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt Meissen 
5, 87-90.) — Ders., Musikal. Pas- 
sionsandacht aus d. ersten Meissner 
Gesangbuch. (Monatsschr. f. Gottes- 
dienst etc. 3, 1-6.) [46 

Schön, Th., Die Herrschaft Wettin 
im Besitz d. Hauses Schönburg. 
(Schönburg. G.-Bll. 4, 181-202.) — 
Pfarrstelle vor 250 Jahren: Inven- 
tarium u. Decimatio d. Pfarrlehens 
Hartenstein u. Thierfeldt, 1645. (Ebd. 
5, 12-18.) [47 

Heinemann, O., Zur G. d. Stadt 
Schneidemühl. (Zt. d. hist. Ges. Posen 
13, 345-50.) [48 

Benrath, K., Ansiedlung d Jesui- 
ten in Braunsberg 1565 ff. Nach d. 
Originalberr. d. Braunsberger Jesui- 
ten-Kollegiums. (Zt. d. westpreuss. 
G.-Ver. 40, 1-105.\— Ders., Ansiedlg. 
d Jesuiten in Preussen; nach Orig.- 
berr. an d Ordensgeneral 1565-72. 
(Dt.-ev. Bll. 24, 238-50.) [3249 


geg 


Bibliographie Nr. 3237—3287. 


c) Innere Verhältnisse (unter 
Ausschluss von Religion und Kirche). 


a) Wirtschafts- u. S zialgeschichte; 
Verfassungs- u. Rechtsgea...ichte. 


Marat, P. F., Soupis poplatnictva 
14 krajüv krälostvi Českého z roku 
1603 (Verzeichn. d. Steuerpflichtigen 
in d. 1 t Kreisen d. Königreichs Böhmen 
v. J. 1603. (Sitzungsberr. d. böhm. 
Ges. d Wiss. '9“, Nr. I.) 129 S. ‘3250 

Hach, E., Aus d. ältest. Rech- 
nungsbuche d St. Katharinen-Kirche 
zu Lübeck. (Mitt. d. Ver. f. lübeck. 
G. 8, 114-34.) 51 

Kelleter, H., Vertrag d. Aachener 
Kupferschlägerzunft mit Brabaut, an- 
gehend e. Galmeilieferg. aus d. Alten- 
berg, a 1648, Nov. 28. (Aus Aachens 
Vorzeit 11, 70-78.) 102 

Freytag, H., 2 Danziger Armen- 
ordngn. d. 16. Jh. (Zt. d. westpreuss. 
G.-Ver. 39, 99-130.) 153 


Huybrechts, P., Resume de l'hist. 
du commerce et de l'industrie en 
Belgique sous le règne de Charles V., 
1515-1555. (Sep.a: Rev. de compta- 
bilité.) Hasselt, Ceysens. 1897. 278. 
50 ct. [54 
Siewert, F., G. u. Urkk. d Riga- 
fahrer in Lübeck im 16. u. 17. Jh. 
(= Nr. 20624) Berl., Pass & G. xv, 
601 S. 9 M. 75. (55 

Nachod, Beziehgn. d. niederl. u. ostind. 
Kompagnie zu Japan im 1%.:b., 8 "8, 1237. 
(Auch Rostock. Diss.) [56 

Sauerland, H. V.. Verzeichnis d. 
Dienerschaft in d. Trierer Maximin- 
abtei um d. J. 1610. (Trier. Arch. 2, 
90-93.) [57 

telbig, J., Gerlachsheim im Win- 
kel. (N. lausitz. Magaz. 74, 284-894.) [58 

Adressformeln [f.d. Gebrauch in d. Kanzlei 
d Regiments d niederösterr. Lande}. (Mo- 
natsbl. d. herald. Ges „Adler“ Bd. 4 Coes, 
337-410, 34-51, 361-064.) [>39 

Muoth, J. C., Einkauf der Freien 
v. Brigels im Bündner-Oberland als 
Gotteshausleute d. Klosters Disentis 
1636. (Anz. f. schweiz. G. ‘99, 146- 
50.) [60 

Feilchenfeldt, Rabbi Josel v. R sheim a. 


98, 3145. (Strassburg. Diss.) Rez.: Zt. f. G. 
d. Oberrh. 14, 155 Overmann. (61 


Loserth, J., Urkundl. Beitrr. z. G. 
Erzhzg. Karls IT. md beiden ersten 
Regierungsjahren. (Die Errichtg. d. 
Regierg. u. Kammer in Graz.) Zu- 
meist a. Wiener Archiven gesammelt. 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


(Beitrr. z. Kde. ateiermärk. G.-Quellen 
29, 45-69.) [3262 
Schnell, J., Stadtbuch („munici- 
pale‘) v. Freiburg i i. Ue. (s.’98, 3147). 
Forts. (Zt. f. schweiz. Recht 39, 143 
-321.) [63 
Ferchl, G., Reformbestrebgn. u. 
Neueinführen. Hzg. Maximilians I. 
v. Baiern. (Monatsschr. d. hist. Ver. 
v. Öberbaiern ‘98, 131-38.) [64 
Tesdorpf, 0. L., Das Haupt-Re- 
gistratur- oder Secretbuch d. Lü- 
becker Syndikus Dr. Joach. Car- 
stens; Beitr. z. Kultur-G. d. 17. Jh. 
m. e Urkk.-Anhange. (Zt. d. Ver. f. 
lübeck. G. 8, 1-53.) [65 
Polizeiverordnung f. d Herrschaft 
Glauchau a. d. J 1558. (Schönburg. 
G.-Bll. 4, 231-34.) 166 
Crull, F., Amt d. Goldschmiede 
zu Güstrow u. d. Güstrowsche Gold- 
schmied Matz Unger; 2 Beitrr. z. 
Handwerks-G. (Jahrbb. etc. d. Ver. 
f. mecklenb. G. 63, 138-76.) [67 


Schröder, G., Todesurteile a. e. 
Oldenburger Stadtbuche d. 16. Jahrh. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb. 
G. 28, 287-300.) [68 

Simon, J., Henneberger Landes- 
ordng. v. 1. Jan. 1539. (Schrr. d. Ver. 
f. Sachs.-Mein. G. 31, 29-45.) [69 

Praseï, Breslauer Schöffensprüche 
nach e. Petersburger Handschr. (Zt. 
d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 33, 321- 
54.) [70 

Fricke, A., Amts Verden Consue- 
tudines (Bräuche im Amte Verden); 
nach Landgerichts-Protokollen, 1600- 
1622. (Hann. G.-BIL ‘98, Nr. 29.) [3271 


3. Bildung, Litteratur od Kunst. 


Winter, Z., Mistra Bachäcka kol- 
lejní počty (Kollegiumsrechnungen d. 
Magisters Bacháček). (Casopis musea 
králoství českého 69, 387-423.) — 
Ders., Karlova akademie za boute 
stavovské (Die Karls-Univ. o. Aka- 
demie, währ. d. ständisch. Wirren). 
(Ebd. 70, 385-419.) — Ders., Konec 
samostatné university Karlovi (Ende 
d. Selbständigkeit d. Prager Karls- 
univ. (Ebd. 71, 3-35, 98-109.) [3272 

Oergel, G., Collegium zur Himmels- 
pforte von d. Reform. bis zur Reduk- 
tion. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. Er- 
furt 20, 1-50.) [73 


*129 


Beyer, C., Studentenleben im 17. 
Jahrh. Schwerin, Bahn. 1388. 2 M. [74 


Novák, J. V., Studijni řád kathe- 
drälni školy Olomucké (Ueb. d. Ol- 
mützer Kathedralschulordng. v. J. 


1563). (Sitzungsberr. d. böhm. Ges. 
d. Wiss. "ug, XV.) 128. [75 

Fluri, i; Erste gedr. bernische 
Landesschulordng. 1628. (Schweiz. 
evang. Schulbl. 32, Nr. 22-27, 33-37, 
39-40.) [76 


Vogeler, Bedenken d. Ministerii 
zu Suist, wegen e. nutzlichen u. be- 
stendigen Reformation d. Schulen 
daselbst. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest 
15, 61-87.) [77 

Fabian, E., Errichtg. e. Alumnats 
an d Zwickauer Schule, 1544. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. ete. IV, 
24-34; 65-76.) [78 

Adam, K. u. F. Fabricius, Erste 
Schulvisitation zu Stralsund 1560. 
(Beitrr. z. G.etc. Pommerns, Festschr., 
S. 102-23.) [79 

Neumann, R., Evang. Religions- 
unterricht im Zeitalter d. Reforma- 
tion. Progr. Berl., Gaertner. 4°. 268. 
ıM. Bi [80 


Schön, Th., Die Ribliotlick e Frau v. 
Schönburg a. d. J. 1608. (Schönburg G.-Bll. 
5, 15-26.) (ni 


Ziegler, H., Chronicon Carionis. s. ‘98, 
81°2. (31 S. Hallens. Diss.) Rez : Dt. Litt- 
Ztg.’98, 1602-5 Kawerau: Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G 12, 291-94 Techirch. (82 

Jung, R., Familien-Forschung vor 
300 JJ. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6, 336-38.) [3 

Ortroy, F. van, Quatre lettres 
inéd. de Gérard Mercator à Theod. 
Zwinger et à Wolfg. Haller. (Compte 
rendu des séances de la comm, roy. 
d'hist. de l’acad. de Belg. 5. Sér., 
T. 8, 553-77.) [84 

Günther, S., Johs. Honter, der 
Geograph Siebenbürgens. (Mitt. d. 
k. k. geogr. Ges. in Wien 41, 643- 
62.) [85 

Pixis, R., Kepler als Geograph; 
hist.-geogr.Abhdlg. (Münchenergeogr. 
Studien, hrsg. v. S. Günther. VI) 
Münch., Ackermann. 1898. 142 S. 
2 M. 40. [86 

Schmidt, Ldw., Zur G. d Kart: graphie 
unter Kurf. August v. Sachsen. ıN. Arch. f. 


süchs. G. 20, 155-60) Bringt Ergänzgn. u. 
Erlautergu. zu ‘US, 3187. [57 


*130 


Koldewen, F. E., Georg Schotte- 
lius; Beitr. z. G. d. Germanistik. 
(Sep.-a.: Zt. f. d. dt. Unterr.) Wol- 
fenhüttel Zwissler. 30S. 1M.50. [3288 

Frommhold, G., Zur Lebensbe- 
beschreibg. d. Matthaeus Normann. 
(Beitrr. z. G. Pommerns, Festschr., 
S. 67-73.) [89 


Milchsack, Historia D. Johannis Fausti, 
s. "94, 1330 u. 3194. Rez.: Hist. Zt. 81. 436-8 
Ellinger; A'ch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 
100, 3-8 Singer; Euphorion 5, 741-583 Wit- 
kowski. [90 
Gretser, Jak., De regno Humani- 
tatis comoedia prima; hrsg. u. erl. 
v. À. Dürrwächter. Progr. Regens- 
burg. 1898. 56 S. [91 
Lauffer, 0., Zur Narrenlitteratur 
d 16. Jh. :Mitt. a. d germ. Nat.- 
Mus. '98, 133-36.) [92 
Bossert, G., Zur Biographie des 
Dichters Valentin Boltz v. Ruffach. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 194-206.) [93 
Vetter, F., Wilh. Zieli. «Sammlg. 
bernisch. Biographien 3, 557-60.) [94 
Borkowski, H. Zur 'G. d. frucht- 


bringenden Gesellschaft. (Euphorion 
5, 669-78.) Vgl. ‘97, 3097. — Ders., 
Opitiana. (Ebd. 678 f.) [95 


Hobma, J., Levensgeschiedenis van 
Dr. Samuel Coster. (Oud- Holland 16, 
225-44.) [96 


Ehrenberg, H., Die Kunst am 
Hofe der Herzöge v. Preussen. Lpz., 
Giesecke & D. 4". 287 S., 2 Helio- 
gravüren, 10 Taf., 51 Illustr. im Texte. 
27 M. — Ders., Die bildenden Künste 
unter Hzg. Albrecht v. Preuss. (Ho- 
henzollern-Jahrb. 2,146-62, 1 Taf.) [97 

Lohmeyer, K., Noch einmal d Herzog- 
Er Epitaph. (Altpr. Monatsschr. 35, 

£50-51.) Erwiderg. v. H.Ehrenberg. (Ebd. 
654 f.) Vgl. "un, 1341. [98 

Buchwald, C., Adriaen de Vries. 
(Beitrr. z. Kunst-G. N. F. XXV.) Lpz., 
Seemann. 119 S., 8 Taf. 4 M. [3299 

Durm, J., Anteil d. Bildhauers 
Sebast. Götz aus Chur an d. Hof- 
façade d. Friedrichsbaues. (Mitt. z. 
G. d. Heidelberger Schlosses 4, 84- 
87, Taf. 10.) [3300 

Paulsdorff, A., Bauwerke a. d. 
alt. Eelere (Jahresberr. d. Mu- 
seums-Ver. f. d. Fürstent. Lüneb. 
1896/98, 111-20.) [3301 

Dülberg, F., Das Jüngste Gericht 
d. Lucas van Leyden. (Repert. f. 
Kunstwiss. 22, 30-61.) [2 


Bibliographie Nr. 3288—3340. 


Bildnis e. Danzigers, von 


Freytag, H.. 
(Zt. d. rn 


Hans Holbein gemalt. 
G.-Ver. 40, 107-15.) 


Correspondance de Rubens 
documents épistolaires concern. sa 
vie et ses œuvres, publ. etc. p. M. 
Rooses et Ch. Ruelens. T. I: 
1609-1622. Anvers, Maes. 1598. 4°. 
480 S., Portr. 25 fr. [4 

Stevenson, R. A. M., Peter Paul 
Rubens. Lond., Seeley & Co. 189s. 
100 S., Tatf. 4 sh. [5 

Gabelentz, H. v. der, Zur G. d. 
oberdt. Miniaturmalerei im 16. Jahrh. 
(= Hft. 15 v. Nr. 2447.) Strassb., 
Heitz. 75 S., 12 Taf. 4 M. [6 

Luther, J., Ideendiebstahl in d. 
dekorativen Bücherechmuck d. Re- 
formationszeit. (Zt. f. Bücherfreunde 
Jg. 1, Bd. II, 463-71.) 17 

Müller, Bernh., Sebast. Furck, 
Kupferstecher u. Contrafaiter v. 
Frankf. a. M. (Arch. f. Frankf. G. 
u. Kunst 6, 186-252, 1 Taf) 39 S. 
als Götting. Diss. gedr. [3 

Falke, O. v., Kölnisches Steinzeug. 
(Jahrb. d. kgl. preuss. Kunstsammlgn. 
Ce 30-53, Taf.) 9 

Lessing, J., Der Silberaltar in 
Rügenwalde. (Beitrr. z. G. etc. Pom- 
merns, Festschr., S. 177-82, Taf.: [10 

Zelle, F., Singweisen d. ältest. 
evang.Lieder. I: Melodien d. Erfurter 
Enchiridien 1524. Progr. Berl., Gaert- 


ner. 4% 2338. 1 M. [11 
Bonsert, G., Die Hofka: torei unter Hzg. 
Christoph v. Württemb., 8. ug, 3222. (Auszug 
nebst Zusätzen: Munatshfte. f Musik-G. Ya, 
1-14; 17-25) [12 
Prüfer, A., Zur Fumilien-G. d Leipziger 
Thomas-Kantors Joh. Herm. Schein. :Monats- 
hfte. f. Musik-G. ap, 141-45.) Vgl. ‘94, 3:18. 
[3313 


y) Volksleben 


Freytag, G., Aus d. Jahrb. d. Reform. 
29. Aufl. (II, 2 v. Nr. 2494.) Lpz., Hirzel 
384S. 4 M. 50. [>51 

Zinck, P., Studentisches Leben ın 
Leipzig zur Zeit d. Kurfürsten = 
gust, 1553-86. (Zt. f. Kultur- G. 6, 
191-218; 288-301.) [15 

Nerlinger, Ch., La vie à Stras- 
bourg au commencement du 17. siècle. 
(Rev. d'Alsace 48, 78-103; 242-81; 
387-426; 497-526.) [16 

Bolte, J., Zum Màaichen vom Bauern u. 
Teufel. (Zt. d. Ver. f. Volkakde. 8, 21-25) [li 


Görges, W., Bericht üb. e. Reise 
von Lüneburg nach Orléans i. J. 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


1547. (Jahresberr. d Museums-Ver. 
Ze Fürstent. Lüneburg 1896/98, 1- 
[3318 
"Röhricht, A.,Jerusalemfahrt Joach. 
Rieters a. Nürnberg, 1608-1610. (Zt. 
f. dt. Philol. 31, 160-65.) [19 
Andrec, R., Johs. Spring v. Schep- 
pau, der braunschweigische Jak. Sack- 
mann. (Braunschw. Magaz. "og, 169- 
71., — 0. Schütte, Eine vierte Pre- 
digt d. Joh. Spring v. Sch. (Ebd. "og, 
dré 
Schön, Th., Der schönbnrg. in 
staat u. d. Dienerschaft im 16. Jh. 
(Schönburg G.-Bll. 5, 62f.) — Ders., 
Hotnarren am schönburg. Hofe im 
16. Jh. (Ebd. 126.) — Ders., Schön- 
burg. Tauffeier, 1639. (Ebd. 53-58.) [21 
Schulz, Hans, Stammbücher e 
schlesisch. Fürsten u. e. Breslauer 
Bürgers. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schle- 
siens 33, 307-20.) [22 
Schönaich,@., Freikrinzleinschies- 
sen d. schlesisch. Städte. Prog. Jauer. 
1898. 4°. 27 8. [23 


Keller, L., Die altevangel. Ge- 
meinden u.d. Hexenglaube. (Monats- 
hefte d. Comenius-Ges. '99, 30-35.) [24 

Cassel, C., Hexenprozess-Akte v. 
J. 1547. (Hannov. G.-Bll.'99, Nr. 18.) [25 

Husemann, Bald. Ronsseus u. d. 
Hexenprozess in Neustadt a. Rüben- 
berge. (Protokolle d. Ver. f. G. Göt- 
tingens '97/98 (= Bd. II, Hft. 1), 85- 
93.) — Muhlert, Hexenprozess in 
Göttingen, 1648. (Ebd. 24-41.) [26 


Heilig, ©., Mittel a. d. 16. Jahrh. 
(1554) gegen Kröten, Schlangen, Wür- 
mer Nattern usw. im Leibe; a d Cod. 
Pal. 264 veröff. (Alemannia 26, 264- 
67.) = [27 


Ferchl, G., Hygien. Vorkehrungs- 
massregeln gegen Epidemien im 16. 
u. 17. Jh. (Monatsschr. d. hist. Ver. 
v. Oberbaiern ‘98, 111-13.) [28 

Vogeler, 1593, d. 20. März. Artikel 

eg. d. Unzucht. (Zt. d. Ver. f. G. 
v. Soest 15, 97 f.) [3329 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
z. Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Recueil des instructions données 
aux ambassadeurs et ministres de 


*131 


France (e op, 1383). XII: Espagne 
p. A. Morel-Fatio et H. Leonar- 
don. T. 2: 1701-22; T. 3: 1722-93. 
XL, 434; 498 S. 40 fr. |3330 

Dohna, Fréd. de, Burggrave et 


comte, Mémoires; hrsg. v. H. Bor- 
kowski. Königsb., Teichert. 1898. 
LO, 517 S. 10 M. [31 


Engelke, Wilh., Memorabilia d. 
Stadt Stargard, 1657-1675; bearb. v. 
R. Schmidt. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. "Ou. 1-13; 17-25; 33-41; 
49-53.) [32 

Vogeler, Nachricht [a. d. Rats- 
protokolle], was zw. Soest u. denen 
zu Werl u. Kölnischen vorgangen v. 
anno 1672 u. 1673 biss 19. Febr. (Zt. 
d. Ver. f. G. v Soest 15, 7-13.) [33 

Prutz, H., Analekten zur G. d 
Gr. Kurfürsten. (Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G. 12, 163-243.) [34 

Hannover o d schwed. Angriff auf Bran- 
denburg 1674-76. Welfische Einmischung 
1677. Kongress zu Dobborau, 24.-28. Nov. 
1678. Coller Vertrag v 5. Fobr. 16:9. Frie- 


densexekution u. Hamburger Kontributions- 
handel 1679 80. 


Braune, Joach., Kantor z. Ober- 
Wiederstedt a. d. Wipper, Lebens- 
erinnergn., 1680-1718; mitg. v. C. 
Kötteritz. (Mansfelder Bll. 12, 20- 
53.) [35 

Lettres inéd. de Louis XIV, Phi- 
lippe V, roi d’Espagne, Guillaume 
III, roi d Angleterre, Marie Louise de 
Savoie, reine d’Espagne, Marie Casi- 
mire, reine de Pologne, 1680-1714; 
avec introd. et notes par le comte 
Jametel. Paris, Campionet. 1898. 
164 S. [An d. Kurf. Max Emanuel 
v. Baiern.] [36 

Mencik, F., Tagebuch [d. Grafen 
Ferd. Bonav. Harrach] währ. d. 


Belagerg. v. Wien 1683. (Arch. f. 
österr. G. 86, 205-52.) Sep. Wien, 
Gerold. 1 M. 20. — Ders., Aut- 


zeichnen d Grafen Frz. Harrach üb. 
d. im geh. Rat verhandelten, Ungarn 


betr. Beschlüsse. (Történelmi Tár 
13, 385-422.) [37 
Thaly, K., Tagebuch d. Gfn. Alex. 


Erdödy üb.d. Vorgänge am Reichs- 
tag v. J. 1708. (Történelmi Tár 18, 
385-401.) [38 

Leineweber, R., Morgenstern, e. 
Biograph Friedrich Wilhelms I. (For- 
schen z. brandb. u. preuss. G. 12, 
111-61.) [39 

v. Harrsch (Österr. Kommandant, 


*132 


Feldmarschall - Lieutenant), Tage- 
buch: Die Belagerg. v. Freiburg 1. Br. 
1713; bearb. v. Fr. v. d. Wengen. 
(Sep.a.: Zt. d. (res. f. Beförderg. d. 
G.kde. ete. v. Freiburg. Bd. 14. Freib., 
Stoll. 1898. Lx1j, 441 5.,2 Taf. 8 M. [3340 

Flemming, J. H., Graf v., Journal 
üb. d. Anwesenheit d. Königs v. Preus- 
sen zu Dresden im J. 1728; mitg. v. 


F. Aster. «Dresdner G.-Bll. Bd. 2 
C99, 137-46.) [41 
Arnold, R. F., 3 polit. Gedichte 


a. d. Zeit d. polnisch. Erbfolgekrieges. 
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 39, 131- 
46. 40, 125-27.) [42 


Schroetter, F. Frhr. v., Otto Chri- 
stoph v. Sparr, d. erste brandenburg. 
Generalfeldmarschall. : Hohenzollern- 
Jahrb. 2, 163-87, 1 Taf.) |43 

Friedländer, E., Zur Schlacht b. 
Warschau, 2<.-50. Juli 1656. (Ebd. 
245-47.) [44 

Bigge, Der Kampf um Candia i.d. J hren 
1665-1660 (= Nr. 233%). [15 

Hirsch, F., Brandenburg u. Eng- 
land, 1674-79 ıs. "un, 3264. Schluss.) 
TL II. Progr. Berl., Gaertner. 4°. 
28 S. 1M. [46 

Poly, N., Siege et prise de Fau- 
cogney par les Français en 1674; le 
P. Ch. Eug. Schmidt, capucin alsa- 
cien. (Rev. d'Alsace 48, 374-86, 536- 
52.5 — R. Reuss, Présentation à 
Louis XIV. de la médaille frappée 
en 1687, par ordre de la ville de 
Strasbourg, après l'achèvement de la 
Citadelle. (Ebd. 460-68.) [47 

Prutz, H., Eroberg. v. Stralsund 
durch d. Gr. Kurfürsten Okt. 1678. 
(Balt. Studien N. F. 2, 1-19.) [48 

Olmer, E., Konflikten mellan Dan- 
mark och Holstein-Gottorp, 1695-1700. 
I: Mars 1695- Apr. 1697. Diss v. 
Upsala. 1898. 246 8. [49 


Browning, 0., Charles XII. of 
Sweden. Lond., Hurst and Bl. 1898. 
au, 368 S. 6 sh. [50 


Hallendorff, C., Konung Augusts 
Politik Aren 1700-1701. (Skrifter 
utgifna af K. Humanist. Vetenskaps- 
Samfundet i Upsala VI, 4.) Upsala, 
Lundström; Lpz., Harrassowitz. x, 
109 S. [51 

Pometti, F., Studii sul pontificato 
di Clemente XI., 1700-1721. (Arch. 
d. Società Romana di storia patria 
21, 279-457.) [52 


Bibliographie Nr. 3340—3396. 


e, Arneth, Graf Joh. Wenzel Wratislaw 
(Allg. dt. Biogr. 44, 234-143.) 5 
Krauske, 0., Fürst Leopold zu 
Anhalt-Dessau. (Hohenzollern-Jahrb. 
2, 57-78.) [54 
Slothouver, Un etfort pour la 
formation d'un Fürstenbund en 1728. 
(Rev. d'hist. dipl. 13, 188-98.) [55 
Boyé, St. Leszcyueki et le 3. traité de 
Vienne, a "ug, 3273. Rez: Zt. d westpreuse. 
G.-Ver. 39, 13550 P. Simson; N. Arch f. 
sichs G. 20. 172 Lippert; Rev. d'hist dipl 
13, 305-5 Réclard; Rev. crit. "99, Nr. 15 Jar- 
din; Dt. Liti-Ztg. '99, 13 Caro; Litt. Cbl "a, 
Nr. 11. (e 


Diesbach, R. v., Karl Hackbrett, 
1674-1737. ıSammlg. bernisch. Bio- 
graphien 3, 601-9, Portr.; [57 

Bonin, Aktenmässige G. d. Siedelg. 
Neu-Kelsterbach. (G.-BIl. d. dt. Hu- 
genotten-Ver. VHI, 40 Magdeb., Hein- 
richshofen. 20 S. 40 Pf. [58 

Bourdalone’sBezichungen zu Trier. 
(Trier. Arch. 2, 87-90.) [59 

Richter. W., Regierungsantritt d. 
Paderborner Fürstbischofs Ferdinand 
v. Fürstenberg. (Zt. f. vaterl. G. ete. 
Westfal. 56, IT, 162-64.) (e 

Roscher, Th., Phil. Manecke; Le- 
bensbild e. Syndikus d. Stadt Han- 
nover. ıZt. d. hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. '98, 52-65.) [61 

Tolliu, Die Hugenotten am Hofe 
zu Lüneburg u. d. Edikt Georg Wil- 
helms. (G.-BIL d. dt. Hugenotten- 
Ver. VII, 2) Magdeb., Heinrichs- 
hofen. 1898. 24 S. 60 Pf. [62 

Franzkowski, J., Erwerbg. v. 
Wartenberg durch d. Grafen E. Job. 
v. Biron, 1733-35. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 33, 171-86.) [63 

Sommerfeldt, G., Ludwig v. Lehndorf, 
1674-:708 u. Karl. Luiw. v. L, 195-1745. 
(Oletzkoer Ztg. ‘99, Nr. 19; 25; 95) . [54 

Winkler, R., Beitrr. z. Kenntnis 
d. Chronisten Kelch u. seiner Zeit. 
(Beitrr. z. Kde. Ehst-, Liv- u. Kur- 
lands 5, 111-30.) [3365 


Innere Verhältnisse. 


Le Glay, A., Un effort de la France 
contre le commerce holland. au 18. s. 
(Rev. d'hist. dipl. 13, 226-48.) [3366 

Statistisches aus d. Lungan, 1655. (Mitt 
d. Ges. f. Salzburg. Läkde. 38,14.) — M. Grolir, 
Arztlohn vor 200 Jahren. (Zt. d. Ver. f. G. 
Mährens u. Schlesiens 2, 377 f.) [67 

Zustand d. Sachsenlandes am Ende 
d. 17. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. sie- 
benbürg. Ldkde. '98, 125-30; 141-44.) 


Vom Westfülischen Frieden bis 1740. 


— H. Herbert, Die Bewohner d Her- 
mannstädter Stuhls im J. 1691. (Ebd. 
‘99, 41-45.) [3368 

Loose, W., Beitrr. z. Statistik d. 
Stadt Meissen. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. St. Meissen ö, 103-112.) [69 


Hassenpflug, Die 1. Kammergerichtsard- 
nung Kurbrandenburgs, 8. '94, 3948. Rez.: 
Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. Abtig., 175 Rich. 
Schmidt. [70 


Renz, G. A., 2 rechtshist. Bibera- 
cher Handschrr. (Diözesenarch. v. 
Schwaben "og, 56-59; 76f.) [71 


Maschke, Der Marschall v. Sachsen 
u. seine „Röveries ou mémoires sur 
l'art de la guerre“. (Jahrbb. d dt. 
Armee etc. 108, 1-22; 129-48; 282- 
98.) [72 

Schnackenburg, E., Grenadiere 
zu Pferde. (Ebd. 107, 133-49.) [73 

Winkler, L., Sanitätswesen in d. 
kurbaier. Armee nach d. 30jähr. 
Kriege bis zum Tode d. Kurfürsten 
Max Emanuel, 1649-1726. (Forschen. 
2. G. Baierns 7, 36-48.) [74 


Kontz, J., Herzog Ernst d From- 
men Verdienste um d. evang. Ge- 
samtkirche. (N. kirchl. Zt. ‘98, 156- 
210.) [75 

Rausch, A., Chr. Thomasius u. 
Aug. Herm. Francke. (Festschr. z. 
Jubelfeier d. Franckeschen Stiftgn., 
dargebr. v. Kolleg. d. Latein. Haupt- 


schule S. 1-15.) [76 

Tschackert, P.. Chr. Sigism. Wolf. (Allg. 
dt. Biogr. 4, 543-45.) — Ders., Chr. Wolle. 
(Ebd. 51x f) — Ders., Frz. Wörger. (Ebd. 
552 f. — Ders. Velch. Zeidler. (Ebd. 78 f.). — 
Ed. Jacobs, K. H. Zachariae. (Ebd. 641-46.) [77 

Thouret, G., Vertreibg. d. evang. 
Salzburger u. Aufnahme in Preussen 


(Hohenzollern-Jahrb. 2, 47-56.) [78 


Windel, R., Der „Theophilus‘ d. 
Joh. Val. Andreae, besond. in sein. 
Bedeutg. f. d. Pädagog. d. 17. Jahrh. 
(Festschr. z. Jubelf. d. Franck. Stiftgn., 
dargebr. v. Kolleg. d. Lat. Hauptschule 
S. 39-50.) [79 

ild K., Denkschrift Boyneburgs 
üb. d. Érrichtg. e. polytechnisch. In- 
GE zu Mainz v. J. 1669. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. 14, 325 f.) [80 

Weniger, L., Weimarische Schul- 
ordnung v. 1670. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 8, 334-67.) [81 


WER 


Zieger, B., Ein sächsischer Mer- 
kantilist [P. J. Marperger + 1730] 
über Handelsschulen u. handels- 
wissenschaftl. Abteilgen. an Univer- 
sititen. Lpz., Handels-Akad. (Hu- 
berti). 1858. 92 S. [82 

Lehner, T., P. Simon Rettenbacher, 
e. österr. Pädagoge a. d. Reformzeit 
d. 17. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt. Er- 
zichgs.- u. Schul-G. 8, 306-33.) [83 

Josephi, E. E., Ein Beitr. z. Schul- 
u. Kultur- 6. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. ’99, 26f.) [84 

Clement, E., Zur G. d. Elbertel- 
der Lateinschule. (Monatsschr. d. 
berg. G.-Ver. ’99, 16 f.) [85 

Rasmus, E., Joach. Fromme, Kasp. 
Gottschling, Dan. Finke, 2 brandenb. 
Schulrektoren u. Lokalchronisten. 
(Jahresber. d. hist. Ver. z. Brandenb. 
29 30, 52-62.) [86 


Endres, J. A., Korrespondenz d. 
Mauriner m. d. Emmeramern u. Be- 
ziehen. d. letzteren zu d wissen- 
schattl. Bewegungen d 18. Jh. Stuttg., 
Roth. 1038. 3 M. EM 

Buchwald, G., Aus d Briefwechsel 
d. Frankfurter Buchdruckers Joh. Arn. 
Cholinus, 1664-1678. (Arch. f. d. G. 
d. dt. Buchhandels 20, 86-108.) [88 

Richter, Wilh., Ferdinands v. Für- 


stenberg Bildungsgang u. ltterar. 
Thätigkeit. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 56, U, 33-72.) [89 

Haake, P., "Bernh. Zech. (Allg. 


dt. Biogr. 44, 734-37.) [90 

Reinhardstöttner, K. v., Des Re- 
gensburger Rektors Zippelius Be- 
mühgn. f. d. dt. Sprache. (Forschen. 


z. G. Baierns 7, S. j ff.) [91 
Vogel, H., Chr. Frdr. Hunold (Menantes), 
8. ‘US, 1425. (1. eipz Diss.) [92 


Goebel, F., Proben a. d. hannov. 
Hofdichtg. am Ende d. 17. Jh. (Han- 
nov. G.-Bll. '99, Nr. 14-16.) [93 


Ertinger, F. F., (Bildhauer), Be- 
schreibg. sein. Reisen; mitg. v. Frz. 
Mart. M ayer. (Beitrr. z. Kde. steier- 
märk. G.-Qu. 29, 3-16.) HK 

Voss, G., Berlin zur Zeit d Gr, 
Kurfürsten, d. Kurf. als Bauherr u. 
Kunstsammler. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins "ou, 3-7.) [95 

Czibak, E vu. W. Simon, Kö- 
nigsberger Stuckdecken. Lpz., Hierse- 


*134 
mann. fol. 21 S., 18 Lichtdr.-Taf. | 
20 M [3396 


Brandt, G., Der Ahrensboecker 
Kruzifixus. (Zt. f. bild. Kunst 10, 
93-96.) 97 

Haverkorn van Rijsewijk, Willem 
van de Velde de Oude, zijn leven 
en zijn werk. (Oud-Holland 16, 65- 
78.) [98 

Schirek, K., Nikolsburger Gold- 
u. Silber-Arbeiter. (Mitt. d. 3. (Arch.-) 
Sekt. d. Centr.-Comm. 4, 152-63.) [3399 


Horneffer, A., Joh. Rosenmüller (s. Nr. 
1455). Anhg.: Verz.d. Werke Rs. (Monatshfte. 
f. Musik-.r. mg. 45-47; 49-02; 65-69; 92.) [3400 

Mayer-Reinach, A., C.H.Graun als 
Operncomponist Berl. Diss. 44 S. [3401 


Bösch, H., Die Haushaltungstafeln 
im German. Museum. (Mitt. d. germ. 
Nationalmus. '99, 3-11.) K 

Müller, H., Sächsisches Bauern- 
Vaterunser wider die Teutschen, 
Anfg. d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. "ou, 25 f) Vgl: 
R. F. Arnold. (Ebd. S. 52.) [3 

Heuser, E., Amtliche Beschei- 
nigung üb. d. Erlöschen d. Pest in 
Speier i. J. 1667. (Pfälz. Museum '99, 
40 f.) — K. E. Graf zu Leiningen- 
Westerburg, Einladung zu e. Fest- 
schiessen in Monsheim 1709. (Ebd. 
55-57.) [4 

Runge, F., Geburtszeugnis a. d. 
J. 1684. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabrück 23, 209-13.) [5 

Jacobs, Ed., Brockengäünger u. 
Brockenführer ums Jahr 1707. (Zt. 
d. Harz-Ver. 31, 326-42.) [6 

Voretzsch, M., Das Eisenberger 
Gregoriusfest vor 200 Jahren; e. Blatt 
z. Erinnerg. an seine Abschaffg. 1698. 
Altenburg, Selbstverl. 8 S. 40 Pf. y 

Galland, G., Was eine Brandenb. 
Kurfürstin [Louise Henriette] an 
Schmuck, Gerätschaften u. dgl. be- 
sass. (Arch. d. „Brandenburgia“ 1, 
28-35.) 8 

Distel, Th., Ein als corpus delicti in sächs. 


