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-CHICHTSWISSENSCHAFT
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RLAG VON Bo TEUBNER
1899
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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
(062326
HERAUSGEGEBEN VON
De GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
IL JAHRGANG 1899
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
—ä- = SE
DER GANZEN FOLGE ZEHNTER JAHRGANG
&
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1899
Inhalt
des zweiten Jahrgangs 1899.
Aufsätze. SEH
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbesondere das von Per-
gamon. Von Univ.-Prof. Curt Wachsmuth (Leipzig) . . . . 297-322
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. Von
Bibliothekar Dr. Ludwig Schmidt (Dresden) . . . . . .. 449-462
Der Prolog der Lex Salica, die Entstehung der Lex und die salischen
Franken. Von Dr. Oskar Dippe (Wandsbeck) . . . . . .. 153-188
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. Von Archivrat
Professor Julius von Pflugk-Harttung (Berlin-Grunewald) 189-210
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. Von
Dr H. Otto (Hadamar) . . 2... 2 . EI . nn . . . . .. 1-17
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. Aus dem
Nachlass von Prof. Felix Stieve (F München) . ...... 211-230
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. Von Dr. Walter
J Struck (Berlin) ea ge e EEN Gien e i 323-363 463-516
Zur Geschichte Richelieus. Unbekannte Papiere Fancans. Von
Dr. Theodor Kükelhaus (Paris) . . . . . . 2 2 2 2 22. 18-38
Das Bild vom vollkommenen Herrscher nach der Anschauung Lud-
wigs XIV. Von Dr. Paul Ssymank (Leipzig) . . . . . . . 39-71
Kleine Mitteilungen.
Zur Geschichte der Heeressteuern in karolingischer Zeit. Von
Dr. Rudolf Kötzschke (Leipzig). . . . . . . 2 2 2 2 . . 231-243
Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. Von Univ.- Prof.
Ernst Mayer (Würzburg) . . 2. 2.2. 2 2 2 ne. 517-518
Wann wurde Kaiser Otto der Grosse in Magdeburg bestattet? Von
Archivdirektor Karl Uhlirz (Wien) . . . . . . . . . . . . 364-368
Nochmals die Wahl Friedrichs I. Rotbart. Von Univ.-Prof. H. Si-
monsfeld (München). `, 368-371
Zur Ueberlieferung des ersten Strassburger Stadtrechts. Von Priv.-
Doz. G. Caro (Zürich) ... er e 72-77
Ein deutscher Schulmeister in der Mark Ancona (1398). Von Prof.
L. Colini-Baldeschi (Macerata) . . . . . 2 2 2 2 2 2 0. 618-522
IN Inhalt.
Seite
Ein Reisebericht aus Sachsen und Bayern vom Jahr 1807. Von
Univ.-Prof. August Fournier (Wien . . 2.2. 2 2 2 2 2 2. 243-247
Zur Biographie Rankes. Von Univ.-Prof. K. Th. v. Heigel München: 371-373
Kritiken.
(Dies Verzeichnis «nthält auch die in den Aufsätzen oder den Nachrichten und Notizen be-
sprochenen selbständigen Schriften.
Analecta Bollandiana Bd. 17. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich: . 435
Arndt, Schrifttafeln, 2. Heft, 3. Aufl., besorgt von Tangl ... 560
Ed. Gibson Lord Ashbourne, Pitt. Von Priv.-Doz. F. Salo-
mon (Lapzie)... ee 2 u de ae en Où % hat « . . 430-432
Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte: als Soziologie: Von
Univ.-Prof. E. Bernheim (Greifswald) . . . . . . . . . . . 874-381
Baston, Mémoires. Von Dr. P. Haake Berlin) . . . . . . . . 564
F. L. Baumann, Forschungen zur schwäbischen Geschichte. Von
Dr. A. Werminghoff (Berlin). . . . . 2.2.22 2 . 220. 386-389
G. v. Below u. F. Keutgen, Ausgewählte Urkunden zur deutschen
Verfassungsgeschichte . . . . 2. 2. 2 . . 2 . . . ne. 562
W. Bensemann, Richard Nevil. Von: Prof. Dr. F. bern
(Berlin) .. . . . . 140
Bericht über die 5. Ve lune deutscher Hislorikerz zu Nimberg 137
Bibliotheca hagiographica latina ler d e e E 289
Erich Brandenburg, Heinrich der Fromme von Sachsen. Von
Prof. Felician Gess (Dresden) . . . . Ed sous PILLE
Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen, I. Von Univ.-Prof.
Loserth (Graz). . . . 277-279
Briefwechsel Friedrichs d. Gr. mie Get u. Matipertuie higi
von Reinhold Koser. Von Dr. Paul Haake (Berlin) . . . 556-559
Franz Buhl, Die sozialen Verhältnisse der Israeliten. Von Univ.-
Prof. R. Pöhlmaon (Erlangen . . . er 382
Aug. von Bulmerincq, Die Verfassung der Stadt Riga. Non
Univ.-Prof. Siegfried Rietschel (Tübingen) . 542-543
J. Burckhardt, Griechische Kulturgeschichte. Von Priv.- Dos,
J. Kaerst (Leipzig) . e re Ai wg & à ir 383-386
Cappelli, Dizionario di abren ature EE 560
Emilio Comba, I nostri protestanti. Von EE
H. Spang enhet (Osnabrück). . . . . . 118-121
U. S. Commission on Boundary between Venezuela änd British
Guiana. Report ... Von Univ.-Prof. Fr. Ratzel We g 433
Hist. Manuscripts EE 15. Report. . . . . . e où 435
Cunningham, Western Civilization in its economic peste Von
Priv.-Doz. J. Kaerst (Leipzig) . . . ’ . . 523-525
Guillaume Des Marez, Étude sur la iopriete föneiäre, on
Univ.-Prof. een Rietschel (Tübingen). 262-265
G. v. Dzialowski, Isidor und Ildefons. Von Univ. Prof. Grütz.
macher (Heidelberg) . . . . . . . . . . . Dë 88
- CCR RS
Inhalt.
H. Forst,. Politische Korrespondenz des Grafen Franz Wilhelm
von Wartenberg 1621-31. Von Priv.-Doz. G. Mentz (Jena). .
Hermann Frankfurth, Gregorius de Montelongo. Von Priv.-
Doz. K. Hampe (Bonn). . . . . . . . m . . . . . . . . .
Ad. Franz, Magister Nikolaus Magni de Jawor. Von Gymn.-Ober-
lehrer Paul Joachimsohn (Augsburg). . . . . . . . . . .
E. Friedberg, Die Universität Leipzig . . . . . . . . . . ..
Walter Goetz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. u.
des Landsberger Bundes. Von Dr. Gustav Wolf (Freiburg i. Br.)
G. P. Gooch, The history of English Democratic Ideas in the
17. century. Von Priv.-Doz. F. Salomon (Leipzig). . . . . .
H. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der
Neuzeit. — Derselbe: Taschenbuch der Zeitrechnung. Von Univ.-
Prof. M. Tangl (Berlin). . . . . . . . . . . . . . . . ..
Historische Grundkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl... . . . ..
P Herrmann, Deutsche Mythologie. Von Realgymn.-Lehrer
Rudolf Wustmann (Leipzig). . . . . . ..
S. Hirth, Regententabellen der Weltgeschichte . . . . . . . .
Rob. Holtzmann, Wilhelm von Nogaret. Von Dr. H Otto
(Hadamar) . . Da 00 a ah ra LD ER Sie RCE
Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums. Von Prof.
Belöch (ROM) ze 8 SSSR ENS AN a 5
Franz Hümmerich, Vasco da Gama. Von Prof. S. Ruge (Dresden)
Jahresberichte der Geschichtswissenschaft für 1897 . . . . . . .
I. Jastrow u. G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der
Hohenstaufen I. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich). . . . ..
Otto Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes II. Von
Bibliothekar Walter Schultze (Hallea.S) . . . . . . . .
H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum des Joh. von
Gelnhausen. Von Priv.-Doz. S. Steinherz (Wien) . . . ..
Franz Kampers, Die deutsche Kaiseridee. Von Univ.- Prof.
Richard Schröder (Heidelberg) . . . . . . ......
Thomas Kantzow, Chronik von Pommern II. Von Univ.- Prof.
K. Lohmeyer (Königsberg) . . . . . . 2: 2 2 2 2 . . . . .
Joseph Knepper, Nationaler Gedanke u. Kaiseridee bei den
elsässischen Humanisten. Von Univ.-Prof. E. Brandenburg
(LEIZE s es Suns e Re u Aë
Richard Knipping, Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters.
Von Univ.-Prof. v. Schönberg (Tübingen) . . . . . . . . .
Politische Korrespondenz der Stadt Strassburg im Zeitalter der
Reformation II. Von Univ.-Prof. E. Brandenburg (Leipzig)
Albert Kraaz, Bauerngut u. Frohndienste in Anhalt. Von Dr.
P. Darmstädter (Strassburg i. E). . . . . 2. 2 2 2 2 20.
Fr. X. Kraus, Dante, Von Priv.-Doz. W. Goetz (Leipzig)
Alfred Kühne, Herrscherideal des Mittelalters . . . . . . . .
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Seite
124-126
404-406
140
141
426-430
284-285
527-532
434
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412-415
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251-252
114-115
88-92
115-117
424-426
409-412
279-280
276-277
415-422
139
VI Inhalt.
Ingold. Bossuet et le jans<nisme. Von Dr. P. Haake Berlin .
K. Lamprecht. Die historische Methode des Herm v. Below . .
Ch. V. Langlois und Ch. Seignobos, Introduction aux études
histeriques. Von Univ -Prxf. Ernst Bernheim Greifswald .
Friedrich Lau. Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis
1396. Von Univ.-Prof. Siegfried Rietschel Tihirgen ..
Lex Salica hrsg. in 2 Auð. v. Rich Behrend. Von Univ.-Prof.
Siegfried Rietschel T5:
Lex Salica hrsg. v. Heinrich Geffcken
fried Rietschel Tibingen y
Georg Liebe. Kriegswesen der Stadt Erfist: E Grmnas.-Ober-
lebrer W. Varges Rahrrt . . .
J. Loserth, Reformation und Ve nano in du inners iert.
Landen. Von Dr. Gustav Wolf Freiburg i. Br.. . . . . .
W. H. Mace. Pins Beziehungen zur amerikanischen Revolution.
Von Priv.-Doz. F. Salomon Leipzag....
de Martange, Correspondance inédite. Von Dr. P. Haake
Belii mei s eg en ale e ne ie e A a
R. de Maulde La Claviere, Le mille et une nuits.
P. Haake Berlin:
Aus dem Nachlass von Karl mi
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E Lr
Von Univ.-Prof. G. Kauf-
direktor K. TU hlirz Wien. i
Paul Milukow, Skizzen russischer E Von Prirv.-
Doz. Soerensen Chemnitz. ...
Louis Navez, Waterloo. Von Univ. Prof. Richard Schmitt
Berlin‘
Ed. Norden, Die antike a
(Greifswald) . .
Walter Norden, Der dere Eeer KZ Hilfs Rhei Chr.
Leetsch : Berlin) . ee 0 R
Rob. Parisot, Le royaume de EE SOUS les ar slingiene.
Von Geheimrat E. Dümmler Berlin, Tr
Joh. Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung.
Univ.-Prof. G. Kaufmann (Breslau)
J. Prinsen, Geldenhauer Noviomagus.
P. Joachimsohn (Augsburg . . . .
Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters.
Von Priv.-Doz. Keutgen (Jena) 2 j
W.F.Reddaway, The Monroe doctrine. Von Gr Prof. G. Ko
mann (Breslau) ; ;
Regesta imperii VI. 1273- 1313, ie v. ©. Redlich KS Die:
Doz. K. Hampe (Bonn)
R. Reuss, L'Alsace au 17. siècle.
(Strassburg)
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ge Univ. “Prof. W. Eroll
Von
Von Gvmn.-Oberlehrer
Hrg. von K. Bererle.
Von Oberlehrer E. v. Borries.
109-111
342-345
342-395
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121-124
252-262
350-553
133-135
83-86
402-104
396-399
406-108
432-133
535-541
126-132
Inhalt.
O. Richter, Atlas zur Geschichte Dresdens. Von Dr. V.Hantzsch
(Dresden). A An Se wie Ee ee
G. Richter, Annalen der deutschen Geschichte IH, 2 . . . ..
H Rickert, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft. . . . .
Berthold Riehl, Die Kunst an der Brennerstrasse. Von Univ.-
Prof. H. Semper (Innsbruck) . . . ....
Siegfried Rietschel, Markt und Stadt. Von Aschivdirektöi
KR-Ublirz (Wien) 3 sis hu 2 2.2 rei er
P. Ritter, Die Konvention von Reichenbach . . ......x
0. Rössler, Kaiserin Mathilde. Von Priv.-Doz. G. Caro (Zürich)
Rich. Rosenmund, Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon.
Von Univ.-Prof. G. Seeliger (Leipzig). . . . . 2 2 2.2...
P. Sackmann, Bernard de Mandeville und die Bienenfabel-
kontroverse. Von Univ.-Prof. Barth (Leipzig) . . . . ..
Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhs.
Von Dr. H. Otto (Hadamar) . . 2... 2 2 e m nr 2 ne.
0. Schiff, Studien zur Geschichte Papst Nikolaus IV. Von Priv.-
Doz. K. Hampe (Bonn) .................
G. Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-,
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. Von Univ.-Prof. Rich.
Ehrenberg (Göttingen) . .. .............
C. Schwartz, Stammtafel des preussischen Königshauses. Von
Archivar G. Schuster (Charlottenburg) . . . . . . ..
Martin Spahn, Johannes Cochläus. Von Schulrat G. Müller
PANNE ee A MR Re ne
W.J. Stillman, The Union of Italy 1815-95. Von Prof. Alfred
DS LEP AORC a DE ES Se DA LR AN a Se de
J. Susta, Urbarialaufzeichnungen. . . . . 2 2 2 2 . . . . ..
Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfassung und Ver-
waltung der Stadt Koblenz -1500. Bearb. v. M. Bär. Von
Univ.-Prof. G. von Below (Marburg). . . . . . 2 . . . ..
Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen.
Von Priv.-Doz. Steinherz (Wien) . . . 2. 22 2 2 2 2 2 2.0
Urkundenbuch der Stadt Strassburg. V. 1332-1380. Von Univ.-
Prof. Boos (Basel) iiu stea wo Si ee ne
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich. IV. Von Priv.-
Doz. A. Cartellieri (Heidelberg) `,
Systematisches Verzeichnis der Abhandlungen in den Schulschriften
P. Viollet, Histoire des institutions. II. Von Dr. Rob. Holtz-
mann (Strassburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Wessely, Schrifttafeln . . . . . . . ...........
Fr. Winkler, Castruccio Castracani. Von Dr. R. Davidsohn
KEIOTENZ) A 2. LS NS SRE a en A
Albr. Wirth, Geschichte Formosas bis Anfang 1898. Von Prof
S. Ruge (Dresden) . heu 02: 0 er a
389-392
102-109
565
100-102
248-250
132-133
265-268
269-271
280-284
399-402
422-424
285-286
138
271-274
543-550
111-113
250-251
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A
VII Inhalt.
Nachrichten und Notizen,
Notizen über wissenschaftliche Unternehmungen, neue Bücher,
Aufsätze. 137. 138. 141. 142. 143. 238. 289. 436. 437. 560. 562.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
American Historical Association 439. Badische Historische Kommission 146.
Gesamtverein der deutschen Geschichts- u. Altertumsvereine 148. 441.
Hansischer Geschichtsverein 441. Historische Kommission für Hessen
u. Waldeck 438. Historikertag 149. Internationaler Kongress für Re-
ligionsgeschichte 441. Monumenta Germaniae Historica 437. Historische
Kommission für Nassau 146. Institut für Oesterreichische Geschichts-
forschung 440. Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften 290.
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 437. Kgl. Sächsische
Kommission für Geschichte 147. Historische Kommission für die Provinz
Sachsen 147. Société des études historiques 439. Société de l’histoire
de France 143. 290. 439. Société d'histoire contemporaine 148. Histo-
rische Kommission für Westfalen 290.
Zeitschriften. 142. 143. 289. 437. — Greifswalder Ferienkurse 142.
Biblioteca Paolina in Montecassino 442. Bismarckarchiv 442. Villari-
stiftung 443. Briefe süddeutscher Humanisten 443.
Preisaufgaben. Jablonowskigesellschaft 291. Oberhessischer Geschichts-
verein 442. — Verdunpreis 291.
Personalien (Akademien, Universitäten, technische Hochschulen, Archive,
Bibliotheken). 149. 150. 292. 442. 443. 444. 445. 566.
Todesfälle.
Herzog von Alençon 151. A. Bardoux 151. Fr. Bock 446. Br. Bucher 448.
H. Delaborde 448. H. van Duyse 448. J. Emler 446. E. Fromm 293.
R. Fruin 448. L. Gautier 151. K. J. Gerhard 446. P. Hinschius 292.
V. W. Holm 568. Fr. Hipler 293. Fr. Junge 445. H. Kiepert 445.
E. Kunik 293. Fr. Leitschuh 293. A. Lewicki 446. Fr. Maier 150.
C. Merkel 448. Fr. Meyer v. Waldeck 446. Fr. Moreau 150. K. Panzer 293.
W. Pierson 568. A. de Ruble 150. O. v. Rydberg 448. Ch. Schefer 151.
Th. Schott 445. W. Schwartz 446. H. Siegel 447. K. Sittl 446.
J. P. Six 568. A. Skalkowsky 293. Ph. Valentini 448. O. B. v. Weiss 293.
J. A. Wynne 568.
Nachruf: A. Huber 294. K.v. Weizsäcker 566. H. Ritter v. Zeissberg 446.
Erklärung. Von Th. Lindner (Halle a. S) — Antwort. Von G. Seeliger
(Leipzig) 151—152.
Mitteilung über eine beiliegende Broschüre O. Rösslers 448. Erklärung von
G. Caro (Zürich) 568.
Bibliographie zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Univ.-Biblio-
thekar Dr. Oscar Masslow in Bonn.
Die Absetzung Adolfs von Nassau
und die römische Curie.
Von
H. Otto.
Die Frage, ob die römische Curie zu der Thronrevolution
d. J. 1298 in irgend welcher Beziehung gestanden habe, kann
noch immer als eine offene gelten. Bekannt ist der Bericht des
Chronicon Colmariense. Danach haben die Kurfürsten von Mainz,
Sachsen und Brandenburg den Papst von den Vergehungen König
Adolfs in Kenntnis gesetzt und denselben gebeten, er möge sie
ermächtigen, den König abzusetzen, und einen anderen an seiner
Stelle bestätigen. Der Papst aber hat ihrer Bitte thatsächlich
entsprochen; wenigstens wurde so erzählt. (Gesandten Adolfs
gegenüber hat er allerdings alles in Abrede gestellt! — An
einer anderen Stelle derselben Chronik wird der Vorgang noch
eingehender geschildert. Die Kurfürsten, so heisst es dort, be-
schliessen, ein Verzeichnis ihrer Beschwerden gegen den König
aufzustellen und es dem Herzog Albrecht von Oesterreich
mit der Bitte zu übersenden, er möge Gesandte an den Papst
abordnen, die demselben ihre Beschwerden überreichen und die
Absetzung des Königs sowie die Wahl eines Nachfolgers eifrigst
betreiben sollen. Herzog Albrecht betraut den Grafen Albert von
Hohenberg mit der wichtigen Mission. Dieser erhält vor seiner
Abreise von Rom nach seiner eigenen Aussage von Papst und
Kardinälen Briefe, die den Kurfürsten alsbald zugestellt werden,
worauf König Adolf und Herzog Albrecht zum 1. Mai nach
Frankfurt vorgeladen werden; von dem Inhalt der Briefe aber
hat kein Mensch etwas Näheres erfahren. Doch auch Adolf
schickt Gesandte an den Papst. Er bittet, die Briefe an den
1 M. G. SS. XVII, 267.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 1
9 H. Otto.
Herzog Albrecht und die Kurfürsten für ungültig zu erklären
oder ganz zurückzuziehen. Da antwortet ihm Bonifaz: Weder
Albrecht, noch sonst jemand habe ihm ein Gesuch unterbreiten
lassen. Ebensowenig habe jemand von ihm einen Brief erhalten.
Wenn trotzdem thatsächlich Briefe von der Curie ausgegangen
seien, so rührten dieselben nicht von ıhm her; er wisse von
nichts. Er lasse im Gegenteil den König einladen, zum Empfang
der Kaiserkrone sich einzustellen.! — Den letzten Teil dieses
Berichtes nun, der sich auf die Gesandtschaft Adolfs bezieht, hat
man ohne weiteres als glaubwürdig hingenommen. Man hielt es
für recht wohl denkbar, dass in der letzten Zeit vor Adolfs Ab-
setzung dunkle Gerüchte über ein Einverständnis des Papstes
mit den Kurfürsten verbreitet gewesen, vielleicht sogar von der
habsburgischen Partei absichtlich in Umlauf gesetzt worden seien,
und dass Adolf auf eine Anfrage bei der Curie die oben erwähnte
Antwort erhalten habe. OÖ. Lorenz? z. B. hält die Existenz des
päpstlichen Schreibens für sicher und sieht darin die eigentliche
Berufung Adolfs zur Krone. Dagegen hat man den ersten Teil
des Colmarer Berichtes, der sich auf die Anfrage der Kurfürsten
bezieht, ganz oder teilweise verworfen. So meinte schon Raynald°:
Dass der Papst die Kurfürsten zu ihrem Vorgehen nicht ermuntert
haben könne, das beweise der spätere Briefwechsel desselben mit
Albrecht von Oesterreich. Derselben Argumentation bedient sich
Domeier.* Eine Ermächtigung zur Absetzung Adolfs, meint er,
sei von seiten des Papstes jedenfalls nicht erteilt worden,
sonst hätte man sich sicherlich später auf sie berufen. Domeier
bezweifelt aber auch, ob das Verhältnis der Kurfürsten zu der
Mission des Hohenbergers bei dem Colmarer Chronisten im rechten
Lichte erscheine. Er nimmt Anstoss daran, dass die Kurfürsten,
anstatt sich unmittelbar an den Papst zu wenden, den Umweg
über Albrecht gewählt haben sollen. Und noch unbegreiflicher
will es ihm erscheinen, dass diese Kurfürsten, die doch seit Adolfs
1 M. G. SS. XVII, 263.
2 Deutsche Gesch. II 565 No. 2 u. 629.
3 Ann. eccl. ad a. 1298, § 11.
+ Die Absetzung Adolfs von Nassau. 1889. p. 28. Auch Lindner (Deutsche
Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern, p. 116) meint, Bonifaz
habe die ohnehin schon schwierige Lage nicht noch mehr verwirren wollen;
auch habe er mit Adolfs Fügsamkeit zufrieden sein können.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 3
Thronbesteigung sich selbst das Absetzungsrecht ganz ausdrück-
lich vindicierten, nun trotzdem um eine päpstliche Ermäch-
tigung nachgesucht haben sollen. Indem also Domeier die Ini-
tiative zu der Sendung des Grafen von Hohenberg Albrecht allein
zuschreibt, streicht er den ersten Teil des Colmarer Berichtes
vollständig.
Gegen diese Argumentation Domeiers liesse sich nun doch
von vornherein geltend machen, dass demjenigen, der einen revo-
lutionären Weg beschreiten will, schliesslich jeder Bundesgenosse
willkommen ist. Auch hat Domeier übersehen, dass im Falle
einer Absetzung Adolfs und einer sich anschliessenden Neuwahl
dem Papste jedenfalls das Recht der Bestätigung oder doch
der Anerkennung des neuen Königs zustand, dass ferner die Ab-
setzung selbst ohne Lösung der Unterthaneneide nicht wohl
denkbar war. Diese letztere aber konnte wiederum nur durch
den Papst kraft der ihm allein innewohnenden potestas ligandi
et solvendi erfolgen. Vielleicht ist es in dieser Beziehung kein
blosser Zufall, dass der Chronist sich gerade der Ausdrücke ab-
solvere und confirmare bedient. Ist ihm auch das Verbum ab-
solvere gleichbedeutend mit deponere, so erinnert es doch an die
Lösung des Treueides, die jederzeit den eigentlichen Absetzungs-
akt begleitete. Endlich bliebe doch immer noch die Möglichkeit,
dafs die Nachricht des Chronisten zwar formell falsch, aber doch
materiell richtig wäre, dass die Kurfürsten den Papst zwar nicht
um Ermächtigung zur Absetzung, aber doch um Gutheissung
ihres Vorgehens ersucht hätten.
Was sodann den Umstand betrifft, dass die Kurfürsten des
Herzogs Albrecht als einer Mittelsperson sich bedient haben, so
liesse sich derselbe vielleicht aus dem ungünstigen Verhältnis des
Erzbischofs Gerhard von Mainz zu Papst Bonifaz VIII. erklären.
Man wusste schon immer, dass Gerhard am 2. Juni 1297, dem Krö-
nungstage König Wenzels von Böhmen, sich im Banne befunden
hat. Zwei Briefe des Papstes an Gerhard, die in den Régistres de
Boniface VIII! mitgeteilt werden, verbreiten nun über die Ursache
dieses Bannes ein ganz neues Licht. Am 13. Februar 1296 fordert
ihn der Papst auf, gewisse Bedrückungen, die er sich gegen
thüringische Klöster erlaubt hatte, innerhalb eines Monats nach
! edd. Digard, Faucon, Thomas. Paris 1884ff. nn. 1226 u. 2583.
18
A H. Otto.
Empfang des Briefes zu sühnen oder innerhalb eines weiteren
Monats sich zu seiner Rechtfertigung persönlich bei der Curie
einzustellen. Aus einem Briefe vom 23. März 1298 erfahren wir
sodann, dass der Erzbischof die Aebte von Pforta und Georgien-
thal, die ihm den Brief vom 13. Februar 1296 hatten überbringen
sollen, in Amöneburg gar nicht vorgelassen hatte und dass er,
obwohl selbst mehrfach gebannt, trotz eingelegter Appellation
unter falschem Vorwand seine Erpressungen in Thüringen fort-
gesetzt hatte. Dass unter diesen Umständen Gerhard einer direkten
Berührung mit Bonifaz auswich, ist leicht begreiflich.
Ich glaube demnach nicht, dass der Bericht des Chronisten aus
inneren Gründen zu verwerfen ist; wenn ich nicht irre, so lässt
sich sogar umgekehrt für seine Echtheit ein ganz gewichtiges
Argument gewinnen.
Preger! ıst auf Grund eingehender Untersuchung über das
Verhältnis Albrechts von Oesterreich zu Adolf von Nassau zu
dem Schlusse gelangt, dass die Sendung des Grafen von Hohen-
berg, die ja an sich von niemand bezweifelt wird, nicht, wie
Droysen? annahm, in der Zeit unmittelbar vor Adolfs Sturz,
sondern bereits vor dem 2. Juni 1297, dem Tage der Prager
Zusammenkunft, erfolgt sei. Und da nun Albrecht nach dem
29. Juni 1296, um sich in seinem Streite mit dem Erzbischofe
von Salzburg der Gunst des Papstes zu versichern, eine Gesandt-
schaft an denselben abgeordnet hat, so nahm Preger geradezu an,
dass der Graf von Hohenberg an dieser Gesandtschaft teilge-
nommen habe, dass also seine Mission dem Sommer, genauer dem
Juli 1296, angehôre. Um die gleiche Zeit vollzog sich nämlich
nach einer weiteren Annahme Pregers die erste Annäherung des
Erzbischofs von Mainz an Herzog Albrecht. Das entschlossenere
Auftreten, das der letztere seit Juni 1296 an den Tag legt, führt
er ausdrücklich auf den Wechsel in seinem Verhältnis zu Mainz
zurück. Diese Vermutungen Pregers werden nun m. E. glänzend
bestätigt durch einen Brief, den Bonifaz am 18. August 1296,
nachdem er also soeben die Gesandten Albrechts empfangen hatte,
an König Philipp von Frankreich gerichtet hat. Der Papst
— nn ne er
1 Albrecht von Oesterreich und Adolf von Nassau. München 1865. p. 29.
? Albrechts I. Bemühungen um die Nachfolge im Reich. Leipzig 1862.
3 Régistres de Boniface No. 1646.
-
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. D
bittet den König, seinen Bruder Karl von Alençon! unverzüglich
nach Italien zu senden, da er demselben seine geheimsten Ab-
sichten enthüllen wolle. Er trage sich nämlich mit gewaltigen
Plänen, die auf eine Erhöhung der Person König Philipps, sowie
auf eine dauernde Sicherung des französischen Königtums und
Königreiches gerichtet seien.” Die Angelegenheit soll mit der
grössten Discretion betrieben werden. Wie der Papst selbst
niemanden etwas von seinen Absichten offenbart hat, so soll auch
der König nur seinen Bruder, den Grafen von Alençon, in die-
selben einweihen. Um jedes Aufsehen zu vermeiden, soll dieser
letztere irgend eines erdichteten Vorwandes sich bedienen. Er
soll vorgeben, er wünsche die Gräber der Apostel und den Papst
zu besuchen, ausserdem seinen Schwiegervater, König Karl IL
von Neapel, einmal wiederzusehen u. a. m.
Dieser höchst merkwürdige Brief war, wenigstens seinem
Inhalte nach, längst bekannt. Bzovius? berief sich auf ihn unter
genauer Angabe des Datums. Trotzdem glaubte Drumann‘, dass
es sich bei ihm um eine Verwechslung handle, dass er an Vor-
gänge denke, die erst dem Jahre 1301 angehörten. Kopp? und Roth®
fanden die Urkunde in Dumonts Corps universel diplomatique’ vor,
ohne indessen weitere Schlussfolgerungen an dieselbe anzuknüpfen.
Was hat nun der Papst beabsichtigt? — Die Frage ist nicht
ohne weiteres zu beantworten. Denn Karl von Alençon oder
Valois ist zunächst nicht nach Italien gekommen. Aber der Plan
selbst lässt sich weiter verfolgen. Am 29. Dezember 1298, also
erst nach Adolfs Absetzung und Albrechts Wahl, ist der Papst
auf denselben zurückgekommen, nachdem zuvor Gesandte des
Grafen mit dem Papste an der Curie selbst unterhandelt hatten.®
Es erging an den König von Frankreich die Bitte, seinem
Bruder, der nach Italien kommen wolle, einen von der Kirche
1 Karl von Valois hatte 1294 diese Grafschaft bekommen. Boutaric,
La France sous Philippe le Bel p. 10 No. 2.
3 ad promovendam persone tue exaltationem, honoris et regni tui stabile
fulcimentum.
3 Annales ecclesiastici. Köln 1616. 1296 II. Vgl. auch 1297 III.
* Geschichte Bonifatius VII. Königsberg 1852. p. 53 No. 5.
5 Geschichte der eidgenössischen Bünde I, 1. p. 187.
è Geschichte Adolfs von Nassau. Wiesbaden 1879. p. 259.
7 Ia 299a.
® Notices et extraits XX, 2, p. 130.
6 H. Otto.
rückzahlbaren Vorschuss von 60000, bezw. 100000 Pfund zu
gewähren. Dann hört man wieder nichts bis zum 30. Dezember
1300. An diesem Tage wiederholt der Papst seine frühere
Aufforderung, Karl solle kommen. Mit dem Jahre 1301 ging
dann endlich der langgehegte Plan des Papstes in Erfüllung;
Karl kam in der That.! Wir haben es also im Jahre 1301
mit einem von langer Hand vorbereiteten Ereignisse zu thun,
und eben aus diesem Grunde dürfen wir das, was Villani?
über Karls Ankunft in Italien erzählt, unbedenklich auf die
Situation des Jahres 1296 zurückbeziehen. Villani aber berichtet,
Karl sei nach Italien gekommen in der Hoffnung, Kaiser zu
werden. Denn der Papst habe dem König Philipp und ihm
selbst versprochen gehabt, ihn zum römischen Kaiser wählen zu
lassen und in dieser Würde zu bestätigen, oder doch wenigstens
kraft des während der Erledigung des Reichs der Kirche zu-
stehenden Rechtes zum Reichsstatthalter zu ernennen. Es scheint
also thatsächlich, dass, wie man schon aus dem Papstbriefe vom
18. August allein herauslesen möchte, Bonifaz eben damals nichts
Geringeres geplant hat, als die römische Kaiserkrone an das Haus
Frankreich zu bringen, mag er nun damals schon an Karl von
Valois oder zunächst an den französischen König selbst als ersten
römisch-französischen Kaiser gedacht haben; denn wenn Villani
noch ausserdem von einer Ucbertragung der Reichsstatthalter-
schaft an Karl spricht, so passt dieser Plan einerseits nicht zu
dem Jahre 1296, andererseits wäre darin keineswegs eine so
ausserordentliche Massregel zu erblicken, dass man sich die streng
vertrauliche Behandlung, welche Bonifaz der ganzen Angelegen-
heit widerfahren lässt, erklären könnte. Dieser Umstand verbietet
es m. E. auch, mit Kopp? an das lateinische Kaisertum zu denken,
abgesehen davon, dass die Uebertragung dieser leeren Würde an
Karl von Valois dem französischen Königtum doch nie und
nimmer die dauernde Befestigung bringen konnte, von der in dem
1 Vgl. Wenck, Clemens V. u. Heinrich VII. p. 85.
7 Istorie Fiorentine VIII, 42, citiert von Kopp II, 2. p. 146 No. 2.
„con la speranza d'essere imperadore per le promesse del papa dando inten-
dimento al re di Francia e al detto me sere Carlo di farlo eleggere impe-
radore de Romani e di confermarlo o almeno per autorità papale e di santa
chiesa di farlo luogotenente d'imperio per la chiesa per la ragione che ha
la chiesa vacante imperio.“
> III, 1 p. 187 Anm. 7.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. T
Briefe des Papstes die Rede ist. Man darf sich an dieser Stelle
nicht durch spätere Vorgänge irreführen lassen, die ganz andere
Voraussetzungen hatten. Nachdem Ende 1299 Karls Gemahlin
Margaretha von Anjou-Neapel gestorben war, da hat er sich ge-
wiss gerne bereit finden lassen, mit der Hand der Kaisertochter
Katharina von Courtenay die Krone von Constantinopel zu gewinnen. !
Im Jahre 1296 aber lagen doch solche Erwägungen durchaus ferne.
Wenn es sich aber um das römische Kaisertum gehandelt hat,
so fragt es sich wiederum, ob das Vorhaben des Papstes wirklich
darauf hinauslief, den Grafen von Valois durch die Kurfürsten
wählen zu lassen, oder ob er vielleicht an eine Form gedacht
hat, durch die das Königtum Adolfs zunächst nicht unmittelbar
berührt worden wäre, ich meine die den Curialisten in der Theorie
längst geläufige Form der translatio imperii. Ich möchte mich
jedenfalls für den ersten Teil dieser Alternative entscheiden, ohne
natürlich einen bindenden Beweis liefern zu können. Immerhin
steht uns ein Argument zu Gebote. Bonifaz liebte es bei Ver-
folgung seiner Ziele nach mehreren Seiten zugleich auszuschauen;
so auch in unserem Falle. Er hat, nicht lange nachdem er in
Philipp von Frankreich und seinem Bruder die kühnsten Hoff-
nungen geweckt hatte, bei einem anderen, bei Jakob von Aragon,
ähnliche Erwartungen wachgerufen. Die Bulle, durch welche
Bonifaz am 4. April 1297 Jakob von Aragonien mit Sardinien
und Corsica belehnte, enthält u. a. den Vorbehalt, dass diese
Inseln wieder an die Kirche zurückfallen sollen, falls Jakob oder
einer seiner Nachfolger zum Kaiser oder römischen König gewählt
werden sollten. Hier wird also ausdrücklich auf die Wahl durch
die Kurfürsten hingewiesen. Durch diese Bulle wird übrigens
zugleich indirekt die Aussage Villanis, wenigstens bis zu einem
gewissen Grade, bestätigt, insofern auch hier von der Möglich-
keit eines Wechsels im Kaisertum die Rede ist.
Der Vollständigkeit halber stelle ich hier auch noch die
Aeusserungen einiger Späteren zusammen, ohne natürlich, da ich
leider ihre Quellen im einzelnen nicht ermitteln konnte, allzu
grosses Gewicht auf dieselben zu legen. Sehr bezeichnend sind
die Worte Antonins.” Durch die Anerkennung Albrechts i. J. 1303
1 Vgl. Spondanus, Ann. eccl. 1301. Raynald 1300 $ 26 (Villani VIII, 62).
? Summa hist. Lyon 1543 III tit. 20 c. 8 p. 20. ipse Bonifacius vocavit
e Francia Carolum Valesianum, ut in Italiam descenderet et promisit sibi
8 H. Otto.
habe Bonifatius den Zom Philipps des Schönen erweckt, weil
er früher Karl von Valois eingeladen habe, nach Italien zu
kommen, indem er ihm Aussichten eröffnete auf die Kaiserkrone
oder doch durch seine Worte in jenem ähnliche Hoffnungen wach
rief. Nach Conradus Vecerius! war Philipp der Schöne erbittert
über die i. J. 1303 erfolgte Anerkennung Albrechts durch den
Papst, da der letztere ihm wenige Jahre vorher versprochen
gehabt, das Kaisertum von Frankreich auf Deutschland zu über-
tragen, und da bei den angeknüpften Unterhandlungen Karl von
Valois ausdrücklich als derjenige bezeichnet worden sei, dem zuerst
die kaiserliche Würde übertragen werden sollte. Bzovius? er-
wähnt den Brief des Papstes an König Philipp vom 18. August 1296
und fährt dann fort: Da die Fürsten von Adolf abgefallen seien
und auf seinen Sturz hingearbeitet hätten, so habe Bonifaz daran
gedacht, Karl mit dem Kaisertum zu bekleiden. Endlich sagt
Paulus Aemylius®, nachdem er die Anerkennung Albrechts be-
richtet hat, es sei damals das Gerücht gegangen, dass Karl, sowie
er vorher — im Jahre 1301 — öffentlich um die lateinische
Kaiserkrone sich beworben habe, nunmehr heimlich auf die Er-
werbung der römischen bedacht sei. Das könnte doch indirekt
die Aussagen von Antonin und Vecerius bestätigen.
Der Papst war indessen keineswegs gesonnen, dem fran-
zösischen Königshaus einen so wichtigen Dienst zu leisten, ohne
zugleich das dynastische Interesse der römischen Curie zu bedenken.
Es waren damals gerade 23 Jahre verflossen, seitdem Philipp IIL
bei Gregor X. um die Kaiserkrone geworben und für den Fall
seiner Erhebung zum Kaiser den Verzicht auf wichtige Reichs-
se eum Imperatorem constituere vel saltem talia verba protulit, unde ille
hoc exspectaret.
1 de rebus gestis Henrici VII (Urstisius II 64): Promisisse enim paucis
ante annis cum alia quaedam, tum de summa Romani imperii potestate
ab Germanis ad Gallos traducenda atque adeo Carolum fratrem diserte
fuisse in conventis nominatum cui id decus primum assignaretur.
3 1296 III. Dissidentibus a rege Adolpho principibus Germaniae eum-
que regno et vita exuere conantibus cogitabat Carolum Imperio Romano
praeficere.
3 Chronicon Basel 1601 p. 252: fama erat, Carolum comitem, ut ante
palam petierat Orientis imperium ita nunc dissimulatis consiliis spem
Germanici concepisse.
1 Raynald 1300 § 20 geht auf Villani zurück.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 9
rechte in Italien in Aussicht gestellt hatte. Bonifaz konnte also
kaum im Zweifel sein, welche Bedingungen er dem französischen
Hofe stellen durfte. In dieser Hinsicht ist nun die auf Toscana
bezügliche Notiz in der Kirchengeschichte des Ptolemaeus von
Lucca! von ganz besonderem Interesse. Ptolemaeus nämlich er-
zählt, Bonifaz habe anfangs die Toscaner zum Gehorsam gegen
den von Adolf ernannten Reichsstatthalter Johann von Chalons
ermahnt, dann aber von den auf Abfall sinnenden Toscanern be-
stochen, den Statthalter selbst beredet, seine Stellung aufzugeben,
indem er gleichzeitig dessen Bruder Hugo an das Bistum Lüttich
beförderte. Merkwürdig ist nun, dass Hugo von Chalons genau
zu Ende August 1296 in Lüttich angekommen ist, woraus wir
dann schliessen dürfen, dass die Abdankung seines Bruders um
die gleiche Zeit erfolgt ist. Der Brief des Papstes vom 18. August
und der Bericht des Ptolemaeus passen demnach recht wohl zu-
sammen; sie stützen einander gegenseitig. Der Brief des Papstes
bekräftigt die Nachricht des Ptolemaeus, insoweit es sich um
Thatsachen, nicht um Motive handelt, und der Bericht des Ptole-
maeus beweist wieder einmal, dass im August 1296 thatsächlich die
Zukunft des Reiches in Frage kam. Deutschland und die Kaiser-
krone den Capetingern, Toscana, vielleicht auch noch die Lombardei,
den Päpsten! So wird das Programm Bonifaz’ VIII. gelautet haben.
Es dürfte übrigens auch keineswegs schwer fallen, den Zu-
sammenhang herzustellen zwischen der Gesamtpolitik des Papstes
und der im August 1296 eingeleiteten Aktion. Die vornehmste
Sorge Bonifaz’ VIII. war seit Beginn seines Pontificates einer-
seits auf die Beilegung der Streitigkeiten zwischen England und
Frankreich, andererseits auf die Wiedergewinnung der Insel
Sizilien gerichtet. Solange nicht in dieser doppelten Hinsicht die
päpstliche Politik ihr Ziel erreicht hatte, war an eine wirksame
Unterstützung des hl. Landes nicht zu denken. Um Sizilien
wiederzugewinnen, hat nun der Papst zu den mannigfachsten
Mitteln seine Zuflucht genommen. Zunächst dachte er daran,
durch Vermählung Friedrichs von Aragon, der seit der Thron-
besteigung seines Bruders Jakob in Sizilien dem Ansturm der
Anjous Trotz bot, mit Katharina von Courtenay, der Tochter des
! Muratori SS. XI, 1218. Vgl. Boehmer, Reg. VI. Reichssachen 200
und Spondanus Annales ecclesiastici 1296.
10 H. Otto.
Titular-Kaisers Philipp von Constantinopel, seinem Ziele näher
zu kommen.! Aber dies Projekt blieb eben Projekt. Friedrich
schätzte die sizilische Krone höher als die Kaiserkrone von Ostrom,
die er sich erst erobern sollte. Da dachte Bonifaz daran, den
leiblichen Bruder des sizilischen Königs, Jakob von Aragon, durch
Verleihung von Sardinien und Corsica für die Sache der Kirche
zu gewinnen. Noch zauderte Jakob. Da trafen Albrechts Ge-
sandte an der Curie ein und unterrichteten den Papst — denn das
scheint mir aus dem bisher Gesagten doch mit ziemlicher Be-
stimmtheit hervorzugehen — von der Unvermeidlichkeit eines
Thronwechsels in Deutschland. Welch verlockende Gelegenheit
war dies doch für den Papst, durch Zuwendung der Kaiserkrone
an Karl von Valois in diesem einen zuverlässigen Kämpen für die
Kirche zu gewinnen, den man zudem gegen Jakob von Aragon
ausspielen konnte, falls derselbe eines Ansporns bedurfte, um sich
zu einem thatkräftigen Entschlusse aufzuraffen. So stellt wenigstens
Bzovius? die Sache dar. Und er scheint nicht eben Unrecht zu
haben. Denn die Unterhandlungen des Papstes mit Aragon lösen
diejenigen mit dem Valois ab. Im August 1296 hat Bonifaz den
letzteren eingeladen, nach Italien zu kommen; im April 1297 hat
er Jakob von Aragon mit Sardinien und Corsica belehnt und
dabei die leise Andeutung fallen lassen, dass selbst die römische
Kaiserkrone für Jakob ein erstrebenswertes Ziel sein könne.
Ende 1297 hat er Jakob eingeladen, doch bald in Italien sich
einzufinden. Jakob kam denn auch im folgenden Jahre, 1298,
aber freilich nur, um schon bald wieder heimzukehren. Da hat
sich der Papst Ende 1293 wieder an Karl von Valois gewendet,
doch ohne Erfolg. Statt dessen kam Jakob 1299 nochmals, um
ebenso schnell sich wieder zurückzuziehen. Da erging Ende 1300
an Karl von Valois der letzte, diesmal wirksame Mahnruf. — Also
für die sizilische Politik der Curie war das Projekt von 1296 wie
geschaffen. Aber auch der Herstellung von Friede und Eintracht
zwischen England und Frankreich konnte es nur dienlich sein. —
Der Bündnisvertrag, den König Adolf im August 1294 mit
König Eduard von England abgeschlossen hat, scheint von vorn-
herein das Missfallen der Curie erregt zu haben. Auffallend ist
1 Raynald 1295, SS. 29, 31.
Za a. O. 1297 IM.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 11
es jedenfalls, dass Bonifaz am 24. Januar 1295 wohl den Königen
von Frankreich und England, nicht aber König Adolf seine Er-
hebung angezeigt hat; noch auffallender, dass er dann durch ein
Schreiben vom 23. Mai 1295! dem König einen Vorhalt macht
darüber, dass derselbe zu seiner Consecration? keine Boten ent-
sandt habe, um von seiner Wahl zum römischen Könige Anzeige
zu erstatten und in der herkömmlichen Weise um die päpstliche
Anerkennung zu bitten. Die beiden päpstlichen Abgesandten,
die damals an den deutschen Hof gingen, der Erzbischof von
Reggio und der Bischof von Siena, hatten ungewöhnlich weit-
gehende Vollmachten, so u. a. die Befugnis, bestehende Verträge
zu suspendieren und gegen geistliche Grosse einzuschreiten?,
ausserdem durch eine Urkunde vom 25. Mai 1295* die Vollmacht,
Eidschwüre ganz oder doch für eine gewisse Zeitdauer aufzuheben.
In demselben Sinne fordert Bonifaz die drei geistlichen Kurfürsten
von Mainz, Trier und Köln auf, unbeschadet ihres Eides für
Waffenruhe zu sorgen.” Eine sehr scharfe Sprache führt sodann
der Papst in einem Schreiben vom 27. Juni 1295°, das er den
Abgesandten König Adolfs bei ihrer Heimkehr nach Deutschland
mitgab. „Wie ein gemeiner Soldat verdingst Du Dich“, ruft
er dem König zu.
Nun hat ja allerdings König Adolf zunächst nichts Ernst-
liches gegen Frankreich unternommen; aber es musste den Papst
doch verdriessen, dass die Könige von England und Frankreich
die Annahme eines Waffenstillstandes von der Zustimmung König
Adolfs abhängig machten, so dass die mit den Verhandlungen
betrauten Kardinalbischöfe von Albano und Palästrina sich ge-
nötigt sahen, ihrerseits mit Adolf in Verbindung zu treten. So
kam denn erst nach langem Hin und Wider der ersehnte Waffen-
1 Régistres 875 = P. 24092: qui et electionis de te facte notitiam ad
sedem apostolicam deferrent et ab ea favorem solitum postularent ac alia
etiam in actu producerent, quae a Romanorum regibus exhiberi solent et
fieri etc.
3 Wahl am 14. Dezember 1294, Consecration am 16. Januar 1295.
3 Régistres 867. „conventiones, contractus seu pacta", „suspendendi ad
tempus congruum“.
* Régistres 880 — P. 24098. „suspendendi aut totaliter relaxandi ju-
ramenta."
5 Rég. 878 — P. 24 095 „non obstante juramento."
6 Reg. 871 = P. 24 114.
12 H Otto.
stillstand zu stande. Aber schon im März 1296 zeigte Europa
wieder ein kriegerisches Antlitz. Als vollends im Juni 1206
König Adolf den Pfalzgrafen von Burgund seiner Lehen verlustig
erklärte, lenkte er von neuem die Aufmerksamkeit der Curie
auf sich. Der neue Waffenstillstand, den Bonifaz schon am
13. April 1296 für die Zeit vom 24. Juni 1296 bis ebendahin
1297 angeordnet! und am 17. April den beiden Kardinalbischöfen
von Albano und Palästrina übersandt hatte?, wurde einzig und
allein, allerdings ohne Vorwissen des Papstes, König Adolf über-
reicht, nicht aber in England und Frankreich publiziert.” Der
Papst selbst aber scheint damals an Adolf den Bischof von Pavia
entsandt zu haben.‘ Aeusserst interessant ist es nun, aus einem
Briefe des Papstes vom 20. September 1296? zu erfahren, dass
Adolf in ganz bestimmter Weise die Rechte des Reiches geltend
gemacht hat. Die Curie hatte also zum mindesten kein Interesse
daran, das Königtum Adolfs zu stützen, falls demselben von irgend
welcher Seite Gefahr drohte.
Und Bonifaz hat sich thatsächlich im August 1296 ent-
schlossen, den König fallen zu lassen. Diese Thatsache glaube
ich fast als feststehendes Ergebnis für meine bisherigen Aus-
führungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Wenn dies aber
feststeht, so ergiebt sich auch sofort, wie ich schon früher
andeutete, ein zweites, dass nämlich die Gesandten Albrechts
den Papst auf die ersten Anzeichen der bevorstehenden Thron-
umwälzung aufmerksam gemacht haben. Dies konnten die Ge-
sandten Albrechts wiederum nur dann, wenn thatsächlich, wie
Preger? vermutet hat, bereits im Juni 1296 Gerhard von Mainz
1 Reg. 1586 P 24 316.
3 Reg. 1584.
8 Vgl. Reg. 1643 vom 18. August 1296.
* Vgl. Reg. 1653 = P. 24 398 vom 20. Septbr. 1296. Ad quid etiam
Senensem et Papiensem ac bone memorie Reginum archiepiscopum ad
Alamannie regem et regnum duximus destinandos? Der Bischof von Pavia
ist also offenbar für den nach dem 22. Juni 1295 verstorbenen Erzbischof
von Reggio eingetreten (Rég. 872 = P. 24107). Welcher Erzbischof ist
aber gemeint?
5 Reg. 1653 — P. 24 398.
5 et specialiter Burgundiae comitatum quod notum est fore feudum
descendens ab imperio et recognoscendum ab ipso.
”a. a. O. Ihm schliesst sich Heymach, Gerhard v. Eppenstein (Strass-
burg 1880) p. 54 an.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 13
und Albrecht von Oesterreich sich die Hand zum Bunde gereicht
haben. Dann ist es auch nicht ausgeschlossen, dass der Colmarer
Chronist die Wahrheit geredet hat und dass die Gesandten Albrechts
zugleich im Namen der Kurfürsten von Mainz, Sachsen und
Brandenburg gesprochen haben. Sicherlich ist die Initiative zu
der Gesandtschaft vom Juni 1296 nicht von Albrecht allein aus-
gegangen. Man bedenke nur, dass damals die Braut von Adolfs
Sohn Ruprecht, die Tochter des Königs Wenzel von Böhmen,
noch lebte, dass also die Beziehungen Böhmens zum König noch
ungetrübt fortdauerten und Albrecht von dorther keine Unter-
stützung zu erwarten hatte. Gewiss hat Domeier nicht ganz Un-
recht, wenn er schreibt!: „Die Autorität des Papstes war ja für
so bedeutende Pläne, wie Albrecht sie vorhatte, von grosser Be-
deutung; ihm musste offenbar mehr daran liegen, im Falle einer Ent-
scheidung gegen den König sich auf einen päpstlichen als auf einen
kurfürstlichen Machtspruch stützen zu können.“ Aber was konnte
dem Herzog die Autorität des Papstes nützen, solange er nicht
über eine einzige Kurstimme verfügte? Mir scheint demnach
Bzovius? das Richtige zu treffen, wenn er den Brief des Papstes
vom 18. August geradezu mit der beginnenden Fürstenverschwö-
rung in Verbindung bringt, und umgekehrt scheint mir Lindner”
die Thätigkeit des Erzbischofs Gerhard viel zu gering zu veran-
schlagen, wenn er urteilt: Gerhard habe nichts gethan, solange
die übrigen Kurfürsten still geblieben. Erst die Prager Zusammen-
kunft — im Juni 1297 — habe ihm die Aussicht eröffnet, Adolf
zu stürzen.
Es erübrigt noch, die doppelte Frage aufzuwerfen, erstens
ob der Papst die Kurfürsten in irgend einer Weise zum Voran-
schreiten auf der eingeschlagenen Bahn ermuntert habe, und
zweitens, ob der König von Frankreich auf den Vorschlag des
Papstes eingegangen ist. Ich wage es weder auf die eine, noch
auf die andere Frage eine ganz bestimmte Antwort zu geben.
Gewiss ist es durchaus unwahrscheinlich, dass der Papst, der
sonst nicht eben geneigt war, auf irgend ein Attribut seiner
päpstlichen Machtfülle zu verzichten, den Kurfürsten vollständige
Freiheit des Handelns eingeräumt haben sollte. Er hätte ja doch
Ia a. O. p. 30.
2? a. a. O.
3 p. 116.
14 H. Otto.
dann auch geradezu darauf verzichtet, auf den Gang der Ereig-
nisse irgendwie bestimmend einzuwirken. Auch ist es höchst
verdächtig, wenn der Colmarer Chronist erzählt, die Kurfürsten
hätten bei der endlichen Absetzung kraft der ihnen übertragenen
Vollmacht gehandelt, während doch in der uns erhaltenen forma
depositionis davon keine Rede ist. Aber für den Papst gab es
Mittel und Wege genug, die Absichten der Kurfürsten zu fördern,
ohne sie ausdrücklich gutzuheissen oder gar eine bestimmte Voll-
macht zu erteilen. Schon ein rein passives Verhalten von seiner
Seite konnte für die Kurfürsten eine Ermunterung bedeuten.
Die von dem Chronisten erwähnte offiziöse Ableugnung aber wird
man doch wohl kaum als geschichtliches Zeugnis verwerten
dürfen. Auffallend bleibt in jedem Falle, dass der Papst die im
Jahre 1298 erfolgte Wahl Albrechts zwar zunächst nicht aner-
kannte, aber doch auch nichts Feindseliges gegen Albrecht unter-
nahm, dass er vielmehr erst dann gegen ihn einschritt, als die
im Jahre 1300 eingeleiteten Verhandlungen erfolglos geblieben
waren.
Kommen wir zur Stellung Philipps des Schönen gegenüber
den Vorschlägen des Papstes! — Es war ein merkwürdiges Zu-
sammentreffen, dass fast an demselben Tage, an welchem Bomifaz
seinen oft erwähnten Brief an König Philipp schrieb, nämlich am
17. August 1296, König Philipp die Bulle Clericis laicos vom
25. Februar 1296 damit beantwortete, dass er durch ein könig-
liches Edikt jede Ausfuhr von Gold, Silber, Wertgegenständen,
Lebensmitteln und Kriegsbedarf untersagte, eine Massregel, die
den Papst ganz empfindlich schädigte.! Dass dadurch der Eifer
des Papstes beeinträchtigt werden musste, liegt auf der Hand.’
Aber die Irrungen gingen vorüber. Wohl hat Bonifaz noch am
T. Februar 1297 mit dem Banne gedroht; aber dann legte sich
der Sturm. Der Papst gab nach. Am 11. August 1297 erfolgte
die Canonisation Ludwigs IX., bei welcher Gelegenheit der Papst,
allerdings in figürlichem Sinne, auf den hl. König den Ausdruck
„Kaiser“ anwandte. Französische Gesandte, darunter Peter Flotte,
kamen nach Orvieto, und kein Geringerer als König Karl von
Sizilien ging im Auftrag des Papstes nach Paris. Gewiss muss
1 Vgl. dazu und zum folgenden: Holtzmann, Wilhelm von Nogaret.
Freiburg 1898. p. 24 ff.
3 Vgl. den Brief vom 25. Septbr. 1296.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 15
es sich damals um wichtigere Dinge gehandelt haben, als etwa
um den Abschluss eines englisch-französischen Waffenstillstandes;
die Reise Karls von Sizilien scheint schon an und für sich darauf
hinzudeuten, dass für das Haus Frankreich hochbedeutende Er-
eignisse sich vorbereiteten. Nun brachte aber das Jahr 1298 die
Absetzung Adolfs und die Wahl Albrechts von Oesterreich. Ist
der Papst, ist König Philipp von den Ereignissen überholt worden?
Haben sie sich in ihren Berechnungen getäuscht? Soll man
wirklich annehmen, dass der Glanz der Römerkrone auch diesen
durch und durch realistischen König geblendet habe? Boutaric!
sagt, er sei wiederholt der Ansicht begegnet, dass König Philipp
die Wahl seines Bruders Karl von Valois an Stelle Adolfs von
Nassau habe herbeiführen wollen; doch habe er keinen Beleg
dafür finden können. Auch erscheine ihm die Annahme in An-
betracht der engen Freundschaft Philipps mit Albrecht und dessen
Aussichten auf die Krone wenig annehmbar. Nun kennen wir
aber für die Jahre 1297 und 1298 wenig oder gar keine Aeusse-
rungen der im Jahre 1296 geschlossenen Freundschaft. Erst
1299 sind die beiden Könige wieder in Unterhandlungen mit ein-
ander eingetreten.
Bei diesen Unterhandlungen nun war König Philipp durch-
aus im Vorteil. Er brauchte dem deutschen Könige nur einen
Einblick zu gestatten in die bisherigen Verhandlungen mit
der Curie, um ihn zur Nachgiebigkeit zu stimmen. Unter
diesen Umständen schliesst man sich gerne der Vermutung
Bussons* an, dass Albrecht damals eingewilligt habe, das Arelat
an Frankreich abzutreten, um sich dadurch die Unterstützung des
französischen Königs zu sichern für die Durchführung seiner
Bestrebungen nach Herstellung einer deutschen Erbmonarchie unter
dem Hause Habsburg. Doch dieses Abkommen zwischen Albrecht
und Philipp bedurfte unweigerlich der Sanktionierung durch den
Papst. Denn erst wenn Bonifaz Albrecht zum Kaiser gekrönt
hatte, konnte derselbe daran denken, seinen Sohn zum römischen
König erwählen zu lassen. Daher denn die interessante Erschei-
nung, dass zu Anfang 1300 ein deutscher und ein französischer
Abgesandter, der Baseler Bischof Peter von Aspelt und Wilhelm
1
p. 398.
? Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger. (Sitzber.
d. phil.-hist. Cl. der K. Akad. Wissensch. 88.) Wien 1878. p 708.
16 H. Otto.
Nogaret, an der Curie unterhandeln.! Man weiss, dass diese Unter-
handlungen schliesslich daran gescheitert sind, dass Albrecht in
die vom Papste gewünschte Abtretung Toscanas nicht ein-
willigen wollte?; die von Busson angeführten Zeugnisse lassen sich
noch um dasjenige von Wilhelm Nogaret vermehren. Und nun
wandte sich der Papst wiederum an Karl von Valois, der denn
auch nach Italien kam, vom Papste zum Reichsstatthalter ın
Toscana ernannt und nach seiner Vermählung mit Katharina von
Courtenay mit der lateinischen Kaiserkrone geschmückt wurde.
Noch vor seiner Ankunft wurde gegen Albrecht in aller Form
die Anklage wegen Hochverrats erhoben. Möglicherweise ist der
Papst nunmehr auf das Projekt von 1296 nochmals zurückge-
kommen. $ Dem Reich fehlte ja nach der Auffassung der Curie
ein rechtmässiges Oberhaupt, das Kaisertum war erledigt. Doch
der neu ausbrechende Streit zwischen Philipp dem Schönen und
dem Papste musste den Gedanken an ein römisches Kaisertum
französischer Nation als durchaus inopportun erscheinen lassen.
Bonifaz und Albrecht kamen nun schnell zum Ziele. Dass nach
alledem Philipp über die endliche Anerkennung Albrechts, die
demselben die Möglichkeit eröffnete, unter Umständen auch ohne
französischen Beistand sein Ziel zu erreichen, erbittert war“, das
kann man nur durchaus begreiflich finden.
Doch damit bin ich schon allzuweit über den Rahmen hinaus-
gegangen, den ich mir gezogen hatte. Meine Absicht war nur,
festzustellen, inwieweit die Absetzung Adolfs von Nassau mit oder
ohne Vorwissen der römischen Curie erfolgt sei. Ich konnte diese
Frage mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dahin beantworten, dass
die Curie zeitig von den Absichten der Kurfürsten unterrichtet
worden ist und mit Rücksicht auf die sizilische Frage sowie das
englisch-französische Zerwürfnis wenigstens nichts gethan hat, um
1 Holtzmann a. a. O. p. 33 ff.
3 Busson p. 713.
8 Paulus Aemylius p. 252. Er erwähnt zuerst das lateinische und dann
das römische Kaisertum.
4 Antoninus a. a. O. Ex hoc igitur rex Franciae existimans, se a papa
delusum et deceptum. Conradus Vecerius a. a. O. Haec videlicet pollicita
nunc cecidisse ad nihilum Alberto Austriaco Teutonico principe nuper
decretis eius comprobato. Vgl. auch Mathias Nuwenburgensis (Fontes IV,
170): eum in odium regis Franciae approbavit.
Die Absetzung Adolfs von Nassau und die römische Curie. 17
den Stein, der im Rollen war, aufzuhalten. Die Hauptschuld an
den Ereignissen des Jahres 1298 trifft m. E. Gerhard von Mainz.
Das Verhalten des Papstes war durch staatsmännische Erwägungen
bestimmt, über deren Berechtigung oder Nichtberechtigung man
geteilter Ansicht sein kann. — Wichtiger ist vielleicht ein
zweites Ergebnis unserer Untersuchung, dass nämlich während
der Regierung Adolfs von Nassau der Plan wieder aufgetaucht
ist, den man schon vor der Thronbesteigung Rudolfs von Habs-
burg verfolgt hatte, der Plan, das Kaisertum an Frankreich zu
bringen. So sehr Gregor X. demselben abgeneigt war, so sehr
tritt Bonifaz VIII. für denselben ein. — Im übrigen zeigt auch
unsere Untersuchung wieder zur Genüge, wie seit dem Ausgange
der Staufer die gesamte politische Constellation von Europa,
namentlich aber das Verhältnis der beiden Westmächte, auf unsere
heimische Geschichte rückgewirkt haben.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 2
18
Zur Geschichte Richelieus.
Unbekannte Papiere Fancans.
Von
Theodor Kükelhaus.
Im Jahre 1876 veröffentlichte Samuel R. Gardiner eine fran-
zösische Denkschrift von 1625, die er unter dem Titel „Discours
sur les affaires présentes, fait à Fontainebleau“ im Londoner Staats-
Archiv gefunden hatte.! In ihren Gredankengang gab sich ein so
hoher staatsmännischer Geist kund, dass nur Kardinal Richelieu
als Verfasser zulässig schien. „Sollte sie gleichwohl“, fügte der
englische Historiker hinzu, „aus der Feder eines andern stammen,
so darf sich Frankreich Glück wünschen, neben Richelieu noch einen
zweiten, ebenso grossen Staatsmann besessen zu haben, der zudem
bescheiden genug war, sein Licht unter den Scheftel zu stellen.“
Die Schrift ist in Wahrheit nicht von dem Kardinal, sondern
von seinem Mitarbeiter Francois Langlois, Sieur de Fancan, ver-
fasst. Ist dieser Mann aber so bedeutend, dass man ihn einem
Richelieu an die Seite stellen dürfte?
Mit unserm bisherigen Wissen von Fancan hätte sich die
Frage gewiss nicht beantworten lassen. Ist doch sein Name auch
Berufshistorikern so gut wie unbekannt. Wer sich näher mit
Ludwigs XIII. Regierung befasst hat, ist ihm wohl in Richelieus
Memoiren oder in Avenels grosser Sammlung begegnet, hat aus
ihren spärlichen Notizen aber schwerlich eine höhere Vorstellung
von dem Manne geschöpft. Leon Geley allein hat die Ehre, ge-
rade die Erwähnung in den Denkwürdigkeiten des Kardinals zum
Ausgangspunkt einer Doktorschrift genommen zu haben, die
Fancan als den hervorragendsten politischen Schriftsteller seiner
Zeit feiert.” Aber bei seinem dürftigen Material hat er den
1 Revue historique, Band 1 S. 228.
2 Fancan et la politique de Richelieu. Paris 1884. 8°.
Zur Geschichte Richelieus. 19
besten Teil seiner Ergebnisse auf unbewiesene Vermutungen
gründen müssen und daher wenig Glauben gefunden. Nach ihm
hat sich unseres Wissens nur noch Gustave Fagniez zu der Ueber-
zeugung von Fancans geschichtlicher Grösse bekannt, indem er
zugleich durch einige wertvolle Hinweise zu einer neuen Studie
über ihn ermuntert hat.!
Unter solchen Umständen darf ich es als ein besonderes
Glück begrüssen, dass mir der Zufall eine Urkunde in die Hände
gespielt hat, die auf die Thätigkeit des rätselhaften Mannes mit
einem Male ein helles Licht wirft und, wenn nicht alles täuscht,
in ihrem weiteren Verfolge zu der Entdeckung einer historischen
Persönlichkeit ersten Ranges führen wird.
Seit drei Jahren mit der Ausbeutung des Fundes beschäftigt,
veröffentliche ich ihn jetzt als Grundlage einer demnächst erscheinen-
den Arbeit, die der Bedeutung Fancans zu ihrem Rechte verhelfen
möchte.
Das Schriftstück befindet sich in dem Handschriftenbande
„Fonds Francais 6651“ der Pariser Nationalbibliothek unter der
Aufschrift „Extraiet des papiers trouves au Cabinet du Sieur
Fancan plus considerables, selon l’ordre qu'ils ont ete cottes.“
Der Ursprung und die Bedeutung des „Auszugs“ sind nicht be-
sonders vermerkt, ergeben sich aber aus seinem eigentümlichen
Charakter ohne weiteres. Die Liste spricht von 1351 gezählten
Schriftstücken, lässt aber stark fünf Sechstel davon beiseite, um
aus den anderen „wichtigeren“ Papieren gerade solche Punkte
herauszuheben, die Fancan in ein ungünstiges Licht stellen sollen.
Nun weiss man, dass er im Juni 1627 als Staatsgefangener in
die Bastille geschickt worden ist. Danach kann es sich nur um
Papiere handeln, die die Regierung bei seiner Einkerkerung be-
schlagnahmt hat, um ihm auf Grund derselben den Prozess zu
machen. Dazu stimmt, dass der Auszug von der Hand des Unter-
suchungsrichters Nicolas Fouquet geschrieben ist und der er-
wähnten Notiz in Richelieus Memoiren unverkennbar zu Grunde
liegt. Gerade sie aber bildet die eigentliche Anklage gegen Fancan.
Obwohl so das Verzeichnis den Inhalt seiner Papiere weder
getreu noch gleichmässig noch vor allem vollständig wiedergiebt,
! Le Père Joseph et Richelieu. I. Band S. 253ff. 384. 387. 390ff. und
Revue des questions historiques, Oktober 1896. S. 442ff.
9*
20 Theodor Kükelhaus.
ist es doch ausserordentlich wertvoll. Man erkennt sofort, mit
was für einem Geist man es zu thun hat, beobachtet ihn auf dem
Hauptgebiet seiner Thätigkeit und erführt, wo man nach seinen
Schriften suchen muss, um sich aus (huen das Bild seiner Per-
sönlichkeit und seines Schaffens zu vervollständigen.
Der Auszug liefert die glünzendste Rechtfertigung, die man
dem Andenken Geleys wünschen konnte. Was er auf Grund von
Vermutungen ausgesprochen, findet sich hier in allem Wesent-
lichen urkundlich bestätigt. Nur freilich führt unsere Liste zu-
gleich weit über seine Ergebnisse hinaus. Wenn er Fancans poli-
tisches Wirken erst von 1621 ab nachweisen konnte und sich fast
ganz auf seine publicistische Thätigkeit beschränken musste, finden
wir ihn hier schon etwa 1613 am Werk und lernen in ihm neben
einem äussert rührigen Schriftsteller vor allem den geheimen Be-
rater und diplomatischen Agenten hervorragender Männer wie
Longuevilles, Luynes’, Soissons” und ganz besonders Richelieus
kennen. Auch seinen Charakter hat Geley richtig geahnt, aber
wie viel schärfer, voller und bedeutender hebt sich Fancan hier
heraus, recht als ein Mann aus einem Guss, als eine starke und
unabhängige Persönlichkeit, die sich vom Anfang bis zum Ende
ihrer Laufbahn unbeugsam treu geblieben ist.
Ohne hier näher auf sein Schaffen und Wesen einzugehen,
schicken wir doch zur bessern Würdigung der Liste einen kurzen
Abriss seines Lebens voraus.
In seiner Heimat Amiens als Spross einer königstreuen,
massvoll katholischen Familie mitten in den Gräueln der Reli-
gionskriege aufgewachsen und von um so tieferem Abscheu
gegen die Liga und Spanien erfüllt, als er seinen Grossvater und
Vater noch unter ihren letzten Opfern verlieren musste, hatte
Fancan sich in Paris unter dem Segen der duldsamen Friedens-
regierung Heinrichs IV. an der freiheitlichen Sorbonne jener Tage
zum Geistlichen vorbilden lassen. So war er unter dem gleich
gerichteten Einfluss von Familie, Jugendeindrücken und Er-
ziehung zu einem glühenden Patrioten, freisinnigen Katholiken
und entschiedenen Anhänger einer starken Königsmacht mit
ständischen Gerechtsamen geworden. Da brachte Ravaillacs Mord-
streich alle Erfolge Heinrichs wieder ins Wanken, indem unter
dem steuerlosen Regiment der Königin-Witwe ein neuer Bund
von Spaniertum, Fanatismus und Günstlingswirtschaft die Wieder-
Zur Geschichte Richelieus. 21
kehr der früheren Schrecken befürchten liess. In dem sich nun
entspinnenden Parteistreite nahm auch Fancan Stellung. Er ge-
sellte sich „den guten Franzosen“ zu und eröffnete unter der
Losung „Rückkehr zur Politik Heinrichs“ den Kampf gegen jede
Hinneigung der Regierung zu Spanien, gegen alle Intoleranz und
Jesuiterei, gegen alle geistlichen Uebergriffe in die Rechte von
Krone und Parlament. Die Frucht dieses Kampfes war eine lange
Reihe glänzender Flugschriften von stets wachsendem Erfolge.
Derart trat er dem Marschall Ancre als dem habsüchtigen, in
spanischem Solde stehenden fremden Emporkömmling entgegen
und suchte ihn vor allem aus seiner Heimat Amiens und der
Picardie zu entfernen, wo der Günstling Marias zum Schaden
Frankreichs und zum Nachteil der angestammten Gouverneur-
familie Longueville seine ehrgeizigen Pläne verfolgte. So be-
grüsste er Luynes naturgemäss als den Befreier vom Joche des
Italieners und stellte sich in seine Dienste, so lange er den
jungen König im Sinne Heinrichs IV. zu lenken schien. Als
Luynes jedoch trotz seiner Warnungen die Jesuiten zurückberief,
die Provinz Bearn wieder unter die Macht der katholischen
Geistlichkeit zwang und schliesslich gar Krieg gegen die fran-
zösischen Protestanten eröffnete, statt den alten, vom Hause Habs-
burg bedrängten Bundesgenossen Frankreichs beizuspringen, da
trat Fancan zu seinen Gegnern über und suchte ihn wie einen
zweiten und schlimmeren Marschall Ancre zum Sturz zu bringen.
Nicht anders verfuhr er mit seinen Nachfolgern, den Sillery,
Puysieux und La Vieuville, da sie die gleiche unglückselige Politik
trieben und sich überhaupt ihrer Aufgabe nicht gewachsen zeigten.
So machte er die Bahn für Richelieu frei, in dem er längst
den geborenen Retter Frankreichs erkannt hatte, und ward dafür
mit seinem unbedingten Vertrauen geehrt. Bei den meisten
wichtigen Fragen der äusseren wie inneren Politik wandte sich
der Kardinalminister an seinen bewährten Rat, und immer wies
Fancan ihn auf die alten Bahnen Heinrichs IV., so in den Be-
mühungen für den Bund mit England, Holland und den deutschen
Kleinfürsten gegen Habsburg, so auch in seinen Vorschlägen für
die zahlreichen Reformen, die Richelieu zu Beginn seines Mini-
steriums für Verwaltung und Kirche, Heer und Justiz plante.
Mit besonderem Eifer setzte sich Fancan 1625 und 1626 für
den Frieden mit den Hugenotten ein und warnte Richelieu un-
29 Theodor Kükelhaus.
ermüdlich vor dem Treiben der katholisch-spanischen Partei. Als
der Kardinal Ende des Jahres 1626 die Notabelnversammlung
berief, ging Fancan ihm mit zahlreichen Denkschriften an die
Hand.
Derart hatte er die Genugthuung, seinen Meister, trotz
mannigfacher Abweichungen in Einzelfragen, bis zum Jahre 1627
in seinen Bahnen zu halten: Es war die eigentliche Epoche der
national-liberalen Politik Richelieus.
Dann aber ward Fancan der „ausländischen Cabale“, das
heisst der katholischen Gegenpartei bei Hofe nicht mehr Herr
und fiel über den Bemühungen, den Krieg gegen La Rochelle
aufzuhalten, als ein Opfer der veränderten Politik Richelieus. Er
starb vier Monate nach seiner Einkerkerung im Oktober 1627
in der Bastille.
Wir geben den Inhalt der Liste im Folgenden nich‘ in der
Nummernfolge des Originals wieder, sondern haben ihn sachlich
und zeitlich zu gruppieren versucht. Da dies aber bisher nur
schr unvollkommen zu erreichen war, so handelt es sich ledig-
lich um eine vorläufige Anordnung. Auch in den Fussnoten ist
keinerlei Vollständigkeit erstrebt.
1. Zum Streit des Herzogs von Longueville mit dem Marschall d’Ancre
in der Picardie. 1618—1616.
652. Moyens par lesquels un gouverneur et lieutenant de province
` peuvent avoir differentz et estre enpeschez de vivre en correspondence
necessaire pour le service du Roy. Remarqu! les occasions les plus dif-
ficiles et conclut qu'ilz peuvent vivre en intelligence, pourveu q'il y ayt
un peu de deference et qu’ils ne demeurent en mesme lieu.
594. Advis a Mr. de Longueville de demander la demolition de la
citadelle d'Amiens, du temps qu'il estoit gouverneur de la province.
7566. Le doux souspir de la France. C’est le commancement d'un
discours contre le Marechal d’Ancre.
2. Zu Longuevilles Streit mit Bern in seiner Grafschaft Neuchâtel.
1618 und 1619.
96. Proiect de lettre que debvoit escrire Mr. de Longueville au duc
de Savoye sur le traicte qu’il avoit a faire avec Mrs. de Berne.
Aultre proiect de ce q'il falloit escrire au Sr. de Charmoisy pour le.
1 Zweifelhafte Lesart.
Zur Geschichte Richelieus. 23
mesme subiect et au Marquis de Lantz.! C'estoit pour l'affaire de Neuf-
chastel de laquelle le Sr. de Fancan fut chargé par Mr. de Longueville et
alla en Suisse pour ce subiect en 1618. Il y a grand nombre de papiers
qui concernent cestte affaire.
102. Copie de la lettre escripte par le Duc de Savoye à Mr. de Lon-
gueville en 1618 sur le subiect de Neufchastel.
108. Proiect de lettre escripte par Fancan sur le mesme subiect, en
la quelle il mande qu'il aprehende l'intrigue de Bearn qui ne peult estre
bonne pour l'advantage du service du Roy; c'est unne affaire qui peult
produire plus d'inconvenients qu'il n'en peult reussir de bien, plus perileuse
en ses consequences que fructueuse en ses apparences; conclut: Dicu nous
garde du Conseil des Bigotz.
470. Lettre de Mr. de Longueville au Sr. Fancan, le remercie de ses
lettres et advis, le prie de luy donner advis et mander nouvelles.
Il y a plusieurs lettres de Mr. de Longueville, tant pour l'affaire de
Neufchastel que pour plusieurs aultres domestiques, mesme quelqunne de
creance vers Made la Comtesse.? Il n’y a point de datte a touttes.
937. Lettre signée d'Estoy? de Berne au Sr. Fancan a Neufchastel. Luy
mande qu'il a apris que le Roy avoit chargé les Ambassadeurs de faire
arester Fancan et l'envoyer en France pour le subiect de la negotiation
qu'il avoit entreprise et qu'il avoit este a Berne.
Il y a quantite de lettres sur le subiect des affaires de Neufchastel tant de
minuttes dud. Fancan que de lettres de Mr. de Longueville et Made la Comtesse.
3. Fancan als Vertrauter der Familien Longueville und Soissons.
1618—1627.
153. Proiect de lettre à Mr. de Longueville pour sa conduitte parmy
ses domestiques et pour les affaires de sa maison. 153. 154. 155. 159. 160.
161. 162. 163. Et 295. 299.
990. Proiect de discours pour les places de Picardie pour Mons. le C.
458. Lettre sans nom ny suscription. (J'estime qu'elle est de Mr. de
Longueville.) J'ay oublie de vous prier de vous enquerir de ce qui se
passe pour ce mariage desavantageux* et qu'aussy tost que vous en
sçaures quelque chose prendre la paine de me le venir dire, m'estant
necessaire d'y couper chemin avant qu'il soit resolu Ceste affaire meet im-
portante de toutte ma fortune.
481. Lettre sans nom au Sr. Fancan (elle est de St. Germain’ comme
Jestime); le prie de la part de Made la Comtesse de la maintenir aux
! Beides vermutlich Vertreter des Herzogs von Savoyen, der in dem
Streite zu vermitteln suchte.
? Gräfin Anna von Soissons, Mutter des hier als „Mr. le Comte“ be-
zeichneten Grafen von Soissons. Longueville war ihr Schwiegersohn.
® Ein Vertreter Berns in dem Streite.
t Ehe Gastons mit der Prinzess von Montpensier.
" Mathieu de Morgues, Abt von St. Germain, namhafter Publicist und
intimer Freund Fancans.
24 Theodor Kükelhaus.
bonnes graces de Mons" le Card. et de presser le traicte de l’Admirault€
ponr Mr. le grand prieur. !
965. Lettre sans nom ne suscription, elle est signee. P. Anselme (elle
est de St. Germain) du 23 aoust 1626. Parle des anxietes d'esprit de
Mr. le Comte et Mode la Contesse. Mr le Comte insistant a se retirer en
unne de ses maisons, ne pouvant entre aultres choses veoir faire le proces
a Mr de Vendosme, specialement a Mr. le grand prieur, a cause de l’estroite
amitié.? Et comment il se poura comporter avec ceulx qui seront insolens
de leur nouvelle alliance. Le coniure de s'employer en cestte affaire, qu'H
est le seul en la cour auquel on ayt confience et que a Paris on n’a
confience qu’en luy qui escript.
Nach 1303. Il y a quantite de lettres de Mons! de Longueville au
Fancan lesquelles sont pour affaires particulieres, par les quelles il parois
de la confiance qu'il prenoist en luy et qu'il suivoit ses conseilz en touttes
choses. ‘
€. Fancan und Luymes. 1617—1621.
139. Proiect de lettre à quelque favori a ce qu'il prenne garde à unne
caballe. Il senble que lad® lettre soit escripte a Mr. de Luynes. Dict que
par son entremise la France a este delivree de l’opression qui la menacoit.
141. Proiect de lettre ou discours a un gran ou favori pour se prendre
garde specialement des flateurs. Et qu'il doibt eslogner les grands en leur
bien faisant. Ete.’
Nach 514. Partie de discours pour remedier aux desordres de la
France; parle principalement de la delivrance de Mr. le Prince. Dict que
quant on a voulu dissiper l'Estat, on a touiours commancé par la division
des Princes. Et conclut que le plus solide fondement de la conservation
de la Courone est de veoir Sa Mate environee des Princes du sang et des
grands Seigneurs da la Cour. 526. 627. 628. 532. 638. 535. 638.
540. Minutte de discours a Mr. de Luynes sur sa conduite. (C’est de
Fancan, luy dict que nous alons retomber aux desordres faulte de bon con-
seil et qu'il se faut servir de personnes de probité et d’experience et que
tous les maulx de la France proviennent de ce que on se sert de personnes
qui n'ont que leur interest particulier en recommendation.
ı Alexander, Ritter von Vendôme, natürlicher Sohn Heinrichs IV.
3 Die Brüder Alexander und Caesar de Vendôme wurden im Juni 1626
wegen ihrer Beteiligung an der Verschwörung Chalais’ gegen Richelieu
eingekerkert.
3 Damit ist die Familie Guise gemeint, die durch die Ehe ihrer Ver-
wandten, der Princess von Montpensier mit Gaston, in nahe Verbindung
mit der königlichen Familie trat. l
1 Ein Gleiches gilt für das Verhältnis der Familie Soissons zu Fancan,
wie die hier fortgelassenen Briefauszüge 1300, 1801, 1303, 1006, 1008 darthun.
° Es bleibt fraglich, ob die Denkschrift an Luynes gerichtet ist.
° Der Prinz von Condé war vom Herbst 1616 bis Herbst 1619 Staats-
gefangener.
Zur Geschichte Richelieus. 25
920. Memoire pour la Picardie. C'est un discours de Fancan a Mr. de
Luynes pour luy donner le moyen de se rendre agreable dans la Picardie,
rechercher la noblesse et faire le service du Roy. Entretenir de promesses
tes officiers de justice et faire don de quelque argent aux Arbalestriers,
Arquebusiers etc. d'Amiens pour tirer au prix unne fois seulement; prendre
garde à qui on donnera les places.
833. Memoire de 4 personnes a envoyer, savoir d'Ailly a Mr. de Guise,
Pistor le begue a Bruxelles, Lelio Diodati a Madrid, le Colonel Florinville
en Bavieres et a Vienne.
350. Minutte des vers imprimes contre Mr. de Luynes soubz le tiltre
des proprietes de l'herbe nommee Aluyne. !
Nach 1351. Oultre lesd. papiers, il s'est trouvé entre les papiers dud.
Fancan environ 16 exemplaires d’un livre imprime intitule La Chronicque
des Favoritz; c'est un discours par lequel on blasme les actions de Mr. de
Luynes et specialement le siege de Montauban; conclut qu'il faut donner
la paix aux subiectz, entretenir les antiennes alliances, changer le conseil
et confesseur du Roy. Et entretenir les Edictz de pacification.
Remonstrance au Roy importante pour son Estat. 9 exemplaires;
discours injurieux au Roy duquel il dict que les yeux et aureilles sont
bouchees depuis 3 ans, qu'il n'entend que la voix du Sr de Luynes qui
s'empare de touttes les places et finances.
Les propriétés de l’Alluyne. Ce sont vers contre Mr. de Luynes. Il
y en a 9 exemplaires.
Nach 821. Proiect d’un discours de l’auctorite que la Royne mere
doibt prendre le Conseil. Remarquer soigneusement les faultes qui se font,
les representer au Roy; ce sera un moyen de destruire ses ennemis et de
faire le bien de l'Estat. Ce discours paroist estre faict du temps de Mr.
de Luynes, 822. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Il y a aussy quelques choses des
desordres du temps.
5. Fancan und die Minister Sillery, Puysieux und La Vieuville.
1622-24.
581. Proiect de discours contre les vieillars qui veulent faire des jeunes
et qu'un Prince ne s'en doibt point servir, d'autant qu'il faut qu'ilz ayent
l'esprit foible de s'amuser a cestte affeterie qui n’est qu’amour-propre.
1090. Discours contre Mrs. de Sillery et La Vieuville. 1112. 3. 4.
Nach 1351. La France mourante. 13 exemplaires. Discours contre
Mr. le chanc. de Sillery et Made de Pisieux.
Nach 334. Minutte de la lettre de congratulation a Mr. le Chancelier
sur sa promotion a lad. charge ?
348. Vers sur la disgrace de Mr. de Puysieux et contre Mr. de la Vieuville.
349. Vers contre le gouvernement du Marquis de la Vieuville.
La voix publicque. 6 Exemplaires. C’est un discours contre le mar-
quis de la Vieuville.
1 Aluyne ist ein alter Name für Absinth und spielt auf Luynes an.
? Etienne d’Aligre, Grosssiegelbewahrer und Kanzler nach Sillerys Sturz.
26 Theodor Kükelhaus.
395. Fragment d'un discours au Roy contre Mons! le Card. en la
faveur du Marquis de la Vieuville. Est antien.!
6. Verbindungen Fancans mit dem Erzbischof von Köln, zumal wegen
des Bistums Lüttich. 1617—1626.
94. Proiect d’unne lettre que debvoit escrire l’archevesque de Cologne
pour remercier quelqu'un de la Cour du soin qu'il avoit eu a procurer le
payement de 12 mil escus que le Roy luy avoit donnés. ?
130. Projects de lettre du Roy a l’Electeur de Cologne et au baron
de Rechem? sur le subiect des affaires du Duc de Savoye.
Nach 437. Ily a tres grand nombre de lettres dud. baron de Rechem
qui mandoit touttes les nouvelles d’Alemagne et de Flandres et vouloit
favoriser la France.
605. et [suivantes] Pacquet de plusieurs papiers et lettres concernantz
le maniment de 36 mil livres pour le baron de Rechem. Entre lesd.
papiers il y a unne quittance du baron de Rechem de 45 000 # de manie-
ment qu’avoit eu le S" Fancan. Il y a aussy quelques lettres de Mad. de
Rechem qui rescript au Sr. Fancan sur le subiect du mariage de Mr. de
Cadenet, duquel mariage il senble que Fancan a este entremeteur et que
cela luy a donne entree chez Mr de Luynes. *
658. Inscription d'un pacquet adressant au Sr. Fancan Il y a les
armes de l’arch. de Cologne.
144. Lettre de Bruxelles en 1626, sans nom ne suscription (Elle est
du baron de Rechem). Luy mande qu'il est ambassadeur extraordinaire
de l'Estat de Cologne en Flandre. Parle de conposer d’unne rescription.
207. Minutte de lettre à quelque grand (il semble qu'il soit estranger).
Le remercie de la confiance qu'il prend en luy, dict n’avoir encore commu-
nique le proiect ny a l'amy premier ny a l’amy devot. Dict qu'il se servira
de l’occasion pour faire la tentative touchant la députation de la frontière. 5
Nach 339. Il y a en suitte la minutte d'une aultre lettre escripte
comme il semble a l’Electeur de Cologne sur le subiect de la pretendue
protection demandee par ceulx de Liege.
363. Discours de la ville et chasteau de Dinan sur la Meuse.
364. Aultre de Huy sur la Meuse.
365. Aultre de la ville de Liege.
601. Discours sur la proposition de la ligue avec le pais de Liege.
! Schwerlich ist dieser Aufsatz von Fancan verfasst.
2 Von dieser und andern Pensionszahlungen handeln auch die Nummern
116, 271, 437 „et suivantes“.
3 Richtiger Reckum; er war Diplomat des Kölner Erzbischofs.
t Cadenet, ein Bruder Luynes’, heiratete im Januar 1620 die reiche
Erbin des Hauses d'Ailly. Doch stand Fancan lange vorher in Verbindung
mit Luynes.
P Im Novbr. 1624 ernannte die französische Regierung eine Kommission
zur Regelung der Ostgrenze Frankreichs.
Zur Geschichte Richelieus. 97
La qualité du pays, la quantité d'hommes, la puisance du P. Electeur, les
moyens de se les consilier, que la despense de 100 000 Æ% par an peut
sufire. Et 512. 513. 516.
819. Lettre de l’Electeur de Cologne au Sr. Fancan en 1626 sur le
subiect des affaires de Liege. Est mecontent de ce qu’aucuns de Liege ont
faict courir le bruit qu'on les recherchoit à son preiudice.
339. Project de lettre de Fancan a l’Electeur de Cologne pour response
a celles qu'il avoit recues; dict avoir detourne ces bruictz qui couroient
de ce qu'il avoit faict en ses Estatz contre notre attente.
1019. Memoire pour faire empescher les fortifications de Charleville
comme importantz à la France.
7. Fancans politische Thätigkeit in der deutschen, besonders pfälzischen
Frage. 1618—1626.
554. Memoires d’Alemagne en chiffre. Paroist antien par le discours.
502. 504. Memoire sur le subject de l’empire. Et continuation de dis-
cours. C’est un project d’empescher que l'empire ne soit continué dans
la maison d’Äustriche, qui en prend de trop grands avantages sur ses
voisins.
514. Discours au Roi fait par Fancan pour empescher la succession
hereditaire de l'empire en la maison d'Autriche. Dict entre autres choses
qu'il faut prendre le Conseil des bons Francois et ne se point servir de
ceulx qui ont esté de la ligue et de la faction du Marechal d’Ancre.
373. Discours sur les affaires d’Allemagne en 1620.
Nach 874. Plusieurs lettres signees Moreus! de Bruxelles en 1622,
23 et 24 au Sr. Fancan pour prendre confidence et traicter d'affaires avec
l’Electeur de Cologne et Duc de Baviere. Elles sont remplies de nouvelles
d’Alemagne et Pays Bas. 887 et suivantes jusques a 913.
1351. Il y a un gros pacquet de lettres du Baron de Rechem au
Sr. Fancan de 1623 et 1624. Ce sont nouvelles d’Alemagne, de Bruxelles
et Holande.
233. Minutte de lettre en 1624 qui senble estre escripte au Duc de
Baviere. Offre son service.
1205. Lettre du Duc de Bavière en 1624 à Fancan; Le prie de de-
meurer en bonne correspondence avec Cutter son Cons®r? et de continuer
a travailler pour le repos de la Chrestienté.
1048. Propositions sur l'accommodation du Palatinat. 1048. 1055.
1058. 1060.
570. Minutte de lettre de Fancan. Est d’advis pour advancer le secours
d'Angleterre pour l’Alemagne que la femme du Palatin passe secretement
en Angleterre pour demander secours a son pere publicquement afin que
sa presence ayt plus de puissance a emouvoir.
339. Proiect de lettre de Fancan a quelque seigneur d’Alemagne sur
le subiect de quelques propositions pour un accommodement general; dict
1 Moreus (Morraeus), Agent Kölns in Brüssel.
3? Richtiger Küttner, Agent Baierns in Paris.
98 Theodor Kükelhans.
n'avoir communiqué les propositions qu'il luy faict et qu'il faut qu’il en ayt
response pendent que le comte de Holand et Carleton! sont à Paris.
167. Minutte de lettre. Je m’estonne de ce que me mandes du Comte
de Tilly, veu que par celle que j'ai receue de Cologne et de Bru-
xelles, etc.
347. Minutte de lettre sur la conference qu’il a eue avec Mansfeld.
366. Instruction de Mansfeld au Capitaine Lanier allant en Holande.
382. Minutte de lettre de Fancan en 1626. Senble qu'elle soit escripte
à Mansfeld; ne luy escript souvent crainte que les lettres ne tombent en
mains estrangeres. Dict qu'il apuye tant qu'il peut ses interestz, mais
que souvent il se trouve foible contre les: factions contraires. Dict qu'il a
asses faict cognoistre aux ambassadeurs d'Angleterre, combien les enemis
le redoutent.
404. Lettre signee Peblis au Roy. C'est la derniere volunté ou com-
mandements de Mansfeld touchant l'armee qu'il conduisoit.
870. 4 lettres allemandes avec grand nombre de cachetz à chacune.
Tous lesd. cachetz sont senblables.
8. Fancans Politik gegenüber der Schweiz, Holland und Savoyen.
399. Memoire pour les affaires de Suisse; dict qu'il est plus expedient
pour le service du Roy de payer les interestz courantz aux Cantons que
de payer les pensions particulieres des Suisses, qu'en ce payement de
pensions particulieres est tout le desordre.
Vgl. dazu 874. Estat des pensions de Suisses en 1600. Et sommaire
description de leur Estat.
371. Traicté des Pays Bas. L’estat de Hollande.
302. Discours sur cestte question, s'il est loisible de porter les armes
pour un prince de diverse religion et s’alier avec luy. Conclut l’affirmative.
568. Lettre de Turin sans nom ne suscription ne date. On mande:
Mr. le Prince Card. desire de vous veoir passionement et ne vous ayme
pas moins que le Prince son frere qui a toujours faict grand estime de
vostre esprit.
9 Fancans Stellung za England. 1617-27,
978. Lettre sans nom en 1620 au Sr Fancan de Londres. Dict avoir
receu ses lettres pleines de tesmoignages ordinaires de son ardeur et affection
au public, luy mande les nouvelles d'Angleterre et le prie de luy rescrire.
Il y en a 3 du mesme.
820. Discours sommaire des Estats qui avoisinent la France et que le
Roy d'Angleterre ne doibt contracter aliance en Hespagne. Il est faict en
mars 1624. Cest un volume in fol. |
464. Lettre de Londres sans nom au Sr. Fancan en 1624. Luy mande
beaucoup de nouvelles, se reiouist de la correspondence qui recommance -
par leurs lettres.
! Englische ausserordentl. Botschafter in Paris, Frühj. 1626.
Zur Geschichte Richelieus. 29
303. Lettre de complimens sans nom en 1625 au Sr de Beaulieu.! Est
de quelque personne de qualité, y a unne couronne aux armes. Par la datte
elle paroist estre d'Angleterre. Elle est du comte Carlile par la conferance
des armes.* 1036
333. Minutte de lettre escripte par Fancan en 1626 à quelque grand
d’Angleterre. Dict qu’il ne luy a escript plus souvent, crainte que les lettres
ne tombassent entre ses mains, que le Sr d’Estoe? luy mandera les nouvelles
de deça et en quel point sont les affaires de la paix et de la guerre. Apert
par ladite lettre que il contribue de tout son pouvoir a l'alliance d’Angle-
terre contre l'Espagne.
1160. Nouvelles de Londres en Janvier 1627.
354. Discours pour l'accomodement entre France et Angleterre du
8 feb. 1627. Envoyer en Angleterre, faignant d'envoyer en Danemark pour
les affaires d'Alemagne et parler d’accomodation sans charge, par forme de
proposition. Veoir ce que se pourra pour l’execution du traicte de mariage
et unne main levee generalle des navires et marchandises. Par ce moyen
les Anglois ne pourront dire avoir este recherches.
277. Lettre de Londre sans nom au Sr. Fancan du 25 feb. 1627. Ne
veoid esperance d’accommodation. Dict que les principaux motifs de la
retention des biens des Francois n’est pas pour le default du payement du
dot de la Royne, mais pour obliger la France a s’atacher ou détacher du
tout de la communicquation qu’elle a avec l'Espagne qui est la visee du Duc.
Oultre que on cognoist que le Conseil est porte a la ruine des protestans.
341. Advis sur les affaires d'Angleterre, en mars 1627. Dict que le
mariage a este faict par diferents respects, scavoir de la France pour y
establir la religion et d'Angleterre pour se venger de la maison d'Autriche;
que le changement de religion n’est point utile à la France, que les
deux couronnes se doibvent unir et qu'en France il ne faut pas tant
travailler aux moyens pour se defendre de l'Angleterre que aux moyens
de prevenir la guerre par unne bonne union, qu'il faut aussy peu penser
a la conquerir et que la France n’a apuy plus seur pour resister a l'Espagnol
qu'unne bonne union avec l'Angleterre. Et qu'il est facile d'accommoder
les aigreurs. Et qu'il faut considerer que la moindre despense extraordinaire
achevera de ruiner le Roy, le peuple et l’Estat. 341. 342.
456. Lettre sans nom. Elle est d'Angleterre a Mr. d’Estoc a Straze-
bourg. Luy mande la flotte de 100 vaiseaux dans laquelle il a
10000 hommes et que on fait d'aultres levees; mande que la lettre jointe
est pour Monsr Fancan. Le nom de Fancan est en chiffre.
994. Memoire pour remedier aux affaires d'Angleterre. Dissimuler et
renvoyer d'aultres Francois. Pour la Rochelle il la faut assieger ou luy
laisser le trafic libre.
1 Fancan wurde auf Richelieus Empfehlung 1625 zum Abt von Beaulieu
in der Diöcese St. Malo erhoben.
2 Carlile war mehrfach ausserordentlicher Botschafter Englands in Paris.
Ein anderer, undatierter Brief von ihm steht unter Nr. 1036.
? Ein sonst unbekannter Korrespondent Fancans.
30 Theodor Kükelhaus.
10. Fancans Politik gegen Spanien.
420. Discours contre l'Espagne. Est fort antien.
436. Discours sur les moyens que tient l'Espagnol pour parvenir à la
monarchie de l'Europe. Et les moyens de l’empescher. N'est de Fancan.
Est cotte de 1624.
812. Memoires contre Lopez.! 312. 313. 814. 315. 316.
821. Discours sur l'occurence des affaires presentes en jan. 1625; qu'il
faut embrasser touttes occasions d’affoiblir l'Espagne et pour cest effect la
paix dans le Royaume et renouveller les antiennes alliances.
11. Fancans Eintreten für den Frieden mit den Protestanten.
1625—1627.
238. Project de lettre. Diet qu'il faut faire la paix et que les clair-
voyans ont touiours chante que le fort de la Rochelle? seroit unne alumette
qui tost ou tard serviroit a mettre le feu. Et 259.
252. Minutte de lettre. Si la paix des Huguenotz se pouvoit conclure,
nous pourions faire la nicque aux Tramontains, mais on forge tant d'ob-
stacles et y a tant de vendeurs d’allumettes pour les fusilz qu'il est a
craindre qu’ilz ne facent prendre feu a leurs desseins.
257. Petit billet dans lequel est escript: Quid mirum nobis, si nunc
secus omnia versant, Cum Rege versatur Gallia versabilis.
263. Lettre renvoyee. Si la guerre recommance en la coniunction des
afaires presentes, tout est fricassé.
308. Lettre de Fancan. Insiste a raser le fort de la Rochelle et parle
contre les Jesuites.
422. Discours sur les affaires presentes en juillet 1625. Faire la paix
avec ceulx de la Religion, raser le fort, faire la guerre en Allemagne. °’
Nach 425. Discours sur le subiect de la paix avec ceulx de la Religion.
433 et 434.
372. Discours sur le subiect de la paix avec ceulx de la religion. En
decembre 1625.
304. Lettre signee Francois au Sr Fancan. Elle est de l'ambassadeur
de Venise. Se resiouist de la paix, dict qu'il fault faire passer en Italie
touttes les troupes. Il y a du chiffre dans lad. lettre. <
145. Copie de la declaration des Ambassadeurs d'Angleterre aux deputes
de la Rochelle sur le subicct du fort en 1626.
352. Discours sur la necessité de la paix du dedans du Royaume. 1626.
1 Lopes war ein Portugiese, der im Sommer 1624 als spanischer Spion
in Paris gefangen gesetzt, später aber von Richelieu wegen seiner Kennt-
nisse im Seewesen verwendet wurde..
: Die königliche Feste, deren Schleifung die Protestanten vergeblich
von der Regierung verlangten.
8 Dies ist die von Gardiner gefundene Denkschrift.
4 Andere Briefe an Fancan in derselben Frage No. 323, 461, 701.
rufe di eue mie vm = Ede Cragg SE
ee re DEn a eege be
Zur Geschichte Richelieus. 31
pour les grands progres du Roy d’Espagne pendant nos guerres civiles et
la necessite du Roy qui ne peut fournir aux depenses que par moyens
extraord.
12. Fancans Kampf gegen die Jesuiten, Rom und die ultramontane
Partei Frankreichs: 1622—1627.
147. Minuttes de lettres auxquelles il se mocque de la canonisation
de St. Xavier et Loyola. Dict qu'il s'y vouloit vouer pour se guarir de la
gratelle etc. Libertine. |
148. Aultre lettre où parlant du mariage du Prince de Gales en Esp.!,
il dict que s'il reussit à l'advantage du père et du filz, le St. Esprit y sera
et y en aura bien de trompés.
149. Aultre lettre libertine.
706. Minutte d’unne lettre sur les changementz de la cour. En parlant
d'un Prestre*, il dict que si tost qu'il a usé le St Sacrement de la messe,
il luy prend des extases.
Nach 706. Il y a plusieurs lettres esquelles Fancan se mocque de la
canonisation de St Ignace, Xavier et Ste Therese et des miracles. Et que
la canonisation de St Ignace n’a esté faicte que par brigues, ce qu'il colore
disant que ce sont ceulx de la religion qui le disent.
320. 421. Le miroir du temps passé ec. C'est la minutte du livre
imprime contre la maison d’Autriche et contre les Jesuites et religieux
reformes.
321. Memoire dans lequel est escript que la faulte des Huguenotz est
grande de s'estre empares des vaisseaux du Roy, lorsque sa Mate entre-
prenoit de grandes affaires en Italie, mais que la faulte est beaucoup
moindre que celle de la caballe qui s’est servye du couteau de Ravaillac
pour ruiner les desseins d’Henry 4.
448. Memoire dans lequel est escript; les affaires de l'Estat sont au
point de retomber dans les confusions du regne de Henri 3, durant lequel
les factions estrangeres susciterent la moitié des Francois à s'eslever contre
leur Roy par le moyen des moynes.
449. Memoire dans lequel est escript que Rome est à demy subjecte
a l'Espagne, s'accomode avec eux en beaucoup de choses a nostre preiudice
et que les Francois n'aprofondissent assez cestte caballe.
483. Aultre lettre du mesme (d h. St. Germain) en sept. 1625. Se
resiouit de la liberté de Theophile 3, de l’elognement du P. Seguiran', de la
sortie du Pere des Voisins et desire que les Jesuites soient chassés pour
le bien du public.
I Gemeint ist die heimliche Brautreise des Prinzen von Wales nach
Spanien 1623.
? Unsichere Lesung.
® Dichter und Freidenker, der wegen seines Spottes über religiöse
Fragen längere Zeit in der Bastille gefangen sass.
e ‘ Jesuitischer Beichtvater Ludwigs, wurde im Dezember 1625 entlassen.
32 Theodor Kükelhaus.
486. Minutte de lettre, dans laquelle il y a du chiffre. Mande que la
caballe estrangere previendra, si elle n'est prevenue, et presse fort de prevenir.
660. Lettre de Fancan renvoyee. Elle est contre les Jesuites. Et parlant
du Jubile il dict qu'il sera envoyé en Angleterre incognito.
Nach 326. Discours contre la cabale; dict qu'il faut changer plusieurs
personnes, reformer les Ecclesiasticques et mander au pape de le faire. Dict
que tous les maulx ont pris leur origine du St. Siege qui a voulu a tort et
a travers exterminer l’heresie, ayant a cet effect introduict les religieux qui
soubz pretexte de religion animent les peuples les uns contre les aultres,
de quoy l'Espagnol a pris grand avantage. Qu'il faut faire la paix avec
les hereticques plustost qu'avec l'Espagnol, qu'il se fault servir des princi-
paulx d'entre eux aux guerres d'Italie, leur donner unne declaration de paix
et des articles secrets pour les poincts qui sont en difference. 327. 328.
329. 330. 331.
229. Lettre renvoyée. Parle des notables. En fin je me suis resolu
faulte de meilleure matiere de vous entretenir non des vertus du lict de
Pontoise, ny de la cassolette qu'on dict avoir este trouvee cachee dans la
chapelle de sœur Marie de l'Incarnation pour faire croire aux ames sera-
phiques que sa sepulture est odoriferante, mais, etc.
232. Proiect de lettre par laquelle il se mocque de la devotion en
termes plains de libertinage.
853. Discours contre la cabale estrangere 1626. Que celuy qui gouverne
le veuille, eslogner les supostz de tout employ, reduire les Jesuites a prier
Dieu et fermer leurs coleges, apuier la Sorbonne, changer le logis du Nonce,
introduire un aultre confesseur, donner un premier president au Parlement
de Paris qui soit de bonne odeur au public.
355. Moyens legitimes pour contenir le St. Siege et enpecher quil
n’acroise son auctorite en France au preiudice de celle du Roy et tran-
quilite de l'Estat. Que c'est erreur de croire qu'il faille estre bien avec
Rome, au contraire qu'il se fault monstrer jaloux de la conservation des
loix de la monarchie, que Rome se gouverne par crainte, qu’il ne la faut
jamais obliger en chose qui soit au despends de l'auctorité Royalle, mais
luy susciter des affaires soubz main et puis empecher de luy mal faire
et ne la delivrer jamais d’aprehension. Il faut faire demander par le
Clerge la cassation du concordat et restablissement des elections aux
benefices.
Tesmoigner n'avoir volunte que les Francois soient faictz cardinaulx,
retarder la nomination ou en nommer d'estrangers. Cestte dignite en
France a ruine le clerge. Relever la dignite des Ducqs et pairs eclesias-
ticques et qu'ilz demandassent au Roy d'estre vetus d’escarlatte. Apuier
la Sorbone et Université, exclure des chaires publicques ceulx qui ont des
sentimentz contraires au bien de l’Estat. Ne permettre plus que les
Religieux reformes ny aultres se meslent des affaires du temps; deffendre
de passer aucun acte devant le nonce. Deffendre a tous Eclesiasticques
de conferer avec le nonce sans permission du Roy, a peine de la perte de
leurs benefices. Defendre l'introduction de nouveaux ordres en France ny
Zur Geschichte Richelieus. 33
de plus’ bastir aucun couvent. Tolerer que le Gouverneur d’Orange face
de temps en temps quelque niche et vexations au Contat Venetin!, afin
que le Pape ayt recours au Roy pour les faire cesser. Faire demander
au Pape en plein consistoire par l’ambassadeur un secours d’un million de
ducatz pour la guerre de la religion et les Annates des benefices vacants
pendant que la guerre durera. Luy representer que le Roy a depensé en
cestte guerre sept centz millions de livres et qu'il n’y peut plus subvenir
et qu'a faulte de ce secours qu'il sera oblige de faire la paix. Le Pape
assurement refusera et on aura un beau subiect de faire la paix et rejetter
l'envie sur le defaut d’asistance de Rome; que par ses moyens l'Estat se
maintiendra, ainsy qu’a faict celuy de Venise.
356. Discours des necessites de la France et des moyens de remedier.
Diet que la guerre de la Religion a mis l’Estat en l’extremite en laquelle
il est. La faction estrangere a pris ce pretexte. Conclut qu'il faut
necessairement faire la paix. -
360. Proiect pour traverser le Card. Spada? avant son retour afin
qu'il ne triomphe point de ses actions violentes d’avoir entrepris contre Ja
Sorbone, l'Universite et l’Assemblee des notables. Que pour cest effect il
faut faire tomber le Card. Spada en quelque piege, afin de luy donner
quelque atteinte pour le mortifier. Le Roy peut faire executer l’advis des
notables de ne frequenter chez les ambassadeurs et Nonce sans permission.
Et sur la plainte qu'en fera le Pape, luy mander que les violences du
Card. Spada ont ulcere les esprits et le Parlement.
88. Le grand secret du grand dessein. C'est un livre in fol. qui
contient environ 100 pages escript a la main contre les Jesuites, lequel
surpasse a mon sens tout ce qui a este escript contre eux.
403. Lettre de Fancan qui luy a este renvoyee. Mande plusieurs nou-
velles. Est un peu libre. Je croy que vous estes tout illumine et qu'il
ne vous manque que l’aureolle pour estre beatifie. Il est vray que n'ayant
pas este ligueur dificilement parviendrez vous a ce grade, cela n’apartient
qu'à Soeur Marie de l'Incarnation qui l’a este, au pere Ange, au Card.
de Joyeuse et a Madame de Mercure sur le tombeau de laquelle les
P. Recolets‘ ont este chanter un de profundis. L'arch. de Bourges qui
donna l'absolution a Henry 4 ne sera jamais canonisé ec.
491. Petitz memoires contre le Pape, les Jesuites, les Espagnolz et
religieux.
Vor 639 (ausgestrichen) Memoire de mocquerie du concile de Trent;
je ne m’estonne comme il n'a preveu etc.
! Heute Venaissin; es ist das Gebiet, in dem Avignon liegt.
* Nuntius in Frankreich von 1624—1627.
3 Pater Ange de Mortagne, Freund Pater Josephs.
* Reformierte Franziskanermönche.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 3
34 Theodor Kükelhaus.
18. Fancan und die sonstige Politik Richelieus (1624—1677).
1. Allgemeine Politik.
1120. Minutte de lettre de Fancan a Mons" le Card. Conseille la paix
au dedans, armer la frontiere, secourir les Holandois, defendre les bastimentz
de nouveaux monasteres.
396. Discours pour remedier aux desordres presens. Il faut lever des
armees sur pied pour se rendre considerable aux Estrangers et aux Francois,
faire un Edict contre le luxe, renvoyer les gouverneurs en leurs gouverne-
mentz, les evesques en leurs evesches et que nulz religieux, hermites!
ou moines ne pouront sejourner dans la cour sans permission du Grand
Aulmosnier.
400. Memoire pour l'Edict des duels et l'Edict du Luxe.
391. Libre advis au Roy, parle contre les financiers, dict qu'il faut
faire la paix, continuer les recherches des financiers et changer les Con-
seilz. — I semble qu'il ne soit pas du Sr Fancan.
165. Minutte de lettre. Les pluyes aporteront autant de dommage
au pauvre peuple que la continuation des afaires confuses de ce Royaume.
202. Minutte de lettre. Nostre Estat eat malade et attenue de finance,
le moindre echec qui peult survenir est capable de nous achever de perdre,
et surtout a ceste heure que le Roy et le peuple est tres pauvre. On a
chasse les Francois d'Angleterre. On les acuse de mile faulcetes ec. Hr
a bien d'aultres choses encore que le R. P. Berule m'a jure sur les
medailles de son chapelet estre tres faulses. Je me prometz de vous
unne absolution generalle de mes peches passes, mesme avec unne supera-
bundante reserve de gran expectative pour ceulx de l'advenir.
210. Lettre de Fancan qui luy a este renvoyee. Mande des nouvelles
et dict qu'on n'a pas faict ce que on a deub faire. Nous ne faisons rien
qu'a demy, sinon quand nous nous jettons dans les desseins de nos ruines
publicques ou nous nous precipitons à corps perdu.
326. Discours sur les affaires presentes. C'est un pernitieux discours
des moyens qu'il faut tenir pour restablir l'Estat. Il peut estre fait peu
de temps avant le voyage de Fontainebleau, 1626. Il parle de changer
tous les principaulx officiers de la Cour et le Parlement et par suppositions
faire arester des grands et faire interdire la confession ou lecons aux
Jesuites. Et donner contentement a ceulx de la Religion.
332. Sommaire recit de l'Estat des affaires de France et des vrais
moyens d'y remedier; dict que le Royaume est tres mal en la disposition
presente des affaires tant du dedans que du dehors du Royaume.
334. Discours pour le restablissement des affaires de la France en 1627.
Contient 7 pages de minutte; dict que l'Estat est tres mal en dedans et
dehors, que tous les corps sont mecontents, les Princes du sang eslognes,
le Roy en jalousie avec M" son frere, peu d'intelligence avec la Royne, les
ministres de l'Estat peu unis. Pour le dehors que le Roy est mal avec
tous les antiens alies de la couronne et avec tous les princes et republicques
! Fragliche Lesart.
Zur Geschichte Richelieus. 39
de l'Europe, que pour y remedier il faut changer les principaulx offieiers,
en aprocher d'aultres, faire la paix au dedans, donner contentement a ceulx de la
Religion, contrepointer Rome, oster le gouvernement de la conscience du Roy
aux Jesuites, leur defendre nouveaux coleges, deffendre de bastir nouveaux
monasteres, auctoriser les Parlements, fortifier celuy de Paris d’un chef duquel
on soit asseure, changer les conseils, tenir la main a ce que le nonce ne
face reussir aucunne affaire, renouer les alliances avec l'Angleterre.
383. Partie donne lettre dechiree. Le temps s’escoule, la patience
m'eschape et l’aprehension de veoir nos maulx sans remede ma jette dans
le desespoir, si je ne veoids bien tost jetter l’Ancre de salut; les orages,
la tempeste et les inclemences de l'air ne se peuvent accoiser tant que
celuy qui emeut le ciel contre nous vouldra conduire la barque. Dieu y
pourvoye bien tost et benie celuy qui aydera & nostre repos.!
815. Memoire auquel il diet que le Roy n’est bien ny dedans ny dehors
le Royaume. Grande necessite, mauvaises intelligences, touttes personnes
mecontentes.
830. Memoires, entre aultres que l'Estat n’est plus qu'en son declin
et personne ne travaille a conserver sa caducque vieillesse. Que touttes
les assemblees qui ont este faictes soubz pretexte de pourveoir aux desordres
ont este plus a la foule du peuple que a la conservation du Royaume.
1147. Minutte de lettre. Dict que les affaires publicques sont en
piteux estat et semblent roulér a l'abandon des evenementz incertains de
la fortune.
2. Fancans Reformentwürfe auf geistlichem Gebiete.
359. Proiect de negotiation a faire a Rome par l'Ambass. pour la
reformation des Eclesiasticques; les faire resider, avoir l'oeil a ce que les
Eglises Cathedrales et collegiales soient bien deservies, donant bon exemple,
que les antiens statutz soit (sic!) observes; cestte proposition alarmera Rome.
Le Pape lira les mains au Roy, et soit que le Pape le permette ou nen,
le Roy poura presser les prelatz sur lad® reformation; de cestte proposition
il en reussira trois effectz, scavoir qu'il mettra le Pape en son tort par ce
refus, obligera les evesques et prelatz a faire la reformation et a aprouver
que les conventuelz demeurent en leur cloistre, qui est le principal but de
la negotiation pour couper broche a la negotiation estrangere.
8. Fancans Reformvorschläge für Militär und Finanzen.
397. Memoire pour le regiment des gardes et garnisons des frontieres.
Les compagnies doibvent estre completes, la solde des gardes augmentee,
payer tous les moys afin qu'ilz payent partout; que les arquebusiers et
mousquetaires de la colonelle et de 3 aultres compagnies soient tous nobles;
que les garnisons des frontieres soient bien reglees et que on y choisisse
de sages capitaines affin que ce soit unne escolle a la noblesse. Que nul
ne puisse obtenir charge s'il n’a este 6 moys dans les gardes ou garnisons.
425. Discours en forme de Reqte ptesentee au Roy par les financiers
demandans misericorde. C'est un discours de raillerie.
1 Der Brief kann such aus der Zeit der Herrschaft Aneren oder
Luyne’s stammen.
3 *
36 Theodor Kükelhaus.
324. Memoire pour l'assemblee des notables en 1626. Sur le subiect
des necessites des affaires du Roy. Il fault representer que les necessites
sont causees par la guerre de religion; pour y remedier, qu'il faut vendre
du bien d’eglise et faire un emprunt sur les villes.
351. Discours sur l'alienation du bien d'eglise. 1626. Diet qu'il faut
aliener de ce bien pour 20 milions, retirer du domaine aliene, que le Roy
en sera secouru, le peuple descharge d’aultres Edictz que l'on feroit, et
qu'il sera utile a la France que les Eclesiasticques ne soient si riches.
Pour empescher que le pape ne se plaigne, faut publier que le Roy desire
la reformation du clerge. La residence des Evesques, que le concordat soit
rompu et les Abbayes et prieures remis en regle. Et quelque temps apres
proposer l’alienation, il n'y aura point d'obstacle.
460. Memoire pour avoir secours d'argent des beneficiers de France
a l’imitation de celuy qui a este accorde par le pape au Roy d'Hespagne.
Diet que le pape l’accordera voluntiers, crainte que le Roy ne le prenne
sens son consentement, comme il se faisoit aultrefois.
4. Fancans Reformvorschläge für Beamtenschaft und Par-
lament.
357—358. Discours pour un nouvel establissement des Conseilz du Roy.
Dict qu'il faut revocquer tous les brevetz avec deffense de prendre la qualité,
laquelle il ne faut donner qu’a ceulx qui sont d’eminente extraction ou c&-
pacité, puis distinguer ceulx qui seront choisis et les employer chacun selon
son talent, afin qu'ilz se rendent plus capables et que le Roy en soit mieux
servy; que on poura en establir 3. Le premier des depeches auquel poura
presider Monsr le Card. ou un des Ministres de l'Estat en son absence.
Le 2. de justice ou presidera Mr le Garde des sceaux et le 3. de finance ou
presidera le Sur Intendant. Que lesd. Conseilz doibvent estre composes de
8 personnes oultre le president et que le Roy n'en doibt augmenter le nombre,
seulement y subroger par vacance de mort ou envoy en Ambassade. Et les
distinguer d'habitz. Que les Conseillers d’un Conseil n'ayent entree a l’aultre.
398. Memoire de l’ordre que doibt tenir un Ministre de l'Estat en sa
conduitte, pour se rendre utile et agreable. Il ne parle que des audiances
et de la distribution des affaires aux commis ou secretaires.
424. Discours pour monstrer qu'il faut diminuer l'auctorite des officiers
de la courone et pour le faire insensiblement creer des secretaires desd. charges.
Nach 581. Memoire des qualites qui doibvent estre aux personnes
employees dans les conseilz, dont la principalle est la generosite. Et
qu il y a grande difference entre les ames nobles et les genereuses. Les nobles
en font rien de mal ny de lâche, mais elles n’entreprennent pas et ne
resistent, ce que font les ames gencreuses au peril de leur ruine. 584. 585.
993. 998. Proiect d'an Edict et raisons des articles dud. Edict touchant
les Gouverneurs des provinces et places fortes de l'Estat pour les reduire
a certain temps.
343. Discours sur le choix de la personne d'un premier president au
Parlement de Paris, auquel il parle de faire changer de charge a 3 ou
4 personnes.
Zur Geschichte Richelieus. 37
ö. Fancan, die Hofintriguen und die Ehe Gastons mit Made-
moiselle Montpensier.
666. Minute de lettre de Fancan a Mr. le Card. Elle est en chiffre. Luy
donne advis qu'il prenne garde a quelques personnes qui se veulent establir.
1204. Memoire en chiffre auquel est faict mention de plusieurs desseins
pour eslogner Mons? le Card. Est du temps que le legat estoit en France
ou du moins avant la prison du Mare. !
423. Copie de la lettre de la Cordoniere. Apostille de la main (comme
il me senble) du Sr. Fancan en fin de laquelle sont ces vers:
L'estat en pire estat desormais ne peut estre,
Par l’ordre perileux qui le va destruisant,
Puisq'un ma ...... 3? qui mon Roy seduisant
Asservit sa couronne a la gloire d’un presbtre.
1000. Aultre memoire en chiffre qui dict que le Renard a donne charge
d'aller recognoistre le Havre de Morbian.
375. Considerations sur le mariage de Monsieur a Monsr le Card. pour
le dissuader, crainte d’agrandir la maison de Loraine et rendre Monsieur
trop puissant.
589. Memoire contre le mariage. (Je croy que c'est celuy de Moner.)
996. Lettre sans nom ne datte ne suscription. A Paris ce6... Il senble
og elle soit sur le subject du mariage de Monsr qui debvoit estre traverse.
1008. Proiect de lettre en chiffre, laquelle (comme je croy) Fancan
escrivoit a St. Germain. Dict qu'il a parle a plusieurs reprises du mariage.
Et dict qu'il ne se fera point. — Promet de servir fidelement, dict que le
P. B. se tremousse fort pour le faire reussir.
981. Lettre signee P. Anselme, sans suscription le 30 juillet 1626.
(Elle est de Saint Germain.) Elle est en chiffre, mais elle n'est que sur le
subiect du mariage de Monsieur qui se faisoit contre ses sentimentz.
982. Minutte de 2 lettres de Fancan du 16 Aoust a Nantes, Tonne
senble escripte a St. Germain et l'aultre a Monsr le Conte. La seconde
n'est que de complimentz et promesses de servir en quelque chose dont
il estoit prie. Par la premiere il mande. Ma consolation est d'avoir re-
presente courageusement en tout ce qui c’est (sic!) passe les inconvenientz
qui en pouvoient arriver en publicq et en particulier, et d’avoir combatu
jusques au bout. Il ne me reste plus qu’a faire unne retraite honorable. Et
c'est sur le subiect du mariage de Monsieur.
14. Papiere, die sich der Zeit und dem Zusammenhang nach bis jetzt
nicht einreihen liessen. ®
1295. Recognoisance de depost signe de Lancy de 3000 quadruples et
7000 pistoles apartenant a Dom Diego d’Aiena, cap. Espagnol du 26 juin 1590.
! Abkürzung für Maréchal d'Ornano.
? Diese Abkürzung für maquerau ist auch im Original.
® Die Nummern 404. 461. 464. 997. 1000. 1295 lassen wir als minder-
wertig hier unerwähnt. Es sind meistens chiffrierte Papiere.
38 Theodor Kükelhaus. Zur Geschichte Richelieus.
Lettre dud. de Lancy a d’Aiena en nov. 159‘. Parle dud. argent qu'il
ne trouve commodite d'envoyer.
818. Apologie de l'administration de la France. Livre escript a la main
qui paroist estre faict il y a fort long temps.
485. Minutte de lettre. J'espere partir avec Mr S. depute vers S. A.
pour aller prendre son signé.
Nach 589. Proiect de discours qu'on ne peut estre trop asseure, ne
pouvant tout prevoir et quil faut eviter la neutralite.
639. Lettre de Rouen sans nom escripte au Sr. Fancan; mande qu'il a
monstre les vers qu'il lui a envoyes ou il y a beaucoup de choses veritables,
mais perileuses a manifester. Concludt „Cui des, videto.“
333. Lettre de Galand a Mr. le Marechal de la Force. I luy mande
les fortes inclinations que le Sr. Fancan a pour son service.
39
Das Bild vom vollkommenen Herrscher nach der
Anschauung Ludwigs XIV.
Von
Paul Ssymank.
Um Ludwig XIV., diesen „Patriarchen der Könige“, wie ihn
rühmend Friedrich DO. nennt, der in sich ganz Frankreich ver-
körperte, das Königtum auf den Höhepunkt brachte! und dem
gesamten Zeitalter seinen Namen lieh, bis ins Innerste kennen zu
lernen, wäre es wünschenswert, von ihm eine Reihe unmittelbarer,
persönlicher Aufzeichnungen zu besitzen, wie sie vor ihm etwa
ein Staatsmann wie Richelieu in seinen Memoiren und seinem
politischen Testament? oder nach ihm ein Fürst wie Friedrich II.
in seinen zeitgeschichtlichen Denkwürdigkeiten hinterlassen hat.
Indessen stammt ausser einer Anzahl Briefe, sowie der im Jahre
1700 verfassten Denkschrift für seinen Enkel Philipp V. von
Spanien und einigen Aufzeichnungen rein militärischen Charakters
nur noch der unter dem Titel: „Reflexions sur le metier de Roi“
(1679) bekannte Aufsatz von ihm, der in seiner ursprünglichen
Gestalt ohne die später hinzugefügten, den Zusammenhang störenden
Ueberschriften von Ch. Dreyss in seinen „Memoires de Louis XIV“
1860 zum ersten Male herausgegeben worden ist und in dieser
Form den Eindruck eines in sich abgeschlossenen, in Gedanken
und Ausdruck gut durchgeführten Ganzen macht und sehr wohl
Anspruch auf litterarischen Wert erheben darf.?
1 Sorel: L’ Europe et la révolution française I 197.
2 Die Echtheit desselben hat G. Hanotaux schlagend bewiesen. S.
Maximes politiques et fragments inédits du Cardinal Richelieu in der
Collection des documents inédits, Mélanges historiques 1880. Bd. III S. 705 f.
3 Beides in den Oeuvres 1806.
‘S. das günstige Urteil von Dreyss: Étude our la composition des
Mémoires pour l’ipstruction du Dauphin, Einl. S. 242.
40 Paul Ssymank.
Diese Unmittelbarkeit, wie sie die genannten Schriften be
sitzen, entbehren die „Memoires historiques et instructions pour
le Dauphin“, die in der ungenauen und lückenhaften Ausgabe der
»Oeuvres de Louis XIV“ (1806) lange Zeit eine Hauptgrundlage
der Arbeiten über Ludwig XIV. gewesen sind.! Man hielt die
Denkwürdigkeiten für ein Werk dieses Fürsten, das durch den
Historiographen Pellisson nur überarbeitet worden sei, und sah
darin, wie z. B. Chateaubriand in seiner Besprechung?, einen
grossen Ruhm für den König. 1860 nun gab Ch. Dreyss in
seiner bereits erwähnten Ausgabe einen vollständigen, genauen,
zuverlässigen Text und stellte in seiner Einleitung zugleich auf
Grund seiner eingehenden handschriftlichen Untersuchungen die
wahre Entstehungsgeschichte der Denkwürdigkeiten fest.
Zuerst wurden die Memoiren der Jahre 1666 und 1667 ge-
schrieben. Der König bemerkte selbst auf kleine Blätter summarisch
die Hauptereignisse dieser Zeit, die dann, mit kurzen Betrachtungen
versehen, zu einem Tagebuch (journal) erweitert wurden. Das
letztere stammt nicht von der Hand des Königs, die sich darin
auch nirgends zeigt, aber im Uebrigen ist es sicher sein unmittel-
bares Werk. Der darin herrschende Ton ist der wahre Ton eines
Königs, lebhaft, nachdrücklich, befehlend; es sind Seiten in klarer
und bestimmter Sprache, die einen festen, auf sich vertrauenden
Geist verraten. Das Tagebuch nun bildet die Grundlage für die
Denkwürdigkeiten, deren Ausarbeitung Ludwig XIV. andern, uns
unbekannten Männern überliess. Um die Zeit des Aachener Friedens
etwa (1668) wurden die frühern Fassungen der Memoiren einer
endgiltigen Redaktion unterworfen. Als den letzten Bearbeiter
hat man früher allgemein Paul Pellisson, den ehemaligen Ver-
trauten Fouquets, angesehen, der in den Prozess des Oberinten-
danten mitverwickelt ward, einige Jahre in der Bastille gefangen
sass, dann aber die Gunst des Königs erwarb, zum Katholizismus
übertrat und das Amt eines Hofhistoriographen erhielt. Doch
schon der Herzog von Noailles stellte in seiner „Histoire de Me
de Maintenon“ 1848 auf Grund der Schriftvergleichnng die Mit-
wirkung Pellissons an den Memoiren von 1666 und 1667 in Ab-
rede (Dreyss II 582). Der eigentliche Urheber der letzten Fassung
1 Z. B. der längeren Studie von Sainte-Beuve (Causeries du Lundi Bd. V).
2 S. Mel. littéraires (Oeuvres complètes, Par. 1835, Bd. 18 S. 229 f.).
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 41
wie auch des Tagebuchs war vielmehr, wie Dreyss mit grosser
Wabrscheinlichkeit nachweist, der Vorleser des Königs, der Kammer-
präsident Perigny, dem Ludwig XIV. sein volles Vertrauen schenkte,
und ın dessen Hände er 1666 amtlich die Erziehung des Dauphins
legte, welche jener in Wirklichkeit schon ein Jahr geleitet hatte.
Zu diesen Denkwürdigkeiten von 1666 und 1667 sollte eine
Erzählung der Geschehnisse der früheren Jahre als Einleitung
hinzugefügt werden. Für diese standen den Verfassern weder
Notizen, noch ein ausführlicheres Tagebuch des Königs zur Ver-
fügung; den Stoff entnahmen sie einer Denkschrift Colberts über
die Finanzen (für die Jahre 1660 bis 1665). Die endgiltige Ueber-
arbeitung und Neueinteilung der Einleitung ward von Pellisson
vorgenommen, der nach dem Tode Pérignys (1670) dessen Arbeit
übernahm, doch ist sie nicht zu einem wirklichen Abschluss ge-
langt. Sie reicht als vollständiges Ganzes nur bis zum Ende des
Jahres 1662. Der Bericht für 1661 (Pellisons Vorlage) fusst auf
frühern Fassungen, deren erste bis auf ein Inhaltsverzeichnis
verloren ist; von der zweiten dagegen sind noch sechs Hefte vor-
handen, welche Randnoten — wohl von Perignys Hand — zeigen.
Für das Jahr 1662 ist von ältern Bearbeitungen ausser einem
oder zwei Entwürfen nur eine Anzahl von Bruchstücken über-
liefert. Im Stil unterscheidet sich Pellisson wesentlich von seinem
Vorgänger Perigny. Während dieser einfach, bestimmt, klar und
geschmackvoll im Ausdruck ist, zeigt Pellisson allenthalben eine
Neigung zu schwülstiger Uebertreibung, zu weitschweifigen Allge-
meinheiten uud zu niedrigen Schmeicheleien gegenüber dem König.
Die Idee, eigne Denkwürdigkeiten zu verfassen, beschäftigte
Ludwig XIV. lange Jahre, etwa von 1666 bis 1671; von da an
nahmen ihn die militärischen Angelegenheiten, worüber er selbst
Aufzeichnungen machte, bedeutend in Anspruch, und nur aus dem
Jahre 1679 stammen als ein letztes Zeugnis für das Interesse, das
er für die Abfassung seiner Memoiren bewies, die schon früher
erwähnten Betrachtungen, die er nach der Entlassung des Ministers
Pomponne wahrscheinlich selbst niederschrieb. Der ursprüngliche
Zweck der Denkwürdigkeiten ging darauf, die Handlungen des
Königs zu rechtfertigen und zu verherrlichen. Das Tagebuch von
1666 und 1667 hat noch alle Fürsten im Auge und ist allgemein
gehalten; erst in der endgiltigen Bearbeitung Perignys zeigt sich
die unmittelbare Anrede an den Dauphin, und von nun an tritt
42 Paul Ssymank.
der Gedanke in den Vordergrund, dass das Werk zur Erziehung
des Erbprinzen beitragen solle. Diese Idee rechnet Pellisson
dem Könige zum grossen Ruhmestitel in der Rede, die er am
3. Februar 1671 in der Akademie hielt, und in der er zum ersten
Male der Welt das Dasein der Memoiren verkündete.! Und seit
dem war das Lob der Denkwürdigkeiten, die indessen niemand
kannte, in aller Munde; ja die Akademie stellte 1677 eine darauf
bezügliche Preisfrage und bot dadurch Anlass zu einer Menge
Lobgedichte, von denen Dreyss einige zur Charakteristik dieser
Art von Huldigungspoesie völlig genügende Proben mitteilt, Ob
aber die Memoiren überhaupt jemals in die Hände des Dauphins
gelangt sind, ist unbekannt. 1714 übergab sie Ludwig XIV. dem
Marschall von Noailles, welcher sie 1749 in der Bibliothek des
Königs niederlegte.
Wenn nun auch die Denkwürdigkeiten von Ludwig XIV.
nicht selbst verfasst sind, so tragen sie doch durchaus das Ge-
präge seines Geistes. In dem Teile, den Perigny endgiltig ab-
schloss, denkt der letztere wohl für den König, aber nicht, ohne
von ihm kontrolliert zu werden; dieser prüfte jedes Heft und
nahm die Ideen an oder verwarf sie (Dreyss Il 496). Bei der
Revision Pellissons ist der Monarch zur Hälfte beteiligt; er ist
sogar den einzelnen Seiten mit dem Bleistift gefolgt. Er erscheint
somit für den Inhalt der Denkwürdigkeiten durchaus verantwort-
lich, und man ist berechtigt, darin einen wirklichen, getreuen
Ausdruck seiner Gedanken zu erblicken. Er zeigt sich voll-
kommen so, wie ihn Ranke in seiner „Französischen Geschichte“
! Ueber das Tagebuch für 1666 und 1667 s. Dreyss, Einl. S. 86f. Ueber
die Entstehungszeit der Memoiren dieser Jahre ebd. S.31. Ueber Colberts
Denkschrift ebd. S.8f. Ueber die Memoiren für 1661 und 1662 ebd. S. 144.
Vergleichung der Stile Perignys und Pellissons ebd. S. 42. Ueber den ur-
sprünglichen Zweck der Memoiren ebd. 8. 28. Die Stelle von Pellissons
Rede lautet: Ce monarque choisit pour cette éducation royale tout ce qu'il peut
découvrir de plus éclairé, de plus sage, de plus droit, de plus ferme, de
plus généreux, de plus capable, de plus savant, comme s’il n’y devoit plus
penser lui-même; il y pense comme si personne ne le devoit seconder dans
ce travail, jusqu'à mettre par écrit, pour ce cher fils, et de sa main, les
secrets de la royanté et les leçons éternelles de ce qu'il faut éviter ou suivre;
non plus seulement père de cet aimable prince, ni père des peuples mêmes;
mais père à tous les Rois à venir. Zuerst gedruckt 1671. Abdruck bei
Pellisson-d’Olivet: Histoire de l’Academie françoise (éd. Livet 1858) I S. 344,
Dreyss (Einl. S. 183) giebt die Stelle gekürzt.
Das Bild e vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 43
charakterisiert: „Er wollte nicht allein ein weiser oder ein ge-
rechter oder ein tapfrer Fürst sein: nicht allein vollkommen frei
von fremdem Einfluss, unabhängig im Innern, gefürchtet von
seinen Nachbarn, sondern alle diese Vorzüge wollte er zugleich
besitzen. Er wollte nicht allein sein, noch viel weniger bloss
scheinen, er wollte beides: sein und dafür gelten, was er war.“
L Würde, Rechte und Gewalt des Fürsten.!
Ludwig XIV. hat die denkbar höchste Auffassung von der
Würde seines Königtums. Er ist durchdrungen von dem streng
absolutistischen Gedanken, der seit den Tagen der Renaissance
auf dem gesamten Festland Eingang gefunden und den in Frank-
reich besonders Richelieu und Mazarin nach der Niederwerfung
der bewaffneten Mächte der mehr republikanischen, die Volks-
suveränität anstrebenden Hugenotten und des mittelalterlich
feudalen Adels zur vollen, allgemeinen Geltung gebracht hatten.
Mit dieser auf dem römischen Rechte fussenden Anschauung von
der Allgewalt des Fürsten verbindet sich zugleich die christliche
Idee vom Monarchen als dem Erwählten Gottes?, — eine im Mittel-
alter verbreitete Theorie, die im 16. Jahrhundert wiederholt heftig
bekämpft worden war. Mit dem Erstarken des Königtums kam
sie allmählich zu neuer Geltung? und ward etwa zu Richelieus
Zeit und besonders durch ihn zum Gesetz, ja zu einer Art Dogma
erhoben (Av. I 179 f.), das später Bossuet aus der Bibel abzuleiten
und zu begründen suchte.* Ludwig XIV. glaubte geradezu, wie
1 Im Folgenden bedeutet ein J, dass die Stelle dem Tagebuche (journal)
entlehnt ist, ein P, dass sie der Fassung Pellissons entstammt, ein S, dass.
sie den von Dreyss zu besonderen Supplementen vereinigten Nachträgen
und Entwürfen angehört. Den Oeuvres von 1806 entnehme ich ausser
einigen Briefstellen manches aus der Conversation de Louis XIV. (aus der
Redaktion Pellissons) und aus der Denkschrift für Philipp V. von Spanien. —
Über die Entwickelung des Begriffs der Suveränität seit Bodin s. die Schrift:
„Der Suveränitätsbegriff bei den französischen Theoretikern“
von M. Landmann (Leipzig 1896‘, der auch den Ideen Ludwigs XIV. ein
Kapitel widmet (S. 107—110).
? Ueber die Grundideen der absoluten Staatslehre vgl. Sorel I 12f.
3 Avenel: Richelieu et la monarchie absolue I 181. E. Marcks: Gaspard
von Coligny 1892 I 184. Landmann a. a. O. S. 62.
“ Politique tirée des propres paroles de l’Ecriture sainte, Buch 1—6
echon 1677—78 verfasst, veröffentlicht 1709.
44 Paul Ssymank.
Lemontey sagt!, ganz naiv und bestimmt an seine eigne Göttlich-
keit. Nach ihm liegt im Wesen des Königs etwas Geheimnis-
volles, Erhabenes, was bei den Menschen heilige Scheu erweckt.
Der Monarch ist eine geheiligte Persönlichkeit (1806 II 435),
„une vivante image de celui qui est tout saint, aussi bien que
tout puissant.“? Gott allein verdankt er Krone und Szepter (11285),
das Glänzendste, was es auf Erden giebt (1661 II 423). Derselbe
hat ihm Völker und Staaten anvertraut (P II 371) und seinem Ge-
horsam untergeordnet und die Autorität des Staats seiner Macht-
vollkommenheit überwiesen und unterworfen.” Die Krone nun
kann dem Fürsten auf verschiedene Weise verliehen werden.
Karl der Grosse z. B. erhielt den Vorrang unter den Herrschern
seiner Zeit nicht durch Wahl, sondern durch seinen Mut und seine
Siege, worin die Wahl des Himmels selbst besteht, wenn er be-
schlossen hat, andre Mächte einer einzigen zu unterwerfen.” Dem
französischen König der neuern Zeit gebührt seine Würde durch
die Staatsgesetze und die Rechte des Bluts (1666 S II 13), durch
das Recht der Geburt (166) und der Erblichkeit (P S H 451).
Er empfängt sie nicht etwa erst durch die Salbung in Reims:
aber durch diese Feierlichkeit wird sie dem Volk offenbart (de
claree) und erscheint dann im Monarchen erlauchter, unverletz-
licher und heiliger (PS II 450). Die Absetzung und Gefangen-
haltung eines Suveräns durch seine Unterthanen trägt den Cha-
rakter eines verabscheuungswürdigen Anschlags (detestable attentat,
1667 11 285); ja jede Auflehnung gegen ihn ist unendlich ver-
brecherisch. Sie stellt sich zugleich dar als einen Ungehorsam
gegen den Willen Gottes, nach dem jeder als Unterthan Geborne
ohne weitere Prüfung zu gehorchen habe. Gott allein, der den
1 Lemontey: Essai sur l'établissement monarchique de Louis XIV. 1818.
Deutsch nach der 2. Ausgabe. Leipzig 1830 S. 109.
2 1667 II 287. Richelieu sagt in seinen Denkwürdigkeiten: „Les Rois
sont les vives images de Dieu ... La majesté royale est la seconde après
la divine (Avenel I 177).
8 Einleitungsworte von Ludwigs Ordonnanzen bei G. Koch: Die „un-
umschränkte‘ Monarchie Ludwigs XIV. Berlin, Progr. 1888 S. 2 — „la
légitime autorité que les rois ont reçu du Ciel sur leurs sujets", sagt
Richelieu: Testament politique (6. Ausg. 1709 I 22).
+ PS IT 449; s. auch Sorel I 12f.
5 1667 II 285. Auch schon Le Bret sagt in seinem Werke: De la
Souveraineté du Roy (1632): „I faut tenir pour maxime que bien que le
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 45
Herrscher eingesetzt, hat das Recht, dessen Handlungen zu prüfen:
er allein ist Richter über denselben (P S II 444). Nur ihm und
ausserdem sich selbst (1666 S II 63) schuldet somit der König
Rechenschaft von seinem Thun, sonst aber niemandem auf der
Welt (PS II 436). Und so im Bewusstsein, einen durchaus gött-
lichen Beruf zu erfüllen, und ausgerüstet mit einer Gewalt, die
einen Teil der höheren, göttlichen Macht darstellt, erscheint der
Monarch als Stellvertreter Gottes auf Erden‘, ja es giebt gewisse
Funktionen, wo er sozusagen Gottes Platz einnimmt und auf ihn
etwas von dessen Eigenschaften überzugehen scheint (II 238f.).
Der König steht da, weit erhaben über die gewöhnlichen
Regeln, in einer höhern Sphäre, durch den schier unendlichen
Abstand der Geburt, des Ranges und der Macht von seinen Unter-
thanen getrennt (PI1567). Er findet keinen Unterschied zwischen
den Schwächsten und den Mächtigsten; ihm gegenüber sind alle
gleich und zeigen dieselbe Unterwerfung (SU 143). Aber seine
Majestät besteht nicht darin, dass er vor dem Volk unsichtbar
bleibt wie die morgenländischen Despoten, welche aus der Ferne
durch Furcht und Schrecken über eine an Knechtschaft gewöhnte
Menge herrschen.* Der eigentümliche Charakter von Ludwigs
Idealmonarchie zeigt sich vielmehr in dem freien und leichten
—
Prince souverain outrepasse la juste mesure de sa puissance, il n'est pas
permis pour cela de lui résister (S. 512).
1 1667 II 285 und die Aeusserung Richelieus bei Avenel I 180. Salmasius,
der zur Verteidigung Karls I. seine Defensio Regia 1649 schrieb, und den
Landmann (S. 60) als den Repräsentanten der höchstmöglichen Steigerung
des Prinzips der Herrscherallmacht vor Ludwig XIV. bezeichnet, sagt: „Rex
a nemine judicari potest nisi a Deo et nulli nisi Deo actuum suorum rationem
reddere tenetur (Landmann S. 49). Das Merkmal der Unverantwortlichkeit
bildet das „caput et fundamentum“ seines Werkes (ebd.).
” Exercant ici-bas une fonction toute divine (I 116). Und 1667 II 285;
1661 IT 422; 1661 II 422; 1667 II 285.
3 Élevé au-dessus des règles ordinaires (1666 S II 126). Étant posté
dans une sphère supérieure (II 239).
‘ P II 567. Diese Stelle scheint eine verblasste Reminiszenz an Kap. 4
von Machiavellis „Principe“ zu sein, wo eine Parallele zwischen dem fran-
zösischen Staate und den morgenländischen Despotien gezogen wird. Der-
selbe Gedanke wie oben im Text findet sich auch bei Richelieu: „De vouloir
régner par la crainte, moyen très-mauvaise pour retenir cette nation, aussi
ennemie de la servitude qu'elle est portée à une honnête obéissance
(Avenel I 170).
46 Paul Ssymank.
Zugang der Untergebenen zum Fürsten (1667f. IT 162; H 226).
Das Königtum ist durchaus patriarchalisch. Volk und Herrscher
verbindet trotz allen Unterschieden eine Art Gleichberechtigung
(égalité de justice), welche zwischen ihnen sozusagen eine milde
und schickliche Geselligkeit erhält (une société douce et honnête
P 11567.) Der Staat stellt einen harmonisch gebildeten Organis-
mus dar, dessen Haupt der Suverän, dessen Glieder die Unter-
thanen sind (P II 531). Ein solcher Staat nun, wo sich ein wirk-
liches, inneres wechselseitiges Verhältnis! zwischen Fürst und
Volk herausgestaltet hat, trägt in sich die Gewähr ewiger Dauer,
was auch die Schüler Machiavellis, „ces politiques les plus in-
téressés, les moins touchés de l’équité, de la bonté et de l'honneur“,
von Frankreich prophezeit haben; die Despotien dagegen, wo der
Schrecken herrscht und die Fürstenlaune das einzige Gesetz bildet,
sind zwar schwerer zu erschüttern (entamer), doch ist für sie
auch die erste Wunde tötlich, da jeder Unterthan den Wechsel
wünscht und ihn begünstigt, sobald er darauf hoffen kann (P 567).
Der Wille des Königs vertritt das höchste positive Gesetz.
Der Fürst hat die Vollmacht, alles zu thun (1195). Von seinen
Entschlüssen hängen gleicher Weise das Schicksal der Privaten
wie das Glück des Staats ab (le sort des particuliers et la fortune
publique, S II 65). Er ist suveräner Schiedsrichter über Glück
und Verhalten der Menschen (1667 II 288). Geboren, um alles
zu besitzen und allem zu befehlen (II 230), verwaltet er als
„seigneur absolu“ (1209) den Staat und dessen ganzen Besitz.
Ihm gehört alles mit gleichem Rechte’; über die weltlichen wie
auch über die geistlichen Güter hat er volle und freie Verfügung
(1209), und es ist nur ein irriger Glaube, dass die Kirchengüter
frei seien; denn deren Stifter haben nie das Recht oder die Macht
besessen, sie von den auf ihnen ruhenden Verpflichtungen zu be-
freien (1210). In dieser Anschauung zeigt sich die folgerichtige
Ausgestaltung des Gedankens von der absoluten Staatsgewalt.
Der Keim dazu liegt in der mittelalterlichen Lehnsverfassung,
welche neben dem der Antike entnommenen Staatsgedanken und
der christlichen Idee vom Fürsten als dem Erwählten Gottes das
1 Comme nous sommes à nos peuples, nos peuples sont à nous (PS IT 442).
? I 250. Es ist auch bezeichnend, dass Ludwig stets sagt: mon État,
mon royaume.
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 47
dritte Hauptelement der absoluten Staatslehre bildet." Ludwig XIV.
erfuhr in der ersten Hälfte seiner Regierung eine weitgehende,
wenngleich nicht allseitige Billigung seiner Ansicht, Besitzer
Frankreichs zu sein?; dieselbe stand seit Richelieus Zeit und durch
dessen Wirken? im grossen Ganzen im Einklang mit den Ideen
jener Epoche, während sich im Jahrhundert vorher die monar-
chistisch gesinnten Staatsrechtslehrer wie Jean Bodin, ja sogar
noch der Staatsrat Le Bret unter Richelieu nachdrücklich da-
gegen ausgesprochen hatten.?
1 Sorel I 12f. Avenel I 16f.
? S. ausführlich bei G. Koch: Beiträge zur Geschichte der politischen
Ideen 1892 I 12. Claude Joly veröffentlichte 1665 eine Abhandlung, worin
— die Freiheit des Privateigentums wird damit vorausgesetzt — er das
Recht, Steuern aufzulegen, dem Volke zusprach, von dem auch — durch
Wahl nämlich — die Macht des Königs komme (Dreyss Einl. S. 84). Und
sogar Bossuet erklärt in seiner „Politique“ (S. 405): „La propriété des biens
est légitime et inviolable" (Landmann S. 99f). In späterer Zeit ward der
Widerspruch lauter: „Dire qu'un prince est arbitre de la vie des hommes,
— sagt La Bruyère — c'est dire seulement que les hommes, par leurs
crimes, deviennent naturellement soumis aux lois et à la justice dont le
prince est le dépositaire: ajouter qu'il est maître absolu de tous les biens
de ses sujets, sans égards, sans compte ni discussion, c'est le langage de
la flatterie, c'est l'opinion d'un favori qui se dédira à l'agonie (Caractères
du souverain).
3 „Ich finde die Grundsätze völlig verändert, sagte jemand nach dem
Tode des Kardinals, ich habe sagen hören, dass unsere Güter nicht dem
König gehören.“ Nach Tallement des Réaux bei Avenel I 186. Bezeichnend
ist auch die Stelle bei Salmasius: „Ut ergo reges servi sunt ac ministri Dei,
ita subjecti regis servi sunt eius ac ministri“, eine Anschauung, mit der die
Forderung des Privateigentums unvereinbar ist (Landmann S. 61 und S. 82f.).
* ‚Ad reges potestas omnium pertinet, ad singulos proprietas", sagt
Bodin, und der Monarch, welcher diese Vorschrift verletzt, um seine Unter-
thanen zu berauben, handelt nicht kraft der Oberhoheit, sondern es ist
besser zu sagen, „par force et par armes", was das Recht des Stärkeren
und der Diebe ist (s. Baudrillart: Jean Bodin et son temps H 273 und
Landmann S. 55 f., 82). Nach Le Bret steht dem Fürsten die Suveränität
unbedingt zu: „Les Roys ont une souveraine autorité sur les hommes, sur
la terre, sur la mer, et sur toutes les choses qui sont en cette plus basse
partie de l'univers (S. 697). Nicht so das Eigentumsrecht. „Quelques
anciens par une honteuse et servile flatterie ont mis en avant que les sujets
ne possédoient leurs biens qu’à tiltres de précaire et d’usufruict, et que la
proprieté en appartenoit au Prince par droict de Souveraineté (S. 632."
Nur wenn es das öffentliche Wohl erheischt, kann der Fürst die Privaten
zwingen, ihre Güter dem Staate zu überlassen (S. 635).
48 Paul Ssymank.
Der Monarch ist das Haupt, dem allein es zusteht, zu er-
wägen und zu beschliessen (1666 S II 7); die Meinung seiner Rat-
geber nimmt er nur an, weil es ihm gefällt (1668 II 339). Seine
Stelle kann durch keinen als ıhn selbst richtig ausgefüllt werden
(P II 526); er vermag auch seinen Rang mit niemandem zu teilen;
er ist der einzige Suverän im Staat (I 129; S II 15), und die
Suveränität ist dem Königtum so wesentlich und der fürstlichen
Person so eigen, dass sie auf keine andre übertragen werden
kann (P S 11439), — ein Gedanke, den Le Bret (S. 71) in
der knappen Formel: „Die Suveränität ist ebensowenig teilbar
wie der Punkt in der Geometrie“ zusammengefasst hatte. Auf
den Willen des Volks kommt es nicht an; dessen Thun be-
schränkt sich lediglich darauf, die ihm gegebenen Befehle auszu-
führen (S 117). In gänzlicher Unterwerfung hat dasselbe all seine
Angelegenheiten dem Fürsten anzuvertrauen, der es schützt und
auch bei etwaigen Beleidigungen allein die Rache ausübt
(1666 f. 128). Sogar die persönliche Freiheit fehlt den einzelnen. !
Nur in der völligen Vereinigung aller Autorität in der Person des
Herrschers beruht Glück und- Ruhe der Provinzen (1661 II 403);
und es hiesse geradezu die Ordnung der Dinge verkehren, wollte
man den Unterthanen die Beschlüsse, dem Suverän die Unterwürfig-
keit zuerteilen (1666 SIT 7). Den König durch eine Volksvertretung
wie etwa das englische Parlament beschränken wollen und ihn
zwingen, von seinen Völkern das Gesetz zu nehmen, das ist das
tiefste Unglück für einen Monarchen; es bedeutet, ihn der Un-
bescheidenheit einer versammelten Volksmasse (à lindiseretion
d'une populace assemblée) preisgeben (1666 S II 6—8).
In Ludwig XIV. findet, wie Bluntschli bemerkt?, „das ge-
samte Staatsgefühl und Staatsbewusstsein von Frankreich den
höchsten alles zusammenfassenden Ausdruck. Der Staat ist in
ihm personifiziert.“ Und dies hat seinen charakteristischen epi-
grammatischen Ausdruck in der bekannten Formel: „L’Etat, c’est
moi!“ ein Wort, das allerdings der historischen Echtheit ermangelt?,
1 C'est une grande erreur parmi les princes de s'approprier certaines
choses et certaines personnes comme si elles étaient à eux d'une autre
façon que le reste de ce qu'ils ont sous leur empire I 250. — Wie beim
Eigentum, dasselbe Resultat wie in Hobbes Leviathan.
2 Deutsches Staatshandbuch VI 449.
® Chéruel: Histoire de France sous le ministère de Mazarin II 253.
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Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 49
aber durchaus im Sinne des Königs erfunden ist. Ludwig
verwirklicht, wie es Matter treffend bezeichnet, eine Art orienta-
lischen „Königspantheismus“. Untrennbar sind Staat und
Herrscher von einander, ihre beiderseitigen Interessen decken
sich vollkommen, und nur eine irregeleitete Einbildungskraft
(fausse imagination) kann sie trennen wollen.’ „An den Fürsten
allein werden alle Wünsche gerichtet; er empfängt alle Zeichen
der Hochachtung; er allein ist der Gegenstand aller Hoffnungen;
man verfolgt nichts, man erwartet nichts, man thut nichts als
durch ihn. Man betrachtet seine Gunstbeweise als einzige Quelle
aller Güter; man glaubt nur in dem Masse sich zu erheben, als
man sich seiner Person oder Achtung nähert; alles übrige ist
niedrig, ohnmächtig, fruchtlos (1666 S II 17).
Bezeichnenderweise hat der König zum Wappenzeichen das
Bild der Sonne gewählt?, und zwar in dem vollen, stolzen Be-
wusstsein, dass nichts der erhabenen, der irdischen Welt ent-
zogenen Majestät eines wahren Fürsten entspräche als dieses Ge-
stirn. Die Einzigart der Sonne; der sie umgebende Glanz; das
Licht, welches sie den andern, wie ein Hof sie umringenden Ge-
stirnen spendet; die gleiche und rechte Verteilung dieses Lichts
ın den verschiedenen Weltgegenden; das Gute, was sie allerorts
schatit, indem sie unablässig Leben, Freude, Thätigkeit hervorruft;
ihre unaufhörliche Bewegung, wobei sie gleichwohl stets ruhig
erscheint; dieser beständige unveränderte Lauf, von dem sie sich
nimmer entfernt: dies alles macht sie zum lebendigsten und
schönsten Bild eines grossen Monarchen (1666 P II 570).
Il. Das persönliche Verhalten des Fürsten.
Wohl gehört dem Könige seine Würde durch das Recht der
Geburt und niemand darf sie ihm nehmen, ohne ein Verbrechen
zu begehen, aber der hohe Rang ist nie fester begründet oder
besser gesichert, als wenn er durch ein seltenes Verdienst ge-
stützt wird (1666 SII 16). Die eigne Tüchtigkeit nur macht den
1 PS II 444. s. Bossuet: Politique VI Satz 1,2: „Tout l'État est en
la personne du prince. On doit au prince les mêmes services qu'à sa patrie.
D n'y a que les ennemis publics, qui séparent l'intérêt du prince de l'in-
térêt de l'État. Ueber die oben zitierte Stelle s. M. J. Matter: Histoire
des doctrines morales et politiques des trois derniers siècles Par. 1836 II 338.
? Faber: Symbol und Devise Ludwigs XIV. Progr. Mühlhausen i. E. 1878.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. +
50 Paul Ssymank.
wahren Wert des Monarchen aus, und Ludwig XIV. verfehlt nicht,
den Dauphin eindringlich darauf hinzuweisen (SII 18; P II 542).
Eine der ersten Pflichten des Fürsten besteht darin, dass er
über den Vorrang, welcher die Hauptschönheit seiner Stellung
ausmacht, mit Eifersucht wacht Es gilt nicht nur sein eignes
Interesse, sondern es handelt sich zugleich um ein Gut, das auch
seinen Nachfahren gehört (GH 14f), und das er diesen unver-
mindert zu hinterlassen verpflichtet ist (S II 8); denn die Krone
besitzt er nicht als Eigentümer, sondern bloss als Verwalter
(depositaire), oder um einen bezeichnenden Ausdruck Pellissons
zu gebrauchen!, als Fideikommissar, um sie seinen Nachfolgern
zu überlassen (S II 15; P II 542). Ihnen, sowie der Weltgeschichte
schuldet er Rechenschaft von seinem Handeln (S II 15 40;
P 11372, 542). Selbst kleinliche Ettikettenfragen haben für die
Stellung des Monarchen die höchste Bedeutung. Er darf keinem,
nicht einmal dem nächsten Anverwandten, das Geringste gestatten,
was diesen seinem eignen Range nähern könnte.” Er muss so
hoch über den andern stehen, dass keiner mit ihm verwechselt
oder auch nur verglichen werden kann, und man vermag nicht,
ohne dem ganzen Staatskörper zu schaden, dem Herrscher die
mindesten Zeichen der Ueberlegenheit zu nehmen, die ihn von
den Unterthanen unterscheiden (1666 S II 15).
Um nun sein Ansehn völlig zu wahren und in sich alle
Machtfülle zu vereinigen (1661 II 386), muss der Fürst ängstlich
bestrebt sein, jegliche Konkurrenz vom Thron auszuschliessen.
An seiner Seite darf er keinen Mitregenten dulden, auch seiner
Gemahlin oder seinen etwaigen Geliebten keinen Einfluss auf die
Regierungsangelegenheiten gestalten 3 Ebenso dürfen auch die
1 Histoire de Louis XIV. 1749. Bd. II 121.
? Je ne crois pas lui pouvoir accorder ce qui semblerait l’approcher de
moi (I 129), sagt Ludwig XIV. von seinem Bruder.
3 S. Anmerkung 2.
4 La reine est votre première sujette; en cette qualité et en celle de
votre femme; elle doit vous obéir (Ludwig XIV. an Philipp V. von Spanien,
13. Nov. 1701). — Die Geliebten dürfen nur von Dingen reden, „qui sont
purement de plaisir“. „Que le temps que nous donnons à notre amour, ne
soit jamais pris au préjudice de nos affaires ... qu'en abandonnant notre
cœur, il faut demeurer maître absolu de notre esprit, que nous séparions
les tendresses d'amant d'avec les résolutions de souverains, que la beauté
qui fait nos plaisirs n'ait jamais la liberté de nous parler de nos affaires,
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 51
Prinzen des Königshauses, welche zum Vorteile des Staats in
enger Verbindung mit dem Herrscher stehen (S II 10) und keinen
andern Zufluchtsort als den Hof, keinen andern Sicherheitsplatz als
das Herz ihres Monarchen haben sollen (1 130), niemals eine das
fürstliche Ansehn mindernde oder einschränkende Macht besitzen.!
Jedem der einzelnen Stände hat der König seine gesetzlichen
Grenzen anzuweisen, und keinem darf er gestatten, sie zu über-
schreiten. Die höhern Gerichtshöfe haben das Ansehen, das sie
durch sein Vertrauen geniessen, lediglich dazu zu verwenden, seinen
Unterthanen Recht zu sprechen, nicht aber sich selbst Recht zu
schaffen.” Und der Geistlichkeit, welche geneigt ist, sich em wenig
zu viel auf die Vorteile ihres Berufs einzubilden® und zuweilen
unter Berufung auf den geheimnisvollen Namen „Freiheiten der
Kirche“ ihre festgesetzten Pflichten zu vermindern sucht, darf der
Monarch nur erlauben, was ihren Beruf angeht: die Feier der heiligen
Mysterien und die Verbreitung der Lehre des Evangeliums.‘
Auch unterlasse es der Monarch, sich einem Günstling völlig
anzuvertrauen (P II 562). Besonders aber hüte er sich, wenn er
nicht alters- oder geistesschwach ist (1668 II 337), vor einem
ersten Minister, dem er offen die Entscheidung aller Dinge über-
giebt (II 271), und der leicht die fürstliche Würde zum blossen
ni des gens qui nous servent, et que ce soient deux choses absolument
séparées (1667 S II 315). Und seine Minister forderte er feierlich auf, wie
Charles Perrault in seinen Memoiren erzählt (bei Dreyss II 310f.), ihm zu
sagen, wenn ein Weib in seiner Regierung Einfluss gewönne; er würde sich
dann von ihr in 24 Stunden losreissen. Und in der That haben die Frauen,
die Ludwig während seiner Glanzzeit liebte, Frl. von La Valliere und Frau
von Montespan in den eigentlichen Gang der Regierung nicht einzugreifen
vermocht; erst der Frau von Maintenon war es vorbehalten, bei dem altern-
den Monarchen auch in dieser Richtung Erfolge zu erzielen.
! Hier berührt sich Ludwig mit Le Bret, der den Brüdern und Kindern
des Königs wohl hohe Achtung und fast gleiche Vorrechte wie dem Fürsten
zuspricht, sie aber bezüglich der Macht auf gleiche Stufe mit den übrigen
Unterthanen stellt (S. 57).
? Aehnlich sagt Richelieu (Test. pol. I 187): Il ne faut autre chose que
restreindre les officiers de justice à ne se mêler que de la rendre aux sujets
du Roi, qui est la seule fin de leur établissement ... Il ne faut rien
souffrir de ces grandes compagnies qui puisse blesser l'autorité souveraine.
3 Les gens d'église sont sujets à se flatter un peu trop des avantages
de leur profession.
41 208f. Auch Le Bret (S. 88) stellt die Geistlichkeit in Hinsicht auf
die königliche Suveränität den anderen Unterthanen gleich.
A3
. 52 Paul Ssymank.
Titel herabzudrücken vermag (1661 II 386). Die Minister, welche
er wählt, sind wohl seine Vertrauten; ‘er darf jedoch nimmer
aufhören, ihr Herr zu sein. An seiner fürstlichen Autorität dürfen
sie nie Teil haben. Was sie für seine Dienste thun, soll ihm
unbedingt zugeschrieben werden, und es darf nie den Anschein
haben, als ob die ‚guten Ratschläge ihm Klugheit vermittelten,
- sondern dass seine Klugheit allein gute Minister bilde (16668 IL 12f.).
Immer müssen die Minister als seine Geschöpfe (créatures) da-
stehen, und wenn es auch im Interesse seiner eignen Grösse liegt,
dass ein Abglanz davon auf sie übergehe, so darf dies doch
niemals im Uebermass geschehen (1667 II 266f.).
Besonders darauf muss der Monarch achten, dass er bei den
Entscheidungen nicht im mindesten beeinflusst wird (III 271 f., 342),
sondern diese durch sich selbst trifft. ‘Wie bedeutend auch die
Einsicht seiner Ratgeber sein mag, er muss sie immer als der
seinen untergeordnet betrachten (1666 S II 45). Da er hoch über
den andern Menschen steht, so sieht er die Gegenstände, welche
sich darbieten, vollkommener (1667 II 238), ja er erblickt und
erkennt manches, was man nur von seinem erhöhten Standpunkt
aus beobachten kann (DU 371). Die Entscheidung nun, die er
treffen muss, bedarf den Geist eines Herrn, und es ist unver-
gleichlich leichter als das aufzutreten, was man ist, denn nach-
zuahmen, was man nicht ist (wie die Minister, P S II 435).
Die allen sichtbare Stellung des Fürsten hat unvermeidlich
zur Folge, dass auch seine Fehler mit voller Schärfe hervortreten.
„Die Könige, die suveränen Schiedsrichter über Glück und Ver-
halten der Menschen, werden selbst immer am strengsten beur-
teilt und am neugierigsten beobachtet“. Und es ist somit einer
der grössten Irrtümer, worein ein Monarch verfallen kann, zu
denken, dass seine Mängel verborgen blieben, oder dass man sich
geneigt zeigen werde, sie zu entschuldigen; er muss vielmehr
damit rechnen, dass ihm der Neid der Welt eher noch Fehler
andichtet, von denen er frei ist (1667 II 288f). Um nun wahr-
haft unabhängig zu sein und über den andern Menschen zu
stehen (1667 II 289f.), darf er nichts befehlen oder ausführen,
was an sich des Charakters, den er trägt, und der Grösse des
Staats unwürdig ist (1679 II 519); alles, was er nur mit Schande
gestehen kann, muss er in der Oeffentlichkeit, wie im Geheimen
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 53:
vermeiden (J. 143). Auch soll er bei. allen. Entschlüssen in. erster
Linie prüfen, was ihm den, allgemeinen, Beifall verschaffen oder
entziehen kann, ohne davor Scheu, zu empfinden, sich der öffent-
lichen Stimme zu unterwerfen (1667 II 239) Nur auf diese
Weise vermag er Sorge dafür zu tragen, dass: sein guter Ruf
befestigt wird, dieses edle und kostbare Gut, das immer dag ge-
brechlichste der Welt bleibt. „Es genügt nicht, sagt Ludwig XIV,
es erworben zu haben, wenn man nicht ununterbrochen über
seine Erhaltung wacht. Diese Achtung, welche nur durch eine
Reihe guter Handlungen zu stande kommt, kann durch einen
einzigen. Fehler in einem Augenblick zerstört werden. Ja oft
ist es schon genug, dass sich unser Glück vermindert, um die
Achtung vor unsrer Tüchtigkeit geringer werden zu lassen; und
wie es einem Glücklichen widerfährt, dass alle Vorteile, die er
vom Himmel empfangen hat, bei den Leuten zu seinem Ruhme
beitragen, so trifft es ebenso die Unglücklichen, dass man ihnen
als Mangel an Klugheit alles anrechnet, was gegen ihre Wünsche
geschieht (1667 II 231)“.
Schon die Staatsrechtslehrer und Dichter Frankreichs im.
seehzehnten Jahrhundert — katholische wie hugenottische —
hatten sich energisch gegen die Anschauung vom Fürsten ge-
wandt, wie sie der Florentiner Machiavelli ausgesprochen, der
keine Religion und Moral als über dem Staate stehend aner-
kennt, der fordert, dass der Herrscher von beidem mindestens
aber den Schein wahre!, um es als politisches Mittel zur leichtern
Regierung der Ungebildeten gebrauchen zu können, der sogar
ein Verbrechen im Interesse des Fürsten mit den Worten be-
schönigt: „Wenn die That ihn anklagt, so mag ihn der Erfolg
entschuldigen“.? Sie fordern dagegen alle gleichmässig, wie auch
ihre Nachfolger z. B. Bossuet, dass die Grundlage des fürstlichen
Handelns durchaus auf der Tugend beruhe, die unbedingt über
dem Monarchen stehe. „Un roi sans vertu porte le sceptre en
vain!“ Mit diesen Worten wendet sich das Haupt der Plejade,
1 Il Principe c. 18: A un Principe non è necessario avere tutte le
soprascritte qualità; ma à ben necessario parer d’averle....Deve.. avere
un Principe gran cura che non gli esca mai di bocca una cosa che non sia
piena delle sopraseritte einque qualità; e paia, à vederlo ed udirlo, butto
pietà, tutto fede, tutto integrità, tutto umanità, tutto religione.
? Discorsi 19: Conviene bene, che, accusandolo il fatto, lo effetto lo scusi.
54 Paul Ssymank.
Ronsard, in seinem „Manuel d'instruction pour l'adolescence du
Roi Tres-Chretien Charles IX (1564) an seinen König; und wenn
Jean Bodin den altrömischen Satz: „Princeps legibus solutus!“
wiederholt, so versteht er darunter nur das sogenannte positive
Gesetz, nicht aber die göttlichen und natürlichen, denen nach
seiner Meinung auch der König unterworfen ist.’
In Bezug auf das Privatleben des Fürsten hat Kardinal
Richelieu in seinem „Politischen Testament“ (115) den Satz aus-
gesprochen: „Nichts ist für ein Gemeinwesen nützlicher als das
tadellose Leben (la bonne vie) der Fürsten, welches ein redendes
und verpflichtendes Gesetz ist“, und die Aeusserung Le Brets
klingt ebenfalls sehr ernst.” Auch nach der Meinung Ludwigs XIV.
kann ein Monarch nicht weise und lauter genug leben. Um
glücklich und ruhmvoll zu regieren, genügt es nicht, die allge-
meinen Angelegenheiten zu ordnen, wenn er nicht auch seine
Sitten regelt (1067 II 289), ein moralisch gutes Leben führt
(1667 J. II 201) und sich zu keinerlei anstössigen Uebertreibungen
(scandaleuses extrémités) hinreissen lässt (II 288) Die Ver-
derbnis seiner Sitten zieht ihm die Verachtung und Abneigung
seiner Unterthanen zu und giebt ihnen Veranlassung, Pläne gegen
ihn zu schmieden, an die sie sonst nimmer zu denken wagten
(1667 J. II 201).
Der Kônig soll immer — doch weiss Ludwig XIV. selbst
recht wohl, dass dies nur eine ideale Forderung ist — ein voll-
endetes Muster der Tugend sein (1667 S U 314), er muss die
letztere in ihrem vollen Umfange besitzen, d. h. alle Einzel-
tugenden, nicht nur eine davon ausüben; denn nur wer dies thut,
ist wahrhaft tugendhaft (P II 561). Die dazu nötige Selbstzucht
! Baudrillart S. 271. S. besonders auch Landmann S. 49f. Der Schotte
Barclay, ein Schüler Bodins, sagt, dass „der Fürst der Norm unterworfen
sei, aber nicht dem Strafgesetze“ :Landmann S. 49), was Bossuet (Polit.
S. 124f.) auch auf die göttlichen Gesetze ausdehnt.
? Les vices des Roys offencent davantage sa Majesté, et sont beaucoup
plus de dangereuse consequence que ceux des particuliers. Car les deffauts
de ceux-cy ne sont cogneus que de peu de personnes, mais les mauvaises
actions des Princes et des Potentats de la terre sont considerees de tout
le monde, et donnent une hardiesse aux subjects de les imiter et d’en faire
de semblables: elles corrompent insensiblement les bonnes mœurs, elles
bannissent la pudeur, l'integrité et toutes les autres vertus du milieu des
hommes (S. 701).
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 55
fällt allerdings einem Suverän unendlich schwer; ihm, der sich
erhaben über die gewöhnlichen Regeln sieht, ist jede Art der
Unterwerfung unbequem, und er bedarf mehr Kraft und Vernunft,
um sich selbst neue Gesetze aufzuerlegen (1666 S II 126f). Doch
ist die Idee der Tugend jedem Monarchen gleichsam eingeboren
und giebt, wie verwischt sie durch die Verderbnis der Zeit auch
sein mag, sogar dem schlechtesten eine Art Widerstreben gegen
das Laster (I 228f.).
Das Betragen des Fürsten erscheine immer unwandelbar
gleichmässig. Alles, was das Geschick ihm giebt oder nimmt,
darf nicht genügen, um bei ihm in Gesichtsausdruck oder Ge-
fühlen eine Aenderung zu bewirken. Auch soll er durchaus
leidenschaftslos dastehen, unzugänglich für alle Triebe, welche
das Thun andrer bestimmen, insbesondre für eine allgemein
menschliche „Schwäche“ (faiblesse): die Liebe. Die Vergnügungen
braucht er keineswegs zu meiden, nur darf er sich ihnen nicht
zu sehr hingeben.!
Was nun die Religion betrifft, so hatte diese auch Machiavelli
in seinem „Buche vom Fürsten“ hoch gestellt, aber nicht, weil
er ihr innern ideellen Wert zuerkannte, sondern weil das Volk
von ihr belebt würde und sie sich somit als gutes politisches
Mittel anwenden liesse, um die Menge im Zaum zu halten. Des-
halb soll ja auch der Herrscher, selbst wenn er innerlich keine
Frömmigkeit besässe, sich wenigstens äusserlich fromm stellen.
„Non è cosa più necessaria a parer d’avere che questa ultima
qualita“, äussert sich Machiavelli von der Religion (c. 18).
Richelieu dagegen sagt: „Le regne de Dieu est le principe du
gouvernement des États: et en effet, c'est une chose si absolument
nécessaire, que sans ce fondement il ny a point de Prince qui
puisse bien régner, ni d'État qui puisse être heureux (Test. pol. H 4).“
Auch Ludwig XIV. wendet sich entschieden gegen die rein auf
praktischen Nutzen gerichtete Ansicht Machiavellis. Allerdings
erkennt auch er als Staatsmann mit voller Klarheit, eine wie
wichtige politische Handhabe, um die Gemüter des Volks zu
fesseln, für den Fürsten, den Stellvertreter Gottes, diese geheiligte,
1 Ueber das immer gleichmässige Betragen des Fürsten: 1666 S II 67f.
Ueber die Leidenschaftslosigkeit: I 116; II 239; 1667 S II 315. Ueber das
Verhalten bei Vergnügungen: P II 568f.
56 Paul Ssymank.
unantastbare Persönlichkeit!, in der Religion, und gerade der
christlichen, ruhe. „Es giebt keine Maxime, heisst es in den
Denkwürdigkeiten, die durch die christliche Lehre besser be-
gründet ist als die von der demütigen Unterwerfung der Unter-
thanen gegenüber den Obern (1667 II 256)“. Und so bildet für
den Monarchen der Dienst Gottes den ersten Teil seiner Politik
(1661 IT 421), und die Unterwerfung, die er vor Gott zeigt, ist
die schönste vorbildliche Lehre bezüglich derjenigen, die man
ihm schuldet. Auch werden dann seine Untergebenen mit Recht
ein Abbild des Allerhöchsten in ihm erblicken (1667 II 287).
Zugleich aber muss er auch bedenken, dass alles, was er an Vor-
teilen vor den übrigen Menschen voraus hat, für ihn ein Grund
zur Unterwerfung ist, und dass er dem gegenüber, nach dessen
Gebot ihm Tausende von Menschen Ehrfurcht erweisen, nicht
Achtung genug zollen kann (1661 II 421f). Doch auch wenn
er sieht, wie wenig dauernd in Wahrheit die Güter sind, die er
am gesichertsten glaubt, und wie oft der Stolz eines Herrschers
unerwartet niedergeschmettert wird?: dann wird sein Denken un-
willkürlich auf diese weise Vorsehung (sage Providence) hinge-
leitet, welche in suveräner Weise und nach unerforschlichen
Gründen über seine Interessen verfügt (II 231).
Wohl soll der König überall, wo er die Macht hat, Gott
Verehrung verschaffen und dessen Ruhm erhöhen?; aber wenn
er gleich all’ seine Unterthanen dafür bewaffnet, die umgestürzten
Altäre Gottes wieder aufgerichtet und dessen Namen bis in die
entferntesten Lande verbreitet hat: dann hat er nur den einen
Teil seiner Pflicht gethan. Gott richtet auf diese glänzenden
und geräuschvollen Handlungen weniger sein Augenmerk als auf
die Vorgänge des Innern und verlangt besonders vom Herrscher,
dass er ihm sein Herz weihe (1667 II 422f).
Im Verkehre mit seiner Umgebung hüte sich der Monarch
vor offener, unbefangener Hingabe. Er thut zwar wohl daran,
wenn er den ihm Nahenden bereitwillig Gehör schenkt, denn
diese Gespräche verhelfen ihm zu ausgebreiteter Menschenkenntnis;
nur darf er nicht all das Gesagte glauben, insbesondere dann nicht,
1 S. S. 44.
2 1666 S II 143; 1667 II 231; P II 565. |
" Denkschrift für Philipp V.: „Faites honorer Dieu partout où vous
aurez du pouvoir; procurez sa gloire; donnez-en l’exemple (1806 II 460).
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 57
wenn es Lobsprüche für ihn sind. Für seine eigene Person sei
er bescheiden und demütig und scheue sich nicht, einen etwa
begangenen Irrtum einzugestehen. Im Verkehr mit seinen Unter-
thanen zeige er sich für geleistete Dienste erkenntlich und hüte
sich davor, selbst in den vertraulichsten, alltäglichsten Reden ein
unbedachtes Wort zu sprechen, wodurch irgend jemand ver-
letzt werden könne. In der Bildung stehe er seiner Umgebung
nicht nach. Die Künste und schönen Wissenschaften möge er
pflegen, ohne jedoch darüber seine Arbeit für den Staat zu ver-
nachlässigen, ganz besonders aber das Studium der Geschichte,
die für ihn eine wichtige Quelle der Belehrung ist.?
II. Die öffentliche Thätigkeit des Fürsten.
Immer muss sich der Monarch bestreben, dass das glänzende
Bild seiner Grösse nach allen Seiten hin auf den Flügeln der
Fama (aux ailes de la Renommée) getragen werde, und er zugleich
mit der Bewunderung seiner Unterthanen das Erstaunen der
Nachbarvölker bilde (1666 S II 17). Er darf nimmer vergessen,
wenn er — was nur wenige thun (1668 II 342) — sein Amt wirk-
lich voll ausüben will, dass bei dieser innigen Verschmelzung
von Staat und Persönlichkeit er nicht bloss alle Rechte besitzt,
sondern auch zahlreiche Einzelpflichten übernommen hat. Seine
Stellung verlangt die höchste Leistungsfähigkeit von seiner Kraft;
von ihm, dem Person gewordenen Staate, muss dessen Gesamt-
leben unbedingt ausgehen. — Auch muss der Suverän stets vor
Augen haben, dass sein Platz nur von ihm selbst richtig aus-
1 1 195. Auch Richelieu empfiehlt in den bereits zitierten „Maximes
politiques et fragments inédits“ S. 742f.: „Plus un homme est grand et
eslevé, plus il doit regarder à n'offenser personne, s'il ne veut avoir la
haine de tout le monde, estant chose certaine qu'on hait d'autant plus un
homme que moins se peut on venger de luy.“ Und (Test. pol. I 217): „I
est de la grandeur des Rois d’être si retenus en leurs paroles, qu'il ne
sorte rien de leur bouche qui puisse offenser les particuliers.“
? Ueber die weise Zurückhaltung des Fürsten: 1806 II 460; 1668 II 339f ;
P I 386. Vorsicht gegenüber den Meinungsäusserungen anderer: P II 433.
Vorsicht gegenüber Schmeichlern: I 138; 1661 II 394f.; 1806 P Il 435.
Persönliche Bescheidenheit: P II 541; P II 372. Erkenntlichkeit: P IT 383;
PS II 444. Vorsicht in den Worten: I 195f.; 1666 S II 65. Streben nach
Bildung: S II 66; S II 96f.; 1667 J II 162; P II 372 Ueber die Pflege der
Kunst und schönen Wissenschaften: P II 564f.
bn . Paul Ssymank.
gefüllt werden kann und die eigentlich fürstlichen Geschäfte so-
mit unerledigt bleiben, wenn er sich ihnen entzieht. An die
Stelle eines jeden Privaten dagegen können, falls diesem Wille
und Geschicklichkeit fehlen, tausend andere treten (P II 526).
Ludwig XIV. selbst hat einen hohen Begriff von dem, was
er mit derbem Ausdruck „Königshandwerk“ (metier de Roi) nennt;
er findet es „gross, edel, köstlich, wenn man sich würdig fühlt,
sich mit allem, wozu es verpflichtet, wohl abzufinden, aber zu-
gleich nicht frei von Mühe, Beschwerde und Unruhe“*. Doch
haben auch die Staatsangelegenheiten nichts mit den dornigen
und dunklen Stellen der Wissenschaft gemein, wo sich der Geist
meist zwecklos bemühe, sich mit Anstrengung über sich selbst
zu erheben, und wo ihn die wenigstens scheinbare Nutzlosigkeit
ebenso sehr wie die Schwierigkeit zurückstosse (P S II 428). Die
gesamte Persönlichkeit des Fürsten geht im Leben für den Staat
vollkommen auf, für dessen Wohl er geboren ist (1116). Das
starre altrömische: „Salus publica suprema lex!“ soll den Leit-
stern seiner Regierung bilden, „le seul pôle qu'il devoit regarder
(1806 P II 422).
Das Staatsinteresse soll allem vorausgehen. Ihm hat der Fürst
alle Sonderregungen zu opfern (1120), wobei er oft seinen Ge
fühlen Gewalt anthun muss (1108). Die Bande des Bluts gelten
nur wenig im Vergleich zu den Interessen der Krone und der
fürstlichen Pflicht. Der Staat muss dem Monarchen kostbarer
sein als seine Familie, die davon nur einen unbedeutenden Teil
bildet (JI 55; SIT 46). Auch darf es der Herrscher nie dahin
kommen lassen, dass ihn Sonderinteressen von seinem höchsten
Ziel abziehen und daran hindern, etwas Wichtiges aufs Beste zu
thun. Der Endzweck seines Handelns geht immer darauf hın,
die Grösse, das Wohl und die Macht des Staates zu begründen
(1679 II 518).
Bisweilen ist der Suverän genötigt, etwas gegen das all-
gemeine Gesetz zu thun, wobei er sich auf die Staatsraison stützt,
das erste der Gesetze nach dem übereinstimmenden Urteile der
ganzen Welt, aber zugleich das unbekannteste und dunkelste für
alle, die nicht regieren (P S II 444). Doch nicht bloss in diesem
Falle wird er Anstoss erregen, er kann auch sonst nicht alle zu-
frieden stellen (1136). Er muss immer die Folgen bedenken,
welche die Gewährung eines Wunsches haben kann, mehr denn
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 59
das Verdienst des Bittenden, weil das Wohl der Gesamtheit dem
der einzelnen vorzuziehen ist, und es giebt keinen so mächtigen
Fürsten in der Welt, der seinen Staat nicht zerstörte, wenn er
sich entschlossen hätte, nur den Verdienten alles zu gewähren
(1136). Diejenigen nun, denen er etwas abschlägt, bringt er
immer auf, und viele schreiben seiner üblen Stimmung oder seinem
schlechten Geschmack alles zu, was sich an Schwierigem in ihrer
Bitte findet (I 137). Wer dagegen in Betracht zieht, wieviel
Wünschen, Ungelegenheiten und Kundgebungen des Murrens die
Monarchen beständig ausgesetzt sind, wird sich weniger wundern,
wenn er in dem geräuschvollen Lärm einige von ihnen in Ver-
wirrung geraten sieht, und wird die achtenswerter finden, welche
bei diesen äussern Erregungen innerlich die Ruhe bewahren, die
zur vollkommenen weisen Anwendung der Vernunft nötig er-
scheint. Es bedarf sicherlich der Kraft, um immer das rechte
Gleichgewicht zwischen so vielen Menschen zu halten, die sich
alle bemühen, ihren Vorteil zu suchen (1135). Wohl ist es für
den Fürsten von Natur aus angenehmer, sich Dank statt Klagen
zuzuziehen, doch muss er sich dem Staat auch in dieser Hinsicht
opfern und dabei noch das Betrübende auf sich nehmen, dass
dieses Opfer nur wenig geschätzt wird (1137). Er kann sich
nur, indem er die üblen Reden einer gewöhnlichen Menge! ver-
achtet, mit dem Bewusstsein trösten, dass alle Tugenden ohne
Aufhören in sich selbst ihre Genügse und ihr Glück finden, un-
abhängig vom Erfolg der Handlungen, wozu sie raten (1666
S I 33).
Vielfach allerdings wird die üble Meinung der Menge sehr
bald durch die Vernunft zerstört und macht den Empfindungen
der Weisen Platz, die, zuletzt sogar vom Volk als wahr erkannt,
durch allgemeine Uebereinstimmung den festen und dauerhaften
Ruf begründen (1667 II 260). Geschieht dies aber nicht bei seinen
Lebzeiten, so muss es der Fürst der Geschichte überlassen, ein
gerechtes Urteil über ihn zu fällen, denn er selbst darf, solange
er lebt, nicht öffentlich Rechenschaft geben, ohne die geheimen
Triebfedern seines Handelns (le secret de sa conduite) zu zeigen
und so seine grössten Interessen zu verletzen (P I 372). Die
ITU ne faut pas toujours s’alarmer des mauvais discours du vulgaire
(IT 260).
60 Paul Ssymank.
Geschichte wird einst über ihn zu Gericht sitzen (1666 S II 40);
im Hinblick auf ihr Urteil muss er stets handeln, wenn er will,
dass seine Thaten eine Zeit lang fortleben (S. II 40). Und es
würde ihm notwendig äusserste Verwirrung verursachen, wenn er
bei seinem Tode den kommenden Jahrhunderten nichts hinter
lassen sollte, was an sein Dasein erinnert (1667 S II 294).
Bei Ausübung seines Berufs nun muss der Fürst immer der
Vernunft gemäss handeln. Wohl ist es für ihn oftmals gut an-
gebracht, sich dem Gange der Dinge zu überlassen, ja er soll es
verstehen, mit einer gewissen Treffsicherheit (justesse) und Kühn-
heit des Geistes den Zufall zu benutzen; nimmer jedoch darf er
festbegründete Vorteile zu Gunsten ungewisser, trügerischer Hoff-
nungen aufgeben. Bei allen Unternehmungen soll er mit Voraus-
sicht und Klugheit handeln und sich immer bestreben, Hervor-
ragendes zu leisten. Die Liebe zur Arbeit ist für den Suverän
eine unentbehrliche Tugend; die Trägheit erscheint bei ihm als
eine unentschuldbare Weichlichkeit (mollesse inexcusable).! Die
Angelegenheiten seines Staats, im Innern, wie nach Aussen, muss
er genau kennen, damit er seine Selbständigkeit wahrt und nicht
zum Spielball seiner Umgebung wird. Bei der Wahl seiner Ver-
trauten ist er vielfach auf Glück und Zufall angewiesen, doch hat
er darauf bedacht zu sein, dass sie sich treu und zuverlässig:
zeigen, weder vom Ausland heimlich Gelder annehmen, noch sich
an den Einkünften des Landes bereichern und bei allem Grösse
und Kraft zeigen. Keinen darf er über den andern erheben,
vielmehr muss er sein Vertrauen unter mehrere teilen und so
einen Wettstreit hervorrufen. In bezug auf den Rat, den man
ihm erteilt, beweist es durchaus nicht Schwäche oder Abhängig-
keit, wenn er denselben annimmt, ja es wäre nicht einmal zu
billigen, wollte der Suverän es sich zur Leidenschaft machen,
nur seine Gedanken gelten zu lassen. Doch muss er sich bei der
Mannigfaltigkeit des Rats ohne Voreingenommenheit entscheiden
und mit Festigkeit, aber immer den Umständen Rechnung tragend,
1 Von Ludwig XIV. erzählen die Denkwürdigkeiten (P II 373), dass
ihm von Kind auf der blosse Name der trägen Könige und der Hausmeier
(maires de palais) Kummer verursachte, wenn man ihn in seiner Gegenwart
aussprach. Dasselbe berichtet der Kammerdiener La Porte in seinen
Memoiren (Nouvelle Collection de Mémoires ete. par Michaud et Poujoulat
Bd. 32 S. 44).
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 61
seinen Weg verfolgen, der zum Ruhm und zur Grösse seines
-Staats führen soll.’
Straffe Ordnung im Staate. Ein Hauptamt des Königs be-
steht darin, jeden Privaten auf den Posten zu stellen, wo er dem
Ganzen förderlich sein kann (II 341), und die Geschäfte der
Unterthanen beschränken sich lediglich ‚darauf, als Glieder des
grossen Staatsorganismus die ‘gegebenen Befehle auszuführen
(SII7). In allen Dingen muss der Monarch seinem Volke gegen-
über erst Wege der Milde einschlagen und es zu überzeugen
suchen, ehe er es zwingt. Sobald er aber Hindernisse oder Em-
pörung ‚findet, so gilt es seinen eigenen wie seines Landes Ruhm,
dass er sich unbedingt Gehorsam verschafft; denn nur in der
völligen Vereinigung aller Macht in seiner Person beruht Glück
und .Ruhe des Staats (1661 II 403f.). Die Streitigkeiten am Hofe
muss er rasch zu schlichten suchen, damit sich nicht etwa Par-
teien bilden, die sich gelegentlieh auch gegen ihn wenden könnten
(J 152). Das Beispiel erlaubter Zügellosigkeit (libertinage) ist
von der allergefährlichsten Folge. Der Fürst soll nicht die Unter-
drückung der Schwachen dulden, ebensowenig aber auch den Trotz
derer, welche sich gegen die Höherstehenden auflehnen (1666 SI 75).
-Und es ist ein für edle Geister zu gewöhnlicher und dabei un-
sicherer Weg, wenn er im Geheimen Leute niederer Herkunft
gegen ihre Oberherren unterstützen wollte, um aus diesen inter-
essierten Spionen (espions) für seinen Dienst wichtige Einsichten
zu ziehen (1666 S II 75).
Immer soll der Fürst über dem Volke stehen, und es ist
keine gute Maxime in der Kunst zu regieren, allenthalben Par-
teiung und Unordnung zu stiften. Nur schwache Regenten oder
— an
' Ueber vernunftgemässes Handeln: I 135, I 145f., II 405. Misstrauen
gegen Hoffnungen: J I 46, 60; Il 162. Benutzung der Verhältnisse und des
Zufalls: P II 379; PS II 436. Voraussicht: S II 90. Streben nach Grösse:
J I 165; S II 296; PS II 442. Liebe zur Arbeit: S II 120f.; II 386; P II 526f.;
PS II 427f. Streben nach Erfahrung: S II 94 f.; II 267 ff.; PS II 432; P II 569.
Menschenkenntnis: II 341; PS II 432. Wahl der Vertrauten: I 341; PS II 432.
Eigenschaften der Minister: I 163; 1679 II 521 [de la grandeur et de la
force qu'on doit avoir en exécutant les ordres d’un roi de France qui n'est
pas malheureux]. Verhalten des Königs zu ihnen: J II 194; II 266f. An-
nahme von Rat: I 149f.; P II 562. Selbstentscheidung: 1679 II 519. Festig-
keit: 1806 P II 422; 1666 S II 109.
62 Paul Ssymank.
ad
solche auf schlecht begründetem Throne glauben darin eine Stütze
zu finden und versuchen — unfähig, sich durch Autorität Ge-
horsam zu verschaffen — sich wenigstens durch Ränke notwendig
zu machen und den Schiedsrichter zu spielen, doch vergessen sie,
dass sie selbst dadurch zuletzt in Abhängigkeit vom Volke ge-
raten (S II 75).
Gerechtigkeitspflege. Unbedingte Gerechtigkeit zu üben, ist
ein Haupterfordernis für den Monarchen; denn er muss bedenken,
dass die Beweise von Gehorsam und Achtung seitens seiner Unter-
thanen kein freiwilliges Geschenk sind, sondern eine Gegenleistung
(échange) für das Recht und den Schutz, den sie von ihm bean-
spruchen (P II 526). Die Pflege der Gerechtigkeit ist ein kost-
bares Gut, das Gott ihm anvertraut hat, um ihn gleichsam an
seiner Weisheit und Macht Teil nehmen zu lassen (1661 S II 399).
Der Suverän nun muss unbedingt darauf sehen, dass seine Unter-
thanen die Gesetze, die nur zu ihrem eigenen Vorteil vom
Monarchen gegeben werden (P I 531), mit grösster Peinlichkeit
halten; denn den Gesetzen ihre Strenge nehmen, ist gleichbedeutend
damit, der Welt die Ordnung, den Frieden und die Ruhe, sowie
sich selbst die Königswürde rauben (P 11517) Uebrigens liegt
in der unbedingten, schroffen Durchführung derselben zweifellos
eine Wohlthat für das Volk. Wenn der Herrscher Mörder und
Uebelthäter ausrottet, so vergiesst er nicht das Blut seiner Unter-
thanen, sondern schont und bewahrt es. Er lässt sich eher von Mit-
leid mit der endlosen Menge Unschuldiger als mit einer kleinen Zahl
Schuldiger rühren. Die Nachsicht mit diesen wenigen wäre ein
allgemeines und Öffentliches Verbrechen.? Doch soll dieser Sinn
für unbedingte, starre Gerechtigkeit nicht zur blutigen, wilden
Gemütsart werden, welche eines Fürsten völlig unwürdig ist
(P II 516). Von den grossen Verbrechen abgesehen, muss er
immer zur Milde geneigt sein, zu dieser königlichsten aller Tugenden
(P II 517), doch darf er im Verzeihen nie zu weit gehen, weil er
! Das Recht der höchsten richterlichen Instanz wird dem Suverän schon
seit Bodin und seiner Schule zuerkannt (Landmann S. 75).
? PII 516. Ganz ähnlich sagt Richelieu (Test. pol. II 24f.): Ne chätier
pas une faute de conséquence, et dont l'impunité ouvre la porte à la licence,
c'est une omission criminelle . .. Être rigoureux envers les particuliers qui
font gloire de mépriser les lois et les ordonnances d’un État, c'est être bon
pour le public.
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 63
sonst bei seinem Volke die Furcht vor Strafe fast aufheben würde
(PU 517).
Verhalten gegen Andersgläubige. Gegenüber den Anders-
gläubigen, insbesondere den Hugenotten, den Angehörigen der „reli-
gion prétendue réformée“ soll der Herrscher duldsam verfahren.
Wer gegen den Abfall von der katholischen Kirche, meint Ludwig,
heftige Mittel anwenden will, der kennt die Natur dieses Uebels
nicht, das durch starken Widerspruch nur erregter wird, zumal
wenn es über den ganzen Staat verbreitet ist (PS II 454). Sind
die Andersgläubigen königstreu, so haben sie auf dieselbe Be-
handlung wie die übrigen Unterthanen Anspruch! Ludwig XIV.
folgt darin der Ueberlieferung Richelieus, welcher nach der Er-
oberung der hugenottischen Feste Montauban (1629) die Worte
sprach: „Seine Majestät macht in der Eigenschaft von Unter-
thanen keinen Unterschied zwischen Hugenotten uud Katholiken.”
Doch hegt Ludwig XIV. diese Milde der Anschauung, die er auch
in einigen Briefen ausspricht?, nur in den ersten Jahren seiner
Selbstregierung; schon 1665 taucht nach den Briefen Guy Patins,
des Rektors der Pariser medizinischen Fakultät, das Gerücht von
einer beabsichtigten Aufhebung des Edikts von Nantes auf (Brief
vom 3. März).
Der Fürst soll also die Andersgläubigen durch keine neue
Härte bedrängen, sondern unbedingt das ihnen Gewährleistete be-
obachten. Darüber hinaus aber darf er ihnen nichts bewilligen
und muss selbst die Ausführung des Gesetzmässigen in die engsten
Schranken einschliessen, welche ihm Gerechtigkeit und Wohl-
! Ceux qui en font profession ne m'étant pas moins fidèles que mes
autres sujets, il ne faut pas les traiter avec moins d’egard et de bonté
(Brief vom 3. März 1666. Ausg. 1806 V 375).
? Philippson: Zeitalter Ludwigs XIV. S. 8. S. auch Richelieu Test. pol.
17: I n'y a point de souverain au monde, qui ne soit obligé à procurer
la conversion de ceux, qui vivans sous son règne sont dévoyés du chemin
du salut. Mais comme l'homme est raisonnable de sa nature, les princes
sont censés, avoir en ce point satisfait à leur obligation, s'ils pratiquent
tous les moyens raisonnables; pour arriver à une si bonne fin, et la pru-
dence ne leur permet pas den tenter de si hasardeux, qu'ils puissent dera-
ciner le bon blé en voulant déraciner la zizanie dont il serait difficile de
purger un Etat par autre voie que celle de la douceur, sans s’exposer à un
ébranlement capable de le perdre, ou au moins de lui causer un notable
préjudice.
5 24. Aug. 1661; 4. April 1663. Ausg. 1806 V 42f., 125f.
64 Paul Ssymank.
anständigkeit erlauben. Die von ihm abhängenden Gnaden möge
er ihnen entziehen, um sie dadurch zum Nachdenken zu veran-
lassen; wenn sich aber jemand von ihnen gelehrig zeigt, so soll
er ibn selbst durch Belohnung heranziehen (P. S 11.454—457).
Wirtschaftspolitik. Der Titel: „Vater seiner Völker“ muss
dem König teurer sein als der eines Vaters seiner Kinder, der
nur ein gewöhnliches Geschenk der Natur ist (S II 46); und erst
dann wird der Herrscher völlig befriedigt werden, wenn ihm zu-
gleich damit die Liebe seiner Unterthanen gehört (II 230).! Das
Glück des Reiches nun, das er zu begründen hat, besteht aller-
dings nicht darin, dass es forthin weder arm noch reich giebt;
denn Zufall, Fleiss und Geist werden stets diese Unterscheidung
zwischen den Menschen aufrichten, doch soll er wenigstens danach
streben, dass aus dem ganzen Gebiete Bettelei und Dürftigkeit
verschwinde, und jeder -— auch der Elendeste — entweder durch
seine Arbeit oder durch gewöhnliche, geregelte Hilfe seines Unter-
halts sicher sei (P 11549). Besonders in Zeiten der Not soll der
Suverän helfend und lindernd eingreifen; dadurch macht er das
geheiligte Band fester, welches die Untergebenen an ihn knüpft
(P II 549). Auch muss er auf Mittel sinnen, den arbeitslosen
Unterthanen Beschäftigung zu geben, um sie aus dem Müssiggang
zu ziehen (1172). Die Zahl der kirchlichen Feste kann ver-
mindert werden; denn dieselben schaden dem Vermögen der
Privaten, indem sie diese zu oft von der Arbeit ablenken, der
Einnahme des Landes, indem sie die Zahl der hergestellten Er-
zeugnisse verringern, ja sogar der Religion, durch die sie einge-
setzt sind, da sie vielfach der Ausschweifung und Zügellosigkeit
statt religiösen Werken gewidmet werden (1205; J I 82).
Ludwigs Wirtschaftspolitik beruht durchaus auf den Grund-
sätzen des Merkantilismus, dessen erste Anfünge sich in Frankreich
schon im sechzehnten Jahrhundert beim Aufkommen der regel-
mässigen Monarchie zeigten?, und den Ludwigs Minister Colbert
auf die Höhe seiner Entwicklung brachte Es gilt vor allem,
der einheimischen Industrie hohen Aufschwung zu verschaffen.
1 S. Richelieu, Test. pol. II 187: Bien qu'il soit certain que le trésor
des cœurs ne peut suffire maintenant, c'est chose aussi très-assurée, que
celui de l'or et l'argent est presque inutile sans ce premier, l'un et l'autre
sont nécessaires, et qui n'en aura qu'un, sera nécessiteux dans l'abondance.
® E. Marcks, Coligny I 182.
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d. Anschauung Ludwigs XIV. 65
Dadurch verringern sich die Ausgaben der Grossen, und zugleich
zieht das niedere Volk aus denselben Vorteil. Die grossen
Summen, die sonst in die Hände von Ausländern fliessen, werden
im Staate zurückgehalten und bewirken unmerklich ausserordent-
lichen Ueberfluss und Reichtum (I 172).
Das Staatsleben nun hat der Fürst in der Weise zu ordnen,
dass jeder Beruf in seiner Art zur Stützung der Monarchie
beiträgt. Keinen der verschiedenen Stände darf der König ver-
achten oder auf Kosten der andern begünstigen; er muss vielmehr
als gemeinsamer Vater aller jeden zu der ihm gebührenden Voll-
kommenheit zu bringen suchen (1250f). Solche Klassen von
Unterthanen jedoch wie die Mönche, die für die Kirche nutzlos
sind und dem Staat nur zur Last fallen, sollen in der Zahl auf
das Mindeste beschränkt werden (1667 II 223).
Finanzverwaltung. Die gesamte Verwaltung des Reichs
hat, wie bereits früher gezeigt ward, durchaus staatssozialistischen
Charakter: der Fürst, d. h. der Staat erscheint als unbedingter
und alleiniger Besitzer von allen Gütern, weltlichen wie geist-
lichen. Zur finanziellen Erhaltung des Ganzen werden nicht alle
Stände gleichmässig herangezogen. Der Adel ist vollkommen
frei von allen Leistungen; denn er dient dem König in den
Kriegen mit seinem Blut (1211); die Geistlichkeit ist nur zu
einem „freiwilligen Geschenk“ (don gratuit) verpflichtet, das die
Fürsten bei etwaigen Schwierigkeiten mit Gewalt erzwungen
haben (1210). Die Gesamtlast der Steuern liegt auf dem Volke
(1211). Sehr wichtig ist es nun für den Herrscher, dass er die
suveräne Leitung der Finanzen (P II 526), die dem grossen Körper
der Monarchie Bewegung und Leben verleihen (P II 376), selbst
in die Hand nimmt, da er der Einzige ist, dessen Interesse sich
mit dem des Staats völlig deckt (P Il 526). Er begeht daher die
grösste Thorheit, wenn er dieses heikle Geschäft irgendwelchen
Privaten überlässt, die sich seiner Autorität bedienen, um sich
auf seine Kosten durch Erpressungen zu bereichern, wobei die
Schwachen und Elenden immer die Opfer sind (1661 II 405). Er,
als rechtmässiger Herr des Staats, bringt in alles Ordnung und
Genauigkeit (netteté, P II 528). Sein Verfahren gründet sich
durchaus auf die Billigkeit. Er misst die Lasten immer nach
1 S. S. Aert
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 5
66 Paul Ssymank.
den Kräften derer ab, die sie tragen sollen, und verlangt von den
Mächtigen, was zur Erleichterung der Elenden dienen kann, und
verhütet so, dass die Mehrzahl seiner Unterthanen zu schwach
wird, um zu den öffentlichen Bedürfnissen beizutragen.!
Von den Staatsgütern muss der Monarch immer als weiser
Haushälter (sage économe) Gebrauch machen (I 209). Die Gelder,
welche in seinen Truhen sind, die, welche in den Händen seiner
Schatzmeister bleiben, und die, welche er im Verkehr seiner
Völker lässt, sollen von ihm gleichmässig gespart werden (I 250),
und er handelt gegen seine Pflicht, wenn er sie unnützer Weise
vergeudet (117%). Doch darf er umgekehrt auch das Geld nicht
um seiner selbst willen lieben und ausserordentliche Summen
aufhäufen und so dem nutzbringenden Verkehr entziehen
(11479; 1178). Und wenn es einmal das Staatswohl verlangt
oder sich ihm eine einzigartige Gelegenheit bietet, sich über
seinesgleichen zu erheben: dann darf er nicht sparen, dann ist
sogar eine gewisse Verschwendung geboten. Besonders soll er
sich nicht weigern, alles, was zum Schutze des Landes erforderlich
ist, aufs Beste zu versorgen. Subsidien und Pensionen dienen
dazu, und oft kommt es vor, dass mittelmässige Summen, die zur
rechten Zeit und mit gutem Urteil ausgegeben werden, dem Staat
unvergleichlich grössere Ausgaben und Verluste ersparen (I 171).
Kriegführung. Nach aussen hin soll sich der Fürst immer
bestreben, seinen Staat zu vergrössern (I 178f.); dies bildet seine
würdigste und angenehmste Beschäftigung?, eine Anschauung, die
durchaus dem Geiste des absoluten Königtums entsprach
(Sorel I 19f.) Doch muss er sich zugleich bemühen, den Frieden
zu bewahren; nur einem Herrscher ohne Religion und ohne Liebe
zu seinen Unterthanen ist es eigen, zur Befriedigung seines Ehr-
geizes einen Krieg zu unternehmen (1806 P II 425). Auch damn,
wenn er etwas, worauf er mit Recht Anspruch hat, auf fried-
1 1662 II 480. Vgl. Richelieus Ansicht: Il les (d. h. die Völker) faut
comparer aux mulets qui étant accoutumés à la charge, se gätent par un
long repos plus que par le travail; mais ainsi que ce travail doit être
modéré, et qu'il faut que la charge de ces animaux soit proportionnée à
leurs forces (Test. pol. I 194).
* De s'agrandir, qui est la plus digne et la plus agréable occupation
des souverains, schreibt Ludwig XIV. an Villars (8. Jan. 1688, Ausg. 1806 VI 7).
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 67
lichem Wege erhalten kann, ist der Krieg eine Ungerechtigkeit
(P O 541). Die militärische Tüchtigkeit (valeur) muss eine seiner
Haupteigenschaften, aber nicht die einzige bilden; sie lässt der
Gerechtigkeit, Klugheit und Gewandtheit viel zu thun übrig
(P I 562). Immer sei der Fürst im stande, sich durch die Waffen
gefürchtet zu machen, aber er bedenke stets, dass seine Macht,
selbst wenn sie auf ihrem Höhepunkt ist, nur selten erprobt
werden darf, um gefürchteter zu erscheinen (P H 562). Sollten
jedoch alle Mittel zur Erhaltung des Friedens versagen und der
Krieg sich als notwendig erweisen, dann ist er für den Herrscher
nicht nur eine erlaubte, sondern sogar gebotene Gerechtigkeit. !
Dann möge sich der Fürst selbst an die Spitze seiner Heere
stellen (1806 II 462); denn als Suverän kann er keinem Privaten
das Recht gewähren, an die Armee, die wesentliche Stütze seines
Staats, eigne Befehle zu erlassen und sich dort ergebne Geschöpfe
zu machen (1661 II 40) Auch wird er es sich zur Pflicht
machen, weil das Leben der Unterthanern sein Gut ist, mehr
Sorge für ihre persönliche Erhaltung und Versorgung zu tragen,
da sie sich ja für seinen Dienst der Gefahr aussetzen (II 250).
Persönlich soll der König im Kriege Tapferkeit bezeigen und
die Titel „Eroberer“ und „Tapfrer“, die man unterschiedslos einem
jeden Herrscher belegt, durch Thaten verdienen (1806 P II 425).
Aber Ludwig XIV. empfiehlt nicht die rohe, blinde, draufgänge-
rische Tapferkeit, die weiter nichts könne als das Leben ver-
achten. Diese sei schon eines wahrhaft Edlen (honnête homme)
nicht würdig, geschweige denn eines Fürsten. Ehre und Wohlfahrt
des Staats, ebenso wie die Todesverachtung veranlassen ıhn, sich
der Gefahr auszusetzen. Auf Kosten des allgemeinen Glücks
darf er nie seinen Ruhm suchen (1806 P II 426). Wenn er nun
den Degen zieht, dann muss die übrige Welt vor ihm zittern.
Nur nach Grossem, Bedeutungsvollem darf er streben: der Tag
1 P II 562. Auch Richelieu sagt (Test. pol. U 76): „Il n'y en peut
avoir d’heureuse [guerre] qui ne soit juste, parce que si elle ne l'étoit pas,
quand l'événement en seroit bon, selon le monde, il en faudroit rendre
compte au tribunal de Dieu.‘ Aehnlich auch Le Bret: „La vertu Militaire
est une des parties les plus requises et des plus nécessaires aux Roys, pour
deffendre leurs peuples, pour recouvrer ce qui a esté usurpé sur leurs
Estats, pour proteger leurs amis, leurs alliez, et leurs confederez: et enfin
pour vuider les differends qu'ils ont avec leurs voysins qui ne se peuvent
terminer que par le trenchant de l’espee (S. 161).
5*
68 Paul Ssymank.
einer Schlacht ist die einzige, eines Monarchen würdige Gelegen-
heit, seinen kriegerischen Wert zu beweisen (1806 P II 427).
Aber sogar dann soll es bei ihm nicht zu einem unbefangnen,
die Umwelt ausser acht lassenden Ueberschäumen seiner Kraft
kommen; selbst in diesen Augenblicken hat er zu bedenken, dass
sein Leben nicht ihm, sondern dem Staate gehört (1806 P II 526).
Diese Rücksicht auf die Allgemeinheit muss ihn auch davon ab-
halten, persönlich die Leitung eines Seekriegs zu übernehmen,
weil er sich da den unberechenbaren Launen des Meeres aus-
zusetzen gezwungen sähe (I 105). Gerät er aber einmal in Ge-
fahr, dann entziche er sich derselben nicht etwa feige, sondern
harre darin aus, bis er seinen Posten mit Ehren verlassen kann.
Für diese auf ostentative äussere Wirkung berechnete Denkweise
Ludwigs XIV. ist ein Brief an den Marschall Luxemburg
(14. Aug. 1691) sehr kennzeichnend: „Je suis etonne que le coup
de canon qui a emporté le garde du prince d'Orange, ait troublé
son repas; parce quil me semble qu'il devoit le finir en cet
endroit-là, puisqu'il y étoit commencé (1806 IV 518).“
Wahrung des Ansehns im Ausland. Den äussern Glanz
seines Staats muss der Herrscher immer zu wahren wissen und,
wenn es sich darum handelt, soll er kühn die Erhebung des
Herzens und Geistes annehmen, deren er fähig ist; denn Demut
würde in diesem Falle zur Niedrigkeit (P H 542).
Seinen guten Ruf benutze er klug (5 II 17) und vermehre
ihn fort und fort, da dieser ein wesentliches Mittel zur Stützung
seines Ansehns ist (1661 II 393) Auch unterlasse er es nicht,
durch prunktvolle Feste auf die Welt zu wirken, um ihr dadurch
einen vorteilhaften Begriff von der Blüte seines Reichs bei-
zubringen (P II 568).
In Bezug auf Beleidigungen ist der König zwar ebenso sehr
oder mehr noch denn auf das Uebrige Mensch, aber er wird es
um ein geringes weniger sein, wenn er wahrhaft fürstlich denkt
(PS 11442). Er darf seinem Zorn und Groll nicht beliebig
freien Lauf lassen, er muss sich als Meister seiner Gefühle zeigen
(1115). Im allgemeinen halte er die Mitte zwischen furchtsamer
Weisheit und aufgebrachtem Groll (P II 541). Für ihn kommt
es nicht so sehr in Betracht, die Umstände eines etwa empfangnen
Unrechts zu erwägen als die herrschende Zeitlage (les conjonctures
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 69
du temps), um je nachdem die Beleidigung als bedeutend er-
scheinen zu lassen oder zu thun, als ob er sie nicht merke (1115).
Rechtlichkeit als Grundlage des Verkehrs. Zu keiner
Zeit, an keinem Ort, in keiner Lage darf sich der Monarch auch
nur dem Verdacht aussetzen, dass es ihm an Rechtlichkeit
(probité ou bonne-foi) mangle, einer Tugend, die überhaupt allen
menschlichen Verkehr erst ermöglicht (S II 34). Gegen die be-
freundeten Staaten ist Treue eine unerlässliche Pflicht (P II 563).
Doch auch sonst muss er sein Wort unumgänglich (indis-
pensablement) halten; es ist nichts unehrenhafter als das ab-
zuleugnen, was man einmal vorgebracht hat (1149). Es giebt
allerdings nur wenige, die ihr Versprechen aufrecht erhalten, wenn
der Grund wegfällt, welcher den Vertrag veranlasst hat (I 228).
Zu diesen wenigen soll der Fürst gehören, nicht zu jenen
Politikern, die nichts als ihr Interesse kennen und am wenigsten
von Billigkeit, Güte und Ehre gerührt werden (P II 567) Hier
berühren sich die Gedanken Ludwigs XIV. mit der Anschauung
Jean Bodins, sowie der von Richelieu!, welche beide im schroffen
Gegensatz zu Machiavelli stehen, nach dem der kluge Fürst —
allerdings stets unter Beschönigung, um seinen Ruf zu wahren —
sein Versprechen weder erfüllen kann noch darf, wenn sich die
Folgen nur gegen ihn selbst richten oder die ihn dazu ver-
anlassenden Ursachen wegfallen.?
Doch gerade in Bezug auf die Verträge zeigt sich ein merk-
’ Bodin fordert, das Wort des Fürsten sei heilig und werde selbst
Feinden des Glaubens, ja Räubern und Piraten gehalten (Baudrillart S. 272,
471f.). Und Richelieu sagt: „Vos paroles doivent être inviolables et sacrées
comme votre personne (Mém. XI 217, 220 bei Roscher: Politik S. 269), und:
„Puisque la perte de l'honneur est plus que celle de perdre la vie, un grand
prince doit plutôt hasarder sa personne, et même l'intérêt de son État, que
de manquer à sa parole, qu’il ne peut violer sans perdre sa réputation, et
par conséquent la plus grande force des souverains (Test. pol. II 45).“
3? Il Principe c. 18: Quanto sia laudabile in un Principe mantenere la
fede e vivere con integrità, e non con astuzia, ciascono lo intende. Non
dimeno, si vede per esperienza ne’nostri tempi, quelli Principi aver fatto
gran cose, che della fede hanno tenuto poco conto, e che hanno saputo con
astuzia aggirare icervelli degli uomini, ed alla fine hanno superato quelli
che si sono fondati in su la lealtà .... Non può — un signor prudente
nè debbe osservar la fede quanto tale osservanzia gli torni contro, e che
sono spente le cagioni che la feciono promettere .... Ne mai a un Principe
mancarono cagioni legittime di colorare l'inosservanza.
70 | Paul Ssymank
liches Abweichen Ludwigs XIV. von dieser starren, unbedingten
Rechtlichkeit, wobei man lebhaft an Machiavelli erinnert wird.’
Man weiss ja, wie gering dieselben in der politischen Anschauung
des siebzehnten Jahrhunderts und in der Zeit vorher wie nachher
geachtet wurden?, und dass sich die Meinung der Staatsmänner
darin durchaus mit derjenigen der Philosophen wie z. B. Descartes
und Spinoza deckten.” Die Verträge, meint auch Ludwig XIV,
werden nicht immer buchstäblich beobachtet, und die Interessen
der Kronen sind derart, dass die Fürsten nieht immer die Freiheit
haben, sich zu ihrem Schaden zu verpflichten (1661 II 407). Es
besteht eine Art Feindschaft zwischen den Staaten‘, die von den
Verträgen zwar verdeckt, aber nicht erstickt werden kann. Der
Einzelne sucht sich zu bewahren und dem andern zu schaden.
In dieser Absicht geht man die Verträge ein, deren wahrer Sinn
ist, dass man sich äusserlich aller Feindseligkeiten und Beweise
üblen Willens enthält, während jeder die geheimen Vertragsbrüche
vom andern erwartet. Alle Abmachungen haben eben nur den-
selben Wert wie die Worte der Komplimente, die zum Zusammen-
leben unerlässlich sind und in Wahrheit nur eine Bedeutung
haben, die geringer ist als sie klingen (P S II 446).
1 Discorsi U 13: [la fraude] fu sempre necessaria ad usare a coloro
che di piccoli principii vogliono a sublimi gradi salire: la quale è meno
vituperabile quanto è più coperta.
2 S. Sorel I 18. Man vergleiche auch das Bild eines Diplomaten, das
La Bruyère in seinen „Caractères“ entwirft, oder z. B. die Ausführungen
Gregorio Letis in seiner: La Monarchie Universelle de Louys XIV. Amsterdam
1689 Bd. I. Schon Bodin klagt darüber, dass allgemein nur die Staats-
raison herrsche und man die Staatsverträge als gleichbedeutend mit Ver-
einbarungen und Kontrakten zwischen Privaten ansehe, deren man sich
eutledigen könne, sobald sich Gelegenheit biete. Baudrillart S. 471.
3 Descartes schreibt 1646 (bei Sorel I 28): „Au regard de ces derniers
(d. h. der Feinde) on a quasi permission de tout faire, pourvu qu'on en
tire quelque avantage pour soi ou pour ses sujets: et je ne desapprouve
pas, en cette occasion, qu'on accouple le renard au lion et qu'on joigne
l'artifice à la force.“ Und Spinoza sagt im „Theologisch-politischen Traktat“,
jeder könne sich mit List, Gewalt oder bittweise in den Besitz dessen
setzen, was er verlange, und sei berechtigt, als Feind zu behandeln, wer
ihm dabei im Wege stehe (v. Mohl: Zur Gesch. und Litt. der Staatswissen-
schaften II 235 f.).
* Das Gesagte gilt in erster Linie von Frankreichs Verhältnis zu Spanien,
gegen welches Ludwig trotz des pyrenäischen Friedens heimlich Truppen
zur Unterstützung des aufständischen Portugal schickte.
Das Bild v. vollkommenen Herrscher n. d Anschauung Ludwigs XIV. 71
Welche Stellung nun soll der französische König, so wie
ihn Ludwig XIV. sich denkt, unter den Staatshäuptern Europas
einnehmen? Ursprünglich war der Kaiser Gebieter über einen
Teil des Festlands gewesen und hatte — unter Vorbehalt der
Suveränität — die Länder an verschiedne Herren vergeben; aber
allmählich ist die Kaiserkrone im Werte derart gesunken, dass
sich ihre Träger nicht ohne Verwirrung des alten Glanzes er-
innern können, und wenn sie keine Erblande besässen, so würden
sie nur Suveräne in der Einbildung sein (P II 413f.). Sie sind
Wahlfürsten und können nur als Häupter oder Statthalter einer
deutschen Republik (chef ou capitaines-generaux d’une republique
dAllemagne) betrachtet werden, die im Vergleich zu andern
Staaten ziemlich neu und weder gross noch mächtig genug ist,
um irgendwelche Oberherrschaft über die Nachbarvölker be-
anspruchen zu können.! Die französische Krone ist die erste
der Welt (P II 539), und ihr Inhaber steht keinem Fürsten in
irgend einer Beziehung nach; er ist ein erblicher Monarch, der
sich rühmen kann, dass es kein besseres Haus denn das seine
giebt, noch eine grössere Macht oder unumschränktere Autorität
(PSII 451). Und Frankreich wäre schon längst Herr der Welt,
wenn nicht die Streitigkeiten unter den Gliedern der Königs-
familie es zu oft den eifersüchtigen Eingriffen der Feinde aus-
gesetzt hätten (1666 S II 10). Dieses Streben nach der Vor-
herrschaft in Europa spricht sich auch in der stolzen Devise des
Königs aus: „Nec pluribus impar“, die besagt, dass derselbe, der
allein so vielen Dingen genüge, ohne Zweifel auch noch andre
Reiche regieren könne, wie die Sonne ausser der Erde auch noch
andre Welten erleuchte, wenn sie sich ihrem Lichte aussetzen.?
ı PS II 413. Zusatz Pellissons. Schon Bodin (Baudrillart S. 299 f.) be-
zeichnet das deutsche Reich als eine Aristokratie, wo der Kaiser wohl das
höchste Ansehen geniesse, aber keineswegs wirklich die Suveränität besitze.
Auch Le Bret spricht die gleiche Meinung aus (S. 21).
? S. das früher zitierte Programm von Faber und P II 570.
12
Kleine Mitteilungen.
Zur Ueberlieferung des ersten Strassburger Stadtrechts.
Unlängst hat Rietschel in der Abhandlung: Zur Datierung der beiden
ältesten Strassburger Rechtsaufzeichnungen (Deutsche Zeitschrift für
Geschichtswissenschaft. Neue Folge. B. 1. 1896,97 S. 24 ff.) das so-
genannte erste Strassburger Stadtrecht im Gegensatz zu der bisher
herrschenden Ansicht, nach der es höher hinaufzusetzen wäre, den 80er
und 90er Jahren des 12. Jahrhunderts zugewiesen, indem er davon
ausgeht, dass der Vorwurf der Fülschung gegen diese Rechtsaufzeich-
nung niemals erhoben worden sei und auch schwerlich einen Anhalts-
punkt finden dürfte. Die Art, in welcher der Text des Stadtrechts
überliefert ist, erscheint indessen nicht geeignet, eine solche Voraus-
setzung für die Untersuchung des Inhalts zu rechtfertigen. Eine
Handschrift des lateinischen Textes des Stadtrechts ist gegenwärtig
nicht bekannt, derselbe liegt nur in zwei von einander mehrfach ab-
weichenden Drucken vor: Schilter, Jacob von Königshoven, Strassburg
1698, S. 715 ff. (LS) und Grandidier, Histoire de l’église de Stras-
bourg, B. 2, Strasbourg 1778, S. 42 f. (LG); ausserdem findet sich
bei Schilter (S. 700 f.) und bei Grandidier l. c. (neben dem lateini-
schen) ein deutscher Text (DS und DG). Nun ist gegen die Zuver-
lässigkeit Schilters meines Wissens nichts einzuwenden; aber Grandidier
ist nicht nur als ein ungenauer Herausgeber bekannt, sondern er hat
auch, wie kürzlich nachgewiesen worden ist (Bloch, Die Urkunden-
fälschungen Grandidiers, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
N. F. B. 12, 1897, S. 459 ff), vor Fälschungen nicht zurückgescheut.
Bisher nahm man allgemein an, der Text LG sei besser und älter als
LS, (Horn, Die Anfünge der Strassburger Stadtverfassung, Rostocker
Diss. 1868, S. 54f., Hegel, Strassburger Chroniken 2, 922f.), dem-
entsprechend ist auch LG den neueren Editionen zu Grunde gelegt
(Urkundenbuch der Stadt Strassburg 1, 467. u. s. ibid. S. 476).
Zunächst gegen diese Konstituierung des Textes möchte ich Einspruch
erheben. |
Schilter hat seinen Text aus einer Pergamenthandschrift ent-
nommen, die im J. 1660 der Stadt Strassburg geschenkt wurde, s.
Hegel l. c. S. 923 n. 1. Grandidier kennt den Druck bei Schilter
Kleine Mitteilungen. 13
und, wie es scheint, auch die von diesem benutzte Handschrift; er
meint, dieselbe sei so entstellt und fehlerhaft, dass er eine neue
Edition geben müsse (S. 37). Hierfür benutzt er (s. S. 36) einen
„sehr alten“ Pergamentcodex von 26 Blättern, betitelt „Jura et leges
civitatis Argentinensis“, der sich im Archiv des Bistums Strassburg
zu Zabern befinde und „unzweifelhaft“ um die Mitte des 13. Jahr-
hunderts geschrieben sei. Dieser Codex ist allerdings nicht wieder
aufgefunden worden, s. Hegel 1. c. S. 922 n. 2, Strassb. Urk. 1, 476,
indessen unterscheidet sich die Angabe durch ihre Bestimmtheit sehr
wesentlich von der Art, in der Grandidier sich über die Herkunft der
von ihm gefälschten Urkunden zu äussern pflegt, vgl. Bloch Le
S. 494 ff.; er könnte wirklich einen Codex, wie er ihn beschreibt, be-
nutzt haben — aber er hat den Text desselben nicht getreu wieder-
gegeben.
Der Anfang des Stadtrechts lautet bei:
LS (S. 715). LG (S. 42)
Ad formam aliarum civitatum in Ad formam aliarum civitatum
eo honore condita est hec civi- | in eo honore condita est Argen-
tas, et ut libera sit, ita quod | tina, ut omnis homo ... (pacem
omnis homo ... (pacem in ea | in ea habeat).
habeat).
Hegel (S. 922) hielt, besonders wegen des sinnlosen „et“, die
Worte et u. L s. für einen Zusatz, der einer späteren Redaktion
angehöre. Indessen sagt Grandidier S. 43 n. c. „le code du 12. siecle
(wie auch) l'édition latine de Schilter ajoutent que la ville de Stras-
bourg fut bâtie à l’exemple des autres villes pour être ville libre.
In eo honore condita est Argentina, ut libera civitas sit, eo quod
omnis homo etc.“ Mit dem Codex aus dem 12. Jahrhundert kann nur
der vorher ins 13. Jahrhundert versetzte gemeint sein, demnach war
Grandidier nach eigenem Zugeständnis auf Grund der ihm vorliegenden
Handschrift nicht berechtigt, die für das Verständnis des Inhalts recht
wichtigen Worte wegzulassen. Ganz ebenso steht es mit der zweiten
Stelle, auf Grund deren Hegel (S. 923) LS für eine spätere Redak-
tion von LG ansah. Betreffs der Bannleihe durch den Kaiser an den
Vogt ist ges agt:
LS (S. 716) LG (S. 47)
«+. postquam episcopus advoca- ... postquam episcopus advoca-
tum posuerit, imperator ei ban- | tum posuerit, imperator ei ban-
num .... dare debet, quod | num .... tribuit.
autem modo non est consue-
tum.
14 G. Caro.
D
Grandidier fügt hinzu, S. 48 n. m., „Le code du 12 siecle (1)
ajoute que cette formalité n’etait pour lors plus en usage,
quod ammodo non est consuetum.“ Wenn also Grandidier auf
Grand seiner Handschrift nicht berechtigt war, Worte, die sehr
wesentlich in Betracht kommen, wegzulassen, so ist es auch nicht
statthaft, den so verstümmelten Text als eine ältere Redaktion
anzusehen.
Die beiden angeführten Stellen sind die einzigen, an denen Gran-
didier sich über die Wiedergabe seiner Vorlage einigermassen deutlich
äussert. Wenn er (S. 68) den Text gestaltet: „Locus autem percu-
ciende monete est iuxta piscatores. (Codex secundus legum
legit: est prope forum iuxta stationem carnificum)“, so bleibt un-
klar, was mit dem „zweiten Codex“ gemeint ist; LS (S. 721) liest:
L. a. p. m. est maximum forum prope circa stacionem carnificum.
Weswegen Grandidier an den ersten beiden Stellen die Textänderungen
vorgenommen hat, lässt sich unschwer erkennen. Er betrachtet das
Stadtrecht als ein Produkt des 10. Jahrhunderts, erlassen von Bischof
Erchenbert; betreffs der französischen Uebersetzung, die er beifügt, sagt
er (S. 37£.); „Nous présentons ensuite la traduction française de ces
mêmes loix, telles qu'elles parurent sous l’episcopat d’Erchambaud.“
Er hat also eine Rekonstruktion vorgenommen, er giebt die Gesetze
nicht so wieder, wie er sie in der Handschrift fand, sondern so, wie
sie seiner Ansicht nach zur Zeit des Bischofs Erchenbert lauteten.
Die Rekonstruktion beschränkt sich aber nicht auf die von ihm ver-
fertigte Uebersetzung, sondern erstreckt sich auf den Text selbst, sonst
hätte er eben die Worte, die für seine Zwecke nicht passen, in den
Text aufgenommen, statt sie in einer Anmerkung zu verstecken. Bei
diesem Sachverhalt ist eine Garantie dafür, dass Grandidier ander-
weitig den ihm handschriftlich vorliegenden Text getreu wieder-
gegeben hat, nicht vorhanden. Eine wesentliche Abweichung von LS
und LG ist:
LS (S. 720) LG (S. 64)
Theloneum de carbonibus, de Theloneum de carbonibus et de
canabo thelonearius non accipit. | canapo thelonearius non accipit,
Quod episcopi hucusque sumpse- | quod episcopi hucusque sumpse-
runt, de conswetudine cum | runt, sicut et bannum de vino et
non de iure. Sicut et bannum | panes ....
in vino et panes ....
Auch hier ist die Absicht bei der Auslassung in LG viel za
offenbar, als dass die Annahme, LG sei eine ältere Redaktion des
Textes wie LS, irgend welche Wahrscheinlichkeit für sich hätte.
Kleine Mitteilungen. 15
Was das Verhältnis zwischen den deutschen Texten anbetrifft, so
sei bemerkt: Ueber die handschriftliche Grundlage für DG äussert sich
Grandidier nicht, er sagt nur (S. 35), dass im Jahre 1270 die Strass-
burger Statuten ins Deutsche übersetzt wurden, gemäss einem Gesetz
Kaiser Rudolf I.(!), das für die Anfertigung von Urkunden die deutsche
Sprache vorschrieb(!). An der ersten der oben angeführten Stellen
stimmen (abgesehen von orthographischen Abweichungen) DS (S. 700)
und DG (S. 42) überein: „In glicher wis als ander stettun recht uf
geleit sint, so sint dirre stette von Strasburg recht uf gesezzet, also
das si vri si, und ein jechlich mensche ...“ Hier konnte Grandidier
die kritischen Worte stehen lassen, da sie zu 1270 nicht mehr so
unpassend erschienen wie für die Zeit Bischof Erchenberts. An der
zweiten Stelle verfährt er gegen den deutschen Text wie gegen den
lateinischen, die Worte: diz ist aber nu niht gewonlich“ (DS S. 701),
werden in der Anmerkung (S. 48 n. m.) verborgen; an der vierten
fehlt in DG (S. 64 gegen DS S. 706) „von gewonheite nicht von
rechte“. DG ist also von Grandidier willkürlich ediert.
An der dritten der oben verglichenen Stellen stimmen DS (S. 707)
und DG (S. 68) wesentlich überein (= LS): „aber an der stat da
man dise münse slahen sol, die ist bi dem merkite bi der mezeger
stette“. Die eigentümliche Gestalt von LG ist wohl daraus zu er-
klären, dass Grandidier die Lage des Gebäudes nüher bestimmen
wollte, in seiner französischen Uebersetzung sagt er: „pres du marche
dit des Pêcheurs (Fischmarkt s. S. 68 n. h), non loin de la boucherie“.
Die willkürliche, handschriftlich nicht gerechtfertigte Einfügung der
Worte „iuxta piscatores“ in den Text würde allerdings geradezu eine
Fälschung sein, indessen eine solche ist Grandidier zuzutrauen, die
ungenaue Angabe über die abweichenden Lesarten soll sie verdecken.
Ebenso charakterisiert sich die Abänderung „dare debet“ in „tribuit“
(LS 8. 716 gegen LG S. 47, vgl. o, DS S. 701 = DG S. 47 „so sol
ime der Keiser setzen“) als eine Willkür Grandidiers, die ihren Grund
in derselben Tendenz hat, welche ihn zur Auslassung der nächsten
Worte bewog.
Ist nun aber LG an einigen Stellen tendenziös bezw. absichtlich
entstellt, so ist auch keine Gewähr dafür vorhanden, dass es an
anderen Stellen die ältere und bessere Lesart bewahrt hat, um so
grössere Bedeutung gewinnt LS — und LS ist eine recht un-
beholfene Uebersetzung von DS. Das hat bereits Schilter, der in
der Ausgabe den deutschen Text dem lateinischen voranstellt, er-
kannt; er weist (S. 718) auf eine Stelle hin, an welcher der „latinus
interpres“ seine Vorlage nicht recht verstanden habe. Die Stelle ist
beweiskräftig:
76 G. Caro.
DS S. 703 £.
Swer aber dem ander geunrech-
tet mit wortten oder mit werchen
vor den lüten, wellent si beide
nicht klagen noch gerichtes pfle-
gen, so sol sich sin der richter
annemen, und sol ime die gemein-
schaft den uf urteil lasen spre-
chen, und darnach so si gesprechent,
so richte an ein ende; und der da
LS.
Si quis alium fuerit iniuriatus
verbo vel facto in populo, si ambo
volunt(!) stare ad iudicium po-
puli, iudex illud determinabit se-
cundum iudicium et dictum po-
puli; sin autem, pulsatum
simplici sua assercione er-
purgabit vel ille convincere
eum voluerit duello.
angesprochen wirt, der gat mit
sinem eide dervone, der kleger wel
in denne kemphen.
DS ist hier klar, LS sinnlos. Ein erheblicher Uebersetzungsfehler ist
ferner LS S. 726 gegen DS S. 712. Die Schmiede sollen die Arbeiten,
deren der Bischof für seine Pfalz bedarf, verrichten, an Thüren und
Fenstern, „an der beren stangen“, die von Eisen sein sollen. LS über-
setzt den unverstandenen Ausdruck (der offenbar Gitter bedeutet) mit
„in ianuis ursorum“ (der Bären). Grandidier liest (S. 84), LG „in
ianuis vasorum“, was keinen Sinn giebt, DG „an der anderen sachen“,
und übersetzt „(aux portes et aux fenêtres) ou autres serrures“. So
wenig wie das ältere Deutsch scheint der Uebersetzer Latein zu verstehen,
er übersetzt zu wörtlich: DS S. 708 „mit drin ersamen mannen“,
LS S. 722 „cum honestis tres personis“ (LG S. 70 richtig „tribus“.
Für Graben gebraucht der Uebersetzer sonderbarer Weise vallis, DS
S. 709 Swer die mure oder den graben der stette briket, LS S. 723
quicunque muros vel vallim dissipaverit; DS S. 709 Der stette grabe
der sol haben alumbe sich uzwendig vor der muren 60 vüze, inwendig
30, LS S. 723 Vallis civitatis debet in circuitu habere extra a
muro 60 pedes intus 30. LG liest an beiden Stellen (S. 75 u. 76)
vallum, zwar ein gut lateinisches Wort, aber hier nicht geeignet, den
Graben im Gegensatz zur Mauer zu bezeichnen.
Der Nachweis, dass LS eine schlechte Uebersetzung von DS ist,
erschüttert noch weiter die Glaubwürdigkeit von LG. Allerdings ist
die Uebereinstimmung zwischen LG und DS oft weit näher als die
zwischen LS und DS, so DS S. 700 „ein jeklich meistertum dirre
stette horet ze des bischoves gewalt“, LG S. 44 „omnes magistratus
huius civitatis ad episcopi spectant potestatem“, LS S. 715 „com-
munes magistratus“. DS l. c. „Zume Schulheisen(!) horet och das
er setze dri personen den sprichet heimburgen“ LG S. 45. „Item
ad causidicum pertinet statuere tres personas, quas Heymburgen
Kleine Mitteilungen. 17
dicimus“, LS 1. c. statt „personas“, „precones“. DS S. 702 „einer
jeklicher missetete darnach als si ist“, LG S. 52 „pro varietate crimi-
num“, LS S. 716 „pro variacione civium“. Es ist ebenso gut mög-
lich, dass der handschriftliche Text, den Grandidier für LG benutzte,
besser war als der Schilter’sche, wie dass Grandidier schlechthin diesen
mit Hülfe von DS verbessert hat. Wollte man annehmen, Grandidiers
lateinische Vorlage sei älter gewesen als DS, so müsste dieselbe erst
(in DS) ins Deutsche übersetzt worden sein und dann (in LS) noch-
mals ins Lateinische zurück übersetzt. Das ist nicht unmöglich, aber
dafür ist doch wieder die Uebereinstimmung zwischen LG und LS zu
erheblich und Grandidier ist zu wenig zuverlässig, als dass man auf
ihn allein gestützt ein so verwickeltes Verhältnis annehmen könnte.
Vor allem auch seine Angabe über das Alter des im bischöflichen
Archiv zu Zabern befindlichen Codex kann falsch sein. Er bezieht
(S. 36) auf denselben die Erwähnung einer Copie von „iura et con-
suetudines (civitatis Argentinensis)“, die der Bischof habe, in einer
Urkunde König Richards, 1262, 21. Nov., Strassb. Urk. 1, 387.
Bei dem sonstigen Verfahren Grandidiers ist es wohl denkbar, dass
ihn die Erwähnung in der Urkunde bewog, den Codex auf Mitte
s. 13 zu datieren, seine Angaben betreffs des Datums widersprechen
sich ohnehin, vgl. oben.
Wie dem auch sei: Jedenfalls ist der deutsche Text bei Schilter
der älteste für uns sicher erkennbare Text des sogenannten ersten
Strassburger Stadtrechts. Der lateinische Text bei Schilter ist eine
Uebersetzung des deutschen. Der lateinische Text bei Grandidier ist
tendenziöser Entstellung dringend verdächtig, keinesfalls aber bietet
er Gewähr für die zuverlässige Wiedergabe einer handschriftlichen
Vorlage. Als originales Rechtsdenkmal aus dem 12. Jahrhundert
wird das erste Strassburger Stadtrecht demnach kaum noch angesehen
werden dürfen.
Zürich. G. Caro.
18
Kritiken.
Ch.-V. Langlois und Ch. Seignobos, Introduction aux études
historiques. Paris, librairie Hachette & Co. 1898. XVII und
308 S. 8°.
Art und Zweck des vorliegenden Buches sind wesentlich bedingt
durch den Stand des Geschichtsunterrichtes und -studiums in Frank-
reich; man ersieht dies a propos aus den beiden Skizzen über das
Enseignement secondaire et supérieur de l’histoire en France, die
Seignobos im Anhange 9. 281—293 gegeben hat. Bis vor einer
Generation war der gesamte Geschichtsunterricht in Frankreich wesent-
lich schöngeistiger Art; die Lehrer auch der höheren Schulanstalten
genossen durchaus keine „akademische Bildung“, wie wir sagen würden,
und selbst die mit unseren Universitäten zu vergleichenden Institute
vermittelten keine fachmässige Ausbildung, mit Ausnahme der be-
rühmten Ecole des chartes, welche in einem beschränkten Kreise das
Spezialstudium des Mittelalters pflegte. Erst seit dem Ende der
sechziger Jahre hat man begonnen, schrittweise den Geschichtsunterricht
von oben bis unten nach deutschem Muster zu reformieren, speziell
die Vorbildung der Geschichtslehrer erst seit 1890. Das fachmässige
Studium der Geschichte ist daher dort immer noch nicht so durch-
gedrungen und verbreitet, wie bei uns, und das schönwissenschaftliche
Interesse, das ja überhaupt dem französischen Geiste näher liegt,
findet dort ein viel grösseres Publikum. Dieses Publikum haben die
Verfasser bei der Anlage ihres Buches wesentlich mit im Auge gehabt.
Sie wollen ausgesprochener Massen nicht ein methodisches Lehrbuch
für Fachhistoriker schreiben — das Lehrbuch des Referenten sei
inaccessible et à cause de la langue et à cause de la forme à
l'immense majorité du public français, cela suffit à justifier le dessein
que nous avons formé d'écrire le présent ouvrage au lieu de re-
commender simplement celui de m. Bernheim, sagen sie höflich genug
in der Vorrede S. XV; sie wollen vielmehr eine möglichst wenig
„technische“, möglichst anregende und allgemein verständliche Ueber-
sicht bieten, die auch dem grossen Publikum, das Geschichtswerke
liest, eine Vorstellung gebe, wie diese Werke gemacht werden und
mms Am
Kritiken. 19
wie sie zu beurteilen seien. Bei uns in Deutschland wird sich
ausserhalb der irgendwie fachmässig interessierten Kreise schwerlich
ein Publikum finden, dem das Buch nicht immer noch zu technisch
eingehend wäre, und es werden doch fast nur jene bei uns freilich
sehr ausgedehnten Kreise sein, in denen es seine Leser findet; für
diese bringt es aber des Interessanten und Lehrreichen genug.
Dies weniger in den ersten Abschnitten S. 1— 116, worin
speziell Langlois im engeren Anschluss an mein „Lehrbuch der
historischen Methode“ die Vorarbeiten bis einschliesslich der äusseren
Kritik behandelt. Der wohlbekannte Gelehrte, der seine umfassenden
Litteraturkenntnisse in seinem 1896 begonnenen Manuel de biblio-
graphie historique darlegt, begnügt sich im Hinblick darauf und auf
die angeführte Tendenz des Buches mit wenigen bibliographischen
Hinweisen und geht auf das technische Detail nicht sehr ausführlich
ein, indem er sich geschickt bemüht, eine glatt lesbare Vorstellung
von den Erfordernissen der historischen Vorarbeiten zu geben. Das
Verhältnis der Archive, Inventare, Kataloge zur Forschung erörtert
er mit besonderer Umsicht.
Seignobos ist in der Lage, S. 117—280 die „innere Kritik“
und die von ihm sogenannten „synthetischen Operationen“
(worunter er ungefähr das begreift, was wir unter den Funktionen
der Interpretation, Kombination, Auffassung und Darstellung ver
stehen) mit mehr Originalität zu behandeln, denn diese Gebiete sind
noch wenig methodisch ausgebildet und gewähren zudem der sub-
jektiven Erfassung mehr Spielraum.
Seignobos teilt die in Frankreich vorherrschende Abneigung
gegen begritfliche Auseinandersetzungen; er findet (S. XV) die pro-
blemes metaphysiques, wir würden sagen „geschichtsphilosophische
Probleme“, depourvus d’interet. Doch nimmt er einen sehr bestimmten
prinzipiellen Standpunkt ein, dessen „metaphysische“ Begründung er
eben nur unterlässt, und er sieht sich fortwährend zu begrifflichen
Erörterungen genötigt, die nur auf latent bleibenden geschichtsphilo-
sophischen oder erkenntnistheoretischen Voraussetzungen beruhen.
Sehr entschieden tritt S. für die Eigenart und Selbständigkeit der
Geschichtswissenschaft ein (S. 184 ff., 206, 212), er erklärt sich leb-
haft gegen die Richtungen, welche die Geschichte auf naturwissen-
schaftlich exakte Gesetze reduzieren oder als Emanationen allgemeiner
Ideen und Begriffe betrachten wollen (S. 204 f., 223, 245 ff.); er
betont eindringlich, dass der Historiker das Studium der faits indi-
viduels, particuliers, uniques mit dem der faits généraux, collectifs,
durables gleichmässig zu verbinden habe, die Geschichte besitze
einen aus beiden gemischten Charakter (S. 204 ff.). Diese Ansichten
80 Kritiken.
stimmen mit denen des Referenten durchaus überein. Doch wird S.
durch seine Abneigung gegen das „Metaphysische“ zu einem einiger-
massen skeptischen Realismus geführt, dem man nicht beipflichten
kann. Er lehnt jede einheitliche Konzeption der geschichtlichen Ver-
läufe ab. Die evolution, von der er spricht, definiert er ganz neutral
als allmählige Veränderungen (changements) in den Gepflogenheiten
(habitudes) der Menschen, qui se produisent dans un même sens!
(S. 211), und er will solche im Sinne eimes innerlichen Zusammen-
hanges kaum innerhalb einer Gesellschaft, eines Volkes, geschweige
denn innerhalb grösserer Gruppen oder gar der Civilisation im ganzen
statuieren: er weist darauf hin (S. 251), dass selbst die einzelnen Ge-
sellschaften aus Menschen ohne anthropologische Einheit und gemein-
sam erblichen Charakter beständen, dass es nur eine Metapher sei,
von der Entwickelung einer Institution, einer Kirche, eines Staates zu
reden, eine Abstraktion entwickele sich nicht, nur die einzelnen
konkreten Wesen veränderten sich in Wirklichkeit (S. 213). So ver-
dienstlich die scharfe Opposition gegen das Operieren mit unklaren
Allgemeinvorstellungen ist — Referent stimmt sehr damit überein,
vgl. sein Lehrbuch S. 500. 516 —, so scheint S. doch das Kind mit
dem Bade auszuschütten, indem er verkennt, dass es wohl Allgemein-
vorstellungen auf diesem Gebiet giebt, welche durchaus konkreten
Thatsachen entsprechen. Durch das Zusammenleben der Einzelnen
entsteht und besteht doch eine Solidarität der Interessen, des Em-
pfindens, Denkens, Wollens, des Thuns und Lassens nicht nur inner-
halb einer Gesellschaft, für die S. das S. 246 sehr mit Vorbehalt zugiebt,
sondern auch innerhalb grösserer Gruppen, innerhalb einer Kultur-
gemeinschaft, sogar innerhalb der Menschheit, eine Solidarität, welche
keine Metapher und keine metaphysische Konzeption, kein „fait tres
confus“ ist, sondern eine wirksame deutliche Realität, etwas anderes
und mehr als die einfache Summe der entsprechenden Einzelbethäti-
gungen.” S. übersieht, dass sein neutraler Begriff allmäliger Ver-
änderungen ohne innerliche Solidarität an sich gar nicht haltbar ist,
denn allmälige Veründerungen können wir doch nur an einem Gegen-
stand beobachten, den wir als immanent einheitlich anschauen. Auch
in der Anwendung auf die praktische Forschung zeigt sich die Un-
haltbarkeit jenes Begriffes, und zwar sehr deutlich bei Seignobos
! Damit meint S. nicht einen inneren Zusammenhang, sondern nur
dieselbe Richtung im Verhältnis zu dem Ausgangspunkte.
” Es ist das wesentlich das Gebiet der Sozialpsychologie, vgl. mein
Lehrbuch S. 503ff., das S. nicht fremd ist, das er jedoch hierbei ausser
Acht lässt.
Kritiken. 81
selbst, wo dieser das Problem behandelt, wie bei der zusammen-
fassenden Wiedergabe historischer Forschungen die unvermeidliche
verkürzende Auswahl der Einzelheiten zu treffen sei (S. 234). Fr
sagt dort sehr zutreffend: le seul principe de choix, qui puisse être
commun à tous les historiens, c'est le rôle joué dans l’évolution des
choses hmaines u. s. w. Wenn demgemäss jeweils diejenigen Per-
sonen und Ereignisse berücksichtigt werden sollen, die einen wesent-
lichen Anteil an den Veränderungen in den Zuständen einer bezüglichen
Gemeinschaft gehabt haben, so ist die latente Voraussetzung, dass
diese Veränderungen in einem innerlich einheitlichen Sinne aufgefasst
werden, denn sonst würde jeder Gesichtspunkt fehlen, um jene Aus
wahl treffen zu können. Wenn wir z. B. die Veränderungen in den
politischen Verhältnissen des deutschen Reiches von 1815 bis 1871
behandeln wollten, ohne die Solidarität der nationalen Bewegung ins
Auge zu fassen, so würden wir unfehlbar in der Geschichte irgend
eines der Einzelstaaten stecken bleiben, und wir würden gar keinen
Anlass finden, die Personen und Vorgänge in Baden, Wtirtemberg
oder Braunschweig weniger ausführlich zu behandeln als etwa die
in Schleswig-Holstein. Man sieht, zu welcher Zersetzung die Ansicht
führen würde, wenn sich die Forschung in praxi darnach richtete:
man würde nur isolierte Forschungen und Darstellüngen von Lokal-
geschichten und einzelnen Verhältnissen oder Institutionen ohne Zu-
sammenhang produzieren. Selbstverständlich denkt 8. nicht daran,
derartige Konsequenzen ziehen zu wollen, es schiebt sich ihm un-
versehens die übliche Anschauung allgemeiner innerer Zusammen-
hänge unter.
Doch bleibt infolge jener Ansicht sein Blick überall mit besonderer
Schärfe, man könnte sagen fast argwöhnisch, auf das Zustandekommen
der historischen Synthesis gerichtet, und er bereichert die Methodik
durch fein eindringende Zergliederung dieser Funktionen. Namentlich
das Kapitel 4 des dritten Buches, S. 227—255, worin er unter dem
Titel „Construction des formules générales“ die zusammenfassende
Thätigkeit des Historikers behandelt, enthält scharfsinnige, 2. T. von
bisher nicht berührten Gesichtspunkten ausgehende Erörterungen, wie
diese Funktionen methodisch zu behandeln seien, die so leicht und
viel zu Missgriffen Anlass geben, darunter z. B. die Generalisation.
Ueberhaupt ist S. auf die methodischen Verstösse besonders aufmerk-
sam, die aus unklaren Allgemeinvorstellungen, unzulänglichen Schlüssen,
ungenügendem Thatsachenmaterial entstehen, und kehrt die Cautelen
dagegen scharf hervor. Z. T. geht er darin zu weit, namentlich bei
der Behandlung der „inneren Kritik“ S. 117—163, bei den grund-
legenden Bestimmungen über die Zuverlässigkeit der Quellen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 6
82 Kritiken.
Den methodischen Zweifel, den er mit Recht den Ausgangspunkt
wissenschaftlicher Arbeit nennt, will er gegenüber den historischen
Dokumenten — so bezeichnet er im allgemeinen die Quellen —
geradezu gesteigert wissen zur „défiance méthodique“ (S. 131). Diese
nahezu skeptische Ansicht ist im allgemeinen ein Ausfluss seiner schon
charakterisierten Prinzipien, speziell kommt er an diesem Punkte
dazu, weil er merkwürdiger Weise die methodische Bedeutung der
ganzen Quellenkategorie der ,Ueberreste“ ausser Augen lässt. Er
berücksichtigt eigentlich nur die berichtenden Quellen und fasst auch
die Urkunden nur von dieser Seite ihres Wesens auf, während sıe
doch, abgesehen von den historischen Fakten, die sie berichten, auch den
Charakter unmittelbarer Ueberreste tragen, die uns eine über alle defiance
erhabene Kunde von den Vergangenheiten geben. Da ich in meinem
Lehrbuch so grosses Gewicht hierauf gelegt habe!, wie ich meine, mit
Recht, so wundert es mich einigermassen, dass S. darüber hinweg-
gesehen hat. Auch Langlois hat in dem Abschnitt über die Heuristik
die „Ueberreste“ wenig berücksichtigt. In katalogischer und biblio-
graphischer Hinsicht bleibt auf diesem Gebiet überhaupt noch eine
grosse Lücke auszufüllen. Die grosse Masse der unmittelbaren Ueber-
reste bildet ja die piece de resistance für die historische Gewissheit
und die selten ganz fehlende Kontrolle für die Zuverlässigkeit der
berichtenden Ueberlieferung. Was S. auf S. 166 sagt: „la critique
ne peut prouver aucun fait, elle ne fournit que des probabilites“,
passt durchaus nicht auf die Ueberreste. Wenn die Kritik z. B. fest-
gestellt hat, dass dies oder jenes Diplom eine echte Urkunde Ottos I.
sei, so ist damit ohne weiteres und ganz unanfechtbar die Thatsache
festgestellt, dass in der Kanzlei Ottos I. ein solches Diplom in dieser
Form mit diesen Daten ausgefertigt worden; oder: wenn wir den
Sarkophag eines ägyptischen Königs mit Inschrift finden und die
Möglichkeit einer Fälschung kritisch ausgeschlossen ist, so haben wir
damit eo ipso die Existenz dieses Königs und noch manche andere
Thatsache konstatiert; die Werke des Tacitus und seiner Zeitgenossen
gewähren uns einen thatsächlich unmittelbaren Einblick in Geist und
Stand der damaligen römischen Litteratur und sind in dieser Hinsicht
„Ueberreste“, unzweifelhafte Zeugnisse, soviel zweifelhafte oder falsche
Angaben darin auch mitgeteilt sein mögen, ja wenn auch kein Wort
darin zuverlässig wäre. Gewiss wird S. das alles nicht nur zugeben,
sondern für selbstverständlich halten, indes hat er es bei seinen Er-
örterungen und bei der Formulierung seiner Urteile ignoriert. Er
1 Vgl. in meinem Lehrbuch der historischen Methode S. 425 und
358 ff.
Kritiken. 85
könnte sonst nicht zu dem Urteil kommen (S. 167): les seuls résul-
tats fermes de la critique sont des resultats négatifs, tous les resul-
tats positifs restent douteux, ils se ramenent à dire: il y a des chances
pour ou contre la vérité de cette affirmation. Auch da, wo S. die
Uebereinstimmungen bzw. Widersprüche zwischen mehreren Zeugnissen
und die Gesamtbedingungen der Zuverlässigkeit erörtert, erhält seine
Darstellung einen skeptischen Zug, weil er die fundamentale Bedeutung
der Ueberreste nicht einschätzt. Sehr mit Unrecht zählt S. mich zu
den Schriftstellern, welche sich bei Beurteilung der Zuverlässigkeit
mit der Frage begnügt hätten, ob der betr. Berichterstatter an sich
glaubwürdig sei (S. 231); das kann nur ein lapsus memoriae sein:
diese Frage bildet bei mir nur ein nebengeordnetes Moment unter
den vielen, die ich in den betr. Paragraphen meines Lehrbuches
S. 355—429 aufgeführt und ausführlich besprochen habe, darunter
auch namentlich das hier in Rede stehende Moment.
Doch vergessen wir über berechtigten Widersprüchen und Aus-
stellungen nicht die Anerkennung im ganzen. Das Buch ist ent-
sprechend der angegebenen Tendenz überall fliessend und gewisser-
massen elegant geschrieben, ohne unpräzise zu werden, es ist kurz,
ohne oberflächlich zu sein. Die Verfasser verstehen es vielfach, schon
bekannten Gedanken eine Wendung zu geben, eine Seite abzugewinnen,
die sie wie neu erscheinen lässt und anziehend macht. Man merkt
überall, dass beide die historische Arbeit und deren Erfordernisse aus
eigener gediegenster Erfahrung kennen, und — ich muss doch noch
einmal widersprechen — es ist durchaus nicht zutreffend, wenn sie
in der Vorrede von ihrem Buche behaupten: les erudits et les histo-
riens de profession n’y apprendront rien sans doute.
Greifswald. Ernst Bernheim.
Eduard Norden, Die antike Kunstprosa vom VI. Jahrhundert v. Chr.
bis in die Zeit der Renaissance. 2 Bde. 8°. XVIII und 969 S.
28 Mk. Leipzig, B. G. Teubner. 1898.
Nordens umfassendes Werk in einer historischen Zeitschrift an-
zuzeigen ist eine besondere Freude; denn es ist durchaus von echtem
historischen Geiste getragen und auf die Aufdeckung weiter Zusammen-
hänge gerichtet; es ist ferner, wie schon der Titel zeigt, eine Be-
reicherung nicht blos der klassisch-philologischen Litteratur und wird
auch von den Kulturhistorikern des Mittelalters und der Renaissance
nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.
Norden versteht unter Kunstprosa den von Gorgias und seinen
Zeitgenossen in die Litteratur eingeführten Prosastil; man könnte
demnach sein Buch eine Geschichte der gorgianischen Kunstmittel
6*
84 Kritiken.
nennen. Es sind die folgenden: 1) Redefiguren, nämlich Anti-
these (oft verbunden mit Parisose und Homoioteleuton, d. h. gleieher
Silbenlänge der parallelen Satzglieder und gleichen, also reimenden
Flexionsendungen an ihren Schlüssen) und Wortspiel, 2) Verwendung
poetischer Worte und Phrasen (manche Sophisten beanspruchten, als
scoınral bezeichnet zu werden), 3) rhythmischer Fall der Rede, zu
dessen Erzielung meist eine künstliche Wortstellung erfordert wird
(nicht auf Gorgias, sondern auf Thrasymachos zurückgeführt). Diese
Mittel sind natürlich nicht von einzelnen Persönlichkeiten „erfunden“,
sondern aus volkstümlichen Ansätzen weiter gebildet worden. Wohl
mit Recht wendet sich Norden gegen die von Diels versuchte Her-
leitung der Gorgianischen Rhetorik von Empedokles; dagegen fällt es
auf, dass von der Vermeidung des Hiatus, die allerdings erst nach
Gorgias auftritt, nur sehr selten die Rede ist. — Zu diesen Kunst-
mitteln haben die attischen Prosaisten der klassischen Zeit in sehr
verschiedener Weise Stellung genommen, fast alle aber so, dass sie
über ihnen stehen (was namentlich von Platon und Demosthenes
gilt), während später die Macht der Tradition die Einzelnen unter
ihren Bann zwingt. Für das Fortleben des Gorgianischen Stiles ist
am wichtigsten geworden Isokrates, weil er Schule gemacht bat: er
behält die Mittel bei, aber mildert sie wesentlich. Gegen diese mildere
Praxis erhebt sich um 300 die s. g. asianische Beredsamkeit (Hegesias),
welche direkt auf Gorgias zurückgreift und seine Rhetorik ins Mass-
lose steigert; dieser barocke, aber lebenskräftige neue Stil ruft bald
die von vornherein ungesunde atticistische Reaktion hervor (sie ist
schwerlich einseitig in Pergamon oder Alexandria zu lokalisieren),
welche die Auswüchse der zeitgenössischen Prosa dadurch zu be-
seitigen hoffte, dass sie zur Nachahmung der grossen attischen Stil-
muster aufforderte. Norden kommt es nun wesentlich darauf an zu
zeigen, wie der Kampf zwischen den beiden Stilarten das ganze
Altertum hindurch fortgedauert hat. Er weist zunächst nach, wie der
Stil der griechischen Kunstprosa, den alten nationalrömischen Stil
ertötend, in Rom eindrang, wie auch hier der Kampf zwischen Asi-
anismus und Atticismus geführt wurde, wie Cicero, indem er die
Auswüchse des Asianismus beschnitt, einem gemässigten und ästhetisch
zu rechtfertigenden asianischen Stile zum Siege verhalf, ohne dass es
freilich an verbissenen Asianern (Maecenas) und Attieisten (Pollio) in
seiner und der folgenden Zeit gefehlt hätte. Im zweiten Jahrhundert
erlebt die epideiktische, d. h. sich als Selbstzweck betrachtende
Rhetorik eine glänzende Neublüte in der zweiten Sophistik (die schon
lange nur ein kümmerliches Dasein fristende Poesie erhält dadurch
den Todesstoss): diese ist weder rein asianisch noch atticistisch, somdern
Kritiken. 85
beide Tendenzen gehen auch weiterhin nebeneinander her, wenn sie
auch jetzt zu verschmelzen beginnen. Auch diese Erscheinung beginnt,
wie alle litterarische Anregung, auf griechischem Boden, beeinflusst
aber die römische Litteratur vollständig: so sind Fronto und Gellius
ohne den gleichzeitigen griechischen Atticismus nicht zu verstehen. —
In einem besonderen Abschnitt wird die Entwickelung der christlichen
Prosa verfolgt: die Litteratur des Urchristentums steht noch nicht
anter den antiken Stilgesetzen (trotz gelegentlicher Einflüsse der
Kunstprosa), aber seit dem zweiten Jahrhundert ist man genötigt,
sich diesen zu unterwerfen, damit die christlichen Schriften überhaupt
zur Litteratur gerechnet und in der heidnischen Welt gelesen wurden.
Mit der rhetorischen Predigt haben die Gnostiker begonnen, auch
bierin der späteren Entwickelung vorauseilend; sie erreicht ihren
Höhepunkt im vierten Jahrhundert (Gregor von Nazians). — In der
späteren lateinischen Prosa überwiegt der neue, nunmehr gänslich
entartete Stil, der sowohl in der gallischen wie in der afrikanischen
Rhetorik herrscht; das s. g. afrikanische Latein ist weiter nichts als
Asianismus (vgl. meinen Aufsatz Rhein. Mus. 52).
In dem zweiten Hauptteil (Das Mittelalter und der Humanismus)
zeigt Norden, wie das Mittelalter den relativen Wert der urtes libe-
rales anerkannte, wenn sie in den Dienst der Kirche gestellt wurden,
die einzelnen auctores aber im allgemeinen verpönte. Doch gab es
daneben immer Unterströmungen, welche die auctores hochschätsten
und denen wir ihre Erhaltung zu danken haben; Leute wie Einhart,
Servatus Lupus, Petrus Blesensis können wir geradezu als Vorläufer
des Humanismus bezeichnen. Siegreich blieb allerdings die Scholastik,
welche auf die schöne, d. h. antikisierende Form keinen Wert legte.
Auch hier giebt es also einen neuen und einen alten Stil, aber nur
als analoge, nicht abhängige Erscheinung zu Asianismus und Atti-
cismus. Diesem scholastischen Latein, dem ein gewisses Leben nicht
abzusprechen ist, machte der Humanismus ein Ende und dadurch erst
wurde das Latein zu einer toten Sprache und das Aufkommen der
modernen Idiome wurde möglich. Man geht jetzt wieder auf die
alten Muster zurück, besonders auf Cicero; andere wollen von diesem
Nichts wissen (Erasmus) und halten sich an den barocken Stil des
Seneca oder gar Apuleius Da nun alle Gebildeten durch die
humanistische Bildung hindurchgegangen waren, so lieferte die antike
Kunstprosa auch den Litteraturen der modernen Sprachen ihren Stil.
Besonders wichtig ist der Nachweis, dass der nach Lylys Roman
Euphues (1579) genannte Euphuismus, der zunächst durch den
Spanier Guevara beeinflusst ist, in letzter Linie seine Entstehung der
humanistischen Anlehnung an den Antithesenstil des Isokrates und
86 Kritiken.
Cicero verdaukt: diese Leute waren sich selbst ganz klar darüber,
dass Gorgias und Hegesias ihre Vorgänger waren.
Auch die beiden Anhänge greifen weit über das Altertum hinans;
der erste handelt über die Geschichte des Reims und zeigt end-
giltig, dass der Reim der christlichen Hymnen, aus denen er in die
germanische und romanische Dichtung überging, auf das Homboiote-
leuton der antiken Kunstprosa zurückgeht; die Hymnen wurden als
hochrhetorische Prosa aufgefasst und überhaupt hat man seit dem
Altertum bis m die Renaissance die Grenze zwischen Poesie und
Rhetorik oft übersehen.
Der zweite Anhang beschäftigt sich mit der Geschichte des
rhythmischen Satzschlusses, den man zuerst in den Schriftstücken
der päpstlichen Kanzlei seit dem 11. Jahrhundert fand (cursus) und
den L. Havet und W. Meyer dann in der antiken lateinischen Prosa
aufzeigten. Auch hier erweitert Norden die Forschungen seiner Vor-
günger, indem er die Continuität der Tradition von Gorgias an bis
auf das Mittelalter nachweist.
In dieser knappen Skizze konnte nur der Gedankengang des
Buches dargestellt werden; auf die Fülle von anregenden Exkursen
und Einzelbeobachtungen, die es ausserdem enthält und die viele zu
weiterer Forschung anspornen werden, kann ich hier nicht eingehen.
Es ist natürlich, dass der Bearbeiter eines so weitschichtigen Stoffes
es nicht allen zu Danke machen kann, dass sich jeder Leser seine
desideria und Einwünde notieren wird: aber das muss jeder rück-
haltslos anerkennen, dass das Buch eine grosse That ist, weil es eine
wichtige historische Erscheinung nach ihren Ursprüngen und Wirkungen
und Zusammenhängen auf breiter und sicherer Grundlage darstellt.
Es wäre Unrecht, wollte ich nicht zum Schlusse der staunenswerten
Belesenheit Nordens gedenken, die sich nicht blos auf die Quellen,
sondern auch auf die moderne wissenschaftliche Litteratur erstreckt:
so mancher Verfasser einer tüchtigen Monographie hat es Norden zu
danken, dass seine Arbeit der Vergessenheit entrissen ist.
Breslau. W. Kroll.
G. von Dzialowski, Isidor und Ildefons als Litteraturhistoriker,
eine quellenkritische Untersuchung der Schriften de viris illustribus
des Isidor von Sevilla und des Ildefons von Toledo, Kirchen-
geschichtliche Studien Band IV, 2, Münster, Schöningh, 1898.
Die Herausgeber der kirchengeschichtlichen Studien haben es sich
zum Ziel gesetzt, nur solche Arbeiten zu veröffentlichen, die that-
sächlich Neues bieten und eine Förderung der Wissenschaft bedeuten,
und bisher ist es ihnen auch gelungen, eine Reihe tüchtiger Einzel-
Kritiken. 81
untersuchungen, die die verschiedenen Gebiete der Kirchengeschichte
behandeln, ausgehen zu lassen. Die vorliegende Monographie beschäftigt
sich mit den viel aber unkritisch benutzten Schriften Isidors und Ildefons
de viris illustribus. Der Verfasser giebt zunächst eine eingehende,
quellenkritische Spezialanalyse beider Schriften, in der er Satz für
Satz die benutzten Quellen und die Art, wie sie benutzt wurden,
nachweist. Im allgemeinen Teil stellt er sodann die Ergebnisse zu-
sammen. Er tritt auf Grund genauer Untersuchung für die Integrität
der Schrift Isidors ein; die zwölf Kapitel c. 1—4 und c. 6—13, die
man Isidor bald absprach, bald zuschrieb, stammen, wie der Verfasser
m. E. überzeugend beweist, von dem Bischof von Sevilla. Da nun
aber die älteren und gewichtigeren Handschriften das Werk Isidors
in der kürzeren Fassung enthalten, so glaubt von Dzialowski, dafs
Isidor seinen Schriftstellerkatalog in zwei Teilen, einem kürzeren aus
12 und einem längeren aus 33 Kapiteln gesondert veröffentlicht hat
und die Zusammenarbeitung einer späteren Zeit entstammt. Mir er-
scheint diese Hypothese nicht zwingend bewiesen. Die Abfassungszeit
des Katalogs Isidors bestimmt von Dzialowski dahin, dass er in den
Jahren von 604 bis 615 geschrieben ist. Die Hauptquelle Isidors
sind die Schriften der von ihm behandelten Autoren; eine Fundgrube
so reicher Nachrichten, wie Hieronymus an der Kirchengeschichte des
Eusebius besass, lag dem Isidor nicht vor; die von ihm am meisten
benutzte Quelle ist die Chronik des Victor von Tonnuna. Trotz der
flüchtigen und unselbständigen Arbeitsmethode Isidors — zeigt er doch
eine sklavische Abhängigkeit von seinen Quellen und einen weitgehenden
Verzicht auf eigene Geistesarbeit — ist sein Werk für uns in 28 Ab-
schnitten zum Teil erste, zum Teil einzige Quelle. Aber der Mangel
an Gründlichkeit macht den Katalog zu einem unzuverlässigen Führer
in litterarischen Fragen, so dass er nicht ohne einen ergänzenden und
berichtigenden Kommentar, wie ihn der Verfasser geboten hat, zu
brauchen ist. Dennoch ist das Verdienst Isidors in einer Zeit des
Niedergangs nicht zu unterschätzen, sein universales Interesse hat
auch die christliche Litteraturgeschichte ergriffen, er hat den Wert
und die Bedeutung der Idee des Hieronymus erkannt und eine neue
Fortsetzung, wenn auch in unvollkommener Form, geschaffen. Und
während der Katalog des Hieronymus durch eine apologetische Tendenz
beherrscht ist, ist bei Isidor wie bei Gennadius, dem ersten Fortsetzer
des Hieronymus, das litterarhistorische Interesse die einzige Triebkraft
zur Fortsetzung des Katalogs de viris illustribus. Anders steht es
dagegen wieder mit der Schrift des Ildefons, des Schülers Isidors.
Sein Katalog hat noch weit geringeren Wert in litterarhistorischer
Beziehung als der Isidors, von den 14 von ihm behandelten Männern
88 Kritiken.
sind 8 überhaupt nicht schriftstellerisch thätig gewesen. Sein Katalog
verfolgt eine ausgesprochene Tendenz, er soll dem höberen Ruhme
des Bischotsstuhls von Toledo, den er selbst inne hat, dienen. Sein
Zweck ist, diesem Metropolitensitz zur Primatialgewalt über ganz
Spanien zu verhelfen, daher nimmt er in seinen Katalog 7 Bischöfe
von Toledo auf, die fast nichts litterarisch Bedeutendes geleistet haben.
Jch babe mich, da ich auf dem behandelten Gebiete keine selbständigen
Untersuchungen gemacht habe, fast lediglich auf ein Referat be-
schränken müssen. Wenn auch in manchen Einzelheiten die Auf-
stellungen des Verfassers Widerspruch erfahren werden, so schliessen
wir doch mit dem Dank für die tüchtige Arbeit, durch die er sich
bei den Litterar- und Kirchenhistorikern aufs beste eingeführt hat.
Heidelberg. Grützmacher.
Franz Kampers, Die deutsche Kaiseridee in Prophetie und Sage.
München, H. Lüneburg, 1896. 231 S. 8°.
Die hier zu besprechende Schrift ist die zweite Auflage des
1895 unter dem Titel „Kaiserprophetien und Kaisersagen im Mittelalter.
Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Kaiseridee* erschienenen
Werkes. Weggefallen sind die drei Exkurse der ersten Auflage (Die
tiburtinische Sibylle des Mittelalters, Die Schrift der Telesphorus,
Das lombardische Städtevatizinium und die erythraeische Sibylle des
Mittelalters); die unter dem Text stehenden wissenschaftlichen An-
merkungen und Belege der ersten Auflage haben in abgekürzter Ge-
stalt ihren Platz hinter dem Text (S. 173ff.) erhalten. Der Text
selbst ist, abgesehen von kleineren Zusätzen und vorwiegend stilistischen
Aenderungen, unverändert geblieben, nur der letzte (9.) Abschnitt
(S. 154 ff.), der nach einem Rückblick über die Entstehungsgeschichte
der deutschen Kaisersage und ihre Umwandlung in eine Barbarossa-
sage die allmähliche Ausschmückung der letzteren und ihre Behandlung
in der Dichtung des 19, Jahrhunderts enthält, ist neu hinzugekommen.
Obwohl das Werk in der Neubearbeitung ein mehr populäres Gewand
angelegt hat, ist sein Charakter und wissenschaftlicher Wert derselbe
geblieben; wenn auch der Forscher die Exkurse und einzelne kleinere
Ausführungen der ersten Auflage ungern vermissen wird, so fehlt es
doch dem Werke in der neuen Gestalt nicht an beachtenswerten Be-
reicherungen. Zum ersten Male ist hier das gesamte auf die Geschichte
der Kaisersage bezügliche Material zusammengetragen! und mit ausser-
ordentlicher Umsicht und Gründlichkeit zu einer erschöpfenden Dar-
! Einige Ergänzungen bei Koehne, Zeitschr. f. Kulturgeschichte,
4. Folge, 4, 122 ff. 5, 458 ff. .
Kritiken. 89
stellung verarbeitet. Mag auch der beispiellose Erfolg des Werkes,
der schon wenige Monate nach seinem ersten Erscheinen eine neue
Auflage notwendig machte, zum Teil auf das durch das Jubiläums-
jahr hervorgerufene allgemeinere Interesse an seinem Gegenstande
zurückzuführen sein, in erster Reihe ist derselbe doch der Art, wie
der Verfasser seiner Aufgabe gerecht geworden ist, zuzuschreiben.
Die erste Abteilung des Werkes behandelt die eschatologischen
Prophetien von einem Messiaskaiser der Endzeit. Während die sibyl-
linischen Orakel der Römer einen grossen römischen Kaiser als den
Begründer des goldenen Zeitalters in Aussicht stellten (eine Zeit lang
glaubte man dieselben auf Kaiser Tacitus, 275—276, beziehen zu
sollen), verstand die um 140 v. Chr. beginnende, vorwiegend unter
jüdischem Einflusse stehende Sibyllenlitteratur unter den von dem
Messias niederzuwerfenden Mächten in erster Reihe das römische Reich,
nach dessen Vernichtung der Messias das Reich der Herrlichkeit, mit
Jerusalem als Mittelpunkt, aufrichten sollte, dem erst der Einbruch
des jüngsten Gerichtes ein Ziel setzen würde. Andererseits hielten
die Christen an der Idee von dem Weltberufe Roms fest; anknüpfend
an ihre eschatologischen Weissagungen hofften sie auf einen römischen
Friedenskaiser, dessen Reich aber sodann von einem aus Asien (Ba-
bylon) kommenden Könige zerstört werden würde; erst dann sollte
Christus oder ein gottgesandter Held erscheinen, die zerstörenden
Mächte zu Boden werfen und den Weltsabbat verkündigen. Durch
die Annahme des Christentums als Staatskirche vollzog sich eine Ver-
schmelzung der beiden Prophetien, indem die Weissagungen der tibur-
tinischen Sibylle die Errichtung des allgemeinen Weltfriedens von
einem römischen Kaiser (Constans) erwarteten, der nach Beendigung
seiner Mission Krone und Scepter auf Golgatha niederlegen und damit
das römische Imperium in die Hand Gottes zurückgeben werde; erst
mit diesem Moment sollte der jüngste Tag hereinbrechen. Unter dem
Einflusse der Fortschritte des Islam wurde diese Lehre, zum Teil mit
Elementen der Alexandersage und UÜeberlieferungen vom apokalyp-
tischen Babylon verquickt, durch einen Pseudo-Methodius (unter
Constans II., 676—678) zur byzantinischen Kaiserprophetie fort-
gebildet. Diese Weissagungen waren schon im achten Jahrhundert
auch im Abendlande bekannt und dürften, wie der Verfasser hervor-
bebt, nicht unwesentlich zur Vorbereitung der Geister für die Wieder-
berstellung des abendländischen Kaisertums durch Karl den Grossen
beigetragen haben. Wührend man im Orient auch fernerhin an dem
byzantinischen Friedenskaiser festhielt und den Frankenberrscher nur
als seinen Verbündeten im Kampfe gegen die Ungläubigen gelten liess,
wendeten sich in Westfranken in der trostlosen Zeit der jüngeren
90 Kritiken.
Karolinger die Blicke eineın Zukunftskaiser aus dem Karolingerhause
oder dem ihm verwandten Geschlechte der Bosonen zu. Eine greif-
bare Gestalt erhielt diese karolingische Prophetie durch den „libellus
de antichristo“ des Abtes Adso von Moutier-en-Der. Sie entwickelte
sich mehr und mehr zu einer französisch-nationalen Kaiserprophetie,
die auch in Deutschland vielfache Verbreitung fand, während es zu
einer deutsch-nationalen Gestaltung der Karlssage auch nach Otto dem
Grossen wegen der fehlenden dynastischen Tradition nicht gekommen
ist. An einzelnen Ansätzen dazu unter Heinrich IV. und Heinrich V.
hat es nicht gefehlt, aber selbst die glänzende nationale Opposition
des bekannten Tegernseer Festspiels (um 1160) gegen die namentlich
seit Pseudo-Turpin gangbar gewordenen französischen Ueberhebungen
und Anfeindungen war ohne dauernde Wirkung, da es an einer be-
stimmten Persönlichkeit, an die sich die Sage hätte anlehnen können,
fehlte.
Die Entstehung und Weiterbildung der Friedrichssage bildet den
Hauptinhalt der zweiten Abteilung (S. 67 ff.) Der Verfasser weist
nach, dass neben der joachimitischen Weissagung, die Friedrich I.
als den Vorgünger des Antichrist und das deutsche Reich als den
Verbündeten der an die Stelle Babylons getretenen Sarazenen be-
trachtete, eine seit 1241 nachweisbare lombardische Städteprophetie
ähnlichen Inhalts bestanden hat (S. 72f.). Während die Joachimiten
statt des Friedenskaisers zwei grosse Orden der Zukunft erwarteten,
die Kirche und Staat von Grund aus reformieren würden, sah man
auf der anderen Seite die vornehmste Aufgabe des Friedenskaisers
seit den Kreuzzügen in der Befreiung des heiligen Grabes. Der Ver-
fasser führt den interessanten Nachweis, dass man in dieser Beziehung
schon früh an Friedrich I. und seinen gleichnamigen Sohn, dann aber
an seinen Enkel Friedrich IL, als den dritten Friedrich, dachte. Selbst
der Papst war anfangs von den auf letzteren gerichteten Prophetien,
die zuerst in dem welschen Gast des Thomasin von Zirklaria
ausgesprochen wurden, befangen. Schon damals brachte man, zum
Teil unter dem Einflusse der Alexandersage, den Priesterkönig Johannes
mit Friedrich II. in Verbindung. Mit dem Priesterkönig fand auch
der dürre Baum, der neu zu grünen beginnt, und der an diesem auf-
gehängte Schild Eingang in die deutsche Kaiserprophetie.
Zur Kaisersage wurde die letztere erst durch ihre Lokalisierung
und die Aufnahme mythologischer Elemente. Der bergentrückte Held
der Aetnasage war anfangs Dietrich von Bern, dann König Artus,
eine Zeit lang auch Friedrich II. (S. 84 ff.), so dass ein falscher Friedrich
seine Ansprüche dadurch zu unterstützen suchte, dass er seinen Wohn-
sitz am Aetna aufschlug. Wührend die sizilische Lokalsage sich nicht
Kritiken. 91
dauernd zu erhalten vermochte, hielten, entgegen der stauferfeindlichen
Prophetie der Joachimiten, die Sektierer von Schwäbischhall und der
Dominikaner Arnold an den Hoffnungen auf Friedrich II. fest, wogegen
thüringische Sektierer seinen Enkel Friedrich den Freidigen auf den
Schild erhoben (S. 95 ff). Mit Recht hat der Verfasser sich in den
Ausführungen über die wettinische Friedrichssage und die durch sie
herbeigeführte Lokalisierung der Kaisersage am Kiffhäuser an die
grundlegenden Untersuchungen Grauerts angeschlossen. Der neuer-
dings von Gnau (Mythologie u. Kiffhäusersage, Sangerhäuser Gymn.-
Programm 1896, S. 34) erhobene Einwand, dass der Kiffhäuser erst
später in den Besitz der Wettiner gekommen sei und daher nicht
Sitz der wettinischen Haussage geworden sein könne, übersieht, dass es
sich nicht um eine solche, sondern um eine blosse Variation der deutschen
Friedrichssage handelte. Mochte man auch ausserhalb Thüringens an
Friedrich II. als dem Zukunftskaiser festhalten!, so fehlt es doch
nicht an Spuren, dass die Kaiserhoffnungen Friedrichs des Freidigen
auch in weiteren Kreisen bekannt gewesen sind? Mit Recht tritt
der Verfasser der Ansicht bei, dass der bergentrückte Kaiser Friedrich
im Kiffhäuser an die Stelle des bergentrückten Gottes getreten sei,
auch wenn man nach neueren Untersuchungen von H. Grössler den
Wodansberg einer Walkenrieder Urkunde von 1277 nicht mehr in
dem Kiffhäuser, sondern in einem demselben gegenüber liegenden
Berge (wahrscheinlich dem Allstedter Hagen) auf dem linken Helme-
ufer zu suchen haben wird. |
Während sich über die weitere Gestaltung der Friedrichssage,
abgesehen von der weiteren Vervollständigung des Quellenmaterials,
kaum noch neues bringen liess, hat der Verfasser über die Fort-
bildung und politische Ausnutzung der Karlssage in Frankreich und
besonders in Italien seit Karl von Anjou ausserordentlich interessante
Untersuchungen angestellt (S. 91 ff. 110ff.). Den Höhepunkt des
tranzösisch-deutschen Weissagungskampfes bezeichnet die 1386 ver-
fasste Schrift des Telesphorus von Cosenza, die der Verfasser als den
ersten Fühler französischer Annexionsgelüste in Italien bezeichnet
(S. 124 f.). Noch Savonarola und seine Schüler halten an der Hoffnung
auf Frankreich fest, im 16. Jahrhundert wird die Schrift des Tele-
sphorus in Italien wiederholt neu aufgelegt und mit den durch die
Liga geschaffenen Verhältnissen in Verbindung gebracht. Während
sich die italienische Prophetie mit dem sinkenden 16. Jahrhundert
verliert und astrologischen Praktiken platzmacht, hält Frankreich
* Was der Verfasser noch durch eine Reihe neuer Belege bestätigt.
? Vgl. Hürbin, Peter von Andlau, 1897, S. 220 f.
92 Kritiken.
unentwegt an seiner nationalen Kaiserprophetie fest (S. 133 £.).
Bald knüpfen sich die Hoffnungen an Karl VIII., dann an burgundische
Herrscher und, da der Name Kaiser Karls V. die Besorgnis der
Franzosen wachruft, an König Franz I. Hochinteressant sind besonders
die Aussprüche des Nostradamus (S. 135f.). Das durch die Prophetie
unterstützte Streben nach der Kaiserkrone blieb auch fernerbin in
Frankreieh lebendig, bis es von Napoleon L verwirklicht wurde.
Während die französische Prophetie ausschliesslich politisch-
national, die deutsche in erster Reihe sozialpolitisch war und erst
seit der napoleonischen Zeit hervorragend national wurde!, hielt die
welfische Partei in Italien bis über die Zeit des Schismas hinaus an
den kirchenreformatorischen Weissagungen fest, nach denen ein Nach-
komme Friedrichs IL die Kirche verfolgen, ein Engelpapst aber im
Bunde mit einem Weltmonarchen französischen Stammes dieselbe von
Grund aus reformieren sollte ÆEs waren die alten joachimitischen
Ideen, bei denen man, wie es scheint, besonders an Coelestin V. und
Karl D. von Anjou gedacht hat (S. 113f.). Nur der stauferfreundliche
Sektenführer Dolcin erwartete, obwohl auf joachimitischer Grundlage
fussend, alles Heil von Friedrich von Aragon, dem Sohne Peters und
Enkel Manfreds (S. 114). Ein eigentümliches Hin- und Herschwanken
zwischen Deutschland und Frankreich zeigt sich bei dem Minonten
Johannes de Rupescissa (S. 116 ff.) Gegen Ende des Mittelalters tritt
auch in der italienischen Prophetie der nationale Standpunkt hervor
(S. 129 ff. 228).
Von grossem Interesse sind die erst in der zweiten Auflage hinzu-
gekommenen Ausführungen des Verfassers über die dynastischen Ver-
wertungen der Karls- und Friedrichssage in den Häusern Habsburg,
Bayern und Hohenzollern (S. 147 f.).
Heidelberg. Richard Schröder.
Paul Viollet, Histoire des institutions politiques et administratives
de la France. Tome deuxième. Paris, L. Larose 1898. 470 S.
Der zweite Band? dieser als „droit public“ dem „droit privé“
desselben Autors gegenübergestellten französischen Verfassungsgeschichte
trügt alle Vorzüge des ersten. In überaus fesselndem Vortrag bietet
er die Ergebnisse sorgsamster Forschung, der sich Viollet nicht zum
! Auch hier bringt der Verfasser (S. 119ff. 137 ff.) wieder eine Fülle
neuen Materials bei. Auf zwei Stellen des Simplicissimus (Buch III, Kap. 4, 5)
macht Koehne aufmerksam.
* Vgl. die Anzeige des ersten Bandes, Deutsche Zeitschrift für Ge-
schichtswissenschaft V, 189.
Kritiken. 93
mindesten auch in den Partieen unterzogen hat, wo er dem Leser
nur seine eigene Ansicht über die Verhältnisse mitteilt, ohne ibm
zuzumuten, den mühen- und häufig dornenvollen Weg, den er selbst
gehen musste, gleichfalls zurückzulegen. So ist das Werk eine in
mehr als einer Hinsicht hervorragende Erscheinung auf historischem
Gebiet, und man wird die grossen Vorzüge desselben um so freudiger
anerkennen, als wir an zusammenfassenden Arbeiten über die französische
Verfassungsgeschichte namentlich der späteren Zeit (nach 1328) keinen
Überfluss haben. Eine Gefahr, welcher wir bei rechtshistorischen
Forschungen ausgesetzt sind, hat Viollet richtig erkannt, wenn er
sagt (S. 361), dass, wer heute unsere Vergangenheit studiert, Gefahr
laufe, in die Untersuchung über verfassungsgeschichtliche Einrichtungen
eine Schärfe und Klarheit zu bringen, die dem Stoff nicht zu eigen
ist. Viollet selbst hat diese Worte im allgemeinen durchaus beherzigt,
und um so wertvoller ist es, dass die Klarheit aller seiner Ausfüh-
rungen eine seiner vorzüglichsten Eigenschaften ist.
Viollet setzt, nachdem er im ersten Band die Zeit bis zum
Ausgang der Karolinger schilderte, die zweite Periode bis zum Ende
des Mittelalters an; von ihr behandelt der vorliegende Band: Künig-
tum, Kirche und Adel. Es kann nicht verkannt werden, dass durch
diese Zusammenfassung fast des ganzen Mittelalters in eine Periode
die Einsicht in den Wechsel aller Verhältnisse im Laufe der Jahr-
hunderte einigermassen erschwert wird, und dass manches, was für
einen kleinen Zeitabschnitt wohl charakteristisch ist, in dem Bild,
das uns Viollet bietet, nicht recht hervortritt. So hören wir von der
kläglichen Ohnmacht des Königtums der ersten Kapetinger, der an-
fänglichen Zerrissenheit des Landes in lauter so gut wie unabhängige
Herrschaften eigentlich ziemlich wenig: gleich am Anfang wird uns
ein imponierendes Bild des von Kaiser und Papst völlig unabhängigen
französischen Königtums entrollt (S. 40 ff.), die überaus mühsamen
Anfänge der Kapetinger treten hingegen stark zurück hinter der
kräftigen Monarchie, die wir seit dem 12. Jahrhundert in Frankreich
finden; denn wenn Viollet S. 142 meint, der französische Namen habe
nie eine grössere Rolle als im 11. Jahrhundert gespielt, so dürfte
dies doch wohl mit mehr Recht vom 13. gesagt werden, wo Frank-
reich im politischen und geistigen Leben an der Spitze Europas stand.
Mag man derartiges sonach als eine Folge der ein halbes Jahrtausend
in eine Periode zusammenfassenden Anlage des Werkes ansehen, so
wird man andererseits zugeben, dass dieselbe doch auch ihr Gutes
hat, indem sie den Blick auf das Ganze lenkt und den Zusammen-
hang der Jahrhunderte klar hervortreten lüsst. Daher ist es gewiss
mcht zu tadeln, wenn Viollet hier und da auch einen Blick auf die
94 Kritiken.
Entwicklung der neueren und neusten Zeit wirft, wobei sich sein
geistvoller Freimut ganz besonders bewährt. Mit Recht weist er an
verschiedenen Stellen darauf hin, wie so manche Einrichtung, welche
sich thatsächlich lange herausgebildet hatte, auf dem Papier erst ın
der Konstitution von 1791 zum Gesetz erhoben wurde, eben in dem
Augenblick, als die Axt an ihre Wurzel gelegt war. Jahrhunderte
lang war das Königtum in Frankreich erblich gewesen, ohne dass
man für nötig befunden hätte, dies schriftlich zu fixieren: erst die
Konstitution von 1791 enthielt die gesetzliche Verordnung der Erb-
lichkeit der Krone im regierenden Königshaus und nach dem Recht
der Primogenitur (S. 53).
Das erste Kapitel, in welchem Viollet über das Königtum
handelt, nimmt über die Hälfte des Bandes ein. In einem einleitenden
Abschnitt, der den Stil des Verfassers in seiner ganzen Meisterschaft
zeigt, wird erörtert, wie im Mittelalter die Wurzeln unserer gesamten
heutigen Verhältnisse, unserer ganzen Kultur zu suchen sind. Ohne
die Ausführungen Viollet's im einzelnen anzufechten, wird man hier
doch gewisse Einschränkungen machen dürfen, namentlich bezüglich
der geistigen Errungenschaften, die in mehr als einer Beziehung durch
ein Zurückgreifen auf das Altertum, durch einen radikalen Bruch mit
dem Mittelalter gewonnen wurden. So, um nur eines zu erwähnen,
auf dem Gebiet der Astronomie: wir wissen heute durch die Schriften
Idelers und Schiaparellis, dass Kopernikus in bewusster Weise an die
Pythagoraeer anknüpfte, in deren Kreisen zum ersten Male die Erde
aus dem Mittelpunkt der Welt gewiesen und ihre Achsendrehung be-
hauptet worden war; und dies scheint mir doch wichtiger als der
Hinweis Viollet’s darauf, dass einige der Männer der neuen Richtung
(zu denen überdies Tycho Brahe nur mit Vorbehalt zu zühlen ist) der
Astrologie huldigten (S. 18).
Das eigentliche Thema beginnt Viollet mit eingehenden und im
einzelnen sehr interessanten Erörterungen über die Thronfolgen.
Nachdem durch die Erhebung Hugo Capets eine neue Dynastie den
Thron bestiegen hatte, dauerte es eine geraume Zeit, bis dieselbe sich
jeden Makels der Usurpation entkleidet hatte: erst durch die Ehe
Ludwigs VII. mit einer Prinzessin karolingischer Abstammung wurde
der Gegensatz, in welchem das neue nun seinerseits sofort wieder die
Erblichkeit der Krone anstrebende Herrscherhaus naturgemäss zu den
karolingischen Ansprüchen stand, ausgeglichen (S. 31). Nicht viel
später trug das Erbprincip über das Wahlprineip in der That den
Sieg davon (S. 47); das Erbrecht der Frauen hingegen wurde nicht
anerkannt: während der Regierungen Philipps V. und Karls IV.
wurden die Frauen selbst, zur Zeit der englischen Kriege auch ihre
Kritiken. 95
männlichen Verwandten vom Thron ausgeschlossen (S. 55 SL — Zu
der Untersuchung über Minorität und Vormundschaft (S. 88—96)
muss bemerkt werden, dass es in der ersten Zeit staatsrechtlich weder
eine Minderjährigkeit noch eine Regentschaft gab. Lediglich weil ein
Kind thatsächlich die Regierungsgeschäfte nicht versehen kann, hat
derjenige, in dessen Gewalt es ist, auch den thatsächlichen Einfluss
im Staat, und die angebliche Regentschaft hört mit dem Augenblick
auf, wo der herangewachsene König die Geschäfte übernehmen kann
und sich dem fremden Einfluss entzieht. Das Lebensalter, in welchem
die Grossjährigkeit in den einzelnen Füllen eintrat, ist daher auch
ein ganz verschiedenes, und der Titel „Regent“ ist vor dem 14. Jahr-
hundert überhaupt nicht nachweisbar (vgl. Berger, Hist. de Blanche
de Castille 61). Genau so liegen die Verhältnisse in Deutschland;
nicht ein Regent, sondern der König, so jung er auch sein mag, hat
beispielsweise den Vollziehungsstrich im Monogramm der Urkunden
zu ziehen. Für Frankreich scheint mir dann aber auch in dieser
Hinsicht der Fall von 1316 von grosser Bedeutung geworden zu sein:
damals wurde mit Rücksicht auf die Schwangerschaft der Witwe
Ludwigs X. dessen Bruder Philipp zunächst in der That zum Regenten
gemacht, da ein noch nicht geborenes Kind natürlich nicht König sein
konnte. Erst seit dieser Zeit aber kommt eine wirkliche Regentschaft
auch sonst gelegentlich vor. Zu diesen Bemerkungen stimmt die
Beobachtung Viollet's (S. 92 f.), dass bis 1374 kein Unterschied
zwischen der Vormundschaft über die Person und der Regentschaft
über das Reich gemacht worden sei. — Den Ausführungen über die
Titel des Königs sei hinzugefügt, dass der Beiname des „katholischen“
Fürsten nicht, wie Viollet S. 101 f. meint, nur dem spanischen König,
sondern im Mittelalter vorzüglich dem französischen beigelegt wurde;
vgl. u. a. Ducange, Gloss. II, 243. — Nach eingehenden und auch
hier manches Neue bietenden Erörterungen über die Reichsbeamten,
die königlichen Domänen und anderes kommt Viollet sodann auf die
königlichen Machtbefugnisse zu sprechen (S. 184—237). Er
unterscheidet in übersichtlicher Weise zwischen der legislativen und
der richterlichen Gewalt des Königs; zur Entwicklung der königlichen
Gerichtsbarkeit trug namentlich das Appellationsrecht bei, dessen Be-
stehen Viollet im Gegensatz zu der herrschenden Ansicht (vgl. Gasquet,
Précis des inst. polit. I, 262; Luchaire, Hist. des inst. monarch. I?,
301 f.; Luchaire, Manuel des inst. franç. 570) wohl mit Recht auch
für das 10. und 11. Jahrhundert annimmt. — Ein Schlussabschnitt
dieses Kapitels behandelt die politischen Kämpfe, welche das
Königtum in den Jahren 1314—1320 zu bestehen hatte (S. 237—262).
Zwei Elemente hatten sich hier nach Viollet gegen die Krone ver-
96 Kritiken.
bunden, der feudale Adel und das Bürgertum, wobei der Kampf des
letzteren als Vorläufer der grossen Volksbewegungen von 1355—58
und 1413 geschildert wird. Dies dürfte doch nicht ganz zutreffend
sein. Die Opposition des Bürgertums will Viollet hauptsächlich aus
den zahlreichen Freiheitsbriefen erschliessen, die es eben in dieser
Zeit den Königen abgerungen habe. Diese Privilegien sind aber im
allgemeinen nur als ein Beweis dafür anzusehen, dass sich der König
eben auf das Bürgertum gegen den Adel und die von demselben in
Szene gesetzte feudale Reaktion zu stützen suchte. Das war nichts
weiter als die traditionelle, richtige Politik der französischen: Könige,
und sie wurde auch diesmal mit Erfolg angewandt. Freilich nicht
aus angeborener Liebe für den dritten Stand, aber aus anderen, sehr
einleuchtenden Gründen war die Krone mehr als einmal dessen Be
schützerin. Philipp V. begünstigte im Kampf mit den feudalen Ge-
walten das Volk genau so weit, als es ihm unbedingt nötig schien
(vgl. P. Lehugeur, Hist. de Philippe le Long I, 362 ff.), und er er
reichte es, dass dasselbe im allgemeinen durchaus auf seiner Seite
stand; Trübungen dieses Verhältnisses waren nur lokaler, nicht polı-
tischer Art (Lehugeur 411).
Das zweite Kapitel behandelt Kirche und Geistlichkeit. Es
beginnt mit einem vortrefflichen Überblick über die mittelalterlichen
Anschauungen und Theorieen betreffs des Verhältnisses von Kirche
und Staat, woran sich eine Darstellung der Beziehungen des Papstes
zum Königreich sowie eine Untersuchung über die geistliche Gerichts-
barkeit und ihre Kämpfe mit der weltlichen namentlich im 13. Jahr-
hundert schliesst. Hierauf folgt in zwei ausführlichen Abschnitten die
Schilderung der Verfassung der Weltgeistlichkeit und des regulierten
Klerus. Bezüglich der Frage nach der Entstehung des Regalrechts
schliesst sich Viollet (S. 345 f.) im wesentlichen der von Ducange,
Fleury, E. A. Schmidt, Phillips u. a. vertretenen Anschauung an,
wonach dasselbe aus den vom König der Kirche zu Lehen gegebenen
Gütern abzuleiten ist und nicht aus einer Schirmvogtei des Königs
über die Kirchen. Im Anschluss an die Thätirkeit der Geistlichen
handelt Viollet auch vom öffentlichen Unterricht und den Universt-
täten; der Schul-Unterricht war nach ihm weiter verbreitet als man
dies gewöhnlich annimmt. Wenn 9. 397 Anm. 1 unter Hinweis auf
DO. II. 267 besonders hervorgehoben wird, dass in Strassburg dem
bischöflichen Vogt die alleinige Befugnis zustand, Gericht zu
halten, so ist dazu zu bemerken, dass eine derartige Bestimmung in
Immunitätsurkunden durchaus gewöhnlich ist; ich verweise, um
nur bei den Ottonen zu bleiben, beispielsweise auf die DDO: I. 379,
O. II. 94, O. IH. 57 für Speyer und O. II. 199, O. I. 12 für
Kritiken. 97
Worms. Ein Abschnitt über die Kirchengüter führt das zweite Ka-
pitel zu Ende.
In dem verhältnismässig kurzen letzten Kapitel, das dem Adel
gewidmet ist, wird zunächst über Heer und Flotte und zum Schluss
über die herrschaftlichen Rechte und die feudale Gerichtsbarkeit ge-
sprochen. Ich weiss nicht, in wie weit Viollet im nächsten Band
noch auf die feudalen Verhältnisse eingehen will; das hier Gebotene
erschöpft das Thema jedenfalls nicht, wie schon ein Vergleich mit
den betreffenden Partieen in Luchaires bekanntem „Manuel des insti-
tutions françaises“ zeigt. So wäre es jedenfalls erfreulich, wenn wir
von Viollet eine eingehende Darlegung der nicht eben leichten Fragen
betreffs der mannigfaltigen ständischen Verschiebungen, die im
Mittelalter stattfanden, erhalten würden. S. 460 bezweifelt er in
einer gelegentlichen Bemerkung, dass es in der zweiten Hälfte des
11. Jahrhunderts bereits einen Unterschied zwischen Vollfreien und
Adligen gegeben habe. Die Ministerialen stiegen zu Adligen aller-
dings erst im 12. Jahrhundert empor, was dann die alten ständischen
Begriffe völlig über den Haufen warf. Aber in der zweiten Hälfte
des 11. Jahrhunderts scheint mir ein von diesen Elementen freier
Adel zum mindesten an einigen Orten sehr wohl bestanden zu haben:
es sei hierzu auf einen interessanten Landfrieden verwiesen, Mon.
Germ. Const. I, 608 f. nr. 426, in welchem zweimal (608 Zl. 25,
609 ZI. 2) der „nobilis“ vom „liber“ ausdrücklich geschieden wird,
während aus einer dritten Stelle (609 Zl. 17), wo der „miles“ dem
„rusticus“ gegenübergestellt ist, vielleicht entnommen werden darf, dass
man daneben bereits eine andere Unterscheidung zu machen begann,
bei welcher der Besitz der alten Freiheit nicht in Betracht kam.
Jedem der drei Kapitel hat Viollet eine Zusammenstellung der
hauptsächlich benutzten Litteratur beigefügt, ohne hier alle in den
Noten nur gelegentlich zitierten Werke nochmals aufzuzählen. In
erschöpfender Weise ist von ihm die französische Litteratur heran-
gezogen worden, während wir namentlich hinsichtlich der deutschen
hier und da auf Lücken stossen. Es soll ja nicht über Gebühr be-
tont werden, wenn einmal eine kleine Abhandlung, ein Zeitschriften-
Aufsatz übersehen wurde. Grössere Arbeiten, wie Reuter, Gesch. der
religiösen Aufklärung im Mittelalter, oder M. Heimbucher, Orden und
Kongregationen der katholischen Kirche, wird man schon weniger
gern vermissen. Leider ist aber überhaupt im allgemeinen zu beob-
achten, dass die französischen Geschichtschreiber die deutsche Litte-
ratur verhältnismässig am wenigsten kennen. Was soll man eigent-
lich dazu sagen, dass ein Werk von einer grundlegenden Bedeutung
wie Drumanns Bonifaz VIII., das sich zu drei Vierteln mit fran-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 7
98 Kritiken.
»ösischer Geschichte beschäftigt, in Frankreich so gut wie völlig
unbekannt ist, beispielsweise auch von Boutaric sehr zum Nachteil
seines bekannten Werkes über Philipp den Schönen nicht benutzt
wurde und sogar in Monods Bibliographie fehlt, während die lediglich
apologetische, von Drumann in allen Punkten überholte Bonifaz-Bio-
graphie des Italieners Tosti bei Monod verzeichnet ist und von den
Franzosen (so auch von Viollet S. 289 Anm. 1) allein benutzt wird?
Im Anschluss daran sei auch darauf hingewiesen, dass Viollet in einer
Reihe von Fällen alte Ausgaben zitiert, wo es bessere neue giebt.
Dass er die Scriptores- Abteilung der Monumenta Germaniae auch da
benutzt, wo die Autoren in einer Sonderausgabe verbesserte Neuauf-
lagen erhielten, soll wieder nicht hoch angeschlagen werden. Dagegen
hätte die Waitzsche Verfassungsgeschichte durchaus nach der neuesten
Auflage zitiert werden müssen. Und am meisten ist vielleicht zu
rügen, dass Viollet weder von der Capitularien- noch von der Consti-
tutionen-Ausgabe der Mon. Germ. Gebrauch machte, sondern die alte
Pertzsche Leges-Ausgabe benutzte; hätte er das 1890 erschienene
1. Heft des 2. Capitularienbandes gekannt, so hätte er z. B. S. 270
Anm. 3 gewiss nicht solches Gewicht auf das lediglich von Pertz
(Leges I, 366) in einer Ueberschrift gebrauchte Wort „exauctoratio“
gelegt, das in der neuen Ausgabe (Cap. II, 51 nr. 197) sich nicht
vorfindet.
Durch derlei kleine Ausstellungen! soll indes das hohe Lob,
welches wir dem vorliegenden Band zu erteilen haben, nicht beein-
trächtigt werden. Gründlichste Forschung und ein klarer Blick sind
bei Viollet vereinigt mit einem flüssigen, gefälligen Stil, sodass das
Studium seiner Arbeit uns gleicherweise Nutzen und Genuss bringt.
Mit gerechten Erwartungen dürfen wir daher der Fortsetzung dieses
umfassenden Werkes entgegensehen.
Strassburg i. E. Robert Holtzmann.
Georg Liebe, das Kriegswesen der Stadt Erfurt von Anbeginn bis
zum Anfall an Preussen nach archivalischen Quellen. Weimar
1896. Emil Felber. VII u. 101 S.
Liebe giebt uns im vorliegenden eine Geschichte des Kriegs-
wesens der Stadt Erfurt. An Stelle der chronologischen Darstellung,
1 Nur um auch meinerseits zu der Beseitigung einer thörichten, aber,
wie es scheint, fest eingewurzelten Erzählung beizutragen, sei noch darauf
hingewiesen, dass Viollet, der S. 21 mit Recht gegen den Namen „Louis V.
le Fainéant" Protest erhebt (vgl. dazu Lot, Les derniers Carolingiens 197),
S. 36 Anm. 1 nicht von „Henri Ier |’Oiseleur“ hätte reden dürfen.
fg Aren mé of, pen — ` ve gg Afen. mme vember e Š a
Kritiken. 99
die der Verfasser gewählt hat, wäre eine systematische Behandlung
des Stoffes, wie das beispielsweise Baltzer in seiner Geschichte des
Danziger Kriegswesens gethan hat, zweckmässiger gewesen. Die Arbeit
würde dadurch übersichtlicher und klarer geworden sein, und die stören-
den Wiederholungen wären vermieden werden. Immerhin bietet die Ab-
handlung, vor allem die Abschnitte II, III und IV sehr viel des Inter-
essanten und Wissenswerten. Liebe hat hier alle Punkte des städtischen
Kriegswesens, die städtische Befestigung, den Kriegsdienst der Bürger,
das Söldnerwesen, die städtischen Bündnisse und andere in Betracht
kommende Fragen ausführlich behandelt. Einige noch unveröffent-
lichte Urkunden, worunter sich eine interessante Büchssenmeistere-Ver-
richtung von 1628 befindet, sind der Abhandlung beigegeben, und ein
Personen-, Orts- und Sachregister erleichtert die Benutzung.
Zum Schluss sei noch auf einige Irrtümer hingewiesen, die sich
m. E. in der Abhandlung finden. So kann ich den Ausführungen
Liebes über die Entstehung der Stadt und die älteste Art ihrer
Verteidigung nicht beistimmen. Erfurt ist nicht durch erzbischöf-
liche Ministerialen, sondern durch heerbannpflichtige Bauern ver-
teidigt worden, die von ihrem Sitz in der Burg, d. h. der Stadt
Erfurt, die Bezeichnung Bürger, burgenses, erhielten. Und zwar
dienten die Einwohner der Stadt als Fusstruppen. Der „Rossdienst“
bildet keineswegs, wie Liebe — S. 11 — will, die Grundlage der
kriegerischen Leistung. Das ist erst eine spätere Einrichtung und
rührt aus der Zeit her, als die Stadt Erfurt selbständig Krieg führte
und zu ihren Fehden der Reiterei bedurfte. Erfurt ist auch nicht
als eine Mainzer Burg entstanden, sondern der Ort war schon eine
Grenzfeste im Burgwardsystem Heinrichs I. Als Befestigung dienten
zunächst Wall und Pfahlwerk, dann wurde die Niederlassung, die
schon von Bonifatius erwähnt wird, ummauert. Zur Bewachung
und zur Verteidigung des Ortes waren die Einwohner verpflichtet.
Selbst die in der Stadt wohnenden Juden konnten sich später dieser
Mauerhut nicht entziehen. Auch die Unterhaltung der Mauern lag
den Bürgern ob, die später zu diesem Zweck eine Abgabe, die als
ius civile bezeichnet wird, bezahlten. Zur Heeresfolge waren die
Einwohner nicht verpflichtet. Die Zahl der waffenfähigen Mann-
schaften des 14. und 15. Jahrhunderts, die Liebe auf 2000 Mann
schätzt, wobei er die Bevölkerungsziffer, die Kirchhoff für Erfurt be-
rechnet hat, zu Grunde legt, ist wohl zu hoch gegriffen. Erfurt hat am
Ende des vorigen Jahrhunderts eine Bevölkerung von etwa 15000 Seelen
gehabt; es ist kaum anzunehmen, dass die Stadt im 14. und 15. Jahr-
hundert eine grössere Anzahl von Einwohnern gehabt hat.
Rabrort. W. Varges.
7*
100 Kritiken.
0. Rössler. Kaiserin Mathilde, Mutter Heinrichs von Anjou, und das
Zeitalter der Anarchie in England. (Historische Studien veröfl. v.
E. Ebering, Heft 7). Berlin. E. Ebering 1897. XIII. 4438. si
Ein merkwürdiges Frauenleben aus der Höhezeit des Mittelalters
bildet den Gegenstand der vorliegenden Monographie. Jung ver-
mählt mit dem letzten Kaiser aus salischem Hause und früh ver-
witwet, hat Mathilde, die Tochter König Heinrichs I. von England,
Enkelin Wilhelms des Eroberers und Stammutter der Plantagenet,
sowohl durch ihre Ansprüche auf den Thron des Inselreichs we
durch ihre persönlichen Bemühungen, dieselben zur Geltung zu bringen,
eine schr bedeutende Rolle gespielt in einer Epoche, welche den von
den Normannenherrschern begründeten Staat fast schon wieder aus
den Fugen gehen sah.
Rössler will die Kaiserin Mathilde und ihre Schicksale inmitten
der Zeitereignisse darstellen. Er widmet daher einen ersten Abschnitt
dem Leben Mathildens bis zum Abscheiden ihres ersten Gemahls so-
wie den gleichzeitigen Beziehungen zwischen Deutschland und Eng-
land, die sich aufs engste berühren mit der Politik, welche der König
von England — und Herzog der Normandie — in Frankreich ver-
folgte. Die Ereignisse von der Rückkehr der Kaiserin in ihre Heimat
bis zu der nach dem Tode ihres Vaters erfolgten Erhebung des
Königs Stefan behandelt der zweite Abschnitt. Die im Interesse der
englischen Festlandspolitik geschlossene zweite Ehe Mathildens, mit
Gottfried von Anjou, führte dazu, dass trotz der Massregeln, die
Heinrich zur Feststellung der Thronfolge traf, ein entfernter Seiten-
verwandter die Krone erlangte. Mathilde hat kühnen Geistes den
Kampf gegen den Usurpator aufgenommen. Wenn auch Stefan an-
fünglich bei den Grossen Englands und der Normandie fast allge-
meine Anerkennung fand, der Aufstände, die nur zu bald gegen ihn
ausbrachen, vermochte er nicht Herr zu werden, und als dann de
Kaiserin persönlich in England erschien, geriet er, in einer entscheiden-
den Schlacht besiegt, in Gefangenschaft. Es schien, als ob Mathilde
das Ziel ihres Strebens erreicht, den väterlichen Thron gewonnen
hätte; aber schnell trat ein Umschwung ein. Aus London durch
einen Aufstand der Bürger vertrieben und von anderen Unglücks-
fillen betroffen, öfters persönlich geführdet durch die Wechselfälle
des Krieges, ist sie schliesslich nach mancherlei Abenteuern in die
Normandie zurückgekehrt. Seitdem tritt die Kaiserin immer mehr
in den Hintergrund. Sie hat es noch erlebt, wie ihr Sohn, Heinrich Il.,
auf den die Krone überging, um die sie so ausdauernd gerungen
hatte, Ruhe und Ordnung in dem durch den langjährigen Bürger-
krieg zerrütteten Lande herstellte, und ist, hochbetagt, im Jahre
Kritiken. 101
1167 gestorben. Ueber die letzte Lebenszeit Mathildens geht Rössler
kurz hinweg, während er die Kämpfe, in denen sie eine leitende
Rolle spielte, eingehend im dritten bis fünften Abschnitt darstellt.
Was nun die Behandlung des reichen Stoffes anbetrifft, so ist
das Bestreben des Verfassers unverkennbar, die Fülle der Nachrichten,
welche die Quellen bieten, zu sichten und in ansprechender Form
wiederzugeben. Das Gewirr von kriegerischen Vorfällen, das den
grösseren Teil der in Betracht kommenden Ereignisse bildet, wird
nach Möglichkeit geordnet dargelegt. Rössler hat auch gesucht einen
Einblick in das Innenleben Mathildens zu gewinnen. Er möchte
psychologisch erklären, wie aus der wegen ihrer Milde allgemein be-
liebten Frau, als welche er sie zur Zeit ihrer ersten Ehe auffasst,
die rachsüchtige Herrscherin von rauhem, männlichen Wesen ge-
worden sei, als welche sie später in England auftrete. Dabei geht
er aber weiter, als auf Grund der Quellen zulässig ist. Für die
Behauptung, dass seine Heldin in Deutschland im Volksmunde „die
gute Methild“ hiess, bringt er (S. 2 n. 1) als Beleg merkwürdiger
Weise ein Citat aus Heumann, Commentarii de re diplomatica im-
peratricum $ CXXVI. Heumann hat die betreffende Stelle der jetzt
sogenannten Magdeburger Weichbildchronik entnommen, einem Aus-
zuge aus der sächsischen Weltchronik (s. Potthast u. Wattenbach!),
und inwiefern „der lose Kaiser Heynrich ... sin wip also vil vorsuchte“
(ibid.), dafür giebt Rössler keine Erklärung. Die andere Erwähnung
der „piissima Mathildis“ (M. G. SS. 15, 1014f., S. 28 n. 1) dürfte
darauf zurückzuführen sein, dass die Kaiserin, wie ihre Vorgänge-
rinnen so oft, in dem betreffenden Falle als Intervenientin für das
Kloster, aus dem die Quelle stammt, auftrat.
Die dürftigen Nachrichten, die über Mathildens frühere Lebens-
jahre vorliegen, sind überhaupt recht wenig geeignet, sichere Schlüsse
auf ihr Fühlen und Wollen zu ziehen. Berichtet doch betreffs ihrer
Rückkehr nach England die eine der S. 84 angeführten Quellen, dass
sie, vom Vater zurückgerufen, ungern von Deutschland schied, während
nach der anderen sie dortselbst nicht bleiben wollte, ein Widerspruch,
den Rössler durch Umschreibungen zu verdecken sucht. Die Schilde-
rung von ihrer späteren Härte und Rachsucht stützt sich übrigens
wesentlich auf eine für Stefan parteiische Quelle. Nicht bloss mit
der „begeisterten Zuneigung“, welche „die Ritter ihrer Umgebung
der geistvollen Fürstin und der anmutigen Frau“ entgegenbrachten,
wird es denn auch zusammenhängen, dass ihr „excellentissimi prin-
cipes curie Romane“ an den Hof ihres Vaters folgten, weil sie „eam
omnimodis sibi imperare obtarent“ (S. 84 n. 3). Zunächst hätte er-
örtert werden sollen, weswegen hier „principes“ nicht Reichsfürsten
102 Kritiken.
sind, was allerdings nicht unwahrscheinlich ist; und ferner, die Frage,
wie die Besitzungen Mathildens in Deutschland (und Italien?), ihr
Wittum, zu verwalten seien, musste im Vordergrunde des Interesses
stehen. Dieselbe hatte doch wohl Beziehungen zu dem Streit zwischen
Lothar und den Staufern über das salische Hausgut. Ebendeswegen
haben wohl auch noch später lothringische und lombardische Grosse
die Kaiserin in England aufgesucht (8. 84 n. 4). Indem Rössler die
wenig präcisen Ausdrücke der Quellen übersetzt und umschreibt, ver-
hüllt er die Schwierigkeiten, welche deren Interpretation bietet, und
beraubt sich selbst der Möglichkeit, tiefer in den Zusammenhang der
Ereignisse einzudringen.
Eine, allerdings für die Auffassung der ganzen Wirksamkeit
Mathildens grundlegende Frage behandelt Rössler in aller Ausführlich-
keit, die nach dem Thronfolgerecht in England (S. 140 ff.) Er will
nachweisen, dass Stefan ein Usurpator im vollsten Sinne des Wortes
war, dessen Königtum der rechtlichen Basis entbehrte, und untersucht
deswegen den Modus, nach welchem die Erhebung der englischen
Könige (und der Herzöge der Normandie) erfolgte. Die Ausführungen
sind durchaus nicht überzeugend.
Bei dem Fehlen einer positiven Thronfolgeordnung, dem unge-
klärten Verhältnis zwischen Erbrecht, Wahl, Designation durch den
Vorgänger und Krönung, war die Usurpation, durch welche Stefan
die Krone erlangte, doch nur graduell, nicht prinzipiell verschieden
von derjenigen, die sein Vorgänger, Heinrich I., verübt hatte. Wenig
angenehm berührt überdies die Art, in der Rössler Quellenstellen, die
zu seiner Theorie nicht passen, abthut und Analogien aus dem modernen
Staatsrecht heranzieht statt aus demjenigen des 12. Jahrhunderts.
Somit kann ich das Ergebnis einer Arbeit, die neues Material
nicht beibringt, neue Gesichtspunkte für das Verständnis der be-
kannten Quellen nicht eröffnet und nur zu sehr durch Breite den
Mangel an tieferem Eindringen zu ersetzen sucht, als ein sehr erheb-
liches nicht ansehen, wenn auch infolge der lebendigen Darstellung,
auf die augenscheinlich viel Sorgfalt verwandt ist, die Lektüre des
Buches eine angenehmere sein mag als diejenige einer trockenen
Untersuchung.
Zürich. G. Caro.
Siegfried Rietschel. Markt und Stadt in ihrem rechtlichen Ver-
bültnis. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung.
Leipzig, Veit & Comp. 1897. VIII + 233 SS. 8°.
Eines der anziehendsten, erfreulichsten unter den vielen Büchern,
welche uns die letzten Jahre auf dem Gebiete städtegeschichtlicher
Kritiken. 103
Forschung beschert haben! Genaue Kenntnis des Stoffes, klare Dar-
stellung, unbefangene, eindringende Arbeit sind an der inhaltreichen
Schrift zu rühmen. Indem der Verfasser die deutschen Städte nach
Zeit und Art ihrer Entstehung ordnet, hat sich ihm ergeben, dass
nach den ältesten als Fortsetzung römischer Orte entstandenen grosse
Bedeutung jener jüngeren Reihe zukommt, die durch Ausscheidung
eines besonderen Bezirkes zum Zwecke der Ansiedelung einer vor-
nehmlich gewerbe- und handeltreibenden Bevölkerung ihren Anfang
genommen hat (vgl. auch Keutgen Untersuchungen S. 193#): Riet-
schel hat diesen Vorgang für den Norden Deutschlands an sicheren
Beispielen erwiesen, und da Des Marez den gleichen Nachweis für
vlämische und nordfranzösische Städte erbracht hat, während für den
Süden Deutschlands ein derartiger Gebrauch doch nur als Ausnahme
betrachtet werden kann, erhalten wir ein Unterscheidungsmerkmal,
das in seiner Ausdehnung und seinen Wirkungen zu verfolgen, in
der That sehr wichtig sein wird. Aus den von Rietschel und Des
Marez angeführten Beispielen ergibt sich, dass die Ansiedelung, aus
der die spätere Stadt erwachsen ist, ihren Platz ausserhalb des Hof-
rechtes, ausserhalb der Burg, aber auch ausserhalb der alten bäuer-
lichen Gemeinde gefunden hat. Wenn R. darin zunächst einen Be-
weis gegen v. Below’s Landgemeindentheorie erblickt, so führt er
doch selbst aus, dass die Stadt zuerst Gemeinde, dann Gerichtsbezirk
ist, und gibt zu, dass die neue Ansiedelung alsbald eine Gemeinde
bilden, im weiteren Verlaufe zum mindesten mit Almende für den
unentbehrlichen Viehstand ausgestattet werden musste. Entschieden
erklärt sich R. auch gegen die Entstehung des Stadtfriedens ans
dem Marktfrieden. Ist damit das Verhältnis, in dem sich der Verfasser
zu den verschiedenen „Theorien“ befindet, angedeutet, so obliegt dem
Berichterstatter, da die Ergebnisse, zu denen R. gelangt ist, die Auf-
fassung und Entscheidung mehrerer Fragen von allgemeiner Be-
deutung beeinflussen dürften, die Pflicht, der Untersuchung auch im
einzelnen näher zu treten.
Gegenüber der Lehrmeinung, dass Markt- und Zollregal bis in
-die merovingische Zeit zurückreichen, bestreitet R. das Vorhandensein
eines Marktregals vor der Mitte des neunten Jahrhunderts. Mit Recht
hat v. Hegel (Entstehung des deutschen Städtewesens S. 51) bemerkt,
dass die Frage, ob das „Marktrecht Regal oder Recht des Grundherrn
war, nicht richtig gestellt“ sei. Unzweifelhaft ist der Letztere be-
fugt gewesen, auf seinem Grunde Markt halten zu lassen, und dieses
Recht ist auch nach dem Edictum Pistense (864) geübt worden (vgl.
z. B. die von Flach Origines 2, 156 angeführte Nachricht über den
Bischof Rainald von Paris (992—1020): extirpare fecit de foreste,
104 Kritiken.
que dicitur Wastina, in qua ecclesiam edificavit, villamque construxit,
quam villam Episcopi nuncupavit, mercatumque instituit tenuitque
eam totam, quamdiu vixit, dominicam). War die im römischen
Reiche nötige, staatliche Erlaubnis zur Errichtung privater Märkte
weggefallen, so hat man doch auch in frühester Zeit auf ein könig-
liches Privileg Gewicht gelegt. Dass solche zunächst nicht häufiger
verliehen wurden, kann man durch die verhältnismässig geringe Ent-
wickelung des Handels, durch die Schwäche des merovingischen
Königtums (Huvelin Le droit des marches p. 146), endlich dadurch
erklären, dass erst bei gesteigertem Verkelire sich aus der könig-
lichen Marktrechtsverleihung grössere Vorteile ergaben. Wenn R.
die oft besprochene Urkunde Dagoberts für S. Denis (jetzt auch ge-
druckt bei Fagniez Documents relatifs a l'histoire de l’industrie
1, 43 n° 83) nur dadurch aus dem Wege räumen kann, dass er an-
nimmt, der Künig habe seine Zustimmung zur Verlegung des be-
treffenden Marktes als „Grundbesitzer, nicht als Vertreter der Staats-
gewalt“ gegeben, so ist das eine ziemlich willkürliche Auslegung,
die dem geschichtlichen Charakter des merovingischen Königtums
nicht zum besten entspricht (vgl. Hist. Vierteljahrschrift 1, 35 ff.).
Ebensowenig kann man aus dem Edictum Pistense folgen, dass ein
mercatum publicum unter Karl dem Gr. noch nicht königlicher Ge-
nehmigung bedurft habe, man hat einfach im J. 864 mit Rücksicht
auf die Verjährung den Nachweis derselben nicht mehr gefordert.
In dem zweiten Kapitel handelt R. von den „einzelnen Markt-
ansiedelungen“. Auch gegen diese Bezeichnung hat v. Hegel (S. 136)
Einsprache erhoben. Der Verfasser sondert die Märkte in den Römer-
städten (Rathgen S. 57) von den unter deutscher Herrschaft ent-
standenen, scheidet diese in solche, die von selbst (?) aufgekommen,
und in andere, die gegründet worden sind. Namentlich letztere sind
oft mit einer neuen, ständigen Ansiedelung verbunden, aus der im
weiteren Verlaufe eine Stadt entstehen kann, wie wir aber gleich
hinzufügen dürfen, nicht entstehen muss und auch vielfach nicht ent-
standen ist. Da ferner Märkte im Anschluss an eine bestehende Ge-
meinde errichtet werden konnten, andere überhaupt ausser Verbindung
mit einer ständigen Ansiedelung stehen, so gehören Markt und An-
siedelung nicht notwendig allgemein zusammen. Es ist auch nicht
immer richtig, dass der Markt die Ansiedelung hervorgerufen hat,
die neue Gemeinde „im Anschluss an den Markt aus dem Markt-
verkehr“ entstanden ist (S. 69). Der Markt wird von dem Markt-
herrn errichtet, von diesem als Grundherrn die neue Ansiedelung
ins Leben gerufen, diese aber kann ebensogut schon vor dem Markte
eingerichtet werden. In der weiteren Entwickelung besteht aber
Kritiken. 105
zwischen dem Wachstume der Gemeinde und dem Gedeihen des ört-
lichen Handels- und Gewerbebetriebes eine stete Wechselwirkung,
welche keineswegs die einfache Linie: Marktplatz-Ansiedelung-Markt-
ort-Stadt einhält. Ist also die Bezeichnung Marktansiedelung nicht
ganz glücklich gewählt, so wird die Sache nicht besser dadurch, dass
R. als Synonym dafür die Kaufmannsgemeinde einschiebt. Von den
verschiedenen Marktformen hat nur der Jahrmarkt kaufmännischen
Handel im eigentlichen Sinne zur Grundlage, während der Wochen-
und tägliche Markt vorzugsweise gewerbliche und landwirtschaftliche
Erzeugnisse in Umsatz bringt, der nicht an den Marktplatz ge-
bundene, ständige Verkauf sich auf alle ortsüblichen Bedürfnisse und
Produkte gleichmässig erstrecken kann. Welche dieser Formen aber
für das wirtschaftliche Gedeihen eines Ortes von besonderem Belang
ist, hängt von lokalen und landschaftlichen Bedingungen ab. Man
kann also Kaufmann und Markt nicht ohne weiteres vertauschen.
Der Verfasser selbst hat dies gefühlt und sich daher auf den üb-
lichen Ausweg begeben, indem er ebenso wie Pirenne (Revue hist.
67, 66), Huvelin (p. 217) und viele andere auch den Handwerker
unter dem Kaufmann begreift, aber nicht, weil der Handwerker seine
Erzeugnisse verkauft, sondern weil er sein Rohmaterial einkauft
(S. 56, 140), während der Bauer sein Saatkorn nicht selbst kauft.
Ist aber nicht bei dem mittelalterlichen Handwerk, abgesehen von
Lohnwerk und Verlag, genossenschaftlicher Einkauf des Rohmaterials
und der Geräte üblich gewesen, ist nicht auch der Bauer bei
schlechtem Ertrag oder bei Degenerierung seiner Frucht genötigt, Saat-
korn u. a. zu kaufen, wird nicht auch den bäuerlichen Hintersassen
in der an den Marktort angrenzenden hofrechtlichen Gemeinde das
Recht der Beteiligung am Marktverkehr gesichert? Man kommt bei
jener Definition dazu, alle Menschen, die in einem beliebigen, auf
Erwerb abzielenden Berufe leben, für Kaufleute zu erklären. Merk-
würdig, dass R. selbst von einer kaufmännisch-gewerblichen Ansiede-
lung spricht, noch merkwürdiger, dass die Bewohner der grossen
Städte, in denen der Handel gewiss das treibende Element bildet, in
Urkunden nicht mercatores, sondern stets cives genannt werden, nicht
etwa weil sie schon auf einer höheren Stufe städtischer Entwickelung
angelangt waren, sondern weil sich unter ihnen „ein Bestand von
Ackerbautreibenden“ erhalten hat (S. 141). Sollte wirklich in Magde-
burg, Halberstadt u. s. w. ausser den hofrechtlichen Verbänden nicht
der eine oder andere Hausstand auf landwirtschaftlichem Betrieb ge-
ruht haben? Liegt in dieser auf eine unsichere Wortdeutung ge-
gründeten Konstruktion nicht eine Rückversetzung späterer Verhält-
nisse, etwa des 15. und 16. Jahrhunderts, in eine Zeit, mit deren
106 Kritiken.
wirtschaftlichem und sozialem Charakter sie kaum vereinbar sind?
Erkennt man diese Bedenken als gerechtfertigt an, so wird man
billig von dieser Berufsgemeinde absehen und besser von dem Ent-
stehen einer neuen Gemeinde schlechthin sprechen, wenn man sich
auch gegenwärtig zu halten hat, dass diese keine bäuerliche sein
darf, sondern in der Hauptsache auf den Betrieb von Handel und
Gewerbe gerichtet sein muss, wenn sie in weiterer Entwickelung zur
Stadt werden soll. Weiter zu gehen nötigen uns auch die sorg-
samen und dankenswerten Einzelausführungen Rietschel's nicht. War
mit der Errichtung eines Marktes die Absicht einer Ansiedelung ver-
bunden, so musste nach seiner Ansicht der Markt seinen Platz ausser-
halb des marktherrlichen Sitzes finden, fehlte diese Absicht, so konnte
er innerhalb desselben, z. B. in der Kirchenfreiung, abgehalten werden.
Woher wissen wir aber ım bestimmten Falle, dass jene Absicht vor-
handen war? Allerdings sind sehr lehrreiche Beispiele künstlicher
Anlage und der Parzellierung eines grösseren Grundkomplexes zum
Zwecke der Leihe an Einwanderer bekannt, aber man kann diesen
Vorgang, der den Charakter des Ausserordentlichen, Besonderen trägt,
nicht auf alle Marktorte ausdehnen. Der Verfasser führt achtzehn
Orte an, in denen er Markt und Ansiedelung zusammenzubringen
vermag, aber wir haben für das zehnte Jahrhundert allein Kenntnis
von wenigstens fünfzig Marktorten und unter den von R. behandelten
ist immerhin ein oder der andere, der sich in den fein gefügten
Ralımen nicht einspannen lässt. So z. B. Magdeburg. Was R. aus-
führt, ergiebt doch nur den Bestand einer nicht hofrechtlichen Ge-
meinde, dass diese nicht „bäuerlich“ gewesen sei, kann man zugeben,
aber deswegen muss sie noch nicht eine „Kaufmanns- und Juden-
gemeinde“ gewesen sein, ja aus der Zusammenstellung negotiatores et
Judaei wird man folgern dürfen, dass für diese Hervorhebung nicht
etwa ein Gemeindeverband, sondern nur die Gleichheit des Berufes
massgebend war. Allerdings meint R. schon für das zehnte Jahr-
hundert den Bestand einer Kaufleutekirche erweisen zu können
(S. 57), indem er neuerdings gegen Hegels Vorschlag an der bezüg-
lichen Stelle Thietmars (1 c. 12) mercatorum nicht mit custodes,
sondern mit ecclesia verbindet, da die Wache im Dome nicht von
Nachtwächtern, sondern von Domklerikern und ihren Dienern besorgt
wurde und die Voranstellung des attributiven Genetivs dem Sprach-
gebrauche des Chronisten nicht entspreche. Schon an anderer Stelle
(Mitt. des Inst. f. öst. Geschichtsf. 16, 672) habe ich darauf hinge-
wiesen, dass de custodes sich ausserhalb der Kirche befanden, ferner
kann man doch nicht von custodes ecclesiae sprechen, endlich führe
ich ein paar Beispiele für die Stellung des Genetivs bei Thietmar
Kritiken. 107
an: piratarum turba (4, c. 24); Boemiorum episcopus (4, e, 28); mona-
chorum congregatio (4, c. 26); imperatoris camerarius (5, c. 6). Wir
erfahren aus der etwas unklaren Erzählung Thietmars viel eher,
dass die Kaufleute ihre Waren auf der Kirchenfreiung liegen hatten,
hier also wie in andern Orten der Markt stattfand. Aehnlich wie
in Magdeburg dürften die Verhältnisse in Merseburg gewesen sein,
dagegen scheint in Halberstadt zur Zeit des Bischofs Arnulf (996
bis 1023) eine stärkere Ansiedelung von mercatores stattgefunden zu
haben. Wie wenig sie aber auf landwirtschaftlichen Betrieb ver-
zichten konnten, ersehen wir daraus, dass ihnen dieser Kirchenfürst
prata ad usum pascuae verlieh, sein Nachfolger Burchard I. den
Zehnten von ihrem Viehstand erliess. Ob sie eine eigene Gemeinde
gebildet haben, geht aus den Urkunden nicht so sicher hervor, wie
R. meint. Die in dem Gabbriefe Burchards (UB. der Stadt Halberstadt
1, 1 n° 1) erwähnte villa ist jedenfalls Halberstadt als Ganzes ge-
nommen (vgl. auch a. a. O. 3 n° 4) und unter den mercatores haben
wir Kaufleute von Beruf zu sehen, da sie dem Bischof rectum
censum pro mercatorio usu entrichten. Wenn R. im Anschluss an
Keutgen (Untersuchungen S. 205) unter dem census den Wortzins,
den die Ansiedler „nach kaufmännischem Gebrauche“ leisten, versteht, so
dürfen wir nicht übersehen, dass dieser zu seiner Auslegung nur
durch Weglassung des Vorwortes pro gekommen ist, dass in der Ur-
kunde selbst ad usum pascuae sich findet, wir also annehmen
müssen, das Wort sei auch an der ersten Stelle in seiner technischen
Bedeutung gebraucht. Wir haben demnach die Urkunde dahin zu ver-
stehen, dass der Bischof die Kaufleute, welche ihm die übliche
Handelsabgabe, die allerdings sonst allgemein teloneum genannt wird,
entrichten, von den Mitgliedern seines Hofrechtes, welche diese Ab-
gabe nicht zu leisten haben, unterscheiden will; sie werden, wie das
auch anderwärts vorkommt, mit einer Gemeinweide ausgestattet.
Daraus folgt aber weder der Bestand einer Gemeinde im eigentlichen
Sinne noch der einer Gilde, man wird für jene frühere Zeit immer
gut thun, freiere und noch nicht abgeschlossene Verhältnisse sich
vorzustellen.
Unter mercatum in den Urkunden der sächsischen und fränkischen
Kaiser (vgl. auch Rathgen $. 15) versteht R. in Uebereinstimmung mit
K. Schaube (Gött. Gel. Anz. 1894, 546) und im Gegensatze gegen
Varges, der ebenso wie Huvelin (p. 216) darunter das Recht des
Handelsverkehrs begreift, den Markt überhaupt und glaubt, dass es
dem mit einem Privileg begabten Marktherrn freigestanden habe, ihn
nach seinem Belieben als Jahr-, Wochen- oder täglichen Markt ab-
zuhalten (S. 45), dass daher in der ausdrücklichen Verleihung eines
108 Kritiken.
Wochenmarktes eine „Einschränkung dieser unbedingten Freiheit“ zu
erblicken sei. Diese Auffassung dürfte nicht ganz richtig sein. Wie
lässt es sich mit ihr vereinbaren, dass man sich um solche ein-
schränkende Privilegien bewarb, dass sie gerade für Orte und ın
Landschaften mit stürkerem und altem Verkehre, in denen mercata
vielfach als blosse Pertinenz begegnen, verliehen wurden? Wir
werden besser fahren, wenn wir uns gegenwärtig halten, dass es sich
bei den Marktrechtsverleihungen jener Zeit nicht so sehr um die Be-
günstigung eines Ortes als vielmehr um das fiskalische Interesse des
Ortsherren handelte und dass Wochen- und Tagesmarkt erst auf
einer wirtschaftlich höheren Stufe möglich und notwendig sind,
weshalb ein auf sie bezügliches Privileg nicht eine Einschränkung,
sondern eine Bevorzugung bezwecken sollte.
Die Marktansiedelungen sollen die Stätten eigener Rechts- und
Verfassungsbildung sein. Wenn R. sie in dieser Beziehung in Gegen-
satz gegen die „Rüömerstädte“ bringt, so wird man das nur mit
einiger Einschränkung zugeben und sich vor allem erinnern müssen,
dass diese Auffassung wesentlich durch die Quellenlage bedingt ist.
Wir erfahren aus den Urkunden mehr über diese neuen und
kleineren Orte als über die grossen Städte, da in ihnen sich durch
Privilegierung vollzieht, was in den letzteren Ergebnis einer selb-
ständigen, vielfach nicht verbrieften Entwickelung ist. Was R. über
den Inhalt des Marktrechts anführt (S. 189 ff.), ist nicht gerade eine
Besonderheit deutscher Städte, sondern muss sich, wie z. B. die
Sicherung des gewöhnlichen Verkehrs gegen jähe Gewaltthat, die
grössere Sicherheit und Raschheit in Bezug auf Creditgewährung und
Handelsverkehr überall und zu allen Zeiten als notwendige Folge
und Bedingung des Zusammenlebens einer grösseren Zahl auf Handel
und gewerbliche Arbeit angewiesener Menschen ergeben. Haus- und
Grundbesitz nach Weichbild-, Burg-, Stadt- oder Marktrecht aber,
der als erstes und wichtigstes Moment hervortritt, ist auch in den
alten Städten die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft, jedoch
durchaus nicht auf Kaufmannschaft und Markt beschränkt.
Entschieden zu weit geht R. darin, dass er den alten Städten
das Verdienst, eine besondere Stadtgemeindeverfassung ausgebildet zu
haben, abspricht und annimmt, die Ratsverfassung sei in den „Markt-
ansiedelungen“ entstanden, aus ihnen erst in jene übertragen worden.
Hält man sich an den Namen, dann ist das richtig, anders aber,
wenn man auf das Wesen sieht. Gab es nicht in den alten Städten
vor Einführung des Rates kommunale Organe, in denen eine kolle-
gialische Beratung der Gemeindeangelegenheiten stattfand? Wir
dürfen in dem Rate nicht von vornherein das Wahrzeichen kommu-
Kritiken. 109
naler Selbständigkeit erblicken: wo ein Schöffenkolleg die Leitung
der städtischen Angelegenheiten besorgte, fehlte es zunächst an der
zwingenden Veranlassung zur Einführung einer neuen städtischen
Behörde, und wurde dann ein Rat eingesetzt, so war er trotz der
gleichen Benennung etwas ganz anderes als die ältesten consules
in Soest und Medebach.
Auch dem, dass R. den einzigen Unterschied zwischen Stadt
und Markt in der Ummauerung sieht und die Stadt für einen Markt
erklärt, der zugleich Burg ist (S. 150), wird man nicht beistimmen
können. Ganz gewiss hat die Ummauerung rechtliche, soziale und
wirtschaftliche Folgen gehabt, sie selbst ist jedoch nicht aus einer
juristischen oder heraldischen Fiktion, sondern aus thatsächlichem
Bedürfnis entstanden. War sie nicht nötig oder hatte man nicht die
Mittel, so unterblieb sie, musste man sich aber schützen, dann wurden
auch Märkte und Dorfkirchen befestigt. Daher ist auch der Stadt-
friede (Burgfriede) nicht aus dem Frieden der befestigten Burg ab-
zuleiten, und es ist in diesem Zusammenhange auf die von Pirenne aus-
gesprochene Vermutung hinzuweisen (Revue hist. 67, 68), dass das
Wort Burg in Bürger, Burgrecht, Burgfriede u. s. w. ein Lehnwort sei,
indem man das mittellateinische burgus (bourg, borgo, borough) aus
Frankreich über Lothringen aufgenommen habe, sodass also nicht, wie
R. (vgl. auch civitas S. 97) will, unmittelbare Anknüpfung an das
zuletzt von Notker um das J. 1000 für civitas gebrauchte goth. und
ahd. Wort anzunehmen wäre, dieses vielmehr seine Fortsetzung nur
in dem auch jetzt noch gebräuchlichen „Burg“ gefunden hätte.
Wien. K. Uhlirz.
Friedrich Lau, Entwickelung der kommunalen Verfassung und
Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396. Bonn.
H. Behrend 1898. (Preis-Schriften der Mevissen-Stiftung gekrönt
und herausgegeben von der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-
kunde L) 8°. XVI u. 4098.
Unter der überreichen neuesten Speziallitteratur, welche die Ver-
fassungsgeschichte einzelner Städte zum Gegenstande hat, dürfte es
wenige Bücher geben, die in gleicher Weise eindringende Gründlich-
keit, völlige Beherrschung des Stoffes, sichere Kritik, Klarheit und
Präcision der Darstellung vereinigen, wie die jüngst erschienene
Arbeit Laus. Es ist wirklich eine Freude, unter den vielen oft recht
fragwürdigen Produkten der letzten Jahre ein so gediegenes Werk
zu finden. Und besonders dankbar müssen wir dafür sein, dass ge-
rade die wichtigste Stadt des älteren Deutschlands eine derartige
Darstellung ihrer mittelalterlichen Verfassungsgeschichte gefunden hat.
110 Kritiken.
Gewiss, Laus Buch trägt durchaus einen lokalen Charakter.
Der Verfasser verzichtet fast völlig darauf, gelegentlich die Ver-
fassungszustände anderer Städte zu berühren, er beschränkt sich
einzig und allein auf Köln. Aber gerade diese strenge Beschränkung
macht das Buch für den Verfassungshistoriker so wertvoll. Nie
findet sich in dem Buche die neuerdings so beliebte Manier, das,
was man aus den lokalen Quellen nicht beweisen kann, durch die
Analogie von zwei oder drei anderen Städten darzuthun; nie habe
ich auch ein Anzeichen dafür gefunden, dass Lau mit einer a pron
feststehenden allgemeinen Theorie über die Entstehung der deutschen
Stadtverfassung an sein Werk herangetreten wäre. Sein Buch basiert
allein auf dem gedruckten und ungedruckten Kölner Quellenmatenal.
Dieses Quellenmaterial aber kennt Lau von Grund aus und — was
noch mehr sagen will — er versteht es zu lesen. Man kann der
Art und Weise, wie der Verfasser aus den Quellen seine Schlüsse
zieht, nur zustimmen. Ueberall verrät sich eine sichere methodische
Schulung. Vielleicht hätte hie und da eine noch intensivere Inter-
pretation etwas weiter führen können; jedenfalls kann man Lau nach-
rühmen, dass er nirgends etwas in die Quellen hineininterpretiert,
was nicht darin steht. Auf das, was er sagt, kann man sich fest
verlassen, wohin man ihm folgt, tritt man auf festen Boden.
Dabei ist Lau fast in allen Kapiteln seines umfangreichen
Werkes über den bisherigen Stand der Forschung hinaus gelangt und
hat z. T. äusserst wichtige Ergebnisse zu Tage gefördert. Dahin
rechne ich die m. E. glückliche Lösung der vielerörterten Frage nach
der Entstehung der Kölner Richerzeche. Wie oft hat diese Frage
die Gelehrtenwelt beschäftigt! Und wie unbefriedigend sind trotz
allen aufgewandten Fleisses die bisherigen Lösungsversuche! Das
Resultat, zu dem Lau gelangt, ist durchaus quellengemäss und über-
rascht geradezu durch seine Einfachheit. Danach ist die Richerzeche
eine Folge der Stadterweiterung des 12. Jahrhunderts. Bisher ver-
sah in Alt-Köln das Schôffenkollegium die kommunalen Funktionen,
nach der Stadterweiterung machte es sich notwendig, auch die neu-
einverleibten Bezirke an der Stadtverwaltung zu beteiligen. Durch
Zusammentritt der Schöffen und der angesehenen Bürger aus den
neuen Stadtteilen entstand eine neue Gemeindebehörde der Gesamt:
stadt Köln, die ,,Richerzeche“.
Es kann nicht meine Aufgabe sein, alle die zahlreichen anderen
Punkte aufzuzählen, in denen Lau zu neuen gesicherten Resultaten
gelangt ist. Nur zwei Vorzüge des Buches möchte ich noch hervor-
heben, gerade weil man sie in einigen jüngeren Erscheinungen auf
dem Gebiete der deutschen Stadtverfassungsgeschichte schmerzlich
Kritiken. 111
vermisst, die grosse Klarheit und die Präzision der Darstellung.
Trotz seines beträchtlichen Umfanges weist das Buch keine Längen
auf; überall ist mit wenig Worten scharf das Wichtige hervorgehoben
und Unwesentliches weggelassen. Dabei ist jeder Gedanke klar und
richtig zu Ende geführt.
Eine wertvolle Bereicherung unserer Quellenkenntnis ist der
23 Nummern zählende Urkundenanhang; vor allem ist ein neues
Bruchstück aus dem im 12. Jahrhundert angelegten ersten Fascikel
des Kölner Schöffenschreins sehr beachtenswert.
Das Buch ist die erste gekrönte Preisschrift, die wir der hoch-
herzigen Stiftung des um die Förderung der rheinischen Geschichts-
studien hochverdienten Mäcens verdanken. Mögen die künftigen
Preise immer in so würdige Hände gelangen!
Halle ap Siegfried Rietschel.
Urkunden und Akten der Stadt Strassburg herausgegeben mit
Unterstützung der Landes- und der Stadtverwaltung. I. Abteilung.
Urkundenbuch der Stadt Strassburg. V. Band. Politische Ur-
kunden von 1332 bis 1380 bearbeitet von Hans Witte und Georg
Wolfram. Strassburg, K. J. Trübner 1896. 4° VII u. 1128 S.
Langsamer als es der Ungeduld der Forscher erwünscht ist,
schreitet das grolse Strassburger Quellenwerk vorwärts. Nicht Mangel
an Mitteln trägt die Schuld daran, sondern die Schwierigkeit, einen
festen Stamm von Mitarbeitern auszubilden. Am besten wäre es wohl
gewesen, wenn sich einheimische Gelehrte finden liessen, die mit der
Geschichte ihrer Heimat wohl vertraut mit patriotischer Begeisterung
das schöne Werk gefördert hätten. Das war nun leider nicht der
Fall, und so war die mit der Herausgabe betraute Kommission ge-
nötigt, jüngere Gelehrte heranzuziehen, die wie Wiegand, Schulte etc.
mit grofser Hingebung und Geschick sich der schwierigen, oft ent-
sagungsvollen Arbeit gewidmet haben. Allein den meisten dieser
Mitarbeiter wurden nach kürzerer oder längerer Zeit andere Arbeits-
felder angewiesen, und so entstanden unliebsame Stockungen. Auch
der V. Band hat seine Geschichte. Nachdem G. Wolfram die Heraus-
gabe dieses Bandes übernommen hatte, wurde er 1888 an das Bezirks-
archiv zu Metz berufen, und es war ihm unmöglich, das bereits im Drucke
befindliche Buch (bis Bogen 20) zu vollenden. Für ihn sprang 1894
H. Witte ein. Er musste sich zuerst in den Stoff einleben und im
Allgemeinen ist es ihm gelungen. Allein Herr des Stoffes ist er
doch nicht geworden, das zeigt sich namentlich beim Register. Manche
Ortsnamen sind unbestimmt geblieben, bei andern ist die Bestimmung
etwas seltsam ausgefallen, weil der Bearbeiter zu wenig die Karten
112 Kritiken.
benutzt hat; arge Schnitzer fehlen nicht, die sich hätten vermeiden
lassen, wenn die Urkundenbücher der zu Strassburg in enger Be-
ziehung stehenden Städte und Landschaften zu Rate gezogen worden
wären. Nur ein paar beim Durchblättern aufgegritfene Beispiele:
Altheim ist nicht bei Ueberlingen zu suchen; Amptz ist Ems im
Vorarlberg; Bechburg ist die alte Bechburg gemeint bei Holderbank
im Amte Balsthal; Beckingen eher in der Pfalz zu suchen; Buchhorn
ist Friedrichshafen am Bodensee; Burnebach kann nicht Brombach
sein; Königsfelden ist das durch seine herrlichen Glasgemäülde bekannte
Kloster im Aargau bei Brugg; Kürnberg Burgruine bei Kenzingen:
Tegernau liegt bei Schopfheim; die von Tottikofen stammen aus Frei-
burg; Drachenfels Ruine bei Landau; Efringen in Baden n. von
Basel; Eptingen im Basler Jura sw. Liestal; Erbach ın Hessen;
Falkenstein- Ramstein im Schwarzwald bei Schramberg; Feltor ist
Vallator bei Schwarzach; Flörsheim w. von Worms; die Habsburg
liegt bei Brugg; Hallwil am Hallwilersee; der Hauenstein ist der
Pass, über welchen die Baslerstrasse in das Aarethal nach Olten führt;
Jaurensis ist Jauer bei Liegnitz; Istein am Rhein n. von Basel; Landskron
im Sundgau sw. von Basel; Lichtenfels liegt in Hohenzollern; die
Senn von Münsingen sind ein altbernisches Geschlecht zwischen Bern
und Thun; die Münch haben ihren Stammsitz zu Münchenstein bei
Basel; Ramstein Burgruine im Basler Jura; Rheinfelden liegt im
Kanton Aargau, nicht in Baden; Rosenau nicht bei Hüningen; Sückingen
„SÜ. ö. Freiburg“: seltsame Bestimmung; Säckingen liegt am Rhein
oberhalb Rheinfelden; Schönau liegt im hintern Wiesenthal; „Hürns“
Druckfehler für Hürus; Setmer ist der Septimer; Steinach ist Neckar-
steinach; Hohenstoffeln im Hegau; Susenhart das Gebiet der Herr-
schaft Sausenburg; Swandegg kaum in Oesterreich zu suchen; Uesenberg
bei Breisach; das berühmte Cisterzienserkloster Wettingen liegt bei
Baden im Aargau und nicht bei Ulm ete.
Diese Bemerkungen sollen aber keinen Tadel bedeuten, denn
Jeder Bearbeiter eines Urkundenbuchs weiss, wie dornenvoll und
schlüpfrig der Pfad ist, auf dem er wandert. Den Herausgebern
dieses V. Bandes gebührt aufrichtiger Dank für ihre reiche Gabe.
Insbesondere ist sie dem Schreiber dieser Zeilen bei der Abfassung
seines II. Bandes der Städtegeschichte zu .Gute gekommen. Dieser
V. Band umspannt eine überaus erregte Zeit, deren Geschichte durch
die Publikation neuen Materials aufgehellt wird. Von besonderem
Interesse sind die Aktenstücke über die Juden. Reich ist auch der
Gewinn für die Strassburger Verfassungsgeschichte und für die Zünfte,
und nicht minder lehrreich sind die Urkunden, welche auf die Kirchen-
geschichte Bezug haben. Auf das Detail will ich hier nicht eingehen,
Kritiken. 113
doch kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, dass der Titel
„Politische Urkunden“ unzutreffend ist, denn ebenso zahlreich als die
Urkunden sind die Briefe und sonstigen Aktenstücke. Ablassbriefe,
Statuten der Klöster etc. kann man doch nicht wohl als politische
Urkunden bezeichnen. Wir wünschen dem Werke einen guten Fortgang.
Basel. H. Boos.
Friedrich Winkler, Castraccio Castracani, Herzog v. Lucca. Berl.
