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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 20.1920/21"

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Alle Rechte vorbehalten. 


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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


DR. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG G a 1 
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XX. JAHRGANG 1920 7 ~v 2. 
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NEUE FOLGE DER ' 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ACHTUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


1. HEFT 


AUSGEGEBEN AM 15. NOVEMBER 1920 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1920 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


Herausgegeben von Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. 
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A.1. 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen 
beträgt 60 Mark. 

Die Abteilung „Nachrichten und N otizen“ bringt Notizen über neue lite- 
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- 
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn 
Prof. Dr. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr. H. Wendorf in Leipzig 
(Universität, Bornerianum I) zur Seite steht. 

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirch- 
weg 2) zu richten. Alle Beiträge werden mit 40 Mark für den Bogen honoriert. 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung 
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I) 
erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- 
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere 
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen 
usw., die nicht auf ein besonderes -Referat Anspruch machen, sogleich beim 
Erscheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Schriftleitung zugehen zu lassen. 


INHALT DES 1. HEFTES 


Aufsätze: Beite 
Spenglers „Untergang des Abendlandes“. Von Univ.-Prof. Dr. Erich Branden- 
bure In r! A ee š 1 
Innozenz III. und das Kaisertum Heinrich VI. Eine Entgegnung von Univ. „Prof. 
Dr. J. Haller in Tübingen 23 
Kleine Mitteilungen: 
Alfred Schultze, Sa en Kirche und Reformation. Von Landgerichtsrat 
Dr. Karl Frölich in Braunschweii dd 37 
Kritiken: l 
Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kultur- 
entwicklung. Von Univ.-Prof. Dr. H. Wopfner in Innsbruck. gk 47 
Franz Overbeck +, Vorgeschichte und Jugend der mittelalterlichen Scholastik. 
Von Dr. H. Leisegang in LeipzilTlRgggggg 64 
Ivo Luntz, Die allgemeine Entwicklung der Wiener Privaturkunde bis zum Jahre 
1360. Von Univ.-Prof. Dr. Fritz Rörig in Leipzig 66 
Württembergische Geschichtsquellen. Bd. 9—15. Von Dr. K. Stenzel 
ai a ae ee er eh 69 
Emil Menke-Glückert, Die Geschichtschreibung der Reformation und Gegen- 
reformation. Von Univ.-Prof. Dr. Paul Joachimsen in München 75 
Paul Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation. Von 
Univ.-Prof. Dr. Gustav Wolf in Freiburg i. E 77 


Vikt.Bibl, Zur Frage der religiösen Haltung Kaiser Maximilians II. Von demselben 80 
(Fortsetzung auf Umschlagseite 3.) 


INHALT DES XX. JAHRGANGS 1920/21 


— — 


Aufsätze. Seite 
Brandenburg, Erich, Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 1 
Haller, J., Innozenz III. und das Kaisertum Heinrich ...... 28 
Hashagen, J., Verfassungsgeschichte und Staatsrecgnlt. 187 
Joachims en, Paul, Vom Mittelalter zur Reformation 426 
Kauffmann, Georg, Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom l 
16. bis 19. Jahrhundert . . 2.2: CE aa rne. 171 
Loewe, Victor, Französische Rheinbundidee nnd brandenburgische Politik 
im: Jahre: i %. 022. a aa de ern 162 
Mayer, Ernst, Der Ursprung der germanischen Gottesurteile . . . . . 289 


Rörig, Fritz, Die Urkunden Heinrichs I V. über den Osnabrücker Zehntstreit 385 
Schmeidler, B., Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahr- 
hunderte- g dao ↄði d ðͤ ͤ ͤ ᷣͤͥu he 129 
Volkelt, Johannes, Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 257 
Maas, Adolf, Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheini- 
schen Bischofsstädtveennnnnnnn¶n¶nnnnnnsnsnsns 398 
Werminghoff, Albert, Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert 150 


Kleine Mitteilungen. 
Bernheim, E., Otto Seecks „Regesten der Kaiser und Päpste von 311 
bis 476 n. Chr.“ in ihrer Bedeutung für die Methodik der Urkundenlehre 471 
Frölich, Karl, Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 37 
Keussen, Hermann, Bericht eines Augenzeugen über den Einzug König 
Friedrichs III. in Rom, seine Trauung mit der Prinzessin Eleonora 


von Portugal und seine Kaiserkiönung. 1452 März 8-28. 317 
Seeliger, Gerhard, Geschichtawissenschaft und Nation 363 
Bauer, Wilhelm, August Four nie 254 
Kötzschke, Rudolf, Gerhard Seeligeenkt᷑ rennen 482 
Vigener, F., Goswin Freiherr von der Ropp . . . . 2 2 2 2200. 122 

Besprechungen. 


Äberg, Nila, Die Typologie der nordischen Streitäxte. (K. H. Jacob) . 32 
— , Das nordische Kulturgebiet in Mittelenropa während der jüngeren 
Steinzeit. (Derselbe) .. auau aaa a nnn y2 


—• äͤm——U—ͤ———2—ñ————————ññ —— — — —— 


IV, Inhalt 


Adametz, Leopold, Herkunft und Wanderung der Hamiten. (Halın) 


Albrecht, Kurt, Die Triaspolitik des Freiherrn Carl Aug. von Wangen- 
heim. wd ] ] ð ðV] ran 


Albrecht, Johs., Beiträge zur Geschichte der portugiesischen Historio- 


graphie des 16. Jahrhunderts. (Hadankhꝛ :- 2 2 2 2 2. 
Archivberichte aus Niederösterreich, Veröffentlichungen des k. k. 
Archivrates I. (Vancsaunͤ;ÿ;F3;‚:ß;ͤʒ ; : t „ 
Arnold, Rob. F., Allgemeine Bücherkunde zur neueren deutschen Literatur- 
geschichte. (v. Loewe) e E 
Auer, Carl, Das Luthervolk. (Johs. Kühn). . . . : 2 2 2 2 2 2 202.0 
Below, Georg v., Die Ursachen der Reformation. (Derselbe) ..... 
— , Deutsche Städtegründung im Mittelalter. (Rörig). 999: 
— , Die parteiamtliche neue Geschichtsauffassung. (Seeliger 


Bezold, Fr. v., Aus Mittelalter und Renaissance. (Joachimsen) . . . 
Bibl, Viktor, Zur Frage der religiösen Haltung Kaiser Maximilians II. 
/ en ide a 
— , Der Tod des Don Carlos. (Schellhaß) . . 2.222 2 2 2 nee. 
Bibliographie der Württembergischen Geschichte IV, 2. (Stenzel) 
Charlotte Lady Blennerhassett. (Walther Voigtĩ)7)ꝛ/ꝛ” : 
Böhmer, Heinrich, Luther im Lichte der neueren Forschung. (Kalkoff) 
Brandt, Otto, England und die Napoleonische Weltpolitik 1800 — 1803. 
(Bitterauf) . . 2 eu ach a ren ee ee ee er 
Briefwechsel Johaun Kaspar Bluntschlis mit Savigny, Niebuhr, 
Leopold Ranke, Jacob Grimm und Ferdinand Meyer. (Hübner) 
—, Der, des Eneas Silvius Piccolomini. (Wenck) ....... 
Brieger, Theodor, Martin Luther nnd wir. (Kalkoff ....... 
Cändea, Romulus, Der Katholizismus in den Donaufürstentümern. (Hadank) 
Caspar, Erich, Pippin und die römische Kirche. (Levison )) 
Corpus Catholicorum 1. (Loserth) . . ;)))) 
Dopsch, Alfons, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen 
Kulturentwicklung. Bd. 1. (Wopfuer) . . 2.2.2200. 
Eickholt, Cl. Aug., Roms letzte Tage unter der Tiara. (Goldhardt). . 
Familiengeschichtsforschung, Taschenbuch für. (Rörig) 
Forst, Otto, Die Ahnenproben der Mainzer Domherrn. (Devrient). 
Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Politik und Kriegführung. (Richard 
lf xx 
Friedensburg, Walter, Die Provinz Sachsen, ihre Entstehung und Ent- 
wicklung. Hartng‚g‚‚‚‚‚‚ A ed 
Württembergische Geschichtsquellen, herausgegeben von der 
Württembergischen Kommission für Landesgeschichte. Bd. 9—15, 


, ² VV De Ba ie 69, 


(Goetz, Walter, Die deutsche Geschichtschreibung des letzten Jahrhun- 
derts und die Nation. (Seeliger). . 


Seite 
322 


377 


104 


496 


110 
355 
349 
374 
363 
240 


80 
109 
371 
116 

83 


246 


113 
479 

83 
846 
330 
106 


47 
115 
95 
602 
232 


501 


500 


Inhalt 


Guglia, Eugen, Maria Theresia. (R. Schmitt) . . . . 2 22 2 22020. 
Handschriftensammlung der Wiener Stadtbibliothek. (Wendorf) 
Hasenclever, Adolf, Geschichte Ägyptens im 19. Jahrhundert 1798—1914. 
F/ ⁵ðWA Be er ee a a a 
Hashagen, Justus, Geschichte der Familie Hoesch II, 1 u. 2. (Devrient) 
Henner, Theodor, Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn. (Joetze) 
Hertling, Georg v., Erinnerungen aus meinem Leben. Bd. I. (Bergsträßer) 
Hofmann, Johs., Die Kursächsische Armee 1769 bis zum Beginn des 
Bayrischen Erbfolgekrieges. (R. Schmitt). . . . 2.2. 222220. 
Hotzelt, Wilhelm, Veit II. von Würzburg. (Joet ze) 
Jahn, Martin, Die Bewaffnung der Germanen in der älteren Eisenzeit 
von 700 v. Chr. bis 200 n. Chr. (K. H. Jacob) ..... 2.2... 
Joël, Carl, Jakob Burckhardt als Geschichtsphilosoph. (Barth) 
Kalkoff, Paul, Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation. 
(Gūüstat / 0 0 a ·˙ V m ie a 
—, Ulrich von Hutten und die Reformation. (F. Herrmann 
Klosterbuch, Hessisches. (Schaussssas00 )))) 
Klöster, Die, der Landschaft an der Werra. (Derselbe). 
Korselt, Theodor, Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit der deutschen 
Einzelstaaten in Vergangenheit und Gegenwart. (Hartung 
Koschaker, Paul, Rechts vergleichende Studien zur Gesetzgebung Hammu- 
rapis, Königs von Babylon. (v. Künßberg) . )) 
Koser, Reinhold, Zur preußischen und deutschen Geschichte. (W endorf) 
Krieg, Julius, Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 
14. Jahrhunderts. (Joetzeiui))))))))))))))⸗ 
Lappe, J., Die Wüstungen der Provinz Westfalen. (Curschmann) 
Lempfried, Wilhelm, Die Anfänge des parteipolitischen Lebens und der 
politischen Presse in Bayern unter Ludwig I. 1825—1831. (Bergsträßer) 
Lenel, Walter, Venezianisch -Istrische Studien. (Hofmeister) . . . . . 
Lenz, Max, Kleine historische Schriften II. (Wendorf). ....... 


Lessing, Theodor, Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen. (Leisegang) 


Lindner, Theodor, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung. Bd. 9. 
Gone ⁵ ⅛ ↄ a a a 
Luntz, Ivo, Die allgemeine Entwicklung der Wiener Privaturkunde bis 
zum Jahre 1360. (Rörigg)))))ß : 
Marcks, Erich, Ostdeutschland in der deutschen Geschichte. (Seeliger) 
Mausbach, Joseph, Naturrecht und Völkerrecht. (Koselleck!) 
Meier, P. J., Die Entstehung der Stadt Königslutter. (Gerlach). . . . 
Menke-Glückert, Emil, Die Geschichtschreibung der Reformation und 
Gegenreformation. (Joachimsen) . . . . : 2 2 2 222 nenn. 
Molden, Ernst, Zur Geschichte des österreich-russischen Gegensatzes. 
(Bitteranf) a re N a a a e A 
Monumenta Germaniae historica, Epistolarum tomi VI, part. alt. 
fasc. I: Nicolai I. papae epist. ed. E. Perels; Epistolarum tomi VII, 
pars prior: Johannis VIII. papae registrum ed. E. Caspar. (Levison) 


246 


VI Inhalt 


Müller, Hans, Johann Martin Chladenius. (Koselleck ). 
Oertel, Friedrich, Die Liturgie. (Reil) . ) 
Overbeck, Franz, Vorgeschichte und Jugend der mittelalterlichen Scho- 

lastik. (Leisegang) . . . . o oa’ 
Papyrusurkunden der öffentlichen Bibliothek der Universität 


zu Basel. (Oerte) . ... n aoaaa e 
Pastor, Ludwig Frhr. v., Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des 
Mittelalters. Bd. VII. (Friedensburg) . ...... ed 


Pirchegger, Hans, Geschichte der Steiermark. Bd. 1. (Vancsa) 
Quellen zur Geschichte des Katechismusunterrichts. Bd. III. 
(Georg , ⁵ ð 
Rapp, A., Das österreichische Problem in den Plänen der Kaiserpartei 
von 1848. (Hartunnnnn dz 
Regesten, Württembergische, von 1301—1500. (Stenzel) 
Retz, Franz v., Ein Beitrag zur Gelehrtengeschichte des Dominikaner- 
ordens und der Wiener Universität am Ausgange des Mittelalters. 
(Georg lee... 
Reventlow, Graf E. v., Der Einfluß der Seemacht im Großen Kriege. 
C6âjdß ar sa ie ne u Be ð . a E e 
Rüthning, Gustav, Oldenburgische Geschichte. Bd. 1. (L. v. Winterfeld) 
Ruville, Die Kreuzzüge. (Doren) ))-) ))) 
Scharr, Erwin, Xenophons Staats- und Gesellschaftsideal. (Lammert 
Schmeidler, Bernhard, Hamburg- Bremen und Nordost- Europa. (Krabho) 
Schmitt, Carl H., Erzbischof Adalbert I. von Mainz als Territorialfürst. 
(Kirn- 2220. e Ben ee ee Bi ee ee ee ee 
Schmitt-Dorotit, Carl, Politische Romantik. (Voltelini ) 
Scholz, Richard, Unbekannte kirchenpolitische Zeitschriften aus der Zeit 
Ludwigs des Bayern. (Heussi) . . 2.2.2 Cr ern. 
Schramm, E., Die autiken Geschütze der Saalburg. (Leisegang) 
Schultze, Stadtgemeinde und Kirche im Mittelalter 
— , Stadtgemeinde und Reformation . . . 2 2 HE m En nr rn. 
Schwartz, Gerhard, Die Besetzung der Bistümer Reichsitaliens unter 
den sächsischen und salischen Kaisern. (Wretschko) . . .. 2... 
Sepp, Bernhard, Stammbaum der Welfen. (Wecken) ee 
Sverges Traktater med Främmande Magter, Teil IV, 1. (Paul). 
Stein, Ernst, Studien zur (seschichte des byzantinischen Reiches, vor- 
nehmlich unter den Kaisern Justinus II. und Titorius Constantinus. 
CI a ee ]ĩ ˙¹ mi er a ˙ Q 
Stern, Alfred, Geschichte Europas von 1815—1830. Bd. III. (Bergsträßer) 
Störmann, Anton, Die städtischen Gravamina gegen den Klerus am 
Ausgange des Mittelalters und iu der Reformationszeit. (Kalkhoff) 
Stutz, Ulrich, Das kirchenrechtliche Seminar an der rheinischen Fried- 
rich -Wilhelm -Universität zu Bonn. (Seeliger))'7-ã 2.. 


Inhalt 7 


Studien, Baltische, zur Archäologie und Geschichte: (K. H. Jacob) 
Tettnang, Beschreibung des Oberamtes. (Goetze ))) 
Thayer, William Roscoe, The life and letters of John Hay. (Hasenclever) 
Urbare, Österreichische, III. Abt. (Vancsa ) 
Urkundenbuch der Stadt Straubing. Bd. 1. (Joetze) ...... 


Vollmer, Ferdinand, Die preußische Volksschulpolitik unter Friedrich 
dem Großen. G ·o·A—A2A Da We 


Wahle, Erust, Ostdeutschland in jungneolithischer Zeit. (K. H. Jacob) 


Wendorf, Hermann, Die Fraktion des Zentrums im preußischen Abgeord- 
netenhause 1859—1867. (Bergsträßer). j... 


Werminghoff, Albert, Ludwig von Eybe der Ältere 1417—1502. (Lei- 
I ⁵³ ö] ĩðâ2L ee a 


Windelband, Wolfgang, Die Verwaltung der Markgrafschaft Baden zur 
Zeit Carl Friedrichs. (Bitterauf ) 


Winkler, Arnold, Studien über Gesamtstaatsidee, Pragmatische Sanktion 
und Nationalitätenfrage im Majorat Osterreich. (Koselleck) . . . . 


Wolf, Gustav, Deutschlands Friedensschlüsse seit 1555. (Wendorf) 


Wolff, Richard, Politik des Hauses Brandenburg im ausgehenden 15. Jahr- 
hundert. (Kalkoff) j)) 


Zedler, Gottfried. Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rbein- 
gaus. (Schaus )) 


Zeller, Joseph, Augsburger Verfassungsgeschichte. (Seeliger). . . . . 
Ziesemer, Walter, Das Marienburger Auterbuch. (Spangenberg) 


Zorn, Philipp, Deutschland und die beiden Haager Friedenskonferenzen. 
(R. Schmitt) . . . 22220. A ee ee a ehe 


| Nachrichten und Notizen. 
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti- 


FU er aa 118, 249, 381, 
Pfei fg b) ! 
Personalie 119, 251, 


Todesfälle: Adler 122. — Busolt 122. — Dressel 122. — Ehrenberg 121. 
— Elkan 254. — Fournier 121. — Friedjung 122. — Hasbach 121. — 
Kaufmann 383. — Könnecke 254. — Mayer- Homberg 253. — Piper 
884. — Roscher 254. — Schiemann 384. — Schmidt 254. — Sepp 121. 
— Schatz 254. — Stein 253. — Thode 384. 


Rörig, Fritz, Erkläruun gn 


Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Archiv- 
rat Dr. Viktor Loewe in Breslau. 


VII 


Seite 
287 


240 
226 
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503 
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— — — — — — — ——— — — — — —— — Er — «mus — — — — — 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“, 


Von 
Erieh Brandenburg. 


Es ist heutzutage selten, daß ein dickleibiges geschichtsphilo- 
sophisches Buch in kurzer Zeit sechs Auflagen erlebt und in 
weiten Kreisen der Gebildeten lebhaften Wiederhall findet. Der 
auffallende, die niedergeschlagene Stimmung der Zeit nach dem 
Weltkriege epigrammatisch zusammenfassende Titel erklärt es 
wohl, daß mancher zu Oswald Spenglers „Untergang des Abend- 
landes“ greift, um zu vernehmen, ob ein philosophischer Denker 
ihm über die Berechtigung seines dunklen Angstgefühles etwas 
Begründetes sagen kann. Der weite Blick, die vielseitigen Kennt- 
nisse, die umfassende Kombinationsfähigkeit und der geistreich 
flimmernde Stil, der an Nietzsches funkelnder Sprache geschult 
ist, halten auch den kritischen Leser fest und reißen ihn oft im 
Augenblicke mit. Der neuromant ische Zug des modernen Denkens 
findet hier einen glänzenden Ausdruck, und das stärker als je 
hervortretende Verlangen nach großer Synthese, nach neuen Ge- 
samtdeutungen des vielverzweigten, in seiner Mannigfaltigkeit ver- 
wirrenden Geschehens kommt einer neuen Geschichtsphilosophie 
entgegen. | 

Der Historiker ist im allgemeinen gewohnt, von der Betrachtung 
der Tatsachen und ihrer unmittelbaren Zusammenhänge nur zögernd 
und vorsichtig aufzusteigen in jene Regionen, von denen herab- 
blickend er sein Arbeitsfeld nur als ein kleines unbedeutendes 
Fleckchen wahrnimmt und alle festen Konturen verschwimmen 
und verschwinden sieht in dem großen Gesamteindruck eines un- 
ermeßlichen Panoramas. Er fühlt sich erst wieder wohl, wenn er 
den festen Boden der Tatsachen und der quellenmäß:gen Begrün- 
dung unter seinen Sohlen spürt. In der dünnen Luft der geschichts- 
philosophischen Höhen atmet es sich für ihn nicht leicht. Aber 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 1. 1 


2 | Erich Brandenburg 


auch er hat, meine ich, die Pflieht, das Gebiet seiner Tätigkeit 
einmal von einem anderen Standpunkte her als von dem seiner 
täglichen Arbeit zu betrachten, und wird sich gern einem philo- 
sophischen Führer anvertrauen, wenn er spürt, daß die Aussichten, 
die ihm dieser erschließt, seinen Geist zu erheben, sein Auge zu- 
schärfen, seine Maßstäbe zu vergrößern, geeignet sind. Wir sind 
nicht mehr so mißtrauisch gegen jede allgemeinere Betrachtung 
wie frühere Generationen; wir wollen uns gern zur Höhe führen 
lassen; aber wir müssen uns doch das Recht wahren, zu fragen, 
ob sich der Aufstieg für uns auch gelohnt hat. Unter Spenglers 
Leitung geht es bis dicht an jene Wolken heran, über denen 
stehend man nichts mehr von allem sieht, was nnter ihnen vor- 
seht, die Wolken des mystischen Urnebels. 


1. 


Spengler ist trotz aller mathematischen und naturwissenschaft- 
lichen Kenntnisse — über deren Zuverlässigkeit ich mir kein Ur- 
teil erlaube — ein Romantiker reinsten Wassers, ein naher Geistes- 
verwandter des größten und echtesten romantischen Philosophen, 
Schellings. Seine Abneigung gegen alles Verstandesmäßige, so- 
weit es sich um die Deutung von Lebensvorgängen handelt, seine 
Wertschätzung einer rein instinktiven Erfassung: des inneren Ge- 
haltes der Dinge, sein verzückter, vom Ahnen großer Geheim- 
nisse durchklungener Prophetenton, mit ungebeurem Selbstbewußt- 
sein gepaart — alles das ist echt romantisch. 

Aus der Romantik stammt auch seine „organische“ Geschichts- 
auffassung. Die menschlichen Gemeinschaften sind ihm in Wahr- 
heit — nicht nur bildlich, vergleichsweise gesprochen — große 
Lebewesen, die wie die Pflanze oder das Tier eine Reihe not- 
wendiger Lebensstufen durchlaufen. Sie erleben Kindheit, Jugend, 
Mannesalter, Greisentum. Zuerst ringt ein mythisches Welt- 
bewußtsein mit allem Dunklen und Unverstandenen in der eigenen 
Natur und der Außenwelt wie mit einer Schuld. Dann wächst 
das Gefühl der Kraft, des Könnens, des Gestaltens; der Charakter 
des Lebewesens nimmt klarere und bestimmtere Züge an. Alles 
gelingt dem in voller Blüte stehenden Organismus spielend, wie 
von selbst, jeder Ausdruck seines Wesens erscheint streng, leicht 
und selbstverständlich. Später werden die Züge zarter, eine wehe 
Süßigkeit durchdringt sie. Dann erlischt allmählich das innere 
Feuer; vielleicht noch ein letztes Aufflackern; dann Erstarrung, 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 3 


Müdigkeit, Sehnsucht ins Dunkel zurück. Die Kultur ist zur 
Zivilisation geworden und hat ihre Schöpferkraft eingebüßt. 

Die Organismen, mit denen es die Geschichte zu tun hat, sind 
nicht nur dem gleichen Lebensgesetz unterworfen, sie haben auch 
eine gleichartige, streng gesetzmäßige Struktur. Nur, wer diese 
kennt, vermag dem einzelnen Organ seine richtige Stelle im Bau 
des Gesamtorganismus anzu weisen, vermag verständnisvoll zu ver- 
gleichen. Jede bedeutende Kulturerscheinung hat in jeder anderen 
Kultur ein ihr entsprechendes Gegenstück, wie im lebenden Or- 
ganismus jedes Organ einem homologen Organ an jedem anderen 
entspricht. Daher muß man die Morphologie der Kulturen kennen, 
um sie wirklich vergleichen zu können. Aus ihr und dem all- 
gemeinen Lebensgesetz ergibt sich der Verlauf eines Kulturlebens 
von selbst; der Kenner muß eigentlich aus einer einzigen Kultur- 
erscheinung die Diagnose auf das erreichte Entwicklungsstadium 
stellen kännen; er weiß dann ohne weiteres, was notwendig voraus- 
gegangen ist und was notwendig folgen wird. 

Dies alles ist zwar bei Spengler in eigenartiger Weise heraus- 
gearbeitet und zugespitzt, berührt uns aber im Grunde nicht un- 
bekannt. Wir haben schon recht oft vom Heranwachsen, Altern 
und Sterben der Völker, von der Vergleichbarkeit ihrer Entwick- 
lung, von der gesetzmäßigen Abfolge ihrer Lebensäußerungen 
reden hören. Wir bewegen uns im allgemeinen in recht ausge- 
fahrenen Gedankenbahnen. Aber eines ist neu und eigenartig. 
Wer solchen Vorstellungen huldigte, pflegte bisher als Träger der 
Entwicklung ein zwar überindividuelles, aber doch auf Grund eines 
organischen Lebenszusammenhanges, einer andauernden Über- 
tragung von Blut. und Seele sich stets neu erzeugendes Lebewesen 
anzunehmen, das Volk, oder, wer soweit glaubte vordringen zu 
können, die Rasse. Für Spengler aber spielt das Ethnische keine 
entscheidende Rolle. Für ihn ist Träger des historischen Lebens- 
vorganges die Kultur. Sie führt ein von jeder physiologischen 
Grundlage unabhängiges Eigenleben. Wir waren gewöhnt an die 
Vorstellung, daß ein bestimmtes Volk eine bestimmte Kultur her- 
vorbringe, die sein Gepräge trage. Spengler glaubt, daß die Kultur 
-selber lebt, und daß die gleiche Kultur bald dies bald jenesVolk 
als Vehikel benutzen kann, während das gleiche Volk von einer 
Kultur zur anderen überzugehen imstande ist. Stämme, Völker, 
Rassen, sagt er, tauchen auf und verschwinden wieder; über sie 
hinweg ziehen die Kulturen ihre Wellenkreise. Zwar deute 

1* 


4 l Erich Brandenburg 


er gelegentlich an, die Kulturen seien pflanzenhaft gebunden an 
eine bestimmte Landschaft, also geographisch bedingt; aber er 
macht mit dieser Anschauung niemals Ernst; die gleiche Land- 
schaft (West- und Mitteleuropa) wird vielmehr nacheinander von 
der antiken, arabischen nnd abendländischen Kultur überflutet. 

Die Einheit der Kultur liegt nicht in der Einheit des Volkes 
oder der Landschaft, von denen sie hervorgebracht wird, sondern 
in ihrer geistigen Wesensbeschaffenheit, in der Idee, deren Aus- 
druck sie ist, in der Seele, die von Anfang an so geformt ist, 
daß sie jeder Einzelschöpfung den Stempel der sie belebenden 
Idee aufdrückt. Daher sind die Möglichkeiten einer Kultur not- 
wendig begrenzt. So wenig wie aus dem Einzelmenschen etwas 
werden kann, was nicht in ihm liegt, so wenig aus einer Kultur. 
Wenn alle Möglichkeiten, die in ihrer Seele angelegt waren, er- 
schöpft sind, wenn sie in Gestalt von verschiedenen Völkeru, 
Sprachen, Kunstwerken, sozialen und politischen Ordnungen ihre 
Verwirklichung gefunden haben, dann erschlafft die Kultur und 
stirbt. Aber nicht jede Kultur braucht zur vollkommenen Aus- 
wirkung aller in ihrer Seele liegenden Möglichkeiten zu gelangen; 
sie kann unter dem Eiufluß ungünstiger äußerer Umstände auch 
vorher verkümmern oder gewaltsam vernichtet werden. 

Als voll ausgereifte Kulturen betrachtet Spengler die chine- 
sische, die babylonische, die ägyptische, die indische, die antike, 
die arabische, die abendländische, endlich die amerikanische Maja- 
kultur. Erst im Entstehen begriffen ist die russische Kultur. 
Allem Anschein nach hält Spengler sie für die große Kultur der 
nächsten Zukunft, welche die erstarrende abendländische Zivilisation 
beiseite drängen und wenigstens einen Teil der dieser bisher Zu- 
gehörigen Völker in ihren Bannkreis ziehen wird. Nicht zur vollen 
Reife gelangt sind z.B. die Kulturen der Perser und Hethiter. 
Es sei schon hier nebenbei angemerkt, daß unser Philosoph, ob- 
wohl er gelegentlich von allen diesen Kulturen redet, sich aus- 
führlicher nur mit der antiken und abendländischen beschäftigt 
zu haben und von den übrigen auch nicht allzuviel zu wissen 
scheint. 

Die antike Kultur bildet nach seiner Anschauung eine seelische 
Einheit; Griechen und Römer sind Träger derselben Kulturidee 
in verschiedenen Stadien ihrer Entfaltung. Die Griechen reprä- 
sentieren Jugend und Blütezeit, die Römer Erstarrung und Ver- 
fall der antiken Seele., Das frühe Christentum, das späte Römer- 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ | 5 


tum, Byzanz und die ältesten germanischen Völker sind Träger 
der arabischen Kultur. Erst seit Karl dem Grußen beginnt die 
abendländische Seele hervorzutreten und die Völker des west- 
lichen Europa mit ihren Ideen zu durchdringen. Spengler 
erklärt, die Kunstgeschichte des ersten Jahrtausends nach 
Christus sei darum niemals richtig verstanden worden, weil man 
sie nicht als Ausdruck der arabischen Seele begriffen habe. 
Die Epoche Justinians I. entspreche dem Barock des Abend- 
landes im 16. und 17. Jahrhundert, Diokletian sei der erste Kalif, 
das Sassanidenreich nur eine andere Ausprägung der gleichen 
Staatsidee. Ä 
Die Kulturen unterscheiden sich durch den einheitlichen Stil 
aller ihrer Hervorbringungen. Man erkennt hier leicht die oft 
und glänzend von Nietzsche hingeworfenen Gedanken; auch die 
Unterscheidung zwischen Kultur und Zivilisation in dem oben 
dargelegten Sinne stammt von ihm. Der Stil entspringt der Eigen- 
art der Seele, welche diese Kultur belebt. Die antike Kultur ist 
ein Erzeugnis der apollinischen Seele, die, auf das Erfassen und 
Erleben des Augenblicks und der Körperwelt eingestellt, ihren 
vollkommensten Ausdruck in der Plastik gefunden hat. Ohne 
Sinn für Zeit und Geschichte, für die Geheimnisse der Unend- 
lichkeit und der hinter den Dingen spielenden engen Wechsel- 
beziehungen dunkler Kräfte, ist sie Meisterin in der klaren Ge- 
staltung des Körperlichen und faßt die ganze Welt als wechselnde 
Erscheinung ewiggleicher vollkommener Urbilder auf. Die arabische 
Kultur wird durchflutet von der magischen Seele. Sie wird uns 
nicht genauer geschildert; nur gelegentlich hören wir, daß Algebra 
und Alchymie, Mosaiken und Arabesken, Kalifate und Moscheen 
bestimmte sakrale Riten und das „Kismet“ ihre Ausdrucksformen 
sind. Ausführlich aber verweilt Spengler bei der abendländischen, 
der faustischen Seele. Ihr tiefstes Merkmal ist der Drang nach 
dem Unendlichen; Zeit und Raum löst sie von den Dingen los 
and erschaut sie als unendliche, geheimnisvolle Wesenheiten für 
sich. Jede Einzelheit erscheint ihr nur als Gliederung eines 
rastlos vorwärtsstürmenden Lebens, die Mathematik und die Natur- 
wissenschaften führt sie aus dem Gebiet der Anschauung in das 
der nicht mehr vorstellbaren symbolischen Gedankenwelt hinüber, 
sie erfindet die Infinitesimalrechnung und löst die sichtbare Natur 
in ein System von Relationen und Funktionen auf. Ihren mäch- 
tigsten Ausdruck findet sie in der kontrapunktischen Musik, die 


6 Erich Brandenburg 


für sie ebenso charakteristisch ist wie die Plastik für die antike 
Seele. 

Ich kann bier nur in aller Kürze andeuten, was Spengler in 
immer neuen und oft überraschenden Wendungen an der Hand 
einer Fülle von geistesgeschichtlichen Beispielen fast auf jeder 
Seite seines Buches dem Leser lebendig vor das geistige Auge 
zu stellen sucht. Denn der tiefe und unüberbrückbare Gegensatz 
zwischen der apollinischen Seele der Antike und der faustischen 
desAbendlandes bildet eines der stärksten immer wieder anklingen- 
den Leitmotive seiner Komposition. 

Da jede einzelne Kulturerscheinung den Stempel der Seele trägt, 
deren Erzeugnis sie ist, so muß sie notwendigerweise einzigartig 
und unnachahmlich sein. Ja, es ist eigentlich für denjenigen, der 
selbst einer bestimmten Kultur angehört, so gut wie unmöglich, 
die Hervorbringungen einer fremden Kultur wirklich von innen 
heraus, seelisch zu verstehen. Wer das vermöchte, der müßte ja 
wenigstens zeitweise auf die seelische Einstellung seiner eigenen 
Kulturwelt verzichten und eine völlig andere annehmen können, 
was wohl niemandem ganz und nur wenigen Auserwählten bis zu 
einem gewissen Grade möglich ist. Auch die scheinbar allgemein 
gültigen Ergebnisse wissenschaftlichen Denkens machen von diesem 
allgemeinen Satze keine Ausnahme; auch sie gelten nur für die 
Angehörigen einer bestimmten Kultur; es gibt keine von den 
Kulturgrenzen unabhängige, die Kulturen überbauende und über- 
dauernde Wissenschaft. Die Mathematik der Antike ist ihrem 
Wesen nach völlig verschieden von der des Abendlandes, nicht 
deren Vorstufe, sondern ebenso vollendet in sich und zu Ende 
gedacht wie diese, aber durch die seelische Grundlage völlig von 
ihr getrennt. 

Aus diesen Voraussetzungen ergibt sich die natürliche Folge- 
rung, daß keine Kultur eine andere durchgreifend beeinflussen 
kann. Sie können sich gegenseitig beschränken, bekämpfen, auch 
bis zu einem gewissen Grade mischen, wo sie um die Beherrschung 
einer Menschengruppe ringen; aber auch diese Mischung ist nur 
etwas Äußerliches, etwa wie das Durcheinanderwachsen der Zweige 
verschiedener Bäume, die auf engem Raum nebeneinander stehen. 
Der geübte Blick kann die einzelnen Elemente nach ihrer seeli- 
schen Herkunft sondern, wie es Spengler bei den Kulturerschei- 
nungen des ersten Jahrtausends versucht. Da die seelische Dis- 
position jeder Kultur eine völlig eigenartige ist, kann selbst Äußer- 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 7 


liches nicht übernommen werden, ohne eine mehr oder minder 
starke Umformung zu erfahren. Wo scheinbar eine Kultur durch 
die Einwirkung einer anderen in ihrem Wesen verändert, teil- 
weise neugestaltet wird, wie etwa die abendländische durch die 
antike im Zeitalter der Renaissance, da liegt in Wahrheit nur 
eine fremde Anregung zu neuer, eigenartiger Produktion vor, deren 
Ergebnisse ihrem seelischen Gehalt nach der empfangenden, nicht 
der einwirkenden Kultur angehören. Die abendländische Kultur 
würde also im wesentlichen den gleichen Entwicklungsgang auch 
ohne die Einwirkungen des klassischen Altertums genommen haben. 

Und endlich die letzte Konsequenz dieser Gedankenreihen: der 
seelische Lebensquell jeder Kultur kann nur von besonders emp- 
fänglichen Seelen nachgefühlt, und nur aus diesem Gefühl heraus 
können die vergangenen Kulturerscheinungen gedeutet und wieder 
lebendig gemacht werden. Jede verstandesmäßig mit Begriffen 
und Gesetzen operierende Forschung versagt gegenüber den tieferen 
Problemen der Geschichte. Das Wesen jeder Kultur und das 
Verhältnis jeder Einzelerscheinung zum Ganzen der Kultur ist 
nur auf dem Wege künstlerischer Intuition zu erfassen. Der 
Historiker wird geboren wie der Dichter. Eine historische Wissen- 
schaft kann es nicht geben, weil sie mit dem hierzu untauglichen 
Mitteln kausaler Erkenntnis Fragen zu lösen versucht, die nur 
dem ahnenden und nachschaffenden Geiste des Künstlers zugäng- 
lich sind. 

2. 

Wir machen hier einen Augenblick Halt und lassen die Hand 
des Führers los, der uns an einen Abgrund führen will, in den 
er unsere Wissenschaft und die Lebensarbeit vieler Generationen 
kopfüber hinabstürzen möchte. Wir wollen uns doch ein wenig 
besinnen, bevor wir uns ihm weiter anvertrauen. 

Spenglers neue Entdeckung ist die Kulturseele. Wir können 
uns eine Seele nicht vorstellen ohne einen Leib, den sie beseelt 
und der sie trägt. Eine Volksseele läßt sich denken, weil das 
Volk als ein sich zwar ständig wandelnder und erneuernder, aber 
trotz allen Wechsels in seiner Eigenart beharrender, durch physische 
Zeugung und Blutübertragung über die Jahrhunderte hinweg zu- 
sammenhängender physischer Träger einer bestimmten psychischen 
Disposition angesehen werden kann. 

Aber der Kulturseele fehlt der Körper. Sie bemächtigt sich 
bald des einen, bald des anderen Volkes und Landes und durch- 


8 „5 Erich Brandenburg 

dringt ihn. Sie überlebt den zeitweilig von ihr erwählten Körper 
und dieser überlebt sie. Denn ein Volk kann ja nacheinander von 
mehreren Kulturseelen ergriffen werden. Sie ist ein geistiges 
Fluidum, das aus unbekannten Urgründen zu unbestimmter Zeit her- 
vorbrechend einen Teil der Menschheit mit sich reißt, allmählich 
schwächer wird und versiegt. Wer sich zu diesem Grade spiri- 
tueller Mystik nicht erheben kann, der wird schon hier ein starkes 
Mißtrauen gegen diese ganze Vorstellungsweise spüren. 

Aber Spengler legt ja auch gar keinen Wert auf solche Un- 
gläubigen. Er würde ihnen vermutlich zurufen: „Wenn Ihrs nicht 
fühlt, Ihr werdets nicht erjagen“ und sie achselzuckend stehen 
lassen. Denn seine Erkenntnis — wenn man von einer solchen 
sprechen kann — ist ja nur den dafür Geschaffenen zugänglich. 
Sie hat keine andere Gewähr der Richtigkeit als das subjektive 
Gefühl des Künstlerphilosophen und derer, die ihm glauben oder 
ihm nachzuempfinden vermögen. Wer nach einer objektiven Er- 
kenntnis des Geschehens verlangt, wird dies alles nur für ein will- 
kürliches Spiel der Phantasie halten können. Für den tiefinner- 
lich skeptischen Spengler wird aber sicherlich schon der Wunsch, 
hier objektive Erkenntnis zu gewinnen, als ein Zeichen der Zurück- 
gebliebenheit im starren Dogmatismus erscheinen. Von dem Prin- 
zip der „Einfühlung“ selbst, dessen schrankenlose Anwendung dem 
Denken Spenglers seine charakteristische Färbung gibt, wird 
später noch einiges zu sagen sein. 

Indessen wird er uns nicht verwehren können, die Sache auch 
von unserem Gesichtspunkte aus zu betrachten. Von hier aus 
erscheint seine Annahme von Kulturseelen, die an bestimmte 
Träger nicht gebunden sind, als eine Hypothese zur Erklärung 
der vorliegenden geschichtlichen Tatbestände und muß sich als 
solche die Frage gefallen lassen, ob sie geeignet ist, diese Tat- 
bestände überhaupt oder gar besser als andere Hypothesen ver- 
ständlich zu machen. Nur wenn dies wirklich der Fall wäre, 
könnten wir uns dazu verstehen, eine so schwer vorstellbare und 
der subjektiven Willkür so breiten Spielraum lassende Annahme 
über die letzten Kräfte des historischen Geschehens als zulässig 
zu betrachten. 

Die antike Seele offenbart sich in ihrer Blütezeit in den Hellenen, 
in ihrem Erstarrungsalter in den Römern. Diese beiden — wie 
auch Spengler zugeben wird — grundverschiedenen Völker sollen 
also Träger des gleichen seelischen Urelementes, der gleichen 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 9 


Idee in verschiedenen Stadien ihrer Entwicklung sein. Noch 
merkwürdiger aber erscheint es uns, daß zweifellos seelisch so 
verschiedene Völker wie Franzosen, Italiener, Spanier, Deutsche und 
Engländer ebenfalls Träger einer einzigen Kulturidee, Emanationen 
der gleichen Kulturseele, der faustischen sein sollen. Fragen wir, 
aus welchen Kundgebungen dieser Seele Spengler ihre Eigenart 
herausfühlt, so stoßen wir immer wieder auf einige große ger- 
manische Geister: Shakespeare, Rembrandt, Goethe, Wagner. In 
ihrem Schaffen erscheint der faustische Drang zum Unendlichen 
am klarsten verkörpert. Wie aber steht es mit dem faustischen 
Element in der späteren großen Literatur und Kunst der Eng- 
länder, oder in der klassischen Literatur der Franzosen? Es 
dürfte schwer sein, in Corneille, Racine oder Molière diese faustische 
Seele zu entdecken; sie stehen zweifellos dem antiken Empfinden 
nicht nur in der äußeren Form, sondern in der ganzen Art ihres 
Schaffens viel näher als dem lange als barbarisch verachteten 
Shakespeare. Und dabei erklärt Spengler die französische Kultur 
des 17. und 18. Jahrhunderts für den Höhepunkt der gesamten 
abendländischen Entwicklung. Er scheint sich dieses tiefen inneren 
Widerspruchs gar nicht bewußt geworden zu sein. Wir sind so 
unbescheiden, zu finden, daß Spengler auf einem sehr ober- 
flächlich und einseitig ausgewählten Material voreilig eine sehr 
luftige Hypothese aufgebaut hat, die versagt, sobald man mit ihrer 
Hilfe andere Teile des gewaltigen Tatbestandes zu verstehen ver- 
sucht. Gewiß hat es etwas auf sich mit der Kultureinheit des 
Abendlandes, oder der „romanisch-germanischen Völker“, wie 
Ranke zu sagen pflegte; aber es ist zu billig, das Problem durch 
die Annahme einer faustischen Kulturseele lösen zu wollen, die 
alle durchdrungen habe. Selbst die große Überredungskunst 
Spenglers — denn von Beweisen kann und soll ja nach seiner 
eigenen Meinung keine Rede sein — wird uns nicht blind machen 
können für die völlige Unzulänglichkeit seiner Annahme, die wir 
nur für einen geistreich vorgetragenen Einfall halten können. 
Denn auch wir sind Skeptiker, wenn auch in etwas anderem Sinne 
wie er. 

Wir wollen aber seiner ganzen Vorstellungsweise noch etwas 
tiefer auf den Grund gehen. Die Kulturseele erstarrt und stirbt, 
wenn sie sich ausgelebt, alle in ihr liegenden Möglichkeiten er- 
schöpft hat. Wer durchschaut nicht den groben Sophismus, der 
in dieser Vorstellung liegt? Denn woher weiß ich, welche Mög- 


10 Erich Brandenburg 


lichkeiten in einer Seele lagen? Offenbar erschließe ich sie nur 
aus dem Umstande, daß diese Seele gewisse Werke geschaffen 
hat, die ich vor mir sehe, und die mich zu der Annahme zwingen, 
daß es ihr möglich gewesen sein müsse, sie hervorzubringen, da 
sie es ja wirklich getan hat. Aber folgt daraus, daß nicht noch 
ganz andere Möglichkeiten in ihr lagen, die vielleicht durch die 
Ungunst der Umstände nicht verwirklicht worden sind? Schon 
beim Einzelmenschen vermag niemand zu sagen, was er unter 
anderen Verhältnissen hätte schaffen können. Vorsichtigerweise 
pflegt man auch erst nach seinem Tode zu sagen, daß nun alle 
in ihm liegenden Möglichkeiten erschöpft seien; denn der Lebende 
wäre vielleicht boshaft genug gewesen, den nachfühlenden Philo- 
sophen Lügen zu strafen. Bei einem großen Menschen, einem 
(Goethe etwa, der immer neue Möglichkeiten in sich entdeckte, 
hätte kein Beobachter sagen können, was er noch schaffen werde, 
als er 60 Jahre alt war. Das sollte uns zur Vorsicht mahnen 
gegenüber lebenden Völkern oder Kulturen. Auch bei ihnen kann 
niemand sagen, ob nicht Möglichkeiten in ihnen schlummern, auf 
die keine Hindeutung in ihrer Vergangenheit liegt. TJm so mehr, 
als die Übertragung der Vorstellungen des Alterns und Sterbens 
vom Individuum auf eine sich stetig verjüngende Gesamtheit nur 
ein Glaubenssatz ist, für dessen allgemeine Gültigkeit jeder Be- 
weis fehlt. 

Will man eine schöpferische seelische Kraft, die den Stoff in 
immer neuen Anläufen zu formen sucht, annehmen, so ist es immer 
noch leichter, mit Bergson wie mit Spengler zu gehen. Spengler 
scheint den Verfasser der „Evolution créatrice“ nicht zu kennen; 

wenigstens habe ich seinen Namen bei ihm nicht gefunden. Beide 
sind in vielen Anschauungen eng verwandt. Aber bei Bergson 
altert die „Lebensschwungkraft“ nicht; sie rennt sich sozusagen 
fest in bestimmten Formen und, wenn sich mit ihrer Hilfe nichts 
Neues mehr erschaffen läßt, versandet sie in ihnen, während immer 
neue Antriebe aus dem Reservoir der schöpferischen Urkraft in 
immer neuen Gestaltungsversuchen ausströmen. Bergson wendet 
diese Erklärung auf die Entwicklungsgeschichte der anorganischen 
und organischen Natur, aber nicht eigentlich auf die Menschheits- 
geschichte an; vielmehr scheint er die Menschheit im ganzen als 
einen einheitlichen Anlauf der Lebensschwungkraft zu betrachten. 
Er bleibt daher vor der Annahme spezifisch verschiedener, alternder 
und sterbender Kulturseelen bewahrt. 


f 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 11 


Auch die Leugnung einer die Kulturunterschiede übergreifen- 
den, kulturverbindenden weltgeschichtlichen Entwicklung scheint 
mir mit den Tatsachen nicht vereinbar. Es gibt nun doch ein- 
mal Erkenntnisse, die, wenn sie einmal gewonnen sind, nicht mehr 
verloren gehen, solange der Faden der Tradition unter den mensch- 
lichen Gemeinschaften nicht überhaupt abreißt; sie liegen auch 
nicht nur auf dem Gebiete der Mathematik, wo sie kein Mensch 
wegdisputieren kann; wir arbeiten in allen Wissenschaften mit 
Vorstellungen, Ausdrücken und Erkenntnissen, die der antiken 
Welt, teilweise der mesopotamischen und ägyptischen Kultur ent- 
stammen; wir unterscheiden uns weder. in den Denkmethoden, 
noch in der Wirtschafts- oder Regierungsweise so durchgreifend 
von den Alten, daß wir deren Hervorbringungen nicht mehr ver- 
stehen könnten, und die Japaner haben wieder von uns gelernt, 
obwohl sie gewiß keine faustische Seele haben. Es gibt Kunst- 
werke, die über die Jahrtausende hinweg auf empfängliche Seelen 
wirken, weil ein allgemein Menschliches in ihnen zum Ausdruck 
kommt, wenn auch in national beschränkter Gestaltung. Spengler 
unterschätzt, glaube ich, den Anteil der allen Menschen gemein- 
samen Anlagen im Verhältnis zu den Besonderheiten, die aus den 
Landes-, Volks- und Geschichtsunterschieden hervorgehen. Hier 
liegt sein schärfster Gegensatz zu Hegel, der in allen verschie- 
denen Kulturen nur Versuche zur Erreichung des gleichen, vom 
„Weltgeiste“, d. h. von der Menschheit erstrebten Zieles erblickte, 
und in der Weltgeschichte eine gewaltige Einheit. 

Es ist gewiß richtig, daß auch diese Vorstellung dem Historiker 
widerstrebt, weil sie die einzelnen Kulturen und Epochen ihres 
Eigenwertes beraubt, sie nur als Vorstufen für andere gelten läßt, 
und der einheitlichen Deutung zuliebe die Tatsachen häufig ver- 
gewaltigt. Das hat ja Ranke schon scharf hervorgehoben und 
die Gleichwertigkeit aller Kulturen betont, ohne ihre gegenseitige 
Beeinflussung und ihren engen Zusammenhang zu leugnen. Bei 
Spengler wird dieser Eigenwert so einseitig in den Vordergrund 
gerückt, daß jede Wesensverwandtschaft der menschlichen Kulturen 
dahinter verschwindet, und jede ihr isoliertes Dasein in der Welt 
führt, daß es für sie wesentlich gleichgültig ist, ob noch andere 
neben ihnen existieren. Sie tragen ihr Lebensgesetz in sich und 
nur in sich. | | 

Ebenso ist es an sich richtig, daß die Kultur nicht so unbe- 
dingt ethnologisch bedingt ist, wie die ältere Romantik annahm. 


12 | Erich Brandenburg 


Es gibt Kulturelemente, die von dem Volkstum losgelöst, dem sie 
ihren Ursprung verdanken, erst unter anderen Völkern ihre volle 


Reife zu erlangen und ihre ganze Wirksamkeit zu üben scheinen. 


Das Christentum entstand im Morgenlande, aus dem Judentum 
heraus, und gewann seine weltgeschichtlich wirksame Gestalt erst 


bei den romanischen und germanischen Völkern; der Buddhismus _ 


kam zur vollsten Blüte nicht in seiner indischen Heimat, sondern 
in Ostasien. Auch die Sprachen können wandern von Volk zu 
Volk, wenn auch woll nur in sehr frühen Stadien der Volksent- 
wicklung. Diese Tatsachen bedürfen ebenso einer besseren Er- 
klärung als sie bisher gefunden haben, wie der Begriff der Kultur- 
gemeinschaft, des Kulturkreises, ohne den keine größere historische 
Darstellung auskommen kann, der schärferen Erfassung bedarf. 
Aber man soll nicht glauben, ein kompliziertes Phänomen erklärt 
zu haben, wenn man ihm einen neuen Namen gibt. Die „Volks- 
seele“ und der „Zeitgeist“ sind schon recht bedenkliche Hilfs- 
vorstellungen, mit denen man nur äußerst vorsichtig operieren 
darf, aber die Kulturseele kann nöch viel weniger die Existenz 
von Kulturkreisen erklären als die Volksseele die Existenz 
nationaler Eigentümlichkeiten. Denn im Grunde sind ja beide 
Bezeichnungen nur scheinbare einfache Ausdrücke für die Viel- 
heit von Beobachtungen, die es gerade zu erklären gilt: Nur der 


kritisch ungeschulte Geist läßt sich durch bloße Worte darüber 


täuschen, daß der ursächliche Zusammenhang ebenso unbekannt 
bleibt, wenn ich ihm einen neuen Namen gebe. 


Ursächlicher Zusammenhang? Nicht ohne ein gelindes Schaudern 


kann ein Mann von der Denkweise Spenglers davon in der Ge- 
schichte reden hören. Für ihn gibt es hier keine Kausalität, 
sondern nur Schicksal. 


3. 


Kausalität und Schicksal — in der strengen Scheidung 
dieser Begriffe sieht Spengler selbst einen der wesentlichsten 
neuen Gesichtspunkte seiner Arbeit. Wenn er Geschichte und 
Wissenschaft ängstlich auseinanderzuhalten bemüht ist, so ver- 
steht er dabei unter Wissenschaft immer die Naturwissenschaft 
oder wenigstens ein nach ihren Methoden arbeitendes Erkenntnis- 
verfahren. Er folgt dann den Spuren der älteren Philosophie: 
auch Kant dachte bekanntlich ebenso. Die neueren Versuche, 
die historische Erkenntnis als eine besondere, nach eigenen Me- 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 13 


thoden arbeitende, von der Naturwissenschaft verschiedene, aber 
ihr gleichwertige Denkweise zu begreifen, die an dieUntersuchungen 
von Dilthey, Windelband und Rickert anknüpfen, scheinen ihm 
völlig unbekannt geblieben zu sein, wie überhaupt seine Bekannt- 
schaft mit der neueren Geschichtsphilosophie erstaunlich gering 
ist. Die Ähnlichkeit seiner Bestrebungen mit denen dieser Philo- 
sophen ist jedoch nur eine scheinbare; denn sie wollen die Ge- 
schichte von der Naturwissenschaft sondern, um sie als ein be- 
sonderes wissenschaftliches Verfahren zu erweisen; Spengler will 
die Scheidung auch; aber für ihn ist damit der unwissenschaftliche 
Charakter der Geschichte bewiesen. | 

Für seine Auffassung ist von grundlegender Bedeutung der 
Satz, daß alle Wissenschaft an die Anwendung des Kausalitäts- 
prinzips gebunden sei, während für die Geschichte dessen Geltung 
nicht zugestanden werden könne. Ebenso seien die auf dem 
Kausalitätsprinzip beruhenden Begriffe, wie „Gesetz“ und „System“ 
für den Historiker unbrauchbar. An Stelle der Kausalität habe 
hier vielmehr die Schicksalsidee zu treten. Schicksalsnotwendig- 
keiten und kausale Notwendigkeiten seien ganz verschiedenartige 
Vorstellungen; denn das Leben vollziehe sich in der Zeit, die für 
die kausale Betrachtungsweise gleichgültig sei; es verlaufe jenseits 
des Bereiches von Ursache und Wirkung. Die Schicksalsidee 
werde von den Menschen instinktiv früher erfaßt; sie sei die ur- 
sprünglichere, vom ganzen Menschen konzipierte Auffassungsweise 
der Lebensvorgänge; erst aus der Angst, sich des Schicksals 
nicht erwehren zu können, aus den Versuchen, das Unverständ- 
liche verstandesmäßig zu erfassen und zu beherrschen, sei die 
Kausalitätsidee hervorgegangen, die von dem Wunsche erzeugt 
sei, das rastlos strömende Leben in dauernde Formen zu bannen, 
das Bild einer — in Wahrheit nicht vorhandenen — Dauer zu 
imaginieren. Wissen, so hoffte man, soll Macht über das Schick- 
sal verleihen. Auch die teleologische Betrachtungsweise beruhe 
im Grunde auf der gleichen Vorstellung; sie sei nur umgekehrte 
Kausalität, ebenso antihistorisch wie diese. Sie suche nach Zwecken, 
denen das Geschehen dienen solle, während es in Wahrheit nur eine 
durch das Schicksal bedingte oder mit ihm gegebene Bestimmung 
erfülle. Schicksal und Bestimmung können nur empfunden, geahnt, 
intuitiv erfaßt, aber nie verstandesmäßig, begrifflich erkannt werden. 
Versucht man es, diese Begriffe durch Kausalität und Zweck zu 
ersetzen, so erscheint die Karrikatur der Prädestinationslehre. 


14 Erich Brandenburg 


Aber nicht alles, was einer Kultur begegnet, ist Schicksal. 
Manches in ihrem Erleben hängt von äußeren Umständen ab; 
alles dies ist jedoch für die Erfassung des Wesens einer Kultur 
unwichtig, zufällig. Zufälle, welche die Auswirkung des schicksal- 
haften Wesens einer Kultur erleichtern und befördern, können 
nach altchristlicher Terminologie als „Gnade“ gelten. Ob aber 
eine einzelne Erscheinung zum wesentlichen Schicksal dieser Kultur 
gehört oder zu dem lockeren Zufallskleide, das ihre schicksalhaften 
Formen umflattert, das vermag wieder nur der geborene Historiker 
intuitiv zu erfassen. Der Rang eines Historikers hängt von dem 
Maße ab, in dem er diese Gabe besitzt. Nur was zum Schicksal 
einer Kultur gehört, ist unabänderlich, daher für den Wissenden 
im voraus bestimmbar; was ihr zufällig begegnen mag, ist nicht zu 
erraten oder zu ahnen, aber auch für ihr Verständnis gleichgültig. 

Ich glaube hiermit, soweit es in einigen kurzen Sätzen mög- 
lich ist, Spenglers Gedankengang richtig wiedergegeben zu haben. 


Versuchen wir, auch zu diesen Anschauungen kritisch Stellung 


zu nehmen. 

Für Spengler ist Kausalität immer das, was wir als äußere 
Kausalität zu bezeichnen pflegen. Er bleibt mit dieser Anwendung 
des Wortes ganz seiner Meinung treu, daß Wissenschaft lediglich 
Naturwissenschaft sei. Denn diese kennt in der Tat nur eine 
äußere Kausalität. Alle historischen Wissenschaften bedienen 
sich aber daneben des Begriffs der inneren Kausalität, der für die 
Naturwissenschaften nicht in Frage kommt, weil sie in das Innere 
ihrer Objekte nicht zu blicken vermögen und nur deren äußeres 
Verhalten beobachten und verständlich machen können. Die 
historischen Wissenschaften haben es aber mit Menschen und 
menschlichen Gemeinschaften als ihren wichtigsten Objekten zu 
tun, und streben, deren äußeres Verhalten aus ihrer inneren Be- 
schaffenheit, aus ihrem psychischen Wesen abzuleiten, das wir des- 
halb verstehen können, weil es unserem eigenen Wesen gleich- 
artig ist. Nur soweit menschliche Handlungen sich aus dem Zwang 
einer äußeren Ursachenkonstellation ableiten lassen, ohne daß die 
psychische Beschaffenheit der Handelnden dabei eine entscheidende 
Rolle spielt, können die gleichen Methoden angewandt werden, 
die in der Naturwissenschaft üblich sind. Soweit sie aus dem 
seelischen Wesen der Handelnden verstanden werden müssen, 
bedarf es dazu eines besonderen Verfahrens. Aber auch die letztere 
Ableitung steht unter dem Begriff der Verursachung, ohne den 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 15 


eine Wissenschaft überhaupt nicht möglich ist; da aber hier ein 
wesentlicher Teil des Ursachenkomplexes in äußerlich nicht wahr- 
nehmbaren psychischen Tatsachen besteht, so sprechen wir hier von 
einer inneren oder psychischen Kausalität. 

Spengler wird dies alles vermutlich durchaus nicht bestreiten, 
wird uns aber erwidern: Gerade das ist es ja, was ich selbst be- 
tone. Den Geist, die Seele, das Psychische kann man mit wissen- 
schaftlichen Mitteln nicht erfassen, sondern nur durch künstlerische 
Intuition ergreifen; eben darum, weil sie ohne dies Element nicht 
auskommt, ist die Geschichte keine Wissenschaft. Allein dies ist 
offenbar nur dann richtig, wenn man „mit naturwissenschaftlichen 
Mitteln“ anstatt „wissenschaftlichen“ überhaupt sagt, und wenn 
man unter „Intuition“ ein keiner Kontrolle des Verstandes unter- 
worfenes Ahnungsvermögen versteht. Ich möchte das, was Spengler 
meint, lieber als Inspiration bezeichnen, wohingegen das in den 
historischen Wissenschaften bisher beobachtete Verfahren des 
nachfühlenden Verstehens psychischer Kräfte gar nichts Geheim- 
nisvolles an sich hat, sondern nur eine Form des Analogieschlusses 
darstellt. Es hört sich sehr nüchtern und prosaisch an, wenn man 
dem Historiker die bescheidene Aufgabe zuweist, mit Hilfe eines 
logischen Schlußverfahrens psychische Ursachen zu gegebenen Tat- 
sachen zu ermitteln, und es mag auch manche Historiker geben, 
denen es schmeichelt, sich als mit besonderer Sehergabe aus- 
gerüstete Priester einer geheimnisumhüllten Göttin zu fühlen; dieser 
oder jener wird sich vielleicht dabei mit angenehmen Empfin- 
dungen des Titels eines „rückwärts gewandten Propheten“ er- 
innern, den Hegel dem Historiker verliehen hat. Aber die Wissen- 
schaft kann nur etwas leisten, wenn sie nüchtern und besonnen 
bleibt und die Trunkenen im Geiste ihre Wege abseits gehen läßt. 

In unserem Sinne gefaßt ist die „Intuition“ oder „Einfühlung“ 
in fremdes Seelenleben und seine Zusammenhänge ein auf Grund 
der Kenntnis des eigenen Innenlebens vollzogener Analogieschluß, 
der, wie alle logischen Operationen, der beständigen kritischen 
Bewachung des Verstandes unterliegt, und den Wert einer Hypo- 
these über die Verursachung des vorliegenden Tatbestandes hat. 
Gewiß hat der eine in höherem Maße die Fähigkeit, die Tat- 
sachen wirklich verständlich machende, überzeugende und frucht- 
bare Hypothesen dieser Art zu finden als der andere. Insofern 
bestimmt das Maß der Fähigkeit zur Intuition in der Tat den 
Rang des Historikers. Aber das ändert schlechterdings nichts an 


16 Erich Brandenburg 


der Tatsache, daß wir es hier mit einem logischen Verfahren zu 
tan haben, nicht mit mystischer Erleuchtung oder künstlerischer 
Inspiration. Der Künstler schafft Neues; Produktivität ist das 
Zeichen seiner Berufung. Der Historiker kann nur nachbildend 
zu verstehen suchen, was bereits da war; er strebt nach Er- 
kenntnis von seinem Willen unabhängiger Vorgänge und Zusammen- 
hänge. Er will reproduzieren, nachschaffen, wiederentdecken. Er 
muß Respekt vor den vergangenen Tatsachen haben und darf nie 
vergessen, daß er nur deren Interpret ist. Läßt er seiner Phan- 
tasie in der Ausmalung der Vergangenheit freien Spielraum, so 
entsteht ein historischer Roman, der ein bedeutendes Kunstwerk 
sein kann, aber niemals Erkenntnis. Sucht er den Zusammenhang 
der Dinge ohne genaue Kenntnis und Kritik der Überlieferung rein 
gefühlsmäßig zu erfassen, so mag er wohl einmal eine Erkenntnis 
in genialer Ahnung vorwegnehmen, für deren Richtigkeit später der 
Beweis erbracht werden kann; aber ebensooft wird er auf diese 
Art Dinge behaupten, die sich später als ganz unhaltbar erweisen. 
Auch der Nachweis der psychischen Kausalzusammenhänge — 
mögen sie innerhalb einer Einzelseele oder innerhalb einer in 
psychischer Wechselwirkung stehenden Gemeinschaft liegen — 
ist ein wissenschaftliches Verfahren, dessen besondere Methoden 
und Hilfsmittel man kennen muß. Die psychische Konstante, die 
als Ursache der Einzelerscheinungen angenommen wird — Persön- 
lichkeit, Volksseele, Standesgeist, oder was sonst — ist eine 
hypothetisch angesetzte Größe, deren Wesensbestimmung sich da- 
durch rechtfertigen muß, daß alle ihre Äußerungen sich daraus ab- 
leiten lassen. Dies nennen wir innere Kausalität; wir unterscheiden 
die von ihr verursachten Wirkungen von denen der äußeren Konstel- 
lation, und versuchen aus dem Zusammenspiel der beiden Ursachen- 
reihen die überlieferten Reste der Vergangenheit zu verstehen. 
Spengler hingegen besteht darauf, daß diese Abhängigkeit von 
einer psychischen Konstante nicht unter den Begriff von Ursache 
und Wirkung gebracht werden dürfe, sondern daß hier der Schick- 
salsbegriff anzuwenden sei. Aber was bedeutet denn „Schicksal“? 
Der Schicksalstragödie erschien es als ein dunkles und unbe- 
greifliches Verhängnis, daß gewisse Menschen durch die Ver- 
kettung der Umstände dazu verurteilt seien, bestimmte Handlungen 
zu begehen, die ihrem eigenen \Vesen ganz fremd sind. Sie müssen 
an einem bestimmten Tage Verbrechen begehen, oder sie müssen 
ihnen nahestehende Menschen, ohne sie zu kennen, ins Unglück 


Spengiers „Untergang des Abendlandes“ 17 


stürzen, weil es so in den Sternen geschrieben steht. Hier ist 
Schicksal die Abhängigkeit von unbekannten, dem Menschen sinnlos 
erscheinenden, außer ihm stehenden Mächten oder Konstellationen. 