Akten vorliegender Alraun. (Zt. f. Kultur-G. 
5, 838.) [3409 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
| 1740-1789. 


Richter, ©., Ereignisse in Dresden 
vor u. nach d. Schlacht b. Kessels- 
dorf; nach e. gleichzeitig. Tagebuche. 


Bibliographie Nr. 3396 — 3448. 


(Dresdner G.-Bll. Bd. II. (e op, 153 
-64.) [3410 
Borkowski, H., Tagebuch d. Her- 
zogs v. Braunschw.-Lüneburg. (For- 
schgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 
245-53.) (11 

Hohenemser, P., Kritik d. Quellen 
z. Schlacht b. Hochkirch. Heidelberg. 
Diss. 74 S. [12 

Brüning, W., Handschriftl. Chro- 
nik: 1770-1796. (Aus Aachens Vor- 
zeit 11, 18-70.) Sep. Aachen, Cremer. 
1898. 1 M. 20. [13 

Castella a F. J. a La chronique 
scandaleuse des misères, qui ont agité 
la magistrature, la bourgeoisie etc. 
des bailliages du canton de Fribourg 
en 1781 et 1782; publ. et annotee 
par M. de Diesbach. (Archives de 
la soc. hist. du canton de Fribourg 
6, 397-478.) [14 

Seidel, P., Ein Jugendbrief Friedrich 


Wilhelms III. (Hohenzollern-Jahrb. 2, 247 f.) 
9. XII. 17 6. [15 


Correspondance secrete entre le 
comte A. W. Kaunitz-Rietberg, 
ambassadeur imper. a Paris, et le 
baron Ign. de Koch, secretaire de 
l'impératrice Marie-Thérèse, 1750 
-1752: publ. p. H. Schlitter. Paris, 
Plon. xjx, 335 S. 7 fr. [16 

Küntzel, G., Aus d Korrespon- 
denz d franz. Gesandtschaft zu Berlin, 
1752-56. (Forschgn. z. brandb. u. 
preuss. G. 12, 257-66.) [17 

Sackmann, P., Ungedr. Voltaire- 
Korrespondenz; hrsg. m. e Anhang: 
Voltaire u. d. Haus Württemberg. 
Stuttg., Frommann. x,163S.4 M.50[13 

Küntzel, G., Ueb. d. erste An- 
knüpfg. zw. Preussen u. England im 
J. 1755; Quellenmitteilg. (Forschgn. 
z. brandb. u. preuss. G. 12, 253-56.: |19 

de Martange, Général-major, aide 
de camp du prince Xavier de Saxe, 
lieutenant-general des armées 1756 
-82: Correspondance inéd.; rec. et 
publ. p. Ch. Bréard. Paris, Picard. 
1898. an, 647 S. 8 fr. [20 

Granier, H., 2 Berichte ūb. d. 
Gefecht b. Charlottenburg 9. Okt. 


1760. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 
108, 162-66.) Vgl. Nr. 1488. [21 
Schlitter, H., Kaunitz, Phil. 


Coblenzl u. Spielmann; ihr Brief- 
wechsel 1779-92. Wien, Holzhausen. 
sti, 97 S. 3 M. 40. 22 


éd Sg 


Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789. 


Lory, K., Friedrich d. Gr. in d. 
süddt. f lugschriften-Litteratur. (Zt. 
f. Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 519 
BT [3423 

Distel, Th., Unbekannte Gedichte 
a. d. schlesisch. Kriegen. (Euphorion, 
Ergänzgshft. 4, 132-40.) [24 

[1) Eine in Kursachsen confiscierte Arie. 
2) Preussens Sieg b. Molwitz; gleichzeit. Verse 
v. stud. theol. Joh. Ehrenfried Thomaa.] 

Beck, P., Lied e. kaiserl. Wurmserischen 


Husaren beim Marsch nach d. Niederlanden 
i. J. 1755. (Alemannia 26, 263 f.) [25 


Coquelle, P., Une page de l'hist. 
de Hollande: L'abbé de la Ville, 
ministre de la France à la Haye 
1743-45. (Rev. d'hist. dipl. 13, 279 
-304.) [26 

Küntzel, G., Entsendg. d. Herzogs 
v. Nivernais an d. preuss. Hof 1755. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
12, 71-95.) [27 

de Broglie, Voltairo avant et pend. la 
guerre de 7 ans, s. ’08, 8319. Rez.: Journ. 
des savants "un, 701-12 Sorel; Rev. d'hist. 
diplom. 1”, 123-26 Le Glay; Dt. Litt.-Ztg. To, 
Nr. 15 Kosor. [25 

Rurille, A. v., Zum Ursprung d. 
7jähr. Krieges. (Nord u. Süd 87, 
45-61.) [29 

Lippe, Graf, Feldmarschall Möllen- 
dorff, e. Zögling Friedrichs d. Gr. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee u. Marine 
109, 253-640.) — Ein Zivilstratege d 
18. Jh.: Ch. H Ph. Westphalen. (Ebd. 
104, 139-45.) — E. Schnackenburg, 
Zur G. d. Werbung d. Fridericianisch. 
Bosniaken-Korps. (Ebd. 197 f.) [30 

Hennebert, Gribeauval, General- 
Lieutenant d. Armee d. Königs, 


erster General-Inspekteur d. kgl. 
Artillerie- Korps. Paris, Berger- 
Levrault. 1896. 127 5. [31 


Vgl.: Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 129-56. 
Wolfsgruber, C., Franz I., Kaiser 
v. Oesterr. I: Der Kronprinz v. Tos- 
cana, 1768-84. I: Der Erbprinz in 
Oesterr., 1784-92. Wien, Braumüller. 
au, 346: 246 S. 12 M. [32 


Polek, J., Anfänge d. dt. Besiedelg. 
d Bukowina unter d.Militärverwaltg., 
1774-86. (Sep. a.: Bukowiner Bote.) 
Czernowitz, Pardini. 148. 42 Pf. [33 

Heuser, E., Die Pfalz in e. französ. 
Reisebeschreibg. 1782. (Pfälz. Museum 
’'99, 44-46; 60-64; 76-78; 92-95.) [34 

Schierbrand, H. v., Prinz Xaver 
v. Sachsen, sein Leben u. seine Ver- 


*135 


dienste um Sachs. u. d. Reorgani- 
sation d. sächs. Heeres. (Jahrbb. f. 
d dt. Armee etc. 108, 149-61.) [35 

Wohlrabe, Prinz Wilhelm Adolf 
zu Braunschw. u. Lüneb. u. Joh. Chr. 
Ludw. Hellwig. (Braunschw. Magaz. 
'99, 33-37.) [36 

Friedländer, E., Blüchers Austritt 
a. d. Heere. (Forschgn. z. brandb. u. 
preuss. G. 12, 97-109.) [3437 


Innere Verhältnisse. 


Mencik, F,, Das ökonom. System 
d. Grafen Sweerts-Sporck. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 233 
-86.) [3438 

Brentano, L., Justus Möser, d. Vater d. 
neuest. preuss. Agrarreform. (Brentano, Ge- 
samm. Aufsätze 1, 26-97.) Vgl. ‘17, 1514. [39 

Lübbert, J., Der Seidenbau in d. 
Franckeschen Stiftgn. (Festschr. z. 
Jubelf. d. Franck. Stiftgn., dargebr. 
v. Kolleg. d Lat. Hauptschule S. 16 
-38.) [40 

Mushacke, Krefeld im Friderici- 
anisch. Zeitalter unter besond. Be- 
rücksicht. d. Entwicklg. d. Seiden- 
industrie. Vortr. Krefeld, Kramer 
& B. 238. 30 Pf. [41 

Breidenbach, W., Statistisches 
aus Elberfeld. (Monatsschr. d. berg. 
G.-Ver. ‘99, 8-11.) [42 

Guradze, F., Der Bauer in Posen; 
Beitrr. z. G. d. rechtl. u. wirtschaftl. 
Hebg. d. Bauernstandes d. jetzig. 
Prov. Posen durch d. preuss. Staat, 
1772-1805. (Zt. d. hist. (res. Posen 
13, 245-339.) [43 


@ubo, A. Aus d Ratsprotokollen 
d Stadt Cilli (s. ‘98, 1470). V.: 
Sept. 1775-Sept. 1778. (Beitrr. z. Kde. 
steiermärk. G.-Quellen 29, 17-36.) [44 

Freivogel, L., Stadt u. Landschaft 
Basel in d. 2. Hälfte d. 18. Jh. 
(Basler Jahrb. "un, 171-247.) [45 

Gothein, E., Joh. Geo. Schlosser 
als badischer Beamter. (= Nr. 2628.) 
Heidelb., Winter. 1098. 1 M. 20. [46 

K. Brunner, J. G. Schlosser. (Beil, z. 
Allg. Ztg. ‘93, Nr. 43.) 

Hoffmann, C., Les corporations 
en Alsace à fa veille de la révolution 
d'apr. des docce. inéd. (Ann. de l'Est. 
13, 87-108.) [47 

Brüning, W., Ein Beitr. z. Wür- 
digung d. Bürgermeisters Dauven. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 265-75.) [48 


*136 


Grünhagen, E., Schlesische Be- 
ziehen. z. Carmerschen Jusizreform 
u. der Entstehg. d Landrechts. (Zt. 
d Ver. f. G. etc. Schlesiens 33, 239 
-68.) [3449 

de Toulongeon, Une mission milit. 
en Prusse en 1786: récit d'un voyage 
en Allemagne et observations sur les 
manœuvres de Potsdam et de Magde- 
bourg, publ. p. Finot et Bouvier. 
Paris, Firmin-Didot. »988. 3 fr. 30. [50 


Duhr, B.. Die Etappen bei d. 


Aufhebung d. Jesuitenordens nach d. 
Papieren in Simancas. Zt. f. kath. 
Theol. "ua, 432-54.) (ai 


Gubo, A., Zum Toleranzpatent. 
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen 
29, 41-44.) [52 

Endres, Ein geistlicher Fürst 
LU B. Kraus, Fürstabt v. St. Emmeram] 
d 18. Jh. ıHist.-polit. BI. 123, si 
-96; 157-67.) [53 

Greisling, F. P., Ceremoniel, so 
bey Aufnehmung u. Aufschwohrung 
einer neuen Ntittts-Dame zu Würtz- 
burg dermahlen gehalten u. beob- 
achtet wird, beschrieben 1. J. 1767; 
mitg. v. F. Frhrn. v. Bechtolsheim. 
(Arch. a hist. Ver. v. Unterfranken 
u. Aschaffenb.40, 99-109.) — 3. Gö bl, 
Handschriftl. Reliquien v. K. Th. 
Frhrn. v. Dalberg. (Ebd, 85-97.) [54 

Thudichum, F., heakket 


u. Aufklärg. im 18. Jh. (Beil. z. 
Allg. Ztg. ‘99, Nr. 39f) Sep. Köln, 
Neubner. 50 Pf. [55 


Merz, Simonie im 18.Jahrh. (Beitrr. 
zZ. baier. Kirch.-G. 5, 135-38.) [56 
Beste, J., Der ‘Abt Häseler u. 
seine Familie. Braunschw. Magaz. 
"V9, 41-45; 49-54.) [57 
Riemer, M., Eine evangel. Land- 


gemeine [Harbke] um d. Mitte d. 
vorig. Jahrh. Zt. f. prakt. Theol. 
21, 137-56.) 000.0. [58 


Pöhnert, K., Joh. Matth. Gesner 
u. sein Verhältnis z. Philantropinis- 
mus u. Neuhumanismus; ein Beitr. 
z. G. d. Pädagogik im 18. Jh. Diss. 
Lpz., Gräfe. 129 S. 2 M. [59 

Wehofer, Th. M., Der Dominikaner u. 
Wiener Univorsitätsprofessor Fetr. Gazzaniga 
üb. d. padagog. Wert d. scholast. Methode 
d. 15. Jh. (Mitt. d. Gos. f. dt. Erriehge.- u. 
Schul-G. 8, 191-973 [60 

Altmann- -Altinger, Die Schul-Geozraphie 
d. Abtes Ansolm Desing(O.S.B.) für d. Bened.- 
Gymuas. zu Kremsmuüuster. (Ebd. 182-90.) [61 


| 1898. 


Bibliographie Nr. 3449—3505. 


Uttendorfer, E., Die Regul rkanonissen 
d Augustinerord«ns unter d. Titel ..Kongre- 
gation Unserer Frau oder de Notre Dame", 
(Ebd. 203-6.) (es 

Specht, Th., Musaeum philosophi- 
cum. Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 
11, 172-74.) 163 

Hauber, G., Der dt. Unterricht an 
d. Karlsschule. (Mitt. d. (res. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 9, 82-98. [64 

Hagen, P.,Briefwechselzw. H.C.Boie 
u.J.B.Köhler. :Zt.d. Ges. f.schlesw.- 
holst.-Jauenb. G. 28, 301-40.) [65 

Vahlen, Friedrich d. Gr. u. d'Alem- 
bert. (Sitzungsberr. d. Berl. Akad. 
un, 49-71.) Gë 

Ke ler, D., Die Berufung d Ge- 
schichtsschreibers M. J. Schmidt an 
d. kaiserl. Haus- u. Staatsarchiv in 
Wien. (Arch. d hist. Ver. v. Unter- 
franken u. Aschatfenb. 40, 73-83.: [67 

Warda, A., Zur Frage nach Kante 
Bewerber. um e Lehrerstelle an d. 
Kneiphöfischen Schule.  {Altpreuss. 
Monatsschr. 35, 578-614.) [68 


Jacoby, D., Friedrich d. Gr., Prinz 
Heinrich u. Rabener. Euphorion 5, 
681-85.) [69 

Stockmayer, K. H. v., Das dt. 
Soldatenstück d. 18. Jh. seit Lessings 
Minna v. Barnhelm. (Litter. Forschen., 
hrsg. v. Schick ete. Hft. 10.) Weimar, 
Felber. 1898. xj, 125 S. Subskr.-Pr. 
2 M. 60. Einzelpr. 3 M. [TU 

Wittig, M., Joh. Christian Brandes; 
Beitr. z. G. d. Lut u. d Theaters 
im 18. Jh. Progr. Lpz., Fock. 4° 
348. 1 M. m 

Pawel, J., Ungedr. BriefeKnebels 
an (lem. Zt. f. dt. Unterr. 12, 
433-45.) [72 

Heinemann, K., Goethe. 2. Auf. 
Lpz.. Seemann. xvj. 774 N. m. 277 Ab- 
bilden. etc. u. 1 Heliogr. 10 M. [73 

Goethes Briefe an Frau v. Stein; 
hrsg. v. A. Schall 3. Aufl. besorgt 
v.J. Wahle. Bd. I. Mit 1 Titelbild 
d Frau v. St. u. 7 Reproduktianen 
Goeth. Handzeichnen. Frankf. a. M, 
Litter. Anstalt. 632 S. 8 M. 40. [74 

Schriften d. Goethe - Gesellschaft 
(s. "ug, 1502). Bd. 13: Goethe u. 
d. nn. Briefe m. Erläuteren. 
TL I; hrsg. v. C. Schüddekopf u. 
O. Walze L Weimar, Goethe-Ges. 
xcv), 382 S. [T5 
Rez.: Preusse. Jahrbb 96, 152-56 F Sandvoss. 


Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789. 


Goethevorträge , 
Strassb., Trübner. 197 S. 2 M. [3476 


Inh.: E. Martin, G. üb. Weltlitteratur u. 
Dialektpoesie; R. Henning, Der junge OG: 
E. Joseph, G. u. Lili; W. Windelband, 
Aus Gs. Philosophie; A. Michaelis, G. u. 
d. Antike; J. Stilling, Ueb. Gs. Farben- 
lechre, Th. Ziegler, Gs. Faust. 


Vorländer, K., Neue Zeugnisse 
Goethes Verhältnis zu Kant betr. 
(Kantstudien3, 311-19.) Vgl. og, 3404. 
— N. Cossmann, Goethes Natur- 
teleologie. (Euphorion 5, 694-705.) — 
R. Hildebrand, Zu Schillers u. 
Goethes Weltanschauung mitg. v. 
G. Berlit. (Zt. f. dt. Unterr. 12, 
1-14.) [77 

Keuchel, G., Goethes Religion u. 
Goethes Faust. Riga, Jonck & P. 
333 S. 6 M. [78 

O.Harnack. kin Goetheproblem. (Preuss. 
Jahrbb. 95, 216-835.) 

Beyschlag, W., Protestantisches 
in Goethe. (Dt. ev. BIL 24, 217 fF.) [79 

Sadger, J., War Goethe e. patho- 
logische Erscheinung? (Dt. Revue 
24, II, 72-96.) [80 

Waldberg, M. Frhr. v., Goethe u. 
d. Empfindsamkeit. (Berr. d. fr. dt. 
Hochstiftes 15, 1*—21*.) [81 

Meyer, R. ::., Ist Goethes „Egmont“ 
e. histor. Drama? (Preuss. Jahrbb. 
95, 65-79.) [82 

Knauth, Goetlies Sprache u. Stil im Alter, 
8. "ag, 1501. Rez.: Litt. CLIL. ‘95, 1517-24 u. 


2076 Burdach; Zt. f. dt. Unterr. 12, 487-91 
Henkel; Zt. f. dt. Philol. 31 E. Bruhn. [83 


Koetschau, K., Neues üb. Goethe 
als Radierer. (Zt. f. bild. Kunst 10, 


199-204.) [84 
Ewart, F., Goethes Vater. Ham- 
burg, Voss. 1048. 2 M. [#5 


Schubart, Francois de Théas, Comte de 
Thoranc, s. 37, 154% u. 718, 1499. Rez.: 
Quartalbli. d. hist. Ver. f d Grhzgt. Hessen 


2, 160-63 Nick. [56 
Sattel, J., Freundschaftsbund zw. 
Goethe u. Schiller. (Frankfurter 
zeitgemüsse Broschüren. XIX, 3.) 
Frkf., Kreuer. 40 S. 50 Pf. [87 
Wyehgram, J., Schiller. 3. Aufl. 


Bielef.,Velhagen & K1. 541 S. 9 M.60.[88 

Schillers dramat. Entwürfe u. 
Fragmente; a. d. Nachlass zusammen- 
gest. v. G. Kettner. Stuttg., Cotta. 
307 S. 2 M. [89 

Pick, A., Schiller in Lauchstädt 
im J. 1803. unter Benutzg. e. v. 


O E. Seidel hinterlassenen Ms. 
(= Nr. 2662.) Halle, Hendel. 48 S. 
1 M. [90 


Strassburger. | 


*137 


Löschhorn, K., Zur Auffindg. v. Schillers 
Adelsdiplom. (Zt. f. dt. Unterr. 12, 604 f.) — 
R. Weltrich, Schillers Vorfahren. (Beil. z. 
Allg. Zug ’99, Nr. 51.) [91 


Teuber, 0., 2 Sitzungen d Schau- 
spieler-Parlaments. (Wiener Stamm- 
buch, Glossy gewidmet. S.258-63.) [92 

Pick, A., Erfurter Theatervor- 
stellungen in d. guten alten Zeit. 
(Sammlg. gemeinverständl. wiss. Vor- 
trr. Htt. 308.) Hamburg, Verl.anst. 
u. Dr. A.-G. 295S. 75 Pf. [93 

Ulrich, ©., Die ersten Aufführgn. 
v. Lessings Dramen in Hannover. 
(Hannov. G.-Bll. '99, Nr. 12-15.) [94 


Valentin, C., Mozartbriefe d. 
Donaueschinger Bibliothek. (Monats- 
hfte. f. Musik-G. oo 26-30; 33-42.) [95 


Witkowski, @., Die dt. Bücher- 
illustration d. 18. Jh. (Zt. f. Bücher- 
freunde Jg. 1, Bd. II, 401-14.) [96 


Trautmann, K., Westenrieders Iuventari- 
sierg. d. Kunstschätz« altbai"r. Kloster 17-3 
u. ihre Ergebnisse f. Beuerberg (8. "94, 4111 f.). 
Schluss. (Monatsschr. d hist. Ver. v. Ober- 
baiern ’37, 11-16. "up, 151-61.) [97 


Pfund, K., Erinnergn. a. d. Volks- 
leben im Isarwinkel um d. J. 1780. 
(Ebd. ‘98, 113-19; 148-51.) [98 

Jaksch, A. v., Der Respiranten- 
Orden in Oberkärnten. (Carinthia 89, 
I, 57-63.) [3499 

Beck, P., Oberländer Spitzbuben- 
Chronik ís. "ug, 1514). Forts. (Diö- 
zesanarch. v. Schwaben "ug, 45-48; 
60-63.) [3500 

Ulrich, 0., Fahrende Künstler im 
alten Hannover. (Hannov. G.-Bll. 
99, Nr. 16f.) [3501 

Stegmann, H., Anne Charlotte Rhebisch, 


die schöne Türkin vom Schwarzun Moore 
(Braunschw. Magaz. ’99, 57-61.) [3502 


8. Zeitalter der franz. Revolu- 
tion und Napoleons, 1789-1815. 

Brüning, Chronik s. Nr. 3113. [3503 

Veling, P. A., Campagne de 1792 
sur le Rhin d'après des témoins 
oculaires allemands. (Souvenirs et 
mémoires — recueil mensuel — 1, 
481-514 2,61-84; 177-87; 524-45.) [4 

(Peterson,) Aus d. Tagebuche d. 
Baurates Peterson in Bromberg. 
(Jahrb. d. hist. Ges. f. d. Netze- 
distrikt zu Bromberg ou, 5-48.) [5 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 10 


*138 


Lanznaster, F. A., Ein Zeuge a. ` 


d. Kriegsjahre 1797. 
nandeums 4%, 342-45.) 
Kirchner, Ph. D. 


(Zt. d. Ferdi- 
[3506 

(Reform. Pfarrer 7u 
Frankenthal), Aufzeichugn. 6. Dez. 11:8 
-4 Nov. 1803. (Monatsschr. d. Frankenthal. 
Altert.-Ver. ’39, Nr. 1.) D 
Hinterleutner, chargé d'affaires 
prussien auprès de Charles- Emma- 
nuel IV., Lettres au comte Prospero 
Balbo (1800-1801); traser. ed illustr. 


da G. Roberti. (Lumbroso, Miscell. 


Napol. 5, 297-333.) [8 

(Lasser, P.,) Vor 100 Jahren. 
Aufzeichngn. a. e. Klostertagebuch 
üb. d. letzt. Kriegszeiten d. Bene- 
diktinerabtei Neresheim, 1800-1802. 
(Diözesanarch. v. Schwaben '99, 10 
-14; 31f.; 44f.; 74-77.) [9 

Ulmann, Ueb. d. Memoiren d. Fürsten 


Czartoriski, 8. Nr. 1563 Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 
Wa, Nr. 12 J. Caro. (10 


Aus d. Franzosenzeit. Tage- 
buchbll. e. Hannoveraners [d. Polizei- 
komm. Wömpner] 1803 u. 1804. 
(Hannov. OG HU. "ou, Nr. 8 ff.) [11 

Bailleu, P., Königin Luise in 
Pyrmont. (Hohenzollern -Jahrb. 2, 
248f.) [2 Briefe an Frdr. Wilh. OI., 
1806. ] [12 

Siegling, J. B., Briefe an d. 
Feldmarschall Grafen Neidhardt v. 
Gneisenau; hrsg. v. A. Pick. (Mitt. 
d Ver. f. G. v. Erfurt 20, 73-92.) |13 

Börner, G., Aus d. Kriegstagebuch 
d vormalig anhaltisch. Stabsarztes 
Dr. Kretschmar währ. d. Feldzüge 
1809 in Tirol u. 1810 in Spanien. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee 106, 33-58; 
135-57; 256-76.) 14 

Schatz, A., Kirchl. u. polit. Er- 
eignisse in Tirol unter d. bairisch. 
Regierg. Nach schriftl. Aufzeichngn. 
d. Marteller Frühmessers Jos. Eber- 
höfer. (Stud. etc. a. d. Bened.- u. 
Cat Orden 19, 624-29. 20, 52-69.) [15 

Gebhardt, B., Aus d. Briefwechsel 
Wilh. v. Humboldts mit Prinzessin 
Luise Radziwill. (Nord u. Süd 86, 
82-117.) 16 

Vionnet de Maringoné, L. A. 
Campagnes de Russie et de Saxe, 
1812-13; souvenirs. Avec préface de 
R.Vagnair. Paris, Dubois. 1958. [17 

Cottin, P., Mémoires du sergent 
Bourgogne, 1812-13; publ. d'apr. 
le ms. orig. (Sep. a.: N. rev. rétro- 
spect.) Paris, Hachette. 1898. xvj, 
358 S. [18 

Jacquemont, P., Carnet de route 


Bibliographie Nr. 3506—3559. 


d'un officier d'artillerie (1812-13); 
comm. de V. Jacquemont du 
Donjon. (Souvenirs et mémoires — 
recueil mensuel — 2, 97-121.) [19 

Arndt, Ernst Mor., Ein Lebens- 
bild in Briefen; nach ungedr. u. 
gedr. Qu. brsg. v. H. Meisner u. 
R. Gecrds. Berl., Reimer. 1898. 
561 S. 7 M. Vgl. Nr. 1837. [:0 

Frz Sandvoss, E. M. Arndt Ein 


Apostel d. Deutschen. (Preuss. Jahrbb. 95, 
515-30.) 


Rye, J. B., The Lost and the 
New Letters of Napoleon. Engl. 
hist. rev. 13, 473-98 Vgl. “8,3445. [21 

Giuseppina e Napoleone, Lettere 
ined. à Barras, Pico, Brune, Menou, 
Tallien, Réal Estève, Carnot, Defor- 
mon, Fouché: pubbl. da Lumbroso. 
(Lumbroso, Misc. Napol. 5, 247-96.) [22 

Grünhagen, E., Schlesien im J. 
1797: Bericht d. Ministers Grafen 
Hoym. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schle- 
giens 83, 355-68.) [23 

Ringler, J. R. (Stadtschreiber aus 
Zofingen, Berichte aus d. Abgeord- 
neten - Versammlg. zu Bern v. 1. D. 
bis 16. III. 1798; brsg. v. F. Zimmer- 
lin. (Neuj.bl. d. hist. Ver. v. Bern 
auf d. J. oui Bern, Wyss. 4°. 448. 
2 M. [24 

Obser, K., Bericht üb. d. Vorgünge 
in Offenburg v. 11.- 15. März 1804. 
(Mitt. d. bad. hist. Kommiss. 21, 57 


-65.) [25 

Bardy, H., Un document inéd. 
relat. ä l'arrestation du duc d'Eng- 
hien. (Rev. d'Alsace 48, 137-39.) 


Vgl. ‘97, 1588. [26 

Fournier, A., Reisebericht aus 
Sachsen u. Baiern v. J. 1807, (Hist. 
Viertelj.schr. 2, 243-47.) [27 

Fahrmbacher, L., Die beiden 
landständischen Rezesse im Fürsten- 
tume Bayreuth üb. d. Napoleonische 
Kriegskontribution u. d. anderen 
Kriegslasten. (Forschgn. z. G. Baierns 
7, 49-56.) [28 

Murat, Le roi, Lettres inéd., 1513 
-15. (Rev. de Paris’98, V.673-704.\ [29 


Holzhausen, P., Litteratur- u. 
Stimmungsbilder aus d. ersten Koali- 
tionskriegen (8. Nr. 1580). IV u. V: 
Der erste Konsul in d. dt. Lyrik 
seiner Zeit. (Beil. z. Allg. Ztg. 99, 
Nr. 64; 86f.) [30 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


- Obser, K., Zur G. d. badisch. 
Presse in d. Rheïnbundszeit. (Zt. f. 
G. d Oberrh. 14, 111-36.) [3531 

Rowe, E., Zur Litteratur üb. 
Friedr. Wilh. II. (Zt. f£. Bücherfreunde 
Jg. 1, Bd. Il, 585-89.) [32 

[Privatleben: (irafin Lichtenan.] 

Sybel, H. v., G. d. Revolutions- 
zeit, 1789-1809. Wohlf. Ausg. (8. "98, 
3448). Lfg. 33-47. (Bd. 6, 177-326, 
xjvS.; Bd. 7.448 S.; Bd. 8, 1-320.) [33 

Guarini, 6. B., La Germania all’ 
inizio della questione d’Oriente. Le 
alleanze moderne e la quezione 
d'Oriente, Rom Loescher. 1898. 
117 S. 2 L. Vgl. Nr. 3635. [34 

Gauniers, A. de, Un cas d'insub- 
ordination milit.: Dumouriez contre 
Luckner (juillet 1792) d'apr. les doce. 
ined. du dépôt de la guerre. (Rev. des 
questions hist. 65, 498-559.) [35 

Ehrhard, L., Charles Schulmeister, 
Generalkommissär d. kaiserl. Heere 
unter d. ersten Kaiserreiche. Progr. 
Strassb. 1898. 4°. 47S. [36 

Betrachtungen, Strategische, üb. 
d. Feldzüge v. 1796 in Dtld. u. 


Italien. (Jahrbb. f. d. dt. Armee 
etc. 102, 11-27; 136-58; 311-24. 103, 
10-34; 156-69.) [37 


Polevoi, N. A., Istoriia kniazia 
Italiiskago grafa Suvörova-Rymniks- 
kago. (Zug Suworoffs üb. d. Gotthard.) 
Moskva, Morozov. 1897. 327S. [38 

Criste, O0., Beitrr. z. G. d. Rastat- 
ter Gesandten-Mordes 29. Apr. 1799. 
Mit 3 Tafeln. (Mitt. d. k. k. Kriegs- 
Arch. N. F. XI) Wien, Seidel. x, 
440 S. 9M. [39 

Becker, F., Erste Schlacht b. 
Zürich 4. Juni 1799. (Vor 100 Jahren II.) 
Zürich, Schulthess. 113 S. 3 M. [40 

Eiselein, F., Gefechte b. Schlatt, 
Andelfingen u. Diessenhofen u. Er- 
stürmung d. Stadt Konstanz durch 
d. Franzosen 7. Okt. 1799. (Schrr. 
d Ver. f. G. d. Bodensees 27, 132 
-47.) [41 

Janetschek, C., Schlacht b. Auster- 
litz (2. XII. 1805). Nach d. v. A. Slovák 
in 2. Aufl. veröff. Darstellg. Brünn, 
Winkler. 170 S. 60 Pf. [42 

Vollrath, Schlachtfeld v. Jena. 
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Erfurt 
20, 51-71, 2 Taf.) [43 

Schwartzkoppen, C. v., Karl v. 
François; e. Soldatenleben Nach 


*139 


hinterlass. Papieren. 3. Aufl. Berl., 
Eisenschmidt. 1898. 248S. 1 M. 60. [44 


E. Daniels, E. fahrender Ritter a. d. Zeit 
d. Freiheitskriege. (Preuss. Jahrbb. 75, 531 


-41.) 