1897. Verl. v. E. Ebering. (Histor. Studien, Heft IX) 140 8.
Der Verfasser hat das gedruckt vorliegende Material über
Uguccione della Faggiuola und über Castruccio mit Fleiss durch-
gearbeitet, und käme es bei einer kritischen Besprechung nur darauf
an, diesen zu censurieren, so wäre sie mit dem Gesagten eigentlich
erledigt. Die immerhin noch recht zahlreichen ungedruckten Briefe
und Urkunden, die ın Archiven ruhen, zumal im Florentiner, sind
W. unbekannt geblieben, und doch wäre die Aufgabe, die er sich ge-
stellt, nur durch solche Ergänzung des längst Bekannten befriedigend
zu lösen gewesen. Freilich nicht durch sie allein; auch die Be-
fähigung hätte vorhanden sein müssen, einen Standpunkt über dem
Stoff und seinen verwirrenden Einzelheiten zu gewinnen. Die Ge-
stalten der ersten italienischen Tyrannen, dieser ephemeren Er-
scheinungen voll Glanz und Kraft, sind so überaus anziehend, dass
es fast schwierig erscheint, derart fesselnde Persönlichkeiten so völlig
schattenhaft, unpersönlich und uninteressant darzustellen. — Auf
Einzelheiten der Forschung kann hier nicht eingegangen werden,
aber es mag erwähnt sein, dass die freilich höchst auffällige Un-
thätigkeit des Uguccione nach glänzenden Erfolgen (S. 39) sich wahr-
scheinlich durch den Vertrag erklärt, durch den es den Florentinern
am 26. November 1315 gelang, die toskanischen Welfenstädte nebst
Bologna und Citta di Castello zu neuen allseitigen und bedeutenden
Rüstungen und Geldopfern zu bestimmen, und in dem vor allem das
Hineinziehen des französischen Königshauses in die mittelitalienischen
Kämpfe durch Gewinnung eines Anführers „de genere regis Francie“
in Aussicht genommen war. (Staats-Arch. Flor. — Riformag. Atti
pubblici.) Zu loben ist, dass W., wo das ihm vorliegende Material
eine Ergänzung schwerlich mehr erfahren kann, dieses sorgsam be-
nutzte; so sind Castruccio’s Schicksale vor der Zeit seiner Macht gut
und besonnen dargestellt. Italienisches Wesen aber scheint dem Ver-
fasser wenig vertraut zu sein. Wer Italien, wer zumal die Politik
seiner Städte und Fürsten im Trecento näher kennt, wird über die
Bemerkung (8. 121) lächeln müssen: „Villani habe als Kaufmann
vielleicht zu oft in der Politik Geschäfte gesehen.“ Nicht ohne
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 8
114 . Kritiken.
direkten Tadel aber dürfen wir Form und Stil der Arbeit lassen.
Seite 133 ist von den Nachrufen die Rede, die dem Castruccio ge-
widmet wurden — und alsdann wird mitgeteilt, dass er in schwere
Krankheit verfiel und starb. S. 94 heisst es: „Die Steigerung der
persönlichen Hoheit Castruccio’s nahm ihre Richtung von der Peri-
pherie zum Mittelpunkt.“ Dabei etwas zu denken will dem Referenten
so wenig gelingen, wie er es für möglich hält, dass eine Flotte hätte
in die Lunigiana „einfallen“ können, oder dass die Quartigiani in
Lucca „die Fesseln der Freiheit brechen wollten“. (S. 100 bezw. 105).
Diese Beispiele mögen beweisen, wie dringend die Arbeit vor ihrer
Veröffentlichung der Feile bedurft hätte.
Florenz. Robert Davidsohn.
H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum des Johann von
Gelnhausen. 8°, 160 SS. (Strassburger Dissertation 1898).
In der vorliegenden Arbeit wird ein Formelbuch aus der Kanzlei
Karls IV., der collectarius des Johann v. Gelnhausen, einer genauen
Untersuchung unterzogen. K. hat die beiden uns erhaltenen Hand-
schriften (A aus Giessen, B aus der Vatikanischen Bibliothek) ver-
glichen und konstatieren können, dass die einzige Ausgabe, die wir
von diesem Formelbuche haben (bei Hoffmann, Sammlung ungedruckter
Nachrichten 2, 1—292) und die nach der Giessener Handschrift ge-
macht ist, „durchaus ungenügend ist und geradezu von Oberflächlich-
keiten und Verstössen schlimmster Art wimmelt“. Bei dieser Sach-
lage ist es doppelt verdienstlich, dass in der vorliegenden Arbeit die
Ausgabe Hoffmanns Stück für Stück verfolgt und durch Beigabe eines
philologischen und sachlichen Kommentars für die Forscher erst brauch-
bar gemacht worden ist. Eine ganze Anzahl wichtiger Urkunden
und Briefe ist dadurch förmlich entdeckt worden, so etwa nr. 28. 244.
260. 263. 265. Die Politik Karls bei Besetzung der Reichsbistümer
(worüber uns nur die kleine Arbeit von Kröger vorliegt) wird durch
nr. 263 in helles Licht gestellt. Es ist ein Schreiben Karls an den
Papst aus dem Jahre 1363, worin für das erledigte Passauer Bistum
ein Böhme, Peter von Rosenberg, Propst an der Allerheiligenkirche
in Prag, vorgeschlagen wird. Ausdrücklich wird in dem Schreiben
hervorgehoben, es sei zu verlindern, dass die Besetzung nach dem
Willen des österreichischen Herzogs (Rudolf IV.) erfolge, und es wird
auf dessen Verhalten gegenüber dem Patriarchen von Aquileja und
dem Bischof v. Freising hingewiesen. Dieses wichtige Dokument (das
bereits in einem alten verschollenen Druck bei Mader in seiner Aus-
gabe des Gervasius Tilberiensis de Romano imperio, veröffentlicht ist)
ist erst durch den Kommentar Kaisers an seine richtige Stelle ge-
Kritiken. 115
bracht worden. Ich füge hier noch hinzu, dass der österreichische
Kandidat (wie aus noch ungedruckten Urkunden hervorgeht) der
Kanzler Rudolfs IV., Bischof Johann von Gurk, war, und dass anderer-
seits (wie man jetzt aus Eubel, hierarchia catholica erfährt) die Be-
setzung des Passauer Bistums mit dem dortigen Dompropst Albert
Winkel am 29. Januar 1364 erfolgte.
Wien. S. Steinherz.
Des Thomas Kantzow Chronik von Pommern in hochdeutscher
Mundart. Herausgegeben von Georg Gaebel. Band II. Erste
Bearbeitung. Stettin, P. Niekammer, 1898. 3 BI, LXXVII u.
295 S. 8° — 7,50 Mk.
Nachdem der neue Herausgeber von Kantzows hochdeutscher
Chronik von Pommern aus äusseren Gründen es für gut befunden
hat, die letzte Bearbeitung derselben schon im ersten Bande erscheinen
zu lassen (s. Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissenschaft 1897/98, Monats-
blatt Nr. 11/12), folgen in dem eben ausgegebenen zweiten Bande
die anderen beiden Hauptteile seiner ganzen Arbeit, als Einleitung
der Bericht über seine kritische Untersuchung des Lebens und der
hinterlassenen historischen Schriften des namhaften pommerischen
Geschichtschreibers und dann die Ausgabe der ersten hochdeutschen
Bearbeitung seines Werkes. — Ueber das Leben des im besten Mannes-
alter, jedenfalls wohl schon vor dem vierzigsten Jahre verstorbenen
Mannes hat auch Gaebel trotz aller Bemühungen über das Wenige
hinaus, was wir zumal seit Böhmer (1835) davon wissen, „nicht
wesentlich mehr zu ermitteln“ vermocht. Ueber Geburt und Herkunft
erfahren wir auch jetzt nichts und ebenso wenig etwas Genaueres
über den späten Aufenthalt in Wittenberg, die genaue Angabe des
Todesdatums bleibt nach wie vor nur wahrscheinlich richtig. Nach-
dem dieses auf wenigen Seiten abgemacht ist, geht der Herausgeber
mit grossem Scharfsinn, aber zugleich mit äusserster Vorsicht daran,
die Enstehung und das gegenseitige Verhältnis der verschiedenen Be-
arbeitungen des Gesamtwerkes, sowie der einzelnen Teile desselben,
die uns erhalten sind, zu ergründen und die Ergebnisse seiner kritischen
Forschung darzulegen; auf das Gebiet der Hypothesen begiebt er sich
dabei nur ganz ausnahmsweise, nur da, wo solche sich aus dem
Zusammenhange des Ganzen fast von selbst ergeben, von jenem ge-
halten und gedeckt werden. Mit Staunen erkennen wir da die Arbeits-
weise Kantzows fast als eine moderne: wenn nicht von wissenschaft-
lichen Forschungen im heutigen Sinne, so können wir bei ihm mit
vollem Recht bereits von wissenschaftlichen Studien reden. Mit
wahrem Bienenfleiss hat er seine Quellen auch für jede Einzelheit
Ch
116 Kritiken.
zusammengetragen und mit strengster Gewissenhaftigkeit verarbeitet:
Chroniken und Urkunden, ältere und spätere Bearbeitungen, mündliche
Ueberlieferungen und Berichte von Augenzeugen und Mithandelnden
sowie die eigenen Erlebnisse. Hatte er Neues, Besseres, Sichreres in
ausreichendem Masse gefunden, so machte er sich sofort an eine neue
Ausarbeitung, aber auch die jetzt als die letzten vorliegenden Re
daktionen der ganzen Chronik wie einzelner Abschnitte sind gleich
ihren Vorgängern so reich gespickt mit Verbesserungen, Einschaltungen,
Randbemerkungen und eingelegten Zetteln, dass man sieht, auch sie
haben ihm noch lange nicht als abgeschlossen gegolten, auch sie waren
zu weiterer Neubearbeitung bestimmt, an der ihn dann freilich der
frühe Tod gehindert hat. Das ganze von Kantzow hinterlassene und
von ihm bis auf eine paar Kleinigkeiten eigenhändig niedergeschriebene
Material liegt in vier stattlichen Folianten vor, von denen sich drei
im Besitze der Gesellschaft für pommerische Geschichte und Altertums
kunde zu Stettin befinden und von ihr als ihr wertvollster litterarischer
Schatz betrachtet werden, während einer, der die letzte Bearbeitung
enthält, aber den früheren Herausgebern noch nicht bekannt gewesen
war, jetzt in der fürstlichen Bibliothek zu Putbus auf Rügen auf-
bewahrt wird. Weiter die schönen und, wie es wohl ohne Bedenken
ausgesprochen werden darf, in der Hauptsache wie in den Einzel-
heiten sicheren Ergebnisse der Untersuchung des Herausgebers den
Lesern der Zeitschrift hier vorzulegen würde zu viel Raum in Anspruch
nehmen, in ihrer Folgerichtigkeit kann sie doch nur der Leser der
Einleitung selbst ganz erfassen, an welcher Freunde und Kenner solcher
Arbeiten volle Befriedigung, aufrichtige Freude finden werden. Nur
einen Punkt möchte ich hier noch hervorheben, der so recht die für
jene Zeit fast unerwartete wissenschaftliche Gewissenhaftigkeit des
pommerischen „Chronikenschreibers“ erkennen lässt: die Vorgeschichte
seines Landes, von welcher nicht weniger als zehn (elf) Redaktionen
erhalten sind, hat Kantzow, nachdem er sie schon mehrmals um-
gearbeitet hatte, vollständig umgeworfen, sobald er durch neue Quellen-
studien zu der vollen Ueberzeugung gekommen war, dass seine bis-
herige Ansicht über die Urbevölkerung falsch wäre, dass nicht Slaven,
sondern Deutsche zuerst in seinem Pommerlande gesessen haben
müssten.
Die Auffassung der Dinge ist bei Kantzow natürlich die prote-
stantische, aber sie tritt ausgesprochen doch nur selten und dann stets
äusserst massvoll hervor, dem alten Glauben und seinen Anhängern
bringt er überall eine milde Toleranz entgegen. Ausdrucksweise und
Stil sind kraftvoll zwar, aber von natürlicher Schlichtheit und über-
aus ansprechend. Wenn man bisweilen Kantzow in allen diesen
Kritiken. 117
Punkten das volle Gegenteil vorwerfen zu müssen glaubt, so rührt
das davon her, dass man eine andere gleichzeitige Geschichte Pommerns,
die nur in Abschriften vorhandene „Pomerania“, ebenfalls ihm zuschreiben
will. Um dieses Missverständnis aus dem Wege zu räumen, widmet
der Herausgeber auch diesem Werke noch einige Seiten, auf denen
er, wenn auch hier noch nicht abschliessend, wenigstens durch „einige
aphoristische Beobachtungen“ darthun will, dass die Pomerania zwar
so gut wie ganz auf Kantzows Arbeiten und Vorarbeiten beruht, aber
doch nicht von ihm selbst herrührt.
Die in diesem Bande veröffentlichte erste hochdeutsche Bearbeitung
der Kantzowschen Chronik befindet sich in dem dritten der Stettiner
Folianten, die als Anhang gegebene letzte vollständige Redaktion der
Vorgeschichte im zweiten. Bei der Herausgabe aber hat Gaebel mit
Recht berücksichtigen zu müssen geglaubt (wie es ja auch schon mit
der letzten Redaktion geschehen war), dass Kantzows Arbeiten „nicht
nur Geschichtsquellen, sondern auch wichtige Denkmäler für die
Entwickelung unserer neuhochdeutschen Schriftsprache“ sind.
Darum hat er beim Abdruck mit Recht „die orthographischen Eigen-
tümlichkeiten der Handschriften getreu wiedergegeben“ und sich aus
den bekannten naheliegenden Gründen nur in Bezug auf die grossen
Anfangsbuchstaben, auf j und i, v und u und auf die Interpunktion
Modernisierung erlaubt. — Sprachforscher wie Historiker und alle
Freunde der pommerischen Geschichte haben meiner vollen Ueber-
zeugung nach alle Ursache, sich dem seiner Aufgabe durchaus ge-
wachsenen Herausgeber, sowie nicht minder der Rubenow-Stiftung
aufs höchste zu Dank verpflichtet zu fühlen.
Königsberg i. Pr. K. Lohmeyer.
Erich Brandenburg. Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen
und die Religionsparteien im Reiche (1537—1541). Dresden,
W. Baensch. 1896.
Auf Grund ausgedehnter Studien im Dresdner, Weimarer und
Marburger Archiv verbreitet Brandenburg zum ersten Male klares
Licht sowohl über Zeit und Umstände der Aufnahme Herzog Heinrichs
in den Schmalkaldischen Bund, als auch — hier Baumgarten vielfach
ergänzend und verbessernd — über die Anfänge des Nürnbergischen
Bundes, auf dessen Gestaltung Heinrichs Bruder Georg wesentlichen
Einfluss hatte; weiterhin über die Einleitung und den Ausgang des
Leipziger Religionsgespräches und die letzten Versuche Georgs, seinem
Lande auch über seinen Tod hinaus den katholischen Glauben zu
sichern. Indem er sich dann der kurzen Regierung Heinrichs zu-
wendet, der bis zum Frühjahr 1539 lediglich im Besitze der Aemter
118 Kritiken.
Freiberg und Wolkenstein gewesen war — übrigens nicht erst, wie
es Seite 5 heisst, seitdem die Wettiner Friesland verloren hatten (1515),
sondern bereits seit 1505 — betritt er noch jungfräulicheren Boden.
Zwar gab es darüber keinen Zweifel, dass das übliche Epitheton
dieses Fürsten wenig charakteristisch, dass gutmütige Schwäche der
Grundzug seines Wesens und seine ehrgeizige Gemahlin Katharina
der Mann im Hause gewesen sei. Aber neu ist der Nachweis des
absoluten Mangels an Initiative bei ihm und der starken Selbstsucht
bei ihr, des allbeherrschenden Einflusses, den Kurfürst Johann Friedrich
auf die Dresdner Entschlüsse in den ersten Monaten besass, der rasch
folgenden gründlichen Erkaltung in den Beziehungen zwischen beiden
Vettern, vor allem des schroffen Systemwechsels gegenüber den alt-
glüubigen Elementen im Lande, denen man anfangs, eben auf Be-
treiben des Ernestiners, mit unpolitischer Rücksichtslosigkeit entgegen-
getreten war, um bald darauf fast auf der ganzen Linie die Waffen
vor ihnen zu strecken und damit weiter und weiter von den Schmal-
kaldnern abzurücken. Indem uns Brandenburg in anziehender, nur
vielleicht die indirekte Rede gar zu oft verwendender Darstellung
über diese Dinge belehrt, hat er sich zugleich einen tüchtigen Unter-
bau für sein Werk über den energischen Sohn und Nachfolger
Heinrichs geschaffen, einen Unterbau, der den vorhandenen Bio-
graphien des Kurfürsten Moritz recht zu ihrem Schaden fehlt.
Dresden. Felician Gess.
Emilio Comba. I nostri protestanti. vol. IL Firenze. Tip. E Li-
breria Claudiana. Via dei Serragliı 51. 1897. XV u. 700 S.
Die Geschichte der italienischen Reformation ist von der Forschung
bisher über Gebühr vernachlässigt worden. Solange die Inquisition
Italien in geistiger Knechtschaft hielt, mochte es bedenklich er-
scheinen, sich mit der Geschichte der evangelischen Bewegung zu be-
fassen. Es fehlt daher fast gänzlich an Vorarbeiten einheimischer
Gelehrten.
Viele bedeutsame Reformationsschriften Italiens sind wenig be-
kannt oder noch unediert. Von Francesco Negri’s „Il libero arbitrio“
z. B. besitzt die Bibliotheca Guicciardiniana zu Florenz nur ein
Exemplar in der Ausgabe des Jahres 1550. Andere Schriften, wie
der schon 1512 begonnene Traktat „de gratia Dei“ des Pietro
Speziali, welcher sich rühmte, die Rechtfertigungslehre vor Luther
entwickelt und formuliert zu haben, sind nur im Manuskripte vor-
handen.
Es fehlt ferner, wie K. Benrath im Vorwort seiner Biographie
Bernardino Ochino’s ausführt, die „genauere Feststellung der Lebens-
Kritiken. 119
geschichte von einigen der hervorragendsten Vertreter der reforma-
torischen Bewegung“. Benrath selbst hat Ochino und Caraffa (Jahr-
bücher f. protest. Theologie 1878 Bd. IV), Fr. Dittrich Contarini in
eingehender Monographie behandelt. Vielleicht folgte E. Comba
Benraths Anregung, als er sich die sehr dankbare Aufgabe stellte,
die Geschichte des italienischen Protestantismus in einzelnen Lebens-
bildern darzustellen.
Der vom Verfasser gewählte Titel „I nostri protestanti“ könnte
imge Vorstellungen erwecken; denn eine Reformation hat in Italien
nur sehr bedingt stattgefunden. Wohl hat man sich hier und dort
in der Auffassung von der Rechtfertigung durch den Glauben Luther
angeschlossen, Lehren des Wittenberger Reformators oder Zwinglis
übernommen, dagegen dachten nur sehr wenige ernstlich daran,
Priestertum und Mönchtum, die bestehenden Kultusformen abzuschaffen
oder gar die Existenz des päpstlichen Primates und die Einheit der
Kirche zu gefährden. Daher dürfen die Worte „I nostri protestanti“
nicht in dem Sinne gefasst werden, den ihnen die Deutschen auf
dem Reichstage zu Speier 1529 beilegten; vielmehr bezeichnen sie
die Vertreter des Protestantismus, insofern dieser seit den ältesten
Zeiten der christlichen Kirche bestanden und allzeit ein wesentliches
Element des religiösen Lebens gebildet hat. Von diesem Standpunkte
aus konnte Schelling den Apostel Paulus als ersten Protestanten be-
zeichnen.
Der erste Band des gross angelegten Werkes „I nostri prote-
stanti“ erschien 1895; er behandelt die Vorreformation von Hermas
und Hippolyt bis zu Dante, Marsilius, Savonarola. Im zweiten Bande
(Florenz 1897) beginnt Comba mit der Geschichte des venetianischen
Protestantismus, um von der Lagunenstadt ausgehend die wichtigsten
Zentren der reformatorischen Bewegung nach einander zu besprechen.
Es empfahl sich, mit dem Nordosten des Landes einzusetzen, da
wegen der bequemen Verkehrsverbindungen mit Deutschland und der
aus politischen, wie wirtschaftlichen Rücksichten geübten Toleranz
die Reformation in Venedig, „ihrem Vororte“, grössere Verbreitung
gefunden hatte als in anderen Teilen der Halbinsel. Dazu waren
der Forschung für dieses Gebiet durch Benraths „Geschichte der Re-
formation in Venedig“ (1886) die Wege geebnet.
Von den sechzehn venetianischen „Protestanten“, deren Entwicke-
lung Comba schildert, interessieren Antonio Brucioli, der Verfasser
der italienischen Bibelübersetzung (1532), Pietro Speziali und Fran-
cesco Negri vor allem durch ihre litterarische Wirksamkeit. Ueber
die kirchlich-politischen Beziehungen der venetianischen Gemeinden
zum deutschen Protestantismus unterrichtet das Lebensbild Baldassare
120 Kritiken.
Altieris, der als Sekretär des englischen Gesandten zu Venedig an
den Hof Johann Friedrichs von Sachsen und Philipps von Hessen
kam, mit Luther im Namen der „Brüder“ von Venedig, Vicenza und
Treviso eifrig korrespondierte (1542—1544) und noch kurz vor dem
Ausbruch des schmalkaldischen Krieges mit ganzer Seele für den
vielversprechenden Gedanken eintrat, ein Bündnis zwischen Venedig
und den protestantischen Fürsten Deutschlands zu vermitteln. Die
weitaus grösste Bedeutung aber kommt dem Lebensbild Pier Paolo
Vergerios zu, des Bischofs von Capo d'Istria, der sich als Gelehrter,
Diplomat und Kirchenfürst in hervorragender Weise ausgezeichnet
hat. In den Wandlungen und Käinpfen seines vielbewegten, an
Kontrasten reichen Lebens spiegelt sich die Geschichte seiner Zeit
wie in einem Mikrokosmos wieder. Die Entwickelung des merk-
würdigen Mannes gewährt einen tiefen Einblick in die eigentümlichen
Bedingungen, welche die italienische Reformbewegung gefördert und
ihr Gelingen zuletzt verhindert haben. Wenige so komplizierte und
schwer verständliche Charaktere hat die italienische Renaissance hervor-
gebracht. Aus den Reihen der überzeugten katholischen Reaktionäre
trat Vergerio allmählich in das Lager des deutschen Protestantismus
über und bekämpfte als Verbannter am Hofe Christophs von Würtem-
berg die Kurie mit der ganzen Schärfe seiner wohlgeübten Feder.
Hass gegen das Papsttum und glühender Patriotismus bildeten bis
zum Tode die Grundstimmung seiner Seele. Die volkstümliche, der
Schreibweise Pietro Aretinos entlehnte Art seiner publizistischen
Thätigkeit stempelte ihn zu einem der frühesten Vertreter des mo-
dernen Journalismus. Diesem eigenartigen Protestanten Venedigs
schliessen sich in Combas Darstellung die Biographieen Tizianos,
Francesco della Segas, Giulio Gherlandis, Antonio Rizzettos, Fedele
Vigos an, fünf Anhänger des Anabaptismus und antitrinitarischer
Lehren, welche um die Mitte des 16. Jahrhunderts im Gebiete Venedigs
Eingang fanden und eine verhängnisvolle Spaltung in der evangelischen
Bewegung erzeugten. Auch sie bieten der venetianischen Reformations-
geschichte erwünschte Bereicherung. Dagegen wäre ein ausführliches
Lebensbild des Mattia Vlacich (Flacius) in diesem Rahmen entbehrlich
gewesen, da Flacius, Kroate von Geburt, zwar während eines Aufent-
haltes in Venedig von seinem Oheim Baldo Lupetino auf die Be-
deutung der deutschen Reformatoren hingewiesen wurde, aber die
entscheidenden Eindrücke, welche ihn später zum eifrigen Lutheraner
machten, ın Basel erhielt und seitdem ausserhalb der Grenzen Italiens
lebte und wirkte.
Die Darstellung Combas beruht zum grossen Teil auf den
Prozessakten der Inquisitionstribunale, Manuskripten wie Druckwerken
Kritiken. 121
der venetianischen Bibliotheca Marciana und der Nationalbibliothek
zu Florenz, welche vor einer Reihe von Jahren wesentlich bereichert
worden ist durch eine wertvolle Schenkung des Grafen Pietro Guicciar-
dini. Dieser edle Nachkomme des bekannten florentinischen Historikers,
der im Jahre 1851 wegen seiner evangelischen Ueberzeugung ver-
trieben wurde, vermachte die im Exil gesammelte reichhaltige Biblio-
thek, meist Beiträge zur Reformationsgeschichte, nach der Rückkehr
der Nationalbibliothek seiner Vaterstadt.
Mit der Begründung einer Zentralstelle für das wissenschaftliche
Studium und der stetigen Förderung notwendiger Vorarbeiten ist der
Boden bereitet für eine umfassendere Darstellung der italienischen
Reformation, zu der bisher nur unzureichende Versuche gemacht
wurden zuerst vom Engländer Th. Crie, später von Joung, Cantu,
D. Erdmann u. a. Sie beschränkten sich im wesentlichen auf kritische
Sichtung und Nacherzählung des spärlichen, bereits veröffentlichten
Quellenmaterials. Da sich ihre Schilderung um die Lebensgeschicke
einiger hervorragender Persönlichkeiten gruppierte und ausserdem
nur gewisse äussere Erfolge der reformatorischen Bewegung in ein-
zelnen Städten Italiens verzeichnete, blieben wichtige Fragen uner-
örtert oder wurden nur oberflächlich gestreift: die eigentümlichen
Bedingungen, unter denen die evangelische Bewegung entstanden, die
Einwirkungen des italienischen Volksgeistes, des Humanismus und
der deutschen Reformation, die Abhängigkeit der Reformation von
den sozialen, wirtschaftlichen, politischen Strömungen Italiens, welche
ihre Entwickelung bestimmt haben. Aber nur durch einen Versuch,
diesen Problemen gerecht zu werden, ist es möglich, die evangelische
Bewegung Itaiiens als organischen Bestandteil des Kulturlebens der
Renaissance zu begreifen und ihr den gebührenden Platz in der euro-
päischen Reformationsgeschichte anzuweisen. Es bleibt der Zukunft
überlassen, mit der richtigen Würdigung einer für die Geschichte des
abendländischen Geisteslebens sehr bedeutsamen Bewegung, die bei
oberflächlicher Betrachtung fast als entbehrliche Episode der Zeit-
geschichte erscheint, den Märtyrern des evangelischen Glaubens in
Italien eine lang ausstehende Ehrenschuld abzutragen.
Münster. H. Spangenberg.
Loserth, J. Die Reformation und Gegenreformation in den inner-
österreichischen Landen im XVI. Jahrhundert. gr. 8°. VIII und
614 S. Stuttgart, J. G. Cotta. 1898.
Die vorliegende Arbeit behandelt die drei österreichischen Kron-
länder Steiermark, Kärnthen und Krain mit besonderer Berücksichti-
gung des ersteren und umfasst, abgesehen von einigen einleitenden
122 Kritiken.
Abschnitten, die Jahre 1550—90 und von diesen wieder vorzugsweise
die Regierung des Erzherzogs Karl. Der im Vorwort erklärte und im
Laufe der Darstellung immer deutlicher hervortretende Zweck des
ganzen Werkes ist, zu zeigen: „alles Wesentliche, was unter Ferdinand II.
durchgeführt wurde, war schon zum Teil bis in die Einzelheiten
herab von seinem Vater angeordnet und erprobt worden; es sind die
bairischen Ratschläge gewesen, die der Gegenreformation in Inner-
österreich zum Siege verholfen haben.“
Loserth nennt die Ergebnisse „zumeist recht überraschende“, und
sie sind es auch in persönlicher wie sachlicher Hinsicht. Zwar die
Erkenntnis, dass Karl sich von einem religiös ziemlich indifferenten
Charakter zum strenggläubigen Katholiken entwickelt hat, ist nicht
neu. Aber was man bisher von seinen individuellen Eigenschaften
wusste, begünstigte die durch Loserths Forschung festgestellte An-
nahme einer konsequenten Gegenreformation in keiner Weise; das
bisherige Bild Karls war das eines ziemlich willenlosen, von augen-
blicklichen Strömungen getriebenen, namentlich in der Türkennot
befangenen und deshalb von dem guten Willen seiner Landschaft ab-
hängigen Herrschers.
Nun ist allerdings auch nach Loserth Erzherzog Karl kein her-
vorragender Staatsmann. Ohne jede schöpferische Idee erreicht er
keinen seiner Brüder an Geist und Fähigkeiten, er holt sich bald hier
bald dort seine Ratschlüge, von fremden Einflüssen geleitet funktioniert
er wie eine Maschine (vgl. S.116f.). Auch er gehört zu den Er-
scheinungen, an denen die katholischen Fürstenhäuser des ausgehenden
sechzehnten Jahrhunderts so reich sind: ohne durch seine Persönlichkeit
irgendwelches Interesse von Mitwelt und Nachwelt fesseln zu können,
vermag er dadurch eine entscheidende Rolle zu spielen, dass er, von
Haus ein unselbständiger Charakter, in den Bannkreis zielbewusster
Persönlichkeiten gerät, unter deren Anleitung sich mehr und mehr in
die ihm ursprünglich fremden Ideen einlebt und in ihrer Verwirk-
lichung zuletzt völlig aufgeht. Diesen Gedanken weiter verfolgt und
Karls Regierungsgrundsätze vielfach auf ihre Wurzeln zurückgeführt
zu haben, ist ein wesentliches Verdienst des vorliegenden Werkes;
ich verweise vor allem auf die Beziehungen des Erzherzogs zum
Münchner Hofe.
Aber noch eine andere Bedeutung für die allgemeine deutsche
Geschichte wohnt Loserths Arbeit inne. Wir erhalten nicht nur über
Distrikte, welche in den bisherigen grösseren historischen Werken
meist ungebührend stiefmütterlich behandelt worden sind, erstmalig
auf Grund umfassender archivalischer Studien reiche Aufschlüsse,
sondern die Verhältnisse liegen uns dank Loserths Studien jetzt sogar
Kritiken. 123
in Steiermark und den Dependenzen klarer vor Augen wie in den meisten
katholischen Ländern, z. B. wie in Baiern und den kaiserlichen Erb-
staaten. Freilich was uns Loserth giebt, sind nur wertvolle Bausteine
zu einer erschöpfenden Religionsgeschichte der behandelten Territorien,
ist nicht eine solche selbst. Zu letzterer gehörte noch eine genauere
innere Geschichte des wieder erstarkenden Katholizismus, ein tieferes
Eingehen auf die Beziehungen des Grazer Hofes zum römischen Stuhl,
wofür das Studium der Nuntiaturberichte vor allem heranzuzichen
wäre, vielleicht auch eine nochmalige eingehendere Durchforschung der
erzherzoglichen Korrespondenzen mit Rudolf I., Tirol, Baiern, unter
dem Gesichtswinkel der innerkatholischen Probleme. Alle diese Dinge
sind von Loserth keineswegs übergangen; aber sie sind weniger um
ihrer selbst willen hervorgehoben, sondern erscheinen mehr beiläufig
als Appendix zu der einen grossen Hauptfrage, welche wie ein roter
Faden das Werk durchzieht: dem Fortschritt und Niedergang des
Protestantismus in Innerösterreich oder, was damit meist zusammen-
fällt, den Beziehungen zwischen Fürst und Landschaften.!
Das Bild, welches man aus den einschlägigen Akten gewinnt,
ist allerdings kein erfreuliches. Auf der einen Seite steht die
protestantische Landschaft, welche sich ihren politischen Aufgaben
durchaus nicht gewachsen zeigt. Statt in einer beneidenswert günstigen
Situation, welche ihr den finanziell ohnmächtigen und von den Türken
schwer bedrängten Fürsten ganz in die Hand gab, generell eine
grössere Machtstellung und besonders eine stetige Beteiligung an den
laufenden Regierungsgeschüften zu erringen, womit eine tolerantere
Behandlung ihrer religiösen Ansprüche in unauftülliger Weise von
selbst durchgesetzt worden wäre, stellte sie den Erzherzog vor die
schroffe Alternative einer Ablehnung der Türkenkontributionen oder
einer Erfüllung ihrer kirchlichen Forderungen, eine Alternative, deren
günstige Entscheidung doch nur dann einen dauernden Wert für die
Evangelischen besass, wenn letztere feste Garantieen der unerschütter-
lichen Vertragstreue Karls in den Händen hatten oder wenn sie von
! Ich halte mich für verpflichtet, diese Beschränkung des Themas
hervorzuheben, damit der Leser im Werke nicht etwas sucht, was er nicht
findet. Aber ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, dass ich sie durch-
aus billige. Denn einmal wäre die erweiterte Aufgabe nicht lösbar ge-
wesen, ohne entweder die aktenmässig referierende Form der Darstellung
aufzugeben oder jede Uebersicht zu gefährden. Zweitens nehme ich an,
dass das verstreute, namentlich in den ungedruckten Nuntiaturberichten
liegende Material für L. viel ungünstiger gelegen hätte wie die zur Ver-
wertung gelangten Akten in Wien, Graz, Innsbruck und Klagenfurt.
124 Kritiken.
vornherein entschlossen waren, aus künftigen feindseligen Regierungs-
akten die mit ihren Unterthanenpflichten nicht übereinstimmenden Konse-
quenzen zu ziehen und ihre Position bis aufs Messer zu verteidigen.
Indem die Führer der neuen Bewegung diese Sachlage verkannten,
wurde der Höhepunkt des steierischen Protestantismus zu dessen
Wendepunkte, und die Reaktion erfolgte um so rascher, je klarer der
Erzherzog erkannte, wie wenig Willen und Kraft seine Widersacher
entfalteten, stärker als mit Worten ihm zu begegnen. Andererseits
steht das brutale Vorgehen der katholischen, namentlich jesuitischen
Partei, welches seltsam harmoniert mit der ausschliesslich fremden
Impulsen folgenden Gesinnung des Erzherzogs. Dieser Eindruck kann
vielleicht gemildert werden, wenn wir noch bessere Einblicke in die
gesamten positiven Anschauungen der altgläubigen Elemente gewinnen;
vorerst ist er jedenfalls ein abstossender.
Wir wollen zum Schluss hervorheben, dass die vielfachen Aus-
züge aus den gleichzeitigen Korrespondenzen und Schriften wohl hätten
erheblich gekürzt werden können, aber die Klarheit und Uebersicht-
lichkeit der Darstellung nicht beeinträchtigen.
Freiburg i. B. Gustav Wolf.
Forst. H. Politische Correspondenz des Grafen Franz Wilhelm von
Wartenberg, Bischofs von Osnabrück, aus den Jahren 1621—1631.
(Publikationen aus den K. Preussischen Staatsarchiven. Band 68.)
Leipzig 1897. XL und 642 Seiten.
Die Verwaltung der preussischen Staatsarchive, die uns schon
in Irmers dreibändigem Werke über die Verhandlungen Schwedens
und seiner Verbündeten mit Wallenstein und dem Kaiser (Publi-
kationen Band 35, 39, 46) einen so wertvollen Beitrag zur Geschichte
des dreissigjährigen Krieges geschenkt hat, reiht daran jetzt die
politische Korrespondenz eines der Hauptführer der ligistischen Partei
im Reiche, des Grafen Franz Wilhelm von Wartenberg, Bischofs von
Osnabrück. H. Forst hat sie aus dem Königlichen Staatsarchive in
Osnabrück zunächst für die Jahre 1621—1631 herausgegeben, doch
entfallen von den 549 Urkunden, die der Band enthält, allein 390
auf die Jahre 1627—1631. Diese Jahre sind es daher auch vor
allem, über die wir Aufklärungen erhalten, und zwar steht die Politik
des Kurfürsten Ferdinand von Köln, dessen Minister Franz Wilhelm
seit 1621 war, im Mittelpunkte der Publikation, die Korrespondenz
Franz Wilhelms mit ihm und mit seinen Beamten bildet ihren Haupt-
inhalt. Ueber das Schicksal seiner Stifter im pfälzisch-niedersächsischen
Kriege, das Missvergnügen, das vielfach in ihnen gegen die Spanier
herrschte, später dann auch über die politische Haltung der Liga,
Kritiken. 125
ihr Verhältnis zum Kaiser und zu Wallenstein, ihre Versammlungen
zu Augsburg, Heidelberg, Mergentheim und Dinkelsbühl, zuletzt noch
über den Frankfurter Kompositionstag von 1631 und über den Ein-
druck, den das Vordringen Gustav Adolfs in den Kreisen der Liga
machte, liefert uns Forst zwar keine wesentlich neuen Thatsachen,
aber er ergänzt doch vielfach das Bild, das wir bisher von diesen
Dingen hatten. Dazu kommen dann viele mehr interne Angelegen-
heiten sowohl der Stifter Köln, Lüttich, Münster, Paderborn und
Hildesheim, die Kurfürst Ferdinand in seiner Hand vereinigte, wie
Osnabrücks, Verdens und Mindens, die Franz Wilhelm beherrschte,
vor allem interessante Einzelheiten über die Ausführung des Restitu-
tionsediktes am Rhein, in Westfalen und Niedersachsen. War doch
Kurfürst Ferdinand Mitglied der zu diesem Zweck für den west-
fâlischen Kreis ernannten Kommission, Franz Wilhelm einer der
Kommissare für den niedersächsischen Kreis. Bei dieser Gelegenheit
und dann auch in der Zeit des Frankfurter Kompositionstages zeigt
sich der Bischof gelegentlich schon als der „Extremist“, der später
den westfülischen Frieden nicht unterzeichnete.
Forst hat selbst in einer vortrefflichen, knappgefassten Einleitung
auf die Hauptthatsachengruppen hingewiesen, über die uns seine
Publikation unterrichtet, ebenda giebt er uns eine sehr dankenswerte
Tebersicht über die Korrespondenten Franz Wilhelms, deren Briefe der
Band enthält Auch der Text der Urkunden, die zum Teil schwer
zu entzitfern gewesen sind, macht einen zuverlässigen Eindruck, Druck-
fehler sind ausser den vom Herausgeber selbst verbesserten nur
wenige vorhanden, durch ein detailliertes Register wird die Benutzung
des Werkes erleichtert. Um so mehr aber springen gegenüber diesen
Vorzügen zwei Mängel des Buches in die Augen:
Der Herausgeber giebt, wie es üblich ist, am Kopfe der einzelnen
Urkunden regestenartige Ueberschriften, kurze Inhaltsangaben. Die
Genauigkeit dieser Ueberschriften ist eine der wesentlichsten Voraus-
setzungen für die Brauchbarkeit eines Urkundenbuches. Forst hat
nun zunächst nicht allen Urkunden, die er abdruckt, solche Ueber-
schriften gegönnt. Bei einigen mag das ihre Kürze entschuldigen,
aber warum hat z. B. Urk. 378, in der doch verschiedenerlei Dinge
behandelt werden, keine Ueberschrift? Der Herausgeber gönnt sie
ferner nicht den Beilagen, obgleich diese doch vielfach wichtiger sind
als die Urkunden selbst. Nur einmal bei Urk. 429 giebt er auch
den Inhalt der Beilage kurz an. Warum hat er es nicht stets in
dieser Weise gethan? Er würde gewiss manchem Benutzer seines
Buches überflüssige Arbeit dadurch erspart haben. Aber auch wo
Forst Ueberschriften giebt, sind diese nicht nur meist etwas allzu
126 Kritiken.
lakonisch, sondern auch zuweilen entschieden nicht erschöpfend. Da-
durch wird aber ihr Wert völlig 1llusorisch. Aus der Ueberschrift
zu Urk. 317 z. B. ist nicht zu entnehmen, dass in dieser Urkunde
auch von der pfülzischen Frage die Rede ist. Und rechnet Forst in
Urk. 344 den geplanten Kurfürstentag zu den auswärtigen Angelegen-
heiten? Aehnliche Lücken enthalten die Ueberschriften zu Urk. 342,
375, 381 und zu zahlreichen anderen. Ein Benutzer von der schon
erwähnten Urk. 317 kann auch leicht übersehen, dass ausser auf
S. 326 auch auf S. 328 noch einmal von Lütticher Angelegenheiten
die Rede ist. Wenn in einer längeren Urkunde über dieselbe Sache
an verschiedenen Stellen gehandelt wird, muss sie eben auch in der
Ueberschrift mehrmals gebracht werden. Schon wenn wie bei Urk. 363
und 382 die Reihenfolge der Materien in der Ueberschrift nicht der
in der Urkunde entspricht, ist das ein Mangel an der pedantischen
Genauigkeit, die man von Herausgebern von Urkunden und von
Regestenbearbeitern verlangen muss.
Um noch auf eine zweite Eigentümlichkeit des Buches einzugehen,
so giebt Forst hier und da in Anmerkungen Hinweise auf die eim-
schlagenden Geschichtswerke. Solche Anmerkungen haben sicher nur
dann einen Zweck, wenn stets auf die beste Quelle verwiesen wird,
andernfalls wirken sie nur irreführend. Bei Forst ist diesen Anfurde-
rungen nicht stets Genüge geschehen. Viel ausführlicher als von
O. Klopp wird z. B. das auf S. 108 erwähnte Gefecht bei Opel, der
niedersächsisch-dänische Krieg II 355 behandelt. Und wie kann Forst
nun gar auf S. 110 für die Braunschweiger Verhandlungen vom
Winter 1625/26 auf Klopps gewundene Auseinandersetzungen verweisen,
anstatt auf die eingehende Darstellung, die Opel (ebda. S. 369—397)
diesen Verhandlungen gewidmet hat?
Doch wenn es auch zu bedauern ist, dass Forst seinem Werke
durch diese Mängel geschadet hat, es bleibt doch ein wertvoller Bei-
trag zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges, und wir können mit
Interesse den weiteren Veröffentlichungen, die uns der Herausgeber
auf S. VI der Einleitung in Aussicht stellt, entgegensehen.
Jena. . G. Mentz
Rod. Reuss. L’Alsace au dix-septième siècle au point de vue géo
graphique, historique, administratif, économique, social, intellectuel
et religieux. Tome premier. Paris. Librairie Émile Bouillon,
éditeur. 1897. XXXVI und 735 Seiten.
Ende 1897 ist der erste Band des obengenannten Werkes er-
schienen, der seit Jahren von allen Freunden elsüssischer Geschichte
mit Spannung erwartet wurde. Der Verfasser, den meisten auf
Kritiken. 127
elsässischem Gebiete arbeitenden Gelehrten durch seine nie versagende
Liebenswürdigkeit in seiner früheren Stellung als Leiter der Strass-
burger Stadtbibliothek bekannt, gilt mit Recht als der beste Kenner
der neueren Geschichte seines Heimatlandes; eine Unzahl von Ver-
öftentlichungen, zum Teil populärer Natur, Ausgaben von elsässischen
Geschichtsquellen, seine Vertrautheit mit der ungeheuren elsässischen
Flugschriftenlitteratur der letzten Jahrhunderte, in der er unübertrotten
dasteht, seine Bekanntschaft mit der Forschungsmethode von Ranke,
Droysen, Waitz, zu deren Füssen er gesessen, die massvolle Sprache,
deren er sich zu allen Zeiten beflissen, liessen hoffen, dass hier als
Frucht einer Arbeit von dreissig Jahren ein Geschichtswerk ersten
Ranges zu Tage treten werde. Dass diese Hoffnung nicht ganz er-
füllt wurde, hat Gründe, die in der Sache und in der Person liegen.
Zunächst zeigt schon der Titel, der fast noch zu wenig sagt,
dass der Verfasser seinem Werke eine Ausdehnung zu geben beab-
sichtigt hat, die über das Gebiet selbständiger Forschung eines
Menschen hinausgeht. So war der Verfasser in dem 1. Buche „Le
Pays“, wo er über Bodenbeschaffenheit, Klima, Mineralreichtum u. ä.
spricht, und ebenso in dem letzten dieses Bandes „Etat économique
de l'Alsace“, in dem sehr viel Technisches behandelt wird, durchaus
auf die von andern Gelehrten dargebotenen Ergebnisse angewiesen,
und wenn er auch hier und da aus gedruckten und ungedruckten
Quellen neue Thatsachen beibringt, so ist damit ohne spezielle geo-
graphische, meteorologische, landwirtschaftliche und technische Kennt-
nisse, die den in den Quellen überlieferten Thatsachen ihren richtigen
Platz anweisen, nicht viel gethan. Für uns Deutsche ist diese Art
der Zusammenstellung in diesem Werke um so verwunderlicher, als
es von einem in seiner Bedeutung anerkannten Gelehrten bei der
Sorbonne als Doktorschrift eingereicht worden ist. Aus dem an-
gegebenen Grunde aber kommen für unsere Beurteilung diese Teile
weniger in Betracht; wir erkennen freudig an, dass in ihnen eine
grosse Menge kulturgeschichtlich interessanter Thatsachen in fesselnder
Darstellung vereinigt sind; aber das ist es nicht, was wir in dem
Werke suchten. Für uns ist das 17. Jahrhundert in erster Linie die
Zeit, in der das Elsass langsam Stück für Stück vom Deutschen Reiche
losgelöst und der bourbonischen Monarchie eingefügt wird, in der der
Protestantismus im Elsass in seinem Fortschreiten zum Stehen ge-
bracht und endlich sogar erheblich zurückgedrängt wird. Darum wird
die Art, wie diese Entwicklung dargestellt ist, für unser Urteil über
das Buch entscheidend sein.
Von grösster Bedeutung hierfür ist aber auch die politische
Stellung, die Reuss einnimmt. Einer bewussten Parteilichkeit für
128 Kritiken.
Frankreich ist er gewiss nicht zu zeihen: die rücksichtslose Gewalt-
thätigkeit, mit der die französische Regierung gegen die Protestanten
vorging, stellt er ebenso ins Licht (S. 433/4, 468, 504, 726 ff.),
wie er andererseits die Legende, dass die Franzosen mit offenen
Armen aufgenommen worden seien, zerstört (S. 102%, 107!, 136, 139,
257, 264/5, 727%). Und doch steht er mit Leib und Seele auf der
französischen Seite, „enfant de l’Alsace, passionnément attaché a la
grande comme à la petite patrie“ (S. IV), — er, der Sohn jenes be-
rühmten Theologen, dessen ganzes wissenschaftliches Leben in Deutsch-
land wurzelte, und der weit und breit als ein Bannerträger deutscher
Gesinnung im Elsass galt. Das scheint ein psychologisches Rätsel,
wird jedoch verständlich, wenn man sich erinnert, dass gerade in die
eindrucksfühigsten Jahre des eindrucksfähigen jungen Mannes die
Schrecken der Belagerung Strassburgs fielen, dass vor seinen Augen
die handschriftlichen und künstlerischen Schätze seiner Vaterstadt,
an denen sein Herz hing, unter dem Feuer deutscher Geschütze
in Flammen aufgingen, und dass sich infolgedessen der schwere
Vorwurf, unersetzliche Kleinodien barbarisch zerstört zu haben, gegen
Deutschland erhob, während er doch mit viel grösserem Recht
gegen die hätte gerichtet werden müssen, die in strüflichem Leicht-
sinn versäumt hatten, jene Schätze rechtzeitig der drohenden Ver-
nichtung zu entziehen. „Die Trümmer der Strassburger Bibliothek
liegen für immer zwischen uns und Deutschland“, dieser Ausspruch
eines durchaus nicht deutschfeindlichen Elsässers gilt auch für Reuss.
Und diese persönlichen Erinnerungen, die sich dem Verfasser fast un-
gewollt in die Feder drängen (S. 109, 173, 211, 236, 241, 464,
520, 725), trüben ihm gelegentlich den Blick derart, dass er die
Leiden Strassburgs im Jahre 1870 für schlimmer hält als die Miss-
handlung der Zehnstüdte durch La Brosse (S. 236) und die Opfer,
die der Uebergang an Frankreich den Elsässern im 17. Jahrhundert
auferlegte, im Vergleich zu dem, was sie 1871 durch den Uebergang
an Deutschland erlitten, für „peu de chose“ (S. 725) erklärt.
Nach dieser kurzen Abschweifung wenden wir uns wieder dem Werk
selbst zu. Buch 2 giebt die äussere Geschichte des Elsass im Ganzen,
Buch 3 die Geschichte der allgemeinen, der Gerichts-, der Finanz-
und der Militärverwaltung, Buch 4 die Geschichte der einzelnen
Territorien, alle drei Bücher zusammen also die sog. politische Ge-
schichte. Drei Ereignisse sind es, die hier eine hervorragende Stelle
einnehmen, der Westfälische Friede, die Reunionen und der Friede
zu Ryswyk. An der Behandlung, die ihnen zuteil wird, werden wir
am besten den Wert einer Darstellung dieses Zeitraumes ermessen
können.
Kritiken. 129
Bezüglich des Westfälischen Friedens vertritt Reuss die Auf-
fassung, dass die Artikel, die über die Abtretung des Elsass handeln,
absichtlich dunkel gehalten seien (S. 167: ils [der Kaiser und Lud-
wig XIV] se sont resignes a l’emploi de formules equivoques, voire
même contradictoires; S. 169: ces mots élastiques; S. 171: confusion
voulue), weil man sich auf beiden Seiten eine günstige Auslegung
habe offen halten wollen, dass die Franzosen in ihnen aber mit Recht
eine Abtretung des ganzen Elsass gefunden hätten (S. 453: On crut
generalement en France, qu’& partir de ce moment [dem Vertrag zu
Münster] l’on possédait „les deux Alsaces“; on y crut en tout cas
que „la préfecture provinciale des dix villes situées en Alsace“, trans-
férée au roi „avec tous les droits quelconques qui dépendent de la
dite préfecture, avec tout droit et souveraine autorité“ était désormais
terre française). Diese Auffassung der Landvogtei als eines Terri-
toriums ist ganz verfehlt, wie überhaupt die Seite 168—171 ge-
gebene Auslegung der Ausdrücke landgraviatus, supremum dominium
und immedietas. Eine genaue Feststellung, was eigentlich ibre Be-
deutung sei, hätte freilich eine weit ins Mittelalter zurückgreifende
Untersuchung erfordert; für mittelalterliche Zustände aber, ohne deren
Kenntnis ein Verständnis der elsässischen Geschichte im 16. und
17. Jahrhundert rein unmöglich ist, besonders für die „conceptions du
droit feodal germanique, cette vegetation touffue de droits et de
privileges locaux“, (S. 168) hat Reuss kein Interesse, „puisque nous
n'avons point à étudier ici les institutions du moyen âge“ (S. 447).
Dass die Franzosen die Auffassung, dass ihnen das ganze Elsass
abgetreten sei, thatsächlich nicht hatten und ehrlicher Weise nicht
haben konnten, giebt Reuss an anderen Stellen selbst zu, wenn er
S. 151 sagt: „le 3 septembre [1646], les Francais cedaient sur la
mention de l’immediatete des villes (au moins sur le mot, car, à
dire vrai, ils reservaient la chose)“, und wenn er H 169 eine Aeusse-
rung Briennes wiedergiebt, wonach die Zehnstädte ihre Unabhängig-
keit behalten sollen. Es handelt sich eben nur um den Besitz und
die Rechte des Hauses Oesterreich; dieses hat, wie Oxenstierna, Frank-
reichs Verbündeter, sagte, abgetreten „tantum quantum habuit et jure
potuit“ (S. 156°), und nichts weiter; denn „nemo plus juris in alterum
transferre potest quam ipse habet“ (S. 151%).
Es ist sehr merkwürdig, dass man die Ansicht der französischen
Staatsmänner aus der Zeit nach dem Westfälischen Frieden, wie sie
sich in den häufig eingereichten Denkschriften ausspricht, nicht mehr
herangezogen hat. Ich möchte besonders auf das Mémoire hinweisen,
das von dem Bruder des grossen Colbert, Charles Colbert de Croissy,
der von 1655 bis 1663 Intendant des Elsass war, am Ende seiner
Histor. Vierteljahrschrift. 1599. 1. 9
130 Kritiken.
Thätigkeit dem Könige eingereicht und von Ch. Pfister in der Revue
d'Alsace N. S. IX (1895) herausgegeben worden ist. Hier wurden
genau die Frankreich nach dem Münsterschen Vertrage zustehenden
Besitzungen aufgezählt und zum Schluss hinzugesetzt, dass S. Majestät
grosse Rechte (de grands droits) auf die Zehnstädte der Landvogtei
habe. Von Ansprüchen auf irgend ein nichthabsburgisches Gebiet ist
selbst bei diesem Manne, den Pfister (a. a. O. S. 200) als den eigent-
lichen Vater der späteren Reunionspolitik bezeichnet, nicht die Rede.
Pfister stellt in einer Anmerkung (S. 205!, vgl. auch S. 203!) in
diesem Sinne die Abtretungen des Westfälischen Friedens zusammen,
was seinem Freunde Reuss, der das Mémoire nur einmal an ganz
anderer Stelle (S. 512!) beiläufig erwähnt, augenscheinlich entgangen
ist. Nach unserer Auffassung hat Reuss in der Erkenntnis der Wahr-
heit Pfister gegenüber einen Rückschritt gemacht. Zu bedauern ist
es auch, dass dem Verfasser Karl Jacob’s Buch über den West-
fälischen Frieden erst kurz vor Abschluss seines Werks zuging
(S. XV!); es ist zu vermuten, dass er nach gründlicher Prüfung der
Jacobschen Ergebnisse doch noch einiges zu ändern Veranlassung ge-
funden hätte. !
Im Grunde genommen wird bei der Reussschen Auffassung des
Westfälischen Friedens das folgende halbe Jahrhundert der elsässischen
Geschichte unverständlich, auf der einen Seite die unendliche Lang-
mut der französischen Regierung (S. 454, 474), die Jahrzehnte lang
nicht nur die übrigen Stände des Elsass, sondern sogar die Zehnstädte
in ihrem bisherigen Verhältnis zum Reiche gelassen hat, eine Lang-
mut, die gar nicht zu dem im übrigen, namentlich auf religiösem
Gebiete richtig gewürdigten Charakter dieser Regierung und des
„Grand Roi“ passt; auf der anderen das Gebahren jener elsässischen
Stände, das als Tollkühnheit bezeichnet werden müsste, wenn es nicht
auf dem Bewusstsein der gerechten Sache beruhte. Sie zahlen nicht
bloss Reichssteuern, sondern sie beraumen Landtage an (S. 189, 282/3,
350/1), besuchen die oberrheinischen Kreistage (S. 194) und die
Reichstage (S. 202), und die Zehnstädte setzen allen ihrer Ansicht
nach zu weit gehenden Forderungen der französischen Landvögte
einen verzweifelten Widerstand entgegen, der vorübergehend und teil-
weise auch seinen Zweck erreicht. Bei der Reussschen Auffassung
des Westfälischen Friedens sind die Reunionsurteile des Conseil supe-
1 Alfred Overmann, auf dessen Besprechungen des Reuss’schen
Buches in der „Strassburger Post“ vom 17. April 1898 (Nr. 310) und in
der Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins XIII, 524/6 ich hier hinweisen
möchte, wird in kurzem über obigen Gegenstand eine Arbeit veröffentlichen.
Kritiken. 131
rieur von Breisach, dieses Gerichtshofes, „ne de la conquête et créé
pour la conquête“, wie zwei französische Juristen unseres Jahrhunderts
ihn nannten (S. 331), weiter nichts als die Feststellung und Prokla-
mierung eines de jure schon längst bestehenden Verhältnisses, der
Friede von Ryswyk eine, was das Elsass betrifft, eigentlich überflüssige
Wiederholung des Westfälischen; sie verdienen daher auch keine aus-
führliche Behandlung und finden sie bei Reuss auch nicht (S. 243/5
und S. 262/4). Das vernichtende Urteil Fenelon’s! über die Reunions-
kammern findet bei Reuss keinen Wiederhall, obwohl er doch die
Berechtigung der Einwendungen Strassburgs gegen jene Erkenntnisse
anerkennen muss (S. 245%). Aber gerade hierin liegt ein innerer
Widerspruch in seiner Darstellung: entweder war 1648 die Suveräne-
tät über das ganze Elsass, also auch über Strassburg abgetreten
worden, und das scheint doch des Verfassers Ansicht zu sein, dann
waren Strassburgs Beschwerden nicht gegründet; oder die Beschwerden
waren gegründet (legitime), dann wird des Verfassers Auffassung vom
Westfälischen Frieden hinfällig. So wenig man daher dieser wird zu-
stimmen können, so richtig sind die allgemeinen politischen Erwägungen,
die nach des Verfassers Ansicht die Annexion des ganzen Elsass durch
die Franzosen als in der Natur des damaligen französischen Staates
(S. 453), in dem Zwang der Verhältnisse (S. 258), der Logik der
Thatsachen (S. 154) begründet erscheinen lassen.
Mit Absicht ist auf die Behandlung, die der Westfälische Friede
in dem Buche von Reuss gefunden hat, etwas ausführlicher ein-
gegangen worden; denn sie ist der beste Prüfstein für die Beurteilung
des ganzen Werkes. Gerade in ihr ist bei ihm kein Fortschritt gegen
die bisherigen Auffassungen festzustellen. Aber auch sonst finden
sich wesentliche Irrtümer, so in der Darstellung der Verbältnisse der
unter- und oberelsässischen Ritterschaft, bei der er Overmanns Arbeit
im 11. und 12. Bande der „Zeitschrift für die Geschichte des Ober-
rheins“, wenn sie auch in der Litteraturübersicht S. XXV erwähnt ist,
wohl nicht mehr hat benutzen können, und auch für einfachere Fragen
hat er das erlösende Wort nicht gefunden. So kommt er zu wieder-
holten Malen (S. 2, 267, 414/5, 510ff., 518) auf die Grenzen, im
besonderen die Nordgrenze des Elsass zu sprechen und bemüht sich,
dieselbe schon für die ältere Zeit bis zur Lauter als der „natürlichen“
Grenze (S. 415) vorzuschieben. Dieselbe ist aber im ganzen Mittel-
alter und bis in das 17. Jahrhundert mit der Grenze der Diözesen
Strassburg und Speyer, der Nordgrenze des Hagenauer Forstes, die
aber nicht wie Reuss S. 2 meint, mit Zorn und Moder, sondern etwa
1 Oeuvres. Paris, 1838. V, 184/5.
dh
132 Kritiken.
mit dem Selzbach zusammenfällt, identisch gewesen. Die französische
Verwaltung unterstellte natürlich die nördlich des Selzbachs liegenden
französischen Gebiete, zunächst also die Territorien der Städte Weissen-
burg und Landau, den Beamten, die das Elsass verwalteten, und so
gewann erst seit der französischen Besitznahme die Ausdehnung des
Namens Elsass bis zur Lauter, ja bis zur Queich die Oberhand, wie
aus einem von Reuss selbst zum Teil wörtlich angeführten Memoire
des avocat general beim Conseil supérieur, François-Xavier Loyson,
vom Jahre 1759, m. E. klar und deutlich hervorgeht (S. 510).
Trotz aller dieser Ausstellungen soll das thatsächliche Verdienst
des Verfassers in keiner Weise geschmälert werden. Denn das Werk
erfüllt den Zweck, den es sich in der Vorrede gesetzt hat, „de reunir
et condenser les nombreux materiaux dissemines dans la litterature
alsatique ancienne et contemporaine“, in vorzüglicher Weise und ent-
wirft ein klares Bild von dem wirtschaftlichen Zustand des Landes.
Auch von der eigentlich politischen Geschichte giebt der Verfasser
eine ausserordentlich gewandt geschriebene und gut gruppierte Dar-
stellung, ohne jedoch in irgend einer Frage über seine Vorgänger
hinauszukommen. Für den zweiten Teil, der eine Sitten-, Litteratur-,
Kunst-, Schul- und Kirchengeschichte des Elsass im 17. Jahrhundert
bringen soll, fallen einige der für den ersten vorliegenden Schwierig-
keiten fort; hier wird Reuss sich ganz in seinem Element befinden
und alle Vorzüge seiner grossen Darstellungsgabe zur Geltung bringen
können. Wir sehen ihm daher mit den besten Erwartungen entgegen.
Strassburg 1. E. E. v. Borries.
P. Sackmann, Professor am Realgymnasium und an der Real-
anstalt in Ulm: Bernard de Mandeville und die Bienenfabel-Kontro-
verse, eine Episode in der Geschichte der englischen Aufklärung.
Freiburg i. B. Leipzig und Tübingen. J. C. B. Mohr (P. Siebeck)
1897. XVI u. 303 S.
Mandevilles Bienenfabel hat seiner Zeit, wie der Verfasser nach-
weist, einen Sturn des Unwillens erregt und viele Gegenschriften und
gelegentliche Kritiken hervorgerufen, dagegen hat sie keine Nach-
wirkung, nicht einmal indirekten, durch Widerspruch wahrnehmbaren
Einfluss auf die spätere Entwicklung der ethischen Theorien ausgeübt.
Gleichwohl ist Mandeville eines eingehenden Studiums wert. Seine
Gedanken sind direkt aus dem Leben selbst genommen, durch die
Philosophen, die er besonders studiert hat, Locke, Montaigne, La
Rochefoucauld, Hobbes, Swift, Shaftesbury, ist er, gleichviel ob sie
ihm entgegenkamen oder im Gegensatz zu ihm standen, in seinen
Ansichten nur bestärkt worden. Seine Ausdrucksweise ist immer
Kritiken. 133
originell, seine Bilder sind immer sehr anschaulich. Des Verfassers
systematische Wiedergabe der Gedanken Mandevilles ist, soweit ich
nachprüfen konnte, sorgfältig, auch dessen sonstige Schriften, besonders
die free thoughts sind herangezogen. Nicht minder sorgfältig und
erschöpfend sind die gegen M. erschienenen Gegenschriften und die
Beziehungen zu früheren Philosophen, die M. gekannt hat, behandelt.
Mandevilles ethischer Pessimismus ist der radikalste, den es in
der Geschichte der Philosophie giebt, er geht in Cynismus über.
Seine Ueberzeugung, dass die Kultur ohne Laster unmöglich ist, ist
noch schroffer als die Rousseaus, der es wenigstens beklagt, dass der
Fortschritt des Wissens zum Laster führt, während M. dies nicht be-
klagenswert findet. Mit Recht hat Hasbach in einer vom Verfasser
zitierten Abhandlung über La Rochefoucauld und Mandeville (Schmollers
Jahrbuch 1892) betont, dass eine solche Verherrlichung des Egoismus
nur möglich ist in einer Zeit, wo der Egoismus auf seinem eigensten
Gebiete, d. h. in der Volkswirtschaft, grosse Erfolge gehabt hat. Und
in der That fällt Mandevilles Schriftstellerei in den Anfang des
18. Jahrhunderts, die Zeit des grossen Aufschwungs, den England auf
wirtschaftlichem Gebiete nahm, weil die nordamerikanischen Kolonien,
rein ackerbauende Staaten, ihm für seine industriellen Erzeugnisse
einen guten Absatzmarkt boten. Der Verfasser hat diesen Zusammen-
hang der Gedanken Mis mit der realen Umgebung nicht übersehen,
er widmet den Beziehungen Ms zur Nationalökonomie ein besonderes
Kapitel (S. 155—158), aber er hätte hier vielleicht noch tiefer ein-
dringen und zeigen können, was sich für die ökonomischen Verhält-
nisse dieser Zeit aus M.’s Schriften erkennen lässt. In der Bienenfabel
wird z. B. gesagt, dass sogar der an die Bauern aus der Stadt ver-
kaufte Dünger sehr oft mit Steinen und Mörtel verfälscht wird.
Dieser Handel mit Dünger lässt auf grosse Intensität der Landwirt-
schaft, wenigstens der in der Nähe Londons betriebenen, schliessen.
Dergleichen Züge liessen sich wohl noch viele gewinnen. Vielleicht
holt der Verfasser diese Seite der Betrachtung einmal an geeigneter
Stelle nach. Zu S. 158 möchte ich bemerken, dass, wie jetzt wohl
allgemein anerkannt wird, nicht Adam Smith, sondern dessen Lehrer
Adam Ferguson der Entdecker des Prinzips der volkswirtschaftlichen
Arbeitsteilung ist.
Leipzig. P. Barth.
Louis Navez, Waterloo. 2.éd., Bruxelles, 1896. J. Lebegue. IV u. 1838.
Navez ist Belgier. Dass er die niederländisch-belgischen Truppen,
wo ihnen nach seiner Meinung Unrecht geschehen, in Schutz nimmt,
werden wir ihm nicht verargen. Auch dass er der letzten grossen
134 Kritiken.
Schlacht, die auf belgischem Boden ausgefochten, eine ganz besondere
Bedeutung beilegt, ist natürlich. Aber die Ueberschützung geht zu
weit. Nach seiner Ansicht ist die Schlacht von Waterloo das grösste
Ereignis der neueren Geschichte (S. 5), hier gewannen die germanischen
Völker die Oberhand über die lateinische Rasse, und zwar nicht nur
in Europa, sondern auch in anderen Weltteilen. Auf dem Schlacht-
felde von Waterloo habe sich England den Besitz von Canada und
Indien gesichert. Waterloo habe den Briten die Herrschaft über die
Meere verschafft, der angelsächsischen Zivilisation das Uebergewicht
in verschiedenen Weltteilen gegeben. Wellington sei es zu verdanken,
dass die Schätze des grossen Kolonialreiches nach London strömen
und allen Klassen der Gesellschaft, besonders den arbeitenden, Unter-
halt gewähren. Zwar giebt Navez zu, dass schon unter den letzten
bourbonischen Königen Frankreich einen grossen Teil seiner Kolonial-
macht eingebüsst. Allein er meint, Frankreich konnte das Verlorene
unter der Regierung eines grossen Mannes wiedergewinnen, und das
würde geschehen sein, wenn Napoleon gesiegt hätte Die grossen
englischen Kolonien würden französisch geworden sein.
Derartige Anschauungen vertritt Navez an verschiedenen Stellen
(so 8. 16, 17, 97).
Heisst es nicht vollständig das Wesen des englischen Staates ver-
kennen, wenn man meint, es könne durch eine Niederlage zu Lande,
auf dem Kontinente, seine Seemacht gebrochen werden? Was Napoleon,
als er der gewaltigste Monarch Europas war, als er seiner grössten Er-
folge sich erfreute, nicht gelungen, das sollte ein einziger Sieg auf den
belgischen Gefilden dem Kaiser der hundert Tage in den Schoss legen ?
Der Flüchtling von Elba war nicht mehr der machtvolle Impe-
rator, der über die Heerschaaren des westeuropäischen Festlandes
gebot. Das Uebergewicht aber der lateinischen Rasse war bereits
1813 gebrochen worden. Ganz gewiss behält der 18. Juni 1815 seine
grosse Bedeutung, aber nicht in dem Umfange, als Navez annimmt.
Auch darin irrt Navez, dass er glaubt, in der ganzen zeit-
genössischen Geschichte gebe es kein anderes Ereignis, das in den
Berichten hervorragender Augenzeugen so verschieden dargestellt sei.
Der Quellenkritik sind oft noch härtere Aufgaben gestellt. Und wenn
sich Navez darüber wundert, dass die Zeitangaben differieren, so könnte
ich Beispiele bringen, welche Gefechten entnommen, die viel kleiner
und leichter zu übersehen waren.
Hervorzuheben ist das Bestreben, den verschiedenen Nationen
gerecht zu werden. So erkennt Navez Blüchers Verdienste an. Er
weist darauf hin, dass der Erfolg des Tages in gleicher Weise von
Wellingtons Ausdauer und von Blüchers Hilfe abhing. Die grosse
Kritiken. 135
Bedeutung von Gneisenau tritt dagegen nicht genügend hervor. Erst
gegen Ende des Buches (S. 140) wird auf den entscheidenden Einfluss
hingewiesen, den Gneisenau gehabt, als er am Abend des 16. Juni
den Rückzug leitete. Das grundlegende Werk Delbrücks scheint
Navez ganz unbekannt zu sein.
Das Schlachtfeld selbst, wie es 1815 war und wie es jetzt ist,
wird eingehend beschrieben. Eine Reihe von Bildern, sowie zwei
Karten erläutern den Text.
Greifswald. Richard Schmitt.
Johs. Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung. Leben und
Politik des Fürsten seit seinem Scheiden aus dem Amte auf Grund
aller authentischen Kundgebungen. 7 Bde. Leipzig, Walther
Fiedler 1897/98.
Das ist doch ein recht glückliches Unternehmen. Wer es ver-
sucht hat Zeitungsausschnitte zu sammeln und wenigstens über eine
gewisse Summe von Blättern hinaus gekommen ist, der wird wissen,
mit welcher Verzweiflung man oftmals vor dem Zeuge steht. Nimmt
man die ganzen Blätter, so entsteht ein unförmlicher Haufe, schneidet
man die Stücke aus, die man braucht, so häufen sich die Fetzen,
die man schwer benutzen kann.
Was über und von Bismarck aber in diesen Jahren in die Presse
kam, das muss man haben, das darf man nicht bei Seite lassen. So
muss jeder Versuch mit Freuden begrüsst werden, diese Aeusserungen zu
sammeln, und dieser Versuch ist nun hier in grossem Stile, mit Umsicht
` und Sorgfalt unternommen worden. Der Vf. hat sich um die Bismarck-
forschung und die Zeitgeschichte ein entschiedenes Verdienst erworben.
Er hat die Ausschnitte nicht nur chronologisch abgedruckt —
sie reichen bis 2. August 1898 — sondern auch mit Bemerkungen
begleitet, die die Benutzung und die Kritik erleichtern.
Nach dem Titel haben wir „alle authentischen Kundgebungen“
zu erwarten. Das ist natürlich nur so zu verstehen, dass der Verf.
sich das als Ziel vorgesetzt hat, und ich glaube, dass jeder Benutzer
den Eindruck empfangen wird, wieviel hier erreicht ist. Aber
je mehr Benutzer das Buch findet, je grösser wird die Zahl der
Nachträge und Besserungen sein. Eine erhebliche kann man z. B.
aus dem Bericht der Schles. Zeitung 1892, 29. Oktober für die
bei Penzler IV, 184 mitgeteilte Aeusserung über die „Versöhnlichkeit“
des neuen Erzbischofs von Posen entnehmen. Sie enthält eine Anek-
dote über Ledochowski und die Vorgänge bei seiner Wahl, die durchaus
den Stempel der Bismarckischen Erzählung trägt und bei Penzler fehlt.
Es wäre verlockend, hier einzelne Aeusserungen und Urteile des
136 Kritiken.
grossen Staatsmannes und unvergleichlichen Causeur herauszuheben
— aber da wäre kein Ende zu finden. Dagegen ist die allgemeine
Bemerkung nicht zu unterdrücken, dass die Art und Weise, wie
Bismarck sich nach seiner Entlassung zur Presse gestellt und sich
der Zeitungen und ihrer Vertreter bedient hat, nicht bloss ungewöhnlich
war, sondern auch von bleibendem Einfluss sein wird. Es liegt in
dem Ganzen ein erheblicher Schritt vorwärts auf den Bahnen und zu
den Formen des öffentlichen Lebens der konstitutionellen Staaten. Es
sind damit gewisse Rücksichten abgestreift, die bei uns aus der Zeit
des patriarchalischen Absolutismus herkömmlich waren, die aber auch
für die deutsche Form der konstitutionellen Monarchie entbehrlich
erscheinen.
Der 7. Band, der erst erschien, nachdem jene Besprechung ge-
schrieben war, bringt ein Vorwort des Verlegers, wonach der politische
Redakteur der Hamburger Nachrichten, der Bismarcks Organ in diesem
Blatte war wie einst Busch in den Grenzboten u. s. w., das von Herrn
Penzler gesammelte Material geprüft und das bezeichnet hat, „was
nach seiner Erinnerung seinen Ursprung Anregungen und Informationen
des Fürsten verdankt“. Wer die Art, wie Bismarck die Presse benutzte
und namentlich M. Busch Bismarck, Some secret pages of his history
mit Verständnis gelesen hat, der weiss, dass Bismarck diese Informa-
tionen wie jeder gute Journalist nach dem Bedürfnis des augenblicklichen
Kampfes einrichtete und manches mit absichtlichen Fehlern versah,
weil sich zur Zeit nicht alles sagen liess, oder aus sonstigen taktischen
Gründen. Hoffmann war natürlich auch gut unterrichtet über die
Artikel, die von Friedrichsruh aus in andere Blätter gebracht
waren. Ein lehrreiches Beispiel bietet ein Artikel der Leipziger
Neuesten Nachrichten vom 6. November 1896 unter der Ueberschrift
Altes und Neues aus dem Ententeich, jetzt Penzler VII, 136 ff., der einen
Friedrichsruher Artikel der Neuen Freien Presse über russische Machina-
tionen des Jahres 1876 reproduziert. Ueber diese Dinge schreibt nun
Bismarck in den Gedanken und Erinnerungen II, 214 und wieder-
holt dabei den Gedanken, dass „das durch Deutschland von Oesterreich
abgewehrte russische Kriegswetter weiter östlich sich verzog und über
die Türkei entlud“, fast mit den gleichen Worten. Sehr interessant
ist hier zu beobachten, welche Punkte Bismarck damals (1896) ungenau
geben liess.
Die Sammlung von Penzler ist neben den drei Bänden von Busch
vielleicht das wichtigste Hülfsmittel zum richtigen Verständnis wichtiger
Abschnitte der „Gedanken und Erinnerungen“ und überdies selbst von
grossem Wert.
Breslau. G. Kaufmann.
137
Nachrichten und Notizen.
Der Bericht über die fünfte Versammlung deutscher His-
toriker zu Nürnberg 13. bis 15. April 1898, erstattet von der Leitung
des Verbandes deutscher Historiker, ist im Verlag von Dunker & Humblot,
Leipzig, erschienen.
Für die Herausgabe von Inventaren des Karlsruher Landes-
archivs hat der badische Landtag im Budget für die Jahre 1898/99 die
Mittel bewilligt.
Der Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde beabsichtigt
eine neue Reihe von Veröffentlichungen unter dem Titel Lübeckische
Geschichtsquellen herauszugeben. Der erste Band soll das Handlungs-
buch des Bürgermeisters Johann Wittenborg, bearbeitet von Dr. C. Mollwo,
enthalten. Von Bd. X des Lübeckischen Urkundenbuches sind inzwischen
die beiden ersten Hefte (1460—63) erschienen.
Ein Büchlein von Siegfried Hirth, Regententabellen der Welt-
geschichte, erschienen in G. Hirths Verlag, München und Leipzig 1898,
Preis 2 Mk. 70, ist der Redaktion zur Besprechung zugegangen. Auf 151 S.
werden 600 Regentenreihen aus allen Erdteilen zusammengestellt; die Ar-
beit beruht durchweg nur auf der vorbandenen Literatur und bezweckt
keine Förderung der wissenschaftlichen Chronologie. Sie ist auch zu bloss
vorläufiger Orientierung mit grosser Vorsicht zu benutzen, zumal die ver-
fassungsgeschichtlichen Vorstellungen bisweilen recht wunderlich sind;
vgl. S. 1 die Angabe für Deutschland: Herzöge und Grafen nur Beamte
838—1070, Vasallen (Lehnsmänner) 1070—1648; S. 8 für Regensburg: Bis-
tum 720—1803, 1818—, Erzbistum 1805—1817, Fürstentum 1132—1810,
Burggrafschaft 805—1185, Republik (freie Reichsstadt) 1185—1803; oder
S. 94 die Bezeichnung der Kalifen von Cordoba als „arabischer Könige in
Spanien“. R. K.
H. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen
Mittelalters und der Neuzeit. Für den praktischen Gebrauch und
zu Lehrzwecken entworfen. Hannover und Leipzig, Hahn, 1898. gr. 16°,
166 S. 3 M. Das handliche Werkchen kommt einem allgemeinen Be-
dürfnis entgegen. Der bekannte Verfasser der trefflichen „Zeitrechnung
des deutschen Mittelalters und der Neuzeit“, über die unsere Zeitschrift
noch eingehend referieren wird, bietet auf knappstem Raum alles Wesent-
liche, dessen der Forscher bei seiner Arbeit gewöhnlich bedarf. Ein kürzerer
systematischer Teil führt in das System der früheren Zeitrechnung ein,
ein alphabetisches Verzeichnis giebt rasch Auskunft über die verschieden-
138 Nachrichten und Notizen.
sten chronologischen Bezeichnungen. Es folgen Zusammenstellungen der
Regierungsjahre deutscher Kaiser und der Pontifikatsjahre seit 911. Eine
kurze Anweisung zur Datenberechnung leitet hinüber zu den Hilfstafeln,
die — meist in schon bewährter Anordnung — für die Auflösung der
allermeisten Daten des Mittelalters vollkommen genügen. Grotefends
Taschenbuch wird besonderer Empfehlung nicht bedürfen, um rasch weiteste
Verbreitung zu finden.
Die Studie W. Sickels über „Das byzantinische Krönungsrecht
bis zum 10.Jahrhundert“ (K. Krumbachers Byzantinische Zeitschrift VII,
511—557) ist auch für das Verständnis der abendländischen Geschichte
des Mittelalters von Wichtigkeit. Es wird hier nachgewiesen, dass seit
450 der Bischof von Konstantinopel als Coronator fungieren durfte, nicht
regelmässig, aber häufig und bei Krönungen verschiedener Art. Im Jahre 602
wurde zuerst vor der Krönung vom Kaiser „das Bekenntnis des wahren
Glaubens nebst der Zusage, die Kirche vor Unruhen zu behüten‘“, geleistet.
Basileios I. — das ist der erste nachweisbare Fall — wurde auch genalbt. Der
Kaiser trat in die Hierarchie ein und erlangte die Würde eines „deputatus“
der Sophienkirche. — Diese Betrachtung der byzantinischen Verhältnisse regt
naturgemäss eine erneute Beurteilung der abendländischen Kaiserkrönungen
an. W. Sickel hat bereits in einem interessanten Aufsatz „Die Kaiser-
krönungen von Karl bis Berengar" (Historische Zeitschrift, Bd. 82,
S. 1—37) manche Folgerungen gezogen, denen ich allerdings nicht durchweg
zuzustimmen vermag. Die Krönung Karls d.Gr. als ein auf dem Boden des
byzantinischen Rechts und der byzantinischen Sitte schlechthin vollzogenes
Ereignis aufzufassen, halte ich nicht für richtig. Ebenso wenig kann ich
der Ansicht beipflichten, dass durch die Vereidigung von 802 die bisher
königlichen Unterthanen in kaiserliche verwandelt und die König-
reiche zu historischen Begritfen wurden. Dem widersprechen Sickels eigene
Ausführungen über die bekannte Teilungsordnung von 806. G. 5.
In den Sitzungsberichten der Kais. Akademie der Wissenschaften in
Wien, Bd. 138, veröffentlicht Joseph Šusta eine Abhandlung „zur Ge-
schichte und Kritik der Urbarialaufzeichnungen“ Auf Grund
des leider noch recht unvollständig und oft auch ungenügend heraus-
gegebenen Materials an Urbaren versucht Š. vorläufig einmal, den Begriff
dieser bisher noch zu wenig gewürdigten Geschichtsquellen zu bestimmen,
die Formen, in denen sie begegnen, ihre Entstehungsweise und Rechtskraft
zu erläutern, sowie ihre Entwicklung in grossen Zügen zu kennzeichnen.
Er führt darin folgendes aus. Wie die mittelalterliche Urkunde aus der
römischen hervorgegangen ist, so das Urbar aus den Steuerrollen der römischen
Kaiserzeit, und zwar aus den seit 289 üblichen Partikularbeschreibungen der
einzelnen Verwaltungsbezirke, insbesondere aus solchen der fundi excepti,
die neben denen der civitates aufgenommen wurden. Während nun die
der Stadtgemeinden verschwanden, wurden jene später zu privatem Ge-
brauche beibehalten, so namentlich beim kirchlichen Grundbesitz. In
Italien sind dann seit dem 10. Jh. die Urbarialien selten geworden, was
aus der üblichen Vergabung des Landes zur freien Kleinpacht ‘per libellum’
und dem verhältnismässig hohen Stande des Schriftwesens erklärt wird.
Nachrichten und Notizen. 139
Im fränkischen Reiche finden wir unter den Karolingern Inventarisierung
des Grossgrundbesitzes von Staatswegen, doch ganz in den Formen von
Einzelbeschreibungen einer Grundherrschaft. Seitdem hört der Einfluss der
Staatsverwaltung in dieser Hinsicht auf, überhaupt kommt es in Deutsch-
land seit der Lösung vom Westreich zu eigentlichen Güterbeschreibungen
nicht; den noch unfertigen Verhältnissen gemäss begnügt man sich mit
Traditionsbüchern. Erst im 11. Jh. beginnt man wieder dergleichen her-
zustellen; seit dem 12. werden die Versuche systematischer Güterbeschrei-
bungen häufig. Wirkliche Urbare entstehen erst, als die Grundherrn dem
erstarkten Bauernstande gegenüber sich gezwungen sehen, ihre Rechte
durch schriftliche Aufzeichnungen von urkundlicher Geltung zu wahren.
In der seit Ausgang des Mittelalters gewonnenen Form erhalten sich dann
die Urbare bis ins vorige Jahrhundert. Neben die Privaturbare treten seit
dem 13. Jahrhundert in den südöstlichen Teilen des Reiches auch landes-
herrliche Urbare, zunächst in denselben Formen wie jene; sie werden aber
mit dem Erstarken der staatlichen Gewalt durch Kataster abgelöst, die
wieder das ganze Territorium behandeln. R. K.
Einen Beitrag zur Kenntnis der im deutschen Volke während des Mittel-
alters verbreiteten Anschauungen liefert Alfred Kühne, indem er eine
Abhandlung ‘das Herrscherideal des Mittelalters und Kaiser
Friedrich I. in den Leipziger Studien aus dem Gebiet der Geschichte
Bd.V, Heft 2 veröffentlicht (Leipzig 1898, Verlag von Duncker & Humblot).
Er untersucht darin zunächst das typische Königsideal der Geistlichen, indem
er die bei den geistlichen Schriftstellern berichteten, immer wiederkehrenden
Charakterzüge der Herrscher von Karl d. Gr. bis Friedrich I. zusammenstellt,
zumal Frömmigkeit, Gerechtigkeit, Milde, Schutz der Schwachen, doch auch
Macht und Ruhm, kriegerischen Mut und Tüchtigkeit im Rate. Dem gegen-
über führt er das volkstümlich-epische Herrscherideal vor, indem er die
Charaktereigenschaften des königlichen Helden schildert, wie sie sich in den
Sagen namentlich in den Handlungen offenbaren; die Züge stimmen mit
denen des geistlichen Ideals vielfach überein, treten aber hier phantasie-
voller, lebendiger hervor. Als ein drittes Ideal bildet sich das ritterlich-
höfische aus, das sittliches Masshalten und christliche Frömmigkeit mit
weltlicher Lebensfreude und heldenhafter Tapferkeit vereinen will. Fried-
richs Persönlichkeit weist nun die Züge des Ideals der Geistlichen, wie der
Laien auf; die Charakteristiken der einzelnen Schriftsteller werden darauf
hin geprüft. Zum Schluss versucht der Verfasser, die Entwicklung des
Herrscherideals darzulegen, die Fortbildung vom Ideal des germanischen
Heldenkönigs zum christlichen König und zum ritterlichen Herrscher, drei
Stufen der Entwicklung, die jeweilig im altgermanischen Epos, in der
christlich-lateinischen Literatur und im höfischen Epos ihren entsprechenden
formalen Ausdruck finden. Als Ergebnis der tüchtigen Arbeit, die eine
schwierige Aufgabe mit Kenntnis und feinsinnigem Urteil behandelt, darf
angesehen werden, dass K. eine Reihe von Zügen im Bilde der mittelalter-
lichen Herrscher als typisch nachgewiesen und somit für die Geschichte des
geistigen Lebens in unserem Volke, wie auch für die Quellenkritik Beachtens-
wertes geleistet hat. Auch treffende Beobachtungen über die Merkmale der
140 Nachrichten und Notizen.
unterschiedenen drei Herrscherideale werden gemacht. Doch vermisse ich
bei dem der geistlichen Schriftsteller den Versuch zu scheiden, was ur-
sprünglich biblisch und was volksmässig ist (wichtig z. B. bei Widukind);
auch hätte sich der Versuch wohl gelohnt, die Einwirkung des alttestament-
lichen Königsideals festzustellen. Vielleicht erweitert der Verfasser nach
dieser und ähnlicher Richtung später einmal seine Untersuchungen. R.K
Walther Bensemann: Richard Nevil, der Königmacher 1423—71.
Ein Beitrag zur Geschichte der Kriege zwischen Lancaster und York. Strass-
burg, Beust 1898. XII und 160 S. Diese erste deutsche Monographie über
Warwich, vermutlich eine Doktorarbeit, schöpft aus den Quellen unmittelbar,
und zwar neben einem reichen Bücherschatz aus mehreren Has. des British
Museum und Englischen Staatsarchivalien. Unbedingte Vollständigkeit ist
unmöglich: schon die Deutsche Zeitschr. f. Geschichtsw. VII E. 178—82
liefert Nachträge. Aber Wichtiges entgeht diesem fleissigen Sammler nicht.
Kurz doch lesbar erzählt er die unbegreiflich schnell umschlagenden Schick-
sale einer rein selbstsüchtigen, jedes Ideals baren Aristokratie. Allgemeinere
Gesichtspunkte, tiefere Gründe, schärfere Charaktere als Oman, der zuletzt
Warwich grossartig geschildert hat, findet er nicht. Aber während jener
sich aller Anmerkungen enthalten musste, sieht man hier jeden Punkt be-
legt, manche Einzelheit genauer festgestellt und einige Nebensachen neu
entdeckt, wird also für Englands Kriege und äussere Politik 1450—11
dankbar diesen Führer benutzen können. F. Liebermann.
Adolf Franz veröffentlicht eine Studie über den Magister Niko-
laus Magni de Jawor, (Freiburg, Herder. 1898. XII, 269 SS. gr. 8°.
M. 5); eine sehr fleissige und sorgsame Arbeit, deren Ertrag aber in keiner
Weise der aufgewendeten Mühe entspricht. Nikolaus Magni von Jauer ist
einer jener theologischen Durchschnittsgelehrten des ausgehenden M. A,
wie man sie sich aus Fabricius-Mansi zu Dutzenden zusammenlesen kann.
Wer etwa eine Historia literaria des Konstanzer oder Basler Konzils schrei-
ben wollte, was in mancher Hinsicht ganz dankenswert wäre, müsste
Leute dieses Schlages von vorn herein ausscheiden, um nicht ins Boden-
lose zu versinken. Der Vf. scheint auch selbst zu fühlen, dass aus seinem
Helden nicht viel zu machen ist. Der Traktat über das Klosterleben, eine
erbauliche Ermahnung an die Insassen eines Frauenklosters in Prag ,er-
hebt keinen Anspruch auf Originalität“, die in Heidelberg gehaltenen
Quaestionen über das Zinsnehmen, die Mendikanten und die Ketzer noch
weniger, die Schrift de superstitionibus, die Jauers Namen wohl noch am
weitesten bekannt gemacht hat, „bietet in ihren theologischen Ausführungen
nichts Neues“, aber auch das kulturhistorische Interesse wird „nur z. T.
befriedigt“, da Jauer ganz in der scholastischen Beweisstellenmanier steckt.
(S.172 A. ein Beleg für die Kenntnis der Göttin Hulda im ersten Viertel
des 15. Jahrh.).. Auf den Kouzilien zu Konstanz und Basel erscheint J.
als reine Dekoration. Einen Wert hat die Charakterisierung solcher
Schriftstellerei nur, soweit dieselbe typisch ist, und in dieser Hinsicht sind
die sorgfältigen und mit umfassender Kenntnis der theologischen Literatur
gegebenen Quellenanalysen und Auszüge der Schriften dankenswert, ebenso
die Erörterungen über Verfassung und literarisches Leben der Univer-
Nachrichten und Notizen. 141
sitäten Prag und Heidelberg, die den Mangel jeglicher individueller Nach-
richten über Jauers Thütigkeit daselbst ersetzen. Der Arbeit geht nach
bekanntem Muster ein Verzeichnis der benutzten Bücher voran, das die
Belesenheit des Vf. zeigt, dass aber darunter auch „Lexer, Mittelhoch-
deutsches Wörterbuch. Leipzig 1857“ paradiert, ist doch mindestens —
überflüssig. Paul Joachimsohn.
E. Friedberg, Die Universität Leipzig in Vergangenheit
und Gegenwart. Mit Titelbild, zahlreichen Abbildungen und zwei
Plänen. 8°, 156 S. Leipzig, Veit & Comp. 1898. 3 M. 50. Das Buch,
auf Grund von umfassenden Studien geschrieben, bietet eine überaus lehr-
reiche und anziebende Geschichte der Leipziger Universität, ihrer wissen-
schaftlichen Institute und verschiedenen Gebäude. Von allgemeinem Inter-
esse ist besonders die Darstellung der grossartigen Wandlungen, die der
wissenschaftliche Betrieb während der letzten Jahrzehnte erlangt hat. Aber
auch auf die früheren Jahrhunderte fallen manche wichtige kulturgeschicht-
liche Streiflichter. Die 95 eigenhändigen Berichte, die Herzog Georg am
25. Oktober 1502 von Universitütslehrern über die Zustände der Universität
hat niederschreiben lassen, und die uns — zum Teil vollständig — in
einem Anhang geboten werden, eröffnen einen intimen Einblick in die
Zeitverhältnisse. G. S.
Im Auftrage des durch mehrere wertvolle Publikationen schon vorteil-
haft bekannten Vereins für Geschichte Dresdens ist jetzt ein Atlas zur
Geschichte Dresdens, von seinem Vorsitzenden, dem Stadtbibliothekar
und Ratsarchivar Dr. Otto Richter bearbeitet, herausgegeben worden. Er
enthält auf 40 Lichtdrucktafeln grössten Formats, die der mit ihrer Her-
stellung betrauten Kunstanstalt von Stengel und Markert in Dresden durch-
gängig zur Ehre gereichen, mehr als 50 Pläne und Ansichten Dresdens und
seiner einzelnen Stadtteile aus den Jahren 1521—1898. Als Quellen dienten
für die ältere Zeit ausser bekannten und für ähnliche Zwecke oft benutzten
Bilderwerken (die Kosmographie Sebastian Münsters, die Civitates orbis
terrarum von Braun und Hogenberg, die Topographia Saxoniae Superioris
von Merian und Zeiller, sowie Wecks Dresdner Chronik vom Jahre 1679)
zahlreiche teils schon früher veröffentlichte, teils weiteren Kreisen bisher
unzugängliche Kupferstiche, Oelgemälde, Aquarelle und Tuschzeichnungen
aus den Schätzen der Kgl. Bibliothek, des Hauptstaatsarchivs, des Stadt-
museums, des Grünen Gewölbes und der Gemüldegallerie zu Dresden, für
die Neuzeit dagegen hauptsächlich amtliche Publikationen der Kgl. Polizei-
direktion und des städtischen Vermessungsamtes. Auf Vollständigkeit des
beigebrachten Materials wird kein Anspruch erhoben (z. B. fehlt die Ansicht
der Stadt aus Abraham Saurs Städtebuch von 1658, S. 400), jedoch ist die
getroffene Auswahl durchaus als eine glückliche und hinreichende zu be-
zeichnen. Die Anordnung der Bilder ist im allgemeinen eine chronologische.
Die wenigen Abweichungen von dieser Regel sind lediglich durch technische
Rücksichten bedingt. V. Hantzsch.
Im Verlage von G. Bondi in Berlin beginnt ein Sammelwerk, Das
Neunzehnte Jahrhundert in Deutschlands Entwicklung, heraus-
gegeben von dem Direktor des K.K. Hofburgtheaters Dr. Paul Schlenther
149 Nachrichten und Notizen.
in Wien, zu erscheinen. Professor Th. Ziegler wird darin die geistigen und
socialen Strömungen behandeln (das Buch ist inzwischen bereits veröffent-
licht), Professor G. Kaufmann die politische Geschichte Deutschlands, Haupt-
mann a D. Fr. Hoenig die deutsche Kriegsgeschichte, Professor S. Günther
die Geschichte der anorganischen, Dr. Fr. C. Müller die der organischen
Naturwissenschaften, Professor Fr. Reulaux die Geschichte der Technik,
Professor C. Gurlitt die Geschichte der deutschen Kunst, Privatdocent Dr.
Rich. M. Meyer die Geschichte der deutschen Litteratur, Dr. Heinr. Welti das
musikalische Drama und die Musik, der Herausgeber selbst die Geschichte
des deutschen Theaters. Jedes Einzelwerk soll in grossen Zügen die Ent-
wicklung seines besonderen Kulturgebiets vorführen; angestrebt wird dabei
Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnis, doch soll jedes Werk nach
Form wie Inhalt geeignet sein, einen weiteren Leserkreis zu fesseln. Der
Preis des Bandes ist für Subskribenten auf 10 Mk. festgesetzt.
Seit Beginn dieses Jahres erscheinen unter der Leitung der Kirchen-
historiker Bonwetsch und Reinhold Seeberg im Verlage der Dieterich-
schen Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher in Leipzig, Studien zur
Geschichte der Theologie und Kirche. Das Unternehmen will für
Arbeiten aller Art aus allen Epochen der Kirchengeschichte, deren Um-
fang und Charakter die Publikation in einer Zeitschrift unthunlich er-
scheinen lässt, ein Sammelplatz werden. Die Herausgeber haben sich also
ein weit umfassenderes Ziel gesteckt, als z. B. die Herausgeber der be-
kannten Texte und Untersuchungen, welche nur die alte Kirchengeschichte
berücksichtigen und speziell die Geschichte der altchristlichen Litteratur
fördern wollen; sie schaffen vor allem, was sehr dankenswert ist und einem
dringenden Bedürfnis abhilft, Raum für Untersuchungen aus der Kirchen-
geschichte der nachkonstantinischen Zeit, des Mittelalters und der Neuzeit,
die bislang vielfach verzettelt und zerstückelt in Zeitschriften erscheinen
mussten. Die bisher ausgegebenen Hefte bieten von dem Charakter des neuen
Organs schon ein deutliches Bild. Nur zwei davon, Bonwetsch, Die
Apokalypse Abrahams, Das Testament der 40 Märtyrer, Berendts, Das
Verhältnis der römischen Kirche zu den kleinasiatischen vor dem nicäni-
schen Konzil, beziehen sich auf die Kirchengeschichte der vornicänischen
Zeit. Die übrigen enthalten sämtlich Untersuchungen zur Geschichte des
4.—17. Jahrhunderts, und zwar nicht nur zur Geschichte der älteren grie-
chischen und der lateinischen, sondern auch zur Geschichte der griechischen
Kirche des Mittelalters und der Neuzeit. So publiziert Joh. Kunze in
Bd. II, Heft 3 neue Forschungen zur Geschichte des nicänisch - konstantino-
politanischen Symbols, Geppert in Heft 4 eine Untersuchung über die
Quellen des Kirchenhistorikers Socrates Scholasticus, Radermacher in
Heft 2 die Apokalypse eines anonymen Byzantiners, Bergmann in Bd. L
Heft 4 den ersten Teil sehr umfassender Studien zur kritischen Sichtung
der südgallischen Predigtlitteratur des 5. und 6. Jahrhunderts, Wiegand
in Heft 2 eine Studie über das Homiliar Karls des Grossen, Baltzer in
Bd. III, Heft 1 Beiträge zur Geschichte des christologischen Dogmas im
11. und 12. Jahrhundert, Lang in Bd. I, Heft 1 und 2 Untersuchungen
zur Theologie Calvins, endlich Berbig in Bd. III, Heft 5 36 bisher unedierte
Nachrichten und Notizen. 143
Homiliae et meditationes des Johann Gerhard. In den folgenden Heften
wird der bekannte Geschichtsschreiber der Athosklöster Ph. Meyer über
die theologische Litteratur der griechischen Kirche im 16. Jahrhundert
handeln, Seeberg eine Darstellung der Theologie des Duns Skotus, Lezius
Studien über Priscillian veröffentlichen und Wiegand über die Stellung
des apostolischen Symbols im kirchlichen Leben des Mittelalters berichten.
Unter der Leitung des Professors Dr. Emil Egli in Zürich erscheinen
seit dem vorigen Jahre Zwingliana, Mitteilungen zur Geschichte Zwinglis
und der Reformation, herausgegeben von der Vereinigung für das Zwingli-
museum in Zürich. Das erste Heft wird eröffnet mit einem Aufsatze über
„Zwinglis Bild“. Während von Luther viele gute Porträts vorhanden sind,
giebt es von Zwingli keine gleichzeitige bildliche Darstellung. Das Bild,
das allen späteren Darstellungen zu Grunde liegt, rührt von dem Maler
Hans Asper her und ist wahrscheinlich erst 1549 gemalt. Aber dies Bild
geht vermutlich zurück auf 2 ältere Medaillen, die der Züricher Graveur
Jacob Stampfer angefertigt hat — der Herausgeber hat sie im Eingang
des Heftes abbilden lassen — und auf einen Holzschnitt in der Zwingli-
ausgabe des Leo Jud von 1539. Das kleine Porträt, das aus Holland 1884
auf die Zwingliausstellung geschickt wurde, findet keine Gnade bei dem
Herausgeber. Zum Schlusse teilt er einige Stellen aus dem Briefwechsel
Bullingers, Gwalthers etc. mit, woraus hervorgeht, dass 1546 über die
Anfertigung eines Bildes Zwinglis von dem Prediger Johannes Haller in
Augsburg mit Züricher Freunden verhandelt wurde, aber freilich weder für
noch gegen die Glaubwürdigkeit des Asperschen Porträts etwas gewonnen
wird. — Ausser diesem Aufsatze enthält die 1. Nr. der Zwingliana S. 8ff.
einen bisher nur mangelhaft gedruckten Brief Zwinglis an den Rat von
Konstanz vom 5. August 1523, eine Notiz über eine Aufführung des aristo-
phanischen Plutos an Zwinglis Schule am 1. Januar 1531 und kleinere Mit-
teilungen. Nr. 2 beginnt mit einer Abhandlung über die französische Aus-
gabe des Züricher Wandkatechismus von 1525. Es folgt S. 28—30 eine
Notiz über den rätselhaften Conrad Ryssen zu Ofen, unter dessen Namen
die Antwurt uf die Missive Bugenhagens, welche den Sakramentsstreit ein-
leitete, ausgegangen ist. Daran schliessen sich die Edition der Bestallungs-
urkunde des Bartholomäus Zwingli, des Onkels und Erziehers des Re-
formators, zum Pfarrer in Wesen, eine Notiz über das ungedruckte Werk
des Winterthurer Chronisten Laurenz Boshart und Miszellen, von denen
der Bericht über eine in der Züricher Bibliothek handschriftlich erhaltene
Chronik aus dem 16. Jahrhundert besonders hervorgehoben sei. B.
Von dem Annuaire-Bulletin der Société de l’Histoire de France
für das Jahr 1898 liegen die beiden ersten Hefte vor, aus deren
Inhalt hier einiges über die Thätigkeit dieser grossen Gesellschaft im
Jahre 1897 mitgeteilt werden mag, welche es sich zur Aufgabe gemacht
hat, die französische Geschichte vor der Revolution durch grosse Quellen-
ausgaben zu illustrieren. Nach dem Jahresbericht des Herrn de Boislisle
für 1897 wurden folgende 4 Bände an die Mitglieder verteilt: 1. Von der
Chronique de J. Froissart tom. X (1380—82), herausgegeben von G. Raynaud
144 Nachrichten und Notizen.
2. Histoire universelle d’Agrippe d'Aubigné tom. IX herausgegeben von Baron
De Ruble. 3. Von der Chronographia regum Francorum herausgegeben von
Henri Moranville der dritte und letzte Band, bis 1400 reichend. 4. Vom
Journal de Jean Barrillon, secretaire du chancelier Duprat herausgegeben von
De Vaissiere, welches in zwei Bänden erscheinen soll, der erste Band, von
1515—1% reichend. Es ist das eine der wichtigsten Quellen für die Zeit
der ersten 7 Regierungsjahre Franz I., ein Tagebuch, welches genaue Mit-
teilungen nicht nur über die diplomatischen Verhandlungen mit den aus-
wärtigen Mächten, sondern auch über die innere Verwaltung bringt und
damit auch für die Wirtschaftsgeschichte jener Zeit von grosser Bedeutung
ist. Für das Jahr 1898 sind vorläufig zur Austeilung gelangt: 1. Von den
Lettres de Louis XI., herausgegeben von Vaesen, Band VI, der, vom
23. Juli 1475 bis 7. März 1478 reichend, einen Zeitraum voll der wichtigsten
Ereignisse, wie z. B. den Tod Karls des Kühnen, umfasst. 2. Von den
Lettres de Charles VIII, herausgegeben von Pélicier, Bd. I, reichend vom
1. Sept. 1483 bis 20. April 1458. Man verbirgt sich dabei nicht, dass diese
Veröffentlichung sehr lückenhaft sein muss und den Wert der ebengenannten
nicht erreichen kann, da ein grosser Teil der italienischen, spanischen, eng-
lischen und deutschen Archive nicht mit zu Rate gezogen sind, man rechnet
aber auf die Unterstützung fremder Gelehrten durch Nachweis des noch
erforderlichen Materials.
Ausser der Fortführung einer Reihe von noch nicht abgeschlossenen
Ausgaben hat sich die Gesellschaft auch wieder eine Anzabl neuer Auf-
gaben gestellt. Zu bedauern ist, dass die Herausgabe des Journal de Paris
de Jean Vallier maitre d'hôtel du Roi, welches die erste Regierungszeit
Ludwigs XIV. vom Jan. 1648 bis Ende Jan. 1657 umfasst und noch nicht
gedruckt ist, unterbleiben muss, da der Herausgeber Forgeot vor Vollendung
der Arbeit gestorben ist. Dagegen soll eine Neuausgabe der Mémoires
d Henri de la Tour, vicomte de Turenne, des als Hugenottenführer bekannten
Herzogs von Bouillon, welche von 1555 bis 1586 reichen, mit einer Zugabe
von ungedruckten Briefen Heinrichs IV. und anderer an den Herzog durch
Baguenault de Puchesse veranstaltet werden. Endlich aber hat man sich
entschlossen an ein gewaltiges Unternehmen heranzutreten, das die finan-
ziellen Kräfte der Gesellschaft auf viele Jahre in Anspruch nehmen wird.
Graf Horric de Beaucaire hat die Zustimmung der Gesellschaft zu einer
neuen kritischen Ausgabe der sogenannten Mémoires du cardinal de Richelieu
erhalten, welche etwa 15 Bünde umfassen wird. Da es gelang, das Mini-
sterium des Auswärtigen und des Unterrichts (Hanotaux und Rambaud)
dafür zu interessiereu, wird es möglich sein, die Ausgabe durch Einschieben
von Supplementbänden schon in 10—12 statt in 15—20 Jahren zu Ende zu
führen. Bereits liegt ein Viertel des Manuskripts druckfertig vor, und es
sollen bis Ende 1899 2 Bände davon erscheinen.
Die zweite Hälfte des Annuaire-Bulletin von 1897 und 1898 enthält
noch eine Zusammenstellung der Lettres d'état enregistrées au parlement
sous le règne de Philippe VI de Valois 1328—1350, von Viard. Der erste
Teil, von 1328—1345 reichend, umfasst 275 Nummern. Unter lettres d'état
verstand man hier Schreiben des Königs oder seiner Bevollmächtigten, durch
Nachrichten und Notizen. 145
welche ein Aufschub des gerichtlichen Verfahrens für einzelne im Dienste
des Königs befindliche Personen u. a. m. erwirkt werden konnte. Bisher
von den Forschern so gut wie bei Seite gelassen, bilden diese lettres d'état
doch eine nicht zu verachtende historische Quelle.
Schliesslich sei noch auf die Antrittsrede des neuen Präsidenten der
Gesellschaft, Graf Baguenault De Puchesse, im zweiten Heft des Annuaire-
Bulletin hingewiesen, wo er auf Seite 93—103 in grossen Umrissen zu-
sammenstellt, was seit der Mitte dieses Jahrhunderts von den gelehrten
Gesellschaften Frankreichs an Hauptquellenwerken zur Geschichte des
Landes veröftentlicht worden ist. H.
Die Société d’histoire contemporaine, welche am 14. Mai 1890 ge-
gründet wurde, hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Quellenstoff für die
neuere Geschichte Frankreichs und Europas seit dem Jahre 1789 heraus-
zugeben. Sie ergänzt sich damit in ihrer Thätigkeit mit der der Société
de l'histoire de France, welche sich das Jahr 1789 als äusserstes Ziel ge-
setzt hat. An Bedeutung mit ihrer grossen Vorgängerin, welche es schon
auf 290 Bände gebracht hat, kann sie sich freilich bei der kurzen Zeit
ihres Bestehens nicht messen, aber sie hat sich ein Ziel gesteckt, welches
ihr für die Zukunft eine ähnliche Bedeutung sichert. Aus dem Bericht
ihrer 8. Generalversammlung vom 26. Mai 1898 sei hier einiges mitgeteilt.
Geoffroy de Grandmaison hat auf dem 3. Internationalen Bibliogra-
phischen Kongress 1898 einen Vortrag über den Stand der Veröftentlichun-
gen dieser Gesellschaft gehalten, der darin mit abgedruckt ist. Zuerst
erschien die Correspondance du marquis et de la marquise de Raigecourt
avec le marquis et la marquise de Bombelles pendant l'émigration (1790 —
1800| publ. p. La Rocheterie, welche in die Streitigkeiten der prinzlichen
und der Hofpartei, zwischen Calonne und Breteuil, einführt. In 2 Bänden
liegen ferner die Briefe der Königin Marie Antoinette vor als Recueil des
lettres authentiques de la reine Marie-Antoinette publ. p. La Rocheterie et
Beaucourt. La captivité et les derniers moments de Louis XVI publ. p.
Beaucourt ist eine Sammlung aller Berichte und Zeugnisse über den Auf-
enthalt des Königs während seiner Gefangenschaft im Temple und über
seine Hinrichtung. Le journal d’Adrien Duquesnoy sur l’Assemblée con-
stituante 3 mai 1789 —3 avril 1790 publ. p. Crèvecoeur enthält die täg-
hchen Berichte dieses Deputirten, der ein Freund André Chéniers und
Mirabeaus war, über die Sitzungen der Constituante. Die Mémoires de
famille de l'abbé Lambert, dernier confesseur du duc de Penthièvre publ.
p. Beauséjour, welche gegenüber der fehlerhaften Ausgabe von 1822 end-
lich den reinen Text bringen, schildern die geistliche Emigration in der
Schweiz. Damit berühren sich die Collectes à travers l'Europe pour les
prêtres français déportés en Suisse de 1794 à 1797. publ. p. G. de Beauséjour
und La déportation ecclésiastique sous le Directoire, documents inédits
publ. p. V. Pierre. Dieser letzte Herausgeber hat auch eine Sammlung
von Aktenstücken über den ersten Staatsstreich unter dem Titel „18 Fruc-
tidor“ in einem Bande zusammengestellt. Ueber die Feldzüge gegen die
Coalition und die aufständische Bewegung im Lande selbst handeln zwei
Veröffentlichungen L'invasion austro-prussienne (1792—1794) documents
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1. 10
146 Nachrichten und Notizen
publ. p. L. Pingaud und Mémoires de Michelot Moulin sur la chouannerie
normande publ. p. le vicomte Rioult de Neuville. Wichtig für die Geschichte
der Normandie sind auch die Mémoires de l’abbé Baston publ. p. Loth et
Verger, die 2 Bände füllend von 1741—1818 reichen. Die Mémoires du
comte Ferrand publ. p. le vicomte de Broc und Souvenirs du comte de
Semallé publ. p. son petit-fils beginnen schon die Zeit der Restauration,
wo Ferrand als Staatsminister Ludwigs XVIIL thätig war und Semallé die
Rückkehr der Bourbonen in Paris vorbereiten half. In Vorbereitung und
grösstenteils schon in Druck befinden sich endlich noch folgende Werke:
Bd. II der Memoiren des Abbe Baston; Mémoires du comte de Mort,
welche in der Ausgabe von Honoré Balzac 1827 vergriffen sind, mit einer
Beigabe von 43 Briefen herausgegeben von Pontgibaud; Correspondance
diplomatique de Louis XVIII a Gand pendant les Cent-Jours publ. p. Rom-
berg et Malet, welche in 2 Bänden erscheinen soll; Mémoire aux puissances
alliées par Pons de l'Hérault publ. p. Pélissier. Ferner werden in Aus-
sicht gestellt die Memoires de M. de Salaberry und die Correspondance de
Le Coz avec Grégoire. Aus dem Bericht des Sekretärs der Gesellschaft
Albert Malet sei noch hervorgehoben, dass man sich entschlossen hat, den
Preis des Oktavbandes von 10 auf 8 fr. herabzusetzen. H.
Am 21. und 22. Oktober v. J. fand in Karlsruhe die 17. Plenarsitzung
der Badischen Historischen Kommission statt. Von den ordentlichen Mit-
gliedern sind zwei auf ihr Ansuchen ihrer Stellung enthoben worden: der
Geistliche Rat Professor Dr. König mit Rücksicht auf sein hohes Alter, Pro-
fessor Dr. Heyck infolge Veränderung seines Wohnsitzes. Zum ausserordent-
lichen Mitgliede wurde Stadtarchivar Albert in Freiburg erwählt. Erschienen
sind folgende Veröffentlichungen: Oberrheinische Stadtrechte L Heft 4, be-
arbeitet von Rich. Schröder und Köhne; Konstanzer Ratslisten des Mittel-
alters, hrg. von Beyerle; Immich, Zur Vorgeschichte des Orléans'schen
Krieges, Nuntiaturberichte 1685—88. Das von Archivrat Dr. Krieger be-
arbeitete Topographische Wörterbuch des Grossherzogtums Baden ist mit
der Ausgabe der 5. und 6. Lieferung zu Ende geführt worden. Von dem
Oberbadischen Geschlechterbuch, bearbeitet von Oberstlieutenant a. D. und
Kammerherrn Kindler von Knobloch, ist mit der 7. Abteilung Bd. I abge-
schlossen. Die Vorarbeiten zum I. Band der Wirtschaftsgeschichte des
Schwarzwalds hat Professor Dr. Gothein nahezu beendigt. Als Neujahrs-
blatt für 1898 ist eine Arbeit von Geh. Rat Dr. v. Wecech „Römische
Prälaten am deutschen Rhein 1761—64“ ausgegeben worden.
Die Historische Kommission für Nassau trat am 29. Juli v. J. in Wies-
baden zu ihrer 1. Hauptversammlung zusammen. Da die finanzielle Grundlage
inzwischen gesichert worden war, so ist die Kommission nun an die wissen-
schaftlichen Aufgaben herangetreten. Es sind dies folgende Unternehmungen:
1. Die Herausgabe eines Nassauisehen Urkundenbuches, mit der
Archivrat Dr. Wagner in Wiesbaden unter Mitwirkung von Dr. Schaus be-
auftragt worden ist. 2. Die Herstellung einer Uebersicht über den
Inhalt der kleineren Archive des Regierungsbezirkes; ein eigener
wissenschaftlicher Arbeiter soll dafür zunüchst nicht angestellt werden;
vielmehr soll versucht werden, geeignete Kräfte in den einzelnen Kreisen
Nachrichten und Notizen. 147
oder Bürgermeistereien zu gewinnen; doch ist die Mitwirkung der Archiv-
beamten Dr. Meinardus, Richter und Schaus in Aussicht genommen. 3. Ora-
nische Korrespondenzen; in 2 Bänden, von denen ein jeder in einem
ersten Teile die Ergebnisse der Untersuchungen und in einem zweiten das
Quellenmaterial bringen wird, will Archivar Dr. Meinardus zunächst den
Katzenelnbogischen Erbfolgestreit (1500—57, Bd. I — 1538) behandeln.
4. Eine Nassovia sacra, deren Plan Dr. Meinardus vorlegte, soll eine
Uebersicht der kirchlichen Verwaltung und ihrer Organe und eine Statistik
aller Gründungen, Anlagen, Einrichtungen und Besitzungen der Kirche im
Mittelalter für den Umfang des ehemaligen Herzogtums Nassau enthalten.
5. Eine Nassauische Bibliographie hat Bibliothekar Dr. Zedler zu be-
arbeiten übernommen. — Der Plan der Kommission, eine Beschreibung
der Bau- und Kunstdenkmäler Nassaus, unter Umständen auch ge-
meinsam mit dem Landesausschusse, herauszugeben, musste wegen der ab-
lehnenden Haltung dieses Ausschusses, der beschloss selbständig in dieser
Angelegenheit vorzugehen, leider aufgegeben werden.
Die Historische Kommission der Provinz Sachsen hielt am 18. und
19. Juli v. J. ihre 24. Sitzung ab. Erschienen sind im letzten Verwaltungs-
jahre 1897/98: Bd. II des Urkundenbuches der Stadt Erfurt, hrg. von Stadt-
archivar Beyer, die Denkmälerbeschreibung des Kreises Gardelegen von
Pastor Parisius und Oberlehrer Brinkmann, endlich als Neujahrsblatt für
1898 eine Abhandlung von Dr. Liebe über Dalberg und seine Beziehungen
zur Universität Erfurt. Im Druck befindlich sind zur Zeit das Urkunden-
buch des Hochstiftes Merseburg, bearbeitet von Professor Kehr, die Chronik
des Konrad Stolle und das Wüstungsverzeichnis des Nordthüringgaus, be-
arbeitet von Professor Hertel; begonnen wird mit der Drucklegung demnächst
bei Bd. II des Urkundenbuches der Stadt Erfurt und bei Bd. III und IV
des Urkundenbuches der Stadt Goslar (1301—1370; hrg. von Oberlandes-
gerichtsdirektor Bode). Vollendet ist die Herstellung einer Wandtafel vor-
geschichtlicher Gegenstände der Provinz Sachsen für Volksschulen, sowie
das Wüstungsverzeichnis der Kreise Heiligenstadt, Worbis, Mühlhausen
(Stadt und Land) und Duderstadt von Geh. Reg.-Rat von Wintzingerode-
Knorr. Der Abschluss des Registers zur Erfurter Universitätsmatrikel wird
voraussichtlich binnen kurzem erfolgen; ebenso sind der Vollendung nahe
die Arbeiten Dr. Zschiehes betreffs der vorgeschichtlichen Wallburgen auf der
Schmücke, hohen Schrecke und Finne, sowie die Denkmälerbeschreibung
des Kreises Halberstadt. Als neue Unternehmungen sind in Aussicht ge-
nommen eine Regestensammlung zur Geschichte der Stadt Nordhausen und
die von Dr. Rosenfeld in Magdeburg begonnene Herausgabe der Urkunden
des Domkapitels Naumburg-Zeitz.
Die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte hielt am
7. Dezember 1898 ihre dritte Hauptversammlung ab. Von den Schriften
der Kommission ist vor kurzem die Publikation zeitgenössischer Bildnisse
Anton Graffs, bearbeitet von Dr. J. Vogel in Leipzig ausgegeben worden.
Im Druck weit fortgeschritten ist die Ausgabe der Berichte des Kurfürstlich
Sächsischen Rates Hans v. d. Planitz an Friedrich den Weisen, bearbeitet
von Professor Dr. Virck in Weimar, sowie die Bearbeitung der Akten und
10*
148 Nachrichten und Notizen.
Briefe des Kurfürsten Moritz von Dr. Er. Brandenburg. Von den Grund-
karten des Königreichs Sachsen sind bisher zwei Blätter fertig gestellt,
aber noch nicht ausgegeben worden. Ebenso liegt eine Broschüre, welche
Erläuterungen zur Benutzung der Grundkarten enthält, im Manuskript vor
und wird demnächst gedruckt werden. Von den übrigen Publikationen
sind mehrere soweit gefördert, dass die Einlieferung des Manuskriptes
bevorsteht. Die Geschichte der sächsischen Zentralverwaltung ist in die
Bearbeitung von Dr. Treusch v. Buttlar in Dresden übergegangen; sie soll
in einem Bande abgeschlossen werden, in dem zu gleicher Zeit die Ent-
wickelung der Zentralverwaltung der nord- und mitteldeutschen Territorien
vergleichsweise herangezogen wird. Von neuen Aufgaben ist an die
Kommission herangetreten die Herstellung einer historisch-geographischen
Beschreibung der Bistümer Meissen und Merseburg im Rahmen einer von
der Konferenz der deutschen Publikationsinstitute angeregten allgemeinen
historisch-kirchlichen Geographie Deutschlands; die Aufgabe ist dem Se-
minaroberlehrer Dr. Becker in Waldenburg übertragen worden. Ferner ist
eine umfassende Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig in
Aussicht genommen worden; sie soll zerfallen in eine Geschichte der Kirche
und Schule (Rector Professor Kämmel), eine Literaturgeschichte {Professor
Witkowski), eine Musikgeschichte ‘Realgymnasiallehrer Dr. Rud. Wustmann)
und eine einbändige Kunstgeschichte. Gleichzeitig würde die Kommission
die Bearbeitung einer Wirtschafts-, Sozial- und Verfassungsgeschichte Leip-
zigs ins Auge fassen. Endlich ist die Kommission an eine Bearbeitung der
Matrikel der Universität Leipzig vom Jahre 1559 ab herangetreten.
Die Hauptversammlung des @esamtvereins der deutschen Geschichts-
und Altertumsvereine fand vom 2.—-5. Oktober in Münster i. W. statt. Die
Zahl der Teilnehmer betrug fast 400. Von den 117 verbundenen Vereinen
waren 28 durch Delegierte vertreten; ausserdem hatten 7 deutsche Staats-
regierungen Vertreter entsandt. Den Ehrenvorsitz übernahm der Oberpräsi-
dent von Westfalen Wirkl. Geh. Rat Studt; Archivrat Dr. Bailleu-Berlin als
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses leitete die Verhandlungen. In
der am 3. Oktober stattfindenden ersten Hauptversammlung hielten nach
mehreren Begrüssungsansprachen und Vorlegung der Jahresberichte des
Gesamtvereins und des römisch-germanischen Zentralmuseums in Mainz
Prof. Dr. Jostes und Archivrat Dr. Philippi, beide in Münster, Vorträge,
ersterer über den Heliand, letzterer über „Münsters Vergangenheit in Ge-
schichte und Kunst.“ Die zweite Hauptversammlung, zugleich zweihundert-
fünfzigjährige Gedenkfeier des Westfälischen Friedens, fand im grossen
Rathaussaale statt; nach einer Ansprache des ersten Bürgermeisters
Dr. Jungeblodt sprach in formvollendeter Weise Professor Dr. Finke-Münster
über den Westfälischen Frieden und seine Bedeutung und Prof. Dr. Pieper
über den Friedenssaal und die in demselben befindlichen Gemälde, nament-
lich Gerhard Terborchs Friedensbild, und sonstigen Erinnerungen.
Ein selır reiches Programm lag für die Sektionssitzungen vor; trotz
angestrengter Arbeit konnte es nur teilweise erledigt werden. In einer
Sitzung der vereinigten Sektionen berichtete Architekt Wallé-Berlin über
den Stand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die vorjährige
Nachrichten und Notizen. 149
Hauptversammlung hatte beschlossen, durch eine Kommission den Ent-
wurf eines allgemeinen Denkmalschutzgesetzes ausarbeiten zu lassen.
Einen solchen Entwurf legte Archivrat Dr. Grotefend-Schwerin vor; er
wird jedoch, bevor Beschluss darüber gefasst werden kann, zunächst den
übrigen in die Kommission gewählten Fachleuten zur gutachtlichen Aeusse-
rung zugehen. In der I. und II. Sektion sprachen Sanitätsrat Dr. Weiss-
Bückeburg über den Stand der Orts- und Flurnamenforschung und
Sanitätsrat Dr. Florschütz-Wiesbaden über prähistorische Kultusstätten,
über die Unterschiede zwischen alemannischen und fränkischen Reihen-
gräbern, über Mardellen und über die in Deutschland nachzuweisenden
Hochäcker und deren Beziehungen zu Hügelgräbern und Ringwällen. Die
II. und IV. Sektion beschäftigte sich zunächst eingehend mit den historisch-
statistischen Grundkarten im Massstabe 1:100 000. Prof. v. Thudichum-
Tübingen gab einen Ueberblick über den Stand der Angelegenheit; Archiv-
direktor Dr. Wolfram-Metz, Prof. Dr. Haupt-Schleswig und Archivrat Dr.
Ermisch-Dresden legten neuerdings bearbeitete Grundkarten für Lothringen,
Schleswig, Sachsen vor. Die Versammlung beschloss die Bildung land-
schaftlicher Mittelpunkte (bei den Landesarchiven, Landesbibliotheken u. dgl.)
für die Sammlung der mit Hilfe der Grundkarten ausgeführten historischen
Karten, sowie einer Zentralstelle, in welcher Kopien aller in Deutschland
hergestellten derartigen Karten zu hinterlegen sind; für letztere wurde
Leipzig in Vorschlag gebracht. Ferner hielt Dr. Tille-Bonn einen Vortrag
über die Inventarisation kleinerer Archive und stellte im Anschluss daran
drei Thesen über die Notwendigkeit derartiger Inventarisationen, über die
Bestellung von Pflegern und über die Drucklegung der Verzeichnisse auf,
die von der Versammlung angenommen wurden. Archivrat Dr. Bailleu
machte „Mitteilungen über Forschungen in Privatarchiven zur Geschichte
der Rosenkreuzer.“
Aus den Verhandlungen der Delegiertenkonferenz heben wir nur hervor,
dass der Verein für Geschichte Berlins auch weiterhin zum Vorort gewählt
wurde und dass die nächstjührige Versammlung in Strassburg, Augsburg
oder Freiburg i. B. stattfinden soll; für das Jahr 1900 wurde eine Ein-
ladung des Kgl. Sächs. Altertumsvereins, der dann sein 7öjähriges Bestehen
feiern wird, nach Dresden angenommen. — Den Beschluss der Hauptver-
sammlung bildete am 5. Oktober eine Fahrt nach Osnabrück; im Friedens-
Saale daselbst fand die Schlusssitzung statt. H. E.
Der nächste 6. Deutsche Historikertag wird Ostern 1900 in Halle a S.
stattfinden, Ein Lokalkomite hat sich bereits gebildet.
Professor Richard Schmitt in Greifswald ist für das Winter-
semester 189899 vom Unterrichtsministerium beauftragt worden, in den
Provinzen Posen und Westpreussen Vorträge aus dem Gebiete der deutschen
Geschichte zu halten. Infolge seiner bevorstehenden Uebersiedlung nach Bonn
scheidet er aus dem Comité der Greifswalder Ferienkurse aus; nähere
Auskunft über die Kurse des Jahres 1899 wird Professor Seeck erteilen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die Kgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften in Mün-
chen wählte zum ordentlichen Mitgliede der historischen Klasse den o.
150 Nachrichten und Notizen.
Professor des deutschen Rechtes Geheimrat Dr. v. Sicherer in München,
zum ausserordentlichen Mitgliede derselben Klasse den o. Professor der
Geschichte Grauert in München, zu korrespondierenden Mitgliedern den
o Professor der klassischen Philologie an der Universität in Berlin Diels,
den o. Professor der Geschichte an der Universität Leipzig Erich Marcks
und den Professor der germanischen Sprachen am College de France Chuquet
in Paris.
Universitäten und technische Hochschulen. Als Nachfolger O. Ribbecks
ist der o Professor der klassischen Philologie an der Universität Wien,
Friedrich Marx, nach Leipzig berufen worden. Der o. Professor der
Staatswissenschaften an der Universität Rostock C. Diehl hat einen Ruf
an die Universität Königsberg erhalten.
Der Privatdozent an der Universität Czernowitz Dr. Milkowicz ist zum
ao. Professor für osteuropäische Geschichte ernannt worden, Privatdozent
Dr. Stanislaus v. Krzyzanowski zum ao. Professor für historische Hilfs-
wissenschaften und Geschichte des Mittelalters an der Universität Krakau.
An die Universität Greifswald sind berufen worden: Privatdozent Dr. Al-
fred Körte aus Bonn als ao. Professor für klassische Archäologie und
Privatdozent Dr. August Schmekel aus Berlin als ao. Professor für
Philosophie und klassische Philologie.
Der Privatdozent an der Universität Bonn und Konservator der Kunst-
denkmäler der Rheinprovinz Dr. Paul Clemen ist als Professor der Kunst-
geschichte an die Kunstakademie in Düsseldorf berufen worden.
Habilitiert hat sich als Privatdozent für mittlere Geschichte Dr. Schäfer
an der Universität Rostock.
Zu Ehrendoktoren wurden ernannt von der philosophischen Fakultät in
Heidelberg der Pfarrer Heinrich Hagenmeyer in Ziegelhausen am
Neckar wegen seiner Verdienste um die Erforschung der Kreuzzüge; von
der philosophischen Fakultät in Greifswald Direktor Professor Lemcke in
Stettin anlässlich seiner 25. jährigen Thätigkeit für die Gesellschaft für
Pommersche Geschichte und Altertumskunde.
Archive. Archivar Dr. Merx ist von Berlin nach Magdeburg an das
Kgl. Staatsarchiv versetzt worden. Der Archivassistent beim Geh. Staats-
archiv in Berlin Dr. Erhardt ist zum Archivar ernannt worden. Der
Archivassessor Dr. Alexander Cartellieri in Karlsruhe wurde auf An-
suchen aus dem staatlichen Dienste entlassen. Dem General-Landesarchive
ebenda wurde der Archivaspirant Otto Roller als wissenschaftlich gebildeter
Hilfsarbeiter für systematische genealogische Forschungen überwiesen.
Todesfälle. Dänemark. Am 7. November + in Kopenhagen der Kunst-
historiker Friedrich Maier im Alter von 64 Jahren.
Frankreich. Am 21. Oktober + in Paris der Altertumsforscher Frederic
Moreau. — Die Société de l'Histoire de France hat in den letzten
Jahren grosse Verluste erlitten durch den Tod mehrerer ihrer werkthätigsten
Mitglieder und Mitarbeiter. Besonders schmerzlich ist für die gelehrte
Forschung auf dem Gebiet der französischen Reformationsgeschichte das
Hinscheiden des Barons Alphonse de Ruble, der am 15. Januar 1898
starb. Wir verdanken ihm die Ausgabe der Commentaires et lettres de
Nachrichten und Notizen. 151
Blaise de Monluc in 5 Bänden, der Mémoires inédits de Michel de la Huguerye
in 3 Bänden und der Histoire universelle d'Agrippa d'Aubigné in 9 Bänden.
An der Vollendung dieses letzteren Werkes fehlt nur noch die Fertigstellung
des Schlussbandes, der ein ausführliches Register enthalten soll und vom
Abbé Mazéré noch im Auftrage De Rubles ausgearbeitet wird. Von den
sonstigen Arbeiten des Forschers sei hier nur sein grosses auf gründlichen
Archivstudien ruhendes Werk Antoine de Bourbon et Jeanne d’Albret in
4 Bänden genannt, zu dem ein anderes Jeanne d'Albret et la guerre civile
die Fortsetzung bringen sollte, aber nun leider mit einem einzigen Bande
in den Anfängen stecken geblieben ist. Von anderen Verlusten erwähne
ich noch den Tod des Herzogs von Alençon, der die Histoire des princes
de Condé pendant les XVI et XVII siècles geschrieben hat, welche zum
Teil auch ins Deutsche übersetzt worden ist. Ferner starben Léon Gautier,
der als Herausgeber und Forscher auf dem Gebiet der französischen Epen-
dichtung Hervorragendes leistete, und A. Bardoux, dessen Studien sich
in den Anfängen und Ausläufen der französischen Revolution bewegten, wie
besonders sein Werk La bourgeoisie française de 1789 à 1848, welches 1887
erschien, zeigt. Hochbetagt im Alter von 78 Jahren starb endlich Charles
Schefer, bekannt durch sein Werk Histoire de l’ambassade de France près
la Porte ottomane, das 1879 erschien, und durch die beiden Ausgaben des
Journal d'Antoine Galland pendant son séjour à Constantinople (1692—93)
und der Relation de la cour de France en 1690 par Spanheim, jener prüchtigen
Schilderung vom Hofe Ludwigs XIV. durch den kurbrandenburgischen Ge-
sandten.
Erklärung.
Gerhard Seeliger macht mir in dieser Zeitschrift 1898 I, S. 511 einen
Vorwurf daraus, dass ich auf seinen Aufsatz in Deutsch. Zeitschr. f. Gesch.
N. F. II Monatsbl., S. ef nicht geantwortet habe, obgleich ich später eine
Abhandlung über die Streitfrage in Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. XIX ver-
ôtlentlichte. Die Ursache war in keiner Weise Geringschätzung seiner
Gelehrsamkeit. Ich habe vielmehr den wichtigsten Punkt seiner Dar-
legung, der ja auch anderwärts seine Wirkung nicht verfehlt hat, be-
sprochen. Aber ich hätte gänzlich geschwiegen, wenn ich nicht auf das
französische Aktenstück und das Schreiben bei Ekkehard gestossen wäre,
die ich als neues Material vorbringen musste. Denn ich bin der Meinung,
die ich auch schon anderweitig ausgesprochen habe, dass die fortgesetzten
Auseinandersetzungen höchstens zur gegenseitigen Erbitterung führen. Sie
vermehren nur die litterarische Masse, an der wir ohnehin schon schwer
genug zu tragen haben. Sobald jeder der Streitenden seine Ansicht voll
vorgetragen und begründet hat, mag es den Fachgenossen überlassen
bleiben, Stellung zu nehmen.
Daher beschränke ich mich auch jetzt darauf, der Deutung, welche
Seeliger dem französischen Wahlprotokoll von 1069 gegeben hat, kurz
meine Auffassung entgegen zu setzen.
Der Akt wird eingeleitet, indem der Erzbischof von Reims in längerer
Rede begründet, „quomodo ad eum pertineat maxime electio regis et
152 Nachrichten und Notizen.
consecratio regis. Tunc — elegit eum in regem“. Die weitere Deutung
hängt wesentlich von der Interpunktion ab. Bekanntlich ist sie in den
alten Schriftstücken entweder gar nicht oder nicht in einer der modernen
entsprechenden Weise gegeben. Ich setze nun hinter „in regem“ einen Punkt,
mich auch darauf stützend, dass das Stück gut stilisiert ist und lauter
knappe, in sich abgeschlossene Sätze enthält. Damit ist die Möglichkeit,
„elegit“ in das Folgende hinüberzuziehen, ausgeschlossen, und das Verbum
„laudaverunt“ reicht ohne Zwang durch die ganze Reihe, wie es auch der
grammatische Bau bedingt. Wenn Seeliger meint, die namentlich aufge-
führten Grossen hätten sich mit Einzelhandlungen, die Menge nur mit
dreimaligem Zuruf beteiligt, so ist das in dem Text nicht begründet; „uno
ore consentientes" geht gleichfalls auf die Grossen, während die Verknüpfung
mit post gleichmässig bis zu den Geringeren reicht. Ich habe bereits
Mitt. XIX, 412 bemerkt, dass trotz der Aehnlichkeit der Formen die Ver-
hältnisse in beiden Reichen nicht gleich lagen. In Frankreich galten von
Anfang an Salbung und Krönung mehr als jenseits des Rheins und die
unmittelbare Verbindung der beiden Handlungen, der Designation und der
Krönung, kam in Deutschland nicht vor. In Frankreich nahm dadurch der
Akt einen mehr kirchlichen Charakter an. Schon deshalb glaube ich
nicht, dass von den Genannten, deren Zahl ohnehin sehr gross ist, über
siebzig, jeder in Person hervortretend und seinen Spruch sagend die Lau-
dation vollzog. Der Akt der Handlung, in der Kirche, spricht ebenfalls
dagegen. Wenn dennoch die Namen in dem Protokolle verzeichnet wurden,
so hatte das seinen guten Grund, um die an der Wahl Beteiligten offiziell
festzustellen. Ich halte demnach meine Unterscheidung zwischen Electio
und Laudatio für diese Urkunde aufrecht.
Im Uebrigen verzichte ich umsomehr darauf, im gegenwärtigen Augen-
blick nochmals in eine ausführliche Erörterung einzutreten, da soeben durch
das Buch von Ernst Mayer: „Deutsche und französische Verfassungs-
geschichte vom 9. bis zum 14. Jahrhundert“ die gesamte Wahl- und Kur-
fürstenfrage in ein neues Stadium getreten ist, das weitere Erwägung
erheischt. Theodor Lindner.
Antwort.
An meiner Ansicht muss ich auch nach Lindners Erklärung festhalten.
Man mag das Wahlprotokoll von 1059 interpungieren wie man will —
stets wird man, glaube ich, zum Schluss gelangen: Lindners Deutung ist
unmöglich (vgl. auch die Bemerkung in Hist. Zeitschrift 82, 166). Ich könnte
heute nur das wiederholen, was ich in dieser Zeitschrift 1, 511ff. bemerkt
habe, und begnüge mich daher mit einem Hinweis auf die früheren Aus-
führungen.
Der Wunsch Lindners, dass ein Auseinandergehen der Ansichten nicht
zu persönlicher Feindschaft führen möge, berührt mich überaus sympathisch.
Auch ich bin der Ansicht, dass scharfe Gegensätze hervortreten können
ohne persönliche Verunglimpfung des Gegners, ja beim Fortbestehen
vollster Wertschätzung. Den Kampf selbst wollen wir nicht scheuen, denn
auch in der Wissenschaft bringt oft genug der Kampf neues Leben und
Fortschritt. Gerhard Seeliger.
153
Der Prolog der Lex Salica,
die Entstehung der Lex und die salischen Franken.
Von
Dr. Oskar Dippe.
Der Prolog der Lex Salica hat das Interesse der Forscher
von jeher auf sich gelenkt. Abweichend von dem trockenen Ton
der gleichzeitigen Chronisten und Biographen, reflektiert er die
Stimmung des fränkischen Volkes, das im Vollgefühl seiner Kraft
das römische Wesen verachtete und doch zugleich in richtigem
Verständnis für seine weltgeschichtliche Aufgabe die Früchte der
römischen Kulturwelt sich zu eigen machte. Aber wenngleich er
deshalb schon wiederholt nach verschiedenen Gesichtspunkten hin
geprüft ist, so erscheint doch eine eingehende Untersuchung über
Form und Inhalt, das Verhältnis der einzelnen Abschnitte zu
einander und die Zeit seiner Abfassung angebracht. Zwar ihr
Gewinn für die älteste Geschichte des Textes wird nur ein geringer
und nicht einwandfreier sein. Ergiebiger dürfte die Betrachtung
des Teiles werden, der von der ältesten fränkischen Gesetzgebung
handelt; auch ist, was man bisher noch nicht beachtet hat, der-
selbe Abschnitt für die Frage nach dem Ursprung und dem
Wortsinn des Volksnamens ‚Salier‘ grundlegend. Zunächst müssen
ältere und jüngere Bestandteile der Quelle geschieden werden,
was nur auf Grund einer exegetisch-kritischen Betrachtung ge-
schehen kann. Eine weitere, verhältnismässig breite Erörterung
wird die Bestimmung der Abfassungszeit in Anspruch nehmen.
Die letzten Teile der Untersuchung werden sich dann im wesent-
lichen auf den herausgeschälten älteren Bestandteil stützen.
I.
Abgesehen von drei ganz kurzen Prologen, welche nur die
Namen der sagenhaften Gesetzgeber nennen, bieten die Hand-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 11
154 Oskar Dippe.
schriften einen längeren und einen kürzeren Prolog. Da der
letztere, wie jetzt feststeht!, jünger und aus dem längeren abge-
leitet ist, so hat er für unsere Untersuchung keinen Wert. Der
Wortlaut des längeren ist nach der Ausgabe von Behrend
folgender:
Gens Francorum inclita. auctore Deo condita, fortis in arma,
firma in pacis foedere, profunda in consilio, corpore(a) nobilis.
incolumna candore, forma egregia, audax, velox et aspera, ad catho-
lica fide nuper (so die Hdschr. a. H. Eshkn; dagegen firmiter
3B.Eq.) conversa et inmunis ab kerese, dum adhuc teneretur barbara
(ritu detineretur barbarico Eshkn.) inspirante Deo inquirens scienciae
clavum, juxta morum suorum qualitatem desiderans justitiam, custo-
diens pietatem, dictaverunt Salica lege per proceres ipsius gentis qui
tunc tempore ejusdem aderant rectores, electi de pluribus viris quatuor
his nominibus: Wisogastis, Bodogastis, Saligastis et Widogastis, in
loca nominancium Salchamae, Bodochamae, Widochamae, qui per
tres mallos convenientes, omnes causarum origines sollicite discu-
ciendum tractandis de singulis judicibus decreverunt hoc modo. —
At ubi Deo favente rex Francorum Chlodeveus torrens et pulcher
et primus recepit catholicam baptismi et quod minus in pactum habe-
batur idoneo per proconsulis regis Chlodovechi et Hildeberti et Chlo-
tharii fuit elucidius emendatum. — Vivat qui Francos diligit Christus,
eorum regnum custodiat, rectores eorum lumen suae graciae repleat,
exercitum protegat, fidei munimenta tribuat, pacem, gaudia et felicitatem
tempora dominancium dominus Jesus Christus pietate concedat. Haec
est enim gens quae fortis dum esset et valida, Romanorum jugum
durissimum de suis cervicibus excusserunt pugnandum, atque post
agnitionem baptismi sanctorum martyrum corpora quae Romani igne
cremaverant vel ferro truncaverant vel bestiis lacerandum projecerant,
Franci super eos aurum et lapides praetiosos ornaverunt.
Die falschen Formen und Wendungen sind, wenn wir sie
mit denen in den andern merovingischen Quellen vergleichen, ver-
hältnismässig nicht zahlreich; ob sie auf Rechnung des Verfassers
oder der Abschreiber zu setzen sind, lässt sich nicht erkennen;
vielleicht haben beide Teile das Ihrige dazu beigetragen, anderer-
seits ist es aber auch möglich, dass spätere Abschreiber frühere
1 Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. Il, 1, 121ff.; Brunner, Deutsche
Rechtsgesch. I, 298.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 155
Fehler berichtigt haben. Bei der Deutung, die ich nun folgen
lasse, setze ich die Aenderungen, die sich von selbst ergeben,
stillschweigend voraus.! |
Der Prolog beginnt mit einem begeisterten Hymnus auf die
Franken, unter deren trefflichen Eigenschaften mit besonderem
Nachdruck ihr katholisches Bekenntnis, das frei von aller (aria-
nischen) Ketzerei sei, ihr Streben nach göttlicher Weisheit, ihre
Gerechtigkeits- und Friedensliebe hervorgehoben werden. Im
zweiten Teil folgt die Nachricht von der ersten Aufzeichnung
des salischen Rechtes. Durch die Edlen des Volkes, die damals
den Staat regierten, wurden vier Männer ausgewählt, die an drei
Gerichtstagen zusammenkamen, sorgfältig allen Rechtshändeln auf
den Grund gingen, jeden einzelnen für sich behandelten und ihr
Urteil in dem folgenden Gesetz zusammenfassten. Was die schwer-
fällige Konstruktion anlangt, so fordert das vorausgehende Sub-
jekt gens Francorum ein Prädikat, das nur in dictaverumt lege
Salica liegen kann. Auch am Schlusse wird genau so xar& oúvsow
konstruiert gens — excusserunt. Der allgemeinen Angabe über die
Gesetzesabfassung folgt die Art, wie sie zu stande kam; man
muss deshalb hinter hoc modo interpungieren.? In den folgenden
Worten ist quatuor Subjekt und electi Prädikat, wobei sunt aus-
gelassen ist. Doch kann man auch electi quattuor als Subjekt
und decreverunt hoc modo als das dazu gehörige Prädikat ansehen;
in diesem Falle wird das Subjekt nach der Einschiebung der
Personen und Ortsnamen wegen des grossen Umfanges des Satzes
durch qui noch einmal aufgenommen, dadurch wird freilich das
Satzgefüge mangelhafter als im ersten Falle, aber derartige sprach-
liche Härten hat der Prolog auch sonst. Eine andere als eine
von diesen beiden Auslegungen ist grammatisch unmöglich. Den
Sinn der Worte kann man, falls man ihnen keine Gewalt anthun
will, nicht anders erklären, als es Sickel gethan, wonach die
rectores gentis eine Kommission von vier Männern durch engere
Wahl aus einer grösseren Zahl von Kennern des Traditionsrechtes
bestimmten.
1 Hervorheben möchte ich nur, dass statt discuciendum tractandis de
singulis judicibus zu lesen ist discuciendo tractantes de singulis judiciis;
felicitatem tempora == felicia tempora.
3 So auch Sickel, Freistaat S. 176. Was Waitz II, 1, 128 dagegen ge-
sagt hat, wird durch die oben gegebene Erklärung widerlegt.
= 11°
156 Oskar Dippe.
Der Nachricht über die erste Aufzeichnung des Rechtes folgt
der Bericht über die Aenderungen und Zusätze, die von Chlodovech
nach seinem Uebertritt zum Katholizismus und darauf von seinen
Söhnen Childebert und Chlothachar erlassen sind. Den Beschluss
bildet eine lebhafte Anrufung Christi mit der Bitte, dass er die
Franken und ihre Herrscher in seinen besonderen Schutz nehmen
möge. Diese Bitte ist mit starker Zuversicht auf Erhörung ge-
paart; denn Christus liebt, wie es heisst, sein Volk, weil es die
katholische Kirche und ihre Heiligen vor allen andern Völkern ehrt.
Demnach gliedert sich der Prolog in drei Teile. Der mitt-
lere (II) enthält (II®) die Nachricht von der ersten Aufzeichnung
des Gesetzes und (OI) die von den späteren Abänderungen und
Zusätzen; ihm geht im ersten Teil (I) ein begeistertes Lob auf
die Franken voraus, und es folgt ihm im dritten (III) ein aber-
maliges Lob. Doch ist das letztere keineswegs eine leere Wieder-
holung des ersteren, sondern naturgemäss wird im Schluss der
Schutz Christi für die Franken erfleht und ihr besonderer An-
spruch auf Beschützung durch ihren kirchlichen Eifer begründet.
So ergiebt sich ein organisches Ganzes mit logisch richtiger
Gliederung und Gedankenfolge.
Daher ist die Vermutung, dass Us in der ursprünglichen
Fassung hinter III gestanden habe, durchaus von der Hand zu
weisen. Aber auch die Annahme, dass der Prolog ursprünglich
mit den Worten decreverunt hoc modo endete und später von
zweiter Hand II? und III hinzugefügt seien, ist unzutreffend, weil
I, H und III in der Form, der Sprache übereinstimmen und
deshalb das Ganze von demselben Verfasser herrühren muss. Nicht
nur kehren rühmende Beiwörter wieder!, sondern vor allem ist
den drei Abschnitten die katholisch-orthodoxe Weltanschauung und
die ihr entsprechende kirchliche Ausdrucksweise eigen.” Am besten
hat meines Wissens Kurth über den Charakter des Prologes ge-
urteilt; ich führe seine richtige Beobachtung hier wörtlich an,
1 fortis in arma, audax, velox et aspera in I, gens fortis et valida in II;
incolumna candore, forma egregia in I, rex Chlodoveus torrens et pulcher
in IIb,
? ad catholica fide conversa, inmunis ab herese, inspirante Deo inquirens
scienciae clavum in I, Chlodoveus recepit catholicam baptismi in IIt, lumen
suae graciae repleat, fidei munimenta tribuat, post agnitionem baptismi
sanctorum martyrum corpora ornaverunt in IH.
* Kurth, Histoire poétique des Merovingiens (Paris 1893), S. 122.
D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 157
weil sie die einheitliche Abfassung bestätigt: „L’inspiration franque
est ici incontestable, mais c’est une inspiration chrétienne, et
il suffit d'une lecture fugitive pour reconnaître que l’idée chrétienne
nest pas seulement le vernis couvrant un fonds mythologique
mais l’âme même du morceau, dont elle determine le fond et
dont elle ne pourrait être arrachée. L'oeuvre est lyrique et
non épique, chrétienne et non barbare, personelle et non popu-
laire; le poète auquel il en faut faire l'honneur, c’est le clerc
latin, qui l’a mise par écrit dans le silence de sa cellule.“
Wenn sich nun herausgestellt hat, dass die Ordnung der
Teile ursprünglich und das Ganze einheitlich verfasst ist, so
müssen die Worte decreverunt hoc modo anders, als man bisher
versucht hat, erklärt werden. Denn sie weisen allerdings darauf
hin, dass in einer früheren Fassung die Lex sich unmittelbar an
sie anschloss. Waitz S. 126 mefnte, auf diese Worte sei wegen
der Roheit des Ausdrucks kein Gewicht zu legen; auch wenn
das Folgende gleich daneben stand, könne der Autor mit jenem
hoc modo wohl auf die nachstehende Lex hinweisen. Dem ist zu
entgegnen, dass die Bemerkung richtig ist, wenn man annimmt,
dass der Autor einen Ausdruck, den er anderswo vorfand, wegen
seiner Unbeholfenheit unverändert aufgenommen hat. Dagegen
halte ich es für unwahrscheinlich, da sonst die Gedankenfolge
richtig ist, dass der Ausdruck von ihm selbst stammt. Ich ziehe
daraus den Schluss, dass er II® aus der Einleitung des früheren
Textes unverändert herübergenommen und nur I, II? und II hin-
zugefügt hat. Eine Bestätigung dieses Schlusses finde ich in der
Verschiedenheit der Sprache zwischen jenem und diesen Teilen.
Denn nur Us enthält echt fränkische Wörter, die Namen der
vier Männer mit der Endung -gast und die der Gerichtsstätten
auf -heim (chamae); auch die dunkle, schwerfällige Wendung
sollicite discuciendum tractandis de singulis judicibus weicht von der
Sprache der übrigen Teile ab, die, wenn auch mangelhaft, doch
keineswegs dunkel und im Vergleich mit den übrigen gleich-
zeitigen Rechts- und Geschichtsquellen sogar hervorragend ist;
augenscheinlich haben wir in der Wendung die mühsame Ueber-
setzung eines ursprünglich fränkischen Berichtes vor uns. Frag-
lich ist, ob auch die Worte dictaverunt Salica lege zu dem älteren
Bestandteil gehören. Die Fassung des Prologes spricht dagegen;
danach sieht es so aus, als wenn der Verfasser den Ausdruck als
158 Oskar Dippe.
Prädikat zu dem ersten Teile hinzugefügt habe. Indes beweisend
ist dies keineswegs: die Verschiedenheit des Numerus zwischen
Subjekt und Prädikat (gens Francorum dictaverunt) deutet sogar
darauf hin, dass der ältere Bestandteil wirklich mit dictaverunt
begann und dass der Verfasser des Prologes denselben in freier
Weise mit den von ıhm vorausgeschickten Worten grammatisch
verbunden hat. So erklärt sich die schwerfällige Konstruktion
am besten. Auch sachlich ist es durchaus angemessen, dass die
ältere Einleitung mit jenen Worten anfing: den Ausdruck lex
Salica als Titel des Ganzen muss sie unbedingt enthalten haben,
und dictare hat schon im 5. Jahrhundert den Sinn von „abfassen“.!
Deninach umfasste die ältere Einleitung die Worte:
Dictaverunt lege Salica per proceres gentis (anscheinend folgte
hier Francorum, wofür der Verfasser des Prologes ipsius einge-
schoben hat) qui tunc tempore ejusdem aderant rectores und das
Folgende bis decreverunt hoc modo. Die Konstruktion dieses Satzes
ist klar und richtig: zu dictarerunt Salica lege, das wegen des
Inhalts des Ganzen mit Emphase vorangestellt war, ist electi de
pluribus viris quattuor nebst den folgenden Namen Subjekt; erst
dadurch, dass der zweite Einleiter dem dictaverunt ein neues
Subjekt (Gens Francorum) vorausgeschickt hat, ist die Konstruk-
tion schwierig geworden. |
II.
Es ist bisher noch nicht versucht worden, die Zeit der Ab-
fassung des Prologes genauer zu bestimmen. Man hat sich
darauf beschränkt, ihn der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts
zuzuweisen.” Auf diese Zeit führte vor allem die Erwähnung der
Könige Chlodovech und seiner Söhne? Childebert L und Chlotha-
char I, woraus zu schliessen sei, dass der Verfasser spätere
Könige nicht gekannt habe; sodann Chlodovechs Titel proconsul,
der in späterer Zeit verständnislos gewesen sei; endlich der Um-
stand, dass das Römerjoch und die Befreiung von ihm durch
Chlodovech noch frisch in der Erinnerung lebte, wodurch in der
Darstellung ein scharfer nationaler Gegensatz zwischen Franken
1 Waitz, Das alte Recht d. salisch. Franken S. 71.
* So Kurth 123 fg.
3 Nur diese, nicht andere, die ebenso hiessen, sind gemeint. Vgl.
Schröder, Monatsh. f. d. Gesch. Westd. 6, 479; Dahn, Kön. d. Germ. 7, 2, 36.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d. salischen Franken. 159
und Römern zum Ausdruck komme. Diese Gründe sind durch-
aus stichhaltig, doch lässt sich die Zeit der Entstehung des Pro-
loges noch genauer bestimmen.
Zunächst geht aus seinem Wortlaut mit Sicherheit hervor,
dass er älter ist, als das Edictum Chilperici, welches als Capi-
tulare 5. der Lex Salica beigefügt ist und nach Pardessus’ Ver-
mutung in die Jahre 573—575 fällt, jedenfalls vor 584, dem
Todesjahre Chilperichs, veröffentlicht ist! Dagegen kennt der
Verfasser den vierten Zusatz der Lex Salica (Cap. 4: Pactus pro
tenore pacis domnorum Childeberti et Chlotharii regum, bei Boretius
Cap. I S. 4), denn auf dies Landfriedensgesetz bezieht sich offen-
bar die Nachricht von der Erweiterung der Lex durch Childebert I.
und Chlothachar I., zumal auch die Epiloge ausführlich auf den-
selben Pactus hinweisen.” Boretius hat es unterlassen, die Zeit
der Veröffentlichung des Pactus genau zu bestimmen: er verlegt
ihn ganz allgemein in die Jahre 511—558, d. h. die Regierungs-
zeit Childeberts I. Indes dass er nicht in die früheren Regierungs-
jahre fällt, deuten die Epiloge an, indem sie die Verhandlungen
zwischen Childebert und Chlothachar, auf Grund deren der ge-
meinschaftliche Erlass zu stande kam, lange Zeit nach den letzten
Lebensjahren Chlodovechs stattfinden lassen (post multum tempus).
Da ferner Chlodomer in den Verhandlungen und dem Erlasse über-
haupt nicht erwähnt wird, so ist die Vermutung gerechtfertigt,
dass derselbe damals nicht mehr am Leben war. Schröder? ver-
legt deshalb den Pactus m die erste Zeit nach Chlodomers Tode
(524) und meint, gerade die damals erfolgte gemeinsame Besitz-
ergreifung von Chlodomers Teilreiche sei die Veranlassung zu
der Gesetzesnovelle der Brüder gewesen. Indes auch Theuderich I,
! Schröder in Picks Monatsschr. f. d. G. WD. VI, 482, 491 meint, es
sei um 580 entstanden.
* In der ursprünglichen Form (Wolfenbütteler Hdschr. 1 q) lautet der
Bericht so: Sic vero Childebertus rex post multum autem tempus pertractavit
quid addere debirit. ita a LXXVIII usque ad LXXXIII perinvenit, quod
ibidem digne inposwisse noscuntur, et sic fratri suo Clotario kec seripta
transmisit. Post hec vero Clotarius cum hos titulus a germano suo gratenter
excepit. sic postia cum rignum suum pertractavit, ut quid addere debirit
ibidem, quid amplius dibiat construere, ab LXXXVIII titulus usque ad
LXLHI (Hessels) statwit permanere et sic postia fratri suo rescripta direxit.
Ei ita inter eis convinit, ut (sta ommia sicut anteriore constructa starent.
` Die Franken und ihr Recht S. 40.
160 : Oskar Dippe.
der älteste und mächtigste Sohn Chlodovechs, und nach Theuderichs
Tode sein Sohn Theudebert I. und dessen Sohn Theudebald be-
herrschten an der Mosel und Maas Gebiete, die zu dem Geltungs-
bereich des salischen Rechtes gehörten. Auch gab es damals ausser
dem salischen noch kein anderes fränkisches Rechtsbuch, so dass
auch in den deutschen Gebieten Theuderichs das salische den ein-
zigen schriftlichen Anhalt im Rechtsleben bot.! Eine Umgehung
Theuderichs oder Theudebalds bei einer Ergänzung der Lex war des-
halb wohl nicht angängig; und wenn, was durchaus wahrscheinlich
ist, diese ostfränkischen Könige nicht in so engem Verhältnis zu
Childebert und Chlothachar standen, wie die letzteren zeitweilig
unter sich, so fiel diese Schwierigkeit durch den Tod Theude-
balds (555) fort. Es war dies seit Chlodovechs Tode das
wichtigste innerpolitische Ereignis. Denn zum ersten Mal seit
jener Zeit war nicht nur die ideelle, sondern auch die that-
sächliche Einigung des Reiches ihrer Vollendung näher gerückt.
Theudebalds grosses Teilreich fiel an Chlothachar, während der
alte und kinderlose Childebert freiwillig aus Freundschaft gegen
Chlothachar auf seinen Anteil an der Erbschaft verzichtete.
Wenigstens zwei Jahre bestand das freundschaftliche Verhältnis
der Brüder, und diese Zeit war für Childebert die günstigste
Gelegenheit, um das Landfriedensgesetz, das ihm am Herzen lag,
durchzusetzen. Vor 555 dürfte demnach der Pactus schwerlich
veröffentlicht sein. Gestützt wird dies Ergebnis durch die gleich-
zeitige kirchenpolitische Thätigkeit Childeberts. Das Alter hatte
diesen Sohn Chlodovechs etwas gemässigt: seine früheren Un-
thaten suchte er durch Förderung der katholischen Kirche und
ihrer Kulturarbeit wieder gut zu machen; die Geistlichkeit be-
deckte daher seine Laster mit dem Mantel der Liebe und rühmte
ihn als fromm, milde und gerecht. Im Jahre 554? erliess er
eine Verfügung, wodurch er die Grundbesitzer mit Strafe be-
1 Die Ende des 6. Jahrh. entstandene Lex Ribuaria ist nur eine Um-
arbeitung der Lex Salica. Brunner I, 306. Insofern liegt ein Fünkchen
Wahrheit in Mayers Bemerkung (Z. Entsteh. d. L. Rib. 19), dass erst die
Lex Rib. den Unterschied zwischen Saliern und Ribuariern wachgerufen
habe.
* In dies Jahr verlegen seit Sirmond fast alle Herausgeber das Prae-
ceptum Childeberti (Cap. I, 2); nur Boretius lässt die Frage offen. Hauck,
Kirchengesch. Deutschl. (2. Aufl.) I, 122 folgt ebenfalls Sirmond. Ich kenne
Sirmonds Gründe nicht, muss mich also auf Hauck verlassen.
D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 161
drohte, welche Götzenbilder von ihrem Grund und Boden nicht
entfernten, und die Unterdrückung heidnischer Gelage, Gesänge
und Tänze gebot. Wir erkennen somit in dem Landfriedens-
gesetz nur das Glied einer Kette von Massregeln, die Childebert
in seinen letzten Lebensjahren zur Hebung der rohen Sitten
seines Volkes ergriff. Das oben erwähnte post multum tempus
des Epilogs dient auch zur Bestätigung des gefundenen Zeit-
punktes, da diese Worte ebenfalls auf eine Handlung aus den
späteren Regierungsjahren Childeberts hinweisen.
Der Prolog setzt nun nicht nur den Pactus voraus, sondern
er steht auch im engsten Zusammenhang mit dessen Veröffent-
liehung. Dies ergeben mancherlei bisher noch nicht beachtete
Andeutungen, deren volles Verständnis erst erreicht wird, wenn
man sie auf die erwähnte innerpolitische Thätigkeit Childeberts
bezieht. Der Titel des Landfriedensgesetzes lautet: Pactus pro
tenore pacis, und am Schluss heisst es c. 18: quae in Dei nomine
pro pacis tenore constituimus, in perpetuum volumus custodire: daran
erinnert sprachlich in II? des Prologes die Wendung quod
minus in pactum habebatur idoneo, und sachlich das den Franken
erteilte Lob der Weisheit, Gerechtigkeits- und Friedensliebe.!
Zur Zeit Chlodovechs wäre dies Lob auffällig gewesen, bei Ver-
öffentlichung des Pactus aber war es erklärlich, da dieser ja
lediglich die Herstellung friedlicher Rechtszustände und gerechte
Verfolgung der Verbrecher bezweckte? Noch deutlicher sind die
Hinweise auf den kirchlichen Erlass Childeberts Namentlich
die Worte Gens Francorum ad catholica fide nuper conversa
et inmunis ab herese, dum adhuc teneretur barbara weisen darauf
zurück. Bisher hat man sie allgemein auf die Taufe Chlodovechs
bezogen. Allein dagegen spricht zunächst der Umstand, dass
damals keineswegs das Volk der Franken katholisch wurde, viel-
mehr noch lange Christentum und Heidentum friedlich neben
einander bestanden, letzteres sogar in überwiegender Weise°: erst
| firme in pacis foedere, sodann inspirante Deo inquirens scienciae
clavum, juxta morum suorum qualitatem desiderans justitiam, custodiens
Pietatem.
"net: ut, quia multorum insaniae convaluerunt, malis pro inmani-
tate scelerum digna reddantur.
? Hauck I, 121. Sehr treffend beurteilt er S. 122 die kirchliche Ver-
fügung Childeberts: „Die Konstitution war ein tiefer Eingriff in die per-
162 Oskar Dippe.
durch Childeberts Erlass wurde den heidnischen Gebräuchen ge-
steuert, und eben dies Verbot rühmt der Prolog (barbara =
„heidnische Gebräuche“, wie die Lesart ritu detineretur barbarico
in kn beweist). Dass erst seit kurzem dem Unwesen entgegen-
gearbeitet werde, besagen insbesondere die Worte nuper und
adhuc. Statt nuper findet sich allerdings auch die Lesart firmiter,
aber auch die Befestigung des katholischen Glaubens konnte
nicht als Chlodovechs That, wohl aber als die Childeberts ge-
priesen werden und ist wirklich von gleichzeitigen Schriftstellern
gepriesen worden; es klingt wie ein Commentar des Prologs,
wenn Fortunat, Carm. U, 10 v. 21 Childebert mit Melchisedek
vergleicht:
Melchisedech noster, merito rex atque sacerdos
Conplerit laicus religionis opus.
Ueberdies wird die Taufe Chlodovechs in II° noch besonders
erwähnt, und da heisst es bezeichnend im Gegensatz zu der
am Anfang hervorgehobenen Befestigung des Christentums:
primus recepit catholicam baptismi; eine leere Wiederholung des
selben Ereignisses dürfen wir dem Verfasser nicht zutrauen. Ein
dritter, deutlicher Hinweis auf Childeberts Kirchenpolitik findet
sich im Schluss, wo es heisst, die Franken hätten die Gebeine
der Märtyrer mit kostbarem Gestein geschmückt!; denn gerade
dies rühmt Gregor III, 10 von Childebert: Nam sexaginta calices,
quindecim palenas, viginti evangeliorum capsas detulit, omnia ex
auro puro ac gemmis pretiosis ornata. Ked non est passus ea
confringi. Cuncta enim eclesiis et basilicis sanctorum dispen-
savit et tradidit.
Nach allem liegt der Schluss nahe, dass die Erweiterung der
Lex und die Abfassung des Prologes zeitlich zusammenfallen,
m. a. W.: die Veröffentlichung des Pactus führte zu einer neuen
Ausgabe der Lex, und diese zur Erweiterung der alten, schlichten
Eingangsworte zu einem voller und feierlicher klingenden Prolog.
Sein Verfasser war jedenfalls derselbe Sprach- und Schriftkundige,
sönliche Freiheit des Einzelnen“, sie bezeichnet ‚das Ende der Religions-
freiheit, die seit Chlodovech geherrscht hatte“.
1 Schröder hat dies nach Waitz’ Angabe auf die St. Gereonskirche in
Köln bezogen; warum, ist mir unbekannt. Die „Verfolgung“ der Märtyrer
durch die Römer erinnert nach Wattenbach an die Ausmalung der Un-
thaten habsburgischer Vögte in der Schweiz.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 163
den sein König mit der Redaktion der Lex beauftragt hatte.
Da auch der Epilog nur die Geschichte der Lex bis zum Pactus
und gerade des letzteren Entstehung ausführlich berichtet, so
liegt die Vermutung nahe, dass auch er! damals entstanden ist
und von demselben Verfasser herrührt. Allerdings ist er in
einem ganz andern Ton geschrieben und seine Sprache noch ver-
derbter: indes man weiss nicht, ob die Barbarei seinem Verfasser
oder den Abschreibern beizumessen ist; die Verschiedenheit des
Tones aber liegt in der Natur der Sache. Der Epilog bezweckt
nur eine trockene Inhaltsangabe, daher finde ich es ganz sach-
gemäss, dass der genauere Bericht über Childeberts und Chlothachars
Aenderungen erst in ihm folgt; der Prolog dagegen macht Stim-
mung für das fränkische Volk, und so hat denn auch nur dort
der Verfasser seinen persönlichen Gefühlen Ausdruck verliehen.
Ob er das impulsiv oder auf Befehl gethan hat, lässt sich nicht
entscheiden und ist auch ganz nebensächlich.
Die Abfassungszeit lässt sich meines Erachtens noch ge-
nauer bestimmen. 554 ist die kirchliche Verordnung erlassen,
555 starb Theudebald, 558 Childebert. Die Ergänzung der Lex
ist entschieden noch vor des letzteren Tode erfolgt, da er ja der
Urheber und die Seele der ganzen Gesetzgebung war, während
Chlothachar sich zu der kirchlichen Bewegung gleichgültig ver-
hielt? und nach dem ausdrücklichen Zeugnis des Epilogs erst
auf Childeberts Anregung den Pactus förderte. Das freund-
sehaftliche Verhältnis zwischen den beiden Fürsten hat nur bis
556 gedauert, denn 557 empörte sich Chlothachars Sohn Chramn
und schloss ein Bündnis mit Childebert gegen seinen Vater.
Childebert wiegelte infolgedessen die Sachsen gegen Chlothachar
auf. Demnach ist die Lex 555 oder 556 auf Childeberts Veran-
lassung erweitert und dabei mit dem Prolog (und dem Epilog)
versehen worden. Hiermit lassen sich auch die andern chrono-
logischen Andeutungen vereinigen, der nationale Gegensatz gegen
die Römer und Chlodovechs Titel proconsul. Zu Gregors Zeit war der
Stammesgegensatz schon verwischt, mit dem Hass waren zugleich
Furcht und Ehrfurcht vor dem römischen Reich mit seiner
Hierarchie erblichen, daher würde zu seiner Zeit der Titel pro-
1 d. h. in seiner ältesten Gestalt (Wolfenbütteler Hdschr. I bei Behrend).
? Hauck I, 123. |
164 Oskar Dippe.
consul nicht mehr verständlich gewesen sein: dagegen müssen
Hass und Ehrfurcht in der Mitte des 6. Jahrh. noch in der
Volksseele lebendig gewesen sein, zumal Chlodovech erst 508
Konsul geworden war.
Im Vorstehenden ist zugleich die Autwort auf die Frage
nach der Herkunft und der Persönlichkeit des Verfassers, soweit
sie sich überhaupt feststellen lässt, enthalten. Er war ein Neu-
strier aus der Umgebung Childeberts, der in Paris residierte.
Die Betonung der streng katholischen Richtung gegenüber den
häretischen Sekten, ferner die Vertrautheit mit der Kirchen-
sprache kennzeichnen ihn als Geistlichen; vielleicht gehörte er
der höheren Geistlichkeit an, denn gern verkehrte Childebert
mit den Bischöfen! und die ganze Richtung der Verfassers er-
innert an die des Bischofs Gregor von Tours. Aber im Gegen-
satz zu diesem war er jedenfalls ein Vollblutfranke, denn nur
ein solcher war zu dem Hymnus über den fränkischen Stamm
und seine Vorzüge vor den Römern fähig. Dass er die
fränkische Sprache verstand, folgt aus der richtigen Wiedergabe
der fränkischen Namen und vielleicht auch aus Chlodovechs Bei-
wort torrens et pulcher.” Bethmann-Hollweg hat sich durch dieses
und ähnliche poetische Merkmale verleiten lassen, in einzelnen
Abschnitten Bestandteile eines alten Liedes zu vermuten; ja er
glaubte sogar den Rhythmus der alten Verse entdeckt zu haben.
Schon Waitz und Kurth haben sich gegen seine Ansicht gewandt.
Ein gewisser Rhythmus ist allerdings in der Sprache hier und
da unverkennbar: aber einmal tritt er nicht überall hervor, und
dann ist es derselbe, der in der gereimten Prosa zahlreicher
mittelalterlicher Quellen wiederkehrt. Insbesondere möchte ich
auf die 727 geschriebene Einleitung zur Frankenchronik (Liber
historiae Francorum M. G. SS. Merov. II, 215) aufmerksam machen,
mit der sich unser Prolog schon deshalb vergleichen lässt, weil
nn mme
t Z. B. stand er mit dem Bischof Sacerdos von Lyon in einem intimen
Verhältnis. Greg. Vit. patr. c. 3. Vgl. auch Hauck I, 122.
* Vgl. torrens pulchritudinis bei Lenormant, Bibliothèque de l'Ecole
des Chartres I, 1, 321. Aehnlich Vit. Eligii auct. Audoeno I, 14: rex
Dagobertus torrens, pulcher et inclytus. Ich vermute in dem Ausdruck eine
romanische Uebersetzung eines fränkischen. Jedenfalls erscheint in allen
diesen Fällen die lateinische Vulgärsprache durch fränkische Dichtungen
beeinflusst.
D Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 165
beide Verfasser einen ähnlichen Zweck verfolgten, nämlich eine
passende Einleitung ihren das fränkische Leben betreffenden
Werken vorauszuschicken. Auch dort lassen sich die Worte
öfters in Verse mit gleichem oder ähnlichem Rhythmus zusammen-
stellen, trotzdem aber stammen sie, wie ich an anderer Stelle!
begründet habe, nicht aus einem historischen Liede.
Was den Prolog noch besonders interessant macht, das ist
die altgermanische Weltanschauung, die in ihr zum Ausdruck
kommt; das Christentum erscheint darin noch völlig in einseitig
nationalem Gesichtswinkel: ähnlich wie im altsächsischen Heliand
wird Christus als fränkischer Nationalgott betrachtet (Vivat, qui
Francos diligit Christus).?
HI
Der oben herausgeschälte, ältere Teil des Prologes (IF)
bildete vermutlich die Einleitung des ältesten lateinischen Textes.
An sich hätte ja der zweite Einleiter die Nachricht auch aus
mündlicher Ueberlieferung schöpfen können: doch dagegen
sprechen die Worte decreverunt hoc modo, die es zugleich wahr-
scheinlich machen, dafs er II° nicht erst selbst ins Lateinische
übertragen, sondern die Worte so, wie er sie überliefert, vor-
gefunden hat.
Wann ist nun der älteste amtliche Text entstanden? Der
Epilog nennt klar und deutlich Chlodovech als den Urheber
(Primus rex Francorum statuit a primo titulum usque LXII
disposuit judicare) und dies Zeugnis ist durchaus unanfechtbar.
Nur darüber ist man sich nicht einig, ob der Text am Anfang
oder gegen Ende seiner Regierungszeit entstanden ist. Sicher
ist, dass er vor der Reichsgründung (486) nicht zustande ge-
kommen sein kann.” Brunner I, 298 verlegt die durch allerlei
spätere Zusätze verdeckte Urform in die letzte Regierungszeit
Chlodovechs. Auch nach der Ansicht Seeligers ist die letzte
amtliche Redaktion, d. h. der allen Handschriften gemeinsame
Grundstock der Lex in den letzten Regierungsjahren Chlodovechs
entstanden, aber auch der viel besprochene Titel 47, den er nicht
1 Die fränkischen Trojanersagen (Wandsbeck 1896), S. 16 ff.
? Hauck I, 176; (1. Aufl.) S. 160.
$ Brunner I, 300 ff.
* Seeliger, Histor. Vierteljahrschr. I, 17.
166 Oskar Dippe.
mit Brunner für eine spätere Novelle hält. Und zwar habe der
Prolog (II) die zwiefache und zeitlich gesonderte Wirksamkeit
Chlodovechs, die allgemeine Revision und die später erfolgte
Ergänzung durch Zusätze, in einer kurzen Meldung zusammen-
gefasst. Dadurch wird dem Einleiter ein unklarer Ausdruck zu-
geschoben, zumal mit demselben zugleich die Thätigkeit Childe-
berts und Chlothachars bezeichnet wird, die nach Seeligers Meinung
nicht in einer Revision, sondern nur in einer Ergänzung bestand.
/weifellos ist dem Autor eine solche Unklarheit zuzutrauen, und
es spricht für Seeligers Ansicht, dass in II® nur die älteste, vor
Chlodovech erfolgte Gesetzgebung erwähnt ist. Aber einen
zwingenden Beweis vermag ich darin nicht zu erblicken, auch
halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass nach der spät
angesetzten (507 oder später) amtlichen Redaktion schon in den
nächsten drei Jahren die erste Ergänzung erfolgt sei. Nimmt
man mit mir an, dass Us die Einleitung des ältesten lateinischen
Textes bildete, so ist man nicht genötigt in den Worten von I”
die Zusammenfassung einer zwiefachen Wirksamkeit Chlodovechs
zu erblicken, sie beziehen sich dann nur auf die Zusätze, die er
nach seiner Taufe als Konsul veröffentlicht hat, und auf die seiner
beiden Söhne. Dann muss der älteste Text in die Zeit vor
Chlodovechs Uebertritt (wie Schröder früher meinte) verlegt
werden. Unklar bleibt allerdings auch in diesem Falle die Aus-
drucksweise in II”. Es erregt Bedenken, dass die beiden, mindestens
10 Jahre auseinander liegenden Ereignisse, die Taufe und die
Erlangung der Consulwürde, zusammengefasst werden, auch ıst
es unbestimmt, ob mit dem fuit elucidius emendatum nur Er-
gänzungen oder auch eine oder mehrere Revisionen des alten
Textes gemeint sind. Die Worte gestatten uns ebenso wenig
wie der Zustand der Lex selbst, diese Frage zu entscheiden.
Nach allem scheint es, dass, wenn überhaupt eine Revision nach
Chlodovech noch stattgefunden haben sollte, diese nur bei Ge-
legenheit der Veröffentlichung des Pactus und der Erweiterung
des Prologes erfolgt und dabei der alte Text nur wenig verändert
ist. Sehr richtig bemerkt Seeliger, dass als gemeinsame Grond.
lage das angesehen werden müsse, was alle Handschriften ent-
halten und in derselben Einordnung vorbringen. Nur glaube ich,
dass damit die Möglichkeit einer amtlichen Neuredaktion unter
Childebert nicht angefochten wird, da das Alter der Handschriften
am
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 167
uns gestattet, jene Grundlage ebensogut auf die Zeit Childeberts
zurückzuführen wie auf die Chlodovechs.!
Wenn nun auch bei der ersten Codifizierung die Nachricht
von der Abfassung durch die Viererkommission dem Texte als
kurze Einleitung vorausgeschickt wurde, so kann sie doch auf
keinen Fall als gleichzeitige Quelle über das Zustandekommen
des Textes betrachtet werden. Die Aufzeichnung ist doch im
Grunde ein Werk Chlodovechs. Da nun US weder ihn noch
sonst einen Merowinger erwähnt, ja überhaupt keine treibende
Persönlichkeit namhaft macht, so liegt darin der beste Beweis
dafür, dass die Nachricht damals einer alten, mündlichen Ueber-
lieferung entnommen ist. Bestätigt wird ihr sagenhafter Charakter
zunächst durch den Parallelismus der Personen- und Ortsnamen
(Saligast, Salchamae; Bodogast, Bodochamae; Widogast, Wido-
chamae) und durch die Wiederkehr der beiden Suffixe, die schon
Kurt S. 125ff. durch zahlreiche Analogien aus der Sagengeschichte
germanischer und keltischer Völker als Kennzeichen dichterischer
Herkunft erwiesen hat. Die Namen der Familienglieder pflegte
man durch das phonetische Band zu verknüpfen; die Volkspoesie
ahmte dies nach und schuf anklingende Namen, wie Hildebrand
und Hadubrand; wenn nun die Ueberlieferung jene Männer mit
demselben Namen-Suffix nicht als Verwandte bezeichnet, so be-
weist sie selbst ihren sagenhaften Charakter.
Auch die Etymologie der Namen, soweit sie erkennbar ist,
bestätigt dem poetischen Ursprung der Nachricht. Die Deutung
ist allerdings schwierig. Man hat versucht, die genannten Orte
geographisch zu bestimmen?; indes das ist eine eitle Mühe, und
1 Wenn, wie ich glaube, den Worten per proconsulis regis zu trauen
ist, 80 gehören Chlodovechs Zusätze seinen letzten drei Regierungsjahren
an. Die Consulwürde hat dazu beigetragen die völlige Gleichstellung
zwischen Franken und Romanen herbeizuführen und vielleicht darauf be-
zügliche Ergänzungen der Lex veranlasst. Seit Chlodovechs Söhnen er-
scheinen die Römer als wehrpflichtig. Die jüngeren Texte und ein Zusatz
des Cod. 2 tragen der Anwesenheit von Römern im Heere durch Aenderung
des Textes Rechnung.
? Wiese bei Alost, Bodeghem bei Brüssel, Zelehem bei Diest, Winder
bei Tirlemont. Wauters, Histoire des environs de Bruxelles I, 208. Oder
gar Seelhem, Boyenhoven (Brabant), Wintershoven (Limburg). Natürlich
finden sich anklingende Namen, denn sowohl die geographischen wie die
poetischen entstammen der schaffenden Phantasie des Volkes. Die Aehn-
168 Oskar Dippe.
wenn auch einzelne belgische Ortsnamen mit jenen eine gewisse
Aehnlichkeit haben, so ist die doch rein zufällig und bestätigt
nur, dass die Dichtung ächt fränkisch ist. Auch der Verfasser
des kürzeren Prologes verband damit nur eine phantastische Vor-
stellung, da er die Orte ganz willkürlich auf das rechte Rhein-
ufer verlegt (ultra Rhenum). Was die Deutung der Namen
anlangt, so hat Kern! trotz seiner sonstigen Willkür den richtigen
Weg beschritten. Wisogast ist doch wohl zweifellos „Wiesen-
mann“ (ahd. wisa, mhd. wise); Widogast wahrscheinlich „Holz-
mann“, mag man nun als Wurzel ahd. wida „Weide“ oder ahd.
witu, ags. vudu „Holz“ annehmen. Im ersteren Falle steht wida
als pars pro toto für „Holz“ und ist wegen der Assonanz mit
wisa ausgewählt. Ueberhaupt bestehen die vier Namen aus zwei
Paaren, Wisogast und Widogast einerseits und Bodegast und
Salegast anderseits. Bodegast gehört wahrscheinlich zu ahd. buoda,
dän. bod (engl. booth Marktbude), altisländ. búð, dem die weit-
verzweigte Wurzel bu (idg. bhu) in „bauen“ zu Grunde liegt’,
und heisst dann entweder Acker- oder Feldmann oder Bude-
mann, Bauer. Der Arogast, der sich an Stelle des Bodegast
im kürzeren Prolog findet, steht in einer sehr alten Handschrift
neben Bodegast, anscheinend als synonyme Glosse. Kern übersetzt
es ebenfalls mit „Ackermann“, allerdings mit willkürlicher Aenderung
in Arvogast. Es bleibt also blos noch Salegast zu erklären. Da
die andern Namen ächt germanisch sind, so muss es auch dieser
sein; auf die keltische Wurzel sal, saile „Salz“ kann er deshalb
nicht zurückgeführt werden. Nicht nur die innere Logik, sondern
auch die etymologische Hinsicht nötig uns anzuknüpfen an sal
domus.’ Salegast heisst demnach wörtlich „Hausmann“, „Wirt“
lichkeit verführt oft zu den sonderbarsten Erklärungen; z. B. suchen einige
die Orte an der Saale und Bode!
! Die Glossen der lex salica u. d Sprache d. sal. Franken (Haag 1869)
S. 184. Kern giebt nur die Deutung ohne Begründung. Im einzelnen
weiche ich von ihm ab, zumal er dem kürzeren Prolog folgt.
* Zur Sippe Bud rechnet Foerstemann, Ortsnamen 311 unter andern die
fränkischen Orte Budberge (Hohenbodberg bei Düsseldorf), Bodegraven am
alten Rhein zwischen Leyden und Utrecht, Bodriki (Buderich bei Werl
westlich von Soest) Buderich am Rhein, auch Bodbardum (Boppard).
® ahd. sal, dazu got saljan „Herberge finden“. Urverwandt damit ist
altslov. selitva Wohnung, selo Hof, Dorf; lat. solum, Boden, Grund, vgl.
Lex Alam. LXXXIII, 1. domus vel sala. Das von dort aus bewirtschaftete
D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 169
Kern erklärt „Hofmann“, doch ist die Deutung nicht ganz klar,
da auch Bodegast einen ähnlichen Sinn hat. Der äussere und
innere Zusammenhang von Wisogast und Widogast veranlasst
mich, auch in dem andern Paar eine Sinnverwandtschaft zu ver-
muten. Sie findet sich leicht, wenn man bedenkt, dass sala im
ganzen Mittelalter die Bedeutung von Herrenhaus, Herrenhof
hat!, woran noch jetzt das Wort „Saal“ erinnert: danach könnten
Sala und Buoda das grosse und das kleine Gewese, d. h. die
beiden Arten des Bauerngutes, bedeuten; in diesem Falle ist
Salegast der Grossbauer und Bodegast der Kleinbauer. Indes das
muss dahingestellt bleiben. Soviel aber scheint nach dem Ge-
sagten sicher, dass die vier Personennamen eine symbolische Be-
deutung haben und die so benannten Männer nur als typische
Vertreter der verschiedenen Arten des bäuerlichen Be-
sitzes, von Haus und Hof (letzterer schliesst das Wichtigste,
das Ackerland ein) Wiese und Gehölz zu betrachten sind.
Gegen die Symbolik hat sich Waitz II, 1, 120 prinzipiell erklärt,
ohne sie zu widerlegen. Kerns? Auffassung, wonach die vier
Männer „representatives of the different classes of the people“
sind, weicht von der meinigen doch erheblich ab, da ich nicht
an eine Vertretung von Volksklassen, sondern von den verschiedenen
Erscheinungsformen des bäuerlichen Lebens denke.
Die Zahl der vier? Männer und der drei Orte ist wohl
nicht zufällig. Ausser der vier ist auch die drei eine heilige
Land heisst terra salica, selland, die Hufe hoba salica, curtis salica, selihova.
Haussuchung salisuochan, s. Brunner 496.
1 Früher wurde auch das ganze Gebäude, in welchem sich ein Saal
befand, der Saal oder die Saal genannt, wie in Unter-Navarra die adligen
Sitze und Häuser noch jetzt sala heissen. Schon im Altsächsischen ist seli
ein nur aus einem grossen Saal bestehendes Gebäude, ags. sele, salor, sael
Halle, Palast. Im Deutschen gewöhnlich salihus, selihus (Schmeller 3, 320)
als Name von königlichen und fürstlichen Palästen. Auch Kirchen heissen
zuweilen sal.
2 Hessels Lex Sal. S. 562.
® Die vier Männer, welche nach dem meist als Prolog zur Lex Bajuw.
überlieferten Aufsatz de legibus König Dagobert mit .einer Revision der
Volksrechte beauftragte, beweisen nichts. Denn die Nachricht ist nichts
als eine freie Nachbildung von dem Prolog der Lex Sal. Die vier viri
illustres Claudius, Chadoind, Magnus, Agilulf bilden offenbar nur das
Seitenstück zu den viri sapientes unseres Prologs. Brunner I, 288f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 12
170 Oskar Dippe.
Grundzahl!, und vielleicht hat später Karl d. Gr. die echten
Dinge gerade auf drei beschränkt, weil die drei eine alte sakrale
Bedeutung hatte.
Wenn das auch unsicher ist, so muss doch nach allem der
rein poetische Charakter der Ueberlieferung als feststehend be-
trachtet werden.
Die ächte Sage drückt immer eine Idee aus. Die hier zu
Grunde liegende ist unschwer zu erkennen: Die Sage berichtet
uns, dass die Franken (d. h. der sogenannte salische Zweig), als
sie das unstäte Abenteurerleben aufgaben und ein ansässiges
Bauernvolk wurden, ihre Rechtsgewohnheiten aufgezeichnet
haben. Dies ist zugleich ein Fingerzeig für die Feststellung der
Zeit ihres Entstehens. Wenn nämlich nicht nur die Lex selbst‘,
sondern schon die alte Ueberlieferung von der ersten Aufzeichnung
derselben eine fest angesiedelte Bevölkerung und ein rein bäuer-
liches Leben voraussetzt, so kann sie erst entstanden sein,
nachdem die salischen Franken die belgischen Landschaften
Hesbaye, Campine, Brabant und Flandern in dauernden Besitz
genommen hatten. Zwei weitere, bisher noch nicht beachtete
Merkmale der Tradition sind von Bedeutung. Die Sage kannte
weder die altgermanischen Völkerschaften, aus deren Vereinigung
der salische Zweig hervorgegangen, Bataver, Canninefaten und
Cugernen?, noch eine Sonderbenennung des erwähnten Zweiges,
also auch nicht die Namen Salier oder salische Franken, sondern
nur den allgemeinen Stammesnamen „Franken“. Denn wäre ein
spezieller Name in ihr vorgekommen, so hätte der zweite Ein-
leiter ihn sicher in den Prolog herübergenommen. Ebenso wichtig
ist, dass sie noch nicht das Stammeskönigtum voraussetzt; andern-
falls würde sie nach epischer Regel die Volksgesetzgebung als
eine Wirkung der persönlichen Königsgewalt oder wenigstens als
beeinflusst durch bestimmte Lieblingshelden hinstellen. Schon
die ältesten Merowinger, namentlich Chlojo und Childerich‘,
! Brinton, The origin of Sacred Numbers. American Anthrop. I,
S. 168 ff.
3 Waitz II, 1, 90 ff.; Schröder, die Franken u. ihr Recht, 37. Auffallend
ist besonders die Nichtberücksichtigung des Meeres und dass keine Spur
von Erinnerung an das alte Seeräuberleben zu finden ist.
* Schröder, d. Herkunft d. Franken. Hist. Ztschr. VII (1880) S. 84.
" Ueber die Volkserzählungen von Chlojo s. Kurth, 133 ff.; über Childerich
D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d Lex u d salischen Franken. 171
haben bei ihren Lebzeiten oder bald nach ihrem Tode den
herrschenden Mittelpunkt aller Stammesüberlieferungen gebildet,
und schon früh hat das Nationalbewusstsein der Franken in der
Merowingischen Stammsage! seinen Brennpunkt und seinen idealen
Ausdruck erhalten. Wenn also in der Rechtssage weder das
Merowingergeschlecht noch überhaupt ein Herrschergeschlecht,
ja nicht einmal eine Herrscherpersönlichkeit erwähnt wird, so
muss man daraus den Schluss ziehen, dass, als die Sage entstand,
eine Geschlechtsherrschaft sich noch nicht gebildet hatte.
Diese drei chronologischen Merkmale nötigen uns die Ent-
stehung der Sage in die zweite Hälfte des 4. oder spätestens in
die ersten Jahrzehnte des 5. Jahrhunderts zu verlegen. Denn
erst seit der Mitte des 4. Jahrhunderts (358), seitdem Kaiser
Julian den vom jenseitigen Ufer des Rheins her vordringenden
fränkischen Völkerschaften die belgischen Landschaften überweisen
musste?, verschwinden die alten Völkerschaftsnamen und statt
ihrer erscheint in gleichzeitigen römischen und griechischen
Quellen der Bundesname „salische Franken“ und in den heimischen
Stammeserzählungen der noch allgemeinere „Franken“. Damit
begann zugleich ihr sesshaftes, bäuerliches Leben. Der terminus
post quem für den Ursprung der Sage ist also 358. Der ter-
minus ante quem ist 432, in welchem Jahre Chlojo seine Herr-
schaft über den Kohlenwald nach Süden hin ausdehnte. Chlojo
ist der älteste bekannte Merowinger; vor ihm ist, was man auch
darüber vermutet hat, eine Geschlechtsherrschaft nicht nachweis-
bar. Die Art, wie Gregor über die Entstehung des fränkischen
Königtums in Verbindung mit den ältesten Stammesüberlieferungen
der Franken spricht, macht es im höchsten Grade unwahrscheinlich,
dass lange vor Chlojo ein einheitliches Königtum bestanden hat,
vielmehr haben wir um 400 als Vorstufe zu jenem ein Gau-
königtum (bei Gregor duces oder regales) anzunehmen, das bei
den kriegerischen Eroberungen im 4. Jahrhundert aus dem alten
Gaufürstentum sich herausgebildet haben muss. Gaukönige,
d. h. Könige der einzelnen, im salischen Zweige aufgegangenen,
vgl. meinen Aufsatz: „Die ältere und die jüngere Stammessage der Salier“
in der Zeitschr. f. d. geschicht Unterricht I (1897) S. 181 ff.
1 Müllenhoff, d. Merow. Stammsage, in Haupts Zeitschr. f. d. deutsche
Altert. VI, 430f.; Kurth, 147 ff.
? Ammian. Marcell. XVII, 8; Juliani ep. ad Athen. 280 (Spanheim).
12°
172 Oskar Dippe.
Völkerschaften, sind es, die in unserer Sage umständlich als
proceres ipsius gentis, qui tunc tempore ejusdem aderant rectores
bezeichnet werden! Auch die Stammessage (bei Greg. II, 9)
überliefert, nach Eroberung des Tungrergaues? hätten die (salischen)
Franken gelockte Könige in den einzelnen Gauen (juxta pagos
vel civitates) oder Völkerschaften über sich gesetzt. Wenn sie
weiter berichtet, „aus der ersten und sozusagen adligeren Familie“
(de prima et ut ita dicam nobiliori familia), so folgt daraus noch
nicht, dass damals bereits die Königswürde ein Vorrecht der
Merowinger war; von den Merowingern ist dort überhaupt nicht
die Rede, und wenn statt mehrerer königlicher Familien nur eine
genannt wird, so kann diese auch im weiteren Sinne „königliche
Sippe“ bedeuten, die mehrere verwandte und durch Heiraten ver-
schwägerte Familien umfasste Die Erinnerung an das Gav-
königtum ist noch in der Lex selbst lebendig, denn es unterliegt
jetzt keinem Zweifel mehr, dass der Thunginus der Lex nicht
mit dem späteren königlichen Centenar identisch ist, sondern der
alte Gaufürst?, der wie gesagt vor dem Auftreten der Merowinger
durch das Mittelglied der Herzogswürde zu der eines Gaukönigs
gestiegen war. Die Entwicklung des Gaukönigtums zur Herr
schaft eines königlichen Geschlechtes wird sich nicht allzu schnell
vollzogen haben, und so ist denn wahrscheinlich unsere Rechts-
sage bereits in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts
entstanden.
Hat sie nun einen geschichtlichen Hintergrund? d h. ist
wirklich lange vor Chlodovech schon im 4. Jahrhundert nach
Besitzergreifung der belgischen Landschaften eine Aufzeichnung
1 Sickels und Brunners Auffassung, die rectores seien die vor Chlodo-
vech regierenden „Kleinkönige“, ist nicht klar. Dass an Merowinger nicht
gedacht werden kann, geht, hoffe ich, aus dem Obigen zur Genüge hervor.
Nicht ganz zutreffend ist es, wenn Waitz die Hundertschaftsvorsteber, be-
ziehungsw. d. Volksvorsteher des Freistaates in ihnen sah. In der kriege-
rischen Zeit der Eroberung muss sich bereits daraus ein auf Heerführer-
gewalt berubendes Gaukönigtum gebildet haben. Uebrigens nennt der
Prolog auch in II die Könige zweifellos rectores (rectores eorum lumen suat
graciae repleat).
3? Thoringia. Ueber die Deutung dieses Namens s. meine Schrift
„D. ältere u. d. jüng. Stammess. d. Sal.“ $S. 183ff.
3 Schröder, Neuere Forschgg. üb. d. fränk. Rechtsgesch. Hist. Zeitschr.
Bd. 78, S. 199 (1897).
D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 173
der Rechtsgewohnheiten erfolgt? Brunner, der hervorragendste
Kenner der deutschen Rechtsgeschichte, bejaht diese Frage und
vermutet (I, 302), dafs bei der ersten lateinischen Aufzeichnung
ältere Weistümer benutzt, zum Teil wohl auch unverändert über-
nommen wurden. Auch Kurth, 129 nimmt einen historischen
Kern an, während Schröder von einer Abfassung vor Chlodovech
überhaupt nichts wissen will. Die Idee der Sage beweist, dass
ihr ein geschichtlicher Vorgang zu Grunde liegt; ächte Sage
lehnt sich überhaupt regelmässig an geschichtliche Thatsachen an,
die sie poetisch umgestaltet. Dazu führt auch die Erwägung,
dass die Vereinigung der einzelnen Völkerschaften zu einem
Bundesstaat und das sesshafte, bäuerliche Leben der verbündeten
Gaue mit Notwendigkeit zur Festlegung gemeinsamer Rechts-
normen führte. Endlich finden nur bei dieser Voraussetzung die
zahlreichen, den älteren Texten eingestreuten, fränkischen Wörter,
die sogenannten mallbergischen Glossen, eine ansprechende Er-
klärung. Denn wenn überhaupt ältere Weistümer benutzt sind,
so müssen dieselben in fränkischer Sprache abgefasst sein, da die
Sage und die von ihr genannten Personen- und Ortsnamen rein
frankisch sind und von einer Berücksichtigung römischen Rechtes
und römischer Sprache sich darin keine Spur findet. Man begnügt
sich im allgemeinen mit der Annahme, dass die mallbergischen
Glossen den Inhalt des lateinischen Textes durch technische Aus-
drücke erläutern, wie sie auf der Gerichtsstätte, om mallobergo,
gebraucht wurden und von prozessualisch formelhafter Bedeutung
waren. Indes ihr Ursprung ist damit nicht erklärt. Man muss
billig fragen: Warum enthalten denn die Rechtsbücher der andern
germanischen Stämme nicht solche technischen Ausdrücke, ob-
wohl doch die Gerichtssprache auch bei ihnen, wenigstens bei
dem rein germanischen Teil derselben, germanisch war? Die
natürlichste Erklärung dieser auffallenden Abweichung der Lex
Salica von allen übrigen Volksrechten giebt doch wohl die An-
nahme, dass eben jene allein auf einer germanischen Grundlage
ruht. Der einzige, der diese Erklärung bisher vertreten hat, ist
meines Wissens Kern. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen
über den Wortsinn der einzelnen Glossen sind allerdings höchst
1 Sohm, Die fr. Reichs- und Gerichtsverf. S. 668 f. Dass aber einige
Glossen die Sohmsche Auslegung schlechterdings nicht vertragen, hebt
Brunner I, 297, A. 24 hervor.
174 Oskar Dippe.
anfechtbar, dass aber ein fränkischer Text der ältesten lateinischen
Redaktion zu Grunde gelegen hat, diese Behauptung Kerns ist
zwar vielfach angezweifelt, aber noch von keinem widerlegt; und
dass diese Frage noch keineswegs entschieden sei, giebt unter
andern Hartmann! zu. Aus dem Vorhandensein der Glossen an
sich kann man allerdings noch nicht folgern, dass sie einem alt-
deutschen Texte entstammen. Aber da die Ueberlieferung von
einer rein fränkischen Aufzeichnung berichtet und der erörterte
innere Grund ihr zu Hülfe kommt, so dürfen wir, glaube ich, in
den Glossen die Reste des früheren Textes erblicken. Freilich
darf man dabei nicht an eine Aufzeichnung nach Titeln und
Paragraphen in fortlaufender Rede denken, sondern an runen-
schriftliche Merkzeichen, die sicher im 4. Jahrhundert im Gebrauch
waren. Sie werden in prägnanter Kürze die einzelnen Straffälle
und dazu die Busssätze nach dem alten Münzfuss angegeben haben.
Die Glossen sind zum grössten Teil so hoffnungslos verderbt, dass
ihre Erklärung nach dem gegenwärtigen Stand der Sprachwissen-
schaft ohne Willkür unmöglich ist; aber die wenigen, die wir
noch deuten können, schliessen Bilder von sinnlich lebendiger
Auffassung ein. So wird der Leitstier tit. II (si quis taurum
furaverit, qui gregem regit) genannt chariocito (oder chariocheto)
d. i. „Heerbefehler, Heerführer“, ferner die Ziege tit. V „Laub-
fresserin“; auch Grimms Deutung des caballus, qui carrucam trahit,
malb. chanzocho = „Gänger“ hat einige Wahrscheinlichkeit, der
Haushund (segusius magister) trouuidouuane, worin der Begriff des
„Ireugewöhnten“ unverkennbar ist, oder der Haushahn channa
suuido, vielleicht „der kräftige Sänger“. Die Beispiele lassen,
wenn auch die Deutung immer unsicher bleibt, doch wenigstens
die poetische Anschaulichkeit erkennen, wie sie nur alter Zeit
eigen zu sein pflegt. Die naive Betrachtung der Naturvorgänge,
namentlich die Vertrautheit mit den Erscheinungen des Tierlebens
hat sie entstehen lassen. Für die Gerichtssprache eigneten sich
die Wörter deshalb besonders, weil der feierliche Formalismus
der Verhandlungen auf dem Mallberge von der nüchternen
Prosa abwich und eine innere Verwandtschaft mit der poetischen
Form hatte. Bei der Aufzeichnung der Rechtsnormen erwiesen
sie sich als besonders wertvoll, weil sie in prägnanter Kürze
1 Forschungen z. deutschen Gesch. XVI (1876), S. 615 Nr. 1.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 175
ganze Satzreihen ersetzten und Rechtsdefinitionen überflüssig
machten.
Wie nun damals die Aufzeichnung erfolgte, lässt sich nicht
mehr erkennen. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass sie
in ähnlicher Weise, wie die Ueberlieferung sagt, zu stande ge-
kommen ist, indem eine von den Gaukönigen bestellte Kommission
alter, im Gewohnheitsrecht erfahrener Männer die Zusammen-
stellung der Rechtsfälle besorgte. Auch bei der Aufzeichnung
des friesischen Rechtes haben rechtskundige Aeltermänner eine
ähnliche Wirksamkeit entfaltet!, und bei Beratung von Statuten,
Ausarbeitung von Gesetzen u.s. w. macht sich das Bedürfnis der
vereinfachten und einheitlichen Thätigkeit von Kommissionen
heute und jederzeit geltend.
Alles andere freilich ist nur fingiert und darf nicht prag-
matisiert werden.
Kurth hat seine Untersuchung über diese Sage nur auf das
eine Ziel gerichtet, den poetischen Ursprung auch in der Form
der Ueberlieferung nachzuweisen; er kommt zu dem Ergebnis,
dass kein episches Lied zu Grunde liegt, sondern nur quelques
vers mnemoniques, qui, par le procédé de Valliteration, groupaient les
noms des quatre législateurs et des trois malbergs (S. 131). Ich kann
nur dem negativen Teil dieses Ergebnisses zustimmen, denn, wie
ich im ersten Abschnitt dieser Untersuchungen erörtert habe, be-
richtete das Volk auch von der Mitwirkung der Gaukönige und
der Auswahl, die sie trafen. Dass die ganze Erzählung auch ein
poetisches Gewand hatte, unterliegt nach allem wohl keinem
Zweifel.
IV.
Die besprochene Quelle ist für die Frage über den Ursprung
und den Wortsinn des Namens „Salier“ von grundlegender Be-
deutung. Dies hat die Forschung bisher noch nicht erkannt, und
deshalb gehen auch die Ansichten über die Herkunft des Namens
noch weit auseinander.
Am meisten verbreitet ist die Annahme, dass die „salischen
Franken“ nach dem Salgau am rechten Ysselufer benannt seien?.
Diese Ableitung von Ysala oder dem pagus Salon ist deshalb zu
! Kurth 128.
* Waitz TI, 1, 26; Brunner II, 43.
176 Oskar Dippe.
verwerfen, weil das Heimatsland jener keineswegs dort lag: im
Sallande wohnten die Chamaven, die anfangs einen selbständigen
Zweig der Franken bildeten und später zu den Ribuariern ge-
rechnet wurden!. Zudem taucht der Name Salgau erst in karo-
lingischer Zeit auf.
Vielfach wird auch behauptet?, die Salier bedeuteten See-
franken (nach kelt-germ. sal, sale, säile). Ich habe bisher dieser
Ansicht auch gehuldigt*, muss sie aber jetzt nach der eingehenden
Betrachtung des Prologes und der in mancher Hinsicht anregenden
Arbeit Thudichums* einschränken. Letzterer geht von der rich-
tigen Beobachtung aus, dass Salius und Salicus aus sal, sala,
domus abzuleiten ist, aber die Folgerungen, die er daraus für den
Ursprung des „Volksnamens“ zieht, sind nicht nur sprachlich un-
haltbar, sondern knüpfen auch an unerwiesene geschichtliche Vor-
aussetzungen an. Er sagt S. 64: „Rührt der Name von den
Balken selbst her, so wird er den Sinn von „die Herrlichen“ ge-
habt haben. Wenn er dagegen von andern Germanen ihnen ge-
geben ist, heisst es „die Verherrten“, d.h. „die von Königen Re-
gierten.“ Letzteres ist grammatisch unmöglich, ganz abgesehen
davon, dass eine so seltsame Bezeichnung wohl ohne jegliche
Analogie sein würde. Dagegen ist die Uebersetzung von salicus
„berrlich“ richtig, wenn man dies Wort nicht im Sinne von
praeclarus, sondern als gleichbedeutend mit „grundherrlich“ oder
„herrschaftlich“ auffasst. Nur verkennt Thudichum den Charakter
des Beiwortes, wenn er es S. 63 als Substantiv, als Volksname
ansieht: der fränkische Name, meint er, sei Saligo gewesen, woraus
sich erst später Salio (lat. Salius) gebildet habe. Dies soll aus
L. Sal. 95 (Behrend 141; Capit. II, 6): Si Salicus Salicum castra-
. verit hervorgehen, eine Wendung, die als Ersatz für die frühere
(Sal. 29, 9): Si quis hominem ingenuum castraverit eingetreten ist.
Indes Salicus ist offenbar auch hier, wie überall, nur Beiwort,
abgekürzt aus Francus salicus, und kann auch aus sprachlichen
Gründen gar nichts anderes sein. Das Wort Saligo ist, wo es
vorkommt, nur andere Schreibart, nicht andere Form für Salico
1 Schröder, Herk. d Franken 28; d Franken u. ihr Recht 11; Schulze,
Deutsche Geschichte, II, 44.
? Schröder und Schulze a. a. O.
5 Stammessage S. 187.
t Sala, Sala-Gau, Lex Salica (Tübingen 1895).
D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 177
oder Salicus. Damit fallen alle Folgerungen, die Thudichum aus
der fälschlich angenommenen Urform zieht.
Sieht man von der lediglich aus poetischen Gründen ge-
wählten Endung des Salegast im Prologe ab, so hiess das gleich-
bedeutende fränkische Hauptwort Salio oder Sali!, latinisiert
Salius, genau dem von domus abgeleiteten dominus „Hausherr“
entsprechend. Von Salius kommt das Beiwort salicus. Dies und
kein anderes ist es, mit dem der Prolog das Recht bezeichnet
(decreverunt lege[m] Salica[m]); es ist undenkbar, dass der Ver-
fasser mit dem Stamm des Beiwortes einen andern Begriff ver-
bunden habe als mit dem des Salegast. Und das Gleiche gilt
von den Niederfranken, die ihr Recht so nannten, überhaupt. Lex
Salica heisst also „das herrschaftliche Recht“ oder „das den Stand
der Haus- oder Grundherren betreffende Recht“. Die rein latei-
nische Uebersetzung ist lex dominica. Doch hat der Gebrauch
die sprachlich gleichbedeutenden Ausdrücke begrifflich geschieden,
indem er den ersteren als terminus technicus für das alte Volks-
recht, letzteren (gewöhnlich im Plural leges dominicae, d.h. mehrere
einzelne Erlasse gegenüber dem einheitlichen Volksrecht) als
den für das Königsrecht? festlegte. Die Bezeichnung „Recht der
Hausherren“ war ursprünglich durchaus zutreffend, denn die Lex
war thatsächlich anfangs nur ein Recht für den herrschenden
Teil des Volkes, für die, durch die Eroberung zu Grundherren
gewordenen, Niederfranken im engeren Sinne.
Sämtliche Rechtsquellen, in denen das Wort Salicus vorkommt,
sind nicht nur mit der gegebenen Deutung vereinbar, sondern die
betreffenden Stellen erhalten auch erst dadurch ihr volles Ver-
ständnis. Zumeist bezieht sich Salicus unmittelbar auf den Namen
des Rechtsbuches: Capitularien und langobardische Formeln nehmen
regelmässig auf die Lex Bezug. In ihr selbst (Tit. 41; 47; 50, 2; 63)
ist der barbarus, qui legem Salicam vivit ein fremder Germane,
der nach dem Rechte der (fränkischen) Hausherren lebt. In
Tit. 14, 2: Si Romanus Franco Salico expoliaverit ist der Römer
zwar eine dem fränkischen Staate angehörende Person, aber keine
salische, weil er nicht dem herrschenden Stande angehört. Nament-
lich dass Salicus schliesslich gleichbedeutend mit ingenuus, dass
! Grimm, Gesch. d. deutsch. Sprache. S. 529 und 752. `
* Siehe Waitz II, 1, 183 Nr. 3.
178 Oskar Dippe.
also Francus salicus eine ehrende Bezeichnung des Vollfreien im
Gegensatz zu den Minderfreien wurde}, ist nunmehr völlig erklär-
lich. Denn nach germanischer Anschauung hat Abhängigkeit, aller-
dings nur eine solche niederer Ordnung, z.B. Schutzhörigkeit,
eine Minderung der Vollfreiheit zur Folge”. Ebenso nahe steht
der ursprünglichen Bedeutung der Francus Salicus im Sinne von
dem freien Grundbesitzer. Form. Senon. rec. 5. S. 214: apud
12 homines bene Francos Salicos ... hoc conjurare debeat, ähnlich
in Urkunden des 9. Jahrhunderts. Nach diesem Vorbilde bediente
man sich bei den anderen Stämmen des Stammesnamens zur Än.
gabe der freien deutschen Herkunft, aber doch bezeichnender
Weise meist so, dass man liber hinzusetzte, während das bei dem
Salicus nicht nötig war, weil er an sich den Begriff der Voll-
freiheit einschloss.
Demnach bezeichnete salicus nicht einen Stamm, auch
stellte es nicht einen Zweig des Stammes einem andern gegen-
über, sondern charakterisierte nur den herrschenden Teil des
niederfränkischen Zweiges als Stand zum Unterschied von den
andern, in niederer Abhängigkeit stehenden Angehörigen des-
selben Frankenzweiges. Das Wort gehört also nur der Rechts-
sprache an und enthält keinen ethnographischen Begriff.
Auch der vollfreie Ribuarier ist demnach begrifflich ein Salicus,
der Gebrauch hat hier aber eine Scheidung geschaffen, auf die
ich später zurückkomme. Auf diese Deutung des Salicus hätte
schon ein Vergleich des Namens Lex Salica mit den Titeln der
übrigen germanischen Stammesrechtsbücher führen können. Denn
letztere tragen alle die Namen der betreffenden Völker an ihrer
Spitze, die Lex Chamavorum, Bajuwariorum, Alamannorum, Ang-
lorum et Werinorum, Burgundionum, Wisigothorum. Enthielte
die erstere und die Lex Ribuaria ebenfalls aktuelle, einheimische
Volksnamen, so wären sie Lex Saliorum und Ribuariorum benannt.
1 In den Volksrechten ist Salicus regelmässig die Bezeichnung des
freien Volksgenossen. Ebenso capit. 5, 3 (Behrend S. 93), wo der Salicus
dem antrustio, Childeb. decr. c. 14 (S. 17), wo er dem Romanus entgegen-
gesetzt wird. In einer Formel des 7. Jahrhunderts (Zeumer I, 252, n. 28)
steht bene ingenuus sive Salicus.
? Die Lex Rib. nennt neben dem Ribuarius gewöhnlich den ingenuus
Ribuarius oder auch homo Francus (hier schon = frei) aut Ribuarius, die
Lex Alam.: liberi Alamanni, die Lex Bajuw. II, 1: liber Bajuwarius
Waitz II, 1, 272 N. a
e
e
e
D
Mä?
genä o
D Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 179
Weiter steht völlig im Einklang mit unserem Ergebnis die
oben festgestellte Thatsache, dass weder die alte Rechtssage noch
der zweite Einleiter die „Salier“ genannt haben, sondern nur die
Franei, und zwar der letztere, vielleicht zum Unterschied von dem
mittelrheinischen Zweige, „den berühmten Zweig der Franken“
(Gens Francorum inclyta). Schon Schmeller, Grimm und ihnen
folgend Thudichum haben sodann die ebenfalls richtige Beobach-
tung gemacht, dass Salius auch in keiner Stelle der Lex Salica
selbst vorkommt, auch in keinem Kapitulare und keiner Urkunde,
ebenso in keiner langobardischen Formel. Aber sie haben nicht
daraus die richtige Folgerung gezogen, dass Salius überhaupt nie-
mals ein aktueller, einheimischer Volksname gewesen ist.
Die Urkunden sind als grundlegende Quellen schon an sich
beweisend. Aber auch diejenigen erzählenden Quellen, deren
Autoren mit den fränkischen Zuständen und den einheimischen,
auch mündlichen Ueberlieferungen die engste Fühlung hatten,
kennen ein Volk der Salier überhaupt nicht. Gregor hat sich
bekanntlich die grösste Mühe gegeben, alle möglichen, schriftlichen
und mündlichen Quellen, die den Ursprung der Franken und ihrer
Könige aufzuklären geeignet waren, zu Rate zu ziehen; er ist
gerade in der Mitte der sogenannten salischen Franken auf-
gewachsen, kannte ihre Könige, ihre Sitten und Einrichtungen,
und doch nennt er sie nicht ein einziges mal „Salier“, auch nicht
„salisch“ Besonders fällt der Name Franci in der Stammessage
ins Gewicht, da sie, wie der ganze Inhalt zeigt, eine nieder-
frankische war. Auch die Ribuarier kennt er nicht unter diesem
Namen. Fredegars und des fränkischen Chronisten Schweigen
über die „Salier“ ist insofern von Bedeutung, weil sie in weit
ausgiebigerer Weise die mündliche Tradition, auch Sagen und
Mythen, benutzt haben. Aber auch andere, nicht spezifisch
fränkische Geschichtsschreiber bestätigen, dass die früheren Bataver,
Cannenefaten und Cugernen nur einen gemeinsamen Namen
hatten, nämlich den der Franken, so Jordanes, Procop und Priscus.!
1 Jordanes, de reb. get. 36 nennt als foederati des Aetius die Franci
neben den Burgundiones, Saxones und Riparii: im Gegensatz zu letzteren
sind jene „Salier.“ Procop. Bell. Goth. I. 12: ‘Pivog A8 Ze röv Quxeavòrv
Bolüs oreitar, Linter è Evraüde, où ù l'eeuavol ré nalaıbv Gxnyro,
BéoBagor Ed vos, où xolloÿ Aoyov cé xar doyüs Gro, of vüv Doayyoı xalodvraı.
Priscus. frg. 16. (Müller, fr. hist. gr. IV, 98 fg.) erzählt, Attila habe in die
180 Oskar Dippe.
Diesen Quellen stehen nur folgende fünf Zeugnisse gegenüber,
die den belgischen Franken wirklich den Volksnamen „Salier“
beilegen:
Kaiser Julian rühmt sich in einem Briefe, die Salier besiegt
zu haben (i. J. 359).!
Von demselben Siege berichtet dann ausführlich Ammianus
Marcellinus XVII, 8: Caesar .. petit primos omnium Francos,
eos videlicet quos consuetudo Salios appellavit, ausos olim in roman
solo apud Toxandriam habitacula sibi figere praelicenter. Cu
cum Tungros venisset, occurrit legatio praedictorum . . pacem sub
hac lege praetendens, ut quiescentes eos tamquam in suis nec lacesserd
quisquam nec vexaret ... Jamque precantes potius quam resistentes
dedentes se cum opibus liberisque suscepit. Chamavos itidem auss
similia adortus, eadem celeritate partim cecidit, partim capis
conpegit in vincula. .
Um 400 preist darauf Claudian (de laude Stilic. I, 122)
den Stilicho, weil er in der Gegend der Rheinmündungen det
Frieden hergestellt habe:
Ut Salius jam rura colat flexosque Sicambrı
In falcem curvent gladios.
Etwas später (um 412) nennt die Notitia dignitatum unter
den auxilia palatina einmal Salii und dann Salii seniores und
juniores (im Orient, Gallien und Spanien) S. 35, 37, 18, 24 (ed
Böcking).
Endlich berichtet Zosimus (etwa 480—501): tò Zakar
¿Edvos, Pocyawov dnôuorpov, x Te olxeiag yopag Zar Zakóvor
els tótnv tv vioov xekaðévreg.
Mit Sicherheit geht aus diesen Zeugnissen hervor, dass den
Römern des 4. und 5. Jahrhunderts „Salier“ für die in Belgien
Thronstreitigkeiten der Franken eingegriffen, da die Söhne des kurz vorher
verstorbenen letzten Königs sich um die Thronfolge stritten. Attila habe
für den älteren, Aetius für den jüngeren Partei genommen; letzteren hat
Priscus damals selbst als Gesandter in Rom gesehen: obwohl nun aus dem
Zusammenhang hervorgeht, dass er von „salischen“ Franken redet, so nennt
er sie doch nur Franken: +6 äecdie Zn too zeög Pedyyovs xoléuov 006:
n rop opăv faoıldwg televrý. Vergl. darüber meine Erörterung „Stammes.“
S. 194.
"ep ad Athen. 280 (Spanh.): Ad œdrods (scil. Breßapovs) orparevons --
unededaunv ulv uoleav Tod Zailov Edvovs, Xaucdßovs Ai lEýiaca.
D. Prolog d. Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d. salischen Franken. 181
ansässigen Franken geläufig war. Es folgt aber keineswegs daraus,
dass man ihn als einen ächten, einheimischen anzusehen habe.
Vielmehr beweist das wichtige, bisher noch nicht völlig verwertete
Zeugnis des Ammian das Gegenteil. Die Worte petit primos
omnium Francos übersetzt man gewöhnlich „er griff die ersten,
d. h. die angesehensten und mächtigsten unter allen Franken
an“ und meint, Ammian nenne die Salier so, weil diese der
hervorragendste Teil der Franken waren. Mit Recht bemerkt
Thudichum 57 dagegen, dass diese Uebersetzung ungrammatisch
ist, da nicht omnium Francorum, sondern omnium Francos dasteht;
er heisst vielmehr: „er griff als die ersten unter allen die Franken
an.“ Damit stimmen auch die folgenden Worte! eos videlicet quos
consuetudo Salios appellavit, d. h. „nämlich diejenigen Franken,
denen man gewöhnlich den Beinamen Salier giebt“ (appellavit,
nicht nominavit), wobei er sich diesen Frankenzweig im Gegen-
satz zu dem mittelrheinischen denkt. Wenn er nachher sagt:
Chamavos itidem ausos similia adortus cecidit, so rechnet er offen-
bar die Chamaven nicht zu den Franken, wenngleich sie that-
sächlich zu dem allgemeinen Völkerverband gehörten. Indes das
ist nicht auffallend, denn allerdings waren sie weder Salier noch
Ribuarier, sondern hatten eine freie Mittelstellung zwischen den
beiden Hauptgruppen; vielleicht hat sie Ammian deshalb nicht
zu den Franken gerechnet, vielleicht war es ihm auch gar nicht
bekannt, dass sie im weiteren Sinne ebenfalls Franken waren;
letzteres wäre um so erklärlicher, da erst die neuere Forschung
ihre Zugehörigkeit zur fränkischen Völkerfamilie festgestellt hat,
auf Grund einer wohl zweifellos richtigen Konjektur Müllenhoffs.*
Somit zeigt die Stelle, dass dem Volke, welches Julian zuerst
angriff, von Haus aus der Name „Salier“ nicht eigen war, dass
es sich selbst nur Franken nannte (auch A. erkennt diesen allein
als ächt an) und erst gewohnheitsmässig den von den anderen
Franken unterscheidenden Spezialnamen erhalten hat.
Damit stimmt auch Claudians Zeugnis überein, das zugleich
die erwünschte Aufklärung darüber giebt, von wem jene con-
suetudo ausgegangen ist und welchen Sinn sie mit dem Worte
»Salier“ verband. Claudian rühmt die Siege Stilichos, die bewirkt
T Dies ist Thudichum entgangen; überhaupt hat er die richtige Be-
obachtung nicht verwertet.
’ Tab. Peutinger: Chamavi qui et Franci (für el pranci).
182 Oskar Dippe.
haben, „dass der Salier jetzt das Land bebaut und die Sikambrer
die gebogenen Schwerter zur Sichel krümmen.“ Wir wissen seit
Müllenhoff!, dass der Name „Sikambrer“ damals längst seine
aktuelle Bedeutung verloren hatte und nur noch als poetischer
Schulausdruck zur Bezeichnung eines wilden, kulturfeindlichen
Germanen diente? Dadurch kommt erst der zweite Teil der
Worte Claudians zum rechten Verständnis: „Dein Verdienst ist
es, dass die früher so wilden Sikambrer ihre Schwerter zu Sicheln
gekrümmt haben und aus blutvergiessenden Barbaren friedliche
Landleute geworden sind, welche die Früchte des Feldes schneiden.“
Das Schwert des wilden und die Sichel des friedlichen Sikambrers
stehen darin in scharfem Gegensatz. Schon der Parallelismus
der Sicambri und des Salius macht auch im ersten Verse einen
gleichen oder ähnlichen Gegensatz zwischen dem Salius und dem
Landbau (rura colat) nötig. Und der ergiebt sich, wenn man
Salius so erklärt, wie es sprachlich vom römischen und keltischen
Standpunkte nur verstanden werden konnte, nämlich als „Seefahrer,
Seeräuber.“ Salus — mare ist ein gut lateinisches Wort, besonders
von Dichtern gebraucht, namentlich aber, was wichtig ist, von
gleichzeitigen Dichtern, und in einer interessanten Stelle? des
Sidonius Apollinaris gerade mit Beziehung auf Seeräuberei im
Kanal. Von salus ist in richtiger Analogie abgeleitet Salius
— Meerbewohner. Auch für die umwohnenden Kelten hiess es
ja dasselbe. So allein ergiebt sich der aus dem ganzen Zusammen-
hange notwendige Gegensatz bei Claudian: „Der Seeräuber ist
zum friedlichen Bauern geworden.“ Der zweite Vers enthält
nicht etwa eine leere Wiederholung des ersten Gedankens, sondern
er handelt vom Schneiden, während der erste das Bauen hervor-
hebt; die beiden Gegensätze sind Seeraub und Landbau, Schwert
1 Ztschr. f. d deutsch. Altert. XXII, 26 ff.; Schröder, Ztschr. S. 1 ff.
? Nur in diesem Sinne nennt Remigius bei Gregor 2,31 den Chlodovech
Sicamber. Gregor ist sich dabei der dichterisch-rhetorischen Wendung
vollkommen bewusst.
5 Carm. IV v. 369 ff.:
Quin et Armoricus piratam Saxona tractus
Sperabat, cui pelle salum sulcare Britannum
Ludus, et assueto glaucum mare findere lembo.
Francus Germanum primum Belgamque secundum
Sternebat, Rhenumque, ferox Alamanne, bibebas
Romanis ripis.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 183
und Sichel. Die Verwandlung unstäter Seefranken in ein an-
sässiges Bauernvolk ist geschichtlich und war damals allen ge-
bildeten Römern bekannt. Diocletian hatte um 282 den Menapier
Carausius gegen die fränkischen! und sächsischen Seeräuber? ge-
sandt, und die Vertrautheit der Niederfranken mit der See hatte
eine abenteuerliche Seefahrt fränkischer Gefangener vom Pontus
in die Heimat, wobei die Küstenländer des Mittelmeeres geplündert
wurden, bewiesen. Ihr Heimatsland, die insula Batavorum, war
ja wie kein anderes dazu geschaffen, die Bewohner an Seegefechte
zu gewöhnen.” Allerdings hat Stilicho nicht das Verdienst, die
Seefranken zu Bauern gemacht zu haben, im 4. Jahrhundert
können fränkische Beutezüge zur See nur noch selten eingetreten
sein; aber Claudian übertreibt ja in seinen panegyrischen Ergüssen
bis ins Masslose, und so hat denn auch diese Behauptung nichts
Auffallendes. Zweifellos war auch im 4. Jahrhundert die Erinne-
rung an jene Seeräubereien noch lebendig, und darauf kommt es
an, denn sie eben hat dazu geführt, dass nicht nur die angeführten
Autoren, sondern überhaupt die gleichzeitigen Römer und Kelten
gewohnheitsmässig die belgischen Franken im Gegensatz zu den
Rhein- oder Uferfranken „Seefranken“ nannten. (Gerade dieser
Gegensatz bestätigt das Ergebnis, denn zweifellos ist ja der Name
„Ribuarier“ erst von den Römern den am Rhein wohnenden
Franken als Spezialname gegeben. Die Autoren des 4. und
5. Jahrhunderts kennen ihn noch nicht, erst Mitte des sechsten
erscheint er bei Jordanes a. a. O.; und so darf man annehmen,
dass er erst dem älteren „Salier“ nachgebildet, dass der Begriff
„Seefranken“ von den Römern (und Kelten) zuerst erdacht ist,
und dann im Gegensatz zu jenem nach dem Wasser als funda-
mentum divisionis die „Uferfranken“. Auffallend könnte sein,
dass der spätere wirklich auch in die Verwaltungssprache als
technischer Ausdruck übergegangen ist, da seit dem 7. Jahrhundert
` 1 Bataver und Cannenefaten. Schröder, Ztschr. 32.
? Eutrop. IX, 21. Auch in der angeführten Stelle des Sidonius werden
Sachsen und Franken zusammen genannt.
® Eumen. Paneg. in Constant c.7: illa regio . .. quam obliquis meatibus
Scaldis interfluit quamque divortio sui Rhenus amplectitur, paene, ut cum
verbi periculo loquar, terra non est . . penitus aquis imbuta permaduit. c. 8:
ut merito quis dixerit, exercendum fuisse tali solo militem ad navale certamen.
Daher nennt Sidonius die Niederfranken paludicolae Sicambri, Vopiscus
Probus: Franci inviis strati paludibus.
184 Oskar Dippe.
eine „Ribuarische Provinz“ oder das „Ribuarische Land“ wieder-
holt genannt wird,! aber weder früher noch später eine „Salische
Provinz“; aber auch diese Abweichung bestätigt unsere Deutung,
denn in der That hat ja der „ribuarische Zweig“ auch später
noch die Ufer des Rheins bewohnt, während der andere die
Gegenden und die Beschäftigungen, welche der Name „Salier“
bezeichnete, längst aufgegeben hatte.
Unsere Untersuchung hat zwei äusserlich sehr ähnliche, dem
Sinne nach verschiedene Wörter festgestellt: das fränkische Sale-
gast mit dem dazu gehörigen Beiwort salicus und das römische
Salius. Beide lassen sich schlechterdings nicht vereinigen, ja man
kann wohl sagen, dass der eine Ausdruck das direkte Gegenteil
des andern bezeichnete. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?
So viel ist zweifellos, dass der eine den andern ins Leben gerufen
hat. Unbedingt müssen wir alsdann der fränkischen Sippe die
Priorität zugestehen. Denn der Salegast der Sage ist alt, und
es ist undenkbar, dass die Franken schon in der Zeit, als jene
entstand, auf gelehrtem Wege durch römische Terminologie be-
einflusst seien. Ueberdies hat in diesem Falle die römische Ge-
wohnheit niemals, auch später nicht, die einheimische, volkstüm-
liche verdrängt, denn die verschiedensten, von sal abgeleiteten
Wörter sind im mittelalterlichen Rechtsleben technisch geworden.
Hieraus folgt, dass die fränkische Sippe die Quelle für die gallo-
romanische Bezeichnung gewesen, dass diese nur durch ein
sprachliches Missverständnis entstanden ist. Als nämlich
Bataver, Cannenefaten und Cugernen sich auf dem römischen
Boden in Belgien festsetzten, bildeten sie den Herrenstand; die
überwältigende Mehrheit derselben bewohnte die Haupthäuser als
Gutsherren, d. h. im eigentlichen Sinne als Sali, lat. Sali. So
nannten sie sich einzeln den unterworfenen Romanen gegenüber,
und diese nannten sie ebenso. Es war also kein Volksname,
sondern ein dem engeren Privatrechtsbereich entstammender Name.
Ausser den Grundherren gab es offenbar schon andere vollfreie
Franken in den einzelnen Sippen, z. B. wehrhafte Söhne, Ver-
wandte und freie Gefolgsleute, letztere namentlich im Dienste der
Gaukönige: solche, in höherer Abhängigkeit stehende Volks-
1 Pagus Ribuerensis. Fred. Cont. 42, Terra Riboariensis Lib. Hist. 38.
Ueber die Provincia Ribuaria Stellen bei Waitz, II, 1,36 und 422. Dagegen
hat terra Salica einen ganz andern, rein fränkischen und juristischen Sinn.
D. Prolog d. Lex Salica, d. Entstehung d. Lex u. d. salischen Franken. 185
genossen bildeten nicht eine rechtlich tiefer gestellte Klasse,
sondern gehörten ebenfalls dem Herrenstande an, waren also auch
im weiteren Sinne Salii. Ihnen gegenüber stehen die Romanen
und mit der Zeit auch manche in niederer Abhängigkeit stehende
Franken oder andere Germanen: diese zweite Klasse gehörte zwar
dem fränkischen Volke an, aber nicht dem Herrenstande. Daher
wurde auch Sali nicht zum Volksnamen, und überhaupt dürfte
ein solcher im Sinne von „Herren“ in der Geschichte ohne Ana-
logie sein. Aber im täglichen Verkehr, namentlich im Rechts-
leben war nach allem schon im 4. Jahrhundert Salio und das dazu
gehörige Beiwort gäng und gäbe. Die galloromanischen Nachbarn
nun, namentlich aber römische Schriftsteller, verstanden den Sinn
des fränkischen Wortes nicht, sie bezogen es unwillkürlich auf
salus oder kelt. sal und wurden dadurch an die früheren See-
räubereien der Niederfranken erinnert. Zudem empfanden sie es
als eine Notwendigkeit, den genannten Frankenzweig von dem
weiter aufwärts am Rhein ansässigen durch einen unterscheidenden
Namen zu trennen. Das geographische Prinzip erwies sich dabei
als das praktischste, und so schieden sie denn nach dem Laufe
des Rheins die von der insula Batavorum südwärts vorgedrungenen
von den etwa bis zur ersten Rheinspaltung ansässigen Franken.
Da die insula bis zur Küste reichte, so förderte auch das geo-
graphische Teilungsprinzip die Auffassung der Salier als See-
franken. Es scheint fast, als habe Ammian gewusst, dass der
Name eigentlich einen anderen Sinn hatte; jedenfalls ist es ganz
richtig, wenn er sagt, die consuetudo habe ihn eingeführt. Wir
werden hier unwillkürlich an den Namen Germani erinnert, der
ja ebenfalls den alten Deutschen von den keltogermanischen
Nachbarn infolge eines sprachlichen Missverständnisses gegeben ist.
Es bleibt noch zu erörtern, ob die Benennung der Lex Salica
der alten Rechtssage angehört oder erst bei der lateinischen Codi-
fizierung entstanden ist. Die bisher gewonnenen Ergebnisse können
hierdurch nicht erschüttert, sondern nur ergänzt werden. Denn,
auch wenn der Name erst später entstanden ist, haben ihn die
Franken zweifellos nur in dem Sinne verstanden, den er in ihrer
Sprache hatte. Trotzdem ist die Frage nicht gleichgültig; denn,
gehört diese Benennung erst der Zeit Chlodovechs an, so ist sie
höchst wahrscheinlich mit durch die römisch-keltische Gewohnheit
beeinflusst. Für die spätere Entstehung spricht ein sachlicher
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 13
186 Oskar Dippe.
und ein sprachlicher Grund. Sachlich würde die Sage einen Wider-
spruch enthalten, wenn sie einerseits nur einem Vertreter des
Herrenstandes einen mit sal zusammengesetzten Namen gäbe,
anderseits das Recht des gesamten Herrenstandes mit dem dazu
gehörigen Beiworte bezeichnete; sprachlich gehört der Ausdruck
legem decernere erst dem Rechtsleben des 5. und 6. Jahrhunderts
an. Ueberdies wird es erst unter der Voraussetzung des römischen
Einflusses erklärlich, dass Salicus als Bezeichnung des Vollfreien
zu einem spezifisch niederfränkischen Begriff geworden ist. Die
ganze Arbeit stand ja überhaupt unter dem Banne der römischen
Kultur und der römischen Auffassung; den Franken aber empfahl
sich die Benennung um so mehr, weil sie nach ihrer Auffassung
nur etwas Ehrendes, Auszeichnendes hatte.
Somit hat das Wort Salicus in seiner Entwicklung einen
Kreislauf vollzogen. Ausgegangen von den Niederfranken, ist es
von den Keltoromanen aufgegriffen, missverstanden und als Bei-
wort eines nichtwirklichen Volksnamens gefasst, dann zu den
Franken zurückgekehrt, hat es im römischen Gewand wenigstens
ihre Rechtssprache beeinflusst. Aber der politische Volksname
war nach wie vor der allgemeine Bundesname Franci!, ausser ihm
gab es keinen gemeinsamen, sondern nur noch die alten Völker-
schaftsnamen, von denen allerdings der der Cannenefaten bald in
Vergessenheit geriet. Das Ergebnis ist auch insofern interessant,
weil es Schröders Ansicht bestätigt, dass die Niederfranken mit
den verwandten Völkerschaften am Mittelrhein und der hessischen
Heimat seit Alters bis in die Zeit der Reichsgründung unter
Chlodovech Fühlung gehabt haben; besonders möchte ich in diesem
! Kurth, Revue des quest. hist. 57 (1895) S. 337 ff., behanptet, Francus
sei kein eigentlicher Volksname, sondern nur ein geographischer Begriff
gewesen. Schon der Prolog mit seinem ausgesprochen fränkischen Stammes-
bewusstsein widerlegt ihn, aber auch die anderen Quellen. Seine Aus-
führung leidet an dem Fehler, dass er einseitige Quellenstellen verallge-
meinert. Ueber die Bedeutung des Namens s. meine Fränk Trojaner-
sagen“ S.6. Die alten Völkerschaftsnamen haben daneben zum Teil noch
lange fortbestanden, einzelne, wie die Bataver, dauern als Territorial-
bezeichnung bis auf die Gegenwart fort (Betuwe), und sicher sind sie als
altangestammte Gaunamen den einzelnen kleineren Volkskreisen teuer und
auch in der Praxis oft von Bedeutung gewesen. Ueber Ortsnamen, die an
die Cugernen erinnern, das mittelalterliche Hamaland (Chamaven) und den
Gau Hattuaria s. Schröder, Ztschr. 27, 19, 37, 50.
D. Prolog d Lex Salica, d Entstehung d Lex u. d salischen Franken. 187
Zusammenhang auf die Leichtigkeit aufmerksam machen, mit der
Chlodovech nach Beseitigung der Ribuarierfürsten ihr Land in
Besitz nahm und auch von den rheinischen Franken ohne weiteres
als König anerkannt wurde; er galt ihnen eben nicht als Fremder,
sondern als stammverwandter und berechtigter Thronerbe (Chlodo-
vech nennt auch den Sigibert seinen parens). Ebenso leicht hat
er sich in der hessischen Heimat und in den Mosellanden die
Herrschaft. angeeignet, auch hier deutet keine Spur auf eine ge-
waltsame Unterwerfung. Seine Politik mit ihren grossen Erfolgen
wird, wie Schröder mit Recht hervorhebt, erst unter Voraus-
setzung steten Ineinandergreifens der chattischen Brudervölker,
namentlich ihrer beiden Hauptflügel, recht verständlich. Das Er-
gebnis der vorliegenden Untersuchung gestattet uns aber noch
einen Schritt weiter zu gehen. Die Lex Salica ist danach wohl
von den belgischen Franken ausgegangen und hatte zunächst nur
für sie praktischen Wert, in der Idee aber bezog sie sich von Haus
aus auf alle Franken ohne Einschränkung, und bald ist sie auch
in der Praxis von den anderen fränkischen Zweigen als Rechts-
norm übernommen; einige Gegenden, wie die chattischen Lande
mit ihren Kolonien und das Moselgebiet, haben auch später noch
zu dem Geltungsbereich des salischen Rechts gehört!, in andern,
bei den Ribuariern und Chamaven, haben seit Ende des 6. Jahr-
hunderts lokale Abweichungen im Gewohnheitsrecht Sonderrechts-
bücher veranlasst, die aber das Vorbild des salischen noch deut-
lich erkennen lassen.?
Was schliesslich die Namen des herrschenden Volkszweiges
anlangt, so erscheint es nicht mehr berechtigt, ihn „Salier“ zu
nennen. Mehr Berechtigung hat der Ausdruck „salische Franken“.
Denn nach der Aufzeichnung der Lex Ribuaria haben sich die
Franken teilweise der römischen Gewohnheit angeschlossen, in-
sofern sie sich jetzt selbst in salische und ribuarische schieden.
Auch in rein fränkischem Sinne ist jene Bezeichnung vom all-
gemein geschichtlichen Standpunkte aus berechtigt: Nicht nur
bildeten die Niederfranken nach der Eroberung Belgiens die
herrschende Klasse, sondern sie haben auch später die anderen
Franken als herrschender Zweig an sich gezogen. Doch verdient
1 Schröder, Franken 43fg.
2 Brunner I, 306.
13*
188 Osk. Dippe. D. Prol. d. Lex Salica, d. Entstehg. d. Lex u. d. sal. Franken.
der Name „Niederfranken“, den Lamprecht öfter gebraucht, den
Vorzug, zumal er die Brücke von der alten zur neuen Zeit bildet,
indem er einerseits an die alten Bataver (d. i. Bewohner der frucht-
baren Niederungen?) erinnert, anderseits auf die heutigen Nieder-
länder hinweist.
! Bat wahrsch. zu got. bats, alts. bat, bet, ags. bet — melius; avi ge-
hört sicher zu ahd. awa, ouwa, Aue. Die Chamaven sind dagegen „Be-
wohner der höheren Auen“ (von cham = Hamm, Höhe).
189
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums.
Von
Julius v. Pflugk-Harttung.
Aus kleinen Anfängen waren die geistlichen Ritterorden in
Palästina erwachsen. Zunächst führten sie ein dürftiges Dasein,
bis der erste Obere des Templer-Ordens 1127 nach Europa kam,
die Unterstützung der hohen Geistlichkeit und gewaltigen An-
hang gewann. Von allen Seiten strömten ihm Mitglieder und
Geschenke zu. Neben dem Templer-Orden erhob sich der etwas
ältere der Johanniter. Beide gelangten, gestützt auf die Hilfs-
mittel des Abendlandes, zu Reichtum und Macht, so dass noch
‘ jetzt die Ruinen der Johanniterschlösser Krak und Markab die
beredtesten Zeugen der kriegerischen Kraft der Kreuzfahrer im
Morgenlande sind.
Je schwieriger die Stellung der lateinischen Staaten den
Ungläubigen gegenüber im 12. und 13. Jahrhundert wurde, um
so stärker erregte sie die Gemüter daheim. Man suchte den
bedrängten Glaubensgenossen zu helfen mit Gut und Blut. Die
Schenkungen an die geistlichen Ritterorden mehrten sich ins
Ungemessene. Eine eigene Verwaltung für die Ländermassen
erwies sich notwendig, welche bald nach Königreichen, nach
Zungen, geordnet wurde, je mit einem Grossprior an der Spitze.
Der Templer-Orden war in diesen Dingen dem der Johanniter
voraus, bis er im übergrossen Reichtume zu Anfang des 14. Jahr-
hunderts zu Grunde ging. Die Grosspriorate des Johanniter-
Ordens entwickelten sich in der zweiten Hälfte des 12. und in
der ersten des 13. Jahrhunderts, in den romanischen Ländern
früher als in den germanischen. Die ersten undeutlichen Spuren
eines deutschen Grosspriorates oder Meistertumes zeigen sich
1192 in zwei Breven des Papstes Cölestin III. Schon im nächsten
Jahrzehnte, 1207 und dann 1215, findet sich Heinrich von Heim-
190 Julius v. Pflugk-Harttung.
bach als Meister oder oberster Meister für Deutschland (Alemania).'
Neben dem Meistertitel findet sich 1232 der des Präzeptors.
1249 urkundete eigenherrlich der Bruder Clemens, Grosspräzeptor
des heiligen Hospitaliterhauses von Jerusalem in Alemanien,
Böhmen, Mähren und Polen (Delaville II, 679). Der Macht-
bereich des deutschen Grosspriors war also jetzt über die benach-
barten slavischen Länder erweitert, aber der Umfang desselben
stand nicht fest. 1266 wurde der Vorstand bezeichnet als Prii-
zeptor für Deutschland, Böhmen, Ungarn, Polen und Dänemark.
Dies erscheint als das grösste Gebiet, welches ihm zugesprochen
ist. Bald bröckelten die ausserdeutschen Länder wieder ab und
schlossen sich zu eigenen Prioraten zusammen, zunächst unter
der Hoheit des Grosspriors deutscher Zunge.
Doch diese Gestaltungen entwickelten sich erst unsicher im
Laufe der Zeit. Schon als das deutsche Grosspriorat blos Deutsch-
land und die östlich benachbarten slavischen Reiche umfasste, war
es sehr ausgedehnt. Freilich, so lange die Besitzungen weniger
wertvoll blieben, liessen sie sich noch einigermassen übersehen,
je stärker sie sich aber vermehrten, um so augenscheinlicher be-
wirkte der Machtbereich des Grosspriorates allerlei Unzulänglich-
keiten und Unzuträglichkeiten. Ueberall gab es besondere Landes-
und Ortsverhältnisse, denen ein einzelner Mann nicht gerecht zu
werden vermochte. Aus solchen Umständen und Bedürfnissen er-
wuchsen Unterämter der Hauptwürde, zunächst bei den slavischen
Völkern.
Ungefähr im Jahre 1159 begründete König Wladislav Il
von Böhmen im Vereine mit zwei Grossen seines Reiches die
Marienkirche, das Hospital und die Johanniterkongregation auf
der Kleinseite von Prag (Delaville I, 434). Mit bedeutendem
Güterbestande ausgestattet, in der Hauptstadt des Landes gelegen,
von Königtum und Adel begünstigt wurde die Niederlassung zum
natürlichen Mittelpunkte, um den sich andere Johanniterbestände
sammelten. Bereits in den achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts
griffen die böhmischen Johanniter über ihre Grenzen hinaus und
machten Ansprüche auf die Nachbarländer, auf Polen, Pommern
1 Delaville le Roulx, Cartulaire général I, 590; Mone Zeitschr. für
Gesch. des Oberrh. XI. 20; Monum. Zollerana VIII Nr. 17. Vergl. hier und
in der Folge mein Buch über den Johanniter-Orden 5. 6 und meine „inneren
Verhältnisse des Joh.-Ordens“, in Ztschr. f. Kirchengesch. XX 1ff.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 191
und Ungarn. Als aber das deutsche Grosspriorat emporkam,
ging der böhmische Johanniter-Grossmachtstraum vorerst zu Ende,
wenigstens scheinen nun nur noch Prager oder böhmische Würden-
bezeichnungen vorzukommen.! Neben Böhmen bildete Mähren zeit-
weise eine eigene Johannitergruppe, welche 1233 auch die in Pom-
ınern gelegenen Güter umfasst zu haben scheint.” Anders in Schlesien;
dort hat kein umfassenderes Amt bestanden, soweit sich aus der
ungenügenden Ausdrucksweise der Urkunden folgern lässt. In
Polen hingegen haben wir 1252 einen Johanniter-Prior (Delaville
II, 722, 730). Mit dem Wachsen des deutschen Grosspriorates
machte sich dann doch wieder das Bedürfnis geltend, die ver-
streuten slavischen Länder einheitlicher unter deutscher Ober-
hoheit zusammenzufassen. So kommt denn 1256 wieder ein
Johannitermeister für Böhmen, Mähren und Polen auf (Delaville
IL, 821), augenscheinlich dem deutschen Grossprior unterstehend.
Dies galt auch für seine Nachfolger, welche mehr und mehr die
Bezeichnung „Prior“ führten. Nur die deutsche Zunge besass eine
Vertretung im Generalkapitel. Eine Lockerung des Verhältnisses
trat ein, als Berthold von Henneberg der Aeltere erst vom böh-
mischen Kapitel regelrecht gewählt, dann aber 1317 vom Papste
mit ausserordentlichen Befugnissen bekleidet wurde (Dudik, Iter
Rom. U. 129), um das tief verschuldete Priorat wieder in Ord-
nung zu bringen. Gegen ihn, den aufgedrungenen Deutschen,
scheint eine nationale Gegenströmung entstanden zu sein, welche
1325 durch die Erhebung von Michael v. Tynz zum Gegenprior
offenen Ausdruck erhielt. Die deutschfeindliche Stimmung blieb,
Michaels Nachfolger war wohl ein Pole.
Die Abzweigung des slavischen Priorates beruhte auf dem
übermässigen Anwachsen des deutschen; dieselben Umstände be-
! Nach den Urkunden, so weit ich sie zu übersehen vermag. Ihr reicher
Bestand im Archive des Prager Gross-Priorats ist leider nur zum ganz ge-
ringen Theile bekannt. Aus der Zeit Bertholds machte dort Herr Prof. Dr.
Weber gütigst einige Forschungen für mich. Feyfar, Aus dem Pantheon
der Gesch. des Joh.-Ordens 1882, behandelt von S. 52 an die Geschichte der
böhmischen Ordensgruppe, aber leider so durchaus unwissenschaftlich, dass
sich nur wenig damit beginnen lässt. Bereits den ersten Vorstand macht
er zum Grossprior (S. 58), dann die deutschen Grossprioren zu böhmischen
und so fort.
? Delaville II. 475, 761; Klempin, Pommersches Urkb. I, 264; Perlbach,
Pommerell. Urkb. 54.
192 Julius v. Plugk-Harttung.
wirkten noch weitere Wandlungen und zwar auf rein deutschem
Boden. Zunächst die, dass der Bezirk in Nieder- und Oberdeutsch-
land zerlegt wurde. In Oberdeutschland, wo der Grossprior ge-
wöhnlich anwesend war, bildete sich die Neuerung allmählich
heraus. 1252 vereinigte Heinrich von Toggenburg das Elsass und
den Breisgau, un wenige Jahre später zum Vorstande der Johan-
niterbesitzungen in Oberdeutschland ernannt zu werden (Delaville II,
831, 846, 855). In Niederdeutschland entstand das Amt schon
1251, doch erst nur als Vicepriorat.! Es scheint verschiedene
Wandlungen durchgemacht zu haben. Ueberdies war Nieder-
deutschland eine gewaltige, schwer zu übersehende Länderstrecke,
was eine noch weitergehende Einteilung nahe legte: die Abzwei-
gung des weniger wertvollen Nordostens.
Hier war der Orden durch Markgraf Albrecht den Bären
eingeführt. Im Jahre 1160 schenkte dieser dem Hospitale zu
Jerusalem die Kirche im Orte Werben an der Elbe mit Zubehör
und Land. Es geschah mit Genehmigung der zuständigen Geistlich-
keit, zu seinem und der Seinigen Seelenheil, wohl im Andenken
an seine Gemahlin, welche erst Anfang des vergangenen Jahres
von einer Pilgerfahrt nach Jerusalem heimgekehrt, ganz vor
kurzem gestorben war. Den weiteren Hintergrund erhielt die
Schenkung in Albrechts Bestreben einer planmässigen Germani-
sierung seines Landbesitzes.?
Hierfür war der Orden in hohem Grade geeignet. Die Mark
und das benachbarte Mecklenburg waren damals dünn bevölkert;
ganze Strecken lagen wüst. Die Bewohner bestanden aus Slaven
in welche Deutsche hineingesprenkelt lebten, bald dichter, bald
ganz oder fast vereinzelt, als Ritter auf ihren Gütern, als Gewerb-
treibende in den Städten, als höhere Geistliche, und vor allem:
die Fürsten waren deutsch oder doch germanisiert. Auch die
Brüder der geistlichen Ritterorden dieser Gegenden waren in der
älteren Zeit Deutsche, weshalb sie bisweilen ausgesprochener-
massen mit deutschem Rechte angesiedelt wurden. Die Verleihung
slavischer Güter an Ordensbrüder bewirkte also eine Einwanderung
deutscher Ansiedler, deutschen Wesens in die Flachlande des
Ostens. Deutsche Ordensbrüder- in slavischen Landen bedeuteten
! Ledebuhr, Arch. für deutsche Adelsgesch. II, 15; Lacomblet II, 282.
? Riedel, Cod. Dipl. Brandb. VI, 9; v. Heinemann, Albrecht der Bär
221 ff., 227. |
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 193
eine Stärkung der Fürstenmacht, deutsche Ansiedler auf öden
Strecken hiess Urbarmachung und Anbau, was ebenfalls der
Fürstenmacht zu gute kam; deutsche Geistlichkeit war der Träger
von Bildung und Gesittung in einer innerlich noch halbheid-
nischen Bevölkerung. Alle diese Dinge vereinigte der Johanniter-
Orden in sich. Es erscheint mithin nicht als Zufall, dass dessen
Stiftungen gerade von Landesfürsten begründet sind. Beide Teile
kamen sich entgegen. Die Johanniter erlangten grössere Ver-
breitung und erhöhte Einkünfte, die Landes-, d. h. zugleich die
Lehnsherren gewannen durch sie neue Stützen ihrer jungen Macht.
Mit der Begründung von Werben hatte der Orden festen
Fuss im Osten gefasst. An die erste Stiftung konnten sich
andere reihen und ohne Schwierigkeit das Bestehende erwei-
tern. Zunächst geschah es seitens der Grafschaft Schwerin.
Hier hatte das Volk der Wenden im Aufruhr losgeschlagen und
auf lange hin die mühsam gelegten Keime germanisch-christlicher
Kultur vernichtet. Das Land lag in wüster Verwirrung, und
selbst die reich ausgestatteten Cistercienserklöster Doberan und
Dargun führten ein dürftiges Dasein; nur das Bistum Schwerin
behauptete sich unter dem Schutze seiner Grafen in einer ge-
wissen Wirksamkeit. Diese Grafen nun schenkten im Jahre 1200
den Brüdern des Hospitals S. Johanns zu Jerusalem ein Dorf
und ein Pfarrgut, womit die Anfänge zu der späteren Priorei
Eixen und der Kommende Kraak gelegt waren. Zunächst wurde
der schwerinische Besitz von Werben aus verwaltet. Wie das
weltliche Oberhaupt, so hat das geistliche, der Bischof von Schwerin,
ihn begünstigt und gefördert.!
Bereits 1228 gelangten die Jobanniter auch in das Lauen-
burgische. Da sagte Herzog Albrecht von Sachsen: „Die vielen
Dienste unseres geliebten Magisters Heinrich, Bruders vom Hospital
3. Johanns, erachten wir würdig, wiederzuvergelten. Auf seine
Bitten hin, als Heilmittel gegen unsere Sünden, verleihen wir
deshalb dem Hospitale das Dorf Pogätz mit allen Gerechtsamen
und Zubehör“. Ausserdem nimmt der Herzog in seinen Schutz,
was der Orden innerhalb seines Landes besitzt oder besitzen wird.
Der Magister Heinrich war der Vorstand von Werben, der auch
die schwerinischen Güter leitete.?
! Jahrbuch für Mecklenb. Gesch. I ep. 47 ff.; IX, 28.
* Riedel, Cod. VI, 12; Jahrb. I, 8.
194 Julius v. Pflugk-Harttung.
Schon hatte der Orden sich auch nach Vorpommern ver-
breitet. Leider ist sein dortiges Emporkommen durch Fälschungen
verdunkelt, doch scheint folgendes sicher zu sein: Fürst Grimislaus
von Pommern verlieh um 1200 herum den Johannitern die Häuser
Stargard und Liebschau mit Zubehör. Diese Schenkung wurde
durch nachfolgende Herzöge und Papst Gregor IX. bestätigt,
aber zugleich durch drei Fälschungen in weitem Umfange aus-
gedehnt. Wohl wegen der hieraufhin erhobenen übertriebenen
Ansprüche kam es zwischen den pommerschen Johannitern
und dem Herzoge zu einem Zerwürfnisse. Der Grossprior
deutscher Zunge erhob Klage beim Papste, dieser ernannte einen
Prozessbevollmächtigten in der Person des Aristoteles des
Mittelalters, Albertus Magnus, der den Bann über den Herzog
verhängte. !
Ebenfalls im Gebiete der Fürsten von Mecklenburg (Werle)
‘fasste der Orden festen Fuss. Hier war auf lange Fehde ein
gedeihlicher Friede gefolgt, den die Landesherren benutzten.
Heinrich Borwin Il. verlieh den Brüdern des Johannis-Hospitals
in Accon das Dorf Mirow und 60 Hufen; ein Vorgang, der zur
später wichtigen und reichen Kommende Mirow führte.?
Die pommersche Schenkung war den Brüdern in Mähren, die
mecklenburgische dem Hospital in Accon verliehen, beide also
nicht Werben überwiesen. In ihrem Bestreben, sich zu einem
bedeutenden, gewissermassen internationalen Güterbestande auszu-
weiten, stiess die brandenburgische Niederlassung auf Widerstand.
Vergebens suchte sie sich in Mecklenburg durch eine Fälschung
zur Herrschaft zu bringen, die rückläufige Bewegung setzte sich
fort, die Sonderinteressen wurden zunehmend mächtiger. Bereits
um 1220 findet sich je ein Magister der beiden schwerinischen
Johanniter-Gütergruppen, und 50 Jahre später waren sie völlig
von Werben gelöst. Im Jahre 1251 hatte Mirow einen Kommen-
dator, stand also gleichwertig neben der brandenburgischen Kom-
mende. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wird man hier er-
kannt haben, der Gedanke eines Gross-Werben lasse sich nicht
durchführen. Wohl mit Rücksicht darauf entäusserte man sich
1 Vergl. meine Abhandlung: „Unechte Urkunden“ in den Forschungen
z. brandb. u. preuss. Gesch. XI, 2. 301ff.
? Mecklenb. Urk. Buch I. 334. Vergl. über Mirow die Abhandlung
von Lisch in Jahrb. für Mecklb. G. II. 51ff.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 195
der ganzen lauenburgischen Besitzung; es geschah gewiss in dem
Gefühle, sie lasse sich doch nicht behaupten!.
So war also Werben wieder auf die eigenen rein branden-
burgischen Güter beschränkt. Für das Scheitern seiner hoch-
fliegenden Pläne sind zwei Dinge wichtig gewesen: der nicht
besonders grosse Hausbesitz und die abweisende Haltung der
Landesherren. Aus dem ganzen 13. Jahrhunderte haben wir nicht
eine einzige Güterverleihung der Markgrafen für Werben, keinen
einzigen Beweis werkthätigen Wohlwollens. Thatsachen, die um
so schwerer ins Gewicht fallen, als Markgraf Albrecht innerhalb
vier Jahre vier wichtige Verleihungen von brandenburgischen
Gütern dem werleschen Mirow gemacht hat. Dies bedeutete
geradezu eine Zurücksetzung, eine Schädigung der Landeskommende.
Einen gewissen Ersatz scheint Werben beim Grosspriorate
gefunden zu haben, dem wohl daran lag, die weitverstreuten und
locker gefügten Besitzungen des Nordostens fester zusammenzufassen.
Zuerst in Werben, bereits 1244, lässt sich das Kommendatoramt
nachweisen?. Im Jahre 1271 erscheint der Werbensche Träger
desselben als Statthalter (vicepreceptor) des heiligen Hospitaliter-
hauses zu Jerusalem für Sachsen und Wendland (Riedel VI, 19).
Er wird hiermit nicht viel haben machen können; schon der
nächste Kommendator besass die Würde nicht mehr. Doch die
Gunst des Grossprios blieb; wohl 1283 besuchte er Werben
persönlich, In einem Streite um das schwerinische Eixen wurde
dem Werbenschen Kommendator die Vertretung des deutschen
Johanniter-Ordens übertragen (Meckl. U.-B. III 76). Aber genau
besehen war dies wieder ein Rückschritt, nur eine Vertretung für
den einzelnen Fall. Ueber den Nordosten waltete nicht der Statt-
halter, sondern die Hoheit des Grosspriors, der je nach Bedürfnis
den Kommendator von Werben beauftragte. Damit hatten die
lokalen Bestrebungen auch in dieser Frage gesiegt.
Und nun erhielten sie gar einen bedeutenden Verfechter in
Ulrich Schwabe oder Schwaf, dessen Dasein eine Niederdrückung
Werbens bedeutete, verkörpert in der Begründung einer neuen
brandenburgischen Kommende’.
1 Vgl. meinen Johanniter-Orden 51.
? Vgl. die Abhandlung über „Die Lokalwürden‘ in meinem Johanniter-
Orden 26 ff.
? Vgl. die Abhandlung: Ulrich Schwabe, in meinem Johanniter-Orden 76 ff.
196 Julius e Ptugk-Harttung.
Es scheint, dass sich die brandenburgischen Güter, welche
Markgraf Albrecht an Mirow verliehen hatte, kraft der örtlichen
Verhältnisse zu einer eigenen Kommende unter dem Namen
Gardow verbanden, wohl einer Ortschaft 2%, Meilen vom Tollense-
See entfernt. Kommendator dieses Besitztums war Ulrich Schwabe.
Er stand in nächsten Beziehungen sowohl zu den mecklenburgi-
schen Fürsten, als auch zum brandenburgischen Markgrafen, dessen
Geheimer Rat er war. Am 15. Mai 1298 vollzog er in Beisein
und mit Unterstützung des Markgrafen die Gründung einer neuen
Johanniter-Niederlassung zu Nemerow!. Neben Werben bestand
damit eine Doppelkommende in Gardow und Nemerow für die Mark.
Jenes war von der brandenburgischen Gesamtkommende zu einer
linkselbisch-altmärkischen herabgesunken, während die jüngere
Stiftung nach Lage ihrer Güter als die eigentlich mittelmärkisch-
neumärkische erschien, und dies von der Gunst des Landesherrn
getragen. Der Stern Werbens schien völlig erbleichen zu sollen.
Da trat eine Wandlung ein, die das Schlimmste für Werben
beseitigte. Der junge Fürst Heinrich von Mecklenburg heiratete
Albrechts zweite Tochter, infolge dessen das Land Stargard, wohl
Ende 1293 oder 1299, in den Besitz des Schwiegersohns gelangte.
Nemerow lag im Stargardischen und wurde nunmehr mecklen-
burgisch; es rückte dynastisch also Mirow nahe, und Werben war
wieder die einzige oder doch die weit vorwiegende Johanniter-
Stiftung in der Mark. |
Somit war die dringendste Gefahr abgewandt. Doch Nutzen
wird Werben zunächst nicht viel davon gehabt haben, denn nach
wie vor wurde es durch die überragende Persönlichkeit Ulrich
Schwabes und durch den Reichtum von Mirow niedergehalten.
Gestützt auf die Gunst der Landesherren, scheint Ulrich sogar
eine Oberhoheit über die Kommenden des Nordostens angestrebt
zu haben. Hier wirkte ihm nun wieder entgegen und kam
Werben zu statten, dass Fürsten- und Ordensgunst sich nicht
deckte Die Ordensleitung, voran das Grosspriorat, hielt ein
Emporsteigen solcher Lokalgewalt für bedenklich und liess sie
das Ziel ihres Strebens nicht erreichen. Es gelang Ulrich nicht,
eine Oberhoheit anerkannt zu sehen, zur teilweisen Macht einen
! Ueber Nemerow. vgl. die Abhandlung von Lisch, in Jahrb. f. Meckl.
Gesch. IX, 28 ff.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 197
Titel zu fügen, womit auch er allmählich wieder auf den Boden
der Kommende zurücksank.
Zu dieser Zeit geschah ein Ereignis, welches für den Johanniter-
Orden von grundlegender Bedeutung geworden ist: die Aufhebung
des Tempelordens. Nicht bloss, dass der Johanniter-Orden dadurch
von einem vielfach überlegenen Rivalen befreit wurde, kraft päpst-
licher Entscheidung erhielt er auch die Güter desselben, womit
sein Besitzstand sich verdoppelte. Freilich dessen thatsächliche
Erwerbung war nicht immer leicht, weil die verschiedenen
Machthaber, zumal die Landesherren, sich ihr vielfach wider-
setzten. Eingehende und weitschichtige Verhandlungen wurden
notwendig. Für das östliche Niederdeutschland liess die Ordens-
leitung diese nun weder durch Ulrich noch durch Werben
führen, sondern durch einen eigens ernannten Sonderbevollmäch-
tigten, Paul von Modena, der im östlichen Niederdeutschland fremd
und ohne Anhang war. Den endgültigen Vergleich zu Cremmen
schloss der Ordensbeauftragte 1318 mit Markgraf Waldemar in
Gegenwart der Kommendatoren von Nemerow für Mecklenburg,
von Zachan für Pommern und dessen von Braunschweig (Riedel,
B.1, 418). Ein Vertreter Werbens fehlte. Der Grund hierfür
wird gewesen sein, dass Werben mit der Abmachung nicht
einverstanden war, weil darin ein grosses Stück brandenburgi-
schen Ordenslandes an den Markgrafen, also zunächst auf Werbens
Kosten, verpfändet wurde. Weil der Orden aber mit dem Mark-
grafen ins Einvernehmen kommen wollte, so handelte er ohne
die markgräfliche Kommende.
So lange Markgraf Waldemar und Ulrich Schwabe lebten,
vermochte Werben sich nicht emporzuarbeiten. Erst als beide
das Grab deckte, nahm es seine alten Wünsche wieder auf. Im
Jahre 1321 wirkte sein Kommendator als Bevollmächtigter des
Stellvertreters des Ordensvisitators für die Mark und Wendland,
und ebenso geschah es im folgenden Jahre (Meckl. U.-B. VI, 631;
VIL 26). Doch auch dies blieb nur ein kurzer Lichtblick.
Die Ansprüche Ulrich Schwabes fanden einen glücklicheren
Verfechter in Gebhard von Bortfelde, wie Ulrich Kommendator
von Braunschweig. Gleich nach Ulrichs Ableben scheint er bei
der Ordensleitung eingesetzt zu haben, denn bereits 1320, mithin
ein Jahr früher als der Werbener, zeichnete er in gleicher Eigen-
schaft als Bevollmächtigter. Beide Männer blieben vorerst neben
198 Julius v. Pflugk-Harttung.
einander, der Werbener, wie es scheint mehr als persönlicher
Vertreter Pauls, der Braunschweiger mehr sachlich als ver-
tretender Statthalter. Doch die Zukunft gehörte dem letzteren.
Schon 1322, während der Werbener noch „gerentes vices“ für
Meister Paul zeichnete, nannte Gebhard sich bereits Vicemeister
des Johanniter-Ordens, kennzeichnete sich also nicht als ein per-
sönlicher Vertreter, sondern als der Träger eines wirklichen Amtes
(Riedel XIX, 129). Er hatte erreicht, was Werbens Kommen-
dator 1271 besessen, als dieser sich Vicepraeceptor für Sachsen
und Wendland nannte. Die Würde war somit dem ursprüng-
lichen Vororte entzogen, der lange und offenbar erbitterte Kampf
war zu dessen Ungunsten entschieden.
Sachliche und persönliche Gründe standen sich in demselben
gegenüber. Werben erstrebte eine Oberhoheit die sich auf seine
Kommende, also auf einen bestimmten Vorort stützte, die in und
mit diesem eine Zukunftsdauer verhiess. Anders Ulrich Schwabe
und Gebhard von Bortfelde: sie wollten eine rein persönliche
Würde mit wechselnden Nachfolgern, ohne bestimmten Vorort.
Aber gerade darum behielten sie den Erfolg. Ein Grosswerben
mit internationalen Bestrebungen bot wenig sicheren Rückhalt
für die territorialen Wünsche eines Markgrafen von Brandenburg,
und für das ferne Grosspriorat konnte es sogar gefährlich werden.
Ein einfaches Amt ohne anderen als amtlichen Untergrund hatte
das Grosspriorat mehr in der Hand und konnte es besser nach
seinen Wünschen und Bedürfnissen leiten. Landesherr und Ordens-
hoheit vereinigten sich also gegen das Ziel Werbens, und ihnen
ist es erlegen.
Anderseits drängten der unfertige Zustand und die politischen
Verhältnisse der Mark zu einem Abschlusse Erst gab es hier
einen Kommendator, dann einen Vicepraeceptor, darauf gelegent-
liche Stellvertretungen und eigenes Eingreifen des Grosspriors,
nunmehr einen Stellvertreter eines Ordensvisitators, der seiner-
seits wieder einen Stellvertreter für die Mark und Wendland er-
nannte, bis schliesslich die Mittelspersonen verschwanden. Der
ferne Nord-Osten erforderte eine gesonderte Verwaltung, ohne
dass sich bisher eine bestimmte Form dafür gefunden hätte.
! Originalurk. im Staatsarchive zu Stettin 1320, 9. Okt.; ebensolche im
Geh. Staatsarchive zu Berlin. Joh.-Orden 1321, 29. Sept.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 199
Lagen derartig die Johanniterangelegenheiten, so waren die poli-
tischen Dinge noch verwirrter.
Im Jahre 1319 waren die beiden mächtigsten Wettkämpfer
um die Vorherrschaft in Nordostdeutschland aus dem Leben ge-
schieden: der Markgraf Waldemar von Brandenburg und der König
Erich von Dänemark. Dem thatkräftigen Waldemar folgte sein
Neffe Heinrich, ein schwächlicher Knabe, der schon im nächsten
Jahre starb. Mit ihm erlosch das Haus Albrechts des Bären,
und das zu einer Zeit, als Ludwig der Bayer mit Friedrich von
Oesterreich um die Kaiserkrone haderte. Daheim fehlte die feste
Hand und zugleich eine oberste Reichsgewalt. Die Mark Branden-
burg wurde wie ein herrenloses Gut. Dies benutzten die selbst-
süchtigen Nachbarn, um Rechte und Gebiete an sich zu reissen.
Da erfolgte am 28. September 1322 die Schlacht bei Mühldorf,
welche das Kaisertum aus dem Zwiespalte und die Mark aus der
Zerrissenheit befreien sollte. Der siegreiche Ludwig betrachtete
die Mark als heimgefallenes Lehn und überwies sie seinem Sohne
gleichen Namens. Leider war aber auch dieser noch ein Knabe
von 8 Jahren!. Es blieb zunächst nur, dass der König für ihn
eintrat, und er hat es mit der ihm eigenen Rührigkeit und nicht
ohne Geschick gethan; er persönlich hat in der ersten schweren
Zeit die Politik für die Mark geleitet, denn es war leichter, das
Land zu verleihen, als in Besitz zu nehmen. Klug machte der
Bayer zur Richtschnur seines Handelns: im Innern die Städte
und Stände durch Verleihungen und richtiges Entgegenkommen
zu gewinnen, nach aussen die übergreifenden Nachbarn durch Zu-
geständnisse abzufinden, ja, sie womöglich auf seine Seite zu ziehen.
Im März und April des Jahres 1323 begann die wittels-
bachisch-brandenburgische Politik sich auf dem Reichstage in
Nürnberg zu entwickeln. Hier geschah die Verleihung der Mark
an den jungen Ludwig, und schon am 4. Mai folgte ein gütlicher
Vergleich mit dem Herzoge von Braunschweig wegen der Alt-
1 Das beste über die Zeit des Markgrafen Ludwig bietet: J. Heidemann,
Graf Berthold von Henneberg als Verweser der Mark Brandenburg, in
Forsch. zur deutsch. Gesch. XVII, 107—163, doch dürfte auch hiermit der
Gegenstand nicht erschöpft sein, und überdies ist nicht der Markgraf, sondern
der Henneberger die Hauptperson. Vergl. auch Salchow, der Uebergang
der Mark Brandenburg an das Haus Wittelsbach (Hallische Beiträge zur
Gesch.-Forschung 1893) 43 f. Weitere Litteratur in meinem Johanniter-
Orden 84.
200 Julius v. Pflugk-Harttung.
mark, der ein freundliches Verhältnis zwischen beiden Machthabern
herstellte. Da nun der Herzog nachweislich in guten Beziehungen
zum braunschweigischen Johanniter-Kommendator Gebhard von
Bortfelde stand, so lag es nahe, dass dieser durch ihn mit dem
Königshause in Berührung kam.
Bald nachher wurden das Haus Wettin und das dänische
Königshaus durch Verschwägerung gewonnen!, und damit so-
wohl der Herzog von Pommern, wie der Fürst von Mecklenburg
lahm gelegt. Im Juli verliess der Bayer Nürnberg und zog
nordwärts über Bamberg nach Arnstadt in Thüringen, offenbar
wollte er weiter, die Mark besuchen und mit dem Könige von
Dänemark verhandeln. Aber es kam nicht dazu; nach längerem
Verweilen in Arnstadt kehrte er wieder um nach Nürnberg
und München. Wichtige Reichssachen riefen ihn zurück. Am
19. Oktober lief der König von Dänemark in die Trave ein mit
vielen Schiffen und seiner besten Ritterschaft, 14 Tage wartete
er in Lübeck auf König Ludwig, umsonst; dieser vermochte nicht,
sich aus Süddeutschland loszumachen.?
Bereits in Arnstadt erkannte Ludwig, dass die Angelegen-
heiten der Mark eine volle Manneskraft erheischten, ihn selber
aber die Masse der Geschäfte verhindere, sich denselben genügend
zu widmen. Er ermannte deshalb einen Verweser für das Land
und zwar den tüchtigsten Mann, den er hatte, seinen vertrauten
Ratgeber, den Grafen Berthold von Henneberg. Für diesen kam
noch besonders in Betracht, dass die Henneberger mit dem bis-
her herrschenden Geschlechte der Askanier verschwägert waren
und zur Mark ererbte Beziehungen besassen. Berthold scheint
ein Heer zusammengezogen zu haben, mit dem er den jungen
Markgrafen erst nach der Altmark, dann weiter geleitete. Die
Gewinnung des Landes gelang ohne besondere Schwierigkeiten.
Am 24. Mai 1323 verkündete König Ludwig feierlich in Ur-
kundenform, dass er seinen Sohn Ludwig mit der Mark Branden-
burg, dem Erzkämmereramte und sonstigem Zubehör belehnt habe.
In Berthold von Henneberg haben wir eine zweite Person,
welche auf die Erhebung Gebhards von Bortfelde eingewirkt
1 Vgl. auch Lippert in Forsch. z. brandb. und preuss. Gesch. V, 209;
und Lippert, Wettiner und Wittelsbacher 19.
* Heidemann, Forsch. XVII, 119 bringt die beiden Reisen mit Unrecht
zusammen. Vgl. auch meinen Johanniter-Orden 87.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 201
haben wird, wenn er sie nicht gar mit Genehmigung König
Ludwigs veranlasste. Berthold hatte nahe Beziehungen gerade
zam Johanniter-Orden Sein Bruder war Johanniterprior von
Böhmen, Polen und Oesterreich. Dieser und zwei Johanniter-
kommendatoren unterzeugten 1323 eine Urkunde des Grafen für
das Johanniterstift Schmalkalden. Das Gebiet des Grosspriors
der slavisch-deutchen Lande grenzte an die Murk, er besass also
ein dringendes Interesse für die Dinge, die hier vorgingen. Wie
sehr der Graf und Landesverweser sich gerade dem Johanniter-
Orden zuneigte, erhellt auch daraus, dass er 1318 seinen eigenen
Sohn in denselben eintreten liess, der bald darauf Komthur, und
schliesslich Grossprior für Deutschland wurde.!
Zunächst trat der Bruder des Grafen noch in den Vorder-
grund. Sein Geschäftskreis berührte den des Vicemeisters Geb-
hard von Bortfelde. Der des letzteren bezog sich auf Pommern,
Thüringen, die Mark und Wendland. Ganz gegen den bisherigen
Brauch war hier Thüringen mit in der Würde einbegriffen; —
eg war die Heimat der Henneberger. So gab es eine Menge
Berührungspunkte. |
Es kann keine Frage sein, beim gewôhnlichen Laufe der
Dinge wäre der Wittelsbacher Ludwig ruhig in fast unge-
schmälerten Besitz der Mark Brandenburg mit ihren Nebenlanden
gelangt, wenn nicht Einwirkungen von aussen dies gestört hätten:
der Kampf zwischen Kaiser- und Papsttum, von Johann XXII. mit
Ludwig dem Bayern.
In diesem stand der Deutschorden von vornherein auf Lud-
wigs Seite. Es war in der Hauskapelle des Deutschordens zu
Sachsenhausen, in welcher der König am 22. Januar 1324 seine
heftige Appellation gegen den Papst erliess. Der Deutschmeister
des Deutschordens begleitete Ludwig auf seinem Romzuge nach
Italien. Anders der Johanniter-Orden, er nahm eine mehr ver-
mittelnde Haltung ein. Von jeher war er vom Papsttume be-
günstigt worden; er verdankte diesem die gewaltige Gütermasse
des aufgehobenen Templer-Ordens. Auch dann war ihm das Wohl-
! Vgl. die Abhandlung: Zwei Grafen Berthold von Henneberg, in
meinem Joh. Orden 169 ff. Die Angabe 8. 172, dass Berthold der Jüngere
auch Prior für Böhmen gewesen, beruht auf einer unrichtigen Angabe, die
mir von Würzburg gemacht worden; die betr. Urk. gehört nicht 1336 son-
dern 1316.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 14
202 Julius v. Pflugk-Harttung.
wollen der Kurie geblieben, welches sich 1317 und 1319 b-
sonders reich für Nordostdeutschland bethätigte; noch 1322 nahm
sie den Orden gegen wucherische Juden und gegen hoch-
gesteigerte Ansprüche des Königs in Schutz. So hielt es schwer,
sich von seinem Wohlthäter abzuwenden. Wesentlich der Je
hannitergrossprior, Albert von Schwarzburg, scheint es gewesen
zu sein, der Ludwig anfangs zu einem entgegenkommenden Ver-
halten bestimmte, und demgemäss stand auch er an der Spitz
der ersten Gesandtschaft des Königs an den Papst, welche fried-
lich verhandeln sollte. In der That, sie wurde in Avignon
freundlich und nachgiebig aufgenommen. Aber noch ehe sie vor
den Papst kam, erlangte bei Ludwig die Kampfesstimmung die
Oberhand und machte die Wirkung des Johanniters zu Schanden’
Seitdem hielt sich der Orden abseits; auf dem Romzuge list
sich kein Mitglied desselben nachweisen. Dass die Johanniter
aber dem Könige nicht feindlich waren, zeigen (Gebhard von
Bortfelde und der Grossprior Berthold.
Bald äusserte sich der Kampf zwischen Papst und Köng
auch in der Mark. Er nahm seinen Ausgang von Magdeburg,
dessen Erzbischof die bisher an Brandenburg vergabten Lehen
zurückhielt” Der Landesverweser Berthold überzog den Kirchen-
fürsten mit Krieg, ein Teil der Städte, voran die Hauptstadt
Magdeburg, und zahlreiche Ritter hielten zu ihm. Markgraf
Ludwig selber kam nach Magdeburg. In seiner Not wandt
sich der Erzbischof an den Papst, der sich seiner am 8. Min
annahm. Am 23. desselben Monats verhängte Johann XXII. de
Bann über Ludwig; ein Zusammentreffen, welches die Vermutung
nahe legt, dass die Dinge des deutschen Nordostens stärker auf
das Verhalten des Papstes eingewirkt haben, als man gemeinhin
annimmt.
Rücksichtslos verfolgte dieser seinen Weg. Er rief die
1 Vgl. hier die zahlreichen Original-Urkunden des Geh. Staatsarchives:
Johanniter-Orden; dann W. Preger, in Abhandl. der k. bayer. Akademie
der Wissensch. XVI. II, 247f.
2 Vgl. Preger, Abhandl. XVI, 272; Müller, Der Kampf Ludwigs de
Baiern I, 64ff.
3 J. Koch, Leben des Erzbischofs Bernhard Ill. von Magdeburg, in der
Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg XXIII, 334, welches frèi-
lich den Gegenstand nicht erschöpft und zu mancherlei Ausstellungen ver-
aulasst. Preger Abh. 261; Müller I, 153; Lôher, Archiv. Zeitschr. V. 2.
Die Anfünge des Johanniter Herrenmeistertums. 203
Herzöge von Pommern und Schlesien und die Könige von Böhmen
und Polen zum Kriege auf. Bald ging es blutig her; namentlich
die Polen wüteten furchtbar im Lande, die Pommern schlossen
mit Polen ein Bündnis, worin sie sich schon im Voraus über die
in Brandenburg zu machenden Eroberungen einigten. Selbst der
waffenstarke Herzog Heinrich der Löwe von Mecklenburg war
nahe daran, über seinen Nachbarn herzufallen. Er unterhandelte mit
dem Papste, ihm und seinen Nachfolgern die Mark zu Lehn zu geben.‘
Alle diese Dinge wirkten um so gefährlicher, als der klare
Geist und die feste Hand des Grafen von Henneberg fern waren.
Er hatte sich an den Hof König Ludwigs begeben müssen, wo
grössere Aufgaben seiner harrten. Für die Mark war eine neue
Vormundschaft eingesetzt, die aber nicht das Ansehen der früheren
besass. Der Papst that die Vormünder in Bann, der eine derselben
haderte mit dem jungen Markgrafen. So dringend wünschenswert
ein Berater wie Berthold von Henneberg für König Ludwig auf dem
Romzuge sein mochte, für die Mark war er noch unentbehrlicher.
Nach mehr als zweijähriger Abwesenheit kehrte er dorthin
zurück. Es gelang ihm, den Markgrafen wieder mit dem Vor-
münder zu versöhnen, eine Erbverbrüderung mit Meissen weiter
zu befestigen, das wankende Bistum Brandenburg auf markgräf-
liche Seite zu bringen und auch mit Pommern zu einem vor-
läufigen Abschlusse zu kommen. Als die Verhältnisse der Mark
derartig einigermassen geregelt waren, wandte er sich wieder
den Bedürfnissen des Reiches zu. Ein Auftrag König Ludwigs
rief ihn hinweg. Er sollte die sächsischen Stände und eine
Anzahl sächsischer Städte, Goslar voran, zur Teilnahme an dem
Römerzuge oder zur Zahlung einer Abfindungssumme bewegen.
Diese Aufforderung erhielt Berthold im September 1327.
Aus dem Oktober desselben Jahres besitzen wir eine Urkunde,
in welcher Gebhard von Bortfelde Herrenmeister (praeceptor
generalis) des Johanniter-Ordens für Sachsen, Mark und Wend-
land genannt ist. Gebhard war, wie wir sahen, Johanniter-
Kommendator von Goslar, wohin der Reichsverweser reiste. Seine
Erhebung wird also mit den Massnahmen des Grafen Berthold
zur Ordnung der märkischen Verhältnisse und zur Gewinnung
1 Riedel B. I. 23; Koch 341; Heidemann, Forsch. XVI. 137, die beiden
letzteren würdigen das Verhalten des Mecklenburgers nicht richtig. Vgl.
auch meinen Johanniter-Orden 92; Müller I 169.
14*
204 Julius v. Pflugk-Harttung.
von Hülfsmitteln für König Ludwig zusammenhängen. Die
Johanniterangelegenheiten im östlichen Niederdeutschland lagen,
wie früher bemerkt, unfertig und ungeordnet, man empfand das
Bedürfnis eines oberen, abschliessenden Amtes, war aber über
allerlei Versuche nicht hinaus gekommen. Jetzt geschah der
Schritt vom ausserordentlichen Amte zum ordentlichen, vom
Vizemeister- zum Herrenmeistertume. Dadurch wurden die reichen
Besitzungen des Ordens dieser Gegend in einer Hand vereinigt,
es wurde innerhalb der Genossenschaft Ordnung und Auf-
sicht geschaffen, für den König und den Markgrafen ein Anhalt
zu besserer Benutzung der Ordensmittel gegeben. Etwas auf
wirtschaftlichem, viel mehr auf politischem Grunde beruhte die
Errichtung des Herrenmeistertums. Sie war ein Ergebnis der
verworrenen Zustände in der Mark und des Kampfes zwischen
Papst- und Königtum. Der Johanniter-Orden trat für den Nord-
osten in seinem ersten Herrenmeister aus der neutralen Haltung
heraus auf bayerische Seite. Für Berthold von Henneberg frei-
lich war es nur eine Stufe in seiner weitschichtigen Politik, die
darauf abzielte den ganzen Orden deutscher Zunge zu gewinnen;
sie gipfelte, wie wir bereits andeuteten, in der Erhebung seines
Sohnes zum deutschen Grossprior.
Gebhard von Bortfelde war offenbar in jeder Weise für das
neue Amt geeignet. Er entstammte einem vornehmen, einfluss-
reichen und weitbegüterten Geschlechte, welches im Herzogtume
Braunschweig und in der Gegend von Goslar ansässig war. Von
guten Beziehungen gefördert, erlangte er verhältnismässig jung
die Kommendatorwürden in Braunschweig und Goslar. Zuerst
politisch trat er hervor im Ausgleiche zu Cremmen, in welchem
Markgraf Waldemar sich wegen der Templergüter mit dem Jo-
hanniter-Orden einigte. Es waren also einerseits die Templer-
güter andererseits die Mark, wo Gebhard sich bethätigte. Mit
jenen feierte er den zweiten politischen Erfolg, als es ihm 1321,
offenbar nach langen und schwierigen Verhandlungen, gelang,
den Herzog Otto von Braunschweig, früheren Kommendator der
Templerkommende Supplingenburg, zu bewegen, dieses reiche
Besitztum und die übrigen von ihm innegehabten Templergüter
dem Johanniter-Orden zu überlassen! Gebhard hatte sich hier-
! Original im Geh. Staatsarchive: Johanniterurkunden 1321 Sept. 29.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 205.
durch um den Orden verdient gemacht. Hatte Meister Paul von
Modena ihn wohl schon wegen jener Verhandlungen mit seiner
Stellvertretung betraut, so ergab sich als nächste Folge die Er-
hebung zum Vicepräzeptor, womit Gebhard der gegebene Mann für
die wirkliche Präzeptur, für das Herrenmeisteramt geworden war.
Gebhard muss bedeutendes Talent in der Behandlung von
Menschen besessen haben. Er verstand sich zugleich gut mit
seinen Ordensvorgesetzten und mit den Landesherren zu stellen.
Obwohl er dem Herzoge Otto von Braunschweig einen herben
Verlust bereitet hatte, hielt er sich doch meistens in Braunschweig
auf, lebte mit dem Fürsten auf bestem Fusse und urkundete gar
als dessen Vertrauensmann.! Der Fürst von Mecklenburg be-
zeichnete ihn gleich in seiner ersten Urkunde 1327 als besonders
geliebten Mann, seinen hochgeliebten Gevatter und Rat; er belohnte
ihn würdig, weil er würdig und diensteifrig gewesen? Mit Aus-
nahme jener vorübergehenden Abschwenkung zum Papste hat der
Fürst von Mecklenburg zum Brandenburger gehalten, und Gebhard
von Bortfelde war offenbar der Hauptvermittler zwischen ihm
und Wittelsbach. Die kaiserfreundliche Haltung blieb dem Herren-
meister schon durch seine Umgebung und sein Emporkommen
gegeben. Das Haus Braunschweig war den Wittelsbachern ver-
wandt und hat unentwegt zum Kaiser gegen den Papst ge-
standen
Im Jahre 1328 finden wir Gebhard auf einer markgräflichen
Urkunde (Riedel II, 272).
Das folgende Jahr brachte eine wichtige kaiserliche Ver-
günstigung, die kaum anders als auf Fürbitte des Markgrafen
geschehen sein kann, dem es darauf ankam, in den Johannitern
zuverlässige Anhänger zu gewinnen.
Am 24. Juli 1329 beurkundete der Kaiser in Pavia, dass er
von dem geistlichen, Gott ergebenen Manne, seinem geliebten
Bruder Gebhard von Bortfelde, dem Generalpräzeptor des Hospitals
S. Johanns für Sachsen, gebeten sei, ihm und seinen Nachfolgern
zu gewähren, auf ihren Feudalgütern nach alter sächsischer Sitte
jenen Heerschild führen zu dürfen, wie die Aebte und deren
! Original im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel 1334 Nov. 23.
! Zwei Originale im Geh. Staatsarchive; Joh. Orden 1328 März 23.
® Finke in Zeitschr. f. vaterl. Gesch. und Altertumskunde XLVII, 225;
0. v. Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover II. 29.
206 Julius e Pflugk-Harttung.
Heerschildgenossen als Kaiser und Reich unmittelbar Unterstellte.
Diese Bitte gewährte er Gebhard und seinen Nachfolgern in
vollem Umfange (Böhmer, Reg. 1314—47 Nr. 1047). Das Herren-
meisteramt war damit den reichsunmittelbaren Aebten gleich-
gestellt; es besass jetzt bestimmt Rang und Stand in der Hierarchie
des Reiches, es war von der etwaigen Person seines Trägers
gelöst, war auf die Dauer gerichtet.
Mit der königlichen Gunstbezeugung mag es zusammen-
hängen, dass das nahe Verhältnis zu den mecklenburgischen
Herrschern vor einem solchen zum bayerischen Brandenburger
zurücktrat, ohne darum gelöst zu sein. In höchster Vertrauens-
stellung wirkte Gebhard 1336.
Dem wittelsbachischen Hause hatte sich eine neue Aussicht
auf Landbesitz von ungemessener Weite geboten. Des Markgrafen
Schwiegervater, König Christof von Dänemark, war gestorben.
Sein Gegner, Graf Gerhard der Grosse von Holstein, hatte ihn
besiegt und einen grossen Teil von Dänemark in Besitz genommen
Des Königs Söhne Otto und Waldemar suchten Beistand bei
ihrem Schwager, dem Markgrafen, überliessen ihm das Land
Reval und einer derselben, Otto, versprach ihm gar die Erbfolge
in Dänemark für den Fall, dass er und sein Bruder Waldemar
ohne männliche Erben sterben würden. Dafür gelobte Ludwig
seinen Beistand gegen jedermann, besonders gegen den Grafeu
von Holstein. Mit grosser Rührigkeit versuchte der Markgraf
sich die Zukunft dadurch zu sichern, dass er gegen den gefähr
lichen Holsteiner eine starke Vereinigung zu stande brachte. Er
gewann hierfür den Herzog von Lüneburg, den Markgrafen von
Meissen, den Grafen von Schwerin, den Bischof von Camin, de
Herren von Werle und die Herzogin von Pommern. Im Dezember
1334 war selbst König Casimir von Polen zu einer Besprechung
in Posen bereit, dem fünf Monate später der endgültige Friedens-
schluss folgte. Die Politik des gesamten Nordostens schien sich
gegen den emporstrebenden Grafen von Holstein kehren und ihu
erdrücken zu wollen, um so mehr als die Söhne Christofs auch
in Jütland, also in seinem Rücken, Anhalt besassen. Aber es
schien nur so, thatsächlich hatte das Schicksal bereits zu seinen
Gunsten entschieden. Am 7. Oktober 1334 hatte er den Prinzen
Otto in offener Feldschlacht besiegt und gefangen genommen.
Eine Wiederaufrichtung des dänischen Thrones lag damit in
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums, 207
weiter Ferne. Stolz sprach der gewaltige Graf von dem „Eigen-
tume unseres Reiches.“ Trotz des kräftigen Anlaufes des Wittels-
bachers, erreichte er nichts Greifbares, während andere vielleicht
wichtigere Dinge deswegen vernachlässigt wurden. So beauftragte
denn Kaiser Ludwig seinen Sohn den Markgrafen, den Prinzen
Waldemar mit dem Grafen zu vergleichen.!
Es kam zu Verhandlungen, die ergebnislos blieben, bis zwei
Räte des Markgrafen nach Neustadt reisten; diese waren der
Herrenmeister Gebhard von Bortfelde und der Ritter Hasso von
Wedel. Am 22. Juni 1336 erzielten sie ein vorläufiges Abkommen,
wonach Graf Gerhard zugestand, die Artikel, welche beide ihm
vorgelegt hatten, nach allen Richtungen zu halten. An einem
ihm vorgeschlagenen Tage sollten brandenburgische und hol-
steinische Bevollmächtigte zusammentreten und Uebereinkünfte
treffen (Riedel, B. II, 89). Alles schien sich trefflich anzulassen,
die Gesandtschaft dauernden Erfolg zu haben. Doch das Gegenteil
trat ein: alles blieb beim Alten, die Erben König Christofs blieben
vom dänischen Throne ausgeschlossen, Prinz Otto gefangen und
Graf Gerhard Gebieter der Cimbrischen Halbinsel.
Genau in dieser Zeit erlischt das Herrenmeisteramt des
Bortfelders. Es ist deshalb kaum zu zweifeln, dass letzteres mit den
politischen Verhältnissen zusammenhängt. Als Anhänger des
Markgrafen und gar als dessen Rat war er dem Kirchenbanne
verfallen, seine weltliche Stellung und seine geistliche waren in
Widerspruch geraten, was sich sowohl innerhalb als ausserhalb
des Ordens gegen ihn ausbeuten liess. Dazu kam, dass der Mann,
welcher wohl vornehmlich Gebhards Stütze gewesen, dass der
Landesverweser Berthold von Henneberg von seinem Amte zurück-
trat, und dass Gebhard in seiner Politik erfolglos blieb. Er scheint
von dem gewaltthätigen Holsteiner hintergangen zu sein, dieser ibm
Zugeständnisse gemacht zu haben, die er dann nicht hielt. Nach
keiner Seite hin entsprach der Herrenmeister somit den Er-
wartungen, weder im Orden noch beim Landesfürsten. Unter
solchen Umständen vermochte er sein Amt nicht weiterzuführen.
1 Diese ganze Angelegenheit scheint uns bisher nicht genügend ge-
würdigt zu sein. Das Hauptmaterial findet sich bei Riedel II, 83, 84.
Vergl. das chronologische Inhaltsverzeichnis. Sonst Waitz, Schleswig-
Holsteins Geschichte I, 222; Pauli, Allgem. preuss. Staats-Gesch. I, 412, 414;
Buchholtz, Gesch. der Churmark Brandenburg U, 394 u. a.
208 - Julius v. Pflugk-Harttung.
Ob er desselben enthoben ist, lässt sich nicht entscheiden, jeden-
falls trat er thatsächlich davon zurück und wurde wieder ein-
facher Bruder im Johanniter-Orden.
Freilich behielt er eine Ehrenstellung, wie sein Vorkommen
auf Urkunden erweist.
Wenige Jahre später und der gewaltige Graf Gerhard fiel
unter Mörderhänden. Damit änderte sich alles. In Spandau be-
gannen Verhandlungen, welche glänzende Versammlungen beendeten.
Der bisher gefangene Prinz Otto wurde nun seiner Haft entlassen,
und sein Bruder Prinz Waldemar erhielt die dänische Königs-
krone. Dasjenige, wofür Gebhard eingetreten war, vollzog sich;
das Geschlecht König Christofs erlangte den angestammten Thron.
Sehr bezeichnend, eine der Urkunden, welche König Waldemar
in Lübeck ausstellte, ist unterzeugt von Hasso von Wedel und
Bruder Gebhard von Bortfelde!, also von den beiden Männern,
die die holsteinische Verhandlung geführt hatten. Ein Jahr später
finden sich beide auf einer Urkunde des Dänenkönigs, Bruder
Gebhard als Kanzler, Hasso von Wedel als Fähnrich? Sie waren
also in nächste Beziehung zu Christofs Sohn getreten. Gebhards
Einfluss wird auch Waldemar am 30. September 1341 zu einer
wichtigen Verfügung zu Gunsten der Johanniter veranlasst haben.°
Einen gewissen Ersatz für das Herrenmeistertum erlangte
Gebhard dann durch seine Ernennung zum Kommendator von Tempel-
burg* Sie wird zusammenhängen mit dem Wandel der Verhält-
nisse, dem Einflusse Waldemars, dem Friedensschlusse mit Pommern,
der deutlicheren Parteinahme der Johanniter gegen den Papst. Als
Kommendator von Tempelburg scheint Gebhard gestorben zu sein.
Seine ganze Waltung hat unter dem zermalmenden Kampfe
zwischen Kirche und Krone gelitten. Die wirren Verhältnisse
der Mark liessen ihn nicht nach aussen, die widerstrebenden
Strömungen im Johanniter-Orden ihn nicht im Innern zu voller
Geltung kommen. Die feindliche Zurückhaltung der Kommende
1 Lübecker Urk. B. II. 652; Mecklenburger U. B 6050.
3 Riedel, Bd. II. 154. Urk. vom 21. Mai 1341. Es steht freilich frater
Egenchardus de Bortvelde; aber es kann doch wohl nur Gevehardus gemeint
sein, neben dem es damals, meines Wissens, als „Bruder“ blos noch Johann
von Bortfelde, den Komthur von Schöneck (in Preussen) gab.
® Aaresbertn. fra Geheime arch. V, 48.
* Vergl. die Originalurkunde im Geh. St. Arch. Joh. Orden 1347 Juli 9.
Die Anfänge des Johanniter Herrenmeistertums. 209
Werben blieb, die von ihm abgehaltenen Provinzialkonvente waren
schwach besucht. Gebhard stand zum Markgrafen, scheint aber
nicht die Macht und den Einfluss, vielleicht auch nicht den
gewaltthätigen Willen besessen zu haben, den Orden in eine
schroff papstfeindliche Richtung zu drängen. Wohl in dem Ge-
fühle, die politischen Dinge doch nicht meistern zu können, hielt
er sich augenscheinlich von ihnen zurück, lebte meistens in Braun-
schweig und legte das Schwergewicht seiner Thätigkeit auf die
inneren und lokalen Angelegenheiten des Ordens. Er ist damit
vorbedeutend für die Zukunft der Balei Brandenburg geworden.
Kurze Zeit scheint das Herrenmeistertum nach Gebhards
Rücktritt unbesetzt geblieben zu sein, dann wurde der Kom-
mendator von Nemerow, also ein Nachfolger Ulrich Schwabes,
erst zum persönlichen Vertreter des Grosspriors, dann zum Herren-
meister erhoben. Mit ihm, mit Hermann von Warberg, gelangte
das Amt erst zur vollen Geltung.
Im Orden war inzwischen eine wichtige Veränderung vor sich
gegangen. Der Sohn Bertholds von Henneberg, ebenfalls Bert-
hold geheissen, hatte, von seinem Vater und vom Kaiser be-
günstigt, die Würde des deutschen Grosspriorates erlangt. Es
war dies 1337 geschehen, mithin nur wenig später als Gebhards
Rücktritt. Nun wäre zu erwarten gewesen, dass der jüngere Bert-
hold den deutschen Zweig des Johanniter-Ordens zum Parteigänger
des Kaisers gemacht hätte. Dies geschah jedoch nicht. Nach
wie vor lassen sich keine irgend näheren Beziehungen zwischen
Ludwig und dem Orden oder dessen Oberhaupt nachweisen. Frei-
lich, den Wunsch wird Berthold schon gehabt haben, die Politik
seines Vaters zu unterstützen, aber die Verhältnisse im Orden
wirkten ihm entgegen. Als der mächtige Graf 1340 starb, ver-
mochte sich auch der Sohn nicht mehr lange an leitender Stelle
zu behaupten; wie Gebhard von Bortfelde trat er vom Amte zu-
rück. Am 10. Dezember 1341 lässt er sich zum letztenmale als
Grossprior des Ordens nachweisen! Wenn er später in einer
Privaturkunde noch einmal Meister zu deutschen Landen St. Johanns
Orden genannt wird, so ist es nur der Nachklang vergangener
Herrlichkeit.” Weder bei Gebhard noch bei dem jüngeren Bert-
hold wird die Amtsentfernung ohne Zuthun der obersten Ordens-
1 Regesta Boica VII. 324.
? Schöppach, Henneberg. U. B. I. 106.
210 J.v. Pflugk-Harttung. Die Anfänge d Johanniter Herrenmeistertums.
leitung geschehen sein, welche vielfach eng mit dem Papste ver-
bündet und auf diesen angewiesen war. Inwiefern der Papst selber
eingriff, etwa durch ein Absetzungsdekret, lässt sich nicht ent-
scheiden; der Umstand, dass ein solches im päpstlichen Register
fehlt, spricht gegen dessen Erlassung. Berthold wird dem Drucke
der inneren Ordensverhältnisse gewichen sein.
Nur ein Zweig des Johanniter-Ordens begann mehr und mehr
sich in seiner Haltung ausserhalb der Genossenschaft zu stellen:
es war der des Herrenmeistertums. Hatte derselbe in den ersten
Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einen reichen Segen päpstlicher
Verleihungen erhalten, so hörte er seit 1330 auf, wogegen Mark-
graf Ludwig dem Orden seinen besonderen Dank für den ihm
geleisteten Beistand aussprechen konnte. Das Verhältnis des
letzteren muss derartig Anstoss bei der Kurie erregt haben, dass
sie im Mai 1350 den Bann gegen die Missratenen schleuderte. In
dem Erlasse hiess es: „die Prioren, Praezeptoren, Kommendatoren
und Brüder der Johanniter in Quartschen, Lietzen und Lagow,
der Sprengel von Camin, Brandenburg, Meissen und Lebus, und
die sämmtlichen und einzelnen Prioren, Präzeptoren, Kommenda-
toren und Brüder des Johanniter-Ordens in der Mark Branden-
burg und der Lausitz, welche den apostolischen Befehlen un-
gehorsam und rebellisch und Anhänger Ludwigs sind und die
verhängten Interdicte brachen, verkünden wir als interdicirt,
suspendirt und excommunicirt.“! Der Erfolg des Bannes war ein
noch engerer Zusammenschluss zwischen Herrenmeister- und Mark-
grafentum, der schon im Dezember desselben Jahres seinen Aus-
druck zu Frankfurt a. O. in einer Reihe von Urkunden erhielt. Als
Lohn für grosse Dienste, die der Orden gethan hat und noch
thun wird, verliehen die Markgrafen ihm die bisher verpfändete
Stadt Zielenzig und das Haus Lagow mit dem Zubehör von
21 Dörfern und Städten? War der Orden unter dem ersten
Herrenmeister noch verhältnismässig arm in der Markgrafschaft
gewesen, so erlangte er jetzt eine hervorragende Machtstellung.
Dafür war er hier aber auch vom reich begünstigten Lieblinge
zum Gegner des Papstes geworden.
1 J. Ch. Beckmann, Kurtze Beschreibung der Stadt Franckfurt a. O.
100 ff.
3 Riedel XIX, 133—138.
211
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats.
Von
Felix Stieve.!
Freiherr Albrecht Wenzel Eusebius von Wallenstein
wurde geboren im Jahre 1583 am 24. September (14. alten Kalen-
ders), Nachmittags 4 Uhr 30 Min. Er stammte aus einem der
ältesten und vornehmsten Herrengeschlechter Böhmens, dem der
Markvartice, und zwar aus einem Zweige desselben, der sich nach
einem in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbauten und
nach damaligem Brauche des tschechischen Adels deutsch benannten
Schlosse, Waldstein bei Turnau, bezeichnete. Da die Aussprache
dieses Wortes Tschechen unbequem ist, wurde es frühzeitig in
die noch heute bei jenen üblichen Formen Waldätejna oder Wal-
Stejna verwandelt, und letztere Form gestalteten dann später
die Deutschen in Wallenstein, die Italiener in Valestain oder Vole-
stan um. Auch noch eine Reihe anderer Formen kommen vor.
Im 16. und 17. Jahrhundert ist in deutschen und lateinischen
Urkunden und Schriften neben Waldstein vor allem Wallenstein
gebräuchlich, und diese Form ist seit dem 18. Jahrhundert und
insbesondere seit Schiller für den Namen des Feldherrn so volks-
tümlich und allgemein herrschend geworden, dass es nicht rätlich
erscheint, sie für ihn durch den ursprünglichen und noch jetzt
von der Familie geführten Namen zu ersetzen. Dieser darf indes
nicht verleiten, die Familie für eine deutsche zu halten. Sie war
nicht nur ihrem Ursprunge nach eine tschechische, sondern
blieb es auch, soviel bekannt, stets, und wie mehrere ihrer Mit-
glieder im 15. Jahrhundert, so bewährten sich auch Albrechts
1 Der hier veröffentlichte Aufsatz ist das Bruchstück eines für die
Allgemeine Deutsche Biographie bestimmten Artikels über Wallenstein. Es
ist die letzte, leider unvollendet gebliebene Arbeit Stieves (+ 11. Juni 1898).
Die Redaktion.
212 Felix Stieve.
Grossvater und Vater als eifrige Anhänger und Vertreter des
Tschechentums.
Albrechts Abstammung lässt sich in ununterbrochener Linie
zurückverfolgen bis zu Heinrich von Wallenstein, der 1465— 1469
Hofmeister der Gemahlin König Georgs von Podiebrad war. Dessen
Sohn Johann (F 1509) besass zwei Söhne, von denen der eine
die Linie Waldstein- Wartenberg, der andere, Zden!k, die Linie
Waldstein-Arnau (Hostinné) gründete. Zdeněk (} 1525) hinter-
liess von Ursula von Wartenberg (f 1536) drei Söhne: Georg,
Johann und Zdentk. Die beiden jüngeren Söhne blieben kinder-
los, dagegen erzeugte Georg (t 17. Mai 1584) in drei Ehen
neunzehn Kinder. Sein fünfter, von der ersten Frau, Katharına
Slavata von Chlum und Koschumberg, geborener Sohn Wilhelm
wurde von dem Oheim Johann (f 1572) zum Erben des Schlosses
und Gutes Hermanice bei Nachod eingesetzt. Er heiratete um
1576 Margarete Smiricky von Smiric auf Nachod. Von seinen
Kindern starben Hedwig, Georg, Adam und Magdalena in frühester
Kindheit; nur sein dritter Sohn, unser Albrecht, und zwei Töchter,
Marie Bohunka und Anna Katharina, die sich am 24. August 100:
mit Karl von Zerotin vermählte, aber schon am 7. August 160
starb, überlebten ihn. |
Auch Albrechts Gesundheit blieb immer schwankend. Er
soll zwei Monate zu früh geboren, aber so reif gewesen sein, dass
er „nach der Strenge des Gesichtes und dem Ernste der Augen
über sein Alter hinaus gelebt zu haben schien.“ Die Geschichte
seiner Jugend wurde frühzeitig von Sagen überwuchert, und auch
die Wahrheit der nicht unwahrscheinlich klingenden Nachrichten
über sie ist so spät gesammelt, dass man ihnen kein Vertrauen
entgegenbringen kann. Völlig unbegründet ist die Erzählung, es
habe in seinem Elternhause Dürftigkeit oder gar Not geherrscht.
Wie sein Grossvater war auch sein Vater ein ausgezeichneter
Wirtschafter und lebte in Wohlstand. Den ersten Unterricht er-
hielt der Knabe durch Johann Graf, der ihm später als Sekretär
diente und von ihm 1624 als „von Ehrenfeld“ geadelt wurde.
Dieser war jedoch nicht Lehrer von Beruf, sondern, aus einer
alten Dienerfamilie des waldsteinischen Hauses stammend, vermut-
lich Wirtschaftsbeamter oder Schreiber und dürfte seinem Zöglıng
nur die Anfangsgründe des Wissens beigebracht haben Des
Deutschen war Albrecht noch 1598 nur sehr unvollkommen kundig.
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 213
Nach dem Tode seiner Mutter, der am 22. Juli 1593 erfolgte,
oder vielleicht noch bei ihren Lebzeiten wurde er zu ihrem
Schwager Heinrich Slavata von Chlum, nach Koschumberg ge-
bracht, und dort blieb er auch, nachdem am 24. Februar 1595 sein
Vater gestorben war, da dieser Heinrich durch sein Testament zum
Vormunde bestellt hatte. Gleich Albrechts Vater und Grossvater
war Heinrich Slavata ein eifriger Anhänger der Brüdereinung,
jener aus dem Hussitismus erwachsenen, sittenstrengen Kirchen-
gemeinschaft, der die Besten der Slaven in Böhmen und Mähren
angehörten. Mit seinem eigenen Sohne Dionys Lacmbok liess er
Albrecht auf seinem Schlosse durch Prediger der Brüdergemeinde
des nahen Städtchens Chrast unterrichten. Ob diese ihn nur in
ihren Glauben einführten, und er für die anderen Fächer andere
Lehrer erhielt, wissen wir nicht. Eine eigentliche Brüderschule
gab es auf Koschumberg nicht. Im Herbst 1597 etwa wurde
Albrecht dann auf Anregung des Laurentius Zirkler mit einem
„Präzeptor“ und einem Diener nach Goldberg in Schlesien gesandt,
um die dortige — freilich schon im Rückgang begriffene —
Lateinschule zu besuchen. Deren Vorstand war damals der
Kantor Georg Fechner oder Vechner, dem Wallenstein, als er am
21. August 1626 an der Spitze des kaiserlichen Heeres wiederum
nach Goldberg kam, 100 fl. schenkte.
Nach zwei Jahren verliess Wallenstein Goldberg und wurde
am 29. August 1599 mit seinem „Präzeptor“ Johann Heldreich
aus Görlitz an der Nürnberger Akademie (noch nicht Universität)
Altdorf eingeschrieben. Welche Vorlesungen er dort besuchte,
wissen wir nicht. Bald machte er sich einen bösen Namen als
Anführer bei wüsten Ausschreitungen und blutigen Raufereien.
Auch misshandelte er einen in seine Dienste getretenen Knaben,
weil dieser müssig aus dem Fenster gesehen hatte, mit Riemen
in einer sogar nach der Anschauung jener harten Zeit „unmensch-
lichen“ Weise. Weiler einen Todschlag, den einer seiner Genossen
verübte, nicht gewehrt hatte, wurde er am 1. Januar 1600 vom
Nürnberger Rat mit Haushaft belegt und dann, zumal er auch
vielen anderen „Mutwillens“ und der Lästerung der Dreifaltigkeit
beschuldigt wurde, angewiesen, nach Bezahlung seiner Schulden
von Altdorf abzuziehen. Wallenstein wusste diese „tacitam rele-
gationem“ durch Berufung auf seine in hohen Aemtern beim
Kaiser befindlichen Oheime dahin abzuändern, dass der Rat sich am
214 Felix Stieve.
10. Februar 1600 mit seiner Zusage, bald abzureisen, begnügte
Kurz darauf dürfte er die Akademie verlassen haben.
Vermutlich trat er dann sofort oder nach wenigen Monaten
und zwar nicht als Begleiter Adam Leo Liceks von Riesenburg,
sondern selbständig eine Reise an, die ihn durch Deutschland,
Frankreich und Italien führte. Ihn begleitete dabei Paul Virdungus
aus Franken, ein Mathematiker und Astronom, und ohne Zweifel
wurde er schon durch diesen in die Astrologie eingeführt. In
Padua soll er diese dann bei Andreas Argoli eingehender studiert
haben. In der zweiten Hälfte des Jahres 1602 war er wieder
daheim. Vielleicht trat er dann — wenn nicht schon vor der
Reise — als Edelknabe in den Dienst des Markgrafen Karl von
Burgau. Ende Juni oder Anfang Juli 1604 aber rückte er als
Fähnrich beim böhmischen Kreisfussvolk nach Ungarn und nahm
an den Kämpfen um Gran (28. Sept. bis 8. Okt.) teil. Dabei
zeichnete er sich durch Tapferkeit aus, und er wurde daher zum
Hauptmann ernannt und trat in das Regiment Ferdinands von
Kolonitsch über. Mit diesem machte er den Zug Bastas gegen
Bocskaj mit und wurde bei der Belagerung Kaschaus (4.—8. Dez.)
durch die Hand geschossen. Nachdem darauf die Winterquartiere
bezogen worden, veranlasste Basta, dass von den verschiedenen
Truppenteilen an die, von welchen sie geworben waren, Gesandte
abgeordnet wurden, um auf die Auszahlung des rückständigen Soldes
zu dringen. Das böhmische Kreisfussvolk wählte Wallenstein als
seinen Vertreter, und obgleich seine Wunde noch nicht geheilt
war, reiste er mit den Abgesandten der böhmischen Reiterei unter
grossen Beschwerden und nicht ohne Gefahr durch Polen nach
Böhmen. Kaum war er in Prag angelangt, so brach die „ungarische
Krankheit“ bei ihm aus, und als er von dieser zu genesen begann,
befiel ihn eine damals in Böhmen und Mähren herrschende Seuche,
die man Pest nannte. Schon am 4. Februar 1604 muss jedoch
seine Genesung gesichert gewesen sein, denn an diesem Tage er-
nannten ihn die böhmischen Stände neben Graf Kristof von
Fürstenberg zum Kommissar für die Abdankung ihrer Truppen.
Im folgenden Jahre erwählten sie ihn zum Obersten eines Regi-
mentes Fussvolk, das sie aufstellen wollten, denn dass der Spross
eines vornehmen Herrengeschlechtes ins Feld zog und sich sogar
durch Tapferkeit auszeichnete, war zu jener Zeit in den kaiser-
lichen Erblanden so ungewöhnlich, dass es dem noch so jungen
-e = ne ÁÁ- ms: ` vg —
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 215
Wallenstein den Ruf besonderer Kriegstüchtigkeit verschaffte.
Ehe er wieder sein Amt antrat, machte der Friedensschluss
zwischen dem Kaiser und den aufständischen Ungarn seine Dienste
überflüssig.
Vermutlich trat er dann im Herbst 1606 zu Olmütz, von
dem Jesuiten Veit Pachta gewonnen, zum Katholizismus über.
Dass er schon als Knabe im Jesuitenkonvikt zu Olmütz gewesen
oder gar damals schon den Glauben gewechselt habe, ist zweifel-
los Sage. Er gedachte nun in den Niederlanden unter Erzherzog
Albrecht Kriegsdienste zu nehmen. Sein Schwager Karl von
Zerotin bewirkte jedoch — wohl um ihn auf Seite der ständischen.
Partei zu erhalten — dass er von Erzherzog Matthias als Kämmerer
angestellt wurde. Im April 1607 zog Wallenstein an den Wiener
Hof, und er scheint dauernd dort geblieben zu sein. Dass er da-
mals eine politische Rolle gespielt und etwa als Vermittler des
Verkehrs zwischen Zerotin und Matthias gedient habe, davon
findet sich keine Spur. Als Kämmerer, nicht als Offizier oder
als Rat oder Unterhändler machte er dann auch im Jahre 1608
den kampflosen Zug des Erzherzogs gegen Kaiser Rudolf II. mit,
indem er die ältere Pflicht, die ihn als böhmischen Grundbesitzer
auf die Seite des Kaisers und der böhmischen Stände rief, beiseite
setzte. Der Friedensschluss der habsburgischen Brüder brachte
ihm Verzeihung für diesen Bruch der Lehenstreue, doch kehrte
er wieder nach Wien zurück.
Von dort rief ihn noch im Jahre 1608 P. Pachta nach
Mähren, damit er eins seiner Beichtkinder, Lukrezia von Vickov,
die kürzlich ihren (protestantischen) Gatten Arkleb verloren hatte,
heirate und dadurch ihre Güter vor dem Anfall an Ketzer be-
wahre. Als letzter Spross des Geschlechts der Nekes von Landeck
besass Lukrezia die Herrschaften Vsetin und Lukov sowie die
Güter Rimnitz, V3etul und Prilep im mährischen Kreise Ungarisch-
Hradisch, die noch 1621 nach den Verwüstungen der Kriegsjahre
auf 400 000 fl. geschätzt wurden. Sie zählte daher zu den reichsten
Mitgliedern des mährischen Herrenstandes, und obwohl sie „nicht
schön“ und bereits bei Jahren war, ging Wallenstein bereitwillig
auf das ihm angetragene Geschäft ein. Lukrezia scheint keine
sehr eifrige Katholikin gewesen zu sein; dem Geschick Pachtas
gelang es jedoch mit Hilfe einiger Verwandten rasch, Lukrezia
für die von ihm gewünschte Heirat zu gewinnen. Noch 1608
216 Felix Stieve.
fand die Verlobung, im Mai des folgenden Jahres die Vermählung
statt. 1610 nahm dann Lukrezia ihren Gatten zum Mitbesitzer
ihrer Güter an. Dadurch wurde er Mitglied des mährischen
Herrenstandes. Sein Stammgut Heïmanice übergab er dagegen
am 11. November 1610, als er dort krank lag, aus unbekannter
Ursache seinem Oheim, dem böhmischen Oberstmünzmeister
Hannibal von Waldstein und löste damit die Beziehungen zu seiner
Heimat. Vier Jahre später, als Lukrezia am 23. März 1614 nach
langer Krankheit starb, gingen ihre Herrschaften in seinen Allein-
besitz über.
Bald zeigte er sich nicht nur als eifrigen Parteigänger der
Jesuiten, sondern auch als ganz von ihrem Kirchentum durch
drungen. Er verjagte von den neuerworbenen Herrschaften die
bis dahin von Lukrezia geduldeten Prediger und trieb dorch
immer wiederholte Missionen der Olmützer Jesuiten, durch Wafer
gewalt und durch bedeutende wirtschaftliche Opfer die Einwohner
schaft, die bis dahin bis auf Wenige dem Brüdertum oder dem
Protestantismus angehört hatte, zur — freilich nur äusserlichen
und vorübergehenden — Annahme des Katholizismus. Er unter
hielt stetigen, regen Verkehr mit den Karthäusern und besonders
mit den Jesuiten in Olmütz. Er gründete für jene 1616 en
Kloster mit Kirche auf seinem Gute Stiep, plante für sie seit
dem Tode seiner Gattin die Errichtung eines Kollegs auf seinem
Boden und gab ihnen bis zu dem berühmten Marienwallfahrtsort
Czenstochau in Polen hin Geschenke und Renten. Ja schon 161?
berief er den Olmützer Jesuiten Georg Dingenauer zu sich, be
sprach mit ihm drei Wochen lang Glaubens- und Gewissensfragen
und reiste dann im April mit ihm nach Loretto, um an diesem
Gnadenorte eine Generalbeichte abzulegen; 1613 berief er dann
vom Regensburger Reichstage heimkehrend, schleunigst de
P. Pachta zur Beratung seines Gewissens; mehrere Jahre hindurch
machte er in der Folge bei den Jesuiten geistliche Exerzitien,
und bevor er den Zug nach Gradiska antrat, hielt er solche
11 Tage lang mit P. Johann Posarelli, den er seit 1613 statt
des zu sehr beschäftigten Pachta zum Beichtvater erwählt hatte.
Man würde sein Wesen und die Verhältnisse völlig verkennen,
wenn man sein Verhalten der Rücksicht auf seine Gattin oder
auf seinen Landesherrn oder gar auf Erzherzog Ferdinand nr
schreiben wollte. Lukrezia wurde erst mit ihm fromm; Matthias
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 217
war kein Freund der Jesuiten, und diesen wie Ferdinand hätte er
mit Förderung der Gegenreformation und mit Gaben an Klöster
und Kirchen völlig genügt; er selbst aber war nicht der Mann,
um sich ohne inneren Drang der Zucht und Leitung geistlicher
Berater zu unterwerfen. Dass er dies that, beweist, dass ihn wie
so manchen anderen die jesuitische Kasuistik und Bigotterie in
ihren Zauberbann geschlagen hatten.
Man sollte nun erwarten, dass sein kirchlicher Eifer und die
Verbindung mit den Jesuiten ihn unwillkürlich und unwider-
stehlich an die Seite des Kardinals Dietrichstein zu dem Kampfe
gegen Ständetum und Protestantismus, der wie alle kaiserlichen
Lande so auch Mähren immer tiefer erregte, geführt haben würde.
Indes weder das geschah, noch suchte er überhaupt eine staats-
männische oder kriegerische Thätigkeit zu gewinnen. Nur soweit
es seine Stellung als Kämmerer des Königs und später Kaisers
Matthias oder als Mitglied des mährischen Herrenstandes an ihn
heranbrachte, beteiligte er sich an den Öffentlichen Angelegen-
heiten. Als Kämmerer begleitete er seinen Herrn 1611 auf dem
Zuge gegen Rudolf II. und 1613 zum Regensburger Reichstage,
und als Landstand wurde er vom Landtage im März 1610 mit
der Musterung neugeworbener Truppen, im Juni aber mit der
Aufbringung und Führung von 600 Musketieren betraut und
1615 für den Fall kriegerischer Verwickelungen zum Obersten
eines dann zu werbenden Regimentes deutscher Knechte erwählt
und mit Wartegeld bedacht, das ihm bis 1618 alljährlich weiter
bewilligt wurde. Offenbar fehlte ihm der Trieb zu öffentlicher
Thätigkeit. Seinem Ehrgeize genügte es Aufsehen zu erregen,
indem er bei Hofe prunkvoll und verschwenderisch auftrat,
und das lag ihm so sebr am Herzen, dass er sogar die Gebote
kluger Wirtschaftlichkeit überschritt. Obgleich er sich nämlich,
so oft seine Geldmittel erschöpft waren, immer wieder auf seine
Güter zurückzog, sah er sich doch zum Verkaufe eines Hofes und
zu wiederholten Anlehen genötigt.
Sein Reichtum und sein kirchliches Verhalten brachten es
indes von selbst mit sich, dass seine Beziehungen zur katholischen
Partei gemehrt wurden. Als Erzherzog Ferdinand 1614 zum
Olmützer Landtage erschien, und die Jesuiten ihm ein Festspiel
gaben, sass neben dem Fürsten und den Prälaten auch Wallen-
stein als ein „Hauptgönner des Ordens“ unter den Zuschauern
Histor. Vierteljabrschrift. 1899. 2. 15
218 Felix Stieve.
voran. Bald darauf verlieh ihm Ferdinand den Kämmerertitel,
und nach einigen Jahren erwies ihm Erzherzog Maximilian die
gleiche Gnade.
Diese Verbindung veranlasste ihn nun zu seiner ersten poli-
tischen That, die jedoch wohl nur dem Streben, mit seinem Reich-
tume zu glänzen, entsprang. Im April 1617 führte er dem mit
Venedig in Krieg liegenden Erzherzog Ferdinand 180 Kürassiere (die
auf das im kaiserlichen Heere übliche, nicht aber erst von Wallenstein
entworfene „Reiterrecht“ verpflichtet wurden) und 80 Musketiere
ins Lager vor Gradiska und unterhielt sie dort bis in den Herbst,
wenn nicht bis zum Ende des Jahres auf seine Kosten. Bei zwei
Zusammenstössen mit dem Feinde hielt er sich unter Dampierres
Führung „redlich und vernünftig“ beziehungsweise „ganz tapfer
und herzhaft“, und die Seltenheit der Thatsache, dass ein so
reiches Mitglied des Herrenstandes Kriegsdienste leistete, erregte
die Aufmerksamkeit. Was sonst von seinem Verhalten gegen
Offiziere und Soldaten erzählt wird, beruht auf Sage und Rück-
übertragung aus späterer Zeit, und wenn ein venezianischer Agent
über ein Gespräch, das er mit ihm hatte, an den Rat der Zehn
berichtete, so liegt kein Grund vor, da mehr als eine zufällige
Begegnung zu vermuten und die Bedeutung des Vorfalls in etwas
anderem zu suchen, als in den Mitteilungen Wallensteins über
die aus Venedig an die Erzherzoglichen gelangten Berichte, deren
Urhebern nachzuspüren den Zehn geboten erscheinen konnte.
Wenige Monate nach seiner Rückkehr aus dem venezianischen
Kriege brach mit dem Prager Fenstersturz der Aufstand des
tschechischen Adels in Böhmen aus. Die mährischen Stände, die
unter Zerotins Leitung zunächst eine vermittelnde Haltung an-
nahmen, beschlossen Ende Juni 1618, zur Sicherung ihres Landes
zwei Reiterregimenter und ein Regiment deutscher Knechte auf-
zustellen, und gemäss der ihm seit 1615 erteilten und jetzt be-
stätigten Bestallung warb Wallenstein das letztere, das zuerst
nach Iglau und dann Ende 1618 nach Olmütz und Hradisch
gelegt wurde. An den Ausgleichsverhandlungen, wobei sein
Schwager mit Nachdruck für den Kaiser eintrat, beteiligte er sich
nicht. Als dagegen im August zu Brünn, während König Ferdinand
dort einem Landtage beiwohnte, eine nähere Vereinigung der
katholischen Grossen Mährens erfolgte, trat Wallenstein ihr bei
und brachte 40000 Gl. zur Hälfte durch ein Anlehen, zur Hälfte
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 219
aus eigenen Mitteln auf, um Truppen für den Kaiser zu werben.
Im Oktober ging er dann nach Wien, um diese Werbung
und andere Rüstungen zu betreiben, und wurde am 29. Oktober
vom Kaiser zum Obersten für ein Regiment wallonischer Kürassiere,
das in Belgien geworben, im Elsass gemustert werden sollte, er-
nannt, Die Ausführung des Auftrages unterblieb aus uns un-
bekannten Gründen, und Wallenstein kehrte nach Mähren in sein
ständisches Amt zurück. Er unterstützte aber nun die kaiser-
lichen Truppen, die von Thurn nach Oesterreich zurückgedrängt
wurden, mit Zufuhr und in anderer Weise. Grobe Drohungen,
die er gegen seine im böhmischen Heere dienenden Vettern
äusserte, veranlassten dessen Führer, sich am 29. Dezember 1618
bei den mährischen Ständen über ihn zu beschweren und seine
Absetzung zu fordern Die Mehrheit jener hatte bereits be-
gonnen, sich dem Einflusse Zerotins zu entziehen und sich den
Aufständischen zu nähern. Sie wagte allerdings noch nicht,
ihren Obersten, dem sie längst misstraute, zu beseitigen, zeigte
ihm indes so deutlich ihren Unwillen, dass er in der zweiten
Hälfte des Januars 1619 nach Wien reiste, um darauf zu dringen,
dass der Kaiser durch entschiedeneres Auftreten ihn und die anderen
Katholiken Mährens schütze. Er erreichte auch, dass ihm die
früher in Aussicht genommene Werbung von 1000 Kürassieren
Mitte Februar aufgetragen wurde, und bat dann den Erzherzog
Albrecht sie mm "den Niederlanden ausführen zu lassen und die
Offiziere des Regimentes auszuwählen. Auf Befehl des Erzherzogs
unterzog sich Spinola der Aufgabe, und schon nach vier Wochen
war das Regiment unter dem Oberstleutnant Peter de la Croix,
Herrn de la Motte zum Aufbruch bereit.
Um diese Zeit starb Kaiser Matthias. König Ferdinand II.
erneuerte gleich am 24. März Wallensteins Bestallung und be-
auftragte ihn, seine Werbung zu beschleunigen. Ob der Oberst
bis dahin zu Wien geblieben war, ist unbekannt; jetzt kehrte er
zu seinem ständischen Regimente nach Olmütz zurück. Er traf
indes keine Vorkehrungen, um Mähren dem Könige zu sichern
oder einen Einfall der Böhmen abzuwehren. So konnte Thurn
mit seinen Truppen am 23. April Iglau besetzen und auf Znaim
weiterziehen. Er wollte die mährischen Protestanten zum An-
schlusse an den Aufstand zwingen und die Anhänger des Kaisers,
voran den „Erzpapisten“ Wallenstein verhaften. Hatte dieser bis
15*
290 Felix Stieve.
dahin geglaubt, den ständischen und den kaiserlichen Dienst ver-
einigen zu können, so sah er sich jetzt in die Notwendigkeit
versetzt, dem einen oder dem anderen zu entsagen, denn es war
zweifellos, dass die Masse der Stände sich zu den Böhmen schlagen
würde. Seine kirchliche Gesinnung und seine bis dahin gepflegten
Beziehungen schrieben ihm die Entscheidung unausweichlich vor.
Er konnte nun nicht, wie man ihn beschuldigt hat, daran denken,
mit seinen den Ständen vereidigten Truppen diese in Brünn, wo
am 2. Mai der Landtag eröffnet werden sollte, aufzuheben, aber
er verabredete mit dem Befehlshaber des einen ständischen Reiter-
regimentes, dem Oberstleutnant Georg von Nachod, dass sie ihre
Truppen an die ungarische Grenze führen wollten, um sie dort
mit denen Ferdinands zu vereinigen und so in dessen Dienst zu
zwingen. Nachods Reiter weigerten sich jedoch auf dem Marsche
sehr bald unter Vortritt ihrer Offiziere des Verrates, den sie
argwöhnten. Wallenstein erzwang den Abmarsch seines Regi-
mentes von Olmütz durch Ermordung seines Oberstwachtmeisters
und nahm 96000 Thaler, die er mit Gewalt aus der Landschafts-
kasse raubte, sowie den Ständen gehörigen Kriegsbedarf mit sich.
Auch ihn aber verliess die Masse seines Volkes, als ständische
Abgeordnete es vor der ungarischen Grenze einholten und auf-
klärten. Nur etwa 200 Mann seines eigenen Fähnchens, sowie
alle Hauptleute und die meisten Fähnriche folgten ihm nach
Wien, wo er am 5. Mai mit seiner Beute und den Fahnen seines
Regimentes eintraf. Sein ungenügend vorbereitetes Unternehmen
war mithin im wesentlichen misglückt. Bei den Böhmen und
der Mehrheit der Mähren aber erregte seine „meineidige Treu-
losigkeit“ die heftigste Entrüstung. „Gott“, bemerkte Thurn in
verschiedenen Schriftstücken, „hat die hoffärtige Bestie in einen
Fehl fallen lassen, desgleichen von einem Kavalier nicht bald
erhört worden ist“. Auch Kardinal Dietrichstein verurteilte die
That in einem an den Kaiser gerichteten Schreiben als ehrwidrig,
unbedacht und dem Kaiser sowie der katholischen Partei höchst
nachteilig und verlangte die Bestrafung des Obersten.
Die mährischen Stände rächten sich, indem sie ihn am
11. Mai verbannten und seine Güter einzogen. So war er nun
auf den Kriegsdienst, worein er mehr durch die Verhältnisse als
durch überlegten Willen geführt worden war, angewiesen, um
Wirksamkeit und Unterhalt zu finden.
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 291
Schon am 7. Mai brach er von Wien auf, um seinen aus
den Niederlanden anrückenden Kürassieren entgegenzureiten.
Krankheit hielt ihn jedoch in Passau fest, wo seine 1300 Reiter
Mitte Mai eintrafen. Ihr Versuch, unter Führung des Oberst-
leutnants de la Motte über den goldenen Steig nach Böhmen
zu rücken, wurde durch Hohenlohe vereitelt; erst als im Elsass
geworbenes Fussvolk nachkam und von Dampierre über die Berge
geführt wurde, konnten die Kürassiere mit ihm nach Budweis
gelangen. Am 10. Juni beteiligten sie sich rühmlich am Treffen
bei Gross-Zablat nächst Netoliz, worin Mansfeld geschlagen wurde.
Wallenstein selbst war nicht zugegen; erst am 22. Juni wird er
bei der Einnahme von Gratzen als anwesend erwähnt. Dann
nahm er an den Zügen und Kämpfen Bucquoys teil und wohnte
den Treffen bei Unterwisternitz (5. August), Wien (24. und 26. Ok-
tober 1619), Langenlois (10. Februar 1620), Maissau (11. März)
und Sinzendorf (13. April) bei, doch werden keinerlei hervor-
ragende persönliche Leistungen von ihm berichtet. Ende 1619
war von seinen Kürassieren nicht mehr die Hälfte unter den
Waffen. Schon im August hatte er daher 300 Arkebusiere im
Elsass geworben und im November weitere Werbungen in den
Niederlanden angeordnet. Jene brachte bald darauf Oberstleutnant
Torquaso Conti aus Belgien herbei. Am 2. Januar 1620 wurde
er als Oberst über 1500 Kürassiere und 500 Arkebusiere be-
stellt. Im Juli entzog eine schwere Krankheit Wallenstein selbst
dem Kriegsdienste, worin wir ihn erst im Oktober wieder thätig
finden. Inzwischen war er zum kaiserlichen Kriegsrate ernannt
worden. Am 4. November wurde er mit einer kleinen, gemischten
Abteilung des vereinigten kaiserlich-bairischen Heeres, das er bis
dahin begleitet hatte, abgeschickt, um die Stadt Laun im Nord-
westen von Prag zu besetzen. So blieb er der Schlacht am
weissen Berge fern, während dort der grössere Teil seiner
Kürassiere unter de la Motte stritt, und dieser sich durch seine
Tapferkeit ein Belobigungsschreiben des Kaisers erwarb. Infolge
des Sieges besetzte dann Wallenstein von Laun aus ohne Kampf
eine Anzahl böhmischer Städte bis nach Aussig hin. Schon im
November begann er auch ein Regiment: von 2000 Mann zu Fuss
zu werben, das im Februar 1621 gemustert und im Kreise
Bunzlau einquartiert wurde. Im April wurde es nach Prag gelegt,
wo Wallenstein selbst, wie es scheint, seit Mitte Dezember 1620
222 Felix Stieve.
mit einer kurzen Unterbrechung geweilt hatte. Anfang Juni zog
er mit 1000 Musketieren und einigen Compagnieen Reiter gegen
Bauern, die in der Gegend von Königgrätz aufgestanden waren.
Ende Juni wurde er mit 3000 Mann zu Fuss und 600 Reitern
zur Belagerung von Glatz gesandt, indes unmittelbar nach seiner
Ankunft Mitte Juli zur Verteidigung Mährens gegem den Mark-
grafen von Jägerndorf nach Olmütz berufen, wo er, während sein
Regiment vor Glatz blieb, mit 3500 Knechten verschiedener
Regimenter und 600 Reitern zwei Stunden vor des Markgrafen
Ankunft eintraf. Er übernahm sodann den Oberbefehl über alle
in Mähren liegenden Truppen, deren es freilich ausser den von
ihm mitgebrachten nur etwa 1400 Knechte und 100 Reiter waren.
Seine in Besatzungen verteilten Streitkräfte reichten nicht hin,
um dem Markgrafen entgegenzutreten, oder ihn, als er im Juli
nach Ungarn abzog, zu verfolgen. In der gleichen Lage befand
er sich, als der Markgraf und Bethlen Gabor Ende September
mit einem starken Heere anrückten, und auch, nachdem das aus
Uugarn herangezogene kaiserliche Heer sich Mitte Oktober mit
ihm vereinigt hatte, bot sich keine Gelegenheit zu grösseren
Thaten. An einem siegreichen Gefechte seiner Truppen gegen
plündernde Ungarn scheint er nicht beteiligt: gewesen zu sein.
Im Dezember 1621 wurde er dann vom Kaiser zum „Obersten
von Prag“, d. h. zum Befehlshaber der dortigen Besatzung und
zum Verwalter der unter dem noch herrschenden Standrecht zu
übenden Gerichtsbarkeit, ernannt, und rasch wusste er es dahin
zu bringen, dass er am 18. Januar 1622 auch zum „Gubernator
des Königreichs Böhmen“, d. h. zum Oberstquartiermeister für
alle in Böhmen liegenden Truppen bestellt wurde. Den Kriegs-
unternehmungen hielt er sich nun fern. Seine Thätigkeit war
vorzugsweise der Erwerbung eines ausgedehnten Besitzes aus den
Gütern, die vom Kaiser zur Strafe des böhmischen Aufstandes
eingezogen wurden, und aus anderen Liegenschaften gewidmet.
Hierüber fehlt es noch an einer gründlichen, umfassenden
und vorurteilsfreien Untersuchung. Wir sind auf vereinzelte
Aktenstücke und auf Schlüsse angewiesen. Einige tiefere Ein-
blicke in Wallensteins Treiben gewährt nur eine Schrift, die der
böhmische Kammerpräsident Wilhelm von Slavata 1625 verfasste.
Ihre Glaubwürdigkeit ist mit Unrecht angefochten worden. Aller-
dings können wir sie nur in zwei Punkten (19 und 28) prüfen,
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 293
da aber zeigt sie sich zuverlässig, und die Persönlichkeit des
Verfassers sowie innere Gründe sprechen für ihre Gesamtheit,
wenn auch einzelne Irrtümer und Uebertreibungen nicht aus-
geschlossen sind. Was sich nun aus den bis jetzt eröffneten
Quellen mit Sicherheit zu ergeben scheint, sei im Folgenden kurz
zusammengestellt.
Wallenstein kaufte in den Jahren 1622—1624 für 2891 794 fl.
vom Fiskus und für 1712889 fl. von Privaten Güter, verkaufte
für 2740745 fl. und hatte mithin 1863938 fl. für seine Käufe,
daneben aber auch noch grosse Summen für seine Bauten, Werbungen,
Stiftungen und Güterverbesserungen sowie für seinen Haushalt
aufzubringen. Zugleich lieh er dem Kaiser noch grosse Summen,
die sich nach einem vielleicht zuverlässigen Verzeichnisse auf
1660092 fl. beliefen.
Bevor er 1619 aus Mähren floh, kann er weder aus den
Gütern seiner Gattin, noch aus den Erbschaften, die ihm von
seinen Eltern und anderen Verwandten zugefallen waren, grössere
Summen aufgesammelt haben, denn er sah sich wiederholt zu
Anlehen und sogar zum Verkauf eines Hofes genötigt. Nach
seiner Flucht aber wurden seine Güter von den mährischen
Ständen eingezogen, und wie er dadurch bis zur Schlacht am
Weissen Berge aller Einkünfte aus ihnen beraubt war, so kann
er auch nach jener nicht viel Nutzen aus ihnen gezogen haben,
da sie verwüstet waren und in den Jahren 1621 und 1622 aufs
neue von den Feinden heimgesucht wurden. Durch Anlehen auf
seinen „guten Namen“ kann er sich weder damals noch später
Geld verschafft haben, denn diese Art von „Credit“ gab es im
17. Jahrhundert noch nicht, und woher sollte er den guten Namen
schon vor der Errichtung des Herzogtums Friedland erlangt haben’?
Nichtsdestoweniger vermochte er dem Kaiser schon Ende 1619
80535 fl., gleich darauf 60000 fl. und bis Mitte 1621 an baren
Darlehen und an Auslagen für seine Regimenter insgesamt
435000 fl. oder nach einer anderen Aufzeichnung sogar 911521 fi.
vorzustrecken. Einen Teil dieser Summe mag er durch einen
bedeutenden Handel mit Wein, den er seit Ende 1620 betrieb,
gewonnen haben, aber jenen Wein hatte er schwerlich gekauft,
und gewiss warf der Handel nicht die ganze grosse Summe ab,
die ja auch zum Teil schon vor seinem Beginn verausgabt wurde.
Ebensowenig kann Wallenstein einen beträchtlichen Teil davon
224 Felix Stieve.
aus seinem Gehalte erspart haben, denn, wenn er es auch schon
Anfang 1619 dahin gebracht hatte, dass der Kaiser ihm 8000 fi.
als ausserordentliche Zulage zum Öberstengehalt gewährte, so
wurde doch wahrscheinlich weder diese Zulage noch der Gehalt
selbst ausgezahlt, denn Wallenstein hatte später sehr bedeutende
Soldrückstände zu fordern.
Wir werden daher annehmen müssen, dass er sich nach der
Weise seiner Zeit durch Beute und Brandschatzungen bereicherte.
Die gegen diese Annahme versuchten Beweisführungen erscheinen
bei näherer Erwägung als haltlos Dagegen wissen wir, dass
ihm bei einem Ueberfall plündernder Ungarn im Juli 1619 für
etwa 300000 fl. Beute zuteil wurde, und dass er im Januar 1620
in Wien für mindestens 50000 fl. goldene und silberne Geräte
liegen hatte, die er nicht bei seiner Flucht aus Mähren mit sich
geführt haben kann, da nichts davon erwähnt wird, und er auch
nicht Anlass hatte, soviel Gerät vorher zusammenzubringen.
Anderseits mochte er seine Forderungen an den Kaiser, wie das
so üblich, dadurch gesteigert haben, dass er mehr Soldaten in
seine Musterrolle setzte, als er wirklich hielt; wenigstens wird
ein Regiment, dem 1621 stets nur 2000 Mann beigemessen werden,
in seiner Rechnung vom folgenden Jahre mit 3000 Mann auf-
geführt.
In gleicher Weise wie das vor 1622 verausgabte Geld wird
er nun auch einen Teil der gewaltigen Summen, die er nachher
verbrauchte, erworben haben. Einen anderen Teil verschafften
oder ersparten ihm die kleinen Mittel des Unterschleifs und der
Erpressung, deren ihn Slavata beschuldigt und wozu ihm seine
amtliche Stellung die Handhabe bieten musste. 130000 fl. erhielt
er ferner 1623 für eins seiner mährischen Güter, und 182296 0.
sprach ihm der Kaiser als Ersatz für die in der Zeit seines Auf-
standes an seinen mährischen Gütern erlittenen Schäden zu.
Beträchtlichen Vorteil endlich zog er aus dem Wiederverkaufe
eines Teils der ihm vom Fiskus billig überlassenen Güter sowie
aus der Beteiligung an einer Münzgesellschaft.
Das durch das Treiben der „Kipper und Wipper“ herbei-
geführte Ueberhandnehmen des „langen“, minderwertigen Geldes
rief nämlich den Gedanken wach, der Geldnot des Kaisers durch
Beteiligung an der Münzfälschung abzuhelfen So wurde denn
am 18. Januar 1622 eine Gesellschaft von 15 Personen mit der
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 295
Herstellung minderwertiger Münzen beauftragt. Die Mitglieder
waren ausser einem niederländischen Kaufmann und einem Juden,
die als Geschäftsführer dienten, vermutlich lauter hohe Beamte.
Sogar der erste Minister des Kaisers, Fürst Eggenberg und Fürst
Karl von Liechtenstein scheinen sich wie Wallenstein beteiligt zu
haben. Das an sich schmutzige Geschäft wurde aber dadurch
noch schmählicher gemacht, dass die Gesellschaft weit schlechtere
Münzen prägte, als ıhr vertragsmässig zustand. Den von der
Regierung angeordneten Betrug der Oeffentlichkeit steigerte man
also willkürlich und gesellte den am Fiskus hinzu. Wallenstein
aber mehrte den Gewinn, den er aus der Münzfälschung zog,
noch in anderer Weise. Bis zum Juni 1623 erlegte er von der
Summe, die er dem Fiskus bar erstatten sollte, 778440 fl. Im
Dezember beliefen sich die Zahlungen, die er geleistet, bereits
auf 1824015 fl. Die ganze in der zweiten Hälfte des Jahres
abgetragene Summe oder doch einen grossen Teil davon ent-
richtete er nun nach Slavatas Angabe in vollwichtigen Münzen,
die er sich von den Prager Juden in der Voraussetzung leihen
liess, dass das lange Geld demnächst, wie es denn auch am
14. Dezember 1623 geschah, verrufen, und er dann durch die
Summen, die ihm für die Besoldung der böhmischen Truppen in
neuer Münze zu zahlen waren, in den Stand gesetzt werden
würde, das Darlehen zurückzuerstatten und so den Unterschied
im Wert des langen und des guten Geldes zu gewinnen.
Grossen Vorteil zog er ferner aus seinen nahen, vermutlich
schon vor dem Aufstande angeknüpften Beziehungen zu dem
Statthalter Böhmens, dem Fürsten von Liechtenstein und aus
seiner eigenen Stellung als Befehlshaber der böhmischen Truppen.
Die Güter, die er aus den vom Kaiser angeordneten Einziehungen
an sich zu bringen wünschte, wurden ihm nämlich nach einer
von Liechtenstein veranlassten Schätzung überwiesen, nicht aber
öffentlich versteigert, und Mitbewerber um solche Güter wurden
durch die Furcht vor seiner Rache zurückgehalten. Wie sehr
ihm das auf Kosten des Kaisers zustatten kam, bekundet die
Thatsache, dass er sich im April 1623 erbot, zur Entschädigung
des Fiskus ein Reiterregiment von 12 Geschwadern ein Jahr lang
auf seine Kosten zu stellen, und dass er sich 1625 dazu verstand,
von einem dem Kaiser gegebenen Darlehen 200000 fl. nachzulassen.
Auch manche Privatleute mochten nur durch die Sorge vor seiner
226 Felix Stieve.
Feindschaft zum Verkauf ihrer von ihm begehrten Güter und
zur Annahme geringerer Preise bewogen werden.
Vor allem hatte er der Hülfe des Statthalters die Erwerbung
der Hälfte des ungemein grossen Allodial-Besitzes der Smiricky
und ihres Familienfideikommisses zu danken. Sein Verfahren
gegen die nächstberechtigten Erben war dabei mindestens unedel;
dass er die entfernteren abfand, ist nicht nachzuweisen, den
Fiskus betrog er um das Fideikommiss der Smiricky und ein
Allodgut.
All die bisher erwähnten Massnahmen, wodurch er sich eine
grosse Stellung zu gründen suchte, waren, wie niedrig und
schmutzig sie auch sein mochten, in jener gewissenlosen, überaus
selbstsüchtigen und gewaltthätigen Zeit nicht ungewöhnlich und
konnten einem grossen Teile der herrschenden Kreise lediglich
als Bethätigungen klugen Geschäftssinnes gelten. Wenig ehren-
haft musste es dagegen auch von der damaligen Anschauungs-
weise aus erscheinen, dass Wallenstein die auf den vom Fiskus
erkauften Gütern lastenden Forderungen Privater, die zu be-
friedigen er übernahm, wenn nicht ganz so doch grossenteils
unausgeglichen liess und dass er sogar vier ihm nahe verwandte
und zum Teil unmündige Brüder durch unehrliche Kniffe zum
Verkauf ihrer Güter bewog, dann aber ihnen und ihrer Mutter
die versprochene Zahlung vorenthielt.
Bei seinen Erwerbungen leitete ihn aber nicht nur die Hab-
gier, sondern auch ein ehrgeiziges Streben, das jetzt zuerst in
einer Richtung wirksam erscheint, die es in der Folge stetig ein-
hielt. Seit dem Beginn des Jahres 1621 war er bemüht, Güter
in der nordöstlichen Ecke Böhmens, die sich an Schlesien und
die Lausitz lehnt, zu erwerben. Ohne Zweifel hatte er dabei von
vornherein die Absicht, sich dort ein eigenes Fürstentum zu
gründen. Der Plan dazu lag sozusagen in der Luft des masslos
begehrlichen und phantastischen Zeitalters. Nicht nur jagte der
abenteuerliche Bastard Ernst von Mansfeld solchem Ziele bei all
seinen Unternehmungen nach, und nicht nur trug sich Pappen-
heim wenig später mit ähnlichen Entwürfen, sondern bereits 1618
war Wallensteins Freund Karl von Liechtenstein in den Reichs-
fürstenstand erhoben worden, und 1623 erlangten dessen Bruder
Gundakar und Ulrich von Eggenberg die gleiche Würde. Be-
merkenswert ist aber, dass Wallenstein sich offenbar von vorn-
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 997
herein vornahm, sein Fürstentum aus dem Verbande Böhmens
zu lösen und völlig stelbständig zu machen, was eben durch
seine Grenzlage ermöglicht und erleichtert werden musste.
Um sein Ziel zu erreichen, bedurfte er der Unterstützung
einflussreicher Männer am kaiserlichen Hofe. Schon um die Mitte
des Jahres 1621 bewarb er sich für seinen Neffen Maximilian
von Waldstein, der ihm schon damals nahestand, um die Hand
einer Tochter des kaiserlichen Geheimrates und Vertrauten Grafen
Karl von Harrach, und im Januar 1622 wurde die Ehe geschlossen.
Um dieselbe Zeit trat er mit dem noch einflussreicheren Ulrich
von Eggenberg durch die früher erwähnte Münzgesellschaft in
Verbindung, und am 9. Juni 1623 vermählte er sich selbst mit
einer Tochter Harrachs, Isabella Katharina, deren Bruder mit
einer Tochter Eggenbergs verheiratet war, sodass er auch mit diesem
noch enger verknüpft war. Obendrein unterliess er nicht, sich
den Kaiser durch weitere Darlehen, sowie dadurch zu verpflichten,
dass er, wie schon erwähnt, seit 1623 eine beträchtliche Zahl
von Reitern acht Monate lang auf eigene Kosten unterhielt.
Die Früchte dieser Schritte liessen nicht auf sich warten.
Am 5. Juni 1622 erhob der Kaiser die Herrschaft Friedland zu
einem erblichen Manneslehen. Am 12. August erklärte er sie
und alle Güter, die Wallenstein noch in Böhmen erwerben und
zu Lehen machen werde, als Fideikommiss. Am 15. September
erlaubte er Wallenstein und dessen Lehenserben sich „von
Waldstein und Friedland“ zu nennen, und am gleichen Tage er-
mächtigte er nicht nur jenen, der jetzt ,Regierer des Hauses
Waldstein und Friedland“ genannt wurde, und die künftigen
Fideikommissbesitzer den Titel Hoch- und Wohlgeboren zu führen,
sondern verlieh ihnen auch die Würde und die Befugnisse eines
kaiserlichen Pfalz- und Hofgrafen sowie zahlreiche Hoheitsrechte
für den Umkreis ihres Besitzes und verschiedene besondere Vor-
rechte. Den Grafentitel hat Wallenstein nie erhalten; am 7. Sep-
tember 1623 aber, drei Monate nach seiner Vermählung mit der
Gräfin Harrach, wurde ihm die erbliche Reichsfürstenwürde und
wie die Anrede mit Oheim von seiten des Kaisers, so der Titel
Fürst von Friedland verliehen. Seinen vorläufigen Abschluss
aber fand dieses Emporstreben, indem der Kaiser, nachdem
Wallenstein ihm als König von Böhmen am 9. September 1623
weitere 48 und am 5. März 1624 noch 9 Herrschaften als Lehen
228 Felix Stieve.
übergeben hatte, am 12. März 1624 Friedland nebst diesen 57 Gütern
zum Fürstentum erhob und ihm den Titel S. Liebden gab.
Die Lehenshoheit der Krone Böhmen, die Regalien, die all-
gemeinen Landessteuern und die herkömmlichen Abgaben behielt
sich der Kaiser vor. Die neue Schöpfung besass mithin nicht
die Unabhängigkeit und Vollberechtigung eines Reichsfürstentums.
Wallenstein oder, wie er in der Folge immer häufiger genannt wurde,
der Friedländer, nahm jedoch Bedacht darauf, sie zu einem solchen
auszubilden. Nach dem Vorbilde der böhmischen Verwaltung
bestellte er einen Landeshauptmann, eine Hofkammer unter einem
Präsidenten oder Regenten und eine Hofkanzlei mit einem Kanzler
sowie gelehrten und adligen Räten. Einen Teil der Güter, die
er angekauft hatte, behielt er als Kammergüter in eigner Ver-
waltung, andere gab er zu Lehen und erweiterte so und auf Grund
der ihm schon am 15. September 1622 verliehenen Befugnis, auch
über Kronlehen die Lehenshoheit an sich zu bringen, den Kreis
seiner Lehensleute allmählich auf fast 300 Mitglieder. Aus diesen,
der höheren Geistlichkeit und den Städten seines Gebietes gedachte
er Landstände, die ja einem wirklichen Fürstentum nicht fehlen
durften, zu bilden und 1627 liess er sich vom Kaiser ermächtigen,
ein eigenes „Landrecht“ d h. ein landständisches Gericht, wie es in
Böhmen bestand, einzuführen. In Giczin suchte er seinem Gebiete
eine glänzende Hauptstadt zu geben und sie mit Handwerkern,
Kaufleuten, Juden, Künstlern und einem ansehnlichen Adel zu
füllen, sowie mit den verschiedenen Anstalten für Bildung und
öffentliches Wohl zu versehen. Sogar ein Bistum gedachte er
für sein Land zu errichten, und er bezeichnete bereits einen
Prager Domherrn als dessen erstes Haupt. In jeder Hinsicht
sollte sein Besitz auf sich selbst gestellt werden, und dass sein
letztes Ziel dessen Loslösung von Böhmen und Einreihung unter
die Reichsfürstentümer bildete, erhellt daraus, dass er in seiner
Kanzlei nur die deutsche Sprache angewandt wissen wollte und ver-
bot irgend etwas tschechisch zu verhandeln, obgleich er Tschechen
in Menge als Beamte anstellte.
Während Wallenstein so mit dem Aufbau eines unabhängigen
Fürstentums beschäftigt war, blieb er Oberst über zwei Regimenter
Kürassiere und ein Regiment zu Fuss. Ins Feld führte ihn jedoch
erst 1623 eine unerwartete Bedrängnis des Kaisers. Mitte September
rückte Bethlen Gabor mit einem grossen Heere aus Ungarn gegen
Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats. 299
Mähren heran. Bei den schwachen Haufen, die der Kaiser ihm
. Anfang Oktober entgegenstellte, befand sich auch Wallenstein.
Den Oberbefehl aber führte Hieronymus Caraffa, Marchese von
Montenegro, ein alter, erprobter General Spaniens, der nach
| | Bucquoys Tode vom Kaiser berufen und Anfang 1622 als General-
. leutnant an die Spitze der kaiserlichen Truppen gestellt worden war.
.… Die Behauptungen, Wallenstein sei 1623 zu Caraffas Gunsten
übergangen worden, darüber verstimmt gewesen und durch die
Verleihung der Fürstenwürde entschädigt worden, entbehren daher
ebenso der Begründung, wie die Angabe, dass er der eigentliche
Leiter des Feldzuges gewesen sei. Die Briefe, die er während
_ dessen an seinen Schwiegervater richtete, zeigen ihn in williger
und völliger Unterordnung unter Caraffa und enthalten nur Rat-
schläge, die jeder Laie im Kriegswesen geben konnte. Einzig
~ durch die Aengstlichkeit, die sie bekunden, erscheinen sie be-
merkenswert, besonders wenn man sie mit dem — allerdings
` erst nach dem Ende der Unternehmungen verfassten — Berichte
Caraffas vergleicht. Zu grösseren kriegerischen Thaten bot sich
auch jetzt keine Gelegenheit. Da Caraffa nur 4500 Mann zu Fuss
und 3000 zu Pferd gegen mehr als 50000 Feinde zur Verfügung
hatte, schloss er sich im festen Göding ein, wo ihn Bethlen nicht
anzugreifen vermochte. Bereits am 20. November wurde dann
ein elfmonatiger Waffenstillstand vereinbart, und Bethlen zog ab.