Diese Art von Schicksal meint Spengler natürlich nicht. Für 
ihn kann im Gegenteil als schicksalhaft nur ein Erleben oder 
Handeln gelten, das aus den innersten und tiefsten Gründen der 
psychischen Eigenart des Menschen oder der Gemeinschaft ent- 
springt. Nur was man tun muß, wenn man sein eigenstes Wesen 
ausdrücken will, tun muß trotz aller äußeren Hemmungen und 
Gegenwirkungen, weil ein übermächtiger innerer Drang dazu treibt, 
nur das ist Schicksal. | 

Ist es nicht merkwürdig, daß es zwei Arten von Schicksal 
gibt, wie zwei Arten von Kausalität, ein Äußeres Schicksal, ein 
Schicksal der Konstellation, und ein inneres Schicksal, ein Schicksal 
des seelischen Wesens? Darf man da nicht fragen, ob man es 
hier nicht doch nur mit einem anderen Wort für dieselbe Sache 
zu tun hat? In der Tat dürfte es sich so verhalten. Nur gibt 
die Bezeichnung als „Schicksal“ der Ursachenverkettung einen 
geheimnisvollen Nebenton; sie deutet darauf hin, daß die 
volle Verursachung verstandesmäßig nicht aufzuzeigen sei, daß 
ein letztes Rätsel darin enthalten sei, für das dem Menschen- 
geiste die Lösung fehle. Jeder Historiker wird zugeben, daß er 
in der Erforschung des Kausalzusammenhanges auf solche nicht 
weiter auflösbare, nur noch der Anschauung oder der tatsäch- 
lichen Feststellung zugängliche Elemente stößt; auf die geistige 
Individualität auf der einen, die letzte unserer Kenntnis erreich- 
bare äußere Konstellation auf der anderen Seite. Aber während 
er bemüht sein wird, von der gegebenen Wirklichkeit aus bis zu 
ihnen zu gelangen, aus diesen letzten erreichbaren Elementen die 
konkreten Erscheinungen zu verstehen, erscheint dies dem An- 
hänger der Schicksalsidee als eine überflüssige, unfruchtbare oder 
doch sehr nebensächliche Aufgabe; ihm ist die Hauptsache, immer 
wieder zu betonen, daß diese letzten Ursachen unverstehbar sind 
und in geheimnisvollem Dunkel bleiben. Denn in diesem durch 
den Intellekt nicht auflösbaren Rest des Ursachenkomplexes liegt 
ja trotzdem. das Bestimmende für alles übrige, in ihm liegt das 
Schicksal. Darum kann es sowohl ein äußeres, wie ein inneres 
Schicksal geben. 

Für Spengler ist nur das letztere bedeutsam, während die 
äußere Konstellation das Heraustreten der schicksalhaften Züge 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 1. $ 2 


18 Erich Brandenburg 


nür begünstigt oder erschwert. Das bedeutet nichts anderes, als 
daß er der inneren Kausalität den Vorrang vor der äußeren ein- 
räumt (im äußersten Gegensatz zu der materialistischen Geschichts- 
auffassung und jeder Art bloßer Anpassungstheorie), und unter 
den inneren Ursachen wieder den letzten, nicht weiter auf lös- 
baren, zwar nicht in ihrem Sein, wohl aber in ihrem Werden un- 
bekannten und unverstehbaren Ursachen den Vorrang vor den 
abgeleiteten und darum auch ihrer Entstehung nach begreif lichen. 
Es erscheint ihm unwesentlich, daß man ein Werk Goethes aus 
seiner Persönlichkeit und ihrem Zussmmentreffen mit einer be- 
stimmten Konstellation der äußeren Tatsachen verständlich machen 
kann, so lange es unverständlich bleibt, wie die „Goethe“ genannte 
Persönlichkeit entstanden und warum sie gerade in diesen Komplex 
äußerer Umstände hineingeboren ist. Das gleiche gilt. natürlich 
von den menschlichen Gemeinschaften, auch von den Kulturen, 
sofern es sich um die letzten Elemente ihrer Eigenart handelt. 

Spengler kann also selbst den Ursachenbegriff gar nicht ent- 
behren, wenn er es sich auch einbildet. Er legt nur den ent- 
scheidenden Wert auf den unbekannten, mit unseren Forschungs- 
mitteln nicht weiter zerlegbaren Teil des großen Ursachenkom- 
plexes und behauptet zugleich, daß dieser der Wissenschaft un- 
zugängliche Teil mit Hilfe des mystischen Aktes der Inspiration 
von denen, die dazu die Gabe besäßen, erkannt werden könne. 
Eben damit gerät er in das Gebiet des Glaubens, der seherischen 
Verkündigung, die notwendig rein subjektiven Charakter hat. Wir 
hingegen behaupten, daß, wo die unmittelbare Erfahrung aufhört, 
der Analogieschluß wnd eine mit seiner Hilfe vollzogene vorsich- 
tige Hypotbesenbildung über die in den Tatsachen wirksamen 
seelischen Kräfte einzusetzen hat, und, wo diese Mittel nicht mehr 
anwendbar sind, jede Erkenntnis aufhört. Wir behaupten ferner, 
daß sein eigenes Verfahren nichts anderes ist, als eine mit der- 
artigen Analogieschlüssen arbeitende Hypothesenbildung, freilich 
eine wilde, unvorsichtige, unkontrollierte Hypothesenbildung, und 
daß er sich in einer starken Selbsttäuschung befindet, wenn er 
glaubt, aus einer eigenartigen Erkenntnisquelle zu schöpfen, die 
mit Wissenschaft nichts zu tun habe und ihr überlegen sei. Auch 
für den Geschichtsphilosophen ist die unerläßliche Voraussetzung 
fruchtbarer Arbeit ausreichende Kenntnis und sichere Handhabung 
der historischen Methoden; beides kann aber nur in historischer 
Einzelarbeit praktisch erworben werden. 


Spenglers „Untergang des Abendlandes“ 19 


Wer aber diese Methode nicht selbst beherrschen gelernt hat 
und sich im Vertrauen auf die Macht seiner divinatorischen Be- 
gabang obne diesen Kompaß auf das Meer der großen histori- 
schen Zusammenhänge hinauswagt, kann nur ein rein subjektives 
Eindrucksbild mit nach Hause bringen, das, wenn er ein geist- 
reicher Mann ist, für die Wissenschaft bestenfalls den Wert 
einer Anregung habeu wird. Womit natürlich nicht ausgeschlossen 
ist, daß es unter dem großen Publikum stets begeisterte Gläubige 
finden und für reine Wahrheit gehalten werden wird. 

Wieweit bei Spengler die Willkür, die reine Subjektivität reicht, 
erkennt man am besten aus der Anwendung seines allgemeinen 
Grundsatzes auf einzelne Kulturerscheinungen. Wir wissen, daß 
er alles für unwesentlich erklärt, was aus irgendwelchen gemeinen 
empirischen Ursachen auch anders hätte verlaufen können und 
nicht aus dem innersten Wesen der Kulturseele quillt. Die deutsche 
Einigung hätte auf revolutionärem Wege durch eine namenlose 
Masse anstatt unter der Führung eines Mannes, Bismarcks, voll- 
endet werden können; für das Wesen der abendländischen Kultur- 
entwicklung wäre das gleichgültig gewesen. Ja, noch mehr. Die 
frühe Barockzeit vom Sacco di Roma bis zum westfälischen 
Frieden hätte unter französischer Leitung gestaltet werden können 
anstatt unter spanischer, wie es tatsächlich geschehen ist. An 
Stelle des Ignatius v. Loyola, Philipps II. und seiner Helfer, der 
spanischen führenden Künstler hätten Franzosen stehen können, 
die nun in Wirklichkeit ungeboren blieben. Die französische Re- 
volution hätte durch ein „Ereignis von andrer Gestalt und an 
anderer Stelle, in Deutschland etwa“ vertreten werden können. 
Der ganze Geschichtsverlauf im einzelnen wäre dann ein völlig 
anderer gewesen, und doch wäre das Wesentliche der abendländi- 
schen Kulturentwicklung nach Spenglers Meinung auch hiervon 
nicht berührt worden. 

Was bleibt dann überhaupt als Wesen einer historischen Kultur 
noch übrig, wenn man den ganzen Verlauf der tatsächlichen Ent- 
wicklung als gleichgültig beiseite wirft? Nur eine ganz allge- 
meine gleichartige Grundstimmung in den Erzeugnissen dieser 
Kultur (um die es im Abendlande, wie schon oben angedeutet 
wurde, recht problematisch bestellt ist) und ein bestimmter Rhyth- 
mus des Gesamtverlaufs nach den natürlichen Stufen des organi- 
schen Lebens. Welche Bedeutung können, von dieser Höhe aus 
gesehen, die Einzelheiten des historischen Verlaufes haben? Ent- 

2* 


20 Erich Brandenburg 


weder sind sie Symbole, in denen sich der Charakter der abend- 
ländischen Seele ihrem jeweiligen Altersstadium gemäß ausdrückt, 
oder sie sinken zu einer Serie äußerer Zufälle ohne jeden inneren 
Zusammenhang herab. ö 

Für den Historiker ist die von Spengler als allein wesentlich 
betrachtete seelische Grundstimmung einer Kultur gewiß ein be- 
achtenswerter Faktor. Sie hilft deren Erscheinungsformen mit. 
bestimmen und muß daher mit ein Gegenstand seiner Forschung 
sein. Aber er kann nur mit mitleidigem Lächeln zuhören, wenn 
ihm demonstriert wird, das Wesen der geschichtlichen Arbeit 
bestehe allein in der Herausfühlung dieses Stimmungsgehaltes 
‚aus den Einzelgebilden und in der Nachempfindung der Wand- 
lungen, die das Altern der Kulturseele in ihren Ausdrucksformen 
herbeiführe. Es wäre nicht nur eine Verarmung unseres histori- 
schen Weltbildes, sondern vor allen Dingen ein Ausweichen vor 
dem eigentlichen Problem, das in der Wirklichkeit Gegebene als 
möglich und in sich zusammenhängend zu begreifen, wenn wir uns 
dieser Anweisung fügen wollten. Aber wir sind immer mit Recht 
mißtrauisch gewesen gegen die vereinfachenden und vergewalti- 
genden Theorien der Geschichtsphilosophen, die uns einreden 
wollten, das meiste dessen, was die Menschheit wirklich erlebt 
hat, sei überhaupt nicht dor Rede wert, und nur der kleine Teil 
daran, der in das System des betreffenden Philosophen paßt oder 
ihm von seinem subjektiven Standpunkte aus interessant erscheint, 
sei die eigentliche Geschichte. 

Wir finden diese geschichtsphilosophische Diktatorenwillkür 
gerade bei Spengler besonders auffallend, weil er uns zu Beginn 
seines Buches emphatisch verkündet, daß es falsch sei, nach irgend- 
einem Gesichtspunkte eine Auswahl unter den Kulturerscheinungen 
bezüglich ihrer Bedeutung zu treffen. Und das sollte keine Aus- 
wahl sein, wenn man die spanische Vorherrschaft in der Barock- 
zeit, wenn man die französische Revolution oder Bismarck für 
völlig unwesentliche Erscheinungen erklärt, die auch durch andere 
hätten ersetzt werden können? 

Aber diese Inkonsequenz stelıt nicht allein. Spengler lehut 
ja auch die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden, der 
Begriffe Kausalität, Gesetz, System auf die Geschichte anfangs 
höchst entschieden ab und operiert dann mit der Anwendung der 
Analogien des organischen Lebens, der Homologie der Organe, 
der Gesetze des Alterns und Sterbens, als ob sich das ganz von 


Spenglers „Untergung des Abendlandes“ 21 


selbst verstünde. Seine Kulturen sind Organismen von streng 
gesetzlichem Bau und Lebensablauf, sind den Naturgesetzen unter- 
worfen wie ein Baum oder ein tierischer Körper, sind ohne Kennt- 
nis dieser Gesetze gar nicht verständlich. Unser Philosoph kann 
diese Begriffe, die er bekämpft, selbst so wenig entbehren, wie 
den der Kausalität, den er unter dem ahnungs- und geheimnis- 
vollen Worte „Schicksal“ nur lose versteckt. 

Man kann es verstehen, wenn jemand sagt, die historische 
Welt ist auf dem Wege verstandesmäßiger Analyse überhaupt 
nicht zu erfassen, sondern nur vermittelst des Gefühls, der sehe- 
rischen Ahnung. Aber dann darf er nicht eine Gesetzmäßigkeit 
des Verlaufes der Kulturentwicklung behaupten; denn „Gesetz“ 
ist nun einmal ein Begriff, der wissenschaftliche Beobachtung und 
verstandesmäßige Analyse voraussetzt. Ja, er müßte eigentlich 
die Konsequenz zielen, daß sein Weltbild keine irgendwie all- 
gemeine Geltung beanspruchen könne, sondern nur für Gleich- 
gesinnte oder gläubige Anhänger Bedeutung habe. Auch davon 
ist Spengler aber weit entfernt. Er behauptet, die endgültige, 
abschließende Philosophie der Geschichte gegeben zu haben. Hegel 
hat das auch von sich geglaubt und im Grunde wohl jeder Ge- 
schichtsphilosoph. Selbst wenn man Spenglers Anspruch dahin 
einschränkt — was wohl in seinem Sinne liegen wird — daß er 
die letzte für die abendländische Seele erreichbare Auffassung 
der Geschichte, die klassische Geschichtsphilosophie der abend- 
ländischen Zivilisation gegeben habe, bleibt immer der Widerspruch, 
daß er von Dingen etwas zu wissen behauptet, von denen man 
nach seiner eigenen Ansicht nichts wissen kann. Oder, mit anderen 
Worten, sein Skeptizismus ist nur radikal der Wissenschaft, dem 
Verstande gegenüber, verwandelt sich aber durch die Annahme 
eines höheren Organs der Erkenntnis, der Intuition, in einen auf 
gefühlsmäßiger Grundlage ruhenden Dogmatismus. 

Wir Historiker denken umgekehrt. Wir sind skeptisch gegen- 
über jeder gefühlsmäßigen Interpretation der Dinge, weil wir 
wissen, wieviel Unheil damit schon angerichtet worden ist. Wir 
sind vorsichtig auch dem Verstande gegenüber, weil wir wissen. 
daß auch er der Gefahr vorschneller Schlüsse gegenüber nicht 
gefeit ist, und häufig genug aus Hypothesen Dogmen gemacht 
hat. Aber wir vertrauen ihm, wenn er richtig angewandt wird, 
mehr als dem Gefühl und glauben, daß da, wo seine Methoden 
nicht mehr anwendbar sind, auch die Grenze unseres Wissens 


22 Erich Brandenburg 


überhaupt liegt, nicht nur die der Wissenschaft. Wir wissen, 
daß es auch in der geschichtlichen Welt letzte Probleme gibt, für 
weiche die Wissenschaft keine Lösung zu bieten hat. Wir ver- 
wehren es niemandem, hier seinem Gefühl und seinem Glauben 
zu folgen. Nur soll er uns nicht sagen, daß seine Überzeugung 
ein Beweis sei, und daß unser Bemühen um ein Verständnis 
dessen, was dem Erkennen zugänglich ist, wertlos sei im Ver- 
gleich mit den Ergebnissen dieser „Intuition“. 

Wir betrachten Spenglers „Kulturseelen* als hypothetische 
Annahmen zur Erklärung der Tatsachen aus seelischen Voraus- 
setzungen, und behaupten, daß das Urteil über ihre Zulässigkeit 
davon abhängt, ob sie den ganzen Tatbestand wirklich verständ- 
lich machen können. Wir können seine Charakteristik der „abend- 
ländischen Seele“ nicht als eine derartige Hypothese ansehen, 
sehon weil sie auf einen großen Teil der abendländischen Kultur- 
erscheinungen (die romanische Welt) nicht paßt. Wir vermissen 
jeden Beweis für die Anwendbarkeit des Entwicklungsschemas 
der Organismen auf die einer menschlichen Gemeinschaft inne- 
wohnenden Lebenskräfte und vermögen daher auclı seinen Prophe- 
zeiungen über das künftige Schicksal der abendländischen Seele 
keinen objektiven Wert beizumessen. Wir wissen durchaus nicht, 
welche Kräfte und Möglichkeiten noch in den Völkern des Abend- 
landes schlummern und welcher Leistungen sie noch fähig sind. 
Es ist ebensogut möglich, daß sie ihre größte Zeit hinter sich, wie 
daß sie sie noch vor sich haben. Wir befürchten aber, daß die 
Verbreitung solcher Stimmungen, wie sie. dem Buche Spenglers 
zugrunde liegen, eine lähmende Wirkung auf viele schaffensfähige 
Kräfte ausüben wird und halten es darum für unsere Pflicht, so 
nachdrücklich wie möglich darauf hinzuweisen, daß alles, was er 
vorträgt, nicht Erkenntnis von etwas Unabänderlichem, nicht ein- 
mal gut begründete Hypothese, sondern das geistreiche Spiel der 
leicht erregbaren, in weiten Wissensgebieten leicht sich tummelnden 
Phantasie einer pessimistisch gestimmten Einzelseele ist. Man 
mag ihren luftigen Sprüngen mit ästhetischem Vergnügen folgen, 
aber man muß sich bewußt bleiben, daß es sich hier um ein 
Raketenfeuerwerk des Geistes handelt, von dem man sich wieder 
hinwegwenden muß zu kräftiger, von unbeirrbarer Zukunftshoff- 
nung getragener Arbeit. Denn nur, wenn wir glauben, Neues 
schaffen zu können, werden wir es schaffen. 


2383 


Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. 
| Eine Entgegnung 


von 


J. Haller. 


Eines der wichtigsten Aktenstücke aus der Überlieferung der 
staufischer Zeit, die sogenannte „Deliboratio super facto imperii 
de tribus electis“ Innozenz’ III. (Registrum de negotio imperii 
no 29), hat Tangl jüngst in den Sitzungsberichten der Preußi- 
schen Akademie (1919 nr. 53) zum Gegenstand einer beson- 
deren Untersuchung gemacht. In einem Exkurs erörtert er 
dabei auch die eigentümliche Stelle dieses Schriftstücks, an der 
Innozenz im Vorbeigehen bemerkt, Heinrich VI. habe nach seiner 
Kaiserkrönung von Cölestin III. eine Investitur mit dem Kaiser- 
tum durch eine goldene Kugel erbeten. Tangl nimmt dabei Stel- 
lung gegen die Deutung, die ich in meiner Abhandlung über 
„Heinrich VI. und die römische Kirche“ (Mitteilungen des Instituts 
für österreichische Geschichtsforschung 35, 648ff.) den Worten des 
Papstes gegeben habe. Da seine Einwendungen mir nichts weniger 
als zutreffend erscheinen, so darf ich hier wohl noch einmal auf 
die, Frage zurückkommen. Die Tatsache, um die es sich handeln 
würde, wenn ich Recht hätte, ist bedeutsam genug, um eine wieder- 
holte Erörterung zu rechtfertigen. 

Innozenz III. fällt in dem in Rede stehenden Aktenstück be- 
kanntlich seine Entscheidung im deutschen Thronstreit zugunsten 
Ottos von Braunschweig, unter Abwägung aller Gründe, die für 
und gegen jeden der drei Gewählten, Friedrich, Philipp und Otto, 
sprechen. An die Spitze stellt er den Nachweis, daß der aposto- 
lische Stuhl ein Recht habe, sich mit der Kaiserfrage zu be- 
schäftigen, da das Kaisertum selbst ihm „gehöre“, seine Pertinenz, 
sein Zubehör sei. Dabei beruft er sich unter anderem darauf, 
auch Heinrich VI. habe die Abhängigkeit des Kaisertums von der 
Kirche anerkennt durch die obenerwähnte Bitte um Belehnung. 


24 J. Haller ® 


Zur Bequemlichkeit des Lesers setze ich unter Fortlassung des 
Überflüssigen den Wortlaut hierher: 
„Interest apostolicae sedis .. de imperii Romani provisione 
tractare, cum imperium noscatur ad eam principaliter et fina- 
- liter pertinere: principaliter, cum per ipsam et propter ipsam 
de Graecia sit translatum ..., finaliter, quoniam imperator a 
summo pontifice finalem sive ultimam manus impositionem pro- 
motionis proprie accipit, dum ab eo benedicitur, coronatur et de 
imperio investitur. Quod Henricus optime recognoscens a 
bonae memoriae Coelestino papa .. post susceptam ab eo 
coronam, cum aliquantulum abscessisset, rediens tan- 
dem ad se, ab ipso de imperio per pallam auream petiit 
investiri“. | 

Man hatte die gesperrt gedruckten Worte allgemein so auf- 
gefaßt, als spräche Innozenz III. hier von einem Vorfall, der un- 
mittelbar nach der Kaiserkrönung Heinrichs am 14. April 1191, 
also in den nächstfolgenden Tagen, gespielt hätte. Heinrich sei, 
nachdem er sich bereits von Cölestin getrennt, wieder zu diesem 
zurückgekehrt und habe sein Gesuch vorgebracht, über dessen 
Bedeutung man sich weiter keine Gedanken machte. Demgegen- 
über glaubte ich zeigen zu können, daß die herkömmliche Deutung 
schon sprachlich nicht richtig sei; denn „rediens ad se“ heiße 
nicht „zu ihm zurückkehrend“, sondern — nach biblischem Vor- 
bild — „in sich gehend“; daß aber vor allem eine solche Szene, 
wie man sie nach der gewohnten Auffassung annehmen müßte, 
in jeder Hinsicht unmöglich und sinnlos wäre. Auf Grund dessen 
kam ich, da den Angaben des Papstes doch gewisse Tatsachen 
zugrunde liegen müßten, zu einer völlig anderen Deutung der 
ganzen Stelle. Innozenz, so meinte ich, habe sagen wollen: 
Heinrich ist, nachdem er nach empfangener Krönung eine Weile 
sich entfernt hatte, endlich doch in sich gegangen und hat die 
Investitur mit dem Kaisertum unter dem Symbol einer goldenen 
Kugel aus der Hand des Papstes erbeten. 

Wenn dies der richtige Wortsinn, wenn die zeitweilige „Ent- 
fernung“, entsprechend dem schließlichen Insichgehen, ethisch auf- 
zufassen ist, so ergab sich mir als einzig möglicher Zeitpunkt 
für das Gesuch des Kaisers der November 1196, wo Heinrich 
nach langer Entfremdung sich dem Papste wieder nähert und in 
gespannten Verhandlungen unter weitestgehenden Anerbietungen 
alle Fragen endgültig zu regeln sucht, die seit den Tagen Fried- 


Innozenz III. nnd das Kaisertum Heinrichs VI. i 95 


richs I. trennend zwischen Kaiser und Papst gestanden hatten. 
In diesem Zusammenhang, und um die dauernde Aussöhnung mit 
der Kirche zu erlangen, würde Heinrich den erstaunlichen Schritt 
getan haben, den Innozenz III. erwähnt, daß er um förmliche 
Belehnung mit dem Kaisertum nachsuchte, d.h. sich bereit er- 
klärte, die Kaiserkrone vom Papste zu Lehen zu nehmen. 

Tangl leugnet nun meine Deutung der Worte Innozenz’, und 
hätte er Recht, so müßten auch alle daran geknüpften Kombi- 
nationen fallen. Aber ich meine, er hat nicht Recht. 

Zunächst muß ich widersprechen, wenn Tangl mich „eine 
Anleihe beim klassischen Latein“ machen läßt, weil ich behaupte, 
Innozenz würde nicht geschrieben haben „tandem rediens ad se“, 
sondern „rediens ad eum“, wenn er hätte sagen wollen, Heinrich 
sei zu Cölestin zurückgekehrt, um von ihm die Investitur mit der 
goldenen Weltkugel zu erbitten. Es ist mir nicht in den Sinn 
gekommen, mich dabei auf die Gesetze der klassischen Gram- 
matik zu berufen. Ich glaube auch der Belehrung nicht zu bedürfen, 
daß die Lateiner des Mittelalters den Unterschied zwischen dem 
Reflexivum „se“ und dem Demonstrativum „eum“ nicht einhielten. 
Ich wußte, als ich meineu Aufsatz schrieb, schon seit vielen Jahren, 
dab dieser Unterschied eine der „Elegantiae linguae latinae“ ist, 
die der lateinisch schreibenden und sprechenden Welt erst durch 
Lorenzo Valla wieder zum Bewußtsein gebracht wurden. Mir 
schien aber — und scheint noch heute —, daß auch ein Schrift- 
steller des 13. Jahrhunderts im vorliegenden Falle den besagten 
Unterschied wohl gemacht haben dürfte, wenn anders er die Ab- 
sicht und die Fähigkeit hatte, sich durch Klarheit des Ausdrucks 
vor Mißverständnissen zu schützen; was man von Innozenz III. 
beides wohl voraussetzen darf. 

Daß dem so ist, sieht man bald, wenn man den Satz, aus dem 
Tangl immer nur den einen Teil vor Augen zu haben scheint, als 
Ganzes betrachtet: „post susceptam ab eo coronam .., rediens 
tandem ad se, ab ipso... petiit investiri“. Sollte hier wirklich 
das Reflexivum dieselbe Person bezeichnen wie die beiden Demon- 
strativa? Sollte der Wechsel nicht vielmehr eben darum ange- 
wandt sein, um klar zu machen, daß es sich beim ersten und 
dritten Mal um Cölestin, beim zweiten um Heinrich, das Subjekt 
des Satzes, handelt? Wäre dies nicht der Fall, so wäre das 
„ad se“ mindestens überflüssig; es hätte genügt, zu schreiben 
„rediens tandem ab ipso. .. petiit investiri“. 


26 J. Haller 


So war es gemeint, wenn ich schrieb, die herkömmliche Über- 
setzung „er kehrte zu ihm zurück“ sei „schon rein grammatisch, 
unmöglich“. Daß der Ausdruck „unmöglich“ etwas zu stark ist, 
gebe ich gern zu. Befremdlich, anstößig wäre sie aber auf jeden 
Fall. An die klassische Grammatik braucht man dabei nicht zu 
denken und habe ich nicht gedacht, sondern an die natürlichen 
Regeln des sprachlichen Ausdrucks, die auch den Schriftstellern 
des Mittelalters nicht fehlten, wenn sie darin auch mehr gefühls- 
mäßig verfuhren. Es schien — und scheint mir noch — eine 
Sache des Sprachgefühls zu sein, das die übliche Deutung ver- 
bietet. 

Etwas derart scheint auch Tangl empfunden zu haben. Er 
gesteht, die Übersetzung „rediens tandem ad se = endlich in sich 
gehend“ scheine „einleuchtend“, ja er müsse mir darin sogar „zu 
Hilfe kommen“, und bringt eine weitere Parallelstelle aus Willi- 
balds Leben des hl. Bonifatius bei, an der ebenfalls die Wendung 
„ad se reversi“ im Sinne der bekannten Bibelstelle (Luk. 75, 17). 
gebraucht wurde. Ich bin für diese Unterstützung dankbar und 
glaube, daß, wer darauf achten will, noch mehr derartige Belege 
finden wird. Handelt es sich doch um eine Wendung, die in einem 
der bekanntesten Kapitel der Bibel, in der Erzählung vom ver- 
lorenen Sohn, vorkommt und schon deshalb jedermann geläufig 
sein mußte, wie sie denn auch von dort aus in etwas veränderter- 
Form („in sich gehen“) in das Gemeingut der neuhochdeutschen 
Sprache übergegangen ist. 

Um so überraschter wird wohl mancher Leser von Tangls 
Aufsatz sein, wenn er erfährt, daß Tangl trotz allem, trotz des 
„einleuchtenden“ Charakters meines Vorschlags und ungeachtet 
der von ihm selbst gefundenen weiteren Belegstelle — an der 
hergebrachten Deutung festhält. Woraufbin? Weiler bei Gregor VII.. 
drei und bei Innozenz III. eine Stelle gefunden hat, wo „sibi“ 
und „se“ statt „ei“ oder „eum“ stehen. Wenn ihm das Aufsuchen 
dieser Stellen Mühe gekostet hat, so hätte er sie sich sparen 
können; denn daß derartige Vertauschungen alltäglich sind, weiß. 
eigentlich jeder, der etwas in das Latein des 10. bis 15. Jahr- 
hunderts hineingeblickt hat. Nicht darum handelt es sich, ob 
„ad se“ nach dem allgemeinen Sprachgebrauch soviel bedeuten 
könnte wie „ad eum“ — das ist völlig unzweifelhaft —, sondern. 
ob es dies an der umstrittenen Stelle bedeuten soll, und das 
leugne ich. Tangl stößt eine weit offene Tür ein, wenn er im: 


“Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. 27 


Hinblick auf eine Parallele aus Innozenz' III. Registrum de negotio 
imperii schreibt: „Das Beispiel aus der gleichen Quelle wird... 
wohl genügen, um zu zeigen, daß gegen eine Ubersetzung des 
„rediens ad se“ mit „zu ihm zurückkehrend“ nicht das geringste 
Bedenken besteht“. Er bemerkt nicht, daß gerade die von ihm 
angezogene Parallelstelle zum Nachdenken auffordert, indem sie 
lehrt, daß auch ein Innozenz die in Rede stehenden Pronomina 
nicht völlig blindlings anwendet. Er schreibt dort nämlich: „et 
iis de more perfectis, que ad coronationem principis exiguntur, eam 
sibi... conferamus‘“. Hier war das „sibi“ statt „ei“ unbedenklich, 
weil eine Verwechslung, ein Mißverständnis nicht entstehen konnte; 
und es war andererseits das sonst noch zur Verfügung stehende 
„ei“ unmöglich, weil unmittelbar davor „eam“ steht. Ein anstän- 
diger Stilist — und das war Innozenz — konnte niemals schreiben: 
„eam ei conferamus“. Daher ihm an dieser Stelle das „sibi“ ganz 
von selbst in die Feder floß!. 

Völlig unverständlich ist mir, was Tangl im Anschluß hieran 
schreibt: „daß es sich bei der Verbindung der drei Worte (rediens 
ad se) um.ein häufigst gebrauchtes Verbum handelt, bei dessen 
Wahl in besonderen Einzelfällen das biblische Vorbild nachgeahmt 
sein mochte“ (S. 1027). Soll man glauben, daß Innozenz eine ge- 
läufige biblische Wendung nachgeahmt habe, um — etwas ganz 
anderes zu sagen? Einen sicherern Weg, von seinen Lesern 
mißverstanden zu werden, hätte er schwerlich finden können. 

Vollkommen einig bin ich mit Tangl, wenn er fortfährt: „Ent- 
scheidend ist aber doch der Zusammenhang des Ganzen“. In 
dieser Hinsicht macht Tangl mir einen Vorwurf, den ich nicht 
leicht nehmen kann. Ich soll „den ganzen Sinn des Satzes um- 
gekehrt“, „ihn gänzlich aus dem Zusammenhang gezogen“ haben 
und dergleichen. Die Stelle als Ganzes handle von „den Vor- 
gängen bei der Kaiserkrönung Heinrichs VI. am 14. April 1191“, 
während ich den einzelnen Satzteil aus seinem sachlichen Zu- 
sammenhang löse und auf die Verhandlungen von 1196 beziehe. 

Wenn das richtig wäre, so hätte ich mich eines Fehlers schuldig 
gemacht, den man kaum einem Anfänger nachsehen würde. Ich 
fürchte jedoch, der Fehler liegt nicht bei mir. Nicht ich habe 
einen Satz aus seinem Zusammenhang gerissen, sondern Tangl 


— 


Natürlich hätte er auch schreiben können „eam ipsi“ oder „ipsam ei 
conferamus“. Nach dem Sprachgebrauch seiner Zeit war „eam sibi“ das ein- 
fachste und darum das gegebene. 


28 JI. Haller 


bat einen Zusammenhang vorausgesetzt, der garnicht existiert. 
Es ist nämlich durchaus nicht richtig, daß Innozenz an der strit- 
tigen Stelle von „den Vorgängen bei der Kaiserkrönung Hein- 
richs VI.“ spreche, wie Tangl meint. Das tut er keineswegs; er 
erwähnt die Krönung nur nebenbei zur Zeitbestimmung für einen 
anderen Vorgang, der nach ihr spielt: post susceptam coronam. 
Ob bald oder lange nach der Krönung, läßt er ungesagt, und es 
ist eine glatte petitio principii, wenn man die Worte unmittelbar auf 
die Krönung bezieht. Innozenz’ eigentliches Thema ist überhaupt 
ein ganz anderes. Ich muß bitten, den ganzen Anfang des Schrift- 
stückes im Zusammenhang daraufhin anzusehen. „Sache des 
apostolischen Stuhles, sagt Innozenz, ist es, sich mit der Besetzung 
des römischen Kaisertums zu beschäftigen, da das Kaisertum be- 
kanntlich nach Ursprung und Endzweck ihm gehört: seinem Ur- 
sprung nach, da es durch ihn und um seinetwillen den Griechen 
entzogen worden ist..., seinem Endzweck nach, weil der Kaiser 
den Abschluß seiner Erhebung vom Papste empfängt, indem er 
von ihm geweiht, gekrönt und mit dem Kaisertum investiert wird. 
Dies hat Heinrich VI. vollkommen anerkannt und darum nach 
Empfang der Krone... um die Investitur mit dem Kaisertum 
unter dem Symbol einer goldenen Kugel gebeten.“ Mit keinem 
Wort ist hier von. Vorgängen bei Heinrichs Kaiserkrönung die 
Rede, vielmehr spricht Innozenz ganz allgemein, theoretisch von 
der staatsrechtlichen Natur des Kaisertums überhaupt als einer 
Pertinenz der römischen Kirche. Um sie zu erweisen, führt er 
drei Dinge an: die Weihe, die Krönung und die Investitur des 
Kaisers. Dab Weihe und Krönung Sache des Papstes waren, 
konnte niemand bestreiten, eine unzweifelhafte Investitur mit dem 
Kaisertum aber hatte bisher noch nie stattgefunden. Die Kirche 
behauptete zwar längst, der Akt der Krönung habe den Wert 
einer Verleihung der Kaiserwürde. So hatte Innozenz II. zu 
Lothar gesagt, er habe ihn zum Kaisertum erhoben (ad imperii 
fastigia sublimavimus) “, und Hadrian IV. hatte die Konsequenz 
gezogen, das Kaisertum sei ein Lehen der Kirche. Aber diese 
Auffassung war entschieden zurückgewiesen worden. Im Gegen- 
satz zu ihr hatte Friedrich I. die Kaiserkrönung durch den Papst 
in Parallele gesetzt mit der Aachener Königskrönung. Wenn 
Weihe und Krönung von der Hand des Papstes die Bedeutung 


ı M. G. Constitutiones I, 168. 


Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. . 29 


einer Investitur, d. h. Besitzübertragung (gewere) haben sollten, 
mit welchem Recht wollte man den analogen Handlungen des 
Erzbischofs von Köln diesen Charakier absprecheu? Nach den 
Vorstellungen der Zeit war es auch kaum möglich, eine regel- 
rechte Investitur im Aufsetzen der Krone, noch viel weniger in 
der Salbung und Einsegnung zu sehen. Dazu hätte es der Über- 
reichung eines Gegenstandes bedurft, der die Herrschaft, nicht 
bloß die Herrscherwürde, und zwar die spezifisch kaiserliche, 
nicht die königliche im allgemeinen, symbolisierte und den der neue 
Kaiser zum Zeichen der Besitzergreifung in die Hand nehmen 
konnte i. Als Symbol dieser Amt konnte nur die Erdkugel dienen. 
Aber — und hier bin ich Tangl für seinen Hinweis dankbar, der 
meine Argumentation in willkommenster Weise ergänzt — die 
Erdkugel oder der Reichsapfel, obwohl längst als Abzeichen des 
Kaisers bekannt, hatte bei der Kaiserkrönung bis 1191 keine 
Roile gespielt. In dem Krönungszeremoniell, wie es bis auf Inno- 
zenz III. geübt und bald nach 1191 vom Kämmerer Cencius auf- 
gezeichnet wurde, kommt eine Überreichung der Weltkugel nicht 
vor. Es fehlte mithin gerade der Akt, der die Investitur des 
Kaisers durch den Papst und damit den Charakter des Kaiser- 
tums als Pertinenz der Kirche unwidersprechlich dargetan haben 
würde. Der Satz „imperator a summo pontifice de imperio in- 
vestitur“ schwebte also, streng genommen, in der Luft, und damit 
war auch der darauf gestützte Hauptsatz „imperium Romanum 
pertinet ad sedem apostolicam“ nicht für jedermann zwingend 
erwiesen. 

Da hilft sich nun Innozenz als geschulter Rechtsanwalt nach 
seiner Weise. Er behauptet, Heinrich VI. selbst habe anerkannt, 
daß das Kaisertum eine Pertinenz der Kirche sei, denn er habe 
nach seiner Krönung bei Cölestin III. um eine Investitur mit dem 
Kaisertum unter dem Symbol einer goldenen Kugel nachgesucht. 
Die Beweiskraft dieses Arguments können wir auf sich beruhen 
lassen. Der Einwand liegt ja nahe genug, daß das Erbieten des 
bereits gekrönten Kaisers, sich mit der Weltkugel investieren zu 


Die Krone ist nicht Symbol der Herrschaft, denn sie wird dem Kaiser 
mit den Worten aufgesetzt: „Accipe signum gloriae“ usw. (Ordo des Cencius 
bei Watterich 2, 717). Unter den alten Abzeichen ist am ehesten noch das 
Zepter als Symbol der Herrschaft anzusehen, aber es symbolisiert nicht das 
Kaisertum, sondern die königliche Gewalt („Accipe sceptrum, signum regiae 
potestatis“ heißt es a. a. O.). 


30 J. Haller 


lassen, mindestens mit gleichem, wenn nicht besserem Recht gegen 
die Anschauung des Papstes ins Feld geführt werden könne. 
Streng genommen wurde damit ausgedrückt, daß die Krönung an 
sich noch kein Zeichen der Abhängigkeit des Kaisertums von der 
. Kirche sei. Auch konnte man in einer später erfolgenden Inve- 
stitur nicht sowohl ein Zeugnis für das bereits bestehende, sondern 
vielmehr ein solches über das neu zu schaffende, also bisher nicht 
bestehende Pertinenzverhältnis erblicken. Innozenz machte sich 
also einer kecken Unterstellung schuldig, die nur nicht auf den 
ersten Blick sichtbar wird — ein richtiger Advokatenkniff. Aber, 
wie gesagt, darauf kommt es hie® nicht an. Für uns ist allein 
von Bedeutung, daß nach dem Zeugnis Innozenz’ III. Kaiser 
Heinrich VI. irgendeinmal nach seiner Kaiserkrönung die Investitur 
mit der Weltkugel erbeten hat. Wann soll das geschehen sein? 

Diese Frage scheint vor allem eine Antwort zu heischen; bei 
Tangl aber findet man keine. Er läßt uns ohne klare Auskunft 
darüber, zu welchem Zeitpunkt nach seiner Ansicht das, was 
Innozenz eine Bitte (petiit) des Kaisers nennt, ausgesprochen 
worden sein soll. Nur soviel kann man seinen Worten entnehmen, 
daß er die von mir vorgeschlagene Beziehung auf die Verhand- 
lungen von 1196 ablehnt. Man könnte in seinen Worten sogar 
eine Andeutung finden, als dächte er an einen Vorfall bei der 
Krönung selbst. Die Investitur, so sagt er, werde in den Worten 
des Papstes „zu einem besonderen Einzelvorgang bei der Krönung 
Heinrichs VI., der Überreichung des Reichsapfels, in Beziehung 
gesetzt“. Das ist etwas unbestimmt ausgedrückt und kann leicht 
mißverstanden werden. Soweit ich es aber verstehe, scheint es 
mir nicht richtig. Ich wüßte nicht, wie und wo Innozenz die 
Belehnung des Kaisers zur Kaiserkrönung Heinrichs, geschweige 
denn zu einem Einzelvorgang bei ihr „in Beziehung gesetzt“ hätte“. 
Meines Erachtens sagt er nur, Heinrich habe, als er schon ge- 
krönt war, um eine Investitur gebeten. Das ist einmal kein 
„Einzelvorgang bei der Krönung“, sondern ein solcher nach ihr; 
und es ist zudem ein indirektes, aber sicheres Zeugnis dafür, daß 
eine Investitur an Heinrich niemals stattgefunden hat: bei der 


—— 


ı Wer etwa meinen wollte, diese Beziehung sei durch die relativische An- 
knüpfung des Satzes mit „Quod“ gegeben, der würde übersehen, daß dieses 
Quod“ sich nicht auf das unmittelbar vorausgehende „investitur“, sondern auf 
den ganzen Satz und seinen Kern bezieht, daß das „imperium noscatur ad eam 
(sedem apostolicam) pertinere“. Dies sollte Heinrich anerkannt haben. 


* 


Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. 31 


Krönung nicht, da sonst eine nachträgliche Bitte um sie sinnlos 
gewesen wäre, und nach der Krönung ebensowenig, da Innozenz 
nur von einer Bitte, nichts von ihrer Erfüllung weiß. Dasselbe 
gilt von der „Überreichung des Reichsapfels“. Auch sie hat weder 
bei Heinrichs Krönung, noch später stattgefunden — aus den- 
selden Gründen, und da überdies — worauf Tangl selbst hin- 
weist — in dem Krönungszeremoniell des Cencius, das 1191 be- 
folgt wurde, ein derartiger Akt fehlt. Ich glaube, mich darüber 
schon einmal auf zwei Druckseiten ausführlich genug ausgesprochen 
zu haben und kann dem Leser eine Wiederholung nicht zumuten, 
wenn auch Tangl meinen Ausführungen keine Beachtung geschenkt 
zu haben scheint. Es genüge festzustellen, daß Tangl sich im 
Widerspruch mit den Tatsachen befindet, wenn er von „einem 
besonderen Einzelvorgang bei der Krönung Heinrichs VI., der 
Überreichung des Reichsapfels“ spricht. Ein solcher Vorgang hat 
niemals stattgefunden. 

Wer die Texte mit der Sorgfalt behandelt, die man bei 
juristischen Staatsschriften fordern darf, der muß meines Erachtens 
vielmehr zu dem Ergebnis kommen: bei der Krönung Heinrichs VL, 
wie übrigens bei allen vorausgehenden Kaiserkrönungen, ist die 
Weltkugel nicht verwandt worden; es hat bis dahin überhaupt 
keinen Akt im Krönungszeremoniell gegeben, der als unzweifel- 
haftes Symbol einer Investitur mit dem Kaisertum gelten konnte. 
Erst bei der Krönung Ottos IV. (1209) ist höchst bezeichnender- 
weise diese Lücke ausgefüllt; unter den Abzeichen, die der neue 
Kaiser aus der Hand des Papstes empfängt, erscheint jetzt zum 
ersten Male auch die Weltkugel. Innozenz, der bei diesem An- 
laß das Zeremoniell der Krönung überhaupt gründlich änderte, 
der unter anderem die Schwertumgürtung so umgestaltete, daß 
der Kaiser durch sie zum „miles beati Petri“ erklärt wurde, hat 
auch dafür gesorgt, daß das unzweideutige Symbol der Reichs- 
herrschaft, von der Kirche gegeben, nicht länger fehlte“. Er hat 
damit die Krönung allerdings zu einer richtigen „investitura de 
imperio“ gemacht. 

Was ihn dazu bewogen hat? Ich denke, das braucht man 
kaum zu fragen. Der Papst wünschte, bei erster Gelegenheit 
seine Auffassung vom Wesen des Kaisertums als einer kirch- 


ı Das Nähere bei Eichmann, Die Ordines der Kaiserkrönung. Zeitschrift 
der Savigny - Stiftung, Kanonist. Abt. II, 53 ff. 


32 J. Haller 


lichen Pertinenz auch im Zeremoniell der Krönung festz 

Tangl dagegen meint, es müsse „ein besonderer, im Zere. 

nicht vorgesehener, vielleicht aus einer Irrung entsprungene 

fall bei der Kaiserkrönung vom Jahre 1191 Anlaß gegeben h: 

Ich gestehe, daß ich mir bei diesen Worten nichts bestimmt - . 
denken vermag. Wenn sie mehr sind als eine Ausrede der 
legenheit, so könnten sie etwas Bedenkliches enthalten. Bed 
lich ist der vage Hinweis auf einen „vielleicht aus einer Irr. 
entsprungenen Vorfall bei der Kaiserkrönung vom Jahre 119: 
insofern man ihn doch gar zu leicht als eine Anspielung auf d 
oben besprochene „rediens ad se post acceptam coronam“ deut 
könnte. Gerade hier wäre es zu wünschen gewesen, daß Tang 
sich unzweideutig ausgedrückt hätte. Glaubt er wirklich noch 
wie es vor ihm Toeche und Winkelmann taten, Innozenz - 
sagen wollen, Heinrich VI. sei unmittelbar nach Empf.: 
Krone, nachdem er den Platz der Krönung bereits ve. 
wieder umgekehrt und habe Cölestin gebeten, ihm doch gei 

auch noch eine goldene Kugel zu überreichen? Ich würd 
außerordentlich bedauern. Nicht so sehr, weil ich daraus erke 
müßte, daß die Mühe, die ich mir gegeben habe, um die £ 
liche Unmöglichkeit dieser Vorstellung nachzuweisen, ihren! 
druck auf Tangl verfehlt hat, sondern weil es mir peinlich wå- 
mich mit dem Gedanken abzufinden, daß ein ausgezeichnet 
Kritiker, der gegenüber den Urkunden die strengen Gesetze de» 
Zweifels so meisterhaft handhabt, gegenüber Vorgängen im wirk- 
lichen Leben so — ich kann es nicht anders nennen — wunder- 
gläubig sein sollte. Das Wort „Sachkritik“ brauche ich ungern, 
weil damit in neuerer Zeit mancher Mißbrauch getrieben wird. 
Aber man wird doch darauf bestehen müssen, daß Berichte oder 
Wortauslegungen, die uns zumuten, zu glauben, was der Natur 
der Dinge nach unmöglich ist, grundsätzlich zu verwerfen sind. 
Wenn nun Innozenz wirklich sagte, und seine Worte keine andere 
Deutung zuließen, als daß Heinrich VI. alsbald nach vollendeter 
Krönung noch einen Ergänzungsakt erbeten habe, der seine In- 
vestitur mit dem Kaisertum durch den Papst darstellen sollte, 
und daß Cölestin diese Bitte nicht erfüllte — wenn Innozenz III. 
wirklich diesen Unsinn geschrieben hätte, so müßte man ihn eben 
behandeln wie jeden, der uns Märchen aufbinden will. Denn so 
etwas ist schlechterdings unmöglich. Ich will dem Leser, bei dem 


ich Kenntnis meiner früheren Erörterung dieser Frage voraus- 


48 | Kritiken 


bier nur eine Darstellung gewisser rechts- und wirtschaftsgeschichtlicher 
Theorien, wobei die Theorien über die Markgenossenschaft und das 
Grundeigentum im Vordergrund stehen, 

Im zweiten Abschnitt spricht Dopsch über „die sogenannte Urzeit 
(Cäsar und Tacitus)‘, Auf Grund der Forschungen vou Gradmann, 
Hoops, Schlüter, Schumacher u. a. wendet sich Dopsch gegen jene ältere 
Lehrmeinung, welche das Deutschland des Cäsar und Tacitus als ein 
mit Sumpf und Urwald bedecktes Land ansah und bringt auch weitere 
Quellenstellen bei, welche dartun, daß die großen Urwälder Germaniens 
nicht gänzlich unwegsam waren. Mit Gradmann, Hoops u. a. nimmt auch 
Dopsch an, daß die erste Niederlassung den seit alters waldfreien Boden 
aufsuchte und daß auf diesem schon seit der jüngeren Steinzeit Getreidebau 
in größerem Umfang betrieben wurde. Im Zusammenhang damit spricht 
sich auch Dopseh gleich der Mehrzahl der heutigen Forscher gegen ein 
Nomadentum oder Halbnomadentum der Germanen zur Zeit Cäsars. 
aus. Gewiß waren die Germanen schon vor den Zeiten Cäsars seßhaft. 
geworden, aber bei dieser Gelegenheit soll doch betont werden, daß der 
Begriff der Seßhaftigkeit und des Nomadentums kein eindeutig fest- 
stehender ist. Unsere heutigen Alpenbewohner wird niemand als Nomaden 
im gewöhnlichen Sinn bezeichnen wollen, und doch spielt sich an vielen 
Orten eine Wanderbewegung größerer Volksteile ab, die von manchen 
Beobachtern als eine Form des Nomadentums bezeichnet wird. Eine 
hiermit vergleichbare unstete Lebensweise wird von archäologischer Seite 
auch bei Stämmen angenommen, die während der jüngeren Steinzeit 
im deutschen Mittelgebirge hausten und die Viehzucht bevorzugten!. 
Wir vermuten daher, daß die Verbindung der germanischen Siedler mit 
dem Boden auch nach dem Übergang zu seßhafter Lebensweise nicht 
allenthalben gleich fest, sondern einer verschiedenen Abstufung fähig war. 
Wie die Seßhaftigkeit des heutigen deutschen Bauern in der Ebene und 
des Alpenbauern dem Grade nach stark verschieden ist, so werden wir 
auch für die Germanen, je nach der Eignung des Geländes für Weide- 
wirtschaft und Ackerbau, eine verschiedene Intensität der Seßhaftigkeit 
annehmen dürfen. Ä 

In der wichtigen Frage nach dem Subjekt des Eigentums an Grund 
und Boden lehnt Dopsch gleich älteren Forschern, wie Denmann Roß. 
und Fustel de Coulanges ein Gesamteigentum an Grund und Boden ab 
und will das Vorhandensein von Sondereigen an Grund und Boden be- 


1 K. Schumacher, Materialien zur Besiedelungsgeschichte Dentschlands 
(Mainz 1918), S. 67, 85f. 


47 


Kritiken 


Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der euro- 
päischen Kulturentwicklung. Aus der Zeit von Cäsar bis auf 
Karl den Großen. I. Teil. Wien, 1918. XI und 404 SS. 27 M. 


Das Leitmotiv des vorliegenden Werkes ist die Leugnung jener 
großen Kulturzäsur, „welche nach der herkömmlichen Darstellung die 
viel berufenen wilden Zeiten der sogenannten Völkerwanderung bewirkt 
haben sollen“ (IX). Gleich hier müssen wir die Frage aufwerfen, ob 
eine Betrachtung, die sich auf die wirtschaftlichen und sozialen Grund- 
lagen der Kulturentwicklung beschränkt, in das Wesen des Kultur 
wandels, wie er sich in der Völkerwanderungszeit vollzog, genügenden 
Einblick zu gewinnen vermag. Die wirtschaftlichen und sozialen Grund- 
lagen der Kulturentwicklung einer gesonderten Betrachtung zu unter- 
ziehen, ist an sich gewiß mit Erfolg möglich, nur muß der Verfasser 
sich dessen bewußt bleiben, daß er nur einen Teil der Kulturgrundlagen 
vor sich hat: er darf nicht vergessen, daß bei solcher Betrachtung die 
Wandlungen in der geistigen Gesamtdisposition der Individuen und 
‚gesellschaftlichen Verbände außer Betracht bleiben oder doch nur in 
schwächerem Maß Berücksichtigung finden können. Nur ein Teil der 
Kulturgeschichte ist es, der hier vorgeführt wird. Ist es möglich, von 
diesem Punkt beschränkter Übersicht aus die Frage nach dem Vor- 
handensein einer mehr oder weniger scharfen Kulturzäsur zu beant- 
worten? Ich glaube, Dopsch hat sich hier zuviel zugemutet; mit dem 
Werkzeug, das er in vorliegender Arbeit zur Anwendung bringt, war 
die Last einer solchen Beweisführung nicht zu bewältigen. 

Im ersten Abschnitt sollen „die Hauptlinien der Entwicklung neuerer 
Kulturgeschichtstheorien im großen ganzen herausgehoben und insbe- 
sondere gezeigt werden, wie sehr dieselben von ganz bestimmten Zeit- 
strömungen und Geistesrichtungen allgemeiner Art beeinflußt worden 
sind, die mit der äußeren und politischen Entwicklung Europas seit 
dem 16. Jahrhundert in Zusammenhang stehen“ (48). Dieser Zweck 
wurde nur unvollkommen erreicht. In erster Linie gibt Dopsch auch 


46 Karl Frölich: Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 


Grundlage für ein einigermaßen gesichertes Urteil gewinnen, Auch 
darauf wird es bei Befehlung und Lehn noch ankommen, sowohl den 
räumlichen Geltungsbereich der von Heepe gefundenen Unterscheidung 
zu ermitteln als auch nachzuprüfen, ob sich nicht durch das Auftauchen 
von Zwischenformen und Übergängen das Bild in der einen oder anderen 
Hinsicht verschiebt. 

Ein zweites Beispiel bietet sich dar, wenn man der Spaltung zwischen 
Stifts- und Klostergeistlichkeit und dem städtischen Pfarrklerus seine 
Aufmerksamkeit zuwendet. Sicher ist, daß Träger der hier berührten 
Entwicklung in der Hauptsache die den bürgerlichen Interessen näher- 
stehenden und den Machtbestrebungen des Rates in weit höherem Maße 
ansgesetzten Stadtkirchen sind. Aber das rechtfertigt es nicht, die Stifts- 
und Klosterkirchen nur nebensächlich zu behandeln oder sie sogar völlig 
auszuschalten, vielmehr verspricht, wenn ich recht sehe, gerade auch ihre 
Einbeziehung in den Forschungsbereich neue und wertvolle Ergebnisse !. 

Es wäre erfreulich, wenn die Aufsätze zu einer weiteren Beschäfti- 
gung mit den einschlägigen Verhältnissen bei den städtischen Gemein- 
wesen, die bislang auf dem hier fraglichen Gebiete noch nicht vertreten 
sind, anregen und zu neuen Untersuchungen den Anstoß geben würden. 
Ich vermute, daß ihr Ertrag nicht nur der deutschen Rechts- und 
Kirchengeschichte, sondern auch der Kultur- und allgemeinen Geistes- 
geschichte zugute kommen würde. 


ı K. Müller, S. 273 f. und ähnlich Kallen, S. 140 führen aus, daß die Stifter, 
Klöster und überhaupt die geistlichen Genossenschaften der Errichtung von 
Meßpfründen keine besondere Anteilnabme entgegengebracht hätten. Das trifft 
aber nicht überall zu. So ergibt sich aus U.B.Goslar 11I, 801 (1313) zweifellos, 
daß bei dem Goslarer Domstift die Begründung von Altären begünstigt und 
sogar ganz planmäßig betrieben wurde, denn es heißt hier: „cum autem, ut 
speratur, nova altaria constructa fnerint in latere australi monasterii nostri, 
velut in latere aquilonari constructa sunt usw.“ Bemerkenswert sind auch 
zwei Urkunden vom 25. 4. 1339 (U. B. Mühlhausen 924) und vom 20. 3. 1466 
(U. B. Hameln II, 406). In der ersten untersagt Kaiser Karl IV. dem Rate in 
Mühlbausen, dem Deutschritterorden daselbst Hindernisse bei dem Empfang 
von Opfergaben und der Annahme von Seelenmessen in den Weg zu legen. 
Nach der zweiten hat das Bonifaziusstift in Hameln umgekehrt der Bürger- 
schaft bei dem Bezuge von Präbenden und bei Altarstiftungen Schwierigkeiten zu 
bereiten versucht. In beiden Fällen zeigt sich ein lebhaftes Interesse der be- 
teiligten kirchlichen Anstalten, das dem der Stadtgemeinde entgegengesetzt 
ist. Vgl. auch die Schilderung bei Kothe, Straßburgs kirchliche le im 
14. Jahrhundert (Freiburg 1903), S. 36, 112f. 


Braunschweig. Karl Frölich, 


Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 45 


wie Schule, Armenpflege und Prozessionswesen überhaupt noch einer ein- 
gehenden Bearbeitung unter dem hier vorzugsweise interessierenden Ge- 
sichtswinkel harren, wurde bereits hervorgehoben. Aber auch auf andere 
Fragen, die angeschnitten sind, ist eine allseitig befriedigende Antwort 
bislang nicht gefunden. 

Als Beispiel können einmal dienen die Altarpfründen, deren Be- 
gründung und Ausgestaltung auf die Rechtsentwicklung einen so großen 
Einfluß geübt hat und die in Rechtsformen vorkommen, welche in ihrer 
kennzeichnenden Eigenart kaum schon erschöpfend dargestellt sind. Hier 
sind von Heepe in seiner vortrefflichen Untersuchung über die Altar- 
pfründen an den Pfarrkirchen der Stadt Braunschweig! drei Typen, die 
Kaplanei, die Befehlung und das Lehen, gekennzeichnet. Im großen 
und ganzen trifft diese, auch von A. Schultze (I, S. 116f.) gebilligte Ein- 
teilung gewiß zu; insbesondere ist es richtig, daß hinsichtlich der Stellung 
des Pfarrers, des Meßpriesters und des Rates zu der Stiftung ein erheb- 
licher Gegensatz zwischen der Kaplanei auf der einen, Befehlung und 
Lehen auf der anderen Seite besteht. Aber einerseits scheint es mir, 
als ob bei der sogenannten Kaplanei schon früh Unterschiede auftreten, 
die vielleicht auf der wechselnden, von Heepe (s. hierzu A. Schultze I, 
S. 115 Anm. 3) nicht genauer verfolgten Ordnung der Beziehungen 
zwischen dem Vermögen der Pfründe und dem der Kirche selbst und 
den Abstufungen in den Verwaltungs- und Verfügungsbefugnissen des 
Pfarrers und des Meßpriesters beruhen und die auch in der abweichen- 
den Benennung der Inhaber derartiger Ämter zum Ausdruck gelangen“. 
Andererseits erklärt Heepe selbst“, wegen der trennenden Merkmale 
zwischen Befehlung und Lehen eine völlig zuverlässige Auskunft nicht 
erteilen zu können. Hier macht sich die Enge des Beobachtungsfeldes 
bemerkbar, erst bei einem Ausblick auf andere Städte, bei denen ent- 
sprechende Einrichtungen vorliegen — ich nenne als beliebig heraus- 
gegriffen nur Halberstadt, Quedlinburg und Goslar — läßt sich die 


ı Die Organisation der Altarpfründen an den Pfarrkirchen der Stadt 
Braunschweig im Mittelalter, Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzog- 
tum Braunschweig, 12. Jahrgang (1913), S. 1—68. 

® Vgl. die bei Greving, Johann Ecks Pfarrbuch (Münster 1908), S. 21 Anm. 1 
erwähnte Gegenüberstellung von Kooperatoren und eigentlichen Kaplänen. 
Siehe ferner Kallen, Die oberschwäbischen Pfründen des Bistums Konstanz 
und ihre Besetzung, Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von 
U. Stutz, Heft 45 und 46 (Stuttgart 1907), S. 144f. 

3 A. a. O. S. 8. 

Siehe Maring (bei der Anzeige des Heepeschen Buches), Zeitschr. des hist. 
Ver. für Niedersachsen 1918 8. 282. 


44 | Karl Frölich 


r 


geschichtliche Forig indem sie in geistvollem und tiefem Eindringen 
die Fäden der Entwicklung offenlegen und es gestatten, das örtliche 
Geschehen in größere Zusammenhänge einzuordnen. So bieten sie einen 
starken Anreiz, den hier gestreiften Problemen auch für solche Städte 
nachzugehen, bei denen sie bisher noch nicht zum Gegenstand der Be- 
trachtung gemacht sind!. Gewiß ist es richtig, daß sich aus der bunten 
Fülle von Einzelheiten gewisse übereinstimmende Grundzüge fast überall 
abheben und schon jetzt als typisch feststellen lassen (I, S. 141). Aber 
trotzdem wird das Bild keiner einzigen der bedeutenderen Städte, selbst. 
wenn man ven den Unterschieden in Zeitmaß und Umfang der Be- 
wegung, von vorkommenden Rückschlägen, von der Einwirkung über- 
ragender Persönlichkeiten usw. ganz absieht, der individuellen Züge ent- 
dehren. Es mag nur erinnert werden an die Art, wie die einzelnen. 
Gemeinden bei der Einziehung des kirchlichen Vermögens und der Bereit- 
stellung der erforderlich werdenden Mittel für Kirehe und Schule oder. 
andere Kultusbedürfnisse mit Hilfe des gemeinen Kastens verfahren sind?, 
wobei sich vielfach Gesichtspunkte ergeben werden, die noch in der 
Jetztzeit, namentlich im Hinblick auf die Trennung von Kirche und Staat, 
ihre Wichtigkeit besitzen. 

Damit soll jedoch keineswegs gesagt sein, daß eine Fortführung der 
Einzeluntersuchungen für die Allgemeinforschung keine nennens- 
werte Ausbeute mehr verspräche. Hier sind ebenfalls noch im mancher. 
Hinsicht bedeutsame Aufschlüsse zu erwarten. Daß einzelne Gebiete, 


ı Eine Zusammenstellung der hauptsächlichen Literatur bietet I, S. 118. 
An später erschienenen Darstellungen sind zu erwähnen Uhlemann, Das Ver- 
bältnis der politischen zur Kirchengemeinde der Stadt Altenburg, und Rost, Die 
Entstehung der Kirchengemeinde in Saalfeld aus der politischen Gemeinde, 
beides Jenaer juristische Dissertationen 1914 (s. oben S. 42 Anm. 2) sowie 
Schoeffel, Die Kirchenhoheit der Reichsstadt Schweinfurt (Leipzig 1918) und 
dazu wieder A. Sehultze, ZRG.’ 40 S. 340—343. Aufmerksam machen möchte 
ich noch auf den Aufsatz von Wintruff, Die Reichsstadt Mühlhausen i. Thür. 
im Kampfe mit dem deutschen Orden während der Jahre 1857 — 1362, Mühl- 
häuser Geschichtsbl. 14 (1913/14), S. 53 — 126, der mancherlei beachtliches 
Material beibringt. 

2 Diese Frage wird z.B. bei der Schidefung der Einführung der Reformation 
in Goslar durch Holzhausen, Müller und Hölscher (s. oben S. 40 Anm. 2) fast völlig 
übergangen. Dabei liegt hier ein besonders reichhaltiges Material in den Akten 
des Goslarer Kistenamts und in einer Anzahl von Urkunden des dortigen Stadt- 
archivs vor. Siehe auch die einer geschriebenen Goslarer Chronik entnommene 
und der Nachprüfung im einzelnen bedürfende Aufzeichnung über die Abliefe- 
rung des Vermögens usw. der Bruderschaften in Goslar nach dem Eintritt der 
Reformation bei Mithoff, Zeitschr. d. hist. Ver. f. Niedersachsen 1859, S. 197. 


Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 43 


In welcher Weise nun die Gedanken, von denen die kirchliche Um- 
wälzung Luthers getragen war, zündend auf den so bereiteten Boden 
fallen, wie sie dem Stadtrat schon durch den reformatorischen Begriff 
der unsichtbaren Kirche die Aufgabe zuschieben, die Einrichtungen und 
Organe bereitzustellen, welche die praktischen Bedürfnisse der neuen Zeit 
forderten, wird in denr folgenden Teile (II, S.27f.) entwickelt. In fein- 
sinnigen Ausführungen wird die zuweilen in bewußtem Gegensatz zu 
der Stellungnahme des Stadtrates selbst erfolgende! Ausbreitung der 
Reformation in ihrer Durchdringung mit genossenschaftlichen Begriffs- 
elementen und in Anlehnung an körperschaftsrechtliche Formen behandelt. 
Hier spielt namentlich die Gewinnung geeigneter Geistlicher und die 
Beschaffung von Pfründen für sie, überhaupt die den geänderten Ver- 
hältnissen Rechnung tragende Neuordnung der kirchlichen Vermögens- 
verwaltung durch Einrichtung des sogenannten „gemeinen Kastens“ eine 
Rolle. Schließlich wird des Abschlusses des Reformationswerkes in dem 
Erlaß von Kirchenordnungen gedacht. 