Wertheimer, E., Der Reichst?g 
v. J. 1807. (Századok 80, 293-310; 
394-413.) [45 

Brünnert, G., Napoleons Aufent- 
halt in Erfurt i. J. 1808. Erf., Neu- 
mann. 27 S. 50 Pf. e 

Saski, Campagne de 1809 en Alle- 
magne et en Autriche. T. I. Paris, 
Berger-Levrault. 586 8. 10 fr. [47 

Larisch, A. v., Das Kriegsjahr 
1809; nach älter. u. neuer. Quellen 
bearb. Kötzschenbroda, Trapp. 1248. 
8 M. [48 

Lentner, F., Die Vertheidiger d. 
Passes Lueg im J. 1809 u. ihr Füh- 
rer Jos. Struber; salzburg. Geschichts- 
bild. Salzb., Kerber. 158. 35 Pf. [49 

Schefer, Chr., Bernadotte, prince 
de Suede, et l’Europe, 1810-1815. 
(Ann. de l'école libre des sciences 


polit. 13, 303-42.) [50 
Welck, A. Frhr. v., Napoleons 
Aufenthalt in Dresden im Mai 1812. 


(N. Arch. f. sächs. G. 20, 129-47.) [öl 

Thiry, R., Napoleon en Russie. 
(Rev. de Paris ’98, T. 4, 351-86.) [52 

Oncken, W., Sendung d. Fürsten 
Hatzfeld nach Paris, Jan.- März 1813; 
urkund. Mitt. (Dt. Revue 24, II, 44 
-57; 196-210; 337-53. III, 92-107.) [53 

l.adetzky als Generalstabschef d. 
Heere d. Verbünden im J. 1813-1814. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 
34-52.) — Radetzky im Herbstfeld- 
zug 1813. (Ebd. 100, 27-49.) — Das 
Lützow’sche Freikorps u. d Kron- 
prinz v. Schweden 1813/14. (Ebd. 
103, 268-72.) [54 

ve Buddenbrock, Schlacht b. 
Bautzen vom Standpunkt d. Truppen- 
führg. (Ebd. 106, 121-34.) [55 

Trapp, R., Kriegführg. u. Diplo- 
matie d. Verbündeten vom 1. Febr. 
bis z. 25. März 1814 (s. Nr. 1610). 
Giessen, Frees. 178 S. 2 M. [56 

Linke, 0., Schlesiens Wünsche 
bei d. Friedensverhandlgn. 1814. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 187 
-208.) [57 

Pingaud, A., Le congres de Vienne 
et la politique de Talleyrand. (Rev. 
hist. 70, 1-52.) [58 

Salpius, F. v., Konflikt Blüchers 

10* 


*140 


m. d. General v. Borstell 1815. (Dt. 
Revue 24, II, 247-51.) [3559 
Houssaye, H., 1515. Waterloo. 


8. éd. Paris, Perrin 1898. 512 5., 
Ktn. 7 fr. 50.— Ed. in 12°: 3 fr.50. [60 


Dieraner, J., Befreiung d. Rhein- 
thals 1798. (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodensees 27, 20-39.) — Ders., Die 
Stadt St. Gallen (ia Hrsg. v. hist. 
Ver. in St. Gallen. St. G., Fehr. 4°. 
6s S., 2 Taf. 2 M. e 

Burckhardt-Finsler, A., Revolu- 
tion zu Basel im J. 1798. (Basler 
Jahrb. "39, 1-80.) [62 

Escher, C., Ueberfall v. Nidwalden 
9. Sept. 1798; bearb. nach ält. hs. 
Aufzeichnen. (Neujahrsbl. d. Stadt- 
bibl. in Zürich auf d J. "pit Zürich, 
Fäsi & B. 4° 51 S., 1 Taf. 3 M. 
— Nidwalden vor 100 Jahren; e. 
Erinnerungsschrift an d. 9. IX. 1798, 
hrsg. v. hist. Ver. v. Nidwalden. Stans, 
v. Matt. 167 S.,1 Taf. 2 M. 80. [63 

Meister, U. u. P. Rütsche, Kan- 
ton Zürich im J. 1799. (94. Neuj.bl. 
d. Feuerwerker-Gesellsch. in Zürich 
auf d. J. 1899.) Zürich, Füsi & B. 
An. 5928. 3 M. [64 

Plathner, K., Aus d. G. Sigma- 
ringens zu Ende d . vorigen u. Anfang 
dies. Jahrh. Progr. Sigmaringen. 1898. 
Ai 32 S. [65 

Wibel, F., Hochverräterische Me- 
daille Freiburgs a. d. J. 1814. (Schau- 
in s-Land 25, 101-3.) [66 

Beuchot, Les prètres sexagénaires 
et Eren. du Haut-Rhin pend. la 
revolution. (Rev. cath. d'Alsace 17, 
904-13. 18, 51-63.) [67 

Jerome, L., Les élections et les 
cahiers du clergé lorrain aux états 
généraux de 1789. (Sep. a.: Annales 
de l'Est.) Nancy et Paris, Berger- 
Levrault. 176 S. 3 fr. 50. [68 

Hauck, K., G. d. Stadt Mannheim 
zur Zeit ihres Teberganges an Baden. 
(Forschen. z. G. Mannheims u. d. 
Pfalz I.) Lpz., Breitkopf & H. jx, 
145 S. 2 M. 50. [69 

ege Zur Uebergabe Landaus 
an Oesterreich i. J. 1815. (Pfälz. 
Museum ‘99, 57£.) [70 

Kraenuer, J., Frankf a M. u. d. 
franz. Republik 1802- 1803 (s ..96,3428). 
Forts. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6, 253-313.) [71 

Beitrag z. G. Elberfelds im Be- 


Bibliographie Nr. 3559—3609. 


freiungskriege. (Monatsschr. d. berg. 


G.-Ver. "ua, 12-14.) [72 

Goebel, G., Franz. Emigranten 
im Bremischen. :Hannov. G.-Bll. ‘99, 
Nr. 9.) [73 


Sommerfeldt, G., Joh. Karl v. Wiersbitzki. 
(Goldaper Ztg. ‘#58, Nr. 277-79.) 3578 


Innere Verhältnisse. 


Spannagel, C., Eine Kabinetts- 
ordre Kg. Friedrich Wilhelms IIl. v. 
Preuss. an d. Ritterschaft d. Graf- 
schaft Ravensberg v. J. 1799) (Zt. 
f. vaterl. G. etc. Westfal. 56, I, 117 
-20.) [3573 

Rohrscheidt, K. v., Vom Zunft- 
zwange zur (sewerbefreiheit. Berl., 
Heymann. xx, 668 8. 12 M. [76 

Italie, H., De Societeit Felix Liber- 
tate en wat zij voor de Emancipatie 
der Joden heett gedaan is. Nr. 1631). 
Schluss. (Oud- Holland 16, 147-67) [77 

Blau, J., Ein Kapitel v. Gelde. 
(Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhmen 
37, 216-19.) [78 

Bär, M., Der Piesberg vor 100 
Jahren. «Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabrück 23, 120-33.) [79 


Cumont, G., Détresse financière 
du gouvernement autrich. au moment 
de sa retraite devant l'invasion franç. 
en Belg. 1794-95 et projet de frapper 
monnaie au coin de l'empereur Fran- 
çois II. dans l'atelier monét. électoral 
de Dusseldorf et ensuite à Francfort 
par les officiers de la monnaie de 
Bruxelles. (Annales de la soc. d'archl. 
de Brux. 12, 360-75.) [so 

Binding, K., Die Konföderations- 
Akte d. rhein. Bundesstaaten v.12. VIT. 
1806. Die dt. Bundes-Akte v. 8. VT. 
1815. Die Wiener Schluss- Akte v. 
15. V. 1820. 2. Abdr. (Binding. Dt. 
Staatsgrundgesetze Hft. 3.) “Lpz, 
Engelmann. 58 8. 1 M. EN 

Fromm, E., Napoleon u. d. Gothaer 
Almanach; e. Beitr. z. G. d. Censur 
unter d. ersten Kaiserreich. (Zt. f. 
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 414-20.) 
Vgl.: E. W. Moes. (Ebd. 546f.) [82 

Fossel v. Arthenfels, F., Finanz- 
patent v. 20. Febr. 1811 u. dessen 
Geltungsgebiet in Kärnten. (Carin- 
thia 89, I, 11-27, Kte.; 31-36.) [83 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Kiem, M., Augustin Vigil Nagele, 
letzter Prälat d. Augustiner- Chor- 
berrenstiftes zu Gries b. Bozen, 1790 
-1815, u. seine Zeit. Innsbruck, Ver.- 
Buchhälg. 197 S. ? M. E 

Piffrader, J., Diebairischen Ilumi- 
naten u. d. Clerus im Burggrafen- 
amte u. Vintschgau währ. d. Jahre 
1806 - 1809; nach Jos. Ladurners 
hinterlass. Schriften. Innsbr., Vereins- 
Buchh. 1898. 182 S. 1 M. 80. [85 

Chenot, F., Esquisse d’une hist. 
relig. du pays de Montbéliard de la 
révolution franç au concordat. These. 
Paris, 1898. 878. EI 

v. Tannenberg, Die Zustände d 
Fürstbistümer Würzburg u. Bamberg 
zu Anfang dies. Jahrh., geschildert 
in 22 im J. 1803 in Frankf. ersch. 
Briefn. Bamberg, Handelsdruck. 1898. 
110 S. 1 M. 5v. [87 

Schröder, A., Errichtg. e. Bistums 
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 11, 171f.) [88 

Apostel, Ein. d. Sundgaus, P. 
Bernh. Juif, d. Pfarrer v. Blotzheim, 
sein Leben u. Wirken; v. e. Priester 
d. Bistums Strassburg. St. Ludwig, 
Perrotin & Schm. 1897. x, 318 8. 
1 M. 60. 89 

Kupke, G., Beitrr. z. G. d. kathol. 
Mission in Tilsit im vorigen Jahrh. 
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven 
etc. 2, 116-39.) [90 


Specht, Th., Projekt d. Ueber- 
lassung d. Univ. Dillingen an d. 
Orden d. Benediktiner u. Fideisten 
am Ende d. vorig. Jahrh. ‘Jahrb. d. 
hist. Ver. Dillingen 11, 1-30.) [91 

Voges, B., Plan einer Verlegung 
d. Helmstedter Universität nach 
Wolfenbüttel i. J. 1:90. (Braunschw. 
Magaz. ‘98, 203-6.. [92 

Asbach, J., Die Napoleonische 
Universität in Düsseldorf, 1812-13. 
Progr. Düsseld., Voss. 4°. 32 S. 
1 M. 50. [93 


Zingg, E., Schulwesen auf d. Land- 
schaft Basel nach d. amtl. Berichten 
an d. Erziehgs.-Comité v. Mainz 1198. 
Liestal, Gebr. Lüdin. 1898. 143 S.. 
1 Tab. [94 

Hunziker, 0., Pestalozzi franzüs. 
Bürger. (Festgaben zu Ehren Bü- 
dingers S. 405-27.) [95 


"141 


Paulsen, F., J. G. Fichte im Kampf 
um d. Freiheit d. philosoph. Denkens; 
e Gedenkblatt. Dt. Rundsch. 99, 
66-76.) $ [v6 

Runge, F., Joh. Agidius Rosemann 
genannt Klöntrup, d. Osnabrücker 
Jurist, Dichter u. Sprachforscher. 
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23, 
71-119.) [97 


Geiger, L., Briefwechsel L. F. 
Hubers u. K. A. Böttigers. (Zt. f. 
vergl. Litt.-G. 12, 420-47.) [98 

Morris, M., Hnr. v. Kleists Reise 
nach Würzburg. Berl., Skopnik. 
45 S. 1M. [3599 

Rez.: Dt. Litt-Ztg "99 Nr. 12 R. Steig u. 
Entgegng. v. M. ebd. Nr. 17. 

Borkowski, H., Brief A. v. Kotzebues an 
d. B.chhändler Nicolovius in Kouigsberg in 
Preussen. (Euphorion 5, 6179-51.) [300 


Huuffen, A., Die deutschböhmische 
Litteratur am Berinne d. 19. Jh. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, 221-32.) [3601 


Starck, A., Graf Charles de Graim- 
berg. sein Leben u. Wirken in Heidel- 
berg. (Mitt. z. G. d. Heidelberg. 
Schlosses 4, 1-32, Taf. 1. K 

Frimmel, Th. v., Frz. Zauner. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 727-30. [3 


Beck, P., Der Orden der her: 
rückten Hofräte“. (Alemannia 26, 
270-73.) {4 

Jung, R., Ertrag eines Hauses auf 
dem Römerberg währ. d. Krönung 
1790. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6, 339 f., [3605 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Arnold, R. F., Die „Tablettes Au- 
trichiennes“. (Wiener Stammbuch, 
Glossy gewidmet. S. 1831-93., [3606 

(Gérard.) Lettre du maréchal Gé- 
rard concern. les débuts du royaume 
de Belgique. (Souvenirs et mémoires- 
recueil mensuel-J, 543-45.) [7 

Hagenmeyer, K., Die Revolutions- 
jahre 154% 49; Schildergn. auf Grund 
eigener Anschauung u. persönl. Er- 
lebnisse. Karlsr., Reiff. 1898. 192 S., 
ı Taf. 1 M. 50. E 

v. Diest, Meine Erlebnisse im J. 1848 u. 
d Stellg d. Staatsininisters v. Bodelechwingh, 


"ns. 3551 Rez: Forechgn. z brandenb u. 
preuss (5. 11. 5°:-91 Oncken. — Ders, Meine 


, Erinueren. an Kaiser Wilhelm, s. ’98, 3555. 


1 


Bez.: Ebd. 597 v. Petersdorfl. (9 


"142 


Zahn, J. v., Katalog d. Prokla- 
mationen, Maueranschläge u. anderer 
Stimmen v. März bis Dez. 1848 für 
Graz u. einzelne Orte auf d. Lande. 
(Teil v. Nr. 2055.) Graz, Moser. v, 
87 S. 60 Pf. 3610 

Bruhn, H., Erinnergn. e. Nord- 
schleswigersa. d. Kriegsjahren 1848/49 


u. 1864; Tagebuchbll. Appenrade, 
Janke. 1898. 52 S. [11 

Schlossar, A., Ungedr. Briefe Ana- 
stas. Grüns. (Wiener Stammbuch, 


Glossy gewidmet, S. 219-24.) [12 


Bismarck, Gedanken u. Erinnergn., s. Nr. 
1660. Rez.: Forschgn. z. brand. u. preuss G. 
12, 55-:0 u. in: „Zu Bs. Gedachtnis“ S. 63- 
7“ Schmoller. — v. Petersdarff, B». „Ge- 
danken u. Erinnergn.“ u. Treischkes „Politik ‘. 
(Bismarck-Jahrb. 6, 271-"0s.) — L de Lan- 
zac de Laborie, Les mémoires de B. (Le 
Correspondant 113, 907-28.) (19 

Kohl, Wegweiser durch Bs. Gedanken u. 
Erinnergn, s. Nr 160a. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 
’99, Nr. 1% Lenz; Hist.-polit. Bll. 123, 651- 
61. [14 

Sohn ungen Es Dem Andenken 


Bismarks. Lpz., Hirzel. 47 S. 1 M. [15 


Inh.: 1) Wie Bs. „Erinnergn. u. Gedanken“ 


entstanden. 2) Einiges üb. Bs. Leiden. 
Kohl, H., Fürst Bismarck-Gedenk- 
buch. 2. Tle. in 1 Bd. 2 Aufl. N. 
Ausg. Chemnitz, Bülz. 1898. xıj, 284 
u. 96 S.; 311 S. 8 M. 50. [16 
Urkunden u. Briefe, 1858-97. (Bis- 
marck-Jahrb. 6, 209-40.) [17 


[2 Donkschrr. d. Geh. Ober-Reg.-Rats H. 
Wagner 18:2, 74; Schreiben Bs. an Kaiser 
Wilh:lm 1874: Brief d. Gener llieut. v. Suckow 
an B 1n74; Brief Bs. an Landrichter Strossen- 
reuter 1N74; Schreiben in Be Auftrag an 
Staataminister Hofmann 1817; Brief d. Witwe 
d Feldzeugmeisters Benedek an B. 1881; 
Brief Bs. an Staatsminister Graf v. Bassewitz 
1885; 9 Briefe Bs. an sein. Sohn Herbert 1858 
62, ’70, 1, °93; Schreiben Rs. an Admira 
Tirpitz 1597.) 

Bismarck. Ungedr. Briefe Bs. an 
d. Unterstaatssekretär v. Gruner. (Dt. 
Revue 23, IV, 257-72.) [18 

Bismarck - Portefeuille, hrsg. v. 
H. Poschinger (s. Nr. 1663). Bd. 


IV. 2098. 3M. [19 
[Iuh.: Neue Bismarck-Briefe. — Im Auf- 
trage Bs. ergangune Kundgebgn. — B. im 


dt.-franz. Kriego: nach d. Schilderg. v. Augen- 
zeugen. — An B. gerichtete Br efe d. Loga- 
tionsrats Wenzel a. d. Frankfurter Zeit. — 
Gespräche d. engl. Malers Richmond m. B. — 
Aus Bs. Leben; nach Mitt. v. L. Bucher u. A. 
— Fürst B. u. seino Mitarbeiter: Graf Wilh. 
Bismarck. — Bs. Entlassungsgesuch. — Brief 
d. Fürsten Herb. B. beim Ableben seines 
Vaters — RBs. Verdienste um d Erschlies- 
sung d Gruvewalds. — B. im Antiquariat. 
— Hoelgolaud. — Ein Albumblatt. — In eigener 
Sache] 


Bibliographie Nr. 3610—3656. 


Busch, M., Tagebuchblätter. 3 Bde. 
Lpz., Grunow. semi, 580; xıj, 595; 
x, 605 S. 21 M. [20 

Rez.: Litt. Cbl. ox, Nr. 15 G. Kaufmann. 
— J.urunow, Buschs Tagebuchbll u. d dt. 
Presse; e. Kapitel a.d. Kampfe um Bismarcks 
Andenken. Zur Abwehr hrsg. Lps.. G. Ans 
80 Pf.— H. Kohl, Zur Bismarck-Litt. ratur. 
(Bismarck-Jahrb. 6, 30:-,4; vgl. Nr. 16645 u 
166 .) 

Poschinger, H. v., Fürst Bismarck 
u. d. Bundesrat (s. "ug. 3543). Bd. 
IV: 1878-81. Aufl. 2. x, 417 S. 8 M. [21 


Marcks, E., Bismarck u. d Bismarck- 
Litteratur d letzten Jahres; e. krit. Betrachtg. 
(Dt. Rundschau 99%, 37-65; 242-79; 316f) — 
H. Delbrück, Bismarck - Historiographie. 
(Preuss. Jahrbb. 96, 461-580.) [22 


v. Schulte, Zur Vor-G. d. Krieges 


v. 1866. (Dt. Bevue 24, I, 92f.) [23 


[Bernhardi, Th. v.,] Aus dem Leben Th. 
v. Bs. (s. mn 159»). (TL I: Jugenderiunergn. 
2. Aufl. xjv, 230 S. 5 M.) Res. v. VIL'Krieg 
1866 geg. Oesterr. etc.): Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G. 11, 278 v. Petersdorff; Milit.- 
Wochenbl. ’98, 1607-12 u. 1635-39. — E. Da- 
uiels, Die Jialiener im J. 1866. (Preuss. 
Jabrbb. 91, 476-:.) (24 


Garibaldi, R., Souvenirs de la 
campagne de France, 1870-71; trad. 
de Ph. Casimir. Nice, impr. des 
Alpes-Maritimes; bureaux du journal 
la Semaine niçoise, 184 S. 3 M. [25 

La Moskowa, Général prince de, 
Quelques notes intimes sur la guerre 
de 1870: La bataille de Sedan: la 
capitulation. (Le Correspondant 193, 
957-71,) [20 

Reitlinger, F., Une mission diplo- 
mat. en octobre 1870. De Paris à 
Vienne et à Londres Nancy et 
Paris, Berger-Levrault et Co. 252 S. 
3 fr. 50. [27 

Schmidt, P. v., Dezembertage 
beim Regiment 32. Erinnergn. an 
1870. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 
101, 13-38 m. 3 Kartenskizzen.) [28 

Mühlbrecht, 0., Ueb. Spottschriften u. 
Karikaturen m. besnnd. Bezichg. auf d J. 
ar (Beitrr. z. Kultur-G. v. Berl. S. KS 

Gontaut-Biron, Vte de, La libé- 
ration du territoire: Fragments inéd. 
des souvenirs du vicomte de G.-B., 
ambassadeur de France à Berlin. 
(Le Correspondant 192, 833-81.) [30 


Stern, G. Europas seit d. Verträgen v 
1815, s. '9S, 1604 Rez.: Dt. Litt-Ztg. Lieu 
-83 Friedjung; Litt. Cbl. '98, 3041; Mitt. d. 
Instit. f. österr. G. forschg. 20, 136 Schlitter.; 
Hist. Zt. 83, 99-101 G. Kaufmann. (31 


Neueste Zeit seit 1815. 


Gebhardt, B., Dt. G. im 19. Jh. 
Bd. I u. II. (Am Ende d Jh. Bd. I 


u. IX.) Berl., Cronbach. 1897/98. 
161; 160 S. 3 M. [3632 


Denis, E., L'Allemagne 1810-1852; 
la confédération germanique. Paris, 
May. 1898. 312 S. 4 fr. [33 

Rez.: Rev. crit. "mg. Nr. © Dejob. 

Pieth, F., Die Mission Just. v. 
Gruners in d. Schweiz 1816-1819; nach 
sein. Berr. im kgl. preuss. geh. Staats- 
arch. in Berlin. Chur, Hitz. 192 8. 
2 M. 50. [34 

Guarini, G. B., La Germania e 
la questione d'Oriente fino al con- 
gresso di Berlino. Parte II. Rom, 
Loescher. 127 S. Vgl. Nr. 3534. [35 

Schmidt, Hnr., Die dt. Flücht- 
linge in d Schweiz u. d erste dt. 
Arbeiterbewegung, 1833-36. Zürich, 
Schw. Grütliverein. 151 S. 1 M. 50. GE 

Loewenthal, E., Die Einheitsbe- 
strebgn. u. ihre Verwirklichg. im 19. 
Jh. (Am Ende d Jh. Bd. VII.) Berl., 
Cronbach. 156 S. 1 M. 50 [37 

Blum, H., Vorkämpfer d. dt. Ein- 
heit; Lebens- u. Charakterbilder. 
Berl., Walther. 1898. 298 S. 5 M. [38 

Radandt, H., Die dt. Volkserhebg. 
1848 49. Lpz., Friedrich. 221 8. 
3 M. [39 

Bach, M., G. d. Wiener Revolu- 
tion 1848. Wien, Volksbuchhälg. 
xv, 944 S. m. Abbilden., Taf. u. Plänen. 
6 M. [40 

Lütgendorf, C. Frhr. v., Taktische 
u. operative Betrachten. üb. d. Offen- 
siv-Operation d FM. Grfn. Radetzky 
v. Ende Mai bis Anfg. Juni 1848. 
Wien, Seidel. 1898. 48 S. m. 5 Skizzen. 
1 M. 60. [41 


W., K. v., Rudetzkys Stützen 1843-49. 
(Streffleurs österr.-milit. Zt.’9%,1V,271-x7.) [41a 


Kunz, Die krieger. Ereignisse im 
Grhzgt. Posen im April u. Mai 1848. 
Mit 6 Kartenbeilagen in Steindr. 
Berl., Mittler & S. 190 S. 4 M. 50. 
— Deutsch, Der Ueberfall in Buk, 
4. Mai 1848. (Zt. d. hist. Ges. Posen 
13, 350-54.) [42 

Ipsen, A., Letzte Tagung d. 
schlesw.-holstein. Landesversammlg. 
auf schleswigschem Boden, Jun. Aug. 
1848. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.- 
lauenb. G. 28, 179-286.) [43 

Nover, J., Die Septembergreuel 
d. Jahres 1848: Die Ermordung d. 


*143 


Generals Auerswald u. Fürsten Lich- 
nowsky zu Frankf. a. M. am 18. Sept. 
1848. (Nord u. Süd 86, 323-36.) [44 

Stark, W., Besetzung u. Erstür- 
mung Staufens i. J. 1848. (Monatsbll. 
d. badisch. Schwarzwaldvereins 1, 97 
108.) [45 

v. Meyerinck, Rückblick auf d. 
Mai-Tage 1“49 in Dresden. (Jahrbb. 
f. d. dt. Armee etc. 104, 13-31; 122- 
39; 245-68.) — A. Bucher, Aus Dres- 
dens Maitagen vor 50 Jahren. Dresd., 
Heinrich. 96 S. 1 M. 60. [46 


Metzel, Erinnergn. an Kg Friedr. Wilh. 
IV. (Mitt. d Ver. f. G. Berlius ’98, 58-90. 49, 
8-11; 30-33; 57-59.) [47 


Jahnke, H., Fürst Bismarck; sein 
Leben u. seine Zeit. 2. Aufl. Berl., 
Kittel.. 1898. 1080 S. 10 M. [48 

Smith, M., Bismarck and German 
unity. New York, Macmillan. 1898. 
jx, 99 S. 3 sh. 6d. [49 

Kohl, H., Denkwürdige Tage a. 
d Leben d. Fürsten Bismarck. Lpz., 
Pahl. 4°. 111S.,2 Taf. 1 M.50. [50 

Rez.: Litt. Cbl. 9, Nr. 11. 

Schmoller,@.,M.Lenz,E.Marcks, 
Zu Bismarcks Gedächtnis. Lpz., Dun- 
cker & H. 174 S. 3 M. 60. [51 

Inh: Schmoller, a) 4 Briefe üb. Be. 
volkswirtschaftl. u sozialpolit. Stellung u. 
Bodeutg. (aus: Soziale Praxis ‘#8, Sept. u. 
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 1-55); 
b) Vgl. Nr. 3618. Lenz, a) Der Schöpfer v. 
Kaiser u. Reich; b) Bismarck. Itede b. d. Ge- 
dächtnisfeier d Univ. Berlin (aus: Preuss. 
Jahrbb. 95, 11-207) Marx, a) Fürst B. u. 
d. Haus Hohenzollern (aus: Hohenzollern- 
Jahrb. 2, 231-42); b) Fürst B. Gedachtnisrude. 
(i pz., Edelmann. 4°. 22 8. 75 Pf.); c) Ge- 
denkworte bei d. Trauerfeier d. Ver. dt. Stu- 
denten zu Lpz. 


Redern, E. v., Bismarck 1888-98. 
Berl., Eichblatt. 338 S. 6 M. [52 


Kohut, A., Bismarck als Mensch. Berl. 
v. Schimmelpfennig. 1708. 1 M. 50. — Paul 
v. Schmidt, B. u. scine Beziehgn. zum Heere. 
(Jahrbb. f. d dt. Armee etc. 109, 127-42.) [53 


Friedjung, Der Kampf um d. Vor- 
herrschaft in Did. 1859-66 (s. Nr. 
1692). Bd. I. Aufl. 3. Zei, 463 5., 


3 Ktn. 10 M. [54 

Rez : Mitt. d. Inst. f. österr. G. 20, 142-47 
v. Zwiedineck. 

La Gorce, P. de, Les duchés de 
l'Elbe, l'Allemagne et l'Europe. (Le 
Correspondant 193, 1146-87.) [55 

B., R. v., Zur Vor-G. d. Krieges 
v. 1866. Graf Rechberg u. v. Bieve- 
leben. (Hist.-polit. Bll. 123, 587- 
600.) [56 


*144 


Lettow-Vorbeck, O. v., G. d. Krie- 
ges v. 1866 in Dtid. (8. ‘98, 1621). 
Bd. II: Der Feldzug in Böhmen. xxv, 
687 S. m. 1 Kte., 20 Skizzen u. 9 
Plänen. 17 M. 50. [3657 

Rez. v. Bd. I: Forschgn. z. brundb. u. 


preuss. G. 11, 275-78 Granier. — v. II: Milit.- 
Wochenbl. ’99, Nr. 10 f. Keim. 


Kehnert, H., Die Kriegsereignisse 
d. Jahres 1866 im Hzgt. Gotha u. d. 
gothaischen Turner zur Zeit d. Tref- 
fens v. Langensalza. Mit Kte. (Aus d. 
Heimat. Ergänzgshft 3.) Gotha, Per- 
thes. 558. 1 M. [58 

Scherff, W. v., Division v. Beyer 
im Main-Feldzuge 1866. Mit Ueber- 
sichtskarte u. 2 Skizzen. Berl., Mitt- 


ler. 133 S. m. 1 Kte. u. 2 Skizzen. 
3 M. 50. [59 

Denis, S., Hist. contemp. (e ’98, 
1627). T. IL. 1598. 520 S. [60 


H., Kriget mellan 
Frankrike och Tyskland 1870-71. I. 
Stockh., Jungstedt. 6 kr. [61 

Woide, Ursachen d. Siege u. Nie- 
derlagen im Kriege 1870, übers. v. 
Klingender. 2. Aufl. (s "og, 1630). 
Bd. II. 439 S. 8 M. 50. [62 

Kobell, L. v., König Ludwig II. 
u. Fürst Bismarck im J. 1870. Lpz., 
Duncker & H. 48 S. 1 M. 20. [63 

[Erweiterter Abdr. d. Aufsatzes v. L. v. K. 
„Die bair. Mobilisierg. u. d. Anerbietg. d. 
Kaiserkrone i. J. 1870" in: Dt. Revue 24, I, 
18-34.] 

S. G., Flankenstellg. b. Wörth; 
kriegsgeschichtl. Studie m. Skizze. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 53- 
64.) [64 

v. Pelet-Narbonne, Die Reiterei 
d. Ersten u. Zweiten dt. Armee in 
d. Tagen v. 7. zum 15. Aug. 1870. 
Mit 10 Kartenskizzen u. e. Kte. d. 
Umgegend v. St. Avold. Berl., Mitt- 
ler. xjv, 217 S., 12 Ktn. 6 M. [6ö 

Hoenig, F., Die Wahrheit üb. d. 
Schlacht v. Vionville-Mars la Tour 
auf d. linken Flügel. Berl., Militär- 
Verl. R. Felix. x, 159 S., 1 Kte., 5 
Pläne, 4 Skizzen. 5 M. [66 

Rez.: Milit.-Wochenbl. ’99, Nr. 34 u. 36 
v. Scherff. 

Rousset, Le 4. Corps de l’armée 
de Metz, 19. juillet-27. oct. 1870. 
Limoges et Paris, Charles-Lavauzelle. 
384 S., 5 Ktn. 7 fr. 50. [67 

Rez.: Milit.-Wochenbl. ‘99, Nr. 51. 

Delabrousse, Valentin et les derniers jours 


du siége de Strasbourg, 8. ‘98, 1637. Rez.: 
Zt. f. G. d Oberrh. 14, 160 Wiegand. [68 


Jungstedt d 


| 


+ 


Bibliographie Nr. 3657—3709. 


Schoch, G., Zur Schlacht e Loigny- 
Poupry. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 
104, 31-40.) — d, Fonssagrives, Le 
sacrifice de Loigny: La bataille du 
2. déc. 1870. Paris, Poussielgue. 1898. 
81 S. 1fr. [69 

yv. Blume, Beschiessung v. Paris 
1870/71 u. d Ursachen ihrer Ver- 
zögerg. Berl Mittler. 82 S. 1 M. 50 [70 

Junk, Verbindungsgefechte u. Mär- 
sche d. Generals v. Schmidt wäh- 
rend d. Operationen gegen Le Mans. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee 109, 26i- 
84.) [71 

Zur Belagerung u. Einnahme v. 
Longwy im Jan. 1871. (Ebd. 107, 
269-75.) [72 


Poschinger, M. v., Kaiser Fried- 
rich. Bd. I: 1831-62. Berl., Schröder. 
1898. 430 S., 1 Portr. 10 M. [73 

Rez.: Litt. Cbl. 21. Nr. 10. 