Wallenstein kehrte darauf nach Prag zurück und wurde
zum Generaloberwachtmeister ernannt, wozu ihn schon ein am
3. Juni 1623 entworfener, aber nicht ausgeführter Erlass aus-
ersehen hatte. Ueber seine Thätigkeit im Jahre 1624 ist beinahe
nichts bekannt, als dass er Prag nicht nur befestigen, sondern
auch mit zwei Citadellen versehen wollte, dabei aber auf den
Widerspruch des Fürsten von Liechtenstein und der anderen
obersten Landesbeamten Böhmens stiess. Vielleicht gab dies
oder der Umstand, dass Liechtenstein sich sträubte, dem Fried-
länder die Ehren eines Reichsfürsten zu erweisen, den Anlass
dazu, dass die beiden Herren, die bis dahin gemeinsam Beute
gemacht hatten, einander bitter feind wurden. Als Anfang
Dezember Maximilian von Trautmannsdorf und Wilhelm von
Slavata als kaiserliche Kommissäre in Prag verweilten, erhob
Liechtenstein gegen Wallenstein eine Reihe von Anklagen und
beantragte, dass man die Prager Besatzung als unnötig entlassen
230 Felix Steve Wallenstein bis zur Uebernahme des ersten Generalats.
und jenen des Stadtoberstenamtes entheben möge. Die Landes-
beamten schlossen sich ihm an, und Slavata reichte, nachdem er
nach Wien zurückgekehrt war, dem Kaiser die früher erwähnte
Anklageschrift ein. Am 31. Januar 1625 reiste dann Liechtenstein
selbst nach Wien, wobei er wohl die Absicht hegte, den Gegner
zu stürzen. Dieser fand jedoch bald darauf den Weg, sich
dieser Verwickelung zu entziehen und grösserer Fortuna nach-
zutrachten.
y "e m
231
Kleine Mitteilungen.
Zur Geschichte der Heeressteuern in karolingischer
Zeit. In den ältesten Heberegistern des Klosters Werden an der
Ruhr begegnet eine Abgabe, Heerschilling und Heermalder benannt,
die bisher von den Gelehrten noch nicht sicher gedeutet worden ist.
Während Lacomblet!, der erste Herausgeber jener Geschichtsquelle,
annimmt, Heerschilling und Heermalder seien „ihrem Ursprunge und
ihrer Natur nach öffentliche Abgaben, vielleicht eine in Sachsen früh
übliche oder durch Karl den Grossen eingeführte Heeressteuer ge-
wesen, welche von den Gutsherren, die nach dieser Massgabe ein-
geschätzt wurden, erhoben ward,“ spricht nach Waitz? die Analogie
entschieden dafür, hier das hostilitium zu sehen, d. h. eine Beisteuer
abhängiger Landbesitzer für den Kriegsbedarf, dessen Beschaffung ihren
Herren oblag; und auch Brunner? neigt dieser Ansicht zu. Eine ge-
sicherte Deutung von Heerschilling und Heermalder ist aber nicht
allein als Beitrag zur Geschichte des frühmittelalterlichen Abgaben-
wesens von Wichtigkeit; sie gewinnt eine besondere Bedeutung noch
darum, weil das volle Verständnis dieser Abgabe eine der Voraus-
setzungen ist für die richtige Beurteilung der zur Zeit lebhaft um-
strittenen Frage nach der ständischen Verfassung Altsachsens.
In den Werdener Heberegistern des 9.—16. Jahrhunderts‘, die
die Grundlage der Untersuchung bilden müssen, zeigt sich nun be-
züglich der Verbreitung von Heerschilling und Heermalder (heri-
scilling, herimalder), dass eine Abgabe dieses Namens auf westfälischem
1 Archiv für die Geschichte des Niederrheins II, 212.
3 Deutsche Verfassungsgeschichte III?, 155; IV?, 623 f.
3 Deutsche Rechtsgeschichte II, 212.
1 Der Verfasser ist seit einer Reihe von Jahren mit der Vorbereitung
einer Ausgabe der Werdener Urbare beschäftigt und benutzt daher für die
folgende Darlegung teilweise ungedrucktes Material. Die Belegstellen
werden im folgenden nach den Handschriften des Düsseldorfer Staats-
archivs A 88, A 89, A 133, A 134 und B 59"), angeführt, da der Druck bei
Lacomblet ungenügend ist und Crecelius in seinen ‘Collectae ad augendam
nominum propriorum Saxonicorum et Frisiorum scientiam spectantes’ nur
Bruchstücke veröffentlicht hat.
232 R. Kötzschke.
Boden sowie in der Twenthe erhoben worden ist, während sie in den
angrenzenden Landesteilen nicht erwähnt wird, weder in den fränkı-
schen Gauen vom Ruhrgau nordwärts, noch in Drenthe oder im
friesischen Emsgau und auch nicht im alten Engernland oder in Ost-
sachsen. Eine vereinzelte Ausnahme ist es, wenn einige Hofgüter des
Hofes Arenbögel, an der unteren Emscher dicht an der Grenze, aber
schon ausserhalb Westfalens gelegen, im 12. Jahrhundert Heerschilling
zahlen!; hingegen unterscheiden sich die nahe beieinander liegenden
Hofgüter der Höfe Kalkofen und Einern südlich und südöstlich von
Werden jenseit und diesseit der Stammesgrenze genau durch die
Zahlung des Heerschillings, obschon sie zu einem Fronhofsamte ver-
einigt waren.” In Westfalen findet sich die Abgabe überall, wo
Werden Besitzungen hat; ja ihr Vorkommen vermag bei unsicherer
Deutung oder beim Fehlen eines Ortsnamens geradezu ein Merkmal
für die Lage eines Gutes auf westfilischem Boden zu sein. Eine
einzige Ausnahme davon bilden die Hofgüter der Höfe Schöpplenberg
und Halver? westlich der Volme, wiederum dicht an der Grenze in
spät besiedelter Gegend gelegen.
Welches waren nun die Höhe und die Bemessungsgrund-
lage dieser Abgabe? Waitz giebt ganz richtig an, dass die Beträge
des Heerschillings, wie bei dem in Geld angesetzten Hostilicium,
von 4—16d. schwanken; am häufigsten finden sich 8d. Indessen
eine statistische Aufnahme der beiden ältesten Heberegister um die
Wende des 9. und 10. Jahrhunderts? lehrt das folgende. Im Drein-
gau ist die Zahlung von 8d. nahezu als die regelmässige Heer-
schillingsabgabe anzusehen, ebenso im Gebiet an der Stever (Stever-
gau?°) und im Brukterergau. Im Gau Scopingun, im Gau Sahslingun
und im Venkigau sind es 16d.; im Leer- und Hasegau wechseln
16 und 8d. Daneben finden sich in den südlicheren von diesen
Gauen bisweilen 12, auch 6 d., vereinzelt auch einmal 4d. Von den
Gütern in der Twenthe, über die erst ein Register um die Mitte des
10. Jahrhunderts Aufschluss giebt, werden vorwiegend 16 d. gezahlt.
Es ist nun klar, dass als Grundlage für die Zahlung die Summe
von 8d. genommen ist; 16d. erweist sich einfach als der doppelte
1 B 59%, Bl. 59.
? a. a. O. Bl. 52f.; A 134, BI. 16.
SA 134, BL 30—32.
4 In Paralleldruck veröffentlicht ist ein Teil davon bei Crecelius, Col-
lectae Ila (Indices antiquissimi); ein anderer bei Philippi, Osnabrücker
U.-B. I, Nr. 67.
5 Dies ist die ansprechende Vermutung von Tibus, Gründungsgeschichte
der Stifter... von Münster S. 281.
Kleine Mitteilungen. 233
Betrag, während die Beträge unter 8d. für eine Teilzahlung gelten
müssen, wie ja einmal ausdrücklich die Abgabe eines halben Heer-
schillings bezeugt ist. Daneben steht noch die Zahlung von 12d.
als die seltenere Forderung. Nun sind aber 8 Silberdenare gerade
ein kleiner sächsischer Schilling zu 2 Tremissen. Es ist also wirklich
ein Schilling als regelmässige Abgabe erhoben worden, nur nicht der
spätere gemeine, sondern der alte sächsische Schilling. Hingegen
findet sich mehrfach bei den nach 890 geschenkten Gütern! und ebenso
in einem jüngeren Register etwa aus der Mitte des 10. Jahrhunderts?
bei neu hinzugekommenen Gütern, die später zu dem Hofe Selm ge-
hörten, ein Heerschilling von 12d.; und bei den Hofgütern des gleich-
falls erst später erworbenen Hofes Bögge bei Camen wird in einem
Register des 10./11. Jahrhunderts® eine Abgabe von 12d. als voller
Heerschilling eingetragen; die Erinnerung an den Schilling alter
Währung war inzwischen geschwunden. Der Einheitssatz der Abgabe
war also der Schilling, in der ältesten Zeit der Festsetzung ein
solcher von 8d., später der gemeine von 12d. Zur Einschätzung der
Höhe dieser Leistung sei vergleichsweise hinzugefügt, dass als Grund-
ans des Hufengutes durchschnittlich ein „Kornschilling“ angesehen
werden kann; die Belastung des Pflichtigen durch den Heerschilling
war demnach gar nicht gering. Dieser Heerschilling wurde nun
gegen Ausgang des 9. Jahrhunderts zumeist in Geld bezahlt. Bis-
weilen freilich wurde auch eine Naturallieferung zu entsprechendem
Werte geleistet: ein Stück Kleinvieh lebend oder geschlachtet, Honig,
ganz vereinzelt auch einmal Braugerste oder ein Erzeugnis des Haus-
fleisses. Beachtenswert ist, dass die Umwandlung der Geldzahlung in
eine Naturallieferung gerade in jüngerer Zeit zu beobachten jet), wo
die ursprüngliche Bedeutung des Heerschillings schon verdunkelt war
und seine Ableistung nach den Bedürfnissen des klösterlichen Grund-
herrn gemodelt wurde. Eine solche Lieferung, ein Schaf nebst einem
Lamm, wurde übrigens auch von den Werdener Gütern im engerischen
Gau Marstem°, sowie von den ostsächsischen Hufen in der Gegend
von Helmstedt? geleistet; und da nach den Wertsätzen der Lex Saxo-
1 Crecelius, Traditiones Werdinenses I (= Collectae (is: auch Z. Berg.
G. V. VI) Nr. 74.
* A 88, Bl. ant
» A 89, Bl. 3 und 15; B 59'/,, Bl. 62.
t So bei den Fronhöfen Leer, Schapen, Elfter.
5 A 89, BL. 12.
€ A 89, Bl. 16 (ungedruckt); B 59'/,, Bl. 41 ff. (hersg. von W. Behrends
in den Neuen Mitteilungen aus dem Gebiete historisch -antiquarischer
Forschungen I, 4 S. 23 ff.)
Histor. Vierteljahrschrift. 1599. 2. 16
234 R. Kötzschke.
num ein Schaf mit einem Lamm gleich einem altsächsischen Schilling
zu zwei Tremissen = 8 d. geachtet ward, so stimmt diese Abgabe
mit dem westfälischen Heerschilling nach den Wertverhältnissen des
frühen 9. Jahrhunderts ganz genau überein. Als Erhebungstermine
werden übrigens in Registern des 12. und 13. Jahrhunderts teils
Hinmelfahrt teils Pfingsten genannt. Ist demnach der Heerschilling
nicht als eine „Maiabgabe“ anzusehen ?
Als Heermalder wurden zumeist 2 Scheffel Mehl gegeben, in den
östlichen Teilen des Dreingaus deren drei; vereinzelt erscheint statt
dessen die Lieferung von 20 Broten. Nach dem Register um die
Mitte des 10. Jahrhunderts werden dafür 2 Scheffel! Roggen gegeben;
und dabei ist es auch im 12. Jahrhundert geblieben. Der Name
Heermalder erklärt sich vermutlich daraus, dass der Fordernde die
Leistung nach dem Maldermass einschätzte, während der einzelne
Pflichtige zum vollen Malder nur beizusteuern hatte?.
Wonach ward nun diese Abgabe veranlagt? Waitz nimmt für
das Hostilicium an, es ruhe „auf den einzelnen Hufen, hauptsächlich
doch nicht ausschliesslich solchen, die ursprünglich für Freie bestimmt
waren“. Dies stimmt auch insofern für Heerschilling und Heermalder,
als sie fast nur von Inhabern grundherrlichen Landes erhoben wurden;
aber es galt der oben gefundene Einheitssatz je nach seiner Höhe
in den verschiedenen Landesteilen für die einzelne Person des Guts-
inhabers. In den Gegenden zwischen Ruhr und Lippe, wo Nach-
richten nach Hufenmass vorliegen, zeigt sich, dass die Abgabe ganz
gleichmässig von dem Inhaber einer Vollhufe wie einer Viertelhufe
entrichtet ward, während bei dem Grundzins sehr wohl eine Abstufung
wahrnehmbar ist; und dasselbe gilt von den Inhabern solcher Güter,
die überhaupt nicht nach Hufengrösse vermessen sind. Schlagender
aber noch erhellt die Veranlagung auf den Kopf der abhängigen
1 Im lateinischen Text steht modii; ein Vergleich der Register für den
Besitz um Lüdinghausen bis ins 14. Jahrh. lehrt, dass diese modii gleich
den späteren Scheffeln sind; und andererseits zeigt ein Vergleich der ge-
forderten Grundzinse in den ältesten Registern mit den bekannten Angaben
am Schlusse des capitulare Saxonum und der Lex Saxonum über Ge-
treidewerte, dass es sich hier wirklich um scapilos handelt.
3? Zur Bestätigung dieser Mutmassung dient vielleicht der Umstand, dass
in der unten anzuführenden Stelle des jüngeren Freckenhorster Heberegisters
hermolder mit hermolt wechselt; Molt aber ist in Westfalen ein Mass von
meist 12 Scheffeln. 12 Scheffel Mehl war übrigens die Menge dessen, was
von den königlichen Gütern auf einem Wagen für den Kriegsbedarf zu
verfrachten war; Capitulare de villis 64.
3 A 88, Bl. 31 ff.
Kleine Mitteilungen. 235
Gutsinhaber aus dem Umstande, dass, wo in jüngeren Registern
Teilung eines Gutes oder auch einmal Zusammenlegung von Gütern
zu beobachten ist, zwar der Grundzins aufgeteilt oder zusammengethan
wird, Heerschilling und Heermalder aber von den Teilinhabern zu dem
vollen Einheitssatz eingefordert werden und ebenso zu dem einfachen
Einheitssatz auch von dem Inhaber vereinigter Grundstücke!. Dreimal
begegnet übrigens nachweislich die Zahlung eines Heerschillings, ohne
dass daneben ein Grundzins entrichtet würde 7: und es ist sehr lehr-
reich, dass unter diesen Pflichtigen ein früherer Edeling (nobilis) sich
befindet, der des Klosters Lite geworden ist. Sind demnach Heer-
schilling und Heermalder nach der Grösse des Gutes nicht verschieden
bemessen gewesen, so ward ein scharfer Unterschied bezüglich dieser
Abgabe begründet durch die persönlichen Verhältnisse der Hintersassen.
Die Frilinge (liberi) nämlich, die auf Klostergut wirtschafteten, leisteten
Heerschilling und Heermalder nicht; wenn unter den wenigstens 53,
die namhaft gemacht werden, ein einziger damit belastet war, so
war dies eben ein Ausnahmefall. Erst später nahm die Zahl der
Frilinge, die diese Abgabe zahlten, zu. Ebenso wurde sie nicht von
solchen geleistet, die ein Stück klösterlichen Grund und Bodens gegen
Zins nutzten, aber einen andern Grundherrn über sich erkannten’.
Heerschilling und Heermalder waren also eine Personalabgabe in der
durchschnittlichen Höhe von einem Schilling und zwei Scheffeln Mehl
oder Roggen, die fast ausschliesslich auf den westfälischen Gütern des
Klosters Werden von dem grössten Teile der Laten des Klosters ent-
richtet wurden.
Indes die Abgabe war keineswegs auf die Grundherrschaft Werden
beschränkt. Schon aus den Traditionen an Werden selbst*, bei denen
oft genug die Abgabepflicht des übergebenen Hintersassen fortbestand,
geht zur Gentige hervor, dass auch Hörige kleiner weltlicher Grund-
herren Heerschilling zahlten. Dasselbe gilt nun nicht allein für das
Königsgut? in Westfalen, sondern lässt sich auch für eine ganze An-
zahl grosser geistlicher Grundherrschaften nachweisen. Der Name der
1 Dies ist besonders aus einem Vergleich der Register für den Besitz in
der Stevergegend zu ersehen A 88 Bl. 27 ff., Bl. 7 ff., Bl 35 ff.; B. 59t, Bl. 51 f.
? In Wurmerinchusen im Brukterergau, A 88, Bl. 83; in Dungilahon,
Bl. 34 vgl. mit Bl. 26; in Withuste BI. 11.
s Als Ueberschrift für eine Anzahl von Pflichtigen begegnet A 88,
BL 27b: Item liberi seu aliorum homines.
1 Vgl. besonders Crecelius, Traditiones Werdinenses I (Z. Berg-G. V. VI)
Nr. 74.
5 Als Beispiel dafür kann besonders der in Werdener Besitz über-
gegangene einstige Königshof Herzfeld an der Lippe dienen.
16*
236 R. Kötzschke.
Abgabe begegnet freilich nur vereinzelt. So findet sich für Kloster
Freckenhorst in dem Heberegister des sogenannten goldenen Buches
(14. Jahrh., 2. Viertel) bei den Gütern der Aemter Balhorn und
Ennigerloh! eine Heermalderabgabe (hermolt, hermolder) namentlich an-
geführt, die durchaus jener der Werdenschen Güter entspricht: 24 Brote
scheint hier der Einheitssatz gewesen zu sein, auf Mariä Reinigung
und Gründonnerstag wurden sie geliefert. Ebenso in einem Güter-
verzeichnis des Hospitals zum heiligen Geist in Soest um 13407;
und in einem Heberegister des Klosters Ueberwasser von 1468 be-
gegnet auch eine Abgabe mit dem Namen Heerschillinge (je 4s. 1 d.)*.
Hält man sich indes nicht an die Bezeichnung, die sich im Laufe der
Jahrhunderte leicht verloren hat, sondern an die Sache selbst — auch
in den jüngeren Werdener Registern ist oft genug die Abgabe er-
halten, während der Name dafür nur aus den ältesten Registern zu
ermitteln ist — und bedenkt man ferner, dass auch schon bei dem
Werdener Klostergut neben dem Geldschilling eine Abgabe von Lebens-
mitteln, besonders von Schweinen und Widdern, sich findet, so wird
es gelingen, das Vorhandensein dieser Heeresabgabe oder wenigstens
Spuren davon noch in einer grossen Zahl von Fällen nachzuweisen.
So begegnet bei Gütern des Klosters Freckenhorst im 14. Jahrh.
vielfach eine Zahlung von 8d., die man für den alten Heerschilling
halten darf?; häufiger noch neben dem Heermalder die Abgabe eines
Schweines?®, und da im Heberegister des 11. Jahrhunderts für ein solches
der Wertsatz von 8 Pfennigen erscheint, so wird man auch darin die
alte Heeresabgabe erblicken dürfen. Bei dem Amt Jochmaring® aber
findet sich im 11. Jahrhundert die Abgabe von 2 Müdde Mehl, die
im 14. Jahrhundert in eine Lieferung von Roggen verwandelt mit
dem übrigen zu einer einheitlichen Abgabe vermischt worden ist.
Auch bei Amt Vadrup’ findet sich im 11. Jahrhundert die Mehlabgabe,
bezeichnenderweise aber nur innerhalb der Grenzen des späteren Ober-
stifts Münster. Das Heberegister des Klosters Ueberwasser vom
11. Jahrhundert® kennt eine dem Heerschilling vermutlich entsprechende
Abgabe von 12, seltener 8 d., ebenso das Heberegister des Stiftes
1 Codex Traditionum Westfalicarum I, S. 76 ff.
3 Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte d Hzgt. Westfalen, U.-B. II,
S. 317.
8 Cod. Trad. Westf. III, S. 48.
4 Cod. Trad. Westfal. I, besonders S. 77 f.
ë a. a. O. S. 72#f., 84.
8 a. a. O. S. 47 f., 82 f.
7 a. a. O. S. 60; vgl. auch Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 128 ff.
® Cod. Trad. Westfal. III, S. 13 ff.
et | Age op,
Kleine Mitteilungen. 231
St. Mauritz in Münster vom 12. Jahrhundert! eine solche von 8 (auch 6) d.;
übrigens waren diese 8d. nach dem um 1300 angelegten Verzeichnis
des Propstes Alexander? zum Ankauf und Transport von Wein bestimmt.
Deutlicher wieder findet sich die Abgabe bei den Hufen der Abtei
Herford: hier werden im 12. Jahrhundert? neben den Grundzinsen
2 oder 3 (auch 6) Scheffel Roggen gegeben, eine Leistung, die sehr
oft einfach als „Malder“ im Register eingetragen ist; daneben aber
wird ganz regelmässig ein Schwein und ein Schaf geliefert. Unter
den Einkünften des Stiftes auf dem Berge bei Herford* findet sich
ebenfalls häufig eine Abgabe von 3 Scheffel Roggen, daneben aber
sowohl 12d. Weinfuhre, als auch je 1 Schwein und 1 Widder. Ver-
einzelt begegnet eine Zahlung von 8d. oder ähnlich wieder in den
bisher veröffentlichten Bruchstücken des älteren Heberegisters der
bischöflichen Kirche in Osnabrück”. Auch die Litonen des Klosters
Herzebrock gaben im 11. Jahrhundert neben ihrem Grundzins je ein
Schaf zu 8d. Und endlich hatten auch eine Anzahl von Hörigen
des Klosters Korvey in den mittleren und südlichen Gauen des alten
Engernlandes? eine Abgabe von 3 Scheffel Roggen und daneben von
2 Schafen, eines im Mai und eines im Herbst oder auch beide im
Mai, zu leisten; sehr häufig aber begegnet diese Lieferung von 1 oder
2, ausnahmsweise auch 3 Schafen bei den im Osnabrückschen Ge-
biet wohnhaften Klosterleuten®. Natürlich bleibt die Vermutung, in
diesen Arten grundherrlicher Lasten die alte Heeresabgabe wieder-
zuerkennen, im einzelnen Falle unsicher”; im ganzen aber steht fest,
dass von einem Teile der grundherrlich abhängigen Bevölkerung in
allen Teilen Westfalens eine Heeresabgabe geleistet worden ist, deren
am frühesten bezeugte und eigenartigste Form Heerschilling und Heer-
malder waren, die aber auch bei entsprechender Höhe des Wertes in
a. a. O. S. 115 ff.
a. à. O. S. 120 ff.
Cod. Trad. Westfal IV, S. 22 ff.
t a. a O. S. 327 ff.
5 J. Möser, Osnabrückische Geschichte II, S. 340.
€ Heberolle herausg. von P. Eickhoff, Programm von Wandsbeck 1882;
die Wertangabe von 8d. ergiebt sich aus der beigefügten Summierung.
7 Wigands Archiv, I, 2, S.11ff., 3 S. 56; Kindlinger, Münsterische
Beiträge U, S. 131 (1 malder siliginis).
8 Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 94 ff.
$ Nur anmerkungsweise sei beigefügt, dass von dem Besitz des Klosters
Prüm in Sachsen neben dem Zinsgetreide (400 mo.) 30s. in Silber in ältester
Zeit gezahlt wurden, in denen — nach dem sonst in Sachsen üblichen Ab-
gabensystem zu urteilen — die Heerschillinge mit enthalten sein mögen.
1
3
3
238 R. Kötzschke.
anderen Formen, insbesondere in der Lieferung von Lebensmitteln ver-
schiedener Art, in den Registern westfälischer sowie mittel- und ost-
sächsischer Grundherrschaften begegnet. Die allgemeinere Geltung einer
solchen Heeresabgabe wird endlich noch durch eine Glosse gerade in
der Korveyer Handschrift (Ende des 9. Jahrhunderts) der Kapitularien-
sammlung des Ansegis! bestätigt: hier wird der Durchgangszoll (tra-
sturas), dessen Erhebung der König bei der Reise an den Königshof
und gegen den Feind verbietet, am Rande als heristiura bezeichnet,
gewiss irrtümlich; aber hätte der sächsische Schreiber wohl diese Er-
klärung niedergeschrieben, wenn ihm nicht eine weit verbreitete Ab-
gabe für das Heerwesen bekannt war und er annehmen durfte, dass
der König ihre Erhebung von dem, der zur Heerfahrt zog, verbot?
Aber was ist nun Art und Ursprung dieser Abgabe? Zu-
nächst sei die Beobachtung angeführt, dass bei einer ganzen Reihe
einzelner Posten in den beiden ältesten einander entsprechenden Werdener
Heberegistern die Bezeichnungen Heerschilling und Heerbann (pro heri- `
banno, heribannum) miteinander abwechseln?. Heerbann aber ist der
auch in fränkischen Urbaren begegnende deutsche Name für eine Ab-
gabe grundherrlicher Landbesitzer zur Heerfahrt (ad hostem)°.
Indes sind darum diese Heeresabgaben auf westfälischem, wie
fränkischem Boden völlig einander gleich geartet? Prüfen wir dies
zunächst rein äusserlich, was die geforderten Leistungen betrifft.
Guerard, der die Abgabe ad hostem am gründlichsten untersucht hat,
unterscheidet eine doppelte Form: einmal eine Leistung für den Trans-
port, Stellung von Wagen und Zugtieren für das Fortschaffen von
Mehl und Wein (das eigentliche Aostilicium)?, und zum andern eine
Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Hammeln (das so-
genannte carnaticum); statt dessen erscheint auch sehr verschieden hoch
bemessen eine Ablösung in Geld. Indes untersuchen wir daraufhin
das Prümer Urbar, die vornehmste Quelle für die Erkenntnis des
Hostiliciums im Rhein- und Moselland, so zeigt sich, dass eine ganze
Reihe von Geldbeträgen pro hostilicio gezahlt werden, die sich nicht
irgendwie als Ablösungssummen kennzeichnen. Als dritte Form wäre
eine ursprüngliche reine Geldabgabe möglich, und es ist immerhin be-
achtenswert, dass sie sich öfters in der Höhe von 12 (auch 6)d.
1 Mon. Germ. Capit. I, S. 444.
2 Vgl. Philippi, Osnabrücker U.-B. I, S. 48 ff.
3 Vgl. Polyptyque de l'abbé Irminon, par Guérard. I, S. 666 f.
ta. a. O. S. 660 ff.
® In diesem Sinne versteht auch Lamprecht, Deutsches Wirtschafts-
leben 1, 1025, das Hostilicium.
—r
Kleine Mitteilungen. 239
findet', z.B. gerade an der unteren Ruhr, unweit jenes fränkischen
Landstrichs, auf dem Werdensche Güter den Heerschilling zahlten.
Ferner darf nicht übersehen werden, dass Transportleistungen gerade
von den mansi serviles? und lediles® gefordert werden, während die
Inhaber von Freihufen eine Abgabe zahlen.* Uebrigens findet sich
vereinzelt auch die Lieferung von 1 oder 2 Modii Roggen.” Wie
aber stand es in Westfalen? Hier fehlen, wenigstens nach den ältesten
Nachrichten, die Transportleistungen, das eigentliche hostilicium, gänz-
lich. Die Abgabe eines Schillings aber ist hier nirgends eine Ab-
lösungssumme, sie ist vielmehr ein Wertsatz für die Höhe der Leistung
und wurde, wie oben dargelegt worden ist, gerade in früher Zeit in
Denaren entrichtet. Diese besondere Art der Veranlagung erklärt
sich nun aus dem Wirtschafts- und Gesellschaftszustande Westfalens.
Liegt in frühkarolingischer Zeit der Schwerpunkt der grundherrschaft-
lichen Verfassung Frankens in den Fronden der Hintersassen, so auf
westfälischem Gebiet in der Abgabepflicht. Die gemeinsamen Trans-
portleistangen z. B. in den Dörfern der Rheinlande konnten von den
verstreuten einzelnen Latengütern westfälischer Grundherrschaften gar
nicht gefordert werden. Die Heeresabgabe passte sich den sonst
üblichen Leistungen der Laten an: es wurde in einfachster Form eine
ziemlich gleichmässige Lieferung erhoben.
Indes der Unterschied liegt doch noch tiefer im Ursprung der
westfälischen Abgabe begründet. In Franken war die Regelung der
Heerbannsabgabe — wahrscheinlich nicht so ausschliesslich, als man
bisher anzunehmen geneigt gewesen ist, indessen doch sicher, soweit
die Hintersassen nicht ursprünglich heerbannspflichtig gewesen waren
— eine innere Angelegenheit der Grundherrschaften, die sie einhoben.
War dies nun in Westfalen auch der Fall?
Fragen wir zuerst nach der Zeit ihrer Einführung. Die Be-
messung nach dem kleinen sächsischen Schilling nötigt uns, sie in die
frühkarolingische Zeit zu verlegen. Denn während die Lex Saxonum
diesen noch fortbestehen liess, bezeugen gerade die Werdener Hebe-
register, dass spätestens mit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts
1 Beyer, Mittelrheinisches U.-B. I, Nr. 136: 63. 70. 76. 79. 80. 83. 84.
94. 97. (in estate) 102; 6d.: 48. 55 (mense maio). 63. 65—68. 96. 99.
22.8.0. 1—6. 8.
3 à. a. O. 23. 104. 113.
4 a. a. O. 45—47; häufig bei solchen, die nach der Belastung für mansi
ingenuales zu halten sind; ebenso die Freihufen von Walmünster im Urbar
der Abtei Metlach a. a. O. II, 8.340. Hingegen stellen 6 von den Freihufen
der Kirche in Staphinseie Zugtiere (Mon. Germ. Cap. I, S. 252).
5 a. a. O. 47. 53. 54 (sive sit integer mansus sive dimidius). 98.
240 R. Kötzschke.
die Rechnung nach dem Schilling von 12d. allgemein ward. Heer-
schilling und Heermalder sind also in den ersten Jahrzehnten nach
der fränkischen Eroberung in Westfalen aufgekommen, sie haben sich
zugleich mit den neuen fränkischen Einrichtungen des Heerwesens
hier eingebürgert. Wer aber hat bewirkt, dass sie üblich wurden?
Es ist oben ausgeführt worden, dass sich die Abgabe bei allen Grund-
herrschaften ausserordentlich gleichmässig findet, nach den Gegenden
allerdings unterschieden, wobei wiederum in ältester Zeit eine gleich-
artige Gepflogenheit innerhalb der einzelnen Gaue zu beobachten war.
Erwägt man nun, dass alle jene Grossgrundherrschaften erst vom
9. Jahrhundert an im Entstehen begriffen waren, zum Teil erst viel
später entstanden sind, so drängt sich die Annahme auf, dass die
Regelung der Heeresabgabe nach Form und Höhe nicht Sache des
einzelnen Grundherrn gewesen sein kann. Heerschilling und Heer-
malder sind Abgaben öffentlichen Ursprungs. Verdanken sie aber der
öffentlichen Gewalt ihre Entstehung, so bietet sich zunächst die Aut-
fassung dar, dass sie ursprünglich eine dem Könige geleistete Abgabe
waren, sei es ein donativum (in der That erklärt eine Glosse diesen
Ausdruck mit heristiura), sei es eine Steuer zur Beschaffung des
Kriegsbedarfs. Diese Annahme wird aber entscheidend widerlegt
durch die Thatsache, dass auch die kleinen weltlichen Grundherrn
die Abgabe von ihren Laten erhoben. Heerschilling und Heermalder
können nur eine Abgabe sein, die, auf königliche Anordnung hin ge-
leistet und doch nicht dem König selbst geschuldet, ohne besondere
königliche Schenkung durch die Entwickelung des Heerwesens im
9. Jahrhundert an die Grundherren fallen musste.
Und nun ergicbt sich uns die Erklärung, wie Heerschilling und
Heermalder entstanden sind, aus den besonderen Rechtsverhältnissen
Altsachsens von selbst. Es waren nämlich hier in vorfränkischer Zeit
die Laten so gut wie die Freien zum Kriegsdienst verpflichtet ge-
wesen. Sie wurden demnach auch, wie die Freien, von den Mass-
regeln getroffen, die die fränkischen Könige anordneten, um die Teil-
nahme aller Pflichtigen an der Heerfahrt zu meiden, von der Bestimmung,
dass diejenigen, die davon befreit waren, eine Beisteuer (adiutorium)
für die Ausrüstung und den Unterhalt derjenigen zahlten, die den
Heeresdienst selbst ableisteten. Ueber die Höhe dieser Beisteuer liegt
eine einzige, leider unklare Nachricht vor, eine Verordnung Karls des
Grossen vom Jahre 807!, die sich auf die wirtschaftlich höher ent-
wickelten Gegenden westlich der Seine zur Zeit einer Hungersnot bezog;
immerhin gewinnen wir eine Vorstellung von ihrem Betrage, wenn wir
! Mon. Germ. Capit. I, S. 135.
Kleine Mitteilungen. 241
erfahren, dass damals diejenigen, die keinen eigenen Grundbesitz hatten,
sei es mit je fünf, sei es mit je einem Schilling besteuert wurden.
Hierin ist nun auch der Ursprung des Heerschillings und Heermalders
zu suchen. Während nämlich die Ordnung dieser Angelegenheit für
die freie Bevölkerung Sache der Grafen war, ward sie bei der Um-
gestaltung des Heerwesens im 9. Jahrhundert für die abhängige Be-
völkerung, soweit diese überhaupt heerbannpflichtig war, Sache der
Grundherren: der Grundherr stellte die Mannschaft, ihm fielen natür-
lich die Beisteuern für Ausrüstung und Verpflegung zu. So kamen
Heerschilling und Heermalder unter die grundherrlichen Abgaben.
Hervorgegangen aber sind sie, das dürfen wir als Ergebnis unserer
Untersuchung festhalten, aus der öffentlich geordneten Beisteuer der
karolingischen Zeit, — wie ja auch Waitz nachträglich den Ursprung
der Heersteuer im späteren Mittelalter aus der Beisteuer zugiebt!.
Damit aber ist ein wichtiger Grundsatz für die karolingische Zeit mit
einer sonst selten fassbaren Deutlichkeit für Westfalen nachgewiesen:
die Umwandlung der Heeresverfassung im 9. Jahrhundert vollzog sich
in der Weise, dass die Menge der bisher heerbannpflichtigen Bevölke-
rung nicht etwa einfach von allen Leistungen für das Heer frei ward:
persönliche Teilnahme am Heeresdienst ward ersetzt durch eine Ab-
gabe, Wehrsteuer trat an Stelle der Wehrpflicht.
In diesem Zusammenhange ist nun die Thatsache lehrreich, dass
noch gegen Ausgang des 9. Jahrhunderts die auf Klostergut wirt-
schaftenden Frilinge (liberi) zur Zahlung dieser Abgabe an den Grund-
herrn nicht verpflichtet waren. Eine doppelte Erklärung bietet sich
dafür dar: entweder der Grundherr regelte die Hecrespflicht in der
Weise, dass er den Freien die persönliche Teilnahme an der Heerfahrt
beliess, den Laten aber die zur Ausrüstung jener nötige Beisteuer
auferlegte; oder die Regelung des Heerdienstes dieser Freien ging den
Grundherrn überhaupt nichts an, in der Ableistung dieser wichtigen
Pflicht standen die freien Klosterleute noch unmittelbar unter der
öffentlichen Gewalt. Zur Beurteilung dieser Frage ist zunächst zu
erinnern, dass Kloster Werden überhaupt erst 877, wenige Jahre vor
der ursprünglichen Anlegung des ältesten westfälischen Heberegisters
(vor 890), die Immunität erhielt, während die Befreiung von der
Heerfahrt zuerst in einer unechten Urkunde Arnulfs 888 ausgesprochen
ist, schwerlich also viel früher, vielleicht aber um jene Zeit überhaupt
noch nicht, gewährt war. Man darf also annehmen, dass zur Zeit der
Anlegung jenes Registers noch die Einwirkung der Träger der öffentlichen
Gewalt zu Recht bestand. Nun ist es aber durchaus unwahrscheinlich
1 Verfassungsgeschichte VII, S. 158.
242 R. Kötzschke.
und widerspricht allem, was wir über das Heerwesen des 9. Jahr-
hunderts wissen, dass etwa der klösterliche Grundherr den Freien, die
von ihm Grundstücke gegen Zinspflicht innehatten, die persönliche
Teilnahme am Heeresdienst durch Gewährung der Ausrüstung und
Verpflegung ermöglicht hätte. Sonach drängt sich die Annahme auf
dass nach dem Stande der klösterlichen Privilegien um 880 durch
die Uebernahme eines Stückes grundherrlichen Landes oder auch
durch das Eingehen einer Zinsverpflichtung das Verhältnis eine
Freien gegenüber dem Staate, was die Heerespflicht betrifft, an-
fänglich gar nicht berührt worden ist. Im Laufe von höchstens
einem Menschenalter hat freilich hierin schon ein Wandel begonnen.
Ein Teil der ehemals Freien ging zur Zahlung des Heerschilling
über; andere scheinen sich später — ein zwingender Beweis ist bei
den Lücken der Ueberlieferung nicht zu erbringen — in die ritter-
liche Dienstmannschaft des Abtes gerettet zu haben.
Heerschilling und Heermalder sind also, dahin dürfen wir das
Ergebnis unserer Untersuchung zusammenfassen, eine vornehmlich im
westlichen Sachsen erhobene Leistung öffentlichen Ursprungs, die in
karolingischer Zeit jedenfalls von einem Teile der Laten, später der
grundherrlich abhängigen Bevölkerung überhaupt getragen ward, eine
Lieferung für den Kriegsbedarf, die als Ersatz der persönlichen Ab-
leistung der Heerespflicht anzusehen ist. Und damit drängt sich uns
auch für die verwandte fränkische Heerbannsabgabe die Frage aui,
ob nicht auch sie eine Leistung öffentlichen Ursprungs ist: nicht
eine ohne Rücksicht auf den persönlichen Heeresdienst auferlegte
Lieferung für den Kriegsbedarf, sondern ebenfalls, wie Heerschilling
und Heermalder, ein Ersatz dafür, den die von Grundherren ab-
hängigen Heerbannpflichtigen zahlten, wie die der öffentlichen Ge-
walt unmittelbar unterstehenden die von den Königen geregelte Bei-
steuer. Immerhin wahrscheinlich ist dies darum, weil auch für die
Heerbannsabgabe der Grundsatz mehrfach bezeugt ist, dass sie nur
von dem gezahlt wird, der nicht gegen den Feind zieht’.
Beiläufig sei übrigens bemerkt, dass die Geschichte der Heer-
bannsabgabe in Westfalen während der karolingischen Zeit, wie sie
hier in Umrissen zur Darstellung gekommen ist, noch ein Schlaglicht
fallen lässt auf eine der mitwirkenden Ursachen für die Umwandlung
des freien Volksheeres frühkarolingischer Zeit in das Heer grund-
herrlicher Kontingente des folgenden Zeitraums; und zwar nach der
technischen Seite hin. Hat man hier stets die Bedeutung der Be-
! Metlacher Heberolle, Mittelrheinisches U.-B. II, S. 340. Mon. Germ.
Cap. I, S. 252. |
Kleine Mitteilungen. 243
waffnung für die Neuerung mit Nachdruck betont, so ist der Anteil,
den das Verpflegungswesen daran hatte, nicht genügend beachtet
worden. Es ist aber klar, dass die Grundherrschaft kraft ihrer Or-
ganisation durch ihr Abgabensystem den Anforderungen, die dieses
stellte, sehr viel leichter und besser gerecht zu werden vermochte,
als der auf naturalwirtschaftlicher Grundlage beruhende Staat, der
dem einzelnen die Sorge für die Beschaffung seines Unterhalts auf
mehrere Monate hinaus auferlegte und die daraus entstehenden
Schwierigkeiten durch die schwerfällige Einhebung von Beisteuern der
zu Hause Belassenen für jeden einzelnen Ausziehenden zu überwinden
suchte.
Heerschilling und Heermalder sind dann sehr bald zu blossen
Leistungen geworden, die lediglich die Finanzen der Grundherrn,
wenigstens der geistlichen, aufbesserten. Schon um die Wende des
9. und 10. Jahrhunderts wurden sie von solchen Werdenschen Gütern
gezahlt, die Frauen innehatten. Etwa seit dem 12. Jahrhundert ward
dann der Heermalder mit dem übrigen Zinsgetreide zu einer einheit-
lichen Lieferung vermengt, und ebenso verschmolz der Heerschilling
mit anderem Geldzins der Pflichtigen. In manchen Füllen aber ist er
als eine besondere Abgabe bis ins 15. und 16. Jahrhundert hinein in
der Erinnerung haften geblieben. Freilich die ursprüngliche Bedeu-
tung war längst verdunkelt. Als der Landrichter Müller nach der
Aufhebung der Abtei 1803 bei seinen Studien über Werdens Güter-
besitz die Abgabe in den alten Registern fand, legte er sie als Herren-
malder und Herrenschilling aus.
Leipzig. R. Kötzschke.
Ein Reisebericht aus Sachsen und Bayern vom Jahr 1807.
Kaiser Franz war des Lobes voll über eine Relation, die im Spät-
sommer des Jahres 1807 ein Beamter des Wiener Polizeiministeriums,
der Hofsekretär von Ohms, erstattete, nachdem er von einem mehr-
wöchentlichen Ausfluge nach den sächsischen und bayrischen Ländern
heimgekehrt war. Ohms hatte die Reise im Auftrage des damaligen
Präsidenten der Polizeihofstelle, Freiherrn von Sumerau, unternommen,
um dort die Volksstimmung zu studieren, sonst Wissenswertes zu
erkunden und, wenn möglich, eine Oesterreich freundliche Gesinnung
zu wecken. Derartige kurze Ausflüge vertrauter Beamten waren in
jener Zeit nichts Seltenes. Als nach den Schlägen des Jahres 1805
Graf Philipp Stadion die auswärtige Politik Oesterreichs leitete,
that er es in der Ueberzeugung, dass nur eine planmässige Gegner-
schaft gegen Frankreich die Fortdauer der Donaumacht verbürge, dass
mit Napoleon ein dauerbarer Friede nicht möglich und ein neuer
244 August Fournier.
Waffengang mit ihm unvermeidlich sei. Dieser dürfe aber nicht mehr
ein blosser Kabinetskrieg, wie der letzte sein, sondern müsse ein
Volkskrieg werden, in den man nur wohlgerüstet einzutreten und für
den man die in Deutschland aufkeimenden nationalen Antipathien
als thatfreudige Bundesgenossen zu erwerben habe. Diesem Zwecke
dienten die erwähnten Kundschafterreisen in die benachbarten Ge-
biete! Sie haben, die eine mehr, die andere weniger, ihren histo-
rischen Wert, und wenn auch die hier folgende nicht all zu viel Neues
bietet, so schien sie mir doch zu gut für die Vergessenheit. Was
den Kaiser an dem Ohms’schen Berichte besonders interessierte, war
die Meldung über das Aufblühen der sächsischen Textilindustrie, durch
deren Konkurrenz sich die österreichische einigermassen bedrängt
fühlen musste; der Hofkammerpräsident Graf Zichy, dem der Monarch
die Relation zur eingehenden Beachtung empfahl, sollte auf Mittel
zur Abhilfe sinnen. Ob und wie ihm dies gelang, gehört nicht hier-
her, wo lediglich die durch Ohms vermittelte Kenntnis der öffent-
lichen Zustände in den durchreisten Ländern für die Zwecke der
historischen Forschung festgehalten werden soll.
Der Berichterstatter lässt sich, nach einer kurzen Einleitung,
folgendermassen vernehmen:
„Sachsen, das gegenwärtige Königreich, hatte bei meiner Anwesen-
heit durchaus keine französische Besatzung mehr, alle französischen Be-
hörden waren längst abgezogen, man sah nur noch Durchmärsche von
Reconvaleszenten, die nach Frankreich zurückkehrten und wegen ihrer Ver-
pflegung äusserst unbillige Forderungen machten, dann kleine Truppen-Ab-
theilungen von Neukonscribirten, die zu ihren Regimentern giengen, mit
deren stillen genügsamen Betragen man allgemein zufrieden war. Bei dem
ersten Einrücken der Franzosen in Sachsen sind, wie es nicht anders zu
geschehen pflegt, häufige Erpressungen und Räubereien vorgefallen, jedoch
beschwerte sich der gemeine Mann mehr über die Teutschen Hilfstruppen,
über die Baiern, Würtemberger etc. als über die Franzosen; sie konnten
ihnen nichts recht machen, sie verdarben mehr als sie verzehrten.“
„Indessen hat Sachsen ein fruchtbares Jahr gehabt und alle Noth ist
so ziemlich vergessen. Die ersten Lebensbedürtnisse sind wohlfeil, die
Fabriken heben sich wieder und gehen in den meisten Artikeln besser als
vor dem Kriege, wo sie mit den nunmehr ausgeschlossenen Engländern
konkuriren mussten. Die sächsischen Kattune, wollene Tücher und die
Leinwandwaaren werden häufig gesucht. Da die Schafwolle im Preiss sehr
gefallen ist — weil die Engländer keine Einkäufe machen dürfen — 80
können sie auch ihre Tücher um billigen Preiss geben; in ihren Kattun-
fabriken vermissen sie jedoch das feine englische baumwollene Garn.“
‘ Einen ähnlichen Bericht aus Süddeutschland im Jahre 1806 ver-
öffentlichte ich in meinen „Historischen Studien und Skizzen" S. 263 ff.
Kleine Mitteilungen. 245
„Mit diesem Zustand der Dinge ist man in Sachsen allgemein zufrieden,
nur die Leipziger Kaufleute und Wechsler stimmen damit nicht überein;
sie jammern über den Verfall ihrer Messe, weil die Engländer von nun an,
die nordischen Kaufleute, Russen und Pohlen aber durch die Umstände
verhindert sind, den Platz zu besuchen. Leipzig ist übrigens vor allen
sächsischen Städten durch Kontribuzionen, Requisizionen und Einquartierungen
am meisten mitgenommen worden. Desswegen herrschte dort auch das
grösste Missvergnügen. Der ansehnliche Bücherhandel, der in Leipzig so
viele Familien ernährte, liegt ganz darnieder und dürfte sich so bald nicht
wieder erheben, da das leselustige Publikum in diesen Gegenden und im
Norden von Teutschland sein Geld zu nothwendigeren Dingen bei den
Drangsalen des Kriegs verwenden muss als zum Bücher ankaufen. Auch
können unter der französischen Obermacht nicht mehr so viele politische
und pikante Flugschriften erscheinen und verbreitet werden als sonst.“
„Mit dem Benehmen des Königs in den letzten Zeiten so wie mit seinen
landesväterlichen Gesinnungen ist man allgemein in Sachsen zufrieden. Der
Umstand, dass nach dem letzten Frieden die Katholiken gleiche Rechte mit
den Protestanten haben sollen, machte den gemeinen Sachsen sehr stutzen;
man glaubt im Ernst, es sey darauf abgesehen, sie samt und sonders zu
Katholiken zu machen. Die sächsische Mauerei wird noch eben so eifrig
wie sonst betrieben, jedoch konnte ich als ein Uneingeweihter nicht in Er-
fahrung bringen, ob sie sich mit der neufranzösischen affilirt habe.“
„Unter den sächsischen Herzogtümern hat Weimar am meisten gelitten,
die Stadt sowohl als das platte Land, weil da die Hauptschlüge geschahen,
die Franzosen nach der Bataille von Jena noch bluttriefend einrückten
und der Herzog bei der preussischen Armee war. Abgebrannt wurde zwar
wenig, desto mehr geplündert. In Weimar sind viele Familien fast ganz
am Bettelstab gekommen; auch im herzoglichen Schloss wurde geplündert,
und in der Folge wurde das Land durch die längere Anwesenheit der
Franzosen stark mitgenommen.“
„Erfurt entgieng einem ähnlichen Schicksal durch die Feigheit des
preussischen Festungs - Kommandanten. Dieser übergab die Stadt durch
Kapitulazion ohne eine einzige Kanone auf die heranrückenden Franzosen
abzufeuern. Es bekam französische Besatzung und hat sie noch zur Stunde,
da Stadt und Land keinem neuen Herrn zugetheilt ist. Der Aufenthalt
der Franzosen kostet dem Stadt-Vermögen bis jetzt 700000 Thaler, nem-
lich so viel musste an Kontribuzionen und Requisizionen geleistet werden,
die Durchmärsche und fortdauernden Einquartierungen nicht mitgerechnet,
die Summe ist zu zwei Drittheil aus den privat Vermögen gezahlt, das
übrige aufgenommen worden. Der Wunsch der Erfurter ist, dass sie wieder
an den Fürsten Primas, ihren alten Herrn kommen möchten; sie schmeichelten
sich, die neue Bundesstadt zu werden. Vor meiner Abreise verbreitete sich
das Gerücht, dass sie dem Erzherzog Franz, Kön. Hoheit, als Entschädigung
für das Breissgau zufallen würden. Hiermit waren sie sehr zufrieden, nur
wünschten sie nicht einem französischen Marschall oder einem benachbarten
sächsischen Herzog anzugehören.“
246 August Fournier.
„In den protestantischen Ländern bestand seit undenklichen Zeiten eine
grosse Anhänglichkeit an Preussen; die Oesterreicher waren nicht geliebt
und sogar ein Gegenstand des Spottes. Jetzt hat sich dieses sehr geändert;
man sagt: Oesterreich hat elt Jahre gekämpft um die teutsche Verfassung
zu erhalten, die Preussen haben ruhig zugesehen und am Ende, als sie auf
den Kampfplatz traten, nicht 11 Tage aushalten können; die Grosssprecherei
des preussischen Militärs dient zum Gelächter, und wenn auch der orthodoxe
Protestant imgeheim über den Verfall Preussens als angebliche Stütze seiner
Religion seufzet, so freut man sich dennoch in den neuacquirirten preussi-
schen Provinzen über sein Unglück.“
„Man hat jetzt in diesen Ländern eine bessere Meinung von der oester-
reichischen Armee, von der Regierung; häufige und bittere Klagen musste
ich nur über eine oesterreichische Finanzoperation anhören, nemlich über
jene, nach welcher die Interessen der im Ausland aufgenommenen Kapitalien
nicht mehr in Silbergeld, sondern in Bankozetteln ausgezahlt werden.
Dieses trifft meistens Witwen und Waissen, die ihre Kapitalien in Oester-
reich anlegten. Im vorigen Winter und Frühjahr war man in diesen
Ländern vollkommen überzeugt, dass Oesterreich Antheil an dem Krieg
nehmen und gegen die Franzosen nach Sachsen etc. marschieren würde.
Man verabscheut die Franzosen und sagte desswegen, man würde aus allen
Kräften mitgeholfen haben, Oesterreich habe den schönsten Zeitpunkt ver-
säumt, sich an Frankreich zu rächen.“
„Über die Engländer hat man in diesen Gegenden nur eine Stimme:
man sieht sie als diejenigen an, die aus niedern Krämergeist die Drangsale
des Kriegs fortdauernd machen. Man sehnt sich nach Ruhe und Frieden,
niemand will aber nach dem Karakter des französischen Kaisers an einen
dauernden Frieden recht glauben und fürchtet noch grössern Druck.“
„Meine Rückreise machte ich über Jena, Schleitz, Hof, Baireuth und
Regensburg. Ich passirte daher den nemlichen Weeg durch den Saalgrund,
den die Franzosen im vorigen Jahr bei Ausbruch des preussischen Kriegs
giengen. Ich will nichts über das ungünstige Terrain sagen, das die Fran-
zosen auf ihrem Vormarsch von Hof passiren mussten, sondern nur be-
merken, dass der gemeine Mann in diesen Gegenden allgemein behauptete,
die preussische Generale seyen von den Franzosen erkauft gewessen, sonst
hätten letztere nicht in der Masse reussiren können. Die dortigen Ein-
wohner zählten auf die gute französische Mannszucht, blieben ruhig in
ihren Hütten, verbargen nichts; allein dieses ist ihnen übel bekommen, sie
wurden hin und wieder stark ausgeplündert, indessen blieben die Franzosen
zu kurze Zeit da, um den Einwohnern noch mehr übels zuzufügen.“
„Das Baireuthische hat als ein ohnehin nicht gesegnetes Land unter
allen Provinzen, die die Franzosen besetzten, am meisten gelitten. Es
musste in kurzer Zeit grosse Kontribuzionen zusammen bringen. Die Ein-
treibung dieser Summen hielte so schwer, dass mehrere Kreissdirektoren im
Ernst den Vorschlag machten, den Leuten alles Silbergeräthe wegzunehmen
und in die Münze zu bringen. Es liegen daselbst sowie in Erfurt fran-
zösische Neukonscribirte, die das Land von Fuss auf montiren musste.
Kleine Mitteilungen. 247
Das Münzwesen im Baireuthischen hat seit der französischen Besitznahme
eine grosse Reform erlitten: die ehemaligen preussischen 6 Kr. und 3 Kr.
Stücke sind auf 5 und 2 Kr. herabgesetzt worden.“
„in der Oberpfalz und jenem Theil von Baiern, den ich biss an
die oesterreichische Grenze durchreisste, hörte ich bittere Klagen über die
drückende Rekrutirung, über die neue Bürgermiliz, die errichtet werden
solle, man verwünscht die Allianz mit Frankreich, der gemeine Mann ist
mit seiner Regierung gar nicht zufrieden, klagt über Nahrungslosigkeit,
über Mangel an baaren Geld. Die Preise der Lebensbedürfnisse stehen
übrigens eben dieses Mangels an baaren Geld wegen sehr niedrig, so zwar
dass nach allgemeiner Behauptung der Landmann nicht wohl seine Ab-
gaben bestreiten könne. : Dieses ist besonders der Fall tiefer in Baiern gegen
Schwaben zu. Daselbst kostete im vorigen Jahr der Schaffen Waitzen
30 Pf., jetzt nicht mehr als 12 Pf.“
„In den Städten Amberg, Straubingen, Passau etc., die ich durchreisste
lag sonst viel baierisches Militair, jetzt sieht man daselbst sowie auf dem
Land schier gar keines. Es hat alles marschieren müssen. Das baierische
Militair ist höchst unzufrieden, dass es nach dem Frieden nicht in seine
Heimath sondern zum Theil an die Ostsee wider die Schweden etc. ziehen
muss. Baiern aus höhern Ständen, mit denen ich zusammentraf, haben
mir das ohnehin bekannte Gerücht als vollkommen wahr bestätigt, nemlich
dass ihr König, den sie als einen guten Herrn schätzen, ganz von seinen
Ministern beherrscht werde, alles würde von dem Minister Montgelas und
seiner Partei, die llluminaten, selbst wider den bestimmten Willen des
Königs durchgesetzt. Der gemeine Mann ist in Baiern den Oestreichern
nicht abgeneigt. In Regensburg liegt seit Auflösung des Reichstags alle
Nahrung nieder, es ist alles oede und todt in dieser so lebhaften Stadt,
ebenso verhält es sich in Passau seitdem es aufgehört hat eine bischöfliche
Residenz und der Sitz des Domkapitels zu seyn. Doch macht der Handel
und Verkehr mit dem nahen Oesterreich, das Schwärzen dahin, diese Stadt
noch einigermassen betriebsam."
„Meine Wasserreisse von Engelhartszell biss Wien biethet wenig
interessantes dar.
Wien. August Fournier.
248
Kritiken.
Richard Rosenmund, Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon
vornehmlich in Deutschland und Oesterreich. (Historische Bib-
liothek, 4. Bd.) München, Oldenbourg, 1897, X u. 125 S. 8°.
Geb. M. 3.
Liebevoll hat sich R. mit der Geschichte der Diplomatik be-
schäftigt. In eingehender, mitunter allerdings etwas schleppender
Darstellung — störend wirkt das überaus häufige „und“ am Anfang
der Sätze — wird ein durchaus zutreffendes Bild von der Entwicke-
lung der Diplomatik seit Ausgang des 17. Jahrhunderts geboten.
Wesentlich Neues vermag uns R. allerdings nicht zu sagen: durch
Sickel, Wattenbach und Bresslau ist uns das Wissenswerte schon
bekannt. Originell ist nur das kräftige Hervorheben der Verdienste
H. Brunners, der bei R. neben Sickel und Ficker als dritter Mit-
begründer der neuen Lehre von den Urkunden auftritt. Das Brunner
gewidmete Kapitel fällt freilich einigermassen aus dem Rahmen der
übrigen Darstellung. Denn während R. ausdrücklich erklärt, nicht
das anführen zu wollen, was die Diplomatik auf ihren einzelnen
Forschungsgebieten als festen Wissensschatz besitzt, berichtet er doch
recht ausführlich über die Ergebnisse der Forschungen Brunners zur
Geschichte der älteren Privaturkunde, ja lässt sich sogar über rechts-
geschichtliche Studien aus, die mit der Diplomatik selbst nur in
einem losen Zusammenhang stehen.
Das Verhältnis der diplomatischen Untersuchungen Brunners zu
denen Sickels und Fickers wird, wie ich glaube, durch Abschweifungen
der Art nicht gerade in helleres Licht gesetzt. Schärfer könnte über-
haupt die Steilung der drei Gelehrten in der Geschichte der Diplo-
matık charakterisiert werden. Bei schärferer Fassung der Frage aber
wäre Rosenmund gleichsam von selbst dazu geführt worden, auch den
an Sickel, Ficker und Brunner sich anschliessenden und über sie
hinausgehenden Forschungen und Forschungsrichtungen einige Auf-
merksamkeit zuzuwenden.
Mit dem Erscheinen von Brunners Buch „Zur Rechtsgeschichte
der römischen und germanischen Urkunde 1880“ ist nach Rosen-
munds Meinung die Entwickelung abgeschlossen: „die Neuschöpfung
Kritiken. 249
der Diplomatik als Wissenschaft war jetzt fertig‘. Und doch sind
während der beiden letzten Jahrzehnte Arbeiten erschienen, die nicht
nur die Diplomatik im einzelnen förderten, sondern mitunter auch
neue Ziele und Wege wiesen. Rosenmund gedenkt nicht der reich-
haltigen Studien, die den Papsturkunden gewidmet!, er erwähnt nicht
die immerhin bemerkenswerten Versuche, die auf dem Gebiete des
Privaturkundenwesens unternommen wurden. Von dem, was die
Diplomatik gegenwärtig leistet und in Zukunft zu leisten berufen ist,
erhalten wir daher bei Rosenmund, so will mir scheinen, nicht hin-
reichende Kunde.
Wohl stand es längst fest: der Diplomatiker habe nicht nur
über Echtheit und Unechtheit der Urkunden zu entscheiden, er habe
vielmehr allseitig den historischen Quellenwert des urkundlichen
Materials zu prüfen und zu bestimmen. Aber die thatsächliche
Ausführung dieses allgemeinen Grundsatzes machte die gröfsten Wand-
lungen durch, und zwar Wandlungen, die nur im Zusammenhang mit
den Fortschritten der Geschichtswissenschaft überhaupt zu verstehen
sind. Welch Unterschied zwischen den Editionen Sickels nnd denen
der älteren Urkundenbücher, welch Unterschied zwischen den Regesten
Mühlbachers und denen Böhmers! In den letzten Jahrzehnten hat
eben die Geschichtswissenschaft an die Diplomatik vielfach neue
Forderungen gestellt: die Fortschritte der Diplomatik sind vielfach
nur die Folge der veränderten Richtung unserer historischen Studien
ım allgemeinen. Und wie gegenwärtig Urkundeneditionen und Regesten
anders beschaffen sein müssen als früher, weil die Geschichtswissen-
schaft jetzt eine ungleich intensivere Ausnutzung des urkundlichen
Materials begehrt, so sind auch sonst dem Diplomatiker Aufgaben
eröffnet worden, die früher durchaus unbekannt waren.
Das historisch Brauchbare vom Unbrauchbaren in den einzelnen
Urkunden zu sondern, das galt zuerst als die wichtigste, fast als die
einzige Aufgabe des Diplomatikers. Dazu kamen dann die besonders
von Sickel und Brunner glänzend eingeleiteten Versuche, die Einzel-
aussagen der Urkunden auf Grund einer zusammenfassenden Betrach-
tung der entsprechenden Formeltypen historisch richtig zu verwerten.
Aber dabei blieb es nicht: die Methode des individuellen Schrift- und
Stilvergleichs, für das frühere Mittelalter wichtig, beginnt, etwa seit
1 Nicht einmal Sickels Ausgabe des Liber diurnus wird angeführt.
Auffallend ist auch, dass R. nur des 1. Bd. der Diplomata, nicht des zweiten
gedenkt, der doch schon seit 1893 abgeschlossen vorliegt. Sorgsameres
Zitieren wäre überhaupt am Platze gewesen; Angabe des Erscheinungsjahrs
der einzelnen Abhandlungen genügt nicht.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 17
250 Kritiken.
dem 12. Jahrhundert, die Bedeutung allmählich einzubüssen; die Frage
nach Echtheit oder Unechtheit der Urkunden tritt zurück; es gilt
fortan, das immer umfangreichere Material in anderer Weise der
vollen historischen Verwertung zuzuführen. Die Glaubwürdigkeit der
mannigfach in Copialbüchern und Registern überlieferten Urkunden
nach allen Seiten hin festzustellen, die Treue der einzelnen Angaben
und die Treue und Vollständigkeit des gesamten Materials zu beur-
teilen, den Umfang des Vorhandenen, das Verhältnis zum einst Be-
standenen historisch -statistisch zu bestimmen — das steht für die
Diplomatik des späteren Mittelalters im Vordergrund des Interesses.
Die Urkundenlehre tritt vollends in den Dienst der Verfassungs- und
Verwaltungsgeschichte; verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche
Untersuchungen auf der einen Seite, diplomatische auf der anderen
gehen Hand in Hand, sind gar nicht mehr zu scheiden und sollen
nicht gesondert werden.
Wenn eine Zeit lang die Diplomatik unter dem Eindruck der
ersten Erfolge ihrer Neubegründung und der Ausbildung mancher
eigentümlichen Forschungsmethoden (Schriftvergleich) eine Sonderstel-
lung der eigentlichen Geschichtswissenschaft gegenüber gewonnen zu
haben schien — das änderte sich bald. Es zeigte sich, dass eine
wirkliche Selbständigkeit weder nach den Zielen noch nach den
methodischen Grundlagen der Forschung vorhanden sei. Das Schlag-
wort von der Selbständigkeit der Diplomatik als Wissenschaft sollte
nicht wiederholt werden. Die Diplomatik bleibe eine geschichtliche
Hilfsdisziplin, die sich aufs innigste den anderen historischen Forschungs-
disziplinen anzuschliessen hat. Dass aber gerade deshalb ein sorg-
sames Studium der Urkundenlehre für alle Historiker von Wichtigkeit
ist, auch für solche, die nicht an mittelalterlichen Urkunden Kritik
üben wollen, braucht kaum hervorgeboben zu werden. Der Wert,
den diplomatische Studien für die geschichtswissenschaftliche Schulung
überhaupt besitzen, ist vielleicht gerade jetzt, da die Historie gerne
weitumfassende Aufgaben und allgemeinere Probleme aufzusuchen liebt,
besonders hochzuhalten.
Leipzig. G. Seeliger.
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, herausgegeben
von einer Kommission der antiquarischen Gesellschaft in Zürich,
bearbeitet von Dr. J. Escher und Dr. P. Schweizer. IV. Band.
Mit Karte zum II. Band. 1265 bis 1276. Zürich, Fäsi u. Beer
1896 und 1898. 4°. 400 und 4 S.
Die erste Hälfte dieses Bandes wurde schon in der DZGW. 1897/98,
Monatsblatt 3/4, S. 79. 80 angezeigt. Die jetzt neu ausgegebene
Kritiken. 251
zweite Hälfte, Nr. 1283—1645 für den Zeitraum von 10 Jahren, bringt
namentlich das von H. Zeller-Werdmüller mit gewohnter Sorgfalt
angefertigte Orts- und Personenregister. Einem derartigen trefflichen
Werke gegenüber befindet sich der Berichterstatter in der angenehmen
Lage, sich ganz kurz fassen zu können, da jedes Eingehen auf
örtliche oder landschaftliche Fragen für den weiteren Kreis der Leser
dieser Zeitschrift wenig anziehend ist. Recht zahlreich sind die Ur-
kunden König Rudolfs von Habsburg. Ausserdem wird man diejenigen
beachten, in denen der bekannte Konrad von Mure und der ältere
Heinrich von Klingenberg, Oheim des Bischofs, vorkommen. Nr. 1645
ist einer der in jener Zeit seltenen Privatbriefe: Magister Alvinus,
Kaplan des Königs, lässt seine im Züricher Chorherrenstifte hinterlegten
juristischen Bücher abholen.
Heidelberg. A. Cartellieri.
Otto Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes. Historische
Richtlinien für gebildete Leser. II. Die Neuzeit. Leipzig, Fr. Wilh.
Grunow. 1898. XIV, 454 8.
Von der zweiten Hälfte des Kaemmelschen Werkes gilt in allem
wesentlichen, was gelegentlich der Besprechung der ersten in dieser
Zeitschrift (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Neue
Folge. Band 2. Monatsblätter S. 83/85) bemerkt wurde. Es ist
trotz gewisser Schwächen ein durchaus tüchtiges Buch. In erster
Linie hat man ihm Zuverlässigkeit in den thatsächlichen Angaben
nachzurühmen. Dem Leser wird in dem mässigen Bande eine er-
staunliche Fülle von Detail geboten; nach meinem Geschmack sogar
für „Richtlinien“ entschieden zu viel. Bei strafferer Zusammenfassung,
bei Verzicht auf minder wichtige Ereignisse, Namen und Zahlen würde
das wirklich Bedeutsame noch plastischer hervortreten. Dass sich
der Verfasser nicht zu einer solchen Beschränkung im Thatsachen-
material hat entschliessen können, ist um so mehr zu bedauern, als
er mehrfach ein ausgesprochenes Talent für Schilderung grösserer
Zusammenhänge erkennen lässt: ich verweise z. B. auf seine Dar-
stellung der Verschiebung des politischen Gleichgewichts von Westen
nach Osten, auf seine Charakteristik des Söldnerheerwesens oder der
inneren Politik Friedrich Wilhelms I. Auch bedeutende Persönlich-
keiten versteht er mitunter mit wenigen Strichen treffend zu zeichnen;
doch steht gut gelungenen Portraits, wie denen des Grossen Kurfürsten
oder Bismarcks auch manches mindergeglückte und ziemlich ver-
schwommene gegenüber.
Der Schwerpunkt liegt stets auf der politischen Geschichte. Dass
hier die Darstellung mit dem Jahr 1888 abbricht, wird man nur
17*
252 Kritiken.
billigen können; weniger vielleicht, dass der Schlussabschnitt über die
Zeit von 1871 bis 1888 aphoristischer gehalten ist, als die übrigen
Partien des Buches. Sehr dankenswert ist es, dass auch in den
späteren Perioden neben Preussen stets die ausserpreussischen Staaten
und ebenso Oesterreich genügend berücksichtigt werden. Dass man
in der Wertbeurteilung nicht immer mit dem Verfasser übereinstimmen
wird, liegt in der Natur der Sache: so erscheint mir Luther zu sehr
in leuchtenden, Bonaparte zu sehr in schwarzen Farben gezeichnet.
Neben den politischen treten bei Kaemmel die kulturhistorischen
Partien mehr noch innerlich als äusserlich zurück. Die einzelnen
Facten werden — abgesehen vielleicht von den letzten beiden be-
handelten Jahrzehnten — in genügender Vollständigkeit beigebracht.
Aber allzusehr werden politische und „Kultur“geschichte als gesonderte
Erscheinungen betrachtet und ganz getrennt voneinander geschildert;
zu wenig tritt so die gegenseitige Abhängigkeit beider, die Bedeutung
der kollektivistischen Vorgänge für die historische Gesamtentwickelung
zu Tage. Beispielsweise wird jemand aus Kaemmels Darlegungen
wohl kaum eine klare Vorstellung von dem Zusammenhange der
Kirchenreformation Luthers mit den sozialen Strömungen der Zeit,
von der Abhängigkeit der Revolution von 1848 von den vorausgehenden
materiellen Umwälzungen erhalten. Mehrfach sind ferner die „kultur“-
geschichtlichen Dinge selbst zu sehr bloss descriptiv statt genetisch ge-
schildert. Ebenso tritt, wenigstens meiner Meinung nach, zu sehr
hervor, dass die Sympathien des Autors bei jenen Massenbewegungen
weit mehr den Vorgängen im Gebiet des geistigen Lebens als jenen
der materiellen Fortbildung angehören.
Kaemmels Buch ist seiner ganzen Anlage nach in erster Linie
ein Lesebuch — im Interesse der Sache und seinem Werte entsprechend
wünschen wir ihm einen recht ausgedehnten Leserkreis — und nicht
ein Nachschlagewerk; trotzdem vermisst man ungern ein Register, das
gerade bei der reichen Fülle der hier gebotenen thatsächlichen An-
gaben recht erwünscht wäre.
Halle a/S. Walter Schultze.
Ernst Mayer. Mittelalterliche Verfassungsgeschichte. Deutsche und
französische Verfassungsgeschichte vom 9. bis zum 14. Jahrhundert.
Zwei Bände Leipzig, A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung.
Nachf. (Georg Böhme). 1899. C. Klincksick. Paris.
Während der letzten Jahrzehnte ist die Beschäftigung mit fremder
Volks- und Staatengeschichte in Deutschland etwas in den Hinter-
grund getreten. Die nationale Arbeit, die auch auf dem Gebiete der
Geschichtswissenschaft geleistet werden musste, nahm die meiste Kraft
Kritiken. 953
in Anspruch; der ausgebreitete Betrieb historischer Studien bei andern
Völkern erschwerte dem Fremden die Uebersicht über Litteratur und
Quellen, deren ausgiebige und gleichmässige Benützung an die wenigen
in diesem Betracht gut ausgestatteten Bibliotheken oder an den Besitz
ausreichender eigner Mittel geknüpft ist. Es trat also zu der un-
vermeidlichen sachlichen die nationale Arbeitsteilung. Ueber sie hinaus
muss aber die Wissenschaft zur Vergleichung und Vereinigung schreiten.
Als nächster, am besten geeigneter Angriffspunkt bietet sich ohne
Frage die vergleichende Betrachtung deutscher und französischer Ent-
wickelung dar. Wie die gemeinsame Arbeit beider Völker in Ver-
gangenheit und Gegenwart zum guten Teile den Fortschritt in geistiger
und technischer Beziehung .bedingt und fördert, so hat auch die
wissenschaftliche Behandlung der Rechts- und Verfassungsgeschichte
bei beiden Völkern im Grossen und Ganzen gleichen Schritt gehalten,
und man darf namentlich nach den hervorragenden Leistungen der
letzten Jahrzehnte sagen, dass ein wohlvorbereiteter Stoff vorlag, der
zur Bewältigung jener höheren Aufgabe geeignet war und anregte.
Den ersten Versuch dieser Art in grösserem Masstabe hat der Ver-
fasser des vorliegenden Werkes gewagt. Durch seine von erstaun-
lichem Sammelfleisse zeugende Arbeit ist nicht allein die Ausführbarkeit
erwiesen, sondern es sind auch manche sehr beachtenswerten Ergebnisse
gewonnen, der Ausblick in oft überraschender Weise frei gelegt und
erweitert worden. Der (Geschichtswissenschaft erwächst jedenfalls
mancher Gewinn, namentlich wird man es mit besonderem Danke zu
verzeichnen haben, dass der Verfasser der Lage der unteren Volks-
klassen stete Aufmerksamkeit zugewendet hat, wobei sich auch für
die von ihm behandelte Zeit die Bedeutung einer gleichmässig ver-
teilten, überaus zahlreichen, rechtlich und gesellschaftlich gleichartig
gestellten Bevölkerungsschicht ergeben hat. Sie aber giebt auch schon
in jenen Zeiten nicht allein die Grundlage ab, auf der sich der staat-
liche und gesellschaftliche Bau erhebt, sondern auch das treibende
und gährende Element der Entwickelung, dessen Wirksamkeit aller-
dings damals noch nicht so deutlich und schwerer zu beobachten ist,
als in dem Jahrhundert des ausgehenden Mittelalters. |
Unbeschadet aller Anerkennung wird man gegenüber manchen
Aufstellungen des Verfassers berechtigten Zweifel aussprechen können.
Ich will mich nicht lange bei dem in der Vorrede besonders kräftig
betonten Vorrange der Rechtsbücher vor Geschichtsschreibern und Ur-
kunden aufhalten; die Frage scheint mir ebenso schief zu sein, wie
die vor nicht langer Zeit eifrig erwogene, ob Urkunden oder Geschichts-
schreiber die grössere Wertschätzung beanspruchen dürfen. Der Histo-
riker hat die Verpflichtung, alle Quellen, die ihm erschlossen sind,
254 Kritiken.
im Verhältnisse zu dem Gewinne, den sie ihm bringen, zu benützen.
Der Wert aber der einzelnen Quellenart lässt sich auf keine allgemeine
Formel bringen, er wechselt je nach den Zeiten und in einem abge-
grenzten Zeitraume nach dem Gegenstande der Forschung. Wichtiger
ist anderes. Der Verfasser glaubt für das Alter gewisser Einrichtungen,
über deren Entstehung wir nicht näher unterrichtet sind, ein Kriterium
durch den Vergleich deutscher und französischer Rechtsverhältnisse
gefunden zu haben. Er will die Möglichkeit einer Parallelentwickelung
nicht ausser Acht lassen, meint aber, dass da, wo sich eine „indi-
viduell geformte Einrichtung gleichmässig in Deutschland und Frank-
reich findet, die Erscheinungen aus einer gemeinsamen fränkischen
oder gar einer römischen Wurzel hervorgegangen sind.“ Das scheint
mathematisch einfach und methodisch unanfechtbar, hat aber, wie wir
von andern vergleichenden Wissenschaften zu erfahren haben, doch
die grösste Zurückhaltung zur Voraussetzung. Was ist individuell
geformt? Schon diese Frage ist in den meisten Fällen kaum zu be-
antworten, und zweitens können auch anscheinend „individuell ge-
formte‘“ Erscheinungen selbständig an verschiedenen Orten und zu
verschiedenen Zeiten entstehen, ist auch hier der Unterschied zwischen
Analogie und Abhängigkeit festzuhalten. Das aber hat M. in vielen
Fällen nicht gethan. Er ist von vornherein auf der Suche nach dem
römischen und nach dem germanischen Elemente und immer eher
geneigt, eines derselben zu finden, von der Parallelentwickelung ab-
zusehen. Er sagt wohl einmal, dass das Klientelverhältnis in unge-
ordneten Zeiten sich stets bildet (2, 30) oder spricht ein anderes mal
von Funktionen, welche die Ortsvorstände aller Zeiten ausüben, aber
nur zu gerne gleitet er in zweifelhaften Fällen über die Schwierigkeit
mit einem „freilich“ oder mit dem Hinweise auf die Unzulänglichkeit
der Quellen, den unbefriedigenden Stand der bisherigen Untersuchung
hinweg. Wenn er sich ferner dahin ausspricht, dass die „Schilderung
älteren Staatsrechtes auf dasselbe Ziel wird hinstreben müssen, wie
die Darstellung modernen Rechtes“, so dürften nicht allein „die Er-
kenntnismittel weit schwieriger zu beschaffen sein“, sondern es scheint
mir dabei audh die völlig andere Art der Rechtsbildung in jenen
Zeiten ausser Acht gelassen zu sein. Wir laufen Gefahr, Anschau-
ungen und Grundsätze, welche wir als Ergebnis einer langen wissen-
schaftlichen Arbeit und als Frucht des allgemeinen Bildungsganges
geniessen, in eine Vergangenheit zu versetzen, die über gleiche Mittel
nicht verfügen konnte.
Wende ich mich von der Vorrede dem Buche zu, so ist es ein
unleugbares Verdienst des Verfassers, überall sich an die Quellen
selbst gewendet zu haben, ein Verdienst, dessen mühevoller Erwerb
Kritiken. 255
unter allen Umständen gewürdigt werden muss, das aber trotzdem
nicht darüber hinweghilft, dass dadurch nicht allein die Gestalt des
Buches, in dem oft seitenlange Anmerkungen zu zwei Zeilen Text
gehören, nicht zum Vorteil geraten ist, sondern auch der Leser nicht
jene Beruhigung und Klarheit gewinnen kann, die für den so
schwierigen Gegenstand notwendig ist. Man steht oft ratlos den
Citaten gegenüber, die von dem Süden Frankreichs auf ein süd-
deutsches Weistum oder auf ein norddeutsches Stadtrecht überspringen,
ohne dass immer auch das zeitliche Verhältnis, in dem sie stehen,
angegeben wäre. Vollends wer weiss, wie notwendig es ist, die
einzelne Stelle im Zusammenhange der lokalen Entwickelung zu
prüfen und auszulegen, wird bei diesem Verfahren ernster Bedenken
nicht ledig. Diesen Eindruck zu beseitigen ist auch die etwas
füchtige Art der Anführung nicht geeignet. Allerdings hat der Ver-
fasser die Ungenauigkeit des Druckes, unter der namentlich der erste
Band leidet, mit persönlichen Verhältnissen zu entschuldigen versucht
und ein langes Druckfehlerverzeichnis beigegeben, aber auch über
dieses hinaus bleibt noch vieles übrig, namentlich französische Titel
sind in einer Weise gekürzt und angeführt, welche sich hie und da
als Vergeltung für die Art darstellt, wie noch in neuester Zeit unsere
westlichen Nachbarn deutsche Autorennamen und Buchtitel zu be-
handeln pflegen. Wollte M. es auch absichtlich vermeiden, „den
Umfang des Buches durch breite Litteraturangaben unmässig anzu-
schwellen“, so wäre es doch vielleicht keine „prahlerische Pedanterie“
gewesen, die Werke der Herren Fustel de Coulanges, Glasson, Viollet,
Bonvalot (Histoire du droit de la Lorraine), Huvelin anzuführen.
Auch Einzeluntersuchungen wie die Blondel’s (De advocatis ecclesi-
asticis) oder Wretschko’s (Das Marschallamt) vermisst man bei den
entsprechenden Kapiteln.
Muss es Rechts- und Verfassungshistorikern von Beruf überlassen
bleiben, zu beurteilen, ob Mayer sein Ziel, „eine juristische Darstellung
des vergangenen Rechts“ erreicht hat, und sich über die vielen von
ihm berührten Einzelfragen zu äussern, so sei hier nur die Darstellung,
welche er von der Entstehung und Entwickelung städtischen Wesens
liefert, besprochen. Sie ist wohl geeignet, die Methode des Buches
an einem vielfach erörterten Beispiele zu veranschaulichen.
An die Spitze stellt M. seine Behauptung von der Fortdauer
der römischen Kommunalverfassung. Ich will mit dem Verfasser
nicht darüber rechten, ob die gegenteilige Annahme zum „Dogma“
geworden ist und man sich in der That damit, begnügt hat, „statt
der Beweise die Namen derer zu häufen, welche die gleiche An-
schauung teilten“ (1, 285), sondern prüfen, ob er selbst seine Auf-
256 Kritiken.
fassung in betriedigender Weise begründet hat. Einen unmittelbaren
Beweis zu führen war er nicht imstande, er hilft sich damit, drei
Schlussreihen aufzustellen, welche nach seiner Ansicht in der An-
nabme von der Fortdauer römischer Kommunalverfassung zusammen-
stossen. Die erste dieser Thesen ist das Vorhandensein einer im
Süden, Westen und Norden gleichmässig erhaltenen Konsulatsverfassung,
ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck, da M. unter den „consules,
oder was dem gleichsteht“ (S. 294) die Ortsvorstände überhaupt ver-
steht. Für diese soll nun die Vierzahl besonders beliebt gewesen
sein, da aber die römischen Munizipien unter einem Viermännerkolleg
stehen, so stammt „das mittelalterliche Viererkolleg aus der römischen
Munizipalverfassung auch da, wo ibm deutsche Namen, wie scabini,
Heimburger, Rat gegeben werden“ (S. 297). Zweitens: Die römische
curia, der defensor u. s. w. haben sich forterhalten, die Auffassung,
welche Brunner, Flach, W. Sickel (Mitt. des Jnst. f. öst. Geschichtsf.
Ergbd. 3, 533 ff.) u. a. vertreten haben, ist falsch (S. 301).1 Drittens:
Für den Stadtvorstand kommt in einzelnen südtranzösischen Städten
die Bezeichnung capitulum, capitularii vor. Diese kann weder von
den kirchlichen Versammlungen gleichen Namens, noch etwa aus dem
Mittellateinischen übernommen sein, sie lässt sich vielmehr anders er-
klären. In spätrömischer Zeit giebt es capitularıi, welche bei der
Eintreibung von Gefällen und zur „Rekrutengestellung“ verwendet
wurden. Diese Geschäfte besorgt in grossen civitates die curia, zu
welchem Zwecke das Gebiet in einzelne Bezirke zerlegt wird, an
deren Spitze ein „detachierter Curiale“ tritt. Des weitern sind in
spätrömischer Zeit die exactores auch judices locorum oder praepositi
pacis. Da also der capitularius mit der exactio zu thun hat, die
exactores aber judices locorum sind, so ist capitularius == judex loci.
Diese Gleichung (vgl. zur Methode auch S. 492) wird nun durch die
Quellen vollauf belegt, denn in einem Alpenthale bei Grenoble finden
sich im Jahre 735 zwei capitularii als Vorsteher eines Thalbezirkes.
t Léon Clos (Recherches sur le régime municipal dans le Midi de
la France au moyen âge in den Mémoires présentés à l’Académie des in-
scriptions et belles-lettres. Deuxième serie, tome 2 (1854, 229#f), dem M.
seine Belegstellen entnimmt, geht lange nicht so weit wie dieser. Auch er
hält sich viel zu sehr an einzelne Worte, aber er ist sich stets bewusst,
dass die angenommene Fortdauer römischer Munizipalverfassung nur infolge
der eigentümlichen Bevölkerungsverhältnisse im Süden Frankreichs möglich
wire Aber auch für diese eingeschränkte Annahme gelten Flachs lebhafte
und klare Ausführungen (Origines de l’ancienne France 2, 227), die eben-
sowenig „dogmatisches‘“ an sich haben wie die Brunners (Rechtsgeschichte
2, 197 ff).
Kritiken. 957
Damit ist auch die dritte Folge geschlossen. Hat „das Bisherige mit
voller Sicherheit die Fortdauer der römischen Kommunalverfassung
ergeben‘ (S. 304), so gewinnt man für manche Einzelheiten erst das
richtige Verständnis und gestalten sich diese dann zu neuen Beweis-
mitteln. In Regensburg werden im Jahre 1070 senatores erwähnt;
schon in römischer Zeit findet sich die in deutschen Städten so be-
liebte Einrichtung der „verdienten Amtsleute‘“; die Gesamtzahl der
Curialen betrug 100, dieselbe Zahl wird oft auch für den mittelalter-
lichen Stadtrat gewählt; die beiden Bürgermeister sind nichts anderes
als die römischen Aedilen (S. 315); die Agschreinung in Köln und
Metz ist nur eine Fortsetzung der ehemaligen Allegation zu den
Kurialacten (S. 307); die Handwerkerzünfte, die Kaufleutegenossen-
schaften sind nur Fortsetzungen der entsprechenden römischen Kollegien
(S. 337; 2, 177, 245). Wenn endlich Odilo von Kaiserin Adelheid
berichtet, sie habe beschlossen in loco qui dicitur Salsa, urbem fieri
sub libertate Romana, so bezeuge dies, „dass die Errichtung eines
ummauerten Ortes wenigstens nach Auffassung des Burgunders eine
libertas Romana bedeutet“ (S. 305). Ich habe den Beweisgang, wie
er sich aus der etwas umständlichen Darstellung herausschälen lässt,
offengelegt, jeder Sachkundige wird seine Mängel auf den ersten
Blick erkennen. Niemals legt sich der Verfasser die Frage vor, wie
und wann sind denn eigentlich die Vierer, der Rat, das Bürger-
meisteramt entstanden; kein zeitlicher, kein Unterschied in dem Wesen
des Amtes wird beachtet; für M. bestehen nur jene Aeusserlichkeiten,
wie etwa die Gleichheit der Zahl oder der Benennung, zu denen
schliesslich eine unrichtige Abstraktion führen muss. Wie anders
sieht sich aber selbst eine solche Aeusserlichkeit, wie etwa die Zwei-
und Vierzahl, an, wenn man beachtet, dass sie in den Städten oft
einem bestimmten Zwecke, der Vertretung der Bürgerschaft neben
dem Rate entsprechen sollte. Freilich könnte man nach Mayers Vor-
gang auch darin eine Fortsetzung römischer Verhältnisse, der Scheidung
z. B. der Aedilen in plebejische und curulische, erblicken, wie ja
auch die locatores der ostdeutschen Kolonisation des 12. Jahrhunderts
(vgl. Kötzschke Unternehmertum Seite 69) wohl nichts anderes als
die tres viri agris dandis adsignandis sein werden. Was aber die
libertas Romana von Selz betrifft, so ist dem Verfasser zuzugeben,
dass die betreffende Stelle dem Wortlaute nach nicht notwendig auf
die Unterstellung des Klosters unter den Schutz des h. Petrus be-
zogen werden muss. Aber ich halte sie überhaupt nicht für geeignet,
aus ihr irgend welchen bedeutsamen Schluss zu ziehen. Der Schwulst
des Epitaphiums ist oft hervorgehoben worden, Abt Odilo hat es gut
verstanden, mit vielen Worten Nichts zu sagen. War Selz die grofs-
258 Kritiken.
artigste Klostergründung der Kaiserin diesseits der Alpen, so wollte
er darüber etwas Besonderes berichten und brachte mit der angeb-
lichen Errichtung einer Stadt auch die libertas Romana herein. lch
meine, man erweist diesen Phrasen zu viel Ehre, wenn man sich über
ihre Auslegung den Kopf zerbricht. Wenn man aber trotz alledem
hinter ihnen etwas suchen will, dann dürfte die Beziehung auf die
geistliche libertas Romana dem Gedankenkreise des Cluniacensers am
ehesten entsprechen. (Vgl. Erben in der Zts. f. Gesch. des Oberrhein:
N. F. 7,19 f.)
Unberechtigt ist es auch, wenn M. die vornehmlich in bayrischen
und österreichischen Ortschaften vorkommenden Zechen mit der de
cania, Zehend (vgl. W. Sickel a. a. O. 547 ff.) zusammenwirft (S. 509);
diese Zechen sind kein Gemeindeverband, wie sich daraus ergiebt, dass
sie neben den eigentlichen Gemeindebehörden, dem Richter, beziehungs-
weise dem Rate, bestehen, sondern Bruderschaften, die zunächst an
die Kirche anknüpfen, im weitern Verlaufe allerdings auch die Ver-
tretung gewisser (remeindeinteressen übernehmen können. Daher sind
auch die Schlüsse, welche M. aus dieser willkürlichen Gleichung zieht,
hinfällig (S. 534).
Nach einer Besprechung der Ortsgemeinde und der Brüderschaft
(Commune) wendet sich der Verfasser zu einer Betrachtung der
städtischen Bevölkerung, der Bürgerschaft insbesondere. (2, 177#.
203 ff.) Er behandelt sie im fünften Buche über das „Gesinde“ unter
den Hauptstücken über das „unfreie Gesinde“ und die „Schutz
genossen“. Schon daraus kann man ersehen, dass M. seine in der
Abhandlung über „Zoll, Kaufmannschaft und Markt zwischen Rhein
und Loire“ niedergelegte Anschauung beibehalten hat. Sie kehrt hier,
in ihren Hauptzügen unverändert, breiter ausgeführt wieder. Den
Ausgangspunkt nimmt er auch in diesem Falle von einer Zahl, der
Vierdenarabgabe, welche bei der Anfahrt zum Markt und bei der
Durchfahrt entrichtet wurde (S. 211). Er fasst sie als Geleitsabgabe.
conductus, auf! und erklärt sie als eins mit der unter dem Namen
hansa vorkommenden Abgabe. Da Hanse ursprünglich Schar (cohors'
ist, so „kann die Abgabe nichts anderes bedeuten, als die Gebühr für
die Aufnahme in ein herrschaftliches Gefolge, in das Geleite, ın
die Hanse“. Dass diese Auffassung verfehlt ist, hat seinerseit v. Below
1 vgl. Huvelin, Le droit des marchés p. 365 ff., wo zwischen dem ver-
tragsmässigen Geleite und dem conduit obligatoire unterschieden wird.
Keines von beiden aber hat einen Einfluss auf die persönliche Eigenschaft
des Geleiteten, es entzieht ihn weder seinem hofrechtlichen Verhältnis, noch
mindert es seine Freiheit.
Kritiken. 259
nachgewiesen (Gött. Gel. Anz. 1895, S. 223). Man kann auch jetzt
nur sagen, dass die Gleichung Hanse = Schar, Scara — Schar, Hanse
= Scara unzulässig ist und es durchaus nicht angeht, was wir von
den Scararii wissen, auf die Hanse zu übertragen und damit die
Thatsache zu umgehen, dass das ahd. und ags. hansa, hosa = cohors
ım mhd. nicht mehr vorkommt, dass das Wort bei seinem Wieder-
auftauchen in ganz besonderem Sinne, in örtlicher Beschränkung,
niemals aber für „herrschaftliches Gefolge“ verwendet wird. Auch
die weiteren Folgerungen des Verfassers zeigen, dass man von jener
These aus trotz aller Mühe und alles Scharfsinns zu keinem guten
Ende kommen kann. „Die Schutzabgabe wird,“ so fährt er fort, „in
fränkischer Zeit von dem Grafen erhoben. Der Graf ist aber bereits
nach einer merovingischen Quelle befugt, in den Königsschutz aufzu-
nehmen.“ In der nachfränkischen Zeit wird die Schutzabgabe auf
den Märkten erhoben, die durch königliches Privileg errichtet sind“
(S. 213). Kann man schon daraus schliessen, dass „die Schutzabgabe
dem König gezahlt wird“, so geht daraus, dass die Verletzung des
Marktschutzes mit Königsbann geahndet wird, hervor, dass der Kauf-
mann „durch die Bezahlung des Schutzgeldes unter die Mundial-
gerichtsbarkeit des Königs oder Fürsten (!) tritt. Der marktfahrende
Kaufmann wird so der Muntmann des Königs oder Fürsten“ (S. 224).
Die burgenses sind Kaufleute (S. 245). Wo nun „der Markt in der
Nühe der grösseren Römerorte und anderer fester Ansiedelungen statt-
findet, da werden neben den fremden Kaufleuten, wie sie die grossen
Messen beziehen, auch Kaufleute aus der Stadt erscheinen. Während
die fremden Kaufleute nach Beendigung des Marktes verschwinden
und aus dem Königsschutz treten(?), bleiben nun die einheimischen
Kaufleute am Ort, und so wird sich am Ort die Vorstellung aus-
bilden, dass sie wegen ihrer Beteiligung am Markt dauernd zur
Hanse des Königs, zum Burggesinde, gehören“ (S. 248). Ein Schalk
könnte fragen, ob die Bevölkerung der damaligen Römerstädte und
Marktorte aus Professoren der Rechts- und Verfassungsgeschichte be-
stand? Wir folgen dem Verfasser weiter. Da die Römerstädte von
Römerzeiten her umwallt sind, die Bewohner derselben „im wesent-
lichen — wenigstens die herrschende Klasse — Kaufleute“ sind, die
“in den Königsschutz und (!) das Marktrecht“ treten, und man „um-
gekehrt. allmählich auch die neuen Marktansiedelungen mit Mauern zu
umgeben suchte“, so erklärt es sich, warum „das Burgrecht, das an
sich das Recht der Römerstadt bedeutet, in das Marktrecht übergeht.
Das Burgrecht, das jus forense bedeutet den Eintritt in das könig-
liche Gesinde“ (S. 256). Die thatsächliche Unwahrheit dieses Schlusses
liegt offen zu Tage, da auch der Anfang verfehlt ist, so ist die Un-
960 Kritiken.
haltbarkeit der ganzen Beweisführung erwiesen. In einer historischeu
Untersuchung ist es nicht zulässig, die einzelnen Thatsachen wie die
Täfelchen eines Legespiels zu handhaben und sich in bundertfältiger
Kombination beliebige Muster zusammenzustellen. Jede Thatsache und
jede Einrichtung ist nach Zeit und Raum festgelegt, auf dieser Stel-
lung beruht ihr Zusammenhang mit andern und ihre sachliche Be-
deutung. Jede Untersuchung, die dieses Verhältnis nicht beachtet und
festhält, muss zum Irrtum fübren. Wenn ferner der Verfasser die
mathematische Beweisform jeder andern vorzieht, so hätte er nicht
übersehen sollen, dass sie auch in den Naturwissenschaften nicht allein
und unbedingt gilt, auch hier die Probe durch das Experiment zu be-
stehen hat. Gerade bei dem behandelten Gegenstande ist aber eine
solche Probe, was in den Geisteswissenschaften nicht immer möglich
ist, zu machen. Freilich nicht in der Weise, dass man diese und
jene Einzelheit mit einer oder mehreren Quellenstellen belegt, sondern
nur dadurch, dass man die Anwendbarkeit der Konstruktion auf eine,
beziehungsweise mehrere Städte verschiedener Art prüft. Hätte der
Verfasser, — ihm und nicht der Kritik fällt die Beweislast zu, — sich
dieser Mühe unterzogen, so wäre er gewiss auf die grundlegenden
Fehler seiner Schlussreihen gestossen.
Es ist bei der grossen Anzahl der Anmerkungen und der be-
nützten Bücher dem Einzelnen ganz unmöglich, sämtliche Belegstellen
und alle Einzelausführungen nachzuprüfen. Ich will daher zum Schlusse
nur Etliches von einigem Belange aus den hier besprochenen Ab-
schnitten anführen. Wie sehr sich der Verfasser an Worte klammert,
zeigt sich z. B. auch auf S. 183 des zweiten Bandes, wo er den
Kammervorstand, camerarius, mit den zur Kammer dienstpflichtigen
Leuten, camerarii, camerlingi, zusammenbringt. Aus einem Paragraph
des zu Brescia im J. 1158 erlassenen und beschworenen Heerfriedens,
M. tiert ihn etwas vorschnell als Brixener Heerfrieden, will er
(S. 184) folgern, dass sich da für Deutschland(!) „die Unterstellung
der Kaufleute, die jetzt wie Unfreie behandelt werden, unter die
Kämmerer“ besonders deutlich zeige. Da es sich um ganz ausser-
ordentliche Verhältnisse, um leges pacis in exercitu conservandae
handelt (Rahewini Gesta Frid. II, c. 28), so ist das nicht viel an-
ders, wie wenn jemand aus dem Umstande, dass Kriegsberichterstatter
sich Disciplinarvorschriften des Kommandos fügen müssen, folgern
wollte, dass das Zeitungswesen der Militärgewalt unterstellt sei. —
Einige Verwirrung herrscht auch (S. 210) hinsichtlich der Radolfzeller
Urkunde, nicht „ponat“, wie der Verfasser meint, sondern das von
ihm begünstigte „poscat“ ist Emendation. — Verfehlt ist es auch,
dem Jahrmarkt als besonderes Merkmal die Zollfreiheit zuzuschreiben
Kritiken. 261
und ihn deshalb von dem Wochenmarkt mit Zollpflicht zu scheiden
(S. 219), vgl. Huvelin a. a. O. S. 436 ff. und 590 ff. — Ebenso irrt
der Verfasser, wenn er die Gemeinde von Anfang an den Bürgern
gegenüberstellt und unter ihr vor allem die Bauern, welche in der
Stadt ansässig sind, verstehen will (S. 227). Aus der langen An-
merkung, in der übrigens Stellen von ganz verschiedenem Inhalt und
Belang unter einander gemischt sind, geht hervor, dass das ein ganz
besonderer Fall ist, dass Zusammensetzung und Ausdehnung der Ge-
meinde zeitlich und örtlich verschieden sein können. Zuerst beschränkt
sie sich auf die Bürger, entspricht der universitas civium, nach den
längeren Bestande einer Ratsverfassung und bei weiterer Zunahme
der Bevölkerung begreift sie die nicht im Rate sitzenden Bürger, im
ferneren Verlaufe wird sich ihr Inhalt nach der Verfassung und wirt-
schaftlichen Lage der einzelnen Stadt ändern, sie kann den Geschlechtern
oder den in die Handwerksümter eingeteilten Bevölkerungsklassen, ja
der Bürgerschaft selbst, gegenübertreten, kann Handwarker, Kaufleute,
Bauern, Mitglieder gelehrter Berufe u. a. umfassen. — Besonderen Nach-
druck legt der Verfasser auf seine Annahme, dass der Bürger (Kaufmann)
der königlichen Hotgerichtsbarkeit oder, wie er auch sagt, dem Hofrechte
unterstellt sei. Er sieht darin den „Schlüssel des Ganzen“ und das
Mittel, die von Nitzsch aufgebrachte hofrechtliche Theorie mit der
Sohm’s zu vereinigen (8.266). Leider ist auch diesmal der Beweis nicht
gelungen. Wir haben auch nach Mayer’s Ausführung keinen Anlass,
von der wohlbegründeten Ansicht, dass das Gericht, dem der Bürger
untersteht, das Stadtgericht, ein aus dem Landgerichte ausgeschiedenes
öffentliches Gericht sei, abzugehen (Keutgen, Untersuch. S. 32 ff.). Als
solches müssen wir es aber von dem Marktgerichte, das in Deutsch-
land übrigens mit ihm zusammenfällt (Rietschel, Markt und Stadt
S. 205), ebenso wie von den Hofgerichten des Kämmerers, Marschalls
oder Münzmeisters scheiden, denen allerdings auch einzelne Bürger
und Gewerbe im Wege der Privilegierung, der Exemtion von der
ordentlichen Gewalt des Stadtrichters unterstellt werden können. Auf
solche Sondergerichte aber beziehen sich die meisten der von M. an-
geführten Belege. Dass aber die Bildung eines städtischen Straf- und
Civilrechtes nur unter jener Voraussetzung möglich gewesen sein soll,
vermag man umsoweniger einzusehen, als sich dieser Vorgang jeden-
falls ausserhalb des Hofrechtes vollzog. Desgleichen sollte man die
verschiedenen Gewerbedienste ebenso wenig als Beweisstücke für die
Theorie von dem hofrechtlichen Ursprung der Stadtverfassung an-
führen wie die seltsame Gleichstellung: Der familia in Allensbach wird
das freie Verkaufsrecht garantiert. — Der Königskaufmann ist zoll-
frei; denn beide Sätze haben nichts mit einander zu thun, und die
962 Kritiken.
städtische Entwickelung in Allensbach wäre, wenn sie überhaupt statt
gehabt hätte, sicher nicht von der stiftischen familia ausgegangen. —
Bei der Vorliebe des Verfassers für die „alte Schule“ und seiner Ab-
neigung gegen jede Dogmatik ist es erklärlich, dass auch die von der
neueren Forschung ziemlich einhellig abgelehnte Herleitung des städti-
schen Rates aus dem herrschaftlichen consilium wiederkehrt (S. 272).
Die consules nostri der Medebacher Urkunde können nach Mayers An-
sicht kein städtischer Rat im späteren Sinne sein. Hat aber ein Landes-
herr die Bürgermeister und Räte seiner Städte jemals anders be-
zeichnet? Nicht die hofrechtliche Zugehörigkeit, sondern das poli-
tische Unterthanenverhältnis kommt darin damals ebenso wie heute
zum Ausdruck. Wenn der Verfasser in Unsicherheit darüber ist, ob
die Stadtbehörde handelt, „weil sie Kommunalorgan ist, oder weil sie
zum herrschaftlichen Rat gehört“, so ist das nur eine Folge jener
Ansıcht. Hält man sich von ihr frei, dann schwindet auch jene Un-
sicherheit, denn wir vermögen stets den städtischen Rat von jenem
herrschaftlichen sachlich wie formell zu scheiden. Die Unterscheidung
ist auch im ma. Sprachgebrauch festgehalten, die Mitglieder des
landesfürstlichen Rates werden zumeist als consiliarii (selten als con-
sules) bezeichnet, führen im Deutschen den Ratstitel, während die
städtischen consules darauf keinen Anspruch haben.
Wien. Karl Uhlırz.
Guillaume Des Marez, Etude sur la propriete fonciere dans les
villes du moyen-äge et spécialement en Flandre. Avec plans et
tables justificatives. (Université de Gand. Recueil de travaux
publiés par la faculte de philosophie et lettres. 20° fascicule.) Gand,
H Engelcke; Paris, Alphonse Picard et fils. 1898. XXV und 393 S.
Es ist erfreulich, dass der neue Aufschwung, den die stadtver-
fassungsgeschichtliche Forschung in Deutschland genommen hat, seit
mebreren Jahren auch Frankreich und Belgien sich mitgeteilt hat.
Genau dieselben Fragen nach der Entstehung der Stadtverfassung und
des Städtewesens überhaupt, insbesondere die Frage nach dem Ver-
hältnis zwischen Markt und Stadt, beschäftigen heute auch unsere
Nachbarn links des Rheines, und aus der Untersuchung dieser Fragen
sind in der letzten Zeit zahlreiche, zum Teil recht wertvolle Schriften
französischer und belgischer Autoren hervorgegangen. Einen beson-
deren Ehrenplatz in dieser Litteratur verdienen die Aufsätze des
belgischen Gelehrten Pirenne; ihm ist es vor allem zu danken, dass
in Belgien und Frankreich eine enge Annäherung an die deutsche
Forschung, ein freundschaftliches Hand- in Hand-Arbeiten mit der-
selben Platz gegriffen hat.
Kritiken. 263
Das vorliegende Buch ist das Werk eines Schülers Pirennes. Es
macht dem Verfasser, der in historischen Kreisen bisher nur durch
einige recht gute historische Zeitschriftenaufsätze bekannt war, durch-
aus Ehre. Ein eindringendes Studium des umfangreichen, meist un-
gedruckten Materials, ein gutes historisches und juristisches Verständ-
nis, Klarheit in der Disposition sowohl wie der Darstellung, das sind
alles Vorzüge, denen gegenüber man eine gewisse Breite und Umständ-
lichkeit gern in Kauf nimmt. Was aber die Hauptsache ist, das Buch
bedeutet einen wirklichen wissenschaftlichen Fortschritt. Man wird
vieles, was Des Marez aufstellt, verwerfen, man wird sogar schwer-
wiegende Irrtümer in der Grundauffassung ihm zur Last legen können.
Aber das Lob kann man ihm nicht versagen, dass er sein Thema
tiefer als seine Vorgänger gefasst hat und selbständig seine eigenen
Wege gegangen ist. So hat er manches, worauf bisher niemand ge-
achtet hat, ans Licht gezogen und unsere Kenntnis des ältesten
städtischen Grundbesitzes thatsächlich gefördert. Freilich ist er auch
manchmal auf einen Irrweg gelangt.
Bisher fusste unsere Kenntnis der ältesten Bodenverhältnisse in
den deutschen Städten fast ganz auf dem bekannten, für seine Zeit
hervorragenden, aber heute in vielem veralteten Werke Arnolds,
Zur Geschichte des Eigentums in den deutschen Städten, Basel 1861.
Was seitdem erschienen war, brachte zwar manches Wertvolle für die
spätere Zeit, insbesondere für das Verhältnis von Erbleihe und Renten-
kauf, bedeutete aber für die Aufhellung der ältesten Verhältnisse nur
einen geringen Fortschritt.
Des Marez geht gründlicher zu Werke als seine Vorgänger. Er
begnügt sich nicht mit einer Durcharbeitung der vorhandenen Grund-
besitzurkunden einer Stadt, er weiss, dass die Frage nach der Ent-
stehung des städtischen Eigentums und der städtischen Erbleihe sich
nur im Zusammenhang mit der Frage nach der Entstehung der Städte
überhaupt lösen lässt. Deshalb sucht er für das Gebiet, das ihn in
erster Linie beschäftigt, für Flandern, zunächst festzustellen, auf welcher
Grundlage die dortigen Städte erwachsen sind. Er gelangt dabei zu
dem überraschenden Resultate, dass alle diese flandrischen Städte,
Brügge, Gent, Furnes, Ypern, St. Omer, Arras genau ebenso wie die
von mir seiner Zeit untersuchten rechtsrheinischen Marktansiedlungen
(vgl. Rietschel, Markt und Stadt 1897) neben einer Burg, einem
Kloster als Kaufmannsstädte gegründet worden sind. Diese Kaufmanns-
ansiedlungen erscheinen regelmässig zuerst unter der Bezeichnung
portus; dieser flandrische portus entspricht in allem, vor allem auch,
wie die Stadtpläne zeigen, in der äusseren Anlage der deutschen
Marktansiedlung, dem forum.
264 Kritiken.
In klarer und gründlicher Weise geht D. M. nun auf die Grund-
besitzverhältnisse ein; er schildert den durchgreifenden Gegensatz
zwischen der hofrechtlichen Erbleihe und der zur blossen Entrichtung
eines Zinses verpflichtenden freien Ansiedlungsform der Kaufmanns-
stadt, er zeigt, wie allmählich durch Verschwinden des Zinses freies
Eigen entsteht, er bespricht andererseits die Gründe, die dasselbe
wieder zum Teil verschwinden lassen. Ein langes Kapitel beschäftigt
sich mit dem Ursprung der städtischen Erbleihe; zwei kürzere mit der
Allmende und dem Lehngute in Gent. Ueberall zeigt sich, dass der
Verfasser mit seinem flandrischen Quellenmaterial gut vertraut ist und
demselben neue interessante Gesichtspunkte abzugewinnen versteht.
Weniger befriedigen die Ausführungeu des Verfassers, wenn er
auf die Verhältnisse der deutschen Städte eingeht und aus den von
ihm für Flandern gewonnenen Ergebnissen Schlüsse für die Ent-
stehung des städtischen Grundbesitzes in Deutschland überhaupt zieht.
Des Marez beschäftigt sich wiederholt mit den Grundbesitzverhält-
nissen der grossen rheinischen und süddeutschen Bischofsstädte, ins-
besondere Kölns. Dabei berücksichtigt er aber zu wenig, dass diese
alten in die Römerzeit zurückreichenden civitates, in denen Handel
und Verkehr nie erstorben ist, doch unter völlig anderen Bedingungen
entstanden sind als die flandrischen Kaufmannsstüdte, die ihrerseits
ihr Analogon wieder in den rechtsrheinischen Marktansiedlungen
finden. So erklärt sich auch die teilweise geradezu ungerechte
Kritik der Anschauungen solcher Autoren, die ihre Schlüsse auf
dem Material der alten Römerstädte aufbauen, vor allem der Werke
von Arnold, von Gobbers etc. Die Theorie von der altfreien Ge-
meinde und die von der Entstehung der Erbleihe aus der Zeitleihe
haben nach wie vor ihre Bedeutung für die älteren deutschen Städte
und lassen sich mit den von Des Marez gebrachten Argumenten nicht
einfach bei Seite schieben. Unsere stadtverfassungsgeschichtliche For-
schung leidet unter dem Fluche der Einseitigkeit. Während man
früher einfach die für die Rümerstüdte gewonnenen Ergebnisse auf
alle deutschen Städte übertrug, beginnt man heute schon, das für
die neugegründeten Städte der späteren Zeit gewonnene Schema für
das allein Seligmachende zu halten. So wertvoll Des Marez’ Unter-
suchungen über die flandrischen Städte sind, so haltlos und verfehlt
ist zum grossen Teil das, was er über Köln, Strassburg, Augs-
burg etc. sagt.
Dagegen hat Des Marez eine andere Klassifikation der Städte
unternommen, die ich für eine nicht glückliche halte. Er scheidet
prinzipiell zwischen solchen Städten, die auf dem Boden weltlicher,
und solchen, die auf dem Boden geistlicher Herren entstanden sind.
Kritiken. 265
Ich will dem Verfasser gern zugeben, dass vielleicht im allgemeinen
in den weltlichen Marktgründungen und speziell in den Gründungen
der flandrischen Grafen die Befreiung des Grundbesitzes und die frei-
heitliche Entwickelung überhaupt raschere Schritte gemacht hat als
in den geistlichen Gründungen. Aber dass wirklich ein prinzipieller
Gegensatz zwischen beiden Arten von Gründungen vorhanden war,
davon haben mich die Ausführungen Des Marez’ nicht überzeugen
können. Die scharfe Unterscheidung zwischen dem cens seigneurial,
der dem weltlichen, und dem cens foncier, der dem geistlichen Grund-
herrn von den angesiedelten Kaufleuten entrichtet wird, vermag ich
aus den Quellen nicht herauszulesen. Die Ausführungen des Verfassers
(vgl. besonders S. 307 ff.) stützen sich auf die unbegründete Annahme
eines grundsätzlichen Gegensatzes zwischen weltlicher und geistlicher
Grundherrschaft.
Sieht man von den Stellen ab, in denen diese Irrtümer das Ur-
teil des Verfassers getrübt haben, so bleiben doch genug Resultate be-
stehen, die als eine erfreuliche Förderung unseres Wissens begrüsst
werden können. Das gilt auch für die bisher noch nicht berührten
privatrechtlichen Teile des Buches.
Sehr dankenswert ist die Beigabe von drei grossen Stadtplänen
und von einer als Erläuterung zu dem Plane von Gent gegebenen
ausführlichen tabellarischen Uebersicht der rechtlichen Lage der ein-
zelnen Genter Häuser im Mittelalter.
Halle a/S. Siegfried Rietschel.
Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte des XII. und XII. Jahrhunderts.
Diplomatische Forschungen (Historische Studien, Heft VIII). Berlin,
Ebering 1897. 8°. XI und 419 S. Mk. 10. |
Die XXI Aufsätze, die hier Scheffer-B. zu einer stattlichen Samm-
lung vereinigt hat, sind nur zum kleineren Teile völlig neu; doch
sind die bereits früher gedruckten unter Berücksichtigung der in-
zwischen erschienenen Litteratur mit Zusätzen und Nachträgen ver-
sehen oder auch einer Umarbeitung unterzogen worden. Neu hinzu-
gekommen sind V: Chiavenna als Grafschaft des Herzogtums Schwaben,
VIII: Doppelte Rekognitionen in Urkunden für Bellefontaine und
Sarzana, XII: Ueber Volterraner Urkunden, mit besonderer Rücksicht
auf das neuere Pfalzgrafentum, XIII: Heinrichs VI. und Konstanzens I.
Privilegien für die Stadt Messina, XIV: Die Vorbilder für Friedrichs I.
Constitutio de resignandis privilegiis, XV: Die Gründung Augustas
und die Wiederherstellung Regalbutos und XVII: Ueber Testamente
Friedrichs I. Als Zusatz zu I: „Die Heimat der unechten Constitutio
de expeditione Romana“ wird der Text einer echten Constitutio mit-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. 18
966 Kritiken.
geteilt und commentiert, als Zusatz zu II: „Zur Geschichte der Reichs-
burg Garda“ Urkunden für Brenzone bei Garda und als Zusatz zu VI:
„Fälschungen für Bauffremont und Quattro Castella“ solche für Vezzano
und Quattro Castella. Endlich giebt der Anhang eine grössere An-
zahl staufischer Urkunden zur Geschichte italienischer Städte und
städtischer Familien. Dem Titel des Buches entsprechend sind es
fast ausschliefslich diplomatische Forschungen, um die es sich hierbei
und in dem Buche überhaupt handelt, also Forschungen, die sich mit
Urkunden oder Briefsachen befassen. Nur an zwei Stellen ist dieser
Grundsatz durchbrochen, einmal um in Collenuccio’s „Compendio delle
historie del regno di Napoli“ Spuren eines verlorenen Werkes des
Bischofs Mainardino von Imola nachzuweisen, und das andere Mal,
um aus Flavio Biondo’s „Decaden“ Bruchstücke einer „alia chronica“
Salimbene’s herauszuschälen.
Das Gesagte genügt nun bereits, um von der Reichhaltigkeit
unserer Sammlung einen annähernden Begriff zu geben. Aber mehr
noch als die Menge des bewältigten Stoffes, die Herrschaft über eine
fast unübersehbare, zumeist schwer zugängliche Litteratur des Lesers
Bewunderung erregt, fesselt ihn die überlegene Ruhe und Sicherheit,
mit welcher Scheffer-B. seine Beweise führt, und die herrliche Sprache
in welcher er die Ergebnisse seiner Forschung darbietet. — Scheffer-B.
ist ein glücklicher Forscher. Eine nicht beachtete Urkunde, eine zu-
fällige Bemerkung dienen ihm oft als Ausgangspunkt für einen
Beweisgang, der zu den überraschendsten Ergebnissen führt. Er be-
schränkt sich auch niemals darauf, die Echtheit oder Unechtheit
einer Urkunde festzustellen, sondern zieht vielmehr jederzeit die ent-
sprechenden Schlussfolgerungen. Selbst die Fälschung wird ihm zur
Geschichtsquelle. Indem er die Motive zu ergründen sucht, von welchen
der Fälscher sich leiten liess, die äusseren Umstände, die ihm seinen
Betrug erleichterten, enthüllt sich ihm über der gefälschten Urkunde
ein Stück geschichtlichen Lebens. So enthält denn auch das Buch
eine Menge historischer Excurse, die vielleicht mancher in einer
Sammlung diplomatischer Forschungen nicht suchen würde, sowohl
über Rechts- und Verfassungsverhältnisse, wie etwa die königliche
Bannleihe an Aftervasallen oder gemeinsamen Lehensbesitz, als auch
über rein geschichtliche Vorgänge und Verhältnisse, wie z. B. die
Thätigkeit des Markgrafen Konrad von Tuscien in Italien, einen Zug
Friedrich Barbarossas nach Burgund im Jahre 1170/71, den Plan
einer Thronumwälzung im Jahre 1255 u. a. m. Scheffer-B. ist ferner
ein ungewöhnlich scharfer Kritiker. Aber seine Kritik ist nicht eine
einseitig destruktive, zersetzende Macht es ihm Freude, den Betrüger
zu entlarven, so bereitet ihm offenbar die Rechtfertigung eines un-
Kritiken. 267
schuldig Angeklagten oder auch nur die Rettung einer ohne genügenden
Grund verdächtigten Urkunde weit höheren Genuss; denn er hält es
für zweifelhaft, ob „ein Argwohn, welcher sich nicht auf die gründ-
lichste Kenntnis aller Verhältnisse stützt, der Wissenschaft mehr
Nutzen bringe, als gläubige Einfalt.“ Dazu stimmt, dass er stets
gewissenhaft die Grenze bezeichnet, bis zu welcher seine Forschung
ihn geführt bat; denn es scheint ihm wichtiger zu sein, „sich der
Unkenntnis über bedeutende Ereignisse oder Zusammenhänge recht
bewusst zu werden, als nur die zufällige Ueberlieferung vorzutragen.“
Zu alledem kommt sodann der gemütliche Plauderton, in welchem sich
Sch.-B. mit seinen Lesern auseinandersetzt und der dieselben unwillkürlich
gefangen nimmt. Sch.-B. argumentiert nicht nur, sondern er erzählt auch
zwischendrin von seinen wissenschaftlichen Reisen, von der Aufnahme,
die er auf italienischen Bibliotheken und Archiven gefunden hat oder
von den Schwierigkeiten, die sich ihm in den Weg stellten. Geradezu
köstlich ist Sch’s. Humor, wenn er uns z. B. erzählt, wo ein Fülscher
seine archivalischen Studien gemacht oder um welche Zeit sein Ge-
schäft geblüht habe. Aber auch hier weiss Sch. die richtige Mitte
zu halten. Selten wird er sarkastisch, und niemals ist sein Sarkasmus
wirklich verletzend; nur dem Fülscher vergangener Zeiten gegenüber
kennt er keine Schonung.
In Nr. XIX knüpft Sch. an die kritische Behandlung eines im
Baumgartenberger Formelbuch mangelhaft überlieferten Schreibens
eine Darstellung der „ersten Beziehungen zwischen Habsburg und
Ungarn.“ Diese Darstellung wäre nun beinahe zum casus belli ge-
worden zwischen Sch. und dem Herausgeber der Regesten Rudolfs v.H.,
O. Redlich, obwohl der letztere auf Grund der neu aufgefundenen
Wiener Briefsammlung inzwischen seine Ansicht modifiziert hat und
den Beginn der habsburgisch-ungarischen Beziehungen gleichfalls in
Rudolfs erste Regierungszeit setzt. Aber Sch. ist mit diesem Zu-
geständnis noch nicht zufrieden. Er besteht darauf, dass ein undatiertes
Schreiben, in welchem der Ungarnkönig für seinen jüngeren Bruder
um die Hand einer habsburgischen Prinzessin bittet (Bodm. 8. 47),
nicht, wie Redlich will, in die ersten Monate des Jahres 1275, sondern
in das Frühjahr 1274 gehöre, dass zweitens die Vermählung Albrechts
von Habsburg mit Elisabeth von Tirol — Meinhard von Tirol war
mit dem ungarischen Königshause verwandt —, die Redlich auf Grund
einer Stelle der sächsischen Fortsetzung der sächsischen Weltchronik
auf den 20. November 1274 verlegt, schon früher erfolgt sei, und
dass endlich die Eheberedung zwischen Habsburg und Ungarn gleich-
falls vor diesem Termin stattgefunden habe. Auf dieses Ultimatum Sch’s
hat nun Redlich in einem besonderen Aufsatze über „Habsburg, Ungarn
18*
268 Kritiken.
und Sizilien und ihre ersten Beziehungen“ (Festgaben für Büdinger,
Innsbruck 1898) geantwortet, auf den vielleicht schon deswegen hier
aufmerksam gemacht werden darf, weil er aus Minieri-Riccio, Carlo L
und aus Schipa, Carlo Martello, die ihrerseits die angiovinischen
Register benutzt haben, schätzenswerte Ergänzungen zu den „Regesten“
bietet. Hier gibt nun Redlich den ersten Punkt zu. Die Stelle in
der sächsischen Fortsetzung der sächsischen Weltchronik aber inter-
pretiert der germanistische Sachverständige Redlich’s anders als der-
jenige, dessen Gutachten Sch. eingeholt hat; und in der Hauptfrage
endlich beharrt Redlich auf seiner Ansicht, und zwar, wie mir scheint,
mit Recht. Sch. hat eben nicht darauf geachtet, welche Rolle die
deutsch-ungarischen Verhandlungen in dem Briefwechsel Rudolfs mit
dem Papste spielen. „Ob Ladislaus (im Frühjahr 1274) wirklich
seinen Boten an Rudolf entsandt hat?“ fragt sich Sch. ohne Rück-
sicht darauf, dass Rudolf in einem Briefe vom Juli 1274 dem Papste
von Gesandtschaften der Könige von Böhmen und Ungarn meldet.
Wenn einer Sch’s. Nachsicht und Langmut nicht verdient hat,
so ist es der Mönch von Baumgartenberg. Ich selbst war kürzlich
in der Lage, sein Sündenregister um eine Nummer zu vermehren
(vgl. Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. XIX, S. 86 Nr. 3). Ein Schreiben,
das der Patriarch von Aquileja, Gregor von Montelongo, im Jahre
1259 im Interesse Richards von Cornwallis an Alexander IV gerichtet
hat, begegnet uns in veränderter Gestalt beim Baumgartenberger
wieder; aus „Richard“ ist „Rudolf“ geworden. Ein anderer Brief,
der mir grossen Verdacht einflösst, ist der Brief eines auf den Tod
kranken Papstes an einen Kaiser, der sich teilnahmsvoll nach seinem
Befinden erkundigt hat und in dessen Interesse der Papst kurz vorher
eine grössere Reise in die Fremde unternommen, auf der er sich auch
den Keim des Todes geholt hat (Bärwald, S. 191). Dieser Brief
kann m. E. nicht, wie man annimmt, von Gregor X. herrühren und
nicht an Rudolf gerichtet sein. Denn erstens war Rudolf nicht
Kaiser; zweitens aber ist Gregor X. nach dem Zeugnisse des Ptole-
maeus von Lucca, der Annalen von Parma und der Vita Gregorii
nur ganz kurze Zeit krank gewesen, sodass sich Rudolf nicht wohl
nach seinem Befinden erkundigen und noch von Gregor Antwort er-
halten konnte. Wer soll aber den Brief geschrieben haben? Ich
dachte an Honorius IMI., der im April 1222 mit Friedrich IL in Veroli
zusammentraf und im Sommer 1222 erkrankte. Aber freilich, wenn auch
Honorius II. „natione Romanus“ war, so konnte er trotz seines hohen
Alters die Reise nach Veroli doch wohl nicht als eine Reise aus der
Heimat „ad remotas regiones“ bezeichnen. Wer ist aber der Verfasser?
Hadamar. H Otto.
Kritiken. 269
0. Schiff, Studien zur Geschichte Papst Nikolaus’ IV. (Hist. Studien
hrg. von E. Ebering Heft V), Berlin 1897. 8°. 84 S.
So viele Wünsche auch die neuen französischen Ausgaben der
päpstlichen Register unerfüllt lassen, das Verdienst wird man ihnen
nicht bestreiten können, dass sie zu einer gründlicheren Erforschung
der europäischen Geschichte in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. schon
manche Anregung gegeben haben, — der europäischen, denn eine
umfassende Geschichte des Papsttums ist in jener Zeit mit einer Ge-
schichte Europas nahezu gleichbedeutend. Monographien der Päpste
dieser Epoche sind künstlerisch zum grössten Teil nicht eben dankbare
Aufgaben, da sie immer nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gange
der grossen Politik geben können; um so nützlicher sind sie aber als
Vorarbeiten für eine spätere Gesamtdarstellung. Die vorliegenden
Studien, eine Berliner Dissertation, schliessen sich an Pawlickis aller-
dings nur teilweise brauchbare Monographie über Honorius IV. gewisser-
massen an. Da aber über die Kreuzzugsbemühungen Nikolaus’ IV. und
über sein Eingreifen in Ungarn bereits gute Arbeiten von Röhricht
und Huber vorhanden waren, hat Verf. auf eine vollständige Geschichte
dieses Pontifikats verzichtet. Uebrigens ist eine Zusammenfassung des
ganzen Materials wohl auch von Langlois in der noch ausstehenden
Einleitung zu der Registerausgabe zu erwarten.
Nach einer orientierenden Einleitung charakterisiert Verf. kurz
die Persönlichkeit des Papstes und die allgemeine Richtung seiner
Politik. Nikolaus IV. war kein beherrschender Geist, ein achtbarer
und gelehrter Mann, der das ihm übertragene hohe Amt mit bestem
Streben, aber ohne sonderlichen Erfolg übte. Dass er Doktor der
Theologie war, bezeugt auch die Martinfortsetzung M. G. SS. XXX,
715, allerdings ebenfalls eine englische Quelle; zu seiner Charakteristik
sind ferner die Angaben ebd. S. 714 zu berücksichtigen. Die Gegen-
sätze im Kardinalskollegium, wie sie nach Nikolaus’ IV. Tode hervor-
traten, verdankten seinem schwachen Regimente gewiss nicht zum
wenigsten ihre scharfe Herausbildung. Es wäre für die Geschichte
der folgenden Jahre interessant, wenn sich über die Parteistellung
der einzelnen Kardinäle schon während dieses Pontifikats näheres er-
mitteln liesse.
Die beiden Studien, die Verf. an diese Einführung anschliesst,
behandeln die sizilische Frage und die päpstliche Einmischung in den
Streit zwischen Venedig und dem Patriarchen von Aquileia über
Istrien. Ich will der letzteren ihr Verdienst nicht absprechen, aber
in einem grösseren lokalgeschichtlichen Zusammenhange würde sie
gewiss mehr Interesse erwecken; vom Standpunkte der europäischen
Politik betrachtet, fällt sie eigentlich unter die Kreuzzugsbemühungen
270 Kritiken.
Nikolaus’ IV. An Bedeutung wird sie, wie an Umfang, jedenfall:
weit übertroffen von der ersten Studie, die auch eine gewisse Ab-
rundung zeigt. Die verwickelten Beziehungen der an der Lösung der
sizilischen Frage beteiligten Mächte werden mit Gründlichkeit, Geschick
und bemerkenswerter politischer Einsicht geschildert. Den neuen Auf-
fassungen, die namentlich von denen Amaris öfter abweichen, wird
man fast durchgehend zustimmen. Verf. betont mit Recht, wie sehr
der englisch-französische Gegensatz die Lage beherrschte. Gelegentlich
wäre derselbe vielleicht noch schärfer herauszuarbeiten gewesen. Der
Vertrag von Campfranch scheint mir wesentlich das Werk König
Eduards zu sein (vgl. auch Rymer Foed. I, 2, 722). Auch der von
der Kurie an Karl II. erteilte Rat, von Alfons eine Hinausschiebung
des Termins zu erbitten (S. 32), ist wohl schon durch englischen
Druck veranlasst; denn mit der sonstigen Politik der Kurie, die den
ganzen Vertrag für nichtig erklärte, steht er doch nicht recht im
Einklang. Wohl aber wissen wir, dass Alfons von Aragon schon im
Mai dem englischen Könige Vollmacht erteilt hatte, in diesem Sinne
zu unterhandeln (S. 33). Chronologische Schwierigkeiten stehen einer
Einwirkung der englischen Boten auf die Kurie danach nicht entgegen.
— Den Ergebnissen betreffs der Gesandtschaft vom Sommer 1289
kann ich nur zustimmen, meine aber, dass die Verhandlungen vor
Gaeta nicht genau dargestellt sind. Nach Rymer 718 war es zweifellos
der aragonische Gesandte Galceran de Timor, welcher zugleich als
Bevollmächtigter der Kurie mit König Jakob über den Frieden unter-
handelte, und ich zweifle doch, ob er das gethan hätte, wenn er
nicht von der Zustimmung seines Königs zu dem Traktat, die dann
am 7. Sept. wirklich erfolgte, im voraus überzeugt gewesen wäre.
Offenbar war damals der Belagerer König Jakob, der auf dem Monte
S. Martino seinerseits wieder von dem Grafen von Artois belagert
wurde, von seiner Flotte getrennt. Als man nun mit dem Admiral
Roger di Loria unter englischer Vermittlung über den Waffenstillstand
verhandelte und dabei auch jenes Friedensvertrages Erwähnung that,
verlangte Roger, darüber zunächst genauer unterrichtet zu werden.
Die Sendung des Grafen Hugo und Johannes des Schotten zu König
Jakob hatte also nur diese Information des Admirals zum Zweck.
Dass Roger und Jakob auch getrennt von einander dieselbe ablehnende
Haltung den Vorschlägen gegenüber einnahmen, ist bei deren Inhalt
nicht zu verwundern. Uebrigens scheint mir Jakob den Waffenstill-
stand mehr aus strategischen als politischen Gründen angenommen
und über die Friedensvorschlüge damals jedenfalls schon Kenntnis ge-
habt zu haben. Danach würden sich für S. 34 und 35 mehrere
Verbesserungen ergeben.
Kritiken. 271
Ich glaube kaum, dass man derartige, wesentlich nur als Vor-
arbeiten dienende Studien, wie die vorliegenden, mit demselben künst-
lerischen Massstabe messen darf, wie abgerundete Darstellungen. Was
dort unerträglich sein würde, wie die Häufung von nebensächlichen
Einzelheiten (vgl. etwa die Gesandtennamen S. 69 u. a. m.) oder die
trocken chronologische Berichterstattung (vgl. z. B. S. 26. 72 etc.) an
Stelle der kausal verknüpfenden, das kann hier dem späteren Be-
arbeiter doch gerade erwünscht sein. An dem Haupterfordernis, an
stilistischer Klarheit, lässt es der Verf. nicht fehlen.
Bonn. K. Hampe.
Urkunden und Akten zur Geschichte der Verfassung und
Verwaltung der Stadt Koblenz bis zum Jahre 1500. Be-
arbeitet von Max Bär. Bonn, G. Behrendt, 1898. Publikationen
der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde. Band XVII.
In Band 10 der Publikationen der Gesellschaft für rheinische
Geschichtskunde hat W. Stein in seinen „Akten zur Geschichte der
Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahr-
hundert“ in vorbildlicher Weise gezeigt, wie das verfassungs- und
verwaltungsgeschichtliche Quellenmaterial einer grossen Stadt des
Mittelalters zu edieren ist. Die Ueberlieferung ist freilich gerade für
Köln so reich, dass für einzelne Gebiete, insbesondere für die Zunft-
geschichte, neben der Stein’schen Sammlung, die vorzugsweise das
Allgemeine enthält, noch eine eigene Publikation in Aussicht ge-
nommen werden musste. Jetzt bietet uns die Gesellschaft für rhei-
nische Geschichtskunde eine Arbeit, die den verfassungs- und ver-
waltungsgeschichtlichen Urkunden und Akten einer mittleren Stadt
gewidmet ist. Mit dem reichen Kölner Vorrat lässt sich das, was
wir hier erhalten, nicht vergleichen. Aber auch Koblenz besitzt doch
manches hübsche Stück. Der Herausgeber, der schon früher die
Rechnungen vom Koblenzer Mauerbau von 1276—1289 bearbeitet
hatte (Publ. d. Ges. f. rhein. Geschichtsk. Bd. 5; vgl. auch Bär’s Ab-
handlung über die Entstehung der Koblenzer Stadtverfassung in der
Ztschr. f. Rechtsgesch., Germ. Abt., Bd. 25, S. 1ff.), hat seine Auf-
gabe mit Geschick und Erfolg gelöst. Es war ihm durch die Art
seines Stoffes ein anderes Verfahren, als es Stein eingeschlagen hatte,
vorgezeichnet. Dieser hatte in einer ausführlichen Einleitung die
bandschriftlichen Fragen erörtert und daran eine Abhandlung über
„Kölnische Räte und Schreiber“ angeschlossen, im übrigen jedoch nur
Texte gegeben. Bei Bär nehmen Untersuchung, resp. Darstellung und
Edition ungefähr den gleichen Raum ein. Der berechtigte Grund des
abweichenden Verfahrens liegt in der Unvollständigkeit des Koblenzer
212 Kritiken.
Materials. Hier muss eine erklärende Darstellung als Ergänzung
hinzutreten. Ref. hat sich selbst zu einem solchen Verfahren in seiner
Ausgabe der Landtagsakten von Jülich-Berg genötigt gesehen: bis zu
dem Zeitpunkte, mit dem ein reicherer Aktenvorrat einsetzt, behandelte
er die Landtagsgeschichte in der Form der Darstellung und gab die
wenigen wichtigen Aktenstücke von erheblichem Umfang nur als Beilagen.
Was nun die mitgeteilten Urkunden und Akten betrifft, so ist
ein Stadtrecht, das einigermassen systematisch die verschiedenen Seiten
des städtischen Lebens behandelt, nicht vorhanden. Bär publiziert
„97 Sätze des Koblenzer Stadtrechts““. Dies sind aber Aufzeichnungen,
die nach einander zu Stande gekommen sind. Der erste Teil der-
selben stellt eine offizielle städtische Redaktion dar und fällt in das
Jahr 1363. Der zweite ist aus Anlass der im Jahre 1388 dem Erz-
bischof Werner geleisteten Huldigung entstanden. Den dritten Teil
setzt Bär in die Zeit von 1425 bis 1443. Die 57 Sätze besprechen
in bunter Auswahl Einzelheiten, sind jedoch überwiegend interessanten
Inhalts. Umfangreicher als diese Aufzeichnungen ist das „alte Ge-
richtsbuch“, das vermutlich vor 1424 verfasst ist, aber nachträgliche
Einfügungen hat. Ueberhaupt bietet Bär’s Publikation für die Ver-
hältnisse des Gerichtswesens besonders viel Belehrung. Das „alte
Gerichtsbuch“ handelt nicht bloss von dem städtischen Gericht im
engeren Sinne, sondern namentlich auch von dem Buding. Weiter
teilt Bär (im Auszug) ein im Jahre 1469 angelegtes „Bürgerbuch“
mit. Es ist nicht in letzter Linie deshalb von Interesse, weil es durch
seine Eintragungen zeigt, wie sehr das Bürgerrecht als materiellen
Inhalts empfunden wurde. Mit Hilfe dieses Bürgerbuchs und eines
Verzeichnisses des im J. 1440 in Koblenz gezahlten Schutzgeldes (einer
Steuer) berechnet Bär auch die Bevölkerungszahl der Stadt. Er setzt
sie auf 1480 Einwohner, ohne Juden und Geistlichkeit mit deren An-
hange, an. Ausser diesen grösseren Stücken erhalten wir eine be-
trächtliche Zahl einzelner kleinerer Urkunden und sonstiger Aufzeich-
nungen. Hier ist zunächst eine Gruppe von 39 Diensteiden, sehr
mannigfachen Inhalts, von den Eiden der Marktmeister und Unter-
käufer bis zu denen des Hirten und der Amme, zu nennen. Sie be-
ziehen sich grossenteils schon auf das Gewerbewesen. Diesem speziell
gewidmet sind Bestimmungen des Rats über Arbeitslöhne von 1416,
eine Ordnung der Wollenweber von 1432, eine über die Meister-
prüfung der Schneider von 1454, der Hutmacher von 1471, der
Urtzelführer (Karrenführer) und Weinschröter von 1473 und 1488 u.s.w.
Am reichlichsten sind durch die kleineren Urkunden das Markt-, Zoll-
und Accisewesen bedacht. Besondere Aufmerksamkeit verdient dar-
unter die Urkunde des Landesherrn für die Stadt Koblenz von 1480
Kritiken. 273
(S. 198 f.), welche u. a. von dem Bau eines Kaufhauses, dem Koblenzer
Stapel und der städtischen Wage handelt. Endlich werden uns kleinere
Aufzeichnungen über die militärischen Einrichtungen, das Feuerlösch-
wesen und die Gegenstände mitgeteilt, mit denen sich die vorhin ge-
nannten grösseren Stücke beschäftigen. — Wie aus dem Gesagten
bereits hervorgeht, hat sich Bär auch um die Verwertung des urkund-
lichen Materials bemüht. Seine Ausführungen über die Rats- und
Gerichtsverfassung, die Einwohnerklassen, Markt und Accise seien
namentlich erwähnt.
Im einzelnen möchte Ref. folgendes bemerken. S. 171 ff. teilt
Bär Darlegungen des städtischen Sachwalters, des legum professor
(S. 172) Johannes de Selandia, in dem Ungeldstreite der Stadt mit
dem Landesherrn aus dem Jahre 1363 mit. Wie er angiebt (S. 158
Anm. 3), hat er die rein juristischen Ausführungen desselben weg-
gelassen. Es wäre doch aber wünschenswert, einiges über die Art
der Argumentation, der Beweismittel zu erfahren. Im Register wird
(S. 251) das durch Urkunde von 1337 der Ritterschaft zugesprochene
Vorrecht als „Asylrecht“ erklärt. Indirekt kann dies Vorrecht zum
Asylrecht werden; an sich ist es aber etwas anderes. Was das
Register im allgemeinen betrifft, so hat Bär zwischen der Einrichtung
eines Glossars und der eines Sachregisters geschwankt. Das zweck-
mässigste wäre ein Sachregister mit Einschluss eines Glossars. Bei
der steigenden Zahl von Urkundenbüchern, die uns heute die histo-
rische Litteratur bringt, kommt es darauf an, dass man sich schnell
und bequem unterrichten kann, welche Materien in einem Urkunden-
buche berührt sind. Um ein praktisches Beispiel zu wählen, so hätte
Bär dem Register ein Stichwort „Fremdenrecht‘“ oder „Gästerecht“
einschalten sollen, unter dem die Stellen zu notieren gewesen wären,
die von der wichtigen Frage der Behandlung der auswärtigen Ge-
werbetreibenden handeln (vgl. z. B. S. 177, 183, 198, 206). Das
Stichwort „Gassengericht‘“ (Gastgericht) S. 255 betrifft nur die Recht-
sprechung. Freilich ist das Problem der Technik der Register für
mittelalterliche Urkundenbücher noch so wenig geklärt, dass man dem
Herausgeber hieraus keinen erheblichen Vorwurf machen darf. Das
Wort „Beutelschneider“ erklärt Bär S. 67 Anm. 1 richtig. Bei W. Stein
a. a. O. II, S. 727 (vgl. I, S. 65) ist es irrig als „Beutelmacher“ er-
klärt. Interessant ist bei Bär S. 195 das Vorkommen des Wortes
„Hessen“ im Sinne von Hausierer. Aus den Klagen der Stadt über
Erzbischof Otto von 1430 ersieht man (S. 60 und 120), dass die
Herrschaft des Stadtherrn in der Stadt ein Grund war, weshalb sich
wenig Einwanderer einstellen. Zu S. 247 vgl. Korrespondenzblatt
les Gesamtvereins der Geschichts- und Altertumsvereine 1898 S. 67.
274 Kritiken.
Zu bedauern ist es, dass Bär nicht die Orthographie in späten
Texten nach den jetzt üblichen Grundsätzen vereinfacht hat. Vor
allem ermüdet es den Leser beständig zu sehen, dass zusammengesetzte
Worte, die heute kein Mensch trennt, getrennt gedruckt sind, blos
weil es den Schreibern des 15. und 16. Jahrhunderts öfters so ge-
fallen hat. Mit demselben Rechte hätte Bär auch die alte Inter-
punktion beibehalten können.
Marburg i. H. G. v. Below.
Franz Hümmerich, Vasco da Gama und die Entdeckung des See-
weges nach Ostindien. Auf Grund neuer Quellenuntersuchungen
dargestellt. München 1898. XV und 203 S. Mit einer Photo-
gravüre und drei wissenschaftlichen Beilagen.
Bei der Jubelfeier der Endeckung des Seeweges nach Ostindien
sind auffällig wenig bemerkenswerte Schriften über den Entdecker
Vasco da Gama und seine epochemachende Fahrt erschienen. Italien,
Spanien und Nordamerika, die uns bei der Columbusfeier mit zahl-
losen Aufsätzen, Schriftchen und Werken förmlich überschwemmten,
haben es höchstens zu ein paar Aufsätzen in Zeitschriften gebracht.
Auch in Frankreich ging die Feier über die geographischen Fach-
kreise nicht hinaus. So bleiben nur Portugal, England und Deutsch-
land übrig. Das Hauptland, Portugal, dem hier der Vortritt gebührt,
hat zwar durch die geographische Gesellschaft zu Lissabon eine ganze
Reihe von Werken zum „quarto centenario do descobrimento da India“
in würdiger Ausstattung erscheinen lassen, aber eigentlich bezieht
sich nur eins darunter „Vasco da Gama e a Vidigueira, estudo
historico por A. C. Teixeira de Aragão“ unmittelbar auf den Träger
der Jubelfeier, und auch dieses kann, so schätzbar es durch seine
Quellenforschung und die mitgeteilten Urkunden ist, nicht als ein
durchaus neues Werk bezeichnet werden, sondern ist die dritte er-
weiterte Auflage einer Arbeit, die zuerst schon 1871 erschien.
Die Ursache dieser scheinbaren litterarischen Unfruchtbarkeit im
Mutterlande Gamas erklärt sich aber vornehmlich daraus, dass man
zu früh, im Wetteifer mit Spanien, bereits 1892 sein Pulver ver-
schossen hatte. Zeugnis dafür legt vor allem die sehr wertvolle
Sammlung von Urkunden ab (Alguns documentos do archivo nacional
da torre do tombo), die alles wichtige urkundliche Material enthalten,
das sich auf die portugiesischen Seeunternehmungen seit den Tagen
des Prinzen Heinrich bezieht. So bleiben also nur England und
Deutschland noch übrig, von denen in England die bekannte Hakluyt
Society einerseits eine mit Erklürungen versehene Uebersetzung der
Chronik Azuraras, andererseits eine Uebersetzung der wichtigsten
Kritiken. 275
Quelle zu Gamas erster Fahrt, des Roteiro hat erscheinen lassen.
Diese letztere Arbeit verfasste E. G. Ravenstein unter dem Titel
A journal of the first voyage of Vasco da Gama 1497—1499, und
sie beschränkte sich nicht auf die englische Uebertragung des Origi-
nals, sondern sie behandelte den Text des Schiffstagebuches nament-
lich nach der geographischen Seite kritisch. Darum hat der Verfasser
zahlreiche Karten, namentlich die ältesten noch vorhandenen, welche
Afrika darstellen, seiner Arbeit beigegeben. Ausserdem findet sich
unter den anderen Appendices auch der Brief Girolamo Sernigis
von 1499, den wir auch bei Hümmerich wieder finden. Der Schwer-
punkt der Arbeit Ravensteins liegt unverkennbar auf der geographi-
schen Seite.
Anders bei Hümmerich. Auch hier bildet die Uebersetzung des
Roteiro und die Inhaltsangabe des Briefes Sernigis, dessen Namen
dem Verfasser entgangen ist (er ist von Bandelli Boni, Marco
Polo I, LIN genannt) sehr schätzbare Beilagen, denn die beiden
portugiesischen Ausgaben des Roteiro sind sehr selten geworden,
und darum muss eine deutsche Uebersetzung jedem Historiker will-
kommen sein.
Hümmerich fasst seine Arbeit überhaupt anders an als Raven-
stein. Er will uns nicht bloss die Fahrt Gamas nach Indien
schildern, er giebt uns den Entdecker selbst, den ganzen Mann und
stellt ihn in den Mittelpunkt seiner Darstellung. Und wie wir hier
die erste grössere deutsche Arbeit über Vasco da Gama begrüssen,
so müssen wir vor allem auch die klare, ruhige Beurteilung der
Quellen anerkennen, aus denen sich die Geschichte der Fahrt und
das Bild des Mannes aufbaut, der den Seeweg nach Indien zum
ersten Male machte; wenn wir auch nicht gerade sagen dürfen, Gama
habe den Seeweg gefunden, etwa wie Columbus Amerika. Ausser-
dem ist hier zum ersten Mal der ausführliche Brief oder Bericht
Mateo di Begninos über Gamas zweite Fahrt nach dem Original in
der Markusbibliothek zu Venedig mitgeteilt.
Aber eine Schwäche des Werkes darf nicht unerwähnt bleiben,
sie betrifft die geographische Seite der Untersuchung. Wie Hümmerich
in kritischer Methode dem genannten englischen Schriftsteller über-
legen ist, so steht er hinter Ravenstein entschieden zurück in aus-
giebiger Benutzung geographischer Urkunden, namentlich der vor-
handenen alten Seekarten. Es ist das eine schwache Seite, die man
mehrfach bei deutschen Historikern wahrnehmen kann, wenn Unter-
suchungen auf das rein geographische Feld hinüberführen.
Dresden. | S. Ruge.
276 Kritiken.
Albert Kraaz, Bauerngut und Frohndienste in Anhalt vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert. Jena 1898. 273 Seiten.
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten G. F. Knapps und
seiner Schüler, die sich die systematische Erforschung der deutschen
Agrargeschichte zur Aufgabe machten, ist die Thatsache, dass die
ländliche Verfassung der altdeutschen Gebiete und der Kolonisations-
länder tiefgreifende Verschiedenheiten aufweist. Die Arbeit von Kraaz,
die in den Abhandlungen des Haller staatswissenschaftlichen Seminars
erschienen ist, gewinnt nun dadurch ein besonderes Interesse, dass sie
ein Gebiet untersucht, das an der Grenze West- und Ostdeutschlands
gelegen ist. Die westlich der Saale gelegenen altdeutschen Gebiets-
teile tragen einen durchaus westdeutschen Charakter: wenige und
kleine Rittergüter, sehr zersplitterte Grundherrschaften und Bauern-
güter mit erblichem und festem Besitzrecht. Wenn wir dagegen die
Saale, die alte Grenze zwischen Slaven und Germanen, überschreiten,
so stossen wir auf zahlreiche Güter einst hier zum Schutze des Landes
angesiedelter Ritter. Die Bauern besitzen ihre Güter zu einem un-
erblich lassitischen Rechte, dem Kraaz einen slavischen Ursprung zu-
schreibt. Oestlich der Elbe wurden deutsche Bauern zu Erbzinsrecht
angesiedelt, das hier Reisgut genannt wird. Die ritterlichen und
landesherrlichen Besitzungen sind auch in diesem Gebiete zahlreich
und, wie in der Mark Brandenburg, geschlossen.
Obwohl die Voraussetzungen, wenigstens in den slavischen Teilen
Anhalts, ähnliche waren, wie in Brandenburg-Preussen, die Entwicklung
war seit dem 16. Jahrhundert eine sehr verschiedene. Ueberall in
Anhalt ist der Landesherr der grösste Grundherr; fortdauernd dehnt
er seinen Domanialbesitz auf Kosten des Landadels aus. In den sehr
kleinen Territorien — Anhalt zerfiel seit 1606 in vier Fürstentümer
— waren die Fürsten übermächtig. Sie vermochten die Bauern, an
deren Erhaltung ihnen im steuerpolitischen Interesse gelegen war,
wirksam gegen das Bauernlegen des Adels zu schützen. Dass auch
ın Anhalt eine solche Tendenz bestanden hatte, scheint mir trotz der
gegenteiligen Behauptung des Verfassers sicher zu sein (vgl. S. 66. 851.
Das Gesetz von 1572, das der Ritterschaft das kaufsweise Ansich-
bringen von Bauerngütern verbietet, würde sonst sinnlos sein. Aber
eben durch den wirksamen Schutz, den die Askanier ihren Bauern
angedeihen liessen, wurde die Vergrösserung der Rittergüter ver-
mieden. Dadurch wurde wieder eine so starke Anspannung der
Frohndienste wie in Preussen, überflüssig, und so unterblieb auch
die Ausbildung der Erbunterthänigkeit, die Beschränkung der Frei-
zügigkeit und Heiratsfreiheit. Dagegen nötigte die Gesindenot, die
nach dem dreifsigjährigen Kriege überall bestand, zur Einführung
Kritiken. 271
der Zwangsgesindedienste, freilich in sehr viel milderer Form als in
Preussen.
Die Bauernbefreiung hat somit in Anhalt wesentlich die Ab-
lösung der Frohndienste, die Verbesserung des in einigen Teilen vor-
handenen lassitischen Besitzrechts und die Ablösung der Reallasten
zum Inhalt. Sie zog sich durch das ganze achtzehnte und einen
grossen Teil des neunzehnten Jahrhunderts hin, erreichte aber, dass
die anhaltischen Bauerngüter ohne Schmälerung ihrer Bodenfläche er-
halten blieben, was der Verfasser mit Zuhilfenahme eines grossen
archivalischen Materials nachweist.
Die hie und da die eingestreuten polemischen Bemerkungen, die
sich gegen die Auffassung ähnlicher Verhältnisse im preussischen
Osten richten, scheinen mir ihren Zweck zu verfehlen, denn nirgends
mehr als in den Arbeiten der Knappschen Schule ist die grosse lokale
Verschiedenheit der Agrarverfassung nicht nur zwischen West und
Ost, sondern auch innerhalb der östlichen Provinzen betont worden.
Strassburg i. E. Paul Darmstädter.
Erich Brandenburg, Moritz von Sachsen. 1. Bd.: Bis zur Witten-
berger Kapitulation (1547). Mit Titelbild. Leipzig B. G. Teubner
1898. V u. 5578. 8°.
Wir dürften keinem Widerspruch begegnen, wenn wir die vor-
liegende Monographie zu den besten zählen, welche diese Zeitperiode
behandeln. Aelteren und selbst auch manchen neueren Darstellungen
dieser Dinge gegenüber — von Langenn gar nicht zu reden — be-
deutet Brandenburgs Buch einen starken Schritt nach vorwärts. Das
günstige Urteil, das ich schon über eine frühere Arbeit desselben Ver-
fassers (Mitt. d. V. f. Gesch. d. Deutschen in B. XXIX, 57) gefällt habe,
kann vollinhaltlich auch über diese ausgesprochen werden. Auf weit-
schichtigen archivalischen Vorarbeiten ruhend, verbreitet sie über den
Charakter und die Politik des Herzogs Moritz vielfach neues Licht.
Die Archive in Dresden, Marburg und Weimar sind fleissig aus-
genützt, dagegen scheint für die letzten zwei Abschnitte die Akten-
sammlung, die seit zwei Jahrzehnten in Prag unter dem Titel „Die
böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsschlüsse vom Jahre
1526 an bis auf die Neuzeit“ herausgegeben wird und von der eben
der zweite Band die Jahre 1546—1557 umfasst, nicht benutzt worden
zu sein; allerdings ist ein grosser Teil des dort befindlichen Quellen-
materials einerseits schon in älteren Sammlungen zu finden, anderer-
seits hat der Verf. gleichfalls von den dort gedruckten Materialien
vieles in den Archiven, namentlich dem von Weimar gefunden. Gleich-
zeitige Schriftsteller, vornehmlich die vita Mauritii, erwiesen sich bei
230 Kritiken.
Ringen und Feilschen der Städte mit den Fürsten um ihre Reichs-
standschaft und die Höhe ihrer Reichsanlagen. Daneben werden die
Beratungen der schmalkaldischen Bundestage eingehend berücksichtigt;
von ganz besonderem Interesse ist Jakob Sturms Tagebuch über den
wichtigen Frankfurter Bundestag (Des. 1545 bis Febr. 1546), der
eine Neuorganisation und Ausdehnung des Bundes herbeiführen sollte.
Wieviel sich aus dem hier aufgehäuften Stoffe an neuen Ergebnissen
gewinnen lässt, das kann erst die historische Forschung der nächsten
Zeit zeigen.
Die Art der Publikation weicht von der bei den früheren Bänden
gebräuchlichen nicht ab. Die meisten Aktenstücke sind im Auszugt,
wichtige Stellen im Wortlaute gegeben. Ueber den Inhalt orientierende
Ueberschriften der einzelnen Stücke erleichtern die Benutzung ebenso,
wie das ausführliche und bequem angeordnete Register. Die Einleitung
besteht nur aus wenigen Seiten und macht nicht den Versuch, von
dem stofflichen Inhalte und den neuen Ergebnissen des Bandes ein
Uebersicht zu geben. Die Ausnutzung des hier mühsam zusammer-
geschichteten wertvollen Materiales ist vielmehr ganz der künftigen
Forschung überlassen, die hoffentlich dem verdienten Herausgeber ihren
Dank auf die beste Art abtragen wird, die er sich wünschen kant,
durch recht fleissige Benutzung.
Leipzig. Erich Brandenburg.
Gustav Schmoller, Umrisse und Untersuchungen zur Verfassungs-
Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, besonders des Preussischer
Staates im 17. und 18. Jahrhundert. Leipzig. Duncker & Humblot
1898.
Schmoller hat in letzter Zeit eine Reihe seiner zerstreuten volks-
wirtschaftlich-sozialpolitischen und seiner historischen Arbeiten in
zwei Bünden gesammelt herausgegeben, von denen hier nur der —
weitaus umfangreichere — Band zu besprechen ist, der ausschliessüd
Historisches enthält. Aber wie Schmoller selbst am Schlusse de
Vorworts sagt: die beiden Seiten seiner wissenschaftlichen Thätigkeit
lassen sich nicht von einander trennen; daher muss auch hier wenigste®
der Versuch gemacht werden, zum Verständnis der wissenschaftliche
Gesamtpersönlichkeit durchzudringen. Das wiederum ist nur müglrl.
wenn zunächst kurz der Einfluss der örtlichen eigentlichen Umstände
ins Auge gefasst wird, unter denen diese Persönlichkeit erwachsen it
Denn nicht nur der Praktiker, sondern auch der Mann der Wissen
schaft ist ja zum grossen Teil ein Erzeugnis der ihn umgebende
Dinge; auch er bedarf, wenn er Erfolg haben soll, der Reife der Ze
und des rechten Ortes für seine Arbeit.
Kritiken. 281
Es war Schmoller vergönnt, auf einem Höhepunkte und im
Mittelpunkte unserer nationalen Entwickelung seine besten Mannes-
jahre zu verleben, in einer Zeit, da die Bedeutung des Staates für
das deutsche Volk mit einer strahlenden Kraft hervorbrach, welche
den Blick unwiderstehlich auf sich ziehen musste.
Aber dem glänzenden Lichte entsprach tiefer Schatten: mit der
staatlichen Machtentfaltung ging Hand in Hand eine Entfesselung
der wirtschaftlichen Kräfte, die freilich unsere Volkswirtschaft stürmisch
vorwärtstrieb, doch zugleich soziale Gefahren von einer Tragweite
erzeugte, die das Auge zwingend auf sie lenkte.
Die deutsche Nationalökonomie hatte schon seit List, Roscher,
Hildebrand, Knies begonnen, sich von derjenigen Englands zu befreien,
hatte eine nationale, eine historische, eine mehr und mehr ethisch
beeinflusste Richtung eingeschlagen. Wenn diese Elemente jetzt noch
schärfer hervortraten, wenn aus ihnen sich als wesentlicher neuer
Bestandteil das Streben nach aktiver nationaler Sozialpolitik ent-
wickelte, so lag das auch in dem schaffensfreudigen Sinne der Gene-
ration, die auf der Höhe ihrer Kraft anlangte, als das Deutsche
Reich begründet wurde. Sie fühlte die ernste Pflicht mitzuarbeiten,
das nationale Empfinden zu stärken, die sozialen Schäden zu
bessern.
Auch die Geschichte, zumal diejenige Preussens, musste diesen
Zielen dienen. Sie wird ja jetzt oft nur noch als Vorbereitung für
die Gegenwart und Zukunft aufgefasst. Dem nationalgesinnten
Historiker, zumal wenn er, wie Treitschke und Schmoller, aus einem
Mittelstaate stammte, musste sich der Wunsch aufdrängen, das Wachsen
und Werden der Grösse Preussens zu schildern, um richtiges Ver-
ständnis für die Gegenwart zu erzielen, und um neue Ideale für die
Zukunft zu gewinnen. Was so grosse Wirkungen gehabt hatte,
musste erhalten und weiter gebildet werden.
Das sind, wie mir scheint, die Hauptwurzeln, aus denen Manches
erwachsen ist, was die sozialpolitische und historiographische Thätig-
keit Schmollers charakterisiert, sein starkes Gefühl für die Bedeutung
des Staates, die energische Konzentration auf die Vergangenheit
Deutschlands, zumal Preussens, die entwickelungsgeschichtliche Be-
handlung der historischen Probleme und Anderes.
Wie sich von selbst versteht, gehörte dazu eine entsprechende
Begabung, also namentlich ein scharfer Blick für die grossen Epochen
der Entwickelung, die Fähigkeit, das Wesentliche dieser Epochen
zusammenfassend zu charakterisieren und — vielleicht Schmollers
grösste Eigenschaft — die Gabe, den verborgenen Triebkräften der
äusseren Ereignisse nachzuspüren, den Zusammenhang des Einzel-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899 2. 19
282 Kritiken.
problems mit der ganzen wirtschaftlichen, politischen, geistigen, sitt-
lichen Entwickelung aufzudecken.
Ebenso selbstverständlich stehen diesen bedeutenden Eigenschaften
auch Schattenseiten gegenüber, so: eine weiche, zerfliessende Struktur
namentlich der allgemeinen Erörterungen, die Neigung zur Ueber-
schätzung der typischen Bedeutung mancher Ergebnisse, das Hinein-
tragen politischer Gesichts- und Zielpunkte in die historische Dar-
stellung. Trotzdem bleibt Schmoller unter allen Wirtschaftshistorikern
derjenige, welcher die grössten Wirkungen erzielt hat.
Die erste Abhandlung der vorliegenden Sammlung („Das Merkantil-
system in seiner historischen Bedeutung“, aus dem Jahre 1883 her-
rührend) beschreibt in grossen Zügen die Entwickelung von der
Stadtwirtschaft durch die Territorial- zur Volkswirtschaft und eröffnet
am Schlusse den weiten Ausblick auf die Weltwirtschaft.
Diese Darstellung ist für Deutschland völlig zutreffend, und
ihr Hauptergebnis ist von der Wissenschaft allgemein angenommen
worden; es besteht darin, dass der „Merkantilismus‘“ in seinem innersten
Kerne nichts anderes war, wie Staatsbildung und zwar Staats-
bildung auf Grund einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwickelung, die
Schmoller (S. 33 ff.) glänzend schildert.
Nach Schmollers eigener Darstellung war es also nicht der Staat,
der die Entwickelung geschaffen hat; vielmehr war die staatliche
Organisation nur ein unentbehrliches Mittel zur Lösung wichtiger
Aufgaben, die über die Kräfte der Einzelnen und der kleineren Ge-
meinschaften hinausgingen. Aber freilich hat der Staat, zumal in
Deutschland nach dem dreissigjährigen Kriege, viele der Individual-
bedürfnisse erst selbst geweckt, um sie dann zu befriedigen. Ein
Historiker, besonders wenn er Sozialpolitiker und Zeitgenosse Bismarcks
ist, wird bei Schilderung jener Entwickelung fast unvermeidlich zur
Ueberschätzung des Staates und seiner Organisation gelangen. Es
giebt für den Deutschen der Gegenwart nur ein Mittel, um sich von
dieser Ueberschätzung zu befreien: gleich Harun-al-Raschid muss er
im Stillen beobachten, wie die Gesetze und Verwaltungsmassregeln des
Staates ausgeführt werden, und welche Wirkung sie erzielen. Dann
wird er sich wohl davor hüten müssen, in das entgegengesetzte
Extrem zu verfallen, aber z. B. dem Schlusse der Abhandlung Schmollers
über den deutschen Beamtenstaat wird er nur mit wesentlichen Ein-
schränkungen zustimmen können.
Wenn ferner jeder historisch Denkende aus der preussischen Ge-
schichte mit Schmoller (S. 236) die Lehre entnimmt, dass das Volk
einer über den sozialen Kämpfen stehenden festen und selbständigen
Regierungsgewalt bedarf, so wird man doch nicht durchweg mit
Kritiken. 283
Schmoller die erste Aufgabe einer solchen Regierungsgewalt darin
erblicken, dass sie „die egoistischen Tendenzen der einzelnen Klassen
niederhält“, sondern eher darin, dass sie das Interesse aller Klassen
fördert und hierdurch auch die Schärfe der Interessengegensätze
mildert.
Aber solche Aeusserungen, bei denen der Sozialpolitiker dem
Historiker die Feder geführt hat, vermögen die Bedeutung der Arbeiten
Schmollers nicht zu mindern. Diese Bedeutung ist vielmehr nach
meinem Empfinden gerade dort am grössten, wo Schmoller es aus-
schliesslich mit staatlichen Entwickelungen zu thun hat.
Alle Arbeiten, die Schmoller hier gesammelt hat, behandeln in
erster Linie die Thätigkeit des Preussischen Staates, während die
Thätigkeit der vielen Einzelnen, die unter dessen kräftiger Förderung
wirtschaftlich schafften, stark zurücktritt. Das ist vorwiegend eine
beabsichtigte Wirkung der allgemeinen Richtung Schmollers; ihm fehlt
ja keineswegs die Befähigung zur Darstellung selbst privatwirtschaft-
licher Vorgänge und Einzelheiten. Aber ohne Frage ist ihm am
wohlsten, zeigt seine Begabung sich am deutlichsten in den Abhand-
lungen, welche er den Grundpfeilern der Staatsgrösse Preussens ge-
widmet hat, seinem Finanzwesen, seinem Beamtentum, seinem Heere.
Von diesen Abhandlungen verfolgt diejenige über „Die Epochen
der preussischen Finanzpolitik bis zur Gründung des Deutschen
Reiches“ eine ganze Entwickelung bis zur Gegenwart und zwar nicht
nur für sich allein, sondern auch im Zusammenhange mit der allge-
meinen wirtschaftlichen, politischen und geistigen Entwickelung.
Natürlich sind hier im wesentlichen nur „Umrisse‘‘ gegeben; doch
gerade bei einer derartigen Behandlung ist Schmoller in seinem
eigensten Elemente. Weite Perspektiven eröffnen und auf Parallelen
mit der Gegenwart deuten, zu Einzeluntersuchungen anregen und aus
diesen die grosse, durchgehende Linie der Entwickelung ziehen —
darin besteht seine Hauptstärke. In der finanzgeschichtlichen Arbeit
erscheinen mir als die bedeutendsten Teile die Darstellung der
Leistungen Friedrichs des Grossen, der Zeit des Verfalles bis 1806
(S. 183 f.) und die „Allgemeinen Ergebnisse“ (S. 231 ff.). Die Ab-
handlung erschien 1877 zuerst, ist aber für die Buchausgabe wesent-
lich umgearbeitet und ergänzt worden, offenbar nicht ohne den Einfluss
von Erscheinungen der Gegenwart, namentlich bei Schilderung der
spät- und nachfridericianischen Zeiten. Die politische Bedeutung der
Parallele ist die allergrösste, und auch ihr historischer Wert ist nicht
zu unterschätzen, wenn man den Unterschied zwischen Absolutismus
und allgemeinem Wahlrecht fortwährend vor Augen hat.
Sowohl in dieser Abhandlung, wie in derjenigen über Heer und
19*
284 Kritiken.
Beamtentum, werden die sittlichen Grundlagen der staatlichen Ein-
richtungen Preussens mit berechtigtem hohem Nachdrucke immer
wieder betont. Vielleicht könnte man daneben ein stärkeres Hervor-
heben der intellektuellen Faktoren wünschen, der Planmässigkeit,
Gründlichkeit, Genauigkeit, Folgerichtigkeit, womit in der besten Zeit
die staatlichen Aufgaben angefasst wurden. Diese — man kanm
sagen — „wissenschaftliche* Art, den Staat zu leiten, ist ebenso
charakteristisch für die Entwickelung Preussens, wie das Pflichtgefühl,
die Disziplin, die Ehrlichkeit aller Staatsorgane.
Göttingen. Richard Ehrenberg.
G. P. Gooch, The history of English Democratic Ideas in tbe
Seventeenth century. (Band 10 der „Cambridge Historial Essays“.\
Cambridge, University Press 1898. VIIL 363.
Diese Arbeit: ist vortrefflich, nicht nur als Beitrag zur englischen
Geschichte des 17. Jahrhunderts, sondern zur Geschichte der politi-
schen Theorien überhaupt. Die geistige Seite der politischen Ent-
wickelung Englands in der Revolutionszeit und im besondern das
Wachstum der demokratischen Ideen hat in letzter Zeit mehrfach die
Aufmerksamkeit gefesselt! Einen lebhaften Anstoss hat de Ver-
öffentlichung der Clarke Papers seitens des hochverdienten Cromwell-
Forschers C. H. Firth gegeben (1891 und 1894), welche die Genesis
des „Agreement of the People“ erkennen liessen; hier ist der demo-
kratische Gedanke praktisch zur vollsten Bethätigung gelangt, in dem
Rate der Armee Cromwell’s, dessen Sekretär W. Clarke gewesen ist,
sind die einschlägigen Argumente diskutiert und die Forderungen
formuliert worden, welche eine Art geschriebener Verfassung auf
Grundlage des Volkswillens zum Ergebnis hatten. Wie und wanu
hat dieser Geist in England Einzug gehalten? Welches sind die
Wurzeln, aus denen er Nahrung gezogen hat? In welchen Verzwei-
gungen hat er sich ausgebreitet, wer sind die Träger desselben ge:
wesen, und aus welchen geistigen Elementen hat die Bewegung
schliesslich sich zusammengesetzt, welche in das politische Leben ein-
gegriffen hat? Das alles sind Fragen, welche G. beantwortet, auf
Grund einer, man darf wohl sagen, erschöpfenden Kenntnis nicht nur
der bekannteren Werke der politischen Theoretiker, sondern auch der
reichen Flugschriftenlitteratur aus der Revolutionszeit.
Es ist eine Entwickelungsgeschichte des demokratischen Gedankenx
! Ich verweise auf die Arbeiten von Charles Borgeaud, The Rix ©
Modern Democracy in Old and New England. London 1894. (Im franëst-
schen Original in Zeitschriften erschienen); H. L. Osgood „Political Ideas
of the Puritans". The Political science Quarterly, März und Juni 1891
Kritiken. 285
die uns hier gegeben wird, soweit eine solche rein aus der Theorie
heraus überhaupt gegeben werden kann; dass die Engländer der Re-
volutionsjahrzehnte diesen Gedanken mit scharfer Logik ausgedacht
haben, macht das Studium anregend und lohnend. Der Ausgangs-
punkt wird von der Reformation hergenommen, die Bedeutung calvi-
nistischer und hugenottischer Einwirkungen wird besprochen, auch
ältere englische Einflüsse eines Wyelif, Fortescue werden geprüft. Den
breitesten Raum nehmen die mittleren Jahrzehnte des Jahrhunderts
ein; die Grundsätze der Leveller, die politischen Ideen Cromwells, die
Ideale Harrington’s, werden scharf und eingehend analysiert, auch die
communistischen Auswüchse werden erwähnt, unter Anerkennung der
Verdienste von Bernstein’s Geschichte des Sozialismus. Schliesslich
sehen wir die Flutwellen sich wieder verlaufen; den politischen Be-
dürfnissen entsprechend, die wir allerdings nicht kennen lernen, werden
die Theorien umgeformt, bis dass sich in das neue Jahrhundert hinein-
weisend von jedem religiösen Enthusiasmus losgelöst, von nüchternem
und praktischen Denken getragen, nur das Erreichbare ins Auge fassend
und die Traditionen wahrend, die Ansätze des Whiggismus heraus-
gebildet haben: des politischen Glaubensbekenntnisses der Aristokratie
des Landes; nicht dass dieser die demokratischen Triebe überwunden
hätte, aber für fast noch ein Jahrhundert hat er sie in den Hinter-
grund gedrängt. |
Leipzig. F. Salomon.
W. J. Stillman, The Union of Italy 1815—1895. Cambridge at
the University Press 1898. X und 412.
Das vorliegende Werk gehört der von G. W. Prothero heraus-
gegebenen Sammlung der „Cambridge Historical Series“ an. Es ist,
gemäss deren Charakter, darauf berechnet, in populärer Form einem
weiteren Leserkreis die Entstehungsgeschichte und die Ausbildung des
heutigen italienischen Einheitsstaates klar zu machen. Diesen Zweck
erreicht der Verfasser. Sein Buch kann allen, denen es darauf an-
kommt, eine knappe Darstellung der politischen Entwickelung des
italienischen Volkes von 1815 bis 1895 zu lesen, empfohlen werden.
Auch seine Grundauffassung verdient volle Beachtung. Die pessi-
mistischen Erwägungen, die sich gegen Ende seines Buches einstellen,
geben nicht sowohl aus einer Unterschätzung der vielen trefflichen
Eigenschaften des italienischen Volkscharakters hervor, als aus
der Klage über die unheilvolle Nachwirkung unwiderruflicher Ereig-
nisse, die den Gang der italienischen Einheitsgeschichte wesentlich
mitbestimmt haben. Der Verfasser rechnet dahin die Anrufung fremder
Hilfe, die vorzeitige Annexion Neapels und Siziliens, die unvermeid-
286 Kritiken.
liche Verlegung der Hauptstadt nach Rom. Er führt das Wort „eines
der weisesten italienischen Patrioten“ an, der ihm gesagt habe: „Italien
ist zu schnell und zu leicht gemacht worden.“ Indessen, so trübe
seine Ansicht von den heutigen Zuständen Italiens ist, will er die
Hoffnung auf ihre Besserung nicht aufgeben. „Das italienische Volk
wird seine Irrtümer und die seiner Beherrscher überleben. Der Glaube
an die Gesetze des menschlichen Fortschrittes wird Trost gewähren
beim Anblick des gegenwärtigen Verfalles konstitutioneller Regierung
in Italien.“
Mit übergrosser Bescheidenheit spricht der Verfasser in der Ein-
leitung davon, dass er kein Historiker sei. Dass es ihm an Kennt-
nissen der historischen Litteratur nicht fehlt, beweist schon das im
Anhang abgedruckte Register der hauptsächlich benutzten Hilfsmittel.
Die grössten Dienste hat ihm, wenigstens für die ersten zwölf Kapitel,
die bequeme Zusammenstellung der „Storia critica del Risorgimento
Italiano“ von Carlo Tivaroni geleistet. Auffallend ist es, dass wichtige
deutsche Werke, wie die von Reuchlin, H. von Sybel, Bernhardi ganz
unbenutzt geblieben zu sein scheinen. Vor manchem Fachhistoriker
hat der Verfasser übrigens den Vorteil voraus, dass er, als Geheim-
agent Kossuths, als Korrespondent grosser Zeitungen und als amen-
kanischer Konsul Jahre lang an Ort und Stelle, aus eigener An-
schauung und Kenntnis der Personen und Dinge sprechen kann. Er
hat mit seinen Augen gesehen, wie eine neapolitanische Räuberbande
in den sechziger Jahren von den päbstlichen Behörden zu Olevano
„festlich traktiert wurde" Er macht Mitteilungen aus einem nach
dem Kanıpf bei Aspromonte zwischen Pius IX. und ihm geführten
Gespräch (S. 330). Mit bedeutenden Staatsmännern und Parteiführern
hat er während eines Menschenalters allem Anschein nach in Be-
ziehungen gestanden. Eine gewisse sehr anfechtbare Vorliebe für
Crispi bestimmt offenbar in manchem Punkte noch heute sein Urteil.
Im einzelnen liesse sich manches zur Verbesserung und Ergänzung
anführen. S. 108 wird eine Erwähnung Consalvis vermisst. S. 207
heisst es unbegreiflicherweise von Garibaldi: „He passed (1849 nach
der Kapitulation Roms) through the ranks of Austrians, Neapolitans
and French and finally reached Venice in the middle of
August“ Was S. 146 über die unerhört barbarischen Handlungen
östreichischer Soldaten aus der Zeit der Mailänder Märzkämpfe von 1848
berichtet wird, wäre trotz der Berufung auf „250 Zeugen“ noch anzu-
zweifeln (s. die skeptischen Bemerkungen Reuchlins II. 91) „Schwarzen-
burg“ und „Wessenburg“ (S. 267, 169) sind leidige Druckfehler.
Zürich. Alfred Stern.
287
Nachrichten und Notizen.
Dem Aufsatz v. Belows „Die neue historische Methode“ (s. Hist. Viert.
1, 559) tritt Lamprecht mit einer Broschüre entgegen: „Die historische
Methode des Herrn von Below“, Berlin, Gärtner, 50 H (auch als Beilage
der Histor. Zeitschrift Bd. 82 Heft ai Das Charakteristische der hier ge-
äusserten Ansichten liegt wohl in den Behauptungen: das wissenschaftliche
Denken, weil nur eine Abart des allgemeinen Urteilens, könne nur auf das
Vergleichbare, Typische gehen; die Kulturgeschichte, die Wissenschaft der
typischen geschichtlichen Erscheinungen, müsse daher als geschichtliche
Grundwissenschaft betrachtet werden; das Singuläre, Individuelle sei nur
der künstlerischen Erfassung zugänglich. — Die gleichen Gesichtspunkte
finden sich in einem Aufsatz, den derselbe Verfasser fast gleichzeitig in
der Zeitschrift für Sozialwissenschaft II. S. 11—18 veröffentlicht hat.
Grundverschiedene Auffassungen vertritt Heinrich Rickert. Sein Vor-
trag „Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft‘‘ (Freiburg, Mohr, 71 S.
1 M. 40) fasst knapp zusammen, was in einem grösseren logischen Werk
desselben Verfassers (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffs-
bildung) teils schon auseinandergesetzt ist, teils demnächst begründet
werden soll. — Nur einige den Historikern besonders interessante Punkte
der lehrreichen Schrift seien hervorgehoben. R. geht aus von der auch
sonst neuerdings angenommenen Gegenüberstellung von Naturwissenschaft
und Kulturwissenschaft. Der Gegensatz bezieht sich in gleicher Weise
nach der materialen Seite auf die Objekte, nach der formalen auf die
Methode der wissenschaftlichen Thätigkeit. Die Natur ist „der Inbegriff
des von selbst Entstandenen, Geborenen und seinem eigenen Wachstum
Überlassenen“; die Kultur „das von einem nach Zwecken handelnden Men-
schen entweder direkt Hervorgebrachte oder, wenn es schon vorhanden ist,
so doch wenigstens absichtlich Gepflegte‘. Natur und Kultur stehen sich
nicht als Körperliches und Geistiges gegenüber; Naturwissenschaft ist da-
her nicht nur Körperwissenschaft, zu ihr gehört auch die Psychologie. Die
Wissenschaft von der Natur, „vom Dasein der Dinge, sofern es nach all-
gemeinen Gesetzen bestimmt ist", strebt die Bildung allgemeiner Begriffe
an und sucht Gesetze auf. Die Kulturwissenschaft dagegen wählt aus der
Masse der Objekte diejenigen aus, die Kulturwert haben. „Für die histo-
rische Begriffsbildung liefern die Kulturwerte das Prinzip der Auswahl des
Wesentlichen“. Dem nomothetischen Verfahren der Naturwissenschaft steht
das idiographische der Geschichte gegenüber. Die Naturwissenschaft als
Wissenschaft vom Allgemeinen ist auf den gesetzmälsigen Zusammenhang
288 Nachrichten und Notizen.
gerichtet; die historische Wissenschaft dagegen hat das Einmalige, Be-
sondere und Individuelle darzustellen, und da „das methodische Prinzip
der Auswahl in der Geschichte von einer Wert- oder Zwecksetzung abhängig
ist“, so ist das historische Verfahren als ein teleologisches in diesem Sinne
zu bezeichnen. — Nicht in allem hat mich R. überzeugt. Zwei Punkte,
die Widerspruch fordern, möchte ich kurz hervorheben, ohne meine Be-
denken näher zu begründen. Einmal scheint mir R.s Theorie der Kultur-
werte nicht geeignet zu sein, einer Methodenlehre der historischen Wissen-
schaft als Grundlage zu dienen. Dann finde ich das Individuelle als Objekt
der historischen Wissenschaft allzu scharf und einseitig hervorgehoben.
Das Allgemeine und Gemeinsame in der Kulturentwickelung einzelner Völker,
ja ganzer Völkerfamilien aufzusuchen, ist gewils Aufgabe der Geschichts-
wissenschaft. Und das kann sehr wohl geschehen, ohne dass dabei natur-
wissenschaftlichen Gesetzen oder naturwissenschaftlichen Kausalzusammen-
hängen nachgegangen, ja ohne dass dabei das Auffinden von Typen im
historischen Leben als eigentliches Ziel der geschichtlichen Forschung auf-
gestellt werden müsste. — Mag man indessen auch Bedenken gegen Rickerts
systematische Gruppierung der Wissenschaften oder gegen die Charakte-
risierung der methodischen Unterschiede haben, — das Schriftchen bietet
so mannigfache Aufklärung und Anregung, dass ein sorgfältiges Studium
den Historikern nachdrücklich zu empfehlen ist. Aufmerksam machen
möchte ich schliesslich noch auf Rickerts Bemerkungen über das Verhältnis
der Psychologie zur Geschichtswissenschaft (S. 41f). Denn hier scheint mir
eine der Aufklärung bedürftige Sache trefflich behandelt zu sein. Oft genug
wurde und wird behauptet, dass die Psychologie die allgemeine Grundlage
der historischen Wissenschaften zu bilden habe, ähnlich wie die Mechanik
als allgemeine Grundlage der Naturwissenschaften diene. Klar, bestimmt
und überzeugend widerlegt Rickert diese Annahme. Die moderne Psycho-
logie, die begriffliche Wissenschaft vom Seelenleben, ist als Vorbereitung
und Grundlage geschichtlichen Forschens nicht zu brauchen. Die trefl-
lichsten „Psychologen“ unter den Historikern alter und neuer Zeit haben
die Lehren der modernen Psychologie nicht gekannt. Und so darf es auch
in Zukunft bleiben.
In der Gegnerschaft gegen die sociologisch-naturwissenschaftliche Rich-
tung, überhaupt gegen Richtungen, „die das Interesse am Individuellen
eliminieren und in der Geschichte nur die Erkenntnis des naturgesetzlichen
Allgemeinen finden wollen“ stimmt mit Rickert E. Bernheim überein.
Seines schon vor einigen Monaten erschienenen Aufsatzes „Geschichts-
wissenschaft und Erkenntnistheorie‘‘ (Zeitschrift für immanente Philosophie
III, 256—286) sei hier nachträglich gedacht. Bernheim will, vornehmlich
im Anschluss an die Ausführungen seines Lehrbuchs der historischen Methode,
zeigen, wie die geschichtsphilosophischen und methodologischen Ansichten
des Historikers mit den erkenntnistheoretischen Meinungen des historisch
interessierten Philosophen Schuppe durchaus harmonieren. Bernheims Stand-
punkt dürfte wohl von der überwiegenden Mehrheit der Historiker ge:
billigt werden. G. S.
Nachrichten und Notizen. 289
Die „Société des Bollandistes“ hat soeben die erste Lieferung einer
„Bibliotheca hagiographica latina antiquae et mediae aetatis“
veröffentlicht, die berufen sein wird, ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle
einschlägigen Arbeiten zu werden. Mit grösster Gewissenhaftigkeit und
Vollständigkeit werden alle auf das Leben der Heiligen bezüglichen Nach-
richten (Urkundliches und Biographisches), die dem Altertum und Mittel-
alter angehören, verzeichnet. Dabei sind nicht allein die bekannten Quellen-
sammlungen berücksichtigt, sondern auch manche bisher unedierte Stücke
vermerkt. Das erste Heft reicht von A—Caecilia. Mindestens vier werden
nachfolgen. Der Subskriptionspreis für das ganze Werk beträgt 40 Franken.
E. Dümmler, der schon 1854 die Entstehung der bekannten Passauer
Urkundenfälschungen behandelt hatte, kommt jetzt nochmals (Berliner
Sitzungsberichte 47, 758—775) auf diese Frage zu sprechen. Schlagend
werden die Einwände zurückgewiesen, die Blumberger, Mittermüller und
besonders Ratzinger gegen Dümmlers Annahme erhoben haben; in klarer
und überzeugender Beweisführung wird wahrscheinlich gemacht, dass die
Lorcher Fälschungen wirklich im 10. Jahrh. unter Bischof Piligrim von
Passau entstanden seien. G. 8.
Zeitschriften. Unter dem Titel „Archives belges‘ erscheint von
Januar 1899 an eine neue Zeitschrift für belgische Geschichte, die sich die
Aufgabe stellt, alle im In- und Ausland erscheinenden Arbeiten über bel-
gische Geschichte einer kritischen Besprechung zu unterziehen. Die Mit-
arbeit einer grösseren Anzahl belgischer Historiker ist gesichert. Die
Herausgabe hat Professor G. Kurth in Lüttich übernommen. In allen redaktio-
nellen Angelegenheiten wende man sich an Herrn Dr. A. Delescluse, Lüttich,
Rue Hemricourt 14.
A. Hettler beabsichtigt im Selbstverlag eine „Zeitschrift für alte
Geschichte‘ herauszugeben. Die Zeitschrift soll in Bänden (Jahrgängen)
von etwa 30 Bogen in 6—8 Heften erscheinen. Preis 20 Mark. Das erste
Heft im Umfang von 50 Seiten ward am 5. Januar ausgegeben. Es enthält
ausser dem Vorwort des Herausgebers, den Bemerkungen „Zur Einführung“
von Prof. R. von Scala in Innsbruck drei Aufsätze: Julius Jung, Ueber Um-
fang und Abgrenzung der alten Geschichte; A. Wiedemann, Die neuesten
Forschungen zur altägyptischen Geschichte; W.Soltau, Quellenuntersuchungen
über antike Historiker. Der Anfang des Wiedemannschen Artikels war
schon in dem ebenfalls von Hettler begründeten Historischen Litteraturblatt
(s. Hist. Vierteljahrschr. I, 567) zum Abdruck gelangt. Es scheint, dass
Hettler auf Fortführung dieses Unternehmens verzichtet hat.
Die Schriftleitung des Centralblattes der Bauverwaltung (Schriftleiter:
Otto Sarrazin und Oskar Hossfeld) giebt seit Anfang dieses Jahres eine
Zeitschrift heraus: „Die Denkmalpflege“, die eine Sammelstelle sein soll
für Abhandlungen und Mitteilungen verschiedenster Art, die sich auf die
Pflege der Kunstdenkmäler beziehen. Sie sucht der verständnislosen Ver-
nichtung wertvoller Denkmäler der Vergangenheit entgegenzuwirken und
dient damit auch der Geschichtsforschung. Den Verlag hat Wilhelm Ernst
und Sohn, Berlin, übernommen; drei- bis vierwöchentlich soll ein Heft er-
scheinen; der Preis des Jahrgangs (16 Bogen) beträgt 8 Mark.
290 Nachrichten und Notizen.
Dem Berichte über die wissenschaftlichen Unternehmungen der Kgl.
Preussischen Akademie der Wissenschaften ist zu entnehmen, dass der
25. Bd. der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Grossen fast ab-
geschlossen ist und mit Ablauf dieses Jahres noch ein zweiter Band vor-
liegen wird. Was die Acta Borussica betrifft, so ist die Drucklegung de
Briefwechsels zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Fürsten Leopold von
Dessau durch Prof. Krauske ihrem Abschluss nahe. Band I der Behörden-
organisation unter Friedrich dem Grossen nebst Einleitung über deren Stand
im Jahre 1740 ist unter der Presse. Der Druck der von W. Naudé bis 1740
fertiggestellten Akten und Darstellung der preussischen Getreidehandels-
politik wird demnächst beginnen. Freiherr von Schrötter hat die Bearbei-
tung der preussischen Münzsammlungen des 18. Jahrhunderts und die Münz-
beschreibung vollendet und die Darstellung der brandenburgisch-preussischen
Münzpolitik von 1701—1740 ausgearbeitet; doch soll mit dem Druck ge-
wartet werden, bis auch die Zeit Friedrichs des Gr. im ganzen zu über-
blicken ist. Dr. Bracht arbeitet jetzt über das brandenburgische Woll-
gewerbe von 1713—1740; Dr. Victor Löwe vervollständigt das Material über
die Behördenorganisation unter Friedrich Wilhelm I. für die Zeit von
1718—1723; Dr. Lohmann hat als erste Frucht seiner archivalischen Studien
in Paris und London über die Handelsstatistik und die Reglements der
Hausindustrie im 17. und 18. Jahrhundert eine Denkschrift über die eng-
lische und französische Handelsstatistik des 18. Jahrhunderts veröffentlicht.
(Sitzungsbericht der Akademie vom 22. Dezember 1898.)
Nach dem Berichte der Historischen Kommission für Westfalen über
das Jahr 1898 fand ihre Tagung am 26. Mai statt. Vorgelegt wurden: der
II. Band der Korssenbroich-Ausgabe, besorgt von Bibliothekar Dr. Detmer;
Westfälisches Urkundenbuch Bd.VI, herausgegeben von Hoogeweg; Quellen
und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, herausg. von Stadt-
archivar Dr. Hellinghaus. Nahezu druckreif sind: Münstersche Landtags-
akten Bd. I (bis 1532), bearbeitet von Dr. Schmitz; Bd. VII des Urkunden-
buches (Kölnisches Westfalen von 1200—1300), bearbeitet von Archivar
Dr. Ilgen. Die Ausgabe des Gobelinus Persona hat Dr. Jansen übernommen.
Als neue Arbeiten werden beschlossen: 1) Herausgabe der westfälischen
Rechtsdenkmüler; Archivrat Dr. Philippi unter Beihilfe von Professor Jostes
wird damit betraut; 2) Herausgabe eines Urkundenbuches zur Geschichte
der westfälischen Klosterreformation vom 14. bis 17. Jahrhundert; Bearbeiter
wird Dr. Linneborn sein; 3) Edition des Visitationsprotokolls von 1571; die
Arbeit übernimmt Bibliothekar Dr. Detmer. Eine besondere Kommission
unter dem Vorsitze des Archivrats Philippi soll die Inventarisation der
geistlichen, adligen und sonstigen Privatarchive Westfalens vorbereiten.
Zu neuen Mitgliedern der Kommission werden gewählt: Professor Dr. Jostes
(Münster), Graf Landsberg-Velen (Gemen), Prinz Alfred zu Salm-Salm
(Rhede), Professor Dr. Spannagel (Münster). Den Ausschuss bilden jetzt die
Herren: Professor Finke, Pfarrer Mertens in Kirchborchen, Professor Pieper,
Archivrat Philippi, Professor Spannagel, Rentner Helmus.
Von dem Annuaire-Bulletin der Société de l’histoire de France
ist Heft 3 vom Jahrgang 1898 erschienen. Wir entnehmen daraus, dass
Nachrichten und Notizen. 291
die Gesellschaft beschlossen hat, die Chronique de Jean le Bel, welche 1863
von Polain für die Académie royale de Belgique herausgegeben wurde,
von neuem herauszugeben, und diese Arbeit dem Archivar J. Viard und
einem jüngeren Gelehrten Deprez übertragen hat. Diese Ausgabe soll ein
Gegenstück zu der Chronik des Froissart werden, welche von der Ge-
sellschaft bereits in Angriff genommen und bisher in 12 Bänden, von 1307
bis 1382 reichend, zur Ausgabe gelangt ist.
Dem Jahresberichte der Fürstlich Jablonowskischen Gesellschaft zu
Leipzig ist das folgende zu entnehmen. Auf die von der historisch-national-
ökonomischen Sektion für das Jahr 1898 gestellte Preisaufgabe (eine ein-
gehende Untersuchung und vergleichende Darstellung des nationalen Ge-
werbes bei den eingeborenen Völkern eines oder mehrerer aussereuropäischer
Erdteile unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsformen der Stoff-
umwandlung und der Absatzweisen der Fabrikate) ist eine Bewerbungs-
schrift eingegangen, der der Preis zuerkannt worden ist. Als Verfasser
ergab sich Dr. Heinrich Schurtz in Bremen. Für die Jahre 1898—1902 sind
folgende Preisaufgaben gestellt worden:
1) Für 1899 eine Darstellung der wirtschaftlichen und socialen Ent-
stehungsursachen, der Lebensbethätigung und der Einflüsse der Genossen-
schaften in der späteren griechischen Geschichte.
2) Für 1900 eine Darstellung der socialen und rechtlichen Stellung der
Handwerker und der wirtschaftlichen Organisation des Gewerbebetriebs im
griechischen Altertum.
3) Für 1901 ein westnordisches Namenbuch, welches in knappster Form
das in der Litteratur wie in den Urkunden bis zum Jahre 1300 vorkommende
Material von norwegischen und isländischen Personennamen verzeichnet und
kritisch sichtet.
4) Für 1902 eine Darstellung der Entwicklung der deutschen Kultur-
geschichtschreibung von Herder bis auf Freytag, Riehl und Burckhardt
einschliesslich. Es soll dabei vor allem der innere Gang der Entwicklung
dargestellt werden; die jeweils in den Vordergrund tretenden Ziele sollen
klar beleuchtet und besondere Sorgfalt soll auf die Darlegung der Me-
thoden verwendet werden; auch soll der Zusammenhang der Ziele und
Metboden mit der allgemeinen geistigen Entwicklung, insbesondere der
Entwicklung der Psychologie, der Ethik und der Sociologie nachgewiesen
werden.
Der Preis für jede Aufgabe beträgt 1000 Mark. Die anonym einzu-
reichenden Bewerbungsschriften sind bis zum 30. November des angegebenen
Jahres an den derzeitigen Sekretär der Gesellschaft (für 1899 Professor
Sievers, Leipzig-Gohlis, Turnerstr. 26) zu senden.
Die Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften hat den aller
fünf Jahre zu verleihenden, von Friedrich Wilhelm IV. für das beste in-
zwischen veröffentlichte Geschichtswerk gestifteten Verdunpreis dem an
der Universität Leipzig wirkenden Professor der Kirchengeschichte Albert
Hauck für seine Kirchengeschichte Deutschlands (erschienen Bd. LI
zuerkannt.
292 Nachrichten und Notizen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien. Die
Akademie der Wissenschaften ernannte den Direktor des Deutschen Archäo-
logischen Instituts in Athen Professor Dr. Dörpfeld zum korrespondierenden
Mitgliede.
Universitäten und technische Hochschulen. Der o Professor der klas-
sischen Philologie an der Universität Greifswald Eduard Norden ist
an die Universität Breslau berufen worden. Der Universitätsbibliothekar
Dr. Jakob Wille in Heidelberg wurde zum o. Honorarprofessor an der
dortigen Universität mit einem besonderen Lehrauftrag für pfälzische Ge
schichte ernannt.
Der ao. Professor der Kirchengeschichte Friedrich Bosse an der
Universität Kiel ist in gleicher Stellung nach Greifswald berufen worden;
der Privatdozent für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule zu
Darmstadt Dr. F. Noack als ao. Professor an die Universität Jena; der
Privatdozent für deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Halle
Dr. Siegfried Rietschel als ao. Professor für Rechtsgeschichte und
bürgerliches Recht an die Universität Tübingen. Der Privatdocent für
deutsche Litteraturgeschichte an der technischen Hochschule in Prag Alfred
Klaar hat den Titel und Charakter eines ao. Professors erhalten.
Habilitiert haben sich: Dr. Alexander Cartellieri für mittelalter-
liche Geschichte und historische Hilfswissenschaften an der Universität
Heidelberg, Dr. Rudolf Kautzsch, bisher in Halle, für Kunstgeschichte
an der Universität Leipzig, Dr. Ludwig Schmitz für Geschichte an der
Akademie zu Münster, Dr. Theodor Ritter von Grienberger für ger-
manische Sprachgeschichte und Altertumskunde an der Universität Wien,
Dr. Gustav Friedrich für historische Hilfswissenschaften an der böhmischen
Universität in Prag, Dr. Viktor Ernst für mittlere und neuere Geschichte
an der Universität Tübingen, Dr. Polaczek für Kunstgeschichte an der
Universität Strassburg; Dr. Hans Trog hat an der Universität Basel die
venia legendi für moderne Litteratur erhalten. Dr. Ernst Robert Daenell,
bisher Privatdozent für Geschichte an der Universität Leipzig, siedelt nach
Kiel über.
Archive. Der Archivrat am Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu
Dresden Dr. Hubert Ermisch ist zum Regierungsrat ermannt worden
Bei dem Grossherzogl. Badischen Generallandesarchiv ist Dr. Karl Brunner
mit Versehung der etatmässigen Hilfsarbeiterstelle betraut worden; als
Volontär trat Dr. Karl Hölscher, Hilfsarbeiter der Badischen Historischen
Kommission, ein.
Dr. Armin Tille, der bisher im Auftrage der Gesellschaft für Rhe-
nische Geschichtskunde die Inventare der kleineren Archive der Rhein-
provinz aufgenommen hat, scheidet mit dem 1. April aus seiner bisherigen
Stellung aus.
Todesfälle. Deutschland. Am 13. Dezember 1898 + in Berlin der
o. Professor des Kirchenrechts an der dortigen Universität Paul Hin-
»chius im Alter von 63 Jahren. Geboren am 25. Dezember 1835 zu Berlin.
Nachrichten und Notizen. 293
vorgebildet an der Universität seiner Vaterstadt sowie in Heidelberg, trat
er zunächst in den preussischen Justizdienst, habilitierte sich aber 1859 an
der Berliner Universität und wirkte dort nach einer kurzen Lehrthätigkeit
in Halle und später in Kiel seit 1872 ununterbrochen bis zu seinem Tode.
In seiner Erstlingsschrift (1866) hatte er „das landesherrliche Patronat-
recht gegenüber der katholischen Kirche‘‘ behandelt; 1863 folgte ihr die
erste kritische Ausgabe der pseudoisidorischen Decretalien. Nach einer
Schrift, in der er das Verhältnis der evangelischen Landeskirche in Preussen
zu den inzwischen neuerworbenen Provinzen besprach, liess er seit 1869
sein monumentales Werk „Das Kirchenrecht der Katholiken und Prote-
stanten in Deutschland“ erscheinen, das jetzt beim Tode des Verfassers
unvollendet in 6 Bänden vorliegt, eine wissenschaftliche Leistung allererster
Art durch gediegene Gründlichkeit und unbedingt zuverlässige Forschung,
auch dem Historiker eine Fundgrube erwünschter Belehrung. Die folgen-
den Arbeiten über die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber
den Beschlüssen des vatikanischen Konzils (1871) und über die Orden und
Kongregationen der katholischen Kirche in Preussen (1874) erinnern uns
daran, dass er 1872—76 im Kultusministerium unter Falk thätig war; auch
war er mehrere Jahre Mitglied des Reichstags und vertrat seit 1889 die
Universität Berlin im Herrenhause.
Am 14. Dezember + in Bamberg der Vorsteher der kel Bibliothek
Dr. Friedrich Leitschuh im Alter von 61 Jahren, bekannt durch eine
Reihe von Arbeiten zur Kunst- und Litteraturgeschichte, sowie zur Ge-
schichte Bayerns.
Am 17. Dezember + in Frauenburg der Domkapitular Franz Hipler,
der eine Reihe von Schriften namentlich zur ermländischen Geschichte ver-
fasst hat.
Am 22. Januar 1899 + in Aachen der Stadtbibliothekar und Geschichts-
‚ forscher Dr. Emil Fromm.
Am 14. Februar + in Wiesbaden der Archivar am kgl. Staatsarchiv zu
Koblenz Dr. Konrad Panzer.
Oesterreich. Am 8. März + in Graz der Universitätsprofessor Dr. O. B.
von Weiss. Zu Ettenheim in Baden geboren (1820), einer bäuerlichen Familie
entstammend, studierte er in Freiburg i. Br., Tübingen, Heidelberg und
München Philosophie, Theologie und allgemeine Geschichte, trat dann auf
Veranlassung der badischen Regierung in die akademische Laufbahn ein und
wurde nach Veröffentlichung eines Werkes über Alfred den Grossen 1853
an die Universität Graz berufen, wo er bis zu seinem Tode blieb. Am be-
kanntesten ist seine in 22 Bänden vollendete Weltgeschichte; doch hat er
auch im besonderen über Maria Theresia geschrieben und zwei Bände
Deutsche Volksrechte im Mittelalter veröffentlicht.
Russland. Im Alter von 85 Jahren + das Mitglied der Kaiserlich
Russischen Akademie der Wissenschaften der Historiker Eduard Kunik.
In Odessa + der Archäologe, Statistiker und Historiker Apollon Alexan-
drowitsch Skalkowsky im 91. Lebensjahre.
294 Nachrichten und Notizen
Alfons Huber.
Ein jäher Tod hat am 23. November 1898 Alfons Huber dahingerafft.
An der Schwelle des Greisenalters (geb. 1834) ist er in voller Rüstigkeit
plötzlich verschieden. Wir haben mit ihm den bedeutendsten Vertreter der
Geschichte Oesterreichs, einen hervorragenden deutschen Historiker begraben.
In Tirol (Zillerthal) geboren, kam er aus kleinen Verhältnissen 1854
an die Universität in Innsbruck. Zu einer günstigen Zeit: kurz zuvor hatte
Julius Ficker, der Begründer der modernen Diplomatik und geniale Quellen-
kritiker, dort seine Lehrthätigkeit begonnen. Huber ist einer seiner ältesten
Schüler gewesen. So ward er von allem Anfang an mit der exakten histo-
rischen Methode vertraut, aber zugleich auch mit der kritischen Verwer-
tung der urkundlichen Geschichtsquellen. Sie stand damals — das muss
man sich gegenwärtig halten — noch in ihren Anfängen. Er hat sie zuerst
in grösserem Massstabe auf dem Gebiete der Geschichte Oesterreichs durch-
geführt. Gleich seine erste Arbeit über die österreichischen Freiheitsbriefe
(1860), in der er die Entstehung dieser berühmten Urkundenfälschungen
Herzogs Rudolf IV. endgültig klarlegte, bezeugte die tüchtige Schule. Doch
auch die besonnene Kritik und die Klarheit der Darstellung traten hier
bereits hervor.
Wie sehr seine Heimat und nächste Umgebung Hubers Arbeiten be-
stimmten, zeigen die Titel seiner folgenden Publikationen: die Waldstätte
Uri, Schwyz und Unterwalden bis zur festen Begründung der Eidgenossen-
schaft (1861) und „Geschichte der Vereinigung Tirols mit Oesterreich“
(1864).
Unterdessen hatte der Uebertritt Fickers an die Juristen-Fakultät es
ermöglicht, dass Huber, der bereits für eine Professur in Lemberg in Aus-
sicht genommen war, in Innsbruck selbst eine Lehrkanzel bekam (1863).
Als Nachfolger seines Lehrers hat er dort bis zu seiner Berufung nach
Wien (1887) ununterbrochen gewirkt.
In seiner litterarischen Thätigkeit griff er mit der 1865 erschienenen
Geschichte Herzog Rudolfs IV. von Oesterreich zunächst auf ein ihm bereits
vertrautes Gebiet zurück. Er hat sich damit auch der Geschichte Oester-
reichs wieder zugewendet, der er nun dauernd seine grosse Arbeitskraft
widmete. Eine Fülle von einzelnen Abhandlungen und grösseren Aufsätzen
hat er über die verschiedenen Probleme derselben veröffentlicht. Sie be-
schränken sich keineswegs auf den engen Rahmen einer bestimmten
Periode, sie breiten sich auch über die verschiedenen Zweige der Historie
weithin aus. Was er über die Frühzeit der Entwickelung Oesterreichs ge-
schrieben, ist ebenso wertvoll als seine Arbeiten über das spätere Mittel-
alter und die neueren Zeiten. Nicht nur die politische, auch die Ver-
fassungs- und Verwaltungsgeschichte Oesterreichs hat er darin behandelt.
So war er zu der grossen Lebensaufgabe, die er sich dann stellte, aufs
beste vorbereitet. So hat er seine Geschichte Oesterreichs geschrieben.
Fünf Bände, bis zum Jahre 1648 reichend, sind davon erschienen.
Die Bedeutung dieses umfassenden Werkes ist in ihrer vollen Tragweite
kaum in Oesterreich selbst noch recht gewürdigt worden. Ein ernstes,
hochzuschätzendes Werk. Es ist wahrhaft bewunderungswürdig, wie er
Nachrichten und Notizen. 295
seine Aufgabe planmässig und zielsicher durchführte. Unverdrossen hat
er in einer Reihe von Sonderabhandlungen vorab jemals die Fragen zu er-
gründen gesucht, die ihm nicht genügend klargestellt erschienen. Damit
gewann er zugleich eine wohlthuende Entlastung des eigentlichen Werkes
selbst. Und eben darin ruht ein Hauptvorzug desselben, dass er mit
feinem und sicherem Unterscheidungsvermögen für das Wesentliche und
Wichtige in knapper Präcision die gesicherten Ergebnisse der gesamten
Forschung klar darstellte. Man versteht das Werk so recht aus der Persön-
lichkeit seines Autors. In schlichter Bescheidenheit tritt er hinter der
Sache zurück. Ein Feind jener oft bestechenden Geschichts-Constructionen,
deren kühne Spannweite häufig ebenso gross ist als ihre wissenschaftliche An-
fechtbarkeit, scheint sein Ziel weniger darauf gerichtet, den Stoff von neuen
grossen Gesichtspunkten aus zu behandeln, als vielmehr das zuverlässig
Erkennbare dauernd zu sichern. Mit ruhigem, objektivem Urteil hat er in
nüchterner Darstellung Licht und Schatten gleichmässig verteilt, einem
stets nachstrebend: unerschrocken die Wahrheit zu bekennen.
So ist damit eine feste Grundlage für alle zukünftige Forschung auf
diesem Gebiete geschaffen. Wer immer sich über ein Kapitel der Geschichte
Oesterreichs zuverlässig unterrichten will, der schlägt heute einfach den
betreffenden Band Huber: auf und kann sicher sein, hier den reellen Er-
trag der bisherigen Forschung sorgfältig gebucht zu finden und selbständig
kontrolliert zugleich.
Noch ein Vorzug dieses Werkes muss besonders hervorgehoben werden.
Huber, der sich, schon in reiferen Jahren, die Mühe nicht verdriessen liess,
ungarisch zu lernen, hat darin auch die ungarische Litteratur mit verwertet
und so deren Ergebnisse der deutschen Forschung zugänglich gemacht.
Mehrere seiner Spezialarbeiten beziehen sich übrigens gleichfalls auf die
Geschichte Ungarns.
Während der langen Zeit von Hubers akademischer Thätigkeit hat die
deutsche Historie einen mächtigen Aufschwung genommen. Er hat sich
dem keineswegs verschlossen; auch in vorgerückteren Jahren hielt er damit
kräftig Schritt. Wohl hat er in der Vorrede zum 1. Bande seiner Ge-
schichte Oesterreichs im Anschluss an Lorenz-Treitschke der „Einschränkung
auf das staatliche Moment“ das Wort geredet und erklärt, er habe sich ‚nie
der Ansicht hingeben können, dass die Staatsgeschichte in erster Linie
Kulturgeschichte sei“. Allein gleichzeitig machte er ebenda doch energisch
gegen jene Geschichtsschreibung Front, die sich begnüge, „von Krieg und
Friedensschlüssen zu berichten, und verlangte, dass der Historiker auch
darzulegen suche, „wie sich die staatsrechtlichen und ethnographischen
Verhältnisse von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart entwickelt
haben.“
An der Neubelebung des Studiums der Verfassungs- und Verwaltungs-
geschichte in Oesterreich hatte er den regsten Anteil. Nachdem er früher
schon über die ältere Münzgeschichte Oesterreichs geschrieben (1871) und
wertvolle Beiträge zur Finanzgeschichte des 16. Jahrhunderts geliefert hatte,
trat er bei der Reform der juridischen Studien als erster mit einem Lehr-
buch für die neu eingeführte Disziplin der österreichischen Reichsgeschichte
296 Nachrichten und Notizen.
hervor (1895) Es hat nicht nur der nachfolgenden Litteratur auf diesem
Gebiete als wertvolles Substrat gedient, es ist auch heute noch ob der Fülle
des in klarer Darstellung darin Gebotenen ein vielfach unentbehrliches
Hilfsmittel. Uebrigens gehört die Darstellung der Verwaltungsreformen
Maximilians I., welche er in seiner österr. Geschichte gegeben hat, zu dem
Besten, was in dieser Kürze darüber geschrieben worden ist. Und auch
seine Innsbrucker Rektoratsrede über die Verwaltungsorganisation Oester-
reichs in der neueren Zeit verdient immer noch Beachtung.
Ausserdem hat Huber noch in den letzten Jahren aus dem Nachlasse
des k. k. Appellationsgerichtsrates Dr. Ign. Beidtel eine Geschichte der
österreichischen Staatsverwaltung 1740—1848 in zwei Bänden (1896—1898)
veröffentlicht.
So hat er mit erstaunlicher Schaffenskraft die Geschichte Oesterreichs
weitab und umfassend gefördert. Mit ihr ist zugleich ein gutes Stück
deutscher Entwickelung klar gelegt worden. Aber nicht nur indirekt, nicht
nur dort etwa, wo — wie in den letzten Bänden seines grossen Werkes —
beide Hand in Hand gehen, hat er sich auch um die deutsche Geschichte
Verdienste erworben. Nach dem Tode J. F. Böhmers gab er aus dessen
Nachlass den 4. Band der Fontes rerum Germanicarum, deutsche Ge-
schichtsquellen des späteren Mittelalters, heraus (1868). An der kritischen
Neubearbeitung der Regesta Imperii war er gleichfalls hervorragend be-
teiligt, indem er die Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV. (1346
bis 1378) veröffentlichte (1877). Durch mehrere Jahre hat er als Vertreter
der Wiener Akademie, die ihn längst zu ihrem wirklichen Mitglied gewählt
hatte, auch der Centraldirektion der Monumenta Germaniae angehört; in
die historische Kommission der königl. bayrischen Akademie der Wissen-
schaften ist er gleichfalls aufgenommen worden.
Einer reichen, vielseitigen Thätigkeit ist er so unerwartet entrissen
worden. Die Vorbereitungen zum 6. Band seiner Geschichte Oesterreichs,
die Umarbeitung seiner „Reichsgeschichte“, von der eine 2. Auflage bereits
nötig wurde, haben ihn bis zum letzten Atemzuge noch beschäftigt. Möge
als schönster Lohn in seinem selbstlosen Geiste seine Wirksamkeit in der
Folge triebkräftig fruchtbar werden.
Wien im Dezember 1898. A. Dopsch.
Archivrat Ludwig Keller beantwortet in den Monatsheften der
Comeniusgesellschaft XVII (1898) S. 324—326 die Ausführungen, mit denen
K. Müller in dieser Zeitschrift I (1898) S. 570—578 den Kellerschen Vor-
wurf des Plagiates widerlegt hat. Für uns liegt kein Anlass vor, auf den
rein persönlichen Streit näher einzugehen. Nur das sei bemerkt: wir haben
unserm Mitarbeiter, Prof. K. Müller in Breslau, verhältnismässig breiten
Raum zur Verfügung gestellt, weil wir dem Beleidigten Gelegenheit zur
Verteidigung bieten wollten. Die Redaktion.
297
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbesondere
das von Pergamon.'
Von
Curt Wachsmuth.
Den grössten Reichtum mannigfaltiger und unter sich sehr
verschiedenartiger monarchischer Staatsformen bietet im
Altertume unzweifelhaft die Zeit der Nachfolger Alexanders, die
wir neuerdings als die hellenistische zu bezeichnen pflegen:
zugleich nahmen damals in der hellenischen und der hellenisierten
Welt diese Monarchien den breiten Vordergrund des politischen
Schauplatzes ein. Treten wir ihnen näher, so sehen wir, wie sie
sich in mehrere Gruppen gliedern, von denen der ersten, zwar
zahlreichsten aber nicht bedeutsamsten, die Staaten mit natio-
nalem Königtume angehören.
Stammkönigtum, die älteste und natürlichste Form staatlicher
Machtzusammenfassung, begegnet uns ursprünglich in den weitesten
Kreisen der antiken Welt. Wo die Stammverfassung durch die
Stadtverfassung abgelöst wurde, ist das Königtum, wenn auch
anfangs noch beibehalten, mit fortschreitender politischer Ent-
wickelung gewöhnlich überwunden, völlig verschwunden (mit der
mehr scheinbaren Ausnahme Spartas) in den rein griechischen
Staaten. Dagegen blieb es bei den Molosser-Epiroten und Make-
doniern und vielen anderen Stämmen, wie Thrakern und lllyriern,
immer in Geltung.
Zu diesen alten Königtümern gesellten sich jetzt rm Laufe
der Diadochenkämpfe und zufolge der sich immer mehr heraus-
1 Diese Rede wurde an Königs Geburtstag, den 23. April :d..J., von
mir als zeitigem Prorektor der Universität gehalten. Bei dem von vielen
gewünschten Abdruck habe ich nur die einleitenden Betrachtungen weg-
gelassen, dagegen versucht, soweit es in kurzen Anmerkungen ‚ging, die
Begründung des Gesproobenen einigermassen anzulleuten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 20
298 Curt Wachsmuth.
stellenden Unmöglichkeit, das asiatische Weltreich auch nur ın
dem Umfange der Perserherrschaft aufrecht zu erhalten, mehrere
neue nationale Dynastien mit Königstitel, namentlich in Klein-
asien die der Bithynier, Kappadokier! und Armenier und im
Osten die parthische Dazu kam als eine interessante Spezialität
noch eine Reihe kleinasiatischer Priesterkönige, geistliche
Herren, die als Hochpriester dem Kulte einer Hauptgottheit vor-
standen und nicht bloss in den Tempeln beträchtliche Schätze
auch an barem Gelde angehäuft hatten, sondern auch über aus-
gedehnte Länderstrecken und ihre Bewohner gleich weltlichen
Herren geboten.?
Von der ganzen Gattung muss als der weitaus wichtigste
Repräsentant der makedonische Grossstaat gelten. Bei ihm
wurde zum ersten Male in der Weltgeschichte die Festigkeit eines
Thrones offenbar, der auf gewachsenem Felsboden steht: dem
angestammten Herrscherhause haben auch in schwerster Lage und
unter härtesten Opfern Adel und Volk der Makedonier die Treue
gewahrt.
Die zweite Gruppe umschliesst die rein dynastischen
Schöpfungen, die der nationalen Basıs ermangeln und für diesen
Mangel eines natürlichen Haltes in den Gemütern der Unter-
thanen einen Ersatz zu gewinnen suchen in dem offiziellen
Königskulte, d. h. der göttlichen Verehrung des Herrschers, seiner
Gemahlin und seiner Ahnen und der dadurch geschaffenen reli-
giösen Weihe.’
In vorderster Reihe stehen hier die grossen Diadochen-
reiche; ihnen schliessen sich im Laufe der Zeit mehrere nach
ihrem Muster gebildete Königreiche an, wie z. B. das von
Kommagene, das baktrische, vor allem das pontische.*
1 Vgl. Th. Reinach, trois royaumes de l'Asie mineure 1888 und dens.,
Anhang zu “Mithridates Eupator’ S. 476ff. d. Uebers. v. Götz 1895.
3 Vgl. über diese Priesterkönige Hennig, symbolae ad Asiae minoris
reges sacerdotes (Lips. 1893); über die von Olbia in Cilicien Wilhelm,
Denkschr. d Wien. Akad. XLIV S. 86 ff.
3 Vgl. Beurlier, de divin. honor. qu. accep. Alexander et successores
(1891); Kaerst im Rhein. Mus. LII S. 42ff.; dens., ‘Stud. z. Entw. d Monarchie
im Altert.” (1898) S. 54 ff.
* Für das Königtum von Kommagene hat eine wesentliche Be-
reicherung unserer Kunde die Expedition von Humann und Puchstein er-
geben: vgl. "Reisen in Kleinasien u. Nordsyrien’ 1890. — Die Einrichtungen
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 299
So verschiedenartig diese Staaten im einzelnen nach der Lage
der Verhältnisse ausgestaltet sind, so haben sie doch alle gewisse
Grundzüge gemein. Sämtlich sind sie absolute Militärmonarchien:
das Recht der Dynastie ist geschaffen und wird gehalten zunächst
durch die überlegene Heeresmacht. Die Regierung aber ist durch-
aus auf die Person des Herrschers gestellt. Der König ernennt
zu seiner Instruktion einen ständigen Staatsrat und stützt sich
für die Verwaltung auf seine bureaukratisch organisierte Beamten-
schaft. Heerwesen und Gerichtswesen sind vollständig von der
Civiladministration gesondert; aber auch das Finanzwesen ist ab-
getrennt, wie das der geniale Alexander, der zuerst den Wert
blühender Finanzen voll zu würdigen gewusst, eingeführt hatte.
Am konsequentesten sind diese Grundzüge autokratischen
Regiments durchgebildet in Aegypten, richtiger im Lagiden-
staate. Die Klugheit seiner Herrscher hielt das eigentliche
Reich immer innerhalb der natürlichen Grenzen des Nillandes
und in diesem fand sich durch die Pharaonenherrschaft der Boden
für absolutistische Anschauungen bereits wohl vorbereitet. Zu-
gleich sind wir für dieses Reich jetzt in der glücklichen Lage
uns vielfach bereits im Detail scharfe Vorstellungen bilden zu
können. Das verdanken wir den Funden von Papyrusurkunden!,
die zufolge der trockenen” Atmosphäre Aegyptens im Erdboden
die Zeit überdauert haben. Eine in den letzten Jahren lawinen-
artig anschwellende, die Zahl von 10000 bereits übersteigende
Fülle von amtlichen und privaten Aufzeichnungen gewähren uns
über alle Teile des Lebens von grossen politischen Aktionen und
staatlichen Ordnungen bis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
und den intimsten Beziehungen der Familie plötzlich reichste
Aufschlüsse.
Beachten wir nur, was auf Regierung und Verwaltung
der Regierung unter dem pontischen Könige Mithridates Eupator bespricht
Reinach a. a O. S. 249 ff., hinzufügen könnte man u. a. noch röv ovuyrpogor
x«l ml roð &yyeıgıdiov (aus der Inschr. im Bull. Corr. Hell. VII p. 355),
dessen Bedeutung ich bei Hennig a. a. O. S. 14 festgestellt habe.
1 Teber die ältere Papyruslitteratur vgl. den vortrefflichen Bericht von
- Viereck im Jahresb. üb. d. Fortschr: d. kl. Alt.-Wiss. XXVI (1898) S. 13öff.;
über die namentlich seit 1890 in zunehmender Schnelligkeit sich mehrenden
Jüngsten Funde orientiert gut Wilcken, die griechischen Papyrusurkunden
(1897); vgl. auch Häberlin, griechische Papyri (1897), Einl. S. 6ff. und in
Berl. philol. Wochenschr. 1899 Sp. 259 ff.
20°
300 Curt Wachsmuth.
des Reiches Licht wirft, so ist auch das unermesslich viel und
noch nicht entfernt ausgeschöpft. In der Diadochenzeit beginnt
ja das papierene Zeitalter mit seinen unendlichen Schreibereien,
wie sie ausgebildeter Bureaudienst mit sich führt. Alles muss
inventarisiert und einregistriert werden; Tag für Tag werden von
allen Beamten, gross und klein, in einem besonderen Dienst-
journal die einzelnen Amtshandlungen aufgezeichnet und die ge-
troffenen Entscheidungen vermerkt.! Alle Eingaben an Behörden,
Beschwerden, Supplikationen, Denunciationen u. s. f. haben schrift-
lich zu geschehen und ebenso erfolgt jeder Bescheid in schrift-
licher Ausfertigung. Und dabei der komplizierte Instanzenzug
und das mit der Zeit immer steigende Formelwesen! Den höchsten
_ Gipfel erreicht die Schreibleidenschaft bei der Kassenverwaltung.
An ihren tageweis geführten und täglich mit Kassenabschluss
eusgestatteten Einnahme- und Ausgabebüchern?, an der Fülle der
Zehlungsanweisungen, Legitimatiunen, Bescheinigungen, Quittungen,
Gegenzeichnungen und Revisionen würde jedes Mitglied einer
heutigen Oberrechnungsbehörde seine helle Freude haben. Nur
ein paar Proben von dem, was wir für das Ptolemäerregiment
bereits zugelernt haben, hebe ich hervor.
Eine unantastbare Sonderstellung hatte zur Zeit der Pharaonen
in der Grundeigentumsfrage die Schar von Priestertümern
und gottesdienstlichen Genossenschaften eingenommen. Ein guter
Teil des Landes war durch Geschenke von Königen wie Privaten
in ihren Besitz gelangt; namentlich hatten zahllose Wein- und
Nutzgärten an die Tempelkassen den sechsten Teil des Ertrags zu
entrichten. Daran hatte auch der Gründer der Lagidendynastie
nicht zu rühren gewagt. Aber der zweite Ptolemäos? bestimmte
im J. 262 v. Chr., dass in Zukunft diese Abgaben dem Kron-
säckel zufallen sollten. Zwar wahrte er dabei vorsichtig die
religiöse Form, indem er als vermittelnde Empfängerin die ver-
1 Auf die Existenz solcher örowsnurarıonol und ihren Charakter hat
zuerst Wilcken im Philol. IV J. VII S. 80ff. energisch hingewiesen; seitdem
ist das bestätigende Material bereits wesentlich vermehrt.
2? Vgl. das Einnahmebuch der königlichen Bank von Krokodilopolis bei
Mahaffy, the Flinders Petrie papyri N. XXVII, Wilcken in Gött. gel. Anz.
1896 S. 156f.
3 Vgl. ‘Revenue Laws of Ptolemy Philadelphus, edited by Grenfell’
(Oxford 1896), Urkunde B Col. 23—37; s. Viereck in Berl. philol. Wochenschr.
1896 Sp. 1647 ff.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 301
götterte Königin Arsinoe Philadelphos einschob; zwar entschädigte
er die Geistlichkeit reichlich durch Zuweisung anderer Einkünfte
aus dem Fiskus: aber mit einem Federstriche war doch erreicht,
dass der so mächtige und einflussreiche Klerus in finanzielle
Abhängigkeit vom Staate, d. h. vom Könige geriet. Gewiss ein
origineller Beitrag zu der Geschichte der Beziehungen des Staates
zur Kirche!
Das Pharaonenreich war bereits zur Zeit der Pyramiden-
erbauer ein wohl geordneter Beamtenstaat. So konnten die
Ptolemäer die Grundzüge der Beamtenhierarchie einfach über-
nehmen: aber sie haben dieselben mit unerbittlicher Konsequenz
weiter durchgeführt und den wesentlich veränderten und ungleich
komplizierteren Verhältnissen der Gegenwart angepasst. Jetzt
können wir die ganze straff gegliederte Organisation von den
obersten Stellen in der Kapitale bis zu den niedrigsten in den
kleinsten Dörfern überblicken und z. B. auch verfolgen, wie die
unvermeidliche Begleiterscheinung entwickelten Beamtentums, die
Ausbildung der Rangtitel, damals unter der ehrenden Bezeich-
nung als ‘Verwandte’, “erste Freunde’, ‘Freunde’, ‘Kameraden’ des
Königs!, von Anfang an für die Hofchargen eingeführt, sich im
Laufe der Zeit über immer mehr Beamte des ganzen Landes
erstreckt.
Auf das feinste entwickelt ist das Steuersystem, das uns
bis in die geringsten Einzelheiten jetzt nicht bloss aus den Papyri
bekannt ist, sondern auch aus mehr als tausend erhaltenen Steuer-
quittungen, die nach ägyptischer Sitte mit Tinte auf Topfscherben
geschrieben waren.” Die gesammten Manipulationen der Ver-
1 guyyevsis, no@rtor pilor, pilot, gënrëogot Too Baciléws. — Betreffs der
Titel des Lagidenhofes vgl. Lumbroso, rech. sur l’&conom. polit. des Lagides
p. 189 ff., 208. — Der Titel ‘Freunde’ und “erste Freunde’ kam bereits unter
den Pharaonen vor: vgl. Aegyptol. Zeitschr. 1882 S. 8. — zowroı qllo gab
es auch in Syrien (Bull. Corr. Hell. IV S. 218) und bei dem grossen Mithridates
(Bull. Corr. Hell. VII S. 349. 354). — oyroopor werden ausser in Pergamon
(8. unten) in Syrien (Bull. Corr. Hell. I S. 285) und Makedonien (Polyb. V
9, 4), beim Tetrarchen Herodes (Act. apost. 18, 1), beim König Mithridates
d G. (Bull. Corr. Hell. VII S. 355 und 362; vgl. Plut. Pompei. 42 und
Strab. X p. 477 Cas.) erwähnt und sind auch für Alexandria anzunehmen;
vgl. Fränkel, Pergam. Inschr. I S. 111f. und Polyb. XV 33, 11.
2 Diese Ostraka waren bisher nur zum geringsten Teile veröffentlicht:
jetzt steht eine zusammenfassende Edition und Besprechung in Wilckens
‘griechischen Ostraka’ unmittelbar bevor.
302 Curt Wachsmuth.
anlagung und Erhebung nebst den Steuerprofessionen und den
Kontrollmethoden, sowie Reklamationen sind technisch geradezu
vollendet.
Ausser Steuern, Zöllen und Abgaben aller Art nahmen die
Könige auch den ausschliesslichen Betrieb einträglicher Industrien
und Erwerbszweige, wie der Oel- und Linnenfabrikation, des Salz-
handels und sogar des Bank- und Wechselgeschäftes in Anspruch.
Zufällig sind wir über die Oelfabrikation am besten unter-
richtet.! Aussaat und Kultur der Oelflanzen wird vom Staate
besorgt und auf staatlichen Pressen das Oel gewonnen; der Staat
vergiebt die Konzession zum Detailverkauf, wobei er zugleich den
Preis festsetzt. Import fremder Oele ist (mit einer unbedeutenden
Ausnahme) einfach verboten. Auch das Geldgeschäft war
sowohl in Alexandria als im ganzen Lande monopolisiert. Natür-
lich wurden die Staatsbanken verpachtet; aber es war genau
vorgeschrieben, wieviel Agio sie bei Kupferzahlungen nehmen,
welchen Zinsfuss sie bei Darlehen verlangen sollten? u. s. f.
Ihre Schafe zu scheren haben also diese autokratischen
Völkerhirten vortrefflich verstanden; aber sie haben sie nicht
geschunden. Gerade die Papyri lehren unzweideutig, was Schilder-
ungen der Schriftsteller schon vermuten liessen, dass Aegypten
unter dem tüchtigen Regiment der ersten Ptolemäer ein wirt-
schaftlich blühendes Land war. Durch die umfassendsten
Beaufsichtigungen, wie sie nur in einem so stark entwickelten
Polizeistaate möglich waren, wachten freilich die Beamten da-
rüber, dass dem Staate nichts von den ihm gebührenden Abgaben
entging; aber nicht minder streng wurde auch dem geringsten
Steuerzahler gegenüber darauf gehalten, dass keinerlei Unrecht-
mässigkeiten vorkamen oder etwaige Uebergriffe sofort abgestellt
wurden. Durch thatkräftigen Schutz der stets schlagbereiten
Seemacht, durch den vielbewunderten Bau des Suezkanales, durch
die Auffindung des Seeweges um das südliche Arabien in den
persischen Busen, durch Anlage geeigneter Hafenplätze und ähn-
liche Vorkehrungen nahmen damals Handel und Verkehr einen
ungeahnten Aufschwung; und die ganze weitsichtige Politik der
ersten Regenten brachte Aegypten einen Wohlstand, wie es ıhn
weder bisher gekannt, noch auch seitdem je wieder erreicht hat.
1 ‘Revenue Laws’ Urkunde C, Kolumne 38—72; vgl. Viereck a. a. O.
? Dies. Urk. D, Kol. 72—78; vgl. Wilcken in D. Litt.-Zeitg. 1897 Sp. 1020.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 303
Auch in der mit königlicher Munificenz durchgeführten Pflege
von Kunst und Wissenschaft, den beiden Kräften, in denen.
der griechische Geist damals seine Produktivität noch voll be-
währte, haben die Ptolemäer bekanntlich die Führung über-
nommen. Mag bei den einzelnen Regenten der Wunsch mitgewirkt
haben, den Glanz des Königshofes zu erhöhen: das entscheidende
Moment lag jedenfalls in der Thatsache, dass Bildung und Civi-
lisation eine Macht geworden war, durch die das Hellenentum
sich eben anschickte, seinen Beruf zur Weltherrschaft zu erweisen.
Doch steht das Reich von Alexandria mit der strammen
Zusammenfassung der ganzen Exekutive in den Händen der.
Centralgewalt, die alles von oben leitet und kontrolliert und
jede Selbständigkeit erdrosselt, in bestimmtem Gegensatz zu dem
zweiten grossen Diadochenreiche, dem der Seleukiden, das sich
abmüht ganz Asien zusammenzuhalten, aber im einzelnen das
sich immer mehr kräftigende Sonderleben in den Städten in
bunter Mannigfaltigkeit erst gewähren lässt, dann geradezu
fördert, wenn es auch an gelegentlicher Tendenz zu schärferer
Centralisierung nicht fehlt.
Wohl aber giebt es noch ein ganz eigenartiges monarchisches
Gebilde, das den beiden geschilderten Gruppen gleichmässig fern-
steht: es ist das Königtum von Pergamon!, das etwas genauer
zu betrachten mannigfaltigen Reiz gewährt. Am füglichsten
könnte man diese Monarchie vergleichen mit den Tyrannen-
herrschaften in den althellenischen Politien. Freilich nicht in
dem Sinne, dass ein pergamenischer Bürger sich zu dynastischer
Gewalt aufgeschwungen hätte. Der Ahnherr der Attaler, Phile-
1 Die erste brauchbare, für ihre Zeit wirklich verdienstliche Bearbeitung
der Geschichte des Pergamenischen Reichs gab M. H. E. Meier in Ersch u.
Grubers Allg. Enc. III Ser. Bd. XVI S. 345ff. — Daneben kann noch van
Capelle, de reg. et antiqu. Pergam. genannt werden; schon für seine Zeit
ganz unzulänglich war Wegener, de aula Attalica 1836. — Durch die
preussischen Ausgrabungen wurde ein reiches monumentales, auch epi-
graphisches Material zugeführt (s. unten): auch einzelne historische Unter-
suchungen sind seitdem hervorgetreten. Ich hebe nur zwei allgemeinere
hervor: Pedroli, il regno di Pergamo 1896 und Staehelin, Gesch. d. kleinas.
Galater 1897; Ussings kürzlich in dänischer Sprache erschienenes Büchlein
(Pergamos, dens Historie og monumenter 1897) bleibt mir unverständlich.
Ueber die attalische Kultur vgl. die interessanten Ausführungen von Wila-
mowitz, Antigonos von Karystos (1881) S. 158 ff.
304 Curt Wachsmuth.
tairos, war vielmehr ein Fremder, aus dem hellenisierten Paph-
lagonien (speziell der Stadt Tion) stammend!, einer der zahl-
reichen Generale der Zeit, die eine günstige Gelegenheit ergriffen,
um sich. selbständig zu machen. Die Stadt Pergamon war da-
gegen eine rein griechische Gründung.
Für die hellenischen Ansiedler, die sich in der überaus frucht-
baren Kaikosebene bis unmittelbar an das mysische Randgebirge
heran ausgebreitet hatten, bot einen natürlichen Schutzplatz ein
wie eine Warte vorgeschobener, von zwei Nebenflüssen des Kaikos
umfasster Berg, der sich in Form eines abgestumpften Kegel
270 m hoch erhebt, auf drei Seiten steil abfällt und nur nach
Süden gegen die Thalebene sich allmählich abdacht. Auf der
platten Kuppe dieses Berges war deshalb schon früh ein stark-
befestigter Hochplatz von den Griechen angelegt, an den sich
auf den vorlagernden Abhängen bereits im vierten Jahrhundert
eine kleine ummauerte Unterstadt angeschlossen. Hier hatte etwa
300 v. Chr. König Lysimachos den stattlichen Schatz von 9000 Ta-
lenten (über 40 Millionen Mark), den er geizig zusammengescharrt,
seinem bewährten Truppenführer Philetairos zur Bewachung über-
geben. Bei einem drohenden Konflikt, wie ihn die argwöhnische
Despotennatur seines Herrn herbeiführte, entschloss sich der kluge
Burgkommandant kurz, zu dem Syrerkönig Seleukos Nikator über-
zugehen und als im Laufe eines Jahres beide Könige umgekommen
waren, brachte er es fertig, gestützt auf seine Söldnerschar und
das gute Geld, das er nun das seine nannte, nach allen Seiten
Gefälligkeiten zu erweisen, selbst aber unabhängig zu bleiben.
So begründete er mit der Thatkraft, die in seinen, uns aus Münzen
und einer Porträtherme wohlbekannten, energischen Gesichtszügen
sich lebhaft wiederspiegelt?, eine neue Dynastie und sicherte ihr
zugleich die Erbfolge, indem er, selber kinderlos, seinen Neffen
Eumenes adoptierte. Es galt nun die Dynastie mit der Bürger-
schaft in ein festes Verhältnis zu bringen.
1 Vgl. Mahaffy in Hermathena IX (1896) S. 389 ff.; Staehelin, Gesch. d.
kleinas. Gal. S. 26 Anm. 4
3 Die Marmorherme des Neapler Museums, die es durch Vergleichung
von Münzen gelungen ist als das Porträt des Philetairos zu rekognoszieren
(vgl. Bonner Studien, Kekulé gewidm. Taf. VII) ist abgebildet auch bei Arndt-
Bruckmann, gr. und röm. Porträts Taf. 108 und Collignon, Gesch. d. gr.
Plastik II S. 647, Fig. 513 d. Uebers. von Baumgarten.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 305
Die Form, in der er das erreichte, war aber die nämliche!,
die der Tyrann Dionysios von Syrakus und Maussollos, der
Dynast von Karien, bereits angewandt hatten. Man tastete die
bestehenden Ordnungen der autonomen Demokratie nicht an,
wahrte sich aber einen massgebenden Einfluss auf die Ent-
scheidungen der Volksversammlung. So blieben in Pergamon mit
Bat und Ekklesie die bisherigen Gemeindebeamten bestehen, auch
das oberste Kollegium der fünf Strategen, das die Oberaufsicht
über die Regierung, ständige Berichterstattung im Namen des
Rats an das Volk und den Vorsitz in Rats- wie Volksversamm-
lungen besass. Aber der Fürst beanspruchte das Recht, die
Strategen selbst zu ernennen und verfügte damit über das Trieb-
rad der ganzen parlamentarischen Maschine Das war eine Ver-
quickung starker dynastischer Gewalt und freier Stadt-
verfassung, bei der der schwächere Teil naturgemäss immer
mehr den Kürzeren ziehen musste Zwar blieben sachlich be-
deutungslose Privilegien, wie das Vorrecht alle offiziellen Akten-
stücke nach den jährlich gewählten Prytanen zu datieren, der
Bürgerschaft überlassen. Aber alle wichtigen Regierungsmass-
nahmen bis auf die Besetzung der höheren Priesterämter ent-
schied der Herrscher von sich aus. Erst erliess er ein freundliches
Schreiben an die Gemeinde, er habe das und das beschlossen, man
möge das Gleiche thun; dann forderte er direkt auf, die von ihm
getroffenen Bestimmungen unter die Volksschlüsse aufzunehmen;
schliesslich erledigte er die Angelegenheit einfach aus eigner
Machtvollkommenheit und teilte dem Volke den Erlass nur mit.?
Die Uebernahme des Königstitels, die erst um 240 durch
Attalos erfolgte, bildet, so bedeutsam sie nach aussen war, in
der inneren Machtentwicklung kaum einen bemerkbaren Abschnitt.
Die Hofhaltung mit Leibwache® und sonstigem Apparat mag
1 Die Stellung der Könige zur Gemeinde von Pergamon richtig ge-
würdigt zu haben ist ein Verdienst von Swoboda im Rhein. Mus. XLVI S. 497 ff.
und Arch. epigr. Mitt. a. Oesterr. XX S. 118; vgl. auch Mahaffy a. a. O. S. 391 ff.
Die Belege geben die Pergamenischen Inschriften; so schreiben auch
die Aetoler in der Antwort auf die Mitteilung des Eumenes von der Stiftung
der Nikephorien (Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 374 Z. 5) éxel Baoıkebg Eöuevns..
ege [redévor] &yðvaşs xal Buolas tă Anv të Nuogdog ust% tøv
dërloeër xal tõ Oduo tøv [Ieseyxunvrě]v.
E couxropólaxes roù Bee doe Arrdłov Biladéipou erwähnt in Inschr. Corp
inscr. Gr. II Add. n. 2139b, besser bei Rangabé, ant. hell. II n. 688 Z. 6.
306 Curt Wachsmuth.
damals reicher ausgestaltet und die übliche Titulatur der Beamten
als „Kameraden“! des Königs ete. aufgekommen sein. Aber alle
entscheidenden Organisationen der Monarchie, wie der oberste
Staatsrat und die fürstlichen Beamten, an ihrer Spitze der „Ite
gierungsvorstand“?, bestanden ebenso schon längst, wie bereits
vor der Königswürde die Dynasten göttliche Ehren genossen.’
Dagegen stieg natürlich mit zunehmender Ausdehnung des Reiches,
mit dem wachsenden Glanz von Hof und Residenz, mit der Be-
währung der einzelnen Regenten in Krieg und Frieden auch die
Macht des Königs. Doch blieben immer die königliche und die
kommunale Verwaltung, Kronvermögen und Gemeindebesitz zwei
bestimmt getrennte Kreise‘, und es war eine rechtlich mehr
als bedenkliche Auslegung, wenn die Römer, vom letzten Attaler
als „Erben seiner Güter“ eingesetzt, gleich auch auf die freie
Gemeinde und ihren Besitz Anspruch erhoben.°
Den Grundstock des pergamenischen Reiches bildete schon
unter dem zweiten Herrscher das Kaikosgebiet und das blieb
immer das Kernland, dessen Grenzen durch eine Reihe teils er-
oberter teils neu angelegter Kastelle gesichert wurden. Schwie-
riger war die Deckung der Küste, da die in Elaia stationierte
Flotte so zu entwickeln und zu erhalten, dass sie es mit einer
1 Mit Sicherheit ist zufällig für Pergamon nur dieser Ehrentitel
(stvroopos toù Baciiéws) nachweisbar: Polyb. XXXII 25, 10; Pergam. Inschr.
N. 179 Z. 3; 224 Z. 2; 248 Z. 6. 28; ob ebd. N. 176a Z. 3 wirklich das von
Fränkel eingesetzte [ovyyern]s roč Baoıkdog ergänzt werden darf, steht dahin.
2 Der Staatsrat wird z. B. erwähnt in dem Schreiben des Königs
Attalos II. an den Oberpriester von Pessinus gleich im Anfang (dieser Brief
wurde mit andern ühnlichen Schreiben der Könige auf Steinblöcken, die
aus Pessinus verschleppt waren, von Mordtmann entdeckt und in den Sitz.
Ber. d. Münch. Akad. 1860 S. 180 ff. herausgegeben, besser gelesen von
Domaszewski in Arch. epigr. Mitt. a. Oesterr. VIII S. 95ff). — Der erste
Minister führt den Titel ó Gei rv roayuarwv: s. Pergam. Inschr. I N. 176;
derselbe Titel kehrt im Seleukidenreich wieder; vgl. Frünkels Bemerkungen
zu der a. Inschr. S. 109f.
3 S. pergam. Inschr. I n. 18; n. 43—45.
t Von den Gemeindebeamten werden Perg. Inschr. N. 158 Z. 19 unter-
schieden oi r& Paoılına moxyuatevortres; von den der Gemeinde gehörigen
Sklaven (önuocıo.) die königlichen als Baaıkımoi ebd. N. 240 Z. 21 u. 26.
6 Das Testament des Attalos, dessen Realität Meier (a. a. O. S. 414)
anzweifelte, ist durch die Pergamenische Inschr. N. 249 gesichert; über die
Rechtsverschiebung von Seiten der Römer vgl. Mahaffy a. a. O. S. 403 ff.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 307
grossmächtlichen Marine aufnehmen konnte, ganz ausgeschlossen
war. So half man sich mit ausgedehnter Fortifikation der Küsten-
striche.
Allein die beiden Seestädte Pitana und Kane umgab ein
Kranz von vierzehn Türmen und Kastellen, sämtlich in wunder-
vollem Quaderbau errichtet.! Am gefährlichsten war eine Ueber-
rumpelung von Kane, dessen herrlicher durch die Arginusen ge-
deckter Doppelhafen den günstigsten Platz für Flottenoperationen
abgab und zugleich durch das überragende Aigagebirge so versteckt
lag, dass er weder von der Kaikosebene noch von einer der Nachbar-
städte eingesehen werden konnte. Deshalb war eine Stunde öst-
lich vom Hafen hoch am Gebirgsrand eine kleine Festung, von
der aus man das Meer weithin überblickte, so angelegt, dass man
von hier aus über zwei weitere gleichfalls befestigte Stationen
jede nahende Gefahr in wenigen Minuten durch Signale nach der
Kapitale melden konnte.?
Das Heer wurde vorwiegend aus hellenischen Söldnern ge-
bildet; dagegen vermied man die damals sonst unter den Truppen
der grossen Staaten die Hauptrolle spielenden vornehmen Make-
donier als ein fremdes Element so sehr, dass man bei Okkupation
der makedonischen Militärkolonien, mit denen die hyrkanische
Ebene und das Land nördlich bis zu den Kaikosquellen übersät
war, gern eine mit Umnennung verbundene Neubesiedelung d. h.
eine hellenische Nationalisierung dieser wichtigen Plätze vornahm.?
Wie der Erwerb eines ansehnlichen Schatzes für das Auf-
kommen der Dynastie von wesentlicher Bedeutung gewesen war,
so haben die Attaliden das Kronvermögen stets mit Sorgfalt und
Erfolg gemehrt, und der wohlgefüllte Säckel spielte in ihrer Politik
immer eine grosse Rolle. Um auf die benachbarten Hellenenstädte
Einfluss zu erlangen, schenkte Philetairos den von Geldnot be-
drängten Pitanäern vierzig Talente‘; für dreissig kaufte Attalos I.
die ganze Insel Aegina den Aetolern ab und gewann so einen
wichtigen Stützpunkt für seine Stellung in Hellas’; da es galt
! Vgl. Schuchhardt in Ber. d Berl. Akad. 1887 S. 1211.
3 Schuchhardt in Ber. d Berl. Ak. 1887 S. 1219 ff.
® Schuchhardt in Mitt. d. Ath. Inschr. XII S. 1f.
t Pergam. Inschr. N. 245 Z. 32 ff.
s Polyb. XXXII 11, 10 (vgl. Meischke, symb. ad Eumenis IL histor.
1892 p. 42f.).
308 Curt Wachsmuth.
die jüngst gewonnene Herrschaft über Galatien durch die Sym-
pathie der dortigen phrygischen Urbevölkerung zu sichern, liess
Eumenes II. der Göttermutter in Pessinus einen prächtigen
Marmortempel errichten.!
Neben ausgedehntem Grundbesitz, den in ihren Landen sehr
einträglichen Getreidezehnten, Steuern und Abgaben aller Art
brachten reiche Einnahmen die von königlichen Sklaven be-
triebenen Fabriken. Die hier gefertigten Webereien, Decken
und Teppiche, fanden grossen Absatz: insbesondere wurden die
mit Goldfäden durchwirkten „vestes Attalicae“ in Rom ein für
luxuriöse Ausstattung unentbehrlicher Artikel. Und das Pergament
war zwar natürlich keine Erfindung der Attaler, etwa gar hervor-
gerufen durch die Rivalität gegen die Papyrus fabrizierenden
Ptolemäer — wie eine lange geglaubte Fabel erzählte —; es
wurde aber in den königlichen Fabriken so vorzüglich hergestellt,
dass die zu Schreibmaterial hergerichteten Tierhäute als „Perga-
menische“ in der Welt bekannt wurden und bis auf den heutigen
Tag geblieben sind.?
Diese königlichen Schätze kamen in erster Linie Pergamon
selbst zu gute, das aus einem unbedeutenden Landstädtchen zu
einer der glänzendsten Residenzen umgeschaffen wurde und so
mächtig wuchs, dass zweimal, erst unter Attalos I., dann unter
Eumenes IT. die Stadtmauern weit vorgeschoben werden mussten.*
1 Strab. XII p. 567; vgl. Ritter, Erdk. XVIII S. 590ff. und Staehelin
a. 8. O. S. 83.
2 0 Gr rën Éoycov töv Bœolixy als „Intendant der königlichen Webe-
reien unter Attalos I. erwähnt in der Inschr. bei Wescher-Foucart, inscr.
rec. à Delphes N. 336; vgl. Fränkel zu pergam. Inschr. IN. 249 Z. 21ff. S. 175.
8 Die „vestes Attalicae* erwähnt Plinius, Nat.-Gesch. VIII 196;
XXXII 63; XXXVI 115; XXXVII 12. — Die bekannte Fabel, das Per-
gament sei „aemulatione circa bibliothecas“ in Pergamon erfunden (Plin.
Nat. Gesch. XIII 68f.), geht auf Varro zurück: vgl. Birt, d. antike Buch-
wesen S. 50ff. und dazu die berichtigenden Bemerkungen von Rohde in
Gött. gel. Anz. 1882 S. 1546f.
4 Aus der Datierung der Ziegelstempel ergiebt sich überdies, dass
Attalos I. am meisten in dem 20.—25. Jahre seiner Regierung auf der Burg
gebaut hat: vgl. Schuchhardt zu Pergam. Inschr. II S. 397. Ueber die beiden
Bauperioden der Königszeit vgl. Conze in dem einen knappen Ueberblick
über das bisher in der Baugeschichte Festgestellte gebenden Vortrag, der
in der Berliner archäolog. Gesellsch. am 9. Decembr. 1897 gehalten wurde
und unter dem Titel „Pro Pergamo‘ 1898 auch separat erschienen ist.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 309
Namentlich aber wurde der Burghügel selbst mit seinen Abhängen
unter glücklichster Benutzung der durch das Terrain gebotenen
Vorteile und mit feinstem Sinn für ‚architektonische Gesamt-
wirkung zu einem einheitlichen Kunstwerk umgestaltet. Gerade
diese Teile sind durch die preussischen Ausgrabungen 1877—80
so völlig blossgelegt, dass es jetzt möglich ist, das Gesamtbild
wieder herzustellen!, wie es in dem bekannten Panorama nicht
ungeschickt veranschaulicht worden ist. Auf der Stadtseite erst
die ausgedehnte Plattform des von Hallen eingerahmten Kauf-
marktes; darüber die für gottesdienstliche Handlungen und Fest-
prozessionen reservierte Terrasse, in deren Mitte sich der ge-
waltige Prachtbau des Zeus-Athena-Altars erhob. Auf der steilen
Westseite das tief in den Hügel eingeschnittene Theater mit
seinen Vorbauten sacraler und profaner Bestimmung. Oben auf
der Burg, die in der Königszeit immer Festung blieb, weithin
sichtbar das gleich beim Eingang hart an den Westrand gerückte
! Die erste allgemeine und noch jetzt unentbehrliche Darlegung der
gesamten Ergebnisse der Ausgrabungen gab der Artikel „Pergamon“ in
Baumeisters Denkm. d. klass. Altert. Bd. II (1889) S. 1206ff., wo erst
Fabricius Landschaft, Stadt und Bauten, S. 1210f. auch die bisherige
Litteratur bespricht, während Trendelenburg von S. 1227 an gleichfalls
unter Berücksichtigung der bisher erschienenen Schriften eingehend die
bildende Kunst behandelt. Von dem abschliessenden Hauptwerk, das von
den königlichen Museen zu Berlin unter dem Titel „Alterthümer von
Pergamon“ herausgegeben wird, sind bis jetzt folgende Bände abgeschlossen :
Bd. II das Heiligtum der Athena Polias Nikephoros von Bohn (mit einem
Beitrage von Droysen über die Waffenreliefs auf der Burg) 1885; Bd. IV
die Theaterterrasse von Bohn 1896; Bd. V 2 das Traianeum von Stiller (mit
einem Beitrag von Raschdorff) 1895; wo S. 57ff. auch über die beim Bau
des Trajaneums bereits vorgefundene Exedra des Attalos ausfühlich ge-
handelt ist; endlich Bd. VII die Inschriften von Pergamon, unter Mit-
wirkung vôn Fabricius und Schuchhardt herausg. von Fränkel, Teil I bis
zur Königszeit 1890; Teil II Römische Zeit; Inschr. auf Thon 1895 (hier
ist auch die beste Skizze des oberen Teiles des Burgberges beigefügt, die
das oben Geschilderte veranschaulicht). In dem in der vor. Anm. erwähnten
Vortrag hat Conze für Fortsetzung der Ausgrabungen plädiert; inzwischen
ist im Herbst vor. Jahres eine genaue kartographische Aufnahme der Stadt
Pergamon und ihrer nächsten Umgebung durch Berlet erfolgt und bei
dieser Gelegenheit hat Conze mit Schuchhardt zusammen auch die Thore
der Königsstadt genau festgestellt und teilweise blossgelegt: s. den vor-
läufigen Bericht in den Sitz Ber. der Berl. Akad. 1899 S. 289ff.; genauere
Darlegungen wird das nächste Heft der Mittel des Ath. Instit. bringen. :
310 Curt Wachsmuth.
Athenaheiligtum, dessen ansehnlicher mit Weihgeschenken und
Kunstwerken aller Art übersäter Bezirk nach dem Innern des
Burgraumes abgeschlossen wurde von doppelgeschossigen Säulen-
hallen, an die sich die Bibliothek und andere königliche Samm-
lungen ansetzten. Weiter hinauf die eigentlichen Palastgebäude
mit allen Appartenenzen; und zuletzt in der äussersten Ecke die
Exedra des Attalos, eine von einer Statuengruppe umgebene Sitz-
bank als Ruheplatz für den Wanderer mit einem köstlichen Blick
auf das ganze Flussthal bis zum Meere hin und zugleich auf
alle die Herrlichkeiten des Burgplatteaus. Welche Fülle male-
rischer Ansichten und Durchblicke, welche Welt künstlerischer
Schönheiten ist hier vereint; und zugleich wie zahlreiche und
staunenswerte technische Leistungen, z. B. die geradezu genial
angelegte Druckwasserleitung, die den ganz trockenen Burghügel
weit vom Gebirge her mit dem schönsten Quellwasser versorgte,
und dasselbe von der letzten Einsattelung an dem Burgberg über
150 m in Bleiröhren in die Höhe treiben musste. !
Und nun vergegenwärtige man sich, welche ökonomischen
Vorteile diese ausgedehnte Bauthätigkeit, die Stellung als Re-
sidenz mit einer prachtvollen Hofhaltung, der unendlich gesteigerte
Verkehr und Zuzug den Bewohnern der Hauptstadt wie ihrer
engeren und weiteren Nachbarschaft bringen musste; und man
wird begreifen, mit welcher Dienstbeflissenheit sich die guten
Bürger von Pergamon jeder Aufforderung ihres königlichen Herrn
treugehorsamst fügten.
Geld, Soldaten und Festungen, sowie Hebung des Wohl-
standes geben einer jungen Dynastie gute Stützen. Den idealen
Gehalt, ohne den hohe Ziele auf die Dauer nicht zu erreichen
sind, bot den Attalern die energische Betonung des nationalen
Charakters ihrer Herrschaft. `
Die Griechenstädte in Kleinasien und Hellas haben sie mit
Wohlthaten überschüttet; sowohl mit reichen Getreidespenden als
auch mit Geldgeschenken. Gegen das geistliche Centrum der
gesamten hellenischen Welt, Delphi, erschöpften sie sich in
Aufmerksamkeiten, wie z. B. Attalos IL den Delphiern auf einen
Schlag die Summe von 18000 Drachmen ‘zur Hebung des Jugend-
1 Gräber und Schuchhardt, die Wasserleitungen von Pergamon (Abh. d
preuss. Akad. 1887); Giebeler in Schillings Journal für Gasbel. u. Wasservers.
1897 S. 185 (Ber. d Berl. Akad. 1897 S. 751).
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 311
unterrichts’ zuwandte und gleich noch weitere 3000 für würdigere
Ausstattung der Festlichkeiten hinzufügte.! Die intimsten Ver-
bindungen unterhielten sie aber mit Athen, das geistig noch
immer die Hellas von Hellas war. Die vor allem hochverehrte
Akademie, deren Lehrer auch die königlichen Prinzen zu ihren
Jüngern zählten und vielfach aus Pergamon Gnadengeschenke
erhielten, wurde mit neuen Gartenanlagen, die Akropolis mit
Statuengruppen, das Theater mit einer Wandelhalle, der Markt
mit einem marmornen Kaufhaus geschmückt.
Auch das hellenische Element in der Diaspora stärkten die
Attaler, wo sie konnten. So schenkten sie in Aizanoi, einer
mitten in Phrygien gelegenen Stadt, dem Heiligtume des Zeus,
dessen wohl erhaltener Tempel noch heute zu den wirkungsvollsten
Resten des Altertumes gehört, die sämtlichen in der fruchtbaren
Ebene sich ausbreitenden Aecker, deren Einzelpächter einen festen
Pachtzins an den Gott zu zahlen hatten.?
Der grösste Ehrgeiz richtete sich aber darauf, Pergamon,
dessen eigentliche Stadtgöttin ja von alters her gerade auch
Athena Polias war, als kleinasiatisches Athen hinzustellen.
Schon der erste Eumenes führte die Feier des Panathenäen-
festes auch in seiner Residenz ein°: zugleich eine Huldigung
und ein Anspruch! Und als Attalos I. um 240 über die in Klein-
asien nach Willkür hausenden Gallier, denen auch seine Vor-
gänger noch starken Tribut hatten zahlen müssen, in dem Quell-
gebiete des Kaikos einen entscheidenden Sieg errungen hatte‘, so
wurde in der offiziellen Auffassung dieses Kampfes nicht die
Befreiung von unwürdiger Tributzahlung, nicht die Erlösung der
gesamten Gegend von einer unerträglichen Landplage in den
Vordergrund gerückt, sondern der nationale Standpunkt. Das
grosse Weihgeschenk, das der König auf der Burg zu Athen
seiner Schutzgöttin darbrachte, bestand aus zahlreichen Bronze-
! Vgl. die delphische Inschrift im Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 157ff.;
und über die Beziehungen der Attaler zu Delphi überhaupt dass. Bull. 1894
p. 226 ff.
3 Vgl. Corp. inscr. Graec. II N. 3836; Corp. inscr. Lat. III N. 355.
` S. Inschr. v. Pergam., her. v. Fränkel N. 18 Z. 17 und Fränkels Be-
merkung dazu.
t Stähelin a. a. O. S. 28ff. — Dass es am natürlichsten ist diese Dedi-
kation möglichst bald nach den entscheidenden Siegen des Attalos an-
zusetzen, hebt mit Recht Michaelis in Jahrb. d. arch. Inst. 1894 S. 133 hervor.
312 Curt Wachsmuth.
figuren, die dergestalt in vier Gruppen gegliedert waren, dass sein
eigener Galliersieg in eine Reihe gerückt wurde mit den Kämpfen
der Götter gegen die Giganten, sowie denen der Athener gegen
die Amazonen und mit der Marathonschlacht, der gerühmtesten
Grossthat des athenischen Volkes, der einzigen, die die ältere
griechische Kunst monumental darzustellen gewagt hatte. So
erschien der Pergamener als Vorkämpfer der hellenischen Kultur
gegen die Barbaren gleich den Athenern.
An Gesamthellas wandte sich derselbe König, als er nach
einer stattlichen Reihe weiterer Siege (um 225) das Fest der
Nikephorien zu Ehren der ‘Siegbringerin’ Athena stiftete,
sowohl mit musischen Wettkämpfen nach dem Vorbilde der
Pythien als mit gymnischen und hippischen nach dem der Olympien
ausstattete und alle Hellenen zu ihrer Feier einlud!: das perga-
menische Fest sollte ebenbürtig neben die alten panhellenischen
Nationalfeste und ihre Wettkämpfe treten.
Und wiederum, wenn Eumenes Il. den Riesenbau des Zeus-
Athena-Altars mit zwei ringsumlaufenden Friesen schmückte, deren
einer die Gigantomachie, der andere Leben und Thaten des perga-
menischen Nationalheros Telephos darstellte, so sprach das Monu-
ment, das zu den ‘miracula mundi’ des Altertums zählte, an-
knüpfend an die echt attische Tradition, die Ereignisse der Gegen-
wart in mythischen Gegenbildern abzuspiegeln, in einer allen
Hellenen vernehmlichen Sprache den einen Gedanken aus: "die
Pergamener sind gewaltige Vorkämpfer der Civilisation’; der
Civilisation, das heisst des Hellenentums.
Denn was war damals das Hellenentum? Weit mehr eine
bestimmte Kultur, als eine bestimmte Vôlkerschaft. In Ueber-
einstimmung mit dieser Anschauung stand, was allein dem Ruhme
der Attaler die Unsterblichkeit gebracht, ihre einsichtige und
liberale Förderung aller Künste und Wissenschaften. Der
beliebte Vergleich der pergamenischen Könige mit den Mediceern
wird ihnen schon deshalb nicht gerecht, weil in Florenz auch
zuvor Kunst und Wissenschaft in voller Blüte standen, in Pergamon
alles aus dem Nichts zu schaffen war. Und was ist hier alles in
den anderthalb Jahrhunderten, die ihre Herrschaft überhaupt ge-
1 8. das ätolische Dekret in Delphi (Bull. Corr. Hell. 1881. V p. 372 ff.),
insbesondere die Worte &y@va tòv udv uovasındv icoxd@1ov, än è Iimmadr
looAdwnıov.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 313
dauert hat, oder richtiger in dem einen Jahrhunderte, das allein
in Betracht kommt, geschaffen!
Was wir von der bildenden Kunst in Pergamon wissen,
d. h. mit eigenen Augen sehen können, ist nicht wenig und recht
mannigfaltig.! Zwei längst wohl bekannte und viel bewunderte
Figuren römischer Sammlungen: vom Kapitol der sog. sterbende
Fechter, vielmehr ein gallischer Hornbläser, der in der Schlacht
die Todeswunde empfangen hat, und früher in der Villa Ludovisi,
jetzt im Museo Boncompagni der Gallier, der sein Weib getötet
hat und im Begriffe steht, sich selbst das Schwert in die Brust zu
stossen, beides Marmorkopien der Bronzeoriginale von einem
grossen Siegesdenkmal Attalos I. in Pergamon?; sodann eine
Reihe von kleineren Marmorstatuen, die man neuerdings als zu-
gehörig zu dem viergruppigen Weihgeschenke desselben Attalos
auf der athenischen Burg erkannt hat.° Dazu kommen jetzt die
durch die Ausgrabungen an Ort und Stelle aufgedeckten und
nach Berlin überführten Skulpturen. Zunächst von dem grossen
Zeusaltar: der Kampf der Götter mit den Giganten auf dem Friese,
der über 120 m lang, 2°, m hoch am Unterbau entlang zog in
sehr ausgedehnten, wenn auch z. T, arg zugerichteten Resten;
und die Geschichte des Telephos in einer Reihe zusammenhängen-
der, aber kenntlich geschiedener Scenen auf dem nur 1°, m hohen
Friese, der den rings um die Plattform des Altars geführten
Säulengang an seiner inneren Seite schmückte, in leider viel
weniger zahlreichen, aber besonders wertvollen Ueberbleibseln.
Dann von der Burg aus dem heiligen Bezirke der Athena eine
ganz originelle Statuettengruppe, aus mehreren Torsen glücklich
rekomponiert, die Befreiung des Prometheus in einer plastisch
ausgeführten Landschaft darstellend und Reste eines Gegenstückes,
1 Ausser dem oben erwähnten Artikel von Trendelenburg und dem von
der Generalverwaltung der kgl. Museen herausgegebenen “Führer durch die
Ruinen von Pergamon’ (1887) wäre jetzt namentlich noch auf die Behand-
lung von Collignon, Gesch. d. gr. Plastik Bd. II S. 534ff., deutsch übers.
von Baumgarten hinzuweisen.
7 Michaelis in Jahrb. d arch. Inst. 1894 S. 132.
3 Wenn auch die Annahme, die der erste glückliche Entdecker dieser
Zugehörigkeit, Brunn in den Ann. d. Inst. 1890 S. 314ff., aufgestellt hatte,
dass es sich um Kopien in Pergamon vorhandenen Originalgruppen handele,
sich als nicht haltbar erwiesen hat: vgl. Michaelis a. a. O. S. 132f. — Vgl.
auch Habich, die Amazonengruppe des Attal. Weihgeschenks 1896.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 21
314 Curt Wachsmuth.
Leda mit dem Schwane; und endlich mehrere Reliefs mit den
Bildern erbeuteter Trophäen, Waffen aller Art und Schiffsschnäbel,
aussen an den Brüstungsplatten im Obergeschoss der Athenahalle
angebracht.
Dass es sich hier um ein neues und sehr interessantes
Kapitel der Kunstgeschichte handelt, wurde sofort erkannt: doch
ist es um so weniger möglich, seine Bedeutung und geschichtliche
Stellung im Vorbeigehen zu würdigen, als jedes der angeführten
Kunstwerke einen besonderen Charakter zeigt. Nur das eine
darf wohl zusammenfassend gesagt werden, dass wir Werke rein
griechischer Kunst vor uns haben, ohne irgend welche Beein-
flussung durch fremde Elemente, und dass sie alle eine natur-
gemässe Weiterentwickelung zeigen, die freilich von der bisherigen
Kunstübung sich nach verschiedenen Richtungen hin entfernt,
aber an sich keineswegs als Beginn des Abstieges bezeichnet
werden darf. Selbst die Gigantomachie, bei der vielfach über-
kommene Motive wiederholt und unwahr übertrieben werden und
sich so wirklich die ersten Spuren der Decadence zeigen, genügt
es doch nicht, als eine Leistung vollendetster technischer Virtuosität
und voll grosser dekorativer Wirkung anzuerkennen: sie giebt als
Ganzes sicher getreu die Empfindung einer leidenschaftlich er-
regten Zeit wieder; auch die Empfindung ist echt, soweit sie
immer von der althellenischen absteht.
Die anderen bildenden Künste treten für unsere Anschauung
weit hinter die Skulptur zurück. Aber wenn auch von all den
Bauten der Königszeit keine einzige noch aufrecht steht oder nur
in einigem Umfange erhalten ist, so genügen die aufgedeckten
Reste doch in vollem Masse, um zu erkennen, mit welcher Meister-
schaft die grossartigen Aufgaben, die der Architektur durch
den Um- und Neubau der Residenz gestellt waren, gelöst worden
sind: wie das vorher bereits angedeutet wurde.
Am wenigsten können wir, wie gewöhnlich, von der Malerei
sagen: denn erhalten ist von ihr natürlich nichts. Aber noch in
der Kaiserzeit gehörten zu den Hauptsehenswürdigkeiten von
Pergamon Gemälde, die den Galliersieg feierten.” Und besonderes
! Pausan. I 4, 6 hebt hervor IIseuaunvois dE Zect uèv oxdla« &xd Taka-
av, lorie ÖL yoxpr, tò Epyov trò noög T'œldras frougc: vgl. über dieses
Gemülde Fabricius in Baumeisters Denkm. d. kl. Alt. II Sp. 1222 und
Fränkel zu Inschr. v Perg. I N. 39 S. 36.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 315
Interesse erweckt die Nachricht, dass den König Eumenes auf
seinen Feldzügen nicht bloss der Leibarzt begleitete und der
Epiker Leschides, der seine Kriegsthaten besingen sollte, sondern
auch ein durch seine Wandmalereien berühmter Künstler Pytheas.!
Seine Aufgabe war es offenbar, an Ort und Stelle geeignete
Skizzen für die in Aussicht genommenen Schlachtenbilder zu ent-
werfen: danach muss die Historienmalerei in Pergamon bereits
dieselbe Richtung eingeschlagen haben, die wir alsbald in Rom,
namentlich bei den Aufzügen triumphierender Feldherren, voll
entwickelt finden.?
Nicht minder bezeichnend ist eine andere Seite der Kunst-
pflege der Attaler, ich meine die Begünstigung der Schauspiel-
kunst, die damals geradezu als einer der kräftigsten Hebel der
allgemeinen Bildung betrachtet werden kann. Infolge der immer
weitere Schichten des Volkes ergreifenden Lust am Bühnenspiel
hatten sich Verbände gebildet, die Schauspieler mit dramatischen
und dithyrambischen Dichtern und mit Musikern vereinten, unter
dem Schutze des Schauspielgottes als “Dionysische Künstler’
organisiert und mit Korporationsrechten, oftmals auch mit Extra-
privilegien ausgestattet. Sie hatten in bestimmten Städten ihren
eigentlichen Sitz, zogen aber überall, wo es galt eine grössere
Festfeier würdig zu begehen, begehrt, in den verschiedensten
Teilen der hellenischen Welt umher und führten neben modernen
mit Vorliebe namentlich Stücke des Sophokles und Euripides auf.
Unter den kleinasiatischen Vereinen der Art war der ge-
feierteste, wie er selbst einmal rühmt, ‘von den Göttern, den
Königen und allen Griechen geehrt’, der von Teos, einer alten
Hauptstätte Dionysischen Dienstes und Dionysischer Kunst.’ Als
nun die Stadt unter die Botmässigkeit der Pergamener gekommen
1 Suid. u. d W. Asoyiöns‘ inv nourris, Oe Ovveorodtsvoev Eduevei re
faciie, Be NV émipavéoratros toy noumrov. giän toùro xal Ilv®éas ó
Guyyeupevs nal Mevavdoog d lateôs. Für ovyyoxpeds hat bereits Hecker
im Philol. V S. 418 richtig £wyedgos hergestellt unter Hinweis auf Stephan.
Byz. u. d. W. Boöga, nölıg ’Ayalag' x tavıns nv Ilv®Éas Éwyedpos, où loty
loyov ó év Ileoyduo élégaus: dré routorgpegieg dn (= rougoyedpos) as Phor
(nämlich aus Byblos in seinem Werke meel xélewv: vgl. Daub in Jahrb. f.
Philol. Spplb. XI S. 444).
? Vgl. Philippi in Abh. d sächs. Ges. d Wiss. VI S. 262f.
® Vgl. Lüders, die dionysischen Künstler S. 75 ff.; Poland, de colleg. artif.
Dionys. (1895) S. 11f.; Altert. v. Perg. Bd. IV (Bohn, die Theaterterrasse).
21”
316 Curt Wachsmuth.
war, schritt der König bei einem Konflikt, der zwischen den
nicht immer leicht zu behandelnden Künstlern und der Stadt
ausgebrochen war, energisch zu Gunsten des Vereines ein und
setzte sich mit dessen Haupt und Festleiter (Agonotheten), dem
berühmten Flötenbläser Kraton, in Verbindung. Unter höchsten
Gnadenbezeugungen wurde er in die Hauptstadt berufen, leitete
dort das gesamte Theaterwesen und übernahm auch die Priester-
schaft des Kônigskultus. Wir finden seitdem in Pergamon eine
besondere von dem Vereine abgezweigte Körperschaft, die sich
“Attalisten’ nannte, mit ständigem Sitze im Attaleion beim Theater.
Die höhere Bildung war indessen eine spezifisch gelehrte
geworden, und für Förderung ernsthafter wissenschaftlicher
Arbeit haben die Attaler alles gethan, was mit sachkundiger
Verwendung reicher Geldmittel möglich ist Vor allem wurde
für grossartige Sammlungen zu wissenschaftlichen Zwecken
gesorgt und zwar zunächst für eine stattliche und wohl geordnete
Büchersammlung nach Alexandrinischem Muster.
Diese Bibliothek war auf der Burg in einer Reihe von
Gemächern, die an die Halle des Athenabezirks stiessen, unter-
gebracht. Die Wände entlang liefen — wie sich noch erkennen
lässt — die Bordbretter, auf denen die auf dem heimischen
Pergament geschriebenen Exemplare! der klassischen und auch
der modernen Litteratur aufgespeichert waren. Die Bücherei war
ausserdem mit einer Kolossalstatue der Athena und Bildern der
litterarischen Koryphäen (Homers, Herodots, der Lyriker Alkäos
und Timotheos u. a.) geschmückt und stand mit Lehrräumen in
Verbindung. ?
Etwas ganz Neues, bisher geradezu Unerhörtes, war eine
Sammlung von Kunstwerken, lediglich für wissenschaftliches
Studium angelegt.” In mehreren der Bibliothek benachbarten
1 Dass die in Pergamon geschriebenen Texte auf Pergament zu stehen
pflegten, hebt auf Grund des Zeugnisses von Galen XVIII B S. 630 Kühn.
richtig Rohde in Gött. gel. Anz. 1882 S. 1647 hervor.
3 Vgl. die pergam. Inschr. N. 198—203 mit Fränkels Bemerkungen dazu;
Altert. v. Pergam. II S. 68 ff.
-8 Furtwängler, über Kunstsammlungen in alter und neuer Zeit (1899)
H 7f. meint, die Grundstimmung zu diesem Sammeln älterer Kunstwerke
bilde eine Sehnsucht nach entschwundener Schönheit, das Bedürfnis sich
an der Reinheit des Aelteren zu erfrischen. Das ist mir um so weniger
wahrscheinlich, als das Sammeln bereits unter Attalos I. begann, also zu
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 317
Zimmern wurde von Eumenes II. ein förmliches Museum plasti-
scher Kunstwerke zusammengebracht, wobei archaische Ar-
beiten, wie die Chariten des Bupalos und der Apollonkoloss des
Onatas eben sowohl vertreten waren als solche aus dem letzten
Jahrhundert, und hervorragende Skulpturen, die man nicht er-
werben konnte, wie des Phidias’ Parthenos, wenigstens in Kopien
aufgestellt wurden.!
Auch auf Gemälde richtete sich der Sammeleifer, und auch
hier wurden die Gemälde älterer Meister nicht vernachlässigt: so
wurden die bekleideten Chariten des Pariers Pythagoras erworben,
und das Wandgemälde Polygnots in der delphischen Lesche zu
kopieren wurden drei pergamenische Maler speziell nach Delphi
geschickt. ?
Ausserdem hören wir von der Kultur pharmakologisch
wichtiger Pflanzen; doch ist von diesem Spezialinteresse bis zur
Anlage eines botanischen Gartens noch ein weiter Weg.° Mög-
lich, dass auch ein zoologischer Park wie in Alexandrien bestand;
nur freilich der Aufkauf absonderlicher Arten von Zuchtschweinen
um schweres Geld, den man dafür als Beweis aufführt, lässt
sicher mehr landwirtschaftliches als wissenschaftliches Interesse
erkennen.*
Endlich haben die Könige keine Mühe und keine Kosten.
gescheut, um hervorragende Gelehrte für Pergamon dauernd zu
gewinnen; eine besondere Freude gewährte es Attalos Il, den
durch die despotische Laune des Königs Physkon aus Alexandria
vertriebenen Männern der Wissenschaft seine Gunst zu bezeugen.”
einer Zeit, wo gewiss das Gefühl origineller Kunstthätigkeit in Pergamon
sehr lebendig war.
1 Vgl. die pergamen. Inschr. N. 46—50 und Fränkel a. gl. a. O. S. 53f.
! Vgl. Fränkel, Gemäldesammlung und Gemäldeforschung in Pergamon
(Jahrb. d. arch. Inst. 1891 S. 49ff.), der die wichtige delphische Ehren-
inschrift für die zwei von Attalos zum Kopieren geschickten Maler Kalas
und Gaudotes (Bull. Corr. Hell. V S. 388 ff.) richtig ergänzt und erläutert hat.
3 Plutarch, Demetr. c. 20 (Wegener a. a. O. S. 271; 273; Holm, Gesch.
Griechen]. IV S. 600).
t Athen. IX p. 375d (Wegener a. a. O.; Holm a. a. O.).
® Die Vertreibung der alexandrinischen Gelehrten durch Physkon er-
wähnt Athen. IV p. 184c; unter ihnen wird sich z. B. der berühmte Chrono-
graph und Mythologe Apollodoros befunden haben, der dann seine Chronik
dem Pergamenischen König Attalos II. widmete (Ps. Skymn. V. 46ff.).
318 Curt Wachsmuth.
Zu vorübergehendem Aufenthalt musste schon das reiche hier
gebotene Studienmaterial locken. Und so sammelte sich an dem
Königshofe ein stattlicher litterarischer Kreis, in dem auch die
Dichter nicht fehlten — war die Dichtung doch damals auch
gelehrt geworden — und die verschiedensten wissenschaftlichen
Disziplinen Vertreter fanden, Philosophie, Mathematik und Mechanik,
Medizin und Naturwissenschaft, Geschichte und Philologie. Für
diese Gelehrtenschar war wie in Alexandrien gesorgt durch die
Stiftung eines Museums, wie wir vielmehr sagen würden, einer
Gesellschaft der Wissenschaften oder Akademie. Die nach griechi-
scher Sitte mit dem Dienst der Musen organisierte Genossenschaft
erhielt ihr Vereinslokal in der Nähe des Palastes und der Biblio-
thek, wie auch die ökonomische Unterhaltung auf die königliche
Kasse übernommen war.
Alle die namhaften Forscher, die in Pergamon gelehrt haben
oder mit den Königen in Verbindung getreten sind, in der Kürze
zu schildern ist unmöglich: aber einige allgemeine Züge des
wissenschaftlichen Lebens, das sich hier entfaltet hat, dürfen
zum Schluss wohl noch hervorgehoben werden.
Trotz der speziellen Vorliebe der Könige für Naturwissen-
schaften, die sie sogar in eigener Schriftstellerei bethätigten, trat
auch in Pergamon die Pflege der Altertumswissenschaft
dominierend hervor. Und das ist sehr begreiflich: die hellenischen
Philologen beschäftigten sich damals ja ausschliesslich mit der
Litteratur und Kultur des eigenen Volkes, und ein eindringendes
Verständnis der griechischen Geistesprodukte musste ja recht
eigentlich zum nationalen Programm von Pergamon gehören.
Wirklich gelang es für dieses Gebiet Krates von Mallos! eine
eigentliche Schule zu gründen, die eine Zeit lang der berühmten
alexandrinischen Konkurrenz machte und in der That neben und
vor ihr, wie sie sich damals von ihrer früheren Universalıtät
herabsinkend darstellte, bestimmte Vorzüge besass.
Als Hauptunterschied der beiden Schulen pflegt man — ab-
1 Ueber Krates vgl. meine Erstlingsschrift „de Cratete Mallota“ (1860)
mit den Nachträgen in Philol. XVI S. 666 und in Rhein. Mus. XLVI
S. 552ff.; Ludwich, die Homervulgata (1898) S. 193ff. Ueber seine geo-
graphischen Studien s. Lübbert in Rhein. Mus. XI S. 428ff., Müllenhoff,
deutsche Altertumsk. I S. 247ff.;, Berger, Gesch. d Erdkunde d Gr. I
S. 113 ff., 126 ff.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 319
gesehen von gewissen grammatischen Differenzen — die ver-
schiedene Art der Auslegung Homers hinzustellen, des Dichters,
dessen Studium Ausgangspunkt und Centrum aller griechischen
Philologie bildet. Hier liegt freilich unzweifelhaft das Recht
bei den Alexandrinern, die den Dichter nur aus dem Dichter er-
klären wollten, während Krates die modernen, namentlich in den
Kreisen der Stoa ausgebildeten geographischen, naturwissenschaft-
lichen und mythologischen Vorstellungen schon bei Homer voraus-
setzte und in seine Worte hineininterpretierte. Das war ja ein
methodischer Irrtum, hing aber zusammen mit der Grund-
anschauung, dass zwischen der sog. klassischen Periode und der
Gegenwart eine kontinuierliche, nie abgerissene Verbindung be-
stehe; wie man z. B. auch in den lebendigen Dialekten des Volkes
nach homerischen Wörtern suchte und den jetzigen Gebrauch zur
Erklärung heranzog. Man fühlte sich überhaupt der grossen
Vergangenheit ganz nahe und suchte zu einer allseitigen auch
sachlichen Erfassung des antiken Lebens zu gelangen: und das
bildet eine ungleich massgebendere Verschiedenheit in der wissen-
schaftlichen Stellung der gegnerischen Schulen.
Unter dem vielbewunderten alexandrinischen Schulhaupt
Aristarch, dessen Name geradezu typische Bedeutung erlangte,
schrumpfte die Philologie zu rein formaler, wenn auch mit
höchster Virtuosität betriebener, grammatischer, kritischer und
exegetischer Thätigkeit zusammen, wogegen alle geographischen,
mythologischen und historischen Fragen vernachlässigt wurden und
deshalb selbst bei der Dichtererklärung zu kurz kamen. In scharf
betontem Widerspruch zu ihm setzte Krates freien und weiten
Blicks seiner Wissenschaft höhere Ziele Er verlangte logische
Begründung der Sprachlehre, scharfe Würdigung der stilistischen
und ästhetischen Besonderheiten der einzelnen Litteraturerzeugnisse,
prüfende Sichtung des historischen und mythologischen Stoffes.
Das seien die wichtigsten Aufgaben des wahren Philologen, den
er deshalb „Kritiker“ nannte, im Gegensatz zu den Aristarcheern,
die blosse „Grammatiker“ seien und nur Handlangerarbeit ver-
richteten.
Wirklich wurden in Pergamon Kunstgeschichte und
Litteraturgeschichte — soweit diese Disziplinen überhaupt
im Altertum existierten — im grossen Stil getrieben. Unzweifel-
haft war es cin Pergamener (wenn wir auch seinen Namen nicht
320 Curt Wachsmuth.
mit Sicherheit angeben können!), der über den Werdegang der
griechischen Kunst zuerst sein treffendes und umfassendes
Urteil aussprach, indem er die attische Kunst gebührendermassen
in den Vordergrund rückte und auch die bisher ganz vernach-
lässigten Meister des archaischen Stils berücksichtigte. Wenn
diese kunstgeschichtliche Forschung, bei der der Zusammenhang
mit den Attalischen Kunstsammlungen offen vorliegt, uns in ihren
Grundzügen durch die grosse naturwissenschaftliche Encyklopädie
des Plinius erhalten ist, so ermöglicht es uns dieser glückliche
Zufall vornehmlich, eine an die einzelnen Meister anknüpfende
Entwicklung der grichischen Kunst nun auch unsererseits fest-
zustellen. Ueberhaupt haben die Archäologen allen Grund, in
den Pergamenern ihre ältesten Kollegen zu begrüssen und hoch-
zuhalten.?
Ebenso wird diesen Männern eine feinere stilistische Be-
gründung der Poetik, namentlich für die Komödie, wie eine
schärfere Ausbildung der rhetorischen Kunstlehre verdankt:
auch diese Studien sind für weite Kreise massgebend geworden.’
Wie die Pergamener das Jetzt von dem Einst nicht durch
eine Kluft getrennt sahen und sich auch um die schöne Litteratur
der späteren Zeit kümmerten, so suchten sie auch mit dem wirk-
lichen Leben engere Fühlung zu gewinnen und zu erhalten.
Das ist ein zweiter bedeutsamer Charakterzug.
Aus pergamenischen Kreisen stammt eine leider nur in Bruch-
stücken auf uns gekommene Reisebeschreibung (c. 250 v. Chr.
geschrieben), die in geradezu überraschender Realistik ihre in
örtlicher Abfolge aneinandergereihten Städte- und Landschafts-
bilder aus Hellas hinstellt. Der Verfasser, ein gewisser Hera
! Dass dieser erste Begründer einer wissenschaftlichen Kunstgeschichte
Antigonos von Karystos sei, wie man früher mit Robert annahm, ist durch
die neusten Untersuchungen von Münzer, Quellenkritik des Plinius (1897)
und von Kalkmann, Quellen der Kunstgeschichte des Plinius (1898) freilich
sehr fraglich geworden. Dass diese Studien in Pergamon entstanden, halte
ich aber fest.
? Ein Musterstück ihrer archäologischen Studien ist die Schrift des
Asklepiades von Myrleia (eines echten Krateteers) „über den Becher des
Nestor‘, über deren Inhalt wir durch Athen. XI S. 488a ff. ziemlich genau
unterrichtet sind.
3 Vgl. Kabel in Hermes XXIV S. 56ff.; Thiele in Litt. Centr.-Bl. 1898
Sp. 1898; die genauere Begründung lässt sich nicht so nebenher geben.
Das Königtum der hellenistischen Zeit, insbes. das von Pergamon. 321
kleides, hat sich mit scharfen Augen umgesehen und schildert
aus eigenster Beobachtung heraus die äussere Erscheinung der
besuchten Orte und ihre Umgebung, Klima und Flora, soziale
und ökonomische Zustände der einzelnen Landschaften mit solcher
Unmittelbarkeit, dass wir alles, was sein Interesse erregt, leb-
haft mitempfinden.!
In seinen Philosophenbiographien beschränkte sich wiederum
der Pergamener Antigonos auf die der jüngsten Vergangenheit
und Gegenwart angehörigen Männer: todter Gelehrsamkeit feind,
entwarf er in fesselnder, pikanter Darstellung von den einzelnen
Persönlichkeiten lebensprühende Porträts, bei denen die rein
menschlichen Züge nicht minder zur Geltung kamen als Richtung
und Haltung ihrer litterarischen Eigenart.?
Auch die Historiker wandten sich der neuesten Geschichte
zu, wie der als „König der göttlichen Historie“ von den Zeit-
genossen gefeierte Philippos die über Asien, Europa und Afrika
sich erstreckenden Kämpfe und Wirren der hellenistischen Zeit
im Zusammenhang erzählte.’
Wir sehen aus allem: es wehte auf dem Burgberg von
Pergamon doch eine frischere Luft als in den damaligen Ge-
lehrtensälen von Alexandria mit ihrer Treibhausatmosphäre.
Das dortige Museum erschien, wie das einmal ein witziger zeit-
genössischer Dichter* ausgedrückt hat, in dem fremden ägyptischen
Land wie eine Art Menagerie, in der seltene teure Vögel ge-
züchtet werden: das ganze Treiben der gelehrten Herren bewegte
sich jetzt ausschliesslich um Bücherschreiben und um Gelehrten-
streit (wie das unvermeidlich ist, wo die Gelehrten nur mit ihres
! Die drei erhaltenen Bruchstücke der Schrift meel røv fr eg "Elladı
xöleov, die früher fälschlich unter dem Namen des Dikaiarchos gingen,
als deren Verfasser aber ‘Hoaxksiöns ó xgırınög bereits von Müller, fragm.
hist. Gr. II S. 198 erkannt wurde, sind am besten gedruckt bei Müller,
geogr. Graec. min. I S. 97ff. Ihre Abfassungszeit hat erst Fabricius in
„Bonner Studien, Kekulé gewidm. (1890) S. 58 ff. unzweifelhaft festgestellt.
? Vgl. v. Wilamowitz, Antigonos von Karystos S. 27 ff.
® Die Inschr., in der die Epidaurier diesen Philipp aus Pergamon als
Being xoleavov ioroplag priesen unter Beifügung der Anfangsworte seines
Geschichtswerkes, ist am besten und mit genauem Facsimile von Kabbadias
im Arie der 1891 S. 129f. veröffentlicht.
t Timon, der Sillograph Frg. 60 meiner Sammlung in Corpusc. poes. ep.
Gr. ludib. fasc. II S. 181
322 Curt Wachsmuth. D. Königtum d hellenist. Zeit, insbes. d v. Pergamon.
Gleichen verkehren); mit dem wirklichen Leben fehlte jeder Zu-
sammenhang.
In Pergamon wurzelte auch die Thätigkeit der wissen-
schaftlichen Koryphäen in dem warmen Boden heimischen und
schaffensfreudigen Volkstums und stand in unmittelbarer Be-
rührung mit einem Stück hellenischen Bürgertums, das, so ein-
geschränkt auch seine staatliche Initiative sein mochte, doch von
dem breiten Strome des politischen Lebens der Zeit umspült
und getragen wurde; wiederholt haben auch die Könige geeignete
Kräfte aus den Gelehrtenkreisen zu Aufgaben des praktischen
Staatsdienstes herangezogen.
So bildet die einsichtige, liberale und erfolgreiche Förderung
wissenschaftlicher Arbeit den hervorragendsten Ruhmestitel der
pergamenischen Könige. Und die Weltgeschichte hat dieser Arbeit
den gerechten Lohn nicht versagt: denn immer schärfer tritt
hervor, wie tiefgreifenden Einfluss Pergamon zusammen mit
Rhodos auf die weltbeherrschende Roma ausgeübt hat, der es
beschieden war, das hellenische Kulturerbe für die Ewigkeit zu
retten.
! Krates wurde mit diplomatischem Auftrag nach Rom geschickt (Sueton,
de gramm. et rhetor. c. 2); der Dichter Ktesiphon fungierte als Richter
über die königlichen Skaven in der Aeolis (vgl. Athen. XV p. 697c ôr..
d newrog era Pıleraıpov čekas Ilspyauov "Arralog [??] dınaornv nadeoransı
Bacıkınov töv neel rg Alolide, wo die richtige Deutung des auch kritisch
angetasteten Been erst Fränkel, perg. Inschr. I S. 175 fand).
323
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion.
Von
| Walter Struck.
Erster Teil.
Uebersicht: Vorbemerkung S. 323. — Einleitung S. 327. — I. Bis zum Ueber-
gange nach Deutschland S. 329. — II. Von der Landung in Deutschland
bis zur Breitenfelder Schlacht S. 345.
Vorbemerkung.
Die Forderungen, die Gustav Adolf bei seinem deutschen
Kriege für den Frieden zu stellen gedachte, sind der Gegenstand,
mit dem sich die folgenden Blätter beschäftigen. Um unrichtigen
Erwartungen vorzubeugen, schicke ich sofort voraus, dass es nicht
meine Absicht ist, die so viel behandelte Frage hier zum Ab-
schlusse zu bringen. Ich möchte nur andeuten, auf welche Weise
und in welcher Richtung ihre Lösung meiner Meinung nach zu
erwarten und zu suchen ist. Obwohl ich ausser der bereits vor-
handenen Litteratur noch die Akten des Dresdener und Weimarer
Archives benutzt habe und aus beiden zusammen eine Anzahl
neuer und wie ich hoffe nicht eben unwichtiger Thatsachen mit-
zuteilen in der Lage bin, so kommt es mir doch vielmehr darauf
an, die kritischen Gesichtspunkte aufzustellen, die mir für eine
Behandlung von Gustav Adolfs deutscher Politik entscheidend zu
sein scheinen.
Für das, was der König gewollt hat, bietet sich uns dreierlei
Material: Aeusserungen von ihm selbst über seine Ziele, sein Ver-
halten gegenüber den deutschen Protestanten, endlich die Politik
Oxenstiernas.
In erster Linie kommen natürlich die Aeusserungen von ihm
selbst in Betracht: Entwürfe, die er für beabsichtigte Verhand-
lungen mit dem Feinde aufsetzen liess und die ein mehr oder
- Sein md a Em: ën ger u En Br A
324 Walter Struck.
minder abgeschlossenes Programm für den Frieden enthalten, so-
dann eine Reihe einzelner gelegentlicher Bemerkungen, die er
über das, was für den Frieden anzustreben sei, gemacht hat und
die uns verstreut in Protokollen, einer Instruktion, Gesandtschafts-
berichten und dergleichen überliefert sind. Es sind Quellen von
grösstem Wert, aber trotz ihrer Authenticität doch nicht ohne
weiteres in allen ihren Angaben zu übernehmen: bei den Ent-
würfen ist es stets denkbar, dass der König darin seine Forde-
rungen höher oder niedriger gestellt hat, als seine eigentliche
Meinung gewesen ist, um entweder zu Konzessionen in der Lage
zu sein oder etwa sich regenden Argwohn für den Augenblick
einzuschläfern, bei den anderen Aeusserungen ist ebenfalls noch
stets zu untersuchen, wie weit sie nicht ad hominem berechnet
gewesen sind. Den Massstab zu einer richtigen Wertschätzung
werden wir aus dem Anlasse und dem Zwecke, aus denen diese
Entwürfe und Bemerkungen hervorgegangen sind, aus dem ganzen
Zusammenhange von des Königs Politik zu gewinnen haben.
Es leitet uns das von selbst auf das Verhältnis des Königs
zu seinen deutschen Bundesgenossen. Bei den Verträgen, die er
mit den Einzelnen geschlossen hat, ist das Gewicht nicht darauf
zu legen, dass das Bündnis überhaupt zu stande gekommen ist,
sondern auf die Bedingungen, unter denen es zu stande gekommen
ist, und bei diesen wieder nicht darauf, ob der König etwas
grössere oder geringere Unterstützung für den Krieg bewilligt
erhalten hat, sondern darauf, wie weit er seinen Bundesgenossen
die Möglichkeit gelassen hat, gegen ihn einen eigenen Willen
geltend zu machen, wie weit er sich selbst für die künftigen
Friedensverhandlungen Beschränkungen auferlegt oder freie Hand
vorbehalten hat. Seine Taktik gegenüber den deutschen Prote-
stanten erscheint als ein Niederschlag seiner politischen Auf-
fassung und lässt daher Rückschlüsse auf diese zu.
Endlich wird man für das volle Verständnis von Gustav
Adolfs Plänen die Kenntnis von Oxenstiernas Politik nie ent-
behren können. Die Vorgänge in des Königs letzter Zeit und
die von seinem Tode bis zur Nördlinger Schlacht lassen sich trotz
aller äusserlicher Kompliziertheit doch auf dieselben wenigen ein-
fachen Gedanken zurückführen, so dass man auf die bewusste
Konsequenz der schwedischen Politik schliessen müsste, wenn
nicht Oxenstierna selbst schon .versichert hätte, dass er in den
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 325
Bahnen des Königs verharren wolle! Des Reichskanzlers Politik
ist nun aber dem Ziele näher gerückt und darum für uns deut-
licher, als die des Königs, sodass wir aus ihr für diese weitere
Erklärung erhalten.
Aber, wird man mir vielleicht entgegenhalten, sind diese
Gesichtspunkte nicht vielleicht schon längst beobachtet oder wenn
nicht, sind sie wirklich von der Bedeutung, dass sich ohne sie
nicht zur Klarheit über Gustav Adolfs Ziele kommen liesse?
Zur Beantwortung dieser Fragen scheint es mir am geeignetsten,
an die Arbeiten desjenigen anzuknüpfen, der als ein Historiker
des dreissigjährigen Krieges zer &&oyiv gelten kann und dessen
Resultate sich in weiten allerdings nicht gerade den massgebendsten
Kreisen des Rufes als gesichert und abschliessend erfreuen, an
die Arbeiten Gustav Droysens.?
Auf die Aeusserungen des Königs hat natürlich auch schon
Droysen Gewicht gelegt, doch sind seitdem noch eine ganze An-
zahl neuer und interessanter, besonders durch schwedische Publi-
kationen bekannt geworden, denen gegenüber die von ihm be-
nutzten verhältnismässig dürftig erscheinen.
Anders verhält es sich mit dem zweiten von mir aufgestellten
Gesichtspunkt. Den. Standpunkt Droysens glaube ich am besten
durch seine eigenen Worte zu charakterisieren: „Die Diplomatie
war höchst geschäftig. Eine Anzahl von früher bereits ver-
handelten Allianzen wurde jetzt ratificiert, so mit dem Herzoge
Friedrich Ulrich zu Braunschweig und der Stadt Braunschweig,
mit den Herzogen von Mecklenburg, mit den Städten Lübeck,
Lüneburg, Bremen. Mit den württembergischen Fürsten und dem
Markgrafen Christian von Brandenburg, mit den Städten Ulm
und Strassburg wurde verhandelt“, dazu in der Anmerkung: „Man
findet einen Teil der Allianztraktate bequem bei Chemnitz S. 281 ff.
Man wird es mir nicht verargen, wenn ich nicht auf alles Detail
eingehe.“” Es ist eine Oekonomie mit dem Raume, die höchst
auffällig erscheint bei einem Buche, das an anderen Stellen das
1 Vgl. die Briefe Oxenstiernas an den Reichsrat d.d. 24. Nov. und
15. Dez. 1632, 5. April 1633 (Handlingar rörande Skandinaviens historia
XXIV p. 247 und 267, XXV p. 2656), an Horn d.d. 1. Dez. 1632 (Arkiv till
upplysning om Svenska krigets och krigsinrättningarnes historia II p. 668).
3 G. Droysen, Gustav Adolf, 2 Bde. 1869.
TA a. O. II p. 467.
326 Walter Struck.
Detail rein äusserlicher Vorgänge sorgfältig registriert, das ganze
Seiten mit Heereslisten aus dem Arkiv ohne jede Kürzung ab-
druckt und längst bekannte Briefe im Wortlaut oder ausführ-
lichem Auszug nochmals giebt. Den Grund zu dieser Oekonomie
lernen wir aus einem etwas späteren Zeitschriftartikel Droysens
kennen. Unter dem umfassenden Titel: „Die niedersächsischen
Kreisstände im Jahre 1632“, dem der Inhalt nicht ganz entspricht,
behandelt er dort die Beziehungen Gustav Adolfs zu den Herzögen
von Mecklenburg, Braunschweig und Lüneburg und dem Ad-
ministrator von Bremen. Wie die übrigen Detailarbeiten Droysens
ist aber auch diese keine kritische Untersuchung, sondern nur
eine Kompilation, hier sogar von einem allen bekannten und zu-
gänglichen Material: von Chemnitz, Decken und dem Arkiv, ohne
jede eigene Zuthat sei es durch Herbeibringung neuen bisher
unbeachteten oder unbekannten Materials, sei es durch kritische
Kombination. Und während nun Decken auf Akten gestützt aus
der Politik Gustav Adolfs gegenüber den Welfen mit aller Schärfe
einige unbestreitbar bedeutsame Momente hervorgehoben hat, die
nach seiner Ansicht geeignet erscheinen, den König zu belasten
und die darum von der ultramontanen Geschichtsschreibung mit
freudigem Eifer aufgegriffen sind, hat Droysen eben diese Momente
gar nicht beobachtet und infolgedessen bereits gewonnene Re-
sultate wieder verwischt. Man sieht, es ist ihm nicht klar ge-
worden, worauf es ankam. Das ist auch der Grund zu jener
lakonischen Kürze.!
Was nun endlich die Politik Oxenstiernas als direkte Fort-
setzung und darum Erläuterung von der Gustav Adolfs anbetrifft,
so ist meines Wissens bisher noch stets der Tod des Königs als
ein Markstein betrachtet, mit dem eine Epoche abschliesst, eine
völlig neue beginnt, so dass man nicht versucht hat, die eine
durch die andere in Ausblick oder Rückblick zu erläutern. Das
gilt auch von Droysen.
1 Der Artikel in der Zeitschrift für preussische Geschichte und Landes-
kunde VII p. 362—383. Vgl. dazu B. Ph. Chemnitz, Königlich schwedischer
in Deutschland geführter Krieg I, F. v. d. Decken, Herzog Georg von Braun-
schweig und Lüneburg II und das bereits zitierte Arkiv. — Das hier auf-
gestellte Prinzip findet sich dagegen schon bei O. Klopp, der 30jährige
Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs 1632 (zweite Ausgabe des Werkes Tilly
im 30jährigen Kriege) III 1 und 2, ist aber dort in einer durch ultramontane
Tendenz völlig verzerrten Weise durchgeführt.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 327
Hinreichend beobachtet sind also die von mir aufgestellten
Gesichtspunkte bisher noch nicht. Ob sie von der entscheidenden
Bedeutung sind, die ich ihnen beimesse, wird die Kritik der
folgenden Abhandlung zu beurteilen haben. Droysen beantwortet
die Frage nach Gustav Adolfs Zielen mit einem Hinweis auf seine
Erzählung), ich muss gestehn, aus ihr für diese Frage nichts
gesehen zu haben.
Es bleibt noch übrig, die Grenzen der Aufgabe anzugeben,
die ich mir gesteckt habe. In den Zielen Gustav Adolfs ist dreierlei
zu unterscheiden: die Wiederherstellung des Protestantismus in
Deutschland, eine Entschädigung an Schweden für seine Mühen
und Gefahren, die Sicherung des Erreichten für die Zukunft.
Unter Satisfaktion versteht man im eigentlichen Sinne nur das
zweite, während man das erste und dritte mit Restitution und
Assekuration unterscheidet. Begrifflich lässt sich alles Dreies
scheiden, sachlich fliesst es ineinander. Die Restitution der deut-
schen Protestanten sicherte bis zu einem gewissen Grade auch
Schweden, was es zur Assekuration verlangte, mochte von anderer
Seite als Satisfaktion, als eine beabsichtigte vorteilhafte Aus-
dehnung schwedischer Macht erscheinen. Ich erinnere an das
Beispiel der Abtretung Elsass-Lothringens, die von Bismarck als
Assekuration gegen die Revanchelust Frankreichs, von der öffent-
lichen Meinung in Deutschland als Satisfaktion für Jahrhunderte
lang erlittene Unbill aufgefasst wurde. Die historische Unter-
suchung wird sich daher stets mit der Restitution, Satisfaktion
und Assekuration gleichzeitig zu beschäftigen haben als einem
Ganzen, das man wohl als Satisfaktion im weiteren Sinne be-
zeichnen darf.
Einleitung.
Die Wahrheit, dass eine Macht nur durch die Mittel be-
hauptet werden kann, durch die sie erworben ist, zeigt sich kaum
irgendwo so auffällig wie in der Geschichte Schwedens.” Die
politische Schöpfung Gustav Wasas fällt nicht nur zeitlich mit
der Reformation zusammen, sondern gewann erst durch sie festen
inneren Halt; die gegenreformatorische Bewegung unter Johann
1 A. a. O. II p. 666.
2 Vgl. darüber Gustav Adolfs Aeusserung selbst bei C. G. Styffe, Gustav
Adolfs skrifter p. 77.
328 Walter Struck.
und Sigismund bedrohte nicht nur die gereinigte Lehre, sondern
auch sofort die Selbständigkeit des jungen Staats. Durch die
Entthronung des katholischen Zweigs der Wasa wurde diese Ge
fahr verringert; ganz beseitigt wurde sie dadurch nicht. Auf jede
Weise suchte Sigismund auch ferner sein Erbrecht geltend zu
machen und konnte durch alle Niederlagen nicht dahin gebracht
werden, Verzicht zu leisten. Und da er mit seinen Ansprüchen
zugleich bewusst im Dienste der katholischen Idee stand, durfte
er für sie auch stets bei dem Hauptträger der Gegenreformation,
dem Hause Habsburg, auf Unterstützung rechnen.
Dänemark blieb von solchen Anfechtungen frei und geriet
durch seine Ostseepolitik gerade mit den protestantischen Mächten
in Differenzen, so dass bei ihm gelegentlich der Gedanke einer
Verbindung mit Spanien auftauchen konnte. In Deutschland ver-
breitete der Augsburger Religionsfriede trügerische Ruhe, so dass
noch in den ersten Zeiten des dreissigjährigen Krieges die Mehr-
zahl der protestantischen Stände über der Beimischung dynastischer
und politischer Momente den religiösen Grundcharakter der Kämpfe
übersehen konnte. In Schweden liess dagegen die fortwährende
Bedrohung durch Polen das Gefühl der Sicherheit nicht auf-
kommen. So geschah es, dass hier alle, vom Herrscher bis zum
Unterthan, des Protestantismus als Grundbedingung selbständiger
staatlicher Existenz eingedenk blieben. Katholisch sein hiess im
Volke soviel wie Schwedens Feind sein, und auch Gustav Adolf
pflegte seine politischen Gegner, Polen, Spanier, Oesterreicher
bezeichnenderweise unter dem Worte ‘päpstliche Liga’ zusammen-
zufassen. In ihm gewann diese religiös-politische Auffassung ihren
prägnantesten Ausdruck. Er erkannte von Anfang an das treibende
Prinzip, das den zeitgenössischen Kämpfen gemeinsam war: ihm
war Europa nach dem Bekenntnisse in zwei grosse Heerlager
geteilt, und gegenüber dem Ansturm des Katholizismus schwebte
ihm als Ideal vor der Zusammenschluss aller Protestanten hinweg
über kleinliche politische Gegensätze und Rivalitäten. Den Krieg
Schwedens gegen Polen hat er nie anders als im Zusammenhange
des grossen europäischen Kampfes aufgefasst und ihn gelegentlich
als indirekte Unterstützung des deutschen Protestantismus be-
zeichnet.
So wirkte denn auch für sein Eingreifen in den deutschen
Krieg das religiöse Moment entscheidend mit. Gewiss war es an
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 329
und für sich ein Gegenstand rein politischer Ueberlegung, dass
das Vordringen der kaiserlichen Macht an die Ostsee für Schweden
eine unmittelbare Gefahr bedeutete, der es durch einen Angriffs-
krieg begegnen musste, und dass es mit diesem Angriffe nicht
zaudern dürfte, um nicht die deutschen Protestanten, seine ge-
borenen Bundesgenossen, .durch die Gegner völlig überwältigen
zu lassen. Aber die deutschen Protestanten hildeten doch nur
darum die geborenen Bundesgenossen, weil sie eben Protestanten
‚waren, wie jene Gefahr eben darin ihren eigentlichen Grund hatte,
dass der Kaiser katholisch und Schweden protestantisch war.
Der politische Gegensatz ist nicht durch den religiösen verschärft,
er geht auf ihn zurück. Für die historische Betrachtung ist es
unmöglich, beide von einander zu trennen. Und ebenso waren
sie für Gustav Adolf selbst ununterscheidbar mit einander ver-
schmolzen. Der Kampf für den Protestantismus und Schweden
war für ihn ein und derselbe, wenn er auch gelegentlich aus
taktischen Rücksichten bald die eine bald die andere Seite mehr
hervorgekehrt hat.!
Die Form nun, in der er die Gefahr für den Protestantismus
und für Schweden hat beseitigen, die Sicherheit beider für die
Zukunft hat befestigen wollen, ist der Gegenstand des folgenden
Versuchs.
I.
Bis zum Uebergange nach Deutschland.
Ueber die Beteiligung Gustav Adolfs an den deutschen
Kämpfen ist schon im Beginn des dreissigjährigen Krieges und
dann weiter in der Mitte der zwanziger Jahre verhandelt worden.
Es ist hier nicht der Ort darzulegen, warum es damals zu keinem
Ergebnisse gekommen ist. Erst die Niederlage Dänemarks schuf
für ihn die Notwendigkeit, zur Verteidigung des Protestantismus
und Schwedens gegen den Kaiser auf den Kampfplatz zu treten.
Im August 1627 war König Christian bis auf seine Erb-
! Auf die Frage nach Gustav Adolfs religiös-politischer Auffassung und
nach seinen Gründen zum Angriff auf den Kaiser weiter einzugehen, als es
im Obigen geschehen ist, fällt ausserhalb des Rahmens dieser Arbeit. Ich
verweise auf C. T. Odhner, Om orsakerna till Gustav II Adolfs deltagande
i trettioäriga kriget, wo man die Frage in eingehendster und umsichtigster
Weise behandelt findet.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. ~ 22
330 Walter Struck.
lande zurückgedrängt worden, im September und Oktober be-
setzten die kaiserlichen Truppen die Elbherzogtümer und Jütland,
und im unmittelbaren Anschluss daran tauchten die Pläne zur
Gründung einer kaiserlichen Flotte auf. Hatte das europäische
Gleichgewicht bisher darin bestanden, dass die protestantischen
Mächte auf der See, die katholischen auf dem Festlande. dominiert
hatten, so schien es durch diese letzten Vorgänge ernstlich in
Frage gestellt.!
Unzweifelhaft wäre es in diesem Zeitpunkte für Schweden
ein Leichtes gewesen, die alte Rivalität mit seinem Nachbarstaate
zum endgültigen Austrage zu bringen und sich wenigstens der
dänischen Besitzungen auf der skandinavischen Halbinsel zu be-
mächtigen. So war es Oxenstiernas Meinung: wenn der Unter-
gang Dänemarks doch einmal sicher, aus den Trümmern seines
Schiffbruches wenigstens für Schweden soviel wie möglich zu
retten.” Und sicher würde damals ein schwedischer Angriff den
Untergang Dänemarks entschieden haben. Aber eben diesen
Untergang, soviel an ihm lag, zu verhindern, betrachtete Gustav
Adolf als seine Aufgabe. Gegenüber den Fortschritten der kaiser-
lichen Macht beherrschte ihn das Gefühl von der Solidarität der
protestantischen Interessen mehr denn je. Sein eigener Krieg
gegen Polen trat darüber für ihn in den Hintergrund. Er hätte
in diesem Moment eine leidliche Abkunft mit Polen gem ge
sehen, um dadurch für die Unterstützung König Christians freiere
Hand zu bekommen. Wie hätte er also im Ernste daran gedacht,
mit Wallenstein gemeinsame Sache gegen Dänemark zu machen.
Auf die ersten Nachrichten, die die Niederlage Dänemarks
in ihrem vollen Umfange erkennen liessen, — das Gerücht meldete
sogar übertreibend, dass auch Fünen schon an die Kaiserlichen
verloren gegangen sei, — traf Gustav Adolf, getragen von der Zu-
stimmung seiner Stände, sofort Anstalten, dem Nachbarstaate in
dessen Bedrängnis auf das Kräftigste zu Hilfe zu kommen. Es
-war nicht seine Schuld, wenn infolge der Bedenklichkeiten auf
der anderen Seite statt des Bündnisses, wie er es sich gedacht
hatte und in dem beide Staaten mit aller Macht zu Schutz und
Trutz zusammenstehen sollten, nur beschränkte Abmachungen
1 Vgl. Rusdorf, consilia et negotia p. 188.
? Vgl. Cronholm, Sveriges historia under Gustav II Adolfs regering IV
p. 430.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 331
zustande kamen und selbst diese nur vor Stralsund praktische
Bedeutung gewannen.!
Es ist die allgemeine Anschauung, dass Gustav Adolf bei
der Hilfe, die er Stralsund zu teil werden liess, sogleich auch
schon die Erwerbung der Stadt für Schweden beschlossen hätte.
So verhält es sich aber doch nicht, wenngleich nicht geleugnet
werden soll, dass ihm solch territorialer Gewinn lockend genug
vorgeschwebt haben mag. Von überaus sanguinischer Natur griff
er mit seinen Wünschen und Hoffnungen zuweilen weit aus; im
Handeln fand er sich dann doch stets mit praktischer Nüchtern-
heit auf den realen Boden der Verhältnisse zurück. So auch
hier. Den wichtigen Hafenplatz nicht in die Hände des Gegners
fallen zu lassen und zugleich den anderen Hansastädten Rückhalt
zu geben in ihrem Widerstande gegen die Anmutungen der
kaiserlichen Politik, das war die nächste und unmittelbarste Auf-
gabe, die er sich durch Nebenabsichten nur hätte erschweren
können. Er regte es selbst an, dass sich an der Verteidigung
Stralsunds auch dänische Truppen beteiligten, deren Anwesenheit
ihm für eine Annexion ein entschiedenes Hindernis bilden musste,
und als er dann das Bündnis mit der Stadt schloss, wodurch er
sich ihrer als Stützpunktes für den unvermeidlichen Krieg mit
dem Kaiser versicherte, gestand er ihr doch ausdrücklich zu, dass
ihr Verhältnis zum Reich und zu Pommern dadurch nicht be-
rührt werden sollte. Dass er auch nach der Aufhebung der Be-
lagerung Stralsund nicht ohne weiteres sich selbst überliess, wie
das von Pommern verlangt wurde, war militärisch durchaus
gerechtfertigt. Im übrigen hat er sonst gerade damals infolge
der Unzuträglichkeiten, die aus der gemischten Garnison ent-
standen und die auf die Dauer nicht ohne Rückwirkung auf das
politische Verhältnis der Verbündeten bleiben konnten, allen
Ernstes daran gedacht, seine Truppen aus der Stadt zurück-
1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna dd 4., 5., 16., 28. Nov.,
18. Dez. 1627, 16. Febr. und 10. April 1628 (Ox. Skr. I 1 Nr. 290, 291, 293,
296, 301, 303, 308), an Christian von Dänemark d.d. 31. Okt. 1627 (Geijer,
Geschichte Schwedens III p. 142f.), den Beschluss des schwedischen Stände-
ausschusses d.d. 22. Jan. 1628 (Arkiv I Nr. 1), das schwedisch-dänische
Bündnis (Sveriges tractater med främmande magter V Nr. 32), dazu
J. A. Fridericia, Danmarks ydre politiske historia fra freden i Lybeck till
freden i Prag p. 34/36, J. O. Opel, der niedersächsisch-dänische Krieg IH
p. 407/408.
22%
832 Walter Struck. .
zuziehen. Er war bereit, ihren Schutz ganz an Dänemark zu über-
lassen, oder noch besser den Hansastädten, die dazu seinem Bunde
mit Stralsund hätten beitreten, sich gleichsam unter sein Protek-
torat hätten stellen müssen. Das Liebste war ihm allerdings doch,
wenn er allein die Garnison stellen konnte, zu der er dann die
zuverlässigsten Mannschaften aus seinem Heere auszuwählen ge-
dachte. Es traf sich, dass die Stralsunder seinen Wünschen
entgegenkamen. Sie wären der fremden Truppen überhaupt
gerne ledig geworden und hatten deshalb zunächst bei der Hansa
um militärischen Schutz nachgesucht, denn ohne Anlehnung nach
irgend einer Seite hin konnten sie nicht mehr auskommen, seitdem
sie mit den Kaiserlichen m offenen Kampf geraten und darüber
auch mit ihrem Landesherrn zerfallen waren. Von der ver-
löschenden Lebenskraft des Bundes im Stich gelassen, bemühten
sie sich, wenigstens die dänische Besatzung zu entfernen, deren
König ja noch mit dem Reiche in offenem Kriege stand und
deren Befehlshaber ihnen zudem durch sein gewaltsames Wesen
persönlich lästig fiel. Sie wandten sich deshalb an Gustav Adolf
und trugen ihm geradezu, wenn auch zunächst nur auf beschränkte
Zeit, das Protektorat an. Begreiflich, dass dieser die Gelegenheit
mit Freuden ergriff, die ihm so über Hoffen entgegengebracht
wurde. Doss die Stadt zu Schweden in wirkliches Unterthanen-
verhältnis träte, erschien nunmehr der Umgebung des Königs
nur noch als eine Frage der Zeit. So wurde denn, da Dänemark
einwilligte, seine Truppen aus Stralsund abzuführen, Schwedens
Stellung dort nach jeder Hinsicht auf das Wirksamste befestigt!
Zunächst war das allerdings von militärischer Bedeutung.
Infolge des geringen Entgegenkommens, das seine Annäherung
‚bei Dänemark gefunden hatte, und weil sich dort der Widerstand
nach dem ersten Schrecken auch ohne sein Zuthun konsolidierte,
hatte sich Gustav Adolf zwar aufs Neue gegen Polen gewandt;
die Hauptsache blieb ihm gleichwohl der Kampf gegen den
1 Vgl. die Schriftstücke Gustav Adolfs für Oxenstierna dd 10. April,
14. und 18. Aug., 9. Sept. 1628 (Ox. Skr. II 1 Nr. 309, 820, 821, 893, 324,
328), Salvius an Oxenstierna d.d. 1. Sept. 1628 (Geijer II p. 149), das
Bündnis Schwedens mit Stralsund d.d. 3. Juli und den schwedisch-dänischen
‘Vertrag dd. 17. Sept. 1628 (Sveriges tractater V Nr. 33 und 34), dazu die
betreffenden Stellen bei O. Fock, Rügensch-Pommersche Geschichten VI,
Opel a. a. O., M. Bär, die Politik Pommerns während des 30jährigen Krieges.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 333
Kaiser. Vornehmlich darum war er von dem Gedanken einer
Abkunft mit Polen bald wieder zurückgekommen, weil er dadurch
der Möglichkeit beraubt worden wäre, auf Feindes Kosten seine
Rüstungen zu vervollständigen, deren er für diesen entscheidenden
Kampf bedurfte Und je mehr er sich über das Unvermeidliche
dieses Kampfes klar wurde, um so mehr befestigte er sich in der
Absicht, ihn dureh einen Angriff auf deutschem Boden selbst zu
eröffnen, und Stralsund sollte die Stelle sein, wo es geschah.
Erst ganz zuletzt, als er mit seiner Flotte bereits in See ge-
gangen war, hat er auf die Nachricht von der Einnahme Rügens
seinen Entschluss geändert und sich für die Landung auf Usedom
entschieden. !
Ueber die Frage, wie der Krieg gegen den Kaiser zu führen
sei, hat zwischen Gustav Adolf und Oxenstierna Meinungs-
verschiedenheit bestanden, die, wenn auch ohne Einfluss auf den
Verlauf, doch für die Persönlichkeit beider charakteristisch genug
ist, um erwähnt zu werden. Die Verhandlungen, die während
des ganzen Jahres 1628 mit Polen über einen Frieden oder Still-
stand gepflogen waren, hatten deutlich erkennen lassen, wie sehr
diesem durch die Erfolge der katholischen Waffen in Deutschland
der Mut gewachsen war. Zum Ueberflusse hatten die polnischen
Kommissare selbst eingestanden, dass sich der Kaiser bemühe,
ein Abkommen zu hintertreiben. So war der Zusammenhang der
katholischen Bestrebungen augenfälliger denn je, und Gustav
Adolf und Oxenstierna waren sich darin einig, dass für das
kommende Jahr der Krieg gegen den Kaiser unvermeidlich sei
und der gegen Polen doch bis dahin nicht beendet werden könne.
Während nun aber Oxenstierna riet, sich dem Kaiser gegenüber
auf die Verteidigung Stralsunds und die Reinhaltung der See zu
besehränken, in Preussen aber den Krieg mit Macht fortzusetzen,
1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 16. Nov., 3. und
6. Dez. 1627, 16. Febr., 10., 11. und 16. April 1628 (Ox. Skr. II 1 Nr. 293,
297, 298, 303, 310, 314, 316), dazu auch die folgende Anmerkung. — Ueber
Stralsund als Landungsplatz vgl. die Dispositionen Gustav Adolfs vom Jan.
bis Juni 1630 (Arkiv I Nr. 14, 16, 22, 26, 30, 33—35, 40—43, 45, 46, 49,
51—58, 63, 78, 74). Die Absicht war bei Stralsund eine grosse Armee zu
konzentrieren und Rügen zu nehmen (Nr. 63 und 73, vgl. auch Arkiv IE
Nr. 880). Die Aenderung erfolgte durch die während der Ueberfahrt er-
haltene Nachricht, dass Rügen vom Feinde gesäubert sei (Arkiv II Nr. 492,
gl. aueh Arkiv I Nr. 85 und 886).
334 Walter Struck.
war Gustav Adolf umgekehrt für Defensive gegen Polen, Offensive
in Deutschland. Beide verfochten ihre Ansicht mit praktischen
Gründen, die ihrem Charakter nach nicht eben verschieden von
einander waren, aber der Reichskanzler fasste dabei doch nur das
Nächstliegende ins Auge, die unmittelbaren Vorteile, die sich für
Schweden boten. Wenn er später äusserte, dass sich Gustav
Adolf für immer die ausschlaggebende Stellung im ganzen Norden
hätte sichern können, wenn er nicht nach Deutschland gegangen
wäre, so ist das doch eben so zu verstehen, dass Schweden seine
Errungenschaften gegen Polen in ganz anderer Weise hätte ver-
folgen und bis zur Unangreifbarkeit sichern können. Im einzelnen
wird er dabei an die Eroberung von Danzig gedacht haben. Bei
dem Könige überwog dagegen das Gefühl, dass er allein berufen
sei, den Fortschritten Roms ein Halt zu gebieten, und mit der
Untrüglichkeit des Genies erkannte er, dass die Entscheidung
zwischen Protestantismus und Katholizismus auf deutschem Boden
fallen müsse. Oxenstierna urteilte mehr vom national-schwedischen
Standpunkte, Gustav Adolf erhob sich darüber hinaus zum Be-
wusstsein seiner welthistorischen Mission.!
Gustav Adolf und Oxenstierna rechneten damals noch auf
Dänemark als ihren Bundesgenossen und insbesondere auf das
Zusammenwirken der dänischen und schwedischen Flotte gegen
die kaiserlichen Schiffe. Aber eben in den letzten Wintermonaten
des Jahres 1628, wo Gustav Adolf für den kommenden Frühling
den Angriff auf Deutschland beschloss, ward zwischen dem Kaiser
und dem König Christian eine Zusammenkunft ihrer Vertreter
vereinbart, die im Januar 1629 in Lübeck stattfinden und der
Beendigung des Krieges dienen sollte. Für beide war dabei die
Rücksicht auf Schweden ein Hauptgrund, wenn nicht der vor-
nehmste. Sie fühlten sich ausser stande, den Krieg mit Aussicht
auf abschliessende Erfolge fortzusetzen, und wollten durch einen
raschen Friedensschluss der drohenden Einmischung Gustav Adolfs
zuvorkommen: Dänemark, weil es von einer solchen eine weitere
1 Vgl. Oxenstierna an den Reichsrat d.d. 10., an Gustav Adolf dd
12. Dez. 1628 (Arkiv I Nr. 2 und 3), das Reichsratsprotokoll aus der
2. Hälfte des Dezembers 1628 (Svenska Riksrädets ProtokollI p. 123—125),
Ratschlag des Reichsrats d.d. 25. Dez. 1628 (Arkiv I Nr. 4), Gustav Adolf
an Oxenstierna d.d. 9. Jan., 16. März, 10. und 22. April 1629 (Ox. Skr. I 1
Nr. 340, 344, 346, 348), dazu Geijer p. 154 Anm. 2, Odhner p. 52/53.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 335
Stärkung seines Rivalen befürchtete, Wallenstein, — denn er war
auf katholischer Seite der Hauptträger dieser Bestrebungen —,
weil er für die allgemeinen katholischen wie für seine besonderen
Interessen in Schweden den gefährlichsten Gegner erblickte, den
man isolieren müsse. Unter dem Gewicht dieser Gründe kamen
sich in Lübeck beide Parteien bald entgegen, wenn auch anfangs
die kaiserlichen und dänischen Forderungen noch einmal in aller
Schärfe aufeinander stiessen. Bereits Ende April konnte der
Friede auf der Grundlage als gesichert gelten, dass König Christian
seine Erblande zurückerhielt und dafür auf eine Einmischung in
die deutschen Dinge Verzicht leistete.!
Es ist natürlich, dass Gustav Adolf, der von einer solchen
Wendung in erster Linie betroffen wurde, rechtzeitig alles that,
ihr entgegenzuarbeiten. Er fertigte Gesandte ab, die in Lübeck
Zutritt zu den Verhandlungen begehren und für den Frieden die
Restitution der zwei sächsischen Kreise in den Stand von 1620
fordern sollten. Gleichzeitig setzte er sich noch direkt mit König
Christian in Verbindung. Es ist zuzugeben, dass er für seine
Forderungen in Lübeck schwerlich auf Erfolg rechnete, sondern
nur die Verhandlungen zu stören gedachte. Aber darum sind
seine Forderungen nicht weniger ernst gemeint, sondern be-
zeichnen in Wahrheit das, was er für die Existenz des Protestan-
tismus und die Sicherheit Schwedens für unumgänglich notwendig
hielt. Wie nicht anders zu erwarten stand, wurden seine Ge-
sandten von den katholischen Machthabern mit Schroffheit zurück-
gewiesen. Dagegen kam es Anfang März zwischen ihm und
König Christian zu einer persönlichen Zusammenkunft; für das
Machtverhältnis von Schweden und Dänemark ist sie entscheidend
gewesen. Man hat für die Zeit die zwei Staaten mit den Schalen
einer Wage verglichen, von denen die eine sinken muss, wenn
die andere steigt; hier bot sich für Dänemark noch einmal
Gelegenheit, seinen Rang Schweden ebenbürtig zur Seite zu be-
haupten. Gustav Adolf schlug ein gemeinsames Vorgehen gegen
den Kaiser vor auf Grund eines noch zu vereinbarenden Friedens-
programmes, von dem dann keiner ohne Zustimmung des anderen
abweichen dürfe. Bei dem Eifer, den er zeigte, Dänemark im
Kriege festzuhalten, würde er sich auf Bedingungen haben ver-
! Ueber den Lübecker Frieden vgl. Fridericia p. 36—60, Opel 683—749.
336 O Walter Struck.
pflichten lassen, die für Schweden Annexionen in Deutschland
ausschlossen, wie er dann einige Zeit später die Forderungen, die
er in Lübeck hatte stellen wollen, an Dänemark schickte als das,
zu dessen Durchführung er sich mit ihm zu verbinden bereit sei
Aber König Christian hatte diese Zusammenkunft überhaupt nur
angeregt, um die Gegner das Einverständnis der beiden nordischen
Mächte fürchten zu lassen und dadurch für sich selbst bessere
Friedensbedingungen zu erlangen. Ueber diesem augenblicklichen
Vorteil liess er alles andere kurzsichtig ausser Acht: er lehnte
unter Vorwänden das Anerbieten Gustav Adolfs ab und gab ihm
dadurch, soviel an ihm lag, den Weg frei.!
Durch Dänemarks Bereitwilligkeit zum Frieden wurde nun
Wallenstein in die Lage versetzt, die Absicht, die er schon längere
Zeit gehegt hatte, auszuführen und den Polen eine starke Ab-
teilung seines Heeres zu Hilfe zu senden. Unter den Grtnden,
die Gustav Adolf für seinen Zug nach Deutschland angeführt
hatte, war einer der hauptsächlichsten gewesen, dass er dadurch
zugleich seine Stellung in Preussen sichern würde. Nun da ihm
der Feind dergestalt zuvorkam, musste er selbst seinen Angriff
verschieben und noch einmal nach Preussen auf den Kriegs-
schauplata zurückkehren. Wenn es ihm nun auch gelang, sich
dort zu behaupten, das Erscheinen der kaiserlichen Hilfe an und
für sich, die Möglichkeit einer Wiederholung machten ihn ge-
neigter, mit den Polen zu einer Abkunft zu gelangen, und da
auch bei diesen die Friedensstimmung die Oberhand gewann, kam
es unter französischer Vermittelung im Herbste 1629 zu einem
Stillstande, durch den für die nächsten 6 Jahre die Feindselig-
keiten zwischen Schweden und Polen eingestellt wurden.”
1 Vgl. Christian von Dänemark an Christian Friis dd 10. März 1899
(Fridericia och Bricka, Christians IV. egenhaendige Breve II Nr. 168),
Gustav Adolf an SE E dd 15. März 1629 (Ox. Skr. I 1 Nr. 344),
Gabriel Gustavson Oxenstiernas Berättelse om mötet i Ulfsbäck (Hist.
Handl. VII 4), die von Gustav Adolf vorgeschlagenen Punkte (Molbech,
Christians IV. Breve I p. 384), dazu Geijer III p. 155f., Fridericia p. 43—46,
58, 169, Opel 704—710. Vgl. auch Gustav Adolf an Johann Georg d.d.
18. Mai 1629 (G. Droysen, Schriftstücke Gustav Adolfs Nr. 3).
3 Vgl. ausser den in Anm. S. 334 genannten Quellen noch das Reichs-
ratsprotokoll d.d. 26. Mai (I p. 130f.) und die Briefe Gustav Adolfs an
Ludwig Camerarius d.d. 2. Juni (Hist. Archivum 4) und an Oxenstierna
d.d. 13. Juni 1629 (Ox. Skr. II 1 Nr. 355).
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 337
So hatte nun Gustav Adolf endlich völlig freie Hand für den
Krieg gegen den Kaiser, aber gerade in dieser Zeit zeigte er eine
auffallende Unsicherheit, ob er den Kampf wohl mit Erfolg werde
durchführen können und ob nicht vielleicht doch noch ein friedlicher
Ausgleich möglich sei. Der Grund dafür lag in der veränderten
Stellung Dänemarks. Gustav Adolf fasste den Lübecker Frieden
mit Recht als einen Abfall von der allgemeinen evangelischen
Sache und als speziell gegen Schweden gerichtet auf und arg-
wöhnte sogar ein Bündnis Dänemarks mit dem Kaiser. Persönliche
Aeusserungen König Christians liessen. wenigstens keinen Zweifel
darüber, dass er schwedische Heere auf deutschem Boden sehr
ungern sehe. Schweden hatte also nicht nur einen Bundesgenossen
verloren, es musste sogar und gerade für den Fall siegreichen
Vordringens damit rechnen, Dänemark unter seinen Gegnern zu
finden, wie Gustav Adolf dies ausdrückte: geraten wir in Be-
drängnis, wird es sich auf unsere Seite schlagen, gerät der Kaiser
in Bedrängnis, auf dessen Seite. Durfte man also Dänemark als
quantité negligeable behandeln, an ihm vorbei den Uebergang
nach Deutschland wagen?!
Noch einmal hat Gustav Adolf vor seinen Reichsräten die
Aussichten des Krieges durchgesprochen, Offensive und Defensive
1 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd 13. Juni 1629 und die Reichs-
ratsprotokolle d.d. 6. und 20. Nov. 1629 (I p. 218ff., 229 ff.) und d.d. 8. Juni
1630 (I p.6ff., 7ff). Auf einen Irrtum Droysens mag hier hingewiesen
werden. Gustav Adolf äusserte in der Sitzung vom 6. Nov.: „Danus är
emellan; tränger oss, sä slär han sigh til oss, tränger Kaijseren, sä slär
han sigh till honom.“ Droysen übersetzt: „Er würde sich, falls Schweden
siegen würde, auf die Seite Schwedens schlagen, auf des Kaisers Seite,
falls der siegen sollten Nun weiss ja sonst jeder, der sich mit dem
30jährigen Kriege oberflächlich beschäftigt hat, dass das Verhalten Däne-
marks zu Schweden in jener Zeit offenkundig das Umgekehrte war, und
das Umgekehrte hat Gustav Adolf auch in Wirklichkeit gesagt: „Ge-
raten wir in Bedrängnis, so schlägt er sich zu uns, gerät der Kaiser in
Bedrängnis, so schlägt er sich zu ihm.“ Vgl. auch die Protokolle vom
2. Nov. 1629 (I p. 232a, 236a) und 8. Juni 1630 (I p. 6). In derselben
Sitzung äusserte der König: Danus „kan inthet minorenniter tracteras, är
valliant, stark“. Ich habe, um das Fremdwort beizubehalten, den Ausdruck
wie oben gewählt. Droysen übersetzt (a. a. O.): „Da wäre der König von
Dänemark, ein ‚vaillanter, mächtiger und mutiger Fürst‘, der sich nicht mit
‚Minorennitäten‘ würde traktieren lassen.“ Man verzeihe mir die Frage,
aber — was mag er sich dabei gedacht haben?
338 Walter Struck.
in ihren Vorteilen und Nachteilen einander gegenübergestellt und
alle Momente der innern und äussern Politik, alle strategischen
und finanziellen Rücksichten sorgfältig erwogen. Für die Defensive
äusserte sich nur eine Stimme: Skytte wies auf die bedenklichen
Folgen hin, die der Fehlschlag eines Angriffs für die Stellung
der Dynastie haben könne, wie man das vor Kurzem in Däne-
mark erlebt hatte. Mit Grösse wies ihn Gustav Adolf zurück:
nicht um die Dynastie, um Schweden handele es sich. Skytte
bezweifelte ferner, ob man, wie es der König thue, auf Unter-
stützung durch die deutschen Protestanten rechnen dürfe; auch
wenn Schweden siege, würden sie sich nicht anschliessen wollen.
Dann werden sie es müssen, war des Königs kurze trockne Ant-
wort. Die andern Reichsräte entschieden sich ohne Weiteres für
die Offensive, die dann einstimmig angenommen ward. Das Aus-
schlaggebende war, dass man nur auf diese Weise die religiösen
und politischen Pläne des Kaisers vereiteln und zu einem wirk-
lichen Frieden gelangen könnte. !
! Vgl. die Reichsratsprotokolle vom 6. und 13. Nov. 1629 (I p. 218—229).
Das erste bietet in zweifacher Hinsicht Schwierigkeiten: zunächst für die
Frage, welchen Rednern die einzelnen Reden zuzuweisen sind. Ich neige
dahin, sie (ausser den fünf Einwürfen Skyttes und dem einen Gabriel Gustav-
sons) alle dem Könige selbst zuzuweisen, aus äussern wie innern Gründen,
weil sonst die ganze Nummerierung und Gruppierung des Protokolls sinnlos
wäre und weil sich die dort ausgesprochenen Gedanken völlig mit der ganzen
Denkweise des Königs decken. Vgl. dazu seine Briefe an Oxenstierna d.d.
10. und 11. April 1628, 9. Jan., 15. März, 22. April und 14. Dez. 1629, 18. Okt.
1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 309, 314, 340, 344, 348, 401, 476). Sodann handelt es
sich um die Interpretation des Zwiegesprächs zwischen Gustav Adolf und `
Skytte. Der Wortlaut ist:
Contra offensivum Dominus Skyttius.
I. Anatura monarchiae. Kaijseren 1. R{espondit] Rex: Omnes mo-
är stark; alla, Danus och andra, hafve | narchias transivisse de una familia in
stött sigh pa honom. Man kan inthet | aliam. Gallica ex Italica in Galliam
så lätteligen taga henne in: esset | ex hac in Francicam. Romana inter
contra Deum et conscientiam tentare | centum familias ab una in aliam.
subversionem monarchiae. 2. Non consistit in personis sed in
legibus monarchia.
III. Si Rex erit victor, non se ad- 3. R[esponsum]: Si Rex victor, illi
jungent Germani; sin victus se sub- | praeda erunt.
trahent. |
Klopp (I 1 p. 316; ebenso auch vorher schon in seinem Tilly) interpretiert
(im Gegensatz zu Geijer p. 159 und Cronholm V 2 p. 208 und mit daraus
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 339
- Noch nicht entschieden war damit die Frage, wie man sich
gegen Dänemark zu verhalten hatte. Es hatte sich soeben bereit
erklärt, zwischen Schweden und dem Kaiser zu vermitteln. Es
findet sich nicht, dass das in diesem Zeitpunkte auf die Er-
wägungen der schwedischen Politik von Einfluss gewesen wäre.
Gustav Adolf nahm zwar das Anerbieten mit höflichen Worten
an und schlug selber Zeit und Ort für die Verhandlungen mit
den Kaiserlichen vor, aber in dem Ganzen fand er doch nur einen
bequemen Anlass, von Dänemark eine strikte Neutralitätserklärung
zu fordern; bei einer ablehnenden oder auch nur ausweichenden
Antwort wollte er seinen Angriff auf den Kaiser noch verschieben
und seine Waffen zunächst gegen König Christian wenden, ein
Unternehmen, das ebenso leicht ausführbar erschien, als es für
den weiteren Kampf gegen die katholische Partei Vorteile ver-
hiess. Oxenstierna hat nach Jahren geäussert, des Königs Wille
sei gewesen, sein Reich aus dänischem Gebiete zu vergrössern;
die Zeit, wo der König dies gewollt, für wann er die Ausführung
geplant, hat er leider nicht angegeben. Man wird sagen dürfen,
dass damals im Winter 1629 auf 1630 Gustav Adolf bei seinem
Gedanken eines Angriffs auf Dänemark dieses nicht leichtes Kaufes
gezogenen weitgehenden Schlüssen über Gustav Adolfs Politik überhaupt),
Skytte habe den König vor dem Wunsche nach der Kaiserkrone gewarnt.
Er begründet dies damit, dass Monarchia in jener Zeit nur von dem rö-
mischen Kaisertum gebraucht worden sei. Dagegen ist zu bemerken, dass
Gustav Adolf selbst doch offenbar mehr Monarchien als nur die eine rö-
mische kennt („omnes monarchias“), und so findet sich denn die Bezeichnung
Monarchie beispielsweise für das polnische Königtum (vgl. Droysen I p. 96).
Andrerseits ist doch subversio kein Ausdruck für das Vorgehn gegen einen
auswärtigen Gegner, und wie hätte endlich der strenge Protestant Skytte
den Angriff auf das habsburgische Kaisertum, den Erbfeind des Evangeliums,
als gottlos und gewissenlos bezeichnen sollen. Ad. 3 deutet Klopp praeda
im Sinne des im Frieden zu erlangenden Gewinnes. Dagegen ist wieder
zu bemerken 1) dass hier von dem, was im Frieden zu fordern und zu er-
langen sei, garnicht die Rede ist, sondern nur von der Ausführbarkeit des
Unternehmens, 2) dass die Kloppsche Interpretation im Widerspruche steht
zu der sonstigen Politik Gustav Adolfs, im Einzelnen zu den Reichsrats-
protokollen vom 14. und 16. Mai 1630 (II p. 1—5), die Klopp unbekannt
geblieben sind, und zu den von Gustav Adolf für die Danziger Verhand-
lungen aufgestellten Bedingungen, die Klopp allerdings — sonderbar genug
bei der sonstigen Ausführlichkeit seines Werkes — seinen Lesern vorenthält.
Ich glaube, dass meine Umschreibung den Sinn ziemlich genau wiedergiebt.
Droysen umgeht eine Stellungnahme zu beiden Fragen.
340 Walter Struck.
davon kommen lassen, vielmehr durch Verkleinerung seines Besitz-
standes dauernd unschädlich machen wollte. !
Dieser Gedanke ist nun allerdings nicht ausgeführt worden.
Gustav Adolf begnügte sich, Dänemark zu sondieren, indem er
ihm seine Bedingungen für den Frieden zur Begutachtung vor-
legte: sie bestanden abermals in der Restitution der zwei säch-
sischen Kreise. Nach dem Zusammenhange, in dem sie hier er-
scheinen, unter dem festen Entschlusse zum Kriege, wird man
nicht ohne Weiteres annehmen dürfen, dass sie noch die wahre
Meinung Gustav Adolfs wiedergegeben haben. Und in der That
hat er sich gleichzeitig in den Bündnisverhandlungen mit Frank-
reich auch noch für die Befreiung der Pfalz und der Graubündner
Pässe ausgesprochen. Indessen bedeutet dieses Mehr doch nur
das, wodurch er den Beistand Frankreichs zu erkaufen gedachte.
Für sich allein war er nach wie vor bereit, auf die Wieder-
herstellung des protestantischen Norddeutschlands hin Frieden zu
schliessen. ?
Indessen begegneten schon diese begrenzten Forderungen bei
König Christian einer entschiedenen Abneigung. An und für sich
war es auch für ihn ein Vorteil, wenn die Katholiken zurückgedrängt
und namentlich Wallenstein aus Mecklenburg entfernt wurde, aber
dass es Gustav Adolf sein sollte, der dies durchsetzte, erschien ihm
unerträglich. Die Furcht vor einer weiteren Steigerung des schwe-
dischen Einflusses in Deutschland drängte ihn wieder von dem
allgemeinen protestantischen Interesse ab auf die Seite der katho-
lischen Partei. Er gab unzweideutig zu verstehn, dass er die
Aufgabe der Danziger Verhandlungen auf die Schlichtung der
Stralsunder Streitfrage zu begrenzen wünschte.° Darüber hinaus
verstieg er sich noch zu einem Schritte, der einer direkten Feind-
seligkeit gegen Schweden gleichkam: um den Angriff Gustar
Adolfs auf Deutschland zu erschweren, ging er auf die Anregung
! Vgl. die beiden Reichsratsprotokolle vom 20. Nov. 1629. Jener oft
zitierte Ausspruch Oxenstiernas in Handlingar II p. 101.
? Vgl. König Christian an Jeer Vind dd 5. Jan. 1630 (Fridericia och
Bricka II Nr. 217), die kritische Anmerkung der Herausgeber dazu und
Fridericia p. 130—132. Der Entwurf zu dem schwedisch -französischer
Bündnis Ox. Skr. I 1 p. 686f.; vgl. auch Cronholm V 3 p. 110.
3 Vgl. König Christian an Friedrich Günther d.d. 29., an den dänischen
Reicherat d.d. 31. März 1630 (Fridericia och Bricka II Nr. 229 und 231),
dazu Fridericia p. 181—133.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 341
Wallensteins ein und trat mit dem Herzoge von Pommern wegen
eines Kaufes von Rügen in Verbindung. Es ist sehr wahrschein-
lich, dass die Bemühungen, zwischen der schwedischen Besatzung
in Stralsund und den kaiserlichen Truppen in der Umgegend
einen Waffenstillstand zu vermitteln, mit diesem Plane im Zu-
sammenhange gestanden haben und seine Ausführung decken
sollten und dass Sten Bielke, der Vertreter Schwedens in Stral-
sund, den Waffenstillstand eben darum ablehnte, weil er diesen
Zusammenhang durchschaute Mit Einwilligung Gustav Adolfs
kam er dann Anfang April den Dänen zuvor und liess den grössten
Teil Rügens besetzen. Die Verhandlungen wegen Abtretung der
Insel an Dänemark setzten sich gleichwohl noch bis in den Juni
hinein fort.! Unter solchen Umständen kam Gustav Adolf noch
einmal auf den Gedanken zurück, von Christian das Versprechen
der Neutralität zu fordern und für den Fall einer Weigerung erst
mit ihm gründlich abzurechnen. Allein Oxenstierna wies das
Unzuträgliche eines solchen Vorgehns mit schlagenden Gründen
nach, und so unterblieb es auch diesmal. Doch schien es im Hin-
blick auf die Haltung Dänemarks ratsam, die Rüstungen für alle
Fälle zu vervollständigen; der Beginn der deutschen Expedition
verzögerte sich dadurch noch um einen Monat.
Es ist doch im höchsten Grade wunderbar, wie Gustav Adolf
dicht vor dem Abschlusse seiner Vorbereitungen noch einmal
Hoffnung fasste, mit den Gegnern zu einem Vergleich zu kommen.
Es mag sein, dass er es für ein günstiges Zeichen nahm, dass
sie, die ihn von Lübeck schroff zurückgewiesen hatten, sich jetzt `
überhaupt zu Verhandlungen mit ihm verstanden, er mag auch
1 Vgl. Gustav Adolf an Sten Bielke d.d. 27. Febr. 1630 (Arkiv I Nr. 18),
dazu Fridericia p. 138—142, Bär p. 57—60.
3 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd 27. März und 18. April 1630
(Ox. Skr. II 1 Nr. 412 und 420), Oxenstierna an Gustav Adolf d.d. 10. Mai
1630 (Handlingar XXIV p. 183#). Ueber die Aufbruchszeit und ihre Ver-
schiebung vgl. die Dispositionen Gustav Adolfs im Arkiv I Nr. 12, 16, 20, 22,
23, 26, 29, 30, 32, 39, 44, 47, 54, 55, 57, 62, 72, 75. Der Entschluss, die Ex-
pedition um einen Monat zu verschieben, erfolgte zwischen dem 3. und
12. April. Den im Texte angegebenen Grund erfahren wir aus dem Briefe
Gustav Adolfs an Oxenstierna vom 18. April. Durch allerlei Hindernisse
verzögerte sich die Abfahrt dann später nach und nach noch um einen
weiteren Monat. Den Tag, an dem sie geschah, giebt die Relation Grubbes
Arkiv II Nr. 492.
342 Walter Struck.
von dem Gerücht vernommen haben, das die Bereitwilligkeit des
Kaisers meldete, Mecklenburg zu restituieren. Die Hauptsache
war aber, dass ıhm das Schwere und Getährliche seines Unter-
nehmens, die Verantwortung, wenn es misslang, noch einmal in
ganzer Grösse vor die Seele trat. Noch jetzt war er zum Frieden
bereit, wenn es sich mit Pflicht und Gewissen vereinbaren liess.
Nichts ist bezeichnender dafür als die Thatsache, dass er seine
Expedition noch einmal verschieben wollte, um erst den Ausgang
der Danziger Verhandlungen abzuwarten. Dem widersprach nun
aber Oxenstierna mit aller Kraft. War er anfangs ein Gegner
des Offensivkrieges gewesen, jetzt da es so weit gekommen war,
drängte er vorwärts. Und in der That blieb für Schweden bei der
Last seiner Rüstungen keine Wahl mehr: es musste losschlagen
Gustav Adolf selbst konnte sich dieser Einsicht nicht verschliessen.
Er tröstete sich damit, dass deswegen die Verhandlungen in
Danzig doch weiter gehen könnten, dass sie gerade der Eindruck
seines Angriffs beschleunigen würde.!
In der Instruktion, die dem Reichskanzler für den Danziger
Tag erteilt wurde, haben wir also das Programm zu erblicken,
mit dem Gustav Adolf den deutschen Feldzug eröffnete. Es er-
hielt für ihn selbst bindende Kraft, da er es seinen Ständen vor-
legte und sich diese im Hinblick darauf verpflichteten, alles das
zu thun und zu leisten, was treuen Unterthanen gebühre Es
sind dieselben Forderungen, die uns schon mehrfach begegmet
sind und die hier noch einmal ausführlich wiederholt werden
mögen. Der König verlangte Abzug der katholischen Truppen
aus den beiden sächsischen Kreisen, Schleifung aller am Meere
angelegten Befestigungen, ausdrücklichen Verzicht auf die Pläne
einer kaiserlichen Flotte, Wiederherstellung aller Stände in den
zwei sächsischen Kreisen und der Grafen von Oldenburg und
Ostfriesland in ihren früheren kirchlichen wie weltlichen Stand,
Schadenersatz an Stralsund und für sich selbst den Ersatz der
Kriegskosten. Darüber hinaus enthält die Instruktion aber noch
eine neue Forderung, die auf Gustav Adolf selbst zurückgeht.?
1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna dd 27. März, 3. und
8. April und auch noch vom 12. Juni 1630 (Ox. Skr. II Nr. 412, 416, 420, 435),
an Fegräus d.d. 9. Juli 1630 (Arkiv I Nr. 88), Oxenstierna an Gustav Adolt
d.d. 10. Mai 1630 (vgl. auch Arkiv II Nr. 551 sub. 2 und 3).
? Vgl. die Instruktion d.d. April 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 425), über ihre
_— bt pile
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 343
Es war für ihn die Frage: durfte er sich zufrieden geben,
wenn jene Bedingungen erfüllt oder auch nur Mecklenburg und
Pommern wiederhergestellt wurden, durfte er dadurch seine und
des Protestantismus Sicherheit auf die Dauer gewährleistet sehen,
bildete nicht vielmehr bei der unversöhnlichen Feindseligkeit des
Kaisers die Schwäche der deutschen Protestanten schon an sich
für ihn eine dauernde Gefahr? Nachdem er seinem Lande so
ungeheure Anstrengungen zugemutet hatte, war er nicht der Mei-
nung, sich auf papierne Verträge zu verlassen. „Etwas Reales
in Händen kann mich versichern, anderes nicht“, erklärte er wenig
später ganz offen.! Als Pfand für strikte Ausführung der Be-
dingungen und für fernere Sicherheit, als Assekuration, wie man
es damals nannte, meinte er, Stralsund und Wismar verlangen
zu müssen, Stralsund, das weit nach beiden Seiten hin die deutsche
Küste beherrschte, Wismar, den eigentlichen Stützpunkt der mari-
timen Pläne Habsburgs. Ihn bewog nicht die Aussicht, mit dem
Besitz dieser Häfen das Uebergewicht über Dänemark zu erhalten,
nicht der Wunsch nach reichen Zollerträgen; „um der Religion
willen“, „als Assekuration“, das waren die Gründe, die er seinen
Reichsräten angab, vor denen es für ihn in diesen Dingen kein
Geheimnis gab.
Trotzdem traf er bei ihnen auf entschiedenes Bedenken. Sie
hielten ihm entgegen, dass man sich der Rückgabe Stralsunds
gemäss der mit der Stadt geschlossenen Kapitulation nicht ent-
ziehn könne; man werde sonst auch den König der Eroberungs-
lust beschuldigen. Sie fragten, ob nicht hinreichend Sicherheit
geboten sei, wenn der Kaiser seine Truppen aus Norddeutschland
abführe. Beides bestritt der König lebhaft: Stralsund könne auch
unter schwedischer Regierung seine privilegierte Stellung behalten
und habe keinen Grund zur Klage, wenn durch Schweden die
Freiheit des Handels wiederhergestellt würde. Und was die ver-
meinte Sicherheit belange, so werde der Kaiser stets Gelegenheit
Genesis die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 4. und 18. April, 22. Mai
und 12. Juni 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 417, 420 sub 13, 428 sub 6, 435), den
Brief Oxenstiernas an Gustav Adolf d.d. 10. Mai und den Reichstagsbeschluss
d.d. 24. Mai 1630 (Arkiv I Nr. 11).
1 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna dd April 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 425
sub 18) und seine Aeusserung dem brandenburgischen Gesandten Bergmann
gegenüber bei G. Droysen Brandenburgische Audienzen bei Gustav Adolf in
der Zeitschrift für preussische Geschichte und Landeskunde XV p. 21.
344 Walter Struck.
zu neuen Anschlägen haben, wenn im Winter das Eis die Schiff-
fahrt sperre und Schweden dadurch an raschem Eingreifen ver-
hindert sei. Der Beschluss war eine Art Kompromiss: Stralsund
als Assekuration wenigstens vorläufig zu behalten.!
Die Instruktion spiegelt dies Zwiespältige deutlich wieder:
die Friedensbedingungen enthielten, dass Gustav Adolf nach Er-
füllung seiner Forderungen Stralsund räumen wolle, betonten aber
andererseits, dass für die Sicherheit Schwedens, der Ostsee und
der sächsischen Kreise hinreichend Garantie geschaffen werden
müsse. Ein weiterer Paragraph, der in dem von Oxenstierna ein-
geschickten Entwurf noch gefehlt hat, schrieb dann ausdrücklich
vor, dass sich die schwedischen Unterhändler in Danzig mit der
Rückgabe Stralsunds nicht übereilen, vielmehr versuchen sollten,
es als Pfand zu behalten, bis alle Gefahr für Schweden, die Ostsee
und die Protestanten von Grund aus verschwunden sei.
Mit dem Wunsche, Stralsund seinem Reiche für immer ein-
zuverleiben, mit dem Entschlusse, es wenigstens vorläufig zu be-
halten, ist Gustav Adolf nach Deutschland hinüber gegangen.?
1 Vgl. die Reichsratsprotokolle d.d. 14. und 16. Mai 1630 (II 1—5). Für
die strategische Bedeutung Stralsunds s. die Aeusserungen Gustav Adolfs
Ox. Skr. II 1 p. 415, 46263, Riksrädetsprotokoll I p. 123, 125, 224; hinsicht-
lich Wismars s. Riksradetsprotokoll I p. 224.
2 Vgl. C. T. Odhner, die Politik Schwedens im Westphälischen Friedens-
kongress p. 14. — Klopp (II 1 p. 819 ff.) setzt das Aktenstück „Plan und
Ziel“ (bei Söltl, der Religionskrieg in Deutschland III p. 275—280) vor den
Aufbruch Gustav Adolfs aus Schweden und deutet es wieder im Sinne ehr-
geiziger, ausschweifender Eroberungspläne. Als besonders belastend für den
König zitiert er zum Schluss wörtlich den Absatz: „Endlich ist zu bedenken,
schliesst Gustav Adolf, dass wenn Sachsen und Brandenburg sich im übrigen
wohl fügen, man über die Verteilung der Kriegskosten, Pommern aus-
genommen, welches als schwedisches Land nicht belastet werden
darf, mit Glimpf reden kann, um so eher, da ohnehin ihnen und ihren
Ländern die Kosten an den Hals wachsen werden“ Vergleicht man
mit diesem Zitat aber die Vorlage bei Söltl, so findet sich, dass der
hier von mir durch gesperrte Schrift hervorgehobene Satz bei Söltl fehlt.
Klopp selbst muss also der Beweiskraft des Aktenstücks doch nicht recht
getraut haben und hat ihr daher in geeigneter Weise etwas nachgeholfen.
Auch im übrigen ist der Sinn des Aktenstücks nicht der von Klopp ge-
wollte. Die Abfassungszeit liegt nach dem Abschluss des Bündnisses mit
‚Pommern; genauer möchte ich sie zwischen die Berufung und den Zu-
sammentritt des Leipziger Konventes legen, doch ist ein sicheres Urteil
hierüber vorläufig bei der schlechten Edition nicht möglich.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 345
IT.
Von der Landung in Deutschland bis zur Breitenfelder Schlacht.
Oxenstierna hat später erklärt, Gustav Adolf habe allmählich
eingesehn, dass er mit den Papisten solange werde fechten müssen,
bis er ihnen gleichsam das Knie auf die Brust und den Degen
an die Kehle gesetzt habe; dann werde er sagen: So und so mache
nun Frieden.” Es war das gegen Ende des Jahres 1632, da die
schwedischen Feldzeichen siegreich bis über den Rhein und die
Donau vorgedrungen waren und sich der König trotz manches
Fehlschlages in der letzten Zeit unentmutigt eben anschickte,
Wallenstein zum entscheidenden Waffengange aufzusuchen. Seine
Hoffnungen und Wünsche flogen damals hoch: noch ein grosser
Sieg, wie vorm Jahre über Tilly — und er konnte nach eigenem
Ermessen dem Kaiser den Frieden diktieren.
So grosser Dinge unterfing er sich aber beim Beginne seines
Feldzuges nicht. Er erwartete, dass ihm die feindlichen Heere
sogleich mit aller Macht entgegentreten würden, und rechnete
nicht darauf, sie mit raschen Schlägen zurückwerfen oder gar
vernichten zu können. Mehr mora et taedio als impetu, so war
seine Auffassung, musste dieser Krieg zu Ende geführt werden.
Waren die kaiserlichen Truppen bisher ganz, die ligistischen
wenigstens zum grossen Teile durch gewaltsame Requisitionen
aus protestantischem Gebiet unterhalten worden, so war es sein
Gedanke, möglichst viel von eben diesem Gebiet in Besitz zu
nehmen und die Gegner dadurch zu nötigen, auf ihre eigenen
“Mittel zurückzugreifen: sie sollten die Last des Krieges an ihrem
eigenen Leibe empfinden, um mürbe und zum Frieden geneigt
zu werden. Wenn er wenige Monate nach seiner Landung den
Plan entwarf, für das kommende Jahr fünf verschiedene Armeen
aufzustellen, so war auch hierbei seine Absicht, die Finanzkraft
des Feindes an möglichst vielen Punkten zugleich anzupacken.