Ein kurzes Schlußkapitel (II, S. 49f.) zieht die Ergebnisse und faßt 
nochmals zusammen, wie in der Reformation der Genossenschaftsgedanke 
auf kirchlich-religiösem, aber auch auf gemeindlichem Gebiete seine Kraft 
entfaltete, um unter dem Erstarken des weltlichen Regiments die so 
gewonnene Stellung nach nicht allzu langer Zeit wieder zu verlieren. 
Zur Ausbildung einer von der politischen Gemeinde losgelösten Kirchen- 
gemeinde im Rechtssinne ist es, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, 
in der lutherischen Kirche zunächst nicht gekommen. Die lutherische 
Kirchengemeinde als selbständige Rechtspersönlichkeit ist erst ein Er- 
zeugnis des 19. Jahrhunderts, das den abweichenden Anschauungen der 
Neuzeit seine Entstehung verdankt und nunmehr die Aufgaben über- 
nimmt, die bis dahin von der politischen Gemeinde mit besorgt waren. 

Die Arbeiten führen auf Gebiete, die der Wissenschaft erst zum Teil 
erschlossen sind. Sie haben eine besondere Wichtigkeit für die lokal- 


Obrigkeiten die juristische Rechtfertigung zur Kirchenreform .... geliefert. 
Worin liegt ihre Begründung? In einem von den Quellen des 15. Jahrhun- 
derts stillschweigend vorausgesetzten Rechtsgrandsatz, demzufolge der Staat 
als Vicarius ecclesiae vor Gott verpflichtet ist, den Glauben zu schirmen, wenn 
das geistliche Schwert lässig bleibt. Ein Rechtsgrundsatz ersten Ranges, den 
keine Urkunde ausspricht, sondern den wir allein aus seiner Anwendung in 
einer großen Zahl von Einzelfällen erkennen.“ Vgl. dazu Kern, Recht und 
Verfassung im Mittelalter, Hist. Z. 120, S. 1 f., insbes. S. 2 Anm. 1. 

1 Zu den II, S. 37 Anm. 2, 3; S. 38 Anm. 1 angeführten Abhandlungen über 
das Widerstandsrecht ist jetzt nachzutragen: Fehr, Das Widerstandsrecht, 
M LÖG. 38, S. 1—38; Kern, Hist. Z. 120, S. 61f. 


42 4 Karl Frölich 


kirchep von der letzteren. Die Trennung der Kirchen voneinander aber 
bedeutete jedenfalls zuweilen zugleich einen Erfolg der bürgerlichen Selb- 
ständigkeitsbestrebungen gegenüber dem Stadtherrn, der in näheren Be- 
ziehungen zu der älteren Stiftskirche stand, und es läßt sich denken, 
daß die ersten Ansätze zu der hier gekennzeichneten Ratspolitik noch 
in die Zeit der Kämpfe zwischen Stadtherrn und Bürgerschaft zurück- 
reichen. | 

Wiederholt wird schan in der soeben besprochenen Arbeit die Be- 
deutung der geschilderten Vorgänge für die Ereignisse des Reformations- 
zeitalters berührt (I, S. 128, 141, 142)?. Eine grundlegende Stellung- 
nahme enthält jedoch erst der zweite Aufsatz. 

In seinem .ersten Hauptabschnitt (II, S.7f.) wird der Einfluß des 
kirchlichen Wirkens der deutschen Städte auf die Wegbereitung für die 
Reformation, soweit diese Betätigung verfassungsrechtlich von Belang ist, 
untersucht. Dabei kehren mehrfach Erwägungen wieder, die bereits in 
der früheren Schrift angedeutet sind, die aber nunmehr eine scharfe Ein- 
stellung auf die Probleme der Reformationszeit erfahren, also nament- 
lich im Hinblick aut die Frage, welchen Anteil die deutsche Stadt des. 
Mittelalters und ihre Rechtseinrichtungen an der Einführung der Re- 
formation hatten, und in Verbindung damit, wie die in der mittelalter- 
lichen Stadt herrschenden Anschauungen den Gemeindegedanken im 
Kirchenrecht befruchtet haben. Das Ergebnis ist für Reichsstädte wie 
für Landstädte das gleiche, in immer stärkerem Ausmaße ist es dem Rat 
gelungen, die Herrschaft auch im kirchlichen Bereich und auf dem Ge- 
biete des religiösen Lebens an sich zu bringen, wobei sich wieder viel- 
fach Momente geltend machten, die auf den genossenschaftsrechtlichen 
Einschlag zurückgehen, welcher der städtischen Verfassung eigen ist 
(II, S. 23£.)®, 


1 Hinschius, Kirchenrecht II (Berlin 1878), S. 408; Lappe Z K G. 34, S. 206 
Anm. 1. 

2 Vgl. auch die Bemerkungen von A. Schultze Z RG. 37, S. 473—476 (bei 
der Anzeige der unten S. 44 Anm. 1 genannten Untersuchungen von Uhlemann 
und Rost). 

® Unter einem anderen Gesichtspunkt würdigt, wie hier eingeflochten 
werden mag, das Verhalten der Stadträte zur Kirche Fleiner, Politik als 
Wissenschaft (Zürich 1917), S. 8: „Die leitenden Ideen einer Zeite poche bleiben 
häufig den Zeitgenossen verborgen . . . Das 15. Jahrhundert ist erfüllt von den 
Eingriffen der staatlichen Obrigkeiten in die Angelegenheiten der Kirche. Ich 
brauche nur an die Kirchenpolitik Waldmanns oder an das Rechtssprichwort 
zu. erinnern von dem Herzog von Cleve, qui papa est in suis territoriis. Die 
Kompetenz zu solchen Eingriffen hat im 16. Jahrhundert den weltlichen 


Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 41 


Kämpfe entbrannten, bei welchen selbst Kaiser und Papst in Bewegung 
gesetzt wurden l. 

Erwähnung hätte vielleicht auch noch das Prozessions wesen“ finden 
können, das zwar für die Überleitung zu den Zuständen der Reformation 
weniger ins Gewicht fällt, das aber meines Erachtens für die Beurteilung 
der Beziehungen zwischen Stadtgemeinde und Kirche im Mittelalter nach 
einer anderen Seite hin, die bisher kaum hervorgehoben ist, Aufschlüsse 
gewährt. Es fällt auf, daß die früheren Urkunden, in denen eine Ord- 
nung des Prozessionswesens angebahnt wird, mehrfach die Beseitigung 
eines Gegensatzes zwischen den älteren Stifts- oder Kollegiatkirchen und 
den städtischen Pfarrkirchen auf diesem Gebiete erstreben s . Wenn wir 
damit die eifrige Tätigkeit des Rates bei der Veranstaltung von gemein- 
samen Bittgängen in späterer Zeit zusammenhalten“, so ist es kaum zu 
gewagt, hier an eine Maßnahme zu denken, die mit darauf abgestellt 
war, die Kluft zwischen Stifts- und Klostergeistlichkeit auf der einen 
und dem Pfarrklerus auf der anderen Seite zu überbrücken und denWeg 
für eine einheitliche städtische Kirchenpolitik zu ebnen, ein Ziel, das 
Jedenfalls in einzelnen Fällen durchaus erreicht wurde“. 

Vielleicht darf man in dieser Hinsicht sogar noch einen Schritt weiter 
gehen. Die Verpflichtung der Stadtgeistlichkeit zur Teilnahme an den 
Prozessionen der Münsterkirche hatte ihre Wurzeln wohl in der Regel 
in einem ursprünglich vorliegenden Abhängigkeitsverhältnis der Stadt- 


ı Siehe im allgemeinen v. Below, Die städtische Verwaltung. des Mittel- 
alters als Vorbild der späteren Territorialverwaltung, Hist. Z. 75, S. 896 f., insbes. 
S. 457. Besondere Aufmerksamkeit beanspruchen die Schulstreitigkeiten in den 
Reichsstädten Nordhausen und Mühlhausen. In Nordhausen gestattet Papst 
Johann XXII. dem Rate im Jahre 1819 eine neue Schule einzurichten, wegen 
deren es zu einem Zusammenstoß mit dem Stift S. Crucis kam (vgl. die Ur- 
kunden vom 26. 6. 1319, 22. 11. und 14. 12. 1325 bei Schmidt- Kehr, Päpstl. Urk. 
u. Reg. d. Gebiete der heutigen Provinz Sachsen Bd. I, Halle 1886, S.114, Nr. 58; 
S.168, Nr. 197, 8.169, Nr.198 und dazu Förstemann, Mitteilungen zu einer Geschichte 
der Schulen in Nordhausen 1824 S.7, Nordhäuser Gymnasialprogramm 1829, 
S. 6f., Chronik der Stadt Nordhausen, Nordhausen 1860, S. 251f. Über den 
in die Jahre 1319 — 1349 fallenden Konflikt zwischen Rat und Deutschriiter- 
orden wegen der Schulen in Mühlhausen, in den die königliche Gewalt wieder- 
holt eingriff, siehe U. B. Mühlhausen 70, 88, 742, 874, 878, 907, 920—927, 932, 
977, 988, 992, 1007 und 1009. 

2 Siebe Werminghoff S. 107. 

s Vgl. z. B. U.B. Hameln I 23 (1239), 26 (1241); U. B. Goslar II 281 (1281). 

4 Siehe für Goslar U.B. Goslar V 729, 928, 936, 941, 949, 980. 

> Vgl. wegen Goslar die Bemerkungen bei Schiller, Bürgerschaft und Geist- 
lichkeit in Goslar, Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von U. er 
Heft 77 (Stuttgart 1912), S.36, 37. 


40 Karl Frölich . 


Unberücksichtigt geblieben sind — fast möchte man sagen, leider — 
Schule und Hospital. Diese wichtigen Verwaltungszweige sind mit Ab- 
sicht übergangen, um den Rahmen der Untersuchung nicht zu weit zu 
spannen (I, S. 136). Es wäre aber vielleicht der Meisterhand des Ver- 
fassers möglich gewesen, wenigstens in kurzen Zügen ihre Bedeutung 
für den späteren Verlauf der Dinge zu kennzeichnen und die Darstellung 
auch nach dieser Seite hin abzurunden. Das Hospital, nicht auf die 
Aufgaben der Armenfürsorge im engeren Sinne beschränkt, sondern auch 
als Herberge, Krankenhaus und Altersheim dienend, ist eine Einrich- 
tung, der die Städte im Hinblick auf ihre Wichtigkeit für die kommunale 
Wohlfahrtspflege wohl ausnahmslos schon früh ibre besondere Aufmerk- 
samkeit zuwandten!. Bei dem Schulwesen verläuft die Kurve ungleich- 
mäßiger. Zuweilen überwiegt der ausschließlich kirchliche Charakter bis 
ins 14. oder 15. Jahrhundert und zum Teil bis in die Zeiten der Re- 
formation*; es fehlt jedoch auch nicht an Beispielen, in denen sich die 
städtische Politik nach dieser Richtung ebenfalls schon frih ihre Ziele 
setzt? und in denen wegen der Entstehung eigener Ratsschulen erbitterte 


1 Eine gute Schilderung des Hospitalwesens einer deutschen Stadt bietet 
Zechlin, Lüneburgs Hospitäler im Mittelalter, Forschungen zur Geschichte 
Niedersachsens I, 6 (Hannover und Leipzig 1907). Die Arbeit verdient Be- 
achtung auch wegen der Ausblicke auf die Verhältnisse in anderen Städten 
und wegen der Betonung der allgemeinen Zusammenhänge. Weitere Literatur 
bei v. Below, Mittelalterliche Stadtwirtschaft und moderne Kriegswirtschaft 
(Tübingen 1917), S. 46 Anm. 4. 

2 Dies gilt z. B. für Goslar, wo der Ausbau des städtischen Schulwesens 
erst im 16. Jahrhundert erfolgte. Vgl. Mund, Versuch einer topographisch- 
statistischen Beschreibung der Kaiserl. freien Reichsstadt Goslar (Goslar 1800) 
8.376, 473; Volckmar, Bruchstücke zur Geschichte von Goslar, besonders des 
Kirchen- und Schulwesens, Vaterl. Arch. des hist. Vereins f. Niedersachsen 
1886, S. 293 f., namentl. S. 307f ; Crusius, Gesch. der vormals Kaiserl. freien 
Reichsstadt Goslar (Osterode 1842), S. 174, 227; Holzhausen, Einführung der 
Reformation in der freien Reichsstadt Goslar, Arch. des hist. Vereins für 
Niedersachsen 1849, S. 334 - 371, bes. S.854f.; Müller, Die Kirchenreformation 
der Stadt Goslar, Harz-Z. 1871, S. 322 f., bes. S. 328, 829, 331, 332, 346, Hölscher, 
Gesch. der Reformation in Goslar (Hannover 1902), S. 56; Tschackert, Zeitschr. 
der Gesellsch. für niedersächs. Kirchengeschichte 8, S. 32. 

3 Vgl. Kayser, Die Anfänge des deutschen Volksschulwesens in den alt- 
weläschen Herzogtümern der Provinz Hannover, Zeitschr. des hist. Vereips für 
Niedersachsen 1904, S. 64—80. Siehe daselbst 8.65 die Angaben für eine An- 
zahl niedersächsischer Städte. Vgl. ferner v. Maurer, Gesch. d. Städteverf. i. D. 
(Erlangen 1870) III S.61f.; Werminghoff, Verfassungsgeschichte der deutschen 
Kirche im Mittelalter, 2. Aufl. (Leipzig 1918), S. 106; A. Schultze II, S. 22 
Anm. 5.. 


eo Stadtgemeinde, Kirche und Reformation 39 


der freiwilligen Gerichtsbarkeit bemächtigte und namentlich die Bestäti- 
gung der Testamente an sich zog, war so die Möglichkeit eröffnet, dem 
Inhalt der Stiftungs vorschriften eine ihr genehme Richtung zu geben 
und auf die Auswahl der Treuhänder einen Druck auszuüben. Wenn 
als Vollstrecker der auf den Todesfall getroffenen Vorschriften zunächst 
die kirchlichen Amtsträger und Körperschaften erscheinen, rückt vom 
13. Jahrhundert ab in beständig wachsendem Umfange der Rat selbst 
an ihren Platz, um sich schließlich manchenorts nach einem von K. Müller! 
gelegentlich gebrauchten Ausdruck ein „Patronatsmonopol“, also das 
ausschließliche Recht der Besetzung der Altarpfründen, zu schaffen, und, 
wie der Erlaß der Eßlinger Kapellenordnung vom 27. 5. 1321 zeigt, 
auch zu der Autstellung allgemeiner Normen zu gelangen. Bei diesen 
Verrichtungen des Rates, die aus seinen stadtgemeindlichen Funktionen 
entspringen, liegt aber streng genommen nicht ein Patronat in kirchen- 
rechtlichem Sinne vor, als ihr Entstehungsgrund muß vielmehr gelten 
die „rein privatrechtliche, durch die Stadt nach ihren Wünschen regulierte 
Schenkungs- und Stiftungsautonomie der Bürger“, die sich der Rechts- 
form der Treuhänderschaft bediente und die gegenüber dem kirchenrecht- 
lichen Patronat erhebliche Abweichungen aufweist (I, S. 124f.). 

Neben die hier geschilderte Entwicklung, die aus der Initiative der 
einzelnen Bürger hervorwuchs, tritt eine Betätigung der Stadtgemeinde, 
die ihre Wurzeln in der Eigenschaft des städtischen Gemeinwesens als 
einer mittelalterlichen, nicht an engbegrenzte Zwecke gebundenen Ge-- 
nossenschaft hatte und von dieser ihre Antriebe empfing. Sie führte zu 
einer Einmischung in die kirchliche Vermögensverwaltung unter Benutzung 
des Instituts der ratsseitig bestellten, aus Laienkreisen entnommenen 
Kirchenvormunden, die auch als Alterleute, Kirchenpfleger, Vitrici? oder 
unter ähnlicher Bezeichnung begegnen. Endlich gelangte der Rat selbst 
zu einer Teilnahme bei der Handhabung der Kirchenzucht, deren Grund- 
lage, soweit es sich um die Altaristenstellen handelt, ebenfalls in der 
Treuhänderschaft der Stadtgemeinde zu suchen ist (I, S. 137 f.). Wie 
stark der Einfluß war, den der Rat hierbei gewann, erhellt daraus, daß 
es unter Umständen sogar zu einer völligen Ausschaltung des geistlichen 
Elementes bei so schwerwiegenden Entscheidungen, wie es die Entsetzung 
des Meßpriesters von der Pfründe war, kam. 


ı Die Eßlinger Pfarrkirche im Mittelalter, Württembergische Vierteljahrs- 
hefte für Landesgeschichte, N. F. XVI (1907), S. 287£., insbes. 8. 272. 

2 Wegen des Vorkommens dieses Ausdrucks in Norddeutschland (vgl. die 
Bemerkungen II, S. 19 Anm. 4) s. auch U. B. Stadt Halberstadt II, 976 (1453); 
U. B. Quedlinburg II, 621 (1500), 660 (1517). 


38 | l Karl Frölich 


scheint, mögen es rechtfertigen, wenn hier zu ihnen nicht in Gestalt einer 
einfachen Anzeige, sondern in einer allgemeiner gehaltenen Form Stellung 
genommen wird. Dabei ist der Versuch gemacht, neben einer Wieder- 
gabe der Ergebnisse der Untersuchungen eine Anzahl von Gesichts- 
punkten hervorzuheben, unter denen sich eine weitere Verfolgung der 
entwickelten Gedanken nach meiner Ansicht vor allem als frachtbringend 
zu erweisen verspricht. 

Bei den Erörterungen der ersten Schrift! über die Stellung der 
Stadtgemeinde zur Kirche im Mittelalter wird der Nachdruck nicht so 
sehr auf die Maßnahmen gelegt, welche städtischerseits getroffen wurden, 
um zu einer klaren Scheidung zwischen weltlichem und kirchlichem Be- 
reich zu gelangen und welche bezweckten, die Geistlichkeit auf den- 
jenigen Gebieten zurückzudrängen, auf denen sie, sei es im Wirtschafts- 
leben, sei es im Steuerwesen oder in der Rechtspflege, mit den städti- 
schen Interessen in Widerstreit geriet. In den Vordergrund sind viel- 
mehr diejenigen Erscheinungen gerückt, die ein Übergreifen der Stadt 
und ihrer Organe auf die rein geistliche Sphäre und auf solche Tätig- 
keitsfelder zeigen, die, wie die Besetzung der Pfarrstellen, die Verwaltung 
des kirchlichen Vermögens und die Handhabung der Kirchenzucht, welt- 
licher Einwirkung bis dahin im wesentlichen verschlossen geblieben waren. 

Namentlich bei den sogenannten Altarpfründen, den zur Versehung 
regelmäßiger Seelenmessen gestifteten Stellen besonderer Meßpriester, bot 
sich dem Rate Gelegenheit, einen Einbruch in das kirchliche System zu 
unternehmen. Die Handhabe dazu gewährte ihm die Eigenart des 
Stiftungsgeschäfts, das in der Fassung seiner Bedingungen der Beein- 
flussung seitens des Rates zugänglich war. Während die Spuren einer 
Teilnahme der Gemeinde an der Besetzung der eigentlichen Pfarrstellen, 
denen wir in den deutschen Städten des Mittelalters begegnen, letzten 
Endes an kirchenrechtliche, auf dem Patronat beruhende Vorstellungen 
anknüpften (I S. 109f., 129 Anm. 1), ist es bei der zum Besten des 
Seelenheils erfolgenden, in die Form der Schenkung oder noch häufiger 
der letztwilligen Verfügung gekleideten Begründung von Altarpfründen 
der Wille des Gebers, der den Zweck und die Ausgestaltung der Stiftung 
bestimmte und auch zu Anordnungen führte, die sich nicht mehr in den 
Schranken des kirchlichen Ämterrechts hielten. Der Stifter hatte es 
ferner in der Hand, durch die Bestellung eines Vertrauensorgans, eines 
Treuhänders, die Verwirklichung seiner Absichten zu sichern und zu über- 
wachen. Für die städtische Politik, die sich in immer steigendem Maße 


— — — —ñ'— 


1! Die Abhandlungen werden nachstehend als 1 und II bezeichnet. 


Kleine Mitteilungen. 


Stadtgemeinde, Kirche und Reformation. 


Schultze, Alfred. I. Stadtgemeinde und Kirche im Mittelalter, Sonderabdruck 
aus der Festschrift für Rudolph Sohm (München und Leipzig, Duncker 
& Humblot, 1914) S. 106—142. Gr.8°. — II. Stadtgemeinde und Re- 
formation (Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart Heft 11. Tù- 
bingen, J. C. B. Mohr, 1918), 61 8. Gr. 8°. 

Das Verhältnis der städtischen Gemeiuwesen im mittelalterlichen 
Deutschland zur Kirche, insbesondere auch die Bedeutsamkeit ihres 
Wirkens für die Vorbereitung und Einführung der Reformation, ist 
neuerdings von A. Schultze in zwei Abhandlungen untersucht worden. 
Von ihnen hat die eine, „Stadtgemeinde und Kirche im Mittelalter‘, in 
die Rudolph Sohm anläßlich seines goldenen Doktorjubiläums gewidmete 
Festschrift Aufnahme gefunden, während die andere, „Stadtgemeinde und 
Reformation‘, die erweiterte Ausgahe der Antrittsvorlesung des Ver- 
fassers auf dem Leipziger Lehrstuhl Sohms darstellt. Damit ist mehr 
als eine nur äußerliche Beziehung gegeben, beide Schriften atmen Sohm- 
schen Geist. In großem Zug und Stil und in vollendeter Form würdigt 
vom rechts- und verfassungsgeschichtlichen Standpunkt aus die erste die 
kirchliche Betätigung der deutschen Stadtgemeinde im Mittelalter über- 
haupt, die zweite die Bedeutung ihres Vorgehens für die Wegbahnung 
und den Verlauf der Reformation. Vieles, was die erste bringt, bildet 
die Grundlage für die Ausführungen der zweiten; gemeinsam ist ihnen, 
wie in Anlehnung an einen früheren Aufsatz A. Schultzes! die Spuren 
des Einflusses des Laienelementes im kirchlichen Leben vor der Re- 
formation und seine Entwicklung im Rahmen der lutherischen Kirchen- 
verfassung verfolgt und damit dem Gemeindeproblem im Kirchenrecht 
neue und interessante Seiten abgewonnen werden. Die Arbeiten stehen 
somit in einem inneren Zusammenhang, der ihre gemeinschaftliche Be- 
sprechung nahelegt. Die Wichtigkeit des Gegenstandes an sich und die 


Monatsschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik 8 Sp. 786—812. 


36 J. Haller: Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. 


Aber wie immer, ob nun im Öffentlichen oder geschlossenen 
Konsistorium verlesen, notorische Unwahrheiten, erfundene oder 
verdrehte Tatsachen kann die Deliberatio nicht enthalten. War 
das Konsistorium öffentlich, so wäre es unklug gewesen, mit Argu- 
menten zu arbeiten, die leicht widerlegt werden konnten; war es 
geheim, so hatten Unwahrheiten keinen Zweck, abgesehen davon, 
daß auch ein geheimes Konsistorium immer noch eine halbe öffent- 
lichkeit darstellt. 

Ich meine also, wie immer die Dinge gelegen haben, die Ge- 
währ für tatsächliche Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen 
dürfen wir in dem Charakter und der Bestimmung des Akten- 
stücks wohl finden. Ist dem aber so, dann besitzen wir in dieser 
Außerung Innozenz’ III. ein vollgültiges Zeugnis darüber, daß 
Heinrich VI. bei den Verhandlungen über die endgültige Aus- 
einandersetzung mit der römischen Kirche bereit gewesen ist, das 
Kaisertum vom Papste zu Lehen zu nehmen, wenn seine eigenen 
Wünsche erfüllt. wurden. 


Innozenz el: und das Kaisertum Heinrichs VI. 35 


hier vorausgesehen habe, was 30 und 40 J anre später buchstăb- 
lich eingetreten sei. 

„Eine Äußerung, in der sich der Papst derart verblüffend offen 
in die Karten blicken ließ“, könne nur „bei verschlossenen Türen“ 
gefallen sein. Ich kann dies nicht finden. Die angeführte Er- 
wägung steht unter den Gründen, die Innozenz nur zum Schein 
anführt, um sie nachher zu widerlegen. Er tut dies mit der Be- 
merkung, nicht die Kirche habe Friedrich aus seinem Recht ver- 
drängt, sondern Philipp von Schwaben. Diesen Gedanken geheim 
zu halten, lag kein Grund vor, im Gegenteil. Es trifft auch gar 
nicht zu, daß Innozenz an dieser Stelle richtig vorausgesehen 
habe, was später eingetreten sei. Nicht weil er in seiner Jugend 
um das Kaisertam betrogen war, sondern aus ganz anderen Grün- 
den ist Friedrich zum Gegner der Kirche geworden. In Wirklich- 
keit hat ihm ja.die Kirche selbst später zur Kaiserkrone verholfen, 
und nun trat das ein, was Innozenz allerdings richtig voraus- 
gesagt und als Hauptgrund angeführt hatte, warum er Friedrich 
beiseite schob: der junge Kaiser-König nahm die Politik seines 
Vaters wieder auf, die Vereinigung Siziliens mit dem deutsch- 
römischen Reich, die Einkreisung des Papstes. Um dies voraus- 
zusehen, brauchte man aber kein Prophet zu sein; es lag in der 
Natur der Dinge und Menschen, sichtbar für jeden, der offene 
Augen hatte, und es hätte wirklich keinen Zweck gehabt, ein 
Geheimnis daraus zu machen. | 

Tangl macht außerdem die treffende Beobachtung (S. 1024), 
Innozenz spreche in allen späteren Kundgebungen, im Gegensatz 
zur Deliberatio, immer nur von der Weihe und Krönung des 
Kaisers durch den Papst, nie von einer Investitur. Diese Theorie, 
meint Tangl, habe er eben nur ‚clausis ianuis“ vorzutragen ge- 
wagt. Ich würde dagegen fragen, welchen Zweck es dann hatte, 
dergleichen im geheimen zu verkünden? Dem Papst mußte doch 
alles daran liegen, diesen seinen Anspruch möglichst allgemein 
anerkannt zu sehen. Wenn er ihn später nicht mehr ehrt, so 


liegt die Annahme nicht fern, daß er auf Widerspruch gestoßen 


war, der ihn davon überzeugte, daß es klüger sei, einen Sophis- 
mus fallen zu lassen, der nicht durchschlug, die Opposition wo- 
möglich verstärkte und schließlich nicht unbedingt nötig war. 
Nach allem sehe ich keinen Grund, der Deliberatio super facto 
imperii den Charakter eines Aktenstücks von wenigstens bedingter 
Öffentlichkeit abzusprechen. 
PL, 


34 + J. Haller 


will darüber nicht streiten, aber was Tangl selbst dazu sagt, 
scheint mir auch nicht eben glücklich. Er findet (S. 1018), die 
Deliberatio sei „zur Beratung in einem engen, ganz vertrauten 
Kreis und bei verschlossenen Türen bestimmt“ gewesen, und sieht 
in ihr (S. 1020) geradezu „die Rede, mit welcher der Papst die 
Beratung in jener Konsistorialsitzung einleitete, in der... die 
Entscheidung.. im deutschen Thronstreit fiel“, und zwar „im ge- 
heimen Konsistorium mit den Kardinälen allein“. Dem kann ich 
nicht beipflichten. . Eine Rede zur Einleitung von Beratungen 
kann das Stück nach seinem ganzen Charakter nicht sein, sondern 
höchstens eine Schlußrede!. Die Sätze, in denen es ausklingt, 
sind auch gewiß keine „Anträge‘‘, wie Tangl (S.1021) meint. 
Anträge zu stellen, war wohl kaum Sache des Papstes, sondern 
Entscheidungen zu fällen, und eine Entscheidung steht dann auch 
mit aller Klarheit am Ende der langen Erörterungen, in denen 
das Für und das Wider scheinbar so sorgfältig abgewogen wird, 
wie das der Stil richterlicher Entscheidungen in alter und neuer 
Zeit mit sich bringt. Welchen Zweck hätte es auch gehabt, 
das Ganze ins Register einzutragen, wenn es sich nicht um 
die Entscheidung, die letzte und maßgebende Entschließung 
handelte? | 

Ob man das Konsistorium, in dem diese Entscheidung fiel, 
sich als geheimes oder als öffentliches denken soll, wird nicht so 
leicht zu sagen sein. Im allgemeinen pflegten derartige Akte 
wohl öffentlich stattzufinden®. Ich kann auch, im Gegensatz zu 
Tangl, in der Deliberatio nichts finden, wäs hätte geheim bleiben 
müssen, wohl aber scheinen mir ganze Teile, vor allem die schein- 
bar warme Parteinalıme für den unmündigen Friedrich II., auf 
Wirkung in der Öffentlichkeit berechnet. 

‚Die einzige Stelle, auf die Tangl seine Ansicht gründet, ist 
die, wo Innozenz davon spricht, eine Übergehung Friedrichs von 
Sizilien würde sich später rächen, wenn Friedrich herangewachsen 
und durch die Verkürzung seines Rechts zum Gegner der Kirche 
gemacht wäre. Tangl findet es erstaunlich, wie scharf Innozenz 


ı Tangl widerspricht sich übrigens selbst, wenn er unmittelbar danach 
schreibt: „Genau der Schilderung dieser Schluß reden in den „Gesta* ent- 
sprechend faßt die Deliberatio .. alle Gründe für und wider zusammen“. 

2 Ich denke z. B. an die Anerkennung Albrechts I. durch Bonifaz VIII. 1308. 
Vgl. Niemeier, Untersuchungen über die Beziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII. 
(4909), S. 109. 


Innozenz III. und das Kaisertum Heinrichs VI. 33 


setze, nicht das Unrecht tun, zu wiederholen, was ich schon ein- 
mal gesagt habe, und darf nur nochmals bedauern, daß Tangl es 
nicht der Mühe wert gefunden hat, sich darüber zu äußern, ob 
und wie er etwa die herkömmliche Deutung der Worte gegenüber 
meiner Kritik zu halten gedächte. Indessen, ich möchte doch vor- 
ziehen, ihm bis auf weiteres nicht zu imputieren, daß er eine Szene 
in Rom zwischen Papst und Kaiser für möglich hält, die nach 
meinem Gefühl nur in einer Kinderstube spielen könnte. Wie er 
die Worte Innozenz’ III. dann aber verstehen will, das freilich 
weiß ich nach allem, was er sonst vorgebracht hat, nicht zu 
sagen. 

Wie ich sie verstehe, habe ich früher ausführlich dargelegt, 
und ich kann bis jetzt nicht finden, daß meine Auslegung durch 
die laut gewordenen Einwendungen im mindesten erschüttert wäre. 
Vielmehr scheint sie mir noch immer die einzige, die dem großen 
Papst nicht eine handgreifliche Albernheit in den Mund legt. Viel- 
leicht findet man eines Tages eine bessere. Bis dahin werde ich 
wohl dabei bleiben müssen, daß Innozenz hat sagen wollen, Hein- 
rich VI. habe, als er schon gekrönter Kaiser war (post acceptam 
coronam), nach einer Zeit der Entfremdung (cum aliquantulum 
abscessisset) schließlich selbst eingesehen (tandem rediens ad se 
optime recognovit), daß sein Kaisertum eine Pertinenz des römi- 
schen Stuhles sei, und um dies zu beweisen, bei Cölestin III. um 
eine Investitur mit goldener Weltkugel gebeten (de imperio per 
pallam auream petiit investiri). Wenn diese Deutung aber richtig 
ist, so gibt es keinen Zeitpunkt, in den das Gesuch des Kaisers 
besser passen, ja nicht einmal einen anderen, in dem es überhaupt 
möglich sein würde, als den Herbst 1196, wo die großen Verhand- 
Jungen mit der Kurie über die endgültige Auseinandersetzung ge- 
führt wurden. 

Es bliebe nur noch die Frage, ob die Behauptung Innozenz’ III. 
auch den Tatsachen entspricht. Ich habe früher jeden Zweifel 
daran für ausgeschlossen erklärt, weil Innozenz nicht öffentlich 
zur Stütze eines politischen Rechtsanspruchs etwas behauptet 
haben könne, dessen Unwahrheit schon in seiner eigenen Umgebung, 
vollends in deutschen Kreisen, zur Genüge bekannt sein mußte. . 
Dieses Urteil wäre allerdings erschüttert, wenn Tangl mit dem, _ 
was er über Entstehung und Zweck des Deliberatio super facto 
imperii sagt, in allem Recht hätte. Ich hatte sie „ein öffentliches. 
Aktenstück“ genannt, was Tangl „wenig glücklich“ findet. Ich 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 1. 3 


Kritiken 49 


reits für die Zeit des Tacitus annehmen, eine Ansicht, die in jüngster 
Zeit besonders Fleischmann (Cäsar, Tacitus, Karl der Große und die 
deutsche Landwirtschaft, Berlin 1911) vertreten hat. Wie alle Unter- 
suchungen zur Frage des ältesten deutschen Grundeigentums muß auch 
die von Dopsch gegebene Erörterung von c. 26 der Germania des 
Tacitus ausgehen. Für den Beweis des Sondereigentums sucht Dopsch 
auch andere Stellen des Tacitus beranzuziehen. Bei der Unklarheit und 
Vieldeutigkeit des Tacitus war es wohl auch Dopsch nicht möglich, zu 
einem abschließenden Ergebnis zu gelangen. Angesichts der unzu- 
reichenden Nachrichten der gleichzeitigen Quellen suchte die Mehrzahl 
der bisherigen Forscher das Gesamteigentum der germanischen Mark- 
genossen durch den Hinweis auf gewisse Rechtsaltertümer einer jüngeren 
Zeit zu erweisen, auf Rechtsaltertümer, die ein älteres Gesamteigentum 
zur Voraussetzung zu haben scheinen. Dopsch will nun diesen Hinweis 
nicht gelten lassen. Sicherlich ist Dopsch zuzugeben, daß Weistümer, 
die im späten Mittelalter aufgezeichnet wurden, Rechtsaltertümer, 
die oft erst in neuzeitlicher Überlieferung vorliegen, nur mit kritischer 
Vorsicht für die Aufhellung urzeitlicher Verhältnisse verwendet werden 
dürfen. Aber andererseits kann die agrargeschichtliche Forschung auf 
die Herausschälung des uralten Kernes solcher Quellen doch nicht verzichten, 
Es ist in dieser Hinsicht zu bedauern, daß Dopsch sich mit der gediegenen 
Arbeit von Stäbler (Zum Streit um die ältere deutsche Markgenossenschaft. 
Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 39. Bd., 
1914) nicht gründlich auseinandersetzte. Stäbler ist methodisch in der Weise 
vorgegangen, daß er aus dem Leben der spätmittelalterlichen Markgenossen- 
schaft Einzelzüge zusammentrug, die seiner Meinung nach in die ältesten 
Zeiten zurückweisen (vgl. Stäbler a. a. O. 698). Er kam dabei zu dem 
Ergebnis, daß die Markgenossenschaften als Organisationen behufs Regelung 
der Besitzverhältnisse und der Nutzung des Grundbesitzes in die ältesten 
Zeiten zurückreichen. Für den Nachweis des Gesamteigentums der 
Markgenossen an der Mark wurden bisher u. a. das in der Lex Salica 
(De migrantibus) und in einer Extravagante den Nachbarn zugesprochene 
Einspruchsrecht gegen die Niederlassung Fremder sowie das Vicinen- 
erbrecht, das im Edictum Childerici aufgehoben wird, herangezogen, 
Gerade gegen diese beiden Stützen der älteren Meinung vom Gesamt- 
eigentum nimmt nun Dopsch scharf Stellung. Er will Vicinenerbrecht und 
Einspruchsrecht der Nachbarn in Analogie zur nig o oder iunctio des 
griechisch -römischen Rechts erklären. In dieser Hinsicht ist zunächst 
gegenüber Dopsch zu bemerken, daß von einem Erbrecht der Nachbarn 
im griechisch-römischen Recht überhaupt nicht die Rede ist, sondern nur 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 1. 4 


50 Kritiken 


von einem Vorkaufsrecht . Aber auch die von Dopsch vermutete Ähn- 
lichkeit der Verhältnisse, welche bei Römern und Franken zur Aus- 
bildung eines analogen Rechtes geführt haben könnte, ist meines Er- 
achtens nicht vorhanden, vielmehr ist die. römisch-rechtliche iunctio aus 
Verhältnissen erwachsen, die von den frühmittelalterlichen germanischen 
Agrarzuständen wesentlich verschieden waren. Auf römischem Boden 
gab die zunehmende Landflucht der Bayern den Anlaß, die Übernahme 
ödgewordenen Landes unter Zwang zu stellen, um dem Fiskus die 
Steuerleistung zu sichern®. Im fränkischen Reich ist von einer ähnlichen 
Landflucht nichts bekannt, im Gegenteil werden zur Behebung der Land- 
not Rodungen vorgenommen. Das Näherrecht ist also im einstigen 
Römerreich unter ganz anderen Voraussetzungen erwachsen als das 
Vicinenerbrecht, das zur Zeit Chilperichs bei den Franken bestand; letzteres 
vermag also auf dem von Dopsch eingeschlagenen Weg nicht erklärt 
zu werden. Die ältere Meinung, welche das von Chilperich eingeschränkte 
Nachbarnerbrecht mit einem alten Gesamteigentum der Nachbarn-Mark- 
genossen in Zusammenhang bringt, läßt sich meines Erachtens mit den 
germanischen Agrarverhältnissen besser in Einklang bringen als die von 
Dopsch vertretene Analogie zu den römischen Zuständen. Dopsch. meint 
allerdings, bei der bisherigen Erklärung bleibe „unverständlich, warum 
dieses Recht, wenn es vom König Chilperich bereits im 6. Jahrhundert 
abgeschafft worden ist, doch noch im späten Mittelalter seine deutlichen 
Nachwirkungen ausgeübt haben soll, derart, daß analoge Bestimmungen 
in den Weistümern von O. Gierke adezu als Überrest davon erklärt 
wurden“ (353). Diese Schwierigkeit dürfte zu beheben sein; Chilperich 
traf Bestimmungen nur für Neustrien; wenn aber das Vizinenerbrecht 
den Überrest eines älteren Gesamteigentums darstellt, so bestand es 
nicht nur in Neustrien, sondern im gesamten deutschen Rechtsgebiet. 
Durch Chilperich wurde es nur für Neustrien beseitigt, nicht aber in 
den übrigen Teilen des fränkischen Reiches“ oder in den außerhalb des 
Reiches stehenden germanischen Gebieten; unter diesen Umständen könnten 
Überreste des Nachbarnerbrechts sich sehr wohl in spätmittelalterlichen 
Weistümern vorfinden. Die Gründe aber, die Dopsch zur Annahme be- 
wegen, daß sich Chilperichs Verfügungen nur auf grundherrliche Ver- 
hältnisse beziehen, erscheinen mir nicht zwingend. 


ı Zachariae von Lingenthal, Geschichte des griechisch-römischen 
Rechts, S. 211f. Leider stand mir nur die zweite Auflage dieses Werkes 
zur Verfügung. 

: Vgl. Zachariae von Lingenthal a. a. O. 8. 201f. 

3 Das Gesetz ist auch nur in einer einzigen Handschrift der Lex Balica 
überliefert. Vgl. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II?, S. 439. 


Kritiken 51 


Eine andere Stütze der Lehre vom Gesamteigentum in der germanischen 
Urzeit bildete bisher der Titel De Migrantibus der Lex Salica. Auch 
diese Stütze will Dopsch der „herrschenden“ Meinung nehmen. Seine 
Beweisführung entspricht der vorhin geschilderten. Dopsch verweist auf 
eine gleichartige Einrichtung im römischen Recht. Sichert der Titel 
De Migrantibus den Dorfinsassen ein Einspruchsrecht gegen die Nieder- 
lassung Fremder, so hatte sich auf römischem Boden im Zusammenhang 
mit der vorhin erwähnten iunctio ein „Einspruchsrecht gegen den Ein- 
zug von Ausmärkern im Dorf bereits gebildet: proximis consortibusque 
concessum erat, ut extraneos ab emtione removerent“ (354). Es ist 
Dopsch zuzugeben, daß rein äußerlich betrachtet auch hier eine gewisse 
Analogie gegeben erscheint. Aber das deutsche Recht der Lex Salica 
räumt den Nachbarn viel weitergehende Befugnisse ein; es begnügt sich 
nicht mit der Feststellung eines Einspruchsrechtes der Nachbarn, sondern 
es sichert den zum markgenossenschaftlichen Verband zusammenge- 
schlossenen Nachbarn die Verleihung der wichtigsten markgenossen- 
schaftlichen Rechte zu. Nicht bloß hat jeder einzelne Dorfinsasse das 
Recht, Einspruch zu erheben gegen die Niederlassung Fremder, sondern 
es ist letztere überhaupt an die Bewilligung der Markgenossenschaft ge- 
bunden. Die Extravagante zum salischen Gesetze, welcher allerdings 
Dopsch wenig Beachtung geschenkt hat, bestimmt ausdrücklich: Nou 
potest homo migrare, nisi convicinia et herba et aquam et via (concedente). 
Die Convicinia der Extravagante erscheint demnach in einer ganz 
anderen rechtlichen Stellung als der Verband benachbarter Kolonen eines 
römischen Grundherrn. Zudem ist auch hier wieder gegenüber Dopsch 
zu betonen, daß das Einspruchsrecht der Nachbarn und die Befugnisse 
der Markgenossen im fränkischen Recht sich aus ganz verschiedener 
Grundlage entwickelt haben. Die Bestimmungen des römischen Rechts 
sind vorwiegend aus grundherrlichen Verhältnissen und im besonderen 
aus der iunctio erwachsen. Derartige Beziehungen sind für das Ein- 
spruchsrecht der Markgenossen und vor allem für das Meriagungsrecht 
der convieinia nicht gegeben. 

Die Schwierigkeiten, welche nach Dopsch aus der Annahme eines 
Gesamteigentums sich ergeben, vermag ich nicht als solche zu erkennen. 
Die Tatsache, daß bereits Tacitus die Ungleichheit des Besitzes bei den 
Germanen kennt, schließt das Gesamteigentum nicht aus und war den 
Vertretern der Lehre vom Gesamteigentum wohl bekannt (vgl. Seeliger, 
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter, 
Historische Vierteljahrschrift 1907, S. 305, sowie Kötzschke, Deutsche 
Wirtschaftsgeschichte in Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft, 

4* 


52 Kritiken 


II. Bd., 1. Abschnitt, S. 37). Wenn Dopsch die Grundherrschaft bereits 
in der germanischen Urzeit bestehen lassen will, so befindet er sich 
hiermit in keinem wesentlichen Gegensatz zur herrschenden Meinung: 
der Gegensatz scheint mir viel mehr in Worten als in der Sache zu 
liegen: Die ältere Lehre faßte nämlich die Bewirtschaftung grüßeren 
Grundbesitzes durch Hörige, wie sie uns in c. 25 der Germania ge- 
schildert wird, nicht als Grundherrschaft im technischen Sinn auf!. Es 
ist aber gewiß ein Verdienst des Dopsch'schen Buches, auf jene Umstände 
mit Nachdruck hingewiesen zu haben, welche für ein höheres Alter der 
germanischen Grundherrschaft im engern Sinn sprechen. 

Mit der Lehre vom Gesamteigentum der Markgenossen verwirft. 
Dopsch auch jene von der Feldgemeinschaft; sowohl der Bestand der 
sogenannten strengen Feldgemeinschaft wie jener der milderen Feld- 
gemeinschaft wird abgelehnt. Sicher ist Dopsch zuzugeben, daß eine 
Feldgemeinschaft im Sinn von gemeinsamer Bestellung und Nutzung der 
Ackerflur durch die Markgenossen wenigstens für die Zeit des Tacitus 
nicht mehr bestand. Das ist aber wohl der „herrschenden Juristenlehre‘‘ 
nicht ganz unbekannt gelieben (vgl. Brunner, Rechtsgeschichte I?, 86). 
Anders steht es betreffs der mildern Form der Feldgemeinschaft, die 
auch als Flurzwang bezeichnet wird. Auch diesen will Dopsch nicht 
gelten lassen; übereinstimmender Wirtschaftsplan und Gleichmäßigkeit 
der Flurbestellung, welche das Wesen des Flurzwanges ausmachen, sind 
nach Dopsch nicht nachweisbar. Man habe bisher diesen Flurzwang 
für die Urzeit nicht quellenmäßig erwiesen, sondern nur durch rationa- 
listische Erwägungen zu rechtfertigen versucht. Vor allem sei darauf 
verwiesen worden, daß der Mangel an Feldwegen den Flurzwang not- 
wendig bedingt habe. „Aber diese scheinbar einleuchtende und über- 
zeugende Argumentation“ — führt Dopsch aus — „ist wirtschschafts- 
technisch nur dann zwingend, wenn nachgewiesen ist, daß nirgends 
Feldwege innerhalb der Feldmarken existierten“ (75). Mir scheint die 
Dopsch’sche Forderung eines solchen Nachweises übertrieben. Feldwege 
einfachster Anlage werden sicherlich schon in der Urzeit bestanden 
haben; aber der Bestand solcher Feldwege schließt die Notwendigkeit 
des Flurzwanges nicht aus. Überflüssig würde derselbe erst dann, wenn 


ı Vgl. Kötzschke, Deutsche Wirtschaftsgeschichte a. a. O. 29, Anm. ł 
und 58; ferner v. Schwerin, Artikel „Grundherrschaft“ in Hoeps Reallexikon 
der germanischen Altertumskunde II, 831: „Zwar kam es auch bei den Ger- 
manen vor, daß einzelne einen größeren Grundbesitz als die übrigen mit Hilfe 
von unfreien Arbeitskräften bebauten. Aber weder dem Umfang nach noch der 
Organisation nach kann man solche Betriebe als Grundherrschaften bezeichn en. 


Kritiken 58 


jede Parzelle ihre selbständige Zugangsmöglichkeit gehabt hätte, Erst 
dann würde die Bewirtschaftung einer Parzelle unabhängig von der 
Wirtschaft auf den übrigen Parzellen. Daß eine derartige Zugänglich- 
keit der Parzellen seit alters vorhanden war, ist weder archäologisch 
noch aus sonstigen Quellen zu erweisen. Für den Mangel solcher Zufahrts- 
wege sprechen auch jene Bestimmungen der Lex Salica (Tit. 34: De 
sepibus furatis), welche sich gegen das Überfahren fremden Feldes wenden. 
Viele der älteren Forscher verwiesen auf die periodische Neuverteilung 
der Feldmark als Beweis eines dem Sondereigen vorausgegangenen Ge- 
samteigentums. Dopsch ist der Ansicht, daß eine solche periodische 
Neuverlosung der gesamten Feldmark oder eines Teiles derselben „uur 
mit den sogenannten Gehöferschaften des Trierer Bezirks belegt werden“ 
könne (76). Daß die Gehöferschaften jüngere Bildungen sind, ist seit 
Lamprecht allgemein erkannt; anders steht es aber mit der Frage, ob 
fallweise Neuverteilungen nur bei diesen nachweisbar sind. Im nordischen 
Recht, das die älteren Zustände vielfach besser bewahrt hat, sind Neu- 
verteilungen seit alters in der Form des Rebning- und Solskiftverfahrens 
üblich?, | 
Das Alter des Ackerbaues bei den Germanen in Verbindung mit 
dem Umstand, daß eine gemeinsame Bewirtschaftung des Ackerlands 
jedenfalls für die Zeiten des Tacitus nicht mehr erweislich ist, spricht 
dafür, daß die Anfänge des Sondereigentums weit über das fünfte Jahr- 
hundert zurückreichen. Daß an den Hofstätten sich schon zu den Zeiten 
des Tacitus Sondereigentum entwickelte, darüber ist man sich heute 
einig; ebenso darüber, daß in Gegenden der Einzelhofsiedlung das Sonder- 
eigen am Kulturland früher zur Ausbildung gelangte, als in Gebieten 
dorfmäßiger Siedlung. Zudem muß beachtet werden, daß die Einzel- 
wirtschaft auf der Ackerflur von der Zeit an den Keim zur Bildung 
des Sondereigentums in sich trug, als die germanische Feldgraswirtschaft. 
Formen angenommen hatte, welche längere Benützung der einzelnen 
Saatfelder und Abkürzung der Dreeschzeit mit sich brachten; hierdurch 
wurde die Dauer der Sondernutzung — in Form der Pflugwirtschaft — 
ausgedehnt auf Kosten der gemeinsamen Nutzung im Weidebetrieb auf 
dem Dreeschland. Je mehr man aber die Dauer der Sondernutzung 
ausdehnte, desto mehr förderte man die Entwicklung des Sondereigen- 
tums?. Alles in allem ist daher Dopsch und den übrigen Gegnern der 


En a — 


ı Vgl Haff, Die dänischen Gemeinderechte Il, (1909) S. 24, 31. Über 
Gesamteigentum an Wiesen vgl. ebda. JI, 14ft. 

? Den Antrieb zur Ausbildung des Sondereigens, der im Ackerban liegt 
hat bereits J. Grimm, Rechtsaltertümer Il?, S.7. hervorgehoben. 


54 Kritiken 


Lehre vom Gesamteigentum einzuräumen, daß wohl schon in den Zeiten 
des Tacitus die wirtschaftliche Grundlage, auf welcher das Gesamteigen- 
tum am Kulturland beruhte, ins Schwanken geriet. Daß bereits damals 
der einzelne freie Volksgenosse ein Recht an dem vun ihm genutzten 
Flurteil erlangte, das als Sondereigen bezeichnet werden darf, möchte 
ich nicht annehmen. 

Der dritte Abschnitt des Dopsch’schen Buches „Römer und Germanen 
in der Völkerwanderungszeit“ verdient besondere Beachtung und stellt viel- 
leicht den wertvollsten Teil desselben dar. Das Leitmotiv der Dopsch’schen 
Arbeit tritt hier besonders stark hervor: „Die sogenannte Völker- 
wanderungszeit bedeutet keine große Kulturzäsur, keine völlige Ver- 
schüttung und Verödung spätrömischen Lebens, dessen Pulsschlag nicht 
zum Stillstand kam“ (195). Durch eine ausgedehnte und kritische Ver- 
arbeitung der Ergebnisse der archäologischen Forschung ist Dopsch mit 
Erfolg bemüht, den Irrtum älterer Forschung, welche die vernichtende 
Wirkung der Völkerwanderungsstürme zu sehr verallgemeinerte, richtig- 
zustellen. Wertvolle Kritik wird an dem Zeugnis spätrömischer Histo- 
riker über die Kulturfeindlichkeit der „Barbaren“ geübt, die Schwächen 
und Mängel der vita Severini, einer der Hauptquellen der Völker- 
wanderungszeit, werden in zutreffender Weise vor Augen geführt. Dopsch 
ist bemüht, alle jene Umstände ans Licht zu rücken, welche die fort- 
dauernde Einwirkung römischer Kultur auf das Germanentum begünstigten. 
Namentlich verweist er mit Nachdruck auf die Durchsetzung des Römer- 
reichs mit germanischen Bevölkerungselementen, und es ist ihm sicher 
zuzustimmen, wenn er ähnlich wie Mommsen von einem Germanisierungs- 
prozeß im Römerreich spricht. Freilich blieb diese Tatsache auch von 
der bisherigen Forschung nicht so unbeachtet, wie Dopsch anzunehmen 
scheint. (Vgl. Kötzschke, Wirtschaftsgeschichte S. 41.) 

Gewiß hat eine Reihe von archäologischen Untersuchungen, wie sie 
an verschiedenen Orten angestellt wurden, gezeigt, daß mancherorts und 
in mannigfaltiger Weise eine Kontinuität römischer Kultur auf deutschem 
Boden über die Völkerwanderungszeit hinaus zu beobachten ist. Ältere 
Ansichten von der kulturvernichtenden Wirkung der Völkerwanderung 
werden für einzelne Gebiete und für einzelne Seiten des Kulturlebens 
nachzuprüfen sein. Andererseits darf aber die Gefahr nicht übersehen 
werden, daß wichtige neue Ergebnisse, die auf einem Teilgebiet der 
Forschung gemacht werden, regelmäßig eine allzuheftige Reaktion aus- 
lösen und zu stark verallgemeinert werden. Einer derartigen Über- 
treibung macht sich meines Erachtens auch das Dopsch’sche Buch hin- 
sichtlich der archäologischen Forschungsergebnisse und ihrer Beweiskraft 


Kritiken | 55 


für das Fortleben römischer Kultur schuldig. Eine Übertreibung scheint 
mir darin zu liegen, daß Dopsch aus der archäologisch in einer Reihe 
von Fällen erwiesenen Kontinuität der Siedlung auf eine Kontinuität 
der Siedler Schlüsse zieht, was nicht ohne weiteres statthaft ist. Häufig 
ist eine Beständigkeit der Siedlung in dem Sinn erweislich, daß die 
Niederlassung eines erobernden Volkes nach Vernichtung oder Vertreibung 
der bisher ansässigen Bevölkerung auf den von letzterer überkommenen 
Siedlungen sich vollzogen hat. In diesem Fall ist also wohl eine Konti- 
auität der Siedlung archäologisch erweisbar; doch ist immerhin zu beachten, 
daß die Kontinuität oft nur betreffs des Kulturlandes, nicht aber hinsicht- 
lich der Wohnplätze selbst gegeben ist!. Vor allem aber dürfen Konti- 
anität der Siedlung und Kontinuität der Siedler nicht ohne 
weiteres identifiziert werden. Gewiß, in einigen Fällen ist auch diese 
letztere von der archäologischen Wissenschaft erwiesen worden, in anderen 
Fällen ist nur ersichtlich geworden, daß die jüngere germanische Siedlung 
an die Stätte der römischen anknüpfte Für den Nachweis einer Über- 
aahme und Weiterbildung römischer Kultur durch die Germanen kommt 
aber nur die Kontinuität der Siedler, nicht aber jene der Siedlung in 
Betracht. Jedoch selbst die Kontinuität der Siedler vermag an sich 
die Fortpflanzung römischer Kultur nur in beschränktem Maß zu ge- 
währleisten. Die Romanen nämlich, welche in den von den Deutschen 
gewonnenen Gebieten an Rhein und Donau zurückblieben, gehörten nicht 
jenen Schichten an, welche als Träger römischer Kultur gelten können. 
Dopsch selbst sagt im Anschluß an Georg Wolff (Die Bevölkerung des 
rechtsrheinischen Germanien nach dem Untergang der Römerherrschaft. 
Quartalblätter des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen. 
Neue Folge, I, S. 602ff.): „Die wohlhabenderen, besitzenden Klassen 
werden. . . sicherlich Hof und Haus preisgegeben haben. Gleichwohl 
blieben die weniger bemittelten Ansiedler freiwillig oder gezwungen im 
Lande zurück“ (103). Diese zurückgebliebenen Reste der römischen 
Bevölkerung waren nun zweifelsohne geeignet, manches von wirtschaft- 
licher Kultur, von gewerblicher und land wirtschaftlicher Technik auf 
die Germanen zu übertragen. Aber was auf diese Weise übertragen 
werden konnte, sind doch nur einzelne Seiten der römischen Kultur; der 
Eintritt einer Kulturzäsur im allgemeinen, wie er bisher angenommen 
wurde, ist damit keineswegs ausgeschlossen. Die Träger der Kultur 
sind in der Regel die oberen Schichten der Bevölkerung und ganz 


1 Vgl. z. B. Metz, Der Kreuchgau. Abhandlungen zur badischen Landes- 
kunde. Herausgegeben von Neumann & Hettner. 4 Heft. (1914.) S. 45. 


56 | | Kritiken 


besonders gilt dies von der antiken Kultur; wesentliche Teile derselben 
konnten von den kleinen Handwerkern und Bauern nicht übertragen 
werden, weil sie selbst nicht deren Träger waren. 

Die Umstände, welche gegen eine stärkere Erhaltung der romanischen 
Bevölkerung und vielerorts für deren Zurückdrängung, ja wohl auch 
für ihre Vernichtung oder Vertreibung sprechen, werden bei Dopsch zu 
wenig gewürdigt. Gerade die für die Siedelungsgeschichte so wichtige 
Ortsnamenforschung bietet auch für diese Frage erwünschten Aufschluß. 
Nun hat Dopsch sicherlich die Ergebnisse dieser Forschung in aus- 
gedehntem Maß sich nutzbar gemacht, doch fand die geographische Seite 
derselben zu wenig Beachtung; mein Vorwurf richtet sich dagegen, daß 
Dopsch die geographische Verbreitung und Häufung deutscher Ortsnamen, 
wie sie in vielen Landschaften zu beobachten ist, zu wenig gewürdigt 
und die Folgerungen aus dieser Erscheinung nicht gezogen hat. Wenn 
z. B. in Bayern die Ortsnamen auf ing, welche hier zu einem namhaften 
Teil der ältesten Periode bayrischer Siedlung angehören, in großer An- 
zahl, in dichter Häufung und gerade in fruchtbaren, bereits in vor- 
deutscher Zeit besiedelten Gebieten vorkommen, so spricht dies doch 
wohl für eine Vernichtung oder doch für stärkste Zurückdrängung der 
romanisierten Urbevölkerung in solchen Landschaften; dort nämlich, wo 
die Romanen sich über die Not der Völkerwanderungszeit hinüberzu- 
retten vermochten, wo Romanen und Deutsche durch längere Zeit neben- 
einander hausten, ist eine Fülle vordeutscher Ortsnamen von den Deutschen 
übernommen worden und bis auf unsere Tage erhalten geblieben. 

Wenn Dopsch unter dem von ihm oft gebrauchten Ausdruck Kultur- 
zäsur ein völliges Abbrechen der alten Kultur versteht, dann ist er 
sicherlich im Recht, wenn er ein solches leugnet; aber mit solcher 
Leugnung lehnt er nur ab, was auch andere vor ihm ablehnten. (Vgl. 


z. B. Kötzschke, Wirtschaftsgeschichte S. 35ff.) Wenn aber Dopsch 


unter Kulturzäsur einen merklichen, tief eingreifenden Abschnitt der 

Kulturentwicklung versteht und diesen leugnen will, so erscheint der 
Widerspruch nicht gerechtfertigt. Der Nachweis, daß die Germanen 
vieles von der wirtschaftlichen Technik der Römer und ihrer Organisation 
von Wirtschaft und Verwaltung, ja daß sie auch Kunstformen derselben 
übernahmen und weiterbildeten, vermag nicht zu beweisen, daß die 
römische Kultur ohne sehr wesentliche Umgestaltung und ohne Verlust 
wesentlicher Kulturwerte übertragen wurde. Vor allem aber dürfte es 
irrig sein, wenn Dopsch die Frage des Untergangs der antiken Kultur 
nur nach der Seite hin erörtert, ob derselbe durch die zerstörende Wirkung 
des Völkerwanderungssturmes verursacht wurde. Die römische Kultur, 


— — 


— — 


x ˖¶(————————n— — — — — — RESTE E D 


Kritiken 57 


welche die Germanen vorfanden, trug den Keim des Verfalls schon in 
sich. Die Völkerwanderung und ihre Begleiterscheinungen haben diesen 
Verfall nur beschleunigt und durch Zerstörung von Kulturwerten äußer- 
lich schärfer in Erscheinung treten lassen. Über die Ursachen dieses 
Verfalls wäre meines Erachtens in einem Buch, das die wirtschaftlichen 
und sozialen Grundlagen der europäischen Kulturentwicklung in den 
sieben ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung darstellen soll, mehr 
zu sagen gewesen, als was uns von Dopsch mitgeteilt wird. 

Im vierten Abschnitt bespricht Dopsch die Frage der Grundbesitz- 
verhältnisse bei den Germanen, und zwar zunächst die Landteilung 
zwischen den germanischen Eroberern und den unterworfenen Romanen. 
Besondere Beachtung verdient das, was Dopsch über die Landnahme 
durch die Franken vorbringt. Er weist darauf hin, daß schon lange 
vor dem Untergang des römischen Reichs Franken auf dem Boden deg- 
selben mit Zustimmung der Römer sich niederließen und mit-Grundbesitz 
ausgestattet warden. Daraus folgert er, daß bereits vor der Eroberung 
des nördlichen Gallien Privateigentum an Grund und Boden durch die 
Franken erworben wurde. Wenn wir auch von den privaten Rechts- 
verhältnissen dieser Germanenniederlassungen auf dem Boden des römischen 
Reichs wenig wissen, so besteht kaum ein Grund, den Bestand eines 
normalen Liegenschaftsverkehrs zwischen den fränkischen Einwanderern 
und den römischen Provinzialen in Abrede zu stellen. Ob aber das 
Agrarrecht, das zur Zeit der fränkischen Eroberung Galliens für die 
Eroberer galt, durch die Rechts verhältnisse beeinflußt wurde, die in 
früheren Zeiten aus der vertragsmäßigen Niederlassung germanischer 
Siedler sich herausgebildet hatten, muß dahingestellt bleiben. Die Nieder- 
lassung der fränkischen Eroberer erfolgte in einzelnen Landschaften in 
geschlossenen Massen; die Häufung von deutschen Ortsnamen ältester 
Form in solchen Gebieten läßt dies erkennen 1. Bei solchen Siedlungs- 
verhältnissen war die Bewahrung der germanischen Agrarverfassung 
und die volkstümliche Landzuweisung an Siedlergenossenschaften sehr 
wohl möglich. 

In der Art der Niederlassung der Germanen spielte nach Ansicht 
einer Anzahl von namhaften Forschern die Sippe eine große Rolle, 
wie denn allgemein der Sippe eine große Bedeutung im gesamten ger- 
manischen Kulturleben zuerkannt wurde. Im Anschluß an die bei 
Cäsar (De bello Gallico VI, 22) erwähnte Landzuweisung an die Sippen 
nahm man an, daß bei dauernder Niederlassung der Sippe ein Gesamt- 


1 Vgl. oben S. 56. 


58 Kritiken 


eigentum der Sippenangehörigen sich herausbildete. Spuren eines solchen 
zeigen sich noch in frühmittelalterlichen Quellen J. Wenn Dopsch das 
Gesamteigentum überhaupt für unerweislich hält, so glaubt er doch 
andererseits in Anbetracht von Tit. 81 des alemannischen Volksrechts 
„den Sippen nicht jede Bedeutung für die Ansiedlung absprechen“ (256) 
zu können; doch wendet er sich mit Nachdruck gegen die von einer 
Reihe von Forschern vertretene Meinung, welche in den Siedlungen mit 
Namen auf ing oder ingen Sippensiedlungen zu sehen vermeinte. Gewiß. 
ist der hiergegen bereits vor Kluge (Vierteljahrschrift für Sozial- und 
Wirtschaftsgeschichte, 1908, S. 73 fl.)? erhobene Einspruch berechtigt, 
daß Ortsnamen auf ing nicht ohne weiteres als Sippensiedlungen an- 
gesprochen werden dürfen. Die Silbe ing, an einen Personennamen an- 
gehängt, kann sehr verschiedene Arten der Zugehörigkeit zur betreffenden 
Person bezeichnen. Es könnte also, nur nach der sprachlichen Seite 
betrachtet, der ing-Name einer Siedlung ebensowohl die Niederlassung 
der Hörigen einer bestimmten Person oder den Hof, welcher das Eigen- 
tum derselben ist, bezeichnen als die Siedlung der Sippe, welche von 
einem im Personennamen angegebenen Stammvater sich herleitet. Ganz 
mit Recht aber betont demgegenüber Riezler®, daß nicht jede Deutung 
der ing-Namen, die sprachlich gerechtfertigt ist, auch bei Berücksichtigung 
der gegebenen historischen Verhältnisse statthaft ist; er fragt daher, 
„an welche Arten von Zugehörigkeit außer der Abstammung bei den 
Ortsnamen auf ing etwa gedacht werden könnte“, wenn auf den ge- 
schichtlich gegebenen Stand der Dinge Rücksicht genommen wird. Bei 
Beantwortung dieser Frage verweist er auf die Tatsache, daß die ing - 
Namen vielfach für uralte Dorfsiedlungen, die dicht beieinander in 
großer Zahl und im fruchtbarsten Gelände sich vorfinden, zur An- 
wendung kommen. Ich möchte es nun durchaus nicht ausschließen, daß 
es sich bei einem Teil dieser Orte auch um Siedlungen einer Gefolgschaft 
oder von Hörigen handeln könnte!; aber in der Hauptsache ist meines 
Erachtens doch Riezler soweit beizupflichten, daß jedenfalls solche 
Deutungen nicht ausschließlich in Betracht kommen können. Wenn — 
wie Dopsch selbst zugibt — die Gemeinfreien eine zahlreiche Schicht der 
Bevölkerung darstellen, ist dann anzunehmen, daß gerade in den frucht- 


1 Vgl. Brunner, Rechtsgeschichte VI?, 117. 

2 Vgl. auch E. Schröder, Über Ortsnamenforschung (1908) S. 14. 

s Die bayrischen und schwäbischen Ortsnamen auf ing und ingen als 
historische Zeugnisse, Sitzungsberichte der Münchner Akademie, phil.-hist. 
Klasse, 1909, S. 35. 