Müller-Bohn, H., Kaiser Friedrich 
d Gütige; hrsg. v. P. Kittel. Lie. 
1-6. Berl. Kittel. S. 1-144. à 90 Pf. [74 

Müller, W., Polit. G. d. Gegen- 
wart, fortges. v. K. Wippermann 
(8. "98, 3588.) Bd. 32: 1898 x, 4048. 
4 M. 80. [75 

Schulthess’ europ. G.-Kalender is. 
’98, 3589). N. F. XIV: 1898; hrsg. 
v. G. Roloff. 431 S. 8 M. [76 

Wippermann, K., Dt. G.-Kalender 
(s. "og, 3590). Jg. ag Bd. I. xj, 
392 S. 6 M. D 

Tschochner, A., Oesterreich vor 
d. Regierungsantritt d. Kaisers Franz 
Josef. Progr. Olmütz. 1898. 25 S. [18 

Sypniewski, A. Y., 50 Jahre Kai- 
ser. Wien, Teufen. 1898. 438 S. u. 
4 Portr. 4 M. 50. 19 

Teuber, 0., Feldzeugmeister W il- 
helm Hzg. v. Württemberg. Wien, 
Seidel. 1898. 328 S., 1 Porte 20 M. [x0 

Kaindl, R. F., Zur G. d. Bukowina 
im J. 1849. (Sep.a.: Jahrb. d. Buko- 
winer Landes-Museums Jg. 6.) Czer- 
nowitz, Pardini. 21 S., 1 Tab. 1 M. [81 

Gavard, A., Histoire de la Suisse 
au 19e siècle. La Chaux-de-Fonds, 
Zahn. 1898. 4°. 462 S. 20 fr. [82 

Goutzwiller, Ch., A travers le passé 
(8. 97, 1744). Forts. (Rev. d'Alsace 
48, 104-28 etc.) Sep. Belfort, Impr. 
nouv. 1898. 474 S. 8 fr. — A. Be- 
noit, Notes sur l'anc. résidence 
d’Ensisheim des princes souverains 


Neueste Zeit seit 1815. 


d’Autriche 1820-22. (Ebd. 215-24.) — 
Ders., Emeute de la piquette a Col- 
mar en 1833. (Ebd. 47, 507 ff. 48, 
39-61.) [3683 

Hassell, W. v., G. d. Königr. Han- 
nover (s. Nr. 1683). TL II, Abtlg. 1: 
1849-62. xın, 499, 13 S. 9 M. [84 

Anektoten v. Könige Ernst August. (Han- 


nover. G.-Bll. ’98, Nr. 3-5.) — S. L., C.J. B. 
Stüve. (Ebd. Nr. 32-38.) [85 


Funk, M., Erinnergn. a d. J. 1848. 
(Mitt d. Ver. f. lübeck. G. 8, 162- 
96.) [86 

Jacobs, Ed., Otto Fürst zu Stol- 
berg-Wernigerode. (Biogr. Jahrb. etc. 
2, 425-34.) [87 

König Albert u. d. Sachsenland. 
Eine Festschrift zum 70. Geburtstage 
u. 25jähr. Regierungsjubiläum d Mo- 
narchen; hrsg. v.J. Kürschner. Berl., 
Schwarz. 2. Ausg. 4°. xjv, 410 S. 
15 M. [88 

Jork, 0., Brandenburg im J. 1848. 
(Jahresber. d. hist. Ver. zu Branden- 
burg 29/30, 1-38.) [89 

Hilliger, K., 1848-49; hist.-polit. 
Zeitbilder a. d. Prov. Pommern, ins- 
bes. a. d. Stadt u. d. Kreise Stolp 
u. d. Nachbarkreisen. Stolp, Hilliger. 
156 S. 2 M. 50. [3690 


Innere Verhältnisse. 


Franz Joseph I. u. seine Zeit. 
Kultur-hist. Rückblick auf d. Fran- 
cisco-Joseph-Epoche. Unt. Mitwirkg. 
hervorrag. Staatswürdentrüger, Po- 
litiker, Gelehrter, Schriftsteller u. 
Künstler d. österr.-ung. Monarchie 
redig. v. J. Schnitzer. Bd. I. Wien, 
Lechner; Münch., Fritsch. fol. 480 S., 
27 Taf. 850 M. [3691 

Sachsen nnter König Albert. Die 
Entwicklg. d. Königreichs Sachsen 
auf allen Gebieten d. Volks- u. Staats- 
lebens 1873-98. Ein Volksbuch, hrsg. 


v. Sächs. Volksschrr.-Verlag. Lpz., 
Sächs. Volksschr.-Verl. 1898. 385 S. 
7 M. 50. [92 


Halle, E. v., Dtlds. wirtschaftl. Ent- 
wicklg. in fremder u. heimischer Be- 
leuchtg. (Preuss. Jahrbb. 96, 1-29.) [93 

Philippson, F. C., Handel u. Ver- 
kehr im 19. Jahrh. (Am Ende d. Jh. 
Bd. VII) Berl., Cronbach. 192 S. 
1 M. 50. [94 

Biermer, M., Die dt. Handels- 


*145 
politik d. 19. Jh. Vortr. Greifswald, 
Kunike. 43 S. [95 


Freymark, Reform d. preuss. Haudels- u. 
Zolipolitik v. 1800-1821, 8. "ug, 3494. Rez.: 
Jahrh. f. Gesetzgebg. 22, 1445 Schmoller; 
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 305 
Naude. [96 


Hassert, K., Dtlds. Kolonien. Er- 
werbgs.- u. Entwickelgs.-G., Landes- 
u. Volkskde. u. wirtschaftl. Bedeutg. 
unser. Schutzgebiete. Lpz., Seele & Co. 
332 S., 7 Taf., 6 Ktn. 4 M. 50. [97 

Geschichte d. österr. Land- u. 
Forstwirtschaft u. ihrer Industrien 
1848-98. Festschr. Bd.I. Wien, Perles. 
xxv, 1028 S. 20 M. [98 

Lewy, A., Zur Genesis d. heutig. 
agrarischen Ideen in Preussen. (Mün- 
chen. volkswirtschaftl. Studien. Hit. 
27.) Stuttg., Cotta. 141 S. 3 M. [3699 

Rez. : Litt. Cbl. "mm, Nr. 11. 

Uhlig, C., Verändergn. d. Volks- 
dichte im nördl. Baden 1852-95. 
(Forschgn. z. dt. Landes- u. Volks- 
kde. XI, 4.) Stuttg., Engelhorn. 1225., 


3 Ktn. 10 M. [3700 

Kollmann, P., Die Heuerleute im 
oldenburg. Münsterlande. (Jahrbb. 
f. Nat.ökon. 71, 145-97.) [3701 


Zahn, F., Entwicklg. d. dt. Textil- 
industrie. (Ebd. 70, 781-92.) [2 

Destouches, E. v., 50 Jahre Mün- 
chener Gewerbe-Geschichte 1848-98. 
Münch., Lindauer. 4°. 535, 175 S. 
20 M. [3 

Frobenius, H., Alfr.Krupp. (Männer 
d. Zeit; hrsg. v. Diercks. IL) Dresd., 
Reissner. 1898. 2318. 2 M. [4 

Oesterreichs Woïlfahrtseinrich- 
tungen 1848-98: Festschr. z. Reg.- 
Jubil., hrsg. v. d. Kommiss. d. österr. 
Wohlfahrts - Ausstellung. Bd. I: 
E. Mischler, Armenpflege u. Wohl- 
thätiekeit in Oesterr. Wien, Perles. 
xjv, SL, 479 S. (Subskr.-Pr. f. Bd. 
1-4: 40 M.) [5 

Geschichte d. Eisenbahnen d. 
österr.-ung. Monarchie (s. ‘98, 1664). 
Kompl. 68 Lfgn. Bd. I, TI. 1 u. 2. 
Bd. I-IV. 1897-99. Pracht-Ausg. in 
Les Okt 85 M.; Kaiser- Ausg. in 
Gr.-Quart 194 M. [6 

Fleck, G., Studien z. G. d. preuss. 
Eisenbahnwesens (s.'98, 1666). Forts. 
(Arch. f. Eisenbahnw. ‘98, 653-80. 
99, 1-25.) [7 

Meyer, Alex., E. H. W. v. Stephan. 
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 196-207.) [8 

Kayserling, M., Ldw. Philippson; 


*146 
e. Biographie. Lpz., Mendelssohn. 
1898. 3448. 4 M. 50. [3709 


Rez.: Dt. Litt. d "9, Nr.-0Steinschneider. 


Binding, K., Die Verfg. d. dt. 
Reiches v. 28. III. 1849 u. d Ent- 
würfe d sogen. Erfurter Unionsverfg., 
März u Apr. 1850. 2. Abdr. (Dt. 
Staatsgrundgesetze in diplom. ge- 


nauem Abdr. Hft. 2.) Lpz., Engel- 
mann. 91 S. 1 M. 50. — Vgl. 
Nr. 3581. [10 


v. Seydel, Kommentar z. Verfassungs-Urk. 
f. d. Dt. Reich. 2. Auti., 8. 1756. Rez.: 


"nx, 


Jahrbb. f. Nationalök. 70, 10-12 G. Meyer. [11 ` 


Gümbel, K., Bundesfeldherrenamt 
u. Militärhoheit nach dt. Staatsrecht. 
(Ann. d. Dt. Reichs '99, 131-96.) [12 

Rönne, L. v., Staatsrecht d. preuss. 


Monarchie. 5. Aufl., neu bearb. v. 
Ph. Zorn. Bd. I. Lpz., Brockhaus. 
xx, 633 S. 14 M. [13 

Rez.: Litt. Cbl. "19, Nr. 3; Dt. Litt.-Ztg. "2, 


Nr. 4 v. Stengel. 

Henneberg, E. E. G., Die quellenmässig. 
Rechtsgrundlagen f. d. territorial. Bestand d. 
yreuss Monarchie in ihr. gegenwart. Umfange. 
Greifswald. Diss. 1208. 478. [14 

Ortloff, H., Neuere Entwicklg. A 
Einkommensteuer - Gesetzgebg. im 
Grhzgt. Sachs.-Weimar. (Jahrbb. f 
Nat.ökon. 71, 198-225; 351-67.) [15 

Luuglmayr, A., Das erste Schwur- 
gericht in Augsburg; e. Erinnerg. an 
d. Einführg. d. Schwurgerichte im 
rechtsrhein. Baiern 1848 49. Augsb., 
Reichel. 38 5. 50 Pf. [16 

Heckscher, S., Das ehemalige 
Hamburger Amtsgericht | Zunftgericht 
II. Instanz]; e. archival. Studie. (Ann. 
d dt. Reichs '99, 264-95.) [17 


Bär, Die dt. Flotte v. 1848-52, 8. "un, 3628. 
Rez.: Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G. 11, 
BAL v. Petersdurff. [18 


Schwarz-Flemming, Lebensläufe 
dt. Kriegsschiffe. (Jahrbb. f. d. dt. 
Armee etc. 109, 284-306.) [19 

Dambrowski, H. v., Hzg. Friedr. 
Wilh. zu Mecklenb.; Lebensbild e. 
dt. Seeoffiziers. Berl., Paetel. 1898. 
342 S. 4 M. [20 


Fıiedrich, J., Ign. v. Döllinger 
(s. Nr. 1752). T1. Il: Vom Ministerium 
Abel bis zum Ablauf d. Frankfurter 


Zeit, 1837-49. 5838. 8M. [21 
Dorn, E., Zur G. d. Kniebeugungs- 
frage u. d. Prozess d. Pfarrers Volkert 


in Ingolstadt. (Beitrr. z. baier.Kirch.-G. 
5, 1-37; 53-75.) [22 


| 


Bibliographie Nr. 3709—3757. 


Braun, C., Die Kirchenpolitik d. 
dt. Katholiken seit d J. 1848. Mainz, 
Kirchheim. 56 S. #0 Pf. [23 

Nippold, F., Kleine Schriften z. 


inner. G. d. Katholizismus. Bd. I: 
Ausd. letzt. Jahrzehnt vor d. Vatikans- 
konzil. Jena, Costenoble. 566 S. 
10 M. [24 


M., Beginn d. Kultur- 
kampfes:AusForckenbecksBrieten 
an seine Gemahlin. ‘Dt. Revue 24, 
IL 164-74.) — v. Schulte, Episode 
a. d Kulturkampf. (Ebd. I, 93-95.) 


Philippson e 


— Ders., Meine erste Besprechg. m. 
Fürst Bismarck am 2. Jan. 1573. 
(Ebd. II, 96-104.) [25 


Fünfzi: Jahre Innere Mission: 
Bericht üb. d. Thätigkeit d. Zentral- 
Ausschusses f. d. Inn. Miss. d. dt. 
evang. Kirche 1848-98. Berl., Ge- 
schüftsstelle d. Zentralausschusses. 
1898. 1898 4%. 1858. [26 

Skalsky, G. A., Der österr. Staat 
u. d. evang. Kirche in ihr. wechsel- 
seitigen Verhältnisse v. J. 1848-61. 
Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protestantismus 
in Oesterr. 19, 129-60.) — G. Frank, 
Symbolae ad recentior. C. R. ordinis 
Theologorum evang. Vindobonensis 
hist. congestae. (Ebd. 161-70.: |27 

Witz, Ch. A., Die evang. Kirchen 
augsb. u. belv. Bekenntnisses. An- 
lässlich d. 650jähr. Regierungsjubi- 
läums Sr. Maj. Kaiser Franz Joseph I. 
Wien, Stähelin & L. 208 S. 3 M. [28 

Drews, P., Reformbewegung f. 
kirchl. Verfassg.in Thüringen, besond. 
in Sachs.- Weimar, 1846-51. (Zt. f. 
prakt. Theol. 21, 97- 131.) [29 

Meinhold, Th., Lebensbild d. 
D. Carl Meinhold, Superintendent in 
Kammin in Pommern; e Stück pomm 
Kirch.-G. Berl., Wiegandt & G. 1755. 
3 M. 50. [30 


Mayer, Ant., Pflege d. geist. Kultur 
in Niederösterr. währ. d Regierg. 
Franz Josef I. (In: Festschr. z. Reg.- 
Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d. hist. 
Vereinen Wiens.) [31 

Beiträge z. Kultur-G. v. Berlin. 
Festschr. z. Feier d. 50jähr. Bestehens 
d. Korporation d. Berliner Buch- 
händler. Berl., Korporation d Berl. 
Buchhändler. 1898. 303S. 4 M. [33 


F. Jonas. Die Schule u. insbes. d Berl 
öff. Schulwesen in d. letzt. 50 Jahren, 
E. Friedel, Volksbibliotheken u. Volkslese- 
ballen; A. Buchholtz, Die stadt, wiss. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Bibliotheken; P. Jessen, Div Bibliothek d. 
kgl. Kunstgewerbe - Museums u. ihre graph. 
Sam“ lgn.; M. Ring, Der letzte litter. Salon 
in Berl.; E. Wichert, Der Verein „Berliner 
Presse“: F.v. Zobeltitz, Zur G. d. Kladdera- 
datsch; H. Bachmann, G. d. Vossisch. Ztg.; 
J. Rodenberg, Die Nicolaische Ruchhdlg.; 
F. Weinitz, Th. Hosemanns Thätigkeit f. 
d. Berlin. Verlagsbuchhdl:.; v. Kupffer, 
Das kaiserl. Post-Zeitungsamt in Berl.; 
C. Koepsel, Die Entwicklig. d. Ruchdruckes 
in Berl. wahr. d. letzt. 50 Jahre. — Vgl. 
Nr. 1671 u. 1721. 


Leopold - Franzens - Universität, 
Die, zu Innsbruck, 1848-98. Festschr., 
hrsg. v.akad. Senat. Innabr., Wagner. 
4%, jx, 264 S., 3 Taf. 20 M. [3733 


Bauch, G., Breslau u. Pestalozzi; 
nach aktenmäss. Quellen. (Zt.d. Ver. 
f. G. etc. Schlesiens 33, 269-306.) [34 

Payer, R., Aus d Nachlasse 
Feuchterslebens. (Wiener Stamm- 
buch, Glossy gewidmet, S. 206-15.) [35 

Planck, H., Das württemberg. 
Realgymnasium. (Mitt. d. Ges. f. 
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 9, 66-81.) 
— d, Merkle. Das kgl. Katharinen- 
stift zu Stuttgart. (Ebd. 1-50.) [36 

Brause, A., J. G. Stallbaum, Beitr. 
z. G. d. Thomasschule in d. 1. Hälfte 
d. 19. Jh. (s. og, 3652). TI.III. Progr. 
Lpz., Hinrichs. 4°. 42 S. 1 M. ou [37 

Tews, J., Entwicklg. d. preuss. 
Volksschulwesens 1886/96. (Sammilg. 
pädag. Vortr. XI, 10.) Bonn, Soenn- 
ecken. 32 S. 60 Pf. | 38 

Vollert, E., Die Korporation d 
Berliner Buchhändler. Festschr. z. 
Feier ihr. 50jühr. Bestehens. Berl., 
Verl. d. Korporation d. Berl. Buch- 


händler. 1898. 200 S., 1 Taf. 3 M, [39 
Eez.: Dt. Litt vg '99, Nr. 9 Dziatzko. 


Stenzel, G. A. H. Stenzels Leben, =. ’98, 
3654. Rez.: Wist. Zt. 82, 124-2: J. Caro; 
Euphorion 5, 792 O. Weber; Oe.terr. Litt.- 
BL ‘98, Nr 19 Helfert; Dt. Litt.-Ztg.’»9, Nr. 20 
Wealth. Schultze. ‚0 

Schiemann, Th., Hnr. v. Treitsch- 


kes Lehr- u. Wanderjahre 1834-67 


(s. "ou, 3660). 2. Aufl. (Bd. I v. 
Nr. 2557.) Münch. & Lpz., Olden- 
bourg., vu 291 S. 6 M. [41 


Hoffmann, M., Zum Gedächtnis C. F. Wehr- 
manns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 8, 201-11.) 
— G. Müller-Frauenstein, J. K. H. Wuttke. 
(Allg. dt. Piogr. 41, 569-72.) — F. Thomae, 
F. E. Wülcker. (Ebd. 559-62.) [42 

Schlitter, H., Alfr. Ritter v. Arneth. 
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 136-46.) — A. Bachmann, 
Constant. v. Höfler. (Ebd. 209-11 ) — V. Bayer, 
C. v. Höfler. (Beil. z. Allg. Ztg. ’99, Nr. 8 
u. 9.) — Osw. Redlich, Alfons Huber. (Ebd. 
Nr. 3.) Hä 


*147 


Seeliger, @., Wilh. Pückert. (Bioer. 
Jahrb. etc. 2, 157.) — Kerler, Karl Menzel. 
(Ebd 221.) [44 

Klein, Cl., Bernh. Kugler. (Beil. 
z. Allg. Ztg. '99, Nr. 80-82.) [45 

Rahn, J. R., Arn. Nüscheler. (Biogr. 
Jahrb. etc. 2, 31-34.) — H. Trog, Jak. Chr. 
zurckhardt. (Ebd. 54-75.)— Meyer v. Knonau, 
Georg v. Wyss. (Allg. dt. Biogr. 44 413-45.) [46 


Keller, W. L., Louis Vulliemin, 
schweizer. Historiker aus der Waadt. 
(Jahrb. f. schweizer. G. 23, 1-30.) [47 

Lind, K., Der Altert.-Verein zu 
Wien; Studie über dessen Wirken 
währ. d. Regierg. S. Maj. d. Kais. 
Franz Josef I. (In: Festschr. z. 50). 
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. 
d. hist. Vereinen Wiens.) [48 

Müllner, A., G. d. Krainisch. 
Landesmuseums. (Argo V u. VI.) [49 

Zimmermann, P., Zum 25jähr. 
Bestehen d. Braunschw.- Lüneb. G.- 
Vereins. (Braunschw. Magaz. "ug, 185 
-92.) [50 

Dorr, B., Kurze G. d. Elbinger 
Altertumsgesellschaft, 1873-9». El- 
bing, Meissner. 1898. 48S. 1M. [51 


Fischer, K., Schopenhauers Leben, 
Werke u. Lehre. 2. Aufl. (Fischer, 
G. d. neuer. Philos. Jubil.- Ausg. 
Bd. IX.) Heidelb., Winter. 1898. 
xv), 536 S. [52 

Franke, C., Die Brüder Grimm. 
Dresd. Reissner. 1768. 2 M. 40. |53 

Schröder, Edw., Jul Zacher. (Allg. dt. 
Biogr. 44, 658-60.) — E. Sievers, F. K. Th. 
Zarncke. (Ebd. 700-706.) — Erich Schmidt, 
Jak. Bächtold. (Euphorion 5, 838-45.) — 
Th. Vetter, J. Bächtold. (Biogr. Jahrb. etc. 
2, 10-25.) — D. Jacoby, Ldw. Hirzel. (Ebd. 


401-7.) — E. Petzet, Mich. Bernays (Ebd. 
5383-55.) [54 


Fischer, William, K. S. Zachariae. (Allg. 
dt. Biogr. 44, 646-52.) — Ders., K. E. Zacha- 
riae v. Livgenthal. (Ebd. 653-57.) — F. Frens- 
dorff, H. A. Zachariae. (Ebd. 617-32.) — 
Th. Motloch, Karl Graf Chorinsky. (Mitt. 
d. 3. (Arch.-)Sektion d. Centr. Comm. 4, 221 
KIT [55 

Penck, A., Frdr. Simony, Leben 
u. Wirken e. Älpenforschers: e. Beitr. 
z. G. d. Geogr. in Oesterr. (Geogr. 
Abhdlgn., hrsg. v. Penck. VI, 3.) 
Wien, Hölzel. 1898. 118 S., 22 Taf. 
12 M. [56 

A. Böhm v. Böhmersheim, Zur Biogr. 
F. Simonys. Wien, Lechner. 62 S. 60 Kr. 

Kussmaul, A., Jugenderinnergn. 
e. alt. Arztes. Stuttg., Bonz & Co. 
1898. 496 S. 7 M. 20. [57 


*148 


Murko, Dt. Finflüsse auf d. Anfänge d ! schlesw. - holst. 


slavisch. Romantik. I, s. "97, 3492. Rez.: Mitt. 
d Inst. f. österr. G. 20, 135-42 Prem. [3758 

Garnier, T. D., Zur Entwicklungs- 
G. d. Novellendichtg. Ldw. Tiecks. 
Giessen, Roth. 555., 3Tab. 1 M 29. [59 


Kerners Briefwechsel m. sein. Freunden, 
hrsg. v. Th. Kerner, 8. ’38, 1714. Rez.: Zt. 
f. dt. Philol. 31, 251 x0 Ge-ger. — L. Geiger, 
Ks. Briefw. m. Varnhagen e Ense (Zt. f. dt. 
Philol. 31, 371—S4.) [50 


Jahn K., Immermanns Merlin. 
(Palaestra. III.) Berl., Mayer & M. 
128 S. 3 M. [61 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. *99, r. N21 Geffken. 

Arnold, R. F., Holtei u. d dt. 
Polenkultus. (Forschgn. z. neuer. 
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel S. 465 
-91.)— K. Löschhorn, 2 neue Briefe 
Karls v. Holtei. (Zt. f. dt. Unterr. 
12, 741-43.) [62 

Neumann, A., Aus Frdr. Hebbels 
Werdezeit. Progr. Lpz., Fock. 4°. 
26 S. 1M. [63 

Meyer-Krämer, RB., Jak. Burck- 
hardt u. Gottfr. (u. Johanna) Kinkel; 
ungedr. Briefe. (Dt. Revue 24, I, 
70-92; 286-302.) [64 

Horcicka, A., Beziehgn. Adalb. 
Stifters zu d. Familie Kaindl; m. 4 
Briefen u. 2 Gelegenheitsgedichten. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, 324-36.) [65 

Loserth, J., Justus Frey, bisher unbe- 
kannter Dichter Mührens in d vormärzlich. 
Zeit. (Zt. d. Ver. f. G. Mäührens u. Schlesiens 
8, 111-15.) [66 

Rittershaus, J., Emil Rittershaus; 
nach sein. selbstbiogr. Aufzeichngn. 
u. nach Erinnergn. Lpz., Keil. 1898. 
62 S. 75 Pf. — J. Andries, Der rhein.- 
westfäl. Dichter E. Rittershaus. Kölner 
Progr. 4°. 16 8. [67 

Franzos, K. E., Konr. Ferd. Meyer 
Berl., Concordia. 448. 1 M. — 
A. Frey, Aus K. F. Ms Leben. 
(Dt. Rundschau Bd. 98, 345-60. 99, 
223-33; 392-404.) [68 

Heinemann, Joh., Joh. Meyer, e. 


Bibliographie Nr. 3758—3780. 


Dichter. Hamb., 
Boysen. 370; 363 S. 7 M. 50. [59 


Kuntzemüller, 0., Hannov. Cou- 
rier. Ztg. f. Norddtld.; Hannov. An- 
zeigen; Hannov. neueste Nachrr. 
1849-99. Festschr. Hannov., Jänecke. 
4°. 106 S. 7 M. TO 


Gurlitt, E., Die dt. Kunst d. 19. 
Jahrh. (Das 19. Jb. in Dtlds. Ent- 
wicklg., hrsg. v. Schlenther. II., Berl., 
Bondi. xvj, 701 S. 10 M. 71 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 94, Nr. 15 v. Seidlitz. 

Neuwirth, J., Das Kunstleben in 
Österr.-Ung. v. 1848-98. (Samımlg. ge- 
meinnütz.Vortrr. Nr.243.) Prag, Haer- 
pfer. 36 S. 30 Pr. [72 

Procksch, A., Bernh. Aug. v. Lin- 
denau als Kunstfreund. Altenburg, 
Geibel. 185 S. 2M. (Davon 59 S. 4°. 
als Altenb. Progr. gedr.\ Gi 

Bellesheim, A., Historienmaler 
Adam Eberle aus Aachen. (Zt. d. 
Aachen. G.-Ver. 20, 289-93.) [74 


Bülow, H. v., Briefe u. Schriften 
(8. Nr. 1820). 2. Aufl. Briefe. I: 1841 
-53. II: 1853-55. xv, 510; 402 S. 
10 M. [75 

Glasenapp, C. F., Leben Rich. 
Wagners. (s. '96, 3581). II, 2. 1853-64. 
xv, 497 S. 7 M. 50. [76 

Lichtenberger, H., Rich. Wagner 
poète et penseur. 2. éd., revue. 
Paris, Alcan. 1898. 5108. — Dt. 
Uebers. v. F. v. Oppeln-Broni- 
kowski. Dresd., Reissner. 571 S. 
9 M. [77 

Bellermann, H., Aug. Ed. Grell. 
Berl., Weidmann. 2208. 4 M. [78 

Scholz, B., Althannoversche Er- 
innergn. Musikalisches u. Persön- 
liches a. d. Jahren 1859-66. (Beil. 
z. Allg. Ztg. ‘99, Nr. 6xf.) [79 


Bahr, H., Wiener Theater, 1592-98. 
Berl., S. Fischer. 509S. 4M [3780 


*149 


Alphabetisches Register. 


Bearbeitet von 


Paul Jürges. 


Unberücksichtigt blieben die auf S. 26—2 und 102—105 aufgeführten Gesammelten Abhand- 


lungen und Zeitschriften, sowie anonyme Zeitschriftenaufsätze, 


Abbott, W. C. 2828 
Abeken, H. 1668 
Acta: capit. gen. ord. 
praedic. 2906; d. prov. 
en part. synoden 3176; 
Tomiciana 1166 
Actes et docum. inter. 
la Belgique 2098 
Adam, Joh. 494 
Adam, K. 3279 
Adamy, R. 965 
Ademar de Chabannes 
2809 
Adenaw, E. 2751 
Adler, F. 2920 
Adler, S. 205 
Adolf v. Cleve 1136a 
Aegidi, L. 1664 
Aeneas Silvius 2961 
Aguiléra, M. 1305 
Ahlborn, F. 895 
Ahn, A. 1730 
Ahn, F. 1252 
Ahrendts 652 
Ahrens, H. 1955 
Ailly, A. J. d’ 1482 
Akten: Univ. Erfurt 2131 
Akten u. Korresponden- 
zen z. G. d. Ggreform. 
3177 
Akten u. Urkunden: 
Frkft. a. O. 256 
Aktenstücke: Prov.-Ar- 
chiv, Kôünigshy. 1632 
Albers, Br. 3019. 3205 
Albert, Kg., u.d. Sach- 
senland 3688 


Rezensenten. 


Albert, P. 3022. 3075 
Alberti, C. 606 
Alberti, O. v. 94—881 
Albrecht v. Oesterr. 2967 
Albrecht Achilles 1017 
Albrecht, K. 218. 2095 
Albrecht, O. 3083 
Album Ossecense 2361 
Aldinger, P. 2894 
Altenburg, E. G. 1430 
Althof, H. 2780 
Altmann-Altinger 3461 
Altrichter, K. 3063 
Alvensleben, v. 1710a 
Alvin, F. 133. 1967 
Amardel, G. 1961 
Ambrassat, A. 2247 
Amelung, F. 342 
Ammann, H. 1204 
Ammann, J. J. 2503 
Amon v. Treuenfest, 
G. A. 1487 

Amsler, K. 2008 
Analecta hymn. 242. 
2120 

Ancher, Brouwer 2480 
Andreae, A. J. 1275 
Andree, R.662. 895. 3320 
Andrews, Ch. M. 1682 
Andries, J. 3767 
Anthes 803. 2734 
Apostel d. Sundgaus 
3989 

Arbusow, L. 158. 160. 
173. 1042 

Arenstorff, À. v. 155 
Armbrust, L. 2320 


ferner die Namen der 


Armenwesen, Wien 374 
Arnd, G. 3187 

Arndt, B. 1895 

Arndt, E. M. v. 2009— 
3520 

Arndt, G. 378 

Arndt, W. 1923 
Arneth, v. 3353 
Arnheim, F. 2199 
Arnold, H. 2734 
Arnold, R. F. 3342. 3403. 
3606. 3762 

Asbach, J. 1740. 2761. 
3593 

Asmus, J. R. 1527 
Astegiani, L. 239 
Aster, Frdr. 3341 
Atlas, Gesch., d. Rhein- 
prov. 40 

Aufleger, O. 963 
Aurifaber, Joh. 3164 
Auspitz 1589 

Auvera 451 

Avis, R. 2511 


B., R. v. 3666 
Baasch, E. 370 

Bach, M. 286. 1380. 
1950. 2706.2771.3057— 
3640 
Bachmann, A. 
2869. 8743 
Bachmann, H. 3732 
Bachofen, Matth. 1237 
Bachofen v. Echt 2010 
Baechtold, J. 1800 
Baer, C. H. 962. 2923 


1002. 


"LA0 


m. d General v. Borstell 1815. 
Revue 24, II, 247-51.) [3559 

Houssaye, H., 1515. Waterloo. 
3. cd. Paris, Perrin 1898. 512 S., 
Ktn. 7 fr. 50.— Éd. in 12°: 3 fr.50. [60 


(Dt. 


Dierauer, J., Eer d Rhein- 
thals 1798. (Schrr. d. Ver. f. G. d 
Bodensees 27, 20-39.) — Ders., Die 
Stadt St. Gallen 1718. Hrsg. v. “hist. 
Ver. in St. Gallen. St. G., Fehr. 4°. 
68 S., 2 Taf. 2 M. sl 

Burckhardt-Finsler, A., Revolu- 
tion zu Basel im J. 1798. (Basler 
Jahrb. ‘99, 1-80.) [62 
Escher, Ca Ueberfall v. Nidwalden 
9. Sept. 1798; bearb. nach ält. hs. 
Aufzeichngn. '(Neujahrsbl. d. Stadt- 
bibl. in Zürich auf d. J. ’v9.) Zürich, 
Fäsi & B. 4% 51 S., 1 Taf. 3 M. 
— Nidwalden vor 100 Jahren; e 
Erinnerungsschrift an d 9. IX. 1798, 
hrsg. v. hist. Ver. v. Nidwalden. Stans, 

v. Matt. 1678.,1 Taf. 2 M. 80. [63 

Meister, U. u. P. Rütsche, Kan- 
ton Zürich im J. 1799. (94. Neuj.bl. 
d. Feuerwerker-Gesellsch. in Zürich 
auf d. J. 1899.) Zürich, Fäsi & B. 
4°. 5628. 3 M. [64 

Plathner, K., Aus d G. Sigma- 
ringens zu Ende d . vorigen u. Anfang 
dies. Jahrh. Progr. Sigmaringen. 1898. 
4°. 32 8. [65 

Wibel, F., Hochverrüterische Me- 
daille Freiburgs a. d. J. 1814. (Schau- 
in s-Land 25, 101-3.) [66 

Beuchot, Les prütres sexagénaires 
et infirmes du Haut-Rhin pend. la 
revolution. (Rev. cath. d’Alsace ı7, 
904-13. 18, 51-63.) (e 

Jérôme, L., Les élections et les 
cahiers du clerge lorrain aux etats 
gencraux de 1789. (Sep. a.: Annales 
de l'Est.) Nancy et Paris, Berger- 
Levrault. 176 8. 3 fr. 50. [68 

Hauck, K., G. d. Stadt Mannheim 
zur Zeit ihres Ueberganges an Baden. 
(Forschgn. z. G. Mannheims u. d. 
Pfalz IL) Lpz., Breitkopf & H. jx, 
145 S. 2 M. 50. [69 

Heeger, Zur Uebergabe Landaus 
an Oesterreich i. J. 1815. (Pfülz. 
Museum '99, 57f.) [70 

Kracauer, J., Frankf a. M. u. d. 
franz. Republik 1802-1803 (s. og, 3428). 
Forts. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6, 253-313.) [71 

Beitrag z. G. Elberfelds im Be- 


Bibliographie Nr. 3559—3609. 


freiungskriege. (Monatsschr. d. berg. 


G.-Ver. ‘Y8, 12-14.) [72 

Goebel, G., Franz. Emigranten 
im Bremischen. ‚Hannov. G.-Bll. ‘99, 
Nr. 9.) [73 


Sommerfeldt, G., Joh. Karl v. Wiersbitzki. 
(Goldaper Ztg. '98, Nr. 277-79.) 371 


Innere Verhältnisse. 