Bei solcher Auffassung von seiner strategischen Aufgabe war er
daher von Bedingungen, wie sie nur ein triumphierender Sieger
einem völlig zu Boden geworfenen Feinde aufzwingen kann, weit
entfernt.’
1 Vgl. Irmer, Verhandlungen Schwedens und seiner Verbündeten mit
Wallenstein und dem Kaiser I p. 290.
2 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 12. Juni, 8. Juli und
18. Okt. 1630 (Ox. Skr. II Nr. 435, 443, 476).
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 23
346 Walter Struck.
So ist denn das Charakteristische für Gustav Adolfs Stratege
in diesem ersten Abschnitte, der von seiner Landung bis ar
Breitenfelder Schlacht reicht, das offenkundige Bestreben, einer
grösseren taktischen Entscheidung auszuweichen. Der Sieg u
der Schlacht ist für ihn nicht Selbstzweck, sondern nur ein Mittel,
um etwa seine Quartiere zu erweitern oder einer eingeschlossenen
Abteilung Entsatz zu bringen, das er sich nur anzuwenden ent
schliesst, wenn er auf andere Weise nicht zum Ziele gelangen
kann. Sonst zieht er das Manöver vor: die Diversion, durch die
er den Gegner zu erschöpfenden Hin- und Hermärschen zwingt,
die Wahl fester Stellungen, vor denen sich dieser in vergeblich.
Lagern erschöpfen soll, die Bedrohung von dessen rückwärtige
Verbindungen, um ihn ohne Schwertstreich durch Mangel zur
Aufgabe ganzer Provinzen zu nötigen.!
Zu seinem inneren Wesen stimmte im Grunde solche zag-
hafte Vorsicht nicht: seinem ganzen Temperamente nach war er
vielmehr im Kriege wie in der Politik ein kühner stürmischer
Draufgänger.? Aber hier wie dort hielt er sich selbst in strenger
Zucht. Wie er in der Politik stets seine Wünsche nach den
Massstabe des Erreichbaren herabstimmte, so entsprang auch
seine Abneigung gegen die Schlacht sorgfältiger umfassender Er-
wägung. Da er nun einmal für seinen Krieg auf den Anschluss
der Protestanten angewiesen war, durfte er es nicht auf einen
Fehlschlag ankommen lassen, der, wenn auch vielleicht strategisch
ohne grössere Bedeutung und zu reparieren, doch den Ruf von
der Unbesiegbarkeit der katholischen Waffen befestigt und de
Depression der Protestanten noch vermehrt hätte. Von Haus
aus im Besitze bedeutender, wenngleich nicht immer ausreichender
finanzieller Mittel, die jetzt noch dazu mit jedem Schritte vor-
1 Vgl. hierzu wie stets zu dem Folgenden das Werk RK Wittiche.
Magdeburg, Gustav Adolf und Tilly, das eine erschöpfende Behandlung
von dem Feldzuge Gustav Adolfs in Deutschland bis zur Breitenfelder
Schlacht giebt und die frühere Darstellung Droysens in allen Punktes
völlig zerreibt. Das gedruckte Material ist vor allem im Arkiv und de
Briefen des Königs an Oxenstierna (Ox. Skr. II 1) enthalten.
3? Es ist nicht gut möglich, den Charakter des Königs völliger mis-
zuverstehen, als es Droysen gethan hat: „ein Nordlicht, so unnahbar und
so kühl“. Es ist als ob er gar keine Briefe des Königs voll lebhafte
sanguinischen Temperaments, keine Berichte über sein Wesen im per:öt-
lichen Verkehr gelesen hätte.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 947
wärts wuchsen, wie die der Gegner in gleichem Masse abnahmen,
gestützt auf ein von nationaler und religiöser Begeisterung ge-
tragenes Offizierkorps, Führer einer Armee, die ihn vergötterte
und sich ihm zu Liebe grossen Anforderungen mit geringen Aus-
nahmen willig unterzog und die trotz starker Beimischung inter-
nationalen Söldnerelementes doch festen inneren Halt und Zu-
sammenhang besass, mit der Küste als fester Operationsbasis,
durch seine Flotte die Truppennachschübe und Verpflegungs-
zufuhren sichernd, fühlte er sich in ganz anderer Weise imstande
den Krieg hinzuziehen als die Gegner, bei denen diese Voraus-
setzungen entweder ganz fehlten oder doch nur zum Teil eintrafen.
Mit seiner Landung auf den Inseln der Odermündung wich
er, wie bereits gesagt, mit raschem Entschlusse von allen seinen
ursprünglichen Dispositionen ab, und ebenso schemt die Be-
setzung Stettins in der Weise, wie sie geschah, das überraschende
Ergebnis kurzer Ueberlegung.! Dann griff er, ehe Tilly erst in
Regensburg und dann durch dringende Aufgaben an der Weser
festgehalten herankommen konnte, nach allen Seiten um sich und
schuf sich an der Oder mit Stettin als Mittelpunkt eme Position,
die ihm den Vorteil der inneren Verbindungslinien sicherte gegen-
über der katholischen Heeresleitung, deren Stellungen sich, nicht
. anmal immer unmittelbar miteinander EECH im
weiten Bogen von der mecklenburgischen Küste südlioh nach
Magdeburg und von dort über Oder und Warthe bis nach Hinter-
pommern ausdehnten. Auf der Sehne des Bogens marschierend
war er in der Lage, im Wechsel bald den einen, bald den anderen
feindlichen Flügel zu bedrohen, während die Gegner ihre Ver-
stärkungen dahin nur auf weiten Umwegen zu bringen vermochten. *
Es kam dazu, dass im Anschlusse an Gustav Adolfs Landung
und seinen Wünschen durchaus entsprechend der Aufstand in
Magdeburg aufgeflammt war: nach des Königs eigenem Ausdrucke
gab diese Erhebung seinem Unternehmen erst die feste Grond.
! Ausser der ursprünglichen Absicht, Stralsund zum Ausgangspunkte
der Expedition zu machen (vgl. auch Grubbes Relation d.d. 2. Okt. 1630
Arkiv II Nr. 580), scheinen mir noch dafür zu sprechen die Relation Grubbes
d.d. 10. Juli (Arkiv II Nr. 554; vgl. auch Nr. 555) und der Brief Gustav
Adolfs an Oxenstierna d.d. 21. Juli 1630 (Ox. Skr. II 1 Nr. 445). Vgl. auch
Gustav Adolf an Sten Bielke d.d. 25. Mai 1630 (Arkiv I Nr. 57).
? Vgl. Wittich.
23*
318 Walter Struck.
lage: nicht allein als Diversion, dass sie den Feind in seiner
Aufmerksamkeit ablenkte, ihn zwang, seine Streitkräfte zum
Mindesten durch Abzweigung eines Blockadekorps zu zersplittern:
noch eben so sehr, weil sie die Zufuhr von Proviant nach de
unteren Quartieren sperrte und es dadurch für den Gegner zur
Unmöglichkeit machte, dort grössere Truppenmassen zu halten.
Gerade hierauf legte Gustav Adolf selbst in erster Linie Gewicht
und in ähnlicher Weise fasste er auch zunächst die Bedeutung
der Leipziger Beschlüsse auf, die den katholischen Truppen
weitere Lieferungen und Kontributionen verweigerten: das durch-
geführt, jubelte er, werde sich Tilly nicht länger vor Magdeburg
halten können.!
Auch sonst, als Pass über die Elbe, war Magdeburg noch
von hervorragender strategischer Bedeutung; wenn es in die
Hand des Feindes fiel und sich Tilly dort festsetzen konnte, war
den Fortschritten der schwedischen Waffen ein Ziel gesetzt. Es
ist daher selbstverständlich, dass Gustav Adolf den Entsatz der
Stadt niemals aus den Augen verlor, dass er sich damit umsomehr
beschäftigte, je höher ihre Not stieg. Für ihre Befreiung war er
sogar bereit, sich dem Wagnis einer Schlacht zu unterziehen,
soweit es mit irgend welcher Aussicht auf Erfolg geschehen
konnte Allerdings hat er nicht daran gedacht, auf direkten
Wege von Stettin nach Magdeburg vorzudringen. Der Marsch
würde ihn weit ab von seiner Öperationsbasis geführt haben,
durch Ucker- und Mittelmark, wo er weder auf namhafte Stütz-
punkte noch auf hinreichende Sicherheit für seine Verpflegung
rechnen durfte, gegen einen Feind, der ihm schon an der Havel
in fester Stellung entgegentreten konnte; durch die feindlichen
Besatzungen in Mecklenburg und den Oderplätzen wäre er zugleich
in Flanke und Rücken bedroht worden. Um also Entsatz bringen
zu können, musste er erst seine Positionen auf einen seiner
Flügel vorschieben, entweder die Oder hinauf, wie er es nachher
gethan hat, oder durch Mecklenburg an die untere Elbe. Und
darin möchte ich seinen Hauptfehler sehen, der schliesslich den
Uebergang der Stadt verschuldet hat, dass er zwischen diesen
zwei Wegen geschwankt hat und nicht von Anfang an mit aller
1 Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 27. Aug. 1630 (Or.
Skr. II 1 Nr. 457), an Falkenberg d.d. 27. April 1631 (Arkiv I Nr. 302), im
übrigen Wittich.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 349
=~ Macht konsequent nur nach einer Richtung vorgegangen ist.
` Allerdings befand er sich in Täuschung über die wahren Ver-
©: hältnisse in der Stadt, so dass er ihre Widerstandskraft über-
schätzte. Nicht zu leugnen bleibt doch, dass er ihr im Interesse
~- der allgemeinen evangelischen Sache mehr zugemutet hat, als ihr
nach Lage der Dinge möglich war. Sicherlich trifft aber auch
die zwei evangelischen Kurfürsten schwere Verantwortung, dass
sie ibn durch ihr Verhalten in seinem Vorrücken gehemmt haben.!
‘Für sein Unternehmen konnte Gustav Adolf die Unter-
stützung der deutschen Protestanten nicht entbehren. Darum
wollte er auch von Neutralität ihrerseits nichts wissen. Da
könnte der Kaiser, meinte er, alle seine Unterthanen zu Neutralen
.. machen, und wir behielten niemanden, den wir anfassen könnten,
. und dem brandenburgischen Gesandten Bergmann, der ihm sogleich
bei seiner Landung die Bitte des Kurfürsten um Neutralität ent-
.. gegenbrachte, erwiderte er: „Was ist denn das für ein Ding,
e Neutralität? Ich verstehe es nicht. Freund oder Feind — tertium
~ non dabitur.“ Wie hätten auch diese kleinen Staaten eine strikte
. Neutralität durchführen können. Auch wenn Gustav Adolf sie
= ihnen hätte zugestehen wollen, es würde zum mindesten doch
. Immer auf eine Unterstützung des Kaisers mit Kontributionen
` und Lieferungen hinausgekommen sein.?
= Seine Verbindung mit ihnen dachte sich Gustav Adolf nun
… als eine völlige Unterordnung von ihrer Seite. Nicht so sehr auf
` das Mass dessen, was sie zum Kriege beisteuern sollten, kommt
. e hier an, als auf die Bewegungsfreiheit, die ihnen nach den
Bestimmungen der Bündnisse blieb. Gustav Adolf verlangte das
absolute directorium belli, d i. die Leitung des Krieges nach
seinem völlig freien Ermessen. Er wollte keine unabhängigen
Heeresabteilungen neben sich, keine Festungen, über die er nicht
unbeschränkt hätte verfügen können. Einzig Sachsen gegenüber,
das bisher vom Kriege unberührt und darum nicht erschöpft noch
1 Ueber die Bedeutung Magdeburgs für Gustav Adolfs Feldzug und den
Entsatz der Stadt als den Mittelpunkt von des Königs strategischen Er-
wägungen vgl. Wittich.
3 Vgl. Gustav Adolfs Aeusserung im Reichsrate am 20. Nov. 1629 (I
p. 213b) und seine Gespräche mit den brandenburgischen Gesandten Berg-
mann und Pfuel (bei Droysen, Brandenburgische Audienzen, insbesondere
pP. 18, 21 und 87).
350 Walter Struck.
eine ansehnliche Macht darstellte, gedachte ee in seinen An
sprüchen eine Ausnahme zu machen !
Es war nicht allein der militärische Gesichtspunkt, der ihn
su solchen Forderungen veranlasste, sondern es sprachen ec
politische Erwägungen mit. War es doeh nicht die Schwäche
der protestantischen Stände gewesen, die den jetzigen Zustand
heraufgeführt hatte, sondern ihre Kurzsichtigkest, die sie nur de
augenblickliches unmittelbares Interesse hatte berücksichtigen, m
der Bedrohung des Naehbarn nicht aueh ihre eigene Gefahr hatte
erkennen lassen. Was dann, wenn sie sich maeh einigen im Feld
errungenen Vorteilen der Anstrengungen überdrüssig, durch
Scheinkonzessionen des Kaisers befriedigen hessen und auf halben
Wege von energischer Fortsetzung des Krieges abstanden? Gustar
Adolf musste ihrer mächtig sein, om den Krieg bis zu wirklichen
dauernden Resultaten hinausführen zu können.
Das erste Bündnis, das Gustav Adolf in dem bezeichnete
Sinne schloss, war das mit dem Herzoge von Pommern, der
seinem Drängen nichts entgegenzustellen hatte. Schweden und
Pommern verpflichteten sich darin zu gegenseitigem Schutz
gegen unrechtmässige Gewalt und zwar sollte diese Verpflichtung
für ewige Zeiten gelten und alle zehn Jahre aufs neue ausdrückhe
bestätigt werden. Schweden wurde damit gewissermassen si
Garant für die Integrität Pommerns gegenüber dem Kaiser ar
erkannt. Für die Zwecke des gegenwärtigen Krieges erhielt de
König die freie militärische Verfügung über alle festen Plits
und Städte, wie denn der Kommandant von Stettin mit der ihn
unterstellten Abteilung sogleich in sehwedische Dienste übertrai
Im übrigen blieb der Herzog unangetastet im Besitze seiner fürs
lichen Rechte und der Civilverwaltung und bekam die Zusicherung,
dass ihm alle seine Länder und Städte wieder zurückgegeba
werden sollten, ob sie bereits dem Feinde abgedrungen wäre
oder erst in Zukunft abgedrungen würden; nur hinsichtlich Stral-
sunds erfuhr diese Zusage dadurch eine Beschränkung, dass die
früheren Verträge Schwedens mit der Stadt in Kraft bleiben
sollten. In diesem Punkte behielt also Schweden freie Hand. D
1 Vgl. das bereits zitierte Aktenstück „Plan und Ziel“ bei Sait, die
sogenannte Eventuslkonfüderation (im Neudruck in meiner Arbeit über da
Bündnis Wilhelms von Weimar mit Gustav Adolf) und die Bündnisverks#t-
lungen mit Pommern und Kurbrandenburg.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 351
diesen allgemeinen Bestimmungen ist, wie Chemnita bemerkt, das
Bündnis die Riehtschnur gewesen, nach der alle späteren ab-
gefasst sind. Daneben befindet sich hier nun aber noch ein auf-
fallender Vorbehalt von seiten Gustav Adolfs: wenn Herzog
Bogislav stürbe, bevor sein Erbe, der Kurfürst von Brandenburg,
dem Bündnisse beigetreten sei, oder wenn dieser in seiner Nach-
folge von anderer Seite angefochten würde, dann solle Schweden
das Herzogtum so lange in Sequester und Protektion behalten,
bis der Streit über die Nachfolge entschieden wäre und der Naeh-
folger die Kriegskosten an Schweden ersetzt und dieses Bündnis
raüfisiert hätte. ! |
Es ist dies der Artikel, auf den sich Schweden später für
seine Ansprüche auf den Besitz Pommerns gestützt hat. Gleich-
wohl hat Gustav Adolf damals, als er das Bündnis schloss, noch
nicht die Absicht gehabt, das Herzogtum für sich su behalten.?
Es würde das ein plötzliches Hinausgehen über sein ursprüng-
liches Programm bedeuten, für das man in den bis dahin erlangten
kleinen Erfolgen vergeblich nach einem Grunde suchen würde.
Die Lage der schwedischen Armee in Pommern während
dieser ganzen ersten Zeit war äusserst prekär. Gerade in den
Tagen, da das Bündnis nach längeren Verhandlungen endlich ge-
schlossen wurde, war Gustav Adolf über die sich häufenden
Schwierigkeiten tief betroffen und klagte sich selbst an, sein
Unternehmen nicht genügend vorbereitet zu haben, und noch im
November urteilte einer seiner höheren Offiziere: „In Summa, es
ist alles sehr schwierig. Ich halte wohl dafür, hätten wir nicht
angefangen, wir würden es lassen“ So bedauerte es denn der
König auch aufrichtig, dass die Danziger Verhandlungen ge-
scheitert waren, und sein Sekretär fand ihn trotz des Bündnisses
mit Pommern zum Frieden sehr geneigt. Kurz, die Stimmung
war alles andere eher als eroberungslustig.?
1 Vgl. die schwedisch-pommerschen Verträge bei Dähnert, Sammlung
pommerscher und Rügischer Landesurkunden I p. 76—87, dazu die Briefe
Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 21. Juli (Ox. Skr. II i Nr. 445), an Sten
Bielke d.d. T. Aug. 1680 (Arkiv I Nr. 112). Ueber die Genesis des Bünd-
nisses vgl. Bär a. a. O., dazu die Bemerkungen Grubbes d.d. 20. und 28. Juli,
22. Aug., 7. Sept. und 14. Nov. 1630 (Arkiv 1 Nr. 494, 495, 498—500).
? Die Handelsvertragsbestimmungen, die das Bündnis enthält, wären
bei der Absicht der Annexion überflüssig gewesen.
® Vgl. Grubbe an Oxenstierna d.d. 18. und 22. Sept. 1630 (Arkiv I
352 Walter Struck.
Der Zweck dieses Artikels war ein rein taktischer. Georg
Wilhelm sollte dadurch bewogen werden, dem schwedisch-
pommerschen Bündnisse beizutreten. Dass er dazu gar keine
Neigung verspürte, sich vielmehr schmeichelte, in dem grossen
Kampfe neutral bleiben zu können, war aus den Aeusserungen
seiner Gesandten in Stettin deutlich hervorgegangen. Das Gerücht
meldete, wie immer übertreibend, er wolle gut kaiserlich bleiben
und biete bereits sein Landvolk gegen die Schweden auf. Und
doch war gerade seine Haltung für Gustav Adolf von der grössteu
Bedeutung, militärisch, weil seine Festungen die Oder und Havel
beherrschten, politisch, weil sein freiwilliger Anschluss den anderen
protestantischen Ständen ein Beispiel gegeben und insbesondere
die Brücke geschlagen hätte, auch mit Kursachsen in Verbindung
zu treten. Wenn nun die Pommern den Vorbehalt auch ihrer-
seits anerkannt hätten, wie das Gustav Adolf von ihnen verlangte,
würde Schweden ein Recht auf den Besitz des Herzogtums erlangt
haben, das sich der Kurfürst beeilen musste, durch seinen Beitritt
zu entkräften. Allein die Loyalität der Pommern weigerte sich
entschieden, den Erbansprüchen Georg Wilhelms irgendwie zu
nahe zu treten. Der Drohung Gustav Adolfs wurde dadurch die
Hälfte ihrer Kraft genommen. Denn nur als Drohung war dieser
Artikel ursprünglich gedacht: gegen den Anschluss Brandenburgs
wäre der König damals bereit gewesen, sich in der bindendsten
Weise zu verpflichten, Pommern beim Frieden zurückzugeben,
und nicht einmal auf den Ersatz der Kriegskosten wollte er
gegen Georg Wilhelm Ansprüche machen. „Seine Liebden“, er-
klärte er dem brandenburgischen Gesandten Bergmann, „hat ein
grosses Interesse an diesem Herzogtum Pommern. Dasselbe will
ich defendieren ihr zu gute, aber mit der Kondition, wie in dem
Buche Ruth dem nächsten Erben das Land anpräsentiert wird,
dass er nämlich die Ruth sollte zum Weibe nehmen. Denn also
muss auch sein Liebden diese Ruth annehmen, das ist, in dieser
gerechten Sache sich konjungieren, will sie anders das Land
erben. Wo nicht, so sage ich auch klar voraus, dass sie es
nimmer bekommen soll.“ Aber natürlich, je länger Georg Wilhelm
Nr. 574 und 577), die zitierte Aeusserung Baudissins d.d. 19. Nov. bei Klopp
II 1 p. 691, über Gustav Adolfs Stellung zu den Danziger Verhandlungen,
seine Briefe an Oxenstierna d.d. 25. Juli und 18. Aug. 1630 (Ox. Skr. I 1
Nr. 446 und 453).
‘+
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 353
mit dem Anschlusse, zögerte und je weiter Gustav Adolf ohne
seine Unterstützung und selbst gegen seinen Willen vordrang,
um so weniger wurde er geneigt, den vollen Preis, den er anfangs
geboten hatte, zu zahlen. Nach der Erstürmung von Garz und
Greifenhagen durch die halben Massregeln Georg Wilhelms an
voller Ausnutzung seines Sieges gehindert, verlangte er schon
einen Teil der Kriegskosten und als Pfand dafür einige Häfen,
doch gab er selbst da noch zu verstehen, dass er damit noch
nicht sein letztes Wort gesprochen haben wolle und dass auch
diese Bedingung noch ermässigt oder vielleicht ganz aufgehoben
werden könne.!
Es würde ungerecht sein, die Schwierigkeiten von Georg
Wilhelms Lage zu unterschätzen. Wie auf der einen Seite Gustav
Adolf mit dem Verluste von Pommern drohte, so setzte nach der
andern Seite Brandenburg durch ein Bündnis mit Schweden seine
staatliche Existenz überhaupt aufs Spiel. Das Beispiel Mecklen-
burgs stand warnend genug vor Augen. Als gefährlichen Gegner
hatte sich Gustav Adolf in Preussen gezeigt, aber an der Macht
des Kaisers und der Liga waren doch auch wieder bisher alle
Angriffe zerschellt. Neutralität war unter solchen Umständen ein
sehr begreiflicher Wunsch, und da man sich nicht stark genug
fühlte, ihn aus eigener Kraft durchzusetzen, suchte man Anlehnung
an Kursachsen, das wegen seiner ungebrochenen Macht bei den
Parteien grössere Rücksicht genoss. Die Meinung war, dass die
protestantischen Stände den günstigen Moment, wo die Katholiken
mit der Bekämpfung Gustav Adolfs beschäftigt waren, in Acht
nehmen und sich zu einem bewaffneten Bunde zusammenschliessen
sollten, stark genug, um in dem Kriege das Zünglein an der
Wage zu bilden, um dann jede der beiden kriegführenden Parteien
1 Dieselbe Deutung des Vorbehalts giebt schon Odhner a. a. O. p. 13.
Für die Gerüchte über Georg Wilhelms Haltung vgl. die Relationen Grubbes
d.d. 12. und 22. Aug. 1630 (Arkiv I Nr. 497 und 498). Die strategische
Bedeutung der Haltung Kurbrandenburgs ergiebt sich aus dem Verlaufe
von Gustav Adolfs Feldzuge (vgl. die Darstellung Wittichs), für die poli-
tische nach des Königs eigenem Urteil s. das Aktenstück bei Sültl und die
Relation Grubbes d.d. 22. Mai 1631 (Arkiv I Nr. 521). Im übrigen vgl. die
Audienzen der brandenburgischen Gesandten Bergmann und Pfuel (Droysen
a. a. O. p. 1öff., 26ff., 36 ff.), die Relation Grubbes d.d. 28. Juli 1630 (Arkiv I
Nr. 495) und den Brief Gustav Adolfs an Georg Wilhelm d.d. 15. Juni 1631
(Droysen, Schriftstücke S. 115 ff).
354 Walter Struck.
ein Bündnis mit der andern fürehten zu lassen und dadureh beide,
die Katholiken zum Verzicht auf ihre gewaltsame Reaktionspoliik,
den König zum Einhalten und endlich zum Abzuge aus Dentxlr
land zu bewegen.*
Der Urheber dieser Politik der dritten Partei war der General
v. Arnim, unstreitig der bedeutendste politische Kopf unter alles
deutschen Protestanten der Zeit. Anfänglich hatte auch er, me
so viele andere, den religiösen Charakter des Krieges verkannt
und abwechselnd in schwedischen, polnischen und kaiserlichen
Diensten gestanden, ohne viel nach dem Bekenntnisse seiner
Dienstherren zu fragen. Erst durch die letzten Massnahmen und
Anschläge der kaiserlichen Politik waren ihm die Augen auf
gegangen, sodass er es mit seinem protestantischen (Gewissen ur
vereinbar gefunden hatte, länger im Heere Wallensteins zu rer
bleiben. In der Folge fand er dann in kursächsischer Bestallung
reichlich Gelegenheit, seine zugleich protestantische und nationale
Auffassung zu bethätigen, aber zum Unglücke fehlte ihm, der in
seinem ganzen Auftreten etwas Lehrhaftes, beinahe Pedantisch®
besass, das Imponierende des überlegenen Willens, wie es gerade
am Dresdener Hofe nötig war, um Zaghafte und Schwankenk
mit fortzureissen, Widerstrebenden seinen Entschluss aufzuzwingen
Er nun wurde damals von Georg Wilhelm ausersehn, um in den
bezeichneten Sinne die engere Verbindung mit Kursachsen eir-
zuleiten.?
Johann Georg genoss als mächtigster protestantischer Stand
und als Inhaber der vornehmsten evangelischen Kur das weites
Ansehen; persönlich stand er sonst in schlechtestem Rufe. Ohne
sorgfältige Erziehung zeigte er für höhere Genüsse kein Ver
ständnis, selbst sein Interesse für Musik war rein äusserlich: di
schöne Kapelle, die er sich hielt und die unter Leitung de
Musikers Schütz in ganz Deutschland berechtigte Anerkennung
fand, diente doch nur dem Bedürfnisse der Repräsentation. Sein
Lebenselement war die Jagd, in der er völlig aufging Es in
bezeichnend, dass die Angabe Glauben fand, er habe seine Bauen
nicht gegen den Feind aufbieten wollen, weil er davon ein
Schädigung seines Wildstandes befürchtet habe. Dazu war €
1 Vgl. hierzu wie zu der ganzen Politik des Leipziger Konvente d#
Bündnis Wilhelms von Weimar mit Gustav Adolf Cap. II ff.
3 Vgl. G. Irmer, Hans Georg von Arnim, Ranke, S. W. 23, 117.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 355
den Freuden des Bechers und der Tafel in einem Uebermasse
ergeben, dass er selbst bei den in diesem Punkte durchaus nicht
strengen Zeitgenossen Anstoss erregte. Seine wohl ohnehin nicht
grosse Thatkraft ging darüber völlig verloren. Seine Stärke lag
im Beharren: nur mühsam entschloss er sich, einen neuen Weg
einzuschlagen, auf dem er sich denn gleichsam dureh das eigene
Gewicht getrieben fortschob. Seine geistige Begabung war sonst
doeh nicht so gering, wie man wohl gemeint hat: für das Nahe-
liegende zeigte er einen gewissen praktischen Blick, der ıhn zu-
weilen selbst im Gegensatze zu seinen Räten das Reehte treffen
liess. Weitschauende Politik war allerdings nicht seine Sache. So
ist es gekommen, dass er mit einem unverhältnismässig grossen
territorialen Gewinn aus dem Kriege hervorgegangen ist, die glän-
zenden weiteren Aussichten, die sieh für ihn aus seiner führenden
Stellung unter den deutschen Protestanten zu Zeiten ergaben,
dagegen völlig verloren hat. Religiös wie politisch war er dureh-
ans von den Traditionen seines Hauses beherrscht. Anhänger des
orthodoxesten Luthertums stand er den Katholiken näher als den
Calvinisten, die er von Grund seiner Seele verabscheute; in er-
erbter Rivalität mit Kurpfalz hatte er in dem böhmisehen Kriege
seine Stellung mit Entschiedenheit auf der Seite des Kaisers ge-
wählt und als Lohn dafür die beiden Lausitzen davon getragen,
den späteren Kämpfen gegenüber war er wenigstens neutral ge-
blieben. Seine aufrichtige Anhänglichkeit an das Kaiserhaus, die
er selbst dann nicht verleugnete, als es zum Bruche gekommen
war, sein ehrliches reichspatriotisches Pflichtgefühl, aus dem ibm
jede auswärtige Einmischung zuwider war, würden, wenn nicht
seinem Verstande, so doch seinem Herzen alle Ehre machen, wenn
nicht diese Gefühle doch auch wieder einen stark egoistischen
Beigeschmack gehabt hätten, insofern er durch seine Anlehnung
an den Kaiser und die Erhaltung der Reiehsverfassung seinen
eigenen Vorteil am besten gewährleistet sah. Denn der Grandzug
seines Charakters war ein schrankenloser Egoismus, der ihn jede
gegen ihn gerichtete Regung als strafbare Schlechtigkeit oder
Thorheit auffassen liess; die innere Berechtigung eines anderen
Standpunkts als des seinigen zu verstehn war ihm nicht gegeben.
Im persönlichen Verkehr launisch, jähzornig, ein Tyrann seiner
Familie und Umgebung liebte er es, Schwächere und Hülfe-
suchende ihre Abhängigkeit von ihm empfinden zu lassen, ein
356 Walter Struck.
durchaus unedler Charakter. Das nun war der Mann, in dessen
Hände jetzt eine Konstellation von einer Gunst sondergleichen
die Geschicke Deutschlands legte.!
Es schien, als wolle er sich jetzt auf seine so lange ver-
nachlässigten Pflichten gegen das übrige protestantische Deutsch-
land besinnen. Aber indem er nunmehr begann, für die all-
gemeinen religiösen und politischen Beschwerden einzutreten,
waren ihm die Hauptsache doch wieder seine eigenen Interessen.
Er fühlte sich selbst durch das Uebermass der katholischen
Reaktion bedroht, die Nichtbeachtung seiner anfangs noch zurück-
haltenden Einsprache reizte dann sein im hohen Grade empfind-
liches fürstliches Selbstgefühl und drängte ihn weiter. Sicher,
dass er den Versuch der Opposition nicht hätte wagen können
ohne den Rückhalt, den er an der Bedrängnis der Katholiken
durch die Schweden fand, noch ebenso sicher aber auch, dass
eben dieses Vorrücken der Schweden für ihn der hauptsächliche
Beweggrund war, sich seiner Mitstände anzunehmen: bei längerer
Unthätigkeit musste er befürchten, dass sich diese von ihm, den
sie bisher als ihr Parteihaupt anerkannt hatten, abwenden und
an den König anschliessen würden, der ihre Interessen so ent-
schieden zu den seinigen machte. Er entschloss sich, einen all
gemeinen evangelischen Konvent zu berufen, dessen Zweck durch-
aus jenen Wünschen Kurbrandenburgs nach einer dritten Partei
zu entsprechen schien.
Für einen unlautern selbstsüchtigen Ehrgeiz Gustav Adolfs
hätte es nichts Widrigeres geben können als den Zusammenschluss
aller evangelischen Stände zu einem machtvollen bewaffneten
Bunde: ein solcher würde seinem Einflusse in Deutschland ein
Gegengewicht gegeben, Schweden im günstigen Falle auf den
Charakter einer Auxiliarmacht herabgedrückt haben; das grosse
Ziel der Wiederherstellung des protestantischen Norddeutschlands
musste, so schien es, aber auch auf diese Weise zu erreichen sein
und vielleicht schneller, als wenn die einzelnen protestantischen
Stände nacheinander durch die schwedischen Waffen allein der
1 Vgl. K. A. Müller, Kurfürst Johann Georg I., seine Familie und sein
Hof (Forschungen auf dem Gebiete der neueren Geschichte I), im übrigen
die Einzelarbeiten zur Geschichte des 30jährigen Krieges. Eine Biographie
Johann Georgs oder eine genügende Geschichte der kursächsischen Politik
unter seiner Regierung ist nicht vorhanden.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 357
Gewalt der Katholiken hätten abgezwungen werden müssen. Es
wird kein besonderes Gewicht darauf zu legen sein, dass Gustav
Adolf im Hinblick auf den bevorstehenden Konvent dem Kur-
fürsten von Brandenburg noch eine Frist für dessen Entschlies-
sungen gewährte: er durfte die Versammlung nicht durch schroffe
Behandlung eines ihrer Mitglieder gegen sich aufbringen. An das
Durchführbare einer neutralen dritten Partei wird er bei der
Schärfe der religiösen und politischen Gegensätze von vornherein
nicht geglaubt haben. Dagegen nahm er den Gedanken ohne
Vorbehalt an, dass ihm die Protestanten als festgeschlossenes
Ganze mit einer von ihm unabhängigen Spitze als ebenbürtiger
gleichberechtigter Bundesgenosse an die Seite treten sollten. Es
war das, was er seinen Gesandten, die er zum Konvent abordnete,
in erster Linie durchzusetzen empfahl. Erst wenn sich das und
auch eine wohlwollende Neutralität des Bundes, die natürlich mit
der Zeit von selbst weiterführen musste, nicht erreichen liesse,
sollten sie den ursprünglichen Plan der Sonderverhandlungen
mit den einzelnen Ständen wieder aufnehmen.
Dadurch gleicht die Situation auf dem Leipziger Konvent
(und sie dehnt sich noch bis in den Juni hinein aus) völlig der,
die zwischen Schweden und Dänemark in den letzten Monaten
vor dem Lübecker Frieden bestanden und in der Ulfsbäcker Zu-
sammenkunft ihren konzentrierten Ausdruck gefunden hatte. Hier
wie dort sind die allgemeinen evangelischen Interessen für Gustav
Adolf das Bestimmende, denen er etwa für Schweden in Aussicht
stehende besondere Vorteile unterordnet. Wie dort König Christian
den Moment verpasste, seinen Einfluss an der Seite Gustav Adolfs
zu wahren, so wurde hier die Gelegenheit versäumt, der schwe-
dischen Invasion Schranken zu setzen. Es wäre doch fraglich, ob
Gustav Adolf auch nur die Occupation von Stralsund hätte auf-
recht erhalten können, wenn er nicht die Rettung des Evangeliums
ausschliesslich als sein Verdienst hätte in Anspruch nehmen dürfen.
Der Vorschlag des gemeinsamen Uebertritts auf die Seite
Schwedens wurde jetzt auch von Kurbrandenburg unterstützt, das
seit dem Falle von Garz und Greifenhagen den Gedanken der
Neutralität aufgegeben hatte, er gewann auch bei einer Reihe
anderer Stände täglich mehr an Boden, aber gerade der, auf den
es ankam, Johann Georg, versagte sich ihm vollkommen. Er wollte
nicht einmal die dritte Partei in dem Sinne, wie es ihm die all-
358 Walter Struck.
gemeine Ansicht zuschrieb, sondern plante nur eine Demonstration,
um von dem Kaiser für sich die Zusicherung seiner Interessen
zu erhalten und den anderen Ständen in ihren Beschwerden gerade
soweit Abhülfe zu schaffen, dass für sie das Wagnis einer schwe-
dischen Allianz nicht mehr im Verhältnis zu dem gestanden hätte,
was sie dadurch noch weiter zu erreichen hoffen konnten. Einem
Bunde, der auch ihm Verpflichtungen auferlegt hätte, widerstrebte
er entschieden. Er rief die Hoffnung darauf wach, um die Stände
zu einem drohenden, sie kompromittierenden Auftreten gegen den
Kaiser zu bewegen; im letzten Moment entzog er sich dann ge-
schickt allen ihn bindenden Vereinbarungen, ein Verfahren, das
an Perfidie seinesgleichen sucht. Von einer Annahme der schwe-
dischen Anträge war unter solchen Umständen keine Rede.
Gustav Adolf hatte gerade in den Tagen, wo die Stände
in Leipzig wieder auseinandergingen, mit der Erstürmung von
Frankfurt einen neuen stattlichen Erfolg davongetragen. In der
gehobenen Stimmung, die ihn darüber erfüllte, nahm er die Er-
gebnisse des Konvents überraschend günstig auf. Zwar das Un-
zweckmässige der beschlossenen Rüstungen, die nach Massgabe
der Kreisverfassung ohne hinreichenden Zusammenhang unter sich
stattfinden sollten, war ihm mehr als jedem andern klar: er hat
die Einheit stets als das Haupterfordernis des Krieges betrachtet;
aber er erkannte ganz richtig, dass auch solche halben Massregeln
die Stände zum Kriege mit den Katholiken führen mussten. Nur
darin urteilte er zu optimistisch, dass er den Bruch Johann Georgs
mit dem Kaiser schon für die nächste Zeit annahm. Im Ver-
trauen darauf trat er den Vormarsch an die Havel zum Entsatae
Magdeburgs an.!
Es gelang ihm, durch seine Annäherung Kurbrandenburg so-
weit einzuschüchtern, dass es ihm nach vergeblichem Sträuben die
Verfügung über Spandau und Küstrin so lange überliess, bis Magde-
burg entsetzt oder er selber für seine Sicherheit dieser Festungen
nicht mehr bedürftig sei. Da er ein Mehr nur durch wirkliche
Zwangsmassregeln hätte erreichen können, begnügte er sich mit
diesem Interim, mit dem er die Leipziger Beschlüsse respektirte,
! Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Oxenstierna d.d. 19. April und 4. Mai
(Ox. Skr. II 1 Nr. 516 und 519), die Relation Grubbes d.d. 28. April (Arkiv I
Nr. 519), den Brief Horns an Oxenstierna d.d. 6. Mai 1631 (Arkiv II Nr. 663),
Chemnitz p. 146, dazu Wittich a. a. O. p. 618—627.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 359
soweit es die Kriegsraison irgend zuliefs, denn er wollte es ver-
meiden, Johann Georg zu brusquiren, zu dem eben jetzt ein Bote
nach dem andern abging, um ihn zu einer militärischen Hülfe-
leistung für Magdeburg zu gewinnen.!
Allein Johann Georg verweigerte jede Unterstützung, und
wenige Tage darauf traf auch schon die Kunde von dem Falle
Magdeburgs ein. Dem Könige, der inzwischen bis Potsdam vor-
gerückt war und bereits die Befehle zum Marsche an die Elbe
und zur Vereinigung mit der kursächsischen Armee ausgegeben
hatte, blieb infolge dessen nichts anderes übrig als aus seiner
exponirten Stellung wieder unter den Schutz der Festungswälle
von Spandau zurückzuweichen. Dort gedachte er dem Gegner zu-
nächst Stand zu halten und überhaupt die weitere Entwickelung
der Dinge abzuwarten. Wenn er gleichzeitig für seine Rückzugs-
linie über die Oder Sorge trug, so that er damit nicht mehr als
jeder vorsichtige Feldherr vor der Schlacht. ?
Er konnte damals noch nicht beurteilen, wie problematisch
der Erfolg Tillys infolge von Falkenbergs heroischem Opfermute
war. Wie kritisch ihm selber seine Lage erschien, geht am besten
daraus hervor, dass er sein System für die Bündnisse jetzt durch-
brach und den Fürsten von Weimar und Hessen, denen er früher
ebenfalls völlige Unterordnung angemutet hatte, jetzt Bedingungen
1 Ueber die Verhandlungen mit Kurbrandenburg vgl. ausser den bereits
zitirten Briefen Gustav Adolfs und Horns vom 4. und 6. Mai noch: Georg
Wilhelm an Gustav Adolf d.d. 5., Gustav Adolf an Georg Wilhelm d.d. 8.
Mai (König, Schilderung aus Berlin I p. 341 und 343), Creditiv Gustav Adolf
für Ortenburg d.d. 9. Mai (Droysen, Schriftstücke p. 104), Gustav Adolf an
Oxenstierna d.d. 15. Mai (Ox. Skr. II 1 Nr. 626), Relation Grubbes eod. dato
(Arkiv I Nr. 520), Mörner Kurbrandenburgs Staatsverträge Nr. 53, Hüberlin-
Senkenberg XXVI p. 724, dazu Wittich a. a. O. p. 621—630. Ueber die
Verhandlungen mit Sachsen vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Johann Georg
d.d. 3. Mai (Styffe, Gustav Adolfs skrifter p. 608), an Georg Wilhelm dd.
22. Mai (Droysen, Schriftstücke p. 109) und die Relationen Grubbes d.d.
22. Mai, 4. und 14. Juni (Arkiv INr 521, 523 und 524), dazu Wittich a. a
O. p. 456 Anm. 1., 628 f, 631—641.
3 Vgl. die Relation Grubbes d.d. 22. und 27. Mai (Arkiv I Nr. 521
und 522) und die Befehle Gustav Adolfs an Horn und Baner im Arkiv 1
Nr. 316, 318, 320 und 822. Davon, dass der König seine Positionen habe
aufgeben und sich an die Küste zurückziehen wollen, wie Droysen (II p. 368)
behauptet, ist natürlich nicht im Entferntesten die Rede. Vgl. darüber und
über die Widersprüche in der Droysenschen Darstellung das Bündnis Wil-
helms von Weimar p. 14 ff.
360 Walter Struck.
zugestand, die ihnen eine recht bedeutende Unabhängigkeit und
Selbständigkeit gewährten. Auch das verräterische Anerbieten
Wallensteins ergriff er mit Bereitwilligkeit, obgleich er doch von
jenem am allerwenigsten annehmen konnte, dass er ihm ein be-
quemer Untergebener sein würde Er nahm eben die Bundes-
genossen jetzt, wo und wie er sie bekommen konnte.!
Gegenüber Brandenburg zeigte er dagegen ein auffallendes
Schwanken. Kurbrandenburg war einem Bündnisse mit Schweden
an sich nicht abgeneigt und bestritt dem Könige nicht einmal
die Oberleitung, aber es wollte dieses Bündnis nicht allein wagen,
weil es dadurch in völlige Abhängigkeit von Schweden zu geraten
fürchtete. Unter Hinweis auf seine Verpflichtungen gegen den
Leipziger Bund verlangte es, die Verfügung über seine Festun-
gen und das Recht eigener Werbung zu behalten, und begehrte
wenigstens Aufschub, bis sich Sachsen definitiv entschieden hätte,
das es für einen gemeinsamen Uebertritt zu gewinnen bemüht
war. Gustav Adolf stellte sich zu diesen Wünschen je nach dem
Verhalten Sachsens. Er hatte das Interim zugestanden, weil ihm
Brandenburg auf den Anschluss Johann Georgs Aussicht gemacht
hatte. Nach dessen ablehnender Antwort fand er keinen Grund
mehr, vor dem Leipziger Bunde Halt zu machen, und forderte
aufs Neue von Georg Wilhelm unbedingte Unterordnung. Doch
kam es wegen der Gefahr, die nach dem Falle Magdeburgs von
dem Feinde drohte und für Schweden und Brandenburg einen Kon-
flikt gleich unrätlich erscheinen liess, noch zu einer Verlänge-
rung des Interims, bis der brandenburgische Kanzler Götze, der
schon vorher zu Kursachsen gereist war, dessen Entschliessung
zurückbrächte. Aber da diese wieder ablehnend lautete und sich
andererseits der Feind von Magdeburg rückwärts nach Thüringen
wandte, trat der Gegensatz sogleich wieder in aller Schärfe hervor.
Kurbrandenburg verlangte, da nun die Voraussetzungen, auf die das
Interim geschlossen war, aufgehoben seien, die Rückgabe Spandaus
und überhaupt den Abzug der ganzen Armee. Gustav Adolf
meinte, das nur auf Johann Georg als Urheber zurückführen zu
können, und rechnete damit, beiden Kurfürsten im Felde gegen-
1 Ueber die Bedeutung von Magdeburgs Fall vgl. Wittich. Ueber die
Verhandlungen mit Weimar und Hessen vgl. das Bündnis Wilhelms von
Weimar, über die mit Wallenstein s. Lenz, Zur Kritik Sesyma Rasins.
(Hist. Zeitschr. LIX.)
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 361
über treten zu müssen. Er antwortete mit einem Ultimatum, das
derart scharf gehalten war, dass seine Vertreter Scheu trugen, es
persönlich zu überreichen. Die Dinge trieben bis dicht vor den
Bruch. Dass er doch noch vermieden wurde, war das persönliche
Verdienst Arnims, der im letzten Momente von Dresden eintraf
und nochmals auf eine günstige Erklärung Johann Georgs Hoff-
nung machte. Das Ergebnis war, dass Gustav Adolf jetzt die
Verfügung über die brandenburgischen Festungen definitiv bis zum
Ausgange des Krieges, daneben eine ansehnliche Geldunterstützung
erhielt und es im übrigen dem Kurfürsten freigab, den Leipziger
Beschlüssen durch selbstständige Werbungen nachzukommen.!
Arnim war durch Krankheit verhindert gewesen, dem Kon-
vente persönlich beizuwohnen; ob er ihm eine günstigere Wendung
hätte geben können, mag dahingestellt werden. Seitdem hatte
er sich jedenfalls bei der Schwäche Johann Georgs und mit der
wachsenden Bedrängnis Magdeburgs immer mehr von der Unent-
behrlichkeit des schwedischen Beistandes überzeugt und den Ge-
danken der dritten Partei aufgegeben. Den Einfluss der deutschen
Protestanten gegenüber Schweden suchte er jetzt auf andere Weise,
durch rechtzeitigen gemeinsamen Uebertritt auf dessen Seite, zu
wahren. Es war der Standpunkt, den Brandenburg bereits auf
dem Konvente und dann noch in seinen Verhandlungen mit Gustav
Adolf vertreten hatte. In diesem Sinne ist schon Arnims Ver-
mittelung in dem Konflikte zwischen Georg Wilhelm und dem
Könige aufzufassen. Er übernahm es jetzt auch unmittelbar nach
dem schwedisch-brandenburgischen Vertrage, die Anträge Gustav
Adolfs, die seiner eigenen Meinung entsprachen, an Johann Georg
zu überbringen. ?
Gustav Adolf forderte Sachsen nochmals zu einem Bündnisse
und zur Vereinigung ihrer Armeen auf; als Preis hierfür bot er
den Besitz Magdeburgs an, das durch die Gefangennahme des
Administrators erledigt war. Für den Fall, dass Johann Georg
hiergegen Bedenken trage und sich zutraue, ohne den schwedischen
ı Vgl. die Briefe Gustav Adolfs an Georg Wilhelm d.d. 22. Mai bis
22. Juni (Droysen Schriftstücke p. 107—129), an die Kurfürstin d.d. 13. Juni
(ebenda p. 202) an Horn d.d. 6., 10. und 13. Juni (Arkiv I Nr. 318, 320,
323) die Relationen Grubbes d.d. 22. Mai bis 2. Juli (Arkiv I Nr 521—526),
Mörner, Kurbrandenburgs Staatsverträge p. 107, Irmer, Arnim p. 133 f.
2 Vgl. Wittich p. 697—701, 742. Anm.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 24
362 Walter Struck.
Beistand die Wiederherstellung des Protestantismus durchzuführen,
erklärte er sich bereit, den Krieg solange fortzusetzen, bis der Kur-
fürst und die mit ihm verbündeten Stände ihre Rüstungen vollendet
hätten, und dann auf Verlangen Deutschland entweder ganz oder
mit Hinterlassung eines Hülfskorps von 6000 Mann zu räumen.
Es wird zuzugeben sein, dass dieses Anerbieten, aus dem
Kriege auszuscheiden, nicht ernst gemeint gewesen ist, dass es nur
als Pression hat dienen sollen, dem Kurfürsten die Unentbehrlich-
keit des schwedischen Beistandes zu verdeutlichen. Im übrigen
vergesse man aber nicht, dass sich der König durch die Nieder-
lage, die er mit dem Verluste Magdeburgs erlitten hatte, noch in
recht kritischer Situation befand, die sich erst mehrere Wochen
später mit seinem Uebergange über die Elbe verbesserte. Als
der Kern des ganzen Anerbietens scheint sich mir doch zu er-
geben, dass er auch jetzt noch dem Beitritte Johann Georgs eine
Bedeutung beilegte, die sich nicht viel von seiner Wertschätzung
zur Zeit des Leipziger Konventes unterschied, und darum bereit
war, den Leipziger Bund, soweit die Stände freiwillig bei ihm
verharren wollten, anzuerkennen, dem Kurfürsten überhaupt eine
Position einzuräumen, an der er selbst Schranken gefunden hätte.
Die angebotene Ueberlassung Magdeburgs, das allein als angemessene
Entschädigung für brandenburgische Abtretungen in Pommern in
Betracht kommen konnte und das auch als solche von Schweden
nachher stets ins Auge gefasst ist, ist dafür bezeichnend.
Allein auch dieser letzte günstige Moment wurde von Johann
Georg versäumt. Seine Antwort lautete allerdings freundlicher als
früher, dass er nicht gedenke, dem Könige hindernd in den Weg
zu treten, aber auf die Einzelheiten des Vorschlags ging er mit
keinem Worte ein.! Er zögerte mit seiner Entscheidung solange,
bis er von den Katholiken unmittelbar für seine Sicherheit zu
fürchten begann. Da wandte er sich nun seinerseits an den König
mit dem Vorschlage eines gemeinschaftlichen Feldzugs, hülfesuchend
warf er sich ihm zuletzt gleichsam in die Arme. Es ist natürlich,
dass der König unter diesen Umständen, wo die Rollen des Antrag-
stellers und des Umworbenen so völlig vertauscht waren, über
dies durch wichtige Erfolge, die er inzwischen über den Feind
errungen hatte, in seinem Selbstgefühl bedeutend gehoben, nicht
1 Vgl. Wittich p. 709.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 363
mehr dieselben Einräumungen machte wie vordem. In dem Bünd-
nisse, das nun geschlossen ward, verpflichteten sich beide, zu ein-
ander wie ein Mann zu stehn und keiner ohne Einwilligung des
andern Frieden zu schliessen. Für die Operationen ward bestimmt,
dass sie nach gemeinsamem Rate, aber unter der Oberleitung des
Königs stattfinden sollten. Johann Georg versprach, den schwe-
dischen Truppen auf Bedarf seine Festungen zu öffnen und ihnen,
solange sie in seinem Lande wären, Proviant zu liefern, Gustav
Adolf verpflichtete sich, dem Kurfürsten in seiner Landeshoheit
keinen Eintrag zu thun. Dagegen finden sich keine Beziehungen
auf Johann Georgs aus dem Leipziger Schlusse erwachsene An-
sprüche, keine den König irgendwie beschränkende Bestimmungen
hinsichtlich der künftigen Friedensbedingungen. Grade durch das,
was es nicht enthält, ist das Bündnis folgenschwer geworden.'
Wenige Tage später fand die Vereinigung beider Heere statt,
durch die Gustav Adolf dem Feinde an Zahl überlegen wurde.
Gleichwohl blieb er auch jetzt noch einer Schlacht abgeneigt.
Zur Rettung Magdeburgs hatte er zusammen mit den Sachsen
den Feind zu einer solchen zwingen wollen; jetzt sah er keinen
Grund zu einem derartigen Wagnisse, das alles wieder in Frage
stellen konnte. Er vertraute, den Feind schon: wieder durch Ma-
növer, durch Diversionen zum Rückzuge zu bringen. Allein Jo-
hann Georg widersprach, weil er die Verheerung und Erschöpfung
seines Landes fürchtete, und Gustav Adolf gab aus Rücksicht
auf seinen neu gewonnenen Bundesgenossen nach.?
So kam es denn zur Schlacht. Der linke Flügel der pro-
testantischen Aufstellung, der von den Sachsen gebildet wurde,
vermochte dem Ansturm der Tillyschen Veteranen nicht lange
Stand zu halten, aber das Feldherrngenie des Königs, die über-
legene Taktik seiner Unterführer, die vorzügliche Schulung seiner
Truppen entschied den Sieg. Der sinkende Tag sah das katholische
Heer in wilder Flucht.
1 Das schwedisch-sächsische Bündnis, bestehend aus 2 Reversen bei
Häberlin-Senkenberg S. 320. Ueber die vorausgehenden Verhandlungen vgl.
Wittich p. 740—755.
3 Vgl. Gustav Adolf an Pfalzgraf Johann Casimir d.d. 20. Sept. 1631
(Arkiv I Nr. 367), die Relation Horns (ebenda Nr. 583) und den Brief von
Adler Salvius d.d. 2. Nov. 1631. (Arkiv II Nr. 696).
24°
Kleine Mitteilungen.
Wann wurde Kaiser Otto der Grosse in Magdeburg be
stattet! Es ist für die Geschichtschreibung des 10. Jahrhunderts
recht bezeichnend, dass wir über die Leichenfeier etlicher Kirchen-
fürsten ausführlich unterrichtet werden, es uns aber an näherer Kunde
über die Totenfahrt des grossen Kaisers gebricht. Aus den kurzen
Berichten Widukinds (III, c. 76) und Thietmars (II, e 43) erfahren
wir nur, dass er am Abende des 7. Mai 973 zu Memleben gestorben
ist, dass in der folgenden Nacht seine Eingeweide daselbst beigesetzt
wurden und sein Sohn die Leiche später nach Magdeburg brachte, wo
sie im Dome an der Seite der ersten Gemahlin Edith bestattet wurde.
Die kirchliche Feier leiteten die Erzbischöfe Gero von Köln und
Adalbert von Magdeburg unter Assistenz der anwesenden Bischöfe.
Wir wissen nicht einmal, ob der Leichnam zu Wasser oder auf dem
Landwege nach Magdeburg überführt wurde, so dass uns jeder An-
baltspunkt für eine Berechnung fehlt, welche uns eine Vorstellung
von dem Vorgange ermöglichen könnte. Neuere Darstellungen und
Bearbeitungen haben sich mit dieser Unsicherheit und Unvollständig-
keit der Angaben zufrieden gegeben (Dümmler Jahrb. Ottos I. S. 511;
Richter Annalen 3, 119—122; v. Ottenthal Regesten Nr. 573c);
Giesebrecht (Gesch. der deutschen Kaiserzeit I, 567, ebenso Hoffmann-
Hertel Gesch. der Stadt Magdeburg 9. 23) versetzte, durch mehrere
Urkunden, welche einen Aufenthalt Ottos II. in Magdeburg während
der ersten Junitage ergeben, veranlasst, die Leichenfeier in diese Zeit;
v. Sickel, der die Frage streifte, als er die Anordnung der ersten von
Otto II. nach des Vaters Tode ausgestellten Urkunden erläuterte, hat
dem widersprochen. (Mitt. des Inst. f. öst. Geschichtsf. Ergbd. 2, 11#,
117.) Eben an diesem Punkte muss aber die Untersuchung neuer
dings einsetzen, um sich zu vergewissern, ob nicht wenigstens eine
Vermutung, welche die Bürgschaft einiger Wahrscheinlichkeit in sich
trägt, ausgesprochen und begründet werden kann.
Den Urkunden zufolge, die mit den annalistischen Nachrichten im
Einklang stehen, begab sich Otto IL im Juni von Magdeburg über
Werla, Grone, Fritzlar nach Worms. So sicher die Folge dieser Orte
Kleine Mitteilungen. 365
ist, so grosse Schwierigkeit bereiten dagegen die Tagesangaben mehrerer
Urkunden, durch welche die Lösung unserer Frage bedingt wird. Wir
kennen DO. U. 28 (Dornburg, Juni 2) für den Grafen Thiemo, D. 29
(Magdeburg, Juni 4) für die erzbischöfliche Kirche zu Magdeburg,
DD. 30—32 (Magdeburg, Juni 5) für dieselbe, D. 33 (Magdeburg,
Juni 6) für das Kloster Oldenstadt, D. 34 (Werla, Juni 7) für die
bischöfliche Kirche zu Halberstadt, D. 35, 36 (Grone, Juni 7) für
das Kloster Gandersheim, D. 37 (Fritzlar, Juni 16) für Dietrat, D. 38
(Worms, Juni 17) für Lorsch. Ein Blick auf die angegebenen Tage
belehrt uns über die Unvereinbarkeit einzelner mit dem Ausstellungs-
orte. Es ist unmöglich, dass der Kaiser am selben Tage in Werla
und in dem 78 Kilometer davon abliegenden Grone, am 16. Juni in
Fritzlar, am nächsten Tage in dem 186 Kilometer entfernten Worms
geurkundet haben soll (vgl. Kehr, Die Urkunden Ottos II. 8. 234).
Während nun hinsichtlich des letztangeführten Datums kein Zweifel
besteht, ohne Frage Handlung auf der Reise in Fritzlar, in dessen
Nähe auch die in der Urkunde erwähnten Orte liegen, Beurkundung
am 16. Juni, voraussichtlich schon in Worms, anzunehmen ist (vgl.
auch Mon. Germ. Die Urkunden der deutschen Könige 2, 893), konnte
für die Datierung der andern Urkunden eine Uebereinstimmung nicht
erreicht werden. In der Ausgabe der Kaiserurkunden hat v. Sickel
angenommen, dass Otto II. am 7. Juni sich in Grone befand, demnach
D. 34 nichteinheitliche Datierung aufweise, die Handlung für Halber-
stadt in Werla, die Beurkundung aber am 7. Juni zu Grone statt-
gefunden habe. Dagegen hat Kehr eingewendet, dass der Kaiser im
Hinblick auf DD. 29—32 am 7. Juni wohl in Werla (42 Kilometer
von Magdeburg), nicht aber in Grone sein konnte, und hat dement-
sprechend für D. 34 einheitliche, für die Gandersheimer Urkunden
nichteinheitliche Datierung angenommen. Daraufhin hat v. Sickel
erklärt (Mitt. des Inst. für öst. Geschichtsf. 12, 372), dass er an
seiner Auffassung festhalte und annehme, der Kaiser habe schon am
3. Juni Magdeburg verlassen, die Urkunden für das Erzstift seien erst
nach seiner Abreise von den Magdeburger Notaren angefertigt worden.
So gerne man den methodischen Bemerkungen, die v. Sickel mit
diesem Anlasse verknüpft hat, zustimmen wird, so scheint mir doch
die Notwendigkeit, sich des von ihm vorgeschlagenen Auskunftsmittels
zu bedienen, nicht vorhanden zu sein. Die Urkunden für das Erzstift
tragen kein Merkmal an sich, das jene Annahme als zwingend er-
scheinen liesse, ja dass sie mit dem Monogramma firmatum versehen,
bei besonders feierlichem Anlasse ausgestellt sind, macht es viel wahr-
scheinlicher, dass sie während der Anwesenheit des Kaisers ausgefertigt,
von ihm dem Erzbischofe übergeben worden seien. Das erste für
366 Karl Chlirz.
Worms anzunehmende Datum des 16. Juni gestattet, da die auf dem
angegebenen Wege erforderlichen 400 Kilometer leicht in zehn Tagen
zurückgelegt werden konnten, Ausdehnung des Magdeburger Aufent
haltes selbst bis zum 6. Juni, so dass in dieser Beziehung auch D. 33
mit einheitlicher Datierung versehen sein könnte. Dieser letzteren
Annahme würde auch der Aufenthalt zu Werla am 7. Juni nicht
widersprechen, da die Entfernung von Magdeburg nur 42 Kilometer
ausmacht.
Wenn ich nun annehme, dass Otto II. erst am 7. Juni, einem
Sonnabend, von Magdeburg aufbrach, am selben Tage in Werla ein-
traf und hier dem ihn erwartenden Bischof von Halberstadt die Be-
stätigung der Immunität und des Wahlrechtes für sein Hochstift be-
willigte, so obliegt mir, die Datierung des für Gandersheim zu Grone
erlassenen D. 35 zu erklären. Mit Recht hat v. Sickel den Vorschlag
Kehrs, Handlung zu Werla am 7. Juni, Beurkundung zu Grone an
einem späteren Tage, abgelehnt. Giebt es aber in diesem Falle wirk-
lich keinen andern Ausweg, als die Uebereinstimmung des 7. Juni mit
dem actum Gruonaha anzunehmen? Allerdings meint v. Sickel, dass
die erste Begrüssung des Kaisers durch die Aebtissin von Ganders-
heim nach der Uebernahme der Regierung in dem Kloster festgehalten
worden sei, doch fehlt es dafür an einem Belege, den auch die Ur-
kunden nicht beibringen. D. 35* ist ebenso wie die vorhergehende
Urkunde für Halberstadt von dem in den Zeitangaben recht unzu-
verlässigen Notare WB. geschrieben, und als im J. 974 D. 36 aus-
gefertigt wurde, kannte man den zu dem actum Gruonaha gehörigen
Tag nicht, trug im Anschlusse an D. 35 das Tagesdatum VII. id. jun.
nach. Halten wir uns die Umstände, unter denen die DD. 34—37
bewilligt wurden, gegenwärtig, die Unruhe der Reise, die Flüchtigkeit
des WB., so können wir uns recht gut vorstellen, dass dieser Kanzlei-
beamte sich allerdings den Tag des Aufenthaltes zu Werla angemerkt,
aber die den Stationen Grone und Fritzlar entsprechenden Tagesdaten
vergessen habe. Als er nach dem Eintreffen in Worms die während
der Reise aufbehaltenen Concepte aufarbeitete, machte er sich die
Sache recht leicht. Statt etwa die entsprechenden Tage festzustellen,
setzte er zu dem actum Friteslare den 16. Juni, zu dem actum
Gruonaha den ihm anderweitig bekannten 7. Juni.
Glaube ich somit nachgewiesen zu haben, dass sich die an-
geführten Diplome mit der Annahme eiries Aufenthaltes des Kaisers
in Magdeburg bis zum 6. oder 7. Juni ganz gut vertragen, so er-
übrigt noch die Hauptsache, festzustellen, wann Otto II. mit der Leiche
seines Vaters in Magdeburg eingetroffen ist. Für diese Frage kommt
vor allem D. 28, ausgestellt zu Dornburg am 2. Juni, in Betracht.
|
Kleine Mitteilungen. 367
Ob unter dem genannten Orte die Pfalz an der Elbe oder die an der
Saale zu verstehen sei, hat v. Sickel in Schwebe gelassen; für jeden
Fall aber nahm er nichteinheitliche Datierung an, indem die Orts-
angabe der früheren Handlung, die Tagesangabe der wahrscheinlich
schon in Magdeburg erfolgten Beurkundung entsprechen sollte Mit
Rücksicht auf den Empfänger und die Lage des geschenkten Gutes
(vgl. Winter in den Magdeb. Geschichtsbl. 10, 6 ff.) wird man sich aber
mit Kehr für Dornburg a. d Elbe erklären müssen. Bei dieser Be-
ziehung ist nun die Annahme nichteinheitlicher Datierung keineswegs
nötig, da der Kaiser sich recht wohl am 2. Juni 973 in diesem Orte
befunden haben kann. Allerdings hat v. Sickel sich dahin erklärt,
dass die Bestattung des grossen Kaisers nicht wochenlang hinaus-
geschoben werden konnte und vor dieser Otto II. die gewöhnliche
Regententhätigkeit kaum aufgenommen haben wird. Da von be-
stimmten ceremoniellen Vorschriften und Regeln für diesen Fall nicht
die Rede sein kann, so müssen wir uns an entsprechende Vorgänge,
über die wir besser unterrichtet sind, halten (Waitz Vfgg. 6°, 320 ff.).
Zwei Nachfolger Ottos I. sind unter gleichartigen Umständen von
dieser Welt geschieden und bestattet worden. Konrad IL starb zu
Utrecht am 4. Juni 1039, sein Sohn Heinrich III. am 5. Oktober
1056 zu Bothfeld, die Eingeweide des ersteren wurden am Sterbe-
orte, die des Sohnes in Goslar beigesetzt, die Bestattung Konrads er-
folgte am 12. Juli, die Heinrichs IM. am 28. Oktober in Speyer
(Bresslau Jahrb. Konrads II. 2, 335, Steindorff Jahrb. Heinrichs MI,
2,356). Wir erhalten also im ersten Falle einen Abstand von 37,
im zweiten von 23 Tagen zwischen Tod und Beerdigung, so dass ein
Zeitraum von etwa 26 Tagen für Otto I. nicht auffällig wäre. Auf
der Leichenfahrt seines Vaters hat Heinrich an Orten, welche der
Zug berührte, geurkundet (Stumpf Regg. 2136—2138, Steindorff
a. a. 0. 1,48). Wir werden daher Gleiches auch für Otto IL, der
unter ganz ähnlichen Verhältnissen wie Heinrich die Regierung über-
nahm, zulassen dürfen. Allerdings wissen wir nicht, was im J. 973
die Verzögerung veranlasst hat, doch wird es bei der Unbeholfenheit
der Verkehrsmittel und der Technik jener Zeit nicht an Ursachen ge-
fehlt haben.
Fallen somit jene Voraussetzungen für die Annahme nichteinheit-
licher Datierung weg, ist es wenig wahrscheinlich, dass Otto II. im
Mai die Bestattung vorgenommen, sich dann nach Dornburg begeben
habe, um wieder nach Magdeburg zurückzukehren, so wird man mit
aller Berechtigung vermuten dürfen, dass er sich am 2. Juni in Dorn-
burg aufgehalten und die Leiche des Vaters mit sich geführt habe.
Bei dieser Auffassung fällt aber auf die bezeichnete Urkunde ein
mer me de H r “+
368 Karl Chlirz. H. Simonsfeld.
anderes Licht. Graf Thiemo, dem zur Belohnung seiner dem Vater
und dem Sohne geleisteten Dienste ein umfangreicher Bezirk in dem
zwischen Saale und Mulde gelegenen Teile seiner Grafschaft geschenk
wurde, ist der Bruder des Erzbischofs Gero von Köln, der, wie emt
sahen, an der Trauerfeier in Magdeburg hervorragenden Anteil nahm.
Welches waren aber die Verdienste, die sich Thiemo erworben hatte?
Die betreffende Stelle der Urkunde kann rein formelmässig gemeint
sein, es kann ihr aber auch ein thatsächlicher Inhalt entsprechen. Bei
Otto I. war der Graf, so viel wir wissen, zuletzt nicht in besonderer
Gunst, der Kaiser soll sich aus Misstrauen gegen ihn geweigert haben,
dem Bruder die erzbischöfliche Würde zu verleihen (Dümniler a. a. 0.
388, 467). Wäre es nicht denkbar, dass Thiemo sich, wie der Bruder
um die geistlichen, so um die weltlichen Geschäfte bemüht habe,
welche mit der Trauerfeier zusammenhingen, etwa den Zug, der ja
ein gutes Stück durch sein Gebiet geführt werden musste, bis Dorn-
burg geleitet habe? Dann war ein Verdienst um beide Herrscher,
den Toten wie den Lebenden vorhanden, dessen Belohnung vor dem
Einzuge in Magdeburg erfolgte.
Betrachten wir die urkundlichen Angaben im Sinne der vor-
stehenden Erörterung, so würde man annehmen dürfen, dass Otto I.
mit der Leiche seines Vaters etwa am 31. Mai, einem Sonnabende, in
Dornburg a. d. Elbe eingetroffen sei und hier Halt gemacht habe, um
die letzten Anordnungen für die in Magdeburg zu veranstaltende
Totenfeier zu treffen. Diese selbst hätte dann am 3. oder 4. Juni
stattgefunden, an sie schliessen sich die Urkunden an, welche gleicher-
massen der pietätvollen Erinnerung an den grossen Stifter des Erz-
bistums, wie der Belohnung des Metropoliten gelten sollten.
Wien. Karl Uhlirz.
Nochmals die Wahl Friedrichs I. Rotbart. Vor kurzem
hat hier (1898 2. Heft S. 181 ff.) Robert Holtzmann die Vorgänge
bei der Erhebung Friedrichs I. auf den deutschen Königsthron einer
erneuten Prüfung unterzogen. Ich kann mit dem Ergebnis derselben
wohl zufrieden sein. Denn Holtzmann stimmt mit mir („Die Wahl
Friedrichs I. Rotbart“ in den Sitz.-Ber. der k. b. Akad. d. Wiss. 1894
S. 239 ff.) in den meisten Punkten vollkommen überein, so hinsicht-
lich des Datums der Wahl am 4. März (nicht 5.); ferner in der
Zurückweisung der Hypothesen Hasse’s von einem „Staatsstreich“
oder „Pronunciamento“ Friedrichs I., wie auch gegenüber einigen Auf-
stellungen Jastrows. Anderer Meinung ist er nur — soweit ich
sehe — betreffs folgender Punkte: 1) der Scheidung der Quellen
in eine „staufische und antistaufische Tradition“, 2) des von der Oppo-
Kleine Mitteilungen. 369
sition gegen Friedrich Rotbart in Aussicht genommenen Thronkandi-
daten, 3) der „Designation“ Konrads III. und deren staatsrechtlicher
Bedeutung. Es sei mir verstattet, auf diese drei Punkte hier noch-
mals kurz einzugehen, und, wo möglich, eine Entscheidung darüber
herbeizuführen.
Was den ersten Punkt betrifft, so mag man Holtzmann zugeben,
dass die Scheidung einer staufischen und antistaufischen Tradition eine
nicht ganz glückliche ist — vielleicht könnte man besser von einer
friedericianischen und antifriedericianischen reden —; aber Holtzmann
vergisst in seiner Polemik gegen Jastrow, dass dieser selbst das Ent-
stehen oder erste Auftreten der „antistaufischen Tradition“ erst in
eine spätere Zeit (Ende des 12. Jahrhunderts) setzt; in eine Zeit, wo,
wie Holtzmann (S.186) selbst sagt, der Gegensatz zwischen Staufern und
Welfen (im Doppelkönigtum Philipps und Otto’s) auf seinen Höhe-
punkt gelangt war und seinen Niederschlag eben auch in der Litte-
ratur, in den Quellen fand. Die „bald nach 1167 verfasste“ ‚Historia
Welforum Weingartensis' kann deshalb auch nach Jastrow nichts von
einer damaligen „antistaufischen Tradition“ wissen oder verraten, weil
es dieselbe eben damals auch nach Jastrow noch nicht gegeben hat. —
Wenden wir uns nun zu der zweiten Frage: wer der Kandidat
der Opposition gegen Friedrich Rotbart, an deren Spitze der Erzbischof
Heinrich von Mainz stand, gewesen sei. Hier kann ich mich mit Holtz-
manns Ausführungen in keiner Weise einverstanden erklären. Bisher
galt allgemein der junge Sohn Konrads, Friedrich von Rotenburg, als
Gegenkandidat Friedrichs. Holtzmann dagegen meint (S. 198), dass
diese Kandidatur „vermutlich überhaupt nicht in Betracht kam“, dass
Erzbischof Heinrich „versucht haben mag, in Frankfurt für Heinrich
den Löwen Stimmung zu machen“. Das letztere scheint mir eine
ganz willkürliche, haltlose Vermutung, die in den gleichzeitigen, guten
Quellen absolut keine Begründung findet.! Dagegen sagt unsere
Hauptquelle, Otto von Freising, meines Erachtens deutlich genug
(Gesta Frid. U, 2 ed. Waitz S. 83), dass die Fürsten des Reiches aus
den bekannten Gründen „diesen Friedrich dem noch kleinen Sohne
Konrads Friedrich vorziehen wollten“ (Ita non regis Conradi zelo,
sed universitatis, ut dictum est, boni intuitu hunc Fridericum eius
filio item Friderico adhuc parvulo preponere maluerunt). Wie
kann man da behaupten, dass des Rotenburgers Kandidatur „vermut-
lich überhaupt nicht in Betracht kam“? — Ich halte auch an dem
Motiv fest, das den Erzbischof Heinrich zum Eintreten für den jungen
ı Nur die um 1220 in Laon geschriebene Weltchronik berichtet von
einer Kandidatur Heinrichs des Löwen.
310 H. Simonsfeld.
Rotenburger bestimmt haben dürfte: die Hoffnung auf die Regentschaft.
Wenn Holtzmann dagegen einwendet, dass diesmal Friedrich Rotbart
gewiss „der nächste zur Regentschaft gewesen wäre“, so erscheint es
mir beinahe selbstverständlich, dass der Erzbischof Heinrich, gleich-
wie er sich gegen Friedrich Rotbarts Thronkandidatur gewendet hat,
natürlich ebenso auch gegen dessen Regentschaft — in seinem eigenen
Interesse — agitiert hätte. —
Endlich kann ich Holtzmann auch hinsichtlich der „Designation“
Konrads III. und deren rechtlicher Bedeutung nicht zustimmen. Der-
selbe meint (S. 199), dass Konrad, indem er seinen Neffen als Nach-
folger empfahl und bezeichnete, zweifellos in bewusster Weise an
die Handlungen von 918 und 936 angeknüpft habe, und den staats-
rechtlichen Charakter der Designation bewusst gewissermassen habe
wieder auffrischen wollen. Das scheint mir ganz unglaublich, wenn,
wie Holtzmann selbst bemerkt, man damals für diesen Charakter der
Designation in weiteren Kreisen überhaupt kein Verständnis mehr
hatte. Wenn das selbst bei einem Otto von Freising, wie Holtzmann
selbst nachweist, einem dem staufischen Hause so nahe stehenden
Geschichtschreiber der Fall ist, wenn wir in dessen Bericht und in
seiner klassischen Stelle über das Wahlrecht der deutschen Fürsten
entschieden die damals herrschende staatsrechtliche Auffassung von
diesen Dingen zu erblicken haben, dann konnte ein Konrad IIL auf
dem Sterbebette schwerlich daran denken, der Designation ihre frühere
Bedeutung zurückzugewinnen. Er konnte, wie ich S. 260 sagte, eine
Meinung, einen Wunsch hinsichtlich der Nachfolge äussern, er konnte,
wie Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. VI (2. Aufl. S. 171
bis 172) es ausdrückt, seinen Neffen statt seines eigenen Sohnes
„empfehlen“, er konnte ihn durch die Uebergabe der Reichsinsignien
als den von ihm gewünschten Nachfolger bezeichnen — aber irgend
eine rechtliche Bedeutung hatte das alles meines Erachtens damals
nicht mehr. Auch die Worte Friedrichs in dem von Wibald ver-
fassten Schreiben an Kaiser Manuel: ‚Conradus moriens cum nos
declarasset imperii sui successores' darf man, glaube ich, nicht in
dieser Richtung urgieren. In diesem — ein Jahr nach der Wahl
Friedrichs von Wibald verfassten — Schreiben kam es dem neuen
Herrscher schwerlich darauf an, gewissermassen die Legitimität seiner
Erhebung zu betonen, als vielmehr — behufs Erreichung seines Zweckes,
nämlich der Hand einer griechischen Prinzessin — sich als den Nach-
folger des mit dem byzantinischen Kaiser verschwägerten Konrad in
jeder Beziehung, insbesondere im freundschaftlichen Verhältnis zu
Byzanz, hinzustellen. Und ist es nicht beachtenswert, dass selbst in
diesem offiziellen Schreiben statt des eigentlich charakteristischen Aus-
Kleine Mitteilungen. 371
druckes „designasset‘‘ der farblosere „declarasset“ gewählt ist? Bleiben
wir also bei dem „Vermächtnis“ Konrads III, aber legen wir in das-
selbe nicht mehr hinein, als damals zeitgemüss war.
München. H Simonsfeld.
Zur Biographie Rankes. Es ist nicht unbekannt geblieben, dass
König Maximilian II. von Baiern die Absicht hegte, seinen ehemaligen
Lehrer Ranke — als Kronprinz hatte er 1831 bei Ranke in Berlin
historische Vorlesungen gehört — an die Universität München zu
berufen, dass aber Ranke, die ehrenvolle Einladung ablehnend, nur
die Verpflichtung übernahm, den König bei den geplanten Unter-
nehmungen zur Förderung des historischen Studiums mit seinem Rat
zu unterstützen (s. den Artikel Ranke von Alfr. Dove in der Allg.
D. Biographie, 27. Bd., 262). Es dürfte von Interesse sein, aus
einem darauf bezüglichen Schreiben des Königs an den Kultus-
minister v. Zwehl, auf das ich im Nachlass des Ministers gestossen
bin, sowie aus einem von Friedrich Wilhelm IV. an seinen Neffen in
der nämlichen Sache gerichteten Briefe zu ersehen, welch herzliche
Bewunderung und Verehrung von beiden Monarchen dem Historiker
entgegengebracht wurde.
Mein lieber Herr Staatsminister von Zwehl! Es ist, wie Sie wissen,
Mein angelegentliches Bestreben, Unsere Universitäten, namentlich die
Münchner, und mit Ihnen die Pflege der Wissenschaften im Vaterlande
überhaupt auf eine Stufe der Vollendung zu heben, aus welcher dem Bayer-
lande nicht blos ehrende Anerkennung von Aussen, sondern mit Gottes
Segen auch reiche Früchte im Innern erwachsen sollen. Sie haben mich
in diesem Bestreben bisher immer mit redlichem Eifer und bestem Willen
unterstützt. Nur unzulängliche Lehrkräfte stehen Uns gegenwärtig in
München für das Fach der Geschichte zu Gebote. Ich habe daher Mein
Auge auf Meinen ehemaligen Lehrer Leopold Ranke in Berlin gerichtet
und demselben durch Meinen Gesandten von Malzen daselbst einen jäbr-
lichen Bezug von sechs- bis siebentausend Gulden und eine anständige
Stellung an der Münchner Universität anbieten lassen, die Sache eigenhändig
bei des Königs von Preussen Majestät unterstützt, und es ist die Angelegen-
heit nach einem neuerlichen Berichte Malzens nunmehr so gelagert, dass
halb sichere Hoffnung auf die Gewinnung Rankes vorliegt. Freilich stellen
sich dieser Berufung, wie einer jeden durchschlagenden, wenn auch der
besten Massregel, Schwierigkeiten entgegen, welchen man die Augen nicht
verschliessen darf. Ranke ist Protestant und wird, wenn gleich in Thüringen
geboren, als Norddeutscher betrachtet werden. Er ist übrigens, wie Ich
aus selbsteigener Erfahrung weiss, beides, von so biegsamem Charakter und
einnehmenden Formen, dass er den letzteren Einwurf bald wird vergessen
machen. Auch ist zu hoffen, dass er seine religiöse Stellung den süddeutschen
Verhältnissen anpassen oder doch jedenfalls so verändern wird, dass sie
312 Heigel.
gegenüber den Vorteilen, die seine wissenschaftliche Thätigkeit mit sich
bringt, wohl nicht mit Recht mehr als Behinderung in Anschlag kommen
kann. Sicher wird über diese Berufung in einem Theile der Presse grose
Geschrei erhoben werden. Diess wird jedoch vorübergehend sein, kann te
kämpft werden und erfolgte bisher auch in Fällen, welche hinterher alsba/
dankend anerkannt wurden. Die Geldmittel können hier ein Hinder:
nicht darbieten. Alles was nach Ihrem Berichte vom 13. v. Mts., die Ba
rufung eines Anatomen und Physikers betr., welchen Bericht Ich zurüd-
gehalten habe, in Folge einer Pensionirung noch zur Verfügung komnt,
und ein Teil des Reservefonds soll für Ranke verwendet werden, da
Rest werde Ich bis zur Ausgleichung aus dem Etat auf Meine eigene Kase
übernehmen. Die Berufung eines Anatomen und Physikers, deren Not-
wendigkeit ich anerkenne, wird vielleicht nach einiger Zeit doch möglich
werden, wenn angezeigte und unschädliche Pensionirungen eintreten. Wolle
Sie nun, Herr Staatsminister, die eine wie die andere Angelegenheit ruhig
in Erwägung nehmen, auf die Ermittlung der nöthigen Summen, wozu seiner-
zeit auch strengere Honorarien-Bestimmungen beihelfen können, bedacht
sein und Mich hienach auf dem gewöhnlichen Postwege berichten. Mit
wohlwollenden Gesinnungen Ihr wohlgewogener König
Neapel, den 3. März 1853. gez. Max
Charlottenburg 18. März 1853.
Allertheuerster Max Rex!
Zuvöderst bitte ich schamroth um Verzeihung wegen der späthen Antwort
auf einen so lieben und so liebenswürdigen, ja interessanten und in vieler
Rücksicht (im schönsten Sinne des Wortes) merkwürdigen Brief wie der, den
Du mir aus Rom geschrieben hast. Das ist keine Lüge, theuerster Mar,
dass ich so grässlich mit Geschäften belastet gewesen bin und noch jetzt
bin, dass ich mich wundre, wie ich heut’ die Zeit zur Antwort finde! Am
bitt ich Dich aber aus tiefstem Herzen, lies das Folgende mit der Ueber-
zeugung, dass ich Dir die lauterste Wahrheit berichten werde. Es ist dies
jederzeit eine Ehrensache für mich, nie aber mehr, glaube mir das! als in der
Angelegenheit Ranke’s. Also zur Sache. Als ich Deinen lieben Brief erhielt,
waren etwa 5 Tage verflossen, dass ich mit dem Cultusminister v. Raumer
mit grosser Beängstigung von Ranke’s Berufung nach München gesprochen
und sein Versprechen empfangen hatte, Alles mögliche zu thun, um Fonds
ausfindig zu machen zu pecuniären Anerbiethungen, die Ranke vielleicht
bestimmen könnten, Berlin nicht zu verlassen. Du kannst Dir also meinen
Schreck denken, als Dein Brief mich belehrte, wie diese Berufung recht
eigentlich Dein Werk sey und mit welchen lichtvollen und weisen Plänen
dieselbe zusammenhange. Ich hoffe von Deinem eignen Gefühle der Wichtig-
keit dieses grossen Geschichtschreibers (den ich oft sehe und dessen Con-
versazion und Vorlesungen unsre Abende oft erheitern und verschönen),
dass Du nicht eine Revocazion meiner Aufträge an Minister Raumer ver-
langen wirst. Dessen aber kann ich Dich versichern, dass ich von dem
Tage des Empfangens Deines Briefes bis heut eine entschieden passive
Kleine Mitteilungen. 373
Haltung dieser Sache gegenüber angenommen habe. Meine Aufträge waren
mündlich. Ich habe sie nicht wiederholt und mit Ranke, den ich seitdem
öfters gesehen und gesprochen habe, keine Sylbe gesprochen, die Deine
Absichten mit ihm berührt hätte. Ja ich weiss bis heut kein Wort vom
Stande der Unterhandlung Raumers mit ihm und frage auch Niemand
danach. Die Zeitungsnachrichten, die Ranke’s Verbleiben in Berlin ver-
kündigt haben, entbehren der Begründung. Die Sache schwebt in der Luft
wie eine Orchis mit unentfalteter Blüthe. Ich weiss durchaus nicht, ob die
Blume Deine oder meine Farben tragen wird. Seit Empfangen Deines
Briefes thu ich nichts ab und nichts zu. Und so werd’ ich treu dem Worte,
das ich Dir hier gebe, bis zur Entscheidung verharren.
Wie beneid’ ich Dir Dein Glück, das einzige Italien wieder zu geniessen!
Es wird mir ganz flau, wenn ich daran denke mitten aus unsrem hohen
Märzen-Schnee heraus, bey 3 Grad Kälte und nach einem Dezember und Januar,
der in Rom nicht schöner und sonniger gewesen ist als hier. — Elise um-
armt Dich „tantlich“-herzlich. Gott seegne Dich und führe Dich heil über
die himmelanstrebenden, schneetragenden Grenzwälle Teutschlands in's
Vaterland und zu geseegnetstem Weilen zurück! — Möchten wir uns
bald wiedersehen! Das ist der tiefgefühlte Herzenswunsch, Aller-
theuerster Max, Deines treu anhänglichen Onkels und ächtesten, wahrsten
Freundes Friedrich Wilhelm.
München. Heigel.
314
Kritiken.
Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. Erster
Teil: Einleitung und kritische Uebersicht. Leipzig, O. R. Rei-
land. 1897. IV und 396 S.
Seit der Abkehr von Hegels schwungvoll wirkenden, aber ein-
seitigen Ideen ist die deutsche Geschichtsphilosophie auffallend ın
ihren produktiven Leistungen hinter dem Auslande zurückgeblieben:
an Frankreich und England ist die Führung auf dem ganzen Gebiete
übergegangen. Selbst das rezeptive Interesse ist so sehr erlahmt, das
die Beschäftigung mit der geschichtsphilosophischen Litteratur, ja die
Kenntnis ihrer Haupterscheinungen bei uns lange Zeit fast aufgehört
hat. Man kann sagen, dass von der ganzen modernen litterarischen
Bewegung bis vor kurzem nur Buckle in Deutschland nachhaltig be-
kannt geworden ist und Eindruck gemacht hat. Gegen die sonstige
Art deutscher Wissenschaft wurde man durch die Bekanntschaft mit
Buckles einseitigen, frappierenden Ansichten und die lebhafte Opposition
dagegen nicht einmal veranlasst, sich nach deren Quellen und nach
dem litterarischen Zusammenhang dieser Ansichten mit den tiefgehenden
Strömungen des Jahrhunderts umzusehen: namentlich Comte und de
an ihn anknüpfenden Gedanken blieben — man wird das später ein-
mal unglaublich finden — allgemein unbekannt. In meiner Schnft
„Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie‘“ 1880 und in meinen
Lehrbuch der historischen Methode 1889 habe ich gezeigt, dass Buckles
Werk nur eine oberflächliche Welle jener grossen Strömungen sei,
und habe den Gegensatz dargestellt, welcher sich seit der französischen
Revolution immer schärfer gegen die alte individualistische und
idealistische Geschichtsauffassung gerichtet hat; ich habe auf die ge-
führlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht, welche bei aller Be
reicherung unserer Anschauungen die immer einseitigere Beachtung
der Massenzustände und Verachtung des Individuellen für die prak-
tische Geschichtsbehandlung mit sich bringe. Man musste, scheint es,
diese Konsequenzen erst am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Die
Teilnahmlosigkeit unserer Fachhistoriker wurde auch durch das massive
Auftreten der sozialdemokratischen Geschichtsanschauung, eine der
extremsten Formulierungen materialistischer Richtung und des Massen-
Kritiken. 375
kultus, nicht aufgerüttelt, weil diese ausserhalb der fachmässigen For-
schung stand Erst Lamprechts Deutsche Geschichte veranlasste ein
allgemeineres Eingehen auf die Prinzipienfragen, und dabei hat sich
denn gezeigt, wie sehr die Fühlung mit der gesamten litterarischen
Bewegung auf diesem Gebiete bei uns verloren gegangen ist. Während
es doch sonst gerade dem Historiker als selbstverständlich gilt, jede
litterarische Erscheinung im Zusammenhange mit der Gesamtbewegung
und mit den nächstverwandten Erscheinungen zu beurteilen, hat sich
in der Diskussion und Beurteilung von Lamprechts Ansichten kaum
eine Spur dieser selbstverständlichen wissenschaftlichen Forderung
geltend gemacht, hüben wie drüben hat man mit einem bei uns sonst
unerhörten Dilettantismus Lamprecht wie eine isolierte Erscheinung
aufgefasst! und hat daher für wie wider ihn schief genug geurteilt.
Ich werfe diesen Blick auf den Stand der geschichtsphilosophischen
Litteratur und Kenntnis bei uns, um daraus die Folgerung zu ziehen,
wie lebhaft ein deutsches Buch zu begrüssen ist, welches, wie das
vorliegende, die neuere Entwickelung der Geschichtsphilosophie bis
zur Gegenwart eingehend und übersichtlich darstellt. Seit Rocholls
allzu kompendiösem Werke, also seit über zwanzig Jahren, sind wir
im Rückstand geblieben.
Der zunächst erschienene erste Teil von Barths Buch giebt eine
kritische Darstellung der wichtigsten Autoren wesentlich seit Comte,
während der zweite künftig seine eigenen Ansichten darlegen soll.
Der Standpunkt des Verf. ist schon in dem vorliegenden Teil
zu erkennen. Er steht ganz entschieden auf dem Boden immanent
psychologischer nicht materialistischer Anschauung — die sozialen Er-
scheinungen gelten ihm nach F. Tönnies als „Willenserscheinungen“ —,
und somit auf dem Boden, der für uns Historiker trotz aller An-
fechtungen als der unveräusserliche Mutterboden unserer Anschauungen
gelten muss; und ferner, was damit zusammenhängt, steht er auch
in der Hinsicht auf unserer Seite, dass er die spontane Bedeutung
des individuellen Elementes nicht zu Gunsten des allgemein Typischen
der Massenwirkung eliminieren will oder ignoriert.
Innerhalb dieser Grundanschauung giebt es jedoch sehr wesent-
liche Differenzen; es ist nicht dasselbe, wenn man als Objekt der
Geschichtswissenschaft schlechthin die menschlichen Gesellschaften und
ihre Veränderungen hinstellt, wie wenn man sagt, sie beschäftige
Tu
‘Ich habe Lamprechts litterarische Stellung im Zusammenhang mit
der Gesamtlitteratur vorläufig charakterisiert in einer Abhandlung „Ge-
'chichtsunterricht und Geschichtswissenschaft“ in der pädagogischen Zeit-
schrift „Neue Bahnen“, 1899, Jahrgang 10, Heft 5, S. 274 ff.
376 Kritiken.
sich mit den Einzelnen immer nur unter dem Gesichtspunkt ihrer
Bedeutung für die Gesamtheit, in der sie wirken (Barth S. 3); e
wird ein bedeutender Unterschied verkannt, wenn B. S. 3 sagt, die
Geschichte habe „den Menschen als Glied der Gesellschaft! oder, was
dasselbe ist, die Gesellschaft als die kollektive Erscheinungsform der
Menschen“ zum Gegenstande. Es ist einer der wesentlichen Unter-
schiede zwischen soziologischer und historischer Anschauungsweise, der
dadurch verwischt wird, und B. kommt daher auch, trotz seines Ar
laufes in anderer Richtung (S. 10), zu der Identifikation von Ge
schichtsphilosophie und Soziologie, die er im Titel seines Buches und
in der Einleitung ausspricht. Diese Identifikation ist m. E. durchaus
unzulässig: erstens hat man unter „Soziologie“ niemals die erkenntni-
theoretischen Fragen hinsichtlich des Geschichtsverlaufes, welche B.
sehr mit Recht als einen Teil der Geschichtsphilosophie anerkennt,
inbegriffen und wird das schwerlich je thun; zweitens ist die Auf-
gabe der Soziologie, sofern man diese nicht im vagen Sinne alles
Wissens von menschlicher Gesellschaft sondern im Sinne einer wie
üblich abgegrenzten Disziplin nimmt, doch eine andere als die,
welche B. der Geschichtsphilosophie zuweist: die Prinzipien, die Begriffe
und eventuell die Gesetze der geschichtlichen Thatsachen zu finden.
Der angedeutete Unterschied ist nicht nur in den Definitionen
des Verf. übergangen, vielmehr hat er denselben auch durchweg in
der Bestimmung der Verhältnisse zwischen Individuum und Gemein-
schaft nicht scharf ins Auge gefasst; er schwankt daher in dieser
Bestimmung, und zwar mit stark vorwiegender Hinneigung zur kollek-
tivistischen Seite. So erkennt er S. 217 zwar vollauf die spontan
schöpferische, Neues bildende Macht der hervorragenden Persönlichkeit
an, aber er meint S. 221, es gehöre doch nur das der Geschichte
an, was „dieselbe in den die Menschheit oder wenigstens die Gruppe,
der sie angehört, ganz allgemein angehenden Problemen Förderliches
leistet“. Er übersieht hier, dass die Geschichtswissenschaft nicht nur
den sozusagen abstrakten Beitrag der hervorragenden Persönlichkeit
zur Kultur konstatieren will, sondern dass sie sich für dieselbe ın
ihrer ganzen Individualität interessiert, ihre Genesis, Art und Wirk-
samkeit aus allen Umständen und Nebenumständen zu erkennen sucht,
und das mit Recht auch vom Standpunkt einer nicht einseitig indin-
dualistischen Auffassung aus: denn, wenn man ernstlich irgend eine
schöpferische, Form und Richtung gebende Wirkung eines Einzelnen
anerkennt, muss man auch anerkennen, dass selbst die persönlichen
1 Dies ist die Anschauung, die ich in meinem Lehrbuch der historischen
Methode vertreten und formuliert habe. :
Kritiken. 377
Eigenheiten, Anomalien und Unklarheiten, mit denen das Denken und
Thun des Individuums behaftet sind, wirksam, oft sogar bestimmend
mit in die allgemeine Entwickelung eingreifen; hat doch z. B. W. Ost-
wald in der Einleitung seiner „Elektrochemie“ 1894 und anderwärts
tiefgehend gezeigt, wie es eine Hauptarbeit der Wissenschaften ist,
die grossen, neuen Gedanken, die in sie eintreten, von deren indivi-
duellen Einhüllungen und Trübungen zu befreien; bestimmen also schon
solche Wirkungen gewissermassen in negativem Sinne oft auf langehin
die Entwickelung, so dass die Geschichte sie nicht ignorieren kann,
um wieviel mehr thun sie es in dauernd positivem Sinne; man denke
nur daran, dass einzelne ganz individuelle, sogar barocke Züge, Ideen
und Aousserungen hervorragender Persönlichkeiten, z. B. Religions-
stifter und Reformatoren, nicht selten nach Jahrhunderten erst, auf-
gefasst und allgemein wirksam gemacht werden — gehört das nicht
der Geschichte an? Noch deutlicher zeigt sich dies Schwanken in der
Bestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft auf
Seite 224 und 222: dort nennt B. die bedeutende Persönlichkeit
einen teils bedingenden teils bedingten Bestandteil der grossen
Willenskomplexe der sozialen Gesamtheiten u. s. w., hier sagt er, nur
die Gesamtheit lebe wirklich, der einzelne Mensch sei nur eine Ab-
straktion — ich missverstehe den letzteren Ausdruck nicht etwa, aber
er ist in dieser Gegenüberstellung gegen die alleinige Realität der
Gesellschaft einseitig in stark kollektivistischem Sinne. Abgesehen
von anderen ähnlichen Aeusserungen werden wir bemerken, dass auch
in der Darstellung der Systeme diese Unbestimmtheit und dieses Gra-
vitieren nach der Seite der soziologischen Auffassung sich geltend macht.
Indem ich mich zu dem Hauptinhalt des Buches, der Darstellung
der verschiedenen Systeme, wende, ist zunächst hervorzuheben, dass B.
die ungemein ausgedehnte Litteratur nicht nur auf Grund originaler
Kenntnis beherrscht, sondern auch grossenteils zum erstenmale eine
Reihe modernster Autoren analysiert, welche noch kaum in den Ge-
sichtskreis allgemeiner Erörterungen eingetreten sind. Die einzelnen
Analysen sind mit sorgfältiger Darlegung der Gedankengänge gemacht
und Verf. hat die Einseitigkeiten und schwachen Punkte der Systeme
scharf beleuchtet, ohne doktrinär ungerecht zu werden!; besonders
treffend erscheinen die ausführlichen Kritiken der biologischen Rich-
tung Spencers, der organischen Gesellschaftslehre und der sozial-
demokratischen Geschichtsansicht.?
1 Um so mehr ist mir die m. E. ungerechte Beurteilung von Waentigs
Abhandlung über Comte (S. 24 in der Note) aufgefallen.
? Doch hat er die Ansätze zu einer Verselbständigung und Vertiefung
des psychologischen Elementes innerhalb dieser Theorie nicht beachtet,
Histor. Vierteljabrschrift. 1899. 8. 25
378 Kritiken.
Eine gewaltige Schwierigkeit hat jede derartige Darstellnng einer
Bebe von -Gedankensystemen zu überwinden: die Anordnung und
Gruppierung. Wenn ich mich anschicke diese an ‚kritisieren, mus
ich suerst-auf das Loyalste betonen, dass keines der bisher erschiensnen
Werke über .Geschiohte dar Gesahichtsphilosophie ach ‚besser dami
abgefunden hat, als das vorliegende. Mit diesem Vorbehalt sind die
folgenden Bemerkungen aufzunehmen.
Jede rationelle Anordnung und Gruppierung setat leitende Ein-
teilungsprinzipien voraus, und diese müssen möglichst durchgreifender
Art sein, um dem wesentlichen Zweck fer Ordnung, Uebersichtlichkeit
und Einsichtliohkeit, gu entsprechen. Das ist im vorliegenden Falle
‚besonders wichtig, weil die Mannigfaltigkeit der Erscheinungen sonst
mehr verwirrt ale aufklärt. Die rein chronologische ‚Ordnung hat
B. mit Recht für ungenügend erachtet. Um andere durchschlagende Ein-
teilungsprinzipien zu finden, wird man die Frage aufwerfen müssen:
welches sind die Gedankenmomente, wodurch die verschiedenen charak-
teristisch ausgeprügten Systeme sich wesentlich unterscheiden? Die
Antwort wird uns erleichtert, wenn wir betrachten, um welche Gegen-
sätze der Kampf der Anschauungen auf diesem Gebiete sich in
unserem Jahrhundert wesentlich gedreht hat und dreht. Ich habe es
schon vorhin angedeutet: Individualismus und Sozialismus sind, kurz
ausgedrückt, diese Gegensätze, und dadurch ‚geschieden steht auf jener
Seite die immanent psychologische, auf der anderen die mechanisch
materialistische Auffassung der menschlichen Geschichte. Das sind
die Extreme der Gegensätze, die selbstverständlich nicht überall rein
zum Ausdruck kommen, die aber je nach ihrem Vorwiegen die Systeme
zunächst in ihrer Grundfarbe scheiden. Das Kriterium der weiteren
Einteilung wird sein: welche Elemente als die den Geschichtsverlauf
wesentlich verursachenden bzw. bedingenden angesehen werden; dar-
nach scheiden sich 1) auf der einen Seite die rein materialistischen
Systeme, welche, wie die biologischen, anthropogeographischen, das
natürliche Milieu als Grundelement der Entwickelung hinstellen, sowie
diejenigen, welche, wie das ökonomische System der Sozialdemokratie,
wie das von Bourdeau und von anderen extremen Positivisten, ein
mechanisch verursachtes künstliches Milieu zum Grundfaktor machen;
2) auf der anderen Seite stehen die verschiedenen ideologischen Systeme.
Neben 1) als eine Abart reihen sich die Theorien, welche allerdings
ein psychologisches Element als nächste Veranlassung des Geschichts-
verlaufes anerkennen, jedoch dasselbe rein materialistisch bedingt und
vgl. meinen Aufsatz „Geschichtswissenschaft und Erkenntnistheorie“ in der
Zeitschrift für immanente Philosophie 1898, Bd. 8, Heft 3, S. 272,73.
Kritiken. 319
mechanisch naturgesetzmässig wirksam sein lassen, wie Comte das
Element des Gesamtintellekts, Buckle das des statistisch zu bestim-
menden Massengeistes!, die neueren französischen Positivisten die
Massen-Raison, Lacombe die Gesamt-Besoins. Neben 2) stehen die-
jemgen, welche die immanent psychologische Grundlage der Geschichte
anerkennen, ohne die mächtigen Einschläge natürlichen und künst-
lichen Milieus zu verkennen, und innerhalb dieser Anschauungsweise
kehrt der Gegensatz, von dem wir ausgehen, abgeschwächt in der
Form wieder, dass die einen mehr Gewicht auf das natürliche bzw.
auf das künstliche Milieu, die Anderen mehr Gewicht auf die inneren
persönlichen Impulse legen.?
Man sieht, dieses Einteilungsprinzip ist nicht ein zufällig heraus-
gegrifienes; es entspricht vielmehr der Grundfrage der Geschichts-
philosophie überhaupt, die lautet: welches sind die verursachenden
bzw. bedingenden Faktoren des Geschichtsverlaufes? eine Frage, die
zugleich die Frage nach dem Sinne des Verlaufes einschliesst.
Es ist selbstverständlich nicht meine Meinung, dass man strikte
und schablonenhaft nach dem eben skizzierten Schema einteilen müsse
oder auch nur solle; hier, wie oft, empfiehlt sich teilweise eine Kom-
bination mit chronologischer Anordnung, so dass z. B. Comte und
seine Vorläufer zuerst behandelt werden, wie B. mit Recht gethan.
Aber das Haupteinteilungsprinzip soll doch als Richtschnur im Auge
behalten werden, und das hat B. nicht entschieden und konsequent
genug gethan. Es kann sein, dass er durch Aeusserungen von
F. Tönnies’, den er als seinen philosophischen Mentor schätzt, dazu
geführt ist, die durchgreifende Bedeutung des Gegensatzes, von dem
icb spreche (Individualismus und Sozialismus) abzulehnen; das wäre
aber m. E. eine irrige Nutzanwendung des betreffenden Gedankens:
Tönnies will sich als Philosoph ausserhalb der Dinge stellen, sich von
dem ,Qualm aller Ueberlieferungen“ der verschiedenen Lehren be-
freien und in diesem Sinne nichts von deren Gegensätzen wissen;
aber wenn man die vorhandenen Lehren und Systeme darstellt, kann
man diesen Standpunkt offenbar nicht einnehmen. In der That kehrt
B. den in Rede stehenden Gegensatz im Laufe seiner Darstellung oft
genug hervor, und er ist zum Teil auch in der Gruppierung der
Systeme davon bestimmt worden, doch, wie gesagt, nicht entschieden
! Es erscheint mir durchaus irrig, Buckle unter die Ideologen zu setzen,
wie B. gethan hat.
? Diesen für die praktische Geschichtsbehandlung noch sehr beträcht-
lichen Unterschied der Auffassung überfährt B. in seinen Definitionen, wie
oben gezeigt.
: In dem Werke „Gemeinschaft und Gesellschaft‘ 1887, S. XXV f.
25*
380 Kritiken.
genug. Wenn er seinen ersten Hauptabschnitt „die soziologischen
Systeme“ überschreibt und dem als zweiten Hauptabschnitt „die gp
seitigen Systeme“ gegenüberstellt, unter welcher Rubrik er materialistische
wie ideologische Theorien behandelt, so verwischt er damit das Kri-
terium, das diese letzteren Theorien von einander trennt; und zwar
thut er das zu Gunsten eines Kriteriums, das garnicht durchgreifend
ist, denn er versteht unter „einseitigen“ Systemen alle diejenigen,
welche „eine Seite des sozialen Lebens für so entscheidend halten,
dass sie aus ihr alles ableiten zu können glauben“, während die
anderen „die Gesellschaft als Ganzes zu ihrem Gegenstande machen.
Dieser Gegensatz ist nicht durchgreifend, denn, wenn man z B.
Comte und die meisten Positivisten näher betrachtet, so sieht man,
dass sie, obwohl sie die Gesellschaft als Ganzes zu ihrem Gegenstand
machen, doch alles aus der Vorherrschaft des Intellekts oder der
Raison ableiten; und umgekehrt: die sozialdemokratische Geschicht-
auffassung, obwohl sie alles höchst einseitig aus der Herrschaft der
Produktionsverhältnisse ableitet, macht doch sehr energisch und sogar
mit Emphase die Gesellschaft als Ganzes zum Gegenstand ihrer Ge
schichtsbetrachtung. Fragt man, wie B. zu diesem schiefen Eir
teilungsprinzip gekommen ist, so ergiebt sich aus S. 13, dass es ein
unmittelbare Folge seiner vorhin als nicht zutreffend kritisierten
Definitionen ist. Das Prinzip hat auch den Fehler, dass eine weiter
Unterteilung daraus an sich nicht zu gewinnen ist; B. muss daflr
zu anderen Gesichtspunkten seine Zuflucht nehmen. Im ersten Haupt
abschnitt (die soziologischen Systeme) greift er zu dem Prinzip, ds
ich für das massgebende halte, indem er die Gruppen „biologische
Soziologie“ und „dualistische Soziologie“ scheidet, im zweiten führt e
es nicht durch, obwohl er im ersten Kapitel den Gegensatz zwischen
individualistischer und kollektivistischer Auffassung mit aller Pr
dringlichkeit behandelt, und daher wird manches auseinander gerissen.
was durchaus zusammengehört, wie „die ideologische“ und „ùt
politische ` Auffassung“, wie diese und „die individualistische Auf
fassung“.
Eine Folge davon, dass B. den Hauptfaden der geschichte
philosophischen Litteraturentwickelung nicht scharf genug festhält, it
auch das unverhältnismässige Zurücktreten bzw. Hervortreten einzelne
Autoren gegenüber gewissen anderen. So wird Condorcet nur in be
läufigen Bemerkungen als Vorläufer Saint-Simons und Comtes er
wähnt, während er doch der erste war, der mit vollbewusster, unbe”
troffener Schärfe die Grundprobleme der ganzen modernen Bewegilf
ausgesprochen hat, wie ich in meinen Eingangs erwähnten Schriften
dargelegt. . So erkennen wir nicht, dass Hegel und die Philosoph,
Kritiken. 381
die er vertritt, in unserem Jahrhundert das Rückgrat der „politischen
Auffassung“ der Geschichte gebildet hat. So wird Bourdeau, dieser
in seinem Extrem so typische Vertreter des Neupositivismus, nicht
in der Reihe dieser Soziologen, sondern mehr gelegentlich unter den
Gegnern des Individualismus aufgeführt u. a. m. Ich will nicht
erörtern, ob einzelne Autoren, die garnicht behandelt sind, er-
wähnenswert gewesen wären, doch ist im allgemeinen zu sagen,
dass die Vertreter theosophischer und fachphilosophischer Anschau-
ungen zu kurz gekommen sind; es hängt das wohl damit zu-
sammen, dass B. die Geschichtsphilosophie eben als Soziologie be-
handelt wissen will.
Zuweilen schätzt B. das Verhältnis der Theorien zu ihrer prak-
tischen Geltung und Wirkung nicht ganz zutreffend ab. Er meint
S. 213, in Frankreich scheine endgültig die Richtung des Kollek-
tivismus in bezug auf den Begriff der Geschichte gesiegt zu haben
— das ist m. E., trotz der starken Strömung in der theoretischen
Litteratur, nicht der Fall: die Histoire generale, an der unter der
Leitung von Lavisse und Rambaud die namhaftesten Historiker arbeiten,
zeigt keine solchen Einflüsse, das neueste Lehrbuch der Methodologen
Langlois und Seignobos, die Introduction des études historiques, lehnt
eine derartige Auffassung sogar sehr energisch ab.! Ferner unterschätzt
B. anscheinend die grosse aktuelle Macht und Geltung der orthodox-
katholischen Geschichtsauffassung (S. 268); und es ist doch auch für
ein vorwiegend soziologisch gerichtetes Interesse anziehend zu be-
trachten, wie der Katholizismus die neuen sozialen und kulturgeschicht-
lichen Ideen in die geschichtsphilosophische Ansicht und Darstellung
(s. z. B. Grupp’s Kulturgeschichte) und in die Theorie der Sozial-
politik (man vgl. die sozialpolitischen Erlasse des jetzigen Papstes)
aufgenommen hat.
Die eigenen geschichtsphilosophischen Ansichten des Verfassers,
die vorläufig in einer kurzen Skizze der weltgeschichtlichen Ent-
wickelung im Anhang auftreten, wird man angemessener erörtern,
wenn der zweite Teil des Werkes erschienen ist.
Man darf hoffen, es werde das vorliegende Buch, welches sich
in seiner Tüchtigkeit würdig neben Flint’s Historical philosophy stellt,
dazu beitragen, das Interesse und Verständnis für einen Litteratur-
zweig bei uns zu beleben, zu vertiefen, in dessen Pflege uns das
Ausland so lange und weit überholt hat.
Greifswald. Ernst Bernheim.
1 Vgl. die Rezension in dieser Zeitschrift 1899, Heft 1, S. 79 f.
382 Kritiken.
Franz Buhl, Die sozialen Verhältnisse der Israeliten. Berlin, Reuther
u. Reichard 1899. 130 S. Mk. 2.
Die interessante Schrift giebt sich als eine „Reihe von Skizzen“,
die auf eine erschöpfende Behandlung des Gegenstandes keinen Anspruch
macht. Trotzdem ist es von hohem Wert, dass auf einem von so
vielen Unberufenen betretenen Gebiet einmal das geschieht, was vor
allem not thut, d.h. dass wir aus der Feder eines wirklich kompetenten
Forschers eine kritisch gesichtete und übersichtliche Darstellung des
im alten Testamente enthaltenen sozialgeschichtlichen Stoffes erhalten.
Das leistet die Schrift des Vf. in trefflicher Weise und schafft damit
eine Grundlage, auf der der Nationalökonom, der Sozial- und Wirt-
schaftshistoriker sicherer weiterbauen kann, als es die bisherige Litteratur
ermöglichte. Der Vf. selbst will sich der „Theorien und Konstruktionen“
enthalten, wie sie jene nicht entbehren können, und legt sich auch in
der Heranziehung von Analogien die grösste Zurückhaltung auf. Er
beschränkt sich im wesentlichen auf die nächstliegenden Parallelen aus
dem babylonischen und älteren arabischen Volksleben, sowie aus dem
heutigen Palästina.
Für eine tiefere geschichtliche Beurteilung reicht ja allerdings
dieser Standpunkt nicht aus, und der Vf. selbst muss wiederholt über
denselben hinausgehen. So ist es doch gewiss eine Theorie und zwar
eine unrichtige, wenn der Vf. behauptet, dass den Juden vor dem Exil
die Geldgeschäfte unbekannt waren; in einer Zeit, in der — wie er
selbst sagt —, das Geld „schon eine nicht geringe Bedeutung gewonnen“
hatte und „Juda eine solche Rolle im internationalen Handelsverkehr
gespielt zu haben scheint, dass die Phönikier eifersüchtig werden
konnten“. Auch die Ansichten, die der Vf. über die „Gemeimwirtschaft“
der israelitischen Vorzeit, über das ursprüngliche Gesamteigentum am
Ackerland, über den Zusammenhang des Sabbatjahres mit dem ursprüng-
lichen Gemeinschaftsleben u. dgl.m. entwickelt, sind eben doch wesentlich
Konstruktionen, bei denen noch dazu die herangezogenen Amalogieg
der germanischen Flurgemeinschaft und des russischen Mir ziemkch
problematisch sind. Denn es fragt sich noch sehr, ob die flurgemenr
schaftlichen Elemente in den orientalischen Dorfverfassungen nach Art
und Entstehungsmotiven überhaupt einen Vergleich mit den europäischen
so ohne weiteres zulassen.
Doch das soll — wie gesagt —, den Wert der trefflichen Schrift mcht
herabsetzen. Es soll nur darauf hinweisen, dass da, wo die Leistung
des alttestamentlichen Forschers ihren naturgemässen Abschluss gefunden,
die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte einzusetzen hat, um eine allseitige
geschichtliche Behandlung der vorliegenden Probleme durchzuführen.
Erlangen. Robert Pöhlmann.
Kritiken, 388
d, Burckhardt, Griechische Kultargsschichte. 2 Bde. Berlin und
Stuttgart 1898. Verlag von W. Spemann..
Mit lebhafter Spannung hub man gewiss allgemein dem Erscheinen:
der griechischen Külturgeschichte' von J. Burckhardt entgegengesehen.
Nun sind! die beiden. ersten: Bände, die: das Staatswesen: und: dis:
Religion' der alten. Griechen behandeln, aus dem NacHhlasse des grossen
Historikers: herausgegeben: worden; zwei weitere Bünde,. welches der
Schilderung der Kunst, der Poesie, der Philosophie md: Wissenschaft,
im letzten Abschnitt „des griechischen: Menschen: in seiner historischen
Entwickelung“ — ein für Burckhardt besonders oharakteristisches
Thema — bestimmt sind, sollen noch folgen. Man kann es beklagen,
dass der Verfasser nicht selbst das Werk veröffentlicht oder zur Ver-
öffentlichung unmittelbar vorbereitet hat; trotzdem. wird man es dem:
Herausgeber Dank wissen, dass er es ung überhaupt ermöglicht hat,
die Anschauung, die J. Burckhardt vom hellenischen. Altertum. gehabt
hat, im Zusammenhenge kennen zu lernen. Es ist dies von um so
grösserem Interesse, da es die: Anschauung eines Mannes ist, der gane
ausserhalb des Bannkreises irgend: einer Schule, bestimmter in der gegen-
wärtigen Altertumsforschung herrschenden Richtungen, steht. Und das
ist doch meines Erachtens der erste und: zugleich beherrschende Ein-
druck, den wir von dem Werke empfangen, dass wir es hier mit einer
durchaus selbständigen und: eigenartigen Auffassung des: griechischen
Altertams zu than haben, wie wir das: von dem Verfasser der Kultur
der Renaissance und: des Konstantinischen Zeitalters erwarten konnten.
Auch im Einzelnen: finden wir eine Fülle von feinen Beobachtungen,
wahre Perlen. historischer Charakteristik, schon im Ausdrucke von
unübertrefflicher Prägnanz und wirksamer Kraft. Dass: die mangel-
hafte Berticksichtigung der modernen Forschung, zum Teil wohl ge-
radezu die Unbekanntschaft mit derselben, gewiss manche Schwächen
md Missgriffe, namentlich in bezug anf die Beurteilung der Quellen der
Darstellung, der verschiedenen Zeugnisse für dieselbe, zur Folge ge-
habt hat, ist begreiflich;; der Vorwurf einer dilettantischen Behandlung
würde dadurch doch einem Manne, wie B., gegenüber, der eine so aits-
gebreitete Kenntnis des Altertums hatte und eine solche Tiefe und
Weite des historischer Blickes besass, gewiss nicht gerechtfertigt
werden. Und ich möchte doch fragen: ist wohl anzunehmen, dass
eine grössere Vertrautheit mit der Entwickelung der modernen und
modernsten Kritik die Gesamtanschauung Dis wesentlich verändert
haben würde? Ich glaube, ein ünbefangener Beurteiler wird diese
Frage verneinen.
B. ist von einer aufrichtigen Bewunderung für die Grösse der
hellenische= Kultur erfüllt; trotzdem steht seine Darstellung im emt-
384 Kritiken.
schiedenem Gegensatze zu jener idealisierenden Betrachtung, die, aus
der italienischen und namentlich der deutschen Renaissance stammend,
in der Auffassung der Antike als eines ästhetisch-humanistischen
Bildungsideals ihre Wurzel und ihre Kraft hat, und die auch beut-
zutage, wenn auch mit einer mehr geschichtlichen Anschauung kämpfend,
doch immer noch von Einfluss ist. Die pädagogische Bedeutung
dieser Betrachtungsweise, die in unserer klassischen Litteraturperiode
doch auch in gewissem Sinne als eine tiefere geschichtliche Auffassung
des Altertums aufgetreten ist, wird man nicht bestreiten dürfen, aber
ein unbefangenes historisches Urteil gerät doch vielfach in Wider-
streit mit ihr.
B. selbst stellt seine Anschauung der in Schillers Gedicht „Die
Götter Griechenlands“ ausgesprochenen Stimmung gegenüber; er dringt
durch den Schleier, der von jener Stimmung aus über das hellenische
Altertum gewoben ist, hindurch in die Tiefen, auch in die dunklen
Tiefen des antiken geschichtlichen Lebens. Besonders charakteristisch
sind in dieser Beziehung die Kapitel über die hellenische Polis, die
m. E. zu dem Tiefsten gehören, was über diesen Gegenstand ge-
schrieben ist. Sie sind nicht ohne Einseitigkeit; man kann zugestehen,
dass B., obwohl nicht blind gegen das Grosse hellenischen Staats-
wesens, doch die zerstörenden Wirkungen der antiken Polis besonders
hervorgehoben hat; man wird auch vielleicht einen Grund hierfür in
einer stark individualistischen Richtung des Verfassers finden können,
derzufolge er gerade dem staatlichen Leben als solchem nicht in
erster Linie sein Interesse zuwandte. Ich darf hier wohl auf eine,
allerdings in wesentlich anderer Richtung liegende Einseitigkeit in
der Beurteilung hinweisen, wie sie uns im „Zeitalter Konstantins“
dem Christentum gegenüber entgegentritt; diese zeigt sich darin, dass
B. den asketischen Charakter, die weltverneinende Seite zu ausschliess-
lich betont hat; vielleicht ist er eben deshalb auch der Reformation in
ihrer vollen Bedeutung für die allgemeine geistige und sittliche Kultur
nicht ganz gerecht geworden, hat sie namentlich gegenüber den Wir-
kungen der italienischen Renaissance wohl zu sehr in den Hinter-
grund treten lassen. Indessen die ausgeprägte Subjektivität Bis hat
doch auch in der historischen Beurteilung eine eigentümliche Kraft
und vielfach überraschende Wahrheit, und dies tritt gerade in den
Erörterungen über die hellenische Polis, in denen er auch den oft
nicht genügend gewürdigten religiösen Charakter des antiken Staats-
lebens gebührend zum Ausdruck bringt, deutlich zutage.
Die Darstellung der griechischen Religion, die weitaus den grössten
Teil des zweiten Bandes füllt, bis in die Einzelheiten hinein zu be-
urteilen, fühle ich mich nicht kompetent; gerade in diesem Abschnitt
Kritiken. 385
wird gewiss nicht Weniges als veraltet angesehen werden müssen;
indessen die Ansichten sind ja eben auf diesem Gebiete noch wenig
geklärt und in vielfachem Widerstreit untereinander, und die „neueste“
Forschung kann gewiss durchaus nicht immer als die zugleich zu-
verlässigste gelten. Viel Wertvolles wird man auch hier in Dis Werk
finden; die Bedeutung der Kulte wird nach Gebühr hervorgehoben;
von Interesse dürfte es auch sein, dass seine Ansichten sich mehr-
fach mit Rohde’s Auffassung in der „Psyche“ nahe berühren. Vor
allem zeigt sich aber seine echt historische Anschauung darin, dass
er weniger nach der Entstehung der religiösen Vorstellungen, als
nach der Bedeutung, die sie für das gesamte Leben des Volkes hatten,
frag. Wenn er den ethischen Gehalt der griechischen Volksreligion
(nicht der philosophischen Religion) verhältnismässig nicht hoch ein-
schätzt, so mag auch hier sein Urteil zum Teil etwas einseitig sein;
im allgemeinen bewährt sich doch wieder seine unbefangene geschicht-
liche Auffassung.
Sehr interessant ist auch das Schlusskapitel: „Zur Gesamtbilanz
des griechischen Lebens“. Es werden hier der stark pessimistische
Zug, die düstere Lebensansicht der Griechen geschildert. Dieses Bild
passt allerdings sehr wenig zu den herrschenden, überlieferten Vor-
stellungen vom Griechenvolk, bei dem auch D einen „entschiedenen
Optimismus des Temperaments“ und einen „schaffenden plastischen,
der Welt zugewandten Zug“ durchaus anerkennt, und doch ist es
ein Bild, das sich m. E. der unbefangenen Betrachtung aufdrängt.
Auf Grund der verschiedensten Zeugnisse verfolgt B. diese Auffassung
vom Leben durch das hellenische Altertum hindurch; die Zeugnisse,
die er anführt, können nicht alle als beweiskräftig gelten; es ist auch
gerade in bezug auf die hier vorliegende Frage sehr schwierig, aus
einzelnen Aeusserungen allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen; der
Gesamteindruck ist aber doch ein sehr starker und redet, wie ich
meine, deutlich genug. Jedenfalls ist es wichtig, diese dunkele und
resignierende Stimmung als Gegenbild gegen das leidenschaftliche,
auf Beherrschung und Genuss des Lebens, auf lebensvolle Gestaltung
der umgebenden Welt gerichtete Streben der Griechen vor Augen zu
haben. Nicht darauf kommt es an, dass wir überhaupt eine grössere
oder geringere Anzahl solcher pessimistischer Urteile finden; diese
sind jederzeit wohl als eine Folge reicherer Erfahrung und tieferen
Nachdenkens über das Leben hervorgetreten; sondern das ist das Ent-
scheidende, dass sie in solcher Konstanz uns begegnen, und vor allem,
dass uns im allgemeinen Leben keine Gesamtanschauung, sei sie religiös
oder sonst begründet, entgegentritt, die jene pessimistische Grund-
ansicht auf die Dauer innerlich zu überwinden vermocht hätte.
386 Kritiken.
Auf einen Zug, der wohl für eine Charakteristik von B:s ge-
samter geschichtlicher Auffassung nicht ohne Interesse ist, will ich
zum Schlusse noch: hinweisen: B. hebt sehr bestimmt immer das Be-
sondere, Eigenartige der hellenischen Erntwickelung hervor, was wohl
zum Teil damit zusammenhängt, dass die Erscheinungen: des äusseren,
vor allem des wirtschaftlichen Lebens für seine Betrachtung zuräck-
treten, aber doch namentlich auch ein Ausfluss einer historischen
Grundanschauung sein dürfte, für die nicht das Allgemeine, Typische
sich als das ausschliessliche oder vorwiegende Objekt der historischen
Forschung ergiebt. (Die Aeusserungen auf S. 4 der Einleitung stehen
hiermit nur in einem scheinbaren Widerspruch.)
Ein abschliessendes Urteil wird, so lange die beiden, letztem
Bände des Werkes noch nicht erschienen: sind, kaum über dasselbe
gefällt werden können; das dürfen wir aber doch bereits aussprechen;
dass es wohl vielen Widerspruch erwecken, aber auch eine nachhaltige
Wirkung ausüben und unter den Büchern, die einer tieferen: geschicht-
lichen Erforschung einer der wichtigsten Kulturperioden der Mensch-
heit dienen, einen hervorragenden Platz einnehmen wird.
Leipzig. J. Kaerst.
F. L. Baumann, Forschungen zur schwäbischen Geschichte. Kempten,
Kösel 1898. VII u. 625 S. gr. 8°.
In Süddeutschland hört mean: oftmals das heutige Württemberg
„das Reich“ nennen. Erinnerungen an Zeiten, in denen Schwaben das
gepriesene Land der reichsunmittelbaren, grösserer wie kleinerer und
kleinster staatenähnlicher Gebilde war, mögen diese Bezeichnung ge:
schaffen. haben. Aber zugleich liegt in ihr ein tieferer Sinn Wie
das heutige deutsche Reich sich durch den allmählichen Zusammen-
schluss der einzelnen Staaten unter der Führung Preussens gebildet
hat, das die widerstrebenden Elemente sich einzuverleiben wusste, so ist
auch Württemberg durch Aufsaugung der nicht mehr zu eigenem
Leben fühigen und berechtigten Sonderbildungen innerhalb’ seiner
Grenzen ein Staat geworden; wie jenes durch das Ausscheiden Oester-
reichs aus dem deutschen Bunde an Umfang verlor, so vermochte
auch Württemberg nicht alle Gebiete, die ehemals von: alamannischer
Ansiedlern in Besitz genommen wurden, in sich zu vereinigen: es
umspannt nur einen Teil des schwäbischen Stammes, dessen Ab-
splitterungen den Nachbarstaaten anheimgefallen sind. Wohl ist diesem
Stamm äussere Macht und Bedeutung versagt geblieben, aber er hat,
wie jüngst ausgeführt wurde, durch innere Kraft Beides ersetzt. Seine
1 Auf dem Umschlage steht 1899.
Kritiken. 387
Geschichte zeigt auf verhältnissmässig beschränktem Raume eine solche
Fülle historischer Lebens, wenn man will, Kleinlebens, dass man sie
im Gesamtbilde der deutschen Stammesgeschichten: nicht missen möchte;
sie spiegelt die Geschichte des deutschen Volkes wieder.
Zu Gedanken dieser Art gab Baumanns neues Buch Anlass, eine
Zusammenstellung der wichtigeren seiner Arbeiten: neben der breiter
angelegten „Geschichte des Allgäus“. Der Verfasser legt Bekanntes
vor, nicht ohne jedoch: die nunmehr vereinigten Aufsätze früherer
Jahre mit der seitdem erschienenen Litteratur verglichen und sie,
wenr nötig, auch umgestaltet zu haben. Man wird sein Unternehmen:
billigen, weil eg weniger leicht erreichbare Studiew allgemein zugüng-
lich macht, — dem Unterzeichneten erlauben, nicht so sehr zu be-
urteilen als eimen Bericht zw erstatten, der nur das Wesentlichste
herausheben: soll.
Baumanns Interesse erscheint als der politischen Geschichte im
engeren Sinne dieses Wortes nicht in dem Maasse zugewandt wie
anderen Gebieten historischer Untersuchung und Darstellung. Immer-
hin fehlt sie nicht ganz (vgl. S. 257 ff.); kleinere Beiträge finden sich
in fast alle Abhandlungen eingestreut. So bringt der stattliche Band
genealogische und ortsgeschichtliche Untersuchungen (vgl. S. 262 f.,
343 f., 365 ff.); er streift die Entwickelung des schwäbischen Dia-
lekts (vgl. S. 566 f.) und steuert so zur mundartlichen Forschung
bei, die seit kurzem gerade in Württemberg bemüht ist, gesichertere
Grundlagen als bisher möglich für den Aufbau einer Stammes-
geschichte herzurichten. Vornehmlich aber reizen Baumann Probleme
der Urgeschichte der Schwaben, der Verfassungsgeschichte und Historio-
graphie.
Schwaben und Alamannen sind die Nachkommen der einst an
der Spree ansässigen Semnonen; sie sind mit einander identisch, —
diese schon im Jahre 1876 aufgestellte These wiederholt B. in dem
Anfsatze S. 500 f., dem man den Vorrang vor den anderen einräumen
möchte: die Beweisführung ist geschlossener und hält sich freier von
dem nicht immer gezügelten Bestreben, möglichst viel den Quellen zu
entnehmen: wnd die Lücken der Ueberlieferang durch Vermutungen
auszufüllen. Mit „Gau und Grafschaft in Schwaben‘ befasst sich eine
weitere Studie (S. 430 ff.), die beide für die Zeit nach der Unter-
werfung der Alamannen durch die Franken: als gleichbedeutend dar-
legt. Der Nachweis Wellers (Die Besiedelung des Alamannenlandes,
Stuttgart 1898, S. 45 ff.), dass die Abgrenzung der einzelnen Graf-
schaften erst von den Karolingern durchgeführt wurde und für sie
die alten Gaugebiete der Schwaben ohne Bedeutung waren, ergänut
Baumanns Ausführungen nach rückwärts. Wie aber die Schicksale
388 Kritiken.
eines einzelnen Gaues sich gestalteten, welch’ eigenartiger Formen
seine Verfassung fühig war, schildert die Abhandlung über den Alp-
gau, seine Grafen und seine Bauern (S. 186 ff.).
Eine weitere Reihe von Arbeiten Baumanns hat sich zum Ziele
gesetzt, die Entwickelung der schwäbischen Historiographie aufzu-
hellen. Hier genügt es, nur zwei dieser Studien zu nennen, die eine
über die Totenbücher der Bistümer Augsburg, Konstanz und Chur
(S. 461 f.), die auszugsweise die Mitteilungen im „Neuen Archiv“
Bd. VII und VIII wiedergiebt, seit deren Erscheinen Baumann den
ersten Band der Necrologia Germaniae veröffentlicht hat; den Bericht
sodann über „die Kemptner Chroniken des ausgehenden 15. Jahrhun-
derts* (S. 1ff.), dessen Ergebnisse O. Lorenz (Geschichtsquellen T’,
346) nur nachträglich hatte verzeichnen können. Beigefügt ist ihm
der Abdruck der Chronik des Schulmeisters Birck vom Jahre 1419
(S. 31 f.): der Autor hat durch Erfindungen und Fabeln sein geringes
Wissen zu verhüllen gewusst; behaglich lässt er seine Phantasie
schalten, ohne darüber die bewusste Tendenz einer Verherrlichung des
Stiftes Kempten ausser Acht zu lassen. Ich kann ihm nicht so gram
sein wie Baumann, obwohl der stiftische Schulmeister Birck als Ver-
fasser von sechs gleichartigen Werken ein nicht geringes Schuldkonto
auf sich genommen hat.
Nur ein Bedenken soll nicht verschwiegen bleiben: es trifft die
Aneinanderreihung der einzelnen Bestandteile des Bandes, bei der
Baumann ein geographisches, nicht das chronologische Prinzip hat
entscheiden lassen. „Zuerst gebe ich Aufsätze über die Geschichte
des Allgüus,* sagt er im Vorwort (S. II), „dann Beiträge zur Ge-
schichte von Oberschwaben, dann solche zur Geschichte des badischen
Schwabens, endlich Arbeiten, die Gesamtschwaben betreffen“ Zuzu-
geben wird sein, dass die Anordnung nach der Zeitfolge gewissen
Schwierigkeiten ausgesetzt war, namentlich wenn ein Aufsatz wie der
über die Geschichte Hüfingens (S. 310 ff.) viel weiter herabreicht als
andere Untersuchungen, die Studie über Orte und Ortsnamen der
badischen Bar und der Herrschaft Hewen (8. 343 ff.) ihren zeitlichen
Schwerpunkt nicht in einer bestimmten Epoche hat, vielmehr Mittel-
alter und Neuzeit in gleicher Weise berücksichtigt. Gleichwohl hätte
eine chronologische Aneinanderfügung der Abhandlungen oder wenig-
stens der Versuch zu einer solchen unbestreitbare Vorzüge gehabt,
dem Leser hätte sich ein deutlicheres, wenngleich in Umrissen ge-
zeichnetes Bild von der Entwickelung des Schwabenstammes sozusagen
an Haupt und Gliedern dargeboten. So aber bildet der Aufsatz über
Herkunft und Gleichheit der Alamannen und Schwaben (S. 500 f.)
den Abschluss des Bandes: man wird an den Ausgangspunkt der
Kritiken. 389
schwäbischen Geschichte versetzt, nachdem man im wesentlichen die
mittleren Jahrhunderte mit Baumann durchwandert hat.
Der Druck ist sorgfältig; nur S. 27 ist mir ein falsches, der
Vorlage entnommenes Citat aufgefallen. Ein ausführliches Register
beschliesst den Band, mit dem Baumann gleichsam Abschied nimmt
von einem ihm vertrauten Arbeitsfeld; ein neuer Wirkungskreis hat
seinem Interesse neue Bahnen gewiesen.
Berlin. A. Werminghoff.
Berthold Riehl, Die Kunst an der Brennerstrasse. Leipzig, Druck
und Verlag von Breitkopf und Härtel 1898. IX und 244 S.
Zahlreiche Abbildungen im Text. 5 Mk.
Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Wechselbezie-
hungen deutscher und italienischer Kunst, wie sie in Tirol schon durch
die Lage des Landes gegeben waren und die sich in der tirolischen
Kunst, bei aller ihrer Eigenart, auch entschieden geltend machten,
längs der Hauptstrasse zu verfolgen, auf der sie in erster Linie hin
und her strömten, nämlich der Brennerstrasse. Von diesem Gesichts-
punkt aus hält der Verfasser über die Mehrzahl der auf dieser Strecke
befindlichen, irgendwie nennenswerten Kunsterzeugnisse der verschieden-
sten Zeiten eine Ueberschau, stets darauf bedacht, in jedem einzelnen
Fall festzustellen, ob es sich hier mehr um italienischen oder deut-
schen oder aber einen gemischten Kunstcharakter handelt, wobei er,
wie es ja naheliegend ist und auch schon früher wahrgenommen
wurde, zu dem Resultat kommt, dass der reine deutsche Kunststil
mehr im Norden Tirols herrscht, dass er aber auch ziemlich tief nach
dem Süden hinübergreift, so weit die deutsche Sprache reicht, hier
aber auch einer gewaltigen Strömung von Italien her begegnet und
teilweise sich mit derselben in eigenartiger Weise verschmilzt. Frei-
lich bleibt der grössere Teil der tirolischen Kunstwerke der Ver-
gangenheit, der nicht an dieser Heerstrasse liegt, ausserhalb der Be-
trachtung des Autors und gerade in den grösseren und kleineren
Seiten- und Querthälern dieses kunstbegnadeten Gebirgslandes, findet
sich eine Fülle von hochwichtigen Monumenten, welche das Bild der
tirolischen Kunstentwickelung und der verschiedenartigen Einflüsse, die
sie bestimmten, wesentlich zu ergänzen geeignet sind. Wir nennen
bloss das hochwichtige Pusterthal, ferner das Fleimser, das Grödner-
thal, den Nonsberg u. s. f. Auch lassen sich schliesslich die Kunst-
schöpfungen Welschtirols nicht von der Betrachtung ausschliessen,
wenn man ein erschöpfendes und richtiges Bild von den verschiedenen
nationalen Kunstströmungen Tirols gewinnen will, indem gerade
Welschtirol den Uebergang von italienischer zu deutscher Kultur ver-
390 Kritiken.
mittelt und, wenn es vorwiegend zur weiteren Verpflanzung italie-
nischer Einflüsse nach dem Norden beitrug, doch auch deutsche
Kunstelemente aufnahm, in seiner Weise verarbeitete und vielleicht
sogar noch weiter nach dem Süden verbreitete. Verfasser widmet
allerdings auch den Monumenten von Trient noch eine kurze Beach
tung, ohne sich aber weiter in das welsche Gebiet vorzuwagen.
Dem Autor ist die Anerkennung zu zollen, dass er diejenigen
Quellen, die er benutzte, gewissenhaft citiert hat, leider aber hat er
die doch schon ziemlich reiche, wenn auch in Spezialstudien sehr
zersplitterte Kunstlitteratur Tirols nicht immer hinreichend verwertet,
wozu er allerdings die geeignete Gelegenheit wohl nur im Ferdinan-
deum zu Innsbruck hätte finden können, dessen Bibliothek er, wie e
scheint, nicht zu Rate gezogen hat. So kam es, dass er nicht bloss
manche Dinge flüchtiger behandelt, als dies schon vor ihm geschehen
ist, und vielfach bloss Auszüge vorhandener Spezialforschungen brin,
— was bai einer überhaupt mehr übersichtlich als eingehend angelegten
Arbeit verzeihlich ist, — sondern dass er auch einzelne alte, schon
lange beseitigte Irrtümer, wieder ins Leben ruft, wie z. B. dass Kaspar
Rosenthaler aus Nürnberg der Baumeister des Franziskanerkloster
in Schwaz gewesen sei, während er nach v. Schönherrs überzeugenden
Nachweis bloss der Bauherr desselben war.
Wie schon bemerkt, verkennt auch R. die offenkundigen italie-
nischen Einflüsse nicht, welche besonders in der Wandmalerei vom
Ende des 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, sowie auch
noch später im deutschen Südtirol, hauptsächlich in Bozen und Brixen
hervortreten. Wenn aber R. mit einer gewissen Aengstlichkeit vor
einer Spezialisierung dieser Einflüsse warnt und sie nur als „sehr
allgemeiner Natur anerkennt“, so glauben wir, dass es, trotz aller
Schwierigkeiten, doch die Aufgabe der Forschung sei, eine Speziali-
sierung solcher Einflüsse anzustreben. Wenn auf diese Weise auch
nur ein positives, wahres Resultat auf zehn zweifelhafte Annahme
fällt, so wird doch mehr erreicht, als durch die resignierte Selbst-
beschränkung auf Allgemeinheiten. Wenn R. z. B. bei der Pacher-
schule oberitalienische Einflüsse zugiebt, warum sträubt er sich dem
so gegen den Namen Mantegna, welcher der oberitalienischen mit
perspektivischen Verkürzungen operierenden Malerschule am Ende de:
15. Jahrhunderts doch seinen Stempel aufdrückte und also auch durch
diese, wenn auch nur indirekt, auf die tirolische Malerei einwirkte.
Auch bleibt er sich bei dieser Scheu, bestimmte Hauptträger de
italienischen Einflusses in Tirols Kunst zuzulassen, nicht konsequent,
indem er z. B. bei den Fresken im Kreuzgange von Schwaz die An
regungen der Venezianer „besonders etwa der Bellini oder Carpaccio“
Kritiken. 391
zu erkennen glaubt, worin wir ihm nicht beistimmen können. Die
vorsichtige Zurückhaltung, deren sich R. in der Zuweisung der Denk-
‚mäler an bestimmte Schulen, Richtungen oder gar Persönlichkeiten
befleissigt, mag zum Teil aus einem anerkennenswerten Streben nach
objektiver Zurückhaltung hervorgehen, teilweise schaint sie aber doch
auch dadurch veranlasst zu sein, dass R. sich eben im Monumenten-
schatz von Tirol noch nicht ganz zu Hause fühlt und also nicht immer
in der Lage ist, bei Betrachtung eines einzelnen Monumentes eine
verwandte, wenn auch örtlich entlegene Erscheinung zum Vergleich
heranzuziehen.
Dass sodann R. von niederländischen Einflüssen auf die
deutsche und also auch indirekt auf die deutschtirolische Kunst durch-
aus nichts wissen will, ist eine Ansicht, mit der er ziemlich allein
stehen ‚dürfte, da dieselben bei einzelnen deutschen Meistern und
Schulen sich unbedingt nachweisen lassen.
Wenn R. vorwiegend schon bekannte Thatsachen, aber meistens
in Verbindung mit einer selbständigen, anregenden, wiewohl nicht
immer unanfechtbaren Beurteilung mitteilt, so wendet er doch auch
manchen nicht unwichtigen Dingen seine Aufmerksamkeit zu, welche
in der Oeffentlichkeit bisher noch weniger in Zusammenhang behandelt
wurden, wenn sie auch von manchem Forscher in ihrem richtigen
Werte schon geschätzt und teilweise auch besprochen worden sind. So
widmet er der interessanten Reihe von marmornen Grabsteinen mit den
Relieffiguren von Bischöfen und Kanonikern in der Vorhalle, sowie
im Kreuzgange des Domes von ‚Brixen eine eingehendere Besprechung,
welche freilich auch noch nicht das Thema erschöpft, aber immerhin
das Verdienst hat, die fremden Besucher Brixens auf diese Sammlung
plastischer Denkmäler mehr aufmerksam zu machen, als dies durch
die bisherigen in Zeitschriften zerstreuten Mitteilungen darüber ge-
schehen konnte.
Um schliesslich die Stellung zu bezeichnen, welche das vorliegende
Büchlein in der Litteratur über tirolische Kunst einnimmt, so kann
man es nicht sowohl als eine monographische Forschung, welche die
Lösung oder Erörterung eines bestimmten Problems der Kunst-
geschichte zum Gegenstande hat, noch auch als eine erschöpfende
statistische Schilderung der Monumente eines bestimmten Gebietes be-
zeichnen, vielmehr stellt es sich als eine von fachmännischer Feder
verfasste Reisebeschreibung dar, in welcher der Autor die schon vor-
bandenen, ihm zugänglichen Litteraturergebnisse mit eigenen frischen
Eindrücken verwoben und das ganze in einem warmen, behaglichen
Erzählerton mit Liebe und Verständnis vorgetragen hat. Zahlreiche
Autotypien, zumeist nach O. Schmidts schönen Photographien, tragen
392 Kritiken.
wesentlich zur Belebung des bunten und reichen Inhaltes bei. Ba
seinem handlichen Format wird das Büchlein gewiss zahlreichen kunst-
liebenden Tirolreisenden ein willkommenes Vademecum sein, dessen
Verwendbarkeit allerdings durch etwas vollständigere Register noch
wesentlich erhöht würde.
Innsbruck-Wilten. H. Semper.
Lex Salica, herausgegeben von J. Fr. Behrend. Zweite veränderte
und vermehrte Auflage von Richard Behrend. Weimar, Hem.
Böhlaus Nacht 1897. 8%. XII u. 237 S.
Lex Salica, zum akademischen Gebrauche herausgegeben und er-
läutert von Heinrich Geffcken. Leipzig, Veit & Comp. 189.
8°. XIV u. 332 S.
Dem in den letzten Jahren fühlbar werdenden Mangel einer nicht
zu kostspieligen kritischen Ausgabe des wichtigsten unter den deut-
schen Volksrechten ist nun gründlich abgeholfen. Nicht eine, sondern
zwei neue Ausgaben sind in weniger als Jahresfrist erschienen, die
eine die Neubearbeitung einer rühmlichst bekannten älteren Edition,
die andere vor allem als Schulausgabe für die heute glücklicherweise
immer mehr anwachsenden akademischen deutschrechtlichen Uebungen
und für das Selbststudium gedacht. So werden beide Ausgaben, ohne
sich gegenseitig zu verdrängen, nebeneinander Platz finden; tüchtige
Leistungen sind alle beide.
Dass beide Herausgeber nach den Editionen ihrer Vorgänger,
vor allem nachdem die wichtigsten Handschriften einzeln von Hessels
und Holder veröffentlicht sind, von eigenen Handschriftenvergleichungen
abgesehen haben, wird jedermann begreiflich finden. Beide folgen,
wie ihre Vorgänger, dem alten Pardessus’schen Text des Cod. Paris.
lat. 4404 als Grundtexte DB. lehnt sich eng an denselben an und
greift nur in ganz bedenkenfreien Fällen auf andere Lesarten zurück.
Infolgedessen unterscheidet sich seine Ausgabe kaum von der Aus-
gabe seines Vaters, aber um so mehr von der ‚völlig willkürlichen
Kapitularienedition, die Boretius in der 1. Auflage der Behrendschen
Lex Salica veranstaltet hatte. Freier schaltet G. mit dem Texte.
Wiederholt hat er im Interesse der Herstellung eines lesbaren Textes
Aenderungen nach anderen Handschriften vorgenommen, und hier
und da auch versucht, durch selbständige Konjekturen offenbare
Sinnwidrigkeiten oder Sinnlosigkeiten zu heben. Soweit es mir mög-
lich gewesen ist, die Konjekturen nachzuprüfen, erscheinen sie mir
glücklich (z. B. Tit. 41, 4: Si vero cum ales eum non percope-
ruerit statt des sinnlosen: S. v. eam alesum eum non percoperuerit).
Dagegen bin ich nicht damit einverstanden, dass G., um nicht einen
Kritiken. 393
Rechenfehler stehen zu lassen, konsequent die gerade in den ältesten
und besten Handschriften sich findende Busssumme von 63 sol. (=
2500 d.) in 62”), sol. verwandelt hat. Gerade diese ursprüngliche
Abneigung gegen eine bruchteilweise Ansetzung der Strafe ist kultur-
historisch nicht uninteressant.
Der Variantenapparat, der gegenüber der älteren Behrendschen
Ausgabe manche Vermehrungen erfahren, ist bei beiden Ausgaben
etwa gleich umfangreich. Jedoch hat G. — was wohl bei manchen
auf Widerspruch stossen dürfte — auf die Wiedergabe von Varianten
der Malbergischen Glosse verzichtet.
Das Material ist das gleiche wie in der älteren Behrendschen
Ausgabe Das althochdeutsche Bruchstück der Lex hat leider keiner
der beider Editoren der Aufnahme für wert erachtet. In der An-
ordnung des Stoffes weicht G. insofern von B. ab, als er, Brunners
Resultaten entsprechend, das erste Kapitulare in drei Kapitularien
geteilt hat und als viertes das altertümliche, noch nach Denaren
rechnende, sonst an sechster Stelle aufgeführte Kapitulare folgen
lässt. Das letztere Kapitulare datieren beide Herausgeber noch irr-
tümlich 819 (statt 820, vgl. Seeliger, die Kapitularien der Karolinger
S. 54 f.).
Von sämtlichen früheren Ausgaben der Lex Salica unterscheiden
sich die beiden jüngsten durch die Beigabe von Anmerkungen. Aller-
dings ist der Charakter dieser Anmerkungen bei beiden Editionen
durchaus verschieden. Schon der äussere Umfang lässt diesen Unter-
schied erkennen; bei G. nehmen dieselben einen ungleich grösseren
Raum, fast ®%, des Buches ein, sie füllen für manche Titel 5—6, für
Titel L sogar 9 Seiten und sind schon wegen dieses Umfanges nicht
unter den Text gesetzt, sondern folgen demselben. Noch deutlicher
tritt aber der Unterschied im Inhalt der Anmerkungen zu Tage.
Für B. ist die Textausgabe die Hauptsache; die Anmerkungen
sollen allein dazu dienen, den Benutzer über die einschlagende rechts-
historische Litteratur der letzten drei bis vier Jahrzehnte zu orientieren.
Und dazu sind sie allerdings wohl geeignet. Mit Fleiss und Gründ-
lichkeit hat B. die rechtsgeschichtlichen Werke durchgearbeitet; dass
ihm hier und da eine Erscheinung entgangen ist, wird ihm Niemand
übelnehmen. Die Ergebnisse dieser Litteratur aber hat B. bei den
einzelnen Quellenstellen mit anerkennenswertem Geschick in klarer
und präziser Form dargestellt, meist mit verständiger Besonnenheit
zu den vorhandenen Kontroversen Stellung nehmend, hier und da auch
eine eigene neue Erklärung versuchend — letzteres allerdings nicht
immer mit Glück, wie die verfehlten Bemerkungen zu Titel XLIV,
2 und 3 beweisen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. 26
394 | Kritiken.
Dagegen liegt der Schwerpunkt der Geffckenschen Ausgabe nicht
im Text, sondern in den Anmerkungen. Schon der Kreis der be-
nutzten Werke ist grösser. Zwar hat G. die rechtsgeschichtliche
Litteratur in einem nicht erheblich grösseren Umfange wie B. heran-
gezogen, dagegen durch eine gründliche Ausbeutung der wirtschafts-
geschichtlichen Litteratur auch für solche Stellen wertvolle Erläute
rungen gegeben, die juristisch von geringem, dagegen kultur- und
wirtschaftsgeschichtlich von sehr hohem Interesse sind, wie die
Titel II f. Dankenswert sind ferner bei G. die in grosser Zahl ge
brachten Parallelstellen aus anderen Volksrechten und die häufige
Verweisung auf andere Quellen. Vor allem aber unterscheidet sich
G. von B. durch die ganze Anlage seiner Anmerkungen, die that-
sächlich nichts anderes sind als ein umfangreicher gründlicher Kom-
mentar zur Lex Salica. G. hat grundsätzlich nicht bloss zur bis-
herigen Forschung Stellung genommen, sondern überall versucht,
selbständig auf eigenen Wegen zur Klarheit über schwierige Fragen
zu gelangen, und dabei wiederholt neue Gesichtspunkte aufgestellt.
Bedeuten seine Ergebnisse auch keine Veränderung unserer Grund-
auffassung der salischen Periode und schliesst er sich auch in der
Hauptsache eng an Sohm und Brunner an, so ist es ihm doch im
einzelnen an zahlreichen Stellen gelungen, unsere bisher gewonnene
Kenntnis zu vertiefen und über die Resultate der älteren Forschung
hinaus zu gelangen. Niemand, der künftig sich mit salischem Rechte
beschäftigt, wird an seinen klaren, besonnenen und gut fundierten
Auseinandersetzungen vorübergehen können. Es ist mir an dieser
Stelle nicht möglich, auf die einzelnen Stellen einzugehen, in denen
G.s Ausführungen einen wissenschaftlichen Fortschritt darstellen. Nur
kurz will ich auf die beachtenswerten Bemerkungen zu den Titeln
XLI, XLIV, XLV, XLVII, L, LV, LIX, zum Kapitulare II und zum
Edictum Chilperici hinweisen.
Dagegen möchte ich noch kurz auf zwei Stellen eingehen, in
denen G.s Ausführungen m. E. einer Berichtigung bedürfen. Die eine
betrifft den Titel XLVII de filtortis. Wenn Geffcken aus demselben
den Schluss zieht, dass Kauf und Tausch von Fahrhabe nach salischem
Rechte „publice“ (also mindestens vor 3 Zeugen) zu geschehen hatte,
so geht er mit dieser Folgerung zu weit. Zunächst handelt es sich
in dem Titel bloss um den Kreis von Gegenständen, der der Anefangs-
klage unterstand, also Vieh oder mit der Hausmarke gezeichnete Ver-
mögensstücke. Andererseits berechtigt uns aber nichts zu der An-
nahme, einen nicht publice erfolgten Kauf auch dieser Gegenstände
für rechtswidrig zu erklären; ein derartiger Kauf hatte für den Käufer
bloss den Nachteil, dass ihm im Falle des Anefangs mangels eines
Kritiken 395
genügenden Beweises unmöglich war, die Sache an die dritte Hand
zu ziehen.
Ein anderes Bedenken richtet sich gegen die Auffassung der vom
achasius handelnden Stelle Kapit. II, 3. Es heisst dort, dass der
achasius den zehnten Teil der dos beträgt und als Beispiel — wie
m. E. G. mit Recht annimmt, — wird angeführt, dass von 25 sol.
3 sol. (!) und von 63 sol. 6 sol. (!) als achasius zu zahlen sind.
Diese merkwürdige Berechnung hat schon früher mehrfach Bedenken
erregt und zu Korrekturen der überlieferten Zahlen Anlass gegeben.
G. hilft sich über die Schwierigkeit dadurch hinweg, dass er an-
nimmt, eine dos bis zum Betrage von 4 sol. sei überhaupt abgabefrei
gewesen, von 5—14 sol. habe man 1 sol., von 15—24 sol. 2 sol. u. s. w.
entrichtet. Wir brauchen aber nicht zu dieser ziemlich willkürlichen
Verlegenheitsauskunft zu greifen, die Schwierigkeit löst sich auf die
einfachste Weise. Die Stelle ist uns nur in zwei Handschriften, dem
Pariser Grundtexte und der Em. Q. erhalten. Beide gehören aber
zum Kreise jener Handschriften, die keine Berechnung nach Bruch-
teilen kennen und deshalb z. B. auch die den 2500 Denaren ent-
sprechenden 627, sol. immer zu 63 sol. abrunden. Diese Verwand-
lung der gemischten in ganze Zahlen hat aber auch in Kap. II, 3
Platz gegriffen; die als Zehntel von 25 sol. gewonnenen 2!⁄ sol. hat
man (ebenso wie die 62% sol. zu 63 sol.) nach oben zu 3 sol. ab-
gerundet. Dagegen den zehnten Teil von 63 sol, die 6%, sol.
selbstverständlich nach unten zu 6 sol. Die Stelle bietet also in
dieser Hinsicht nicht die geringste Schwierigkeit. Bei dem Cha-
rakter der beiden Handschriften wäre es sogar unverständlich ge-
wesen, wenn der zehnte Teil von 25 und 63 anders berechnet
worden wäre.
Ein ausführliches Litteratur- und Inhaltsverzeichnis macht bei
beiden Ausgaben den Schluss. In dem ersteren ist G. ein kleines-
Versehen untergelaufen: Der bekannte sonderbare friesische Lex Salica-
Forscher heisst mit Vatersnamen Clement, nicht — wie G. an-
zunehmen scheint — Jungbohn; der letztere Name ist Vorname.
(der junge Bohn im Gegensatz zu einem älteren Bohn in derselben
Familie).
Wenn ich im einzelnen einige Ausstellungen gemacht habe, so
geschah es nicht in der Absicht, das Verdienst der Ausgaben zu
schmälern. Beide sind erfreuliche Leistungen, beide werden ihren
Zweck erfüllen. Wer in das Studium des salischen Rechtes einzu-
dringen versucht, dem werden sie beide gute Dienste leisten.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
26°
396 Kritiken.
Rob. Parisot, Le royaume de Lorraine sous les Carolingiens (843
— 923) avec deux cartes. Paris 1899. XXXI und 820 S.
Das vorliegende Werk behandelt die Geschichte des Karolingischen
Mittelreiches, welches in Ermangelung einer anderen zusammenfassenden
Benennung seiner gemischten Bestandteile den, allmählich immer mehr
eingeengten, Namen Lothringen erhielt. Das Schicksal dieses Reiches
wird hier von seiner Entstehung durch den Vertrag von Verdun an
bis zu seiner völligen Einverleibung in das Deutsche Reich im J. 925,
die für viele Jahrhunderte bestimmend blieb, genau verfolgt. Die
Teilung von Verdun, die nach der Meinung anderer Forscher, ob
gleich keineswegs aus nationalen Trieben entspringend, doch trotz
aller daran sich schliessenden Wirren den segensreichen Ausgangs
punkt zur selbständigen Entwickelung der deutschen und französischen
Nation gebildet bat, sieht Hr. Parisot (S. 24) als ein Unglück an:
l’oeuvre funeste accomplie a Verdun. In dem Mittelreiche, dieser
künstlichen und deshalb durchaus vergänglichen Schöpfung, hätte
seiner Ansicht nach der Schwerpunkt des Ganzen beruhen sollen, und
wenn auch leider Lothar I. und seine Nachfolger hinter der ihnen
zugewiesenen Aufgabe völlig zurückblieben, so musste doch ihr Reich
als solches mindestens erhalten werden. Schade, dass die Lothringer
des beginnenden 10. Jahrhunderts diese Auffassung so wenig teilten
und deshalb weniger durch fremde Gewalt als durch eigene Schuld nach
einigem Schwanken mit dem deutschen Reiche verschmolzen wurden.
Die Ueberschätzung seiner Landsleute verführt den Verf. zu
schiefen Urteilen über die anderen deutschen Stämme. Es ist gem
zuzugeben, dass die romanischen Westfranken durch ihren engeren
Zusammenhang mit der römischen Kultur unter den Karolingern einen
Vorsprung vor den deutschen Stämmen voraus hatten, der sich in
der Litteratur abspiegelt, aber für die Rheinfranken wird dies nur
in geringerem Masse gelten. Die Bezeichnung als halbe Barbaren
(S. 18 qui sortaient à peine de la barbarie; S. 19 des populations
a moitié barbares d’outre-Rhin) passt für diese Zeit nicht einmal
mehr auf die Sachsen, noch viel weniger aber auf die Oberdeutschen,
welche den deutsch-fränkischen Reichsgenossen in keiner Weise nach-
standen. Einen geradezu komischen Eindruck macht es daher für
uns, wenn der Verf. es in tragischem Tone beklagt (S. 335), dass
Aachen und die Wiege der Karolinger unter die Herrschaft eines
Sachsen geraten sei! Andererseits hat der mittlere Standpunkt des
Hr. Parisot das gute gehabt, dass er Karl den Kahlen und Ludwig
den Deutschen sowie ihre Nachkommen mit bemerkenswerter Unpartei-
lichkeit beurteilt, ohne doch beim besten Willen Lothar I. viel höher
stellen zu können als seine Vorgänger es thaten.
Kritiken. 397
Der Beschaffenheit der Quellen gemäss musste die Geschichte
Lothars IL. und seiner Frauen, über welche wir am meisten gleich-
zeitige Aktenstücke besitzen, auch hier den grössten Raum einnehmen,
aber man kann dies auch sachlich gerechtfertigt finden, weil hierin
gerade das tragische Verhängnis liegt, an dem Lothringens Selbständig-
keit zu Grunde ging. Weder in diesen noch in den anderen Kapiteln
macht sich jene rhetorische Färbung geltend, der wir sonst häufig
in französischen Geschichtswerken begegnen, vielmehr ist die von einem
kritischen Geiste durchwehte Darstellung eine nüchterne in gutem
Sinne des Wortes, die sich streng hütet nicht mehr zu sagen, als wir
sicher wissen können. Gern würde man erfahren, wie der Verf. über
diejenigen seiner Vorgänger denkt, denen er weitaus am meisten zu
verdanken hat, aber nur Favre (S. 53) und Sdralek (S. 173) werden
gelegentlich mit einer anerkennenden Bemerkung bedacht. Sein Ge-
ständnis, dass er durch ausgedehnte Forschungen in den Archiven das
urkundliche Material doch nur wenig habe vermehren können (S. XIV),
beweist jedoch, dass er vorzüglich durch deutsche Vorarbeiten, von denen
er auch die versteckteren mit rühmenswerter Gründlichkeit zu Rate
zieht, die Wege vollständig geebnet fand. Er unterscheidet sich daher
von ihnen mehr in der Auffassung (la maniere d’envisager les faits), als
in der Feststellung der Thatsachen. Die nochmalige Durcharbeitung
desselben Materiales führte natürlich hier und da zu kleinen, bisweilen
recht dankenswerten, Berichtigungen oder bei den in ihren Anspielungen
oft so dunkeln Briefen der Zeit zu andern chronologischen Ansätzen.
Zu bemerken ist das umfassende Studium, welches der Verf. den
Urkunden, auch den Privaturkunden, zugewendet hat, sowie seine
durchgreifende Berücksichtigung der Münzen. Die Litteratur ausser-
halb der Geschichtsschreibung hat er dagegen völlig unberührt ge-
lassen und sich ihrer nicht bedient, um etwa den Bildungsstand
Lothringens genauer festzustellen. Er schreibt ausschliesslich politische
Geschichte und die allgemeinen Abschnitte am Schluss (S. 676 bis
725) behandeln nur die Stellung des Königtums, der weltlichen
Grossen, deren steigende Machtstellung gut entwickelt wird, und der
Kirche und ihrer Besitzungen. Von der Lage der unteren Stände,
von den wirtschaftlichen Verhältnissen wird dagegen nicht gehandelt.
Die Bischofsreihen werden so genau wie möglich festgestellt. Be-
sondere Sorgfalt ist der Geographie gewidmet — für welche die
beiden beigefügten Karten allerdings nur oberflächliche und nicht ganz
genügende Hilfsmittel bieten — die Grenzen der Verträge von Verdun
und Meerssen, ebenso wie die späteren, hier und da ein wenig ab-
weichenden, sind mit grosser Sorgfalt untersucht. Es befremdet dem
gegenüber, dass der Verf., allerdings weit ausserhalb Lothringens, den
398 Kritiken.
Riessgau für einen Fluss zu halten scheint (S. 418. 423). In den
‘Anhängen wird eine bisher unangefochtene Urkunde Lothars IL für
Echery als eine Fälschung Vigniers nachgewiesen, ausserdem eine,
leider nur unvollständig erhaltene, Urkunde Lothars I. sowie eine
wichtige Verduner Privaturkunde abgedruckt. — Ein fleissiges Register
erleichtert den Gebrauch des Buches.
Von Einzelheiten sei noch bemerkt, dass der Verf. Schrörs zwar
den Vorwurf macht (S. 396) mit Unrecht eine strenge chronologische
Ordnung für die Reihenfolge der Briefe in Flodoards Reimser Ge
schichte angenommen zu haben: er selbst aber (S. 126. 411) begeht
den gleichen Fehler — falls es einer ist. Einem anderen Vorgänger
wirft er (S. 611) mit einigem Recht vor, Reginar I. den Beinamen
Langhals nicht auf Grund gleichzeitiger Quellen, sondern solcher, die
um einige Jahrzehnte jünger seien, beigelegt zu haben, ihm aber flüsst
es kein Bedenken ein noch viel unkritischer von Karl „dem Dicken“,
Heinrich „dem Vogelsteller“, ja sogar von Lambert von Aschaffen-
burg (S. 65. 92) zu reden. Unrichtig sind die Namensformen Wul-
fard für Wulfad, Grimoald für Grimald (oder Grimold), sowie Gar-
derich für Gauderich. Die Bemerkung, dass Nicolaus L den Pseudoisidor
nicht benutzt habe und haben könne (S. 305), ist lediglich eine ab-
sprechende Behauptung. In der auf Hugo’s Sturz bezüglichen Regino-
stelle (S. 477) können die rätselhaften Worte ‘una cum suo avunculo’
keinenfalls auf ein früheres Ereignis zurückdeuten. Die Schwierig-
keiten, welche uns die abgerissenen und unvollständigen Briefe Leo's IV.
in bezug auf Hinkmar bereiten, hat der Verf. in einem besonderen
Anhange (S. 737—742) gut hervorgehoben, aber seine Lösung, dass
eine Fälschung stattgefunden habe, ist eine viel zu gewaltsame. Wer
soll denn hier gefälscht haben, noch dazu in entgegengesetzter Tendenz,
einmal zu Gunsten, einmal zu Ungunsten Hinkmars? Die Monzaer
und die Veroneser Handschrift der Ann. Alamann. (S. 587) sind iden-
tisch, ebenso wie das Necrol. Mett. ein Zusatz zu dem Martyrol. Rom.
ist (S. 126). Die Gleichstellung Widukinds mit Richer (S. 641) scheint
mir gegen jenen ungerecht. Die Quellen sind meist nach den besten
Ausgaben benutzt, selten daher nach Labbe oder nach Bouquet, wie
z. B. (S. 458) das Ludwigslied. Für das Lebensalter Ludwigs (des
Ueberseeischen) ist dem Verf. (S. 658) die beste Quelle, nämlich seine
Grabschrift, entgangen. In dem (S. 343) angeführten Briefe Hink-
mars von Laon vom 23. Aug. 869 kann man den Gebrauch des
Präsens ‘pergimus’ doch nur auf sofortigen oder unmittelbar bevor-
stehenden Aufbruch deuten, auch würden die ersten 5 Septembertage
für den Besuch von Verdun, Toul und Metz schwerlich ausgereicht
haben. Den Brief Ludwigs des jüngeren an seinen Vetter (S. 432)
Kritiken. 399
habe ich nicht verworfen, vielmehr nur auf die Möglichkeit einer
Ueberarbeitung hindeuten wollen. Ob die Lothringer noch bei Leb-
zeiten Ludwigs des Kindes oder erst nach seinem Tode zu Karl dem
Einfältigen übergegangen sind (S. 578), bleibt nach wie vor noch
eine offene Frage. Nach dem ausdrücklichen Zeugnis Regino’s wird
man doch nicht bezweifeln können, dass auch Lothar I. zur Ent-
stehung des Namens Lothringen beigetragen hat, was der Verf. (S. 751)
zu bestimmt in Abrede stellt.
Berlin. E. Dümmler.
C. Schwartz, Stammtafel des preussischen Königshauses (einschliess-
lich der fränkischen Brandenburger) für Studium und Unterricht
bearbeitet. Breslau, M. u. H. Marcus, 1898. 2 M.
Die klaffende Lücke in der Zollern-, Hohenzollern -Genealogie
haben neuerdings zwei Arbeiten auszufüllen versucht: 1) der von
Gritzner und Nahde herausgegebene „Stammbaum des preussischen
Königshauses“ und 2) die von Schwartz bearbeiteten „Stammtafeln
des preussischen Königshauses“. Jener ist eine kritiklose Wiedergabe
der weitverbreiteten Stillfried’schen Tafel mit einigen unverständlichen
Verbesserungen aus Schmid (Aelteste Geschichte der Hohenz. II). Die
sklavische, Stillfried geleistete, Gefolgschaft geht so weit, dass sogar
bereits längst verstorbene Mitglieder des preussischen Königshauses
mit ihm noch als lebend aufgeführt werden. Die Schwartz’sche Arbeit
ist als eine recht fleissige, Stillfried mehrfach korrigierende Studie
anzusehen. Damit ist aber auch ihre Bedeutung erschöpft. Auf
wissenschaftlichen Wert hat sie keinen Anspruch und vor ihrer Be-
nutzung kann nicht dringend genug gewarnt werden.
Zu einer „Stammtafel des preussischen Königshauses“ gehört
mindestens auch die burggräfliche Linie der Zollern. Schwartz lässt
die Burggrafen von Nürnberg ohne ersichtlichen Grund weg, bietet
dafür einen, allerdings nur geringwertigen, Ersatz durch Mitteilung
der ziemlich bedeutungslosen fränkischen Nebenlinie und beginnt seine
Tafel mit dem Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg.
Gleich in der ersten Zeile begegnen wir einer genealogischen
Merkwürdigkeit. Als Geburtsdatum Friedrichs ist bestimmt: „1370?“
„1371“, „vor 8. Januar 1372?“ und endlich nach Stillfried der
„21. September 1372?” — Der Benutzer hat also hier die Wahl
zwischen vier völlig unsicheren Daten. Ein Versuch, das unheimliche
Wirrsal zu lichten, ist vom Autor nicht gemacht worden. Und doch
‚konnte er mit leichter Mühe aus Stillfried (Kloster Heilsbronn S. 20
Anm.) ersehen, dass Friedrich i. J. 1371 in der Zeit vom 6. August,
bis 26. November geboren sein muss.
400 Kritiken.
Noch geringere Schwierigkeiten verursacht die Ermittelung de:
richtigen Sterbedatums des Kurfürsten, das Schwartz mit allen seinen
Vorgängern auf den „21. Septbr. 1440“ verlegt.
Ein bei Jung (Miscellanea I. S. 312) zum Abdruck gebrachte
Aktenstück von unzweifelhafter Authenticität enthält die Kunde, dass
Friedrich „an S. Matheus des heil. zwölfboten abend“ gestorben ist.
Darunter ist aber nicht der Abend des „21. September“ zu verstehen,
sondern der 20. Tag dieses Monats, eine Thatsache, die durch eine
Eintragung im Necrologium des Klosters Kaisheim (M. G. H. Necrol. 1.
S. 93) noch besonders erhärtet wird.
Von Haeutle (Genealogie des Hauses Wittelsbach S. 112) hätte
Schw. sich dahin belehren lassen können, dass des Kurfürsten Fried-
rich I. Gemahlin i. J. „1383“ (wahrscheinlich auf der Burg Trans-
nitz) geboren wurde, und nicht, wie er meint: „in Landshut nicht
vor 1385“.
Unter den Kindern Friedrichs I. führt Schw. eine Barbara, unter
denen des Markgrafen Johann (Alchymist) eine Agnes und endlich
unter der Nachkommenschaft Friedrichs II. den unglücklichen Erasmus
auf, d. h. Sprösslinge, die dokumentarisch nicht nachweisbar sind.
Aus demselben Grunde sind die von Stillfried und Schw. namhaft ge-
machten Markgrafen Albrecht und Wolfgang unter den Kindern des
Kurf. Albrecht zu streichen.
Die Geburt der Markgräfin Elisabeth ist nicht, wie Schw. will,
in das Jahr „1402“, sondern nach Stillfried (a. a. O.) in die Zeit vom
»1. Mai bis 29. September 1403“ zu setzen. Nach derselben Quelle
erfolgte ihre erste Vermählung i. J. 1418 (Schw. giebt den „13. Ja-
nuar 1420“ an) und nach Richendal (Concilienbuch fol. 73) am
9. April zu Constanz. Als Datum ihrer zweiten Vermählung ist nicht
der „9. Dezember 1438“, sondern die Zeit vom 5. Februar bis 3. März
1439 anzusetzen. (S. Riedel, C. D. II. 4. S. 192/93; Thebesius S. 295f,
Sammter, Chronik von Liegnitz I. S. 344.)
Das erste Kind des M. Johann (Alch.), Barbara, wurde nach
Schw. „im Novbr. 1423“ geboren, das 2. (Rudolf) bereits 2 Monate
später, am „1. Februar 1424“. Da in der That dessen Geburt um
diese Zeit erfolgte, so wird die Barbaras frühestens in den Anfang
des J. 1423 zu setzen sein. Die sonstigen, von Schw. über sie und
ihre jüngern Schwestern Elisabeth und Dorothea sowie über die Kinder
des Kurfürsten Albrecht beigebrachten Daten sind nach Hofmann
(Barbara v. Hohenz. 41. Jahresber. des Hist. V. für Mittel-Franken,
1881), Ermann (Sur la princesse Barbe de Br. Mém. de l'Acad. roy.
Berlin 1803), Klempin-Bülow (Stammtaf. der Pommerschen Fürsten),
Riedel (C. D. B. II, 4, S. 146 u. 154), Barthold (Gesch. von Pommern
Kritiken. 401
und Rügen IVa, S. 398 f.), Werlauff (De hellige tre Kongers Kapel i
Roskilde-Domkirke S. 51), Hanserecesse (II, S. 105), Huitfeld (Dane-
marks Rigs Kronike IV. S. 675), Diplom. Norveg. (VII. S. 423),
Wagner (D. älteste standesamtliche Register. Zeitschr. f. Pr. G. 19)
u. a. richtig zu stellen.
Kurf. Joachim II. hatte 13 Kinder; Schwartz zählt mit Stillfried
nur 11. Aus den beiden Töchtern des Kurf. Johann Georg, Hedwig
und Magdalena, konstruiert er eine: „Hedwig Magdalena“. Ueber-
haupt sind nahezu sämtliche Angaben über die Nachkommenschaft
dieses Fürsten sowie des Herzogs Albrecht von Preussen so verwirrt
und falsch, dass auch der Kenner Mühe hat, sich aus diesem Trieb-
sande herauszufinden.
Diese Proben dürften zur Charakteristik der Arbeitsweise des
jüngsten unserer Zollern-Genealogen und der Zuverlässigkeit seiner
Angaben genügen. Nur noch ein Wort über die von Schw. (s. die
Vorrede) unternommene Umrechnung der Daten „auf den neuen Stil“
sei mir gestattet. Von der irrigen Annahme ausgehend, dass die
Stillfried’schen Daten in der Uebergangsperiode auf dem alten Stil
beruhen, während doch, wie jeder Kenner weiss, alter und neuer Stil
bei ihm wirr durcheinander gehen, kommt Schw. bei seiner Umrech-
nung zu Resultaten, die nur geeignet sind, die ohnehin schon herr-
schende greuliche genealogische Verwirrung noch zu vermehren. Einige
besonders merkwürdige Fälle werden dies darthun:
Kurfürst Joachim Friedrich, f „16. Juli 1608“, nach dem neuen
Stil „28. Juli 1608“; sein Sohn Johann Sigismund succed. dagegen
erst „18. Juli 1608“ st. v.;
Markgraf Johann Georg, T „2. März 1624“ st. v., vermählt
„2. Juli 1610“ st. v. (richtig: d. 13. Juli 1610 st. n.); seine Tochter
Katharina Sibylla, geb. den „24. Sept. 1611“ st. e: Markgraf Chri-
stian Wilhelm, geb. „1. Januar 1625“ st. v., seine Gemahlin, f „11. Sep-
tember 1643“, nach dem neuen Stil d. „I. September 1643“;
Markgräfin Anna Sophie, geb. „27. März 1598“, nach st. n. den
„28. März 1598“, f nicht in „Schöningen (Cüln a. d. Spree?) d. 20.
oder 29. Dezember 1659“, sondern im „kurfürstlichen Hause auf der
Breitenstrasse“ zu Berlin, d. „29. Dezember 1659“ st. n.;
Kurfürst Georg Wilhelm, verm. „14. Juli 1616“ st. v., seine
Tochter Charlotte, F „18. August 1676“ st. v. (richtig 29. August
1660, st. n.);
Luise von Oranien, des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Gemahlin,
geb. „7. Dezember 1627“, nach st. n. dagegen „27. November 1627“;
Kurprinz Carl Emil, f „26. November 1674“, nach st. n. den
nt, Dezember 1674“.
492 Kritiken.
Einige Bedenken, allerdings nur persönlicher Art, habe ich gegen
die äussere Einrichtung und Anordnung der Schwartz’schen Tafeln
Nach dem alten schrecklichen Klammersystem bearbeitet, sind sie
nicht gerade ein Muster von Uebersichtlichkeit. Meines Erachtens
verdient für derartige Arbeiten das von Haeutle und von Wigger ein
geschlagene Verfahren den Vorzug: die eigentliche Genealogie nach
Art etwa des Gothaischen Hofkalenders zu bearbeiten, daneben aber
behufs schneller Orientierung eine grössere oder mehrere kleinere Ueber-
sichts-Tafeln und zwar nach dem Stillfried’schen System zu bieten.
Selbstverständlich dürfen diese Tabellen ausser dem Namen nur noch
das zugehörige Geburts- und Sterbejahr enthalten.
Charlottenburg. Georg Schuster.
Walter Norden, Der vierte Kreuzzug im Rahmen der Beziehungen
des Abendlandes zu Byzanz. Berlin, B. Behrs Verlag. 1898. 2,501
Als ich den Titel las, glaubte ich, der Verfasser wollte eine
Entwicklungsgeschichte geben von den Beziehungen der beim vierten
Kreuzzuge beteiligten Mächte zu Byzanz. Der erste Teil beschäftigt
sich thatsächlich mit dieser Frage. Ich glaube, dass in ihm der
Schwerpunkt der Dissertation zu suchen ist. Wenn auch für einzelne
Mächte solche Untersuchungen schon vorhanden sind (Streit, Riant,
Sternfeld), so hat es doch meines Wissens an einer Gesamtdarstellung
dieser Verhältnisse bis jetzt gefehlt.
Weniger glücklich dagegen scheint mir der Verfasser in dem
zweiten grösseren Teile seines Werkes (I,2 u. II) zu sein. In dem
Vorwort (S. 1) sagt er, dass er ein Bild von dem vierten Kreuzzuge
zeichnen wolle, das verschieden ist von allen bisher entworfenen
Zwei Hauptansichten waren bisher vorhanden. Die eine glaubte an
eine bewusste Politik irgend einer der am Kreuzzuge beteiligten
Mächte (Hopf, Streit, Riant, Mas-Latrie und Winkelmann), die andere
erklärte die Ablenkung des Kreuzzuges als eine Folge äusserer Ver-
hältnisse, nämlich des Geldmangels der Pilger und der Versprechungen
des jungen Alexius (Wilken, Wailly, Tessier). Wollte der Verfasser
eine wesentlich andere Ansicht aufstellen, so musste er zunächst die
beiden ersteren widerlegen. Er thut es auch sehr ausführlich mit
der ersten, indem er im wesentlichen die Untersuchungen von Waily,
Hanotaux und Tessier wiederholt (II). In dem mittleren Teile seiner
Abhandlung (I, 2) könnte man wohl die Widerlegung der zweiten
Ansicht erwarten, aber der Verfasser bringt weiter nichts als eine
sehr gedrängte Uebersicht über die Entwicklung des vierten Kreuz-
zuges, die sehr hinter der älteren Litteratur zurücksteht. Die An-
fänge des Kreuzzuges sind z. B. fortgelassen, die Chronologie ist nur
Kritiken. 403
notdürftig, oft unbegründet, während der Verfasser aus Klimkl
(Quellen zur Geschichte des vierten Kreuzzuges) hätte ersehen können,
wie wichtig sie gerade für die Ablenkung desselben ist.
Norden nennt die zweite der beiden oben von mir charakterisierten
Ansichten Zufallstheorie. Er hat sich mit ihr gar nicht befasst, weil
sie ihm zu oberflächlich erscheint (S. 2). Sie ist wohl zuerst von
Riant (Revue des questions historiques) mit diesem Namen belegt.
Der Ausdruck ist ganz ungerechtfertigt, es handelt sich gar nicht um
einen blinden Zufall. Die Flucht des jungen Alexius und der Geld-
mangel der Pilger sind in sich wohl begründet, die eine durch die
Hofgeschichte von Byzanz, "der andere durch die Vorgeschichte des
Kreuzzuges. Der Verfasser scheint mir in einen Widerspruch zu ge-
raten, wenn er auf der einen Seite eine bewusste Politik leugnet, auf
der anderen die Beziehungen der einzelnen Mächte zu Byzanz für die
Ablenkung verantwortlich macht. „Die verwandtschaftlich-dynastische
Politik Philipps von Schwaben, ein Ausläufer der grossen Eroberungs-
pläne Heinrichs VL, die venetianische Handelspolitik und die Interessen
der Kreuzfahrer haben sich mit einander verschmolzen“, sagt der Ver-
fasser (S. 47). Aus diesem Satze scheint es doch hervorzugehen, dass
es im Interesse der genannten Mächte lag, den Kreuzzug von seinem
Ziele abzulenken. Ob der Verfasser von den Beziehungen oder der
Politik der einzelnen Mächte zu Byzanz spricht, scheint mir nur eine
Wort-, keine Sachveränderung zu sein. Müsste man also den Autor
hiernach für einen Verfechter der ersten Ansicht halten, so wider-
spricht dem der ganze zweite Teil seiner Abhandlung, wo er dieselbe
energisch bekämpft. Nach meiner Ansicht ist die Zufallstheorie, wie
sie Norden nennt, die einzig richtige. Die Argumente für sie hat
Tessier zuletzt zusammengetragen. Der Fehler Tessiers liegt nur
darin, dass er das französische Element in dem Kreuzzuge als das
massgebende hinstellen will Diesen Punkt scheint mir Norden richtig
erkannt zu haben.
Der Verfasser hat den eigentümlichen Versuch gemacht, einen
Kompromiss zwischen den beiden feindlichen Ansichten herzustellen.
Ich glaube, dass er zu anderer Ansicht gekommen wäre, wenn er das
Quellenmaterial nicht nur eingehend benutzt, sondern auch zu ihm
Stellung genommen hätte. Das scheint mir für jede Untersuchung
über den vierten Kreuzzug notwendig, weil sich die einzelnen Quellen,
selbst die gleichzeitigen, fast in allen wichtigen Punkten widersprechen.
So musste z. B. die Notiz des Nicetas, die er anführt (S. 36), ihn zu
einer Kritik desselben veranlassen. Wenn sie wahr ist und es ferner
wahr ist, dass Bonifaz, wie die Gesta Innocentii III sagen, einen Ver-
trag mit Philipp v. Schwaben im Winter 1201/2 geschlossen habe,
404 Kritiken.
um Alexius (IV) zu befreien und nach Konstantinopel zurückzuführen,
so muss doch Winkelmann recht haben, wenn er von einer beab
sichtigten Politik des deutschen Königs spricht. Statt die Quellen m
prüfen, stellt er sie nur gegenüber und lässt die Sache unentschieden
(S. 77.) So kommt er zu zwei Resultaten, die sich nach meiner
Ansicht widersprechen: 1. Philipp wendet sich an die Kreuzfahrer,
um seinen Schwager zurückzuführen „der Hauptzweck war diese Rëck,
führung selbst“ (S. 79); 2. Philipp tritt für seinen Schwager ein, weil
er in dessen Unterstützung den einzigen Weg erkannte, die gross
Orientpolitik Heinrichs VI. fortzusetzen (S. 76).
Berlin. ` Christian Leetsch.
Hermann Frankfurth, Gregorius de Montelongo. Ein Beitrag zur
Geschichte Oberitaliens in den Jahren 1238—1269. Marburg 1898.
VIII und 111 S.
Monographien, wie die vorliegende, können sehr nützlich sein,
namentlich wenn ihr Verfasser durch die Beschränkung auf ein engeres
Gebiet im einzelnen über die Ergebnisse umfassenderer Regestenwerke
oder Darstellungen hinauszukommen vermag. Selbst wo das wie hier —
abgesehen von wenigen Bemerkungen — nicht der Fall ist, kann die
Zusammenstellung noch immer brauchbar sein, wenn sie das in Regesten
zerstreute Material heraushebt und übersichtlich gruppiert. Vorbedingung
ist dann allerdings Genauigkeit der Arbeit; denn wenn der Benutzer
keine Angabe auf Treu und Glauben hinnehmen darf, ohne sich ihrer
Richtigkeit zu versichern, so spart er Zeit und Verdruss, wenn er sich
gleich an die Regestenwerke oder sonstigen Quellen hält. Diese Be-
dingung ist leider in dem vorliegenden Büchlein nicht erfüllt, und die
Nachlässigkeiten übersteigen so sehr das Mass dessen, was man einem
Anfänger — die Schrift ist eine Marburger Dissertation — allenfalls
nachsehen möchte, dass von Brauchbarkeit der Arbeit kaum mehr die
Rede sein kann.
Zur Begründung dieses vielleicht hart klingenden Urteils brauche
ich etwas mehr Raum, als der Bedeutung des Gegenstandes entspricht.
Die siegreiche Verteidigung des von Friedrich II. belagerten Parma
bildet unzweifelhaft die Hauptruhmesthat des päpstlichen Legaten Gregor
von Montelongo; ich glaube daher dem Verf. entgegenzukommen, wenn
ich gerade bei diesem natürlichen Höhepunkte seiner Schilderung einige
Seiten (73—79) nachprüfe, und zwar nur an der Hand der Regests
Imperii, — auf weitere Nachforschungen will ich mich gar nicht ein-
lassen. Von Daten sind da zu verbessern S. 73: „2. Juli“ statt
„1. Juli“, S. 74: „nach dem 6. Juli“ statt „ungefähr am 6. Juli“,
8. 79: „22. Febr.“ statt „23. Febr.“, ebd. „vor dem 24. April“ statt
Kritiken. 405
„um den 24. April“. Dazu folgende sachliche Ungenauigkeiten oder
Verkehrtheiten. S. 73: Nach den Ann. Jan. waren im ganzen 600
Schleuderer von Genua geschickt. Die Vereinigung des Kaisers mit
Enzio erfolgte bei Bianconese; erst dann marschierte man nach
8. Pancrazio. S.74, 20: Hinter „Reggio“ ist zu ergänzen „und Modena“.
Dass vielleicht auch Massnahmen gegen die Bologneser von Enzio be-
absichtigt waren, hätte Erwähnung verdient. Von einer Einnahme
des damals kaiserlichen Pontremoli durch Friedrich ist nichts bekannt;
es liegt wohl Verwechselung mit Berceto oder Filateria vor. S. 75:
Bei der Aufzählung der Truppen des Legaten Octavian werden Ferrareser
und Venezianer (B-F-W 13626 a) wohl nur willkürlich nicht genannt.
Dass derselbe S.76 „namentlich die Cremoneser“ entlassen habe, erweckt
eine unrichtige Vorstellung, da gerade von ihnen 400 Ritter und
2000 Fussgänger blieben, wenn auch manche nach Hause gingen.
Ebd. unten heisst „litterae“ nicht „Briefe“. S.78: Dass Markgraf Lancia
fiel, kann hier nur auf den obengenannten Manfred Lancia bezogen
werden; nach B-F-W 13648 a aber ist das unmöglich. Auch Placentiner
ausser den Parmensern wurden befreit. Warum von den Gefangenen
gerade 600 Cremoneser hervorgehoben werden, ist nicht ersichtlich,
die Gesamtzahl war doch höher. Endlich durfte das erneute Vorrücken
Friedrichs bis zur Stelle von Vittoria am 20. März 1248 nicht über-
gangen werden. — Uebrigens sind für die Grösse von Vittoria jetzt
auch die Massangaben Mainardinos von Imola, für den Ueberfall der
Lagerstadt der wahrscheinlich auf eine unbekannte Chronik Salimbenes
zurückgehende Bericht des Biondo zu berücksichtigen, vgl. Scheffer-
Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrh. S. 283 und 286ff., für
Gregor von Montelongo namentlich 8. 289, Anm. 1.
Wer wird bei solchen Ungenauigkeiten nicht lieber zu den Regesten
greifen, als zu Frankfurths Arbeit? Vielleicht aber bietet der Verf.
wenigstens für den Lebensabschnitt seines Helden, der von den Regesta
Imperii nur noch gelegentlich berührt wird, für die Thätigkeit Gregors
als Patriarchen von Aquileia, eine brauchbare Zusammenstellung’?
Auch das muss verneint werden. Verf. schliesst sich hier im wesent-
lichen den dürftigen Regesten von Bianchi an, verzichtet auf Voll-
ständigkeit, meist auch auf politische Auffassung und bleibt so selbst
hinter der um 35 Jahre älteren Darstellung in O. Lorenz’ Deutscher
Geschichte zurück. Dazu auch hier dieselben Nachlässigkeiten wie
oben. Gehen wir noch kurz die letzten Seiten des Buches durch.
Dass die zwei Vertragsurkunden auf 8. 106 nicht um ein Jahr von
einander getrennt, sondern beide am 3. Juli 1267 ausgestellt sind,
hätte Verf. schon aus Lorenz I, 283 Anm. 2 ersehen können. Wie
hier, übernimmt er auch S. 108 Fehler Bianchis, wenn er das eine
tt _ ll
406 Kritiken.
päpstliche Schreiben zum 3. statt 30. Sept., das andere undatierte mit
Bestimmtheit in den Oktober setzt. Auf derselben Seite sind nich
weniger als drei weitere Daten zu berichtigen: „25. Aug.“ statt „27. Ang“
(am letzteren Tage kam der Patriarch frei, am ersteren war der Ver-
gleich), „27. Juli“ statt „5. Juli“ (V. exeunte Julio!), „12. Aug“ statt
„13. Aug“ Weitere sachliche Ungenauigkeiten auf diesen Seiten
übergehe ich. Dass nach der Formelsammlung des Henricus Italicus
n. 100 auch bei dem Vergleich von 1268 Ottokar von Böhmen, dessen
politische Ziele überhaupt nicht gewürdigt werden, sowie der Bischof
von Prag gegebenenfalls des Schiedsrichteramtes walten sollten, war
zu erwähnen, und in dem so naheliegenden Werke von De Rubeis,
Monumenta ecclesiae Aquileiensis war neben Angaben über die kirch-
liche Thätigkeit Gregors namentlich das provengalische Lied auf seinen
Tod zu berücksichtigen. Ich zweifle nicht, dass sich bei gründlicheren
Nachforschungen noch weiteres Material ergeben würde.
Genug, die Arbeit ist bei der — wie ich nach den Stic-
proben zu folgern berechtigt bin — durchgehenden Flüchtigkeit ein
völliger Fehlschlag, der um so bedauerlicher ist, als sie, wenigstens
in ihrem ersten Teile, zwar trocken, aber nicht ganz ungewandt ge
schrieben ist.
Bonn. K. Hampe.
Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters. Herausgegeben
von der Badischen Historischen Kommission. Bearbeitet von
Konrad Beyerle 252 S. Heidelberg, Winter. 1898.
Es ist eigentümlich: während für die Erforschung der älteren
Verfassungsgeschichte bei einer langen Reihe von Städten, und selbst
von kleinen, durch treffliche Urkundenbücher erfreulich gesorgt ist,
sind andere, und oft wichtigere, damit noch in bedauerlichem Rück-
stande geblieben. Zu diesen gehört Konstanz. Das Verlangen nat
einer gründlicheren Kenntnis gerade seiner Geschichte wurde vor
wenigen Jahren durch Gotheins Wirtschaftsgeschichte des Schwarz-
waldes lebhaft angeregt; aber die vorhandenen Quellensammlunge
können zu seiner Befriedigung nicht ausreichen. Da ist als Abschlag”
zahlung das vorliegende Werk besonders willkommen.
Leider ist das Material nur sehr unvollständig erhalten. De
Rat ist in Konstanz wahrscheinlich 1215 entstanden: seit diesem Jahr
sind Urkunden mit dem Stadtsiegel, und zwar in beträchtlicher Ar
zahl, vorhanden (S. 6; vgl. auch Gothein, Wirtschaftsgeschichte 8. 1921
Aber die erste Ratsurkunde, in der die Mitglieder mit Namen genannt!
sind, ist von 1246. Beyerle sucht die Lücken auszufüllen durch ander
Konstanzer Zeugenlisten, besonders die des bischöflichen Chorgerichte
Kritiken. 407
Indes während der ersten drei Viertel des 14. Jahrhunderts versagt
auch diese Auskunft: die Bürger erscheinen hier nicht mehr. Mit dem
Jahre 1376 setzt das älteste vorhandene Ratsprotokollbuch ein — die
Führung eines älteren ist belegt —; aber von 1392—1415 giebt es
schon wieder eine Lücke, und erst von 1416 an ist die Reihe der
Ratsbücher vollständig. Die Berechtigung zur Beiziehung jener Zeugen-
reihen wird gegeben durch des Herausgebers Auffassung von der
Entstehung des Rates in Konstanz, über dessen Geschichte und Ver-
fassung er uns in einer höchst dankenswerten Einleitung (S. 1—33)
belehrt.
Die Grundsätze, nach denen Beyerle eine Auswahl unter den
Zeugenlisten des 13. Jahrhunderts getroffen hat, ergeben sich aus dem
folgenden. Die weltlichen Angelegenheiten des Bistums wurden im
Chor- oder Pfalzgericht durch das Kapitel, die Ministerialen und die
Bürgerschaft geregelt (Gothein S. 189f.). Die Bürger erscheinen bei
diesen Anlässen unter Führung des Ammanns und des Münzers, und
ausser diesen beiden pflegen zehn genannt zu werden. Das entspricht
der Zusammensetzung des Rates zu dieser Zeit. Also glaubte Beyerle
die so beschaffenen Zeugenlisten des Chorgerichts als Ratsverzeichnisse
aufnehmen zu dürfen: selbstredend unter Angabe dieser Herkunft. Aus
demselben Grunde tritt er gegen Gothein ein für die Herleitung des
Rates von dem Ammanngericht, wenn er auch konstatiert (S. 12),
dass ein abschliessendes Urteil über den Ursprung des Konstanzer Rates
sich erst fällen lassen wird nach vollständiger Sammlung der Kon-
stanzer Rechtsquellen.
Ohne gegen diese letzte Aufstellung etwas einwenden zu wollen,
scheint mir doch hier wieder einmal ein Fall vorzuliegen, der zeigt,
dass nur das im Auge behalten allgemeiner Prinzipien zur Erkenntnis
der Wahrheit führen kann.
Es gab in Konstanz wie in allen verwandten Städten zwei Ge-
richte, ein hohes unter dem Vogt, das hier beim Reiche geblieben ist,
und ein niederes, bischôfliches unter dem Ammann. Dazu kommt
jenes Chorgericht für Verwaltungssachen des Bistums. Ueberall sind
Bürger beteiligt. Nirgend giebt es ein Schöffenkolleg, überall einen
blossen Ausschuss von Urteilfindern, und es ist nur natürlich, dass
man da überall dieselben Bürgernamen wiedertrifitt Es sind die
Häupter und Angehörigen der angesehensten Familien der Stadt, und
eben diese sitzen auch im Rat. Dass der Ammann an der Spitze
der Ratslisten steht, dass er das Stadtsiegel führt, ist kein Beweis
für die Herkunft des Rates aus dem Ammanngericht. Der Ammann
steht an der Spitze der Bürgernamen auch im Chorgericht. Dagegen
geht in den Ratslisten wie im Chorgericht häufig genug (nicht nur
408 Kritiken.
1282, wie eine Bemerkung S. 10 den Schein erweckt) dem Ammann
der Vogt voran. Man könnte also auch an die Herkunft des Rates
vom Vogtgericht denken. Das einzig durchschlagende ist das allge
meine Prinzip: der Rat ist ein Ausschuss der Bürgerschaft; er ent-
steht und nimmt eine dauernde Gestalt an, indem die Stadt anfängt
ihre eigenen Geschäfte auch unabhängig vom Bischof zu verwalten,
vorzugsweise in einem Augenblicke, wo es wie 1212 galt in einer
Frage der Reichspolitik eine selbständige Stellung einzunehmen. An
der Bewegung beteiligen sich auch die Ministerialen und so der
Ammann und der Vogt. Schon dass beide, die Leiter der beiden
Gerichte, des bischöflichen wie des königlichen, dabei sind, verbietet
die Herleitung von einem dieser Gerichte. Sie sind gemeinsam die
alten Führer der Bürgerschaft, wie schon im Chorgericht. Am nächsten
könnte es deshalb gelegen haben, an eine Entstehung des Rates vom
Chorgericht zu denken. Aber das Chorgericht besteht weiter neben
ihm. Es besorgt die Angelegenheiten des Bistums, der Rat die der
Stadt: er besteht im Gegensatz zu ihm. Allmählich verschärft sich
der Gegensatz, und im Anfang des 14. Jahrhunderts tritt auch in
Konstanz an die Spitze des Rats ein Bürgermeister.
An einer anderen Stelle (S. 11) lässt Beyerle den Rat an das
Vogtgericht anknüpfen, wegen des vorwiegend strafrechtlichen Inhalts
der ältesten Ratssatzungen. Aber das blosse Dasein dieser Rats-
kriminalgerichtsbarkeit macht das unmöglich. Wie Beyerle, an
Heuslers Verfassungsgeschichte von Basel sich anlehnend, selbst sagt,
tritt die Ratsgerichtsbarkeit neben die des Vogtes: sie verdankt ihren
Ursprung dem Umstande, dass der Bürgerschaft das Vogtgericht mit
seinen Bussen den Frieden in der Stadt nicht genügend wahrte. Mag
selbst, wie Beyerle annimmt, der Vogt dabei den Vorsitz geführt
haben! Man kennt diese Verhältnisse aus Strassburg nach dem zweiten
Stadtrecht (von 1214. Urk. B. I, Nr. 617), wo die bessere Wahrung
des Stadtfriedens geradezu als Zweck der Errichtung des Rates er-
scheint. Aber hier wird gleichzeitig der Bürgermeister eingesetzt,
und so ist er es, der im Ratsgericht den Vorsitz hat.
Diese Bemerkungen sollen nur darauf hinweisen, dass es bei der
Erforschung des Ursprunges einer Institution wie der Rat nicht so
wohl auf eine äusserliche Anknüpfung als auf die Erkenntnis ihres
Wesens ankommt. Was Beyerle sonst über die Geschichte des Kon-
stanzer Rates mitteilt, ist sehr unterrichtend, und die Publikation der
Ratslisten selbst scheint, so weit sich ohne Einblick in die Originale
urteilen lässt, vorzüglich, ist äusserst praktisch für die Benutzung
eingerichtet und verdient jedes Lob.
Jena. F. Keutgen.
Kritiken. 409
Bichard Knipping, Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters
mit einer Darstellung der Finanzverwaltung. 2 Bände. Grossfolio.
Bonn, Herm. Behrendt. Erster Band: Die Einnahmen und die
Entwickelung der Staatsschuld. 1897. LXXXV und 238 8.
Zweiter Band: Die Ausgaben. 1898. 481 S.
Seit ich im Jahre 1878 zu einer Zeit, da die Finanzwirtschaft
der deutschen Städte im Mittelalter noch ein völlig unerforschtes und
unbekanntes Gebiet war, in meinem Werke: „Finanzverhältnisse der
Stadt Basel im 14. und 15. Jahrhundert“ die erste spezielle Unter-
suchung der Finanzwirtschaft einer deutschen Stadt im Mittelalter
veröffentlichte und damals u. A. auch auf den hohen Wert noch vor-
handener Stadtrechnungs-Steuer-Rentenbücher und anderer Finanz-
urkunden nicht nur für die Geschichte des deutschen Finanzwesens
sondern auch für die Geschichte des mittelalterlichen Städtewesens
und der damaligen Kulturzustände überhaupt hinwies, sind im Laufe
der Jahre weitere Untersuchungen über die Finanzverhältnisse anderer
Städte und Publikationen mittelalterlicher Stadtrechnungen etc. erfolgt.
Eine neue sehr wertvolle und dankenswerte, mit ausserordentlichem
Fleiss, grösster Sorgfalt und Genauigkeit vorgenommene umfang- und
inhaltreiche Publikation liegt in dem obengenannten Werke vor.
In Köln wurde bis zum Ende des 14. Jahrhunderts das gesamte
Finanzwesen der Stadt von einem Zentralorgan, der Rentkammer,
später nach ihrem Hauptzahltag Mittwochsrentkammer genannt, ver-
waltet. In deren Kasse flossen alle Einkünfte, von ihr wurden alle
Zahlungen geleistet. Die Kammer bestand aus 2 Rentmeistern und
aus, anfangs 2 später 4, Beisitzern, welche letzteren als Vertreter
des Rats die Aufgabe hatten, die ständige Kontrole über die Geschäfts-
führung der Rentmeister auszuüben. Seit 1394 wurde als ein zweites
selbständiges Finanzorgan, nachdem man schon zur Entlastung der
Rentkammer seit 1376 den Einzug der damals neu eingerichteten
Weinaccise einer besonderen ständigen Kommission, welche Samstags
ihre Geschäfte besorgte, übertragen und dieser 1390 auch den Einzug
einer neuen Accise von den Spezereien und einer Steuer auf Finanz-
geschäfte zugewiesen hatte, mit der steigenden Bedeutung des städtischen
Schuldenwesens eine „Samstagsrentkammer“, bestehend aus 4 Bei-
sitzern, mit eigener Kasse und Buchführung eingerichtet, welcher
ausser den bisherigen Geschäften jener Kommission als Hauptaufgabe
die Verwaltung des städtischen Schuldenwesens, die Verzinsung, Kon-
vertierung und Tilgung der Stadtschuld auferlegt und später auch
noch der Einzug von einigen weiteren Accisen und Zöllen übertragen
wurde. Im Jahre 1417 wurde ein drittes höheres Finanzorgan, die
sog. Freitagskammer, zur Verwaltung der damals neu eingeführten
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 27
410 Kritiken.
und fortan dauernd beibehaltenen Accise vom Weinzapf geschaffen,
aber in der Weise, dass die Mitglieder der Samstagsrentkammer
auch die Geschäfte dieser neuen Kammer in gesonderter Buchführung
zu besorgen hatten.
Für Köln ist man nicht in der glücklichen Lage, ein so reich-
haltiges und vollständiges urkundliches Material über das städtische
mittelalterliche Finanzwesen noch zu besitzen, wie es für Basel
wenigstens für die Zeit seit 1361 vorhanden ist, wo noch seit diesem
Jahre alle Jahresrechnungen und seit 1404 auch die vierteljährlichen
Fronfastenrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben sowie seit
1401 die Wochen-Einnahme- und -Ausgabebücher vollständig erhalten
sind In Köln sind an Rechnungsbüchern nur noch vorhanden: die
Wocheneinnahmebücher der Rentkammer von 1370—1393, die Wochen-
ausgabebücher derselben Kammer von 1370—1881, die Wochener-
nahmebücher der Mittwochsrentkammer von 1414—1432, die Ausgabe-
listen derselben Kammer für einzelne Wochen in den Jahren 1466,
1469 und 1475, ferner die Wocheneinahme- und Ausgabebücher der
Samstagsrentkammer von 1432—1513, die Wocheneinnahme- und
Ausgabebücher der Freitagsrentkammer von 1422—1513, die Register
über die Städtische Schuld von 1351—1513, endlich eine besondere
Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Gefolge der Revolu-
tion von 1396.
Diese Archivalien sind die wesentliche Quelle der vorliegenden
statistischen Publikation, die teils eine direkte Wiedergabe teils eine selb-
ständige Bearbeitung des Quellenstoffes ist. Die letztere beruht auf der
Anwendung der richtigen statistischen Methode, berücksichtigt die wirt
schaftsgeschichtliche Bedeutung der mittelalterlichen Stadtrechnungen
und giebt aus dem Urmaterial der wöchentlichen Aufzeichnungen über-
sichtliche vergleichende statistische Jahreszusammenstellungen in syste-
matischer Gliederung der einzelnen Positionen, mit Berechnung der
einzelnen Geldbeträge auf das Silberwährungsgeld in damaliger Mark-
rechnung und mit besonderen Erläuterungen aus den Wochenbüchern
für die Einzelposten der einzelnen Jahre. In dieser Weise ist im
ersten Bande insbesondere durchgeführt die statistische tabellarische
Darstellung der Gesamteinnahmen von 1370—1392 (S. 1—64), der
Einnahmen der Mittwochsrentkammer von 1414—1432 (S. 65—107),
der Einnahmen und Ausgaben der Samstagsrentkammer von 1432 bis
1513 (S. 119—188) und der Einnahmen und Ausgaben der Freitags-
rentkammer von 1422—1513 (S. 189—206). Ergänzt wird diese
Bearbeitung des urkundlichen Materials durch eine statistische Dar-
stellung der Höhe der jeweiligen jährlichen Rentenschuld für die Jahre
1351 bis 1513 unter Angabe der Zahl und Arten der Rentenverkäufe
E 411
und Rentenablösungen und des jeweiligen Prozentsatzes, für die Jahre
1372—1381 auch noch unter Zufügung der einzelnen Leibrentner
(Namen, Höhen der Renten, Zeit des Bezuges). Einzelne Angaben
über Preise und Löhne, über die Weineinfuhr der Geistlichkeit 1461
bis 1476 und eine statistische Tabelle der in 38 Positionen ge-
gliederten Wocheneinnahmen des Jahres 1372 bilden den weiteren
Inhalt des statistischen Teils des ersten Bandes. Der zweite Band
enthält die direkte archivalische Wiedergabe 1. der Wochenausgabe-
bücher der Rentkammer mit wertvollen einzelne Ausgaben erklärenden
Aumerkungen für die Jahre 1370—1880 (8. 1—389), 2. der Aus-
gaben und Einnahmen im Gefolge der Revolution von 1396 (S. 390
bis 400), 3. von einzelnen Wochenausgaben (im Ganzen nur 9) der
Mittwochsrentkammer aus den Jahren 1466 — 6. und 13. August —,
1469 — 1. und 22. Februar, 1. und 8. und 15. März — und 1475 —
17. und 24. Mai — (8. 401—409). Daran schliesst sich 4. eine
sehr interessante, lehrreiche und vorbildliche vergleichende tabellarische
Zusammenstellung der Jahresausgaben (Ausgabenbudgets) von 1370
bis 1380 in systematischer Gliederung nach den verschiedenen Zwecken
Bietet die wörtliche und unveränderte Wiedergabe der Ausgaben unter
1 mit den in ihnen enthaltenen Thatsachen eine Beleuchtung des
damaligen Stadtlebens, so ermöglicht die gleiche sachliche Zusammen-
stellung der Ausgaben in den verschiedenen Jahren unter 4 ver-
gleichende Schlüsse über die Bedeutung der einzelnen Ausgabearten
in dem damaligen städtischen Haushalt.
Der Verfasser hat sich aber nicht auf diese mühsamen statistischen
und archivalischen Arbeiten und Publikationen beschränkt, sondern
denselben im ersten Bande in der Einleitung S. IV—LXXXV auch
noch eine ausführliche und vortreffliche wissenschaftliche historische
Darstellung 1. der Finanzverwaltung der Stadt Köln im 14. und
15. Jahrhundert, insbesondere der Organisation der Finanzbehörden
und Finanzbeamten, ihrer Kompetenz, ihres Rechnungs- und ‚Kassen-
wesens, ihrer Buchführung, der Schuldaufnahmen, des Münzwesens und
2. der einzelnen Einnahmequellen in jener Zeit, .der verschiedenen
Arten und des Bezuges aus denselben durch die verschiedenen Finanz-
organe vorausgeschickt. Wir müssen es uns hier versagen auf die
wertvollen Ergebnisse der Knippingschen Untersuchungen näher ein-
zugehen. Dieselben sind ein sehr wichtiger und verdienstvoller Bei-
trag zur Erkenntnis des mittelalterlichen Finanzwesens. In bezug auf
die städtischen Einnahmen mag hier nur noch erwähnt werden, dass
eine direkte Steuer gum letzenmale 1370 erhoben wurde. Seitdem
waren die ordentlichen Einnahmen der Stadt in der Hauptsache
indirekte Steuern in grosser Zahl und Mannigfaltigkeit und zwar
27*
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412 Kritiken.
indirekte Verbrauchssteuern teilweise mit fiskalischer Ausnutzung von
Handel und Gewerbe; daneben waren ein kleiner Teil der ordentlichen
Einnahmen Zinsen aus städtischen Immobilien, Bussen, das Juder-
schutzgeld und Gebühren für die Aufnahme in die Bürgerschaft.
Eine grosse Rolle in dem städtischen Haushalt spielte aber auch in
Köln die Benutzung des öffentlichen Kredits in den zwei Arten, in
kurzfristigen Darlehen und in langfristigen Anleihen durch Renten-
verkäufe.
Ein am Schluss des zweiten Bandes gegebenes Orts-, Personen-
und Sachregister (S. 429—481) erhöht den Wert des vortrefflichen,
höchst anerkennenswerten Werks, das Andere zur Nacheiferung an-
spornen möchte.
Tübingen. Schönberg.
Robert Holtzmann, Wilhelm von Nogaret, Rat und Grosssiegel-
bewahrer Philipps des Schönen von Frankreich, Freiburg, Mohr
1898. XI u. 279.
Die gewaltige Katastrophe, die i. J. 1303 mit der Gefangen-
nahme Bonifaz VIII über das Papsttum hereinbrach, ist das End-
ergebnis einer doppelten Entwicklung; während auf der einen Seite
die Grundlagen, auf denen die Machtstellung des Papsttums beruhte,
ins Wanken gerieten, erstarkte auf der anderen Seite das französische
Königtum soweit, um dem Papsttum, mit dem es bisher im Bunde
stand, als gebietende Macht gegenübertreten zu können. Holtzmann
will, was ich nicht ganz billigen kann, zunächst nur dieses letzere
Moment in Betracht ziehen; der Geschichte Frankreichs, nicht der-
jenigen des Papsttums gilt sein Interesse. Und noch nach einer
anderen Richtung hat er seine Aufgabe begrenzt. Er will nicht
etwa im Rahmen der Lebensgeschichte Nogarets den ganzen Streit
Philipps des Schönen mit der Curie zur Darstellung bringen, sondern
lediglich eine Biographie dieses bedeutendsten Ministers des französ-
schen Königs liefern. Auch diese Selbstbeschränkung scheint mir
bedauerlich zu sein; bedauerlich im Interesse des Verf., der doch
damit auf einen gröfseren literarischen Erfolg, wie man ihn seinem
Darstellungstalent und nicht minder seinem Forscherfleisse aufrichtig
gönnen würde, von vornherein verzichtet hat, und bedauerlich des-
wegen, weil die Einheitlichkeit des Buches darunter gelitten hat.
Denn da bei der Beschaffenheit des Quellenmaterials „eine völlig ge-
nügende Individualisierung unseres Ministers, eine genaue Abgrenzung
des Anteils, den er an den Ereignissen genommen hat, stellenweise
schlechterdings unmöglich ist“, so war der Verf. genötigt, trotz der
Beschränkung, die er sich auferlegt hatte, doch zumeist die all-
Kritiken. 413
gemeinen geschichtlichen Vorgänge in den Vordergrund seiner Dar-
stellung zu rücken und diese Darstellung dann häufiger, als man es
wünschen möchte, durch eingestreute Nachrichten und Betrachtungen
über die Person Nogarets zu unterbrechen. Nur selten kommt man
daher in die Lage, wie etwa bei der eingehenden, in sich völlig ab-
gerundeten Schilderung der Vorgänge von Anagni, dem Eindruck der
wirklich gewandten Schreibweise des Verf. sich ungestört überlassen
zu können. Schon in den Überschriften der einzelnen Kapitel verrät.
sich zuweilen dieser störende Dualismus. So handelt z. B. das
5. Kapitel von dem „friedlichen Sieg Philipps des Schönen über das
Papsttum und der Zeit der Vorbereitung zum Schlag gegen die
Templer, bis zur Ernennung Nogarets zum Grosssiegelbewahrer. (Ok-
tober 1303 bis September 1307)“ Es kommt noch hinzu, dass der
Verf. den Einfluss Nogarets auf die Entschliessungen des Königs
keineswegs als einen allbeherrschenden ansieht. Wohl hält er N.
für den wichtigsten und bedeutendsten Minister des Königs, der mehr
als einmal die Fäden der französischen Kirchenpolitik in seiner Hand
vereinigte, wohl giebt er zu, dass wiederholt wichtige und folgen-
schwere Gedanken von einem Peter Flotte und seit dessen Tod
L J. 1302 von Wilhelm Nogaret ausgegangen seien, aber ebenso hält
er daran fest, dass Philipp es war, der die Richtung der französischen
Politik bestimmte. Ja, des Verfassers Meinung geht sogar dahin,
Philipp habe sich bei wichtigen Aktionen geflissentlich den Anschein
zu geben getrachtet, als ob er von seinen Räten gedrängt und ge-
schoben würde, weil sich für ihn aus diesem Verfahren die Möglich-
keit ergab, die formelle Verantwortung für seine Handlungen seinen
Räten, mit denen er natürlich in der Sache einverstanden war, zu-
zuschieben.
Was nun im besonderen die Vorgänge d. J. 1303 anbetrifft,
so kommt H. auf Grund sorgfältiger Prüfung der Ueberlieferung
und aller einschlägigen Momente, wie sie überhaupt dem ganzen
Buche eigen ist, zu dem Schlusse, dass Nogaret trotz seiner eigenen
Ableugnung und trotz derjenigen seines Königs, doch mit dem ganz
bestimmten Auftrag über die Alpen entsendet worden sei, sich der
Person des Papstes zu bemächtigen und den greisen Oberpriester
nach Frankreich zu schaffen, damit derselbe in Lyon vor ein Konzil
gestellt und von diesem abgesetzt und verurteilt werde Die In-
struktion Nogarets sei jedenfalls eine geheime gewesen und vermut-
lich nach seiner. Rückkehr aus Italien absichtlich vernichtet worden.
Philipp sei also mit dem Vorgehen seines Dieners, welcher allerdings
der Welt gegenüber die volle Verantwortung auf sich nahm, völlig
einverstanden gewesen. Nur habe er inbetreff des einzunehmenden
414 Kritiken.
Rechtsstandpunktes seit Nogarets Abgang nach Italien seine Politik
geändert. Während er im März 1303 mit Nogaret dahin em-
verstanden gewesen sei, dass Bonifaz, dessen Wahl man als rechts-
gültig nicht anerkannte, mit Gewalt der angemassten Würde ent-
kleidet werden müsse, habe er seit Juni 1303 die Entscheidung der
gegen Bonifaz erhobenen Anklagen einem von dem Papste selbst za
berufenden Konzil anheïimgestellt. Ob der Verf. nicht wenigstens an
dieser Stelle auf die prinzipielle Seite des ganzen Streites etwas tiefer
hätte eingehen können, will ich dahingestellt sein lassen; jedenfalls
ist für die genaue Feststellung des thatsächlichen Verlaufs alles
Erdenkliche geschehen.
Das Urteil des Verf. über Philipp und seinen Ratgeber ist
durchweg ruhig und besonnen. Er zollt der Politik des Königs, „der
den gefassten Entschluss mit unerbittlicher Konsequenz durchführte
und alle Kräfte seines Volkes in seinen Dienst zu stellen verstand“,
und ebenso der Treue, die er seinen Räten bewies, indem „er nie-
mals einen von ihnen fallen liess, obwohl er sich oft auf diese Weis
einen billigen Frieden hätte erkaufen können“, die verdiente An-
erkennung, aber die Schattenseiten in seinem und Nogarets Charakter
werden doch auch nicht verschwiegen. Aeusserst schwierig ist es jà
gewiss, über die letzten Motive für das Auftreten des französischen
Hofes volle Klarheit zu gewinnen. Aber auch hier scheint mir der
Verf. doch so ziemlich das Richtige getroffen zu haben. Er giebt
zu, dass die angebliche Schlechtigkeit Bonifaz VIII. weder für
Nogaret, noch für den König der treibende Beweggrund war,
dass Philipp nie und nimmer aus purem Glaubenseifer sich gegen
die Templer wandte, dass Nogaret und auf seinen Rat Philipp der
Schöne einen Prozess gegen das Andenken Bonifaz’ VII. nur des
wegen gefordert habe, um durch dieses Schreckbild den Papst anderen
Forderungen gegenüber gefügiger zu machen, aber jedes subjektive
Rechtsbewusstsein scheint er dem Könige und seinem Ratgeber doch
nicht absprechen zu wollen. Und eben hierin möchte ich ihm bei-
pflichten. Dass z. B. Nogaret in der interessanten für Philipp allem
bestimmten Denkschrift vom J. 1305, die der Verf. nach dem in
Paris befindlichen Conzepte Nogarets unter den Anlagen mitteilt, ge-
nau denselben frömmelnden Ton anschlägt, den man sonst von ihm
gewohnt ist, scheint mir doch auch darauf hinstideuten, dass er auch
sonst seine wahre Gesinnung keineswegs immer verborgen hält.
Von Interesse für unsere Reichsgeschichte sind diejenigen Teile
des Buches, die von den Beziehungen Frankreichs zur Kurie seit dem
Jahre 1308 und in der Zeit handeln, die zwischen dem ersten und
zweiten Streite liegt, also in den Jahren 1297—1303. Ueber den
Kritiken. 415
Gesandtenverkehr, der i. J. 1300 zwischen Bonifaz und Albrecht von
Oesterreich stattgefunden hat, und über das negative Ergebnis desselben,
kann man sich jetzt bei Holtzmann am sichersten unterrichten. Viel-
leicht kann für die unmittelbar vorausgehende Zeit, für die Jahre
1297—1299 mein kürzlich veröffentlichter Aufsatz über „die Ab-
setzung Adolfs von Nassau und die römische Kurie“ (Histor. Viertel-
jahrschrift H S. 1ff.) in gewissem Sinne als Ergänzung angesehen
werden. Sollte ich mit meinen dort aufgestellten Vermutungen nicht
ganz in die Irre gegangen sein, so hätten wir zugleich eine Er-
klärung dafür, wie es kam, dass zu Anfang 1297 die Wolken des
drohenden Zwiespaltes zwischen Bonifas und Philipp so unerwartet
schnell verflogen. Der mysteriöse Plan des Papstes konnte ja doch
nicht verfehlen, auch den französischen König zur Nachgiebigkeit zu
stimmen; und wenn ich nicht irre, lässt doch auch der Brief des
Papstes vom 29. Dezember 1298 auf ein intimeres Verhältnis schliessen,
als der Verf. es vorauszusetzen scheint. Ein Moment, dass noch für
meine Vermutung sprechen könnte, habe ich mir entgehen lassen. Der
i J.1296 geschlossene Freundschaftsbund zwischen Albrecht und Philipp
ist thatsächlich zunächst ohne Folgen geblieben. Wir hören sogar
umgekehrt, dass Albrecht nach seiner Erhebung i. J. 1298 mit Philipps
Gegnern, so namentlich mit Flandern Fühlung gesucht habe (vgl. Wenck,
Clemens V. und Heinrich VII p. 89 n. 2.3). Damit stimmt, dass
Nogaret selbst in seinen Allegationes excusatoriae die im J. 1299
erfolgte Annäherung der Könige von Frankreich und Rom als eine
Wiederherstellung der Eintracht bezeichnet. — Dass der Papst
diese Annäherung. nicht eben gern gesehen hat, wird auch anderweitig
bezeugt (vgl. Wenck p. 93 n. 1). Von Interesse war mir übrigens,
dass nach Nogarets späterer Aussage der Papst i. J. 1300 Albrecht
versprochen hat, ihn über alle bisherigen Kaiser zu erheben,
falls er ihm Toscana abtreten wolle Ist das nicht ein neuer Hin-
weis auf Albrechts Erblichkeitsbestrebungen ?
Hadamar. H. Otto.
Franz Xaver Kraus, Dante. Sein Leben und sein Werk, sein
Verhältnis zur Kunst und zur Politik. Berlin, Grote, 1897.
(792 8.)
Ein Leben Dantes zu schreiben, den Zusammenhang zwischen ihm
und seiner Zeit nachzuweisen, seine Stellung innerhalb der Kultur-
entwickelung zu bestimmen, ist eine jener Aufgaben historischer Dar-
stellung, deren vollkommene Lösung nur einem seltenen Meister ge-
lingen wird, die aber stets von neuem und mit den jeweils vorhandenen
Mitteln versucht werden muss, wenn ein reiches geistiges Erbe der
416 Kritiken.
Vergangenheit nicht verloren gehen soll. Ein klassisches Werk über
Dante, das herrschend bleiben und schwer übertroffen werden könnte,
besitzt weder Deutschland noch ein anderes Land; das beste und an-
regendste steht nicht in ausführlichen Biographien, sondern in kurz
zusammenfassenden, das Grosse hervorhebenden Vorträgen, wie sie z.B,
Döllinger und Carlyle uns gegeben haben. Wir bekamen in Deutsch-
land vor einigen Jahrzehnten ein für seine Zeit gutes und viel ge
lesenes Buch in Wegeles Dantebiographie; aber seitdem ist die
Danteforschung so weit vorgeschritten, dass von den älteren Werken
kaum eines noch Stand zu halten vermag. Eine rührige Erörterung
der streitigen Probleme, die in überreicher Zahl vorhanden sind, hat
stattgefunden, und da auf diesem Felde die gutwilligen Dilettanten
nicht minder eifrig sind wie die im kleinsten sich erschöpfenden Ge
lehrten, so drohte schliesslich auch hier die Gefahr, dass die Wissen-
schaft sich selber vernichten werde.
In ein Chaos für eine gute Weile Ordnung gebracht, Haltbares
vom Unhaltbaren, Wesentliches vom Unwesentlichen strenge geschieden,
die Ergebnisse der früheren Forschungen mit ganz selbständiger Hand
verarbeitet und überall Neues hinzugefügt zu haben, — das ist die
Bedeutung des vorliegenden Buches von Fr. X. Kraus. Die klassische
Dantebiographie, die uns fehlt und die Danteschen Geist für weite
Kreise fruchtbar zu machen vermöchte, ist mit diesem Werke nicht ge
kommen, — wer könnte die vor allem notwendige Auseinandersetzung
mit einer übergrossen widerspruchsreichen Litteratur, mit unzähligen
unsicheren Meinungen, ein Forschen von Schritt zu Schritt sogleich
vereinen mit einer nur das Bedeutende vortragenden, leicht hinfliessen-
den, gewinnenden Darstellung? In schwerer Rüstung schreitet das
neue umfangreiche Buch einher, so viele anmutige Arbeit sich auch
im einzelnen darin findet. Nur wer die Danteforschung nicht kennt,
wird das dem neuen Werke gespendete Lob für gering ansehen; mir
scheint vielmehr, es ist eine grosse Leistung, kaum noch zu Ueber-
sehendes derart zusammengefasst und geordnet zu haben, dass hier die
Danteforschung einen neuen Ausgangspunkt finde. Wünschen wir uns
ein deutsches Buch, das vielen Begehrenden, sowohl Gelehrten wie
Laien, die Gestalt Dantes in lebensvoller Schilderung neu zu er-
schliessen, ihn für unsre Kultur, so weit es möglich ist, in neuer
Weise zu gewinnen vermöchte, so müssen wir sicherlich das Werk
von Kraus als die lösende Vorbedingung dazu ansehen.
Trotzdem ist der Wert dieser Leistung nur zum Teil gekenn-
zeichnet, wenn man ihr die kritische Sichtung, die gelehrte Arbeit
nachrühmt; wo sich ein geistvoller, vielgelehrter und weiterfahrener
Mann an einem Gegenstand, der ihm sein Leben lang nahe gewesen
Kritiken. 417
und wie zu einem Lebensproblem geworden ist, mit innerstem Anteil
versucht, da muss der geklärte Inhalt eines ganzen Daseins zum Vor-
schein kommen, da wird über den besondern Charakter der Arbeit
hinaus eine absichtslose Fülle von Erlebtem und Erworbenem zu Tage
treten. So möchte ich’s fast bedauern, dass dieses Buch ein doppeltes
Antlitz zeigen muss, dass überall das menschlich Bedeutsame mit dem
gelehrten Apparate um Herrschaft und Erfolg zu kämpfen hat.
Eine bewundernswerte Vielseitigkeit zeigt sich in diesem Werke;
selten wird es sich treffen, dass jemand das für diesen Zweck not-
wendige theologische Wissen mit kunsthistorischem, litterargeschicht-
hchem und allgemeinhistorischem vereinigt, — aus der speziellen
Kenntnis der Kunstgeschichte, der theologischen Anschauungen und der
Litteratur des Mittelalters hat K. die wertvollsten seiner neuen Ergeb-
nisse geschôpft. Und darüber hinaus zeigt sich der mit dem Besten
aller Zeiten vorurteilsfrei vertraute Sinn des Verfassers; mag man
auch vielleicht die Auffassung Goethes ein wenig zu eng finden, so
spürt man es doch warm genug, dass Goethe wie Aeschylos, Shakespeare
und Dante zum inneren Leben des Verfassers gehören und dass in
ihm die engherzig gelehrte Beurteilung Dantes zurücktritt vor der
menschlich freien Erfassung einer grossen Persönlichkeit und des in
ihr sich belebenden Daseinsproblems.
Es lag, wie gesagt, nicht am Verfasser, dass dennoch kein
klassisches Dantewerk, sondern nur die beste und unerlässliche Vor-
bereitung dazu entstand; für jetzt war es kaum möglich, den Gegen-
stand anders zu behandeln, als es hier geschehen ist. Das Ergebnis
der gelehrten Arbeit ist ein Sieg der konservativen Danteforschung;
mit allem politischen und kirchlichen Radikalismus, der sich auf diesem
Feld getummelt hat, ist scharf ins Gericht gegangen und gründlich
aufgeräumt worden. Es wird langer und vielseitiger Arbeit bedürfen,
bis über die einzelnen Forschungsergebnisse des neuen Werkes ein
abschliessendes Urteil gefällt werden kann; einleuchtend und bisherige
Annahmen übertreffend oder auf neuem Wege beweisend erscheinen sehr
viele. Es sei einiges davon erwähnt. K. setzt die Monarchia in die
letzten Lebensjahre Dantes?; er hält die sog. Eklogen für unecht und von
1 Kleine Ungleichheiten und Widersprüche finden sich dabei; S. 279
heisst es über die Entstehungszeit der Schrift: ,,1313—1317 bez. 1318",
S. 396: „1317/18“, S. 687: „nach 1317“. Die Anschauung Grauerts über die
Abfassungszeit wird S. 278, soviel ich sehe, nicht ganz richtig wiedergegeben;
Gr. spricht nicht von „gleich nach 1302“, sondern von 1300/1301, — ich kann
auch nicht finden, dass Gr. die Monarchia „als direkte Gegenschrift gegen die
eben erschienene Bulle Unam sanctam“ bezeichnet hat. Im übrigen scheint
mir allerdings in dieser Frage die Kraus’sche Beweisführung gesicherter ala
418 Kritiken.
den Briefen nur drei für möglicherweise echt. Die Steinkanzonen
Sind nach K. eine besondere Gruppe politisch-allegorischer, auf Florenz
gemünzter Gedichte Die Dantebildnisse sind kritischer als bisher ge
sichtet worden; das Bargellobild sieht K. für ein sicheres Werk Giottos
(1334—1337) an. Bei der Grabschrift für Heinrich VII. möchte K
den Dichter beteiligt glauben. Die Zahl der Vorläufer der Commedia
ist durch eine stattliche Reihe vermehrt, Dantes Zusammenhang mit
den Franziskaner-Spiritualen, besonders mit Ubertino von Casale, zum
erstenmale eingehend nachgewiesen worden. Das Rätsel des Veltro
und des Dux bringt K. zu keiner vollkommenen Lösung, obwohl anch
da neue Hinweise gegeben werden; dass aber der symbolische Charakter
Beatrices als göttliche Weisheit, Virgils als Vernunft zu deuten sei,
wird aus der Ueberlieferung, die diese Typen bereits ausgebildet hatte,
festgestellt. Ich wiederhole es: wo K. auf frühere Annahmen zurück-
kommt, sind sie in neuer Weise begründet.
Ein umfangreiches Kapitel gilt Dantes Verhältnis zur Kunst,
dessen Beurteilung dem Kunsthistoriker überlassen bleiben muss. Doch
diejenige Grauerts; die Annahme einer zweiten Redaktion der Schrift in
den Jahren 1318—1321 ist ein nur schwer zu beweisendes Auskunftsmittel
und der von Gr. aufgefundene Traktat steht doch, so viel man bisher sehen
kann, mit der Monarchia in keiner zeitlich bestimmbaren Beziehung. —
Dass sich auch sonst noch manchmal Ungleichheiten finden, sei gleich hier
erwähnt. Man vgl. z. B. die verschiedenen Aeusserungen über die Entstehung
der Vita Nuova S. 209, 210, 393 und 405. Ferner werden in dem Kapitel
„Geistige Physiognomie“ Dantes (S. 138) drei Phasen „in der Entwickelung
seines Wesens‘ unterschieden, in der „Seelengeschichte Dantes“ (S. 405; da-
gegen vier; überhaupt wären beide Kapitel wohl besser nicht getrennt
worden. Hier wie anderwärts hätte eine grössere (Gredrungenheit nichts
geschadet, — man vergleiche z. B. S. 526 mit 528, ferner. S. 702. In den
höflichen Verbeugungen gegen andere Danteforscher kann ich nicht immer
eine treffende Kennzeichnung wahren Verdienstes finden; aber sie sind freilich
bezeichnend für die liebenswürdige Gesinnung des Verfassers. Auch sei gleich
hier angemerkt, dass im Stil des Verfassers sich manchmal Wunderlich-
keiten finden: Ausdrücke wie „Verumständung“, „Unverirrlichkeit“ (des
kath. Glaubensbewusstseins), „irritabel“, „die von 800—1245 bestandene
Universalmonarchie‘, „historirte Initialen“, „der Import Dantescher Ideen
nach Deutschland‘, der Gebrauch von „indem“ für „weil“, von „nachdem“
für „da ja“ hätte sich wohl vermeiden lassen; mich erinnert der Stil des
Verfassers stellenweise ans Gelehrtendeutsch, obwohl sich daneben auch wieder
andere höchst fesselnd geschriebene Partien finden. — Das Register ist °
derart, dass es besser ganz weggeblieben wäre; es ist weder zuverlässig,
noch vollständig, noch praktisch, Leider hat das Buch auch sehr viele
Druckfehler.
Kritiken. 419
sei darauf hingewiesen, dass fast zu gleicher Zeit von Anderer Seite
ein eignes Buch über den Gegenstand erschienen ist, das trotz mannich-
facher Abweichung in Einzelheiten doch in wesentlichen Punkten sich
mit Kraus aufs engste berührt, — für den jüngeren Forscher jeder-
falls eine erfreuliche und wertvolle Bestätigung seiner Anschauungen. +
In dem letzten Buche des Werkes, in den Abschnitten über
Dantes Kirchenpolitik spürt man stark den Nachhall gegenwärtiger
Bewegungen, denen der Verfasser ja nahe genug steht. Die voll-
kommene katholische Rechtgläubigkeit Dantes?, sein scharfer Gegen-
satz gegen den „politischen“ Katholizismus, der nach Weltherrschaft
strebe und mit der Natur des Christentums und der Idee der Kirche
innerlich unvereinbar sei, wird hervorgehoben und Dantes „idealer
Katholizismus‘ als der rechte Weg auch für die Gegenwart bezeichnet.
Misslich wird es immer sein, die Anschauungen einer fernen Ver-
gangenheit in die Gegenwart übertragen zu wollen; es ist viel ge-
wagt, wenn man sagt: „So wird Dante der Repräsentant des idealen
Katholizismus im Gegensatz zur Antike und zu dem modernen Faust,
und doch wieder gewissermassen die Brücke zwischen beiden bildend*
(S. 530). Ich habe, trotz lebhaftester Sympathien für den heutigen
Idealkatholizismus, zwei Bedenken gegen so weitgehende Anschauungen:
ein Bedenken des historischen Gewissens und ein praktisches.
Kann es wirklich für den Historiker einen in der Zeiten Wechsel
ünveränderlichen idealen Katholizismus geben? Ein ideales Christen-
tum, eine ideale Religiosität und Moralität, — das mag man in seiner
Notwendigkeit (und doch nicht in seinem jeweiligen, zeitlich be-
dingten Wesen) für ein unvergängliches Ideal ansehen; aber ein idealer
Katholizismus schliesst bestimmte kirchliche, hierarchische Formen —
also Menschenwerk — in sich und deshalb bleibt er der Vergänglich-
! Ludwig Volkmann, Iconografia Dantesca. Leipzig, Breitkopf u. Härtel
1897 (179 8.). Sowohl Kraus wie Volkmann geben eine reiche Fülle sich
gegenseitig ergänzender Abbildungen.
? Ein Zweifel mag freilich noch immer erlaubt sein, ob Dante so ganz
in den Rahmen der vollkommenen kirchlichen Rechtgläubigkeit hineinzu-
zwingen ist. Wie lässt sich seine Forderung der „individuellen Gewissens-
freiheit" (8. 723) mit der Kirchenlehre vereinigen? Soll diese individuelle
Freiheit irgendwelchen Wert haben, so muss sie sich auch bethätigen dürfen.
Hat Dante das fordern wollen, so befindet er sich im Widerspruch mit der
katholischen Lehre, wie sie vom 4. Jahrhundert an bis zum Syllabus gefasst
worden ist. Kraus trennt freilich von der individuellen Gewissensfreiheit
die Anerkennung der „lehramtlichen Infallibilität der Kirche“; aber darin
werden andre, besonders wenn sie die Folgen dieser Infallibilität bedenken,
eine starke Einschränkung der Gewissensfreiheit sehen.
420 Kritiken.
keit unterworfen. Also man muss entweder das Vergängliche streichen,
— dann bliebe vom idealen Katholizismus ein dogmen- und ver-
fassungsloses Christentum übrig und die Verschiedenheit bestände allein
in der Benennung; oder man schliesst in den idealen Katholizismus
vergängliche Dinge ein, — dann hört er für den Historiker auf, etwas
für immer Giltiges oder von einem Zeitalter aufs andere Uebertrag-
bares zu sein. Die religiösen Probleme der Menschenseele haben sich
seit dem 13. Jahrhundert genau in derselben Weise verändert und
verfeinert als uns Neueren Goethe näher stehen wird als Dante, —
ihm bleibt vom Genius immer noch genug, so dass wir nichts Un-
mögliches in ihm zu sehen brauchen. So stark ist Dantes Persönlich-
keit nicht nach vorwärts gerichtet, dass wir in ihm den Wegweiser
für künftige Jahrhunderte sehen könnten.!
Und wie die religiösen Probleme sich verändert haben, so die
kirchlichen, — wollten wir sie nicht immer von neuem aus unserm
Zeitalter entwickeln, so würden wir uns selbst zur Unfruchtbarkeit
verdammen. Der Historiker darf sich nicht täuschen lassen durch ein
so fesselndes und den einzelnen wohl auch erhebendes Ideal, wie es
die Einheit der christlichen Kirche ist; thatsächlich entfernen wir uns
gerade seit dem 13. Jahrhundert mit jedem Tage, mit jeder That
unseres geistigen Lebens, mit jeder neuen Vertiefung der religiösen
Probleme mehr von jener Welt, in der jenes durch die Geschichte
genugsam widerlegte Ideal geboren wurde. Mag die Einheit der
Christenheit als ein friedeverheissendes Ziel gelten, mag sie durch eine
der historischen Kritik angeblich nicht zugängliche Bibelstelle gewähr-
leistet sein, — der geschichtliche Gang hat das Ideal widerlegt, indem
er die Notwendigkeit einer entgegengesetzten Entwickelung dargethan
1 Damit soll keineswegs gesagt sein, dass ich Dante nur als Abschluss
des Mittelalters ansehe; er steht gewiss zugleich am Anfang einer neuen
Zeit, aber doch nicht als ein Bahnbrecher in religiöser Hinsicht. Mir
scheint, dass Kraus sowohl hier als auch bei Schilderung der Anschauungen
Dantes vom Staate den Fehler begangen hat, das Richtige und Moderne,
was sich darin unzweifelhaft findet, so stark hervorzuheben, als ob es der
Grundzug des Danteschen Systems gewesen wäre (vgl. z. B. S. 769), während
doch gerade die von Dante in den Vordergrund gestellten kirchlichen und
politischen Ansichten zum grössten Teile den Charakter des zeitlich Be-
dingten und scholastisch Beschränkten tragen, so dass man oft nur mit
Mühe das uns noch Entsprechende aus seinen Schriften herauszufinden ver-
mag. Auch darf man nicht übersehen, dass diese kirchenpolitischen und
staatlichen Anschauungen zu keiner bahnbrechenden Bedeutung gelangt
sind; in ganz anderen Faktoren beruht Dantes nicht endende Wirkung auf
die Nachwelt.
Kritiken. 421
hat, an der zu rütteln eine historische und psychologische Unmöglich-
keit ist.! Die göttliche Komödie über den Faust stellen heisst: das
Leben für ein lösbares Rätsel ansehen, lösbar mit Hilfe von mensch-
lich bedingten kirchlichen Dogmen.
Ein anderes Bedenken kommt hinzu. Der Idealkatholizismus
strebt mit Danteschen Ideen nach einer Reform der römischen Kirche;
er vergisst, dass die heutige Kirche mit ihren politischen Wünschen
und Parteiungen nicht von gestern auf heute geworden ist, sondern
dass sie in dieser gegenwärtigen Gestalt nicht minder das Produkt
einer jahrhundertelangen Entwickelung ist, — der Idealkatholizismus
kann nicht hinwegblasen, was innerhalb der Kirche seine Existenz
unmöglich macht. Er wird, wie alle ihm verwandten Bewegungen
der Vergangenheit, sich eines Tages vor die Frage gestellt sehen, ob
er seine Ziele aufgeben oder ob er ihre Verwirklichung ausserhalb
der Kirche versuchen will. Je mehr er sich überzeugt, dass die Ein-
heit der christlichen Kirche — wenn man Einheit der Verfassung
darunter versteht — ein mit wahrhafter Religiosität keineswegs zu-
sammenhängender und durch die geschichtliche Entwicklung wider-
legter Traum ist, um so eher wird er zur Belebung seiner religiösen
Ideale — und das ist allein das Wesentliche, nicht ihre jeweilige
kirchliche Organisation — kommen. Wieviel Wasser wird noch den
Tiber hinunterfliessen, bis auch wir — und sicherlich mit innerlich-
stem Anteil — die Krisis dieser idealkatholischen Bewegung schauen
dürfen? Von der folgerichtigen Gesinnung und Thatkraft ihrer Vor-
kämpfer wird der nahe oder ferne Zeitpunkt dieser Krisis ab-
hängig sein.?
Kann dem Historiker etwas anderes übrig bleiben, als Dantes
kirchliche Anschauungen für bewunderungswürdige Zeugnisse seiner
Zeit und der durch sie bedingten Religiosität anzusehen? Nicht ihre
Wiederaufnahme sollten wir fordern, sondern allein das gleiche rück-
! Kraus sagt (8. VIII), Dante habe früher und klarer als andere die
Wurzeln des Verderbnisses, welches die mittelalterliche Kirche angriff und
die Gesellschaft des 14. Jahrhunderts rasch ihrem Niedergange entgegen-
führte, erkannt; die Einheit der christlichen Kirche hätte gerettet werden
können, wenn jene Wunde geheilt worden wäre. — Ein Schluss in histori-
schen Dingen, der auf einem „Wenn“ beruht, wird niemals überzeugend
wirken; auch die so unbedingt ausgesprochene Anschauung von einem
Niedergang der Gesellschaft des 14. Jahrhunderts wird nicht auf allgemeine
Zustimmung zu rechnen haben, — aus ihrem Schosse entsprang doch der
Humanismus und die neue Kunst!
2 Das obige ist geschrieben und durchkorrigiert worden, ehe die
Massregelung Schells bekannt wurde.
422 Kritiken.
sichtslos ehrliche, den höchsten Lebensfragen zugewandte Streben, das
freilich nur dann erfolgreich sein kann, wenn es die Ergebnisse langer
Zeiträume und ihrer gewaltigen geistigen Arbeit sowie die lebendigen
religiösen Kräfte der Gegenwart nicht übersieht.
Aber ich bekenne es dankbar: ein Buch, das solche Probleme
mit beinahe wehmütigem Ernste anregt, ist nicht vergebens geschrieben
worden.
Leipzig. Walter Goetz.
Martin Spahn, Johannes Cochläus. Ein Lebensbild aus der Zeit
der Kirchenspaltung. Berlin, Felix L. Dames. XVI und 377 8.
gr. 8. 7 Mark.
Seitdem Lessing seine „Rettung des Cochläus, aber nur in einer
Kleinigkeit“ schrieb (Lachmannsche Ausgabe, 4. Band, 8. 89—104),
hat sich das Interesse mehrfach auf den vielgeschäftigen Gegner
Luthers gelenkt. Aus den letzten Jahrzehnten sei besonders Ottos
gründliche Schrift über Cochläus als Humanisten, sowie die fesselnde
Studie von Felician Gess und aus neuster Zeit der von Friedensburg
veröffentlichte Briefwechsel erwähnt. Grade der letztere bot eine
Reihe wertvoller Züge zu dem Lebensbilde des streitbaren Polemik
Die vorliegende prächtige Arbeit kommt einem lebhaft empfundenen
Bedürfnisse entgegen; sie ist aber auch insofern eine wertvolle Gabe,
als sie die Kenntnis der litterarischen und polemischen Bewegung in
der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in wichtigen Punkten bereichert
Verfasser hat sich mit der Arbeit 4 Jahre getragen, die freilich durch
andere Studien — irren wir nicht, besonders durch die Verfassungs:
und Wirtschaftsgeschichte des Herzogtums Pommern von 1478—1029
— unterbrochen wurden.
Vier Seiten seien an dem Buche besonders hervorgehoben: zunächst
die Gründlichkeit der Quellenkenntnis. Gerade bei dem viel herum
geworfenen Cochläus werden an den Biographen hohe Anforderunf®!
gestellt. Eine Reihe hervorragender Kenner der Zeit haben de Stof-
sammlung unterstützt. Wie Präfekt Otto das von ihm gesammelte
Material zur Verfügung stellte, so hat Dr. Nikolaus Paulus mit semer
nie versagenden Belesenheit dem Verfasser zur Seite gestanden. Eine
stattliche Anzahl deutscher Archive haben Beiträge geleistet, von SO
deutschen seien Krakau und Simancas genannt. Dazu kommt a
Beherrschung des Stoffs. Zahlreiche Fragen mussten behandelt
abliegende theologische Gebiete gestreift werden. Ueberall hin ist der
Verfasser sicher gefolgt, wenn man auch in manchen Punkten, * ~
theologischer Natur, bisweilen genauere Auskunft haben möchte. von
ist anzuerkennen die Objektivität in der Beurteilung de Helden
Kritiken. | i 423
Der Verfasser erfüllt uns mit Anteilnahme an dem Schicksale des
Mannes, der eine freudenlose Jugend verlebte und nach einem Leben
voll Leiden schliesslich dazu kam, dass er im Alter seiner schweren
Knabenjahre mit Liebe gedachte. Daneben hebt er des kirchlichen
Streiters Schwächen bezüglich des Charakters und der Leistungen in
psychologischer, bestimmter und scharfer Weise hervor. Dies alles
wird uns in gewandter, lebensvoller und fesselnder Darstellung ge-
boten. In 17 Abschnitten wird der Stoff klar behandelt. Voll Be-
geisterung für Deutschlands Grösse und Herrlichkeit schildert er an-
schaulich die verschiedenartigen Strömungen; mit besonderer Vorliebe
verweilt er bei der Zeichnung der Persönlichkeiten, die er in scharf-
umrissenen Bildern vorführt. Stimmungsvolle Beschreibungen von
Orten, z. B. von Meissen, führen uns den lokalen Hintergrund vor.
Als Zeichen des Dankes füge ich einige Nachträge hinzu: S. 259 f.
ist zu ergänzen, dass Cochläus 1536 des Erasmus „fatum et testamentum“
ins Deutsche übersetzte und herausgeben wollte. Vgl. den von mir
in den Neuen Jahrbüchern für Philologie und Pädagogik (64. Jahrg.,
150. Band, S. 419 f.) auf Grund der Urschrift im königl. Hauptstaats-
archiv zu Dresden veröffentlichten Brief des Cochläus an den herzog-
lichen Kanzler Simon Pistoris, d. d. Meissen, den 18. Sept. 1536. In
diesem Schreiben wird auch ein Brief des Johannes Dantiscus, ein
solcher von Bischof Chojenski, von dem vertriebenen Bischof von
Linköping, Johannes Braske, an Cochläus u. a. m. erwähnt. Sollten
darüber nicht noch weitere Nachrichten aufzufinden sein? — Nicht
berücksichtigt sind die Schriften von J. K. Seidemann, z. B. sein
Dr. Jacob Schenk (Leipzig 1875), wo S. 57 manches zur Erklärung
der XXV Ursachen und ihrer Widmung an Dechant und Kapitel zu
Freiberg zu finden ist. — In der Jugendgeschichte ist manches zu
kurz behandelt, z. B. die Familie. Vgl. die Urkunde in Christoph
Gottlieb von Murr, Journal zur Kunstgeschichte und zur allgemeinen
Litteratur. 17. Teil (Nürnberg 1789), S. 291. — Die Ausführung
über den Namen S. 6 hätte ich genauer gewünscht. Vgl. Murr, Journal
a. a 0. S. 291f. Dazu der Name Cocles in: „Ein Sendbrieffe an |
einen fürnemen Thumbherren, des | Stiffts Eychstat von Dr. Johann |
Cochles newlich aussgangner Schrifft an | kayserliche Maiestet, wider
Herren | Philip. Melanthonem. | 1544. Vgl. Seidemann a. a. O. S. 95.
Hier ist auch erwähnt, das Kapitel habe ihn nur unter der Bedingung
&dmittieren wollen, dass er nichts gegen Luther schreibe. Eine längere
Begründung folgt. Dies scheint nicht ganz zu der Bemerkung des
Verfassers S. 253 zu stimmen: „Er war ohne Zweifel ein willkommenes
Glied des Domkapitels“. Zu Nr. 14 des vortrefflichen Schriftenver-
zeichnisses sei erwähnt, dass auf dem Exemplare der Zittauer Rats-
424 | Kritiken.
bibliothek bemerkt ist: constat 18 gr. Die Widmung ist dort datiert:
Romae VI Idus Decembris 1524 (nicht 1523, wie Verfasser S. 343,
Z. 2 von unten angiebt).
Die Ausstattung des Buches ist vortrefflich. Einen Wunsch nur
hätte ich gehabt, die Wiedergabe des Bildes des Cochläus, das vor-
handen und mehrfach veröffentlicht worden ist.
Zittau. Georg Müller.
Joseph Knepper, Nationaler Gedanke und Kaiseridee bei den
elsässischen Humanisten. Ein Beitrag zur Geschichte des Deutsch-
tums und der politischen Ideen im Reichslande. (Erläuterungen
und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des Deutschen Volkes,
herausgeg. von Ludwig Pastor, I. Bd., 2. u. 3. Heft; Freiburg i B.
Herder. 1898).
Die vorliegende Arbeit geht auf eine Anregung von Professor
Grauert in München zurück; ihr Verfasser will nach der Einleitung
„eine der eigenartigsten und wohlthuendsten Erscheinungen der huma-
nistischen Bewegung des Elsasses einem grösseren Kreise von Ge
bildeten näher bringen“ Er erkennt den Männern, „die einst die
Vorkämpfer des deutschen Gedankens in des Reiches Westmark waren“
und ausserdem „Heimat und Vaterland geistig zu heben und zu fördern
suchten“, einen berechtigten Anspruch zu, „noch jetzt von jedem ge
gildeten Deutschen beachtet und gewürdigt zu werden“, und wird, wie
er am Schlusse der Arbeit sagt, zufrieden sein, wenn es ihm gelingt,
„die Erinnerung an diese treu-deutschen Elsässer in weiteren Kreisen
unseres Volkes wieder wachzurufen.“
Ich habe absichtlich diese Aeusserungen des Verfassers über Zweck
und Sinn seiner Arbeit wörtlich wiedergegeben, weil man sie vor
Augen behalten muss, um dem wohlgemeinten und fleissig gearbeiteten
Buche nicht Unrecht zu thun. Es ist kein eigentlich wissenschaft-
licher Zweck, den Knepper verfolgt, nur eine Art Ehrendenkmal
für verdiente Männer der Vergangenheit will er errichten; und so
dürfen wir wohl nicht allzusehr mit ihm rechten, wenn uns seine
Arbeit den Gewinn nicht gewährt, den eine wissenschaftliche Behand-
lung des Themas geben könnte. Denn es ist ein Thema von hohem
Interesse, das er angerührt hat; die Stellung der deutschen Humanisten
zur Entwickelung des deutschen Nationalbewusstseins ist noch keines-
wegs historisch und psychologisch klargestellt, und auch eine wirklich
historische Analyse der Schriften einer kleinen Gruppe unter ihnen
könnte schon viel nützen. Aber schon die Art, wie Knepper seine Auf-
gabe formuliert hat, beweist, dass er die wichtigsten Fragen, um die
es sich dabei handelt, nicht einmal gestellt hat. Er untersucht nicht,
Kritiken. i 425
aus welchen Elementen sich das nationale Empfinden der Humanisten
zusammensetzte, inwieweit Heimatsgefühl, traditionelle Abneigung gegen
Völker anderer Abstammung und Zunge, naive Prahlerei mit der Vor-
züglichkeit des eigenen Volkes sich vermischten mit mehr angelernter
Nachahmung des aus der antiken Litteratur übernommenen litterarischen
and oratorischen Phrasenpatriotismus der Renaissancebildung; er stellt
sich nicht die Frage, wie weit ihre Vorstellungen von Nationalität
hinausgingen über den ihnen immer am nächsten liegenden Gedanken,
dass unter den vielen Gelehrten aller Zeiten die deutschen Gelehrten,
wenn nicht die besten, doch ganz besonders ausgezeichnet seien; er
versucht nicht, ihre nationalen Gefühle und Gedanken einzureihen in
den historischen Zusammenhang und sie mit den Gefühlen und Ge-
danken der vorausgehenden und nachfolgenden Generationen zu ver-
gleichen.
Indem er alle solche Fragen von seiner Darstellung ausschliesst,
hat er sich von Anfang an dazu verurteilt, eine blosse Stoffsammlung
zu liefern für den, der künftig einmal diese Fragen behandeln wird.
Er hat sich einfach die Werke einer Reihe von elsässer Humanisten
vorgenommen: Jakob Wimpheling, Thomas Wolf, Thomas Murner,
Hieronymus Gebwiler, Sebastian Brant, Beatus Rhenanus, Jakob Spiegel
benutzt er am meisten, mehr gelegentlch Peter von Andlau, Johannes Hugi
und den Kolmarer Anonymus (gewöhnlich als oberrheinischer Revolutionär
bezeichnet; wie kommt Saul unter die Propheten?) Aus ihren Schriften
hat er herausgezogen, was ihm eine Beziehung auf Kaisertum, Deutsch-
tum, Vaterland zu haben oder patriotisches Empfinden zu verraten
schien; die prägnantesten der ausgezogenen Stellen druckt er ab mit
verbindenden Bemerkungen, und zwar zuerst eine Anzahl geordnet
nach den Autoren (Kapitel 1—4), dann die übrigen geordnet nach
Gegenständen (Kaiseridee, imperium Romanum und Weltherrschaft der
deutschen Kaiser, Papst und Kaiser, Kap. 5—8). Was er zur
Charakteristik der Schriftsteller oder der Gedankenzusammenhänge
hinzuthut, ist von geringer Selbständigkeit und hat daher wenig Wert.
Fortwährend gehen ihm die Begriffe Nationalbewusstsein, Kaisertreue,
Patriotismus, Fremdenhass wirr durcheinander; er scheint sie alle für
identisch zu halten. Und, was noch bedenklicher ist, ihm scheint
masslos schmeichelnder Byzantinismus, wie wir ihn bei so vielen
Humanisten finden, gleichbedeutend mit Kaisertreue und nationalem
Empfinden zu sein.
Ich kann demnach in der Arbeit nichts anderes sehen als eine
brauchbare Materialsammlung, die als solche ja auch ihre Verdienste
hat. Ob ein so aus Citaten zusammengeleimtes, stilloses Buch freilich
dem vom Verfasser gewollten Zwecke entspricht, ob es geeignet ist,
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 28
426 Kritiken.
einem weiteren Kreise von Gebildeten die Männer, denen es gewidmet
ist, näher zu bringen, scheint mir recht zweifelhaft.
Leipzig. Erich Brandenburg.
Walter Goetz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. un
des Landsberger Bundes 1556—1598 (a. u. d T.: Briefe un
Akten zur Geschichte des sechzehnten Jahrhundert mit besonderer
Rücksicht auf Baierns Fürstenhaus Bd. V). XII und 946 SS. Gr.
München, M. Riegersche Universitätsbuchhandlung (G. Himmer)
1898.
Um die Vorzüge und Nachteile der vorliegenden Publikation m
würdigen, muss man die beiden Entstehungsfaktoren unterscheiden,
nämlich die Leistungsfähigkeit des Herausgebers und andrerseits die
Opportunität des Themas.
Fassen wir zunächst das letztere ins Auge, so soll die Edition
die Brücke bilden zwischen den mit 1555 abschliessenden Druffelschen
Beiträgen und den mit den neunziger Jahren einsetzenden Briefen und
Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges, und sie stellt sich zu
diesem Zwecke vor allem die Aufgabe, „die wichtigsten Ereignisse der
auswärtigen bairischen Politik zur Zeit Albrechts V. um die Geschichte
des Landsberger Bundes zu gruppieren“. Wir gehen wohl nicht fell,
wenn wir die Wahl dieses Mittelpunktes der Erwägung zuschreiben,
dass nur auf solche Weise ein Objekt geschaffen werden konnte,
welches in einem einzigen Bande zu bewältigen war. Da erhebt sich
naturgemäss die Frage: ist eine so weitgehende quantitative Beschrär-
kung zweckmässig und entspricht das äussere Motiv, welches den Land
berger Bund bevorzugte, dem Grundcharakter der damaligen Münch
ner Politik?
Jeder Kenner der handschriftlichen Schätze jener Zeit wird =
fort zugeben, dass es unmöglich ist, in einem Bande 34 Jakre
— faktisch reicht die Publikation ausser einem kurz zusammen-
fassenden Anhang nur bis 1580 — der Geschichte eines so mä:b
tigen deutschen Territoriums selbst nur in einer an der Han
von Archivalien referierenden Darstellung halbwegs genügend 2
behandeln, geschweige denn in einer Aktenpublikation. Man braucht
überdies nur einen Vergleich mit anderen Editionen aus der Geger-
reformation anzustellen, um zu erkennen, wie stiefmütterlich Baie
behandelt würde, wenn durch das vorliegende Werk die Lücke zwischen
Druffel und Stieve als ausgefüllt gelten sollte. Die württembergisch®
Kommission projektiert für die achtzehnjährige Regierung Herzog
Christofs drei bis vier Bände. Die siebzehnjährige Regierug Kur
fürst Friedrichs IH. von der Pfalz hat Kluckhohn in zwei Bänden be-
i
Kritiken. 427
handelt, und ich glaube, wenn dieser heute bei dem viel stärkeren
Material seine Arbeit noch einmal zu machen hätte, so würde ihr
Umfang mindestens um ein Drittel wachsen. Ueber zehn Jahre Johann
Kasimirs liegen bereits zwei Bände vor, und von Bezold wird sich
grosse Beschränkung auferlegen müssen, wenn er die sechs restieren-
den Jahre im begonnenen Rahmen durch einen dritten Band zum Ab-
schluss bringen will. Ist nun die damalige pfälzische und württem-
bergische Geschichte wichtiger für die Mit- und Nachwelt gewesen
als die bairische? Ich glaube, schon der Name „Gegenreformation“
und die heutige Machtstellung des Katholizismus in Deutschland, welche
ja wesentlich der umfassenden Thätigkeit des bairischen Hofes in der
2. Hälfte des 16. Jahrhunderts verdankt wird, beweist das Gegenteil.
Auch die zweite meiner obigen Fragen, ob die Geschichte des
Landsberger Bundes ein geeignetes Zentrum für eine umfassende Akten-
publikation zur damaligen bairischen Geschichte ist, muss verneint
werden. Goetz nennt diese Liga „bis in die 70er Jahre auf welt-
lichem Gebiete die bedeutsamste Erscheinung der bairischen Politik“,
obgleich er die Ohnmacht der Institution eingesteht. Aber eine solche
indirekte Bedeutung kommt dem Bunde nur zu, weil sich in seinem ganzen
Verlaufe — aber keineswegs ausschliesslich in diesem — die Grund-
anschauungen des Münchner Hofes wiederspiegeln, welchen nach ihrer
Entstehung, nach ihrer Tendenz, nach ihrer verschiedenartigen Wirkungs-
sphäre nachzugehen vor allem Aufgabe einer Arbeit über die Zeiten
Albrechts V. und Wilhelms sein müsste Ich will nur auf einige
Materien, die für die bairische Geschichte jener Zeit besonders wichtig
gewesen sind und in einer Aktenpublikation über Albrecht und Wil-
helm einen bevorzugten Platz verdienen, hinweisen: die innere Ent-
wicklung des Staates von der finanziellen und politischen Ohnmacht,
in welcher er sich um 1550 befand, zu der ausschlaggebenden Rolle,
die er unter Maximilian spielen konnte, die Sanierung der kirchlichen
Verwaltungsschäden, namentlich auf dem Gebiete des Klosterwesens,
die Thätigkeit, welche .die bairischen Staatsmänner für die innere
Wiedergeburt des gesamten deutschen Katholizismus und für das
Zurückwerfen der neuen Lehre entfaltet haben und welche den Münch-
ner Hof zum Mittelpunkt aller gegenreformatorischen Bestrebungen
teilweise über die Reichsgrenzen hinaus gemacht hat, die Bistums-
politik der Herzöge. Gewiss sind die meisten dieser Probleme für
die wissenschaftliche Forschung kein jungfräulicher Boden; aber ganz
abgesehen davon, dass die mit einer umfassenden Aktenpublikation
verbundenen systematischen Archivforschungen wohl zu den sorg-
fältigsten Vorarbeiten wichtige Nachträge ergeben würden, sind die
Gesichtspunkte, nach denen derartige Fragen in den Nuntiaturberichten,
28°
428 Kritiken.
in Kellers Akten zur westfälisch-niederrheinischen Gegenreformation,
selbst in Lossens kölnischem Kriege behandelt werden mussten, doch
ganz anderer Art, als in einer die fortlaufende Praxis der bairischen
Politik darstellenden Publikation zur Geltung kämen; namentlich
kann nur in einer solchen Publikation die gegenseitige Verkettung
der mannigfaltigen oben erwähnten Motive beleuchtet werden.
Es liegt mir fern, mit meinen Ausführungen irgendwelche per-
sönliche Vorwürfe zu verbinden. Ich weiss sehr gut, dass die summa-
rische Bearbeitung der behandelten Periode ausschliesslich durch einen
zwingenden objektiven Grund, durch die vielseitige Inanspruchnahme der
Münchner historischen Kommission, veranlasst ıst und dass aus diesem
Grunde sogar Dinge, an deren Aufnahme man zeitweise gedacht hat,
zurückgestellt worden sind.! Aber gerade infolge dieser momentanen
Verhältnisse hat die wissenschaftliche Kritik die doppelte Pflicht zu
betonen: das Postulat einer grossen Aktenpublikation zur Geschichte
Albrechts und Wilhelms im Umfange von mindestens vier starken
Bänden muss für günstigere Zeiten, in welchen die historische Kom-
mission weniger stark engagiert sein wird, aufrecht erhalten werden;
die vorliegenden Beiträge sind nicht als Lösung dieser Aufgabe, son-
dern nur als Abschlagszahlung zu betrachten.
In diesem beschränkteren Sinne wird niemand dem Herausgeber
seine Anerkennung versagen. Zu bedauern ist nur das Fehlen jeder
Einleitung. Ich meine damit nicht die neuerdings so beliebt gewordenen
Ansätze zu einer Verarbeitung des Materials; darauf durfte Götz schon
mit Rücksicht auf den 4. Band von Riezlers bairischer Geschichte ver-
zichten. Aber eine Orientierung über die benutzten Archivalien, welche
künftigen Forschern die handschriftlichen Studien erleichtert hätte,
wäre sehr am Platze gewesen und könnte von Götz in einer Abhandlung
leicht nachgeholt werden. Zu Spezialzwecken die Münchner Archive
systematisch auszubeuten ist bekanntlich weder für die dortigen Beamten
noch für die Gelehrten eine leichte Aufgabe. Ich brauche nur auf
die Vorrede zum ersten Bande von Druffels -Beiträgen zu verweisen,
wo die Schwierigkeiten anschaulich geschildert sind, welche auch das
bereitwilligste Entgegenkommen der Archivare nicht zu besiegen ver-
mag. Wenn daher ein Histoxiker, der jahrelang in München Studien
1 Dass der Herausgeber meine obige Auffassung im Prinzip vollkommen
teilt, geht klar aus seiner Aeusserung in der Vorrede hervor: „Dem Forscher
drängte sich wohl der Wunsch auf, kein Torso zu geben, sondern die Re-
gierungszeit Albrechts V. nach allen Richtungen hin aufzuarbeiten, aber
vielleicht hätten dann 2 Bände vom Umfang des vorliegenden nicht aus-
gereicht, den Stoff zu fassen und weitere 5 Jahre wären wohl nötig ge-
wesen, die Aufgabe zu Ende zu führen.“
Kritiken. 429
gemacht hat, eine Uebersicht über den Inhalt der durchgesehenen
Serien und Bände giebt, ähnlich wie das in den Nuntiaturberichten
geschieht, so erspart das eine Menge zeitraubender Recherchen, ver-
mindert die Gefahr, dass Nachfolger wichtiges Material .weil an unver-
mutetem Orte liegend beiseite lassen, regt vielleicht sogar unmittel-
bar zu weiteren Arbeiten an.
Abgesehen hiervon wird man die Editionsgrundsätze unumwunden
billigen. Die Anordnung des Stoffes ist natürlich eine chronologische,
Regest und Exzerpt überwiegen bei weitem gegenüber den wörtlich
abgedruckten Stücken; dieses Verfahren rechtfertigt sich nicht nur
durch die Raumbeschränkung, sondern auch durch die Weitläufigkeit
der damaligen Korrespondenzen. Jede einigermassen umfangreiche
Nummer trägt an ihrer Spitze einige Stichworte, welche kurz über
den Inhalt orientieren. Grosse Sorgfalt ist auf die Anmerkungen ver-
wandt. Dieselben dienen einmal zur Erläuterung jeder des Kommen-
tars halbwegs bedürftigen Textesstelle, ferner aber verwerten sie in
viel reicherem Masse, als dies andere Publikationen thun, die bereits
vorhandene gedruckte Litteratur und zwar nicht nur über die bairische
Geschichte; wenn Goetz in seinem Vorwort erklärt, dass er durch die
Noten „wenigstens eine vollständige Verarbeitung des bisher bekannten
Stoffes über die bairische Politik zur Zeit Herzog Albrechts V. zu
bieten sucht“, so hat er diesen Zweck mehr als erreicht. Hervor-
gehoben sei endlich das reiche alphabetische Register.
Vollständigkeit hat Goetz nur bei der Mitteilung der Landsberger
Bundesakten angestrebt, im übrigen lediglich Auswahl des ihm wichtig
erscheinenden, jedoch unter Weglassung schon anderweit publizierten
oder verwerteten Stoffes gegeben. Damit ist allerdings der freien
Entscheidung des Editors ein grosser Spielraum gewährt und, da wir
die weitere Materialiensammlung, aus welcher Goetz seine Auswahl
getroffen, nicht kennen, so können wir auch die Gesichtspunkte, denen
er folgt, nicht im einzelnen formulieren; jedenfalls fixiert aber die
Vorrede, in welcher Goetz erklärt, „alles, was das Verhältnis des Herzogs
zu seinen Räten und Ratgebern beleuchten konnte, ferner auch einige
für die kirchliche Haltung des Herzogs wichtige Stücke mit auf-
genommen zu haben“, die wirklich eingehaltenen Grenzen etwas zu
eng. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und auf Wiedergabe der den
Herausgeber leitenden Tendenzen sei auf einiges hingewiesen. Die
Zasiusschreiben, welchen schon Druffel und Brandi einen grossen Platz
einräumten, sind auch diesmal und ohne ängstliche Rücksicht auf
ihren speziellen Inhalt aufgenommen; das empfahl sich, weil diese
Korrespondenzen trotz ihrer teilweise unzuverlässigen Notizen Personen
und Verhältnisse scharf charakterisieren, überdies Zasius bei den Bundes-
430 Kritiken.
verhandlungen eine ausschlaggebende Rolle gespielt hat und es schon
deshalb von Wert ist, unsere allgemeinen Kenntnisse seiner Natur
möglichst zu erweitern. Aufgenommen hat Goetz ferner die eigen-
händigen Schreiben Maximilians II. an seinen Schwager aus der Serie
Oesterreich des Münchner Reichsarchivs; hier hätte ich eine häufigere
Wiedergabe des Wortlauts gewünscht, denn die geistige Zerfahrenheit
des Habsburgers, welche von den Geschichtsschreibern nicht entschieden
genug betont wird, gelangt gerade in den zusammenhanglosen und
individuell eigentümlichen Privatbriefen zum Ausdruck und kann durch
keine noch so sorgfältige Inhaltsangabe reproduziert werden. Er-
wähnenswert sind ferner die aus der Augsburger Serie des Münchner
Reichsarchivs entlehnten gleichfalls eigenhändigen Briefe von Kardinal
Otto Truchsess an den Herzog, die Berichte des Grafen Helfenstein,
die Mitteilungen aus den Reichstagsverhandlungen, wobei allerdings
Goetz fast ausschliesslich die Münchner Akten verwertet und infolge
dessen über diejenigen Abschnitte, bei welchen diese Hauptquelle infolge
der persönlichen Anwesenheit des Herzogs vörsagt, kürzer hinweggeht.
Es kann natürlich nicht Aufgabe dieser Besprechung sein, über
den Inhalt einer Aktenpublikation von nahezu 60 Druckbogen zu
referieren. Auf den Wert, welchen dieselbe für die sächsische Ge
schichte hat, habe ich bereits an anderer Stelle hingewiesen (Neues
Archiv für sächs. Gesch. XIX, S. 369 ff.). Welche Tragweite die Edition
auch in der ihr auferlegten Beschränkung für die bairische Geschichte
hat, ersieht man vorzüglich aus dem Werke von Riezler. Wünschens-
wert wäre es, wenn diese naturgemäss knapp gehaltene Darstellung
noch eine Ergänzung durch eine Monographie über den Landsberger
Bund bekäme, welche sich von überflüssigen Details freihaltend das
Hauptgewicht einerseits auf die Entwicklung des Einigungswesens von
den Schmalkaldnern und Karl V. bis herab zur Union und Liga und
andererseits auf das Verhältnis der bairischen Bundespolitik zu den
gesamten Anschauungen und Bestrebungen des Münchner Hofes legen
und auf diese Weise die bleibende Bedeutung des Landsberger Bundes
hervorheben würde.
Freiburg i. B. Gustav Wolf.
Eduard Gibson Lord Ashbourne, Pitt: some Chapters of His
Life and Times. X, 393. London, Longmans, Green, and Co. 1898.
Der Verfasser ist Lord-Kanzler von Irland. Gleich seinem letzten
Vorgänger auf dem Gebiete der Pitt-Forschung, Lord Rosebery, bat er
also in der Verwaltung eines hohen Staatsamtes die Anregung ge-
funden, sich mit den Schöpfungen von Pitt auseinanderzusetzen, aber
doch nur die Musse gehabt, einige Blicke in die grosse Zeit hinein-
Kritiken. 431
suwerfen. Die Ziele, die er sich gesteckt hat, sind andere als die
Rosebery’s; er giebt keine fein ausgearbeitete biographische Skizze
wie dieser, sondern nur kürzere Ausführungen, deren wesentlicher
Zweck es ist, das von ihm selbst in reicher Fülle neuerschlossene
Material einzuführen und zu umrahmen. Persönliche Beziehungen
haben die Pforten zu den Sammlungen verschiedener Familien ge-
öffnet, deren Vorfahren zu Pitt in engen Beziehungen standen, und
welche diese Erinnerungen bis dahin wie einen Schatz gehütet hatten:
im wesentlichen handelt es sich um den Nachlass von Tomline, des
Lehrers und Freundes von Pitt, von dem wir die viel gescholtene
Lebensgeschichte seines Schülers besitzen (gerade die persönlichen Ver-
pflichtungen hatten dem Biographen Diskretion auferlegt); weiter um
Briefschaften von Pitt’s Familie in Händen von Lord Stanhope, einem
Nachkommen des Historikers, und um irische Korrespondenzen, vor-
nehmlich aus dem Besitze des Herzogs von Bolton. Nach diesem
Stoffe gliedert sich der Inhalt des Buches: die Kapitel sind zum Teil
dem Familienleben gewidmet, der Jugendzeit, dem Verhältnisse von
Pitt zur Mutter und zu den Geschwistern; manches wird hier nicht
eben in neues aber schärferes Licht gestellt, es interessiert, Lady
Chatham das Wort nehmen zu hören, da wir von dieser bedeutenden
Frau bisher wenig schriftliche Aeusserungen besassen. Besonders will-
kommen ist das, was wir über Pitt’s „einzige Liebesgeschichte“ er-
fahren; zum ersten Male werden die schönen Briefe veröffentlicht,
welche Pitt an Lord Auckland gesandt hat, um zu versichern, dass
er diejenige nicht heimführen könnte, deren Besitz mehr als das einem
einzelnen zukommende Glück sichern würde Die Gründe, die ihn
hinderten, hat er nicht angegeben, als wenn er aus feinem Takt-
gefühl heraus absichtlich einen Schleier über dieselben hätte verbreiten
wollen. — Die politischen Abschnitte, welche die andere Hälfte des
Buches ausmachen, behandeln ausschliesslich Episoden aus der Ge-
schichte der irischen Politik: die Vorbereitung des irischen Handels-
vertrages (1785), die Sendung des Earl Fitzwilliam nach Dublin
(1795) und deren verhängnissvolle Folgen, welche zum Aufstande
überleiteten, die irischen Unionsverhandlungen und die im Anschluss
an diese erfolgende Demission von Pitt (1801). Das Urteil des Ver-
fassers über die irischen Zustände wird ein besonderes Gewicht be-
anspruchen dürfen; es ist knapp gefasst, immer kritisch ausgearbeitet,
im ganzen eine durchlaufende Anerkennung von Pitt’s Leistungen, nur
dessen Zurückweichen in der Katholikenfrage wird verdammt. Wesent-
lich neue Argumente fand ich nicht, wohl aber wieder kostbares neues
Material: ich hebe die seitenlangen Schreiben von Pitt an Thomas
Orde, den Sekretär des Lord-Lieutenants von Irland aus den Bolton
432 Kritiken.
Mss. hervor; sie zählen zu den bedeutendsten, die wir von Pitt über-
haupt besitzen und ermöglichen es erst, in Verbindung mit der bereits
gedruckt vorliegenden Rutland Correspondence, deren Lücken hier noch
gefüllt werden, ein abgerundetes Bild der anfänglichen Entwickelung
von Pitts irischem System zu geben. — Einen Schmuck des Bandes
bilden die zahlreichen Porträts, darunter zwei von Pitt und das Bildnis
von Eleanor Eden, der Tochter von Lord Auckland.
Jedem, der an der Persönlichkeit von Pitt ein Interesse nimmt,
darf dieses Buch empfohlen werden. Derjenige aber, welchem es den
Mangel einer Biographie nicht ersetzt, wird leicht erkennen, dass es
für eine solche reiche und unentbehrliche Bausteine liefert.
Leipzig. F. Salomon.
W. F. Reddaway, The Monroe doctrine. Cambridge. University Press
1898. VII u. 162 S. 8°.
Die Spannung, welche Ende 1895 die auf Grund der Monroe-
Doctrin erhobenen Forderungen erregten, gaben 1896 an der Cni-
versität Chambridge Anlass zur Stellung einer Preisfrage über die
Monroe-Doctrin, und in etwas erweiterter Gestalt liegt hier die Arbeit
vor, die Reddaway, Fellow of King’s College in Cambridge, für die
Bewerbung einreichte. Nach einer Einleitung behandelt er in 9 be
sonderen Kapiteln: the postulates of the Monroe doctrine, the inter-
national situation of 1823, James Monroe and his cabinet, the
diplomacy of 1823, the authorship of the Monroe doctrine, the re-
ception of the Monroe doctrine, the relation of the Monroe doctrine
to international law, the Monroe doctrine as interpreted by its author,
later appeals to the Monroe doctrine, und in einem Appendix Spanish-
America in relation to the Monroe doctrine. Wir erhalten so eine
Monographie über gewisse Hauptpunkte der Politik der Vereinigten
Staaten, belebt durch lebendige Charakteristik vor allem von Monroe
selbst und von J. Q. Adams, der “in almost every point save that of
honesty was the antithesis of Monroe’. S. 33.
Als Ergebnis darf man folgende Sätze hinstellen. Die von James
Monroe in seiner Botschaft vom 2. Dezember 1823 aufgestellte Doctrin
kann im allgemeinen bezeichnet werden “as a prohibition by the
United States of European interference with the political arrangements
of the New World’, ist aber in ihrer ursprünglichen Bedeutung nur
aus der politischen Lage von 1823 und der voraufgehenden Jahre zu
verstehen. Sodann ‘that since 1829 appeals to the doctrine have
been regulated by neither the nature nor the limits of the original”
Aus der tüchtigen Arbeit hebe ich noch S. 9 die Erklärung des
Amerikanischen Congresses vom 3. März 1809 über die spanischen
Kritiken. 433
Besitzungen in Amerika hervor, die lebhaft an die Erwägungen er-
innert, welche die Kabinette des 18. Jahrhunderts zur Teilung Polens
führten.
Breslau. | G. Kaufmann.
U. S. Commission on Boundary between Venezuela and Bri-
tish Guiana. Report and Accompanging Papers on the Com-
mission appointed by the President of the U. S. „To investigate
and report upon the true divisional Line between the Republic of
Venezuela and British Guiana“. Vol. 1. Historical. Vol. 2. Extracts
from Archives. Vol. 3. Geographical. 4. Atlas von 76 Karten.
Washington, Government Printing Office. 1897:
Als 1895 der langjährige Grenzstreit zwischen Venezuela und
Britisch Guiana zu Gewaltthätigkeiten geführt hatte, setzte der Prä-
sident der V. St. von Amerika auf Antrag des Kongresses eine Kom-
mission nieder, die unabhängig von den beiden streitenden Mächten,
die wahre Grenzlinie zwischen Venezuela und Britisch Guiana er-
forschen sollte. Der vorliegende Bericht ist das Werk dieser Kom-
mission und besonders ihres „arbeitenden“ Mitgliedes Severo Mallet
Prevost. Zusammen mit den seit 1896 erschienen 5 Bänden eng-
Bacher Blaubücher und den 3 Bänden venezolanischer Veröffent-
lichungen über diese Frage bringen sie ein reiches Material zur Ent-
deckungs-, Besiedelungs- und politischen Geschichte des nördlichen Süd-
amerika. Und zwar ergänzen die vorliegenden Bände die genannten
Veröffentlichungen, indem sie aus den Archiven des Haag, Londons
und der Propaganda Urkunden bringen, die vorher nicht veröffent-
licht worden waren. Es sind darunter Urkunden, die, ganz unab-
hängig von ihrem Wert für die Beurteilung des Grenzstreites, wichtige
Quellen für die Geographie des unteren Orinoco- und Essequibogebietes
und mehr noch für die Ethnographie der dort wohnenden Kariben-
stämme sind. Der 3. Band setzt sich aus einem sehr reichen Ver-
zeichnis von Karten Südamerikas zusammen und kann als der Text
zu dem Atlas bezeichnet werden. Da aber die Karten nicht nach ihrer
Verwandtschaft geordnet und nach ihrer Güte abgestuft sind — in
Wirklichkeit führen sie auf wenige selbständige Grundtypen zurück —
ist dieser Band grossenteils mit ganz nutzlos wiederholten Aufzählungen
und Beschreibungen gefüllt, die nicht einmal immer richtig sind.
Leipzig. Friedrich Ratzel.
434
Nachrichten und Notizen.
Es macht der Arbeitskraft des Herausgebers und der Mitarbeiter alle
Ehre, dass so rasch und prompt ein neuer Band der Jahresberichte der
Geschichtswissenschaft hrsg. von E. Berner, Berlin, Gärtnersche Ver-
lagsbuchhandlung — Bericht über die geschichtswissenschaftliche Litteratur
von 1897 —, erscheinen konnte. Nicht weniger als 12 Abteilungen haben
neue Bearbeiter erhalten müssen.
Vom Handwörterbuch der Staatswissenschaften (herausg. von
Conrad, Elster, Lexis und Loening; Jena, Fischer), einem Werke, das zahl-
reiche dem Historiker nützliche und wichtige Artikel enthält, gelangt eine
zweite gänzlich umgearbeitete Auflage zur Ausgabe. Der erste Band
(Abbau—Armenwesen) ist kürzlich erschienen.
Im Verlage von B. G. Teubner in Leipzig ist der 3. Band des Syste-
matischen Verzeichnisses der Abhandlungen, welche in den Schul-
schriften sämtlicher an dem Programmaustausche teilnehmenden Lehr-
anstalten erschienen sind, bearbeitet von Dr. Rudolf Klussmann, ausgegeben
worden. Er umfasst die Abhandlungen der Jahre 1891—1895 und enthält
auf S. 168—190 auch die auf Geschichte und geschichtliche Hilfswissen-
schaften bezüglichen; ganz lehrreich ist es zu beobachten, dass verhältnis-
mässig am stärksten die Arbeiten ‘zur Geschichte einzelner Länder’ vertreten
sind. Am Schlusse ist ein Verzeichnis der Schriften nach den Schulen,
sowie ein zweites, das die Verfassernamen aufzählt, beigefügt.
Der bekannte Plan Thudichums, sogenannte historische Grund-
karten Deutschlands im Massstabe von 1:100 000 herzustellen, hat all-
gemeinen Anklang gefunden; die meisten territorialen Geschichtskommissionen
Deutschlands und der benachbarten Länder sind der Ausführung näher ge-
treten. Die kgl. sächsische Kommission für Geschichte gab nun kürzlich
die drei ersten schmucken Blätter der Grundkarte Sachsens heraus und
liess gleichzeitig „Erläuterungen zur hist.-statist. Grundkarte für Deutsch-
land“ (Leipzig, B. G. Teubner, 16 S.) bearbeitet von H. Ermisch erscheinen.
Das Schriftchen giebt eine lichtvolle Uebersicht über die geschichtliche
Entwicklung der Grundkartenfrage und über Zweck und Inhalt des Unter-
nehmens. Hier sei auf den Plan aufmerksam gemacht, im historisch-geo-
graphischen Institut der Universität Leipzig eine Zentralstelle für alle
Grundkarten zu errichten. — Sehr interessant sind Ermischs Mitteilungen
über die sächsischen Grundkarten im besonderen. Als Gemarkungsgrenzen,
so heisst es S. 12, „wurden nach reiflicher Erwägung die Grundsteuerbezirke
angenommen; die in einzelnen Fällen abweichende politische Abgrenzung,
Nachrichten und Notizen. 435
sowie die in den Hypothekenbüchern angenommene Abgrenzung der Fluren
wurde nicht berücksichtigt“. Eine etwas nähere Begründung dieses — ge-
wiss richtigen — Beschlusses wäre, meinte ich, sehr erwünscht gewesen,
lehrreich besonders für alle die, die demnächst eine entsprechende Ent-
scheidung bei Zeichnung der Grundkarten anderer deutschen Gebiete werden
treffen müssen. Von der richtigen Wahl der Gemarkungsgrenzen — die
Entscheidung steht keineswegs überall von vorn herein fest — wird in
nicht geringem Masse die Brauchbarkeit der Grundkarten abhängen. G. 8.
Die englische Handschriftenkommission (Historical Manuscripts
Commission) hat im Jahre 1898 nur einen Band herausgegeben (Fifteenth
Report, Appendix, Part VII). Er berichtet über die Sammlungen des Herzogs
von Somerset, des Marquis of Ailesbury und des Rev. Sir T. H. G. Puleston.
Der Inhalt ist nicht von allgemeinerem Interesse; manches kommt der Lokal-
geschichte von Devonshire und North Wales zu Gute. Unter den Somerset
Mss. fand sich nichts zur Geschichte des Lord-Protektors. Die Ailesbury
Mss. bieten ein Tagebuch des vierten Marquis of A. mit Schilderungen des
Hoflebens zur Zeit Georgs III. Für dieses Jahr stehen zahlreiche Ver-
öffentlichungen in Aussicht; darunter weitere Bände der Ormond Mss., der
Harley Papers aus dem Archiv des Herzogs von Portland, der Grenville
Papers aus dem Besitze von J. B. Fortescue, Esq. Aus den beiden letzt-
genannten Sammlungen ist wertvolles Material für zwei bedeutsame Perioden
europäischer Geschichte zu erwarten: die Utrechter Friedensperiode und
die französischen Revolutionskämpfe. F. S
In Band 17 der Analecta Bollandiana (Brüssel 1898) untersuchen die Heraus-
geber der Acta Sanctorum drei südostdeutsche Legendensammlungen:
das martyrologium Wolfhardi, das magnum legendarium Austriacum und
das legendarium Windbergense. Ersteres, von dem Herriedener Mönch
Wolfhard wahrscheinlich nicht lange vor 895 zusammengestellt, erweist
sich, entgegen bisherigen Annahmen, als ein blosses „martyrologium histori-
cum", das zu den kalendarisch geordneten Namen der Heiligen nur kürzere
Berichte über deren Schicksale bringt, übrigens durchweg aus bekannten
Quellen schöpft. Die beiden sehr umfangreichen Legendarien sind in Hand-
schriften des 12. und 13. Jahrhunderts erhalten, die aus österreichischen
Klöstern sowie dem Prämonstratenserkloster Windberg (Diöcese Regens-
burg) stammen, — daher die Bezeichnungen. Grösserenteils liegt ihnen
eine nicht mehr vorhandene, ältere Legendensammlung zu Grunde, die nach
Mitte s. 11. entstanden sein muss. Eine Uebersicht über den Inhalt zeigt
das Abhängigkeitsverhältnis und weist die Orte nach, an denen die einzelnen
Legenden ediert sind. Die Inedita aus den drei Sammlungen enthält ein
Anhang. Historisch Brauchbares findet sich nicht viel darunter. Beachtens-
wert wäre etwa die hier mitgeteilte (ältere) Fassung der vita s. Florini
(Nr. 21), welche aus den romanischen, später germanisierten Gegenden
Tirols herrührt. Wundergeschichten aus Passau von 1046ff. (Nr. 18) sind
recht inhaltsarm. Ob die Erzählung von einer wunderbaren Juden-
bekehrung in Rom zur Zeit des Kaisers Phokas (Nr. 6) auf Thatsachen zu-
rückgeht, erscheint sehr fraglich. G. Caro.
436 Nachrichten und Notizen.
J. Prinsen, Gerardus Geldenhauer Noviomagus. ’s-Gravenhage.
Martinus Nijhoff. 1898. 8°. 154 S. Das holländisch geschriebene Buch
beschäftigt sich mit dem Leben und den Werken eines Mannes, der in der
Geschichte des Humanismus und der Reformation in den Niederlanden, noch
mehr aber in Deutschland seine Rolle gespielt hat, allerdings ohne zu
hervorragender Bedeutung zu gelangen. Es berührt sehr wohlthuend in
dem überaus fleissig gearbeiteten und hübsch geschriebenen Buche, dass
der Verfasser sich nicht die Mühe giebt, diese Bedeutung künstlich herauf-
zuschrauben, sondern dafür lieber in der unparteiischen Vergleichung Gs
mit den Zeitgenossen seine Aufgabe sucht. In dieser Hinsicht ist ganz
vortrefflich, was er über die allmählige Verwandlung des Humanisten G. in
einen protestantischen Theologen sagt, nicht minder gut die Würdigung
besonders der historischen Schriften Ge Ueberhaupt wird der Forscher
über deutschen Humanismus die Arbeit mit Nutzen zur Hand nehmen. Ich
verweise insbesondere auf eine wichtige Notiz über Aventins beabsichtigte
Berufung nach Strassburg S. 99, einiges über Peutinger S. 62, 107, 128.
Für den Wormser Aufenthalt 1534 füge ich ein Schreiben G.’s an Pinicianus
vor des letzteren Clausulae ex familiaribus epistolis Ciceronis. Augsburg
Sylvan Otmar 1534 hinzu. Ueber Gs Stellung als Rektor des St. Anna-
gymnasiums ist leider auch aus Augsburger Akten bis jetzt nichts zu ersehen;
die Institutio scholae christianae besitzt die Augsburger Stadtbibliothek, den
Druck über den Cometen von 1527 (Prinsen S. 83) die Universitätsbibliothek
München. Auf der Staatsbibliothek daselbst sind u. a. auch die Prinsen
S. 97! angezeigten Verdeutschungen der Sendschreiben Ga Der Brief an
den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Geldern ist darunter.
Noch bemerke ich, dass der Prinsen S. 126 zitierte Druck des Georgius
Trapezuntius (ebenfalls auf der Staatsbibliothek) nur Scholien eines
Johannes Noviomagus enthält und ebenso wie die Ausgabe des Johannes
Cantacuzenus (s. ebenda P. Gr. 53%) bei G. zu streichen sein dürfte. Ob
das Programm des Gymnasium Erasmianum in Rotterdam von 1897 von
J. B. Kan, welches Vitae Wesseli Groningensis, Rodolphi Agricolae u. s. w.
enthält, mit Gs verlorenem Werke [Prinsen S. 119] in Verbindung steht,
wäre noch zu untersuchen. Paul Joachimsohn.
Eine Veröffentlichung ist anzukündigen, welche die seit einiger Zeit
ins Stocken geratenen Forschungen über Maria Stuart von neuem in
Fluss bringen wird. Der Rev. J. Hungeford Pollen, S.J. hat vornehmlich
im vatikanischen Archiv die Dokumente gesammelt, welche sich auf die
verschiedentlichen päpstlichen Missionen an Maria Stuart beziehen.
Es handelt sich um die Mission von Nicolas de Pelevé, Bischof von Amiens,
an die Königin-Regentin 1559—1560; um die Verhandlungen von Nicolas
de Gouda, S. J. als päpstlicher Legat 1561—1562; um die Korrespondenz
von Vincent Laures, Bischof von Mondovi, nachmals Kardinal-Protektor von
Schottland, welcher, gehindert nach Schottland zu gehen, von Paris aus
mit Maria verhandelte. Seine Berichte stammen aus der kritischen Zeit
vor und nach Darnley’s Morde. Weitere Papiere kommen hinzu, welche
Marias Verhältnis zu Bothwell betreffen. Die Veröffentlichung wird seitens
der Scottish Historical Society geschehen.
Nachrichten und Notizen. 437
Die Anfertigung einer Biographie Gladstones mit Benutzung des
Nachlasses ist John Morley anvertraut worden. Die Verwalter des Nach-
lasses richten an alle, welche im Besitze von Briefschaften sind, die auf
Gladstone Bezug nehmen oder von ihm herrühren, die Aufforderung, diese
nach Hawarden Castle oder an den Verleger Messrs. Macmillan and Co.
St. Martin’s Street, London W.C., einsenden zu wollen. F. S.
Zeitschriften. Die Bijdragen voor vaderlandsche geschiedenis
en oudheidkunde (Nijhoff, Haag), die erste wissenschaftliche historische
Zeitschrift Hollands, werden im Sommer 1899 eine vierte Serie eröffnen
unter Leitung der Leidener Professoren der Geschichte P. J. Blok und
P. L. Muller. Die Form der schon mehr als sechzigjährigen Zeitschrift
wird dieselbe bleiben; allein von jetzt an werden Notizen über die nieder-
ländische Geschichte betreffende Bücher und Artikel jeder Lieferung zu-
gefügt werden.
Die Gesellschaft für Rheinische @eschichtskunde hielt am 27. März
ihre 18. Jahresversammlung ab. Als neues Vorstandsmitglied wurde Professor
Dr. Clemen gewählt. Im verflossenen Geschäftsjahre gelangten zur Aus-
gabe: 1) Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz, 7. Lieferung, Karte der
politischen und administrativen Einteilung der heutigen Rheinprovinz im
Jahre 1789. Uebersicht der Staatsgebiete bearbeitet und entworfen von
Dr. Wilh. Fabricius. 2) Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters, be-
arbeitet von Dr. Rich. Knipping. TI. (Schluss-) Band. 3) Das Buch Weins-
berg Bd. IV. — Unmittelbar bevor steht das Erscheinen des I. Bandes der
Rheinischen Weistümer. Noch im Laufe des Jahres können die Urbare von
St. Pantaleon in Köln, bearbeitet von Dr. Hilliger, ausgegeben werden.
Mit der Drucklegung begonnen ist bei der II. Abteilung der erzbischöflich-
kölnischen Regesten, die Rich. Knipping bearbeitet. Im Manuskript nahe-
zu abgeschlossen sind die Werdener Urbare, hrg. von Dr. Rudolf Kötzschke,
sowie der erläuternde Text zur Geschichte der Kölner Malerschule von
Professor Aldenhoven. — Dr. Fabricius ist jetzt nach Vollendung der Karte
von 1789 mit der Bearbeitung der Karte der kirchlichen Einteilung nach
der Reformation beschäftigt und hat mit dem Erzbistum Trier begonnen.
Dr. Armin Tille hat im Berichtsjahre die rechtsrheinischen Kreise des
Regierungsbezirks Köln (Mülheim a. Rh., Wipperfürth, Gummersbach,
Waldbroel, Sieg) behufs Inventarisierung der kleineren Archive bereist;
das Ergebnis dieser Arbeit wird in einem Hefte veröffentlicht, das dem
Jahresberichte der Gesellschaft beigegeben ist. Es liegt somit die Inven-
tarisation für den ganzen Regierungsbezirk Köln mit Ausnahme des Stadt-
kreises Köln sowie für die Kreise St. Goar, Neuss, Krefeld, Gladbach,
Grevenbroich und Düsseldorf vor; demgemäss hat man die vier bisher er-
schienenen Hefte zu einem ersten Bande der „Uebersicht über den Inhalt
der kleineren Archive der Rheinprovinz‘‘ zusammengefasst; ein Vorwort mit
Titelblatt und am Schlusse ein (Orts-, Namen-, und Sach-) Register ist
beigegeben.
Vom 6. bis 8. April wurde in Berlin die 25. Plenarversammlung der
Centraldirektion der Monumenta Germaniae historica abgehalten. Dem
438 Nachrichten und Notizen.
Berichte darüber ist das folgende zu entnehmen. Im Laufe des Jahres
1898/99 sind erschienen: Libri pontificalis pars prior ed. Th. Mommsen
(Gestorum pontificum Romanorum vol. I); Epistolarum tomi V pars prior
Karolini aevi III; Poetarum Latinorum medii sevi tomi IV pars prior ed.
P. de Winterfeld; Eugippii Vita Severini denuo recogn. Th. Mommsen. Die
Vollendung des Druckes wird bei folgenden Werken in nahe Aussicht ge-
stellt: Monumenta Erphesfurtensia saec. XII. XII. XIV., hrsg. von Pro.
Holder-Egger; Urkunden König Heinrichs I; Epistolae II (Registrum
Gregorii, Einleitung und Indices); Epistulae V, zweite Hälfte. Unter der
Presse befinden sich: Merowingische Geschichtsquellen Bd. IV (Werke des
Jonas von Bobbio, hrsg. von Dr. Krusch, in Vorbereitung befinden sich diè
beiden vitae s. Galli); Deutsche Chroniken Bd. IT, hrsg. von Prof. Strauch;
die grosse Ausgabe der Leges Visigothorum; Necrologia Germaniae, Register
zu Bd. lI. Der baldige Beginn des Druckes wird für die Karolingerurkunden
bis 814 in Aussicht gestellt. In der Sammlung der Auctores antiquissimi
soll noch ein 14. Band erscheinen: Carmina selecta setatis Romanae extrems.
Diese sollen vornehmlich in geschichtlich interessanten Gedichten aus der
Zeit der vandalischen Herrschaft in Spanien und Afrika bestehen, darunter
die Fragmente des Merobaudes und einiges von Dracontius. Die Fortsetzung
des Liber pontificalis hat Prof. Kehr übernommen; es sollen sich daran die
Papstkataloge und sodann die einzeln überlieferten Lebensbeschreibungen
von Päpsten anschliessen. Die früher von Prof. Hübner verzeichneten
fränkischen und langobardischen Gerichtsurkunden hat Prof. Tang! über
nommen. Von den Handausgaben wird die vita Heinrici IV. in einem vor
Dr. Eberhard besorgten neuen Abdrucke erscheinen. Eine Handausgate der
für den 6. Bd. der Poetae latini bestimmten Werke der Nonne Hrot:vith
bereitet v. Winterfeld vor.
Am 6. Mai fand zu Marburg die zweite Jahresversammlung der Histo-
rischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Die von der Kommission
begonnenen Arbeiten (vgl. H. V. I 664) sind in gutem Fortgang begriflee
Für das neue Geschäftsjahr wird das Erscheinen der ersten Lieferung ds
hessischen Trachtenbuches in Aussicht gestellt, desgleichen der Beginn der
Drucklegung für den ersten Band des Fuldaer Urkundenbuches (Professor
Tangl), für die beiden Chroniken von Gerstenberg (Dr. Diemar) und dit
waldeckische Chronik von Konrad Klüppel (Oberlehrer Dr. Pistor). Dr. Pister
gedenkt in der Einleitung zu dem von ihm herauszugebenden Bande die
waldeckische Historiographie der früheren und späteren Zeit zu behandeln:
auch soll dieser Band noch zwei bisher ungedruckte Werke enthalten: de
1533 verfassten Catalogus abbatum Flechdorpensium, der die Geschicke des
Klosters um die Wende des 16. und 16. Jahrh. behandelt, vorzugsweise dit
wirtschaftlichen Reformen, die gelehrten und künstlerischen Bestrebung®
der Aebte berücksichtigt und auch unsere Kenntnis von der Bursfelder
Kongregation erweitert, sowie die lateinische Familienchronik des Jon
Trygophorus (Hefenträger) 1521—1568, die ein stimmungsvolles Bild op
den Anschauungen und Erfahrungen eines waldeckischen Theologen jest
Zeit und auch mancherlei Aufschlüsse über seinen Vater, den Reformai«
Johannes Trygophorus, bietet. Dr. Glogau, der mit der Ausgabe de
Nachrichten und Notizen: 439
Landtagsakten beschäftigt ist, wird als Vorstudie im Laufe des Sommers
eine selbständige Schrift „Anna von Hessen. Eine deutsche Fürstin als
Vorkämpferin landesherrlicher Macht“ veröffentlichen.
Société des Études historiques. Die Revue de la Société des Études
historiques erscheint vom 1. Februar dieses Jahres ab in einer neuen Folge
als Revue des Études historiques publiée par la Société des Études
historiques in zweimonatlichen Heften von 80 Seiten in 8°. Sie will der
allgemeinen Geschichte dienen und besonders die neue zeitgenössische Ge-
schichte Frankreichs pflegen. Auch die Kulturgeschichte, Wirtschafts-,
Sozial- und Kunstgeschichte will sie berücksichtigen, und es sollen nicht
blos Aufsätze, sondern auch ungedruckte Akten darin Aufnahme finden.
— Die Gesellschaft giebt auch eine Bibliothèque de la Société des Études
historiques heraus, von der die beiden ersten Bände schon erschienen sind:
1.A.Combier, Les justices seigneuriales du bailliage de Vermandois sous
l'ancien régime. 2. Charles Sellier, Le Quartier Barbette, und ein dritter
Germain Martin, Histoire de la grande industrie en France de 1715 à
1789 bereits in Vorbereitung ist.
Das Schlussheft des Annuaire-Bulletin der Société de l’histoire de
France für das Jahr 1898 enthält mit einem guten Personenregister den
Schluss der von Jules Viard veröffentlichten Regesten der Lettres d'état
enregistrées au parlement sous le règne de Philippe VI. de Valois (1328—1350),
welche sich im Ganzen auf 642 Nummern belaufen. In demselben Hefte
findet sich ein Aufsatz von Jules Lair: Conjectures sur les chapitres XVIII
et XIX du livre II de l'historia ecclesiastica de Grégoire de Tours, der mit
grossem Scharfsinn einige Dunkelheiten dieses Textes aufzuklären sucht.
Aus den hier gebrachten Mitteilungen über die Thätigkeit der Gesellschaft
verdient nur hervorgehoben zu werden, dass das Ministerium des ôffent-
lichen Unterrichts in Frankreich an die gelehrten Gesellschaften das An-
suchen gerichtet hat, die Weltausstellung im Jahre 1900 mit den von ihnen
seit 1889 veröffentlichten Werken zu beschicken und ihnen einen Abriss
über den Wert und den Zweck dieser Publikationen sowie über die Gründung
und die Geschichte der betreffenden Gesellschaft beizufügen. Wie aus dem
ersten Vierteljahrsheft des Annuaire-Bulletin für 1899 hervorgeht, hat die
Société de l’histoire dieses Anerbieten angenommen und ihren Sekretär,
Herrn Valois, beauftragt, die vom Ministerium gewünschten Mitteilungen
auszuarbeiten. H.
Eine wichtige Förderung des Studiums der amerikanischen Geschichte
st zu melden. Aus der American Historical Association ist die Grün-
dung einer „Historical Manuscripts Commission“ hervorgegangen.
Diese Kommission legt ihren ersten Bericht vor: „Report of the Histo-
rical Manuscripts Commission“ Washington 1897; einleitend werden
die Motive der Gründung und die Ziele, die ins Auge gefasst sind, aus-
einandergesetzt. Als Muster hat die 1869 in England ins Leben gerufene
Handschriftenkommission gedient, deren reiches Arbeitsgebiet es geworden
ist, den Inhalt der Privatarchive aller Art der historischen Forschung zu-
gänglich zu machen. Von dem hier anfänglich geübten Verfahren, die
440 * Nachrichten und Notizen.
Korrespondenzen u. s. w. nur in Form eines „Calendar“ zu registrieren, ist
von vornherein Abstand genommen worden, um lange Archivreisen, die zur
Nachprüfung notwendig bleiben würden, zu ersparen: das Material soll in
extenso abgedruckt werden. Bei der Auswahl wird ein Einverständnis mit
den historischen Gesellschaften des Landes gewahrt werden und sollen die
Perioden bevorzugt sein, welche von der Forschung weniger berührt worden
sind. Zirkulare sind versandt worden, um die Besitzer historischer Doku-
mente an dem Unternehmen zu interessieren und zur Meldung ihrer Schätze
zu veranlassen. Eine dem Berichte beigegebene Bibliographie verzeichnet,
was bisher zur Einführung in die amerikanischen Archive gedruckt vor-
liegt, uns zugleich einen Einblick in die Regsamkeit des wissenschaftlichen
Lebens in Amerika bietend. Die ersten Gaben der Kommission sind mannig-
faltig: 1) Schreiben Phineas Bonds, des ersten englischen Konsuls in den
Vereinigten Staaten an das britische Foreign Office aus den Jahren 1787
bis 1789, mit wertvollen Informationen vornehmlich über die ökonomischen
Verhältnisse nach Ausgang des Krieges. 2) Aufgefangene Briefe an den
Herzog von Mirepoix, 1756, aus Canada gesandt und der englischen Regie-
rung zur Orientierung über die französischen Rüstungen dienend. 3) Schreiben
von Stephen Higginson (1783—1804), einem Manne, welcher als der Typus
eines „high New England federalist of the merchant Class“ bezeichnet
wird, mit seiner Abneigung gegen die Demokratie und seinem Glauben an
eine väterliche Regierung, seinen Sympathien für England und seinem Miss-
trauen gegenüber Frankreich. 4) ein Ausschnitt aus einem Tagebuche von
Edward Hooker, welcher am South Carolina College in Columbia gelehrt
hat und Bilder aus dem sozialen Leben bringt (1805—1808). 5) Korrespon-
denzen aus den Jahren 1793—1794, die sich auf den von dem französi-
schen Gesandten in Amerika Genet geförderten Plan beziehen, die spani-
schen Besitzungen in Nordamerika anzugreifen und die Herrschaft Spaniens
über das Mündungsgebiet des Mississippi durch die französische zu er-
setzen. — Die Edition der Dokumente ist als musterhaft zu bezeichnen;
Jeder einzelnen Gruppe ist eine trefflich orientierende Einleitung voraus-
gesandt. F. S.
Das k. k. Institut für österr. Geschichtsforschung hat neue Statuten
erhalten. Der Kursus im Institut zerfällt, wie bisher, in ein Vorbereitungs-
jahr und zwei Jahre wirklicher Mitgliedschaft. Im Vorbereitungsjahr bilden
obligate Lehrgegenstände: Quellenkunde der österr. Geschichte; Paläo-
graphie; Chronologie; Allgemeine Kunstgeschichte; — im ersten Jahre der
Mitgliedschaft: Geschichte der Verfassung und Verwaltung Oesterreichs;
Diplomatik; Sphragistik und Heraldik; Kunstgeschichte; — im zweiten:
Lektüre und Kritik österreichischer Geschichtsquellen; Diplomatik; Archiv-
und Bibliothekskunde; Kunstgeschichte. Am Schluss des zweijährigen Kurses
findet eine Prüfung statt, der sich die ordentlichen (d. i. mit einem Stipen-
dium bedachten) Mitglieder unterziehen müssen. Ueber das Ergebnis der
Prüfung werden staatsgiltige Zeugnisse ausgestellt, die die Befähigung
zum Dienst in Archiven, Bibliotheken und Museen aussprechen. Die Kan-
didaten für den staatlichen Archivdienst müssen eine eigene Ergänzungs-
prüfung vor einer von Fall zu Fall bestellten Kommission ablegen, und
Nachrichten und Notizen. 441
swar in Paläographie, Urkundenlehre mit Sphragistik, Chronologie und
Archivkunde.
Die 29. Jahresversammlung des hansischen Geschichtsvereins tagte
am 98. u. 24. Mai 1899 nach 24 Jahren wieder in Hamburg in altgewohnter
Verbindung mit dem niederdeutschen Sprachverein. Gegen 60 Teilnehmer
von auswärts hatten sich eingefunden. Der Vorstand teilte das soeben er-
folgte Erscheinen des 6. Bandes (1510—1516) der von D. Schäfer bearbeiteten
8. Serie der Hanserezesse mit und kündigte das Erscheinen des 5. Bandes
(1892—1414) der von K. Kunze bearbeiteten 1. Serie des hansischen Urkunden-
buchs und des 1. Bandes (1451—1463) der von W. Stein bearbeiteten 2. Serie
desselben für den Schluss des Sommers, des 2. Bandes (1572—1592) der
von K. Höhlbaum bearbeiteten Kölner Inventare ebenfalls für nicht mehr
ferne Zeit an. Auch die hansischen Geschichtsquellen erfuhren eine Ver-
mehrung durch die jüngst als Neue Folge Bd. 1 geschehene Herausgabe
der von F. Siewert bearbeiteten Geschichte und Urkunden der Rigafahrer
in Lübeck im 16. u. 17. Jahrhundert; ein zweiter Band derselben Serie,
die Geschichte und Akten der Bergenfahrer in Lübeck, bearbeitet von
F. Bruns, befindet sich bereits im Druck. — Die vom Ortsausschuss Hamburg
herausgegebene Festschrift (88 S.) bringt abgesehen von einem sprachlich-topo-
graphischen Beitrag über den Hamburger Rödingsmarkt von C. H. F. Walther
eine Studie von E. Baasch: Zur Geschichte des Ehrb. Kaufmanns in Ham-
burg. — Von den Vorträgen behandelte der von Prof. D. Schäfer gehaltene
in weitschauendem Ueberblick „die Ostsee im 16. und 17. Jahrhundert“,
während Prof. Wohlwill „die Verbindung der Hansestädte und der hansea-
tischen Traditionen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts“ eingehender Be-
trachtung unterzog. Dr. Hagedorn sprach „zur Erinnerung an C. F.Wehrmann“
und „zur Einführung in das Hamburger Staatsarchiv und Oberingenieur
F. A. Meyer in fesselnder Darlegung über „die Veränderungen des Stadt-
bildes von Hamburg in den letzten Jahrhunderten“.
Kiel.
Die diesjährige @eneralversammlung des Gesamtvereins deutscher
Geschichtsvereine wird vom 25. bis 28. September in Strassburg i. E. statt-
finden; es soll mit ihr ein Archivartag verbunden werden.
soll in Paris ein Internationaler
E. R. Daenell.
Im Sommer des Jahres 1900
Historikerkongress tagen, zu dem die Société d'histoire diplomatique in
Paris, die schon 1898 einen solchen Kongress im Haag veranstaltet hatte
eine Einladung ergehen lässt. Wie umfassend der Arbeitsplan ist, an den
man denkt, geht daraus hervor, dass 9 Sektionen gebildet werden sollen:
für Politik, Kirchengeschichte, Volkswirtschaft, bildende Kunst, Musik,
schöne Litteratur, Philosophie, Recht und Naturwissenschaften.
Vom 3. bis 9. September 1900 wird in Paris ein Internationaler
Kongress für Religionsgeschichte stattfinden. Historiker, Theologen,
Philologen, Sociologen, Ethnographen, Folkloristen u. s. w. werden suf-
sefordert sich zu beteiligen, die Mitgliedschaft wird durch einen Beitrag
‚om mindestens 10 Fr. erworben. Anmeldungen sind zu richten an die
rofessoren Jean Reville und Leon Marillier (Paris, à la Sorbonne), Geld-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 8. 29
442 Nachrichten und Notizen.
sendungen an Professor Philippe Berger (Paris, quai Voltaire 3). Näheres
ist aus den Zirkularen des Ausschusses zu ersehen.
In der letzten Sitzung der Academie des inscriptions in Paris wurden
folgende Auszeichnungen verkündigt. Die Commission des Antiquités
nationales hat Givelet den ersten Preis für sein Werk Eglise et Abbaye de
Saint-Nicaire de Reims verliehen; Medaillen erhielten Leon Maitre :géo-
graphie de la Loire-Inférieure) und Nottin (Glossaire des parlera du Bas-
Maine); eine ehrenvolle Erwähnung ward zu teil: Pagart d’Hermansart
(Histoire du baillage de Saint-Omer), Dieudonné (Hildebert de Lavardin\,
Colomb (Campagne de César contre Arioviste), Coulet (Etude sur le trouba-
dour Mantanhagol) und Charles Sellier (Le quartier Barbette).
Der Vorstand des Oberhessischen Geschichtsvereins erlässt ein Preis
ausschreiben, in dem er zur Ausarbeitung eines Werks über die Ge-
schichte des Schiffenbergs als Kloster und Deutschordensniederlassung von
der Stiftung (1129) bis zum Ausgang des 14. Jahrh. auffordert. Das Werk
soll auf selbständiger kritischer Quellenforschung beruhen und nicht nur
die äussere Geschichte des Klosters und der ritterlichen Niederlassung vor-
führen, sondern auch das innere klösterliche und ordensritterliche Leben
in seiner alltäglichen Erscheinung und in seiner Wirkung auf die wirtschaft-
lichen und die allgemeinen kulturellen Verhältnisse der näheren und weiteren
Umgebung zur Anschauung zu bringen versuchen. Die Arbeiten sind bis
zum 1. Juli 1900 bei Professor Höhlbaum in Giessen einzureichen. Der
Preis beträgt 500 Mk.
Abt und Mönche von Montecassino beabsichtigen, zu Ehren des vor
1100 Jahren am 13. April + Paulus Diaconus eine Bibliotheca con-
sultationis zu begründen, die nach jenem den Namen Paulina Bibliotheca
führen und zur Förderung der Studien im Archiv von Montecassino dienen
soll; da die verfügbaren Mittel zur Ausstattung der Bibliothek nicht aus-
reichen, so wenden sie sich mit der Bitte um Unterstützung an die inter-
essierten Kreise innerhalb und ausserhalb Italiens. Sendungen sind zu
richten: alla biblioteca Paolina in Montecassino (Caserta).
Es hat sich ein Ausschuss zur Begründung eines Bismarckarchivs
gebildet, der die Bitte ergehen lässt, das Unternehmen durch Beiträge zu
unterstützen, damit ausser den für den Bau eines würdigen Hauses nötigen
Geldern ein Kapital vorhanden sei, aus dessen Zinsen die im Privatbesitz
befindlichen Schriftstücke von Bismarcks Hand im Original oder in be-
glaubigten Abschriften erworben und die für die Instandhaltung und Ver-
waltung des Archivs nötigen Summen bestritten werden können. Mit dem
Archiv soll eine Bismarckbibliothek verbunden werden, in der alle auf
Bismarck und sein Wirken sich beziehenden Werke des In- und Auslandes
Aufstellung finden sollen, sowie ein Bismarckmuseum, in dem die im Privat-
besitz befindlichen Erinnerungen an Bismarck, Denkmünzen, Darstellungen
Bismarcks ia Gemälden, Stichen u. s. w., Erzeugnisse der Industrie zu
Bismarcks Ehren u. a. zusammengebracht werden sollen. Als Ort für Er-
richtung des Bismarckarchivs ist Stendal in der Altmark in Aussicht ge-
nommen. Alle diejenigen, die zum Eintritt in diesen Ausschuss oder zur
Nachrichten und Notizen. 443
Bildung von Ortsgruppen und Ortsausschüssen bereit sind oder Auskunft
wünschen, werden gebeten, sich an die Herren Oberbürgermeister Werner
oder Bürgermeister Dr. Schütze in Stendal zu wenden.
Im November dieses Jahres wird Pasquale Villari, der Verfasser
der Geschichte Savonarolas und Machiavells, das vierzigste Jahr seiner
akademischen Lehrthätigkeit vollenden. Es haben sich nun einige seiner
Kollegen, Freunde und Schüler vereinigt, um ihm eine Ehrung zu erweisen.
Es soll eine Villari-Stiftung begründet werden, die den historischen
Studien Anregung und materielle Unterstützung zu gewähren bestimmt ist.
Beiträge nehmen unter anderen entgegen Dr. Robert Davidsohn in Florenz,
Professor Herm. Fitting in Halle, Professor W. Friedensburg, Direktor des
Preuss. Historischen Instituts in Rom, Professor Georg Kaufmann in Breslau,
Professor Ulr. von Wilamowitz-Möllendorf in Berlin.
In den dem Reichstage zugegangenen Nachtragsetat ist ein Betrag
von 20000 Mk. zur Förderung der römisch-germanischen Alter-
tumsforschung unter den dauernden Ausgaben des Reichsamts des
Innern eingestellt worden. Es soll im Anschluss an die Limesgrabungen
eine wissenschaftliche Centralstelle für die Erforschung der Vergangenheit
Deutschlands in den einstmals von den Römern besetzten Teilen von den
ältesten Zeiten bis zum Ende der Römerherrschaft geschaffen werden.
Die kgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften plant eine Ver-
öffentlichung von Briefen süddeutscher Humanisten vorläufig bis
zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Professor von Bezold (Bonn, Schillerstr. 19)
bittet nun die Vorstände deutscher, österreichischer und schweizerischer
Bibliotheken, ihm von dem Vorhandensein von Briefen süddeutscher Huma-
nisten in ihren bandschriftlichen Beständen Mitteilung zu machen: und
zwar nicht nur von ganzen Sammlungen humanistischer Korrespondenzen,
sondern, wenn möglich, auch von einzelnen zerstreuten Briefen. Zumal die
Vorstände aller derjenigen Bibliotheken, deren Handschriftenverzeichnisse
nicht gedruckt oder nicht allgemein zugänglich sind, werden ersucht, durch
Mitteilungen das geplante grofse Werk fördern zu helfen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die Akademie der Wissenschaften in Wien hat in der
philologisch-historischen Klasse den Präsidenten der statistischen Central-
kommission in Wien Dr. Karl Theodor von Inama-Sternegg, den
Direktor des k. k. Kriegsarchivs in Wien Feldmarschall-Leutnant Leander
von Wetzer, den Professor an der deutschen Universität in Prag Alfred
Ludwig und den Professor an der Universität Wien Wilhelm Toma-
schek zu wirklichen Mitgliedern ernannt, desgleichen zu korrespondierenden
Mitgliedern den Professor August Engelbrecht am Gymnasium der
Theresianischen Akademie in Wien, sowie die Universitätsprofessoren
Friedrich Jodl, Leopold von Schröder, Oswald Redlich und
Wilhelm Meyer-Lübke sämtlich in Wien.
Die Academie des inscriptions in Paris wählte Professor Mommsen,
das portugiesische Istituto de Coimbra den Professor Theobald Ziegler
in Strassburg zu korrespondierenden Mitgliedern.
29*
444 Nachrichten und Notizen.
Die Historische Gesellschaft in Utrecht wählte den o. Professor der
deutschen Philologie Martin in Strassburg i. E. zum Ehrenmitglied.
Professor Arthur Kleinschmidt an der Universität Heidelberg
ist zum Ausschussmitglied des im Sommer 1900 in Alexandria tagenden
Internationalen Kongresses für Napoleonische Geschichte ernannt worden.
Universitäten und technische Hochschulen. Es wurden berufen: der o.
Professor des römischen Rechts L. Mitteis von der Universität Wien an
die Universität Leipzig, der o. Professor des deutschen Rechts E. Frei-
herrvon Schwind von der Universität Graz an die Universität Wien. Der ao.
Professor der neueren Geschichte an der Universität Graz Hans von Zwie-
dineck-Südenhorst wurde zum o Professor befördert; desgleichen der
ao. Professor für Kirchengeschichte Anton Pieper in Münster und der
a0. Professor für Geschichte der Baukunst an der technischen Hochschule
in Dresden Cornelius Gurlitt. Es wurden ferner berufen: der ao. Pro-
fessor an der deutschen Universität in Prag Neuwirth als o. Professor
der allgemeinen Kunstgeschichte an die technische Hochschule in Wien,
der ao. Professor der Nationalökonomie in Göttingen, Richard Ehrenberg
als o Professor an die Universität Rostock, der ao. Professor der National-
ökonomie an der Universität Tübingen Walter Tröltsch als o. Professor
an die technische Hochschule in Karlsruhe, der Privatdocent an der Univer-
sität Breslau W. Kroll als o. Professor der klassischen Philologie an die
Universität Greifswald. .
Der ao. Professor für Geschichte an der Universität Bonn Richard
Schmitt ist an die Universität Berlin berufen worden. Die Privatdozenten
an der Universität Leipzig Lic. Johannes Kunze für Dogmengeschichte,
Dr. Erich Brandenburg für Geschichte und Dr. H. Triepel für Staats-
recht wurden zu ao. Professoren ernannt.
Die neubewilligte ao. Professur für Nationalökonomie an der Universität
Berlin ist dem bisherigen Privatdozenten Ernst von Halle übertragen
worden, der auch als Hilfsarbeiter im Reichsmarineamt angestellt worden ist.
Habilitiert haben sich: Dr. Georg Küntzel als Privatdozent für Ge-
schichte an der Universität Bonn, Dr. Ludwig Mollwo für neuere Ge-
schichte an der Universität Göttingen, Dr. Walter Schiff für politische
Oekonomie in der staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien,
Dr. Karl Kadlec für slavische Rechtsgeschichte in der rechts- und
staatswissenschaftlichen Fakultät der tschechischen Universität in Prag,
Dr. Rudolf Helm für klassische Philologie an der Universität Berlin,
Dr. Sudhaus, Oberlehrer am städtischen Gymnasium in Bonn, für klas-
sische Philologie an der dortigen Universität, Dr. Franz Eulenburg für
Nationalökonomie an der Universität Leipzig, Dr. Johannes Häne für
Kulturgeschichte an der Universität Zürich, Dr. Martini für klassische
Philologie an der Universität Leipzig.
Der Privatdozent für Geschichte an der Universität Berlin Professor
Erich Liesegang ist zum Bibliothekar der Königl. Landesbibliothek in
Wiesbaden ernannt worden.
Archive. Dr. Karl Brunner ist zum Assessor am grossherzoglichen
Generallandesarchive in Karlsrube ernannt worden.
Nachrichten und Notizen. 445
Bibliotheken. Der bisherige Oberbibliothekar in Wiesbaden, Dr. Jo-
hannes Franke, ist zum Direktor bei der Druckschriftenabteilung der
kgl. Bibliothek in Berlin, der Oberbibliothekar an der Berliner kgl. Biblio-
thek Dr. Karl Boysen zum Direktor der kgl. Universitätsbibliothek in
Königsberg, der Abteilungsdirektor an der kgl. Bibliothek zu Berlin Karl
Gerhard zum Direktor der kel Universitätsbibliothek in Halle a. S. er-
nannt worden.
Zum Direktor des Bonner Provinzialmuseums ist Dr. Lehner aus
Trier gewählt worden.
Der Direktorin des Schleswig-Holsteinischen Museums vaterländischer
Altertümer in Kiel Frl. Johanna Mestorf ist der Professortitel verliehen
worden.
Todesfälle. Deutsches Reich. Am 18. März + im Alter von 63 Jahren
Professor D. Theodor Schott, Bibliothekar an der kgl. öffentlichen
Bibliothek in Stuttgart, bekannt namentlich durch eine Reihe von wert-
vollen Arbeiten zur Geschichte des Zeitalters der Reformation.
Am 21. April + in Berlin, 81 Jahre alt, der o. Professor der Geographie
Heinrich Kiepert. Ausgegangen von historischen und philologischen
Studien, wandte sich Kiepert der Geographie und insbesondere der
Kartographie zu und trug als Schüler und Mitarbeiter Karl Ritters
durch eine Reihe vorzüglicher Veröffentlichungen an seinem Teile dazu
bei, der deutschen geographischen Wissenschaft die errungene führende
Stellung zu bewahren. Sein erstes Aufsehen erregendes kartographisches
Werk „Atlas von Hellas und den hellenischen Kolonien“ (1840—45) ging
aus einem Auftrag der 1837—39 nach Kleinasien entsandten preussischen
Offiziere (darunter Moltke) hervor, die ihn mit der Redaktion ihrer topo-
graphischen Arbeiten betrauten. Ausser mehreren der modernen Geographie
gewidmeten Veröffentlichungen hat dann Kiepert vor allem grundlegende
Werke für die Geographie der antiken Welt geschaffen; lebendige, auf
Reisen erworbene Anschauung der behandelten Länder, gründliche philo-
logische Kenntnisse, ausgezeichnete Fähigkeit zur kartographischen Wieder-
gabe des aus den Quellen festgestellten Thatsachenmaterials ermöglichten
ihm, auf diesem seinem besonderen Arbeitsgebiet mustergiltige Arbeiten zu
schaffen und in tiefer dringenden Studien immer mehr zu vervollkommnen
Hervorgehoben seien sein Atlas antiquus, die archäologischen Karten zu den
Bänden des Corpus Inscriptionum Latinarum und ein Atlas der alten Geo-
graphie in 36 Blättern unter dem Titel Formae orbis antiqui. Auch er-
schien aus seiner Feder ein Lehrbuch der alten Geographie (1878) und
dazu ein Leitfaden (1879). Eine Wirkung auf die weitesten Kreise unseres
Volkes aber hat sich Kiepert durch seine viel benutzten Schulwandkarten
gesichert. — Seit 1863 Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften
war er seit 1869 ao., seit 1874 o. Professor der alten Geographie an der
Universität Berlin.
Am 22. April + der Direktor des Friedrich - Werderschen Gymnasiums
in Berlin, Dr. Friedrich Junge, im 52. Lebensjahre, bekannt durch eine
Anzahl tüchtiger Bücher für den Geschichtsunterricht in den höheren
Schulen.
446 Nachrichten und Notizen
Am 2. Mai + der Archäologe und frühere Konservator des Erzbischöf-
lichen Diözesanmuseums in Köln Dr. Franz Bock, 76 Jahre alt, in
Aachen; er hat mehrere Arbeiten zur Kunst- und Kulturgeschichte der
Rheinlande veröffentlicht.
Am 6. Mai + in Halle, 83 Jahre alt, Professor Dr. Karl Immanuel
Gerhard, der sich als Leibnizforscher und als Verfasser einer Geschichte
der Mathematik in Deutschland einen Namen gemacht hat.
Am 9. Mai + im Alter von 37 Jahren Dr. Karl Sittl, o Professor
der klassischen Philologie und Archüologie in Würzburg.
Am 16. Mai + in Heidelberg der ao. Professor der deutschen Philo-
logie Hofrat Dr. Friedrich Meyer von Waldeck, 75 Jahre alt.
Im Alter von 77 Jahren + in Berlin der Gymnasialdirektor Dr. Wilhelm
Schwartz, ein Forscher auf dem Gebiete der Mythologie und indogerma-
nischen Sagenkunde. $
Oesterreich. Am 16. Februar + der Professor der historischen Hilfs-
wissenschaften an der tschechischen Universität in Prag Josef Emler,
einer der ältesten aus dem Institut für österreichische Geschichtsforechung
hervorgegangenen Historiker. Nach längerem Dienst im Schulamt und
dann am böhmischen Landesarchiv und am Stadtarchiv zu Prag hielt er
seit 1872 Vorlesungen an der Prager Universität und veröffentlichte ausser
einer grösseren Anzahl von Abhandlungen zur böhmischen Geschichte:
Regesta diplomatica necnon epistolaria Bohemiae et Moraviae (—1346),
Reliquiae tabularum regni Bohemiae anno 1541 combustarum, Libri con-
firmationum und die fünf Bände der Fontes rerum Bohemicarum.
Am 23. April + in Krakau im Alter von 58 Jahren Dr. Anatol
Lewicki, Professor der österreichischen Geschichte an der jagellonischen
Universität und Mitglied der polnischen Akademie der Wissenschaften.
Am 27. Mai dieses Jahres erlag einem Herzschlage der Direktor der
Wiener Hofbibliothek, Hofrat Heinrich Ritter von Zeissberg. Mit ihm
ist ein namhafter Historiker hinweggerafft worden, dessen unermüdlichem
Fleisse die Geschichtsforschung in Oesterreich viel verdankt. Zeissberg
(geb. am 9. Juli 1839 in Wien) machte an der Wiener Universität seine
Studien und wurde unmittelbar nach Abschluss derselben im Jahre 1863
nach Lemberg zur Uebernahme der Lehrkanzel für Geschichte berufen. An
der Lemberger Universität, deren Vorlesungen damals noch in deutscher
Sprache gehalten wurden, verblieb er bis zum Jahre 1871, folgte dann
einem Rufe nach Innsbruck und kam 1873 an die Wiener Universität.
1896 wurde er zum Direktor der Hofbibliothek emannt und trat bald
darauf von dem Lehramte zurück. Wird man seine Bedeutung als aka-
demischer Lehrer nicht zu hoch anschlagen, wenn er es auch an Fleiss und
Gewissenhaftigkeit nie fehlen liess, so wird man dagegen allen seinen
wissenschaftlichen Arbeiten — und die Anzahl derselben ist gross — nach-
rühmen müssen, dass sie die Forschung gefördert, ja dass manche von ihnen
einen bleibenden grossen Wert besitzen. Während seines Aufenthaltes in
Lemberg beschäftigte er sich mit polnischer Geschichte des Mittelalters;
Nachrichten und Notizen. 447
eine Reihe von Aufsätzen im Archiv für österr. Geschichte (,,Miseco I., der
erste christliche Beherrscher der Polen“ Archiv 38, „Vincentius Kadlubek
und seine Chronik Polens“ Archiv 42 u.s.w.), vor allem jedoch die Hauptschrift
„Die polnische Geschichtsschreibung des Mittelalters‘ (mit dem Preise der
Jablonowski-Stiftung ausgezeichnet) sind hier zu erwähnen. Von diesem
Arbeitsgebiete wandte er sich allmählich ab, als er von der Lemberger
Universität geschieden war. Nun war es die österreichische Geschichte des
Mittelalters, der er seine Arbeitskraft widmete. Aus seinen zahlreichen
Arbeiten auf diesem Gebiete seien zwei wegen ihrer grüfseren Bedeutung
herausgehoben: „Der österr. Erbfolgestreit nach dem Tode des Königs
Ladislaus Posthumus“ (Archiv 58), eine Abhandlung, die für die Geschichte
der Habsburger im 14. und 15. Jahrhunderte wichtige Aufschlüsse bietet,
und „Das Todtenbuch des Cistercienserstiftes Lilienfeld‘ (Fontes rer. Austr.
II. Abt. Band 41), eine ausgezeichnete Arbeit, welche Schritt für Schritt
die Fälschungen Hanthalers nachweist. Ein neues Arbeitsgebiet erschloss
sich ihm in den letzten Jahren, als er von der Wiener Akademie der
Wissenschaften den Auftrag erhielt, das Werk von Vivenot „Quellen zur
Geschichte der deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs während der französi-
schen Revolutionskriege‘ fortzusetzen. Die Ausgabe dieser Aktensammlung
(Band 3—5 sind von ihm bearbeitet) führte ihn zu eingehenden Studien
über Erzherzog Karl, und als die Erzherzöge Albrecht und Wilhelm den
Plan fassten, eine Biographie des Erzherzogs Karl (ihres Vaters) ausarbeiten
zu lassen, wurde Zeissberg mit dieser Aufgabe betraut. Diesem Werke
wandte er nun alle seine Kraft zu. Zwei Bände sind erschienen, welche
die Biographie Karls bis zum Jahre 1795 enthalten. Sie zeigt die ihm
eigentümliche sorgfältige Erforschung allen Details, aber sie leidet an einem
Fehler: die Darstellung ist von ermüdender Breite. Das Beste, was Zeiss-
berg geschrieben hat, sei zum Schluss erwähnt; es ist ein Buch, das ausser-
halb Oesterreichs wenig bekannt ist und doch Verbreitung in weiten Kreisen
verdient: es ist die „geschichtliche Uebersicht der österreichisch-ungarischen
Monarchie“ in dem bekannten Werke „Die österreichisch-ungarische Monarchie
in Wort und Bild“. Hier hat er (auf rund 200 Seiten) eine meisterhafte
Darstellung der österreichischen Geschichte gegeben und mit grossem Frei-
-mute die Zustände und Personen auch der letztvergangenen Zeit beurteilt.
S. St.
Am 5. Juni + der o Professor der deutschen Reichs- und Rechts-
geschichte an der Universität Wien, Hofrat Dr. Heinrich Siegel, im
69. Lebensjahre. Ein geborener Badenser, vorgebildet zu Bonn und Heidel-
berg, habilitierte er sich 1853 in Giessen und wirkte seit 1857 an der
Wiener Universität; von 1875—90 war er als Generalsekretär der dortigen
Akademie der Wissenschaften thätig und wurde 1891 ins Herrenhaus be-
rufen. Sein Arbeitsgebiet war die Geschichte des deutschen Rechtes im
Mittelalter; über Erbrecht und Familienrecht, Gerichtsverfahren und öster-
reichisches Landrecht im besonderen veröffentlichte er in den Jahren von
1853—67 eine Anzahl von Arbeiten; 1870 gab er dann im Verein mit
Tomaschek den ersten Band der österreichischen Weistümer heraus und
liess 1886 ein Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte folgen, das bisher
448 Nachrichten und Notizen.
drei Auflagen erlebte. In juristischen Kreisen sehr anerkannt ist sein 1873
erschienenes Buch: Das Versprechen als Verpflichtungsgrund.
Am 9. Juni + in Wien der vormalige Direktor des österreichischen
Museums für Kunst und Industrie, Hofrat Bruno Bucher, ein Bruder
Lothar Buchers; mehrere Arbeiten zur Geschichte der technischen Künste
werden ihm verdankt.
Belgien. Am 17. März + in Gent der Archäologe Hermann van
Duyse im Alter von 52 Jahren.
Niederlande. Am 29. Januar starb in Leiden der niederländische Histo-
riker Robert Fruin im 76. Lebensjahre. Der Verstorbene wurde bis zum
Tage seines Todes allgemein anerkannt als der erste Historiker Hollands,
ja der sämtlichen Niederlande. Vor 40 Jahren schrieb er seine meisterhaften
Tien Jaren uit den 80jarigen oorlog, sein Hauptwerk, das Muster einer
historischen Monographie, in welchem er den Wendepunkt der Geschichte
des niederländischen Aufstands allseitig beleuchtet. Seitdem hat er keine
grössere Arbeit mehr veröffentlicht, dagegen eine ansehnliche Menge Zeit-
schriftenartikel ersten Ranges geschrieben, vornehmlich über die Geschichte
der Niederländischen Republik im 16. und 17. Jahrhundert und über die
spätmittelalterliche Rechtsgeschichte. Eine Gesamt-Ausgabe dieser Artikel,
die auf acht starke Bände berechnet wird, ist in Vorbereitung und wird
die seltene historische Kenntnis, die hohe kritische Begabung, die glänzende
Unparteilichkeit, die meisterliche Formvollendung, die Fruin immer zeigte,
von neuem den Bearbeitern der niederländischen Geschichte vor Augen
bringen. In zurückhaltender Bescheidenheit lebte Fruin, der von 1860 bis
1894 in Leiden die Professur der niederländischen Geschichte inne hatte,
sein anspruchsloses Gelehrtenleben, im Ausland wenig bekannt, aber in den
Niederlanden etwa die Stelle Rankes in Deutschland einnehmend, von den
Jüngeren als der Altmeister geehrt. Mit ihm ist einer der besten Ver
treter der niederländischen Wissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts hingeschieden, von Katholiken und Protestanten gepriesen, ein
glänzendes Zeugnis seiner ehrlichen Unparteilichkeit. P. J. B.
Schweden. Am 17. März + in Stockholm der Historiker und Archivar
Dr. O. v. Rydberg im Alter von 76 Jahren.
Italien. Am 15. März + in Pavia der o. Professor der Geschichte
Dr. Carlo Merkel, besonders bekannt durch seine Biographie der Kur-
fürstin von Bayern, Adelaide von Savoyen. |
Frankreich. In Paris + der Kunsthistoriker Graf Henri Delaborde
im Alter von 88 Jahren.
Vereinigte Staaten. In New-York + Dr. Philipp Valentini, der sich
einen Namen als Altertumsforscher gemacht hat.
Diesem Heft liegt eine Broschüre Dr. O. Rösslers bei: „Einige Ent-
gegnungen und Zusätze“. Wir haben sie als Beilage angenommen, weil
sie sich zum guten Teil gegen eine Beurteilung richtet, die Rösslers Buch
„Kaiserin Mathilde‘ in dieser Zeitschrift II. S. 100—102 erfahren hat. Dem
Referenten Dr. G. Caro bleibt es natürlich vorbehalten, im nächsten Heft
auf den Inhalt der Broschüre kurz zurückzukommen. Die Redaktion.
449
Bonifatius
und der Uebergang der Wandalen nach Afrika.
Von
Ludwig Schmidt.
Die Frage, ob der Uebergang der Wandalen nach Afrika
durch eine Einladung des Statthalters Bonifatius veranlasst worden
sei oder nicht, ist von jeher eine vielumstrittene gewesen; auch
heute noch scheint man darüber zu keiner Einigung gelangt zu
sein. O. Seeck, der Bearbeiter des Artikels „Bonifatius“ in der
neuen Auflage der Paule schen Realencyklopädie für klassische
Philologie, V. Halbband S. 699 (Stuttg. 1897) ist wieder für die
Schuld des Statthalters eingetreten!, nachdem dieselbe m. W.
zuletzt von Ranke (Weltgeschichte IV, 1, 279) und von mir
(Aelteste Geschichte der Wandalen, Leipzig 1888, S. 26)? als un-
historisch verworfen worden ist. Es sei mir vergönnt, an dieser
Stelle noch einmal darauf zurückzukommen und die Gründe aus-
führlicher darzulegen, welche mich veranlassen, an meiner früheren
Ansicht festzuhalten.
Der weströmische Kaiser Honorius war am 15. August 423
gestorben. Kurz vorher hatte des Kaisers Schwester Placidia
mit ihren Kindern Valentinian (III) und Honoria im Zerwürfnis
mit ihrem Bruder, das durch Umtriebe zweier Frauen in ihrer
Umgebung, ihrer ehemaligen Amme Elpidia und der Spadusa,
sowie des Haushofmeisters Leonteus? geschürt worden war, Ravenna
! Ebenso Ferrère, La situation réligieuse de l'Afrique Romaine depuis
la fin du IV® siècle jusqu'à l'invasion des Vandales (Thèse de doctorat), Paris
1897, S. 349f. und die meisten neueren franzüsischen Bearbeiter dieser Zeit.
? Eine Neubearbeitung und Fortsetzung dieser Arbeit bis zum Unter-
gange des wandalischen Reiches bereite ich vor.
3 Olympiodor. fragm. 40 (Mueller, Fragm. hist. Graec. IV, 66). Die
Spadusa ist höchst wahrscheinlich identisch mit der von Prosper Tiro, epit.
chron. c. 1303 (M. G. Auct. antiquiss. IX, 473) erwähnten Gattin des späteren
mag. mil. Felix Padusia (vgl. darüber weiter unten).
Histor. Vierteljahrschrift. 1>09. 4. 30
450 Ludwig Schmidt.
verlassen und sich nach Konstantinopel geflüchtet. Auf den Kaiser-
thron ward unter Vermittlung des magister militum Castinus!
der bisherige primicerius notariorum Johannes erhoben. Dieser
wurde jedoch auch im Westen nicht überall anerkannt; nament-
lich stellte sich Bonifatius, damals militärischer Statthalter (comes
rei militaris) von Afrika? auf die Seite des legitimen Herrscher-
hauses und unterstützte die Placidia in ihrem Exil mit Geld.
Dieses Verhalten des Bonifatius scheint durch einen Zwist des-
selben mit Castinus, den er 421 oder 422 auf einem Feldzuge
gegen die Wandalen nach Spanien begleiten sollte, mit beeinflusst
worden zu sein.” Johannes versuchte vergebens seine Unter-
1 d. h. magister peditum in praesenti (am Hofe), vgl. Mommsen im
Hermes XXIV (1889) S. 260 ff. Ob Castinus zugleich auch mag. equitum,
also mag. utriusque militiae, wie Stilicho und Aetius, war, ist nicht über-
liefert.
2 Olymp. a. a. O.: xò ris Agorxiÿs, ns hege (423). — Zum Verständ-
nis der späteren Ereignisse ist es notwendig, einen Blick auf die Macht-
befugnisse des comes Africae zu werfen. Dieser, mit dem Sitz in Karthago
und vom Kaiser ernannt, stand nach der Notitia dignitatum (Anf. des
5. Jahrh.) Occ. V, 128 (vgl. Mommsen a. a. O. S. 264) unter dem Oberbefeh]
des mag. peditum in praesenti und hatte die oberste Militärgewalt in
den Provinzen Proconsularis (Hauptstadt Karthago), Byzacena (Hadru-
metum), Numidia (Cirta), Mauretania Sitifensis (Sitifis), zum Teil auch
in Mauretania Caesareensis (Caesarea). Letztere Provinz wie auch die
Tripolitana standen unter eigenen duces, die ebenfalls vom mag. peditum
abhängig waren. Die Civilverwaltung wurde von besonderen Beamten aus-
geübt. Die Spanien gegenüberliegende Provinz Mauretania Tingitana war
einem besonderen militärischen Beamten unterstellt, der den Titel comes
führte. Unter den Befehlen des comes Africae standen 1) von dem (mittel-
bar unter den mag. ped. und equit. praes. stehenden) Kaiserheer (Mommsen
a. a. O. 225 ff.) 8 legiones comitatenses, 3 legiones palatinae, 1 auxilium
palatinum Infanterie und 19 vexillationes comitatenses Reiterei, zusammen
nominal 21000 Mann (faktisch aber wohl viel weniger, vgl. Mommsen a. a. O.
258 f.). 2) Die eigentlichen Grenztruppen (milites limitanei), zum grössten
Teil militärisch organisierte Bauern, unter 16 praepositi limitum; über deren
Stärke ist nichts bekannt. Die früher in Afrika stationierte dritte augustische
Legion war unter die unter 1 und 2 erwähnten Truppengattungen verteilt
worden. Vgl. Cagnat, L'armée Romaine d'Afrique (1892) S. 728 ff. Pallu
de Lessert, Vicaires et comtes d'Afrique (1892) S. 23 ff.
8 Prosp. c. 1278 (z. J. 422). Hydatius c. 77. 78. (M. G. Auct. ant. XI, 20)
z. J. 421. Letzterer allerdings weiss nichts von jenem Zerwürfnis, sondern
bemerkt nur: Bonifatius palatium deserens Africam invadit, ohne Angabe
des Grundes. Es ist möglich, dass Bonifatius damals die Ernennung zum
comes Africae durch Vermittlung der Placidia erhalten hat.
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 451
werfung; die gegen ihn a. 424 gesandten Truppen erzielten
keinen Erfolg (Prosp. c. 1286.) Dagegen wurde im folgenden
Jahre der Usurpator selbst durch ein oströmisches Heer besiegt
und bald darauf hingerichtet; Castinus erlitt die Strafe der Ver-
bannung, während Aetius, damals Palastaufseher (cura palatii),
der von Johannes behufs Werbung von Hilfstruppen zu den
Hunnen gesandt war, aber zu spät mit denselben in Italien ein-
traf, Amnestie erzwang.! Bonifatius scheint dagegen an den Hof
berufen und von der Kaiserin-Regentin in Anerkennung seiner
Treue zum comes domesticorum (Anführer der kaiserlichen Leib-
wache) ernannt worden zu sein, während ihm gleichzeitig seine
Stellung als comes Africae belassen wurde.” Ausserdem wurde
Felix, der Gatte der oben erwähnten Padusia, die wahrscheinlich
ihrer Herrin ins Exil gefolgt war, zum magister militum, also
zum Vorgesetzten des Bonifatius, an Stelle des Castinus ernannt.’
Für die folgenden Ereignisse bieten nun bekanntlich die aus-
führlichsten Berichte Prokop (de bello Vandalico I, 3) und Prosper
chron. c. 1294 (zum Jahre 427.) Ersterer erzählt: die bedeutendsten
römischen Heerführer waren damals Aetius und Bonifatius, beide
jedoch einander im Stillen feindlich gesinnt. Gegen den Willen
des ersteren ernennnt Placidia den Bonifatius zum Statthalter
von Afrika. Nach dessen Abreise wird er von Aetius bei der
Kaiserin beschuldigt, nach der selbständigen Herrschaft in Afrika
zu streben: dies werde namentlich daraus sich ergeben, dass jener
1 Chronica Gallica a. 452 c. 99, 100 (M. G. Auct. ant. IX, 658), Prosp.
c. 1288 und die bei Güldenpenning, Geschichte des oström. Reiches
unter Arcadius und Theodosius S. 257 ff. angeführten Quellenstellen. — Nach
Prosper 1290, 1298 hätte Aetius in den Jahren 425 und 428 gegen die West-
gothen (bei Arles) und die Franken am Rheine Krieg geführt; Hydatius
c. 92. 98 verlegt diese Kämpfe in die Jahre 430 und 432 (Anf.) und verdient
den Vorzug, da er selbst 431 bei Aetius war und sich bis 432 in Gallien auf-
hielt. Die in der Chronologie ganz unzuverlässige südgallische Chronik von
452 c. 102 verlegt die Kämpfe um Arles ins Jahr 427. Dahn, Könige der
Germanen V, 74 spricht, sicher mit Unrecht, von zwei zu verschiedenen
Zeiten bei dieser Stadt stattgefundenen Treffen.
? Darauf beziehen sich wohl die Worte des heil. Augustin epist. 220
(an Bonifatius im Jahre 428 geschrieben, vgl. weiter unten) $ 4: navigasti
(nach Italien) uxoremque duxisti; sed navigasse obedientiae fuit, quam
secundum apostolum debebas sublimioribus potestatibus. $ 7: Quis autem
crederet . . . . Bonifatio domesticorum et Africae comite.
3 Vgl. Prosp. c. 1292 (zu 426), Hydat. e 84 (zu 425).
30*
452 Ludwig Schmidt.
einer Aufforderung, an den Hof zu kommen, nicht Folge leisten
werde. Vorher schreibt Aetius an Bonifatius, die Kaiserin stelle
ihm nach; denn er werde bald ohne jeden Grund nach Rom
berufen werden. Als nun die Berufung ankommt, weigert sich
B. derselben zu gehorchen. Um sich gegen die vermeintlichen
Anschläge gegen sein Leben zu sichern, schliesst er mit den beiden
Königen der Wandalen, Gunderich und Geiserich, ein Bündnis,
indem er jedem derselben ein Drittel von Afrika als Herrschafts-
gebiet zusichert. Die Wandalen setzen hierauf über die Meerenge
von Gades nach Afrika über. Jetzt wird aber die Intrigue des
Aetius durch Vermittlung einiger Freunde des Bonifatius am
Hofe, die sich im Auftrage der Placidia in die Provinz begeben,
aufgedeckt und dieser von der Kaiserin wieder zu Gnaden an- .
genommen.
Anders Prosper. Nach diesem wird Bonifatius ad arbitrium
des mag. mil. Felix, quia ad Italiam venire abnuerat, als Reichs-
feind (publico nomine) mit Krieg überzogen. Von den drei gegen
ihn gesandten Heerführern Mavortius, Galbio und Sanvecis werden
die beiden erstgenannten, von dem dritten verraten, bei der Be-
lagerung des Bonifatius getötet; doch findet bald darauf auch der
Verräter den Tod. Nun werden gentes, quae uti navibus nescie-
bant, von den Kämpfenden (a concertantibus) zu Hilfe gerufen,
über das Meer herüberbefördert (mare pervium factum est); die
Execution gegen Bonifatius wird dem comes Segisvult übertragen.
Hierauf findet der Uebergang der Wandalen nach Afrika statt.
So wertvoll die Abschnitte über den Wandalenkrieg sind.
die Prokop als Augenzeuge geschrieben hat!, so wenig glaub-
würdig erscheint der einleitende Teil (I e. 1—8), der ganz fabu-
loser und anekdotenhafter Natur ist. Im einzelnen ist dies u. a.
von Ranke (Weltgeschichte IV, 1, 288f.) nachgewiesen worden.
Ohne Zweifel haben jenem hierfür schriftliche Aufzeichnungen
nicht als Unterlage gedient, sondern lediglich mündliche Ueber-
lieferung; denn an der speziell für uns in Betracht kommenden
Stelle erwähnt er eine Version über den Tod des Wandalenkönigs
Gunderich, die er von Wandalen selbst gehört haben will und
die er einer anderen Tradition (paol dE aùròv zouge toù adeigot
aroAEodeı) gegenüberstellt. Auch ist bei ihm nur die Kenntnis
1 Die Schrift selbst ist 550 51 herausgegeben worden.
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Atrika. 453
und Benutzung antiker Schriftsteller nachzuweisen.! Seine Er-
zählung kann ‘daher im vorliegenden Falle nur als sekundäre
Quelle in Betracht kommen und erscheint nur dann als verwend-
bar, wenn seine Angaben von anderen zuverlässigen Berichterstattern
bestätigt werden.
Zuverlässiger erscheint an und für sich der Bericht Prospers,
da er zeitgenössisch ist; doch ist auch dieser mit Vorsicht zu
benutzen. Zu Anfang des fünften Jahrhunderts im südlichen
Gallien geboren, lebte Prosper daselbst bis ca 440, von da ab
am päpstlichen Hofe, wo er auch seine Chronik verfasst hat. Wie
flüchtig er gearbeitet, wie sehr ihm Sorgfalt und Präcision in
der Berichterstattung abgeht, ist namentlich von Holder-Egger
im Neuen Archiv der Gesellschaft für ält. deutsche Geschichtsk.
I (1876) S. 84ff. ausgeführt worden. Am besten erscheint der
letzte, die Zeit seines römischen Aufenthaltes betreffende Abschnitt,
während die vor derselben liegenden Ereignisse, auch die von ihm
selbst in Gallien erlebten, nicht immer genau berichtet sind, ohne
dass man ihn jedoch andererseits der willkürlichen Erfindung
zeihen könnte. Offenbar ist hier vieles nur aus der Erinnerung
niedergeschrieben. Dass besonders die Chronologie zu wünschen
übrig lässt, ist bereits oben an zwei Beispielen gezeigt worden,
Wichtig ist es, dass Prosper häufig Ereignisse, die auf einen
längeren Zeitraum sich verteilen, unter einem Jahre zusammen-
fasst; dies wird auch für die Beurteilung der obigen Stelle von
Bedeutung sich erweisen.
Kürzer berichten (selbständig) über jene Ereignisse die ost-
römischen Konsularfasten (im Chronicon paschale zum Jahre 428),
die südgallische Chronik von 452 (e. 96. 105), die Chronik des
Hydatius (c. 90) und die vita Augustini des Afrikaners Possidius
cap. 28 (Migne, patr. lat. 33, H7ff.) als zeitgenössische Quellen,
ferner aus späterer Zeit Victor Vitensis, Historia persecutionis
Vandalicae I, 1, geschrieben ca. 486 in Afrika”, Jordanes, Romana
330 und Getica e 33 ed. Mommsen, 551 in Konstantinopel verfasst,
und Paulus Diaconus, Hist. Rom. XIII, 10 ed. Droysen, von ca.
774. Letztere beiden erzählen von dem Verrat des Bonifatius
wie Prokop (Jordanes insofern etwas abweichend, als er als Motiv
! Vgl. Dahn, Prokopius von Cüsarea S. 58 ff.
3 Vgl. Poetzsch, Viktor von Vita und die Kirchenverfolgung im
Wandalenreiche S. IH.
454 Ludwig Schmidt.
des B. Rache wegen erlittener Beleidigungen seitens des Kaisers
Valentinian angiebt), ohne dass ihre Quellen mit Sicherheit zu be-
zeichnen wären. Jordanes scheint wie Prokop die zu seiner Zeit in
Konstantinopel kursierende Tradition wiederzugeben, worauf auch
die von ihm gebrauchte, auf griechischen Ursprung deutende
Namensform Gizericus hinweist (die abendländischen Quellen
schreiben Geisericus, Gensericus, Gisericus u. ä.). Jedenfalls hat
in der von ihm excerpierten Gothengeschichte Cassiodors nichts
derartiges gestanden, da dieser in seiner Chronik (c. 1214. 1215)
die in Frage stehenden Ereignisse lediglich im Anschlusse an
Prosper berichtet. Auch Paulus Diaconus scheint aus keiner
schriftlichen Quelle geschöpft zu haben.
Einzelne wichtige Notizen enthalten auch die Briefe des heil.
Augustinus, der bekanntlich zu Bonifatius in engen Beziehungen
gestanden hat; es sind die Nummern 229—231, Briefwechsel
zwischen Augustin und dem kaiserlichen Gesandten Darius (aus
dem Anfange des Jahres 429) und namentlich no. 220. In dem
letzteren (428 geschriebenen) Briefe macht jener dem Bonifatius
Vorwürfe wegen seiner Heirat mit einer Arianerin und sieht in
den Verlegenheiten, die über ihn hereingebrochen, die gerechte
Strafe dafür. Er rügt ferner seine Unthätigkeit gegenüber den
Einfällen der Mauren und ermahnt ihn, den Gütern dieser Welt
keinen zu hohen Wert beizulegen und die erlittenen Widerwärtig-
keiten seinen Feinden nicht zu vergelten.! Nicht in Frage kommen
Theophanes, chronographia (ed. de Boor I, 95), Johannes Antiochenus
(fragm. 196 Müller) und Landolfus Sagax (Hist. mise. ed. Droysen,
M. G. Auct. ant. II, 358f.), die sämtlich direkt oder indirekt auf
Prokop zurückgehen. Dagegen haben Isidor (Hist. Wand. und
Chron.) sowie Beda aus Prosper, Hydatius und Possidius geschöpft.
Die von Prokop berichtete Feindschaft zwischen Aetius und
Bonifatius findet sich in keiner anderen Quelle, ist auch an
sich ganz unwahrscheinlich. Ersterer hat nach dem Tode des
Usurpators Johannes nachweislich keine hervorragende Stellung
am Hofe eingenommen. Eine solche errang er erst im Jahre
429, nachdem er zum magister militum ernannt worden war,
besonders aber nach dem Sturze des Patricius Felix (a. 430)
ı Migne, patr. lat. 33, 992 ff. Der ebendaselbst im Appendix 1095 H.
abgedruckte Briefwechsel zwischen Augustin und Bonifatius ist apokrsph,
daher geschichtlich nicht verwertbar.
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 455
(Prosp. c. 1300. 1303 vgl. Hydat. 94. 95). Vorher hatte er wahr-
scheinlich nur ein untergeordneteres Truppenkommando mit dem
comes-Titel.! Ohne Zweifel haben spätere Verhältnisse — der
im Jahre 432 im Auftrag der Placidia von Bonifatius gegen
Aetius unternommene Kriegszug — Anlass zu jener Aufstellung
gegeben.?