4 Vgl. Doeberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns I’, 42. 


Kritiken | 59 


barsten Gebieten die Dorfsiedlungen nur von Hörigen und Gefolgschafts- 
leuten begründet wurden? Es liegt wohl näher, der Sippe, der doch im 
germanischen Leben so große Bedeutung zukommt, einen maßgebenden 
Einfluß auf die Entstehung der Dorfsiedlungen zuzusprechen. 

Was die Form der Ansiedlung betrifft, so vertritt Dopsch auf Grund 
selbständiger und kritischer Verwertung der neueren Literatur die 
Meinung, daß bei den verschiedenen deutschen Stämmen die Siedlung 
sowohl im Einzelhof als im Dorfsystem sich vollzog; sein Widerspruch 
gegen die Annahme älterer Forscher, bestimmte Siedlungsformen als 
typisch für einzelne Stämme zu betrachten, dürfte auch angesichts der 
Ergebnisse der archäologischen Forschung gerechtfertigt sein; eine ge- 
wisse Bevorzugung einer bestimmten Siedlungsform seitens einzelner 
Stämme während bestimmter Zeitabschnitte wird aber doch nicht gänzlich 
abzulehnen sein!. | | 

Wenn heute der Einfluß nationaler Eigenart auf die Siedlungsform 
zurückhaltender beurteilt wird, als das seinerzeit im grundlegenden Werk 
von Meitzen geschehen ist, so will Dopsch die ablehnende Haltung gegen 
Meitzens Annahmen auch auf dessen Hauptlehre von der nationalen 
Eigenart der germanischen Flurverfassung ausgedehnt wissen. Dopsch 
fußt die Ansicht Meitzens von der germanischen Flureinteilung mit 
folgenden Worten zusammen: „Die Flur ist in Streifen, Gewanne, zer- 
stückelt derart, daß den einzelnen Besitzstücken die Zugänglichkeit 
mangelt. Das Kulturland des einzelnen Besitzanteils, der Hufe, ist über 
die Gewanne hin zerstreut“ (246). Hier ist entschieden das, was nach 
Meitzen die Eigenart der germanischen Flurteilung ausmachen soll, un- 
vollständig wiedergegeben. Meitzen bezeichnet als charakteristisch für 
die germanische Flur das Streben nach tunlichster Gleichheit der einzelnen 
Lose oder Hufen. Um eine gleichmäßige Beteilung zu ermöglichen, 
wurde die Flur je nach Beschaffenheit und Lage des Bodens in ver- 
schiedene Gewanne zerlegt und jedem zu Beteilenden in jedem Gewann 
eine Parzelle zugewiesen“. Die aus den Flurkarten entnommene Beob- 
achtung, daß eine Reihe von Bauerngütern ursprünglich in jedem Gewanne 
beteilt gewesen sein müsse, hat Meitzen ja zur Schöpfung seiner Theorie 
einer typisch germanischen Flurteilung veranlaßt. Nur weil Dopsch die 
Meitzensche Ansicht über das Wesen der germanischen Flurteilung un. 
richtig erfaßt hat, kann er über dieselbe urteilen: „Kein anderes Prinzip 
ist da also zu finden als volle Regellosigkeit“ (246). Ohne weiteres 


1 Vgl. hierzu auch Schumacher, Materialien zur Besiedelungsgeschichte 


Deutschlands S. 66 ff. 
3 Vgl. Meitzen, Siedlung und Agrarwesen I, S. 170f; II, S. 654. 


60 Kritiken 


ist Dopsch zuzugeben, daß Meitzen keine Quellenbelege dafür vor- 
gebracht hat, daß all die Dörfer, deren Flur er als typisch germanisch 
erklärt hat, auch wirklich ein entsprechend hohes Alter besitzen. Dadurch 
wird aber das Wesen der Meitzenschen Beweisführung nicht berührt. 
Meitzen nimmt an, daß die Eigenart der Flurverfassung, wie er sie in 
einer großen Zahl von Flurkarten ausgesprochen fand, in ihren gemein- 
. samen Grundzügen durch Annahme eines gleichmäßigen urgermanischen 
Flurteilungsgrundsatzes zu erklären sei. Die Einteilung der Flur in 
mehrere Gewanne und die grundsätzliche Beteiligung jeder Hufe mit 
einer Parzelle in jedem Gewann ist nach Meitzen typisch für die ger- 
manische Flurverfassung. 

Es ist hier nicht der Ort, um auf die Mängel der Meitzenschen 
Hypothese einzugehen; es sollte nur festgestellt werden, daß Dopschs 
Polemik gegen Meitzen unfruchtbar bleiben mußte, weil sie den Meitzen- 
schen Standpunkt verkennt. 7 

Der letzte (fünfte) Abschnitt des Buches befaßt sich mit „Boden- 
teilung und Bodenwirtschaft in der spätrömischen und frühmittelalterlichen 
Zeit“. Im Sinn des leitenden Grundgedankens seines Buches sucht 
Dopsch den entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhang zwischen Agrar- 
verfassung und Grundbesitzverteilung in römischer und nachrömischer, 
deutscher Zeit zu beleuchten. Zutreffend würdigt Dopsch die große 
Bedeutung der römischen Grundherrschaft für die Gestaltung der mittel- 
alterlichen Grundherrschaft, doch vermissen wir bei Dopsch einen Hin- 
weis auf die Ausführungen bei Kötzschke (Deutsche Wirtschaftsgeschichte 
S. 37), der gleichfalls die weitgehenden Analogien der mittelalterlichen 
Grundherrschaft zu jener der späteren römischen Kaiserzeit darlegte!. 

Über die bisherige Forschung hinausgehend sucht Dopsch auch einen 
entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhang zwischen römischer Flur- 
einteilung und germanisch-deutscher herzustellen. Er glaubt, nach den 
Feststellungen der Archäologen könne „wohl kaum mehr ein Zweifel 
obwalten, daß die römische Flureinteilung und Vermessung sich in die 
germanische Zeit hinein stellenweise forterhalten hat und von dieser 
übernommen worden ist“ (341). An der Hand der Literatur über römische 
Feldmessung und unter Heranziehung der Quellenschriften selbst entwirft 
Dopsch ein Bild der römischen Flurverfassung, in welchem eine Reihe 
von Analogien zur deutschen Flurverfassung ersichtlich wird. Aber 
vorsichtige Zurückhaltung scheint mir doch am Platz gegenüber weit- 


1 In ähnlichem Zusammenhang behandelt auch Kowalewsky, Ökonomische 
Entwicklung Europas I (1901), S.1ff., das römische Gut. Über ältere 8 
für diese Frage vgl. Kötzschke a. a. O. S. 35f. 


Kritiken 61 


gehenden Schlüssen aus solchen Analogien, die mehr oder weniger in 
den verschiedensten Agrarverfassungen nachweisbar sein dürften. 

Was Dopsch an Belegen für den Zusammenhang zwischen römischer 
und germanischer Flurverfassung beibringt, bekräftigt bestenfalls nur die 
bereits von Meitzen gemachte Beobachtung, daß die Römer ihre Art 
der Flureinteilung und Vermessung auch auf deutschem Boden zur An- 
wendung brachten; daß aber die römische Flureinteilung Einfluß auf die 
germanische Flurverfassung gewinnen konnte und wenigstens stellenweise 
von den Germanen übernommen wurde, wird von Dopsch nicht erwiesen, 
Der einzige Fall, in welchem Dopsch (auf Grund von Meitzen III, 157, 
dem Dopsch hier folgt) Spuren der Aufteilung einer Flur nach Zenturien 
auf deutschem Boden — Friedberg in Hessen — zu zeigen vermag, 
spricht gegen die Übernahme der römischen Flureinteilung durch die 
Germanen. Das Bild der heutigen Flur von Friedberg gab Meitzen zur 
Vermutung Anlaß, daß die Flureinteilung „in derselben Form auf uns 
gekommen ist, in welcher sie die alemannischen Volksgenossen ursprüng- 
lich bei ihrer ersten Festsetzung in der Wetterau unter sich verteilt 
baben“ (III, 160). Aber dieses Bild spricht nicht für eine Anpassung 
der von den Alemannen vorgenommenen Flurteilung an die noch er- 
kennbare römische. Die Gewanne der alemannischen Flur haben nur 
ausnahmsweise die römischen limites zur Grenze; diese Grenzwege selbst 
sind zum Teil überackert worden; auch dort, wo sie noch vorhanden 
sind, dienen sie nicht als Zufahrtswege für die jüngeren Gewanne der 
alemannischen Flur. | 

Auch die Hufenverfassung will Dopsch in Zusammenhang bringen 
mit den spätrömischen Agrarverhältnissen. Die Germanen haben die 
Hufenverfassung „ebenso von den Römern übernommen wie diese von den 
Griechen und Kelten“ (346). Die Annahme grundherrschaftlichen Ur- 
sprungs der Hufenverfassung lehnt Dopsch ebenso ab wie die Rübelsche 
Theorie. Die Hufenverfassung ist allen Germanen, auch den Nord- 
germanen eigen; eine Beeinflussung letzterer durch römische Einrichtungen, 
wenn auch nur mittelbar, ist bei dem hohen Alter der Hufenverfassung, 
wie es auch für den Norden gilt, wenig wahrscheinlich. Es erscheint 
mir ganz allgemein als Mangel der Dopsch’schen Arbeit, daß sie die nord- 
germanischen Agrarverhältnisse zu wenig berücksichtigt; im Norden hat 
sich germanische Eigenart besser zu erhalten und weiterzubilden ver- 
mocht; wenn daher die Frage aufgeworfen wird, was von germanischer 
Kultur eigenartige Bildung und was davon auf fremden, römischen Ein- 
fiuß zurückgeht, so ist meines Erachtens eine eingehende Berücksichtigung 
der nordgermanischen Kultur unerläßlich. Dopsch ist von dem an sich 


62 | ` Kritiken 


gewiß fruchtbaren Streben, dem Fortleben römisch-antiker Kultur auf 
deutschem Boden nachzugehen, zu einseitiger Durchführung seiner Forschung 
veranlaßt worden, so daß er historische Zusammenhänge auch dort sieht, 
wo nur Analogien gegeben sind. In den Formeln, Urkunden und 
Volksrechten, die ja alle in lateinischer Sprache abgefaßt wurden, er- 
‚scheint der Inhalt an deutschem Recht in lateinische Form umgegossen 
und der germanische Rechtsinhalt in das Prokrustesbett römisch-rechtlicher 
Terminologie gespannt. Wenn also beispielsweise der mit der Hufe 
verbundene Markanteil mit den römischen Ausdrücken für benachbartes 
zu einem Gut gehöriges Ödland bezeichnet wird, so ist damit für den 
Nachweis eines entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhanges zwischen 
dem germanischen Recht an der gemeinen Mark und den römischen 
Recht am Ödland nichts gewonnen. 

Im fünften Abschnitt behandelt Dopsch neuerdings die Frage nach 
dem Alter der Markverfassung, die er bereits im zweiten Abschnitt be- 
rührte. Dopsch verknüpft regelmäßig mit dem Begriff der Markgenossen- 
schaft den Begriff eines auch auf das Kulturland sich erstreckenden Ge- 
samteigentums der Markgenossen. Über die Ablehnung eines solchen 
Gesamteigentums durch Dopsch wurde bereits oben gesprochen. Mit der 
Leugnung des Gesamteigentums ist aber die Frage nach dem Alter der 
Markgenossenschaft nicht erledigt. Um nur eines herauszugreifen: Die 
Nutzung des unverteilten Landes mußte — namentlich was die Weide- 
nutzung betrifft — doch schon frühzeitig eine Regelung durch die Nutzungs- 
berechtigten nötig machen, Dieser Frage nachzugehen, hätte sich meines 
Erachtens wohl verlohnt. Dopschs Ausführungen erschöpfen sich zu 
einseitig im Kampf gegen die Markgenossenschaft der „herrschenden 
Lehre“ und das von letzterer angenommene Gesamteigentum der Mark- 
genossen auch am Kulturland; die Markgenossenschaft kann aber sehr 
wohl ohne ein solches Gesamteigentum bestanden haben?. Die Analogieen 
zwischen der germanischen Mark einerseits, dem „ager inutilis“ und den 
compascua der Römer andererseits, auf welche Dopsch verweist, sind 
meines Erachtens nicht genügend, um mit Dopsch einen entwicklungs- 
geschichtlichen Zusammenhang zwischen der germanischen Markgenossen- 
schaft und den Verbänden der römischen pagani und convicani anzu- 
nehmen. Dazu sind doch die allgemeinen wirtschaftlichen und rechtlichen 
Grundlagen auf beiden Seiten zu verschiedenartig gestaltet; auf Seite 
der Germanen bilden zur Zeit der Landnahme noch die freien Grund- 


1 Vgl. oben. 
3 Vgl. Stäbler a. a. O. 696; siehe oben. 


Kritiken 63 


besitzer die Masse der Bevölkerung, auf Seite der Römer ist die ganze 
Entwicklung getragen von der Grundherrschaft. 

Suchen wir zum Schluß ein zusammenfassendes Urteil über das Buch 
von Dopsch zu gewinnen! Der Inhalt desselben beschränkt sich auf 
ein engeres Gebiet, als der Titel erwarten läßt; es behandelt der Haupt- 
sache nach wohl nur die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der 
deutschen Kulturentwicklung, und auch in dieser Hinsicht wird allzu 
einseitig den Zusammenhängen mit der antik-römischen Kultur nach- 
gegangen. Es wird aber gewiß auch Dopsch selbst nicht in Abrede 
stellen, daß in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht der deutschen Kultur 
des Mittelalters eine Eigenart zukommt, die aus.den nationalen, von 
Dopsch zu wenig berücksichtigten Wurzeln deutschen Kulturlebens sich 
ħerleitet Um nur eines hervorzuheben: Die hohe Entwicklung der ger- 
manischen Agrartechnik, wie sie uns Hoops und der gewiß einseitige, 
von Dopsch aber doch zu wenig beachtete Braungart nachweisen, ver- 
dient ob ihrer Selbständigkeit gegenüber der römischen Technik mehr 
hervorgehoben zu werden, als dies bei Dopsch der Fall ist. Das Studium 
des Dopsch’schen Buches ist insofern erschwert, als Dopsch nicht in ge- 
schlossener Darstellung die Hauptlinien des kulturgeschichtlichen Verlaufs 
zeichnet, sondern den Leser zwingt, ihm bald dalıin, bald dorthin zu 
folgen, nm Zeuge zu sein des Kampfes gegen die „herrschende“ Meinung 
und ihre Vertreter. An Übersichtlichkeit gewinnt die Darstellung dadurch 
nicht, daß die Polemik auch im Text sc sehr in den Vordergrund tritt. 
Doch über Vorteile und Nachteile dieser Darstellungsart wird eine Einigung 
nicht leicht zu erzielen sein. Viel Energie wird in dem Dopsch’schen Buch 
im Kampf gegen die „herrschende“ Meinung verwendet, obne daß Kraft- 
aufwand und Erfolg in einem entsprechenden Verhältnis stünden. Was 
ist bei einzelnen Problemen herrschende Meinung? Das festzustellen wird 
oft um so schwieriger sein, als die wissenschaftlichen Ansichten ständig in 
Fluß und ständiger Umbildung unterworfen sind. 

Es ist ein Verdienst Dopschs, die Aufmerksamkeit auf eine Reihe 
von Fragen gelenkt zu haben, hinsichtlich welcher in den letzten Jahren 
die wissenschaftlichen Ansichten eine starke Änderung erfahren haben 
und weitere Arbeit mit Nachdruck einsetzen sollte. Die Fülle archäo- 
logischer und sprachwissenschaftlicher Untersuchungen sowie die stärkere 
Berücksichtigung der möglichen Technik des landwirtschaftlichen Betriebs 
haben neue Gesichtspunkte für die Forschung ergeben; ich erinnere nur 
an einige bekannte Arbeiten, wie die von Gradmann, Hoops, Fleisch- 
mann. Die reiche Einzelforschung in diesen Belangen hat Dopsch aus- 
führlich herangezogen und mit kritischem Scharfsinn verarbeitet, Diese 


64 Kritiken 


mit mannigfacher Kritik im einzelnen verbundene Zusammenfassung und 
die vielseitige Anregung ist es, welche im Buche Dopschs eine wertvolle 
Gabe für unsere Wissenschaft erblicken und mit Spannung dem zweiten 
Band entgegensehen Jäßt. 
Innsbruck. H. Wopfuer. 


Franz Overbeck f. Vorgeschichte und Jugend der mittelalterlichen 
Scholastik, eine kirchenhistorische Vorlesung, aus dem Nachlaß 
herausgegeben von Carl Albrecht Bernoulli. Basel 1917. Verlag 

von Benno Schwabe & Co. XII u. 315 8. 


Der intensive wissenschaftliche Betrieb der Gegenwart bringt es mit 
sich, daß besonders auf den Gebieten der philologischen und historischen 
Forschung auch die bedeutendsten Werke in wenig Jahren veralten und 
der Korrektur und Ergänzung bedürfen. Wer es daher unternimmt, 
Vorlesungsmanuskripte eines verstorbenen Gelehrten rund 25 Jahre nach 
deren Niederschrift zu veröffentlichen, muß entweder von dem wissen- 
schaftlichen, heute noch unantastbaren Werte dieser Manuskripte fest 
überzeugt sein oder ihren Autor so hoch einschätzen, daß er auch über- 
holte Arbeiten aus seiner Feder schon um dieses Mannes und seiner 


Bedeutung willen des Interesses der Wissenschaft für wert hält. Das 


letzte dürfte für Overbeck, der mehr durch sein Verhältnis zu Nietzsche 
als durch seine Forschungen der Mit- und Nachwelt außerhalb theo- 
logischer Fachkreise bekannt wurde’, wohl kaum zutreffen. So legt 
auch der Herausgeber den Nachdruck auf den heute noch wertvollen 
wissenschaftlichen Gehalt der Overbeckschen Vorlesungen. Diesen sucht 
er jedoch nicht in materiellen historischen Erkenntnissen, die hier neu 
gefunden oder von neuem erschlossen werden; darauf kommt es ihm nicht 
an; das kann man nach seiner Meinung gar nicht verlangen; denn: 
„Für ein derartiges scholastisches Polyhistorentum erscheint ja auch ein 
katholisches Ordensdasein beinahe als unerläßliche Voraussetzung“ (S. VII. 
Und so wird man nach dieser Erklärung nicht überrascht sein, in 
Overbecks Buche tatsächlich keinerlei Bereicherung des allgemein be- 
kannten Stoffes aus dem Gebiete scholastischer Wissenschaft und ihrer 
Quellen zu finden, im Gegenteil, man darf sich nicht einmal darüber 
wundern, wenn man recht vieles vermißt, was man hier zu finden eigent- 
lich erwarten müßte. Warum hat nun aber C. A. Bernoulli diese Aus- 


ı Overbecks theologische Arbeiten (Christlichkeit der Theologie, 2. Aufl., 
1903. Studien zur Geschichte der alten Kirche 1875) werden von Troeltsch in 
seiner. Rezension des vorliegenden Buches (Hist. Ztschr. 118. Bd. 1917 S. 497 


bis 500) gewürdigt. 


Kritiken | 65 


gabe jetzt noch unternommen? Um des Standpunktes des Verfassers, 
um seiner originellen Auffassung der Scholastik und ihres Ursprungs 
willen, denn mit ihm tritt Overbeck „auch heute, ein Dutzend Jahre 
nach seinem Tode (1905), . . . in eine Lücke der Fachforschung“ (S. VIII). 
Und wirklich steht hinter diesen Blättern eine starke, eigenwillige Per- 
sönlichkeit, die nicht nur den spröden Stoff mit geschickter Meisterhand 
gestaltet, sondern auch fast jeder Zeile den Stempel eigenen Geistes auf- 
drückt Der aber ist durchdrungen von dem Stolz auf die Wissenschaft 
der Gegenwart und fühlt sich zugleich frei von jedem kirchlich-konfes- 
sionellen Interesse an seinem Gegenstand. Von seiner freien Höhe herab 
betrachtet er das Werden der mittelalterlichen in den Dienst der Theologie 
gebannten Wissenschaft, hebt bei jeder sich bietenden Gelegenheit das 
Lächerliche, Abstruse und Obskure der scholastischen Schriftstellerei 
recht eindringlich hervor und empfindet es als das gewichtigste Problem, 
wie sich aus diesem Wirrsal von unverstandenen Resten antiker Wissen- 
schaft und aus den abenteuerlichen Hirngespinsten einer alles mystifizie- 
renden und allegorisierenden Theologie der Menschengeist wieder heraus- 
finden und zu den Leistungen der Gegenwartswissenschaft emporarbeiten 
konnte. Von diesem durch Overbeck eingenommenen Standpunkte sagt 
der Herausgeber (S. X): „Wie könnte davon die Rede sein, der von 
Overbeck eingerichtete Standpunkt habe sich überlebt, wenn die Forschung 
noeh gar nicht Gelegenheit erhielt sich auf ihn einzuleben?“ Wir aber 
stellen die Gegenfrage: Ist es überhaupt wünschenswert, von diesem 
Standpunkte aus die Ursprünge der Scholastik zu untersuchen und an 
das keimende Geistesleben des frühen Mittelalters den richtenden Maß- 
stab des Gegenwartswissens und -denkens anzulegen? Auf einem anderen 
Gebiete, dem der Geschichte der griechischen Philosophie, hat uns die 
Forschung der letzten Jahrzehnte recht deutlich gelehrt, wie gerade ein 
solcher Standpunkt, wie ihn Overbeck auf dem Gebiete der Scholastik 
einnimmt, das rechte Verständnis des Geisteslebens der Antike und seiner 
Träger systematisch erschwert und verschließt. Von hier aus die wahr- 
haft historische Methode, nach der auch die philosophischen Leistungen 
eines Zeitalters überhaupt von keinem im voraus eingenommenen Stand- 
punkte, sondern allein aus ihrer Zeit und deren Geistesleben im weitesten 
Sinne beraus verstanden werden, auch auf das Gebiet der Scholastik 
übertragen zu haben, das ist gerade das Verdienst Baeumkers und seiner 
Schüler, die von Bernoulli als kirchlich-konfessionell abgetan werden, 
tatsächlich aber durchaus keine konfessionelle Wissenschaft treibende 
Ordensbrüder, sondern zumeist recht gute Philologen und nicht einmal 
alle katholisch sind. Deren Arbeiten gegenüber ist der Standpunkt Over- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 1. 5 


66 Kritiken 


becks mindestens ebenso veraltet wie etwa der Zellers gegenüber den 
neueren Forschungen zur Geschichte der griechischen Philosophie. So 
hat z. B. Overbeck noch gar nicht daran denken können, die Hermes- 
mystik, Philon, die Neupythagoreer, die gesamte neuerschlossene byzan- 
tinische Literatur und dergleichen zur Aufdeckung der Wurzeln mittel- 
alterlichen Spekulierens und religiösen Lebens heranzuziehen, wie über- 
haupt Askese und Mystik als treibende Kräfte auch im Wissenschafts- 
betrieb der Scholastik bei ihm kaum gestreift werden. 

Nimmt man demnach das Overbecksche Buch als das, was es ist, als 
eine heute veraltete Darstellung und Auffassung der Scholastik des frühen 
Mittelalters, so wird man sich nicht durch falsche Erwartungen den Ge- 
nuß des Ganzen trüben lassen. In frischer, ständig Interesse erregender 
Darstellung wird in vier großen Abschnitten das Werden der theologi- 
schen Wissenschaft des Mittelalters geschildert. Das spärliche, zunächst 
nur aus trüben Quellen fließende Erbe des Altertums, das den Barbaren 
in die Hände fällt, das erste Aufblühen eines Wissenschaftsbetriebes 
unter Karls des Großen mehr zu zivilisatorischen Zwecken als um der 
Wissenschaft selbst willen gegebenen Anregungen (800—900), der neue 
Verfall und der Übergang zur Entstehung einer eigentümlichen mittel- 
alterlichen Theologie (900 — 1050), die Jugendzeit der scholastischen 
Theologie bis zur Wiederentdeckung des vollständigen Aristoteles (1050 
bis 1200), das alles wird in vorzüglicher, straffer Komposition, die sich 
zumeist aus Einzeldarstellungen des Inhalts der wichtigsten Literatur- 
denkmäler geschickt zusammenfügt, dem Leser in großen Zügen vor- 
geführt. 

Der Herausgeber hat die Literaturangaben in den Anmerkungen ver- 
vollständigt, doch wäre hier schon nach dem im letzten Bande des 
Archivs für Religionswissenschaft erschienenen Literaturbericht noch 
manches Wichtige nachzutragen. 

Leipzig. H. Leisegang. 


Ivo Luntz, Die allgemeine Entwicklung der Wiener Privat- 
urkunde bis zum Jahre 1360. — Beiträge zur Geschichte 
der Wiener Ratsurkunde. (Abhandlungen zur Geschichts- und 
Quellenkunde der Stadt Wien, herausgegeben vom Altertumsverein 
zu Wien. Bd. I. Wien 1916. XV. u. 162 S. mit 16 Tafeln.) 

Zwei in den Jahren 1907 und 1908 entstandene Erstlingsarbeiten 
des 1914 bei Grodek gefallenen Verfassers eröffnen ein Unternehmen, 
dessen hoffnungsvolles Beginnen an der Not der Zeit zunächst wohl sein 

Ende finden wird. L.Groß und O. H. Stowasser haben sich der 


Kritiken 67 


mühevollen Aufgabe unterzogen, die literarische Hinterlassenschaft des 
dahingeschiedenen Freundes und Studiengenossen in der jetzt vorliegen- 
den Gestalt zu veröffentlichen. 

Die Themen der beiden Arbeiten hängen so eng zusammen, daß es 
gestattet sei, über sie gemeinsam zu berichten. Nach dem älteren Sprach- 
gebrauch würde ja auch die Ratsurkunde ohne weiteres unter den 
Begriff der Privaturkunde fallen; es ist ein Verdienst der Arbeiten, 
den Zeitpunkt festgestellt zu haben, wo die Wiener Ratsurkunde sich 
zum Range einer Öffentlichen Urkunde mit vollkommener, im Siegel 
begründeter, Beweiskraft emporgeschwungen hat. 

Erst mit der Siegelurkunde beginnt die Privaturkunde — im weitesten 
Sinne des Wortes — in Wien in Erscheinung zu treten; aber noch in 
den ersten beiden Jahrzehnten bedarf das Schottenkloster der Siegelhilfe 
des Herzogs Leoppld, um Urkunden über private Rechtsgeschäfte zu- 
gunsten des Klosters zu beglaubigen. Doch handelte es sich hier um 
Ausnahmen: das älteste Wiener Stadtrecht von 1221 sieht vielmehr den 
mündlichen Beweis durch besonders qualifizierte Zeugen, die späteren 
„Genannten“, als das Beweismittel schlechthin an und hat auf diese 
Weise das Durchdringen der Urkunde noch mehr verzögert. In der 
ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts setzen an sehr wenigen erhaltenen 
Stücken Siegel von Klöstern und des Landadels ein; das Vorhandensein 
eines Stadtsiegels in der Babenbergerzeit ist währscheinlich, aber nicht 
sichergestellt, Erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nimmt Siegel- 
gebrauch und Urkundenausstellung zu; alle Konvente, angesehene Geist- 
liche und Stiftungen führen Siegel; gegen Ende des Jahrhunderts auch 
die Mitglieder bedeutenderer Bürgergeschlechter; vereinzelt auch ihre 
Frauen. In den zahlreichen Fällen, wo ein eigenes Siegel fehlte, stellte 
zwar der Aussteller selbst seine Urkunde aus, ließ sie aber mit fremdem 
Siegel — vorzüglich dem der Stadt — beglaubigen, auch ist Mitbesiege- 
lung, z. B. seitens der Bürger, häufig. Noch waren aber sämtliche Ur- 
kunden, auch die von der Stadt in eigener Sache ausgestellten, nur Mittel 
zur Gedächtnishilfe, noch lag ihr Hauptwert in der Bezeichnung der 
Zeugen, 

Das Stadtrecht König Rudolfs vom Jahre 1278 brachte eine ein- 
schneidende Änderung: es bestimmte, „daß alle von dem Rat abge- 
schlossenen und unter dem Siegel der Stadt beurkundeten Rechtsgeschäfte 
immerwährende Gültigkeit haben und die darüber ausgestellten Urkunden 
vor allen Gerichten beweiskräftig sein sollen“; damit war die Ratsur- 
kunde zum Rang einer vollgültigen Beweisurkunde von öffentlicher, un- 
begrenzter Beweiskraft erhoben; ihre Beweiskraft vermittelt ausschließ- 

5 * 


68 | Kritiken 


lich das Siegel . Die Zeugen verschwinden aus der Ratsurkunde; und 
an Stelle der Mitbeglaubigung fremder Urkunden durch das Stadtsiegel 
tritt nunmehr die Ratsurkunde in fremder Sache. Etwa 100 Jahre 
später, durch die Verordnungen Herzog Rudolfs IV, vom Jahre 1360, 
erhielt die Ratsurkunde durch die Unterstellung aller aus dem Immobiliar- 
verkehr, namentlich auch an grundherrlichen Liegenschaften und Renter 
in der Stadt, erwachsenden Rechtsgeschäfte unter dem Rat eine erheb- 
liche Ausdehnung, die darin ibren Ausdruck fand, daß ein eigenes Siegel 
für Urkunden über daraus erwachsende Rechtsgeschäfte geschaffen wurde. 

Inzwischen hatte aber auch die Privaturkunde im engeren Sinne, die 
Parteiurkunde, erhebliche Fortschritte gemacht. Zwar blieben bei ihr 
noch bis 1321 die Stücke, welche Zeugen nennen, in der Oberhand; 
noch galt die Nennung der Zeugen als der eigentliche Zweck der Ur- 
kunde. Seit 1322 überwiegen die Parteiurkunden ohne Zeugennennung. 
Es ist kein Zufall, daß für 1320 zum ersten Male der Fall belegt ist, 
daß das Stadtgericht auf Grund einer Parteiurkunde, ohne Zeugenver- 
nehmung, sein Urteil fällte. Und sicher ist auch die weitere Beobach- 
tung von Luntz zutreffend, daß das Verschwinden der Ratsurkunde in 
fremder Sache mit der Wandlung in der Parteiurkunde im Zusammen- 
hang steht: zu Anfang des 14. Jahrhunderts gewinnt auch die besiegelte 
Parteiurkunde volle Beweiskraft. Traute man dem Siegel des Ausstellers 
nicht hinreichende Autorität zu, so zog man weitere Mitbesiegler 
hinzu — oft von Personen, die in keiner Beziehung zum Rechtsgeschäft 
stehen; es ist kein Wunder, daß dem Schwinden der Zeugen eine Zu- 
nahme der Mitbesieglung parallel läuft. Noch gab es aber keinen 
Beurkundungszwang für irgendwelche Gruppen von Rechtsgeschäften; 
und die Parteien hatten die Wahl, sich der Urkunde zu bedienen oder 
das Rechtsgeschäft ohne Urkunde vor qualifizierten Zeugen, den „Ge- 
nannten“, abzuschließen. Erst die bereits erwähnte Verordnung des 
Jahres 1360 verfügte für Rechtsgeschäfte über Immobilien Vornahme 
vor und Beurkundung durch den Rat. 

Mit den landesherrlichen Reformen des Jahres 1360 beschließt Luntz 
seine beiden Untersuchungen. Sie haben das Verdienst, in das noch wenig 
bekannte und doch so wichtige spätmittelalterliche Privaturkundenwesen 
einen Weg gebahnt zu haben. Außer Straßburg und Konstanz ist bisher 


1 Vgl. dazu die Bemerkung des Zwettler Stiftungsbuches zum Jahre 1810: 
„Cives cum Wiennenses hanc habent consetudinem, ut pro quacumque causa 
suum privilegium cum sigillo civitatis porrexerint, contra idem pıivilegium 
de cetero nulla admittatur querimonia“. Srbik, Beziehungen von Staat und 
Kirche in Österreich, 1904, S. 183. 


Kritiken 69 


wohl kein städtischer Urkundenbestand in diesem Sinne diplomatisch 
untersucht worden. Allerdings müßte der Hinweis auf Konrad Beyerles 
Untersuchungen tiber das Konstanzer Urkundenwesen im zweiten Bande 
des Konstanzer Häuserbuches doch einen Wink geben, daß diplomatische 
Untersuchungen solcher Art durch ein näheres Eingehen auf das Auf- 
lassungswesen nur gewinnen können. Im Vergleich zu Arneckes Arbeit 
über Hildesheim wird man sagen dürfen, daß Luntz das eigentliche Ur- 
kundenwesen tiefer verarbeitet hat als Arnecke, daß dagegen dessen 
Arbeit bei der Behandlung des Stadtschreiberamtes der Vorzug gebührt. 
Auffallend ist, wie spät und dem Umfange nach bescheiden das Wiener 
Urkundenwesen sich entwickelt hat: Stadtschreiber begegnen erst gegen 
Ende des 13. Jahrhunderts mit sehr dürftigen und unbestimmten Spuren 


ihrer Tätigkeit; eine eigentlich städtische Kanzlei mit mehreren Schreibern 


entwickelt sich erst nach 1360; die Stadtbuchführung setzt erst in der 
Mitte des 14. Jahrhunderts ein. Offizialat und öffentliches Notariat 
bleiben für das 14. Jahrhundert von ganz nebensächlicher Bedeutung; 
dagegen waren berufsmäßige Schreiber, die für jedermann gegen Ent- 
lohnung schrieben, bereits 1304 in der Schreiberzeche vereinigt, und 
neben ihnen fanden sich Schreiber in dauerndem Dienste bei bestimmten 
geistlichen und weltlichen Herren, meist zugleich ihre angesehenen Be- 
rater in geschäftlichen Angelegenheiten (S. 51 — 55). — Es wäre ein 
wohlverdienter Erfolg der umsichtigen und gedankenreichen Arbeit des 
so früh Dahingeschiedenen, wenn Untersuchungen des Urkundenwesens 
von früher und reicher entwickelten Stadtkanzleien sich bei ihr Rat und 
Anregung holen würden. 
Leipzig. | l N Fritz Rörig. 


Württembergische Geschichtsquellen, herausgegeben von der 
Württembergischen Kommission für Landesgeschichte 
Bd. 9—15. Stuttgart, Kohlhammer. 1910 — 1913. 

Die sieben dem Berichterstatter vorliegenden Bände der verdienst“ 
vollen Sammlung der „Württembergischen Geschichtsquellen“, von der 
in dieser Zeitschrift schon öfter die Rede war (vgl. z. B. Jahrgang 1907, 
8. 133 fl.), stellen fast durchweg beachtenswerte und musterhafte wissen- 
schaftliche Leistungen dar, die auch über die Grenzen der landesgeschicht- 
‚ lichen Forschung hinaus ihre Bedeutung haben. | 

Nur mit starker Einschränkung gilt dies Urteil für das durch A. Hauber 
bearbeitete „Urkundenbuch des Klosters Heiligkreuztal“ (Bd. 9 
and 14 der Quellen), in dem auf über 1400 Seiten in 1281 Nummern 
das gesamte archivalische Material zur Geschichte des 1227 gegründeten | 


70 Kritiken 


schwäbischen Zisterzienserinnenklosters (unweit der oberen Donau bei Ried- 
lingen) bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts herab vorgelegt wird, während 
ein geplanter dritter Band für die neuere Zeit eine Auswahl aus dem 
Wichtigsten, ferner Kartenbeilagen und Abhandlungen über die Heilig- 
kreuztaler Urkunde bringen soll. Bei der geringen geschichtlichen Be- 
deutung des Klösterchens liegt der Hauptwert der Veröffentlichung in 
den vielen Aufschlüssen zur lokalen Geschichte. Immerhin wird aber 
auch der Rechts- und Wirtschaftshistoriker mit mehr ins allgemeine 
gehendem Interesse aus dem reichen Material, das uns ein rundes Bild 
von den Wirtschafts- und Rechtsverhältnissen des Klosters und seiner 
überwiegend ländlichen Umgebung gibt, manche Anregung entr:hmen; 
vereinzelt wären auch für andere Gesichtspunkte wichtige Stücke hervor- 
zuheben (z. B. — abgesehen von den ältesten bereits im Württembergi- 
schen Urkundenbuch im Wortlaut vorliegenden Urkunden bis 1300, zu 
denen Hauber auf Grund bisher nicht verwerteter Notizen in alten 
Archivrepertorien Nachträge bietet [u. a. Bullen Gregors IX], — Stadt- 
und Marktprivileg Ludwig des Bayern für Ertingen 1331 [I nr. 344], 
die Klosterreformdekrete 1416 und 1517 [II nr. 978 und 1224], usw.). 
Leider hat aber der Herausgeber bei allem Fleiße und Sammeleifer sich 
in methodischer, kritischer und editionstechnischer Hinsicht seiner Auf- 
gabe keineswegs ganz gewachsen erwiesen; es fehlt ihm völlig der Über- 
blick über sein allerdings umfangreiches Material, das richtige Augen- 
maß für das wirklich Wichtige und Notwendige und der Sinn für weise 
Beschränkung, woraus sich erhebliche Beanstandungen für seine Aus- 
gabe ergeben (z. B. wenn er mehrfach nicht erkennt, daß die-Originale 
von Urkunden, die in den von ihm ausgebenteten alten Repertorien unter 
falschem Datum angeführt sind, in seiner Sammlung vorliegen usw). Auch 
stören mehrfach Lese- und Flüchtigkeitsfehler. Bemerkenswert, aber in 
der Durchführung nicht geglückt ist der von Hauber nach dem Vor- 
gange des Straßburger Urkundenbuches unternommene, vom Sprachforscher 
sicher freudig begrüßte Versuch, minderwichtige Stücke in einer zwischen 
Regest und Textabdruck stehenden Form zu veröffentlichen, die den Wort- 
laut des wesentlichen Teiles der Urkunde erhält, dagegen die formel- 
haften Bestandteile durch kennzeichnende Schlagworte ersetzt. Da sich 
im zweiten Band immerhin gegenüber dem ersten Band eine Besserung 


in den gerügten Anständen feststellen läßt, wird man mit einem end- 


gültigen Urteil bis zum Erscheinen des dritten Bandes abwarten müssen. — 
Im Gegensatz hierzu stellt das von Adolf Rapp herausgegebene „Ur- 
kundenbuch der Stadt Stuttgart“ (Bd. 13 der Quellen) eine aus- 
gereifte und abgerundete Leistung dar, die eine scharfe Scheidung des 


Kritiken 71 


wichtigen Materials vom unwichtigen vornimmt und daher die große 
Mehrzahl der von ihm aufgenommenen Urkunden nur in kurzen, den ur- 
sprünglichen Wortlaut meist ganz preisgebenden Regesten vorlegt. Von 
vornherein beschränkt sich der Herausgeber auf das mittelalterliche Ma- 
terial (untere Grenze: Todestag des Grafen Eberhard im Bart. 24. 2. 1496), 
sucht aber für die von ihm behandelte Zeit ein Urkundenbuch zu schaffen, 
das der damaligen Bedeutung der Stadt wirklich gerecht wird und so nicht 
nar die Stadt und Bürgerschaft einschließlich der geistlichen Körper- 
schaften als Ganzes sowie die gesamten Besitzverhältnisse innerhalb der 
städtischen Markung, sondern auch den auswärtigen Besitz der Bürger 
(außer dem der Geistlichen) berücksichtigt. Der Charakter Stuttgarts 
als Weingärtner- und Landstadt, die nur als Residenz größere Bedeu- 
tung gewinnt, bringt es mit sich, daß die auf politische Vorgänge be- 
züglichen Stücke in dem Urkundenbuch nur wenig zahlreich sind, während 
die Besitzverhältnisse regelnden Urkunden (und zwar zumeist Privatur- 
kunden) vorherrschen. Entsprechend dem späten Eintreten Stuttgarts in 
das Licht der Geschichte gehört die Hauptmasse der. 877 Nummern 
zählenden Urkunden dem 15.Jahrhundert, und zwar überwiegend dessen 
zweiter Hälfte an. Die Stuttgarter Lokalforschung wird reiche Ausbeute 
darin finden; darüber hinaus bieten die Urkunden mehrfach Interessantes 
zur spätmittelalterlichen Kirchen- und Kunstgeschichte; sehr reichhaltig 
ist das wirtschafts- und rechtsgeschichtlich wichtige Material (zahlreiche 
Zunft-, Handwerker- und Gewerbeordnungen, Stadtstatut von 1492, 
Frevelordnung 1490 usw.). Dankenswert ist auch das in der Einleitung 
gebotene Siegelverzeichnis. — Vor eine angesichts der ungeheuren Mannig- 
faltigkeit und Fülle des Stoffes in jeder Hinsicht ungleich schwierigere 
Aufgabe sah sich Moritz v. Rauch in dem zweiten Bande des Ur- 
kundenbuchs der Stadt Heilbronn (Bd. 15 der Quellen) gestellt, 
der nach neunjähriger Pause dem 1904 erschienenen ersten Bande nach- 
folgt. Er war denn auch genötigt, den ursprünglich dem zweiten Bande 
zugedachten Stoff (1476 — Reformationszeit) auf drei Bände zu ver- 
teilen, und hier lediglich bis 1500 herabzugehen, wobei allerdings zu 
Anfang zahlreiche Nachträge zum ersten Bande aus den Jahren 1277 
bis 1475 nachgeholt wurden. Das Urkundenbuch einer Reichsstadt 
hat natürlich schon rein äußerlich betrachtet einen erheblich anderen 
Charakter als die zwei bisher besprochenen, namentlich durch das viel 
stärkere Hervortreten der Akten und Korrespondenzen, die in dieser 
Periode an Wichtigkeit und Zahl in den größeren Archiven entschieden 
überwiegen. Der Herausgeber hat versucht, sein überreiches, aus einer 
für seine Zwecke erschöpfenden Ausbeutung des Heilbronner Stadt- und 


72 ö Kritiken 


des Stuttgarter Landesarchivs gewonnenes Material unter grundsätzlicher 
Einhaltung der chronologischen Ordnung im allgemeinen zu meistern, 
durchbricht diese aber im einzelnen durch Zusammenfassung gleichartiger 
Urkunden verschiedensten Datums zu größeren Gruppen. So vereinigt 
er z. B. die gesamte „Passiva“ der Stadt (Quittungen usw.) aus den 
Jahren 1476—1530 unter dem Jahr 1476 (S. 85ff.), sämtliche Rottweiler 
Achtbriefe 1476— 1532 unter dem Datum des ältesten dieser Acht- 
briefe (S.110ff.) und dergleichen mehr. Solange es sich um einzeln stehende 
Urkunden handelt oder der geschichtliche Zusammenhang nicht gewalt- 
sam zerrissen wird, ebenso wenn Stücke aus einem mehrjährigen Brief- 
wechsel oder Prozeß (namentlich bei minderwichtigen Gegenständen) unter 
einer Nummer zusammengefaßt werden, muß man mit diesem Verfahren, 
wie es auch im zweiten Bande des Heiligkreuztaler Urkundenbuches und 
im Stuttgarter Urkundenbuch angewendet worden ist, einverstanden sein. 
Bedenklicher ist aber schon, wenn Schriftstücke politischen Inhalts, die 
innerlich nicht zusammengehören, bloß weil sie den gleichen Absender 
bzw. Empfänger aufweisen, vereinigt werden; mag dies etwa für un- 
wichtige Empfehlungsschreiben angehen, so ist es doch völlig verfehlt, 
wenn Z. B. auf S. 116 zwei nicht zusammengehörige Schreiben des Straß- 
burger Rats aus den Jahren 1476 und 1493 unter dem 1. März 1476 
aufgeführt werden. Dies Schriftstück von 1493 ist so für den Benutzer 
fast vergraben und könnte höchstens an der Hand eines besonderen Ver- 
zeichnisses der nicht chronologisch eingereihten Dokumente, ähnlich wie 
es im Stuttgarter Urkundenbuch vorliegt, leichter aufgefunden werden. 
Andererseits fragt es sich doch, ob nicht im Interesse der Ubersichtlichkeit 
die von einem sachlichen Prinzip ausgehende Scheidung in die zwei größeren 
Gruppen der politischen (im weitesten Sinne: also einschließlich der aus 
der gesetzgeberischen und polizeilichen Tätigkeit hervorgegangenen Stücke) 
und der Privaturkunden empfohlen hätte (vgl. die späteren Bände des 
Straßburger Urkundenbuches!). Die Wichtigkeit des hier aus den Be- 
ständen eines ziemlich wohlerhaltenen reichsstädtischen Archivs ver- 
öffentlichten spätmittelalterlichen Materials für die Fragen der Reichs-, 
der Städte- und der Territorialpolitik, der städtischen Kirchenpolitik und 
der Verfassungs-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte braucht wohl kaum 
besonders unterstrichen zu werden. Etwas vernachlässigt erscheint die 
städtische Reichspolitik; besonders bedauerlich ist es, daß die zahlreichen 
im Heilbronner Archive erhaltenen Städtetagsabschiede, die bisher nur 
zum Teil und unzulänglich an schwer erreichbaren Stellen gedruckt vor- 
liegen, nur kurz erwähnt oder in knappstem Rezept wiedergegeben sind. 
— Zwei Bände der Geschichtsquellen sind ausschließlich der Kirchen- 


Kritiken 73 


geschichte gewidmet: in Bd, 10 legt uns Joseph Zeller seine Textaus- 
gabe und Darstellung umfassende Arbeit über „Die Umwandlung des 
Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrn- 
Domstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stiftes“ vor, 
Die Textabteilung, die außer den auf die Umwandlung des Klosters be- 
züglichen Aktenstücken die grundlegenden Statuten des neuen Stifts nebst 
einer Auswahl der wichtigsten ergänzenden und abändernden Bestim- 
mungen aus späterer Zeit (bis zum Ende des 18. Jahrhunderts) enthält, 
ist sorgfältig und einwandfrei bearbeitet. Die auf die Dokumente ge- 
gründete Abhandlung geht zunächst unter Zurückweisung der leicht- 
fertigen Verleumdungen des Trithemius an der Hand eines Beispieles 
Ursachen und Motiven zu einer der auffälligsten Erscheinungen des kirch- 
lichen Lebens im 15. Jahrhundert, den sogenannten „Säkularisationen“ 
vieler — und gerade der bedeutendsten — Klöster der alten Orden nach. 
Die letzte Ursache für diese als Reaktion gegen die gleichzeitigen Reform- 
bewegungen innerhalb der Orden aufzufassenden Bertrebungen findet 
Zeller in dem leidigen Geburtsprivileg, das das Kloster zu einer Ver- 
sorgungsanstalt für die Kinder des umwohnenden Adels degradierte und 
so seinen Verfall herbeiführte, andererseits aber infolge des Widerstandes 
der der strengen Regel entfremdeten Mönche und ihrer adligen Sippen 
jede ernstliche Reform unmöglich machte. In Ellwangen bedeutete, wie 
Zeller feststellt, die vom Kloster erwirkte und trotz aller Gegenbemühungen 
des Ordenskapitels behauptete „Säkularisation“ eine rechtliche Anerken- 
nung eines seit langem bestehenden Zustandes und damit auch den An- 
fang zu einer gewissen Besserung. Sodann gibt uns Zeller ein ein. 
gehendes und klargezeichnetes Bild von der kirchlichen Verfassung des 
Stiftes, die er folgerichtig auf einer genauen Schilderung der Verfassung 
der alten Abtei aufbaut. Er greift dabei bis in die ältesten Zeiten 
zurück; besonders beachtenswert sind seine Erörterungen über den Ur- 
sprung und die räumliche Ausdehnung der „Exemtion“ des Klosters, 
deren rechtliche Anerkennung in Form einer exemten Kloster-(Stifts-) 
pfarrei er mit glaubhaften Gründen Innozenz lII. zuweist, über die Stel- 
lung des Abtes und dessen Aufsteigen in den Reichsfürstenstand, sowie 
über die Standesverhältnisse der Kloster- und Stiftsmitglieder. Die Ent- 
wicklung der Verfassung verfolgt Zeller bis zur endgültigen Aufhebung 
des Stiftes. — In Bd. 12 „Stift Lorch, Quellen zur Geschichte 
einer Pfarrkirche“ schickt Gebhard Mehring seiner überwiegend 
ale Textedition sich gebenden Arbeit eine kurze, wertvolle Einleitung 
vorauf, die die Ergebnisse seiner eindringenden Untersuchungen über die 
Geschicke dieser alten, mit der Geschichte der Hohenstaufen eng ver- 


74 Kritiken 


knüpften Urpfarrei und des an ihrer Kirche, der ursprünglichen Be- 
gräbnisstätte der Staufer, vermutlich im 11. Jahrhundert errichteten 
Kanonikatstiftes zusammenfaßt. Er stellt auf Grund der späteren Ur- 
kunden die Grenzen der alten Urpfarrei wieder her, wobei er allerdings 
feststellen muß, daß sich wenigstens an der Hand der oft alte Ver- 
hältnisse widerspiegelnden Forstgrenzen die Lehre von der Überein- 
stimmung der weltlichen und kirchlichen Grenzen hier nicht aufrecht 
erhalten lasse, so gerne er die Kirche als alte Hundertschaftskirche in An- 
spruch nähme. Die Gründung des Klosters Lorch „in monte* (1102), 
in das 1140 die Gebeine der Staufer übertragen wurden, führte die Auf- 
lösung der alten Pfarrei und des Stiftes herbei, in dessen Rechte sich 
schließlich das Kloster und das Augsburger Domstift teilten, ohne jedoch 
alle Spuren der Erinnerung an die alten Verhältnisse zu beseitigen, wie 
denn auch das Lorcher Landkapitel die Grenzen der alten Urpfarrei be- 
wahrte. Sehr interessant sind die von Mehring veröffentlichten, erst aus 
dem Ende des 15. Jahrhunderts stammenden, aber durchaus glaubhaften 
Nachrichten über die Gründung des Stifts und die alten Staufergräber, 
sowie über die alte Lorcher Gebetsbruderschaft, die unter ihren Wohl- 
tätern Barbarossa und zahlreiche Männer seiner Umgebung verzeichnete, 
Die Bedenken, die Mehring gelegentlich gegen die kühne Art, mit der Bossert 
aus den späteren K irchenpatrozinien gewichtige Schlüsse für die Frühzeit 
Zieht, geltend macht, möchte ich energisch unterstreichen; wie oft sind die 
uns überlieferten Patrone nicht die ursprünglichen! — Ganz andere Zwecke 
als die bisher besprochenen Bände, nämlich im besten Sinne pädagogische 
Absichten verfolgt Eugen Schneider in Bd. 11 der Quellen. Seine. 
„Ausgewählte Urkunden zur Württembergischen Geschichte“ 
betitelte Arbeit soll als Sammlung der für die einzelnen Perioden wich- 
tigsten Urkunden (ohne Rücksicht, ob sie schon im Drucke vorliegen 
oder nicht) ein Gerippe für den Aufbau der württembergischen Geschichte 
darstellen und ein handliches, neben einer der neueren Darstellungen der 
württembergischen Geschichte zu benützendes Quellenbuch für Studien- 
zwecke sowie für Vertiefung der Geschichtskenntnisse in der Schule und 
zum Gebrauch des „klugen Laien* abgeben. Die 50 Nummern auf 
270 Seiten umfassende Auswahl, die mit der Inschrift über die Weihe 
der Kapelle auf Burg Württemberg 1083 beginnt und bis zum Ver- 
fassungsgesetz von 1906 herabreicht, ist unter gleichmäßiger Berück- 
sichtigung der politischen Geschichte und des Wirtschafts- und Verfassungs- 
lebens glücklich getroffen und geht in ihrer Textgestaltung jeweils auf 
die beste Überlieferung, möglichst die Originale, zurück. Sie kann ih 
ihrer trefflichen Vereinigung einer rein wissenschaftlichen mit einer 


Kritiken | 75 


pädagogisch und auf die Bedürfnisse weiterer Kreise eingestellten Arbeits- 
weise als geradezu vorbildlich bezeichnet werden. K. Stenzel. 


Emil Menke-Glückert, Die Geschichtschreibung der Refor- 
mation und Gegenreformation. Bodin und die Begründung der 
Geschichtsmethodologie durch Bartholomäus Keckermann. Leipzig, 
Hinrichs 1912. VIII u. 152 S. 


Die Besprechung dieses Buches hatte ich seinerzeit verschoben, da 
es sich selbst als Vorarbeit zu einer größeren, dem Abschluß nahen 
Arbeit über die Entwicklung der Historiographie vom 15. Jahrhundert 
bis zur Gegenwart gab und außerdem Ergänzungen über die Historio- 
graphie Italiens im 15. Jahrhundert und die Entwicklung der deutschen 
Historiographie ankündigte. Nun ist der Krieg dazwischengekommen 
und es ist mir nicht bekannt, ob er nicht, wie manche andere Pläne, 
auch diesen vernichtet hat. Jedenfalls ist es nötig, die Arbeit zu nehmen 
wie sie ist. — Der Verfasser sucht zu beweisen — ich resümiere zum 
Teil mit seinen eigenen Worten —, daß die Reformation wie auf das 
Leben, so auch auf die Wissenschaft und speziell auf die geschichtlichen 
Studien ganz anders und viel tiefer gewirkt hat als der Humanismus. 
Erst die Reformation hat mit dem Zurückgehen auf die ersten Quellen 
Ernst gemacht, erst sie hat den Schritt zur gleichmäßigen Bewertung 
des Geistlichen und Weltlichen getan. Hier ist Melanchthon bahn- 
brechend gewesen, er zuerst hat von diesem Grundsatz aus Geschichte 
geschrieben und die beiden Gebiete der politischen und kirchlichen Ge- 
schichte gegeneinander abgegrenzt. Er hat als erster die kosmographische 
Geschichtschreibung in Deutschland überwunden, zuerst Topographie, 
Chronologie und Genealogie als Hilfswissenschaften in der Geschichte 
begriffen. Seine Vorstellung von der Geschichte als „narratio“, als zu- 
sammenhängende Erzählung, hat ihn über das annalistische Aneinander- 
reihen der Tatsachen hinweggeführt, ihn veranlaßt, sich das sachlich 
Zusammengehörige als Einheit vorzustellen. Von ihm kommen Sleidan 
und Illyricus her. Das Verdienst Sleidans liegt darin, daß er den 
Begriff der „narratio“ zur Forderung einer unbedingten „vera narratio“ 
erweitert hat und daß er zuerst Dokumente und Urkunden als Beweis- 
mittel in die Erzählung verflochten hat. Illyricus dagegen hat die re- 
formatorischen Prinzipien auf das ganze Gebiet des kirchlichen Lebens 
ausgedehnt und den kirchengeschichtlichen Stoff auf Beweisstücke für 
das Recht der reformatorischen Lehre durchgesehen. Beide sind in 
wesentlichen Stücken von Melanchthon abhängig. Die protestantische 
Methode der geschichtlichen Beweisführung wirkt dann auch auf die 


76 Kritiken 


Geschichtschreibung der Gegenreformation und besonders auf Baronius: 
— Zu diesen historiographischen Aufstellungen kommen dann Erörte-. 
rungen über die Entwicklung der historischen Methode. Hier sucht 
Menke nachzuweisen, daß Bodin in seinen methodischen Forderungen 
stark von der Methodik der deutschen Jurisprudenz abhängig ist und daß 
ferner der Ruhm, die erste wirkliche Geschichtsmethodologie begründet 
zu haben, nicht ihm, sondern dem Danziger Keckermann zukommt. 
Was Menke zur Begründung dieser Aufstellungen und zur Wür- 
digung der einzelnen von ihm herausgegriffenen Autoren beibringt, scheint 
mir nicht überall haltbar. Wertvoll ist zunächst der Nachweis, daß 
die Carionsche Chronik von 1532 stärker, als man bisher annahm, als 
ein Werk Melanchthons anzusehen ist. Freilich bleiben mancherlei 
Bedenken über Inhalt und Form, die sich schwerlich werden heben 
lassen, und das ist bedauerlich; denn es wäre für Melanchthons mensch- 
liches und geistiges Porträt von Wert, wenn man ihm das geschichtliche 
Volksbuch mit seinen treffenden Urteilen und seiner stellenweise über- 
raschend guten Stoffauswahl wirklich als Ganzes zuschreiben dürfte. 
Immerhin bleibt des Gesicherten genug übrig. Dagegen hat der Ver- 
fasser von der kritischen Arbeit des italienischen und deutschen Huma- 
nismus eine ganz ungenügende Vorstellung. Die reformatorische Kritik, 
auch Melanchthon, ist — ebenso wie die Geschichtschreibung der Gegen- 
reformation — von derselben vollständig abhängig. Was Menke z. B. 
S. 60 als Melanchthons Kritik der Frankengeschichte bringt, ist alles 
aus Beatus Rhenanus. Ebenso kann ich die Fortbildung des Monarchien- 
schemas oder die — auf joachimitischen Vorstellungen beruhende — 
Teilung in die 3 aetates nicht sonderlich hoch einschätzen. Sie ist 
gegen den Humanismus eher eine theologische Rückbildung. Wenn 
endlich Melanchthon über das annalistische Prinzip hinausstrebt, so ist 
er doch nirgendwo von der Chronik zur Historie im Sinne der Bruni- 
schule vorgedrungen. Dies ist vielmehr das eigentliche Verdienst Sleidans, 
für den weiter charakteristisch ist, daß er seine Akten so behandelt, 
wie die Italiener ihre Reden, nämlich als die Gelenke, in denen die 
Handlung sich fortbewegt. Im übrigen geht es nicht an, Melanchthon 
und Sleidan irgendwie zusammenzustellen. Ausgangspunkt, Zweck und 
Methode ihrer Geschichtschreibung sind gänzlich verschieden; was ähn- 
lich scheint, ist moralisches und theologisches Gemeingut. Sleidan ge- 
‚hört, wie Fueter und Ritter gesehen haben, in die Reichspublizistik ; 
bei Melanchthon war die eigentliche Aufgabe nachzuweisen, wie er den 
Pragmatismus der Italiener ins Moralische umbiegt und damit eben neu 
theologisiert. — Die Bemerkungen über Seb, Franck und die Geschicht- 


Kritiken 77 


schreibung der Gegenreformation sind zu dürftig, um zu überzeugen. 
Wer von Onuphrius Panvinius nur den hier besprochenen Traktat über 
die Kurfürsten kennt, wird sich wundern, ihn als Vorläufer des Baronius 
eingereiht zu sehen. Es handelt sich doch um sein Verhältnis zu Platina 
und zu den Centuriatoren. — Das Hauptverdienst der Arbeit Menkes 
sehe ich in seiner Erörterung der methodologischen Fragen, aber auch 
hier ist ein großer Zusammenhang nur teilweise bloßgelegt. Die Kern- 
frage ist auch hier selbstverständlich nicht von der Reformation, sondern 
bereits vom Humanismus gestellt, nämlich die Ersetzung des scholastischen 
Stufensystems der Begriffe durch eine neue Kategorienlehre. Dazu soll 
die von Agrikola begründete Lehre von den rorıos (loci) dienen. Erst 
durch die Anwendung derselben wird für die humanistische Doktrin eine 
Disziplin Wissenschaft (ars). Das große Verdienst Melanchthons ist 
es nun, diese Anwendung zum ersten Mal im großen Stile bei der 
Theologie in den loci communes vollzogen und weiterhin ihre allgemeine 
Anwendung auf alle Wissenschaft unermüdlich gefordert zu haben. Hier 
liegt seine Bedeutung auch für die Geschichts wissenschaft, wie Fueter 
ganz richtig gesehen hat. In diesem Punkte ist Illyricus von ihm ab- 
hängig, die Dispositionspunkte seiner Centurien sind loci im Sinne 
Melanchthons. Die Lehre findet nun aber — das hat Menke an der 
Hand von Stintzing gezeigt — ihre erste bedeutende Anwendung bei 
den Juristen, wo sie mit den praktischen Fragen der Neukodifikation 
des Rechts zusammentrifft. Der Fortgang ist dann jedoch an die geniale 
Persönlichkeit des Ramus geknüpft und damit an Frankreich, Wie weit 
man dann Keckermann gegenüber Bodin und den Spaniern originell 
oder bahnbrechend nennen darf, zeigt Bezold in seinem lehrreichen 
Aufsatz „Zur Entstehungsgeschichte der historischen Methodik“ (Inter- 
nationale Monatsschrift 8, wieder abgedruckt in dem Sammelband „Aus 
Mittelalter und Renaissance“). 
München. Paul Joachimsen. 


Paul Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Re- 
formation. Von den Ablaßthesen zum Wormser Edikt. 1917. 
München und Leipzig bei Georg Müller. 293 S. 8°. 


Ob die Münchner Luther-Ausgabe, welche namentlich auch die kunst- 
geschichtlichen Bedürfnisse befriedigen und die Werke des Reformators 
in reichhaltigerer Auswahl wie die Braunschweigische und Bonner bringen 
soll, angesichts der heutigen Schwierigkeiten fortgeführt werden wird, 
steht dahin. Jedenfalls hat sie Kalkoff Gelegenheit geboten, jahrzehnte- 
lange Einzelstudien zu einem Gesanıtbilde zusammenzufassen. Das ist um 


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so erwünschter, als die Vertiefung in diese Einzelstudien selbst dem ein- 
geweihten Leser nicht, leicht ist. Weit mehr Forscher als Darsteller 
und vor allem auf eine genaue kritische Bearbeitung jedes einzelnen 
Bausteines bedacht, dabei auf einem ihm seit vielen Jahren vertrauten 
Gebiete arbeitend, legt K. in den verschiedenen Spezialstudien das Haupt- 
gewicht auf die Details und gibt nicht sowohl die Abschlüsse seiner 
Untersuchung, sondern deren verschiedene Stadien. Kalkoffs Ergebnisse 
sind deshalb selbst vielen Freunden der Reformationsgeschichte erst durch 
das Medium zusammenfassender, auf sorgfältiger Literaturbenutzung be- 
ruhender Werke nutzbar geworden. 

Deshalb war es erfreulich, daß die Notwendigkeit, den verschiedenen 
Luther-Bänden Einleitungen vorauszuschicken, Kalkoff Gelegenheit bot, 
seine bisher nur einem engeren Kreise vertrauten Forschungen für eine 
breitere Lesergruppe darzulegen und das schwerfällige gelehrte Beiwerk 
wegzulassen. Er hat dann die Einleitung zum zweiten Bande nochmals 
als selbständiges Buch veröffentlicht und hierbei über die ursprüngliche 
Grenze hinaus bis zum Ende des Wormser Edikts fortgeführt. Mit der 
Frage, ob seine Ausführungen sich gerade zur Einführung in Luthers 
große Reformschriften eignen, haben wir uns nicht zu beschäftigen, 
Wir würdigen sie hier unabhängig von diesem besonderen Anlaß. 