Spannagel, C., Eine Kabinetts- 
ordre Kg. Friedrich Wilhelms II. v. 
Preuss. an d. Ritterschaft d. Graf- 


schaft Ravensberg v. J. 1799.) (Zt. 
f. vaterl. G. etc. Westfal. 56, L 117 
-20.) [3575 


Rohrscheidt, K. v., Vom Zunft- 
zwange zur Gewerbefreiheit. Berl., 
Heymann. xx, 668 5. 12 M. [76 

Italie, H., De Societeit Felix Liber- 
tate en wat zij voor de Emancipatie 
der Joden heeft gedaan (s. Nr. 1631). 
Schluss. (Oud- Holland 16, 147-67.\ [77 

Blau, J., Ein Kapitel v. Gelde. 
nn d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 

216-19.) [78 

"Bär, M., Der Piesberg vor 100 
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabrück 23, 120-33.) [79 


Cumont, G., Détresse financière 
du gouvernement autrich. au moment 
de sa retraite devant l'invasion franç. 
en Belg. 1794-95 et projet de frapper 
monnaie au coin de l'empereur Fran- 
çois II. dans l'atelier monét. électoral 
de Dusseldorf et ensuite à Francfort 
par les officiers de la monnaie de 
Bruxelles. (Annales de la soc. d’archl. 
de Brux. 12, 360-75.) [80 

Binding, K., Die Konföderations- 
Akte d. rhein. Bundesstaaten v. 12. VII 
1806. Die dt. Bundes-Akte v. 8. VI. 
1815. Die Wiener Schluss -Akte v. 
15. V. 1820. 2. Abdr. (Binding. Dt. 
Staatsgrundgesetze Hft. 3.) Lpz. 
Engelmann. 588. 1 M. EN 

Fromm, E., Napoleon u.d. Gothaer 
Almanach; e. Beitr. z. G. d. Censur 
unter d. ersten Kaiserreich. (Zt. f. 
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 414-20.) 
Vgl.: E. W. Moes. (Ebd. 5461.) [82 

Fosse v. Arthenfels, F., Finanz- 
patent v. 20. Febr. 1811 u. dessen 
Geltungsgebiet in Kärnten. (Carin- 
thia 89, I, 11-27, Kte.; 31-36.) [33 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Kiem, M., Augustin Vigil Nagele, 
letzter Prälat d. Augustiner- Chor- 
herrenstiftes zu Gries b. Bozen, 1790 
-1815, u. seine Zeit. Innsbruck, Ver.- 
Buchhdig. 197 S. ? M. Gë 

Piffrader, J., Die bairischen Ilumi- 
naten u. d. Clerus im Burggrafen- 
amte u. Vintschgau währ. d. Jahre 
1806 - 1809; nach Jos. Ladurners 
hinterlass. Schriften. Innsbr., Vereins- 
Buchh. 1898. 182 S. 1 M. 80. [85 

Chenot, F., Esquisse d'une hist. 
relig. du pays de Montbéliard de la 
révolution franç au concordat. Thèse. 
Paris, 1898. 87 S. [86 

v. Tannenberg, Die Zustände d. 
Fürstbistümer Würzburg u. Bamberg 
zu Anfang dies. Jahrh., geschildert 
in 22 im J. 1803 in Frankf. ersch. 
Briefn. Bamberg, Handelsdruck. 1898. 
110 S. 1 M. 50. [87 

Schröder, A., Errichtg. e. Bistums 
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 11, 171f.) [88 

Apostel, Ein, d. Sundgaus, P. 
Bernh. Juif, d. Pfarrer v. Blotzheim, 
sein Leben u. Wirken; v. e. Priester 
d. Bistums Strassburg. St. Ludwig, 
Perrotin & Schm. 1897. x, 318 5. 
1 M. 60. [89 

Kupke, G., Beitrr. z. G. d. kathol. 
Mission in Tilsit im vorigen Jahrh. 
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven 
etc. 2, 116-39.) [90 


Specht, Th., Projekt d. Ueber- 
lassung d. Univ. Dillingen an d. 
Orden d. Benediktiner u. Fideisten 
am Ende d. vorig. Jahrh. (Jahrb. d. 
hist. Ver. Dillingen 11, 1-30.) [91 

Voges, B., Plan einer Verlegung 
d. Helmstedter Universität nach 
Wolfenbüttel i. J. 1:90. (Braunschw. 
Magaz. ‘98, 203-6.) [92 

Asbach, J., Die Napoleonische 
Universität in Düsseldorf, 1812-13. 
Progr. Düsseld., Voss. 42 32 S. 
1 M. 50. [93 


Zingg, E., Schulwesen auf d. Land- 
schaft Basel nach d amt]. Berichten 
an d. Erziehgs.-Comite v. Mainz 1798. 
Liestal, Gebr. Lüdin. 1898. 143 S., 
1 Tab. [94 

Hunziker, 0., Pestalozzi französ. 


Bürger. (Festgaben zu Ehren Bü- 
dingers S. 405-27.) [95 


*141 


Paulsen, F., J. G. Fichte im Kampf 
um d. Freiheit d. philosoph. Denkens; 
e. Gedenkblatt. (Dt. Rundsch. 99, 
66-76.) 8 [96 

Runge, F., Joh. Agidius Rosemann 
genannt Klöntrup, d. Osnabrücker 
Jurist, Dichter u. Sprachforscher. 
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23, 
71-119) —__ [97 


Geiger, L., Briefwechsel L. F. 
Hubers u. K. A. Böttigers. (Zt. f. 
vergl. Litt.-G. 12, 420-47.) [98 

Morris, M., Hnr. v. Kleists Reise 
nach Würzburg. Berl., Skopnik. 
458. ıM. [3599 


Roz.: Dt. Litt.-/tg on Nr. 12 R. Steig u. 
Entgegng. v. M. ebd. Nr. 17. 

Borkowski, H., Brief A. v. Kotzcbues an 
d. Buchhändler Nicolovius in Königsberg in 
Preussen. (Euphorion 5, 679-51.) (3500 


Hauffen, A., Die deutschböhmische 
Litteratur am Beginne d. 19. Jh. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
37, 221-32.) [3601 


Starck, A., Graf Charles de Graim- 
berg, sein Leben u. Wirken in Heidel- 
berg. (Mitt. z. G. d. Heidelberg. 
Schlosses 4, 1-32, Taf. 1.) [2 

Frimmel, Th. v., Frz Zauner. 
(Allg. dt. Biogr. 44, 727-30.) [3 


Beck, P., Der Orden der „Ver- 
rückten Hofräte*. (Alemannia 26, 
270-73.) [4 

Jung, R., Ertrag eines Hauses auf 
dem Römerberg währ. d. Krönung 
1790. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
6, 339 f.) [3605 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Arnold, R. F., Die „Tablettes Au- 
trichiennes, (Wiener Stammbuch, 
Glossy gewidmet. S. 181-93.) [3606 

(Gérard.) Lettre du maréchal Gé- 
rard concern. les débuts du royaume 
de Belgique. (Souvenirs et mémoires- 
recueil mensuel-I, 543-45.) [7 

Hagenmeyer, K., Die Revolutions- 
jahre 1848/49; Schildergn. auf Grund 
eigener Anschauung u. persönl. Er- 
lebnisse. Karlsr., Reiff. 1898. 192 S., 
ı Taf. 1 M. 50. 8 

v. Diest, Meine Erlebnisse im J. 1848 u. 
d. Stellg. d. Staatsmiuisters v. Bodelschwingh, 
8. ’08, 3531. Rez.: Forschgn. 2. brandenb. u, 
preuss. G. 11, 55:1-91 Oncken. — D ers., Meine 
Erinnergn. un Kaiser Wilhelm, s. ’98, 3535. 
Rez.: Ebd. 597 v. Petersdorff. [9 


*150 


Bär, M. 3. 1837. 2954. | 


3213. 3579. 3718 
Baert, W. C. 2841 
Baetcke, A. J. 2011 
Biumer, G. 1644 
Bahlmann, P. 648 
Bahlow, F. 1177 
Bahr, H 3780 
Bahrfeldt, E. 112. 124. 

140. 142. 1983. 1985 
Bahrfeldt, M. 136 
Baier, R. 88 
Bailleu, P. 3512 
Bakker, G. Murray 1361 
Baldamus, A. 1863 
Balitzer 3224 
Balkenholl 519 
Balzweiler 1645 
Bang, J. P. 3090 
Barbarigo 1019 
Barbarossa-Lieder 2881 
Bärezay, O. 90 
Bardy, H. 3526 
Bartels, A. 1781 
Bartsch 1062. 1230 
Bas, F. de 1993 
Bas, H. 859 
Baschin, O. 1 
Bassler 1435 
Bauch, A. 125 
Bauch, G. 256. 1100. 

1102. 1327. 3046. 3734 
Bau- u. Kunstdenkmüäler 

(-male): Pommern 

2151; Sachsen (Kgr.) 

2150; 'Fhüringen 2149; 

Westfalen 2148 
Baudissin, W. 1758 
Baudrillart 1407 
Bauer v. Bauern 451 
Baum 2712 
Baumann, A. 1506 
Baumann, F.L. 31. 245. 

284. 465. 842. 802. 871. 

932. 1005. 1084. 1162. 

1213. 3179 
Baumann, M. 2126 
Baumgärtel, H. 1231 
Bayer, V. 1769. 3743 
Bazing, H. 2093 
Beaupré, Comte J. 2709 
Becher, Br. 1742 
Bechtolsheim, v. 3454 
Beck, H. 634. 1913. 2517 
Beck, J. R. v. 3136 
Beck, L. 355. 2261 
Beck, P. 170. 180. 437. 

466. 950. 1115. 1302. 


Alphabetisches Register. 


1367.1373. 1454 a. 1528. 
1812. 2451. 3425. 3500. 
BIN IR! 

Becker, E. 2012 
Becker, F. 3540 
Becker, Fel. 571 
Becker, J. 398. 2295 
Beckmann, G. 2965 
Beer, A. 1505. 1577 
Beer, R. 243 
Beernaert 1623 
Behault de Dornon 839 
Behla, R. 2720 
Behrend, J. 849 
Behrend, R. 849. 2333 
Beidtel, J. 393 
Beijnen, Koolemans 
1590 

Beissel 458. 1362. 2354 
Beiträge: z. G. u. Alter- 
tumskunde Pommerns 
2686: z. G. Eisenachs 
327. 2228: z. G. d. dt. 
Industrie, Böhmen 357; 
z. Kultur-G. v. Berlin 
3732; z. Kunst-G. 
Schlesw.-Holst. 554; z. 
dt.-böhm.  Volkskde. 
2503 

Bellardi, P. 1739 
Bellermann 3778 
Bellesheim 3774 
Below, G. v. 268. 403- 
Beltz T85. 2241. 2721 
Bendixen, R. 1754 
Benezé, E. 595 
Benndorf, K. 3246 
Benoit 96. 470. 2128. 
3653 

Benrath, K. 3249 
Beówulf 835 

Berbig, G. 3242 

Berg, G. 1320. 1496 
Berg, R. 1500. 2723 
Bergengrün 1299 
Berger, A. E. 3112 
Bergér, H. 1500 
Berggren, P. G. 3218 
Berkkemeyer 1382 
Berkun 2350 

Berliere, U. 250 
Berlit, G. 3477 
Bernays, M. 2437 
Berndt, O. 445 
Bernhardi, Th. v. 3624 
Bernheim 80. 863. 2157 
Bernoulli, A. 211. 2004. 
2880. 2971. 3106 


Bernoulli, Ed. 1132 
Berthier 1566 


> 
Bertram, A. 221 
Besser, A v. 45 
Besson, P. 1795 
Beste, J. 49%. 3457 
Bettinghaus 316 
Betz, R. 463 
Beuchot 3567 
Beyer, C. 2241. 3274 
Beyerle 1080. 2093a 
Beyerlein 127 
Beyschlag 1753. 3479 
Bezold, G° v. 1461 
Bezzenberger 1632 
Bibl, V. 1153 
Bibliographie: dt. Zeit- 
schr.-Litt. 1834 
Bibliotheca: geograph. 
1; hagiograph. 1852 
Bibliothek: dt. G. 2155 
livländ. G. 2249 
Bibra, v. 2951 
Bichsel, A. 2950 
Bidlo, J. 3024 
Bieder, H. 2237 
Biedermann, R. 1108 
Biedermann, W.v. 1535 
Bielschowsky 1532 
Bienemann 1471 
Biermann 489 
Biermer, M. 3695 
Bigarré 1560 
Bigge 3345 
Biywood, G. 2298 
Binding 1741.3581. 3710 


Biographie: Allg. dt. 
179; 2048; nat. de 


Belgique 2050 
Bippen, W. v. 2219 
Bischoff, F. 353 
Bismarck 1660. 1661. 

1662. 1663. 1666. 1667. 

3613. 3617. 3618. 3619 
Bizemont, de 1841 
Björkander 2271 
Bittner, L. 3018 
Blanchard, L. 1979 
Blanckmeister 2359 
Blank, J. 2180 
Blasek, H. 2344 
Blasius, W. 780 
Blau, J. 3578 
Bleibtreu 1599 
Bloch, G. 282 
Bloch, H. 201. 2900 
Block 335 


Blösch 490. 2401 
Blössner, G. 2368 
Blok 975. 1256. 1607. 
3196 
Blondel, G. 1730 
Blümlein, C. 2481 
Blum, H. 1695. 3638 
Blum, M. 2198 
Blume, v. 3670 
Blume, C. 242. 2120 
Blumer, J. 1918 
Bluth 1123 
Bocholtz-Asseburg 1052 
Bockenheimer 1098 
Bodewig 2734. 2760 
Bodman, v. 2015 
Body, A. 3180 
Böcker, G. 20. 1851 
Böger, R. 2769 
Boeheim 1777. 2479 
Boehlau, J. 776 
Böhm v. Böhmersheim 
3756 
Böhme, E. 2399 
Böhme, F. M. 600 
Böhmer, F. 172 
Böhmer, J. F. 2819 
Bömer, A. 3043 
Boer, T. J. de 1014 
Börner, G. 3514 
Bösch 151. 1461. 1947. 
3402 
Bötticher, A. 2154. 2726 
Boetticher, W. v. 1957 
Boguslawski, v. 447 
Bohls, J. 2715 
Bohnenberger 1908 
Bojanowski, P. v. 138 
Bojanowski, P. 1566 
Boie, H. C. 3465 
Boislecomte 1469 
Bolte 1251. 2127. 3317 
Bommes, A. 2383 
Bondam, A. C. 227 
Bonet-Maury 495 
Bonin 3358 
Bonin, H. v. 1957 
Bonwetsch 887 
Boor, A. de 232 
Borchgrave, de 3197 
Borchling 2130 
Bordeaux, P. 121 
Borel, A. 1510 
Borgius 369. 2275 
Borkowski, H. 533. 1544. 
3100. 3295. 3331. 3411. 
3609 
Borkowsky, E. 371 


Alphabetisches Register. 


Born, J. H. 1245 
Born, P. 1865 
Bornefeld 2404 
Bornhack 1446 
Borrmann 570. 2470 
Borromeo 1244 
Bosbach 2124 

Bossert 1214. 1250.1284. 
1332. 3227. 3293. 3312 
Bourgogne 3518 
Boutry, M. 1483 
Bouvier 1570. 3450 
Bovy, A. 2762 

Boyé 3356 

Braem, A. 1330 
Brandenburg 3132 
Brandes, O. 1539 
Brandi, K. 3171 
Brandl, J. N. 615 
Brandstäter 1457 
Brandstetter 1274 
Brandt, G. 1353 3397 
Brandt, L. O. 420 
Brandt, W. 1029 
Brant, Seb. 1112 
Braselmann 2265 
Braun, L. 449 
Braune, Joach. 3335 
Braune, W. 454. 1900 
Brause, A. 3737 
Bréal, M. 1536 
Bréard, Ch. 3420 
Bredius, À. 1360 
Brehmer, W. 2220 
Breidenbach 3442 
Breithaupt, Th. 161 
Breitner, A. 806 
Bremen, O. v. 2554 
Bremer, Otto 794 
Brendicke 1671 
Brenner, O. 1144 
Brentano 1502. 
2268. 3439 
Brescius, H. v. 1823 
Bresslau 2072. 2871 
Bretholz 1065. 2878. 
3170 

Breysig, K. 910 
Briand, E. 2811 
Briefwechsel: Christoph 
v. Württembg. 3109; 
Friedr. d. Gr. 1466; 
Erzhzg. Joh. Bapt. 1655 
Brieger, Th. 1082 
Brinzinger 467. 2374 
Brockhorstius 1323 
Broeckaert 2204 
Broglie, de 3428 


2252. 


°151 


Brom 1075. 1087. 1436. 
3234 
Brouwer Ancher 2480 
Browning, O. 3350 
Bruchmüller 503 
Bruck, R. 1311 
Bruckner, W. 2779 
Brückner, A. 1914 
Brügel 416 
Brüning 3413. 3448 
Brünneck, v. 2255 
Brünnert, G. 3546 
Bruhn, H. 3611 
Bruinier 544. 1535. 2442. 
2727 
Brunk, A. 2523 
Brunner, Hnr. 2323. 2840 
Brunner, Hugo 2207 
Brunner, J. 511 
Brunner, K. 185. 3446 
— 2719 
Bruns, F. 1744 
Bruppacher 2507 
Buchenau, H. 131 
Bucher, A. 3646 
Bucher, K. 1649 
Buchholtz, Ant. 2286 
Buchholtz, Arend 1652. 
3732 
Buchholtz, J. 510 
Buchholz, R. 2542 
Buchkremer 2863 
Buchwald, C. 3299 
Buchwald, G. 491. 1144. 
1145. 1147. 1277. 2411. 
3388 
Buddenbrock, v. 3555 
Büchi, A. 1015. 1025 
Bücking, W. 927a. 
Büdinger 2065 
Bütf 2515 
Bülow, H. v. 1819. 1820. 
3775 
Bünker, J. R. 604 
Bürger 2745 
Bürli, J. 2506 
Bütler, P. 2090 
Bugenhagen 3089 
Bugge, S. 2790 
Bulard, G. 1399 
Bullarium, Franc. 1073 
Bulmerincq, v. 2904 
Burckas 1919 
Burckhardt, J. 3764 
Burckhardt, P. 1206 
Burckhardt-Finsler 
1608. 3562 
Burger, K. 2431 


*152 


Burkhardt, 
1422. 1557 
Burkhardt, M. 579 
Bury, J. B. 2786 
Burzenland, D. sächs. 
611 

Busch, M. 1665. 1698. 
3620 

Busch, W. 1686 
Buschmann 311. 1431 
Busken Huet 2099 
Busse, H. 786 
Bustelli 1611 

Buths, J. 2452 
Buttmann, R. 530 
Byr, R. 1479 


C. H. A. 


Cadier, L. 976 
Cahannes 2363 

Cahn 107. 1047. 3000 
Cahorn, A. 126 
Cappelli 1925 
Carabellese 1008 
Cardinal v. Widdern 
2337 

Carleton, Dudley 3180 
Carlyle. Th. 1473 
Carnap, A. 1763 
Carnot 1566 

Caro, G. 987. 2900 
Carstenn - Lichterfelde 
2007 

Carstens, J. 3265 
Cartellieri 923. 
2890. 2990 
Casimir, Ph. 3625 
Cassel, C. 3325 
Casso, L. 2324 
Castella 3414 
Catalogue: monnaies de 
France 129 

Cavour 1570 
Celukovsks 1241 
Cervinka 125 

Chabot, J. de 1706 
Chanteau, F. de 3091 
Charitius 1496 
Chatton 472 

Chenot, F. 3586 
Chestret de Haneffe 1995 
Chevalier 2355 

Christ, K. 1049. 2757 
Christoph v. Württembg. 
3109 

Chronik d. dt. Seminars, 
Lpz. 1761 
Chronique 
2930 


979. 


Artésienne 


Alphabetisches Register. 


Chroust, A. 1922 
Cihula, J. 3137 
Cipolla, C. 898 
Cisternes, de 1653 
Clausnitzer 1314 
Clauss, J. M. B. 1874 
Claussen 1324a 
Clemen, O. 1077. 1152. 
1157. 1158. 1188. 1255. 
3043. 3081 
Clemen, P. 262. 2145 
Clement, E. 3385 
Clerbaut, Ch. 2309 
Codex dipl.: Cremonae 
239; Lusat. sup. 2115; 
Saxon. reg. 233a; Sile- 
siae 2116 
Codex jur. bohem. 208 
Cohausen, v. 443 
Cohrs 1083. 1155. 3045 
Colditz, H. 2316 
Colomb, G. 828 
Comparetti 799 
Concilium Basil. 3018 
Conrad, Geo. 156. 235 
1317. 1957. 3189 
Conrad, J. 1732 
Conrat, M. (Cohn) 874 
Constitutiones imp.2883 
Conwenz 2724 
Coquelle, P. 3426 
Correll, F. 557 
Correspondance: Kau- 
nitz-Rietberg et Koch 
3416; Rubens 3304 
Cossmann 3477 
Cottin, P. 3518 
Coym, J. 1524 
Craandijk 178 
Cramer, F. 43. 1877 
Cremer 168302 
Cremer, H. 1515 
Criste, Osc. 3539 
Cronberg, v. 300 
Croner, K. 2529 
Crull, F. 3267 
Csuday, E. 2166 
Cumont, 1504. 
2266. 3580 
Cuno, F. W. 319. 2406 
Cuvelier, J. 44 
Czedik, A. 2017 
Czerny, A. 2077 
Czihak, v. 3396 
Czilchert 1517 


1986. 


Dachenhausen, v. 92. 
2022 


Dacheux, L. 563 
Dähnhardt 598. 636 
Daelen, E. 2452 
Dändliker 281. 2293 
Daenell 1044 
Däumling, M. 1839 
Dahn, F. 2835 
Dalberg, v. 3454 
Dalwigk, v. 1879 
Dambrowski, v. 3720 
Damköhler 74. 2534 
Danican 1570 

Daniel, H. A. 22 
Daniels 1721. 3544. 3624 
Danneil 383 
Dannenberg 109. 1959 
Danuser 2293 a 
Darmstädter 379 
Darras, L. Ph. 308 
Darpe, F. 230 
Darstellung: Bau- u. 
Kunstdenkm., Prov. 
Sachsen 264; Bau- u. 
Kunstdenkm. d. Kgr. 
Sachsen 2150 

Darvay, M. 2166 
Dassel, O. v. 153 
David v. Augsbg. 1071 
Davout 1614 
Declareuil 2843 
Dehlinger, G. 351 
Deissmann 1329 
Delabrousse 3668 
Delbrück 268. 1695. 3621 
Delfino 1240 
Demarteau 2203 
Demelitsch, v. 1600 
Démètresco, M. 924 
Demeuldre, P. 1038 
Demiani, H. 1364 
Denis, E. 3633 

Denis, S. 3660 

Denk, Hans 1156 
Denkmäler d dt Kultur- 
G. 182 

Depoin, J. 2830 
Deprez 993 

Des Marez 404. 982. 2302 
Destouches, v. 3703 
Detlefsen 382. 522. 2224. 
2713 

Detten, v. 517. 2425 
Deutsch 3642 

Deutsch, S. M. 457 
Devens, F. C. 2499 
Devillers, L. 2884 
Devrient 148 

Dibelius, F. 3155 


Didier Laurent 472 


Diebitsch, v. 630. 1511. 


1700 
Diebow, P. 523 
Diederichs 2117 
Diehl, W. 3233 
Dielitz 1941 
Diemar 1028. 2966. 3008 
Dierauer 3561 
Diesbach, M. de 1775. 
3414 
Diesbach, R. v. 2948.3357 
Diest, v. 3609 
Dietlen, W. 1211 
Dietler, S. 291 
Dietrich, E. 1834 
Dietsch, K. 2422 
Dinter, J. G. 2232 
Diplomi ined. dei s. IX 
e X 2821 
Dippe, O. 2796 
Distel 1036. 1198. 3409. 
3424 
Ditfurth, v. 1705 
Dix, A. 1732 
Dobbert, E. 968 
Dobenecker, O. 1844 
Dobenecker, R. 2230 
Dodgson, C. 3069 
Doebner 1389. 2108 
Doering, L. 2881 
Döring, O. 2472. 
Dörler, A. F. 607 
Dohna, Fréd. de 3331 
Doize, J. 2831 
Dolleczek, 2343 
Domaszewski, v. 2748 
Dompierre deChaufepie, 
de 1963 
Donnet, F. 627. 2266. 
2514 
Doorninck 1054 
Doppler, A. 2080 
Dopsch, A. 938. 1056 
Dorn, E. 3722 
Dorr 2815. 3751 
Dorvaux, N. 246 
Doumergue 3124 
Douwen, van 1288 
Dove 270. 666. 851. 892. 


913. 219. 927. 1181. 
1286. 1472. 1694. 1768. 
2158. 


Dozy 1289. 1776. 2100. 
2101. 

Drechsler, P. 639. 
Dreher, A. 216. 
Dresbach, E. 2208. 


Alphabetisches Register. 


Drescher, H. 1345. 

Dreselly, A. 603. 

Dreves 242. 2120. 3020. 

Drews, P. 3088. 3729. 

Droop 2516. 

Droz, N. 2173. 

Drutfel, A. v. 3171 

Duchesne, L. 2807. 

Dührsen, W. 1244a. 

Dülberg, F. 3302. 

Dünimler 941. 1769. 2820 

Dünn, J. 301 

Düntzer, H. 1542 

Dürrwächter 3291. 

Dutfner, A. H. 2264. 

Duhr 508. 1328. 3173. 
3451 

Dumont 2380. 

Du Moulin Eckart 665. 
1771 

Dumouriez 1468 

Durm 2925. 3300 

Durrer 2139. 2171. 2922. 
3062 

Durrwell, G. 2187 

Duschnitz 1825. 

Dusek, V. J. 2084. 

Duvernoy 1575. 

Duvivier 2098. 

Dvorsky, F. 3099. 


E., K. 1137 

E., R. 1138a. 

Ebel, K. 1117 
Eberhöfer 3515. 
Ebert, Hans 1324 
Ebhardt 446 
Ebhardt, B. 2466 
Ebner, Th. 1377 
Eckardt, H. 2222 
Eckardt, R. 1740 
Eckart, R. 2213 
Eckerlin 1770. 1771 
Eckermann 1542. 
Eckert, Ch. 417 
Edelmann 2707 
Errgenschwiler 2172. 
Egger, J. 2162 
Erler, L. 289. 

Egli, E. 162. 
Eheberg 2307. 
Ehrenberg, H.3297.3298 
Ehrenberg, O. v. 1671 
Ehrenberg, R. 1307. 
Ehrensberger 216 
Ehrhard, L. 3536 
Ehrlich, M. 1531 
Ehrmann 386. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4 Bibliographie. 


*153 


Ebses, St. 3174 
Eichhorn, K. 3054 
Eichner, K. 869 
Eickhoff 1938. 
Einzelschriften, Kriegs- 
gesch. 444. 1713. 1717. 
2336 
Eiselein, F. 3541 
Eisenhart, v. 1107 
Elisabeth v. Brandenbg. 
3165 
Elisabeth Charlotte v. 
Orleans 1384 
Elsass-Lothringen 34 
Emler, J. 2083 
Emmer, J. 1722 
Endl 1161. 1443 
Endres 1122. 3387. 3453 
Engelberts 1290 
Engeli, J. 768. 
Engelke 3332 
Engelmann 1564 
Englert 2743 
Eniden, F. 1573 
Entwickelung d. Post- 
etc. -wesens, Sachsen 
1738 
Epistolae (-ulae): impe- 
rat. 834; Karol. aevi 
2320 
Erbfolge-Krieg, Österr. 
1476 
Erdüdy, Graf 3338 
Erhardt 1171. 3209 
Erichsen, J. 46. 
Erler, O. 254 
Ermisch 1035. 1887.2997 
Erust, Aug. 494 
Ernst, C. v. 139 
Ernst, V., 1150. 3109 
Erslev 88. 240. 931 
Ertinger 3394 
Esch, Th. 312. 479 
Escher, C. 3563 
Escher, J. 212 
Esmein, A. 2844 
Estrades, G. d’ 1388 
Eubel 453.981.1073.2355 
Eugippius 833. 2778 
Eugster, H. 1032 
Eversen 1304. 2995. 
Ewart, F. 3485 
Exner 2114 
Eysenblätter 483. 974 
Eysn, M. 606. 


Fabeln, Mitteldt. 3054 
Fabian, E. 3278 


11 


"154 


Fabricius, F. 3279 
Fabricius, W. 40 
Fabricius, Wilh. 1092. 
1830 
Fack, M. W. 1690 
Fahrmbacher 3528 
Fahrnengruber 2737 
Fahroeus, R. 1401. 
Falk 1660 
Falk, F. 531. 1193. 2190. 
3022. 3030. 3038. 3096. 
3147 
Falke, v. 1365a. 3309 
Fallenius 1712 
Fancelli, U. 971a 
Fasterding 2510 
Fastlinger 2853. 2854. 
2808. 
Faust, A. 2730 
Favre, E. 1775. 
Feilchenfeld 1313 
Feilchenfeld, L. 3261. 
Feith, J. A. 227 
Feldmann 2553 
Felicetti, v. 2055 
Fellner, Ed. 132 
Fellner, Th. 1427 
Felten 985. 2940 
Ferchl 3264. 3328 
Ferenczi, Z. 585 
Ferrant, J. 2386 
Festgaben f. Büdinger 
667 
Festschrift f. Franz Jo- 
sef I. 2562 
Fiala, E. 1970. 1974 
Ficker, J. 423. 879 
Fiesel, K. 317 
Fink, J. 2742 
Fink, W. 299 
Finke, H. 1811 
Finke, Hnr. 2039. 3222 
Finot 3450 
Fircks, Frhr. v. 163 
Firmenich-Richartz3066 
Fischer 285. 
Fischer, Gebh. 2082 
Fischer, H. 69. 1165.1803 
Fischer, Jos. 3207 
Fischer, Kuno 3752 
Fischer, L. 1298 
Fischer, L. W. 1556 
Fischer, Rich. 3160 
Fischer, W. 1654. 3755 
Flacius 1153 
Flade, P. 329. 3032 
Flathe 1034 
Fleck, G. 8707. 


Alphabetisches Register. 


Fleischer, O. 577 
Flemming, v. 3341. 
Fleury 16748 

Flex, R. 77 
Flugschriften a. d Rei 
Zeit 3080 

Fluri 2959. 3140. 3276 
Fockema-Andreae 1899 
Foelkersam, v. 150 
Förster, R. 508 
Förster, Rich. 1356 
Folnesics, J. 1649 
Fonssagrives 3669 
Fontane, Th. 1802 
Fontes rer. Austr. 2054 
Forck, H. 2540 
Forckenbeck 3725 
Forrer, R. 573 
Forschungen :2.G.Mann- 
heims 297; z. Kunst-G. 
Böhmens 2449 ;z. neuer. 
Litt.-G. 2564; Theater- 
gesch. 5838 

Forst 1395. 3216 
Fossel v. Arthenfels 3583 
Fournier, A. 3527 
Fränkel, L. 1336 
Fraknöi, W. 2975 
Franck, K. 1124 
Francke, Kuno 1827 
Francke, W. Ch. 921. 
1223. 2891 

Frank, G. 1757. 3727 
Franke, C. 3753 
Frankenberg, v. 1676 
Frankturth, H. 929 
Frankl-Grün 385 
Franz I. v. Frkr. 1170 
Franz Joseph I u. s. Zeit 
3691 

Franz Stephan. v. Lothr.- 
Tosc. 1470 

Franz, A. 2138 

Franz, Ad. 1105. 2353 
Franzkowsky 3363 
Franzos, K. E. 3768 
Franzosenzeit, Aus d. 
3511 

Frauenstädt 591 
Freiburg i. B. 569 
Freisen 253. 502. 2334. 
3025 

Freivogel, L. 3445 
Fremery, de 1934 
Frensdorff 936. 3755 
Fresenius 1541 
Freudenthal 1448 
Freund, K. 2716 


Freundgen 1093 
Frey, A. 3768 
Frey, J. 518 
Freyberg 2248 
Freyenmuth 1656 
Freymark 3696 
Freytag, G. 2494. 3314 
Freytag, H. 1151. 1233, 
1234. 3253. 3303 
Fricke, A. 3271 
Friedberg, E. 1812 
Friedel 2717. 3732 
Friedensburg, F. 142. 
1986 
Friedensburg, W. 971. 
1143. 1172. 2929. 2931. 
3079. 3101 
Friederike Sophie Wil- 
helmine v. Bayreuth 
1385 
Friedjung 1,92. 3654 
Friedländer 3344. 3437 
Friedrich Wilhelm IL 
1467 
Friedrich, J. 1752. 3721 
Friesen, v. 3188 
Friesenegger 108 
Friesland, C. 1174 
Frimmel, v. 569. 1453. 
2469. 3603 
Fritschel 3117 
Frobenius 3704 
Froelich, G. 1773 
Froitzheim 660 
Fromm, Eman. 3012 
Fromm, Emil 1640. 3583 
Frommhold 3289 
Fruin 86. 178. 228. 1069. 
1242. 1581. 1934. 3150 
Fuchs, A. 38 
Fuchs, K. 2543 
Fuchs, K. J. 345 
Fuchs, P. J. 1903 
50 Jahre Wiener Hof- 
theater 1825 
60 Jahre inn. Miss. 3726 
Füssenich 302. 1951 
Füsslein, W. 933 
Funck-Brentano 2930 
Funk, C. A. 331 
Funk, H. 1535 
Funk, M. 3686 
Furtwängler 2736 


Gabelentz, v. d. 3306 
Gabotto 237. 2887 
Gachot, E. 1592 
Gade, H. 1625 


Gaedertz 1799 
Galland 3408 
Galuagni de la Flamma 
2906 
Gander, K. 638 
Ganniers, de 1584. 3535 
Garbe, F. 629 
Garde, C. A. 1691 
Gardiol 909 
Garibaldi 3625 
Garnier, T. D. 3759 
Garufi 143. 1987 
Gass 1752 
Gasser 201. 2072. 2187 
Gautier 2175 
Gavard, A. 3682 
Gay, J. 2937 
Gebauer 3156. 3219 
Gebhardt 3516. 3632 
Gedan, P. 1642 
Gedenkblätter d. k. u. 
k. Kriegsmarine 1749 
Geerdink, J. 477 
Geerds, R. 3520 
Geffcken, H. 849 
Gehrmann 1814 
Geiger 1789. 3048. 3698. 
3760 
Geisenhof 1187 
Gemeindelexikon: Preu- 
ssen 53. 1889 
Gentil, J. 822 
Gérard 3607 
Gerdes, H. 903 
Gereke, P. 1110 
Gerhard v. Minden 1109 
Gerhardt, F. 2226 
Gerland, O. 1349 
Germann, M. 2550 
Gerola, G. 991. 994 
Gerold, Th. 1767 
Gerss 340. 1417 
Gerster, L. 1945 
Geschichte: Burgen d. 
Harzes 320; südhannov. 
Burgen 319; d. Eisen- 
bahnen 3706; d. Ent- 
wicklg.d.Volksschulw., 
Baden 2424; d. österr. 
Forst- u. Landwirtsch. 
3698,d.Magdeb.Kürsch- 
ner-Inn. 419; Mecklbg. 
2241; d. Pfarreien, Erz- 
diöz. Köln 2380; d. 
Wiener Univ. 1769 
Geschichtsblätter der 
Fam. Hildebrant 168. 
2024 


Alphabetisches Register. 