Dass Bonifatius damals Kränkungen durch den Hof zu Ravenna
erfahren, zeigt deutlich der 220. Brief Augustins: § 5: Ista quae
omnibus patent tot et tanta mala, quae a te, posteaquam con-
iugatus es (während seines Aufenthaltes in Italien), consecuta
sunt, quid ergo dicam? — Justam quidem dicis habere te causam
—, sed qualis cumque sit tua causa, de qua modo quaerere
vel disputare non opus est; numquid coram Deo potes negare,
quod in istam necessitatem non pervenisses, nisi bona saeculi huius
dilexisses etc. § 8: Sed forte ad ea respondes, illis hoc esse
potius imputandum, qui te laeserunt, qui tuis officiosis virtutibus
non paria sed contraria reddiderunt. Es scheint hiernach ferner,
dass der Statthalter anlässlich seines Aufenthaltes am Hofe nach
dem Tode des Usurpators eine höhere Belohnung, wohl die Er-
nennung zum magister militum erwartet hat, die aber durch den
Einfluss der Padusia dem Felix zu Teil wurde. Auf diese Art
mag sich ein gespanntes Verhältnis zwischen diesem und Bonifatius
entwickelt haben. Dass Felix gegen letzteren intriguiert hat, ist
wohl aus Prosper zu entnehmen (ad arbitrium Felicis); doch ist
dessen Bemerkung von einer Weigerung des Bonifatius nach
Italien zu kommen, (also einer Abberufung von seinem Amte),
für die Zeit vor 428 sicher unzutreffend, da Augustin, der sonst
in seinem Urteile über diesen durchaus nicht zurückhaltend ist,
in dem citierten Briefe keine Silbe von einer Unbotmässigkeit?
desselben verlauten lässt, ihn ausserdem noch ausdrücklich als
Inhaber der Statthalterschaft bezeichnet. Ebenso wenig glaubhaft
ist Prospers Erzählung von der Expedition des Mavortius, Galbio
und Sanoecis nach Afrika, da die Stellung eines Heeres unter
1 Hydat. c. 92. Prosp. 1298. Philostorgius, Hist. eccl. XII, 14: rn» troù
»ountog dien Auußaveı. Nach Hydatius wäre er noch 430 comes gewesen.
2 Auch Ranke, Weltgeschichte IV, 1, 278 hält an der Feindschaft
zwischen den beiden Generalen fest.
3 Dies könnte man namentlich an der schon angeführten Stelle $ 4
«sed navigasse obedientiae fuit» vermuten.
456 Ludwig Schmidt.
drei Befehlshaber für das Westreich wenigstens m. W. ungewöhnlich
ist. Es ist daher vielleicht die Annahme nicht ungerechtfertigt,
dass jene Offiziere der in Afrika stehenden Truppen, vermutlich
bei den comitatenses oder palatini waren, die Felix zu einem
Aufstand gegen Bonifatius veranlasst hatte, um diesen aus dem
Wege zu räumen, was indessen missglückte (a. 427 nach Prosper).
Der hierauf folgende grosse Aufstand der Mauren, der jedenfalls
zu diesen Vorgängen in enger Beziehung stand, und das Unver-
mögen des Boniiatius, denselben mit seinen Streitkräften zu unter-
drücken, hat wohl dem magister militum die erwünschte Ver-
anlassung gegeben, bei der Kaiserin die Abberufung des Statthalters
durchzusetzen. Als sich dieser weigerte, derselben Folge zu leisten
(Prosper: quia ad Italiam venire abnuerat und Procop. a. a. O.),
wurde er als lteichsfeind erklärt und der comes Segisvult! mit
einem hauptsächlich aus (west-) gothischen Söldnern bestehenden
Truppenkommando von Italien gegen ihn nach Afrika geschickt.
Von der maurischen Invasion berichten Augustin epist. 220, 7:
Quid autem dicam de vastatione Africae, quam faciunt Afri barbarı
resistente nullo und eine bisher unbeachtet gebliebene Stelle der
italienischen Konsularfasten e 548 (M. G. Auct. ant. IX, 300):
et Romam (ser. Africam) Mauri intraverunt. Letztere geben
auch die Zeit an: es ist das Jahr 428. Der erwähnte Augustinische
Brief fällt also nicht vor 428, jedenfalls aber noch in dieses Jahr
selbst und vor die Abberufung des Bonifatius (vgl. oben). Die
Sendung des Segisvult nach Afrika bezeugen ausser Prosper noch
die südgallische Chronik c. 95, allerdings zum Jahre 424, was
ganz unmöglich ist: Sigisvuldus ad Africam contra Bonifatium
properavit, und die collatio Augustini cum Maximino Arianorum
episcopo (Migne 42, 719): Ego (Maximinus) — missus a comite
Segisvulto — adveni; vgl. dazu Possidius vita Aug. e 17: Arianorum
episcopo Maximino cum Gothis ad Africam veniente. Jenem trat
nun, entschlossen nicht zu weichen, Bonifatius mit den ihm er-
gebenen Truppen*, die er inzwischen durch Gothen verstärkt hatte,
1 Segisvult führte den comes-Titel jedenfalls schon früher; dass er in
den Quellen als comes bezeichnet wird, beweist nicht (wie Pallu de Lessert
a. a. O. S. 149 u. A. annehmen) seine (allerdings an und für sich nicht
unwahrscheinliche) Ernennung zum Militärgouverneur an des Bonifatius Stelle.
? Vgl. dazu August. epist. 220, 6: Quis non videat, quod multi homines
tibi cohaereant ad tuendam tuam potentiam vel salutem etc.
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 457
entgegen (Possidius c. 28 von der Belagerung Hippos durch die
Wandalen: in ejus tunc fuerat defensione constitutus .... Boni-
facius cum Gothorum foederatorum exercitu)! Mit den von beiden
Teilen geworbenen (west-) gothischen Soldaten sind wohl die von
Prosper erwähnten gentes, quae uti navibus nesciebant, gemeint;
die Wandalen, auf welche diese Stelle bisher immer zur Stütze
Prokops bezogen worden ist, kommen sicher nicht in Frage, da
diese damals im Besitze einer nicht unbedeutenden Flotte waren,
deren Einbruch ferner im folgenden Satze ohne ersichtliche Be-
ziehungen auf die vorhergehenden Worte als besonderes Factum
berichtet wird. Dagegen waren die Schiffe, die die Westgothen
besessen, durch Stürme und wohl auch infolge Unkenntnis der
Besatzungen um 415 unter Wallia zu Grunde gegangen (Oros.
VI, 43, 11). Diese Erklärung hat um so weniger Schwierig-
keiten, als Prosper sich auch hier sehr ungenau unterrichtet
zeigt, wie aus seiner unbestimmten Ausdrucksweise hervorgeht,
indem er uns über die Nationalität jener gentes und die Persön-
lichkeiten derer, die sie gerufen, im Unklaren lässt.
Das entschlossene Verhalten des Bonifatius und der unsichere
Ausgang eines Kampfes, der nur den äusseren Feinden — den
Mauren und den Wandalen, welch’ letztere schon seit 425 die
Provinz bedrohten, Hydat. c. 86 — zu Gute kommen konnte,
scheint die Regierung zu Ravenna bewogen zu haben, den Weg
der Vermittlung zu beschreiten. Wie wir aus den sehr wort-,
aber wenig inhaltreichen Augustinischen Briefen 229—31 erfahren,
wurde damals ein gewisser Darius als Gesandter nach Afrika
geschickt, um einen Ausgleich herbeizuführen, wozu auch ungefähr
Prokops Darstellung stimmt.” Dass ein solcher zu stande kam,
zeigen die Worte in dem Briefe des Darius 230, 3: si non
exstinximus bella certe distulimus et — quae iam usque quen-
dam calamitatum apicem inereverant mala sopita sunt.” Bonifatius
! Gothen erscheinen auch als Verbündete der Wandalen auf dem Zuge
nach Afrika, haben sich also damals mehrfach gegenüber gestanden; wie
diese entstammten die Gothen des B. wohl den unter Ataulf oder Wallia
in Spanien zurückgebliebenen Volksteilen.
® August. epist. 229, 2 an Darius: — maioris est gloriae ipsa bella
verbo occidere, quam homines ferro —; tu autem, ne cuiusquam sanguis
quaereretur, es missus.
3 Eines gewissen Verimodus, den Darius als Geisel (pignus pacis),wahrschein-
lich von Bonifatius, erhalten hatte, wird in den Briefen 229 und 230 gedacht.
458 Ludwig Schmidt.
wurde in sein Amt wieder eingesetzt — im Jahre 430 erscheint
er wieder als comes Africae, Possid. vita Aug. c. 23 —, während
Segisvult das Land verlassen zu haben scheint. Da in dem eben
erwähnten Briefe mit keiner Silbe der Anwesenheit der Wandalen
im Lande gedacht wird — und es lag gerade hier eine besondere
Veranlassung vor, der von den Ketzern der Provinz und nament-
lich der Kirche drohenden Gefahr zu gedenken —, so fällt der
Briefwechsel sicher vor den Mai 429, wahrscheinlich ın den
Anfang dieses Jahres. Denn dass der Einbruch der Wandalen
auf jenes Datum fällt, wird jetzt allgemein anerkannt; wenigstens
haben wir keinen Grund, das Zeugnis des den Ereignissen örtlich
wie zeitlich nahestehenden Bischofs Hydatius (c. 90: Gaisericus
rex de Baeticae provinciae litore — mense Maio ad Mauritaniam
et Africam — transiit) anzufechten und den unsicheren Angaben
der Konsularfasten (Chron. pasch. a. 4283)! und der südgallischen
Chronik (zu 431) vorzuziehen. Prosper fasst also an unserer
Stelle nur die Ereignisse mehrerer Jahre zusammen. Nach
Prokop aber hätten die Wandalen schon vor der Aussöhnung mit
dem Hofe, also bereits etwa 428, in Afrika sich befinden müssen.
Wird schon aus diesem Grunde die Erzählung von einer an
die Wandalen ergangenen Einladung zweifelhaft, so kommt hinzu,
dass von einer solchen die Zeitgenossen, Hydatius, Possidius und
die südgallische Chronik keine Silbe wissen. (Aus dem Schweigen
der Konsularfasten über die Ursachen der Invasion kann kein
sicherer Schluss gezogen werden). Auch Victor Vitensis, der
zwar ca. 60 Jahre später schrieb, aber doch in Afrika selbst lebte,
erwähnt in seiner Schilderung des Ueberganges (I, 1ff.) kein
Wort davon; das Prädikat, das derselbe an einer anderen Stelle
(1,6, 19) dem Bonifatius giebt: famosus (d. h. dem überwiegenden
Gebrauche der Spätlateiner entsprechend „berühmt“, nicht „be-
rüchtigt“), spricht vielmehr dafür, dass man damals noch nichts
von dessen Verrat wusste? Ebenso vermisst man bei Salvian
1 Vgl. auch Holder-Egger im Neuen Archiv für ältere deutsche Ge-
schichtskunde I, 353 f. II, 89.
2 Victor sagt, Geiserich habe, um seinem Volke zu einem gefürchteten
Rufe zu verhelfen, eine Zählung der gesammten Volksmenge bei der Ein-
schiffung veranstaltet; der angegebene Grund ist jedoch wenig glaublich.
Die (Gesamtzahl des Volkes betrug hiernach 80000 Personen, die wehr-
fühigen Mannschaften also sicher nicht mehr wie 15 000 (vgl. auch Delbrück
Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika. 459
(de gubernatione Dei VII, 13ff., geschrieben in der zweiten Hälfte
des 5. Jahrh.), der den Einbruch der Wandalen als eine Strafe
Gottes für die Sittenlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung be-
zeichnet, den naheliegenden Hinweis darauf, dass auch Verrat der
in den Preussischen Jahrbüchern 81 (1895) S. 476). Prokop sagt dagegen
(bell. Vand. I, 5), Geiserich habe sein Volk in Adyoı eingeteilt, an deren
Spitze er 80 Chiliarchen stellte, um den Anschein zu erwecken, als ob sein
Heer aus 80000 Mann bestehe, während die gesamte Volksmenge that-
sächlich nicht mehr als 50 000 betragen habe. Mommsen (Neues Archiv
f. ält. deutsche Gesch. XIV, 499) meint, Geiserich, der unter ähnlichen Ver-
hältnissen nach Afrika wie Theoderich nach Italien, d. h. als römischer
Befehlshaber germanischer Föderaten, gekommen sei, habe bei der Ordnung
seiner Mannschaften den damaligen röm. numerus von 1000 Mann zu Grunde
gelegt, die Führer seiner 80 Truppenkörper mit dem röm. Titel tribunus
belegt und dadurch den Anschein einer Truppenmacht von 80000 Mann
erweckt. Geiserich ist aber als selbständiger Eroberer mit dem gesamten
Volke (Hydat. c. 90: cum Vandalis omnibus eorumque familiis) also jeden-
falls auf Volksbeschluss, nicht wie Theoderich mit freiwilligen Teilnehmern
aus den Angehörigen seines Stammes, nach Afrika gekommen, während
andererseits Prokops Erzählungen, wie wir oben sahen, überhaupt nur mit
Misstrauen aufzunehmen sind. Ich glaube daher, dass damals noch die
alten germanischen Tausendschaften bestanden haben (vgl. Schröder,
deutsche Rechtsgeschichte, 3. Aufl., 1899, S. 19; Dahn, Könige der Ger-
manen VI, 208), deren Führer jetzt nicht mehr vom Volke, sondern (wie
bei den Langobarden unter Alboin die duces, vgl. meine Geschichte der
Langobarden S. 78) vom Könige — infolge der diesem im Verlaufe der
Wanderung aus der herzoglichen Gewalt erwachsenen Macht — ernannt
wurden. Die Angabe Prokops, die auch hinsichtlich der angeblich von
Geiserich beabsichtigten Täuschung ganz unwahrscheinlich ist, wird aus
einer Missdeutung der Zahl 80 000 entstanden sein.
Für meine Auffassung spricht auch die bisherige Entwickelung. Ein
Teil der (asdingischen) Wandalen zieht zu Anfang des fünften Jahrhunderts
von Pannonien, wo sie als römische Föderaten unter Constantin d. Gr. (ver-
mutlich in einem geschlossenen Gebiete) angesiedelt worden waren, aus, da
das Land nicht mehr alle zu ernühren vermochte; dass dies auf Grund eines
Beschlusses des ganzen Volkes geschah, zeigt die aus wandalischer Quelle
stammende, nicht anfechtbare (vgl. Platner in den Forschungen z. deutsch.
Geschichte XX, 165 ff.) Erzählung Prokops (B. V.1,22), dass der ausziehende
Teil des Volkes sich das Eigentumsrecht an den bisher von ihm bewirt-
schafteten Ländereien vorbehielt. Vermutlich war das Föderatverhältnis
faktisch schon längst erloschen. Als Feinde Roms brechen sie, von alters
her unter Königen aus dem Hause der Asdingen stehend, in Gallien und
Spanien ein. In letzterer Provinz sind sie allerdings nach zweijährigen
Raubzügen wiederum zum römischen Reiche in ein Föderatverhältnis ge-
treten; jedenfalls hat aber dasselbe nur einen geringen Einfluss auf die
460 Ludwig Schmidt.
Römer selbst die germanische Invasion begünstigt habe. Nament-
lich aber könnte man eine derartige Motivierung in der süd-
gallischen Chronik und bei Hydatius erwarten, da beide in ganz
ähnlichen Fällen, ersterer bei dem Einfall der Wandalen in
Gallien e. 55, letzterer bei der Plünderung Roms durch Geiserich
(e. 167: Gaisericus sollicitatus a relicta Valentiniani, ut mala fama
dispergit) den angeblichen Verrat des Stilicho bez. der Eudoxia
als Gründe angeben (vgl. weiter unten). Aber auch der Umstand
spricht gegen eine Berufung der Wandalen durch Bonifatius,
dass diese nach dem übereinstimmenden Zeugnis Victors, des
Jordanes, Gregors von Tours (Hist. Franc. II, 2) und Prokops!
über die Meerenge von Gibraltar übergesetzt sind, also zuerst die
Provinz Mauretania Tingitana berührten, die gar nicht zum Ver-
waltungsbereich des comes Africae gehörte, während andererseits
ihre Flotte es ihnen ermöglichte, wenigstens einen grossen Teil
der wehrfühigen Mannschaften direkt im Gebiete des Bonifatius
landen zu lassen. Natürlich fällt dann auch die Bemerkung
Prokops von dem Bündnisvertrag des Statthalters mit den beiden
Königen Gunderich und Geiserich, auf Grund dessen eine Drei-
teilung Afrikas stattfinden sollte, und zwar schon deswegen, weil
Gunderich nach dem Zeugnisse des zuverlässigen Hydatius (e. %9)
bis 425 alleiniger König war, worauf ihm Geiserich auf den
Thron folgte.
Wir haben also die Erzählung von einem angeblichen Verrat
des Bonifatius als eine wahrscheinlich erst hundert Jahre später
am Hofe zu Byzanz aufgekommene Legende anzusehen, deren
Entstehung leicht erklärlich ist. Als im Jahre 406 die Wan-
dalen in Gallien einbrachen, wurde schon von den Zeitgenossen
der leitende Minister des weströmischen Reiches, Stilicho, mit
Unrecht beschuldigt, aus gekränktem Ehrgeiz seine Stammes-
genossen ins Land gerufen zu haben. Wir werden an anderer
Stelle ausführen, dass diese Anklage jeder thatsächlichen Be
staatliche Entwickelung ausgeübt, da seine Dauer sich auf die Zeit von fünf
Jahren beschränkte.
Ausführlicher wird bierüber, namentlich in Beziehung auf das soeben
erschienene Buch A. v. Halbans, das römische Recht in den germanischen
Volksstaaten I. (Breslau 1899), anderwärts zu handeln sein.
1 Hydat. c. 90 giebt nur an, dass sie de Baeticae provinciae litore nach
Afrika kamen.
Bonifatius und der Uchergang der Wandalen nach Afrika. 461
gründung entbehrt. Auch die Erzählungen von den Berufungen
Geiserichs nach Rom durch die rachsüchtige Kaiserin Eudoxia
(455)! und der Langobarden durch Narses wegen erlittener
Zurücksetzung (558)? sind nichts als böswillige Erfindungen, die
nicht den geringsten thatsächlichen Hintergrund haben. Wie noch
in neuester Zeit die Franzosen hauptsächlich Verräterei ihrer
eigenen Landsleute als Ursache ihrer Niederlagen hinstellten, so
hat man sich schon damals, namentlich an den Höfen, über die
wahren Gründe der germanischen Einfälle hinwegzutäuschen ver-
sucht. Diese aber lagen in den besprochenen Fällen vorwiegend
in der Schwäche des Reiches, das nicht im stande war, dem
Ansturm der Barbaren energischen Widerstand zu leisten, wovon
diese natürlich nicht ohne Kenntnis blieben. Dies zeigt die
grösstenteils mühelose Eroberung Oberitaliens durch die Lango-
barden, das rasche Vordringen der Wandalen in Gallien, Spanien
und Afrika. Bereits ein Jahr nach dem Uebergange war die
letztere Provinz zum grössten Teile bis auf wenige feste Punkte
in Geiserichs Händen.
Die Schwäche der Römer in Afrika beruhte aber nicht allein
auf der für die weite Ausdehnung des Landes zu wenig ge-
nügenden Truppenzahl, sondern auch auf den vielen voraus-
gegangenen inneren Zwistigkeiten. Keine Provinz war seit dem
vierten Jahrhundert so durch religiöse Streitigkeiten gespalten
wie Afrika, wo die Pelagianer, Manichäer und besonders die
Donatisten in heftigster Fehde gegen die katholische Kirche
standen. Aufs engste mit diesen Bewegungen waren wiederum
die gefährlichen Aufstände der sogenannten Circumcellionen, die
sich aus der geknechteten, verarmten Landbevölkerung rekru-
tierten, verknüpft. Ob Geiserich von vornherein auf eine Unter-
stützung dieser unzufriedenen Elemente gerechnet hat, ist un-
gewiss, dass sie ihm thatsächlich zu teil geworden, jedoc
zweifellos. Wie anderwärts, so haben auch in Afrika, wo die
Verhältnisse ganz besonders ungünstig lagen, jene Volksklassen
die Ankunft der Barbaren freudig begrüsst: dies wird von
Salvian (de gub. dei VII, 71) direkt ausgesprochen. Dagegen ist
der angebliche Uebertritt des Königs vom Katholizismus zum
1 Papencordt, Gesch. der vandal. Herrschaft in Afrika S. 348.
? Vgl. meine Geschichte der Langobarden S. 65ff,. Weise, Italien u.
die Langobardenherrscher S. 5 ff.
Pie...
462 L. Scbrıidt. Bonifatius und der Uebergang der Wandalen nach Afrika.
Arianısmus, den der einzige Gewährsmann Hydatius selbst als
nicht sicher bezeugt hinstellt!, jedenfalls, wenn er überhaupt
stattgefunden hat, durch einen anderen Grund veranlasst worden,
als den, um sich der Hilfe der der katholischen Kirche feind-
lichen Sektirer zu versichern. Dass ferner der oben geschilderte
Konflikt zwischen Bonifatius und dem Hofe und die Erhebung
der Mauren wesentlich dazu beitragen mussten, die Widerstands-
kraft des Landes zu beeinträchtigen, liegt auf der Hand.
Ob noch andere Motive bei der Besetzung Afrikas durch die
Wandalen mitgewirkt haben, dürfte kaum mit Sicherheit fest-
zustellen sein. Die bekannte „Landnot“ hat in diesem Falle ohne
Zweifel keine Rolle gespielt, da das Volk verhältnismässig nur
gering an Zahl war und das fruchtbare Südspanien sicher dem-
selben reichliche Nahrung zu gewähren im stande war. Dagegen
ist es sehr wahrscheinlich, dass Geiserich — wie auch Jordanes
(Getica c. 33, 173) und Cassiodor (chron. c. 1215: a Gothis ex-
clusa) andeuten — einen wiederholten Angriff der überlegenen
Westgoten im Auftrage Roms befürchtete; denn die Stellung der
Wandalen im südlichen Teile Spaniens war eine sehr exponierte,
da die Pyrenäenpässe nicht in ihren Händen waren. In Afrika
dagegen mochte er sich namentlich durch seine Schiffsmacht, die
ja auch später eine wesentliche Ausbildung und Verstärkung er-
fahren hat, besser vor seinen Feinden geschützt glauben.
1 c. 89: ut aliquorum relatio habuit.
463
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion.
Von
Walter Struck.
Zweiter Teil.
II. Von Breitenfeld bis Lützen S. 463. — IV. Oxenstiernas Politik als
direkte Fortsetzung derjenigen Gustav Adolfs S. 494. — Schlussfolgerungen
S. 509. — Die Bedeutung Gustav Adolfs S. 513.
II.
Von Breitenfeld bis Lützen.
Die Breitenfelder Schlacht bildet einen Wendepunkt in dem
Kampfe der beiden religiösen Parteien. Alle Erfolge, die die
Katholiken seit ihrem Siege am weissen Berge über die Protestanten
davongetragen hatten, wurden dadurch wieder in Frage gestellt
und in der Folge zum grossen Teil rückgängig gemacht. Für
Gustav Adolf leitet sie eine veränderte Richtung seiner Politik
ein. Es ist erzählt, wie er vordem den Leipziger Bund hatte an-
erkennen wollen. Damit war es nun ein für alle Mal vorbei.
Geflissentlich schritt er vielmehr über dessen Bestimmungen
hinweg.
Es soll nicht geleugnet werden, dass dabei persönliche Momente,
wie sie aus dem gesteigerten Hochgefühl des Sieges entsprangen,
mitgesprochen haben. Das Ausschlaggebende waren aber doch
Erwägungen rein sachlicher Natur. Schweden und Sachsen
waren nur durch die gemeinsame unmittelbare Gefahr zusammen-
geführt worden. Der Sieg über Tilly konnte das Gefühl der
Waffenbrüderschaft nur auf kurze Zeit hervorrufen, vielmehr liess
er gerade dadurch, dass er die Gefahr vor der Hand beseitigte, das
Trennende zwischen beiden Staaten aufs Neue hervortreten. Der
König hatte vordem die schwedischen Sonderinteressen völlig
zurückgestellt. Es ist begreiflich, dass er sie jetzt sofort schärfer
464 Walter Struck.
betonte: er trachtete, seinen Einfluss wie über Pommern so in
derselben Weise auch über Mecklenburg auszudehnen und sich
auf alle Fälle wenigstens den Ersatz der Kriegskosten zu sichern;
darum suchte er Sachsen zu isolieren, dessen ursprüngliche anti-
schwedische Tendenzen leicht wieder aufleben und ihm, gestützt
auf die Führerschaft der evangelischen Stände, gefährlich werden
konnten. Dazu kam, dass der Leipziger Bund seiner Aufgabe,
den Schutz des deutschen Protestantismus selbständig durchzu-
führen, in keiner Weise gerecht geworden war. Er hatte Magdeburg
nicht zu retten vermocht, ım Gegenteil sogar noch durch seine
Halbheit den König am Entsatze der Stadt gehindert. In Schwaben
und Franken war die aufständische Bewegung von der aus Italien
heranrückenden kaiserlichen Heeresmacht mit leichter Mühe zu
Boden gedrückt worden, in Thüringen hatten sich bei der ersten
von Tilly drohenden Gefahr die Weimarer Herzoge nicht eben
rühmlich unterworfen, schliesslich war Sachsen selbst nur durch
die Dazwischenkunft Gustav Adolfs vom Untergange bewahrt
geblieben. Die von Arnim und Kurbrandenburg inaugurierte
Politik hatte durch Schuld ihres verantwortlichen Leiters, Johann
Georgs, gleichsam auf der ganzen Linie Bankerott gemacht, der
Leipziger Bund vom protestantischen Standpunkte aus jede innere
Berechtigung verloren. Und war nicht zu befürchten, dass Johann
Georg auch ferner im beschränkten Egoismus, um sich des
unsympathischen schwedischen Bundesgenossen zu entledigen und
zu seinen früheren Beziehungen zu dem Kaiser zurückzugelangen,
auf halbem Wege stehn blieb und auf Kosten des Protestantismus
mit den Gegnern Frieden machte? Ihn aus seiner führenden
Stellung zu entfernen, seinen Einfluss auf die deutschen Geschicke
soweit wie möglich herabzudrücken, erschien geradezu als Pflicht
„gegen die protestantische Sache.
` Diese Gesichtspunkte beherrschten sogleich die Zusammen-
kunft, die wenige Tage nach der Schlacht in Halle zwischen dem
Könige und dem Kurfürsten stattfand und in der darüber beraten
ward, wie der Sieg zu verfolgen und überhaupt der Krieg fort-
zusetzen sei. Der Kurfürst war der Meinung, dass das schwedische
Heer nach Schlesien rücken solle; er selbst wollte sich ins Reich
wenden, wie man schon damals charakteristisch genug das Gebiet
der Stände im Gegensatz zu den dem deutschen Leben entfremdeten
Habsburgischen Stammlanden nannte, um dort seine Beziehungen
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 465
zu den ihm im Leipziger Schlusse Verbündeten zu erneuern. Der
König, durch seine Verdienste um Sachsen in einer überlegenen
Stellung, die keinen ernsthaften Widerspruch aufkommen liess,
setzte das grade Gegenteil durch. Er dirigierte den Kurfürsten
gegen die kaiserlichen Erblande, wo es für diesen bei dessen
konservativer und legitimistischer Gesinnung unmöglich war, eine
Partei zu bilden. Er selbst wandte sich westwärts.!
Es scheint, dass sich Johann Georg damals über die Tragweite _
dieser Abkunft nicht klar gewesen ist, dass er unter anderem
seinen Verzicht auf die Kontributionen Thüringens nur als vor-
läufig angesehen hat, für die Zeit, dass Gustav Adolf dort mit
seinem Heere lagerte oder des Landes unmittelbar als Operations-
basis bedürfte.? Der König dagegen säumte nicht, seinen Vorteil
für die Dauer zu sichern. Er richtete sofort längs der sächsischen
Grenze zwei Militärgouvernements ein, das eine aus dem Magde-
burg-Halberstädtischen und Anhaltischen, das andere aus den
Thüringischen. Landen und setzte an ihre Spitze zwei kleine
Fürsten, Ludwig von Anhalt und Wilhelm von Weimar, die
ohne eigene Macht, für ihre erhöhte einflussreiche Stellung und
vorteilhafte Aussichten durchaus auf Schweden angewiesen, der
Sache nach nichts anderes waren als schwedische Beamte. Dafür,
dass sie nicht aus dieser Stellung hinauswuchsen, sorgten ihnen
beigegebene schwedische Residenten und Offiziere. Auf diese
Weise wurde Sachsen vom übrigen Deutschland abgesperrt, die
Ausdehnung seines Einflusses unterbunden.’
Und nicht genug hiermit und dass Anhalt, Coburg, Eisenach,
Schwarzburg, Stollberg, Mühlhausen, Nordhausen nun in die
schwedischen Kriegskassen steuern mussten, während sie sich in
Leipzig zu Zahlungen nach Dresden verpflichtet hatten, wurden
dem Kurfürsten auch noch die eigenen Mittel zum Unterhalt
seines Heeres geschmälert: Henneberg, von dem er Mitbesitzer
t Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar p. 146f.
3 Johann Georg scheint bei seinen späteren Ansprüchen auf die
Kontributionen Thüringens im guten Glauben an sein Recht gehandelt zu
haben, während umgekehrt bei Herzog Wilhelm die Art und Weise, in
der er sein Militärgouvernement organisierte, nicht auf eine Überzeugung
von einem unanfechtbaren Rechtsboden deutet. (Nach Weimarer Akten.)
3 Vgl. G. Krause, Aktenstücke zur Geschichte der Anhaltischen Lande
B. II, Ludwig, Fürst zu Anhalt B. II, das Bündnis Wilhelms von Weimar
p. 148 ff., dazu Weimarer Akten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 31
466 Walter Struck.
war, wurde ohne Schonung mit Einquartierung und Kontributionen
belegt, seine thüringischen Aemter alle Augenblicke durch kost-
spielige Durchmärsche in Anspruch genommen. Sehr bald griff
Herzog Wilhelm dann auch noch in die dem sächsischen Direktorium
gelassenen Gebiete als Altenburg, Reuss und Schönburg über
und geriet ob dieses allen mit Johann Georg in bitteren Zwie-
spalt. Die Schritte, die dieser dagegen that, wurden von Gustav
Adolf mit einer Schroffheit sonder gleichen zurückgewiesen, die
deutlich verriet, dass die Zeiten rücksichtsvoller Behandlung vor-
bei waren.!
Noch empfindlicher war die Festsetzung Schwedens in den
Magdeburgischen Gebieten. Mit der Gefangennahme des bis-
herigen Administrators, des Hohenzollern Christian Wilhelm,
mussten dessen Ansprüche auf das Erzstift allseitig als erledigt
gelten. Der Nächstberechtigte zum Besitze war der Herzog August,
der zweite Sohn Johann Georgs, der schon vor Jahren von dem
Domkapitel zum künftigen Erzbischofe postuliert worden war.
Es war bekannt, dass der Kurfürst dieser Postulation den grössten
Wert beilegte; den alten Gedanken, das Erzstift dauernd für
Sachsen zu erwerben, meinte er dadurch der Verwirklichung näher
gebracht. In dem kritischen Abschnitte seines Feldzuges, der in
der Erstürmung von Magdeburg seinen Höhepunkt findet, hatte
sich Gustav Adolf erboten, gegen den Uebertritt Sachsens auf
seine Seite die Rechte des Prinzen anzuerkennen und verfechten
zu helfen, ihın das Stift, sobald er es erobert habe, zu überliefern.
Davon war jetzt keine Rede mehr. Schon die Einsetzung einer
schwedischen Verwaltung über Magdeburg und Halberstadt war
eine Verletzung der sächsischen Ansprüche, aber immerhin liess
sie sich noch als eine provisorische, vorwiegend militärische
Massregel auffassen, aber im Beginn des nächsten Jahres ging
Gustav Adolf daran, die Landschaft in beiden Stiftern durch
feierlichen Huldigungseid für sich und die Krone Schweden förmlich
in Pflicht nehmen zu lassen. Aus Wahlstiftern, so schien es,
sollten schwedische Erblande werden. Nur aus Furcht vor
1 Vgl. Gustav Adolf an Johann Georg d d. 6. Nov. 1531 (Droysen,
Schriftstücke p. 46 ff.), Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden
(Archiv für sächs. Gesch. N. F. VI p. 219, 225, 227, 232 f.), Irmer, Ver-
handlungen I p. 143. Das über die Verwaltung Wilhelms von Weimar
Gesagte auf Grund reichhaltigen Materials im Weimarer Archive.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 467
Schweden unterliess es Johann Georg, in einem offenen Proteste
für die Rechte seines Hauses Verwahrung einzulegen. Es wird
noch darauf zurückzukommen sein, was Schweden mit den beiden
Stiftern im Sinne hatte; als Erbbesitz sind sie damals für Sachsen
endgültig verloren gegangen.!
Man sieht, auf allen Punkten, wo Johann Georg in Egoismus
und Perfidie gefehlt hatte, in seinem Verhältnis zu den anderen
Ständen wie zu Magdeburg hatte er nun den Rückschlag zu em-
pfinden; seine Ansprüche auf die Vorherrschaft unter den Prote-
stanten wie auf territorialen Gewinn wurden gleichmässig zurückge-
drängt, eine Vergeltung so rasch und unmittelbar wie wohl selten
in der Geschichte und darum nicht weniger gerecht, weil der, der
sie vollstreckte, selber Partei war.
Durch jene Abkunft zu Halle und die im unmittelbaren An-
schluss daran getroffenen Massnahmen hatte nun Gustav Adolf
freie Hand, seine Forderung des absoluten Kriegsdirektoriums im
vollen Umfange, soweit er sich nicht schon durch Verträge ge-
bunden hatte, wiederaufzunehmen. Vergegenwärtigen wir uns
noch einmal, worin sie bestanden: er verlangte die oberste strate-
gische Leitung, finanzielle Unterstützung nach Massgabe der vor-
handenen Kräfte, freie militärische Verfügung über die Festungen,
das Recht der Werbung, Einquartierung und Durchmärsche. In
dem Leipziger Bunde war den Mitgliedern eine gewisse militärische
Selbständigkeit geblieben; neben dem kursächsischen Kontingent
hatte es noch ein brandenburgisches, ein weimarisches, ein nieder-
sächsisches, ein schwäbisches u. s. w. gegeben. Gustav Adolf liess
etwas derartiges nicht gelten. Er gestattete Werbungen nur in
seinem Namen und unter schwedischen Fahnen; wo er bereits
Truppen vorfand, drang er darauf, dass sie in seine Dienste über-
traten. Die deutschen Fürsten, die wir in seiner Armee antreffen,
fast durchweg solche ohne rechte eigene Macht, apanagierte oder
aus den Nebenlinien der grossen Häuser, verdankten alle ihre
Befehlshaberstellen als Obersten und Generale nur seiner Er-
nennung, nicht etwa einem aus einem Bündnisse erwachsenen
! Vgl. Wittich p. 586, 612, 623, 635, 701, Gustav Adolf an Fürst
Ludwig von Anhalt d. d. 13. Jan. 1632 (Hoffmann, Geschichte von Magdeburg
III p. 206f.), die Gutachten der sichs Räte an Johann Georg d d 8. und
10. April 1632 (Dresden, Loc. 8108. 3. B. Friedenstrakt. p. 93—126), Droysen,
Schriftstücke p. 207, Irmer, Verhandlungen I p. 117f., 188.
31*
408 Walter Struck.
Anspruche, der ihnen vertragsmässige Verfügung über bestimmte
Truppenkörper gesichert hätte. Mit Vorliebe wandte er Wechsel
in den Kommandostellen und Dislokationen an, die einen inneren
Zusammenhang zwischen dem Fürsten-General und der Truppe
nicht erst aufkommen liessen. Wenn wir von weimarischen und
lüneburgischen Regimentern hören, so ist das nur eine der Kürze
wegen angewandte Bezeichnung nach dem augenblicklichen Kom-
mandeur: ständische Kontingente sind darunter nicht zu ver-
stehen. !
Nirgends tritt dies Prinzip Gustav Adolfs deutlicher zu
Tage, als in seinem Verhalten gegen Wilhelm von Weimar. In
den kritischen Tagen von Magdeburg hatte er dem Herzoge die
Stellung an der Spitze eines bedeutenden ständischen Kontingents zu-
gestanden. Jener war aber infolge der Bedrohung durch Tilly von
seiner Verbindung mit Schweden zurückgetreten und hatte sich erst
nach der Breitenfelder Schlacht dem Könige wieder genähert, in
der Hoffuung, auch jetzt noch die früheren vorteilhaften Be-
dingungen zu erhalten. Gustav Adolf fand es nicht geraten, ihn
über diesen Irrtum aufzuklären, da er davon die Opposition des
Herzogs besorgen musste, dessen Persönlichkeit ihm in diesem
Augenblicke für die Einrichtung der schwedischen Verwaltung in
Thüringen unentbehrlich war. Er befriedigte ihn vorläufig mit
der Ernennung zum Gouverneur und übergab ihm eine Anzahl
schwedischer Regimenter, die er vervollständigen und zu denen
er noch eine weitere Anzahl hinzuwerben sollte. Im Vertrauen
auf die spätere Erfüllung seiner Wünsche ging Wilhelm ans
1 Ueber die militärische Organisation des Leipziger Bundes vgl. das
Bündnis Wilhelms von Weimar p. 87 und 93. Ein zusammenhängendes
Programm der militärischen Forderungen Gustav Adolfs giebt sein Entwurf
zu dem Bündnisse mit Mecklenburg d d 27. Sept. 1631 (Häberlin-Sencken-
berg B. 26, Anl. V. Vgl. dazu Gustav Adolf an Salvius d. d. 27. Sept. sub
18 und d d 28. Okt. 1631 (Arkiv I Nr. 869, Decken IL p. 290), dazu im
Einzelnen noch Gustav Adolf an Salvius d d 27. Sept., 6. und 30. Dez. 1631 `
(Arkiv I. p. 498, 520, 531), an Baner d d. 8. Dez. 1631 (ebenda p. 524), an
Grubbe d. d. 6. Mai 1632 (ebenda p. 602), an Oxenstierna d d 9. Okt. 1632
(Ox. Skr. I 1 p. 850), Salvius an einen Reichsrat d. d. 3. Nov. 1631 (Arkiv Il
p. 311). Das im Text Gesagte gilt auch hinsichtlich Georgs von Lüneburg,
für den Decken gern die Stellung eines Kontingentsherrn herausdeuten
möchte. (Vgl. B. U Urk. Nr. 81 mit Beil. 1—6, Georg von Lüneburg an
Christian von Celle d. d. 17. Mai 1632. Urk. Nr. 92.)
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 469
Werk und brachte sehr bald eine Anzahl Truppen ins Feld, die
eine für damalige Zeit beträchtliche Stärke ausmachten und als
deren unmittelbaren Herrn er sich betrachtete. Aber als er dann
mit ihnen zu Gustav Adolf nach Süddeutschland zog, verlangte
dieser, dass er sie bei dem königlichen Heere lasse, selber aber
wieder nach Thüringen zurückkehre und das Werbegeschäft aufs
neue aufnehme. Der Herzog war aufs äusserste überrascht: er
hatte sich durch seine bisherige Thätigkeit zu Sachsen in scharfen
Gegensatz gebracht, die kleineren Stände durch weitgehende An-
forderungen verstimmt, seinen Kredit aufgesetzt, ja selbst eine
ziemliche Schuldenlast übernommen, und nun sollte er die
Truppen, auf denen sein ganzer Einfluss und seine Aussichten
für die Zukunft beruhten — denn noch war die Ratifikation des
Bündnisses von dem Könige immer unter Vorwänden verschoben
worden — abtreten. Er weigerte sich entschieden. Die alten
schwedischen Regimenter, die er auf seine Kosten vervollständigt
hatte, zurückzulassen, schien ihm mehr denn genug. Von den
andern, die er erst geworben hatte und als die seinigen be-
trachtete, wollte er wenigstens den grössten Teil wieder mit sich
nehmen. Da ergriff Gustav Adolf einen Ausweg, der in der Folge
nach seinem Tode für Schweden die schwersten Verlegenheiten
gebären sollte.
Der Herzog hatte sich schon früher um die Charge des
Generallieutenants über alle Armeen bemüht, also um die Stelle
unmittelbar nach dem Könige selbst über den erprobten schwedi-
schen Generalen. Den damit verknüpften Aufgaben war er in
keiner Weise gewachsen. In der Verwaltung, als Gouverneur von
Thüringen hat er Bedeutendes geleistet: über 25000 Mann hat
er in der Zeit vom 5. Oktober 1631 bis zum 16. Februar 1633
den schwedischen Fahnen zugeführt. Aber als Feldherr hat er
sich nie hervorgethan. Seine strategischen Entwürfe, wenngleich
nicht ohne Geist, tragen doch durchweg etwas Gekünsteltes an
sich. Persönlich nicht ohne Mut, wie er sich denn den Gefahren
des Kampfes unerschrocken ausgesetzt hat, zeigte er in der Krieg-
führung wie in der Politik die grösste Zaghaftigkeit und Scheu
vor der Verantwortung. Erst wenn er des Erfolges absolut sicher
war, dem Feinde mit erdrückender Uebermacht entgegen treten
konnte, ging er vor. Gar manchen Vorteil hat er durch allzu-
grosse Vorsicht verspielt. Trotzdem zeigte sich der König jetzt
410 Walter Struck.
aber bereit, ihm die gewünschte Charge zu übertragen; es war
eine andere Form, so schien es, den Anspruch des Herzogs auf
Einfluss zu gewährleisten. Wilhelm ging darauf ein, die Er-
nennung wurde vollzogen, als Generallieutenant ging er nach
Mitteldeutschland zurück mit dem Auftrage, aus den im Magde-
burgischen, Thüringischen und Fränkischen liegenden zerstreuten
Truppen eine neue Armee zu formieren. Die ursprünglichen, so-
genannten weimarischen Regimenter finden wir dagegen bald aus
ihrem Korpsverbande gelöst und auf die verschiedenen Armeen
verteilt. In Wirklichkeit war jene Beförderung durch des Königs
Gnade durchaus kein Aequivalent gegen die Stellung eines Kon-
tingentsherrn, die auf eigenem Recht beruhte Zudem enthielt
schon der Revers, den Wilhelm unterschreiben musste, eine
Klausel, die seine Vollmacht bedeutend einschränkte Und wie
Gustav Adolf mit jenem erwähnten Auftrage durchaus nicht be-
absichtigte, dem Herzoge eine selbständige Thätigkeit für längere
Zeit zu geben, — denn er wollte alsbald mit der Armee selbst nach-
folgen und nach der Vereinigung natürlich den Oberbefehl über-
nehmen, — so gab er im Juli, als sich am Main die sächsischen,
thüringischen, hessischen und rheinischen Heeresteile konzen-
trierten, das Kommando darüber an Oxenstierna, zum grossen
Verdrusse Wilhehns.!
Diese Vorgänge finden ein ganz genaues Gegenstück in
Gustav Adolfs Verhalten zu Wallenstein. Die 12000 Mann, die
er ihm vor seinem Siege über Tilly hatte schicken wollen, meinte
er jetzt besser selbst gebrauchen zu können als Stamm bei der
Bildung neuer von ihm direkt abhängiger Armeekorps. Wenn
er sich noch zur Abgabe von 1500 erbot, so kam das doch
einem Abbruche der Verhandlungen gleich und wurde auch von
Wallenstein sofort so aufgefasst: seine drastischen Aeusserungen über
sein Verhältnis zum Könige amor et dominium non patitur socium,
und es könnten sich zwei Halınen auf einem Mist nicht vertragen,
sind bekannt und treffen den Kern der Sache durchaus richtig.’
Nur an einem Punkte hat Gustav Adolf sein Prinzip durch-
! Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar. Das Uebrige nach Weimarer
Akten.
2 Vgl. M. Lenz, zur Kritik Sesyma Rasins, Hist. Zeitschr. 59 p. 29f,
Irmer Verhandlungen I Einl. p. 27, K. Wittich, zur Geschichte Wallensteins
Hist. Zeitschr. 68 p. 237.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 471
brochen. Landgraf Wilhelm hatte, als sich Wilhelm von Weimar
den Forderungen Tillys unterwarf, an seiner Verbindung mit
Schweden festgehalten und noch im richtigen Momente mit
Gustav Adolf abgeschlossen. In Hessen war es denn auch allein ge-
wesen, dass sich der Aufstand des Leipziger Bundes, dank dem
protestantischen Heldenmute des Landgrafen und der ehrgeizigen
Thatkraft Herzog Bernhards, aus eigener Macht behauptet und
dadurch, dass er Tilly aufs neue zwischen zwei Feuer brachte,
das Vorrücken des Königs erleichtert hatte. Formell und moralisch
in gleicher Weise verpflichtet hat Gustav Adolf keinen Augen-
blick daran gedacht, den Landgrafen in seiner bevorrechtigten
Stellung vor den andern Ständen anzufechten.!
Durch den Anschluss der protestantischen Stände und die
Besetzung weiter nach Kriegsrecht zugefallener Landstriche erfuhr
nun die schwedische Kriegsmacht eine Vergrösserung, wie sie in
diesem Masse doch kaum erwartet worden war. Gustav Adolf,
der beim Beginne des Feldzuges für diesen ungefähr 40000 Mann
bestimmt und zur Zeit der Breitenfelder Schlacht, abgesehn von
seinen deutschen Bundesgenossen, über nicht viel mehr als
50000 verfügt hatte, zählte’ gegen Schluss des Jahres bereits
80009, im folgenden Sommer weit über 100000 Mann unter
seinen Fahnen.? Es waren Zahlen, wie man sie in diesem ganzen
Kriege noch nicht von protestantischer Seite aufzuweisen gehabt
hatte. Allein, was das Heer äusserlich an Zahl gewann, ging ihm
nach der andern Seite an innerer Konsistenz wieder verloren.
Bisher war die Kriegsleitung verhältnismässig einfach gewesen:
der Kriegsschauplatz von beschränkter Ausdehnung, ein Haupt-
korps, bei dem die Entscheidung lag, unter Gustav Adolf selbst,
daneben ein paar kleinere Korps unter den Generalen schwedischer
Nationalität, Horn, Tott, Baner, die sich den Intentionen des
Königs völlig unterordneten, sich als dienende Glieder dem Ganzen
willig einfügten. Jetzt wurde gleichzeitig an der Weser, dem
Rhein und der Donau gekämpft; statt eines Kriegsschauplatzes
gab es nun deren mehrere. Bei der Weite der Entfernungen von
! Vgl. das Bündnis Wilhelms von Weimar p. 143, 149.
3 Vgl. Arkiv I Einl. p. 42f.. Nr. 410, Il Einl. p. 39, TUI Einl. p. 24—28,
31f. Nr. 883, 911, 912. Die nicht schwedischen Kontingente sind in obigen
Angaben nicht mit gerechnet.
472 Walter Struck.
einem zum anderen, die den Ueberblick über das Ganze, den
Verkehr durch Meldung und Befehl erschwerte, musste not-
gedrungen den Korpsführern im einzelnen ein grösseres Mass
selbständiger Entschliessung gelassen werden. Genug, wenn sie
die vom königlichen Hauptquartier für das Zusammenwirken vor-
gezeichneten Grundzüge beobachteten. Aber daran fehlte es seit
dem Eindringen des deutschen Elements in die höheren Stellen
nur zu sehr. Ueberall kleinliche Rivalität, die den Ruhm für
sich wollte und keinem andern gönnte, dazu unter den Fürsten
das Bestreben, einander in den Erfolgen zuvorzukommen, um da-
durch territoriale Ansprüche zu verstärken oder zu begründen,
nirgends selbstlose Hingabe an das grosse Ganze. Die Jalousie
zwischen den Deutschen ist bald ein beständig wiederkehrender
Gegenstand der Klage in den Briefen Gustav Adolfs.! Diesen
Uebelstünden, die von Grund aus abzuschaffen nicht in seiner
Macht stand, wenigstens ein Gegengewicht zu geben, war es
durchaus berechtigt, dass er das unmittelbare Verhältnis der
Truppen zu sich als dem Soldherrn aufrecht erhielt, dem Heere
den Charakter eines einheitlich schwedischen wahrte.
Und auch politisch hatte das seine Bedeutung. Wenn Gustav
Adolf im protestantisch - schwedischen Interesse den Leipziger
Bund sprengte, so war es nur konsequent, wenn er auch in dem
Umkreise seines Direktoriums keine von ihm unabhängige mili-
tärısche Macht duldete, auf die sich ein Einspruch gegen seine
Politik hätte stützen können. In den Bündnissen, die er mit den
einzelnen protestantischen Ständen schloss, band er sich nur so
weit, als er diesen die Restitution in ihren früheren Stand ver-
hiess und sie über die sie speziell angehenden Bestimmungen des
künftigen Friedens zu hören versprach; für alles, was darüber
hinaus lag, behielt er freie Hand. Von Hessen brauchte er in
dieser Hinsicht trotz dessen oben erwähnter Ausnahmestellung
nichts zu besorgen, denn den Landgrafen verwiesen seine radikalen
Tendenzen — er ging so weit, für den Frieden die Säkularisation
sämmtlicher Stifter und die Uebertragung der drei geistlichen
Kurstimmen an die Protestanten zu fordern, — auf den engsten
1 Vgl. Gustav Adolf an Salvius d d 23. März 1632 (Arkiv I Nr. 419),
an Oxenstierna d d 1. 14. 20. Mai, 27. Juni, 8. Juli, 11. Aug. und 15. Okt.
1632 (Ox. Skr. II. 1., p. 780, 788f., 792, 812, 815, 829, 852), Steinberg an
Anderson d. d. 29. April 1632 (Decken II, Urk. Nr. 90).
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 413
Anschluss an Schweden. Zum Ueberfluss unterliess es Gustav
Adolf nicht, ihn durch Gewährung persönlicher Vorteile an sich
zu fesseln.!
Durch die erwähnten Massregeln übernahm Gustav Adolf
zugleich die militärische Verteidigung und die diplomatische Ver-
tretung der seinem Direktorium unterworfenen Stände. Es blieben
nur Sachsen und Brandenburg übrig, um, gestützt auf eigene
Heeresmacht, eine Einwirkung auf den weiteren Gang der Dinge
ausüben zu können. Es ist kein Zweifel, dass Gustav Adolf dies
Verhältnis mit Unbehagen empfand und es keinesweg aufgab, bei
Gelegenheit seinen Einfluss auch über sie auszudehnen und so die
Summe der Entscheidung überhaupt in die Hand zu bekommen.
Schon gleich nach der Breitenfelder Schlacht war davon die Rede,
mit Georg Wilhelm wegen einer wirklichen Allianz zu verhandeln,
um auch ihn zum Verzicht auf das Recht selbständischer Werbung
zu bringen. Später diente dann das Projekt, den Kurprinzen mit.
der schwedischen Thronerbin zu vermählen, als Köder, die branden-
burgische Politik gefügig zu machen.?
Sehr viel mehr noch kam auf Sachsen an, das mit seiner
ungeschwächten Kraft und beträchtlichen Armee ein ganz anderes
1 Die Bündnispolitik Gustav Adolfs entbehrt noch einer einheitlichen
Bearbeitung; man ist angewiesen auf die grösseren Arbeiten der Landes-,
Provinzial- und Stadt-Geschichte, daneben auf Einzelarbeiten überwiegend
lokal-historischen Charakters, die nur zu oft bei unzureichender Kenntnis
des Zusammenhangs der schwedischen Politik die für diese bedeutsamen
Momente garnicht oder nicht genügend berücksichtigen. Eine vollständige
Aufzählung kann hier natürlich nicht gegeben werden. Ich greife als
brauchbar unter den neueren Arbeiten heraus: Chr. Gotthold, die Schweden
in Frankfurt a. M. (Progr. der Klingerschule, Ungesichtete Materialien-
sammlung), St. Donaubuuer, Nürnberg in der Mitte des 30 jühr. Krieges
(Mitt. d. Ver. f. d. G. d Stadt Nürnberg Heft 10, 1893), Th. Schott, Würtem-
berg und Gustav Adolf (Würt. Vierteljahrshefte 1895), K. Jakob, Strass-
burgische Politik 1621—1632. Eine zusammenhängende Publikation aller
Verträge unter philologisch genauer Wiedergabe der von beiden Seiten ge-
machten Abänderungen, resp. der über die Verhandlungen geführten
Protokolle wäre zu wünschen. — Ueber Landgraf Wilhelm vgl. sein Gut-
achten d. d. 5. Mürz 1632 (Irmer I Nr. 47).
? Vgl. Salvius an einen Reichsrat d. d 3. Nov. 1631 (Arkiv II p. 311), Gustav
Adolf an Baner d. d. 8. Dez. 1631 und 2. Jan. 1632 (ebenda p. 524 u. 537),
an Georg Wilhelm d. d. 27. Dez. 1631 (Droysen, Schriftstücke p. 155f.),
dazu Gustav Adolf an Oxenstierna d. d 26. März 1632 (Ox. Skr. II 1. p. 766f.)
und meine Arbeit über Johann Georg und Oxenstierna p. 85 ff.
474 Walter Struck.
Gewicht in die Wagschale zu werfen hatte; ein Uebertritt von
ihm auf die Seite des Kaisers musste die ganze Stellung Schwedens
auf's äusserste gefährden. So bilden denn die Bemühungen,
Sachsens Stellung noch über jene zu Halle getroffene Abkunft
hinaus zu untergraben, eine fast ununterbrochene Reihe, von dem
Versuche, Böhmen durch die Emigranten zu insurgieren und auf
diese Weise ebenfalls in die schwedische Machtsphäre hineinzu-
ziehen, bis zu der Sendung eines besonderen Königlichen Bevoll-
müchtigten nach Schlesien, um den sächsischen Einfluss in dieser
seiner letzten Domäne durch den schwedischen zu paralysieren.
Den Separatfrieden Sachsens mit dem Kaiser, der einmal in gefähr-
liche Nähe rückte, fand Gustav Adolf doch so übel nicht, wenn
nur Johann Georg dabei seine Truppen dann an Schweden über-
liesse und ausser dem Kurfürstentum auch Schlesien neutralisiert
würde. Sachsen wäre damit aus der Reihe der politischen Fak-
toren überhaupt ausgeschieden, er selbst gegen einen Angriff
längst der Oder und Elbe sicher gestellt worden. Die Bedring-
nis, in die der Kurfürst darauf durch Wallenstein geriet, schien
doch wieder das Gute zu haben, dass er dadurch eher bereit
würde, eine engere Allianz mit Schweden, natürlich unter schärferer
Betonung von dessen Direktorium einzugehen, ein Gedanke, der
uns in etwas anderer Form auch noch unter Oxenstierna begegnen
wird.!
Irgend einen nennenswerten positiven Erfolg haben diese
Bemühungen nicht gehabt, aber es ist nicht zu verwundern, dass
sie wie überhaupt schon das Vordringen des schwedischen Em-
flusses in Dresden Verstimmungen hervorriefen und dass det
der Gedanke auftauchte, diesen unerträglichen demütigenden Ver
hältnissen dadurch ein Ende zu machen, dass man im Reich die
alten verfassungsmässigen Zustände in irgend einer Form durè
einen Frieden wiederherstellte. Indessen ging der erste wirkliche
1 Vgl. Lenz a. a. O. p. 32 und 49, Gustav Adolf an Solms d d. 13 Ms
(Arkiv 1 No. 441 und 442 p. 605—607), an Oxenstierna d. d 2. 12. 27. Jen.
26. Sept., 9. Okt. (Ox. Skr. II 1. No. 585, 590, 696, 610, 614), die Instik
tionen für Pfalzgraf August d d. 11. Juni (Irmer I No. 73 sub. &. Fr
Brandenstein und Kochtitzky d d. 7. Okt. 1632 (Irmer I No. 95, Arki! |
No. 479), Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden {Archiv Í
sichs, Gesch. N. F. B. VI p. 209, 211) und Ueber die Feldzüge der Zoch?
im Bunde mit Schweden (Arch. f. sächs. G. 12 p. 144 ff.) uud Irmer Bd. L
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 475
Versuch dazu von einer andern Seite, von dem Landgrafen Georg
von Hessen, dem Schwiegersohne des Kurfürsten aus.
Sogleich nach der Breitenfelder Schlacht kam man in der
katholischen Partei allgemein zu der Einsicht, dass es ein schwerer
Fehler gewesen sei, Sachsen Schweden in die Arme zu treiben.
Tilly wurde wegen seines Einmarsches in das Kurfürstentum,
des letzten und wie es schien entscheidenden Schrittes, allseitig
desavouiert. Während nun die Habsburger auf direktem Wege
das alte freundschaftliche Verhältnis zu Johann Georg wieder
anzubahnen suchten, wandte sich Kur-Mainz an Hessen-Darmstadt
mit der Bitte, der Landgraf möge doch seinen Einfluss auf seinen
Schwiegervater dahin geltend machen, dass dieser von der Seite
Schwedens wieder zurückträte. In Hessen fand man einen der-
artigen Versuch aussichtslos, so lange man nicht zugleich im
Namen der Katholiken bestimmte Vorschläge für den Frieden
vorlegen könne. Da sich Mainz nicht in der Lage erklärte, zu
solchen Vorschlägen eine Ermächtigung zu erteilen, schlug der
Landgraf einen andern Weg ein, zu dem gewünschten Ziele zu
gelangen. Er brachte einen Kompositionstag in Anregung, auf
dem sowohl die religiösen wie die politischen Streitfragen zwischen
den beiden Parteien im Reich beigelegt werden sollten. Von
katholischer Seite sollten dort Vertreter des Kaisers und der vier
Kurfürsten, von protestantischer Seite Sachsen und Brandenburg
als Mandatäre ihrer Glaubensgenossen erscheinen, alle Uebrigen
nur in nicht offizieller Eigenschaft zugelassen werden. Für das
Verhältnis Gustav Adolfs zu diesem Kompositionstag erfand er
die Formel, dass, wenn die Katholiken mit Sachsen, sie dadurch
eo ipso auch schon mit Schweden verhandelten, dass die von ihnen
mit diesem getroffenen Abmachungen dem Frieden mit jenem
gleichbedeutend seien. Gustav Adolf sollte um die Versicherung
ersucht werden, die Ergebnisse der Verhandlungen im voraus
für sich als bindend anzuerkennen. Der ganze Vorschlag knüpfte
also an die Situation des Frühjahrs an und vindizierte für Sachsen
eine Stellung, wie es sie damals besessen hatte, er legte die Ent-
scheidung ausschliesslich in die Hände Johann Georgs, denn Georg
Wilhelm war bisher stets dem gefolgt, was man in Dresden für
gut befunden hatte, und als protestantische Vermittler waren
ebenfalls zuverlässige Anhänger der konservativen sächsischen
Politik gewählt: der Landgraf selbst und Markgraf Christian von
476 Walter Struck.
Brandenburg, nicht etwa Vertreter der entschiedeneren Richtung
wie Pfalz, Hessen-Kassel, Weimar. Die Absicht des Ganzen war
also, über Schweden hinweg eine Verständigung zwischen den
protestantischen Ständen und ihren Gegnern zu bewirken, Schweden,
dessen Ueberlegenheit im Felde man kennen gelernt hatte, auf
diplomatischem Wege aus Deutschland hinauszumanôverieren. !
So trat der erste ernsthafte Vorschlag zu einer allgemeinen
Pacifikation in Gestalt einer gegen Schweden gerichteten Intrigue
auf. Man wird es begreifen, wenn Gustav Adolf und nach ihm
Oxenstierna in der Folge allen von Sachsen, Hessen, Dänemark
ausgehenden Friedensbestrebungen das grösste Misstrauen ent-
gegenbrachten und ihnen Hindernisse in den Weg legten, so viel
sie konnten. Sie waren sich einig in der Ueberzeugung, dass sie
nicht eher in Unterhandlungen mit dem Feinde eintreten dürften,
als sie ihre Bündnispolitik gegenüber den protestantischen Ständen,
über die ich eben vorausgreifend ein Resume zu geben versuchte,
zum Abschluss gebracht hätten. Sonst schien ihnen Gefahr, dass
der Friede in Deutschland auf ungenügende Bedingungen mit un-
zulänglicher Sicherheit abgeschlossen, Schweden selbst von seinem
Alliierten mit einem schönen Dank nach Hause geschickt würde.?
Der König war sich über die Absicht des Landgrafen vom
ersten Augenblicke an klar: er sprach zu Vertrauten davon wie
von einem Komplott, das ihm jener bei Gelegenheit schon noch
entgelten werde Wenn er Verhandlungen nicht sofort rundweg
ablehnte und an Hessen sogar wegen dessen Vermittlerrolle
Neutralität zugestand, so geschah es nur aus Rücksicht auf die
allgemeine Friedensstimmung im deutschen wie im schwedischen
Volke, die sonst von seinen Gegnern gar leicht zu seinen Ungunsten
hätte ausgenutzt werden können. ?
! Ueber den Vermittlungsversuch Georgs von Hessen und die sich daran
schliessenden Verhandlungen vgl. Arkiv I No. 536, Droysen, Schriftstücke,
Anh. No. 1, Irmer I No. 2, 6—10, 13, 15, 18—21, 25, 27, 30, 31, 44, 48, 50—52,
58 samt der Einleitung cap. II und die von Droysen aus dem Dresd.
Archive veröffentlichten Regesten (Arch. f. sächs. Gesch. N. F. B. VI p. 143
—186 und 193— 259.)
3 Für Gustav Adolfs und Oxenstiernas übereinstimmende Ansicht hin-
sichtlich des von den deutschen Protestanten zu erwartenden Undanks vgl.
Gustav Adolf an den Reichsrat d. d. 12. Juli 1631 (Arkiv I No. 335) und
Oxenstierna an den Reichsrat d d. 14. Feb. 1633 (Handl. XXIV p. 354.)
8 Vgl Irmer I p. 136, Reichsratsprotokoll II p. 54.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 477
Das allerdings gab er zugleich unzweideutig zu verstehen,
dass er zu einem Kompositionstage in der vom Landgrafen vor-
geschlagenen Form nie seine Zustimmung geben werde, dass er
vielmehr bei der politischen und militärischen Stellung, die er
jetzt mitten im Reiche einnehme, darauf bestehen müsse, zur
unmittelbaren Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert zu
werden. Im strikten Gegensatz zum Landgrafen verlangte er
ferner, dass über die schwedischen Ansprüche in erster Linie ver-
handelt werde, als das Umfassendere, deren Befriedigung die
Interessen der protestantischen Stände von selbst einschlösse Im
übrigen verschob er seine endgültige Antwort, bis er mit seinen
Verbündeten, vor allen den beiden Kurfürsten Rücksprache ge-
nommen hätte.
In der That hat er auch derartige Besprechungen eingeleitet,
bis er an der Zurückhaltung Johann Georgs, sich über ein für
den Frieden aufzustellendes Programm bestimmt zu äussern, den
bequemen Anlass fand, die ganze Frage auf unbestimmte Zeit zu
vertagen und dem Landgrafen jede weitere Thätigkeit als Ver-
mittler zu verbieten.
Ueber die Gründe, mit denen er seine ablehnende Haltung
rechtfertigte, liegen uns von sächsischer und hessischer Seite sorg-
fältige Aufzeichnungen vor, die in allem wesentlichen überein-
stimmen. Darnach erklärte er es für ein höchst gefährliches
Unternehmen, mit dem Feinde Verhandlungen zu beginnen, ohne
unter sich dafür ein abgeschlossenes Programm vereinbart zu
haben; für den allgemeinen evangelischen Konvent, wo diese Ver-
einbarung alleın geschehen könne, fand er aber die Zeit noch
nicht reif. Andererseits zog er in Zweifel, dass es den Katho-
liken mit ihrem friedlichen Bezeigen Ernst sei, denn ihre Wider-
standskraft sei durch die eine Niederlage noch nicht hinreichend
gebrochen. Immer wieder kam er, wie es scheint, darauf zurück,
dass er sich nicht wie Hannibal nachsagen lassen wolle, dass er
wohl zu siegen aber nicht den Sieg zu verfolgen verstände Er
hoffe noch auf den Sieg in einer grossen Schlacht: der solle den
Frieden bringen.!
Diese letzte Bemerkung kennzeichnet den Umschwung, der
in des Königs Strategie seit seinem Siege über Tilly eingetreten
! Vgl. Irmer I No. 50—52 und Droysen in Arch. f. süchs. Gesch. N F. VI
p. 2412 ff.
478 Walter Struck.
war. Was war er doch bis dahin für ein vorsichtiger Feldherr
gewesen, der keinen vom Feinde besetzten Platz in Rücken und
Flanke liess, sich stets hinter Flüssen und Pässen hielt und einer
Feldschlacht auswich, so lang es ging. Noch vor der Breitenfelder
Schlacht hatte er gewarnt, alles auf einen Wurf zu setzen: zwei
Kurhüte ständen auf dem Spiel.! Jetzt war er in einem fast
ununterbrochenen Marsche von der Elbe bis zum Rhein vorgestossen,
rechts Magdeburg mit einem wie die Folge zeigte ungenügenden
Blokadekorps, links Kronach und Forchheim zurücklassend, auf
die gestützt später Wallenstein seine erfolgreichen Operationen
vornehmen konnte. Von dem Rhein ging es dann wieder in eiligem
Zuge an Ingolstadt und Regensburg vorbei über die Donau tief
nach Bayern hinein bis nach München. Jetzt, wo ihm ausser
seinem eigenen noch eine Reihe anderer Korps als Reserve zu
Gebote stand, auf die er im Falle eines ihm selbst zustossenden
Fehlschlages zurückgreifen konnte, suchte er die Entscheidung
statt im Manöver in grossen wuchtigen Schlägen. Das war sein
Gedanke im Frühling, als er sich vom Rhein wieder nach Osten
gegen Tilly wandte, im Sommer, als er die Konzentrierung aller
verfügbaren Streitkräfte gegen Wallenstein befahl. Was er von
der Lützener Schlacht erwartete, ergiebt sich aus dem Feldzugs-
plan, den er für das kommende Jahr entwarf: vier Armeen sollten
unter Horn, Baner, Pfalzgraf Christian und Herzog Bernhard m
Süddeutschland bleiben, er selbst wollte mit dem grösseren Teile
seiner Armee nach Niedersachsen, um dort zugleich die militärischen
und politischen Verhältnisse einer gründlichen Neuordnung zu
unterziehen. Für den Kampf gegen Wallenstein war kein Mann
angesetzt, er muss gehofft haben, ihn bis zur Vernichtung schlagen
zu können.” Nun erst verstehen wir den bereits zitierten Aus-
spruch Oxenstiernas recht, der gerade in diese Zeit fällt, dass
man den Gegner zu Boden werfen und ihm den Degen an de
1 Vgl. Wittich p. 266 und Anm. 1, 624 und Anm. 3 und 4, Chemnitz I
p. 204, über die Quellen von Chemnitz, Droysen, Gustav Adolf II p. 397.
Anm. 2.
2 Vgl. Gustav Adolf an Oxenstierna d. d. 22. und 93. März, 16. und
27. Juni, 8. Juli, 17. Aug., 9. und 20. Okt. (Ox. Skr. I 1 No. 554, 557, 591,
596, 598, 606, 614, 617), an Wilhelm von Hessen d. d. 15. Okt. (Arkiv I
No. 482), an Steinberg d. d. 9. Nov. (ebenda No. 490), Oxenstierna an Horn
d. d. 1. Dez. 1632 (Arkiv II p. 668).
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 479
Kehle setzen müsse. Und wenn dies gelang, wenn es der König
erreichte, das letzte grosse Heer der Katholiken zu zersprengen und
andererseits die charakterisierte Abhängigkeit der protestantischen
Stände von seinem Kriegsdirektorium zu vollenden, wo hätte es
dann in Deutschland noch eine Potenz gegeben, um seinen Inten-
tionen nennenswerten Widerstand entgegenzusetzen? Dann, ja
dann meinte er sagen zu können: So und so will ich den Frieden,
will ich den Frieden. Wie aber wollte Gustav Adolf den Frieden?
Die Leipziger Schlacht ist auch hierfür von Bedeutung gewesen,
seine Wünsche sind durch sie vergrössert worden. Eine weitere
Steigerung haben sie dann noch um die Wende des Jahres 1631
erfahren.
Als in den Beratungen vor dem Kriege einer der Reichsräte
angeregt hatte, die Forderung nach Wiederherstellung der früheren
Zustände auch auf das obere Deutschland auszudehnen, da hatte
der König das zurückgewiesen: später werde man dazu vielleicht
einmal in der Lage sein; vorläufig solle man nicht mehr ver-
langen als man durchsetzen könne. Allerdings hat er diese Selbst-
bescheidung gelegentlich wie in den Bündnisverhandlungen mit
Hessen-Kassel durchbrochen, aber erst seit jenem Siege über Tilly,
darf man behaupten, nahm er die Restitution aller evangelischen
Stände als feststehende Forderung in sein Programm auf.!
Aber damit war es für ihn noch nicht abgethan. Es ist
darauf hingewiesen, wie er eine Versöhnung zwischen den Gegen-
sätzen in Deutschland nicht für möglich hielt, wie er sich darum
auch für die Zeit nach dem Frieden eine unmittelbare Einwirkung
auf den Gang der Dinge dort offen halten wollte. In diesem
Sinne hatte er sich bereits in dem Bündnisse, das er mit Herzog
Bogislav schloss, als Garant für die Integrität Pommerns gegen
Uebergriffe von kaiserlicher und katholischer Seite anerkennen
lassen. Dieses Verhältnis unternahm er jetzt auch auf die nieder-
sächsischen Stände auszudehnen. Der Bündnisentwurf, den er
bereits ratifiziert den Mecklenburger Herzögen zusandte und den
! Vgl. das Reichsratsprotokoll d. d. 14. Mai 1630 (a. a. O. II p. 3), das
Bündnis Wilhelms von Weimar p. 32f. und 39, Gustav Adolf an den Reichs-
rat d. d. 10. Jan. 1632 (Arkiv I No. 408), den Bericht der braunschweigischen
Gesandten an Herzog Friedrich Ulrich d. d. 11. Febr. 1632 (Decken II No. 83)
und den Discursus regius (bei Droysen im Archiv für sächs. Gesch. N. F. B.
6 p. 245.)
480 Walter Struck.
er auch bei den Verhandlungen mit den andern Ständen des
Kreises zu Grunde legen wollte, enthielt die Bestimmung, dass
jeder der Kontrahenten verpflichtet sei, dem andern mit Rat und
That beizusteben, falls dieser aus Anlass des jetzigen gemeinsamen
Vorgehens irgendwie angefochten werden würde, dass überhaupt
die freundschaftlichen Beziehungen, wie sie durch dieses Bündnis
hergestellt würden, auch über den Frieden hinaus fortdauern und
alle 10 Jahre durch Erneuerung des Bündnisses ihre ausdrückliche
Bestätigung finden sollten. Die Gemeinsamkeit der deutsch-
protestantischen und schwedischen Interessen gegenüber den uni-
versalen katholischen Tendenzen der Habsburger sollte diesen
gleichsam zur Warnung vertragsmässig proklamiert werden. Einen
Zuwachs an materieller Macht in der Form, dass die Stände für
die Zukunft von ihm abhängig geworden wären, bezweckte der
König damit nicht. Ausdrücklich sagte er zu, dass das Verhältnis
der Stände zu Kaiser und Reich, ihre Stellung innerhalb der
Reichs- und Kreisverfassung unverändert bleiben sollte. Er bean-
spruchte nur das formelle Recht, gegen jede Veränderung in dem
Kreise, die ihm gefährlich erschien, sein Veto einzulegen.!
Allerdings war es gleichzeitig seine Absicht, seinem Einflusse
in Deutschland selbst eine territoriale Basis zu geben, durch den
Besitz einiger Stücke deutschen Landes Mitglied des Reichsver-
bandes zu werden, um nicht als auswärtiger Potentat sondern
als Reichsstand wie Dänemark auf Reichs- und Kreistagen
mitsprechen zu können. Die Bestimmungen, die der erwähnte
Bündnisentwurf über die Rückgabe Wismars enthielt, sind so
dehnbar und widerspruchsvoll, dass kein Zweifel herrschen kann,
dass er schon damals die Annexion der Stadt alles Ernstes ins
Auge fasste. Wir werden daraus weiter auf seine Absichten auf
Pommern schliessen müssen. Jener Paragraph des pommerschen
Bündnisses, mit dem er die brandenburgischen Erbrechte auf das
Herzogtum bedrohte, mit dem er aber damals nur den Kurfürsten
zum Anschlusse hatte nötigen wollen, gewann jetzt eine ganz
neue Bedeutung. Denn nicht deliberato consilio, freiwillig, wie
es der König gefordert hatte, sondern fato, dem Zwange gehorchend,
war Georg Wilhelm auf die Seite Schwedens getreten und auch
! Vgl. den Entwurf zu dem Bündnisse mit Meklenburg d d 27. Sept.
1631 und die Briefe Gustav Adolfs an Salvius eod. dato und d d 28. Okt. 1681.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 481
dann nur in einem Vertrage von beschränkter Ausdehnung, für
den er selbst die Bezeichnung als Bündnis ablehnte. Den Erb-
ansprüchen Brandenburgs konnte Schweden so mit gutem Grund
sein jus belli, das Verdienst, das Herzogtum den Kaiserlichen
entrissen zu haben, entgegenstellen; der Gedanke, den Kurfürsten
an anderer Stelle zu entschädigen, entsprang nicht der Ueber-
zeugung von dessen Recht, sondern politischer Zweckmässigkeit.
Wenn sich nachweisen liesse, dass Gustav Adolf schon bei der
Einrichtung des Magdeburgisch-Halberstädtischen Militärgouverne-
ments, die unmittelbar nach der Breitenfelder Schlacht geschah,
den Erwerb der beiden Stifter beschlossen hätte, um an ihnen
ein Mittel zur Befriedigung Brandenburgs zu haben, so könnte
man daraus schon für diesen Zeitpunkt ein Urteil über die Aus-
dehnung seiner Annexionspläne gewinnen. Aber erst aus den
letzten Tagen des Dezembers ist ein positiver Beweis vorhanden,
dass er sowohl auf Magdeburg als auf Pommern das Recht der
Eroberung geltend machen wollte. Die Annahme wird überhaupt
nicht abzuweisen sein, dass er sich bei der Fülle der auf ihn
einstürmenden militärischen und diplomatischen Aufgaben über
Einzelheiten seiner Friedensbedingungen erst allmählich klar
geworden ist.!
Man wird nicht behaupten dürfen, dass das, was Gustav
Adolf nach der Breitenfelder Schlacht für den Frieden zu fordern
gedachte, ausschweifend gewesen wäre, dass er seine Hegemonie,
wie er sie augenblicklich für den Krieg beanspruchte, zu ver-
ewigen beabsichtigt hätte. Allerdings war dabei die Voraussetzung,
dass ihm die protestantischen Stände, von der Furcht vor den
katholischen Waffen befreit, volles Verständnis für die Grösse
des Moments und dementsprechend bereitwilligsten Anschluss
entgegenbrächten; darin lag zugleich für die Zukunft die Gewähr
für die Sicherheit des Protestantismus und Schwedens. Weit
nach Süden und Westen sandte er seine Boten voraus, zum gemein-
samen Kampfe gegen den Katholizismus und den Kaiser aufrufend.
Aber fast überall traf er bei den Regierenden auf Zurückhaltung
und vorsichtiges Zaudern. Es lag wie eine dumpfe Apathie auf
' Vgl. Droysen, Brandenburgische Audienzen (a. a. O. p. 14), Georg
Wilhelm an den Kaiser (Mailath, Geschichte des österreichischen Kaiser-
stats IIl p. 253) Gustav Adolf an Salvius d. d. 30. Dez. 1631 (Arkiv I No.
398), an Oxenstierna d. d. 26. März 1632 (Ox. Skr. II 1 No. 564 p. 766/67.)
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 32
482 Walter Struck.
ihnen, die es sie noch nicht fassen liess, dass für den Protestan-
tismus nach so viel Niederlagen nun wirklich eine bessere Zeit an-
gebrochen sei. Aus Furcht vor einem abermaligen Umschlage des
Kriegsglücks, aus kleinlichen Bedenken wegen der augenblicklich
zu bringenden materiellen Opfer versteckten sich die einen hinter
der Devotion gegen den Kaiser, die andern hinter dem Leipziger
Schlusse, um so dem Misslichen einer entschiedenen Parteinahme
aus dem Wege zu gehen. Sie zum Verzicht auf ihre Neutralität
zu bringen, bedurfte es fast stets erst der unmittelbaren Annäherung
der schwedischen Heere.!
Auch sonst blieben dem Könige eine Reihe unliebsamer
Erfahrungen nicht erspart. Von der hessischen Intrigue war
schon die Rede. Die Meklenburger, die ihm doch alles verdankten,
bestritten seine Forderungen als viel zu hoch und suchten sich
über ihn hinweg in den Besita von Wismar zu setzen. Herzog
Christian von Celle begann, kaum dass er sich zum Bündnisse
verstanden hatte, doch wieder mit Pappenheim anzuknüpfen.
Sachsen endlich ging unter dem Einflusse Arnims sehr bald im
Felde wie in der Politik seine eigenen Wege, die es immer
weiter von Schweden entfernten und schliesslich bis dicht vor
den offenen Bruch führten. Kurz, auch jetzt noch fand er fast
nirgends eine wahrhaft freie Auffassung von dem Entscheidenden
des Kampfes, nirgends opferwillige Hingabe an das grosse Ganze.
Nur sein herrischer Wille zwang die Stände zur Wahrnehmung
dessen, was doch auch ihre eigenen Interessen geboten, zusammen.
Was stand da zu erwarten, wenn dieser Zwang nach dem Frieden
für sie wegfiel? Würden sie nicht aufs neue in kurzsichtiger
Halbheit und Engherzigkeit die Gefahr für den Protestantismus
und Schweden heraufbeschwören, die er jetzt durch seine Siege
abgewandt hatte??
In jenen Besprechungen, die er aus Anlass der hessischen
Vermittelung einleitete, hat er ein merkwürdiges Wort fallen
lassen. Er bat den Landgrafen Wilhelm um ein Gutachten über
die auf dem Friedenskongresse zu beobachtende Taktik, über die
1 Vgl. S. 473 Anm. 1.
3 Vgl. Gustav Adolf an Tott und Salvius d d. 15. Nov. und 31. Dez.
1631 (Arkiv I No. 376 und 399), Salvius an Georg von Lüneburg d. d.
12. Febr. 1632 (Decken II p. 45), über die sächs. Politik Irmer, Verhand-
tungen I.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 483
dem Gegner zu stellenden Bedingungen, tiber die Art, in der man
das Erreichte für die Zukunft zu sichern habe. Zu diesem letzten
Punkte bemerkte er gesprächsweise, dass er sich keine bessere
Sicherheit denken könne, als dass er selbst protector religionis
bliebe und die evangelischen Stände militem armatum behielten,
während die Gegner ihre Truppen entlassen müssten. Es war
ein vorsichtiger Fühler, den er gegen den zuverlässigsten und
nach Sachsen mächtigsten seiner deutschen Bundesgenossen vor-
streckte. Protektorat Schwedens und stehendes evangelisches
Heer, zwei Forderungen, auf den ersten Blick zusammenhanglos
und doch in Wahrheit aufs engste mit einander verknüpft, etwas
ganz neues und doch im Grunde nur die Fortentwickelung jener
Ansicht, dass auch nach dem Frieden die protestantischen Stände
nicht völlig sich selbst überlassen werden dürften. Es ist der
Gedanke des Corpus Evangelicorum unter schwedischem Präsidium,
der uns hier in solcher Form zum ersten Mal entgegentritt, ent-
sprungen aus dem Wunsche nicht der Satisfaktion, sondem der
Assekuration, wenn auch natürlich seine Verwirklichung für die
europäische Machtstellung Schwedens einen erheblichen Zuwachs
herbeiführen musste. '
Es lässt sich beobachten, wie Gustav Adolf bereits bei den
folgenden Bündnisabschlüssen Rücksicht darauf nahm, dass er
sich nicht den Weg zur Ausführung dieses Gedankens versperrte,
wie er im Gegenteil bemüht war, den Verträgen eine solche Fassung
zu geben, dass sich daraus später die Forderung des Corpus Evan-
gelicorum als formell berechtigt entwickeln liess. Sein Resident
Salvius hatte auf die ihm früher erteilte Instruktion schon mit
dem Herzoge von Celle ein Bündnis abgesehlossen, das diesem
seine Selbständigkeit nach dem Frieden gewährleistete. Das Miss-
liche, diese Zusage offen zurückzunehmen, umging der König
dadurch, dass er das zweidentige Benehmen des Herzogs als Anlass
ergriff, dem Bündnisse überhaupt die Ratifikation zu verweigern.
Dagegen legte er dem Herzoge Friedrich Ulrich von Wolfenbüttel,
dem letzten Spross aus der andern Linie des Welfenhauses, einen
Vertrag vor, nach dem Wolfenbüttel allezeit nächst &ott Schweden
1 Vgl. das Gutachten der hessischen Räte an Landgraf Wilhelm d d.
2. Jan. 1632 (frmer I No. 32 p. 72.) Es ist ein Irrtum Irmers (Einl. p. 54),
dass Gustav Adolf mit jener Bemerkung nur die Basis der Verhandlungen
habe bezeichnen wollen.
32*
484 Walter Struck.
als Schutzherrn und Bundesverwandten anerkennen und das Bis-
tum Hildesheim von ihm zu Lehen nehmen sollte. Zudem sollten
sich die Wolfenbütteler Landstände verpflichten, dem Hause Celle
nur dann den Antritt seines Erbrechts zu gestatten, wenn es eben-
falls diesen Vertrag ratifiziere. Zusammengenommen ist es ein
Vorgang, der jenem schwedischen Vorbehalt bei dem Vertrage
mit Pommern und der Nichtratifikation des weimarischen Bünd-
nisses entspricht. Die Wolfenbütteler Räte haben energisch pro-
testiert. Was der König fordere, meinten sie, bedeute für Wolfen-
büttel Abhängigkeit von Schweden, Lossage vom Reich, überhaupt
Umsturz der Reichsverfassung, aber ihr Herr hat sich dann doch
in der Hauptsache gefügt und jene die Rechte Celles beschränkende
Klausel wenigstens für Hildesheim zugestanden. Auf einem Um-
wege also wurde der Einfluss Schwedens auch über Celle gewahrt.!
Einfacher lag für den König die Sache bei Mecklenburg.
Hier waren es die Herzoge gewesen, die das ihnen vorgelegte
Bündnis nicht ratifiziert hatten. Der König hatte darauf betohlen,
die Verhandlung mit ihnen überhaupt einzustellen und ihren
Versuchen auf Wismar nötigenfalls mit Gewalt zu begegmen. Als
dann Herzog Friedrich Adolf zu ihm nach Frankfurt kam, brachte
er ihn zu einem Vertrage, der sich zwar an jenen ersten Entwurf
anlehnte, aber doch in wesentlichen Punkten beträchtlich davon
abwich. Die Bestimmungen über ein bundesgenossenschaftliches
Verhalten auch nach dem Kriege wurden jetzt, wenn auch nicht
klarer, so doch eindringlicher gefasst. Vor allem: hatten sich
dort die Herzoge ihre Pflichten gegen Kaiser und Reich und
Kreis, wenn auch unter gewisser Beschränkung, vorbehalten dürfen,
so hiess es jetzt umgekehrt ganz offen, dass das Bündnis allen
diesen Pflichten vorzugehen habe.’
Bei einer Reihe von Ständen endlich sah Gustav Adolf ganz
von ausführlichen Bündnisurkunden ab und wählte statt dessen
1 Vgl. Decken I p. 26 und 45—47, Urk. No. 83 und 84, Havemann
B. 2 p. 675f.
3 Vgl. den Entwurf zu dem Bündnisse d d 27. Sept. 1631 und das
wirklich abgeschlossene Bündnis d. d. 10. März 1632 (Westphalen, Monu-
menta inedita rerum Germanicarum Bd. IV p. 1199 ff), dazu die Briefe
Gustav Adolfs an Tott, Salvius, Baner d. d. 15. und 18. Nov. 31. Dez. 1631,
2. Jan. 1632 (Arkiv I Nr. 376, 380, 399, 400, 402, 404), an die Herzoge
d. d. 2. Dez. 1631 (Schulenburg, Vertreibung und Restitution der Mecklen-
burger Herzoge p. 129/130).
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 485
die Form von Revers und Gegenrevers, bei der abgesehn von der
Zusage der Restitution für den Einzelnen, die Frage nach der
zukünftigen Gestaltung der Dinge in Deutschland nicht berührt
ward. !
Es ist die Ergänzung zu dieser Taktik, wenn Gustav Adolf
der Stadt Magdeburg ihre Erhebung zur freien Reichsstadt in
Aussicht stellte unter der Bedingung, dass sie ihn und Schweden
dafür als Oberherrn anerkenne, wenn er für die Vergebung
katholischen Besitzes auf die antiquierten Formen des Lehnsrechts
zurückgriff und sich das jus superioritatis vorbehielt: Massnahmen,
im Einzelnen, wie es scheint, von geringer Bedeutung, als Ganzes
systematisch auf das Direktorium im Corpus Evangelicorum hin-
arbeitend. ê
Dass Gustav Adolf mit seiner neuen Forderung nicht alsbald
offen hervortrat, geschah aus Sorge vor der Opposition seiner
Bundesgenossen, vor allen Sachsens, die ihm höchst gefährlich
werden konnte, so lange er noch nicht seine Stellung unter oder
besser über den Ständen hinreichend gefestigt hatte. So erfuhr
der sächsische Gesandte v. Vitzthum, der ihn im Anfange des
Jahres 1632 über seine Ziele zu sondieren suchte, so gut wie nichts,
und nicht viel besser erging es auch dem Landgrafen Georg.
Etwas weiter kam Kurbrandenburg, das, wie es scheint, von
jenem Entwurfe zu dem mecklenburgischen Bündnisse Kenntnis
erhielt. Nach seiner Meinung würde Schweden fordern ein ewiges
Bündnis mit den an die See grenzenden Ständen und das Recht,
seine Schiffe in die deutschen Häfen einlaufen zu lassen, ferner
die Abtretung eines Teiles von Pommern, etwa Stralsunds und
Rügens, endlich den Pfandbesitz der eroberten katholischen Ge-
biete bis zur Erstattung der Kriegskosten. Für Georg Wilhelm
bildete natürlich jener Anspruch auf Pommern den Hauptanstoss:
er wollte Schweden mit dem Erzstifte Bremen abfinden und be-
antragte, um das durchsetzen zu können, bei Johann Georg, mit
1 So u. a bei Nürnberg (vgl. Donaubauer), Würtemberg (vgl. Schott)
u. A. Vgl. auch Gustav Adolf an Oxenstierna d. d. 23. März 1632 (Ox.
Skr. II 1. Nr. 557).
* Vgl. Gustav Adolf an Anderson d d 28. März 1632 (Arkiv Nr. 423),
Oxenstierna an den Reichsrat d d 16. Mai sub. 7 und d d 23. Mai 1633
sub. 1 (Handl. 26 p. 63f. und 82f.) und an Magdeburg d. d. 22. Dez. 1633
(Hoffmann a a. O. p. 211—215).
486 Walter Struck.
dem er im Februar zur Beratung in Torgau zusammenkam, die
Rekonstituierung des Leipziger Bundes. Aber dazu war es jeizt,
wo der König so weit vorgedrungen war, doch zu spät, und
Johann Georg hatte Recht, wenn er dem Antrage keine Folge
gab. Darum empfand er aber selbst das Uebergewicht Schwedens
nicht etwa weniger drückend, im Gegenteil sah er dadurch seine
Ansprüche auf die Hegemonie unter den protestantischen Ständen
bedroht. Es war nur auf eine andere Weise, dass er ihm zu be
gegnen suchte.!
Es kann kein Zweifel sein, dass die Verhandlungen, die
Arnim unter Zustimmung Johann Georgs im Frühjahre 1532
mit Wallenstein pflog, ihre Spitze gegen Schweden gerichtet
haben. Die Absicht Arnims ging dabei, wenn ich sie recht ver-
stehe, nicht auf einen Separatfrieden, durch den Sachsen wegen
seiner unmittelbarsten Interessen versichert vom Kriegsschauplatze
abgetreten wäre und die Dinge im übrigen Deutschland sich
selbst überlassen hätte — abgesehen von der geringen Gewähr
für die Zukunft würde es damit grade seinem Rivalen im Ew-
flusse bei den Ständen, Schweden, das Feld völlig frei gegeben
haben — sondern auf umfassende die ganze Summe der religiösen
und politischen Streitfragen schlichtende Abmachungen, um da-
durch dem Einflusse Schwedens den Boden zu entziehen, es mit
seinen weitgehenden Ansprüchen zu isolieren. Wie weit er dabei
für Schweden selbst Satisfaktion zu schaffen gedachte, ist nicht
völlig klar. Es scheint, dass sie nach ihm nur in Geld bestehn
sollte, ist doch von ihm eine Aeusserung überliefert, dass er
Schweden nicht so viel vom deutschen Reiche gönnen wolle als
er mit einem Fusse beschreiten könne, und Geld haben auch im
Februar wie im Sommer die kurfürstlichen Räte als Abfindung
in Vorschlag gebracht. Es war ein Plan, seinem inneren Wesen
nach nicht eben verschieden von jener Vermittlung Landgraf
Georgs und für Schweden um so gefährlicher, als sich die Ver-
handlungen Amims mit dem kaiserlichen Feldherrn so gut wi
jeder Kontrolle entzogen und überdies rascheren Erfolg in Aus
sicht stellten als ein wenn auch beschränkter Kongress.’
1 Vgl. Droysen, Verhandlungen über den Universalfrieden a a 0
p. 209, 211—212, 235—237, Irmer I Nr. 44 und 61, I. G. Droysen, Preuss-
sche Politik III p. 111f.
? Vgl. Helbig, Wallenstein und Arnim, Hallwich in den Mitteilungrt
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 487
Man hat Arnim der Inkonsequenz geziehn, weil er, der vor-
dem selber den Anschluss Sachsens an Schweden vermittelt hatte,
nun in solcher Weise gegen Schweden Stellung nahm. Es ist
das nicht berechtigt. Wie wechselnd auch seine Massnahmen im
einzelnen erscheinen mögen, so sind sie doch in dieser Zeit alle
von dem Gedanken getragen, die protestantischen Interessen zu
wahren, ohne doch Schweden im Reiche mächtig werden und
festen Fuss fassen zu lassen. Nur durch die Fehler Johann
Georgs hat er im Herbst 1631 davon abweichen und sich die
Waffenhilfe der Schweden bedingungslos gefallen lassen müssen.
Was war natürlicher, als dass er sofort in die alten Bahnen
zurücklenkte, nachdem die Breitenfelder Schlacht die nächste Ge-
fahr für den Protestantismus beseitigt hatte?
Aus dem Gegensatze Schwedens und Sachsens war die ganze
bisherige Politik Gustav Adolfs entsprungen; aus ihm schien jetzt
auch für sie die Krisis zu entstehn. Der König war sich darüber‘
klar, dass ein offener Bruch mit Sachsen seine ganze Stellung
gefährde, und that sein Möglichstes, dem vorzubeugen. In ausser-
ordentlicher Mission ging Pfalzgraf August, begleitet von dem
Kanzler Dr. Löffler, nach Dresden, um den Kurfürsten von seinen
Verhandlungen mit Wallenstein abzubringen und, wenn das nicht
gelänge, von ihm wenigstens strikte Neutralität zu fordern. Die
Instruktion wies ihn an, Johann Georg vor der Hinterlist der
Gegner zu warnen, ihn in der ausdrücklichsten Weise der Unter-
stützung gegen die Angriffe Wallensteins zu versichern und ihm
andrerseits jedes Misstrauen gegen Schweden zu benehmen, als
ob dieses aus egoistischen Gründen einer raschen Beendigung des
Krieges widerstrebe. Der König, sollte er ausführen, habe das,
was er sich vorgesetzt, erreicht und sei auch der zuversichtlichen
Hoffnung, dass seine berechtigten Ansprüche auf eine Satisfaktion
des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen, Gädeke, Lenz,
Irmer (ausser den Verhandlungen noch die Biographie Arnims), Wittich, im
einzelnen die Briefe Arnims an Johann Georg d. d. 22. Mai (Helbig p. 11),
Wallensteins an Sparr d. d. 2. Juni, Arnims an Johann Georg d d. 12. Juni,
an Sparr d d 27. Juni (Hallwich p. 174, 177, 183) Arnims an Wallenstein
s. d. (Gädeke, N. A. f. sächs. Gesch. 7. p. 290 Nr. 6, dazu Lenz p. 62),
Gustav Adolfs an Graf Solms d d 18. Mai 1632 (Arkiv I Nr. 442). Ueber
die Stellung der sächsischen Räte zur Satisfaktion vgl. I. G. Droysen a. a. O.,
Irmer I p. 219. Ihre eigene Angabe an Pfalzgraf August, dass sie in Torgau
Pommern vorgeschlagen hätten, ist danach entschieden unwahr.
488 Walter Struck.
für den Frieden kein Hindernis bilden würden. Was ihn noch
zur Zeit von Verhandlungen mit dem Feinde abraten lasse, sei
die Sorge, dem Protestantismus auch für die Zukunft Sicherheit
zu verschaffen. Durch einen papiernen Frieden allein werde nach
seiner festen Ueberzeugung diese Sicherheit nicht gegeben, es
müsse vielmehr zuvor ein Corpus Evangelicorum gebildet werden,
stark genug und kriegsbereit, die Bestimmungen des Friedens
gegen jeden Angriff von katholischer Seite aufrecht zu erhalten.
Die Konstituierung dieses Bundes erfordere aber noch geraume
Zeit, da sie nur auf einem allgemeinen evangelischen Konvent vor
sich gehn könne und sich Schweden und Sachsen zudem vorber
in dieser Frage verständigen müssten. Der Kurfürst möge sich
doch äussern, wie er sich die Organisation der neuen Körper-
schaft denke, ob Schweden darin das Direktorium führen solle, ob
sich die Stände aus ihrer Mitte ein Haupt setzen und dann mit
Schweden in Verbindung treten wollten.!
Ueberraschend genug gab Johann Georg dem Pfalzgrafen
bereits in der ersten Audienz die bestimmte Zusicherung, ohne
Wissen Gustav Adolfs nicht weiter mit Wallenstein verhandeln
zu wollen, und erteilte auch wenige Tage später an Arnim ent-
sprechenden Befehl. Allerdings wird man den Grund zu dieser
Wendung vor allem darın zu sehn haben, dass Kurbrandenburg,
das ein Bruch zwischen Schweden und Sachsen vor eine ähnliche
missliche Wahl wie im Frühjahre 1631 stellen musste, dringend
von jeder Uebergehung des Königs abriet, womit für Sachsen die
Hoffnung wegfiel, bei seiner antischwedischen Politik die andern
protestantischen Stände hinter sich zu haben, und dass sich
die kursächsischen Räte ın ihrer Mehrzahl diesem Rate an-
schlossen.
Damit war nun die Hauptaufgabe der Gesandten erledigt,
doch kam es noch zwischen ihnen und den sächsischen Räten zu
1 Vgl. die Instruktion Gustav Adolfs für Pfalzgraf August d. d. 11. Juni
1632 (Irmer I Nr. 73), dazu für das Folgende über den Verlauf dieser Ge-
sandtschaft Georg Wilhelm an Johann Georg d d. 6. Juni 1632 (ebenda
Nr. 70), das Tagebuch des Pfalzgrafen (ebenda Nr. 75), die Gutachten der
siche Räte d d. 20. Juni (Dresden Loc. 8108, 3. B. Friedenstrakt. p. Laut,
5. Juli (Irmer Nr. 80) und 9. Juli 1632 (Dresden a. a. O. p. 234—242), dazu
Irmer Einl. p. 71—77. Es ist ein Irrtum Irmers (Einl. p. 75), dass Pfalz-
graf August von der Erlaubnis, das Direktorium an Sachsen anzubieten,
nicht Gebrauch gemacht habe, vgl. dagegen p. 207 sub. 11 und p. 242.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 489
ausgedehnten Besprechungen über die schwedische Satisfaktion
und das Corpus Evangelicorum. Die Gesandten begründeten
Gustav Adolfs Anspruch auf eine Entschädigung mit den Rechten,
die er sich durch sein Schwert erworben habe, doch, fügten sie
hinzu, sei er nicht gewillt, diese im vollen Umfange geltend zu
machen: er sei zufrieden, wenn ihm Pommern oder wenigstens
ein Stück davon abgetreten werde, das er dann vom Reiche zu
Lehen tragen wolle wie Dänemark Holstein. Für Brandenburg
nahmen sie als Ersatz dafür stiftisches Gebiet in Aussicht. Den
Gegenvorschlag einer Geldabfindung wiesen sie als der Würde des
Königs nicht entsprechend unumwunden zurück.
So wichtig nun diese Frage war, so wurde sie doch noch
durch den Vorschlag des Corpus Evangelicorum in den Hinter-
grund gedrängt. In ihm erkannten die Sachsen den Punkt, auf
den es vor allem ankomme, der am meisten geeignet sei, für
einen raschen Frieden ein Hindernis zu bilden. Jene Frage nach
der Organisation des Bundes enthielt indirekt das Anerbicten an
Sachsen, das Direktorium zu übernehmen. Verleugnete nun aber
damit nicht der König seine ganze bisherige Politik? Hiess das
nicht grade jene Richtung wieder emporbringen, der er den
Niedergang des Protestantismus Schuld gab, deren Einfluss er
darum so energisch bekämpft hatte? Hiess das nicht, selbst
Sachsen eine Macht in die Hand geben, die es, wie sich nun
einmal die Rivalität zwischen ihm und Schweden ausgebildet hatte,
gelegentlich auch gegen Schweden wenden konnte? War ein
evangelischer Bund unter sächsischer Führung nicht in jeder
Hinsicht schlechter als gar keiner? Ich stehe nicht an, den Vor-
schlag in dieser Form für nicht aufrichtig gemeint zu erklären,
ihn als ein taktisches Mittel aufzufassen, das Misstrauen gegen
den vordrängenden Einfluss Schwedens zu zerstreuen und zu
demonstrieren, dass es dem Könige bei seiner neuen Forderung
— denn diese überhaupt noch zu vermeiden, ging nicht an, weil
sich nur mit ihr eine weitere Verschiebung der Friedensverhand-
lungen rechtfertigen liess — nicht auf eine Erhöhung seiner
Macht, sondern allein auf den Schutz des Protestantismus an-
komme. So hat denn auch der Pfalzgraf, nachdem Sachsen auf
seine Verhandlungen mit Wallenstein verzichtet hatte, selbst das
Anerbieten wieder abgeschwächt, indem er es wenn auch nur als
seine persönliche Meinung aussprach, dass ausschliesslich der
491; Walter Struck.
König als Direktor in Betracht kommen könne Und wenn
Sachsen auch wirklich Schweden mit seinem Anerbieten hätte
festhalten wollen, so hätte die daran geknüpfte Bedingung des
evangelischen Konvents noch immer eine genügende Handhahe
geboten, die Sache hinzuziehn. Aber diese Gefahr war von vorn-
herein gering. Johann Georg hatte stets prinzipiell Unionen und
Ligen als ungesetzlich verworfen und noch auf dem Leipziger
Konvente die Abmachungen sorgfältig im Rahmen der Reichs
verfassung zu halten gesucht. Eine dauernde enge Vereinigung
mit dem radikalen Flügel der Protestanten, der jetzt durch
Schweden wieder emporgekommen war, mit Kurpfalz, deren
Restitution der Pfalzgraf sicherlich nicht ohne Absicht in Dresden
ganz besonders betonte, mit dem gleichfalls kalvinistischen Hessen-
Cassel, den Weimarern widersprach seinen ganzen Traditionen.
Es findet sich nicht, dass er auch nur einen Augenblick an das
von Schweden vorgeschlagene Direktorium für sich gedacht
hätte; seine Räte fragten zurück, was denn solche Einrichtung
nach dem Frieden überhaupt noch solle. Auf die ausführliche
Begründung des Kanzlers sind sie dann ebenso wie bei der
Satisfaktion einer bestimmten Erklärung ausgewichen, indem
sie behaupteten, erst noch bei den andern Ständen Umfrage
halten zu müssen. Zu einer Verständigung ist es also nicht
gekommen. Der König aber hatte, worauf es für ihn ankam,
Zeit gewonnen, um mit dem Feinde noch einmal schlagen zu
können.
Inzwischen waren die schwedischen und katholischen Heere
einander bereits bei Nürnberg entgegengerückt, und es hatten
schon die ersten Scharmützel zwischen ihnen stattgefunden. Am
3. September erfolgte danu der Angriff der schwedischen
Truppen auf die befestigte Stellung Wallensteins, bei dem dieser
eine Widerstandskraft entwickelte, wie sie der König nicht er-
wartet hatte.
Unter diesen Umständen kam Gustav Adolf auf den Gedanken,
mit Wallenstein selbst wegen des Friedens in Verhandlung zu
treten. Er liess Oxenstierna einen Entwurf aufsetzen, der seine
Bedingungen enthielt und bei Gelegenheit an Wallenstein über-
geben werden sollte Auch wenn es dazu nicht gekommen ist,
so ist doch der Entwurf von dem grössten Interesse, weil er
zuerst wieder seit jener für die Danziger Verhandlungen be
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 491
stimmten Instruktion authentisch und umfassend des Königs
Wünsche wiedergiebt.!
Danach verlangte der König die Wiederherstellung des Reichs
in den Zustand vor dem Kriege, d. h. nicht nur die Wiederher-
stellung der Pfalz und der Mecklenburger Herzoge, sondern auch
der aus den kaiserlichen Erblanden vertriebenen Protestanten in
den vollen Umfang ihrer religiösen und politischen Rechte, ferner
die Aufhebung des Restitutionsedikts und die Ausdehnung der
Ferdinandeischen Deklaration auch auf weltliches katholisches
Gebiet, für Sachsen ausser den beiden Lausitzen das Bistum
Bamberg, für die Herzoge von Weimar die Stadt Erfurt, für
den Landgrafen Wilhelm die Abtei Fulda, für die Stadt Magdeburg
die Anerkennung als freie Reichsstadt und im übrigen die Be-
stätigung der von ihm vollzogenen Donationen. Wallenstein
sollte als Ersatz für Mecklenburg das Bistum Würzburg mit dem
Titel eines Herzogs von Franken, Baiern für die herauszugebende
Oberpfalz das Herzogtum Oestereich ob der Ens erhalten. Für
Schweden endlich forderte er nicht Wismar mehr, wohl aber
ganz Pommern, wofür er Kurbrandenburg mit den Stiftern
Magdeburg und Halberstadt zu entschädigen gedachte.
Man hat in diesen Bedingungen ein Zurückweichen hinter
das Programm sehen wollen, das Pfalzgraf August in Dresden
zu vertreten gehabt hatte, und den Grund dafür in dem Eindrucke
des verfehlten Angriffs, gesucht. Aber während sich dort der
König noch mit einem Teile Pommerns hatte begnügen wollen,
forderte er es hier ganz. Und ebensowenig wird man aus der
Nichterwähnung des Corpus Evangelicorum ohne weiteres schliessen
dürfen, dass er diesen Plan aufgegeben habe. Beachten wir, der
Entwurf war für die Gegner, speziell für Wallenstein bestimmt,
dessen territoriale Ansprüche darin weitgehende Berücksichtigung
fanden, für den vielleicht auch die Wiederherstellung der böhmischen
Wahlfreiheit als Lockung gedacht war. Zu welchem Zwecke
aber hätte darin die geplante evangelische Körperschaft erwähnt
1 Vgl. Leges seu conditiones pacis universalis per Germaniam (Ox.
Skr. I 1 p. 540—542. Die Quelle bei Irmer I Nr. 93 ist apokryph), und
Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 15. Dez. 1632 (Handl. 24 p. 268), für
den Anknüpfungsversuch mit Wallenstein Gädeke p. 41f., Lenz p. 65—68,
Irmer I Einl. p. 40f., 80ff., Wittich p. 269—273 und Gustav Adolf an
Oxenstierna d. d 9. Okt. 1632 2. P. S. (Ox. Skr, II 1. Nr. 614 p. 851).
492 | Walter Struck.
werden sollen. Das war eine Vereinbarung, die die Protestanten
unter sich zu treffen hatten, die der Gegner nicht zu bewilligen
und darum auch im voraus nicht zu wissen brauchte, die ihn
nur hätte stutzen machen können. Gewiss, es wäre möglich, dass
der König aus Anlass seines Misserfolges auf seinen Plan verzichtet
hätte, aber doch nur, wenn dieser bei ihm ein Ergebnis des Ehr-
geizes gewesen wäre, nicht wo er ihm für die Sicherheit des Pro-
testantismus absolut notwendig erschien. Zudem: Rückgabe der
Oberpfalz, Abtretung von Bamberg, Fulda, Erfurt, evangelische Be-
kenntnisfreiheit für das ganze Reich, Heimkehr der österreichischen
Emigranten, das waren keine Bedingungen, wie sie jemand stellte,
der sich besiegt fühlte. Wir haben ausserdem gesehn, dass Gustav
Adolf auch trotz Nürnberg noch mit Wallenstein fertig zu werden
rechnete, und so haben wir denn auch noch aus seiner letzten
Zeit einen positiven Beweis, dass er an dem Gedanken des Corpus
Evangelicorum festgehalten hat.
Von seinem Zuge nach Lützen fertigte er Oxenstierna nach
Oberdeutschland ab, in einer Beratung mit den dortigen prote-
stantischen Ständen den Vorsitz zu führen. Harmlos klang das
Rundschreiben, das die Stände dazu einlud, als wenn es sich nur
um die Regulierung der Umlagen und militärischen Lasten handele,
aber ebenso harmlos hat später auch das Schreiben gelautet,
mit dem Oxenstierna die Versammlung, die nach des Königs Tode
hatte verschoben werden müssen, von meuem anberaumte, und
was hat er dann trotzdem für weitgehende Beschlüsse durch-
gesetzt. So aber finden sich auch schon in der geheimen In-
struktion, die Oxenstierna von dem Könige empfing, Vorschriften,
die weit über das hinausgehn, was das Ausschreiben enthielt und
die dann in der Heilbronner Proposition als Forderungen wieder-
kehren: der Reichskanzler sollte sich bemühen, ein Bündnis der
Stände mit Schweden und unter sich ins Leben zu rufen so fest,
wie es irgend möglich und ausführbar sei, er sollte mit allem
Fleiss die Stände dahin zu bringen versuchen, dass sie sich vom
Kaiser abthäten, ihn nicht mehr anerkennten, sondern ihm offen
und rund heraus aufsagten und sich dafür um so stärker gegen
Schweden verpflichteten, unter Anerkennung von dessen Direktorium
und Protektorat. Weisungen, die doch höchst auffällig sind und
ganz etwas anderes haben bezwecken müssen als nur eine vorüber-
gehende Vereinbarung für den gegenwärtigen Krieg. Waren denn
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 493
die Stände nicht schon mit Schweden und unter dessen Führung
verbündet und hatten ihm schlecht und recht die geforderte
Unterstützung geleistet, auch ohne sich vom Kaiser unumwunden
loszusagen? Wenn sie sich bei den Bündnissen ihre Pflichten
gegen Kaiser und Reich vorbehalten oder wenigstens den Kaiser
als zu bekämpfenden Gegner nicht offen bezeichnet, statt seiner
seine schlechten Ratgeber oder allgemein die Friedensstörer genannt
hatten, so waren das Klauseln gewesen, die für den Krieg keine
praktische Bedeutung hatten und die darum oberflächlicher Be-
trachtung unsinnig erscheinen. Aber die Fiktion, nicht gegen
Kaiser und Reich zu kämpfen, bildete gleichsam die Brücke, später
mit dem Frieden wieder in die alten verfassungsmässigen Zustände
zurückzukehren. Gustav Adolf hatte anfangs diesen Vorbehalt
zugelassen, bis er ihn seit der Wende des Jahres 1631, wo der
Gedanke des Corpus Evangelicorum in ihm entstand, zu bestreiten
begann. Jetzt sollten die Stände und nicht einmal in ihrer Ge-
samtheit und unter ihnen nur ein, noch dazu nicht allgemein
anerkannter, Kurfürst den Kaiser absetzen. Es war nur konsequent,
dass sich daran die weitere Forderung schloss, das Kammergericht
zu Speier zu reformieren, den kaiserlichen Präsidenten zu entfernen
und samt den katholischen Beisitzern durch zuverlässige Prote-
stanten zu ersetzen. Ihrer militärisch-politischen Organisation
sollten die Stände den Abschluss geben, indem sie sich eine eigene
oberste Gerichtsbehörde schufen. Es wäre zuviel gesagt, dass
der König den Reichsverband überhaupt zu sprengen gedacht
hätte, aber innerhalb des lockeren Reichsgefüges sollte ein fest-
geschlossener protestantischer Bund entstehn, zwischen den katho-
lischen Kaiser und die evangelischen Stände sich eine neue In-
stitution schieben: das Protektorat Schwedens auf der Grundlage
seines Präsidiums im Corpus Evangelicorum. !
Unter solchen Entwürfen kam es bei Lützen zur Schlacht.
Wallenstein ward geschlagen, so dass er sein Geschütz im Stiche
lassen musste und nicht einmal die in Sachsen besetzten Plätze
! Vgl. Gustav Adolf an die freie Reichsritterschaft d. d 3. Nov. 1632
(Arkiv I Nr. 486), an Landgraf Georg d. d. 30. Okt. 1632 (Irmer I Nr. 100),
die Instruktion für Oxenstierna d. d. 3. Nov. 1632 (Arkiv I Nr. 487), das
Ausschreiben Oxenstiernas d. d. 18. Jan. 1633 (Londorp IV p. 298) und
die Heilbronner Proposition d. d. 18. März 1633 (Londorp, Acta publica
IV p. 301 ff.)
494 Walter Struck.
behaupten konnte, aber in dem Getümmel des Reitergefechtes, in
das ihn sein stürmischer Mut hineingeführt hatte, fand der König
selbst den Tod. Für Schweden schien der Sieg dadurch wett
gemacht, ja überhaupt alles in Frage gestellt.
IV.
Oxenstiernas Politik als direkte Fortsetzung derjenigen
Gustav Adolfs.
Tilly hat es gelegentlich als seinen Nachteil bezeichnet, dass
er mit einem Gegner zu thun hatte, der König, Feldherr und
Staatsmann in einer Person war.! Das fiel nun weg. Der Reichs-
kanzler Oxenstierna, der jetzt die Vertretung Schwedens in
Deutschland und überhaupt die Leitung der auswärtigen Politik
übernahm, kam, obwohl scharfblickender und gewandter Diplomat
der genialen staatsmännischen Intuition Gustav Adolfs keineswegs
gleich. Er hatte begreiflicher Weise an dem Verantwortlichen
seiner Handlungen viel schwerer zu tragen als der König von
Gottes Gnaden, der nur sich und seinem Gewissen Rechenschaft
schuldete, und suchte sich darum trotz der ausgedehnten Voll-
machten, mit denen er von Stockholm ausgestattet wurde, stets
noch, soweit es die Kürze der Zeit irgend zuliess, der Ueber-
einstimmung mit seiner Regierung zu versichern.” Immerhin
blieb so in der Politik die Einheit gewahrt, aber viel schwieriger
stellte sich das auf dem Gebiete der Kriegführung. Den nächsten
Anspruch, hier an die Stelle des Königs zu treten,, hatte Wilhelm
von Weimar, aber Schweden konnte unmöglich daran denken, zu
Gunsten eines deutschen Fürsten, wie ergeben er sich auch bisher
gezeigt hatte, auf die unmittelbare Leitung der Armee zu ver-
zichten.” Da es sich nun aber auch verbot, den Herzog durch
offene Abweisung zurückzustossen, man ihn vielmehr hinzuhalten
versuchen musste, unterblieb die Ernennung eines Obergenerals
1 Vgl. Wittich p. 278 - 279.
? Vgl. den Briefwechsel Oxenstiernas mit dem Reichsrate (Handl. 24 ff.),
überhaupt eine der wichtigsten Quellen für die Persönlichkeit und die
Politik des Reichskanzlers, so lange die Publikation der Ox. Skr. 1. Serie
noch nicht weiter vorgeschritten ist.
8 Was Droysen (Bernhard von Weimar I. p. 88 ff.) über die mil-
tärischen Dispositionen Oxenstiernas nach Gustav Adolfs Tode sagt, führt
völlig in die Irre, vgl. die Rezension in der Hist. Tidskr. 1885.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 495
überhaupt, und Oxenstierna suchte von dem jedesmaligen Sitze
seiner diplomatischen Thätigkeit aus, die Operationen der Heere
zu dirigieren und die Einheit zwischen ihnen herzustellen. Eine
zuverlässige Stütze fand er dabei nur an den beiden Generalen
schwedischer Nationalität, seinem Schwiegersohne, dem Feld-
marschall Horn, und dem General der Infanterie Baner, denn
der Feldmarschall Tott hatte Proben eines sich überhebenden
Eigenwillens abgelegt, die seine weitere Verwendung unrätlich
erscheinen liessen, und Lennart Torstensohn, der, wie die folgenden
Jahre gelehrt haben, genialste unter den Schülern Gustav Adolfs,
befand sich noch zur Zeit in bairischer Gefangenschaft und war
überdies auch zu jung, — er hatte noch nicht die Dreissig erreicht —,
um den älteren Offizieren vorgesetzt werden zu können. Von
vollendeter Vornehmheit in seiner Gesinnung wie in seinem Auf-
treten war Horn aber nicht dazu geschaffen, in dem Wirrwarr
des schwedisch-deutschen Kriegsstaats mit seinen Intriguen und
Reibungen rücksichtslos durchzugreifen. Seiner aristokratischen
Zurückhaltung im persönlichen Verkehr entsprach dann auch in
der Kriegführung eine zuweilen über das rechte Mass hinaus-
gehende Vorsicht Kein Mann kühnen Wagens verkörperte er
dasjenige System der Strategie, zu dem sich Gustav Adolf ın dem
ersten Abschnitte seines Feldzugs aus Not bekannt hatte. Neben
ihm stand Baner: derbsinnlichen Genüssen ergeben, dabei doch
von einer fast brutal zu nennenden Energie hatte er seine Stärke
vor Allem in der stürmischen Offensive, so gleichsam der Erbe
jener andern Seite von des Königs strategischer Begabung; aber
damals stand er noch nicht völlig auf der Höhe seiner Entwicke-
lung und kränkelte zudem noch an einer bei Nürnberg erhaltenen
Wunde. So fiel das, was sich bisher bei Einem an politischer
und militärischer Begabung gefunden hatte, jetzt auf drei ver-
schiedene Personen auseinander. !
Aber auch wenn Oxenstierna in sich die Gaben Gustav Adolfs
vereinigt hätte, ihn zu ersetzen hätte er daram doch nicht ver-
mocht. Denn jener war der König. Sein Anspruch auf die
Führung fand schon darin seine äusserliehe Berechtigung und
wurde auch von allen denen ohne Sträuben anerkannt, die sich
! Zur Beurteilung Horns und Baners vgl. ihre Briefe an Oxenstierna.
(Ox. Skr. II 6 und 8.)
496 Walter Struck.
jetzt dem simplen Edelmann, der ihnen Gesetze vorzuschreiben
wagte, nur widerwillig und im Geheimen murrend unterordneten.
Auf das Heer wie auf die Bevölkerung übte der Klang des Kong.
lichen Namens einen unvergleichlichen Zauber. Hier sah man
endlich nach langer Zeit wieder einen siegreichen Fürsten vom
höchsten Range, der die Beschwerden des Lagerlebens und die
Gefahren der Schlacht mit den Seinigen teilte. Oxenstierna da-
gegen bekam gar bald die Abneigung zu spüren, die die Helden
des Schwerts gegen die Männer von der Feder empfinden. Die
Jalousie unter den deutschen Führern, über die schon Gustav
Adolf zu klagen gehabt hatte, wuchs unter ihm gar bald zur
Anarchie aus. Die Popularität, die den König bereits von seinem
ersten Auftreten im Reiche an umbrauste, die begeisterte Ver-
ehrung, die ihm zu teil wurde, war unbeschreiblich. Von mütter-
licher Seite deutschen Blutes, mit einer deutschen Fürstin ver-
mählt, galt er den protestantischen Deutschen als einer der Ihren.
Oxenstierna blieb der Bevölkerung stets fremd. Man sah in ihm
nie mehr als den Vertreter einer auswärtigen Macht, dem man
zwar die Achtung nicht versagen konnte, aber keine Liebe ent-
gegenbrachte. Es war so, wie sich Arnim drastisch ausdrückte:
was dem Könige nur ein Wort gekostet hat, wird seinem Nach-
folger 100000 Thaler kosten. Oxenstierna empfand selbst am
besten, welchen Verlust der Tod des Königs für Schweden be
deutete. Aber wenn er versuchte, den Ausfall an Ansehn durch
herrisches Wesen und erhöhte Pracht seines eigenen Auftretens
zu decken, so reizte und verstimmte er nur. Was die Fürsten
von dem Könige hingenommen hatten, erbitterte sie bei dem
Reichskanzler, und die Politiker stellten scharfe Vergleiche an
zwischen dem Mangel bei den Heeren, der Leere der Kriegskassen
und der glänzenden Erscheinung des Reichskanzlers, der mit
zahlreichen, kostbar gekleideten Pagen, Läufern und Trabanten
einherprunkte. Man kann sagen, die Autorität Gustav Adolfs
beruhte mehr auf dem Gebietenden, Ehrfurchterweckenden seiner
idealen Persönlichkeit, der Einfluss Oxenstiernas mehr auf der
Macht des von ihm vertretenen Staates.!
! Ueber den Wegfall von Gustav Adolfs Autorität vgl. die Briefe Oxen-
etiernas an den Reichsrath d. d. 24. Nov. und 15. Dez. 1632, 22. Mürz 1633
(Handl. 24 p. 236, 226, 25 p. 199) und das Gutachten Arnims d d. 1. März 1655.
(Johann Georg und Oxenstierna p. 270.) Interessante Stimmungsbilder geben
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 497
Dazu kam, dass in Oxenstiernas Politik die allgemein pro-
testantischen Interessen gegenüber den spezifisch-schwedischen in
den Hintergrund traten, dass er den deutschen Krieg ganz über-
wiegend vom rein schwedischen Standpunkte aus betrachtete.
Allerdings hätte auch Gustav Adolf, in dem sich doch die Rück-
sicht auf den Protestantismus mit der auf Schweden ununterscheid-
bar, auch für ihn selber, verschmolz, auf die Dauer dem Zwie-
spalt mit seinen protestantischen Bundesgenossen in Deutschland
nicht entgehen können. Seine territorialen und hegemonischen
Forderungen mussten den davon Betroffenen um so mehr nur im
Lichte einer beabsichtigten schwedischen Machtvergrösserung er-
scheinen, je mehr er selbst durch seine Siege für den Augenblick
die Gefahr für den Protestantismus zurückdrängte Von dieser
Voraussicht ist seine ganze Bundespolitik gegenüber den pro-
testantischen Ständen getragen. Aber die persönliche Dankbar-
keit gegen ihn als den Retter vor kaiserlicher und katholischer
Uebermacht diente doch dazu, den Gegensätzen an Schärfe zu
nehmen. Oxenstierna konnte auf solche Empfindungen nicht
rechnen und das um so weniger, als der Druck des Krieges
immer lästiger ward und die Erinnerung an früher erlebte
Drangsal verblassen liess. Dem entsprach es, dass jetzt die
nationalen Gegensätze auch in das Heer eindrangen bis in Kreise,
die sich nicht eigentlich mit Politik beschäftigten und dort das
Gefühl der Waffenbrüderschaft lockerten.
So war die Stellung Schwedens durch den Tod des Königs
in jeder Hinsicht auf das Aeusserste erschwert. Es ist ein Mo-
ment, wo der Wert der einzelnen Persönlichkeit für die Ent-
wicklung der Dinge in ganzer Grösse und gleichsam greifbar vor
Augen tritt. Dass Schweden unter Oxenstierna die Positionen
nicht werde behaupten können, die es unter Gustav Adolf ein-
genommen hatte, das war fast die allgemeine Auffassung in
Deutschland, in Europa, und überall fassten die Gegner neuen
Mut, regten sich die Rivalen.!
Gleichwohl unternahm es Oxenstierna, die Politik des Königs
——
die Briefe Dr. Brauns vom zweiten Frankfurter Konvent an Herzog Wilhelm
(Weimar, Acta die zwischen den Evangelischen zu Heilbronn, Halberstadt
und Frankfurt a. M. gehaltenen Konvente betr. 1633, 34).
1 Für das Folgende bis zur Berufung des 2. Frankfurter Konvents vgl.
meine Arbeit über Johann Georg und Oxenstierna.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 33
498 Walter Struck
in ihrem vollen Umfange fortzuführen. Es schien ihm das schon
als eine Pflicht der Pietät gegen den Verstorbenen, er fand, dass
Schweden nur auf diese Weise seine europäische Stellung be-
haupten und seinen Anspruch auf eine Satisfaktion durchsetzen
könne Wie schwierig die Aufgabe war, die er sich damit stellte,
war ihm selber am besten klar. Mancher, meinte er, würde sie
überhaupt für unmöglich halten. Zwar die grösste Gefahr, dass
der Kaiser in der religiösen Frage einlenken und damit das Ver-
bindende zwischen den deutschen Protestanten und Schweden
aufheben werde, ging vorüber, denn der Habsburger sah nun
einmal seine Regentenpflicht nicht in dem Schutze der gesamt-
deutschen Interessen gegen das Ausland, sondern in der Durch-
führung der römisch-katholischen Idee und fand für sich gerade
in dem Tode des grossen Gegners einen neuen Ansporn, in seiner
Bahn zu verharren; es traf sich fermer, dass Polen durch den
Wiederausbruch seines Krieges mit Russland beschäftigt wurde,
dass in Dänemark, wo König Christian ein direktes Vorgehn
gegen Schweden plante, die Reichsräte energisch und erfolgreich
für strikte Aufrechterhaltung der Neutralität eintraten, aber die
antischwedischen Bestrebungen Sachsens setzten mit dem Tode des
Königs sofort aufs neue wieder und mit verdoppelter Kraft ein.
Ihre Seele war wieder Arnim, überhaupt auf protestantischer
Seite der eigentlichste, zielbewussteste Gegenspieler der Schweden.
Sie hatten ihren guten Grund, ihn mit unablässigem Hasse zu
verfolgen. Er fand jetzt den Zeitpunkt gekommen, auf einem
allgemeinen evangelischen Konvente wie vordem zu Leipzig, die
evangelischen Stände wieder um Sachsen zu versammeln und
Schweden auf die bescheidene Rolle einer Hülfsmacht hinab-
zudrücken. Aber Oxenstierna war trotz oder noch eben so richtig
gesagt grade wegen des Todes des Königs nicht gewillt, irgeud-
welche Konzessionen zu machen, die leicht hätten als Schwäche
ausgelegt werden können: er verlangte einfach die Anerkennung
des bisherigen Zustandes, nach dem Schweden das Direktorium
über alle Stände ausser Sachsen führte, und machte von der Er-
füllung dieser Forderung den Vormarsch der königlichen Armee
nach Böhmen abhängig, um den der Kurfürst zum Schutze seines
Landes gegen Wallenstein bat. Als dies Pressionsmittel nicht
verfing, nahm er seine Zuflucht zu unzweideutigen Drohungen,
die dann auch ihres Eindrucks nicht verfehlten. Nachdem es
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 499
ihm dann noch gelungen war, Kurbrandenburg für sich zu ge-
winnen, wie es scheint doch nur durch beruhigende Zusicherungen
hinsichtlich Pommerns, eilte er, den Konvent der vier obern
Kreise wieder aufzunehmen und damit die sächsischen Ansprüche
endgültig zu überholen.
Noch einmal traten in Heilbronn alle die Fragen zur Ent-
scheidung, die sich schon unter Gustav Adolf für sein Verhältnis
zu seinen Bundesgenossen gestellt hatten. Die Stände verlangten
das Heer aus Kontingenten zusanımenzusetzen, um sich eine Ein-
wirkung vorzubehalten, England erklärte sich bereit, zum Schutze
der Pfalz ein eigenes Korps aufzustellen. Das letzte Anerbieten
lehnte Oxenstierna einfach ab: wenn sich England nützlich machen
wolle, könne es das am besten durch Subsidien thun. Den Ständen
gegenüber setzte er nach heftigen Zusammenstössen die Einheit-
lichkeit des Heeres unter Schwedens absoluter Leitung durch.
Als Vertreter Schwedens übernahm er zugleich für den Bund die
Leitung der auswärtigen Politik. Der Beiordnung eines Bundes-
rats, der ıhn dabei kontrollieren und den Einfluss der Stände zur
Geltung bringen sollte, brach er dadurch die Spitze ab, dass er
für eine Zusammensetzung dieser Behörde sorgte, die ihm eine
für alle Fälle zuverlässige Majorität verbürgte. So blieb für
Schweden hier, wie unter Gustav Adolf, das Direktorium unbe-
schränkt: es gebot über das Bundesheer als über sein eigenes,
es hatte die Entscheidung in der Politik, dass die Stände der
Sache nach mediatisiert waren. Und vor allem: zum erstenmale
wurde hier sein Anspruch auf eine Satisfaktion allseitig und in
der bindendsten Form anerkannt, wurde eine auch über den
Frieden hinausreichende Verpflichtung gegenseitiger Unterstützung
gegen Kaiser und Katholiken vertragsmässig festgestellt, beides
noch in den allgemeinsten Ausdrücken, aber grade darum von
nicht geringerer Bedeutung und Tragweite. Was gab es, was
Schweden nicht gestützt hierauf für den Frieden fordern konnte?
In Sachsen war man diesem allem gegenüber zur Ohnmacht
verurteilt gewesen. Nach den Drohungen Oxenstiernas hatte man
es unmöglich wagen können, gegen ıhn mit der Berufung eines
allgemeinen Konvents vorzugehen, ohne vorher des Beifalls der
anderen Stände vergewissert zu sein. Aber nur verschwindend
wenige von diesen erklärten sich gegen Schweden, die Mehrzahl
hielt sich vorsichtig zurück, die übrigen und grade die, auf die
33*
WU Walter Struck.
es ankam, Kurbrandenburg an der Spitze, gaben unzweideutig zu
verstehn, dass auf ihre Unterstützung bei einem Konflikt mit
Oxenstierna nicht zu rechnen sei. So konnte Sachsen nicht anders,
als auf den Konvent verzichten. Aber dafür kam es, und aber-
mals war Arnim der Urheber, auf den Gedanken zurück, für
den jetzt die sich eben anbietende dänische Vermittlung eine
bequeme Anknüpfung bot, über Schweden hinweg durch Verhand-
lungen mit dem Feinde die Grundlage für einen allgemeinen
Frieden zu gewinnen, die Schweden dann nicht umhin könne,
unter Verzicht auf weitergehende eigene Forderungen ebentalls zu
acceptieren, falls es nicht als der Friedensstörer vor ganz Europa
dastehn wolle Anschliessend daran entwarf Landgraf Georg im
einzelnen den Plan, wie man sich mit dem Kaiser über Bedingungen,
die zwischen den extrem katholischen und extrem protestantisch-
schwedischen Forderungen gleichmässig die Mitte halten sollten,
verständigen und die mit ihm getroffenen Abmachungen erst den
andern protestantischen Ständen und dann dem isolierten Schweden
oktroyieren könne. Für Schweden fasste er dabei als Satisfaktion
einen Teil Pommerns ins Auge, aber es scheint doch, dass man
damit in Sachsen namentlich aus Rücksicht auf Kurbrandenburg
nicht einverstanden war, sondern nochmals an eine und zwar von
den Katholiken zu zahlende Geldentschädigung dachte. Nun zeigte
es sich aber gar bald, dass für das Gelingen dieses Plans die
erste Voraussetzung, ein wirkliches Entgegenkommen des Kaisers,
fehlte. Die Vorbesprechung, zu der sich der Landgraf mit kaiser-
lichen Ministern in Leitmeritz zusammenfand, ergab vielmehr, dass
der Kaiser im Grunde nur darauf ausging, Sachsen durch besondere
Vergünstigungen von seinen Bundesgenossen zu trennen; seine
Zugestäündnisse an die andern Protestanten hielt er in den engsten
Grenzen, von solchen an Schweden wollte er überhaupt nichts
wissen. In die Bemühungen, ihn von dieser Absicht abzubringen,
fiel dann wie ein Donnerschlag die Nachricht von den Heilbronner
Beschlüssen, mit denen sich Oxenstierna die entscheidende Stimme
für die Neuordnung der deutschen Verhältnisse sicherte. Dass
die sächsischen Minister trotzdem noch an der Vermittelung
Dänemarks und dem von ihm vorgeschlagenen Friedenskongresse
festgehalten haben, lässt sich nur aus ihrer gänzlichen Hoffnungs-
losigkeit erklären, auf einem andern Wege etwas gegen Schweden
ausrichten zu können.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 501
Unter diesen Umständen ergriff Arnım mit Eifer die Hand,
die ihm Wallenstein aufs neue entgegenstreckte. Wallenstein,
religiös indifferent und mit der Politik des Wiener Hofes, wie
sie allen rein politischen Erwägungen verschlossen in dem Resti-
tutionsedikte gipfelte, nicht einverstanden, überdies beherrscht von
dem Ehrgeize, den Frieden unter seiner entscheidenden Mitwirkung
zu stande kommen zu sehen und für sich selber dabei einen an-
sehnlichen Gewinn davonzutragen, jetzt endlich noch persönlich
gegen die Habsburger verstimmt, erklärte sich bereit, mit den
beiden Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ein Abkommen zu
schliessen ungefähr auf der Grundlage des vom Landgrafen Georg
entworfenen Friedensprogramms, das sie dann gemeinsam, gestützt
auf die Vereinigung ihrer Heere, gegen den Kaiser wie gegen
Schweden aufrecht erhalten sollten. Es wäre der Zusammenschluss
der Gemässigten auf beiden Parteien gegen die extremen Flügel
von rechts und links gewesen, der alte Gedanke der dritten Partei
in etwas veränderter Form und darum gerade für Arnim so sym-
pathisch. Durch den Eindruck dieser Vereinigung, wenn nötig
auch mit Gewalt, sollten, so war die Meinung, die Widerstrebenden
zum Nachgeben gebracht werden. Der Gedanke erschien, falls er
von Wallenstein mit voller Aufrichtigkeit erfasst war, nicht aus-
sichtslos und wurde von Arnim, der sich ihn ganz zu eigen
gemacht hatte, auf das Dringlichste empfohlen. Aber die kur-
sächsischen Minister widersprachen. Ausser der Gefahr von
Schweden, die sie ausschliesslich betonten, war doch für sie wohl
auch die Rücksicht auf den Kaiser, auf die alten traditionellen
Beziehungen Sachsens zu ihm massgebend, die sich wohl nach
einem offenen ehrlichen Kriege, nicht aber nach der Beteiligung
an einem hochverräterischen Unternehmen wieder herstellen liessen.
So wurde Wallensteins Antrag abgelehnt und ging die dänische
Vermittlung ihren weitern schleppenden Gang.
Oxenstierna hatte diese Vermittlung von Anfang an dilatorisch
behandelt, ganz ebenso wie vordem Gustav Adolf das ähnliche
Angebot Landgraf Georgs: bald entschuldigte er sich, erst mit
seinen Verbündeten Rücksprache nehmen zu müssen, und liess
dann doch die Gelegenheiten, die sich ihm dazu eröffneten, un-
benutzt vorübergehen, bald verlangte er, dass der Kaiser schon
vor dem Kongresse einen unzweideutigen Beweis seiner Friedens-
liebe gäbe und erkläre, wie weit er nachgeben wolle. So machte
502 Walter Struck.
er es möglich, sieben ganze Monate hindurch einer bestimmten
Antwort auszuweichen, bis er endlich im September an der diplo-
matischen Ungeschicklichkeit des Kaisers, der in seinen Geleits
briefen den Heilbronner Bund und Schwedens Direktorium mit
schlecht verhehlter Absichtlichkeit igmorierte, die bequeme Hand-
habe fand, seine Teilnahme an dem Friedenskongresse mit über-
legenem Hohne rundweg zu verweigern.
Ueberblicken wir den hier eben skizzierten Abschnitt, so llt
seine Aehnlichkeit mit der letzten Zeit Gustav Adolfs ganz über-
raschend ins Auge. Zu Grunde liegt beiden der Gegensatz zwischen
Schweden und Sachsen, ausgegangen von der Meinungsverschieden-
heit über das gegen die gemeinsamen Feinde zu beobachtende
Verfahren und sich im Anschlusse daran erweiternd zu einer un
versöhnlichen Rivalität nicht um materielle Vorteile, sondern um
die Machtstellung innerhalb der deutschen Protestanten. Dieser
Gegensatz zwingt dem Könige wie dem Reichskanzler ihr Verhalten
zu ihren Bundesgenossen auf und ruft bei dem Kurfürsten die
entsprechenden Gegenmassregeln hervor; darum bilden die Vor-
ginge unter Oxenstierna die unmittelbare Fortsetzung derjenigen
unter Gustav Adolf, nur dass alles, was dort noch in den An
fängen, hier weiter fortgeschritten und darum klarer erkennbar
erscheint. Wir finden auf sächsischer Seite den Gedanken der
dritten Partei wieder, die dänische Vermittlung bezweckt im
Grunde nichts anderes als die hessische. Die Verhandlungen
Arnims mit Wallenstein im Juni 1633 nehmen nur die Pläne aus
dem Frühjahre 1652 aufs neue auf. Und so kehren auch unter
Oxenstierna die charakteristischen Momente aus Gustav Adolfs
Politik wieder. Die Isolierung Sachsens, die Verschleppung der
Friedensverhandlungen, um Zeit für den Abschluss der eigenen
Bündmispolitik zu gewinnen, das Bestreben, den andern protestan-
tischen Ständen die militärische und diplomatische Selbständigkeit
zu nehmen, um ohne ihren Einspruch den Frieden diktieren zu
können. Oxenstierna hat das Wort wahr gemacht, das er un-
mittelbar nach Gustav Adolfs Tode an den Reichsrat nach Stock-
holm schrieb: er wolle versuchen, sich, soweit es möglich sei, nach
der politischen Taktik des Königs zu richten.!
1 Vgl. Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 24. Nov. 1632, 5. April und
13. Aug. 1633 (Handl. 24 p. 247, 25 p. 265, 26 p. 184.) Es ist zu unter-
LA
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 503
Gestützt auf seine Stellung im Heilbronner Bunde und in
seiner Autorität gefestigt durch den diplomatischen Misserfolg
Kursachsens unternahm er es darauf ungeachtet der sich sofort
abermals anbietenden dänischen Vermittlung, das Verhältnis
Schwedens zu den norddeutschen Ständen ebenfalls einer um-
fassenden und abschliessenden Neuordnung zu unterziehen. Auch
das wiederum ein Gedanke Gustav Adolfs. Der offizielle schwe-
dische Geschichtsschreiber dieses Krieges, Chemnitz, berichtet, und
wir haben keinen Grund ihm in diesem Punkte zu misstrauen,
dass auch dem Könige der Konvent der vier oberen Kreise nur
als die Vorstufe zu einem allgemeinen evangelischen Bund gegolten
habe 7 Es war die Krönung des ganzen Werks, was Oxenstierna
jetzt versuchte, und unendlich viel schwieriger als das bisher
Erreichte. Hier in den niederdeutschen Kreisen hatte Kursachsen
als Kreisobrister ganz bestimmte Rechte, schlummerte der Gegen-
satz zu Kurbrandenburg in der pommerschen Frage, drang Wilhelm
von Weimar immer ungeduldiger auf Anerkennung seiner General-
leutnantschaft, waren die stolzen Welfen nicht gewillt, sich
schlechthin zu unterwerfen. In klarer Erkenntnis dessen hatte
Oxenstierna in den obern Kreisen begonnen, wo die Gegensätze
weniger scharf waren, um von der dort gewonnenen, diplomatisch
unanfechtbaren Position auf die andern Stände drücken zu können.
Denn das war nun sein Vorteil, dass ihm jetzt noch das allgemeine
Direktorium bestreiten die Protestanten völlig spalten hiess, dass
eine Erfolg verheissende Einigung nur noch unter Schweden
möglich war. Doch unterliess er es nicht, schon vor dem Zu-
sammentritt des neuen nunmehr allgemeinen Konvents die nord-
deutschen Stände im einzelnen für seinen Plan vorzubereiten.
Es gelang ihm noch einmal, die Ungeduld Herzog Wilhelms zu
vertrösten, er erreichte es ferner, dass sich der niedersächsische
Kreis im Prinzip zur Vereinigung mit dem Heilbronner Bunde
und zur Anerkennung des schwedischen Direktoriums bereit
erklärte, er gewann endlich auch Kurbrandenburg, allerdings nur
durch ein Mittel der bedenklichsten Art, indem er den Kurfürsten
in einer persönlichen Zusammenkunft in Stendal hoffen liess, was
er von vornherein nicht zu erfüllen gesonnen war, dass er zur
scheiden zwischen Intention, Dessin gleich Politik schlechthin mit der vor-
wiegenden Bedeutung als Endziel und procedere gleich Taktik.
! Vgl. Chemnitz I p. 435.
504 Walter Struck.
Satisfaktion statt mit Pommern mit den Stiftern Magdeburg,
Halberstadt und Osnabrück vorlieb nehmen werde! Nur um
Kursachsen gab er sich keine Mühe. Man darf es als sicher
aussprechen, dass er ein Entgegenkommen Johann Georgs, das
ihn selbst wieder zu Gegenkonzessionen hätte nötigen können,
gar nicht wünschte, dass für ihn der Bund ohne Sachsen das fest-
stehende Ziel war, dass er an den Kurfürsten eine Einladung zu
den Verhandlungen nur der Form wegen erliess, um sich nicht
dem Vorwurfe auszusetzen, dass er ihn aus der protestantischen
Partei treibe. Auf jede Weise hat er auf dem Konvente gegen
Sachsen geschürt und die Stände zu Schritten zu veranlassen gesucht,
die ihre Entfremdung von dem Kurfürsten vergrössern mussten.’
Auch sonst ist seine Taktik dort dieselbe gewesen, wie bis-
her. In dem Ausschreiben wie in der Proposition stellte er unter
den Gegenständen für die Beratung den Frieden noch auf gleiche
Linie mit dem Bündnisse, aber in den Verhandlungen selbst war
es dann sein ersichtliches Bemühen, den Frieden und alles, was
damit im Zusammenhange stand, in den Hintergrund zu schieben
— die sächsischen Gesandten waren geradezu ausser sich über
die Art, wie er wieder die dänische Vermittlung verschleppte —
und vor allem erst die Bündnisfrage zur Erledigung zu bringen.
Und zwar war es hier sein Verlangen, wie es sich allmählich
immer deutlicher enthüllte, dass die norddeutschen Stände einfach
die Institutionen des Heilbronner Bundes ohne Abänderung
acceptierten und sich in derselben Weise wie die oberdeutschen
mediatisieren liessen. Und da sich bei ihrem Eintritt ın den
Bund die für Schweden günstige Zusammensetzung des Bundesrats
nicht mehr aufrecht erhalten liess, sollten in diesem nicht mehr
die maiora, sondern die saniora consilia entscheiden, sollte, wie
wir das heute ausdrücken würden, diese Behörde neben dem
Direktorium nicht mehr beschliessende, sondern nur beratende
Eigenschaft besitzen.
! Vgl. den Halberstädter Rezess d d 27. Febr. 1634 (Londorp a. a. Q.
p. 372ff.), Mörner, Kurbrandenburgs Staatsvertrüäge Einl. p. 7f., Bär Anm.
408 und 446, No. 163 und 169, Johann Georg und Oxenstierna p. 88ff., dazu
Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 13. März 1634 (Handl. 29 p. 251—259).
? Das Folgende nach den Akten des Dresdener und Weimarer Archivs.
Die Darstellung des Konvents bei Bär im Anhange leidet wie das ganze
Buch daran, dass sie sich zu sehr auf die pommersche Frage ohne Berück-
sichtigung des ganzen Zusammenhangs der schwedischen Politik beschränkt.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 505
Es ist begreiflich, dass so ausgedehnte Forderungen nicht
ohne Widerstand blieben. Der Wunsch, Kursachsen durch Kon-
zessionen in der protestantischen Partei festzuhalten, war weit
verbreitet und besonders bei den Ernestinern und Anhalt lebhaft,
bei denen es sich durch Energie wieder in Respekt gesetzt hatte
und die von einer Nichtverständigung zwischen ihm und Schweden
in erster Linie, durch Belastung von beiden Seiten betroffen zu
werden fürchteten. Aber Johann Georg entzog seinem Anspruche
auf das Direktorium der beiden sächsischen Kreise dadurch selbst
den Boden, dass er sich dafür nicht zu einer strikten Verpflich-
tung gegen den Heilbronner Bund (Konjunktion), sondern nur
zur Korrespondenz verstehn wollte, zu einer vagen Versicherung,
seine Politik und Kriegführung in Uebereinstimmung mit der
schwedischen zu halten, was um so ungenügender erschien, als er
grade jetzt höchst ungeschickt seinen Gegensatz zu Schweden
und den Calvinisten auf das schärfste hervorkehrte. Die ober-
deutschen Stände gaben in vertraulichen Gesprächen ihrem Wunsche
nach einer Abschwächung des schwedischen Direktoriums unver-
hohlen Ausdruck; in den offiziellen Abstimmungen schwenkten sie
allerdings zum Verdrusse der übrigen auf Oxenstiernas Kommando
jedesmal wieder gehorsam ein. Sehr zähen Widerstand leisteten da-
gegen die niedersächsischen Stände, denen Braunschweig präsidierte,
das schon unmittelbar nach dem Tode Gustav Adolfs eine selbständige
Stellung neben Schweden einzunehmen versucht hatte und damals
nur durch direkten Zwang zur Fügsamkeit gebracht worden war.
Sie verlangten für den Bundesrat erhöhte Befugnisse, für die beiden
sächsischen Kreise besondere Kontingente und Finanzverwaltung,
über die der Centralleitung nur ein Oberaufsichtsrecht zustehn
sollte, und bedangen sich ausserdem, dass alle Beschlüsse über
das Bündnis erst dann in Kraft treten sollten, wenn auch über
das Friedensprogramm eine Einigung hergestellt sei. In allen
Hauptfragen vertraten sie so einen dem schwedischen gänzlich
entgegengesetzten Standpunkt, doch kam die Entscheidung nicht
durch sie, sondern durch Kurbrandenburg.
Für Kurbrandenburg war ausschliesslich die pommersche
Frage entscheidend. Im Vertrauen auf die Stendaler Zusage war
es bereit, sich mit gebundenen Händen an Schweden zu über-
liefern, nahm es entschieden Stellung gegen Sachsen, das zur
Entschädigung Schwedens auf Magdeburg und Halberstadt ver-
506 Walter Struck.
zichten sollte. So bildeten die brandenburgischen Vertreter
während der ersten Hälfte des Konvents den andern Ständen
gegenüber gleichsam das Sprachrohr für die Wünsche Oxen-
stiernas, sie unterstützten auch seine Taktik, die Beratungen über
die Friedensbedingungen und die Satisfaktion zu verschieben;
mit ausserordentlicher Schärfe äusserten sie sich über Sachsen,
das durch seine Unzurverlässigkeit selber die Stände genötigt
habe, sich nach auswärtiger Hilfe umzusehn, gu dessen Führung
man nie wieder Vertrauen fassen könne. Dann trat aber um
die Wende des Juni ein Umschwung bei ihnen ein, dessen Ur-
sachen noch nicht aufgeklärt sind; sie stellten im obersächsischen
Kreise den Antrag, die Satisfaktion pro conditione foederis zu
erklären, für eine der Fragen, vor deren Erledigung das Bünd-
nis nicht gültig sein sollte, und regten es des weitern an, dass
eine gemeinsame Deputation den Reichskanzler über seine Forde-
rungen interpellierte.
Auch wenn bis dahin noch nicht offiziell über die Satis-
faktion verhandelt worden war, so hat sie doch begreiflicher-
weise die Gemüter lebhaft genug beschäftigt. Wir vernehmen,
wie die Gesandten in vertraulichen Gesprächen ihre Ansichten
austauschten, wie, da der Widerstand Brandenburgs gegen eine
Abtretung Pommerns bekannt war, im Wechsel Kur-Mainz,
Böhmen, Bremen und Verden, Preussen, Magdeburg und Halber-
stadt in Vorschlag kamen.
Ueber Oxenstiernas Ansicht sind wir durch seine Briefe an
den Reichsrat unterrichtet. Erwerbungen im Binnenlande wies
er stets weit von sich als etwas, was für Schweden keine wirk-
liche Stärkung bedeute und was es auf die Dauer doch nicht
werde behaupten können. Er wollte Pommern und zwar ın
seiner ganzen Ausdehnung. Zuweilen scheinen ihn allerdings
Zweifel befallen zu haben, ob er es darüber auf den Zwiespalt
mit Brandenburg ankommen lassen dürfe und ob er nicht lieber
nur einen Teil des Herzogtums oder ein anderes Küstenland oder
endlich gar nur eine Geldentschädigung fordern solle. Aber
sicher waren das nicht mehr als vorübergehende Regungen und
seine Anfragen deshalb an den Reichsrat hauptsächlich aus dem
Wunsche entsprungen, die Verantwortung nicht allein tragen zu
müssen. Alle seine sonstigen Massnahmen liefern dafür den
Beweis. Er drang bei seiner Regierung darauf, die pommer-
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 507
schen Plätze mit den zuverlässigen Truppen schwedischer Natio-
nalität zu besetzen und die Einwohner nach Möglichkeit mit
Kontributionen zu verschonen, um ihre Zuneigung nicht zu ver-
scherzen. Er hielt mit Eifer darauf, dass der schwedisch-
pommersche Vertrag mit seinem letzten Paragraphen, jenem
Vorbehalte Gustav Adolfs, in Kraft bliebe und dass nicht die
darauf formell fussenden Ansprüche Schwedens dadurch eine Ab-
schwächung erlitten, dass Georg Wilhelm nach dem Tode des
vom Schlage gerührten Bogislaw die Regierung des Herzogtums
anträte oder durch ein eigenes besonderes Bündnis mit Schweden
jenen Vorbehalt noch jetzt aufhöbe. Gegenüber dem Drängen
Georg Wilhelms auf ausdrückliche Anerkennung seines Erbrechts
war seine Maxime, nichts zu verweigern, aber auch nichts zu
versprechen, um jenen nicht zurückzustossen und doch selbst
freie Hand zu behalten." Das aber liess sich nun nach der er-
wähnten Interpellation nicht länger durchführen. Er verwies zur
Antwort auf das, was Pfalzgraf August bei Kursachsen vorzu-
bringen gehabt hatte; es war damit klar, dass er auf Pommern
abzielte.
Dem entgegen setzte Brandenburg vor den Ständen noch
einmal seine Rechte auseinander, und warum auch das Reich ein
Interesse daran habe, dass Pommern nicht in fremde Hände
komme. Es schlug für die Satisfaktion dreierlei Mittel vor:
eine Geldentschädigung, die Ueberlassung katholischen Besitzes
oder auch säkularisierter Stifter und Abmachungen über auch
nach dem Frieden zu leistende gegenseitige Unterstützung (mu-
tuum auxilium) und setzte es durch, dass in diesem Sinne eine
Schrift aufgesetzt und an Oxenstierna überreicht wurde.
Die Erregung, die sich der Stände ob dieser Vorgänge be-
mächtigte, war unbeschreiblich und steigerte sich noch im Hin-
blick auf die hochgespannten Befugnisse, die Oxenstierna für das
Direktorium forderte. Auf dem Römer in dem Beratungszimmer
der vier oberen Kreise fand sich ein Zettel, der die Worte trug:
„Satisfactio Suecica erit disjunctio nostra“, in der Stube der
1 Vgl. die Briefe Oxenstiernas an den Reichsrat d. d 13. u. 14. Febr.
(Handl. 24. p. 340 und 354), 16. und 23. Mai, 20. Juli und 14. Aug. (26.
P. 77, 85—87, 121—124, 206—209), 15. Sept. und 2. Dez. 1633 (27 p. 166—160,
207), 17. Jan. und 12. Febr. (28 p. 4öf., 65), 13. und 15. März (29 p. 266f.,
287—290), 30. Mai 1634 (30 p. 18—20). Bär hat diese Briefe nicht gekannt.
508 Walter Struck.
niedersächsischen Stände ein anderer: „Jam non agitur de liber-
tate quae pessundata est, sed quaeritur, quis rem publicam
possideat“, und darunter war von zweiter Hand geschrieben: „Et
quaeritur an vi, clam vel precario“. Es war nicht möglich, die
Lage schärfer zu kennzeichnen, als es hier geschah.
Es würde hier zu weit führen, den Verlauf im einzelnen
noch ferner zu verfolgen. Oxenstierna nahm in seiner Antwort
auf die Eingabe der Stände das Anerbieten einer Geldzahlung
und jenes mutuum auxilium als etwas Selbstverständliches mit
Dank an.! Dagegen lehnte er den Erwerb katholischer Länder
rundweg ab, die nur mittelbar, als Entschädigung wieder für de
protestantischen Stände in Betracht kommen könnten. Als er
dann auf eine nochmalige Interpellation der brandenburgischen
und pommerschen Gesandten ganz offen Pommern als seine
Forderung bezeichnete, ging Brandenburg zur schärfsten Opposi-
tion über. Es beschwor die andern Stände, mit ihm gegen
Schweden zusammenzuhalten, suchte den Abschluss des Bünd-
nisses hinauszuziehn und hielt sich endlich selbst von allen Be-
ratungen völlig fern. Unter solchen Umständen war auch an den
unbedingten Eintritt der andern Stände in den Heilbronner Bund
nicht mehr zu denken, zumal gleichzeitig das militärische Prestige
Schwedens durch den Fall von Regensburg und die Nördlinger
Schlacht auf das Tiefste erschüttert wurde. Es konnte sich für
Oxenstierna nur noch darum handeln, den Zwiespalt und seinen
Misserfolg vor dem Feinde so gut wie möglich zu verdecken. Er
rief die Stände noch einmal auf den Römer zusammen und dankte
ihnen in feierlicher Rede für ihr bereitwilliges Entgegenkommen,
das für die gemeine Sache nicht ohne segensreiche Folgen bleiben
werde, wenn jeder den getroffenen Vereinbarungen getreulich nach-
komme. Wie er sich als Direktor bisher stets redlich bemüht
habe, das Seine zu thun, so werde er auch ferner nichts unter-
lassen, was seine Pflicht erheische. Und indem er diese letzten
Worte wiederholte, hob er die Hand gleich wie zum Schwur.
Die Ueberraschung der Stände war nicht gering, dass er so
that, als ob man in Allem einig geworden sei, wo doch noch
zahlreiche und gerade die wichtigsten Fragen ihrer Erledigung
! Die Behauptung Bärs (p. 475 Anm. 1), dass Oxenstierna beides ab-
gelehnt habe, trifft nach den Berichten der weimarischen Gesandten vom
12. und 19. Aug. nicht zu.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 509
harrten. Sie dachten einen Augenblick an offenen Protest, fanden
dann aber doch, dass die Rede dafür zu allgemein gehalten sei.
In der That: sie bedeutete nicht die Ankündigung des neuen
allgemeinen Bundes, sie war der Schwanengesang des schwedischen
Direktoriums überhaupt.
Schlussfolgerungen.
Ich breche hier ab, da der fernere Gang der schwedischen
Politik für Gustav Adolfs Endziele keine weitere Aufklärung giebt.
Was hat nun Gustav Adolf gewollt? Diese Frage verlangt zu
ihrer Beantwortung die andere: was hat Oxenstierna gewollt?
Nur indem wir den Zeitraum von der Breitenfelder bis zur
Nördlinger Schlacht als ein Ganzes im Zusammenhange betrachten,
können wir hoffen, zur Klarheit vorzudringen. Wir sahn, wie
sich die Taktik des Reichskanzlers völlig mit der des Königs
deckte, und würden schon daraus auf das Uebereinstimmende
ihrer Intentionen schliessen dürfen. Zum Ueberfluss hat es Oxen-
stierna selber mehrfach versichert, dass er das Ziel des Königs
gekannt habe und versuchen wolle, es durchzusetzen. Deswegen
dürfen wir nun aber doch bei keinem von ihnen einen Plan er-
warten, der bis in alle Einzelheiten festgestellt wäre, von dem
auch nicht ein Punkt hätte abgelassen werden sollen. Momenta
temporum seien allezeit das Fundament gewesen, urteilte Oxen-
stierna über Gustav Adolf, und auf sich selbst wandte er im
Hinblick auf die sich täglich verändernde Lage mit Vorliebe das
Zitat aus Ovid an: Fertur equis auriga nec audit currus habenas.
Dabei bleibt es aber nicht weniger wahr, dass sie bei aller An-
passung an die wechselnden Umstände doch stets im Grossen
ihr Ziel unverrückt im Auge behalten haben.!
Ueber die territorialen Pläne des Königs giebt schon seine
eigene Zeit verhältnismässige Klarheit, und dementsprechend er-
halten wir aus der Zeit Oxenstiernas keine weiteren Aufschlüsse,
sondern nur die einfache Bestätigung, dass der Erwerb Pommerns
das Ziel war.
Anders steht es bezüglich der Absicht, dem schwedischen
Einflusse in Deutschland auch für die Zeit nach dem Frieden
1 Irmer II p. 20, Oxenstierna an den Reichsrat d. d. 23. Febr., 29. April,
16. Mai 1633. (Handl. 24 p. 386, 25 p. 269, 26 p. 64.)
510 Walter Struck.
eine vertragsmässige Grundlage zu geben. In den Nürnberger
Bedingungen fehlte das Corpus Evangelicorum, und dass Gustav
Adolf daran trotz seines missglückten ersten Angriffs auf Wallen-
stein festgehalten hat, liess sich nur — allerdings mit der grössten
Wahrscheinlichkeit — aus seinem späteren militärischen und
politischen Verhalten folgern, nicht durch Quellen unmittelbar
belegen. Eben diese Bedingungen hat Oxenstierna als das be-
zeichnet, woraus des Königs Intention zu ersehen sei. Wenn er
dann aber, der des Königs Intention zu seiner eigenen zu machen
entschlossen war, in Frankfurt auf die Interpellation der Stände
mit dem Hinweis auf die Gesandtschaft Pfalzgraf Augusts ant-
wortete, so wird das die Bestätigung sein, dass jene Bedingungen
das Corpus Evangelicorum nicht ausgeschlossen, dass vielmehr
der Reichskanzler dieses als einen integrierenden Teil von Gustav
Adolfs Politik angesehen hat.
Für die Organisation der evangelischen Körperschaft hatte
schon Gustav Adolf die beiden Möglichkeiten aufgestellt, dass
entweder Schweden, durch den Besitz Pommerns Mitglied von
ihr, auch das Präsidium übernehme oder dass sich die evangelischen
Stände zunächst unter sich und unter eigener Führung als Bund
konstituierten und dann als Ganzes mit Schweden weitere Ab-
machungen über gegenseitige Hilfe träfen. Wir haben aus des
Königs Taktik vor allem gegenüber dem Leipziger Bunde den
Schluss gezogen, dass es ihm mit dem letzten Vorschlage, für
den auf dem Frankfurter Konvente die technische Bezeichnung
des mutuum auxilium aufkam, nicht Ernst gewesen sein könne,
dass er vielmehr für sich die unmittelbare Leitung gewünscht
habe. Nun findet sich aber in dem Nachlasse Oxenstiernas ein
Entwurf aus dem Jahre 1634, in dem unter anderen Bedingungen
für den Frieden auch ein ewiges Bündnis zwischen Schweden und
den Ständen gefordert wird, so dass im Falle eines Krieges Schweden
den Ständen mit 10000, diese ihm umgekehrt mit 20000 Mann
zu Hilfe kommen sollten. Von einem Direktorium Schwedens
ist also dort nicht die Rede, im Gegenteil heisst es, dass die
Hilfstruppen Schwedens unter das von den Ständen bestellte
Kommando zu treten hätten.! Es ist nicht überliefert, aus welchem
besonderen Anlasse und zu welchem Zwecke dieses Schriftstück,
1 Ox. Skr. I 1. p. 553—555.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 511
das keine Verwendung gefunden hat, entstanden ist, und man
wird daher nicht a priori die Annahme ablehnen dürfen, dass
auch in ihm die wahre Meinung des Reichskanzlers noch durch
taktische Rücksichten verschleiert worden sei. Was würde man
nicht aus seinem Entwurfe zu einem schwedisch-brandenburgischen
Bündnisse, in dem er auf Pommern verzichtet, schliessen müssen,
wenn man nicht wüsste, dass es dabei auf Täuschung angelegt
war. So wäre es nicht unmöglich, dass er auch hier eine Täuschung
beabsichtigt hätte, um den norddeutschen Ständen jeden Argwohn
vor dauernder Mediatisierung zu nehmen und sie so überhaupt
erst einmal zur Anerkennung einer auch über den Frieden dauernden
Bundespflicht und zur Annahme der Heilbronner Verträge zu
bewegen. Um hier entscheiden zu können, muss man auf die
Taktik Oxenstiernas, soweit sie klar erkennbar ist, zurück-
greifen.
Ein Bündnis kann nur so lange auf Dauer zählen, als der
Egoismus beider Parteien in ihm seine Rechnung findet, also so
lange die Gemeinsamkeit der Interessen, zu deren Vertretung es
geschlossen ist, anhält und auch von beiden Seiten anerkannt wird,
oder so lange jeder der Kontrahenten den Vertragsbruch scheut, weil
er dadurch entweder die Vergeltung des andern auf sich zu ziehen
oder seinen politischen Kredit in Bezug auf Bündnisfüähigkeit zu
verlieren fürchtet. Untersuchen wir, wie weit für ein schwedisch-
ständisches Bündnis diese Voraussetzungen nach Oxenstiernas
Auffassung zutrafen. Ich lasse dahin gestellt, ob er selbst von
der absoluten Solidarität der protestantischen Interessen überzeugt
war. Jedenfalls nahm er nach den Erfahrungen, die Schweden
mit der Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit der Stände gemacht
hatte, bei diesen eine solche Ueberzeugung nicht an; die Art
seiner Bündnispolitik ihnen gegenüber, die doch nur ein Nieder-
schlag seiner Auffassung ist, ist hinreichend Beweis dafür. Nun
würden aber grade die Stände trotz aller Vereinbarungen über
mutuum auxilium doch durch einen Zusammenschluss unter sich
gegen Schweden unabhängiger werden, als sie es vor dem Kriege
in ihrer Vereinzelung gewesen waren, sie würden dazu bis auf
wenige nach wie vor in ihren Pflichten gegen Kaiser und Reich
stets den rechtfertigenden Vorwand suchen, das Zusammengehen mit
der auswärtigen Macht abzulehnen. So musste sich für Oxen-
stierna dasselbe als Ueberzeugung ergeben, was ich für Gustav
512 Walter Struck.
Adolf zu entwickeln versuchte: lieber keine evangelische Ver-
einigung als eine unter nicht-schwedischem Präsidium. Schweden
musste der deutschen Protestanten Herr sein, um ihrer Mitwirkung
gegen die katholischen Tendenzen des Kaisers und seiner Bundes-
genossen sicher zu sein, das galt wie für den augenblicklichen
Krieg, so erst recht für die Zeit nach dessen Beendigung.
Dass er mit dem Plane des Corpus Evangelicorum noch weit
mehr als mit dem Wunsche einer Landesabtretung auf Wider-
stand stossen würde, war für Oxenstierna klar. Sein Bestreben,
die Verhandlungen über den Frieden zu verschieben, um nicht
vorzeitig mit seinen Forderungen hervortreten zu müssen, ist
hinreichend Beweis dafür. Wenn es ihm gelungen wäre, sich die
norddeutschen Stände in derselben Weise wie schon die Heil-
bronner zu unterwerfen, dann hätte er ihnen als Preis für seine
Einwilligung, Frieden zu schliessen, neben Pommern auch das
Präsidium im Corpus Evangelicorum nennen können. Wie sehr
sie dann auch knirschen mochten, der Reiter sass zu fest ım
Sattel. Ob er dann einfach die Verewigung seines Direktoriums
mit allen Befugnissen, wie sie ihm für den augenblicklichen Krieg
übertragen waren, zu fordern gedachte, so dass wir in dem Heil-
bronner Bunde und seiner geplanten Ausdehnung über Nord-
deutschland auch schon das Corpus Evangelicorum zu sehn hätten?
Erinnern wir uns, dass Gustav Adolf die Konstituierung der evan-
gelischen Körperschaft nicht erst nach dem Frieden vor sich gehn
lassen wollte und dass unter ihm mit der Ausschreibung des
Ulmer Tages der Anfang zu jener Politik gemacht wurde, die
Oxenstierna auf den Konventen zu Heilbronn und Frankfurt fort-
setzte. Und noch zwei andere Aeusserungen des Königs wären
hier zu erwähnen: schwedisches Protektorat und militem armatum
erklärte er gegenüber Landgraf Wilhelm für die Garantie des
Friedens, und als formatum corpus armatum definierte Pfalzgraf
August in Dresden die evangelische Körperschaft. Eine stehende
geworbene Truppe, an wen hätte Gustav Adolf dabei als ihren
Herrn anders denken können, als an sich selbst? Wurde damit
nicht für das Corpus Evangelicorum dasselbe Prinzip aus-
gesprochen, das Oxenstierna verfolgte, nämlich die militärische
Macht der Stände in der Hand zu behalten, als Waffe gegen den
katholischen Feind, aber auch gegebenen Falles gegen wider-
strebende Bundesmitglieder?
$
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 513
Bestimmtere Antwort kann man auf die Frage nach der
räumlichen Ausdehnung der geplanten evangelischen Körperschaft
geben: dass Kursachsen nicht ihr Mitglied werden sollte, kann
man nach der Art, wie es von Oxenstierna behandelt wurde, mit
Sicherheit behaupten. Wie weit dagegen erobertes katholisches
Gebiet dazu geschlagen werden sollte, blieb von dem Fortgange
des Krieges abhängig. Den Ligisten hätten die Flügel beschnitten
werden sollen, sagte Oxenstierna nach Gustav Adolfs Tode, denn
sie ganz auszurotten sei bisher die Absicht noch nie gewesen,
aber die Gelegenheit hätte es geben mögen. !
Ich versuche in kurzen Sätzen zusammenzufassen, was sich
mir aus diesem Allen als das Ziel Gustav Adolfs zu ergeben
scheint. An die Kaiserkrone für sich hat er nie gedacht: es
wäre ein Gedanke gewesen, schon an sich ganz unevangelisch
und dazu selbst nach völliger Niederlage der Habsburger und
der deutschen Katholiken nicht anders durchzuführen als gegen
den Widerstand fast des ganzen Europas, vor allem Frankreichs,
das schon über des Königs Siege und dann Oxenstiernas diplo-
matische Erfolge die lebhafteste Unruhe verriet. Gustav Adolf
wollte eine dauernde Vereinigung zwischen Schweden und den
deutschen Protestanten ausser Sachsen, nicht auf der Grund-
lage politischer Parität, sondern mit dominierenden Befugnissen
für Schweden als Präsidialmacht, er wollte keinen lockern Bundes-
vertrag für einzelne bestimmte Fälle wie zwischen verschiedenen
sonst völlig selbständigen Staaten, sondern ein staatliches fest-
gefügtes Ganze unter seiner Leitung, mit einheitlicher Militär-
verfassung und einheitlicher auswärtiger Politik.
Bedeutung Gustav Adolfs.
Man hat es als ein Glück bezeichnet, dass Gustav Adolf bei
Lützen fiel, als ein Glück für ihn und seinen Ruhm und als ein
Glück für Deutschland, dem er sonst zur schweren nationalen
Gefahr geworden wäre. Als ein Glück für ihn. Was aber kann
es Tragischeres geben, als einen Helden abgerufen zu sehn aus
einer Laufbahn voll stetig steigender Erfolge, aus der Mitte hoch-
strebender Entwürfe, deren Vollendung mit ihm stand und fiel.
Der pessimistische Gedanke: früh stirbt, wen die Gottheit liebt,
! Irmer II p. 40.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 34
514 Walter Struck.
schwindet gegenüber diesem reichen Leben, und ein tiefes Be-
dauern greift Platz darüber, dass es so früh enden musste. Und
wenn es sich denken liesse, dass er bei Lützen, von der tödlichen
Kugel getroffen und unter den Hufen der feindlichen Rosse noch
ein klares Bewusstsein der durch seinen Fall geschaffenen Lage
gehabt hätte, welch bitterer Schmerz müsste ihn da nicht selbst
erfüllt haben, welche bange Sorge um die Zukunft. Und wie
noch ganz anders würde er dastehn, wenn es ihm beschieden ge-
wesen wäre, den Krieg für den Protestantismus und Schweden
zu raschem siegreichen Ausgange zu führen. Zur rechten Zeit
für seinen Ruhm soll er gestorben sein. Als wenn das Ver-
brechen, zu dem man ihm hiernach seine berechtigten Entwürfe
auszulegen scheint, für das historische Urteil dadurch aus der
Welt geschafft würde, dass er es nur gewollt, nicht auch noch
hat vollenden können.
Er wäre zur schweren nationalen Gefahr für Deutschland
geworden. Eine oft nachgesprochene Behauptung, die von der
Voraussetzung aus, dass er bei längerm Leben seine Pläne durch-
gesetzt hätte, (während sich doch nur sagen lässt, dass sein Tod
diese Pläne überhaupt unmöglich gemacht hat) die weitere Ent-
wicklung mathematisch zu berechnen unternimmt, ohne sich doch
über das Wesen dieser Gefahr näher auszulassen. Es scheint,
dass ihre Vertreter der Ansicht sind, dass mit dem Corpus
Evangelicorum Norddeutschland hätte schwedisch werden und
damit für eine nationale deutsche Entwicklung verloren gehn
müssen. Ihnen auf das Gebiet der Vermutungen und Wahr-
scheinlichkeiten zu folgen, möchte ich weit eher das Gegenteil
behaupten. Schweden mit seiner erschöpften und ohnedies an
Zahl geringen Bevölkerung würde nicht im Stande gewesen sein,
die deutschen Kräfte zu absorbiren. In einem Staatswesen, das von
dem bottnischen Meerbusen bis an den Rhein gereicht hätte, würde
der Schwerpunkt bald nicht mehr in Stockholm gelegen haben.
Wir sehn, wie schon bis dahin der König durch seine Kämpfe
seinem Reiche für immer grössere Zeiträume ferngehalten wurde,
und hören aus dem Munde eines nationalen schwedischen Histo-
rikers die Anklage, dass er über seiner europäischen Politik die Inter-
essen seines Stammreiches vernachlässigt und geschädigt habe.'
! Mankell, Om Gustav II Adolfs politik.
Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion. 515
Wie schon der ältere Zweig der Wasas durch die polnische
Krone seinem Volke entfremdet wurde, so würde es auch Gustav
Adolf und seinen Nachfolgern ergangen sein: nicht sie hätten
aus Deutschland schwedisches Land gemacht, sie selbst wären
über dem Bestreben, ihr deutsches Herrschaftsgebiet zu behaupten,
zu Deutschen geworden.
Können wir so jener Meinung nicht zustimmen, dass Gustav
Adolfs Tod eine schwere Gefahr von Deutschland abgewandt habe,
so müssen wir ihn in anderer Hinsicht als ein schweres Unglück
bezeichnen Ob der König es vermocht hätte, dem Kriege ein
baldıges Ende zu geben? Jedenfalls schwand mit ihm auch die
Möglichkeit des nahen Friedens und schleppte sich der Kampf
mit seinem Greuel und Elend noch lange 16 Jahre fort.
Worin besteht nun die welthistorische Bedeutung Gustav
Adolfs? Als der Protestantismus durch die Siege der katho-
schen Waffen in ganz Deutschland am Boden lag, mit den
grössten Einbussen, wenn nicht völliger Vernichtung bedroht,
hat er ihm seine Stellung zurückgegeben und der römischen
Reaktion Halt geboten. Die Auffassung, die ihn als Streiter für
das Evangelium preist, ist trotz ihrer unleugbaren Einseitigkeit
doch nicht so völlig zurückzuweisen; recht als Held für seinen
Glauben ist er gefallen.
Und von nicht geringerem Einfluss ist er auf die Ent-
wickelung des deutschen Reichs gewesen. Sein Eingreifen hat
in Wahrheit das heilige römische Reich deutscher Nation zer-
sprengt, in dem grade die hoffnungsvollen Elemente, auf denen
die Zukunft unserer Nation beruhte, keine gesicherte Statt fanden.
Dramatisch gradezu, wie sich hier die Entscheidung in die
Spanne weniger Monate zusammendrängt: der Leipziger Konvent
als ein letzter Versuch, auf der Grundlage der Reichsverfassung
die protestantischen Interessen zu wahren, schmählich misslingend,
daneben und bald darüber gewaltig hinausgreifend der Held aus
Mitternacht, vor dem die Lüge der Reichsverfassung zerstiebt
wie die Nebel vor der Sonne, der zum ersten Male das als Not-
wendigkeit verkündet, was wir heute erreicht haben: ein dem
römisch - katholischen Kaisertum der entdeutschten Habsburger
entgegengesetztes grosses deutsches Staatswesen auf protestan-
tischer Grundlage. Mit seinem Tode scheint der Gedanke auch
ins Grab gelegt, aber durch seine Siege hat er doch die Bahn
34”
516 Walter Struck. Gustav Adolf und die schwedische Satisfaktion.
frei gemacht, auf der sich das Brandenburg des Grossen Kur-
fürsten, das Preussen des ersten Friedrich Wilhelm und des
grossen Königs hat entwickeln können. Die Römlinge wissen
wohl, warum sie ihn noch über das Grab hinaus mit unversöhn-
lichem Hasse verfolgen und sein Andenken zu verunglimpfen
suchen. Wir aber setzen ihn mit Recht an die Spitze derer,
denen wir unser protestantisches nationales Kaisertum verdanken.
u Za 1
517
Kleine Mitteilungen.
Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. In
meiner deutschen und französischen Verfassungsgeschichte IL S. 361f.
habe ich die herzogliche Gewalt zum Teil darauf zurückgeführt, dass
der König für umfassende Gebiete die königlichen Rechte in den
Grafschaften, vor allem das Recht auf die zwei Drittel des Provinzial-
gefälles, welche zu Hof einzuliefern sind, an einen Provinzialbeamten,
m. E. an einen ständigen missus, geliehen (geschenkt) habe. Ich
übersah dabei einen wichtigen Beleg, den ich hier nachtragen möchte.
In Oberdeutschland und zwar auch in dem Baiern benachbarten
Oberschwaben wird während des 9. Jahrhunderts deutlich zwischen
demjenigen Gefällanteil, qui partibus comitum exire solebant und dem
Teil, der partibus nostri palatii venire debet unterschieden (U. b.
S. Gallen 226; Coll. Sangall. add. 3 [Zeumer]). —
Von da ab gewinnt nun die Schilderung besondere Bedeutung,
welche die Sequenz de Heinrico von einer Begegnung Otto I. und
Heinrich I. von Baiern giebt (z. B. bei Müllenhoff und Scherer Denk-
mäler XVIII; Braune althochdeutsch. Lesebuch XXXIX). Danach em-
pfängt Otto nach dem gemeinsamen Kirchgang den Heinrich noch
einmal, führt ihn mit grossen Ehren in den Rat (d. h. die Versammlung
der königlichen Vasallen)
et omisit (Handschrift irrig. amisit) illi sô waz sô her thär hafode
praeter quod regale, thes thir Heinrich ni gerade.
Statt des handschriftlichen (Köpke, Jahrbücher des deutschen Reichs
unter der Herrschaft Otto I. 1838, S. 97; Schade veterum monum.
theotiscor. decas 1860, S. 7) praeter quod haben die meisten Herausgeber
praeter quam, was eine unnötige Aenderung ist. Nach der Stelle
überträgt also der König alle (so wäz so) Rechte, welche er in Baiern
(thåâr) hatte mit einer (praeter quod) Ausnahme. — Die Ausnahme ist
nicht genauer bezeichnet, war vielleicht dem nichtbairischen Verfasser
[Kögel in Pauls Grundriss (1. Aufl.) II, 1 S. 192] gar nicht genauer
bekannt. Thatsächlich aber lässt sich die Ausnahme mühelos auf die
Befugnis zur Bischofsernennung deuten, welche bekanntlich Arnulf von
518 Ernst Mayer. Luigi Colini-Baldeschi.
Baiern zukam, aber seinen Nachfolgern verloren ging (Thietmar I, 261.
Dass anscheinend dieser Verlust schon unter Bertold eingetreten ist
(Dümmler Otto der Grosse S. 79, Nr. 3), hinderte natürlich nicht, dass
auch gegenüber Heinrich I. noch einmal ein Vorbehalt gemacht wurde.
— Im übrigen muss man aus der Nachricht schliessen, dass im
Zweifel dem Herzog alle königlichen Rechte zukamen. Die Notiz
ist um so wichtiger, als ja auch die spätere Nachricht über die un-
garische Verfassung (meine V.-G. II, S. 362) darauf hinweist, dass
in Baiern noch während des 11. Jahrhunderts die Grafen ?, der Ge-
fälle abzuliefern haben.
Das Ereignis, welches das Gedicht im Auge hat, kann dabei unter
keinen Umständen als die Versöhnung Heinrichs mit seinem Bruder
Otto vom Jahr 941 gedeutet werden. Denn das Gedicht geht davon
aus, dass von dem geschilderten Ereignis ab Heinrich Gerichtsbarkeit übt
(v. 25f.), ohne dass sie fernerhin in ihrer Art weiter unterschieden wird;
ist nun Heinrich nach v. 4 der Baiernherzog, so wird er es schon von
jenem Zusammentreffen ab gewesen sein. Umgekehrt ist dann aber auch
gar kein Grund, das Zusammentreffen erst später anzusetzen (so Kögel
bei Paul G.-R. II, 1 S. 190) — abgesehen davon, dass man sich rechtlich
nicht vorstellen kann, warum Heinrich, der als Herzog mit Otto im
besten Einvernehmen lebte, nötig gehabt hätte, sich seine Rechte
wiederholt verleihen zu lassen. So kommt man eben auf das Jahr 948,
wo Heinrich eingesetzt wurde — und zwar gewiss in Baiern von
Otto selber, der ja damals in Baiern weilte (Dümmler Otto der Grosse
8.160, Nr. 2). Für diese Zeit wird dann auch das ambo vos aequivoci
in v. 13 sich am besten mit der Beziehung auf Heinrich den Sohn
Bertolds erklären lassen (Dümmler a. a. O., S. 160, Nr. 2). Ja, e
wäre sogar denkbar — beweisen lässt es sich nicht — dass man die
Erwähnung dieses zweiten Heinrich mit dem Pfalzgrafenamt in Zu-
sammenhang bringen kann, das ja nach dem Verlust des Herzogtums
in der Mitte des 10. Jahrhunderts den Liutpoldingern zugehört (Waitz
VII, S. 168, Nr. 4).
-© Würzburg. Ernst Mayer.
Ein deutscher Schuimeister in der Mark Ancona. (1398.)
In den Ratsprotokollen der Stadt Macerata (Archivio priorale. Riform.
cod. 6f. CCXXII), deren ansehnliches Archiv jüngst in musterhafter
Weise geordnet worden ist!, finden sich zwei interessante Briefe vor,
1 Lodovico Zdekauer — Riordinamento dell’ archivio priorale del
comune di Macerata, (Macerata, 1898). Vgl. auch: Archivio storico italiano
serie V tom. XI (1897). Notizie preliminari dell’ Archivio del Comune di
Macerata.
Kleine Mitteilungen. 519
auf welche mich Prof. Zdekauer aufmerksam gemacht hat. Der eine
enthält die Aufforderung an Meister Wilhelm (Kanzler des Städtchens
Accumuli, in der Nähe von Aquila), die Stelle eines Magister Gra-
maticae in Macerata für das kommende Jahr anzunehmen; er ist am
11. August 1398 durch den städtischen Boten expediert worden.
Der andere, die Antwort des Meisters Wilhelm, der sich inzwischen
nach Amatrice begeben hatte und nun von dort unter dem Datum des
14. August erwidert, dass er die angebotene Stelle dankend annehme.
Das Interesse dieser beiden Briefe liegt zunächst in der Person
des Schulmeisters, auf den sie sich beziehn. Dieselbe genauer fest-
zustellen, ist natürlich schwierig und mit den uns in Macerata zur
Verfügung stehenden Mitteln geradezu unmöglich. Soviel ist indes
sicher, dass wir es mit einem Deutschen zu thun haben: denn im
Brief des Stadtrats wird er Theotonicus genannt, während er selbst
natu cermanus firmiert.
Aber auch die genau bis ins einzelne aufgezählten Bedingungen,
unter welchen Meister Wilhelm die Stelle angeboten wird, sind sehr
lehrreich. Wir erfahren zunächst, was nicht ganz gewöhnlich ist, dass
er sowohl den juvenes (Layen) als auch den clericulis dozieren soll.
Das Schuljahr beginnt, wie immer, am Feste Lucae; und die Pflichten
des Meisters sind zusammengefasst in den drei Formeln: Schule zu
halten (scolas regere), Grammatik zu lehren (docere grammaticam), und
die klassischen Texte (auctores) zu lesen. In Central-Italien, besonders
in Toscana, war damals unter den Auctores nicht bloss Virgil, Lucan
und die andern Klassiker, sondern auch Dantes göttliche Komödie
einbegriffen, wie für Siena ausführlich erwiesen ist. Die Schule soll
allen offen stehn; niemand darf zurückgewiesen werden. Der Meister
bezieht einen freien Gehalt von der Stadt von 24 Dukaten das Jahr,
die ihm in Monatsraten ausgezahlt werden; ausserdem müssen die
Schüler ihm die Wohnung und ein Honorar zahlen, das nach den ver-
schiedenen Klassen wechselt. Die scolares maisris gradus zahlen ein
Maximum von 15 anconetani, bis herab zu den Donatiani, die bloss 8,
und den Clericuli, die gar nur 6 anconetani das Jahr zahlen. Schliesslich
bleiben noch die berüchtigten iuctus scolarium, zu Pfingsten und Weih-
nachten, übrig: aber hier wird das Recht des Meisters eingeschränkt
und fest bestimmt.!
Ein gewisses Interesse hat auch der Stil der beiden Briefe. Jener
des Meisters, mit seinen tberladenen Floskeln und Bildern, kann
geradezu als barock bezeichnet werden: und die Erinnerung an die
! So gewährt dieser Brief nicht bloss ein Bild von der Lage des Schul-
meisters, sondern auch vom Zustande und der Organisation der Schule selbst.
520 Luigi Colini-Baldeschi.
„gute alte Zeit“, die darin anklingt, ist ein Beweis mehr dafür, dass
Meister Wilhelm der humanistischen Bewegung seiner Zeit fremd ge-
blieben war. Wir werden in ihm wohl einen wahren Schulmeister im
Sinne des früheren Mittelalters sehen, dem nicht der Geist, sondern
die Wörter als Stoff seiner Kunst gelten. Ganz klar geht dies aus
einem Vergleich mit anderen Briefen einheimischer Schulmeister hervor,
die sich begnügen, einfach und in kurzen Worten anzunehmen, und
bloss den mehr oder weniger stillen Wunsch beifügen, dass mit der
Zeit der Gehalt und die Einnahmen zunehmen möchten. Wir fügen
(Nr. 3) das Beispiel eines solchen Briefes bei, in dem die italienische
Vulgärsprache der Schreiber hervorsticht, während der Brief Meister
Wilhelms auch syntaktisch auf der deutschen Phrase fusst. (Arch.
priorale. Riform. vol. 5f. CXXXVII.)
Offenbar ist die Erscheinung des deutschen Schulmeisters in
Italien im 14. und 15. Jahrhundert nicht ganz vereinzelt; und eine
methodische Durchforschung der Archive könnte vielleicht auch in
diesem Punkte mancherlei Licht schaffen.
Macerata 1899. Luigi Colini-Baldeschi.
I.
Facundo viro magistro Guillelmo, Theotonico, cancellario Acumuli, amico
nostro carissimo.
Vir facunde amice noster carissime. Humanum quippe genus misterio
derelicto virtutis, quid aliud quam nequitie umbra et ymago terre, brutis
merito comperanda? Ad fugandum igitur in rationabilibus segnitiem vili-
tatis et naturam degenerem, cum summo cure studio virtutum poculo in-
herendum est. Nam ipsa virtus dignitatem precellit et inde honor —
Severino testante — quod fieri nequid sine artificis ingenio. Actentis itaque
commodis et fructibus clericulorum et iuvenum nostre civitatis [f. CCXIT)
scientia moribus et industria pariter cum virtute, quibus apud nos testi-
monio sedulo commendamini, digne concutimur et movemur vestram hono-
rare personam. Hinc est quod fabulatione de magistro gramatice acta,
more solito, in nostro consilio generali, omni alio calle ommisso, vos in
magistrum gramatice ad legendum in civitate ipsa anno proxime secuturo,
incohando in festo sancti Luce proxime succedenti et ut sequitur continuato
tempore finiendo, duximus cum summa diligentia eligendum et nominandum,
cum salario, honoribus, oneribus, pactis et modis infrascriptis.
Tenemini itaque in dicta nostra civitate eo tempore scolas regere,
docere gramaticam et legere auctores, omnibus ad eas venire volentibus et
discere affectantibus, absque exceptione persone.
Debet equidem vobis solvi pro vestro labore et sudore a scolaribus ad
huismodi scolas venientibus et residentibus hoc modo videlicet: quod licet
vobis et permissum et ut ab scolaribus maioris gradus percipere possitis.
XV. anc. in anno pro quolibet; ab scolaribus secundi gradus. XIT. anc.; ab
Kleine Mitteilungen. 521
scolaribus minoris gradus. X. anc.; ab scolaribus Donatum discentibus cum
sensu anc. VIII; et ab omnibus aliis clericulis. VI. anc. pro quolibet in
anno. Nec debetis temporibus collectarum exigere vel petere ab ipsis
scolaribus maioris gradus ultra duos anc. pro quolibet; a scolaribus secundi
gradus ultra tres bon. pro quolibet; a scolaribus tertii gradus duos bon. pro
quolibet et non ultra; ab aliis vero scolaribus ultra unum bon. pro quolibet.
Debet tamen vobis dari domus pro vestra congrua residentia, expensis dic-
torum scolarium. Et pro vestro ordinato salario et mercede habebitis a
Comuni nostro e de ipsius Comunis pecunia et habere, ducatos auri vigenti-
quatuor in anno, solvendos vobis per camerarium nostri Comunis de mense
in mensem, ut pro rata capiet.
De dicto autem salario et mercede stabitis tacitus et contentus, et ultra
a dicto Comuni vel singularibus personis ipsius non petetis, exigetis vel
recipietis quonam modo vel quesito colore. Sperantes igitur quod hec et
quelibet alia ad vos expectantia circa materiam preiacientem, vestra facundia
auctore domino diriget et salubriter ordinabit, vos actente precamur qua-
tenus velitis et placeat huiusmodi electionem, nulla prehabita consideratione
ad salarii paucitatem, sed solum eligentium affectione pensata, liberaliter
acceptare, nosque de acceptatione huiusmodi vel renumptiatione, — quod
absit, — infra biduum post receptionem presentium vestris literis reddere
clariores. Alias electionem ipsam decernimus nullam, irritam et inanem.
Scriptum Macerate die. XI. mensis augusti, indictione VI.
Priores populi
Consilium et !Civitatis Macerate.
Comune
II.
Magnificis dominis meis reverendis, dominis Prioribus populi, Consilio
et Comuni civitatis Macerate.
Magnifici domini mey. Recommendatione ete — Expetibile quidem et
beatum est urbibus nobilium indolum, pueros annis pariter et virtutibus
crescere, ut simul cum velint et debeant, sciant quoque commissas rey-
publice habenas feliciter moderari. Qualis o utinam foret hoc evo misera-
bili, ut condam solebat, literarum intentio! Sed arduum est et fere inex-
plicabile, culpa pudorque, votorum humani generis, ydoneum comperire
artificem, cui tam grande tamque pretiosum pignorum suorum depositum,
tam mirabilis hominum reformatio merito commictatur. Summum igitur
nimirum caritatis iudicium est ad erudiendos formandosque moribus et lit-
terarum studiis, virtutum insigniis liberos vitaque cara magis (?) pignora,
ignotum quemque vel notum, sola nominis aura levissima, eligere tanta fide.
Exurgo igitur magnificentia vestre per tam honorifica magisterii vestri
electione michi. XIII. augusti, nuntii vestri fida manu exhibita ad uber-
rimas gratiarum meritas actiones. Ardescens demum tante caritatis, tam
digni honoris premiis, quo ad vires suppetunt, pares effectus rependere, nec
vacue facere votis suis largificos electores ipsam vestri magisterii electio-
nem; et gratum michi beneficium potius quam officium, cum salario, pactis,
522 Luigi Colini-Baldeschi. Kleine Mitteilungen.
honoribus, et oneribus, que cumque ipsius electionis digerunt lictere, tenore
presentium duxi prono et liberali animo acceptandum. Summum bonorum
omnium, a quo est omnis scientia et sapientia, devotis precibus obsecrans,
ut ipsum future erudictionis ministerium votivum reddatur gratum, salutare
et utile, tam eligentibus quam electo, prono sedulo ad singula vestre domi-
nationis beneplacita et mandata.
In Amatrice, die. XIII. mensis augusti, VI. indictione.
Servulus vester Guillelmus, natu germanus.
IH.
Magnificis dominis nostris, dominis prioribus, Consilio et Comuni ciri-
tatis Macerate.
Magnifici domini nostri. Cupientes vestris voluntatibus obedire, lectu-
ram artis gramatice sicut in vestris litteris seriosius continetur, duximu:
efficaciter acceptandam, sperantes quod vestra largiflua munificentia nos
dotabit ad ampliores proventus, gratias et honores.
Quam dominus conservet feliciter et longeve.
Scriptum Macerate, die. III. mensis octobris.
Vestri servuli
Bertutius de Macerata
Antonius de Sernano
discipulorum in
gramatica preceptores.
523
Kritiken.
Cunningham, Western Civilization in its economic aspects. (Ancient
Times.) Cambridge Historical Series. 1898. 209 S.
Das vorliegende Werk giebt eine wohl abgerundete Skizze des
wirtschaftlichen Entwickelungsganges der antiken Welt. Im ersten
Buche werden die orientalischen Staaten, allerdings doch nur in einer
beschränkten Auswahl: Aegypten, Iudaea, Phoenikien, behandelt, das
zweite Buch beschäftigt sich mit Griechenland und den hellenistischen
Reichen, das dritte legt die Entwickelung der römischen Verhältnisse
in der Zeit der Republik und des Kaiserreichs dar. Der Verfasser
geht durchaus von nationalökonomischen Gesichtspunkten aus, zeigt
aber auch eine umfassende Kenntnis neuerer historischer Litteratur,
allerdings scheinen die Fragen, die er stellt, die Probleme, die er zu
lösen sucht, mehr aus seinen sonstigen Studien an die Geschichte des
Altertums herangebracht, als selbständig aus intimer Beschäftigung
mit dieser erwachsen zu sein. Merkwürdig ist es, dass von neuerer
deutscher Litteratur mehr eigentlich historische als nationalökono-
mische Werke und Untersuchungen benutzt sind; dass der Verfasser
z B. Büchers Behandlung der Diokletianischen Taxordnung nicht
kennt, bezeichnet wohl eine wirkliche Lücke in der Auffassung der
damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kaiserreichs.
Die Darstellung des Verfassers schildert uns als den Haupt-
inhalt des ökonomischen Prozesses das Aufsteigen von der natural-
wirtschaftlichen Stufe, die insbesondere durch die Oikenwirtschaft, die
Wirtschaft des „Household“ vertreten ist, zu der Geldwirtschaft, die
sich zunächst in der städtischen Wirtschaft der Griechen, dem „City-
life“, verkörpert. Bei den Griechen wird auch zuerst die Wirtschaft
aus Ihrer beherrschenden Stellung als Zweck in die ihr gebührende
dienende, als Mittel zur Erreichung höherer Lebenszwecke, herab-
gedrückt. Das „Citylife“ verliert dann in der hellenistischen Periode,
noch mehr in der römischen Kaiserzeit, seinen selbständigen (stadt-
staatlichen) Charakter, wird zu einem rein ökonomischen Faktor, und
das römische Kaisertum unternimmt mit Erfolg den bereits in der
hellenistischen Zeit begonnenen Versuch, eine wirkliche Reichsver-
524 Kritiken.
waltung auf geldwirtschaftlicher Grundlage durchzuführen. Die Ent-
wickelung endet dann damit, dass, vor allem unter dem Einfluss einer
Ueberspannung der fiskalischen Forderungen der Staatsgewalt, denen
die wirtschaftlichen Kräfte des Reiches nicht gewachsen sind, und
infolge des Rückganges in der Zirkulation der Edelmetalle, ein immer
zunehmender Verfall der wirtschaftlichen Verhältnisse, die wieder auf
die naturalwirtschaftliche Stufe zurücksinken, eintritt.
Es ist nicht meine Absicht und liegt auch nicht in meiner Kom-
petenz, in eine genauere Kritik der in vorliegender Schrift enthaltenen
nationalökonomischen Erörterungen einzutreten; nur im allgemeinen
will ich hervorheben, dass der Verfasser in dem Bestreben, das
Typische in der antiken Entwickelung geltend zu machen, dieselbe,
wie mir scheint, den modernen Verhältnissen zu sehr annähert. Ge-
rade von nationalükonomischer Seite sind neuerdings doch mehrfach
nicht unbegründete Bedenken gegen eine allzuweitgehende Paralleli-
sierung der antiken und modernen Zustände auch auf wirtschaftlichem
Gebiete erhoben worden; die Unterschiede des antiken Lebens gegen-
über dem modernen dürfen über dem Streben nach lebendiger An-
schauung der Verhältnisse nicht zu sehr verwischt werden; eine auch
ökonomisch einflussreiche Erscheinung, wie die Sklavenwirtschaft, wird
m. E. vom Verf. nicht genügend gewürdigt; und es erscheint mir als
sehr fraglich, ob nicht der beherrschende Einfluss der Geldwirtschaft
erheblich überschätzt, die Zurückdrängung der Naturalwirtschaft durch
jene in zu weitem Masse angenommen wird. Namentlich wird wohl
Analogien, die aus der wirtschaftlichen Geschichte Englands entnommen
sind, ein grösserer Einfluss eingeräumt, als eine unbefangene geschicht-
liche Betrachtung für statthaft halten möchte; das Bild der Ent-
wickelung ökonomischer Freiheit, insbesondere der Fortschritt von
ländlicher Gebundenheit zur Freiheit des „commercial and industnal
life“ dürfte sehr im Hinblick auf englische Verhältnisse gezeichnet sein.
Das für den Historiker Wichtige an der Auffassung des Verfs
besteht nun vor allem darin, dass er die ökonomische Freiheit und
damit — nach dem Zusammenhange seiner Darlegung — mittelbar
die Geldwirtschaft als hauptsächliche, wenn auch nicht einzige Grund-
lage der politischen Freiheit ansieht. Der Zusammenhang zwischen
politischer und wirtschaftlicher Freiheit kann natürlich nicht be-
stritten werden; ebenso ist zuzugeben, dass die auf Befreiung der
einzelnen Individuen von traditioneller Gebundenheit gerichteten Ten-
denzen in der Geldwirtschaft eine starke Förderung, einen wichtigen
Rückhalt haben können; andererseits kann doch auch die durch die
Geldwirtschaft verstärkte Differenzierung der Vermögensverhältnisse
einen ungünstigen Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse aus-
Kritiken. 525
üben. Dadurch, dass die ökonomische Entwickelung nicht genügend
in Verbindung mit der übrigen, namentlich auch politischen, Ent-
wickelung dargestellt wird, entsteht — bei vielen gewiss treffenden
und interessanten Bemerkungen — ein einseitiges Bild; der Einfluss
der Geldwirtschaft auf die antiken Verhältnisse hätte mehr historisch
untersucht, als aus allgemeinen Prämissen abgeleitet werden müssen;
der Begriff der politischen Freiheit im Altertum ist weniger in seiner
historischen Eigenart, als auf Grund moderner, vornehmlich englischer
Anschauung in einem zu stark individualistischen Sinne gefasst.
Eine stärkere Berücksichtigung der anderen Faktoren des antiken
Lebens würde wohl eher dazu führen, auch die umgekehrte Wirkung,
welche die politische Entwickelung auf die wirtschaftliche ausgeübt,
in Betracht zu ziehen, auch den Gegensatz zwischen politischer Frei-
heit und Gleichheit und wirtschaftlicher Unfreiheit und Ungleichheit,
den neuerdings z. B. Poehlmann in treffender, ausführlicher Darlegung
in seinen Wirkungen beleuchtet hat, zu zeichnen.
Wenn der Verf. (S. 138) hervorhebt, dass die „merkantilistischen
Prinzipien“ im Altertum keine klare Formulierung gefunden hätten,
so würde ein tieferes Eindringen in die Eigentümlichkeit der antiken
Entwickelung den Grund hierfür entdecken können; er beruht darauf,
dass das Altertum überhaupt keinen nationalen Staat im vollen Sinne
des Wortes kennt; der gesamte Begriff einer nationalen Wirtschaft
lässt sich somit auch auf das Altertum nicht übertragen.
Leipzig. J. Kaerst.
Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums nach ihrem Zu-
sammenhange dargestellt. Des XVIII. Bandes der Abhandlungen
der philologisch-historischen Klasse der Königl. Sächsischen Gesell-
schaft der Wissenschaften Nr. II. Leipzig, Teubner 1898. 8°.
XIII. 205 8.
Verf. will nachweisen, dass alle Gewichte des Altertums aus dem
ägyptischen Ket oder, wie er schreibt, der Kite abgeleitet sind. Und
zwar „beruht die gesamte Entwickelung der Gewichte des Altertums
auf den grundlegenden Verhältnissen 1:2, 2:3, 5:6, zu denen
zunächst die abgeleiteten Verhältnisse 3:4 und 4:5, ausserdem aber
noch die auf Zuschlägen zu gegebenen Normen beruhenden Verhältnisse
10 : 11, 12:13, 15:16, 20:21, 24:25, 36:37 kommen“. (S. IH.)
Es werden nun nach der Reihe besprochen: Das schwere oder leichte
Erstgewicht, Kite und Deben (bisher schrieben wir Ten oder Uten);
der Schekel des Ampi und die babylonische Währungsordnung; die
ursprüngliche Kitenorm; die Verbreitung der auf die ursprüngliche
Kitenorm ausgebrachten Gewichte und Münzen in Aegypten, Vorder-
526 Kritiken.
asien, Karthago, Griechenland und im römischen Reiche; die königliche
Norm; der Schekel des Chufu und das altäginäische Münzgewicht; die
um o erhöhte Norm; Entwickelung von Gewichtsreihen nach den
Verhältnissen von 5:6 und 24:25; die um "io, Vie, Yig erhöhten
Normen; zum Schluss folgt eine Uebersicht der Verhältnisse, nach
denen die Gewichtsnormen des Altertums aus einander abgeleitet sind,
nebst Erörterungen über ägyptische Gewichtsstücke.
Um ein Beispiel zu geben von der Art, wie der Verf. vorgeht,
setze ich den Anfang der Inhaltsübersicht des VIII. Abschnitts (Ent-
wickelung von Gewichtsreihen nach den Verhältnissen von 5:6 und
24 : 25) hierher: „Darstellung der allgemeinen Regel, nach welcher aus
einem ersten Schekel von n Kite, ein zweiter von =, ein dritter von
HeY Kite sich entwickelt,
auch erste, zweite u. s. f. Fünfziger- und Sechzigerminen gebildet werden.
Anwendung dieser Regel auf den Schekel von $ Kite, 1 Kite und © Kite.“
Es ist wohl nicht nötig, noch weiter auszuschreiben. Denn es ist
ja ganz klar, dass man mit einer solchen Methode schlechtweg alles
beweisen kann, was man nur will. Z. B. auch, dass unser metrisches
Gewicht aus der ägyptischen Kite abgeleitet ist. Verf. selbst „beweist“
IX A „die Erhöhung der Kite um ein volles Zehntel zu einer Norm
von 10,006 gr“ (vergl. S. 183); es ist also evident, dass unser Kilo-
gramm nichts anderes ist, als 100 Kite dieser um ein Zehntel erhöhten
Norm; der Unterschied beträgt nur 0,6 gr, bleibt also weit innerhalb
der Fehlergrenze, die bei metrologischen Untersuchungen gestattet ist.
Dabei operiert der Verf. beständig mit in Aegypten und Babylonien
gefundenen Gewichtstücken, und zwar in der Weise, dass er sie aus
der grossen Menge derjenigen herausgreift, die zu seinem System passen.
Was von einem derartigen Verfahren zu halten ist, möge man bei
Pernice (Griechische Gewichte) nachlesen.
Zu unserer Verwunderung lesen wir auf S. 177: „Alle griechischen
Minen zeigen centesimale Teilung.“ Und doch war längst bekannt,
dass die korinthische Mine in 150 dr geteilt war; es steht sogar in
Hultschs eigener Metrologie. Und delphische Inschriften haben uns
kürzlich eine in 70 dr geteilte Mine kennen gelehrt, wodurch auf das
berühmte, oder wenn man will verrufene Kap. 10 der 48. Ioh. des
Aristoteles ein unerwartetes Schlaglicht gefallen ist. Hier handelt es
sich allerdings um Münzminen, aber es wird nach dieser Analogie
doch sehr wahrscheinlich, dass ähnliches auch bei Gewichtsminen vor
gekommen ist. Jedenfalls wissen wir von den griechischen Gewichts-
systemen viel zu wenig, um das Gegenteil behaupten zu können.
Wie die Dinge heut liegen, steht die Metrologie des Altertums
Kite, eventuell auch ein vierter von
Kritiken. 527
in Gefahr, ihren Charakter als wissenschaftliche Disziplin zu verlieren
und zum wüsten Tummelplatz subjektiver Hypothesen zu werden, die
beim ersten Hauche wie Kartenhäuser zusammenstürzen. Ref. fürchtet
sehr, dass auch dieser neueste, Versuch das Schicksal so mancher
seiner Vorgänger teilen wird, mit so grossem Scharfsinn und so grosser
Gelehrsamkeit er unternommen sein mag.
Rom. Beloch.
H. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neu-
zeit. 2 Bde. Hannover, Hahn’sche Buchhandlung 1891—1898.
4°. 148 und 249 + 210 S.
Derselbe, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters
und der Neuzeit. Hannover und Leipzig, Hahn’sche Buchhandlung.
1898. 8% 166 S.!
Vor Jahresfrist ist durch Abschluss des zweiten Bandes ein Werk
vollständig geworden, dessen erster Teil sich bereits seit mehreren
Jahren als das chronologische Nachschlagebuch xer 2&oynv in unseren
Händen befindet. Das Ganze ist eine nicht nur mächtig erweiterte
sondern auch gründlich vertiefte Umarbeitung des 1872 erschienenen
„Handbuchs der historischen Chronologie“. Auch die Anordnung ist
in wichtigen Punkten eine andere geworden. Die darstellende Ein-
leitung ist verschwunden, die Scheidung zwischen lateinischem und
deutschem Glossar aufgegeben, systematischer und lexikalischer Teil
sind zu einem grossen Glossar vereinigt, dessen einzelne Artikel durch
stete Quellen- und Litteraturverweise bereichert und gesichert. Das
Zusammenwerfen der früher getrennten Glossare kann man mit un-
eingeschränktem Beifall begrüssen, und über das Aufgeben einer
zusammenhängenden Darstellung braucht man nicht mehr allzuschlimm
zu rechten, seit wir in Rühls „Zeitrechnung“ ein willkommenes Gegen-
stück zu Grotefend besitzen. Den zweiten Band eröffnen die Kalender
der Diöcesen Deutschlands, der Schweiz und des germanischen Nordens;
im zweiten Teil folgen die Ordenskalender, das Heiligenverzeichnis
und ziemlich bedeutende Nachträge zum Glossar, die von dem un-
ermüdlichen Sammeleifer Gr.s auf diesem Gebiet Zeugnis geben. Die
Kalender sind aus verhältnismässig jungen Quellen abgedruckt. So
sehr unser Interesse mehr den ältesten als den jüngsten Kalendaren,
mehr dem Aufkommen als der Ausbildung des Heiligenkults zuneigt,
wird man doch die Rechtfertigung Gr.s gelten lassen müssen, dass
vom Standpunkt des praktischen Bedürfnisses Kalendare, die ganz
oder annähernd mit dem Höhepunkt der Festdatierung in den Ur-
! Ueber das Taschenbuch vgl. die Notiz der Hist. Viertelj. II, 137.
528 Kritiken.
kunden zusammenfallen, vorzuziehen waren. So hat die jüngere „Zeit-
rechnung“ das ältere „Handbuch“ an wissenschaftlichem Wert in jeder
Hinsicht weit überflügelt, aber sie ist, nicht nur bildlich sondern auch
wörtlich genommen, ein „gewichtiges“ Werk geworden, das man wohl
in schwierigeren Fällen als unsere dermalen höchste chronologische
Instanz zu Rate ziehen, aber nicht zum Handgebrauch bequem bei
sich führen kann. Auszüge zu letzterem Zweck waren daher zu
erwarten oder, da sich gerade zu solcher Arbeit oft mit Vorliebe
Unberufene drängen, zu befürchten. Es ist daher nur mit Freuden
zu begrüssen, dass Gr. selbst sich dieser Aufgabe unterzogen hat.
Sie liegt seit kurzem im „Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen
Mittelalters und der Neuzeit“ vor uns. Was Grotefends chronologische
Arbeiten auszeichnet, ist nicht nur die zweifellos bedeutende Begabung
zu diesen Studien und die durch Jahrzehnte lange Forschung erworbene
gründliche Sachkenntnis, sondern vor allem auch der gesunde prak-
tische Blick. Gerade letztere Eigenschaft kam dem „Taschenbuch“
ganz besonders zu statten. Hier stellt sich vor allem wieder eine
zusammenhängende Einleitung ein, die auf 24 Seiten alle für das
praktische Verständnis wesentlichen Grundbegriffe abhandelt, ferner
ein Auszug aus dem Glossar, der bei dem Wegfallen des kritischen
Apparats auf engem Raum (S. 25—67) verhältnismässig viel bieten
kann, dann eine Anweisung zur Datenberechnung und endlich die
Tabellen. Aus der „Zeitrechnung“ sind übernommen: I, IO (= I,
II des „Taschenbuchs“), V (III), VI (VIII, IX), VII (IV in veränderter
Form), XIV (XV), XXVI, XXVII (X, XI), XXVII (XVI), XXX
(XII, die 35 Kalender, mit der Abweichung, dass im „Taschenbuch“
Sonntage nach Trinitatis statt wie in der „Zeitrechnung“ nach Pfingsten
gezählt werden; die Begründung hierfür s. Taschenbuch S. 18—19);
weggelassen sind: I (Sonnencyklus), IV (Konkurrenten), VII (Mond-
alter der Monatsersten alten Stils), IX, X (Lunarbuchstaben), XI,
XII (Ostersonntag alten und neuen Stils) XIII (bewegliche Feste),
XV—XXV (jüdische und mohamedanische Zeitrechnung), XXX (Ueber-
sicht der Jahreskennzeichen) — alle durchaus mit Recht, da sie für
den wesentlichen praktischen Bedarf entbehrlich oder in ihren An-
gaben durch andere Tabellen gedeckt sind. Am ehesten liesse sich bei
einer Neuauflage des „Taschenbuchs“ noch die Aufnahme von T. VII.
erwägen, obwohl für die ohnedies selten begegnende Notwendigkeit
der Berechnung eines Mondalters durch die gegenüber der T. VIII.
der „Zeitrechnung“ vereinfachte und dadurch wesentlich verbesserte
T. IV. des „Taschenbuchs“ ausreichend gesorgt ist. Neu gegenüber
der „Zeitrechnung“ sind T. V, VI und XIII, XIV des „Taschenbuchs“.
Die letzteren beiden sind die wichtigsten; sie ermöglichen das rasche
Kritiken. 529
Auffinden der Osterdaten alten und neuen Stils vermittelst des neuen
Nachschlagebehelfes der Festzahlen. Den 35 möglichen Osteransätzen
entsprechen ebensoviele Festzahlen, so zwar, dass die Festzahl 1 das
früheste Osterdatum vom 22. März und die Festzahl 35 das späteste
vom 25. April bedeutet. Nach diesen Festzahlen sind auch die Fest-
kalender durchgezählt. Zu dem Jahre 1350 findet man beispielsweise
die Festzahl 7; man schlägt sich den Festkalender 7 auf und findet
als Osterdatum den 28. März.
Auf S. 67—74 des „Taschenbuchs“ kehrt etwas wieder, das im
„Handbuch“ stand, in der „Zeitrechnung“ aber ausgeschieden war,
das Verzeichnis der Regierungsjahre der Kaiser und Päpste. Regierungs-
jahre überhaupt gehören ja sicher mit zu den wichtigsten Zeitmerk-
malen der Urkunden; aber nicht Kaiser und Päpste allein zühlen nach
ihnen, andere Urkundenaussteller thun es ebenso; dazu kommen noch
andere, indirekte Zeitmerkmale, die unter Umständen ebenso bedeut-
sam werden können: die Lebenszeit oder bestimmte Titel und Würden
der Urkundenempfänger, Intervenienten und Zeugen. Wir brauchten
also Kardinals-, Bischofs-, Abt-, Königs- und Herzogslisten und wo-
möglich auch noch solche von niedrigeren geistlichen und weltlichen
Würdenträgern. In dem Bestreben, alles zeitlich Erreichbare und
Bestimmbare in das chronologische Nachschlagebuch aufzunehmen,
kamen die 44 Oktavbände der „Art de vérifier les dates“ und der
wüste Foliant des „Tresor de Chronologie* von Mas Latrie zustande.
Solchem Vorgehen gegenüber haben die deutschen Chronologen von
jeher mit Recht weise Selbstbeschränkung geübt. So schr gerade bei
dem Betrieb der Diplomatik immer wieder mit allem Nachdruck auf
die Abwägung der einzelnen Zeitmerkmale gegeneinander und auf die
Kontrole der direkten durch die indirekten verwiesen werden muss,
so wenig ist es Sache der Chronologie, für alles hierzu erforderliche
aufzukommen. Ihr Forschungsgebiet sind die auf kosmischen und
tellurischen Vorgängen beruhenden Zeitmasse oder, wenn wie bei der
Indiktion diese Grenze überschritten wird, doch solche von bestimmter
cyklischer Dauer und festen Epochetagen. Alles andere ist Sache der
Spezialdiplomatik (auch Schrift, Titel, Formeln, Monogramme und
Siegel können unter Umständen sehr wesentliche indirekte Zeitmerk-
male werden!), der Regestenwerke, der Series episcoporum, spezial-
geschichtlicher und genealogischen Arbeiten. Wenn aber sowohl Gr.
wie auch Frühere für die beiden wichtigsten Urkundengruppen durch
die Aufnahme von Regierungsjahren der Kaiser und Pipste eine kleine
Ausnahme machten, so war dies jedermann willkommen. Man denke
nor an die vielen Tausende von Papsturkunden, die seit dem Ende
des 12. Jahrhunderts das Pontifikatsjahr als einziges Jahresmerkmal
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 35
530 Kritiken.
aufweisen, ein Beispiel, das in der allgemeinen Sucht der Nachahmung
kurialen Brauches im 14. Jahrhundert wenigstens teilweise auch in
die Reichskanzlei Eingang findet. Die Wiederaufnahme der ent-
sprechenden Tabellen ist daher meines Erachtens durchaus mit Genug-
thuung zu begrüssen; nur Schade, dass die Freude keine ungetrübte
ist. Ganz so wie im „Handbuch“ begann Grotefend mit Konrad L
und die Reihe der Püpste mit dem in weitesten Kreisen unbekannten
aber gleichzeitig mit Konrad I. zur Regierung gelangten Anastasius III.
Mehrere tausend deutsche Privaturkunden aus fränkischer Zeit, die
fast ausnahmelos nur nach Regierungsjahren datieren, sind damit vor
die Thüre gesetzt; und der Schaden wird dadurch noch empfindlicher,
dass sie uns fast durchweg in veralteten Ausgaben vorliegen, bei
denen es in jedem Einzelfalle Sache des Benützers ist, das aufgelöste
Datum nachzuprüfen. Ich bitte daher für die zweite Auflage des
„Jaschenbuches“ bestimmtest um die Regierungsjahre der Karolinger
und wohl auch um die der Merovinger. Bei den Päpsten aber ist
die Sache höchst einfach: die Angabe der Pontifikatsjahre hat im
chronologischen Hilfsbuch bei dem Papst einzusetzen, der die Zählung
nach Pontifikatsjahren eingeführt hat, bei Hadrian I. Auch wird
dabei die diesmal übersehene durch Hartmann gegebene Richtig-
stellung der Chronologie der Püpste aus der ersten Hälfte des
11. Jahrhunderts (Mitteil. d. Instituts f. öster. GF. 15, 482 fl.) zu
berücksichtigen sein. Wenn ich ferner noch etwas buchstäblich
Aeusserliches vorbringen darf, möchte ich mir erlauben, für die zweite
Auflage zu einem minder steifen Einband zu raten.
Die Kaufkraft der beiden Bücher dürfte sich für die Folgezeit
sehr verschieden gestalten. Durch das „Taschenbuch“ ıst ein für
praktische Zwecke so ausreichendes und zuverlässiges Hilfsbuch ge-
schaffen, dass es weiteste Verbreitung finden und etwa noch in Um-
lauf befindliche falsche Propheten, mögen sie Brinckmeier, Kopallık,
Turkany oder anders heissen, baldigst verdrängen wird. Dagegen
dürfte der noch nicht verkaufte Rest der „Zeitrechnung“ seinem Ver-
leger jetzt nicht so bald untreu werden. Es dürfte sich daher viel-
leicht empfehlen, wenn Gr. Berichtungen und Nachträge, die sich bei
der streng induktiven Forschungsweise der historischen Chronologie
immer ergeben, von Zeit zu Zeit in einer unserer historischen Zeit-
schriften mitteilen wollte. Es könnte dies zugleich zum Brennpunkt
für einschlägige Arbeiten anderer werden. Eine bestimmte einheit-
liche Fundstätte für Mitteilungen aus dem Gebiet der historischen
Chronologie würde gewiss allen Fachgenossen willkommen sein. Ueber
den Kampf zwischen neuem und altem Stil in den deutschen Teri-
torien steht eine gross angelegte Publikation Kaltenbrunners zu er-
Kritiken. 531
warten. Aber auch über die allmähliche Verdrängung der Weihnachts-
durch die Neujahrsepoche, über die Anwendung des Festkalenders
u. dgl. werden sich gewiss noch zahlreiche wichtige Einzelheiten bei-
bringen lassen. Im folgenden gebe ich selbst einige Nachträge und
Berichtigungen:
Die wenigen Beispiele aus dem österreichischen Urkundengebiet,
die bis zum Jahre 1200 bestimmt für Weihnachtsepoche zeugen und
das einzige Beispiel, das meines Wissens gegen sie spricht, habe ich
im Arch. f. österr. Gesch. 76 (1890) 321 A. 1 zusammengestellt.
Ein hübsches Beispiel findet sich jetzt in den Würtemberg. GQ. 3, 286
No. 709; 1406 Dec. 26: „an sanct Stephanstag in den weinecht
feurtagen, als man anhebet zu zelen von Christs geburt verzehen-
hundert und sieben jare“. Ueber das Nebeneinander verschiedener
Stile unter Sixtus IV. (Gratialbureau nach Annunciationsstil, Justiz-
bureau nach Circumeisionsstil) vgl. meine „päpstl. Kanzleiordnungen“
S. 194; in diesem Fall ist auch das Umsetzen der Indiktion, und
zwar absichtlich, bis zum 25. März zurückgehalten. Für Indiktions-
epoche vgl. Würtemberg. GQ. 3, 203 No. 508, 1383, V. id. Octobr.
pont. Urbani VI. anno VI. indictione secundum stilum curie Con-
stantiensis VI. (= Indictio Romana); ähnlich ebenda 3, 167 No. 428.
Bezeichnung der Wochentage, aber ohne Verbindung mit Fest- oder
Heiligendatierung, ist im 8. und 9. Jahrhundert eine charakteristische
Eigentümlichkeit der alamannischen Privaturkunde gegenüber der frän-
kischen und bairischen, (massenhafte Beispiele bei Wartmann, UB. von
St. Gallen; vgl. auch MG. Formulae ed. Zeumer, 408: Notavi diem
dominicum kal. Mart. tercio anno regnante K. iuniore sub Adalperto
comite). Ein vereinzeltes frühes Beispiel von Festdatierung findet
sich bei Dronke, CD. Fuld. 198 No. 447: mense Junio, decimo quarto
kal. Julii, in octava pentecostes, anno XI. regni domini Hludouuici
gloriosissimi regis Francorum (824; die Pfingstoktav fiel in diesem
Jahr übrigens nicht auf den 18. sondern auf den 19. Juni). Ver-
einzeltes Vorkommen von fortlaufender Tageszählung in deutscher
Königsurkunde finde ich in Mühlbacher No. 1573, Karl II. für
Piacenza, 881: quoddam mercatum, quod annuatim tertia decima die
mensis novembris in ipso loco fit; die Erklärung hierfür liegt wohl
in italienischer Diktatvorlage. Dies dominicus(a) lässt Gr. ausschliess-
lich als Bezeichnung für den Sonntag, nicht auch allgemeiner für
den Festtag, gelten, wie ich glaube, mit vollem Recht. Gegen einen
solchen Erklärungsversuch sprach ich mich Mittheil. d. Instituts f.
österr. GF. 18, 633 aus, und auch den Emendationsversuch des alten
und neuen Herausgebers Thietmars von Merseburg in den MG., die
Zeitangabe 973, II. kl. Mai dies dominica (ed. Kurze S. 48) in kl.
35*
532 Kritiken.
Mai = Ascensio domini umzudeuten, halte ich für verfehlt; die auch
graphisch näherliegende Emendation von DO. kl. Mai zu V. kl. Mai
befriedigt viel besser, da der 27. April 973 thatsächlich auf einen
Sonntag fiel. „Caput ieiunii“ in Kölner Urkunde von (1166) sucht
Ficker, UL. 1, 274 auf den Sonntag Invocavit zu deuten: III. id.
Martii quod tunc erat in capite ieiunii; andernfalls müsste Verderbung
des Tagesdatums vorliegen, da der Aschermittwoch auch bei spätestem
Osteransatz niemals auf den 13. März fallen kann. Zur Erklärung
empfehle ich die Stelle der Ann. Sangall. MG. SS. 1, 85 ad a. 1043:
in quarto autem die qui vulgo indulgentiae dicitur ipse (Heinrich II.)
gradum cum pontifice facundus orator ascendit. Zu „sungihten“ =
sonnwenden wäre nachzutragen Würtemb. GQ. 3, 387 No. 905: 1426
nehsten gütemtag vor sant Johanstag ze sungihten. Die Behauptung
Gr. s. S. 167, dass man nach römischer Theorie als Schalttag den
25., nach mittelalterlicher aber den 24. Februar betrachtete, scheint
mir unrichtig; vgl. Soltau, Röm. Chronologie S. 158 ff. Es wird sich
empfehlen, ausdrücklich hervorzuheben, dass der Jahresanfang nach
Annunciationsstil an der Schaltjahrordnung nichts ändert, dass also
am 24. Febr. 1135, 1139 etc. stil. Florent. (= 1136, 1140 stil.
commun.) geschaltet wird, nicht etwa 1136, 1140 stil. Florent. (=
1137, 1141 stil. commun.). Wie ich aus Erfahrung weiss, hat dies
bereits zu Zweifeln und Misverständnissen und beispielsweise in Löwen-
felds Neubearbeitung der Jaffeschen Regesten zu falscher Auflösung
einschlägiger Tagesdaten geführt. Die S. 168 Sp. 2 angeführte reich-
haltige Datierung brauchte nicht dem im Wiener Staatsarch. befind-
lichen Handexemplar von Helwig entnommen zu werden; es ist die
Datierung des Georgenberger Vertrages, Zahn, Steir. UB. 1, 651,
Schwind-Dopsch, Urk. z. VG. 20. In den „Quellen z. Gesch. d. Stadt
Wien“, 2. Abteil., 1898, S. 433 ff. giebt Uhlirz eine sehr sorgfältige
und verdienstvolle Zusammenstellung der in Wiener Urkunden zu
Zeitangaben verwendeten Fest- und Heiligentage; S. 440 reconstruiert
er daraus ein Wiener Calendarium, das von dem Passauer Diocesan-
kalender in Einzelheiten abweicht.
Berlin. M. Tangl.
I. Jastrow und G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der
Hohenstaufen (Bibliothek deutscher Geschichte herausgeg. von
H v. Zwiedineck-Südenhorst). Bd. 1 (1125—1190). Stuttgart,
Cotta Nacht 1897. XXII u. 644 S. gr. 8°.
Vorliegendes Werk zerfällt in zwei, dem Umfang nach fast
gleiche Teile, deren erster, wie das Vorwort angiebt, von Jastrow
ausschliesslich bearbeitet worden ist, während der zweite nach seinen
Kritiken. 533
Entwürfen von Winter vollendet wurde. Das wesentlichste Interesse
erweckt die erste Hälfte, das erste Buch „Land und Leute zu Be-
ginn der Hohenstaufenzeit" betitelt, ein Versuch, in grossen Zügen ein
Bild der Kulturzustände zu entwerfen, in denen eben die Zeit der
Kaiser aus dem staufischen Hause so erhebliche Wandlungen hervor-
bringen sollte. Dieser Versuch gewinnt noch dadurch an Bedeutung,
dass derselbe bestimmt ist, in dem Sammelwerk der Bibliothek deut-
scher Geschichte „den fortlaufenden Faden der historischen Erzühlung“
zu unterbrechen, um den Lesern „an irgend einer Stelle auch ein
ruhiges Bild mittelalterlicher Kulturzustände in Staat und Kirche, im
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben“ zu bieten.
Die hierin ausgesprochene, äusserliche Trennung der politischen
Geschichte von der sogenannten Kulturhistorie mag bedenklich er-
scheinen. Wenn die Darstellung nicht nur den Staat und seine
Schicksale, sondern alle Aeusserungen des Volkslebens in ihr Bereich
zieht, dann ist zum mindesten eine grössere Anzahl von Einschnitten
in den fortlaufenden Strom. der Entwickelung, wie der hier vor-
genommene, erforderlich, damit die Bedeutung der mannigfaltigen
Veränderungen, die jeweils in den einzelnen Epochen vor sich gingen,
klar zu Tage trete. Indessen darüber lässt sich mit dem Verfasser
eines Abschnitts aus einem grösseren Ganzen nicht rechten. Das Bild,
das er von dem Zuständlichen entwirft, wird ein wenig verschwommen,
weil zu viele Einzelheiten zusammengefasst sind, aus Zeiten, in denen
das Bestehende schon wieder Umgestaltungen erfahren hatte, dafür
gewährt freilich der Ausblick über weitere Zeiträume Gelegenheit
allgemeineren Momenten, die der Entwickelung zu Grunde liegen,
nachzugehen. Der Beginn der Stauferzeit, die Grenzscheide zwischen
dem früheren und späteren Mittelalter ist jedenfalls ein äusserst '
günstig gewählter Ausgangspunkt, und muss die Lösung der gestellten
Aufgabe als eine sehr anerkennenswerte bezeichnet werden.
Ein erster Abschnitt „Morgenland und Abendland in ihren bis-
herigen Beziehungen“ führt in den weltgeschichtlichen Zusammenhang
der mittelalterlichen Kultur ein. Das massgebende Element derselben,
Religion und Kirche, findet im zweiten Abschnitt nach allen Seiten
seine Würdigung. Kirchenverfassung und Mönchtum, kirchliches
Schulwesen und Kunst, Wunderglauben und Ascese, sind anschaulich
geschildert. Den Uebergang zu den speziellen deutschen Verhältnissen
bildet die Betrachtung der physisch-geographischen Grundbedingungen
für das Leben in den deutschen Stammesgebieten und des daraus
entspringenden Gegensatzes zwischen Norden und Süden, Sachsen und
Schwaben. Die ständische Gliederung des Volks nebst den in ihr
sich vollziehenden Umwälzungen wird zugleich mit den wirtschaft-
534 Kritiken.
lichen Verhältnissen erörtert. Von Recht und Gericht sowie kürzeren
Bemerkungen über das Heerwesen wendet sich sodann die Darstellung
zu den territorialen Gewalten, Fürstentümern, Bistümern und den
Anfüngen der Stadtgemeinden, um im achten Abschnitt zur Spitze des
Aufbaus der Reichsverfassung, dem Königtum und der durch dasselbe
ausgeübten Centralverwaltung zu gelangen.
Das Werturteil, das Jastrow über die Organisation von Staat und
Gesellschaft in der ottonisch-salischen Epoche fällt, ist ein günstiges.
Durch das Kaisertum jener Zeit sei das Gefühl der nationalen Zu-
sammengehôürigkeit unter den deutschen Stämmen in nachhaltigster
Weise gefördert worden, während die damals ausgebildete, genossen-
schaftliche Gliederung des Volks ihre Leistungsfähigkeit bewiesen
habe, indem sie den höheren Aufgaben, die in der Folge an sie heran-
traten, sich vollauf gewachsen zeigte. Auch der landläufigen Ansicht,
dass das Lehnswesen den Zerfall der monarchischen Einheit ver-
ursacht habe, tritt Jastrow entgegen. Er betrachtet den Lehnsstaat
als ein Mittelglied zwischen dem Staat der Urzeit, der auf einem blossen
Bunde der Personen beruhte, und dem an ein bestimmtes Territorium
geknüpften Staat der Gegenwart. Der Lehnsstaat sei ein erster,
grosser — aber misslungener — Versuch gewesen, den Staatsgedanken
zu territorialisieren.
Dem geistigen Leben, Kunst und Litteratur, sind nur wenige
Seiten gewidmet. Ein Rundgang durch die Landschatten des Reichs
und benachbarte Gebiete holt endlich noch nach, was von territorialen
Verhältnissen bedeutsam ist, ohne bis dahin genügend zur Geltung
gelangt zu sein.
Die Einteilung des Stoffs bringt es mit sich, dass gelegentlich
` Zusammengehöriges auseinandergerissen wird. Nicht jede der vom
Verfasser vorgetragenen Ansichten über streitige Fragen kann auf
allgemeinen Beifall rechnen. Wenn er (S. 266) den Ursprung der
deutschen Stadtverfassung als ein ungelöstes Problem bezeichnet, so
hätte er doch nicht Theorien, deren Unzulänglichkeit er anerkennt, so
viel Einfluss auf seine Ausführungen gestatten sollen. Der auf Ana-
logien beruhende Schluss (S. 112), dass „das Drängen nach den jen-
seitigen Häfen die Kaiser immer wieder über die Alpen führte“, ist
mit den Thatsachen schlechthin unvereinbar. Eine Bemerkung wie
die (S. 101) über die Bedeutung der Ascese für die Gegenwart ge-
hört nicht zum Thema.
Derartige Ausstellungen können indessen den Wert des Ganzen
nicht allzu erheblich beeinträchtigen. Die geistvolle, den Stoff vollauf
beherrschende Darstellung ist wohl geeignet, weiteren Kreisen das
Verständnis einer fern abliegenden Zeit zu vermitteln und auch
Kritiken. 535
solchen, die mit dem Gegenstande vertrauter sind, neue Anregungen
zu gewähren.
Der zweite Teil behandelt die Reichsgeschichte unter Lothar,
Konrad Ill. und Friedrich I. in fortlaufender Erzählung.
Auswahl und Anordnung des Stoffs entbehren nicht gewisser
Vorzüge, wenn auch einzelne Kapitel zu lang geraten sind. Selbstän-
diges Zurückgreifen auf die Quellen ist unverkennbar; aber stellen-
weise erscheint die Darstellung fast nur wie ein Auszug aus den
Jahrbüchern oder Giesebrecht, wobei es dann an Ungenauigkeiten nicht
mangelt. Z. B. S. 384: „Ein neuer Senat wurde gewählt“ (in Rom,
1145); Bernhardi, Jahrb. Konr. III., sagt an der entsprechenden Stelle
(S. 450): „Vermutlich wählte die Bevölkerung andere Männer zu
Senatoren“. Der ibid. n. 1 angeführte Quellenbeleg macht diese Ver-
mutung nicht wahrscheinlich. Als ausreichend eine dem gegenwärtigen
Stande der Forschung entsprechende Einsicht in die Geschichte des
Zeitraums zu geben, kann der Abschnitt wohl gelten. Bei dem gänz-
lichen Fehlen kritischer Noten wird jeder, der sich mit Einzelfragen
beschäftigt, ohnehin auf die grundlegenden Bearbeitungen und die
Speciallitteratur zurückgreifen müssen.
Zürich. G. Caro.
J. F. Böhmer, Regesta imperii VI. Die Regesten des Kaiserreichs
von 1273—1313, neu herausgegeben und ergänzt von O. Redlich.
Erste Abteilung. Innsbruck 1898. A XXI und 562 S.
Jede Neuausgabe der Regesten des Kaiserreichs ruft die Erinnerung
wach an die unsterblichen Verdienste ihres Begründers J. F. Böhmer,
und ihnen kann es natürlich nicht den mindesten Eintrag thun, wenn
die im Laufe der Jahre fortgeschrittene Forschung eine Fülle von
Aenderungen und Zusätzen nötig macht, wenn unter der Menge neuen
Stoffes der ursprüngliche Kern stellenweise fast verschwindet, denn
gewiss würde niemand das freudiger begrüsst haben, als Böhmer
selbst, der so oft und nachdrücklich die Gelehrten aller Orten auf-
gefordert hat, Ergänzungen zu seinem Werke zu liefern.
Auch die Regesten Rudolfs von Habsburg sind in der hier vor-
liegenden Neubearbeitung von O. Redlich, selbst wenn man die etwas
veränderte Einteilung in Rechnung zieht, nahezu auf das Vierfache
ihres früheren Umfanges angewachsen. Gewiss sind sehr viele Urkunden
hinzugekommen, vor allem aber erklärt sich dies mächtige Anschwellen
aus der Aufnahme neugefundener oder neubestimmter Briefe und der
an sie oder auch an andere Stücke anknüpfenden kritischen Er-
örterungen, denen ein ziemlich weiter Platz eingeräumt ist. Dass
aber das Werk nicht nur an Ausdehnung gewinnen würde, sondern
556 Kritiken.
auch an Gehalt, dafür bürgte ja von vornherein die Persönlichkeit
des Bearbeiters, und jetzt, wo diese mühevolle und aufopfernde Thätig-
keit vieler Jahre vor uns ausgebreitet liegt, wo das Quellenmaterial
eines wichtigen Menschenalters deutscher Geschichte von kundiger Hand
gemehrt, gesichtet und durchgehends auf den heutigen Stand der
Forschung gebracht ist, jetzt können wir gewiss nichts besseres thun,
als dem Verf. danken und ihn zu der schönen Vollendung dieses
Teiles aufrichtig beglückwünschen.
In einem wesentlichen Punkte weicht diese Neubearbeitung von
den übrigen ab: auch alle Briefe, die an Rudolf gerichtet sind, alle
Urkunden, die zu seiner Person in irgendwelcher Beziehung stehen,
sind den Regesten des Herrschers eingefügt, also aus den Abteilungen
der Püpste und Reichssachen herausgehoben und vielfach mehr in den
sachlich passenden Zusammenhang als streng chronologisch eingereiht.
Den Erwägungen, die den Verf. infolge der Eigenart seines Materials
dazu geführt haben, wird man sich schwerlich verschliessen, und ohne
weiteres möchte ich zugeben, dass demjenigen, welcher einen grösseren
Teil der Regesten zum Zwecke der Darstellung oder aus irgend einem
anderen Grunde durcharbeitet, diese Einteilung erwünscht sein muss.
Weniger bequem erscheint sie dagegen für den, welcher eilig etwas
nachzuschlagen hat, etwa schnell festzustellen wünscht, ob ein auf
Reichsangelegenheiten bezüglicher Papstbrief, den er in einer Hand-
schrift findet, bereits bekannt ist. Es wird da immerhin eine Weile
dauern, bis er z. B. päpstliche Schreiben aus der zweiten Hälfte Juli
und Mitte September 1274 in der zu Ende August gestellten n. 206
oder etwa einen Brief vom 17. April 1286 in n. 1951 unter dem
22. November 1285 entdeckt. Ich führe das nicht an, um die vom
Verf. beliebte Ordnung zu tadeln, sondern nur, um auf gewise
Mängel hinzuweisen, die sich indessen leicht beseitigen lassen, wenn
man nur später bei den Rubriken „Päpste‘“ und „Reichssachen“ vor
einigen Wiederholungen nicht zurückschreckt. Wenigstens für die
Päpste möchte ich, wofern das nicht ohnehin beabsichtigt ist, die
Forderung erheben, dass ganz kurze Hinweise, die kaum länger als
eine Zeile zu sein brauchen, aber womöglich die Anfangsworte ent-
halten müssen, von sämtlichen hier bereits behandelten Briefen auch
dort eingerückt werden, damit man alle päpstlichen Schreiben über-
sichtlich vereinigt hat. Der durch diese Wiederholungen hervorgerufene
Zuwachs könnte höchstens einen Raum von etwa drei Seiten in An-
spruch nehmen. Freilich sind das curae posteriores, da die Päpste
erst in der dritten Abteilung folgen werden; ich darf aber vielleicht
_ schon jetzt den Wunsch aussprechen, dass, abweichend von Regesta
imperii V, bei Papstbriefen stets, auch wenn sie nicht undatiert über-
Kritiken. 537
liefert sind — und wer vermag das zu sagen? — die Anfangsworte
angegeben, und diese dann womöglich auch in das Register der An-
finge aufgenommen werden, denn an solchen Initienverzeichnissen fehlt
es leider noch fast gänzlich, und die Riesenarbeit eines neuen Papst-
regestenwerkes für das 13. Jahrhundert werden wir doch schwerlich
mehr erleben. Nicht unerwähnt darf ich übrigens lassen, dass der
Verf. selbst den obenerwähnten Mängeln bis zu einem gewissen Grade
bereits abgeholfen hat, indem er gleich dieser ersten Abteilung kurze,
aber treffliche Register beigab, namentlich ein Verzeichnis der Empfänger
und Aussteller, dessen Brauchbarkeit vielleicht noch hätte erhöht
werden können, wenn die Aussteller etwa durch Kursivdruck der
Zahlen von den Empfängern und sonstigen Personen unterschieden
wären.
Ein Regestenwerk zur Geschichte des 13. Jahrhunderts kann sich
nicht zum Ziele setzen, etwas für immer oder auch nur für lange
Zeit Abschliessendes zu bieten; da würde das Bessere des Guten
Feind sein. Verf. hat es an Heranziehung auch des archivalischen
Materials wahrlich nicht fehlen lassen; aber vorläufig kann da noch
jeder Tag neue Funde bringen. Meiner Ueberzeugung nach würde
namentlich eine systematische Arbeit im Londoner Record Office auch
noch jetzt nicht ohne Frucht bleiben, wenn auch die Hauptstücke
stets schon von Rymer gedruckt sind. Was dann die Briefsamm-
lungen betrifft, so haben ja wieder die letzten Jahre gezeigt, was für
Funde noch unverhofft auftauchen können, und es ist höchst unwahr-
scheinlich, dass auf diesem Gebiete die Epoche des Findens bereits
zum Abschluss gekommen sein sollte; zuzugeben ist freilich, dass
gerade für die Formelsammlungen aus der Zeit Rudolfs am eifrigsten
gearbeitet worden ist, viel eifriger, als für die früheren Sammlungen
des 13. Jahrhunderts.
Die Aufnahme dieses reichen Schatzes von Briefen und Formeln
giebt nun überhaupt dem vorliegenden Regestenwerke sein besonderes
Gepräge. So sehr sich auch diese widerhaarigen Geschöpfe, die von
der Muse der Geschichte gewiss im Zorn erschaffen sind, gesträubt
haben, aus der ungebundenen Freiheit einer Formelsammlung heraus-
gerissen und in einen festen chronologischen Rahmen eingesperrt zu
werden, — der Verf. hat sich doch mit unendlicher Geduld bemüht,
möglichst vielen einen Namen zu geben und ihnen den gebührenden
Platz anzuweisen; gelegentlich hat er auch wohl eines etwas will--
kürlich in eine Ecke gestopft, um es nur zur Ruhe zu bringen, und
es ist eine verhältnismässig kleine Schar, die allen Anstrengungen
gegenüber siegreich ihre Anonymität behauptet hat und sich nun an
einigen Stellen in dichten Haufen zusammendrängt. Ich weiss nicht,
540 Kritiken.
annehmen müssten. Will man an dem allerdings nur durch eine
Handschrift des 16. Jahrhunderts überlieferten Text der Ann. Basil.
unbedingt festhalten — und eine Emendation etwa von Capua in
Campania — Champagne mit Beziehung auf Ancher aus Troyes ist
mir selbst nicht eben wahrscheinlich — so muss man sich gedulden,
bis wir über Beziehungen eines der damaligen Kardinäle zu Capua
Näheres erfahren. Hier, wie so oft, entbehrt man eine Arbeit, welche
das allmählich immer mehr anschwellende Material zur Geschichte der
Kardinäle des 13. Jahrhunderts zusammenfasste. Interessante Beiträge
dafür würde auch das in Deutschland wohl wenig bekannte Registrum
epistolarum fratris Johannis Peckham archiepiscopi Cantuariensis,
herausgegeben von Charles Trice Martin, bieten. Ausser einigen Be-
merkungen über das Testament Richards von Cornwall enthält es
freilich für deutsche Geschichte kaum etwas; nur aus dem zweiten
Bande (London 1884) S. 692/93 möchte ich anführen, dass man
über die im Sommer 1280 beabsichtigte Sendung des Kardinals
Hieronymus als Legaten nach Deutschland (vgl. n. 1096, 1193a,
1210, 1218a) auch in England Bescheid wusste. Ist der Brief, wie
es scheint, von Martin richtig zu 1284 gesetzt, so wird man aller-
dings einen beträchtlichen Gedächtnisfehler des Erzbischofs annehmen
müssen, wenn er am 29. März dieses Jahres dem Kardinal Hieronymus
mitteilt, er würde ihm schon längst geschrieben haben, „nisi nos
rumor quidam, qui nostris ante biennium insonuit auribus, retraxisset,
quo videlicet asserebatur pro certo vos esse in legationem Aleman-
nicam destinandum (!). Verumtamen, quia rumor ille nondum fuit
effectui demandatus“ etc. Denn aus dieser Stelle allein wird man
schwerlich folgern wollen, man habe auch während des Pontifikates
Martins IV. noch eine Zeit lang an die Sendung des Hieronymus ge-
dacht oder sei darauf zurückgekommen. Freilich, ob unter diesem
Papste die Verhandlungen mit Rudolf wirklich ganz und gar geruht
haben (n. 1930), oder ob sich das nicht zum Teil aus der Lücken-
haftigkeit unseres Quellenmaterials erklärt, möchte ich nicht ganz
sicher entscheiden; neue Brieffunde könnten da doch Belege wenigstens
für dilatorische Fortführung der Verhandlungen bringen. Unter
Honorius IV. kam dann wieder Ernst in die Sache. Was die Er-
nennungsurkunde des Parcival von Lavagna zum Generalvikar in
Toscana (n. 1951) betrifft, so ist sie doch wohl, worauf schon das
Datum hinweist, den königlichen Gesandten mitgegeben und nur für
den Fall zur Veröffentlichung bestimmt gewesen, dass mit dem Papste
eine Einigung darüber zu erzielen war; n. 1973 ist vom Herausgeber
sehr richtig als Eventualvollmacht gekennzeichnet. Auch die Sendung
eines Legaten nach Deutschland kam jetzt endlich zur Ausführung
Kritiken. 541
(vgl. n. 2023). Nach Salimbene S. 378 wurde allgemein geglaubt,
er solle Rudolf zur Kaiserkrönung nach Italien geleiten. Wenn der
König früher einmal im Laufe der Verhandlungen für die Beförderung
seiner Angelegenheiten an der Kurie einen Prokurator ernannt hat,
(n. 920), so pflichte ich der Zeitbestimmung dieses Stückes zwar bei,
aber die vermutete Beziehung auf den Kardinal Matthäus Orsini wird
durch die Form („te nostrum procuratorem constituimus*) völlig aus-
geschlossen; ich wüsste wenigstens kein königliches Schreiben an einen
Kardinal, in dem statt des herkömmlichen „paternitas vestra“ das
einfache Du gebraucht wird. Ueberhaupt meine ich, dass die ganze
Fassung (vgl. auch „ministerium tuum imple, opus fidelis viri perfice“)
nicht auf eine allzu hochstehende Persönlichkeit deutet, und ich weiss
daher doch nicht, weshalb es unmöglich sein sollte, dass eben der in
n. 944 genannte „Paulus de Interampno, Kleriker und Prokurator
König Rudolfs in audiencia curie Romane“ der Adressat von n. 920
ist, dem hier dann neben seinen gerichtlichen Funktionen auch
die Vertretung der politischen Interessen Rudolfs ans Herz gelegt
worden wäre.
. Zum Schluss noch ein paar Bemerkungen, wie sie mir zufällig
begegnet sind. In n. 423 ist eine ausgelassene Zahl nachzutragen.
In n. 621 und 622 wäre bei dem Namen des päpstlichen Boten
Bartholomäus besser zugesetzt „de Amelie“, und in der letzteren
Nummer ist das Zitat aus Zaccagni zu streichen, denn der dort aller-
dings mit falscher Ueberschrift gedruckte Brief ist identisch mit n. 534.
Der in n. 1876 genannte Cod. Middlehill hat sich als die Formel-
sammlung des Zdenko von Trebecz herausgestellt, wodurch die an-
genommene Abhängigkeit von dem Formelbuche des Protonotars
Heinrich nur bestätigt wird. Zu dem Tode Hartmanns endlich
(n. 1427a) wären wohl die selbständigen Berichte des Johann von
Everisden (SS. XXVII, 593) und des Tolemäus von Lucca in seiner
Historia ecclesiastica Mur. SS. XI, 1174 hinzuzufügen, von denen der
erste allerdings ganz unrichtig ist. —
Wir deutschen Historiker dürfen auf Regestenwerke wie das
vorliegende gewiss mit berechtigtem Stolze blicken. Auf diesem Ge-
biete doch am allerwenigsten haben die anderen Nationen irgend
ebenbürtige Leistungen aufzuweisen. Möchten dem Verf. Gesundheit
und Arbeitsfreudigkeit zur Vollendung der beiden folgenden Abteilungen
stets erhalten bleiben!
Bonn. K. Hampe.
542 Kritiken.
August von Bulmerineq, Die Verfassung der Stadt Riga im ersten
Jahrhundert der Stadt. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen
Stadtverfassung. Leipzig, Duncker & Humblot 1898. XIT und 1445.
Seiner vor einigen Jahren erschienenen Schrift über den Ursprung
der Stadtverfassung Rigas hat der Verfasser die versprochene Fort-
setzung folgen lassen, welche die Darstellung bis zum Jahre 1330
weiterführt. Das Buch gehört im ganzen zu den erfreulichen Arbeiten
auf dem Gebiete der lokalen Stadtverfassungsgeschichte. Während B.
in seiner ersten Abhandlung bei dem Mangel an sicheren Quellen-
stellen sich wiederholt durch das Bestreben, alles aufhellen zu wollen,
zu haltlosen Vermutungen hinreissen liess, steht er jetzt einem sowohl
quantitativ wie qualitativ ungewöhnlich reichen urkundlichen Material
gegenüber, das in guten Publikationen vorliegt. Dieses gedruckte
Material hat B. mit Fleiss und gutem Verständnis durchgearbeitet,
und es ist ihm gelungen, ein klares und im ganzen zuverlässiges Bild
der Rigaschen Stadtverfassung zu geben. Besondere Anerkennung
verdient die Form der Darstellung. Die scharfe systematische Dis-
position, der knappe präzise Stil, die Fähigkeit, überall das rechtlich
Wichtige hervorzuheben, verraten den juristisch geschulten Histonker.
Hie und da macht sich als Kehrseite dieser Vorzüge die Neigung zu
konstruieren geltend; im ganzen findet dieselbe aber bei der Reichlaltig-
keit der Quellen ziemlich geringen Spielraum.
Weniger befreunden kann man sich damit, dass B. die in seiner
ersten Schrift vertretenen, teilweise recht anfechtbaren Ansichten samt
und sonders aufrecht erhalten zu müssen glaubt. Das gilt vor allem
für die scharfe Unterscheidung, die er zwischen dem Riga vor und
dem Riga nach dem Friedensschluss von 1225, dem Markt und der
Stadt Riga, macht. Der erstere sei von der „Gilde“ der Rigaschen
Kaufleute bewohnt gewesen, die weder eine Landgemeinde noch eine
Markgenossenschaft gebildet habe. Nun muss B. allerdings zugeben,
dass den Anwohnern des Marktes die „nühere Umgebung als Mark
zur Nutzung angewiesen sei“. Trotzdem läugnet er das Vorhanden-
sein einer Markgenossenschaft, weil für die älteste Zeit nicht der
Nachweis einer einheitlichen, geregelten, verfassungsmässigen Nutzung
dieser Mark geführt werden könne. Wenn wir allerdings diesen „Nach-
weis“ verlangen, haben wenige deutsche Städte vor dem 13. Jahr-
hundert eine Markgenossenschaft gebildet. Auch die meisten Städte
des 13. Jahrhunderts werden es sich gefallen lassen müssen, als „Gilden“
betrachtet zu werden. Es wäre besser gewesen, B. hätte seine Rigasche
„Gilde“ als das angesehen, was sie wirklich ist, als eine mit Allmende
ausgestattete Marktansiedlung, und zwar, da Riga von Anfang a
ummauert gewesen ist, als Stadt.
Kritiken. 543
Mit besonderer Heftigkeit kämpft B. gegen die Anschauung, dass
die Mauer zum Wesen der Stadt gehöre. Das ist um so verwunder-
licher, als die Frage für Riga, das sofort bei seiner Gründung be-
festigt wurde, gegenstandslos ist. Sein Hauptargument, dass die Mauer
nicht die Grenze des Stadtrechts bilde, dass es innerhalb derselben
dem Stadtrecht entzogene und ausserhalb derselben dem Stadtrecht
unterstehende Gebiete gebe, beweist nicht das Geringste. Dass aus
Ssp. III 66 $ 2 geschlossen wird, in Ostfalen habe die offene, unbe-
festigte Stadt die Regel gebildet, beruht auf einem Missverständnis
des Ausdrucks „ene stat vestenen“. Die übrigen Einwände bieten
kaum etwas Bemerkenswertes. Neu und überraschend war mir nur
die Behauptung, dass Regensburg(!) seinen Namen von einer daneben
liegenden Burg trage.
Es wäre besser gewesen, wenn der Verfasser auf die Behandlung
derartiger allgemeinerer Fragen, zu deren Bewältigung sein Rüstzeug
nicht ausreicht, verzichtet hätte. Jedenfalls bleibt ihm das Verdienst,
eine klare und brauchbare Darstellung der älteren Verfassung seiner
Vaterstadt geschaffen und dadurch einen dankenswerten Einzelbeitrag
zur deutschen Stadtverfassung überhaupt geliefert zu haben.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Sieben-
bürgen. Von Franz Zimmermann, Carl Werner und Georg
Müller. Zweiter Band: 1342—1390. Mit 7 Tafeln Siegel-
abbildungen. Herausgegeben vom Ausschuss des Vereins für Sieben-
bürgische Landeskunde. Hermannstadt, Michaelis 1897. 8°. 759 S.
Das Unternehmen, das der Verein für Siebenbürgische Landes-
kunde vor Jahren begonnen hat, ist durch den vorliegenden Band um
ein wichtiges Stück seiner Vollendung nüher gebracht worden. Der
Plan des ganzen Werkes ist „eine Sammlung des auf die Deutschen
in Siebenbürgen bezüglichen urkundlichen Materials im weiteren Sinne
der Bezeichnung, also auch von Briefen, statutarischen Bestimmungen
und Zuntftartikeln“ zu veröffentlichen, die bis zum Jahre 1526, bis
zum Untergange des selbständigen ungarischen Staates reichen soll.
Der erste Band (erschienen im Jahre 1892) umfasst die Jahre 1191
bis 1342, die Zeit von der Einwanderung der Sachsen in Siebenbürgen
bis zum Tode Karls von Ungarn. Ihm schliesst sich der 1897 er-
schienene zweite Band an, der die Jahre 1342—1390, also im wesent-
lichen die Regierungszeit Ludwigs I. (1342—1382) behandelt. Er
bietet uns nicht weniger als 676 Urkunden, zum grössten Teil in
wörtlichem Abdruck. Von diesen entfallen etwa ein Drittel (genau
199 Stück) auf Urkunden Ludwigs I. Diese Fülle von urkundlichem
544 Kritiken.
Material erklärt sich zum Teil dadurch, dass Siebenbürgen unter
Ludwig I. eine erhöhte Bedeutung gewonnen hat. In dem politischen
System dieses Königs, die südlichen und östlichen Grenzländer Ungarns,
zu Vasallenstaaten zu machen, war Siebenbürgen als natürliche Burg,
von der aus diese Länder im Zaume gehalten werden sollten, ein
wichtiger Faktor. Unablässig hat sich der König mit Siebenbürgen
beschäftigt und diesem Lande seine Fürsorge zugewandt; während
seiner 40jährigen Regierung ist er nicht weniger als zwölfmal nach
Siebenbürgen gekommen, grösstenteils bei Kriegszügen in die Walachei,
Bulgarien u. s. w., und wiederholt hat er besondere Bevollmächtigte
abgeschickt, die neben dem königlichen Statthalter (dem Woywoden)
die Angelegenheiten dieses Landes ordnen sollten (s. besonders Nr. 266,
1148, welche beiden Stücke zum erstenmale hier abgedruckt sind.)
Wer die vorliegende Urkundensammlung durchsieht, begreift es,
dass die Sachsen in Siebenbürgen die Regierung Ludwigs I. als die
Blütezeit ihres Volkes betrachten. Ludwig hat die Bedeutung, welche
den Sachsen durch ihre Zuverlässigkeit und Königstreue, durch ihren
Wohlstand und ihre Tüchtigkeit zukam, erkannt und sie als die
wichtigste Stütze der Krone in Siebenbürgen angesehen. Deshalb —
nicht aus Vorliebe für die Deutschen — hat er sie geschützt, und
unermüdlich und unbeirrt ihre Entwicklung gefördert. Die Hauptorte
der Sachsen, Hermannstadt, Kronstadt, Klausenburg erhielten zahl-
reiche Beweise seiner Gunst; der Handel dieser Städte wurde von
ihm auf alle mögliche Art gefördert, die Strassen nach Zara, nach
Wien, nach Krakau ihren Kaufleuten erschlossen, und die Sicherheit
des Handelsbetriebes, Schutz gegen willkürliche Abgaben und gegen
willkürliche Pfändung, gewährleistet. Für die Sicherheit der Strassen
wurde mit allem Nachdruck gesorgt; ein hübsches Beispiel hierfür
bietet Nr. 774, dem die Klage von Hermannstädter Kaufleuten, die
auf einer Handelsreise überfallen und ausgeplündert worden waren,
zu Grunde liegt. Noch deutlicher zeigt sich das Verhältnis zwischen
dem König und den Sachsen in den Urkunden, welche die staats-
rechtliche Stellung der Sachsen betreffen. Die siebenbürgischen Ge-
schichtsschreiber haben das grösste Gewicht gelegt auf eine Urkunde
von 1379 (Nr. 1104), in welcher Ludwig die Sachsen aufforderte,
ihre Privilegien einer Prüfung zu unterziehen und ihm darüber Be
richt zu erstatten; er wolle etwaige ungünstige Bestimmungen der-
selben nach Möglichkeit verbessern. Es muss dahingestellt bleiben,
ob diese Urkunde wirklich die Bedeutung hat, die ihr bisher beigelegt
worden ist. Unbestreitbar ist es dagegen, dass Ludwig die alten
Freiheiten der Sachsen, ihre Selbstverwaltung, unangetastet gelassen,
und Aenderungen ihrer Privilegien nur in schonender und den Zeit-
Kritiken. 545
verhältnissen entsprechender Form vorgenommen hat. Es ist hier
besonders aufmerksam zu machen auf die Privilegien für Klausenburg,
und „die zwei Stühle“, den Mediascher und Schelker Stuhl. Während
Klausenburg in dem Privileg von 1316 (Urkundenbuch 1, Nr. 346)
zu einer mit der Einwohnerzahl steigenden Steuer verpflichtet ist,
wird ihr dieselbe von Ludwig 1378 (Nr. 1097) auf eine feste Summe
(52 Mark Silber) bestimmt. In einer andern Richtung wurden die
Freiheiten der zwei Stühle reformiert; in dem Privileg, das ihnen
König Karl im Jahre 1318 gegeben hatte, hiess es wörtlich, dass
dieselben „ab honore nobiscum exercituandi sint absoluti et exempti“
(Urkundenbuch 1, Nr. 354). Diese Bestimmung wurde im Jahre 1369
(Nr. 929) dahin abgeändert, dass die Sachsen der zwei Stühle ebenso
heerespflichtig .seien wie die übrigen Sachsen.” Es braucht keine
weitere Begründung, dass diese Aenderung keine reformatio in peius,
eher eine Besserung und Hebung des Ansehens der zwei Stühle be-
deutet. Auf der anderen Seite hat jedoch Ludwig auch die Steuer-
kraft der Sachsen zu ganz bedeutenden Leistungen für die Zwecke
seiner Politik herangezogen. Es sei hier erinnert an die Erbauung
der Schutzburgen Landskron und Törzburg, an die Besteuerung der
Burzenländer Geistlichkeit zu Kriegszwecken (s. Nr. 780, 787); den-
selben Zweck, Besteuerung, verfolgte auch die Vornahme einer
Häuserzäblung im Bezirke Kronstadt, worüber uns eine sehr inter-
essante Urkunde (Nr. 1099), die bier zum erstenmale gedruckt ist,
Auskunft gibt.
Die Bedeutung unserer Urkundensammlung liegt jedoch nicht
ausschliesslich darin, dass das Verhältnis der Krone zu den Sachsen
klar hervortritt. Die Beziehungen der Sachsen zu dem magyarischen
Adel, die kirchlichen Zustände, Vorgänge im Zunft- und Handwerks-
leben werden ebenso durch zahlreiche Urkunden beleuchtet. Man
sieht wie der Adel den Deutschen, die frei und mit ihm gleich-
berechtigt sind, missgünstig gegenübersteht, dass einzelne Adelige
alle Mittel, auch Urkundenfälschung, anwenden, um den Deutschen
Güter zu entreissen (Nr. 676), und dass der Adel, der an kriegerischer
Wildheit und Barbarei seinesgleichen sucht, manchmal auch die Be-
1 Ich mache bei diesem Anlasse auf ein Versehen aufmerksam, das sich
im ersten Bande des Urkundenbuches findet. Es wird nämlich (auf S. 331)
erwähnt, dass die Urkunde Karls von 1318 eingeschaltet, d. h. bestätigt
worden sei von Ludwig I. 1369, von Maria 1333 und von Sigmund 1387 u. s. w.
bis auf König Wladislaus II. 1494. In Wirklichkeit steht die Sache so,
dass die Urkunde von 1318 ausser Kraft gesetzt wurde durch die Urkunde
von 1369, und dass diese Urkunde von 1369 von Maria (Nr. 1174) und von
Sigmund (Nr. 1217) bestätigt worden ist.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 36
546 Kritiken.
fehle Ludwigs verachtete (Nr. 752, 753). Andererseits finden wir
auch Beispiele, dass die Sachsen, wenn es sich um die Abwehr eines
ihnen drohenden Schadens handelte, unbekümmert um rechtliche
Formen zu den Waffen griffen, und die Selbsthilfe proklamierten.
So wurde der Streit zwischen den sächsischen Gemeinden Gross-Kopisch
und Waldhütten einerseits, Graf Johann von Malmkrog andererseits
um den Landstrich Lapus! von den Sachsen durch Gewalt entschieden;
eine Kommission die zur Grenzbegehung des strittigen Gebietes ein-
traf, wurde von ihnen in die Flucht gejagt und Leute aus dem Gefolge
des Grafen Johann tötlich verwundet. Es kam schliesslich (1366)
zu einer Teilung des strittigen Gebietes, da Graf Johann, wie es in
der Urkunde heisst, den ganzen Landstrich wegen der „insolentiae,
infestationes et tumultus“ der Sachsen nicht werde behaupten können
(Nr. 796—801, 826 ff.; vgl. Theil „Geschichte der zwei Stühle
Mediasch und Schelk“ im Archiv des Vereins für siebenbürg. Landes-
kunde N. F. 21, 237 ff... Von den kirchlichen Zuständen Sieben-
bürgens handelt eine Urkunde des Erzbischofs von Gran (Nr. 594);
es heisst darin, dass die Laien sehr selten in der Kirche anzutreffen
seien, und wenn sie hie und da an Festtagen die Kirche besuchen,
durch Geschwätz und Gemurmel den Gottesdienst stören. Wenn dann
die Geistlichen die Störer tadeln, würden sie von den Laien mit
Schlägen misshandelt, ja manchmal, wie wenn sie Verbrecher wären
ins Gefängnis geworfen. Exkommunikation würde nicht beachtet, die
Habe verstorbener Geistlicher als herrenlos angesehen und fortgeschleppt.
Ob diese Schilderung sich auf einige wenige Vorkommnisse, oder auf
zahlreiche Fälle, auf eine Art Landesbrauch, gründet, ist nicht fest-
zustellen. Eine andere Seite des Verhältnisses zwischen Geistlichen
und Laien wird durch mehrere Urkunden aufgeklärt, nämlich dass
die Geistlichen in ihren Einkünften durch die Laien geschädigt werden.
Die Burzenländer Pfarrer klagten, dass ihnen durch den Woywoden
von Siebenbürgen und den Kronstädter Grafen ein Viertel des Zehnten
mit Beschlag belegt werde; eine ähnliche Klage erhob der Bischof
von Siebenbürgen, dem der Woywode den Zehnten von einer ganzen
Anzahl von Ortschaften entrissen hatte. Der Woywode gab schliess-
lich — mit verbissenem Grimm, muss man hinzusetzen -— diesen
Zehnten heraus, nachdem König Ludwig ihm dreimal den Befehl zur
Rückstellung des Zehnten an den Bischof erteilt hatte. Das Leben
in den Zünften ist durch die Satzungen, welche die sieben Stühle im
Jahre 1376 erliessen (Nr. 1057) geregelt worden. Ueber eigentüm-
1 Er war allerdings nicht unbedeutend, da er einen Umfang von achtzig
Höfen (mansiones) hatte.
Kritiken. 547
liche Vorgänge im Handwerksleben der Stadt Bistritz berichtet uns
eine Urkunde Ludwigs I. von 1361 (Nr. 781). Die Tuchschneider
von Bistritz hatten beim König Klage erhoben, dass die Fleischhauer
ihrer Stadt sich auch mit dem Tuchverkauf befassen. Der Fall ist
ungewöhnlich, ebenso ungewöhnlich die Entscheidung des Königs: es
wird den Fleischhauern verboten, in Hinkunft Tuch zum Verkauf zu
verschneiden; sollten sie aber trotzdem noch weiter Tuch verkaufen,
so wird den Tuchschneidern von Bistritz das Recht erteilt, auch
Fleisch zu verkaufen!
Die vorstehenden Bemerkungen mögen genügen, um auf den
reichen Inhalt des Urkundenbuches aufmerksam zu machen. Man wird
den Herausgebern, welche sich der Mühe unterzogen das hier gebotene
Material zu sammeln und für den Druck zu bearbeiten, Dank und
Anerkennung zollen müssen. Die Edition zeichnet sich durch grosse
Sorgfalt und Genauigkeit aus; besonders hervorzuheben ist, dass die
Herausgeber durchwegs, so weit man sehen kann, die erste Ueber-
lieferung der Urkunde, womöglich die Originalausfertigung, zur Grund-
lage genommen haben. Die Inhaltsangaben, die den einzelnen Stücken
vorausgeschickt werden, sind verlässlich und zur Orientierung ausreichend.
Die Herausgeber haben, was zu billigen ist, die Grenzen für die Auf-
nahme von Urkunden nicht zu enge gezogen, und deshalb wird das
Buch der Geschichte Siebenbürgens im allgemeinen, nicht bloss der
der Deutschen dienen. So findet man hier die Urkunde Ludwigs über
die Verleihung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit an den sieben-
bürgischen Adel (Nr. 834; vgl. dazu Nr. 862), die Urkunde über das
Bündnis des walachischen Woywoden Mircze mit dem König von Polen
im Jahre 1390 (Nr. 1245), ein Bündnis, das ja in erster Linie für
Siebenbürgen von Bedeutung war, u. s. w. Bei einigen anderen Ur-
kunden, so bei der Bulle Gregors XI. für den Predigerorden von
1374 März 6 (Nr. 1025), ferner bei den Urkunden Nr. 1009, 1049
(Vorschriften über die Weihe des Hermannstädter Propstes Paul zum
Bischof von Knin, des Bistritzer Pfarrers Peter zum Bischof von
Waitzen) u. s. w. lassen sich dagegen nicht so leicht Gründe für die
Aufnahme in das vorliegende Urkundenbuch anführen." Indess sind
1 Dagegen wird der wörtliche Abdruck der drei Urkunden Nr. 1007,
1046, 1048 (Ernennung des Hermannstädter Propstes Paul zum Bischof‘ von
Knin, des Grossauer Pfarrers Goblinus zum Bischof von Siebenbürgen, des
Bistritzer Pfarrers Peter zum Bischof von Waitzen) sich als vorteilhaft er-
weisen. Bisher sind nämlich in der siebenbürgischen Geschichtschreibung
die Worte, die sich in der päpstlichen Urkunde für Bischof Goblinus finden,
dass er „literarum scientia preditus, vitae ac morum honestate decorus, in
spiritualibus providus et in temporalibus circumspectus et aliis multipli-
36*
548 Kritiken.
diese Fälle nicht zahlreich. Von grösserer Wichtigkeit ist eine
andere Frage, deren Lösung durch die Herausgeber nach der Ansicht
des Referenten nicht ganz geglückt ist. Welche Urkunden sollen im
Wortlaute, welche im Auszuge (Regest) wiedergegeben werden? Denn
darüber kann kein Zweifel sein, dass in einem Urkundenbuch, welches
die Zeit des späteren Mittelalters behandelt, von einem wortgetreuen
Abdruck aller Urkunden abgesehen werden muss. Rein formelhafte,
gleichmässig wiederkehrende Stücke können und sollen gekürzt werden;
werden sie regelmässig abgedruckt, so sind sie für das Buch ein
Ballast, der ganz zwecklos mitgeschleppt wird. In unserem Urkunden-
buche haben wir nun die schönsten Beispiele solcher Urkunden; es
sind die Urkunden .der loca credibilia, welche nur Transumte früherer
Urkunden enthalten. In dem vorliegenden Bande sind 63 solcher
Urkunden enthalten; davon sind 51 im Wortlaute, 12 im Regest
wiedergegeben. Warum das abgekürzte Verfahren nur bei 12 Urkunden
Platz griff, ist nicht ersichtlich. Solche Ungleichmässigkeiten sind
auch anderweitig zu konstatieren. Während die Herausgeber die Königs-
urkunden, auch solche, die nur einfache Bestätigungen früherer Ur-
kunden enthalten, in der Regel im Wortlaute bringen, ist bei Nr. 596,
625, 1018, 1041 nur ein Regest gegeben. So ist, um noch ein weiteres
Beispiel anzuführen, in den königlichen Mandaten, die an den Woywoden
von Siebenbürgen, dessen Stellvertreter und Beamte ergingen, in einer
Anzahl von Füllen (Nr. 597, 713, 1038, 1087, 1121) in der Ueber-
schrift der Urkunde genau angegeben, an wen das Mandat gerichtet
ist; in anderen Fällen (Nr. 693, 955, 966, 1040, 1060, 1129) ist
dagegen die unrichtige Bezeichnung „Woywode von Siebenbürgen und
Genossen“ gewählt. Es erweckt den Anschein, als ob die Heraus-
geber nicht nach gleichen Grundsätzen die Arbeit durchgeführt hätten.
Da in der Vorrede? über den Anteil der einzelnen Herausgeber
an der Arbeit nichts erwähnt ist, muss man Bedenken gegen einzelne
Punkte der Arbeit gegen die Gesamtheit der Herausgeber geltend
cium virtutum meritis insignitus“ gewesen sei, als bare Münze genommen
und zur Charakteristik des Bischofs verwendet worden. Ganz dieselben
Worte finden sich in den Urkunden für die beiden andern Bischöfe, so dass
niemand mehr an dem formelhaften Charakter dieser Stelle zweifeln wird.
-1 Es ist selbstverständlich, dass auch im Regest die allfälligen Be-
urkundungszeugen, so z. B. die Dignitäre des Weissenburger Kapitels ge-
nannt werden können, auf die Zimmermann (Archiv d. V. f. siebenb. Landes-
kunde N. F. 21, 121ff.) hingewiesen hat.
? Diese Vorrede besteht aus drei Zeilen, in welchen mitgeteilt wird,
dass Archivsekretär Müller als Mitarbeiter eingetreten und Realschullehrer
Briebrich an der Korrektur teilgenommen hat.
Kritiken. 549
machen. Es sei hier von unbedeutenden Details ganz abgesehen und
nur auf zwei Punkte verwiesen. Die Herausgeber bringen unter Nr. 885
und 886 eine interessante Verordnung des Bistritzer Distriktes über
Weinausschank u. s. w. Das Original dieser Urkunde ist in zwei Aus-
fertigungen erhalten, die höchst unbedeutende stilistische Differenzen
aufweisen. Dass in einem solchen Falle die eine Urkunde zur Grund-
lage des Textes genommen, und die Abweichungen der andern in den
Anmerkungen verzeichnet werden, ist heutzutage allgemein üblich.
Statt dessen haben die Herausgeber die beiden Ausfertigungen nach
einander vollständig abgedruckt, so dass jeder Benutzer die Vergleichung
selbst durchführen und sich die Ueberzeugung verschaffen muss, dass
die dafür aufgewendete Zeit ganz nutzlos verbraucht worden ist. Der
zweite Punkt betrifft eine Urkunde, die nach dem Abdruck in unserem
Urkundenbuch zu schliessen ein Kuriosum der ungarischen Diplomatik
darstellt. Unter den ungarischen Königsurkunden des XIV. Jahr-
hunderts ist eine Gruppe, die Mandate, durch sehr interessante Kanzlei-
vermerke ausgezeichnet. Der Kanzleivermerk steht regelmässig unter
dem aufgedrückten Siegel (ist also nur sichtbar, wenn das Siegel ab-
gefallen ist), ist aber auch oft in denselben Worten an einer andern
Stelle der Urkunde (oberhalb des Textes, auf der Rückseite u. s. w.)
wiederholt. Die Kanzleivermerke geben manchmal eine überraschende
Aufklärung über den an die Kanzlei ergangenen Beurkundungsbefehl
oder über Beratungen, die der Abfassung der Urkunde vorausgingen.
So z. B. trägt Nr. 667 (König Ludwig sichert den Hermannstädter
Kaufleuten gegen Entrichtung des üblichen Zolles freien Verkehr durch
das Reich zu) den Vermerk „specialis commissio reginae et delibe-
ratio baronum“. Nr. 1221 (König Sigmund verbietet dem Bischof
Emerich von Siebenbürgen die Einmischung in die der Stadt Klausen-
burg zustehende Gerichtsbarkeit) hat den Vermerk „deliberatio
baronum“. Nr. 780 (Verordnung Ludwigs I. zu Gunsten der Burzen-
länder Pfarrer) ist mit dem Vermerk versehen „commissio domini regis
propria in stuba sua ante capellam, existente feria quinta post domi-
nicam Circumdederunt ante prandium“.! Oder Nr. 786 (König Lud-
wig I. befiehlt der Hermannstädter Provinz, das Weissenburger Kapitel
im Besitze von Schlatt zu schützen) „commissio regis coram palatino
et aliis baronibus, cum ambasiatores Saxonum erant in Visegrad“.
Der merkwürdigste Kanzleivermerk findet sich jedoch in Nr. 1085. In
dieser Urkunde von 1377 verfügte Ludwig, dass eine Anzahl von
! Aus diesem Kanzleivermerk geht hervor, dass die Urkunde am Tage
des Beurkundungsbefehles ausgefertigt oder auf denselben zurückdatiert
wurde.
550 Kritiken.
sächsischen Gemeinden mit Kronstadt vereinigt werde, weil die Be-
wohner dieser Stadt aus freien Stücken die Törzburg für den König
erbaut hätten. In der Urkunde heisst es ausdrücklich, dass sich der
König vorbehalte „sive Hungaros, sive Theothonicos sive de alia
natione quos voluerimus et elegerimus“ zu Grafen der genannten Stait
und zu Kastellanen der neuen Burg zu ernennen. Unter dem Siegel
der Urkunde steht von derselben Hand, die den Text der Urkunde
geschrieben, folgender Vermerk: „commissio domini regis, perlecta
coram eo bis, ac relatio domini Johannis de Scharfineck“. Daran
schliesst sich von anderer Hand „et nunc in anno mPcecIxır?
in die sancti Michaelis renovata propter exceptionem, ut rex
solum Teutonicum possit eis dare in castellanum“. Die
Wichtigkeit dieses zweiten Vermerkes wird augenblicklich klar, wenn
man erwägt, dass eine solche Urkunde vom 29. September 1380, welche
den Sachsen das Zugeständnis machte, dass nur ein Deutscher zum
Kastellan der Törzburg ernannt werden sollte, nicht vorhanden ist.
Ist dieser zweite Vermerk auch in der königlichen Kanzlei geschrieben,
so müsste man schliessen, dass im Jahre 1380 von Ludwig L wirk-
lich den Sachsen ein solches Versprechen gegeben worden ist, und
man könnte diese Konzession in Zusammenhang bringen mit jener Ur-
kunde von 1379, in welcher der König den Sachsen in Aussicht stellte,
ungünstige Bestimmungen ihrer Privilegien zu verbessern (Nr. 1104).
Auffüllig ist es allerdings, dass eine Urkunde mit einer so wichtigen
Konzession ganz verloren gegangen und nicht wenigstens in Form
eines Transumtes erhalten geblieben ist. Ebenso auffällig ist es, dass
die ungarische Kanzlei nachträglich an den ersten Vermerk einen
zweiten angeschlossen haben soll, als sie eine zweite Urkunde aus-
zustellen hatte. Zur Lösung dieser Frage reicht die Angabe unseres
Urkundenbuchs, dass der zweite Vermerk „von anderer Hand“ sei,
nicht aus. Hier ist sowohl die Schrift als auch die Stellung des Ver-
merks, ob dieser ganz ausserhalb des Siegels steht, genau zu prüfen.
In eineın solchen Falle kann dig Diplomatik sich als sehr nützlich
erweisen, um so mehr da der eigentliche Herausgeber dieses Urkunden-
buchs, Franz Zimmermann, seine Befühigung für diplomatische Unter-
suchungen durch seine Abhandlung über das Asylrecht der Marien-
burger Kirche (Mitt. des österr. Instituts 8, 65 ff.) hinlänglich dar-
gethan hat.
Wien. S. Steinherz.
Paul Milukow (richtig Miljukow), Skizzen russischer Kulturgeschichte.
Deutsche vom Verfasser durchgesehene Ausgabe von E. Davidson.
Erster Band. Leipzig. Otto Wiegand 1898.
Kritiken. 551
Das vorliegende Buch bietet mehr, als der unpassend gewählte
Titel ankündigt. Es ist keine litterarische Dutzendware, wie so
manche unter ähnlichen Titeln auf den Markt gebrachten Bücher über
Russland. Der Verfasser giebt uns eine teilweise auf der neuesten,
uns so wenig zugänglichen, russischen Speziallitteratur, zum besten
Teil aber auf seinen eigenen Studien fussende, in grossen Zügen ge-
haltene Darstellung der Hauptpunkte der Entwickelung des russischen
Volkes und Staates, die alles, was uns bis dahin über dieses wichtige
Thema vorlag, an Tiefe der Auffassung und Schärfe der Zeichnung
weit übertrifft. Dies gilt zunächst nur von dem uns vorläufig ge-
botenen ersten Band; was der zweite Band enthalten wird, darüber
ist kaum eine Andeutung vorhanden. Wie uns der Verfasser in der
Vorrede mitteilt, ist das Buch aus Vorlesungen hervorgegangen, die er
1893—1895 als Privatdozent für russische Geschichte an der Uni-
versität Moskau gehalten hat, und ist dasselbe im Original bereits in
drei Auflagen erschienen. Dieser zusammenfassenden Darstellung
vorauf ging eine eifrige Bethätigung des noch jungen Autors (Miljukow
ist 1859 geboren) als Spezialforscher auf dem Gebiet der Geschichte
der Entwickelung der neueren Verhältnisse Russlands und zwar, wie
es scheint, besonders im 17. und 18. Jahrhundert, ein Umstand, auf
dem auch hauptsächlich der Wert des vorliegenden Buches beruht.
Waren wir doch gewöhnt, in durchaus schablonenhafter Weise das
Russland der vorpetrinischen Zeit als ein der inneren Gestaltung ent-
behrendes, in barbarischer Verknöcherung erstarrtes, zu jeder organi-
schen Entwickelung unfähiges Volkstum und Staatswesen zu be-
trachten und alles, was nun doch in offenkundiger Weise seit zwei
Jahrhunderten anders geworden ist, ausschliesslich auf den mit der
Reformthätigkeit Peters einsetzenden Kultureinfluss des Abendlandes
zurückzuführen. Was uns dabei indessen fehlte, war die Kenntnis der
Dinge in ihrem inneren Zusammenhang, wie uns eine solche nunmehr
durch Miljukow vermittelt wird. Dass wir aber nicht blosse in der
Luft schwebende Konstruktionen vor uns haben, dafür bürgt doch
wohl die fleissige Detailforschung des Verfassers, als deren Haupt-
ergebnis sein umfassendes Werk: Russische Staatswirtschaft im ersten
Viertel des 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit Peters des Grossen
Reformen (Petersburg 1892) zu gelten hat. An der vorliegenden
deutschen Bearbeitung der übersichtlich zusammenfassenden Darstellung‘
der Entwickelungsgeschichte Russlands ist nur zu bedauern, dass sie
vielfach eine nachlässige und unkundige Hand verrät und die Durch-
sicht des Autors nur einige der ärgsten Verstösse beseitigt hat.
Bei dem gedrängten Inhalt und der Masse des bewältigten Stoffes
liegt eine erschöpfende Inhaltsangabe ausser dem Bereich einer blossen
552 Kritiken.
Besprechung des interessanten Buches. Wir müssen uns begnügen,
einige Hauptgedanken desselben hervorzuheben und auf einige der
hauptsächlichsten der hier uns mitgeteilten Thatsachen hinzuweisen.
In einem geistvollen Schlusswort erörtert der Verfasser die Frage,
ob die Anschauung, welche in der russischen Entwickelung etwas
durchaus Eigenartiges, von der westeuropäischen Grundverschiedenes
sieht und sie daher von diesen fremden Einflüssen befreit sehen
möchte, oder die entgegengesetzte, welche in der jeweiligen Stufe der
Entfaltung russischen Kulturlebens nur etwas mehr oder weniger
Primitives und Unentwickeltes, hinter dem übrigen Europa weit Zu-
rückgebliebenes und dort um viele Jahrhunderte früher durchgemachten
Entwickelungsstadien Analoges erkennen will, das Rechte trifft. Er
gelangt nunmehr zu dem Resultat, dass beide Anschauungen falsch
sind oder vielmehr nur die halbe Wahrheit bieten. Russland ist zu
jeder Zeit weit hinter dem übrigen Europa zurückgeblieben, auch ist
hier die Entwickelung zur höheren Kultur von denselben Bedingungen
abhängig und denselben Gesetzen unterworfen wie anderswo, aber
daraus folge keineswegs, dass die Entwickelung in Russland genau
denselben Weg einschlagen müsse, wie in Westeuropa. Alles ist hier
der Landesnatur und Geschichte Russlands entsprechend örtlich und
zeitlich ganz individuell gestaltet.
Welchen Einfluss nun aber die ganz eigenartige Geschichte Russ-
lands auf die Gestaltung seiner ökonomischen, sozialen und politischen
Verhältnisse ausgeübt hat, wird in dem vorliegenden Buch von einem
einheitlichen Gesichtspunkt aus, dem das ganze mitgeteilte Detail
untergeordnet ist, ausgeführt.
Dieser Hauptgedanke dürfte etwa folgendermassen zu formulieren
sein: Während sonst der Staat das Ergebnis der ökonomischen und
sozialen Entwickelung eines Volkes ist, verhält sich die Sache in
Russland umgekehrt. Hier hat die Notwendigkeit der Selbstbehauptung
gegen die Tataren den Staat ins Leben gerufen. Er ist so gut wie
ausschliesslich eine Organisation zum Zwecke der Verteidigung, des
Krieges. Die Geschichte der Heeresverfassung bildet also das Grund-
element der russischen Geschichte. Hand in Hand mit dem Wachsen
und der Umbildung der Heeresorganisation geht die Entstehung, die
Umgestaltung und Vervollkommnung des Steuer- und Finanzwesens.
Was nun aber das Wichtigste ist: Unter dem gemeinsamen Einfluss
dieser beiden Faktoren hat sich die Ständegliederung des russischen
Volkes vollzogen und ist gleichfalls von Epoche zu Epoche organisch
umgestaltet worden. Hier tritt uns das ganz Eigenartige der russi-
schen Entwickelung besonders in der merkwürdigen Geschichte des
Bauernstandes entgegen. Uns werden in klaren, scharfen Zügen die
Kritiken. 553
Verhältnisse und Entwickelungen vorgeführt, welche die Einführung
der Leibeigenschaft um 1600 bedingten, wir sehen die sonderbare,
viel angestaunte kollektivistische Dorfgemeindeverfassung vor unseren
Augen gleichsam entstehen und die Vorgänge des letzten Menschenalters,
wie Aufhebung der Leibeigenschaft und die gegenwärtige Gestaltung
der Dinge, treten in eine neue und interessante Beleuchtung.
Eine sehr vernachlässigte Seite der russischen Geschichte wird
auch von unserem Autor gebührend hervorgehoben, ich meine den
Gang der russ. Kolonisation vom 16—19. Jahrh. Leider scheint die
Spezialforschung nicht über die ersten Anfänge hinausgediehen zu sein.
So ist auch die Darstellung, die Miljukow giebt, viel zu knapp, um
anschaulich sein zu können. Die beigefügte Karte, welche den Zweck
hat, den Gang der russischen Ansiedlung seit 1550 — es handelt
sich so ziemlich um die Hälfte des europäischen Russlands — zu
veranschaulichen, ist viel zu klein und durch unpraktische Wahl der
Farbenschattierungen unübersichtlich geworden.
Der Verfasser glaubt die Bevölkerungszahl Russlands seit dem
17. Jahrh. feststellen zu können. Sie soll, vornehmlich infolge der
ausgreifenden Kolonisation im Laufe des Jahrhunderts von 10 auf
16 Millionen gewachsen sein, um dann infolge der Kriege und des
Steuerdrucks unter Peter dem Grossen auf 13 Millionen zu sinken.
Er versucht, die Verteilung derselben über das ca. 60000 Quadrat-
meilen umfassende Gebiet näher zu bestimmen, wobei die merkwürdige
Thatsache sich herausstellt, dass die Verfünffachung dieser Bevölkerungs-
zahl — innerhalb des Umfangs des petrinischen Russlands wohnen
jetzt 65 Millionen, die übrigen 65 Millionen des europäischen Russ-
lands kommen auf die seit Peter erworbenen Gebiete — hauptsäch-
lich den südlichen, südöstlichen und südwestlichen Aussengebieten,
dem Kolonisationsboden, zu gute gekommen sind, das Centralgebiet
dagegen, welches mit dem Grossfürstentum Moskau vor 1550 sich
deckt, gegen Ende des 17. Jahrh. bereits annähernd die gegenwärtige
Bevölkerungsdichtigkeit erreicht hatte. Das Wachstum der russischen
Finanzwirtschaft spricht sich in folgenden Ziffern aus: 1680, also un-
mittelbar vor Peters Regierungsantritt bei 16 Millionen Einwohner:
1%, Millionen Silberrubel, 1725, in den letzten Jahren Peters, bei
13 Millionen Einwohner: 9 Millionen Silberrubel, 1796 am Ende der
Regierung Katharinas bei 36 Millionen: 50 Millionen, 1851 bei 67 Mil-
lionen: 285 Millionen, gegenwärtig bei 130 Millionen: 6—700 Mil-
Donen Silberrubel. Allerdings hatte der Rubel um 1680 den Kauf-
wert von ca. 36 Mk., um 1725 ca. 20 Mk., Ende des 18. Jahrhunderts
ca. 10 Mk. Soerensen.
554 Kritiken.
Albr. Wirth, Geschichte Formosas bis Anfang 1898. Bonn 1898.
187 S.
Der Verfasser hat zu linguistischen und ethnologischen Studien
zweimal 1895 und 1896 die Insel besucht und hat aus der neuen
einschlägigen Litteratur alles zusammengefasst, was zu einer Geschichte
Formosas verwertet werden kann; aber mehr als Beiträge zu einer
Geschichte hat er nicht geliefert, denn je weiter er in die neuere Zeit
gelangt, um so mehr füllt die Darstellung auseinander. Das macht
sich namentlich in dem Abschnitt „Formosa den Westmächten geöffnet“
fühlbar, wo die Erlebnisse der Amerikaner, Engländer, Deutschen u. s. w.
hinter einander aufgeführt sind.
Das ganze Werkchen zerfüllt in 6 Abschnitte: Beschreibung der
Insel, die ältesten Siedler, Uebergangskämpfe, Chinesenherrschaft, For-
mosa den Westmächten geöffnet, die Japaner.
Von diesen Abschnitten ist nur der erste, die Geographie, nicht
weiter gegliedert. Man sollte meinen, es müsste erwünscht sein, von
einer Insel, die noch so wenig erforscht ist, eine möglichst eingehende
Darstellung zu geben; statt dessen ist die Beschreibung auf 4 Seiten
abgethan; und auch das scheint dem Verfasser nach dem vorgesetzten
Motto (Alles Guten allgenug) fast schon zu viel zu sein. Trotzdem
werden solche Angaben, wie die, dass der Ta-schan nach Alexander
von Humboldt eine Fortsetzung des Himalaya bilde, unbeanstandet
aufgenommen, obwohl das kleine Kärtchen von Formosa, das mehr
zur Dekoration als zur Belehrung den Titel des Werkes grossenteils
einnimmt, die allerdings unbenannte Hauptkette als Meridiangebirge
darstellt. Und wahrhaft Endlich ist die Stelle der beiden höchsten
bekannten Berge durch etwa ein Dutzend kleiner Kreuze bezeichnet.
Einen Gewinn für die Geographie möchte man nach solchen Wahr-
nehmungen kaum erwarten. Das wird uns leider S. 52 wieder be-
stätigt, wo der Verf. sich in einigen alten Karten umgesehen hat, wie
sie sich in Nordenskiölds Periplus finden. Da interessieren den Ver-
fasser eigentlich nur die Namen; dagegen die Gestalt, die die alten
Kartographen der Insel Formosa gegeben haben, weniger. Es würde
sich ihm sonst bei genauer Prüfung des Kartenmaterials ergeben haben,
dass wir die richtige Zeichnung der Inselgestalt den Holländern ver-
danken und dass sehr bald nach der ersten Festsetzung auf Formosa
H. Hondius schon 1633 (Nordensk. Facsimile-Atlas Nr. 61) eine getreue
Darstellung der Insel liefert. Die eben zitierte Karte aus dem Fac-
simile-Atlas gehört aber nicht, wie Nordenskiöld (und nach ihm der
Verf.) annimmt, ins Jahr 1599, sondern ins Jahr 1633, denn die
holländischen Entdeckungen an der Küste Australiens sind schon bis
1628 (de Witts-Land) eingetragen. Bei der Beurteilung karto-
Kritiken. 555
graphischer Darstellungen befindet sich der Verf. auf sehr unsicherem
Boden. So sagt er S. 51, dass sich in einer portugiesischen Seekarte
von 1550 „a ylha Formosa“ in unbestimmten Umrissen angedeutet
fände (was der Wahrheit entspricht), während S. 52 auf derselben
Karte die Umrisse Formosas im allgemeinen erstaunlich genau
sein sollen. Der erste Abschnitt, „die ältesten Siedler“, bewegt sich
eigentlich nur auf dem schwankenden Boden von Vermutungen, man
findet — ganz natürlich — sich linguistisch und ethnologisch wie in
einem undurchsichtigen Nebel, und so geht es auch durch die Zeit
des Mittelalters fort bis zum Erscheinen der Portugiesen in Indien.
Allein, so wie wir ins Licht der Geschichte treten, begegnen wir auch,
argen Verstössen.
S. 50 „Ueber das Kap der guten Hoffnung . .. kam Vasco da
Gama glücklich nach Calcutta“ (statt Calicut). S. 55 wird der
heldenhafte Vicekönig Lopez Legaspi noch 1574 (Druckfehler 1674)
in den Kampf geführt, während er schon am 20. Aug. 1572 gestorben
war. S. 69. Zur Zeit, als Alexander Farnese in den Niederlanden
focht (bis 1587), ging noch kein holländisches Schiff nach Indien.
Auch haben die Holländer nicht dreimal versucht, über Spitzbergen
nach Indien zu kommen. Der Satz „Bloss um Indien zu erreichen,
überwinterte 1595 Barends in Spitzbergen“, ist beinahe in jedem
Worte falsch. Die Holländer waren damals in der Geographie so gut
bewandert, dass sie China und Indien nicht mehr zusammenwarfen,
sondern den gewaltigen Abstand beider Länder wohl kannten.
Barends wollte um Nordasien nach China, nicht nach Indien
„omtrent Wejgats tot China“ und nach dem „Haeven ende stadt van
Quinsay“. Ferner hat Barends nicht 1595, sondern 1596/97 über-
wintert und nicht in Spitzbergen, sondern in Nowaja Semlja. Sein
Winterlager hat Carlsen 1871 erst wiedergefunden.
S. 94 „Seit den 1570°' Jahren gelangten englische Buccaneers
Drake, Frobiger, Cavendish durch die Magellanstrasse in das Stille
Meer“. Wer ist Frobiger? Ist Frobisher gemeint, der auf der, der
Magalhansstrasse entgegengesetzten, der Nordseite Amerikas, einen
Weg nach Asien suchte? S. 138. Anm. 1. „Banks, der Linguist der
Cookschen Expedition (um 1770)“ Hat Cook jemals einen Linguisten
an Bord gehabt?
Eine andere schwache Seite des Buches liegt in der Art, wie die
Quellenschriftsteller zitiert werden. Es erinnert die unkontrollierbare
Weise lebhaft an die gleiche Unsitte eines berühmten Berliner Eth-
nologen. Was soll ein Zitat, wie „S. Reclus“ oder „nach Yule“ oder
gar „Siehe v. Fries, Geschichte Chinas oder irgend ein ähnliches
Werk“ (S. 62)?
556 Kritiken.
Auch im Stil erregt manche Wendung Bedenken, die man wohl
in einem Feuilleton hingehen lässt, aber in einem ernsten Buche nicht
verträgt, z. B. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“ (S. 78) oder
„Der Oberhäuptling ... erschien jetzt auf der Bildfläche“ (S. 100) u. s. w.
Man gewinnt aus alledem den Eindruck, dass die Arbeit zu flüchtig
hingeworfen und zu wenig ausgereift ist. S. Ruge.
Briefwechsel Friedrichs des Grossen mit Grumbkow und
Maupertuis 1731—1759. Herausgegeben von Reinhold Koser.
(Publikationen aus den k. preussischen Staatsarchiven, 72. Bd.).
\ Leipzig, Verlag von S. Hirzel. 1898. LXIV, 343 S. M.12.—
Von dem Briefwechsel Friedrichs des Grossen mit dem Staats-
minister, General und späteren Feldmarschall Friedrich Wilhelm von
Grumbkow und dem Präsidenten der Berliner Akademie der Wissen-
schaften, Pierre Louis Moreau de Maupertuis sind bisher nur Broch,
stücke veröffentlicht worden und diese wiederum nur zum Teil in
genügendem Abdrucke. Die Ausgabe des Briefwechsels zwischen dem
Kronprinzen und Grumbkow in der Sammlung der Oeuvres de Frederic
le Grand beschränkt sich auf die Jahrgänge 1732 und 1733; es fehlt
dort der Anfang aus dem Jahre 1731 und die ganze auf den Zeit-
raum von 1735 bis 1738 sich erstreckende zweite Hälfte. Was 1856
zu Paris aus dem Nachlasse von La Beaumelle als Briefwechsel des
Königs mit Maupertuis ans Licht trat, war, wie ein Vergleich mit
den aus dem Besitz von Feuillet de Conches in den des Berliner Geh.
Staatsarchivs übergegangenen Originalen zeigt, das Werk eines seine
Vorlage frei umarbeitenden Fälschers, eine Verherrlichung Maupertuis
auf Kosten Voltaires. Die echte, vollständige Korrespondenz liegt jetzt
vor in der musterhaften Publikation des Direktors der preussischen
Staatsarchive Eine ausführliche Einleitung giebt über die persönlichen
Beziehungen der Beteiligten, über den Wert der Briefe als Quellen,
über ältere Veröffentlichungen und über die Prinzipien des Herausgebers
befriedigenden Aufschluss. Der Druck lässt im ganzen nichts zu
wünschen übrig; zu verbessern ist nur S.16 das Datum des 9. Briefes
in janvier 1732, S. 50 Z. 4 v.u. vouz in vous, S. 122 Z. 19 v.o. le
vers in les vers und S. 177 Z. 7 v.u. tout les public in tout le public
und le plus fieres puissances in les plus fières puissances. Ein
Personenverzeichnis erleichtert das Nachschlagen.
Mit den Fehlern der Jugend, aufbrausend, frivol, launisch, ver-
steckt, mehr auf Vergnügen als auf Arbeit bedacht: so erscheint uns
der Kronprinz in den ersten Briefen an Grumbkow. J’aime le sexe,
mais je laime d'un amour bien volage, je n’en veux qu’à la jouissance,
et apres je le meprise (4. Sept. 1732). Es ist ein Kind des französischen
Kritiken. 557
Zeitalters, das so spricht, ganz im Stile Ludwigs XIV. und Augusts
des Starken. Aber doch nicht ganz nach ihrem Herzen. Den sächsischen
Kurfürsten hat Friedrich tief verabscheut: il n’a ni honneur ni foi, et
la supercherie est son unique loi (25. Jan. 1733) — und wenn er
anfangs gleich ihm sich oft mehr erlaubte, was dem Jüngling gefiel
als was dem Kronprinzen ziemte, so hat er doch bald andere Wege
eingeschlagen. J’avoue que le temperament vif que la nature m’a
donne, me porte avec impetuosite vers tous les plaisirs, dont la jeunesse
est folle; néanmoins, le malheur m’a appris à mitiger ces fougues, et
quoique je suis bien loin d'être maitre de moi-même ni d’abjurer le
monde, comme le font les quiétistes, néanmoins, j'ai appris à rai-
sonner juste et j'espère qu'avec le temps je serai en état de suivre
les préceptes que la raison me dicte (25. Sept. 1732). Nichts
ehrt den Zwanzigjährigen mehr als dieses Geständnis der eigenen Un-
reife und das Gelübde strenger Selbsterziehung. Das Pflichtbewusst-
sein zur Arbeit an sich selbst, das war es, welches ihn von jenen
innerlich haltlosen Herrschern unterschied, denen im Genuss des
Augenblicks die Kraft zur Ausbildung ihres keineswegs geringen Ta-
lentes schwand. Es macht den Reiz des vorliegenden Briefwechsels
aus, zu sehen, wie die Unfertigkeit der Anschauungen bei dem Kron-
prinzen langsam schwindet, wie sein Gesichtskreis sich weitet, seine
Urteile bestimmter werden, sein Ungestüm sich legt. Um die Mitte
der dreissiger Jahre steht Friedrich als fertiger Charakter vor uns
da. C’est la philosophie de Wolff, schreibt er am 24. April 1736
und kennzeichnet damit die Periode religiöser Zweifel als beendet,
qui me perd dans cet abime immense et absorbant des profondeurs
de Dieu; c’est elle qui me fait concevoir une idee magnifique du sage
et puissant créateur du monde; c’est elle qui montre qu'il n’y a point
de bornes à ses applications, et que sa sagesse se manifeste dans le
plus vil insecte avec autant de perfection que dans une des planètes.
An die Stelle des in den ersten Briefen sich oft breit machenden
Hotklatsches und heftiger Zornausbrüche über die verhasste Heirat
tritt die Erörterung philosophischer und religiöser, litterarischer und
historischer, vor allem aber politischer Fragen. Die verschlagene
Politik der Franzosen und des Kaisers wecken in Friedrich das spezifisch
preussische Gefühl; seit dem Friedensschluss von 1735 gilt ihm Kardinal
Fleury als der Typus des falschen Freundes; seit der treulosen Absage
Karls VI. in der bergischen Succession sieht er im Kaiser seinen ge-
fährlichsten Feind. Er beginnt über das Wesen des Staates nach-
zudenken; die von der englischen Presse an dem Träger der Krone
geübte Kritik missfällt ihm; die Genies ans Licht zu ziehen und ihnen
den Weg zu ebnen, bezeichnet er als die Pflicht einer jeden Regierung.
— Meg,
462 L. Schn:
Arianısmus,
nicht sicher
stattgefunden
als den, um
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Konflikt zwisc
der Mauren wg
kraft des Lan: ~
Ob noch ”
Wandalen mit
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(Getica c. 33,
ihrem} -andeut:
Westgoten in:
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Kritiken. 557
iters, das so spricht, ganz im Stile Ludwigs XIV. und Augusts
ken. Aber doch nicht ganz nach ihrem Herzen. Den sächsischen
ten hat Friedrich tief verabscheut: il n’a ni honneur ni foi, et
percherie est son unique loi (25. Jan. 1733) — und wenn er
gs gleich ihm sich oft mehr erlaubte, was dem Jüngling gefiel
was dem Kronprinzen ziemte, so hat er doch bald andere Wege
hlagen. J'avoue que le tempérament vif que la nature m'a
é, me porte avec impetuosite vers tous les plaisirs, dont la jeunesse
folle; néanmoins, le malheur mia appris à mitiger ces fougues, et
ique je suis bien loin d’être maître de moi-même ni d’abjurer le
mde, comme le font les quiétistes, néanmoins, j'ai appris à rai-
aner juste et j'espère qu'avec le temps je serai en état de suivre
3 préceptes que la raison me dicte (25. Sept. 1732). Nichts
rt den Zwanzigjährigen mehr als dieses Geständnis der eigenen Un-
ife und das Gelübde strenger Selbsterziehung. Das Pflichtbewusst-
in zur Arbeit an sich selbst, das war es, welches ihn von jenen
nerlich haltlosen Herrschern unterschied, denen im Genuss des
ugenblicks die Kraft zur Ausbildung ihres keineswegs geringen Ta-
ntes schwand. Es macht den Reiz des vorliegenden Briefwechsels
as, zu sehen, wie die Unfertigkeit der Anschauungen bei dem Kron-
rinzen langsam schwindet, wie sein Gesichtskreis sich weitet, seine
rteile bestimmter werden, sein Ungestüm sich legt. Um die Mitte
er dreissiger Jahre steht Friedrich als fertiger Charakter vor uns
a C’est la philosophie de Wolff, schreibt er am 24. April 1736
nd kennzeichnet damit die Periode religiöser Zweifel als beendet,
ui me perd dans cet abime immense et absorbant des profondeurs
e Dieu; c’est elle qui me fait concevoir une idée magnifique du sage
t puissant créateur du monde; c’est elle qui montre qu'il n’y a point
W bornes à ses applications, et que sa sagesse se manifeste dans le
ke vil insecte avec autant de perfection que dans ur ‘: planètes.
Re. Stelle des in den ersten Brif sich o" “onden
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558 Kritiken.
Grundgedanken, einzelne Redewendungen und geschichtliche Beispiele
des Antimacchiavell klingen in den Briefen von 1735 ab bereits an.
Ueber die spätere litterarische Thätigkeit des Königs giebt seine
Korrespondenz mit Maupertuis willkommenen Aufschluss. Sie ist die
Hauptquelle für die Geschichte der preussischen Akademie der Wissen-
schaften im ersten Jahrzehnt nach ihrer Wiederherstellung. Die Be-
sprechung der für den Vortrag bestimmten Schriften, die Ernennung
neuer Mitglieder, die Kompetenzen des Präsidenten, sein litterarischer
Streit mit Voltaire etc. bilden das Thema. Dem herzlichen Verhältnis
des Königs zu Maupertuis verdanken wir auch hier köstliche Perlen
freimütiger Selbstbekenntnisse: so wenn er beim Tode Jordans und
Kayserlingks klagt, er suche vergebens Trost in der Philosophie
(4. Sept. 1745), wenn er, mehr und mehr vereinsamt, sieben Jahre
später lehrt: il faut apprendre à se suffire a soi-même et à savoir se
passer de tout l'univers (8. Juli 1752), wenn er sich der Komödiantinnen
annimmt: c’est avoir le goüt deprave que de pervertir les choses,
demander de la chasteté à des filles, dont l’emploi est de divertir le
public, et passer la licence et le debordement a ceux dont la vie doit
être l’exemple du vulgaire (1746), wenn er die Priester „Dummköpfe“
und „Pedanten“ schilt, die unaufhörlich gegen die Philosophie eifern
(31.März1756). Ueberall die der Wahrheit zustrebende, den Autoritäten-
wahn bekämpfende Persönlichkeit. Die Dogmen liessen ihn kalt. Auch
Christian Wolff, der Typus eines Dogmatikers, sagte ihm mit der Zeit
nicht mehr zu; an der Hand Ciceros, auf den ihn Voltaire hingewiesen,
wurde er in metaphysischen Fragen ein Skeptiker: j’adore la Providence,
sans savoir jusqu’ou s'étendent ses bornes et à quel point elle empiete
sur la liberte des hommes (4. Dez. 1745). Aber auch Cicero gegen-
über wahrte er sich die Unabhängigkeit; in seiner Ethik hätte er den
Lehren Epikurs stärkere Berücksichtigung gewünscht: Le stoicisme
tout pur, quand on ne le tempere point par l’epicurianisme est comme
ces matières qui sont vénimeuses d’elles-mêmes, mais qui se changent
en médicaments salutaires à l’homme, lorsqu’elles sont préparées et
adoucies par un mélange heureux d’autres simples qui, en les corrigeant,
augmentent leur vertu (27. Okt. 1745).
Das vorliegende Buch führt uns bis zum Beginn des siebenjährigen
Krieges; es ist der viertletzte Brief, in welchem der König Maupertuis
den Sieg bei Lobositz und die Kapitulation von Pirna meldet: 5
j'étais Gascon, je dirais — ce ne sont que nos essais! (19. Okt. 1756).
Das klingt wie ein übermütiger Jubelruf; aber auch eine objektive
Wahrheit liegt darin. Diese strategischen Leistungen waren wirklich
erst: Versuche; einen Meister der Feldherrnkunst durfte sich Friedrich
noch nicht rühmen; er wurde es in den folgenden Jahren, weil er
Kritiken. 559
die früheren Erfahrungen durch spätere korrigierte. Ein Lernender
ist der Schüler des Prinzen Eugen so gut geblieben wie der Zögling
Grumbkows und Voltaires, der alternde Mann wie der reifende Jüngling,
und wenn der Kronprinz einmal leichtfertig witzelte: je ne crois pas
que Caton füt Caton comme il etait jeune, so hat ganz im Sinne
Catos der König den wahren Inhalt seines Lebens in die Worte zu-
sammengefasst: on n’est heureux dans le monde qu’en s’occupant.
Berlin. Paul Haake.
(Karl Mathy.) Aus dem Nachlass von Karl Mathy. Briefe aus
den Jahren 1846—1848 mit Erläuterungen herausgegeben von
Ludwig Mathy Leipzig. Hirzel 1898. VII u. 523 S.
Alles was uns das Bild Karl Mathy’s von neuem vergegenwärtigt
und vertieft, ist ein Gewinn. Freytags schöne Biographie hat ihn
uns wert gemacht, aber gerade ihre künstlerische Vollendung macht
es unmöglich soviel an Einzelheiten zu geben, als wir wünschen
mussten, um selbst urteilen zu können. Hier erhalten wir nun eine
Fülle von Briefen, die Mathy mit seiner Familie und seinen Freunden
gewechselt hat und dazu Artikel aus der Deutschen Zeitung, Ab-
schnitte aus Ladenburgs Tagebuch und Mathy’s Tagebuch und Er-
läuterungen dazu, was alles zusammen unsere Kenntnis der grossen
Bewegung des Jahres 1848 erheblich fördert. Auch die Abschnitte
der Deutschen Zeitung gewinnen so neue Bedeutung, denn leicht ent-
ziehen sich viele solche Mitteilungen auch dem aufmerksamen Benützer.
Dringend ist zu wünschen, dass wir über die folgenden Jahre ähnliches
Material erhalten. Vielleicht darf das Persönliche, nur die Familie
Betreffende dabei stärker gesichtet werden, damit die Sammlung nicht
zu sehr anschwelle. Der Charakter Mathy’s und die Innigkeit seines
Familienlebens liegen ja bereits klar vor uns. Für das Personen- und
Sachregister ist noch besonders Dank zu sagen.
Breslau. G. Kaufmann.
560
Nachrichten und Notizen.
In letzter Zeit sind mehrere paläographische Werke erschienen.
wohl geeignet, für Ausdehnung und Vertiefung des Studiums der mittel-
alterlichen Schrift zu wirken.
Von Chrousts gross geplanten Monumenta graphica (vgl. Hist.
Viert. I, 286) ist m. W. bisher nur eine Lieferung zur Ausgabe gelangt.
Treffliche Dienste leisten wird zweifellos die von M. Tangl besorgte 3. Auf-
lage der bekannten „Schrifttafeln zur Erlernung der lateinischen
Paläographie“ her. v. W. Arndt. 2. Heft. Berlin, Grote, 1898. (Vgl. An-
zeige des 1. Hefts: Deutsche Zeitsch. f. Gesch. N. F. II. Mbl. S. 23.) Zwei
Tafeln der 2. Aufl. blieben fort, vier neue kamen hinzu. Das spätere Mittel-
alter erscheint jetzt ungleich reicher bedacht als vorher, aber in aus-
reichendem Masse vermag die Sammlung doch nicht die Kenntnis des
mannigfaltigen Schrifttums im ausgehenden Mittelalter zu vermitteln. —
Den Bemerkungen Tangls über Alkuin und die sogenannte karolingische
Schriftreform stimme ich durchaus zu. Seit Delisles wichtigen Unter-
suchungen hat man die Bedeutung Alkuins und der „Schriftreform“ für
die allgemeine Weiterbildung der abendländischen lateinischen Schrift oft
überschätzt. Wenn z. B. Prou sagt: „Une seule fois en France il y a eu
une révolution dans l'écriture, c'est au temps de Charlemagne, so halte
ich das für nicht zutreffend.
Eine wertvolle Ergänzung zu Arndts bewährter Sammlung bilden die
„Schrifttafeln zur älteren lateinischen Paläographie“ her. von
Dr.C. Wessely. Leipzig, Avenarius, 1898. 4° A 7. Die 20 Tafeln, leider
nur auf Grund von Handpausen hergestellt, geben ein recht vollständiges
Bild der lateinischen Schriften während der ersten 6 Jahrhunderte unserer
Zeitrechnung.
Das Bedürfnis nach einem handlichen, zuverlässigen und billigen Ver-
zeichnis der Abkürzungen machte sich längst geltend, besonders seit
Chassants zwar nicht fehlerfreier aber überaus brauchbarer „Dictionnaire
des abréviations‘ vergriffen war. Sehr gelegen kam daher das Werkchen de
Mailänder Archivars Adriano Cappelli, Dizionario di abbreviature
Latine ed Italiane. Milano, N. Hoepli, 1899. LIV u. 433 S. 8°. L. 7,50.—
Dem eigentlichen Lexikon werden Bemerkungen über das Abkürzung-
verfahren vorausgeschickt, die sich an die Terminologie Paolis anschliessen,
aber dessen Schema nicht schlechtweg wiederholen. Wenig zweckmässig
ist die Beigabe von vier Schrifttafeln, geradezu bedauerlich aber die irrtums- -
Nachrichten und Notizen. 561
reiche dilettantische Betrachtung der Monogramme. — Die Einrichtung
des Lexikons selbst weicht von derjenigen der meisten ähnlichen Werke
ab. Chassant, Prou u. s. w. verzeichneten die Abkürzungen, ohne das
zeitliche Vorkommen der einzelnen grundsätzlich zu berücksichtigen.
Cappelli dagegen schliesst sich dem Verfahren an, das der ehrwürdige
Walter in seinem noch immer unübertroffenen Lexicon diplomaticum
angewandt hatte: er fügte regelmässig dem Facsimile und der Auf-
lösung der Abkürzung eine Zeitangabe hinzu. Eine durchaus richtige
Annahme, dass es wichtig sei, nicht allein Auflösung der Abkürzungen,
sondern auch Notizen über das Zeitalter, d. i. über die Anfangstermine
ihres Vorkommens zu bieten. Leider leisten aber Ca Zeitangaben nicht
entferut das, was sie leisten wollen. Sie besagen nicht zuverlässig, dass
erst seit diesem und jenem Zeitpunkt die betreffende Abkürzung vorkommt,
sondern lediglich, dass die zufällig Cappelli zur Verfügung stehende Ab-
kürzung aus dieser oder jener Zeit stammt. Wie die Arbeit hätte besser
gemacht werden können, welcher Hilfsmittel der Verf. sich hätte bedienen
sollen, das hat Tangl in seiner Besprechung (D. Litt.-Zeit. 1899 p. 344) so
trefflich ausgeführt, dass ich mich mit einem Hinweis auf dies Referat
begnügen darf. — Hervorheben möchte ich aber doch, dass C.s Sammlung
der Abkürzungen sehr reichhaltig und daher trotz aller Mängel mit Nutzen
und Erfolg zu gebrauchen ist. G. S.
Die Deutsche Mythologie in gemeinverständlicher Darstellung
von Paul Herrmann (mit 11 Abbildungen im Text. Leipzig, Wilhelm
Engelmann, 1898. 8° VIII, 545) unterscheidet sich von den zusammen-
fassenden Arbeiten Mogks, E. H. Meyers und Golthers zunächst dadurch,
dass sie auf allen kritischen Apparat verzichtet und die nordgermanische
Mythenbildung, soweit diese eine eigne Entwicklung genommen hat, aus-
schliesst (der Satz des Vorwortes „um jede falsche Analogie zu vermeiden,
ist auf die nordische Mythologie nicht eingegangen“ sagt zuviel): sie will
namentlich „den Gebildeten unseres Volkes, denen “nichts auf Erden ist
süsser zu finden als das Vaterland’, vor allem den Lehrern und Schülern
unserer höheren Lehranstalten‘ dienen.
Für den Standpunkt eines germanistischen Mythologen ist heute seine
Stellung zu etwaigen mythischen Zügen der deutschen Heldensage be-
zeichnend. Obwohl das letzte Jahrzehnt manches Stück von Müllenhoffs
mythologischen Kombinationen hat abtragen müssen und diese Arbeit an-
scheinend noch nicht zu Ende geführt ist, hält Herrmann prinzipiell an
jener Methode fest. Er sagt S. 211: „Alle Heroen, deren Geschichtlichkeit
nicht nachweisbar oder wahrscheinlich ist, waren ursprünglich Götter.‘
Die Unhaltbarkeit dieses Standpunktes, der sich nur auf das argumentum
ex silentio und den in mythologischen Dingen ungewöhnlich subjektiven
Begriff der Wahrscheinlichkeit stützt, leuchtet dem Historiker a priori ein;,
ein schlagendes Beispiel für das thatsächliche Zerbröckeln einer Müllen-
hoffschen Konstruktion, von dem Herrmann nicht Notiz genommen hat,
bieten die Arbeiten Vogts, E. H Meyers und Heinzels über die Orendel-
dichtung. Unter diesem Gesichtspunkt verliert auch eine an sich rühmliche
Eigentümlichkeit des H.schen Buches, die starke Heranziehung der Sagen-
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. 37
562 Nachrichten und Notizen.
und Märchenstotfe. Ueberhaupt ist Reichhaltigkeit des Materials an ihm
zu loben, zu weit gehendes Mythisieren des Stotfes zu tadeln.
Wer sich als Historiker veranlasst sieht, Fragen der deutschen Mytho-
logie nüher zu treten, orientiert sich am besten in den als Teilen de:
Paulschen Grundrisses der deutschen Philologie erschienenen (Strassburg.
Trübner, 2. Aufl., gleichzeitig mit dem H.schen Buche) Arbeiten von Muck
(Germanische Mythologie) und Symons (Germanische Heldensage) — trotz
des etwas verschiedenen Standpunktes der Verfasser —, die übrigens beide
durch ihre Darstellungsweise wie durch ihr separates Erscheinen als Sonder-
abdrücke auch einem grösseren Publikum zugänglich sind.
Leipzig-Gohlis. Rudolf Wustmann.
Nach längerer Pause gelangte wieder ein Band der verdienstvollen
„Annalen der deutschen Geschichte im Mittelalter“ zur Aus-
gabe: der 2. Bd. der II. Abteilung (gr. 8°, XIII u. 782 S. Halle, Buch-
handlung des Waisenhauses 1898, A 16). Den Zeitraum 1056—1106 hat
der Begründer des Unternehmens, Gustav Richter, bearbeitet, den
von 1106 bis 1137 Horst Kohl und Walter Opitz, während ein Anhang,
der die deutsche Reichsverfassung vornehmlich im Anschluss an Waitz
gut schildert, Dr. Ernst Devrient zum Verfasser hat. Der vorliegende
Band des Werkes gleicht in Eigentümlichkeiten und Vorzügen seinen Vor-
gängern: treues Zusammenstellen des wichtigsten Materials, sorgsame Berück-
sichtigung der weitschichtigen Litteratur, überall selbständige Benützung
der Quellen.
Bei E. Felber in Berlin erscheinen „Ausgewählte Urkunden zur
deutschen Verfassungsgeschichte. Von G. v. Below und F. Keutgen“
Die Sammlung soll vornehmlich dem Gebrauch in Seminarübungen dienen.
Geplant ist zunächst die Herausgabe von 3 Bänden: Zur städtischen Ver-
fassungsgeschichte, zur Territorial- und zur Reichsgeschichte. Der erste
Halbband „Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte, herausg. v.
F. Keutgen‘ ist bereits erschienen.
Die Ausgabe von Handbüchern über Wissenschaften, die der Geschichte
benachbart sind, hat wiederholt willkommene zusammenfassende Dar-
stellungen mancher geschichtlichen Wissenszweige angeregt. Hier sei hin-
gewiesen auf die kürzlich in Gröbers Grundrifs der romanischen Philologie
erschienene vortreffliche Arbeit H. Bresslaus: Quellen und Hilfsmittel
der romanischen Völker im Mittelalter. G. S.
Neues Material zur Geschichte der französischen Feldzüge in Deutschland
während des siebenjührigen Krieges, der Ministerien Choiseul und Aiguillon
und der Teilnahme Frankreichs am nordamerikanischen Unabhängiykeits-
kriege bietet Charles Breard in der Correspondance inédite du
général-major de Martange, aide de camp du prince Xavier de Bure,
lieutenant général des armées (1756—1782) Paris, A. Picard et fils 139.
8°. XXXII, 647 p. Ursprünglich Priester, dann Professor der Philosophie
an der Sorbonne, schliesslich 1745 vom Marschall Löwendal als Leutnant
in sein Regiment eingestellt, trat Martange nach dem Aachener Frieden
als Major in sächsische Dienste, überbrachte 1756 Brühls Vorschlüge nach
Nachrichten und Notizen. 563
Paris und nahm am Kampfe gegen Preussen erst in Böhmen, dann in
Westdeutschland als Adjutant des Prinzen Xaver, des Führers der Sachsen,
teil. Diesem den polnischen Thron zu verschaffen, dahin war sein Streben
schon seit 1759 gegangen; aber weder zur Verdrängung Augusts III. noch
zum energischen Eingreifen in den Wahlkampf nach seinem Tode vermochte
Martange die französische Politik zu bewegen. 1767 verbot ihm Ludwig XV.
den Hof, an dem er noch nach Poniatowskis Erhebung für Xaver — und
das eigene Interesse unausgesetzt wirkte. Erst nach dem Sturze seines
Todfeindes Choiseul hat er wieder eine Rolle im öffentlichen Leben ge-
spielt: 1772—1779 war er Generalsekretär der Schweizergarde, 1780 wurde
er Generalleutnant. Die wachsenden Schulden zwangen ihn 1783 Frank-
reich abermals zu verlassen, 1790 kehrte er zurück, musste wieder fliehen
und machte 1792 den Feldzug gegen sein Vaterland in den Reihen der
Emigranten mit. 1806 ist er, 84 Jahre alt, in London gestorben. Neben
seinen polnischen Plänen sind die Briefe über die Mission nach England
aus dem Jahre 1773 zum Zweck gemeinsamer Unterstützung Schwedens
gegen Russland das Interessanteste aus seiner Korrespondenz. Sie zeigen
die seit 1763 gestiegene Bedeutung Preussens im europäischen Konzert.
1759 schlägt Martange Xaver die polnische Krone und Sachsens Erhebung
zum Königreich auf Kosten des zerstückelten Preussens vor; 1763 verspricht
er sich von der Kandidatur des Prinzen nur dann Erfolg, wenn König
Friedrich sie begünstigt; 1773 sucht er die Niederlage Gustavs III. weniger
um russischen als um preussischen Machtzuwachses willen zu verhüten.
D n’y a que le roi de Prusse seul qui par la situation de ses États, par
la distribution de ses troupes et la célérité de ses moyens puisse annoncer
et soutenir une volonté supérieure à la volonté décidée de la Russie (12.
février 1764).
A. M. P. Ingolds Buch Bossuet ct le jansénisme. Notes histo-
riques (Paris, Hachette et Cie. 1897. 8°. 155 p.) zerfällt, von den im Anhang
beigegebenen Exkursen abgesehen, in drei Abschnitte. Im ersten wird auf
Grund fremder Zeugnisse, Bossuets eigener Schriften und seiner gegen den
Jansenismus gerichteten Massnahmen gezeigt, dass er kein Jansenist war:
er hat das dem Papste zustimmende Formular mit unterzeichnet, so oft es
verlangt wurde; auf der Versammlung des französischen Klerus im Juni
1700 zeigte er grösseren Eifer in der Verurteilung des Jansenismus, als
der Majorität lieb war, noch einmal erklärte er sich 1703 in der Frage
über die Annahme päpstlicher Entscheidungen offen gegen diese Sekte.
Dass er bei allem Widerspruch gegen ihre Lehren doch ihre Anhänger
persönlich schonte, erklärt Ingold im zweiten Teil: 1627 geboren, war
Bossuet zu jung, um in den Kampf gegen die eben erst ans Licht tretende
Bewegung handelnd einzugreifen, und er starb 1704 zu früh, um zu er-
kennen, dass sie 1668 nur zum Stillstand, nicht zum Abschluss gelangt
war. Die Politik Roms quieta non movere war auch die dieses massvollen
Kirchenfürsten, nachdem die Gefahr beseitigt schien; Protestantismus,
Gallikanismus, Quietismus: das waren die Mächte, mit denen er sich ab-
finden musste, als Erzieher des Dauphin und als Bischof von Meaux. Dem
entspricht — der dritte Abschnitt weist darauf hin — dass er bisweilen
37”
564 Nachrichten und Notizen.
Aeusserungen fallen liess, um deren willen er von Jansenisten für ihre An-
schauungen in Anspruch genommen wurde, dass er sich ihrer annahm, en.
lange sie sich der Kirche beugten, dass er an ihren Feinden, den Jesuiten,
rückhaltslos tadelte, was ihm missfiel, in Lehre und Wandel. Sie haben ihn
dafür zum Jansenisten stempeln wollen; dass er das nicht war, wird kein
unbefangener Leser Ingolds bezweifeln.
Mehr im Stile eines Romanciers als eines Historikers erzählt R.de Maulde-
La Clavière in einem mir bereits in dritter Auflage vorliegenden Buche
Les mille et une nuits d'une ambassadrice de Louis XIV (Paris,
Hachette et Cie. 8°. 258 p.) die Erlebnisse einer jungen Französin im
Orient, Mademoiselle Petit, einer Abenteurerin, wie Lesage, dem die offiziellen
Akten zum Zweck biographischer Verwertung zugänglich gemacht wurden,
sagt, dont la vie me semble moins digne d'être offerte à la curiosité des
hommes que dérobée à leur connaissance. Sie begleitete 1705 heimlich
den französischen Gesandten Fabre auf dem Wege nach Persien, riss, als
dieser am 16. August 1706 in Eriwan starb, die Führung der Botschaft
an sich und trat sie nur gezwungen an den von Konstantinopel aus nach-
geschickten Michel ab. Dass dieser im Sommer 1708 in Ispahan wirklich
einen Kommerztraktat mit dem Schah schliessen konnte, ist wesentlich
das Verdienst jener energischen Schönen: elle me confirme, schreibt
Francois Coppee in einem dem Buche vorgedruckten Briefe an den Ver-
fasser, dans ma sympathie pour les grisettes de Paris, si intelligentes, si
educables. Erreicht aber wurde mit der französischen Mission so wenig
wie mit der in Montesquieus Lettres persanes verewigten Europafahrt des
Persers Riza-beg 1715. Das politische Bündnis kam nicht zustande und
der Handelsvertrag, der Frankreich die Stellung der meistbegünstigten
Nation zusicherte, nicht zur Ausführung. Englischer Einfluss, neben ihm
holländischer und portugiesischer, war massgebend am persischen Golf und
erstickte die Hoffnungen, welche sich an die unter Richelieus Schutz dort
gegründeten französischen Kolonien knüpften.
Durch die Mémoires de l’abbé Baston, chanoine de Rouen (d'après
le manuscrit original publiés pour la société d’histoire contemporaine par
M. l'abbé Julien Loth et M. Ch. Verger. Tome I 1741—1792 Paris,
À. Picard et fils 1897. 8°. XXIX, 438 p.) sind die Aufzeichnungen von Augen-
zeugen der französischen Revolution um ein wertvolles Dokument bereichert
worden. Geboren 1741 in Rouen, 1766 Priester, wurde Baston 1770 Dank
der Protektion des Erzbischofs de la Rochefoucauld Lehrer am college, 1778
Kanonikus an der Kathedrale seiner Vaterstadt. Als überzeugter Royalist
der assemblée nationale von vornherein nicht hold, erklärte er ihr offen
den Krieg, als sie die Idee der Volkssouveränität auch auf kirchlichem
Gebiet durchzusetzen begann. 1791 und 1792 veröffentlichte er 24 Broschüren
gegen die Civilkonstitution und verweigerte den Eid auf sie. Die September-
morde veranlassten ihn zur Flucht nach England, von wo er ein Jahr später
nach den Niederlanden ging, um schliesslich 1794 in Westfalen ein Asyl
zu finden, das ihn festhielt: Konsfeld. Hier hat er die neun letzten Jahre
seines Exils zugebracht und mit der Niederschrift seiner Memoiren be-
gonnen. Nachdem Bonaparte und Pius VII. Frieden geschlossen, kehrte er
Nachrichten und Notizen. 565
1803 in die Heimat zurück; ein Freund empfahl ihn Cambacérès: dieser
behielt ihn als Grossvikar, Offizial und theologischen Beirat in seiner un-
mittelbaren Umgebung. Baston wurde ein aufrichtiger Bewunderer Napoleons;
1811 bekannte er sich auf dem Nationalkonzil offen zum Gallikanismus;
die Ernennung zum Bischof von Séez war der Lohn. Aber nur ein Jahr
lang führte er die Verwaltung: 1814 wich er der Restauration. Bis 1818
hat er dann an seinen Memoiren weitergearbeitet. 1822 zog ihn Cambacérès’
Nachfolger Bernis aus der ländlichen Einsamkeit noch einmal hervor; er
wurde Generalvikar und Metropolitanoffizial; 1825 starb er. Aus seinen
Memoiren lernen wir Baston als einen geistvollen Theologen, einen glänzenden
Schriftsteller, einen zuverlässigen Beobachter zeitgenössischer Ereignisse
kennen. In der Beurteilung des Alten und Neuen wird man ihm nicht
immer Recht geben; aber über die Stimmung der Kreise, denen er angehört,
informiert er ausgezeichnet, und die Kapitel über die theologische Erziehung,
über die französische Geistlichkeit vor und zu Beginn der Revolution, über
den Eindruck der Civilkonstitution im Lande sind Quellen von höchstem
Wert. Der erste Band führt bis 1792; der zweite soll hübsche Landschafts-
und Sittenschilderungen aus den Gegenden, wo sich Baston aufhielt, bringen,
eine Uebersicht über die in den verschiedenen Phasen der Revolution ent-
standenen religiösen Kontroversen geben und die Schwierigkeiten darlegen,
denen die Wiederherstellung des Kultus in Frankreich, die Reorganisation
des Klerus, die Verschmelzung der revolutionären und der orthodoxen
Elemente begegnete. Paul Haake.
Als Jenenser Inaugural-Dissertation erschien: William H. Mace,
Des älteren Pitt Beziehungen zur amerikanischen Revolution.
Jena, Vopelius, 1897. 92 S. Der Verf. ist Professor an der Universität
Syracuse, seine Arbeit ist mit vieler Mühe angefertigt; der Grundgedanke
ist die Uebereinstimmung der Anschauungen von Pitt mit denen der Ameri-
kaner nachzuweisen. Gegen diese Auffassung erhebe ich, so wie der Verf.
sie begründet, Widerspruch. Dass Pitt sich gleich den Amerikanern auf
das „natürliche Recht‘ berufen habe, ist ein schlimmer Irrtum. Gebraucht
Pitt den Ausdruck ,,natural rights“, so hat er bei ihm eine ganz andere
Bedeutung als bei den Amerikanern. Ebenso ist das Auseinandergehen
zwischen Pitt und den Amerikanern in der Frage der Unabhängigkeit ohne
Verständnis der politischen Ziele von Pitt erklärt. Der Verf. sucht tiefer
zu greifen als seine Vorgänger, das ist anerkennenswert; es ist ihm indessen
nicht gelungen, festen Boden zu finden.
In einer Berliner Inaugural-Dissertation (Berlin, Buchdruckerei von
A. Winser) behandelt P. Ritter die „Konventio.-von Reichenbach
(27. Juli 1790). 34 S. Die kleine Schrift, welche noch ausgedehnt und
ergänzt werden soll, beschränkt sich auf die Besprechung der preussischen
Politik; erfreulich ist die Ankündigung (S. 8), die militärischen Akten
zur Erklärung der Schwankungen dieser Politik mit heranziehen zu wollen.
Daneben wird der Verfasser sich aber auch noch in ganz anderer Weise
als bisher mit der europäischen Politik dieser Periode vertraut machen
müssen, weil die Haltung Preussens in erster Reihe doch immer aus den
966 Nachrichten und Notizen.
Erfordernissen der politischen Lage heraus erklärt werden muss. Eire
Stellungnahme zu den Ansichten des Verf. soll darum bis zum Abschluss
der Arbeit vertagt werden. F. S.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die Kgl. Preussische Akademie der Wissenschaften wähite
die Professoren Scheffer-Boichorst und von Wilamowitz-Moellen-
dorf in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern.
Universitäten und technische Hochschulen. Der o. Professor Joseph
Hirn in Innsbruck wurde zum o. Professor der österreichischen Geschichte
an der Universität Wien als Nachfolger A. Hubers, der ao. Professor für
historische Geographie an der Universität Leipzig Wilhelm Sieglin al:
Nachfolger Kieperts zum o Professor für geschichtliche Geographie an der
Universität Berlin ernannt. Der Privatdozent an der Universität Halle
John Meyer wurde als o. Professor für deutsche Sprache und Litteratur
an die Universität Basel berufen. An der tschechischen Universität in Prag
wurde der ao. Professor für österreichische Reichsgeschichte Dr. Bohuslar
Freiherr von Rieger zum o Professor ernannt.
Zu ao. Professoren wurden die Privatdozenten für Geschichte an der
Universität Berlin R. Sternfeld und O. Hintze befördert. Auf den Lehr-
stuhl für deutsche Rechtsgeschichte in Insbruck ward als ao. Professor der
Wiener Privatdozent A. von Wretschko berufen.
Habilitiert haben sich: an der Universität Strassburg Dr. Ernst Po-
laczek für mittelalterliche und neuere Kunstgeschichte, an der Universität
Marburg Dr. Hans Glagau für neuere Geschichte, an der Universität
Leipzig Dr. Rudolf Kötzschke für mittlere und neuere Geschichte, an
der Universität Halle Dr. Karl Heldmann für mittelalterliche Geschichte,
an der Universität München Dr. Sigmund Hellmann für Geschichte und
an der Universität Berlin Dr. Karl Schmidt für Kirchengeschichte.
Archive. Zum Archivar der Stadt Mühlhausen in Thüringen ist an
Stelle des zurückgetretenen Dr. von Bulmerincq Professor Dr. Eduard
Heydenreich aus Marburg a. L. gewählt worden. Dr. Otto Posse am
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchiv wurde zum Oberregierungxrat ernannt.
Bibliotheken. Der o. Professor der Geschichte des Orients Dr. Kara-
bacek in Wien wurde zum Direktor der Hofbibliothek ernannt.
Todesfälle. Deutsches Reich. Mit Karl von Weizsäcker ist am
13. August 1899 einer der hervorragendsten Kirchenhistoriker hingegangen.
Er hat sich vor allem um die Aufhellung der ältesten Geschichte des
Christentums verdient gemacht, und auch eine historische Zeitschrift hat
Grund, seiner ehread zu gedenken. Karl Heinrich Weizsäcker ist am
11. Dezember 1822 in Ochringen bei Heilbronn geboren. Er machte den
gewöhnlichen Bildungsgang der schwäbischen Theologen durch und war
Zögling des theologischen Stifts in Tübingen, als Ferdinand Christian Baur
den Studenten seine geniale Konception der Geschichte des apostolischen
Zeitalters vortrug. 1847 wurde er Privatdozent in Tübingen, trat aber be-
reits 1848 in den praktischen Kirchendienst, in dem er zuerst als schlichter
Dorfpfarrer in Billingsbach, seit 1851 als Hofkaplan in Stuttgart wirkte.
Nachrichten und Notizen. 567
Als am 2. Dezember 1860 Baur starb, wurde Weizsäcker 1861 sein Nach-
folger. Hier war er als Professor volle 38 Jahre mit staunenswerter Rüstig-
keit bis zu seinem Tode thätig, neben seiner Professur von 1875 bis 1884
gleichzeitig das Frühpredigeramt verwaltend. Noch für das kommende
Wintersemester hatte er die Vollendung der durch Krankheit unterbrochenen
Vorlesung über die Theologie des 19. Jahrhunderts angekündigt. Oefter
bekleidete es das Rektorat, auch im Jubiläumsjahr 1877, nach dem Tode
Rümelins. 1887 wurde er Kanzler der Universität und damit Mitglied der
ersten Kammer, 1894 Staatsrat, 1897 Geheimer Rat mit dem Titel Excellenz.
Sein Leben war auf mehr wie einem Gebiet reich an Erfolgen. Als wissen-
schaftlicher Forscher gehört er nicht zu den rasch und viel produzierenden
Gelehrten. Nur 3 grössere Werke hat er veröffentlicht, zuerst Unter-
suchungen über die evangelische Geschichte 1864. In diesem Werk wandte
er sich vor allem gegen David Friedrich Strauss und unterzog die Quellen
der evangelischen Geschichte einer subtilen und gründlichen Durcharbeitung,
um ihre litterarischen Beziehungen zu einander und ihren Quellenwert zu
bestimmen. Die Resultate dieser Schrift hat er selbst in seinem grösseren
Werke, das apostolische Zeitalter, zum Teil korrigiert. 1874 erschien die
Uebersetzung des neuen Testaments, die bis heute Auflage auf Auflage er-
lebte! Er wollte nicht Luther ersetzen oder korrigieren, sie ist nicht für
praktisch-erbauliche Zwecke gemacht, aber die Schriftsteller der christ-
lichen Antike liess er in ihr wieder aufleben, den gedrängten und harten
Stil, ihr leidenschaftliches Pathos, ihre lebendige Gedankenbewegung wusste
er in unvergleichlicher Weise durch diese im besten Sinne moderne Ueber-
setzung den Gebildeten nahe zu bringen. Sein Hauptwerk ist das 1886 in
erster Auflage erschienene apostolische Zeitalter. Es ist nicht in glänzenden
Antithesen und mit künstlicher oder manierierter Originalität des Aus-
drucks, sondern mit durchdringender Klarheit und packender Schlichtheit
geschrieben. Auch wer die Skepsis gegenüber den neutestamentlichen
Quellen, vor allem gegen die Apostelgeschichte nicht teilt, wird die reife
und gründliche Arbeit zu schätzen wissen. V. trägt nicht wie Baur eine
geistreiche philosophische Konstruktion des apostolischen Zeitalters vor, er
entrollt ein klares Bild der Begebenheiten, aus dem sich die handelnden
Personen in scharfer Charakterisierung abheben. Es ist das Werk eines
scharfen durchdringenden Geistes und fleissigster, nüchterner und metho-
discher Forschung. —
Nicht nur wissenschaftlich, auch kirchlich war er von grossem Einfluss
in seinem Heimatlande. Der freisinnige Theologe, der sich 1892 in der
von inniger Gemütswärme ausgezeichneten Gedächtnisrede als Schüler Baurs
trotz aller Gegensätze bekannte, urteilte in kirchlichen Fragen wesentlich
konservativ und nahm an den kirchenpolitischen Kämpfen ungern teil.
Als Historiker und Diplomaten stiessen sie ihn ab. So erfreut er sich auch
bei den Pietisten und Orthodoxen des Landes grosser Wertschätzung. Als
Politiker war er ein begeisterter Verehrer Bismarcks und in der Kammer Mit-
glied der deutschen Partei, aber auch weit über seine Partei von bestimmendem
Einfluss. Treffend charakterisiert ihn einer seiner Schüler Professor Hegler
in seiner Grabrede: er war ein Gelehrter und wollte nichts anderes sein.
568 Nachrichten und Notizen.
Und doch war, was er hier schuf, nur Ausdruck dafür, wie reich er als
Mensch war. Er war Theologe, und das war sein Stolz. Und doch konnte
er am meisten ergreifen und erwiirmen, wenn er nichts gab und geben
wollte, als was er als Mensch dachte.
Heidelberg. Grützmacher.
Am 18. August + in Berlin der als Verfasser einer weitverbreiteten
Preussischen Geschichte bekannte Realgymnasialprofessor Dr. William
Pierson im Alter von 66 Jahren.
Holland. Am 17. Juli + in Hilwersum der Numismatiker Jan Pieter
Six, 74 Jahre alt.
Am 2. August + in Utrecht der Professor der Geschichte Dr. J. A.
Wynne.
Dänemark. Am 29. August + in Kopenhagen der Kulturhistoriker
Victor Woldemar Holm im Alter von 44 Jahren.
Erklärung.
Meine Besprechung des Buches von Rössler, Kaiserin Mathilde, ist
zu einem nicht ganz günstigen Urteil über dasselbe gelangt. In der dem
letzten Heft dieser Zeitschrift beigelegten Broschüre hat der Verfasser da-
gegen Widerspruch erhoben. Ich finde keine Veranlassung, an meinen
Ausführungen irgend etwas zu ändern, würde aber auf die Mängel der
Arbeitsweise und das Fehlerhafte in der Auffassung noch näher eingegangen
sein, wenn nicht die persönlichen Ausfälle, an denen Rösslers Schrift über-
reich ist, mich zu der Ueberzeugung gebracht hätten, dass eine fruchtbare
Diskussion mit ihm nicht möglich sei.
Zürich. G. Caro.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
BIBLIOGRAPHIE
ZUR
DEUTSCHEN GESCHICHTE.
1898/99.
BEARBEITET VON
Dr. OSCAR MASSLOW
UNIV.-BIBLIOTHEKAR IN BONN.
&
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER.
1899.
Inhalt.
—
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften:
1. Bibliographien und Litteraturberichte
2. Geographie
3. Sprachkunde.
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie
5. Spbragistik und Heraldik .
6. Numismatik . ; .
7. Genealogie, E und Biographie
IL. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen
2%. Geschichtschreiber .
8. Urkunden und Akten. . . .
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler
I. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte .
2. Territorial-Geschichte . .
3. Geschichte einzelner Verhältnisse er ar et ed. ie
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. b) EE c) Recht. d) Kriegs-
wesen. e) Religion u. Kirche. f) Bildung; Litteratur; Kunst. g) Volksleben.
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften .
Seite
#1. 73
*2. ‘74
*3. +7
ZA *76
*4. *77
*5. *78
*6. 79
#7. *82
*g. *82
*8. *82
*10. *35
#11. *86
*11. ‘86
#14. *90
*26. *102
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis c. 600 .
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Donlschen in der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse
2. Fränkische Zeit bis 918 Ce de dent
&) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. à Innere Verhältnisse.
+28.
*106
*82. *111
8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919—1254 *33. *113
à) Sächsische und fränkische Kaiser 919—1125. b) Staufische Zeit 1125—1254.
€) Innere Verhältnisse.
4 Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
*36. *115
"IV Inhalt.
6. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des nr
Krieges 1517—1648
a) Reformation 1517—1555. b) GE u. er Krieg 1555 — 1648.
c) Innere Verhaltnisse.
6. Vom Westf. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 . SG an ana
7. Zeitalter EEN d Gr. 1740— 1789 .
8. Zeitalter der französ. Revolution u. a 1789—1815.
9. Neueste Zeit seit 1815
Alphabetisches Register. Bearbeitet + von à Dr. Paul Jü ürges s (Marburg)
Seite
+43. *121
*60. *157
+64. *141
#149
Teil ].*
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographieen und
Litteraturberichte.
Bibliotheca geographica; hrsg. v.
d. Gesellsch. f. Erdkde. zu Berlin,
bearb. v. O. Baschin (s. ‘98, 6).
Bd. 4: 1895. xvj, 411S. 8 M. D
Labores literarii monachorum im-
er. monasterii S. Udalrici Augustae
indelicorum (= Memoriale San-Ul-
ricanum. Sectio Il). (8.’98,2). Schluss.
(Diöcesanarch. v. Schwaben 98, 13-16;
25-28; 42-44.) [2
Bär, M. u. F. Runge, Die Schriften
J. B. Stüves. (Vom hist. Ver. zu
Osnabr. d. Gesamt-Ver. d. dt. G.- u.
Alterts.-Vereine überr.) Osnabr.,
Dr. v. Kisling. 56 S. [3
Verzeichnis, Chronolog. d. v.
F. X. v. Wegele veröffentl. Schrr.
(v.Wegele Gesamm.Vortrr.u.Abhdlgn.
S. Jx-xV1).) [4
Lohmeyer, K., Voigt-Bibliogra-
phie; Verzeichn. aller v. Johs. Vogt
veröff. Schriften. (Altpreuss. Mtschr.
35, 296-308.) Vgl. ’96, 1732. [5
Litteratur, Hist., d. Schweiz betr.:
1897 (s. ’98, 1757). Schl. (Anz. f.
schweiz. G. "og, 48-58; 74-88.) L
Schön, Th., Württ. G.-Litt. v. J.
1897 mit Nachtrr. zu 1896. (Württ.
Viertelj.hfte. 7, 433-54.) [7
Winkelmann, A., Bad. G.-Litterat.
d. J. 1897. (Zt. f. G. d. Oberrh. 13,
482-505.) y
Kunzer, 0., Katalog d. Leopold-
Sophien - Biblioth. d. ehemal. freien
Reichsstadt Ueberlingen a. B. Ueberl.,
Fayel. xxxıj, 536 S. 2 M. H
Keller, K., Die hist. Litt. d. Nieder-
rheins: 1896. (Ann. d. hist. Ver. f
d. Niederrh. 66, 196-221.) [10
Oranje-Nassau- Bibliotheek. Boe-
ken, pamfletten, gelegenheidsgeschrif-
ten betr. Prinsen en Prinsessen van
het huis v. Nassau, in het bizonder
v. Oranje-Nassau, van de 16. eeuw
tot op onzen tijd. ’s-Gravenh.,
v. Stockum. 162 8. [11
Jürgens, 0., Bio stadthann-v. Geschichts-
schreibg. (Hannov. G.-Bil. ’98, Nr. 1 u. 2.) [13
Grössler, H., Schriftennachweis z.
Mansfeld. ei u. Heimatkde. (Beil. z.
11. Jg. d. „Mansfelder BIL vi Eisleben,
Dr. v. Klöppel. 103 S. [13
Richter, P. E., Litt. d. Landes-
u. Volkskde. d. Kgr. Sachsen. 3. Nachtr.
(Beil. z. 26. Jahresber. d. Ver. f. Erd-
kde.) Dresd., Huhle. 77 S. 80 Pf. [14
Uebersicht üb. d. neuerdings ersch.
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. (N.
Arch. f. sächs. G. 19, 378-85.) [15
Loewe, V. u. F. Runge, Littera-
turbericht z. brandenb. u. preuss. G.
(Forschgn. z. brand. u. preuss. G. 11,
559-612.) [16
* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 15. November 1898. —
Erscheinungsjahr, falls nicht besonders vermerkt, 1898.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899 1.
Bibliographie. 1
2 Bibliographie
Partsch, J., Litt. d Landes- u
Volkskde. d. Prov. Schlesien (s. ‘98,
13). Hit. 6. (Ergünzgshft. z. 75. Jahres-
ber. d. schles. Ges. f. vaterl. Kultur.)
S 381-444. 2 M. [17
Poelchau, A., Livländ. G.-Litt.
(s. "on, 11): 1897. 598. 1 M. [18
Pohler, J., Bibliotheca hist.-milit.
(8. 98, 1766). Bd. IV, Hft.7. S. 481
-560. 3 M. [19
Böcker, G., Kirchengeschichtl. Litt.
e 1.Jan.'98-1.Juli 98. (Zt. f. Kirch.-G.
, Anhg. S. 176-225.) — 0. Rieder,
Kischen geschichtlichen in d Zeitschrr.
d hist. Vereine in Baiern is. '97, 1845).
Forte. (Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 4
138-42; 235-38; 283-86. 6, 49-51.) —
Th. Schön, Württ. Kirchengeschichts-
Litt. 1897, m. Nachtrr. ‘96. (BU. f.
württ. Kirch.-G. 2, 140-44.) [20
Hittmair, A., Bibliogr. d. salzburg.
Volkskde. 1896. Zt. f. österr. Volks-
kde. 3, 320; 345-48.) — A. Hauffen,
Die Deutschen in Bühmen: 1896.
(Ebd. 349 ff.) [21
2. Geographie.
Daniel, H. A. u. B. Volz, Geo-
graph. Charakterbilder. Bd. 1: Das
dt. Land. 4. Aufl. v. B. Volz. Lpz.,
Reisland. x, 404 S., 4 Ktn. 6 M. [22
Kretschmer, K., Der Globus Johs.
Schöners v. J. 1520. «Beitrr. z. alt.
G. u. Geogr., Festschr. f. H. Kiepert
S. 111-23.) [23
Thudichum, Ueb. d. gegenwärtig. Stand
d. Grundkarteu-Plans. (Korr.-Bl. d Gesamt-
Ver. '95, 32-34.) [24
Laurence, J., Unsere Monarchie.
Die österr. Kroulinider zur Zeit d.
bu hr Reg.-Jub. Franz Josephs I.
Berl., Werner. qu. 4°. 292; 285 S.
24 M. [25
Grienberger, Th. v., Zur Kunde
d. österr. Ortsnamen. Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. 19, 520-34.) [26
' a eee v. Niederösterr. (8.98,
Bd. V,4-6.8.193-384. à 2 M. [27
landes, J., Die Hofnamen d.
Burggrafenamtes in Tirol (8.'94,2752).
Forts. Progr. Meran. "Ou S.113- 60. Ke
Honterus, J., Chronograp
Transsylvaniae. Die älteste Karte
d. v. d. Sachsen bewohnten Teile
Siebenbürgens,
!
' Museum zu Budapest.
: |
erschienen zu Basel `
Nr. 17—74.
1552. (Nach d. Original im Nation.
Wien, Graeser.
37,5 >< 55,5 cm. Faks.-Dr. 1 M. än
Wolff, Joh., Materialien z. Fir-
mologie siebenbürg. Ortsnamen.
(Korr.- Bl. d. Ver. f. siebenb. Ludkde.
21, 1-14; 25-27; 33-36.) [30
Baumann, F. L., Gau u. Graf-
schaft in Schwaben. (Baumann,
Forschgn. z. schwäb. G. S. 4229-60.
— Ders., Abgegangene u. unbekannte
Orte d badisch. Bar u. d Herrschaft
Hewen. (Ebd. 3843-64 — Ders.,
Die Ortsnamen d. bad. Bar u. d.
Herrsch. Hewen. (Ebd. 365-429. [31
Probst, ©. F. u. A. Müllerer,
Augsburg in Bild u. Wort. Text
v. Th. Ruess.) Lie 1-10. Aussh,,
Lampart. fol. à 2 M. 50. ‚32
Schwanzer, N., Beitrr. z. Orts-
namendeutg. d. Oberamts Leutkirch.
(Diöc.arch.v.Schwaben '98,81-84. [33
Eisass- Lothringen, Das Reichs-
land. Landes- u. Ortsbeschreibg.,
hrsg. v. statist. Bureau d. Ministe-
riums f. Els.-Lothr. Lig. 1. Strassb.,
Heitz. 160 S. 2 M. 134
Witte, Zur G. d. Deutschtums im Elsass
u. im Vogesengebiet, a ‘9x, 35. Rer: Dt.
Litt.-Ztg. 19, 710-17 Wolfram; Zt. ff G. d
Oberrh. 13, 371 Horst. — Ed. Berck, Die
Umgestaltg. d. Arnoldschen Ortsnamentheorie.
(Beil. z. Allg Ztg. "18, Nr 203) Antwert
Wittesu. Erwiderg Heycks (Ebd. Nr.231.) [25
Schiber, A., Die Ortsnamen d.
Metzer Landes u. ihre geschichtl. u.
ethnogr. Bedeutg. (Sep. a.: Jahrb.
d Ges. f. lothr. G. 9, 46-86.) Metz,
Dt. Buchhälg. 1 M. 25. [36
Wolfram, @., Die räumliche Aus-
dehnung v. Metz zu römisch. u. früh-
mittelalterl. Zeit. (Ebd. 124-541 [37
Fuchs, Ortsnamen a. d Kreise Aalen,
s. ’98, 1756. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
9, 846 Schiber. ES
Heeger, @., Beitrr. z. pfälz. Orts-
namenkde. (s. 98,1788). Forts. (Ptälz.
Museum ‘98, 123 f.; 137-40; 154-56;
169 f.) [39
Atlas, Geschichtl., d. Rheinprovinz
(o `98, 1789). Lfg.5: W. Fabricius,
Rheinprov. 1789; Uebersicht d. Staats-
gebiete. 1 Ktnbl. gr.fol. [40
Gürtler, J., Die Prospekte u.
Pläne d. Stadt Köln. (Rhein. G.-BIl
'98, 195-217.) [41
Hansen, Arnold Mercator o d wiederent-
deckt. Stadtpläne e 1571 u. 1642, s. "är, 40.
Rez.: Bonner Jahrbb. 102, 167 R. Schultze. [42
EE EEE iA mt, fm, vn DEE
Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. +7
Cramer, F., 2 denkwürdige Ortsnamen
am Niederrhein: Xanten u. Birten, s. '98, 1791.
Sep. Düsseld., Ed. Lintz. 255. 40 Pf. [43
Cuvelier, J. u. Huysmans, Topo-
nymische Studie over de oude en
nieuwere plaatsnamen der gemeente
Bilsen. Gand, Siffer. 1897. 314 S. [44
Nordhoff, J.B., Altwestfalen: Volk,
Land, Grenzen. Münster, Regensburg.
74 S. 1 M. 20. 45
Erichsen, J., Topographie d. Land-
kreises Kiel. Kiel, Marquardsen. 1678.
2 M. 80. [46
Koppe, C., Bericht üb. d. Arbeiten f. d.
neuere braunschw. Landesaufuahme u. d. neue
topogr. Landeskarte d. Hzgts. Braunschw.
1597. 53 S., 19 Kartenbll. — Bez.: Peter-
manns geogr. Mitt. ’98, 90 Hammer. — vgl. '’98,
179%. (47
Schönermark, Wüstungen d. Harzgebirges,
s. ‘JS, 1796. Rez.: Zt. d. Harz- Ver. 31, 356
Jacobs. [18
Maenss, J., Die Teilung d. Elbe
bei Magdeburg in d. neuer. Jahr-
hunderten. (Arch. f. Landes- u. Volks-
kde. d. Prov. Sachsen 8,1-7, 2 Ktn.) [49
Grössler, H., Die ältest. Abbildgn.
d. Stadt Eisleben. (Mansfelder Bll.
Jg. 11.) [50
Richter, 0., Atlas z. G. Dresdens.
Pläne u. Ansichten d. Stadt 1521
-1898 auf 40 Lichtdr.-Taf.; nebst e.
Abriss d. geschichtl. Ortskde. v. Dres-
den. Dresd., Stengel & Co. 57 5.
8°. 40 Taf. qu. gr. fol. 30 M. — Ab-
riss sep. (57 S., 1 Taf.) 1 M. 20. [51
Löscher, Die ehemalige Landesgrenze
zwisch. Zwönitz u. Niederzwönitz. (Aus d.
Zwonitzthale Nr. 5, 102-4.) [52
Gemeindelexikonf.d.Kgr.Preussen
(s. ’98, 1805). I: Prov. Ostpreuss. jx,
455 S. 6 M. — I: Prov. Westpreuss.
jx, 224 S. 3 M. — V: Prov. Posen.
jx, 330 S. 4 M. 60. [53
Langer, J., Die altmärk. Orts-
namen auf -ingen u. -leben. Progr.
Zeitz. 4°. 25 8. [54
Mucke, E., Die slavischen Orts-
namen d. Neumark. (Schrr. d. Ver.
f. G. d. Neumark 7, 51-189.) [55
Singer, H., Bemerkgn. üb. Land u. Volk
d. Masuren. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘95, Nr. 223 f.)
[56
3. Sprachkunde.
Grundriss d. german. Philol., hrsg.
v. H. Paul (s.’98, 1808). II, 3. 8.513
-768. 4 M. 57
Weise, O., Unsere Muttersprache,
ihr Werden u. Wesen. 3. Aufl. Lpz.,
Teubner. 1897. 269 S. 2 M. 40. |58
Rez.: Anz.f.dt. Altert. 24, 247-50 Meissner.