Dem produktiven Forscher, welcher Kalkoffs frühere Schriften und 
Aufsätze durchgearbeitet hat, bietet das Buch nur insofern wesentlich 
Neues, als Kalkoff außer seinen früheren. Veröffentlichungen auch noch 
einige vorher nicht erschienene, inzwischen aber ebenfalls herausgegebene 
Studien verwertet hat. Aber auch er wird die straffe Zusammenfassung 
und Hervorkehr des Wesentlichen angesichts der schweren Lesbarkeit 
von Kalkoffs früheren Untersuchungen freudig begrüßen. Man darf die 
Forschungsergebnisse in drei Leitsätzen formulieren: 1. Die Annahme, 
daß die römische Kurie anfangs Luthers Sache vernachlässigt hat, ist 
falsch; sie ist vielmehr durch die bei Leo X. bez. dem Kardinalvize- 
kanzler Giuliano Medici maßgebenden Dominikaner schon früh auf den 
deutschen Ketzer aufmerksam gemacht worden, und diese sind in Ver- 
bindung mit Eck in ihrem Streben, den Papst zum Einschreiten zu be- 
stimmen, nicht erlahmt. 2. Ebenso ist die Annahme falsch, als ob Fried- 
rich der Weise der Geschobene gewesen wäre. Derselbe war von An- 
fang an Luthers überzeugter Anhänger und handelte zielbewußt nach 
seiner inneren Gesinnung und für Luthers Interesse. Diesem zwar vor- 
sichtig lavierenden, aber konsequenten Eintreten des klugen Wettiners 
ist wesentlich der ganze Erfolg der Reformation zu verdanken. 3. Das 
Wormser Edikt war kein gültiges Reichsgesetz, sondern eine nichtswürdige 


Kritiken 79 


Überrumpelung der in Worms noch zurückgebliebenen Stände und wurde 
deshalb selbst von Männern wie Georg dem Bärtigen nicht anerkannt. 
Bei diesen Forschungen hat Kalkoff Gelegenheit gefunden, manche per- 
sönliche Urteile, die landläufig waren, zu berichtigen. Galt z. B. früher 
Spalatin als Luthers getreuer Freund und Friedrichs religiöser spiritus 
rector. so kehrte Kalkoff dieses Verhältnis um. Spalatin ist ihm ein 
geistig ziemlich unselbständiges, geschäftlich aber sehr brauchbares Werk- 
zeug des weitblickenden Landesherrn. Ebenso gelangte Kalkoff zu 
manchen vom Herkommen abweichenden Wertschätzungen. Z. B. hat 
darch ihn Cajetan außerordentlich gewonnen, während der Kammerherr 
v. Miltitz stark einbüßte. 

Der größte Teil von Kalkoffs Forschungen ist von den engeren 
Fachgenossen überwiegend angenommen, und es ist darum sehr verdienst- 
lich, daß durch die gemeinverständliche Darstellung Kalkoffs Ergebnisse 
jetzt in weitere Kreise getragen werden. Die Auffassung Friedrichs 
des Weisen, welche sich bei dessen Zurückhaltung lediglich auf Indizien- 
beweise stützt, scheint mir jedoch nicht völlig sicher. Ich habe deshalb 
auch in meiner „Quellenkunde“ ausdrücklich darauf hingewiesen, daß 
hier authentische Belege sich für die eine oder andere Ansicht nicht 
beibringen lassen. | 
= Kalkoff liebt es, durch lobende oder tadelnde Beiworte die einzelneh 
Männer zu charakterisieren. Hierbei wird indes die Objektivität nicht 
immer gewahrt, und die persönliche, streng konfessionelle Gesinnung 
Kalkoffs tritt meines Erachtens bisweilen zu schroff hervor. So bereitet 
es Kalkoff sichtlich Freude, Leos X. Vergnügungssucht und mangelnden 
religiösen Ernst zu betonen. Er erwähnt diese Eigenschaften bei jeder 
Gelegenheit. 

Noch ein Wort zum Titel „Entscheidungsjahre der Reformation“. 
Kalkoff sieht dieselben darin, daß bis zu jener Zeit sich die lutherische 
Bewegung noch hätte unterdrücken lassen, wenn Friedrich der Weise 
den A tinermönch nicht beschützt hätte, daß aber hauptsächlich dank 
dem Kurfürsten damals das Luthertum so erstarkt sei, um alle späteren 
Widerstände zu überwinden. Ich kann eine solche entscheidende Trag- 
weite dieser beginnenden zwanziger Jahre nicht anerkennen, und aus 
dieser verschiedenen Einschätzung, nicht aus der geringeren Würdigung 
von Kalkoffs Studien, erklärt es sich, daß dieselben in meiner Quellen- 
kunde nicht den breiten Platz einnehmen, den manche und wohl vor 
allem er selbst erwarten. Meines Erachtens sind die ausschlaggebenden 
Motive einmal die innere religiöse Frühentwicklung Luthers, welche mit 
1520 abgeschlossen war, und anderseits die Organisation der evangeli- 


80 Kritiken 


schen Landeskirchen, welche den deutschen Protestantismus allein be- 
fähigte, über die Gärungsperiode hinüberzukommen. 
Freiburg i. Br. | Gustav Wolf. 


Vikt. Bibl, Zur Frage der religiösen Haltung Kaiser Maximilians lI. 


(Sanderabdruck aus dem Archiv für österreichische Geschichte 106, 3). 


137 S. 8%. Wien 1917, in Kommission bei Alfred Hölder. 


Mit dem vielbehandelten Problem hat sich zuletzt Holtzmann in seinem 
Buche „Kaiser Maximilian II. bis zu seiner Thronbesteigung“ (1904) be- 
schäftigt. Er nahm für Maximilians ganze Lebenszeit eine evangelische 
Grundanschauung an und glaubte, daß er aus Zweckmäßigkeitsgründen 
bis 1555 und nach 1560 innere Überzeugung und.äußere Haltung ge- 
trennt, nur in den dazwischenliegenden Jahren sich offen nach seiner 
persönlichen Gesinnung betätigt hätte. Der Anhänger dieser Ansicht 
hätte eingehend Maximilians Kaiserzeit darlegen und erst von hier aus 
Rückschlüsse auf die Vergangenheit machen müssen; statt dessen hatte 
Holtzmann 1564 als Endpunkt seiner Forschungen gesetzt und das Haupt- 
gewicht auf die Jugendzeit gelegt, um das allmähliche Entstehen der 
Maximilianischen Ansichten zu verfolgen, ohne Rücksicht darauf, daß 
wir tatsächlich nur schwache Anhaltspunkte zur Beurteilung der früheren 
religiösen Meinung Maximilians besitzen. 

Was nun allerdings unsere Auffassuug von Maximilians Kaiserzeit 
sehr erschwert, ist einerseits dessen Charakter, anderseits das Quellen- 
material. Schon Ranke schilderte treffend den Gegensatz zwischen Wollen 
und Vollbringen, zwischen stolzen Anläufen und raschem Versagen beim 
Auftauchen unerwarteter Schwierigkeiten, welcher derartigen Naturen 
die Fähigkeit geistvoller Anregungen verleiht, sie aber zu Opfern prak- 
tischer Unfruchtbarkeit macht. Entsprechend offenbaren uns die Korre- 
spondenzen den Mann ganz anders, je nachdem sie laufende Geschäfts- 
akten oder mehr menschliche Privatäußerungen sind. 

Ähnlich habe ich mich schon bei der Besprechung des Holtzmann- 
schen Buches in den Gött. Gel. Anzeigen geäußert und ich kann nicht 
sagen, daß mich Bibls Ausführungen grundsätzlich umgestimmt haben. 
Sonst enthält Bibls Schrift manches neue Motiv und vor allem wertvollen, 
bisher unbekannten Stoff. Philipp II. hat die Kirchenpolitik wie die persön- 
liche religiöse Meinung des Kaisers ängstlich verfolgt und sich seiner 
Gewohnheit gemäß nicht nur durch seine amtlichen Gesandten, sondern 
auch zugleich hinter deren Rücken namentlich durch seine Schwester, die 
Kaiserin, sowie durch besondere Vertrauensmänner, wie den Franziskaner 
Cordova oder Adam v. Dietrichstein berichten lassen, hat auch Maximilian 


Kritiken 81 


fortgesetzt zu entschieden katholischer Gesinnung und Betätigung anzu- 
spornen gesucht. So gewinnen wir aus den spanischen Staatspapieren 
Zeugnisse, welche sich fast auf die ganze Regierungszeit Maximilians ver- 
teilen. Bibl verkennt nicht die Fehlerquellen eines derartigen Materials, 
Die Spanier legten an Menschen und Dinge einen bestimmten, ihrem eigenen 
Standpunkt einseitig angepaßten Maßstab an und sprachen von Protestan- 
tismus, als sie Mängel kirchlicher Zuverlässigkeit wahrnahmen, tadelten die 
fehlende Energie, wo äußere Hindernisse einer solchen zwingend im Wege 
standen. Aber er versucht, unter kritischer Benutzung derselben Maxi- 
milians Ansichten genauer zu umgrenzen und charakterisiert ihn als Nach- 
folger des Erasmus. | | 

An diesem Bilde ist gewiß soviel richtig, daß Maximilian das prak- 
tische Christentum zeitlebens näher lag als die Glaubensstreitigkeiten 
und daß ihn Fanatismus in beiden religiösen Kontessionen immer ab- 
stieß. Ferner wird man ohne weiteres zugeben, daß auch äußere Gründe 
für eine derartige Haltung Maximilians vorhanden waren, ja, daß ohne 
dieselbe Friede und Ordnung weder im Reiche noch in den Erbstaaten 
geherrscht hätte. Aber innerhalb dieser Grenzen muß doch im Laufe 
der Jahre entweder ein Gesinnungswechsel stattgefunden oder es muß 
ein Gegensatz zwischen Maximilians Herzensneigung und wirklichem 
Verhalten bestanden haben. Erstens wäre bei einem derartigen eras- 
mischen Programm die heftige Spannung zwischen Vater und Sohn 
nicht erklärlich. Denn im Grunde wollte Ferdinand wenigstens in seinen 
letzten zwanzig Lebensjahren nichts anderes und hätte es nur begrüßen 
können, in Maximilian einen gleichgesinnten Nachfolger heranwachsen zu 
sehen. Auch wäre in solchem Falle schon vor 1562 ein Zusammenarbeiten 
Maximilians mit Seld, Gienger und anderen kirchlichen Ratgebern Ferdi- 
nands naturgemäß gewesen, wie es ja dann kurz vor und nach dessen 
Tode erfolgte. Der Kaiser und seine Räte müssen also Gründe gehabt 
baben, an eine stärkere Hinneigung Maximilians zum Protestantismus 
zu glauben und hierbei kann man nicht den Einwand erheben, daß sie 
die Verhältnisse durch die spanische gegenreformatorische Brille sehen. 
Mit diesen Empfindungen Ferdinands und der Männer seiner Umgebung 
deckt sich durchaus Maximilians Erklärung an die evangelischen Reichs- 
fürsten, daß er auf dem Boden der wahren Augsburgischen Konfession 
stehe, Bibl preßt hier das Wort „wahr“ und betont, daß Melanchthon 
die Augustana keineswegs geschrieben hätte, um das Tischtuch mit den 
Katholiken zu zerschneiden, sondern um gerade die Gemeinsamkeiten 
mit den Altgläubigen angesichts der zunehmenden Sektiererei hervor- 
zukehren. Aber ich bezweifle, daß Maximilian diese Ergebnisse heutiger 


Histor. Vierteljahrschrift. 1970. 1. 6 


82 Kritiken 3 

wissenschaftlicher Forschung geläufig waren, und noch mehr, daß er sie 
in Briefen mit protestantischen Fürsten 1560 als selbstverständlich ver- 
werten konnte. Der Begriff „Augsburgische Konfession“ als das durch 
den Augsburger Religionsfrieden festgesetzte Unterscheidungsmerkmal 
zwischen Katholiken und Protestanten war 1560 viel zu sehr einge- 
bürgert, als daß man Maximilians damaliges Geständnis anders wie ent- 
weder für ein Zeugnis evangelischen Glaubens oder für eine Täuschungs- 
absicht ansehen könnte. Diese Tatsache wird auch nicht dadurch ent- 
kräftet, daß elf Jahre später unter ganz anderen Verhältnissen Maxi- 
milian die niederösterreichischen Landstände frug, ob sie überhaupt die 
Augsburgische Konfession kennen. Solche Aussprüche muß man aus 
den besonderen örtlichen und zeitlichen Voraussetzungen erklären, darf 
sie aber gerade bei einem so subjektiv veranlagten Manne wie Maximilian 
nicht mit einem in ganz anderer Lage vor Jahren gefallenen Gelegen- 
heitswerte zusammenbringen. 

Wenn also — meines Erachtens mit Recht — Bibl Holtzmanns An- 
sicht, Maximilian sei noch als Kaiser „heimficher Lutheraner“ gewesen, 
ablehnt, so trifft das für die Jahre 1555 - 1560 kaum zu. Man wird 
nun wohl für die letzten 16 Jahre Bibls Zeichnung von Maximilians 
Ansichten im wesentlichen gelten lassen, aber doch zwei Einwände er- 
heben müssen. Erstens hat seit 1566 Maximilian so gut wie nichts 
mehr getan, um seiner Auffassung eines auch auf inneren religiösen 
Gründen beruhenden Friedens irgendwie Geltung zu verschaffen, ist viel- 
mehr bei den ersten Schwierigkeiten zurückgeschreckt. Zweitens gewinne 
ich bei Bibls Zeichnung den Eindruck, als ob über dem Streben, feste 
genaue Grundlinien zu entwerfen, die Unregelmäßigkeiten und Biegungen 
unterschätzt wären. Bibl vergleicht Maximilian mit Josef II. und seiner 
Sehnsucht nach einer österreichischen Staatskirche. Näher liegt, glaube 
ich, die Parallele zwischen Maximilian und Friedrich ‘Wilhelm IV., 
welche ja beide durch einen Gegensatz des Planens und Ausführeng gekenn- 
zeichnet sind und beide im Laufe ihrer Regierung immer mehr die 
Schaffensfreude einbüßten. Auch das Bedürfnis, jeweiligen Stimmungen 
in Rede und Brief freien Lauf zu lassen, ist für beide Fürsten charakte- 
ristisch. Daß Maximilians schlechter Gesundheitszustand das praktische 
Wirken beeinträchtigt hat, betont gewiß Bibl mit Recht. Aber wenn 
Maximilian denselben immer gern selbst als Grund für das Unterbleiben 
irgendeines von ihm gewünschten Schrittes anführte, darf man nicht 
übersehen, daß derartige Naturen mit Vorliebe sich an jedes Motiv 
klammern, welches den Verzicht auf tatkräftiges Handeln begünstigt. 

Freiburg i. Br. u Gustav Wolf, 


Kritiken 83 


Theodor Brieger, Martin Luther und wir. Gotha 1916. VII 
u. 106 8. | 
Heinrich Böhmer, Luther im Lichte der neueren Forschung. 
Vierte, vermehrte und umgearbeitete Auflage. Leipzig, Berlin 1917. 
VIII u. 301 8. | 

In pietätvoller Bemühung hat B. Beß, der Nachfolger Briegers in 
der Herausgabe der Zeitschrift für Kirchengeschichte, diese für einen 
weiteren Kreis bestimmten Vorträge über Luthers Christentum durch ein 
aus Vorlesungen des Verewigten gewonnenes Kapitel über Luthers Lehre 
von der Kirche ergänzt. Durch die Beigabe von Belegstellen ist das 
anregende Heftchen auch für den Historiker wertvoll geworden. 

Dieselben Fragen in historisch-kritischer Behandlung und unter Vor- 
anstellung der Person Luthers als Mensch, Theologe und Reformator 
bilden den Kern des zweiten Buches. Die Entwicklung der lutherischen 
Theologie nach ihren kirchenpolitisch wichtigsten Auswirkungen wird in 
dem vortrefflichen zweiten Kapitel und in dem beträchtlich erweiterten 
fünften über Luther, „den Denker und den Propheten“ behandelt. Der 
frische, kampflustige Ton, der dem aus Vorträgen entstandenen 
Buche verblieben ist, eignet sich besonders für die Auseinandersetzung 
mit der ultramontanen Scheinforschung und kommt vor allem der Über- 
sicht über das Lutherbild der Vergangenheit und der Darstellung Luthers 
als „Gelehrten und Künstlers, als Menschen und Moralisten“ zu statten. 
Die älteste plänmäßige Entstellung der Persönlichkeit und des Werkes 
Luthers findet sich aber nicht in der von Cochläus 1549 veröffentlichten 
Biographie, sondern in dem von Aleander entworfenen Wormser Edikt; 
Cochläus ist damals schon von dem Nuntius persönlich inspiriert worden 
(vgl. meine „Entstehung des W. E.“ und „Capito im Dienste Albrechts 
v. Mainz“) Mit dem durch A. E. Berger angeregten neuen Kapitel 
über die Fernwirkung Luthers auf Politik, Wissenschaft, Kunst und 
Sprache kann sich auch der Germanist einverstanden erklären; nur sei 
zu den Bemerkungen über Luther als Schriftsteller und Stilisten hinzu- 
gefügt, daß sein Einfluß wohl besonders originell und nachhaltig gewesen 
ist auf dem Gebiete der Synonymik; für die hier noch nötigen For- 
schungen wird die zweite Bearbeitung des frühneuhochdeutschen Wörter- 
buchs von A. Götze die unerläßliche Grundlage bilden. 

Zu billigen ist die Ablehnung der ideengeschichtlichen Konstruktionen 
des „philosophischen“ Historikers E. Tröltsch, der die Fühlungnahme mit 
den geschichtlichen Tatsachen und ihrer fortschreitenden Aufhellung ver- 
missen läßt. Dem Verfasser selbst gegenüber gilt dieses Bedenken bei 
seiner Behandlung der Stellung des Erasmus (S. 21, 219ff.). Wenn er 

6 * 


84 Kritiken 


ihn kurzweg unter den „Widersachern der Reformation“, just zwischen 
Seb. Frank und Th. Münzer aufzählt, so hätten ihn schon meine früheren 
Arbeiten (, Vermittlungspolitik des E.“ und „Anfänge der Gegen- 
reformation in den Niederlanden“) daran erinnern müssen, daß Erasmus, 
der denn doch nicht bloß „Kritiker und Rhetor“ war, das Auftreten 
Luthers gegen scholastische Theologie und Papsttum nicht nur beifällig 
begrüßt, sondern auch mit gleicher Kühnheit und mit überlegener poli- 
tischer Kunst zu fördern versucht hat. Während er sich selbst keines- 
wegs „zum Reformator berufen fühlte“, hat er nicht nur „den heroischen 
Willen“ bei Luther anerkannt und bewundert, sondern ihn auch als 
Theologen und Gelehrten ernstlich respektiert, sodaß er erst der von 
Luther 1516 an ihn gerichteten Herausforderung aus dem Wege ge- 
gangen ist und dann ohne alle Verstimmung seine eigene theologische 
Überzeugung zurücktreten ließ. In einer abschließenden Untersuchung“ 
ließ sich zeigen, daß der Kurfürst angesichts der Leipziger Disputation 
mittels einer durch Justus Jonas ausgerichteten Botschaft ein geheimes 
Bundesverhältnis zwischen Erasmus und Luther stiftete: das Schreiben 
des Rotterdamers vom 30. Mai 1519 enthält demgemüß den Vorschlag 
eines gemeinsamen Kriegsplanes, den Luther durchaus billigte, sodaß er 
sich auch den Wink des Freundes, die Heftigkeit seiner Polemik zu 
mildern, gern gefallen ließ, während jener darau ging, in dem Schreiben 
an den Erzbischof von Mainz (1. November), das vielmehr ein Manifest 
an die deutschen Humanisten war, der Kurie die Revision des Urteils 
vom 23. August 1518 durch ein akademisches Schiedsgericht nahezu- 
legen, wie er sie im Herbst 1520 zur Nachprüfung und Suspension der 
Verdammungsbulle zu nötigen suchte, 

Noch weit schärfer aber hätte der Verfasser mit dem selbstsüchtigen 
und aufdringlichen, herz- und sittenlosen Mitläufer Hutten ins Gericht 
gehen dürfen. Er betont zwar, daß Luther dem ihm innerlich ganz fern- 
stehenden, nur formal gebildeten Autor der Trias Romana für den Inhalt 
seiner großen Reformschrift nichts zu verdanken habe, daß er keiner 
Anregung seines nationalen Selbstgefühls bedurfte, daß sein Bündnis mit 
der „Hutten-Sickingenschen Revolutionspartei‘ eben nur eine ultramon- 
tane Erfindung ist. Doch macht er der romantischen Legende noch das 
Zugeständnis, daß Hutten „seit Ende 1519 sich mit leidenschaftlichem 
Entzücken der lutherischen Bewegung hingab“, daß der „leichtfertige 
Poet, der heidnische Spötter wie ein frommer Lutheraner zu reden sich 


Erasmus, Luther und Friedrich der Weise. Eine reformationsgeschicht- 
liche Studie von P. Kalkoff. Schriften des Vereins für R 
Nr. 182. Leipzig 1919. 


Kritiken | 85 


dequemte . Das „begeisterte“ Schreiben an Luther vom 4. Juni 1520 
ist aber vielmehr ein verzweifelter Hilferuf, da der verwöhnte Pensionär 
des Mainzer Stiftsadels soeben aus Rom erfahren hatte, daß er auf die 
Denunziation Dr. Ecks hin als Anhänger des gebannten Mänches in das 
päpstliche Urteil einbezogen worden sei. Nicht er hatte Luther Anfang 
des Jahres den Schutz Sickingens „angeboten“, sondern er bequemte sich 
nur mit innerem Widerstreben, diese Einladung zu übermitteln, hinter der 
sich der bedenklich eigenmächtige Plan eines kursächsischen Diplomaten, 
des Grafen Philipp von Solms, versteckte, Luther ohne Vorwissen Fried- 
richs zu „verschieben“, um so der Bedrohung seines Herrn und der Kur- 
dande mit Bann und Interdikt entgegenzuwirken. Schließlich gilt von 
Hutten das Urteil, das- der Verfasser (S. 133) dem überheblichen Ge- 
baren Karlstadts spricht, daß derartige Menschen der Sache, der sie zu 
dienen wünschen, immer mehr schaden als nützen. 

In dem „vollständig umgearbeiteten“ dritten. Kapitel hat sich B. 
endlich dazu verstanden, von den Arbeiten des Referenten ausgiebiger 
Notiz zu nehmen. Die Vorgänge von der Vorgeschichte des Ablaßstreifs 
dis zum Erlaß des Wormser Edikts sind jetzt im ganzen zutreffend dar- 
gestellt worden. Doch sollte von einer Achtung Luthers durch Kaiser 
und Reich (S. 19) nicht mehr gesprochen werden oder für das Jahr 1522 
von den Absichten eines schlechthin „katholischen Reichsregiments“ 
(8. 114), dessen Erlaß vom 20. Januar vielmehr den lutherfeindlichen Au- 
trägen die Spitze abgebrochen hatte. Das für die Aufstellung der An- 
klagepunkte im Vorverfahren des Prozesses von 1518 wichtige Gutachten 
Kajetans wird beiseite gelassen. Die für den überstürzten Abschluß des 
ordentlichen Verfahrens entscheidende Anzeige des Kaisers vom 5. August 
war nicht durch die Haltung Friedrichs in der Königswahl, sondern 
durch die Vereitelung des Kreuzzugsablasses veranlaßt worden (S. 93). 
Der untergeordnete Agent Miltitz sollte nicht mehr als „Diplomat“ 
dezeichnet werden (S. 95). Der rätselhafte „Dr. Johannes Hispanus“, 
Mitglied der Viererkommission zur Ausarbeitung der Verdammungsbulle, ist 
jetzt als der Bischof Juan de Loaysa und juristischer Adlatus des Kardinals 
Accolti nachgewiesen worden. Die Besorgung einer schriftlichen Formu- 
lierung der Zusage Karls V. vom 1. November über Luthers Verhör war 
ein rein geschäftsmäßiger Vorgang („ Daher steckte sich der Kurfürst 
jetzt hinter einen Gesinnungsgenossen des Erasmus“ usw. S. 105.) Die 
Vorladung Luthers gemäß dem Reichstagsbeschluß vom 5. März hat der 
Kaiser nicht schon am 6. notgedrungen ausgefertigt (8. 107), sondern er 
bequemte sich erst am 11. dazu unter Zurückdatierung der Urkunden. 
Trotz meiner schon 1912 (Z K G. XXXIII, 62 Anm. 3) ausgesprochenen 


86 Kritiken 


Verwahrung hat der Verfasser die verfehlte Auffassung Th. Koldes von 
der ängstlichen Zurückhaltung Friedrichs noch soweit beibehalten, daß er 
meint, der Kaiser habe durch Veröffentlichung des Sequestrationsmandats 
(am 26. März) nicbt nur Luther yom Erscheinen in Worms abschrecken, 
sondern auch den Kurfürsten „einschüchtern“ wollen. „Auf diesen habe 
er in der Tat ganz den gewünschten Eindruck gemacht“: in seiner Rat- 
Josigkeit habe Friedrich „schleunigst durch Spalatin nach Frankfurt“ 
(wo Luther am 14. April eingetroffen war) ‚melden lassen, daß er nur 
ganz auf eigene Verantwortung und Gefahr nach Worms kommen“ möge, 
also ihm ausdrücklich seinen Schutz aufgekündigt. Luther aber sei trotz 
dieser „ängstlichen Bedenken“ weitergefahren. Die Päpstlichen sind ob 
dieser Nachricht „wie vom Donner gerührt gewesen“. Aber so berichtet 

Aleander am 15. April über das Verhalten der „Kaiserlichen“ bei der | 
ersten Nachricht von Luthers Abreise aus Wittenberg. Die Nuntien 
hätten nun, um Luther „noch vor den Mauern von Worms abzufangen“, 
auf die Intrige des kaiserlichen Beichtvaters vom Anfang April zurück- 
gegriffen, der Luther mit Hilfe Huttens und Sickingens und unter Be- 
nutzung Butzers als theologischen Mittelsmannes „auf der Ebernburg 
festhalten“ wollte, bis das kaiserliche Geleit — es war aber vor allem 
zugleich ein reichsständisches! — „erloschen war“. Butzer aber habe 
das Geheimnis in Worms ausgeplaudert, sodaß der Kurfürst Luther „noch 
schleunigst vor den Machenschaften Glapions warnen“ und dieser am 15. 
in Oppenheim „den verdächtigen Vorschlag“ Butzers ablehnen konnte: 
Friedrich erteilte also Luther im allerletzten Moment doch den Rat, nun 
lieber nach Worms zu kommen? Wie das alles mit der Zeit und dem 
Charakter dieses besonnenen und konsequenten Staatsmannes sich ver- 
trägt, ist schwer einzusehen. Es genügt, auf die in meiner „Entstehung 
des Wormser Edikts“ und in einer soeben im Druck vollendeten Arbeit 
über Hutten! gegebene Darstellung dieser und der weiteren Machen- 
schaften der Gegner Luthers zu verweisen. Der Kurfürst hatte sie 
durchschaut, vertraute aber auf Luthers gesundes Urteil und war weit 
davon entfernt, ihm von dem Erscheinen in Worms abzuraten; Spalatin 
hat ihn nur eben in letzter Stunde von der verdächtigen Haltung der 
kaiserlichen Regierung unterrichtet, doch wahrscheinlich mit dem Hinweis, 
daß das Sequestrationsmandat hinter dem Rücken der Reichsstände er- 
lassen worden sei. Butzer, der sich zwar durch gelehrte Eitelkeit hatte 


1 Ulrich von Hutten und die Reformation. Eine kritische Geschichte seiner 
wichtigsten Lebenszeit und der Entscheidungsjahre der Reformation (1517 bis 
1523). Quellen und Forschungen zur Reforımationsgeschichte, herausgegeben 
vom Verein f. R.-G. IV. Bd. Leipzig 1920. Kapitel XI. 


Kritiken u | 87 


verblenden lassen, aber doch in gutem Glauben handelte, sollte hier nicht 
mit einem Ausdruck des zürnenden Luther in Marburg als der „ge- 
riebene kleine Elsässer“ bezeichnet werden, eine Härte, die der für Luthers 
Sache begeisterte Verfasser des „Neu-Karsthans“ (vgl. den Exkurs meines 
Buches über Hutten) nicht verdient hat. In einer längst fertiggestellten 
Arbeit „Zur Geschichte des Wormser Reichstags“ folgen die Belege zu 
der schon in den „Entscheidungsjahren“ (S. 238) ausführlich gegebenen 
Erklärung des „responsum non dentatum“ vom 18. April, die B. zu- 
gunsten der von R. Meißner (A RG. III, 321 ff.) dargebotenen allzu geist- 
reichen Deutung beiseite gesetzt hat. Anderes mag an anderer Stelle 
zur Sprache kommen, aber bei der außerordentlichen Verbreitung des 
Böhmerschen Buches (20000) erscheint der Wunsch berechtigt, daß der 
Verfasser künftig auch in diesen vielleicht untergeordneten Dingen den 
gesicherten Ergebnissen der Forschung Rechnung tragen möchte. — 
S.25 unten sind zwei Zeilen vertauscht; 8.275 Z. 14 v. o. lies „Abteien“ 
statt „Arbeiter“. u | 
Breslau. P. Kalkoff. 


Eugen Gnglia, Maria Theresia. Ihr Leben und ihre Regierung. 
München und Berlin, R. Oldenbourg, 1917. I. Band mit 8 Bilder- 
tafeln, VI u. 388 S., II. Band mit 7 Bildertafeln, 418 S. 


Am 13. Mai 1917 konnte Österreich den 200jährigen Geburtstag 
seiner großen Kaiserin Maria Theresia feiern. Aber ebenso, wie der 
Weltkrieg die Erinnerung an die 500jährige Regierung der Hohenzollern 
zurückdrängte, litt auch die Gedenkfeier der letzten Habsburgerin unter 
der Ungunst der Zeit.. Wir können es darum mit Freude begrüßen, 
daß jener Tag, den man nicht als Volksfest begehen konnte, den Anlaß 
zum Erscheinen des vorliegenden Werkes gegeben hat. Freilich hat 
auch dieses unter den Beschränkungen der Kriegszeit gelitten. Das 
Wiener Kriegsarchiv blieb dem Verfasser verschlossen. Man könnte zu- 
nächst geneigt sein, zu fragen, warum der Verfaser die Vollendung des 
Werkes nicht aufgeschoben, bis ruhigere Zeiten wiederkämen. Besser, 
das Buch wäre nicht zum 200jährigen Geburtstag fertig, als daß es 
Lücken zeigte, die archivalische Forschungen hätten ausfüllen können. 
Aber nach allem, was sich in den letzten zwei Jähren ereignet, müssen 
wir doch sagen, es war gut, daß das Buch erschien, solange der öster- 
reichisch-ungarische Doppelstaat noch bestand, solange die Armee, die 
soviel ruhmreiche Erinnerungen an das Zeitalter der Kaiserin verband, 
noch auf den Schlachtfeldern Rußlands und Italiens kämpfte. Es mutet 
den Historiker, auch wenn er nicht Österreicher, sondern wie Schreiber 


88 Kritiken 


dieser Zeilen Preuße ist, wohl schmerzlich an, daß das Österreich in 
Trümmer geschlagen worden ist, das einst durch die Ausdauer, Tapfer- 
keit, Kühnheit und Entschlossenheit einer jungen 24jährigen Frau ge- 
rettet wurde, als vier Feinde es schwer bedrohten. 

Der Mangel an archivalischer Forschung erklärt es, daß Guglias 
Buch uns sehr wenig Neues bringt. Das Material, das er besitzt, ist 
hauptsächlich die uns bereits bekannte gedruckte Literatur, in aller erster 
Linie Arneths Biographie Maria Theresias und die Arbeiten des k. und 
k. Kriegsarchivs in Wien. Aber das Verdienstliche an der Arbeit ist, 
daß wir nun endlich eine gut lesbare Lebensbeschreibung der Kaiserin 
haben. Wer hat wohl Arneths zehn Bände starkes Werk von Anfang 
bis Ende durchgelesen? Wohl kaum jemand! Es bleibt ein sehr nütz- 
liches Nachschlagewerk und eine gute Materialiensammlung, aber es 
reizt nicht zum Lesen. Dagegen kann ich bezeugen, daß Guglias Buch 
mir eine angenehme Lektüre gewesen ist. Er verschont uns mit der 
Masse von nebensächlichem Kleinkram, mit der Arneth seine zehn Bände 
belastet. Guglia schildert uns das Wesentliche, kurz und knapp, aber 
ausreichend. Wir bekommen ein klares und deutliches Bild von den 
hervorragenden Leistungen Maria Theresias auf dem Gebiete der aus- 
wärtigen und inneren Politik. Was sie auf letzterem Felde Großes ge- 
leistet, ist mir erst durch Guglias Buch voll zum Bewußtsein gekommen, 
Etwas kürzer kommen die Kriege weg, vielleicht mit Recht, denn Guglia 
betont, daß sie als Frau hier nicht in demselben Maße hervortreten kann. 
Aber wie sie durch ihre Persönlichkeit angefeuert hat, das zeigt er recht 
schön bei der Erzählung des österreichischen Erbfolgekrieges. Er betont 
wiederholt, daß diese Zeit größter Gefahr auch die Zeit ihres höchsten 
Ruhmes ist. Ihre Teilnahme am Siebenjährigen Krieg hätte eingehender 
geschildert werden können, auch da hat sie wiederholt Proben von Mut 
und Entschlossenheit gegeben, die zu erwähnen wohl Interesse gewährt 
haben würde. Manchmal hat sie sich freilich in der Auswahl der Generale 
geirrt. Daß sie die Feldherrnfähigkeiten ihres Schwagers Karl von 
Lothringen sehr überschätzte, ist auch Guglias Meinung, aber er sucht 
sie I, 159, als er die Schlacht bei Chotusitz bespricht, zu entschuldigen, 
es hätten ihr damals zu einer richtigen Beurteilung nicht genügend Daten 
vorgelegen. Gewiß, das trifft für 1742 zu, aber nicht mehr für später. 
Der unglückliche Prinz, der eigentlich immer geschlagen wurde, wo er 
sich zeigte, für den das Spottwort, das damals über den Grafen Törring 
(siehe Koser: König Friedrich der Große I, 159) gefällt wurde, er 
gleiche einer Trommel, denn man höre von ihm nur, wenn er geschlagen 
wurde, auch gepaßt haben würde, dieser unglückliche Feldherr durfte 


Kritiken 89 


nicht immer wieder an die Spitze einer Armee gestellt werden. Chotu- 
sitz, Hohenfriedberg, Soor, Raucoux, Prag, Leuthen, soviel Schlachten, 
soviel Niederlagen! .Ebenso wunderbar ist es, daß man dem Prinzen 
von Hildburghausen 1757 die Reichsarmee anvertraute, seine Unfähig- 
keit war der Kaiserin doch schon vorher bekannt (vgl. Guglia II, 99). 

Der Verfasser betont im Vorwort, daß er nicht eine Geschichte Öster- 
reichs im Zeitalter Maria Theresias schreiben will, sondern eine persön- 
liche Geschichte der Kaiserin. Mit Recht nehmen deshalb die Schilde- 
rungen ihrer Familienverhältnisse einen breiten Raum ein. Sie war ja 
eine reichgesegnete Mutter, in neunzehn Jahren hat sie sechzehn Kinder 
geboren, für die sie zärtlich sorgte. Und im späteren Lebensalter ist 
sie eine ebensogute Großmutter geworden. Daß sie trotz aller Herrscher- 
tugenden ein Weib war, gibt auch Guglia deutlich zu erkennen. 

Gefreut habe ich mich über das Urteil, das Guglia über Cogniazo 
fallt (I, 166, Anmerkung). Endlich einmal wieder ein Österreicher, der 
dem viel Verleumdeten Gerechtigkeit widerfahren läßt! Ich habe in 
meinem Buch über Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Sieben- 
jährigen Kriege I, 3—8, 153—155, II, 317 mich ausführlicher über 
den alten Veteranen ausgesprochen, dessen Bedeutung für die Geschicht- 
schreibung des Siebenjährigen Krieges viel zu wenig gewürdigt wird. 
Daß Cogniazo nicht bloß für österreichische, sondern auch für preußische 
Angelegenheiten wiederholt als gute Quelle sich bewährt hat, darauf 
habe ich in dem soeben erschienenen 19. Jabrgang der Historischen 
Vierteljahrschrift, S. 55, 2. Anmerkung hingewiesen. Aber in erster 
Linie ist er doch für die Darstellung österreichischer Verhältnisse von 
Bedeutung geworden. Wenn in den ersten Jahrzehnten nach dem 
Tode Friedrichs des Großen preußische Schriftsteller den Österreichern 
gerecht geworden sind, so ist dies nar Cogniazo zu danken. Was 
Arneth über ihn schreibt, ist so unsinnig, daß man annehmen muß, er 
hat Cogniazos Geständnisse nicht ausführlich gelesen, sondern sich ein 
Bild über ihn aus der Publikation des k. k. Kriegsarchivs von 1879 
gemacht, in der ja leider die Wahrheit gebeugt worden ist. Übrigens 
irrt sich Guglia, wenn er I, 166 Anmerkung angibt, daß Cogniazo 
später in preußische Militärdienste getreten ist. Ich weiß nicht, wie 
Guglia zu diesem Irrtum kommt, weder Seidl noch Meusel, die er zitiert, 
geben das an, im Gegenteil berichtet Seidl: Friedrich der Große I, 141 
ganz ausdrücklich, daß der Plan in preußische Dienste zu treten, nicht 
zur Ausführung gelangt ist. 

Wenn Guglia übrigens statt Seidl Seidt schreibt, so ist das wohl 
nur ein Druckfehler? Für einen Druckfehler sehe ich auch an, wenn 


90 Kritiken 


er I, 335 die Ritterakademie erwähnt, die 1653 von der pommer- 
schen Ritterschaft in Koblenz errichtet worden sei. Es ist natürlich 
Kolberg gemeint, wo tatsächlich 1653 eine Ritterakademie errichtet 
wurden ist. Dagegen liegt wobl ein Versehen vor, wenn Guglia I, 241 
sagt, der junge Kurfürst von Bayern, — gemeint ist Maximilian III. 
Josef, — habe meist den Ratschlägen seiner Mutter, der verwitweten 
Kaiserin, der Tante Maria Theresias, gefolgt. Dies ist nicht ganz rich- 
tig. Die Mutter Maximilians III., die Witwe Kaiser Karls VII., war 
eine Cousine Maria Theresias, dagegen war die Großmutter des Kur- 
fürsten, die Witwe Kaiser Josefs I., eine Tante Maria Theresias. 

Guglia irrt sich auch, wenn er I, 139 bei Besprechung der Kaiser- 
wahl angibt, von acht Kurfürsten seien fünf katholisch gewesen. 
Katholisch waren, wenn man acht Kurfürsten zählt, sechs, nämlich 
Mainz, Trier, Köln, Bayern, Sachsen, Pfalz, evangelisch nur zwei, näm- 
lich Brandenburg und Hannover. Zählte man aber Böhmen mit, und 
tatsächlich beanspruchte doch Böhmen auch das Recht, seine Stimme 
abgeben zu dürfen, so standen sogar sieben katholische zwei evangelischen 
gegenüber. Wenn die böhmische Kur diesmal nicht zur Geltung kam, 
so geschah dies doch wenige Jahre später bei der Wahl Franz I. 

Ein böses Versehen hat Guglia II, 375 gemacht, er spricht von dem 
merkwürdigen Rechtsfall des Müllers Arnold in Potsdam! Daß Zeitungs- 
schreiber und Volksschriftsteller immer wieder den Wassermüller Arnold, 
der die Krebsmühle bei Pommerzig bei Züllichau besaß, mit dem Wind- 
müller von Sanssouci bei Potsdam verwechseln, ist bedauerlich genug, 
aber einem Zunftgenossen dürfte das nicht zustoßen. Wenn Guglia auch 
nicht die Arbeiten von Dickel und Holtze kennen sollte, Reimanns 
Neuere Geschichte des preußischen Staates kennt er, er zitiert sie II, 298, 
Reimann aber widmet dem Müller Arnoldschen Prozeß 17 Seiten, dort 
konnte Guglia den Tatbestand ersehen und erkennen, daß Arnold mit 
der Potsdamer Windmühle und der Legende, die sich daran geknüpft, 
nichts zu tan hatte. 

Einspruch muß ich auch dagegen erheben, wie Guglia die Jägern- 
dorfer Frage I, 164 mit fünf Worten abmacht. Wenn er auch keine 
Geschichte Österreichs, sondern nur eine Geschichte Maria Theresias 
schreiben wollte, so dürfte er doch diese Sache nicht mit fünf Worten 
erledigen, aus denen der Leser gar nicht ersehen kann, welche schweren 
diplomatischen Kämpfe sich um den Besitz dieser alten Hohenzollern- 
Residenz abgespielt und auf welche Weise es Österreich gelungen ist, 
diese durch den Friedensvertrag unzweifelhaft an Preußen abgetretene 
Stadt zu behalten. | 


Kritiken 91 


Einspruch muß ich ferner dagegen erheben, wenn Guglia I, 45 die 
alte Behauptung wiederholt, daß Friedrich der Große dem Kaiser Karl VI. 
zum Danke verpflichtet gewesen sei, denn seiner Intervention sei es ge- 
lungen, Friedrich Wilhelm I. in dem Konflikt mit dem Sohne vor dem 
Äußersten zurückzuhalten. Daß dem nicht so war, hat Koser (Fried- 
rich der Große als Kronprinz S. 69 und 241) schon vor 33 Jahren nach- 
gewiesen. Die österreichische Politik hatte kein Interesse an der Be- 
gnadigung des Kronprinzen, wohl aber daran, daß der Schein erweckt 
würde, als ob der Kronprinz seine Begnadigung dem Kaiser verdanke. 
Darum wartete man zunächst ab, ob der König begnadigen würde, oder 
nicht, nur für den ersteren Fall sollte Seckendorff die Fürsprache des 
Kaisers übermitteln. Damit stimmt ganz gut überein das Resultat, zu 
dem Duncker im Organ der militärwissenschaftlichen Vereine, 67. Band 
(Wien 1903) gelangt ist. Er meint, Osterreich habe den Konflikt nicht 
verschärft, aber für seine Zwecke ausgenützt. 

Das sind einige kleine Einwendungen, die ich zu machen habe. . Ich 
wiederhole aber, daß ich das Buch Guglias mit Freude gelesen habe und 
daß ich hoffe, es wird einen groben Leserkreis finden. | 


Charlotterburg. | Richard Schmitt. 


Nachrichten und Notizen. 


Åberg, Nils. Die Typologie der nordischen Streitäxte. Gr. 8. 60 S. 75 Abb. 

im Text. Würzburg 1918. Mannusbibliothek Nr. 17. 

Äberg, Nils. Das nordische Kulturgebiet in Mittelenropa während der 
jüngeren Steinzeit. Gr. 80. I. Teil. Text 276 S. u. II. Teil 320 Abb. u. 
XI Karten. Upsala und Leipzig 1918. 

Wir verdanken schon einer ganzen Reihe von skandinavischen Forschern 
grundlegende prähistorische Arbeiten, die in erster Linie deutsches Material 
berücksichtigen; ich nenne vor allem Undsét, Montelius, Almgren. Ihnen 
schließt sich neuerdings Äberg an und zeigt sich dabei seinen Vorgängern 
durchaus ebenbürtig. 

Als Arbeitsgebiet hat er sich das nordische Neolithikum gewählt, ein 
Kapitel, zu dem außerordentlich reiches Material vorliegt, das aber trotzdem — 
oder vielleicht gerade wegen der fast unübersehbaren Stoffülle — noch keine ein- ` 
gehende Untersuchung erfahren hat. Äberg hat diese geliefert. Er hat zunächst 
mit Einzeluntersuchungen begonnen. Das Heft 17 der Mannusbibliothek, eine 
Übersetzung aus dem Schwedischen, ist ein Beispiel für seine Arbeitsweise. Er 
legt die typologische Methode von Montelius zugrunde und bringt dadurch 
Ordnung in die Massen zunächst einmal der Streitäxte. Parallel zur typologi- 
schen Untersuchung führt er eine relativ chronologische, die die Ergebnisse 
der ersteren bestätigt. Äbnliche Arbeiten über verwandte Axtformen ließ er 
in der Prähistorischen Zeitschrift erscheinen. | 

Eine Zusammenfassung und großzügige Erweiterung, ausgedehnt auf sämt- 
liche Axt-, Gefäß- und Grabtypen nicht nur Skandinaviens, sondern auch der 
Teile Nord- und Ostdeutschlands, die zum -gleichen Formenkreise gehören, 
bildet sein Hauptwerk: „Das nordische Kulturgebiet usw.“ Auch hier geben 
typologische Studien die Grundlage. Aber er geht einen Schritt weiter und 
führt, wenigstens in den Hauptzügen, eine kartographische Fixierung der Typen 
durch, für die er in ausführlichen Tabellen das Belegmaterial bringt. Dies 
Prinzip ist für die neolitbische Zeit hier zum ersten Male angewandt und 
ergänzt so bis zu einem gewissen Grade die Typenkarten der deutschen anthro- 
pologischen Gesellschaft (bearbeitet von Lissauer und Beltz), die bisher nur 
metallzeitliche Kulturobjekte behandelten. Erst wenn vollständige Serien dieser 
Typenkarten in lückenloser Folge durch alle Zeiten vorliegen, wird es mög- 
lich sein, eine der Hauptfragen zu entscheiden, die Äberg angeschnitten hat, 
inwieweit sich nämlich derartige Formenkreise zu Kulturkreisen zusammen- 
schließen und diese sich mit Volksgruppen decken. 

Das Zentrum und zugleich das Ausgangsgebiet der nordischen neolithischen 
Kultur liegt nach Äberg etwa in Jütland. Von hier sieht er die Formenkreise 


Nachriehten und Notizen 93 


sich nach Westen, dem Nordseegebiet bis zu den Niederlanden, und nach Süd- 
osten zu über Norddeutschland ausbreiten. Seit der mittleren Ganggräberzeit. 
hören die Ausstrahlungen nach Westen zu auf und verdichten sich nach dem 
Gebiet zwischen Elbe und Oder zu. Äberg glaubt in dieser Bewegung ein 
Vordringen der Germanen zu sehen. Die Nordseekulturgruppe verschiebt sich 
gleichzeitig landeinwärts nach dem Gebiet nördlich des Harzes und der Saale. 
Durch die im Saalegebiet stattfindende Mischung verschiedener nordischer 
Kulturströme läßt er die „sächsisch -thüringische“ Kulturgruppe entstehen und 
diese sich von dem neuen Zentrum aus nach Osten bis Böhmen und Mähren, 
nach Westen bis an den Rhein ausdehnen. Mit dieser Bewegung glaubt er die 
Kelten, wenn auch nicht mit voller Sicherheit, identifizieren zu können. Da- 
neben beobachtet er starke nordische Kulturwellen über Ostdeutschland und 
die großen Ebenen nördlich der Karpathen bis weit ins Innere Rußlands hinein 
sich ergießen und betrachtet sie als indogermanische Völkerwanderungen. ` 

Wenn wir Äbergs Schlußfolgerungen, nämlich die Gleichsetzung der Kultur- 
kreise mit Völkerkreisen auch noch längst nicht für bewiesen erachten können, 
ja darin eine Methode sehen, die zum größten Teile durch unsere ethnographi- 
schen Beobachtungen direkt widerlegt wird, wenn wir ferner nicht jeden Formen- 
kreis als Führer eines Kulturkreises anerkennen können, so werden doch die 
tatsächlichen Feststellungen der Formenkreise, die Äberg hier zum ersten Male 
für das Neolithikum durchgeführt hat, einen dauernden Wert für unsere Wissen- 
schaft behalten. Åbergs Arbeit wird in dieser Beziehung deswegen stets als 
Muster und Grundlage für äbnliche Untersuchungen gelten. 

Hannover. K.H. 3 


Wahle, Ernst. Ostdeutschland in jungneolithischer Zeit, ein prähistorisch- 
geographischer Versuch. Gr. 8°. 216 S. Mit 2 Karten und 4 Tafeln. 
Würzburg 1918. Mannusbibliothek Nr. 15. 

Die Dissertation Wahles ist durch die Ausgrabung eines neolithischen 
Fundplatzes in der Nähe von Posen angeregt worden. Statt aber in weiser 
Beschränkung eme exakte Untersuchung des die Station umgebenden geo- 
graphischen Komplexes vorzunehmen, huscht Wahle gleich über ganz Ostdeutsch- 
land. Die Arbeit, will zunächst als geographische betrachtet sein, deswegen 
lassen wir hier die darauf sich erstreckenden Erörterungen außer acht, obwohl 
eine so naive Kapitelüberschrift wie: „Das Klima hat sich seit der Eiszeit ver- 
ändert“ auch einen Nichtgeographen stutzig macht! Was Wahle über die 
prähistorische Kultur zu berichten weiß, ist nicht im geringsten nen, und wie 
er die Kultur in Beziehung zur Geographie zu bringen sucht, kann in keiner 
Weise als wissenschaftliche Untersuchung betrachtet werden, da er hier nur 
mit- Phrasen: „es scheint, es sei dahingestellt, es ist nicht zu entscheiden“ 
arbeitet. Recht nützlich könnte der Fundkatalog sein, wenn er nur einiger- 
maßen systematisch durchgearbeitet wäre; was sollen aber so allgemeine 
Angaben wie: „Scherben, Siedlungsreste, Grabfund, einzelnes Gefäß-? Es 
liegen doch Muster guter Fundkataloge vor, ich erinnere nur an Splierhs 
Inventar der Bronzealtertümer Schleswig- Holsteins! Aber für eine ähnliche 
Zusammenstellung hätte natürlich eine gründliche systematische Vorarbeit ge- 
leistet werden müssen. Die ist nie möglich, wenn man wie Wahle sein Material 
nur durch Fragebogen zusammenbringt. Wenn ihm, wie er selbst zugibt, eine 


94 Nachrichten und Notizen 


Bereisung der einschlägigen Sammlungen unmöglich war, so bätte er sich eben 
nicht an eine derartige Aufgabe heranwagen dürfen. Verschiedentlich ver- 
sucht er Quellenkritik anzulegen (Kossinna weist er allein sechs Ungenauig- 
keiten in Fundbestimmungen nach), und wie nötig dies ist, zeigt das Beispiel 
von Prettmin, Kreis Kolberg (S. 187). Von hier wurden steinzeitliche Fuude 
(ca. 2500 v. Chr) in der literatur geführt, während eine Nachprüfung zeigte, 
daß diese Bestimmung falsch war, da die Stücke der.altslawischen Zeit (etwa 
600 n. Chr.) angehören! Derartige Fehler werden in Zusammenstellungen, die 
durch Fragebogen aufgebracht werden, stets vorhanden sein; eine weitere 
Mahnung, lieber ein kleines Gebiet systematisch (nach Art der geologischen 
Lande:untersuchung) durch eigene Feld- und Museumsarbeit zu untersuchen, 
als sich spintisierend über weite Räume zu verbreiten. 

Wahle hat selbst gefühlt, daß er sich bei diesem Thema übernommen hat 
(siehe seine Einleitung) und bezeichnet deswegen seine Arbeit als präbistorisch- 
geographischen Versuch. Vom prähistorischen Standpunkt ist der Versuch als 
mißlungen zu bezeichnen; wenn er mehr auf die geographische Richtung hin- 
weisen soll, ist es unferständlich, warum er in einer Serie prähistorischer Ab- 
handlungen abgedruckt ist. 

Hannover. K. H. Jacob. 


E. Schramm, Dr.phil. h.c. Generalleutnant z.D., Die antiken Geschütze 
der Saalburg. Bemerkungen zu ihrer Rekonstruktion. Neubearbei- 
tung der Schrift „Griechisch-römische Geschütze“ mit 11Tafeln und 38Text- 
figuren. Herausgegeben von der Saalburgverwaltung. Berlin, Weid- 
mannsche Buchhandlung 1918. 88 S in groß 8°. 

Einer Einleitung, in der die Werke und Notizen griechischer und römi- 
scher Autoren über Geschützbau sowie die bisher untergommenen verfehlten 
Rekonstruktionsversuche behandelt werden, folgt eine Geschichte der Geschütze 
des Altertums, an die sich eine Besprechung der uns erhaltenen Darstellungen 
antiker Geschütze und eine genaue Beschreibung des 1912 in Spanien ge- 
fundenen Spannrahmens des sog. Ampuriasgeschützes anschließt. Der Haupt- 
teil enthält die alle Einzelheiten sorgfältig berücksichtigende Darstellung der 
sämtlichen uns bekanuten Geschütze des Altertums und ihrer Rekonstruktionen, 
die sich auf der Saalburg befinden, wo sie unter Schramms Leitung in 14 Jahre 
langer Arbeit hergestellt und ausprobiert wurden. Ein Nachtrag behandelt 
kritisch die inzwischen von anderer Seite (Beck, Coltman Clephan, A. Choisy, 
J. Prestel) erschienenen Arbeiten über Geschütze der Griechen und Römer. 
Den Schlaß bildet eine Übersicht über die Literatur über antike Geschütze 
seit der Schrammschen Rekonstruktion. Durch die mit reichlichen Illustrationen 
und vorzüglichen Zeichnungen veranschaulichte Beschreibung aller Einzelheiten, 
die ohne die praktische und selbst in den Schieß ergebnissen gelungene Arbeit 
der Rekonstruktion gar nicht möglich gewesen wäre, besitzt die Publikation 
einen hoben inhaltlichen Wert und bietet eine wertvolle Ergänzung zu 
Rudolf Schneiders das ganze Gebiet umfassenden Artikel „Geschütze“ im 
VII. Bande von Pauly-Wissowas Realenzyklopädie (1909). Für die Form mag 
das vom Verfasser selbst angeführte Urteil R. Schneiders gelten, daß er sich 
„so gar nicht in die Lage eines Lesers versetzen könne, dem das Thema fremd 
ist.“ Der von Schramm benutzte Weschersche Herontext ist inzwischen durch 


Nachrichten und Notizen 95 


die von H. Diels und E. Schramm selbst veranstaltete sorgfältige Ausgabe von 
Herons Belopoiika in den Abhandl. d. Kgl. Preuß. Akad d. Wiss. 1918 überholt, 
eine Arbeit, deren Kenntnis auch das Verständnis der vorliegenden Schrift 
wesentlich erleichtert, ja für sie teilweise erst die rechte Grundlage schafft. — 
(8.17 lies Beloronxa statt Beiorowxa;, S. 18, 3 Tusculanae disputationes statt 
quaestiones; S. 20, 1 veupav statt veupas und dementsprechend im Text „Spann- 
sehne“; 8.26 œradtev statt oradlov; S. 47 yelp statt y:io). 
Leipzig 1920. | | H. Leisegang. 


Ernst Stein, Studien zur Geschichte des byzantinischen Reiches vornehm- 
lich unter den Kaisern Justinus II. und Tiberius Constantinus. 200 S. 
Stuttgart 1919, J. B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung. 18 M. (einschließ- 
lich Teuerungszuschlag). 

Diese ausgezeichnete Schrift trägt ihren Verfasser, einen Schüler L. M. 
Hartmanns, ia die vorderste Reihe der Fachgenossen. Die fünf ersten Kapitel 
geben eine lebendige, aus dem Vollen schöpfende, aber über dem Stoff stehende 
Darstellung der Regierungen der beiden nächsten Nachfolger Justinians. Sie 
werden durch einen zweiten Teil ergänzt, wo verschiedenen Institutionen dieses 
Zeitalters tiefeindringende Untersuchungen gewidmet werden. Besonders er- 
gebnisreich ist das Kapitel „Zur Entstehung der Themenverfassung“, das den 
Zusammenhang des mittelbyzantinischen Heerwesens mit dem spätrömischen 
klärt. Demselben Zusammenhang geht auch das folgende Kapitel „Zur 
byzantinischen Finanzgeschichte“ nach. Überall vereinigt Stein ausgebreitete 
Waellenkenntnis mit der Gabe, anschaulich zu schreiben und scharf zu formu- 
lieren, stets werden die Einzelheiten eingeordnet in einen weitgespannten 
Ralımen menschlicher Gesamtentwicklung 

Frankfurt a.M. Matthias Gelzer. 


Taschenbuch fürFamiliengeschichtsforschung. Herausgegeben durch 
die Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte. Be- 
arbeitet in Verbindung mit von Gebhardt, Kekule von Stradonitz, von 
Klocke, Korselt und Pfeilsticker von Friedrich Wecken. VIII u. 
168 S. 

Es ist ein Zeichen des gesunden Lebens, das in der Zeutralstelle für 
deutsche Personen- und Familieugeschichte zu Leipzig herrscht, daß sie trotz 
aller Zeitnöte das „Taschenbuch“ herausgebracht hat. Als ein vortreff liches 
Mittel, dem bösen Dilettantismus, der in der Familiengeschichtsforschung immer 
noch begegnet, ist es auch an dieser Stelle aufs wärmste zu begrüßen, da eine 
gesunde Familiengesehichtsforschung von der allgemeinen Geschichtsforschung 
jede Förderung und — Nutzanwendung verdient. Diesem Zwecke wird das 
Taschenbach im Rahmen des Möglichen durchaus gerecht. Namentlich durch 
gute Literaturangaben; denn es leuchtet ohnedies ein, daß in den wenigen 
Seiten Text, die etwa für die „Hilfsmittel“ zur Unterstützung standen, eine 
ausreichende Einführung in Dinge wie „Urkundenlehre“ usw. nicht gegeben 
werden kann. 

Andererseits hat die ehrliche Begeisterung zur Sache der Genealogie auch 
hier verleitet, den Begriff der Genealogie zu überspannen. So sehr es zu be- 
grüßen ist, daß der Familienforscher sich auch ständegeschichtliche, rechts- 


96 Nachrichten und Notizen 


geschichtliche und biologische Probleme stellt — so wird dadurch die Genealogie 
ebensowenig zu einer biologischen Universalwissenschaft — was ja auch das 
Taschenbuch grundsätzlich ablehnt — als zu einem „Lehrgebäude allgemeiner 
und vergleichender Geschlechterkunde als einer Gesellschaftswissenschafi“. Ein 
selbständiger, d. h. mit eigenen Methoden arbeitender Wissenszweig, ist und 
bleibt nur die formale Genealogie mit der ihr eigentümlichen Forschungs- 
methode des Ausbaus von Stamm- und Ahnentafeln. Das an sich mit großer 
Umsicht und gutem Geschick gearbeitete Kapitel: Geschlecht und Gesellschaft 
gibt doch bereits einige bedenkliche Proben der Folgen einer vom allgemein- 
wissenschaftlichen Standpuukte aus nicht zu billigenden Überspannung des Be- 
griffs der Genealogie. Dazu gehört die viel zu starre Betonung des „Stände- 
verbandes“ für die Zeit von 900—1800, sie bedingt eine Unterschätzung poli- 
tisch-wirtschaftlicher Einwirkungen einerseits, ganz zufälliger individueller 
Momente bei einzelnen Geschlechtsmitgliedern andererseits. Das einzelne Ge- 
schlecht ist eben nicht die Konstante, mit der hier gearbeitet wird. So sehr 
eine weit intensivere Mitarbeit genealogischer Darstellungskunst auf dem Gebiete 
der Ständegeschichte erstrebenswert ist, das letzte Urteil in diesen Fragen 
steht dem Historiker zu: Fallen genealogische Arbeitsweise und Fähigkeit zur 
umfassenden historischen Nutzanwendung in derselben Person zusammen — 
um so besser! Familiengeschichte und allgemeine Geschichtsforschung werden 
aus solchen Verbindungen den größten Nutzen ziehen. Dahin möchte das 
Taschenbuch manchen Familiengeschichtsforscher führen — nicht aber zu dem 
methodisch unhaltbaren Trugbau einer „vergleichenden Geschlechterkunde“. 
Leipzig. : — Fritz Rörig. 


Die Wüstungen der Provinz Westfalen. Einleitung: Die Rechts- 
geschichte der wüsten Marken von Dr. phil. et rer. pol, J. Lappe 
(Veröffentlichungen der Hist. Kommission f. d. Prov. Westfalen). Münster 
1916. XXIV u. 122 S. 8 M. 

Noch kurz vor dem Krieg&(Mai 1914) hat die Historische Kommission für 
Westfalen ein neues großes Unternehmen, ein Verzeichnis der Wüstungen 
der ganzen Provinz herauszugeben, beschlossen, und trotz der Kriegs- 
schwierigkeiten ist es Lappe, in dem wir wohl den Leiter des großangelegten 
Unternehmens, das nach seiner Vollendung sicher eine beträchtliche Anzahl 
von Bänden umfassen wird, sehen dürfen, gelungen, verhältnismäßig schnell 
einen Einleitungsband fertigzustellen. Da „ein Wüstungsverzeichnis noch 
nicht seinen Zweck erfüllt, wenn darin die eine Wüstung betreffenden Nach- 
richten in zeitlicher Reihenfolge zusammengestellt sind“, sondern auch „die 
Ursachen der Verödung und das Schicksal der zu den Ortschaften gehörigen 
Marken“ zu nntersuchen sind, so hat der Verfasser die vorliegende Schrift, in 
erster Linie um seine künftigen Mitarbeiter in den Stoff einzuführen, bearbeitet. 
Über die Grundsätze und ob nicht doch dem bescheideneren Programm der 
Wüstungzverzeichnisse der Provinz Sachsen — Beschränkung auf die Material- 
sammlung — der Vorzug zu geben ist, läßt sich streiten, deswegen aber bleibt 
die Arbeit doch sehr verdienstvoll und interessant für den ganzen weiten Kreis 
der Forscher auf dem Gebiete der deutschen Wirtschafts-, Rechts- und Sied- 
lungsgeschichte. Sie beschränkt sich — das ist zu betonen — nicht auf West- 
falen, sondern sucht aus der ganzen, umfangreichen schon vorliegenden Lite- 


Nachrichten und Notizen 97 


ratur (15 Seiten Schriftenverzeichnis in Petitdruck) für das gesamte deutsche 
Siedlungsgebiet gültige Schlüsse zu ziehen. Die Ergebnisse: überall in den 
deutschen Landen sind die Wüstungen sehr zahlreich, ihrer weit überwiegenden 
Mehrzahl nach sind sie-im späteren Mittelalter entstanden, der Krieg hat nur 
äußerst selten, so gut wie niemals aber der 30jährıge Krieg, ein Dorf dauernd 
wüst gelegt. Positiv sind die Gründe für das Wüstwerden der Dörfer — ich 
verkenne die Schwierigkeiten nicht — durch L. allerdings wieder nicht ganz 
sicher festgestellt: wirtschaftliche Gründe nennt er und „das Bedürfnis nach 
Schutz und Sicherheit vor Krieg und Fehde“. Die meisten Wüstungen sind 
jedenfalls dadurch entstanden, daß eine Anzahl kleiner Ortschaften zu einer 
größeren zusammengelegt wurden Ruhig und friedlich vollzog sich dieser 
Vorgang, and daher blieb auch in der Mehrzahl der Fälle der Boden der wüsten 
Mark dauernd in Bestellung und hat oft bis ins 19. Jabrhundert hinein wirt- 
schafthch und rechtlich eine Sonderexistenz geführt. Den „Wüstungen in der 
Umgebung der Städte- — denn hier sind sie besonders zahlreich — ist ein 
eigenes Kapitel gewidmet. Eine Dörfer zerstörende Wirkung der Städte ist 
unverkennbar, ob aber wirklich, wie der Verfasser annimmt, „die Städte in der 
Regel durch die Vereinigung mehrerer Ortschaften entstanden sind“, scheint 
mir doch noch nicht bewiesen. 
Greifswald. F. Curschmann. 


Augsburgs Verfassuugsgeschichte ist oft Gegenstand wissenschaftlicher 
Diskussion gewesen. Die Hofrechtstheorie, die das besondere Stadtrecht aus 
dem Recht des privaten Herrschaftskreises ableiten wollte, glaubte ebenso auf 
das Zeugnis der Augsburger Entwicklung hinweisen zu dürfen, wie die Land- 
gemeindetheorie (siehe die Tübinger Dissertation von Paulus 1904). Neuerdings hat 
sich Josef Zeller im „Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg V. 
8.321—410* mit dem Augsburger Burggrafenamt beschäftigt und nicht nur 
dis Rechtsstellung des Burggrafen nach dem ersten und dem zweiten Stadt- 
recht (1156 und 1276) eingehend untersucht, sondern überdies ein Verzeichnis 
der Burggrafen seit ihrem ersten Auftreten Ende des 11. Jahrhunderts aufge- 
stellt und schließlich in flüchtiger Übersicht die Geschichte des Burggraten- 
amts bis zum Ende des alten Reichs verfolgt. Von allgemeinem Interesse ist 
dabei ein Hinweis, wie im 13. und 14. Jahrhundert drei verschiedene Geschlechter 
den Namen „Burggraf“ annehmen konnten, lediglich weil eines ihrer Familien- 
mitglieder die burggräfliche Amtsfunktion eine Zeitlang ausüben durfte. In der 
Behandlung der allgemeinen Probleme der städtischen Verfassungsgeschichte geht 
Zeller durchaus selbständig vor, er schließt sich dabei in wesentlichen Haupt- 
punkten der Leipziger Dissertation von Karl Krieg an (Beiträge zur Verfassungs- 
geschichte. Augsburgs bis zur Einsetzung des Rats, 1913), die sich auch von 
dem Irrtum feınhält, die stadtgeschichtliche Forschung nach einem bestimmten 
Schema vorzunehmen und einfach nach dem Gesichtspunkt einer Gegenüber- 
stellung von landesherrlicher, gemeindeherrlicher und privatherıschaftlicher Ge- 
walt zu gruppieren. Zeller hat nach zwei Richtungen hin die allgemeine ver- 
fassungszeschichtliche Problemstelluug zu fördern vermocht. Er hat einmal 
für Augsburg die Unmöglichkeit der Landgemeindetheorie von neuem letont 
und gleich Krieg nachgewiesen, daß sich „aus der den Bürgern vom Bischof 
gestattenen Teilnahme am Gericht und nicht aus einer älteren Landgemeinde. 