Geschichtsquellen: 
Hans. 2062a: d Prov. 
Sachsen 2063 

Geschichtsschreiber d. 
dt. Vorzeit 192. 969. 
971. 2066 

Gess, F. 1194 

Gessner, H. 1742 

Gessner, O. V. 2231 

Gesta Karoli M. 864 

Geyer, A. 320 

Geyer, Ch. 3083. 3085 

Geyer, M. 1507 

Gibbon, E. 2786 

Giehlow, C. 1131 

Gierlich, H. 623 

Gigas 1447 

Gilsa, F. v., 776 

Giraud, J. B. 1319 

Girgensohn, P. 2973 

Giry 1927 

Giuseppina 3522 

Gladbach, E. 2458 

Glasenapp 3776 

Gloeckler 2766 

Gnirs, A. 2732 

Goebel, F. 3393. 3573 

Göbel, T. 326 

Göbl, S. 3454 

Goedeke 538. 2435 

Goepfart 2485 

Göpfert, E. 1920 

Görges, W. 3318 

Görigk, E. 3151 

Görres, F. 597. 2851 

Goethe 1541. 1542. 3474. 
3475 

Goethevortrige 3476 

Goette, R. 2493 

Götz, J. B. 2366. 2367 

Goetz, L. K. 887 

Goetz, W. 1282. 1772 

Götze, A. 784. 787. 2711 

Goldscheider 87. 1931 

Golther 837. 957. 2781 

Gontaut-Biron 3630 

Goptevic 1697 

Gorski, St. 1166 

Gothein 3194. 3446 

Gottesheim, de 1164 

Gottschall, R. v. 1801 

Goutzwiller 2128. 3682 

Grabherr 2163 

Grabowsky 780 

Grüfe 2007 

Graf, E. 808 
Graff, W. P. 2241 
Grandaur 2928. 2932 


*155 


Grandidier548.664.2187. 
2377. 2561. 3145 
Granier 1488. 3421 
Grau. P. 1605 
Graus, J. 2921 
Grefe, C. 2134 
Greisling 3454 
Gress, K. 2519 
Gretser, Jak. 3291 
Greving 2381 
Grienberger, K. 375 
Grieuberger, Th. v. 26 
Griffiths, A. 1613 
Grillnberger 1076 
Grimm, E. 141. 1984 
Grimm, Herm. 540. 1542 
Grimm, J. u. W. 62. 1902 
Grimme, F. 295 
Grion, G. 2859 
Grisebach 1548 
Gritzner, E. 154. 
Grob, J. 625. 1400 
Groeben - Neudörfchen 
165 
Grössler 13.50.635. 1369. 
2465. 2717 
Grolig 1051. 1373. 1834. 
3178. 3367 
Groot, Hugo de 3168 
Gropp, Ign. 2369 
Gropper, Kasp. 1243 
Gross, J. 1099 
Grosse, K. 330 
Grotefend, H. 85 
Grotefend, W. 310. 1301. 
1743. 2019 
Grüder, H. 118 
Grün, Anast. 3612 
Grünhagen 1633. 3449. 
3523 
Grünpeck, J. 2962 
Grütter, F. 2215 
Grützmacher 457. 947 
Grumbkow 1466 
Grundriss: germ. Philol. 
67 
Grunow, J. 3620 
Grunwald 1784 
Grunzel, J. 357 
Grupp, G. 2092. 2366 
Guarini 3534. 3635 
Gubo, A. 3444. 3452 
Gudemann 2788 
Gückel, M. 1210 
Gümbel, K. 3712 
Günther, A. 2760 
Günther, O. 534. 834. 
1255. 1390. 3184 


11* 


*156 


Günther, S. 1772. 3285 
Gürtler, J. 41. 1878 
Güterbock 2882 
Guglia, E. 1649 
Guiraud, J. 976 
Gulden, G. 1286 
Gumlich 925 
Gumplowicz 2868 
Gundlach, F. 1027. 2976 
Gundlach, W. 2881 
Guradze 3443 

Gurlitt, E. 3771 
Gurnik, A. 2237 
Gustav Adolf 3213 
Guttenberg, v. 1058 
Guyot, H. D. 1292 


H. R. 1138 a 

Haag, O. 2808 

Haake 1384. 1403. 3390 
Haarhaus 1101a 
Haas, A. 1374.1460.1833 
2522. 2538. 3076 
Haas, F. 126 

Haase 2537 

Haberl 1133. 1368 
Habich, G. 127 

Hach, E. 3251 

Hach, Th. 3033 
Hachmeister 1128 
Hacke, v. 455 
Hackländer 3222 
Hadorn, W. 283 
Häbler 1212. 1307. 1308 
Haendcke 1129. 1130 
Häne 210. 1020. 1176. 
2090. 2964. 2981 
Hänselmann 633 
Haffter 2139. 3168 
Hagelstange 590. 3070 
Hagen, v. 2960 
Hagen, K. 2716 
Hagen, P. 3465 
Hagenmeyer, H. 2879 
Hagenmeyer, K. 3608 
Hager, G. 2460 

Hahn, A. 1818—2214 
Hahn, H. 97. 296 
Halban, v. 429. 2321. 
2794 

Halle, E. v. 3693 
Hallendorff 3351 
Haller 2403 
Haller, J. 1929 
Halling, A. 2016 
Hallwich 1248. 
2263 

Halm, Ph. M. 1120 


1685. 


Alphabetisches Register. 


Halusa 456 
Hammer, H. 1116 
Hammerstein, v. 1316 
Hampe, K. 2820. 2885 
Hampe, Th. 1343 
Handbuch, Geneal., 
bürg. Fam. 2000 
Handel-Mazzetti 2001 
Hanemann 314 
Haner, Johs. 3101 
Hann 207. 558. 804. 992 
Hansch 451 
Hansen, J. 42. 660. 1140 
Hansen, R. 322 
Hanserecesse 2111 
Hantschel 115 
Hantesch, V. 1333 
Harbauer, J. 1870 
Haren 361. 1498 
Harms 498 
Harnack, O. 3478 
Harrach, Graf 3337 
Harrison 3196 
Harrsch, v. 3340 
Hartmann, H. 631. 1625 
Hartmann, J. 1106 
Hartmann, J. v. 1677 
Hartmann, L. M. 844 
Hartung, H. 2456 
Hartung, J. 408 
Hartwig, O. 2048 
Hasak 2918 
Hase, K. A. v. 2021 
Haseloff 967 
Hasenöhrl 425 
Hasse, P. 1454. 3089 
Hassebrauk 2518 
Hassel, H. 2496 
Hassell, v. 1683. 3684 
Hassencamp 1465. 1478. 
1493. 1520. 1644 
Hassenpflug 3370 
Hassert, K. 3697 
Hauber, G. 3464 
Hauck, A. 2889 
Hauck, K. 3569 
Hauffen 21. 1346. 3190. 
3601 
Haug, F. 2746 
Haug, H 328. 2254 
Haugwitz 340 
Haupt, H. 1179. 1684 
Hauptmann 438 
Hausenblas 1905 
Hausmann, R. 343 
Hausmann, S. 2143 
Hausrath,Adf. 1196.3115 
Hausrath, H. 352 


Haussleiter 1184. 3087 
Haverkorn van Rijsewijk 
3398 
Hawelka, E. 2319 
Heckel, K. 1821 
Heckscher 1420. 1432. 
3717 
Hedemann, v. 2408 
Heeger 39. 1574a. 3570 
Hegel, K. 2300 
Hegler 1156a. 1281 
Heidemann 593 
Heidenstam, de 1475 
Heierli 2699. 2701 
Heigel 1619. 1627. 1760 
Heiland, K. 1146 
Heilborn, P. 440 
Heilig 620. 1909. 3327 
Hein, W. 2696 
Heine, A. 2226 
Heine, G. 2410 
Heine, H. 418 
Heine, K. 905 
Heinemann, J. 3769 
Heinemann, K. 3473 
Heinemann, O. 1415. 
1739. 2949. 3248 
Heinemann, O. v. 190. 
1138 a 
Heinrich d Taube 2939 
Heintz, A. 1821 
Heintz, Ph. K. 3231 
Heinz 3228 
Heinze, C. 1787 
Heinze, E. 451 
Heinzelmann 1538 
Helbig, J. 3258 
Heldmann, A. 2387 
Helfert, v. 1672 
Heller 333 
Hellinghaus 189 
Helm, K. 3053 
Helmes, H. 818 
Helmolt 2520 
Helmolt, H. 2156 
Henczynsky 957 
Henkel 2018 
Henneberg 3714 
Hennebert 3431 
Henner, Th. 2140 
Henning, R. 3476 
Henrard, P. 3197. 
Henrichs, L. 304 
Hensen 1221 
Herbert 1779. 3368 
Herbomez, d’ 2947 
Herenthals, de 250 
Hermann v. Altaich 969 


Hermann, A. 343 
Herold, R. 3226 
Herrmann, M. 1104 
Herrmann, P. 2798 
Herrmann, W. 986 
Hertlein, F. 2788 
Hertzog, A. 2296 
Herzog, E. 2746 
Herzog, H. 367 
Herzog, R. 801. 2733 
Hess, H. 2256 

Hess v. Wichdorff 167 
Hesse, O. 2227 
Hettner, A. 1766 
Hettner, F. 802. 2144 
Heubach 1737 
Heuberger 2938 
Heuser 97.117.130. 1373. 
1411. 1511. 1968. 3404 
3434 

Heyck 35. 403. 528. 1724 
Heyd, H. 2424 

Heyd, W. 1335. 1341 
Heyden, v. 123 

Heye, E. 1966 

Heyer, R. 565 
Heymach 515 
Heymann 2327 

Heyne, M. 835 
Hildebrand, K. 3199 
Hildebrand, Rich. 2791 
Hildebrand, Rud. 636. 
3477 

Hildebrandt, E. 1650 
Hildenbrandt 377 
Hille, G. 1294. 
Hilliger 3690 

Hilling, N. 951 
Hinkmar v. Reims 874 
Hinterleutner 3508 
Hintner, Val. 1862 
Hinneschiedt 1411 
Hippel, R. v. 441. 2331 
Hirn 2081. 3206 
Hirsch, Ferd. 3346 
Hirsch, Fritz 1352. 2464 
Hirsch, R. 2253 
Hirschfeld 826 
Hirschmann 1932 
Hirt, H. 847. 2792 
Hirth, G. 2474 

Hirzel, P. 2530 
Historia Fausti 3290 
Hittmair 21. 1838 
Hobich, F. 912 
Hobma, J. 3296 
Hodgkin 843. 867 
Höchsmann 1281 


Alphabetisches Register. 


Höfer, H. 225 
Höfer, P. 782 
Höfken, v. 111. 1965 
Höhlbaum 1261. 1350 
Hölscher 1284 
Hoen, M. v. 1476 
Hoenig, B. 1533 
Hoenig, F. 1710a. 3666 
Hönig, W. 1755 
Hörmann, v. 2501 
Hörnes 2181. 2329 
Hoevenaars 475. 2384 
Hofacker 2525 
Hoff, H. 3068 
Hoffer, A. 887. 
Hoffmann, Adb. 640 
Hoffmann, C. 3447 
Hoffmann, Chr. 3163 
Hoffmann, Ferd. 1798a 
Hoffmann, J. J. 2509 
Hoffmann, M. 1837. 3742 
Hoffmann, O. 2526 
Hoftmann-Krayer 1459 
Hofkalender 1989 
Hofman, J.H. 1436. 2857 
Hofmann, A. v. 1708 
Hofmann, M. 2328 
Hofmann, W. 1628 
Hohenegger 461 
Hohenemser 3412 
Hohenlohe - Ingelfingen 
1669 
Holder, A. 601 
Holder, Ch. 1207 
Holder-Egger 969. 2960 
Holl, K. 3229 
Hollack, E. 2429 
Holland, H. 1774 
Holstein 2968 
Holtei, R. v. 3762 
Holtze, F. 122. 1831 
Holtzmann, H. J. 1755 
Holtzmann, R. 922 
Holub, J. 2788 
Holzapfel 2258 
Holzhausen 1580. 3530 
Holzinger v. Janaburg 
1944 
Honterus, J. 29. 1154 
Hopf, W. 1675 
Hopf, Willy 1485 
Horchler, A. 114 
Horčička 2958.3010.3765 
Hordijk, Pijnacker 2895 
Horn, G. 1626 
Horn, P. 1897 
Horn, Ph. 2833 
Horneffer 1455. 3400 


*157 


Horner 1546. 2442 
Horsetzky, v. 2338 
Horst, v. d. 101. 153. 
251. 1957. 2005. 2026 
Hortzschansky 2131 
Hosius 1240 

Hossinger 1197 
Houdek. V. 3064 
Houssaye 1612. 3560 
Huber, Alf. 393. 1394 
Huber, M. 2326 
Hubert, F. 1169. 3091 
Hucklenbroich 2434. 
2553 

Hübbe 346 

Hübinger 2311 

Hüffer, G. 865 

Hürbin 279. 2168 
Huet, G. Busken 2099 
Hüttner 1300 
Huffschmid 561 
Hulley, J. 574 

Human 387. 1379. 1780 
Humboldt, W. v. 3516 
Hume, M. A. S. 1262 
Hundhausen 380 
Hunziker, J. 654 
Hunziker, O. 1568. 1576. 
3595 

Hupp, O. 1940 
Husemann 3326 
Huybrechts 3254 
Huysmans 44 

Hybl, F. 2909 


Idiotikon, Schweiz. 67. 
1907 

Iken 1293 

Ilgen 2961. 2962 

Dwof 605. 1537. 1654 
Imesch, D. 1376 
Inama-Sternegg, v. 2251 
Ingold 186. 469. 870. 
2058 

Inventaire arch.deGand 
263 

Inventare schweiz. Ar- 
chive 210. 2090 

Ipsen, A. 3643 

Isay, H. 934. 1064 
Iselin, L. E. 1866 
Issel 1215 

Issleib, S. 1198 

Italie, H. 1631. 3577 

Ithen, A. 644 


Jacob, G. 1886. 2718. 
2855 


*158 


Jacob, K. 1115. 1276. 
3217 
Jacobi, F. 1442 
Jacobi, L. 2735 
Jacobs, Ed. 1070. 1439. 
3377. 3406. 3687 
Jacobs, H. E. 1180 
Jacobs, M. 1529 
Jacoby, I). 3469. 8754 
Jacoby, H. 1450 
Jacquemont 3519 
Jacquot, F. 2832 a 
Jadart, J. 1842 
Jäger, J. 1641 
Jahn, H. B. 428 
Jahn, K. 3761 
Jahnel 1358. 1490 
Jahnke, H. 3648 
Jahrbuch: d. dt. Adels 
1998; d. h. Adels 1990 
Jaksch, v. 183. 1858. 
1433. 3499 
Jametel 3336 
Janetschek 3542 
Jansen, M. 2967 
Janssen, M. J. 2385 
Jantzen 541 
Jardet, P. 2903 
Jastrow, J. 2888 
Jaworskij 1844 
Jecht, R. 1011. 1791 
Jecklin, v. 1020. 2970 
Jedlicska 3203 
Jegerlehner 2170 
Jeitteles 599 
Jellinek 2291 
Jenny 819. 2754 
Jensen, Chr. 1674 
Jentsch, H. 1803 
Jérôme, L. 3568 
Jessen, P. 3732 
Ježek, J. 2907 
Jirecek 208. 3041 
Joachim 2998 
Joël, F. 1201 
Johann v. Küstrin 1171 
Johann v. Victring 2929 
John, A. 606. 2504 
Joly, F. 660 
Jonas, F. 8732 
Jordan, R. 1430. 8098 
Jork, O. 3689 
Josenhans 468. 2373 
Joseph, E. 952. 2860. 
3476 
Joseph, P. 119. 132 
Josephi, E. E. 3384 
Josephine 3522 


Alphabetisches Register. 


Jostes 890 

Jüngling 1337 

Jürgens 12. 197. 252. 
315. 629. 840. 856. 878. 
886. 1096. 1880 

Juif 3589 

Jung, R. 2096. 2147. 
3042. 3078. 3125. 3283. 
3605 

Junghanns, E. 1555 

Jungmann, E. 1691 
Jungnitz 485. 487. 1038. 
3037 

Jungstedt 3661 

Junk 3671 

Justi, C. 1521 

Justi, L. 1130 
Juvencius 508 


Kahler W. 604 
Kämmerer 1125. 3067 
Kästner, G. 1604 
Kahle 327. 2228 
Kaindl 195. 943. 3681 
Kaiser, A. 3056 
Kaiser, H. 983. 2991 
Kaiser, K. v. 1270 
Kallmeier 1326 
Kalousek 2085. 2086 
Kampers 1457 
Kampf d. 38. Inf.-Brig. 
1713 
Kandelsdorfer 2343 
Kanner, S. 395 
Kapf, E. 2756 
Kapper, A. 2055 
Karge 1199. 3198 
Karl IV. 2933 
Karst 2941 
Katalog: Germ. Nat. 
Mus., Glasgemälde 
2471 
Katz, E. 992 
Kauffmann, Fr. 825. 837. 
854. 2804 
Kaufmann, C. 123 
Kaufmann, C. M. 868 
Kaufmann, G. 256 
Kaufringer 1111 
Kaunitz-Rietberg 3416 
Kautzsch, R. 1129 
Kawerau, G. 1145. 1250. 
8081. 3085 
Kawerau, J. 3112 
Kayser, K. 480. 1169 
Kayserling 3709 
Kehnert 3658 
Kehr, P. 238. 1928 


Kehrein 1080. 3020 
Keibel, R. 1480 
Keidel 1214 

Keiper, Ph. 1312 
Kekule v. Stradonitz 
144. 2018 

Kell, H. R. 169 
Kellen, T. 1876 
Keller, Gottfr. 1800 
Keller, K. 10 

Keller, L. 1156. 1179. 
3324 

Keller, W. L. 3747 
Kelleter, H. 3252 
Kenner, F. 116 

Kerler 1322. 3467. 3744 
Kern, R. 31:86 

Kerner 3760 

Kerr, A. 1646 

Kervyn de Lettenhove 
309 

Ketrzynski, St. 897 
Ketrzyüski, W.942.1151 
Ketterer 2323 

Kettner, E. 838. 2912 
Kettner, G. 3489 
Keuchel, G. 3478 
Keuffer 248. 946. 2061 
Keune 810. 848. 1877 
Keussen 303. 372. 1170. 
1404. 1415. 1622. 2062 


 Keuteen., F. 1988 


Keyserling v. 3057 
Kiem, M. 3584 
Kienast, A. 1476 
Kiessling 2135 
Kirbach, P. 2258 
Kirchhoff, A. 1858 
Kirchmann 2784 
Kirchner 3507 

Kirn, O. 1758 
Kirsch 1074. 2289. 2783 
Kittel, P. 3674 
Klaeber 1710. 1714 
Klämpfl, J. 2177 
Klang-Egger 22:8 
Kleefeld 1456 
Klees, M. 2259 
Klein, Cl. 921. 3745 
Kleinermanns 2876 
Klemm, A. 288 
Klemms Archiv 2027 
Klingender 3662 
Klinkenborg 238 
Kloos, J. H. 2714 
Klopp, Onno 1267 
Kluge 63. 1904 
Knapp, Th. 2280 


Knauth 3483 
Knebel 3472 
Knebel, K. 566 
Knipping, R. 2992 
Knitterscheid 893 
Knod 1102. 2416 
Knodt, E. 1222 
Knörk, P. 1942 
Knoke, F. 831. 832 
Knoke, K. 3093 
Knoll, Fr. 496 
Knoll, G. 1586 
Knoop, L. 781 
Knoop, O. 2524. 2588 
Knopp, J. N. 1702 
Knott, R. 1279 
Kobell, v. 1807. 8663 
Koch 2216 
Koch, E. 1464. 3154 
Koch, Ign. de 3416 
Koch, M. 1530 
Kock, Ch. 2223 
Köberlin 3003 
Kobke, J. P. 1691 
Koegel, R. 539 
Koehl 772. 2747 
Köhler, A. 1758 
Köhler, C. 622 
Köhler, J. B. 3465 
Köhler, W. 1148. 1175 
Köhler, W. E. 646 
Koehne 215. 940. 2984 
Kölle, A. 409 
Köllmann 3017 
Koenen 777. 816. 2767. 
2805. 2865. 2866 
Könnecke, M. 1228. 3164 
Koepsel, C. 3732 
Körber, B. 792 
Körber, K. 812. 2748 
Köstler 908. 2822 
Köstlin, H. A. 2482 
Koetschau 1541. 3484 
Kötteritz 3335 
Kötzschke 2837 
Kofler, F. 773. 801 
Kohaut, V. 2737 
Kohl, H. 16608. 1662. 
3614. 3616. 3620. 3650 
Kohl, W. 803 
Kohler, J. 430 
Kohlsdorfer 1539 
Kohstall, F. 2396 
Koht, H. 850 
Kohte 2133. 2153. 2455 
Kohut 384. 2283. 3658 
Kolb, Chr. 492 
Kolb, G. 2360 


Alphabetisches Register. 


Kolb, R. 99. 223. 978 
Kolberg 3159 

Kolde, F. 381 

Kolde, Th. 1090. 1191. 
3086. 3141 
Koldewey 520. 
3288 
Kollmann, P. 1882. 3701 
Komotar 1484. 2982 
Kongress, Wiener 1649 
Koolemans Beijnen 1590 
Kopf, J. v. 1809 
Kopietz 2245 

Koppe, C. 47 
Koppmann 198 
Kornemann 2797 
Korner, Herm. 1008 
Korrespondenz: Albr. 
Achill. 1017 
Korrespondenzen: Nas- 
sau-Oran. 3103 
Korth, L 560 
Kortzfleisch, v. 451 
Kortüm, A. 2544 
Koser, R. 1466 
Kotzebue, v. 3600 
Kowalewski 102. 549 
Kraaz, A. 350 
Kracauer 3571 
Krackowizer 274 
Krafft-Ebing 2555 
Kralitek, A. 866 
Kralik, R. 2484 
Kraner, F. 2541 
Kräsl, F. 2907 

Kraus, C. 953 

Kraus, F. X. 883. 1767 
Kraus, J. 1621 
Krausa, P. 1892 
Krause, G. 75 
Krauske, O. 3354 
Krauss 547. 1803. 2439 
Krebs 221. 296. 3006 
Kreissig 499 
Kretschmar 3514 
Kretschmer, K. 23 
Kreuter, B. 358 
Kreutzberg 2134 

Krieg 2121 

Krieg, Th. 1720 
Krieger, A. 1872. 3185 
Kriele, M. 1735 
Kröber, F. E. 2312 
Kroener, A. 1637 
Kroker 1311. 1449 
Krones, v.970.1072.1774 
Kronfeld 642 

Kroniek, Zwolsche 3097 


1260. 


*159 


Kropatschek 1183 
Kropf 508 
Kropf, L. 3138 
Krüger, Ed. 1817 
Krüger, G. 2409 
Krüger, H. A. 1786 
Krug-Basse 399. 2297 
Krumbholtz 2314 
Krusch, B. 860. 2807 
Kruse, G. R. 1815 
Kübler, A. 2502 
Küchler 2171 
Küchler, J. 222 
Kück, E. 1149. 2217— 
3080 
Kügelgen, v. 3121 
Kühlbrandt 2457 
Kühnel, P. 1888 
Kükelhaus 3181 
Kümmel, E. 2055 
Küntzel 3417. 3419. 3427 
Kürschner, G. 2088 
Kürschner, J. 1796. 3688 
Küstermann 324 
Kuhlmann 2525 
Kujot, St. 1442 
Kull, J. V. 128 
Kunstin Düsseldorf2452 
Kunstdenkmäler(-male): 
Böhmen 2136; Elsäss. 
u. lothr. 2143; Posen 
2153 
Kuntz, J. 3375 
Kuntzemüller 2446. 3770 
Kunz, H. 1704. 3642 
Kunzer, O. 9 
Kupelwieser 3129 
Kupftfer, v. 3732 
Kupke 1518. 3590 
Kurth, G. 73 
Kurze, F. 2817. 2818 
Kussmaul, A. 3757 
Kuttler 2705 
Kutzbach 2462 


L., S. 1625. 3685 
Laban, F. 1855 
Labhard 2273 
Ladendorf 1523 
Laforet 889 

Lager 1060. 2974 
La Gorce, de 3655 
La Grange, de 1126 
Laigue, de 2768 
Lakowitz 2725 
Laloire 1424. 2418 
La Mara 1819 
Lambel, H. 956 


*160 


La Moskowa, de 3626 
Lampert, F. 3225 
Lamprecht 268. 
2157 
Lang, Frz. 1513 
Lang, W. 1616 
Lange, E. 257 
Lange, K. 1129 
Lange, P. 3082 
Lange, W. Ch. 1034. 
1494. 2205 
Langer, J. 54 
Langer, O. 2306 
Langhans, P. 1884 
Langsdorff, v. 1756 
Langwerth v. Simmern 
390 
Lanz, F. G. 460 
Lanzac de Laborie 3613 
Lanznaster 3506 
Larisch, A. v. 3548 
Lasnier, E. 1681 
Lassalle 2434 
Lassel, E. 1189 
Lasser, P. 3509 
Latendorf 1150 
La Tourrasse 1264 
Lau, Frdr. 2308. 3162 
Laubenburg 2434 
Lauchert 1134. 3026 
Lauer, Ph. 2867 
Lauffer 1251. 3292 
Laurentic 25 
Leben Heinrichs IV. 971 
Lechner, J. 2985 
Lechner RK 209. 258.2087 
Lecluselle 1718 
Lee, G. C. 2852 
Lefort, A. 306 
Leger, A. 2801 
Le Glay, A. 3366 
Lehautcourt 1715 
Lehfeldt 265. 2149 
Lehmann, G. 2349 
Lehmann, K. 2898 
Lehmann, M. 1634 
Lehmhaus, F. 647 
Lehndorf, v. 1467 
Lehner, H. 771. 814. 
2734. 2749. 2752. 2776 
Lehner, T. 8383 
Leidinger 2069 
Leiner, L. 2706 
Leiner, O. 20934 
Leineweber 3339 
Leiningen- Westerbg 
529. 3404 
Leischling, E. 1649 


536. 


Alphabetisches Register. 


Leithäuser 1978 
Leitschuh, F. 2143 
Leitzmann 1109. 1548. 
2915 
Lembke, P. 61. 1598 
Lemcke, H. 2151 
Lemke, E. 657 
Lemmens 2393. 3126 
Lempp, E. 1071 
Lenau 1790 
Lentner, F. 3549 
Lenz, M. 1593. 3651 
Lenz, Ph. 1910 
Leonardon 3330 
Leopold-Franzens-Univ. 
3733 
Lepel, C. v. 2032 
Lerond, H. 72 
Lersch, B. M. 1930 
Lesker, B. 1232 
Lesser, E. 2917 
Lessing, J. 3310 
Le Sueur 1519 
Lettow-Vorbeck,v.1597. 
3657 
Lettres ined. de Louis 
XIV 3336 
Levec 347. 
2078 
Levi, G. 426 
Levinson, A. 3016 
Levison, W. 861 
Levy 1514 
Levy, J. 2188 
Lewicki, A. 1024 
Lewy, A. 3699 
Lewy, H. 1911 
Lex Salica 849 
Leyen, v. d. 2915 
Liber: agend. eccl. 
Sleszwic. 253; pontific. 
181. 2071 
Liblin, J. 2128. 3145 
Lichtenberg 1548 
Lichtenberger 3777 
Liebenau, v. 214. 1016 
Liebermann, F. 2905 
Lieboldt, J. 1321 
Liederhandschrift, 
Heidelb. 958 
Lienhart, H. 71 
Liesegang 411. 1055 
Liliencron, D. v. 1689 
Liliencron, R. v. 577. 
2485 
Limburg-Stirum 1981 
Limes 801. 2733 
Lind, K. 3064. 3748 


396. 1672. 


Lindner, P. 2364 
Lindner, Th. 364. 389. 
2288. 22884 
Linke, O. 3557 
Linneborn 1089 
Linsenmayer 1081 
Lippe, Graf 3130 
Lippert. W. 89. 2033 
Lippmann, v. 2342 
List, C. 2 13 
Liszt, Frz. 1819 
Litzmann 583 
Lobe, A. 2318 
Loë, F. P. v. 2382 
Löbe 3009. 3245 
Löffler, L. 1794 
Loersch, H. 224 
Loesche, G. 1853. 3084 
Löscher 52 
Löschhorn 3491. 3762 
Lössl 2305 
Loewe, R. 1913. 2728 
Loewe, V. 16. 1428 
Löwenstein 2284 
Loewenthal 3637 
Löwis of Menar 104. 567 
Lohmeyer, E. 1843 
Lohmeyer, K. 5. 1926. 
3298 
Lommer, V. 2519 
Longin, E. 1249 
Loose, W. 3369 
Lorentz, P. 1798 
Lorentzen 1410 
Lorenz, M. 1802a 
Lorenz, O. 1988 
Lory, K. 3423 
Losch, Ph. 1370 
Loserth 1203. 1278. 
1315. 1325. 3105. 3107. 
3134. 3136. 3177. 3262. 
3766 
Lossen 3200 
Lothar, R. 1825 
Lotter 616. 2508 
Louis, R. 1821 
Luckwaldt 1601 
Ludorff, A. 2148 
Ludwig, Fr. 936 
Ludwig, Th. 1583 
Lübbert, J. 3440 
Lühe, W. 906 
Lütgendorf, v. 3641 
Lütkemann, H 318 
Luft, W. 64. 2805 
Lumbroso 3522 
Lunglmayr 1873. 3717 
Luschin, A. 506 


Luschin v. Ebengreuth 
2290. 3007 

Luther 1516 

Luther, J. 60. 1836. 
1896. 3307 

Luther, M. 1144. 1145. 
1148 

Luthmer, F. 1351 

Lutz 1216 

Lutz, U. 433 

Lux, C. 902 


M., P. 1660 

Maag, A. 1748 

Maassen 2380 

Mach, F. 608 

Mack, H. 1651 

Mádl, K. B. 2136 
Maendl, M. 2350 
Maenss, J. 49 
Maercker 2246 

Märkt 2402 

Maetschke 2428 
Maggid, D. 2020 
Mahling 2407 

Maier 2027 

Maier, Hnr. 3120 
Malderghem, van 1942 
Malotet, A. 2777 
Maltitz, E. v. 2396 
Malzac, M. 1258 
Manken, O. 631 
Marat, P. F. 3250 
Marcks 1693. 3621. 3651 
Mareš, F. 2086 
Marquant 1561 
Marriage 1829 
Marseille, G. 1266 
Martange, de 3420 
Martens, C. 1229. 3244 
Martens, G. F. de 203. 
2074 

Martens, W. 872 
Martin 216 

Martin, E. 71.1336. 1533. 
3476 

Marx, J. 2856 
Masaryk 2164 
Maschke 3372 

Mass, K. 2242 

Mathes 791 

Mathes, J. 2365 

Mathesius, Joh. 3084 
Mathias v. Neuenburg 
2928 

Mathy 1659 


Alphabetisches Register. 


Matrikel: Leipzig 254 
Matthaei 554. 1121 
Matzura, J. 1136 
Mauerhof, C. 1543 
Maupertuis 1466 
Maurer, A. 2434 
Maurer, H. 3011 
Maurer, J. 2360 

May, J. 196 

May, O. 1787 

Mayer 1434 

Mayer, Ant. 2077. 3731 
Mayer, Ernst 388. 2287 
Mayer, F. Arn. 3051 
Mayer F. X. 2873 
Mayer, Frz. Mart. 1617. 
3394 

Mayer, G. 260 

Mayer, H. 2419 
Mayer, W. 1796 
Mayer-Reinach 3401 
Mayor, J. 2741 
Mayr-Adlwang 
2081 
Mazzatinti 2118 
Medaillen: Wittelsbach 
127 

Meder, J. 568. 2468 
Meder, P. 3243 
Medicus, W. 222 
Meer, A. 485 
Meesmann 1736 
Meglin 2187 

Mehlis 811. 2710. 2747. 
2802. 2813 

Mehring, G. 10345 
Mehrmann, K. 1043 
Meiborg 655 

Meiche, A. 637 

Meier, Gabr. 2057 
Meier, H. 3076 

Meier, John 622 
Meier, P. J. 481. 482. 
Meier, S. 1409 
Meinardus 2059. 3103 
Meine, F. 3131 
Meinecke, Fr. 1615 
Meinhold, Th. 3730 
Meisner, H. 1791. 1837. 
3520 

Meister 359 

Meister, A. 3201 
Meister, U. 3564 
Melanchthon 1150. 1151. 
3086 

Melicher, Th.* 3064 


1061. 