Vancsa, Erstes Auftreten d. dt. Sprache
in d. Urkk., s. '97, 1881. Rez.: Dt. Zt. f.
G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 283-86 Chroust;
Oesterr. Litt.-Bl. 6, 391 Lampel. [59
Luther, J., Die Reformations-
bibliographie u. d. G. d. dt. Sprache.
Berl., Reimer 32 S. 60 Pf. [60
Lembke, P., Studien z. dt. Weidmanns-
sprache. Rostock. Diss. 52 8. [61
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
(s. '98, 1818). IX, 14: Schwellen-
Schwinge. Sp. 2497-2687. [62
Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch
d dt. Sprache ís. '98, 1820). Lfg. 2-5.
S. 65-320. à 1 M. [63
Luft, W., Studien zu d. ältest.
german. Alphabeten. Gütersloh, Ber-
telsmann. 115 S. 2 M. 40. [64
Rez.: Dt. L.itt.-Ztg.’98, 1838 Seemüller.
Piquet, F., De vocabulis quae in
XII seculo et in XIII principio Gallis
Germani assumpserint. Paris, Leroux.
103 S. u [65
Neubauer, J., Altdt. Idiotismen
d Egerländer Mundart. 2. [Tit.-JAufl.
Wien, Graeser 1158. 2M. [66
Idiotikon, Schweizer. (s. ’98, 65).
Hft. 36 (Bd. 4, Sp. 785-944). 2 M. [67
Rez. v. Hft. 34: Arch. f. d. Stud. d. neuer.
Sprachen 100. 453-57 Tobler.
Tschumpert, M., Versuch e. bünd-
nerisch. Idiotikons. Lfg. 5 (greznig-
heimliche). Chur, Hitz. 8. 641-800.
3 fr. 60. [68
Fischer, Geographie d. schwäb. Mundart,
s. ‘96, 1842. Rez: Anz. f. dt. Altort. 24, 250
-69 Wrede. GI
Schmidt, F. G. G., Die Bieser
Mundart. Münch., Lindauer. 84 S.
1 M. [70
Martin, E. u. H. Lienhart, Wörter-
buch d. elsäss. Mundarten (a '98, 1827).
Lfg. 4. S. 465-624. 4 M. [71
Lerond, H., Lothring. Sammel-
mappe. TI. 7 [Dt.-lothr. Mundart].
Metz. 1897. [72
Rez.: Jahrb. d. Ge-:. f.lothr. G.9, 344 Grimme.
Kurth, G., De l'emploi officiel des
langues dans les anciens Pays-Bas.
(Sep. a.: Kurth, La frontière linguist.
en Belg. et dans le nord de la France.
Vgl. 98, 1829.) Bruxelles, Soc. belge
de librairie. 106 S. [73
Damköhler, E.. Die Eis- u. Weinlinie v.
Bettingerode bis Neindorf u. Wenkers Sprach-
atlas d. Dt. Reichs. (Jahrb. d. Ver. f. nioderdt.
Sprachfurschg. 22, 131-43.) [74
1*
SA Bibliographie Nr. 15—127.
Krause, G., 3 Dialekte d Magde-
burger Gegend hinsichtlich ihr. gegen-
seitigen Abgrenzung. Progr. Düssel-
dorf. 4°. 178. [75
Wäschke, H., Beitrr. z. G. d. wen-
disch. Dialektes in Anhalt. (Mitt.
d. Ver. f. anhalt. G. 7, 603-29.) [76
Flex, R., Beitrr. z. Erforschg. d.
Eisenacher Mundart ís. °93, 2793).
2. Fl. Progr. Eisenach. 4°. 16 S. [77
Mentz, R., Franzcais baim mecklenburg.
Platt u in d. Nachbardialekten (s. ’97, 1K99).
TL 3. Progr. Deiitzsob. 4- 33 8. [78
—
4. Paläographie; Diplomatik;
Chronologie.
Wessely, C., Schrifttafeln z. älter.
latein. Paläographie. Lpz., Avenarius.
fol. 12 5., 20 Taf. 8 M. [79
Bernheim. E., Paläograph.Glossen.
(Hist. Viertelj.schr. "On, 297-312.) [80
Paoli, C., Programma scolast. di
paleogr. e diplomatica (s. "96, 84).
II, 1 Diplom). Firenze, Sansoni.
158 S. 4 L. [81
Rosenmund, Fertachritte d Diplomatik
seit Mabillon, s. bw, 8. Rez.: Dt. Litt. -Ztg.
Ton. 1003 Tangl; Mitt. d. Inst. f. österr.
furschg 14, 707 Osw. Redlich.
Nostitz-Rieneck, R. v., Zum päpstl.
Brief- u. Urkundenwesen d. ültest.
Zeit. (Festgaben zu Ehren Büdingers
S. 151-68.) — M. Tangl, Die püpstl.
Register v. Benedikt XII. bis Gregor XI.
(Ebd. 287-309.) — H. J. Tomaseth
Die Register u. Sekretäre Urbans y
u. Gregors XI. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.torschg. 19, 417-70.) [83
Zeumer. K., Zum westgotisch. Urkunden-
wesen s. Nr. 817. (ni
Grotefend, H., Taschenbuch d.
Zeitrechng. d. dt. Mittelalters u. d.
Neuzeit. Hannov. u. Lpz., Hahn.
166 S. 3 M. 50. [85
Rer v. 95, 51: Korr.-Bl. d. weatdt. Zt. 17,
62 Bunvrers.
Fruin, R., Over de dateering van
eenige oorkonden der Hollandsche
Graven. (Bi jdragen voor vaderl. gesch.
X, 3, 125-46.) 86
Goldscheider, F., Ueb. d. Ein-
führg. d. neuen Kalenders in Däne-
mark u. Schweden. Progr. Berl.,
Gaertner. 4°. 39 S. [87
Erslev, K., Et kalendarisk Kurio-
gum. (Dansk hist. Tidsskr. 7. R. 1,
482-84.) [88
5. Sphragistik und Heraldik.
Lippert, W., Das älteste Stadt-
siegel v. Luckan; nebst Bemerkuneen
z. Wappenwesen d. niederlaus. Städte.
(Niederl. Mitt. 6, 264-75.) [89
Bárczay, O., A heraldika kezi-
könyve Handbuchd.Herald.;. Budap.
Akad. 714 8. 6 fl. (a
Siebmachers Wappenbuch ue ‘98.
1848). Lfg. 424-428. [91
(Inh.: Lfg. 424 n. 426 = Bd. 4, Abtig t0
(Mahr. Adel), Hp gn 9. Textbog 46 3%,
Taf. 127-162. — Lfu. 435 = Rd. 4, Abug 13
(Adel v. Kroatien u. Slavonien), Hft 3. Text-
bog. 45-50, Taf. 1237-14. — I fg. 427 = Bd 4
Abtig. 12 (Siebenbürg. Adel), Hft 12. ten-
bog. 6-75, Taf. 199-212. — Lfg. 428 = Hd 3.
Abtig. 11 (Adel d russ. ‘ steeeprovinzen,
Hp 15. Textbog. 12-20, Taf. 36-58.)
Dachenhausen. À. Frhr v., Ein kgl baier.
Wappenbrief v. 1817. (Dt. Herold an, 137 ; (#2
Mome, F., Kritik d Wappen d.
Minnesinger aus Schwaben {s. 'y8, Mi.
Forts. (Diöcesanarch. v. Schwaben
"up, 158-60.) [33
Alberti. ©. v.e Württemb. Adels-
u. Wappenbuch a ‘97, 192). Hft 8.
(Bd. 1, 5. 505-35.) 1 M. — Bd. 1 cpt.
15 M. 50. [94
Schön, Th., Wappenträger in Reut-
lingen. (Reutl.G.-Bll.'98, ar 40) [95
Benoit, A., Note sur les armoiries
des évèchés souverains de Metz, Toul
et Verdun et sur celles de Vestrich.
(Jahrb. d Ges. f. lothr.G.9,315-1%.) [96
Hahn, H., Die Rrunnenschale in d Burg-
ruine Nannenstuhl b. Landstuhl. (Viertelj.schr.
f. Wappenkde. etc. 26, 154-217.) [Ahuenwappen
d. Frz. Konr. v. Sickingeu u. sein. 2. Gemahlin
Alverta v. Milendork.] — E. Heuser, Die
Brunnenschale v. Nannenstuhl. (Pfälz. Mu-
seum ‘Yg, 199. [57
en Th. de, Sceaux armo-
riés des Pays-Bas et des pays avoisi-
nants (s. "98, 1855). II, 1. S. 1-36 u.
Ian 6 fr. [98
Kolb, R., Das neue Nassau-Luxem-
burg. Haus- u. Staatswappen u. seine
Entstehg. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde "98:99, S. 8 f.) [99
Orgien-Rutenberg, Frhr. E., Das Wappen
d. v. Rutenberg u. v. Orgies gen. Rutenberg.
(Jahrb.f Gencal. etc. Jg. (ut, 45-49, 1 Taf.) {100
v. d. Horst, Frh., Herald -geneal. Drenk-
mäler in d. kirche zu ‘Oldendorf. (Dt. Herold
’98, 113-15.) Co)
Kowalewski, G., Der Hülsbusch
in d. Heraldik; m. besond. Berück-
sichtigg. d. hamburg. Wappen. (Zt.
d. Ver. f. hamburg. G. 10, 337-84,
21 Taf.) [2
Zellner, E., Die Heraldik am Rathause
zu Breslau. (Dt. Herold '38, 105-8.) [3
Paläographie, Diplom., Chronol. — Sphragistik, Heraldik. — Numiem *5
Löwis of Menar, K. v., Vermehrg. d.
Wappens d. Herren v. Löwis of Menar durch
Beizeichen. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. 1597,
23-34, Taf.) [104
6. Numismatik.
Stübel, B., Die Stellung d. Numismatik
innerhalb d. hist. Hülfswissenschaften. (Beil.
z. Allg. Zta ‘us, Nr. 117.) — P. Weinmeister,
Schicksale e Münzen. (llessenland ’98, 32-35 ;
47-42.) [105
Kataleg d. Münz-Sammig d. hist.
Ver. Neuburg a.D. (Neuburg. Kollek-
taneenbl. 61, II.) 82. [6
Cahn, J., Die Medaillen u. Pla-
ketten d Kunstsammig. W. P. Metzler
in Frankf. a. M. Frkf., Baer & Co.
4°. 63 S., 26 Taf. 25 M. [7
Friesenegger, J. M., Ueb. Ulrichs-
kreuze. (Mitt. d baier. num. Ges.
Jg. 16:17,115-42,2Taf.) Vgl.’96,690. [8
Dannenberg, H., Mittelalterl.
Denkmünzen. (Zt. f. Numism. 21,
106-17.) N [9
Smelik, J., Nález denarü Crästa-
nech u Geakeho Brodu (Fund v. Denaren
in Chráštany b. Böhmischbrod). (=
Rozpravy České Akad. cís. Františka
Josefa v Praze. 1, VI, 3.) V Praze,
Akad. 1897. 4°. 34 S., 2 Taf. [10
Höfken, R. v., Zier-Brakteaten.
(Arch. f. Brakteatenkde. 3, 309-11.)
— Ders., Zum Rodewitzer Brak-
teatenfund. (Ebd. 141 f.) [11
Bahrfeldt, E., Ein baier.-böhm.
Münzenfund. (Mitt. d. baier. num.
Ges. Jg. 16 17,42-64.) — Ders.,
Beitrr. z. Brakteatenkde. (s. 96, 1396).
IV: Fritzlarscher Hohlpfennig. (Arch.
f. Brakteatenkde. 3, 278-81.) [12
Wilbrand, J., Der Münzfund zu
Hesseln b. Halle i. W. (Jahresber.
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens-
berg 12, 70-74.) — Ders., Die Münzen-
funde am Sparenberg, in Nieder-
Jöllenbeck u. Kirch-Dornberg. (Ebd.
74-77.) [13
Horchler, A., Mittelalterl. Münz-
funde a. d. Allgäu (s. ’97, 1942). Il:
Die Funde zu Ruderatshofen. (All-
gäuer G freund 10, 10-15; 23-31;53-60;
83-93.) [14
Hantschel, F., Münzfunde. (Mitt.
d.nordböhm. Exkurs.-Klubs 20, 158 ff.)
— H, Wolfram, Münzfund zu Hülten-
hausen oberhalb Lützelburg. (Jahrb.
d Ges. f. lothr. G. 9,320.)— Menadier,
Bischöfl. Naumburger Pfennige aus
d. Münze zu Strela. (Berl. Münebll.
Nr. 210.) [15
Kenner, F., Urkundliches zu d.
Prägungen d. Kaiser Friedrich II. u.
Maximilian I. Vortr. (Num. Zt. 30,
1-30.) [16
Heuser, E., Münzfunde in d. Pfalz
(Neuburg, Nussloch, Grünstadt, Dahn).
(Pfälz. Museum ‘98, 71-78; 88-94;
108 f., 174 f) — H. Ruff, Münzfunde
im Kreise Lübben. (Niederlaus. Mitt.
5, 377.) [17
Grüder, H., Jeton auf d Sieg d Spanier
unter Don Juan d’Austria üb. d. Niederlander
bei Gembloux 31. Jan. 1578. (Berl. Münzbll.
Nr. 305) [18
Joseph, P., Goldmünzenfund im
Maine neben d. alt. Frankf. Brücke.
(Num.-sphrag. Anz. ’98, 49-52.) [19
Witte, A. de, Ducats de l'Ordre Teutoni-
que frappés à Bruxelles en 1772 par le grand-
maître Churles de Lorraine. (Rev. suisse de
num. 7, 382-89.) , . [20
Bordeaux, P., La numismatique
du siège de Maestricht en 1794.
(Sep. a.: Rev. belge de num.) Brux.,
Goemaere. 58 S. 2 fr. [21
Holtze. F., Die dt. Thaler als Marksteine
d Entwicklg. Dtlds. v. 1815-71. (Forschen. z.
brandenb. u. preuss G. 11, 5413-46.) Vgl. ’9,
1879, [22
Heyden, H. v., Ehren - Zeichen (Kriegs-
Denkzeichen etc) d. erlosch. u. blühend.
Staaten Dtlds. u. Oesterr. - Ungarns (s. ’97,
1953). Nachtr. 198. ıM.— Berichtigungen
u. Nachtrr. (Num.-sphragist. Anz. "8. 73-75.)
— C. Kaufmann, Die Ysenburger Feldzugs-
Medaille v. 1814. (Berl. Münzbll. Nr. 209.) [23
— +
Scholz, J., Die österr. Conventions-
Zwanziger. (Num. Zt. 30, 37-182,
Taf. 1 u. 2) — E. Bahrfeldt, Me-
daille auf Chr. Frhrn. v. Schellendorf
u. dessen Gemahlin. (Ebd. 31-35.) [24
Cervinka, I. L., Mince a mincov-
nictvi Markrabstvi Moravského (Mün-
zen u. Münzwesen d. Markgrafsch.
Mähren; mit 3 Taf. u. e. Anhg.:
Münzen d. Erzbist. Olmütz). Brünn,
Pisa. 107 S., 8 Taf. ıfl. [25
Haas, F., Beitrr. zu e. luzern.
Münz-G. (s. ‘98, 117). Forts. (Rev.
suisse de num. 8,49-98.)— A. Cahorn,
Les monnaies de Glaris ís. '98, 114).
Supplem. (Ebd. 7,380 f.) — H. Zeller-
Werdmüller, Schnabelthaler. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. Jg. 30,74 f.) [26
Medaillen u. Münzen d Gusamthauses
Wittelsbach Bd. I, s. ’97, 118. Rez.: Num.
Zt. 2), 372-6 Luschin v. Ebengreuth; Mitt. d.
baier. num. Ges. 15, 8:-6; Berl. Münzbil.
Nr. 137 E. Bahrfeldt; Litt. Cbl. ’97, 1048. —
G. Habich, Zu Frdr. Hagenauer. (Mitt. d.
baier num. Ges. Jg. 16:17, 143.55, Taf.) [27
*6
Kull, J. V., Ein Monogramm auf baier,
Portraitmedaillen. (Mitt. d. baier. num. Ges.
du 16,17, 1565-58.) — À. Bauch, Der Nürnberg.
Medailleur M. G. (Hist. Jahrb. 19, 570-75.) [128
Catalogue illustré des monnaies
seigneuriales et provinc. de France:
Alsace-Lorraine, les trois &veches.
Paris, Cabinet de num. 24 S. 1fr. [29
Heuser, E.. Die Münzen u.Medaillen
v. Landau. (Mitt. d. baier. num. Ges.
Jg. 16.17, 65-114.) [30
Buchenau, H., Dio ñltesten bisher un-
bekannten Münzen d. Grafen v. Katzeneln-
bogen (s. '97, 1956). Auszug m. 9 Abbildgn.
(Quartalbil. d. hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen
2, 235-31.) [31
Toep u. Fellner, Die Münzen v. Frankf.
a. M. "97, 123. Roz: Num. Zt. 28, 316-23
Luschin v. "Ebengreuth; Quartalbll. d. hist.
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 2, 155-60 Nick. [32
Zur bergischen Münz-G. (Monatsschr. d.
berg. G.-Ver. 5, 122 f.) — F. Alvin, Sous tapés
et sous marqués. (Rev. belge de num. 53,
47-60.) — P. Weinmeister, Ein Fund hess.-
schaumburg.Kupfermarken (Num.-sphrag. Anz.
’98. 59-61.) [33
Wilbrand, J., Mitt. üb. d. Münz-
wesen d. Grafschaft Ravensberg.
(Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch.
Ravensb. 12, 39-69.) — A. Noss, Die
ravensb. Münzen währ. d. Erbfolge-
streites, 1609-1647. «Mitt. d. baier.
num. Ges. Jg. 1617, 1-41.) [34
Tewes, 2 Verrufe geringhaltiger
Münzen. (Num.-sphrag. Anz. ‘98,
Nr. 10£.) Vel. ‘98, 1895. [35
Bahrfeldt, M., Notitia rei numma-
riae Luneburgicae, Hamburgensis et
Lubecensis 1325-1525. (Berl. Münzbll.
Nr. 209.) [36
Schmidt, Max, Zur Münzkde. d.
Bistums u. Fürstentums Ratzeburg.
(Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts. Lauenb.
Bd. 6, Hp 3, 66-73.) [37
Bojano ý ski, P.v. u. C. Ruland,
140 Jahre weimarischer &.in Medaillen
u. Medaillons. (Sep. a.: Festschr. z.
80. Geburtstage d. Grhzgs. Carl Ale-
xander v. Sachs) W eimar, Böhlau.
fol. 45 S. 12 M. [38
Ernst, C. v., Die Schaumünzen d.
Familie Buchofen v. Echt. (Num. Zt.
30, 153-200, Taf. 3-7.) [39
Bahrfeldt,E., Preuss. Probemünzen
v. 1912. (Berl. Münzbll. Nr. 210.) [40
Münzen u. Medaillen d. Stadt
Rostock. (Ebd. Nr. 210 f.) [41
Friedensburg, F., Studien zu
schles. Münzen u. Medaillen. (Schle-
siens Vorzeit 7, 295-311.) Vgl.’97,130.
— Hans Schulz, Notiz z. schles.
Münzkde. (Ebd. 311; zu 7, 57.) —
E. Bahrfeldt, Münz- u. Geldwesen
Bibliographie Nr. 128—183.
in Glatz z. Zeit Friedr. Wilhs. III. 1807
-13. (Ebd. 315-34.) Vgl.’u=, 1901. [42
Garufl, C. A., Monete e coni nella
storia del diritto siculo dagli Arabi
ai Martini. Parte 1. Palermo, Reber.
174 S. TL. [143
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Kekule v. Stradonitz, 8., Ahnen-
tafel-Atlas; Ahnentafeln zu 32 Ahnen
d Regenten Europas u. ihrer Ge-
mahlinnen. Ltg. 1-2. Berl., Stargardt.
qu. fol. à 4 Taf. à 1 M. 1144
Wegele, F. X. v., Die Töchter d Hals
Wittelsbach. (v. Wegele, Vortrr. ete. S. 312-
55 [aus: Beil. z. Allg. vg at, Nr 10]) [45
Wertner, M., Zur Familien-G. der
Kurfürsten v. d. Pfalz. (V iertelj. schr.
f. Wappenkde. etc. 26, 236-47 [46
Wielemaker, K., Stamtafel van't
huis van Nassau voor zoover dit in
betrekking staat met de gesch. d.
Neederlanden. Middelburg, D’hur.
1 fl. 50. [47
Devrient, Die älter. Ernestiner. s ‘97. 13988.
Rez.: N. Arch f. sächs. G. 18, 365-8 Heyden-
reich; Zt. d. Ver. f. thür. G. 11, 129 Mentz {43
Schmidt, Gg., Geneal. Kollekta-
neen (s. '97, 139). VI. (Viertelj.schr.
f. Wappenkde. etc. 26, 189-215.) [49
Foelkersam, A. Frhr. v., Ahnen-
tafeln russisch. Frauen als Beitr. z.
Geneal. dt. Adelsgeschlechter. iJahrb.
f. Geneal. etc. Jg. 1897, 52-61.\ [50
Büsch, H., Das Nürnberg. Ge-
schlechterbuch v. 1563. (Mitt a. d.
german. Nationalmus. ‘98, 69-92. [51
Schön, Th., Reutling. Patrizier-
u. Bürgergeschlechter bis z. Reform.
(s. Ou. 1992). Forts. (Reutling. G.-Bll.
8, 61-64 ; 76-80. 9, 13-15; 27-29.) [52
v. d. Horst, Das Kirchenbuch zu Preuss.-
Oldendorf, 1730-1814. (Dt. Herold "um, 3s f)
— 0. v. Dassel, Urkdl. Familiennachrr.
(Ebd. 88-90; 115-17.) — P. v. Troschke, Desgl.
(Ebd. 125 f.) 153
Gritzner, E., Grabdenkmäler
adelig. Personen auf Kirchhöfen Ber-
lins u. seiner Vororte; Anhg.: Kirch-
höfe in Lippe-Detmold u. Westfalen.
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 26,
87-153.) [64
Arenstorff, A. v., Auszug a. d.
Kirchenbüchern zu Mirow in Mecklen-
burg-Strelitz. (Ebd. 216-21.) [55
Conrad, Geo., Familiennachrr. a.
Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte, Biographie. *7
ostpreuss. Kirchenbücherns.’97,1996).
IV: Aus d. reform. Kirchenbuche v.
Soldau u. Mohrungen, sowie Reicherts-
walde. (Ebd. 222-35.) [156
Mülverstedt, 6. A. v., Der preuss.
Adel unter d. alten kurländ. Ritter-
schaft. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. 1897,
35-44.) [57
Arbusow, L., Erzbischof Michael v. Riga
als Genealoge. (Ebd. 72-28, 2 Stammtaf.) [53
Schmidt, Geo., Schönhausen u. d.
Fam. v. Bismarck (s. '97, 147).
2. Aufl. x, 196 S. 5 M. [59
Arbusow, L., Stammtaf. d. Fam. Blanken-
feld in Livland. (Jahrb. f. Geneal. etc. Jg.
1597, S. 89.) (io
Breithaupt, Th., Chronik d. Fam.
Breithaupt. Hannov., Schlütersche
Buchdr. xj, 182 S. [61
Egli, E., Nochmal zum Geschlecht Brun,
vgl. "un, 147. (Anz. f. schweiz. G. "98, 72.) "62
Fircks, Ed. Frhr. v., Fam Brunnow.
(Jahrb. f. Gencal. etc. Jg. 18.17, S. 90f.) [63
Vannerus, J., Notice généalog.
sur la famille luxembourg. Dhame
ou d’Haem. Diekirch, Schroell. [64
Groeben-Neudörfchen, Günther
Graf v. der, Die Erbfolge in d. von
d. Generallieutenant Frar. v.d.Groe-
ben 8. Apr. 1711 errichteten 4 Majo-
raten Neudôrfchen, Panarien, Gross-
Schwansfeld u. Ludwigsdorf. Berl.,
Dümmler. 2798.u.1Stammtaf. GA [65
Tippel, 0., Zur G. d. Fam. Heide. qe
Herold ‘y8, 129f) [86
Hess v. "Wichdorff, E. W., „Ist d. ehemal.
(!) zur althess. Ritterschaft gehôrige Familie
Hess v. Wichdorff mit d. 1594 verstorb.
Dan. Wilb. Hess erloschen, oder durch sein.
Bruder Melchior fortgesetzt worden ?“. Vgl nu,
1025. (Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 26,
215-55.) — G. R. Frhr. v. Pappenheim,
Erwiderg. (Ebd. 259f.) [67
Geschichtsblätter d. Familien v.
Stamme Hildebrant (s. un, 1926).
Nr. 10. S. 215-28, 1 Taf. 2 M. 50. [68
Kell, H. R., Das Haus Kell;
4 Jahrhunderte e. frünkisch -sächs.
Pfarrerfamilie. Als Handschr. gedr.
Hft. 1. (Mit Wappen- u. Stammtaf.)
42 S. Plauen, Kell. 2 M. [69
Beck, P., Geschlechtsabzweigung
d. schwäb. Hauses Königsegg nach
Preussen. (Diöcesanarch. v. Schwaben
"on, 33-37; 80.) [70
Rolleder, A., Die Herren v. Kra-
warn. (Zt. d. Ver. LG Mährens u.
Schlesiens 2, 199-215; 295-339.) [71
Böhmer, F., Ueb. d Familio Lichtevot.
(Monatsbll. f. pomm. G. '98, 101 f.; 142.) [72
Arbusow, L., Zur Geneal. der
Plettenberg:s.'96, 1951). U. (Jahrb.
f. Geneal. etc. Jg. 1897, 1-6.) —
M.v. Spiessen, Die Fam. v. Pletten-
berg in Westfal. (Ebd. 7-21.) [73
Pohlmann, R., Polmann’sche
Familien-Nachrr. a. d. Jahren 1560
-1655. (Ebd. 82-86.) [74
Schneider, Eug.. Die Ringlin v.
Rothis. (Württ.Vtjhfte. 7,351-56.) [75
Rougemont, be Stammbaum d.
Fam. Rougemont. Hamburg, Hof-
Buchdr. Rademacher. 20 S., 1 Taf. [76
Orgies-Rutenberg, Frhr. E., Die
Fam. v. Rutenberg in ihr. Stammes-
heimat Braunschw. (Jahrb. f. Geneal.
etc. Jg. 1897, 45 ff. u. Stammtaf.) Vgl.
Nr. 100. [77
Craandijk, J., Wat leert ons van
den Berghs Oorkondenbock van Hol-
land en Zeeland omtrent de Tei-
lingens in de 13. eeuw? (Bijdragen
voor vaderl. gesch. X, 3, 61-71.) —
R. Fruin, De jongere tak der van
Teylingens. (Ebd. 78-99.) [78
Biographie, Allg. deutsche (e "on,
1937). Lie. 217/18 (Bd. 44, 161-480):
Wolny-Wyttenbach. [79
Beck, P., Schwäbische Biographieen (o "ou,
1939). Forts (Diöcesanarch. v. Schaben "On,
17-20; 49-52; 78-80.) [150
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germaniae hist. N.
Quart-Ausg. Gestorum pontificum ro-
manorum vol. I: Liber pontificalis,
P.1; ed. Th. Mommsen. Berl. Wed.
mann. cxxxıx,2958.,4 Taf. 15M. [181
Denkmäler d.dt.Kultur-G. Abtlg. 1,
Bd. 1 s. Nr. 1134. [82
Steinhausen, G., Ueb. d Plan einer zu-
samınenfassenden Quellenpublikation f. d. dt.
Kultur-G. (Zt. f. Kult.-G. 5, 439-50.)
Monumenta hist. ducatus Carin-
thiae;geschichtl. Denkmäler d. Hrzgts.
Kärnten (s. '97, 2032). II: Die Gurker
G.-Quell. 1233-69 ;hrsg.v.A.v.Jaksch.
xj, 291 S. 14 M. [83
*8 Bibliographie Nr. 184—233.
Netollezka, 0., J. F. Trausch’
Handschrr.-Katal. I. Kronstadt, Hon-
terusdruck. v. J.Götta Sohn. 1428. [184
Brunner, K., Quellen z. G. Badens
u.d. Pfalz in d. Handschriftenbestän-
den d. öffentl. Bibliotheken Frank-
reichs nach d. Catal. géner. des mss.
des bibliothèques publ. de France.
(Mitt. d. bad. hist. Komm. 20,49 #f.) [85
Ingold, A. M. P., Les manuscrits
des anc. maisons relig. d'Alsace. (Le
Bibliographe moderne Bd. 1 u. 2.) [86
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde.
(a. op, 1947). XII 8. Nr. 40. [87
Ouvrages, Les, manuscrits intéress.
pour l’hist. du Luxembourg onsere,
dans les bibliothèques de France.
(Ons Hémecht 4, 369-74.) [88
Verôffentlic'ungen d hist. Kom-
miss. d. Prov. Westfalen. Quellen u.
Forschgn.z.G.d.Stadt Münster. Hrsg.
v. O. Hellinghaus. I. Münster,
Aschendorff. zu. 322S. 6M. 50. [89
Helnemann, O. v., Die Handschrr.
d. bzgl. Bibliothek zu Wolfenbüttel.
Abtly. 2: Die Augusteischen Hss.
Ba. II. Wolfenb., Zwissler. 4°. 411 5S.
18 M. [190
2. Geschichtschreiber.
Vildhaut, A., Hdb. d Quellenkde. z.
dt. G. bis z. Ausgange d Staufer.
Arnsberg, Stein. 3658. 3 M. 60. [191
Geschichtschreiber d. dt. Vorzeit
(8. "ug, 19481. 2. Gesamtausg. Bd. 78.
(Hermann v. Altuich; Bd. 79 u. 80
(Leben Heinrichs VIL). [92
Scriptores rerum (iermanic. in us. schola-
rum s. Nr. 533. [93
Seemüller, J., Studie zu d. Ur-
sprüngen d. altdt. Historiographie.
(Sep. a.: Abhdlgn. z. germ. Philol.,
Festgabe f. R. Heinzel S. 279-352.)
Halle, e 2 M. 40. [94
Kaindl, R. We a Studien zu d. ungar.
G.- Quellen | '98, 858). VII: Die
ungar. Chroniken., krit. Zergliederg.;
Entstehen d. einzelnen Redaktionen.
Sep. a.: Arch. f. österr. G. 85,431-507.)
Wien, Gerold. 1 M. 60. [95
May, J., Paul Volz v. Offenburg
u. d. Annalen v. Schuttern. Lpz.,
Fock. 63 S. 1 M. [96
Jürgens, 0., Die ültere niedersächs.
G.schreibg. (Hannov. G.-Bll. '98, Nr. 41.) [97
Koppmann, K., Die Lübische
Stadeschronik u. ihre Ableitgn. (Hana
G.-Bll. "ug, 147-202.) EK
Scriptores rerum Polonio. (s. "96, 2).
T. XVI 8. mg, 3249 (159
Perlbach. M., Die Anfänge d.
poln. Annalistik.(N. Archiv 24, 231-85.)
| 200
L
3. Urkunden und Akten.
Bloch, H., Zu d. Urkundenfäl-
schungen Grandidiers. (Zt. f. G. d
Oberrh.13,543-46.) Vgl.’97,2051. [201
Vgl.: A. Gasser, Grandidier est-il un
faussaire? (Rev cath. d'Alsace N. S 17,
401-23.) Sep. Colmar. Hüffel. 40 Pf. — Bloch,
Les falsifications modernes dans les oeurres
de Grandidier. (Ebd. 561-0.)
Šusta, J., Zur G. u. Kritik d. Ur-
barialaufzeichngn. Sep. a.: Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. Bd. 13s.) Wien,
Gerold. 72 S. 1 M. 60. [2
Recueil, ee gener. de traites
etc. de droit intern. ide (GE de Mar-
tens), cont. par F. Stoerk is. ‘98,
1958). T.XXI11,3. S.633-831.9M.40.[3
Tollin, H., Urkk. z. G. hugenott.
Gemeinden in Dtld. (s.’98,196:. Forts.
(G.-Bll.d. dt. Hugenotten-Ver. VII, 10.)
59 S. 1 M. 20. [4
Adler, S., Das Gültbuch v. Nieder-
u. Oberôsterr. u. seine Funktion in
d ständ. Verfg. (Sep. a: Festschr.
Jos. Unger überr. v. d. rechts- u.
staatswiss. Fakult. Wien. S. 499-540.)
Stuttg., Cotta. 42 S. 1 M. 20. [5
Quellen z. G. d AT Wien, red.
v. Ant. Mayer (e un, 1991. Abt. 2:
Regesten a. d. Archive d. St. Wien.
Bd. I: Verzeichn. d Orig.-Urkk., 1239
-1411; bearb v. K. Uhlirz. xx],
626 S. 36 M. — Abt. 3: Grundbücher
d St. Wien. Bd.I: Die ältest. Kauf-
bücher, 1368-88; bearb. v. F. Staub.
LXXX, 468 S., 4 Taf. 24 M. [6
Hann, F. G., Ueb. d Ziele d archival.
Thätigkeit in Kärnten u. d Bedeutg. d Ar-
chive f. heimische Kunst-G. een,
149-57.)
Codex juris bohemici. Tom.2 (s. 96,
2019). Pars +: Monumenta jur.municip.
saeculi 14; ed H. Jireček. Lpz., Frey-
tag. 388 8. 6 M. [8
Lechner, K., Beitrr. z. Frage d.
Verlässlichkeit d. „Codex diplom. et
epistolaris Moraviae". (Zt. d Ver. f.
f. G. Mährens u. Schlesiens Jg. 2, 123
-60; 236-60; 361-75.) [9
Allg. Quellen-Sammlungen; Geschichtschreiber; Urkunden. e
Inventare schweiz. Archive (8. '98,
209). Forts. Bd. Il, 137-60. (Beil. z.
Anz. f. schweiz. G. 98, Nr. 1-3.) [210
Inh.: J. Häne, Stiftsarch. St. Gallen.
Bernoulli, A., Zur Sammlg. d. älter.
eidgenössischen Abschiede. (Anz. f.
schweiz. G. ‘98, 31-36.) [11
[6 Urkk. a. d. JJ. 1510-1516.)
Urkundenbuch d Stadt u. Landsch.
Zürich, bearb. v. J. Escher u. P.
Schweizer (s. ’97, 215). Bd. IV, 2:
1272-76. S. 01-40. 7 M. 30. [12
Wittmann, P., Zur G. d Münchener Ur-
kundenbucbs. Münch., Druck v. J. a
23 S.
Liebenau, Th. v., Schwiäbisches
a. Schweizer Archiven (s. "oe, 2032).
Forts. (Diöcesanarch. v. Schwaben
15, 63 f.) [14
Koehne, C., Uebersicht üb d. gedr.
u. handschrifti. Material f. d. Heraus-
gabe d. badisch. u. elsüss. Stadt-
rechte. II: Das mittlere u. südl.
Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 664
-88.) Vgl. ‘96, 233. 15
Ehrensberger, Freiherrlich v. Zo-
belsches Archiv zu Messelhausen,
Bez Amt Tauberbischofsheim. (Mitt.
d bad. hist. Komm. 20, 121-50.) —
H. J. Weiss u. Schück, Archivalien
a. Orten d. Amtsbezirks Eberbach.
(Ebd. 151-54.) — A. Dreher, Desgl.
Amtsbezirk Engen. (Ebd. 155.) —
L. Sciappacher, Desgl. Amtsbez.
Messkirch. (Ebd.156-58.)— 6.3. Weiss,
Desgl. Amtsbez. Mosbach. (Ebd. 158.)
— Martin, Desgl. Amtsbez. Pfullen-
dorf. (Ebd. 159 f.) [16
Urkunden u. Akten d Stadt Strass-
burg. 1. Abtlg.: Urkundenbuch d.
St. Strassb. Bd. IV, Hälfte 1: Nachtrr.
u. Berichtigungen zu Bd. LIT, ge-
samm. v Wiegand. Register
zu Bd. II-IV, 1, bearb. v. A. Schulte
u. W. Wiegand. Strassb., Trübner.
4°. 3608. 18 M. [17
Urkundenbuch , E
sches, hrsg. v. K. Albrecht (s.
224). Bd. 5: 1473-1500. 720 S. 32 M. 18
Walter, L., Les regestes de l'ab-
baye de Neuwiller (8. 97, 2068).
Schluss. (Mitt. d. Ges. z. Erhaltg. d.
geschichtl. Denkmäler im Elsass 19,
360-406.) [19
Wolfram, G., Die Dufresnesche
Urkundensammig. (Jahrb. d Ges. f.
lothr. G. 9, 308-14.) Vgl. ’96,236. [20
Krebs, R., Archiv-G. d. Hauses
Leiningen. (Mitt. d. hist. Ver. d.
Pfalz 22, 1-46. [21
Medicus, > Mitt. a. d. Arch. d.
Stadt Kaiserslautern. (Pfälz. Museum
97, 48; 86f. ’98, 11 etc. 156f) —
J. Küchler, Aus d Ratsprotokollen
d St. Kaisersl. (Ebd. "on 29 etc.
188 f.) [22
Kolb, R., Aeltere nassauische
Urkk. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
'98, 80-84.) [23
Loersch, H., Die Urkunden d.
Bonner Kreisbibliothek [1357-1787].
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
66, 40-93.) — @. A. Renz, Das Archiv
d. rhein. Grafengeschlechtes v. Schaes-
berg in Thannheim. (Ebd. 182-90.)
— W. Vielhaber, Nachtrr. zu d. Re-
gesten d. Urkk. d. Stadt Goch, vgl.
'98, 1979. (Ebd. 193-95.) [24
Höfer, H., Regesten z. G. d. Abtei
Heisterbach (s. og, 2071). Forts. (Rhein.
G.-BIL. 3, 242-6 etc. 353-56.) [25
Sauer. W., 2 urkundl. Nachtrr. zu d. Emil
Frhr. v. Hammerstein-Gesmold „Urkunden u.
Regesten z. G. d. Burg-rafen u. Frhru.
v. Hammerstein“ Hannov. 1Ł91. (Zt. d. berg.
G.-Ver. 33, 139 f.) [26
Bondam, A. C., De openstelling
onzer archieven. (Nederl. archieven-
blad ’97,98, 89-117.) — dJ. A. Feith,
Eene gode vonst. (Ebd. 117-20.) [27
Fruin, R., De middeleeuwsche
rechtsbronnen d. kleine steden van
het Nedersticht van Utrecht Deel 2.
(= Werken d. Vereeniging tot uitg.
d. bronnen v. het oude vaderl. recht
gevest. te Utrecht. I, 13.) 's Gravenh.,
Nijhoff. 435 S. 7 fl. 50. [28
Meurs, P. ‘an, Brielsche ding-
talen. (Verslagen etc. d. vereenig. tot
uitg. d. bronnen v. het oude vaderl.
recht 3, 579-382.) — Ders., Dingtalen
van Naters. (Ebd. 582-87.) [29
Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg.
v. F. Darpe (97, 2081). Tl. 1, Forts.
Progr. Coesf. S. 49-96. [30
Urkundenbueh d. Stadt Lübeck
(8. ’98, 1995). X, 78: 1464,65. S. 481
-640. 3 M. [31
de Boor, A., Zur G. d Archive
d grossfürstl. Aemter in Holstein.
(Zt. d Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb.
G. 27, 97-170.) Vgl. "un 223. [32
Stemmler, Inhalts-Verzeichnis d.
alt. Ohrdrufer Stadtbuches. (Aus der
*10
Heimat; Bll. f. gothaische G. etc. 2,
37-32.) [233
Codex diplom. Saxoniae regiae
(8.'98.227,. Haupttl. I: Urkk. d Mark-
grafen v. “Meissen u. Landgrafen v.
Thüring. Bd. 3: 1196-1234; hrsg. v.
O. Posse. 36x S. 18 M. 33a
Urkundenbuch, Neues preuss.
Publikation d. Ver. f. G. v. Ost- u.
Westpreuss. Ostpreuss. Tl. 2. Abtlg.:
LIRE d. Bistümer, Kirchen u. Klöster.
Bd. 2: Bist. Samland; hrsg. v. C. P.
W k u. H. Mendthal. Hp 2
Lpz., Duncker& H. S.129-255. 5 M. [34
C onrad, G., Regesten ausgewählter
Urkunden [1354-1891] d. reichsburg-
gräfl. u. gräfl. Dohnaschen Majorats-
archivs in Schlodien (Östpr.) m. An-
merken. :Altpreuss. Monatsschr. 35,
270-952 Vol. up, 2076 [35
Schragen d ‘‘ilden u. Aemter d Stadt
Riga, beurb v. Stiedau Mettig, s. '97, 255.
kez.: Litt.-Cbl. ‘95,645; Sitzungsberr. d. Ges.
f. G. etc. d Ostseoprovinzen Russlands ‘95,
»9-96 A. v. Bu'merincq u. Entgegng Sts. u
Ms. ebd. 96-104; Zt. f. Social- u. Wirtsch.-G.
6, 237-4 Bretholz; Rev. hist. 6x, 373-76 Blon-
del. — Vgl. Lux, 3068. [36
Gabotto, F., Intorno ai Diplomi
regi ed imperiali per la chiesa di
Vercelli. (Arch. stor. ital. 21, 1-53;
255-96.) 37
Kehr, P., Papsturkk. in Apulien.
Bericht üb. d. Reise d. Dr. L. Schia-
parelli. (Nachrr. d. Götting. Ges. d.
Wiss. "ug, 237-39; 396.) — Ders.,
Desgl. in d. Abruzzen u. am Monte
Gargano; desgl. in Umbrien. Bericht
üb. d. Reisen d. DDr. M. Klinken-
borg u. L. Schiaparelli. (Ebd. 290
-334; 348-396.) — M. Klinkenborg,
Desgl. im Principato, in d. Basilicata
u. in Calabrien. (Ebd. 335-48.) [38
Codex diplomat. Cremonae, 715
-1334; cura et studio L. Astegiani
(s. 96, 256). Vol. 2 (= Hist.-patr.
monumenta Ser. 2, Tom. 22.) SU,
450 S. 20 L. [39
Repertorium diplom. regni Danici
mediaev., udg. ved Kr. Erslev etc.
(8."96,2077).1,2:1382-1409. 2888. 2kr.
[240
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Wegele, F. X. v., Die dt Memoirenlitte-
ratur. (v. Wegele, Vortrr. u. Abhdlgn. S. 192
-218 [aus Dt. Rundschau X 10, 72-97].) [241
H
Bibliographie Nr. 233—231.
Analecta hymnica medii aevi, hrsg.
v. C. Blume u. G. M. Dreves 8.983,
234. Bd. 29 u. 30: Pia dictamina.
Reimgebete u. Leselieder d. Mittel-
alters. 2. Folge: Aus handschriftl.
Gebetbüchern; 3. Folge: Stunden- u.
nr 2398. 7 M. 50. 3118,
9 M. 5 [42
Beer, R e Die Autographensamm)lg.
d. k. k. Hof bibliothek in Wien. Zt. f.
Bücherfreunde Jg. 1, Bd.I,s1-54.: [43
Studien-Stiftungen im Kgr. Böh-
mens. '9#,2011). Bd. 5: 1830-50. xv),
372 5. Bd.6: 1851-60. xıv, 416 5. [44
Baumann, F. L., Z. G. d Toten-
bücher d. Bistümer Augsburg, Con-
stanz u. Chur. (Baumann, Forschmm.
z. schwäbisch. G. X. 461-721 |#
Dorvaux, N., Les anciens pouill#s
du diocèse de Metz. (Rev. ecclés. de
Metz. Année 8, Nr. 12.) [46
Thorbecke, A., Mitt. a. Heidel-
berger Kirchenbüchern ‘s. ‘98. 241..
Forts. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb.
3, 151-73.) |47
Keuffer, M., Namenbuch v. St.
Simeon. (Trier. Archiv 1, 56-59.. [43
Wirz, C., Ein Nekrolog d. Abtei
Egmond. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 19, 222-29; 425-32. [49
Hérenthals, Pierre de, Catalogus
abbatum Floreffiensium; p. U. Ber-
lière. (Compte rendu des seances
de la comm. roy. d'hist. de l'acad.
de Belg. 5 Sér. T. 8, 228-56) [50
v. d. Horst, Frhr., Vademekum f. Ki chen-
buchforscher im Fürstent. Minden. (Dt. Herold
"On, 121-25.) — Ders., Desgl. in d. Grafschaft
Ravensberg. (Ebd. 139-41.) {51
Jürgens, 0., Das hannov. Patricier-
Buch. (Hannov. G BIL "ug, 337-39. [52
Liber agendarum ecclesie et dio-
cesis Sleszwicensis. Kathol. Ritual-
buch d. Diözese Schleswig im Mittel-
alter. Hrsg. m. hist. Einleitg. v.Joh.
Freisen. Paderb., Junfermann. xxx),
1608. à M. [53
Matrikel d. Univ. Leipzig, hrag. v. O Erler.
Bd. 2, 8. un, 213. Rez: N. Arch. f. sachs G.
19, 359 Lippert. [51
Senckel, F., Auszüge a. d. Kirchen-
buche v. Wallnitz, Kr. Guben. [: 1687
-1827].(Niederlaus.Mitt.5,330-6%.: [55
Akten u. Urkunden d Univ. Frank-
furt a. O., hrsg. v. G. Kaufmann u.
G. Bauch (s. ’97, 2105). Hft. 2: Die
allgem. Statuten d. Univ. Frkf. 1510
-1610; hrsg. v. P. Reh. 102 S. 3M. [56
Lange, E., Die Greifswald. Sammlg.
„Vitae Pomeranorum‘“ ; alphabet. nach
Urkunden. — Schriftl. Quellen u. Denkm. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. SEI
Geschlechtern verzeichnet. (= Balt.
Studien. 1. Folge. Ergänzgsbd.) Greifs-
wald, Abel. xıx, 406 S. 6 M. Vgl.
’98, 2015. [257
Lechner, K., Alte Grabsteine in
d. Pfarrkirche zu Vils. (Mitt. d. Centr.-
Comm. 24, 168-70.) [58
Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer.
Kunstdenkmiäler (s. '98, 248). 14: Kt.
Thurgau. Forts. S. 321-416. (Beil. z.
Anz. f. schweiz. Altkde. '98,1-3.) [59
Mayer, G., Zur Statistik d Kirch)
Kunstdenkmäler in Graubünden. (Anz.
f. schweiz. Altert.kde. 'y8, 52f.) [60
Müller, Die Grabdenkmale in
Komburg. (Württ. Jahrbb. f Statist.
u. Ldkde. Jg.’97, I, 215-40, 6 Taf.) [61
Clemen, P., Kunstdenkm. d. Rhein-
provinz (s. '98, 257). 1V, 2: E. Polac-
zek, Kreis Rheinbach. 172 S., 10 Taf.
5 M.
[62
Rez. e IV, 1: Bonner Jahrbb. 103, 164
Wiedemann.
Inventaire archéol. de Gand. |
Catal. descr. et illustré des monu-
ments, oeuvres d'art etc. (s, "up, 2027).
Fasc. 8. [63
Darstellung, Beschreib. d. älter.
Bau- u. Kunstdenkm. d. Prov. Sachsen
(8. 97, 2115). Hft. 21: Die Kreise
Jerichow; bearb. v. E Wernicke.
xj, 437 S., 1 Kte. 14 M. [64
Lehfeldt, P., Bau- u. Kunstdenk-
mäler Thüringens (s. ’98, 261). Hft. 26:
Hzgt. Sachs.-Coburg-Gotha, Sachs. -
Gotha. 2. Bd. Landratsamt Ohrdruf;
Amtsgerichtsbezirke Ohrdruf, Lieben-
stein, Zella. 1985., 2Taf. AN 50. [65
Ders, Ucb. d Verwertung v. Nachrr. bei
Denkmàler - Aufzeichnung u. über Altərsbe-
stimmgn. thür. Burgenbauten. (Zt. d. V. f.
thür. G. 11, 225—36.)
Sammlung d. kgl. sächs. Alter-
tums-Vereins zu Dresden inihr. Haupt-
werken. Lfg. 1. Dresden, Alert
Ver. 4°, 10 Taf. u. 2 Bl. Text. 8 M. [66
Verzeichnis d. vorgeschichtl. u.
geschichtl. Sammlgn. d. Altertums-
Gesellsch. zu Insterburg. Insterb.,
Dr. v. Quandel. 36 S. [267
ITI. Bearbeitungen.
I. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, Dt. G., s. ‘98, 264a. Vgl.:
G. v. Below, Die neue hist. Methode. (Hist.
Zt. 81, 193-273.) Sep. München u. Lpz., Oliden-
bourg. IM 60. R.Wustmann, Below gegen
Lamprecht. (Gegenw. Nr. äu. H Delbrück,
Lamprecht u. Harden. (Preuss. Jahrbb. 9»,
175.) — Zu Oncken, Lamprechts Vorteidi-
gung, 8. "On, 264a, vgl: Notiz v. Ed. Zarncke
(Litt. Cbl. aa, 719 f.) [268
Y. Mueller, Dt. Erbfehler u. ihr Einfluss
auf d. G. d. dt. Volkes, a ’98, 261. Rez.:
Forschen. z. brandb. u. preuss. G. 11, 225
D Kaufmann; Hist. Viertelj.schr. 1, 260
Walth. Schulze; Dt. Litt.-Ztg. og, 1272 Much:
Zt. f. Kultur.G. 6, 132 Gootte. [69
Dove, A., Die Säkularperioden in d. dt. G.
(Dove, Aires Schrr. 333-41 [aus: Im neuen
Reich 18:1].) [70
Bertouch, E. v., Das Deutsche
Reich u. d. Hohenzollern. Basel, Per-
thes. 535S., 1Stammtaf. 6 M. 40. [271
Rez.: Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G.
11, 607 f. Egelhaaf,
2. Territorial- Geschichte.
Monarchie, Die österr.-ungar., in
Wort u. Bild (s. ’97, 2124). Bd. XVII:
Ungarn Bd. 5. (Abtlg. 1.) 1x, 446 S.
8 M. 40. [72
Queiser, A., G. d. Stadt Amstetten.
Wien, Martin. 168 S.,8 Taf. 2 M. 60. [73
Krackowizer, F., G. d Stadt
Gmunden. Bd.1. Gmunden, Mänhardt.
xxxıj, 485 S., 11 Taf., 1 Kte. 7 M. [74
Poetsch, V., Chronik d. Marktes
Randegg, d. gleichnamig. Burg, ihrer
Besitzer u. d. Pfarre. Scheibbs, Selbst-
verl. 1895. 465 S. [75
Svátek, J., G. d. böhm. Volkes,
1705-80. (In tschech. Sprache.) Prag.
4°. 936 S. 22 M. 50. [76
Raab, A., Zur G. einiger Dörfer
im Zwittathale. (Zt. d. Ver. f G,
Mährens u. Schlesiens 2, 274-88.) [77
Prasek, V., D:jiny knížectví Tešins-
kého -1433 (G. d. Fürstentums Teschen
-1433). Troppau, Selbstverl. 2208. [78
Hürbin, J., Handbuch d Schweizer
G. Lfg. 1. Stans, v.Matt. 64S. 80 Pf. 79
Nater, J.. G. v. Aadorf u. Um-
gegend. Frauenfeld, Huber. xvj,
866 S. 6 M. 70. [80
Dändliker, K., Universalhistor.
Anknüpfgn. d Zürcher G. v. 8.-13. Jh.
(Festgaben zu Ehren Büdingers S, 169
-78.) [81
*12
Bloeh, G., Bilder a. d. Ambassa-
dorenherrschaft in Solothurn, 1554
-1791, u.d. Einfall d. Franzosen 1798.
Biel, Rüfenacht. 136 S. 1 M. 50. [282
Hadorn, W., Die Beziehgn. zw.
Bern u. Savoien bis z. J. 1384. (Sep.
a.: Arch. d. hist. Ver. d. Kant. Bern
XV, 2.) Berner Diss. 143 S. [83
Baumann, F. L., Forschen. z.
schwäb. G. Kempten, Kösel. 626 §
8 M. [84
Fischer, Zur G. der Grafen u.
Fürsten v.Hohenlohe.( Württ. Viertelj.-
hfte. 7, 363-419.) [85
Nachträge zurG.d. Hauses Hohenlohe TI. 11.
Bach, M., Die Marchthalersche
Chronik v. Ulm. (Diöcesanarch. v.
Schwaben "on, 1-4.) [86
Sehön, Th., Die Klosterhöfe in d.
Reichsstadt Reutlingen (e "98, 292).
Schluss. (Diöcesanarch. v. Schwaben
98, 23 f. etc. 169-74.) [87
Klemm, A., Die Stadtkirche zu
Sulz am Neckar; Gesch. u. Beschreibg.
Nebst Beitrr. z. G. d. Stadt. (Sep. a.:
Württ. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde.
Jg. "ui Stuttg., Kohlhammer. 4°.
48 S. 76 Pf. [88
Egler, L., Burg Hohenzollern, Stadt
Hechingen u. Umgebg.; geschichtl. u.
topogr. dargest. Hechingen, Daiker.
55 S., 1 Tat. u [89
Beuss, L'Alsace au 17. siècle, s. "un, 296.
Reoz.: Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 524 Overmann;
Hist. Zt. 81, 541-45 Thb. Ludwig; Bev. hist.
68, 376-4 Pfister. [20
Dietler, S., Gebweiler Chronik;
hrsg. v. J. v. Schlumberger. Geb-
weiler, Boltze. xxx1j, 402 S. 8 M. [91
Ohl, L., Die G. d. Stadt Münster
u. ihrer Abtei im Gregorienthal. Vor-
bruck - Schirmeck, Hostetter. 1897.
xvj, 552 N. [92
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 18, 534 Waldner.
Meyer, Aug., G. d. Stadt Lauter-
burg. Weissenburg, Ackermann. 2048.
2 M. [93
Witte, H., Der heil. Forst u. seine
ältest. Besitzer (s. ’97, 2155). II. (Zt.
f. G. d. Oberrh. 13, 389-424.) [94
Grimme, F., Metz u. Lothringen
in d. hist. Volksliedern d. Deutschen.
(Jahrb. d. Ges. f. Iothr. G. 9, 1-27.)
— Th. Sanson, Notice sur Phlin,
Villingen. (Ebd. 28-45.) [95
Hahn, Herm., Breidenborn u. d.
Breidenborner. (Mitt. d. hist. Ver. d.
Pfalz 22, 77-164.) — R. Krebs, Die
Bibliographie Nr. 282—341.
Breidenborner. ‘Pfälz. Museum og,
183.) [96
Forschungen z. G Mannheims u. d Pfalz;
hrsg. v. Mannh. Altert Aer I s "än, 2345. [97
Müller, M., Beitrr. z. Ur-G. d.
Westrichs. Tl. 1 u. 2. St. Wendel,
E. Müller. 1846 97. 159S., 1 Tab. [98
Fink, W., Ortskde. d. Dorfes
Münster (Oberlahnkreis’ im Rahmen
d. nass. G. Wiesbad. 28 S. [299
Scheben, W., Die ehemal. Thor-
burgen d. alt. Köln; Zeit ihr. Errichtg,
ihre Lage, ihre G. u. ihr Abbruch,
von 16 n. Chr. bis z. J. 1894. Hist-
topogr. Beitr. z. G. d. Stadt Köln.
Köln, Bachem. 1896. 220 S. 4 M. "äu
Dünn, J., G. d. ehemal. Herrlich-
keit Junkersdorf b. Köln. (G. d.
Pfarrei Lövenich. Hft. 1.) Köln,
Klöckner & M. 1896. 88 8. [301
Füssenich, Zur G. d. Kuzzich-
gaus. (Rhein. G.-Bll. ‘98, 193-95. [2
Keussen, Herm., sen. (+). Beitrr.
z. G. Crefelds u. d. Niederrheins
(s. "og, 2069). Schluss. ‘Ann. d hist.
Ver. f. d. Niederrh. 66, 93-181.) [3
Henrichs, L., Der Grund- u.
Schirmherr v. Straelen. Gelder,
Dr. v. Schaffrath. 1896. 24 S. [t
Schoop,A., Grundzüge d. G. Dürens.
Düren, Vetter & Co. 14 S. 20 Pf. [5
Lefort, A., Les Français à Luxem-
bourg. (Ons Hémecht ’97, 67-72 etc.
647-61. '98, 19-31 etc. 578-93.) 6
Roland, C. G., Orchimont et ses
fiefs (8. "96, 2211). Supplem. (Ann. de
l'acad. d’archl. de Belg. 4. Sér., 10,365
-81.) 17
D:rras, L. Ph., Hist. de la ville
de Châtelet. Vol. Í. Charleroi, impr.
Hubert. 367 S. 2 fr. 50. [8
Kervyn de Lettenhove, Hist. de
Flandre. Ouvrage couronné. 6. éd.
Bruges, Beyaert. 4 vol. 12fr. [9
I: La Flandre féod. dep. les origines
jusqu'aux dernières croisndes. xvj, 260 S. —
Il: La Flandre communale depuis les origi-
nes jusqu'aux dernières croisades Livre I
843 S. — III u. IV: La Flandre sous les
ducs de Bourgogne. T. I u. DU 251: 2713.
Schrôder, Edw., DieStadt Witzen-
hausen im Mittelalter. (Hessenland
’98, 215-18.) — W. Grotefend, Ak-
Witzenhausen mainzisch oder thū-
ringisch? (Ebd. 198 f.) [10
Buschmann, R., Beitrr. z. G. von
Wetter. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Territorial-Geschichte.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11,
194-208.) [311
Esch, Th., Die Verpfändung d
Vestes Recklinghausen durch d. +
bach u. Kurt v. Köln Dietrich v.
Mörs. (Zt. d. Ver. f. Orts- u. Heimats-
kde. im Veste u. Kreise Reckling-
hausen 6, 1-42.) — Ders., Das ade-
lige Gut Henrichenburg. (Ebd. 99
-127, Taf.) [12
Weddingen, Th., Bielefelds Bevölkerg. v.
1683-1798. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg 12, 102-4.) [13
Hanemann, A., Schloss Corvey a. d. Weser,
e. Abriss sein. G. u. sein. Baues. Höxter,
Buc'holtz. 25 S., 5 Taf. 75 Pf. [14
Jürgens, 0., Uebersicht üb. d.
ältere G. Niedersachsens. I: Altsächs.
Zeit v. d. rüm Kriegen bis z. Ent-
stehg. d. sächs. Herzogtums. II: Zeit
d. sächs. u. fränk. Kaiser. (Hannov.
G.-Bll. "og 1-3; 329-34.) [15
Bettinghaus, W., Zur Heimats-
kde. d. Lüneburg. Landes m. besond.
Berücksichtigg. d. Klosters u. d. Ge-
meinde Wienhausen. TI. I: Bis zur
Reform. Celle, Ströter. 1897. 68 S.
TL I: Von d. Reform. bis 1855. Ebd.,
Schulze 95 S. à 1 M. 25. [16
Fiesel, K., Geschichten u. Bilder
a. d. Papenteich. Tl. t: Allg. G. d.
Papenteichs. II: Chronik d Kirchen-
spiels Ribbesbüttel im Papent. Gif-
horn, Schulze. 84 S. 70 Pf. [17
Rez.: Zt. d Gen f. niedersächs. Kirch.-G.
3, 301 Kayser.
Lütkemann, H., Uetze. Hannov.,
Stephansstift. 50 Pf. [18
Rez.: Hannov. G.-Bll. ‘18, 343.
Geschichte südhannov. Burgen u.
Klöster :s.’96,2223). VIII:F.W.Cuno,
Höckelheim. 43 S. 75 Pf. IX: K.
Scheibe,Grubenhagen. 278.50Pf.|19
Geschichte d. Burgen u. Klöster
d Harzes ı8.’97,2173). IV: K. Meyer,
Burg Questenberg u. d. Questenfest.
48 S. 75 Pf. — V: A. Geyer, Cister-
cienserkloster Michaelstein b. Blan-
kenburg a. H. 76 S. 1 M. 20. [20
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 31, 862 Jacobs.
Sieveking, C. H., Die Hammer
Höfe. (Zt. d. Ver. È hamburg. G.
10, 301-35.) [21
Hansen, R., Zur (Topogr. u.) G.
Dithmarschens. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst.-lauenb. G. 27, 191-316.) [22
Seain M., Kuddewörde. (Arch.
d. Ver. f. d. G. d. Hzgts. Lauenburg
Bd. 5, Hft. 3, S. 1-11.) [23
*13
Küstermann, 0., Zur G. v. Mücheln
an d. Geisel u. Umgebg. (Zt. d. Harz-
Ver. 31, 57-120.) 24
Sturmhoefel, K., Ilustr. G. d.
sächs. Lande u. ihrer Herrscher; mit
besond. Berücksichtigg. d. Kultur-G.
Hft. 1-29. Zittau, Pahl. S. 1-1200.
a 50 Pf. [25
Rez.: Litt.-Cbl. ’98, 1678.
Göbel, T., G. d. Stadt Cönnern
im Saalkreise. T1. I. Cönnern, Knauff.
132 S. [26
Beiträge z. G. Eisenachs (s. ‘97,
2174). IX: K. Kahle, Aus Eisenachs
guten u. bösen Tagen. Hft. 1: 1801-10.
77 S. 80 Pf. [27
Haug, H., Die Demolition d. Dresdner
Festungswerke. (Dresdn.G.-B1l.’9*, 109-19.) [28
Flade, Kirchspiel Frauenheim, 8. ’97, 359.
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 22, 615 Bossert; N.
Arch. f süchs. G. 19, 376 Lippert. [29
Grosse, K., G. d. Stadt Leipzig
(8. ’98, 2098). Lfg. 19-22. Bd.II, 289
-448. [30
Funk, C. A. u. Sauer, Zur G. d.
Stadt Mittweida u. ihr Umgebeg. Hft.1.
Mittw., Polytechn. Buchdlg. 488. [31
Meyer, Chr., Die Hohenzollern u.
d. preuss. Staat. (Hohenzoll. Forschen.
6, 121-35.) [32
Heller, G.d.Stadt Freienwaldea.O.
Freienw., Thilo. 1895. 210, 705. [33
Wollesen, E.. Chronik d Stadt
Werbenind. Altmark. Werben, Selbst-
verl. 17 Bogen. 2 M. 50. [34
Block, Ueb. d. :. Prenzlaus. (Mitt. d. Ver.
f. G. Berlins ‘9x, 1056-14) [35
Reiche, R., Bausteine z. G. d.
Stadt Königsberg in d. Neumark
wäbr. d. Mittelalters. Progr. Königsb.
Nm. 1598. [36
Rez.: Monatsbl). d. Ges. f. pomm. G. ’98, 109.
Wehrmann, M., Zur Chronologie
d. Caminer Bischöfe. (Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. "op, 115-17.) [37
Vogt, Ed., Aus alten Tagen;
Geschichtsbilder a. d. Vergangenheit
d. Kirchspiels Sabschütz in Ober-
schlesien. Leobschütz, Schnurpfeil.
256 S. 1 M. 40. [38
Warschauer, A., G. d. Stadt Mo-
gilno. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13, 174
-207.) [39
Gerss, M., G. u. Chronik v. Ryd-
zewen; Tl. 1 im Auszuge mitg. v.
K. Ed. Schmidt; TI. 2 bearb. v.
K. Haugwitz. (Mitt. d. litter. Ges.
Masovia 2, 8-23. 3, 45-86.) [40
Wegner, A., G. d. Stadt Libau.
*14
Libau, Puhze. 153 S. m. 4 Plänen.
4 M. 20. 341
[
Amelung, F., G. d Stadt u. Land-
schaft Fellin v. 1210-1625. Jahres-
ber. d. Fellin. Gesellsch. £.'90 95.) [42
Hausmann, R., Die Bauerburg
Tubri-Linn, Kirchspiel Röthel. Wiek.
iSitzungsberr. d. gel. estnisch. Ges.
97, 151-60, Kte.) [343
A. Hermann, Bauerburg oder Burgberg?
(Ebd. 158-91.)
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe; Handel;
Verkehr — Stande; Juden.)
Werhold, A., Zur wirtschaftl. u
ataatsrechtl. Entwicklg. d.Egerlandes
(8. "un, 2106). Forts. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 37, 54-67.) [344
Fuchs, K. J., Die Epochen d dt. Aerer.
u. Agrar-Politik. Akad Antrittsvorlesg. Jena,
Fischer. 32 8. 1 M. Vgl "un, 2107. [45
Peinker, J., Meitzens Gruudideen in sein
Darstelly. d. german. u. slavisch. Agrar-G.
(Sep. a.: Ceský časopis hist.) Prag, Selbstverl.
an S. — H. W. C. Hübbe, Mansus, Hufe.
mu d. Ver. f. hamburg. d. Jg. 18 (Bd. A
415-17.) [46
Levec, W., Pettauer Studien.
Untersuchgn. z. ülter. Flurverfg.
Abtlg. I. (Sep. a.: Mitt. d. anthrop.
Ges. Wien 28, 171-89.) Wien, Hölder.
2 M. 47
Tobler, A., Die Allmend- u. Ge-
meinteilfrage in Kurzenberg, 1524
-1598 u. 1598-1898. (Appenzell. Jahrbb.
3. F., 10, 53-112.) [48
Strotkötter, G., Die ehemalig. Dor-
stener Bauerngüter. (Zt. d. Vereine
f. Orts- u. Heimatskde. im Veste u.
Kreise Recklinghausen 6, 57-98.) [49
Kraaz, A., Bauerngut u. Frohn-
dienste in Anhalt v. 15. bis zum
19. Jh. (= Sammig. nationalökon.
u. statist. Abhdlen. d. staatswiss.
Seminars zu Halle Bd. 21.) Jena,
Fischer. xıx, 2738 ` S. 7 M. 50. [50
Dehlinger, G., Ueb Ueberblick üb. d.
Entwicklg. d. "Landwirtschaft in
Württemb. seit d. Mitte d. 18. Jh.
(Württ. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde.
Jg. 97, I, 49-76.) [51
Hausrath, H., Aus d. G. d. Wal-
dungen im ehemal. Reichsritterstift
Odenheim. (Allg. Forst- u. Jagdztg.
KEE CT "wen [52
Bibliographie Nr. 341—391.
Bischoff. F., Beitrr. z. G. d süddt.
Bergrechtes. ıZt. f. Bergrecht 39,
172-98; 323-47.) [53
In .: Die Zeiringer Bergordng. e 13
Das Berzbuch üb. d St. Leonharter Bergbau
v. 12-150. Ueber Tiroler Bergrecht u d
Verbreitg. d. Schladmiuger Bergbriefes.
Zivier, E., G. d. Bergregals in
Schlesien bis z. Besitzergreifg d.
Landes durch Preussen. Kattowitz,
Böhm. 370 S. 12 M. EI
Beck, L., G. d. Eisens (8. '98, 2119.
4. Abtlg.: 19. Jh., Lig. 4-5. S. 529-850.
à 5 M. [55
Waentig, H., Gewerbl. Mittel-
standspolitik; e. rechtshist. - wirt-
schaftspolit. Studie auf Grund österr.
Quellen. Lpz., Duncker & H. 453,
x S. 9 M. 60. [56
Rez.: Zt. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 295
Bauer.
Beiträge z. G. d. dt. Industrie in
Böhmen (s. "ue, 2291). V: J. Grunzel,
Die Reichenberger Tuchindustrie in
ihr. Entwicklg. vom zünftigen Hand-
werk zur modern. Grossindustrie.
185 S. 2 M. — VI s. og, 3285. [57
Kreuter, B., Beitrr. 2.G.d. Wollengewerbe
in Baiern im Zeitalter d Merkantilsystems
(8. "On, 355). Sep. Diss. Münch., Franz (us 8.
2 M. [58
Meister, Die Thonwarenindustrie
d Westerwaldes. (Mitt. d. Ver. f.
nass. Altertkde. '98 99, 35-43) [59
Schell, 0., Weitere Beitrr. z. G. d Biere
E Niederrh. (Monat-schr. d. berg. G.-Ver.
4, 212 f.) Vgl. ‘96, 2295. [rd
Haren, G., Die Wittener Kornmühle u. d
Zwangspflicht bei derselben. (Jahrb. d. Ver.
St 60 u. Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11.
(61
"Wiedreldt, 0., Statist. Studien z.
Entwickelungs-G. d. Berliner Industrie
v. 1720-1890. (= Staats- u. sozial-
wiss. Forschgn. XVI, 2.) Lpz., Duncker
& H. xj, 411 S. 9 M. 60. ei
Schroetter, F. Frhr. Y., Die schle-
sische Wollenindustrie 1m 18. Jh. re 98,
2129). Forts. (Forschgn. z. brandenb.
u. preuss. G. 11, 375-492.) [63
Lindner, Th., Die dt. Hanse; ihre
G. u. Bedeutg. Lpz., Hirt & S. 2158.
4 M. [64
Naudé, Getreidehundelspolitik d. europ.
Staaten v. 13.-18. Jh., s. ‘96, 426. Rez.: Hist
Viertelj schr. 1, 274 Ehrenberg; Mit. a d
hist. Litt. 25, 445 Koehne; Forschgn. z. brandb
etc. G. 9, 6:5 Hintze; Litt. Cbl. ui, 618. [#5
Messner, P., 'Der Salzhandel auf
d. „goldenen Steige“ u. d. „armen
Wirtschafts- und Socialgeschichte. — Verfassung.
treibenden Süäumer“. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 98-111.) [366
Herzog, H., Die Zurzacher-Messen.
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons
Aargau ‘98, 1-49.) [67
Oesch, E., Die französ. Zollaus-
schlüsse v. Gex u. Hoch - Savoyen.
(Sep. a.: Zt. f. schweiz. Statist. Jg. 33,
Lfg. 5.) Berner Diss. 1897. Ar 43 5. [68
Borgius, W., Die Fruchtmarkt-
gesetzgebg. in Kurpfalz im 18. Jh.
Heidelb. Diss. 64 S. [69
Baasch, E., Forschgn. z. hamburg.
Handels-G. Il: Die Börtfahrt zw.
Hamb., Bremen u. Holland. Hamb.,
Herold. 114 S. 3 M. [70
Borkowsky, E., G. d. Handels u.
d Kramerinnung in Naumburg a d.
Saale. (Bll. f. Handel etc., Beibl. z.
Magdeb. Ztg. "96, Nr. 45,46.) [71
Keussen, Herm., sen. (+) Zur G.
unser. alt. Verkehrverhältnisse. (Ann.
d. Ver. f. d. Niederrh. 66, 111-21.) [72
Roscher, Th., Posthornklänge a.
vergang. Tagen. (Hannov. G.-BIL ‘98,
Nr. 8-10.) — 0. Tholotowsky, Zur
G. d Postwesens in Hamburg. (Mitt.
d. Ver. f. hamburg. G. Jg. 18 (Bd. 6),
528-30.) — R. Schucht, Postwesen
in Braunschw. (e ug, 368). III: Fürstl.
braunschw. Küchenpost. (Braunschw.
Magaz. "og, 101-3.) [73
Armenwesen, Das, d. öffentl.
Armenpflege in Wien u. deren ge-
schichtl. Entwicklg ; verf. v. Armen-
Departement d. Wiener Magistrates.
Wien, Braumüller 121 S. 4 M. [74
Grienberger, K., Das landesfürstl.
Baron Schifersche
Spital in Eferding; e geschicht). Dar-
stellg. dieser Humanitäts - Anstalt.
Linz, Ebenhöch. 328 S., 6 M. [75
Scherer, J. P., G. d. Heilig-Geist-
spitals d. ehemal. Reichsstadt Ueber-
lingen a. B. Villingen, Frick. 1897.
197 S. 2 M. [76
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 535 Roder.
Hildenbrand, F. J., Das St. Elisa-
bethen-Hospital zu Frankenthal in d.
Pfalz seit sein. Gründg. 1769. (Monats-
schr. d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’98,
S. 9f. etc. 41-43.) [77
Arndt. &., G. d. Salvator- u. Elisa-
beth-Hospitals sowie d. Salvator-
Krankenhauses in Halberstadt. (Sep.
Erbstift od. d..
*15
a.: Halberstädt. Ztg. u. Intelligenzbl.)
Halberst., Druck v. Doelle. 58 S. [78
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 31, 360 Jacobs.
Darmstädter, Befreiung d. Leibeigenen in
Savoyen, d. Schweiz u. Lothring., 8. "ug, 377.
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 351-54;
Hist. Zt. 81, 532 Gothein. [79
Hundhausen, Th., Die Bodenent-
lastung in Baiern; e. Kapitel a. d.
baier. Agrar-G. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘98,
Nr. 165.) [80
Kolde, F., Ueb. d Wildfänge u.
d. Wildfangrecht der Pfalzgrafen b.
Rhein bis zum laudum Heilbronnense
(1667). Rostocker Diss. 53 S. [81
Detlefsen, Die Rittergeschlechter
d. holstein. Elbmarschen, insbes. d,
Wilstermarsch. (Zt. d Ges f.schlesw.-
holst.-lauenb. G. 27, 171-90.) [82
Danneil, G. d magdeb. Bauernstandes,
8. ‘ON, 2153. Rez.: Zt. d. Ges. f. niedersachs.
Kirch.-G. 3, 29s Kayser; Zt. d. Harz-Ver. 31,
357-60 Ja-obs. [83
Kohut, A., G. d. dt. Juden. Lfg. 1.
Berl., Dt. Verlag. S. 1-84, 6 Taf.
2 M. [84
Frankl-Grün, A., G. d. Juden in
Kremsier m. Rücksicht auf d. Nach-
bargemeinden. Tl. 2: 1848-98. Frkf.,
Kauffmann. 179 S. 4 M. [85
Ehrmann, Zur G. d. Juden in Fried-
berg. (Quartalbll. d. hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hessen 2, 367-70.) [86
Human, A., G. d. Juden im Hzgt.
S. - Meiningen - Hildburghausen. I
(Schrr. d. Ver. f. Sachs. Meng G
etc. Hft. 30.) Hildburgh., Kesselring.
157S. 3M. [387
b) Verfassung.
(Reich; Territorien; Städte.)
Mayer, Ernst, Dt. u. franz. Ver-
fassungs-G. v. 9.-14. Jh. 2 Bde. Lpz.,
Deichert. 1899. xxj, 554; x11), 438 S.
24 M. [388
Lindner, Th., Der Elector u. d.
Laudatio bei d. Königswahlen in
Frankreich, im Vergleich m. d. dt.
Verhältnissen. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 19, 402-16.) — G. Seeliger,
Königswahl u. Huldigung. (Hist. Vier-
telj.schr. "og, 511-19.) [89
Langwerth v. Simmern, Kreisverfassg.
Maximilians I., s. ’98, 2156. Rez.: Götting.
gel. Anz. ’98, 787-98 Brandi. [90
Niggl, A., Der Zoll im alt. dt.
Recht u. nach modern. Reichsrecht.
Erlang. Diss. 48 S. ER
*16
Rieker, K., Staat u. Kirche nach
luth., reform., moderner Anschauung.
(Hist. Viertelj.schr. "on, 870-416.) [392
Betdtel, G. d österr. Staatsverwaltg. 1:40
-1848, hrsg. v. Huber, s. on, 392. Rez.: Litt.
Cbl. "93, 655 u. Notiz Hs. ebd. 792; Götting.
gel. Anz. on. 798 -806 Loserth; Hist. Zt. 82,
143-48 Heig-l. [9
Tezner, F., Die landesfürstl. Ver-
waltungsrechtspflege in Oesterreich
v. Ausgang d. 15. bis z. Ausgang d.
18. Jh. Hft. 1. Wien, Hölder. 214 S.
3 M. — Vgl. "og, 394. [94
Kanner, $., Das Lotto in Oester-
reich; e. bai. z. Finanz-G. Oester-
reichs. Strassburg. Diss. 93 S.
R. Sieghart, @.etc.d. Zahlenlottos in
Oesterr. (Wiener staatswiss. Studien
I, 2.) Freib., Mohr. 1155S. Subskr.-Pr.
2 M. 50; Einzel-Pr. 3 M. 20. [95
Lev ec, W., Die krain. Landhand-
festen; e. Beitr. z. österr. Rechts-G.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
19, 244-301.) [96
Schaffroth, J. dÉi G. d. bernisch.
Gefüngniswesens. Bern, Wyss. 374 S.
6 M. [97
Becker, J., Das Beamtentum d.
Reichslandvogtei Hugenau vom An-
fang d. 14. Jh. bis z. Uebergang d.
Landvogtei an Frankreich 1648. (Mitt.
d Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk-
mäler im Elsass 19, 1-31.) [98
Krug-Basse, J.e, Hist. du parle-
ment de Lorraine et Barrois (8. '97,
2247). Forts. (Ann. de l'Est 12, 52-85;
358-97; 5516—50.) [399
Pagenstecher, F. A., Die Thron-
folge im Grhzgt. Hessen. Giessener
Diss. Mainz, Quasthoff. 122 S., 1Stamm-
taf. 1 M. 80. [400
Schmoller, @., Umrisse u. Unter-
suchen. z. Verfassgs.-, Verwaltgs.- u
Wirtschafts-G. bes. d. preuss. Staates
im 17. u. 18. Jh. Lpz., Duncker & H
xı), 686 S. 13 M. [401
Spahn, Verfassungs- u. Wirtsch. - G. d.
Hzgts. Pommern, 8. in, 406. Rez : Forschgn.
gz. brandb. u. preuss. G. 11, 229-35 Rachfahl. [2
Below, G. Yes Das ältere dt. Städte-
wesen u. Bürgertum. (= Monogra-
pos z. Welt-G., hrsg. v. Heyck VI)
ielef. ‚Velhagen &Kl. 136 S., 6 Kunst-
bel 3 M. [3
Des Mars, G., Etude sur la pro-
priété foncière dans les villes du
moyen-âge et spécialement en Flandre.
(Recueil des travaux publ. p. la fa-
Bibliographie Nr. 392—448.
culté de philos. etc. de l'univ. de
Gand. Fasc. 20) Gand, Engelcke
xxv, 393 S. u. Ktn. 13 fr. [4
Bietschel, Markt u. Stadt. s. '9s, 21:9. De:
Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgubg. etc. 40 514-92
Rehm; Hans. G.-Bil ‘9:, 275-8582 Philippi —
Rietschel, Zur Lehre v. d stadt. Sondar-
gemeinden. (Hist. Viertelj.schr. "on, 519- e
[Eutgegng. auf Pha Bos! (3
Schweizer, P., Habsburg. Stadt-
rechte u. Städtepolitik. (Festgaben
zu Ehren Büdingers S. 225-52.) [6
Schuppli, G. d. S'adtverfg. v. Soluthurn,
8. "op, 409. (Baseler Diss.)
[E
Hartung, J., Die direkt. Steuern
u. d. Vermögensentwicklg. in Augs-
burg von d. Mitte d. 16. bis z. 18. Jh.
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 22, 1255-97.) fe
Kölle, A., Die Vermögenssteuer d.
Reichsstadt Ulm v. J. 1709, ihr Ur-
sprg. u. ihre Weiterentwicklg. bis z
Ende d. Reichsst. 1802. Stuttg., Kohl-
hammer. 136 S. 3 M. 40. 9
Michel, F., Beitrr. z. G. d. Märker-
wesens zu Niederlahnstein. ‘Ann. d.
Ver. f. nass. Altert.kde. 29,202-18. [10
Liesegang, Niederrhein. Städtewesun, s "P
413. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 6:0 G. Kauf-
marn; Hist. Jahrb. ‘9, 454; Forschen. z.
brandb u. preuss. G. 11, 335 Kanteel; gen
Viertelj.schr. ‘YN, 4: Uhlirz.
Schulte, Go, Zur Verf.-G. Münsters
im Mittelalter. (Veröftentlichgn. d.
hist. Kommiss. d. Prov. Westfalen:
Quellen u. Forschgn. z. G. d. St.
Münster 1, 1-160.) be
Rothert, W., Die leitenden
amten d. Bergstadt Clausthal v.
ältest. Zeiten bis z. Gegenw. iF E
z. 31. Jahresversammlg. d. Harz-Ver:
Clausthal, Grosse. 95 S. 1 M.20. [13
Weber, W., Die Rechtsgrundlagen
d. Senatorenwahlen in d. freien
Hansestädten Lübeck u. Bremen.
Greifswald. Diss. 1897. 101 S. [14
Techen, F., Etwas von d. mittel-
alterl. Gewerbeordnung, insbes. d.
wendisch. Städte. (Hans. G.-Bll. oy,
19-104.) [15
Brügel, Ansbacher Schnoiderzunft, e “R,
416. (Erlang. Diss. 1297.) [16
Eckert, Ch., Das Mainzer Schifer-
gewerbe In d letzten 3 Jhh. d Kur-
staates. (= Staats- u. sozialwiss.
Forschgn. XVI, 3.) Lpz., Duncker à H
1x, 1558. 3 M. 80. — 38 S. als Berl.
Diss. ersch. [17
Heine, H., G. d. Kramer-Innung
zu Nordhausen. (Zt. d. Harz-Ver. 31,
21-43.) [18
Geschichte d Magdeb. Kürschner-
Verfassung. — Recht. — Kriegswesen.
Innung. (Bl. f. Handel etc., Beibl.
z. Magdeb. Ztg. ’96, Nr. 27f.) [419
Brandt, D. O., Aus d G. d Saal-
felder Fleischerhandwerkes. (Schrr.d.
Ver. f. Sachs.-Meining. G. etc. 29, 56°
-71.) [20
Vogel, 0., Zur G. d. Perleberger
Schuhmacher- u. Lohgerbergewerks.
Progr. Perleberg. 4°. 25 H [421
c) Recht u. Gericht.
Schröder, R., Lehrbuch d. dt.
Rechts-G. 3. Aufl. Lpz., Veit & Co.
944 S., 5 Ktn. 20 M. [422
Ficker. J. ,Untersuchgn. z.Rechts-G.
(s. ’98 421). IV, 1 s. Nr. 879. [23
Zeller, H., Ueb. Zeugen u. Eides-
helfer im dt. Recht. Berl. Diss. 62 S. [24
Hasenöhrl,V.,DieBeweiszuteilg.im
österr.Rechte d.Mittelalters. (Sitzungs-
bert d Wien Akad. Bd. 139, Abhdlg.7.)
Wien, Gerold. 172S. 3 M. 70. [25
Levi, &., Zur G. d. Rechtspflege in
d Stadt Strassburg. Strassb., Beust.
103 S., 5 Taf. 3 M. 50. o
Sadoul, V., Essai hist. sur les
institutions judiciaires des duchés de
Lorraine et de Bar avant les réfor-
mes de Léopold I. (= Biblioth. de
la Conférence Rogéville. Vol.4.) Paris,
Berger-Levrault. 231 S. 5 fr. [27
Rez.: Ann. de l'Est 12, 59% Pfister.
Wolff, 0., Das Lübsche Recht in
d Stadt Kiel; e Beitr. z. Ermittelg.
d. Grenzen zw. d. Geltungsgebieten
d. Lübschen Rechtes u. d. Sachsen-
spiegels; m. 3 Ktn. v. H. B. Jahn.
(= Mitt. d. Ges. f. Kieler Stadt- G.
Hft. 16.) Kiel, Lipsius & T. 48 S.
2 M. [28
Halban, Zur G. d. dt. Rechts in Podolion,
Wolhynien ». d. Ukraine, s. ’97, 446. Rez.:
Mitt. d. Inst, f. österr. G.forschg. 19, 559-65
Milkowicz. [29
Kohler, J., Beier z. G. d römisch. Rechts
in Dtid. (s. e, 2377). Hft. 2. arm, 2335. [30
Schwartz, 40U Jahre dt. Civilprozess-(tesetz-
gebg., 8. ‘98, 126. Rez.: Hist. Viertelj.schr. f.
Gesetzgebg. 40, 359-53 Kleinfeller; Zt. f. dt.
Civilprozess 24, 4415-60 Gierke. [31
Voltelini, H. v., Zur G. d. ehelich.
Güterrechtes in Tirol; e. rechtshist.
Skizze. (Festgaben zu Ehren Bü-
dingers S. 331-64.) [32
Peyer, L., Die Geschichte d. Ferti-
gung nach d. Rechtsquellen v. Schaff-
hausen. Berner Diss. 1897. 1x, 1158.
— U. Latz, Die Fertigung in Stift,
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 1.
kt
Stadt u. Kant. St. Gallen. Bern. Diss.
1897. 96 8. [38
Stadlin, H., Das Zugerische Hypo-
thekarrecht in hist.-dogmat. Darstellg.
Berner Diss. Zug, Anderwerth. 1897.
198 S. 3 fr. [34
Sidler, 0., Die Gült nach Luzerner
Recht. Berner Diss. 1897. 149 S. [35
Steinhauser, A., Das Zugrecht
nach d. bündner. Statutarrechten.
Berner Diss. Chur, Hitz. 1897. 175 S.
2 fr. 50. [36
Beck, P., Alt-Rothisches Statutar-
recht; e Beitr. z. schwäbisch. Rechts-
G. (Alemannia 26, 38-63.) [37
Hauptïann, Wappenrecht, e. ’97, 452.
Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgebg. etc.
40, 537-42 Rietschel. {38
Roscher, Th., Criminalia (Hannov.
G.-BIL. ’98, 172 f.; 182 f.; 186-88.) [39
Heilborn, P., Die geschicht Ent-
wickelg.d.Begritfs Landfriedensbruch.
(Zt. f. d. gesamte Strafrechtswiss. 18,
1-52.) [40
Hippel, R. v., Beitrr. z. G. d.
Freiheitsstrafe. (Ebd. 419-94 ; 608-67.)
[441
d) Kriegswesen.
Oman, Ch., A history of the art
of war: The middle ages from the
4. to the 14. çentury. Lond., Methuen.
684 S. m. Ktn. u. Plänen. 21 sh. [442
v. Cohausen, Befestigungsweisen d. Vor-
zeit, 8. ’98, 2199. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. '98, 89-.:3 Piper; Mitt. a. d. hist. Litt.
26, 391-96 Heydenreich. [43
Einzelschriften, Kriegsgeschicht!.,
hrsg. v. Gr. Generalstabe (s. ’97, 2239).
Hit. 24 u. 25. (Bd. 4, S. 433-566. Bd.5,
S.1-112.) Hft. 1 ersch. in 4. Aufl. [44
Berndt, Die Zahl im Kriege, s. ’98, 436.
Rez.: Milit.-Wochenbl. '98, Nr. 37. [45
Ebhardt, Hauptmomente d. Ent-
wicklg. d. Taktik im österr. Heere.
(Streffleurs österr. milit. Zt. Jg. 39,
Bd. III, 1-30.) [46
Boguslawski, A. v., Preuss.-dt.
Taktik (Cosmopolis 10, 246-64; 576
-90.) [47
Wrede, Alph. Frhr. v., G. d. k.
u. k. Wehrmacht. Die Regimenter,
Corps, Branchen u. Anstalten v. 1618
bis Ende d. 19. Jh. Hrsg. v. d. Direk-
tion d. k. u. k. Kriegsarchivs. Bd. 1
u.2. Wien, Seidel. xv1j, 752; Jx, 6688.
20 M. [48
Bibliographie. 2
*18
Müller, Karl u. L. Braun, Be-
kleidung, Ausrüstung u. Bewating. d.
kgl. baier. Armee v. 1806 bis zur
Neuzeit. Lfg. 1. Münch., Oehrlein.
4° 448,6Taf à 9 M. [449
v. Sichart, G. d. kgl. hannov. Armee.
Bd. San, 2202. Rez.: Milit.-Wochenbl. "og,
2073-73 e Lettow-Vorbeck. (50
Regimentsgeschichten: [451
Auvera, Kol 7. baier. Inf.-Reg. Prinz Leo-
pold v. Baiern. Tl. 1: 1732-1815. Bayreuth,
Giossel. xxıj, 661 S., 15 Ktn. u. 2 Bildnisse.
15 M. 50.
Heinze, E., Baier. 6. Cheveaulegers-Reg.
Prinz Albrecht v. Preuss. Ebd. xx,799 38. 22M.
Bauer v. Bauern, Grhzgl. hess. Garde-
Unteroffizier-Compaguie, 1623-1898. Darmst.,
Schlapp. 51 S,7 Taf 1 M.
v. Kortzfleisch, Braunschw. Inf.-Reg. u.
seine Stammtruppen (s. ’96, 537). II: 1813-0.
xvj, 450 S., Taff. geb. 12 M.
v. Ziegner, Lauenburg. Jüger-Bataillon
Nr. 9. Ratzeburg, Schmidt u. Beıl., Mittler.
4°. 127 S. 1 M. 75. Rez.: Milit.-Litt.- Ztg.
98, 275.
ansch, Kgl. sächs. Ingen- u. Pionier-
Korps (Pion.-Bataill. Nr.12). Dresd., Höckner.
4’. 414 S, 5 Taf. u. 9 Pläne 6 M.
Besser, A. v., Garde-Schützen-Bataillon.
2. Aufl. Berl, Mittler A 8. 304 S., 4 Taf.,
8 Ktn, 2 PI 9 M.
Mülverstedt, @. A. v., Das Riesenburg.
Dragoner-Regim. (Zt. d. hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marionwerder 86, 54-106.)
e) Religion u. Kirche.
Workman, H. B., The church of
the West in the middle ages. Vol. I:
From Gregory the Great to St. Ber-
nard. London, Kelly. „328 S. 2 sh.
6 d. [452
Eubel, Hierarchia catholica medii aevi,
8. "18, 448. Rez.: Hist. Jahrb. 19, 576-851 v.
Domarus; Hist. Viertelj.schr. "og, 488-43 Karl
Müller; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19,
5416-51 v. Ottonthal; Röm. Quartalschr. 19,
228-32 P. M. Baumgarten; Analecta Bolland.
17, 351. (53
Sägmüller, Thätigkeit u. Stellg. d Kardi-
näle bis Papst Bonifaz VIII, s. ’97, 2302.
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. '98, Nr. 4 Wenk u.
Erwiderg. Ss. m. Duplik. Ws. ebd. Nr. 7; Kath.
Schweizerbll. 18, 252 Hürbin. [54
Hacke, C. B. Graf Y., Die Pallium-
verleihungen bis 1143; e. diplom.-
hist. Untersuchg. Götting. Diss. Marb.,
Elwert. 154 S. 3 M. [55
Halusa, Der Cistercienser - Orden
m. besond. Berücksichtigung Dtlds.
M.-Gladbach, Riffarth. 40 S. 75 Pf. [56
Deutsch, S. M., Cistercienser.
(Realencyklop. f. protest. Theol. 4,
116-27.) — Grützmacher, Domini-
kaner. (Ebd. 768-81.) [57
Beissel, Verehrg. U. L. Frau in Dud. währ.
d. Mittelalters, s. ’96, 3411. Rez.: Katbolik
76, II, 559-62. [58
Bibliographie Nr. 449—499.
Žák, A., Zur G. d. Confödera-
tionen geistl. Stifte. (Stud. u. Mitt.
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 278
-86.) [59
Watzl, F., Die Cisterciencer v.
Heiligenkreuz in chronolog. Reihen-
folge nach d. Quellen dargest. Graz,
Styria. xv, 300 S. 3 M. 60. —
F. 6. Lanz, Servitien u. Anniversa-
rien d. Cist. - Abtei Heiligenkreuz.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 19, 189-210; 389-94.) 160
Hohenegger, A., Das Kapuziner-
Kloster zu Meran. Innsbr., Rauch.
2028. 2M. [61
Minges, Franziskaner in Baiern, s. °97, 2314.
Rez.: Theol. Litt.-Bl. '37, 562 Bossert. [2
Betz, R., Nomina patrum et fra-
trum ex Ordine S. P. Francisci „In-
golstadii“. (Sammelbl. d. hist. Ver.
Ingolstadt 21, II, 1-11.) [63
Ratzinger, G., Die Paulaner in
Au- München. (Hist.-polit. BU 122,
300-308.) ei
Baumann, F. L., Zur älter. G. d
Stiftes Kempten. (Baumann, Forschen.
z. schwäb. G. S. 102-46.) [65
Beck, P.,Schwäb.Wallfahrten. Di5-
cesanarch. v.Schwaben '98,129-58.| [66
Brinzinger, Augustinerkloster in
Oberndorf a. N (8. ‘98, 454). Schl.
(Ebd. 9-12.) — Ders., Dominikaner-
kloster ebd. (Ebd. 29-32.) — Ders.,
Die Klausnerinnen b. St. Remimi
Pfarrkirchen ebd. (Ebd. 118-201 —
ER Denkwürdiges a d G. d. Klo-
sters Wiblingen. (Ebd. 65-69) [67
Josenhans, J., Die württemb. Ptar-
reien d. Landkapitels Hechingen bis
z. Reformation. (Reutlinger G.-Bll.
9, 1-6; 22-25; 39-44; 52-57.) [63
Ingold, A. M. P., L'abbaye de
Munster au Val Saint-Gregoire. (Mitt.
d. Ges. z. Erhaltg. d. geschichtl. Denk-
mäler im Elsass 19, 5*-9*, 6 Taf.) |69
Benoit, A., Coup d'oeil sur les
abbayes de Citeaux en Lorraine.
(Journ. de la soc. d’archl. lorr. 46,
83-87.) [70
Sauerland, H. V., Die Reliquien
d. hl. Stephanus im Metzer Dome.
(Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 9,87-96. [71
Chatton, Hist. de l’abbaye de Saint-
Sauveur et de Domövre 1010-1739.
(Mémoires de la soc. d’archl. lorraine
47, 5-166, Taf.) — Didier- Laurent,
Kriegswesen. — Religion und Kirche.
L’abbaye de Remiremont. (Ebd. 259
-498.) [472
Otto, F., Clarenthaler Studien.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 29,
173-201.) [73
Moll, Vorreformator. Kirch.-G. d. Nieder-
lande, bearb. v. Zuppke, s. ’U6, 514. Rez.:
Hist. Zt. S0, 509 Karl Müller. [74
Hoevenaars, F. W., Bijdragen
tot de gesch. van de abdij van Mariën-
weerd (s. '98, 458). Forts. (Arch. v. d.
gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 24, 86
-137; 345-98.) [75
Pel, B. H., Het Kerspel Ankeveen.
(Ebd. 246-96; 445-48.) [76
Geerdink, J., Bijdragen tot de
gesch. van het archidiaconat en aarts-
priesterschaft Twenthe. Vianen, Oli-
vierse. 528 S. 6 fl. 28. — Ders.,
Calendarium et necrologium ecclesiae
St. Plechelmi in Oldenzalia. Ebd.
144 S. 1 fl. 44. [77
Wigger, J., Antiquitates et in-
scriptiones Campi Sanctae Mariae;
e. Handschr. üb. d. Kloster Marien-
feld a. d. J. 1715. Progr. Waren-
dorf. 4°. 208 [78
Esch, Th., Die früheren Beghinen-
höfe u.d. Augustinessenkloster St. Bar-
bara zu Recklinghausen. (Zt d. Ver-
eins f. Orts- u. Heimatskde. im Veste
u. Kreise Recklinghausen 6,43-56.) [79
Kayser, K., Abriss d. hannov.-
braunschweig. Kirch.-G. I: bis 864.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
3, 1-196.) [80
Simm, C., Ein Kloster- u. Wall-
fahrtsort im Amte Salder. (Braunschw.
Magaz. ‘98, 65-68.) — P. J. Meier,
Niederlassgn.d. Brüder vom Dt. Hause
am Elm. (Ebd. 84-87; 89-92.) [81
Meier, P. J., Zur ältest. G. d.
Pfarrkirchen im Bistum Halberstadt.
(Zt. d. Harz-Ver. 31, 227-43.) [82
Eysenblätter, H., Die Klöster d.
Augustiner-Eremiten im Nordosten
Dtids.: Neumark, Pommern, Preussen.
(Altpreuss. Monatsschr. 35, 357-91.) [83
Pyl, Th., Nachtrr. z. G. d. Greifs-
walder Kirchen (s. '97, 2306). Hft. 2.
(Ver.-Schr. d. rüg.-pomm. Abtlg. d.
Gesellsch. f. pomm. G.) Greifsw., Abel.
1899. 102 8. 1 M. 80. [84
Meer, A., Charakterbilder a. d.
Clerus Schlesiens. N.F. Begonnen v.
M., nach sein. Tode vollendet v.
*19
J. Jungnitz. Breslau, Aderholz.
395 S. 4 M. [85
Schönfelder, A., G. d. Trebnitzer
Congregation d. barmherzigen Schwe-
stern v. hl. Carl Borromiius. Ebd. 825.,
4 Taf. 1 M. 80. [86
Jungnitz, J., G. d. Fronleichnams-
prozession in Breslau. (Sep. a.: Schles.
Pastoralbl.) Ebd. 20 S. 30 Pf. [87
Skalský, G. A., Zur G. d. evang.
Kirch.-Verfg. in Oesterr. bis z. Tole-
ranzpatent (s. "og, 466). Forts. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr.
19, 1-73.) [88
Biermann, G. d Protestantismus in Oesterr.-
Schlesien, s. ’97 2339. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 19,
596 Lösche; Zt. f. G. Miıhrens u. Schlesiens
Jg. 2, Hft. 1/2, 159-92 Matzura. [59
Blösch, E., G. d. schweiz.-reform.
Kirchen (s8. ’98, 467). Lfg. 2-8. (Bd. 1,
81-500. Bd. 2, 1-160.) à 1 M. 25. [90
Buchwald, G., G. d. evang. Ge-
meinde zu Kitzingen. Lpz., Richter.
152 S. 1 M. 60. [91
Kolb, Zur kirchl. G. Stuttgarts
im 18. Jh. (Bll. f. württb. Kirch.-G.
98, 49-85; 145-63.) [92
Paret, G. d. reform. Gemeinde
Cannstadt, Württemb. (= G.-BIL d.
dt. Hugenott.-Ver. VII, 6,7.) Magdeb,.,
Heinrichshofen. 65 S. 1 M. 30. [93
Ernst u. Adam, Katechet. G. d Elsasses,
s. ai, 2343. Roz.: Theol. Litt.-Ztg. "ap, 345-18
Cohrs. [94
Bonet-Maury, &., Die franz.-ref.
Kirche zu Emmerich. (= G.-Bll. d.
dt. Hugenott.-Ver. VII, 8) Magdeb,,
Heinrichshofen. 16 S. 50 Pf. [95
Wollermann, H., Aus d kirchl.
Leben Braunschweigs. Festgabe f. d.
Teilnehmer d 9. allg. luth. Konferenz
in Br. Braunschw., Wollermann. 137 8.
2 M. [96
Inh.: J. Beste, Entwickiyg. d braunschw.
Landeskirche seit d Reform.; Fr. Knoll,
Die Kirchen d St. Braunschw.; C.Schatten-
berg, Zur G. d. Kirche in Küblingen.
Oberhey, Ch., Die Lieder d braunschw.
Gesangbuches hinsichtl. ihr. Entstehg. u. Ge-
staltg. 2. Beitr. Braunschw., J. H Meyer.
104 S. 1 M. 50. [97
Harnıs’, Claus, akad. Vorlesgn.
üb. d. Kirchen- u. Schulstaat d. 3
Herzogtümer; veröff. v. Chr. Harms.
(Beitrr. u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 2 R., Hft. 2, 45-87.) [98
Kreissig, A. H., Album d evang.-
luth. Geistlichkeit im Kgr. Sachsen
von d Reformationszeit bis z. Gegenw.
2. Aufl.; bearb. v. P. H. Kreissig
dh
*20
u. O. E. Wilsdorf. Crimmitschau,
Raab. 836 S. 12 M. [499
Werner, G. d. evang. Parochieen in d.
Prov. Posen, überarb. v. J. Steffani, s. '98,
2257. Rez.: Zt. d hist. Ges. Posen 13, 217-20
Kleinwächter. [500
f) Bildung; Litteratur; Kunst.
Schneider, Eug., Das Tübinge
Collegium illustre. (Württ. Vierte
hfte. 7, 217-45.) Sep. Stuttg., Kohl-
hammer. 60 Pf. Vgl. "og, 1310. —
A. Nägele, Ulmer auf d. Universi-
täten Erfurt u. Freiburg. (Ebd. 357
-60.) [501
Freisen, J. Die Universität Pader-
born. Tl. I: Quellen u. Abhalgn. v.
1614-1808. Paderb., Junfermann.
2478. 4 M. [2
Bruchmüller, W., Beitrr. z. G. d.
Universitäten Leipzig u. Wittenberg.
Mit e. Anhang: Zur ältest. G. d. Unı-
versität Frankf. a. O. Lpz., Dieterich.
60 S. 1 M. 20. [3
Kähler, W., Entwicklg. d. staats-
wiss. Unterrichts an d. Univ. Halle.
(Sep. a.: Sammlg. nationalökon. u.
a Abhdign. d. staatswiss. Semi-
nars zu Halle Bd. 20, Festgabe f. Con-
rad, 113-82.) Jena, Fischer. 1 M. 60. [4
Schliling, R. Frhr. v., Die an d. Fried-
richs-Univ. zu Halle 160-1785 immatrikul.
baltisch. Edelleute. (Jahrb. f. Geneal. etc.
Jg. 1847, 50 D
Luschin, A., I sepolcri degli sco-
ları BEE in Siena. (Bull. Senese
di stor. patria 8, 9-21; 299-326. 5,
52-62.) BEE [6
Schmid, K. A., G. d Erziehg.
fortg. v. Geo. Schmid (s. "up, 486).
Bd. 4, Abtlg. 2, Lfg. 2. S. 317-881.
18 M. [7
Sarchini, Juvencius u. Kropf,
Erläuterungsschriften z. Studienord-
nung d. Ges. Jesu; übers. v. Stier,
R. Schwickerath, F. Zorell.
Biblioth. d. kath. Pädagog. X.) Freib.,
erder xj, 4708. 5 M. [8
Rez. v. Dubr, Studienordnung d. Ges. Jesu,
s. 96, 2080: Katholik 76, II, 420-37 Höbler;
Stimmen a. Maria- Laach bi, 431-6 Pfülf. —
R. Förster, Erlüutorgn. zu Ds. Ausg. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 300-302.)
Mertz, @., Die Püdagogik d.
Jesuiten, Jatha Quellen v. d. ältesten
bis in die neueste Zeit dargest.
Heidelb., Winter. 191 S. 4 M.
Ders., Ueb. Stellg. u. Betrieb d.
Rhetorik in d. Schulen d. Jesuiten.
Erlang. Diss. 59 5. [9
t
|
Bibliographie Nr. 499—554.
Buchholtz, J., Quellenmäss. Ab-
hdlg. üb. Begriff u. Handhabg. d.
Erudition in d. Gymnasien d. Jesuiten.
Erlang. Diss. 52 8. [10
Brunner, J., Die Ordnungen d
Schule d. Propstei Zürich im Mittel-
alter. (Festgaben zu Ehren Büdingers
8. 253-72.) {11
Weissenberger, B., G.d. kgl. huma-
nist. Gymn. Straubing, unter Berück-
sichtigg. d. Entwicklg. d. gesamten
Gymnasialwesens in Baieri. Strau-
bing, Attenkofer. 66 S. 1 M. [12
Müller, Emil, Das Schulwesen im
ehemalig. Oberamte Lichtenberg. Kai-
serslautern, Crusius. 46 S. 50 Pf. [13
Richard, J., Das Metzer Schul-
wesen d. letzten Jahrhunderte. (Jabrb.
d. Ges. f. lothr. G. 9, 112-23.) [l4
Heymach, F., G. d. Weilburger
Gymnas. 1540-1817. Progr. Weilburg.
53 S. [15
Terwelp, G., G. d. Gymnas. Tho-
maeum zu Kempen (Rh.). Tl. I. Progr.
Kempen. 54 S. [16
Betten, G. v., Die Domschule d.
alten Bischofastadt Münster in Westf.
(Frankfurter zeitgem. Broschüren. N.F.
XVII, 9.) Frkf.,Kreuer. 208. 5u Pf. [17
Tebbe, H., „Pädagogen“ u. En
am Gymnas. zu Münster. (Paulin. Gymn
Münster. Festschr. 8. 105-27.) — j. F: Frey,
Die am Paulin. Gymn. seit d Ausgange å
Mittelalters gebrauchten Lehrbücher d a
Sprache. (Ebd. 129-85.)
Balkenholl, J., Zur G. d. Kolle.
ium u. Gymnas. Josephinum, 1643-73.
Pror Hildesh., Lax. 4°. 35S. 1 M. [19
Koldewey, Die Titulatur d. höber.
Lehrerstandes im Hzgt. Braunschw.
(Braunschw. Magaz. "98, Nr. (An [20
Witt, J., G. d. Schulwesens im
Preetz. da d. Ges. f. schlesw.-holst -
lauenb. G. 27, 1-78.) Vgl. "og, 493,
wo falsch „Sep. a. Bd. 24“. [21
Detlefsen, D., G. d kel Gymna.
zu Glückstadt ís. "oi, 2368 a). 5: Rek-
torat Jungclaussens, 1814-37. Forte.
Progr. Glückst. 4°. 32 5. [2
Diebow, P., Zur G. d Schal.
wesens Os cherslebens. Progr. Oschers-
leben. 4°. 18 S. [23
Starke, E. R., G. d. mathem
Unterrichts in d. Gymnasien Sachsen:
seit 1700. Leipzig. Diss. 1897. A
71 S. [u
Zesch, M., Die geschichtl. Ent-
wicklg. d. Leisniger Stadtschulwesen:
bis z. Wende d. 16. Jh. Leipz. Dis.
Bildung, Litteratur und Kunst.
108 S. — Auch in: Mitt. d. G.- u.
Altert.-Ver. zu Leisnig Hft. 11. [525
Rasmus, E., Beitrr. z. G. d. ver-
einigt. Alt- u. Neustädt. Gymnas. zu
Brandenb. a. H. (s. ’98, 2288). TI.
Progr. Brandenb. 31 S. [26
Müller, Johs., Zur G. d. Provinzial-
schule in Saalfeld, Ostpreuss. Progr.
Osterode. 50 8. [27
Heyck, Ed., Eine fürstl. Haus-
bibliothek [Donaueschingen] im
Dienste d. Oeffentlichkeit. (Zt. f.
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. I, 65-76.) [28
Leiningen-Westerburg, K.E. Graf
zn, Pfülzer Bibliothekzeichen. (Pfälz.
Museum ‘98, 145-54.) [29
Buttmann, R., G. d Gymnasial-
biblioth. zu Zweibrücken. Progr.
Zweibr., Lehmann. 54 S. 80 Pf. [30
Falk, Die ehemal. Dumbibliothek zu Mainz,
s. ai 23 2. Rez.: Litt. Cbl, ‘98, 470. [31
Sekerer, C., Die Wilhelmshöher
Schlossbibliothek; e. Blick auf ihre
G. u. Schätze. (Zt. f. Bücherfreunde
Jg. 1, Bd. I, 255-68.) [32
Borkowski, H., Dieehemal. Biblio-
thek d. Reichsburggrafen u. Grafen
zu Dohna in Mohrungen. (Altpreuss.
Mtschr. 35, 309-13.) [33
Günther, O., 2 Miscellen z. Dan-
ziger Buchdrucker- u. Litt.-G. im
17. Jh. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver.
38, 159-58.) | [34
Roth, F. W. E., Beitrr. z. Mainzer
Schriftsteller-G. d. 15. u. 16. Jh.
(Katholik 78, II, 97-117; 234-54; 342
-58; 449-57.) [35
Lamprecht, K., Ueb. d. Entwicke-
lungsstufen d. dt. G.wissenschaft. (Zt.
f. Kultur-G. 5, 3125-420. 6, 1-45.) [36
Scherer, W., G. d. dt. Litteratur.
8. Aufl. (s. "og, 2307). Schluss. S. 289
-736 u. xx S. [37
Goedeke, K., Grundriss z. G. d. dt.
Dichtg. 2. Aufl. (s. ’98, 502). Hft. 18
(— Bd. 6, 641-822). 4 M. 20. [38
Res. v. Hft. 16-17: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 591
H. Meisner; Euphorion 5, 371-79 Sauer.
Korgel, G. d. dt. Litt. bis z. Ausgange d.
Mittelaiters, s. '97, 2877. Bes.: N. Archiv 23,
885 v. Winterfeldt; Götting. gel. Anz. '98,
5648-71 Martin; N. Jahrbb. f. d. klass. \ltert.
etc. ‘98, Bd. 1, 433-43 Boetticher; Litt. Cbl.
mae, Nr. 47. (39
Sehmidt, Jul., G. d. dt. Litt. V, s ‘6, 2497.
Rez.: Euphorion 4, 563-66 R. M. Meyer. —
Herm. Grimm, Jul. Schmidt der Litterar-
historiker. (Dt. Rundschau 84, 426-33.) [40
*21
Jantzen, G. d. dt. Streitgedichtes im Mittel-
alter, s. ’97, 529. Rez.: Zt. f dt. Philol. 30,
280-93 Rosenhagen; Oesterr. Litt.-Bl. 6, 401
Schönbach; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1524 Euling. [41
Rossel, Hist. des relations littér. entre la
France et l'Allemagne, s. 97,536. Rez.: Rev.
crit. 43, 397-400 Gautier; Dt. Litt.- Zte. 797,
898-902 Schneegans; Litt. Cbl. mi, 945; Zt. f.
vergleich. Litt.-G. 12, 264-0 Betz. (13
Schneider, A., Spaniens Anteil
an d. dt. Litteratur d. 16. u. 17. Jabrb.
Straseb.,Schlesier. x1x,347S. 9M. [43
Bruinier, W., Untersuchgn. z.
Entwicklgs.-G. d. Volksschauspiels
vom Dr. Faust (s. "op, 2316). Forte.
(Zt. f. dt. Philol. 31, 60-89.) [44
Schlossar, A., 100 Jahre dt. Dichtg,
in Steiermark 1785-1885. 2. [Tit.-]
Aufl. Wien, Graeser. (1893.) xj, 193 8.
ıM. [45
Schullerus, A., Kleine Studien z.
siebenb.-dt. Litt.-G. (8.’98, 608). Forts.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
"og, 53-56; 68-74; 77-82.) [46
Krauss, Schwäbische Litt 23. Bd. I, s. ’98,
509. Rez.: Alemannia 25, 282-85 Holder;
Litt. Cbl. ‘98, 749: Reutling. @.-Bil. 9, 30
chôn; N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. ’98,
Bd. 1, 446 Boetticher. [47
Grandidier, Alsatia littorata, s. "8, 2310.
Reoz.: Zt. f. G. d. Oberrb. 13, 705-3 Bloch. [48
Kowalewski, @., Hamburgs period. Litt.
u. d. Herausgabe e. Verzeichnisses üb. dieselbe.
(Zt. d. Ver. f. hamburg. G. 10, 273-838.) [49
Philippi, A., Die Kunst d. 15. u.
16. Jh. in Did u. d Niederlanden.
Buch 1u.2. (Philippi, Einzeldarstellgn.
Nr.7 =I0, 1/2.) Lpz., Seemann. 3348.
6 M. 50. [50
Schultz, Alwin, Bildende Kunst.
(Grundriss d. germ. Philol. 2. Aufl.
3, 531-54.) [51
Riehl, B., Die Kunst an d. Brenner-
strasse. Lpz., Breitkopf & H. 1x,
244 S. 65 M. [52
Daraus Kap. IV: Innsbruck. (Beil. z. Allg.
Zug, "op, Nr. 207 f.)
Wormstall, A., Studien z. Kunst-G.
Münsters. (Veröffentlichgn. d. hist.
Kommiss. d. Prov. Westfal.: Quellen
u. Forschgn. z. G. d. St. Münster 1,
161-269.) [53
Beiträge z. Kunst-G. Schlesw.-
Holsteins; hreg. v. d. Verwaltg. d.
Thaulow-Museums in Kiel. I: A. Mat-
thaei, Zur Kenntn. d. mittelalt.
Schnitzaltäre Schlesw.-Holsteins ; m. e.
Verzeichn. d. aus d. Zeit bis 1630
im Thaulow-Mus. vorhand. Werke
d Holzplastik. Lpz., Seemann. 4°.
2068.,1Kt. 7M. — Vgl. Nr.1121. [64
*22
Wernicke, F., Beitrr. z. schles.
Künstler-G. (Schlesiens Vorzeit 7,
275-86.) D [555
Münzenberger, E. F. A., Zur
Kenntnis etc. d. mittelalt. Altäre
Dtlds. (s. "og, 2324). Lfg. 14. (Bd. 2,
S. 121-144, 10 Taf) 6 M. [56
Correll, F., Portale u. Thüren; e.
Formenschatz dt. Kunst im Mittel-
alter. Frkf. 1898 100 Taf. [57
Hann, F., Kunstgeschichtl. Be-
trachtgn. üb. d. Kirche zu St. Marein
im Lavant-Thale in Kärnten. (Mitt.
d. Centr.-Comm. 24, 165-68.) [58
Freiburg im Breisgau, d. Stadt u.
ihre Bauten. Hrsg. v. d. badisch.
Architekten- u. Ingenieur-Ver., ober-
rhein. Bezirk, Freiburg. Frbg.. Lorenz
& W. 4°. vu, 648 S., 6 Taf., 9 P1., 1 Kte.
20 M. [59
Korth, L., Dh d. alte Freiburg u. seine
Baudenkmäler: (Festschr. d. bad. Fe cu
u. Ingenieurvereins S. 126-231.)
Huffschmid, M., Zur G. d Heidel-
berg. Schlosses (8. 196, 651). Nachtrr.
u. Berichtigungen. (N. Arch. f. G.
d. St. Heidelb. 3, 174-87.) [61
Piper, Nochmals d. Sıreit um Burg Wort-
him (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 45, S. 99.)
Vgl ‘97, 2399. [62
Dacheux, L., Das Münster v.
Strassburg. 2. Aufl. Lig. 1-6. (Ausg. A
gr. fol.; Ausg. B kl. tol. = 60 Licht-
drtaf. u. 30 Bog. Text.) Strassb.,
Heinrich. à 1 M. 50 bezw. 1 M. [63
Wolff, C., Der Römer in Frank-
furt a. M. (Sep. a.: Wolff u. Jung,
Baudenkmäler in Frkf. a M. Life. 3.)
Frkf. a. M., Völcker. 1897. 128 S.,
16 Taf. 4 M. 60. [64
Heyer, R., Alt-Hildesheim; be-
merkenswerte Gebäude u. Einzel-
motive in Photogravuren u. Chromo-
lithographien nach Aquarellen.
1. Sammle. Wolfenb., Zwissler. fol.
6 Photograr. u. 4 Farbendr. m. 2 S.
Text. 20 M. [65
Knebel, K., Künstler u. Gewerke
d. Bau- u. Bildhauerkunst in Freiberg;
2. Beitr. z. G. d. sächs. Kunsthand-
werks. (Mitt. d. Freiberg. Altert.-
Ver. Hft. 34, vij-xxiv, 1-145, 5 Taf.)
Vgl. ‘96, 661. [66
Löwis of Menar, K. v., Schloss Kalzenau.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee-
provinzen Russlands ’97, 124-35 u. Taf.) [v7
Schönbrunner, J. u. J. Meder,
Handzeichngn. alt. Meister a. d.
Bibliographie Nr. 555—607.
Albertina u. ander. Sammilgn. is. "98
634). DL 4-11. [68
Frimmel, Th. v., Galeriestudien:
G. d. Wiener Gemäldesammlgn. a mg.
2331). I,3: Die ital. Meister in d.
kaiserl. Gemäldesammig. S. 333-419.
3 M. 50. ei
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alter). Wand- u. Deckenmalereien in
Dtld. fa on, 29929 3. Lfg. 8 Farbendr,
8 S. illustr. Text. 20 M. [70
Becker, Fel., Schriftquellen z. G.
d. altniederländ. Malerei nach d.
Hauptmeistern chronolog. geordnet.
I: Kritik u. Kommentar d. Quellen.
Leipzig. Diss. 1897. 94 S. [71
Oidtmann, H., Die (zlasmalerei.
TI. 2: Gd. Glasmalerei. Bd. 1: Früb-
zeit bis z. J. 1400. Köln, Bachem.
368 S. 7 M. 50. [72
Forrer, R., Die Kunst d. Zeug-
druckes vom Mittelalter bis z. Empire-
zeit. Strassburg, Schlesier & Schw.
4°. 104 S., 81 Taf. 80 M. [73
Rez.: Zt. d Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
2, 23.) Grolig.
Hulley, J., Mittelalterl. Tragaltäre
im Dom zu Trier. (Pastor Bonus 19,
551-55.) [74
Plath, G., Die Glocken d Bene-
diktinerabtei Reinsdorf. (Zt. d. Harz-
Ver. 31, 302-8.) H
Zöllner, J., Zinnstempel u. Zinn-
marken. (Zt. f. bild. K. 9, 159-67.) |76
Liliencron, R. v., Musik; mit e.
Beitr. v. O. Fleischer: Die Musik-
instrumente d. Altertums u. Mittel-
alters in german. Ländern. Ge
d. germ. Philol. 2. Aufl. 3,555-605.)
Riemann, H., G. d. Musiktheorie
im 9.-19. Jh. Lpz., Hesse. 20; 5295.
10 M. [73
Burkhardt, M., Beitrr. z. Studium
d. dt. Liedes u. sein. Anfänge im
16.u.17.Jb. Leipz. Diss. 71; 138. [79
Schall, H., Beitrr. z. Entwicklgs. -G.
d. Oper mit besond. Berücksichtigg.
d dt. in neuerer Zeit. Bonner Diss.
48 5. Lou
Werra, E. v., Beitrr. z. G. d
kathol. Orgelspiels. (Kirchenmusikal.
Jahrb. 12, 28-36.) Bi
Aktenmaterial a. d. städt. Archir
zu Augsburg. (Monatshfte. f. Musik-G.
30, 72-78; 81-84.) [s2
Kunst. — Volksleben.
Forschungen, Theatergeschicht!l.,
hrsg. v. Litzmann (s. ‘98, 546).
Nr. 15: H. Oberländer, Geistige
Entwicklg d. Schauspielkunst im
18. Jh 2168 5 M. — Nr. 16:
A. Stiehler, Das Ifflandsche Rühr-
stück; e. Beitr. z. G. d. dramat. Tech-
nik. 1x, 157 S. 3 M. 60. [583
Res. v. Nr. 15 (Oberlander): Beil. z. Allg.
Zug "un, Nr. 262 Kilian.
Wellen, A. v., G. d. Wiener
Theaterwesens (s. '98, 547). Hft. 3.
(= Die Theater Wiens Hft. 19.) S. 49
-72, 3 Taf. — Ders., Zur Wiener
Theater-G.: Die v. 1629-1740 am
Wiener Hofe zur Aufführg. gelangt.
Werke theatral. Charakters u. Ora-
torien. Hft. 1. (Beigabe zu: Mitt.
d. österr. Ver. f. Bibliothekswesen ’ 98,
Hft. 3.) S. 1-20. [Erscheint später
separ. bei Holder in Wien.) [84
Ferenezi, Z., G. d. Theaters in
Klausenburg. (In ungar. Sprache.)
Klausenb, Ajtai. 1897. 539 S. [85
Venzmer, B., Die Chöre im geist-
lich. Drama d dt. Mittelalters. Rostock.
Diss. 1897. 708. [586
g) Volksleben.
Philippson, M., Kultur-G. Europas
seit d. Ausgange d. Mittelalters bis
z.Gegenw. (Sep. a.: v.Hellwald, Kult.-
Gi Lpz., Planken. 348 S. 3M. [587
Schulenburg , W. v., Volkskundl. Mitt.
(Verhdign. d. Berl. anthr. Ges. "us, 76-50.) [38
Weinhold, Die d Frauen im Mittelalter,
8. '97, 2420. Rez.: Zt. f. Kultur-G. 5. 212
Steinhausen; Litt.-Bl. f. gorm. u. roman. Philol.
19, 321. [89
Hagelstange, Süddt. Baueri. leben im Mittel-
alter, s. '98, 559. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
13, 375 E. H. Meyer: Dt. Litt. -Ztg. "On, 1045
-49 Ed. O. Schulze; Litt. Cbl. '9s, 1180, Mitt.
a. d. hist. Litt. 26, 429 P. Albert. [90
Franenstädt, Das Gaunertum d.
dt. Mittelalters, (Zt. f. d. gesamte
Strafrechtswiss. 18, 331-52.) [91
Thümmel, C., Mittelalterl. Volks-
sagen als Ausdruck religiös - polit.
Kämpfe. (Sammlg. gemeinverst. wiss.
Vortrr. Hft. 294) Hamb., Verlags-
anst. u. Dr. A.-G. 38 S. 75 Pf. [92
Heidemann, J., Die dt. Kaiseridee
u. Kaisersage im Mittelalter u. d.
falschen Friedriche. Progr. Berl.,
Gaertner. 4°. 408. ıM. [93
Wegele, F. X. v., Die Sage e d Wieder-
kunft Kaiser Friedrichs 1I. (v. Wegele, Vortrr.
u. Abhdlyn. S. 102-15.) (94
Benezé, E., Orendel, Wilhelm v.
*23
Orense u. Robert d. Teufel; e. Studie
z. dt. u. franz. Sagen-G. (Benezé,
Sagen- u. litterarhist. een
Nr. 2.) Halle, Niemeyer. 1897. 1125.
2 M. 80. D
Meed E., Die Sage vom hl.
Gral in ihr. Entwickg. bis auf Rich.
Wagners Parsifal. Ebd. x, 212 S.,
1 Taf. 8 M. [96
Görres, F., Neue Forschgn. z.
Genovefa-Sage ; Beitrr. z. Kirch.- u.
Kultur-G. d. Rheinlandes. (Ann. d.
hist. Ver. f. d. Niederrh. 66, 1-39.) [97
Dähnhardt, 0., Naturgeschichtl.
Volksmärchen. Lpz., Teubner. 163 S.
6 M. [98
Jeitteles, A., Beitrr. z. Charakte-
ristik d dt. Volksliedes. (Zt. f. österr.
Volkskde. 3, 257-69.) [599
Böhme, Volkstüml. Ger d. Deutschen
im 18. u. 19. Jh., s. ‘96, 276. Rez.: Zt. f. dt.
Philol. 29, 537-42 Frünkel; Zt. f. dt. Philol.
30, 112.17 John Meier; Zt. f. österr. Volkskde.
3, 122 Jeitteles. [600
Wichner Stundenrufe dt. Nachtwächter,
s. "Op, 561. Vgl. A. Holder, Der schwäb.
Nachtwichter: Sg kulturgeschichtl. Nachtr.
(Alemannia 26, 76-78). — E. Retzbach,
Nachtwächterrufe. (Zt. f. österr. Volkskde.
3, 219-514.) Dout
Padberg, A., Haussprüche u. In-
schriften in Dtld., Oesterr. u. d.
Schweiz. Paderb. , Schöningh. 128 =
1 M. 20.
Dreselly;A.,Grabschriften Sprüche
auf Martersäulen u. Bildstücken etc.,
dann Hausinschrr. , Wirtsschilder,
Trinkstubenreime, Geräte-Inschrr. u.a.
Salzburg, Pustet. 170 S. 2 M. [3
Bünker, J. R., Niederösterreichi-
sche Märchen. (Zt. f. österr. Volkskde.
3, 90-93; 217-48.) — H. Schukowitz,
Mythen u. Sagen d. Marchfeldes (s.
’98, 562). III. (Ebd. 159-68.) — Ders.,
Bettlerzinken in d. österr. Alpen-
ländern. (Globus 74, 1-6.) [4
Ilwof, F., Zur Volkskde. d. Steier-
mark. (Zt. f. österr. Volkskde. 8, 7- 13;
42-54.)
Eysn, M., Ueb. alte tee
u. Kreuzsteine in d. Umgebg. Salz-
burgs. (Ebd. 65-79.) — A. John,
Kreuzsteine, Marteln u. Pestsäulen
im Egerland. (Ebd. 79-84) — R.
Sieger, Marteln. (Ebd. 304-8.) —
C. Alberti, Ueber d. Bedeutg. d.
Kreuzsteine, insbes. d. Ascher Gegend.
Asch, Selbstverl. 1897. 47 S. 40 Pf. [6
Reiterer, C., Volksbräuche im
Ennsthaler Gebiete. (Zt. f. österr.
+24
Volkskde. 3, 368-70.) — Passler, Aus
d. Defereggen-Thale. (Ebd. 150-59.)
— R. Waizer, Hochzeitsbräuche a.
d. oberen Lavantthale. (Ebd. 284-86.)
— A. F. Dürler, Waldfangen u. Elben
in Tirol. (Ebd. 289-95.) — M. Urban,
Agrar. Gebräuche in d. Planer Gegend.
(Ebd. 112-16.) [607
Sagen v. d. Heiden im Gebiete d. Mill-
stättersees. (Carinthia 83.1,4-8.) — W. eig
Wildenmannsjagen. (Mitt. d. nordböhm. -
kurs. -Klubs 20, 289-92) — F. Mach, Die
„Weiner“ Innung u. d. „Gurkenkünig“ in
Saaz. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, 91-97.) [5
Zingerle, A., Tirolensia; Beitrr. z.
Volks- u. Ldkde. Tirols. Innsbr.,
Wagner. 163 S. 2 M. [9
olkan, R., Dt. Volkslieder d.
16. u. 17. Jh. a. Böhmen. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Deutschen in Böhmen
35, 388-98.) [10
Burzenland, Das sächsische. TI I.
Kronstadt, Zeidner. 280 S. 8 M. [11
Wonner, A., Zur Volkskde. aus Zied. (Korr.-
Bi. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. '98, 82-84.) Vgl.
198, 569. EE [13
Zindel-Kressig, A.,Volkstümliches
aus Sargans u. Umgebg. (Schweiz.
Arch. f. Volkskde. 2, 159-65.) — Ph.
A. Rüttimann, Gebräuche aus Vals.
(Ebd. 166f.) [13
Muoth, J. C., Nachrr. üb. bünd-
nerische Volksfeste u. Bräuche. (Ebd.
116-51.) — H. Spiller, Aschermitt-
woch in Elgg. (Ebd. 229-34.) [14
Brandl, J. N., Häuser-Inschriften
a. Oberbaiern bei Kraiburg. (Mitt.
etc.z.baier. Volkskde. Jg.2, Nr.3.) [15
Lotter, J. M., Sagen, Legenden u.
Geschichten d. St. Nürnberg. Lfg.1-9.
Nürnb., Raw. 8.1-288. à 40 Pf. [16
Beiser, K. A., Sagen etc. d. All-
gäus (s. ’97, 2438). Lie 11-13. (Bd. 2,
S. 65-256). 17
Schild, F.X., Osterritt in Altheim. (Jahrb.
d. bist. Ver. Dillingen 10, 197.) [18
Sagenbuch, Badisches. N. Ausg.
Freiburg i. B., Waibel. Abtlg. d
Sagen d Bodensees, d. ober. Rhein-
thals u. d Waldstüdte. Lfg. 1-10.
xxı) H. S. 1-336, Taf. Abtlg. Il:
Sagen d Breisgaus u. d Baar. Lie.
1-7. 200 S., 2 Taf. à 50 Pf. [19
Heilig, O., Sagen a. d. Simonswälderthal
(Breisgau). (Zt. d. V.f. Volhskde. 8, 227f.) [20
Pfaff, F., Märchen aus Lobenfeld
(s. ‘96, 280). Forts. (Alemannia 24,
179-83; 26, 79-95.) [21
.
D
Bibliographie Nr. 607—660.
Volkslieder v. d. Mosel u. Saar, gesamm.
v. C. Köhler u hrsg. v. John Meier, a
‚97,591. Res.: Zt. f. dt. Philol. 30, 255-62 Vo-
retzsch; Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen
100, 1883-92 Glöde; Dt.Litt.-Ztg.18,615 J.Fraock;
Rhein. G.-Bll. 3, 381; Mitt. d schles Ges. f.
Volkskde. 5, 35 F. Vogt; Der Urquell 1, 3%
Krauss. E
Schmitz, F., Volkstümliches v.
Siebengebirge (s. ’98, 580). Forte.
(Rhein. G.-Bll. 4, 19-23 etc. 177-86.)
— R. Pick, Aachener Sitten u.
Bräuche in älter. Zeit (s. ’96, 681).
Forts. (Ebd. 2, 307-16.) — H. Gier-
lichs Sprichwörter aus d. Eifel. (Ebd.
278f.; 334-37.) [23
Schell, O., Beitrr. z. Volksjustiz
im Bergischen. (Der Urquell2,222-27.)
— A. Weyersberg, Frühere Ge-
bräuche bei Beerdigungen. (Monats-
schr. d. berg. G.-Ver. 5, 120.) [24
Grob, J.. Zur Kultur-G. d. Luxem-
burg. Landes (s. '98, 582). Hft. 2 u. 3.
S. 55ff. (25
Moke, H. G., Moeurs, usages, fêtes
et solennités des Belges. Nouv. éd.
ill. Brux., Lebègue. 3678. 3fr. [26
Donnet, F., Les cloches chez nos
pores (s. °98, 2377). Forts. (Ann. de
’acad. d'archl. de Belg. 5. Sér., T. 1,
389-476.) [27
Wilbrand, J., Bielefeld u. Um-
gegend im Volksmunde. (Jabresber.
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravensberg
12, 92-100.) [28
Jürgens, 0., Niedersächs. Sagen
u. Märchen. (Hannov. G.-Bll. 98,
Nr. 9-11.) — 0. Ulrich u. F. Garbe,
Märchen u. Sagen a. d Calenbergi-
schen. (Ebd. Nr. 1 u. Nr. 4) [29
v. Diebitsch, Das Pferd als Symbol,
als Volks- u. Hoheitszeichen, sowie
als Giebelschmuck in Niedersachs.
(Ebd., S. 185f.; 193-95: 201-3.) [30
Hartmann, H., Niedersächa. Frühlingsfeste.
(Ebd. 363-65.) — B. Saubert, Das Michaelis-
fost in Nivdersachsen. (Ebd. 302f) — F.
Wichmann, Das Schauteufellaufen, e. ausge-
storb. Volksfest Niedersachsens (Ebd. 316-18;
824f.; 381f.) — 0. Manken, Das Hochzeits-
bitten in Reimen. (Ebd. Ae fi [st
Weber, Geo., Die Freien ba
Hannover; Bilder aus ihr. Vergangen-
heit. Hannov. u. Lpz., Hahn. 135$.
1 M. 80. 32
Schattenberg, H., Alte Volks-
bräuche bei Taufe, Trauung u. Be-
gräbnis im Dorfe Eitzum. (In: Aus
d. kirchl. Leben Braunschweigs; Feet-
gabe f. d. 9. allg. luth. Konferenz ın
Braunschw.) — Ders., Der Schimmel,
Volksleben.
reiter im Braunschweigischen. (In:
Beitrr. z. Anthrop. Braunschweigs.
Festschr. S. 155-63.) — L. Hänsel-
mann, Die eingemauert. mittelalt.
Thongeschirre Braunschweigs. (Ebd.
91-105, Taf.) [633
Beck,H., Niederdt. Spruchweisheit
aus Nordsteimke in Braunschw. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 8, 301-4.) — 0.
Schütte, Dorfneckereien. (Braunschw.
Magaz. ‘98, 94-96; 103f.) [34
Grössler, H., Z. Nachlese v. Sagen
u. Gebräuchen d. Grafschaft Mans-
feld etc. (s. ’97, 2451). (Mansfelder
BU. 11, 153-217.) [36
Dähnhardt, ©., Volkstümliches a.
d Kgr. Sachsen (s. og 2381). Hft. 2.
Nebst e. Anhg.: Volkstümliches a. d.
Nachlasse v. R. Hildebrand. 1568.
1 M. 60. [36
Schmidt, Haussprüche. (Mitt. d.
Ver. f. sächs. Volkskde. Nr. 5, S. 11.)
— A. Meiche, Johannisfeier. (Ebd.
Nr. 7, S. 4-8.) [37
Gander, K., Sagen a. d. Gubener
Kreise. (Niederlaus.Mitt.5,368-72.) [38
Drechsler, P.,. Streifzüge durch
d. schles. Volkskde. (s. "97, 600). I:
Alte Bräuche u. Sagen aus Sprottau
in Niederschlesien. (Mitt. d schles.
Ges. f. Volkskde. 5, 49-59.) [89
Hoffmann, Adb., Schlesiens G. u.
geschichtl. Sage im Liede. Oppeln,
Maske. 1897. 1688. 3 M. [40
Treichel, A,, Volkakundl. Mitt. (Vhdign.
d. Berl. anthr. Ges. ‘98, 80-556.) — Ders, Zur
Pielchen- oder Belltafel (e "op, 2388). Nache,
(Altpreuss. Monatsschr. 85, 314-83.) [41
Kronfeld, M., Amulette u. Zauberkräuter
in Oesterreich. (Wiener med. Wochenschr.
’97.) — Müllner, St. Paulus-Steine. (Argo 38,
126 f. ; 137-39.) — K. Weinhold, Hirtensprüche.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde.8,33:-34.) — F. Mencik,
Erprobter Feuersegen. (kbd. 315.) [42
Schwarzbach, J., Zaubersprüche
u. Sympathiemittel v. d. salzburg.-
oberösterr. Grenze. (Zt. f. österr.
Volkskde. 3, 4-7.) — F. P. Piger,
Zaubermittel a. d. Iglauer Sprach-
insel. (Ebd. 270-78.) — H. v. Preen,
Bauernaberglaube im Bezirke Brau-
nau am Inn. (Ebd. 279-83.) [43
Itken, A., Ueb. Hexen u. Hexereien.
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. 2, 106-15.)
— J. Werner. Verworfene Tage. (Ebd.
167f.) Vgl. '97, 2462. [44
Zahler, H., Die Krankheit im
*2D
Volksglauben d. Simmenthals; e.
Beitr. z. Ethnographie d. Berner
Oberlandes. Berner Diss. 140 S. [45
Köhler, W. E., Vom Himmel ge-
fallene Briefe. (Bll. f. württ. Kirch OG
2, 113-19.) Vgl. ebd. S. 43 u. Bibliogr.
'98, 1443. [46
Lehmhaus, F., Beschwörungsformeln.
(Monatsschr. d. berg. G..\er 5, 56f.) [47
Bahlmann, P., Westfäl. „Spöken-
kieker* u. ihre Vorgeschichte; e
Sammlg. älter. Prophezeiungen aus
u. üb. Westfalen. Münst., Mits-
dörffer. 32 S. 50 Pf. [48
Saubert, B., German. Flurprozessi nen in
Niedersachse:. (Haumov.G.-Bll.’98, 213 £.) [49
Seidel, F., Sympathieformeln u.
Zaubermittel a. d. Saalthal. (Schrr.
d. V. f. Sachs.-Meining. G. etc. 29,
37-55.) [50
Pfau, C., Alte Volksrezepte. (Mitt.
d Ver. f. sche Volkskde. Nr. 6,
S. 9-12. 7, 11-14.) [51
Ahrendts, Ueb. d. ältest. Schützengilden
zu Müncheberg. (Sitzuugsber. d Ver. f. Hoi-
matskde. in Müncheb. Ber. v. 2. Febr. u.
3. März ’97.)
[52
Schönaich, 6., Die Schützengilde
zu Jauer. Festschr. Jauer, Dr. v.
Buresch. 31 S. [53
Hunziker, J., Das Bauernhaus d.
Grhzgts. Baden verglichen mit dem-
jenigen d. Schweiz. (Schweiz. Arch.
f. Volkskde. 2, 89-105; 193-215.) [54
Meiborg, Bauernhaus im Hzgt. Schleswig,
8. ’97, 615. Rez.: Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-
lauenb. G. 26, 509ff. Wetzel; Oesterr. Litt.-
BL ‘98 Nr. 4 Meringer. (55
Reischel, G., Das thüring. Bauern-
haus u. seine Bewohner. (BN. f.
Handel, Gewerbe etc.; Beibl. z.
Magdeb. Ztg. "og Nr. 42-45. Auch
in: Arch. f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachsen, 8, 80-97.) [56
Lemke, E., Giehel-Verziergu. in Ostpreus-
sen. (Vhdign. d. Berl Ges. f. Anthrop. ‘97,
4981.) [57
Schukowitz, H., Ländliche Kerb-
schnittkunst in Oesterr. (Zt. f. österr.
Volkskde. 3, 33-42.) 58
Vasel, A., Volkstüml. Schnitzereien
an Gerätschaften im Lande Braun-
schw. (Beitrr. z. Anthropol. Braun-
schweigs. Festschr. S. 135-54, Taf.) [59
Joly, F., E. Froitzheim, J. Hane
sen, W. Tellmann, Das Beleuchtungs-
wesen d. St. Köln. Köln, Druck v.
Bachem. 1896. 4°. 104 S., 3 Pläne.
*26
— Dieselben,DieWasserversorgung
d St. Köln. Ebd. 1896. A8 39 S,
1 Plan. [660
Moses, H., Die „Tradlhaubn‘; zur
G. d büuerl. Frauentracht in Pott-
schach u. Umgebw., Niederôüsterr.
(Zt. f. österr. Volkskde 3,321-24.) [61
Andree,R., Braunschweig. Bauern-
trachtbilder. (In: Beitrr. z. Anthropol.
Braunschweigs. Festschr. S., 123-33,
4 Taf) [62
Peters. C., Untersuchgn. üb. d.
Sterblichkeit in d Stadt Demmin i.
Pommern, 1681-1880. Rostock. Diss.
42 S., 2 Taf. [663
Gesammelte Abhandlungen und
Zeitschriften.
Grandidier, Ph. A., Nouv. oeuvres inéd.
(s. 17, 2180). T.2. 8.’98, 2310. [564
Wegele, F. X. v., Vorträge u.
Abhdlgn.; hrsg. v. R. Graf Du Mou-
lin Eckart. Lpz., Duncker & H.
xvı), 3988. 8 M. 40. [65
Dove, A., Ausgewählte Schriften
vornehmlich histor. Inhalts. Ebd.
x, 5548. 7 M. [66
Festgaben zu Ehren Max Büdin-
gers v. sein. Freunden u. Schülern.
(Zum 70. Geburtstage.) Innsbr., Wag-
ner. 4698. 12 M. [67
Stadien, Prager, a. d. Gebiete d G.-wi-s.
Hft. 1 8. "un, 2621. (68
Zeitschrift, Historische:s.’98, 2423).
Bd. 81, Hft. 2-3. S. 193-568. 169
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. us, 2424). XIX, 3—4. S.
402-736. [70
Jahrbuch, Hist. (s. "og, 2425).
XIX, 3. S. 498-735. [71
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.-kde. (s. og, 2426). XXIV, 1.
S. 1-397. [72
korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. "un, 2427). ‘98, Nr. 7-12.
S. 89-170. [73
Nachrichten üb. dt. Altert.-Funde
(8. '97, 2498). VII, 5-6 u. IX, 1-3.
S. 65-96; 1-48. [74
Mitteilungen a. d hist. Litterat.
(8.'98,623). XXVI 2-4. S.129-504. [75
Jahresbericht üb. d. Erscheingn.
auf d. Geb. d. germ. Philol. (s. "ug,
624). Jg. 19: 1897. 388 S. [76
Bibliographie Nr. 660—734.
Jahresberichte f. neuer. dt. Litt.-
G. (8.'98, 2431). Bd. 7: 1896. Abtlg. 1.
151 S. 6 M. 80. [77
Vierteljahrsschrift f. \Wappen-,
Siegel-, u. Familienkde. (s. "og, 2432).
XXVI, 2-3. S. 87-276. 178
Jahrbuch f. Genealogie, Herald.
u. Sphrag. (8. '98, 2434). V: 18,7.
4°. 99 S., 3 Taf. [79
Zeitschrift, Numismat.is.'98,2435'.
Bd. 30,1. S.1-210; Taf.1-7. 6 M. [su
Revue suisse de numism. is. më,
628). VII, 2 u. VIII, 1. S. 313-448,
Taf. 20-32. S. 1-112, Taf. 1-2. [81
Mitteilungen d baier. numism. Ges.
(s.’97, 2509). Jg. 16 u. 17: 1897/98.
x1j, 170 S., 11 Taf. 12 M. [82
Zeitschrift f. Kultur Gre og, 21411.
V, 6 u. VI,1/2. H 385-480; 1-152. —
Ergänzgshft. 2 Beitrr. z. Kult.-G. IL
71 S. Subskr.-Pr. 1 M. 60; Einzel-
Pr. 1 M. 80. [83
Zeitschrift f. Sozial- u.Wirtschafts-
G. (s.°98,630). VI, 2/3. S.113-302. |»4
Zeitschrift Kirch Gre "on 24431.
XIX, 2-3. S. 107-371 u. 176-225. [85
Stndien u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden (s. '98, 2444). XIX, 2-3.
S. 169-544. [86
Zeitschriftf.dt. Philol.is.’98, 2447".
XXX, 4 u XXXI, 1. S. 433-585 u.
1-140. [87
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u.
Litt. (s. °98, 2448). XXII, 23. S. 257
-576. [88
Zeitschrift f. vergleich. Litter.-G.
(s. "ug, 633). N. F. XI, 5/6 u. XH, 1-4.
S. 373-500 u. 1-288. [89
Euphorion. Zt. f. Litt.-G. (s. 98,
2452). V,2-3. S. 217-658 [90
Archiv f. österr. G. e ‘98, 634.
Bd. 85. 5878. 9 M. [91
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Prote-
stantismus in Oesterr. o og, 635..
XIX, 12. $. 1-128. 92
Zeitschrift f. österr. Volkskde. :s.
’97, 2526). Jg. 3: 1897. 3848. [93
Mitteilungen d. hist. Ver. f. Steier-
mark (s. "og, 638). Hft. 46. xvj, 2783.
3 M. [94
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Deut-
schen in Böhmen (2.'98,2466). XXXVI,
1. S. 1-116 u. 16 S. [95
Zeitschrift d. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. '9*, 2467). Jg. 2, Hit.
3 u. 4. S. 199-391. à 2 M. [96
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan-
deskunde (s. '98, 2468). XXVIII, 2.
S. 137-438. 1 M. 40. [697
Jahresbericht: 1897/8. 50 S.
Anzeiger f. schweizer. Altert.-Kde.
(s.’97, 25338). "oi, 3-4 u. '98, 1-2.
S. 83-144; 1-64. [98
Taschenbuch d. hist. Ges. d. Kan-
tons Aargau (s.’97,2537): 1898. 146 S.
2 M. [699
Beiträge, Thurgauische (s.’98, 644).
Hft. 37. 226 S., 2 Taf. [700
Archiv d. hist. Ver. d. Kant. Bern
(s. ‘98, 647). XV, 2. S. XV-XXXII) U.
$. 133—274. [701
Mitteilungen d. antiquar. Ges. in Zürich
(s. '97, 652). XXIV, 5 8. ’98, 2911. [2
Archives de la soc. d’hist. du can-
ton de Fribourg (s. ’97, 657). VI, 2.
S. 169—396. [3
Forschungen z. G. Baierns (8. `98,
650). VI, 3-4. S. 141-266 u. 26 S. [4
Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s. 29.
3475). IV, 6 u. V, 1. S. 243-90 u.
1—52. [ő
Forschungen, Hohenzoll., hrsg. v.
Chr. Meyer (s. '98. 2479). VI, 1. 168S. [6
Kollektaneen-Blatt f.d. G. Baierns,
insbes. d. ehem. Hzgts. Neuburg
(s. "08, 655). Jg. 61: 1897. 176, 8, 84 S.,
4 Taf. 7
&eschichtsfreund, Allgäuer (s. '97,
2551). Jg. 10:1897. 98 S., 3 Taf. [8
Diöcesanarchiv v. Schwaben (s. '98,
656). Jg. 16, Nr. 1-11. S.1-176. [9
Vierteljahrshefte, Württemb., f.
Landes-G. (s. '98, 2484). VII, 3/4.
S. 217-481. 10
Jahrbücher, Württemb., f. Statist.
u. Ldkde. Jg. 1897. Stuttg., Kohl-
hammer. 4°. xxxvj, 256, 80, Su.
256, 134 S., 6 Taf. [11
Blätter f. württemb. Kirch.-G. N.
F. (s. 97, 2553a). I, 4. u. IH, 1-3.
S. 145-92 u. 1-144. [12
Zeitschrift f. G. d.Oberrheins (s.'98,
2490). XIII, 3—4. S. 381-714. [13
Mitteilungen d. bad. hist. Kommiss. (8 98,
24402). Nr.20. Bog. 4 u. 5, 8—10 [Verbunden
m. d. Zt. f. G. d. Oberrh. XIII, 3—1.] [138
Archiv, Neues, f. G. d. St. Heidel-
berg u. d. rhein. Pfalz (s. ‘97, 2557).
III, 3/4. S. 151-280. 1 M. 20. [14
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d.
geschichtl. Denkmäler im Elsass
(s. "97. 2559). Bd. 19, Lfg. 1. S. 1-406,
1*-14*, 11 Taf. [15
*27
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. (s. ’97,
2560). Jg.9:1897. 395 S., 11 Taf.
10 M. [16
Mémoires de la Société d’archeol.
lorraire et du Musee hist. lorr. T. 47
(= 3. Sér., vol. 25). Nancy, Wiener.
1897. 515 S. — Journal. Année
46 : 1897. Ebd. 288 S. [17
Mitteilungen d. hist. Ver. d. Pfalz
(s. 98, 664). Hft. 22. 195 S. [18
Museum, Pfilzisches (s. '98, 665).
XV,2-11. S. 17-176. 19
Monatsschrift d. Frankenthaler
Altertums-Ver. (s. "98, 667). VI, 2-11
S. 5-44. [20
Quartalblätter d. hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hessen (8. °98 , 2495). II, 9-10.
S. 321-404, Taf. 26-28. [21
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
(8.'98, 668). Bd. XXIX, 2. S. 115-231.
Taf. 3-12. [22
Mitteilungen d. Ver. f. nass. Alterikde.
(8.97, 2562). 1897/48, Nr. 3-4. Sp. 65-136;
1898/99, Nr. 1-3. Sp. 1-96. Jg. 1 M. [22a
Annalen d. hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. "98, 2500). Hft. 66. 252 S.
4 M. [23
Archiv, Trierisches. Hrsg. v.
M Keuffer. Hft. 1. Trier, Lintz.
100 S. 3 M. 50. 24
Hémecht, Ons (s. '98, 672). IV,
2-12. S. 65-628. [25
Annales de l'acad. d'archl. de Bel-
ique (s. °97, 2571). 4. Série, J. X, 4.
1201-434. 6. Serie, T. I, 1-8.
S. 1-476. [26
Archievenblad, Nederlandsch (s.
"97, 2573): 1897/98. 142 S. [27
Oud-Holland (s. '98, 2507). Jg.16,
1-2. S. 1-128. [28
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. ’98, 674).X,3. 146$.
1 fl. 25. [29
Archief voor de gesch. van het
Aartsbisdom Utrecht (s. "98, 676).
Deel XXIV. xuj, 474 S. [30
Hessenland (s. 98, 2514).
Nr. 8-19. S. 97-256.
Jahrbuch d.Ver. f.Orts- u. Heimats-
kde. d. Grafschaft Mark (s. '98, 680).
Jg. 11: 1896,97. 248 S. [32
Zeitschritt d. Vereine f. Orts- u.
Heimatskde. im Veste u. Kreise Reck-
linghausen (s. "96, 2695). Bd. VI.
156 S. [33
Jahresbericht d. hist. Ver. f. d.
1898,
31
*28
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld
(8. 98,681). X11:1898. 106S. 2M. [734
Schriften d. Oldenburg. Ver. f.
Altert.kde. u. Landes-G. Tl. 17: Be-
richt üb. d. Thätigkeit d. Ver. Nr. 10.
Oldenb., Stalling. 79 S. 2 M. 25. [35
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs
Kirch.-G. (s. ‘97, 2580). Jg. DL
327 S. ée
Geschichtsblätter, Hannoversche
hrsg. v. F. Tewes. Jg. I, Nr. 1-47.
Hannov., Weichelt. 4°. S. 1-376.
Jg. 2 M. en
Zeitschrift d Harz-Ver. (e
685). Jg. 31. 400 S., 6 Taf., À Kite‘
6 M. [38
Magazin, Braunschw., (8. 98, ne
1898, 9-21. S. 66-168.
Geschichtsblätter,Hansische(s. os
687). Jg. 1897. 297, x S. 6 M. 80. [40
Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G.
(e. "97, 700). X, 2. S. 199—384,
24 Taf. 3 M. [41
Mitteilungen d Ver. f. hamburg. G. (s. og
270°). Jg. 18 ::1896/97 nebst Register f. Jg.
16-18. (Bd. 6, S. 364-557.) Lia
Zeitschrift d. Ger f. schlesw.-
holst.-lauenb. G. (e op, 689). Bd. 27.
388 S., 2 Taf. [42
Beiträge u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.-
Kirch.-G. 2. Reihe (Kleine Schriften),
Hft. 1 u. 2. Kiel, Eckhardt. 1897-98.
76; 104 S. [43
d Ver. f. G. d. Hzgts.
Archiv
Lauenburg (s. ’98, 2521). V, 3. 84 S.
2 M. [44
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G
(s. 797, 2552).
Hft. 16 = Nr. 428. [45
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachsen (s. "og, 690). Jg. 8.
222 S., 4 Ktn. 4 M. [46
Blätter, Mansfelder (e "97, 2585).
Jg. XI. 235 S. m. 2 Taf. u. 1 Plan.
4 M. — Beil. s. Nr. 13. [47
Schriften d. Ver. f. Sachs. Meining.
G. u. Ldkde. (s. 98, 2527). Hp 29.
112 S. 2 M. 20. Hft. 30. 157 S. 3 M. [48
Bibliographie Nr. 734—792.
Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. "ag,
2633). XIX, 3/4 S. 193-396. [49
Geschichtsblätter, Dresdner ís. 98,
698). Jg. VII, Nr. 1-4. Bd. I,
S. 73-136. (50
Mitteilungen d Freiberger Altert.-
Ver. (s. ‘97, 2591). Hp 34 : 1897.
xxjv, 148 S., 5 Taf. © M. [51
Beiträge z. G. d Stadt Buchholz
(8. "97, 2696). Hft. 3. 729. 85 Pf. [52
Aus dem Zwönitzthale, Beitrr. z.
G. v. Zwönitz etc. (s. "oi, 2596). Nr.5.
S. 89—112. 25 Pf. [53
Mitteileagen, Niederlausitzer ‘s. 98,
2538). V, Hft. 5-7. S. 169-400,
1 Taf. [54
Forschungen z. brandenb. u. preuss.
a. (e 98, 2539). Bd XI, 2. S. 301-612.
[55
i d. Ver. f. G. Berlins
(8. °98, 2541). Hft. 35. 123 S. [56
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s.
2541). 1898, 7-12. 9. 83-150.
Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark
(s. '98, 704). Hft. 7. 216 S. [57
Stadien Baltische (s. ’98, 25:3). 1. Neier
Brgünsgsbd. s. Nr. 257.
Sehlesiens Vorzeit in Bild u. Sehrift
(s. ‘97, 2602). VII, 3. S. 249-464,
Taf. 9-11. [59
Mitteilungen d. schles. Ges. f.Volka-
kde. (s. "98, 707). V, 2-6; S. 13-108. -[60
Zeitschrift d. hist. Ges. f. d Pror.
Posen (e '98, 2546). Bd. XIIL 2. S. 99
-242. [61
Monatsschrift, Altpreuss. (s. "93,
2648). Bd. 36, Hft.3-6. S. 201-484. [62
Zeitschrift d. westpreuss. G.-V
(8. "98, 709). Hft. 38. 158 S. 2 M. 50. [63
Zeitschrift d hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (3. 98, 710). Hft. 36.
106 8. [64
Mitteilungen d litterar. Gesellsch.
Masovia (d. früher. Ver. f. Kde. Ma-
surens, 8. "97, 734); hrsg. v. K. Ed.
Schmidt. Hft. 2 u. 3. Lötzen,
v. Szymanski. 1896,97. 71; 99 S. [765
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche. Altertum
bis c. 500.
a) Germunische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Weinzierl, R. v., Bericht üb. d.
Ausgrabgn. auf d. La Tene Grabfelde
in Langügezd. (Mitt. d Centr.-Comm.
24, 153-57.) [766
Teutseh, J., Eine prähist. Höben-
ansiedelg. b. Kronstadt. (Korr.-Bl. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde "oa S. 99 f.) [67
Stähelin, H., Der Grabfund beim
Zeitschriften. — Deutsches Altertum.
Langdorf. (Thurgauische Beitrr. 37,
184-86.) — J. Engeli, Die Grabhügel
im „Sangen“ beim Wolfsberg. (Ebd.
189-95, 2 Taf.) [768
Pfehibauten im Bodensee. (Korr.-Bl. d.
westdt. Zt. 17, Sp. 33 f). [69
Winkler, C., Bronze-Tumuli im
Walde d. Herren Hugues (Wisch) bei
Forsthaus Bannholz. (Mitt. d. Ges.
z. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler
im Elsass 19, ı*-4*, 3 Taf.) [70
Wolfram, G., Fundberichte. (Jahrb.
d Ges. f. lothr. G. 9, 319 ff.) 71
Koehl, Neue prähist. Gräberfelder
b. Wachenheim u. b. Rheindürkheim
in Rheinhessen. (Nachrr. üb. dt.
Altert.fde. ‘95, 45-47.) [72
kofler, F., Fundberichte: Oeffnung
v. Hügelgräbern im Kranichsteiner
Parke. (Ouartälbll. d. hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hess. 2, 338-43, 2 Taf.) [73
Lehner, H., Ein Hügelgrab b.
Holzhausen a. d. Haide. (Ann. d.
Ver. f. nass. Altertkde. 29, 170-72,
Taf. 11 u. 12.) [74
Rademacher, C., German. Be-
gräbnisstätten am Niederrh. (Monats-
schr. d. berg. G.-Ver. 3, 224-27.
4, 243-46. 5, 253-57 )— Ders., Desgl.:
Ausgrabgn. auf d. Iddelsfelder Hardt.
(Nachr. üb. dt. Altert.fde.’98, 1-7.) [75
Boehlau, J. u. F. v. Gilsa zu
Gilsa, Neolith. Denkmäler a. Hessen.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. Suppl.
Hft. 12.) Cassel, Freyschmidt. 4°.
21 8., 7 Taf. 6 M. [76
Koenen, C., Altertumsfunde zu Dortmund.
(Bhein. G.-Bll. 4, 26 f.) 7
[17
Wulfmeyer,A.,Landwehren,Hügel-
gräber u. andere Erdwerke v. Zweisch-
lingen bis in d. Gegend v. Vier-
schlingen. (Jahresber. d. hist. Ver.
f. d. Grafsch. Bielefeld 12, 77-82.)
Vgl. "on, 731. — J. Wilbrand, Neuere
Urnenfundeb. Bielef (Ebd. 82-84.) [78
Schuchhardt, C., Atlas vorge-
schichtl. Befestigungen in Nieder-
sachsen (o "oi, 740). Hft. 6. 5. 41-56,
Taf. 40-47. 5 M. — Ders., Vor-
u. frühgeschichtl. Befestigungen in
Niedersachs. (Hannov. G.-BIL ‘98,
Nr. 31-36.) [79
Blasius, W., Spuren paläolith.
Menschen in d. Diluvial-Ablagergn.
d. Rübeländer Höhlen. (In: Beitrr.
z. Anthropol. Braunschweigs. Fest-
schr. S. 1-87, 8 Taf) — F. Gra-
bowsky, Die Lübbensteine b. Helm-
stedt. (Ebd. S. 84-58.) — Th. Voges,
*29
Bronzen a. d. nördl. Teile d. Landes
Braunschw. (Ebd. S. 69-90, Taf.) —
Ders., Beitr. z. Vor-G. d. Landes
Braunschweig (s. "og, 743). Forts.:
Vorgeschichtl. Befestigungen. (Braun-
schw. Magaz. "og, 121-125; 133 f.) [80
Knoop, L., Vorgeschichtl. Urnen- u.
Knochengufñsse a. d. Borssumer Gegend.
(Kraun-chw. Magaz. '98, 87 f.) [#1
Höfer, P., Steinkistengräber u.
Hausurnen v. Hoym. (Zt. d. Harz-Ver.
31, 244-80, 4 Taf.) — Ders., Umen-
grab v. Belleben. (Ebd. 281-83,
af. 5.) [82
Wegener, Ph., Beitrr. z. Kenntnis
d Steinzeit im Gebiet d Ohre. (BI.
f. Handel etc., Beibl. z. Magdeb. Ztg.
96, Nr. 38-43.) [83
Götze, A., Spätneolith. Gräber b.
Rottleben am Kyffhäuser. (Nachrr.
üb. dt. Altert.fde. "ug, 20-22.) [84
Beltz, R., Bronzefund v. Schlepzig. (Nieder-
laus. Mitt. 5, 878 f.) [85
Busse, H., Hügelgräber bei d. Hell-
Mühle, Kr. Ober-Barnim. (Nachrr. üb.
dt. Altert.fde. '98, 12-16.) — Ders.,
Das Urnenfeld am Rotpfuhl-Berg b.
Tempelfelde, Kr. Ober-Barnim. (Ebd.
22 f.) [86
Götze, A., Urnengrüber m. Stein-
setzen b. Eichstädt, Kr. Stendal. (Ebd.
23-25.) — Ders., Bronzeschwert v.
Felchow, Kr. Angermünde. (Ebd. "oy,
95 f.) [87
Schumann, H., Bronze-Depotfund
v. Hanshagen (Kr. Colberg), Pommern.
(Ebd. "og, 17-20.) — R. Baier, Eine
steinzeitl. Wohnstätte auf Rügen.
(Ebd. 10-12.) [88
Mertins, 0., Kupfer- u. Bronze-
funde in Schlesien. (Schlesiens Vor-
zeit 7, 341-65.) — Ders., Das Gräber-
feld v. Ottwitz. (Ebd. 866-412.) —
P. Reinecke, Der Goldring v. Vogel-
gesang. (Ebd. 335-40.) [89
Seehars, T., Prähist. Eisen-
Schmelzofen in Wicklitz b. Türmitz.
(Vhdign. d. Berl. anthr. Ges. '98,
189 f.) [80
Mathes u. Schmidt, Vorgeschichtl.
Gräberfeld b. Grubno, Kr. Culm i.
Wpr. (Nachrr. üb. dt. Altertfde. '98,
33-37.) [91
Körber, B., Steinhügelgrüber in
Waiwara. (Sitzungsber. d. gel. est-
nisch. Ges. '97,49-68.) Vgl.’96,2756.[92
*30
Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde.
(a '93, 1586 f). Bd. 4, Hälfte 1.
384 S. 10 M. [793
Bremer, 0., Ethnographie d ger-
man. Stümme (Grundriss d germ.
Philol. 3, 734 ff.) [94
Wilbrandt, J., Ueb. d Namen
„Teutonen“ u. „Teutoburg“. (Jahres-
ber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens-
berg 12, 86-91.) [95
Schneider, L., Suev.-slavische An-
siedelgn. in Böhmen: Podbaba b.
Prag, Nymburg, Lochenic, Vlkov.
(Vhdlgn. d. Berl. anthr. Ges. "og,
201-14.) [96
Pniower, 0., Die Bevölkerung
Brandenburgs vor d. slavischen Zeit.
(Arch. d. Brandenburgia 3, 94-116.)
[797
b) Einwirkungen Roms.
Mommsen, Th., Schlussbericht üb. d.
Herausgabe d. Autores antiquissimi. (N. Archiv
24, 9-12.) Vgl. '98, 2597. [798
Procopio di Cesarea, La guerra
gotica; testo greco emend. eut mss.
con trad. ital. a cura di D. Com-
paretti (s. "96, 2769). IM (= Fonti
. la storia d'Italia. Scrittori sec.
Nr. 25.) 366 S. 12 L. [79
Zangemeister, K., Zur Geographie
d. Rheinlande bei Ptolemaeus Il 9
§ 9. (Beitr. z. alt. G. u. Geogr.,
Festschr. f. H. Kiepert S. 189-95.) (806
Limes, Der obergerm. - rätische
(8.’98,744). Lfg. 9: K. Schumacher,
Die Kastelle Ge Neckarburken. 35 S.,
8 Taf. 5 M. (Sep. 7 M. 50.) [801
Die Teile v. Lie 8 sep: Kofler, Kast.
Langenhain. 2 M. 20; Mettler, Kast. Wal-
heim. 2 M. 60; Herzog, Kast. Sulz. 2 M. 20.
Hettner, Erforschg. d. oberg.-ract. Limes,
s. "On, 879. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 23, 233-9
Kossinne [
Kohl, W., Strasse u. Limes in Mittelfranken.
(Limesbl. Nr. 29, 798-808.) — Anthes, Hess.
Odenwaldlinie. (Ebd. 25, 698-702. 26, 738-40.)
— L. Pallat, Limesforschg. in Nassau 1897.
(Mitt. d. Ver. "e nase. Altertkde. ’98/99, 5-7.) [3
Hann, F. @., Der neu ausgegrabene
röm. Mosaikboden am Zollfelde. (Ca-
rinthia 88, I, 114-18.) — Ders., Die
Mithras-Reliefs d. G.-Ver. im Rudol-
finum zu Klagenfurt. (Ebd. 106-14.) [4
Müllner, Brandgräberfeld aus d
Zeit d. Römerherrschaft in Laibach.
(Argo '98, 139-41.) — Ders., Neue
Inschr. aus Laibach. (Ebd. 144) Vgl.
’98, 2593. [5
Bibliographie Nr. 193—846.
Breitner, A., Iuvaviae rudera;
röm. Fundstätten im Salzburger Flach-
gau. Leipz.-Reudnitz, Baum. 18 S.,
5 Taf. 1 M. [6
Schneider, A., Die neuest. römisch.
Ausgrabgn. ın d. Schweiz. Zürich,
32 S., 6 Taf. 2 M. [7
Graf, E., Ein helvet.-rôm. Fund
v. Lindberg b. Winterthur. Progr.
Winterthur. 1897/98. 60 S., 1 Taf. [8
Sand, W., Grabungen an alten
Römerstätten. (Monatsschr. d hist.
Ver. v. Oberbaiern ‘98, 52-56.) [9
Keune, J. B., Fundberichte. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 9, 323-42.) {19
Mehlis, C., Inschrr. v. Teufelstein b. Dürk-
heim a. d Hart. (Pfalz. Museum "og, 104.) [11
Körber, Töpferstempel in Mainz
(Korr.-Bl. d. westdt. Zt. "og, 97-101.)
— Ders., Rom Steininschrr. zu
Mainz. (Ebd. 101-5.) [12
Mitteilungen üb. röm. Funde in
Heddernheim, hrsg. v. Ver. f. G. u.
Altert.kde. zu Frankf. a. M. is. '94,
379). T1. II. 4°. 68 S., 4 Taf. 4 M. [13
Inh.: 1) J. Ziehen, Reliefstatue d Minerva
a. Heddernh. (m. 1 Taf.). — 2) A. Riese, Urkdl.
Mitt. üb. Heddernh. u. d dortige Rümersiadt.
— 8) Ders., Rom Fibeln (m. Taf. 2? u. 3) —
4) Geo. Wolf. aide u. LEBE d.
on Bodde (Tat
Lehner, 2 cher a. d. erst. Mi-
thraeum zu Heddernheim. iKorr.-Bl.
d. westdt. Zt. '98, 129-31.) [14
Ritterling, E. u. L. Pallat, Röm.
Funde a. Wiesbaden. (Ann. d. Ver.
f.nass. Altertkde.29,115-69, Taf. 3-10..
— E. Ritterling, Röm. Inschr. a.
Wiesbaden. (Mitt. desselb. Ver. "og 99,
18-24 u. daraus: Korr.-Bl. d. westdt.
Zt. ’98, 70-74.) [15
Koenen, C., Ein röm. Totenfeld auf e.
vorgeschichtl. Kulturstätte im Fürstent.
Birkenfeld. (Rhein. G.-Bil. "nx, 90-32.) [16
Seger, H., Fund v. Wichulla. (Schle-
siens Vorzeit 7, 413-39, Taf. 11.) [17
Helmes, H., Römische Militär-
kolonisation. (Beihft. z.Milit.-Wochen-
Bl. og, 483-512.) [13
Jenny S., Topographie v. Brigan-
tium. (Mitt. d. Centr.- Comm. 24,
157-60, Kte.) [19
Sing, W., Bericht üb. d Erforschg.
d. Römerstrasse auf d. rechten Donau-
ufer, Teilstrecke Obermühle b.Weiche-
ring bis Oberpeiching am Lech —
sowie üb. d. Erkundung d. Befesti-
gungsanlagen auf d. Stätteberg u. d.
über denselb. führend. Römerstrasse.
Deutsches Altertum.
(Neuburger Kollektaneenbl. 61, I, 87
-121, 2 Bl. Skizzen.) [820
Schumacher, K., Auf röm. Strasse
vom Öberrhein an d. Neckar. (Beil.
z. Allg. Ate "on Nr. 264.) [21
Gentil, J., Etudes sur les voies
romaines dans la region de Metz.
(Mémoires de la soc. d’archl. lorraine
47, 178-232, Kte.) [22
Altes u. Neues vom Weiler an d. röm,
Saarbrücke beim Halberg. (Bonner Jahrbb.
102, 1:2-57 a. d. Saarbrücker Ztg. v. 24. u.
25. Jun. "mi [23
Nordhoff, J. B., Römerstrassen u.
d. Delbrückerland. Münster, Regens-
berg. 49 S. 1 M. 60. [24
Kauffmann, Fr., Germani; e. Er-
läuterg. zu Tacitus Germ. c. 2. Zt.
f. dt. Philol. 31, 1-4.) [25
Hirschfeld, 0., Name Germani
bei Tacitus u. Aufkommen bei d.
Römern. (Beitrr. z. alt. G. etc.; Fest-
schr. f. Kiepert S. 259-74.) [26
Stein, Völkerstämme d. Germanen nach
rüm. Darstellg., s. ’97, 2663. Rez.: Bel.
philol. Wochenschr. 18, 456-683 Ed. Wolff;
Anz. f. dt. Altert. 24, 199 Much. ER
Colomb, G., Campagne de César
contre Ariovist. (Sep. a.: Rev. archl.)
Paris, Leroux. 44 S. [28
Piot, Ch., Le camp de Labienus
pend. la guerre des Trévires. (Sep. a.:
Bulletins de l'acad. roy. de Belg. ’98,
juillet.) Brux., Hayez. 16 S. [29
v. Stamford, Die Feldzüge d. Drusus
in d. Jahren 10 u. 9 v. Chr. geg. d.
Sigambrer, Chatten u. Cherusker.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘98, Nr. 9.
— Abgedr. in Hannov. G.-Bll. "og,
Nr. 39 u. 41 sowie in Mitt. d. Ver.
f. hess. G. ‘97, 45—50.) [30
Knoke, Kriegszüge d. Germanicus in Dtid
2. Nachtr., s. ’97, 2667. Rez.: Litt. Cbl 'u7,
1452; Berl. philol. Wochenschr. 18, 114 Geo.
Wolff. (31
Knoke, F., Das Caecinalager bei
Mehrholz. Berl.. Gaertner. 28 S., 1 Kte.,
2 Taf. 1 M. 20. [832
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Eugippii vita Severini; denuo re-
cogn. Th. Mommsen. Accedit ta-
bula Norici. (Scriptores rer. German.
in usum scholarum.) Berl., Weid-
mann. xxxıj, 60 S. 1 M. 60. [833
Epistulae imperatorum, pontificum,
aliorum 367-553, Avellana quae dici-
*31
tur collectio; rec. etc. O. Günther
(8.96, 2770). Pars 2. (Corp. scriptor.
eccl. latin. XXXV, 2.) S. 495-976.
14 M. 20. (34
Rez.: Hist. Jahrb. 18, 146-54 v. Nostitz; Zt.
f. österr. Gymn. 48, 497-503 Weihrich; Theol.
Litt.-Bl. °9:, 265.
Beöwulf. Mit ausführl. Glossar
hrsg. v. M. Heyne. 6. Aufl., besorgt
v. A. Socin. (Biblioth. d. ält. dt.
Litt.-Denkmäler III, 1.) Paderborn,
Schöningh. 298 S. 6 M. [36
Symons, B., German. Heldensage.
Grundriss d. germ. Philol. 2. Aufl.
3, 606-734.) Sep. Strassb., Trübner.
3 M. 50. [36
Kauffmann, Fr., Zur G. d. Sieg-
friedsage. (Zt. f. dt. Philol. 31, 5-23.)
— W. Golther, Ueb. d. Sage v.
Siegfried u. d. Nibelungen. (Zt. f.
vergleich. Litt.-G. 12, 186-208.) [37
Kettner, E., Die Einheit d Alphart-
liedes. (Zt. f. dt. Philol. 31, 24-39.) [38
Behault de Dornon, A. de, Don-
nées archéolog. établissant les lieux
habités par les Francs Saliens et
Ripuaires en Belgique, dans le dé-
partement du Nord franç., le Lim-
bourg holland. et le grand-duché de
Luxemb. (Ann. de l'acad. d’archl.
de Belg. 5. Ser., 1, 315-60.) [39
Much, R., Zur Stammeskunde d.
Altsachsen. (Hannor. G.-B11.’98, Nr.40.)
— 0. Jürgens, Die ältest. Stammes-
sagen Niedersachsens. (Ebd.) [40
Weller, K., Die Besiedelg. d.
Alamannenlandes. (Sep. a.: Württ.
Viertelj.hfte. 7, 301-50.) Stuttg.,
Kohlhammer. 80 Pf. |41
Baumann, F. L., Die alamann.
Niederlassg. in Rätia Secunda. (Bau-
mann, Forschgn. z. schwäb. G. S. 473
-99.) S [42
Hodgkin, Italy and his invaders. V u. V
s. ’94. 3503. Rez.: Hist. Zt. 81, 475-75 L. Ehr-
hardt. [13
Hartmann, L. M., Das italien. Königreich,
8. ’98, 788. Rez.: Hist. Zt. 81, 330-33 Hegel;
Beil. z. Allg. Ztg. ‘9x, Nr. 31 Davidsohn; Dt.
Litt.-Ztg. mun, 926-29 Lenel; Hist. Viertelj.schr.
’98, 435 Kurth; Mitt. d. Inst f. österr,
G forschg. 19, 709-18. J. Jung. (44
Pfeilschifter, Ustgotenkönig Theoderich
d Gr. u. d. kath. Kirche, s. ‘97, 794. Rez.:
Arch. f. kath. Kirchenrecht 77, 423-29 Gietl;
Hist. Zt. 80, 487 Fr. Vogel; Bulletin crit. 97,
599 Duchesne. [45
Pösche, Th., Die Langobarden nach d.
neuest. Forschgn. (Globus 73, 99f. — Auch
abgedr. in: Hannov. G.-B1l. ’98, 51.) (3416
*32
d) Innere Verhältnisse.
Hirt, H., Die vorgeschichtl. Kultur
Europas u. d Indogermanen. (Geogr.
Zt. ‘98, 369-88.) ei
Keune, J. B., Gallo-röm. Kultur
in Lothringen u. d. benachbart. Ge-
bieten. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
9, 155-201.) [48
Lex Salica; hrsg. v. H. Geffcken.
Lpz., Veit. xrv, 332 S. 7 M. [49
Rez.: Litt. Cbl. "up, Nr. 46. — Rez. d Ausg.
v. Behrend, s. ’98, 791: Dt. Litt.-Ztg. ug,
676-719 E. Hübner; Litt. Cbl. mn Nr. 46.
Koht, H., Moderretsspursmaale
serleg hjaa dei gamle germanarne.
(Syn og segn "og, 66-92.) [50
Dove, A., Der Wiedereintritt d.
national. Princips in d. Welt. G.
(Dove, Ausgewählte Schrr. 1-19. [ Akad.
Festr. Bonn, Strauss. 1890].) [51
Much, R., Der german. Himmels-
ae (Abhdlgn. z. german. Philol.,
estgabe f. R. Heinzel S. 189-278.)
Sep. Halle, Niemeyer. 2 M. 40. [52
Niedner, F., Dioskuren im Beo-
wulf. (Zt. f. dt. Altert. 42, 229-58.) [53
Kauffmann, Fr., Gotisch. Götter-
name? (Zt. f. dt. Philol. 31,138.) [54
Napier, A. S., Werwolf. (Beitrr.
z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 23, 571
-73.) Vgl. "oi, 808. [55
Jürgens, O., Das altsächs. Heiden-
tum. (Hannov. G.-Bll. "og, 58-60.) [56
Schumann, H., Das Heidentum
am Harze. (DI f. Handel etc., Beibl.
z. Magdeb. Ztg. ’97, Nr. 26-28.) [57
Vogt, F., Wulfila. (Allg. dt. Biogr.
44, 270-86.) 58
Bas, H., Saint Martin.
Dubois. 4°. 300 S. 15 fr.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Seriptores rernm Meroving. T. III, s. 28,
2648. Val: B. Krusch, Zur Afralegende u.
zum Martyrologium Hieronymianum; e. Ent-
gegng. (N. Archiv 24. 287-337.) — R. Pos-
pardin, Étude sur los vies des saints fonda-
teurs de Coudate et la critique de M. B. Krusch.
(Moyen âge 2. Ser. 2. 31-45.) [560
Varisco, A., Di un codice insigne
che si credeva perduto e che si
conserva nell archivio capitolare
Bibliographie Nr. 847—872.
della basilica di Monza. (Rendi-
conti dell’ Istituto Lombardo Ser. 2,
Vol. 29, 667-77.) [608
Levison, W., Zur G. d. Franken-
königs Chlodowech. (Bonner Jahrbb.
103, 42-86.) [61
Baumann, F. L., Schwaben u.
Alamannen, ihre Herkunft u. Identi-
tät. (Baumann, Forschgn. z. schwü-
bisch. G. S. 500-85.) [362
b) Karolingische Zeit.
Bernheim, E., Das Verhältnis d.
Vita Caroli Magni zu d. sogen. An-
nales Einhardi. (Hist. Viertelj.schr.
98, 161-80.) | [863
Gesta Karoli Magni ad Carcasso-
nam et Narbonam; latein. Text a.
we Uebesetzg. m. Einleitg. v.
. E. Schneegans. (— Roman.
Biblioth. XV.) Halle, Niemeyer. 75,
270 S. 8 M. [64
Hüffer, G., Korveier Studien;
quellenkrit. Stud. z. Karol.-G. Münster,
Aschendorff. x, 232 S. 5 M. [65
Králíček, A., Der s. g. bairische
Geograph u. Mähren. (Zt. d. Ver. f.
G. Mährens u. Schlesiens 2, 216-35;
840-60.) [66
Hodgkin, Charles the Great, s. ‘95, 262
Rez.: Hist. Zt. 81, 478 v. Simson. [ST
Kaufmaun, C. M., Das Karlsbil
in d. Frankfurter Wahlkapelle. (Ka-
tholik 78, II, 158-62.) [68
Eichner, K., Agobard, Erzbischof
v. Lyon. (Zt. f. wiss. Theol. 41, 526
-88.) [69
Ingold, A. M. P., Note inéd. de
Schoepflin sur le tombeau d'Irmen-
garde, fondatrice de l'abbaye d'Er-
stein. (Mitt. d. Gea. z. Erhaltg. d.
geschichtl. Denkmäler im Elsass 19,
10*-12*, 1 Taf.) [70
Baumann, F. L., Die Abstammung
d. Kammerboten Erchanger u. Berch-
told. (Baumann, Forschgn. z.schwäb.
G. H 262-76.) (71
Martens, Beleuchtg. d.nenest. Controversen
üb. d. römische Frage unter Pippin u. Karl
d. Gr., 8.’93,»25. Rez.: N. Arch. 33, 774 Backer;
Mitt. a. d hist. Litt. 26, 276 Hahn; Litt CH
98, 1288. [873
Fränkische Zeit.
c) Innere Verhältnisse.
Jürgens, 0., Die inner. Zustände
A aa vor d. Zeit Karls d.
(Hannov. G.-Bll.’98, Nr. 2 u. 3.)
— Dot Desgl. zur Zeit Karls d.
Gr. (Ebd. Nr. 29) [873
Conrat, M., (Cohn), Der Novellen-
auszug De ordine ecclesiastico e.
Quelle d. Benedikt Levita. (N. Archiv
24, 341-48.)—Ders., Ueb. e Quelle d
rômisch rechtlichen Texte bei Hink-
mar v.Reims. (Ebd. 349-57.) [74
Tamassia, N., Il capitolo 22 delle
leggi di re Liutprando: studio stor.
giurid. (Sep. a.: Riv. ital. per le
scienze giurid. XXVI, 1.) Torino,
Bocca. 178. [75
Seeliger, &., Volksrecht u. Königs-
recht? Untersuchgn. z. fränkisch.
Verf.- u. Rechts-G. (Hist. Viertel-
Jahrschr. ’98, 1-40; 313-69.) [76
Zeumer, K., G. d. westgotisch.
Gesetzgebg. (8. 98. 2668). II: Besond.
Teil; Nachtrr. u. Berichtigungen z.
allg. Teil. (N. Archiv 24, 39-122.) —
Ders., Zum westgot. Urkundenwesen.
(Ebd. 13-28.) [77
Platz, F., Die Gesetzgebg. Karls
d. Gr. nach d. Kapitularien. Progr.
Offenburg. 1897 u. 1898. 4° 24;
23 8. [78
Ficker, J., Untersuchgn. z. Erben-
folge d ostgerm. Rechte (s. ’98, 836).
IV, 1. (= IV, 1 v. Nr. 493) 290 8.
9 M. 20. [79
Schreuer, Behandlg. d. Verbrechenskon-
kurrenz in d. Volksrechten, s. 97,844. Rez.:
Krit. Viertelj.schr. f. Gesetzgebg. 39, SS e
Kleinfeller.
Alberti, O. Y., Notwehr [heute u]
in d. Volksrechten. Tübing. Diss.
50 S. [81
Seebass, Columba d. Jüngere. (Beairt
klop. f. prot. Theol. 4, 241 47.) [82
Kraus, F. X Wulflaich. (Allg. dt. Biogr.
44, 2561.) — J. C. van Slee, Wulfram. (Ebd.
295 f.) [83
Vacandard, E., Les homélies at.
tribuées à saint Éloi. (Rev. des ques-
tions hist. 64, 471-80.) Fr. Plaine,
Nouv. remarques sur les homélies attr.
à s. Éloi. (Ebd. 65, 234-42.) Vacan-
dard, Réponse. (Ebd. 243-53.) [84
Theys, L., Histoire de saint Hu-
bert. Marcinelle, impr. Dupuis. 1308.
1 fr. 50. [85
Rez.: Archives liégeoises ’98, 78.
KE
Jürgens, 0., Die Einführg. d.
Christentumsin Niedersachs. (Hannov.
G.-Bll.’98, 195-98.) [86
Goetz, Slavenapostel Konstantinus (Ky-
rillus) u. Methodius, s. ’98, 852. Res : Theol.
Litt.-Bl. ’97, 478 Bonwetsch; Hist. Zt. 81, 151
Caro; Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 410 Hahn,
Rev. de l'hist. des religions 36, 427 Léger. —
Bonwetsch, Cyrillus u. Methodius. (Real-
encyklop. f. prot. Theol 4,384-89.) — A. Hoffer,
Cyrillus, d. Slavenapostel, Bischof v. Catana.
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 759-61.) [87
Neveril, J., Gründg. u. Auf-
lösg. d. Erzdiözese d. hl. Methodius.
T1. I. Progr. Ungar.-Hradisch. 1897.
26 S. [87a
Sägmüller, J. B., Entwicklg. d.
Archipresbyterats u. Dekanats bis z.
Ende d. Karolingerreichs. Akad. Fest-
schr. Tübingen. 4°. 88S. [88
Laforêt, J. B., Hist. d’Alcuin.
Namur, Balon-\ Vincent. 1375. 5fr. [89
Jostes, Der Dichter d. Heliand u.
seine Heimat. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ‘98, 133-41.) [90
Piper, P., Otfrid und d. übrigen
Weissenburger Schreiber d. 9. Jahrh.
Frankf. a. Enneccerus. 1899. 4°.
24 S., 30 Taf. 21 M. [91
Dove, A., Zur G. d dt. Volksnamens. (Dove,
Ausgewählte Schrr. 300-24. — Vgl. "94, 415 a.)
— Ders., Das älteste Zeugniss f. d. Namen
Deutsch. (Ebd. 3241-33. Vgl. ’34, 3519d.) [92
Knitterscheid, E., Die Abtei-
kirche St. Peter auf d. Citadelle in
Metz, e. Bau a. meroving. Zeit. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 9, 97-111, Taf.
1-8.) [93
Plath, K., Het Valkhof te Nij-
megen en de nieuwste opgravingen.
Amsterd., van Langenhuysen. 4°.
174 S., 1 Portr., 4 Abbildgn., 3 Taf.
2 fl. 76. [94
Ahlborn, F., Eine altwendische
Töpferwerkstatt in Wienrode b. Blan-
kenburg a. H. (Zt. d. Harz-Ver. 31,
284-301, Taf.) Vgl: R. Andree,
Wenden am Harze. (Braunschw.
Magaz. ‘99, Nr.2 u. Hannov. G.-Bll.
99.” Nr. 4.) [895
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und stauflschen Kaiser,
919 - 1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Seydel . Studien zur Kritik
Wipos. Bl Diss. 88 S. [896
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 3
*34
Ketrzynski, St., Galli-anonim i
jego kronika (Gallus Anonymus u.
seine Chronik). Krakau, Ak. 498. [897
Résumé: Anz. d Akad. ’98, 157-61.
Cipolla, C., Diplomi ined. del X.
secolo [Berengar I. u. Adalberts] in
favore dei Conti di Verona. (N. ar-
chivio veneto 16, 89 ff.) [98
Meyer v. Knonau, 6&., Der Ver-
fasser d. „Liber de unitate ecclesiae
conservanda“; e. Beitr. z. Litt.-G. d.
Investiturstreites. (Festgaben zu
Ehren Büdingers S. 179-90.) [899
Rebhann, A., Die angebl. Schlacht
bei Brüx im J. 936. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 39-54.) [900
Müller-Mann, Ga Die auswärtige
Politik Kaiser Ottos II. Baseler Diss.
Lörrach, Gutsch. 68 S. 1 M. [901
Lux, C., Papst Silversters II. Ein-
fuss auf d. Politik Kaiser Ottos II.
Breslau, Müller & S. 82 S. 1 M. 60. [2
Gerdes, G. d. salisch. Kaiser u. ihr. Zeit,
8. ’98, 872. Rez.: N. Jabrbb. f. d. klass. Altert.
’98, I, 368; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1724 Friedens-
burg; Mitt. a. d. hist. Litt. 27,55-58 H. Hahn. [3
Mirbt, C., Petrus Damiani. (Real-
encyklop. f. prot. Theol. 4, 431-39.)
— Ders., Kardinal Deusdedit. (Ebd.
582 f.) [4
Heine, K., Wieprecht v. Groitzsch,
e. Heldengestalt d. 11. Jh. (Mans-
felder Bll. 11, 30-52.) [5
Lühe, W., Hugo v. Die u. Lyon.
Strassb. Diss. 169 S. [6
Sachse, W., Canossa, hist. Unter-
suchg. Hit. 1. Lpz., Thomas 1896.
67 8.
1 M. D
Köstler,K., Die Schlacht b. Flarch-
heim, 27. Jan. 1080. (Monatsschr.
d hist. Ver. v. Oberbaiern ‘98, 58
-61.) [8
Gardiol, L., Pretentions de la
yapaute d’après Grégoire VII. Genfer
iss. 1897. 79 8. [9
Breysig, K., Gottfried v. Bouillon
vor d. Kreuzzuge. (Westdt. Zt. 17,
169-201.) [910
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Recueil des historiens des croisades. His-
toriens occidentaux T. V, s. ’94, 3574. Res.:
Byzantin. Zt. 7, 408-42 Hagenmeyer. [911
Hobich, F., Bruchstück d. Kaiser-
chronik aus Kremsier. (Zt. f. dt.
Altert. 42, 271-76.) 12
Dove, A., Erinnergn. e. Bettelmönches
[Salimbene]. (Dove, Ausgew. Schrr. 36-53
[aus: Beil. z. Allg. Ztg. ’91).) [13
Bibliographie Nr. 897—954.
Pagnotti, F., Niccold da Calvi e
la sua vita d’Innocenzo IV. con una
breve introduz. sulla istoriografia
pontificia nei secoli 13 e 14. (Arch.
d. Società Romana di stor. patria
21, 5-120.) [14
Scheffer-Boichorst, P., Urkunden
u. Forschgn zu d. Regesten. d. stauf.
Periode. (N. Archiv 24, 123-229.) [15
Simensfeld, H., Hist. - diplom.
Forschgn z. G. d. Mittelalters (s. '98,
2703). HI: Zur G. d. Stadt Wels.
IV: Ueb. d. Formelsammlg. d.
Rudolf v. Tours. (Sitzungsberr. d.
Münch. Ak "ap I, 391-486, 1 Taf} [16
Schaus, E., Ueb. Briefe d. Codex
Udalrici aus d. Zeit Lothars IM.
(Hist. Viertelj.schr. "og, 222-38.) [17
1: Die Exkommunikstion Gebbards v.
Würzburg. II: Die angebl. Belagerg. Nürn-
bergs u. d. Verhdlgn. üb. d. Schisma im J. 1130.
Pflugk-Harttung, J. v., Unechte
Es Pommern u. Mecklenb. bezügl.]
Jrkk. d. Johanniter-Ordens a. d. 12.
u. 13. Jh. (Forschgn. z. brandenb.
u. preuss. G. 11, 301-9.) [18
Ranke, L. v., Kreuzzüge u. päpstl.
Weltherrschaft; hrsg. v. A. Dove,
G. Winter u. Th. Wiedemann.
4. Aufl. (Ranke, Welt-G. VII) Lpz.,
Duncker & H. xvj, 655 S. 17 M. [19
Röhricht, R., G. d. Kreuzzüge
im Umriss. Innsbr., Wagner. 2735.
3 M. 60. [20
Klein, CL, Dt. Herrscher im heil. Lande.
(Beil. 5. Allg. Ztg. og, Nr. 359 £) — W. Ch.
Franke, Eine niedersächs. Fürstenfahrt üb.
Konstantinopel sum heil. Lande 1172. (Han-
nov. G.-BUl. ’98, Nr. 48 f.) [21
Holtzmann, R., Die Wahl Fried-
richs I. zum dt. König. (Hist. Viertelj.-
schr. "op, 181-203.) [22
Cartellieri, A., Philipp II. August
König v. Frankreich. Buch I: Bis
zum Tode Ludwigs VII., 1165-1180.
Lpz.,F.Meyer. xv,92, 76S. 8M.50. |23
Démèêtresco, M., Étude sur les
rapports polit. de Philippe- Auguste
avec Richard Coeur-de-Lion (1189
-1199). Leipz. Diss 1897. 61 S. [24
Gumlich, B., Die Beziehgn. d
Herzöge v. Lothringen z. dt. Reiche
im 13. Jh. mit Berücksichtigg. d.
übrig. lothring. Gewalten. Hallens.
Diss. 81 S. [25
Norden, W., Der 4. Kreuzzug im
Rahmen d. Beziehgn. d. Abendlandes
zu Byzanz. Berl., Behr. 103 S.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
2 M. 50. — Abschn. II auch Berl.
Diss. 24 S. [926
Dove, A., Kaiser Friedrich Il.
(Dove, Ausgewählte Schrr. 20-36
[bisher ungedr. Vortr.].) [27
Bücking, W., Leben d hl. Elisa-
beth, Landgräfin v. Thüring. 2. Aufl.
Marb., Elwert. 72 S. 80 Pf. [27a
Speier, an G. König Konrads IV.
1228-1254. Berl. Diss. 39 S. [28
Frankfurth, H., Gregorius de
Montelongo; e. Beitr. z. G. Ober-
italiens 1238-1269. Diss. Marb.,
Elwert. 1118. 2M. [29
Sievert, W., Vorleben d. Papstes
Urban IV (8. "97, 2753). Schluss.
(Rôm. Quartalschr. 12, 127-61.) 67,
27 S. Münster. Diss. [30
Erslev, Kr., Henrik af Aemeltorp
i de aegte og de es Kilder. (Dansk
hist. tidsskr. 7 R., 1, 489-518.) [31
Baumann, F. L., Eine baier. Geschichts-
tafel: Blinder Jähzorn d. Wittelsbacher.
(Hist.-polit. Bll. 123, 514-22.) [32
Füsslein, W., Hermann I. Graf
v. Henneberg (1224- 90) u. d. Auf-
schwung d. henneberg. Politik. Von
d. Emancipation d. Henneberger vom
Burggrafenamte bis zu ihr. Teilnahme
am Gegenkönigtum. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. 11, 56-109; 151-224.) 54 S.
Jenenser Diss. [933
c) Innere Verhältnisse.
Isay, H., Zur G.d. kleinen Kaiser-
rechts. (Zt. f. Rechts-G. 19, Germ.
Abtlg., 145-52.) [934
Freusdorff, F., Die Zollordnung
d. Lübischen Rechts. (Hans. G.-Bll.
’97, 105-46.) [35
Ludwig, Untersuchgn. üb. d. Reise- u.
Marschgeschwindigkeit im 123. u. 13. Jh,
s. '97, 2759. Rez.: Dt. Litt. - Ztg. ’98, 1301-4
Erben; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19,
713 Tangl. [36
Scholz, Hoheitsrechte d dt. Königs zur
Zeit d ersten Staufer, s. '97, 934. (4. Abschn.
74 S. auch Leipz. Diss.) Rez.: Dt. Zt. £.
G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 91 v. Voltelini;
Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 295-99 Volkmar;
Dt. Litt.-Ztg. un, 845 Küntzel. [37
Dopsch, A. Die Ebersheimer Ur-
kundenfälschgn. u. e. bisher un-
beachtetes Dienstrecht a. d. 12. Jh.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
19, 577-614.) 38
Otto, F., Wiesbaden eine königl.
Stadt ım J. 1241. (Ann. d. Ver. f.
nass. Altertkde. 29, 222-24.) [39
*35
Koehne, K., Die Wormser Fisch-
marktsordnung v. J. 1106 oder 1107.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 381-88.)
Vgl. "og 2179: Eberstadt. [40
Dümmler, E., Ueb. d. Entstehg.
d. Lorcher Fälschungen. (Sep. a.:
Sitzungsberr. d. Berl. Akad. ‘98,
758-75.) Berl., Reimer. 1 M. — Vgl.
’98, 921. [41
Ketrzynski, A., Najdawniejsze
żywoty sw. Wojciecha i ich autorowie.
(Die ältest. Vitae sancti Adalberti u.
ihre Verfasser.) (Abhdlgn. d Akad.
d. Wiss. in Krakau 37, 89-129.) [42
Résumé: Anz. d. Akad. ’98, 221-25.
Kaindl, R. F., Litteratur z. G. d. hl.
Adalbert. ’ (Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
19, 535-46.) [43
Pflugk-Harttung, J. Ves 3 rhein.
Pasturkunden, 1147-1152. (N. Archiv
24, 358-66.) [44
Tille, A., 3 ungedr. Urkk. d. 13. Jh.
a. Herkenrath. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 281
-85.) [45
Keuffer, M., Das Prümer Lektio-
nar. (Trierisches Archiv 1, 3-24.) [46
Grützmacher, Cluni u. d. Clunia-
censer. (Realencyklop. f. prot. Theol.
4, 181-86.) [47
Uhlirz, K., Bischof Wolfgang v. Regens-
burg. (Allg. dt. Biogr. 44, 118-23.) [43
Schott, E., Kloster Hirschau. (Dt.-
ev. Bll. 23, 675-88.) [49
Beck, P., Stiftungsjahr d. Prä-
monstratenserklosters Schussenried.
(Diözesanarch. v. Schwaben "og, 161
-64.) [50
Hilling, N., Die westfäl. Diözesansynoden
bis z. Mitte d. 13. Jh. (s. ug, 2237). Münster.
Diss. Rez.: Arch. f. katb. Kirchenrecht 78, 5892
Heiner. [51
Joseph, E., De Heinrico. (Zt. f.
dt. Altert. 42, 197-217) — H. Meyer,
Desgl. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 23, 70-93.) — W. Seel-
mann, Desgl. (Ebd. 94-102.) [52
Kraus C., Das sogenannte II. Büch-
lein u. Hartmanns Werke. (Abhdlgn.
z. german. Philol., Festgabe f. R. Hein-
zel, S. 111-72.) Sep. Halle, Niemeyer,
2 M. 20. [53
Singer, S., Zu Wolframs Parzi-
val. (Ebd. 353 ff.) Sep. Ebd. 84 S.
2 M. 20. — W. Braune, Desgl.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache etc. 24,
188-205.) [54
3*
*36 Bibliographie Nr. 955—999
Schatz, J., Neue Stamser Bruch-
stücke d. Weltchronik Rudolfs v.
Ems. (Zt. d. Ferdinandeums 42,
349-68.) — H. Graf v. Walderdorff,
Regensburg. Bruchstücke d. Welt-
chronik d. Rudolfv. Ems. (35. Jahres-
ber. d. Vorarlberg. Museum Ver S. 26
-49.) Vel. ’98, 931. [955
Lambel, H., Zu Konr. Flecks
Flor u. Blancheflor; e. neugefund.
Bruchstück e. älter. Hs. (Festschr.
z. 8. dt. Neuphilologentage, hrsg. v.
Schipper, S. 37-58.) [56
Golther, W., Konrad v. Würzburg.
(Allg. dt. Biogr. 44, 356-63) —
R. Henczynski, Das Leben d. heilig.
Alexius v. K. v. W. (Sep. a.: Acta
Germanica.) Berl., Mayer & M. 1148.
3 M. — 83 S. Strassb. Diss. [57
Liederhandschrift, Die grosse
Heidelberger; in getreuem Textabdr.
hrsg. vk Pfaff. Abtlg. Iu. II. Heidelb.,
Winter. 640 Sp., 1 Taf. à 5 M. [58
Schönbach, A. E., Die Anfünge
d. dt. Minnesanges. Graz, Leuschner
& L. jx, 129 S. 3 M. — Ders.,
Dichtungen u. Sänger, d. Hof- u.
Minneleben [in Wien] bis 1270. (Sep.
a.: Bd. I d. G. d. Stadt Wien, hrsg.
v. Altert.-Ver. Wien.) Wien. 1897.
fol. 34 S. [59
Obermaier, H., Der Minnesänger
Reimar v. Brennberg ca. 1210-71.
(Forschgn. z. G. Baierns Bd. VI, Hft. 4.)
Vgl. '97, 2915. [60
Rössner, 0., Untersuchgn. zu
Heinrich v. Morungen; e. Beitr. z.
G. d. Minnesangs. Berl., Weidmann.
96 S. 2 M. 40. [61
Baer, Hirsauer Bauschule, s. ’97, 2782.
(Auch als München. Diss. erschienen.) Rez.:
Zt. f£ G. d Oberrh. 12, 769 Karl Brunner;
Oesterr. Litt.-Bl. og, Nr. 18 Neuwirth. [62
Aufleger, 0., Der Dom zu Bam-
berg, mit geschichtl. Einleitg. v
A. Weese (8. "up, 939). Abtlg. 2.
80 Lichtdr.-Taf., 13 S. Text. 30 M. [63
Weese, Bamberger Domskulpturen, 8. ’98,
940. Roz.: Beil. z. Allg. Ztg. ‘98, Nr. 59
Kautrsch; Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 481-85 A. Gold-
schmidt. [64
Adamy, R. u. Edw. Wagner, Die
ehemal. frühroman. Centralkirche d.
Stiftes Sanct Peter zu Wimpfen im
Thal. Darmst., Hist. Ver. f. d. Grhzgt. |
Hessen un Komm. v. Bergsträsser).
fol. 31 S, 4 Taf. 6 M. [65
Schäfer, &., Die Ritterstiftskirche
zu Wimpfen im Thal. (Berr. d Freien
dt. Hochstiftes ’98, 257-79.) [66
Haseloff, Thüring.-sächs. Malerschule d
13. Jh., s. 9x, 942. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.
’98, Nr. 215 P Weber; Zt. d Harz- Ver. 31,
351-54 O. v Heinemann; Repert f. Konte
21, 391 A. Goldschmidt. (67
Dobbert, E., Das Evangeliar im
Rathause zu Goslar. (Jahrb. d kgl.
preuss. Kunstsammlgn. 19, 139-60 u
183-90, 1 Taf.) [968
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1617.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Hermann v. Altaich, Werke nebst
d. Fortsetzgn. seiner Jahrbb. u. anderer
Altaicher Aufzeichnungen, übers. v.
L. Weiland. 2. Aufl., neu bearb.
u. verm. v. O. Holder- Egger.
(= Bd. 78 v. Nr. 192.) Lpz., Dyk.
xx, 188 S. 2 M. 60. [969
Krones, F. Ve Das Cisterzienser-
kloster Saar in Mähren u. seine Ge-
schichtsschreibg. Heinrich, d. Mönch
u. Chronist d. mähr. Cist.klosters
Saar, u. Heinrich v. Heimburg, d.
Annalist; die „Genealogia Funda-
torum“ u. d. „Chronicon Zdiarense“.
Quellenstudie. (Sep. a.: Arch. f. österr.
G. Bd. 85, 1). Wien, Gerold. 130 S.
3 M. [70
VgL: N. Arch. 24, 375.
Leben d Kaiser Heinrichs VI.
Berichte d. Zeitgenossen üb. ihn:
übers. v. W. Friedensburg. ‘=
Bd. 79 u. 80 v. Nr. 192.) Lpz., Dyk.
583; xx, 207 S. 10 M. 50. [71
Fancelli, U., Studi e ricerche sui
„Fragmenta hist. romanae“. Roma,
Stamp. Reale. 1897. 54 S. [71a
Voretzsch, M., Regesten d. Ori-
ginalurkk. d. Altenburger Ratsarchivs
v. 1256 bis z. Schlusse d. 14. Jh.
(In: Festschr. d. hzgl. Ernst- Real-
gymn. zu Altenburg.) [72
Tille, A., 2 Steinfelder Crkk. d
Kölner Erzbischöte Konrad u. Sieg-
fried: 1260 u. 1285. (Ann. d. hist.
Ver. f. d. Niederrh. 66, 190-93.) [73
Eysenblätter, H., Die ältest. Urkk.
üb. Gedilgen u. Thomsdorf b. Heiligen-
beil v. 1260 u. 1262. (Altpreuss
Monatsschr. 35, 260-69.) [T4
Blok, P. J., Oorkonden betrek-
kelijk Friesland en zijne verhouding
Vom Interregnum bis zur Reformation.
tot Frankrijk in de 13. en 14. eeuw.
(De Vrije Fries 19, 317-33.) [975
Registres, Les, de Grégoire X.
(1272-76); recueil des bulles de ce
pape, publ. p. J. Guiraud. Fasc. 8.
Suivi du Registre de Jean XXI.
(1276-77) par L. Cadier. (Bibl. des
écoles ne d'Athènes et de Rome.
2. Ser., ‚3.) Paris, Fontemoing.
4°. S. 217-86; 1-55. 9 fr. 90. [76
Bedlich, Osw., Nochmals d. ober-
rhein. Formelbuch. (Zt. f. G. d. Oberrh.
13, 689-94.) Vgl. ‘96, 2927. [77
Kolb, R., Urkunde d. Königs
Adolf v. Nassau v. 23. Mai 1293, d.
Bestätigung d. Besitzes etc. d. Deutsch-
herren-Ordens enthaltend. (Teil v.
Nr. 223.) [78
Cartellieri, A., Regesten z. G.
Graf Rudolfs v. Monfort, später.
Bischofs v. Constanz (+ 1334); er-
weit. Abdr. a. d. „Regesten z. G. d.
Bischöfe v. Konstanz.“ (36. Jahres-
ber. d. Vorarlberg. Museum - Ver.
S. 3-16.) [79
Zeissberg, H. v., Das Register
Nr. 318 d. Archivs d. aragones. Krone
in Barcelona, enth. d. Briefe König
Jakobs II. v. Aragon an Friedrich d.
Schönen u. dess. Gemahlin Elisabeth,
samt einig. verwandten Stücken a. d.
JJ. 1314-1327. (Sep. a.: Sitzungsberr.
d. Wien. Akad.) Wien, Gerold. 915.,
1 Taf. 2 M. 80 Vel. ’98, 2780. [80
Eubel, K., Der vom Grafen Wil-
helm v. Jülich am 30. Jan. 1332 dem
Papste Johann XXII. geleistete Treu-
eid. (Hist. Jahrb. 19, 6567-70.) [81
Des Marez, G., Un document inéd.
relat. à Jacques van Artevelde.
(Compte rendu des séances de la
comm. roy. d’hist. de lac. de Belg.
5. Sér. T. 8, 305-10.) [82
Kaiser, H., Der collectarius per-
petuarum formarum d. Johann v.
Gelnhausen. Diss. Strassb., Schlesier
& Schweikhardt. 161 S. 3 M. [83
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 2, 114 Steinherz;
Dt. Litt.-Ztg. "98. 1958-65 Burdach.
Wilhelm, Frz., Die Schriften d.
Jordanus v. Osnabrück; e. Beitr. z.
G. d. Publizistik im 13. Jh. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G. 19, 613-75.) [84
Felten, Bonagratias Schrift zur
Aufklärg. üb. d. Nichtigkeit d. Pro-
zesse Johanns XXII. (Trier. Arch. 1,
59-77.) [85
*37
Herrmann, W., Alfons X. v. Cas-
tilien als römisch. König. Berlin.
Diss. 1897. 40 S. [86
Sternfeld, Ludwigs d Heiligen Krevssug
nach Tunis 1270 etc., s. ’97, 993. Rez.: Dt.
Zt. f. G.wiss. N. F. 2, Monatsbll. 288-90 Hampe;
Hist. Zt. 80, 517 L. v. Heinemann; Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. 19, 556-59 Otto. —
G. Caro, Zum 2. Kreuzzug Ludwigs IX. v.
Frkr. (Hist. Viertelj.schr. 1, 238-44.) [87
Redlich, Osw., Habsburg, Ungarn
u. Sicilien u. ihre ersten Beziehgn.
(Festgaben zu Ehren Büdingers S. 191
-206.) [88
Pols, M. S., Graaf Jan I. van
Holland. (Bijdragen v. vaderl. gesch.
X, 3, S. 1-60.) [89
Vienne, M. de, La bataille de
Courtray d’apr. les comptes de la
ville de Bruges. (Rev. des questions
hist. 64, 480-89.) [90
Gerola, G., L’itinerario di Ludo-
vico il Bavaro da Trento a Milano.
(Tridentum I, 1, gennaio ’98.) E
Katz, E., Der Gang d Erwerbg.
Kärntens durch d. Habsburger u. d.
sagenhaften Heereszüge d. Margareta
Maultasche. Progr. d. Stiftsgymnas.
zu St. Paul in Kärnten. 1897. 33 S.
— F. G. Hann, Wie Kärnten an d.
Haus Habsburg kam. (Carinthia I,
Jg. 88, 161-81.) [92
Deprez, La liberation de la Flan-
dre flamingante par Jacques van
Artevelde. Brux., Castaigne. 1768. [93
Gerola, G., L’imperator Carlo IV.
nella poesia ital. del suo tempo. (In:
Annuario degli studenti trentini.
Anno 4: 1897/98.) [94
Raadt, J. Th. de, La bataille de
Bäsweiler 22. août 1871. (Ann. de
la soc. d'archl. de Brux. 11, 278-301;
446-60. 12, 68-91 etc. 341-59.) [95
Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Die
Asseburg u. d. Fehde Herzogs Al-
brecht I. (d. Grossen) v. Braunschw.
geg. d. Wolfenbüttel- Asseburg. Ge-
schlecht, Juli 1255-Ende 1258. (Han-
nov. G.-Bll. ‘98, 9-12.) [96
Steinhoff, R., Zum Tode d. Grafen
Albrecht II. v. Regenstein. (Zt. d.
Harz-Ver. 31, 342-50.) [97
Niessen, P. v., Anteil d. Familie
v. Liebenow an d. ältest. G. d. Neu-
mark. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 7, 192-201.) [98
Pyl, Bürgermeister v. Stralsund
Bertram Wulflam. (Allg. dt. Biogr.
44, 286-92.) [999
*38
Bibliographie Nr. 1009—1052.
Anna v. Zollern, Gemahlin Hzg Swanti- ! 1426-98 ’Cod. dipl. Lusatiae super
| II. 3.) S. 351-510. 3 M. 60. (11
bors III. v. Stettin.
pomm. G. "än, 102-5.)
(Monatsbll d Ges. £
[1000
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Uhlirz, K., Zur Kunde österreich.
Geschichtsquellen. ıFestgaben zu
Ehren Büdingers S. 311-30.)
1: Des Lesemeisters Leopold v. d Wiener
[1001
Augustinern Epistel zum Lobe Herzog Al-
brechts III. — Il: Der Appendix zur sogen.
Chronik d. Gregor Hagen. — III: Wiener
Aufzeichngn. a. d Jahren 1404, 1406.
Bachmann, A., Beitr. z. Kunde
böhm. Geschichtsquellen d. 14. u. 15.
Jh. (e 98, 2764). V: Die Series re-
rum gestarum et processus habiti
contra Georgium de P. regni Bohe-
miae occupatorem enarrati? (Mitt.d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 36, 282
-91.) I-V sep. Prag, Dominicus 76 S.
ı M. 20. [2
Korner, Herm., Chronica novella. hrsg.
v. J. Schwalm, s, ’96, 1072. Rez.: Hist. Zt.
80, 293-98 Höhlbaum; Hans. G.-BIl ‘97.
283-97 Koppmann. [3
Welti, F. E., Zu Justinger. (Anz. f. schweiz.
G. ’98, 48.) [
4
Baumann, F. L., Die Kemptner
Chroniken d. ausgehend. 15. Jh. (Bau-
mann, Forschgn. z. schwäb. G. S.1-
101.) [
Schneider, Eug., Joh. Reuchlins
Berichte üb. d. Krönung Maximi-
lians I. i. J. 1486. (Zt. f. G. d. Oberrh.
13, 547-59.) ; [6
Ublirz, K., Ein Brief d. Wiener
Stadtschreibers Hanns Menestorfer v.
9. Juli 1488. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 19, 697-99.) [7
Carabellese, F., Un breve fram-
mento di cronistoria veneta [:1508-
1516]. (Arch. stor. ital. 21,326-31.) [8
Repertorium Germanicum, s. ‘97, 2828.
Rez. Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 8377-
80 v. Ottenthal; Zt. f. G. d. Oberrh. 12, 763
Cartellieri; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 16, 194-
200 Sauerland; Hist.- polit. DU. 121, 74-80;
Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 173-77 Altmann;
Ovusterr. Litt DI ’98, Nr. 12 P. M. Baum-
garton. [
9
Stern, M., Kg. Ruprecht v. d Pfalz
in sein. Beziehgn. zu d. Juden; un-
gedr. Königsurkk. nebst ergänz.
Aktenstücken. Kiel, Selbstverl. Gem,
72 S. 4 M. [10
Urkunden d. Oberlausitzer Hussi-
tenkrieges u. d. gleichzeitig d. Sechs-
lande angehenden Fehden, hrsg. v.
R. Jecht (s. °97, 2830). Hp 3:
Rez.: Mitt. d Inst f. österr. G farschg. 1~,
373-76 Lippert.
Sehmidlin, L. R., Aus d. v. Rol-
schen Archive in Solothurn. : Anz. f.
schweiz. G. 97, 512-17.) [12
Brief, Der lange, Hrzg. Ludwig
d. Bärtigen. (Sammelbl. d. hist. Ver.
in u. um Ingolstadt Hft. 21, II, 12-
39.) 13
De Boer, T. J., Oorkonden uit het
Familie-Archief Van Sminia, 1450-
1535. (De Vrije Fries 19, 293-316.) [14
Wee À., Aktenstücke z. Mai-
länder Kapitulat u. zum Zug ins
Sundgau, 1466-68. (Anz. f. schweiz.
G. ‘98, 57-61.) 15
Ein Zürcher
Liebenau, Th. v.,
Schlachtbericht üb. Nancy. (Ebd.
66-69.) [16
Korrespondenz, Polit., d. Kurf.
Albrecht Achilles, hrsg. v. F. Prie-
batsch (s. '97, 1020). Bd. 3: 1481-86.
(Publikationen a. d. preuss. Staats-
archiven Bd. 71.) x1j. 6383. 20 M. [17
Türler, H., Pensionsbrief f. A. v.
Bubenberg, d. jüngern, v. Kaiser
Maximilian an sein. Sobn Philipp.
(Anz. f. schweiz. G. '97, 552) [13
Vigo, P., Una lettera del Doge di
Venezia Agostino Barbarigo sull’
assedio di Livorno del 1496. (Arch.
stor. ital. 21, 3818-23.) [19
Jecklin, Fr. v., Berichte üb. d.
Schlachten b. Frastenz u. b. Dornach.
(Anz. f. schweiz. G. ’98, 29-31.) —
J. Häne, Die Stadt-St. Galler in d.
Schlacht b. Frastenz. (Ebd. 25-29.) [20
Töppen, M., Mitt. a. e. Zinsbuch
d. Stadt Gollub. (Altpreuss. Monats-
schr. 35, 423-384.) [21
Schrohe, H., Die Wahl Sigmunds
zum röm. Könige. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 19, 471-516.) [22
Tomeck, V. V., Dejiny válek Hu-
sitskych, 1419-36. (G. d. Hussiten-
kriege.) Lfg.1. Prag. 48S. 40Kr. [23
Lewicki, A., Przymierze Zygmunta,
W. Ks. litewskiego, z królem rzyms-
kim Albrechtem I. (Ueber e Bond.
nis d. Grhzgs. v. Litthauen Sigismund
m. d. röm. König Albrecht I.) Kra-
kau, Akad. 28 S. [24
Résumé: Anz. d. Akad. d. Wiss. in Kra-
kau ’98, 355-57.
Büchi, Freiburgs Bruch mit Oesterr. s. ‘7,
2835. Rez.: Litt. Cbl. ’97, 1454; Dt. Zt f.
Vom Interregnum bis zur Reformation.
G.-wiss. N. F. 2, Monatsbll. 226-29 Thommen;
Gött. gel. Anz. ’98, 574-80 Meyer v. Knonau;
Flist. Jahrb. 19, 651; Mitt. a. d. hist. Litt. 26,
427 Foss. [1025
Stein, W., Ueb. d. angebl. Plan e.
Bündnisses d. Hansestädte m. König
Georg v. Böhmen 1458. (Hans. G.-
Bll. ’97, 239-60.) [26
Gundlach, F., Hessen u. d. Main-
zer Stiftsfehde 1461-1463. Marburg.
Diss. 62 S. [27
Diemar, Entstehg. d. dt. Reichskrieges
geg. Hzg. Karl d. Kühnen v. Burgund, s. '96,
2961. Rez.: Dt. Litt-Ztg. ‘98, 800 Pirenne;
Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 19, 717
Witte.
i
Brandt, W., Der Märkische Krieg
gegen Sagan u. Pommern 1476-79.
reifswald. Diss. 94 S. [29
Pélissier, L. @., L'alliance Milano-
Allemande à la fin du XV. siècle:
l'ambassade d’Herasmo Brasca à la
cour de lemper. Maximilian, avr.-
déc. 1498. (Sep. a. Misc. di storia
ital. T. 35, 333 ff.) Turin, Paravia.
1897. 160 S. [30
Schāfer, D., Zum Lübisch-dänisch.
Vertrage v. 29. Apr. 1503. (Hans.
G.-Bll. ’97, 205-28.) [31
Schiel, A; Die polit. Zustände
Europas am Ausgange d. Mittelalters.
(S. 1-20 v. Nr. 1178.) [31a
Eugster, H., Der Eintritt Appen-
zells in d. Bund d. Eidgenossen.
(Jahrb. f. schweiz. G. 23, 89-146.) —
Ders., Desgl. (Appenzell. Jahrbb. 3.
F., 10, 29-52.) [32
Schön, Th., Beisteuer d. Geistlichkeit d.
Amts Schorndorf zum Lösegeld Graf Ulrichs
d. Vielgeliebten v. Württemb. (Diözesanarch.
v. Schwaben ‘98, 80.) [33
Redlich, Hrzg. Wilhelm L v. Berg. (Allg.
dt. Biogr. 42, 723—27.) — Reimer, Die Land-
grafen Wilhelm I.-IIL v. Hessen. (Ebd. 43,
27-32.) — W. Ch. Lange, Graf Wolrad I. v.
Waldeck. (Ebd. 44, 163-66.) — Flathe, Die
Markgrafen Wilhelm I.-III. v. Meissen. (Ebd.
43, 118-27.) | [34
Ermisch, H., Die Erwerbg. v. Ei-
lenburg durch Markgraf Wilhelm I.
(N. Arch. f. sächs. G. 19, 193-212.) [35
Distel, Th., Zum wahren Bildnisse
Albrechts d. Beherzten. (Repert. f.
Kunstw. 21, 459-62.) [36
Pyl, Wulfhard Wulflam, Bürgermeister v.
Stralsund. (Allg. dt. Biogr. 44, 292-95.) [37
Jungnitz, Frgänzgn. zur Biographie d.
Weihbischofs Johann. (Zt. d. Ver. f. G
Schlesiens 32, 360 f.) Vgl. 96, 2974. „138
Prochaska, A., Kaziemierz Jagiel-
lonczyk a Inflanty 1440-1460. (Kwar-
talnik hist. 12, 250-90.) [1039
*39
c) Innere Verhältnisse
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; Ver-
fassungs- u. Rechtsgeschichte.
Pirenne, Le livre de l’abbé Guillaume de
Becke, s. ’97, 1043. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss.
N. F. 2, Monatsbll. 8. 855 Kötzschke; Hist.
Zt. 80, 513 Keutgen. [1040
Vannérus, J., Les Comptes luxem-
bourg. du 14. siècle: Compte rendu
par Te cellerier de Luxemb. du 1.
août 1380 au 1. oct. 1381. (Ons
Hémecht ’98, 388-95 etc. 594-600.
’99, 12-16; 65-69; 117—21.) [41
Arbusow, L., [Urkk.:] Materialien
zu kurländ. Güterchroniken. (Jahrb.
für Geneal. etc. Jg. 1897, 62-71.) [42
Mehrmann, K., Die Agrarkrisis
im 14. Jh. (Zt. d. Harz. Ver. 31,
1-20.) [43
Daenell, G. d. dt. Hanse in d. 2. Hälfte d.
14. Jb., s. 98, 1019. Rea: Königsberg. Har-
tungsche Ztg. 21. Nov. ‘97 Sonntagebl. K.
Lohmeyer; Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’98,
S. 93; Hist. Jahrb. 19, 645; Hist. Viertelj.schr.
‚98, 445 Baasch; Dt. Litt.-Ztg. ‘98, 1401
Stein. [44
Perlbach, M., Hansisches a. d
Marienburger Tresslerbuch. (Hans.
G.-Bll. og, 261-72.) — W. Stein, 2
Moten König Christians I. v. Däne-
mark. (Ebd. 229-38.) [45
Redlich. 0. R., Staatlicher Schutz
d Handels u. Verkehrs am Niederrh.
gegen herrenlose Söldnerscharen um
d. Wende d. 15. u. 16. Jh. (Beitrr. z.
G. d. Niederrh., Düsseldorf. Jahrb.
13, 112-33.) [46
Cahn, J., Zur Gesch. d. ältest.
Banken in Dtld. (Berr. d. Freien Dt.
Hochstiftes ’98, 230-43.) [47
Thommen, R., Eine bischöfl. Steuer
in d. Diözese Konstanz. (Festgaben
zu Ehren Büdingers S. 273-86.) [48
Christ, K., Das Steuerwesen v.
Kurpfalz im Mittelalter. (N. Arch. f.
G. d. St. Heidelb. 3, 200-64.) [49
Sillem, J. A., Onderzoek naar
loonen en prijzen van levensmiddelen
in 14°- eeuwsche nederlandsche bron-
nen. II: De Cameraarsrekeningen van
Deventer. (Verslagen en meded. d.
Akad. van wetensch. Amsterdam 4.
R., 2, 237-70.) [50
Grolig, M., Ein Stücklein Dorf-G.
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle-
siens 2, 261-66.) [51
Bocholtz- Asseburg, J. Graf v.,
Händel Goslars mit Braunschweiz
"A0
gewisser Juden halber, 1417. (Zt. d.
Harz-Ver. 31, 309-15.) [1052
Guttenberg, K. Frhr. v., Berich-
tigungen zum Lehenhuch d Burgyfn.
Johann IHI. v. Nürnberg. Hohenzoll.
Forschen 6, 140-47., Vgl. ’96,2979. [53
Doorninck, P. N., Het oudste
Leenactenboek van Gelre, 1326.
Haarlem, van Brederode. 348. 1 fl. [54
Liesegang, E., Urkunden u. Unter-
suchen. z. G. d. Stadt Stendal. I: Zur
Vertassge.-G. (Forschen. z. brandb.
u. preuss. G. 10, 311-24.) [55
Dopsch, A., Zur dt. Verfassungs-
frage unter König Rudolf v. Habs-
burg. (Festgaben zu Ehren Büdingers
S. 207-923.) Se
Veit, A., Ueb. d. Entstehg.d. Reichs-
standschaft d. Städte. Erlang. Diss.
43 S. [57
Zeller-Werdmüller, H., Zur G. d.
Zürcher Verfasaungsänderg. v. 1336.
Zürcher Taschenb. '98, 108-31.) [58
Nerlinger, Ch., Etat du chäteau
de Thann au 15. siècle. (Bibl. de
l'école des chartes 59, 304-24.) Suivi
de: Les revenus du duc de Bour-
gogne à Thann à la fin du 15. siècle.
(Collect. alsacienne.) Strassb., Noiriel.
18, 158. 1 M. Vgl. ai, 1062a. [59
Lager, Eine Dienstordng. f. d.
Beamten u. Diener d. trierisch. Dom-
kapitels a. d. 2. Hälfte d. 13. Jh.
(Trier. Arch. 1, 37-56.) [60
Mayr-Adlwang, M., Zur Stadter-
hebung Kutsteins. (Zt. d Ferdinan-
deums 42, 339-42.) [61
Bartsch, L., Entschädigung d. Klosters
Grünhain für seine d. Ort Buchholz betreff.
Ansprüche. (Beitrr. z. G. d Stadt Buchholz
2, 36—64. 3, 1-24.) | (v2
Ras, J. de, De Ambachtsgilden te
Maastricht. (Dietsche Warande ’98,
372-86; 443-57.) [63
Isay, H., Eine neu aufgefundene
Handschrift d Klagspiegels. (Zt. f.
Rechts-G. 19, Rom. Abtig., 184-92).
— Ders., Exemplar d. Ausgabe d.
Köln. Statuten v. 1437 in d. Stadt-
bibliothek zu Trier. (Trier. Arch. 1,
99 f.) — Ders., Zur G. d Trierer
Schöffengerichts. (Ebd. 77-96.) [64
Bretholz, B., Die Handschrift d.
„Jura majoris civitatis Pragensis“ in
d. Biblioth. d. Olmützer Domkapitels.
Bibliographie Nr. 1052—1099.
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle-
siens 2, 380-91.) [65
nee R., Notiz betr. d. „haim-
lich gericht ze Westfal“, 1437. "Ans
f. schweiz. G. "ag, 73) Vgl. "Wi
2873. [66
Nerlinger, Ch., Seigneur et. bour-
geois de Riquevihr au 15.siecle. Henri
de Wurtemberg et Etienne Grucker.
(Ann. de l'Est. 12, 551-76.) [67
Mugler, K., Die Ganerbschaften
in d. einst. kurpfälz. Landen. Erlang.
Diss. 1897. 44 S. [68
Riemsdijk, Th. van, Het zeven-
deel leggen na doodslag in Kenne-
merland en Westfriesland. (Ver-
slagen en meded. d. Akad. van
wetensch. Amsterdam 4. R. 1, 341-
441) — R. Fruin, Over den aan-
breng van doodslag bij de vierschaar
in Kennemerland en in het Noor-
derkwartier van Holland. (Ebd. 2,
50-70.) [69
Jacobs, Ed., Strafe wegen Tötung e Hal-
berstadter Domherrn auf öffentl. Strasse, 1554.
(Zt. d Harz-Ver. 31, 322-26.) [10:0
8. Religion u. Kirche.
Lempp, E., David v. Augsburg.
Schriften a. d. Handschr. d. Mün-
chener Hof- u. Staatabibliothek Cod.
lat. 15312 veröff. (Zt. f. Kirch.-G. 19,
340-60.) Vgl. ‘98, 2862. — Vgl.
Lempp (Realencyklop. f. prot. Theol.
4, 505 f.) [1071
Weiss, Aeneas Sylvius Piccolomini als
Papst Pius II., s. °97, 28293. Rez.: Litt CbL
"98, 651-54 Burdach. Hist. Vierteljschr. 1,
272 A. E. Berger; Hist. Zt. 81, 303-6 Haller.
— F. v. Krones, Aus d. Briefwechsel d.
Enea Silvio de Piccolomini. (Beil z. Allg.
Ztg. ’98, Nr. Sei [12
Bullarium Franciscanum. T. 5, ed. C. Eu-
bel, s. un, 2867. Rez.: Hist. Zt. 81, 480-83
H. Haupt; Oesterr. Litt DL ’38, Nr. 7 Stra-
ganz. [73
Kirsch, J. P., Die Rückkehr d.
Püpste Urban V. u. Gregor XL von
Avignon nach Rom; Auszüge a. d.
Kameralarchiven d. vatikan. Archivs.
(Quellen u. Forschgn. a. d. Gebiete
d. G., hrsg. v. d. Görres-Ges. Bd. 6.)
Paderb., Schöningh. ıxj, 329 S.
14 M. [74
Brom, G., Akten uit de kanselarij
onzer middeleeuwsche bisschoppen
betreff. het geestelijk bestuur. (Arch.
v. d gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht
24, 399-437.) [75
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Grillnberger, 0., Das Wilheringer
Formelbuch „De kartis visitacionum‘“.
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.
rden 19, 229-46; 418-25; 587-601.) —
Ders., Zur Pflege d. Briefsteller- u.
Formularbücher-Litteratur im Cist.-
Orden. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs-
u. Schul-G. 8, 97-126.) [1076
Clemen, O., Ein Ablassbrief v. 1482.
(Zt. f. Kirch.-G. 19, 360 f.) [77
Wichmann, F., Die hölzerne Gebettafel in
Hildesheim. (Hannov. 6.-Bll. ’98, Nr. 29.) [78
Souchon, M., Die Papstwahlen in
d. Zeit d. gross. Schismas. Entwicklg.
u. Verfassungskämpfe d. Kardinalates
1378-1417. Bd. 1: 1378-1408. Braun-
schw., Goeritz. 300 S. 10 M. [79
Beyerle, K., Ulrich v. Richen-
thal. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 13-27.)
— Wurm, Das Konstanzer Konzil in
d. Darstellg. e. Augenzeugen [Ulrich
v. Richenthal]. (Dt.-ev. Bll. "ug, 503
-16.) — Rheinthaler, Joh. Hus; e.
Beitr. zu sein. Charakteristik. (Ebd.
517-36.) — Kehrein, Verurteilg. u.
Hinrichtg. d. Johs. Hus. (Katholik
78, II, 186-90.) [80
Linsenmayer, A., Die Predigten
d. Franziskaners Johs. Pauli; e Beitr.
z. G. d. Predigt am Ausgang d.
Mittelalters. (Hist. Jahrb. 19, 873-
91.) [81.
Brieger, Th., Das Wesen d. Ab-
lasses am Ausgange d. Mittelalters
untersucht mit Rücksicht auf Luthers
Thesen. Progr. z. Feier d. Reforma-
tionsfestes. pa. Edelmann. 1897.
4°. 88 S. [82
Rez.: Hist. Jahrb. 19, 638 Paulus.
Cohrs, F., Zur Katechese am Ende
d. Mittelalters. (Zt. f. prakt. Theol.
289-309.) Vgl. "og, 2210. [83
Baumann, F. L., 2 Aebte d. Klö-
ster Kempten u. Tony. (Baumann,
Forschgn. z.schwäb.G. S.147-51.) [84
Mehring, G., Zur G. v. Herrenalb
u. Bebenhausen im 15. Jh. (Württ.
Viertelj.hfte. 7, 269-76.) [85
Muller, S., De valsche wijbisschop
Jacob van Gulik. (Arch. v. d gesch. v.
h. aartsbisd. Utrecht 24, 187-214.) [86
‚Brom, G., Naamlijst der priesters,
die in het bisdom Utrecht gewijd
zjn van 1505 tot 1518 (s. ‘98, 1068).
Schluss. (Ebd. 1-85.) — Ders., De
hervorming der abdijen van St. Paul
*41
te Utrecht en van St. Laurens te
Oostbroek, einde 16e eeuw. (Ebd.
297-308.) [87
Demeuldre, P., Frère Jean An-
geli; episode des conflits entre le
clergé séculier et le clergé régulier
à Tournui 1482-1483. (Compte rendu
des séances de la comm. roy. d’hist.
de l'ac. de Belg. 6. Ser. T. 8, 313-
68.) 88
Linneborn, J., Zustand d westfäl.
Benediktinerklöster in d. letzt. 50
Jahren vor ihr. Anschlusse an d.
Bursfelder Kongregation. (Zt.f.vaterl.
G. etc. Westfal. 56, I.) Auch Diss.
Münster. 64 S. [89
Kolde, Th., Das religiöse Leben
in Erfurt beim Ausgange d. Mittel-
alters; e. Beitr. z. Vor-G. d. Refor-
mation. (Nr. 63 v. 1177.) Halle, Nie-
meyer. 68 S. 1 M. 20. [90
Mitzschke, P., Aus d. Heusdorfer
Klosterleben. (N Arch. f. sächs. G.
19, 339-50.) [1091
y. Bildung, Litteratur und Kunst ; Volksleben.
Fabricius, W., Die ältest. gedr.
Quellen z. G. d. dt. Studententums.
(Zt. f. Bücherfreunde Jg. 1. Bd. I,
177-82.) [1092
Wimpheling, J., Pädagog. Schrif-
ten; übers. u. erl. v. J. Freundgen.
N. (Tit.-)Ausg. (= Bammle d. be-
deut. pädagog. Schr. XIII.) Paderb.,
Schöningh. 573 S. 3 M. 20. [93
Needon, K. 0., Wimphelings pä-
dagog. Ansichten. Leipz. Diss. Dresd.,
Bleyl & K. vm, 62 S. 1 M. 20. [94
Schoengen, M., Die Schule v.
Zwolle von ihr. Anfängen bis zum
Auftreten d Humanismus. Diss. Freib.
i. d. Schw. xx, 127 8. [95
Jürgens, ©., Die älteste G. d Lyceums zu
Hannover. (Hannov. G.-BIL "op. 2, f.) [96
Stein, A. (H. Nietschmann), Guten-
berg; e. Zeit- u. Lebensbild a. d. 15.
Jh. (Stein, Dt. Geschichts- u. Lebens-
bilder. XXVI.) Halle, Waisenhaus
1897. xj, 178 S. 2 M. 10. [97
Bockenheimer, K. G., Joh. Brito
aus Brügge, d. angebl. Erfinder d.
Buchdruckerkunst. Mainz, Mainzer
Verl.-Anstalt. 46 S. [98
Gross, J., Renaissance u. Huma-
nismus in Italien u. Dtld. (S. 21-100
"43
v. Nr. 11785 — H. Schlandt, Aus
d. Zeit d. Humanismus u. d. Reform.
in Ungarn. :Ebd. 227-62.) [1099
Schönbach, A. E., Miszellen a.
Grazer Handschrr. (Mitt. d. hist. Ver.
f. Steiermark. 46, 3-70. [1099 a
Bauch, @., Die Urdrucke d. Epi-
stolae Obscurorum Virorum. (Cbl. f.
Biblioth. ‘98, 297-327.) (1100
K. Steiff, Wo ist d Editio princeps d.
Epistolae Obsc. Vir. gedruckt worden? Ebd
420-02.) [11008
Nolhac, P. de, Erasme en Italie.
N. ed. Paris, Klincksieck. 144 S. [1101
J. R. Haarhaus, Die Bildnisse d Eras-
mus v. Rotterdam. (Zt. f£ bild. Kunst 10,
4-6) "la
Bauch, G., Laurentius Corvinus. (Zt. d.
Ver f. G. Schlesiens 32, 390f) — G. Knod,
Thom. W. Wolff d. Aeltere u. d Jüngere.
(Allg Dt. Biogr. 44, 51-54.) [2
Spengler, F., Kilian Reuther v.
Melrichstadt. (Forschgn. z. neuer.
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel, S. 121
-29.) [3
Herrmann, M., Die Rezeption d.
Humanismus in Nürnberg. Berl.,
Weidmann. 119 S. 2 M. 80. [4
Rez.: Beil. z. Allg. /tg. ‘ON, Nr. 275.
Franz, Magister NikoL Magni de Jawor,
8. ug, 2597. Rez.: Gotting. gel. Anz. V8, 782
-87 Loserth; Litt. Cbl. "mm, Nr. 44; Katholik
18, LI, 457-66 Spabn. [5
Hartmann, J., Der erste baier.
G.schreiber Johs. Turmair, genannt
Aventinus, in sein. Beziehen. zur
Geogr. Züricher Diss. Ingolst., Krüll.
51 5. 1 M. 20. 6
Werminghoff, A., Zur Lebens-G.
d. Ulr. Zasius. (Zt. f. G. d Oberrh.
13,695-30.) kul oi, 2008 — v. Eisen-
hart, Ulr. Zasius. (Allg. dt. Biogr.
44, 708-15.) [7
Biedermann, R., Die Einwirkg.
d. Kolmarer Meisterliederhandschrift
(t) auf d. Textgestaltg. d Gedichte
Heinrichs v. Meissen, genannt der
Frauenlob. Berlin. Diss. 1897. 59 S. [8
Gerhard’s v. Minden Fabeln ın
mittelniederdt. Sprache; hrsg. v.
A. Leitzmann. Halle, Niemeyer.
cLxv), 304 H 12 M. [9
Rez.: Litt. Cbl. ‘93, Nr. 46.
Gereke, P., Studien zu Reinfried
v. Braunschw. (Beitrr. z. G. d. dt.
Sprache u. Litt. 23, 359-483.) 33 S.
als Hallens. Diss. gedr. [10
Sehmidt-Wartenberg, H., Inedita
d. Hnr. Kaufringer. Chicago, Univ.
press. 1897. xvj, 56 S. [11
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 24, 2°8-99 Euling.
Bibliographie Nr. 1099—1146.
Schmidt, Ldw., Unbekanntes Ge-
dicht Seb. Brants. (Zt. f. dt. Altert.
42, 217-19.) [12
[Lat. Distichon f. d. Grabmal d. am 26. Aug.
1486 verstorb. Kurf. Ernst v. Sachsen.)
Wagner, H. F., Mittelalterl. Hof-
Dee in Salzburg. (Mitt. d Ges f
salzburg. Ldkde. 38, 107-37) [13
Philippi, Kunst d 15. Jh. in Dild. u à
Niederlanden s. Nr 550. [14
Probst, J., Neuer Beitr. su d Beriehgn
zw. Tirol u. Oberschwaben im Anfang d
16. Jahrh (Arch. f. christl Kunst 15. 40f)
— P. Beck, Schwäbische Kunstwerke in
Rottenburg a. N aus d Zeit d Erzherzogia
Mechthi.d. (Diözesauarch. v. Schwaben "a,
128.) [15
Hammer, H., Die Bauten Hzg.
Siegmunds d. Münzreichen v. Tirol.
(Zt. d. Ferdinandeums 42, 205-76.) [16
Ebel, K., Das Rathaus zu Giessen. (Mitt.
d. oberhess. OG ver 7, 207-10.) — €. Timler,
Eine befestigte Kirche. (Zt. d Ver. f. thuring.
G. 11, 110-20, 2 Taf.) [17
Schmid, W. M., Modellstudium in
d. 1. Hälfte d 15. Jahrh. (Zt. f. christl.
Kunst 12, 55-58.) [13
Reber, F., Hans Multscher v. Ulm.
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. 98,
Bd. 2, 1-68.) [19
Halm, Ph. M., Die Kreuzweg-
stationen zu Bamberg u. Adam kraft
(Zt. f. bild. Kunst 10, 57-65) [20
Matthaei, A., Zum Studium d.
mittelalterl. Schnitzaltäre Schlesw.-
Holsteins. (Beitrr. u. Mitt. d Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch OG 2. R., Hft. 2,
1-44.) Vgl. Nr. 554. [21
Endres, J. A., Die Wandgemälde
d. Kirchleins zu Zell b. Oberstaufen.
(Allgäuer G.freund 10, 1-10, 3 Taf. |??
Bluth, Mittelalterl. Wandgemälde
in d Kirche zu Quartschen, Kr. Königs-
berg. N./M. (Schrr. d Ver. f. G. d
Neumark 7, 203-6.) BE
Franck, K., Ueb. d Technik €
frühgotisch. Glasgemäldes im german.
Museum. (Mitt. a. d. germ. Nat.-
Mus. ’98, 66-68.) 24
Kämmerer, L., Hubert u. Jan
van Eyck. ( ünstler-Monographien,
hrsg. v. Knackfuss, XXXV.) Bielei.,
Velhagen & Kl. 112 S. 3 M. |®
La Grange, A. de, Roger de le
Pasture, peintre tournaisien. (Ann.
de l'ac. d’archl. de Belg. 5. Ser. 1
231-50.) KE
Weisbach, W., Ueber Hans Pler-
Vom Interregnum bis zur Reformation.
denwurff u. seine Vorgänger; e. Beitr.
z. Entwicklgs.-G. d. Nürnberger
Malerei. (Zt. f. bild. Kunst 9, 234-41.)
— R. Stiassny, Jörg Breu u. Hans
Knoder. (Ebd. 296-98.) [1127
Hachmeister, C., Der Meister d
Amsterdamer Cabinets u. sein Ver-
hältnis z. Albr. Dürer. Heidelb. Diss.
Berl., Mayer & M. 515. 1 M. 20. [28
Res.: Zt. f. bild. Kunst 9, 246 Friedländer.
Kautzsch, R., ur Dürerfrage:]
Des Christ. Scheurl Libellus de lau-
dibus Germaniae. (Repert. f. Kunstw.
21, 286f.) — K. Lange, Dürers ästhet.
Glaubensbekenntnis. (Zt. f.bild. Kunst
9, 121-36; 187-91.) — Zucker, Zu d.
Handzeichngn. Dürers. (Repert. f.
Kunstw. 21, 376.) — B. Händcke,
Ueb. Entwürfe u. Studien zu ausge-
führten Werken Dürers. (Zt. f. christl.
Kunst "og, 151-58.) [29
Haendcke, B., Dürers Beziehgn.
zu J. de’ Barbari, Pollaiuolo u. Ber-
lini. (Jahrb. d. kgl. preuss. Kunst-
sammlen. 19,161-70, 2 Taf.) — L. Justi,
Jacopo de’ Barbari u. Dürer. (Repert.
f. Kunstw. 21, 346-74; 439-58.) [30
Giehlow, C., Krit. Darstellg. d.
Forschgn. üb. d. Entstehungs-G. d.
Gebetbuchs Kaiser Maximilians 1.
Berlin. Diss. 65 S. [31
Bernoulli, Ed., Die Choralnoten-
schrift bei Hymnen u. Sequenzen d.
späteren Mittelalters. (Breitkopfs &
Härtels Sammlg. musikwiss. Arbeiten
v. dt. Hochschulen. Bd. I) Lpz.,
Br. & H. x, 242, 130 S., 14 Taf.
9 M. 97, 128., 1 Taf. Leipz. Diss. |32
Haberl, F. X., Jos. Vict. v. Scheffel
üb. Erhart Oeglins Liederbuch v. 1512.
(Kircheumusikal. Jahrb. 12, 66-72.) [33
Lauchert, F., Materialien z. G.
d. Kaiserprophetie im Mittelalter.
(Hist. Jahrb. 19, 844-72.) [34
Privatbriefe, Deutsche, d. Mittel-
alters; hrsg. v. G. Steinhausen.
Bd. I: Fürsten u. Magnaten, Edle u.
Ritter. (Teil v. Nr. 182.) Berl.,
Gaertner. xvj, 454 S. 15 M. [35
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 99, Nr. 5 Schönbach
u. Entgegng. v. St m. Antw. Sche. ebd. Nr. 10;
Litt. Cbl. ’99, Nr. 7.
Matzura, J., Urfehdebrief d. Hans Paz-
gert v. Troppau u. d. Laurenz Öhm v. Jügern-
dorf für Albrecht v. Wähingen. (Zt.d. Ver. f. G.
Mährens u. Schlesiens Jg. 2, Hft. 1/2,179f.) [36
Hzg. Adolf v. Cleve dankt d. Herzoge
Gerhard v. Jülich - Borg f. dessen ihm gə-
liehene dt. Bibel, einon Tabbert (mantel-
"A3
artigen Ueberwurf) ihm anbietend; 29. Jan.
1446. (Zt. d. berg. G.-Ver. 33, 140f) [36a
E., K., Ein zürcherisch. Ehekon-
trakt a.d.15.Jh. (Zürcher Taschenb.
’98, 95-107.) [37
Pfanneberg, Göttinger Bürger-
leben im 14. u. 15. Jahrh. (Proto-
kolle d. Ver. f. G. Göttingens ’97/98
(Bd. Il, 1), 50-59.) [38
E., R., Kleiderordnung in Göttingen,
1459/61. (Hannov. G.-Bil. ’98, Nr. 29.) —
0. v. Heinemann, Eine ärztl.
15. Jb. (Braunschw. Magaz. ’97, 204) —
R. H., Das erste urkdl. Auftreten d. Zigeuner
in Sachsen. (Schönburg. G.-BIL 4, 168f.) [38 a
Töppen, R., Festmahleu. Ehrungen
d. Hochmeistern v. d. Stadt Elbing
gegeben. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver.
39, 147-58.) [39
eklame a. d.
Hansen, J., Inquisition u. Hexen-
verfolgung im Mittelalter. (Hist. 2t.
81, 385-432.) — Ders., Der Malleus
maleficarum, seine Druckausgaben u.
d. gefälschte Kölner Approbation v.
J. 1487. (Westdt. Zt. 17, 119-68.) [40
Redlich, 0. R., Die Wahrsage-
kunst im Dienste d Justiz. (Zt. f.
Kultur-G. 6, 103-9.) [41
Merz, W., Exorcismus gegen Engerliuge,
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantous
[1142
1479.
Aargau ’98. 97-103.)
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 jähr.
Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-55.
Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief-
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds. im
Bet Zeitalter (s.’98,1111). Forts. (Zt.
f. Kirch.-G. 19, 211-64; 473-85.) [1143
Luthers Werke: Krit. Gesamt-
ausg. (s. ’98, 1113). Bd. XX. xj,
807 S. 23 M. [44
O.Brenner, DieWeimarer Lutherausgabe.
(Beil. z. Allg. Ze ’98, Nr. 110.) — G. Buch-
wald, Desgl. (N. Jahrbb. d. klass. Altert. etc.
»98, I. 565-63.)
uthers Werke; hrsg. v. Buch-
wald, Kawerau etc. Volksausg.
in 8 Bdn. 2. Aufl. Berl., Schwetschke.
I: Reformat. Schrr. Bd. 1 u. 2. xvj,
420; 511 S. II: Reformat. u. olem.
Schrr. Bd. 1 u. 2. 449; 482 5. III:
Predigten u. erbaul. Schrr. Bd. 1u. 2.
xvj, 571; 419 S. IV: Vermischte Schrr.
Bd.1u.2. 540,4728. à 2M. 50. [35
Heiland, K., Die Lutherdrucke d.
Erlanger Univ.-Biblioth. a. d. Jahren
*44
1518-23.:21. Beihft.z.Cbl. f Bibliothw.)
Lpz., Harrassowitz. 72 S. 8 M. [1146
Buchwald, G., Zu Luthers Brief-
wechsel. (Theol. Stud. u. Krit. "ua,
107-18.) — Ders., Ls. exhortationes
post concionem; e. noch unbeachte-
tea Stück sein. Kanzelthätigkeit.
(Ebd. 119-35.) [47
Köhler, W., Ein neuer Lutherbrief
a. dÄ 1521. (Ebd. 135-39) — Ders.,
Eine Notiz a. Spalatins Briefen v.
J. 1519. (Ebd. 140-47) — Ders.,
Zu Luthers Wartburgpostille. (Zt. f.
wiss, Theol. 41, 588-615.) Vgl. "oy,
1149. [48
Kück, E., Hartmuth v. Cronberg
als Interpolator d. v. Luther an ihn
gerichteten Missives. (Zt. f. Kirch.-G.
19, 196-203.) [49
Ernst, Melanchthoniana. ‘Bl. f.
württ. kirch OG 2,128-31.)— F. Laten-
dorf, Melanchthoniana in Mecklen-
burg. (Theol. Studien u. Krit. "og,
681-85.) — Ders., Die zu Witten-
berg unter Melanchthons Mitwirkg.
erschienenen Ausgaben d. mecklenb.
Kirchenordng. (Cbl. f. Biblioth. 15,
357-61.) [50
Ketrzynski, W., Ungedr. Brief
Melanchthons [1533 an d. Bischof
Johs. Dantiscus]. (Altpreuss. Monats-
schr. 35, 481 f.) — H. Freytag, Em-
pfehlungsbrief Ms. f. Jos. Menius a.
Stolp. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 362-65.) [51
Clemen, 0., Balthasar Stanberger.
(Zt. f. thüring. G. 11, 242-52.) [52
Bibl, V., Der Briefwechsel zw.
Flacius u. Nidbruck is. oy, 1155).
Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Oesterr. 18, 201-38. 19, 96-110.) —
Ders., Nidbruck u. Tanner; e. Beitr.
z. Entstehgs.-G. d. Magdeb. Centu-
rien u. z. Charakteristik Kg. Maxi-
milians II. (Sep. a.: Arch. f. öst. G.
&5,379-430.) Wien, Gerold. 1M.20. [53
Honterus’, J., Ausgew. Schriften;
hrsg. v. O. Netoliczka. Wien,
Graeser. xxvj, 212 S. 4 M. [54
Rez.: Korr.-Hl. d Ver. f. siebenb. Ldkde.
98, 104-7 A. Schuilerus; Litt. Cbl. 99, Nr. 8.
Stenneberg, Georg, Katechismus
(1545); verötf. v. F. Cohrs. (Zt. d.
Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 3, 224
-67.) [55
Keller, L., Hans Denks Protesta-
tion u. Bekenntnis; Neudruck m.
Einleitg. (Monatshfte. d. Comen.-
Ges. 7, 231-43.) [56
EH eee
Bibliographie Nr. 1146—1193.
Hegler, Hans Denk. (Bealencyklop. f prat.
Theol. 4, 5:6-:0.) [568
Clemen, 0., Die Lamentationes
Petri. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 43148:
— Ders., Bemerkg. zu d. Schmäh-
gedicht geg. d Bettelmönche. ikbd.
365 f.) Vgl. ‘98, 2953. [57
Clemen, O., Eine fast verschollene
Streitschrift Thom. Murners. (Ale-
mannia 16, 183-90.) [58
(Ain new lied von dem vndergang Chnat-
lichs glaubens. Bruoder Mich. Styfels v.
Esszlingen vssleg vund Christliche gloss
dar:iber.“]
Kayser, K., Registrum subsidii ex
Praeposituris Northen et Eimbeck
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
2, 264-78. 3, 268-93.) [59
Sanuto, Marino, Diari (s.’98,1124).
T. 48-50. 648; 636; 692 Sp. [60
Endl, F., Eine Handschr. a d
Benediktinerinnen- Kloster zu Gött-
weig im Stifte Altenburg. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 19,
264-71.) — P. Wittmann, Johs. Nib-
ling u. seine Werke (s. ‘97, 295%.
Schluss. (Ebd. 18, 598-608. 19, 100
-107; 271-78.) [61
Baumann, F. L., Ueb. d städt.
Chronik v. Kempten; Beitr. z. G. d
Allgäuer Bauernkriegs u. d. Meister-
gesangs. (Baumann, Forschen. z.
schwäb. G. S. 152-82.) fe
May, J., P. Vols e Offenburg u. d Av-
nalen v. Schuttern a Nr. 14. [63
Reuss, R., Les éphémérides de
Jacques de Gottesheim, docteur
en droit, prébendier du grand-choeur
de la cathédrale, 1524-43. (Mitt. d.
Ges. z. Erhaltg. d. geschicht Dent-
mäler im Elsass 19, 261-81.) [64
Fischer, H., Zu Konr. Mocks Briefwechsel,
8.'8, 2959. (Württ.Viertelj.hfte. 7,431 f.) — Feld-
brief v. 1547. (Hannov. G.-Bll. ‘38, 3.39.) (#5
Acta Tomiciana: epistolarum, lega-
tionum, responsorum, actionum et
rerum gestarum Sigismundi I. regis
Poloniae. T.10: 1528; per St. Gorski.
Posnaniae. fol. 481 S. 15 M [66
Zur Geschichte d. Bauernkrieges
im Pinzgau. Aus d. Regierungs-Arch.
in Salzb. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. 38, 150-52.) [67
Schuller, F., Urkdl. Beitrr. z. H
Siebenbürgens v. d. Schlacht bei
Mohács bis z. Frieden v. Grosswar-
dein (s. '96, 1226). Forts.: 1529-34.
(Arch. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
28, 441-581.) [63
Reformationszeit.
Hubert, F., Verloren geglaubte
ulmische Reformationsakten. (Zt. f.
Kirch.-G. 19, 204-11.) [1169
Keussen, H., Brief König Franz I.
v. Frankr. an d. Stadt Aachen 3. März
(1543?). (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20,
283.) 70
Erhardt, L., Brief d. Mkgfn. Jo-
hann v. Küstrin, 23. V. 1547. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Neumark 7, 191f.) [71
Friedensburg, W., Am Vorabend
d. Schmalkaldisch. Krieges. Denk-
schrift a. d. Umgebg. Kaiser Karls V.
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven
etc. 2, 140-51.) 72
Meyer, Chr., [Dokumente:] Zur
G. d. Interims ın d. Markgrafschaft
Brandenb. - Ansbach. (Hohenzoll.
Forschgn. 6, 157-68.) [73
Friesland. C., Ein Gedicht [in d.
Götting. Univ. - Biblioth.] zu Ehren
Karls (Zt. f. franz. Sprache etc.
20, 272-79.) [74
Köhler, W., Zur Datierg. u. Autor-
schaft d Dialogs „Neu Karsthans‘‘.
I. (Zt. f. dt. Philol. 30, 302-23.) [75
Häne, J., Ein hist. Volkslied wider
d Schweiz aus d. Zeit d. ,,Konstanzer-
sturms“ v. J. 1548. (Anz. f. schweiz.
G. ‘98, 61-65.) [76
Sehriften d. Ver. f. Ref.-G. (8. ‘98,
2969). Nr. 62 (= Jg. XVI, 1):
F. Bahlow, Joh. Knipstro, d erste
Generalsuperintendent v. Pommern-
Wolgast. 75 S. — Nr. 63 (= Jg. XVI,
2) s. Nr. 1090. [77
Bez. v. Nr. 62: Monatsbll. d Ges. f. pomm.
G. "98, 155 M. Wehrmann.
Aus d. Zeit d. Reformation.
Vortrr. Festschr. z. Honterusfeier.
Kronstadt, Zeidner. jx, 435 S. 3 M. [78
Inh.: S. 101-40. ©. Netoliezka, Die dt.
Reform., ihr Ursprg. u. ihre Wirkgn. Val.
ferner Nr. 10312; 1099; 1189; 1205; 1337;
1342.
Keller, Grundfragen d Reform.-G., s. ’98,
2970. Erklärg. v. H. Haupt u. Erwiderg.
Ks.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 503f. — Desgl.
Erklärg. Haupts in: Hist. Viertelj.schr. ’98,
18 u. Karl Müller's ebd. 570-78; Antwort
Ks.: Monatshfte. d. Comen.-Ges. 7, 3214-26. [79
Jacobs, H. E., Mart. Luther, the
hero of the reformation. Lond., Put-
nam. xv, 454 S. 6 sh. [80
Dove, A., Luthers Bedeutg. f. d. Neu-
zeit überhaupt. (Dove, Schrr. 53-62 [aus:
„Lutber-Vorträge. Breslau 1883‘).) [#1
Otto, R., Die Anschauung vom hl.
Geiste bei Luther. Götting., Vanden-
hoeck & R. 108 S. 2 M. 80. [82
*45
Kropatscheck, F., Die natürl.
Kräfte d. Menschen in Luthers vor-
reformator. Theologie. Greifwald.
theol. Diss. 58 S. — Ders., Johs.
Dölsch aus Feldkirch, Prof. in Wittenb :
e Beitr. z. Reform.-G. in ihr. An-
fängen. Phil. Diss. Greifsw., Abel.
97 S. 1 M. 50. [83
Haussleiter, J., Geschicht Grund-
lage d. letzten Unterredung Luthers
u. Melanchthons üb. d Abendmahls-
streit 1546. (N. kirchl. Zt. og, Nr. 11,
831-54.) [84
Ward, F. G., Darstellg. u. Würdi-
gung d. Ansichten Luthers v. Staat
u. sein. wirtschaftl. Aufgaben.
(Sammlg. nationalökon. u. statist.
Abhdign. d staatswiss. Seminars zu
Halle Ba. 21.) Jena, Fischer. 101 8.
2 M. 40. [85
Rez. v. "97, 2973 (Braasch, Ls. Stellg. zum
Sozialismus): Theol. Litt.-Ztg. ’98, 490 Eck.
Seitz, O., Die Theologie d. Ur-
banus Rhegius, speziell sein Verhält-
nis zu Luther u. Zwingli. Gotha,
Perthes. 108 S. 1 M. 60. 74 S.
auch Hallens. Diss. — Ders., Die
Stellg. d. Urbanus Rhegius im Abend-
mahlsstreite. (Zt. f. Kirch. - G. 19,
293-328.) [86
Tschackert, P., Neuer Beitr. z.
Lebens-G. d. Reformators Ant. Cor-
vinus. (Ebd. 329-39.) — Ders., Bis-
her unbenutzte Druckschrift d. Ant.
Corvinus. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 3, 295.) — &. Geisenhof.
Corviniana. (Zt. d. hist. Ver. €
Niedersachs. "og, 298-323.) — 6. Uhl-
horn, Ant. Corvinus. (Realencyklop.
f. prot. Theol. 4, 302-5.) [87
Clemen, 0., Ergänzgn. zu Kawe-
rau „Kaspar Güttel“. (Zt. d. Harz-
Ver. 31, 316-22.) [88
Lassel, E., Johs. Honterus. (S. 382
-435 v. Nr. 1178.
Paulus, N., Tetzel u. Kraft in
Ulm. (Diözesanarch. v. Schwaben
’98, 113-18.) Vgl. '94, 3778 c. [90
Kolde, Th., Cochlaeus. (Real-
encyklop. f. protest. Theol. 4, 194-200.)
— C. Weizsäcker, Gasp. Contarini.
(Ebd. 278-81.) [91
Paulus, Kasp. Schatzgeyer, s. "8, 2987
(Auch Münchener Diss.) Rez.: Beitrr. z.
haier. Kirch. -G. 5, 51; Hist. - polit. Bil. 122,
534-42; Theol. Litt.-/tg.’99, 18-21 Bossert. [92
Falk, F., Der Wormser Dom-
scholaster Dan. Mauch (e '94, 1819 e).
Nachtr. (Katholik 78, II, 45-55.) [93
"An
Gess, F., Habsburgs Schulden b.
Herzog Georg. (N. Arch. f. sächs.
G. 19, 213-43.) [1194
Jacob, K., Französ. Bemühungen
um Strassburg im April 1519. Zt. f.
G. d. Oberrh. 13, 560-83.) [95
Hausrath, Aleander u. Luther auf d.
Reichstage zu Worms, 8 "A8. 1163. Rez.: Beil.
z Allg Zog Nr. 126; Hist. Viertelj.schr.
‘us, 451-54 Berger. [96
Hossinger, Th., Beitr. z. G. d.
erst. Türkenbelagerg. Wiens im J.1529.
Progr. Budweis. 1897. [97
Issleib, S., Moritz v. Sachsen als
protestant. Fürst. (Sammig. gemein-
verständl. wiss. Vortrr. Hft. 302.)
Hamburg, Verlagsanst. & Druckerei
A.-G. 86 S. 75 Pf. [98
Th. Distel, Ueb. einige Bilder d Kurt
Moritz. (Repert. f. Kuustw. 21, 462 f.)
Karge, P., Plan zur Versorgung
d. Markgrafen Sigmund in d. Jahren
1541-42. (Forschen. z. brandenb. u.
preuss. G. 11, 527-30.) [1199
Salles, G., Une médiation des
protestants d’Allemagne entre la
France et l'Angleterre au milieu du
16. siècle. (Rev. d’hist. diplom. 13,
27-46.) [1200
Joel, F., Hrzg. August v. Sachsen
bis z. Erlangung d. Kurwürde (s. "og,
2996). Schluss. (N. Arch. f. sächs.
G. 19, 244— 91.) [1201
Meyer, Chr., Ein Kulturbild a. d.
Reformationszeitalter; Der Augsbur-
ger Reichstag im Jahre 1548 nach
e. fürstl. Tagebuch. (Preuss. Jahrbb.
94, 206-242.) [2
Loserth, J., Die Salzburger Pro-
vinzialsynode v. 1549. Zur G. d.
protest. Bewegung in d. österr. Erb-
ländern. (Sep.a.: Arch. f. österr. G.
85,131-356.) Wien. Gerold. 3M.80. [3
Ammann, H., Die Wiedertäufer
in Michelsburg im Pusterthal u. deren
Urgichten (s. ‘98, 3003). Schluss.
Progr. d Augustiner in Brixen a E.
1897. 72 5.
[4
Stamm, A., Allg. geschichtl. Ver-
hältnisse in Ungarn u. Siebenbürgen
beim Beginne d Reformation. (S. 263
-90 v. Nr. 1178.) — F. W. Seraphin,
Kronstadt zur Zeit d. Honterus. (Ebd.
293-379.) [5
Burckhardt, P., Die Basler Täu-
fer; e. Beitr. z. schweizer. Reform.-
G. Basel, Reich. xj, 125 S. 2 M. [6
Holder, Ch., Les professions de
Bibliographie Nr. 1194— 1244.
foi à Fribourg au 16. siècle; étude
sur l'hist. de la réforme et de la
restauration relig. [Archives de la
soc. d'hist. du canton de Fribourg
6, 169-261.) [7
Schlecht, J., Die Pfalzgrafen Phi-
lipp u. Heinrich als Bischöfe v. Frei-
sing. (Sep.a.: Sammelblatt d. hist.
Ver. Freising.) Freising, Datterer.
48 S. 1 M. 50. D
Rubensohn, M., Wolfgang Hunger,
e. antiklerikaler Freisinger Kanzler
a. d. Reformationszeit. (Beil. z. Allg.
Ztg. ‘98, Nr. 243.) N
Gückel, M., Beitrr. z. G. d. Stadt
Forchheim im 16. Jh. Bamberg. Progr.
1897/98. 99 S. [10
Rez.: Beitrr. z. baier. Kirch OG 5, 95.
Schornbaum, K., Ein Beitr. z.
brand. nürnb. Kirchenvisitation 1528.
(Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 4, 234f)
— W. Dietlen, Beitrr. z. G. d. Re-
form. in Schwaben. I: Einführg. d.
Ref. in d. ehem. Ulmischen Pfarreien
d Dekanats Leipheim. (Ebd. 243-13.
5, 37-49.) 11
Häbler, K., Stellung der Fugger
zum Kirchenstreite d 16. Jh. (Hist.
Viertelj.schr. "og, 473-510.) [12
Baumann, F. L., Die Reichsstadt
Wangen vorübergehend protestan-
tisch. (Baumann, Forschgn. z. schwäb.
G. S. 257-61.) 13
Bossert, Die Herrschaft Heiden-
heim in d. Ref.-Zeit. (Bll. f. württ.
Kirch.-G. 2, 1-39; 85-113.) — Keidel,
Personalstand d. Ulmer Bettelklöster
zur Zeit ibr. Auflösung. (Ebd. 131-
140.) [14
Issel, Reformation in Konstanz, s. 29
1184. Rez.: Litt. Cbl. ag, 417; Zt. f G. d
Oberrh. 13, 371 Martens; Hist. Jahrb. 19, 410;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 78, 392 Holl. (15
Lutz, Les réformateurs de Mul-
house. (Bull. du Musée hist. de Mul-
house 21, 34-52.) [16
Winckelmann, 0., Der Anteil d.
dt. Protestanten an d. kirchl. Re-
formbestrebgn. in Metz bis 158.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 202-
236.) (17
Ney, Michael Diller. (Realencyklop.
f. prot. Theol. 4, 658-62.) 18
Peters, R., Vorgehen d. jül.-berg.
Regierg. geg. Evangelische u. Sek-
tierer 1550 u. 1559. (Beitrr. z. 6. d
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 294-
297.) 119
Prinsen, J., Gerardus Gelden-
Reformation. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
hauer Noviomagus; bijdrage tot de
kennis van zijn leven en werken.
Leidener Diss. "a Gravenh., Nijhoff.
162 S. 2 fl. 25. [1220
Hensen, A. H. L., Eene Inquisitie-
reis door Friesland. (Arch. v. d.
gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht 24,
215-45.) [21
Knodt, E., Gerdt Omeken; e. re-
formationsgeschichtl. Skizze. Güters-
loh, Bertelsmann. 236 S. 3M. [22
Francke, W. Ch., Johs. Borne-
macher, Hnr. Moller v. Zütphen u.
Erzbisch. Christoph v. Bremen u.
Verden. (Hannov. G.-Bll. "og, 162-64;
170-72; 178-80.) [23
Schäfer, D., Jürgen Wullenwever.
(Allg. dt. Biogr. 44, 299-307.) [24
Rolfs, Chr., Zur dithmarsisch. Re-
formations-G. (Beitrr. u. Mitt. d. Ver.
f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. Reihe,
Hft. 1, 1-54.) [25
Sehling, E., Die Kirchengesetz-
gebg. unter Moritz v. Sachsen 1544-49
u. Georg v. Anhalt. Lpz., Deichert.
1899. 222 S. 3 M. 60. [26
Kirch. G. 19, 155-78.) 27
Könnecke, M., Die evangel. Kir-
chenvisitationen d. 16. Jh. ind. Graf-
schaft Mansfeld. (Mansfelder BI. 11,
53-103. 12, 54-116.) [28
Martens, C., Wann ist d. Erfurter
evang. Ministerium als geistl. Behörde
entstanden? (Jahrbb. d. Akad. zu Er-
furt 24, 69-110.) [29
Bartsch, L., Kirchl. u. schulische
Verhältnisse d. Stadt Buchholz wäbr.
d 1. Hälfte d 16. Jh. I: Die kirchl.
Verhältnisse. (Beitrr. z. G. d St.
Buchholz 3, 25-72.) [30
Baumgärtel, H., G. d. Pönfalles
d. Oberlausitzer Sechsstädte. Bautzen,
Weller. 109 S. 1 M. 50. [31
Lesker, B., Das Cisterzienser-
Nonnenkloster zum hl. Kreuz in Ro-
stock u. d. Reformation. (Hist. polit.
Bll. 122, 826-41; 874-84.) [32
Freytag, H., Beziehgn. Danzigs zu
Wittenberg in d. Zeit d. Reformation.
(Zt. d.westpreuss.G.-Ver.38,1-137.)[33
Freytag, H., Zur Lebens-G. d.
Hans Nimptsch, Danziger Stadt-
schreibers u. späteren Kammerrates
d. Hrzgs. Albrecht. (Altpreuss. Mo-
natsschr. 35, 456-62.) [1234
*47
b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555 - 1648.
Schön, Th., Chronologia Begeriana,
1548-1650 (= Reutling. G.-Quellen
IM. (Reutl. G.-BIL ’98, 44-47; 58-
61; 66-72.) [1285
Töppen, M., Joh. Bochmann u. sein
Kalendarium. (Altpreuss. Monatsschr.
35, 392-422.) [36
Ritter, K., Appenzell. Analekten:
8 Briefe d Pfarrers MatthiasBach-
ofen in Herisau, Febr. u. März 1588.
(Appenz. Jahrb. 3. F., 10, 138-57.) [37
Sillib, R., Ein engl. Reisebericht
üb. Heidelberg a. d J. 1617. (N. Arch.
f. G. d. St. Heidelb. 3, 196-99.) [38
Salm-Salm, A. Prinz zu, -Die
Kriegsrelation Vincarts üb. d. J. 1648
im fürstl. Salm-Salmschen Archiv zu
Anhalt. Münster, Regensberg. 28 S.
50 Pf. [39
Nuntlaturberichte a. Dtid. Abt. 2: 1560-76
(hreg. v. d. hist. Komm. d. kais. Ak. d. Wiss.
Wien). Bd. 1: Nuntien Hosius u. Delfino
1560-61, hrsg. v. 8. Steinherz, s. ’98, 1207.
Rez.: Hist. Jahrb. 19, 586 Ehses; Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. 19, 565-72 v. Voltelini. —
Vgl.: S. Steinherz, Die Fakultäteu e päpstl.
Nuntius im 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 19, 327-42.) [40
Schellhass, K., Akten zur Reform-
thätigkeit Felician Ninguardas ins-
bes. in Baiern u. Oesterr., 1572-77
(8.98, 3042). Forts. (Quellen u. For-
schgn. a. ital. Archiven etc. 2, 41-
115.) [41
Fruin, R., Een onlangs entdeckt
Commissieboek van Prins Willem I.
van de jaren 1572-74. (Handelingen
etc. van de Maatschappij d. Nederl.
letterkde. te Leiden ‘97/98, I, 194-
207.) [42
Schwarz, W. E., Die Nuntiatur-
Korrespondenz Kaspar Groppers
nebst verwandten Aktenstücken, 1573
-76. (Quellen u. Forschgn. a. d. Ge-
biete d. G., hrsg. v. d. Görres-Ges.
Bd. 5.) Paderb., Schöningh. cxx, 4595.
21 M. [43
Wymann, E., Aus d. schweizer.
Korrespondenz mit Kardinal Carl
Borromeo, 1576-84 (s. '98, 1313).
Forts. (Geschichtsfreund 53, 1-100.) [44
Perckentin, H. v., Vnterschitliche Schrif-
ten vndt Handelungen so imm Fürstentuhm
Sachsen-Lauwenburg zwischen d. Fürsten
Frantzon Hertzogen zu Sachsen-Engehr, vndt
Westfalen, vndt deren Fürstl. Herren Brü-
dern etc. Vorgefahlen; mitg. v. W. Dührsen.
(Arch. d. Ver. f. d. G. d. Hzgts. Lauenb.
Bd. 5, Hft. 3, 12-50.) (dia
*48
Born, J. H., Gesammelte Urkk.
zu d. „Beitrr. z. G. d. Jülich-Clevisch.
Erbschaftsstreites etec." (s. ’98, 1218).
2. Folge. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11,
63-143.) 1245
Celakovsky, J., Majestát krále
Fridricha Falckcho (Majestätsbrief d.
Königs Friedrich v. d. Pfalz). (Hist.
Casop. 3, 249 f.) [46
Spannagel, C., Kurfürst Georg
Wilhelm v. Brandenb. u. d. schwe-
dische Rcichskanzler Axel Oxen-
stierna im J. 1633. (Forschgn. z.
brandenb. u. preuss. G. 11, 311-27.) [47
[Abdruck d. Protokolls d Berliner Ver-
handlungen.]
Hallwich, H., Ein ungedr. Tages-
befehl Wallensteina. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 67-72.)
Vgl. ‘98, 3047. [48
Longin, É., Documents inéd. sur
le siège de Döle, 1636. Besançon,
Impr. de Jacquin. 31 8. [49
Kawerau, 6., Corpus doctrinae.
(Realencyklop. f. protest. Theol. 4,
293-98.) — Bossert, Uebersetzgn. d.
Formula Concordantiae. (Zt. f. Kirch.-
G. 19, 470 fË.) [50
Laufer, ©., 2 histor. Lieder [d. poln.
Königswahl Heinrichs III. v. J. 1573 u. d.
Belagerg. d. Stadt Herzogenbusch durch d.
Prinz. Heinr. v. Oranien betr]. (Mitt. a. d.
germ. Nat.-Mus. ’98, 93-1: 0.) — J. Bolte, Ein
new Lied vonn d. berangnen Schlacht im
Elsass geschehen vff Mittwuch nach Catha-
rinae Anno 1539. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
14, 134-37.) [51
Ahn, F., „Newe Zeytungen" aus
Joh. Manuels Druckerpresse (s. '98,
3051). Nachtr. (Mitt. d. österr. Ver.
f. Bibliothekswesen '98, 66-72.) [52
Schirrmacher, B., 2 unbekannte
Streitschriften a. d. Zeit d. Jülich-
Clevisch. Erbfolgekrieges mit e. An-
hang: Zwei neue Handschrr. d.
„Strahlendorf'schen Gutachtens“. Ro-
stock. Diss. 127 8. e
Roth, F. W. E., Volkslieder auf d.
Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm u.
Friedr. V. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz
22, 71-76.) Sep. (zusammen m. Nr.
1339). Speyer, Jüger. 75 Pf. [54
Clemen, 0., 2 Lieder aus d 30)jähr.
Kriege. (N. Arch. f. süchs. G. 19,
350-52.) — 0. Günther, Nachtrag zu
d. Danziger Gustav-Adolfsliedern. (Zt.
d westpreuss. G.-Ver. 39, 165-67.) [55
Blok, P. J., De Nederlandsche
vlugschriften over de vredesonder-
Bibliographie Nr. 1245—1298.
handelingen te Munster 1613-44
(Verslagen en meded. d. Akad. van
wetensch. Amsterdam A R. 1, 292-
336.) 196
Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d.
Gegenref. u. d 30 jähr. Krieges is. 93,
1225). Lfg. 16. (Biblioth. dt. G. Lig.
130.) Bd. 3, S. 81-160. 1M [5
Malzac, M., Ign. de Loyola; essai
de psychol. elg These Paris, Noblet.
S
141 5. i
Tschackert, P., Jesuitische Mis-
zellen. I: Zur Frage nach d. Ver-
hältnis d. Jesuitenordens z. Prote-
stantismus. Il: Noch einmal „Der
Zweck heiligt die Mittel“. III: Das
„Oraculum pontificium" über Luther
u. Loyola. (Zt. f. Kirch.-G. 19, 361-
71; 515f) E
Koldewey, F., Johs. Monheim u.
d. Kölner. Der erste Streit zwisch.
Jesuitismus u. Protestantismus. AL
f. wissenschaft]. Theol. 42, 106-38.) [60
Höhlbaum, Zur G. d. nordisch.
7jäbr. Krieges. (Mitt. d. Ver. f. lübeck.
G. 8, 103-12.) [61
Hume, M. A. S., Philip Il of
Spain. Lond., Macmillan. 1897. 2768.
2 sh. 6 d. 62
Ribbeck, Landgrf. Wilhelm IV. v.
Hessen u. d. niederländ. Aufstand
bis zum Tode Wilhelms v. Oranıen.
(Zt. d. V. f. hess. G. 23, 247-93.) [63
La Tourrasse, Léonel de, La né-
gociation pour le duc d'Anjou aus
Pays-Bas de 1578 à 1585. (Rev. d'hist.
diplom. 12, 527-55.) In
Schroeder, F., Aus d. Zeit d. kle-
vischen Erbfolgestreites (s. "98, 8010;
U. (Hist. Jahrb. 19, 792-826) [65
Marseille, G., Studien z. kirehl.
Politik d. Pfalzgrafen Wolfgang Wil-
helm v. Neuburg. (Beitrr. z.
Niederrh. Düsseldorfer Jahrb. 13, 1-
111.) Auch als Marburg. Diss. er-
schienen. [66
Klopp, 30jähr. Krieg, s. ’97, 3036. Rex:
Hist. Zt. 81, 309-13 Diemar. [6°
Pappenheim, 6. R. v., Episoden
a. d. 30jähr. Krieg 1621-26 in d. Kreis
Hofgeismar, d. Diemellandschaften u.
angrenzend. Ländern. (Hessenland %8,
134-36; 146-49. E
Nanninga, J., De belegering "H
inneming van Oldenzaal in 1626 en
de gevolgen daarvan. (Bijdrr. tot de
gesch. v. Overijssel 2. Ser., I, 1.) [69
Gegenreformation und 30 jähr. Krieg.
Kaiser, K.v., Die Schlacht b. Nörd-
lingen 1634. (Bes. Beilage d. württ.
Staatsanzeigers '97, 129-53.) [1270
Sujan, F., Svédové u Brna roku
1645 (Die Schweden in Brünn 1646).
(Sep. a.: Casopis Matice moravske.)
Brünn. 1898. 100 S. [71
Riezler, S., Die Meuterei Johanns
v. Werth 1647. (Hist. Zt. 82, 38-97;
193-239.) [72
Tümpel, Die Erwerbg. d. Graf-
schaft Ravensberg durch d Gr. Kur-
fürsten. (Jahresber. d. hist. Ver. f.
d Grafsch. Ravensberg 12, 1-17.) [73
Brandstetter, F. R.. Kurbranden-
burg. Unionsbestrebgn. 1647/48; e.
Beitr. z. G. d. westfül. Friedens. Diss.
Lpz., Frdr. Brandstetter. 66 S. 1 M.
20 Pf. [74
Andreae, A. J., Friesland bij den
vrede van Munster. (De Vrije Fries
19, 435-74.) [75
Jacob, Erwerbg. d. Elsass durch Frank-
reich im westfal. Frieden, s. ’97, 4042. Rez.:
Zt. f. G. d. Oberrb. 13,178 Th. Ludwig; Mitt.
d. Iust. f. österr. G forschg. 19, 713 Hiru;
Ann. de l'Est 12, 464-73 ; Rev. crit. ‘97, Nr.43;
Dt. Litt.-Ztg. "ug, 1926 Pribram; Litt.-Cbl. '95,
2:6. [76
Buchwald, @., Beitrr. z. Kenntnis
d. evang. Geistlichen u. Lehrer Oester-
reichs a. d. Wittenberg. Ordinierten-
büchern seit 1573 (s. '97, 3043). Forts.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Oesterr. 18, 239-568. 19, 111-26.) [77
Loserth, J., Die Gegenreformation
in Salzburg unter d. Erzbisch. Marx
Sittich, Grafen v. Hohenembs, 1612-
19. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
19, 676-96.) 78
Knott, R., Michel Stüeler; e. Le-
bensbild a. d. Zeit d 30 jühr. Krieges.
Progr. Teplitz, Becker. 37 8 50 Pt. 7179
Reichert. J., Prispivek k nübo-
zZenskym poměrům na konci xvr. sto-
letí ve Velkém Mezirici (Beitr. zu d.
relig. Verhältnissen geg. Ende d. 16.
Jb. in Gr.-Meseritsch). Progr. Tre-
bitsch. 1897. 140 S. [80
Hegler, Frz. Davidis. (Realencyklop. f.
prot. Theol. 4, 517-21) — d, Höchsmann,
Verheiratete röm.-kath. Geistliche in Sieben-
bürgen noch in d. Mitte d. 17. Jh. (Korr.- ae
d Ver. f siebenb. Ldkde. 21, 1-8.)
Goetz, W., Renward Cysat u. CR
Gegenreformation in d. Schweiz.
(Realencyklop. f. prot. Tbeol. 4, 391-
95.) — Ders., Kurf. Daniel v. Mainz
u. d. Gegenref. auf d. Eichsfelde.
(Ebd. 441-45.) [82
*49
Schmidt, Fr., Die Annäherung d.
pfalz-neuburg. Hauses an d. baie-
rische. (Forschgn. z. G. Baierns 6,
254-66.) [83
Bossert, G., Herzog Christoph v. Würt-
temb. (Realencyklop. f. prot. 'I heol. 4, 57-60.)
— Ders., Der letzte Stiftsherr v. Backnang.
(BI. f. württ. Kirch.-G. 2, 164-66.) — Hölscher,
Joh. Val. Andreä. (Realencyklop. f. prot. eer?
1, 506-13.
' Territorien, Die alten, d. Bezirks
Lothringen (m. Einschluss d. z. ober-
rhein. Kreise gehörig. Gebiete im
Bezirke Unter-Elsass) nach d. Stande
v. 1. Jan. 1648. Tl. I. (= Statist.
Mitt. üb. Els.-Lothr. Hft. 28.) Strassb.,
Bull. xj, 3098. 7 M. [85
Dove, A., Die Kinder d. Winterkönigs.
(Dove, Ausgewählte Schrr. 62-82 [aus: Beil.
x. Allg. Ztg. ‘91].) — G. Gulden, Beitrr. z.
G. d Herren v. Fleckenstein. (Pfälz Museum
Jg. 14, 17-20; 99-31.) [86
Otto, F., Zur G. d. Grafen Johann
v. Nassau-Idstein u. Wiesbaden. (Mitt.
d Ver. f. nass. Altertkde. ’98/99, 53-
60.) [87
Doneen, W. J. van, Socinianen
en doopsgezinden; doopsgezinde hi-
storien uit de jaren 1559-1626. Lei-
den, van Doesburgh. 1688. 1 fl. 50. [88
Dozy, Ch. M., Kerk en staat te
Leiden in het laatst d. 16. en begin
d. 17. eeuw. (Handelingen etc. van
de Maatschappij d Nederl. letterkde.
te Leiden ‘93/98, II, 10-79.) [89
Engelberts, W. J. M., Willem
Teellinck. Leidener Diss. Amsterd.,
Scheffer. 232 S. [90
Rogge, H. C., Synode zu Dord-
recht. (Realencyklop. f. prot. Theol.
4, 798-802.) [91
Guyot, H. D., Origines de l'église
wallonne de Groningue. (Bull. de la
Commiss. de l’hist. des églises wal-
lonnes 7, 205-36.) 92
Iken, Die Brüder Gerbard u. Jo-
hannes Coch (Coccejus) in Bremen.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
3, 197-223.) [93
Hille, G., Aus hzgl. Glücksburg.
Consistorialakten. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst.-lauenb. G. 27, 317-
52.) [94
St., M. A., Ursula v. Sachs.-Lauenburg.
(Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts. Lauenburg.
Bd. 5, Hft. 3, 61-66.) [95
Meyer, Chr., Sophie v. Rosenberg.
(Hohenzoll. Forschgn. 6, 148-56.) [96
Teiinahme pommerscher Herzoge an aus-
wärtigen Kriegen im 16. u. 17. Jh. (Monats-
bll. d Ges. f. pomm. G. ’98, 151-54.) [97
Fischer, L., Zur G. d. Ordination.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 4
*50
(Theol. Stud. u. Krit. ‘99, 236-53.)
Vgl. '97, 1287. [1298
Bergengrün, A., Hzg. Christoph
v. Mecklenburg, letzter Koadjutor d.
Erzbistums Riga; e Beitr. z. livl. u.
mecklenb. G. (Biblioth. livländ. G. I.)
Reval, Kluge. 330 S. 6 M. [1299
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluss von Religion und Kirche).
«a. Wirtschafts- u. Sazialgeschichte, Verfas-
sungs- und Rechtsgeschichte; Kriegswesen.
Hüttner, F., Mittlgn. a. d. Aus-
gabebuche d. Wolfwang v. Wilden-
stein. (Vhdlgn. d. hist. Ver. v. Ober-
pfalz etc. 50, 321-32.) [1300
Grotefend, W., Zur Entstehg.
wichtiger Verordngn. unter d. hess.
Landgrafen d. 16 u. 17. Jh. (Hessen-
land "ug, 162-64; 174-76; 188-90; 202
-4; 214 f.) [1301
(„Taxordnung aller Wahren u. Viktualien,
auch Handwercker u. Tagelüliner.“]
Offenberg, H., Das Eid- u. Huldi-
gungsbuch d. Stadt Münster. (Ver-
öffentlichen. d. hist. Kommiss. d.
Prov. Westfalen: Quellen u. Forschgn.
z. G. d. Stadt Münster 1, 271-322.) [2
Jentsch, H., Das Rechnungsbuch
d. Stadt Guben auf d. J. 1566 / 67.
(Niederlaus. Mitt. 5, 276-329.) [3
Eversen, J. M. H., De Rechts-
bedeeliug en het inwendig bestuur
te Geleen. (Publications de la soc.
hist. etc. dans le duché de Limbourg
34, 3829-41.) — Ders., De stijl van
en in het land van Valken-
yurg. (Ebd. 343-48.) — Ders., Een
„Hoiltgeding“ op de Graetheide,
10. Juni 1556. (Ebd. 349-52.) [4
Aguilera, M., Le mouvement de
la réforme au 16. siècle et la que-
stion sociale (Rev. chretienne 7,
179-93.) [5
Schäfer, D., Das Zeitalter d. Ent-
deckungen u. d Hanse. (Hans. G.-Bll.
97, 3-15.) [6
Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, s. ’97,
8069. Rez.: Hist. Jahrb. 19. 113-20 Gottlob;
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 12, 826-30
Silberschmidt; Hist. Zt. $2, 120 Rathgen. —
Häbler, G. d. Fuggerschen Handlung in
Spanien, e. ‘97, 1306. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss.
N. F. 2, 292 Ehrenberg; Engl. hist. rev. 18,
162-65 Firth; Hist Zt. 82,122 D
Häbler, K., Die Welser in Vene-
zuela. (Beil. z. Allg. Ate og, 235f.) [8
Schmoller, @., Die Handelssperre
zw. Brandenburg u. Pommern im
Bibliographie Nr. 1298—1344.
J. 1562. (Schmoller, Umrisse etc,
8. Nr. 401, S. 61-103 [a.: Zt. f. preuss.
G. '82].) 19
Voigt, F., Kleine Beitrr. z. Er-
läutergn. d Handelsbeziehgn. d.
Hanse u. insbes. Hamburgs mit Eng-
land, 1601-1618. (Mitt. d. Ver. f.
hamb. G. Jg. 18 (Bd. 6), 365-73: 391
-97.) — Ders., Zur G. d Handwerks
in Hamburg. (Ebd. 501-23.) — Ders.,
Mitt. üb. d Ratsweinkeller in Hamb.,
1563-1645. (Ebd. 381-90.) [10
Bruck. R., Ein Probe-Arbeiten d. Schuster
im J. 1579. (Dresdner G.-Bil. '38, 11#f) —
E. Kroker, Joh. Krauses Todestag (N. Arch.
f. sächs. G. 19, 350.) Vgl. ‘97, 3071. [11
Keiper, Ph., Die Denkschrift üb.
d. erste Einrichtg. d. Armenpflege
im Hzgt. Zweibrücken 1557. Rem,
z. baier Kirch.-G. 4, 273-831 [12
Feilchenfeld, A., Anfang u. Blüte-
zeit d. Portugiesengemeinde in Ham-
burg. (Zt. d. Ver. f. hamburg. ü.
10, 199-240.) [13
Clausnitzer, E., Versammilgn. d.
Niederlausitzer Stände währ. d. Habs-
burger Herrschaft, 1526-1635. (Nieder-
laus. Mitt. 5, 169-263.) [14
Loserth, J., Der Huldigungsstreit
nach d Tode Erzhzg. Karl II., 1590
-92. (= Forschgn. z. Vert. u. Ver-
waltgs.-G. d. Steiermark II, 2.) Graz,
Styria. 236 S. 3M. 40. [1
v. Hammerstein, Frhr., Ein reichs-
erichtl. Prozess üb. d. behauptete
eichsunmittelbarkeit d. Stadt Saar-
burg in Lothr. a. d. 2. Hälfte d 16. Jb.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 9, 237-307,
Taf. 9-11.) [16
Conrad, G., Zur G. d. städt. Ver-
walte v. Pr. Holland im J. 1620.
(Altpreuss. Monatsschr. 35,463-79.) [17
Wenz, G., Aus alt. Handwerksordnm.
(Pfälz. Museum ’98, 113-19.) — B. Schwartz,
Zur G. d Musikantenzunft im alten Stettin.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ‘98, 180-55.) [15
Giraud, J. B., Armerie des ducs
de Lorraine en 1626. (Mémoires de
la soc. nation. des antiquaires de
France 57, 62-94.) 19
Berg, G., Die Garnison d. Festung
Küstrin bis zur Mitte d. 17. Jh.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark
29-50.)
Lieboldt, J., Werbungen u. Werbegelder
in Hamburg um 1645. (Mitt. d Ver. f. hsmb.
G. Jg. 18 (Bd. 6), 403 f.) [1321
1,
20)
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
ß- Bildung, Litteratur und Kunst.
Kerler, Die Statuten d. philos.
Fakultät d. Univ. Würzburg in ihr.
frühesten Fassung. Würzb., Stahel.
42 S, 2 Taf. 1 M. 80. [1322
Res.: Hist.-polit. Bll. 122, 693-96 Stölzle.
Brockhorstius, Everard., Dia-
rium, sive adversaria omnium quae
gesta sunt in Academia Leidensi;
hrsg. v. J. C. van Slee. (= Werken
v. het hist. genootsch. gev. te Ut-
recht 3. Ser. Nr. 12.) Haag, Nijhoff.
229 S. 2 fl. 40. [23
Ropp, 6. Frhr. v. der, Briefe
a
eines rburger Studenten [Hans
Ebert], 1606-1611. (Zt. d. Ver. f.
hess. (1. 23, 294-408.) [24
Claussen, J., Gerh. Rantzaus
Wittenberger Stammbuch 1570-72.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb.
G. 27, 79-96.) [24a
Loserth, J., Die Beziehgn. d.
steiermärk. Landschaft zu d. Uni-
versitäten Wittenberg, Rostock, Heidel-
berg, Tübingen, Strassburg u. a. in d.
2. Hälfte d. 16. Jh.. (Festschr. d. Univ.
Graz.) Graz, Leuschner & L. 124 S.
2 M. 50. [25
Kallmeier, R., Casp. Borner in
sein. Bedeutg. f. d. Reform. u. f. d.
Leipzig. Universität. Diss. Lpz., Gräfe.
78 S. 1 M. 50. Vgl. '98, 1313. [26
Bauch, G., Aktenstücke Z. G. d.
Breslauer Schulwesens im 16. Jahrh.
Progr. Breslau. 48 S. [27
Duhr, B., Die ältest. Studien-
pläne d. Jesuitengymnas. in Köln.
Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
schul-G. 8, 130-46.) [28
Deissmann, A., Briefe e. Herborner
Classicus 1605 u. 1606. (Denkschr.
d. ev.-theol. Seminars zu Herborn
S. 1-60.) [29
Braem, A., Der Gothaische Schul-
methodus; e. krit. Untersuchg. üb. d.
erst. Spuren d. Pietismus in d. Päda-
gog. d. 17. Jh. Erlang. Diss. 1897.
48 S. [30
Olzscha, K., Joh. Rivius in seiner
Stellg. als Rektor d. Annaberger
Lateinschule, 1527-33. (Mitt. d. Ver.
f. G. v. Annaberg Jahrb. 6 (= Bd. TI,
Hp 1), S. 33 ff) — Ders., Hiob
Magdeburg, 1518-95; Lebensbild e.
Annabergers. (Ebd. 45-60.) [31
Rez. v. ’97, 3089 (Bartusch): Zt. f. baterr.
Gymn. 48, 1044 Hannak.
*51
Bossert, @., Die histor. Liberei
unter Hzg. Ludwig. (Württ. N
hfte. 7, 277-83.) — Ders., Zur G. d.
Buchhandels in Stuttg. unter Hzg.
Christoph u. in d. erst. Jahren Hzgs.
Ludwig; nach Rechngn. d. Kirchen-
kastens. (Ebd. 246-52.) [32
Hantzsch,V., Sebast. Münster. (Ab-
halgn. d. sächs. Ges. d. Wiss. XVII, 3.)
Lpz., Teubner. 4°. 186 S. 8 M. {38
Paulsen, P., David Chyträus als
Historiker; e. Beitr. z. Kenntnis d.
dt. Historiographie im Reformations-
jahrh. Rostock. Diss. 1897. 96 S. [34
Heyd, W., Joh. Val. Andreä u.
Joh. Bernh. Unfried; e. Beitr. z. G. d.
schwäbisch. Historiographie. (Württ.
Viertelj.hfte. 7, 253-58.) [35
Schöll, F., W. Holtzmann, Xylander.
(Allg. dt. Biogr. 44, 583-93.) — L. Fränkel,
J. L. Weidner. (Ebd. 463-71.) — E. Martin,
Daniel Martin (s. '98, 1328). Nachtr. (Jahrb.
f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 125-30.) [36
Jüngling, K., Fortschritte auf d.
Gebiete d. Naturerkenntnis im Zeit-
alter d. Reformation. (Aus d. Zeit
d. Reform. Vortrr. Festschr. z. Hon-
terusfeier. S. 175-225.) [37
Schwab, F., Aegyd Everard V.
Raitenau, 1605-75; Benediktiner v.
Kremsmünster, Mathematiker, Mecha-
niker u. Architekt. (Mitt. d. Ges.
f. Salzburg. Ldkde. 38, 1-105.) [38
Roth, F. W. E., Jak.Th. v. e
zabern. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz
22, 47-70, Portr.) Sep. (zusammen m.
Nr. 1254). Speyer, Jäger. 75 Pf. [39
Neefe, K., Leben u. Wirken d.
kurfürstl. sächs. Leibarztes Dr. med.
Joh. Neefe. (N. Arch. f. sächs. G.
19, 292-314.) [40
Heyd, W., Joh. Oechslin, Arzt u.
Dichter in Göppingen 1552-1616.
(Württ. Viertelj.hfte. 7, 259-68.) [41
Sindel, E., Das volkstüml. dt.
Schrifttum im 16. Jh. (Aus d. Zeit
d. Reformation. Vortrr. Festschr.
z. Honterusfeier S. 141-73.) [42
Hampe, Th., Meistergesang u.
Reformation. (Monatshfte. d. Come-
nius-Ges. ’98, 148-71.) — Ders., Jörg
Graff. (Beil. z. Allg. Ztg. ’98, Nr. 210.)
Vgl. ’98, 1335. [43
Stiefel, L., Zur Schwankdichtg. im
16. u.17.Jh. (Zt. f. vergleich. Litt.-G.
12, 164-85.) — Ders., Zur Schwank-
dichtg. d. Hans Sachs. (Zt. d. Ver.
4*
2
f. Volkskde. 8.
84. Vgl:
22.
13-82: 162-63;
J. Jaworskij Ebd. 217-
[1344
Sachs, Hans, (semerkbüchlein,
1555-61: nebst e Anh: Die Nürn-
berger Meistersinger - Protokolle v.
1595-1603. Hrsg. v. H. Drescher.
(Neudrr. dt. Litt.-werke d. 16. u.
17. Jb. Nr. 149-52., Halle, Niemeyer.
2 M. 40. [45
Hauffen, A., Fischart Studien
(8. "oi, 1348. Forts. Euphorion 5,
25-47; 226-56.) — Ders., Zur Faust-
sage. Ebd. 468 f.) [46
Roustan, L., De N. Frischlini
comoediis latine scriptis quid sit
proprium, quid germanicum. Thèse.
Paris, Levy. 78 S. — B. Seuffert,
Frischlins Beziehen. z. Graz u. Lai-
bach. (Euphorion 5, 257-66.) [47
Wolkan, R., Zum Speculum vitae
humanae d. Erzhzgs. Ferdinand v.
Tirol. (Ebd. 470f) — K. Obser,
Zur Lebens-G. J. M. Moscheroschs.
(Ebd. 471-74.) [48
Gerland, 0., Hans Christoph Fuchs
d Altere zu Wallenburg u. Arn-
schwang, e humanist. Ritter d 16. Jh.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 23, 204-46.) [49
Wolkan, B., Zu d. Türxenliedern d 16. Jh.
(Festschr. z. 8. dt. Neuphilologentage, hreg.
v. Schipper S. 65-97.) [50
Luthmer, F., Das dt. Wohnhaus
d Renaissance. (Die Baukunst, hrsg.
v. R. Bormann u. R. Graul I, 1-2.)
Berl. Spemann. 4°. 16S.,8 Taf. 3 M. [51
Mummenhoff, Jak. W olff. (Allg. dt. Biogr.
44, 31935.) — b. Beck, Jos. Furtenbachs
ausser-Ulmische Tiätigkeit. (Diözesanarch.
v. Schwaben "Dy, 87-94.) — F. Hirsch, Hans
Morinck (s. "mn, 1339). Auch Heidelb. Diss.
1897. 36 8. [52
Brandt, &., Hans Gudewerdt; e
Beitr. z. Kunst-G.Schleswig-Holsteins.
Lpz., Seemann. 4°. 80 S. u. 19 Taf.
16 M. Vgl. ’97, 3114. =
Schaefer, K., Die Grabmüler der
Markgrafen v. Baden in d. Schloss-
kirche zu Pforzheim. (Mitt. a. d.
germ. Nationalmus. '98, 36-44.) [54
Schuchhardt, C. Grabmäler d.
Renaissance in d. Stadt Hannover.
(Hannov. G.-BIl. "og 125 f.; 132-35;
140-43; 148-50.) [55
Förster, R., Neue Cranachs in
Schlesien. (Schlesiens Vorzeit 7, 265
-74, Taf. 9 u. 10.) [56
Save, G. Fresques de Postroff. (Bull.
des sociétés artist. de l'Est 97) [57
278- `
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Bibliographie Nr. 1344—1391.
Jabnel. C.. Nachrr üb. d. Maler Fat:ian
Pol,erer u. üb. d. Litterateuchor zu Aussig.
(Mut d. Ver. LG d Dr in Böhmen 57. is
-,— A. v. Jaksch, Testament d Malers
Ant. Blumenthal v. J. 15,3. ae ls
“es, 133-35, Vel m, 3333
Michel, É., Rubens chez lui. Rer
des 2 mondes 148,651-84.: — W. R. de
Villa Urrutia, Rubens diplomate.
(Rev. d’hist. diplom. 12, 340-53. [59
Bredius, A., Hercules Seghers.
(Oud-Holland 16, 1-11.: [60
Bakker, G. Murray. De portretten,
afkomstig van het huis Honselaersdijk
ins Rijks Museum te Amsterdam
(Ebd. 12-29; [61
Beissel, St., Die Gebetbücher d. Kardi-
nale Albrecht v. Brandeub. (Zt. f. christl
Kunst on 1493-52.) (63
Winzenroth, M., 2 oberrbein. Glasgamä.de
a. d. 1. Halfte d 16. Jahrh. (Mitt a d
germ. Nationalmus. "an. 44-48) — Ders, Ein
emailliertes Glas mit d Bilde d. Selast.
Stockborner v. J. 1630. (Ebd. 53-66.) (63
Demiani, H., Francois Briot, Cas-
ar Enderlein u. das Edelzinn. Lpz.,
iersemann. 1897. 4°. 118 S., 50 Taf
76 M. [64
Rez.: Repert. f. Kunstw. 21, 403-9 v. Falke.
Wutke, K., Urkundl. Beitrr. zu.
d schles. Kunstgewerbes. "Schlesien
Vorzeit 7, 287-89.) [65
Falke, e v., Kölnische Hafner-
geschirre. Ib. d kgl. preuss. Kunst-
sammlgn. CR 191- -201, 1 Taf.) [65a
Rapin, E., La reforme du 16. siecle
et l'évolution musicale. (Sep. a.: Rev.
de théol. et de philos.) Leçon d'ou-
verture d'un cours sur l’hist. de la
musique sacrée. Lausanne, Bridel.
1897. 19 8. [66
Beck, P., Jak. Reiner, Kirchen-
musiker u. Komponist ca. 1560-1600
(Diözesanarch.v.Schwab.'98,17-19.1[67
Haberl, F. X., Ueb. Abraham
Megerle, Kapellmeister u. Komponist,
zuletzt Stiftskanonikus in Altötting.
(Kirchenmusikal. Jahrb. 12, 72-91.
[1368
y. Volksleben.
Schreck, Sittichenbacher
Klosterverwalter, in u. Erlebnisse,
1550-1582; mitg. v. H. Grössler.
(Mansfelder BI. 12, 1-19.) [1369
Losch, Ph., Reisen e pomm. Edelmannes
durch Hessen vor 800 Jahren. (Hessenland
"un, 122-238; 136-39; 151-58.) Vgl. ‘98, 1205. [10
Mohl, R. v., Geschicht! Nach-
weisungen üb. d. Sitten u. d. Be-
tragen d. Tübinger Studierenden
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *53
währ. d. 16. Jh. 3. Aufl. Freiburg,
Mohr. 56 S. 2 M. 1371
Meyer, Chr., Die Hochzeit d. Mkgfn.
Kasimir v. Brandenburg mit Susanna
v. Baiern. Aus Joh. Jak. Fuggers
Geschichtswerk üb. d. Fürsten d.
Hauses Oesterr. (Hohenzoll. Forschgn.
6, 136-39.) [72
Grolig, M., Ein Festessen 1638. (Zt. d.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2, 379.) —
P. Beck, Rosenkreuz- oder Kränzlinsorden.
(Alemannia 25, 274.) — KE. Heuser, Preis-
schiessen in alter Zeit. (Pfälz. Museum ‘58,
134-35.) [78
Haas, À., Gaukler u. Seiltänzer in Pom-
mern im 16. Jh (Bl. f. pomm. Volkskde. 5,
156 f.) — F. X. Schild, Kosten e. Hinrichtg.
in Gundelfingen im J. 1627. (Jahrb. d. hist.
Ver. Dillingen 10, 197.) [74
Otto, E., Alchimisten u. Gold-
macher an dt. Fürstenhöfen; Mitt. a.
d. Thesaurus Picturarum d. Darm-
städt. Hofbiblioth. (Zt. f. Kultur-G.
6, 46-66,) [75
Vrbka, A., Volkstün. Rezepte a. d. Zeit
1580. (Zt. f. österr. Volkskde. 3, 342-44.) —
D. Imesch, Alpeugebete in Goma, Oberwalli:.
(Schweiz. Arch. f. Volkskde. ?, 295 f.) [76
Ebner, Th., Frdr. v. Spee u. d.
Hexenprozesse sein. Zeit (Sammlg.
gemeinverständl.wiss.Vortrr. Hft.291.)
Hamburg, Verlagsanst. & Druck. A.-G.
49 S. 75 Pf. [77
Richel, A., 2 Hexenprozesse [im
Erzstift Trier] a. d. 16. Jh. (Zt. f.
Kultur-G. Ergänzgshft. 2, 1-17.) —
M. v. Stojentin, Aktenmässige Nach-
richten v. Hexenprozessen u. Zaube-
reien im ehemalig Hzgt. Pommern.
(Ebd. 18-44.) [78
Human, A., Hzg. Joh. Casimirs
„Gerichts-Ordnung die Hexerey betrf.;
Publiciret ahm 21. Febr. 1629.“
(Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Meining. G.
etc. 29, 99-112.) [79
Höhlbaum, Zur G. d Hausbaues in Lübeck
im 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. #8, 101 f.)
— M. Bach, Tübiuger Trachten, 1614. (Reut-
linger G.-Bil. ’98, 8. 64.) [1380
6. Vom Westfül. Frieden bis
z. Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Fruin, R., Over den schrijver der
Mémoires de Hollande. (Handelingen
etc. van de Maatschappij d. Nederl.
letterkde. te Leiden '97/98, I, 180-93.)
Vgl. ‘98, 1366. [1381
Weber, @., Der Bericht d Feld-
predigers GeorgBerkkemeyerüb.
d. Belagerg. u. Einnahme d. St.
Braunschw. 1671. (Zt. d. Harz-Ver.
81, 44-56.) — Ders., Der Bericht
desselben üb. d. Feldzüge v. 1674-79.
(Zt. d. hist. Ver. f. Niedersachs. ’98,
1-51.) [82
Walter, J. J., La chronique stras-
bourgeoise, 1672-76; texte et tra-
duction annotée p. R. Reuss (s. "98,
3253). Sep. Nancy, Berger-Levrault.
179 S. 2 M. 80. . [83
Haake, P., Briefe d. Herzogin
Elisabeth Charlotte v. Orléans
an ihre Schwägerin Kurfürstin Wil-
helmine Ernestine v. d. Pfalz. (Hist.
Viertelj.schr. ‘98, 418-28.) [84
Friederike Sophie Wilhelmine,
Markgräfin v. Bayreuth, Memoiren,
1709-42. Aufl. 10. Lpz., Barsdorf.
221; 269 S. 4 M. [85
Chr. Meyer, Markgräfin Wilhelmine v. B.
(Hohenzoll. Forschgn. 6, 103-20.)
Traités, Les grands, du règne de
Louis XIV; publ. p. H. Vast. Il:
Traité d’Aix-la-Chapelle, traités de
Nimègue et trêve de Ratisbonne,
traités de Turin et de Ryswick, 1668
-97. (Collect. de textes p. serv. à
l'étude etc. de l'histoire.) Paris,
Picard. 256 S. 5 fr. 60. Für Sub-
scrib. 4 fr. e
Rieckhoff, Th. v., Urkk. d Tho-
mel'schen Brieflade a. d. Zeit d.
poln.-schwed. Krieges. (Jahresber. d.
Felliner Gesellsch. f. 1890/95.) [87
Rogge, H. C., De diplomatieke
Correspondentie van Godefroy
d'Estrades, buitengewoon gezant
van Frankrijk bij de republiek d.
Vereenigde Nederlanden, 1663-68.
(Verslagen en meded. d. Akad. van
wetensch. Amsterdam 4. R., 1, 198
-272.) [88
Doebner, R., Aktenstücke betr. d.
Vernichtg. d. Briefschaften Sophie
Charlottes, Königin v. Preussen; 1706.
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G.
11, 541 f) _____ [89
Günther, 0., Das „Preussische
Haanen-Geschrei“ v. 1656. (Zt. d.
westpreuss. G.-Ver. 38, 149-58.) [90
Neubauer, Ein neues Gedicht auf
d. Schlacht b. Höchstädt. (Mitt. d.
Ver. f. hess. G. °97, 132-40.) [91
*D4
Philippson, Der Gr. Kurfürst Friedr. Wilh.,
. 97, 1399. ez.: Hist. Viertelj.schr. 1, 273
Ki Breysig; Forschgn. s. brand. u. preuss. G.
10, 422-25 Spannagel; Engl. hist. rev. 13,
873-76 Ward; Rev. hist. 66, 202 Pagès; N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. ’98, I, 541-64
G. Diestel. [1392
Seidel, P., Der Grosse Kurfürst
in d. Plastik seiner Zeit. (Hohen-
zollern-Jahrb. 2, 93-106, 9 Taf.) —
F. Skarbina, Der Gr. Kurf. in sein.
äusseren Erscheinung um 1675. (Ebd.
107-10, 1 Taf.) [93
Huber, A., Oesterreichs diplomat.
Beziehgn. zur Pforte 1658-64. (Sep.
a.: Arch. f. österr. G. 85, 509-87.)
Wien, Gerold. 1 M. 80. be
Forst, H., Nachtr. zu d. Au
„Graf Walrad v. Nassau-Usingen bei
d. oberrhein. Kreistruppen im Türken-
kriege 1664“. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 29, 225-31.) [95
[Erschien. in Bd. 20 d. Annalen.)
Wild, K., Der Sturz d. Mainzer
Oberhofmarschalls Joh. Chr. v. Boyne-
burg im J. 1664. (Zt. f. G. d. Oberrh.
13, 684-606. 14, 78-110.) [96
Waldteufel, Éd., La politique
étrangère de Louis XIV. Conquête
de Hollande. Avec une préface de
E. Burnout Paris, Ollendorff. x
246 S. 3 fr. 50. [97
Weddigen, Th., Die Grafschaft
Ravensberg im J. 1673. (Jahresber.
d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens-
berg 12, 20-39.) [98
Bulard, 6., Les traités de Saint-
Germain (1679); essai sur l’alliance
etroite de Louis XIV. et du Grand
Électeur après la guerre de Hollande.
These. Paris, Picard. 160 S. [1399
Grob de Zur G. d. Jahre 1680-82.
(Ons Hémecht '98, 420-27 etc. 607-22.
’99, 30-46; 79-84; 127-31.) [1400
Fahroeus, R., "Sverige och förbun-
det i Augsburg Ar 1686. (Svensk hist.
Tidskr. 16, 201-36.) [1401
Prutz, H., Zur G. d. Konfliktes
zw. d. Gr. Kurfürsten u. d. Kur-
pa Friedrich, 1687. (Forschgn. z.
srandenb. u. preuss. G. 11, 530-40). [2
Roz. v. ’98, 1376 (Prutz, Aus d. Gr. kurt
lotzt. Tagen): Forschgn. z. brandenb. u.
preuss. G. 11, 251—.4 Spannagel; Dt. Litt.-
Zt. ‘98, 1103 Brecher; Litt. Cbl. ’98, 1717.
Haake, EE Politik u. Kriegführg.
1688 u. 1689, s. ’97, 1409. Rez.: Hist.-polit.
Bil. 120, 317- 20; Dt. Litt.-Ztg. 19, 118 Loewe;
Mitt. d. Inst. f. Österr. G.forschg. 19,719 Pri-
bram. [3
Keussen, Herm., sen. (+), Wann
u. wie wurde d. Grafschaft Môrs
menge U oo
Bibliographie Nr. 1392—1440.
ge (Ann. d. hist. Ver. f. d.
\iederrh. 66, 124-31.) [4
Mencik, F., Die letzten Tage
Kaiser Leopolds I. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 19, 6518-20.) E
Syveton, 6., Au camp d’Altrand-
stadt: Besanval et Malborough, mars-
avril 1707. (Rev. d'hist. dipl. 12,
581-616.) [6
Baudrillart, A., Philippe V. et la
cour de France. T. Il. Paris, Didct.
628 S. 10 fr. kb
v. Zwiedineck, J. W. Graf e Wurmbrand.
(Allg. dt. Biogr. A. 335-38.) Is
Meier, S., Das Kelleramt im
Zwölferkrieg. ` (Taschenb. d. hist.
Ges. d Kantons Aargau '98, 50-96.) [9
Lorentzen, Th., Die Hochzeit d.
Kurprinzen Karl v. d Pfalz m. d
dänisch. Prinzessin Wilhelmine Er-
nestine, 1671. Progr. d. Heidelb.
Oberrealschule. 4°. 30. [10
Hinneschiedt, D., Montesquieu in Heidelb.
u. Mannheim im Aug. 1524 (Zt. f£ G. d
Oberrh. 13, 441-47.) — E. Heuser, Bürger-
meister Schönlaub v. Landau. (Pfälz. Museum
98, 129-34.) Di
eussen, Herm., sen. (+), Crefeld
vor 200 Jahren. (Ann. d. hist. Ver.
f. d. Niederrh. 66, 131 - 56.) [12
Stamford, C. v., G. E. Reichsfreiherr
v. Wutginau. (Allg. dt. Biogr. 44, 372-76 )
— Hess.-waldeckischer Grenzstreit im ne
Jh. (Hessenland ‘93, 186-88.)
Neubourg, Beitrr. z. Stader G. o
17. u. 18 Jh.: Die Einquartierungs-
u. Steuerlasten. (Zt. d. hist. Ver. f.
Niedersachs. "og, 255 - 97.) [14
Heinemann, 0., Zur G. d Stadt
Schloppe. (Zt. d. hist. Ges. Posen
13, 213-16.) [15
Toeppen, R., Nachtrag z. Leben d. Bürger-
meisters Samuel Wilhelmi. (Altpreuss. a
schr. 35, S. 482.) Val. "ga, 3250.
Gerss, Ab., Schicksale des Kašpar
v. Kalkreuther. L IL (Beitrr. z. Kunde
v. Masuren 1, 1-14. Mitt. d. litter.
Ges. Masovia 2, 24-44.) [1417
Innere Verhältnisse.
Schmidt, Iren Reklameblätter z.
Heranziehg. olonisten im 17. u.
18. Jh. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13,
208-10.)
Urkunde v. 22. Apr./2. Mai 1675, betr. d
Brückenrecht u. d Donnerstags- Wochenmarkt
zu Witten a. d Ruhr. (Jahrb.d. Ver. f. Ort>-
u. Heimatskde. d Grafsch. Mark 11, 144.) [19
Voigt, F., Ein kaiserl. Edikt v. 1:85 gegen
o neues Posamentmachergerät (Schnurmühle)
u. d. Publizierung dieses Edikts in Hamburg.
Vgl. "op, 2112. [1418
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
(Mitt. d Ver. f. hamb. G. Jg. 18 (Bd. £), 453-59.)
— Heckscher, Die verbotenen Schnurmühlen.
(Ebd. 531 f.) [1420
Wolfskron, M, v., Beitr. z. G. d.
Tiroler Erz-Bergbaues (8. °98, 1290).
Forts. (Zt. d. Ferdinandeums 42,
297-326.) [21
Burkhardt, C. A. H., Die franz.
Kolonie f. Gewerbe u. Industrie in
Weimar 1716ff. (Zt. f. Kultur-G. 6,
110-29.) [22
Pribram, Ass Zur G. d. böhm.
Handels u. d. böhm. Industrie in d.
Jahrh. nach d. westfäl. Frieden (e "og,
1397). II: Thätigkeit d böhm. Kom-
merzkollegiums bis z. Tode Karls VI.
Forts. u. Schluss. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 36, 291-328.)
Vgl.’98, 3285. [23
Laloire, E., Plombs de marchan-
dises sous le regne de Charles VI.
Namur, Mons, Tournay, Beaumont,
Bruges et Ypres, 1718. (Ann. de la
soc. d’archl. de Brux. 12, 180-85.) [24
Schmoller, &., Die russische Kom-
pagnie in Berlin, 1724-1738; e Beitr.
z. G. d brandenburg. Tuchindustrie
u. d. preuss. Exports im 18. Jahrh.
(Schmoller, Umrisse etc., s. Nr. 401,
S. 457-529 [a.: Zt. f. preuss. G.
Bd. 20].) [25
Tschirschky, S., Das schlesische
Kommerz-Kolleg; Beitr. z. Wirt-
schafts-G. d. 18. Jh. Bresslauer Diss.
39 S. [26
Fellner, Th., Ueb. e. Widerspruch
zwisch. d. „Pactum mutuae succes-
sionist von 1703 u. d. pragmat.
Sanktion v. 1713. (Festgaben zu
Ehren Büdingers S. 3865-79) —
0. Weber, Noch einmal d. „Pactum
mutuae succ. u. d pragm. Sanktion.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.-forschg.
19, 699-706.) 27
Loewe, V. Die Allodifikation d.
Lehen unter Friedrich Wilhelm I.
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss.
G. 11, 341-74.) [28
Ders., Aug. Wittgenstein, Reichsgraf zu
Sayn-W. u. Hohenstein. (Allg. dt. Biogr.
43, 616-19.)
Schmoller, &., Das brandenb.-
Ben Innungswesen v. 1640-1800,
auptsächlich d. Reform unter Frie-
drich Wilhelm I. (Schmoller, Um-
risse etc., s. Nr. 401, S. 314-456.) [29
Altenburg, E. &., G. d. Streites
zwisch. Rat u. Bürgerschaft d. freien
*55
Reichsstadt Mühlhausen u. d. daraus
entstand. Unruhen 1725-37; hrsg. v.
R. Jordan. (Sep. a.: „Aus alter
Zeit", zwanglose Beibll. z. „Mühl-
hauser Anzeiger“ ’96/97.) Mühlh.
1897. 52 8. [30
Exercice Von den Handgriffen
mit der Flinte. Wie es bey d. Kgl.
Preuss. Infanterie auff allergnäd.
Befehl Sr. Kgl. Majestät eingerichtet
u. geordnet ist [1702]. Cleve, Gedr.
b. Tob. Silberling. Mitg. v. R.Busch-
mann. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11,
209-17.) - [31
Heckscher, Das hamburg. Werk- o Zucht-
haus als Werbehaus. (Mitt. d. Ver. f. hamb.
G. Jg. 18 (Bd. 6), 468-71.) — F. Voigt, Ent-
führg. e. Vierländers f. d. Dienst in d. gross.
Garde Kg. Friedr. Wilhelms I., 1729. (Ebd.
525-28.) 2 [32
Jaksch, A. v., Briccius u. Heiligen-
blut im 18. Jn. (Carinthia I, "og,
138-49.) Vgl. ’94, 1648e. [33
Mayer, Bemerkenswerte Abtswahl
in Neresheim (Württemb.), zugleich
e. Beitr. z. G. d. Exemption d. nieder-
schwäb. Congregation sub titulo „S.
spiritus". (Stud. u. Mitt. a. d Bened.-
u. Cist.-Orden 19, 451-60.) [34
Bassler, Die ersten Jahre nach d.
30jähr. Kriege im Bezirk Maulbronn.
(Bil. f. württ. Kirch.-G. 2, 119-28;
166-73.) [35
Brom, G., Godfried Loeff in en
over de Hollandsche Missie ten jare
1652. (Arch. v. d. gesch. v. h. aarts-
bisd. Utrecht 24, 309-36.) == J. H.
Hofman, Theod. de Cock en zijn
bestuur. (Ebd. 145-55.) — Ders., Be-
scheiden over Mart. van Hees. (Ebd.
175-84.) | (36
Mirandolle, R. N. L., A propos
d'une lettre de Pierre Jurieu. (Bull.
de la Commiss. de l'hist. des églises
wallonnes 7, 237-70.) [37
Saftien, K., Römische Propaganda
in Hannover währ. d. Regierg. Johann
Friedrichs, 1665-1679. (Braunschw.
Magaz. '98, S. 97-101.) [38
Jacobs, Ed., Joh. Liborius Zimmer-
mann u. d. pietist. Bewegung in
Wernigerode. (Zt. d. Harz-Ver. 31,
121-226.) [39
Pariset, L'État et l'Église en Prusse, s. ’97,
9178. Rez.: Hist. Zt. 82, 309-13 Küntzel;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 77, 628-33 Woker;
Forschen. z. brandb. u. preuss. G. 10, 423
°96
Lowe: Theol. Litt.-Zte '9», 467-72 Hegler; Rev. |
de l'hist. des religions 36, 433-44 Reuss. (1440
Wächtler, A., Aug. Herm. Francke
ale Pastor zu St. Ulrich 1715-27;
Festschr. d. St. Ulrichsgemeinde in
Hale. Halle, Niemeyer. 145 S.
1 M 20. A
Aujot, St, Sprawa Toruńska.
Roczniki towarzystwa przvjaciol
nauk Poznaúskiėgo 20, 1-152. 21,
175-334: -— Ders., Der Thorner
Tumult 1724. Aus Anlass zweier
Schritten v. F. Jacobi. Thorn 1897.
Vel. ‘96, 32*6a.] — F. Jacobi, Das
horner Blutsrericht 1724 in polnisch-
kathol. Auttassg. Ar d. hist. Ver.
f. d. Reg.-Bez. Marierwerder 36,
1 -30.; (Aë
Endl, F., Ueb. d. wissenschaftl.
Heranbildg. d. Piaristen im 17. u.
18. Jh. Mit besond. Rücksicht auf
die dt. (sc. österr.) Ordens-Provinz.
‚Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 8, 147-77.) [43
Toepke, G., Reinhold Rlum. (Zt f£ G. d
Oberrh. 18, 606-227) H. Nick, Goethes Vater
als Giessener Doktorand. (Quartalbll d. hist.
Ver. f. d. Grbzgt. Hessen 2. 350-59.) (44
Ulrich, 0., Leibnizens Vorschlag
z. Errichtg. ein. Akademie in Göt-
tingen. (Hannov. G.-Bll. ‘98, Nr. 46.)
— Th. Roscher, Anfinge d Georgia
Augusta (Ebd. Nr. 36 u. 39.) [45
Bornhack, C., Joh. Jak. Moser
als Professor in Frankfurt a. O.
(Forschen. z. brandenb. u. preuss.
G. 11, 329-39.) [46
Gigas, Pufendorfs Briefe an Chr. Tho-
masıus, 1067-93, 8. '97,1451. Rez.: Forschen.
z. brandb. u. preuss. G. 11,254; Hist. Viertelj.-
schr. ‘98, 276 Fester, Theol. Litt.-Ztg. ‘95, 465
Eck.
[
Freudenthal, J., Lebens-G. Spi-
nozas. Lpz., Veit & Co. xvj, 304 S.
10 M. [48
Kroker, E. Leibnizens Vorfahren. (N.
Arch. f. sächs. G. 19, 215-38.) (49
Jacoby, H., Simon Dach u. d.
Königsberger Dichterschule. (Real.
encyklop. f. protest. Theol. 4, 395
-401.) [50
Waniek, Gottsched u. d dt. Litteratur sein.
Zeit, s. ‘97, 8194. Rez.: Götting. gel. Anz.
"un, 974-814 Muncker; Zt. f. dt. Philol. 31,
112-35 Eug. Wolff; Dt. Litt-Ztg. 15, 2012
Köster; Litt. Cbl. ’98, 1554-57 Burdach; Zt. f.
österr. Gymnas. 49, 43-48 v. Weilen. [51
Renard, E., Die Schlösser zu
Würzburg u. Bruchsal. (Borrmann u.
Bibliographie Nr. 1440—1490.
Graul, Die Baukunst. Hft. 7.) Berl,
Spemann. 4° 20 S., 8 Taf. 3M. [52
Weizsäcker, H., Nikol. Knüpfer
u. Adam Elsheimer. (Repert. f.
Kunstw. 21, 186-97.) Vgl. "ug, 3300.
— Tù. v. Frimmel, Zu Abraham
Godyn. (Ebd. 291f.) [23
Hasse, P., Durch Wulff, e Lübecker
Maler d. 17. Jh. Lübeck, Nöhring.
fol. 12 S., 5 Lichtdr.-Taf. [54
Beck, P., Maler Jos. Frz. Spiegler, 16:53
-1757. (Diôresanarch. v. Schwaben "jn 73-50.)
— Ders, Künstlerfamilie Dinglinger a.
Biberach a. R. (Ebd. 97-105: 119-3») —
Ders., Kirchenmusiker u. Komponist Ambroa.
Reiner. (Ebd. Ma 19 f.) KT
Horneffer, A., Joh. Rosenmüller
(ca. 1619-1684). Berlin. Diss. 1248. {55
Kleefeld, W., Das Orchester d
ersten dt. Oper Hamburg 1678-1738.
Berlin. Diss. 39 S. [56
Kampers, Lehninsche Weissagung s 24.
1439. Rez.: Theol. Litt.-Ztg. "mg 487 Deutach.
— Brandstäter, Die Lehninsche Weissagung
u ihre neueste Beleuchtg. durch P Majunke
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde d
Grafsch. Mark 11, 48-62.) (57
Ruland, W., Steirische Hexen-
prozesse; e. Beitr. z. Kultur-G. d.
17. Jh. (Zt. f. Kultur-G. Ergänzgshft.
2, 45-71.) [58
Hoffmann-Krayer, E., Ein Zauber-
prozess in Basel 1719. «Schweiz.
Arch. f. Volkskde. 2, 283-911 —
Ders., Ein vermeintl. Gespenst im
Kreuzgang d Basler Münsters. (Ebd.
307.) [59
Haas, A., Ein pommerscher Hexen-
prozess a. d. J. 1676. (BLU. f. pomm.
Volkskde. 5, 33-36; 49-52; 65-67;
81-85.) [60
Bösch, H., Vorlagen f. Stuhllehnen
d. 17. Jh. (Mitt. a. d. germ. Nat.-
Mus. ’98, 57-59.) — @. v. Bezold,
Schnittmusterbuch a. d 17. Jh. (Ebd.
49-57.) [61
Nathansen, W., Eine Beschreibg.
d. Ratstracht. (Zt. d. Ver. f. ham-
burg. G. 10, 289-96, 2 Taf.) [62
Tewes, 2 Stadt-Hildesheim. Ver-
ordnen. Hoffart etc. 1651.
(Hannov. G.-BIL ’98, Nr. At [63
Thorbecke, A., Verordng. v. Karl
Philipp geg. d. Bettler-, Zigeuner-
u. Räuber-Gesindel v. 14. Apr. 1720.
(N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 3,
190-95.) — E. Koch, Herstellg. d
Galgens zu Untermassfeld 1731. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. 11, 258-60.) |64
Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedr. d. Gr.
Hassencamp, Der feierl. Einzug
d Coadjutore Clemens August in
Bonn 1722. (Beitrr. z. G. d. Niederrh.,
Düsseldorf. Jb. 13, 286f.) [1465
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Briefwechsel Friedrichs d. Gr.
mit Grumbkow u. Maupertuis
1731-59; hrsg. v. R. Koser. (Publi-
kationen a. d. preuss. Staatsarchiven
Bd. 72.) Lpz., Hirzel. ıxjv, 342 S.
12 M. [1466
Rez.: Rev. des 2 mondes 152, 213-26 G.
Valbert.
Schmidt, K. Ed., Die Tagebücher
d. Grafen E. A. Å. v. Lehndorf.
(Mitt. d. litterar. Ges. Masovia 3,
6-40.) — Ders., Die Briefe Frie-
drich Wilhelm’ s II. an d. Kammer.
herrn Grafen E. A. H. v. L. (Ebd.
41-44.) [67
Dumouriez en Pologne. Sa mission
secrète racontée par lui-même. (Sou-
venirs et mémoires; recueil mensuel
1, 72-89 ; 167-86 ; 252-83 ; 350-79.) [68
Boislecomte, Vicomte de, Le maré-
chal de Belle-Isle pend. la guerre de
la succession d'Autriche d'apr. les
lettres écrites au comte de Laba-
seque, ministre à la cour de Trèves,
1741-43. (Rev. des questions hist.
65, 186-213.) [69
Schwerdfeger, J., Denkschrift d.
Grossherzogs inachmal. Kaisers) Franz
Stephan v. Lothringen-Toscana a. d.
J.1742. (Sep.a.: Arch. f. österr.G@. Bd.
85.) Wien, Gerold. 20 S. 60 Pf. [70
Blenemann, F., Aus d. Korre-
spondenz d. Landrats Karl Friedrich
rhrn. v. Schoultz-Ascheraden 1761-
1763. (Balt. Monatsschr. Bd. 45.) [71
Dove, A., Maria Theresia im An-
fang ihr. Regierg. (Dove, Ausgewählte
Schrr. 82-93 [aus: Im Neuen Reich
'77)) — Ders., Kaunitz. (Ebd.
94-100 [bisher ungedr. Vortr.].) [72
Carlyle, Th., History ofF redericklI.
of Prussia (s. ’98, 3345). Vol. 7.u. 8.
à 3 sh. 6 d. [73
Ken an C., Süvern üb. Friedr.
d. Gr. (Hist. Zt. 81, 274-91.) [74
de Heidenstam, Une sœur du Grand Fré-
déric: Louise Ulrique, s. "o, 1455. Rez.: Dt.
Litt.-Ztg. ’98, 1429-33 u. 1510 Arnheim. [75
*57
Erbfolgekrieg, Oesterr., 1740-48
( "og, 3346). Ba. DI [Der erste
schles. Krieg.]; bearb: v. M. v. Hoen
u. A. Kienast. xv, 997 S.; 6 Taf.
fol. 30 M. 76
Rez. v. Il: Götting. gel. Anz. 98, 890 -99
Ferd. Wagner.
Bauch, M., Politik Hessen-Kassels
im österr. Erbfolgekrieg bis z. Dres-
dener Frieden. (Sep. a.: Zt. d. Ver.
f. hess. G. N. F. xxm.) Marburg.
Diss. 139 S. [77
Hassencamp, R., Die Franzosen
am Niederrhein 1742. (Rhein. G.-Bll.
an, 161-74.) [78
Byr, R., Die Berennung v. Bre-
genz 1744. (35. Jahresber. d. Vorarl-
berg. Museum-Ver. S. 74-80.) [79
Keibel, R., Die Schlacht v. Hohen-
friedberg am 4. Juni 1745. Berlin.
Diss. 1:97. 42S. [80
Schwann, M., Ein Diplomaten-
kunststück a. d. Zeit d. Füssener
Friedens 1745. (Beil. z. Allg. Ztg.
’98, Nr. 201f. [81
Ailly, A. J. di, Willem Bentinck
van Rhoon en de diplom. betrek-
kingen tusschen Engeland en de
Nederl. Republiek gedurende de
laatste jaren voor der vrede van
Aken in 1748. Amsterdam. Diss.
201 S. [82
Boutry, M., Une affaire d’espion-
nage au 18. siècle: La baronne de
Rieben. (Rev. d’hist. diplom. 13,
47-66.) [83
Komotar, Maximilian Frhr. v. er
(Argo On, 121-24.)
Hopf, W., Landgraf Wilhelm viII.
v. Hessen u. England währ. d. Jahre
1758 u. 1759. Marburg. Diss. 79S. [85
Tuttle, H. L., The prussian cam-
paignof1758. (Amer.hist.rev.IIl.) [86
Amon v. Treuenfest, G. A,
Ueberfall v. Hochkirch 14. Oct. 1758;
nach österr. Original-Quellen. Hoch-
kirch, Zschischank. 1897. 26 S. [87
Granier, H., Die Russen u. Oester-
reicher in Berlin im J. 1760. (Hohen-
zollern-Jahrb. 2, 113-45.) EL
Treusch v. Buttlar, K., Friedr. d.
Gr. u. England nach d. 7jähr. Kriege.
(Grenzboten Jg. 57, Nr. 15.) [39
Jahnel, C., Kriegschronik d. Be-
zirkshauptmannschaft Aussig in Maria
Theresianischer Zeit. Aussig, Tietze
1897. Jx, 235 S. HI
*58
v. Zieglauer, Geschichtl. Bilder
aus d. Bukowina zur Zeit d. österr.
Militär- Verwaltg. (r. ‘94, 4054).
Bilderreihe III: 1782-83; IV: 1783-84;
V: 1784-85. (Sep. a.: Bukowiner
Nachrr.) 1896-98. 187; 205; 185 S.
à 2 M. [1491
Schôn, Th., Die Reutlinger Re-
volution v. J.1749. (Reutling. G.-Bll.
’98, 17-22; 33-36; 60-63; 79f.) [92
Hassencamp, Die Beschädigung
d. Stadt Düsseldorf bei d. Bombarde-
ment v. 1758.. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13,
287-91.) — Ders., Vandalismus d.
Franzosen im Düsseldorfer Franzis-
kanerkloster 1762. (Ebd. 291.) [93
Lange, W. Chr., Aug. Ludw. v. Wülknitz.
(Allg. dt. Biogr. 44, 296-99) [94
Spieker, Ch. W., Lebensbeschreibg.
d. Herzogs Maximilian Julius Leo-
pold v. Braunschw. 5. Aufl. Frkf.a.O.,
Trowitzsch. x], 81 S. 1 M. 50. [95
Rez.: Braunschw. Magasz. ‘94, 128.
Charitius, F., Schicksale der Stadt
Landsberg wühr. d Invasion d Jahres
1758. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 7, 19-28.) — &. Berg, Wieder-
aufbau Küstrins nach d. russ. Bom-
bardement. ` (Ebd. 1-18.) [1496
Innere Verhältnisse.
Punnel, J. P., Besitzgn. d. Deutsch-
herrn im Luxemburger Lande zu
Ende d. 18. Jh. (Ons Hémecht 4,
99-109.) [1497
Haren, 6., Die Wittener Mark u.
d. Vhdlgn. üb. Teilg. derselben
1751-78. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 11,
161-93.) [98
Vogeler, Verzeichn. d. Stifts-,
Kloster- u. Kimmerei-Güter, welche
im Noester Stadtgebiet (Börde) be-
legen waren; extrahirt a. d. Kon-
tributions-Kataster v. J. 1767/68. (Zt.
d. Ver. f. G. v. Soest 15, 14-20.) [1499
Berg, R., Der Brenkenhoftsche
Defekt; nach d. Akten d. Pommer-
schen u. d. Geh. Staatsarchivs.
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss.
G. 11, 493-525.) Vgl. on, 3373. [1500
Rez. v. ’96, 1472 (Berger, Friedr. d. Gr. als
Kolonisator): Dt. Litt.-Ztg. ’97, 1614 Naudé;
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 9, 637
Hintze; Hist. Zt. 80, 315 Immich.
Schmoller, G., Die preuss. Seiden-
industrie im 18. Jh. u. ihre Begründg.
Bibliographie Nr. 1491—1539.
durch Friedrich d. Gr. (Schmoller.
Umrisse etc., 8. Nr. 301, S. 530-61.
— Vgl. ‘92, 923a.. [1501
Brentano, L., Teb. d Einfluss d
Grundherrlichkeit u. Friedrichs d. Gr.
auf d. schles. Leinengewerbe. :Bren-
tano, Gresamm. Aufsätze 1, 515-92.
Vgl. ‘93, 1083 a. — v. Sehroetter,
Schlesische Wollenindustrie im 18.
Jh.: Schlabrendorfs Verwaltg 1763-69
s. Nr. 363. 2
Wintzer, Ed., Die Wegelrsche
Porzellanfabrik in Berlin. Schrr. d
Ver. f. G. Berlins 35, 1-65.) [3
Cumont, G., Manufactures établies
à Tervueren par Charles de Lorraine
et industries créés ou soutenues en
Belgique par le gouvernement au-
trichien. (Ann. de la soc. d'archl. de
Brux. 12, 92-112.) H
Beer, A., Die österr. Handel:-
politik unter Maria Tberesia u. Jo-
sef II. (Sep.a: Arch. f. österr. G. Bd.
86,1.) Wien, Gerold, 204 S. 3 M. 40. [5
Baumann, A., Kurfürst Max II. Josef v.
Baiern u. d baier Handelswesen. Erlang.
Dissert. 1897. 27 S. Vgl. ‘98, 5375. (5
Geyer, M., Lehnsbrief. v. J. 1763.
(Mitt. d. geschichtsforsch. Ges. d.
Österlandes 11, 113-16.) [7
Pechtl, H., Joseph II. u. d Staats-
beamten seiner Zeit. (Zt. f. Kultur-
G. 5, 321-37; 420-38.) [8
Schlitter, H., Verfassg u. Ver-
waltg. d. belgisch. Provinzen beim
Regierungsantritt Josephs U. (Feet
gaben zu Ehren Büdingers S. 381-
403.) 19
NB. Bildet d. 1. Kapitel e. im Entstehen
begriff. Werkes üb. d. Regierg. Js. IL in d.
Niederlanden.
Borel, A., Le conflit entre les
Neuchätelois et Frédéric-le-Grand
sur la question de la ferme des im-
öts du pays de Neuchâtel, 1766-68.
euch.. Attinger. 157 5. 2 fr. 50. [10
Rez.: Forschgn. z. brandb. etc. G. 12, #1
W. Schultze.
Heuser, E., Kurpfalz-baier. Rangliste T.
J. 1783. (Pfälz. Museum ‘98, 120-22) —
v. Diebitsch, Die kurhannov. Truppen in
Ostindien, 1782-92. (Hannov. G.-Bil ’93, ë-
69 etc. 114-16.) — v. Möllendorf, Alter Ber-
liner Parolebefehl, 1787. (Milit. -Wochenbl.
"94, 1954 f.) | H
Pigge. H., Die religiöse Toleranz
Friedrichs d. Gr. nach ihr. theoret.
u. prakt. Seite. Mainz, Kirchheim.
1899. 420 S. 4 M. (Ein TL „Die
Toleranzanschauungen Frdrs. d. Gr.
Nebst Anhg.: Frdrs. d. Gr. Stellg. zu
Zeitalter Friedrichs d. Gr. 1740—1789.
d. gemischt. Ehen“. Münst. Diss. 1897.
65 S.)
[1512
Rez.: Katholik '99. I, 65-72 A. Franz; Litt.
CbL *99, Nr. 2; Forschgn. z. brandb. etc. G. 12,299
Kerber.
Lang, Frz., Die Durchführg. d.
Aufhebg. d. Jesuitenordens in Graz.
(Mitt. d. hist. Ver. d. Steiermark 46,
130-51.) [13
Lévy, Les persécutions des catho-
liques dans le comté de Saarwerden
et la seigneurie de Diemeringen.
(Rev. cathol. d’Alsace 17, 347-60.) [14
Cremer,Samuel Collenbusch. (Real-
encyklop. f. prot. Theol. 4, 233-41.) [16
Luther, Eine Judentaufe im J. 1744.
(Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchi. Kunst.
2, 142-45.) [16
Czilchert, R., Zum Religions-
unterr. im Zeitalter d. Aufklärg.
Leipz. Diss. Lpz., Fock. 98 S. 1 M. [17
Kupke, G., Die akad. Schule zu
Posen im J. 1775. (Zt. d. hist. Ges.
Posen 13, 210-13.) [18
Le Sueur, Maupertuis et ses correspon-
dants, s. ’98, 1484. Rez.: Dt. Zt. f. G.-wiss.
N. F. 2, Monatsbll. 304 Friedrichowicz; Litt.
Cbl. ag, 180; Forschgn. s. brandenb. u. prouss.
G. 11, 257 Immich. [19
Hassencamp, Der Düsseldorfer Philosoph
Frdr. Hnr. Jacobi u. sein Heim in Pempel-
fort. Düsseld., Voss & Co. 32 S. 1 M. —
D ers.: Litterar. Reminiscenzen in d. Düssel-
dorf. Kirchenbüchern. (Beitrr. z. @. d. Nie-
derrh., Düsseldorf. Jahrb. 13, 292 f.) [20
Justi, C., Winckelmann u. seine
Zeitgenossen. 2. Aufl. (s. "98, 3398).
Bd. I u. IO. 374; 423 S. 24 M. [21
Otto, P., Die dt. Gesellschaft in
Göttingen, 1738-58. (Forschgn. z.
neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker,
VIL) Münch., Haushalter. 92 S. 2 M.
TI. I (45 S.) ersch. als Gött. Diss. [22
Ladendorf, 0., Christ. Otto v.
Schönaich. Leipz. Diss. 1897. 78S. [23
Coym, J., Gellerts Lustspiele; e.
Beitr. z. Entwicklgs.-G. d. dt. Lust-
spiels. (Palaestra III.) Berl., Mayer &
M. 918.2M.40. An 8 Berl. Diss. [24
Wittekindt, W., Joh. Christian
Krüger; e. Beitr. z. dt. Litt.- u.
Theater-G. d 18. Jh. — Ebd. 127 S.
3 M. (Daraus: „J. Ch. Kr. als Lust-
spieldichter“‘ Marb. Diss.) [25
Zimmermann, Frdr. Wilh. Zachariae in
Braunschw., s. ’97, 1535. Rez.: Euphorion 4,
6713-77 Rosenbaum. — C. Schüddekopf, [Kleine
Nachtrr]. (Braunschw. Magaz. "un, 145-49;
157-60.) — Ders., Zachariae, (Allg. dt. Biogr.
44, 634-41.) | [26
Asmus, J. R., Die Quellen v. Wie-
*59
lands „Musarion“. (Euphorion 5, 267
-90.) — P. Weizsäcker, Nachlese zu
d. Bildnissen Wielands. (Württ. Vier-
telj.hefte. 7, 284-300, 1 Taf.) Vgl.
93, 2103 g. [27
Beck, P., Sebast. Sailer. (Diüzesenarch.
v. S. hwaben 15, 1-11; 22.) [Nachtrag zu 94,
1974 a.] 28
[
Jacobs, M., Gerstenbergers Ugo-
lino e. Vorläufer d. Geniedramas.
(Berl. Beitrr. z. germ. u. roman. Philol.
XV.) Berl. Ebering. 147 S. 3 M. 60.
50 S. als Heidelb. Diss. ersch. [29
Koch, M., Neuero Goethe- u. Schillerlitt.
(Berr. d. Fr. dt. Hochstifts. ’98, 142-220; 281-
410.) Co
Ehrlich, M., Goethe u. Schiller;
ihr Leben u. ihre Werke. Berl., Grote.
1897. 500 S., 12 Vollbild. 12 M. [31
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1639 R. M. Meyer.
Bielschowsky, A., Goethe. 2. Aufl.
Bd. I. Münch., Beck. rx, 621 S. 6M.
— R. M. Meyer, Goethe. (Geistes-
helden Bd. 13-16.) 2. Aufl. Berl., Hof-
mann & Co. xxxıj, 7478. 7M.20. [32
Hoenig, B., Glaube u. Genie in
Goethes Jugend. (Forschgn. z. neuer.
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel S. 203
-13.) — E. Martin, Herder u. Goethe
in Strassb. (Jahrb. f. G. etc. Els.-
Lothr. 14, 106-23.) 33
Möbius, Ueb. d. Pathologische bei
Goethe. Lpz., Barth. 208 S. 3 M.
20 Pf. 34
Rez.: Litt. Cbl.’J8, 1902; Dt. Litt. - Ztg. 99,
812 Witkowski.
Biedermann, W. Frhr. v., Berichtigung
z. 9. Bde v. Goethes Tagebüchern. (Goethe-
Jahrb. 19, 295 f.) Vgl. ma, 1494. — C. Scherer,
2 ungedr. Briefe Gs. (Euphorion 5, 502-4.) —
H. Funk, Die Anfänge v. Gs. Freundschaft
m. Lavater in Briefen v. L. an G. (Beil. z.
Allg. Ztg ’98. Nr. 131) — J. W. Bruinier,
Der ursprüngl. Plan v. Gs. Faust u. seine G.
(Ebd. Nr. 136 f.) [35
Bréal, M., Deux études sur Goe-
the: Un officier de l’ancienne France
(vgl. "98, 1499); les personnages ori-
ginaux de la Fille naturelle. (Rev.
de Paris '98, I, 501-36; 803-25.) Sep.
Paris, Hachette. 199 S. 3 fr. [36
Ilwof, F., Goethes Beziehgn. zu
Steiermärkern. Graz, Leykam. 51 S.
1 M. 20. [37
Heinzelmann, W., Goethes Oden-
dichtg., 1772-82. (Sep.a: Jahrbb. d.
Akad. zu Erfurt 24, 215-50.) Erf.,
Villaret. 60 Pf. [38
Kohlsdorfer, M., Ueb. Goethes „Leiden d.
jungen Werther“. Progr. d. Obergymn. d.
Jesuiten in Bakowice. 1597. 30 8.— Ô. Bran-
des, Ein Brief von Werthers Lotte. (Zt.
d. hist. Ver. f. Niedorsachs. "99. 66-80.) —
*60
A. Wendland, Am Grabe e Werthers Lotte
(Hannov. G.-Bll. ‘8, Nr. 50 f.) [1539
Valentin, V., Das Jahr 1797 in
sein. Bedeutg. f. d. dichterische Ent-
wicklg. (roethes. (Berr. d. Freien dt.
Hochstiftes "un, 1*-18*.) [40
[Suphan, Fresenius, Schüdde-
kopf u. Wahle], Goethe u. Maria
Paulowna; Urkk., hrsg. im Auftr. d.
Erbgrhzgs. Wilh. Ernst v. Sachsen.
Weimar, Böhlau. 204 S. [41
K. Koetschau, G. u. M. P. (Beil. z. Alig.
Ztg. "on, Nr. 150.)
Eckermann, J. P., Gespräche m.
Goethe in d. letzt. Jahren sein. Le-
bens; m. einleit. Abhdlg. u. An-
merkgn. v. H. Düntzer. 7. Orig.-
Aufl. 3 Tle. Lpz., Brockhaus. xxvj,
296; 286; x1j, 320 S. 6 M. [42
H. Grimm, Goethe aus nächster Nähe,
(Dt Rundsciau 97, 422-301 Vgl. "on, 3118.
Mauerhof, C., Schiller u. Heinrich
v. Kleist. Zürich, Henckel. 170 S.
4 M. [43
Borkowski, H., Der Glaube an
d. Unsterblichkeit d. Seele in Schillers
Leben, Philosophie u.Dichtg.Königsb.,
Teichert. 138 S. 2 M. [44
Pietsch, O., Schiller als Kritiker.
Königsb., Gräfe & U. 1475. 2 M. [45
Rez.: Bil. f. litter. Unterhaltg. ’93, 806
K. Berger; Litt. Cbl '9', Nr. 8.
Horner, E., Anton v. Klein in Wien.
(Forschgn. z. neuer. Litt.-G., Festgabe f.
R. Heinzel S. 259-73.) [46
Schlesinger, E., Job. Rauten-
strauch; biogr. Beitr. z. G. d. Auf-
klärg in Oesterr. Berner Diss. Wien,
Stern & Steiner, 1897. 147 S. [47
Rez.: Litt.-Bl. f. germ. u rom. Philol. ‘98,
373 Muncker.
Lichtenberg, @. C., Briefe an
Dieterich 1770-1798; hrsg. v. E. Gri-
sebach. Lpz., Dieterich. xj, 145 S.
2 M. — Aus Lichtenbergs Nach-
lass: Aufsätze, Gedichte, Tagebuch-
bll., Briefe; hrsg. v. A. Leitzmann.
Weimar, Böhlau. 1899. xxn], 273 S.
4 M. [48
Wahle, J., Bürger u. Sprickmann;
Nachlese zu ihr. Briefwechsel. (For-
schen z. neuer. Litt.-G., Festgabe f.
Heinzel. S. 189-202.) [49
Raab, F.. J. J. F. v. Kurz, genannt
Bernardon; e. Beitr. z. G. d. dt. Thea-
ters im 18. Jh. Frkf., Rütten & L.
192 S. 4 M. [50
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’98, Nr. 284 Sitten-
berger.
Wolter, J., Das Kasseler Theater
zur Zeit d. Schauspieldirektors Gross-
Bibliographie Nr. 1539—1588.
mann. ‘Hessenland ‘98, 166f.; 173-
82; 190-92.) [51
Thouret, @., Friedrich d Gr. ak:
Musikfreund u. Musiker. Lpz., Breit-
kopf & H. 192 S. 3 M. [52
Vogel, J., Ant. Graff. Bildnisse v.
Zeitgenossen d. Meisters in Nach-
bildgn. d. Originale. (1. Veröfent-
lichg. d kgl. sächs. Kommission f. G..
Lpz., Breitk. & H. fol. 633. Text,
60 Lichtdr.-Taf., Subser.-Pr. 12 M;
Buchhändler-Pr. 20 M. [53
Rez.: Zt. f. bild. Kunst 10, 73-77.
Trautmann, K., Altbaier. Visitenkarten d.
18. Jb. (Monatsschr. d. hist. Ver. v. Ober-
baiern ’98, 71-36.) Di
Junghanns, E., Beitr. z. volkstüm-
lich. Sitte a. d. letzt. Viertel d. 1
Jh. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
'98, Nr. 8.) 155
[Kindtaufsordng. d Grafen Otto Karl Fried-
rich v. Schönburg 15. Nov. 178%.)
Fischer, Ludw. Wilh., Die Hof-
haltg. d. Éurf. Clemens Wenzeslaus
im Schlosse Oberdorf; mitg. v. Rel-
ser. (Allgäuer G.freund 10, 31-39;
60-64.) [56
Burkhardt, C. A. H., Die Entstebg.
d. Weimar. Parkes 1778-1828. ıSepa.:
Festschr. z. 80. Geburtstage d. Grhzgs.
Carl Alexander v. Sachsen.) Weimar
Böhlau. 4°. 28 S., 4 Taf. 6 M. [15
8. Zeitalter der franz. Revolu-
tion und Napoleons, 1789-1815.
Schlitz, Graf H. v., Denkwürdig-
keiten v. d. letzten Lebensjahren
Josephs II. bis z. Sturze Napoleons l.
Nach d. hdschrftl. Werke bearb u.
hrsg. v. A. Rolf. Nebst e. Nachtr.:
Unterdrückte Berr. a. Wien u. Fans
vor 100 Jahren. Hamburg, Rudolph.
206 u. 7 S. 4 M. [1503
Stern, A., Ch. Engelb. Oelsner,
fragments de ses mémoires (8$. 9
3298). Forts. (Rev. hist. 67, 321-30.
68, 70-80.) d
Bigarré, Général, Mémoires, 1115-
1813. Paris, Kolb. xj,3208. 7 fr. 50. [60
Marquant, F. É., Carnet d'étapes:
Démarches et actions de l'armée 2
Centre pend. la campagne de IT"
Publ. p. G. Vallée et H Pariset
Paris et Nancy, Berger-Levrault.
xxx}x, 274 S. 8 fr. 50. oi
Lem ` Be è be
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Ulmann, H., Ueb. d Memoiren d.
Fürsten Adam Czartoryski. Ind. lect.
Greifswald. 488. [1562
Zeissberg, H. v., Pichegru u.
Condé in d. Jahren 1795 u. 1796;
zur Ergänzg. d. Korrespondenz Kling-
lins. iSitzungsberr. d. Wien. Akad.
Bd. 139, Abhalg. 6.) Wien, Gerold.
142 S. 3 M. [63
Engelmann, J. B., Die Franzosen
in Marnheim am Donnersberg im
Spätherbst 1795; mitg. v. A. v. den
Velden (Monatsschr. d. Franken-
thal. Altert.-Ver. "og, 36; 39 ff. "99,
6-8. [64
Bojanowski, P., Quelques lettres
inéd. de J. J. Mounier. (Rev. hist.
68, 61-69.) [65
Lettres écrites pend. la campagne
d'Italie (1796/97): Carnot à Bona-
parte; Berthier à Josephine. (Sou-
venirs et mémoires-recueil mensuel-I,
53-71.) d
Sôhrr, J. M., [Tagebuch:]
Franzosenkriege in ihr. Beziehg. zu
Oberhaunstadt u. Ingolstadt. (Sam-
melbl. d. hist. Ver. Ingolstadt Hft. 21,
II, 54-64.) [67
Hunziker, 0., Die Chronik d. Lese-
gesellschaft Wüdensweil üb. d. Er-
eignisse d. Uebergangszeit 1797/98.
(Zürcher Taschenb. ’98, 132-60.) [68
Rez. v. ’97, 3301 (Hunziker, Zeitgen.
Darstellgn. d. Unruhen in d. Landsch. Zürich
1731-98): Götting. gel. Anz. ’98, 280-88 Meyer
v. Knonau; Mitt a. d. hist. Litt. 26, 449 Foss.
Scherb, J. Chr., Revolution d.
Thurgaus 1797 u. 1798. (Thurgauische
Beitrr. 37, 21-96.) [69
(Nach e. v. J. A. Pupikofer a. d. ver-
lornen Tagebuch angefertigten Auszuge.]
Bouvier, F. et G. Roberti, Une
relation inéd. de la bataille de Ma-
rengo par le general Danican avec
des notes du chevalier de Cavour.
(Souvenirs et mémoires-recueil men-
suel- 1, 385-410.) [70
N., W., Peiter, z. G. d Engl.-Dt. Legion
(Kings German Legion), 1804-15. (Hannov.
G.-B1L "On, 203-6.) [Briefe a. d. Be e
bann. Lundgeistlichen.]
Levec, Vl., Ein Tagebuch a. A
Jahre 1809. (Mitt. d hist. Ver d Steier-
mark 46, 71-104.) [72
Eniden, F., Erinnergn. e. österr.