Histor. Vierteljahrsehrift. 1920. 1. 7 


98 Nachrichten und Notizen 


die selbständige Gemeindevertretung entwickelt“ habe. Er hat sodann Riet- 
schels Annahme von dem ursprünglich rein militärischen Charakter der Augs- 
burger Präfektur verneint und die wesentlichen Befugnisse des Augsburger 
Burggrafen in der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit und im Oberaufsichts- 
recht über die Lebensmittelgewerbe gesehen. Der Burggraf war anfangs in 
Augsburg der bischöfliche Leiter der Stadtverwaltung, während der bischöf- 
liche Vogt als Hochrichter fungierte. Unter den Burggrafen hatten sich die 
ursprünglich verschiedenartigen Elemente der Bürgerschaft, freien und un- 
freien Geburtsstandes, die in den persönlichen Beziehungen lange Zeit ver- 
schiedenen Gerichten unterstanden, aber in den gemeinsamen bürgerlichen Ver- 
hältnissen dem einen bürgerlichen Gericht zuständig waren, nach und nach zu 
einer sozialen und politisch geschlossenen Einheit zusammengefunden. „Die 
Bürgergemeinde des 18. Jahrhunderts ist aus der Gerichtsgemeinde hervorge- 
gangen.“ Mitte des 13. Jahrhunderts tritt an die Spitze der Stadtgemeinde 
als ständige Bürgervertretung der Rat, und ein Bürgermeister nimmt dem Burg- 
grafen bzw. dem Vogt den Vorsitz im Rat ab und beschränkt ihn auf den Vor- 
sitz im Stadtgericht. Auf diesen Grundlagen dringt weiterhin die Bürger- 
schaft vor, der Burggraf verliert die Leitung der Stadtverwaltung, und der 
Vogt, der im zweiten Stadtrecht von 1276 ein Königlicher wird und dazu mehr 
und mehr der Rat übernehmen die Führung der autonomen bürgerlichen Ge- 
meinschaft. — Zellers Untersuchungen sind geeignet, zwei irrige Lehren be- 
seitigen zu helfen: die irrigen Lehren von der Entstehung der Stadt- aus der 
Landgemeinde und die irrigen Lehren von dem ursprünglich rein militärischen 
Charakter des Burggrafentums in den deutschen Städten. G. 8. 


Walter Lenel, Venezianisch - Istrische Studien. Mit drei Tafeln in Licht- 
druck. (Schriften der Wissenschaftlichen Gesellschaft in Straßburg, 

9. Heft.) Straßburg, Karl J. Trübner 1911. XIV u. 197 S. 8°. M. 10,50. 

Diese scharfsinnigen und knapp, aber fesselnd geschriebenen Untersuchungen 
tragen wesentlich zur Auf hellung eines gerade heute besonders interessierenden 
Vorgangs bei, indem sie unter steter Rücksicht auf die allgemeinen Verhält- 
nisse und Beziehungen wichtige Abschnitte der älteren venezianischen Ge- 
schichte beleuchten. Trotz einer gewissen Neigung zu übergroßer Spitzfindig- 
keit im einzelnen sind ihre Ergebnisse in den Hauptsachen wohl gesichert. 
Der erste Teil (S. 1— 99) behandelt den „Rechtsstreit zwischen Grado und 
Aquileja“, den beiden Nebenbuhlern um das Erbe des seit 607 aus kirchlichen 
und politischen Ursachen gespaltenen alten Erzbistums Aquileja, der formell 
1053 mit der Anerkennung der im Grunde berechtigten Ansprüche Grados 
durch Papst Leo IX. endete, während tatsächlich Aquileja seit 827 dauernd 
in dem 1180 auch von Grado anerkannten Besitz der Metropolitangewalt über 
die innerhalb der Grenzen des abendländischen Reichs gelegenen Snffragan- 
bistüämer mit Einschluß des seit Karl dem Großen politisch mit dem lango- 
bardisch -fränkischen Italien vereinigten Istrien blieb und Grado seine Selb- 
ständigkeit nur innerhalb der Grenzen des jungen venezianischen Staates und 
auf diesen gestützt zu behaupten vermochte. Die politische Entwicklung ist 
hier schließlich maßgebend für die Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse 
geworden. Es gelingt dem Verfasser, die sehr verwickelte und durch Fälschungen 
von seiten Grados noch mehr verdunkelte Rechtsfrage zu entwirren und dabei 


Nachrichten und Notizen 99 


nicht unerheblich über Wilhelm Meyers scharfsinnige Abhandlung hinaus- 
zukommen, namentlich in den Feststellungen über die (vielleicht zu scharf ge- 
schiedene) „ältere“ und „jüngere“ „Gradenser Theorie“, die Entstehung der 
durch sie veranlaßten Fälschungen, die er einleuchtend mit dem von ihm auf 
Grund einer späten Überlieferung als Verfasser des Chron. Gradense er- 
kannten Patriarchen Vitalis IV. Candiano (c. 961/2 — 1012/13) und der römi- 
schen Synode von 967/68, sowie einem verlorenen Privileg Papst Silvesters 11. 
in Verbindung bringt, und ihre Beziehungen zur ältesten venezianischen Ge- 
schichtschreibung. Wichtig ist auch, daß das Chron. Grad. und das Chron. 
Venetum (des Johannes Diaconus im Cod. Vatic. Urb. 440, von dem 3 Tafeln 
beigegeben sind, nicht von derselben Hand geschrieben sind und damit jeder 
Grund entfällt, auch das erstere für ein Werk Johanns zu halten. Eine voll- 
ständige Darlegung der verschiedenen Traditionen und Sagen, die sich an die 
Verlegung des Patriarchensitzes von Aquileja nach Grado knüpfen, lag offenbar 
nicht in der Absicht des Verfassers, doch vermißt man ein Eingehen auf das 
Diplom Ludwigs II. für Aquileja vom 30. Oktober 854, Reg. imp. I? 1200, in 
dem bereits der erste Gradenser Patriarch Paulus in die Zeit Attilas versetzt 
wird, da L. S.79 von der endgültigen Fixierung dieser Tradition erst im 
14. Jahrhundert spricht. Auch die Würdigung der Stellung von Grado ùnd 
von Aquileja zu den Heiligen Markus und Hermagoras überzeugt nicht in 
jeder Weise. Eine Beilage handelt „über das Aufkommen des Patriarchentitels 
bei den Erzbischöfen von Aquileja und Grado“, der im 6. Jahrhundert in Italien 
noch als Ehrenname für jeden Bischof vorkommt und von Papst Pelagius I. 
(55—560) für den Metropolitan von Aquileja, dann sicher erst wieder von 
Hadrian I. 775 für Grado gebraucht wird. Befördert durch die Trennung von 
Kirche und Reich, hat sich diese Bezeichnung in Aquileja offenbar als örtliche 
Sitte dauernd gehalten. Durch den Friauler Paulus Diaconus in die Geschicht- 
schreibung eingeführt, gewinnt sie bereits um die Wende des 8. und 9. Jahr- 
hunderts allgemeine, wenn auch noch nicht ausschließliche Geltung, und zwar 
zunächst für Aquileja, bald aber auch für Grado. Eine Betrachtung der Kon- 
zilslisten für diesen Punkt vermißt E. Gerland, Byzantin. Ztschr. 21, 255 fl., der 
auch für den bl. Markus nachdrücklich auf R. A. Lipsius, Apokryphe Apostel- 
geschichten und Apostellegenden, Braunschweig 1883 — 1890, hinweist. Eine 
zweite Beilage stellt „die chronologischen Angaben der ältesten Gradenser 
Patriarchenkataloge“ zusammen; über die Regierungszeit der einzelnen Pa- 
triarchen von c. 850—1050 werden S. 70 Anm. wertvolle Erörterungen an- 
gestellt. 

Der Titel des zweiten Teiles „über den Gegensatz des deutschen und des 
italienischen Elements in der mittelalterlichen Geschichte Istriens“ (S. 117—169) 
ist insofern nicht zutreffend, als es sich im wesentlichen nur um das 13. Jahr- 
hundert handelt und durchaus der Gegensatz des Patriarchenstaates Aquileja 
und des venezianischen Staates zur Darstellung gebracht wird, soweit es sich 
nicht überhaupt um das Verhältnis Aquilejas zu den benachbarten deutschen 
Territorialherren und den einheimischen Gewalten lstriens handelt. Die Rolle 
der verschiedenen Nationalitäten in der Entwicklung Istriens wird nicht im 
Zusammenhang verfolgt; von der slawischen Bevölkerung ist mit keinem Wort 
die Rede. Aber die politische Entwicklung wird vortrefflich in einen um- 
fassenden Rahmen eingeordnet und in ihrem innersten Wesen verständlich ge- 


7* 


100 Nachrichten und Notizen 

macht. Wie die staatsrechtliche Verbindung Istriens mit dem deutschen Reich, 
deren letzter Vertreter der Patriarch von Aquileja ist, und die alten Be- 
ziehungen der istrischen Städte zu Italien, namentlich zu Venedig, das Ge- 
schick des Landes abwechselnd bestimmten, wird anschaulich dargelegt und 
dabei gebührend hervorgehoben, wie der Gegensatz des landesherrlichen und 
des städtischen Elements hier weithin mit dem Gegensatz des deutschen und 
des italienischen Elements zusammenfällt. Daß nicht nur von Istrien, sondern 
daneben, wenn auch kürzer und mehr andeutend, von den anderen Gebieten 
des Patriarchen von Aquileja, Krain und dem Kernland Friaul, gesprochen wird, 
erhöht die Geschlossenheit und Überzeugungskraft der Darstellung. Überwiegt 
in dem nicht zur Mark Verona gehörenden, aber wie diese zunächst dem Herzog 
von Kärnten unterstellten Grenzland Istrien bis tief ins 11. Jahrhundert die 
staatsrechtliche Anlehnung an Deutschland, so gewinnt im 12 Jahrhundert der 
von jeher bei den Städten wirksame italienische Einfluß die Oberhand. Nach 
dem allmählichen Aufstieg unter dem Schutze des Kaisertums bis zum Investi- 
turstreit ist die Macht des Patriarchen, dem Heinrich IV. 1077 außer der Graf- 
schaft Friaul auch die Mark Krain und die Grafschaft Istrien verliehen hatte, 
und der seit dieser Zeit auch die Temporalien der istrischen Bistümer besaß, 
im 12. Jahrhundert nach außen und nach innen in Verfall. Da gelang es der 
Tatkraft des klugen und gewandten Wolfger (} 1218) und des schrofferen 
Berthold aus dem Hause Andechs (+ 1251), die Machtmittel des Staates wieder 
in enger Verbindung mit der Krone zu reorganisieren. Wolfger erlangte 1209 
die Neubelehnung mit Krain und Istrien, Berthold 1220 und 1232 Fürsten- 

sprüche, die seine landesherrliche Stellung in Istrien gegenüber den Städten 
fest begründeten und wohl die Unterlage für die Verwaltungsorganisation des 
Landes nach dem Vorbild der Neuordnung Italiens durch Friedrich II. gaben, 
die wir für die zweite Hälfte des 13 Jahrhunderts deutlich zu erkennen ver- 

mögen. Als aber, noch unter Berthold, die Verbindung mit dem Kaisertum 

zerri und dieses bald ganz das Feld räumte, sank unaufbaltsam auch der 
Patriarchenstaat, der schon lange schwer verschuldet war (nach F. Schneider, 
Reg Senense I S. LVIII besonders an die senesische Handel-gesellschaft der 

Piccolomini) und nun von der. zielbewußten Handelspolitik Venedigs mehr und 

mehr umstrickt wurde. Das Schutz- und Treuverhälinis, in dem seit der Mitte 
des12. Jahrhunderts die wichtigeren Küstenstädte Istriens zu Venedig standen, 
wurde seit 1267 in der Form der Signorie zu einem Untertänigkeitsverhältnis 

umgewandelt, ohne daß dem Patriarchen die Zurückgewinnung seiner alten 

Stellung mit den Waffen gelang; 1307 erkannte er gegen eine jährliche Ab- 

findungssumme die Veränderung endgültig an. In den Beilagen werden u. a. 

ein Handelsvertrag Venedigs mit Capodistria von 1182 mitgeteilt und Beiträge 

zur Überlieferungsgeschichte der Kaiserurkunden für Aquileja geboten. Die 

Schwierigkeiten, die L. in der Urkunde über den Prozeß gegen Markgraf Hein- 

rich von Istrien und die Wiederverleihung der Mark Krain und Istrien an 

Patriarch Wolfger (Mai 1210, Reg.imp. V Nr.399) findet (Beilage 2), wären 

nur dann vorhanden, wenn Krain nachweislich vor 1209 nicht im Besitz der 
Andechser gewesen wäre; aber das ist doch nur eine Vermutnng des Verfassers, 

der eben diese Urkunde ausdrücklich widerspricht. Ob der bisher entweder 
Udalrich I. oder Udalrich JI. aus dem Hause Weimar im 11. Jahrhundert zuge- 

schriebene istrische Landfriede eines Markgrafen „W.* mit L. für den Patriarchen 


te 


Nachrichten und Notizen 101 


Wolfger in Anspruch genommen werden kann (Beilage 3), läßt sich erst nach 
nener Prüfung des Schriftbefundes der Überlieferung entscheiden, um die ich 
mich vergebens bemtiht habe; nach MG. Const. I Nr.428 liegt „anscheinend 
das Original“ in Udine. Die dem Verfasser nicht zugänglichen Lokalzeit- 
schriften (S. 124 A. 1) sind in Berlin vorhanden. 

Berlin. A. Hofmeister. 


Urkundenbuch der Stadt Straubing, bearbeitet von Fridolin Solleder. 
1. Bd. Straubing 1911—1918, Attenkofer. 887 S. 

Dieses Urkundenbuch ist eine Gabe des Straubinger Historischen Vereins 
zur 700jährigen Gründungsfeier der Neastadt Straubing. Leider besitzt dieses 
fleißige Werk zwei unangenehme Schönheitsfehler, sofern man den einen Über- 
haupt so nennen darf: es fehlt diesem ersten Band das Register, das im zweiten 
für beide nachgeholt werden soll. Dagegen vermag ich es nicht zu verstehen, 
warum man darauf verzichten konnte, die Urkunden in zeitlicher Reihenfolge 
darzubieten. Es hätte doch wahrlich nichts ausgemacht, wenn das Werk post 
festum erschienen wäre, der Krieg hätte eben auch dieses entschuldigt. So 
dagegen ist es doch für ein modernes Urkundenbuch eine merkwürdige Eigen- 
schaft, wenn darin die Urkunden nach Archiven aufgeführt werden. Ein 
schneller Überblick über die Dokumente der Straubinger Geschichte ist somit 
nicht leicht zu gewinnen. Der vorliegende Band vereinigt die im Münchner 
Reichsarchiv und im Straubinger Stadtarchiv verwahrten Urkunden der Stadt. 
Der Aufführung der Urkunden nach Archiven ist es dann auch zuzuschreiben, 
daß ein und dieselbe Urkunde von 1602 unter Nr. 128 nur regestiert, unter 
Nr. 1200 dagegen ausführlich abgedruckt wird. Hoffentlich werden wenigstens 
im zweiten Band die noch ausstehenden Stücke chronologisch geordnet. Die 
einzelnen Urkunden hat der Herausgeber nur dann in extenso wiedergegeben, 
wenn sie ihm dazu wichtig genug erschienen, sonst begnügt er sich mit einem 
eingehenden Regest im Sinne von Baumanns Regesten- Instruktion. Die Siegel- 
beschreibungen berücksichtigen nur die Stadt, ihre Bürger, Beamten, Zünfte, 
Genossenschaften, Kirchen und Klöster. Die Rechtschreibung hält sich an die 
grundlegenden Ausführungen Weizsäckers, Riezlers und Quiddes. — In diesem 
ersten Bande sind 142 Urkunden des allgemeinen Reichsarchivs in München und 
1332 aus dem Straubinger Stadtarchiv vereinigt. Von den ersteren sind nur 
16, von den anderen nur 76 — meist Herzogs- und Kaiserurkunden — bisher 
gedruckt worden, so daß also erst der 14. Teil der gesammelten Stücke be- 
kannt war. Daraus erkennen wir schon die Bedeutung dieses Buches. Die 
älteste aus dem Reichsarchiv stammende Urkunde über Weinberge gehört dem 
Jahre 1271, die älteste aus dem Straubinger Stadtarchiv dem Jahre 1307 an. 
Diese ist schon deutsch abgefaßt, es ist ein herzoglicher Freiheitsbrief. Die 
erste deutsche Urkunde aus dem Reichsarchiv ist ein Seelgerätbrief von 1817. 
Wir stoßen also wieder auf die altbekannte Tatsache, daß uns städtische Ur- 
kunden aus dem 13. und dem beginnenden 14. Jahrhundert recht spärlich über- 
liefert sind. Ihrem Inhalt nach beziehen sich die Urkunden auf die verschie- 
densten Gebiete. Der Urfehdebrief von 1835 zerstört die Hoffnung der auf- 
strebenden Stadt selbständig zu werden, das Femeurteil von 1466 zeigt den 
Einfluß der Freistühle selbst auf altbayerischem Boden. Die Urkunde Nr. 117 
führt als Überschrift das Datum 1435 statt 1585. Sehr interessant sind vor 


102 Nachrichten und Notizen 


allem die verschiedenen Testamente, die meist von einem sehr großen Wohl- 
stand der Bürger Straubings Zeugnis ablegen, so von Otto Striegel (1378), 
ganz besonders von Achaz Zeller (1509), der auch des- Sohnes gedenkt, den er 
„lediklich erobert“, der aber auch von seinen Büchern „teutsch und latenisch“ 
spricht. Auch die Testamente von Erasm und den beiden Annen Zeller (1520, 
1526 u. 15338) und von Andre Mayer (1536) bieten kulturhistorisch Interessantes. 
Die eine Ann Zeller vermacht u. a. einen Ring mit Rubinen und Diamanten. 
Es besitzen die Erblasser meist mehrere Häuser und Höfe. Auch die Be- 
stellung des Stadtschreibers (1550), die Berufung der Jesuiten (1631) und deren 
Stiftungsbrief vom gleichen Jahr, der Übergabevertrag mit Herzog Bernhard 
von Weimar (1634) und die Schreinerordnung von 1653 bringen bunte Bilder 
aus der Geschichte der Stadt vor die Augen des Lesers. 

Ich für meine Person hätte eine Bestimmung der modernen Namensform 
und der Lage der vorkommenden Orte gleich unter dem Texte gern gesehen. 
Die alten Namen erkennt doch nur derjenige sofort, der sich schon von je mit 
Straubinger Geschichte beschäftigt hat. Wenn ich für den zweiten Band einen 
Wunsch aussprechen dürfte, so wäre es der, daß er hoffentlich auch die klöster- 
lichen und kirchlichen Urkunden sowie die ältesten Stadtbücher und Stadt- 
rechtsartikel, Ratssatzungen, Zunftordnungen, Handwerkssatze, Fehdebücher, 
Zollrodel, Steuerbücher und Kammerrecbnungen enthält. Durch solchen Reich- 
tum könnten die am Anfang gerügten Schönheitsfehler wieder gutgemacht und 
der Wert des mit mühevollster Sorgfalt geschaffenen Werkes noch erhöht werden. 


Schwabach. ; ; Joetze. 


Walter Ziesemer, Das Marienburger Ämterbuch. Danzig, A. W. Kafemann 
1916. 

Den verdienstlichen Publikationen Ziesemers aus den Jahren 1911—1913, 
dem Ausgabebuch des Marienburger Hauskomturs (für die Jahre 1410—1420) 
und Marienburger Konventsbuch (1399 — 1412) reiht sich nunmehr ein drittes 
Wirtschaftsbuch aus der Blütezeit des Deutschordens an: das Marienburger 
Ämterbuch (1375 — 1472), in welchem der Großkomtur, Treßler, Hauskomtur, 
acht Komtureivorsteher, zahlreiche Wirtschaftsbeamte des Haupthauses das 
von ihnen bei Übernahme des Amtes vorgefundene Inventar aufgezeichnet 
haben. Die hier gesammelten, aus Kerbzetteln usw. ergänzten „Übergabe- 
protokolle“ bieten reiches Material für die Wirtschaftsführung des Ordens, die 
landwirtschaftlichen Verhältnisse, Pferdezucht, Handwerk, Waffen- und Be- 
kleidungswesen usw., auch für die noch fast unbekannte Preis- und Lohngeschichte 
der Zeit. Das sachliche und sprachliche Verständnis wird erleichtert durch ein 
sorgfältiges Wort- und Sachregister, zu dem M. Perlbach in der deutschen Literatur- 
zeitung (Bd. 38 [1917], S. 154, 155) einige Ergänzungen liefert. Sp. 


Franz von Retz. Ein Beitrag zur Gelehrtengeschichte des Dominikaner- 

ordens und der Wiener Universität am Ausgange des Mittelalters. Von 

Dr. P. Gallus M. Häfele O, Pr. Gr. 8°. 421 u. XXIII S., Preis einschließ- 

lch Teuerungszuschlag brosch. K. 18,— M. 13,20. Verlagsanstalt Tyrolia : 
Innsbruck — Wien — München. 

Schon die äußere Ausstattung macht dem Leser Freude. Das Titelbild, 

zwei Probeblätter von Korneuburger Handschriften, die Abbildung eines Leder- 


Nachrichten und Notizen 103 


einbandes sind Zeugen hoher Kunst und kunstgewerblicher Tüchtigkeit. Noch 
mehr befriedigt der Inhalt. Mit großer Sorgsamkeit hat der Verfasser auf 
Grand ausgiebiger Studien in Wiener, Münchner, Grazer, Klosterneuburger 
Archiven und Bibliotheken den Stoff gesammelt und einen wertvollen Beitrag 
zur Geschichte der Theologie und Wiener Universität um die Wende des 14. 
und 15. Jahrhunderts geliefert. Franz stammt aus dem Städtchen Retz in 
Niederösterreich (Andrees Allgemeiner Handatlas, 5. Aufl., Bl. 71, 72, H. 6). 
Über seine Bildung standen dem Verfasser nur dürftige Notizen zur Verfügung, 
dagegen kann er über die Tätigkeit als Lehrer, Prediger und Schriftsteller ein- 
gehend berichten, auch die Stellung zu den marialogischen Fragen kenn- 
zeichnen. Von besonderem Interesse ist die freimütige Kritik an den Zuständen 
der Universität und der Kirche. In ersterer Richtung hätte auf den etwas 
späteren Erlaß des Wiener Rektors aus einer Handschrift der Bibliothek zu 
Melk (Sign. K) bei J. Chmel, Der österreichische Geschichtsforscher. I. Bd. 
(Wien 1838), S.51 verwiesen werden können Wir schließen mit dem Wunsche, 
daß der Verfasser seine erfolgreichen Studien auf diesem Gebiete fortsetzen möge. 
Interessante Fragen sind zu lösen: z. B. warum Franz die deutsche Ansprache 
bei der Abordnung an die landesfürstlichen Räte nicht übernahm (S. 113); wo 
er seine letzten Jahre verbrachte (S. 399). Wie stand es mit seiner Kenntnis 
der Klassiker” Hat er sie selbst studiert? oder bietet er seine Zitate nur auf 
Grund der Benutzung der üblichen Hilfsmittel? 
„Leipzig. Georg Müller. 
Anton Störmann, Die städtischen Gravamina gegen den Klerus am Aus- 
gange des Mittelalters und in der Reformationszeit. Reformations- 
geschichtliche Studien und Texte, herausgegeben von Jos. Greving. 
Heft 24—26.) Münster i. W. 1916. XXIV u. 324 S. 

Eine mit mehr Sammelfleif als kritischem Sinn ausgebaute Dissertation, 
in der nach übersichtlichem Schema (Abgaben an den Klerus, kirchlicher Ver- 
mögensbesitz und seine Bewirtschaftung, Privilegien und weltliche Hoheits- 
rechte des Klerus, kirchliche Gerichtspraxis und Ämtervergebung) die drückend- 
sten Seiten der kirchlichen Machtentfaltung behandelt werden. Da die ziem- 
lich mechanisch zusammengestellten Beispiele auch den Bauernstand und die 
fürstlichen Territorien betreffen, so war richtiger von allgemein ständischen 
Beschwerden zu reden. Die Städte werden aber in den Vordergrund gerückt, 
weil diese, durch Wohlstand, Bildung und bürgerliches Selbstgefühl berufen, 
die Träger der evangelischen Bewegung waren; am Schlusse jedes Abschnitts 
wird nun ausgeführt, daß jene Mißstände bis zum Auftreten Luthers im ganzen 
ruhig ertragen und erst „durch die Presse der Neuerer“, „in der literarischen 
Werkstätte der Reformation“ „ins unendliche vergrößert“ (nach Grisar S. 51) 
„mit den furchtbarsten Waffen der Ironie, Lüge und Verleumdung“ gegen Lehre 
und Bestand der Kirche ausgebeutet wurden. Die Kirchenspaltung ist nur 
„propter bona temporalia“ herauf beschworen worden (S. 160). Deshalb hätten 
sich gerade im dritten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts die revolutionären Vor- 
gänge in den Städten auffallend gehäuft. Indessen handelt es sich hier nur 
um die mit der allgemeinen sozialen Krisis verquickten Ausläufer der mittel- 
alterlichen Kämpfe: bald nach dem Bauernkriege tritt gerade in den Städten 
nach Abstellung des kirchlichen Druckes und bei unverkennbarer geistiger und 


104 Nachrichten und Notizen 


sittlicher Hebung der breiten Massen eine weitgehende Berubigung ein, während 

in katholischen Gemeinwesen die Klagen fortdauern. Die einseitige Auswahl der 

Literatur hat dem Verfasser die Verteidigung seiner These wesentlich erleichtert. 
Breslau. P.Kalkoff. 


Johannes Albrecht, Beiträge zur Geschichte der portugiesischen Historio- 
' graphie des sechzehnten Jahrhunderts. Halle a. S. 1915, Max Niemeyer. 
129 8. Historische Studien, herausgegeben von Richard Fester, VI. 


Nach einer kurzen Einleitung über die ältere portugiesische Geschicht- 


schreibung bespricht Albrecht sechs Chronisten des 16. Jahrhunderts: Fernäo 
Lopez de Castanheda, Joño de Barros, Braz d' Albuquerque, Damiäo de Goes, 
Gaspar Correa und Jeronimo Osorio. In klarer, gefälliger Charakterisierung 
sucht Albrecht die besonderen Eigentümlichkeiten der einzelnen Gescbicht- 
schreiber herauszuarbeiten und teilt im Anhang als Proben ihrer Darstellungs- 
weise zum Teil recht geschickt gewählte Abschnitte des portugiesischen Textes 
nebst Ubersetzung mit. Wir ersehen daraus, daß sich Albrecht gut in die 
portugiesischen Chronisten eingelesen hat. War es wirklich nötig, bei diesem 
Thema gleichsam von vorn anzufangen? Es fehlt Albrecht leider der erforder- 
liche Uberblick über die einschlägige deutsche Literatur, sonst wäre sein An- 
spruch unerklärlich, daß er seit Wachler (1818) zum ersten Male ein Kapitel 
portugiesischer Geschichtschreibung eingehender behandele. Gewiß ist die 
portugiesische Historiographie bei uns in Deutschland etwas stiefmütterlich 
behandelt worden, aber so schlimm steht es damit nicht, wie Albrecht meint. 
Hier wären zunächst dię zahlreichen Untersuchungen zur portugiesischen Ent- 
deckungs- und Kolonialgeschichte von Friedrich Kunstmann zu nennen, der in 
ihnen zugleich mancherlei kritische Beiträge zur Beurteilung der portugiesi- 
schen Geschichtschreibung des 16. Jahrhunderts geliefert hat, z. B. in der Schrift 
„Die Fahrt der ersten Deutschen nach dem portugiesischen Indien“ (München 
1861), S.22f. über Goes und Castanheda. Wir verfügen heute freilich über 
mehr Quellen als Kunstmann. Franz Hümmerich hat gewissermaßen die 
Forschungen Kunstmanns in bedeutender Vervollkommnung wieder auf- 
genommen, zunächst in seinem Buche über Vasco da Gama (München 1898). 
In tiefgrabender kritischer Arbeit ist Hümmerich schon damals weitergekommen 
als Albrecht im Jahre 1915! Albrecht hätte sich einen großen Teil seiner 
Arbeit erspart und wahrscheinlich sein Buch ganz anders angelegt, wenn ihm 
die grundlegenden Untersuchungen Hümmerichs bekannt gewesen wären. Mit 
der Darstellung und Kritik der Angaben des Barros über die Geschichte und 
Geographie Westafrikas beschäftigt sich Joseph Marquart in seinem Werke 
„Die Benin-Sammlung des Reichsmuseums für Völkerkunde in Leiden (Leiden 
1913), S.50—56, 68f., 148f., 258 Anm. 1. Wir müssen uns auch davor hüten, 
den Begriff der portugiesischen Geschichtschreibung auf das 16. Jabrhundert 
zu beschränken. Sie hat in späteren Jahrhunderten, zumal im 19., auch klang- 
volle Namen aufzuweisen. Eine Abhandlung „Über den gegenwärtigen Stand 
der Geschichtscbreibung in Portugal“ hat Rudolf Baxmann im 9. Bande der 
„Historischen Zeitschrift“ (München 1863) veröffentlicht. Ignaz v. Döllinger, 
der Meister weltumspannender Geschichtsbetrachtung, hielt im Jabre 1878 eine 
Gedächtnisrede auf Alexander Herculano de Carvalho (abgedruckt im 2. Bande 
seiner „Akademischen Vorträge“, Nördlingen 1889, S. 254—279). 


Nachrichten und Notizen 105 


Auch in der Methode ist Albrecht auf halbem Wege stehen geblieben. Er 
begnügt sich, von einer Ausnahme abgesehen, damit, die (teschichtschreiber 
aus sich selbst heraus zu beurteilen. Das war nur die eine Seite seiner Auf- 
gabe, bei der er niemals zu endgültigen Ergebnissen gelangen konnte. Mit 
Hilfe älterer Briefe und Akten wäre die Glaubwürdigkeit der Chronisten fest- 
zustellen gewesen, was Albrecht unter Heranziehung der Briefe des, Affonso 
d’Albuquergue nur einmal, im dritten Exkurs, versucht hat. In der Quellen- 
kritik bätte ihm die Methode von Hümmerich vorbildlich sein sollen, der in 
eingehenden Einzeluntersuchungen die Arbeitsweise und den Grad der Zuver- 
lässigkeit eines Correa, Castanheda, Barros, Goes und Osorio, zum Teil an ihren 
Quellen, geprüft hat. 

Soviel an allgemeinen Feststellungen! Nun noch einige Einzelbemerkungen! 
Zu dem Abschnitt über Fernam Lopez [S. 3], bei dem nur der erste, fehler- 
hafte Druck der Chronik des Dom Joio I vom Jahre 1644 erwähnt wird, sind 
zwei Nenausgaben nachzutragen: die eine, ebenfalls durch viele Druckfehler 
entstellt, aus den Jahren 1897 ff., dann die verbesserte Ausgabe aus den Jahren: 
1905—1907 im Anhang zum „Archivo Historico Portuguez“ dieser Jahre 
Hier wäre ferner zu verweisen gewesen auf die Studien zur älteren portugie- 
sischen Geschichtschreibung von Alexandro Herculano: Historiadores portu- 
guezes, im 5. Bande seiner opusculos. Zu S. 7 wiederhole ich meine Angabe 
im Jahrgang 1914 dieser Zeitschrift, S.264: daß man heute in Portugal dem 
Azurara lange nicht mehr das Vertrauen schenkt wie früher. Albrecht hat 
seine Aufmerksamkeit besonders auf das Bild des Affonso d' Albuquerque bei 
den Chronisten des 16. Jahrhunderts gerichtet. Es hätte nahegelegen, zu 
untersuchen, wieweit die Rücksicht auf dei Königshof die Geschichtschreiber 
in der Darstellung des Statthalters beeinflußt hat. Hierher gehört ferner die 
Bemerkung des conde de Ficalho [Viagens de Pedro da Covilhan, Lisboa 1898, 
S. 196], daß Gaspar Correa vielfach in sklavischer Weise die öffentliche Meinung 
von Goa widerspiegele, indem er z. B. den Albuquerque herabsetze mit der 
Behauptung, er sei darin groß gewesen, aus kleinen Dingen große zu machen. 
Auch sonst kritisiert der conde de Ficalho öfter den Correa: S. 54, 180, 214, 
215, 259, 283. Noch eingehender hat sich Hümmerich mit Correas Darstellung 
beschäftigt und seine Unzuverlässigkeit scharf betont. Damit soll nicht ge- 
leugnet werden, daß Correa stellenweise brauchbare Nachrichten biete; aber 
unter den großen Chronisten des 16. Jahrhunderts verdient er am wenigsten 
Vertrauen. Er bietet Wahrheit und Dichtung; so möchte ich deu Titel seines 
Werkes: Lendas deuten. 

Wenn Albrecht trotz allen Fleißes und ernsten Strebens seinem Ziele nicht 
in wünschenswerter Weise nahegekommen ist, so liegt das einmal an der 
Schwierigkeit des Themas, das sich nicht für einen Anfänger eignet, schon 
weil es umfassende bibliographische Studien voraussetzt, zum Teil aber auch 
an dem Versagen der deutschen Bibliotheken. In diesem Punkte kann ich 
den Klagen des Verfassers nur Recht geben und möchte wünschen, daß sich 
ungere Bibliothekare mit mehr Sachkenntnis und Eifer ihrer Aufgabe widmeten, 
die Bestände unserer Bibliotheken in angemessener Weise zu ergänzen. Auch 
mit bescheidenen Mitteln kann man darin weiter kommen, als es bisher ge- 
schehen ist; nur muB man gediegene Bücher von wertlosen zu unterscheiden 
wissen! Aber daran fehlt es gerade. Viele der bedeutendsten Werke und 


7 


106 Nachrichten und Notizen 


besten Zeitschriften des Auslandes sind in deutschen eee nicht zu 
tinden, dafür aber allerlei minderwertiges Zeug. 

Nach alledem ist es mir wenigstens ein Trost, das ehrliche Bemühen und 
Ringen des Verfassers anzuerkennen, wenn ihm auch die Kräfte gefehlt haben. 
Daher freue ich mich, trotz aller Ausstellungen aussprechen zu dürfen, daß sich 
Albrechts Buch vorteilhaft abhebt gegen die liederliche Kompilation des 
Lamprecht - Schülers Friedrich Weber „Beiträge zur Charakteristik der älteren 
Geschichtschreiber über Spanisch-Amerika“. 

Friedrichshagen. _ Karl Had ank. 


Corpus Catholicorum. Werke katholischer Schriftsteller im Zeitalter der 
Glaubensspaltung. 1. Jobannes Eck, Defensio contıa amarulentas 
D. Andreae Bodenstein Carolstatini invectiones (1518). Herausgegeben von 
Dr. Joseph Greving. Münster i. W. 1919. Aschendorffsche Verlagsbuch- 
handlung. 75 u. 96 S. Gr.3°. M. 9.—. 

Vor fünf Jahren trat Joseph Greving mit einem beifällig aufgenommenen 
Plan hervor, ein Corpus Catholicorum zu schaffen, das ein Seitenstück zum 
Corpus Reformatorum und dem Corpus Schwenckfeldianorum bilden sollte. 
Auf Grevings weitere Anregung bildete sich eine Gesellschaft, die nach § 2 
ihrer Satzung den Zweck hat, Werke katholischer Schriftsteller aus der Zeit 
der Glaubensspaltung in einer den Forderungen der Wissenschaften ent- 
sprechenden Weise unter dem obengenannten Titel herauszugeben. Es fehlt 
nicht an Mitteln, die von Stiftern, Gönnern und Teilnehmern beigetragen 
werden und an Mitarbeitern zur Durchführung des Unternehmens. Wichtig 
vor allem ist es, daß der preußische Landtag eine erhebliche Subvention ge- 
währte. Es sollen die Schriften deutscher und nichtdeutscher Verfasser aus 
der Zeit von 1517 bis 1563 zu Worte kommen, ohne daß im übrigen nach- 
tridentinische Werke oder auch solche aus der Zeit vor 1517 ganz ausge- 
schlossen würden. Aufgenommen werden Scbriften, die für die Reformations- 


geschichte von Bedeutung sind, doch auch solche philosophischen, juristischen 


und humanistischen Inhalts, sofern sie „von führenden Theologen“ wie Eck oder 
Cochläus verfaßt sind. In zweiter Linie siud Korrespondenzen der Theologen 
aus der genannten Zeit in Aussicht genommen, die vorläufig in den „Brief- 
mappen“ der „Reformationsgeschichtlichen Studien und Texte“ (erstes Stück 
in Heft 21 u. 22) ihre Unterkunft gefunden haben. Dort werden auch archivalische 
Urkunden und Akten ihren Platz haben. Die Werke der einzelnen Schritt- 
steller werden in zwangloser Weise, oft mehrere Werke in einem Hefte ver- 
öffentlicht (s. Theol. Revue vom 22. November 1915 und 30. Mai 1917). Der 
Anreger des Unternelimens starb am 6. Mai 1919. Siehe den Nachruf aus der 
Feder des Prälaten Ehses S. 9*—13* des vorliegenden Heftes; Ehses hat auch 
die Fortführung des Unternehmens in die Hände genommen. Die Satzung der 
Gesellschaft, ihr Stand vom 1. November 1918 und die Grundsätze für die 
Herausgabe des Corpus Catholicorum s. ebenda S. 21*—75*. Man entnimmt 
den letzteren, daß den Erfahrungen, die man bei der Edition ähnlicher Samm- 
lungen gemacht hat (s. auch den Hinweis auf Stählin, Editionstechnik Leipzig 
und Berlin 1914), nach allen Seiten hin Rechnung getragen werden soll. Als 
Huster für die Edition bzw. die Behandlung der Texte, sachlicher Noten, 
bibliographischer Ierörternnnen kann die im vorliegenden Hefte publizierte 


Nachrichten und Notizen 107 


Sehrift von Jobannes Eck angesehen werden. Die Einleitung verbreitet sich 
über die Entstehung des Defensio, gibt den Wortlaut einiger Thesen Luthers 
und „Obelisci* Ecks, die nötigen bibliographischen Erörterungen und Bemer- 
kungen über den Abdruck des Textes. Die Ausführungen über die Entstebung 
des Defensio sind klar. und übersichtlich, die textkritischen und sachlichen 
Noten ausreichend und die Register sorgfältig angelegt. Im Literaturverzeichnis 
hätte auch die R. E. für prot. Theologie (5, 188) nicht fehlen sollen. Die Aus- 
stattung ist eine vorzügliche. 
Graz. J. Loserth. 


Wilhelm Hotzelt, Veit II. von Würzburg, Fürstbischof von Bamberg 1561 
bis 1577. (Studien und Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte, 
herausgegeben von Hermann v. Grauert. 9, 3 u. 4.) Freiburg 1919, 
Herder. 238 8. M. 4.—. 

Wir haben es in dieser Biographie mit einer äußerst fleißigen und gut 
geschriebenen Arbeit zu tun, die uns aus eigenartiger Zeit einen typischen 
Vertreter des deutschen Episkopats näher bringt. Die Anordnung des Stoffes in 
vier Hauptteile, von denen Hotzelt den letzten allerdings in drei Sonderabschnitte 
zerlegt, versteht sich eigentlich von selbst. Die geistige Ausbildung Veits 
vollzieht sich im Gegensatz zu der eines Otto Truchseß, Julius Echter, Ernst 
v. Mengersdorf durchaus auf deutschen Universitäten, daraus erklärt sich dann 
später seine versöhnliche Haltung gegenüber dem Protestantismus. Die Schil- 
derung des religiösen Lebens in Bamberg zu Beginn der Regierungszeit Veits 
ist sehr bezeichnend. Die Domherren hatten nur Sinn für Wein, Weiber und 
Jagd. Keiner hatte die kirchlichen Weihen. Die geistlichen Angelegenheiten 
‚wurden von dem Weihbischof und den geistlichen Räten erledigt. Die niederen 
Geistlichen waren fast durchweg verheiratet und wurden gewöhnlich von einem 
Amtsbruder regelrecht getraut. Die Ordenszucht war verfallen. Die meisten 
weltlichen Räte waren protestantisch. Der Domdekan Markward v. Berg neigte 
den Lutheranern zu. Veit selber lebte noch als Elektus im Konkubinat und 
hatte mehrere Kinder. Infolge des Tridentinums trat dann ein Umschwung 
ein, Daß aber dieser beim Bischof von innen ausging, wie Hotzelt meint, das will 
mir durchaus nicht einleuchten. Veit war eine gutmütige, schwerfällige und 
unentschlossene Persönlichkeit, die einfach dem stärkeren Drucke der Ver- 
hältnisse nachgab, als er salı, daß es eben nicht anders gehe. Jetzt erst (1566) 
ließ er sich zum Priester und Bischof weihen. Die Seele der Reformpolitik 
scheint mir tiberhaupt kaum der Fürst gewesen zu sein, der beständig mit dem 
Widerspruch des Kapitels zu tun hatte, sondern der seit 1572 amtierende Weih- 
bischof Feucht. Dieser ging gegen die protestantischen Lehrer vor. er ver- 
weigerte den unter zweierlei Gestalt Kommunizierenden das kirchliche Be- 
gräbnis und ließ sich darin auch nicht durch den milder denkenden Bischof 
beirren. Trotz der Tätigkeit Feuchts berichtete der Nuntius Caspar Gropper 
nach Rom, daß es in Bamberg mit Kirche und Bischof nicht zum Besten be- 
stellt sei. Er war zwar nicht selbst hier gewesen, sondern machte seine Nach- 
ſorschungen in Würzburg. Allein seine Angaben tragen doch den Stempel der 
Wahrheit, zumal er besonders hervorhebt, der Bischof fange seit dem Tode 
seines von ihm mit allem Pomp bestatteten Weibes an, seine Sitten zu bessern. 
Die von Gropper angeordnete Visitation wurde dem Luxemburger Elgard über- 


108 | Nachrichten und Notizen 

tragen. Dieser verlangte vor allem die Gründung einer Jesuitenschule. Dagegen 
sträubte sich das Domkapitel sehr energisch, und auch der nach Hotzelt jetzt 
völlig umgewandelte Bischof erklärte sehr kaltblütig, der Papst werde auch 
gerade nicht „in die Hölle fahren“, „wenn er auch das Bamberger Stift ver- 
löre“. Endlich wurde sie bewilligt. Elgard blieb Sieger und damit von nun 
an auch der Reformkatholizismus. Interessant ist, was der sittenstrenge Mann 
von dem Bischof sagt. Er nennt ihn „simplex“, also „beschränkt“ wohl eher als 
„einfach“, wie Hotzelt meint. Gegen das Konkubinat werde er wobl nie etwas 
tun. Wie man unter diesen Umständen von einer heroischen Hingabe Veits 
(S. 97) sprechen kann, verstehe ich nicht. Das Klerikalseminar, das er ver- 
heißen hatte, kam Übrigens erst neun Jahre nach seinem Tode zustande. An 
den Herd alles Widerstands gegen Reformen und Jesuiten, an das Kapitel, 
traute sich der Bischof nicht heran; aber gerade darin zeigt sich seine wenig 
kraftvolle Natur. Julius Echter z. B. ließ sein Kapitel reden und handelte im 
Verein mit anderen. Deswegen braucht man Veit durchaus noch nicht einen 
untauglichen Bischof zu heißen, auch er hat seine Verdienste, doch liegen diese 
auf anderem Gebiet als gerade dem religiösen, aber ganz gewiß nicht 
er, sondern die Zeit, in der er lebte, war ein Wegbereiter der Gegenreformation. 
Auf die hochinteressanten Darlegungen des Verfassers über Veits landesherr- 
liche Tätigkeit kann ich nicht eingehen, ich möchte nur bemerken, daß hier 
auch in einem Abschnitt die Organisation der Behörden behandelt wird. Unter 
den politischen Händeln sind die Streitigkeiten mit Nürnberg und Würzburg 
am anziehendsten. Sehr eingehend hat sich Hotzelt auch mit dem Finanzwesen 
beschäftigt. Auf diesem Gebiete hat Veit wirklich etwas geleistet, er brachte 
nämlich wieder Ordunng in die verfahrenen Verhältnisse. Weniger erfreulich 
sah es unter ihm auf militärischem Gebiete aus, doch verdanken wir ihm hier 
etwas ganz Eigenartiges: den Ausbau der stolzen Feste Rosenberg ob Kronach, 
noch heute das Entzücken jedes: Freundes der Vergangenheit. Im Kapitel 
„Kunst und Wissenschaft“ ist noch wertvoll die Bestimmung der Wappen an 
der Alten Hofhaltung, die Hotzelt als die 16 Agnatenwappen Veits erkannt hat. 
Der Bischof hatte den prächtigen Palast zu großem Teil aus eigenen Mitteln 
aufführen lassen. Den Schluß der ein außerordentlich großes Material ver- 
arbeitenden und sehr viel Neues bietenden Biographie des nüchternen, keines- 
wegrs bedeutenden Kirchenfürsten bildet ein brauchbares l’ersonen- und Orts- 

register. 
Schwabach. Joetze. 


Theodor Henner, Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn. (Neujahrs- 
blätter herausgegeben von der Gesellschaft für fränkische Geschichte XIII.) 
Leipzig 1918, Duncker & Humblot. 96 S. M. 1.50. 

Die rührige Gesellschaft für fränkische Geschichte hat sich mit dieser 
Neujahrsgabe ein schönes Verdienst erworben; denn alles, was in zerstreuten, 
oft schwer erreichbaren Abhandlungen über den bekannten Kirchenfürsten der 
Gegenreformation niedergelegt worden ist, ist hier von berufener Feder zu 
einem knappen wohlgelungenen Bilde benützt worden. Henner ordnet den 
ganzen Stoff in 9 Kapitel ein, in denen wir über die geistige Entwicklung des 
Bischofs, über seine Tätigkeit als Verwalter, als Vorkämpfer des Katholizismus, 
als Landesherren und Freund der Kunst und Wissenschaft aufgeklärt werden. 


Nachrichten und Notizen 109 


Dabei bringt er auch Neues, so wenn er darauf hinweist, daß man in Würz- 
burg nach der Ganzhornschen Chronik, von der er auch zwei Auszüge abge- 
druckt hat, als Hauptbeweggrund für den Versuch des Bischofs, Fulda mit 
Würzburg zu vereinigen, die Gefahr betonte, daß sonst die Fuldaer Land- 
stände die Verwaltung des Landes dem Landgrafen von Hessen übertragen 
hätten. Über die gleichen Absichten des Fürstbischofs auf die Abtei Banz 
(1574 u. 1575) finde ich bei Henner nichts. Dieser ganzen Annexionspolitik liegt 
vielleicht der staatsmännische Gedanke zugrunde, die Stellung des Katholizis- 
mus im Herzen Deutschlands zu stärken, damit er imstande wäre, den an- 
greifenden Protestantismus besser zurückzuhalten und den bedrohten Bistümern 
in Thüringen und im Nordwesten einen gewissen Rückhalt zu geben. Trotz- 
dem war diese Politik kurzsichtig. Julius schwächte damit genau so die 
Stellung und das Ansehen der geistlichen Territorien wie Albrecht Alcibiades, 
indem er die kleineren einfach als Beute der größeren ansah. Annektierte er 
Fulda und Banz, so kam gegebenenfalls ein noch Stärkerer, ein Bernhard 
von Weimar, und versuchte dasselbe an Würzburg. Dieses Vorgehen des Fürst- 
biechofs war also für die katholische Partei, die Hüterin der schwächsten 
Staatengebilde im Reich, geradezu verhängnisvoll. Leitete ihn dabei aber 
lediglich politischer Machthunger, dann stellte hier der ehrgeizige Reichs- 
fürst dem überzeugungstreuen Bischof selber ein Bein. Wenn Trier und Lüttich 
und lange vor ihnen der fromme Karl V. in ähnlicher Weise gegen Prüm, Stablo- 
Malmedy und Utrecht vorgingen, so ist das keine Entschuldigung für Echter, son- 
dern sein Auftreten mußte den durch jene schon hervorgerufenen Eindruck, daß 
Macht vor Recht gehe, noch vergrößern und vor allem die degner wieder nach- 
drücklich auf die Schwäche der geistlichen Fürstentümer aufmerksam machen. 
Schwabach. Joetze. 


Viktor Bibl, Der Tod des Don Carlos. XVII, 377 8. 8°. Wien-Leipzig, 
Braumüller 1918. 

Verfasser sieht in dem Schicksal des Don Carlos den typischen Fall einer 
Kronprinzentragödie, bekämpft also von vornherein die insbesondere von 
Büdiuger verfochtene These der Geisteskrankheit des jungen Prinzen. In be- 
stechenden und kaum widerlegbaren Austührungen sucht er nach klarer Dar- 
legung der sich in der Literatur gegenüberstehenden Auffassungen und unter 
Herauziehung des ganzen Quellenmaterials den Nachweis zu erbringen, daß 
Don Carlos fast eine der Schillerschen ähnliche Persönlichkeit gewesen sei. 

Meines Erachtens hätte er noch mehr Gewicht auf die Äußerungen legen 
können, in denen Kaiser Maximilian — dieser muß trotz allem schließlich gut 
unterrichtet gewesen sein — im Juni 1568 dem venezianischen Gesandten 
Micheli gegenüber auf Grund genauer Beobachtung die Geistesgestörtheit des 
Prinzen ableuznete, ihn aber als phantastisch — im Gespräch mit dem floren- 
tinischen Gesandten nannte er im Herbst des Jahres den am 24. Juli verstor- 
benen „estremo“ in allen seinen Handlungen: S. 354 —, als einen Starrkopf und 
von teuf lischer Gesinnung beseelt bezeichnete (S. 322), eine um so wertvollere 
Charakteristik, als ihr die von Bibl hervorgehobenen Tatsachen (Don Carlos’ 
freiere religiöse Richtung, sein Interesse für die Niederlande, sein Festhalten 
an dem Eheprojekt mit der Kaisertochter und sein gelegentliches Aufschäumen 
gegen die Tyrannei des Vaters) zu entsprechen scheinen. Und noch eine andere 


110 Nachrichten und Notizen 


Bemerkung des Kaisers zum venezianischen Gesandten und zum Herzog 
Albrecht von Bayern im September 1568 wird den Nagel auf den Kopf treffen. 
Er machte für den Tod des Prinzen den König offenbar nicht direkt verant- 
wortlich, tadelte aber, daß man dem Gefaugenen die Möglichkeit zu Exzessen 
(im Essen und Trinken) gegeben habe (S. 355). 

Absolute Klarheit über die Prinzentragödie läßt sich auf Grund des bisher 
vorliegenden Quellenmaterials zwar nicht gewinnen, aber alles deutet doch 
daraufhin, daß hier eine Schuld König Philipps vorliegt, die in dessen Furcht 
vor dem Aufkommen einer freieren Richtung in Politik und Religion ihre Er- 
klärung findet. Ohne in ihm den Mörder seines Sohnes zn sehen, wird man 
doch sagen dürfen, daß das ohne direkte Weisung und ohne sein Zutun be- 
schleunigte Ende des Prinzen ihm gelegen kam und seinen innersten Wünschen 
entsprach. Von einem Morde aber oder gar einer Enthauptung des Prinzen, 
wie man auf Grund des von Chroust — Mitteilungen des Instituts für öster- 
-reichische Geschichtsforschung Bd. 35, 484 ff. — wiedergegebenen, vom Conte Miot 
de Melito (1761—1841) herrührenden Berichts anzunehmen versucht sein könnte, 
wird, solange nicht positive Beweise vorliegen, nicht die Rede sein dürfen. 

Berlin. Karl Schellhaß. 


Arnold, Rob. F., Allgemeiue Bücherkunde zur neueren deutschen Literatur- 
geschichte. Zweite neubearbeitete und stark vermehrte Auflage. Berlin 
und Straßburg, Karl J. Trübner. 1919. XXIV, 429 8. 

Das jetzt in zweiter, wesentlich umgearbeiteter Auf lage vorliegende Buch 
darf der Verfasser mit Recht als ein neues Werk bezeichnen. Bibliothekarische 
Technik und Präzision im Verein mit innerlicher Beherrschung eines weitge- 
spannten Interessenkreises haben hier ein bibliographisches Hilfsmittel ge- 
schaffen, das nicht nur bei gelegentlicher Inanspruchnahme, sondern auch bei 
planmäßiger Durcharbeitung reichen Nutzen und Anregung zu bieten vermag 
und einen kritischen und zuverlässigen Führer darstellt. Nur knapp die Hälfte 
des Buches gilt der Literaturgeschichte allein, der größere Teil des Werkes 
ist den anderen Zweigen geschichtlichen Lebens gewidmet. Man findet also 
hier auch eine Bücherkunde der allgemeinen und der deutschen Biographie und 
Bibliographie, ferner eine — natürlich durch die Interessen und Bedürfnisse 
des Literarhistorikers bestimmte — Bücherkunde der Sprach wissenschaft, der 
Religionsgeschichte, der Philosophie und Pädagogik, der Geographie und Volks- 
kunde, der politischen und Kulturgeschichte, der Geschichte der bildenden 
Künste, der Musik- und Theatergeschichte. Auch der Historiker im engeren 
Sinne sei auf das Buch nachdrücklich hingewiesen, hat er doch heute mit der 
Literaturgeschichte nähere Fühlung denn je, wie etwa die Studien zur Staats- 
lehre und Staatsanschauung der Romantik zeigen, für deren wirksame Förde- 
rung genaue Kenntnis der Geistes- und Literaturgeschichte der Epoche Voraus- 
setzung ist. Man darf annehmen, daß auch für andere Epochen der deutschen 
Geschichte sich dieses Zusammenarbeiten der Vertreter der verschiedenen ge- 
schichtlichen Disziplinen immermehr durchsetzen wird, und vielleicht entwickelt 
sich dann das Arnoldsche Buch kurzweg zu einer Bücherkunde der deutschen 
Geistesgeschichte, nach Auf bau und organischer Verknüpfung des Stoffes sind 
die Vorbedingungen dafür heute schon in dem Werke enthalten. 

Breslau. V. Loewe. 


Nachrichten und Notizen 111 


Sverges Traktater med Främmande Magter, Teil VI, 1 1646—1648, 
herausgegeben von C. Hallendorff, und Teil VIII, 1 1723—1733, heraus- 
gegeben von B. Boäthins. Stockholm, P. A. Norstedt u. Söner. 1915. 


Von der vor mehreren Jahrzehnten begonnenen Sammlung „Schwedens 
Verträge mit fremden Mächten“ sind während des Krieges einige neue Bände 
erschienen. Die Herausgeber dieser vorbildlichen V.eröffentlichung haben ihre 
Aufgabe von Anfang an etwas weiter gefaßt als der Titel andeutet, indem 
sie nicht nur die eigentlichen Vertragsurkunden abdrucken, sondern vielfach 


auch Schriftstücke, die für das Zustandekommen der Verträge von Bedeutung 


sind, wie Vollmachten, Instruktionen, Entwürfe, Protokolle und Reichstags- 
gutachten. | 


Dies tritt in besonders starkem Maße in dem von Hallendorff bearbeiteten 


Halbband VI, 1 hervor, der die Jahre 1646—1648 umfaßt, und dessen weitaus 
größere Hälfte den Komplex von Verträgen wiedergibt, den man als West- 
fälischen Frieden bezeichnet. Auch die übrigen in diesem Bande enthaltenen 
Verträge beziehen sich zum größten Teile auf Schwedens Krieg in Deutsch- 
land, so die Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Schweden — Frankreich 
und Bayern — Köln, die im August 1647 zwar zum Abschluß gelangten, deren 
Ergebnis aber sofort wieder hinfällig wurde, dadurch, daß Kurfürst Maximilian 
mit dem Kaiser einen Vertrag schloß und den eben geschlossenen Waffenstill- 
stand wieder kündigte. Zu den interessanteren Urkunden des Bandes gehören 
noch die Erneuerung des Stolbowafriedens, die Verlängerung des 1628 ge- 
schlossenen Bündnisses zwischen Stralsund und Schweden und das Formu- 
lar des Eides, den der Pfalzgraf Karl Gustav, der spätere König Karl X., 

bei Übernahme des Oberbefehls über die schwedischen Truppen schwören 
mußte. \ 

Zur schnelleren Weiterführung des Gesamtwerkes ist die Bearbeitung der 
Freiheitszeit und der Gustavianischen Periode B. Boöthins übertragen worden, 
der 1915 mit dem ersten Halbband des achten Teiles herausgekommen ist. 
Dieser Band umfaßt die Jahre 1723 — 1739, also ungefähr die Zeit der ersten 
Mützenherrschaft, da Schweden seine Großmachtsstellung liquidierte, — wir 
finden hier die genaue Grenzregulierung zwischen Rußland und Schweden, die 
Friedensschlüsse mit Sachsen und Polen — wo man aber auf der anderen Seite 
noch immer versuchte, durch eine geschickte Bündnispolitik wenigsteus einen 
Teil des verlorenen Glanzes zu retten. 1724 wurde ein Defensivbündnis mit 
Rußland geschlossen, das 1735 verlängert wurde. 1727 schloß sich Schweden 
an das zwei Jahre vorher zwischen England, Frankreich und Preußen ge- 
schlossene hannöversche Bündnis an. Das Jahr 1734 sah ein Defensivbündnis 
mit Dänemark, 1735 und 1738 Subsidienverträge mit Frankreich. Wenn aus 
dieser Politik für Schweden so gut wie nichts heraussprang, so lag das an der 
in allen Ausschufgutachten wiederkehrenden Grundstimmung, daß man zw ar 
überall mit dabei sein wollte, aber nirgends einen Einsatz wagte. 

Eine Sondergruppe bilden Handelsverträge mit den mohammedanischen 
Mittelmeerstaaten und zwei Abmachungen mit der Türkei. Der eine davon 
bezieht sich auf die Regelung der Schulden Karls XII., der andere ist ein 
Verteidigungsbündnis gegen Rußland vom Jahre 1739. Auf Grund dieses Ver- 
trages hat Schweden außerdem bisher zu den Kapitulationsmächten der Türkei 
gehört. 


` 


112 Nachrichten und Notizen 


Es liegt im Wesen der ganzen Sammlung, daß sie nur in beschränktem 
Umfange neues, bisher unveröffentlichtes Material bieten kann. Ihre Aufgabe 
ist, in einer modernen, kritischen Ausgabe alle Verträge zu vereinigen, die das 
Königreich Schweden vom 9. Jahrhundert bis zur Gegenwart mit auswärtigen 
Mächten geschlossen hat. Die neuen Herausgeber Hallendorff und Boethins 
haben sich bei der Lösung derselben der Tra lition ihrer Vorgänger würdig 
gezeigt. Zu bedauern ist nur, daß die guten Register, die die Benutzung der 
ersten Bände so außerordentlich erleichtern, weggefallen sind Wenn der Ab- 
schluß des Gesamtwerkes auch erst gegen Ende dieses Jahrzehntes zu erwarten 
ist, so sind doch bereits die bisher erschienenen Bände ein unvergleichliches 
Hilfsmittel auch für den deutschen Historiker. 

Leipzig. Johannes Paul. 


Die preußische Volksschulpolitik unter Friedrich dem Großen. 
Von Dr. Ferdinand Vollmer, Gymnasialoberlehrer in Peine. Berlin, 
Weidmannsche Buchhandlung 1918. Gr. 80. XIV u. 3338. Preis 12 M. 
Auch u. d. T: Monumenta Germaniae Paedagogica. Begründet von Karl 
Kehrbach. Herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- 
und Schulgeschichte. Band LVI. 

Vielfach ist neuerdings auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen worden, 
die sich den Freunden geschichtlicher Studien entgegenstellen, wenn sie nicht 
in großen Städten ihren Wohnsitz haben. Daß diese Hemmnisse überwunden 
werden können, zeigt der vorliegende stattliche Band, der die Ergebnisse von 
gründlichen Forschungen in den Staatsarchiven zu König berg, Danzig, Stettin, 
Breslau, Magdeburg und Münster in methodisch tüchtiger Weise verarbeitet, 
wie Verfasser sie bereits in seiner Arbeit über Friedrich Wilhelm I. an den 
Tag gelegt hatte. Mit Recht hebt er die entgegengesetzte Beurteilung hervor, 
die des Königs Stellung zum Schulwesen erfahren hat. Während ein Zeit- 
genosse ihn mit Karl dem Großen vergleicht und erklärt: Von 20 Jahren her 
ist in dem löblichen Erziehungswerke junger Menschen mehr als in verflossenen 
Jahrhunderten getan worden“, erklärte neuerdings J.H. v.Wessenberg: „Unter 
keinem der preußischen Regenten wurde die Volksbildung mehr vernachlässigt 
als unter dem geistreichen Helden Friedrich II. Volksschule und Kirchen- 
wesen sanken immer tiefer.“ Auf Grund des archivalischen Materials will 
Verfasser den Streit schlichten. Er behandelt den Stoff in drei Perioden. Aus 
der ersten (1740— 1763) sei die Behandlung des Heckerschen Berliner Seminars 
und die Landschulordnung für Minden - Ravensberg (1754) hervorgehoben. In 
der zweiten (1763—1778) wird die Reform der Gesetzgebung und die finanzielle 
Unterstützung dargestellt. Herausgehoben sei hier die Episode der sächsischen 
Schulmeister, an denen der Staat nicht viel Freude erlebte. Als zwei davon 
bald starben, entstand die Frage, ob man wieder Sachsen zu ihren Nachfolgern 
berufen oder eingeborene Preußen in ihre gutbezahlten Stellen einrücken 
lassen sollte, die zu langen Auseiuandersetzungen führte. Andere starben auch 
kurz darauf. Als der letzte wegen Brandstiftung gefänglich eingezogen wurde, 
wurde in einem Berichte ausgeführt, daß der König mit den Lehrern auf das 
Unverantwortlichste betrogen worlen sei. Die dritte Periode umfaßt die Zeit 
von 1779—1786. Hier wird ein Überblick über den Stand der Volksschule in 
den einzelnen Provinzen gegeben und darauf in einem Rückblick das Ergebnis 


Nachrichten und Notizen 113 


zusammengefaßt. Die 1727 von München nach Berlin gesandte Schulordnung, 
Personen-, Orts- und Sachregister, auch eine Zeittafel, bilden den Schluß. 
Leipzig. ! Georg Müller. 


Quellen zur Geschichte des Katechismus-Unterrichts. Dritter Band: 
Ost-, Nord- und Westdeutsche Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. 
Erste Hälfte. Gütersloh 1916. Druck und Verlag von C. Bertelsmann. 
Gr. 8°. VIII u. 500 S. Auch u. d. T.: Quellen zur Geschichte des 
kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 
1530 und 1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dar- 
gestellt von Johann Michael Reu, Professor der Theologie am lutheri- 
schen Wartburg Seminar zu Dubuque, Ja. Erster Teil. III. 