* Im Text verdruckt. 


161 


Mell, A. 2055 
Menadier 115 

Menck 642. 1405. 2986. 
3111. 3172. 3337. 3438 
Mendelssohn -Bartholdy 
1816 

Mendheim, M. 1641 
Mendthal, H. 234 
Menghius, M. C. 1865 
Menne, K. 1648 
Mentz, R. 78 
Mercator 3284 

Merk, G. 2374 
Merkle, J. 3736 
Mertins, O. 789 
Mertz, G. 509 

Merz 3456 

Merz, W. 1142 
Messner, P. 366 
Mettensia 2057a 
Mettig 236 

Mettler 801. 2734 
Metzel 16-6a. 3647 
Meulleners 2202 
Meurs, P. van 229 
Meyer, Alex. 3708 
Meyer, Aug. 293 
Meyer, Chr. 332. 1173. 
1202. 1296. 1372. 1385 
2989. 3102 

Meyer, E. 3052 
Meyer, H. 952 

Meyer, Hans 2191 
Meyer, Herm. 3167 
Meyer, Johs. 1776 
Meyer, K. 320 

Meyer, R. M. 1532. 3482 
Meyer, Walter 1847 
Meyer v. Knonau 899. 
3146 

Meer Krämer 3764 
Meyerinck, v. 3646 
Michael, E. -893 
Michaelis, A. 3476 
Michel, É. 1359 
Michel, F. 410 
Mielke, H. 1782 
Mielke, R. 2545. 3060. 
Milchsack 3290 
Minges 462. 2379. 2421 
Mirandolle 1437 
Mirbt, C. 904. 1751 
Mischler, E. 3705 
Miske, v. 2698a 
Missy, H. de 1709 
Mitteilungen: röm. 


*162 


Funde, Heddernheim 
813; d. d. G. d. Jung- 
St. Peterkirche 2378 
Mitzschke, P. 1091 
Môbius 1534 
Möbius, H. 2394 
Möllendorf, v. 1511 
Moes, E. W. 3582 
Moewes, F. 1835 
Mogk 2491. 2492. 2799 
Mohl, R. v. 1371 
Moke, H. G. 626 
Moll, W. 474 
Mommsen 181. 798. 833. 
2071. 2778 
Monaci, E. 1924 
Monarchie, Öst-ung.272. 
2159 
Mone, F. 93 
Monod, G. 2816 
Montelius 2:95 
Monumenta: comit. r. 
Transsylv. 2089; Germ. 
hist. 181. 860; 2051. 
2071. 2807. 2883; hist. 
duc. Carinth. 183: frat. 
praedic. hist. 2906; 
palaeograph. 1922 
Morel-Fatio, A. 3330 
Morer, M. 2505 
Morris, M. 3699 
Moses, H. 661 
Moth, F. 3047 
Motloch, Th. 3755 
Mounier, J. J. 1565 
Mowat, R. 1962 
Much, M. 2782 
Much, R. 840. 852 
Mucke, E. 55 
Mudrich, A. 1933 
Mühlbacher 2819 
Mühlbrecht 1848. 3629 
Mülinen, H. F. v. 2765 
Mülinen, W. F. v. 3140 
Mülleger, A. 32 
Müllendorff 1730 
Müllenheim v. Rechberg 
2036 
Müllenhoff, K. 793 
Mueller, v. 269 
Müller 261 
Müller, Bernh. 2308 
Müller, E. F. K. 3212 
Müller, Emil 513 
Müller, H. 1830—3408 
Müller, H. v. 1707 
Müller, Herm. 2414 
Müller, Joh. 2427 


Alphabetisches Register. 


Müller, Johs. 527 
Müller, Jos. 1972 
Müller, Karl 449—1179 
Müller, L. 2178 
Müller, M. 298 
Müller, R. 2137 
Müller, Soph. 2693 
Müller, W. 1695. 3675 
Müller-Bohn 3674 
Müller-Frauenstein3742 
Müller-Mann, G. 901 
Müllner, A. 642. 805. 
2262. 2528. 2738. 3749 
Mülverstedt, v. 157. 451 
München, D. C. 2198 
Münzenberger 556 
Mugler, K. 1068 
Muhlert 3326 
Mulder, J. W. 3097 
Mulfinger, G. A. 1789 
Muller, Ch. 1751a 
Muller, Herm. 319% 
Muller, S. 1086. 2862 
Mummenbhoff 1352. 2552 
Muoth 614. 3260 
Murat 1578. 3529 
Murko 3758 
Murner, Thom. 
3080 
Mushacke 3441 
Muyden, B. van 2169 
Muyldermans, J. 1624 


1158. 


N., W. 1571 
Nachod 3256 
Nägele, A. 501 
Nagl, A. 1960 
Nagl, J. W. 2438 
Nanninga 1269 
Napier, A. S. 855 
Napoleon I. 3522 
Narbey, C. 2845 
Nater, J. 280 
Nathansen, W. 1462 
Nathusius-Neinstedt, H. 
v. 2123 
Naude, W. 365 
Naue, J. 2703 
Needon, K. O. 1094 
Neefe, K 1340 
Neff, J. 3049 
Nelle 3092 
Nentwig, H. 2398 
Nerlinger 1059. 
3316 
Nesselmann 2546 
Netoliczka 184. 
1178. 1906 


1067. 


1154. 


Neubauer 1391 
Neubauer, J. 66 
Neubourg 1414 
Neuenstein, v. 1948 
Neumann, À. 3763 
Neumann, R. 3280 
Neuwirth 3061. 3772 
Nevötil, J. 8878 
Ney 1218 
Nick, G. 1444 
Nidbruck 1153 
Nidwalden v. 
3563 
Niedner, F. 853. 2800 
Niessen, H. 2197 
Niessen, P. v. 998. 3036 
Nietschmann 1097 
Nietzki, A. 3118 
Niggl, A. 391 
Nippold, F. 3724 
Nissen, H. 2775 
Nolhac, P. de 1101 
Norden, W. 926 
Nordhoff 45. 824 
Noreen, A. 1900 
Norrenberg 2434 
Noss, A. 134 
Nostitz-Rieneck v. 83 
Nottbeck, E. v. 3186 
Noväcek, V. J. 2257 
Novák, J. V. 3275 
Nover, J. 2440. 3644 
Novotný 3015. 3023 
Nüesch, A. 2507 
Nürnberger 2849 
Nuntiaturberichte: Abt. 
I. 3174. Abt. I 1240 


100 J. 


Oberhey, Ch. 497 
Oberländer 583 
Obermaier 960 

Obser 1348. 3077. 3525 
3631 

Ockel, H. 2274 
Odenwald 2037 

Oechsli 1606. 1618 
Oefele, v. 3050 
Oelsner, Ch. E. 1559 
Oelsner, L. 2933 
Oergel, G. 3273 

Oesch, E. 368 
Offenberg 1302 

Ohl, L. 292 

Ohling 3239 

Oidtman, v. 1951. 2196 
Oidtmann, H. 572 
Olmer, E. 3349 = 
Olzscha, K. 1331 


Oman, Ch. 442 
Omont, H. 2872 
Ompteda, v. 2029 
Oncken 268. 1693. 3096. 
3553 
Opet, O. 2842 
Oppeln-Bronikowski, v. 
3777 
Oranje - Nassau- Biblio- 
thek 11 
Orgies-Rutenberg 100. 
177 
Orlov, N. A. 1591 
Ortloff, H. 3715 
Ortroy, van 1859. 3284 
Osten, G. v. d. 1883 
Otto, E. 1375. 2548 
Otto, Fr. 473. 939. 1287 
Otto, H. 2945 
Otto, P. 1522 
Otto, R. 1182 
Overvoorde 2463 
Oxenstierna 3182 


P., V. 2505 

Padberg, A. 602 
Pagenstecher 400 
Pagenstert 2211 
Pagnotti, F. 914 

Palacky, F. 2164 

Pallat 803. 815 

Paoli, C. 81. 1926 
Pappenheim, v. 3184 
Pappenheim, G. R. v. 
167. 1268 1678. 2023 

Paret 493 

Pariset, G. 1440. 1561 
Parisot, R. 2832. 2875 

Partsch, J. 17 

Passler 607 

Patetta, F. 2834 

Patzig 27812 

Paul, A. 57 

Pauls 2434. 2553. 2532. 
2533. 3005 

Paulsdorff 3301 
Paulsen, F. 3596 
Paulsen, P. 1334 
Paulus 1190. 1192. 3028. 
3094. 3142. 3195 
Pawel, J. 3472 
Pawlicki 2944 

Payer, R. 3735 

Pechtl, H. 1608 

Peez, C. 1971 

Peisker, J. 346 

Pel, B. H. 476 
Pelet-Narbonne, v. 8665 


Alphabetisches Register. 


Pelissier 1030 

Penck, A. 3756 

Penzler, J. 1667 

Perckentin, v. 1244a 

Peretti, J. 2553 

Perlbach 200. 1045 

Peters, C. 663 

Peters, R. 1219 

Petersdorff, v. 1693. 2013. 
2495. 3613 

Peterson 3506 

Petsch, R. 2498 

Pettenegg, v. 1943 

Petzet, E. 3754 

Peyer, L. 443 

Pezold, L. v. 2250 

Pfaff, F. 621. 958 

Pfanneberg 1138 

Pfau, C. 651. 2260 

Pfeifer, H. 2926 

Pfeilschifter 845 

Pfister 1609 

Pfleiderer, E. 1828 

Pflugk - Harttung 918. 
944. 3034 

Pfülf 1750 

Pfund, K. 3498 
Philippi, A. 550 
Philippi, Frdr. 2210.3221 
Philippson, F. C. 3694 
Philippson, M. 587— 
1392. 1701. 3725 

Pick, A. 3490.3493. 3513 

Pick, R. 623 

Pieper 3175. 3221 

Pierson 2235 

Pieth, F. 3634 

Pietsch, O. 1545 

Piffrader 3585 

Piger, F. P. 643 

Pigge, H. 1512 

Pijnacker Hordijk 2895 

Pingaud 3558 

Piot, Ch. 829 

Piper, C. A. 1785 

Piper, O. 562. 2466 

Piper, P. 891. 2861 

Piquet 66. 2914 

Pirckmayer 2079 

Pirenne 1040. 2199. 2270 

Pixis, R. 3286 

Plaine, Fr. 884 

Planck, H. 3736 

Platen, P. 2208 

Plath, G. 576 

Plath, K. 894 

Plathner, K. 3565 

Platz, F. 878 


*163 


Pniover, O. 797 
Pochhammer 1818 
Pöhnert, K. 3459 
Poelchau, A. 18 
Pösche, Th. 846 
Poetsch, V. 275 
Pöttickh v. Pettenegg 
2077 
Pohler, J. 19. 1850 
Pohlmann 174 
Polaczek 262. 2145 
Polek, J. 3433 
Polevoi 3538 
Pollinger 1869 
Polls, M. S. 989 
Poly, N. 3347 
Pometti, F. 3352 
Poncelet 2952. 2994 
Popp, K. 2742 
Poschinger, H. v. 1663. 
1666. 1697. 3619. 3621 
Poschinger, M. v. 3673 
Poser 2441 
Posse 233a. 1996 
Poten, B. 1719 
Potter, Fr. de 2204 
Poupardin 860 
Prasek 278. 3270 
Preen, H. v. 643. 2696 
Premerstein, v. 2764 
Pribram, A. 1423 
Priebatsch 1017. 2978. 
3035 
Prinsen, J. 1220 
Prinzinger 1861 
Privatbriefe, Dt., d. M. 
A. 1135 
Probst, E. 2467 
Probst, J. 1115 
Probst, O. F. 32 
Prochaska, A. 1039 ` 
Procksch, A. 3773 
Procopius 799 
Prokesch-Osten 1655 
Prost, A. 1680 
Protze 1978 
Prüfer 1817. 3313 
Prümers, R. 1968 
Prutz 1402. 3334. 3348 
Publikationen: d. Ges. 
f. rhein. G.kde. 187. 
2060; a. d. steiermärk. 
Landesarchive 2055; 
a. d preuss. Staats- 
arch. 2053 
Pufendorf 1447 
Punnel 1497. 1629 
Puntschart 2292 


*164 


Pupikofer 1569 
Pyl 484. 999. 1037. 2454 


SEN 3152 
uartier-La-Tente 2174 
Queiser, A. 273 
Quellen: z. G. K. Ludw. 
d Baiern 2931; z. G. 
d. St. Wien 206. 2076 
Quellen u. Forschungen: 
a. d. Geb. d. G. 2052 
Quidde, L. 2965 
Quilling, F. 2813 


Raab, A. 277 

Raab, F. 1550 

Raadt, de 98. 995. 1952 
Radandt 3639 
Rademacher 775 

Raff, H. 2531 

Ragaz, J. 1806 

Rahn 259. 2139. 2459. 
2476. 3746 

Ranke, L. v. 919. 2158 
Rapin, E. 1366 

Rapp, L. 1864 

Ras, J. de 1063 
Rasmus 526. 3386 
Ratslisten, Konstanzer 
20938 

Ratzel, F. 1857 
Ratzinger, G. 464 
Rauch, M. v. 1477 
Raudnitz 1971 
Rausch, A. 3376 
Rautert 2434 

Reber, F. 1119 
Rebhann, A. 900 
Reckling, A. 2240 
Recueil: des hist. des 
croisades 911; des in- 
structions 3330; de 
traités (Martens) 203. 
2074 

Redern, E. v. 3652 
Redlich, Osw. 977. 988. 
1774. 3748 

Redlich, Otto R. 1034. 
1016. 1141. 3078 
Regesta dipl. hist. Dani- 
cae 2119 

Register: leenakten- 
boeken, Gelre 2102 

Registres, Gregoire X, 
Jean XXI. 976; Nico- 
las III. 2937 

Reh, P. 256 

Reiche, R. 336 


| 


— 


Alphabetisches Register. 


Reichert, B. M. 2906 
Reichert, J. 1280 
Reichstagsakten, Dt. 
2965 
Reimer 1034 
Reinecke, P. 789. 2736 
Reinecke, W. 2110 
Reinhardstöttner,v. 3391 
Reinthaler 1080 
Reischel, G. 656 
Reiser 617. 1556 
Reiterer, C. 607 
Reitlinger 3627 
Reitsma 2405. 3176 
Renard, E. 1452 
Renz 224. 3371 
Repertorium: dipl. r. 
Dan. 240; German. 1009 
Resch, F. 2233. 2332 
Ressel, A. F. W. 22:4 
Réthy, L. 1975 
Retzbach 601 
Reusens 1921. 2105 
Reuss 290. 1164. 1383. 
2070. 2185. 3347 
Rezek, A. 2086 
Rhein, O. v. 1742 
Ribbeck 1263. 3235 
Ribbentrop 2218 
Richard, J. 514 
Richard, J. W. 3119 
Richel, A. 1378 
Richly, H. 2697 
Richter 2756—3149 
Richter, Ldw. 1810 
Richter,0. 51.1810. 3410 
Richter, P. 2129. 3044 
Richter, P. E. 14. 2432 
Richter, W. 2148. 3360. 
3389 
Rickert, H. 2157 
Rieckhoff, v. 1387 
Rieder, U. 20. 2294 
Riedl 1968 
Rieger, F. 2344 
Rieger, M. 2800 
Riehl, B. 552 
Rieker, K. 392 
Riemann 578 
Riemer, M. 3458 
Riemsdijk, van 1069 
Riese 813. 2759 
Rietsch 3061 
Rietschel, S. 405 
Riezler 1272. 1641 2176. 
3220 
Riggauer 1973 
Ring, M. 3732 


Ringler 3524 
Riss, F. 1802a 
Ritter, K. 1237 
Ritter, M. 1257 
Ritter, P 1582 
Ritter, P. H. 1727 
Ritterling 815.2734.2749 
Rittershaus 3767 
Rittweger, F. 1726 
Roberti 1570. 3508 
Rodenberg, C. 1769 
Rodenberg, J. 1795. 3732 
Rodlow, v. 2276 
Röhricht, A. 3319 
Röhricht, R. 920 
Römer, C. 2443 
Rönne, L. v. 3713 
Roersch, A. 3048 
Rössner, O. 961 
Rogge 2350 
Rogge, H C. 1291. 1388. 
3168 
Rohrscheidt, v. 3576 
Roland, C. G. 307 
Rolf, A. 1558. 
Rolfs, Chr. 1225 
Rolleder 171. 2028 
Roller, O. 2035 
Roloff, G. 1594. 3676 
Ronge, W. 603 
Rooses, M. 3304 
Rootselaar, van 2201 
Ropp, v. d. 1324. 2978. 
3004 
Roscher 373. 439. 1445. 
3361 
Rosenfeld 1227 
Rosenmund 82 
Rosenow, L. 1602 
Rosi, M. 2787 
Rosner, K. 2474 
Rossel, V. 542 
Rostok, R. 1723 
Rotb, E. 1834 
Roth, F.W.E. 535. 1254. 
1339. 2432. 3029. 3039. 
3043. 3146 
Roth, Fr. 3143 
Rothert, W. 413 
Rott, J. 2942. 3104 
Rougemont 176 
Rousset 1703. 3667 
Roustan, L. 1347 
Rowe, E. 3532 
Rubens 3304 
Rubensohn 1209 
Rudolf v. Ems 955 
Ruebel, K. 2107 


Ruelens, Ch. 3304 
Ruess, Th. 32 
Rütsche, P. 3564 
Rüttimann 613 
Ruff, H. 117 
Ruland, C. 138 
Ruland, W. 1458 
Runge, F. 3. 1837. 3221. 
3405. 3597—16 
Runge, Jak. 3089 
Runge, P. 3073 
Ruville, v. 3429 
Rydberg 2075 
Rye, J. B. 3521 


S., G. 3664 

Sach, A. 2221. 2731 
Sachs, Hans 1345 
Sachse, W. 907 

Sachsen unter Kg. Albert 
3692 

Sachsendahl 2903 
Sacken, E. v. 1937 

Sackmann 3418 
Sackur, E. 2871 
Sadger, J. 3480 
Sadoul, V. 427 
Sägmüller 454. 888. 2121 
Sattien, K. 1438 
Sagenbuch, Bad. 619 
Sagher, E. de 2104 
Sakaï, J. 2273 

Salles, G. 1200 
Salm-Salm 1239 
Salpius, F. v. 3559 
Sammlung: Altertums- 
Verein, Dresden 266; 
bern. Biogr. 2049; kz. 
Grammat. 1900 
Sand, W. 809 

Sander, F. 2420 
Sandvoss 3520 

Sanson, Th. 295 
Sanuto, M. 1160 
Saran, F. 2913 
Sarchini 508 

Sarwey, v. 2753 

Saskı 3547 

Sattel, J. 3487 
Saubert 631. 649 
Sauer 331 

Sauer, J. 2335 

Sauer, W. 226 
Sauerland 471. 3257 
Saupp 467. 2374 

Save, G. 1357 

Schade, A. 2397 
Schäble, L. 2705 


Alphabetisches Register. 


Schäfer, D. 1031. 1224. 
1306. 2111 

Schäfer, Ernst 3116 
Schäfer, G. 966 
Schaefer, K. 1354. 3059. 
Schaer, C. 1587 
Schaffroth 397 

Schalk, K. 2999 
Schall, H. 580 
Schaller, K. 2229 
Schaltegger 1656 
Schappacher 216 
Schattenberg, C. 496 
Schattenberg, H. 633. 
2518 

Schatz, A. 3515 
Schatz, J. 955. 1917 
Schaube, A. 2304 
Schauerte 2426 
Schauttler 2789 
Schaus, E. 917 

Schaz, F. 2184 
Scheben, W. 300 
Scheel 1901. 2763 
Schefer, Chr. 3550 
Scheftel, J. V. v. 1133 
Scheffer-Boichorst 915 
Scheibe, K. 319 

Schell 360. 624. 2551. 
3232 

Scheller, M. 2744 
Schellhass 1241 
Scherb, J. Chr. 1569 
Scherer, C. 532. 1535 
Scherer, Ch. 2453 
Scherer, J. P. 376 
Scherer, W. 537 
Scherff, W. v. 3659 
Scheuffler 2411 
Schian 3211 
Schiaparelli 2821 
Schiber, A. 36 
Schiel, A. 1031a 
Schiemann 3741 
Schierbrand, v. 
3130 

Schiff, O. 1786 
Schitf, W. 1731 
Schitfmann 2901 
Schild, E. 2348. 2412 
Schild, F. X. 618. 1374. 
3226 

Schiller 3489 
Schilling, F. 1761 
Schilling, R. v. 505 
Schirek, K. 3399 
Schirrmacher 1253 
Schlandt, H. 1099 


2339. 


°165 


Schlecht 1208. 2450 
Schlegel, A. W. 1644 
Schlesinger 1547 
Schlitter1509.3416.3422. 
3743 
Schlitz, v. 1558 
Schlossar 545.1655.1790. 
3612. 
Schlumberger, v. 291. 
2766 
Schmarsow 2919 
Schmid, Geo. 507 
Schmid, Gust. 2911 
Schmid, K. A. 507 
Schmid, Jos. 3127 
Schmid, W. M. 1118 
Schmidlin 1012. 3139 
Schmidt 637—791 
Schmidt, Er. 1418 
Schmidt, Erich 1800. 
1802a. 3754 
Schmidt, F. G. G. 70 
Schmidt, Fr. 1283 
Schmidt, Frdr. 3021 
Schmidt, G. 149. 159. 
1992. 2013 
Schmidt, Hnr. 3636 
Schmidt, Jul. 3540 
Schmidt, K. 1758 
Schmidt,K.Ed.340. 1467 
Schmidt, Ldw. 1112. 
2774 3040. 3287 
Schmidt, Max 137. 323. 
1178 
Schmidt, P. v. 2347.3628. 
3653 
Schmidt, Paul 1745 
Schmidt, R. 3332 
Schmidt, V. 2983 
Schmidt - Wartenberg 
1111 
Schmitt, F. J. 2461 
Schmitt, J. C. 2785 
Schmitz, F. 623 
Schmitz, L. 2847 
Schmitz, Ldw. 2977 
Schmoller 401. 1309. 
1425. 1429. 1501. 1734. 
2269. 2299. 2346. 3651 
Schnackenburg 3373. 
3430 
Schnarrenberger 2708 
Schneegans 864 
Schneider, A. 807. 2741 
Schneider, Adam 543 
Schneider, Eug. 175. 501. 
1006. 3144 
Schneider, J. 2207 


°166 


Schneider, L. 796. 1968 
Schnell, H 3108. 3157 
Schnell, J. 3263 
Schneller 1862 
Schnitzer, 3222--3691 
Schnorr v. Carolsfeld, F. 
1510 
Schnorr v. Carolsfeld, H. 
1922 
Schnorr v. Carolsfeld, 
Jul. 1810 
Schohel, K. 2505 
Schoch, G. 3669 
Schöll, A. 3474 
Schöll, F. 1336 
Schöll, Th. 1645. 2094. 
2187 
Schön, Th. 7. 20. 95. 
152. 287. 1033. 1235. 
1492. 1997. 2025. 2040. 
2045. 2046. 2182. 2233. 
2331. 2357. 2374. 2487. 
3161. 3163. 3247. 3281. 
3321 
Schönaich 653. 3323 
Schönbach 959. 10998 
Schönbrunner 568. 2468 
Schönermark 48 
Schönfelder 486 
Schoengen, M. 1095 
Schoepflin 2377 
Schoetensack 2700 
Schöttler, A. 2239 
Scholten, R. 2195 
Scholz, B. 3779 
Scholz, F. 1894 
Scholz, J. 124. 1970 
Scholz, O. 2539 
Scholz, Rich. 937 
Scholz, W. v. 1792 
Schoop, A. 305 
Schorn, K. 1657 
Schornbaum 1211 
Schott, E. 949 
Schoultz - Ascheraden 
1471 
Schrader, F. X. 2388 
Schragen v. Riga 236 
Schram 1813. 2056. 2088 
Schreck, H. 1369 
Schreuer 880 
Schriften : d.Goethe-Ges. 
3475; d. Ver. f. Ref.-G. 
1177 
Schröder, A. 2142. 2588 
Schröder, Edw. 310.2899. 
2972. 3754 
Schroeder, F. 1265. 3210 


D e E EE EE 


Alphabetisches Register. 


Schröder, G. 3268 
Schröder, K. 1729 
Schröder, R. 422. 2301. 
2795 

Schröter, O. 1886 
Schroetter, v. 363. 1502. 
3343 

Schrötter, G. 1868 
Schrohe, H. 1022 
Schubart, F. W. 8114. 
3241 

Schubart, M. 3486 
Schubert, v. 1636 
Schubert, A. 1643 
Schuchhardt 779. 1355 
Schucht, R. 373. 2277 
Schück 216 

Schücking 2838 
Schüddekopf 1526. 1541. 
3475 

Schuermans 2144 
Schütte 634. 2518. 3320 
Schukowitz604.658.2505 
Schulenburg 588. 2720 
Schuller, F. 1168 
Schullerus, A. 546. 1804. 
2506 

Schullerus, P. 2505 
Schulte, v. 3623. 3725 
Schulte, A. 217 
Schulte, G. 412 
Schulte, W. 2910 
Schulten 2793 
Schultheiss 1830 
Schulthess 3676 
Schultz, Alwin 561 
Schultz, Fr. 2956 
Schultze, W. 2236 
Schulz, H. 142. 3166. 
3208. 3322 

Schulz, V. 3183 
Schumacher 801. 821. 
2708. 2734, 2706. 2768 
Schumann, C. 2535 
Schumann, H. 857 
Schumann, Hugo 788. 
2722, 2721 

Schuppli 407 

Schuster, A. 3238 
Schuster, Geo. 1993. 3165 
Schuster, L. 3135 
Schwab, F. 1338 
Schwabe, E. 1762 
Schwalm 1003. 2888 
Schwann, M. 1481 
Schwanold 1881 
Schwanzer, N. 33 
Schwarten, J. 2549 


Schwartz, J. Ch. 431 
Schwartz, P. 2413 
Schwartz, R. 1318 
Schwartzkoppen,v. 3544 
Schwarz, J. 2160 
Schwarz, W. E. 1243 
Schwarz-Flemming 3719 
Schwarzbach 643 
Schwedes, A. 1728 
Schweitzer, H. 3056 
Schweizer, P. 212. 406. 
1935. 3215 
Schwemler, V. 2350 
Schweninger, E. 3615 
Schwerdfeger 1470 
Schwickerath 508 
Schwind, v. 2326 
Schwinger, G. 2369 
Scriptores rer. German. 
193; rer. merov. 860. 
2807; rer. Polon. 199 
Seckel, E. 2317 
Seebass 882 
Seehars, F. 790 
Seeliger 389. 876. 2288. 
3744 
Seelmann, E. P. 2041 
Seelmann, W. 952 
Seelmann's Familien- 
Blatt 2041 
Seemüller 194. 2870 
Seger, H. 817 
Sehling, E. 1226 
Seibt, A. 2927 
Seidel, E. 650 
Seidel, O. E. 3490 
Seidel, P. 1393. 3415 
Seifert, A. 2362 
Seitz, O. 1186 
Sell, K. 2351. 3112 
Senckel, F. 255 
Seraphim, E. 2249 
Seraphin, F. W. 1205 
Sering, M. 2253 
Serrure, R. 1963 
Seuttert, B. 1347 
Seyboth, A. 2143 
Seydel, v. 3711 
Seydel, W. 896 
Siebenaler 1585 
Sichart, v. 450 
Sickel, W. 2836 
Sidler, O. 485 
Siebert, O. 1765 
Siebmacher 91. 1939 
Siebourg, M. 2803 
Siegenfeld 2985a 
Sieger, R. 606 


Sieghart, R. 395 
Siegling, J. B. 3513 
Sieveking 321 
Sievers, E. 1900. 3754 
Sievers, Geo 2946 
Sievert, W. 930 
Siewert, F. 3255 
Sigl, O. 1716 
Sillem, J. A. 1050 
Sillem, W. 3153 
Sillib, R. 1238 
Šimak, J. V. 3138 
Simm, C. 481 
Simon, J. 3269 
Simon, W. 3396 
Simonis 2452 
Simons, E. 3091 
Simonsfeld 916. 
2586 

Simson, B. v. 2817 
Sindel, E. 1342 
Sing, W. 820 
Singer, H. 56 
Singer, S. 954 
Sittenberger 1783 
Sixt, G. 2734 | 
Skalsky 488. 2400. 3727 
Skarbina 1393 

Slee, van 883. 1323 
Slicher, v. 1658 
Sloet 2102 
Slothouver 3355 
Smend, J. 2352. 3091 
Smith, M. 3649 
Smolik 110. 1964 
Socin, A. 835 

Söhrr, J. M 1567 
Soennecken 3045 
Solmi, A. 2839 


Sommerfeldt 1598. 2031. 


3364. 3574 
Sostmann 2350 
Souchon, M. 1079 
Spahn, M. 402. 3125 
Spalatin 3088 
Spalding, E. 2042 
Spancken 2389 


Spannagel 1247. 3221. 


> 


3910 


Specht 1949. 2372. 3463. 


3591 

Speier, F. 928 
Spengler, F. 1103 
Spiegler 1688 

Spieker 1495 

Spieser, J. 1911 
Spiessen, v. 173. 1904 
Spilbeeck, van 1953 


1777. 


EE EE [Un 


Alphabetisches Register. 


Spiller, H. 614 
Spitta, F. 3092 
Splieth 2526 
St, M. A. 1295 
Stadlin, H 434 
Stadtbücher, Züricher 
2988 
Stähelin, H. 768 
Staehelin, R. 3122. 3193 
Staehly, Ch. 1733 
Staender 2064 
Stamford,C. v. 830. 1413 
Stamm, A. 1205 
Stammtafel, Salm-Salm 
1994 
Stapper, R. 2943 
Starck, A. 1808. 3602 
Starcke, E. 2473 
Stark, W. 3645 
Starke, E. R. 524 
Staub, F. 206. 3071 
Stavenhagen 1867 
Stecher 2233 
Stetfani, J. 500 
Stegmann, Hans 2471 
Stegmann, Hnr. 3502 
Steitt 1100a. 3038 
Steimle 2733 
Stein, A. 1097 
Stein, Frdr. 827. 2178. 
2179. 2729 
Stein, S. 2285 
Stein, W. 1026. 1045 
Steiner, A. 1822 
Steinhausen 182. 1135. 
1717 
Steinhauser 436 
Steinherz, S. 1240 
Steinhoff, R. 997 
Steinmetz 2703 
Steinwehr, v. 2772 
Stemmler 233 
Stenneberg 1155 
Stenzel 3740 
Stephani, G. 2475 
Stern, A. 1559—3631 
Stern, J. 1825 
Stern, M. 1010 
Sternfeld 987 
Steuernagel 2750 
Stevenson 3305 
Stiassny, R. 1127. 3057 
Stieda 236 
Stiefel, L. 1344 
Stiegler 3013 
Stiehl, O. 2920 
Stiehler, A. 583 
Stier, J. 508 


°167 


Stieve, F. 1772. 3214 
Stifter 1796. 3765 
Stilling, J. 3476 
Stockhammer 1968 
Stockmayer, v. 3470 
Stoebbe, A. 2244 
Stoerk, F. 203. 2074 
Störzner 2536 
Stojentin, v. 1378 
Stork, A. 2183a 
Strauss, F. W. 2192 
Straven, F. 2103 
Strecker, K. 2780a 
Strele, R. 2527 
Stroband, B. 2194 
Ströhl, H. G. 1938 
Stromberger 2445 
Strotkötter 349 
Stubenrauch 2722. 2814 
Studien: z. dt. Kunst-G. 
2447; Prager 668 
Studienordnung d. Ges. 
Jesu 508 
Studien-Stiftungen,Böh- 
men 244 

Stübel, B. 105 
Stückelberg 1958 
Stünkel, L. 2189 
Stuhrmann 1915 
Sturmhoefel 325 
Subert, F. A. 1890 
Sudhoff, K. 2434 
Südel, W. 1758 
Sujan, F. 1271 š 
Suphan 1541 

Susta 202. 2942—2267 
Svátek, J. 276 

Sybel, H. v. 3533 
Symons, B. 836 
Sypniewsky, v. 3679 
Syveton, G. 1406 
Szilagyi 2089 


T., F. 1914 

T., J. 2698a 

Tadra, F. 2939 

Tamassia 875 

Tangl 83. 1923 
Tannenberg, v. 3587 
Tardif, J. 2810 
Tarneller 28. 1863 
Taschenbuch: frhrl. 
1999; gräfl. 1999 
Tebbe, H. 518 

Techen 415. 2006 
Teichmann 2827. 3074 
Tellmann 660 

Telting, A. 2310 


*168 


Tempeltey 1699 
Terckhotf 2529 
Territorien, Bez. 
thringen 1285 
Terwelp, G. 516 
Tesdorpf 3265 
Teuber, A. 2238 
Teuber, O. 3492. 3680 
Teuber, V. 2916 
Teutsch, F. 2167 
Teutsch, J. 767. 1906 
Tewes 135. 1463. 1966. 
1932. 2713 
Tews, J. 3738 
Tezner, F. 394 
Thalhoter 2356 
Thalloczy, v. 
3204 
Thalmayr 1969 
Thaly, K. 3338 
Theys, L. 8x5 
Thierbach 2341 
Thimme, F. 1635 
Thiotridus 2847 
Thiry, R. 355? 
Thode, H. 2448 
Tholotowsky 373. 1630 
Thoma, A. 2375 
Thomae, F. 3742 
Thommen 1048. 2068 
Thonemann 3240 
Thorbecke 247. 1464 
Thouret 1552. 3378 
Thudichum 24. 1860. 
2322. 3455 
Thümmel, C. 592 
Tille, Alex. 2497 
Tille, Arm. 945. 973. 
2073. 2902. 3002. 3078 
Tille, V. 2935 
Timaeus, Th. 2043 
Timler, C. 1117 
Tippel, O. 166 
Tobler, A. 348 
Tobler, G. 2979 
Toepke, (r. 1444 
Töppen, M. 1021. 1139. 
1236. 1891. 2132 
Toeppen, R. 1416. 1891 
Tollin, H. 204. 3362 
Tomaseth 83 
Tomek 1023. 2987 
Topographie: Kunst- 
Denkm., Böhmen 2136; 
Niederüsterr. 27 
Torchet, C. 1679 
Toulongeon, de 3450 
Trachsel 1976. 1977 


Lo- 


2014. 