Ordonnanz-Offiziers a. d. Feldzuge
1812. Wien, Seidel. 119 S., 1 Kte.
2 M. 40. [73
Soldatenbrief a. d. Feldzuge d. J. 1812.
(Württ. Viertelj.hfte. 7, 214-16.) [74
*61
Duvernoy, E., Le cahier d’Em-
berménil, paroisse de l’abbé Grégoire
en 1789. (Ann. de l'Est 12, 577-83.) [75
Hunziker, 0., Aus d. Berichten
d. zürcherisch. Repräsentantenschaft
in Bern, Dez. 1797-5. März 1798.
(Zürcher Taschenb. "og, 31-94.) [76
Beer, A., Zur G. d. Jahre 1806-
13; archival Mitt. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 19, 170-72.) [77
(Murat, J.) Quelques lettres [1808
-13] de Joach. Murat. (Souvenirs et mé-
moires-recueil mensuel-I, 534-39.) [78
Aus d. Gemeinde-Archiv zu Edigheim (s.
’97, 3314). Forts. (Monatsschr. d. Franken-
thal. Altert.-Ver. '98, 3f. etc. 40. '99, 4-6.) [19
Holzhausen, P., Litteratur- u.
Stimmungsbilder aus d. ersten Koa-
litionskriegen. I: Kriegsgedichte auf
Clerfayts Sieg bei d. Mainzer Linien
29. Okt. 1795. II: Die Anfänge Bo-
napartes im Spiegel d. zeitgenöss.
Dichtg. III: Die Sänger d. ägypt.
Feldzuges. (Beil. z. Allg. Ztg.’98, Nr.
191; 234. ’99, Nr. 33f.) [80
Ulrich, 0., Aus d. Franzosenzeit
(1813-1815): Flugblätter u. Verordngn.
a. d. Kurfürstentum Hannover. (Sep.a.
Hannov. OG BU '98.) Hannov., Scha-
per. 788. 1 M. [81
Ritter, P., Die Konvention v.
Reichenbach (27. Juli 1790). Berlin.
Diss. 34 S. [82
Ludwig Th., Die dt. Reichsstände
im Elsass u. d. Ausbruch d. Revolu-
tionskriege. Strassb., Trübner. xj,
216 S. 5 M. 50. [83
Ganniers, A. de, La campagne de
Luckner en Belgique en juin 1792
d’apres des docc. originaux ined.
(Rev. hist. 68, 295-311.) [84
Sibenaler, J. B., Renseignements p. serv.
à l’hist. d'Arlon: Batailles du 9. juin 1798
et du 17. avril 1794. (Institut archéol. du
Luxemb. Annales 32, 119-202.) [85
Knoll, G., Feldzug geg. d. pol-
nisch. Aufstand 1794 (s. "ug, 3456).
Schluss. (Zt. d. hist. Ges. Posen 13,
99-173.) [86
Schaer, C., Ueb. d. Anteil d. Han-
noveraner an d. Kämpfen geg. d.
Franzosen 1794-1815. (Hannov. G.-Bll.
'98, 146-48; 154-56.) [87
Zeissberg, H. v., Der letzte Reichs-
generalfeldmarschall Erzhzg. Carl
(1796). (Sep.a.: Sitzungsberr. d. Wien.
Akad.) Wien, Gerold. 748. 1M. 70.
— Den Erzhzg. Carl in Böhmen,
*62
1798. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 37, 117-90.) [1588
Auspitz, Insultierung d franz. Bot-
schafters Bernadotte 1798 in Wien.
(Dt. Revue Jg. 23, III, 220-24.) 89
Koolemans Beijnen, G. J. W.,
Engelands bedoelingen bij het werk-
dadig optreden op het vasteland ge-
durende d. tweeden Coalitie-oorlog.
(Handelingen etc. van de Maat-
schanp d. Nederl. letterkde. te
Leiden ‘97/98, I, 124-64.) — Ders.,
Het terugtrekken van Daendels in
1799 uit de Zijpe naar den Schermer.
(Ebd. I, 211-20.) [90
Orlov, N. A., Pokhod Suvorova
v 1799; po zapiskam Griazeva. St.
Petersb. 214 S. 5 M. [91
Gachot, E., La deuxième cam-
pagne d'Italie, 1800. Paris, Perrin.
1899. 340 8. 3 fr. 50. [92
Lenz, M., Napoleon u. Preussen.
(Cosmopolis 9, 581-95; 859-74) [93
Rez.: Hist. Zt. 81, 561 Bailleu u. Entgegng.
v. L. m. Antw. Bs. ebd. 82, 188-92.
Roloff, G., Napoleons Pläne e.
Landung in England 1803-1805.
(Preuss. Jahrbb. 93, 257-93.) [94
Zwiedineck - Südenhorst, H. v.,
Die Ostalpen in d. Franzosenkriegen
(8. ’98, 1532. TL II: Der Feldzug v.
1805. Die Franzosen in Eisenerz
1801; Nachtr. zu Tl. I. (Zt. d. dt. u.
österr. Alpenver. 29, 98-122.) [95
Kriegsvorbereitungen u. Operations-
pläne, Die preuss., v. 1805. (In: Kriegsge-
schichtl. Finzelschrr. Heft 1, Aufl. 4.) [96
v. Lettow-Vorbeck, Krieg v. 1806 u. 1807.
Bd. 4, 8. "97, 1592. Rez: Hist. Zt. 81, 505-8
Granier. (97
Sommerfeldt, G., Preussen 1806-1807. Die
Affaire v. Löcknitz-Stettin 28.-30. Okt. 1806.
(Magdeb. Zt. ’97, Beil. Nr. 40-42.) (98
Bleibtreu, K., Marschall Soult u.
d span. Feldzüge. (Streftleurs österr.
milit. Zt. ‘98. Bd. IV, 21-109.) [1599
Demelitsch, F. v., Metternich u.
seine auswärtige Politik. Bd.I. Stuttg.,
Cotta. xvırj, 692 S. 14 M. [1600
Luckwaldt, Ocsterr. u. d Anfänge d Be-
freiungskrieges e 1813, 8. '98, 3474. (Anfang
unt. d. Tit.: „Oesterreichs Friedensverwenidg.
zu Beginn d. Befreiungskrioges v. 1813“ Göt-
ting. Diss. 36 S.) Rez.: Hist. Viertelj schr.
98, 460 G. Kaufmann; Litt. Cbl. gn, 1718. [1601
Rosenow, L., Karl Jak. Rosenow,
Abgeordneter d. Stadt Graudenz auf
d. ständ. Versammilg. zu Königsberg
im Febr. 1818. (Zt. d. hist. Ver. f. d.
Reg.-Bez. Marienwerder 36, 64-83.) [2
Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Be-
freiung d. Stadt Lüneburg durch e.
Bibliographie Nr. 1588—1645.
russ.-preuss. Korps unter d. General-
Major Frhrn. v. Dörnberg 2. Apr.
1813. (Hannov. G.-Bll. ‘98, 122-24;
130-32; 138-40.) [3
Kästner, G., Die Gefechte am 3 u. #.
Aug. 1413 bei Pirna. (Wissenschaft. Beil. d
Leipz. Ztg. ‘93, Nr. 32, S. 125-27.) DH
Grau, P., Die französ. Retirade durch
Vacha 25.-2s. Okt. 1513. (Wartburg-Herold
4, 152 ff.) (5
Oechsli, W., Lebzeltern u. Capo
d'Istria in Zürich. (Festgaben zu
Ehren Büdingers S. 429-48.) [6
Blok, B. J., De aarzeling van den
Prins van Oranje bij de aanneming
der souvereiniteit op 2. Dec. 1813.
(Bijdragen voor vaderl. gesch. \, 3,
100-113.) 7
Burckhardt - Finsler, A., Der
Durchmarsch der Alliierten durch
Basel. (Jahrb. f. schweizer. G. 23,
31-88.) [8
Pfister, Aus d. Lager d. Verbündeten
1814 u. 1815, s. ’98, 154%. Ros: Litt. Cbl
"än, 456; Forschgn z. brandenb. u. preuss G.
11, 264 Roloff: Mitt. a. d hist. Lin 26, 43
Goldschmidt; Dt. Litt.-Ztg. ‘98,183 Bailleu. [3
Trapp, R., Kriegführg. u. Diplo-
matie d. Verbündeten vom 1. Febr.
bis z. 26. März 1814. Tl. I. Götting.
Diss. 49 S. (10
Bustelli, G., L’enigma di Ligny
e Waterloo, 15.-18. giugno 1815 8.
"Ou, 1611). Vol. IV. 6138. 5L. [11
Houssaye, H., La bataille de
Waterloo. I. II. (Rev. des 2 mondes
148, 587-614; 737-73.) [12
Griffiths, A., Wellington and Wa-
terloo. Lond., Newnes. 4°. 288 8.
10 sh. 6 d. [13
Davout, Après Waterloo. I: Pans.
II: L'armée de la Loire. (Ree de Pans
97, VI, 705-13. ‘98, I. 151-72) [14
Meinecke, Fr., Zur G. d. Gedan-
kens d. preuss. Hegemonie in Dtid.
(Hist. Zt. 82, 98-104.) [15
Lang, W., J. Ph. Frhr. v. Wessen-
berg. (Preuss. Jahrbb. 94, 313-29.)
Vgl. ’98, 1555. 16
Mayer, Frz. Mart., Beitrr. z. D
d. Herzogtums Steiermark im Fran-
zosenzeitalter. (Mitt. d. hist. Ver. d.
Steiermark 46, 1652-98) JD
Oechsli, W., Die Schweiz in d.
Jahren 1798 u. 1799. Zürich, Schult-
hess. 187 S., 1 Kte. 3 M. 40. [13
Heigel, Karl Phil. Fürst v. Wrede.
(Allg. dt. Biogr. 44, 246-52) [19
Vogelmann, A., Besuch d. letzt. Fürst-
propstes v. Ellwangen in dieser seiner Resi-
` Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
denz im J. 1793. (Diözesanarch. v. Schwaben
98, 4-9; 20-23.) [1620
Kraus, J., Vor 100 Jahren in Franken-
thal; e. Erinnerung an d. J. 1798. (Monats-
schr. d. Frankenthaler Altert.-Ver. '98, 19 f.
etc. 33f.) 21
Keussen, Herm., sen. (+), Crefeld
vor 100 Jahren. (Ann. d. hist. Ver.
f. d. Niederrh. 66, 156-81.) 22
Beernaert, Fastes militaires des
Belges au service de la France. Brux..
Lamertin. 298 S. [23
Muyldermans, J., Antwerpen on-
der de fransche republiek. (Sep.a.:
Het Belfort) Gand, Siffer. 19 S.
50 ct. [24
Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Episoden a.
d. Leben d. kgl. Hannov. Generals d. Inf.
Frbrn. Hugh v. Halkett. (Hannov. G.-BIl.
98, Nr. 6.) — S. L., Zustände u. Begeben-
heiten im Fürstent. u. Stadt Osnabrück am
Ende d vor. Jh. (Ebd. Nr. 27f.) — Ders.,
Vorgänge ebd. währ. d. erst. franz. Okkupa-
tion 1502-6. (Ebd. Nr. 47-19.) — H. Hartmann,
Aus d Franzosenzeit. (Ebd. Nr. 47.) —
H. Gade, Aus Nienburgs Franzosenzeit. (Ebd.
Nr. 14.) (Gë
Horn, G., Das Buch v. d. Königin
Luise. 5. Aufl. Berl. Grote. 4°. 178 S.
16 M. 26
Heigel, K. Th., Gneisenau. (We-
stermanns Mthfte. 83, 702-13.) [1627
Innere Verhältnisse.
Hofmann, W., Die Ansiedig. nas-
sauisch. Kolonisten auf d. südpreuss.
Gütern d. Erbprinz. Wilh. v. Oranien,
1799. Progr. Ems. 4°. 47 S. [1628
Punnel, J. P., Verzeichn. aller Güter,
Renten u. Gerechtigkeiten, welche d. Abtei
Sankt Matheis v. Trier im früher. Hzgt.
Luxemburg besass. (Ons Hémecht 4, CH
25.)
Tholotowsky, 0., Zur G. d Ham-
burger Stadtbriefbeförderg. (Mitt. d.
Ver. f. hamb. G. 18 (Bd.6), 477-93.) [30
Italie, H., De Societeit Felix Li-
bertate en wat zij voor de Emanci-
atie der Joden heeft gedaan. (Oud-
olland 16, 51-62; 79-92.) [31
Aktenstücke d. Provinzial-Archivs
in Königsberg 1786-1820, betr. d Ver-
waltg. u. Verfg. Ostpreussens; hrsg.
im Auftr. d. Provinzialverwaltg. d.
Prov. Ostpr. v. A. Bezzenberger.
Königsb. Gräfe u. U. 4°. xv, 149 8.
5 M. [32
Grünhagen, Zerboni u. Held, s. 97, 3366.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 85—90 e Gru-
ner, Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 11,
259-62 Tschirch; Preuss. Jahrbb. 93, 39-53
Hüffer; Hist. Zt 81, 604 Ulmann.
[33
Lehmann, M., Ursprg. d. Städte-
+63
ordng v. 1808. (Preuss. Jahrbb. 94,
471-544.) [34
Thimme, F., Neue Mitt. z. G. d.
hohen oder geheimen Polizei d.
Königreichs Westfalen. (Zt. d. hist.
Ver. f. Niedersachs. ’98, 81-147.) [35
v. Schubert, Aktenstücke zum
Amtsantritt d. holstein. Generalsupe-
rintendenten Callisen 1792. (Beitrr.
u. Mitt. d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. 2. R., Hft. 2, 88-97.) 2
Kroener, A., Marc Ant. Berdolet,
evöque constitutionel du Haut-Rhin,
1796-1802, premier évêque d’Aix-la-
Chapelle, 1802-9. (Sep.a.: Rev. cath.
d'Alsace.) Rixheim. 28 8. [37
Zeissberg, H. v., Zur Gelehrten-
G. im 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G.d.
Dt. in Böhmen 37, 72-75.) [38
Varrentrapp, C., Die Strassburg.
Universität in d. Zeit d. franz. Re-
volution. (Zt. f£. G. d. Oberrh. 13,
448-81.) [39
Fromm, E., Zur Vor-G. d. kgl.
Kabinetsordre an Kant v. 1. Okt.
1794. (Kantstudien 3, 142-47.) [40
Ders., Rez. v. ’98, 1580 (Arnold, Beitrr.
zu d. Material d. G. v. Kants Leben etc.):
Ebd. 237-45.
Biezler, Pet. Phil. Wolf. (Allg. dt. Biogr.
48, 781-85.) — dJ. Jäger, Joh. Wolf. (Ebd.
7162-64.) — M. Mendheim, K. Ludw. v. Wolt-
mann. (Ebd. 44, 188-90.)
[41
Gedan, P., Joh. Chr. Hüttner; e.
Beitr. z. G. d. Geogr. Leipz. Diss.
37 S. . [42
Schubert, A., Eine altösterreich. Biblio-
theksordnge. u. 2 Eidesformeln f. kaiserl.
österr. Bibliotheksbeamte a. d. J. 1791. (Mitt.
d. österr. Ver. f. Bibliothekswesen ’98, 51-
56.) [43
Hassencamp, R., Aus d. Nachlass
d. Sophie v. La Roche: Briefe v.
Arndt, G. Forster, W. Heinse, W. v.
Humboldt, Just. Moeser, v. Moser,
G. Konr. Pfeffel u. Seume. (Eupho-
rion 5, 475-502.) — G. Bäumer, Un-
edr. Brief Aug. Wilh. Schlegels an
EE (Ebd. 505-11.) [44
Schöll., Th., Pfetfel u. Luce.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 84-
105.) — Ders., Pfeffel u. Rieder.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 623-63.) —
Ders., Pfeffel. (Rev. d'Alsace 47,
479-98.) — F. B. Balzweiler, Lettres
à Pfeffel. (Ebd. 48, 226-33.) [45
*64
Godwi; e. Kapitel dt.
Romantik. Berl., Bondi. 2M. [1646
Walzel, 0. F., Frau v. Staëls Buch
„De l'Allemagne" u. Wilh. Schlegel.
(Forschgn. z. neuer. Litt.-G., Fest-
gabe f. R. Heinzel S. 275-333.) [47
Menne, K., Einfluss d. dt. Litt.
auf d. niederländ. um d. Wende d.
18. u. 19. Jahrh. (Litter. Forschgn.,
hreg. v. Schick u. v. Waldberg Hft. 8.)
Weimar, Felber. 97 8. 2 M. 20 resp.
2 M. 40. | [48
Kerr, À.»
Kongress, Der Wiener. Kultur-G.
d. bild. Künste u. d. Kunstgewerbe,
Theater, Musik in d. Zeit v. 1800-
1826. Mit Beitrr. v. K. Bucher,
J. Folnesics, E. Guglia etc. unter
Redakt. v. E. Leischling. Wien,
Artaria. 4°. 307 S., 46 Taf. 120 M.
(Subskr.-Pr. 100 M.) [49
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 799 Nr. 21.
Hildebrandt, E., Frdr. Tieck; e.
d
Beitr. z. G. d. dt. Plastik. TI. I:
Jugendjahre u. erste Werke. Berlin.
Diss. 84 S. [50
Wustmann, G., Die ersten Entwürfe zu
einem Denkmal d. Leipziger Schlacht. (Wust-
mann, Aus Leipzigs Vergangenheit. N. F.
8606-99.) (508a
Mack, H., Der Prozess Clauss, e.
Stimmungsbild a. d. Franzosenzeit.
(Braunschw. Magaz.’98, 72-79; 96.) [51
Buchholz, A., Die Krüdener-
Blausche Betgesellschaft in Riga u.
e Ausbruch relig. Verrücktheit in
Kolzen. (Balt. Monatsschr. Bd. 45.)
[1602
a ma
9. Neueste Zeit seit 1815.
Cisternes, R. de, Le duc de Ri-
chelieu, son action aux conferences
d’Aix-la-Chapelle, sa retraite du
pouvoir: Doc. originaux rec. et annot.
Paris, Lévy. 415 S. 7 fr. 60. [1653
Rez: Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 299-301
Bellesheim.
Fischer, Willlam, Die Hinrichtg. Sande.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 13, 506-10.) [Brief d.
K. E. Zachariä v. Lingentbal] — Ders., 3
Studentenbriefe a. d. Zeit d. sächs. Erhebg.
(N. Arch. f. sächs. G. 19, 353-58.) — F. Ilwof,
[Briete:] Zur Charakteristik Erzbzg. Jo-
hanns. (Mitt. d. hist. Vereins d. Steiermark
[54
46, 105-29.)
Briefwechsel zw. Erzhzg. Jo-
hann Baptist v. Oesterr. u. Àn-
ton Graf. v. Prokesch-Osten,
nebst Auszügen a. d. Tagebuchbll.
Bibliographie Nr. 1646—1681.
Johann üb. sein. Auf-
Nov. 1837; hreg.
Stuttg., Bonz. 3J,
440 S. 6 M. [55
Schaltegger, K., Auszug a. d.
Journal d. J.K. Freyenmuth (8. '98,
1590). Schluss: 1838-41. (Thurgau
ische Beitrr. 37, 4-21.) [56
Schorn, K., Lebenserinnerungen ;
e. Beitr. z. G. d. Rheinlands im 19.
Jh. Bd. I: 1818-1848. Bd. I: 1349-
85. Bonn, Hanstein. 346; 287 S.
10 M. [57
v. Slicher, Tagebuch 1843: Reise nach
England als Flügel-Adjutant im Gefolge d
Königs Ernst August v. Hannover. (Hannov.
G.-Bl. ’98, Nr. 7-23.) [58
Mathy, K., Aus d. Nachlass. Briefe
a d. J. 1846-48; m. Erläutergn. hreg.
> L. Mathy. 523 S. 9 M. [59
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. "99, Nr. 6 Obser; Zt £
G. d. Oberrh. 14, 159.
Bismarck, Gedanken u. Erinnergn.
Bd I u. II. Stuttg., Cotta. xvj, 3:6;
xvj, 311 8. 20 M. [60
4
Rez.: Hist. Zt. 82, 282-85 Meinecke; Beil
z. Allg. Ztg. ‘98. Nr. 286 Geo. Kaufmann. —
Falk, Thatsachl. Erganzgn. zu Fürst Ba.
„Gedanken u. Erinnergn“. (Dt. Revue 24, L
1-9.) — P. M., Bs. Memoiren üb. d. Katho-
licismus. (Hist.-polit. Bil. 123,120-32.) Ders,
Die Lücken in Bs. Memoiren. (Ebd. 284-302.)
Kohl, H., Wegweiser durch Bis-
marcks Gedanken u. Erinnergn
Lpz., Göschen. 1899. 297 S., 1 Por
4 M. [60a
Urkunden u. Briefe, 1847-13.
(Bismarck-Jahrb. 6, 1-208.) [61
[Verhdign. üb. d Regründg. e. Ztg. zur
Wahtnehmg. stand. Interessen 1847; Schreiben
G. Coquis an B. 1847; Schreiben Bs. an
v. Prittwitz 1843; 2 Zeitungsartikel Be. 1848.
Schreiben Bs. an Friedr. Wilh. IV. 1848; 5
Briefe d. Kabinetsrats v. Niebuhr a. B. (al:
55; 36 Briele v. Savignys an B. 1851-24,
1857-59, 1863-61; Schreiben Friedr. Wil-
helms IV. an Franz Josef 1852; Aus d.
Briefw. d. Herm v. Balan m. H 1955-58,
1864, 65, 1873; Brief Loop. v. Gerlach an B.
1857; Brief Ottos v. Manteuffel an B. 15:
Brief d. Barons v. Werther an B. 1859; Brief
Bs. an Finanzminister v. Patow 1859: Brief
Bs. an Frhrn. v. Budberg 1559; Aus d Briet,
d. Prinzen Friedr. Karl m. B. 185»; Entwurf
zu e. Erklärg. Preussens am Bunde 1880; $
Briefe d. Ministers Rud. v. Auerswald an B.
1860, 61; Aus d. Briefw. zw. Graf Bernar
u. B. 1856-71; 4 Briefe Ada'berts v. Roon an
B. 1861, 68, 69; Brief Bs. an d. Oberpräsi-
denten v. Senfft-Pilsach 1863; Schreiben Ps
an Kg. Wilhelm 1865; Schreiben Kg. Wi-
helms an B. 1865; Konzept zu e. Briefe d.
Königs Wilhelm an Napol. III., von d. Hand
Bs. Nov. 1863; Brief Bs. an d. Minister
e Bodelschwingh 1868; Brief Bs. an Minister
Frhrn. v. Friesen 1869; Brief Bancrofts 82
B. nebst Bs. Antwort 186%; Brief d Fror.
v. Friesen an B. 1572.]
d. Erzhrzgs
enthalt in Athen,
v. A. Schlossar.
Neueste Zeit seit 1815.
Bismarck-Briefe, 1836-73. 7. Aufl.,
hrsg. v. H. Kohl. Bielef., Velhagen
& Kl. xx1j,482S. 5M. — Bismarck-
Reden, 1847-95; hrsg. v. H. Kohl.
Lpz., Göschen. x1], 4038. 5 M. [1662
Bismarek-Portefeuille, hrsg. v.
H. Poschinger (s. ’98, 3544). Bd.
I. 188 S. 3 M. [63
[Inh.: Neue Bismarck-Briefe. — B. im dt.-
franz. Kriege. I: Von Berlin bis Sedan. —
Im Auftr. Bs. ergangene Kundzebgn — B.
u. A. Andrae (Roman). — B. u. Ihering. Aus
Bs. Studentenzeit. — B. u. Herr v. Massow. —
B. u. sein diplomat. Generalstab: Graf Herb.
Bismarck. — Aus d. Zeit d Londoner Lehr-
jahre Lothar Buchers, 1850-1860. — Lebens-
beschreibg. Bs. v. Rud. Lindau a. d. J. 1873. —
B. u. Hannibal Fischer. — B. im Antiquariat.)
Aegidi, L., Eintritt ins Auswärtige Amt
u. erster Besuch in Varzin. (Dt. Revue 23,
IV, 106-12; 294-307. [64
| Busch, M., Bismarck. Some secret
pers of his history. Being a diary
ept during twenty-five years’ offi-
cial a. private intercourse w. the
eat Cancellor. Vol. I-II. Lond.:
acmillan. xxjv, 564; 484; 407 S.
30 sh. — Vgl. Nr. 1698. [65
Res : Litt. Cbl. ’98, Nr. 46.
Bismarck, Neue SPORE DE aE
u. Interviews; hrsg. v. H. v. Po-
schinger. Bd. II. Stuttg., Dt. Ver-
lagsanst. 465 S. 8 M. [66
Penzler, J., Bismarck nach sein.
Entlassg. (s. '97, 3392). Bd. IV: 28.
VI. 1892 — 22. II. 1893. — Bd. V:
März 1893 — Ende 1894. — Bd. VI:
26. XII. 1894 — Ende 1895. — Bd.
VIL: 1.1.1896 — 2. VIII. 1898. à8 M. [67
Rez.: Hiat. Viertelj.schr. 2, 135 G. Kauf-
mann.
‚ Abeken, H., Ein schlichtes Leben
in bewegter Zeit, aus Briefen zu-
sammengestellt. Berl., Mittler. 544 S.
10 M. [68
Ees.: Beil. z. Allg. Ztg. "op Nr. 246 f.
W. Scheel; Preuss. Jahrbb. 95, 335-37 Daniels.
Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz K. zu, Aus
mein. Leben, s. ’98, 1591. Rez.: Forschgn. s.
brandb. u. preuss. G. ı1, 269 Granier; Dt.
Litt.-Ztg. ‘98, 1685-92 Herm. Oncken; Mitt. a.
d. hist. Litt. 26, 474-77 Foss. — G. Valbert,
Une mission d’uttach& milit. à Vienne pend.
la guerre de Crimée. (Rev. des 3 mondes
149, 697-708.) | (69
Tümpling, W. v., Erinnergn. a.
d. Leben d. General-Adjutanten Kaiser
Wilhelms I. Herm. v. Boyen. Berl.,
Mittler. xj, 244 S. 5 M. 60. [70
Brendicke, H., Die Flugschriften-
Litt. d. J. 1848. (Beitrr. z. Kultur-G.
Berlins S. 135-57.) Vgl.: Mitt. d. Ver.
f. G. Berlins ’98, 131-35. (71
*65
Helfert, Frhr. v., Sammilg. Hel-
fert: Die österr. Revolution im Zu-
sammenhg. mit d. mitteleurop. Be-
Ee d Jahre 1848 u. 1849 in Wort
u. Ton, in Bild u. Erz. Wien & Lpz.,
Braumüller. 101 S. 1 M. 80. [72
Wesendonck, H., Vom erst. dt.
Parlament. (Gegenwart Bd. 54, S. 54-
57; 72-74.) [73
Jensen, Ch., Aus d. Tagebuche e.
Inselfriesen; zur Erinnerg. an d. Jahr
1850. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-
lauenb. G. 27, 353-82.) [74
Fleury, General comte, Souvenirs.
T. 2: 1859-67. Paris, Plon. 394 S.
7 fr. 50. EE [74a
Hopf, W., Die dt. Krisis d. Jahres
1866 vorgeführt in Aktenstücken (s.
’96, 3467). 2. verm. Aufl. ou, 579 S.
5 M. [75
v. Frankenberg, Kriegstagebücher, s. ’96,
8470. (3. wohlf. Aufl. xj, 350 8. 2 M. 50.)
Rez.: Magaz. f. Litt. 66, 15-19 Mogk; Dt.
Litt.-Ztg. '97, 502 v. Petersdorff ; Beil. z. Allg.
Ztg. ‘98. Nr. 31. [76
Hartmann, J. v., Briefe a. d.
Feldzuge 1866 an d. Gattin gerichtet.
Berl., Mittler. 62 S. 1 M. 40. |77
Rabe v. Pappenheim, 6. Frh.,
Memoiren a. d. Schlacht b. König-
grätz u. seiner zehnjähr. Dienstzeit
unter Habsburgs Fahnen. Marburg,
Univ. Buchdr. v. Koch. 80, xvj S.,
13 Taf. EEE [78
Torchet, C., Mon journal de la
guerre Franco-Allem. 1870-71. Pro-
vins, Impr. Porcheret. 879 S. [79
Prost, A., Le blocus de Metz en
1870 (publication du conseil muni-
cip. de Metz, 4 éd.), suivi de mémoires
pour la ville de Metz dans les négo-
ciations de paix entre la France et
l'Allemagne (public. du cons. munic.
de Metz, 2. éd.) et de la Lorraine et
l'Allemagne (introd. à l'ouvrage „La
Lorraine“, publ. Berger-Levrault,
Paris et Nancy, 1885, 2. éd.). Édi-
tions nn Nogent-le-Rotrou,
impr. Daupeley-Gouverneur. 405 S.,
Portr. [80
(Cremer.) Les derniers jours de
Metz. Journal du capitaine Cremer.
(Souvenirs et mémoires-recueil men-
suel-I, 515-30,) [80
Lasnier, E., La guerre franco-
allem. dans le Blésois et la Sologne,
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 2. Bibliographie. 5
*66
1870-71; notes et souvenirs d'un té-
moin oculaire pend. l'invasion. Paris,
Lechevalier. 98 S. 2 fr. 60. [1681
.—
Andrews, Ch. M., The hist. deve-
lopment of modern Europe from the
congress of Vienna to the present
time (8. "ON, 3394). Il: 1850-97. 497 S.,
1 Kte., 1 Tab. 12 sh. 6 d. [82
v. Hassell, G. d. Königreichs Hannover.
I: 1813-48, s. ’38, 1606. Rez.: Gött. gel. Anz
mu, 939-50 O. v. Heinemann; Hannov. G.-BN.
’ys, 341 P. Zimmermann; Beil. z Allg. Ztg. "99,
Nr.179; Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 466-73 Schaer;
Litt. Chl. mn, 929; Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabrück 23, 248-50 [83
Haupt, H., Die alte Würzburger
Burschenschaft 1817-33. Würzb,.,
Stahel. 4°. 378. 2M. [84
Hallwich, H., Der Herzog v. Reich-
stadt; mit bisher ungedr. Briefen.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, 1-39.) [85
Busch, W., Die Berliner Märztage
v.1848. Die Ereignisse u. ihre Ueber-
lieferg. (Hist. Biblioth., hrsg. v. d.
Redakt. d. Hist. Zt. Bd. 8.) Münch.
& Lpz., Oldenbourg. 74 S. 2 M. [86
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’:9, 101-6 Marcks.
Metzel, Die schwarz-rot-gelbe Fahne auf
d. Citadelle in Spandau im März 1843. (Mitt.
d. Ver. f. G. Berlins ‘98, "0 f.) [$6 a
Gefecht b. Kandern (20. Apr. 1848)
u. Tod d. Generallieut. v. Gagern.
(Milit.-Wochenbl. "98, 1131-35.) [87
Spiegler, J. S., Der Freiheits-
kampf d. ungar. Nation, 1848-49,
krit. beleuchtet. Lpz., Friedrich. 1488.
3 M. [88
Lilieneron, D. Y., Up ewig unge-
deelt. Die Erhebung Schlesw.-Hol-
steins 1848. Hamb., Verlagsanst. u.
Dr. A.-G. 4°. 471 S., 11 Taf. 10 M. VE
Fack, M. W,, Die schlesw.-holst.
Armee, 1848-51; Bildg., Schlachten
etc. Kiel, Univ.-Buchh. 32 S. 40 Pf. [90
Købke, J. P., De første 13 Dage
af vort Felttog i 1849 med Eckern-
førdeatfaeren. (Milit. T. 25, 263-309.)
— C. À. Garde, En Redegjorelse
for Eckernfordesagen. (T. f. Suvaesen
N. R. 31, 37-73.) — E. Jungmann,
Eckernförde u. d. 5. IV. 1849; e.
artillerist. Episode. Neue a. d. Nachl.
d. Verf. ergänzte Aufl. Eckernf.,
Heldt. 48 S. 80 Pf. [91
Friedjung, Der Kampf um d. Vorherr-
schaft in Dtld. 18:9-66, s. ’98, 1615. Rez.:
Litt. Cbl mg, 656; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
Bibliographie Nr. 1681—1728.
in Böhmen 37, Litt. Beil. S. 1-17 O. Weber;
Oesterr. Litt.-BL ’98, Nr. 16 Lampel; Mitt. a.
d. hist. Litt. 27, 119-17 Hirsch. ` (3
Marcks, E., Kaiser Wilhelm 1.
(8. ’97, 3415). 3. verb. u. verm. Aufl.
xvj, 407 S. 5 M. 40. [93
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
10, 479-88; Preuss. Jahrbb. 91, 139 Delbrück;
Dt. Rundschau 95, 151-54 Bailleu; Litt. CbL
198, 1586-89 u. ’99, 160 f.; Hist. Zt. 82, 316-26
(auch d. Bücher Onkens, 8. 97, 189%, u.
v. Petersdorffs, s. ’98, 16:6) Thimme.
Dove, A., Kaiser Wilhelms geschicht Ge-
stalt. (Dove, Ausgew. Schrr. 128-19 [Unir.-
Rede. Bonn, Strauss. IN“8].) — Ders., Königs-
feier am Rhein (Ebd. 123-38 [Bonner Fest-
rede. Lpz., Hirzel 1586].) (#4
Blum, H., Fürst Bismarck u. seine
Zeit (s. "96, 1640). Anhg.- u. Regi-
sterbd. 1895-98. 261 S. 3 M. —
W. Müller, Fürst B. 4. Aufl. Stuttg..
Krabbe. 311 S. 2 M. — H. Delbrück,
Fürst B. in d Welt-G. (Preuss.
Jahrbb. 93, 393-406.) [95
Völker, F., Bismarcks Politik 1°64 u.
1366, auf Grund d. Sybelschen Werkes in
gemoinverständl. Form dargest. Gotha, Per-
thes. 97 8. 39 Pf. (ss
Goptevié, Gambetta üb. Bismarck. (Dt.
Revue 23, IV, 195-203.) — H. v. Poschinger.
B. u. sein diplomat. Generalstab. (Dt. Revus
23, I, 1-6; 255-91. II, 58-68.) [Unterstaats-
sekretär Busch, v. Werthern, Berchem, Pen)
Hatzfeldt.] — Ders., 2 dt. StaatsmatLer:
Bronsart v. Schellendorff, Herbert Bismarck
(Ebd. DI, 1-26; 196-211; 323-4.) Vgl Nr.
1663. , , OH
Busch, M., Bismarck u. sein Werk;
Beitrr. z. inner. G. d. letzt. Jahre bis
1896. Nach Tagebuchbll. Lpz., Hirzel.
120 S. 2 M. -- Vgl. Nr. 1665. [98
Tempeltey, E., Herzog Ernst v.
Koburg u. d. J. 1866. Berl., Paetel.
71 S. 1 M. 50. — Vgl.: Nationalrtg.
oe, 22. Mai; 27. Mai; 1. u. 3. Juli. [1699
e, Diebitsch, Rittmeister Bodo v. Schnehen
b. Langensalza; Klurstellg. bezūgl. d. Kom-
mandoführg. d. 2. Schwadron d. Cambridze
Dragoner beim Karree-Angriff. (Hannov G-
B1). ’9S, 289-93.) [1700
Philippson, M., Max v. Forcken-
beck. (— Männer d. Zeit. Bd. 6.)
Dresd., Reissner. 393 S. 4 M. [1701
Ders., Forckenbecks erstes Debüt bein
Kronprinzen. (Dt. Revue 23, IV, 1-16.) —
uerg, Die innero Entwicklg. d. Norddt
Bundes; aus Fs. ungedr. Briefen. (Ebd Hi
bai — Ders., Die Zeit um 1870 in pariè-
mentar. Beleuchtg.; aus Fe. Briefen an seine
Gemahlin. (Ebd. 34, L Wee
J. N., Ludw. Windthorst.
Knopp,
(= Männer d. Zeit. Bd. 7.) Dresd.,
Reissner. 293 S. 3 M. [?
Rez.: Litt. Cbl. ‘99. Nr. 4.
Neueste Zeit seit 1815.
Rousset, L., La seconde campagne
de France, hist. génér. de la guerre
franco-allem. (e '96,1652). VII: Atlas.
7 S., 56 Ktn. 7 fr. 50. VIII: Index
alphab. 38 S. [1703
Kunz, H., Kriegsgeschichtl. Bei-
spiele a. d dt.-franz. Kriege (s. "og,
1629). Hft. 8/9: Beispiele f. d. Wald-
gefecht u. f. d. Kampf um Höhen u.
Schluchten. Zugleich selbständ. Dar-
stelle d. Schlacht v. 16. Aug. 1370
auf d. rechten Flügel d. Deutschen.
Kampf d. 5. Inf.-Division u. d. dieser
Division zur Unterstützg. gesandten
Truppenteile d Armeekorps VIJ, IX
u. X. 2578. 6 M. 80. — Hft. 10:
Der Kampf um St. Privat la Mon-
tagne. Beispiel f. Dorfgefechte. 138 S.,
2 Beill. 3 M. [4
Rez. v. 6 u. 7: Milit-Wochenbl. 83, 982-58;
v. gu: Ebd. 2544-48 u. 2565-69; v. 10: Ebd.
84, 18-26.
v. Ditfurth, Betrachtgn. üb. d.
kleinen Krieg 1870/71. (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. "og, 455-82.) [5
Chabot, J. de, La cavalerie alle-
mande pend. la guerre de 1870-71;
nouv. édit., corrigée et augm. Paris
et Nancy, Berger - Levrault. 1899.
429 S., 5 Ktn. 7 fr. 60. [6
Müller, H. v., Die Thätigkeit d.
dt. Festungsartillerie bei d.Belagergn.,
Beschiessgn. u. Einschliessgn. im dt.-
franz. Kriege 1870/71. Bd.I: Belagerg.
v. Strassb. Berl., Mittler. xvj, 374 S
8 M. [7
Hofmann, A. Edler v., Das kgl. baier Iut.-
Reg. „Prinz Carl v. Baiern" im Feldzuge 1870-71
geg. Frankr. Augsb., Reichel. 8&4 S. 35 Pf. [8
Missy, H. de, La bataille de
Froeschwiller, d’apr. un article du
colonel Lonsdale Hale de l’armee
angl. Paris, Baudoin. 47 S. [9
Klaeber, H., Die preuss. Artillerie
in d. Schlacht b. Spicheren. Berl.,
Milit.-Verlagsanst. R. Felix. 37, 118.
m. Ktn. 1 M. 20. [10
v. Alvensleben, Ucb. d. Entscheidg. b.
Spicheren. (Milit-Wochenbl. ’98, Nr. 7 u. 8.)
— F. Hönig, Zur G. d. Oberbefehls der
Deutschen in d Schlacht v. Sp. (Dt. Heeres-
ztg. '38, Nr. 15.) — Ders., Nochmals Sp. (Ebd.
Nr. 32.) — Zernin, Noch einın»l d Entscheidg.
b. Sp. (Allg. Milit.-Ztg. 38, Nr. 25 f.) [10a
Wengen, F. v. d., Betrachtgn. üb.
d. Augustschlachten b. Metz. (Allg.
Milit.-Ztg. '98, Nr. 20-23.) [11
Fallenius, Fran slagen vid Vion-
ville Mars ia Tour och Beaune la
Rolande. Stockh., Samson & W. 59 S.,
Kte. 5 fr. [12
*67
Kampf d. 38. Inf.-Brigade u. d.
linken dt. Flügels in d. Schlacht b.
Vionville-Mars la Tour. (Hft. 25 v.
Nr. 414.) Berl., Mittler. 112 S., 1 An-
lage, 5 Pläne u. 2 Skizzen. 3M.50. [13
Rez.: Milit. - Wochenbl. ’98, Nr. s9f. —
Vgl. Wolf, Meine Erinnergn. an d. 16. Aug.
1870. (Ebd. ’99, 279-85.)
Klaeber, H., In und vor Verdun
währ. d. Belagerg. d. Festung. Dres-
den-N., Heinrich. 875S., 1 Taf., 2 Pläne.
4 M. [14
Lehautcourt, P., Le siege de Paris
(s. ’98, 3582). III: Buzenval, la capi-
tulation (4. déc. 1870—29.janv. 1871).
xı), 448 S. 6 fr. [15
Sigl, 0., Das Neuburger Regiment vor
Paris. (Neuburg. Kollektaneenbl. 61, I, 1-86.)
Sep. Neub., Griessmayer. 1 M. 50. [16
Unternehmungen, Die, d. Detachements
v. Boltenstern im Loire-Thale 26. u. 27. Dez.
1870. (In: Kriegsgeschichtl. Einzelschrr.
Hft. 1, Aufl. 4 (17
)
Lécluselle, A., La guerre dans le
Nord, 1870-71. Cambrai, impr. d'Hal.
luin-Carion. 411 S. 6 fr. [18
Poten, B., F. H. E. Graf v. Wrangel.
(Allg. dt. Biogr. 44, 226-32.) |19
Krieg, Th., Wilh. v. Doering, kgl.
preuss. Generalmajor. Berl., Mittler.
x, 345 S. 7 M. 50. |20
Zernin, v. Goeben, a. 08. 1647. Rez.: Hist.
Zt. 81, 114-17 Granier; Götting. Gel. Anz. "um,
1387-50 R. Schmitt. — E. Daniels, General
v. Gocben. (Preuss. Jahrbb. 98, 201-384; 432-36.
94, 105-33.) [21
Emmer, J., Kaiser Franz Josef I.
Fünfzig Jahre österr. G. Wien, Daber-
kow. Bd.1:1848-59. 304 S., 14 Portr.,
16 Taf. Bd. 2: 1859-98. 319 S., 3 Por-
trättaf., 12 Portr., 15 Taf. 27 M. [22
Rostok, R., Die Regierungszeit
Franz Josef I. Wien, Seidel. 2488.
5 M. [23
Heyck, Ed., Kg. Ludwig I. v. Baiern als
Deutscher. (Beil. z. Allg. Ztg. "8 Nr. 205.) [24
Weiss, M., Die Revolutionsjahre 1848 u.
1849 m. besond. Rücksicht d. Stadt u. d.
Amtsbez. Sinsheim. Waldshut, Zimmermann.
1897. 39 S. «0 Pf. Rez.: Oesterr. Litt.-Bl.
’98, Nr. 11. [25
Rittweger, F., Frankf. a. M. im
J. 1848; e. Beitr. z. Städte-G. Frkf.,
Jügel. 128 S. 2 M. 25. [26
Ritter, P. H., Eene halve eeuw
1848-98: Nederland onder de regee-
ring v. Koning Willem III. en het
regentschap v. Koningin Emma.
Amsterd., Beijers & F. xjv, 444;
496 S. 27
Schwedes, A., Theod. Schwedes;
Leben u. Wirken e. kurhess. Staats-
LA
‘58
mannes v. 1788-1882. Wiesbad., Berg-
mann. x, 400 S. 6 M. [1728
Schröder, K., Friedrich Franz Il.
Grosshzg. v. Mecklenb. - Schwerin.
Aus sein. Leben u. sein. Briefen.
Schwerin, Bahn. xjv, 377 S. 5M. [1729
Innere Verhältnisse.
Blondel, G.. Die landwirtschaftl.
Zustände im Dt. Reiche; nach d.
Franz. bearb.v. AAhnu.P.Müllen-
dorff. Köln, Ahn. su, 2648. 3M. [1730
Rez. v. "um, 1699: Jalrbb. f. Nat.ökon. 69,
718-3 v. Brüuneck.
Schiff, W.. Oesterreichs Agrar-
pus seit d Grundentlastung. Bd. I.
"übing., Laupp. xvj, 6768. 14 M. [31
Dix, A., DasSlaventum in Preussen,
seine Bedeutg. f. d. Bevülkerungs-
bewegg. u. Volkswirtachaft in d.
letzten Jahrzehnten. (Jahrbb. f. Natio-
nalök. 70, 561-602.) — J. Conrad,
Der Grossprundbesitz in Schlesien.
(Ebd. 705-29.) [32
Staehly, Ch., Die wirtschaftl. Entwicklig.
d. im oetpreuss. Kreise Labiau belegenen
Mo:«rkolonien Alt-Heidlauken, Julienbruch,
Scheukendorf, Grünheide, Friedrichsdorf,
Schondorf, Alt-Heidendorfu. Alt-Scssewilken
mit besond Berücksichtigg d finanz. u. Ver-
schuldungsverhaltnisse d Kolonisten. Heidel-
berg. Diss. 66 S., 1 Taf. [33
Schmoller, G., Das preuss Handels-
u. Zollyesetz v. 26. Mai 1818 im Zu-
sammenhang m. d. G. d. Zeit, ihr.
Kämpfen u. Ideen. Berlin. Univ.-Rede.
4°. 53 S. — Auch in: Allg. Ztg. "og,
Nr. 170-77. e
Kriele, M., Zur Beurteilg. d Elb-
schiffahrts-Akte v. 1821. (Zt. d. Ver.
f. hamburg. G. 10, 241-71.) [35
Meesmann, P. u. Velke, Die Han-
delskammer zu Mainz 1798-1898; e.
geschichtl. Rückblick. Mainz, Han-
delskammer. 4°. 140 S., 4 Tab. [36
Heubach, E., Die Verkehrsent-
wickelg. auf d. Wasserstrassen u.
Eisenbahnen d. Elbe - Odergebietes
1852-95. Berl., Siemenroth & T. 758.;
3 Taf. 3 M. [37
Entwickelung d Post- u. Tele-
graphenwesens im ker Sachsen währ.
d Regierg. d. Königs Albert; vert
unt. Mitwirkg. d Oberpostdirektionen
in Dresd. u. Chemnitz v. d Ober-
a in Leipzig. Chemn.,
ruck v. Pickenhahn. 4°. 32 S. [38
Weyersberg, A., Der Notstand im J. 1816/17.
(Monatsschr. d. berg. G.- Ver. 5, 147f) —
Bibliographie Nr. 1728—1777.
P. Bellardi, Chr. v. Rother u. seine Stiften
(Mitt. d. Ver. CG Berlius "Ma, 44051) —
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Kreise Bromberg. (Zt. d hist. Gos. Poseu 15,
80-86.) D:
Eckardt, R., Montesquieu u. d
preuss. Verfassg. Erlang. Diss. 31 8.
— J. Asbach, Ursprg. u. Aufgaben
d. verfassungsmässig. Königtums in
Preussen. Düsseldorf, Voss. 24 S.
80 Pf. (äu
Binding, K., Die Verfarsg. d
Norddt. Bundes v. 17. Apr. 1867 u.
d. Dt. Reiches v. 16. Apr. 1871.
2. Aufl. (Dt. Staatsgrundgesetze in
diplom. genauem Abdrucke. Hft. 1:
Lpz., Engelmann. Textausg. 788
1 M. 20. Grössere Ausg. oi, 218 8.
2 M. 60. [41
Rhein, 0. Vos Recht d. Kaisers zu
Initiativ-Antrügen im Bundesrate.
Erlang. Diss. 1897. 39 S.— B. Becher,
Rechtl. Natur d. internat. Verträge
Els. - Lothringens. Erl. Diss. 1897.
62 S. — H. Gessner, Ministerver-
antwortlichkeit nach hess. Staats-
recht. Erl. Diss. 47 S. [42
Grotefend, W., Kurhoss. (resetzgubg. üb d.
Vereinswesen. (Hessenland "ug, 176-73.) [48
Bruns, F., Verfasags.-G. d. lù-
beckisch. Freistaates 1848-98. Lübeck.
Lübcke & H. 185 S. 4M. [4
Schmidt, Paul, Die ersten 50 Jahre
d. kgl. Schutzmannschaft zu Berlin
Berl., Mittler. 201 S. 4 M. [#
Weismann, J., Ein Vierteljahr-
hundert dt. Strafgesetzgebg. Greifsw..
Abel. 25 S. sv Pf. [46
Wilhelms d. Grossen milit Schriften, s 2,
1765. Rez.: Litt. Cbl. '97, 1095; Forschgn 2.
brandb. u. preuss. G. 11, 271 v. Schroetter. Dr
Maag, A., G. d. Schweizertruppen
in franz. Diensten währ. d. Restau-
ration u. Julirevolution, 1816-30.
Biel, Kuhn. xv, 864 S., Ktn. u. Pläne.
10 M. [43
Gedenkblätter d k. u. k. Kriegs-
Marine; hrsg. v. d Red. d „Mitt. a.
d Gebiete d. Seewesens“. Bd. I. Wien.
Gerold. jx, 133 S. 2 M. [43
Pfülf, Kardinal v. Geissel, s. ’36, 170%.
Rez.: Hist.-polit. Bll. 118, 527-36 Bellesheim:
Dt. Litt.-Ztg. 18, 143 G. Kaufmann; Forschgt.
z. brandb. u. preuss. G. 11, 5:2-97 RachfabL [50
Mirbt, C., Deutschkatholizismus
(Realencyklop. f. prot. Theol. 4,
583-89.) [51
Neueste Zeit seit 1815.
Muller, Ch., Esquisse hist. du
mouvement vieux-cathol. dans les
pays de langue allem. Genf. Diss.
1897. 71 5. 1751a
Friedrich, J., Ign. v. Döllinger.
TI. I. Münch., Beck. x, 606 S. 8 M.
(Vgl.: Realencyklop. f. prot. Theol.
4, 724-33.) [62
Rez.: Dt. Litt -Ztg. 99, 25-30 F. X. Kraus;
Litt. Cbl. 99, 10f.; Beil. z. Allg. Ztg. ’98,
geit L. K. Goetz. Vgl: Gass, Döllinger,
Liebermann u. d. Mainzer Theologenkreis.
(Strassburg. Diöcesanbl. ’99, 19-21.)
Beyschlag, W., Aus mein. Leben
(8.97, 1778). TL IL. 7288. 10M. [53
Bendixen, R., Bilder a. d. letzt.
relig. Erweckg. in Dtld. Lpz.,
Dörfling & F. 1897. 144 S. 4 M. [54
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. ’98. 586 Eck.
Hönig, W., Rich. Rothe. Berl.,
Schwetschke. 227 S. 2 M. —
H. J. Holtzmann, R. Rothe. (Er-
weit. Abdr. a.: Badische Biographien.)
Heidelb., Evang. Verl. 80 Pf. [55
Langsdorff, W. v., Adf. v. Harless.
Lpz., Richter. 175 $. 5M. [56
Gerold, Th., Joh. Friedr. Bruch. (Real-
encyklop. f. prot. Theol. 3. Aufl. 3, 428-34.)
— 6. Frank, G. A. Wislicenus. (Allg. dt.
Biogr 43, 542-45.) [57
Köhler, A., Frz. Delitzsch. (Realencyklop.
f. prol. Theol. 4, 565-70.) — K. Schmidt, Aug.
Wilh. Dieckhoff (Ebd. 641-44.) — W. Bau-
dissin, Aug. Dillmann. (Ebd. 662-69.) —
©. Kirn, J. A. Dorner. (Ebd 802-8.) [58
Geschichte d. Wiener Universität
v. 1848-98. Als Huldigungsschrift
z. 50jähr. Reg.-Jubil. d. Kaisers
Franz Josef I. hrsg. v. akad. Senate
d. Wiener Univ. Wien, Hölder.
4°. 436 8. 10 M. 60. [59
Heigel, K. Th., Die Verlegung d.
Ludwig-Maximilians-Universitätnach
München. Münch. Rektoratsrede.
1897. 4°. 378. [60
Chronik d. kgl. dt. Seminars an
d. Univ. Leipzig, 1873-98. Festschr.
Lpz., Vollrath. 54 S. — F. Schilling,
Der litteraturgeschichtl. Unterr. im
sächs. Seminar. Leipz. Diss. 608. [61
Schwabe, E., Die Fürstenschule
zu St. Afra u. d. Jahr 1848. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. "og, II,
401-14.) [62
Carnap, À., Aus Dörpfelds Schul.hätigkeit
in Wupperfeld. (Evang. Schulbl. Jg. 40,
Hft. 1, 8. 3-42.) — F. Wyss, Hnr. Grunholzer.
(Samnig. bern. Biographien 3, 420-32.) [63
*09
Ziegler, Th., Die geistigen u.
sozialen Strömungen d. 19. Jh. (Das
19. Jh. in Dtlds. Entwicklg., hrsg.
v. P.Schlenther. Bd. 1.) Berl. Bondi.
714 S. m. 13 Bildnissen. 10 M. [64
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.’99, Nr. 11 F. Sander.
Siebert, 0., G. d. neuer. dt. Philo-
sophie seit Hegel. Götting., Vanden-
hoeck & R. 496 S. 7 M. 650. [65
Hettner, A., Die Entwicklg. d.
Geographie im 19. Jh. (Sep. a.:
Geogr. Zt. IV.) Lpz., Teubner. 16 S,
50 Pf. [ 66
Kraus, F. X., J. H. Wyttenbach. (Allg.
dt. Biogr. 44, 1431-34.) — A. Wohlwill, Ch.
F. Wurm. (Ebd. 326-32.) [67
Dove, A., Aufsätze und Veröffent-
Iichgn. zur Kenntnis Rankes. (Dove,
Ausgewählte Schrr.150-299.) — Ders.,
Ranke u. Sybel in ihr. Verhältn. zu
König Max. (Ebd. 110-28. — Vgl.
96, 1724.) [68
Rodenberg, C., E. Ch. W. Watten-
bach. (Allg. dt. Biogr. 44, 439-43.)
— E. Dümmler, Gedächtnisrede auf
Wattenbach. (Sep. a.: Abhdlgn. d.
Berl. Akad.) Berl., Reimer. 4°.
14 S. 1 M. — V. Bayer, Watten-
bach. (Biogr. Jahrb. 2,365-69.) [69
Eckerlin, H., Hrr. v. Treitschke.
Lpz., Voigtländer. 1908. 1M. 76. [70
Du Moulin Eckart, R., F. X. v. Wegele.
(Allg. dt. Biogr. 44, 413-48.) — V. Bayer,
Desgl. (Biogr. Jahrb. etc. 2, 375-83.) [71
Stieve, F., Max Lossen. (Beil. z. Allg.
Ztg. ’95, Nr. 42 u. 43.) — W. Götz, Desgl.
(Dt. Zt. f£. G -Wiss. N. F. 2, Monatsbl]. 317-79.)
— v. Zwiedineck, Fel. Stieve. (Hist. Viertelj.
schr. ’98, 470-72.) — S. Günther, F. St. (In:
Ber. d. techn. Hochschule zu München
f. ’97/98.) [72
Froelich, G., Xaver Froelich. (Altprouss.
Monatsschr. 35, 175-78) — K. Wautke.
P. Pfotenhauer. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
32, 383-86.) [73
Krones, F. v., Herm. Ignaz Ridermann.
(Mitt. d. hist. Ver. d. Steiermark 46, 259-73.)
— 0. Redlich, David v. Schönherr. (Sep. a.:
Zt. d. Ferdinandeums 42, 1-45.) Innsbr.,
Wagner. 40 Pf. — H. Holland, Desgl.
(Biogr. Jahrb. 3, 231-33.) [74
Meyer, Johs., J. A. Pupikofer (s. 28, 1701).
Forts. (Thurgauische Beitrr. 37, 97-183.) —
E. Favre, Pierre Vaucher. (Rev. hist. 6“,
92-96.) — M. de Diesbach, Biogr. de l'abbé
Jean Gremaud. (Archives de la soc. d’hist.
du canton de Fribourg 6, 369-96.) [75
Unger, J. H. W., In memoriam Mr. Willem
Bezemer. (Nederl. Archievonblad '97/98, 85-83.)
— Ch. M. Dozy, A. J. Enschede. (Levens-
berichten d. afgestorv. medeleden van de
Maatschappij d. Nederl. letterkde. te Leiden
97/98, 72-42.) [76
Steinhausen, G., Freytag, Burckhardt,
Riehl u. ihre Auffassg. d. Kultur-G. (N.
Jahrbb. f. d klass. Altert. etc. ’98, Bd. 1,
448-58.) — H. Simonsfeld, Riehl als Kultur-
historiker. (Beil. s. Allg. Ztg. ’98, Nr. 257f.)
*10
Münch, Franz 4°. 62 S 9 M — W. Boe-
heim. Alb. Ilg. (Jahrb.d kunsthist. Sammlgn.
d. allı rh Kaiserhauses 19. I, 354 59) [1717
Schmidt. Max, Lauenburg. Geschichts-
forscher. (Arch d. Ver. f. Q d. Hzgts.
Laueub Bd. 5, Hft 3, 51-50) La
Herbert, H., G. d Ver. f. sieben-
bürg. Ldkde. /Arch. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 28, 139-236.) [79
Human, A., Der Verein f. Sachs.-
Meining. G. u. Ldkde. im 1. Decen-
nium sein. Bestehens. (Schrr. d.
Ver. f. S.-Mein. G. etc. 31, 3-29.) [80
Bartels, A., Dt. Dichtg. d. Gegen-
wart: Die Alten u. die Jungen (8.
‘97,1819). 2. erweit. Aufl. 1899. 2725.
3 M. 60. [81
kez.: Litt. Cbl. '99, Nr. 9.
Mielke, H., Der dt. Roman d.
19. Jh. (s. '97, 1811). 3. erweit. Aufl.
456 S. 4 M. 50. [82
Sittenberger, H., Studien z. Dra-
maturgie d. (regenw. Reihe 1: Das
dramat. Schatten in Oesterr. Münch.,
Beck. xj, 433 S. 7 M. [83
Rez ` Boil. z. Allg. Ze run Nr. 174 P. Seliger.
Grunwald, M., Briefe v. Karl
v. Holtei, aus d. Goethekreise, v.
J. Grimm, d. Humboldts, Schlegels,
Chr. F. Krause, Baggesen, Overbeck
u.a. (Nord u. Süd 84, 99-113.) [84
Piper, C. A., Beitrr. z. Studium
Grabbes. (Forschgn. z. neuer. Litt.-G.,
hrsg. v. Muncker. VIII) Münch.,
Haushalter. 145 S. 2 M. 40. [85
Krüger, H. A., Der junge Eichen-
dortf; e. Beitr. z. G. d. Romantik.
Oppeln, Maske. 172 S., 1 Portr.
3 M. — Q. Schiff, Zu d. Quellen d.
Ezzelintragödie Eichendortts. (Zt. f.
vergleich. Litt.-G. 12, 317-23.) [86
Rez. v. Krügers Buch: Dt. Litt. -7 tg. '99,
Nr. 7 Steig.
May, 0., Der Dichter August Graf
v. Platen-Hallermünde. (Ber. d. wiss.
Ges. Philomathie in Neisse 29, 51-86.)
— C. Heinze, Platens romant. Ko-
mödien. Marb. Diss. 1897. 678. [87
Wolfrum, H., Zu Heine u. Börne;
mitg. v. A. Wallner. (Euphorion
5, 512-28.) — W. Südel, Heines Ein-
fluss auf Scheffels Dichtgn. Leipz.
Diss. 598. [88
Mulfinger, G. A., Lenau in Amerika
(ə. °97, 3194). Schluss. (Americana Gema-
nica I, 2, 1-16.) — L. Geiger, Lenau als Kor-
rektor Kerners. (Beil. z. Allg. Ztg. ’98,
Nr. 172.) [89
Lenaus Briefe an Emilie v. Reinbeck etc.;
hrsg. v. Schlossar, s. ’96, 3565. Rez.: Rev.
Bibliographie Nr. 1777—1823.
crit 12 462 Roustan; Anz. f. dt. Alter. 3,
110-13 P F. Mayer: Dt. Litt.-Ztg. ‘9x, 1121-24
Dan. Jacoby; Zt f. österr. Gymn 49, 14582
F. Mayer. Ia
Meisner, H., Hoffmann v. Fallers-
leben u. Leocadia v. Nimptsch auf
Jäschkowitz; mit ungedr. Briefen.
(Dt. Revue Jg. 23, Bd. 3, 230-38.. —
J. Verdam, Herinnering aan Hof-
mann v. F. Handelingen etc. van
de Maatschappij d. Nederl. letterkde.
te Leiden ‘97,98, 80-103.) — R Jecht,
Hotfm. v. F. in seinen Beziehgn. zu
d Oberlausitz u. d. Oberlaus. Ge-
sellsch. d. Wiss. (N. lausitz. Magaz.
74, 289-92.) [ot
Scholz, W. v., Annette v. Droste-
Hülshoff als westfäl. Dichtenn.
München. Diss. 478. [92
Voretzsch, C., Gaudys Kaiserlieder
u.d.Napoleondichtg. \Preuss.Jahrbb.
95, 412-96.) [93
Weilen, A. v., Frdr. Hebbels hist.
Schriften. (Forschgn. z. neuer. Litt.-
G., Festgabe f. Heinzel S. 435-64.)
— K. Zeiss, Hebbel u. Davison; auf
Grund ungedr Briefe. (Beil. z. Allg.
Ztg. ’98, Nr. 282.) — L. Löffler,
Hebbel u. Arn. Schloenbach. Eu-
phorion 5, 720-24.) (ui
Besson, P., Ferd Freiligrath.
Havre, Impr. du Journal „Le Havre”.
62 S. — J. Rodenberg, Erinneren.
a. d. Jugendzeit: Ferd. Freiligrath.
(Dt. Rundschau 94,401-25. 95,89-109;
240-74.) [9
Kürschner, J., Ungedr. Briefe ©.
Adalb. Stifter. (Wiener Stamm-
buch, Glossy gewidm. S. 372-92.) —
W. Mayer, Neu aufgefundene Briefe
Stifter. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 37, 205-10.) [96
Zolling, Th., Friedrich Wilhelm IV. u
Georg Herwegh. (Gegenwart 5t, 190-300;
217-20; 232-35.) {si
Lorertz, P., Eman. Geibel als
polit. Dichter. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. etc. ‘98, I, 675-700.) [9
Hoffmann, Ferd., Jul. Sturm.
(Sammilg. gemeinverständl. wiss. Vor-
trr. Hft. 306.) Hamb., Verlagsanst.
u. Dr. AG 47 S. so Pf. [9%
Gaedertz, K. Th., Fürst Bismarck
u. Fritz Reuter. ismar, Hinstorf.
4°. 295S. 1 M. [1599
Baechtold, J., Gottfr. Kellers Le-
ben. Kleine Ausg. ohne Briefe 1.
Tagebücher. Berl., Besser. 281 d
3 M. — E. Schmidt, Aus Gottfr.
Neueste Zeit seit 1815.
Kellere Briefen an Jak. Bächtold.
(Dt. Rundschau Bd. 97,100-114.) [1800
Gottschall, R. v., Aus mein.
Jugend; Erinnergn. Berl., Paetel.
370 S. 8 M. — Ders., Aus meiner
Knabenzeit. (Nord u. Süd 85, 32-53;
186-213.) [1801
Fontane, Th., Von Zwanzig bis
Dreissig. 2. Aufl. Berl., Fontane & Co.
xj,6798. 8M. 2
Schmidt, Er., Th. Fontane. (Dt. Rund-
schau 97, 270-83) — F. Biss, Dosgl. (Beil.
z. Allg. Ztg. ‘98, Nr. 213) — M. Lorenz,
Th. F. als Dichter u. Kritiker. (Preuss.
Jahrbb. 94, 191-205.) . [2a
Fischer, Herm., Errinnergn. an
Joh. Georg Fischer. Tübing., Laupp.
1897. 72 S. 1 M. 20. — Ders., Herm.
Kurz. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘98, Nr.
271f) — R. Krauss, J. G. Fischer.
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 129-35.) [3
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. "ug, 126% Bohnenberger.
Schullerus, A., Michael Albert;
sein Leben u. Dichten. (Arch. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde. 28, 237-438.)
Sep. Hermannst., Krafft 1 M. —
Ders., Mich. Albert-Bibliographie.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
08, 114-17.) [4
Weltrich, R., Christian Wagner,
d. Bauer u. Dichter zu Warmbronn.
Stuttg., Strecker & M. xıj, 497 S.
6 M. [5
Rez.: Ltt. Cbl. "og, 1901.
Ragaz, J., Die dramat. Bearbeitgn.
d. G. Hans Waldmanns. Berner
Diss. 68 S. [6
Kobell, L. Veg König Ludwig II.
u. d. Kunst (s. ’98, 1730). Schluss.
Lie 7-21. S. 153-492 u. 35 Taf. [7
Starck, A., Die Restauration d.
Heidelberger Schlosses unter d. ba-
disch. Fürstengeschlechte. (Mitt. z.
G. d. Heidelb. Schlosses 3, 33-69,
Taf. 2 u. 3.) [8
Kopf, J. v., Lebenserinnergn. e.
Bildhauers Stuttg., Dt. Verl.-Anst.
xxjv, 544 S. 8 M. [9
Richter, 0., 3 Jugendbriefe Ld w.
Richters. (Dresdner G.-Bll. "og
(Bd. 2), 121-23.) — F. Schnorr
Y. Carolsfeld, Aus Jul. Schnorrs
Tagebüchern (s. ’98, 1739). Forts.
(Ebd. 73-87; 121-33.) [10
Finke, H., Der Madonnenmaler
Frz. Ittenbach, 1813-79. (Vereinsschr.
d Gôürres-Ges. 98,2.) Köln, Bachem.
70 8., 1 Portr., 5 Taf. 2 M. [11
#71
Friedberg, E., Casp. Scheuren.
(Berr. d. Freien Dt. Hochstiftes '98,
243-57.) P, Beck, Matthäus Kern,
Maler aus Riedhausen. (Diözesan-
arch. v. Schwaben og, 49-52.) [12
Schram, W., Der berühmte mähr.
Kupferstecher Jos. Axmann. (Zt. d.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2,
266-74.) [13
Gehrmann, H., Carl Maria v.
Weber. (Berühmte Musiker, hrsg.
v. Reimann. V.) Berl., Harmonie.
124 S., 5 Facs. u. 2 Kunst-Beilagen.
4 M. [14
Kruse, G. R., Alb. Lortzing. (Ber.
Musiker VII) Ebd. 142 S., Taf.
4 M [15
Trost, A., Frz. Schuberts Bild-
nisse. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Wien 33, 85-95.) [15a
Mendelssohn-Bartholdy,F.,Briefe
a. d. Jahren 1830-1847. Bill. Ausg.
7. Aufl. Lpz., Mendelssohn. 267;
3498. 6 M. [16
Prüfer, A., Briefwechsel zw. Carl
v. Winterfeldu. Ed. Krüger. Lpz.,
Seemann. 57; 143 S. 4 M. [17
Hahn, A., A. Pochhammer u.
F. Volbach, Frz. Liszt, sein Leben
u. seine Werke. Frkf. a. M., Bech-
hold. 225 S. 3 M. [18
Liszt, Frz. u. Hans v. Bülow,
Briefwechsel; hrsg. v. La Mara.
Lpz., Breitkopf & H 4268. 6 M. [19
Rez.: Gegenw. 54, 392-95 Thiele.
Billow, H. v., Briefe u. Schriften
(s. '97, 1825). Bd. IV: Briefe, Bd. 3:
1855-64. xvnj, 650 S. 7 M. [%0
Rez.: Dt. Rundschau 97, 295-302 C. Krebse.
Wagner, Rich., Briefe an Emil
Heckel: Zur Entstehungs-G.d.Bühnen-
festspiele in Bayreuth; hrsg. v. K.
Heckel. (Aus: Neue dt. Rundschau
'98, Jan. - Apr.) Berl., S. Fischer.
170 S. 3 M. 50. — Ders., Briefe
an Otto Wesendonck; hrsg. v. A.
Heintz. Charlottenb., Allg. Musik-
Ztg. 98 S. 2 M. 40. — R. Louis.
DieWeltanschauung R.W agners. Lpz.,
Breitkopf & H. 193 S 3 M. [21
Steiner, A., Johs. Brahms (s. '98,
1749). II. (87 Neuj.bl. d. allg. Mus.-
Ges. in Zürich.) 4°. 47 S. 3 M. 60. [22
Brescius, H. v., Die kgl. sächs.
musikal. Kapelle v. Reissiger bis
Schuch, 1826-98. Festschr. Dresd.,
Meinhold. vnj, 120 S. 2 M. 50. [23
Teil IL”
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Litteraturberichte.
Jahresberichte d.G.-Wiss. etc. a. Nr. 2572 ff.
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Litteratur (s. 98, 1765). Bd. Il: 1897;
hrsg. unter Mitwirkg. v. E. Roth u.
M.Grolig v. E. Dietrich. 232 5.,
1. Tab. 10 M. Autoren-Register zu
Bd. I. 32 S. 2 M. Desgl. zu Bd. II.
46 S. 3 M. 60. [1834
Moewes, F., Bibliogr. Uebersicht
üb. dt. Altert.- Funde (s. "og, Nr. 1):
1897. (Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde
’98, 49-74.) [35
Luther, J., Uebersicht d. Bibliogr.
d. biograph. Litt.: 1897. (Biogr.
Jahrb. etc. 2, 1*-55*.) [36
Bar, M. u. F. Bunge, Die Schriften
J. K. B. Stüves, s. Nr.3. (Auch in: Mitt.
d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück 23, 1-56.) —
H. Meisner, Arndt-Bibliogr. (Zt. f. Bücher-
freunde Jg. 1, Bd. II, 433-38; 471-74.) —
M. Hoffmann, Verzeichn. d. Schriften C. F.
Wehrmanns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. etc.
8, 212-16). [37
Hittmair, A., Die Verfasser ano-
nymer Salisburgensien (s. '98, 1758).
. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde.
38, 153-93.) [38
Däumling, M., Die Bücher-Samnlg.
d. hist. Ver. von u. für Oberbaiern.
Alphab. Katal. München, 1897/98.
2 M. f. Mitglieder; 4 M. f. Nicht-
mitglieder. [39
Winkelmann, A., Badische G.-Litt.
d. J. 1898. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14,
299-324.) [40
Bizemont, A. de, Bibliographie
nobiliaire de la Lorraine. (Sep. a.:
Congrès provinc. de la Soc. bibliogr. etc.
Nancy '96.) Nancy, Crépin-Leblond.
1898. 96 8. [41
Jadart, J., Essai d'une bibliogr.
hist. et archl. du départem. des Ar-
dennes. (Rev. de Champagne et de
Brie "og [42
Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer
hess. Litt.: 1897. (Mitt. d. V. f. hess.
G. Jg. ’97.) ıxıx S. [43
Dobenecker, O., Litt. z. thüring.
G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. 11, 279-94.) [44
Uebersicht üb. neuerdings ersch.
Schriften u. Aufsätze zur sächs. G.
u. Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G.
20, 196-208.) [45
Warschauer, A., Uebersicht d Er-
scheinungen auf d. Gebiet d. Posener
Provinzial-G.: 1897. (Zt. d. hist. Ges.
Posen, 13, 369-81.) [46
Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr.
f. d. Jahre 1896 u. 97. (Altor,
Monatsschr. 35,615-49.) Sep. Königsb.,
Beyer. ıM. [47
Mühlbrecht, 0., Uebers. d. ge-
samten staats- u. rechtswiss. Litt.
(s. ‘98, 1765). Jg. 31: 1898. xxx,
2748. 6M. [48
Uhlirz, K., Neuere Litt. üb. dt.
Städtewesen. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 20, 113-22.) [49
* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 10. Mai 1899. — Er
scheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1898.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 6
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Prinzinger, A. Altzalzburg Tvavo),
(Hep, 4: Mitt, d Gen, f. Salzburg.
Kate Bd. 34.) Bulzlı., Niügelsbach.
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Achneller, citer eg Ortenamenkde. Tirols.
II Remi, Int ox: Anz. f. dt. Altert.
$4, (ut v, Girionbargor, — Y., Hintner, Noch
alnn! dla Jen Namen. (Zt. d Fordinandoums
AN, NIT Wun) (62
'Tarnollor, J., Dio Hofnamen d.
Domcviuännrn, in Tirol (n. Nr. 28).
Behluns. Progr, Morun. 1808. S. 160
ML. [68
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d Ver f u d. B:Aensees25.39-131.,,53
Clauss, J. N. B., Hist.-topogr.
Wzznervuch d. Elsass (6. "97, 1864).
Lie 5. 8. 257-320. 1 M. [74
Kez: Zt. £ G. d. Oberrh. 14, 194 e Borries
Heeger, G., Beitrr. z. pfälz. Orts-
namenkde. (8. "Nr. 39). Forts. (Pfalz.
Museum og, 3f.;20f.; 72-74 ; 88-90. )—
Ders., Menthwilre; e. vermeintlich
eingegangen. Dorf. (E bd og, 192.)[74a
Züscher, P., Zur Topographie d.
let Trier. (Trierisches Arch.
2, 86f) . [75
Kellen T., Arel (= Arlon), e. dt.
Stadt in Belgien. (Globus 75, Nr. 2
u. 8.) [76
Cramer, Niederrhein. Ortsnamen, s. '%,
1794. Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 25, 84-86
R. Much. — Vgl.: J. B.Keune, Marcodurum
(Düron)u.Marcomagus (Marmagen). (Korr.-BL
d. westdt. Zt. ’98, 914-16.) D
Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde.
Gürtler, J., Die Prospekte u. Pläne
d St. Köln (s. Nr. 41). Nachtr. (Rhein.
G.-Bll. og, 225f) Sep. Bonn, Han-
stein. 26 S. 50 Pf. [1878
Dalwigk, F.,Frhr.v.,Waldeckische
Wüstungen. (Mitt. d. Ver. f. hess. G.
97, 141 f.) [79
Jürgens, ©., Beitrr. z. Landeskde.
Niedersachsens. (Hannov. G.-B1L "og,
Nr. 48. '99, Nr. 1 u. 2.) [80
Schwanold, H., Das Fürstentum
Lippe. Das Land u. seine Bewohner.
Detmold, Hinrichs. xvj,215S.3M.50.|81
Kollmann, P., Statist. Beschreibg.
d. Gemeinden d. Hzgts. Oldenburg.
Oldenb., Bültmann & G. 1897. 719 S.,
1 Kte. 13 M. 50. 82
Osten, G. Y. d., Die Namen er
Wurster Siedlungen. (Jahresber. d.
Männer v. Morgenstern 1, 65-88.) [83
Langhans, P., Karte d. Verteilg.
von Deutschen u. Dänen in Nord.
schleswig nach d. Ergebnissen d.
amtl. Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1890,
ergänzt bis 1899. (Sep. a.: „Peter-
manns Mitt. '99, 2.) Gotha, Perthes.
24,5 <27 cm. Farbdr. Mit Text auf
d. Umschlag. 40 Pf. [84
Schröter, 0., Die Wüstung Ewicke-
rodebei Dankerode, Unterharz. (Mans-
felder Bll. 11, 113-21.) [85
Jacob, G., Tullifeld, Dolmar u.
Juechsen, 8 alte Ortsnamen d. Herzog-
tums Meiningen. (N. Beitrr. z. G. dt.
Altertums 14, 47-52.) [86
Ermisch, H., Erläutergn. z. hist.-
statist. Grundkarte f. Dtid. im Mass-
stabe 1 : 100000 (ber Sachsen). Hrsg.
v. d. K. S. Kommiss. f. G. Lpz.,
Dr. v. Teubner. 16 8. e
Kühnel, P., Slavische Orts- u. Flur
namen d. Oberlausitz (s. '97, 1876).
Register. Tl. I: A-L. (N. lausitz.
Magaz. 74, 193-271.) [88
Gemeindelexikon f.d. Kgr.Preussen
(8. Nr. 53). Generalregister. Bd. I:
A-K. Bd.U:L-Z. xv,697;x1j,621S. [89
Subert, F. Å., Rügen, Wittow,
Arkona, Zudar u. Peerd; e. Beitrag
z. Etymologie u. Deutg. dieser Namen.
(Balt. Studien. N. F. 2, 21-56.) —
Ders., Rujana, Wittow, Arkona.
(Sitzungeberr. d. böhm. Ges. d. Wiss.
98, IX.) 418. | [90
°15
Töppen, M., Nachtr. z. Topographie
d. Stadt Elbing; mitg. v. R. Töppen.
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 89, 159
-64.) [91
Zweck, A., Litauen; Landes- u.
Volkskde. (=Dt. Land u. Leben in
Einzelschildergn. I: Landschafts-
kunden, Bd. 1.) Stuttg., Hobbing & B.
1898. 4528.,1Kte. 8 M.— P. Krausa,
Herkunft der Letten. (Vhdlgn. d
Berl. anthr. Ges. ‘98, 236 f.) [1892
3. Sprachkunde.
Weise, O., Die dt. Sprache. (Meyer,
Das dt. Volkstum S. 211-60.) [1893
Scholz, F., G. d. dt. Schriftsprache
in e g bis z. J. 1374. (Sep. a.:
Acta Germanica V, 2.) Berl., Mayer
& M. 1898. 2858. 8 M. 50. [94
Arndt, Uebergang vom Mittelhochdt. zum
Neuhochdt. in d. Sprache d. Breslauer Kanzlei,
s. ’98, 1810. Res.: Dt. Litt-Ztg. ’99, 60-68
Burdach. 95
Luther, Die Reformationsbibliographie u.
d. G. d. dt. Sprache, s. Nr. 60. Rez.: Litt.
Cbl.’39, 134-36 Burdach; Dt. Litt.-Ztg. ’99, 660
Scheel. , (96
Horn, P., Die dt. Soldatensprache.
Giessen, Ricker. 1898. xıj, 174 8.
2 M. 50. [97
Lemke, P., Studien z. dt. Weidmanns-
sprache (s. Nr. 61). (Auch in: Zt. f. dt. Unterr.
13, 238-77.) [98
Fockema-Andreae, S. J., Spreekwijzen en
vormen aan het oude recht ontleend. (Hande-
lingen etc. van de Maatschappij d Nederl.
letterkde. te Leiden ’97/98, II, 104-23.) [1899
Sammlung kurzer Grammatiken
german. Dialekte, hrag. v. W. Brauue
(8. 96, 1830). VII: A. Noreen,
Altnord. Grammat. II. Altschwed.
Gramm. m. Einschl. d. Altgutnischen.
2. Lfg. S. 174-279. 2M — C. Abrisse:
E. Sievers: Abr. d. angelsächs.
Gramm. 2. Aufl. 605S. m. 2 Tab.
1 M. 60. [1900
Scheel, W., Zur Würdigung d. Grammat.
Alb. Ölingers u. ihrer Quellen. (Zt. f. dt.
Unterr. 12, 561-67.) Vgl. '98, 57. [1901
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
8. Nr. 62). IX, 15: Schwingeblock-
eele. Sp. 2689-2926. 2
Fuchs, P. J., Dt. Wörterbuc
auf etymolog. Grundlage. Stuttg.,
Hobbing & B. 1898. 4°. xij, 360 S.
8 M. [3
Rez.: Litt.bl. f. germ. u. rom. Philol. '99,
56f. Behaghel.
Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch
d. dt. Sprache (8. Nr. 68). 6.-8.
6*
*76 Bibliographie Nr. 1904—1951.
(Schluss- Lfg. S. 321-510 u. xvj S.
à 1 M. [1904
Rez : Beil z Allg Zte aa Nr 13 Brenner.
Hausenblas, A.. Die Brüxer Mund-
art. DL Progr. Wien. 1898. 428. [5
Teutsch. J.. Alt-dacisch-teutsche Wörter,
welche unter d Sachsen in Burzland noch
im Gebrauch sind |1756): im Auszuge mitg.
v. © Netoliczka kort -Bl d Ver. f.
siebenb Lakde "aa Hf) [6
Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 67).
Hft, 37 u. 53. Bd. IV, Sp. 945-1264.)
à ? M. Eé
Bohnenberger, K. a
zen u. d. Nordgrenze d. alemann.-
schwäb. Mundart. Alemannia 26,
249-56.) 8
Heilig, 0., Grammatik d. ostfränk.
Mundart d. Taubergrundes u. d.
Nachbarmundarten. ‚Sammlg. kurzer
Grammatiken dt. Mundarten, hrsg.
v. Bremer. VA Lpz., Breitkopf & H.
1893. vu, 239 S., 1 kte. 7 M. 50. [9
Ren : Litt Cbl 29 Ar (a
Lenz, Ph., Vergleichendes Wörter-
buch d. neuhochdt. Sprache u. d.
Handschuhsheimer Dialekts. Baden-
Baden, Selbstverl. 1898. 815. 2M. [10
Spieser. J.. Schrifidt Wörter mit ab-
weichendem Sinn in d Mundart d. Dorfes
Waldhambach Jahrb f. G etc Els -Lothr.
14. 145-601 — H. Lewy, Zum Elsasser Juden-
deutsch. Ebd. i>- DEN Vgl än, ès. ‘li
Weber, J., Die luxemburg. Sprache.
(Ons Bomecht ‘98, 34-37 ete. 600-604.
‘99, 25-30 etc. 112-16.) [12
Beck, H., Idiotikon v. Nordsteimke
bei Vorsfelde (Jahrb. d. Ver. f.niederdt.
Sprachforschg. 23, 131-5. — R.
Loewe, Niederdt. Spuren in Görlitz.
(Ebd. 64-69.) [13
Brückner, A., Preussisch und
Polnisch. ‚Arch. f. slavische Philol.
Su. 481-515.) — F. T., Das masurische
Sprachgebiet in Dtld. (Beil. z. Allg.
Ztg. 99, Nr. 37) [14
Stuhrmann, J., Das Mitteldeut-
sche in Ostpreussen (s. ‘96, 1849).
T1. 3. Progr. Deutsch-Krone. 1898.
4°. 19 S. [15
Walther, C., 2 alte Hexameter mit
altdt. Namen. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 19, 56-58;
83-85.) [16
Schatz, J., Die Sprache der Namen
d. ältest. Salzburger Verbrüderungs-
buches. (Zt. f. dt. Altert. 43, 1-45.) [17
Blumer, J., Die dt. Familiennamen
v. Leitmeritz u. Umgebg. (s. ’97, 86).
|
|
nn nn TE nn m a
T1. Se Forts. Progr. Leitmeritz. 1897.
89 S 18
Burckas, Die Ohrdrufer Familien-
namen nach Herkunft u. Bedeutg.
(s. ‘98, 1837). Forts. Progr. Ohrdruf.
1898. 4°. 12 S. [19
Göpfert, E., Annaberger Familien-
namen. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Anna-
berg Jahrb. 6 (= Bd. DH, Hft. 1,
S. 3-32.) [1920
4. Paläographie; Diplomatik;
Chronologie.
Reusens, Éléments de paléogra-
phie (s. 98, 76). Louvain, L'auteur;
Paris, Fontemoine. 496 S., 60 Taf.
25. fr. 1921
Monumenta palaeographica. Denk-
mäler d. Schreibkunst d. Mittel-
alters. Abtlg. I: Schrifttafeln in
latein. u. dt. Sprache. In Verbindg.
m. H. Schnorr v. Carolsfeld hrsg.
v. A. Chroust. 1. Serie, Lfg. 1.
Münch., Bruckmann. gr. fol. 10
Lichtdr.-Taf. u. 16 S. Text. 20 M. [22
soie en z. Erlerng.
. latein alaeogr. 3. Aufl. e
x Tangl (s. ‘97, 1908). Hit. 2.
1898. 24 S., 40 Taf. 15 M. [23
Rez.: Gott gel. Anz. "99 181-37 Brandi
Monaci, E., Esempi di scrittura
latina del sec. I di Cristo al XVII
per serv. all’ insegnamento paleogr.
nelle scuole universitarie Roma, Lux.
1898. 8. S., 52 Taf. [24
Cappelli, A.. Lexicon abbreviata-
rum quae in lapidibus, codicibus et
chartis praesertim medii-aevi occur-
runt. Dizionario di abbreviature latine
ed italiane usate nelle carte e codici
specialmente del medio- evo riprod.
c. oltre 13 000 segni incisi. ‚Manuale
Hoepli.) Milano, Hoepli. Lx1j, 433 S
7 L. 50. [25
Rez : Dt. Litt.-Ztg. 23. Nr. 9 Tangl; Arch
stor. ital 23, 212-16 Rostagno.
Paoli, C., Grundriss zu Vorlesen.
üb. lat. Paläogr. u. Urkundenlehre,
übers. v. K. Lohmerer as ‘96. 85).
I: Urkundenlehre. 1. Abtlg. 212S.
4 A [26
Rez v. Nr. &1: Arch. stor. siciL 23. 573
-60 Garufi.
Giry. Manuel de diplomatique. s Ae, 1357.
Rez.: Götting. gel Anz. "ou 2u4-10 Kebr 7%
Kehr, P., Diplomat. Miszelien.
(Sachrr. d. Ges. d Wiss. zu Götting.
'98, 496-512.) [25
Sprachk. — Paläographie, Diplom., Chronol, — Sphragistik, Heraldik.
Haller, J., Die Ausfertigung d.
Provisionen; Beitr. z. Diplomatik d.
Papsturkk. d. 14. u. 15. Jahrh.
(Quellen u. Forschgn. a. italien. Ar-
chiven etc. 2, 1-40.) [1929
Lersch, B. M., Einleitung in d.
Chronologie. 2. Aufl. Tl. I. Freib.,
Herder. 248 S. 5 M. 60. [30
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 14 Grotefend.
Goldscheider, F., Ueb. die Gauss’-
sche Osterformel (s. "96, 1863). TL IL.
Progr. Berl., Gaertner. 4°. 308.
1 M. 31
Hirschmann, A., Calendaria Ey-
stettensia. (Analecta Bolland. 17,
u [32
Mudrich, A., Einführg. d. Gre-
gorianischen Kalenders in Salzburg.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20,
107-12.) — Eickhoff, Einführg. d.
neuen Kalenders in Gütersloh, 1724
-25. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
23, 202-8.) [33
Fremery, J. de, Dateeringen van
graven uit het Hollandsche huis,
alsmede van eenige hollandsche en
zeeuwsche steden. (Bijdragen v.
vaderl. gesch. X, 4, 147-75.) Vgl.
Nr. 86. — Naschrift v. R. Fruin u.
J.deFremery. (Ebd. 176-84.) [1934
8. Sphragistik und Heraldik,
Schweizer, P. u. H. Zeller-
Werdmüller, Siegelabbildgn. z. Ur-
kundenb. d. St. u. Landsch. Zürich
8. 96, 104). Lfg. IV. 8 Taf. u. Text
. 49-66. 8 M. [1935
Siegel, Das grosse, d. Stadt Zwittau.
(Mitt. d. Centr.-Comm. 24, 242.) — G. Cumont,
Le scel et le contre-scel du Conseil de
Gueldre. (Ann. de la soc. d’archl. de Brux.
12, 2:2.) — H. Wendt, Das Siegel d. kgl.
Landeshauptmannschaft im Fürstent. Breslau.
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 34, 407-9.) [36
Sacken, E. Frhr. v., Heraldik.
Grundzüge d. Wappenkde. 6. Aufl.
v. M. v. Weittenhiller. Lpz.,
Weber. xvj, 151 S. 2 M. [37
Ströhl, H. G., Herald. Atlas.
Lie 1—17. Stuttg., Jul. Hoffmann.
à 1 M. Ei
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
91). Lfg. 429-434. [39
Inh.: Lie, 429 = Bd. IV, Abtlg. 18 (Adel
v. Kroatien u. Slavonien), Hft. 9. Textbog.
51-56, Taf. 145-162. — Lfg. 430 = Bd. I, Ab-
tlg. 1, Bd. 2, (Die dt. Souveraine u. Lande),
Hft. i. Textbog. 1-3, Taf. 1-48. — Lfg. 431 u
WK
483 = Bd. UI, Abde 11 (Adel d russ. Ostsee-
provinzen), Hft. 16 u. 17. Textbog. 21-34,
Taf. 54-89. — Lfg. 432 u. 434 = Bd. IV, Ab-
tlg. 14 (Galizischer Adel). Hft. 5. u. 6. Text-
bog. 19-25, Taf. 72-107. ,
Hupp, 0., Wappen u. Siegel d.
dt. Städte, Flecken u. Dörfer (s. ’96,
Hft. 2. 104 S. Subskr.-Pr.
24 M. [40
Rez.: Dt. Herold. 27, 17 Seyler u. Antwort
Hs. ebd. 42.
Dielitz, Wappen - Schematismus.
(Viertelj.schr. f. Wappenkde etc. 26,
WEEN [41
Vgl.: L. Graf Ütterodt, Die Ruuka oder
Streitgabel, das Spetum oder d. Kriegsgabel,
das sogen. bec de corbeau oder die Corseque.
(Dt. Herold '99, 22 f.)
Malderghem, J. van, Du pourpre
en héraldique. (Ann. de la soc.
d’archl. de Brux. 12, 444-52.) —
F. Knörk, Des Reiches Fahnen u.
Zeichen. (Berr. d. fr. dt. Hochstiftes
15, 10-18.) [42
Pettenegg, E. @. v., Die v. Franz
Josef I. verliehenen Märkte- u. Städte-
Wappen. (In: Festschr. z. 50jähr.
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d.
hist. Vereinen Wiens.) [43
Holzinger v. Janaburg, Heral-
disches aus der Wachau. (Monatsbl.
d. herald. Ges. „Adler“ Bd. 4 (’98),
318f.; 325; 330.) Di
Gerster, L., Die schweizer. Biblio-
thekzeichen (Ex-Libris) zusammen-
estellt u. erläutert. Kappelen (Kt.
ern), Selbstverl. 4°. 327 S., 1 Taf.
25 M. [45
Zingeler, K. Th., Der Bracke im
Wappen der Hohenzollern. Görlitz,
Starke. 1898. 4°. 20 S., 2 Taf. 3 M. [46
Bösch, H., Das Nürnberger Wap-
pen mit d. Jungfrauenadler. (Mitt.
a. d. germ. Nat.-Mus. og 131-33.) [47
Neuenstein, K. Frhr. v., Turnier-
buch d. freiherrl. Familie v. Gem-
mingen (s. ’98, 1853). Schluss. (Wap-
penkde. ‘98, Hft. 1-8) — Ders.,
Wappen d. St. Hubertus Ordens-
Ritter. (Ebd. Hft. 9-12.) [48
Specht, Th., Die Wappen an d. Aussen-
wänden im Hofe d. Priesterseminars in Dil-
lingen. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11, 178
49
-80. [
Bach, M., Totenschilde im Ulmer
Münster. (Dt. Herold "og, 8.41 u.
Taf.) [50
Oidtmann, E. v., Das Wappen d.
Stadt Aachen (e "og, Nr. 96). Nachtr,
Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 288 f.) —
. Füssenich, Wappen d St. Aachen.
(Rhein. G.-Bll. 4, 257-60.) [51
*18
Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés
des Pays-Bas et des pays avoisinants
(o Nr. 94). I, 2. $ 137-264, Taff.
6 fr. [1952
Ders., Un certificat hérald., 1610. (Ann.
de l'acad. d. archl. de Belg. 13, 109-11.)
Spilbeeck, J. van, Armoiries des
Abbayes Norbertines en Belgique.
(Ann. de l’acad. d’archl. de Belg.
6. Serie, 1, 489-500, Taf.) [53
Spiessen, M. v., Wappenbuch d.
westfäl. Adels. Lfg. 1 u. 2. Görlitz,
Starke. 4°. 12 S., 67 Taf. à 9 M.
(Subskr.-Pr. à 6 M.) [54
Ahrens, H., Die Wappen d. Her-
zöge zu Braunschw. u. Lüneburg.
(Sep.a.: „Herald. Mitt.“ Jg. 5-7.)
Hannov., Herald. Mitt. 1897. 218.
ıM. [55
Zedtwitz, A. v., Sächsisches Wap-
penbuch; e. Sammlg. v. Wappen, die
in d. Jahrgängen 1886-99 d Dresdner
Residenzkalenders veröffentlicht wor-
den sind. Dresden, K. S. Hofbuch-
handlg. (Burdach). Vol "og, 1857. [56
Nur in e. gering. Anzahl v. Exemplaren
veranstaltete Sonderausg.
v. d. Horst, Herald.-geneal. Denkmäler in
d. Kirche zu Börninghausen. (Dt. Herold
"90, 111... — W. v. Boetticher, Ein kursächs.
Wappen (Ebd. 58f) — Conrad, Das Ex
libris d. Heen Joh. Friedr. v. Pommern.
(Ebd. ’98, 164 f.) — H. v. Bonin, Zurück-
führg. d. Wappens deren v. Bonin in d. alte
streng herald. Form. (Ebd. 160-63.) [1957
6. Numismatik.
Stückelberg, E. A., Der Münz-
sammler; e Handb. f. Kenner u. An-
fünger. Zürich, Füssli. 1898. xrj,
235 S. 6 M. [1958
Rez.: Berl. Münsbll. Nr. 112 E. Bahrfeldt.
Dannenberg, H., Grundzüge d.
Münzkunde. 2. verm. u. verb. Aufl.
Lpz., Weber jx, 307 S. 4 M. [59
Nagl, A., Goldwäbrg. u. d han-
delsmässige Geldrechnung im Mittel-
alter (s. 26, 1890). Forts. (Num.
Zt. 30, 237-82.) [60
Amardel, G., Les plus anciennes
monnaies visigothes de Narbonne.
(Sep.a.: Bull. de la commiss. archéol.
de Narbonne 2° semestre ’98.) Nar-
bonne, impr. Caillard. 1898. 15 S. [61
Mowat, R., Monnaie de Suniefried,
roi wisigoth, decouverte p. A. Engel.
(Rev. num. ’99, 102 f.) Vgl.: Gazette
num. ’98, 125-28. [62
Serrure, R., Monnaies méroving.
Bibliographie Nr. 1952—1998.
inéd. (Bull. de num. V, 3) — C.
Wilde et de Dompierre de Chau-
Ken La trouvaille d’Escharen. (Rev.
belge de num. 54, 253-72.) [63
Smolik, J., Nalez denarü v Chra-
ötanech u Ceského Brodu (Der De-
narenfund v. Chrastian bei Böhmisch
Brod). (Rozpravy teské akad. VI, 3.)
34 S. [64
Höfken, H. v., Passauer Pfennige,
e. Beitr. z. mittelalt. Münzkde Oester-
reichs u. Baierns. (Num. Zt. 30,
283-328, Taf. 9 u. 10.) [65
Heye, E., Münzfund v. Bücken.
(Num. Änz. "98, S. 92 f. [abgedr. in:
Hannov. @G.-Bll.’99, Nr. 1]))— Ders.,
Jeversche Häuptlingsmünzen d Bü-
ckener Fundes. (Ebd. ’:9, 17f) —
Ders., Zur ostfriesisch. Münzkde.
bd. ’98, S. 99.) — Ders. u. Tewes,
waren d. Verdener Bischofs Jo-
hann IMI. v. Asel (1426-1470) mit d
Heil. Suidbert. (Ebd. ’99, 2-5.) [66
Alvin, F., Monnaies féodales inéd.
Looz-Megen-Reckheim. (Sep.a.: Rev.
belge de num. 54, 277-84.) Brux.,
Goemaere. 25 ct. — Ders., Jetons
belges du 15. siècle. (Ebd. 48-61,
Taf. 3.) [67
Stockhammer, G., Einzelfunde röm. Mün-
sen in Oesterr. (Mitt d. Centr.-Comm. 24,
234 f.) — Riedl, Fund Friesacher Pfennige.
(Ebd. 25, 45f.) — L. Schneider, Silberfund
v. Cisteves. (Vhdign. d. Berl. anthr. Ges. 58,
272 f.) — E. Heuser, Fund mittelalt Münsen
b. Landstuhl. (Pfäls. Museum ’99, 8. 8f) —
R. Prümers, Münzfund v. Mietschisko-Abbau.
(Zt. d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 13, 8. 340.) [68
Thalmayr, F., Medaillen d. Erz-
hauses Oesterreich u. d. vaterländ. G.
in d. Münzsammlg. d. Staats-Gymnas.
zu Linz. Progr. Linz. 1898. 508. [69
Scholz, J., Die österr. Conventions-
Zwanziger (s. Nr. 124). Nachtr. (Num.
Zt. 30, 342-50.) — E. Fiala, Die Be-
amten d. Prager Münzstätte, 1795-
1857 (Nachtr. zu "og, 1881). (Ebd.
30, 335-41.) — Ders., Klaus Kraus
Münzmeister v. Joachimsthal. (Ebd.
829-34.) [70
Peez, C. u. J. Raudnitz, G. d.
Maria - Theresien - Thalers. Wien,
Graeser. 143 S. 1 Taf. 4 M. [71
Reoz.: Num. Zt. 30, 355-657 Ernst.
Müller, Jos., Die Münzreformen
in Oesterr. währ. d. Regierg. Franz
Josef I. (In: Festschrift z. ‚„Jubil.
Franz Josef I., hrsg. v. d. hist. Vereinen
Wiens.) [72
Numiematik. — Genealogie.
Riggauer, H., Die Münzen Fried-
richs mit d. leeren Tasche, Grafen
v. Tirol. (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. ‘98, II, 457-65.) [1978
Fiala, E., Česke denáry (s.’97, 114).
cpit. 12 Hefte. Prag, Haase. 1895-97.
4. 534 S., 36 Taf., 1 Tab. [74
Röthy, L., Corpus nummorum
Hungariae. Bd I: Zeitalter d. Könige
a. d. Ärpädhause. Hft. 1. Budap.,
Ung. Akad. 18 Taf. 10M. [75
Trachsel, C. F., Notice numism.
sur le concordat monétaire suisse de
1825. (Sep.a.: Rev. belge de num.
54, 111-44.) Brux., Goemaere 1898.
50 ct. 76
Trachsel, C. F., Münzen u. Me-
daillen Graubündens (s. ’98, 1885).
Lfg. 9-12. 1897/98. 17
Protze, Die Münzstätten d. ber-
isch. Landes. (Monatsschr. d. berg.
G.-Ver. ’99, 1-4) — Leithäuser,
Ältere Münznamen: Kastemännken,
Fettmännken, Petermännken, Drüt-
têner u. a. (Ebd. 14-16.) 78
Blanchard, L., Sur les poids des
anciennes provinces belges. (Rev.
belge de num. 54, 62-85.) [79
itte, A. de, Les jetons et les mé-
dailles d’inauguration frappes par
ordre du gouvernement general aux
Pays-Bas autrichiens, 1717-1794 (8.
98, 1889). Forts. (Ebd. 161-74, 326-
80
ei
imburg - Stirum, Cte Th. de,
Monnaies d'Anne de Limburg, ab-
besse d’Herford 1520 à 1565. ( pa
Rev. belge de num. 54, 19-48, Taf.
1 u. 2) Brux., Goemaere. 27 8.
50 ct. 81
Tewen, F., Vorgehen gegen d. Abfeilen
u. Beschneiden d. Ein- und /.weidrittel-Stücke.
(Num. Ans. ’98, 100 f.) — Ders., Die hannov.
Waterloo- u. Vereinigungs-Thaler im Lichte
à. G. (Ebd. ’99, 11-13) Vgl. Nr. 122. [82
Bahrfeldt, E., Das märkische Münz-
wesen im Mittelalter. (Arch. d.
„Brandenburgia“ 1, 1-24.) [es
Grimm, E., Münzen u. Medaillen
d. Stadt Rostock (8. Nr. 141). Forts.
(Berl. Münzbll. 212 ff.) [84
Bahrfeldt, E., Hinterpommerns
Münz-G. zur brandenburg. Zeit d.
17. Jh. (Beitrr. z. G. etc. Eege
Festschr., S. 207-20.) [85
Friedensburg,F.,Schlesiens neuere
Münz-G. (= Nr. 2116.) Breslau, Wohl-
fahrt. 4°. vırj, 264 S. 9 M. [86
79
Garufi, C. A., Monete e conii nella storia
del diritto siculo dagli Arabi ai Martini (s.
Nr. 143). (Sep.a.: Arch. stor. sicil. Anno
28, 1f.) [1987
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Lorenz, Lehrb. d. gesamten wissenschaftl
Geuealogie, s. ’98, 1903. Rez.: Dt. Litt.-Zt
wu, 1765-71 Em. Reicke. — F. Keutgen,
Die Aufgaben d. Genealogie. (Zt. £. Kultur-
G. 6, 153-69.) [1988
Hofkalender, Gothaisch. geneal.
(a. "98, 128). Jg. 136: 1899. xxjv,
1335 S., 4 Stahlst. 8 M. [89
Jahrbuch d. hohen Adels, um-
fassend d. Abstammg. d. dt. landes-
herrl. Häuser, die landesherrl. Fami-
lien u. deren Agnaten, sowie d. dt.
Standesherren u. deren Familien. Jg.
I. Berl., Milit.-Verlagsanst. xvi),
192 S. 4 M. [90
Wrangel, F. U., Die souveränen
Fürstenhäuser Europas. 850 Bild-
nisse nebst genealog. Notizen. Bd. I.
Stockholm, Tullberg. 1898. 4°. 331 8.
25 M. [91
Schmidt, G., Stammbaum d. Hau-
ses Wittelsbach. Fürth, Rosenberg.
62 S. 90 Pf. [92
Schuster, Zur Geneal. d. Hohen-
zollern. (Korr.- Bl. d. Gesamt-Ver.
99, 53-56.) Vgl. ’98, 129. — F. de
Bas, Hohenzollern u. Oranien. (Ho-
henzollern-Jahrb. 8, 188-207, 3 Taf.
u. 1 Stammtaf.) [93
Stammtafel d. mediatisierten Hau-
ses Ober-Salm; hrsg. v. Ver. dt. Stan-
desherren. Wernigerode, 1898. Fol.
15 Taf. u. 6 Anhangstaf. [94
Chestret de Haneffe, J. de, Hist.
de la maison de la Marck, y com-
pris les Cleves de la seconde race.
(Publication de la Soc. des biblio-
philes liégeois. Ser. in 4°, Nr. 4)
Liege, Cormaux, 1898. 4°. rg,
375 S., Taf. 80 fr. [95
Posse, Die Wettiner, s. ’98, 180. Ros.: Zt.
. Í. thüring. G. 11, 276 Devrient; Dt.
Herold ’98, 168 Th. Schön. [96
Schön, Th., Aus d. Ahnenreihe d.
fürstl. Hauses Schönburg- Walden-
burg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 203-7.) [97
` Jahrbuch d. dt. Adels (8. "98, 184).
Bd. II. ze, 10088. 8 M. [98
Inh. s.: Dt. Herold '99, 571.
#70
Münch., Franz. 4°. 628. 2 M. — W. Boe-
heim, Alb. Ilg. (Jabrb. d. kunsthist. Sammlgn.
d. allerh. Kaiserhauses 19, I, 354-59.) [1777
Schmidt, Max, Lauenburg. Geschichts-
forscher. (Arch. d. Ver. f. G. d. Hzgts.
Lauenb Bd. 5, Hft. 3, 51-60.) [73
Herbert, H., G. d. Ver. f. sieben-
bürg. Ldkde. (Arch. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 28, 139-236.) [79
Human, A., Der Verein f. Sachs.-
Meining. G. u. Ldkde. im 1. Decen-
nium sein. Bestehens. (Schrr. d.
Ver. f. S.-Mein. G. etc. 31, 3-29.) [80
ee:
Bartels, A., Dt. Dichtg. d. Gegen-
wart: Die Alten u. die Jungen (s.
’97,1810). 2. erweit. Aufl. 1899. 2728.
3 M. 60. [81
Rez.: Litt. Cbl. 99, Nr. 9.
Mielke, H., Der dt. Roman d.
19. Jh. (s. ‘97, 1811). 3. erweit. Aufl.
456 S. 4 M. 50. [82
Sittenberger, H., Studien z. Dra-
maturgie d. Gegenw. Reihe 1: Das
dramat. Schaffen in Oesterr. Münch.,
Beck. xıj, 433 S. 7 M. [83
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.’98, Nr. 174 P. Seliger.
Grunwald, M., Briefe v. Karl
v. Holtei, aus d. Goethekreise, v.
J. Grimm, d. Humboldts, Schlegels,
Chr. F. Krause, Baggesen, Overbeck
u.a. (Nord u. Süd 84, 95-113.) [84
Piper, C. A., Beitrr. z. Studium
Grabbes. (Forschgn. z. neuer. Litt.-G.,
hrsg. v. Muncker. VIII.) Münch.,
Haushalter. 145 S. 2M.40. [85
Krüger, H. A., Der junge Eichen-
dorff; e. Beitr. z. G. d. Romantik.
Oppeln, Maske. 172 S., 1 Portr.
3 M. — 0. Schiff, Zu d. Quellen d.
Ezzelintragödie Eichendorffs. (Zt. f.
vergleich. Litt.-G. 12, 317-23.) [86
Rez. v. Krügers Buch: Dt. Litt.-/tg. "99,
Nr. 7 Steig.
May, 0., Der Dichter August Graf
v. Platen-Hallermünde. (Ber. d. wiss.
Ges. Philomathie in Neisse 29, 51-86.)
— C. Heinze, Platens romant. Ko-
mödien. Marb. Diss. 1897. 678. [87
Wolfrum, H., Zu Heine u. Börne;
mitg. v. A. Wallner. (Euphorion
5, 512-28.) — W. Südel, Heines Ein-
fuss auf Scheffels Dichtgn. Leipz.
Diss. 59 5. [88
Mulfinger, @. A., Lenau in Amerika
(s. °97, 3194). Schluss. (Americana Geıma-
nica I, 2, 1-16.) — L. Geiger, Lenau als Kor-
rektor Kerners. (Beil. z. Allg. Ztg. 198,
Nr. 172.) [89
Lenaus Briefe an Emilie v. Reinbeck etc.;
hrsg. v. Schlossar, s. ’96, 3565. Rez.: Rev.
Bibliographie Nr. 1777—1823.
crit. 42, 462 Roustan; Anz. f. dt. Altert. 24,
110.13 P. F. Mayer; Dt. Litt.-Ztg. "än, 1121-24
Dan. Jacoby; Zt. f. österr. Gymn. 49, 749 62
F. Mayer. 99
Meisner, H., Hoffmann v. Fallers-
leben u. Leocadia v. Nimptsch auf
Jäschkowitz; mit ungedr. Briefen.
(Dt. Revue Jg. 23, Bd. 3, 230-38.) —
J. Verdam, Herinnering aan Hoff-
mann v. F. (Handelingen etc. van
de Maatschappij d. Nederl. letterkde.
te Leiden ’97/98, 80-103.) — R J echt,
Hoffm. v. F. in seinen Beziehgn. zu
d. Oberlausitz u. d. Oberlaus. Ge-
sellsch. d. Wiss. (N. lausitz. Magaz.
74, 289-92.) [91
Scholz, W. v., Annette v. Droste-
Hülshoff als westfäl. Dichterin.
München. Diss. 478. [92
Voretzsch, C., Gaudys Kaiserlieder
u.d.Napoleondichtg. (Preuss. Jahrbb.
95, 412-96.) [93
Wellen, A. v., Frdr. Hebbels hist.
Schriften. (Forschgn. z. neuer. Litt.-
G., Festgabe f. Heinzel S. 435-64.)
— K. Zeiss, Hebbel u. Davison; auf
Grund ungedr Briefe. (Beil. z. Allg.
Hebbel u. Arn. Schloenbach. Eu-
phorion 5, 720-24.) (94
Besson, P., Ferd. Freiligrath.
Havre, Impr. du Journal „Le Havre*.
62 S. — J. Rodenberg, Erinnergn.
a. d. Jugendzeit: Ferd. Freiligrath.
(Dt. Rundschau 94,401-25. 95,89-109;
240-74.) [95
Kürschner, J., Ungedr. Briefe v.
Adalb. Stifter. (Wiener Stamm-
buch, Glossy gewidm. S. 372-92 —
W. Mayer, Neu aufgefundene Briefe
Stifters. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 37, 205-10.) [96
Zolling, Th., Friedrich Wilhelm IV. a
Georg Herwegb. (Gegenwart 54, 198-30;
217-20; 232-35.) [si
Lorertz, P., Eman. Geibel als
polit. Dichter. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. ete. ‘98, I, 675-700.) D
Hoffmann, Ferd., Jul. Stum.
(Samnlg. cemeinverständl. wiss. Vor-
irr. Hft. 306.) Hamb., Verlagsanst.
u. Dr. A.-G. 47 S. 80 Pf. [98a
Gaedertz, K. Th., Fürst Bismarck
u. Fritz Reuter. ismar, Hinstorf.
4°. 298. 1 M. [1799
Baechtold, J., Gottfr. Kellers Le-
ben. Kleine Ausg. ohne Briefe v.
Tagebücher. Berl., Besser. 281 $.
3 M — E. Schmidt, Aus Gottir.
Neueste Zeit seit 1815.
Kellers Briefen an Jak. Bächtold.
(Dt. Rundschau Bd. 97,100-114.) [1800
Gottschall, R. v., Aus mein.
Jugend; Erinner Berl., Paetel.
370 S. 8 M. — Ders., Aus meiner
Knabenzeit. (Nord u. Süd 85, 32-53;
186-213.) [1801
Fontane, Th., Von Zwanzig bis
Dreissig. 2. ? Aufl. Berl., Fontane & Co.
x), 679 S. 8 M. [2
Schmidt, Er., Th. Fontane. (Dt. Rund-
schau 97, 270-83.) — F. Riss, Desgl. (Beil.
2. Allg. Zig. "ug Nr. 212) — M. Lorenz,
Th. F. als Dichter u. Kritiker. (Preuss.
Jahrbb. 94, 191-205.) [2a
Fischer, Herm., Errinnergn. an
Joh. Georg Fischer. Tübing., Laupp.
1897. 728. 1 M. 20. — Ders. , Herm.
Kurz. (Beil. z. Allg. Ztg. CH Nr.
271f) — R. Krauss, J. G. Fischer.
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 129-35.) [3
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. '98, 1369 Bohnenberger.
Schullerus, A., Michael Albert;
sein Leben u. Dichten. (Arch. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde. 28, 237-438.)
Sep. Hermannst., Krafft 1 M. —
Ders., Mich. Albert- Bibliographie.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
’98, 114-17.) [4
Weltrich, R., Christian Wagner,
d. Bauer u. "Dichter zu Warmbronn.
Stuttg., Strecker & M. xıj, 497 S.
6 M. [5
Rez.: Ltt. Cbl. ’98, 1991.
Dee J., Die dramat. Bearbeitgn.
Hans Waldmanns. Berner
Dr 68 S. [6
Kobell, L. v., König Ludwig II.
u. d. Kunst (s. ’98, 1730). Schluss.
Lie 7-21. S. 153- 492 u. 86 Taf. [7
Starck, A., Die Restauration d.
Heidelberger Schlosses unter d. ba-
disch. Fürstengeschlechte. (Mitt. z.
G. d. Heidelb. Schlosses 3, 33-69,
Taf. 2 u. 3.) [8
Kopf, J. v., Lebenserinnergn. e.
Bildhauers Stuttg., Dt. Verl.-Anst.
xxjv, 544 S. 8 M. [9
Richter, 0., 3 Jugendbriefe Ldw.
Richters. (Dresdner G.-Bll. "og
(Bd. 2), 121-23.) — F. Schnorr
Ve Carolsfeld, Aus Jul. Schnorrs
Tagebüchern (s. "og, 1739). Forts.
(Ebd. 73-87; 121-33.) [10
Finke, H., Der Madonnenmaler
Frz. Ittenbach. 1813-79. (Vereinsschr.
d. Görres-Ges. KI? 2.) Köln, Bachem.
70 S., 1 Portr., 5 Taf. 2 M. [11
*71
Friedberg, E., Casp. nn
(Berr. d. Freien Dt. Hochstiftes '
243-57.) — P. Beck, Matthäus Ken
Maler aus Riedhausen. (Diözesan-
arch. v. Schwaben ’98, 49-52.) 12
Schram, W., Der berühmte mähr
Kupferstecher Jos. Axmann. (Zt. d.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 2,
266-74.) ` [13
Gehrmann, H., Carl Maria v.
Weber. (Berühmte Musiker, hrsg.
v. Reimann. V.) Berl., Harmonie.
124 S., 5 Facs. u. 2 Kunst-Beilagen.
4 M. [14
Kruse, G. R., Alb. Lortzing. (Ber.
Musiker VII) Ebd. 142 S., Taff.
4 M. 15
Trost, A., Frz. Schuberts Bila
nisse. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Wien 33, 85-95.) [15a
Mendelssohn-Bartholdy,F.,Briefe
a. d Jahren 1830-1847. Bill. Ausg.
7. Aufl. Lpz., Mendelssohn. 267;
349 S 6 M. [16
Prüfer, A., Briefwechsel zw. Carl
v. Winterfeld u. Ed. Krüger. Lpz.,
Seemann. 57; 143 S. 4 M. [17
Hahn, A A. Pochhammer u.
F. Volbach, Frz. Liszt, sein Leben
u. seine Werke. Frkf. a. M., Bech-
hold. 225 S. 3 M. [18
Liszt, Frz. u. Hans v. Bülow,
Briefwechsel; hrsg. v. La Mara.
Lpz., Breitkopf & H. 426 S. 6 M. [19
Rez.: Gegenw. 54, 392-95 Thiele.
Bülow, H. v., Briefe u. Schriften
(8. "97, 1825). Bd. IV: Briefe, Bd. 3:
1855-64. mi, 650 S. 7 M. [20
Rez.: Dt. Rundschau 97, 295-302 C. Krebs.
Wagner, Rich., Briefe an Emil
Heckel: Zur Entstehungs-G. d.Bühnen-
festspiele in Bayreuth; hrsg. v. K.
Heckel. (Aus: Neue dt. Rundschau
'98, Jan. - Apr.) Berl., S. Fischer.
170 S. 3 M. 50. — Ders., Briefe
an Otto Wesendonck; hrsg. v À.
Heintz. Charlottenb., Allg. Musik-
Ztg. 988. 2 M. 40. — R. Louis.
Die Weltanschauung R.W agners. Lpz.,
Breitkopf & H. 193 S 3M. [21
He A., Johs. Brahms (s. "98,
1749). (87 Neuj.bl. d. allg. Mus.-
Ges. in Zürkk) 4°, 178 8 M. 60. [22
Brescius, H. v., Die kgl. sächs.
musikal. Kapelle v. Reissiger bis
Schuch, 1826- 98. Festschr. Dresd.,
Meinhold. WC 120 S. 2 M. 50. [23
*12
Zeidler, J., Ein Censurexemplar
v. Grillparzers „König Ottokars Glück
u. Ende“; e. Beitr. z. Wiener Theater-
G. (Wiener Stammbuch, Glossy ge-
widm. S. 287-311.) [1824
50 Jahre Wiener Hoftheater: R.
Lothar, G. d. Hofburg - Theaters
1848-98; J. Stern, G. d. Hofopern-
theaters 1848-98; Künstler-Album d.
Hofbühnen, illustr. v. A. Duschnitz.
Wien, Verl. „Steyrermühl“. fol.
2 Bde. 100 M. [25
EN å., 100 Jahre deutsches
Theater. Zur Centenarfeier d. Bres-
lauer Stadttheaters. (Nord u. Süd 85,
73-91.) See [26
Francke, Kuno, Glimpses of mo-
dern german culture. New York,
Dodd, Mead & Co. 233 S. [27
Pfleiderer, E., Ueb. d geschichtl.
Charakter unserer Zeit. Festrede.
Tübing., Laupp. 28 S. 80 Pf. [28
Bibliographie Nr. 1824—1833.
Marriage, M. E., Poetische Be-
ziehgn. d. Menschen zur Pflanzen- u.
Tierwelt im heutig. Volkslied auf
hochdt. Boden. (Sep.a.: Alemannia
26, 97-183.) Diss. Bonn, Hansteın.
1 M. [29
Fabricius, W., Die dt. Corps; hist.
Darstellg. Berl. Thilo. 4°. 4318.
7 M. 40. — Schultheiss, Corps Onol-
dia zu Erlangen. Nürnb., Volkhardt
& W. 296 S., 2 Taf. — H. Müller,
Corps Silesia. Breslau, Trewendt. 4°.
203 S., 2 Taf. [30
Holtze, Bilder aus Berlin vor 2
Menschenaltern. (Schrr. d. Ver. f. G.
Berlins 35, 67-123.) [31
Walther, O., Ueb. d. wichtigsten Famil:en-
feste in Lugau vor etwa 60 Jahren. (Mitt d
Ver. f. sächs. Volkskde. Nr. 7, S. 8-11) [32
Haas, A., Der medizin. Aberglaube in Vor-
pommern vor 50 Jahren. (Bill. f£ pomm
Volkskde. 5, 86-88.) — Ders., Pomm. Volks-
trachten in d. 1. Hälfte dieses Jh. (Ebd. 10? 1)
D
Teil IL*
À. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Litteraturberichte.
Jahresberichte d. G.-Wiss. etc. s. Nr. 2572 ff,
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Litteratur (s. ’98, 1755). Bd. II: 1897;
hrsg. unter Mitwirkg. v. E. Roth u.
M. Grolig v. E. Dietrich. 2328.
1. Tab. 10 M. Autoren-Register zu
Bd. I. 32 S. 2 M. Desgl. zu Bd. II.
46 S. 3 M. 60. [1834
Moewes, F., Bibliogr. Uebersicht
üb. dt. Altert.-Funde (e 98, Nr. 1):
1897. (Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde
’98, 49-74.) [35
Luther, J., Uebersicht d. Bibliogr.
d biograph. Litt.: 1897. (Biogr.
Jahrb. etc. 2, 1*-55*.) [36
Bär, M. u. F. Runge, Die Schriften
J. K. B. Stüves, s. Nr.3. (Auch in: Mitt.
d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück 23, 1-56.) —
H. Meisner, Arndt-Bibliogr. (Zt. f. Bücher-
freunde Jg. 1, Bd. II, 433-38; 471-74.) —
M. Hoffmann, Verzeichn. d Schriften C. F.
Wehrmanns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. etc.
8, 212-16). [37
Hittmair, A., Die Verfasser ano-
nymer Salisburgensien (s. '98, 1758).
II. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde.
38, 153-93.) [38
Däumling, M., Die Bücher-Sammilg.
d. hist. Ver. von u. für Oberbaiern.
Alphab. Katal. München, 1897/98.
2M. f. Mitglieder; 4M. f. Nicht-
mitglieder. [39
Winkelmann, A., Badische G.-Litt.
d J. 1898. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14,
299-324.) [40
Bizemont, A. de, Bibliographie
nobiliaire de la Lorraine. (Sep. a.:
Congrès provinc. delaSoc. bibliogr. etc.
Nancy '96.) Nancy, Crépin-Leblond.
1898. 96 8. [41
Jadart, J., Essai d'une bibliogr.
hist. et archl. du départem. des Ar-
dennes. (Rev. de Champagne et de
Brie ’98.) [42
Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer
hess. Litt.: 1897. (Mitt. d. V. f. hess.
G. Jg. ’97.) ıxıx S. [43
Dobenecker, O., Litt. z. thüring.
G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. 11, 279-94.) [44
Uebersicht üb. neuerdings ersch.
Schriften u. Aufsätze zur sächs. G.
u. Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G.
20, 196-208.) [45
Warschauer, A., Uebersicht d. Er-
scheinungen auf d. Gebiet d. Posener
Provinzial-G.: 1897. (Zt. d. hist. Ges.
Posen, 13, 369-81.) [46
Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr.
f. d. Jahre 1896 u. 97. (Altpr.
Monatsschr. 35,615-49.) Sep. Königsb.,
Beyer. 1 M. [47
Mühlbrecht, O., Uebers. d. ge-
samten staats- u. rechtswiss. Litt.
(8. ’98, 1765). Jg. 31: 1898. xxx,
2748. 6M. [48
Uhlirz, K., Neuere Litt. üb. dt.
Städtewesen. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 20, 113-22.) [49
* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 10. Mai 1899. — Er-
scheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1898.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 6
+14
Pohler, J., Bibliotheca hist.-milit.
(s. Nr. 19). Bd.IV, Heft8-11. S.561-880.
12 M. [1850
Böcker, G., Kirchengeschichtl.Litt.
v.1. Juli ’98-1. Jan. "og (Zt. f. Kirch.-G.
XX, Anhg. 227-97.) [51
Bibliotheca hagiographica latına
antiquae et mediae aetatis; edd. socii
Bollandiani. Fasc. 1 u. 2: A.-Fran-
ciscus. Brux., Schepens. 1898/99. 324 8.
(Subskr.-Pr. 32 M.) [52
Loesche, G., Bibliogr. üb. d. d.
Protestantismus in Oesterr. betr. Er-
scheingn. d. J. 1897. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr. 19,
262-76.) [53
Weiss, M., Primordia novae biblio-
graphiae b. Alberti Magni Ratispo-
nensis. Paris, Vives. 1898. 888.
2 fr. 60. [54
Laban, F., Bibliogr. v. 1. Okt. 97
bis 30. Sept. "93. (Repert. f. Kunstw. 21,
j-cx.) [55
Bibliographie üb.schweizer.Volks-
kde. f. d. J. 1898. (Schweiz. Arch. f.
Volkskde. 8, 59-68.) [1856
2. Geographie.
Ratzel, F., Deutschld; Einführg.
in d. Heimatkde. Lpz., Grunow. 1898.
822 S. m. 4 Landschaftsbild. u. 2 Ktn.
2 M. 60. [1857
Rez.: Dt. Litt.-Ztg.’99, Nr. 2 Tbeob. Fischer.
Kirchhoff, A., Die dt. Landschaften
u. ihre Bewohner. (H. Meyer, Das
dt. Volkstum S. 39-120.) [58
Ortroy, F. van, Un precieux globe
terrestre en cuivre jaune construit
par Pierre Plancius. (Ann. de l’acad.
d'archl. de Belg. 6. Série,1,477-88.) [59
Thudichum, Bericht üb. d. Stand d. Grund-
kartenarbeiten. (Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver.
99, 37-39.) Vgl. Nr. 94. — Weiss, Ueb. d.
Stand d. Forschgn. betr. Orts- u. Fiurnamen
in Dud. (Ebd. 23 f.) [60
Prinzinger, A., Altsalzburg (Ivavo).
(Sep. a.: Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde Bd. 38.) Salzb., Nägelsbach.
1898. 60 Pf. [61
Schneller, Beitrr. z. Ortsnamenkde. Tirols.
Hft. 3, s. ’97, 1855. Res.: Anz. f. dt. Altert.
24, 199 v. Grienberger. — V. Hintner, Noch
einmal die Iss-Namen. (Zt. d. Ferdinandeums
42, 277-96.) on [62
Tarneller, J., Die Hofnamen d.
Burggrafenamtes in Tirol (s. Nr. 28).
Schluss. Progr. Meran. 1898. S. 160
-91. [63
Bibliographie Nr. 1850—1904.
Rapp, L., Topogr.-hist. Beschreibg.
d. Generalvikariates Vorarlberg s. aa,
1777).111,7.1898.S.577-672.1 M. 20.164
Zemmrich. J., Dt. u. franz. Volks.
tum in d. Schweiz. (Globus 75, 137
-43, Kte.) Vgl.: P.Born ‘Ebd. 274-76).
— M. C. Menghius, Die dt. Natio-
nalität in d. Westschweiz. ‘Beil. z.
Allg. Ztg. ‘99, Nr. 56., Vgl: Er-
widerg. v. Hunziker u. Replik v. M.
(Ebd. Nr. 67.) [65
Iselin, L. E., Walliser Ortsnamen und
Walliser Urkk. (6. ’96, 1757). Alte Fragen u.
neues Material (Anz. f. schweiz. G. 98, 39-41.) [68
Stavenhagen, W., Ueb. Baierns
Kartenwesen m. besond. Berūcksich-
tigung d. offiziellen Kartographie.
(Beil. z. Allg. Ztg. ua Nr. 24.) |7
Baldamus, A. u. 6. Schrôtter,
Schulwandkarte z. G. d. Königreichs
Baiern. Lpz., Kartogr. Verlagsanstalt
v. J. Lang. 1898. [63
Pollinger, J., Die Ortsnamen d.
Landshuter Gegend. (Vhdlgn. d. hist.
Ver f.Niederbaiern 34, 59-200,Kte.}!69
Harbauer, J., Erklärg. schwäb. Ortsnamen
durch Joh. Herold v. Höchstädt, 1555. (Jahrb,
pe Ver. Dillingen 11, 167-69.) Vgl ae
Ehrenberg, 0. v., Die Ortsnamen
auf -ingen in Schwaben u. insbes. in
Hohenzollern. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
in Hohenzollern 31, 65-105.) [71
Krieger, Topogr. Wörterbuch d Grbsgt
Baden, s. ’98, 1785. Rez.: Alemannia 36,373-83
Miedel. [12
Lunglmayr, Die Orts- u. Flurnamen
d. Amtsger.-Bezirkes Lindau. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 27, 39-131.)[73
Clauss, J. M. B., Hist.-topogr.
Wörterbuch d Elsass (s. "oi, 1864).
Lfg. 6. S.267-320. 1 M. 74
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 194 e Borries.
Heeger, G., Beitrr. z. pfälz. Orts-
namenkde. (s. Nr. 39). Forts. (Pfülz.
Museum "99, 3f.; 20f.; 72-74; 88-90.) —
Ders., Menthwilre; e. vermeintlich
eingegangen. Dorf.(Ebd.'98,192.)[74a
Züscher, P., Zur Topographie d
mittelalterl. Trier. (Trierisches Arch.
2, 86f) - [75
T., Arel (= Arlon), e. dt.
Stadt in Belgien. (Globus 75, Nr. 2
u. 3.) [76
Cramer, Niederrhein. Ortsnamen, s. "2.
1798. Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 25, 84-56
R. Much. — Vgl.: J. B.Keune, Marcodurum
(Düren)u.Marcomagus (Marmagen). (Korr.-Bl.
d. westdt. Zt. ’98, 914-16.) (mT
Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde.
Gürtler, J., Die Prospekte u. Pläne
d. St. Köln (s. Nr. 41). Nachtr. (Rhein.
G.-Bll. og, 225 f.) Sep. Bonn, Han-
stein. 26 S. 60 Pf. [1878
Dalwigk, F., Frhr. v.,Waldeckische
Wüstungen. (Mitt. d. Ver. f. hess. G.
97, 141f.) [79
Jürgens, ©., Beitrr. z. Landeskde.
Niedersachsens. (Hannov. G.-Bll. "og,
Nr. 48. ‘99, Nr. 1 u. 2.) [80
Schwanold, H., Das Fürstentum
Lippe. Das Land u. seine Bewohner.
Detmold, Hinrichs.xvj,215S.3M.50.[81
Kollmann, P., Statist. Beschreibg.
d. Gemeinden d. Hzgts. Oldenburg.
Oldenb., Bültmann & G. 1897. 719 S.,
1 Kte. 13 M. 60. 82
Osten, G. LÉI d., Die Namen er
Wurster Siedlungen. (Jahresber. d.
Männer v. Morgenstern 1, 65-88.) [83
Langhans, P., Karte d. Verteilg.
von Deutschen u. Dänen in Noni.
schleswig nach d. Ergebnissen d.
amtl. Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1890,
ergänzt bis 1899. (Sep. a.: „Peter-
manns Mitt. ‘99, 2.) Gotha, Perthes.
24,5 >x< 27 cm. Farbdr. Mit Text auf
d. Umschlag. 40 Pf. [84
Schröter, 0., Die Wüstung Ewicke-
rode bei Dankerode, Unterharz. (Mans-
felder Bll. 11, 113-21.) [85
Jacob, &., Tullifeld, Dolmar u.
Juechsen, 8 alte Ortsnamen d. Herzog-
tums Meiningen. (N. Beitrr. z. G. dt.
Altertums 14, 47-52.) [86
Ermisch, H., Erläutergn. z. hist.-
statist. Grundkarte f. Dtld. im Mass-
stabe 1 : 100000 (Kgr. Sachsen). Hrsg.
v. d. K. S. Kommiss. f. G. Lpz.,
Dr. v. Teubner. 16 S. GE
Kühnel, P., Slavische Orts- u. Flur
namen d. Oberlausitz (s. ’97, 1876).
Register. TL I: A-L. (N. lausitz.
Magaz. 74, 198-271.) [88
Gemeindelexikon f.d. Rer Preussen
(s. Nr. 53). Generalregister. Bd. I:
A-K. Bd. I: L-Z. xv,597 ;x1j,6218. [89
Subert, F. A., Rügen, Wittow,
Arkona, Zudar u. Peerd; e. Beitrag
z. Etymologie u. Deutg. dieser Namen.
(Balt. Studien. N. F. 2, 21-56.) —
Ders., Rujana, Wittow, Arkona.
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss.
"98, IX.) 418. [90
+75
Töppen, M.,Nachtr. z. Topographie
d. Stadt Elbing; mitg. v. R. Töppen.
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 39, 159
-64.) [91
Zweck, A., Litauen; Landes- u.
Volkskde. (=Dt. Land u. Leben in
Einzelschildergn. I: Landschafts-
kunden, Bd. 1.) Stuttg., Hobbing & B.
1898. 4525., 1 Kte. 8 M.— P. Krausa,
Herkunft der Letten. (Vhdlgn. d
Berl. anthr. Ges. "og, 236 f.) [1892
3. Sprachkunde.
Weise, 0., Die dt. Sprache. (Meyer,
Das dt. Volkstum S. 211-60.) [1893
Scholz, F., G. d. dt. Schriftsprache
in Augsburg bis z. J. 1374. (Sep. a.:
Acta Germanica V, 2.) Berl., Mayer
& M. 1898. 2858. 8M. 50. [94
Arndt, Uebergang vom Mittelhochdt. zum
Neuhochdt. in d. Sprache d. Breslauer Kanzlei,
s. ’98, 1510. Res.: Dt. Litt-Ztg. ’99, 60-68
Burdach. [95
Luther, Die Reformationsbibliographie u.
d. G. d. dt. Sprache, s. Nr. 60. Rez.: Litt.
Cb1.’99, 134-36 Burdach; Dt. Litt.-Ztg. ’99, 660
Scheel. | [96
Horn, P., Die dt. Soldatensprache.
Giessen, Ricker. 1898. xıj, 174 S.
2 M. 50. [97
Lemke, P., Studien z. dt. Weidmanns-
sprache (s. Nr. 61). (Auch in: Zt. f. dt. Unterr.
12, 233-77.) [98
Fockema-Andreae, 8. J., Spreekwijzen en
vormen aan het oude recht ontleend. (Hande-
lingen etc. van de Maatschappij d Nederl.
letterkde. te Leiden ’97,98, II, 104-23.) [1899
Sammlung kurzer Grammatiken
german. Dialekte, hrsg. v. W. Brauue
(8. 96, 1830). VII: A. Noreen,
Altnord. Grammat. IT Altschwed.
Gramm. m. Einschl. d. Altgutnischen.
2. Lie S. 174-279. 2 M — C. Abrisse:
E. Sievers: Abr. d. angelsächs.
Gramm. 2. Aufl. 608. m. 2 Tab.
1 M. 60. [1900
Scheel, W., Zur Würdigung d Grammat.
Alb. Ölingers u. ihrer Quellen. (Zt. f. dt.
Unterr. 13, 561-67.) Vgl. "98, 57. [1901
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
(8. Nr. 62). IX, 15: Schwingeblock-
Seele. Sp. 2689-2926. k
Fuchs, P. J., Dt. Wörterbuc
auf etymolog. Grundlage. Stuttg.,
Hobbing & B. 1898. 4°. xij, 360 S.
3 M. 3
Rez.: Litt.bl. f. gorm. u. rom. Philol. ’y9,
56 f. Bebaghel.
Kluge, F., Etymolog. Wörterbuch
d. dt. Sprache (s. Nr. 68). 6.-8.
6*
*76
Toi )Lfg. S. 321-510 u. xvj S.
1 M. [1904
Pr Beil. z. Allg. Ztg. ’99, Nr. 13 Brenner.
Hausenblas, A., Die Brüxer Mund-
art. Tl. I. Progr. Wien. 1898. 425S. [5
Teutsch, J., Alt-dacisch-teutsche Worter,
welche unter d Sachsen in Burzland noch
im Gebrauch sind (1756); im Auszuge mitg.
v. O. Netoliczka (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. "90. 24 f.) [6
Idiotikon, Schweizer. (8. Nr. 67).
Hft, 37 u. 38. (Bd. IV, Sp. 945-1264.)
à 2 M. [7
Bohnenberger, K., Mundartgren-
zen u. d. Nordgrenze d. alemann.-
schwüb. Mundart. (Alemannia 26,
249-56.) &
Heilig, 0., Grammatik d. ostfrän
Mundart d. Taubergrundes u. d.
Nachbarmundarten. (Sammlg. kurzer
Grammatiken dt. Mundarten, hrsg.
v. Bremer. V.) Lpz., Breitkopf & H
1898. xnj, 239 S., 1 Kte. 7 M. 50. [9
Roz.: Litt. Cbl. ‘39 Nr 13.
Lenz, Ph., Vergleichendes Wörter-
buch d. neuhochdt. Sprache u. d.
Handschuhsheimer Dialekts. Baden-
Baden, Selbstverl. 1898. 818. 2M. [10
Spieser, J., Schriftdt. Wörter mit ab-
weichendem Sinn in d. Mundart d. Dorfes
Waldhambach. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
14, 145-60.) — H. Lewy, Zum Elsüsser Juden-
deutsch. (Ebd. 78-82.) Vgl. '98, 68. [11
Weber, J., Die luxemburg. Sprache.
(Ons Hémecht "ug, 34-37 etc. 600-604.
"99, 25-30 etc. 112-16.) [12
Beck, H., Idiotikon v. Nordsteimke
bei Vorsfelde. (Jahrb. d.Ver.f niederdt.
Sprachforschg. 23, 131-54). — R.
Loewe, Niederdt. Spuren in Görlitz.
(Ebd. 64-69.) [13
Brückner, A., Preussisch und
Polnisch. (Arch. f. slavische Philol.
20, 481-515.) — F. T., Das masurische
Sprachgebiet in Dtld. (Beil. z. Allg.
Ztg. '99, Nr. 37.) [14
Stuhrmann, J., Das Mitteldeut-
sche in Ostpreussen (s. ‘96, 1849).
Tl. 8. Progr. Deutsch-Krone. 1898.
4°. 19 8. [15
Walther, C., 2 alte Hexameter mit
altdt. Namen. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 19, 56-58;
83-85.) [16
Schatz, J., Die Sprache der Namen
d ültest. Salz burger Verbrüderungs-
buches. (Zt. f. dt. Altert. 43, 1-45.) [17
Blumer, J., Die dt. F amiliennamen
v. Leitmeritz u. Umgebg. (s. 97, 86).
Bibliographie Nr. 1904—1951.
TL O, Forts. Progr. Leitmeritz. 1897.
89 S. [13
Burckas, Die Ohrdrufer Familien-
namen nach Herkunft u. Bedeutg.
(s. '98, 1837). Forts. Progr. Ohrdruf.
1898. 4°. 12 8. [19
Göpfert, E., Annaberger Familien-
namen. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Anna-
berg Jahrb. 6 (= Bd. I, Hft 1,
S. 3-32.) [1920
4. Paliographie; Diplomatik;
Chronologie.
Reusens, Éléments de paléogra-
phie (s. '98, 76). Louvain, L auteur:
Paris, Fontemoine. 496 S., 60 Taf.
25. fr. un
Monumenta palaeographica. Denk-
mäler d. Schreibkunst d. Mittel-
alters. Abtlg. I: Schrifttafeln in
latein. u. dt. Sprache. In Verbindg.
m. H. Schnorr v. Carolsfeld hrsg.
v. A. Chroust. 1. Serie, Lfg. 1.
Münch., Bruckmann. gr. fol. 10
Lichtdr.-Taf. u. 16 S. Text. 20 M. [22
tee W. Poo z. Erlerng.
latein. alaeogr 3. Aufl. v.
Mi. Tangl (s. ‘97, 1908). Hit. 2.
1898. 24 S., 40 Taf. 15 M. [3
Rez.: Gött. gel. Anz. ’99, 181-37 Brandi
Monaci, E., Esempi di scrittura
latina def sec. I di Cristo al XVII
per serv. all’ insegnamento paleogr.
nelle scuole universitarie Roma, Lux.
1898. 8. S., 52 Taf. [24
Cappelli, A., Lexicon abbreviata-
rum quae in lapidibus, codicibus et
chartis praesertim medii-aevi occur-
runt. Dizionario di abbreviature latine
ed italiane usate nelle carte e codici
specialmente del medio- evo riprod.
c. oltre 13 000 segni incisi. (Manuale
Hoepli.) Milano, Hoepli. ıxrj, 433 3.
25
7 L. 50.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. '99, Nr. 9 Tangl; Arch.
stor. ital. 23, 212-16 Rostagno.
Paoli, C., Grundriss zu Vorlesgn.
üb. lat. Paläogr. u. Urkundenlehre,
übers. v. K. Lohmeyer (s. ‘96, 85).
III: Urkundenlehre. 1. Abtlg. 212$
4 M.
Rez. vw. Nr. 81: Arcb. stor. sicil, 33, =
-80 Garufi.
Giry, Manuel de diplomatique, s ‘95, 1857.
Rez.: Götting. gel. Anz. ‘99, 204-10 Kehr Zi
Kehr, P. Diplomat. Miszellen.
(Nachrr. d. Ges. d. Wiss. zu Götting.
a 496-512.) [28
Sprachk. — Paläographie, Diplom., Chronol. — Sphragistik, Heraldik.
Haller, J., Die Ausfertigung d.
Provisionen; Beitr. z. Diplomatik d.
Papsturkk. d. 14. u. 15. Jahrh.
(Quellen u. Forschgn. a. italien. Ar-
chiven etc. 2, 1-40.) [1929
Lersch, B. M., Einleitung in d.
Chronologie. 2. Aufl. Tl. I. Freib.,
Herder. 248 S. 6 M. 60. [30
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 14 Grotefend.
Goldscheider, F., Ueb. die Gauss’-
sche Osterformel (s. °96, 1863). Tl. O.
Progr. Berl., Gaertner. 4°. 30 S.
1 M. 31
Hirschmann, A., Calendaria Ey-
stettensia. (Analecta Bolland. 17,
393-413. [32
Mudrich, A., Einführg. d. Gre-
gorianischen Kalenders in Salzburg.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20,
107-12.) — Eickhoff, Einführg. d.
neuen Kalenders in Gütersloh, 1724
-25. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
23, 202-8.) [33
Fremery, J. de, Dateeringen van
graven uit het Hollandsche huis,
alsmede van eenige hollandsche en
zeeuwsche steden. (Bijdragen v.
vaderl. gesch. X, 4, 147-75.) Vgl.
Nr. 86. — Naschrift v. R. Fruin u.
J.de Fremery. (Ebd. 176-84.) [1934
6. Sphragistik und Heraldik.
Schweizer, P. u. H. Zeller-
Werdmüller, Siegelabbildgn. z. Ur-
kundenb. d. St. u. Landsch. Zürich
8. "oe, 104). Lfg. IV. 8 Taf. u. Text
. 49-65. 3M. [1935
Siegel, Das grosse, d. Stadt Zwittau.
(Mitt. d. Centr.-Comm. 24, 242.) — G. Cumont,
Le scel et le contre-scel du Conseil de
Gueldre. (Ann. de la soc. d’archl. de Brux.
19, 272.) H. Wendt, Das Siegel d kgl.
Landeshauptmannschaft im Fürstent. Broslau.
(Zt. d Ver. f. G. etc. Schlesiens 34, 407-9.) [36
Sacken, E. Frhr. v., Heraldik.
Grundzüge d. Wappenkde. 6. Aufl.
v. M. v. Weittenhiller. Lpz.,
Weber. xvj, 1518. 2 M. [37
Ströhl, H. @., Herald. Atlas.
Lfg. 1—17. Stuttg., Jul. Hoffmann.
à 1 M. Le
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
91). Lfg. 429-434. [39
Inh.: Lfg. 429 = Bd. IV, Abtlg. 13 (Adel
v. Kroatien u. Slavonien), Hft. 9. Textbog.
51-56, Taf. 145-162. — Lfg. 430 = Bd. I, Ab-
tlg. 1, Bd. 2, (Die dt. Souveraine u. Lande),
Hft. 1. Textbog. 1-3, Taf. 1-48. — Lfg. 431 u
7
483 = Bd. IH, Abtlg. 11 (Adel d. russ. Ostsee-
provinzen), Hft. 16 u. 17. Textbog. 21-84,
Taf. 54-89. — Lfg. 432 u. 434 = Bd. 1V, Ab-
tlg. 14 (Galizischer Adel), Hft.5.u.6. Text-
bog. 19-25, Taf. 72-107. |
Hupp, 0., Wappen u. Siegel d.
dt. Städte, Flecken u. Dörfer (s. '96,
Hft. 2. 104 S. Subskr.-Pr.
24 M. [40
Rez.: Dt. Herold. 27, 17 Seyler u. Antwort
Hs. ebd. 42. :
Dielitz, Wappen - Schematismus.
(Viertelj.schr. f. Wappenkde etc. 26,
277-356.) [41
Vgl.: L Graf Ütterodt, Die Ruuka oder
Streitgabel, das Spetum oder d. Kriegsgabel,
das sogen. bec de corbeau oder die Corseque.
(Dt. Herold ’99, 22 f.)
Malderghem, J. van, Du pourpre
en héraldique. (Ann. de la soc.
d’archl. de Brux. 12, 444-562) —
F. Knörk, Des Reiches Fahnen u.
Zeichen. (Berr. d. fr. dt. Hochstiftes
15, 10-18.) [42
Pettenegg, E. 6. v., Die v. Franz
Josef I. verliehenen Märkte- u. Städte-
Wappen. (In: Festschr. z. 50)jähr.
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d.
hist. Vereinen Wiens.) [43
Holzinger v. Janaburg, Heral-
disches aus der Wachau. (Monatsbl.
d herald. Ges. „Adler“ Bd. 4 ('98),
318f.; 325; 330.) [at
Gerster, L., Die schweizer. Biblio-
thekzeichen (Ex-Libris) zusammen-
gestellt u. erläutert. Kappelen (Kt.
Bern), Selbstverl. 4°. 327 S., 1 Taf.
25 M. [45
Zingeler, K. Th., Der Bracke im
Wappen der Hohenzollern. Görlitz,
Starke. 1898. 4". 20 S., 2 Taf. 3 M. [46
Bösch, H., Das Nürnberger Wap-
pen mit d. Jungfrauenadler. (Mitt.
a. d. germ. Nat.-Mus. ’98, 131-33.) [47
Neuenstein, K. Frhr. v., Turnier-
buch d. freiherrl. Familie v. Gem-
mingen (s. ’98, 1853). Schluss. (Wap-
penkde. "og, Hft. 1-8) — Ders.,
Wappen d. St. Hubertus Ordens-
Ritter. (Ebd. Hft. 9-12.) [48
Specht, Th., Die Wappen an d. Aussen-
wänden im Hofe d. Priesterseminars in Dil-
lingen. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11, 178
ZS | (49
ach, M., Totenschilde im Ulmer
Münster. (Dt. Herold ‘99. S. 41 u.
Taf.) [50
Oidtmann, E. v., Das Wappen d.
Stadt Aachen ıs. "98, Nr. 96). Nachtr.
Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 288 f.) —
. Füssenich, Wappen d St. Aachen.
(Rhein. G.-B. 4, 257-60.) [61
WE
Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés
des Pays-Bas et des pays avoisinants
(8. Nr. 9»). O, 2. S. 137-264, Taf.
6 fr. [1952
Ders., Un certificat hérald., 1610. (Ann.
de l’acad. d. archl. de Belg. 13, 109-11.)
Spilbeeck, J. van, Armoiries des
Abbayes Norbertines en Belgique.
(Ann. de l’acad. d’archl. de Belg.
5. Serie, 1, 489-500, Taf.) [58
Spiessen, M. v., Wappenbuch d.
westfäl. Adels. Lfg. 1 u. 2. Görlitz,
Starke. 4°. 12 S., 67 Taf. à 9 M.
(Subskr.-Pr. à 6 M.) [54
Ahrens, H., Die Wappen d. Her-
zôge zu Braunschw. u. Lüneburg.
(Sep.a.: „Herald. Mitt.“ Jg. 5-7.)
Hannov., Herald. Mitt. 1897. 218.
1 M. [55
Zedtwitz, A. Ten Sächsisches Wap-
enbuch; e. Sammlg. v. Wappen, die
in d. Jahrgängen 1886-99 d. Dresdner
Residenzkalenders veröffentlicht wor-
den sind. Dresden, K. S. Hofbuch-
handlg. (Burdach). Vol "ag, 1867. [56
Nur in e. gering. Anzahl v. Exemplaren
veranstaltete Sonderausg.
v. d. Horst, Herald.-geneal. Denkmäler in
d. Kirche zu Börninghausen. (Dt. Herold
’99, 11t.) — W. v. Boetticher, Ein kursächs.
Wappen (Ebd. 585f) — Conrad, Das Ex
libris d. Hzgs. Joh. Friedr. v. Pommern.
(Ebd. ’98, 164.) — H. v. Bonin, Zurück-
führg. d. Wappens deren v. Bonin in d. alte
streng heraid. Form. (Ebd. 160-63.) [1957
6. Numismatik.
Stückelberg, E. A., Der Münz-
sammler; e Handb. f. Kenner u. An-
fänger. Zürich, Füssli. 1898. xıj,
235 S. 6 M. [1958
Rez.: Berl. Münsbll. Nr. 112 E. Bahrfeldt.
Dannenberg, H., Grundzüge d.
Münzkunde. 2. verm. u. verb. Aufl.
Lpz., Weber jx, 807 S. 4 M. [59
Nagl, A., Goldwährg. u. d han-
delsmässige Geldrechnung im Mittel-
alter (s. ’96, 1890). Forts. (Num.
Zt. 30, 237-82.) [60
Amardel, @., Les plus anciennes
monnaies visigothes de Narbonne.
(Sep.a.: Bull. de la commiss. archéol.
de Narbonne Ze semestre ’98.) Nar-
bonne, impr. Caillard. 1898. 16 S. [61
Mowat, R., Monnaie de Suniefried,
roi wisigoth, découverte p. A. Engel.
(Rev. num. ’99, 102 f.) Vgl.: Gazette
num. ’98, 125-28. [62
Serrure, R., Monnaies méroving.
Bibliographie Nr. 1952—1998.
inéd. (Bull. de num. V, 3) — C.
Wilde et de Dompierre de Chau-
fepié, La trouvaille d'Escharen. (Rev.
belge de num. 54, 253-72.) [63
Smolik, J., Nalez denarü v Chrä-
ötanech u Ceského Brodu (Der De-
narenfund v. Chrastian bei Böhmisch
Brod). (Rozpravy české akad. VI, 3.)
34 S. [64
Höfken, H. v., Passauer Pfennige,
e. Beitr. z. mittelalt. Münzkde Oester-
reichs u. Baierns. (Num. Zt. 30,
283-328, Taf. 9 u. 10.) [65
Heye, E., Münzfund v. Bücken.
(Num. Änz. '98, S. 92 f. [abgedr. in:
Hannov. G.-Bll.’99, Nr. 1]) — Ders.,
Jeversche Häuptlingsmünzen d Bü-
ckener Fundes. (Ebd. "9, 17f) —
Ders., Zur ostfriesisch. Münzkde.
bd. og, S. 99.) — Ders. u. Tewes,
waren d. Verdener Bischofs Jo-
hann III. v. Asel (1426-1470) mit d.
Heil. Suidbert. (Ebd. ’99, 2-5.) [66
Alvin, F., Monnaies féodales inéd.
Looz-Megen-Reckheim. (Sep.a.: Rev.
belge de num. 54, 277-84) Brux,
Goemaere. 235 ct. — Ders., Jetons
belges du 15. siècle. (Ebd. 48-61,
Taf. 3.) [67
Stockhammer, G., Einzelfunde röm. Mün-
sen in Oesterr. (Mitt d. Centr.-Comm 34
234f) — Riedl, Fund Friesacher Pfennige.
(Ebd. 25, 45f) — L. Schneider, Silberfund
v. Cisteves. (Vhdlgn. d Berl. anthr. Ges. ‘38,
272 f.) — E. Heuser, Fund mittelalt. Münzen
b. Landstuhl. (Pfälz. Museum ’99, 8. 8f.)—
B. a tn v. Mietschisko-Abbau
(Zt. d. bist. Ges. f. d. Prov. Posen 13, 8. 340.) [68
Thalmayr, F. Medaillen d. Err-
hauses Oesterreich u. d. vaterländ. G.
in d. Münzsammlg. d. Staats-Gymnas.
zu Linz. Progr. Linz. 1898. 50 S. [69
Scholz, J., Die österr. Conventions-
Zwanziger (s. Nr.124). Nachtr. (Num.
Zt. 30, 342-50.) — E. Fiala, Die Be-
amten d. Prager Münzstätte, 1795-
1867 (Nachtr. zu ‘98, 1881). (Ebd.
30, 3356-41.) — Ders., Klaus Kraus
Münzmeister v. Joachimsthal. (Ebd.
329-84.) [70
Peez, C. u. J. Raudnitz, G. d
Maria - Theresien - Thalers. Wien,
Graeser. 143 S. 1 Taf. AN [01
Rez.: Num. Zt. 30, 855-57 Ernst.
Müller, Jos., Die Münzreformen
in Oesterr. währ. d. Regierg. Franz
Josef I. (In: Festschrift z. Jubil.
Franz Josef I., hrsg. v. d hist. Vereinen
Wiens.) [73
Numiematik. — Genealogie.
Riggauer, H., Die Münzen Fried-
richs mit d. leeren Tasche, Grafen
v. Tirol. (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. ’98, II, 457-65.) [1973
Fiala, E., Česke denáry (s.’97, 114).
cplt. 12 He te. Prag, Haase. 1895-97.
4. 534 S., 36 Taf., 1 Tab. [74
Rethy, L., Corpus nummorum
Hungariae. Bd I: Zeitalter d. Könige
a. d. Ärpädhause. Hft. 1. Budap.,
Ung. Akad. 18 Taf. 10 M. [75
Trachsel, C. F., Notice numism.
sur le concordat monétaire suisse de
1825. (Sep.a.: Rev. belge de num.
54, 111-44.) Brux., Goemaere 1898.
50 ct. 76
Trachsel, C. F., Münzen u. Me-
daillen Graubündens (s. 98, 1885).
Lie 9-12. 1897/98. [77
Protze, Die Münzstätten d. ber-
isch. Landes. (Monatsschr. d. berg.
D ver ’99, 1-4.) — Leithäuser,
Ältere Münznamen: Kastemännken,
Fettmännken, Petermännken, Drüt-
têner u. a. (Ebd. 14-16.) 78
Blanchard, L., Sur les poids des
anciennes provinces belges. (Rev.
belge de num. 54, 62-86.) [79
itte, A. de, Les jetons et les mé-
dailles d’inauguration frappés par
ordre du gouvernement général aux
Pays-Bas autrichiens, 1717-1794 (8.
98, 1889). Forts. (Ebd. 161-74, 326-
80
K
imburg - Stirum, Cte Th. de,
Monnaies d'Anne de Limburg, ab-
besse d’Herford 1520 à 1565. er:
Rev. belge de num. 54, 19-48, Taf.
1 u. 2) Brux., Goemaere. 27 S.
50 ct. [81
Tewes, F., Vorgehen gegen d. Abfeilen
u Beschneiden d. Ein- und /.weidrittel-Stücke.
(Num. Ans. '98, 100 f.) — Ders., Die bannov.
Waterloo- u. Vereinigungs-Thaler im Lichte
d. G. (Ebd. ’99, 11-13.) Vgl. Nr. 122. [33
Bahrfeldt, E., Das märkische Münz-
wesen im Mittelalter. (Arch. d.
„Brandenburgia“ 1, 1-24.) [ss
Grimm, E., Münzen u. Medaillen
d. Stadt Rostock (s. Nr. 141). Forts.
(Berl. Münzbll. 212 ff.) [84
Bahrfeldt, E., Hinterpommerns
Münz-G. zur brandenburg. Zeit d.
17. Jh. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns,
Festschr., S. 207-20.) [85
Friedensburg,F.,Schlesiens neuere
Münz-G. (= Nr. 2116.) Breslau, Wohl-
fahrt. 4°. voj, 264 S. 9 M. [86
19
Garufi, C. A., Monete e conii nella storia
del diritto siculo dagli Arabi ai Martini (s.
Nr. 148). (Sep.a.: Arch. stor. sicil. Anno
33, 1f.) [1987
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Lorenz, Lehrb. d. gesamten wissenschaft]
Genealogie, s. ’98, 1902. Bez.: Dt. Litt.-Zt
wn, 1765-71 Em. Reicke. — F. Koutgen,
Die Aufgaben d. Genealogie. (Zt. f. Kultur-
G. 6, 163-69.) [1988
Hofkalender, Gothaisch. geneal.
(s. ’98, 128). Jg. 136: 1899. xxjv,
1335 S., 4 Stahlst. 8 M. [89
Jahrbuch d. hohen Adels, um-
fassend d. Abstammg. d. dt. landes-
herrl. Häuser, die landesherrl. Fami-
lien u. deren Agnaten, sowie d. dt.
Standesherren u. deren Familien. Jg.
I. Berl., Milit.-Verlagsanst. xvii),
192 S. 4 M. [90
Wrangel, F. U., Die souveränen
Fürstenhäuser Europas. 860 Bild-
nisse nebst genealog. Notizen. Bd. I.
Stockholm, Tullberg. 1898. 4°. 331 S.
25 M. [91
Schmidt, &., Stammbaum d. Hau-
ses Wittelsbach. Fürth, Rosenberg.
62 S. 90 Pf. [92
Schuster, Zur Geneal. d. Hohen-
zollern. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
99, 63-56.) Vgl. 98, 129. — F. de
Bas, Hohenzollern u. Oranien. (Ho-
henzollern-Jahrb. 3, 188-207, 3 Taf.
u. 1 Stammtaf.) [98
Stammtafel d. mediatisierten Hau-
ses Ober-Salm; hrsg. v. Ver. dt. Stan-
desherren. Wernigerode, 1898. Fol.
15 Taf. u. 6 Anhangstaf. [94
Chestret de Haneffe, J. de, Hist.
de la maison de la Marck, y com-
pris les Clèves de la seconde race.
(Publication de la Soc. des biblio-
philes liégeois. Ser. in 4°, Nr. 4.)
Liege, Cormaux, 1898. 4°. rg,
375 S., Taf. 80 fr. [95
Posse, Die Wettiner, s. ’98, 130. Rez.: Zt.
A Ver. $. thüring. G. 11, 275 Devrient; Dt.
Herold ’98, 168 Th. Schön. [96
Schön, Th., Aus d. Ahnenreihe d.
fürstl. Hauses Schönburg- Walden-
burg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 203-7.) [97
Jahrbuch d. dt. Adels (s. ’98, 184).
Bd. II. xv, 10088. 8 M. [98
Inh. s.: Dt. Herold ’M, 67 f.
*80
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.,
d gräfl. Häuser (s. "og, 133). Jg. 72:
1899. 1288 S., 1 Stahlst. 8 M. —
Dass. d. freiherrl. Häuser. Jg. 49:
1899. 1182 S., 1 Stahlst. 8 M. [1999
Handbuch, Genealog., bürgerl. Fa-
milien (8. "oi, 1989). Bd. VI. 347 S.
7 Taf. 6 M. [2000
Handel-Mazzetti, V. Frhr. v., Mis-
zellaneen a. d. Kirchenmatrikeln
Oberösterreichs (s. ’98, 205). Schluss.
(Monatsbl. d. herald. Ges. „Adler“
Bd. 4 ('98), 269 f. etc. 326-28.) [2001
Auszüge, Genealog., a. d. bei d.
niederösterr. Regierg. 1566—1782
publ., derzeit im Archive d. k. k.
Landgerichtes in Wien befindl. Te-
stamenten adeliger oder als adelig
gegoltener Personen. (Ebd. "oy,
237-39; 246-50. "up, 261-67 etc. 3857-
61.) [2
Wertner, M., Ausländ. Geschlech-
ter in Ungarn (s. ’96, 152). N. Folge.
(Jahrb. d. herald. Ges. Adler N. F. 8,
161-266, 3 Stammtaf.) [3
Bernoulli, A., Das Adelsverzeich-
nis im Manifest Maximilians v. 22. Apr.
1499. (Anz. f. schweiz. G. ’99, 141-
44.) [4
v. d. Horst, Nachtrag zu d. Ritter-
sitzen d. Grafschaft Ravensberg u. d.
Fürstentums Minden. (Viertelj.schr.
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde.
27, 1-1568.) Vgl. ’94, 2981. [5
Deors., Das Kirchenbuch zu Börning-
hausen. (Dt. Herold. ’99, 12 f.)
Techen, F., Die Grabsteine d.
lübeckisch. Kirchen. (Zt. d. Ver. f.
lübeck. G. 8, 54-168.) [6
P. v. Troschke, Weitere urkundl. Fami-
liennachrr. (Dt. Herold ’99, 25f.) Vgl. Nr.
153. — L. v. Carstenn-Lichterfelde, Ur-
kundi. Familiennachrr. [Adel Schlesw.-Hol-
steins betr]. (Ebd. S. 18f.) — Gräfe, Der
alte ansüssige Adel d. Mark Brandenburg.
(Ebd. 87-89.) D
Amsler, K., Stammbaum d Fam.
Amslerv.Schinznach, beginnend mit
Sam. Amsler, Untervogt v. Schinz-
nach, + 1699. Aarau, Sauerländer.
1897. 17 8. [8
Arndt, E.M. Ver G. d. Geschlechtes
„Arndt“ (Nachkommen d Andreas
Arnd zu Puttbus) nebst Stammtafeln
u. e. Wappen. Köln, Druck v. Ba-
chem. 1898. 4°. 48 S. [9
Bachofen v. Echt, K. A., Beitrr.
z. G. d. Fam. Bachoven v. Echt.
2. verm. Aufl. Wien, Selbstverl.45S. [10
Bibliographie Nr. 1999— 2050.
Baetcke, A. J., G. d. Fam.
Baetcke. Als Manuskript gedr.
Hamburg, Hofbuchdr. Rademacher.
1898. 4°. 409 S., 61 Taf. u. Portr. [11
Becker, E., Beitrr. z. G. d Fam.
Becker. Hft. 1. Düsseldorf, Druck
v. Ed. Lintz. [12
Schmidt, Schönhausen u. d Fam. v. Bis-
marck, s. Nr. 159. Erklärg. Schmidts u Ent-
gegng. v. Petersdorffs: Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G. 12, 267 f. {18
Thalléczy, L. v., Die G. der Gra-
fen v. Blagay. (Jahrb. d. herald.
Ges. Adler N. F. 8, 1-160, 2 Stamm-
taf.) [14
Bodman, L. v., G. d. Freiherm
v. Bodman (s. ’98, 146). Urkk. in
Abschr. oder Auszug, sowie sonstige
Nachrr. Forts.: 1519-1692. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 27, Beil.
S. 281-376.) [15
Halling, A., Beitrr. z. Fam.-G. d.
Geschlechtes Callisen. Als Ma.
gedr. Glückstadt, Dr. v. Augustin.
1898. 296 S., 22 Taf. [16
Czedik, A., G. d. Familien Czedik
u. Trebersburg. Als Manuskr.
gedr. Wien, Dr. v. Jasper. 1898. [17
Kekule v. Stradonitz, St., 6 Urkk.
z. G. d. Geschlechts v. Friesen-
hausen. (Dt. Herold ’99, 56f1 —
Henkel, Von Friesenhausen — v.
Donop. (Ebd. 71-74.) [18
Grotefend, W., Regesten z. G. d.
gräfl. u. freiherrl. Grote 'schen Ge-
schlechts. Cassel, Scheel. 4°. 1448.
4 Lichtdr. u. 1 Stammtaf, 10 M. [19
Maggid, D., Zur G. u. Geneal. d.
Günzburge. Petersburg, Selbstverl.
xjv, 306 S. [20
Hase, K. A. v., Unsere Haus-
chronik; G. d Fam. Hase in 4. Jhh.
Lpz., Breitkopf & H. 1898. 4°. 3428,
1 Taf., 1 Tab. 6 M. 21
Dachenhausen, A. Frhr. v., Ge-
nealogie d Ritter v. Henzler Edlen
v. Lehnensburg nebst Stammtafeln
gleichnamiger u. verwandter Ge-
schlechter. Brünn, Druck v. Irrgang.
1898. 4°. 123 S. 22
Pappenheim, G. R. Frhr. Y., Die
neuen Hess v. Wichdorff. Ge
Fälschg. Marb., Elwert. 45 S., 3 Taf.
2 M. [23
Vgl.: Hess v. Wichdorff (Viertelj.schr. f.
Wappenkde. 26, 366).
Geschichtsblätter d. Familien v.
Stamme Hildebrant (s. Nr. 168).
Nr.11(Bd.I, jv, 16 u. Lj S.)2 M. 50. [24
Genealogie, Familiengeschichte, Biographie.
Schön, Th., Der Ausgang der Herren
v. Hölnstein. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern 31, 137-39.) [2025
Y. d. Horst, Die im Mannesstamme
erloschene Fam. v. d. Horst in d.
Prov. Hannover. (Viertelj.-schr. f.
Wappenkde. etc. 26, 357-65, Stamm-
taf.) [26
Klemms Archiv; Mitt. a. d. Fam.-
G., hrsg. v. d Verband Klemm scher
Familien. Nr. 1-3. Pforzheim, Sept.
1897, Apr. u. Okt. 1898. — Maier,
Zur Geneal. d. Reutling. Fam. Klemm.
(Reutl. G.-Bll. ’98, Nr. 6.) [27
Rolleder, A., Die Herren v. Kra-
warn (s. Nr. 171). Schluss. (Zt. d.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 8,
56-70, Stammtaf.) [28
Ompteda, L. Frhr. v., Die v. Kron-
berg u. ihr Herrensitz. Frkf., Keller.
4°. au, 644 S., 7 Taf., 1 Plan u. 4
Geschlechtstaf. 38 M. [29
Veltman, H., Die Werlter Langen;
e. Beitr. z. G. d. Fam. v. Langen
mit d. Schafscheere im Wappen-
schilde. Wetzlar, 1898. [30
Sommerfeldt, G., Aus d älteren Vergan-
genheit d. Geschlechts der Grafen v. Lehn-
dorff: Das Haus Statzen Maxkeim s. Nr. 3364.
— Ders., Ueb. d. ültest. Stammeitze d. Ge-
schlechts d. Reichsgrafen v. Lehndorff. (Sonn-
tags-Beil. d. „Ostpreuss. Ztg.“ 99, Apr. 16.) [31
Lepel, C. v., v. Lepel’sches Jahrb.
Hft. 1. Berl., Stargardt. 1898. 108 S.,
1 Taf. 10 M. [32
Lippert, W., Die Anfänge d. Fam.
Marcolini in Kursachsen. (N. Arch.
f. sächs. G. 20, 111-28.) [33
Wöber, F. X., Die Miller v. u.
zu Aichholz; e. genealog. Studie.
T1. I: Die Mülner v. Zürich u. ihr
Sturz, 1102-1386. Bd. 2. A: Text.
B: Anmerkgn. Wien, Gerold. 1898.
4. 620; 889 S., 8 Stammtaf., 15
Urkk.taf. 36 M. 34
Roller, 0., Die Stammtafel der
Grafen v. Montfort bis z. Anfang
d. 15. Jahrh. (Mitt. d. bad. hist.
Komm. 21, 7-56, Stammtaf.) [35
Müllenheim v. Rechberg, H. v.,
Familienbuch (Urkundenbuch)d. Frei-
herren v. Müllenheim-Rechberg
(8. 97, 2012). II, 1. 1898. 140 S.,
18 Taf. 30 M. [36
Odenwald, K., Aus e. Familien-
chronik [Fam. Odenwald]. (Sep.a.:
Bad. Landpost.) Karlsruhe, Druck d.
Aktiendruck. 1898. 161 S. [37
*81
Wertner, M., Zur Genealogie der
Puchheim. (Monatsbl. d. herald.
Ges. „Adler“ Bd. 4 (98), 253-57.) [38
Finke, Die Abstammung der Fam. v.
Rhemen von d Dynasten v. Lon (Zt. f.
vateri. G. etc. Westfal. 56. I, 129 f.) [39
Schön, Th., Die Familien v.
Schacht in Württemb. (Dt. Herold
’99, 55f) — Ders., Die Fam. v.
Seckach. (Ebd. "og, 164.) [40
Seelmann’s Familien-Blatt. (Hrsg. :
E. P. Seelmann.) [Nr. 1:] Dez.
1898. Bonn, Dr. d. Hauptmann’schen
Buchdr. 8 S. 41
Spalding, E., Geschichtliches, Ur-
kunden, Stammtafeln der Spalding
in Schottland, Dtld. u. Schweden
währ. d. letzt. 6 Jhh., speziell d. dt,
Zweig d. Fam. Glödenhof, 1898. [42
Timaeus, Th., 260 Jahre d. Fam.
Eduard Timaeus v. 1637-1897 u.
deren Stammbaum. Dresden, 1898.
104 S. [43
Von den Velden, A., G. d. alt.
brabant. Geschlechts Van den Velde
oder Von den Velden. Tl. II: Wilh.
von d. V., seit 1586 in Dtld., u. seine
Nachkommen. AlsMs. gedr. Weimar.
Kloppel. 1898. 64 S., 2 Taf. — T.I
ersch. später. [44
Schön, Th., Die nach Schwaben
übergesiedelten Glieder d. Kärntner
Freiherrengeschlechtes v. Weltz.
(Monatsbl. d. herald. Ges. „Adler“
Bd. 4 (98), 298-305.) [45
Schön, Th., Die Fam. v. Wolter.
(Ebd. 285-87.) [46
Zwehl, C. J. v., Urkunden-Buch
d. Fam. v. Zwehl nebst Kunstbei-
lagen, Textbildern, Stammbäumen u.
e. Anhg. zu e. Fam.-G. Bremen,
Storm. 1898. 4°. xvj, 90 S., 6 Taf.,
8 Tab. 8 M. 50. [47
Biographie, Allg. deutsche (s. Nr,
179). Lfg. 219/20 (Bd. 44, 481-795):
Werder (im Nachtrag) — Zeis. à
2 M. 40. [48
O. Hartwig, Zur dt. Biographik. (Dt.
Rundschau Bd. 98, 464-68.)
Sammlung bernisch. Biographien
(8. ’98, 1938). Lfg. 23 u. 24 (Bd. MI,
481-639). 2 M. 40. [49
Biographie nationale . .. de Bel-
ique (s. 98, 170). XV, 1: Moens-
anninck. 416 Sp. 3 fr. [2050
*82
Bibliographie Nr. 2051—2093.
IL Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germaniae hist.: Epi-
stolarum tomi V pars I = Karolini
aevi IL, 1 8. Nr. 2820. [2051
rn u. Forschangen a. d. Gebiete d.
G., hrsg. v. d Görres- Ges. (s. '96, 182). Bd.
5-7 vgl. Nr. 1074; 1243; 3174. [52
Publikationen a. d. preuss. Staatsarchiven
(s. '98, 1942). Bd. 71 8. Nr. 1017; Bd. 72 8.
Nr. 1466; Bd. 73 s. Nr. 2106. [53
Fontes rerum Austrincarum (s. ’97, 178).
9. Abtig. Bd. 50 s. Nr. 3171. ` [54
Publikationen a. d. steiermärk.
Landesarchive. Graz, Moser. [55
I: Joanneumsarchiv. 1. Abtig.: J. v. Zahn
u. A. Meıl, Katal. d. Handschrr. xj, 241 8.
4 M. 50. 2. Abtig. (Allg. Aktenreihe), a:
M. e Felicetti, Th. Unger u. A. Kap-
per, Katal.d. Lebenbücher u. Akten. V, 13 8.
50 Pf; en Nr. 3610; d: E. Kümmel u.
A. Kapper, Katal. d. Joannea. 33 S. 50 Pf.
8. Abtlg. (Privatarchive): A. Mell u. J. v.
Zahn, Katal. d. Marktarchives Aussee. V,
10 S., 1 Stammtaf. 60 Pf. f |
Schram, W., Die Archivalien-
Samnlg. d. Hofrates Christ. d’Elvert.
(Mitt. d. 3. (Ärch. Sektion d. Centr.-
Comm. 4, 197-202.) [56
Meier, Gabriel, Catalogus codi-
cum manu scriptorim qui in biblio-
theca Monasterii Einsidlensis O. 8.
B. servantur. Tom. I. Lpz., Har-
rassowitz. xxıv, 4228. 20 M. [57
Mettensia. II: Mémoires et docc.
publ. p. la soc. nation. des anti-
quaires de France. Fasc. 2. Paris,
Klincksieck. S. 193-360. [57a
Ingold, A. M. P., Les manuscrits
des anciennes maisons relig. d’ Alsace
Paris, Picard. 1898. 71 S. 3 fr. Vgl.
Nr. 186. [58
Meinardus, Nachlass d. Archivdirektors
Frhm. v. Preuschen. (Mitt. d. Ver. f. nas-
sauische Altert.kde. '97/98, 50-54; 121 - 24.
198,99, 25 f.; 60-63; 90f.; 117-19.) (59
Publikationen d. Ges. f. rhein. Gkde (8.
Nr. 187). xv, 2 s. Nr. 2903. xvi s. 3163. [60
Keuffer, M., Verzeichnis d. Hand-
schriften d. hist. Archivs d. Stadt
Trier. S. 1-16. (Beil. zu: Trier. Arch.
Hft. 2.) [61
Keussen, H., Aquensia in d. Hand-
schriften-Sammig. d. Britischen Mu-
seums. (Zt. f. d. Aachener G.-Ver.
20, 283-88.) [62
Geschichtsquellen, Hansische. N. F. I a.
Nr. 3255. 62a
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s
[63
197, 185). V III, 3 s. Nr. 3181.
Staender, Die Handschriften d
Kgl. u. Univ.-Bibliothek zu Breslau.
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 33,
1-66.) [2064
2. Geschichtschreiber.
Büdinger,M., Die Universalhistorie
im Mittelalter. Tl. I u. I. (Aus:
Denkschrr. d. Akad. d. Wiss.) Wien,
Gerold. 4°. 47; 43 S. 6 M. 80. [2065
Geschichtschreiber d. dt. Vor-
zeit (s. Nr. 192). 2. Gesamtausg.
[66
Bd. 81-90.
Vgl.: Nr. 2928; 29; 31-33; 60-62.
v. Krones, Cisterzienserkloster Saar in
Mähren u. seine G.schreibg. s$. Nr. 970. (#7
Thommen, R., Basler Annalen;
Auszüge a. d. G.-Quellen d. Mittel-
alters bis 1500. Tl. I: Von d. ältest.
Zeiten bis z. Ende d. 12. Jh. (Beitrr.
z. vaterl. G., hrag. v. d. hist. Ges. zu
Basel 5, 121-286.) [68
Leidinger, G., Fundationes mo-
nasteriorum Bavariae. (N. Arch. 24,
671-717.) [69
Reuss, De scriptoribus rorum Alsaticarum
historicis; s. ’98, 190. Rez: Zt. f. G. d
Oberrh. 13, 366 Wiegand; Litt.-Cbl. "08. 897;
Hist. Viertelj.schr. ’93, 525 Cartellieri; Ann
de l'Est 13, 294-97 Pôster. (30
Liber pontificalis. P.I, ed. Th. Momm-
sen, s. Nr. 181. Rez.: Mélanges d'archl et
d’hist. 18, 381-417 Duchesne; Mitt. a. d. hist
Litt. 37, 13842. [2071
2. Urkunden und Akten.
Bresslau, H., Grandidiers Urkun-
denbehandlung. (Zt. f. G. d. Oberrh.
14, 9-12.) Vgl. Nr. 201. — Gasser,
Sur les prétendues falsifications de
Grandidier. (Rev. cath. d’Alsace, 18,
1-9.) [2072
Tille, A., Ueb. d. Inventarisation d
kleiner. Archive. (Korr.-BL d. Gesamt-Ver. KO
Nr. 3.) {13
Recueil, Nouveau, génér. de trai-
tés etc. de droit intern. (de G. F. de
Martens), cont. p. F. Stoerk is
Nr. 203). T. XXIV, 1-2. 478 8
22 M. 74
Traktater, Sverges, med främ-
mande magter, udg. af O. S. Ryd-
Allg. Quellen. — Sammlungen. — Geschichtschreiber. — Urkunden. *83
berg (s. ’97, 206). XI: Sverges och
Norges Traktater. D. IL. 1898. 775 S.
24 Kr. [2075
Quellen z. G. d. Stadt Wien, s.
Nr. 206. Abtlg. II erscheint unter
ausschliesslicher Leitung u. Verant-
wortung von Uhlirz. Die frühere
Angabe „red. v. Ant. Mayer“ trifft
für diese Abtlg. nicht zu. [76
Pöttickh v. Pettenegg, G. Grf. Y.,
Ueb. d. k. k. Adels-Archiv. (Mitt. d.
3. (Arch.-)Sektion d. Centr.-Comm. 4,
302-5.) — A. Czerny, Ein oberösterr.
Adels-Archiv. (Ebd. 305-8.) — Ders.,
Das neue Landesarch. in Linz. (Ebd.
60-114.) — Ant. Mayer, Wiener Ge-
nossenschafts-Arch. (Ebd. 308 ff.) [77
Levec, W., Styriaca im Schloss-
archive zu Flödnig in Krain. (Beitrr.
z. Kde. steiermärk. G.-Quellen 29,
37-40.) — H. v. Zwiedineck, Das
gri. Lamberg’sche Familienarchiv zu
chloss Feistritz b. Oz (s. '98, 1963).
T1. I. (Ebd. 92-193.) [78
Pirekmayer, Die Archivalien d.
Bezirksgerichte Taxenbach u. St. Gil-
en (Mitt. d. 3. (Arch.-)Sektion d.
entr.-Comm. 4, 816-21.) [79
Doppler, A. u. H. Widmann,
Urkk. u. Regesten d. Benediktine-
rinnen-Stiftes Nonnberg in Salzburg
(8. ’98, 1962). Forts.: Sept. 1446-
Sept. 1490. (Mitt. d. Ges. f. Salz-
burg. Ldkde. 38, 195-256.) [80
Hirn, J., Das Innsbrucker Stadt-
Archiv. (Mitt. d. 3. (Arch.)-Sektion
d. Centr.-Comm. 4, 164-69.) — M.
Mayr-Adlwang, Regesten z. tirol.
Kunst-G. v. d. ältest. Zeit bis z. J.
1364. (Zt. d. Ferdinandeums 42, 117-
203.) [81
Fischer, Gebh., Archiv-Berichte
aus Vorarlberg. (J ahresber.d. Vorarl-
berg. Museum-Ver. 35, 50-73. 36,
101-58.) — H. W. Graf v. Walder,
dorff, Mitt. a. Akten d. Archivs zu
Hohenems üb. Bludenz u. Montafon
(s. ’97, 1229). Schluss. (Ebd. 35, 3-
15.) [82
Émler, J., Listiny archivu někdy
Olešnického nyní ve statním archivu
Vratislavském chované a Cech a
Moravy se tykajici (Die Urkunden d.
einstmaligen Archivs in Oels, jetzt
im Breslauer Staatsarchiv, die sich
auf Böhmen beziehen). (Archiv Český
14, 493-560. 15, 171-285.) [83
Dušek, vV. J., Archiv kräl. města
Loun (Ueb. d. Archiv d. Stadt Laun).
(Sitzungsberr. d. böhm Ges. d. Wiss.
"og, XIII.) 93 S. [84
Kalousek, J., Listiny klääter.ü Sed-
leckeho a Skalického z let 1357-1541
(Urkunden d. Klöster Sedletz u. Ska-
litz). (Archiv Český 14, 380-436.) —
Ders., Listiny Zvíkovské a Orlické z
let 1357-1549. (Ebd. 15, 286-343.) —
Ders., Dodavek ke sbírce dopisü
rodu Rosenberského do r 1526 (Nach-
trag z. Sammlg. d. Korrespondenz d.
Hauses Rosenberg bis z. J. 1526).
(Ebd. 14, 1-323.) 85
Rezek, A., F. Mares a J. Ka-
lousek, Dopisy rodu Svamberského
z let 1449-1526 (Korrespondenzen d.
Hauses Schwamberg, a d. Archiven
zu Wittingau u. Orlík hrsg.). (Ebd.
15, 1-170.) [86
Lechner, K., Beitrr. z. Frage d.
Verlässlichkeit d. „Codex diplom. et
epist. Moraviae" (s. Nr. 209). Forts.
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schle-
siens 3, 71-99; 195-218.) [87
Schram, W., Das k. k. Statthal-
terei-Archiv in Brünn. (Mitt. d 8.
(Arch.-)Sektion d. Centr.-Comm. 4,
1-59). — Ders., Das k. k. Oberlan-
desgerichts-Archiv in Brünn. (Ebd.
203-20.) — G. Kürschner, Archiva-
lisches a. Schlesien. (Ebd. 310.) [88
Monumenta comitialia regni Trans-
sylvaniae, hrsg. v. A. Szilágyi (8. 97,
2056). T. XXI: 1692-1699. 472 8.
6 M. [89
Inventare schweiz. Archive (s. ’99,
210). Forts. Bd. II, 161-88 (Beil. z.
Anz. f. schweiz. G. "og, Nr. 4) [90
Inh.: J. Häno, Stiftsarchiv St. Gallen
P. Bütler, Archive Rorschachs.
Vogel, A., Urkk. d. Stiftes Engel-
berg (s. 98, 210). Forts. (Geschichte,
freund 53, 101-242.) [91
Grupp, 6., Oettingische Regesten
(8. '96, 226). Hft. 2: 1279-1300.
1 M. 50. [92
Rez v. Hft 1: Dt. Litt.-Ztg. 19,1541 Tumbült.
Urkundenbuch, Ulmisches. Im
Auftr. d. Stadt Ulm hrsg. v. G. Vee-
senmeyer u. H. Done Bd. I,
Ti. 1: Die Reichsstadt. Von 1315-
1356. Ulm, Kerler. 1898. 4°. xıj,
482 S. 15 M. [93
Rez.: Hist. Zt. 52, 563 Höhlbaum.
"RA
Beyerie, Konstanzer Ratslisten, s. "98.
1975. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1273 Rietschel;
Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. Abde, 8. 189
Werminghoff; Litt. CbL 99, Nr. 8; Gôtting.
gel. Ans. ’99, 93-99 Wartmann. — Ô. Leiner,
Die Mitglieder d. Konstanzer Bates v. 1550-
1800. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 27,
148-60.) [2093 a
Wiegand, wW., Bezirks- u. Ge-
meinde-Archive im Elsass. (Jahrb.
f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 161-91.) [94
Schoell, A propos des archives départe-
mentales en Alsaco (Rev. d'Alsace N. 8.13,
95-103.)
Urkundenbuch, aar ge hrsg.
v. K. Albrecht, s. Nr. 218. Rez. v. IV:
Hist. Zt. 82, 3931—35 Hnr. Witte; v. V: Zt. f.
G. d. Oberrh. 14, 339 A. Schulte. (95
Jung, R., Archivalische Findlinge. (Arch.
f. Frankf. G. u. Kunst 6, 327-40.) [96
Veltman, H., [Regesten dl Aa-
chener Prozesse am Reichskammer-
gericht (s. '97, 230). Abtlg. Il, Forts.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 9- -89.) [97
Actes et documents anciens inté-
ressant la Belgique, par Ch. Duvi-
vier. (Publications de la commiss.
roy. d’hist., série in 8°.) Brux., Kiess-
ling et Co. 1898. 462 S. 5 fr. [98
Busken Huet, 6. en J. S. van
Veen, Verslag van onderzoekingen
naar archivalia te Parijs, belangrijk
voor de gesch. van Nederland, op
last der regeering ingesteld. s'Gra-
venh., Nijhoff. 145 S. 1 fl. 90. [2099
Dozy, Ch. M., De openstelling der
oude notariëéele archieven. (Nederl.
archievenblad ’98/99, 17-31.) [2100
Dozy, Ch. M., Inventaris van het
oud-archief der stad Edam. Leiden,
Ydo. 1898. 72 8. [2101
Register op de leenaktenboeken
van het vorstendom Gelre en graaf-
schap Zutphen: uitg. door J. J. S.
Sloet en J. S. van Veen. Stuk I.
(Uitgave van „Gelre“, vereeniging tot
beoefning van Geldersche geschiede-
nis etc.) Arnhem, Gouda Quint.
1898. 211S. A9 [2
Straven, F., Inventaire analyt. et
chronol. des archives de la ville de
Saint-Trond (s. '98, 1987). VI, 8.
1898. S. 321-480. 3
Sagher, E. de, Notice sur les ar-
chives commun. d'Ypres et docce. p.
serv. à l’hist. de Flandre du 13. au
16 siècle. Ypres, Callewaert-De-
Meulenaere. 1898. 415 S. 10 fr. P
Reusens, Documents relat. à 1
baye’ norbertine de Heylissem (s. ’98,
Bibliographie Nr. 2093 a— 2143.
1990). Forts. (Analectes p. serv. à
l'hist. eccl. de la Belg. 27, 129-96.) [5
Urkundenbuch, Hessisches. Ab-
tlg. I: A. Wyss, Urkundenb. d.
Deutschordens-Ballei Hessen. Bd. 3:
1360-99. (Bd. 73 v. Nr. 2053.) Lpz,
Hirzel. 687 S. 20 M. [6
Urkundenbuch, Dortmunder; hrsg.
v. K. Kübel. Bd. M, Hälfte 1:
Nachtrr. zu Bd. I u. Il; undatierte
Urkk.; 1401-1410. Dortmund „Köppen.
x, 426 S. 10 M. DG
Doebner, R., Urkunden-Regesten
v. Stadthagen: 1230-1862. (Zt. d. hist.
Ver. f. Niedersachs. ‘98, 148-254; [8
Urkundenbuch d. St. Hildesheim,
hrsg. v. R. Doebner (8. "ou, 242).
T1. VII: 1451-1480; mit EE
d. Kämmereirechngn. u. 18 Siegeltaf.
848 S., 18 Taf., 24 M. 9
Reinecke, W., Das Stadtarchiv
zu Lüneburg. (Jahresberr. d. Muse-
ums- Ver. f. d. Fürstent. Lüneburg
1896/98, 27-92.) [10
Hanserecesse (s. "oi, 2092). Ab-
tlg. 8: 1477-1530, beach v. D. Schä-
fer. Bd. VI: 1510-16. xvj, 863 8,
28 M. 40. 11
Rez. v. '97, 2092: Hist. Zt 82, 139 Baasch;
Gött. gel. Ans. ’97, 791-96 Frensdorff
Urkundenbuch d. Stadt Lübeck
(8. Nr. 231). X, 9-10: 1465; m. Orts-
u.Person.-Regist. S.641-745. 3M. [12
Wislicenus, K., Tabelle z. Ver-
gleichg. d. Urkundenauszüge Eber-
hards v. Fulda mit den ihnen zu
Grunde liegenden Urkk. in d. Drucken
v. Dronke, Pistorius, Schannat u. in
e. Marburg. Handschrift. (Zt. d. Ver.
f. thüring. G. 11, 260-68.) Vgl. ‘97,
2079. D
Exner, Das Kgl. Sächsische Kriegs-
Archiv. (N. Arch. f. sächs. G. 20,
148-54.) [14
Codex diplom. Lusatiae superioris Il s.
Nr. 1011. [15
Codex diplom. Silesiae (s. ’98, 2002). Bd 19
s. Nr. 1986. [15
Diederichs, H., Ueb. d herzogl. Archiv
in Mitau. (Arch. f. Anthrop. 25, 99-101)
Vgl. ’98, 281. 7
Mazzatinti, @., Gli archivi della
storia d'Italia (s. op, 232). I, 3:4.
S. 163-272. 18
(Imola; Dozza; Tossignano; Fontana Elice;
Orvieto; Giovinazzo; Faenza; Senigaglia.)
Urkunden und Akten. — Andere schriftl. Quellen und Denkmäler.
Regesta diplom. hist. Danicae
(s. "96, 257). 2. Ser., T. II, 8-4: 1574
-1628. S. 577-860. [2119
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Analecta hymnica medii aevi, hrsg.
v. C. Blume u. G. M. Dreves
(8. Nr. 142). Bd. 31 u. 82: Dictamina
pia. Reimgebete u. Leselieder d.
Mittelalters. 4. u. 6. Folge. 218;
238 S. 14 M. 50. [2120
Krieg, Mitt. über Kirchenbücher.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘99, 56-58.)
— Sägmüller, Die Entstehg. u Ent-
wicklg. d. Kirchenbiücher im kathol.
Dtld. bis z. Mitte d. 18. Jh.; dargest.
auf Grund d. kirchl. Gesetze. (Theol.
Quartalschr. 81, 206-58.) [21
Welzl, H., Ueb. mährische Pfarr-
matriken. (Zt. d. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens 3, 225-30.) 22
Nathusius-Neinstedt, H. v., Die
Frankfurter Kirchenbuchführg. (Arch.
f. Frankf. G. etc. 6, 161-86.) [23
Bosbach, F. X, Das älteste Burt-
scheider Nekrologium. (Zt.d. Aachen.
G.-Ver. 20, 90-178.) [24
Wirz, C., Ein Nekrolog d. Abtei
Egmond (s. Nr. 249). Schluss. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
19, 618-24.
20, 122-27.) [25
Baumann, M., Strömungen u. Er-
eignisse d. früher dt. G. im Spiegel
leichzeitiger Dichtung. Progr. Berl.,
aertner. 1898. 4°. 448. 1 M. [26
Bolte, J., Hist. Lieder a. d. Elsass.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 14, 131
-37.) [27
Liblin, J., Ch. Goutzwiller,
À. Benoît, Notes et documents P-
serv. à l'hist. de la presse en Alsace-
Lorraine. (Rev. d'Alsace 47, 289
-304 ; 433-58. 48, 32-38; 234-42; 360
-73; 527-35.) [28
Richter, P., Die Schriftsteller d.
Bened. - Abtei Maga Laach (s. '98,
2010). Forts. (Westdt. Zt. 17, 277
-340.) [29
Borchling, C., Ueb. mittelniederdt.
Handschrr.d.nordwestl. Dtlds. (Jahrb.
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 23,
103-24.) [30
- Akten d. Univ. Erfurt. Tl. IH:
Register z. allg. Studentenmatrikel
"Ri
1392-1636; begonnen v. J. C. H.
Weissenborn, fortg. v. A. Hortz-
schansky. (= Nr. 2068.) Halle,
Hendel. 441 S. 27 M. [31
Töppen, M., Histor. Lieder. (Zt.
d. westpreuss. Ġ.-Ver. 39, 168-74.) [32
Kohte, J., Der Stand d. Inven-
tarisation d. Kunstdenkmäler im dt.
Reiche. (Denkmalspflege I, 3.) [38
Grefe, C., Alt-Oesterreich (Unter
d. Enns): Abbildgn. v. merkwürdigen
alten Bauwerken, Denkmälern, Fried-
hofkarnern, Kirchen, Kreuzgängen,
Wallmauern, Ritterburgen, Schlös-
sern, Ruinen u. dgl. Wien, Kubasta
& V. 24 Hfte. m. 96 Taf. in Steindr.
28 M. 80. [34
Kiessling, F. X., Alte Denk-
säulen, Steinkreuze u. Marterln aus
Drosendorf u. Umgebg. (Berr. u.
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien 33,
116-34.) [35
Topographie d. hist. u. Kunst-
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. "og,
246). I: K.B. Mädl, Der polit. Be-
zırk Kolin. 1898. 136 S., 7 Taf.
4 M. 60. [36
Müller, R., Kunstdenkmäler im
Norden v. Böhmen ; Forschungsbercht
üb. d. J. 1897. (Mitt. d Centr.-Comm
24, 191-99. 25, 21-26; 61-68.) [37
Franz A., Alte Steinkreuze u.
Kreuzsteine in Mähren. (Ebd. 25,
1-14, 6 Taf.) [38
Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer.
Kunstdenkmäler (s. Nr. 259). 14: Die
mittelalt. Architekt.- u. Kunstdenk-
mäler d. Kt. Thurgau; beschrieben
v. J. R. Rahn unt. Mitwirkg. v.
E. Haffter, hist. Text v. R. Durrer.
Schluss. S. 417-51. (Beil. z. Anz. f.
schweiz. Altertkde. "og, Nr. 4) Sep.
Frauenfeld, Huber. 4M. [39
Henner, Th., Altfränk. Bilder m.
erläut. Text (s. 98, 249), Jg. V. fol.
208. ıM. [40
Aufleger, O., Mittelalt. Kunstdenkmale
Bambergs s. Nr. 963. [41
Schröder, A., Die Monumente d.
Augsburger Domkreuzganges (s. "98,
2018 a). Schluss. (Jahrb. d hist.
Ver. Dillingen 11, 31-114.) 42
Kunstdenkmäler, Elsäss. u. lo-
thring. (s. "98, 2022). Lig. 29 u. 30:
Elsäss. Kunstdenkm. m. F. Leitschuh
u. A. Seyboth hrsg. v. S. Hausmann.
Lfg. 31-34: Lothr. Kunstd., m. Wahn
*86
u. Wolfram hrag
Lfg. 9 u. 12. à 5 Taf. à 2 M. [2143
Museographie üb. d. J. 1897:
a) F.Hettner, Westdtld. u. Holland.
b) H. Schuermans, Découvertes
d’antiquites en Belgique. (Westdt.
Zt. 17, 350-407, Taf. 5-14. [44
Clemen, P., Kunstdenkm. d Rhein-
rovinz (8. Nr. 262). IV, 3: Kreis
ergheim; in Verbindg. m. E. Polac-
zek bearb. 168 S., 10 Taf. 5 M. [45
Res.: Westdt. Zt. 18, 86-92 Lehfeldt.
Berichte üb. d. Thätigkeit d.
Provinzialkommission f. d. Denkmals-
pflege in d. Rheinprovinz, d. Provin-
zialmuseen zu Bonn u. Trier, d. rhein.
Kunst- u. Geschichtsvereine u. üb.
d. Vermehrg. d. städt. u. Vereins-
sammlungen innerh. d. Rheinprov.:
1898. (Bonner Jahrbb. 103, 169-271,
4 Taf.) [46
Wolff, C. u. R. Jung, Die Bau-
denkmäler in Frankf. a. M. (8. °98,
256). Lfg. 4 (Bd. II, 259-466, 4 Taf.).
6 M. [47
Bau- u. Kunstdenkmäler v. W est-
falen (s. °98, 2029). IX: Kreis Pader-
born; bearb. v. A. Ludorff, m. ge-
schichtl. Einleitg. v. W. Richter.
154 S., 2 Ktn., 118 Taf. 4 M 20. [48
Bau- u. Kunstdenkmäler Thü-
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt (s.
. v. S. Hausmann,
Bibliographie Nr. 2143—2187.
Nr. 266). Hft. 27: Hzgt. Sachs.-
Meiningen. 3. Bd.: Kreis Sonneberg.
Amtsgerichtsbezirke Sonneberg, Stel-
nach u. Schalkau. 73 S., 1 Taf.
2 M. [49
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Ka.
Sachsen (s. ’98, 2032). Hft. 20: Amts-
hauptmannschaft Grimma. 2. Hälfte.
140 S., 7 Beil. 7 M. 50. [50
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Pror.
Pommern; hrsg. v. d. Ges. f. pomm.
G. etc. I, 1: H. Lemcke, Reg.-Bez.
Stettin. Hft. 1: Kreis Demmin.
Stettin, Saunier. 4°.
6 M. [51
Bericht d. Provinsial-Conservators d
Kunstdenkmäler d. Prov. Schlesien über seine
Thätigkeit v. 1. Apr. 1896 bis 31. März 1558.
(Veröffentlichgn. d. Provinzial-Kommiss. z.
Erhaltg. ete. d. Denkmäler d. Prov. Schlesien
Hft. 2.) Breslau, Dr. v. Grass, Barth 4 Co.
1898. 3158. 3 Taf. 53
Verzeichnis d. Kunstdenkmäler d.
Prov. Posen (s. ‘97, 2117a). Bd. L:
J. Kohte, Uebersicht d. Kunst-G. d.
Prov. Posen; m. e. Abriss d. polit. u.
kulturgeschichtl. Entwicklg. d. Lan-
des v. A. Warschauer xjx, 174 S.,
1 Kte. 4 M. 53
Bötticher, A., Bau- u. Kunst-
denkmäler d. Prov. Ostpreuss. (s. `98,
2039). Hft. 1: Das Samland. 2. Aufl.
1898. jx, 170 S., 4 Taf. 3 M. [2154
Ill. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Bibliothek dt. G. (s. "ug, 263).
Lfg. 126-131. [2155
Vgl. ’98, 2713; 3344; 8546. ’99, 1257; 2888.
Helmolt, H., Die dt. Geschichte. (H. Meyer,
Das dt. Volkstum S. 121-210.) 56
Lamprecht, K., Die hist. Methode d.
Herrn v. Below; e. Kritik. Berl., Gaertner.
50 S. 1M. (auch als Beilage d. Hist. Zt.
Bd.82, Hft. 2 ausgegeben). Ders., Die Kern-
punkte d. geschichtswiss. Erörtergn.d. Gegenw.
(Zt. f. Sozialwiss. 2, 11-18.) Erwiderg.v Bs.:
Histor. Zt. 82, 567f. — Rez. (auch v. Belows
Broschüre): Litt. Cbl. ’99, Nr. 8 — Vgl.
auch: 1.) H. Rickert, Kulturwissenschaft
u. Naturwissenschaft. Freib., Mohr. 718.
1 M. 40; 3.) Bernheim, Geschichtswissen-
schaft u. Erkenntnistheorie (Zt. f. immanente
Philos. 8, 255-86.) [57
Ranke, L. v., Ueb. d. Epochen
d. neuer. G. Vortrr. d. Könige Maxi-
milian II. v. B. im Herbst 1854 geh.
Hrsg. v. A. Dove. 2. Sonderabdr.
d. Vortrr. 6. Aufl. Lpz., Duncker EH
144 S. 8 Mk. 60. [2158
2. Territorial-Geschichte.
Monarchie, Die ôsterr.-ungar. in
Wort u. Bild (s. Nr. 172). Bd. XIX:
Galizien. xvj, 890 S. 16 M. 80. [2159
Schwarz, du Die Kaiser), Sommer-
residenz Favorita auf der Wieden in
Wien 1615-1746. Wien u. Prag,
Tempsky. 128 S. 3 M. 50. [60
Zahn, J. v., Steirische Miszellen.
Zur Orts- u. Kultur-G. d. Steiermark.
Graz, Moser. 1898. 4478. 10 M. [61
Egger, J., Schloss Gerrenstein u.
seine Herren. (Zt. d. Ferdinandeums
42, 47-116.) [62
Grabherr, J., Die reichsfreie
Herrschaft St. Gerold ; Beitr. z. Landes-
Denkmäler. — Allgem. deutsche und Territorial-Geschichte.
u. Kultur-G. Vorarlbergs. (36. Jahres-
ber. d. Vorarlberg. Museum - Ver.
8. 17-100.) 2163
Palacky, F., Déjiny národa českého.
Prag, Bursik & K. 1898. xvj, 545;
64
554 S.
Masaryk, T. G., Palacky’s Idee d. büh-
misch. Volkes. Prag. 1898. 74 8. [64a
Vrbka, A., Klosterbruck u. seine
Schicksale im Laufe d. Jahrhunderte.
Znaim, Fournier & H. 1898. 9185.
1 M. [65
Csuday, E., Die G. d. Ungarn;
2. Aufl., übers. v. M. Darvay. Berl.,
Bodenburg. 509; 575 S. 15 M. [66
Teutsch, F., Bilder a. d. vater-
länd. G. (B. °94, 3335). Bd. II. 5168.
5 M. 10. [67
Hürbin, J., Handbuch d. Schweizer
G. (s. Nr. 279). Lfg. 2. S. 65-128.
80 Pf. i [68
Muyden, B. van, Hist. de la
nation suisse (s. "96, 2171). Livr. 7-10.
S. 241-320. à 1 fr. 50. 69
Jegerlehner, J., Die polit. Be-
ziehgn. Venedigs zu d. 3 Bünden
vornehmlich im 18. Jh. (Jahrb. f.
schweiz. G. 23, 226-332.) Vgl. "og,
282. =
Küchler, A., G. v. Sachseln. (Ge-
schichtsfreund 53, 243 - 96.) — R.
Durrer, Ruine Attinghausen. (Anz.
f. schweiz. Altert.kde. ‘98, 47-62;
79-92.) 71
Eggenschwiler, F., Geschicht-
liches üb. Balsthal u. Umgebg. aus
d. ältest. Zeit bis z. Auftreten der
Grafen v. Bechburg. Zuchwil (Kt.
Solothurn), Selbstverl. 1898. 109 S.
1 fr. 50. [72
Droz, N., La république Neuchä-
teloise; ses origines et son développe-
ment. La Chaux-de-Fonds, impr. du
National suisse. 1898. 73 S. [73
a ran E., Le canton
de Neuchätel. Rev. hist. et monogr.
des communes du Canton. Livr. 7
-10. Neuchâtel, Attinger. 1898. 4°.
Vol. I, 461-612; II, 1-168. [74
Gautier, J. A., Hist. de Genève
des origines à l’année 1691 (s. ‘96,
2176). T. Iu. II. wm, 459; 676 S.
à 16 fr. [75
Riezler, S., G. Baierns. Bd. IV
(1508-1597). (G. d. europ. Staaten
Lfg. 68, 2. Abtlg.) Gotha, Perthes.
1898. xxj, 681 $ 16 M. [76
"RI
Klämpfi, J., Chronik d Pfarrei
Seebach. (Vhdlgn. d. hist, Ver. f.
Niederbaiern 84, 345-64. [77
Stein, F. u. L. Müller, Die G.
v. Erlangen in Wort u. Bild. Erlang.,
Junge. 1898. 344, 80 S., 8 Portr.,
34 Taf., 1 Tab. 5 M. 80. [78
Stein, F., G. d. Stadt Lohr am
Main v. d. ältest. Zeiten bis z. Ueber-
gange an d. Krone Baierns. Lohr,
Gentil. 1898. 174 S. [79
Blank, J., G. d. Pfarrgemeinde
Geroda-Platz, kgl. baier. Bezirksamts
Brückenau. Brückenau, Dr. v. E.
Wolf. 1898. 56 S. [80
Hörnes, J., Kurze hist.-topogr.
Beschreibg. d. Karlsburg u. v. Karl-
stadt. Karlst., Dietz. 190 S. [81
Schön, Th., Aus Neckarhausens
Vergangenheit. (Mitt. d. Ver. f. G.
etc. in Hohenzollern 31, Vote [82
Weech, F. Veg Karlsruhe, R d.
Stadt (s. °98, 2055). Lfg. 13-15 (Bd. 2,
401-63 u. Bd. 3, 1-160). à 1 M. [83
Stork, A., Geschichte, Volkswirt-
schaft u. soziales Leben d. Gemeinde
Beiertheim, Bez.- Amt Karlsruhe.
Nebst Anhg.: Geschichtl. u. wirt-
schaftl. Litt. üb. d. Benediktinerabtei
u. d. nachmal. fürstl. Kammergut
Gottesaue. Karlsr., Bielefeld. 1898.
56; 32 S., 8 Taf. 1 M. 50. [83a
Schaz, F., Stadt Oberkirch u. d.
Burgen d. vorderen Renchthales.
Achern, Eitler & J. 1898. 57 8. [84
Reuss, R., L’Alsace au 17. siecle
(s. Nr. 290). T. I. (Biblioth. de
l'école des hautes études. Fasc. 120.)
x), 638 S. 20 fr. [85
Eez.: Hist. Viertelj.schr. 2, 126-32 E. v.
Borries; Rev. crit. 46, 427-31 Pariset; Bull.
crit. ’98, 248-56; Ann. de l'Est 13, 297-300
Pfister.
Walter, Th., Zur G. d. Deutsch-
ritterordens im Oberelsass. (Jahrb.
f. G. ete. Els.-Lothr. 14, 3-55.) [86
Durrwell, G., Hist. d'une ville
d'Alsace [Guebwiller] et de ses en-
virons (e '97, 2153). Forts. (Rev.
d'Alsace 48, 129-36; 335-59; 490-96.)
— Grandidier et Meglin, Obser-
vations hist. sur l'état ancien de la
ville d’Obersultz; reprod. p. A. Gas-
ser. (Ebd. 298-309.) — Th. Schoell,
Notes sur Ingwiller aux 17. & 18.
siècles. (Ebd. 62-77.) — Ders., Les
Alsaciens dans (hiet de Nancy
d’apr. M. Pfister. (Ebd. 289-97.) [87
*88
Levy, J., G. d. Stadt Saarunion
seit ihr. Entstehg. bis z. Gegenw.
Vorbruck - Schirmeck, Hochstetter.
1898. 490 S. [2188
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 345.
Stünkel, L., Ein geschicht) Streif-
zug in d. Ümgegend v. Metz. Progr.
Metz. 1898. 4°. 65 8. [89
Falk, F., Zur Statist. u. G. d. ehemalig.
Erzbistums Mainz. (Arch. f. kath. Kirchen-
recht 78, 842-51.) [90
Weniger, G. d. Schlosses Oranien-
stein, jetziges Kadettenhaus. Diez a/L.,
Meckel. 1898. 48 S. 1 M. 50. [91
Strauss, F. W., Beitrr. z. G. d
Stadt M. Gladbach u. d. Jülicher
Landes. (N. Folge) M.-Gladbach,
Strauss. 120 S. 1 M. 50. [92
v. Werthern, Fürstliche Besuche
in Wesel; e. Rückblick auf 5 Jahr-
hunderte. Hft.1u.2. Wesel, Fincke
& M. 1898/99. 54; 1508. 3 M. [93
Stroband, B., 'G. d. Wallfahrts-
ortes Marienbiam am Niederrh.
Dülmen, Laumann. 1898. 16°. 1438.
30 Pf. 94
Scholten, R., Urkundliches o d.
Herren v. Mörmter (de Munimento)
u. d. Haus Roen in Obermörmter.
(Beitrr. z. G. d. Niederrh., Düssel-
dorf. Jahrbuch 13, 243-73.) [95
Oidtmann, E. v., Der ehemalige
Rittersitz Rath, auch Marschallsrath
genannt, bei Mechernich. (Zt. d.
Aachen. G.-Ver. 20, 1-8.) [96
Niessen, H., G. d. Kreises Merzig.
Merzig, Merziger Volksztg. 1808.
280 S. [97
München, D. C., Versuch e. kurz
gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts.
Lützelburg; hrsg. v. M. Blum. (Beil.
zu „Ons Hémecht“ ’98 u. '99.) va) S.
u. S. 1-156. [98
Pirenne, H., G. Belgiens. Bd. I:
Bis z. Anfang d. 14 Jh. Dt. Über-
setzg. v. F. Arnheim. (G. d. europ.
Staaten. Lfg. 59, Abtlg. 1.) Gotha,
Perthes. xxıv, 496 S. 10 M. [2199
Vanderkindere, L., Histoire de
la formation territor. des principautés
belges au moyen âge. (Compte rendu
des séances de la comm. roy. d’hist.
de l'acad. de Belg. ö. Sér. T. 8.,
257-95; 397-500.) [2200
Rootselaar, W. F. N. van, Amers-
foort; geschiedkundige bijzonder-
Bibliographie Nr. 2188—2242.
heden (s. ’98, 2073). Deel II. Amersf.,
Wolters. 1898. 1625. 2fl. [2201
Meulleners, J. L., Les seigneurs
de la Rochette et l'Avouerie de Fléron
end. le 17. siècle. (Publications de
a soc. hist. etc. dans le duché de
Limbourg 34, 203-305.) [2
Demarteau, J. E., Liége et les
principautés épiscop de l'Allemagne
occident. (Bull. de l'Institut archeol.
liégeois 27, 309-415.) [3
Potter, Fr. de u. J. Broeckaert,
Gesch. v. de gemeenten d. provincie
Oost-Vlaanderen (s. 98, 2076). Deel
56 = 5. reeks, Arrondissement Aalst,
Deel V: Meerbeke, Meldert, Mere,
Moerbeke, Moorsel, Neder - Boelare,
Neder-Hasselt, Neigem, Nieuwenhore,
Nieuwerkerke, Velter, Okegem. 1898.
5 fr. 4
Lange, W. Ch., Alte Geschichten
a. d. Lande zu Hessen. Kassel,
Weber & W. 1898. 154 S. (MI
Winter, Ed., Die G. d franz.
Kolonie Frauenberg b. Marburg.
(Zt. d. Ver f. hess. G. 23, 139-80.) [6
Brunner, H., G. d. Stadt Gudens-
berg u. d Landgerichtes Maden.
(Mitt. d. Ver. f. hess G. '97, 89-121.)
— J. Schneider, Zur G. d. Stadt
u. Herrschaft Gersfeld. (Ebd. 73-88. [7
Dresbach, E., Chronik u.Urkunden-
buch d. Kirchengemeinde Halver; e.
Beitr. z. westfäl. Orts- u. Kirch.-G.
Elberf., Baedeker xjx, 480 S. 5M. [8
Vogeler, Aeltere Nachrr. üb. d. Dorf Schwefe
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest 15, 21-27.; — Ders.,
Dosgl. über Dinker. (Ebd. 41-58.) — Ders.,
Desgl. üb. Meiningsen. iŁbd. 51-61.) [9
Philippi, Münsters Vergangenheit in G
u. Kunst. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "98 1533
-60.) (10
Pagenstert, C., Grundriss d. G. d.
Grossherzogtums Oldenburg. Progr.
Vechta. 1898. 84 S., Kte. [11
Bertram, A., G. d. Bistums Hildes-
heim. Bd. I: Von Gründg. d. Bis-
tums bis z. J. 1503. Hildesh., Lax.
xvj, 522 S., 5 Taf. 8 M. [12
Eckart, R., Urkdl. G. d Peter-
stiftes zu Nörten m. besond. Berück-
sichtigg. d. G. v. Nörten u. d. um-
liegend. südhannov. Landschaft.
Nörten, Selbstverl. 111 S. [13
Hahn, As, G. d. im Stiftsbezirke
Lokkum gelegen. Fleckens Wieden-
sahl. Hannov., Stephansstift. 1898.
1258. ıM. 40. . [14
Territorial-Geschichte.
Grütter, F., Der Loingo; e. Beitr.
z. G. d Amtsgerichtsbezirke Wals-
rode, Ahlden, Soltau, Bergenu. einiger
Teile d. Amtsgerichte Celle u. Neu-
stadt a. R. (Hannov. G.-Bll. ’99,
Nr. 14 ff.) 2215
Koch, Das hannoversche Wendland
oder d. Gau Drawehn. Dannenb,,
Esmarch. 1898. 187 5S. [16
Kück, E., Die Holzmark Hollen-
stedt im Lüneburgischen. (Jahrb. d.
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 23,
54-63.) [17
[Ribbentrop, D.,] Chronik d.
Fleckens Lehe. (Jahresber. d. Männer
vom Morgenstern 1, 5-63.) [18
Bippen, W. v., G. d. St. Bremen
(s. '97, 342). Lfg. 6 (Bd. II, 241-414).
1 M. 80. 19
Wehrmann, C. F., Die Mauern -u. Thore
Lübecks. (Zt. d Ver. f. lübeck. G. etc. 8,
169-200.) — W. Brehmer, Zur ältest. Bau-G.
d. Rathauses. (Mitt. denn Ver. 8, 82-91.) [20
Sach, A., Das Hzgt. Schleswig in
sein. etnogr. u. nation. Entwicklg.
(8. ‘96, 2230). Abtlg. IL 336
5M. 20. [21
Eckardt, H., Alt-Kiel in Wort u.
Bild (s.’98, 2091). Lie 13.-17. (Schl.)
S. 313-563, 1 Taf., 5 Ktn., 4 Pl. [22
Kock, Ch., Schwansen, hist. u.
topogr. beschrieben. Kiel, Eckardt.
1898. 271 S., 1 Kte. 6 M. [23
Detlefsen, D., G. d. Kirchspiels
Neuenkirchen an der Stör. (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-holst -lauenb. G. 28,
341-401.) [24
Gerhardt, F., Schloss u. Schloss-
kirche zu Weissenfels; zugl. e. Beitr.
z. G. d. Hzgts. Weissenfels. Weissenf.,
Lehmstedt. 1898. 128 S. 1 M. 25. [25
Heine, A., Beitrr. z. G. d. Dorfes
Ober-RissdorfimMansfelderSeekreise.
(Mansfelder Bll. 12, 117-82.) [26
Hesse, 0., Aus Sömmerdas Ver-
gangenheit u. Gegenw. Versuch e.
Zusammenstellg. d. geschichtl. Be-
gebenheiten. Erfurt, Güther. 1898.
188 S., Tat. 3 M. [27
Beiträge z. G. Eisenachs (s. Nr 327).
IX, 2: K. Kahle, Aus Eisenachs
guten und bösen Tagen. Heft 2:
1811-20. 1368. ıM. [28
Schaller, K., Eine Landwehr im Meininger
Unterland. (Neue Beitrr. z. G. dt. Alter-
tums 14, 10-26.) [29
Dobenecker, R., Ausd. Vergangen-
heit von Stadt u. Pflege Ronneburg.
Ronneb., Brandes. 136 S. 1 M. 20. [30
"80
Gessner, 0. V., Chronik d.
Kirchdorfes Rittersgrün. Rittersgr.,
Dr. v. Lang. 1898. 36 S. [31
Dinter, J. &., Die Parochie u.
Stadt Stolpen in ihr. geschichtl. Ent-
wickelg. bis z. Reformation. Durch-
gesehen, neubearb. u. m. 2 Anhängen
versehen unter Mithilfe d. Sohnes
Prof. Dr. Dinter. Stolpen, Eifler &
Spr. 103S. 75 Pf. [32
Schön, Th., Schönburg. Kriegs-G.
währ. d. Mittelalters (s. ’98, 2101).
Nachtr. IL (Schönburg. G.-Bll. 5,
97-115.) — Stecher, G. d. Stadt
Hohenstein. (Ebd. 27-50; 77-97.) —
F. Resch, Zur G. d. Dorfes Callen-
berg u. seiner Herren. (Ebd. 9-12.)
— Ders., Zur G. d. Dorfes Reichen-
bach. (Ebd. 61 f.) [33
Ressel, A. F. W., G. d. Gemeinden
Rückersdorf u. Schönwald. Fried-
land. 1897. xv, 297 S. [34
Pierson, W., Preuss. G. 7. Aufl.
Hrsg. v. J. Pierson. Berl., Paetel.
1898. 535; 613 S. 10 M. [35
Schultze, W., Chronik der Stadt
Storkow (Mark) im Kreise Breskow-
Storkow, im Zusammenhang m. d.
Meissenschen u. Brandb.-Preuss. G.
Storkow, 1897. 4°. 132 5. [36
Bieder, H. u. A. Gurnik, Bilder
a. d. G. d. Stadt Frankfurt a. O.
Frkf. a. O., Trowitzsch. 1898. 1848.
2 M. 50. [37
Teuber, A., Eberswalde u. d.
Hohenzollern. Ebersw.,Courtois. 1898.
36 S. 80 Pf. [38
Schöttler, A., Die franz. Kolonie
in Müncheberg. (G.-BIL d. dt Huge-
notten-Ver.VII,9.)Magdeb., Heinrichs-
hofen. 1898. 195S. 40 Pf. [39
Reckling, A., G. d. Stadt Driesen.
(Arch. der „Brandenburgia“ 4, 1-84.)
— W. Zincke, Ueber d. histor. Be-
ziehgn. d. alt. Stadt Jüterbog zu
Berlin. (Ebd. 121-32.) [40
Geschichte, Mecklenburgische, in
Einzeldarstellgn., hrsg. v. R. Beltz,
C. Beyer, W. P. Grat etc. Hft. 1:
R.Beltz, Vor-G. Hft.2: R. Wagner,
Wendenzeit. Berl., Süsserodt. 196;
183 S. Subskr.-Pr. 6 M.; Einzelpr.
6M. [41
Mass K., Pommersche G. Stettin,
Saunier. 1898. x, 283 S., 1 Stammtaf.
DM. -> [42
Rez.: Hist Zt. 82, 663 Hanncke; Monatsbll.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 3. Bibliographie. 7
*90
d Ges. f. pomm. G. ’99, 60-62 M. Wehrmann;
Litt. Cbl. ‘99, Nr. 21.
Wehrmann, M., Ueb. d Berechtigung u.
d Anfgaben d pommerschenGeschichtsforschg.
(Monatsbll d Ges. f. pomm. G. "8161-68 ) [2243
Stoebbe, A., Chronik d Stadt-
emeinde Schlawe i. Pom. Schlawe,
Dr. v. Moldenhauer&S. 1898. 3168. [44
Kopietz, Die 4 Stadtthore d. Stadt Franken-
stein (Zt. d. Verf. f. G. etc. Schlesiens 33,
227-9% ) [45
Maercker, H., G. d. ländlichen
Ortschaften u. d. 3 kleineren Städte
d. Kreises Thorn in seiner früher.
Ausdehnung vor der Abzweigung d.
Kreises Briesen i. J. 1888. (Schrr.
d. wextpreuss.G.-Ver.) Lfg. 1. Danzig,
Bertling. 1318. 1 M 60. [46
Ambrassat, A., Bilder a. Wehlaus
Vergangenheit. Wehlau, Schettler.
1808. 53 5. [47
Freyberg. H., G. d. evang. Kirch-
gemeinde Tollmingkehmen. Stal-
lupönen, 1898. 64 8. [48
Bibliothek livländ. G., hrsg v. E. Seraphim
(8. "an, 7114). Bd. HI a. Nr. 1909. [49
Pezold, L. v., Schattenrisse aus
Revals Vergangenheit, Reval, Kluge.
1898. 2043. 6 M [2250
3. Geschichte einzelner
"erhältnisse
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel;
Verkehr. — Stände; Juden.)
Inama-Sternegg, K. Th. v., Dt.
Wirtschafts-G. (s. '96, 398). Bd. III:
In d. letzten Jhh. d. Mittelalters. Tl.1
xxj, 4558. 12M. [2251
Rez.: Litt. Cbl. 94, Nr.9.
Brentano, L., Warum herrscht in Alt-
baiern bürgerlicher Grundbesits? (Brentano,
Gesamm. Aufsätze 1, 223-66.) Vgl. ‘96, 408.
— Ders., Zur G. d. bäuerl. Erbrechts Se
Altbaiern. (Ebd. 403-42.)
Sering, M., Die Vererbung d. lündl.
Grundbesitzesim ker Preussen. Bd.I:
WEE Köln, Frankf.
a. M., Kassel; bearb. v. W. Wygod-
zinski, R. Hirsch u. Holzapfel.
(Landw. Jahrbb. Bd. 28, Ergänzgs.-
Bd I.) Berl., Parey. xv, 201; 123;
106; 135 S.; 9 Ktn. 15 M. [53
Hang, H., Die Aemter-, Kammer-
ts- u. Rentkammer- Rechnungen d.
auptstaatsarchivs zu Dresden. (N.
Arch. f. süchs. G. 20, 72-104.) [54
Brünneck, W. v., Wald u. See in
Bibliographie Nr. 2243—2291.
d. Rittergütern d. Mark Brandenburg.
(Jahrbb. f. Nationalök. 70, 345-62.' [55
Hess, H., Der Thüringer Wald in
alten Zeiten; Wald- u. a
Gotha, Perthes. 1898. 52 8. , 1 Kte.
1 M.
Noväcek, V. J., Výpisy z Aa
vinnicnych z let 1358-1576 (Auszüge
a. d. Büchem d. W einberganıtes),
(Archiv Cesky 15, 509-60.) [57
Kirbach, P., Der Meissner Wein-
bau. «Mitt. d. Ver. f. G. d Stadt
Meissen 5, 14-87.) [58
Vogel, O., Aelterer [niederrh.-west-
fäl.] Steinkohlenbergbau. ı Histor.
Studien u. Skizzen zur Naturwiss. etc.
am Niederrh., Festschr. z. 70. Ver-
sammlg. d. dt. Naturforscher etc.
56-71.) — M. Klees, Bergbau u.
Hüttenbetrieb im Bergischen. .Eld.
72-85.) E
Pfau, C., G. d. Steinbetriebes auf
d Rochlitzer Berge. (= Nr. 2616.)
Rochlitz i. S., Bode. 1898. 156 S..
1 Taf. Vgl. ‘97, 2847. [60
Beck, L., G. d. Eisens Es Nr. 355).
Abtlg. IV: 19 Jh., Lis. 6. Š. 881-1036
u. jx S. 6 M. [61
Müllner, A., Das Eisen in Krain (s. aa,
2120). Forts. (Argo 6, 82-91 etc. 177-84. 7,1-8:
17-24.) [62
Hallwich, H., Anfünge d. Gross-
Industrie in Oesterr. (Sep. a.: Die
Gr.-Ind. Oesterreichs.) Wien, Weiss.
1898. 74S. 1M. [63
Duffner, A. H., Die Strohindustne
im bad. Schwarzwald; e. Ueberblick
üb. deren Entwicklg. bis aufd. neueste
Zeit. Emmendingen, Druck- u. Verl.-
Ges. 24 S. 75 Pf. [64
Braselmann, A., Die Ubrmacherkunat im
Bergischen. (Monatsschr. d berg. G.-Ver. "Ap
241-48.) [65
Donnet, F., Documents p. serv. à
l'hist. des ateliers de tapisserie de
Brux, Audenarde etc. jusqu'à la fin
du 17. siècle. (Ann. de la soc. d'archl.
de Brux. 10, 269-336. 11, 48-84;
354-69. 12, 41-56; 220-33.) Sep.
Brux, Vromant. 1898. 167 S. 83 fr.
0 Cumont, Ordonnances concern.
les tapisseries de Brux. (Ebd. 12,
471-73.) 66
Susta, J., 5 Jahrhh. d. Teichwirt-
schaft zu Wittingau. Stettin, Herrcke
& L. xj, 2328. 7M. [67
Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Verfassung.
Brentano, L., Die feudale Grund-
lage d. schlesisch. Leinenindustrie.
(Brentano, Gesammelte Aufsätze 1,
495-592.) [2268
Schmoller, @., Das Merkantilsystem in
sein. hist. Bedoutg.: städt., territor. u. staatl.
Wirtschaftspolitik. (Schmoller, Umrisse etc.
s. Nr. 401, S. 1-10 [a.: Jahrb. f. (resetzgebg. 8,
15 ff ].) — Ders., Die preu-s. Einwanderg. u.
ländl. Kolonisation d 1:.u. 1%. Jh. (Ebd. 569
-627 [a.: Schrr. d Ver. f. Sozialpolitik xxxır]).)
— Ders., Die Epochen d. Getreidehandels-
verfg. u. -politik. (Ebd. 628-6. — Vgl. ’96,
2303.) [69
Pirenne, H., La hanse flamande
de Londres. (Bulletins de l’acad.
roy. de Belg. 3. Sér., XXXII, Partie 2,
65-108.) 70
Björkander, A., Till Visby stads
äldsta historia. Diss. Upsala. 1898.
zvj, 138 S. [71
Labhard, J. H., Das alte Kauf-
haus. (Zürcher Taschenb. ‘98, 161
-83.) [72
Sakar, J., Solné komora v Tyné
nad Vitavou (Die Salzkammer in
Moldaustein:. Casopis musea krälostvi
českého 71, 516-25.) [73
Ockel, H., Entstehg. d. landes-
herrlich. Salamonopols in Baiern u.
seine Verwaltg. im 17. Jh. (Forschgn.
z. G. Baierns 7, 1-35.) [74
Borgius, W., Mannheim u. d. Ent-
wicklg.d. südwestdt. Getreidehandels.
I. II. (Volkswirtschaftl. Abhdign. d.
badisch. Hochschulen II, 1 u. 2.)
Freiburg, Mohr. xj, 236; 122 S.
9 M.; (Subskr.-Pr. 7 M. 50.) [75
Rodlow, 0. W. v., Der Verkehr
üb. d. Pass v. Pontebba-Pontafel u.
den Predil im Altert. u. Mittelalter.
(= Hft. 3 v. Nr. 2659.) Prag, Rohlièek
& S. 498. 50 kr. [76
Schucht, R., Das Postwesen in
Braunschweig (s. Nr. 373). IV: Taxische
Reichs-Posten. (Braunschw. Magaz.
"oo, 61—64; 70—72.) [77
Klang-Egger, F., Genetische Ent-
wicklg.d.Immobiliar-Feuerversicherg.
in Baiern v. Beginn d. 18. Jh. bis auf
d. neueste Zeit. Münch., Schweitzer.
1898. 918. 3M. [78
Wolff, E., Grundriss d. preuss.-dt.
sozialpolit. u. Volkswirtschafts-G. v.
Ende d 30jähr. Krieges bisz. Gegenw.,
*91
1640-1898. Berl., Weidmann. 232 S.
3 M. 60 [79
Knapp, Th., Ueb. Leibeigenschaft
in Dtld. seit d. Ausgang d Mittel-
alters. (Zt. f. Rechts-G. 19, Germ.
Abtlg., 16-51.) [80
Wittich, Grundherrschaft in Nordwestdtid.
8. ’98, 346. Rez.: Götting. gel Anz. "up, «23
-30 v. Below. sl
[
Wackernagel, R., Basels Beziehgn.
zum Adel seit d. Reformation. (Basler
Jahrb. ‘99, 119-53.) [82
Kohut, A., G.d. dt. Juden (s. Nr.384).
Lfg. 2-4. S. 86-324. 7 Taf.à2 M. [83
Löwenstein, L., Beitrr. z. G. d.
Judenin Dtld. s. £6,460). II: Nathan.
Weil, Oberlandrabbiner in Karlsruhe,
u. seine Familie. Frkf. a. M., Kauft-
mann. 1898. 858. 1 M. [84
Stein, S., G. d. Juden in Schwein-
furt. Frkf. a. M., Kaufmann 56 S.
1 M. 20. [2285
Buchholtz, A., G. d. Juden in Riga
bis 1842; hrsg. v. d. Ges. f. G. etc.
d. Ostseeprovinzen Russlands. Riga,
Kymmel. 161 S. 3 M. 60. ECH:
b. Verfassung.
(Reich; Territorien; Städte.)
Mayer, Dt. u. franz. Verfassungs-G. e 9.
-14. Jahrh., s. Nr. 388. Rez.: Hist. Viertel-
j.schr. 2, 252-62 K. Uhlirz; Rev. crit. 47, 226
-32 J. Flach; Litt. Cbl. ’99, Nr. 3. [2287
Seeliger, Königswahl u. Huldigung, s.
Nr. 389. Vgl. Erklärg. Th. Lindners u.
Antwort Ss. (Hist. Viertelj.schr. 2, 151 f.) [88
Lindner. Th., Der Hergang bei d.
dt. Königswahlen. Weimar, Böhlau.
70 S. 1 M. 50. [888
Kirsch, Die langobard., sogen. eisorne
Krone. (Hist. polit. Bll. 122, 617-32; 715-34.) [89
Loschin v. Ebengreuth, A., Grund-
riss d. österreich. Reichsgeschichte;
e. Bearbeitg. seines Lehrbuches d.
„Oesterr. Reichs-G.“ Mit 3 in d. Text
gedr. Karten u. 5 Stammtaf. Bam-
berg, Buchner. 361 S. 6 M. [90
v. Wretschko, Oesterr. Marschallamt im
Mittelalter, s. "On, 2160. Rez.: Hist. Zt. 81, 529
Rachfahl; Mitt. d. Inst. f. österr. G. forschg.
19, 715 Luschin v. Ebengreuth, Dt. Litt.-Ztg.
"On, 1975 Schreuer; Krit. Vierteljschr. f. Ge-
setzgbg. etc. 41, 49-73 Motloch. . . [908
Jellinek, G., Einfluss d. Religions-
bekenntnisses auf d. Thronfolgerecht
i. d. österr.-ung. Monarchie; ein Beitr.
z. G. d. pragmat. Sanktion. (Fest-
abe d. jur. Fak. Heidelberg f.
. I. Bekker. S. 173-91.) [91
7e
KE
Puntschart, P.,Herzogseinsetzg. u
Huldigung in Kärnten. Lpz., Veit
& Co. 8M. [2292
Dändliker, K., Zürcher Volksan-
fragen v. 1521-1798. (Jahrb. f. schweiz.
G. 23, 147-226.) [93
Dauuner, Staatl. Hoheitarechte d Kantons
Graubünden gegenüb. d Bistum Chur, s. ’97,
2251 Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 75,
573-75 J. G. R [93 a
Rieder, dé Die 4 Erbämter d.
g
Hochstifts Sé tätt (s. '97, 2244).
Schluss. (Sammelbl. d. hist. Ver.
Eichstätt 12, 1-54.) [94
Becker, Jos., Die Reichsdörfer d.
Landvogtei u. Pflege Hagenau. (Zt.
f. G. d Oberrh. 14, 207-47.) [95
Hertzog, A., Die Markgenossen-
schaft d Ehnthales. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 14, 56-76.) [96
Krug-Basse, J., Hist. du parle-
ment de Lorraine et Barrois (8. Nr. 399).
Schluss. (Ann. de l'Est 13, 196-254.) [97
Bigwood, @., Matricules et ca-
dastres; aperçu sur l'organisation du
cadastre en Flandre, Brabant, Lim-
bourg et Luxembourg avant la domi-
nation franç. (Ann. de la soc. d'archl.
de Brux. 12, 338-411.) [98
Schmoller, G., Der dt. Reamtenstaat v.
16—18. Jh. (Schmoller, Umrisse etc., s. Nr. 401,
8. 239-318. — Vgl. "OW. 191%a ) — Deors., Die
Epochen d. preuss. Finanzpolitik bis zur
Gründg d dr Reiches. (Ebd. 1: 4-245 [a.:Jahrb.
f. Gesetzgebg. 1]. — Ders., Das brandenb.-
preuss. Innungswesen s. Nr. 143. (2299
Hegel, Entstehg. d. dt. Städtewesens, g ‘98,
2170. Rez.: Mitt. a. d hist. Litt. 26, 420-23
Koehne ; Hist.Viertelj.schr.’98, 35-38 Keutgen;
Litt. Cbl. ‘99, Nr. 3 v. Below. [2300
Schröder, R., Weichbild. (Fest-
gabe d. jur. Fak. Heidelberg f.
I. Bekker S. 79-107.) [2301
Des Marez, Étude sur la propriété fon-
cière dans les villes du moyen-Age, s. Nr. 404.
Rez.: Korr.-Bl.d. westdt. Zt. ’99, 7-10 O. Opper-
mann; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 20,
131 Uhlirs ; Hist. Viertelj.schr. 2, 262-65 8.
Rietschel; Rev. erit. 66, 170 Funck- Brentano;
Litt. Cbl. 99, Nr. 18 v. "Below; Moyen-Age 2,
8322-26 Prou. [2
Platen, Zur Frage nach d.
Ursprung d. Be Progr.
Dresden. 4°. 448. [3
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 17 Liesegang.
Schaube, A., Proxenie im Mittel-
alter; Beitr. z. G. d. Konsularwesens.
Progr. Brieg. 4°. 218. [4
Lössl, Regensburger Hansgrafenamt, s. 98,
410. Res.: Litt. Cbl. ’98, 216 v. Below: Mitt.
a. d. hist. Litt. 26, 316- 19 Koehne; Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. 20, 118-20 Uhlirz. [5
Bibliographie Nr. 2292—2345.
Langer, 0., Der Magistrat zu
Breisach in d. vergangen. Jahrhh.
(Schau-in's-Land 25, 92-100.) [6
Eheberg, K. Th., Verfassgs.-, Ver-
waltgs.-, u. Wirtschafts-G. d. Stadt
Strassburg bis 1681. Bd. I: Urkk.
u. Akten. Strassb., Heitz. xvj, 771 S.
15 M. [7
Lau, Fntwickie. d. kommunal. Verfassg.
u. Verwaltg. d. Stadt Köln bis z. J. 13%,
8. "On, 2174. Rez.: Hist. Zt. 52, 129-344 K. Hegel;
Hist. Viertelj.schr. 3, 109 8. Rietschel; Litt.
Cbl. ’99, Nr. 5 v. Below; Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 20, 116 Uhlirz; Westdt go
18, 77-86 Knipping.
'Clerbaut, Ch., La bourgeoisie ei
les bourgeois dans l'anc. Bruxelles.
(Sep. a.: Ann. de la soc. d’archl. de
Brux. XI u. XII) Bmx., Vromant.
1898. 72 S. 2 fr. [9
Telting, A., Jets over den vroegeren
staatsrechterlijken toestand van de
stad Nieuwpoort. (Handelingen etc.
van de Maatschappij d. Nederl.
letterkde. te Leiden "ou og. I, 203
-10.) [10
Hübinger, A., Verfassung d. Stadt
Paderborn im Mittelalter. Mit e
Plane d. Stadt. Münster, en
210 S. 8 M.
Kröber, F. E., Better. Z. G. A
Stadt Penig; mitg. a. J. G. Klingner's
Sammig. zum Dorf- u. Bauern-Rechte,
Lpz. 1749/55. (Schönburg. G.-Bl.
6, 50-53; 72-77.) [12
List, C., Zur G. d. Wiener Gold-
schmiedezunft. (Berr. u. Mitt. d.
Altert.-Ver. zu Wien 33, 147-59. [13
Krambholtz, Gewerbe d. Stadt Münster
bis z. J. 1661, s. "os, 2181. Rez.: Hist. Viertelj.-
schr. ‘98, 544-50. Troeltsch; Mitt. a. d. hist.
Litt. 27, 95-99 Koehne. (14
Vogeler, Beitrr. z. G. d. Soester
Fleischhaueramts. (Beitrr. z. G. v.
Soest 15, 3-7.) [15
Colditz, H., Zur G. d. Gewerbe
in Lichtenstein. (Schönburg. G.-Bll.
4, 131-37; 208-24.) [2316
c) Recht u. Gericht.
Seckel, E., Beitrr. z. G. beider
Rechte im Mittelalter. Bd. I: Zur
G. d. populär. Litterat. d. röm.kanon.
Rechts. Tübing., Laupp. 1898. ın]),
540 S. 20 M. [2317
Rez.: Litt. Cbl. "99, Nr. 12.
Lobe, A., Das dt. Recht. (H. Meyer,
Dt. Volkstum S. 393-462.) [8
Verfassung. — Recht. — Kriegswesen.
Hawelka, E., Die Gerichtsbarkeit
d. Stadt Sternberg. (1381-1754) m.
besond. Berücksichtigung zum Ol-
wnützer Oberhofe u. zur Prager Appel-
lationskammer. (Zt. der Ver. f. G.
M ährens u.Schlesiens3,171-94.) [2319
Armbrust, L., Vom Melsunger
Gerichte. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 23,
451-66.) [20
Halban, A. v., Zur G. d. dt. Rechtes
in d. Gebieten v. Tschernigow u.
Poltawa; archival. Reisebericht. (Zt.
f. Rechts-G. 19, Germ. Abt., 1-15.) [21
Thudichum, G. d. dt. Privatrechts, s. ’97,
425. Erklärg. v. Stutz: Zt. f. Rechts-G. 19,
Germ. Abtig., 8. 215f. [22
Brunner, H., Totenteil in german.
Rechten. (Zt. £ Rechts-G. 19, Germ,
Abtlg., 107-39.) [23
Casso, L., Satz d. Sachsenspiegels von d.
„essenden Pfändern‘‘ in Russiand. (Ebd. 140
GER [24
$chwind, E. Frhr. v., Wesen u.
Inhalt d. Pfandrechts; rechtsge-
schichtl. u. dogmat. Studie. (Abhdlgn.
z. Privatrecht u. Civilproz. d. Dt.
Reiches, hrsg. v. O. Fischer I, 1.)
Jena, Fischer. xx, 202 S. 5M.60. [25
Huber, Die Gemeinderschaften d. Schweiz,
s. 97, 2272. Reoz.: Zt. f. Rechts-G. 19, Germ.
Abtlg., 190-94 Stutz. [26
Heymann, E., Müklerrecht d. Stadt
Breslau. (Zt. d Ver. f. G. ete.
Schlesiens 33, 369-84.) [27
Hofmann, M., Stellg. d kath. Kirche
zum [gerichtl.] Zweikampf bis z.
Konzil v. Trient. (Zt. f. kath. Theol.
98, 455-80; 601-42.) [28
Hörnes, J., Eingriffe d. Vem-
gerichte in d. Hochstift Würzburg
unter besond. Berücksichtigg. v. Urkk.
d. Archivs d. Stadt Würzb. Würzb.,
Göb & Co. 1898. 53 8. [29
Schön, Th., Die Staatsgefangenen
v. Hohenasperg. (= Nr. 2623.) Stuttg.,
Gundert. 1898. 96 S. 1 M. [30
Hippel, R. v., Zur G. d. Werk-
u. Zuchthauses zu St. Annen.. (Ab-
edr. a. Nr. 441 in: Mitt. d. Ver. f.
übeck. G. 8, 146-58.) [31
Resch, Zur G. d. Scharfrichterei in Walden-
bnrg. (Schönburg. G.-Bll. 4, 225-30.) [32
Behrend, R., Das Ungefährwerk
in d G. d. Seerechts. (Zt. f. Rechts-
G. 19, Germ. Abtlg., 62-76.) [33
°93
Freisen, Nordisches kirchl. Ehe-
schliessungsrecht im Mittelalter.
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 78, 485
-515). Vgl. Nr. 258. [84
Sauer, J., Zur G. d. bischöfl. Erbrechtes
in d. Diözese Strassburg. (Ebd. 373-77.) Vgl.
’98, 434. [2335
d) Kriegswesen.
Einzelschriften, Kriegsgeschicht!l.,
hrsg. v. Gr. Generalstabe (s. Nr. 444).
Hft. 26 (Bd. V, S. 118-227 m. 7 Ktn.,
Plänen u. Skizzen). 2 M. 25. [2336
Cardinal v. Widdern, @., Der
kleine Krieg u. d. Etappendienst.
2. Aufl. 3 Tle. Berl., Eisenschmidt.
8 M. 40. [37
Horsetzky, A. Y., Kriegsgeschichtl.
Uebersicht d. wichtigsten Feldzüge
d. letzten 100 Jahre. 5. Aufl. Mit
e Atlas v. 36 Taf. Wien, Seidel.
xviij, 392 S. 14 M. 40. [38
Schierbrand, H. v., Betrachtgn.
üb. Verfolgungen in d. Kriegen
Friedrichs d. Gr., Napoleons I. u. d.
Neuzeit. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc.
109, 46-59.) [39
Werner, B., Bilder a. d. dt. See-
kriegs-G. v. Germanicus bis Kaiser
Wilhelm II. Münch., Lehmann. 1898.
6188. 9 M. [40
Thierbach, M., Geschichtl. Ent-
wicklg. d. Handfeuerwaffen; bearb.
nach d. in d. dt. Sammign. noch
vorhand. Originalen. 2. durch Nach-
trr. u. Taf. erweit. Gesamt - Ausg.
Dresd., Damm. xıv, 538, 52 S., 30
farb. Taf. 30 M. [41
Lippmann, E. O. v., Zur G. d.
Schiesspulvers u. d. älter. Feuer-
waffen. (Aus: Zt. f. Naturwiss.) Stuttg.,
Schweizerbart. 52 S. 80 Pf. [42
Dolleczek, A., Schiesswesen d.
österr. Infanterie seit 200 Jahren.
(Streffleurs österr. milit. Zt. 39, I,
125-47; IV, 158-68. 40, II, 1-26.) —
Kandelsdorfer, Beitrr. z. G. d. k. u.
k. Jägertruppe. (Ebd. 38, IV, 214-56.
39, U, 39-77. 40, II, 97-134.) [43
Rieger F., Beitrr. z. G. d. k. u. k.
Genie-Waffen; nach d. v. H. Blasek
hinterlass. Manuskripten u. Vor-
arbeiten. Tl.I. 2 Bde. Wien, Seidel.
xjx, 522 u. xj, 798 S. m. 13 Plänen
u. 2 Bildnissen. 17 M. ës
Wirth, J., Les gloires milit.
d’Alsace: Les Alsaciens sous les
drapeaux frang. Biographies et récits
"04
milit. Paris, Soc. franç. d’impr. et
de libr. 320 S. 3 fr. 50. [2345
Schmoller, G., Entstehg. d. preuss. Heeres
v.1640-1740. (Schmoller, Umrisse etc., 8.247-88
Ia: Dt. Ruudschau ’77].) "Ae
Schmidt, P. v., Die Hohenzollern
als Bildner u. Erzieher d. Heeres.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103,
257-68. 104, 1-12; 107-21; 219-45.
105, 1-27; 131-46; 281-305. 106, 12
-28.) [47
Schild, Bilder a. d. Leben d.
preuss. Armee im vorig. Jh. (Arch.
d „Brandenburgia“ 3, 77-93.) [48
Lehmann, G., Die Trophäen d.
preuss. Heeres in d. kgl. Hof- u.
Garnisonkirche zu Potsdam. Berl.,
Mittler. 1898. 4°. 132 S., 24 Taf.
6 M. [49
Regimentsgeschichten: [2350
Maendl, M., Inf.-Reg. Nr. 51 (s.’97, 2297).
Bd. U. Klausenburg, Verl. d. Reg.
Waenker v. Dankenschweil, 6. bad. Inf.-
Reg. Kaiser Friedr. IIL Nr 114. Berl,
Mittler. zu, 3338. 3 M.
Sostmann, 3. bad. Dragoner-Reg. Prinz
Karl Nr. 22. Ebd. 3218. 7 M.
Rogge, Feldartill.-Reg. Prinzregent Luit-
pold v. Baiorn (magdeburg.) Nr.4. Ebd.xıv,
602 S., Ktn. u. Plane 10 M.
Berkun, Int Rep e Alvensleben (6. brandb.)
Nr. 52; zusammongostellt v. V. Schwemler.
Ebd. xj, 362 S., 22 Taf. u. Ktn. 9 M.
e) Religion und Kirche.
Sell, Dt. Christentum. (Meyer, Dt.
Volkstum S. 335-92.) [2351
Smend, J., Kelchversagung u.
Kelchspendung in d. abendländ.
Kirche; e. Beitr. z. Kultus-G. Götting.,
Vandenhoeck & R. 1898. 103 S.
2 M. 80. [52
Rez.: Zt. f. prakt. Theol. 21, 82-85 Drews;
Dt. Litt.-Ztg. "ou Nr. 4 Kawerau; Mitt. d,
Ver. f. G. otc. v. Osnabr. ?3, 237-10 Kretschmar.
Franz, A., Beitrr. z. G. d. Messe im
dt. Mittelalter. (Katholik 79, I, 1-20;
125-36 ; 223-49 ; 298-321 ; 385-409.) [53
Beissel, Verehrg. U. L. Frau in Dtld.
währ. d. Mittelalters, e. Nr. 458. Rez.: Zt.
f. kath. Theol. '93, 352-57 Michael. [54
Eubel, Hierarchia catholica medii aevi,
s. Nr. 453. Rez.: Arch. stor. ital. 23, 169-79
Gerola; Theol. Litt.-Ztg. "op, 645-89 K. Wenck;
Stimmen a. Maria-Laach 54, 205-8 Ehrle;
Litter. Rundschau ’98, Nr. 19 Rottmanner;
Hist. Zt. #2, 502 Cartellieri; Moyen-Age 2, 389
-BR Vidier. U.Chevalier, Les nominations
épiscopales du 13. au 15. siècle. (Sep. a.: L’Uni-
versité cathol. ’98.) Lyon, Vitte. 1898. 7 S. [55
Thalhofer, F. X., Entwicklg. d.
kath. Katechismus in Dtld. von
Canisius bis Deharbe. Freib., Herder.
246 S. 3. M. [56
Bibliographie Nr. 2345—2392.
Schôn, Th., Zur G. d. Pfarreien
Württembergs (s. ‘97, 2304a: I:
Waiblingen. (Bil. f. württb. Kirch A.
2, 173-92.) [57
Velthuysen, B. P., Invoering der
hervorming en wederopleving van
het katholicisme te Kampen. Arch.
v. de gesch. v. h. aartsbisd. Utrecht
25, 134-206; 344-423.) [58
Blanckmeister, F., Sächsische
Kirchen-G. Dresden, Sturm & Co.
1898. x,4528. 4 M. [59
Maurer, J., Marianisches Nieder-
österreich; enkwürdirkeiten d.
Marienverehrg. im Lande unter d.
Enns; vervollst. u. hrsg. v. G. Kolb.
Wien, „St. Norbertus“ Verlagsbuchh.
ue, 414 S. 3 M. 20. [60
Album Ossecense. Verl. d Cist.-
Stiftes Ossegg. 1896. 1808. Tei
Seifert, A. G. d. Saazer Stadt-
Decanal-Kirche zur hl. Maria-Himmel-
fahrt. Saaz, Selbstverl. 197S. [62
Cahannes, J., Kloster Disentis
(s. "op, 2218). Forts. (Stud. etc. a.
d. Bened.- u. Cist.-Orden 19, 375-88;
601-18. 20, 83-101.) [63
Lindner, P., Familia S. Quirini
in Tegernsee. Aebte u. Mönche d.
Bened.-Abtei Tegernsee v. d. ältest.
Zeiten bis zu ihr. Aussterben (1861)
u. ihr. litter. Nachlass (8. "98, 450).
Tl. II. (Oberbaier. Arch. Bd. 50,
Ergänzgshft.) Tl. I. Sep. Münch.,
Franz. 1898. 113 S. 2M.20. Tl I.
Ebd. 1899. 318 S. 6 M. [64
Mathes, J., Beitrr. zu d Reihen-
folgen d. geistl. Pfründebesitzer im
niederbaier. Anteile d Diözese Regens-
burg Aide I. (Vhdlgn. d hist. Ver.
f. Niederbaiern 34, 211-340.) [65
Götz, J. B., Urkundl. Beitrr. z.
Pfarr-G. Pleinfelds. (Sammelbl. d.
d. hist. Ver. Eichstätt 12, 65-67) —
G. Grupp, Maihinger Brigittine-
rinnen à. Eichstätt u. Umgebg.
(Ebd. 68-77.) [66
Götz, J. B., G. d. Pfarrei u. d.
Benefizien Dietfurts v. J. 1540 bis z.
Säkularisation im J. 1802. (Vhdlgn.
d. hist. Ver. v. Oberpfalz etc. 50,
1-121.) Vgl. ‘96, 2421 [67
Blössner, G., G. d. Georgakirche
(Malteserkirche) in Amberg. (Ebd.
257-319, 6 Taf.) Sep. Amberg, Pustet.
1 M. 20. [68
Religion und Kirche.
Schwinger, 6., St. Stephans-
Kloster O. S. B. in Würzburg. (Arch.
d. hist. Ver. v. Unterfranken u.
Aschaffenb. 40, 111-98.) [2369
1: Ecclesia 8. Stephani cum Monasterio
Ordinis S. Benedicti in Reverendissimis suis
Abbatibus repraesentata ab Ign. Gropp.
Mit 2 Beilagen. — 2: Series sive Catalogus
fratrum monasterii S. Stephani.
Ullrich, Ph. E., Karthause Engel-
garten in Würzburg. (Ebd. 1-72.) [70
Wieland, M.,Cist.-Kloster Heiligen-
thal. (Sep. a.: Unterfränk. Ztg.)
Schweinfurt. 1898. 33 S. — Ders.,
Desgl. Mariaburghausen. (Sep. a.:
Hassfurter Tageblatt.) Hassf. 1897.
75 S. [71
Specht, Th., Die Prediger in d.
Pfarrkirche zu Dillingen. (Jahrb. d.
hist. Ver. Dillingen 11, 175-77.) —
Ders., Katechet. Unterricht d. Jesu-
iten in Dillingen u. Umgebg. (Ebd.
177 f.) [72
Josenhans, J., Die württemb. Pfarreien d.
Landkapitels Hechingen bis z. Reformation
(8. Nr. 4655). Schluss. (Reutlinger G.-Bll. 9,
72-77.) [73
Brinzinger, Die frühere St. Remigius-
Pfarrkirche in Oberndorf a. N. (s. Nr. 457).
Schluss. (Diözesanarch. v. Schwaben '93,
179f.) — Ders., Die Stadtpfarrkirche zu
St. Michael. Die einstigen 3 Kaplaneien zu
Oberndorf. Die Kapellen v. Obernd. (Ebd.
179-3.) — Saupp, Denkwürdizes a. d. G. d.
Klosters Wiblingen (s. Nr. 467). Forts. (Ebd.
153-87. ’99, 54-58.) — @. Merk, Prioren-Kata-
log d. Dominikaner-Konvonts in Morgentheim.
(Ebd. 187-91.) — Th. Schön, Zur älter. G.d.
Pfarrei Unlingen, OA. Riedlingen. (Ebd.
’99, 33-37; 53-64.) — Ders., Das Frauen-
kloster in Hirlingen, OA. Rottenburg. (Ebd.
Ti f.) {74
Thoma, A., G. d. Klosters Frauen-
alb; Beitr. z. Kultur-G. v. 7 Jahrhh.
Freiburg i. B., Waetzel. 1898. 1048.
1 M. 60. [75
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 161f.
Wittmann, P., Series abbatum
monasterii Eberacensis, aus Bd. IV
resp. III v. Niblings Werken. (Stud.
etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
19, 630-47.) [76
Grandidier, Alsatia sacra ou
statistique ecclés. et relig. de l'Alsace
avant la révolution. Avec des notes
inéd. de Schoepflin. I. (= Nr.2561.)
Colmar, Hüffel. xvj, 448 S. 6 M. [77
Mitteilungen a. d G. d Jung-St.-
Peterkirche. Strassb., Heitz. 1898.
53 S. [78
Minges, P., Beitr. z. pfälzisch.
Kirch.-G. d. 17. u. 18. Jh., speziell z.
G. d. ehemal. kurpfülz. Oberamtes
"95
Kaiserslautern u. d. ehem Franzis-
kanerklosters daselbst. Speyer,
Jäger. 32 S. 1 M. [79
Geschichte d. Pfarreien d. Erz-
diözese Köln, hrsg. v. K. Th. Dumont
(s. ‘97, 2325) V, 2: Maassen,
Dekanat Bonn. TI. 2: Bonn Land.
Bonn, Hanstein. x, 383 S. 6 M. [80
Greving, Die Bilder d. Pfarrer v. St. Ko-
lumba in Köln.) (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’99,
33-40.) [81
Loë, F. P. v., Besitzgn. d Domini-
kanerklosters zu Wesel. (Beitrr. z.
G. d. Niederrh., Düsseldorf. Jahrb. 13,
274-80.) [82
Bommes, A., Zur G. d. Pfarre
Schevenhütte. (Aus Aachens Vorzeit
11, 1-18.) Vgl. ’98, 2071. [83
Hoevenaars, F. W., Bijdragen tot
de gesch. van de abdij van Marien-
weerd (s. Nr. 475). Forts. (Arch. v.
d. gesch. v. het aartsbisd. Utrecht
25, 74-133; 207-45.) [84
Janssen, M. J., Gesch. van O. L.
Vr. Kapel te Oostrum (onder de
parochie Venray), met het daarin
berustende miraculeus beeld. (Publi-
cations de la soc. hist. etc. dans le
duché de Limbourg 34, 1-202.) [85
Ferrant, J., Esquisse histor. sur
le culte et les reliques de Saint
Bertulphe de Renty en l'église
d’Harlebeke. (Sep. a.: Ann. de la
soc. d'émulation pour l'étude de l’hist.
etc. de la Flandre "up" Bruges, De
Plancke. 1898. 220 S., Taff. 3 fr. [86
Heldmann, A., Kloster S. Georgen-
berg b. Frankenberg u. d. dasige
Augustinerinnenhaus. (Zt. d. Ver. f.
hess. G. 23, 409-50.) 87
Schrader, Fr. X., Päpstl. Be-
stätigungen d. Wahlen Paderborner
Bischöfe v. 1463-1786. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 56, IT, 17-32.) [88
Spancken, W., Das Kloster d.
Cisterc.-Nonnen zu Holthausen b.
Büren; hrsg. v. C. Spancken. (Ebd.
3-16.) [89
Weskamp, A., G. d. Ursulinen-
Klosters zu Dorsten. (Festgabe z.
2. Centenarfeier d. Klosters.) Dorsten,
v. Overmeyer. 4°. 518. [90
Vogeler, Das Kloster Welver. (Zt.
d. Ver. f. G. v. Soest 15, 27-41.) [91
Willoh, K., G. d. kath. Pfarreien
im Grhzt. Oldenburg. 4 Bde. Köln,
*96
Bachem. 1898. jx, 490; 487; 551;
522 S. 20 M. [2392
Lemmens, L., Kloster d Bene-
diktinerinnen ad sanctam Mariam zu
Fulda. Fuldaer Aktiendr. 71 S.
1 M. 20. [93
Möbius, H., Gedenkblätter aus
Altenzelle. Nossen, Dr. v. Hensel.
1897. 224 S. [94
Kohstall, F., G. d. kath. Pfarr-
gemeinde zu Spandau. Berl., Ger-
mania, A.-G. 1898. 112 S. 50 Pf. [95
Maltitz, E. v., Zur G. d. Cist-
Jungfrauen - Klosters u. Stifts zum
„Heiligen-Grabe“ b. Wilsnack in d.
Priegnitz. (Arch. d. „Brandenburgia“
1, 36-84.) [96
Schade, A., G. d. Kirche zum
allerheiligsten Namen Jesu in Breslau,
ehemal. Jesuiten- u. Universitäts-
kirche, jetzig. Pfarrkirche d. St.
Matthias-Gemeinde. Breslau, Ader-
holz. 1898. 48 S. 40 Pf. [97
Nentwig, H., Schatfgottsch'sche
Gotteshäuser u. Denkmäler im Riesen-
u. Isargebirge. (= Mitt. a. d. reichs-
gräfl. Schatfgottsch. Archive. Hft. 2.)
Bresl., Aderholz. 1898. 188 S. m.
8 Abbildgn. 3 M. [98
Ders.: sep.: a) Die Kapelle d. hl. Lauren-
tius auf d. Schneekoppe. Warmbrunn, Leipelt.
1898. 44 S., 2 Taf. 50 Pf. b) Die St. Anna-
kapelle b. Seidorf. Ebd. 1-98. 20 8., 3 Taf.
30 Pf.
Böhme, E., 350 Jahre jenaischer
Theologie. Jena, Rassmann. 1898.
47 S. 1 M. 50. [2399
Skalsky, 6. A., Zur G. d. evang.
Kirch. - Verfg. in Oesterr. bis z.
Toleranzpatent (s. '98, 488). Schluss.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Oesterr. 19, 206-61.) Sep. Wien,
Manz. 1898. 184 S. 3 M. [2400
Blösch, E., G. d. schweiz.-reform:
Kirchen (s. Nr. 490). Schluss-Lfg. 9-
11. (Bd. 2, S. 161-399.) [2401
Märkt, Die Waldensergemeinde
Serres in Württemberg. Gem d.
dt. Hugenotten-Ver. VII. 3.) Magdeb.,
Heinrichshofen. 24 S. 50 Pf. [2
Haller, Einfluss Strassburgs auf d.
Ulmer Katechismuslitteratur. (Zt. f.
prakt. Theol. 21, 132-37.) [3
Bornefeld, Die Pfarrer d. Gemeinde
Lüttringhausen seit d. Reformations-
zeit. (Monatsschr. d. berg. G.-Ver.
199, 34-39.) [4
Bibliographie Nr. 2392—2441.
Reitsma, J., Gesch. van de her-
vorming en de hervormde kerk der
Nederlanden. 2. uitg. Groning., Wol-
ters. 475 S. 7 fl. [5
Cuno, F. W., G. d wallon.-reform.
Gemeinde zu Hanau a. M. :G-BIL
d dt. Hugenotten-Ver. VIII, 1.) Mag-
deb., Heinrichshofen. 22 S. 50 Pf. [6
Mahling, Beitrr. z. G. d inner.
Mission m. besond. Beziehg. auf
Hamburg. Festechr. Hamb., Gräfe.
1898. xj, 237 S. 1 M. D
Hedemann, P. v., Ältere G. d
Kirche zu Westensee. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst.-lauenb. G.28,1-177. [8
Krüger, 6., Die Pastoren im Für-
stent. Ratzeburg seit d. Reform.
Schwerin, Bahn. 79 S. 2 M. 50. [9
Heine, G., Bilder u. Skizzen a. d.
G. d. luth. Kirche u. d. St. Agnus-
Gemeinde in Cöthen. Cöthen (An-
halt), Schettler. 1898. 135 S. 5 Taf. [10
Buchwald, G. u. H. J. Scheuffier,
Die in Wittenberg ordinierte Geist-
lichkeit d Parochieen d. jetzig. König-
reichs Sachsen (s. ug, 2252). Schluss.
(Beitrr. z. süchs. Kirch.-G. 13, 1-
214.) OI
Schild, E., Brandenb.-preuss. Feld.
predigerwesen in seiner geschicht
Entwicklg. (Arch. d. „Brandenbur-
gia" 1, 85-103.) (12
Schwartz, P., Kirchliches Leben
in e. märkisch. Stadt währ. d. 17.
Jh.: Königsberg NM (Ebd. 127-
42.) [18
Müller, Herm., G. d. Salvator-
Kirche zu Breslau u. ihrer Gemeinde.
Breslau, Ev. Buchh. 1898. 62 S., 2
Taf. [14
Westling, &. 0. F., Mitt. üb. d.
Kirchenverfg. in Esthland zur Zeit d.
schwed.Herrschaft; kirchengeschichtl.
Studie. (Beitrr. z. Kde. Ehst-, Liv-
u. Kurlands 5, 131-90.) Vgl. '97,
2287. [2415
D Bildung; Litteratur; Kunst.
Knod, @. C., Dt. Studenten in
Bologna, 1289-1562. Biogr. Index zu
d Acta nationis Germ. univ. Bonon.
Berl., Decker. xxv,766 S. 30 M. [2416
školách Pražských knihy dvoje. (No-
vočeská bibliotheka vydávaná nák-
ladem musea královstvi českého.
XXXI.) V Praze. 4". xıj, 614 8. [17
Religion und Kirche. — Bildung und Litteratur.
Laloire, E., L’union des étudiants
anversois à Louvain. Hist. des „Nobles
et doctes juristes anversois‘ à luni-
versité de 1687 à 1791. (Ann. de
l’acad. d’archl. de Belg. 6. Série 1,
583-632.) [2418
Mayer, H., Aus d akadem. Leben
d. 15 u. 16. Jahrh. (Schau-in’s-Land
25, 55-67.) [19
Sander, F., Die Volksschule d.
Mittelalters; e. moderne Legende.
(Beil. z. Allg. Ztg. on Nr. 61-63. [20
Minges, P., Franziskaner in Baiern. (Mitt.
d. Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G. 8, 127-
29.) — Kurzer Auszug d. Erziehungs u. Un-
terrichts-G. d. Salesianerinnen in Baiern.
(Ebd. 207-10.) [21
Dietsch, K., Beitrr. z. G. d. Gymn.
in Hof (s. "og, 2278). TL DL Progr.
Hof. 1898. S. 174-212. [22
Treitel, L., G. d. israelitisch.
Schulwesens in Württemb. (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 9,
51-65.) 23
Geschichte d. Entwicklg. d. Volks-
schulwesens im Grhzgt. Baden, be-
arb. unt. Leitg. etc. v. Heyd (s. og,
2280). Lfg. 13. S. 1153-1248. [24
v. Detten, Alteste Nachrr. üb. d.
mittelalterl. Volksschule in Nord-
westdtld. (Zt. f. vaterl. G. etc. West-
fal. 56, II, 153-61.) [25
Schauerte, F., Die Klosterschulen d. Ur-
sulinerinnen in Erfurt v. 1667 bis z. Gegen-
wart. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-
G. 8, 198-202.) [26
Müller, Joh., Nachrr. üb. d. Schule
zu Lössnitz. (Schönburg. G.-Bll. 5,
115-25.) [27
Maetschke, E., Vor-G. u. G. d.
Realgymnasiums z. heil. Geist in
Breslau, 1538-1899. (In: Festschr. z.
50jähr. Jubelfeier d. Realgymn. z. h.
G. in B.) [28
Hollack, E. u. F. Tromnau, G.
d. Schulwesens d. Haupt- u. Resi-
denzst. Königsberg i. Pr. m. besond.
Berücksichtigung d. niederen Schulen.
Königsb., Bon. xjv, 740 S. 20 M. [29
Zedler, 6., Zur Vor-G. d. Landes-
bibliothek zu Wiesbaden. (Mitt. d.
Ver. f. nass. Altertkde. ’98’99, 84-90;
112-17.) [30
Burger, K., Beitrr. z. Firmen-G.
d. dt. Buchhandels aus d. Messkata-
logen. (Arch. f. G. d. dt. Buchhan-
dels 20, 168-95.) [31
*97
Roth, F. W. E., G. d. Verlags-
eschäfte u. Buchdruckereien zu
ürzburg 1479 bis 1618. (Ebd. 67-
86.) — P. E. Richter, Zur Vor-G. u.
G. d. vormals Walther’schen, jetzt
Burdach’schen Hofbuchhandlg. (War-
natz & Lehmann) in Dresden. (Ebd.
109-67.) | [32
Windelband, W., Die G. d. neuer.
Philosophie in ihr. Zusammenhange
m. d. allgem. Kultur u. d. besond.
Wissenschaften dargest. 2. Aufl. I:
Von d Renaissance bis Kant. I: Von
Kant bis Hegel u. Herbart. (Die
Blütezeit d. dt. Philos.) Lpz., Breitk.
& H. 591; 408 H à 9 M. [33
Lassalle, Mathematik u. Astronomie am
Niederrhein. (Hist. Studien u. Skizzen zur
Naturwiss. etc. am Niederrb.; Festschr. z. 70.
Versammig. d. dt. Naturforscher etc. S. 1-9.)
— A. Maurer, Physik. (Ebd. 9-14.) — Nor-
renberg, Zoologie. (Ebd. 14-23.) — K. E.
Laubenburg, Botanik. (Ebd. 23-10.) — F.
Kreutzberg, Mathem.-naturwiss. Unterricht
in Düsseldorf. (Ebd. 40-52.) — O. Rautert,
Mineralogie u. Geologie im Bergischen. (Ebd.
85-99.) — K. Sudhoff, Biograph.-Litterari-
sches z. Heilkde. am Niederrh. (Ebd. 25*-
61%.) — Hucklenbroich, Medizin. Fakultät
u. Hebammenschule zu Düsseldorf, 17:0-1514
(Ebd. 111*-45*.) en E. Pauls u. K. Sudhoff,
Naturwissenschaft u. Medizin an d. Univ. in
Duisburg. (Ebd. 157*-70*.) [34
Goedeke, K., Grundriss z. G. d.
dt. Dichtg. 2. Aufl. (e Nr. 538). Hft.
19 u. 20. (Bd. VII, 1-384.) 8 M.40. [35
Wychgram, J., Die dt. Dichtung.
(H. Meyer, Das dt. Volkstum S. 569-
659.) [36
Bernays, M., Zur neuer. u. neuest.
Litt.-G. I. II. (Bernays, Schrr z.
Kritik u. Litt.-G. II u. IV.) xıj, 354;
392 S. à 9 M. Vgl. ap 505. [37
Rez. v. I: Preuss. Jahrbb. 96, 157-61 Sand-
Voss.
Nagl, J. W., u. J. Zeidler, Dt.-
österr. Litt.-G. (s. "op, 2308). Lfg.
14-17 (Schluss). S. 625-836, xjx S
à 1 M. [38
Krauss, Schwäbische Litt.-G. s. Nr. 547.
Rez.: Euphorion 5, 659-69 Wilh. Lang; Dt.
Litt.-Ztg. 94, Nr. 15 Bohnenberger. [39
Nover, J., Die Lohengrinsage u.
ihre poetische Gestaltung. (Sammig.
gemeinverständl. wiss. Vortrr. Hit.
312.) Hamburg, Verl.anstalt u. Dr.
A.-G. 35 S. 75 Pf. [40
Poser, C. E., Das dt. Lustspiel
bis auf G. E. Lessing, d. Reformator
desselben. Nebst Anh., enth. zur
Vergleichg. Ayrenhoffs Postzug. Am-
aterd., Sikken. 90 S. 1 M. 30. [41
*98 Bibliographie
Bruinier, W., Untersuchgn. z. Ent-
wicklgs.-G. d. Volksschauspiels vom
Dr. Faust a Nr. 544: Schluss. (Zt.
f. dt. Philol.31,194-231.—E. Horner,
Zur G. d. Volksschauspiels vom Dr.
Faust in Wien. : Wiener Stammbuch,
Glossy gewidmet. S. 106-19.; [2442
Römer, C., Das Drama in d neuer.
siebenb.-sächs. Litteratur. Progr. Me-
diasch. 1598. S. 3-56. [43
Wilmotte, M., Les passions alle-
mandes du Rhin dans leur rapport
avec l'ancien théâtre franç. Paris.
Bouillon. 1893. 114 S. 3 fr. [44
Stromberger, Ch. W., Die geist-
licheDichtg. in Hessen. N.F. Darmst.,
Waitz. xj, 176 S. 2 M. 50. [45
Kuntzemüller, 0., Das hannov.
Zeitungswesen vor d. J. 1848; e.
Beitr. z. G. d. dt. Presse. (Preuss.
Jahrbb. 94, 425-53.) [46
Studien z. dt. Kunst-G. (8. ‘93, 513). Hft.
14 s. Nr. 3056; Hft 15 s. Nr. 8396. (47
Thode, H., Dt. bildende Kunst.
(H. Meyer, Dt. Volkstum S. 463-
524.) [48
Forschungen z. Kunst-G. Bühmeus (s. ai
2333). III s. Nr. 3061.
Schlecht, J., Zur Kunst-G. v. Eich.
stätt. (Sammelbl. d. hist. Ver. Eich-
stätt 12, 77-114.) [50
Beck, P., Kunstbeziehgn. zw. Schwaben
u Tirol-Vorarlberg (s. in, 523). Nachtrag.
(Diözesanarch. v. Schwaben ’99, 22-25.) [51
Kunst, Die, in Düsseldorf. (Fest-
schrift d. 70. Versammilg. dt. Natur-
forscher etc. dargebr. v. d. Stadt
Düsseld. S. 17-49.) [52
Inh.: E. Daelen, Zur G. d. bildend. K.
in D.; Simonis, Das De Stadttheater;
J. Buths, Die Tonkuns: in
Scherer, Ch., KSE Eich-
ler. (Braunschw. Magaz. ’99, 1-6; 9-
12.) [53
Pyl, Th., Kunst und Künstler in
Greifswald; Beitr. z. pomm. Kunst-
G. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns, Fest-
schr., S. 183-206.) [54
Kohte, J., Ucbersicht d. Kunst-G. d. Prov.
Posen s. Nr. 2153. [55
Motive mittelalt.
E ’98, 2323. Lfg.
[56
Hartung, H.
Baukunst in Soe
4/6 50 Taf. 50 M
Kühlbrandt E., Die ev. Stadt-
Ben b. in Kronstadt. Hft. 1.
ronst., Honterusdr. J. Gött’s Sohn.
1898. 4°. 718. 3A. [57
Reoz.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg.
Ldkde. "Dn, 133 J. Teutsch u. Erklärg. v. K.
ebd. 146 f.
Nr. 2442— 2498.
EE E e E EE, e ` Lu `
Gladbach, E., Charakterist. Holz-
bauten d Schweiz vom 16.-19. Jh.,
nebst deren inner. Ausstattg. 2. Tit.
Aufl. Berl., Hessling. fol. 22 S., 32
Taf. 36 M. [58
Bahn, J., Bauart u. Ausstattg. d
Grossmünsters in Zürich. ‘Anz f.
schweiz. Altert.kde. ‘98, 38-46 etc.
114-25.) Sep. Zürich, Füsi ER 32 S.,
2 Taf. 80 Pf. [59
Hager,6.,Baugeschichtl.Forschgn.
in Altbaiern. (Beil. z. Allg. Ztg. om
Nr. 71-73.) [60
Schmitt, Frz. Jak., Ehemal Fran-
ziskanerkirche zur heil. Dreifaltig-
keit in München. (Repert. f. Kunstw.
21, 3832-87.) KU
Kutzbach, F., Alte Häuser in
Trier. (Trier. Arch. 1, 24-36. 2, 46-
71.)
[62
Overvoorde, J. C., De Onze Live
Vrouwe -of Groote- Kerk te Dord-
recht. (Oud-Holland 16, 212-24.) {63
Hirsch, F., Zur G. d. ee Kirche.
(Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. 8, 135-
46.) [64
Grössler, H., Die Darstellg. d.
Gekreuzigten auf Mansfelder Kunst-
denkmälern. (Mansfelder Bll. 12, 183
-99, Taf.) [65
Ebhardt, B., Dt. Burgen. {In 10
Lfgn.) Lie 1. Berl., Wasmuth. fol
48 5., 4 Taf. 12 M. ‘50. [66
Ber Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’32, Nr. 4
O. Piper. — O. Piper, Die Behandlg. d
Burgen in d amtlichen Kunst- u. Alt:rtum*
Inventarien. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, Nr. 3.)
Probst, E., Schloss Zwingen im
Birsthal. "Basler Jahrb. '99, 154-70,
2 Taf.) [67
Schönbrunner, J. u. J. Meder,
Handzeichngn. alt. Meister a. d AL
bertina etc. (s. '99, 568). III, 12 u.
IV, 1-6. 68
Frimmel, Th. v., Galeriestudien:
G. d Wiener Gemäldesamnlgn. «3.
"98, 569). I, 4: Die alt. niederländ.
u. dt. Meister. S. 451-656. 6 M. 50. [69
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alter), Wand- und Deckenmalereien
in Did (s. Nr. 570). Lie 4-ö. à
20 M. [70
Katalog d im german. Nation
Museum befindl. Glasgemälde aus
älterer Zeit. 2. Aufl. Nürnb., Germ.
Mus. 1898. S. 1-70. 18 Taf. (Beil.
z. Anz. d germ. Nat.-Mus. ’98.) —
Kunst. — Volksleben.
H. Stegmann, Aus d Glasgemälde-
sammlg. d. germ. Mus. (Mitt. a. d.
germ. Nat.-Mus. ’98, 113-25.) [2471
Döring, 0., Miniaturen d. fürstl.
Stolbergischen Bibliothek zu Werni-
gerode. (Zt. f. Bücherfreunde Jg. 1,
Bd. II, 345-61.) [72
Starcke, E., Die Coninxloo's (s. "og,
149). Erweit. Abdr. (Oud-Holland 16,
129-46.) [73
Hirth, G., Das dt. Zimmer vom
Mittelalter bis z. Gegenw. 4. unter
Mitwirkg. v. K. Rosner bis z. Ge-
genw. erweit. Aufl. 2 Tle. in 1 Bd.
Münch., Hirth. 1898. 4°. xnj, 448;
x, 2598. 15 M. 74
Stephani, G., Textile Innendeko-
ration d. frübhmittelalterl. Hauses u.
d ältest. Stickereien Pommerns.
(Beitrr. z. G. etc. Pommerns, Fest-
schr., S. 124-76, Taf.) Auch Hallens.
Diss. 4°. 578. [75
Bahn, J. R., Ueb. Flachschnitze-
reien in d. Schweiz. (Festgabe auf
d Erötfng. d. schweiz. Landesmuseums
in Zürich 171-206, 2 Taf.) — Ders.,
Inschrr. auf schweiz. Flachschnitze-
reien. (Anz. f. schweiz. Altert.kde.
98.) [76
Zöllner, J., Zinnstempel u. Zinn-
marken (s. Nr. 576.) Schluss. (Zt. f.
bild. Kunst 10, 97-103; 122-26.) [77
Zelier-Werdmüller, H., Zur G.
d. Zürcher Goldschmiede- Handwer-
kes. (Festgabe auf d. Erüting. d.
schweiz. Landesmuseums 207-34, 6
Taf.) [78
Boeheim, W., Album hervorragend.
Gegenstände a. d. Wattensammlg.
d. allerh. Kaiserhauses (Kunsthist.
Sammlgn. d. Kaiserhauses. Waften-
sammlen, (s. '94, 2651). Bd. II. v,
19 S., 50 Taf. 5: M. Fe
Brouwer Ancher, A. J. M., De
Amsterdamsche lui-en speelklokken
en hare gieters. (Oud-Holland 16,
93-111; 168-86.) [80
Blümlein, C., Delft u. seine
Fayencen. (Sammilg. gemeinverständl.
wiss. Vortrr. Htt. 309.) Hamburg,
Verlagsanst. u. Dr. 45 S. 80 Pf. [81
kôstlin, H. A., Dt. Tonkunst.
(Meyer, Dt. Volkstum S. 525-68.) In?
Wölfflin, E. v., Zur G. d. Ton-
malerei (s. "og, 2341). II. (Sitzungs-
CH
berr. d. Münch Akad. "og, II, 269-
304.) [83
Kralik, R., Wiener Klassiker d.
Musik. (Wiener Stammbuch, Glossy
gewidmet. S. 228-46.) [84
Goepfart, Mitt. üb. 2 Foliobände Parti-
turen, enthaltend alte geistl. Musik, aufgo-
funden im Archive d. Stadtkirche zu St. Peter
u. Paul in Weimar. (Monatsschr. f. Gottos-
dienst etc. 3, 226-30.) Vgl: v. Liliencron
(Ebd. 296-301). [85
Vollhardt, R., G. d. Cantoren u.
Organisten von d. Städten im Kgr.
Sachsen. Berl., Issleib. xuj, 411 S.
8 M. [86
Schön, Th., G. d. Theaters in Ulm.
(Diözesanarch. v. Schwaben "og, 17-
22; 37-41; 61-63; 70-74.) [87
Winckelmann, 0., Zur G. d. dt.
Theaters in Strassb. unter franz.
Herrschaft. (Jahrb. f. G. etc. Els.-
Lothr. 14, 192-237.) [88
Wormstall, A., Schauspiel zu Mün-
ster im 16. u. 17. Jh. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 56, I, 75-85.) [89
Weddigen, 0., G. d. Berliner
Theater. Berl., Seehagen. xij, 78 S.,
10 Taf. 1 M. 50. [2490
g) Volksleben.
Meyer, Hans, Das dt. Volkstum.
Lpz. u. Wien, Bibliograph. Institut.
1898 679 S., 30 Taf. 15 M. [2491
Inh.: S. 261-316. E. Mogk, Die dt. Sitten
u. Bräuche. Vgl. Nr. 1558; 1898; 2156; 2318;
2351; 2436; 2443; 2482; 2799. — Rez.: Zt. f.
Kultur-G. 6, 867 Steinhausen.
Mogk, E., Dt. Volkskde. N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. eto. "99, I, 62-76.) Vgl "än
2318. ; [92
Goette, R., Dt. Volksgeist. Altenb.,
Geibel. 1898. 107 S. 1 M. 20. [98
Freytag, G., Bilder a. d dt. Vergangen-
heit. 11,2 s. Nr. 3314. "IV: Aus neuerer Zeit,
1700-1843. 32. Aufl. Lpz., Hirzel. 496 8.
6 M. [94
Petersdorff, H. v., Entwicklg. d.
dt. Kaisersage. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. ete. ’99, I, 195-211.) [95
Hassel, H., G. d. dt. Frauenwelt
in d. Kulturbewegung d. Zeiten bis
z. Gegenw. Braunschw., Bock & Co.
1898. jx, 386 S. 8 M. [96
Tille, Alex., Yule and Christmas;
their place in the Germanic year.
Lond., Nutt. 4°. 2188. 21 sh. [97
Petsch, R., Neue Beitrr. z. Kennt-
nis d. Volksrätsels. (Palaestra IV.)
Berl., Mayer & M. 1525. 3 M. 60. [98
°100
Devens, F. C., Das dt. Ross in d.
G., in Sitte, Sang u. Sage. Mit 40
Vollbildern u. über 200 Textillustra-
tionen. (In 10 Lfgn.) Lfg. 1-2. Bremen,
Müller. fol. S. 1—68, Taff. à 8 M. [2499
Weinhold, K., Volkstümliches aus
Steiermark. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
8, 439-48.) [2500
Hörmann, L. v., Das Tiroler
Bauernjahr. 2. Ausg. d Jahreszeiten
ind. Alpen. Innsbr., Wagner. 1898.
2118. 2M. 40. [2501
Rez.: Bel s. Allg. Ztg. mn, Nr. 52 Ratzel.
kübler, A., Das Tannheimer Thal.
(Zt. d. dt. u. österr. Alpenver. 29,
143-81.) [2
Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde.
(8. "ug, 2359). U,2: J.J. Ammann,
Volksschauspiele a. d. Böhmerwalde.
TI. 2 xj, 168 S. 2 M. 20. [8
Volkslieder, Egerländer; hrag. v.
Ver. f. Egerländer Volkskde. in Eger.
Mit litter. Einleitg. v. A. John. Eger,
Ver. f. Egerlünder Volkskde. 1898.
688. 1 M. 60. [4
Morer, M., Sagen a. d Görtschitzthale.
(Carinthia 89, V 61-57.) — V. P., Sagen a. d.
Milstätter Seegebiete. (Ebd. 37-40) —
H. Schakowitz, Bauernanckdoten a. d. March-
feld. (Der Urquell 2, 2485-51.) — K. Schobel,
Sagen u. Aberglauben in Minarken. (Korr.-
Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. ’98, 111-13;
130-33.) — P. u. A. Schullerus, Sächs. Volks-
märchen aus Alzen. (Ebd. "är, 4-8.) [5
Bürli, J., Volkstümliches a. d.
Kant. uzern. (Schweiz. Arch. f.
Volkskde. 2, 223-28; 279-82.) [6
Nüesch, A. u. H. Bruppacher
Das alte Zollikon; kulturhistor. Bil
e. zürcherisch. Landgemeinde v. d.
ültest. Zeiten bis zur Neuzeit. Zürich,
Zürcher & F. xjv, 613S. 8 M. [7
Lotter, J. M., Sagen, Legenden u.
Geschichten d. St.Nürnberg‘s. Nr. 616).
Lfg. 10-16 (Schluss). 1898. S. 289
-496. à 40 Pf. (Kplt. geb. in Leinw.
6 M. 60) [8
Hoffmann, J. J., Trachten, Sitten,
Bräuche u. Sagen in d. Orten an u.
im Kinzigthal. Abschn. 1: Trachten,
Sitten u. Bräuche. Lahr, Schöm-
perlen. 1768. 2 M. 50. [9
Fasterding, @., Heidnische Er-
innergn. auf d. Westerwalde. (Rhein.
G.-Bll. ‘98, 226-34.) [10
Bibliographie Nr. 2499 — 2553.
Avis R., Sitten u. Bräuche in d
Be Wallonie. (Das Eifelland I,
\r.bf.) [11
Zuidema, W., Nachträge zu Wolfs Nieder-
länd. Sagen. (Der Urquell 2, 244-6.) (12
Verdan, J., Sporen van volksgeloof
in onze taal en letterkunde. (Hande-
lingen etc. van de Maatschappij d.
Nederl. letterkde. te Leiden "o: ug,
I, 35-86.) [13
Donnet, F., Les cloches chez nos
pères (s. Nr. 627). Schluss. (Ann.
de l'acad. d’archl. de Belg. 5. Série,
1, 501-81.) [14
Büff, Hessisches Leben in Sage u.
Sitte. (Mitt. d Ver. f. hess. G. ‘97,
31-41.) [15
Droop, Plattdt. Sprichwörter aus
Osnabrück. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
v. Osnabr. 23, 57-70.) [16
Beck, H., Aus d. bäuerl. Leben
zu Nordsteimke in Braunschw. (e 98,
2378). Forts.: Die bäuerl. Feste. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 8, 428-39.) [17
Hassebrauk, G., Bemerkm. z. d Volks-
liedern d. braunschweig. Landes. (Braunschw.
Magaz. ra, Nr.3.) Vgl.’98, 557. — O. Schütte,
Volksreime. (Ebd. S. 37-39.) Vgl. "op, 23378.
— Ders., Frühere Hochzeitsbrauche. (Ebd.
#8, 182.) — Ders., Rätsel. (Ebd. 182 f) —
H. Schattenberg, Das Hänseln im Braun-
schweigischen. (Ebd. 197-200. ’99, 31f.) [18
—
Gress, k., Holzlandsagen, Sagen,
Märchen u. Geschichten a. d. Vor-
bergen d. Thüring. Waldes. 2. Aufl.
v.V.Lommer. Lpz., Wartig. 189.
x}, 213S. 2M. [19
Helmolt, Volkstümliches aus Brei-
tenau bei Lauenstein. (Mitt. d. Ver.
f. sächs. Volkskde. "og, Nr. 8f.) —
Wiechel, Haussprüche u. Inschrr. im
Erzgebirge. (Ebd. Nr. 9.) [20
Tschirch, O., Sagen u. Gebräuche
d hiesig. Gegend. (Jahresber. d hist.
Ver. zu Brandenb. 29/30, 70-80.) [21
Haas, A., Sagen u. Erzühlgn. v.
Stettiner Kirchen u. Klöstern. (Bl.
f. pomm. Volkskde. 7, 1-11.) — Ders.,
Volkstüml. Tänze u. Tanzlieder a.
Pommern. (Ebd.5, 113-16 etc. 175
-81. 6, 1-4 etc. 184-88.) — Ders.,
Fastnachtsgebräuche in Pommern.
(Ebd. 7, 69 f.; 89-92.) — Ders., Er-
innerungs- u. Vivatbänder. (Ebd. 33
-37.) [22
Volksleben.
Brunk, A., Rätselsagen a. Pommern.
(Ebd. 5, 149-53.) — Ders., Kinder-
reime a. Pommern. (Ebd. 7, 71-76.)
— Ders., Plattdt. Volkslieder a
Pommern. (Beitrr.z.G.etc. Pommerns,
Festschr., S. 246-75.) [2523
Knoop, 0., Allerhand Reime aus
Pommern. (Bu. f. pomm. Volkskde.
7, 58-62; N 86; 122f.; 140-42.) —
Weineck, Rügensche Sagen. (Ebd. 6,
123-25.) [24
Warnatsch, O., Schles. Legenden.
(Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde.
Heft. 3, 69-71. 6, 25-29.) [25
Hoffmann, 0., Volkstümliches a.
d preuss. Littauen. (Ebd. 6, 1-10.) [26
Strele, R., Wetterläuten u. Wetter-
schiessen; e. kulturgeschichtl. Studie.
(Zt. d. dt. u. österr. Alpenver. 29,
123-42.) [27
Müllner, Beschwörungsformeln gegen
Schlangenbiss. (Argo’98, 208.) Vgl.Nr.612. [28
Croner, K., Gespensterspuk u.
Hexenglaube in Kl.-Bistritz. (Korr.-Bl.
d.Ver.f.siebenb.Ldkde.’99, Nr. 3tf.)[29
Hirzel, P., Aberglauben im Kant.
Zürich. (Schweiz. Arch. f. Volksde.
2, 215-23; 257-79.) [30
Raff H. Aberglauben in Baiern.
(Zt. d. Ver. £ Volkskde. 8, 394-402.) [31
Pauls, E., Zauberwesen u. Hexen-
wahn am Niederrh. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Düsseldorf. Jahrbuch, 13,
134-242.) [32
Pauls, E., Aachener Wetterhörner. (Zt.
d. Aachen. G -Ver. 20, 2831-53.) (33
Damköhler, E., Reste heidnisch.
Seelenglaubens aus Cattenstedt u.
Umgegend. (Braunschw. Magaz. '99,
26-31.) [34
Schumann, C., Besprechungen. a. Lübeck.
(Der Urquell 2, 259 f.ı [35
Störzner, Noch einmal das Koberchen.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. '95, Nr. Gs
Vgl1.'98, 2401.
Haase, K. E., Volksmedizin in ei
Grafschaft Ruppin u. Umgegend
(8. "og, EE Schluss. (Zt. d Ver. f.
Volkskde. 8, 56-62; 196-205; 304-9;
389-94.) [37
Knoop,
0., Die Satorformel in
Pommern. (Bil. f. pomm. Volkskde.
6, 155f.) — A. Haas, Das Haus in
Glaube u. Brauch d Pommern. (Ebd.
104-6; 139-41; 157-60.) — Ders.,
Liebesorakel u. Liebeszauber in
Pommern. (Ebd. 14-16; 24-28; 37.)
— Ders., Ein Kapitel a. d. Volks-
glauben [bei Tod u. Begräbnis] in
*101
Pommern. (Beitrr.z.G. etc. Pommerns,
Festschr., S. 221-45.) 38
Scholz, 0., Besprechungsformeln.
(Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde. 6,
30-37.) Vgl. ’97, 607. [39
Forck, H., G. d. Schützen-Gesell-
schaft in Attendorn. Olpen, Ruegen-
berg. 1898. 878. [40
Kraner, F., Bausteine zu e. G.
d. Schützengesellschaft zu Gerings-
walde. Geringsw., Dr. v. Beck. 298. [41
Buchholz, R., Chronik d. Berliner
Schützengilde. (Arch. d. „Branden-
burgia“ 3, 1-76.) [42
Fuchs, K., Das dt. Haus d. Zipser
Oberlandes. (Mitt. d. anthrop. Ges.
in Wien 29, 1-12.) [43
Kortüm, A., Mitt. üb. alte Erfurter
Wohnhäuser. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
v. Erfurt 20, 129-37, Taf. 3-8.) Vgl.
'98, 2409. [44
Mielke, R., Das Bauernhaus in d.
Mark. (Arch. d. „Brandenburgia“ 1
104-26.) [46
Nesselmann, A., Histor. u. moderne
Wagen d. grhzgl. Hofes zu Weimar.
Berl., Nesselmann. 39 Taf. in qu.
Fol. m. Text. 16 M. [46
Weygang, V., Göttinger Christgärten.
(Protokolle a. Ver. f. G. Göttingens ’97;98
(= Bd U, 1), 60-72.) (47
Otto, Eduard, Hüttenberger Volks-
tracht. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 8,
361-79.) [48
Schwarten, J., Verordnungen geg.
Luxus u. Kleiderpracht in Hamburg.
(Zt. f. Kultur-G. 6, 67-102: 170-90.) [49
Germann, M., Kurfürstl. Kleider-
ordnungen u. ihre Durchführg. in
Meissen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt
Meissen 5, 1-14.) [50
Schell, 0., Ehemalige Brautkroned. reform.
Gemeinde zu Elberfeld. (Monatsschr. d. berg.
G.-Ver. ’99, 54-59.) [51
Mummenhoff, E., Oeffentl. Ge-
sundheitspflege u. Krankenpflege im
alten Nürnberg. (Festschr. z. Eröffng.
d neuen Krankenhauses in Nürnb.
S. 1-122.) [52
Hofacker, K., Volk-seuchen in früher.
Jhb.(Hist Studien u. Skizzen zu Naturwiss etc.
am Niederrhein, Festschr. z. 70. Versammig.
dt. Naturforscher etc. B. 61°— 76°.) — Ders.,
Oeffentl. Gesundheitspflege. (Ebd. 16*-89*.) —
*102
Hucklenbroich, Krankenpflege u. Kranken-
hauswesen am Niederrh., insbes. in Düsseldorf.
(Ebd. 89*-101*.) — d, Peretti, Irrenpflege u.
Irrenanstalten. (Ebd. 101*-112*.) — E. Pauls,
Apothekenwesen. (Ebd. 112*-20*.)— Feldmann,
Heilquellen u. Bäder in Jülich-Kleve-Berg u.
nüchst. Nachbarsch. (Ebd. 120*-40*.) [2553
Bremen, 0. v., Lepra-Unter-
suchungend. Kölner medizin. Fakultät
v. 1491-1664. (Westdt. Zt.18,65-77.)[54
Krafft-Ebing, Frhr. Y., Zur G. d.
Pest in Wien 1349-1898. Wien,
Deuticke. 60 S. 80 Pf. [55
Voigt, O., Die Wettiner im Teplitzer Bade
bis z. Ende d 17. Jh. (N. Arch. f. sächs. G.
20, 105-10.) [2556
Gesammelte Abhandlungen und
Zeitschriften.
Bibliothek, Hist., hrsg. v. d Hist. Zt.
(8. 98,2417). Bd.I (2. Aufl.) s. Nr.3741. Bd. VII
s. Nr. 1686. [2557
Studien, Histor., veröff. v. E bering (s.'97,
2484). Hft. X s. Nr. 1601. [58
Studien, Prager, a. d. Gebiete d. G.-wiss.,
hrsg. v. A. Bachmann (s. Nr. 668). Hft. 2-4.
Vgl.: 2276; 2732; 2927. (59
Abhandlungen, H Here nouer. G. (e '98,
2418). Hft. XXXV s. Nr. 3208. [60
Grandidier, Ph. Nouv. œuvres inéd.
(s. Nr. 664). T. III s. Nr. 2377. [61
Festschrift zum 50 jähr.Regierungs-
Jubil. Sr. Maj. Franz Josef I. Hrsg.
v. d. hist. Vereinen Wiens. Wien,
Seidel. 4°. 263 S5., 8 Taf., 1 Tab.
16 M. [62
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts G.
(s. ’:8, 2421). Hft. LVI s. Nr. 2794. [68
Forschungen z. neuer. Litt.-G.;
Festgabe f. R. Heinzel. Weimar,
Felber. 1898. 5675S. 14 M. [64
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 669).
Bd. LXXXII. 568 S. [65
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. Nr.670). XX, 1. S. 1-192.
Ergänzgs.bd. V,2. S. 193- 474, 3 Stamm-
taf. (6 M.) [66
Jahrbuch, Histor. (s. Nr. 671).
XIX, Au XX, 1. S. 737-1002 u.
XLV S.; S. 1-212. [67
Archiv, Neues d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (s. Nr. 672). XXIV, 2/3.
S. 399-799. 68
Anzeiger d. germ. Nat.-Museums
(8.98, 2428). '98, 3-°99, 1. [69
Mittellangen aus d. germ. Nat. -Mus. (8.’98,
2428a). ‘98, 49-136 u. ’99, 1-16. [69a
Blä ätter, Prähist. (s. "og, 621).
Jg. X: 1898. 96 S., 8 Taf. Jg. XÍ,
1-2. S. 1-32, Taf. 1- 3. [70
Bibliographie Nr. 2553—2621.
Keen u. Forschungen a. italien.
Archiven u. Bibliotheken (e "og, 2429.
II, 1. S. 1-160 [71
Jahresberichte d. G.-Wiss. hrsg.
v. E. Berner (s. ‘98, 2430). XN:
1897. zeg, 107, 461, 448, 346 Š
30 M. [72
Mitteilungen a. d. hist. Litterat.
(8. Nr.675). XXVII, 1-2. S.1-256. [73
Jahresberichte f neuere dt. Litt.-G.
(8. Nr. 677). Bd. VI: 1895, Abtlg. 3
166 S. Bd. VII: 1896, Abtig. 2 u. 3.
154; 172 S. [74
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 678.
XXVI. 4. u. XXVII, 1. S. 277-366;
1-158. [75
Herold, Der deutsche (s. 98, 24132 a). Jg. ™,
Nr. 1-12 u. Jg. 30, Nr. 1-4. S. 81-172; 1-60. [75a
Wappenkunde. Herald. Monats-
schr. z. Veröffentlichg. v. nicht ediert.
Wappenwerken (s. '98, 2433). Jg. VI.
1898. [76
Jahrbuch d. herald. Gesellsch:
Adler (s. "ui, 2505). N. F. Bd. VII.
266 S., 5 Stammtaf. 16 M. [77
Monatsblatt d. herald. Ges. „Adler“ (s. "94.
627). Nr. 205-16: Jg. 1298 (Bd. IV, Nr. 25-35.
S. 253-368). (CA
Zeitschrift, Numismat. (s. Nr. 680,.
Bd. XXX, 2. xıj u. S. 211-389, 3 Taf.
6M. [18
Anzeiger, Numismat. (s.’98, 2437).
'98,6-12u.’99, 1-4. S.49-110;1-32. [79
Revue, belge de numism. (8. 98,
2438). Année LIV 523 S., 9 Taf. [90
Münzblätter, Berliner (8. ’98, 2439).
Nr. 209-213. Sp. 2351-2430. [51
Jahrbuch, Biographisches u. dt.
Nekrolog (s. "wë, 629). Bd. II. 55",
468 S., 2 Portr. 12 M. [82
Ben: v. I: Gôtting. gel. Anz. ’98, 855-73
v. Liliencron.
Zeitschrift f. Kultur-G. (s. Nr. 683).
VI, 3. S. 153-248. [83
Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f.
Rechts-G. (s. og, 631). XIX, 1 (Germ.
[84
Abtei 221 S. 6M.
Mitteilungen d. k. u. k. Kriegs-
Archivs (s. '98, 2442) Bd. XI. x,
440 S. 9 M.; Suppl. s. Nr. 448. [85
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 685).
XIX, 4 u. XX, 1. S. 373-522; 1-102
u. Anhg. 227-97. [86
Geschichtsblätter d. dt. Huge-
notten-Vereins(s.’98, 2445). Zehnt VII;
Zehnt VIII, Hft. 1- 4. [87
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Er-
ziehgs.- u. Schul-G. (s. ‘98, 632).
VIII u. IX, 1. 3748. u. S. 1-108. [2588
Archiv f. G. d. dt. Buchhandels
(s. '97, 2517). XX nebst Register zu
Ì-XIX. 208; 346 S. 8 M. [89
Zeitschrift f. dt. Altert. (s. ’98,
2446). XLII, 3-XLIII, 1. S. 197-372:
1-112. [90
Anzeiger f. dt. Altert. (s. ’98, 2446a).
Bd. XXIV,3-XXV, 1. S. 225 416; 1-112. [90a
Alemannia (s. "og, 2450). XXVI,
2-3. S. 97-288. [91
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. (s.’98,2451). Bd. XXIII.
154 S. 4 M. [92
Korrespondenzblatt d Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. (s ?’97, 2521a). Hft. XIX:
1896/97. 1088. 2M. [92 a
Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst-
sammlen. (8.'98, 2454). XIX,3-XX, 1.
Sp. xL)-ıxıx, S. 139-266, 11 Taf.;
Sp. j-xvj, S. 1-80, 3 Taf. [93
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(8.°98,2455). VIII,3-4. S. 241-477. [94
Archiv f. österr. G. (s. Nr. 691).
Bd. LXXXVI, 1. 308S. 4M. 60. [95
Mitteilungen d. k. k. Central-
Comm. z. Erforschg. etc. d. Kunst-
u. hist. Denkmale (s. ‘98, 2456).
XXIV, 3-XXV, 2. S. 143-254 : 1-110.
— Desgl. der 3. (Arch.-) Sektion d.
Centr.-Comm. Bd. IV. (Der ver-
mischten Aufsätze 2. Bd.) 414 S.
10 M. [96
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Pro-
testantismus in Oesterr. (s. Nr. 692).
XIX, 3-4. S. 129-284. 97
Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Wien (s. ’98, 2458). Bd. XXXIII, 2.
S. 85-193, Taf. 2 M. 20. [98
Monatsblatt d. Altert-Ver. zu Wien (a ’98,
2459). Jg. XV, Nr. 6-12 u. XVI, 1-3. (Bd.5,
161-200.) [98 a
Beiträge z. Kunde steiermärk- G.-
Quellen (s. ’98, 637). Jg. XXIX. 254 8.
3 M. [2599
Carinthia I., Mitt. d. G.-Ver. f.
Kärnten (s. ’98, 2463). Jg. LXXXVIII,
Nr. 4.-6 u. LXXXIX, 1-3. S. 98-196;
1-70. [2600
Jahresbericht d. G.-Ver. f. Kärnten (s. "08.
2463 a): 1:98. 238. [2600 a
Argo. Zt. f. krainische Ldkde. (s.
98, 2464). Jg. VI, Nr. 6-12 u. VII,
1-2. Sp. 89-208 u. 1-32. [2601
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburger
Ldkde. (s.’98, 2465). XXXVIII: 1898.
820 S., 6 Taf. [2
*103
Zeitschrift d Ferdinandeums f.
Tirol u. Vorarlberg (s. ’98, 640). Hft.
XLII. 385, em S. 6 M. 3
Mitteilungen d. Ver. f. G. d.
Deutschen in Böhmen (s. Nr. 695).
XXXVI, 2-3. S. 117-336; 17-60. [4
Zeitschrift d. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. Nr. 696). III, 1-2.
S. 1-236. à 2 M. [5
Archiv d Ver. f. siebenbürg. Lan-
deskde. (s. Nr. 697). XXVIU, 3.
S. 439-582. 1 M. 40. [6
Korrespondenzblatt d. Ver. f. siebenbürg
Ldkde. (s. ’98, 2168a). XXI, 7-12 u. XXII,
1-4. 8. 75-148 u. 1-56. [6a
Jahrbuch f. schweizer. G. (s. ’97,
2532). Bd. XXIII. xxvj, 332 S. [7
Anzeiger f. schweizer. G. (s. "og,
2469). Jg. 29, 2-4 u. 30, 1/2. S. 25-
160. [8
Archiv, Schweiz., f. Volkskde. (s.
oe, 2470). II, 2-III, 1. S. 89-324;
1-80, Taf. [9
Beiträge z. vaterländ. G., hrsg. v.
d. hist. u. antiq. Ges. zu Basel (s.
’97, 2535). V, 2. S. 121-286. 2 M. [10
Jahrbuch, Basler (s. ’98, 2471).
Jg. 1899. 312 S., 6 Taf. 4 M. [11
Argovia (s. ’96, 2645). Bd. XXXII,
xjv, 101 S., 1 Kte. 3 M. 40. [12
Mitteilungen d. antiquar. Ges. in Zürich
(8. Nr. 702). XXIV, 6 s. Nr. 3062. [13
Geschichtsfreund, Der. Mitt. d.
hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s.
'98, 646). Bd. LIJI. xıxj, 240 S. 1
Taf. 5 M. 60. [14
Archives de la soc. hist. du can-
ton de Fribourg (s. Nr. 703). VI, 8.
S. 397-538, 4 Taf. 3 M. [15
Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s. Nr.
705). V, 2-4. S. 53-196. [16
Archiv, Oberbaier. Bd. L (s. '98,
651). Ergänzgshft. 318 S. 6 M. [17
Monatsschrift d. hist. Ver. v. Oberbaiern
(8. ’98, 2477). VIII, 5-12. S. 67-166. [17a
Verhandlungen d. hist. Ver. f.
Niederbaiern (a '98, 652). Bd. XXXIV.
370 8,1 Kte. 4 M. [18
Sammelblatt d hist. Ver. Eich-
stätt (s. ’97, 2545). Jg. XII: 1897.
Eichst., Brönner. 132S. 3M. [19
Verhandlungen d. hist. Ver. v.
Oberpfalz u. Regensburg (s. ’98, 663).
Bd. L (= N. F. 42). 479 S., 16 Taf. [20
Archiv d. hist. Ver. v. Unterfran-
ken u. Aschaffenburg (s. "og, 654).
Jg. XL. 240 S. 4 M. 21
*104
Jahrbuch d hist. Ver. Dillingen
(8. ‘98, 2483). Jg. XI: 1898. 247 5.
6 Taf. [2 2622
Neujahrsblätter, Württemb. (s. ’98, 245).
N. F. IV s. Nr. 2330.
[2
Fundberichte a. Schwaben (s. "98,
a VI: 1898. 74 S., 2 Taf., 1 Plan.
2 M [24
Geschichtsblätter, Reutlinger (s8.
"98, 2481). IX, 3-6. S. 33-96. [25
Mitteilungen d Ver. f. G. u.
Altert.-kde. in Hohenzollern (s. '98
2489). Jg. XXXI: 189798. xjv,
139 S. [26
Zeitschrift f. G. d Oberrheins (8.
Nr. 713). XIV, 1-2. S. 1-350. [27
Mitteilungen d bad. hist Kommiss. (s. Nr.
713a). Nr. 21. (Verbunden m. d. Zt. f. G. d
Oberrh. XIV, 1.) 8. Lan [27 a
Neujahrsblätter d. bad. hist. Komm. a
‘98, 2191). N. F. II se. Nr. 3446. (ën
Zeitschrift d. Ges. f. Beförderg.
d. G.kde. etc. v. Freiburg, d. Breis-
gau u. d. angrenz. Landschaften (s.
"ug, 2492). Bd. XIV. Lon, 441 S. 2
Taf. 7 M. o
Schau-in’s-Land (s. "ug, 2493).
XXV. 130,108. 8M.
Schriften d. Ver. f. d. G. d
densees u. sein. Umgebg. ua '98, 662).
Hft. XXVIL 178 5. u. S. 281-376.
5 M. [31
Mitteilungen z. G. d. Heidelberger
Schlosses (s. '97, 670). IV, 1. 87 S.,
10 Taf. 3 M. [32
Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. (s.
’98, 663). Jg. XIV. 244 S. 2 M. 50. [33
Revue d'Alsace (8. "97, 2558). T.
XLVIII (= N. S. XD. 571 S. [34
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst
(8. '96, 2674). Bd. VI. 340, xuj S.
1 Taf EIER [35
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(8. "ug, 2496). XVII, 2- XVII, 1.
S. 119-407, 14 Taf. S. 1-92, 1 Taf.
— Korr.-Bl. XVII, 6-XVII, 3. Sp.
97-224 u. 1-48. — Beilage Limes-
blatt, Nr. 29-31. Sp. 793-856. [36
Geschichtsblätter, Rheinische (s.
ag, 2498). Jg. IV (98), Nr. 4-9.
S. 97-288. [37
Jahrbücher, Bonner, (s. "op, 2499).
Hft. CHI. 271 S., 12 Taf. 6 M. [38
Beiträge z. G. d. Niederrheins,
Düsseldorfer Jahrbuch (s. ’98, 2501).
Bd. XIII. 301 S., 2 Portr. 4 M. [39
Monatsschrift d. berg. G.-Ver. (s.
Bibliographie Nr. 2622—2692.
‘98, 2502a). V, 10-VI, 5. S. 193-
260; 1-112. [40
Zeitschrift d Aachen. G.-Ver. (e
'98, 671). Bd. XX. 311 S., 1 Kte,
2 Taf. 6 M. [41
Ans Aachens Vorzeit. Mitt. d.
Ver. f. Kde. d Aach. Vorzeit (s. "og
2504). XI, 1-5. S. 1-80. [42
Archiv, Trierisches (s. Nr. 724.
Hft. I. 96 u. 16 S. 3 M. 50. [43
Compte rendu des séances de la
comm. roy. d’hist. de l’acad. de Belg.
(s. "98, 2506). 5 Ser. T. VII, 5-7.
S. 221-577. [44
Analectes p. serv. à l’hist. ecclés.
de la Belgique (oa ag, 673). T. XXVI
(= N. S. 11), 1-2. S. 1-256. — Sec-
tion II (Série des cartulaires etc.)
Fasc. 3. S. 255-382. [45
Annales de la soc. d'archéol. de
Bruxelles (e ’97, 2572). T. XII-XUL
1. 503 S.; S. 1-136. (46
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. Nr. 729). Oe 4. PB LA:
-236. 47
Archief voor de gesch. van het
Aartsbisdom Utrecht (s. Nr. 730
Deel XXV. 484 S. 43
Publications de la société hist. et
archéol. dans le duché de Limbourg
(8. 18,637). T. XXXIV (=N. S 14):
1898. 360 S. [a
Bulletin de l'Institut archéol. lié-
geois (8. '98, 2511). T. XXVIL sn
422 S., 7. Taf. [50
Archives liégooises (8. ’98, 2510a). og, 7-
12. S. 51-100. [502
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (s. ’98, 678). N. F. Bd. XXII
466 S., 2 Taf. u. 2 Tab. 8 M. 50. —
12. Suppl.-Hft. s. Nr. 776. 5 M. [51
Mitteilungen an d. Mitglieder d. Ver f.
hess. G. (s. '98, 679). Jg 1897. 146 S., 1 Taf.;
Lxjx S. 2 M. 60. {51a
Zeitschrift f. vaterl. G. u. Alter-
tumskde. [Westfal.](s. og 2515). Bd.
LVI. 149, 190 S. 6 M. [52
Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest
u. d. Börde (s. ’97, 2577). Hft. XV:
Ver.-Jahr 1896/97. 104 (53
Mitteilungen d Ver. f. G. u. Ldkde.
v. Osnabrück (s. "op, 2516). Bd. XXII.
xvj, 2728. 6 M. (54
Zeitschrift d. hist. Ver. f. Nieder-
sachsen (s. '98, 633). Jg. 1898. 368 S.
6 M. >
Protokolle üb. d. Sitzgn. d.
f. d. G. Göttingens (s. ’98, 684). Ver.
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Jahr 6: 1897/98. = Bd. II, Hft. 1.
128 S. 1 M. 50. [2656
Zeitschrift d Harz-Ver.(s. Nr. 738).
Register üb. d. Jahrg. 13-24 (1880-
91). 6589 S. 6 M. Éd
Magazin, Braunschweig. (s. Nr.
739). 1898, 22-'99, 9. Bd. IV, S. 169
-208; Bd. V, S. 1-72. [58
Jahresbericht d. Männer vom Mor-
genstern, Heimatbund in Nordhanno-
ver. Hft. I. Bremerhaven, Schipper.
1898. 111 S. 3 M. [59
Zeitschrift d Ver. f. lübeck. G.
u. Altertkde. (s. "og, 688). VIII, i.
S. 1-216. 3 M. 60
Mitteilungen d Ver. f. lübeck. G. (s. ’98,
688a). VIII, 5-12. S. 65-198. [60 a
Zeitschrift d Ges. f. schlesw.-
holst.-lauenb. G. (s. Nr. 742).
XXVIII.
Bd.
416 S. [61
——
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. hist. Kommiss.
d. Prov. Sachs. (s. ’98, 2522). Bl. XXIII s.
Nr. 3490. [63
Jahresberieht d. thür.-sächs. Ver.
f. Erforschg. d. vaterl. Altertums etc.
(8. "og, 691): 1897/98. 66 S. 1 M. [63
Blätter, Mansfelder (s. '99, 747).
Jg. XII: 1898. 231 S., 5 Taf. 4 M. [64
Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G.
(8. "og, 2525). XI, 2. S. 151-294.
2 M. 50. [65
Schriften d Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. Nr. 748). Hft. XXXI.
60 S. 1 M. 2. [66
Beiträge, Neue z. G. d dt. Alter-
tums, hrsg. v. d. henneb. alt.-forsch.
Ver. in Meiningen (s. '97, 713). Lfg.
XIV. 75 S.,8 Taf., 1 Kte. 2 M.25. [67
Mitteilungen d Ver. f. G. etc. v.
Erfurt (s. 98, 2528) Hft. XX. xx,
183 S., 10 Taf. 3 M. [68
Mitteilungen d gesch.- u. altert.-
forsch. Ges. d. Osterlandes (8. "og,
252%. XI 2. S. 117-212. E
Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. Nr.
[70
149). XX, 1/2. S. 1-208.
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (8. "og,
2534). Hft. XII. 220 S. 3 M. 50. [71
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. ’98,2535). Nr. 6-9. à 168.
— Jahresbericht: 1897 u.1898. 39S. [72
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Stadt
Meissen (s. '98, 700). V, 1. S. 1-112.
3 M. [73
Mitteilungen d. G.- u. Alterts.-
Ver. zu Leisnig (s. 97, 717). Hft. XI.
120 S. [74
*105
Mitteilungen d Ver. f. G. v. Anna-
berg u. Umgegend (s. ’97, 718). Bd.
I, S. 127-151. — Jahrb. 6: 1896-98
(= Bd. I, Hft. 1). 60 S. 1 M. [75
Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer
G. (8. ’97, 2592). Hft. II. 1568. [76
Geschichtsblätter, Schönburg. (s.
’98, 2536). IV, 4-V, 2. S. 181-244;
1-128. [77
Magazin, N. lausitz. (s. ’98, 2537).
Bd. LXXIV, 2. S. 192-335. [78
Forschungen z. brandenb. u.
preuss. G. (s. Nr. 755). Bd. XI, 1.
24 S. 6 M. [79
Hohenzollern- Jahrbuch (s. "og,
703). Jg. Il: 1898. 250 S., 39 Taf.
20 M. [80
Archiv, d. „Brandenburgia“ (s. ’97,
722). Bd. II u. IV. 127 S., 1 Taf.;
164 S. [81
Jahresbericht d. hist. Ver. zu
Brandenburg (s. ’97, 723). Nr. 29/30.
1898. 132 S. 2 M. [82
Jahrbücher u. Jahresberichte d.
Ver. f. mecklenb. G. etc. (s. "og, 705).
Jg. LXIII. 226, 13, 16 S. 8 M. [83
Studien, Baltische (s. Nr. 758). N.
F. II. 176 S., 3 Taf. [84
Monatsblätter d. Ges. f. pomm.
G. etc. (s. "og, 2544). "og, 7-99, 4.
S. 97-188; 1-64. [85
Beiträge z. G. u. Altertumskde.
Pommerns; Festschr. z. 25jähr. Jubil.
d Herrn Gymnasialdirektor Prof.
H. Lemcke als Vorsitzenden d. Ges.
f. pomm. G. Hrsg. v. d. Ges. f.
pomm. G. Stettin, Druck v. Herrcke
& Lebeling. 275 S., 9 Taf. [86
Blätter f. pomm. Volkskde. (s. "og,
706). Jg. V-VII, 7. 188; 188 S.;
S. 1-112. [87
Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert.
Schlesiens (s. ’98, 2545). Bd. XXXIII.
447 S. 4 M. [88
Mitteilungen a. d. reichsgräfl. Schaff-
gotsch'schen Archive. Hft. I s. '97, 579.
Hft. II s. Nr. z395. [89
Zeitschrift d. hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. Nr. 761). Bd. XII, 3/4.
S. 245-404. 90
Jahrbuch d. hist. Ges. f. d. Netze-
distrikt zu Bromberg (e '98, 2547).
Jg. 1899. 69 S. 1 M. 50. 91
Zeitschrift d. westpreuss. G.-Ver.
(s. Nr. 763). Hft XXXIX u. XL. 180;
127 S. 2 M. 50; 2 M. [2692
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 8
*106
Bibliographie Nr. 2693—2730.
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis e, 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Müller, Soph., Nord. Altertumskde.
(8. un, 2553). Bd. U, 5.-7. (Schluss-)
Lig. (nun 8. 193-324. [2693
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 81, 386—401 Frdr.
Kauffmann.
Virchow, R., Ueb. d. Steinzeit in
Nord-Europa. (Korr.-Bl. d. dt. Ges.
f. Anthr. etc. 28, 147-52.) — Ders.,
Ueb. d. ültest. Einwohner v. Nord-
europa, insbes. v. Livland. (Arch. f.
Anthrop. 25, 88f.) [94
Montelius, 0., Die Chronologie
d. ältest. Bronzezeit in Norddtld. u.
Skandinavien. I. (Arch. f. Anthrop.
25, 443-82.) — Ders., Sveriges für-
bindelse med andra länder i förhist.
tid. (Hist. studier, festschrift till.
Malmström. Stockh. "ui, 1-27.) [95
Preen, H. v., Ausgrabgn. am
Ochsenweg b. Rottenbuch am Inn,
Ober-Vesterr. (Prähist. DI ‘99, 4-6,
Taf. 2) — W. Hein, Armringe v.
Eibesthal in Niederösterr. (Mitt. d.
anthr. Ges. in Wien 28, Sitzungsberr.
S. 53-57. 29, Sitz.berr. S. 39.) [96
Wieser, F. R. v., Der Urnenfried-
hof v. Welsberg. (Zt. d. Ferdinan-
deums 42, 374-77.) — Ders., Prähist.
Wallburgen u. Ansiedlungen b. Seis
u. Kastelruth. (Ebd. 377-81) —
H. Richly, Die Urnengräber v. Wels-
berg im Pusterthale. (Mitt. d. Centr.-
Comm. 24, 229f.) er
Weinzierl, R. Ritter v., Das
Tène-Grabfeld v. Langugest bei Bilin
in Böhmen. Braunschw., Vieweg. 4°.
Ze, 718. Mutt Planu.14Taf.15M. [98
Miske, K. Frhr. v., Prähist. Werk-
stättenfunde aus Velem- St. Veit bei
Güns. (Mitt. d. anthr. Ges. in Wien
29, Sitzungsberr. S. 6-11) — d. T.,
Kistengräber i im Burzenlande. (Korr.-
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ‘99,
Nr. 3.) 988
Heierli J., Die Chronologie ın d.
Ur-G. d. Schweiz (Festgabe auf d.
Eröffng. d. schweiz Landesmuseums
in Zürich 8. 45-81, 6 Taf) — R. Ul.
rich, Die Gräberfelder v. Molinazzo-
Arbedo u. Castione. (Ebd. 83-107,
6 Tat.) [2699
Schoetensack, O., Die Thougefüss-Scher-
ben a. d neolith. Schicht vom Schweizerbild
b. Schaffhausen. (Vhdlgn. d. Berl anthr.
Ges. "On, 232-35.) (2:00
Heierli, J., Die archäolog. Karte
d. Kantons Aargau, nebst allgem
Erläuteren. u. Fundregister. (Sep
a.: Argovia, Bd. 27.) Aarau, Sauer-
länder. 100 S., 1 3 M. [2701
Weber, Frs, Zur Frage d. Ver-
breitg. u. d. on d. Hochäcker
im rechtsrhein. Baiern. (Korr.-B]. d.
dt. Ges. f. Anthr. etc. 29, 1-4) [2
Naue, J., Oberbaier. Schmuck-
gegenstände d. Hallstattzeit. Prä-
hist. Bll. ‘98, 5-10, Tat. 2.: — Ders.,
4 Schwertfunde a. oberbaier. Grab-
hügeln d. Bronze- u. Hallstatt-Zeit.
(Ebd. 65-72; 81-88, Taf. 7 u. 8. —
G. Steinmetz, Ber. üb. Ausgrabgn.
b. Eichhofen , Oberpfalz. (Ebd. 1-5,
Taf. 1.) [3
Wunder, J., Bronzezeit-Funde d.
naturhist. Gesellsch. Nürnberg. (Ab-
hdign. d. naturhist. Ges. Nürnb. 11,
1-15, 11 Taf.) [4
Schäble, L., Hügelgrüber b. Kick-
lingen. (Jahrb. d hist. Ver. Dillingen
11, 181-89.) — Kuttler, Ausgrabgn.
b. Zöschingen 1898. té . 190-98,
Taf. 2.) [5
Bach, M., Bericht üb. vorröm.,
röm. u. merow. Funde, 1897. (Fund-
berr. a. Schwaben Jg. 5.)— L. Leiner,
Rückblicke auf d. Pfahlbautenfunde
im Bodensee. (Ebd.) — Tröltsch,
Vorgeschichtl. Funde vom Bodensee.
(Ebd.) [6
Edelmann, H., Bronzefunde aus
Veringenstadt, Hohenzollern. (Prä-
hist. Bll. "og, 17-19, Taf. 3. ‘99, 19
-22, Taf. 3.) — Ders., Massenfund
von d. oberen Donau. (Ebd. ‘99,
1-4; 17 u. Taf. 1). — Ders.,
Massenfunde v. Pfeffingen.
17-19 u. Taf. 3.) [7
Schumacher, K., Zur ältest. Be-
siedelgs-G. Badens e Heidelberg.
Jahrbb. 8, 256-68. )— W. Schnarren-
Deutsches Altertum.
berger, Die vor- u. frühgeschichtl.
Besiedelg. d. Kraichgaues. Progr.
Bruchsal, Ott. 1898. 4°. 41 S., 1 Taf.
1 Kte. ıM. [2708
Beaupre, Comte J., Repertoire
archéol. pour le départem. de Meurthe-
et Moselle Nancy, Crepin-Leblond.
1897. 150 8. [9
Mehlis, C., Neolithisches a. d.
Rheinpfalz. ( rähist. BIL "og, 33-37,
Taf. 4) — Ders., Neolith. Fund v.
Gross-Niedesheim. (Korr.-Bl. d. dt.
Ges. f. Anthr. 29, S. 26f.) [10
Götze, A., Skulpturen an Steinkisten
neolith. Gräber in Mitteldtld. (Globus :5,
87-39.) Vgl. Nr. 176. (11
Baum, Ausgrabungen an d Lippe. (Korr.-
BL d Gesamt-Ver. ‘99, 26f.) [12
Tewes, F., Die Steingräber d.
Prov. Hannover; Einführg. in ihre
Kde. u. in d. hauptsächlichsten Arten
u. Formen. Hannov., Selbstverl.
1898. 64 S., 24 Taf. 20 M. [13
Kloos, J. H., Die braunschweig.
Jadeitbeile. (Beitrr. z. Anthrop.
Braunschweigs. Festschr. 59-68.) [14
Bohis, J., Ueb. vorgeschichtl.
Forschg. im Lande Hadeln. (Hannov.
G.-Bll. ‘98, Nr. 51.) — Ders., Stein-
kammergrüber d. Kreises Lehe.
(Jahresber. d. Männer v. Morgenstern
1, 95-109, 3 Taf.) [15
Freund, K., Die vorgeschichtl.
Altertümer im Lübecker tWebiete.
Progr. Lübeck. 1898. 4° 29 5. —
Ders., Zur Einführg. in d. lübecki-
sche Prähistorie. (Korr.-Bl. d. dt.
Ges. f. Anthr. etc. 28, 93-95.) —
K. Hagen, Neolith. Funde v. Heck-
kathen b. Bergedorf. (Ebd. 157 f.) [16
Grôssler, H., Vorgeschichtl. Funde
a. d. Grafschaft Mansfeld. (Mans-
feld. Bll. 12, 200-208, 2 Taf.) —
Ders., Bericht üb. e. im Winter 1896
abgetragenen Steinhorst im Salzigen
See. (Ebd. 11, 134-40, Taf.) Vgl.:
Friedel u. Virchow (Vhdlen. d.
Berl. Ges. f. Anthr. ‘97, 591-94). [17
Jacob, G., Zur Vor-G. d Herzog-
tums Meiningen (Franken). (Neue
Beitrr. z. G. dt. Altertums 14, 27-39.)
— Ders.: Ueb. d. Alter d. Funde
u. üb. einige scheinbar röm. Fund-
ee vom kleinen Gleichberg
. Römhild. (Ebd. 40-46.) [18
Brunner, Die steinzeitl. Keramik in d.
Mark Brandenburg, s. ’98, 2578. (Sep. a.:
Arch. f. Anthrop. XXV. — Auch Münchener
Diss.) [19
Schalenburg, W. v., Märkische
*107
Altertümer etc. (Vhdlgn. d. Berl.
Ges. f. Anthrop. ‘97, 429-49.) —
R. Behla, Der Barzlin im Spree-
wald. (Archiv der Brandenburgia 4,
109-16.) [20
Beltz, R., Steinzeitl. Funde in
Mecklenb. (Jahrbb. ete. d. Ver. f.
mecklenb. G. 63, 1-88.) — Ders.,
Vor-G. v. Mecklenb. s. Nr. 2241. [21
Walter, E., Die steinzeitlich. Ge-
fässe d. Stettiner Museums. (Beitrr. z.
G. etc. Pommerns, Festschr., S. 1-20,
4 Taf.) — A. Stubenrauch, Die Stein-
kegelgräber v. Gnewin, Kr. Lauen-
burg. (Ebd. 21-24.) — H. Schamann,
Die Waffen u. Schmucksachen Pom-
merns zur Zeit d. La Tene-Einflusses,
ihr Charakter u. ihre Herkuntt. (Ebd.
25-50, 2 Tat.) [22
Schumann, H., Bronze-Depotfund
v. Hanshagen (Kr. Colberg), Pommern
(8. Nr. 788). Nachtr. sen d.
Berl. anthr. Ges. "og, S. 230.) —
Ders., Charakter u. Herkunft d.
pommersch. La Teneformen. (Cbl. f
Anthrop. etc. "98, S. 97-101.) — Ders.,
Slavische u. german. Burgwälle.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’99,
25-29.) — R. Berg, Mitt. üb. Altert.-
funde in d. Gegend v. Schmolsin.
(Ebd. '98, 177-80. 99, 53-57.) [23
(Conwenz,) Vorgeschichtl. Wand-
tafeln f. Westpreussen; entworfen im
westpr. Provinz. - Museum. Berl.,
Troitzsch. 6 BlI. 70><88 cm. 10 M.
(Subskr.-Pr. 7 M. 50. [24
Lakowitz, Die Hügelgrüber v.
Stendsitz, Kreis Carthaus. (Korr.-Bl.
d. dt. Ges. f. Anthr. 28, S. 54f.) [26
Bötticher, A., Die Denkmüler d..
vorgeschichtl. Zeit in Ostpreussen.
(Die Denkmalpflege I, Nr. 2.) [26
Bruinier, J. W., Die Heimat d.
Germanen. (Die Umschau ‘97, Nr. 1.)
— Wilser, Nochmals d. Heimat d.
Germ. (Ebd. Nr. 8.) Vgl. Bruinier
(Ebd. Nr. 9). [27
Loewe, R., Die ethnische u.
sprachl. Gliederg. d. Germanen. Halle,
Niemeyer. 60 8 1 M. 60. [28
Stein, F., Die Stammsage d. Ger-
manen u. d. älteste G. d. dt. Stämme.
Erlang., Junge. 80 S. 1 M. 80. [29
Faust, A., Einige dt. u. griechische
Sagen ım Lichte ihrer ursprüngl.
Bedeutg. Progr. Mülhausen i. E.
1898. 4°. 488. [30
Ch
*108
Sach, A., Die Angeln u. ihre
Wohnsitze. (Sach, Hzgt. Schleswig I,
8. Nr. 2221, S. 65-133.) [2731
b) Einwirkungen Roms.
Gnirs, A., Das östl. Germanien
u. seine Verkehrswege in d. Darstellg.
d. Ptolemäus. Mit Karte. (Hft.4 v.
Nr. 2559.) Prag, Rohlitek & S. 1898.
48 S. 60 Kr. [2732
Limes, Der obergerm.-raetische (s.
Nr. 801). Lfg. 10. 6 M.
Inh.: G. Wolff, Kastell Kesselstadt. 108.,
2 Taf.(sep.2M.); Steimle, Kast. Böckingen.
17 S.,4 Taf. (sep. 3 M. 60); R. Herzog, Kast.
Buch. 16 8., 8 Taf. (sep. 3 M) CH
Arnold, H., Vom rätisch. Limes. (Beil. z.
Allg. Ztg. ’99, Nr. 6.) — @. Sixt, Obergerm.
Limes in Württemb.; Forschgn d J. 1898.
(Limesbl. Nr. 30, 823f.) — Mettler, Kastell
Benningen. (Ebd. 31, 855f) — K. Schu-
macher, Badische Limesstrecke ; Untersuchgn.
d J. 1898. (Ebd. 851-54.) — Anthes, Gr.-
Gerauer Kast. (Ebd. 848-51.) — G. Wolf,
Erdkastell, Erdlager u. Niederlassg. Helden-
bergen. (Ebd. 29, 798-98. 30, 8183-15.) Vgl.
’97, 767. — Ders., Holzturm am Limes in der
Bulau. (Ebd. 31, 846-48.) — E. Ritterling,
Erdkast. Heidekringen. (Ebd. 80, 809-13.) —
Ders., Kast. Niederbieber. (Ebd. 31, 826-34.)
— Bodewig, Kast. Heddesdorf (Ebd. 834-40.)
— H. Lehner, Holzhausen a. d. Haide bis
Aarthal: Limesstrecke u. Kast. Komel. (Ebd.
841-46.) [34
Jacobi, Römerkastell Saalburg b. Homburg,
s. "On, 747. Rez.: Westdt. Zt. 17, 840-49
Hettner. [35
Furtwängler, A., Röm. Bronzen
a. Dtld. (Bonner Jahrbb. 103, 1-11,
Taf. 1) — P. Reinecke, 2 alte
Bronze - Figuren german. Barbaren.
(Vhalgn. d. Berl. anthr. Ges. '98,
289.) [36
Fahrnengruber, J., Neueste Funde
in Wien. (Mitt. d. Centr.-Comm. 25,
66-58.) — V. Kohaut, Mitt. üb. Aus-
grabgn. v. Poetovium, 1897. (Ebd.
30-32.) [37
Müllner, Brandgräberfeld aus d.
Zeit d. Römerherrschaft in Laibach
(s. Nr. 805). Forts. (Argo '98, 176; 194
-98 u. Taf. ’99, 13-16; 31-34) —
Ders., Die falsche Inschr. der Natesia
in Laibach. (Ebd.’98, 173-76.)—Ders,.,
Zur Emona-Frage. (Ebd. 199f.) [38
Weisshäupl, R., Altertümer in
Pola u. Umgebg. (Jahreshfte d.
österr. archl. Instituts in Wien I,
Beibl. Sp. 98-106. II, Beibl. Sp. 78
-82.) [89
Bibliographie Nr. 2731—2777.
Wanner, G., Die rëm. Altertümer
d. Kantons Schaffhausen. Progr.
Schaffhaus., Schoch. 72 S., 2 Taf.
ıM. [40
Mayor, J., Aventicensia. (Anz. f.
schweiz. Altert.kde. ’98, 109-11. '99,
2—10.) — A. Schneider, Die am
22. März 1898 in Windisch gefund. In-
schrift. (Ebd. 66 f.) [41
Fink, J., Grabungen an alt. Römer-
stätten. (Monatsse . d. hist. Ver.
v. Oberbaiern "og, 162-64.) —K. Popp,
Die neuest. Ausgrabgn. b. Eining u.
Böhming. (Ebd. 145-48.) [42
Englert, Bericht üb. d. Ausgra-
bungen b. Nassenfels Sommer 1397.
(Sammelbl. d. hist. Ver. Eichstätt 12,
114-17.) Vgl. ‘98, 26463. [43
Scheller, M., Ausgrabungen b.
Faimingen 1898. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 11, 199-207, Taf. 4-6.) [44
Bürger, Neuer röm. Fund in Langenau
(Funderr. a. Schwaben Jg. 5.) [45
Herzog, E., Vom Schönbuch.
(Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’98, 161-68
[aus: Beil. z. Staatsanz. f. Württbg.].)
— K. Zangemeister, Votivsteine v.
beneficiarii cos. bei Stockach. (Ebd.
194-200.) — F. Haug, Votivstein e.
decurio civitatis Aquensis in Dürr-
menz. (Ebd. 193f.) [46
Mehlis, C., Archäologisches a. d.
Pfalz. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthr.
29, S. 25f) — Ders., Neue Aus-
grabgn. auf d. Heidenburg b. Krim-
bach in d. Pfalz. (Ebd. 58fò —
Koehl, Ausgrabgn. bei Worms. (Ebd.
28, 59-62; 101-8.) [47
Körber, Röm. Grabdenkmäler in
Mainz. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. "ag,
145-48.) — Ders., Röm. Inschrr. in
Mainz. (Ebd. ’99, 17-20.)— v. Domas-
zewski, Die Lustratio exercitus auf
einer Mainzer Inschrift, Brambach
1021. (Ebd. ’98, 153-55). [48
Ritterling, E., Zur Zeitbestim-
mung d. Namenstempel d. XXII.
Legion. (Westdt. Zt. 17, 203-17, Taf.)
— H. Lehner, Zu d. Viergötter-
steinen im Wiesbadener Museum.
(Ebd. 217-22.) — Ders., Weihedenk-
mal an Mercurius Negotiator aus
Heddernheim. (Ebd. 272-76.) [49
Steuernagel, Fundbericht üb. d.
Reste d. Porta-Paphia bei Nieder-
legung derselb. im Dez. 1897. (Bon-
ner Jahrbb. 103, 154-63, Taf. 8.) [50
Adenaw, E., Archäolog. Funde in
Deutsches Altertum.
Aachen bis z. Jahre 1898. (Zt. d.
Aachen G.-Ver. 20,179-228, Kte.) [2751
Lehner, H., Röm. Kasserollengriff in d.
Sammilg. d Ver. f. G. v. Erfurt. (Mitt. d. Ver.
f. G. v. Erfurt 20, 177-81, Taf. 9-10.) [52
v. Sarwey, Röm. Strassen im
Limesgebiet. (Westdt. Zt. 18, 1-45.) [3
Jenny, S., Bauliche Ueberreste v.
Brigantium. (35. Jahresber. d. Vor-
arlberg. Museum-Ver. S. 16-25, Taf.)
Vgl. ‘98, 2608. — Ders., Die röm.
Begrübnissstätte v. Brigantium. Oest-
licher Teil. Wien, Braumüller. 1898.
4°. 20 8., 8 Taf. 11 M. [54
Walderdorff, H. Graf Veg Die
Römerbauten an d. Königsberge bei
Regensburg. (Vhdlgn. d. hist. Ver.
v. Oberpfalz 50, 337-466, 10 Taf.) [55
Schumacher, K., Röm. Ansiedig.
b. Duttenberg a d. Jagst. (Fundberr.
a. Schwaben Jg. 5.) — Richter,
Röm. Niederlassg. auf d. Weissenhof
in Besigheim. (Ebd.) — E. Kapf
Der röm. Begräbnisplatz beim Kastel
Cannstadt. (Ebd.) [56
Christ, K., Name u. älteste G. v.
Noviomagus-Speier. (Pfülz. Museum
"og, 17-20; 83-36.) — Ders., Das
rheinische Germanien. (Ebd. 49-53;
65-70; 81-84.) [57
Schumacher, K., Das röm. Wim-
pfen. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, 4) [58
Wolff, G., Strassenforschg. im
J. 1897. I: Aeltere Grenzstrasse Kes-
selstadt-Oberflorstadt. II: Strassen
d. Hinterlandes. (Limesbl. Nr. 30,
815-22.) — A. Riese, Römerstrasse
südlich v. d. Bockenheimer Land-
strasse. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt.
"98, 200-202.) [59
Bodewig, Das röm. Coblenz.
(Westdt. Zt. 17, 223-72, Taf. 2-4.) —
A. Günther, Coblenz; Römerstrasse
u. Meilenstein m. Inschrift an der-
selben. (Bonner Jahrbb. 103,167 f.) [60
Asbach, J., Die rm. Wasserleitg,
etc. in d. Eifel. (Das Eifelland I,
Nr. 5.) o [61
Bovy, A., Une conjecture sur la
limite des mondes gaulois et ger-
manique avant la conquête romaine.
(Ann. de la soc. d’archl. de Brux.
12, 174-79. [62
Scheel, W., Bildg. u. Ueberlieferg.
d. german. Völkernamen auf -ones.
(Philologus 57, 578-95.) [63
*109
Premerstein, A. Y., Die Anfänge
d. Provinz Moesien. (Jahreshfte. d.
österr. archl. Instituts in Wien I,
Beibl. Sp. 146-96.) [64
Mülinen, H. F. v., Divico oder d.
v. Caesar d. Ost-Galliern u. Süd-
Germanen gegenüber vertretene Poli-
tik (s. '98, 2614). Lfg. 2. 25 S.
50 Pf. [65
Schlumberger, J. v., Die Schlacht
zwisch. Caesar u. Ariovist. (Zt. f.
G. d. Oberrh. 14, 169-79.) — @loeck-
ler, A propos de la campagne de
Cesar contre Arioviste. (Rev. cath.
d'Als. 17, 904ff.) Vgl. 98, 2616. [66
Wulff, Jul. Caesars Rheinbrücken.
(Rhein. G.-Bll. 4, 260-70.) — C. Koe-
nen, Zur Stelle d. beiden Rheinüber-
gänge J. Caesars. (Ebd. S. 271.) [67
de Laigue, Du titre de Fratres et
amici populi Romani attribué aux
Bataves. (Bull. archl. du comité des
travaux hist. etc. ’97, 234-38.) [68
Böger, R., Die Rhein- Elbestrasse
d. Tiberius. Sektion: Aliso-Weser,
d. Marschroute d. Varus. Münster,
Regensberg. 32 S. 1 M. 50. [69
Wilms, CL, Die Schlacht im Teuto-
burger Walde. Lpz., Freund & W.
648. 2 Ktn. 1 M. 20. [70
Bach, M., Krit. Studien z. Lüsg.
d Frage üb. d. Örtlichkeit d. Varus-
schlacht. (Beil. d. Staatsanz f.
Württemb. ’98, 80-90; 111-18.) [71
v. Steinwehr, Idistaviso. (Milit.-
Wochenbl. ‘99, Nr. 29 ff.) [72
Detlefsen, D., Die Beziehgn. d.
Römer zur Nordseeküste zw. Weser
u. Elbe. (Jahresber. d. Männer vom
Morgenstern 1, 89-94.) [73
Schmidt, Ldw., Zur G. d. Marko-
mannenkrieges unter Mark Aurel.
(Hermes 34, 155-59.) [74
Nissen, H., Röm. Siegesdenkmal
in Beuel. (Bonner Jahrbb. 103, 110
-14.) [75
Lehner, Cohors Treverorum equi-
tata. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. '99,
30-32.) [2776
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Malotet, A., De Ammiani Marcel-
lini digressionibus quae ad externas
gentes pertineant. Thes. Paris,
Leroux. 1898 62 8. [2777
*110
Eugippii vita Severini,recogn. Th. M om m-
sen, s. Nr. 833. Rez.: Wochenschr. f. klass.
Philol. ’99, 155-57 Pfeilschifter, Berl. philol.
Wochenschr. ’99, 460 Manitius. [2778
Bruckner, W., Die Quelle der
Origo gentis Langobardorum. (Zt.
f. dt. Altert. 43, 47-58.) [79
Althof, H., Waltharii Poesis. Das
Waltharilied Ekkehards I. v. St.
Gallen nach d. Generalhandschrr.
brsg. u. erläutert TI I. Lpz.,
Dieterich. 184 S. 4 M. 80. [80
Strecker, K., Ekkehard u. Vergil. e A
dt. Altert. 42, 5 -65.)
Golther, W., Ueb. d. Sage v See
fried u. d. Nibelungen (s. Nr. 837).
Schluss. (Zt. f. vergleich. Litt.-G.
12, 289-316.) [81
Patzig, Zur G. d. Siegfridsmythus, s. ’98,
2644. Kez.: Dt. Litt.-Ztg. '99, Nr. 6 Mogk. [81a
Much, M., Frühgeschichtl. Funde
a. d. österr. Alpenländern. I: Die
Emuilfibeln v. Perau u. verwandte
Erscheingn. (Mitt. d Centr.-Commiss.
"24, 125-42 u. 2 Taf.) Sep. Wien,
Braumüller. 4 M. [82
Kirsch, J. P., Le cimetière bur-
gonde de Fétigny, canton de Fri-
bourg. (Archives de la soc. hist. du
cant. de Frib. 6, 479-538, 4 Taf.) [83
Kirchmann, J., Das er
Gräberfeld b. Schretzheim (s.
2623). Forts. ort d. hist. Ver
Dillingen 11, e 12 [84
Schmitt, J. C lie alt ist win
burg? (Arch. d. "hist. Ver. v. Unter-
franken etc. 40, 199-227.) [85
Gibbon, E., The history of the
decline and fall of the roman empire,
ed. by J. B. Bury (s. ‘98, 2627).
Vol. Vu 576 S. 6 sh. [86
Rosi, M., L'ambasceria di papa
Giovanni I. a Constantinopoli, secondo
alcuni principali scrittori. (Arch. d.
Società Romana di storia patria 21,
567-84.) [2787
d) Innere Verhältnisse.
Holub, J., Unter d. erhaltenen
Handschrr. d. Germania d. Tacitus
ist d. Stuttgarter Hs. d. beste (s. "94,
3456). Tl. IV. Weidenauer Progr.
1898. S. 19-32. — A. Gudemann,
Zur Germania d. Tacitus. (Philo-
ogus 58, 25-44.) — F. Hertlein,
Bibliographie Nr. 2778—2829.
Zu Tac. Germania 3. (Ebd. 57, 656
-58.) [2788
Schauffler, Th., Zeugnisse zur
Germania d. Tacitus aus d. altnord.
u. angelsächs. Dichtg. Progr. Ulm.
1898. 4°. 23 S. [89
Bugge, S., Norges Indskrifter med
de aeldre Runer. dr 4. Christiania,
Broggers bogtrykk. 1898. 4°. 8.265
.339. 5 M. 20. [90
Hildebrand, R., Recht u. Sitte auf d. ver-
schieden. wirtschaftl. Kulturstufen I. Jena
189. (Vgl. ‘97, 2675.) Rez.: Zt. f. Rechts-G
19, Germ. Abtlg., 1:7-74 H. Schreuer. EI
Hirt, H., Die wirtschaftl. Zustände
d. Indogermanen. (Jahrbb. f. Natio-
nalök. 70, 456-63.) Er
Schulten, Flurteilg. u. Territorien
in d. römisch. Rheinlanden. ‚Bonner
Jahrbb. 103, 12-41. [93
Halban, A. v., Das röm. Recht in
d. german. Volksstaaten; e. Beitr. z.
dt. Rechts-G. TL I. (= Hft. 56 v.
Nr. 2563.) Breslau, Marcus. xxım,
312 S. 10 M. [94
Schröder, R., German. Rechts-
symbolik auf d. Marcussäule (N.
Heidelberg. Jahrbb. 8, 248-55.) [95
Dippe, 0., Der Prolog d Lex
Salica, d. Enstehg. d. Lex u. d
salischen Franken (Hist. Viertelj.-
schr. 2, 153-88.) [96
Kornemann, E., ZurStadtentstehg.
in d. ehemals keltisch. u. german.
Gebieten d. Römerreichs; e. Beitr.
z. römisch. Städtewesen, Habilitat.
Schr. Giessen, Münchow. 76 S. [97
Rez.: Dt. Litt. - Ztg. '39, Nr. 5 K. Scho-
macher.
Herrmana, P., Dt. Mythologie in
emeinverständl. Darstellg. Lpz.
E 1898. 545 S. 8 M. |98
Mogk, E., Die altdt. bedoizche
Religion. (H. Meyer, Dt. Volkstum
S. 317-34.) [2799
Rieger, M., Ueb. d. nordisch.
Fylgienglauben (Zt. f. dt. Alter.
42, 277-90.) — F. Niedner, Der
Mythus d 2. Merseburger Spruches.
(Ebd. 43, 101-12.) [2800
Léger, A., Les sources de la mytho-
logie slave (s. ‘97, 807). Fort.
(Rev. de l'hist. des religions 35, 163-77.
37, 165-73. 38, 124-35.) [2801
Mehlis, C., Der Mauzenstein bei
Herrenalb. (Prähist. Bll.’99, 22-25.) [?
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
Sieburg, M., Ein gnostisches Gold-
amulet aus Gellep. (Bonner Jahrbb.
103, 123-53, Taf. 7.) [2808
Kauffmann, F., Beitrr. z. Quellen-
kritik d. gotisch. Bibelübersetzg.
(s. ’98, 802). Forts. (Zt. f. dt. Philol.
31, 178-94.) [4
Luft, W., Die arianischen Quellen
über Wulfila. (Zt. f. dt. Altert. 42,
291-308.) — F. Vogt, Zu Wultilas Be-
kenntnis etc. (Ebd. 309-21.) [5
Koenen, C.. Zur römisch. Heilkunde am
Niederrhein. (Histor. Studien u: Skizzen zu
Naturwiss. etc. am Niederrh., Festschr. z.
70. Versammig. d. dt. Naturforscher etc.
8. 1*-12*) Ders., Chirurg. Instrumente d.
Römer am Niederrh. (Ebd. 13*-16.*.) [2806
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Scriptores rerum Meroving. T. IMI,
s. Nr. 860. Vgl.: B. Krusch, Zur
Florians- u. Lupus-Legende; e. Ent-
gegn. Forts. (N. Arch. 24, 533-70);
L.Duchesne(Anal.Bolland.Bd.X VIT,
Hft. 4). [2807
Haag, 0., Die Latinität Fredegars.
(Roman. Forschgn. 10, 835-932.) [8
Adémar de Chabannes, Chronique, publ.
p. Chavanon, 8.97, 2687. Rez.: Hist. Zt. 52,
300 f. Hampe. [9
Tardif, J., Les chartes mérovin-
giennes de Noirmoutier. (Nouv. rev.
hist. de droit 22, 763-90.) Extr. en
partie. Paris, Larose. 69 S. [10
Briand, E., Histoire de sainte
Radegonde, reine de France. Paris-
Poitiers, Oudin. 1898. xjv, 5368. [11
Weber, Frz., German. Reihen-
gräber in Oberbaiern. (Korr.-Bl. d.
dt. Ges. f. Anthr. etc. 28, 50-52.) [12
uilling, F., Merowing. Gräber-
feld in Sindlingen b. Höchst a. M.
(Ebd. 29, 49-51.) Vgl. "op, 783. —
C. Mehlis, Merowing. Grabfund.
(Pfälz. Museum '99, 53 f.) [13
Stubenrauch, A., Untersuchgn. auf
d. Inseln Usedom u. Wollin im An-
schluss an d. Vinetafrage. (Balt.
Studien N. F. 2, 65-133, 3 Taf.) E
Dorr, R., Die Grüberfelder auf d.
Silberberge b. Lenzen u. b. Serpin,
Kr. Elbing, a d. 5.-7. Jh. n. Chr.
Festschr. d. Elbinger Altert.-Ges. Elb.,
Meissner. 1898.4°.298.,3Taf.3M.[2815
°111
b. Karolingische Zeit.
Monod, G., Etudes crit. sur les
sources de l’histoire Carolingienne.
Partiel: Introd. Les Annales Caroling.
Livr. 1: Des origines à 829. (Biblioth.
del'’écoledeshautesétudes. Fasc.119.)
Paris, Bouillon. 1898. 175 5. 6fr. [2816
Simson, B. v., Die wiederaufge-
fundene Vorlage d Annales Mettenses.
(N. Arch. 24, 399-424.) — F. Kurze,
Die Jahrbücher v. Reichenau u. d.
Fortsetzg. Reginos. (Ebd. 425-56.) [17
Kurze F., Einhard. Berl., Gärtner.
918. 2 M. [18
Böhmer, J. F., Regesta imperii.
I: Die Regesten d. Kaiserreichs unter
d. Karolingern, 751-918; neu bearb.
v. E. Mühlbacher. 2. Aufl. I, 1.
Innsbr., Wagner. 4°. 4808. 18M.40.[19
Epistolae Karolini aevi (s.’94, 3494).
IM, 1. (T1. v. Nr. 2051.) Berl., Weid-
mann. 1898. 4°. 3605S. 12 M. [20
Inb.: Epp. selectae pont. Romanorum Carolo
Magno et Ludovico Pio regnant. scriptae ed.
Hampe; Leonis HI. papae epp. X ed. Hampe;
Einharti epp. ed Hampe; Agobardi Lugdun.
epp.ed. Dümmler; Amalarii epp. ed. Dümmler;
Frotharii Tullensis epp. ed. Humpe: Epp.
variorum (814-c. 850) ed Dümmier.
Diplomi ined. dei secoli IX e X,
per L. Schiaparelli. (Bull. dell’
Istituto stor. ital. 21, 127-67.) [21
Köstler, K., Ein Wendepunkt in
d baier G. d. 8. Jh. (Monatsschr.
d hist. Ver. v. Oberbaiern '98, 125
-29.) [22
Ketterer, Karl d Gr. u. d Kirche, s. ’98,
2663. Rez.: Hist Viertelj.schr. '98, 526
Grützmacher; Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1342-45 Stutz;
Arch. f.kath. Kirchenrecht 78, 884-837 G.Richter;
Mitt. a. d hist. Litt. 27, 112-45 Hahn. ` [283
Wagner, R., Das Bündnis Karls
d Gr. mit d. Abodriten. (Jahrbb. etc.
d. Ver. f. mecklenb. G. 63, 89-129.) [24
Kuhlmann, Papst Leo IN. im
Paderborner Lande. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 56, II, 98-150.) [25
Splieth, Ueb. das Danewerk.(Korr.-
BL. d. dt. Ges. f. Anthr. 28, 95-98.) [26
Teichmann, E., Neue Beitrr. z.
Fastradasage. (Zt. d Aachen. G.-
Ver. 20, an Vgl. ’97, 828. [27
Abbott, W. C., Hasting. (Engl.
hist. rev. 13, 439-63.) [28
Tenckhoff, F., Die Beziehgn. d.
Bischofs Badurad v. Paderborn zu
Kaiser Ludwig d. Frommen u. seinen
Söhnen. (Zt. f. vaterl. G. etc. Wesfal.
66, II, 89-97.) [29
WK
Depoin, J., Le due Ebrard de
Frioul et les trois comtes Matfrid.
(Ann. de l’acad. d’archl. de Brux. 13,
45-60.) [2830
Doize, J., Le gouvernement con-
fraternel des fils de Louis le Pieux
et l'unité de l’empire,843-45. (Sep. a.:
Moyen âge II, 7/8) Paris, Bouillon.
1898. 338. 2 fr. [31
Parisot, R., Le royaume de Lor-
raine sous les Carolingiens, 843-923.
These. Paris, Picard. 4°. xxxj, 820 S.,
2 Ktn. 12 fr. [32
Jacquot, F., Hist. de la Lorraine dep.
l'avènement des Carolingiens jusqu'en l'année
923. (Annuaire de Lorraine "oni (32a
Horn, Ph., Das frink. Gräberfeld
unfern Frankenthal. (Monatsschr. d.
Frankenthaler Altert.-Ver. ’99,Nr.3ff.
u. Taf.) [2833
c) Innere Verhältnisse.
Patetta, F., Frammento di un
Capitolare Franco nel codice A 220
Inf. della Biblioteca Ambrosiana.
(Atti della R. Accad. delle scienze di
Torino 33, 185-91.) [2834
Dahn, F., Die Franken unter d.
Karolingern (s. "og, 831). Abtlg. 2
(Dahn, Könige d. Germanen VUE 2.)
xvj, 266 S. 8 M. [35
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’98, 1335-39 u. Mitt. a.
d. hist. Litt. 26. 154 Hahn.
Sickel, W., Die Kaiserwahl Karls
d Gr: rechtsgeschichtl. Erörterung.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
20, 1-38.) — Ders., Die Kaiserkrö-
nungen v. Karl bis Berengar. (Hist.
Zt. 82, 1-37.) [36
Kötzschke, R., Zur G. d. Heeres-
steuern in karoling. Zeit. (Hist.
Viertelj.schr. 2, 231-43.) [37
Zeumer, K., G. d. westgotisch.
Gesetzgbg. (s. Nr. 877). III: Besond.
Teil. Forts. (N. Arch. 24, 571-630.)
—W. Schücking, Ueb. d.Entstehungs-
zeit u. Einheitlichkeit d. lex Saxonum.
(Ebd. 631-70.) [38
Solmi, A., Diritto longobardo e
diritto nordico. (Archivio giurid. 61,
309-44.) [39
Brunner, H., Nobiles u. Gemein-
freie d. karoling. Volksrechte. (Zt.
f. Rechts-G. 19, Germ. Abtlg., 76
-106.) [40 |
Bibliographie Nr. 2530— 2878.
Baert, W. C., De erfopvolging bij
de Franken en Friezen. Leidener
Diss. 1847. 204 S. [41
Opet, O., Zur Frage d fränkisch.
Geschlechtsvormundschaft;e. weiterer
Beitrag. Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. Ergänzgsbd. 5, 193-308 .1[42
Declareuil, J., Les preuves judi-
ciaires dans le droit franc du 5. au
8. siècle (s. °98, 2671). Forts. (Nour.
rev. hist. de droit 22, 747-62. 23, 71-109;
188-212.) [43
Esmein, A., Les ordalies dans
l'Eglise gallicane au 9. siecle. Hinc-
mar de Reims et ses contemporains.