Nachdem der gelehrte Verfasser auf Grund ausgiebiger Studien im ersten 
Teil die süddeutschen und mitteldeutschen Katechismen veröffentlicht hatte, 
folgen hier 8 Katechismen aus Ost- und Westpreußen, auch Polen, 11 aus 
Brandenburg, 3 aus Pommern, 4 aus Mecklenburg, 5 aus den Hansastädten 
and 3 aus Schleswig-Holstein. Der zweite Halbband soll Braunschweig, Han- 
nover, Westfalen und das Rheinland behardeln, während der dritte Band die 
historisch - biographische Einleitung bringen wird. Der Verfasser bietet im 
allgemeinen nur den Abdruck des Textes. Anmerkungen sind selten z.B. S.256 
und 264 beigefügt, wo auf Textveränderungen in einer späteren Auflage ver- 
wiesen wird. Auch dieser Band bringt wieder viel neues wertvolles Material, 
dessen Bearbeitung sehr wünschenswert erscheint. Verwiesen sei z. B. auf den 
reichen Stoff, der zur Geschichte des Spruchbuches geboten wird, dessen Be- 
arbeitung eine dringende Notwendigkeit ist. Auch die Geschichte der Kirchen- 
visitationen erhält manche Ergänzung. Verschiedene im Titel nicht genannte 
Gebiete erfahren Berücksichtigung, z. B. Sachsen, das mit dem Katechismus 
des Alesius, wie den Druckorten Leipzig und Wittenberg Erwähnung findet. 
Hervorgehoben sei noch die Bedeutung, die der Band für die Literaturgeschichte 
des plattdeutschen Sprachgebietes hat. 

Leipzig Georg Müller. 


Briefwechsel Johann Kaspar Bluntschlis mit Savigny, Niebuhr, 
Leopold Ranke, Jakob Grimm und Ferdinand Meyer, heraus- 
gegeben von Wilhelm Oechsli. Frauenfeld 1915. Druck und Verlag von 
Haber & Co. X, 243 S. M. 5,50. 


Mit Wehmut und Sehnsucht blickt der Leser aus unserer traurigen Gegen- 
wart in die Zeit, der die in dem vorliegenden Werk veröffentlichten Gelehrten- 
briefe entstammen (1828—1848), in jene „halkyonischen Jahre“, da im Schutz 
des nach langen Kriegswirren erstrittenen Friedens der Erdteil aufatmete, der 
materielle Wohlstand wiederzukehren und sich zu vervielfältigen begann und 
das geistige Leben herrlich auf blühte. Freilich fehlten auch damals Sorgen 
nicht. Wie schwarzseherisch Niebuhr, tief durch die Julirevolution erschüttert, 
in die Zukunft blickte, ist bekannt und findet in dem bier veröffentlichten Brief 
an Bluntschli eine bezeichnende Bestätigung. Aber auch Savigny und Bluntschli 
tauschen bekümmerte Gedanken aus. Insbesondere ist es das Überhandnehmen 
der demokratischen Ideen, das sie ebenso wie Ranke mit Sorge erfüllt: „Was 


Histor. Vierteljahrsohrift. 1920. 1. 8 


114 Nachrichten und Notizen 


ist es nur“, ruft Ranke aus, „in diesen sogenannten neuen Ideen, was eine so 
entschieden desorganisierende Kraft hat?“ Darum erscheint Bluntschli auch die 
Zukunft der Schweiz in trübstem Licht. Er will sie verlassen (was er dann 
ja auch ausgeführt hat), sie habe sich überlebt, Preußen sei der einzige Staat, 
der ihm zusage! So geben uns diese Briefe ein treffliches Bild von der Stim- 
mung, wie sie damals in den Kreisen der historischen Schule sowohl bei ihren 
Meistern Niebuhr, Savigny, Ranke als bei ihrem jungen schweizerischen Schüler 
und Anhänger herrschte. Für das weiterdrängende Leben der Gegenwart, für 
die Forderungen der Zukunft hatte man da wenig Verständnis und Mitgefühl. 
Was bütten jene Männer, denen schon die damaligen Zeitereignisse allzuviel 
Unruhe in ihre stillen Studierstuben hineinwehten, zu unseren Erlebnissen ge- 
sagt! Im ganzen aber sind es überhaupt gelehrte, nicht politische Fragen, die 
den Hauptinhalt dieser Briefschaften ausmachen, wenigstens soweit Bluntschlis 
Gedankenaustausch mit seinen deutschen Lehrern und Gönnern in Betracht 
kommt. Anderer Art sind nur die zwischen ihm und dem Züricher Regierungs- 
und Erziehungsrat Ferdinand Meyer, dem Vater Conrad Ferdinands, ge- 
wechselten Briefe: in ihnen stehen die schweizerischen öffentlichen Angelegen- 
heiten, zumal die der Vaterstadt Zürich, im Vordergrund. Unter jenen anderen 
gewähren die reichste Ausbeute die Briefe von und an Savigny, die auch an 
Zahl bei weitem überwiegen. Der mit Ranke geführte Brief wechsel bezieht 
sich auf die von Bluntschli zu Rankes historisch- politischer Zeitschrift gelieferten 
Beiträge, der mit Jacob Grimm auf die Herausgabe der Weistümer, an der 
sich Bluntschli durch die Heranschaffung des reichen schweizerischen Materials 
auf das eifrigste beteiligte. So bilden diese Mitteilungen Bluntschlis eine er- 
wünschte. Ergänzung zu denen anderer Mitarbeiter, die ich einst im Anhang 
zu meiner kleinen Schrift über „Jacob Grimm und das deutsche Recht“ (1895) 
aus dem Grimmschrank veröffentlichen konnte. Ob in ihm die Bluntschlischen 
Originale liegen und von mir damals nicht aufgefunden worden sind, vermag 
ich nicht mehr zu sagen. Der Herausgeber vorliegender Sammlung hat alle an 
Bluntschli gerichteten Briefe wortgetreu nach den im Bluntschli-Archiv ruhen- 
den Originalen abgedruckt, ebenso diejenigen Bluntschlis an Meyer; die übrigen 
Briefe Bluntschlis nach Konzepten oder Kopien. Man sollte denken, daß sich 
deren Originale noch in den Nachlässen der Angeredeten befinden müssen. 
Möchte diese Veröffentlichung zu Nachforschungen danach Anlaß geben, ein 
Wunsch, der den weiteren erneut rege werden läßt, es möchte uns endlich 
einmal der Nachlaß Savignys zugänglich gemacht werden! Warum muß man 
z. B. noch immer auf-den Briefwechsel zwischen Savigny und den Brüdern 
Grimm warten? Hier liegen gewiß noch ungehobene reichste Schätze. Hoffen 
wir, dali sie in den deutschen Geschichtsquellen des 19. Jahrhunderts ans Licht 
gefördert werden! Gerade Veröffentlichungen wie die vorliegende machen nach 
weiterem begierig, und wir sollten heute alles tun, um die Quellen tiefsten 
und reinsten deutschen Geisteslebens freizulegen und wirken zu lassen. Darum 
wird jeder „diesseits und jenseits des Rheines“, der den stärkenden Trank aus 
ihnen zu würdigen weiß, jeder insbesondere, dem die Entwicklung der deutschen 
Geisteswissenschaften in ihrer fruchtbarsten Zeit am Herzen liegt, für die 
schöne bier gebotene Gabe Dank wissen. Sie ist uns auch darum besonders 
erfreulich und erwünscht, weil sie nicht nur „authentische Quellen zur Schweizer- 
geschichte der zwanziger, dreißiger, vierziger Jahre“ bietet, sondern eben auch 


— — . — ze E E — 


Nachrichten und Notizen 115 


so warme „Zeugnisse des fruchtbaren geistigen Verkehrs der Schweiz mit dem 
Mutterland. 


Halle. N R. Hübner. 


Roms letzte Tage unter der Tiara. Erinnerungen eines römischen 
-Kanoniers aus den Jahren 1868 bis 1870. Von Klemens August Eick- 
bolt, päpstlichem Offizier a. D. Freiburg i. Br., Herder. 1917. 319 S. 
Ein junger Westfale, der in Wien die Rechte studiert, wirft im Januar 
1868 dies Studium hin, eilt durch das feindlich gesinnte Italien nach Rom und 
tritt in die päpstliche Armee ein, um „zur Verteidigung des legitimsten Thrones 
und der heiligsten Rechte mitstreiten zu dürfen“. In dieser steigt er bis zum 
Leutnant der Artillerie empor, als solcher verteidigt er am 20. September 1870 
die Porta San Giovanni mit und nimmt teil an der Kapitulation und der ihr 
folgenden Auflösung des kleinen Heeres. Zustände des damaligen Rom und 
Begebenheiten dieser drei Jahre füllen nun einen Band Erinnerungen, die nur 
bei der Schilderung „der gottesräuberischen Einnahme Roms durch die Heer- 
scharen eines verblendeten Königs“ sich der Hilfe anderer Berichte bedienten. 
Viele Einzelheiten hält dieses Gedächtnis fest, in Handlung und Dialog auf- 
gelöst weiß es zu berichten, ohne daß wohl etwas wirklich Erhebliches zutage 
träte; was an geschichtlichen Menschen auftritt, streift doch nur im äußersten 
Umkreis das Blickfeld des jungen Menschen. Aufwallt der Bericht, wo es sich 
um die engere Lebensgesinnung des Verfassers handelt, aber auch da ist es, 
in Verehrung und Haß, doch die zittrige Stimme einer abseitigen Welt. 
Chemnitz. Goldhardt. 


Ernst Molden, Zur Geschichte des österreichisch-russischen Gegensatzes. 
Die Politik der europäischen Großmächte und die Aachener Konferenzen. 
Wien 1916 (Veröffentlichungen der nel! für neuere Geschichte 
Österreichs). 184 S. 

An der Hand der schon von A. Stern teilweise benützten Berichte des 
Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, der Polizeiakten des Ministeriums des 
Innern und der gedruckten Korrespondenzen erhält man hier im Rahmen des 
europäischen Staatensystems ein genaues Bild des Gegensatzes zwischen den 
beiden Kaiserreichen, die in polnischen, deutschen, italienischen Angelegen- 
heiten, in der orientalischen Frage und sonst überall sich gegenübertreten. 
Das Vordringen von Metternichs konservativer Staatskunst und die Abwendung 
des Zaren von seinem Liberalismus wird besonders deutlich in den Vorver- 
handlungen des Kongresses. Die Darstellung ist sorgfältig; doch vermißt man 
im Anhang den S. 88 Anm. zitierten wichtigen Bericht des Prinzen von Hessen - 
Homburg aus Warschau, oder wenigstens die Ergänzungen zu dem unvoll- 
ständigen Druck bei N. Mikchailovitch. Bitterauf. 


Georg von Hertling, Erinnerungen aus meinem Leben. Bd.I. Kempten 
1919. Verlag Kösel. 384 S. 

Hertlings Erinnerungen unterscheiden sich von der Flut der Kriegserinne- 
rungen wohltuend dadurch, daß sie keine Rechtfertigungsschrift, sondern eine 
Lebensgeschichte sind. Der erste Band reicht bis zum Jahre 1882; er schließt 
mit der Berufung nach München. Wer Sensation sucht, kommt nicht auf seine 


8* 


116 Nachrichten und Notizen 


Rechnung: es entspräche überdies der rubigen und sachlichen Art Hertlings 
überhaupt nicht. Er erzählt seine Jngendgeschichte, die sich in der stillen 
Darmstädter Diaspora abspielt, von den Universitätsjahren viel; und ausführ- 
licher, als wohl für einen allgemeinen Kreis gerechtfertigt ist, von einer 
italienischen Reise. Aus der kirchlichen Familie nimmt er eine feste, trotz 
der Diasporaerlebnisse nicht aggressive Gläubigkejt mit, die das ganze Buch 
durchzieht. Die Politik kommt verhältnismäßig spät an ihn heran. 1866 ist 
er mit der ganzen Familie, wie die meisten Katholiken und die nichtpreußischen 
durchweg, großideutsch; 1870 zunächst dem werdenden Reiche gegenüber kühl. 
Das Unfehlbarkeitsdogma macht er ergeben mit, obwuhl auch er erst Bedenken 
gehabt hat. 

Dann nimmt ihn der Kulturkampf in Anspruch, er tritt öffentlich hervor, 
besonders bei der Begründung der Görregesellschaft, wird in den Reichstag 
gewählt. Trotzdem fand er sich in die eigentliche politische Arbeit nur schwer 
und langsam; erst als ihm in der sozialen Frage ein besonderes Arbeitsgebiet 
erwachsen war, fand er wirklich Interesse am Parlamentariertum. Mancherlei 
Briefe aus der Reichstagszeit geben im einzelnen erwünschte Aufschlüsse über 
die Fraktion, speziell über ihre Sozialpolitik, auch über einzelne Personen, so 
Windthorst. Man wird diesen ersten Band als Auftakt der politischen Er- 
innerungen zu betrachten haben, von denen vielleicht um so mehr erwartet 
werden kann, als sie gewiß ein Zeugnis der vornehmen und abwägenden Denk- 
weise des immer ein wenig professoralen Politikers sein werden. 

Bergsträßer. 


‚Charlotte Lady Blennerhassett geb. Gräfin v. Leyden. Literarhistorische 
Aufsätze. München und Berlin. 1916. R. Oldenbourg. VI. 294 8. 4°. 
Einen europäischen, völkervermittelnden Standpunkt für sich und andere 

zu erringen und damit die spezifisch deutsche Tugend vorurteilslosen Ver- 
stebhens zu pflegen, ist das Ziel, das die Verfasserin in der Vorrede zu ihren 
Aufsätzen sich stellt. Ob sie nun freilich durch Sicherheit des Urteils und 
Kunst der Darstellung berufen war, selbst den Prozeß nationaler Assimilation 
fremden Kulturgutes zu fördern, diese Frage wird man nach der Lektüre des 
vorliegenden stattlichen Bandes nicht ohne weiteres zu bejahen wagen. In 
guter Anordnung gruppieren sich vier charakterisierende Porträtskizzen von 
Gabriele d'Annunzio, George Eliot, dem Oxforder Religionsphilosophen Fried- 
rich Max Müller und Lord Tennyson um den Versuch einer universalistischen 
Überschau über die Gedankenströmungen, die die geistige Physiognomie des 
19. Jahrhunderts bestimmen, und werden ihrerseits umrahmt von soziologisch- 
moralischen Abhandlungen über die Ethik des modernen Romans und moderne 
spanische Romandichter. Der innere Zusammenhang zwischen anscheinend 30 
verschiedenartigen Gegenständen entdeckt sich spätestens bei dem in der Mitte 
des Buches stehenden Aufsatz über Gedankenströmungen. Mechanistische Natur- 
gesetzlichkeit und göttliche Offenbarung, exakte Natur wissenschaft und Theologie, 
dieses geistig-moralische Dilemma, an dem das 19. Jahrhundert von seiner Mitte 
bis zu seinem Ausgang sich zerarbeitete, ist das Untersuchungsfeld unserer 
Verfasserin und der Maßstab, mit dem sie sich zurechtfindet, sind die gefühls- 
mäßig zugrunde liegenden Anschauungen katholischer Frömmigkeit. Sie werden 
in sympathischer Mäßigung vorgetragen. Kein zelotischer Eifer hindert die 


Nachrichten und Notizen 117 


vielbelesene Verfasserin, die Kronzeugen für die Wahrheit des Glaubens gerade 
auch im protestantischen Lager zu suchen, die Philosophie Max Müllers, die 
Kunst Lord Tennysons und selbst das etwas zweiflerisch und literarisch ge- 
färbte Christentum der George Eliot als Bestätigung ihrer eigenen Überzeu- 
gungen heranzuziehen. In d Annunzio stellt die Verfasserin von vornherein 
das Bildnis des Widersachers auf, malt sie den vollkommenen innerlichen, durch 
keine prunkende Wortkunst zu verdeckenden Verfall des von der Glaubens- 
basis losgelösten „modernen“ Individuums, während sie bei den spanischen 
Romanschriftstellern, denen sie das stofflich wertvollste Kapitel ihres Buches 
widmet, den Ausgleich der Mächte des modernen Gesellschaftslebens mit den 
mystischen Kräften der kirchlichen Überlieferung befriedigend dargestellt findet. 
Freilich ist alles dies oft recht zaghaft angefaßt. An Stelle scharfen Heraus- 
arbeitens und unbeirrten Festhaltens der großen Probleme verliert die Dar- 
stellung sich in die Breite, besonders wegen der überreichlichen Zitate und der 
Menge oft entlegenener Anspielungen. Gegenüber der überlegenen Sonden- 
führung, mit der etwa vor kurzem Thomas Mann an der Gestalt d’Annunzios 
den Begriff des Zivilisationsliteraten herausgearbeitet hat, ist die Charakteri- 
sierungskunst unserer Verfasserin primitiv und zerbröckelnd. Ihr Stil verrät 
die Gewohnheit, vorzugsweise in fremden Sprachen zn denken, daher sind ihre 
zahlreichen bildlichen Wendungen und Vergleiche oft recht gezwungen, wäh- 
rend Härten der Konstruktion und grammatische Verstöße geradezu verstimmen. 
Der Ton und die Zuspitzung ihrer Urteile halten sich geflissentlich an salon- 
mäßige Konversation und rauben den Aufsätzen auch äußerlich das Gepräge 
strenger wissenschaftlicher Untersuchung. Was sich in ibnen kundtut, ist ein 
achtbarer und ehrbarer, vor allem aber damenhafter Dilettantismus, der sich 
nach Temperament und Wesensart, Absichten und Mitteln dem einer Frau 
v. Staël nicht unpassend vergleichen läßt. Walther Voigt. 


In einer als Manuskript gedruckten Broschüre 1920 behandelt Ulrich 
Stutz „Das kirchenrechtliche Seminar an der Rheinischen Friedrich- Wilhelm- 
Universität zu Bonn (1909 — 1917)“ und liefert einen „Beitrag zur Geschichte 
der Bonner Universität und des Rechtsunterrichts sowie zur Frage der Reform 
des rechts- und staatswissenschaftlichen Studiums“. Die Idee, eine besondere 
Pflanzstätte für kirchenrechtliche Studien zu stiften, die nicht an eine bestimmte 
Universität, sondern an die Person eines bestimmten Universitätslehrers ge- 
knüpft sei, stammt von dem bekannten preußischen Ministerialdirektor Althoff. 
Stutz zeichnet ein eingebendes Bild der äußeren und inneren Entwicklung 
dieses ihm unterstellten „Seminars“. Er führt von Semester zu Semester die 
Zahl der Teilnehmer (8—21) und die behandelten Themen der Übungen an, 
gedenkt der mit dem Seminarbetrieb in Verbindung stehenden Arbeiten der 
‚Schüler und der eigenen. Im Frühjahr 1917 wurde der Leiter des Seminars und 
mit ihm dann dieses selbst an die Universität Berlin verpflanzt. Stutz beklagt 
den Ruf nach Einschränkung des kirchenrechtlichen Unterrichts an den Juristen- 
fakultäten. Er befürchtet die geistige Verkümmerung unserer Durchschnitts- 
juristen, unseres Beamtentums. Er appelliert an die Gesinnungsgenossen: 
Helft in eurem eigensten Interesse init, den weiteren Verfall des juristischen 
Kirchenrechtsunterrichts steuern. Caveant consules, ne quid detrimenti capiat 
res publica. G. 8. 


118 Nachrichten und Notizen 


Zur Förderung der Bücherkunde des Auslandsdeutschtums. 
Der VDA. hat das für das Dentschtum im Auslande wichtige Material, das 
sich im Laufe der Jahre ansammelte, in einer Bücherei und einem Archiv 
‘systematisch nach Ländern geordnet und vor kurzem ein Verzeichnis dieser 
Bücherei herausgegeben, das zum Selbstkostenpreise von M. 1.— und 25 Pf. 
Porto durch die Geschäftsstelle des Vereins zu beziehen ist. Im Anschluß 
daran hat die Preußische Staatsbibliothek, Berlin, ein Verzeichnis der seit 1900 
erschienenen und in der Staatsbibliothek und den preußischen Universitäts- 
bibliotheken vorhandenen Bücher über das Deutschtum im Auslande zusammen- 
gestellt, das sich im Druck befindet. Außerdem gibt der VDA. zwanglose 
` Mitteilungen heraus, die alle laufend erscheinende Literatur enthalten sollen. 

Der VDA. beabsichtigt, eine Bibliographie der das Deutschtum im Aus- 
lande betreffenden Druckschriften und wichtigeren Zeitungsartikel, sowie der 
Vereinsschriften zu veranstalten, zu der bereits vielversprechende Anfänge 
vorhanden sind. Um Vollständigkeit zu erzielen, bittet er um die Mitarbeit 
aller Bibliotheken und möglichst vieler Einzelpersonen, besonders solcher, die 
im Auslande gewesen sind. Die Literatur soll systematisch nach Ländern ge- 
ordnet werden, wobei zunächst mit den Ländern begonnen wird, die bereits 
zugänglich sind, um Nachrichten von den deutschen Vereinen, Schul- und 
Kirchgemeinden im Auslande zu erhalten. Sobald die Literatur über ein Ge- 
biet vorliegt, soll mit der Veröffentlichung begonnen werden, womöglich zu- 
gleich mit einer kurzen Skizzierung des Inhaltes der Schriften, da nur auf 
diese Weise die vorhandenen Lücken ausgefüllt werden können. Um gefällige 
Einsendung von Beiträgen und Erklärung zur Mitarbeit bittet der VDA. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Nach längerer Unter- 
brechung sind in diesem Sommer fast gleichzeitig zwei Berichte über die 
Herausgabe der Monumenta Germaniae historica ausgegeben worden, welche 
die Jahre 1916—1919 umfassen. Das Jahr 1919 hat einen Wechsel im Vor- 
sitz der Zentraldirektion gebracht, an Stelle von M. Tangl, der von einer 
Wiederwahl abzusehen gebeten hatte, wurde P. Kehr nach Wahl durch die 
Plenarversammlung vom Reichsministerium des Innern zum Vorsitzenden er- 
nannt. Erschienen sind in der Abteilung Scriptores: Auctorum antiquissimorum 
tomi XV pars III: Adhelmi Opera (R. Ehwald) fasc. 3, 1919 — Scriptorum 
rerum Merovingicarum tomi VII pars I (Br. Krusch et W. Levison) 1919 — 
In den Scriptores rerum Germanicarum: Burchardi praepositi Urspergensis 
Chronicon, ed. II (O. Holder-Egger u B. v. Simson, Vollendung des Drucks 
durch H. Breßlau) 1916 — Magistri Adam Bremensis Gesta Hammaburgensis 
ecclesiae pontificum, ed. III (B. Schmeidler 1917) — Chronicae Bavariae saec. 
XIV (G. Leidinger 1918) — In der Abteilung Leges in den Fontes iuris Ger- 
manici antiqui: Leges Saxorum et Lex Thuringorum (Cl. Frhr. v. Schwerin) 
1918 und in Sectio IV: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum 
tomi VIII pars altera (R. Salomon) 1919. Vom „Neuen Archiv der Gesell- 
schaft für ältere deutsche Geschichtskunde“ ist während der Berichtszeit er- 
schienen Band 41. Als 42. Band soll die Geschichte der Monumenta Germaniae 
historica von H. Breßlau erscheinen, gewissermaßen als Festschrift und zu- 
gleich Ersatz der Hundertjahrfeier, da die traurige Lage unseres Vaterlandes 


<. jede äußere Feierlichkeit verbietet. An Stelle der eingestampften Lex Salica- 


Nachrichten und Notizen 119 


Ausgabe Krammers wurde auf einstimmigen Wunsch der Plenarversammlung 
1917 Krusch mit der Bearbeitung einer Neuausgabe betraut. (Vgl. „Neues 
Archiv“ Bd. 39, 40 u. 41) H. Breßlau wird in Abweichung von dem von Pertz 
aufgestellten und auch von Holder- Egger festgehaltenen Plan die Bearbeitung 
der italienischen Chroniken zurückstellen und zunächst die noch ausstehenden 
Viten und Historien der Stauferzeit in Deutschland in Bearbeitung nehmen. 
Die Herausgabe der Berichte über den Kreuzzug Kaiser Friedrichs I. hat 
Chroust übernommen. Die Bedrängnisse der geistigen Arbeit infolge der trost- 
losen wirtschaftlichen Lage Deutschlands machten sich für die Mon. Germ, 
hist. in besonderem Maße fühlbar, so daß zeitweise ihr Fortbestehen in Frage 
gestellt zu sein schien. Die Abgeordneten Dr. Schreiber und Burlage haben 
im Reichstag ihre nachdrücklichste Unterstützung gefordert. Wie verlautet, 
sollen Mittel und Wege gefunden sein, um die weitere Wirksamkeit dieses 
größten wissenschaftlichen deutschen Unternehmens zu sichern. 

Aus dem Bericht der 39. Hauptversammlung der Gesellschaft für Rhei- 
nische Geschichtskunde eutnehmen wir über den Stand der wissenschaftiichen 
Arbeiten folgenges: Erschienen sind: 1. Rheinische Briefe und Aktenstücke 
der politischen Bewegung 1830 — 1850, gesammelt und herausgegeben von 
J. Hansen, 1. Band 1830 - 1645 (Publ. XXXV); 2. Die Matrikel der Universität 
Köln 1389 — 1559, bearbeitet von H. Keussen. II. Band 1476 — 1559 (Publ. VII); 
3. Das Grundbuch des Kölner Judenviertels 1135 — 1425, bearbeitet von A. Kober 
(Publ. XXXIV); 4. Von der Bücherkunde zur Geschichte des Rheinlands der 
von Max Bär bearbeitete I. Band: Aufsätze in Zeitschriften und Sammel- 
werken bis 1915. Der Plan des Geschichtlichen Atlas wurde auf Besiedlungs- 
karten der Provinz in vorgeschichtlicher und römischer Zeit ausgedehnt; zu- 
nächst soll eine römische Straßenkarte im Maßstahe 1:100000 erscheinen. Vom 
Vorstand warde eine übersichtliche Geschichte der Rheinlande von der ältesten 
Zeit bis auf die Gegenwart beschlossen. Das Werk soll 1921 erscheinen, die 
Mittel werden der Mevissen-Stiftung entnommen. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Zu ordentlichen Mitgliedern der Historischen Kommission bei 
der Bayerischen Akademie der Wissenschaften zu München wurden gewählt 
die Universitätsprofessoren Dr. Alfons Dopsch in Wien und Dr. Hermann 
Oncken in Heidelberg und der Abteilungsdirektor an der Staatsbibliothek in 
München Dr. Georg Leidinger in München. 

Die Sächsische Akademie der Wissenschaften wählte den ord. Professor 
des dentschen Rechts Dr. Alfred Schultze und den ord. Professor der Kirchen- 
geschichte DDr. Heinrich Boehmer, beide in Leipzig, zu Mitgliedern ihrer 
philologisch - historischen Klasse. 

Die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen wählte den ord. Professor 
der Geschichte und Hilfswissen-chaften in Wien Dr. Oswald Redlich zum 
Mitglied ihrer philologisch- historischen Klasse. 

II. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich Dr. Friedrich 
Oertel in Leipzig für alte Geschichte, Dr. Friedrich Baethgen in Heidel- 
berg und Dr. Franz Schnabel an der Technischen Hochschule in Karlsruhe 
(beide für Geschichte). 


120 Nachrichten und Notizen 


Dem Privatdozenten an der Universität Königsberg Dr. Max Ebert ist 
ein Lehrauftrag für Vorgeschichte erteilt worden. 

Zum außerord. Professor ernannt der Privatdozent der alten Geschichte 
Dr. Otto Th. Schulz in Leipzig und der Privatdozent der Geschichte und Kunst- 
geschichte Dr.Georg Weise in Tübingen; der nichtetatmäßige außerord. Pro- 
fessor an der Universität Freiburg i. B. Wolfgang Michael wurde zum etat- 
mäßigen anßerord. Professor für westeuropäische Geschichte daselbst ernannt. 

Außerord. Professor Dr. Jakob Strieder in Leipzig folgt einem Ruf 
nach München als außerord. Professor der Wirtschaftszeschichte. 

Zum ord. Honorarprofessor ernannt der außerord. Professor der alten Ge- 
schichte Dr. Viktor Gartbausen in Leipzig. 

Zu Ordinarien ernannt der ord. Honorarprofessor der altorientalischen Ge- 
schichte und Ägyptologie Dr. Alfred Wiedemann, der außerord. Professor 
der mittleren und neueren Geschichte Dr. Wilhelm Levison (beide in Bonn), 
der außerord. Professor für osteuropäische Geschichte und Landeskunde Dr. 
Otto Hoetzsch (Berlin), der außerord. Professor der mittleren und neueren 
Geschichte Dr. Fedor Schneider (Frankfurt a. M.), der ord. Honorarprofessor 
Dr. Karl Stählin in Leipzig zum ord. Professor der osteuropäischen Ge- 
schichte und Landeskunde in Berlin, außerord. Professor Dr. Caspar, Mit- 
arbeiter der Mon. Germ., als Nachfolger Brackmanns nach Königsberg berufen. 

Prof. Dr. Beyerle in Basel als Nachfolger von Prof. Dr. Planitz nach 
Frankfurt a. M. berufen. 

In den Rubestand getreten sind Prof. Dr. Meyer v. Knonau in Zürich 
und Prof. Dr. Theodor Schiemann, Direktor des Seminars für osteuropä- 
ische Geschichte und Landeskunde. 

b) Kirchenhistoriker: Zu Ordinarien wurden ernannt. außerord. Prof. 
Lic. Hans Freiherr v. Soden in der evangelisch - theologischen Fakultät der 
Universität Breslau, außerord. Prof. Dr. Franz Xaver Seppelt in der ka- 
tholisch-theologischen Fakultät daselbst, außerord. Professor der christlichen 
Dogmengeschichte und osteuropäischen Geschichte und Landeskunde DDr. 
Leopold Karl Goetz und aufierord. Professor der vergleichenden Religions- 
geschichte, Geschichte des älteren Christentams und der Religionsphilosophie 
DDr. Carl Clemen, beide in Bonn. 

Der Privatgelehrte Dr. Johannes Kißling in Berlin zum ord. Professor 
der Kirchengeschichte und Geschichte der christlichen Kunst an der Akademie 
zu Braunsberg ernannt 

Lic. Erich Seeberg, außerord. Professor der Kirchengeschichte in der 
evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Breslau, hat einen Ruf auf 
- den Lehrstuhl für Kirchengeschichte an der Universität Königsberg erhalten. 

c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Würzburg Gymnasiallehrer 
Dr. E. Wunder für Archäologie und in Wien Dr. Heinrich Glück für Kunst- 
geschichte des Orients. 

Zum außerord. Professor ernannt der Privatdozent der mittelalterlichen und 
neueren Kunstgeschichte Dr. Walther Friedländer in Freiburg i. Br. 

Zu Ordinarien ernannt der außerord. Professor der mittleren und neueren 
Kunstgeschichte Dr. Christian Rauch in Gießen und der außerord. Professor 
der kirchlichen Kunst und Archäologie Dr. Wilhelm Neuß in Bonn. Der 
frühere Sekretär beim Historischen Institut in Rom Privatdozent Prof. Dr. 


Nachrichten und Notizen 121 


A. Haseloff in Berlin zum ord. Professor der Kunstgeschichte an der Uni- 
versität Kiel ernannt. Der Privatdozent Dr. Fritz Weege in Halle als ord. 
Professor der klassischen Archäologie, der bisherige Privatdozent in München 
Prof. Dr. Paul Frankel als Waetzolds Nachfolger nach Halle, der Privat- 
dozent Dr. Wulzinger an der Technischen Hochschule in München als 
Oechelhäusers Nachfolger an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, außer- 
ord. Professor Dr. Martin Wackernagel in Leipzig zum ord. Professor der 
Kunstgeschichte in Münster i. W. berufen. 

Berufen: Prof. Dr. August Griesebach in Hannover als ord. Professor 
der Kunstgeschichte an die Universität Breslau, an seine Stelle tritt der bis- 
herige Privatdozent an der Technischen Hochschule in Berlin Prof. Dr. Paul- 
Schubring, Prof. Dr. Georg Karo vom Archäologischen Institut in Athen 
als ord. Professor der klassischen Archäologie nach Halle, ord. Professor Dr. 
Franz Studnitzka an der Universität Leipzig auf ein Jahr beurlaubt und 
geht an das Archäologische Institut nach Athen. 

Prof. Dr. Wilhelm Waetzold, Kunstreferent im preußischen Kultus- 
ministerium und Vortragender Rat ist zum Honorarprofessor für Kunst- 
geschichte an der Universität Berlin ernannt worden. 


Todesfälle. Im März starb in Regensburg der Professor der Weltgeschichte 
am Lyzeum daselbst Dr. Bernhard Sepp im Alter von 67 Jahren. Er arbeitete 
auf dem Gebiet der Heiligen- und Legendengeschichte, wo er mit Krusch tiber 
die Vita Haimhrammi des Arbeo in einer Auseinandersetzung verwickelt wurde, 
bemühte sich um die Chronologie der Synoden des 8. Jahrhunderts, lieferte einen 
Beitrag zur Klärung der Fuldaer Privilegienfrage, verbreitete sich über die 
Frühzeit der Deutschen Geschichte in Schriften über die Wanderung der Cimbern 
und Teutonen, Herkunft der Bayern u. a., widmete auch eine Reihe von Schriften 
der Geschichte der unglücklichen Schottenkönigin Maria Stuart. Er war Mit- 
arbeiter des Historischen Jahrbuchs und hat sich hier wiein vielen seiner Schriften 
als eifriger Kämpfer für seine kirchliche Geschichtsauffassung gezeigt. 

Ende April starb in Münster i. W. der ord. Professor der Kunstgeschichte 
Dr. Hermann Ehrenberg, 62 Jahre alt. Er ging aus von der Geschichte, 
war an den, Staatsarchiven in Königsberg und Posen und am Vatikanischen 
Archiv in Rom tätig, habilitierte sich für Kunstgeschichte in Königsberg und 
war zuletzt Ordinarius für Kunstgeschichte ab der Universität Münster i. W. 
Seiner historischen Periode entstammt seine Schrift über den Deutschen Reichs- 
tag von 1277—1878, ferner eine Reihe von archivalischen Veröffentlichungen, 
Ostdeutschland und Italien betreffend. Als Kunsthistoriker schrieb er eine 
„Geschichte der Kunst im Gebiet der Provinz Posen*, „die Kunst am Hofe 
der Herzöge von Preußen“ und mehrere kleinere Schriften zur ostdeutschen 
und italienischen Kunstgeschichte. Bekannt sind sein Handbuch sowie sein 
Grundriß der Kunstgeschichte. Seit 1905 gab er die von ihm begründeten 
Beiträge zur westfälischen Kunstgeschichte heraus. 

Im Mai starb in Karlsruhe der frühere ord. Professor der Volkswirtschafts- 
lehre und Staats wissenschaften an der Universität Kiel Dr. Wilhelm Has bach 
im Alter von 72 Jahren. 

Mitte Mai starb in Wien, kurz vor Vollendung seines 70. Lebensjahres der 
rd. Professor der Geschichte Dr. August Fournier. Wir werden des ver- 
dienstvollen Gelehrten besonders gedenken. 


122 Nachrichten und Notizen 


Am 14. Juli starb in Wien, gleichfalls im 70. Lebensjahr, der bekannte 
österreichische Historiker Dr. Heinrich Friedjung. Wir werden auch seiner 
in einem besonderen Nachruf gedenken. 

Am 17. Juli starb in Berlin der Direktor am Münzkabinett der staatlichen 
Museen daselbst Dr. Heinrich Dressel, der Mitheragsgeber der Zeitschrift 
für Numismatik, Verfasser einer Schrift tiber die Entwicklung von Handel und 
Industrie in Sonneberg. 

Am 18. August starb in Wien der ord. Professor der Rechtsgeschichte 
Dr. Sigmund Adler im 67. Lebensjahr, allen Verfassungshistorikern bestens 
bekannt durch sein grundlegendes Werk über die „Organisation der Centralver- 
waltung unter Kaiser Maximilian I.“ Sehr beachtenswert ist auch seine, Rechts- 
geschichte des adeligen Grundbesitzes in Osterreich“. Feinste Quellenunter- 
suchungen, Musterstücke historischer Kleinarbeit sind sein Beitrag zur Festschrift 
für Heinrich Brunner über den „Augsburger Religionsfrieden und den Prote- 
stantismus in Österreich“ und seine letzte, im Jahre 1917 erschienene Schrift 
über „Die Unterrichtsverfassung Kaiser Leopolds II und die finanzielle Fundierung 
der österreichischen Universitäten nach den Anträgen Martinis“. Von seinen 
rechtshistorischen Schriften seien noch genannt: „Eheliches Güterrecht und 
- Abschichtungsrecht nach den ältesten Bayerischen Rechtsquellen“ und „Über 
das Erbenwarterecht nach den ältesten Bayrischen Rechtsquellen“. 

Am 2. September starb in Göttingen kurz vor Vollendung seines 70. Lebens- 
jahres der ord. Professor der alten Geschichte Dr. Georg Busolt. DieH.V. 
wird seiner besonders gedenken. 


Goswin Freiherr von der Ropp 


(geb. zu Goldingen in Kurland. am 5. Juni 1850, gest. in Marburg 
am 17. November 1919). 


Während des Krieges, der dem Deutschtum im Osten eine größere Zu- 
kunft schaffen zu sollen schien, hat man sich mehr als vordem daran erinnert, 
welch eine Fülle von Kräften das Baltenland dem geistigen Leben Deutsch- 
lands gespendet hat. Die dünne, aber feste deutsche Schicht in den Gebieten 
um den rigaischen Meerbusen durfte und wollte den Boden nicht preisgeben, 
der gerade ihr seine weltgeschichtliche Bedeutung verdankte. Diese Deutschen 
wußten ihren Platz im Koloniallande und ihren Platz im gemeindeutachen 
Leben zugleich zu behaupten. Aber unter dem Zwang der plumpen russischen 
Eingriffe in das deutsche Erziehungs- und Universitätswesen der baltischen 
Provinzen haben von den Nachfahren jener deutschen Edelleute und Kaufherren, 
die einst nach Ostland gezogen waren, viele der besten in den letzten Menschen- 
altern sich wieder dem deutschen Mutterboden zugewandt. Unsere Universitäten 
gewannen ihren besonderen Anteil an den zurükströmenden geistigen Kräften. 
Die Geschichtswissenschaft nicht zuletzt. Auch in dem engeren Kreise der 
hansischen Forscher Deutschlands stehen zwei Balten mit an erster Stelle: 
Konstantin Höhlbaum, der Kaufmannssohn aus Reval, und Goswin Freiherr 
v. d. Ropp, der kurländische Edelmann. Beide gehören mit ihrer wesent- 
lichen Arbeitsleistung der hansischen Forschung an. Stellt man fest, daß die 
Männer, die sich in dem wissenschaftlichen Wirken des Hansischen Geschichts- 
vereins zusammengefunden haben, in ihrer überwältigenden Mehrheit den Hanse- 


22 —— A EWG 322 ³¹Üw-⁵ . . = a a er 


——— G — — — ‚a 


Nachrichten und Notizen 123 


städten oder doch dem niederdeutschen hansischen Handelsgebiete entstammen, 
so wird man zugleich beachten, daß die meisten von ihnen durch die im Heimat- 
boden wurzelnde Neigung zur Hansegeschichte für die Dauer gefesselt worden 
sind. Von den großen hansischen Forschern hat nur Dietrich Schäfer weit 
über die Schranken hansischer Geschichte hinausgegriffen. 

In seiner ersten Arbeit allerdings zeigt sich Goswin v. d. Ropp nicht 
der Hanse zugekehrt, auch nicht, wie Höhlbaum, der baltischen Heimat. Es 
mag lediglich der Wink seines Lehrers, Georg Waitz, gewesen sein, der ihn 
auf Erzbischof Werner von Mainz brachte. Aber v. d. Ropp wußte mit 
seiner Erstlingsschrift! sogleich ganze Arbeit zu leisten. Man schlage Oswald 
Redlichs „Rudolf von Habsburg“ auf, um zu sehen, daß v.d. Ropps „vortreffliche 
Arbeit- (Redlich S. 156 Anm. 2) noch ein Menschenalter nach ihrem Erscheinen 
in der Bereitstellung des Stoffes und im Urteil über die Reichspolitik des Kur- 
fürsten fast durchweg maßgebend geblieben ist. Die Schrift des Einundzwanzig- 
jährigen zeigt nichts von blendendem Glanze. Man könnte die Darstellung 
nüchtern nennen, aber es ist die Nüchternheit der klaren Erkenntnis, des 
ruhigen Urteils, der sicheren Bestimmtheit — Eigenschaften, die allen Arbeiten 
v.d. Ropps einen stillen Reiz geben; denen, die ihn näher kannten, schlägt aus 
den schlichten, aber festgefügten Sätzen der gleichgestimmte Grundton seines 
Wesens entgegen. 

Wenige Monate nach seinem Studienfreunde Höhlbaum trat v. d. Ropp 
(März 1872) in die Dienste des jungen Hansischen Geschichtsvereins. Bereits 
vier Jahre später war der erste Band seiner Hanserezesse vollendet. Die von 
Karl Koppmann im Auftrage der Münchner Historischen Kommission be- 
gonnene Veröffentlichung der Hanserezesse sollte bis zum Jahre 1430 führen. 
Für die Rezeßsammlung des Geschichtsvereins war so ein belangloses, gleich- 
gültiges Jahr als Ausgangspunkt gegeben. Störender noch mußte es der Be- 
arbeiter der Abteilung von 1431—1476 empfinden, daß Koppmanns Werk erst 
bis 1390 vorgeschritten war. V.d.Ropp wußte indessen alle Schwierigkeiten zu 
überwinden. Gewiß, er hatte an den drei Bänden Koppmanns ein treffliches 
Vorbild. Aber der junge Forscher zeigte die Selbständigkeit seines Urteils 
auch in der Anlage seines Werkes. Er erkannte, daß bei den Stoffmassen des 
15. Jahrhunderts der wörtliche Abdruck aller Stücke nicht mehr am Platze sei. 
Schon der erste Band brachte etwa die Hälfte nur im Regest. In der geschicht- 
lichen Einleitung findet man das, was man sucht: eine kurze Kennzeichnung 
der Lage der Hanse zu Beginn des Zeitraumes und eine Übersicht der Grund- 
linien hansischer Politik in den fünf Jahren, die der Band behandelt. Den 
folgenden Bänden suchte v.d. Ropp noch größere Knappheit zu geben. Im 
zweiten Bande (1436—1448) ist die geschichtliche Einleitung auf vier Seiten ein- 
geschränkt, fast zwei Drittel der Rezesse im Regest mitgeteilt, über 100 Akten- 
stücke nur in den Anmerkungen verwertet. Im dritten Bande (1444 — 1451) 
und im vierten (1451—1460) wurden sogar die bisher dem Abdrucke der Ver- 
handlungen beigegebenen Klage- und Beschwerdeschriften ausgeschieden. Der 
Widerspruch anderer Forscher hat dann freilich zur Wiederaufnahme dieser 
Schriften geführt. Die Bände 5—7 sind darum und wegen der wachsenden 


Erzbischof Werner von Mainz, Ein Beitrag zur deutschen Reichsgeschichte des 
13. Jahrhunderts. Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht, 1872. 198 S. (S. 143—146 Beilage; 
147—198 Regesten Werners). Vorwort: Wien im November 1871. 


124 Nachrichten und Notizen 


Ausdehnung der Berichte und Rezesse verhältnismäßig stärker als die voran- 
gehenden; der letzte, der nur die Jahre 1473 — 1476 umfaßt, aber zu allen 
Bänden Nachträge bringt, erreicht 900 Seiten. Diese sieben stattlichen Quart- 
bände sind binnen 16!/, Jahren erschienen!. Es gibt keinen zweiten deutschen 
Historiker des 19. Jahrhunderts, der eine derartig gewaltige Aktenveröffent- 
lichung, die doch mehr bietet als lediglich Textabdruck, in so kurzer Zeit ans 
Licht gebracht hätte. 

Es versteht sich fast von selbst, daß eine solche Arbeitslast nicht Freiheit 
lassen konnte für Geschichtschreibung großen Stils. Aber nicht lediglich in 
dieser mehr äußeren Hemmung, wie sie jede umfassende Urkunden- und Akten- 
arbeit mit sich bringt, sondern wesentlich in der Art und Neigung v.d. Ropps 
liegt die Erklärung der Tatsache, daß die Darstellung niemals zum bestimmen- 
den Inhalt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit wurde. Ich erinnere mich, wie 
er mir vor anderthalb Jahrzehnten, als ich ihm zuerst näber gekommen war, 
von dem Werte der Urkundenwerke gegenüber den Darstellungen sprach. Wir 
gingen dabei von dem Bestande einer wissenschaftlichen Handbibliothek aus. 
Aber sogleich schienen mir seine Worte in tiefem Zusammenhang zu stehen 
mit seiner wissenschaftlichen Auffassung und seinen Arbeitszielen. Er dachte 
offenbar schon damals nicht mehr daran, selbst einmal ein-großes Geschichts- 
werk zu schreiben. Vielleicht ist diese Absicht ihm überhaupt zu jeder Zeit 
fremd gewesen. Männer seiner Art pflegen in ihrem unbestechlichen Urteile 
keinem als höchstens sich selbst Unrecht zu tun. Die Kraft, den Zu- 
sammenhängen von Politik und Persönlichkeit und den Verschlingungen der 
Diplomatie auf den Grund zu kommen, war ihm jedenfalls nicht versagt. Das 
wird schon durch seine Dissertation bezeugt, mehr noch durch seine Leipziger 
Habilitationsschrift von 1875 „König Erich der Pommer und die skandinavische 
Union“ :. Diese klare Darstellung verworrener Verhältnisse gründet sich außer 
auf die Verwertung des für die ersten Bände seiner Hanserezesse gesammelten 
Stoffes namentlich auf schwedische Geschichtsquellen des späten Mittelalters. 
Die kritische Untersuchung dieser Quellen vereinigte v.d. Ropp mit dem unver- 
änderten Texte der Habilitationsschrift in seinem Buche von 1876 „Zur deutsch- 
skandinavischen Geschichte des 15. Jahrbunderts“?®. Von der Quellenunter- 
suchung meinte D. Schäfer (Hans. Geschichtsblätter 1875 8.217), sie werde 
„geradezu bahnbrechend wirken für die Kenntnis und Beurteilung der schwe- 
dischen Historiker des Mittelalters“. 

v.d.Ropps zweite Schrift ist seine letzte größere Darstellung geblieben. In 
Gießen, wohin er — seit 1878 außerordentlicher Professor in Leipzig, seit 1879 
Ordinarius am Polytechnikum in Dresden — 1882 berufen worden war, legte 
er den deutschen Geschichtsfreunden allerdings eine zweibändige Darstellung 
‚vor. Aber es handelt sich nur um das ins Deutsche übertragene Werk eines 
Fremden: K. Busken-Huet, Rembrandts Heimat. Studien zur Geschichte der 


1 Bd.1: XXIV u. 595 S., Vorwort: Leipzig, Mai 1876; Bd.2: XII u. 622 S.. Leipzig 
Mai 1878; Bd. 3: XII u. 608 S., Dresden, Februar 1881; Bd. 4: XI u. 576 S., Gießen, August 
1888; Bd. 5: XIII u. 647 S., Gießen, September 1688; Bd. 6: XIII u. 634 S., Gießen, August 
18%; Bd. 7: X u. 890 S., Marburg, Oktober 1892. 

2 114 S. Habilitationsschrift, mit Einladung zur Probevorlesung am 15. Juli 1875. 

® Leipzig, Duncker & Humblot, 1876. IV u. 187 S. (S. 1-114 = Erich der Pommer, 114 
dis 187 = Anhang: Die schwedischen Geschichtsduellen im 15. Jahrhundert,. 


Nachrichten und Notizen | 125 


nordniederländischen Kultur im 17. Jahrhundert!. Das Buch dieses nieder- 
ländischen Gelehrten französischer Herkunft und französischer Art ist bei uns 
nicht heimisch geworden. Begreiflich genug, wenn man sich die etwas will- 
kürliche Zusammenstellung willkürlich herausgegriffener Einzelbilder aus dem 
niederländischen Geisteslebeu seit dem 13. Jahrhundert ein wenig ansieht. 
Immerhin durfte der Herausgeber, der in seinem Vorwort selbst betont, daß 
manche schiefe oder falsche Auffassang störe, auf die anregende Originalität 
des Verfassers hinweisen. Wer von v. d. Ropps gelehrter Arbeit spricht, darf 
diese Veröffentlichung jedenfalls nicht übergehen. Sie ist bezeichnend für seine 
Gewissenhaftigkeit. Er hat die Übersetzung so durchgearbeitet, daß für deren 
Deutsch er selbst dieVerantwortung übernehmen konnte. Er hat darüber hinaus 
Irrtümer des Verfassers berichtigt, die holländische Literatur zum Teil nach- 
geprüft und ergänzt, die Quellenzitate auf die besten Ausgaben zurückgeleitet, 
für die Anmerkungen die dem Verfasser unbekannten deutschen Einzelunter- 
suchungen verwertet. Man findet in den Anmerkungen beider Bände (I, 310 
bis 339; II, 271 — 301) mauche nicht unbedeutende Berichtigungen und Er- 
gänzungen des Herausgebers. Der Historiker v. d. Ropp erweist sich hier zu- 
gleich als trefflicher Kenner niederländischer Kunst und Kunstwissenschaft, 
aber was er dem fremden Buche mitgab, verrät doch vor allem den kritisch 
gestimmten Geschichtsforscher. Nichts vielleicht bezeichnender für v. d. Ropps 
vortkarge Abwehr geistreichelnder Willkür als sein stiller Widerspruch gegen 
des Buches Schlußsatz, dem doch ein gutes Stück Wahrheit nicht fehlt. Busken- 
Huet sagt hier, das Wort des Engländeıs Bagehot aufnehmend, der beste 
historische Stil sei immer noch der Stil von Rembrandt: vieles fortlassen, vieles 
übertreiben und eine kleine Zahl von Tatsachen oder Beweggründen hell be- 
leuchten. Der zugebörigen Anmerkung (II, 301 Anm 142) hat v. d. Ropp nichts 
beigefügt als ein „[?]“. Man wird auch hier schon in der Abneigung gegen 
eine allzu bereitwillig vereinfachende und leicht auch vergröbernde Methode die 
kritische Bedenklichkeit gegenüber der Synthese geschichtlicher Darstellung 
überhaupt erkennen. 

Was v. d. Ropp sonst während seiner Gießener Tätigkeit und in dem 
Breslauer Jahre (1890/91) neben den Hanserezessen veröffentlichte, steht mit 
diesen zumeist in engem Zusammenhang. Hervorgehoben sei der Stettiner 
Vortrag von 1886 „Die Hanse und die deutschen Stände vornehmlich im 15. Jahr- 
hundert“; den Anteil der Hanse an der deutschen ständischen Bewegung des 
15. Jahrhunderts, insbesondere ihre Haltung gegenüber dem niederdeutschen 
Fürstenbunde, beurteilt er günstiger, als bis dahin üblich war. Bei v.d. Ropps 
Gießener Rektoratsrede aus demselben Jahre „Deutsche Kolonien im 12. und 
13. Jahrhundert“ ® wird man die leichte Verbindung mit den Gedanken deutscher 
Zukunft nicht übersehen; sie zeigt sich schon in dem Hinweis auf W. Menzels 
Ausspruch, daß das deutsche Volk der größte Verschwender sei, da es seit 


3 Autorisierte Übersetzung aus dem Holländischen von Maria Mohr. Herausgegeben 
von G. Frhr. v. d. Ropp. Leipzig, T. O. Weigel. 2 Bände, 1886 und 1887. 

3 Hans. Geschichtsblätter 1886 S. 81—48. l 

* Academische Festrede zur Feier des Stiftungsfestes der Groß. hess. Ludewigs- Uni- 
versität am 1. Juli 1886, gehalten von dem derzeitigen Rektor Dr. Goswin Frhr. v. d. Ropp, 
ord. Professor der Geschichte. Gießen 1886. 23 S. 4°. (Die Darstellung selbst nur 11 Seiten, 
dazu '. Seite Anmerkungen.) 


126 Nachrichten und Notizen 


Jahrtausenden seine Völkerstämme wie zum Fenster hinausschleudere, unbe- 
kümmert darum, was aus ihnen werde. So knapp und sachlich fest begrenzt 
die Rede sonst ist, hinter den einleitenden Worten hört man das Herz des 
deutschen Balten pochen. Durch seine wissenschaftliche Arbeit ging kein 
Sturm der Leidenschaft, wohl aber der ruhige Pulsschlag seines deutschen 
Empfindens. War er kein aufrüttelnder Mahner, so trieb es ihn doch, mit 
zartem Worte die Gewissen zu schärfen. 

Auch als Marburger Rektor zeigte er, wiederum nur in zögernder An- 
deutung, daß er die deutsche Geschichte im ernstesten Sinne auch von der 
Gegenwart aus durchdachte. Er sprach über „Sozialpolitische Bewegungen im 
Bauernstande vor dem Bauernkriege“ (1899)!. Es ist seine wissenschaftliche 
Überzeugung, soll aber mehr sein als lediglich eine gelehrte Feststellung, wenn 
er „die schroffe Sonderang der Stände“ nicht nur als die tiefste Erklärung 
des Bauernkrieges begreift, vielmehr zugleich als „den eigentlichen fatalisti- 
schen Grundzug unseres Wesens und Werdens“ seit dem 13. Jahrhundert. In 
diesen Reden und in kleinen Gelegenheitsschriften offenbarte sich ganz leise 
der Wunsch, auch außerhalb des Hörsaals auf Gedanken und Gesinnung im 
Geiste geschichtlicher Erkenntnis einzuwirken. Für den zweiten Band des 
Hohenzollernjahrbuchs schrieb er eine Studie „Zur Charakteristik des Kur- 
fürsten Albrecht Achilles von Brandenburg“. Der Universität Marburg galt 
in demselben Jahre 1898 eine Veröffentlichung, die der Abdruck in der viel 
gelesenen Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde: 
zugleich zu einem Gruße an das Hessenland machte. Es waren Briefe eines 
Marburger Studenten aus den Jahren 1606—1611, die er hier vorlegte. Die 
anziehende Einleitung geht mit freundlichem Behagen den Bildern aus dem 
täglichen Leben nach und holt die besonderen Züge im Treiben der Marburger 
Studenten geschickt aus den Briefen heraus. Stärker noch verrät diesen offenen 
Sinn für den Reiz der Kleinwelt das Schriftchen über „Kaufmannsleben zur 
Zeit der Hanse* mit seinen schlicht-anschaulichen Erzählungen vom Leben 
und Sterben im hansischen Hause, von Schul- und Lehrzeit und Handels- 
fahrten der Kauf leute. 

Der bansischen Forschung ist v. d. Ropp überhaupt auch in Marburg treu 
geblieben. Im ersten Marburger Jabre vollendete er den letzten Band seiner 
Rezesse, wurde er zugleich dem Hansischen Geschichtsverein durch Aufnahme 
in den Vorstand noch enger verbunden; 1905, als Koppmann gestorben war, 
trat er in den Redaktionsausschuß der Hansischen Geschichtsblätter ein. Ein 
regelmäßiger Besucher der Jahresversammlungen, ist er noch einmal auch in 
der Reihe der Vortragenden erschienen. Vornehmlich auf der Grundlage seiner 
Rezesse wurde von ihm (1888) „Die Hanse und der Reichskrieg gegen Burg und 
1474/75“ dargestellt, jener erste hansische Feldzug in Reichs angelegenheiten, 
der doch auch für die hansische Sache selbst seine Bedeutung hatte. Die große 
nene Aktenveröffentlichung aus der Marburger Zeit knüpfte wiederum an die 


1 Harburg, Elwert. 1899. 16 S. 4°. 

3 N. F. Bd. 23 (1898), S. 294—408 (S. 294—309 Einleitung, davon S. 308 f. über dus Äußere 
der Briefe). , 

3 Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins, Bl. III. Leipzig, Duncker & Hum- 
dlot, 1907. 51 8. 

Hans. Geschichtsbhlätter 1898 S. 43—55. 


Nachrichten und Notizen | 127 
alte hansische Arbeit an. Was ihm schon im Winter 1874/75 vorschwebte, 
als er für die Rezesse das Göttinger Stadtarchiv durchforschte, hat er reich- 
lich 30 Jahre später in größerem Ausmaße verwirklicht. Seine „Göttinger 
Statuten“ vereinigen viele wertvolle, größtenteils ungedruckte Akten zur Ge- 
schichte des städtischen Lebens vom 14.bis zum16. Jahrhandert!. Die Einleitung 
untersucht die Handschriften, stellt die Stadtschreiber und Räte zusammen, ver- 
zichtet aber auf eine Erörterung des reicnen Innaltes der Veröffentlichung. 
Doch hat v.d. Ropp später wesentlich auf der Grundlage seiner „Statuten“ die 
Göttinger Kaufgilde, die seit Nitzsch von der Forschung im Zusammenhang 
der Grundfragen des Gildewesens oft herangezogen worden waren, eiumal für 
sich und in ihren Besonderheiten genau geschildert“. 

Inzwischen hatte sich v. d. Ropp in Marburg als Wegweiser und mit- 

delfender Ratgeber längst auch anderen Arbeitskreisen zugekehrt. Im Mai 1897 
ist die Denkschrift „Über die Aufgaben der Historischen Kommission für 
Hessen und Waldeck“.erschienen, im Juli folgte die Gründung, im Mai 1898 
konnte v. d. Ropp als Vorsitzender des Vorstandes die erste Jahresversammlung 
leiten. Er hat 22 Jahre lang unermüdlich die Geschäfte der Kommission ge- 
führt. Er selbst übernahm für die Reihe der Hessischen Urbare den soge- 
nannten Ökonomischen Staat Landgraf Wilhelms IV. An dem von Foltz 
bearbeiteten ersten Bande des Friedberger Urkundenbuches war er als Heraus- 
geber nicht bloß dem Namen nach beteiligt, sondern mit selbständiger Bei- 
steuer, und Wiese hat für den ersten Band des Wetzlarer Urkundenbuchs 
bis ins einzelne hinein die Mithilfe des Leiters genossen. 
Wie sehr es diesem Manne gegeben war, sich selbstlos für andere einzu- 
setzen, das kann ich aus der persönlichen Erfahrung langer Jahre beurteilen. 
Nach Höhlbaums Tode (2. Mai 1904) — v.d. Ropp hat ihm am Grabe ein Wort 
der Erinnerung gesprochen und den Nachruf für die Hansischen Geschichts- 
dlätter (31, S. 12*—80*) geschrieben — fand er sich auf Wunsch des gemein- 
samen Studienfreundes Friedrich Ebrard, des wissenschaftlichen Beraters der 
Böhmerschen Nachlaßadministratoren, zur Übernahme der Leitung der Regesten 
der Erzbischöfe von Mainz bereit. Ernst Vogt und ich hatten es sehr bald 
erkannt, daß er immer nur daran dachte, den Bearbeitern freie Bahn zu schaffen 
und jede geschäftliche Störung fern zu halten, daß er zugleich gewillt war, 
in jeder schwierigen Einzelfrage aus der Fülle seiner Kenntnisse heraus zu 
raten und zu helfen. In unserem gemeinsamen Geleitwort für die Regesten 
konnten wir garnicht anders, als ihm danken für die „wahrhaft herzliche Freund- 
lichkeit“ seiner aufopfernden Hilfsbereitschaft. 

Mit tiefer Berechtigung hat W. Busch in der Gedächtnisrede auf v.d. 
Ropp® die unbedingte Selbstlosigkeit den Grundzug seines Wesens genannt. 
Diese Selbstlosigkeit, als ein Stück seiner Vaterlandsliebe, hat ihm im Kriege 
die Kraft verliehen, in dem allgemeinen Schicksal sein eigenes aufgehen zu 
lassen. Er mußte in den ersten Kriegswochen rasch hintereinander zunächst 


1 Göttinger Statuten. Akten zur Geschichte der Verwaltung und des Gildewesens 
der Stadt Göttingen bis zum Ausgang des Mittelalters. Bearbeitet von Goswin Frhr. 
v.d.Ropp. Hannover und Leipzig, Hahnsche Buchhandlung. 1907. XXXIX u. 559 S. 

? Jahrbuch des Geschichtsvereins für Göttingen und Umgebung, Bd. 3, 1910 (Göttingen 
1913), 3. 1—34. 

Histor. Zeitschr. 121 (19200, S. 373—376. 


128 Nachrichten und Notizen 


den älteren, dann den jüngeren Sohn hergeben. Die gläubige und tätige Zu- 
versicht der Söhne lebte weiter in den Eltern, durch den Schmerz gedämpft, 
aber nicht zerrissen durch Zweifel. Er selbst hatte einst davon gesprochen, 
mit 65 Jahren vom Lehramt zurückzutreten. Nun, da der wissenschaftliche 
Nachwuchs soldatische Kraft zu bewähren hatte, hielt er mit seiner akademi- 
schen Kraft aus bis zum Letzten. Ein anderer freilich war er vor dem Herbste 
1918, ein anderer seitdem. In seinem Geiste hatte er das deutsche Kolonial- 
land, das ihm Heimat war, in einem großen deutschen Sinne wiederaufleben 
sehen, hatte er den Glauben an eine deutsche Zukunft getragen, dem das 
höchste Opfer gebracht zu haben, ihm ein schmerzvoller Trost sein durfte. Da 
kam die Nacht, die Schmach und die Schande. Zu dem Zusammenbruch des 
Reiches das Leid seiner alten Heimat. Ich lese jetzt mit Ergriffenheit wieder, 
was er mir im Vorfrühling 1919 mit wundem Herzen schrieb. Aber er hielt 
sich aufrecht trotz allem und allem. In seiner stolzen und doch so vornehm 
bescheidenen Sicherheit ließ er keinen Zweifel über seine Auffassung und sein 
Urteil. Er schloß sich der Deutschen Volkspartei an, ohne doch in den politi- 
schen Kampf einzutreten. Er hielt in den furchtbarsten Monaten des ver- 
gangenen Jahres mit zäher Kraft an seinen akademischen Aufgaben fest. Es 
kam ihm hart an, wie Jüngeren auch, unter dem Druck der Ereignisse in der 
alten Bahn zu bleiben. „Vor dem neuen Semester graut mir etwas“, schrieb 
er nach Ostern, und die innere Ruhe konnte er nicht mehr finden. Aber er 
freute sich über den Fleiß und die Gesinnung der Studenten. Gewiß, auch er 
sah in seiner Berufstätigkeit eine Zufluchtsstätte vor „den Gedanken über die 
jetzigen Zustände und die Zukunft“. Aber er war wahrlich nicht nur an der 
Arbeit, um sich zu betäuben und um zu vergessen. Als ich ihn im Oktober, 
wenige Wochen vor seinem unerwarteten Tode, aufsuchte, konnte ich noch 
einmal in seine Seele hineinblicken. Er lebte auf, er schien mir fast der Alte 
wie vor vielen Jahren. Er zeigte mir den „Ökonomischen Staat“, die Anlage 
dieser Aufzeichnungen bis ins einzelne hiuein, die Art seiner Bearbeitung mit 
einer Freude am Schaffen, die etwas von jugendlicher Kraft zu atmen schien. 
Er sprach auch, überraschend bestimmt, von Deutschlands Zukunft, wohl in 
tiefem Schmerze, in furchtbarer Sorge, aber nicht im Geiste der Hoffnungs- 
losigkeit. Für diese Zukunft hat auch er vorgebaut. Er wird weiter wirken 
mit seiner gelehrten Arbeit. Er wird weiter wirken auch mit dem, was er 
war, denn ihm steht das Vorrecht der edlen Naturen zu. 

Darf man schließlich Fichtes Ausspruch, daß Charakter haben und deutsch 
sein gleichbedeutend sei, einmal im bestimmten persönlichen Sinne nehmen, 
so ist dieses hohe Wort in Goswin v. d. Ropp lebendiges Leben gewesen. 


Gießen, Februar 1920. | F. Vigener. 


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6 25 20 HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFEBSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


XX. JAHRGANG 1920 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ACHTUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


2. HEFT 


AUSGEGEBEN AM 15. APRIL 1921 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREL DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1921 


7 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


- Herausgegeben von Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. 
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A. I. 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfänge von ca. 40 Bogen 
beträgt 60 Mark. 

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- 
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- 
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn 
Prof. Dr. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr. H.Wendorf in Leipzig 
(Universität, Bornerianum I) zur Seite steht. 

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Kirch- 
weg 2) zu richten. Alle Beiträge werden mit 40 Mark für den Bogen honoriert. 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung 
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I) 
erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- 
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere 
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen 
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim 
Erscheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Schriftleitung zugehen zu lassen. 