Alphabetisches Register. 


Traites du 
Louis XIV. 1356 
Traktater, Sverges 2075 
Trapp, R. 1610. 3556 
Traube, L. 2846 


Trautmann 1554. 3497 | Vancsa 59 


Treichel, A. 641 
Treitel, 2423 

Treusch v. Buttlar 1489 
Tröltsch 2706 

Trog, H. 3746 
Tromnau, F. 2429 


Troschke, v. 153. 2007 | Vast, H. 1386 


Trost, A. 1815a 
Tscehackert 1187. 1259. 
3377 

Tschirch, O. 2521 
Tschirschky 1426 
Tschochner, A. 3678 
Tschumpert 68 
Tümpel 1273 
Tümpling, v. 1670 
Türler 1018. 8077 
Tumbült 3128. 3236 
Turba, G. 3202 
Tuttle, H. L. 1436 


Ütterodt, Graf 1941 
Uhlhorn, G. 1187 
Uhlig, C. 3700 

Uhlirz 206. 948. 1001. 
1007. 1849. 2076. 2874 
Ullrich, Ph. E. 2370 
Ulmann 1562. 3510 
Ulrich, ©. 629. 1445. 
1581. 3494. 3501 
Ulrich, R. 2699 
Unger, J. H. W. 1776 
Unger, Th. 2055 
Urban, M. 607 
Urkunden:  Oberlaus. 
Hussiteukrieg 1011 
Urkunden u. Akten: 
Stralsburg 217 
Urkundenbuch: Coes- 
feld 230; Dortmund 
2107; Hess. 2106; St. 
Hildesheim 2109; Lü- 
beck 231. 2112; Neues 
preuss. 234; Rappolt- 
stein. 218. 2095; Ulm 
2093; Zürich 212 
Uslar-Gleichen, v. 996 
1603. 1625 
Uttendorfer 3462 


Vacandard 884. 2850 
Vagnair, R. 3517 


règne de ! Vahlen 3466 


| Vannérus 164.1041. 2995 


Valbert, G. 1669 
Valentin, C. 3495 
Valentin, V. 1540 
Vallée, G. 1561 


Vanderkindere 2200 


Varisco, A. 860a 
Varrentrapp 1474. 1639. 
3148 

Vasel, A. 659 


Veen, van 2099. 2102 
3116 

Veesenmeyer 2093 
Veit, A. 1057 

Velden, v. den 1564. 2044 
Veling 3504 

Velke 1736 
Velthuysen 2358 
Veltman 2030. 2097 
Venzmer, B. 586 
Verdam 1791. 2513 
Veröttentlichungen: d 
hist. Komm. d. Prov 
Westf. 189 
Verzeichnis: Kunst- 
denkm., Prov. Poser 
2153; Sammlgn,Altert.- 
Ges. Insterburg 267 
Vetter, F. 3294 
Vetter, Th. 3754 
Vielhaber, W. 224 
Vienne, M. de 990 
Vigo, P. 1019 
Vildhaut, A. 191 
Villa Urrutia, de 135: 
Vionnet de Maringon- 
3517 

Virchow 2694. 2717 
Völker, F. 1696 
Vogel, A. 2091 

Vogel, H. 3392 
Vogel, J. 1553 

Vogel, O. 421 

Vogel, Otto 2259 
Vogeler 1499. 220% 
2315. 2391. 2996. 3110 
3277. 3329. 3333 
Vogelmann 1620 
Voges, B. 3592 
Voges, Th. 780 

Vogt 3039 

Vogt, Ed. 338 

Vogt, F. 858. 2805 
Voigt, F. 1310. 14%. 
1432 


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+ 


Voigt, O. 2556 
Volbach, F. 1818 
Volkslieder: Egerländer 
2504: Mosel 622 
Vollert, E. 3739 
Vollhardt, R. 2486 
Vollrath 3543 
Voltaire 3418 
Voltelini, v. 432 
Volz, B. 22 
Voretzsch, C. 1793 
Voretzsch, M. 972. 3407 
Vorländer, K. 3477 
Voss, E. 3080 

Voss, G. 3395 

Vrbka 1376. 2165 


W., K. v. 3641a 
Wackernagel 2282 
Wächtler, A. 1441 
Waenker v. Danken- 
schweil 2350 
Waentig, H. 356 
Wäschke, H. 76 
Wagner, Edw. 965 
Wagner, H. F. 1118 
Wagner, R. 2241. 2824 
Wagner, Rich. 1821 
Wahle 1541. 1549. 8474 
Wahn, C. 2143 
Waizer, R. 607 
Waldberg, v. 3481 
Waldeck, v. 3102 
Walderdorff, v. 955. 
2082. 2755 
Waldner, E. 3065 
Waldteufel 1397 
Wallenstein 1248 
Wallner, Ant. 1788 
Walter, E. 2722 
Walter, J. J. 1383 
Walter, L. 219 
Walter, Th. 2186. 3230 
Waltharilied 2780 
Walther, C. 1916 
Walther, O. 1832 
Walzel 1647. 3475 
Waniek 1451 
Wanner, G. 2740 
Ward, F. G. 1185 
Warda, A. 3468 
Warnatsch 2525 
Warschauer 339. 1846. 
2153 
Watzl, F. 460 
Wauters, A. 2963 
Weber, Frz. 2702. 2812 
Weber, Geo. 632. 1382 


Alphabetisches Register. 


Weber, J. 1912 
Weber, O. 1427 
Weber, W. 414 
Wechssler, E. 596 
Weddigen, O. 2490 
Weddigen, Th. 313.1898 
Weech, F. v. 2183 
Weese, A. 963. 964 
Wegele, v. 145. 241. 594. 
665 
Wegeli 1066. 2967. 3062 
Wegener, Ph. 783 
Wegner, A. 341 
Wehofer 3460 
Wehrmann, C. F. 2220 
Wehrmann, M. 337. 
2243. 2896. 2955. 8036. 
3076. 3213 
Weigert, A. 1826 
Weiland 969. 2883. 2928 
Weilen, v. 584. 1794 
Weil, J. 3224 
Weineck 2524 
Weinhold 589. 642.2500 
Weinitz, F. 3732 
Weinmeister 105. 133 
Weinsberg 8162 
Weinzierl, v. 766. 2698 
Weisbach, W. 1127 
Weise, O. 58. 1893 
Weismann 1746 
Weiss, A. 1072 
Weiss, G. J. 216 
Weiss, M. 1725 
Weiss, Melch. 1854 
Weiss, N. 3123 
Weiss, R. 1860 
Weissenberger 512 
Weissenborn 2131 
Weisshäupl 2789 
Weittenhiller, v. 1937 
Weizsäcker, C. 1191 
Weizsäcker, H. 1453 
Weizsäcker, P. 1527 
Welck, v. 3551 
Weller, K. 841 
Welti, F. E. 1004 
Weltrich 1805. 3491 
Welzl, H 2122 
Wendland, A. 1539 
Wendt, H. 1936 
Wengen, v. d. 
3340 
Weniger 2191 
Weniger, L. 3381 
Wenz, G. 1318 
Werhold, A. 344 
Werminghoff 1107. 2848 


Histor. Vierteljahrschrift. 1899. Bibliographie. 4. 


*169 


Werner, Alb. 500 
Werner, J. 644 
Werner, R. 2340 
Wernicke 264. 555 
Werra, E. v. 581 
Wertheimer 3544 
Werthern, v. 2193 
Wertner 146. 2003. 2038 
Wesendonck 1673 
Weskamp, A. 2390 
Wessely, C. 79 
Westling 2415 
Weyersberg 624. 1739 
Weygang, V. 2547 
Wibel, F. 3566 
Wichert, E. 3732 
Wichmann 631. 1078 
Wichner, Jos. 601 
Widmann, H. 2080 
Wiechel 2520 
Wiedemann 919 
Wiedfeldt, O. 362 
Wiegand 217. 2094 
Wieland 2371. 3031 
Wielemaker 147 
Wieser, v. 2697 
Wigger, J. 478 
Wilbrand 113. 134. 628. 
778. 795 
Wild, K. 1396. 3380 
Wilde, C. 1963 
Wilhelm I. 1747 
Wilhelm, Frz. 984 
Willoh, K. 2392 
Wilmotte, M. 2444 
Wilms, Cl. 2770 
Wilsdorf 499 
Wilser 2727 
Wimpheling 1093 
Winckelmann 1217.2188 
Windecke, E. 2960 
Windel, R. 3379 
Windelband 2433. 3476 
Wingenroth 1363 
Winkelmann, A. 8. 1840 
Winkelmann, E. 2892 
Winkler, C. 770 
Winkler, L. 3374 
Winkler, R. 3365 
Winter, G. 919. 2888 
Winter, Z. 2417. 3272 
Wintera, L. 2980 
Winterfeld, v. 1817 
Wintzer, Ed. 1503. 2206 
Wippermann 3675. 3677 
Wirth, J. 2345 
Wirz 249. 2125 
Wislicenus 2113 


12 


170 


Witkowski 3496 

Witt, J. 521 

Witte, A. de 120. 1980 
Witte, H. 35. 294 2877. 
2969 

Wittekindt 1525 
Wittich 2281 

Wittig, M. 3471 
Wittmann 213. 1161. 
2376 


Witz, Ch. A. 3798 
Wöber, F. X. 2034 
Wöbking, W. 3237 
Wölfflin, E. v. 2483 
Woelky, C. P. 234 
Wömpner 3511 
Wohlfahrtseinrichtun- 
en 3705 
ohlrabe 3436 
Wohlwill, A. 1767 
Woide 3662 
Wolf 1713 
Wolf, G. 3192 
Wolff, C. 564. 2147 
Wolff, E. 2279 
Wolff, F. 2924 
Wolff, G o. 813. 2733. 
2734. 2759 
Wolff, Gust. 2864 
Wolff, Joh. 30 
Wolff, O. 428 
Wolfram 37. 116. 220. 
771. 2143 
Wolfrum, H. 1788 
Wolfsgruber 3432 
Wolfskron, v. 1421 
Wolkan 610. 1348. 1350. 
3191 


Wollermann 496 
Wollesen, E. 334 


Alphabetisches Register. 


Wolter, J. 1561 
Wonner. A. 612 
Workmann 452 
Wormstall 553. 2489 
Wotke, K. 2934 
Wrangel 1991 
Wrede, v. 448 
Wretschko, v. 2290 
Wulff 2767 
Wulfmeyer 778 
Wunder, J. 2704 
Wurm 1080 
Wustmann, G. 1650a 
Wustmann, R. 268 
Wutke 1365. 1773. 2897. 
158 


Wychgram 2436. 3488 
Wygodzinski 2253 
Wymann, E. 1244 
Wyss, A. 2106 

Wyss, F. 1763 


Zahler, H. 645 
Zahn, F. 3702 
Zahn,J.v.2055.2161.3610 
Lak, A. 459 
Zangemeister 800. 2746 
Zarncke, Ed. 268 
Zedler, G. 2430 
Zedtwitz, v. 1956 
Zeidler 1824. 2438 
Zeiss, K. 1794 
Zeissberg, v. 980. 1563. 
1588. 1638 

Zeit, Aus d., d. Refor- 
mation 1178 

Zelle, F. 3311 

Zeller, H. 424 
Zeller-Werdmüller 126. 
1058. 1935. 2478. 2988 


—— 


Zellner, E. 103 
Zemmrich, J. 1865 
Zemp, J. 3058 
Zenner, J. K. 3027 
Zernin 1710a. 1791 
Zesch, M. 525 
Zeumer 877. 2838 
Zieger, B. 3382 
Zieglauer, v. 1491 
Ziegler, H. 8282 
Ziegler, Th. 1764. 3476 
Ziegner, v. 451 
Ziehen, H. 813 
Zierotin, v. 3166 
Zillinger, H. 3113 
Zimmerlin, F. 3594 


Zimmermann 1526.3072. 


3130. 3750 

Zinck, P. 3315 
Zincke, W. 2240 
Zindel-Kressig 613 
Zingeler, K. Th 1946 
Zingerle, A. 609 
Zingg, E. 3594 
Zivier, E. 354 
Zobeltitz, v. 3732 
Zöllner, J. 576. 2477 
Zolling, Th. 1797 
Zorell, F. 508 

Zorn, Ph. 3713 
Zucker 1129 

Züscher, P. 1875 
Zuidema, W. 2512 
Zuppke, P. 474 
Zurbonsen, F. 2953 
Zweck, A. 1892 
Zwehl, C. J. v. 2047 


Zwiedineck- Südenhorst 
1408. 1595. 1772. 2078 


meee mg 
S Tee 


nn ~ 


Perlag von B. ©, Teubner in Leipzig. 


Himmelsbild und Weltanfdauung im Wandel der Betten, Bon Troels. 
Zund. Deutih von L. Blob. gr. 8. Geihmadvoll geb. A 5.— 

In dem glänzend gefhhrichbenen Bude, das überall ein warmes Berftändnis 
für alles Grohe zeigt und in Skandinavien als eine „Bibel der Humanităt” bezeichnet 
worden ift, giebt ber Verfalier eine Gefhichte der treibenden Gebanfen in der Ent- 
widlung des menfhlidhen Geiftes vom Morgen der Zeiten bis zur Renaiffance 
im Norden und bis zur Gegenwart, ausgehend von den einfabften und Doch auch wieder 
tiefften Fragen, die das Dafein ftellt, die ca der Menfchheit immer geftellt bat und die von ihr 
ftet3 aufs neue zu beantworten verlucht worden find: Waz find Licht und Dunkel, Tag und 
dot, wie weit UA von der Erde bis zum Himmel? 

Arbeit und Rhythmus. Von Karl Bücher. Zweite, stark vermehrte Auflage. 
gr.8. Geh. 4. 6.—; geschmackvoll geb. A 6.80. 

„Wenn auch die Wissenschaften wesentlich durch die Arbeitsteilung ihre grofsen 
Fortschritte gemacht haben, sn bleibt es nicht minder wahr, dafs haute demjenigen meist 
die tiefsten Blicke in die grofsen Zusammenhänge gelingen, der eine Reihe benachbarter 
Wissensgebiete beherrscht. Bücher ist hier ein solcher glücklicher Wurf gelungen, indem 
er eine grofse Summe von Thatsachen und Érfahrungsmatorialien, die auf dem Grenz- 
gebiete der Physiologie und Psychologie, derSprachwissenschaft und der 
Musik, der Poesie und der Metrik, der Technik und der Wirtschafts- 
geschichte liegen, teilweise mit Hilfe befreundeter Gelehrten sammelte und inter- 
pretierte. . . .. Das Gesagte wird genügen, jeden Liebhaber der Kultur- und Wirtschafts- 
geschichte, wie geistvoller Betrachtung der grofsen Zusanımenhänge alles menschlichen 
Lebens auf die feine und interessante Untersuchung hinzuweisen.“ 

(G. Schmoller im Jahrbuch f. Gesetzgebung u. s. w., 21, 3.) 


Unfere Mutterfpradie, ihr Werden und ihr Wefen. Bon Prof. Dr. D. Beife. 
3. Aufl. 8. Jn Leinwand gebunden .# 2.60. 

Diefe Schrift, der vom Allgemeinen deutfchen Spradverein die höchite bisher suerlannte 
Auszeichnung verliehen worden ift, bat fih vom Tage ihres Erjheinens an einer ftet3 wachlenden 
Bahl von Berehrern zu erfreuen gehabt. Sie ruht auf willenidaftliher Grundlage, ift jedoch 
gene neun und überaus anregend geidyrieben und ericheint fo geeignet, bdie 

ußerlihe Auffafjung vom gelen unferer Wutterfprade zu belämpfen und 
Die weiten Kreifje der Gebilbeten zu feffeln und zu unterridten. 


Unfere Pflanzen, ihre Namenserklärung und ihre Stellung in der Mytho- 


logie und im Volksaberglauben. Son Dr. Frang Söhne. 2. Aufl. 8. Beihmad- 
vol geb. .# 2.40. 

„Das ift ein Büchlein, an dem man aufridtige Freude Haben Tonn, Die 
Boefie blidt ung auf Schritt und Tritt in dem feffelnden Buche entgegen, 
baë mit freudiger Wärme und tiefem Berftändnis, Par und lebendig ge- 
fdriebenift. (Gë ift ganz baju angethan, Liebe und Berftänbnis für die Pflanzen» 
welt unferer deutfhen Wälder und Uuen, nationalen Sinn und Freude an 
germanifher Lebensanidhauung zu weden und zu pflegen.“ 

(eipziger Btg. 12. 10. 1897.) 


Wie denkt das Volk über dte Sprane? Gemeinverftändliche Beiträge zur Beant. 

wortung biefer Frage von Prof. Dr. Griebrid Polle. 2. Aufl. 8. Gefchmadvoll geb. Æ 2.40. 

„Poles Bud bedarf Feiner Empfehlung; e3 wird auch fo feinen Weg gehn wie bas 

Bud Weiles „Unfere Mutteriprache‘. Seine Ausführungen beruhen auf einer ausgedehnten 

Belefenbeit und einer liebevollen Beobadtung der Ventweife des Bolfea und find bennod jo 

frifch und anziehend geichrieben, daß fie nicht nur in der That gemeinverftändlid) find, jondern 
aud die weiteften Kreife für die behandelten Fragen zu erwärmen vermögen.“ 

(Zeitichr. d. Allg. Deutihen Epradvereins, 1898, 10.) 


Maturgefitehtline Dolksmärdhen aus nah und fern. Gejammelt von O. Dähn- 
Hardt. Mit Titelzgeihnung von D Shmwindraghetm. 8 Geihmadvoll geb. A 2.— 

Das Büchlein vereinigt Märchen, die Naturericheinungen zu deuten fuden, bie finnige 
Unfhauung, dichterifches Empfinden und beraliden Humor vereinigen, und die zeigen, wie eng 
bie Natur mit dem Gemütéleben des Volles verivadfen ift. So wird jeder Freund ber 
Natur mie des Volkes bas Büchlein mit Freuden begrüßen, befonders wird e3 die Natur- 
liebe der Jugend zu fördern geeignet fein und darum als Gabe für diefe von Eltern 
und Lehrern willfommen gebciïen werden. 


Dolkstümliches aus dem Rônigreidg Sot, gut der Thomasfdule gefammelt 
von Dr. D3ltar Dähnhardt, Summafiallehrer zu Et. Thomä in Leipzig. 8. Geihmadvollfart. 
I. Heft A 1.— ID. Heft. Nebft einem Anhang: Boltétümlides aus dem Nadjlafie von 
Rud. Hildebrand. .# 1.60. 
Das Büchlein wird allen, die für unfer deutfches Bolkztum Sinn und Serftänbnis 
won große Freude madhen und wird vielen — Alten wie Jungen — Anregung geben, bas 
tclen und Weben der Volköfeele in Sitte und Braud, in Lied und Sprud zu beobadten. 


Bismarks Reden und Briefe. Nebit einer Darftellung des Lebens und der Sprache 
Bismardd. Für Schule und Haus herausgegeben und bearbeitet von Dr. Otto Lyon. 
Mit einem Bildnis Bigmards. 8. In Original-Leinwandband M. 2.— 

Der überwältigende Gedanfenreihtum, die Schärfe und Klarheit, die Anfchaulichkeit 
und Bildlichkeit, die volfatimlide Kraft und plaftiihe Rundung des Ausdruds, ducchitrahlt von 
ündendem Wig und gemütvollem Humor, vor allem aber der großartige nationale Gehalt laffen 
die Reden und Briefe unferes Altreichäfanzlerd ala Denfmäler unferes beutidien Dentens und 
Empfindens erfdeinen, welche die Jahrhunderte überdbauern werden, und erheben diejelben zu 
Haflifchen Werken unferer Litteratur. 


Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. 


Die Renaissance in Florenz und Rom. Von Prof. Dr. Carl Brandi. Geh. 
etwa A 3.80; geschmackvoll geb. etwa A 3.20. [U. d. Pr] 

Diese aus Vorträgen des Verfassers hervorgegangene susammenfassende 
Darstellung der Renaissance wird als solche in den weitesten Kreisen der Ge- 
bildeten willkommen geheifsen werden. Während einzelne Künstler, Zeitabschnitte und 
Städte genugsam behandelt worden sind, fehlt es an einer knappen und doch umfassenden 
Gesamtschilderung; sie wird daher auf das lebhafteste Interesse überall rechnen können 


Cicero im Wandel der Jahrhunderte. Ein Vortrag von Thaddaeus 
Zielinski, Professor an der Universität St. Petersburg. 8. Geschmackvoll kart .# 2.40. 
Aus einem thatsächlich an Ciceros zweitausendjährigem Geburtstag gebaltenen 
Vortrag entstanden und den Charakter eines solchen in Haltung und Stil bewahrend, 
versucht dieses Schriftchen, von Ciceros Einflufs auf die geistige Kultur der Folgezeit 
ein bei aller Knappheit klares und zutreffendes Bild zu geben. Es kommen dabei baupt- 
sächlich die drei Eruptionsperioden der Kulturgeschichte — die Zeit der Ausbreitung 
des Christentums, die Renaissance, die Aufklärung — in ihren bedeutendsten Vertretern 
zur Sprache; das Resultat ist, dafs, recht im Gegensatz zur landläufigen Vorstellung, 
mit jeder weiteren Kulturstufe auch das Verständnis Ciceros sich erweitert und vertieft 
und sein Einflufs auf die treibenden Kräfte der Menschheit an Bedeutung gewinnt, 


Reden und Vorträge von Otto Ribbeck. Mit einem Bildnis. gr. 8. Geh 
AM. 6.—; in Original-Halbfranz geb. A 8.— 

In diesem Bande ist eine Reibe von Reden und an ein gröfseres Publikum sich 
wendenden Vorträgen Otto Ribbecks vereint, die, obwohl in der einen oder andern 
Form sämtlich bereits veröffentlicht, doch buchhändlerisch nicht mehr erreichbar sind 
und darum seinen Freunden und Verehrern wie allen denen des klassischen Altertums 
überhaupt in dieser Sammlung willkommen sein werden. Sie umfafst sechs in Kiel 
während der Jahre 1864—72 gehaltene akademische Reden, die ihren Stoff aus dem 
klassischen Altertum entnahmen, aber durchwog zu den politischen Ereignissen der Zeit 
in deutlicher Beziebung standen, sowie die Reden und Vorträge, deren Inhalt die 
klassische Litteratur der Griechen und Römer betrifft, und einige der eindrucksvollsten 
Gedächtnisreden Ribbecks; anhangsweise ist die satirische Besprechung von Strom- 
bergs Catull- Übersetzung wieder abgedruckt, als eine kleine Probe des sarkastischen 
Tones, den R. gegebenenfalls nıit so viel Witz anzuschlagen verstand. 


Die Siegesgöttin. Entwurf der Geschichte einer antiken Idealgestalt von Franz 
Studniczka. Mit 12 Tafeln. gr.8 Geh. A 2.— 

Dieser Vortrag kann als ein kleines Meisterwerk der archäologischen Betrachtungs- 

weise, wie sie heute geübt wird, dienen; er wird deshalb und wegen des dankbaren 

Stoffes von dem weiteren Kreis von Freunden der Antike willkommen geheifsen werden. 


Charakteristik der lateinischen Sprache. Von Prof. Dr. O. Weise. Zweite 
Auflage. gr. 8. Geh. .# 2.40. 

Die Kenntnis einer Sprache bleibt oberflächlich, solange sich der Lernende nicht 
auch die Gründe für die verschiedenartige Gestaltung ihres Raues klar gemacht hat. 
Das bereits in zweiter, mehrfach vermehrter Auflage vorliegende Schriftchen will der 
Schablone des rein gedächtnismälsigen Einübens im Sprachunterricht möglichst zu ent- 
raten helfen und darauf hinwirken, dafür eine melır vertiefende, mehr zum Nachdeuken 
zwingende und anregende Lehrmethode zu wählen. 


Satara. Ausgewählte Satiren des Horaz, Persius und Juvenal 

in freier metrischer Übertragung von H.Blümner. 8. Geschmackvoll kart A5.— 

Das dieser Übersetzung einer Auswahl aus den drei römischen Satirikern 

zu Grunde liegende Prinzip ist vornehmlich das Aufgeben des Zwanges der wörtlichen 

ersetzung; wo notwendig, ist der Übersetzer ganz frei verfahren, um so die Worte 

des Dichters durch Umschreibung oder Zusätze für den beutigen Leser verständlich zu 
machen. 


Führer durch die öffentlichen Sammlungen klassischer Altertümer 
in Rom. Von Wolfgang Helbig. 2 Bde. 3. Aufl. Geschmackv. geb. A 15.—; 
Ausgabe mit Schreibpapier durchschossen geb. A 17.—. (Die Bände sind einzeln 
nicht käuflich.) 

Die zweite völlig umgearbeitete und vielfach vermehrte Auflage des „Führers“ 
dürfte sich für jeden Archäologen und Philologen sowie überhaupt für jeden Gebildeten, 
der die Antiken Roms mit Verständnis sehen will, als unentbehrlich erweisen. 


Das alte Rom. Entwickelung seines Grundrisses und Geschichte seiner Bauten auf 
12 Karten und 14 Tafeln dargestellt und mit einem Plane der heutigen Stadt sowie 
einer stadtgeschichtlichen Einleitung herausgegeben von Arthur Schneider. 
12 Seiten Text, 12 Karten, 14 Tafeln mit 287 Abbildungen und 1 Plan auf Karton. 
Quer-Folio 45 >< 56 cm. Geschmackvoll gebunden A 16.— 

Das Werk sucht ein Gesamtbild des alten Rom zu geben, in dem die Dar- 
stellung durch das Wort mit der in Bild und Plan susammenwirkt, auf streng 
wissenschaftlicher Grundlage, aber zugleich in allgemein verständlicher Form. Es 
dt deshalb besonders geeignet, jedem Gebildeten die Bedeutung des alten Rom 
ale Zeit nahe zu bringen, indem es ihm ein besseres Verständnis. der antiken 
A E itektur und Kultur zu ermöglichen sucht, und bietet so besonders für jeden Rom- 

ahrer die beste Vorbereitung und die schönste Erinnerung. 


HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


De. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


IL JAHRGANG 1899 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


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DER GANZEN FOLGE ZEHNTER JAHRGANG 
4. HEFT 


AUSGEGEBEN AM 10. OKTOBER 1899 


se 


LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 
1399 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG. 
Druck und Verlag von B. G. Teubner in Leipzig, Poststr. 3. 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften beträgt 20 Mark. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte 
wird von Herrn Prof. Seeliger geführt, den als Sekretär Herr 
Privatdozent Dr. Kötzschke in Leipzig zur Seite steht. 

Beiträge aller Art, die mit 40 Mark für den Bogen honoriert 
werden, bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Kirch- 
weg 2) zu richten. 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die 
Verlagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und ge- 
nauer bibliographischer Berichterstattung werden die Herren 
Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, 
Programme, Separatahzüge von Zeitschriftenaufsätzen ete., die 
nieht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich “bein 
Erscheinen der Verlagsbuchh. oder der Redaktion zugehen zu lassen. 


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m Selen A E E eg = —— nn 


INHALT DES 4. . HEPTES. 


Seite 
Bonifatius und der Ubergang der Wandalen nach Afrika. Von 
Bibliothekar Dr. Ludwig Schmidt in Dresden. . . . 449 —462 
Gustar Adolf und die schwedische Satisfaktion. Zweiter Teil. 
Von Dr. Walter Struck in Berlin. . . . . 22. 463—516 
Kleine Mitteilungen. 
Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. Von Univ.- 
Prof. Ernst Mayer in Würzburg . . . . 517—518 
Ein deutscher Schulmeister in der Mark Ancona (1398). Von 
Prof. Luigi Colini-Baldeschi in Macerata . . .. . 518—5022 
Kritiken. 
Cunningham, Western Civilization in its economic aspects. 
Von Priv.-Doz. J. Kaerst in Leipzig. . . 2 . . . . . . 523—525 
Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums. Von Prof. 
3eloch in Rom. . HS à sd se 40 de D25 


schen Mittelaiters und der Neuzeit. 
Derselbe, Taschenbuch d. Zeitrechnung. 
J. Jastrow und G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeit- 

alter der Hohenstaufen. I. Von Priv.-Doz. G. Caro in Zürich 532—535 
Regesta imperii VI. 1273—1313. Hrsgeg. von O. Redlich. 


H. Grotefend, Zeitrechnung des deut- Von Univ.-Prof. M. 
Tangl in Berlin 527—532 


Von Priv.-Loz. K. Hampe in Bonn. ... 535—541 
August von Bulmerineg, Die Verfassung. der Stadt Riga. 
Von Univ.-Prof. Siegfried Rietschel in Tübingen. . . 542—543 


Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen. 
I. G342—00) Von Priv.-Doz. S. Steinherz in Wien . 548—550 
Paul Milukow, Skizzen russischer Kulturgeschichte. Von 


Priv.-Doz Soerensen in Chemnitz. . 2 2 2 2 2222 a 550—553 
Albr. Wirth, Geschichte Formosas. Von Prof. S. Ruge ın 
Dresden e, . . 554—056 


rase auf Seite 3 des Umschlags.] 


een oem si oD AE re Een Eee P EG EE, ten 
8 . 


: Seite 
Briefwechsel Friedrichs d. Gr. mit Grumbkow und Maupertuis, 
hrg. von Reinhold Koser. Von Dr. Paul Haake in Berlin 556—559 
Aus dem Nachlass von Karl Mathy. Von Univ.-Prof. G. Kauf- 
mann in Breslau...» . . . . . . . . à. nenn 559 


Nachrichten und Notizen . ................. 560—565 

Besprochene selbständige Schriften: Schrifttafeln zur Er- 
lernung der lateinischen Paläographie, hrg. v. Arndt, 2. Heft, 
3. Aufl. besorgt von Tangl. S. 560. — C. Wessely, Schrift- 
tafeln zur älteren lateinischen Paläographie. S. 560. — 
Cappelli, Dizionario di abbreviature. S. 560. — P. Herr- 
mann, Deutsche Mythologie. S. 561. — G. Richter, Annalen 
der deutschen Geschichte im Mittelalter. II 2. S. 562. — 
G. v. Below und F. Keutgen, Ausgewählte Urkunden zur 
deutschen Verfassungsgeschichte. S. 562. — Bréard, Corre- 
spondance inédite de Martange. S. 562. — P. Ingold, 
Bossuet et le jansénisme. H 563. — R. de Maulde- 
La Claviere, Les mille et une nuits. S. 564. — Mémoires 
de l'abbé Baston. S. 564. — H. Mace, Pitts Beziehungen  : 
zur amerikanischen Rerolution. S, 565. — P. Ritter, Kon- 
vention von Reichenbach. S. 565. 


Erklärung. Von Priv.-Doz. G. Caro in Zürich. . . . . . 568 


Bibliographie zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Kee 
ibliothekar Dr. Oscar MAR in Bonn. . . . . . .*121—*170 


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Verlag von Robert Baum in Leipzig. 


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„Wenn auch die Wissenschaften Mon durch die fe gro ro 


Fortschritte gemacht haben, so bleibt es nicht minder wahr, ` Ber 1 
meist die tiefsten Blicke in die grossen Zusammenhänge gelingen, 
benachbarter Wissensgebiete beherrscht. Bücher ist hier ein EEE 
` gelungen, indem er eine grosse Summe von Thatsachen und Erfal 

auf dem Grenzgebiete der Physiologie und Psychologie, dcr! een À: 4 
Schaf und der Musik, der Poesie und der Metrik, der Technik un 

Wirtschaftsgeschichte liegen, teilweise mit Hilfe : 
sammelte und interpretierte. . . ., Das Gesagte wird genügen, jeden I Liebbaber 
Kultur- und Wirtschaftsgeschichte, wie geistvoller Betrachtung der grossem. usamrm 
hänge alles menschlichen Lebens auf die feine und interessante Untersucht 7 g hin 


weisen." (G. Schmoller im Jahrbuch f. Gesetzbuch u. S. Wa 21,3) 


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In dem glänzend ge 
schriebenen Se ber 
all ein warmes Verständnis 
für alles Grofse SE? and in. 
Skandinavien als. „Bibel 

5 der Humanität“ bezeichnet 
NK BILN worden ist, giebt der Ver gs se! 
eine Geschichte der trei- 

MYELTANSCHAUUN benden Gedanken in der 
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WANDEL ZEITEN lichen Geistes vom 
KS der Zeiten bis ; e: 
naissance im Norden 
TROEL |||-LUND' |f bis zur Gegenw: S | 
gehend von e :infachste 

und doch auch: der tie st 
Fragen, die das Das à ste 
die es der Menschheit imi 


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