(Rapports annuels de l'école deshautes
études. Sect. d. sc. relig. 9697.)
Paris, Impr. nation. 1898. 45 S. !44
Narbey, C., Supplément aux Acta
Sanctorum pour des vies de saints
de l'époque méroving. T. I. Paris,
Le Soudier. fol. x, 629 S. 64 fr. [45
Traube, L., Text-G. d. Regula
S. Benedicti. (Sep. a.: Abhdlen. d.
baier. Akad. d. Wiss. 3. KL, XXI. 3.)
Münch., Franz. 1898. 4° 1335,
4 Taf. 6 M. [46
Rez.:Stud.etc.a.d. Bened u. Cıst.-Orden Su,
Hft. 1 u. 2 Edm. Schmidt.
Schmitz, L., Vita S. Willibrordi
a Thiofrido abbate Epternacensi
conscripta. Progr. Luxemburg, Bef-
fort. 1898. 4°. 111S. (Dt. Ueber-
setzg. in: Ons Hémecht '99) [47
Rez.: Anal. Bolland. 18, 73.
Werminghoft, A., Verzeichnis d
Akten frünkischer Synoden v. 742
-843. (N. Arch. 24, 455-502) [48
Nürnberger, A.J., Die röm. Synode
v. J. 743. (Sep. a: 29. Ber. d Philo-
mathie in Neisse.) Mainz, Kirch-
heim. 1898. 21 S. 60 Pf. 149
Vacandard, E., L'idolatrie en
Gaule au 6. et au 7. siècle. ‘Rev.
des questions hist. 65, 424-54.) [50
(örres, F., König Rekared d.
Katholische; neue kirchen- u. kultur-
geschichtl. Forschgn. auf d. Gebiete
d. Vormittelalters. (Zt. f. wiss. Theol.
42, 270-322.) [51
Lee, G. C., Hincmar: an intro-
duction to the study of the revo-
lution in the organization of the
church in the inih century. (Sep. a:
Papers of the Amer. Society of Church
hist VII) Diss. d. Johns Hopkins
Univ. Baltimore 1897. S 231-60. [52
Fränkische Zeit. — Sächsische und fränkische Kaiserzeit.
Fastlinger, M., Ein Klösterchen
Karls d. Gr. (Monatsschr. d. hist.
Ver. v. Oberbaiern ‘98, 120.) [2853
Fastlinger, M., DasSalvatorkloster
Berg im Donaugau; e. verschollenes
Kloster Altbaierns. (Vhdlgn. d. hist.
Ver. f. Niederbaiern 34, 203-7.) [54
Jacob, G., Hat d. hl. Willibald
v. Eichstätt d. Kloster Milz b. Röm-
hild 783 eingeweiht? (N. Beitrr. z.
G. dt. Altertums 14, 53-67.) [55
Marx, J., Ursprung d. Archidiako-
nats bezw. Klosters Tholey. (Trieri-
sches Arch. 2, 71-75.) [56
Hofman, J. H., Sint Salvator en
Sint Marten te Utrecht. (Arch. v. d
gesch. v. h. aartsbisdom Utrecht 25,
4-20.) [57
Fastlinger, M., Kleine Mitt. üb.
Altbaierns älteste Klosterschulen.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 8, 178-81.) [58
a) Die Klosterschule zu Salzburg. b) Wohin
ging Erzbisch. Arno e Salzb. in d. Schule?
Grion, G., Della vita di Paolo
Diacono, storico dei Longobardi,
disquisizione. Cividale, tip. G. Fulvio.
1898. 398. [59
Joseph, E., Der Dialog d. alten
Hildebrandsliedes. (Zt. f. dt. Altert.
43, 59-89.) [60
Piper, Die altsächs. Bibeldichtg. (Heliand
u. Genesis), 8.’97,859. Rez : Dt. Litt.-Ztg. '93,
921 Jellinek; Anz. f. dt. Altert. 25, 21-28
J. Franck. [61
Muller, S., De St. Salvatorskerk
te Utrecht. Eene Merovingische
Kathedraal. (Arch. v. d. gesch. v. h.
aartsbisd. Utrecht 25,21-73,4 Taf.) [62
Buchkremer, J., Das Atrium d.
karoling. Pfalzkapelle zu Aachen.
(Zt. d. Achen. G.-Ver. 20, 247-64,
2 Taf.) [63
Wolff, Gust., Die ehemal. Marien-
kapellezuLudwigstadtinOberfranken.
(Jahresber. d. thür.-sächs. Ver. '97/98,
48-52.) [64
Koenen, C..Karolingisch-fränkische
Töpfereien b. Pingsdorf. (Bonner
Jahrbb. 103, 115-22, Taf. 6.) [65
Koenen. C., Zur Heilkunde d. Franken
am Niederrhein. (Histor. Studien u. Skizzen
zu Naturwiss. etc. am Niederrh., Festschr. z.
70. Versammig. d. dt. Naturforscher ete.
H. 16*-24*.) [2366
*113
3. Zeit der süchsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125
Lauer, Ph., Le manuscrit des
Annales de Flodoard, Reg. lat. 633
du Vatican. (Melanges d’archl. et
d'hist 18, 491-523.) [2867
Gumplowiez, M., Zur G. Polens
im Mittelalter; 2 krit. Untersuchgn. üb.
d. Chronik d. Balduin Gallus. Innsbr.,
Wagner. 1898. 261S. 6 M. 40. [68
Klerikale Geschichtsfälschungen in Polen.
(Beil. z. Allg. Ztg. ‘99, Nr 46.)
Bachmann, A., Studien zu Cosmas
(Bachmann, Beitrr. zu Böhmens G.
u. G.-Quellen D (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 20, 39-51.) [69
Seemüller, J., Zum Annolied;
Sendschreiben an Edw. Schröder.
(Zt. f. dt. Altert. 42, 322-38.) [70
Bresslau, H., Urkunde d. Bischofs
Adalger v. Worms v. J. 1044. (N
Arch. 24, 725-27.) — E. Sackur,
Schreiben Odilos v. Cluny an Hein-
rich IIL v. Okt. 1046. (Ebd. 728-35.) [71
Omont, H., Le Concordat de
Worms. (Biblioth. de l'école des
chartes 59, 635 f.) [72
Mayer, F. X., Geburtsort d. hl.
Ulrich. (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 11,
164-67.) 73
Uhlirz, K., Bisch. Wigfried v.Ver-
dun. (Allg. dt. Biogr. 44, 516-18.) [74
Parisot, R., De primo domo quae
superioris Lotharingiae ducatum quasi
haereditario jure tenuit. Thèse.
Nanceii, typ. Berger-Levrault. 158 S.,
Taf. [75
Rez.: Ann de l'Est 13, 290-"4 Pfister.
Kleinermanns, J., Der hl. Heri-
bertus. (Kleinermanns, Die Heiligen
auf d. bischöfl. Stuhle v. Köln (s. "ae,
2430). II, 1.) 1898. 84S. 1 M. 50.
(Teilweise a. d. Kölner Pastoralbl.)[76
Witte, H., Genealog. Untersuchgn.
Z. Reichs- G. unter d. salischen
Kaisern. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. Ergänzgsbd. 5, 309-474,
3 Stammtaf.) 717
Bretholz, B., Hzg. Wratislaus lI.
v. Böhmen. (Allg. dt. Biogr. 44, 232
-34.) [78
*114
Hagenmeyer, H., Chronologie de
la premiere croisade, 1094-1100. (Rev.
de l'Orient latin 6, 214-293.) [2879
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Bernoulli, A., Annalen v. St. Leon-
hard in Basel. (Zt. f. G. d. Oberrh.
14, 137-39.) [280
Barbarossa - Lieder; übers. v.
L. Doering u. W. Gundlach.
Mit e. Exkurs: Die Gottschalk-Frage.
(Gundlach, Heldenlieder d. dt. Kaiser-
zeit. Bd.11l.) Innsbr., Wagner. xxn),
1061 S. 11 M. Vgl. '96, 976. KR
Güterbock, F., Forliveser Annalen
d. Pietro Ravennate. (N. Arch. 24,
736-42.) [82
Constitutiones et acta publ. imperatorum
et regum, ed. L. Weiland [u.J.Schwalm],
8. °96, 2374.)Rez.: Hist. Zt. 82, 486 ff. Zeumer. [83
Devillers, L., Chartes du comté
de Hainaut de l'an 1200; reprod. d.
orig. av. introd., trad. et notes,
(Publication extraord. du cercle archl.
de Mons) Mons, Dequesne-Mas-
quillier. 1898. Fol. 4 Bl., xjx S.,
2 Taf. 12 fr. 4
Hanıpe, K., Briefe z. G. d. 13. Jh.
a. e Durhamer Handschrift. (N. Arch.
24, 503-32.) [85
Inh.: 1) Abt Hermann v. Corvey u. d röm.
Curie 1277-33. 2) Zur Datierg. d. Rund-
schreibens Gregors IX. geg. Friedr. II. „As-
cendit de mari bestia“ e J. 1239. 3) Brief
Innocenz’ IV. an Ludwig d. Heil. v. Ende 1246.
4) Rundschreiben d rom. Cardinäle weg. d.
Tartarennot v. 97. Juli 1261. 5) Beschlüsse
d Londoner Provinzialkonzils v. 18. Febr. 1213
üb. d Kreuzzugsfrage. 6) Satire auf d. Geld-
forderın. an d. röm. Curie.
Simonsfeld, H., Ueb. d. späteren
Heiratsprojekte Kaiser Friedrichs II.
Nachtrag zu „Ueb. d Formelsammig.
d. Rudolf v. Tours“ (s. Nr. 916).
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. '9%,
D. 543-48.) [86
Gabotto, F., Un diplomo ined. di Federico 1I
a Manfredi Lancia per il comune di Mon-
caliori, 12 febbr. 1239. (Bull. della soc. di
storia negli Abruzzi III, 5.) (87
Jastrow, J., u. G. Winter, Dt. G.
im Zeitalter d. Hohenstaufen (s. "98,
2713). Lfg.12. (Lfg.131 v. Nr. 2155.)
Bd. II., S. 225-304. 1 M. [88
Rez. v. Bd. I: Litt. Cbl. "98, 1607; Dt. Litt.-
Ztg. "Du. 193-95 Hampe; Hist. Jahrb. 20, 147;
Litt. Handw. ’98, 570 A. Zimmermann.
Hauck, A., Friedrich Barbarossa
als Kirchenpolitiker. Rektoratsrede.
Bibliographie Nr. 2879—2928.
Lpz., Edelmann. 24 S.
1 M. [39
Cartellieri, A., Philipp II. August
König v. Frankreich (s. Nr. 923)
Buch II: Phil. Aug. u. Graf Philipp
v. Flandern, 1180-86. S. 93-192 u. 77
-112. 5 M. (97 S. auch Heidelberger
Habil. Schrift.) — Ders., Die Macht-
stellung Heinrichs IL v. England.
(N. Heidelberg. Jahrbb. 8, 269-83.) [90
Francke, W. Ch., Die niedersächs.
Landesfürstin Agnes v. Hohenstaufen.
(Hann. G.-Bll. ‘99, Nr. 6f.) [91
Winkelmana, Kaiser Friedr. IL, s. ‘9x. ug
Rez ` Dt. Litt.-Ztg. "98, 1339 Schaus. Mitt a
d. hist. Litt. 27, 62-65 Sternfeld,; Hiat. Zt 52,
1898. 4°.
436-500 Bloch. (92
Michael, E., Zur G. d. heilig.
Elisabeth. (Zt. f. kath. Theol. "ug
565-83.) [93
Aldinger, P., Erhebg. Arnolds v.
Isenburg zum Erzbischof v. Trier.
1242 ff. Progr. Schönthal. 1898. 4°.
S. 11-37. [94
Pijnacker Hordijk, C., Jets over
den Elect Gosewijn van Utrecht.
(Bijdragen voor vaderl. gesch. X, 4,
185-204.) [95
Wehrmann, M., Zur G. d Grafen
Hermann v. Gleichen, Bischofs zu
Camin. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt 20, 171-76.) [36
Wutke, K., Ueb. d. angeblich. Aufenthalt
d. mocklenburg. Fürsten Pribislaw I v. Par-
chim-Richenberg am 1. Okt. 1217 zu Gorkau
am Fusse d. Zobten. (Zt. d. Ver. f. G. ete.
Schlesiens 33, 409 f.) [2897
c. Innere Verhältnisse.
Lehmann, Langobard. Lebnrecht, s. '96,
1019. Rez.: Krit. Viertelj schr. f. Gesetzgeb. 40
22-26 Luschin v. Ebengreuth; Hist. Zt. 59,
481 À. B. Schmidt. [2393
Schröder, Edw., Bruchstück e.
Pergament-Handschrift vom Lehn-
recht d. Sachsenspiegels. (Zt. f.
Rechts-G.19,Germ. Abtlg.,143f.) [2899
Caro, @., Zur Ueberlieferg. d.
ersten Strassburger Stadtrechts. (Hist.
Viertelj.schr. 2, 72-77.) Vgl. "ue 2897.
— H. Bloch, Desgl. (Zt. f. G. d
Oberrh. 14, 271-98.) [2900
Rez. v. Caros Aufsatz: Hist. Zt. 82, 5431.
Rietschel; N. Arch. 24, 761 Sackur.
Schiffmann, K., Quellen z. Wirt-
schafts-G. Oberösterreichs u. e. Ne-
krologium d. ehem. Cist.-Stiftes Baum-
gartenberg. (Stud. etc. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 20, 161-69.) [2901
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufschen Kaiser.
Tille, A., Teuerung zu Köln im
J. 1146. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. ’99,
Sp. 40f.) 2902
Sachsendahl, J., Das Gewichts-
system d. 11. u. 12. Jh. in Liv-, Esth.-
u. Kurland. (Arch. f. Anthrop. 25,
97-99.) 8
v. Bulmerincq, Verfassg. d. Stadt Riga
im 1. Jh. d. Stadt, s "On, 2731. Rez.: Litt.
Cbl. "on, 1542; Dt. Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 9 Ber-
gengrün. | [4
Liebermann, F., Ein Ordal d.
lebendig Begrabens. (Zt. f. Rechts-
G. 19, Germ. Abtlg., S. 140.) [ő
Monumenta fratrum praedicato-
rum hist. (s. 97, 2766.). T. II: Fra-
tris Galuagni dela Flamma chro-
nica ord. praed. 1170-1333; ed. B. M.
Reichert. Romae, In domo Gene-
ralitia; Stuttg., Roth. 1897. xıj,
129 S. 3 M. 50. — T. III: Acta
capitulorum general. ord. praed.
Vol. 1: 1220-1303; rec. B. M. Rei-
chert. Romae-Stuttg., Roth. 1898.
xvj, 325 S. 7 M. [6
Rez.: Katholik 79, I, 20-36 C. M. Kauf-
mann.
Kräsl, F. a J. Jezek, Sv. Vojtžch,
druhý biskup Pražky, jeho klášter a
úcta u lidu. Y Praze, Nákl. Dé
dictví sv. Prokopa. 1898. 800 S. [7
Jardet, P., Saint Odilon, abbé de
Cluny; sa vie, son temps, ses oeuvres
962-1049. Lyon, imp. Vitte. 1898.
804 S. 8 fr. [8
Hybl, F., Počátky Minoritü v
Čechach a na Moravě (Die Anfünge
der Minoriten in Böhmen u. Mähren).
(Český časopis hist. 2, 335-45.) [9
Schulte, W., Die Nachrr. d. Ci-
sterzienser üb. Kloster Leubus. (Zt.
d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 209-
26.) [10
Schmid, Gust., Wo lag d. alte Kloster
Walkenried? (Braunschw. Magaz ’99, 45-
47.) (11
Kettner, Die österr. Nibelungendichtg, 8.
’98, 2:44. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 31, 243-51
Rosenhagen; Litt.-Bl. f. germ. u. roman.
Philol. mua, Nr. 4 Panzer. [12
Saran, F., Ueb. Hartmann v. Aue
(8. ’98, 2746). Forts. (Beitrr. z. G.
d. dt. Sprache etc. 24, 1-71.) [13
Piquet, Étude sur Hartmann d’Aue. s. 98,
2747 (Thèse). Rez.: Rov. crit. ’99, Nr. 8 Lich-
tenberger; Ans. f. dt. Altert. 35, 28.38 Schön-
bach. [14
v. d. Leyen, Des armen Hartmann Rede
vom Glouven s. ’98, 927. Rez.: Dt. Litt.-Ztg.
"98, 961 Jostes: Litt.-Bl. f. germ. u. rom
Philol. 29, 160-64 Reuschel. — Vgl.: A. Leitz-
*115
mann, Zu Hartmanns Rede vom Glauben
(Beitrr. z. G. d dt. Sprache etc. 34, 206-20.) [15
Teuber, V., Ueb. d. vom Dichter
des Anegenge benutzt. Quellen. (Bei-
trr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 24,
249-360.) [16
Lesser, E., Das Verhältnis d.
Frauenmonologe in d. lyrisch. u.
episch. dt. Dichtgn. d. 12 u. angehen-
den 13. Jh. (Ebd. 361-83.) [17
Hasak, G. d. dt. Bildhauerkunst
im 13. Jh. Berl., Wasmuth. fol. xjv,
152 S., 39 Extra-Beill. 120 M. [18
Schmarsow, A., Das Eindringen
d. franz. Gothik in d. dt. Skulptur.
(Repert. f. Kunstwiss. 21, 417-26.) [19
Stiehl, 0., Der Backsteinbau ro-
man. Zeit, besonders in Oberitalien
u. Norddtld. Lpz., Baumgärtner.
1898. 4°. 94 S., 27 Taf. 36 M. —
F. Adler, Mittelalt. Backstein-Bau-
werke d. preuss. Staates. 12. SE
Hft. Berl., Ernst. 1898. fol. 7 Taf.
u. illustr. Text Bd. 2, S. 25-130.
20 M. [20
Graus, J., Die Schlosskapelle von
Stein in Kärnten. (Der Kirchen-
schmuck 28, 30-36.) [21
Durrer, R., Zu d. Funde roman. Skulpturen
auf d. Lohnhofe zu Basel. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. ’98, 111-14.) Vgl. ’93, 2756. [22
Baer, C. H., Kirche zu Birndorf.
(Schau-in’s-Land 25, 6-15.) [23
Wolff, F., Abteikirche v. Maurs-
münster im Unterelsass. Berl., Was-
muth. 1898. gr. fol. 45 S., 22 Taf.
60 M. 24
Durm, J., Die Gründungshypothe-
sen d. Heidelberg. Schlosses. (Mitt.
z. G. d. Heidelberg. Schlosses 4, 70-
83, Taf. 4-9.) 25
Pfeifer, H., Peterskapelle d. ehe-
mal. St. Ludgeriklosters bei Helm-
stedt. (Die Denkmalpflege I, 8.) [2926
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Seibt, A., Studien z. d. König-
saaler G.-Quellen. (Hft. 2 v. Nr. 2569.)
Prag, Rohlitek & S. 1898. 53 S.
60 kr. [2927
Mathias v. Nenenburg, Chronik;
übers. v. G. Grandaur, m. Einleitg.
v. L. Weiland. (= Bd. 84 v. Nr.
*116
2066.) Lpz., Dyk. zem, 292 S.
4 M. 80. [2928
Johann v. Victring, Das Buch ge-
wisser Geschichten ;übers.v.W.Frie-
densburg. (= Bd. 86 v. Nr. 2066.)
Ebd. xxjv, 337 S. 4 M. 80. [29
Chronique Artésienne (1295-1304);
nouv. édit. et Chronique Tournai-
sienne (1296-1314), publ. pour la
première fois d'après le manuscrit
de Bruxelles par Frantz Funck-
Brentano. (Avec une Carte inéd.
du Comté de Flandre au 13 siècle.)
Paris, Picard. xxjv, 127 S., 1 Kte.
2 M 20. [30
Quellen z. G. Kaiser Ludwigs d
Baiern; übers. v. W. Friedensburg.
(= Bd. 81 u. 82 v. Nr. 2066.) Lpz., Dyk.
1898. xj, 138; ue, 177 S. 4 M. 40. [31
Heinrich der Taube (früher Hein-
rich v. Rebdorf\, Kaiser- u. Papst-G.;
übers. v. G. Grandaur. (= Bd. 85
v. Nr. 2066.) Ebd. xJ, 107 S. 1 M.80. [32
Karl’s IV. Jugendleben, v. ihm
selbst erzählt; übers. v. L. Oelsner.
(= Bd. 83 v. Nr. 2066.) Ebd. xxxıj,
133 S. 2 M. [33
Wotke, K., Zu d „Moralitates
Caroli IV. imperatoris Nr. I“. (Zt. d.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 3,
100-110.) Vgl. "ug, 2768. [34
Tille, V., Francouzský rukopis o
cestě cisafe Karla IV. do Francie v
létech 1377-78 (Eine französ. Hand-
schrift üb. d. letzte Reise Kaiser
Karls [V.nach Frankreich‘. (Sitzungs-
berr. d. böhm. Ges. d Wiss. ’98, XIV.)
16 8. SE [36
Hampe. Briefe z. G. d. 13. Jh. s. Nr. 2885. [36
Registres de Nicolas II. (1277-
80); recueil des bulles de ce pape,
publ. p. J. Gay. Fasc. 1. (Bibl. des
écoles franç. d'Athènes et de Rome.
2. Ser. XIV, 1.) Paris, Fontemoing.
1898. 4°. S. 1-112. 8 fr. 40. [37
Heuberger, S., Urk. d. Königin
Agnes v. Ungarn v. 12. März 1356.
(Anz. f. schweiz. G. "mu. 127 f) [38
Tadra, F., Zur Leben-G. Johanns v. Geln-
hausen, Registrators d. Kanzlei Kaiser Karls
IV. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.foıschg. 20,
100-105.) Vgl. Nr. £883. [39
Felten. Bonagratias Schrift z. Aufklürg.
üb. d Nichtigkeit d Prozesse Johanns XXII.
(s. Nr 9.5). Nachtr. (Trier. Arch. 2, 93.) [40
Karst, G. Manfreds v. Tode Friedrichs I
bis zu sein. Krönung, s. ‘95, 2810. Rez.: Arch.
stor. napolet. 23, 421-25 Croce; Dt. Litt.-Ztg.
99, Nr. 7 Lenel; Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 156
Wersche. [41
Bibliographie Nr. 2923—2983
Susta, J., Kritické přispěvky k
dejinam Piemysla Otakara II. Krit.
Beitrr. z. G. Piemysl Ottokars II.).
(Český časopis hist. 2, 203-9.) —
J. Rott, Přemysl Otakar II. a. ve-
řejné miněni jeho doby (Přemysl
Ottokar II. u. d. öffentl. Meinung
seiner Zeit). (Ebd. 297-308.) [42
Stapper, R.. Papst Johannes XXI. `
(Kirchengeschichtl. Studien, hrsg. v.
Knôpfler etc. IV, 4) Münster, Schö-
ningh. 1898. 128 S5. Subskr.-Pr.:
2 M. 20. Einzelpr.: 2 M. 80. (38 S.
auch Münster. Diss.) [43
Pawlicki, Honorius IV. (s. °26. 2333‘. Er-
weitert. 127 S. 3 M. Rez : Dt. Zt. f. G -wiss.
N. F. 2, Monatsbll. 356 Sternfeld; Hist. Zt.
#0, 490 Hampe; Theol. Litt -BL ‘98, Nr. 38
Bossert; Moyen-Age 2, 9330-35 Prou [14
Otto, H., Die Absetzg. Adolfs v.
Nassau u. d röm. Curie. (Hist. Vier-
telj.schr. 2, 1-17.) [45
Sievers, Polit. Bezichgn. Ludwigs d. B. zu
Frankr., s. ‘97, 964. Rez: Hist. Jahrb. 18,
468 u. Replik m. Duplik ebd. 19, 497. [46
Herbomez, A. d’, Notes et docce.
p: serv. à l'hist. des rois fils de Phi-
ippe le Bel. (Biblioth. de l'école des
chartes 59, 497-532; 689-741.) [47
Diesbach, R. Ves Matthias v. Bu-
chegg, Erzbisch. v. Mainz. (Samnılg.
bernisch. Biographien 3, 538-40.) j48
Heinemann, O., Das Bündnis zw.
Polen u. Pommern v. J. 1325. (Zt.
d. hist. Ges. Posen 13, 341-45.) [49
Bichsel, A., Graf Eberhard II. v.
Kyburg, 1299-1357; Beitr. z. G. der
Grafen v. Habsburg-Kyburg. Bern,
Körber. 130 S., 2 Taf. 1 M. 60. [50
Bibra, W. Frhr. v., Beitrr. z. G.
der Landgrafen v. Leuchtenberg:
Landgf. Ulrich v. L., 1293-1334:
Landgf. Ulrich H u. Johann I. v. L.
(Vhdign. d. hist. Ver. v. Oberpfalz
etc. 50, 123-255.) [51
Poncelet, E., Guy de Hainaut,
élu de Liege. ‘(Compte rendu des
séances de la comm. roy. d’hist. de
l’acad. de Belg. 5. Sér., T. 8, 501-
52.) [52
Zurbonsen,F.,Eine westfäl. Städte-
fehde, 1274. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 56, I, 113-16.) [53
Bär, M., Wann starb Bischof Bal-
dewin v. Osnabrück? Zugleich e.
chronolog. Anmerkg. zum Urkunden-
buche. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. e
Osnabr. 23, 232-36.) [54
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Wehrmann, M., Barnim v. Werle,
Probst in Stettin u. Camin. (Jahrbb.
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. 63, 130-
37.) [2956
Schultz, Fr., Das Deutsch Kroner
Land im 14. Jahrh. (Zt. d. westpreus.
G.-Ver. 39, 1-98.) [2956
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’99,
59 f. van Niessen.
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Jansen, M., Aus Gobelin Personas
Cosmodromium. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 56, I, 65-74.) [2957
Horéiéka, À. Handschrift d. Klo-
sters Ostrow a. d. J. 1403. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 308
-24.) [58
Fluri, A., Konr. Justingers Hand-
schrift. (Anz. f. schweiz. G. ’99,
128-41.) [59
Windecke, E., Leben König Sig-
munds; übers. v. v. Hagen. Mit
Nachtrr. v. O. Holder- Egger. N.
Tit.-Ausg. (Bd. 87 v. Nr. 2066.) Lpz.,
Dyk. xxjv, 337 S. 4 M. 80. [60
Aeneas Silvius, G. Kaiser Fried-
richs DI, übers. v. Th. Ilgen. N.
Tit.-Ausg. (Bd. 88 u. 89 v. Nr. 2066.)
Ebd. Lx, 285; 340 S. 9 M. [61
Grünpeck, J., Die G. Friedrichs III.
u. Maximilians 1.; übers. v. Th.Ilgen.
N. Tit.-Ausg. (Bd. 90 v. Nr. 2066.)
Ebd. xjx, 728. 1 M. 20. [62
Wauters, A., Jean Molinet. (Biographie
nstion. 15, 60-71 1)
Lä
Häne, J., Hauptquelle Vadians
üb. d. Burgunder ege. (Anz. f.
schweiz. G. ‘98, 89-95.) [64
Beichstagsakten, Deutsche. Bd. 11. Unter
Kaiser Sigmund. Abtlg. 5: 1433-85; hrsg. v.
G. Beckmann, s. ’98, 2796. LI (= re
v. L. Quidde), 646 S. 40 M.
Diemar, H., Hessen u. d. Reichs-
stadt Köln im 15. Jh. Regesten z.
hess. u. dt. G. (Sep.-Abdr. a.: Mitt.
d. oberhess. G.-Ver. N. F. VIII)
Giessen, v. Münchow’sche Hof- u.
Univ.-Dr. 186 S. 66
Wegeli, R., Brief Herzog Albrechts
v. Oesterr. an Schultheiss u. Rat zu
Diessenhofen, 22. Juli 1448. (Anz f.
schweiz. G. ’99, 158.) [67
Holstein., H., Alsatica. (Zt. f
vergl. Litt.-G. 13, 75-87.) [68
Urkundliche auf Strassb. u. d. Kloster Hugs-
hofen bezügl. Stücke aus d. Wimpfeling-Codex
d. Unir.-Biblioth. zu Upsala. Nr. 687.
*117
Witte, H., Urkundenauszüge z. G.
d. Schwabenkriegs. (Mitt. d. bad.
hist. Komm. 21, 66 ff.) [69
Jecklin, F., 2 weitere Berichte üb.
d. Schlacht b. Frastenz, (Anz. f
schweiz. G.’99, 144 f.) Vgl. 1020. [70
Bernoulli, À [Akten:| Zum Ver-
trag v. Dijon v. 13. Sept. 1513. (Ebd.
'98, 97-102.) [71
Schröder, Edw., Lied auf d Hei-
ligenstädter Putsch v. 1462. (Zt. f.
dt. Altert. 42, 367-71.) [72
Girgensohn, P., Skandinavische
Politik d Hansa 1375-95. (Upsala
Universitets årsskrift ’99, Filos. I.)
Upsala, Akad. Buchhdlg. 200 S.
3 kı. 25 d. [73
Lager, Jakob v. Sirk, Erzbischof
u. Kurfürst v. Trier. (Trierisches
Arch. 2, 1-40.) [74
'Fraknói, W., Herzogin Anna v.
Sachsen als ungar. Kronprätendentin,
1458. (Századok 31, 1-14.) [75
Gundlach, F., Hessen u. d. Main-
zer Stiftsfehde 1461-63. Mit e. An-
hange v. Urkk. u. Aktenstücken.
Marb., Elwert. 160 S. 3 M. 60. TLI
dieser Schrift s. Nr. 1027. [76
Schmitz, Ldw., Erhebg. Heinrichs
v. Schwarzburg auf d. bischöfl. Stuhl
zu Münster, 1466. (Zt. f. vaterl. G.
etc. Westfal. 56, I, 86-108.) [77
Ropp, G. Frh. Ve d., Zur Charak-
terist. d. Kurfürsten Albrecht Achilles
v. Brandenb. (Hohenzollern-Jahrb.
2, 79-92.) — F. Priebatsch, Be-
ziehgn. d. beiden Städte Branden-
burg zu Kurf. Albr. Achilles. (Jahres-
ber. d. hist. Ver. zu Brandenb. 29/30,
66-69.) — Ders., Der Glogauer Erb-
folgestreit. (Zt. d. Ver. f. G. etc.
Schlesiens 33, 67-106. [78
Tobler, G., Der Führer der Schwy-
zer in d. Schlacht b. Murten. (Anz.
f. schweiz. G. ’98, 95-97.) [79
Wintera, L. Beifriede v. Braunau
im J. 1477. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 37, 190-205.) [80
Häne, J., Zur OG. d. Schwaben-
kriegs. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden-
sees "27, 7-19.) [81
Komatar, Lehen der Grafen
v. Cilli. (Argo ‘98, 200-206.) [82
Schmidt, V., GE Domi-
nium u. Umgebg. 1457-1460. (Mitt.
*118
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37,
287-308.] [2988
c) Innere Verhältnisse.
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte;
Verfassungs- und Rezhtsgeschichte.
Koehne, C., Studien z. sogen. Re-
formation Kaiser Sigmunds. (Zt. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 369-430.) Vgl.
'98, 2824. 2984
Lechner, J., Unbeachtetes Regi-
ster Kg. Friedrichs IV. (HI), 1440-
1442. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.-
forachg. 20, 52-68.) [85
Siegenfeld, Adels- u. Wappenbrlef Kaiser
Friedrichs Ill. für Peter Löffler. Innebr.
23. Marz 1159. (Monatsbl. d. herald. Ges.
„Adler“ Bd. 4 C98), 342-45. (aha
Menéik, F., Liber judicii civitatis
Jiċinensis. V Jitine, Nakladem vla-
stním. 1898. 389 S. [86
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
87, Litt. Beil. S. 29 f.
Tomek, V. V., Artikule cechü
Prasskych z 15 stol. (Prager Zuntt-
artikel a. d. 15. Jh.). (Archiv Český
14, 437-93.) [87
Stadtbücher, Die Zürcher, d. 14.
u. 15. Jahrh.; auf Veranlassg. d.
antiquar. Ges. in Zürich hrsg. v.
H. Zeller- Werdmüller. Bd. I
Lpz.. Hirzel. xj, 404 S. 12 M. [88
Meyer, Ch., Das Stadtrecht von
Hof v. J. 1436. (Zt. f. Rechts-G. 19,
Germ. Abtig., 152-60.) [89
Cartellieri, A., [Aktenstücke:]
Zum (Geschäftsgang d. Konstanzer
Hofgerichts. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14,
139 f.) 90
Kaiser, H., Kostenrechnung e. bi
schöfl.-strassb. Gesandtschaft an d.
Curie, 1478-79. (Ebd. 180-93.) [91
Knipping, R., Kölner Stadtrech-
nungen d. Mittelalters (8. ON, 2851).
Bd. II: Die Ausgaben. (= XV, 2 v.
Nr. 2060). 1898. 482 S. 22 M. [92
Rez. v. I: Hist. Zt. 82, 134 Hartung; Hist.
Jahrb. 19, 581-86 Beyerle.
Yannérus, Les Comptes luxembourg. du
14 siècle (s. Nr. 1041). Schluss. (Ons SEN
99, 178-33.)
Poncele E., Le livre des fiefs de
l'église de Lie ge sous Adolphe de la
Marck. (Publication de l'acad. roy.
de Belg. Comm. roy. d'hist.) Brux..
Hayez. 1898. Gent, 745 S. 6 fr. [94
Roz.: Archives liégeoises ‘99, 8. 91.
Eversen, J. M. H., Bescheiden over
het kamprecht te Maastricht. (Publi-
cations de la soc. hist. etc. dans le
duché de Limbourg 34, 309-27.) [95
Bibliographie Nr. 2983—3036.
Vogeler, Alte Soester Ratsver-
ordng. a. d. 14. Jh. ıZt. d. Ver. f.
G. v. Soest 15, 98-103.) (ug
Ermisch, H., Zwickauer Stadt-
bücher u. e. Zwickauer Schulordnung
d. 15. Jh. (N. Arch. f. sächs. G. 2,
33-45.) [97
Joachim, Mar.enburger Tresslerbuch, a.
’93, 1010. Res.: Hist. Zt. 82, 51516 Höhl-
baum. EE
Schalk, K., Müdlinger Häuser ‘s.
‚98, 2843). Forts. (Berr. u. Mitt. d
Altert.-Ver. zu Wien 33,96-112. [2999
Calın, J., Strassburger Stadtwech-
sel; e. Beitr. z. G. d. ältesten Banken
in Dtld. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 44-
65. à [3000
hanteau, F. de, Essai sur l'in-
dustrie et le commerce à Metz du
14. au 16. siècle. Bourg, impr.
Dureuil. 1897. zu, 178 S. [3001
Tille, A., Marktprivileg d Erz-
bischofs Dietrich v. Köln f. Zülpich.
26. Okt. 1439. (Korr.-Bl. d. westdt.
Zt. ‘95, 188-90.) [2
Köberlin, A., Der Obermain als
Handelsstrasse im später. Mittelalter.
(Wirtschafts u. Verwaltgs.-Studien
m. besond. Berücksichtigg. Baierns
IV.) Lpz., Deichert. 7US. 1 M 80. [3
Ropp, 6. v. d., Sozialpolit. Be-
wegungen im Bauernstande vor d.
Bauernkriege. Rede. Marb., Elwert.
16 S. 40 Pf. [4
Die „Trompete d. Bauernkriegs‘‘ u. ihre
Urheber. (Monatshfte. d. Comenius -Ges. 7,
327 f.)
Pauls, E., Vertragsmässige Regelung d
Vortritts in d. Kirche zu Schwerfen, 1511.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 230, 276-851.) [5
Krebs, Zur Judenverfolgung in
Landau 1347. (Pfälz. Museum '99,
37f.) [6
Luschin v. Ebengreuth, A., Mate-
rialien z. G. d. Behördenwesens u. d.
Verwaltg. in Steiermark. (Beitrr. z.
Kde. steiermärk. G.-Quellen 29, 194
-242.) [7
Diemar, H., Die ältest. hess. Kanzler
(Hessonland 199? 110-12.) 3
Löbe, Ueb. e. Irrung zw. d. Landes-
herrn u. einig. Vasallen d. Amtes
Altenburg weg. d. Heeresfolge u.
Steuereinnahme im 15. Jh. (Mitt. d.
gesch.- u. altert.forsch. Ges. d. Oster-
landes 11, 184-200.) [9
Horčička, A., Erhebg. v. Neu-
markt zur Stadt, 1459. (Mitt. d.
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 211
-13.) [3010
Maurer, H., Ratsbesetzung zu
Freiburg i. Br. im 15. Jh. (Schau-
in's-Land 25, 50-54.) [11
Fromm, E., Frankfurts Textil-
ewerbe im Mittelalter; e Beitr. z.
x. d. Zunftwesens im 14. u. 15. Jh.
(Sep. a.: Arch. f. Frankf. G. u. Kunst.
3 F., VL) Frkf., Osterrieth. 1896.
160 S. Vgl. oe, 2994. [12
Stiegler, Kanon. Werk v. Sebast.
Brant. (Arch. f. kath. Kirchenrecht
78, S. 188) —___—_ [13
Entstehung d. dt. Fussvolks.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 109,
21-45.) [3014
f. Religion u. Kirche.
Novotny, V., Listy Husovy; poz-
namky krit. e chronol. (Ueb. Husens
Briefe; krit. u. chronol. Notizen).
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss.
oa, IV). 89 8. [3015
Levinson, A., Thom. Ebendorfers
„Liber pontificum“. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.torschg. 20, 69-99.) [16
Köllmann, A., Urkk. d. Klosters
Saarn a. d Ruhr a. d. 13. u. 14. Jh.
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. ‘98,
149-55. ‘99, 45-52.) [17
Conciliam Basiliense, s. ’98, 1047. Bez.:
Katb. Schweizerbll. 18, 125 e Liebenau. —
L. Bittner, Die „Protokolle“ d Konzils v.
Basel u. ihre jüngste Ausg. (Zt. f. österr.
Gymn. ’99, 577-84.) [18
Albers, B., Steuerrolle f. d. Bene-
diktinerabteien d. mainzischen Pro-
vinz v. J. 1493. (Stud. etc. a. d.
Bened.- u.Cist.-Orden 20, 102-22.) [19
Dreves, G. M., Wer hat das Anima
Christi verfasst? (Stimmen a. Maria-
Laach 54, 493-594) — Kehrein,
Ueb. d. Verfasser d. Gebetes „Anima
Christi, sanctifica me“. (Katholik 78,
II, 118-20.) 20
Schmidt, Frdr., Geistliches Ge-
E zwisch. e. Fürstin u. e
rämerin von e. Paternoster aus
Edelsteinen; Handschr. d. 16. Jh.
(Alemannia 26, 193-229.) [21
Falk, Kleine Beitrr. zu Pastors P. pst-G.
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 187-89.) Vgl.: P. Al-
bert, Wo wurde Papst Jobann XXIII. nach
seiner Absetzg. gefangen gehalten? (Ebd.
402 f.) [22
-119
Novotný, V., Hus'v gleit (Husens
Geleit) (Cesky časopis hist. 2, 10
-24 etc. 146-71.) Vgl. ‘98, 2809. [23
Bid lo J. 9 'esti emigranti Vv
Polku v dobé husitské a mnich Jeronym
Prażsky (Böhm. Emigranten in Polen
währ. d. Husitenzeit u. d. Mönch
Hieronymus von Prag). (Casopis
musea krälostvi českého 69, 118-28;
232-65; 424-52.) [24
Freisen, J.; Kathol. Taufritus d.
Diözese Schleswig im Mittelalter
nach d. Liber agendarum, s. Nr. 253.
(Theol. Quartalschr. 81, 1-31.) [25
Lauchert, Johs. v. Wünschelburg.
(Allg. dt. Biogr. 44, 320-22.) [26
Zenner, J. K., Aus d. theolog.
Vorlesgn. d. kathol. Univ. Leipzig.
(Zt. f. kath. Theol. ’98, 165-72.) [27
Paulus, N., Joh. Tetzel d. Ablass-
prediger. Mainz, Kirchheim. 1878.
2 M. 60. [28
Rez.: Hist.-polit. BU 121, 883-87; Katholik
799, I, 365-69 Adf. Franz.
Roth, F. W. E., Stiftg. f. König Adolf im
Speierer Dom 1372. (Pfälz. Mus. 99, S. 4f.) [z9
Falk, F., Jacobus (v. Oppeuheim) in Mainz
u. Hirschau. (Stud. etc. a. d. Bened.- u.
Cist. Orden 19, 680 f.) 3 180
Wieland, M., Die sel. Lukardis
zu Oberweimar. (Cistercienser-Chro-
nik 10, 193-99.) [31
Flade, P., Zur Waldenser- u
Beghinen-G. d. sächs. Lande. (Beitrr
z. sächs. Kirch.-G. 13, 215-17.) Vgl.
797, 490. [32
Hach, Th., Zu d. Heusdorfer Orgelbau-
u. Kirchenschmuckrechnung. (N. Arch. f.
süchs. G. 20, 160f) Vgl. Nr. 1051. [33
Pflugk-Harttung, J. v., Anfänge
d. Johanniter Herrenmeistertums.
(Hist. Viertelj.schr. 2, 189-210.) —
Ders., Die inner. Verhältnisse d.
Johanniterordens in Dtld., besond.
im östl. Niederdtld. (bis zum Beginne
d. Herrenmeisterwürde. (Zt. f. Kirch.-
G. 20, 1-18.) [34
Priebatsch, F., Staat u. Kirche
in d. Mark Brandenburg am Ende
d. Mittelalters. (Zt. f. Kirch.-G. 19,
397-430.) [35
Niessen, P. van, Gründg. d. Cist.-
Frauenklosters Reetz durch Hzg. Bar-
nim I. (Beitrr. z. G. etc. Pommerns,
Festschr., S. 51-54.) — M. Wehr-
mann, Caminer Bistum 1385-95.
(Ebd. 58-66.) — Ders., Bisch. Ar-
nold v. Camin 1324-1330; e. Beitr.
z. G. d. Caminer Bistums. (Zt. f.
Kirch.-G. 19, 373-96.) [36
*120
Jungnitz, J., Beitrr. zur mittel-
alterl. Statistik d. Bistums Breslau.
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 385
-402.) [3037
y. Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben.
Falk, Der gelehrte Korrektor
Adrian O. S. B. der Peter Schöffer-
schen Druckerei zu Mainz. (Cbl. f.
Biblioth. 16, 233-37.) — K. Steiff,
Günther u. Johs. Zainer. (Allg. dt.
Biogr. 44, 672-74.) [3038
Roth, F. W. E., Hans Sporer, e. fahrender
Verleger u. Buchdrucker d. 15. u. 16. Jabrb.
(Arch. f. G. d. dt. Buchhandels 20, 196-200.)
— Ders., Ueb. e. Bücherseudg. aus Italien
nach Did 1478. (Ebd. 200 f.) [39
Schmidt, Ldw., Beitrr. z. G. d.
wissenschaftl. Studien in sächs.
Klöstern (s. "og, 1076). Il: Grünhain,
Buch, Pegau, Chemnitz, Thomas-
kloster in Leipzig. (N. Arch. f.
süächs. G. 20, 1-32.) 40
Jirecek, H., Životopisy nektervch
pravnikü ceskomoravskych ze XI.
a XIV. veku (Biographien v. böhm.-
mährisch. Rechtsgelehrten a. d. 13.
u. 14. Jh). (Sitzungsberr. d. böhm.
Ges. d Wiss. '98, VII) 21 S. [41
Jung, R., Geschichtl. Anfrage
König Maximilians bei Frankfurt,
1505. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 6,
330-3.) 0. — [42
Böner, A., Lernen u. Leben auf
d. Humanistenschulen im Spiegel d.
latein. Schülerdialoge. (N. Jahrbb.
f. d. klass. Altert. etc. ’99, Il, 129-41;
204-20.) — F. W. E. Roth, Aus d.
mittelrhein. Humanistenkreise. (Ebd.
168-76.) — 0. Clemen, Nachträg-
liches zu Veit Werler. (Ebd. 117
-19.) [43
Richter, P., Humanist. Epoche in
Maria-Laach m. Rücksicht auf d.
rheinisch. Klosterhumanismus über-
haupt. (Westdt. Zt. 17, 277-340.) [44
Soennecken, K., Ueb. Bartholo-
maeus Coloniensis; Beitr. z. G. d.
Humanismus. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziebgs.- u. Schul-G. 8, 272-305.)
Vgl. ‘97, 2900. — F. Cohrs. Der
humanist. Schulmeister Petrus Trito-
nius Athesinus. (Ebd. 261-71.) [45
Bauch, G., G. d Leipziger Früh-
humanismus m. besond. Rücksicht
auf d. Streitigkeiten zwisch. Konr.
Wimpina u. Mart Mellerstadt. (Cbl.
Bibliographie Nr. 5037—3081.
f. Bibliothw. Beihft. 22.) Lpz., Har-
rassowitz. 194 S. 8 M. [46
Moth, F., Conr. Celtis Protucius
Tysklands forste laurbaerkronede
digter. En litt.-hist. studie fra hu-
manismens tid. Diss. Kjobenh. 377,
63 S. 147
Roersch, A., Johs. Murmellius
(Biographie nation. 15, 355-65) —
L. Geiger, Jak. Wimpheling, Alle
dt. Biogr. 44, 524-37.) 48
Neff, J., Phil. Engelbrecht Engen-
tinus); Beitr. z. G. d. Humanismus
am Oberrh. (s. "og, 2895. TLI
Progr. Donaueschingen. 1898. 4°
20 S. [49
Oefele, E. Frhr. v., Briefe von u.
an Konr. Peutinger. Sitzungsberr.
d. Münch. Akad. ‘98, I, 443-55.) [50
Mayer u. Rietsch, Die Mondsee -Wiener
Liederbandschrift u. d. Mönch v. Salzburg,
s. "ug, 2002 Rez.: Gott gel Anz. ‘99, 14-5
F. Vogt. [51
Meyer, E., Die gereimten Liebes-
briefe d. dt. Mittelalters. Mit e.
Anhg.: ungedr. Liebesbriefe a. d.
Dresdener Hs. M.68. Marb., Elwert
110 S. 2 M. [52
Helm, K., Untersuchgn. üb. Hnr.
Heslers Evangelium Nicodemi.. (Bei-
trr. z. G. d. dt. Sprache etc. 24, 85
-187.) [53
Fabeln, Mitteldt.; hrsg. v. K.E ich-
horn. (In 3 Einladungsschriften z
Feier d. Henflingschen Gedächtnis-
tages.) Meiningen, 1896-98. 4°.
118 S. [54
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 25, 61-67 Bech.
Kaiser, A., Die Fastnachtspiele
von der Actio de sponsu; Beitr. 2.
G. d. dt. Fastnachtspieles. Götting.
Vandenhoeck & R. 139 S 3 M. [55
Schweitzer, H., Die mittelalterl.
Grabdenkmäler mit figürlich. Dar-
stellen in d. Neckargegenden v.
Heidelberg bis Heilbronn. (= Hft. 14
v. Nr. 2447.) Strassb., Heitz. 725,
6 Taf. 4 M. [56
Keyserling, E. v., M. Schongauer
u. d. Nürnberger Skulptur. (Beil. z.
Allg. Ztg. og, Nr. 29.) — R. Stiassny,
Eine gothische Votivstatue. Ebd.
"op. Nr. 289f) — M. Bach, Hoch-
altar d. Doms zu Chur. (Diözesan-
Arch. v. Schwaben ‘98, 177-79) [57
Zemp, J., Die Backsteine von
S. Urban. (Festgabe auf d Eröffug
Vom Interregnum bis zur Reformation.
d. schweiz. Landesmuseums in Zürich
109-70, 8 Taf.) [3058
Schäfer, K., Kirche zu Jung-St.
Peter in Strassburg; e. Beitr. z. Bau-G.
d Mittelalters. (Die Denkmalspflege
Jg. 1, Nr. 1.) [59
Mielke, R., Blockbaukirche in
Burschen. (Arch. der „Branden-
burgia‘* 4, 98-104.) [ 60
Neuwirth, J., Die Wandgemiälde
im Kreuzgange d. Emausklosters in
Prag. (= Nr. 2449) Prag, Calve.
fol. 92 S., 34 Taf. 75 M. [61
bez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, Litt. Beil. S. 3:-3s Horčička; Dt. Litt.-Ztg.
"mi, Nr. 3 Thode.
Durrer, R. u. R. Wegeli, 2
schweizerische Bildercyklen a. d.
Anfang d. 14. Jh.: Die Galluskapelle
in Oberstammheim u. d. Herrenstube
in Diessenhofen. (= Nr. 2613.) Zürich,
Fäsi & B. 32 S., 8 Taf. 3 M. 20. [62
Altrichter, K., Wandgemälde in
d. Kapelle St. Spiritus zu Wuster-
hausen a. Dosse. (Arch. der „Branden-
burgia“ 4, 85-97.) | 63
Houdek, V., Ein Sp: culum humanae salva-
tionis d. Noureischen Stifts-Bibliothek. (Mitt.
d Centr.-Comm. 24, :15-19) — K. Lind,
Altes (rlasgemulde in d. Sammilg. deg Musvums
Francisco-Carolinuin zu Linz. (Ebd. 205-10.)
— Th. Melchior, Malerei-Restaurirung in d.
Kirche zu Taisten. (Ebd. 210-13.) [64
Waldner, E., Urkundliches über
Colmarer Maler d. 15. Jahrh. (Zt. f.
G. d. Oberrh. 14, 66-77.) [65
Firmenich-Richartz, E., Rogier
van der Weyden, d. Meister v. Fle-
maille; Beitr. z. G. d Vlämischen
Malerschule. (Zt. f. bild. Kunst N.
F. X.) [66
Kaemmerer, L., Memling. (Künst-
ler-Monographien, hrsg. v. Knackfuss.
XXXIX Bielef., Velhagen & K.
196 S. 3 M. [67
Hoff, H., Passionsdarstellungen
Albrecht Dürers. Heidelb., Emmer-
ling. 133 5. 2 M. 20. [68
Dodgson, C., Zum Jost de Negker.
(Repert. f. Kunstw. 21, 377-81.) [69
Hagelstange, A., Verwandlungs-
bild d. 15. Jahrh. (Mitt. a. d. germ.
Nat.-Mus. "ug, 125-31.) [70
Stanb, F., Schatzinventar d.
Wiener Schottenstiftes. (Berr. u.
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien 33, 163
-85.) 11
Zimmermann, P., Welfischer Sil-
‘121
berschatz a. d J. 1426. (Braunschw.
Magaz. "99, 47f.) [72
Runge, Sange:weisen d Colmarer Hand-
schrift u. d. Licderhandschrift v. Donau-
eschinuen, 8. "Mu, 2926. Vgl.: P. Runge, Die
Besprechg. durch H. Rietsch beleuchtet. (Beil.
zu d. Mouatshfton. f. Musik-G. ‘95, Nr 12) [73
Teichmann, E., Ein Aachener als
Darsteller d. Titelrolle in 2 Metzer
Mysterien, 1485. (Zt. d. Aachen.
G.-Ver. 20, 295-98.) [74
Albert, P., Guta Gräfin v. Wert-
heim. (Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 28
-43.) [75
Meier, H. u. M. Wehrmann, Colberger
Mordsühne v. 1376. (Beitrr. z. G. Pommerns,
Festschr., S. 55-57.) — A. Haas, Der [Him-
mel- - Briof zu Bethania. (Bl. f. pomm.
Volkskde. 5, 167f.) [76
Türler, H., 2 Urkk. üb. d. Pfeiferkönigtum
in Bern. (Anz. f. schweiz. G. "än, 17f) —
Schützenordnuug v. J. 1452. (Sammelbl. d.
hist. Ver. Ingolstadt. Hft. 21, II, but) —
K. Obser, Bareujawd im Schwetzinger Walde.
(N. Arch. f. Cr. d. St. Heidelb. 8, 1ssf.) [77
Jung, R., Gutachten zweier Frankfurter
Aerzte, 1455. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6. 327-30.) — A. Tille, Die „Mala Franzosu“
zu l'rankf.a. M. (Janus. Annéo 3.) — O. R. Red-
lich, Badekur d. Herzogin v. Julich in Ems
1500. (Beitrr z. G. d. Niederrh., Düsseldorf.
Jahrb. 13, 29. f.) [8078
6. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30jühr.
Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-55.
Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief-
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds.
im Ref.-Zeitalter (s. Nr. 1143). Forts.
(Zt. f. Kirch.-G. 20, 59-95.) | 3079
Flugschriften a. d Ref.-Zeit um
"og, 1112). XIII: Th. Murner, An
d. grossmächtigsten u. durchlauch-
tigsten Adel dt. Nation, 1520; hrsg.
v. E. Voss. XIV: H. v. Cronberg,
Schriften: hrsg. v. E. Kück. (= Neu-
drucke dt. Litt.-Werke d. 16. u. 17.
Jh.. 153-56.) Halle, Niemeyer. DIS,
1 Fksm.; us, 160 S. à 60 Pf. [RO
Clemen, O., Miszellen z. Reform.-G.
(Theol. Studien u. Krit. '99, 268-81.)
— Ders., 2 Lutherworte; mitg. a.
d. Zwickauer Ratsschulbiblioth.
(Ebd. 266f) — 6. Kawerau, Die
Flugschrift Sepultura Lutheri 1033;
e Beitr. z. G. d. antinomist. Streites.
(Ebd. 281-93.) [81
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 9
*122
Lange, P., Bibelinschriften Luthers
u. anderer Reformatoren. (N. kirchl.
Zt. "ug, 627-53.) [3082
Albrecht, 0., Die v. Luther be-
stätigte Naumburger Gottesdienst-
ordnung Medlers. (Monatsschr. f.
Gottesdienst etc. 3, 57-62; 81-89.)
Vgl. "og, 2949. — Ders., Luthers dt.
Gloria. (Ebd. 3, 139-47; 353-56.)
Vgl. "og, 2940. Entgegng. v. Geyer
(Ebd. 220-26.) Be
Mathesius, Joh., Ausgew. Werke,
hrsg. v. G. Loesche (s. '97, 2948).
Bd. II: Luthers Leben in Predigten.
(Bibliothek dt. Schriftsteller a. Böh-
men Bd. 9.) Prag, Calve. xxj, 5638.
4 M. [84
Kolde, Th., Unbeachteter Brief
[d. fränk. Stadt Schwabach 1524] an
Luther u. Melanchthon. (Beitrr. z.
baier. Kirch.-G. 5, 1383-40.) — Ch.
Geyer, Kasp. Kantz. (Ebd. 101-27.)
— G. Kawerau, Ueb. e angeblich
verschollene Spottschrift geg. Joh. Eck
vom Augsburger Reichstage 1530.
(Ebd. 128-34.) [85
Kern, B., Unbekannter Brief
Melanchthons [an Andr. Lamperti zu
Schweinfurt 4. Jan. 1548]. (Zt. f.
G. d Oberrh. 14, 140f.) 86
Haussleiter, J., Miszellen. (Zt. f.
Kirch.-G. 19, 464-70.) [87
1: Die Promotionsrede Melanchthons z.
Graduierg. d. Andr. Winkler 1535. — 2: Ueb.
d. Originaldruck d. Johann v. Wesel zuge-
schrieb. Abhdlg. de auctoritate, officio et
potestate pastorum ecclesiast. Vgl. ‘95, 1051.
Drews, P., Spalatiniana (s. "og,
2942). Forts. (Ebd. 486-514) —
Ders., [Brief Spalatins betr. :] Form d.
Krankenkommunion im Kurfürstent.
Sachsen 1531. [Monatsschr. f. Gottes-
dienst ete. 3, 211-14.) [88
Vogt, Briefe Bugenhagens u.
Jak. Runges. (Balt. Studien N. F.
2, 57-64.) — P. Hasse, Ungedr.
Brief Bugenhagens. (Mitt. d. Ver.
f. lübeck. G. 8, 67-69.) [89
Bang, J. P., Sakrament der Busse
in d. Augsb. Konfession, Art. 11-12.
(Zt. f. Kirch.-G. 19, 449-51.) — Ders.,
Falsche Lesart in d. Torgauer Ar-
tikeln. (Ebd. 452.) Vgl.’96, 3070. [90
Smend, J., Älteste Ausgabe d.
Strassburg. dt. Messe. (Monatsschr.
f. Gottesdienst etc. 3, 47-52.) —
Ders., Das älteste Strassb. dt. Trau-
formular. (Ebd. 164-66; 322f.) —
E. Simons, Verwandtschaft. schweiz.
Bibliographie Nr. 3082—3128.
u. dt. Formulare mit Strassburgs
ältest. dt. Trauungsformular. (Ebd.
261-64.)— F. Hubert, Butzers Grosses
Gesangbuch. (Ebd. 52-57.) [91
Spitta, F., Lieder d. Konstanzer
Reformatoren. (Ebd. 2, 350-60; 370
-83. 3, 323-32.) Ders., Neue Ent-
decken zum Zwingli-Liede. (Ebd. 3,
22f.; 62.) — Dere., Lieder A. Blau-
rers. (Ebd. 115f.;150f.) Vgl.: Nelle
(Ebd. 147-50). [92
Knoke, K., Auslegung d. Vater-
unsers a. d J. 1522. (Zt. f. Kirch.-G.
20, 19-36.) [93
Paulus, N., Beichtbüchlein d.
Jodocus v. Windsheim f. Erfurter
Studenten a. d. 16. Jh. (Katholik
‘99, I, 92-96; 382-84.) [94
Falk, F., Bibellexikon d. Andreas
Placus 1536. (Pastor Bonus 11, 126
-30.) an [35
Oncken, H., Sebastian Franck als
Historiker. (Hist. Zt. 82, 385-435.) [96
Kroniek, Zwolsche, van 1520 tot
1526; uitgeg. door J. W. Mulder.
(Vereen. tot Meder v. Overijss. regt en
gesch.) Zwolle, Tijl. 1898. 62 S. [97
Jordan, Urteil e. Zeitgenossen üb.
Thom. Münzer. (Jahresber. d. thür.-
sichs Ver. ‘97/98, S. 55f.) [98
Dvorsky, F., Dopisy kněží Simona
z Habru a Jana fräie N:mecko-
Brodskeho o rozdílech ve víře, 1528
-29 (Korrespondenz zw. d. Priester
Simon v. Haber u. Johann d. Pfarrer
v. Deutschbrod betr. d. Glaubens-
unterschiede). (Archiv Cesky 14,
324-67.) [3099
Borkowski, H., Mitt. a. d. reichs-
burggräfl. Dohnaschen Archive zu
Schlobitten, Ostpr. (Zt. f. Kirch.-G.
19, 453-63.) [3100
1: Brief. d. Burggrfn. u Gfn. Friedr. II
v. Dohnin, d. Frommen, an Luther 20. Sept.
1531. — 2: Ein Schüler Melanchthons — 3:
Johs. v. Laski an d. Pfalzgfn Ottheinrich
6. Mai 1556.
Friedensburg, Zur Korrespondenz
Johs. Haners; 12 Briefe. (Beitrr. z.
baier. Kirch.-G. 5, 164-91.) [3101
Meyer, Chr., Aus e. Tagebuche
[v. Grafen Wolrad v. Waldeck]
d. 16. Jh. (Sammlg. gemeinverst.
wiss. Vortrr. Hft. 305) Hamburg,
Verlagsanst. u. Dr. A.-G. 1898. 498.
80 Pf. [2
Korrespondenzen, Nassau-Orani-
sche; hrsg. v. d. hist. Kommission f.
Reformationszeit.
Nassau. Bd. I: O. Meinardus, Der
Katzenelnbogische Erbfolgestreit.
Bd. I, Abtlg. 1 (Geschichtl. Darstellg.
bis z. Tode d Grfn. Heinr. v. Nassau,
1538) u. 2 (Briefe u. Urkk. 1518-38).
Wiesbaden, Bergmann. 1768S., 1 Portr.;
xj, 431 S. 15 M. [3103
Rott, J., Relace i depeše benáts-
kých vyslancuv 16. stoleti a české
déjiny (Relationen u. Depeschen d.
Botschafter Venedigs im 16. Jh. u.
d. G. Böhmens. (Český časopis hist. 2,
94-105.) 4
Loserth, J., Archival. Studien in
Wiener Archiven z. G. d. Steiermark
im 16. Jh. (Beitrr. z. Kde. steier-
märk. G.-Quellen 29, 70-92.) [5
Bernoulli, A., [Akten:] Zur
Luzerner Tagsatzung v. 24. März 1528.
(Anz. f. schweiz. G. ‘98, 107-12.) [6
Loserth, Registratur Erzhzg. Maximilians
(Maximilians IL), 1547-51, 8. ’96, 3085. Rez.:
Hist. Zt. 81, Au Goetz. (7
Schnell, H., Das Bekenntnis d.
Herzogtums Mecklenburg Kaiser
Karl V. 1549 überreicht, nebst dem-
jenigen d. Landes Braunschweig-
Lüneburg; Beitr. z. G. d. Augsburger
Interims. Lpz. etc., Süsserodt. 41 S.
1 M. 25. [8
Briefwechsel d.Hrzgs. Christoph
v. Württemberg; im Auftrage d.
Kommiss. f. Landes-G.hrsg.v.V.Ernst.
Bd. I: 1550-52. Stuttg., Kohlhammer.
xrj, 9008. 10M. [9
Vogeler, Memorabilia Susatensia (Zt. d.
Ver. f. G. v. Soest 15, 96-95.) [10
Mencik, F., Die Reise Kaiser
Maximilian II. nach Spanien im J.
1548. (Arch. f. österr. G. 86, 293
-308.) Sep. Wien, Gerold. 60 Pf. [11
„Auszug über ausserordentliche Ausgaben‘
im gräfl. Harrach’schen Archive.
Berger, A. E., K. Sell, J. Kawerau,
Ursachen u. Wirkgn. d. dt. Refor-
mation. 3 Vortrr., unter Berück-
sicht. d. Geschichtsdarstellg. Janssens.
Lpz., Buchhdig. d. Ev. Bundes v.
C. Braun. 39; 22; 18S. 1M. [12
[Daraus sep. ebd. à 50 Pf: 1) Berger,
Ursachen u. Ziele d. dt. Ref. 39 8.; 2) Sell,
Luthers Einfluss auf d. polit. G. Dtschlds.
22 S., 3) Kawerau, Einfluss d. Ref. auf d.
relig. u. sittl. Leben in Dtld. 18 S.]
Zillinger, H. Kulturgeschichtl.
Bedeutg. Luthers Vortr. Dresd., Sturm.
16 S. 25 Pf. [13
Schubart, F. W., Luthers Name.
(N. kirchl. Zt. ‘98, 1004-23) Di
*123
Hausrath, A., Luthers Thesenstreit.
(N. Heidelberg. Jahrbb. 8, 181-247.)[15
Schäfer, Luther als Kircheuhistoriker, 8.
98, 1145. Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 97, 21+-23
Drews; Theol. Litt.-Bl. 797, 241-44 Walther;
Götting. gel. Anz. ’98, 505-10 Kolde; Hist.
Zt. 81, 43-86 Loesche. [ic
Fritschel, 6. J., Luther and
Zwingli. (Luth. Church Rev. ‘99,
Apr., 194-206.) [17
Nietzki, A., Georg v. Kunheim.
Christoterpe 799.) | [13
Richard, J. W., Phil. Melanchthon,
the protestant preceptor of Germany.
New-York, Putnam. 1898. xv, 399 8.
1 Doll. 50. [19
Maier, Hnr., Melanchthon als
Philosoph. (Arch. f. G. d. Philos. X
u. XI.) [20
Kügelgen, C. W. v., Recht-
fertigungslehre d. Johs. Brenz. Lpz.,
Deichert. 40S 60 Pf. [21
Staehelin, Zwingli, 8. ’98, 1157. Rez.:
Theol. Litt-Ztu. '93, 445-49 Bossert; Götting.
gel. Anz. TA, 113-23 Aug Baur; Theol. Litt.-
BL ua, 81-41 u. 254-56 Lezius; Hist. Jahrb.
20, 73-84 Büchi. , [23
Weiss, N., Notes sur Calvin. (Soc.
de l’hist. du protest. franç. Bull. 47,
44-51; 156-64.) [23
Doumergue, E., Calvin le fon-
dateur des libertés modernes. (Rev.
de théol. et de quest. relig. ‘98, 685
-713.) [24
Spahn, Cochlaous, s. ’98, 2985. Rez.: Hist.
Zt. >2, 501 Gess; Litter. Rundschau ‘8, Nr. 9
P. Albert: Hist. Jahrb. 19, 938 Schlecht u.
Erklärg. Spahns ebd. 20, 211f.; Rom. Quartal-
schr. 12, 455 Ehses. — R. Jung, Cochlaeus
als Bewerber um d. Rektorat d. Frankfurter
Lateinschule, 1520. (Arch. f. Frankf. G. u.
Kunst 6, 333-36.) [25
Lemmens, L., Pater Augustin
v. Alfeld (+ um 1532). Ein Franzis-
kaner a. d ersten Jahren d Glaubens-
spaltung in Dtld. (Erläutergn. u.
Ergänzgn. zu Janssens G.d. dt. Volkes;
hrsg. v. L. Pastor I, 4) Freib.i. B.,
Herder. 108 S. 1 M. 60. [26
—
Schmid, Jos., Des Kardinals u.
Erzbischofs v. Salzburg Matthäus
Lang Verhalten zur Reform. (Jahrb.
d Ges. f. d. G. d. Protest. in Oesterr.
19, 151-205.. 20, 28-50.) [?7
Rez. v.’97,1195 (Hauthaler): Hist. Viertelj.-
schr. ’48, 542 Schaumkell.
Tumbült, 6&., Die Wiedertäufer;
die sozial. u. relig. Bewegungen zur
Zeit d. Reform. (Monographien z.
Welt-G. hrsg. v. Ed. Heyck. Bd. VII.)
Bielef. u. Lpz., Velhagen & K. 9685S.,
4 Kunstbeilagen. 3 M. [28
dh
°124
Kupelwieser, L., Kämpfe Oester-
reichs mit d Osmanen v. J. 1526
-1537. Wien u. Lpz., Braumüller.
113 S. m. 5 Kartenskizzen u. 1 Beil.
1 M. 50. [29
Zimmermann, P., Christoph v. Wrisberg.
(Ailg. dt. Biogr. 44, 556-58 ) [30
Meine, F., Vermittelnde Stellig.
Joachims E. v. Brandenb. zu d. polit.
u. relig. Parteien seiner Zeit. Diss.
Lüneb., Herold & W. 52S. 1M. [31
Brandenburg, Moritz v. Sachsen, s ‘93,
29.5. Rez: Hist. Vierte jschr. 2, 277-79
Loserth; Litt. Cbl. ‘99, Nr. 14; Rev. ent "A
Nr. “; Theol. Litt.-Ztæ ‘99, Nr. 3 Trefftz; N.
Jahrbb f d klass. Altert. etc. "8 1, 595-610
Ermisch; Dt. Litt -Ztg. ‘+9. Nr. 15 H. Oncken;
N. Arch. f. sächs. G. 20, 46-71 G. Wolf; Mitt.
a. d. hist. „Litt. 27, 171 74 Rarge; Beil 2.
Allg. Ztir. ‘99. Nr. "AW Langenbeck; Hist.
Zt. 83, 5853—92 Egelhaaf. EN
Kropf, i., Urefangennahme Mal-
vezzis. (Századok 30, 389-94) —
Ders., Rede Joh. Hoffmanns geg. d.
Okkupation Siebenbürgens. (Ebd. 649
-54.) [33
Loserth, Reformation u. Gegeuref. in d.
innerösterr. Landen, s. "ou, 3001. Rez.: Mitt.
a. d hist. Litt. 26, 447 Kaindl; Zt. f. österr.
Gymn. 49, 1010-18 F. M. Mayer; Hist Viertelj.-
schr. 3, 121-24 Guat Wolf [34
Schuster + Fürsthischof Mart Brenner,
s. "On, 30:3. Rez.: Mitt a. d. hist. Litt. 27,
85-30 Ilwof; Mitt. d. Inst. f. österr. G .forschg.
20, 124-365 Loserth. [35
Beck, J. R. v., Georg Blaurock
u. d. Anfänge d. Anabaptismus in
Graubünden u. Tirol; hrsg. v.
J. Loserth. (Monatshfte. d. Comen-
Gesellsch. 7, 294-323.) Sep. unt. d.
Tit. Vonir u. Aufsätze a. d. Comen-
Ges. VII, 1 2. Berl., Gaertner. 75 Pf. [36
Cihula, d., Mart. Luther a Čechové pod
obojé (Luther u. d. böhm. Utraquisten). (Hist.
Y
Casop. 3, 274 f.) Vgl. "98, 004. [37
Simäk. J. V., Spor o dedictvi
Rozmberské 1523-1528 (Der Streit um
d. Rosenbergische Erbe). (Casopis
musea krälostvi ceskeho 70, 81-112;
308-22; 419-41.) [38
Schmidlin, L. R., Bernhardin
Sanson, der Ablassprediger in d.
Schweiz 1518-19. Solothurn, Union-
druck. 1898. 58 S. 1fr. 20. [39
Mülinen, W. F.v., Caspar v.Mülinen. (Samml.
beernis bh Biographien 3, 615-21.) — A. Fluri,
Johs. Wannenmacher, Vannius. (Ebd. 541-48.)
Ders., Hans Kotther. (Ebd. 545-53.) — Ders.,
wé bé Gutschenkel?! (Anz. f. schweiz. G.
"ug, 36-30.) [40
kolde, Th., Dietr. Veit. (Real-
encyklop. f. prot. Theol. 4, 653-58.) [41
Bibliographie Nr. 3129—3184.
Paulus, N., Dominicus de Soto u.
d. Beichte in Nürnberg. (Katholik 79,
l, 282-88.) [42
Roth, Fr., Zur Lebens-G. d.
Meisters Michael Keller, Prädikanten
in Augsburg. í Beitrr. z. baier. Kirch.-G.
5, 149-63.) [43
Schneider, E., Zur Einverleibung
der Abtei Reichenau in d. Stift Kon-
stanz. Zt. f G. d. Oberrh. 14, 243
-57.) [44
Grandidier, A., Notes hist. sur
l'origine du Luthéranisme à Stras-
bourg; publ. p. J. Liblin. Rev.
d’Alsace 47, 396-417.) [45
Rob, F. W. E., Zur Litteratur üb.
Joh. Bader zu Landau. (Pfälzisches
Museum "ug, 184.) [46
Falk, F., Zur Biogr. d. Frank-
furter Reformatoren M. Ambach,
J. Bernhard u. Th. Sartorius. : Arch.
f. Frankf. G. u. Kunst 6, 323-27.) [47
Varrentrapp, C., Zur Charakte-
ristik Hermanns v. Wied, Bucers u.
Groppers. ıZt.f. Kirch.-G.20,37-58.)[48
Richter, Trauung 1552 auf Schloss
Broich mit püpstl. Dispens. (Monats-
schr. d berg. G.-Ver. ‘98, 193-207.
99, 52-54.) [49
Fruin, R., Ruard Tapper en Nico-
laas van Nieuwland tegenover Angelus
Merula. (Bijdragen voor vaderl. gesch.
X, 4, 205-34.) [50
Görigk, E., Einführg. d. Protestan-
tismus in Hildesheim. (Katholik
Jg. 78, II, 531-50.) [51
uaritsch, A., Burg u. Stadt Peine
. Hildesheimer Stittsfehde. Peine,
Heuer. 32 S. 40 Pf. Fe
Rez.: Braunschw. Magaz. 119, 12. ER
Silem, W., J. Zegenhagen. (Allır. dt
Biogr. 44, 764-65) [33
Koch, E., Kirchliches aus Suhl v.
J. 1523. (Zt. d Ver. f. thüring. G.
11, a [54
Dibelin-., F., Wann wurde Hg.
Georg d. Bürtige v. Sachsen e. Luther-
feind? (Beitrr. z. süächs. Kirch.-G.
13, 218-20.) [55
Gebauer, J., Reformation d. Bis-
tums Brandenburg. Progr. d. Ritter-
akad. zu Brandenb. a. H. 1898. 4°
42 S. Vgl. Nr. 3219. [56
Schnell, H., Die mecklenburg.
Kirchenordngn.; Beitr. z. G. d. Ent-
stehg. unser. Landeskirche. (Jahrhb.
etc. d. Ver. f. mecklenb. G. etc. 63,
177-226.) [57
Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Wutke, K., Streit um Leubus zw.
König u. Herzog, 1534-65. (Zt. d.
Ver. f. G. Schlesiens 33, 107-70.) [3158
Kolberg, Finfüh g. d Reformation im
Ordenslande Preussen, 8. "ni, 301: Kez.: Hist.-
polit Bil. 121, 325-39 u. 355-400 O. Klopp. [59
Fischer, Rich., Achaz v. Zehmen, Woy-
wode v. Marenburg. (Allg. dt. Biogr. 44,
7170-73.) [3160
b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555 — 1648.
Scliön, Th., Chronologia Begeriana
1649-1650 (s. Nr. 1236) Schluss.
(Reutling. G.-BIL "og, 81-89.) [3161
Buch Wein-berg. Kölner Denk-
würdigkeiten a. d 16. Jh (s. ’98,
1198). Bd. IV, bearb. v. F. Lau.
Mit d. Kölner Stadtplan v. J. 1571.
(= XVI v. Nr. 2060.) xxıj, 323 S. [62
Ren v. Bd. III: Korr.-Bl. d. westdt. Zt.
"än, 1178-86 Wiepen.
Schön, Th., Trostschreiben d. Magister
Chr. Hoffmain an Herru W: lf v. Schönburg
nach Zerstörg. d. Schule in Geringswalde, 1568.
(Schönburg G.-Bll. 5, 1—5.) Vgl. ‘16, 3167. [63
Könnecke, M., Brief(nebst Zei: ungsauszug)
d Pfarrers Joh. Aurifaber an d Grafin
Barbara v. Mansfeld. (Mans'eld. Bill. Jg. 11.) [61
Schuster, G., Eigenhändiger
Lebensabriss d. Kurfürstin Elisa-
beth v. Brandenb. (Hohenzollern-
Jahrb. 2, 243-45.) [65
Schulz, Hans, Neue Briefe Karls
v. Zierotin an Hartwich v. Stitten
a. d. JJ. 1610-1612. (Zt. d. Ver. f.
G. Mährens u. Schlesiens 3, 121-70.) [66
Meyer, H., Bericht d Obershäger
Kirchenbuches üb. d 30 jähr. Krieg.
(Hann. G.-Bll. ‘99, Nr. 4.) [67
Rogge, H. C., Nog 2 brieven van
Hugo de Groot aan Maria van
Reigersbergh. (Oud-Holland 16, 187
-91.) Vgl. ‘97, 3014. [68
Haffter, E., Barthol. Anhorns d. Aelteren
Grauw Püntner Krieg (s. "On, 3034). Corri-
genda. (Anz. f. »chweiz. G. "2, 151.) Lu
Bretholz, B., Neuer Bericht üb.
d. Belagerg. d. Stadt Brünn durch
d Schweden im J. 1645. (Zt. d. Ver.
f. G. Mährens u. Schlesiens 3, 1-55.) [70
Druffel, A. v., Monumenta Tri-
dentina; Beitrr. z. G. d. Konzils v.
Trient, fortges. v. K. Brandi (s. "og,
1203). I: Von d. Sendg. d. Legaten
nach Trient (März 1545) bis z. Be- |
inn d.schmalkald.Krieges(Juni 1546).
ft. 5: Mai-Juni 1546. S. 493-586.
3 M. [71
*125
Mencik, F., Das religiöse Testa-
ment K. Ferdinands I. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. 20, 105-7.) [72
Duhr, B., Quellen zu e. Biogr. d.
Kardinals Otto Truchsess v. Wald-
burg. (Hist. Jahrb. 20, 71-74.) [73
Nantiaturberichte a. Dtld. nebst
ergänz. Aktenstücken 1585 (15-4)
-1590 (s. 97, 3022). Abtlg. I: Kölner
Nuntiatur. 2. Hälfte: Ottavio Mirto
Frangipani in Köln, 1587-1590; hrsg.
v. St. Ehses. (= Bd. VII v. Nr. 2052.)
Lx), 544 S. 22 M. [74
Pieper, Die päpstl. Legaten u. Nuntien in
Dtld etc. seit d. Mitte d. 16. Jh. az, ‘138.
Rez.: Hist. Viertelj.schr. ’98, 142 Kupke;
Hist. Zt. #1, 488 Hansen; Stimmen a. Maria-
Laach 54, "3-87 Pfulf. [75
Acta d. provinciale en particuliere
synoden, gehouden in de Norderlijke
Nederlanden gedur. de jaren 1572
-1620, Verzam. en uitg. door
J. Reitsma en S. D. van Veen
(8. °97, 3018). VII: Groningen, 1594
-1620. xıj, 442 S, [76
Akten u. Korrespondenzen z. G.
d. Gegenreformation in Innerösterreich
unter Erzhzg. Karl II. :1578-1590);
gesamm. u. hrsg. v. J. Loserth.
(= Nr. 2054) Wien, Herold. xcvj,
7478. 11 M. 60. [77
Grolig, M., Testamente zweier
protest. Dorfpfarrer a d. JJ. 1563 u.
1575. (Zt. d. Ver. f. G. Mährens u.
Schlesiens 3, 219-24.) [78
Baumann, F. L., Aus d Testamente d.
Marschalls Phipp v. Pappenheim zu Roten-
stein. (Allgäuer G.freund 10, 48-53.) [79
Body, A., Extrait des lettres du
chevalier Dudley Carleton, ambas-
sadeur dans les Provinces Unies,
1616-20. (Bull. de l’Institut archéol.
liégeois 27, 1-18.) [80
Kükelhaus, Th., Zur G. Richelieus:
Unbekannte Papiere Fancans. (Hist.
Viertelj.schr. 2, 18-38.) [81
Oxenstiernas skrifter och bref-
vexling (s. og, 1219). Afd. 2, Bd. IX:
Bref frin Herm. Wrangel med flera
generaler. 1037 S. 13 Kr. [82
Schul’, Väclav, Drobné zprävy o
Albrechtu z Valdstejna z let 1626 az
1633 (Kurze Nachrr. üb. Alb. v. Wald-
stein, 1626-33). (Sitzungsberr. d.
böhm. Ges. d Wiss. ugi 518. [83
Günther, O., Schreiben d. Generals
v. Pappenheim an Danzig. (Zt. d.
westpreuss. G.-Ver. 10, 121-24.) [84
"126
Krieger, A., Latein. Gedicht auf
d. Abt Laurentius v. Altdorf u. Etten-
heimmünster, + 1592. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 14, 258-70.) [3185
Nottbeck, E. v.. Spottlied auf d.
Ordensmeister Gotthard Kettler. (Bei-
trr. z. Kde. Ehst-, Liv u. Kurlands 5
191-207.) [86
Arnd, G., Evang. Kirchenordng.
d. Erzbischofs Sigismund f. Magdeb.
u. Halberst. (Jahresber. d. thür.-
sichs. Ver. ‘9798, 56-62.) [87
v. Friesen, Protokolle üb. Kirchen-
visitationen im 16. Jh. (Mitt d Ver.
f. süchs. Volkskde. Nr. v.) [88
Conrad. G., 2 Visitationsrezesse
f. d. evangel. Éirchen z. Gr. Tromnau
u. Niederzehren v. 1568 u. 1576. (Zt.
d. hist. Ver. f. d. Reg.-Bez. Marien-
werder 36, 31-63.) — Ders., Herms-
dorfer Kirchenvisitationsrezess d.
pomesan. BischofsVenediger v.26.Juni
1568; Beitr. z. G. d. Kreises Pr.
Holland. (Altpreuss. Monatsschr. 35,
334-44.) 89
Hauffen, A., Georg Nigrinus’ „Pa-
pistische Inquisition" 1582. (Euphorion
5, 724-26.) [90
Wolkan, R., Dt. Lieder auf d.
Winterkönig. (Bibl. dt. Schriftsteller
a. Böhmen. Bd. 8.) Prag, Calve. Wé
4128. 3M [91
Wolf, @., Dt. G. im Zeitalter d
Gegenreformation (s. "og, 3056 . I, 3.
S. 551-790. 9 M. [92
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 0-84 Barge;
N. Arch. f. sächs. G. 20, 169 J. Trofftz; Dt.
Litt.-Ztg. ‘99, Nr. 17 Hollaender.
Muller, Herm., Les origines de la
Compagnie de Jésus. Ignace et Lainez.
Paris, Fischbacher. 1898. 329 S.
3 fr. 50. — R. Staehelin, Entstehg.
d Jesuitenordens. (Theol. Zt. a. d.
Schweiz "ug, 81-104.) [93
Gothein, Igu. v. Loyala u. d Gegenref.,
"On, 1226. Ygl: Der grosse Aufstand im
Colleg. German. zu Rom im J. 1551 nach d.
neuvst. Biographen d hl. Ign. v. Loy. (Katholik
799, 1, 36-44); Gotheins Heiligenkarrikaturen.
(Ebd. 155-66.) [94
Paulus, N., Ward selige Canisius
Verweser d Bistums Wien? (Zt. f.
kath. Theol. '98, 742-48.) [95
Harrison, F., W iliem I., prins van Oranje;
uit het Engl. vort. Met evn voorrode van
P. J. Blok. "a Gravenh, Loman & F. a
296 S. 2f. 50. Vgl Ton "3064.
Borchgrave, E. de, Florent Su
Floris de Montmorency, baron de
Montigny. (Biogr. nation. 15, 187
|
|
Bibliographie Nr. 3185—3237.
-94.) — P. Henrard, E. Ph. deLailing,
baron de Montigny. (Ebd. 175-87 [97
Karge, P., Die pommerschen Her-
zöge als Reichskommissare währ. d.
livländ. Katastrophe in d. Jahren
1559 u. 1560. (Beitrr. z. G. etc.
Pommerns, Festschr., S. 74-101.: [93
Hildebrand, K., Johan II. och
Europas katolska makter, 1568-1580.
Diss. Upsala. 1898. xxx, 321 5. [3119
Lossen, Der kölnische Krieg. Il: 1552
-+6, 8 "On, 1235. Rez.: Beil z. Allg. Ztg. ': 8,
Nr. 42 f. Stieve, Tbeol. Litt.-Ztg. 23. 223
Trefftz; Dt. Litt-Ztg. "ag, 70- Keussen; Gott.
gel. Ans. "Om. 86-88 Ilgen; Litter. Rundschau
"än, Nr. 9 Meister. [200
Meister, A., Der Strassburger Ka-
pitelstreit 1583-1592; Beitr. z. G. d.
Gegenref. Strassb., Heitz. xx, 428 S.
14 M. Era
Turba, G., Beitrr. z. G. d. Habs-
burger. Aus d. letzten Jahren d.
span. Königs Philipp I. :Sep.a.: Arch.
f. Österr. G 86, 2.) Wien, Gerold.
144 S. 3 M. 20. [2
Jedlicska, Adatok Erdödi Bärö
Palfey Miklös a györi hösnek ele-
trajza és korähoz (Daten zu d Barons
Nikol. Paltty v. Erdöd, d Helden v.
Raab, Lebensbeschreibg. u. Zeitalter.
Eger, Az érseki lyceum könyvnyom-
doa 1897. 4°. xJ, 820 S., 1 Portr..
2 Taf. u. 1 Tab. [3
Thallöczy, L., Nikol. Gablmann.
(Történelmi Tár 18, 577-646. 19,
422-39.) [4
Albers, B., Eitel Friedrich, Kar-
dinal v. Hohenzollern - Sigmaringen,
26. Sept. 1582 -18. Sept. 1625. (Mitt.
d. Ver. f. G. etc. in EE 31,
1-63.) [š
Hirn, J., Die ersten Versuche
Kaiser Rudolfs IL., um in d. Allein-
besitz d. Grafschaft Tirol zu gelan-
da (Arch. f. österr. G. 86, 253-92.
ep. Wien, Gerold. 1 M. [6
Fischer, Jos., Der Linzer Tag v.
J. 1605 in seiner Bedeutg. f. d. österr.
Haus- u. Reichs-G. Auf Grund zahl-
reicher bisher unbekannter Archiva-
lien. (7. Jahresber. d. Stella Ma-
on in Feldkirch.) Feldkirch, 1893.
56 S [7
Schulz, Hans, Markgraf Johann
Georg v. Brandenburg-Jägerndorf,
Generalfeldoberst. (Hft.37 v. Nr. 2560.)
Halle, Niemeyer. 143 S. 4 M. [8
Erhardt, L., Kurfürstl. branden-
burg. Flottendemonstration vor Kö-
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
nigsberg im J. 160%. (Hohenzollern-
Jahrb. 2, 28-46.) [3209
Schroeder, F., Aus d. Zeit d. kle-
vischen Erbfolgestreites (s. Nr. 1265).
Forts. (Hist. Jahrb. 20, 25-54.) [10
Schian, Die luther. Homiletik in
d 1. Hälfte d. 16. Jh. (Theol. Stu-
dien u. Krit. ‘99, 62-94.) [11
Müller, E. F. K., Coccejus u. seine
Schule. (Realencyklop. f. protest.
Theol 4, 186-94.) [12
Bär, Politik Pommerns währ. d 30jähr.
Kringes: a. ‘96, 3136. Roz.: Dt. Litt.-Ztg. '97,
857-560 W. v. Sommerfeldt; Mitt. a. d hist.
Litt. 26, 73-84 Gaebel: Forschen. z. brand. u.
preuss. G. 10, 418 Löwe; Hist. Zt. 81, 524-28
Diem r. — M. Wehrmann. Fin Schreiben
Gustav Adolfs an Hzg. Bogislaw XIV. v. J.
16%. Monatsbl]. d. Ges. f. pomm. G. "8,
185 f.) [13
Stieve, F., Zur G. Wallensteins.
(Sitzungsberr. d Münch. Akad. '98,
307-84.) Vgl. ’98, 3077. — Ders.,
Wallenstein bis z. Uebernahme d.
ersten Generalats. (Hist. Viertelj.-
schr. 2, 211-30.) [14
Schweizer, P., Die Wallenstein-
frage in d. G. u. im Drama. Zürich,
Faesi & B. 3548. 7M. [15
Forst, H., Die Spanier am Rhein
im 30jähr. Kriege. (Westdt. Zt. 18,
46-65.) [16
Jacob, K., Strassb. Politik vom
Austritt a. d. Union bis zum Bünd-
nis m. Schweden, 1621-32. Strassb.,
C. F. Schmidt. 147 S. 3 M. Ki
Berggren, P. @., Lars Grubbe,
hans lif och verksamhet. Diss. Upsala.
1898. 131 S. [18
Gebauer, J., Das evang. Hochstift
Brandenburg u. d. Restitutionspläne
Kaiser Ferdinands II. (Jahresber. d.
hist. Ver. z. Brandenb. 29/30, 39-51.)
Vgl. 3156. [19
Riezler, S., Baiern u. Frankreich
währ. d. Waffenstillstandes v. 1647.
(Sitzungsberr. d. Münch. Akad. 98,
II, 493-541.) [20
Philippi, F., Der westfäl. Friede;
e. Gedenkbuch z. 250jühr. Wieder-
kehr d. Tages seines Abschlusses
unter Mitwirkg. v. A. Pieper, C.
Spannagel u. F. Runge hrsg.
Nebst zahlreichen authent. auf d.
Friedenskongress bezügl. Abbildgn.
Münster, Regensberg. 1898. 213 S.,
16 Taf. 10 M. [21
Finke, Der Westfälische Friede u. seine
Bedeutg. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver ’99, 11-
*127
23) — J. Schnitzer, Zur G. d. westfäl. Frie-
densschlusses. (Hist.-polit. BIL 123, 513-27.)
Vol Nr. 1276 u. '98, 2039, — E. Hackländer,
Der „Friodenssaal“ im Rathause zu Osna-
brück. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23,
214-26.) [22
Beschreibung Siebenbürgens a. d.
16. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. ’99, 17-20.) [23
Balitzer, Nicolas Antoine un pa-
steur protest. brûlé à Genève en
1632 pour crime de judaisme. (Rev.
des études juiv. 36, 161-96.) — J.
Weill, Nicol. Antoine. (Ebd. 37,
161-80.) [24
Herold, R., Zur G. d. Schwarzen-
berger Pfarreien. (Beitrr. z. baier.
Kirch.-G. 5, 75-90.) Vgl.: F. Lam-
pert (Ebd. 192). [25
Schild, F. X., Rückführung d.
Stadt Lauingen zur kath. Religions-
übung (s. ‘98, 3100). Forts. (Jahrb.
d. hist. Ver. Dillingen 11, 115-52.) [26
Bossert, Beitrr. z. Albers Biogra-
phie. (Reutlinger G.-Bll.'98, Nr. 5.) [27
Heinz, Die hohenzollernschen Lande
währ. d. 30jähr. Krieges. (Mitt. d.
Ver. f. G. etc. in Hohenzollern 31,
106-29.) [28
Holl, K., Fürstbischof Jak. Fugger
v. Konstanz (1604-1626) u. d. kath.
Reform d. Diözese im 1. Viertel d.
17. Jb. Studien a. d. Kollegium
Sapientiae zu Freiburg i. B. Bd. I.)
Freib. i. Br., Charitasverband. 1898.
xıj, 295 S., Portr. 3 M. 60. [29
Rez.: Zt. f. G. d Oberrh. 11, 15% Martens.
Walter, Th., Zur G. d. Hattstatter
Erbfolge in d. Stammlanden, 1585.
(Alemannia 26, 229-48.) [30
Heintz, Ph. K., Das ehemal. Fürstentum
Pfaiz-Zweibrücken währ. d. 30jähr. Krieges
(8. mi, 1271). 3. Aufl. jx, 113, 16 8. 1 M. [31
Schell, 0., Zur G. d. 30jähr. Krieges im
bergisch. Lande. (Monatsschr. d. berg. G.-
Ver. '99, 43 f.) [32
Diehl, W., Zu d. Aufsatz v. Simons: „Eine
luther. Busstagsliturgie a. d. Zeit d. 30 jähr.
Krieger“, vgl. ‘93, 3107. (Zt. f. prakt. 'Theol.
21, 11-21.) [33
Brom, G., De overbrenging der reliquiven
van dən H. Bisschop-Martelaar Frederik,
1550. (Arch v. d. gesch. vV. h. aartsbisd.
Utrecht 21, 138-42.) (34
Ribbeck, Landgraf Wilhelm IV.
v. Hessen auf der Brautsuche. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 23, 181-203.) [35
Tumbült, G., Zur G. der Herren v. Mor-
rian. (Zt. f. vaterl. G. etc. Weatfal. 56, I,
10-12.) (35
Wöbking, W., Konfessionsstand d.
Landgemeinden d.Bistums Osnabrück
*128
am 1. Jan. 1624. (Mitt. d. Ver. f. G.
etc. v. Osnabr. 23, 134-201.) [3237
Schuster, A., Leben u. Wirken Frdr. De-
dekinds aus Neustadt am Rübenberge (Hann.
G.-B1l. '99, Nr. 11.) [38
Ohling, H., Der Osterhuser Accord
1611; e. wichtiger Abschnitt a. d G.
Ostfrieslands. Emden, Haynel. 31 S.
1 M. [39
Thonemann, C., Gräfin Agnes e Mans-
feld, die „schöne Manrfelderin“. (Mansfelder
BIL 11, 122-26.) [10
Schubart, F. We Joh. Arndt; Er-
gänzgn. u. Berichtigungen z. d. G.
sein. Lebens u. Wirkens in Anhalt.
(N. kirchl. Zt. '98, 456-72.) [41
Berbig, @., Joh. Gerhards Visitationswerk
iu Thüringen u. Franken, s. °97, 1254. Berl,
Staude. 1 M. #0. [42
Meder, P., Der Schwärmer Esajas
Stiefel; kulturgeschichtliches Bild a.
Erfurts alter Zeit. (Mitt. d. Ver. f.
G. etc. v. Erfurt 20, 93-128.) [43
Martens, C., Die Friedensver-
handlgn. zw. Erfurt u. Mainz in d.
Jahren 1615-1618. (Ebd. 139-70> [44
Löbe, Ueb. e. erst in neuester Zeit
bekannt gewordene Kirchenvisitation
im östl. Teile d. Hzgts. Weimar, zu
welchem damals d. Fürstent. Alten-
burg gehörte, im J. 1582. (Mitt. d.
gesch.- u. altert.forsch. Ges. d. Oster-
landes 11, 117-83.) — Ders., M. Phil.
Kayser. (Ebd. 200-204.) [45
Benndorf, K., Georg Dietrich.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt Meissen
5, 87-90.) — Ders., Musikal. Pas-
sionsandacht aus d. ersten Meissner
Gesangbuch. (Monatsschr. f. Gottes-
dienst etc. 3, 1-6.) [46
Schön, Th., Die Herrschaft Wettin
im Besitz d. Hauses Schönburg.
(Schönburg. G.-Bll. 4, 181-202.) —
Pfarrstelle vor 250 Jahren: Inven-
tarium u. Decimatio d. Pfarrlehens
Hartenstein u. Thierfeldt, 1645. (Ebd.
5, 12-18.) [47
Heinemann, O., Zur G. d. Stadt
Schneidemühl. (Zt. d. hist. Ges. Posen
13, 345-50.) [48
Benrath, K., Ansiedlung d Jesui-
ten in Braunsberg 1565 ff. Nach d.
Originalberr. d. Braunsberger Jesui-
ten-Kollegiums. (Zt. d. westpreuss.
G.-Ver. 40, 1-105.\— Ders., Ansiedlg.
d Jesuiten in Preussen; nach Orig.-
berr. an d Ordensgeneral 1565-72.
(Dt.-ev. Bll. 24, 238-50.) [3249
geg
Bibliographie Nr. 3237—3287.
c) Innere Verhältnisse (unter
Ausschluss von Religion und Kirche).
a) Wirtschafts- u. S zialgeschichte;
Verfassungs- u. Rechtsgea...ichte.
Marat, P. F., Soupis poplatnictva
14 krajüv krälostvi Českého z roku
1603 (Verzeichn. d. Steuerpflichtigen
in d. 1 t Kreisen d. Königreichs Böhmen
v. J. 1603. (Sitzungsberr. d. böhm.
Ges. d Wiss. '9“, Nr. I.) 129 S. ‘3250
Hach, E., Aus d. ältest. Rech-
nungsbuche d St. Katharinen-Kirche
zu Lübeck. (Mitt. d. Ver. f. lübeck.
G. 8, 114-34.) 51
Kelleter, H., Vertrag d. Aachener
Kupferschlägerzunft mit Brabaut, an-
gehend e. Galmeilieferg. aus d. Alten-
berg, a 1648, Nov. 28. (Aus Aachens
Vorzeit 11, 70-78.) 102
Freytag, H., 2 Danziger Armen-
ordngn. d. 16. Jh. (Zt. d. westpreuss.
G.-Ver. 39, 99-130.) 153
Huybrechts, P., Resume de l'hist.
du commerce et de l'industrie en
Belgique sous le règne de Charles V.,
1515-1555. (Sep.a: Rev. de compta-
bilité.) Hasselt, Ceysens. 1897. 278.
50 ct. [54
Siewert, F., G. u. Urkk. d Riga-
fahrer in Lübeck im 16. u. 17. Jh.
(= Nr. 20624) Berl., Pass & G. xv,
601 S. 9 M. 75. (55
Nachod, Beziehgn. d. niederl. u. ostind.
Kompagnie zu Japan im 1%.:b., 8 "8, 1237.
(Auch Rostock. Diss.) [56
Sauerland, H. V.. Verzeichnis d.
Dienerschaft in d. Trierer Maximin-
abtei um d. J. 1610. (Trier. Arch. 2,
90-93.) [57
telbig, J., Gerlachsheim im Win-
kel. (N. lausitz. Magaz. 74, 284-894.) [58
Adressformeln [f.d. Gebrauch in d. Kanzlei
d Regiments d niederösterr. Lande}. (Mo-
natsbl. d. herald. Ges „Adler“ Bd. 4 Coes,
337-410, 34-51, 361-064.) [>39
Muoth, J. C., Einkauf der Freien
v. Brigels im Bündner-Oberland als
Gotteshausleute d. Klosters Disentis
1636. (Anz. f. schweiz. G. ‘99, 146-
50.) [60
Feilchenfeldt, Rabbi Josel v. R sheim a.
98, 3145. (Strassburg. Diss.) Rez.: Zt. f. G.
d. Oberrh. 14, 155 Overmann. (61
Loserth, J., Urkundl. Beitrr. z. G.
Erzhzg. Karls IT. md beiden ersten
Regierungsjahren. (Die Errichtg. d.
Regierg. u. Kammer in Graz.) Zu-
meist a. Wiener Archiven gesammelt.
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
(Beitrr. z. Kde. ateiermärk. G.-Quellen
29, 45-69.) [3262
Schnell, J., Stadtbuch („munici-
pale‘) v. Freiburg i i. Ue. (s.’98, 3147).
Forts. (Zt. f. schweiz. Recht 39, 143
-321.) [63
Ferchl, G., Reformbestrebgn. u.
Neueinführen. Hzg. Maximilians I.
v. Baiern. (Monatsschr. d. hist. Ver.
v. Öberbaiern ‘98, 131-38.) [64
Tesdorpf, 0. L., Das Haupt-Re-
gistratur- oder Secretbuch d. Lü-
becker Syndikus Dr. Joach. Car-
stens; Beitr. z. Kultur-G. d. 17. Jh.
m. e Urkk.-Anhange. (Zt. d. Ver. f.
lübeck. G. 8, 1-53.) [65
Polizeiverordnung f. d Herrschaft
Glauchau a. d. J 1558. (Schönburg.
G.-Bll. 4, 231-34.) 166
Crull, F., Amt d. Goldschmiede
zu Güstrow u. d. Güstrowsche Gold-
schmied Matz Unger; 2 Beitrr. z.
Handwerks-G. (Jahrbb. etc. d. Ver.
f. mecklenb. G. 63, 138-76.) [67
Schröder, G., Todesurteile a. e.
Oldenburger Stadtbuche d. 16. Jahrh.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-lauenb.
G. 28, 287-300.) [68
Simon, J., Henneberger Landes-
ordng. v. 1. Jan. 1539. (Schrr. d. Ver.
f. Sachs.-Mein. G. 31, 29-45.) [69
Praseï, Breslauer Schöffensprüche
nach e. Petersburger Handschr. (Zt.
d. Ver. f. G. etc. Schlesiens 33, 321-
54.) [70
Fricke, A., Amts Verden Consue-
tudines (Bräuche im Amte Verden);
nach Landgerichts-Protokollen, 1600-
1622. (Hann. G.-BIL ‘98, Nr. 29.) [3271
3. Bildung, Litteratur od Kunst.
Winter, Z., Mistra Bachäcka kol-
lejní počty (Kollegiumsrechnungen d.
Magisters Bacháček). (Casopis musea
králoství českého 69, 387-423.) —
Ders., Karlova akademie za boute
stavovské (Die Karls-Univ. o. Aka-
demie, währ. d. ständisch. Wirren).
(Ebd. 70, 385-419.) — Ders., Konec
samostatné university Karlovi (Ende
d. Selbständigkeit d. Prager Karls-
univ. (Ebd. 71, 3-35, 98-109.) [3272
Oergel, G., Collegium zur Himmels-
pforte von d. Reform. bis zur Reduk-
tion. (Mitt. d. Ver. f. G. ete. v. Er-
furt 20, 1-50.) [73
*129
Beyer, C., Studentenleben im 17.
Jahrh. Schwerin, Bahn. 1388. 2 M. [74
Novák, J. V., Studijni řád kathe-
drälni školy Olomucké (Ueb. d. Ol-
mützer Kathedralschulordng. v. J.
1563). (Sitzungsberr. d. böhm. Ges.
d. Wiss. "ug, XV.) 128. [75
Fluri, i; Erste gedr. bernische
Landesschulordng. 1628. (Schweiz.
evang. Schulbl. 32, Nr. 22-27, 33-37,
39-40.) [76
Vogeler, Bedenken d. Ministerii
zu Suist, wegen e. nutzlichen u. be-
stendigen Reformation d. Schulen
daselbst. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest
15, 61-87.) [77
Fabian, E., Errichtg. e. Alumnats
an d Zwickauer Schule, 1544. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. ete. IV,
24-34; 65-76.) [78
Adam, K. u. F. Fabricius, Erste
Schulvisitation zu Stralsund 1560.
(Beitrr. z. G.etc. Pommerns, Festschr.,
S. 102-23.) [79
Neumann, R., Evang. Religions-
unterricht im Zeitalter d. Reforma-
tion. Progr. Berl., Gaertner. 4°. 268.
ıM. Bi [80
Schön, Th., Die Ribliotlick e Frau v.
Schönburg a. d. J. 1608. (Schönburg G.-Bll.
5, 15-26.) (ni
Ziegler, H., Chronicon Carionis. s. ‘98,
81°2. (31 S. Hallens. Diss.) Rez : Dt. Litt-
Ztg.’98, 1602-5 Kawerau: Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G 12, 291-94 Techirch. (82
Jung, R., Familien-Forschung vor
300 JJ. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6, 336-38.) [3
Ortroy, F. van, Quatre lettres
inéd. de Gérard Mercator à Theod.
Zwinger et à Wolfg. Haller. (Compte
rendu des séances de la comm, roy.
d'hist. de l’acad. de Belg. 5. Sér.,
T. 8, 553-77.) [84
Günther, S., Johs. Honter, der
Geograph Siebenbürgens. (Mitt. d.
k. k. geogr. Ges. in Wien 41, 643-
62.) [85
Pixis, R., Kepler als Geograph;
hist.-geogr.Abhdlg. (Münchenergeogr.
Studien, hrsg. v. S. Günther. VI)
Münch., Ackermann. 1898. 142 S.
2 M. 40. [86
Schmidt, Ldw., Zur G. d Kart: graphie
unter Kurf. August v. Sachsen. ıN. Arch. f.
süchs. G. 20, 155-60) Bringt Ergänzgn. u.
Erlautergu. zu ‘US, 3187. [57
*130
Koldewen, F. E., Georg Schotte-
lius; Beitr. z. G. d. Germanistik.
(Sep.-a.: Zt. f. d. dt. Unterr.) Wol-
fenhüttel Zwissler. 30S. 1M.50. [3288
Frommhold, G., Zur Lebensbe-
beschreibg. d. Matthaeus Normann.
(Beitrr. z. G. Pommerns, Festschr.,
S. 67-73.) [89
Milchsack, Historia D. Johannis Fausti,
s. "94, 1330 u. 3194. Rez.: Hist. Zt. 81. 436-8
Ellinger; A'ch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen
100, 3-8 Singer; Euphorion 5, 741-583 Wit-
kowski. [90
Gretser, Jak., De regno Humani-
tatis comoedia prima; hrsg. u. erl.
v. À. Dürrwächter. Progr. Regens-
burg. 1898. 56 S. [91
Lauffer, 0., Zur Narrenlitteratur
d 16. Jh. :Mitt. a. d germ. Nat.-
Mus. '98, 133-36.) [92
Bossert, G., Zur Biographie des
Dichters Valentin Boltz v. Ruffach.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 14, 194-206.) [93
Vetter, F., Wilh. Zieli. «Sammlg.
bernisch. Biographien 3, 557-60.) [94
Borkowski, H. Zur 'G. d. frucht-
bringenden Gesellschaft. (Euphorion
5, 669-78.) Vgl. ‘97, 3097. — Ders.,
Opitiana. (Ebd. 678 f.) [95
Hobma, J., Levensgeschiedenis van
Dr. Samuel Coster. (Oud- Holland 16,
225-44.) [96
Ehrenberg, H., Die Kunst am
Hofe der Herzöge v. Preussen. Lpz.,
Giesecke & D. 4". 287 S., 2 Helio-
gravüren, 10 Taf., 51 Illustr. im Texte.
27 M. — Ders., Die bildenden Künste
unter Hzg. Albrecht v. Preuss. (Ho-
henzollern-Jahrb. 2,146-62, 1 Taf.) [97
Lohmeyer, K., Noch einmal d Herzog-
Er Epitaph. (Altpr. Monatsschr. 35,
£50-51.) Erwiderg. v. H.Ehrenberg. (Ebd.
654 f.) Vgl. "un, 1341. [98
Buchwald, C., Adriaen de Vries.
(Beitrr. z. Kunst-G. N. F. XXV.) Lpz.,
Seemann. 119 S., 8 Taf. 4 M. [3299
Durm, J., Anteil d. Bildhauers
Sebast. Götz aus Chur an d. Hof-
façade d. Friedrichsbaues. (Mitt. z.
G. d. Heidelberger Schlosses 4, 84-
87, Taf. 10.) [3300
Paulsdorff, A., Bauwerke a. d.
alt. Eelere (Jahresberr. d. Mu-
seums-Ver. f. d. Fürstent. Lüneb.
1896/98, 111-20.) [3301
Dülberg, F., Das Jüngste Gericht
d. Lucas van Leyden. (Repert. f.
Kunstwiss. 22, 30-61.) [2
Bibliographie Nr. 3288—3340.
Bildnis e. Danzigers, von
Freytag, H..
(Zt. d. rn
Hans Holbein gemalt.
G.-Ver. 40, 107-15.)
Correspondance de Rubens
documents épistolaires concern. sa
vie et ses œuvres, publ. etc. p. M.
Rooses et Ch. Ruelens. T. I:
1609-1622. Anvers, Maes. 1598. 4°.
480 S., Portr. 25 fr. [4
Stevenson, R. A. M., Peter Paul
Rubens. Lond., Seeley & Co. 189s.
100 S., Tatf. 4 sh. [5
Gabelentz, H. v. der, Zur G. d.
oberdt. Miniaturmalerei im 16. Jahrh.
(= Hft. 15 v. Nr. 2447.) Strassb.,
Heitz. 75 S., 12 Taf. 4 M. [6
Luther, J., Ideendiebstahl in d.
dekorativen Bücherechmuck d. Re-
formationszeit. (Zt. f. Bücherfreunde
Jg. 1, Bd. II, 463-71.) 17
Müller, Bernh., Sebast. Furck,
Kupferstecher u. Contrafaiter v.
Frankf. a. M. (Arch. f. Frankf. G.
u. Kunst 6, 186-252, 1 Taf) 39 S.
als Götting. Diss. gedr. [3
Falke, O. v., Kölnisches Steinzeug.
(Jahrb. d. kgl. preuss. Kunstsammlgn.
Ce 30-53, Taf.) 9
Lessing, J., Der Silberaltar in
Rügenwalde. (Beitrr. z. G. etc. Pom-
merns, Festschr., S. 177-82, Taf.: [10
Zelle, F., Singweisen d. ältest.
evang.Lieder. I: Melodien d. Erfurter
Enchiridien 1524. Progr. Berl., Gaert-
ner. 4% 2338. 1 M. [11
Bonsert, G., Die Hofka: torei unter Hzg.
Christoph v. Württemb., 8. ug, 3222. (Auszug
nebst Zusätzen: Munatshfte. f Musik-G. Ya,
1-14; 17-25) [12
Prüfer, A., Zur Fumilien-G. d Leipziger
Thomas-Kantors Joh. Herm. Schein. :Monats-
hfte. f. Musik-G. ap, 141-45.) Vgl. ‘94, 3:18.
[3313
y) Volksleben
Freytag, G., Aus d. Jahrb. d. Reform.
29. Aufl. (II, 2 v. Nr. 2494.) Lpz., Hirzel
384S. 4 M. 50. [>51
Zinck, P., Studentisches Leben ın
Leipzig zur Zeit d. Kurfürsten =
gust, 1553-86. (Zt. f. Kultur- G. 6,
191-218; 288-301.) [15
Nerlinger, Ch., La vie à Stras-
bourg au commencement du 17. siècle.
(Rev. d'Alsace 48, 78-103; 242-81;
387-426; 497-526.) [16
Bolte, J., Zum Màaichen vom Bauern u.
Teufel. (Zt. d. Ver. f. Volkakde. 8, 21-25) [li
Görges, W., Bericht üb. e. Reise
von Lüneburg nach Orléans i. J.
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
1547. (Jahresberr. d Museums-Ver.
Ze Fürstent. Lüneburg 1896/98, 1-
[3318
"Röhricht, A.,Jerusalemfahrt Joach.
Rieters a. Nürnberg, 1608-1610. (Zt.
f. dt. Philol. 31, 160-65.) [19
Andrec, R., Johs. Spring v. Schep-
pau, der braunschweigische Jak. Sack-
mann. (Braunschw. Magaz. "og, 169-
71., — 0. Schütte, Eine vierte Pre-
digt d. Joh. Spring v. Sch. (Ebd. "og,
dré
Schön, Th., Der schönbnrg. in
staat u. d. Dienerschaft im 16. Jh.
(Schönburg G.-Bll. 5, 62f.) — Ders.,
Hotnarren am schönburg. Hofe im
16. Jh. (Ebd. 126.) — Ders., Schön-
burg. Tauffeier, 1639. (Ebd. 53-58.) [21
Schulz, Hans, Stammbücher e
schlesisch. Fürsten u. e. Breslauer
Bürgers. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schle-
siens 33, 307-20.) [22
Schönaich,@., Freikrinzleinschies-
sen d. schlesisch. Städte. Prog. Jauer.
1898. 4°. 27 8. [23
Keller, L., Die altevangel. Ge-
meinden u.d. Hexenglaube. (Monats-
hefte d. Comenius-Ges. '99, 30-35.) [24
Cassel, C., Hexenprozess-Akte v.
J. 1547. (Hannov. G.-Bll.'99, Nr. 18.) [25
Husemann, Bald. Ronsseus u. d.
Hexenprozess in Neustadt a. Rüben-
berge. (Protokolle d. Ver. f. G. Göt-
tingens '97/98 (= Bd. II, Hft. 1), 85-
93.) — Muhlert, Hexenprozess in
Göttingen, 1648. (Ebd. 24-41.) [26
Heilig, ©., Mittel a. d. 16. Jahrh.
(1554) gegen Kröten, Schlangen, Wür-
mer Nattern usw. im Leibe; a d Cod.
Pal. 264 veröff. (Alemannia 26, 264-
67.) = [27
Ferchl, G., Hygien. Vorkehrungs-
massregeln gegen Epidemien im 16.
u. 17. Jh. (Monatsschr. d. hist. Ver.
v. Oberbaiern ‘98, 111-13.) [28
Vogeler, 1593, d. 20. März. Artikel
eg. d. Unzucht. (Zt. d. Ver. f. G.
v. Soest 15, 97 f.) [3329
6. Vom Westfül. Frieden bis
z. Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Recueil des instructions données
aux ambassadeurs et ministres de
*131
France (e op, 1383). XII: Espagne
p. A. Morel-Fatio et H. Leonar-
don. T. 2: 1701-22; T. 3: 1722-93.
XL, 434; 498 S. 40 fr. |3330
Dohna, Fréd. de, Burggrave et
comte, Mémoires; hrsg. v. H. Bor-
kowski. Königsb., Teichert. 1898.
LO, 517 S. 10 M. [31
Engelke, Wilh., Memorabilia d.
Stadt Stargard, 1657-1675; bearb. v.
R. Schmidt. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. "Ou. 1-13; 17-25; 33-41;
49-53.) [32
Vogeler, Nachricht [a. d. Rats-
protokolle], was zw. Soest u. denen
zu Werl u. Kölnischen vorgangen v.
anno 1672 u. 1673 biss 19. Febr. (Zt.
d. Ver. f. G. v Soest 15, 7-13.) [33
Prutz, H., Analekten zur G. d
Gr. Kurfürsten. (Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G. 12, 163-243.) [34
Hannover o d schwed. Angriff auf Bran-
denburg 1674-76. Welfische Einmischung
1677. Kongress zu Dobborau, 24.-28. Nov.
1678. Coller Vertrag v 5. Fobr. 16:9. Frie-
densexekution u. Hamburger Kontributions-
handel 1679 80.
Braune, Joach., Kantor z. Ober-
Wiederstedt a. d. Wipper, Lebens-
erinnergn., 1680-1718; mitg. v. C.
Kötteritz. (Mansfelder Bll. 12, 20-
53.) [35
Lettres inéd. de Louis XIV, Phi-
lippe V, roi d’Espagne, Guillaume
III, roi d Angleterre, Marie Louise de
Savoie, reine d’Espagne, Marie Casi-
mire, reine de Pologne, 1680-1714;
avec introd. et notes par le comte
Jametel. Paris, Campionet. 1898.
164 S. [An d. Kurf. Max Emanuel
v. Baiern.] [36
Mencik, F., Tagebuch [d. Grafen
Ferd. Bonav. Harrach] währ. d.
Belagerg. v. Wien 1683. (Arch. f.
österr. G. 86, 205-52.) Sep. Wien,
Gerold. 1 M. 20. — Ders., Aut-
zeichnen d Grafen Frz. Harrach üb.
d. im geh. Rat verhandelten, Ungarn
betr. Beschlüsse. (Történelmi Tár
13, 385-422.) [37
Thaly, K., Tagebuch d. Gfn. Alex.
Erdödy üb.d. Vorgänge am Reichs-
tag v. J. 1708. (Történelmi Tár 18,
385-401.) [38
Leineweber, R., Morgenstern, e.
Biograph Friedrich Wilhelms I. (For-
schen z. brandb. u. preuss. G. 12,
111-61.) [39
v. Harrsch (Österr. Kommandant,
*132
Feldmarschall - Lieutenant), Tage-
buch: Die Belagerg. v. Freiburg 1. Br.
1713; bearb. v. Fr. v. d. Wengen.
(Sep.a.: Zt. d. (res. f. Beförderg. d.
G.kde. ete. v. Freiburg. Bd. 14. Freib.,
Stoll. 1898. Lx1j, 441 5.,2 Taf. 8 M. [3340
Flemming, J. H., Graf v., Journal
üb. d. Anwesenheit d. Königs v. Preus-
sen zu Dresden im J. 1728; mitg. v.
F. Aster. «Dresdner G.-Bll. Bd. 2
C99, 137-46.) [41
Arnold, R. F., 3 polit. Gedichte
a. d. Zeit d. polnisch. Erbfolgekrieges.
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 39, 131-
46. 40, 125-27.) [42
Schroetter, F. Frhr. v., Otto Chri-
stoph v. Sparr, d. erste brandenburg.
Generalfeldmarschall. : Hohenzollern-
Jahrb. 2, 163-87, 1 Taf.) |43
Friedländer, E., Zur Schlacht b.
Warschau, 2<.-50. Juli 1656. (Ebd.
245-47.) [44
Bigge, Der Kampf um Candia i.d. J hren
1665-1660 (= Nr. 233%). [15
Hirsch, F., Brandenburg u. Eng-
land, 1674-79 ıs. "un, 3264. Schluss.)
TL II. Progr. Berl., Gaertner. 4°.
28 S. 1M. [46
Poly, N., Siege et prise de Fau-
cogney par les Français en 1674; le
P. Ch. Eug. Schmidt, capucin alsa-
cien. (Rev. d'Alsace 48, 374-86, 536-
52.5 — R. Reuss, Présentation à
Louis XIV. de la médaille frappée
en 1687, par ordre de la ville de
Strasbourg, après l'achèvement de la
Citadelle. (Ebd. 460-68.) [47
Prutz, H., Eroberg. v. Stralsund
durch d. Gr. Kurfürsten Okt. 1678.
(Balt. Studien N. F. 2, 1-19.) [48
Olmer, E., Konflikten mellan Dan-
mark och Holstein-Gottorp, 1695-1700.
I: Mars 1695- Apr. 1697. Diss v.
Upsala. 1898. 246 8. [49
Browning, 0., Charles XII. of
Sweden. Lond., Hurst and Bl. 1898.
au, 368 S. 6 sh. [50
Hallendorff, C., Konung Augusts
Politik Aren 1700-1701. (Skrifter
utgifna af K. Humanist. Vetenskaps-
Samfundet i Upsala VI, 4.) Upsala,
Lundström; Lpz., Harrassowitz. x,
109 S. [51
Pometti, F., Studii sul pontificato
di Clemente XI., 1700-1721. (Arch.
d. Società Romana di storia patria
21, 279-457.) [52
Bibliographie Nr. 3340—3396.
e, Arneth, Graf Joh. Wenzel Wratislaw
(Allg. dt. Biogr. 44, 234-143.) 5
Krauske, 0., Fürst Leopold zu
Anhalt-Dessau. (Hohenzollern-Jahrb.
2, 57-78.) [54
Slothouver, Un etfort pour la
formation d'un Fürstenbund en 1728.
(Rev. d'hist. dipl. 13, 188-98.) [55
Boyé, St. Leszcyueki et le 3. traité de
Vienne, a "ug, 3273. Rez: Zt. d westpreuse.
G.-Ver. 39, 13550 P. Simson; N. Arch f.
sichs G. 20. 172 Lippert; Rev. d'hist dipl
13, 305-5 Réclard; Rev. crit. "99, Nr. 15 Jar-
din; Dt. Liti-Ztg. '99, 13 Caro; Litt. Cbl "a,
Nr. 11. (e
Diesbach, R. v., Karl Hackbrett,
1674-1737. ıSammlg. bernisch. Bio-
graphien 3, 601-9, Portr.; [57
Bonin, Aktenmässige G. d. Siedelg.
Neu-Kelsterbach. (G.-BIl. d. dt. Hu-
genotten-Ver. VHI, 40 Magdeb., Hein-
richshofen. 20 S. 40 Pf. [58
Bourdalone’sBezichungen zu Trier.
(Trier. Arch. 2, 87-90.) [59
Richter. W., Regierungsantritt d.
Paderborner Fürstbischofs Ferdinand
v. Fürstenberg. (Zt. f. vaterl. G. ete.
Westfal. 56, IT, 162-64.) (e
Roscher, Th., Phil. Manecke; Le-
bensbild e. Syndikus d. Stadt Han-
nover. ıZt. d. hist. Ver. f. Nieder-
sachs. '98, 52-65.) [61
Tolliu, Die Hugenotten am Hofe
zu Lüneburg u. d. Edikt Georg Wil-
helms. (G.-BIL d. dt. Hugenotten-
Ver. VII, 2) Magdeb., Heinrichs-
hofen. 1898. 24 S. 60 Pf. [62
Franzkowski, J., Erwerbg. v.
Wartenberg durch d. Grafen E. Job.
v. Biron, 1733-35. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 33, 171-86.) [63
Sommerfeldt, G., Ludwig v. Lehndorf,
1674-:708 u. Karl. Luiw. v. L, 195-1745.
(Oletzkoer Ztg. ‘99, Nr. 19; 25; 95) . [54
Winkler, R., Beitrr. z. Kenntnis
d. Chronisten Kelch u. seiner Zeit.
(Beitrr. z. Kde. Ehst-, Liv- u. Kur-
lands 5, 111-30.) [3365
Innere Verhältnisse.
Le Glay, A., Un effort de la France
contre le commerce holland. au 18. s.
(Rev. d'hist. dipl. 13, 226-48.) [3366
Statistisches aus d. Lungan, 1655. (Mitt
d. Ges. f. Salzburg. Läkde. 38,14.) — M. Grolir,
Arztlohn vor 200 Jahren. (Zt. d. Ver. f. G.
Mährens u. Schlesiens 2, 377 f.) [67
Zustand d. Sachsenlandes am Ende
d. 17. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. sie-
benbürg. Ldkde. '98, 125-30; 141-44.)
Vom Westfülischen Frieden bis 1740.
— H. Herbert, Die Bewohner d Her-
mannstädter Stuhls im J. 1691. (Ebd.
‘99, 41-45.) [3368
Loose, W., Beitrr. z. Statistik d.
Stadt Meissen. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. St. Meissen ö, 103-112.) [69
Hassenpflug, Die 1. Kammergerichtsard-
nung Kurbrandenburgs, 8. '94, 3948. Rez.:
Zt. f. Rechts-G. 19, Germ. Abtig., 175 Rich.
Schmidt. [70
Renz, G. A., 2 rechtshist. Bibera-
cher Handschrr. (Diözesenarch. v.
Schwaben "og, 56-59; 76f.) [71
Maschke, Der Marschall v. Sachsen
u. seine „Röveries ou mémoires sur
l'art de la guerre“. (Jahrbb. d dt.
Armee etc. 108, 1-22; 129-48; 282-
98.) [72
Schnackenburg, E., Grenadiere
zu Pferde. (Ebd. 107, 133-49.) [73
Winkler, L., Sanitätswesen in d.
kurbaier. Armee nach d. 30jähr.
Kriege bis zum Tode d. Kurfürsten
Max Emanuel, 1649-1726. (Forschen.
2. G. Baierns 7, 36-48.) [74
Kontz, J., Herzog Ernst d From-
men Verdienste um d. evang. Ge-
samtkirche. (N. kirchl. Zt. ‘98, 156-
210.) [75
Rausch, A., Chr. Thomasius u.
Aug. Herm. Francke. (Festschr. z.
Jubelfeier d. Franckeschen Stiftgn.,
dargebr. v. Kolleg. d. Latein. Haupt-
schule S. 1-15.) [76
Tschackert, P.. Chr. Sigism. Wolf. (Allg.
dt. Biogr. 4, 543-45.) — Ders., Chr. Wolle.
(Ebd. 51x f) — Ders., Frz. Wörger. (Ebd.
552 f. — Ders. Velch. Zeidler. (Ebd. 78 f.). —
Ed. Jacobs, K. H. Zachariae. (Ebd. 641-46.) [77
Thouret, G., Vertreibg. d. evang.
Salzburger u. Aufnahme in Preussen
(Hohenzollern-Jahrb. 2, 47-56.) [78
Windel, R., Der „Theophilus‘ d.
Joh. Val. Andreae, besond. in sein.
Bedeutg. f. d. Pädagog. d. 17. Jahrh.
(Festschr. z. Jubelf. d. Franck. Stiftgn.,
dargebr. v. Kolleg. d. Lat. Hauptschule
S. 39-50.) [79
ild K., Denkschrift Boyneburgs
üb. d. Érrichtg. e. polytechnisch. In-
GE zu Mainz v. J. 1669. (Zt. f.
G. d. Oberrh. 14, 325 f.) [80
Weniger, L., Weimarische Schul-
ordnung v. 1670. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. 8, 334-67.) [81
WER
Zieger, B., Ein sächsischer Mer-
kantilist [P. J. Marperger + 1730]
über Handelsschulen u. handels-
wissenschaftl. Abteilgen. an Univer-
sititen. Lpz., Handels-Akad. (Hu-
berti). 1858. 92 S. [82
Lehner, T., P. Simon Rettenbacher,
e. österr. Pädagoge a. d. Reformzeit
d. 17. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt. Er-
zichgs.- u. Schul-G. 8, 306-33.) [83
Josephi, E. E., Ein Beitr. z. Schul-
u. Kultur- 6. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. ’99, 26f.) [84
Clement, E., Zur G. d. Elbertel-
der Lateinschule. (Monatsschr. d.
berg. G.-Ver. ’99, 16 f.) [85
Rasmus, E., Joach. Fromme, Kasp.
Gottschling, Dan. Finke, 2 brandenb.
Schulrektoren u. Lokalchronisten.
(Jahresber. d. hist. Ver. z. Brandenb.
29 30, 52-62.) [86
Endres, J. A., Korrespondenz d.
Mauriner m. d. Emmeramern u. Be-
ziehen. d. letzteren zu d wissen-
schattl. Bewegungen d 18. Jh. Stuttg.,
Roth. 1038. 3 M. EM
Buchwald, G., Aus d Briefwechsel
d. Frankfurter Buchdruckers Joh. Arn.
Cholinus, 1664-1678. (Arch. f. d. G.
d. dt. Buchhandels 20, 86-108.) [88
Richter, Wilh., Ferdinands v. Für-
stenberg Bildungsgang u. ltterar.
Thätigkeit. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 56, U, 33-72.) [89
Haake, P., "Bernh. Zech. (Allg.
dt. Biogr. 44, 734-37.) [90
Reinhardstöttner, K. v., Des Re-
gensburger Rektors Zippelius Be-
mühgn. f. d. dt. Sprache. (Forschen.
z. G. Baierns 7, S. j ff.) [91
Vogel, H., Chr. Frdr. Hunold (Menantes),
8. ‘US, 1425. (1. eipz Diss.) [92
Goebel, F., Proben a. d. hannov.
Hofdichtg. am Ende d. 17. Jh. (Han-
nov. G.-Bll. '99, Nr. 14-16.) [93
Ertinger, F. F., (Bildhauer), Be-
schreibg. sein. Reisen; mitg. v. Frz.
Mart. M ayer. (Beitrr. z. Kde. steier-
märk. G.-Qu. 29, 3-16.) HK
Voss, G., Berlin zur Zeit d Gr,
Kurfürsten, d. Kurf. als Bauherr u.
Kunstsammler. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins "ou, 3-7.) [95
Czibak, E vu. W. Simon, Kö-
nigsberger Stuckdecken. Lpz., Hierse-
*134
mann. fol. 21 S., 18 Lichtdr.-Taf. |
20 M [3396
Brandt, G., Der Ahrensboecker
Kruzifixus. (Zt. f. bild. Kunst 10,
93-96.) 97
Haverkorn van Rijsewijk, Willem
van de Velde de Oude, zijn leven
en zijn werk. (Oud-Holland 16, 65-
78.) [98
Schirek, K., Nikolsburger Gold-
u. Silber-Arbeiter. (Mitt. d. 3. (Arch.-)
Sekt. d. Centr.-Comm. 4, 152-63.) [3399
Horneffer, A., Joh. Rosenmüller (s. Nr.
1455). Anhg.: Verz.d. Werke Rs. (Monatshfte.
f. Musik-.r. mg. 45-47; 49-02; 65-69; 92.) [3400
Mayer-Reinach, A., C.H.Graun als
Operncomponist Berl. Diss. 44 S. [3401
Bösch, H., Die Haushaltungstafeln
im German. Museum. (Mitt. d. germ.
Nationalmus. '99, 3-11.) K
Müller, H., Sächsisches Bauern-
Vaterunser wider die Teutschen,
Anfg. d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. "ou, 25 f) Vgl:
R. F. Arnold. (Ebd. S. 52.) [3
Heuser, E., Amtliche Beschei-
nigung üb. d. Erlöschen d. Pest in
Speier i. J. 1667. (Pfälz. Museum '99,
40 f.) — K. E. Graf zu Leiningen-
Westerburg, Einladung zu e. Fest-
schiessen in Monsheim 1709. (Ebd.
55-57.) [4
Runge, F., Geburtszeugnis a. d.
J. 1684. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabrück 23, 209-13.) [5
Jacobs, Ed., Brockengäünger u.
Brockenführer ums Jahr 1707. (Zt.
d. Harz-Ver. 31, 326-42.) [6
Voretzsch, M., Das Eisenberger
Gregoriusfest vor 200 Jahren; e. Blatt
z. Erinnerg. an seine Abschaffg. 1698.
Altenburg, Selbstverl. 8 S. 40 Pf. y
Galland, G., Was eine Brandenb.
Kurfürstin [Louise Henriette] an
Schmuck, Gerätschaften u. dgl. be-
sass. (Arch. d. „Brandenburgia“ 1,
28-35.) 8
Distel, Th., Ein als corpus delicti in sächs.
Akten vorliegender Alraun. (Zt. f. Kultur-G.
5, 838.) [3409
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
| 1740-1789.
Richter, ©., Ereignisse in Dresden
vor u. nach d. Schlacht b. Kessels-
dorf; nach e. gleichzeitig. Tagebuche.
Bibliographie Nr. 3396 — 3448.
(Dresdner G.-Bll. Bd. II. (e op, 153
-64.) [3410
Borkowski, H., Tagebuch d. Her-
zogs v. Braunschw.-Lüneburg. (For-
schgn. z. brandb. u. preuss. G. 12,
245-53.) (11
Hohenemser, P., Kritik d. Quellen
z. Schlacht b. Hochkirch. Heidelberg.
Diss. 74 S. [12
Brüning, W., Handschriftl. Chro-
nik: 1770-1796. (Aus Aachens Vor-
zeit 11, 18-70.) Sep. Aachen, Cremer.
1898. 1 M. 20. [13
Castella a F. J. a La chronique
scandaleuse des misères, qui ont agité
la magistrature, la bourgeoisie etc.
des bailliages du canton de Fribourg
en 1781 et 1782; publ. et annotee
par M. de Diesbach. (Archives de
la soc. hist. du canton de Fribourg
6, 397-478.) [14
Seidel, P., Ein Jugendbrief Friedrich
Wilhelms III. (Hohenzollern-Jahrb. 2, 247 f.)
9. XII. 17 6. [15
Correspondance secrete entre le
comte A. W. Kaunitz-Rietberg,
ambassadeur imper. a Paris, et le
baron Ign. de Koch, secretaire de
l'impératrice Marie-Thérèse, 1750
-1752: publ. p. H. Schlitter. Paris,
Plon. xjx, 335 S. 7 fr. [16
Küntzel, G., Aus d Korrespon-
denz d franz. Gesandtschaft zu Berlin,
1752-56. (Forschgn. z. brandb. u.
preuss. G. 12, 257-66.) [17
Sackmann, P., Ungedr. Voltaire-
Korrespondenz; hrsg. m. e Anhang:
Voltaire u. d. Haus Württemberg.
Stuttg., Frommann. x,163S.4 M.50[13
Küntzel, G., Ueb. d. erste An-
knüpfg. zw. Preussen u. England im
J. 1755; Quellenmitteilg. (Forschgn.
z. brandb. u. preuss. G. 12, 253-56.: |19
de Martange, Général-major, aide
de camp du prince Xavier de Saxe,
lieutenant-general des armées 1756
-82: Correspondance inéd.; rec. et
publ. p. Ch. Bréard. Paris, Picard.
1898. an, 647 S. 8 fr. [20
Granier, H., 2 Berichte ūb. d.
Gefecht b. Charlottenburg 9. Okt.
1760. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc.
108, 162-66.) Vgl. Nr. 1488. [21
Schlitter, H., Kaunitz, Phil.
Coblenzl u. Spielmann; ihr Brief-
wechsel 1779-92. Wien, Holzhausen.
sti, 97 S. 3 M. 40. 22
éd Sg
Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789.
Lory, K., Friedrich d. Gr. in d.
süddt. f lugschriften-Litteratur. (Zt.
f. Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 519
BT [3423
Distel, Th., Unbekannte Gedichte
a. d. schlesisch. Kriegen. (Euphorion,
Ergänzgshft. 4, 132-40.) [24
[1) Eine in Kursachsen confiscierte Arie.
2) Preussens Sieg b. Molwitz; gleichzeit. Verse
v. stud. theol. Joh. Ehrenfried Thomaa.]
Beck, P., Lied e. kaiserl. Wurmserischen
Husaren beim Marsch nach d. Niederlanden
i. J. 1755. (Alemannia 26, 263 f.) [25
Coquelle, P., Une page de l'hist.
de Hollande: L'abbé de la Ville,
ministre de la France à la Haye
1743-45. (Rev. d'hist. dipl. 13, 279
-304.) [26
Küntzel, G., Entsendg. d. Herzogs
v. Nivernais an d. preuss. Hof 1755.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
12, 71-95.) [27
de Broglie, Voltairo avant et pend. la
guerre de 7 ans, s. ’08, 8319. Rez.: Journ.
des savants "un, 701-12 Sorel; Rev. d'hist.
diplom. 1”, 123-26 Le Glay; Dt. Litt.-Ztg. To,
Nr. 15 Kosor. [25
Rurille, A. v., Zum Ursprung d.
7jähr. Krieges. (Nord u. Süd 87,
45-61.) [29
Lippe, Graf, Feldmarschall Möllen-
dorff, e. Zögling Friedrichs d. Gr.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee u. Marine
109, 253-640.) — Ein Zivilstratege d
18. Jh.: Ch. H Ph. Westphalen. (Ebd.
104, 139-45.) — E. Schnackenburg,
Zur G. d. Werbung d. Fridericianisch.
Bosniaken-Korps. (Ebd. 197 f.) [30
Hennebert, Gribeauval, General-
Lieutenant d. Armee d. Königs,
erster General-Inspekteur d. kgl.
Artillerie- Korps. Paris, Berger-
Levrault. 1896. 127 5. [31
Vgl.: Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 129-56.
Wolfsgruber, C., Franz I., Kaiser
v. Oesterr. I: Der Kronprinz v. Tos-
cana, 1768-84. I: Der Erbprinz in
Oesterr., 1784-92. Wien, Braumüller.
au, 346: 246 S. 12 M. [32
Polek, J., Anfänge d. dt. Besiedelg.
d Bukowina unter d.Militärverwaltg.,
1774-86. (Sep. a.: Bukowiner Bote.)
Czernowitz, Pardini. 148. 42 Pf. [33
Heuser, E., Die Pfalz in e. französ.
Reisebeschreibg. 1782. (Pfälz. Museum
’'99, 44-46; 60-64; 76-78; 92-95.) [34
Schierbrand, H. v., Prinz Xaver
v. Sachsen, sein Leben u. seine Ver-
*135
dienste um Sachs. u. d. Reorgani-
sation d. sächs. Heeres. (Jahrbb. f.
d dt. Armee etc. 108, 149-61.) [35
Wohlrabe, Prinz Wilhelm Adolf
zu Braunschw. u. Lüneb. u. Joh. Chr.
Ludw. Hellwig. (Braunschw. Magaz.
'99, 33-37.) [36
Friedländer, E., Blüchers Austritt
a. d. Heere. (Forschgn. z. brandb. u.
preuss. G. 12, 97-109.) [3437
Innere Verhältnisse.
Mencik, F,, Das ökonom. System
d. Grafen Sweerts-Sporck. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 37, 233
-86.) [3438
Brentano, L., Justus Möser, d. Vater d.
neuest. preuss. Agrarreform. (Brentano, Ge-
samm. Aufsätze 1, 26-97.) Vgl. ‘17, 1514. [39
Lübbert, J., Der Seidenbau in d.
Franckeschen Stiftgn. (Festschr. z.
Jubelf. d. Franck. Stiftgn., dargebr.
v. Kolleg. d Lat. Hauptschule S. 16
-38.) [40
Mushacke, Krefeld im Friderici-
anisch. Zeitalter unter besond. Be-
rücksicht. d. Entwicklg. d. Seiden-
industrie. Vortr. Krefeld, Kramer
& B. 238. 30 Pf. [41
Breidenbach, W., Statistisches
aus Elberfeld. (Monatsschr. d. berg.
G.-Ver. ‘99, 8-11.) [42
Guradze, F., Der Bauer in Posen;
Beitrr. z. G. d. rechtl. u. wirtschaftl.
Hebg. d. Bauernstandes d. jetzig.
Prov. Posen durch d. preuss. Staat,
1772-1805. (Zt. d. hist. (res. Posen
13, 245-339.) [43
@ubo, A. Aus d Ratsprotokollen
d Stadt Cilli (s. ‘98, 1470). V.:
Sept. 1775-Sept. 1778. (Beitrr. z. Kde.
steiermärk. G.-Quellen 29, 17-36.) [44
Freivogel, L., Stadt u. Landschaft
Basel in d. 2. Hälfte d. 18. Jh.
(Basler Jahrb. "un, 171-247.) [45
Gothein, E., Joh. Geo. Schlosser
als badischer Beamter. (= Nr. 2628.)
Heidelb., Winter. 1098. 1 M. 20. [46
K. Brunner, J. G. Schlosser. (Beil, z.
Allg. Ztg. ‘93, Nr. 43.)
Hoffmann, C., Les corporations
en Alsace à fa veille de la révolution
d'apr. des docce. inéd. (Ann. de l'Est.
13, 87-108.) [47
Brüning, W., Ein Beitr. z. Wür-
digung d. Bürgermeisters Dauven.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 20, 265-75.) [48
*136
Grünhagen, E., Schlesische Be-
ziehen. z. Carmerschen Jusizreform
u. der Entstehg. d Landrechts. (Zt.
d Ver. f. G. etc. Schlesiens 33, 239
-68.) [3449
de Toulongeon, Une mission milit.
en Prusse en 1786: récit d'un voyage
en Allemagne et observations sur les
manœuvres de Potsdam et de Magde-
bourg, publ. p. Finot et Bouvier.
Paris, Firmin-Didot. »988. 3 fr. 30. [50
Duhr, B.. Die Etappen bei d.
Aufhebung d. Jesuitenordens nach d.
Papieren in Simancas. Zt. f. kath.
Theol. "ua, 432-54.) (ai
Gubo, A., Zum Toleranzpatent.
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen
29, 41-44.) [52
Endres, Ein geistlicher Fürst
LU B. Kraus, Fürstabt v. St. Emmeram]
d 18. Jh. ıHist.-polit. BI. 123, si
-96; 157-67.) [53
Greisling, F. P., Ceremoniel, so
bey Aufnehmung u. Aufschwohrung
einer neuen Ntittts-Dame zu Würtz-
burg dermahlen gehalten u. beob-
achtet wird, beschrieben 1. J. 1767;
mitg. v. F. Frhrn. v. Bechtolsheim.
(Arch. a hist. Ver. v. Unterfranken
u. Aschaffenb.40, 99-109.) — 3. Gö bl,
Handschriftl. Reliquien v. K. Th.
Frhrn. v. Dalberg. (Ebd, 85-97.) [54
Thudichum, F., heakket
u. Aufklärg. im 18. Jh. (Beil. z.
Allg. Ztg. ‘99, Nr. 39f) Sep. Köln,
Neubner. 50 Pf. [55
Merz, Simonie im 18.Jahrh. (Beitrr.
zZ. baier. Kirch.-G. 5, 135-38.) [56
Beste, J., Der ‘Abt Häseler u.
seine Familie. Braunschw. Magaz.
"V9, 41-45; 49-54.) [57
Riemer, M., Eine evangel. Land-
gemeine [Harbke] um d. Mitte d.
vorig. Jahrh. Zt. f. prakt. Theol.
21, 137-56.) 000.0. [58
Pöhnert, K., Joh. Matth. Gesner
u. sein Verhältnis z. Philantropinis-
mus u. Neuhumanismus; ein Beitr.
z. G. d. Pädagogik im 18. Jh. Diss.
Lpz., Gräfe. 129 S. 2 M. [59
Wehofer, Th. M., Der Dominikaner u.
Wiener Univorsitätsprofessor Fetr. Gazzaniga
üb. d. padagog. Wert d. scholast. Methode
d. 15. Jh. (Mitt. d. Gos. f. dt. Erriehge.- u.
Schul-G. 8, 191-973 [60
Altmann- -Altinger, Die Schul-Geozraphie
d. Abtes Ansolm Desing(O.S.B.) für d. Bened.-
Gymuas. zu Kremsmuüuster. (Ebd. 182-90.) [61
| 1898.
Bibliographie Nr. 3449—3505.
Uttendorfer, E., Die Regul rkanonissen
d Augustinerord«ns unter d. Titel ..Kongre-
gation Unserer Frau oder de Notre Dame",
(Ebd. 203-6.) (es
Specht, Th., Musaeum philosophi-
cum. Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen
11, 172-74.) 163
Hauber, G., Der dt. Unterricht an
d. Karlsschule. (Mitt. d. (res. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. 9, 82-98. [64
Hagen, P.,Briefwechselzw. H.C.Boie
u.J.B.Köhler. :Zt.d. Ges. f.schlesw.-
holst.-Jauenb. G. 28, 301-40.) [65
Vahlen, Friedrich d. Gr. u. d'Alem-
bert. (Sitzungsberr. d. Berl. Akad.
un, 49-71.) Gë
Ke ler, D., Die Berufung d Ge-
schichtsschreibers M. J. Schmidt an
d. kaiserl. Haus- u. Staatsarchiv in
Wien. (Arch. d hist. Ver. v. Unter-
franken u. Aschatfenb. 40, 73-83.: [67
Warda, A., Zur Frage nach Kante
Bewerber. um e Lehrerstelle an d.
Kneiphöfischen Schule. {Altpreuss.
Monatsschr. 35, 578-614.) [68
Jacoby, D., Friedrich d. Gr., Prinz
Heinrich u. Rabener. Euphorion 5,
681-85.) [69
Stockmayer, K. H. v., Das dt.
Soldatenstück d. 18. Jh. seit Lessings
Minna v. Barnhelm. (Litter. Forschen.,
hrsg. v. Schick ete. Hft. 10.) Weimar,
Felber. 1898. xj, 125 S. Subskr.-Pr.
2 M. 60. Einzelpr. 3 M. [TU
Wittig, M., Joh. Christian Brandes;
Beitr. z. G. d. Lut u. d Theaters
im 18. Jh. Progr. Lpz., Fock. 4°
348. 1 M. m
Pawel, J., Ungedr. BriefeKnebels
an (lem. Zt. f. dt. Unterr. 12,
433-45.) [72
Heinemann, K., Goethe. 2. Auf.
Lpz.. Seemann. xvj. 774 N. m. 277 Ab-
bilden. etc. u. 1 Heliogr. 10 M. [73
Goethes Briefe an Frau v. Stein;
hrsg. v. A. Schall 3. Aufl. besorgt
v.J. Wahle. Bd. I. Mit 1 Titelbild
d Frau v. St. u. 7 Reproduktianen
Goeth. Handzeichnen. Frankf. a. M,
Litter. Anstalt. 632 S. 8 M. 40. [74
Schriften d. Goethe - Gesellschaft
(s. "ug, 1502). Bd. 13: Goethe u.
d. nn. Briefe m. Erläuteren.
TL I; hrsg. v. C. Schüddekopf u.
O. Walze L Weimar, Goethe-Ges.
xcv), 382 S. [T5
Rez.: Preusse. Jahrbb 96, 152-56 F Sandvoss.
Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789.
Goethevorträge ,
Strassb., Trübner. 197 S. 2 M. [3476
Inh.: E. Martin, G. üb. Weltlitteratur u.
Dialektpoesie; R. Henning, Der junge OG:
E. Joseph, G. u. Lili; W. Windelband,
Aus Gs. Philosophie; A. Michaelis, G. u.
d. Antike; J. Stilling, Ueb. Gs. Farben-
lechre, Th. Ziegler, Gs. Faust.
Vorländer, K., Neue Zeugnisse
Goethes Verhältnis zu Kant betr.
(Kantstudien3, 311-19.) Vgl. og, 3404.
— N. Cossmann, Goethes Natur-
teleologie. (Euphorion 5, 694-705.) —
R. Hildebrand, Zu Schillers u.
Goethes Weltanschauung mitg. v.
G. Berlit. (Zt. f. dt. Unterr. 12,
1-14.) [77
Keuchel, G., Goethes Religion u.
Goethes Faust. Riga, Jonck & P.
333 S. 6 M. [78
O.Harnack. kin Goetheproblem. (Preuss.
Jahrbb. 95, 216-835.)
Beyschlag, W., Protestantisches
in Goethe. (Dt. ev. BIL 24, 217 fF.) [79
Sadger, J., War Goethe e. patho-
logische Erscheinung? (Dt. Revue
24, II, 72-96.) [80
Waldberg, M. Frhr. v., Goethe u.
d. Empfindsamkeit. (Berr. d. fr. dt.
Hochstiftes 15, 1*—21*.) [81
Meyer, R. ::., Ist Goethes „Egmont“
e. histor. Drama? (Preuss. Jahrbb.
95, 65-79.) [82
Knauth, Goetlies Sprache u. Stil im Alter,
8. "ag, 1501. Rez.: Litt. CLIL. ‘95, 1517-24 u.
2076 Burdach; Zt. f. dt. Unterr. 12, 487-91
Henkel; Zt. f. dt. Philol. 31 E. Bruhn. [83
Koetschau, K., Neues üb. Goethe
als Radierer. (Zt. f. bild. Kunst 10,
199-204.) [84
Ewart, F., Goethes Vater. Ham-
burg, Voss. 1048. 2 M. [#5
Schubart, Francois de Théas, Comte de
Thoranc, s. 37, 154% u. 718, 1499. Rez.:
Quartalbli. d. hist. Ver. f d Grhzgt. Hessen
2, 160-63 Nick. [56
Sattel, J., Freundschaftsbund zw.
Goethe u. Schiller. (Frankfurter
zeitgemüsse Broschüren. XIX, 3.)
Frkf., Kreuer. 40 S. 50 Pf. [87
Wyehgram, J., Schiller. 3. Aufl.
Bielef.,Velhagen & K1. 541 S. 9 M.60.[88
Schillers dramat. Entwürfe u.
Fragmente; a. d. Nachlass zusammen-
gest. v. G. Kettner. Stuttg., Cotta.
307 S. 2 M. [89
Pick, A., Schiller in Lauchstädt
im J. 1803. unter Benutzg. e. v.
O E. Seidel hinterlassenen Ms.
(= Nr. 2662.) Halle, Hendel. 48 S.
1 M. [90
Strassburger. |
*137
Löschhorn, K., Zur Auffindg. v. Schillers
Adelsdiplom. (Zt. f. dt. Unterr. 12, 604 f.) —
R. Weltrich, Schillers Vorfahren. (Beil. z.
Allg. Zug ’99, Nr. 51.) [91
Teuber, 0., 2 Sitzungen d Schau-
spieler-Parlaments. (Wiener Stamm-
buch, Glossy gewidmet. S.258-63.) [92
Pick, A., Erfurter Theatervor-
stellungen in d. guten alten Zeit.
(Sammlg. gemeinverständl. wiss. Vor-
trr. Htt. 308.) Hamburg, Verl.anst.
u. Dr. A.-G. 295S. 75 Pf. [93
Ulrich, ©., Die ersten Aufführgn.
v. Lessings Dramen in Hannover.
(Hannov. G.-Bll. '99, Nr. 12-15.) [94
Valentin, C., Mozartbriefe d.
Donaueschinger Bibliothek. (Monats-
hfte. f. Musik-G. oo 26-30; 33-42.) [95
Witkowski, @., Die dt. Bücher-
illustration d. 18. Jh. (Zt. f. Bücher-
freunde Jg. 1, Bd. II, 401-14.) [96
Trautmann, K., Westenrieders Iuventari-
sierg. d. Kunstschätz« altbai"r. Kloster 17-3
u. ihre Ergebnisse f. Beuerberg (8. "94, 4111 f.).
Schluss. (Monatsschr. d hist. Ver. v. Ober-
baiern ’37, 11-16. "up, 151-61.) [97
Pfund, K., Erinnergn. a. d. Volks-
leben im Isarwinkel um d. J. 1780.
(Ebd. ‘98, 113-19; 148-51.) [98
Jaksch, A. v., Der Respiranten-
Orden in Oberkärnten. (Carinthia 89,
I, 57-63.) [3499
Beck, P., Oberländer Spitzbuben-
Chronik ís. "ug, 1514). Forts. (Diö-
zesanarch. v. Schwaben "ug, 45-48;
60-63.) [3500
Ulrich, 0., Fahrende Künstler im
alten Hannover. (Hannov. G.-Bll.
99, Nr. 16f.) [3501
Stegmann, H., Anne Charlotte Rhebisch,
die schöne Türkin vom Schwarzun Moore
(Braunschw. Magaz. ’99, 57-61.) [3502
8. Zeitalter der franz. Revolu-
tion und Napoleons, 1789-1815.
Brüning, Chronik s. Nr. 3113. [3503
Veling, P. A., Campagne de 1792
sur le Rhin d'après des témoins
oculaires allemands. (Souvenirs et
mémoires — recueil mensuel — 1,
481-514 2,61-84; 177-87; 524-45.) [4
(Peterson,) Aus d. Tagebuche d.
Baurates Peterson in Bromberg.
(Jahrb. d. hist. Ges. f. d. Netze-
distrikt zu Bromberg ou, 5-48.) [5
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4. Bibliographie. 10
*138
Lanznaster, F. A., Ein Zeuge a. `
d. Kriegsjahre 1797.
nandeums 4%, 342-45.)
Kirchner, Ph. D.
(Zt. d. Ferdi-
[3506
(Reform. Pfarrer 7u
Frankenthal), Aufzeichugn. 6. Dez. 11:8
-4 Nov. 1803. (Monatsschr. d. Frankenthal.
Altert.-Ver. ’39, Nr. 1.) D
Hinterleutner, chargé d'affaires
prussien auprès de Charles- Emma-
nuel IV., Lettres au comte Prospero
Balbo (1800-1801); traser. ed illustr.
da G. Roberti. (Lumbroso, Miscell.
Napol. 5, 297-333.) [8
(Lasser, P.,) Vor 100 Jahren.
Aufzeichngn. a. e. Klostertagebuch
üb. d. letzt. Kriegszeiten d. Bene-
diktinerabtei Neresheim, 1800-1802.
(Diözesanarch. v. Schwaben '99, 10
-14; 31f.; 44f.; 74-77.) [9
Ulmann, Ueb. d. Memoiren d. Fürsten
Czartoriski, 8. Nr. 1563 Rez.: Dt. Litt.-Ztg.
Wa, Nr. 12 J. Caro. (10
Aus d. Franzosenzeit. Tage-
buchbll. e. Hannoveraners [d. Polizei-
komm. Wömpner] 1803 u. 1804.
(Hannov. OG HU. "ou, Nr. 8 ff.) [11
Bailleu, P., Königin Luise in
Pyrmont. (Hohenzollern -Jahrb. 2,
248f.) [2 Briefe an Frdr. Wilh. OI.,
1806. ] [12
Siegling, J. B., Briefe an d.
Feldmarschall Grafen Neidhardt v.
Gneisenau; hrsg. v. A. Pick. (Mitt.
d Ver. f. G. v. Erfurt 20, 73-92.) |13
Börner, G., Aus d. Kriegstagebuch
d vormalig anhaltisch. Stabsarztes
Dr. Kretschmar währ. d. Feldzüge
1809 in Tirol u. 1810 in Spanien.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee 106, 33-58;
135-57; 256-76.) 14
Schatz, A., Kirchl. u. polit. Er-
eignisse in Tirol unter d. bairisch.
Regierg. Nach schriftl. Aufzeichngn.
d. Marteller Frühmessers Jos. Eber-
höfer. (Stud. etc. a. d. Bened.- u.
Cat Orden 19, 624-29. 20, 52-69.) [15
Gebhardt, B., Aus d. Briefwechsel
Wilh. v. Humboldts mit Prinzessin
Luise Radziwill. (Nord u. Süd 86,
82-117.) 16
Vionnet de Maringoné, L. A.
Campagnes de Russie et de Saxe,
1812-13; souvenirs. Avec préface de
R.Vagnair. Paris, Dubois. 1958. [17
Cottin, P., Mémoires du sergent
Bourgogne, 1812-13; publ. d'apr.
le ms. orig. (Sep. a.: N. rev. rétro-
spect.) Paris, Hachette. 1898. xvj,
358 S. [18
Jacquemont, P., Carnet de route
Bibliographie Nr. 3506—3559.
d'un officier d'artillerie (1812-13);
comm. de V. Jacquemont du
Donjon. (Souvenirs et mémoires —
recueil mensuel — 2, 97-121.) [19
Arndt, Ernst Mor., Ein Lebens-
bild in Briefen; nach ungedr. u.
gedr. Qu. brsg. v. H. Meisner u.
R. Gecrds. Berl., Reimer. 1898.
561 S. 7 M. Vgl. Nr. 1837. [:0
Frz Sandvoss, E. M. Arndt Ein
Apostel d. Deutschen. (Preuss. Jahrbb. 95,
515-30.)
Rye, J. B., The Lost and the
New Letters of Napoleon. Engl.
hist. rev. 13, 473-98 Vgl. “8,3445. [21
Giuseppina e Napoleone, Lettere
ined. à Barras, Pico, Brune, Menou,
Tallien, Réal Estève, Carnot, Defor-
mon, Fouché: pubbl. da Lumbroso.
(Lumbroso, Misc. Napol. 5, 247-96.) [22
Grünhagen, E., Schlesien im J.
1797: Bericht d. Ministers Grafen
Hoym. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schle-
giens 83, 355-68.) [23
Ringler, J. R. (Stadtschreiber aus
Zofingen, Berichte aus d. Abgeord-
neten - Versammlg. zu Bern v. 1. D.
bis 16. III. 1798; brsg. v. F. Zimmer-
lin. (Neuj.bl. d. hist. Ver. v. Bern
auf d. J. oui Bern, Wyss. 4°. 448.
2 M. [24
Obser, K., Bericht üb. d. Vorgünge
in Offenburg v. 11.- 15. März 1804.
(Mitt. d. bad. hist. Kommiss. 21, 57
-65.) [25
Bardy, H., Un document inéd.
relat. ä l'arrestation du duc d'Eng-
hien. (Rev. d'Alsace 48, 137-39.)
Vgl. ‘97, 1588. [26
Fournier, A., Reisebericht aus
Sachsen u. Baiern v. J. 1807, (Hist.
Viertelj.schr. 2, 243-47.) [27
Fahrmbacher, L., Die beiden
landständischen Rezesse im Fürsten-
tume Bayreuth üb. d. Napoleonische
Kriegskontribution u. d. anderen
Kriegslasten. (Forschgn. z. G. Baierns
7, 49-56.) [28
Murat, Le roi, Lettres inéd., 1513
-15. (Rev. de Paris’98, V.673-704.\ [29
Holzhausen, P., Litteratur- u.
Stimmungsbilder aus d. ersten Koali-
tionskriegen (8. Nr. 1580). IV u. V:
Der erste Konsul in d. dt. Lyrik
seiner Zeit. (Beil. z. Allg. Ztg. 99,
Nr. 64; 86f.) [30
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
- Obser, K., Zur G. d. badisch.
Presse in d. Rheïnbundszeit. (Zt. f.
G. d Oberrh. 14, 111-36.) [3531
Rowe, E., Zur Litteratur üb.
Friedr. Wilh. II. (Zt. f£. Bücherfreunde
Jg. 1, Bd. Il, 585-89.) [32
[Privatleben: (irafin Lichtenan.]
Sybel, H. v., G. d. Revolutions-
zeit, 1789-1809. Wohlf. Ausg. (8. "98,
3448). Lfg. 33-47. (Bd. 6, 177-326,
xjvS.; Bd. 7.448 S.; Bd. 8, 1-320.) [33
Guarini, 6. B., La Germania all’
inizio della questione d’Oriente. Le
alleanze moderne e la quezione
d'Oriente, Rom Loescher. 1898.
117 S. 2 L. Vgl. Nr. 3635. [34
Gauniers, A. de, Un cas d'insub-
ordination milit.: Dumouriez contre
Luckner (juillet 1792) d'apr. les doce.
ined. du dépôt de la guerre. (Rev. des
questions hist. 65, 498-559.) [35
Ehrhard, L., Charles Schulmeister,
Generalkommissär d. kaiserl. Heere
unter d. ersten Kaiserreiche. Progr.
Strassb. 1898. 4°. 47S. [36
Betrachtungen, Strategische, üb.
d. Feldzüge v. 1796 in Dtld. u.
Italien. (Jahrbb. f. d. dt. Armee
etc. 102, 11-27; 136-58; 311-24. 103,
10-34; 156-69.) [37
Polevoi, N. A., Istoriia kniazia
Italiiskago grafa Suvörova-Rymniks-
kago. (Zug Suworoffs üb. d. Gotthard.)
Moskva, Morozov. 1897. 327S. [38
Criste, O0., Beitrr. z. G. d. Rastat-
ter Gesandten-Mordes 29. Apr. 1799.
Mit 3 Tafeln. (Mitt. d. k. k. Kriegs-
Arch. N. F. XI) Wien, Seidel. x,
440 S. 9M. [39
Becker, F., Erste Schlacht b.
Zürich 4. Juni 1799. (Vor 100 Jahren II.)
Zürich, Schulthess. 113 S. 3 M. [40
Eiselein, F., Gefechte b. Schlatt,
Andelfingen u. Diessenhofen u. Er-
stürmung d. Stadt Konstanz durch
d. Franzosen 7. Okt. 1799. (Schrr.
d Ver. f. G. d. Bodensees 27, 132
-47.) [41
Janetschek, C., Schlacht b. Auster-
litz (2. XII. 1805). Nach d. v. A. Slovák
in 2. Aufl. veröff. Darstellg. Brünn,
Winkler. 170 S. 60 Pf. [42
Vollrath, Schlachtfeld v. Jena.
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Erfurt
20, 51-71, 2 Taf.) [43
Schwartzkoppen, C. v., Karl v.
François; e. Soldatenleben Nach
*139
hinterlass. Papieren. 3. Aufl. Berl.,
Eisenschmidt. 1898. 248S. 1 M. 60. [44
E. Daniels, E. fahrender Ritter a. d. Zeit
d. Freiheitskriege. (Preuss. Jahrbb. 75, 531
-41.)
Wertheimer, E., Der Reichst?g
v. J. 1807. (Századok 80, 293-310;
394-413.) [45
Brünnert, G., Napoleons Aufent-
halt in Erfurt i. J. 1808. Erf., Neu-
mann. 27 S. 50 Pf. e
Saski, Campagne de 1809 en Alle-
magne et en Autriche. T. I. Paris,
Berger-Levrault. 586 8. 10 fr. [47
Larisch, A. v., Das Kriegsjahr
1809; nach älter. u. neuer. Quellen
bearb. Kötzschenbroda, Trapp. 1248.
8 M. [48
Lentner, F., Die Vertheidiger d.
Passes Lueg im J. 1809 u. ihr Füh-
rer Jos. Struber; salzburg. Geschichts-
bild. Salzb., Kerber. 158. 35 Pf. [49
Schefer, Chr., Bernadotte, prince
de Suede, et l’Europe, 1810-1815.
(Ann. de l'école libre des sciences
polit. 13, 303-42.) [50
Welck, A. Frhr. v., Napoleons
Aufenthalt in Dresden im Mai 1812.
(N. Arch. f. sächs. G. 20, 129-47.) [öl
Thiry, R., Napoleon en Russie.
(Rev. de Paris ’98, T. 4, 351-86.) [52
Oncken, W., Sendung d. Fürsten
Hatzfeld nach Paris, Jan.- März 1813;
urkund. Mitt. (Dt. Revue 24, II, 44
-57; 196-210; 337-53. III, 92-107.) [53
l.adetzky als Generalstabschef d.
Heere d. Verbünden im J. 1813-1814.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103,
34-52.) — Radetzky im Herbstfeld-
zug 1813. (Ebd. 100, 27-49.) — Das
Lützow’sche Freikorps u. d Kron-
prinz v. Schweden 1813/14. (Ebd.
103, 268-72.) [54
ve Buddenbrock, Schlacht b.
Bautzen vom Standpunkt d. Truppen-
führg. (Ebd. 106, 121-34.) [55
Trapp, R., Kriegführg. u. Diplo-
matie d. Verbündeten vom 1. Febr.
bis z. 25. März 1814 (s. Nr. 1610).
Giessen, Frees. 178 S. 2 M. [56
Linke, 0., Schlesiens Wünsche
bei d. Friedensverhandlgn. 1814.
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 33, 187
-208.) [57
Pingaud, A., Le congres de Vienne
et la politique de Talleyrand. (Rev.
hist. 70, 1-52.) [58
Salpius, F. v., Konflikt Blüchers
10*
*140
m. d. General v. Borstell 1815. (Dt.
Revue 24, II, 247-51.) [3559
Houssaye, H., 1515. Waterloo.
8. éd. Paris, Perrin 1898. 512 5.,
Ktn. 7 fr. 50.— Ed. in 12°: 3 fr.50. [60
Dieraner, J., Befreiung d. Rhein-
thals 1798. (Schrr. d. Ver. f. G. d.
Bodensees 27, 20-39.) — Ders., Die
Stadt St. Gallen (ia Hrsg. v. hist.
Ver. in St. Gallen. St. G., Fehr. 4°.
6s S., 2 Taf. 2 M. e
Burckhardt-Finsler, A., Revolu-
tion zu Basel im J. 1798. (Basler
Jahrb. "39, 1-80.) [62
Escher, C., Ueberfall v. Nidwalden
9. Sept. 1798; bearb. nach ält. hs.
Aufzeichnen. (Neujahrsbl. d. Stadt-
bibl. in Zürich auf d J. "pit Zürich,
Fäsi & B. 4° 51 S., 1 Taf. 3 M.
— Nidwalden vor 100 Jahren; e.
Erinnerungsschrift an d. 9. IX. 1798,
hrsg. v. hist. Ver. v. Nidwalden. Stans,
v. Matt. 167 S.,1 Taf. 2 M. 80. [63
Meister, U. u. P. Rütsche, Kan-
ton Zürich im J. 1799. (94. Neuj.bl.
d. Feuerwerker-Gesellsch. in Zürich
auf d. J. 1899.) Zürich, Füsi & B.
An. 5928. 3 M. [64
Plathner, K., Aus d. G. Sigma-
ringens zu Ende d . vorigen u. Anfang
dies. Jahrh. Progr. Sigmaringen. 1898.
Ai 32 S. [65
Wibel, F., Hochverräterische Me-
daille Freiburgs a. d. J. 1814. (Schau-
in s-Land 25, 101-3.) [66
Beuchot, Les prètres sexagénaires
et Eren. du Haut-Rhin pend. la
revolution. (Rev. cath. d'Alsace 17,
904-13. 18, 51-63.) [67
Jerome, L., Les élections et les
cahiers du clergé lorrain aux états
généraux de 1789. (Sep. a.: Annales
de l'Est.) Nancy et Paris, Berger-
Levrault. 176 S. 3 fr. 50. [68
Hauck, K., G. d. Stadt Mannheim
zur Zeit ihres Teberganges an Baden.
(Forschen. z. G. Mannheims u. d.
Pfalz I.) Lpz., Breitkopf & H. jx,
145 S. 2 M. 50. [69
ege Zur Uebergabe Landaus
an Oesterreich i. J. 1815. (Pfälz.
Museum ‘99, 57£.) [70
Kraenuer, J., Frankf a M. u. d.
franz. Republik 1802- 1803 (s ..96,3428).
Forts. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6, 253-313.) [71
Beitrag z. G. Elberfelds im Be-
Bibliographie Nr. 3559—3609.
freiungskriege. (Monatsschr. d. berg.
G.-Ver. "ua, 12-14.) [72
Goebel, G., Franz. Emigranten
im Bremischen. :Hannov. G.-Bll. ‘99,
Nr. 9.) [73
Sommerfeldt, G., Joh. Karl v. Wiersbitzki.
(Goldaper Ztg. ‘#58, Nr. 277-79.) 3578
Innere Verhältnisse.
Spannagel, C., Eine Kabinetts-
ordre Kg. Friedrich Wilhelms IIl. v.
Preuss. an d. Ritterschaft d. Graf-
schaft Ravensberg v. J. 1799) (Zt.
f. vaterl. G. etc. Westfal. 56, I, 117
-20.) [3573
Rohrscheidt, K. v., Vom Zunft-
zwange zur (sewerbefreiheit. Berl.,
Heymann. xx, 668 8. 12 M. [76
Italie, H., De Societeit Felix Liber-
tate en wat zij voor de Emancipatie
der Joden heett gedaan is. Nr. 1631).
Schluss. (Oud- Holland 16, 147-67) [77
Blau, J., Ein Kapitel v. Gelde.
(Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhmen
37, 216-19.) [78
Bär, M., Der Piesberg vor 100
Jahren. «Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabrück 23, 120-33.) [79
Cumont, G., Détresse financière
du gouvernement autrich. au moment
de sa retraite devant l'invasion franç.
en Belg. 1794-95 et projet de frapper
monnaie au coin de l'empereur Fran-
çois II. dans l'atelier monét. électoral
de Dusseldorf et ensuite à Francfort
par les officiers de la monnaie de
Bruxelles. (Annales de la soc. d'archl.
de Brux. 12, 360-75.) [so
Binding, K., Die Konföderations-
Akte d. rhein. Bundesstaaten v.12. VIT.
1806. Die dt. Bundes-Akte v. 8. VT.
1815. Die Wiener Schluss- Akte v.
15. V. 1820. 2. Abdr. (Binding. Dt.
Staatsgrundgesetze Hft. 3.) “Lpz,
Engelmann. 58 8. 1 M. EN
Fromm, E., Napoleon u. d. Gothaer
Almanach; e. Beitr. z. G. d. Censur
unter d. ersten Kaiserreich. (Zt. f.
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 414-20.)
Vgl.: E. W. Moes. (Ebd. 546f.) [82
Fossel v. Arthenfels, F., Finanz-
patent v. 20. Febr. 1811 u. dessen
Geltungsgebiet in Kärnten. (Carin-
thia 89, I, 11-27, Kte.; 31-36.) [83
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Kiem, M., Augustin Vigil Nagele,
letzter Prälat d. Augustiner- Chor-
berrenstiftes zu Gries b. Bozen, 1790
-1815, u. seine Zeit. Innsbruck, Ver.-
Buchhälg. 197 S. ? M. E
Piffrader, J., Diebairischen Ilumi-
naten u. d. Clerus im Burggrafen-
amte u. Vintschgau währ. d. Jahre
1806 - 1809; nach Jos. Ladurners
hinterlass. Schriften. Innsbr., Vereins-
Buchh. 1898. 182 S. 1 M. 80. [85
Chenot, F., Esquisse d’une hist.
relig. du pays de Montbéliard de la
révolution franç au concordat. These.
Paris, 1898. 878. EI
v. Tannenberg, Die Zustände d
Fürstbistümer Würzburg u. Bamberg
zu Anfang dies. Jahrh., geschildert
in 22 im J. 1803 in Frankf. ersch.
Briefn. Bamberg, Handelsdruck. 1898.
110 S. 1 M. 5v. [87
Schröder, A., Errichtg. e. Bistums
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 11, 171f.) [88
Apostel, Ein. d. Sundgaus, P.
Bernh. Juif, d. Pfarrer v. Blotzheim,
sein Leben u. Wirken; v. e. Priester
d. Bistums Strassburg. St. Ludwig,
Perrotin & Schm. 1897. x, 318 8.
1 M. 60. 89
Kupke, G., Beitrr. z. G. d. kathol.
Mission in Tilsit im vorigen Jahrh.
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven
etc. 2, 116-39.) [90
Specht, Th., Projekt d. Ueber-
lassung d. Univ. Dillingen an d.
Orden d. Benediktiner u. Fideisten
am Ende d. vorig. Jahrh. ‘Jahrb. d.
hist. Ver. Dillingen 11, 1-30.) [91
Voges, B., Plan einer Verlegung
d. Helmstedter Universität nach
Wolfenbüttel i. J. 1:90. (Braunschw.
Magaz. ‘98, 203-6.. [92
Asbach, J., Die Napoleonische
Universität in Düsseldorf, 1812-13.
Progr. Düsseld., Voss. 4°. 32 S.
1 M. 50. [93
Zingg, E., Schulwesen auf d. Land-
schaft Basel nach d. amtl. Berichten
an d. Erziehgs.-Comité v. Mainz 1198.
Liestal, Gebr. Lüdin. 1898. 143 S..
1 Tab. [94
Hunziker, 0., Pestalozzi franzüs.
Bürger. (Festgaben zu Ehren Bü-
dingers S. 405-27.) [95
"141
Paulsen, F., J. G. Fichte im Kampf
um d. Freiheit d. philosoph. Denkens;
e Gedenkblatt. Dt. Rundsch. 99,
66-76.) $ [v6
Runge, F., Joh. Agidius Rosemann
genannt Klöntrup, d. Osnabrücker
Jurist, Dichter u. Sprachforscher.
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23,
71-119.) [97
Geiger, L., Briefwechsel L. F.
Hubers u. K. A. Böttigers. (Zt. f.
vergl. Litt.-G. 12, 420-47.) [98
Morris, M., Hnr. v. Kleists Reise
nach Würzburg. Berl., Skopnik.
45 S. 1M. [3599
Rez.: Dt. Litt-Ztg "99 Nr. 12 R. Steig u.
Entgegng. v. M. ebd. Nr. 17.
Borkowski, H., Brief A. v. Kotzebues an
d. B.chhändler Nicolovius in Kouigsberg in
Preussen. (Euphorion 5, 6179-51.) [300
Huuffen, A., Die deutschböhmische
Litteratur am Berinne d. 19. Jh.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, 221-32.) [3601
Starck, A., Graf Charles de Graim-
berg. sein Leben u. Wirken in Heidel-
berg. (Mitt. z. G. d. Heidelberg.
Schlosses 4, 1-32, Taf. 1. K
Frimmel, Th. v., Frz. Zauner.
(Allg. dt. Biogr. 44, 727-30. [3
Beck, P., Der Orden der her:
rückten Hofräte“. (Alemannia 26,
270-73.) {4
Jung, R., Ertrag eines Hauses auf
dem Römerberg währ. d. Krönung
1790. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6, 339 f., [3605
9. Neueste Zeit seit 1815.
Arnold, R. F., Die „Tablettes Au-
trichiennes“. (Wiener Stammbuch,
Glossy gewidmet. S. 1831-93., [3606
(Gérard.) Lettre du maréchal Gé-
rard concern. les débuts du royaume
de Belgique. (Souvenirs et mémoires-
recueil mensuel-J, 543-45.) [7
Hagenmeyer, K., Die Revolutions-
jahre 154% 49; Schildergn. auf Grund
eigener Anschauung u. persönl. Er-
lebnisse. Karlsr., Reiff. 1898. 192 S.,
ı Taf. 1 M. 50. E
v. Diest, Meine Erlebnisse im J. 1848 u.
d Stellg d. Staatsininisters v. Bodelechwingh,
"ns. 3551 Rez: Forechgn. z brandenb u.
preuss (5. 11. 5°:-91 Oncken. — Ders, Meine
, Erinueren. an Kaiser Wilhelm, s. ’98, 3555.
1
Bez.: Ebd. 597 v. Petersdorfl. (9
"142
Zahn, J. v., Katalog d. Prokla-
mationen, Maueranschläge u. anderer
Stimmen v. März bis Dez. 1848 für
Graz u. einzelne Orte auf d. Lande.
(Teil v. Nr. 2055.) Graz, Moser. v,
87 S. 60 Pf. 3610
Bruhn, H., Erinnergn. e. Nord-
schleswigersa. d. Kriegsjahren 1848/49
u. 1864; Tagebuchbll. Appenrade,
Janke. 1898. 52 S. [11
Schlossar, A., Ungedr. Briefe Ana-
stas. Grüns. (Wiener Stammbuch,
Glossy gewidmet, S. 219-24.) [12
Bismarck, Gedanken u. Erinnergn., s. Nr.
1660. Rez.: Forschgn. z. brand. u. preuss G.
12, 55-:0 u. in: „Zu Bs. Gedachtnis“ S. 63-
7“ Schmoller. — v. Petersdarff, B». „Ge-
danken u. Erinnergn.“ u. Treischkes „Politik ‘.
(Bismarck-Jahrb. 6, 271-"0s.) — L de Lan-
zac de Laborie, Les mémoires de B. (Le
Correspondant 113, 907-28.) (19
Kohl, Wegweiser durch Bs. Gedanken u.
Erinnergn, s. Nr 160a. Rez.: Dt. Litt.-Ztg.
’99, Nr. 1% Lenz; Hist.-polit. Bll. 123, 651-
61. [14
Sohn ungen Es Dem Andenken
Bismarks. Lpz., Hirzel. 47 S. 1 M. [15
Inh.: 1) Wie Bs. „Erinnergn. u. Gedanken“
entstanden. 2) Einiges üb. Bs. Leiden.
Kohl, H., Fürst Bismarck-Gedenk-
buch. 2. Tle. in 1 Bd. 2 Aufl. N.
Ausg. Chemnitz, Bülz. 1898. xıj, 284
u. 96 S.; 311 S. 8 M. 50. [16
Urkunden u. Briefe, 1858-97. (Bis-
marck-Jahrb. 6, 209-40.) [17
[2 Donkschrr. d. Geh. Ober-Reg.-Rats H.
Wagner 18:2, 74; Schreiben Bs. an Kaiser
Wilh:lm 1874: Brief d. Gener llieut. v. Suckow
an B 1n74; Brief Bs. an Landrichter Strossen-
reuter 1N74; Schreiben in Be Auftrag an
Staataminister Hofmann 1817; Brief d. Witwe
d Feldzeugmeisters Benedek an B. 1881;
Brief Bs. an Staatsminister Graf v. Bassewitz
1885; 9 Briefe Bs. an sein. Sohn Herbert 1858
62, ’70, 1, °93; Schreiben Rs. an Admira
Tirpitz 1597.)
Bismarck. Ungedr. Briefe Bs. an
d. Unterstaatssekretär v. Gruner. (Dt.
Revue 23, IV, 257-72.) [18
Bismarck - Portefeuille, hrsg. v.
H. Poschinger (s. Nr. 1663). Bd.
IV. 2098. 3M. [19
[Iuh.: Neue Bismarck-Briefe. — Im Auf-
trage Bs. ergangune Kundgebgn. — B. im
dt.-franz. Kriego: nach d. Schilderg. v. Augen-
zeugen. — An B. gerichtete Br efe d. Loga-
tionsrats Wenzel a. d. Frankfurter Zeit. —
Gespräche d. engl. Malers Richmond m. B. —
Aus Bs. Leben; nach Mitt. v. L. Bucher u. A.
— Fürst B. u. seino Mitarbeiter: Graf Wilh.
Bismarck. — Bs. Entlassungsgesuch. — Brief
d. Fürsten Herb. B. beim Ableben seines
Vaters — RBs. Verdienste um d Erschlies-
sung d Gruvewalds. — B. im Antiquariat.
— Hoelgolaud. — Ein Albumblatt. — In eigener
Sache]
Bibliographie Nr. 3610—3656.
Busch, M., Tagebuchblätter. 3 Bde.
Lpz., Grunow. semi, 580; xıj, 595;
x, 605 S. 21 M. [20
Rez.: Litt. Cbl. ox, Nr. 15 G. Kaufmann.
— J.urunow, Buschs Tagebuchbll u. d dt.
Presse; e. Kapitel a.d. Kampfe um Bismarcks
Andenken. Zur Abwehr hrsg. Lps.. G. Ans
80 Pf.— H. Kohl, Zur Bismarck-Litt. ratur.
(Bismarck-Jahrb. 6, 30:-,4; vgl. Nr. 16645 u
166 .)
Poschinger, H. v., Fürst Bismarck
u. d. Bundesrat (s. "ug. 3543). Bd.
IV: 1878-81. Aufl. 2. x, 417 S. 8 M. [21
Marcks, E., Bismarck u. d Bismarck-
Litteratur d letzten Jahres; e. krit. Betrachtg.
(Dt. Rundschau 99%, 37-65; 242-79; 316f) —
H. Delbrück, Bismarck - Historiographie.
(Preuss. Jahrbb. 96, 461-580.) [22
v. Schulte, Zur Vor-G. d. Krieges
v. 1866. (Dt. Bevue 24, I, 92f.) [23
[Bernhardi, Th. v.,] Aus dem Leben Th.
v. Bs. (s. mn 159»). (TL I: Jugenderiunergn.
2. Aufl. xjv, 230 S. 5 M.) Res. v. VIL'Krieg
1866 geg. Oesterr. etc.): Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G. 11, 278 v. Petersdorff; Milit.-
Wochenbl. ’98, 1607-12 u. 1635-39. — E. Da-
uiels, Die Jialiener im J. 1866. (Preuss.
Jabrbb. 91, 476-:.) (24
Garibaldi, R., Souvenirs de la
campagne de France, 1870-71; trad.
de Ph. Casimir. Nice, impr. des
Alpes-Maritimes; bureaux du journal
la Semaine niçoise, 184 S. 3 M. [25
La Moskowa, Général prince de,
Quelques notes intimes sur la guerre
de 1870: La bataille de Sedan: la
capitulation. (Le Correspondant 193,
957-71,) [20
Reitlinger, F., Une mission diplo-
mat. en octobre 1870. De Paris à
Vienne et à Londres Nancy et
Paris, Berger-Levrault et Co. 252 S.
3 fr. 50. [27
Schmidt, P. v., Dezembertage
beim Regiment 32. Erinnergn. an
1870. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc.
101, 13-38 m. 3 Kartenskizzen.) [28
Mühlbrecht, 0., Ueb. Spottschriften u.
Karikaturen m. besnnd. Bezichg. auf d J.
ar (Beitrr. z. Kultur-G. v. Berl. S. KS
Gontaut-Biron, Vte de, La libé-
ration du territoire: Fragments inéd.
des souvenirs du vicomte de G.-B.,
ambassadeur de France à Berlin.
(Le Correspondant 192, 833-81.) [30
Stern, G. Europas seit d. Verträgen v
1815, s. '9S, 1604 Rez.: Dt. Litt-Ztg. Lieu
-83 Friedjung; Litt. Cbl. '98, 3041; Mitt. d.
Instit. f. österr. G. forschg. 20, 136 Schlitter.;
Hist. Zt. 83, 99-101 G. Kaufmann. (31
Neueste Zeit seit 1815.
Gebhardt, B., Dt. G. im 19. Jh.
Bd. I u. II. (Am Ende d Jh. Bd. I
u. IX.) Berl., Cronbach. 1897/98.
161; 160 S. 3 M. [3632
Denis, E., L'Allemagne 1810-1852;
la confédération germanique. Paris,
May. 1898. 312 S. 4 fr. [33
Rez.: Rev. crit. "mg. Nr. © Dejob.
Pieth, F., Die Mission Just. v.
Gruners in d. Schweiz 1816-1819; nach
sein. Berr. im kgl. preuss. geh. Staats-
arch. in Berlin. Chur, Hitz. 192 8.
2 M. 50. [34
Guarini, G. B., La Germania e
la questione d'Oriente fino al con-
gresso di Berlino. Parte II. Rom,
Loescher. 127 S. Vgl. Nr. 3534. [35
Schmidt, Hnr., Die dt. Flücht-
linge in d Schweiz u. d erste dt.
Arbeiterbewegung, 1833-36. Zürich,
Schw. Grütliverein. 151 S. 1 M. 50. GE
Loewenthal, E., Die Einheitsbe-
strebgn. u. ihre Verwirklichg. im 19.
Jh. (Am Ende d Jh. Bd. VII.) Berl.,
Cronbach. 156 S. 1 M. 50 [37
Blum, H., Vorkämpfer d. dt. Ein-
heit; Lebens- u. Charakterbilder.
Berl., Walther. 1898. 298 S. 5 M. [38
Radandt, H., Die dt. Volkserhebg.
1848 49. Lpz., Friedrich. 221 8.
3 M. [39
Bach, M., G. d. Wiener Revolu-
tion 1848. Wien, Volksbuchhälg.
xv, 944 S. m. Abbilden., Taf. u. Plänen.
6 M. [40
Lütgendorf, C. Frhr. v., Taktische
u. operative Betrachten. üb. d. Offen-
siv-Operation d FM. Grfn. Radetzky
v. Ende Mai bis Anfg. Juni 1848.
Wien, Seidel. 1898. 48 S. m. 5 Skizzen.
1 M. 60. [41
W., K. v., Rudetzkys Stützen 1843-49.
(Streffleurs österr.-milit. Zt.’9%,1V,271-x7.) [41a
Kunz, Die krieger. Ereignisse im
Grhzgt. Posen im April u. Mai 1848.
Mit 6 Kartenbeilagen in Steindr.
Berl., Mittler & S. 190 S. 4 M. 50.
— Deutsch, Der Ueberfall in Buk,
4. Mai 1848. (Zt. d. hist. Ges. Posen
13, 350-54.) [42
Ipsen, A., Letzte Tagung d.
schlesw.-holstein. Landesversammlg.
auf schleswigschem Boden, Jun. Aug.
1848. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.-
lauenb. G. 28, 179-286.) [43
Nover, J., Die Septembergreuel
d. Jahres 1848: Die Ermordung d.
*143
Generals Auerswald u. Fürsten Lich-
nowsky zu Frankf. a. M. am 18. Sept.
1848. (Nord u. Süd 86, 323-36.) [44
Stark, W., Besetzung u. Erstür-
mung Staufens i. J. 1848. (Monatsbll.
d. badisch. Schwarzwaldvereins 1, 97
108.) [45
v. Meyerinck, Rückblick auf d.
Mai-Tage 1“49 in Dresden. (Jahrbb.
f. d. dt. Armee etc. 104, 13-31; 122-
39; 245-68.) — A. Bucher, Aus Dres-
dens Maitagen vor 50 Jahren. Dresd.,
Heinrich. 96 S. 1 M. 60. [46
Metzel, Erinnergn. an Kg Friedr. Wilh.
IV. (Mitt. d Ver. f. G. Berlius ’98, 58-90. 49,
8-11; 30-33; 57-59.) [47
Jahnke, H., Fürst Bismarck; sein
Leben u. seine Zeit. 2. Aufl. Berl.,
Kittel.. 1898. 1080 S. 10 M. [48
Smith, M., Bismarck and German
unity. New York, Macmillan. 1898.
jx, 99 S. 3 sh. 6d. [49
Kohl, H., Denkwürdige Tage a.
d Leben d. Fürsten Bismarck. Lpz.,
Pahl. 4°. 111S.,2 Taf. 1 M.50. [50
Rez.: Litt. Cbl. 9, Nr. 11.
Schmoller,@.,M.Lenz,E.Marcks,
Zu Bismarcks Gedächtnis. Lpz., Dun-
cker & H. 174 S. 3 M. 60. [51
Inh: Schmoller, a) 4 Briefe üb. Be.
volkswirtschaftl. u sozialpolit. Stellung u.
Bodeutg. (aus: Soziale Praxis ‘#8, Sept. u.
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 1-55);
b) Vgl. Nr. 3618. Lenz, a) Der Schöpfer v.
Kaiser u. Reich; b) Bismarck. Itede b. d. Ge-
dächtnisfeier d Univ. Berlin (aus: Preuss.
Jahrbb. 95, 11-207) Marx, a) Fürst B. u.
d. Haus Hohenzollern (aus: Hohenzollern-
Jahrb. 2, 231-42); b) Fürst B. Gedachtnisrude.
(i pz., Edelmann. 4°. 22 8. 75 Pf.); c) Ge-
denkworte bei d. Trauerfeier d. Ver. dt. Stu-
denten zu Lpz.
Redern, E. v., Bismarck 1888-98.
Berl., Eichblatt. 338 S. 6 M. [52
Kohut, A., Bismarck als Mensch. Berl.
v. Schimmelpfennig. 1708. 1 M. 50. — Paul
v. Schmidt, B. u. scine Beziehgn. zum Heere.
(Jahrbb. f. d dt. Armee etc. 109, 127-42.) [53
Friedjung, Der Kampf um d. Vor-
herrschaft in Did. 1859-66 (s. Nr.
1692). Bd. I. Aufl. 3. Zei, 463 5.,
3 Ktn. 10 M. [54
Rez : Mitt. d. Inst. f. österr. G. 20, 142-47
v. Zwiedineck.
La Gorce, P. de, Les duchés de
l'Elbe, l'Allemagne et l'Europe. (Le
Correspondant 193, 1146-87.) [55
B., R. v., Zur Vor-G. d. Krieges
v. 1866. Graf Rechberg u. v. Bieve-
leben. (Hist.-polit. Bll. 123, 587-
600.) [56
*144
Lettow-Vorbeck, O. v., G. d. Krie-
ges v. 1866 in Dtid. (8. ‘98, 1621).
Bd. II: Der Feldzug in Böhmen. xxv,
687 S. m. 1 Kte., 20 Skizzen u. 9
Plänen. 17 M. 50. [3657
Rez. v. Bd. I: Forschgn. z. brundb. u.
preuss. G. 11, 275-78 Granier. — v. II: Milit.-
Wochenbl. ’99, Nr. 10 f. Keim.
Kehnert, H., Die Kriegsereignisse
d. Jahres 1866 im Hzgt. Gotha u. d.
gothaischen Turner zur Zeit d. Tref-
fens v. Langensalza. Mit Kte. (Aus d.
Heimat. Ergänzgshft 3.) Gotha, Per-
thes. 558. 1 M. [58
Scherff, W. v., Division v. Beyer
im Main-Feldzuge 1866. Mit Ueber-
sichtskarte u. 2 Skizzen. Berl., Mitt-
ler. 133 S. m. 1 Kte. u. 2 Skizzen.
3 M. 50. [59
Denis, S., Hist. contemp. (e ’98,
1627). T. IL. 1598. 520 S. [60
H., Kriget mellan
Frankrike och Tyskland 1870-71. I.
Stockh., Jungstedt. 6 kr. [61
Woide, Ursachen d. Siege u. Nie-
derlagen im Kriege 1870, übers. v.
Klingender. 2. Aufl. (s "og, 1630).
Bd. II. 439 S. 8 M. 50. [62
Kobell, L. v., König Ludwig II.
u. Fürst Bismarck im J. 1870. Lpz.,
Duncker & H. 48 S. 1 M. 20. [63
[Erweiterter Abdr. d. Aufsatzes v. L. v. K.
„Die bair. Mobilisierg. u. d. Anerbietg. d.
Kaiserkrone i. J. 1870" in: Dt. Revue 24, I,
18-34.]
S. G., Flankenstellg. b. Wörth;
kriegsgeschichtl. Studie m. Skizze.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee etc. 103, 53-
64.) [64
v. Pelet-Narbonne, Die Reiterei
d. Ersten u. Zweiten dt. Armee in
d. Tagen v. 7. zum 15. Aug. 1870.
Mit 10 Kartenskizzen u. e. Kte. d.
Umgegend v. St. Avold. Berl., Mitt-
ler. xjv, 217 S., 12 Ktn. 6 M. [6ö
Hoenig, F., Die Wahrheit üb. d.
Schlacht v. Vionville-Mars la Tour
auf d. linken Flügel. Berl., Militär-
Verl. R. Felix. x, 159 S., 1 Kte., 5
Pläne, 4 Skizzen. 5 M. [66
Rez.: Milit.-Wochenbl. ’99, Nr. 34 u. 36
v. Scherff.
Rousset, Le 4. Corps de l’armée
de Metz, 19. juillet-27. oct. 1870.
Limoges et Paris, Charles-Lavauzelle.
384 S., 5 Ktn. 7 fr. 50. [67
Rez.: Milit.-Wochenbl. ‘99, Nr. 51.
Delabrousse, Valentin et les derniers jours
du siége de Strasbourg, 8. ‘98, 1637. Rez.:
Zt. f. G. d Oberrh. 14, 160 Wiegand. [68
Jungstedt d
|
+
Bibliographie Nr. 3657—3709.
Schoch, G., Zur Schlacht e Loigny-
Poupry. (Jahrbb. f. d. dt. Armee etc.
104, 31-40.) — d, Fonssagrives, Le
sacrifice de Loigny: La bataille du
2. déc. 1870. Paris, Poussielgue. 1898.
81 S. 1fr. [69
yv. Blume, Beschiessung v. Paris
1870/71 u. d Ursachen ihrer Ver-
zögerg. Berl Mittler. 82 S. 1 M. 50 [70
Junk, Verbindungsgefechte u. Mär-
sche d. Generals v. Schmidt wäh-
rend d. Operationen gegen Le Mans.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee 109, 26i-
84.) [71
Zur Belagerung u. Einnahme v.
Longwy im Jan. 1871. (Ebd. 107,
269-75.) [72
Poschinger, M. v., Kaiser Fried-
rich. Bd. I: 1831-62. Berl., Schröder.
1898. 430 S., 1 Portr. 10 M. [73
Rez.: Litt. Cbl. 21. Nr. 10.
Müller-Bohn, H., Kaiser Friedrich
d Gütige; hrsg. v. P. Kittel. Lie.
1-6. Berl. Kittel. S. 1-144. à 90 Pf. [74
Müller, W., Polit. G. d. Gegen-
wart, fortges. v. K. Wippermann
(8. "98, 3588.) Bd. 32: 1898 x, 4048.
4 M. 80. [75
Schulthess’ europ. G.-Kalender is.
’98, 3589). N. F. XIV: 1898; hrsg.
v. G. Roloff. 431 S. 8 M. [76
Wippermann, K., Dt. G.-Kalender
(s. "og, 3590). Jg. ag Bd. I. xj,
392 S. 6 M. D
Tschochner, A., Oesterreich vor
d. Regierungsantritt d. Kaisers Franz
Josef. Progr. Olmütz. 1898. 25 S. [18
Sypniewski, A. Y., 50 Jahre Kai-
ser. Wien, Teufen. 1898. 438 S. u.
4 Portr. 4 M. 50. 19
Teuber, 0., Feldzeugmeister W il-
helm Hzg. v. Württemberg. Wien,
Seidel. 1898. 328 S., 1 Porte 20 M. [x0
Kaindl, R. F., Zur G. d. Bukowina
im J. 1849. (Sep.a.: Jahrb. d. Buko-
winer Landes-Museums Jg. 6.) Czer-
nowitz, Pardini. 21 S., 1 Tab. 1 M. [81
Gavard, A., Histoire de la Suisse
au 19e siècle. La Chaux-de-Fonds,
Zahn. 1898. 4°. 462 S. 20 fr. [82
Goutzwiller, Ch., A travers le passé
(8. 97, 1744). Forts. (Rev. d'Alsace
48, 104-28 etc.) Sep. Belfort, Impr.
nouv. 1898. 474 S. 8 fr. — A. Be-
noit, Notes sur l'anc. résidence
d’Ensisheim des princes souverains
Neueste Zeit seit 1815.
d’Autriche 1820-22. (Ebd. 215-24.) —
Ders., Emeute de la piquette a Col-
mar en 1833. (Ebd. 47, 507 ff. 48,
39-61.) [3683
Hassell, W. v., G. d. Königr. Han-
nover (s. Nr. 1683). TL II, Abtlg. 1:
1849-62. xın, 499, 13 S. 9 M. [84
Anektoten v. Könige Ernst August. (Han-
nover. G.-Bll. ’98, Nr. 3-5.) — S. L., C.J. B.
Stüve. (Ebd. Nr. 32-38.) [85
Funk, M., Erinnergn. a d. J. 1848.
(Mitt d. Ver. f. lübeck. G. 8, 162-
96.) [86
Jacobs, Ed., Otto Fürst zu Stol-
berg-Wernigerode. (Biogr. Jahrb. etc.
2, 425-34.) [87
König Albert u. d. Sachsenland.
Eine Festschrift zum 70. Geburtstage
u. 25jähr. Regierungsjubiläum d Mo-
narchen; hrsg. v.J. Kürschner. Berl.,
Schwarz. 2. Ausg. 4°. xjv, 410 S.
15 M. [88
Jork, 0., Brandenburg im J. 1848.
(Jahresber. d. hist. Ver. zu Branden-
burg 29/30, 1-38.) [89
Hilliger, K., 1848-49; hist.-polit.
Zeitbilder a. d. Prov. Pommern, ins-
bes. a. d. Stadt u. d. Kreise Stolp
u. d. Nachbarkreisen. Stolp, Hilliger.
156 S. 2 M. 50. [3690
Innere Verhältnisse.
Franz Joseph I. u. seine Zeit.
Kultur-hist. Rückblick auf d. Fran-
cisco-Joseph-Epoche. Unt. Mitwirkg.
hervorrag. Staatswürdentrüger, Po-
litiker, Gelehrter, Schriftsteller u.
Künstler d. österr.-ung. Monarchie
redig. v. J. Schnitzer. Bd. I. Wien,
Lechner; Münch., Fritsch. fol. 480 S.,
27 Taf. 850 M. [3691
Sachsen nnter König Albert. Die
Entwicklg. d. Königreichs Sachsen
auf allen Gebieten d. Volks- u. Staats-
lebens 1873-98. Ein Volksbuch, hrsg.
v. Sächs. Volksschrr.-Verlag. Lpz.,
Sächs. Volksschr.-Verl. 1898. 385 S.
7 M. 50. [92
Halle, E. v., Dtlds. wirtschaftl. Ent-
wicklg. in fremder u. heimischer Be-
leuchtg. (Preuss. Jahrbb. 96, 1-29.) [93
Philippson, F. C., Handel u. Ver-
kehr im 19. Jahrh. (Am Ende d. Jh.
Bd. VII) Berl., Cronbach. 192 S.
1 M. 50. [94
Biermer, M., Die dt. Handels-
*145
politik d. 19. Jh. Vortr. Greifswald,
Kunike. 43 S. [95
Freymark, Reform d. preuss. Haudels- u.
Zolipolitik v. 1800-1821, 8. "ug, 3494. Rez.:
Jahrh. f. Gesetzgebg. 22, 1445 Schmoller;
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 305
Naude. [96
Hassert, K., Dtlds. Kolonien. Er-
werbgs.- u. Entwickelgs.-G., Landes-
u. Volkskde. u. wirtschaftl. Bedeutg.
unser. Schutzgebiete. Lpz., Seele & Co.
332 S., 7 Taf., 6 Ktn. 4 M. 50. [97
Geschichte d. österr. Land- u.
Forstwirtschaft u. ihrer Industrien
1848-98. Festschr. Bd.I. Wien, Perles.
xxv, 1028 S. 20 M. [98
Lewy, A., Zur Genesis d. heutig.
agrarischen Ideen in Preussen. (Mün-
chen. volkswirtschaftl. Studien. Hit.
27.) Stuttg., Cotta. 141 S. 3 M. [3699
Rez. : Litt. Cbl. "mm, Nr. 11.
Uhlig, C., Verändergn. d. Volks-
dichte im nördl. Baden 1852-95.
(Forschgn. z. dt. Landes- u. Volks-
kde. XI, 4.) Stuttg., Engelhorn. 1225.,
3 Ktn. 10 M. [3700
Kollmann, P., Die Heuerleute im
oldenburg. Münsterlande. (Jahrbb.
f. Nat.ökon. 71, 145-97.) [3701
Zahn, F., Entwicklg. d. dt. Textil-
industrie. (Ebd. 70, 781-92.) [2
Destouches, E. v., 50 Jahre Mün-
chener Gewerbe-Geschichte 1848-98.
Münch., Lindauer. 4°. 535, 175 S.
20 M. [3
Frobenius, H., Alfr.Krupp. (Männer
d. Zeit; hrsg. v. Diercks. IL) Dresd.,
Reissner. 1898. 2318. 2 M. [4
Oesterreichs Woïlfahrtseinrich-
tungen 1848-98: Festschr. z. Reg.-
Jubil., hrsg. v. d. Kommiss. d. österr.
Wohlfahrts - Ausstellung. Bd. I:
E. Mischler, Armenpflege u. Wohl-
thätiekeit in Oesterr. Wien, Perles.
xjv, SL, 479 S. (Subskr.-Pr. f. Bd.
1-4: 40 M.) [5
Geschichte d. Eisenbahnen d.
österr.-ung. Monarchie (s. ‘98, 1664).
Kompl. 68 Lfgn. Bd. I, TI. 1 u. 2.
Bd. I-IV. 1897-99. Pracht-Ausg. in
Les Okt 85 M.; Kaiser- Ausg. in
Gr.-Quart 194 M. [6
Fleck, G., Studien z. G. d. preuss.
Eisenbahnwesens (s.'98, 1666). Forts.
(Arch. f. Eisenbahnw. ‘98, 653-80.
99, 1-25.) [7
Meyer, Alex., E. H. W. v. Stephan.
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 196-207.) [8
Kayserling, M., Ldw. Philippson;
*146
e. Biographie. Lpz., Mendelssohn.
1898. 3448. 4 M. 50. [3709
Rez.: Dt. Litt. d "9, Nr.-0Steinschneider.
Binding, K., Die Verfg. d. dt.
Reiches v. 28. III. 1849 u. d Ent-
würfe d sogen. Erfurter Unionsverfg.,
März u Apr. 1850. 2. Abdr. (Dt.
Staatsgrundgesetze in diplom. ge-
nauem Abdr. Hft. 2.) Lpz., Engel-
mann. 91 S. 1 M. 50. — Vgl.
Nr. 3581. [10
v. Seydel, Kommentar z. Verfassungs-Urk.
f. d. Dt. Reich. 2. Auti., 8. 1756. Rez.:
"nx,
Jahrbb. f. Nationalök. 70, 10-12 G. Meyer. [11 `
Gümbel, K., Bundesfeldherrenamt
u. Militärhoheit nach dt. Staatsrecht.
(Ann. d. Dt. Reichs '99, 131-96.) [12
Rönne, L. v., Staatsrecht d. preuss.
Monarchie. 5. Aufl., neu bearb. v.
Ph. Zorn. Bd. I. Lpz., Brockhaus.
xx, 633 S. 14 M. [13
Rez.: Litt. Cbl. "19, Nr. 3; Dt. Litt.-Ztg. "2,
Nr. 4 v. Stengel.
Henneberg, E. E. G., Die quellenmässig.
Rechtsgrundlagen f. d. territorial. Bestand d.
yreuss Monarchie in ihr. gegenwart. Umfange.
Greifswald. Diss. 1208. 478. [14
Ortloff, H., Neuere Entwicklg. A
Einkommensteuer - Gesetzgebg. im
Grhzgt. Sachs.-Weimar. (Jahrbb. f
Nat.ökon. 71, 198-225; 351-67.) [15
Luuglmayr, A., Das erste Schwur-
gericht in Augsburg; e. Erinnerg. an
d. Einführg. d. Schwurgerichte im
rechtsrhein. Baiern 1848 49. Augsb.,
Reichel. 38 5. 50 Pf. [16
Heckscher, S., Das ehemalige
Hamburger Amtsgericht | Zunftgericht
II. Instanz]; e. archival. Studie. (Ann.
d dt. Reichs '99, 264-95.) [17
Bär, Die dt. Flotte v. 1848-52, 8. "un, 3628.
Rez.: Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G. 11,
BAL v. Petersdurff. [18
Schwarz-Flemming, Lebensläufe
dt. Kriegsschiffe. (Jahrbb. f. d. dt.
Armee etc. 109, 284-306.) [19
Dambrowski, H. v., Hzg. Friedr.
Wilh. zu Mecklenb.; Lebensbild e.
dt. Seeoffiziers. Berl., Paetel. 1898.
342 S. 4 M. [20
Fıiedrich, J., Ign. v. Döllinger
(s. Nr. 1752). T1. Il: Vom Ministerium
Abel bis zum Ablauf d. Frankfurter
Zeit, 1837-49. 5838. 8M. [21
Dorn, E., Zur G. d. Kniebeugungs-
frage u. d. Prozess d. Pfarrers Volkert
in Ingolstadt. (Beitrr. z. baier.Kirch.-G.
5, 1-37; 53-75.) [22
|
Bibliographie Nr. 3709—3757.
Braun, C., Die Kirchenpolitik d.
dt. Katholiken seit d J. 1848. Mainz,
Kirchheim. 56 S. #0 Pf. [23
Nippold, F., Kleine Schriften z.
inner. G. d. Katholizismus. Bd. I:
Ausd. letzt. Jahrzehnt vor d. Vatikans-
konzil. Jena, Costenoble. 566 S.
10 M. [24
M., Beginn d. Kultur-
kampfes:AusForckenbecksBrieten
an seine Gemahlin. ‘Dt. Revue 24,
IL 164-74.) — v. Schulte, Episode
a. d Kulturkampf. (Ebd. I, 93-95.)
Philippson e
— Ders., Meine erste Besprechg. m.
Fürst Bismarck am 2. Jan. 1573.
(Ebd. II, 96-104.) [25
Fünfzi: Jahre Innere Mission:
Bericht üb. d. Thätigkeit d. Zentral-
Ausschusses f. d. Inn. Miss. d. dt.
evang. Kirche 1848-98. Berl., Ge-
schüftsstelle d. Zentralausschusses.
1898. 1898 4%. 1858. [26
Skalsky, G. A., Der österr. Staat
u. d. evang. Kirche in ihr. wechsel-
seitigen Verhältnisse v. J. 1848-61.
Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protestantismus
in Oesterr. 19, 129-60.) — G. Frank,
Symbolae ad recentior. C. R. ordinis
Theologorum evang. Vindobonensis
hist. congestae. (Ebd. 161-70.: |27
Witz, Ch. A., Die evang. Kirchen
augsb. u. belv. Bekenntnisses. An-
lässlich d. 650jähr. Regierungsjubi-
läums Sr. Maj. Kaiser Franz Joseph I.
Wien, Stähelin & L. 208 S. 3 M. [28
Drews, P., Reformbewegung f.
kirchl. Verfassg.in Thüringen, besond.
in Sachs.- Weimar, 1846-51. (Zt. f.
prakt. Theol. 21, 97- 131.) [29
Meinhold, Th., Lebensbild d.
D. Carl Meinhold, Superintendent in
Kammin in Pommern; e Stück pomm
Kirch.-G. Berl., Wiegandt & G. 1755.
3 M. 50. [30
Mayer, Ant., Pflege d. geist. Kultur
in Niederösterr. währ. d Regierg.
Franz Josef I. (In: Festschr. z. Reg.-
Jubil. Franz Josef I., hrsg. v. d. hist.
Vereinen Wiens.) [31
Beiträge z. Kultur-G. v. Berlin.
Festschr. z. Feier d. 50jähr. Bestehens
d. Korporation d. Berliner Buch-
händler. Berl., Korporation d Berl.
Buchhändler. 1898. 303S. 4 M. [33
F. Jonas. Die Schule u. insbes. d Berl
öff. Schulwesen in d. letzt. 50 Jahren,
E. Friedel, Volksbibliotheken u. Volkslese-
ballen; A. Buchholtz, Die stadt, wiss.
Neueste Zeit seit 1815.
Bibliotheken; P. Jessen, Div Bibliothek d.
kgl. Kunstgewerbe - Museums u. ihre graph.
Sam“ lgn.; M. Ring, Der letzte litter. Salon
in Berl.; E. Wichert, Der Verein „Berliner
Presse“: F.v. Zobeltitz, Zur G. d. Kladdera-
datsch; H. Bachmann, G. d. Vossisch. Ztg.;
J. Rodenberg, Die Nicolaische Ruchhdlg.;
F. Weinitz, Th. Hosemanns Thätigkeit f.
d. Berlin. Verlagsbuchhdl:.; v. Kupffer,
Das kaiserl. Post-Zeitungsamt in Berl.;
C. Koepsel, Die Entwicklig. d. Ruchdruckes
in Berl. wahr. d. letzt. 50 Jahre. — Vgl.
Nr. 1671 u. 1721.
Leopold - Franzens - Universität,
Die, zu Innsbruck, 1848-98. Festschr.,
hrsg. v.akad. Senat. Innabr., Wagner.
4%, jx, 264 S., 3 Taf. 20 M. [3733
Bauch, G., Breslau u. Pestalozzi;
nach aktenmäss. Quellen. (Zt.d. Ver.
f. G. etc. Schlesiens 33, 269-306.) [34
Payer, R., Aus d Nachlasse
Feuchterslebens. (Wiener Stamm-
buch, Glossy gewidmet, S. 206-15.) [35
Planck, H., Das württemberg.
Realgymnasium. (Mitt. d. Ges. f.
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 9, 66-81.)
— d, Merkle. Das kgl. Katharinen-
stift zu Stuttgart. (Ebd. 1-50.) [36
Brause, A., J. G. Stallbaum, Beitr.
z. G. d. Thomasschule in d. 1. Hälfte
d. 19. Jh. (s. og, 3652). TI.III. Progr.
Lpz., Hinrichs. 4°. 42 S. 1 M. ou [37
Tews, J., Entwicklg. d. preuss.
Volksschulwesens 1886/96. (Sammilg.
pädag. Vortr. XI, 10.) Bonn, Soenn-
ecken. 32 S. 60 Pf. | 38
Vollert, E., Die Korporation d
Berliner Buchhändler. Festschr. z.
Feier ihr. 50jühr. Bestehens. Berl.,
Verl. d. Korporation d. Berl. Buch-
händler. 1898. 200 S., 1 Taf. 3 M, [39
Eez.: Dt. Litt vg '99, Nr. 9 Dziatzko.
Stenzel, G. A. H. Stenzels Leben, =. ’98,
3654. Rez.: Wist. Zt. 82, 124-2: J. Caro;
Euphorion 5, 792 O. Weber; Oe.terr. Litt.-
BL ‘98, Nr 19 Helfert; Dt. Litt.-Ztg.’»9, Nr. 20
Wealth. Schultze. ‚0
Schiemann, Th., Hnr. v. Treitsch-
kes Lehr- u. Wanderjahre 1834-67
(s. "ou, 3660). 2. Aufl. (Bd. I v.
Nr. 2557.) Münch. & Lpz., Olden-
bourg., vu 291 S. 6 M. [41
Hoffmann, M., Zum Gedächtnis C. F. Wehr-
manns. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 8, 201-11.)
— G. Müller-Frauenstein, J. K. H. Wuttke.
(Allg. dt. Piogr. 41, 569-72.) — F. Thomae,
F. E. Wülcker. (Ebd. 559-62.) [42
Schlitter, H., Alfr. Ritter v. Arneth.
(Biogr. Jahrb. etc. 2, 136-46.) — A. Bachmann,
Constant. v. Höfler. (Ebd. 209-11 ) — V. Bayer,
C. v. Höfler. (Beil. z. Allg. Ztg. ’99, Nr. 8
u. 9.) — Osw. Redlich, Alfons Huber. (Ebd.
Nr. 3.) Hä
*147
Seeliger, @., Wilh. Pückert. (Bioer.
Jahrb. etc. 2, 157.) — Kerler, Karl Menzel.
(Ebd 221.) [44
Klein, Cl., Bernh. Kugler. (Beil.
z. Allg. Ztg. '99, Nr. 80-82.) [45
Rahn, J. R., Arn. Nüscheler. (Biogr.
Jahrb. etc. 2, 31-34.) — H. Trog, Jak. Chr.
zurckhardt. (Ebd. 54-75.)— Meyer v. Knonau,
Georg v. Wyss. (Allg. dt. Biogr. 44 413-45.) [46
Keller, W. L., Louis Vulliemin,
schweizer. Historiker aus der Waadt.
(Jahrb. f. schweizer. G. 23, 1-30.) [47
Lind, K., Der Altert.-Verein zu
Wien; Studie über dessen Wirken
währ. d. Regierg. S. Maj. d. Kais.
Franz Josef I. (In: Festschr. z. 50).
Reg.-Jubil. Franz Josef I., hrsg. v.
d. hist. Vereinen Wiens.) [48
Müllner, A., G. d. Krainisch.
Landesmuseums. (Argo V u. VI.) [49
Zimmermann, P., Zum 25jähr.
Bestehen d. Braunschw.- Lüneb. G.-
Vereins. (Braunschw. Magaz. "ug, 185
-92.) [50
Dorr, B., Kurze G. d. Elbinger
Altertumsgesellschaft, 1873-9». El-
bing, Meissner. 1898. 48S. 1M. [51
Fischer, K., Schopenhauers Leben,
Werke u. Lehre. 2. Aufl. (Fischer,
G. d. neuer. Philos. Jubil.- Ausg.
Bd. IX.) Heidelb., Winter. 1898.
xv), 536 S. [52
Franke, C., Die Brüder Grimm.
Dresd. Reissner. 1768. 2 M. 40. |53
Schröder, Edw., Jul Zacher. (Allg. dt.
Biogr. 44, 658-60.) — E. Sievers, F. K. Th.
Zarncke. (Ebd. 700-706.) — Erich Schmidt,
Jak. Bächtold. (Euphorion 5, 838-45.) —
Th. Vetter, J. Bächtold. (Biogr. Jahrb. etc.
2, 10-25.) — D. Jacoby, Ldw. Hirzel. (Ebd.
401-7.) — E. Petzet, Mich. Bernays (Ebd.
5383-55.) [54
Fischer, William, K. S. Zachariae. (Allg.
dt. Biogr. 44, 646-52.) — Ders., K. E. Zacha-
riae v. Livgenthal. (Ebd. 653-57.) — F. Frens-
dorff, H. A. Zachariae. (Ebd. 617-32.) —
Th. Motloch, Karl Graf Chorinsky. (Mitt.
d. 3. (Arch.-)Sektion d. Centr. Comm. 4, 221
KIT [55
Penck, A., Frdr. Simony, Leben
u. Wirken e. Älpenforschers: e. Beitr.
z. G. d. Geogr. in Oesterr. (Geogr.
Abhdlgn., hrsg. v. Penck. VI, 3.)
Wien, Hölzel. 1898. 118 S., 22 Taf.
12 M. [56
A. Böhm v. Böhmersheim, Zur Biogr.
F. Simonys. Wien, Lechner. 62 S. 60 Kr.
Kussmaul, A., Jugenderinnergn.
e. alt. Arztes. Stuttg., Bonz & Co.
1898. 496 S. 7 M. 20. [57
*148
Murko, Dt. Finflüsse auf d. Anfänge d ! schlesw. - holst.
slavisch. Romantik. I, s. "97, 3492. Rez.: Mitt.
d Inst. f. österr. G. 20, 135-42 Prem. [3758
Garnier, T. D., Zur Entwicklungs-
G. d. Novellendichtg. Ldw. Tiecks.
Giessen, Roth. 555., 3Tab. 1 M 29. [59
Kerners Briefwechsel m. sein. Freunden,
hrsg. v. Th. Kerner, 8. ’38, 1714. Rez.: Zt.
f. dt. Philol. 31, 251 x0 Ge-ger. — L. Geiger,
Ks. Briefw. m. Varnhagen e Ense (Zt. f. dt.
Philol. 31, 371—S4.) [50
Jahn K., Immermanns Merlin.
(Palaestra. III.) Berl., Mayer & M.
128 S. 3 M. [61
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. *99, r. N21 Geffken.
Arnold, R. F., Holtei u. d dt.
Polenkultus. (Forschgn. z. neuer.
Litt.-G., Festgabe f. R. Heinzel S. 465
-91.)— K. Löschhorn, 2 neue Briefe
Karls v. Holtei. (Zt. f. dt. Unterr.
12, 741-43.) [62
Neumann, A., Aus Frdr. Hebbels
Werdezeit. Progr. Lpz., Fock. 4°.
26 S. 1M. [63
Meyer-Krämer, RB., Jak. Burck-
hardt u. Gottfr. (u. Johanna) Kinkel;
ungedr. Briefe. (Dt. Revue 24, I,
70-92; 286-302.) [64
Horcicka, A., Beziehgn. Adalb.
Stifters zu d. Familie Kaindl; m. 4
Briefen u. 2 Gelegenheitsgedichten.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, 324-36.) [65
Loserth, J., Justus Frey, bisher unbe-
kannter Dichter Mührens in d vormärzlich.
Zeit. (Zt. d. Ver. f. G. Mäührens u. Schlesiens
8, 111-15.) [66
Rittershaus, J., Emil Rittershaus;
nach sein. selbstbiogr. Aufzeichngn.
u. nach Erinnergn. Lpz., Keil. 1898.
62 S. 75 Pf. — J. Andries, Der rhein.-
westfäl. Dichter E. Rittershaus. Kölner
Progr. 4°. 16 8. [67
Franzos, K. E., Konr. Ferd. Meyer
Berl., Concordia. 448. 1 M. —
A. Frey, Aus K. F. Ms Leben.
(Dt. Rundschau Bd. 98, 345-60. 99,
223-33; 392-404.) [68
Heinemann, Joh., Joh. Meyer, e.
Bibliographie Nr. 3758—3780.
Dichter. Hamb.,
Boysen. 370; 363 S. 7 M. 50. [59
Kuntzemüller, 0., Hannov. Cou-
rier. Ztg. f. Norddtld.; Hannov. An-
zeigen; Hannov. neueste Nachrr.
1849-99. Festschr. Hannov., Jänecke.
4°. 106 S. 7 M. TO
Gurlitt, E., Die dt. Kunst d. 19.
Jahrh. (Das 19. Jb. in Dtlds. Ent-
wicklg., hrsg. v. Schlenther. II., Berl.,
Bondi. xvj, 701 S. 10 M. 71
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 94, Nr. 15 v. Seidlitz.
Neuwirth, J., Das Kunstleben in
Österr.-Ung. v. 1848-98. (Samımlg. ge-
meinnütz.Vortrr. Nr.243.) Prag, Haer-
pfer. 36 S. 30 Pr. [72
Procksch, A., Bernh. Aug. v. Lin-
denau als Kunstfreund. Altenburg,
Geibel. 185 S. 2M. (Davon 59 S. 4°.
als Altenb. Progr. gedr.\ Gi
Bellesheim, A., Historienmaler
Adam Eberle aus Aachen. (Zt. d.
Aachen. G.-Ver. 20, 289-93.) [74
Bülow, H. v., Briefe u. Schriften
(8. Nr. 1820). 2. Aufl. Briefe. I: 1841
-53. II: 1853-55. xv, 510; 402 S.
10 M. [75
Glasenapp, C. F., Leben Rich.
Wagners. (s. '96, 3581). II, 2. 1853-64.
xv, 497 S. 7 M. 50. [76
Lichtenberger, H., Rich. Wagner
poète et penseur. 2. éd., revue.
Paris, Alcan. 1898. 5108. — Dt.
Uebers. v. F. v. Oppeln-Broni-
kowski. Dresd., Reissner. 571 S.
9 M. [77
Bellermann, H., Aug. Ed. Grell.
Berl., Weidmann. 2208. 4 M. [78
Scholz, B., Althannoversche Er-
innergn. Musikalisches u. Persön-
liches a. d. Jahren 1859-66. (Beil.
z. Allg. Ztg. ‘99, Nr. 6xf.) [79
Bahr, H., Wiener Theater, 1592-98.
Berl., S. Fischer. 509S. 4M [3780
*149
Alphabetisches Register.
Bearbeitet von
Paul Jürges.
Unberücksichtigt blieben die auf S. 26—2 und 102—105 aufgeführten Gesammelten Abhand-
lungen und Zeitschriften, sowie anonyme Zeitschriftenaufsätze,
Abbott, W. C. 2828
Abeken, H. 1668
Acta: capit. gen. ord.
praedic. 2906; d. prov.
en part. synoden 3176;
Tomiciana 1166
Actes et docum. inter.
la Belgique 2098
Adam, Joh. 494
Adam, K. 3279
Adamy, R. 965
Ademar de Chabannes
2809
Adenaw, E. 2751
Adler, F. 2920
Adler, S. 205
Adolf v. Cleve 1136a
Aegidi, L. 1664
Aeneas Silvius 2961
Aguiléra, M. 1305
Ahlborn, F. 895
Ahn, A. 1730
Ahn, F. 1252
Ahrendts 652
Ahrens, H. 1955
Ailly, A. J. d’ 1482
Akten: Univ. Erfurt 2131
Akten u. Korresponden-
zen z. G. d. Ggreform.
3177
Akten u. Urkunden:
Frkft. a. O. 256
Aktenstücke: Prov.-Ar-
chiv, Kôünigshy. 1632
Albers, Br. 3019. 3205
Albert, Kg., u.d. Sach-
senland 3688
Rezensenten.
Albert, P. 3022. 3075
Alberti, C. 606
Alberti, O. v. 94—881
Albrecht v. Oesterr. 2967
Albrecht Achilles 1017
Albrecht, K. 218. 2095
Albrecht, O. 3083
Album Ossecense 2361
Aldinger, P. 2894
Altenburg, E. G. 1430
Althof, H. 2780
Altmann-Altinger 3461
Altrichter, K. 3063
Alvensleben, v. 1710a
Alvin, F. 133. 1967
Amardel, G. 1961
Ambrassat, A. 2247
Amelung, F. 342
Ammann, H. 1204
Ammann, J. J. 2503
Amon v. Treuenfest,
G. A. 1487
Amsler, K. 2008
Analecta hymn. 242.
2120
Ancher, Brouwer 2480
Andreae, A. J. 1275
Andree, R.662. 895. 3320
Andrews, Ch. M. 1682
Andries, J. 3767
Anthes 803. 2734
Apostel d. Sundgaus
3989
Arbusow, L. 158. 160.
173. 1042
Arenstorff, À. v. 155
Armbrust, L. 2320
ferner die Namen der
Armenwesen, Wien 374
Arnd, G. 3187
Arndt, B. 1895
Arndt, E. M. v. 2009—
3520
Arndt, G. 378
Arndt, W. 1923
Arneth, v. 3353
Arnheim, F. 2199
Arnold, H. 2734
Arnold, R. F. 3342. 3403.
3606. 3762
Asbach, J. 1740. 2761.
3593
Asmus, J. R. 1527
Astegiani, L. 239
Aster, Frdr. 3341
Atlas, Gesch., d. Rhein-
prov. 40
Aufleger, O. 963
Aurifaber, Joh. 3164
Auspitz 1589
Auvera 451
Avis, R. 2511
B., R. v. 3666
Baasch, E. 370
Bach, M. 286. 1380.
1950. 2706.2771.3057—
3640
Bachmann, A.
2869. 8743
Bachmann, H. 3732
Bachofen, Matth. 1237
Bachofen v. Echt 2010
Baechtold, J. 1800
Baer, C. H. 962. 2923
1002.
"LA0
m. d General v. Borstell 1815.
Revue 24, II, 247-51.) [3559
Houssaye, H., 1515. Waterloo.
3. cd. Paris, Perrin 1898. 512 S.,
Ktn. 7 fr. 50.— Éd. in 12°: 3 fr.50. [60
(Dt.
Dierauer, J., Eer d Rhein-
thals 1798. (Schrr. d. Ver. f. G. d
Bodensees 27, 20-39.) — Ders., Die
Stadt St. Gallen 1718. Hrsg. v. “hist.
Ver. in St. Gallen. St. G., Fehr. 4°.
68 S., 2 Taf. 2 M. sl
Burckhardt-Finsler, A., Revolu-
tion zu Basel im J. 1798. (Basler
Jahrb. ‘99, 1-80.) [62
Escher, Ca Ueberfall v. Nidwalden
9. Sept. 1798; bearb. nach ält. hs.
Aufzeichngn. '(Neujahrsbl. d. Stadt-
bibl. in Zürich auf d. J. ’v9.) Zürich,
Fäsi & B. 4% 51 S., 1 Taf. 3 M.
— Nidwalden vor 100 Jahren; e
Erinnerungsschrift an d 9. IX. 1798,
hrsg. v. hist. Ver. v. Nidwalden. Stans,
v. Matt. 1678.,1 Taf. 2 M. 80. [63
Meister, U. u. P. Rütsche, Kan-
ton Zürich im J. 1799. (94. Neuj.bl.
d. Feuerwerker-Gesellsch. in Zürich
auf d. J. 1899.) Zürich, Fäsi & B.
4°. 5628. 3 M. [64
Plathner, K., Aus d G. Sigma-
ringens zu Ende d . vorigen u. Anfang
dies. Jahrh. Progr. Sigmaringen. 1898.
4°. 32 8. [65
Wibel, F., Hochverrüterische Me-
daille Freiburgs a. d. J. 1814. (Schau-
in s-Land 25, 101-3.) [66
Beuchot, Les prütres sexagénaires
et infirmes du Haut-Rhin pend. la
revolution. (Rev. cath. d’Alsace ı7,
904-13. 18, 51-63.) (e
Jérôme, L., Les élections et les
cahiers du clerge lorrain aux etats
gencraux de 1789. (Sep. a.: Annales
de l'Est.) Nancy et Paris, Berger-
Levrault. 176 8. 3 fr. 50. [68
Hauck, K., G. d. Stadt Mannheim
zur Zeit ihres Ueberganges an Baden.
(Forschgn. z. G. Mannheims u. d.
Pfalz IL) Lpz., Breitkopf & H. jx,
145 S. 2 M. 50. [69
Heeger, Zur Uebergabe Landaus
an Oesterreich i. J. 1815. (Pfülz.
Museum '99, 57f.) [70
Kracauer, J., Frankf a. M. u. d.
franz. Republik 1802-1803 (s. og, 3428).
Forts. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6, 253-313.) [71
Beitrag z. G. Elberfelds im Be-
Bibliographie Nr. 3559—3609.
freiungskriege. (Monatsschr. d. berg.
G.-Ver. ‘Y8, 12-14.) [72
Goebel, G., Franz. Emigranten
im Bremischen. ‚Hannov. G.-Bll. ‘99,
Nr. 9.) [73
Sommerfeldt, G., Joh. Karl v. Wiersbitzki.
(Goldaper Ztg. '98, Nr. 277-79.) 371
Innere Verhältnisse.
Spannagel, C., Eine Kabinetts-
ordre Kg. Friedrich Wilhelms II. v.
Preuss. an d. Ritterschaft d. Graf-
schaft Ravensberg v. J. 1799.) (Zt.
f. vaterl. G. etc. Westfal. 56, L 117
-20.) [3575
Rohrscheidt, K. v., Vom Zunft-
zwange zur Gewerbefreiheit. Berl.,
Heymann. xx, 668 5. 12 M. [76
Italie, H., De Societeit Felix Liber-
tate en wat zij voor de Emancipatie
der Joden heeft gedaan (s. Nr. 1631).
Schluss. (Oud- Holland 16, 147-67.\ [77
Blau, J., Ein Kapitel v. Gelde.
nn d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
216-19.) [78
"Bär, M., Der Piesberg vor 100
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabrück 23, 120-33.) [79
Cumont, G., Détresse financière
du gouvernement autrich. au moment
de sa retraite devant l'invasion franç.
en Belg. 1794-95 et projet de frapper
monnaie au coin de l'empereur Fran-
çois II. dans l'atelier monét. électoral
de Dusseldorf et ensuite à Francfort
par les officiers de la monnaie de
Bruxelles. (Annales de la soc. d’archl.
de Brux. 12, 360-75.) [80
Binding, K., Die Konföderations-
Akte d. rhein. Bundesstaaten v. 12. VII
1806. Die dt. Bundes-Akte v. 8. VI.
1815. Die Wiener Schluss -Akte v.
15. V. 1820. 2. Abdr. (Binding. Dt.
Staatsgrundgesetze Hft. 3.) Lpz.
Engelmann. 588. 1 M. EN
Fromm, E., Napoleon u.d. Gothaer
Almanach; e. Beitr. z. G. d. Censur
unter d. ersten Kaiserreich. (Zt. f.
Bücherfreunde Jg. 1, Bd. II, 414-20.)
Vgl.: E. W. Moes. (Ebd. 5461.) [82
Fosse v. Arthenfels, F., Finanz-
patent v. 20. Febr. 1811 u. dessen
Geltungsgebiet in Kärnten. (Carin-
thia 89, I, 11-27, Kte.; 31-36.) [33
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Kiem, M., Augustin Vigil Nagele,
letzter Prälat d. Augustiner- Chor-
herrenstiftes zu Gries b. Bozen, 1790
-1815, u. seine Zeit. Innsbruck, Ver.-
Buchhdig. 197 S. ? M. Gë
Piffrader, J., Die bairischen Ilumi-
naten u. d. Clerus im Burggrafen-
amte u. Vintschgau währ. d. Jahre
1806 - 1809; nach Jos. Ladurners
hinterlass. Schriften. Innsbr., Vereins-
Buchh. 1898. 182 S. 1 M. 80. [85
Chenot, F., Esquisse d'une hist.
relig. du pays de Montbéliard de la
révolution franç au concordat. Thèse.
Paris, 1898. 87 S. [86
v. Tannenberg, Die Zustände d.
Fürstbistümer Würzburg u. Bamberg
zu Anfang dies. Jahrh., geschildert
in 22 im J. 1803 in Frankf. ersch.
Briefn. Bamberg, Handelsdruck. 1898.
110 S. 1 M. 50. [87
Schröder, A., Errichtg. e. Bistums
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 11, 171f.) [88
Apostel, Ein, d. Sundgaus, P.
Bernh. Juif, d. Pfarrer v. Blotzheim,
sein Leben u. Wirken; v. e. Priester
d. Bistums Strassburg. St. Ludwig,
Perrotin & Schm. 1897. x, 318 5.
1 M. 60. [89
Kupke, G., Beitrr. z. G. d. kathol.
Mission in Tilsit im vorigen Jahrh.
(Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven
etc. 2, 116-39.) [90
Specht, Th., Projekt d. Ueber-
lassung d. Univ. Dillingen an d.
Orden d. Benediktiner u. Fideisten
am Ende d. vorig. Jahrh. (Jahrb. d.
hist. Ver. Dillingen 11, 1-30.) [91
Voges, B., Plan einer Verlegung
d. Helmstedter Universität nach
Wolfenbüttel i. J. 1:90. (Braunschw.
Magaz. ‘98, 203-6.) [92
Asbach, J., Die Napoleonische
Universität in Düsseldorf, 1812-13.
Progr. Düsseld., Voss. 42 32 S.
1 M. 50. [93
Zingg, E., Schulwesen auf d. Land-
schaft Basel nach d amt]. Berichten
an d. Erziehgs.-Comite v. Mainz 1798.
Liestal, Gebr. Lüdin. 1898. 143 S.,
1 Tab. [94
Hunziker, 0., Pestalozzi französ.
Bürger. (Festgaben zu Ehren Bü-
dingers S. 405-27.) [95
*141
Paulsen, F., J. G. Fichte im Kampf
um d. Freiheit d. philosoph. Denkens;
e. Gedenkblatt. (Dt. Rundsch. 99,
66-76.) 8 [96
Runge, F., Joh. Agidius Rosemann
genannt Klöntrup, d. Osnabrücker
Jurist, Dichter u. Sprachforscher.
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 23,
71-119) —__ [97
Geiger, L., Briefwechsel L. F.
Hubers u. K. A. Böttigers. (Zt. f.
vergl. Litt.-G. 12, 420-47.) [98
Morris, M., Hnr. v. Kleists Reise
nach Würzburg. Berl., Skopnik.
458. ıM. [3599
Roz.: Dt. Litt.-/tg on Nr. 12 R. Steig u.
Entgegng. v. M. ebd. Nr. 17.
Borkowski, H., Brief A. v. Kotzcbues an
d. Buchhändler Nicolovius in Königsberg in
Preussen. (Euphorion 5, 679-51.) (3500
Hauffen, A., Die deutschböhmische
Litteratur am Beginne d. 19. Jh.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
37, 221-32.) [3601
Starck, A., Graf Charles de Graim-
berg, sein Leben u. Wirken in Heidel-
berg. (Mitt. z. G. d. Heidelberg.
Schlosses 4, 1-32, Taf. 1.) [2
Frimmel, Th. v., Frz Zauner.
(Allg. dt. Biogr. 44, 727-30.) [3
Beck, P., Der Orden der „Ver-
rückten Hofräte*. (Alemannia 26,
270-73.) [4
Jung, R., Ertrag eines Hauses auf
dem Römerberg währ. d. Krönung
1790. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
6, 339 f.) [3605
9. Neueste Zeit seit 1815.
Arnold, R. F., Die „Tablettes Au-
trichiennes, (Wiener Stammbuch,
Glossy gewidmet. S. 181-93.) [3606
(Gérard.) Lettre du maréchal Gé-
rard concern. les débuts du royaume
de Belgique. (Souvenirs et mémoires-
recueil mensuel-I, 543-45.) [7
Hagenmeyer, K., Die Revolutions-
jahre 1848/49; Schildergn. auf Grund
eigener Anschauung u. persönl. Er-
lebnisse. Karlsr., Reiff. 1898. 192 S.,
ı Taf. 1 M. 50. 8
v. Diest, Meine Erlebnisse im J. 1848 u.
d. Stellg. d. Staatsmiuisters v. Bodelschwingh,
8. ’08, 3531. Rez.: Forschgn. 2. brandenb. u,
preuss. G. 11, 55:1-91 Oncken. — D ers., Meine
Erinnergn. un Kaiser Wilhelm, s. ’98, 3535.
Rez.: Ebd. 597 v. Petersdorff. [9
*150
Bär, M. 3. 1837. 2954. |
3213. 3579. 3718
Baert, W. C. 2841
Baetcke, A. J. 2011
Biumer, G. 1644
Bahlmann, P. 648
Bahlow, F. 1177
Bahr, H 3780
Bahrfeldt, E. 112. 124.
140. 142. 1983. 1985
Bahrfeldt, M. 136
Baier, R. 88
Bailleu, P. 3512
Bakker, G. Murray 1361
Baldamus, A. 1863
Balitzer 3224
Balkenholl 519
Balzweiler 1645
Bang, J. P. 3090
Barbarigo 1019
Barbarossa-Lieder 2881
Bärezay, O. 90
Bardy, H. 3526
Bartels, A. 1781
Bartsch 1062. 1230
Bas, F. de 1993
Bas, H. 859
Baschin, O. 1
Bassler 1435
Bauch, A. 125
Bauch, G. 256. 1100.
1102. 1327. 3046. 3734
Bau- u. Kunstdenkmüäler
(-male): Pommern
2151; Sachsen (Kgr.)
2150; 'Fhüringen 2149;
Westfalen 2148
Baudissin, W. 1758
Baudrillart 1407
Bauer v. Bauern 451
Baum 2712
Baumann, A. 1506
Baumann, F.L. 31. 245.
284. 465. 842. 802. 871.
932. 1005. 1084. 1162.
1213. 3179
Baumann, M. 2126
Baumgärtel, H. 1231
Bayer, V. 1769. 3743
Bazing, H. 2093
Beaupré, Comte J. 2709
Becher, Br. 1742
Bechtolsheim, v. 3454
Beck, H. 634. 1913. 2517
Beck, J. R. v. 3136
Beck, L. 355. 2261
Beck, P. 170. 180. 437.
466. 950. 1115. 1302.
Alphabetisches Register.
1367.1373. 1454 a. 1528.
1812. 2451. 3425. 3500.
BIN IR!
Becker, E. 2012
Becker, F. 3540
Becker, Fel. 571
Becker, J. 398. 2295
Beckmann, G. 2965
Beer, A. 1505. 1577
Beer, R. 243
Beernaert 1623
Behault de Dornon 839
Behla, R. 2720
Behrend, J. 849
Behrend, R. 849. 2333
Beidtel, J. 393
Beijnen, Koolemans
1590
Beissel 458. 1362. 2354
Beiträge: z. G. u. Alter-
tumskunde Pommerns
2686: z. G. Eisenachs
327. 2228: z. G. d. dt.
Industrie, Böhmen 357;
z. Kultur-G. v. Berlin
3732; z. Kunst-G.
Schlesw.-Holst. 554; z.
dt.-böhm. Volkskde.
2503
Bellardi, P. 1739
Bellermann 3778
Bellesheim 3774
Below, G. v. 268. 403-
Beltz T85. 2241. 2721
Bendixen, R. 1754
Benezé, E. 595
Benndorf, K. 3246
Benoit 96. 470. 2128.
3653
Benrath, K. 3249
Beówulf 835
Berbig, G. 3242
Berg, G. 1320. 1496
Berg, R. 1500. 2723
Bergengrün 1299
Berger, A. E. 3112
Bergér, H. 1500
Berggren, P. G. 3218
Berkkemeyer 1382
Berkun 2350
Berliere, U. 250
Berlit, G. 3477
Bernays, M. 2437
Berndt, O. 445
Bernhardi, Th. v. 3624
Bernheim 80. 863. 2157
Bernoulli, A. 211. 2004.
2880. 2971. 3106
Bernoulli, Ed. 1132
Berthier 1566
>
Bertram, A. 221
Besser, A v. 45
Besson, P. 1795
Beste, J. 49%. 3457
Bettinghaus 316
Betz, R. 463
Beuchot 3567
Beyer, C. 2241. 3274
Beyerle 1080. 2093a
Beyerlein 127
Beyschlag 1753. 3479
Bezold, G° v. 1461
Bezzenberger 1632
Bibl, V. 1153
Bibliographie: dt. Zeit-
schr.-Litt. 1834
Bibliotheca: geograph.
1; hagiograph. 1852
Bibliothek: dt. G. 2155
livländ. G. 2249
Bibra, v. 2951
Bichsel, A. 2950
Bidlo, J. 3024
Bieder, H. 2237
Biedermann, R. 1108
Biedermann, W.v. 1535
Bielschowsky 1532
Bienemann 1471
Biermann 489
Biermer, M. 3695
Bigarré 1560
Bigge 3345
Biywood, G. 2298
Binding 1741.3581. 3710
Biographie: Allg. dt.
179; 2048; nat. de
Belgique 2050
Bippen, W. v. 2219
Bischoff, F. 353
Bismarck 1660. 1661.
1662. 1663. 1666. 1667.
3613. 3617. 3618. 3619
Bizemont, de 1841
Björkander 2271
Bittner, L. 3018
Blanchard, L. 1979
Blanckmeister 2359
Blank, J. 2180
Blasek, H. 2344
Blasius, W. 780
Blau, J. 3578
Bleibtreu 1599
Bloch, G. 282
Bloch, H. 201. 2900
Block 335
Blösch 490. 2401
Blössner, G. 2368
Blok 975. 1256. 1607.
3196
Blondel, G. 1730
Blümlein, C. 2481
Blum, H. 1695. 3638
Blum, M. 2198
Blume, v. 3670
Blume, C. 242. 2120
Blumer, J. 1918
Bluth 1123
Bocholtz-Asseburg 1052
Bockenheimer 1098
Bodewig 2734. 2760
Bodman, v. 2015
Body, A. 3180
Böcker, G. 20. 1851
Böger, R. 2769
Boeheim 1777. 2479
Boehlau, J. 776
Böhm v. Böhmersheim
3756
Böhme, E. 2399
Böhme, F. M. 600
Böhmer, F. 172
Böhmer, J. F. 2819
Bömer, A. 3043
Boer, T. J. de 1014
Börner, G. 3514
Bösch 151. 1461. 1947.
3402
Bötticher, A. 2154. 2726
Boetticher, W. v. 1957
Boguslawski, v. 447
Bohls, J. 2715
Bohnenberger 1908
Bojanowski, P. v. 138
Bojanowski, P. 1566
Boie, H. C. 3465
Boislecomte 1469
Bolte 1251. 2127. 3317
Bommes, A. 2383
Bondam, A. C. 227
Bonet-Maury 495
Bonin 3358
Bonin, H. v. 1957
Bonwetsch 887
Boor, A. de 232
Borchgrave, de 3197
Borchling 2130
Bordeaux, P. 121
Borel, A. 1510
Borgius 369. 2275
Borkowski, H. 533. 1544.
3100. 3295. 3331. 3411.
3609
Borkowsky, E. 371
Alphabetisches Register.
Born, J. H. 1245
Born, P. 1865
Bornefeld 2404
Bornhack 1446
Borrmann 570. 2470
Borromeo 1244
Bosbach 2124
Bossert 1214. 1250.1284.
1332. 3227. 3293. 3312
Bourgogne 3518
Boutry, M. 1483
Bouvier 1570. 3450
Bovy, A. 2762
Boyé 3356
Braem, A. 1330
Brandenburg 3132
Brandes, O. 1539
Brandi, K. 3171
Brandl, J. N. 615
Brandstäter 1457
Brandstetter 1274
Brandt, G. 1353 3397
Brandt, L. O. 420
Brandt, W. 1029
Brant, Seb. 1112
Braselmann 2265
Braun, L. 449
Braune, Joach. 3335
Braune, W. 454. 1900
Brause, A. 3737
Bréal, M. 1536
Bréard, Ch. 3420
Bredius, À. 1360
Brehmer, W. 2220
Breidenbach 3442
Breithaupt, Th. 161
Breitner, A. 806
Bremen, O. v. 2554
Bremer, Otto 794
Brendicke 1671
Brenner, O. 1144
Brentano 1502.
2268. 3439
Brescius, H. v. 1823
Bresslau 2072. 2871
Bretholz 1065. 2878.
3170
Breysig, K. 910
Briand, E. 2811
Briefwechsel: Christoph
v. Württembg. 3109;
Friedr. d. Gr. 1466;
Erzhzg. Joh. Bapt. 1655
Brieger, Th. 1082
Brinzinger 467. 2374
Brockhorstius 1323
Broeckaert 2204
Broglie, de 3428
2252.
°151
Brom 1075. 1087. 1436.
3234
Brouwer Ancher 2480
Browning, O. 3350
Bruchmüller 503
Bruck, R. 1311
Bruckner, W. 2779
Brückner, A. 1914
Brügel 416
Brüning 3413. 3448
Brünneck, v. 2255
Brünnert, G. 3546
Bruhn, H. 3611
Bruinier 544. 1535. 2442.
2727
Brunk, A. 2523
Brunner, Hnr. 2323. 2840
Brunner, Hugo 2207
Brunner, J. 511
Brunner, K. 185. 3446
— 2719
Bruns, F. 1744
Bruppacher 2507
Buchenau, H. 131
Bucher, A. 3646
Bucher, K. 1649
Buchholtz, Ant. 2286
Buchholtz, Arend 1652.
3732
Buchholtz, J. 510
Buchholz, R. 2542
Buchkremer 2863
Buchwald, C. 3299
Buchwald, G. 491. 1144.
1145. 1147. 1277. 2411.
3388
Buddenbrock, v. 3555
Büchi, A. 1015. 1025
Bücking, W. 927a.
Büdinger 2065
Bütf 2515
Bülow, H. v. 1819. 1820.
3775
Bünker, J. R. 604
Bürger 2745
Bürli, J. 2506
Bütler, P. 2090
Bugenhagen 3089
Bugge, S. 2790
Bulard, G. 1399
Bullarium, Franc. 1073
Bulmerincq, v. 2904
Burckas 1919
Burckhardt, J. 3764
Burckhardt, P. 1206
Burckhardt-Finsler
1608. 3562
Burger, K. 2431
*152
Burkhardt,
1422. 1557
Burkhardt, M. 579
Bury, J. B. 2786
Burzenland, D. sächs.
611
Busch, M. 1665. 1698.
3620
Busch, W. 1686
Buschmann 311. 1431
Busken Huet 2099
Busse, H. 786
Bustelli 1611
Buths, J. 2452
Buttmann, R. 530
Byr, R. 1479
C. H. A.
Cadier, L. 976
Cahannes 2363
Cahn 107. 1047. 3000
Cahorn, A. 126
Cappelli 1925
Carabellese 1008
Cardinal v. Widdern
2337
Carleton, Dudley 3180
Carlyle. Th. 1473
Carnap, A. 1763
Carnot 1566
Caro, G. 987. 2900
Carstenn - Lichterfelde
2007
Carstens, J. 3265
Cartellieri 923.
2890. 2990
Casimir, Ph. 3625
Cassel, C. 3325
Casso, L. 2324
Castella 3414
Catalogue: monnaies de
France 129
Cavour 1570
Celukovsks 1241
Cervinka 125
Chabot, J. de 1706
Chanteau, F. de 3091
Charitius 1496
Chatton 472
Chenot, F. 3586
Chestret de Haneffe 1995
Chevalier 2355
Christ, K. 1049. 2757
Christoph v. Württembg.
3109
Chronik d. dt. Seminars,
Lpz. 1761
Chronique
2930
979.
Artésienne
Alphabetisches Register.
Chroust, A. 1922
Cihula, J. 3137
Cipolla, C. 898
Cisternes, de 1653
Clausnitzer 1314
Clauss, J. M. B. 1874
Claussen 1324a
Clemen, O. 1077. 1152.
1157. 1158. 1188. 1255.
3043. 3081
Clemen, P. 262. 2145
Clement, E. 3385
Clerbaut, Ch. 2309
Codex dipl.: Cremonae
239; Lusat. sup. 2115;
Saxon. reg. 233a; Sile-
siae 2116
Codex jur. bohem. 208
Cohausen, v. 443
Cohrs 1083. 1155. 3045
Colditz, H. 2316
Colomb, G. 828
Comparetti 799
Concilium Basil. 3018
Conrad, Geo. 156. 235
1317. 1957. 3189
Conrad, J. 1732
Conrat, M. (Cohn) 874
Constitutiones imp.2883
Conwenz 2724
Coquelle, P. 3426
Correll, F. 557
Correspondance: Kau-
nitz-Rietberg et Koch
3416; Rubens 3304
Cossmann 3477
Cottin, P. 3518
Coym, J. 1524
Craandijk 178
Cramer, F. 43. 1877
Cremer 168302
Cremer, H. 1515
Criste, Osc. 3539
Cronberg, v. 300
Croner, K. 2529
Crull, F. 3267
Csuday, E. 2166
Cumont, 1504.
2266. 3580
Cuno, F. W. 319. 2406
Cuvelier, J. 44
Czedik, A. 2017
Czerny, A. 2077
Czihak, v. 3396
Czilchert 1517
1986.
Dachenhausen, v. 92.
2022
Dacheux, L. 563
Dähnhardt 598. 636
Daelen, E. 2452
Dändliker 281. 2293
Daenell 1044
Däumling, M. 1839
Dahn, F. 2835
Dalberg, v. 3454
Dalwigk, v. 1879
Dambrowski, v. 3720
Damköhler 74. 2534
Danican 1570
Daniel, H. A. 22
Daniels 1721. 3544. 3624
Danneil 383
Dannenberg 109. 1959
Danuser 2293 a
Darmstädter 379
Darras, L. Ph. 308
Darpe, F. 230
Darstellung: Bau- u.
Kunstdenkm., Prov.
Sachsen 264; Bau- u.
Kunstdenkm. d. Kgr.
Sachsen 2150
Darvay, M. 2166
Dassel, O. v. 153
David v. Augsbg. 1071
Davout 1614
Declareuil 2843
Dehlinger, G. 351
Deissmann 1329
Delabrousse 3668
Delbrück 268. 1695. 3621
Delfino 1240
Demarteau 2203
Demelitsch, v. 1600
Démètresco, M. 924
Demeuldre, P. 1038
Demiani, H. 1364
Denis, E. 3633
Denis, S. 3660
Denk, Hans 1156
Denkmäler d dt Kultur-
G. 182
Depoin, J. 2830
Deprez 993
Des Marez 404. 982. 2302
Destouches, v. 3703
Detlefsen 382. 522. 2224.
2713
Detten, v. 517. 2425
Deutsch 3642
Deutsch, S. M. 457
Devens, F. C. 2499
Devillers, L. 2884
Devrient 148
Dibelius, F. 3155
Didier Laurent 472
Diebitsch, v. 630. 1511.
1700
Diebow, P. 523
Diederichs 2117
Diehl, W. 3233
Dielitz 1941
Diemar 1028. 2966. 3008
Dierauer 3561
Diesbach, M. de 1775.
3414
Diesbach, R. v. 2948.3357
Diest, v. 3609
Dietlen, W. 1211
Dietler, S. 291
Dietrich, E. 1834
Dietsch, K. 2422
Dinter, J. G. 2232
Diplomi ined. dei s. IX
e X 2821
Dippe, O. 2796
Distel 1036. 1198. 3409.
3424
Ditfurth, v. 1705
Dix, A. 1732
Dobbert, E. 968
Dobenecker, O. 1844
Dobenecker, R. 2230
Dodgson, C. 3069
Doebner 1389. 2108
Doering, L. 2881
Döring, O. 2472.
Dörler, A. F. 607
Dohna, Fréd. de 3331
Doize, J. 2831
Dolleczek, 2343
Domaszewski, v. 2748
Dompierre deChaufepie,
de 1963
Donnet, F. 627. 2266.
2514
Doorninck 1054
Doppler, A. 2080
Dopsch, A. 938. 1056
Dorn, E. 3722
Dorr 2815. 3751
Dorvaux, N. 246
Doumergue 3124
Douwen, van 1288
Dove 270. 666. 851. 892.
913. 219. 927. 1181.
1286. 1472. 1694. 1768.
2158.
Dozy 1289. 1776. 2100.
2101.
Drechsler, P. 639.
Dreher, A. 216.
Dresbach, E. 2208.
Alphabetisches Register.
Drescher, H. 1345.
Dreselly, A. 603.
Dreves 242. 2120. 3020.
Drews, P. 3088. 3729.
Droop 2516.
Droz, N. 2173.
Drutfel, A. v. 3171
Duchesne, L. 2807.
Dührsen, W. 1244a.
Dülberg, F. 3302.
Dünimler 941. 1769. 2820
Dünn, J. 301
Düntzer, H. 1542
Dürrwächter 3291.
Dutfner, A. H. 2264.
Duhr 508. 1328. 3173.
3451
Dumont 2380.
Du Moulin Eckart 665.
1771
Dumouriez 1468
Durm 2925. 3300
Durrer 2139. 2171. 2922.
3062
Durrwell, G. 2187
Duschnitz 1825.
Dusek, V. J. 2084.
Duvernoy 1575.
Duvivier 2098.
Dvorsky, F. 3099.
E., K. 1137
E., R. 1138a.
Ebel, K. 1117
Eberhöfer 3515.
Ebert, Hans 1324
Ebhardt 446
Ebhardt, B. 2466
Ebner, Th. 1377
Eckardt, H. 2222
Eckardt, R. 1740
Eckart, R. 2213
Eckerlin 1770. 1771
Eckermann 1542.
Eckert, Ch. 417
Edelmann 2707
Errgenschwiler 2172.
Egger, J. 2162
Erler, L. 289.
Egli, E. 162.
Eheberg 2307.
Ehrenberg, H.3297.3298
Ehrenberg, O. v. 1671
Ehrenberg, R. 1307.
Ehrensberger 216
Ehrhard, L. 3536
Ehrlich, M. 1531
Ehrmann 386.
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. 4 Bibliographie.
*153
Ebses, St. 3174
Eichhorn, K. 3054
Eichner, K. 869
Eickhoff 1938.
Einzelschriften, Kriegs-
gesch. 444. 1713. 1717.
2336
Eiselein, F. 3541
Eisenhart, v. 1107
Elisabeth v. Brandenbg.
3165
Elisabeth Charlotte v.
Orleans 1384
Elsass-Lothringen 34
Emler, J. 2083
Emmer, J. 1722
Endl 1161. 1443
Endres 1122. 3387. 3453
Engelberts 1290
Engeli, J. 768.
Engelke 3332
Engelmann 1564
Englert 2743
Eniden, F. 1573
Entwickelung d. Post-
etc. -wesens, Sachsen
1738
Epistolae (-ulae): impe-
rat. 834; Karol. aevi
2320
Erbfolge-Krieg, Österr.
1476
Erdüdy, Graf 3338
Erhardt 1171. 3209
Erichsen, J. 46.
Erler, O. 254
Ermisch 1035. 1887.2997
Erust, Aug. 494
Ernst, C. v. 139
Ernst, V., 1150. 3109
Erslev 88. 240. 931
Ertinger 3394
Esch, Th. 312. 479
Escher, C. 3563
Escher, J. 212
Esmein, A. 2844
Estrades, G. d’ 1388
Eubel 453.981.1073.2355
Eugippius 833. 2778
Eugster, H. 1032
Eversen 1304. 2995.
Ewart, F. 3485
Exner 2114
Eysenblätter 483. 974
Eysn, M. 606.
Fabeln, Mitteldt. 3054
Fabian, E. 3278
11
"154
Fabricius, F. 3279
Fabricius, W. 40
Fabricius, Wilh. 1092.
1830
Fack, M. W. 1690
Fahrmbacher 3528
Fahrnengruber 2737
Fahroeus, R. 1401.
Falk 1660
Falk, F. 531. 1193. 2190.
3022. 3030. 3038. 3096.
3147
Falke, v. 1365a. 3309
Fallenius 1712
Fancelli, U. 971a
Fasterding 2510
Fastlinger 2853. 2854.
2808.
Faust, A. 2730
Favre, E. 1775.
Feilchenfeld 1313
Feilchenfeld, L. 3261.
Feith, J. A. 227
Feldmann 2553
Felicetti, v. 2055
Fellner, Ed. 132
Fellner, Th. 1427
Felten 985. 2940
Ferchl 3264. 3328
Ferenczi, Z. 585
Ferrant, J. 2386
Festgaben f. Büdinger
667
Festschrift f. Franz Jo-
sef I. 2562
Fiala, E. 1970. 1974
Ficker, J. 423. 879
Fiesel, K. 317
Fink, J. 2742
Fink, W. 299
Finke, H. 1811
Finke, Hnr. 2039. 3222
Finot 3450
Fircks, Frhr. v. 163
Firmenich-Richartz3066
Fischer 285.
Fischer, Gebh. 2082
Fischer, H. 69. 1165.1803
Fischer, Jos. 3207
Fischer, Kuno 3752
Fischer, L. 1298
Fischer, L. W. 1556
Fischer, Rich. 3160
Fischer, W. 1654. 3755
Flacius 1153
Flade, P. 329. 3032
Flathe 1034
Fleck, G. 8707.
Alphabetisches Register.
Fleischer, O. 577
Flemming, v. 3341.
Fleury 16748
Flex, R. 77
Flugschriften a. d Rei
Zeit 3080
Fluri 2959. 3140. 3276
Fockema-Andreae 1899
Foelkersam, v. 150
Förster, R. 508
Förster, Rich. 1356
Folnesics, J. 1649
Fonssagrives 3669
Fontane, Th. 1802
Fontes rer. Austr. 2054
Forck, H. 2540
Forckenbeck 3725
Forrer, R. 573
Forschungen :2.G.Mann-
heims 297; z. Kunst-G.
Böhmens 2449 ;z. neuer.
Litt.-G. 2564; Theater-
gesch. 5838
Forst 1395. 3216
Fossel v. Arthenfels 3583
Fournier, A. 3527
Fränkel, L. 1336
Fraknöi, W. 2975
Franck, K. 1124
Francke, Kuno 1827
Francke, W. Ch. 921.
1223. 2891
Frank, G. 1757. 3727
Franke, C. 3753
Frankenberg, v. 1676
Frankturth, H. 929
Frankl-Grün 385
Franz I. v. Frkr. 1170
Franz Joseph I u. s. Zeit
3691
Franz Stephan. v. Lothr.-
Tosc. 1470
Franz, A. 2138
Franz, Ad. 1105. 2353
Franzkowsky 3363
Franzos, K. E. 3768
Franzosenzeit, Aus d.
3511
Frauenstädt 591
Freiburg i. B. 569
Freisen 253. 502. 2334.
3025
Freivogel, L. 3445
Fremery, de 1934
Frensdorff 936. 3755
Fresenius 1541
Freudenthal 1448
Freund, K. 2716
Freundgen 1093
Frey, A. 3768
Frey, J. 518
Freyberg 2248
Freyenmuth 1656
Freymark 3696
Freytag, G. 2494. 3314
Freytag, H. 1151. 1233,
1234. 3253. 3303
Fricke, A. 3271
Friedberg, E. 1812
Friedel 2717. 3732
Friedensburg, F. 142.
1986
Friedensburg, W. 971.
1143. 1172. 2929. 2931.
3079. 3101
Friederike Sophie Wil-
helmine v. Bayreuth
1385
Friedjung 1,92. 3654
Friedländer 3344. 3437
Friedrich Wilhelm IL
1467
Friedrich, J. 1752. 3721
Friesen, v. 3188
Friesenegger 108
Friesland, C. 1174
Frimmel, v. 569. 1453.
2469. 3603
Fritschel 3117
Frobenius 3704
Froelich, G. 1773
Froitzheim 660
Fromm, Eman. 3012
Fromm, Emil 1640. 3583
Frommhold 3289
Fruin 86. 178. 228. 1069.
1242. 1581. 1934. 3150
Fuchs, A. 38
Fuchs, K. 2543
Fuchs, K. J. 345
Fuchs, P. J. 1903
50 Jahre Wiener Hof-
theater 1825
60 Jahre inn. Miss. 3726
Füssenich 302. 1951
Füsslein, W. 933
Funck-Brentano 2930
Funk, C. A. 331
Funk, H. 1535
Funk, M. 3686
Furtwängler 2736
Gabelentz, v. d. 3306
Gabotto 237. 2887
Gachot, E. 1592
Gade, H. 1625
Gaedertz 1799
Galland 3408
Galuagni de la Flamma
2906
Gander, K. 638
Ganniers, de 1584. 3535
Garbe, F. 629
Garde, C. A. 1691
Gardiol 909
Garibaldi 3625
Garnier, T. D. 3759
Garufi 143. 1987
Gass 1752
Gasser 201. 2072. 2187
Gautier 2175
Gavard, A. 3682
Gay, J. 2937
Gebauer 3156. 3219
Gebhardt 3516. 3632
Gedan, P. 1642
Gedenkblätter d. k. u.
k. Kriegsmarine 1749
Geerdink, J. 477
Geerds, R. 3520
Geffcken, H. 849
Gehrmann 1814
Geiger 1789. 3048. 3698.
3760
Geisenhof 1187
Gemeindelexikon: Preu-
ssen 53. 1889
Gentil, J. 822
Gérard 3607
Gerdes, H. 903
Gereke, P. 1110
Gerhard v. Minden 1109
Gerhardt, F. 2226
Gerland, O. 1349
Germann, M. 2550
Gerola, G. 991. 994
Gerold, Th. 1767
Gerss 340. 1417
Gerster, L. 1945
Geschichte: Burgen d.
Harzes 320; südhannov.
Burgen 319; d. Eisen-
bahnen 3706; d. Ent-
wicklg.d.Volksschulw.,
Baden 2424; d. österr.
Forst- u. Landwirtsch.
3698,d.Magdeb.Kürsch-
ner-Inn. 419; Mecklbg.
2241; d. Pfarreien, Erz-
diöz. Köln 2380; d.
Wiener Univ. 1769
Geschichtsblätter der
Fam. Hildebrant 168.
2024
Alphabetisches Register.
Geschichtsquellen:
Hans. 2062a: d Prov.
Sachsen 2063
Geschichtsschreiber d.
dt. Vorzeit 192. 969.
971. 2066
Gess, F. 1194
Gessner, H. 1742
Gessner, O. V. 2231
Gesta Karoli M. 864
Geyer, A. 320
Geyer, Ch. 3083. 3085
Geyer, M. 1507
Gibbon, E. 2786
Giehlow, C. 1131
Gierlich, H. 623
Gigas 1447
Gilsa, F. v., 776
Giraud, J. B. 1319
Girgensohn, P. 2973
Giry 1927
Giuseppina 3522
Gladbach, E. 2458
Glasenapp 3776
Gloeckler 2766
Gnirs, A. 2732
Goebel, F. 3393. 3573
Göbel, T. 326
Göbl, S. 3454
Goedeke 538. 2435
Goepfart 2485
Göpfert, E. 1920
Görges, W. 3318
Görigk, E. 3151
Görres, F. 597. 2851
Goethe 1541. 1542. 3474.
3475
Goethevortrige 3476
Goette, R. 2493
Götz, J. B. 2366. 2367
Goetz, L. K. 887
Goetz, W. 1282. 1772
Götze, A. 784. 787. 2711
Goldscheider 87. 1931
Golther 837. 957. 2781
Gontaut-Biron 3630
Goptevic 1697
Gorski, St. 1166
Gothein 3194. 3446
Gottesheim, de 1164
Gottschall, R. v. 1801
Goutzwiller 2128. 3682
Grabherr 2163
Grabowsky 780
Grüfe 2007
Graf, E. 808
Graff, W. P. 2241
Grandaur 2928. 2932
*155
Grandidier548.664.2187.
2377. 2561. 3145
Granier 1488. 3421
Grau. P. 1605
Graus, J. 2921
Grefe, C. 2134
Greisling 3454
Gress, K. 2519
Gretser, Jak. 3291
Greving 2381
Grienberger, K. 375
Grieuberger, Th. v. 26
Griffiths, A. 1613
Grillnberger 1076
Grimm, E. 141. 1984
Grimm, Herm. 540. 1542
Grimm, J. u. W. 62. 1902
Grimme, F. 295
Grion, G. 2859
Grisebach 1548
Gritzner, E. 154.
Grob, J. 625. 1400
Groeben - Neudörfchen
165
Grössler 13.50.635. 1369.
2465. 2717
Grolig 1051. 1373. 1834.
3178. 3367
Groot, Hugo de 3168
Gropp, Ign. 2369
Gropper, Kasp. 1243
Gross, J. 1099
Grosse, K. 330
Grotefend, H. 85
Grotefend, W. 310. 1301.
1743. 2019
Grüder, H. 118
Grün, Anast. 3612
Grünhagen 1633. 3449.
3523
Grünpeck, J. 2962
Grütter, F. 2215
Grützmacher 457. 947
Grumbkow 1466
Grundriss: germ. Philol.
67
Grunow, J. 3620
Grunwald 1784
Grunzel, J. 357
Grupp, G. 2092. 2366
Guarini 3534. 3635
Gubo, A. 3444. 3452
Gudemann 2788
Gückel, M. 1210
Gümbel, K. 3712
Günther, A. 2760
Günther, O. 534. 834.
1255. 1390. 3184
11*
*156
Günther, S. 1772. 3285
Gürtler, J. 41. 1878
Güterbock 2882
Guglia, E. 1649
Guiraud, J. 976
Gulden, G. 1286
Gumlich 925
Gumplowicz 2868
Gundlach, F. 1027. 2976
Gundlach, W. 2881
Guradze 3443
Gurlitt, E. 3771
Gurnik, A. 2237
Gustav Adolf 3213
Guttenberg, v. 1058
Guyot, H. D. 1292
H. R. 1138 a
Haag, O. 2808
Haake 1384. 1403. 3390
Haarhaus 1101a
Haas, A. 1374.1460.1833
2522. 2538. 3076
Haas, F. 126
Haase 2537
Haberl 1133. 1368
Habich, G. 127
Hach, E. 3251
Hach, Th. 3033
Hachmeister 1128
Hacke, v. 455
Hackländer 3222
Hadorn, W. 283
Häbler 1212. 1307. 1308
Haendcke 1129. 1130
Häne 210. 1020. 1176.
2090. 2964. 2981
Hänselmann 633
Haffter 2139. 3168
Hagelstange 590. 3070
Hagen, v. 2960
Hagen, K. 2716
Hagen, P. 3465
Hagenmeyer, H. 2879
Hagenmeyer, K. 3608
Hager, G. 2460
Hahn, A. 1818—2214
Hahn, H. 97. 296
Halban, v. 429. 2321.
2794
Halle, E. v. 3693
Hallendorff 3351
Haller 2403
Haller, J. 1929
Halling, A. 2016
Hallwich 1248.
2263
Halm, Ph. M. 1120
1685.
Alphabetisches Register.
Halusa 456
Hammer, H. 1116
Hammerstein, v. 1316
Hampe, K. 2820. 2885
Hampe, Th. 1343
Handbuch, Geneal.,
bürg. Fam. 2000
Handel-Mazzetti 2001
Hanemann 314
Haner, Johs. 3101
Hann 207. 558. 804. 992
Hansch 451
Hansen, J. 42. 660. 1140
Hansen, R. 322
Hanserecesse 2111
Hantschel 115
Hantesch, V. 1333
Harbauer, J. 1870
Haren 361. 1498
Harms 498
Harnack, O. 3478
Harrach, Graf 3337
Harrison 3196
Harrsch, v. 3340
Hartmann, H. 631. 1625
Hartmann, J. 1106
Hartmann, J. v. 1677
Hartmann, L. M. 844
Hartung, H. 2456
Hartung, J. 408
Hartwig, O. 2048
Hasak 2918
Hase, K. A. v. 2021
Haseloff 967
Hasenöhrl 425
Hasse, P. 1454. 3089
Hassebrauk 2518
Hassel, H. 2496
Hassell, v. 1683. 3684
Hassencamp 1465. 1478.
1493. 1520. 1644
Hassenpflug 3370
Hassert, K. 3697
Hauber, G. 3464
Hauck, A. 2889
Hauck, K. 3569
Hauffen 21. 1346. 3190.
3601
Haug, F. 2746
Haug, H 328. 2254
Haugwitz 340
Haupt, H. 1179. 1684
Hauptmann 438
Hausenblas 1905
Hausmann, R. 343
Hausmann, S. 2143
Hausrath,Adf. 1196.3115
Hausrath, H. 352
Haussleiter 1184. 3087
Haverkorn van Rijsewijk
3398
Hawelka, E. 2319
Heckel, K. 1821
Heckscher 1420. 1432.
3717
Hedemann, v. 2408
Heeger 39. 1574a. 3570
Hegel, K. 2300
Hegler 1156a. 1281
Heidemann 593
Heidenstam, de 1475
Heierli 2699. 2701
Heigel 1619. 1627. 1760
Heiland, K. 1146
Heilborn, P. 440
Heilig 620. 1909. 3327
Hein, W. 2696
Heine, A. 2226
Heine, G. 2410
Heine, H. 418
Heine, K. 905
Heinemann, J. 3769
Heinemann, K. 3473
Heinemann, O. 1415.
1739. 2949. 3248
Heinemann, O. v. 190.
1138 a
Heinrich d Taube 2939
Heintz, A. 1821
Heintz, Ph. K. 3231
Heinz 3228
Heinze, C. 1787
Heinze, E. 451
Heinzelmann 1538
Helbig, J. 3258
Heldmann, A. 2387
Helfert, v. 1672
Heller 333
Hellinghaus 189
Helm, K. 3053
Helmes, H. 818
Helmolt 2520
Helmolt, H. 2156
Henczynsky 957
Henkel 2018
Henneberg 3714
Hennebert 3431
Henner, Th. 2140
Henning, R. 3476
Henrard, P. 3197.
Henrichs, L. 304
Hensen 1221
Herbert 1779. 3368
Herbomez, d’ 2947
Herenthals, de 250
Hermann v. Altaich 969
Hermann, A. 343
Herold, R. 3226
Herrmann, M. 1104
Herrmann, P. 2798
Herrmann, W. 986
Hertlein, F. 2788
Hertzog, A. 2296
Herzog, E. 2746
Herzog, H. 367
Herzog, R. 801. 2733
Hess, H. 2256
Hess v. Wichdorff 167
Hesse, O. 2227
Hettner, A. 1766
Hettner, F. 802. 2144
Heubach 1737
Heuberger 2938
Heuser 97.117.130. 1373.
1411. 1511. 1968. 3404
3434
Heyck 35. 403. 528. 1724
Heyd, H. 2424
Heyd, W. 1335. 1341
Heyden, v. 123
Heye, E. 1966
Heyer, R. 565
Heymach 515
Heymann 2327
Heyne, M. 835
Hildebrand, K. 3199
Hildebrand, Rich. 2791
Hildebrand, Rud. 636.
3477
Hildebrandt, E. 1650
Hildenbrandt 377
Hille, G. 1294.
Hilliger 3690
Hilling, N. 951
Hinkmar v. Reims 874
Hinterleutner 3508
Hintner, Val. 1862
Hinneschiedt 1411
Hippel, R. v. 441. 2331
Hirn 2081. 3206
Hirsch, Ferd. 3346
Hirsch, Fritz 1352. 2464
Hirsch, R. 2253
Hirschfeld 826
Hirschmann 1932
Hirt, H. 847. 2792
Hirth, G. 2474
Hirzel, P. 2530
Historia Fausti 3290
Hittmair 21. 1838
Hobich, F. 912
Hobma, J. 3296
Hodgkin 843. 867
Höchsmann 1281
Alphabetisches Register.
Höfer, H. 225
Höfer, P. 782
Höfken, v. 111. 1965
Höhlbaum 1261. 1350
Hölscher 1284
Hoen, M. v. 1476
Hoenig, B. 1533
Hoenig, F. 1710a. 3666
Hönig, W. 1755
Hörmann, v. 2501
Hörnes 2181. 2329
Hoevenaars 475. 2384
Hofacker 2525
Hoff, H. 3068
Hoffer, A. 887.
Hoffmann, Adb. 640
Hoffmann, C. 3447
Hoffmann, Chr. 3163
Hoffmann, Ferd. 1798a
Hoffmann, J. J. 2509
Hoffmann, M. 1837. 3742
Hoffmann, O. 2526
Hoftmann-Krayer 1459
Hofkalender 1989
Hofman, J.H. 1436. 2857
Hofmann, A. v. 1708
Hofmann, M. 2328
Hofmann, W. 1628
Hohenegger 461
Hohenemser 3412
Hohenlohe - Ingelfingen
1669
Holder, A. 601
Holder, Ch. 1207
Holder-Egger 969. 2960
Holl, K. 3229
Hollack, E. 2429
Holland, H. 1774
Holstein 2968
Holtei, R. v. 3762
Holtze, F. 122. 1831
Holtzmann, H. J. 1755
Holtzmann, R. 922
Holub, J. 2788
Holzapfel 2258
Holzhausen 1580. 3530
Holzinger v. Janaburg
1944
Honterus, J. 29. 1154
Hopf, W. 1675
Hopf, Willy 1485
Horchler, A. 114
Horčička 2958.3010.3765
Hordijk, Pijnacker 2895
Horn, G. 1626
Horn, P. 1897
Horn, Ph. 2833
Horneffer 1455. 3400
*157
Horner 1546. 2442
Horsetzky, v. 2338
Horst, v. d. 101. 153.
251. 1957. 2005. 2026
Hortzschansky 2131
Hosius 1240
Hossinger 1197
Houdek. V. 3064
Houssaye 1612. 3560
Huber, Alf. 393. 1394
Huber, M. 2326
Hubert, F. 1169. 3091
Hucklenbroich 2434.
2553
Hübbe 346
Hübinger 2311
Hüffer, G. 865
Hürbin 279. 2168
Huet, G. Busken 2099
Hüttner 1300
Huffschmid 561
Hulley, J. 574
Human 387. 1379. 1780
Humboldt, W. v. 3516
Hume, M. A. S. 1262
Hundhausen 380
Hunziker, J. 654
Hunziker, O. 1568. 1576.
3595
Hupp, O. 1940
Husemann 3326
Huybrechts 3254
Huysmans 44
Hybl, F. 2909
Idiotikon, Schweiz. 67.
1907
Iken 1293
Ilgen 2961. 2962
Dwof 605. 1537. 1654
Imesch, D. 1376
Inama-Sternegg, v. 2251
Ingold 186. 469. 870.
2058
Inventaire arch.deGand
263
Inventare schweiz. Ar-
chive 210. 2090
Ipsen, A. 3643
Isay, H. 934. 1064
Iselin, L. E. 1866
Issel 1215
Issleib, S. 1198
Italie, H. 1631. 3577
Ithen, A. 644
Jacob, G. 1886. 2718.
2855
*158
Jacob, K. 1115. 1276.
3217
Jacobi, F. 1442
Jacobi, L. 2735
Jacobs, Ed. 1070. 1439.
3377. 3406. 3687
Jacobs, H. E. 1180
Jacobs, M. 1529
Jacoby, I). 3469. 8754
Jacoby, H. 1450
Jacquemont 3519
Jacquot, F. 2832 a
Jadart, J. 1842
Jäger, J. 1641
Jahn, H. B. 428
Jahn, K. 3761
Jahnel 1358. 1490
Jahnke, H. 3648
Jahrbuch: d. dt. Adels
1998; d. h. Adels 1990
Jaksch, v. 183. 1858.
1433. 3499
Jametel 3336
Janetschek 3542
Jansen, M. 2967
Janssen, M. J. 2385
Jantzen 541
Jardet, P. 2903
Jastrow, J. 2888
Jaworskij 1844
Jecht, R. 1011. 1791
Jecklin, v. 1020. 2970
Jedlicska 3203
Jegerlehner 2170
Jeitteles 599
Jellinek 2291
Jenny 819. 2754
Jensen, Chr. 1674
Jentsch, H. 1803
Jérôme, L. 3568
Jessen, P. 3732
Ježek, J. 2907
Jirecek 208. 3041
Joachim 2998
Joël, F. 1201
Johann v. Küstrin 1171
Johann v. Victring 2929
John, A. 606. 2504
Joly, F. 660
Jonas, F. 8732
Jordan, R. 1430. 8098
Jork, O. 3689
Josenhans 468. 2373
Joseph, E. 952. 2860.
3476
Joseph, P. 119. 132
Josephi, E. E. 3384
Josephine 3522
Alphabetisches Register.
Jostes 890
Jüngling 1337
Jürgens 12. 197. 252.
315. 629. 840. 856. 878.
886. 1096. 1880
Juif 3589
Jung, R. 2096. 2147.
3042. 3078. 3125. 3283.
3605
Junghanns, E. 1555
Jungmann, E. 1691
Jungnitz 485. 487. 1038.
3037
Jungstedt 3661
Junk 3671
Justi, C. 1521
Justi, L. 1130
Juvencius 508
Kahler W. 604
Kämmerer 1125. 3067
Kästner, G. 1604
Kahle 327. 2228
Kaindl 195. 943. 3681
Kaiser, A. 3056
Kaiser, H. 983. 2991
Kaiser, K. v. 1270
Kallmeier 1326
Kalousek 2085. 2086
Kampers 1457
Kampf d. 38. Inf.-Brig.
1713
Kandelsdorfer 2343
Kanner, S. 395
Kapf, E. 2756
Kapper, A. 2055
Karge 1199. 3198
Karl IV. 2933
Karst 2941
Katalog: Germ. Nat.
Mus., Glasgemälde
2471
Katz, E. 992
Kauffmann, Fr. 825. 837.
854. 2804
Kaufmann, C. 123
Kaufmann, C. M. 868
Kaufmann, G. 256
Kaufringer 1111
Kaunitz-Rietberg 3416
Kautzsch, R. 1129
Kawerau, G. 1145. 1250.
8081. 3085
Kawerau, J. 3112
Kayser, K. 480. 1169
Kayserling 3709
Kehnert 3658
Kehr, P. 238. 1928
Kehrein 1080. 3020
Keibel, R. 1480
Keidel 1214
Keiper, Ph. 1312
Kekule v. Stradonitz
144. 2018
Kell, H. R. 169
Kellen, T. 1876
Keller, Gottfr. 1800
Keller, K. 10
Keller, L. 1156. 1179.
3324
Keller, W. L. 3747
Kelleter, H. 3252
Kenner, F. 116
Kerler 1322. 3467. 3744
Kern, R. 31:86
Kerner 3760
Kerr, A. 1646
Kervyn de Lettenhove
309
Ketrzynski, St. 897
Ketrzyüski, W.942.1151
Ketterer 2323
Kettner, E. 838. 2912
Kettner, G. 3489
Keuchel, G. 3478
Keuffer 248. 946. 2061
Keune 810. 848. 1877
Keussen 303. 372. 1170.
1404. 1415. 1622. 2062
Keuteen., F. 1988
Keyserling v. 3057
Kiem, M. 3584
Kienast, A. 1476
Kiessling 2135
Kirbach, P. 2258
Kirchhoff, A. 1858
Kirchmann 2784
Kirchner 3507
Kirn, O. 1758
Kirsch 1074. 2289. 2783
Kittel, P. 3674
Klaeber 1710. 1714
Klämpfl, J. 2177
Klang-Egger 22:8
Kleefeld 1456
Klees, M. 2259
Klein, Cl. 921. 3745
Kleinermanns 2876
Klemm, A. 288
Klemms Archiv 2027
Klingender 3662
Klinkenborg 238
Kloos, J. H. 2714
Klopp, Onno 1267
Kluge 63. 1904
Knapp, Th. 2280
Knauth 3483
Knebel 3472
Knebel, K. 566
Knipping, R. 2992
Knitterscheid 893
Knod 1102. 2416
Knodt, E. 1222
Knörk, P. 1942
Knoke, F. 831. 832
Knoke, K. 3093
Knoll, Fr. 496
Knoll, G. 1586
Knoop, L. 781
Knoop, O. 2524. 2588
Knopp, J. N. 1702
Knott, R. 1279
Kobell, v. 1807. 8663
Koch 2216
Koch, E. 1464. 3154
Koch, Ign. de 3416
Koch, M. 1530
Kock, Ch. 2223
Köberlin 3003
Kobke, J. P. 1691
Koegel, R. 539
Koehl 772. 2747
Köhler, A. 1758
Köhler, C. 622
Köhler, J. B. 3465
Köhler, W. 1148. 1175
Köhler, W. E. 646
Koehne 215. 940. 2984
Kölle, A. 409
Köllmann 3017
Koenen 777. 816. 2767.
2805. 2865. 2866
Könnecke, M. 1228. 3164
Koepsel, C. 3732
Körber, B. 792
Körber, K. 812. 2748
Köstler 908. 2822
Köstlin, H. A. 2482
Koetschau 1541. 3484
Kötteritz 3335
Kötzschke 2837
Kofler, F. 773. 801
Kohaut, V. 2737
Kohl, H. 16608. 1662.
3614. 3616. 3620. 3650
Kohl, W. 803
Kohler, J. 430
Kohlsdorfer 1539
Kohstall, F. 2396
Koht, H. 850
Kohte 2133. 2153. 2455
Kohut 384. 2283. 3658
Kolb, Chr. 492
Kolb, G. 2360
Alphabetisches Register.
Kolb, R. 99. 223. 978
Kolberg 3159
Kolde, F. 381
Kolde, Th. 1090. 1191.
3086. 3141
Koldewey 520.
3288
Kollmann, P. 1882. 3701
Komotar 1484. 2982
Kongress, Wiener 1649
Koolemans Beijnen 1590
Kopf, J. v. 1809
Kopietz 2245
Koppe, C. 47
Koppmann 198
Kornemann 2797
Korner, Herm. 1008
Korrespondenz: Albr.
Achill. 1017
Korrespondenzen: Nas-
sau-Oran. 3103
Korth, L 560
Kortzfleisch, v. 451
Kortüm, A. 2544
Koser, R. 1466
Kotzebue, v. 3600
Kowalewski 102. 549
Kraaz, A. 350
Kracauer 3571
Krackowizer 274
Krafft-Ebing 2555
Kralitek, A. 866
Kralik, R. 2484
Kraner, F. 2541
Kräsl, F. 2907
Kraus, C. 953
Kraus, F. X. 883. 1767
Kraus, J. 1621
Krausa, P. 1892
Krause, G. 75
Krauske, O. 3354
Krauss 547. 1803. 2439
Krebs 221. 296. 3006
Kreissig 499
Kretschmar 3514
Kretschmer, K. 23
Kreuter, B. 358
Kreutzberg 2134
Krieg 2121
Krieg, Th. 1720
Krieger, A. 1872. 3185
Kriele, M. 1735
Kröber, F. E. 2312
Kroener, A. 1637
Kroker 1311. 1449
Krones, v.970.1072.1774
Kronfeld 642
Kroniek, Zwolsche 3097
1260.
*159
Kropatschek 1183
Kropf 508
Kropf, L. 3138
Krüger, Ed. 1817
Krüger, G. 2409
Krüger, H. A. 1786
Krug-Basse 399. 2297
Krumbholtz 2314
Krusch, B. 860. 2807
Kruse, G. R. 1815
Kübler, A. 2502
Küchler 2171
Küchler, J. 222
Kück, E. 1149. 2217—
3080
Kügelgen, v. 3121
Kühlbrandt 2457
Kühnel, P. 1888
Kükelhaus 3181
Kümmel, E. 2055
Küntzel 3417. 3419. 3427
Kürschner, G. 2088
Kürschner, J. 1796. 3688
Küstermann 324
Kuhlmann 2525
Kujot, St. 1442
Kull, J. V. 128
Kunstin Düsseldorf2452
Kunstdenkmäler(-male):
Böhmen 2136; Elsäss.
u. lothr. 2143; Posen
2153
Kuntz, J. 3375
Kuntzemüller 2446. 3770
Kunz, H. 1704. 3642
Kunzer, O. 9
Kupelwieser 3129
Kupftfer, v. 3732
Kupke 1518. 3590
Kurth, G. 73
Kurze, F. 2817. 2818
Kussmaul, A. 3757
Kuttler 2705
Kutzbach 2462
L., S. 1625. 3685
Laban, F. 1855
Labhard 2273
Ladendorf 1523
Laforet 889
Lager 1060. 2974
La Gorce, de 3655
La Grange, de 1126
Laigue, de 2768
Lakowitz 2725
Laloire 1424. 2418
La Mara 1819
Lambel, H. 956
*160
La Moskowa, de 3626
Lampert, F. 3225
Lamprecht 268.
2157
Lang, Frz. 1513
Lang, W. 1616
Lange, E. 257
Lange, K. 1129
Lange, P. 3082
Lange, W. Ch. 1034.
1494. 2205
Langer, J. 54
Langer, O. 2306
Langhans, P. 1884
Langsdorff, v. 1756
Langwerth v. Simmern
390
Lanz, F. G. 460
Lanzac de Laborie 3613
Lanznaster 3506
Larisch, A. v. 3548
Lasnier, E. 1681
Lassalle 2434
Lassel, E. 1189
Lasser, P. 3509
Latendorf 1150
La Tourrasse 1264
Lau, Frdr. 2308. 3162
Laubenburg 2434
Lauchert 1134. 3026
Lauer, Ph. 2867
Lauffer 1251. 3292
Laurentic 25
Leben Heinrichs IV. 971
Lechner, J. 2985
Lechner RK 209. 258.2087
Lecluselle 1718
Lee, G. C. 2852
Lefort, A. 306
Leger, A. 2801
Le Glay, A. 3366
Lehautcourt 1715
Lehfeldt 265. 2149
Lehmann, G. 2349
Lehmann, K. 2898
Lehmann, M. 1634
Lehmhaus, F. 647
Lehndorf, v. 1467
Lehner, H. 771. 814.
2734. 2749. 2752. 2776
Lehner, T. 8383
Leidinger 2069
Leiner, L. 2706
Leiner, O. 20934
Leineweber 3339
Leiningen- Westerbg
529. 3404
Leischling, E. 1649
536.
Alphabetisches Register.
Leithäuser 1978
Leitschuh, F. 2143
Leitzmann 1109. 1548.
2915
Lembke, P. 61. 1598
Lemcke, H. 2151
Lemke, E. 657
Lemmens 2393. 3126
Lempp, E. 1071
Lenau 1790
Lentner, F. 3549
Lenz, M. 1593. 3651
Lenz, Ph. 1910
Leonardon 3330
Leopold-Franzens-Univ.
3733
Lepel, C. v. 2032
Lerond, H. 72
Lersch, B. M. 1930
Lesker, B. 1232
Lesser, E. 2917
Lessing, J. 3310
Le Sueur 1519
Lettow-Vorbeck,v.1597.
3657
Lettres ined. de Louis
XIV 3336
Levec 347.
2078
Levi, G. 426
Levinson, A. 3016
Levison, W. 861
Levy 1514
Levy, J. 2188
Lewicki, A. 1024
Lewy, A. 3699
Lewy, H. 1911
Lex Salica 849
Leyen, v. d. 2915
Liber: agend. eccl.
Sleszwic. 253; pontific.
181. 2071
Liblin, J. 2128. 3145
Lichtenberg 1548
Lichtenberger 3777
Liebenau, v. 214. 1016
Liebermann, F. 2905
Lieboldt, J. 1321
Liederhandschrift,
Heidelb. 958
Lienhart, H. 71
Liesegang 411. 1055
Liliencron, D. v. 1689
Liliencron, R. v. 577.
2485
Limburg-Stirum 1981
Limes 801. 2733
Lind, K. 3064. 3748
396. 1672.
Lindner, P. 2364
Lindner, Th. 364. 389.
2288. 22884
Linke, O. 3557
Linneborn 1089
Linsenmayer 1081
Lippe, Graf 3130
Lippert. W. 89. 2033
Lippmann, v. 2342
List, C. 2 13
Liszt, Frz. 1819
Litzmann 583
Lobe, A. 2318
Loë, F. P. v. 2382
Löbe 3009. 3245
Löffler, L. 1794
Loersch, H. 224
Loesche, G. 1853. 3084
Löscher 52
Löschhorn 3491. 3762
Lössl 2305
Loewe, R. 1913. 2728
Loewe, V. 16. 1428
Löwenstein 2284
Loewenthal 3637
Löwis of Menar 104. 567
Lohmeyer, E. 1843
Lohmeyer, K. 5. 1926.
3298
Lommer, V. 2519
Longin, E. 1249
Loose, W. 3369
Lorentz, P. 1798
Lorentzen 1410
Lorenz, M. 1802a
Lorenz, O. 1988
Lory, K. 3423
Losch, Ph. 1370
Loserth 1203. 1278.
1315. 1325. 3105. 3107.
3134. 3136. 3177. 3262.
3766
Lossen 3200
Lothar, R. 1825
Lotter 616. 2508
Louis, R. 1821
Luckwaldt 1601
Ludorff, A. 2148
Ludwig, Fr. 936
Ludwig, Th. 1583
Lübbert, J. 3440
Lühe, W. 906
Lütgendorf, v. 3641
Lütkemann, H 318
Luft, W. 64. 2805
Lumbroso 3522
Lunglmayr 1873. 3717
Luschin, A. 506
Luschin v. Ebengreuth
2290. 3007
Luther 1516
Luther, J. 60. 1836.
1896. 3307
Luther, M. 1144. 1145.
1148
Luthmer, F. 1351
Lutz 1216
Lutz, U. 433
Lux, C. 902
M., P. 1660
Maag, A. 1748
Maassen 2380
Mach, F. 608
Mack, H. 1651
Mádl, K. B. 2136
Maendl, M. 2350
Maenss, J. 49
Maercker 2246
Märkt 2402
Maetschke 2428
Maggid, D. 2020
Mahling 2407
Maier 2027
Maier, Hnr. 3120
Malderghem, van 1942
Malotet, A. 2777
Maltitz, E. v. 2396
Malzac, M. 1258
Manken, O. 631
Marat, P. F. 3250
Marcks 1693. 3621. 3651
Mareš, F. 2086
Marquant 1561
Marriage 1829
Marseille, G. 1266
Martange, de 3420
Martens, C. 1229. 3244
Martens, G. F. de 203.
2074
Martens, W. 872
Martin 216
Martin, E. 71.1336. 1533.
3476
Marx, J. 2856
Masaryk 2164
Maschke 3372
Mass, K. 2242
Mathes 791
Mathes, J. 2365
Mathesius, Joh. 3084
Mathias v. Neuenburg
2928
Mathy 1659
Alphabetisches Register.
Matrikel: Leipzig 254
Matthaei 554. 1121
Matzura, J. 1136
Mauerhof, C. 1543
Maupertuis 1466
Maurer, A. 2434
Maurer, H. 3011
Maurer, J. 2360
May, J. 196
May, O. 1787
Mayer 1434
Mayer, Ant. 2077. 3731
Mayer, Ernst 388. 2287
Mayer, F. Arn. 3051
Mayer F. X. 2873
Mayer, Frz. Mart. 1617.
3394
Mayer, G. 260
Mayer, H. 2419
Mayer, W. 1796
Mayer-Reinach 3401
Mayor, J. 2741
Mayr-Adlwang
2081
Mazzatinti 2118
Medaillen: Wittelsbach
127
Meder, J. 568. 2468
Meder, P. 3243
Medicus, W. 222
Meer, A. 485
Meesmann 1736
Meglin 2187
Mehlis 811. 2710. 2747.
2802. 2813
Mehring, G. 10345
Mehrmann, K. 1043
Meiborg 655
Meiche, A. 637
Meier, Gabr. 2057
Meier, H. 3076
Meier, John 622
Meier, P. J. 481. 482.
Meier, S. 1409
Meinardus 2059. 3103
Meine, F. 3131
Meinecke, Fr. 1615
Meinhold, Th. 3730
Meisner, H. 1791. 1837.
3520
Meister 359
Meister, A. 3201
Meister, U. 3564
Melanchthon 1150. 1151.
3086
Melicher, Th.* 3064
1061.
* Im Text verdruckt.
161
Mell, A. 2055
Menadier 115
Menck 642. 1405. 2986.
3111. 3172. 3337. 3438
Mendelssohn -Bartholdy
1816
Mendheim, M. 1641
Mendthal, H. 234
Menghius, M. C. 1865
Menne, K. 1648
Mentz, R. 78
Mercator 3284
Merk, G. 2374
Merkle, J. 3736
Mertins, O. 789
Mertz, G. 509
Merz 3456
Merz, W. 1142
Messner, P. 366
Mettensia 2057a
Mettig 236
Mettler 801. 2734
Metzel 16-6a. 3647
Meulleners 2202
Meurs, P. van 229
Meyer, Alex. 3708
Meyer, Aug. 293
Meyer, Chr. 332. 1173.
1202. 1296. 1372. 1385
2989. 3102
Meyer, E. 3052
Meyer, H. 952
Meyer, Hans 2191
Meyer, Herm. 3167
Meyer, Johs. 1776
Meyer, K. 320
Meyer, R. M. 1532. 3482
Meyer, Walter 1847
Meyer v. Knonau 899.
3146
Meer Krämer 3764
Meyerinck, v. 3646
Michael, E. -893
Michaelis, A. 3476
Michel, É. 1359
Michel, F. 410
Mielke, H. 1782
Mielke, R. 2545. 3060.
Milchsack 3290
Minges 462. 2379. 2421
Mirandolle 1437
Mirbt, C. 904. 1751
Mischler, E. 3705
Miske, v. 2698a
Missy, H. de 1709
Mitteilungen: röm.
*162
Funde, Heddernheim
813; d. d. G. d. Jung-
St. Peterkirche 2378
Mitzschke, P. 1091
Môbius 1534
Möbius, H. 2394
Möllendorf, v. 1511
Moes, E. W. 3582
Moewes, F. 1835
Mogk 2491. 2492. 2799
Mohl, R. v. 1371
Moke, H. G. 626
Moll, W. 474
Mommsen 181. 798. 833.
2071. 2778
Monaci, E. 1924
Monarchie, Öst-ung.272.
2159
Mone, F. 93
Monod, G. 2816
Montelius 2:95
Monumenta: comit. r.
Transsylv. 2089; Germ.
hist. 181. 860; 2051.
2071. 2807. 2883; hist.
duc. Carinth. 183: frat.
praedic. hist. 2906;
palaeograph. 1922
Morel-Fatio, A. 3330
Morer, M. 2505
Morris, M. 3699
Moses, H. 661
Moth, F. 3047
Motloch, Th. 3755
Mounier, J. J. 1565
Mowat, R. 1962
Much, M. 2782
Much, R. 840. 852
Mucke, E. 55
Mudrich, A. 1933
Mühlbacher 2819
Mühlbrecht 1848. 3629
Mülinen, H. F. v. 2765
Mülinen, W. F. v. 3140
Mülleger, A. 32
Müllendorff 1730
Müllenheim v. Rechberg
2036
Müllenhoff, K. 793
Mueller, v. 269
Müller 261
Müller, Bernh. 2308
Müller, E. F. K. 3212
Müller, Emil 513
Müller, H. 1830—3408
Müller, H. v. 1707
Müller, Herm. 2414
Müller, Joh. 2427
Alphabetisches Register.
Müller, Johs. 527
Müller, Jos. 1972
Müller, Karl 449—1179
Müller, L. 2178
Müller, M. 298
Müller, R. 2137
Müller, Soph. 2693
Müller, W. 1695. 3675
Müller-Bohn 3674
Müller-Frauenstein3742
Müller-Mann, G. 901
Müllner, A. 642. 805.
2262. 2528. 2738. 3749
Mülverstedt, v. 157. 451
München, D. C. 2198
Münzenberger 556
Mugler, K. 1068
Muhlert 3326
Mulder, J. W. 3097
Mulfinger, G. A. 1789
Muller, Ch. 1751a
Muller, Herm. 319%
Muller, S. 1086. 2862
Mummenbhoff 1352. 2552
Muoth 614. 3260
Murat 1578. 3529
Murko 3758
Murner, Thom.
3080
Mushacke 3441
Muyden, B. van 2169
Muyldermans, J. 1624
1158.
N., W. 1571
Nachod 3256
Nägele, A. 501
Nagl, A. 1960
Nagl, J. W. 2438
Nanninga 1269
Napier, A. S. 855
Napoleon I. 3522
Narbey, C. 2845
Nater, J. 280
Nathansen, W. 1462
Nathusius-Neinstedt, H.
v. 2123
Naude, W. 365
Naue, J. 2703
Needon, K. O. 1094
Neefe, K 1340
Neff, J. 3049
Nelle 3092
Nentwig, H. 2398
Nerlinger 1059.
3316
Nesselmann 2546
Netoliczka 184.
1178. 1906
1067.
1154.
Neubauer 1391
Neubauer, J. 66
Neubourg 1414
Neuenstein, v. 1948
Neumann, À. 3763
Neumann, R. 3280
Neuwirth 3061. 3772
Nevötil, J. 8878
Ney 1218
Nick, G. 1444
Nidbruck 1153
Nidwalden v.
3563
Niedner, F. 853. 2800
Niessen, H. 2197
Niessen, P. v. 998. 3036
Nietschmann 1097
Nietzki, A. 3118
Niggl, A. 391
Nippold, F. 3724
Nissen, H. 2775
Nolhac, P. de 1101
Norden, W. 926
Nordhoff 45. 824
Noreen, A. 1900
Norrenberg 2434
Noss, A. 134
Nostitz-Rieneck v. 83
Nottbeck, E. v. 3186
Noväcek, V. J. 2257
Novák, J. V. 3275
Nover, J. 2440. 3644
Novotný 3015. 3023
Nüesch, A. 2507
Nürnberger 2849
Nuntiaturberichte: Abt.
I. 3174. Abt. I 1240
100 J.
Oberhey, Ch. 497
Oberländer 583
Obermaier 960
Obser 1348. 3077. 3525
3631
Ockel, H. 2274
Odenwald 2037
Oechsli 1606. 1618
Oefele, v. 3050
Oelsner, Ch. E. 1559
Oelsner, L. 2933
Oergel, G. 3273
Oesch, E. 368
Offenberg 1302
Ohl, L. 292
Ohling 3239
Oidtman, v. 1951. 2196
Oidtmann, H. 572
Olmer, E. 3349 =
Olzscha, K. 1331
Oman, Ch. 442
Omont, H. 2872
Ompteda, v. 2029
Oncken 268. 1693. 3096.
3553
Opet, O. 2842
Oppeln-Bronikowski, v.
3777
Oranje - Nassau- Biblio-
thek 11
Orgies-Rutenberg 100.
177
Orlov, N. A. 1591
Ortloff, H. 3715
Ortroy, van 1859. 3284
Osten, G. v. d. 1883
Otto, E. 1375. 2548
Otto, Fr. 473. 939. 1287
Otto, H. 2945
Otto, P. 1522
Otto, R. 1182
Overvoorde 2463
Oxenstierna 3182
P., V. 2505
Padberg, A. 602
Pagenstecher 400
Pagenstert 2211
Pagnotti, F. 914
Palacky, F. 2164
Pallat 803. 815
Paoli, C. 81. 1926
Pappenheim, v. 3184
Pappenheim, G. R. v.
167. 1268 1678. 2023
Paret 493
Pariset, G. 1440. 1561
Parisot, R. 2832. 2875
Partsch, J. 17
Passler 607
Patetta, F. 2834
Patzig 27812
Paul, A. 57
Pauls 2434. 2553. 2532.
2533. 3005
Paulsdorff 3301
Paulsen, F. 3596
Paulsen, P. 1334
Paulus 1190. 1192. 3028.
3094. 3142. 3195
Pawel, J. 3472
Pawlicki 2944
Payer, R. 3735
Pechtl, H. 1608
Peez, C. 1971
Peisker, J. 346
Pel, B. H. 476
Pelet-Narbonne, v. 8665
Alphabetisches Register.
Pelissier 1030
Penck, A. 3756
Penzler, J. 1667
Perckentin, v. 1244a
Peretti, J. 2553
Perlbach 200. 1045
Peters, C. 663
Peters, R. 1219
Petersdorff, v. 1693. 2013.
2495. 3613
Peterson 3506
Petsch, R. 2498
Pettenegg, v. 1943
Petzet, E. 3754
Peyer, L. 443
Pezold, L. v. 2250
Pfaff, F. 621. 958
Pfanneberg 1138
Pfau, C. 651. 2260
Pfeifer, H. 2926
Pfeilschifter 845
Pfister 1609
Pfleiderer, E. 1828
Pflugk - Harttung 918.
944. 3034
Pfülf 1750
Pfund, K. 3498
Philippi, A. 550
Philippi, Frdr. 2210.3221
Philippson, F. C. 3694
Philippson, M. 587—
1392. 1701. 3725
Pick, A. 3490.3493. 3513
Pick, R. 623
Pieper 3175. 3221
Pierson 2235
Pieth, F. 3634
Pietsch, O. 1545
Piffrader 3585
Piger, F. P. 643
Pigge, H. 1512
Pijnacker Hordijk 2895
Pingaud 3558
Piot, Ch. 829
Piper, C. A. 1785
Piper, O. 562. 2466
Piper, P. 891. 2861
Piquet 66. 2914
Pirckmayer 2079
Pirenne 1040. 2199. 2270
Pixis, R. 3286
Plaine, Fr. 884
Planck, H. 3736
Platen, P. 2208
Plath, G. 576
Plath, K. 894
Plathner, K. 3565
Platz, F. 878
*163
Pniover, O. 797
Pochhammer 1818
Pöhnert, K. 3459
Poelchau, A. 18
Pösche, Th. 846
Poetsch, V. 275
Pöttickh v. Pettenegg
2077
Pohler, J. 19. 1850
Pohlmann 174
Polaczek 262. 2145
Polek, J. 3433
Polevoi 3538
Pollinger 1869
Polls, M. S. 989
Poly, N. 3347
Pometti, F. 3352
Poncelet 2952. 2994
Popp, K. 2742
Poschinger, H. v. 1663.
1666. 1697. 3619. 3621
Poschinger, M. v. 3673
Poser 2441
Posse 233a. 1996
Poten, B. 1719
Potter, Fr. de 2204
Poupardin 860
Prasek 278. 3270
Preen, H. v. 643. 2696
Premerstein, v. 2764
Pribram, A. 1423
Priebatsch 1017. 2978.
3035
Prinsen, J. 1220
Prinzinger 1861
Privatbriefe, Dt., d. M.
A. 1135
Probst, E. 2467
Probst, J. 1115
Probst, O. F. 32
Prochaska, A. 1039 `
Procksch, A. 3773
Procopius 799
Prokesch-Osten 1655
Prost, A. 1680
Protze 1978
Prüfer 1817. 3313
Prümers, R. 1968
Prutz 1402. 3334. 3348
Publikationen: d. Ges.
f. rhein. G.kde. 187.
2060; a. d. steiermärk.
Landesarchive 2055;
a. d preuss. Staats-
arch. 2053
Pufendorf 1447
Punnel 1497. 1629
Puntschart 2292
*164
Pupikofer 1569
Pyl 484. 999. 1037. 2454
SEN 3152
uartier-La-Tente 2174
Queiser, A. 273
Quellen: z. G. K. Ludw.
d Baiern 2931; z. G.
d. St. Wien 206. 2076
Quellen u. Forschungen:
a. d. Geb. d. G. 2052
Quidde, L. 2965
Quilling, F. 2813
Raab, A. 277
Raab, F. 1550
Raadt, de 98. 995. 1952
Radandt 3639
Rademacher 775
Raff, H. 2531
Ragaz, J. 1806
Rahn 259. 2139. 2459.
2476. 3746
Ranke, L. v. 919. 2158
Rapin, E. 1366
Rapp, L. 1864
Ras, J. de 1063
Rasmus 526. 3386
Ratslisten, Konstanzer
20938
Ratzel, F. 1857
Ratzinger, G. 464
Rauch, M. v. 1477
Raudnitz 1971
Rausch, A. 3376
Rautert 2434
Reber, F. 1119
Rebhann, A. 900
Reckling, A. 2240
Recueil: des hist. des
croisades 911; des in-
structions 3330; de
traités (Martens) 203.
2074
Redern, E. v. 3652
Redlich, Osw. 977. 988.
1774. 3748
Redlich, Otto R. 1034.
1016. 1141. 3078
Regesta dipl. hist. Dani-
cae 2119
Register: leenakten-
boeken, Gelre 2102
Registres, Gregoire X,
Jean XXI. 976; Nico-
las III. 2937
Reh, P. 256
Reiche, R. 336
|
—
Alphabetisches Register.
Reichert, B. M. 2906
Reichert, J. 1280
Reichstagsakten, Dt.
2965
Reimer 1034
Reinecke, P. 789. 2736
Reinecke, W. 2110
Reinhardstöttner,v. 3391
Reinthaler 1080
Reischel, G. 656
Reiser 617. 1556
Reiterer, C. 607
Reitlinger 3627
Reitsma 2405. 3176
Renard, E. 1452
Renz 224. 3371
Repertorium: dipl. r.
Dan. 240; German. 1009
Resch, F. 2233. 2332
Ressel, A. F. W. 22:4
Réthy, L. 1975
Retzbach 601
Reusens 1921. 2105
Reuss 290. 1164. 1383.
2070. 2185. 3347
Rezek, A. 2086
Rhein, O. v. 1742
Ribbeck 1263. 3235
Ribbentrop 2218
Richard, J. 514
Richard, J. W. 3119
Richel, A. 1378
Richly, H. 2697
Richter 2756—3149
Richter, Ldw. 1810
Richter,0. 51.1810. 3410
Richter, P. 2129. 3044
Richter, P. E. 14. 2432
Richter, W. 2148. 3360.
3389
Rickert, H. 2157
Rieckhoff, v. 1387
Rieder, U. 20. 2294
Riedl 1968
Rieger, F. 2344
Rieger, M. 2800
Riehl, B. 552
Rieker, K. 392
Riemann 578
Riemer, M. 3458
Riemsdijk, van 1069
Riese 813. 2759
Rietsch 3061
Rietschel, S. 405
Riezler 1272. 1641 2176.
3220
Riggauer 1973
Ring, M. 3732
Ringler 3524
Riss, F. 1802a
Ritter, K. 1237
Ritter, M. 1257
Ritter, P 1582
Ritter, P. H. 1727
Ritterling 815.2734.2749
Rittershaus 3767
Rittweger, F. 1726
Roberti 1570. 3508
Rodenberg, C. 1769
Rodenberg, J. 1795. 3732
Rodlow, v. 2276
Röhricht, A. 3319
Röhricht, R. 920
Römer, C. 2443
Rönne, L. v. 3713
Roersch, A. 3048
Rössner, O. 961
Rogge 2350
Rogge, H C. 1291. 1388.
3168
Rohrscheidt, v. 3576
Roland, C. G. 307
Rolf, A. 1558.
Rolfs, Chr. 1225
Rolleder 171. 2028
Roller, O. 2035
Roloff, G. 1594. 3676
Ronge, W. 603
Rooses, M. 3304
Rootselaar, van 2201
Ropp, v. d. 1324. 2978.
3004
Roscher 373. 439. 1445.
3361
Rosenfeld 1227
Rosenmund 82
Rosenow, L. 1602
Rosi, M. 2787
Rosner, K. 2474
Rossel, V. 542
Rostok, R. 1723
Rotb, E. 1834
Roth, F.W.E. 535. 1254.
1339. 2432. 3029. 3039.
3043. 3146
Roth, Fr. 3143
Rothert, W. 413
Rott, J. 2942. 3104
Rougemont 176
Rousset 1703. 3667
Roustan, L. 1347
Rowe, E. 3532
Rubens 3304
Rubensohn 1209
Rudolf v. Ems 955
Ruebel, K. 2107
Ruelens, Ch. 3304
Ruess, Th. 32
Rütsche, P. 3564
Rüttimann 613
Ruff, H. 117
Ruland, C. 138
Ruland, W. 1458
Runge, F. 3. 1837. 3221.
3405. 3597—16
Runge, Jak. 3089
Runge, P. 3073
Ruville, v. 3429
Rydberg 2075
Rye, J. B. 3521
S., G. 3664
Sach, A. 2221. 2731
Sachs, Hans 1345
Sachse, W. 907
Sachsen unter Kg. Albert
3692
Sachsendahl 2903
Sacken, E. v. 1937
Sackmann 3418
Sackur, E. 2871
Sadger, J. 3480
Sadoul, V. 427
Sägmüller 454. 888. 2121
Sattien, K. 1438
Sagenbuch, Bad. 619
Sagher, E. de 2104
Sakaï, J. 2273
Salles, G. 1200
Salm-Salm 1239
Salpius, F. v. 3559
Sammlung: Altertums-
Verein, Dresden 266;
bern. Biogr. 2049; kz.
Grammat. 1900
Sand, W. 809
Sander, F. 2420
Sandvoss 3520
Sanson, Th. 295
Sanuto, M. 1160
Saran, F. 2913
Sarchini 508
Sarwey, v. 2753
Saskı 3547
Sattel, J. 3487
Saubert 631. 649
Sauer 331
Sauer, J. 2335
Sauer, W. 226
Sauerland 471. 3257
Saupp 467. 2374
Save, G. 1357
Schade, A. 2397
Schäble, L. 2705
Alphabetisches Register.
Schäfer, D. 1031. 1224.
1306. 2111
Schäfer, Ernst 3116
Schäfer, G. 966
Schaefer, K. 1354. 3059.
Schaer, C. 1587
Schaffroth 397
Schalk, K. 2999
Schall, H. 580
Schaller, K. 2229
Schaltegger 1656
Schappacher 216
Schattenberg, C. 496
Schattenberg, H. 633.
2518
Schatz, A. 3515
Schatz, J. 955. 1917
Schaube, A. 2304
Schauerte 2426
Schauttler 2789
Schaus, E. 917
Schaz, F. 2184
Scheben, W. 300
Scheel 1901. 2763
Schefer, Chr. 3550
Scheftel, J. V. v. 1133
Scheffer-Boichorst 915
Scheibe, K. 319
Schell 360. 624. 2551.
3232
Scheller, M. 2744
Schellhass 1241
Scherb, J. Chr. 1569
Scherer, C. 532. 1535
Scherer, Ch. 2453
Scherer, J. P. 376
Scherer, W. 537
Scherff, W. v. 3659
Scheuffler 2411
Schian 3211
Schiaparelli 2821
Schiber, A. 36
Schiel, A. 1031a
Schiemann 3741
Schierbrand, v.
3130
Schiff, O. 1786
Schitf, W. 1731
Schitfmann 2901
Schild, E. 2348. 2412
Schild, F. X. 618. 1374.
3226
Schiller 3489
Schilling, F. 1761
Schilling, R. v. 505
Schirek, K. 3399
Schirrmacher 1253
Schlandt, H. 1099
2339.
°165
Schlecht 1208. 2450
Schlegel, A. W. 1644
Schlesinger 1547
Schlitter1509.3416.3422.
3743
Schlitz, v. 1558
Schlossar 545.1655.1790.
3612.
Schlumberger, v. 291.
2766
Schmarsow 2919
Schmid, Geo. 507
Schmid, Gust. 2911
Schmid, K. A. 507
Schmid, Jos. 3127
Schmid, W. M. 1118
Schmidlin 1012. 3139
Schmidt 637—791
Schmidt, Er. 1418
Schmidt, Erich 1800.
1802a. 3754
Schmidt, F. G. G. 70
Schmidt, Fr. 1283
Schmidt, Frdr. 3021
Schmidt, G. 149. 159.
1992. 2013
Schmidt, Hnr. 3636
Schmidt, Jul. 3540
Schmidt, K. 1758
Schmidt,K.Ed.340. 1467
Schmidt, Ldw. 1112.
2774 3040. 3287
Schmidt, Max 137. 323.
1178
Schmidt, P. v. 2347.3628.
3653
Schmidt, Paul 1745
Schmidt, R. 3332
Schmidt, V. 2983
Schmidt - Wartenberg
1111
Schmitt, F. J. 2461
Schmitt, J. C. 2785
Schmitz, F. 623
Schmitz, L. 2847
Schmitz, Ldw. 2977
Schmoller 401. 1309.
1425. 1429. 1501. 1734.
2269. 2299. 2346. 3651
Schnackenburg 3373.
3430
Schnarrenberger 2708
Schneegans 864
Schneider, A. 807. 2741
Schneider, Adam 543
Schneider, Eug. 175. 501.
1006. 3144
Schneider, J. 2207
°166
Schneider, L. 796. 1968
Schnell, H 3108. 3157
Schnell, J. 3263
Schneller 1862
Schnitzer, 3222--3691
Schnorr v. Carolsfeld, F.
1510
Schnorr v. Carolsfeld, H.
1922
Schnorr v. Carolsfeld,
Jul. 1810
Schohel, K. 2505
Schoch, G. 3669
Schöll, A. 3474
Schöll, F. 1336
Schöll, Th. 1645. 2094.
2187
Schön, Th. 7. 20. 95.
152. 287. 1033. 1235.
1492. 1997. 2025. 2040.
2045. 2046. 2182. 2233.
2331. 2357. 2374. 2487.
3161. 3163. 3247. 3281.
3321
Schönaich 653. 3323
Schönbach 959. 10998
Schönbrunner 568. 2468
Schönermark 48
Schönfelder 486
Schoengen, M. 1095
Schoepflin 2377
Schoetensack 2700
Schöttler, A. 2239
Scholten, R. 2195
Scholz, B. 3779
Scholz, F. 1894
Scholz, J. 124. 1970
Scholz, O. 2539
Scholz, Rich. 937
Scholz, W. v. 1792
Schoop, A. 305
Schorn, K. 1657
Schornbaum 1211
Schott, E. 949
Schoultz - Ascheraden
1471
Schrader, F. X. 2388
Schragen v. Riga 236
Schram 1813. 2056. 2088
Schreck, H. 1369
Schreuer 880
Schriften : d.Goethe-Ges.
3475; d. Ver. f. Ref.-G.
1177
Schröder, A. 2142. 2588
Schröder, Edw. 310.2899.
2972. 3754
Schroeder, F. 1265. 3210
D e E EE EE
Alphabetisches Register.
Schröder, G. 3268
Schröder, K. 1729
Schröder, R. 422. 2301.
2795
Schröter, O. 1886
Schroetter, v. 363. 1502.
3343
Schrötter, G. 1868
Schrohe, H. 1022
Schubart, F. W. 8114.
3241
Schubart, M. 3486
Schubert, v. 1636
Schubert, A. 1643
Schuchhardt 779. 1355
Schucht, R. 373. 2277
Schück 216
Schücking 2838
Schüddekopf 1526. 1541.
3475
Schuermans 2144
Schütte 634. 2518. 3320
Schukowitz604.658.2505
Schulenburg 588. 2720
Schuller, F. 1168
Schullerus, A. 546. 1804.
2506
Schullerus, P. 2505
Schulte, v. 3623. 3725
Schulte, A. 217
Schulte, G. 412
Schulte, W. 2910
Schulten 2793
Schultheiss 1830
Schulthess 3676
Schultz, Alwin 561
Schultz, Fr. 2956
Schultze, W. 2236
Schulz, H. 142. 3166.
3208. 3322
Schulz, V. 3183
Schumacher 801. 821.
2708. 2734, 2706. 2768
Schumann, C. 2535
Schumann, H. 857
Schumann, Hugo 788.
2722, 2721
Schuppli 407
Schuster, A. 3238
Schuster, Geo. 1993. 3165
Schuster, L. 3135
Schwab, F. 1338
Schwabe, E. 1762
Schwalm 1003. 2888
Schwann, M. 1481
Schwanold 1881
Schwanzer, N. 33
Schwarten, J. 2549
Schwartz, J. Ch. 431
Schwartz, P. 2413
Schwartz, R. 1318
Schwartzkoppen,v. 3544
Schwarz, J. 2160
Schwarz, W. E. 1243
Schwarz-Flemming 3719
Schwarzbach 643
Schwedes, A. 1728
Schweitzer, H. 3056
Schweizer, P. 212. 406.
1935. 3215
Schwemler, V. 2350
Schweninger, E. 3615
Schwerdfeger 1470
Schwickerath 508
Schwind, v. 2326
Schwinger, G. 2369
Scriptores rer. German.
193; rer. merov. 860.
2807; rer. Polon. 199
Seckel, E. 2317
Seebass 882
Seehars, F. 790
Seeliger 389. 876. 2288.
3744
Seelmann, E. P. 2041
Seelmann, W. 952
Seelmann's Familien-
Blatt 2041
Seemüller 194. 2870
Seger, H. 817
Sehling, E. 1226
Seibt, A. 2927
Seidel, E. 650
Seidel, O. E. 3490
Seidel, P. 1393. 3415
Seifert, A. 2362
Seitz, O. 1186
Sell, K. 2351. 3112
Senckel, F. 255
Seraphim, E. 2249
Seraphin, F. W. 1205
Sering, M. 2253
Serrure, R. 1963
Seuttert, B. 1347
Seyboth, A. 2143
Seydel, v. 3711
Seydel, W. 896
Siebenaler 1585
Sichart, v. 450
Sickel, W. 2836
Sidler, O. 485
Siebert, O. 1765
Siebmacher 91. 1939
Siebourg, M. 2803
Siegenfeld 2985a
Sieger, R. 606
Sieghart, R. 395
Siegling, J. B. 3513
Sieveking 321
Sievers, E. 1900. 3754
Sievers, Geo 2946
Sievert, W. 930
Siewert, F. 3255
Sigl, O. 1716
Sillem, J. A. 1050
Sillem, W. 3153
Sillib, R. 1238
Šimak, J. V. 3138
Simm, C. 481
Simon, J. 3269
Simon, W. 3396
Simonis 2452
Simons, E. 3091
Simonsfeld 916.
2586
Simson, B. v. 2817
Sindel, E. 1342
Sing, W. 820
Singer, H. 56
Singer, S. 954
Sittenberger 1783
Sixt, G. 2734 |
Skalsky 488. 2400. 3727
Skarbina 1393
Slee, van 883. 1323
Slicher, v. 1658
Sloet 2102
Slothouver 3355
Smend, J. 2352. 3091
Smith, M. 3649
Smolik 110. 1964
Socin, A. 835
Söhrr, J. M 1567
Soennecken 3045
Solmi, A. 2839
Sommerfeldt 1598. 2031.
3364. 3574
Sostmann 2350
Souchon, M. 1079
Spahn, M. 402. 3125
Spalatin 3088
Spalding, E. 2042
Spancken 2389
Spannagel 1247. 3221.
>
3910
Specht 1949. 2372. 3463.
3591
Speier, F. 928
Spengler, F. 1103
Spiegler 1688
Spieker 1495
Spieser, J. 1911
Spiessen, v. 173. 1904
Spilbeeck, van 1953
1777.
EE EE [Un
Alphabetisches Register.
Spiller, H. 614
Spitta, F. 3092
Splieth 2526
St, M. A. 1295
Stadlin, H 434
Stadtbücher, Züricher
2988
Stähelin, H. 768
Staehelin, R. 3122. 3193
Staehly, Ch. 1733
Staender 2064
Stamford,C. v. 830. 1413
Stamm, A. 1205
Stammtafel, Salm-Salm
1994
Stapper, R. 2943
Starck, A. 1808. 3602
Starcke, E. 2473
Stark, W. 3645
Starke, E. R. 524
Staub, F. 206. 3071
Stavenhagen 1867
Stecher 2233
Stetfani, J. 500
Stegmann, Hans 2471
Stegmann, Hnr. 3502
Steitt 1100a. 3038
Steimle 2733
Stein, A. 1097
Stein, Frdr. 827. 2178.
2179. 2729
Stein, S. 2285
Stein, W. 1026. 1045
Steiner, A. 1822
Steinhausen 182. 1135.
1717
Steinhauser 436
Steinherz, S. 1240
Steinhoff, R. 997
Steinmetz 2703
Steinwehr, v. 2772
Stemmler 233
Stenneberg 1155
Stenzel 3740
Stephani, G. 2475
Stern, A. 1559—3631
Stern, J. 1825
Stern, M. 1010
Sternfeld 987
Steuernagel 2750
Stevenson 3305
Stiassny, R. 1127. 3057
Stieda 236
Stiefel, L. 1344
Stiegler 3013
Stiehl, O. 2920
Stiehler, A. 583
Stier, J. 508
°167
Stieve, F. 1772. 3214
Stifter 1796. 3765
Stilling, J. 3476
Stockhammer 1968
Stockmayer, v. 3470
Stoebbe, A. 2244
Stoerk, F. 203. 2074
Störzner 2536
Stojentin, v. 1378
Stork, A. 2183a
Strauss, F. W. 2192
Straven, F. 2103
Strecker, K. 2780a
Strele, R. 2527
Stroband, B. 2194
Ströhl, H. G. 1938
Stromberger 2445
Strotkötter 349
Stubenrauch 2722. 2814
Studien: z. dt. Kunst-G.
2447; Prager 668
Studienordnung d. Ges.
Jesu 508
Studien-Stiftungen,Böh-
men 244
Stübel, B. 105
Stückelberg 1958
Stünkel, L. 2189
Stuhrmann 1915
Sturmhoefel 325
Subert, F. A. 1890
Sudhoff, K. 2434
Südel, W. 1758
Sujan, F. 1271 š
Suphan 1541
Susta 202. 2942—2267
Svátek, J. 276
Sybel, H. v. 3533
Symons, B. 836
Sypniewsky, v. 3679
Syveton, G. 1406
Szilagyi 2089
T., F. 1914
T., J. 2698a
Tadra, F. 2939
Tamassia 875
Tangl 83. 1923
Tannenberg, v. 3587
Tardif, J. 2810
Tarneller 28. 1863
Taschenbuch: frhrl.
1999; gräfl. 1999
Tebbe, H. 518
Techen 415. 2006
Teichmann 2827. 3074
Tellmann 660
Telting, A. 2310
*168
Tempeltey 1699
Terckhotf 2529
Territorien, Bez.
thringen 1285
Terwelp, G. 516
Tesdorpf 3265
Teuber, A. 2238
Teuber, O. 3492. 3680
Teuber, V. 2916
Teutsch, F. 2167
Teutsch, J. 767. 1906
Tewes 135. 1463. 1966.
1932. 2713
Tews, J. 3738
Tezner, F. 394
Thalhoter 2356
Thalloczy, v.
3204
Thalmayr 1969
Thaly, K. 3338
Theys, L. 8x5
Thierbach 2341
Thimme, F. 1635
Thiotridus 2847
Thiry, R. 355?
Thode, H. 2448
Tholotowsky 373. 1630
Thoma, A. 2375
Thomae, F. 3742
Thommen 1048. 2068
Thonemann 3240
Thorbecke 247. 1464
Thouret 1552. 3378
Thudichum 24. 1860.
2322. 3455
Thümmel, C. 592
Tille, Alex. 2497
Tille, Arm. 945. 973.
2073. 2902. 3002. 3078
Tille, V. 2935
Timaeus, Th. 2043
Timler, C. 1117
Tippel, O. 166
Tobler, A. 348
Tobler, G. 2979
Toepke, (r. 1444
Töppen, M. 1021. 1139.
1236. 1891. 2132
Toeppen, R. 1416. 1891
Tollin, H. 204. 3362
Tomaseth 83
Tomek 1023. 2987
Topographie: Kunst-
Denkm., Böhmen 2136;
Niederüsterr. 27
Torchet, C. 1679
Toulongeon, de 3450
Trachsel 1976. 1977
Lo-
2014.
Alphabetisches Register.
Traites du
Louis XIV. 1356
Traktater, Sverges 2075
Trapp, R. 1610. 3556
Traube, L. 2846
Trautmann 1554. 3497 | Vancsa 59
Treichel, A. 641
Treitel, 2423
Treusch v. Buttlar 1489
Tröltsch 2706
Trog, H. 3746
Tromnau, F. 2429
Troschke, v. 153. 2007 | Vast, H. 1386
Trost, A. 1815a
Tscehackert 1187. 1259.
3377
Tschirch, O. 2521
Tschirschky 1426
Tschochner, A. 3678
Tschumpert 68
Tümpel 1273
Tümpling, v. 1670
Türler 1018. 8077
Tumbült 3128. 3236
Turba, G. 3202
Tuttle, H. L. 1436
Ütterodt, Graf 1941
Uhlhorn, G. 1187
Uhlig, C. 3700
Uhlirz 206. 948. 1001.
1007. 1849. 2076. 2874
Ullrich, Ph. E. 2370
Ulmann 1562. 3510
Ulrich, ©. 629. 1445.
1581. 3494. 3501
Ulrich, R. 2699
Unger, J. H. W. 1776
Unger, Th. 2055
Urban, M. 607
Urkunden: Oberlaus.
Hussiteukrieg 1011
Urkunden u. Akten:
Stralsburg 217
Urkundenbuch: Coes-
feld 230; Dortmund
2107; Hess. 2106; St.
Hildesheim 2109; Lü-
beck 231. 2112; Neues
preuss. 234; Rappolt-
stein. 218. 2095; Ulm
2093; Zürich 212
Uslar-Gleichen, v. 996
1603. 1625
Uttendorfer 3462
Vacandard 884. 2850
Vagnair, R. 3517
règne de ! Vahlen 3466
| Vannérus 164.1041. 2995
Valbert, G. 1669
Valentin, C. 3495
Valentin, V. 1540
Vallée, G. 1561
Vanderkindere 2200
Varisco, A. 860a
Varrentrapp 1474. 1639.
3148
Vasel, A. 659
Veen, van 2099. 2102
3116
Veesenmeyer 2093
Veit, A. 1057
Velden, v. den 1564. 2044
Veling 3504
Velke 1736
Velthuysen 2358
Veltman 2030. 2097
Venzmer, B. 586
Verdam 1791. 2513
Veröttentlichungen: d
hist. Komm. d. Prov
Westf. 189
Verzeichnis: Kunst-
denkm., Prov. Poser
2153; Sammlgn,Altert.-
Ges. Insterburg 267
Vetter, F. 3294
Vetter, Th. 3754
Vielhaber, W. 224
Vienne, M. de 990
Vigo, P. 1019
Vildhaut, A. 191
Villa Urrutia, de 135:
Vionnet de Maringon-
3517
Virchow 2694. 2717
Völker, F. 1696
Vogel, A. 2091
Vogel, H. 3392
Vogel, J. 1553
Vogel, O. 421
Vogel, Otto 2259
Vogeler 1499. 220%
2315. 2391. 2996. 3110
3277. 3329. 3333
Vogelmann 1620
Voges, B. 3592
Voges, Th. 780
Vogt 3039
Vogt, Ed. 338
Vogt, F. 858. 2805
Voigt, F. 1310. 14%.
1432
TE Ps PP
|
GEN Ion à
mn lile
FA
grip les
A és
H 1i
an an.
core dÄ
A hä
py del
E
li
"ect Ze
TER
ner, H?
+
Voigt, O. 2556
Volbach, F. 1818
Volkslieder: Egerländer
2504: Mosel 622
Vollert, E. 3739
Vollhardt, R. 2486
Vollrath 3543
Voltaire 3418
Voltelini, v. 432
Volz, B. 22
Voretzsch, C. 1793
Voretzsch, M. 972. 3407
Vorländer, K. 3477
Voss, E. 3080
Voss, G. 3395
Vrbka 1376. 2165
W., K. v. 3641a
Wackernagel 2282
Wächtler, A. 1441
Waenker v. Danken-
schweil 2350
Waentig, H. 356
Wäschke, H. 76
Wagner, Edw. 965
Wagner, H. F. 1118
Wagner, R. 2241. 2824
Wagner, Rich. 1821
Wahle 1541. 1549. 8474
Wahn, C. 2143
Waizer, R. 607
Waldberg, v. 3481
Waldeck, v. 3102
Walderdorff, v. 955.
2082. 2755
Waldner, E. 3065
Waldteufel 1397
Wallenstein 1248
Wallner, Ant. 1788
Walter, E. 2722
Walter, J. J. 1383
Walter, L. 219
Walter, Th. 2186. 3230
Waltharilied 2780
Walther, C. 1916
Walther, O. 1832
Walzel 1647. 3475
Waniek 1451
Wanner, G. 2740
Ward, F. G. 1185
Warda, A. 3468
Warnatsch 2525
Warschauer 339. 1846.
2153
Watzl, F. 460
Wauters, A. 2963
Weber, Frz. 2702. 2812
Weber, Geo. 632. 1382
Alphabetisches Register.
Weber, J. 1912
Weber, O. 1427
Weber, W. 414
Wechssler, E. 596
Weddigen, O. 2490
Weddigen, Th. 313.1898
Weech, F. v. 2183
Weese, A. 963. 964
Wegele, v. 145. 241. 594.
665
Wegeli 1066. 2967. 3062
Wegener, Ph. 783
Wegner, A. 341
Wehofer 3460
Wehrmann, C. F. 2220
Wehrmann, M. 337.
2243. 2896. 2955. 8036.
3076. 3213
Weigert, A. 1826
Weiland 969. 2883. 2928
Weilen, v. 584. 1794
Weil, J. 3224
Weineck 2524
Weinhold 589. 642.2500
Weinitz, F. 3732
Weinmeister 105. 133
Weinsberg 8162
Weinzierl, v. 766. 2698
Weisbach, W. 1127
Weise, O. 58. 1893
Weismann 1746
Weiss, A. 1072
Weiss, G. J. 216
Weiss, M. 1725
Weiss, Melch. 1854
Weiss, N. 3123
Weiss, R. 1860
Weissenberger 512
Weissenborn 2131
Weisshäupl 2789
Weittenhiller, v. 1937
Weizsäcker, C. 1191
Weizsäcker, H. 1453
Weizsäcker, P. 1527
Welck, v. 3551
Weller, K. 841
Welti, F. E. 1004
Weltrich 1805. 3491
Welzl, H 2122
Wendland, A. 1539
Wendt, H. 1936
Wengen, v. d.
3340
Weniger 2191
Weniger, L. 3381
Wenz, G. 1318
Werhold, A. 344
Werminghoff 1107. 2848
Histor. Vierteljahrschrift. 1899. Bibliographie. 4.
*169
Werner, Alb. 500
Werner, J. 644
Werner, R. 2340
Wernicke 264. 555
Werra, E. v. 581
Wertheimer 3544
Werthern, v. 2193
Wertner 146. 2003. 2038
Wesendonck 1673
Weskamp, A. 2390
Wessely, C. 79
Westling 2415
Weyersberg 624. 1739
Weygang, V. 2547
Wibel, F. 3566
Wichert, E. 3732
Wichmann 631. 1078
Wichner, Jos. 601
Widmann, H. 2080
Wiechel 2520
Wiedemann 919
Wiedfeldt, O. 362
Wiegand 217. 2094
Wieland 2371. 3031
Wielemaker 147
Wieser, v. 2697
Wigger, J. 478
Wilbrand 113. 134. 628.
778. 795
Wild, K. 1396. 3380
Wilde, C. 1963
Wilhelm I. 1747
Wilhelm, Frz. 984
Willoh, K. 2392
Wilmotte, M. 2444
Wilms, Cl. 2770
Wilsdorf 499
Wilser 2727
Wimpheling 1093
Winckelmann 1217.2188
Windecke, E. 2960
Windel, R. 3379
Windelband 2433. 3476
Wingenroth 1363
Winkelmann, A. 8. 1840
Winkelmann, E. 2892
Winkler, C. 770
Winkler, L. 3374
Winkler, R. 3365
Winter, G. 919. 2888
Winter, Z. 2417. 3272
Wintera, L. 2980
Winterfeld, v. 1817
Wintzer, Ed. 1503. 2206
Wippermann 3675. 3677
Wirth, J. 2345
Wirz 249. 2125
Wislicenus 2113
12
170
Witkowski 3496
Witt, J. 521
Witte, A. de 120. 1980
Witte, H. 35. 294 2877.
2969
Wittekindt 1525
Wittich 2281
Wittig, M. 3471
Wittmann 213. 1161.
2376
Witz, Ch. A. 3798
Wöber, F. X. 2034
Wöbking, W. 3237
Wölfflin, E. v. 2483
Woelky, C. P. 234
Wömpner 3511
Wohlfahrtseinrichtun-
en 3705
ohlrabe 3436
Wohlwill, A. 1767
Woide 3662
Wolf 1713
Wolf, G. 3192
Wolff, C. 564. 2147
Wolff, E. 2279
Wolff, F. 2924
Wolff, G o. 813. 2733.
2734. 2759
Wolff, Gust. 2864
Wolff, Joh. 30
Wolff, O. 428
Wolfram 37. 116. 220.
771. 2143
Wolfrum, H. 1788
Wolfsgruber 3432
Wolfskron, v. 1421
Wolkan 610. 1348. 1350.
3191
Wollermann 496
Wollesen, E. 334
Alphabetisches Register.
Wolter, J. 1561
Wonner. A. 612
Workmann 452
Wormstall 553. 2489
Wotke, K. 2934
Wrangel 1991
Wrede, v. 448
Wretschko, v. 2290
Wulff 2767
Wulfmeyer 778
Wunder, J. 2704
Wurm 1080
Wustmann, G. 1650a
Wustmann, R. 268
Wutke 1365. 1773. 2897.
158
Wychgram 2436. 3488
Wygodzinski 2253
Wymann, E. 1244
Wyss, A. 2106
Wyss, F. 1763
Zahler, H. 645
Zahn, F. 3702
Zahn,J.v.2055.2161.3610
Lak, A. 459
Zangemeister 800. 2746
Zarncke, Ed. 268
Zedler, G. 2430
Zedtwitz, v. 1956
Zeidler 1824. 2438
Zeiss, K. 1794
Zeissberg, v. 980. 1563.
1588. 1638
Zeit, Aus d., d. Refor-
mation 1178
Zelle, F. 3311
Zeller, H. 424
Zeller-Werdmüller 126.
1058. 1935. 2478. 2988
——
Zellner, E. 103
Zemmrich, J. 1865
Zemp, J. 3058
Zenner, J. K. 3027
Zernin 1710a. 1791
Zesch, M. 525
Zeumer 877. 2838
Zieger, B. 3382
Zieglauer, v. 1491
Ziegler, H. 8282
Ziegler, Th. 1764. 3476
Ziegner, v. 451
Ziehen, H. 813
Zierotin, v. 3166
Zillinger, H. 3113
Zimmerlin, F. 3594
Zimmermann 1526.3072.
3130. 3750
Zinck, P. 3315
Zincke, W. 2240
Zindel-Kressig 613
Zingeler, K. Th 1946
Zingerle, A. 609
Zingg, E. 3594
Zivier, E. 354
Zobeltitz, v. 3732
Zöllner, J. 576. 2477
Zolling, Th. 1797
Zorell, F. 508
Zorn, Ph. 3713
Zucker 1129
Züscher, P. 1875
Zuidema, W. 2512
Zuppke, P. 474
Zurbonsen, F. 2953
Zweck, A. 1892
Zwehl, C. J. v. 2047
Zwiedineck- Südenhorst
1408. 1595. 1772. 2078
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Perlag von B. ©, Teubner in Leipzig.
Himmelsbild und Weltanfdauung im Wandel der Betten, Bon Troels.
Zund. Deutih von L. Blob. gr. 8. Geihmadvoll geb. A 5.—
In dem glänzend gefhhrichbenen Bude, das überall ein warmes Berftändnis
für alles Grohe zeigt und in Skandinavien als eine „Bibel der Humanităt” bezeichnet
worden ift, giebt ber Verfalier eine Gefhichte der treibenden Gebanfen in der Ent-
widlung des menfhlidhen Geiftes vom Morgen der Zeiten bis zur Renaiffance
im Norden und bis zur Gegenwart, ausgehend von den einfabften und Doch auch wieder
tiefften Fragen, die das Dafein ftellt, die ca der Menfchheit immer geftellt bat und die von ihr
ftet3 aufs neue zu beantworten verlucht worden find: Waz find Licht und Dunkel, Tag und
dot, wie weit UA von der Erde bis zum Himmel?
Arbeit und Rhythmus. Von Karl Bücher. Zweite, stark vermehrte Auflage.
gr.8. Geh. 4. 6.—; geschmackvoll geb. A 6.80.
„Wenn auch die Wissenschaften wesentlich durch die Arbeitsteilung ihre grofsen
Fortschritte gemacht haben, sn bleibt es nicht minder wahr, dafs haute demjenigen meist
die tiefsten Blicke in die grofsen Zusammenhänge gelingen, der eine Reihe benachbarter
Wissensgebiete beherrscht. Bücher ist hier ein solcher glücklicher Wurf gelungen, indem
er eine grofse Summe von Thatsachen und Érfahrungsmatorialien, die auf dem Grenz-
gebiete der Physiologie und Psychologie, derSprachwissenschaft und der
Musik, der Poesie und der Metrik, der Technik und der Wirtschafts-
geschichte liegen, teilweise mit Hilfe befreundeter Gelehrten sammelte und inter-
pretierte. . . .. Das Gesagte wird genügen, jeden Liebhaber der Kultur- und Wirtschafts-
geschichte, wie geistvoller Betrachtung der grofsen Zusanımenhänge alles menschlichen
Lebens auf die feine und interessante Untersuchung hinzuweisen.“
(G. Schmoller im Jahrbuch f. Gesetzgebung u. s. w., 21, 3.)
Unfere Mutterfpradie, ihr Werden und ihr Wefen. Bon Prof. Dr. D. Beife.
3. Aufl. 8. Jn Leinwand gebunden .# 2.60.
Diefe Schrift, der vom Allgemeinen deutfchen Spradverein die höchite bisher suerlannte
Auszeichnung verliehen worden ift, bat fih vom Tage ihres Erjheinens an einer ftet3 wachlenden
Bahl von Berehrern zu erfreuen gehabt. Sie ruht auf willenidaftliher Grundlage, ift jedoch
gene neun und überaus anregend geidyrieben und ericheint fo geeignet, bdie
ußerlihe Auffafjung vom gelen unferer Wutterfprade zu belämpfen und
Die weiten Kreifje der Gebilbeten zu feffeln und zu unterridten.
Unfere Pflanzen, ihre Namenserklärung und ihre Stellung in der Mytho-
logie und im Volksaberglauben. Son Dr. Frang Söhne. 2. Aufl. 8. Beihmad-
vol geb. .# 2.40.
„Das ift ein Büchlein, an dem man aufridtige Freude Haben Tonn, Die
Boefie blidt ung auf Schritt und Tritt in dem feffelnden Buche entgegen,
baë mit freudiger Wärme und tiefem Berftändnis, Par und lebendig ge-
fdriebenift. (Gë ift ganz baju angethan, Liebe und Berftänbnis für die Pflanzen»
welt unferer deutfhen Wälder und Uuen, nationalen Sinn und Freude an
germanifher Lebensanidhauung zu weden und zu pflegen.“
(eipziger Btg. 12. 10. 1897.)
Wie denkt das Volk über dte Sprane? Gemeinverftändliche Beiträge zur Beant.
wortung biefer Frage von Prof. Dr. Griebrid Polle. 2. Aufl. 8. Gefchmadvoll geb. Æ 2.40.
„Poles Bud bedarf Feiner Empfehlung; e3 wird auch fo feinen Weg gehn wie bas
Bud Weiles „Unfere Mutteriprache‘. Seine Ausführungen beruhen auf einer ausgedehnten
Belefenbeit und einer liebevollen Beobadtung der Ventweife des Bolfea und find bennod jo
frifch und anziehend geichrieben, daß fie nicht nur in der That gemeinverftändlid) find, jondern
aud die weiteften Kreife für die behandelten Fragen zu erwärmen vermögen.“
(Zeitichr. d. Allg. Deutihen Epradvereins, 1898, 10.)
Maturgefitehtline Dolksmärdhen aus nah und fern. Gejammelt von O. Dähn-
Hardt. Mit Titelzgeihnung von D Shmwindraghetm. 8 Geihmadvoll geb. A 2.—
Das Büchlein vereinigt Märchen, die Naturericheinungen zu deuten fuden, bie finnige
Unfhauung, dichterifches Empfinden und beraliden Humor vereinigen, und die zeigen, wie eng
bie Natur mit dem Gemütéleben des Volles verivadfen ift. So wird jeder Freund ber
Natur mie des Volkes bas Büchlein mit Freuden begrüßen, befonders wird e3 die Natur-
liebe der Jugend zu fördern geeignet fein und darum als Gabe für diefe von Eltern
und Lehrern willfommen gebciïen werden.
Dolkstümliches aus dem Rônigreidg Sot, gut der Thomasfdule gefammelt
von Dr. D3ltar Dähnhardt, Summafiallehrer zu Et. Thomä in Leipzig. 8. Geihmadvollfart.
I. Heft A 1.— ID. Heft. Nebft einem Anhang: Boltétümlides aus dem Nadjlafie von
Rud. Hildebrand. .# 1.60.
Das Büchlein wird allen, die für unfer deutfches Bolkztum Sinn und Serftänbnis
won große Freude madhen und wird vielen — Alten wie Jungen — Anregung geben, bas
tclen und Weben der Volköfeele in Sitte und Braud, in Lied und Sprud zu beobadten.
Bismarks Reden und Briefe. Nebit einer Darftellung des Lebens und der Sprache
Bismardd. Für Schule und Haus herausgegeben und bearbeitet von Dr. Otto Lyon.
Mit einem Bildnis Bigmards. 8. In Original-Leinwandband M. 2.—
Der überwältigende Gedanfenreihtum, die Schärfe und Klarheit, die Anfchaulichkeit
und Bildlichkeit, die volfatimlide Kraft und plaftiihe Rundung des Ausdruds, ducchitrahlt von
ündendem Wig und gemütvollem Humor, vor allem aber der großartige nationale Gehalt laffen
die Reden und Briefe unferes Altreichäfanzlerd ala Denfmäler unferes beutidien Dentens und
Empfindens erfdeinen, welche die Jahrhunderte überdbauern werden, und erheben diejelben zu
Haflifchen Werken unferer Litteratur.
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig.
Die Renaissance in Florenz und Rom. Von Prof. Dr. Carl Brandi. Geh.
etwa A 3.80; geschmackvoll geb. etwa A 3.20. [U. d. Pr]
Diese aus Vorträgen des Verfassers hervorgegangene susammenfassende
Darstellung der Renaissance wird als solche in den weitesten Kreisen der Ge-
bildeten willkommen geheifsen werden. Während einzelne Künstler, Zeitabschnitte und
Städte genugsam behandelt worden sind, fehlt es an einer knappen und doch umfassenden
Gesamtschilderung; sie wird daher auf das lebhafteste Interesse überall rechnen können
Cicero im Wandel der Jahrhunderte. Ein Vortrag von Thaddaeus
Zielinski, Professor an der Universität St. Petersburg. 8. Geschmackvoll kart .# 2.40.
Aus einem thatsächlich an Ciceros zweitausendjährigem Geburtstag gebaltenen
Vortrag entstanden und den Charakter eines solchen in Haltung und Stil bewahrend,
versucht dieses Schriftchen, von Ciceros Einflufs auf die geistige Kultur der Folgezeit
ein bei aller Knappheit klares und zutreffendes Bild zu geben. Es kommen dabei baupt-
sächlich die drei Eruptionsperioden der Kulturgeschichte — die Zeit der Ausbreitung
des Christentums, die Renaissance, die Aufklärung — in ihren bedeutendsten Vertretern
zur Sprache; das Resultat ist, dafs, recht im Gegensatz zur landläufigen Vorstellung,
mit jeder weiteren Kulturstufe auch das Verständnis Ciceros sich erweitert und vertieft
und sein Einflufs auf die treibenden Kräfte der Menschheit an Bedeutung gewinnt,
Reden und Vorträge von Otto Ribbeck. Mit einem Bildnis. gr. 8. Geh
AM. 6.—; in Original-Halbfranz geb. A 8.—
In diesem Bande ist eine Reibe von Reden und an ein gröfseres Publikum sich
wendenden Vorträgen Otto Ribbecks vereint, die, obwohl in der einen oder andern
Form sämtlich bereits veröffentlicht, doch buchhändlerisch nicht mehr erreichbar sind
und darum seinen Freunden und Verehrern wie allen denen des klassischen Altertums
überhaupt in dieser Sammlung willkommen sein werden. Sie umfafst sechs in Kiel
während der Jahre 1864—72 gehaltene akademische Reden, die ihren Stoff aus dem
klassischen Altertum entnahmen, aber durchwog zu den politischen Ereignissen der Zeit
in deutlicher Beziebung standen, sowie die Reden und Vorträge, deren Inhalt die
klassische Litteratur der Griechen und Römer betrifft, und einige der eindrucksvollsten
Gedächtnisreden Ribbecks; anhangsweise ist die satirische Besprechung von Strom-
bergs Catull- Übersetzung wieder abgedruckt, als eine kleine Probe des sarkastischen
Tones, den R. gegebenenfalls nıit so viel Witz anzuschlagen verstand.
Die Siegesgöttin. Entwurf der Geschichte einer antiken Idealgestalt von Franz
Studniczka. Mit 12 Tafeln. gr.8 Geh. A 2.—
Dieser Vortrag kann als ein kleines Meisterwerk der archäologischen Betrachtungs-
weise, wie sie heute geübt wird, dienen; er wird deshalb und wegen des dankbaren
Stoffes von dem weiteren Kreis von Freunden der Antike willkommen geheifsen werden.
Charakteristik der lateinischen Sprache. Von Prof. Dr. O. Weise. Zweite
Auflage. gr. 8. Geh. .# 2.40.
Die Kenntnis einer Sprache bleibt oberflächlich, solange sich der Lernende nicht
auch die Gründe für die verschiedenartige Gestaltung ihres Raues klar gemacht hat.
Das bereits in zweiter, mehrfach vermehrter Auflage vorliegende Schriftchen will der
Schablone des rein gedächtnismälsigen Einübens im Sprachunterricht möglichst zu ent-
raten helfen und darauf hinwirken, dafür eine melır vertiefende, mehr zum Nachdeuken
zwingende und anregende Lehrmethode zu wählen.
Satara. Ausgewählte Satiren des Horaz, Persius und Juvenal
in freier metrischer Übertragung von H.Blümner. 8. Geschmackvoll kart A5.—
Das dieser Übersetzung einer Auswahl aus den drei römischen Satirikern
zu Grunde liegende Prinzip ist vornehmlich das Aufgeben des Zwanges der wörtlichen
ersetzung; wo notwendig, ist der Übersetzer ganz frei verfahren, um so die Worte
des Dichters durch Umschreibung oder Zusätze für den beutigen Leser verständlich zu
machen.
Führer durch die öffentlichen Sammlungen klassischer Altertümer
in Rom. Von Wolfgang Helbig. 2 Bde. 3. Aufl. Geschmackv. geb. A 15.—;
Ausgabe mit Schreibpapier durchschossen geb. A 17.—. (Die Bände sind einzeln
nicht käuflich.)
Die zweite völlig umgearbeitete und vielfach vermehrte Auflage des „Führers“
dürfte sich für jeden Archäologen und Philologen sowie überhaupt für jeden Gebildeten,
der die Antiken Roms mit Verständnis sehen will, als unentbehrlich erweisen.
Das alte Rom. Entwickelung seines Grundrisses und Geschichte seiner Bauten auf
12 Karten und 14 Tafeln dargestellt und mit einem Plane der heutigen Stadt sowie
einer stadtgeschichtlichen Einleitung herausgegeben von Arthur Schneider.
12 Seiten Text, 12 Karten, 14 Tafeln mit 287 Abbildungen und 1 Plan auf Karton.
Quer-Folio 45 >< 56 cm. Geschmackvoll gebunden A 16.—
Das Werk sucht ein Gesamtbild des alten Rom zu geben, in dem die Dar-
stellung durch das Wort mit der in Bild und Plan susammenwirkt, auf streng
wissenschaftlicher Grundlage, aber zugleich in allgemein verständlicher Form. Es
dt deshalb besonders geeignet, jedem Gebildeten die Bedeutung des alten Rom
ale Zeit nahe zu bringen, indem es ihm ein besseres Verständnis. der antiken
A E itektur und Kultur zu ermöglichen sucht, und bietet so besonders für jeden Rom-
ahrer die beste Vorbereitung und die schönste Erinnerung.
HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
De. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
IL JAHRGANG 1899
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
m ee ee
DER GANZEN FOLGE ZEHNTER JAHRGANG
4. HEFT
AUSGEGEBEN AM 10. OKTOBER 1899
se
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1399
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
Druck und Verlag von B. G. Teubner in Leipzig, Poststr. 3.
Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften beträgt 20 Mark.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte
wird von Herrn Prof. Seeliger geführt, den als Sekretär Herr
Privatdozent Dr. Kötzschke in Leipzig zur Seite steht.
Beiträge aller Art, die mit 40 Mark für den Bogen honoriert
werden, bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Kirch-
weg 2) zu richten.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die
Verlagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und ge-
nauer bibliographischer Berichterstattung werden die Herren
Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen,
Programme, Separatahzüge von Zeitschriftenaufsätzen ete., die
nieht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich “bein
Erscheinen der Verlagsbuchh. oder der Redaktion zugehen zu lassen.
To
m Selen A E E eg = —— nn
INHALT DES 4. . HEPTES.
Seite
Bonifatius und der Ubergang der Wandalen nach Afrika. Von
Bibliothekar Dr. Ludwig Schmidt in Dresden. . . . 449 —462
Gustar Adolf und die schwedische Satisfaktion. Zweiter Teil.
Von Dr. Walter Struck in Berlin. . . . . 22. 463—516
Kleine Mitteilungen.
Das bairische Herzogtum im Leich de Henrico. Von Univ.-
Prof. Ernst Mayer in Würzburg . . . . 517—518
Ein deutscher Schulmeister in der Mark Ancona (1398). Von
Prof. Luigi Colini-Baldeschi in Macerata . . .. . 518—5022
Kritiken.
Cunningham, Western Civilization in its economic aspects.
Von Priv.-Doz. J. Kaerst in Leipzig. . . 2 . . . . . . 523—525
Friedrich Hultsch, Die Gewichte des Altertums. Von Prof.
3eloch in Rom. . HS à sd se 40 de D25
schen Mittelaiters und der Neuzeit.
Derselbe, Taschenbuch d. Zeitrechnung.
J. Jastrow und G. Winter, Deutsche Geschichte im Zeit-
alter der Hohenstaufen. I. Von Priv.-Doz. G. Caro in Zürich 532—535
Regesta imperii VI. 1273—1313. Hrsgeg. von O. Redlich.
H. Grotefend, Zeitrechnung des deut- Von Univ.-Prof. M.
Tangl in Berlin 527—532
Von Priv.-Loz. K. Hampe in Bonn. ... 535—541
August von Bulmerineg, Die Verfassung. der Stadt Riga.
Von Univ.-Prof. Siegfried Rietschel in Tübingen. . . 542—543
Urkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen.
I. G342—00) Von Priv.-Doz. S. Steinherz in Wien . 548—550
Paul Milukow, Skizzen russischer Kulturgeschichte. Von
Priv.-Doz Soerensen in Chemnitz. . 2 2 2 2 2222 a 550—553
Albr. Wirth, Geschichte Formosas. Von Prof. S. Ruge ın
Dresden e, . . 554—056
rase auf Seite 3 des Umschlags.]
een oem si oD AE re Een Eee P EG EE, ten
8 .
: Seite
Briefwechsel Friedrichs d. Gr. mit Grumbkow und Maupertuis,
hrg. von Reinhold Koser. Von Dr. Paul Haake in Berlin 556—559
Aus dem Nachlass von Karl Mathy. Von Univ.-Prof. G. Kauf-
mann in Breslau...» . . . . . . . . à. nenn 559
Nachrichten und Notizen . ................. 560—565
Besprochene selbständige Schriften: Schrifttafeln zur Er-
lernung der lateinischen Paläographie, hrg. v. Arndt, 2. Heft,
3. Aufl. besorgt von Tangl. S. 560. — C. Wessely, Schrift-
tafeln zur älteren lateinischen Paläographie. S. 560. —
Cappelli, Dizionario di abbreviature. S. 560. — P. Herr-
mann, Deutsche Mythologie. S. 561. — G. Richter, Annalen
der deutschen Geschichte im Mittelalter. II 2. S. 562. —
G. v. Below und F. Keutgen, Ausgewählte Urkunden zur
deutschen Verfassungsgeschichte. S. 562. — Bréard, Corre-
spondance inédite de Martange. S. 562. — P. Ingold,
Bossuet et le jansénisme. H 563. — R. de Maulde-
La Claviere, Les mille et une nuits. S. 564. — Mémoires
de l'abbé Baston. S. 564. — H. Mace, Pitts Beziehungen :
zur amerikanischen Rerolution. S, 565. — P. Ritter, Kon-
vention von Reichenbach. S. 565.
Erklärung. Von Priv.-Doz. G. Caro in Zürich. . . . . . 568
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