-INHALT DES 2. HEFTES 


Aufsätze: Er Seite 
Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts. Von Univ.- 
Prof. Dr. Bernhard Schmeidler in Leipzig 129 
Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert. Von Univ.-Prof. Dr. Albert 
Werminghoff in t ⅛ ⁵ are ee a 150 
Französische Rheinbundidee und brandenburgische Politik im Jahre 1698. Von 
Archivrat Dr. Victor Loewe in Breslau .. .. 2: 2 22 2 ern 162 
Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert. Von 
Univ.-Prof. Dr. Georg Kaufmann in Breslau 171 
Verfassungsgeschichte und Staatsrecht. Von Univ.-Prof. Dr. Justus Hashagen 
in Köln a. R!!! 20% e ee e e a o 187 
Kritiken: 
Joseph Mausbach, Naturrecht a Völkerrecht. Von Dr. A. Koselleck in 
VVV a A wa Ne De ee ee nd ee De ee 214 


Monumenta Germaniae historica, Epistolarum tomi VI, partis alterius fas- 
ciculus I: Nicolai I. papae epistolae ed. E. Perels; Epistolarum tomi VII, 
pars prior: Johannis VIII papae registrum ed. E. Caspar. Von Univ.-Prof. 


Dr. Wilhelm Levison in Boortn nnn 215 
Paul Kalkoff, Ulrich von Hutten und die Reformation. Von Archivrat Dr. 
F. Herrmann in Darmstadt. 2 2: Co oo ern 219 


[Fortsetzung anf Umschlagseite 8.) 


129 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen 
des 11. Jahrhunderts. 


Von 
B. Schmeidler. 


Die folgenden kleinen Studien haben nur dies miteinander 
gemeinsam, daß sie, jede für sich, bei sehr verschiedenen Gelegen- 
heiten, zum Teil schon vor längerer Zeit, zum Teil erst kürzlich 
im Zusammenhang anderer, umfassenderer Arbeiten als Teil- und 
Sonderergebnisse abgefallen sind. Bei einiger Einheitlichkeit der 
Zeit, in der sie sich bewegen, und Mannigfaltigkeit des Inhalts 
können sie vielleicht, wie wohl ein mittelalterlicher Vorredenschreiber 
sagen würde, bei aller Bescheidenheit als Einzelblümchen dennoch, 
zum Strauße vereinigt, durch ihren verschiedenartigen Anblick 
und Farbe das Auge erfreuen und sich der Welt darbieten. 


1. Ein bisher nicht verwertetes Zeugnis zur Verfassungs- 
und Wirtschaftsgeschichte des 11. Jahrhunderts. 


Es ist wohl schon manchmal! bemerkt worden, daß den weniger 
bekannten literarischen Erzeugnissen des Mittelalters noch manche 
Mitteilung über die reale Kultur und Vorgänge aller Art aus jener 
Zeit entnommen werden kann. Einen solchen, der Beachtung, wie 
mir scheint, nicht ganz unwerten Vorgang schildert eine Quelle 
des 11. Jahrhunderts, hoffentlich werden die Verfassungs- und 
Wirtschaftshistoriker, an die sich die Mitteilung richtet, sich mir 
in diesem Urteil anschließen und in sachlicher Hinsicht an den 
Punkten, die ich weiterhin etwa zweifelhaft lasse, sicherere Er- 
kenntnis zu gewinnen suchen. Freilich habe ich nicht nur ein, 
sondern mehrere Gebiete mittelalterlich-geschichtlicher Studien, die 


1 Vgl. beispielsweise meine Ausführungen über Geschichtschreibung und 
Kultur im Mittelalter im Archiv für Kulturgeschichte Bd. XTII, Heft 3/4, 
S. 193—219. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 9 


130 B. Schmeidler 


an sich meiner eigenen Forschungsrichtung ferner liegen, einiger- 
maßen durchsehen müssen, um die nicht überall leicht verständ- 
lichen Angaben des im folgenden analysierten Gedichtes möglichst 
richtig zu deuten!. Wenn ich dennoch nicht in allen Punkten zu 
vollständigen und ganz richtigen Ergebnissen gelangt sein sollte, 
so können wohl die Fachgenossen weiter helfen, und es schien 
mir genug zu sein, wenn ich täte, was Adam v. Bremen mit einen 
mittelalterlichen locus communis sagt: quod ego bene non potui, 
melius scribendi ceteris materiam reliqui. | 

Es handelt sich um das anonym überlieferte Gedicht des 
11. Jahrhunderts vom Unibos, dem Einochs?. Es ist der täppische 
Bauer, dem immer wieder seine Ochsen sterben, so daß er nie ein 
Paar zum Pflügen beisammen hat und davon im Dorfe seinen 
Spottnamen erhält. Schließlich fällt ihm auch der letzte, einzige, 
den er wieder einmal gerade hat; er geht in die Stadt auf den 
Mark? und verkauft sein Fell. Auf der Rückkehr findet er einen 
großen Schatz, und da durch seine Dummheit die Honoratioren 
des Ortes dahinter kommen und ihn wegen seines plötzlichen 
Reichtums beneiden und bedräuen, so erwacht mit einem Male 
der Mutterwitz und die Bauernschlauheit des bisherigen Pech- 
vogels, und mit drei höchst groben Bauernwitzen und Schwänken 
weiß er sich seiner Peiniger zu erwehren und schließlich zu ent- 
ledigen. Dies ist in Kürze der Hauptinhalt des Gedichtes. 

Daß es dem 11. Jahrhundert angehört, schloß Grimm® etwas 
unsicher „aus der Hand, wie mir scheint, des eilften jh.“; G. Gröber 
in seiner Übersicht über die lateinische Literatur von der Mitte 
des 6. Jahrhunderts bis 1350* setzt es mit Sicherheit in diese Zeit. 


1 Ich durfte mich dabei einiger freundlicher Hilfe meiner Kollegen Glitsch 
und Rörig erfreuen, für die ich nicht verfehlen möchte, auch bier meinen besten 
Dank zu sagen. 

2 Herausgegeben von J. Grimm und A. Schmeller, Lateinische Gedichte 
des X. und XI. Jahrhunderts (Göttingen 1838), S. 354—380. Die hier in 
Betracht kommenden Teile finden sich abgedruckt auch bei Jakob Ulrich, Proben 
der lateinischen Novellistik des Mittelalters, Leipzig 1906, S. 14—22. 

3 A. a. O. S.380. 

Grundriß der romanischen Philologie II, 1 (Straßburg 1902), S. 414. 
Nach Grimm hat die in Brüssel befindliche Handschrift die Nr. 8176, danach 
kann ich sie bei van den Gheyn, Catalogue des manuscrits de la bibliothèque 
royale de Belgique nicht nachweisen. Die dort als Nr. 8176 nach den Cotes 
de l'inventaire bezeichnete Hs. gehörte der alten Bibliothek der Bollandistem 
und dem 17. Jahrhundert an. Der Katalog von J. Marchand, Catalogue des 


- - -maia n 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 131 


Inhaltlich wird die gleiche Annahme nahegelegt und bestätigt, 
wie auch bereits Grimm bemerkte, durch die Tatsache, daß der 
im Gedicht vorkommende Priester des Dorfes und der Präpositus 
(vgl. über diesen sogleich weiter unten) legal verheiratet sind, 
ohne daß jemand den mindesten Anstoß daran nimmt; nach Vers 43,2 
des Gedichtes: Uxor, quam duxi nobilem hat der Pfarrer sogar 
eine Adlige zur Frau. Man wird also eher an die erste Hälfte 
oder Mitte des 11. Jahrhunderts als an spätere Zeit denken können. 
Örtlich ist das Gedicht wohl auf dem Boden des Imperiums in 
seinen westlichen Teilen, in Lothringen, den Rhein- oder Mosel- 
gegenden, in Belgien, schwerlich im östlichen Frankreich ent- 
standen. Es sind hierüber und zum gesamten Verständnis des 
Gedichtes und der in ihm vorkommenden Persönlichkeiten einige 
etwas ausführlichere Erörterungen erforderlich. In ihm spielt ein 
Präpositus eine Rolle, neben dem villae maior und dem templi 
sacerdos inclitus einer der Honoratioren des Dorfes, in dem der 
Einochs wohnt (vgl. V. 30: Post haec ministri publico Conveniunt 
in trivio, Villae maior, praepositus, Templi sacerdos inclitus). Der 
. villae maior, auch Ökonomus (31, 1) genannt, seinem Namen ent- 
sprechend, ist offenbar der bauernschaftliche Meier oder Schulze!, 
der Präpositus ist nicht ganz leicht zu deuten. Nach 21, 3. 4 
hat er einen sextarius iustissimus, auch als ferratus sextarius (37, 4) 
bezeichnet, in Verwahrung, offenbar eine Art Normalmaß zum 
. Messen von Getreide und dergleichen, das den Bauern des Dorfes 
auf Verlangen, wie im Gedichte dem Einochs (vgl. weiter unten), 
zur Verfügung steht?. Man könnte danach an einen weltlichen 
Beamten einer Grundherrschaft denken, was der Präpositus in 
Frankreich gewesen ist, wo ja aus dem Worte das französische 
Wort Prevost geworden ist. Nach den Belegen bei Ducange- 
Henschel V, 405f. bezeichnet es da im 13. und 14. Jahrhundert 
einen unteren, lokalen Gerichts- und Verwaltungsbeamten, der 
damals schon in einiger fester Beziehung zu der königlichen Ver- 
waltung, den Baillis, stand. Aus etwas früherer Zeit, als Ducanges 


manuscrits de la bibliothèque royale des ducs de Bourgogne (1—3, Brüssel — 
Leipzig 1842), der vielleicht zur Identifizierung führen könnte, ist mir nicht 
zugänglich. 

1 Vgl. L. v. Maurer, Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland II (1866), 
S. 22—30. 

2 Zur Frage der Verwaltung von Maß und. Gewicht im Mittelalter ist das 
ein wohl mit zu beachtendes Quellenzeugnis. 


9% 


| 132 B. Schmeidler 


Zeugnisse stammen, kann ich einen erst kürzlich veröffentlichten 
Beleg für das Wort beibringen, der zugleich die Sache gut er- 
läutert. In den Exempla des Jakob v. Vitry: aus dem dritten 
oder vierten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts ist im 17. Exempel 
von einem überaus freigebigen Grafen der Champagne die Rede 
und wird erzählt, daß einige arme Ritter ihn um ein Lehen baten. 
Diesen erwiderte quidam dives prepositus eius, der Graf könne 
nichts geben. Als dieser das erfuhr, sagte er voller Zorn: Pessime 
rustice, tu dicis, quod nihil dare valeo; nonne te ipsum, qui servus 
meus es, possideo? Und dementsprechend handelt er denn auch. 
Hier ist der Präpositus ein weltlicher Unfreier und Beamter der 
Grundherrschaft. Wollte man den Präpositus unseres Gedichtes 
auf diese Weise deuten, so würde dadurch mit ziemlicher Sicher- 
heit der Schauplatz der Handlung auf französischen Boden, etwa 
in das Artois oder französisch Burgund, nahe der alten deutschen 

Reichsgrenze verlegt werden, da ich trotz manchen Suchens den 
Ausdruck und die Einrichtung des Präpositus in diesem Sinne auf 
reichsdeutschem Boden nicht habe finden können. Aber aus den 
späteren Teilen des Gedichtes ergeben sich die genaueren Eigen- 
schaften des Mannes mit aller Bestimmtheit. Nach Vers 110 ist 
er ein Priester: Nunquam sacerdos alius Moestis tubae mugitibus / 
Bucinavit profundius Quam fatuus prepositus. Da er zugleich, 
wie die ganze zweite Fabel des Gedichtes ergibt, in aller öffent- 
lichkeit verheiratet ist, so ist er sicherlich ein Weltpriester 
(sacerdos), nicht ein Mönch. Damit haben wir aber genügend 
Elemente zu seiner vollständigen Bestimmung in der Hand. Nach 
Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter I,2 (Leipzig 
1886), S. 831, hatten die Klöster in den Rhein- und Mosellanden 
ein System der Anlegung von Zellen, Tochterklöstern, teils geist- 
lichen, teils wirtschaftlichen Charakters. „Auch wo man nicht 
zu vollem Zellenausbau fortschritt, schickte man doch hier und da 
geistliche Vermittelungsbeamte zwischen den Fronhöfen und der 
Zentralstelle unter dem Titel eines Propstes in die entfernter 
liegenden Teile der Grundherrschaft; ja sogar ein zeitweiliger kom- 
missarischer Propst für den Herbst in den S. Tronder Weingütern 
an Mosel und Rhein kommt vor“. Und unter Lamprechts Belegen 


ı Herausgegeben von Goswin Frenken in Quellen und Untersuchungen zur 
lateinischen Philologie des Mittelalters von Paul Lehmann Bd V, Heft 1, 
München 1914; s. S. 105f. Gleichzeitig herausgegeben von J. Greven in der 
Sammlung mittellateinischer Texte Heft 9 (Heidelberg 1914), s. S. 17. 


— — —— ———— — — — a OSEN E, —— — — ——— — —— — EEEE, a a 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 133 


führt eine Urkunde Heinrichs III. für St. Maximin in Trier! vom 
30. Juni (bzw. 31. Mai) 1056 etwa in die Zeit unseres Gedichtes; es 
heißt darin, daß gewisse Anordnungen „arbitrio abbatis vel prepo- 
sitorum aut villicorum et meliorum, qui in curtibus sunt“ getroffen 
werden sollen. Da der Präpositus unseres Gedichtes, wie dargelegt, 
unmöglich ein Mönch und beamtetes Mitglied eines Klosters gewesen 
sein kann, muß er wohl entsprechender Beamter einer Bistums- 
kirche oder eines Kanonikerstiftes sein, ein Mann zwar geistlichen 
Standes, aber sehr weltlichen Lebens und weltlicher Tätigkeit, 
dem in seiner Wirtschaft auf dem Dorfe (auch er hat Ochsen wie 
der Meier und der Pfarrer) der Zusammenhang mit geistlicher 
Kultur offenbar stark abhanden gekommen ist. Ein solcher Mann 
und der Ausdruck dafür ist nach den obigen Ausführungen in den 
Rhein- und Mosellanden durchaus denkbar und möglich, und dahin 
weisen das Gedicht auch noch einige andere Anzeichen und Aus- 
drücke. Nach 28, 1: Post huius regni terminum usw. befinden sich 
der in dem Gedichte geschilderte große Markt und die Stadt in 
einem anderen Reiche oder Gebiete als das Dorf, in dem der 
Einochs, der Präpositus usw. heimisch sind; Lothringen wird aber 
jedenfalls in Quellen des 10. Jahrhunderts (z. B. im Continuator 
Reginonis), vielleicht also auch noch in etwas späterer Zeit häufig 
als Regnum bezeichnet. In 26, 1 fl. des Gedichtes sagt der Präpo- 
situs: Non est in musac caesarum Nec usw. Nicht in den Zelten 
der Kaiser (in dieser Verbindung nicht etwa biblisch, nur das Wort 
musac ist es, vgl. sogleich weiter unten) noch sonstwo ist soviel 
Geld zu finden; eine solche Ausdrucksweise dürfte auch eher einem 
Dichter vom Boden des Imperiums als etwa einem Franzosen liegen. 
Die Handschrift ist in Brüssel erhalten, auch diese Provenienz 
weist auf niederlothringische, westliche, aber nicht eigentlich 
französische Aufzeichnung hin. Abschließend wird man jedenfalls 
sagen können, daß der Dichter niederlothringische, westlich-deutsche 
Zustände schildert und vermutlich wohl auch im gleichen Gebiete 
selbst zu Hause gewesen ist. Daß er, wie selbstverständlich, ein 


3 Stumpf n. 2499, Druck bei Beyer, Mittelrheinisches Urkundenbuch I, n. 
845, S.401. — Freilich ist die Urkunde eine Fälschung (auf echter Grundlage) 
aus dem Jahre 1116, wie ich nachträglich den Ausführungen von H. Breßlau, 
Westdeutsche Zeitschrift V, S. 20—65, besonders S. 50ff., entnehme. Aber 
eine parallele Fassung der Urkunde (auf der gleichen Grundlage) bietet an 
derselben Stelle das gleiche Wort, es gehört sicherlich der verlorenen echten 


Vorlage von 1056 an. 


134 B. Schmeidler 


Geistlicher war, geht besonders noch aus den 26, 1.2 gebrauchten 
selteneren biblischen Worten musac = Zelt (4. Reg. 16, 18) und 
corbanan = Tempelschatz (Matth. 27,6) hervor. Beachtenswert ist 


auch die für die damalige Zeit allerdings ziemlich selbstverständ- 
liche Verachtung, mit der der geistliche, vielleicht adlige Dichter 


auf die sutores sordidi, die Handwerker überhaupt, herabblickt. 
Von Interesse ist also in dieser Quelle der Gang des Bauern 
zur Stadt und der erste Schabernack, den er seinen Gegnern antut. 
Ich gebe den Gang der Dinge teils kurz im Referat, teils wörtlich 
nach der Quelle wieder, und hebe dabei das, was mir im einzelnen 


bemerkenswert erscheint, jeweils kurz hervor. Daß das Gedicht 


mit seinen Angaben in verfassungs- und wirtschaftsgeschichtlicher 
Hinsicht noch nicht verwertet ist, schien mir ein Blick in einige 
der wichtigsten in Betracht kommenden Werke und Aufsätze zu 
ergeben !. 

Als also dem Bauern sein letzter Ochse gefallen ist, zieht er 
ihm das Fell ab und bringt es auf den Markt. 11. Corpus linquit 
quadrivio Sumpto bovis amphibalo? / Supra iumenti sellulam Ponit 
vitae fiduciam. 12. Ad forum postliminii® Bovis fert pellem mortui. / 


Non tardat se per semitas Dum festinat ad nundinas. 13. Sed 


ut intrat emporium Facit venale corium / Quod putat magni pretii, 
Sicut decorem pallii. 14. Participes commercii Capacitatem corii / 
Pedum mensurant terminis Sutorum testimoniis. Die participes 
commercii, die das Fell nach dem Zeugnis der Schuster ausmessen, 
können entweder Gerber oder sonstige Kauflustige oder vielleicht 
auch Marktbeamte sein. Aber dem Einochs steht niemand bei. 
15. Unibovem nullus iuvat Solus pellem magnificat. / Pro nummis 
octo tunicam Bovis largitur sordidam. Beachtenswert ist die Preis- 
angabe der octo nummi. Betrübt zieht er auf seinem Gaul nach 


1 Ich babe Werke und Aufsätze von Inama -Sternegg, v. Maurer, Keutgen, 
v. Below, Seeliger und anderen durchgesehen, ohne an Stellen, wo es möglich 
wăre und man es erwarten könnte, das Gedicht genannt und verwertet zu 
finden. | 

3 Amphibalum, griechisch aupißadrov, bedeutet Umwurf, Uberwurf, als 
Priestergewand, und kommt so bei Sulpicius Severus Dialoge 2, 1, § 5 und 7 
vor. Das vermutlich von dort genommene seltene Wort und die ganze, auch 
in der Ironie geistliche Ausdrucksweise verraten wieder den geistlichen Ver- 
fasser. ö 


e Was „forum postliminii“ bedeutet, der Markt der Rückkehr oder des 


Rückkehrrechtes, ist mir nicht sicher. Ist das ein Hinweis auf das Markt- 
recht, auf die securitas in eundo et redeundo ad forum? 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 135. 


Hause: Unum habens argenteum (17, 1), findet aber unterwegs in 
einem Walde auf eine drastisch und niedrig ausgedachte und gc- 
schilderte Weise einen großen Schatz. 19. De nummis tres sex- 
tarios Mox offendit absconditos. / Quos in flaccenti sacculo Ponit 
mox facto turgido. Zurückgekehrt: 21. Reversus saccum disligat. 
Infantem stultus advocat, / Quem mittit. pro sextario Praepositi 
iustissimo, Die Stellung und Art des Präpositus ist oben dar- 
gelegt. Der Junge geht also hin, der Präpositus fragt und er-. 
fährt sofort alles, kommt und sieht die Berge Geldes. Da schlägt 
er vor Erstaunen die Hände zusammen und sagt voller Neid 
zum Bauern (25, 3): Huius egeni gaudium Est furtum non com- 
mercium. Der aber erwidert zornig (27,3): Non est hoc furtum 
noctium, Sed corii commercium. 28. Post huius regni terminum 
Sollempne fit emporium, / Dum data bovis tunica Argenti ridet 
copia. 29. Non est mercatum simile Sicut de bovis tergore. / 
Exemplum de me paupere, Si vis tenere suscipe. Darauf kommen 
die ministri, der Meier, der Präpositus und der templi sacerdos 
inclitus in publico trivio zusammen. Der Meier (oeconomus) hat 
Unsicheres von dem plötzlichen Reichtum des Unibos gehört, da 
bläht sich der Präpositus gewaltig mit seinem Wissen: 32. Tune 
gavisus praepositus Factus tantis rumoribus / Profunda dat sus- 
piria Cum pompa dicens talia: 33. Vobis dicam miraculum usw., 
und erzählt die Geschichte. Sie beschließen, sie wollen die Sache 
noch ganz geheim halten, selbst aber auch auf jenen Markt ziehen; 
schleunigst schlachten und häuten sie ihre Ochsen und ziehen los. 
48. Suspendunt carnes trabibus, Pelles laxant in curribus. /Quietae 
noctis tempore Petunt mercatum transfugae. Hier ist nichts davon 
gesagt, daß sie einen bestimmten Wochentag für den Markt ab- 
warten, sie schreiten sogleich, nachdem sie die Sache erfahren 
haben, zur Tat; es ist anscheinend täglicher Markt in der Stadt. 
Da geht es ihnen nun eigen. 49. Plaustra pelles vehentia Locant 
sub arrogantia / In mercati confinio Inani pleni somnio. Sie stellen 
sich also etwas abseits vom Markttreiben auf und warten. 50. 
Respectum per silentia Vibrant per fori stadia. / Interpretari sub 
prece Sperant a multitudine. Aber sie warten vergebens. 51. 
Vulgus transit, vulgus redit, Nullus sub cura consulit; / Non est 
qui quaerat cupide Commercium de tergore. Schließlich kann sich 
der Meier nicht mehr halten. 52. Post intervalla temporum Maior, 
tenendo stimulum (einen Stab, bei dem er vorher geschworen hat; 
Grimm S. 381 scheint geneigt, ihn für eine Art Amtsstab zu 


136 B. Schmeidler 


halten, doch könnte es auch wieder nur ein Merkmal sein, den 
Mann lächerlich zu machen) / Clamat in rauco gutture: „Quis 
vult has pelles emere?“ Darauf spielt sich nun folgende Szene 
ab. 53. Assunt sutores sordidi, Quibus sunt septem solidi / Quibus 
placet coemptio Uno signato corio (sie weisen wohl nur auf das 
Fell hin, der Ausdruck bedeutet nicht etwa signieren, mit einem 
Stempel oder dergleichen bezeichnen). 54. Dicit sutor: „Quantum 
dabo Hoc pro bovino corio?* Respondit maior subito: „Tres libras 
da continuo“. 55. Sutor inquit: „Es ebrius“. Maior ait: „Sum 
fatuus / De tribus libris minimum Non dimittam denarium.“ 56. 
Tune infit sutor setifer!: „Sie dicis ioculariter“. E contra maior 
somnifer Tres libras clamat firmiter. Nun kommt es zu einer 
großen Szene, das Volk verläßt seine Buden und drängt zu den 
Streitenden hin. 57. Vulgaris amiratio Sonoro mox fit in foro / 
Est vulgus in spectaculis Relictis mercimoniüs. Der Priester be- 
schuldigt darauf den Meier, er habe sein Angebot töricht so in 
aller Öffentlichkeit gemacht, und versucht, den Schuster beiseite 
zu nehmen und ihm seine Forderung plausibel zu machen, aber 
ohne besseren Erfolg. 60, 3. Sutor subinfert: „Stultior Non est 
in terra venditor. 61. De qua sint hi provincia? Dicant tres in 
presentia. / Qui putant boum tergora Divitiarum maxima. 62. 
Decem nummorum corium (ein höherer Preis als zuvor, der Schuster 
greift absichtlich schon recht hoch) Ad magnum levant pretium. / 
Nudis plantis incedite, Huius coloni patriae“ (nämlich, wenn das 
Leder so teuer wird, wie die drei hier verlangen). 64. Alternat 
ex Opprobriis Utraque pars sub iurgiis. / Sutorum congregatio Irato 
crescit animo. Hier könnte zweifelhaft sein, was der Ausdruck 
„sutorum congregatio“ bedeutet. Allein nach diesem Worte könnte 
man meinen, daß der Dichter an eine bereits bestehende Vereini- 
gung der Schuster in irgendwelcher Form dabei denkt, eine Bruder- 
schaft oder Innung irgendeiner Art, und das wäre ein nicht un- 
wichtiges und künftig wohl mit zu beachtendes Zeugnis zur Zunft- 
geschichte des 11. Jahrhunderts. Aber zu dieser Auffassung paßt 
schon das weitere Wort „crescit“ nicht, das auf das Anwachsen 
einer einmalig zusammenlaufenden Menschenmenge deutet. Sicher- 
lich waren die Schuster auch an diesem Orte wie nachweisbar in 
anderen Städten? am Markte lokal vereinigt, und liefen nun so- 


— 


| 1 Vielleicht = saetiger, borstentragend, borstig, Georges Il®, Sp. 2449. 
Weniger paßt wohl Ducauge- Henschel VI, 227: setiger = iocularis nach Papias. 
2 Für Köln z. B. vgl. H. Keußen, Topographie der Stadt Köln J, S.157*—160*. 


® 
Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 137 


gleich zusammen, als einer ihrer Genossen in diese Streitigkeit 
verwickelt wurde. Man wird die Stelle, wie mir scheint, trotz 
des verlockenden Wortes „congregatio“ künftig schwerlich als Beleg 
für die Möglichkeit, daß hier eine Genossenschaft der Schuster 
erwähnt sei, anführen können. — Der Dichter wendet sich nun 
rechtlich-gerichtlichen Vorgängen des Marktlebens zu. 64. Ducuntur 
a lictoribus, Praesentantur iudicibus, / Venduntur exactoribus, 
Corripiuntur legibus. Also: die drei werden von der Marktpolizei 
ergriffen und vor den Richter gebracht, sie werden den Buße- 
eintreibern (Erhebern, Gerichtsvollziehern) ausgeliefert und nach 
den Gesetzen bestraft. Es folgt die Beschreibung der Strafe in 
in einer im einzelnen allerdings nicht ganz leichtverständlichen 
Weise. 65. Reddunt per vadimonium Conventionem tergorum / 
Quam posuerunt in foro Unibovis consilio. 66. Persolvunt legis 
debita, Revertuntur ad propria / Exhaustis in marsuppiis Otiosis 
in curriculis. „Sie geben durch Bürgschaft die Übereinkunft über 
die Häute, die (quam, nicht quae) sie auf dem Markte aufgestellt 
haben nach dem Rate des Unibos. Sie zahlen die gesetzliche 
Strafe und kehren heim, mit leerem Beutel und auf müßigen 
(feiernden, unbeschäftigten, leeren) Wagen.“ Die Übereinkunft über 
die Häute, die sie nach dem Rate des Unibos aufgestellt: haben, 
kann nur ihre unverschämte Preisforderung sein, und wenn sie dies 
durch Bürgschaft geben, so kann das sachlich wohl nur heißen, 
daß sie, anstatt einen Preis für die Häute zu erhalten, vielmehr 
ihrerseits die von ihnen erhobene unerhörte Forderung als Strafe 
zahlen müssen. Da sie aber die hohe Summe von tres librae nicht 
zur Hand haben, müssen sie durch eine Bürgschaft (oder ein Pfand?) 
sich zur künftigen Bezahlung verpflichten. Außerdem aber: Per- 
solvunt legis debita, müssen sie noch eine gesetzliche Strafe zahlen, 
und auch damit ist möglicherweise das Maß ihrer Strafe noch 
nicht erschöpft. Denn wenn es nachher heißt, sie kehrten auf 
leeren Wagen heim, so kann das wohl bedeuten, daß ihnen die 
Häute beschlagnahmt worden sind. Vielleicht aber haben auch 
eben sie als Pfand für die Bezahlung der hohen Summe von tres 
librae dienen sollen, und wenn sie es nicht einlösten, so waren 
ihnen eben die Häute ganz ohne Entgelt verloren. Die Verse 65 
und 66 können also wohl bedeuten entweder, daß den dreien zur 
Strafe für ihre unverschämte Forderung die Häute beschlagnahmt 
worden sind und ihnen außer einer kleineren gesetzlichen Strafe 
auch noch der von ihnen geforderte Preis als Buße auferlegt 


138 | B. Schmeidler 


worden ist, oder aber vielleicht auch, in milderer Auffassung, das 
sie eine kleinere gesetzliche Strafe und die tres librae zahlen 
sollen, und als Pfand für die letztere große Summe die Ochsen- - 
häute nur vorläufig einbehalten werden. Wie dem auch sei, jeden- 
falls ist die Folge der Strafe natürlich ein großer Zorn ihrerseits. 
67. Denudati pecunia, Armati tres moestitia / Conantur interficere 
Unibovem meridie, damit schließt dieses Abenteuer und es kommt 
ein neues, durch das der Unibos ihren Zorn abzulenken und zu 
beschwichtigen sucht. | 

Wirtschafts- und rechtsgeschichtlich betrachtet scheinen mir, 
um es kurz zu formulieren, folgende Umstände in der Schwank- . 
erzählung von Interesse zu sein: Iu einem wahrscheinlich nieder- 
lothringischen Dorfe ist ein Meier als Vorsteher der Bauernschaft 
und neben ihm ein Präpositus als Beamter einer kirchlichen 
Grundherrschaft tätig. Der letztere hat ein Normalmaß zum 
Messen von Getreide in Verwahrung, das er auf Verlangen den 
Bauern leiht. Zusammen mit dem Ortspfarrer bilden die beiden 
die Honoratioren des Ortes. In einer benachbarten (rheinischen, 
belgischen, schwerlich französischen) Stadt findet täglich Markt 
statt, unter anderem kaufen da die Schuster Ochsenhäute als 
Material für ihr Gewerbe ein; eine Ochsenhaut kostet 8— 10 nummi. 
Die Schuster hatten wahrscheinlich ihre Buden an einer Stelle 
auf dem Markte beisammen, schwerlich ist in dem Gedicht mit 
ihrer „congregatio“ eine Vereinigung, Bruderschaft, gemeint. Eine 
übertriebene Preisforderung hat Eingreifen des Marktgerichtes, 
die Verhängung einer hohen Geldstrafe (anscheinend aus zwei 
verschiedenen Beträgen bestehend) und eine, vielleicht nur vorüber- 
gehende, Pfandcharakter tragende, vielleicht aber auch endgültige 
Beschlagnahmung der Ware zur Folge. Das Leben und Treiben 
auf dem Markte ist, jedenfalls für eine bestimmte Szene, mit großer 
Anschaulichkeit geschildert. 


2. Adam von Bremen und die Scriptores historiae 
Augustae. P 
In einer Anzeige meiner Adam-Ausgabe! hat Fedor Schneider 
sehr mit Recht in der Heimatfrage auf den Gesichtspunkt auf- 


ı Historische Zeitschrift III. Folge Bd. 24 (der ganzen Reihe 120. Bd., 
S.543f. Mit dem Propst Oddar, auf den Schneider hinweist, ist ihm aber ein 
Versehen passiert, er ist, wie aus dem Zusammenhang deutlich hervorgeht und 
auch Schneider inzwischen bemerkt hat, ein Verwandter des Königs Svend 
Estridsen, nicht Adams. In meiner Ausgabe S. 104, Z. 9 hinter „spiritum“ iss 


——— ——̃ ñ.V— 
e. —— — . —̊BV—̃ — — — — —— — — — — p — —— — — 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 139 


merksam gemacht, ob man nicht durch genauere Beachtung der 
von Adam benutzten Literatur in der Richtung, daß man festzu- 
stellen suche, wo er Handschriften der nachweislich gelesenen 
(selteneren) Werke eingesehen haben könne, den Ort seiner Studien 
und damit einigermaßen auch seiner Heimat noch sicherer fest- 
legen könne. Als ich jene Ausführungen las, hatte ich bereits: 
die hier zu bietenden Beobachtungen gemacht, die mir durch den 
von Schneider ausgesprochenen Gesichtspunkt nun sogleich ein 
neues Kriterium in der Heimatfrage gaben, das in einer mir sehr 
erfreulichen Weise ganz zu der Richtung meiner früheren An- 
nahmen paßt und nach Bamberg weist. Hier sei zunächst das 
Material der neuen Beobachtungen dargeboten. 

Seit längerer Zeit beschäftige ich mich eingehend mit is 
merkwürdigen, seit dem Dessauschen Aufsatz von 1889 vielum- 
strittenen Geschichtswerk der Scriptores historiae Augustae!. Bei 
dem vielfachen und häufig wiederholten Lesen des Ganzen und 
einzelner Teile fielen mir bald hier, bald dort mir bekannt klingende 
Wendungen auf, die ich mit Hilfe eines in lateinisch-sprachlichen 
Dingen noch immer leidlich funktionierenden Gedächtnisses bald 
in dem von mir Jahre hindurch behandelten und kürzlich heraus- 
gegebenen Autor, Adam von Bremen, wiederfand. In diesem selbst 
war ich während der Arbeit auf einige recht klassisch -heidnisch 
klingende Wendungen und Gedanken aufmerksam geworden, die 
ich aber aus den mir sonst als Vorbilder für Adams Stil und 
Sprache bekannten Autoren und Werken nicht abzuleiten ver- 
mochte, so wenig wie das früher Kohlmann gelungen war; hier 
waren sie nun enthalten. Man vergleiche die nach der Reihen- 
folge des Vorkommens bei Adam gesammelten Stellen: 


Adam. 
II, 29 (27), S.89: solns ex dispo- 
sitione tanti patris dignus inven- 
tus est, cui — — 


u 61 (69), 8.120: et, quod nulli 
regum prius contingere potnit, 

ITI, 2, S. 144: Largitas eiusmodi, 
a$ —-— prompte vero hylariterque 

son petentibus largiretur. 


Historia Augusta. 
Carus 5, 4: ut interfecto Probo tanto 
principe solus dignissimus videre- 


tur imperio. Al. Severus 12, 5: si qui- 


dem solus inventus sit, qui — — 
Severus 5, 11: ita, quod nulli um- 
quam contigit, nutu tantum — — 


Hadrianus 15,1: Amicos ditavit et. 
quidem non petentes, cum petenti- . 


bus nihil negaret. 


leider das Häkchen zur Kennzeichnung des Auf hörens der direkten Rede aus- 


gefallen. 


ı Zu der ungeheuren Literatur vgl. zuletzt die kritische Übersicht von 


Ernst Hohl in Bursians Jahresberichten Bd. 171 (1915), S 


95 — 146. 


140 


III, 62 (61), S. 207: Sig na vel pro- 


B. Schmeidler 


Hadrianus 26, 6: Signa mortis 


gnostica vicinae mortis eius plurima haec habuit. 


fuerunt. 

III, 64 (63), S.240: In diebus illis 
supervenit quaedam mulier spiri- 
tum habens Phitonis; haec voce pu- 
blica dixit omnibus celerem archiepi- 
scopo transitum affore infra biennium, 
nisi forta converteretur. 

III, 68 (67), S.214: Igitur corpus 
archiepiecopi magno stupore totius 
regni a Goslaria Bremam porta- 
tum — — condigna populorum fre- 


Hadrianus 25, 1: Ea tempestate 
supervenit quaedam mulier, quae 
diceret omnino se monitam, ut in- 
sinuaret Hadriano, ne se occideret, quod 
esset bene valiturus. 


Severus 24, 1.2: Corpus eius a 
BrittaniaRomamusquecum magne 
provincialium reverentia suscep- 
tum est; quamvis aliqui — — — 


quentatione sepultum est — — —, fuisse dicant. 


eum tamen affirment. 


Von diesen Gleichungen! will ja vielleicht die eine oder 
andere, zumal für sich allein, nicht soviel besagen, aber besonders 
die fünfte und sechste bieten doch sehr auffallende und auch um- 
fangreiche wörtliche Anklänge; auch die vierte mit durchaus heid- 
nischem Gedanken findet sich in dieser Formulierung nicht bei 
Sueton, der sonst in Betracht kommen könnte. Will man nicht 
zufällige Anklänge annehmen, was ich fast für ausgeschlossem 
halte, so ist eine Benutzung der Historia Augusta durch Adam 
aufs leichteste zu erklären. Die einzige bekannte frühmittelalter- 
liche? deutsche Handschrift des Werkes aus dem 9. Jahrhundert“ 


Weiteres habe ich einstweilen nicht gefunden. Wenn Adam III, 39 (38), 
8.182, Z.17ff. von Adalbert berichtet, daß er oft die Nacht zum Tage gemacht 
und tags geschlafen habe, und die Historia Augusta das gleiche von Elagabal 
(Heliogabalus 28, 6) berichtet, so liegt hier wohl kaum ein Zusammenhang vor. 
Die Worte sind in beiden Texten verschieden, und Adam schildert hier sicher- 
lich Selbstbeobachtetes. Vielleicht ist er durch Erinnerung an die Historia 
Augusta zu dieser Beobachtung und ihrer Aufzeichnung angeregt worden, wie 
ähnlich Einhard durch die Lektüre Suetons. 

2 Nach der umfassenden und allseitigen Analyse von Ernst Hohl, Beiträge 
sur Textgeschichte der Historia Augusta. Klio XIII, S. 258 fl., 387 ff. wissen 
wir außer dem Palatinus als der Mutterhandschrift des Bambergensis und diesem 
selbst nur noch von einem verlorenen, durch einen Katalog von ca. 840 ff. gewähr- 
leisteten Murbacensis, einer vielleicht irischen Handschrift. Die Urhandschrift 
der Klasse £ bei Hohl muß unabhängig von P und nicht jünger als dieses gewesen 
sein, läßt sich aber konkret nicht irgendwie bezeichnen und nachweisen. 

3 Nach Traube, Paläograpliische Forschungen IV. Abhandlungen der 
bayerischen Akademie der Wissenschaften Bd. 24 (1909), S. 7, stammt die 
Handschrift aus dieser Zeit, wie auch die Tafel bei Ihm, Paläographia classica ' 
n. VIII, zweifellos bestätigt, und ist wahrscheinlich fuldischer Proveniens 
(insulare Schrift). 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 141 


befand sich sicher bereits im 12. Jahrhundert! und dann gewiß 
auch schon früher, da die Bedeutung der Bamberger Bibliothek 
und ihre Klassikersammlungen bereits auf die Anfänge unter 
Heinrich II. zurückgehen, und befindet sich noch heutigen Tages 
in Bamberg. Ist Adam, wie ich aus ganz anderen sachlich- 
historischen Indizien bereits seit langem vermutet habe, und die 
sprachliche Untersuchung von Edward Schröder als durchaus 
möglich und wahrscheinlich bestätigt hat, in Bamberg. heran- 
gebildet worden und von dort nach Bremen gekommen, so erklärt 
sich sowohl, daß er jenes Werk gekannt hat, als auch, daß dessen 
Sprache auf seine eigene doch nur einen geringen Einfluß gehabt 
hat. Denn Adam schrieb ja eben fern von Bamberg, in Bremen, 
und erinnerungsmäßig drängten sich ihm nur wenige Wendungen 
aus seiner ehemaligen Lektüre bei der Niederschrift seines eigenen 
Werkes wieder auf. Bei der Stärke mittelalterlichen Gedächt- 
nisses, dem geringeren Umfang und der größeren Intensität der 
Lektüre ist aber ein solcher Zusammenhang durchaus möglich und 
wahrscheinlich, und so darf man wohl die Spuren der Kenntnis 
der Historia Augusta bei Adam sehr wohl als ein neues und sehr 
beweiskräftiges Indizium für seine Herkunft aus Bamberg nehmen. 


3. Lampert v. Hersfeld und die Ehescheidungs- 
angelegenheit Heinrichs IV. im Jahre 1069. 


Es ist ein bedeutungsvolles und durchaus nicht zufälliges Zu- 
sammentreffen, daß die beiden hervorragenden, dabei aber inner- 


ı Nach Leitschuh und Fischer, Katalog der Bamberger Handschriften 
Bd. 1, Abteilung II, Klassikerhandschriften n. 54 stammt die Handschrift wahr- 
scheinlich aus der Dombibliothek und befand sich dort im 12. Jahrhundert, wo 
sie einige Randbemerkungen an einen puer Odalricus empfangen hätte, der 
später dann als Schreiber nachzuweisen ist. Im Katalog der Handschriften 
des Bamberger Domkapitels aus dem 13. Jahrhundert, der von Dümmler im 

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1887, S. 185f., herausgegeben ist, 
findet sich in der Tat eine Handschrift: Vita diversorum pr(incipum) a divo 
Adriano usque ad Numerianum, zweifellos unser Werk. Aber auch im Biblio- 
thekskatalog des Klosters Michelsberg aus dem 12. Jahrhundert (bei Breßlau, 
Bamberger Studien. Neues Archiv Bd. XXI, 8.165) ist eine Handschrift: 
De vita diversorum principum lib. II. (was diese Libribezeichnung bedeutet, 
ist nicht klar; Breßlau 8.167, N. 1). Wenn das nicht dieselbe Handschrift 
ist, die sich vielleicht einmal im Kloster Michelsberg, einmal in der Dom- 
bibliothek befunden hat, so bedeutet sie vielleicht eine inzwischen zugrunde 
gegangene Abschrift aus der noch heute erhaltenen Handschrift des 9. Jabr- 
dunderts. 


142 B. Schmeidler 


: lich einander aufs schärfste entgegengesetzten deutschen Historiker 
von ca. 1075, Lampert v. Hersfeld und Adam v. Bremen, beide 
aus der Bamberger Schule hervorgegangen sind. Für Lampert 
hat dies Holder-Egger in seiner Ausgabe erwiesen, für Adam 
darf es wohl nunmehr auch als allseitig gesichert angenommen 


werden. Man kann sich danach sogar an dem Gedanken ergötzen, 


den Schneider durch die Zusammenstellung von Lampert und Adam 
angedeutet hat und ich längst gehegt habe, daß eine gewisse per- 
söuliche Bekanntschaft oder Berührung zwischen den beiden 
einander so entgegengesetzt gerichteten Geistern nicht ganz aus- 
geschlossen ist. Da Adam 1066 nach Bremen gekommen ist und 
noch um 1075 von seinem Werke als iuveniles ausus spricht, 
Lampert aber bereits 1058 in das Kloster Hersfeld eingetreten 
ist und vorher vielleicht die Domschule in Bamberg geleitet hat“, 
so könnten solche Beziehungen nur der Art gewesen sein, daß 
Adam in Bamberg den Unterricht Lamperts genossen hätte. 
Freilich hätte nach unserem Urteil der Schüler dann den Lehrer 
als Historiker weit überflügelt, während der Stilist Lampert wohl 
durchaus über Adam in dieser Beziehung zu stellen ist. Soviel 
ist jedenfalls klar: wenn sie beide aus Bamberg das Verständnis 
und die Liebe zur Geschichtschreibung mitempfangen haben, so 
beruht das auf den Überlieferungen des Ortes, dessen Bücher- 
sammlungen? einen Livius und Josephus, die Historia Augusta und 
Historia de preliis (Alexandersage; in einem Bande: Historiarum 
varia collectio), dann den Frechulf, Richer, Vegetius, Victor 
Vitensis, Eutrop, Paulus diaconus Historia Romana, Eusebius, 
Orosius, Hieronymus et Genadius de viris illustribus als historische 
oder historisch gerichtete Werke enthalten und doch sicherlich 
auch in den Hörern und Zöglingen der dortigen Schulen lebendig 
gemacht haben. Welche Rolle die Geschichte im Bamberger 
Geistesleben und Unterricht im 11.— 12. Jahrhundert gespielt hat, 
ergibt sich aufs deutlichste in genauem Anschluß an das Hervor- 
gehen Lamperts und Adams aus Bamberg noch weiter aus der 
Tatsache, daß Frutolf v. Michelsberg, der Verfasser der bedeu- 
tendsten deutschen Weltchronik des 11.—12. Jahrhunderts, dort 
geschrieben hat. 

Man würde für die Tatsache der gemeinsamen Schulbildung 
Lamperts und Adams gern einen Beleg in der Gemeinsamkeit der 


1 Holder- Egger, Praefatio p. XI sq. 
2 Vgl. Traube in der oben S. 140, N.3 genannten Abhandlung S. 7 ff. 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 143 


von ihnen benutzten und für ihren Stil einflußreichen Werke und 
Stilvorbilder sehen. Aber dem steht hinderlich im Wege, daß 
beide eben nicht in Bamberg ihre Werke ausgearbeitet haben, 
und für diese daher vielmehr die Bibliotheken der neuen Wohn- 
orte der Autoren, Hersfeld und Bremen, maßgebend und einflußB- 
reich geworden sind. Eine Nachwirkung der Historia Augusta, 
deren Durchschimmern bei Adam ich soeben nachgewiesen zu 
haben glaube, kann ich bei Lampert nicht feststellen’, und unter 
den sicher von beiden Autoren gelesenen und nachgeahmten 
Schriftstellern können Bücher wie die von Sallust uud Sulpicius 
Severus, die in jeder größeren mittelalterlichen Bibliothek nicht 
gur vorhanden sein konnten, sondern sicher vorhanden waren, 
als Beweis für gemeinsamen Ursprung und Vorbildung nicht in 
Betracht kommen, während die selteneren und charakteristischeren 
Stücke wie die Getica des Iordanes bei Lampert und der Vergil- 
Kommentar des Servius bei Adam ihnen eben nicht gemeinsam 
sind. Bei einer nicht allzu intensiven Durchsicht Lamperts im 
Vergleich mit Adam habe ich nur eine Stelle gefunden, an der 
sich beide Autoren auffallend gleichartig ausdrücken und vielleicht 
einen bisher nicht nachgewiesenen älteren Schriftsteller nach- 
geahmt haben. Es handelt sich um zwei Charakteristiken der 
Helden unserer Autoren, des Anno von Köln durch Lampert und 
die erste Charakteristik Adalberts durch Adam. Man vergleiche: 


Lampert. 


Annales a. 1074, S.187: Erat quippe 
vir omni genere virtutum florentissimus 
et in causis tam rei publicae quam 
aecclesiae Dei spectatae sepius probi- 
tatis. Sed unum in tantis virtu- 
tibus vicium tamquam tenuis in pul- 
cherrimo corpore nevus (vgl. Horat. 
Sat. I. 6, 66 sq.), apparebat, quod, 
dum ira incanduisset, linguae non satis 
moderari poterat, sed usw. 


Adam. 


III, 2, S.144: Itaque multis virtu- 
tibus in unum vas congregatis poterat 
vir talis esse dicique beatus, nisi u num 
vicium obstaret, cuius deformitas 
omnem decorem presulis obnubilarat, 
hoc erat cenodoxia, familiaris divitum 
vernacula. i 


Die Gleichheit des Gedankens und Ausdrucks scheint mir auf- 


fallend zu sein. Doch diese Bemerkungen über Vorbildung und 


1 Als einzige mögliche und annehmbare Beeinflussung ist mir aufgefallen 
die Wendung aus Maximini duo 18, 3: si viri estis, Aurelianus 36, 5: si viri 
sint, die ähnlich bei Lampert dreimal vorkommt. Aber Holder-Egger im Index 
locutionum zu Lampert führt sie auf Livius zurück, bei dem sie gleichfalls drei- 
mal vorkommt und woher sie vermutlich auch die Historia Augusta entlehnt hat. 


144 B. Schmeidler 


Quellen Lamperts sollen der eigentlichen kleinen Untersuchung 
hier nur beiläufig vorausgeschickt sein. 

Lampert als Historiker kann man natürlich wie alle diese 
Schriftsteller nur durch sorgfältige Einzeluntersuchungen erfassen, 
deren ihm ja von Ranke bis zu Holder-Egger und seinen Nach- 
folgern nicht wenige gewidmet. worden sind. Schon vor ziemlich 
langer Zeit habe ich mich in Seminarübungen einmal mit dem im 
Titel hier genannten Vorgange und der dazugehörigen Erzählung 
Lamperts, die für seine Kritik eine nicht ganz geringe Rolle ge- 
spielt hat, etwas näher beschäftigt und will das Ergebnis hier 
im Zusammenhang mit den obigen Untersuchungen nunmehr vor- 
legen. | 
Lamperts Erzählung’ über Heinrichs IV. Begehren nach Schei- 
dung von seiner Gemahlin Berta im Jahre 1069 ist der erste der 
Punkte, an denen Ranke in seiner berühmten Abhandlung? den 
Hebel zu einer gänzlich neuen und umstürzenden Kritik des bis 
dahin ziemlich arglos bewunderten und ausgeschriebenen Autors 
angesetzt hat. Wir haben zur Kontrolle von Lamperts Erzählung 
einen Brief? des Erzbischofs Siegfried von Mainz und eine ziem- 
lich kurze, von Ranke nicht herangezogene Darstellung der An- 
nales Altahenses‘. Ranke kam zu dem Ergebnis, daß Lamperts 
Darstellung mit dem Briefe unvereinbar sei, ihm aber unbedingt 
weichen und daher als unmöglich verworfen werden müsse. Seine 
Nachfolger haben in mannigfach weitergeführter Kritik, in der 
am weitesten in der auch hier vertretenen Richtung Ausfeld“ 
ging, doch den eigentlichen, letzten Sinn des Schreibens des 
Mainzer Erzbischofs, wie mir scheint, nicht erfaßt, das vielmehr, 
richtig verstanden, eine runde und uneingeschränkte Bestätigung 
der Lampertschen Darstellung wenigstens in einem Hauptpunkte 
ergibt. 

Lampert behauptet, der König habe für sein Betreiben der 
Ehescheidung die Unterstützung des Erzbischofs Siegfried von 


1 Ed. Holder- Egger S. 105 f., 109f. 

2 Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten; 2. Über die Annalen 
des Lambertus von Hersfeld. Sämtliche Werke Bd. 51—52, S. 125—149. 

Im Codex Udalrici n. 34, von Anfang Juni 1069, bei Jaffe, Monumenta 
Bambergensia, Bibliotheca rerum Germanicarum V, S. 64—66. 

Ed. W. de Giesebrecht et E. L. ab Oefele, SS. rer. Germ. (1891), S. 78. 

® Eduard Ausfeld, Lambert von Hersfeld und der Zehntstreit zwischen 
Mainz, Hersfeld und Thüringen. ID. Marburg 1879, S. 47—55. 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 145 


Mainz erlangt, den er sich durch einen geheimen Pakt in der 
Thüringer Zehntangelegenheit gewonnen habe. Der geheime Pakt 
und die Vermengung mit der Thüringer Zehntangelegenheit ist 
natürlich Phantasie und Ausgestaltung der Dinge durch Lampert, 
aber die Unterstützung des Königs durch Siegfried von Mainz 
in dieser Sache berichten auch die Annalen Altahenses?. Daher 
hat zuletzt Holder- Egger? (in diesem Punkte sicherlich mit Recht) 
geschlossen, daß Siegfried unzweifelhaft dem Könige öffentlich 
Vorschub in seinem Begehren geleistet hat; da aber Siegfrieds 
Brief an den Papst dem zu widersprechen schien, schloß er, daß 
dieser den Papst in seinem Briefe eben belogen habe und sich 
als unzuverlässigen Charakter zeige. Dasselbe hatte schon vorher 
Giesebrecht ê statuiert und auch Meyer v. Knonau°® kommt, bei 
vorsichtigerer und sich mehr an den Wortlaut der Quellen an- 
schließender Formulierung, doch in der Hauptsache auch auf An- 
nahme eines Widerspruches zwischen dem Briefe und den chroni- 
stischen Quellen hinaus. Am weitesten ging schon vor Jahren 
Ausfeld in der Eliminierung eines solchen Widerspruches, ohne 
daß aber seine Darlegungen von den eben genannten maßgebenden 
späteren Autoren voll akzeptiert worden wären; er sieht (S. 55) 
nur die Hineinziehung der Zehntangelegenheit und den angeb- 
lichen Pakt des Königs und des Erzbischofs für willkürliche Zu- 
taten Lamperts an. Ein Widerspruch irgend erheblicher Art 
zwischen den Chronisten und dem Briefe bleibe darüber hinaus 


1 Vgl. vor allem Ausfeld a. a. O. 

3 Auxit autem banc eius iniquam voluntatem episcopi Mogontini confortatio, 
qui promiserat se illi hoc permissurum synodali iudicio. 

3 Lampert S. 106, N. 2. 

Kaiserzeit III, 1, S. 145 f. (Darstellung); III, 2, S. 1116f. (Anmerkung). 

s Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 
Bd. I, S. 612—617; 624—626 und S. 662 (im Exkurs über Lampert). Vgl. be- 
sonders S. 617 mit N. 21 und S. 662. Hier sagt Meyer v. Knonau mit leiser, 
durch Ausfeld angeregter Kritik an Ranke und Giesebrecht: „Ganz sicher ist 
ist es nun, daß Siegfried in seinem Schreiben sich selbst, soweit es möglich 
war, zu decken suchte, und die volle Wahrheit ist in dieser Kundgebung kaum 
zu erkennen. Aber das Schreiben ist nicht als ein Hauptgewicht gegen Lam- 
perts Darstellung heranzuziehen, so sehr es seine Stelle derselben gegenüber 
behauptet.“ (Die Hauptsache seien vielmehr die eigenen inneren Widersprüche 
bei Lampert selbst.) Bei allem leichten, von Ausfeldveranlaßten Abrücken von 
Ranke und Giesebrecht ist hier die entscheidende Tatsache, daß das Schreiben 
in Wahrheit Lamperts Darstellung bestätigt, statt sie zu widerlegen, nicht 
ausgesprochen. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 10 


146 _ | u B. Schmeidler 


nicht bestehen, wenn man den Brief als wahrheitsgetreu ansehe; 
sein Inhalt ist nach Ausfeld (S. 48f.) im wesentlichen, daß Sieg- 
fried die Angelegenheit aufrichtig der Entscheidung des Papstes 
unterbreitet. Aber in Wahrheit will der Brief ganz anderes, wie 
nunmehr zu zeigen ist. 

Siegfried geht darin von der Erzählung der Tatsache aus, daß 
Heinrich IV. vor einigen Tagen sich von seiner Gemahlin habe- 
scheiden lassen wollen, „nullam primo interponens discidii culpam 
vel causam“. Dadurch seien er und die anderen Bischöfe „veluti 
monstro‘ attoniti et insolita rei facie permoti“ gewesen, sie hätten 
„Consilio magnatum, quotquot tunc aderant in palatio“ ihm ins 
Angesicht widerstanden (in faciem! restitimus) und die Angabe 
von Gründen von ihm verlangt, widrigenfalls sie ihn ohne Furcht 
vor der königlichen Gewalt, wenn der Papst ihnen voranginge, 
exkommunizieren würden (et nisi certam exponeret discidii causam, 
sine respectu regiae potestatis, sine metu gladii imminentis — si 
vestra praecederet auctoritas — a sinu et communione ecclesiae 
nos segregaturos praediximus). Der Erzbischof streicht hier vor 
dem Papst gewaltig seine untadelige kirchliche Haltung heraus. — 
Aber der König weiß sehr wohl Gründe beizubringen: „Ille vero 
retulit nobis ea de causa ab ea se velle separari, quia non posset 
ei tam naturali quam maritali coitus federe copulari.“ Es ist ein 
schlagendes Argument, der einzige durchgreifende Grund, den die 
katholische Kirche für eine Ehescheidung anerkennt: die Ehe ist 
gar nicht vollzogen worden und kann angeblich auch niemals voll- 
zogen werden. Für die Zukunft der Dynastie und des. Reiches 
mußte das, unter der Voraussetzung, daß der König den Sach- 
verhalt richtig wiedergebe, als eine Frage und Angelegenheit von 
` schwerwiegendster Bedeutung erscheinen. Der Erzbischof gibt das- 
Argument nicht nur ohne Kritik und Widerspruch? weiter, son- 
dern fährt sogar fort: „Quod inquisitum cum et ipsa fateretur, 
omnium nostrorum animos nimio merore affecit et ipsa rei magni- 
tudo nimia dubietate turbavit.“ Also die Königin soll sich der 
Darstellung ihres Gatten angeschlossen und sie voll bestätigt 


ı Vgl. Galat. 2, 11: In faciem ei restiti, quia reprehensibilis erat. 

2 Wenn Ranke S. 138 meint, der Erzbischof gedenke „der nichtswürdigen 
Gründe, die der König angegeben, mit Wegwerfung“, so hat bereits Ausfeld 
S. 49, N. 1 diese ganz irrige Auffassung zutreffend bekämpft. Ranke hat sich 
durch die vorhergehenden .breiten Ausführungen Siegfrieds beeinflussen und 
täuschen lassen. | 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 147 


haben, was man mit Rücksicht auf die späteren Ereignisse (der 
tatsächlich vollzogenen Ehe) und Erwägungen (die von den Fürsten 
im Oktober 1069 dem jungen Könige aufs dringendste widerratene 
Ehescheidung mit Rücksicht auf die drohende Empörung der Ver- 
wandten der Königin, d. h. ihrer Mutter, der Markgräfin Adelheid) 
fast sehr bezweifeln kann. Wenn sie aber in Wahrheit nicht so 
einverstanden war, wie Siegfried hier behauptet, an ihm hätte sie 
jedenfalls bei etwaigem Widerstande gegen die Wünsche ihres 
Gemahls keinen Anwalt gefunden. Er gibt die Darstellung an- 
geblich beider Ehegatten ohne Vorbehalt wieder und verweilt nur 
. bei der Erschütterung, die darauf ihn und alle anderen Anwesen- 
den betroffen habe. Mit vielen Worten unterbreitet er die An- 
gelegenheit dann der Entscheidung des apostolischen Stuhles, teilt 
mit, daß er und seine Mitbischöfe die Berufung eines Konzils 
nach Mainz zur Behandlung einer so schweren Sache beschlossen 
haben und bittet um die Entsendung eines päpstlichen Legaten 
zur Fällung des definitiven Urteilsspruches!. Seine Schlußworte 
sind wichtig: Et tocius negocii terminum ad vestre expectationem 
sententiae suspendimus; postulantes sanctitatem vestram: ut, si id, 
quod instat, ratum ducitis per nos synodaliter terminari, de latere 
' vestro personas cum scriptis vestrae auctoritatis ad examen et 
iudicium tahtae rei mittere dignemini, quorum et audientia res. 
vventiletur et conniventia in beneplacito Dei terminetur. Also der 
Erzbischof will, daß das, was bevorsteht, auf der Synode beendet 
werde (terminari), und zwar mit Zustimmung .(conniventia, Ge- 
schehenlassen) der päpstlichen Gesandten zu Gottes Wohlgefallen 
beendet- werde. Gewiß, er reserviert dem Papste und seinen Ge- 
sandten alle Entscheidung, mit vielen und sehr vorsichtigen Worten. 
Aber wenn er eine Ablehnung des Begehrens des Königs erwartete 
und wünschte, wie konnte er dann von etwas, was bevorsteht, 
einem zu erwartenden bestimmten Ereignis, einer Beendigung 
reden? Wurde der König abgewiesen, so geschah doch (wie auch 
wirklich eintrat) eben nichts, er mußte seine Ehe fortsetzen oder 
vielmehr. wohl erst wirklich vollziehen. Wer das erwartete und 
wollte, konnte schwerlich mit Siegfrieds Worten von einem bevor- 
stebenden Ereignis und einer Beendigung der Sache, von einer 


1 Diese Bitte des Erzbischofs ist der deutschen Öffentlichkeit nicht be- 

- kannt geworden, wie die Übereinstimmung zwischen Lampert und den Altahenses 

ergibt; aber er hat sie sicherlich in Erwartung eines ganz anderen Erfolges 
getan, als der dann eingetreten ist. 


10* 


148 | B. Schmeidler 


Konnivenz der päpstlichen Gesandten reden; durch diese Ausdrücke 
schimmert ganz deutlich die Erwartung einer vom Papste zu 
billigenden und durch seine Gesandten zu vollziehenden Lösung 
der Ehe des Königs hindurch. 

Gewiß, der Erzbischof hat sich in diesem Schreiben dem 
äußeren Anschein nach vorsichtig genug ausgedrückt, aber in der 
ganzen Angelegenheit doch nicht vorsichtig genug verhalten. Die 
deutsche Öffentlichkeit hat sein Verhalten einmütig, wie die Über- 
einstimmung zwischen, Lampert und den Annales Altahenses be- 
weist, als eine Billigung und Beförderung der Launen des jungen 
Fürsten aufgefaßt; und als der päpstliche Gesandte, Petrus Damiani, 
auf der nach Mainz ausgeschriebenen und im Oktober 1069 in 
Frankfurt abgehaltenen Synode erschien, hat er den, Erzbischof 
und den König gewaltig mit den schrecklichsten Drohungen an- 
gefahren und zurechtgewiesen. Die Darstellung des Erzbischofs 
hatte die offenbar gewünschte Wirkung durchaus nicht gehabt. 
Ob der Papst vielleicht noch von anderer Seite über den wahren, 
zum Teil offenbar ganz anderen Sachverhalt unterrichtet worden 
war? Ob die Königin wirklich, wie Siegfried es behauptet, die 
Darstellung ihres Gemahls so restlos bestätigt hat, ob nicht viel- 
mehr sie (und ihre Mutter) vielleicht gerade durch ihre Darstellung 
und ihr Betreiben die Urheber des päpstlichen Widerstandes ge- 
wesen sind? Man kann es nicht wissen; sicher ist nur, daß 
Siegfried von Mainz und der König vor dem Papste und der 
deutschen Öffentlichkeit eine schwere moralische Niederlage er- 
litten haben. 

Von Siegfrieds Schreiben kann man nunmehr zusammenfassend 
folgendes sagen: es gibt vorbehaltlos das Hauptargument des 
Königs wieder, das allein eine Scheidung ermöglichen konnte, das 
sich aber durch den weiteren Verlauf der Ereignisse als nichtig 
und falsch — um es nicht schärfer auszudrücken — erwiesen hat; 
es drückt zum Schluß bei aller Vorsicht doch unverkennbar die 
Erwartung einer durch den Papst selbst anzuordnenden Ehe- 
scheidung des Königs aus. Es ist eine mit vieler Vorsicht und 
Ängstlichkeit verklausulierte, aber in der Sache unzweideutige 
Beförderung der Wünsche und Launen des jungen Königs. 


ı Deren Worte über die Frankfurter Synode: Grandis erat multorum ad- 
miratio et, quid inde futurum esset, stupens expectatio, sind stilistische Nach- 
. bildung von Sulpicius Severus, Vita Martini c. 23, 6 (ed. Halm CSEL. I, S.132): 
Tum vero grandis omnium ad hanc professionem expectatio. 


Kleine Forschungen in literarischen Quellen des 11. Jahrhunderts 149. 


Lampert hat in seiner Darstellung auch dieser Angelegenheit: 
in manchem geirrt und anderes willkürlich konstruiert und kom- 
biniert, daran ist durchaus festzuhalten; man kommt zu einer ge- 
rechten Beurteilung seines Verfahrens nur durch eine genaue 
Vergleichung mit allen anderen, irgend vorhandenen Quellen, die 
ihn in vielem belastet, aber auch nicht von vornherein einseitig 
zu seinen Ungunsten geführt werden darf. So möchte er hier 
doch in einem nicht ganz unwichtigen Punkte eine gewisse Ent- 
lastung erfahren haben; von einem Gegensatz zwischen seiner, 
durch die Annales Altahenses gestützten Charakteristik der Rolle, 
die der Mainzer in dieser Sache gespielt hat, und dessen eigenem 
Schreiben wird in Zukunft bei richtigem Verständnis des Sieg- 
friedschen Briefes nicht mehr die Rede sein können. 


150 


Zur Lehre von der Erbmonarchie 
im 14. Jahrhundert. 


Von 
Albert: Werminghoff. 


Die Erläuterung eines Tractatus de coronatione imperatoris, 
aus dem 14. Jahrhundert, den wir vor einer Reihe von Jahren 
erstmals veröffentlichien!, gab der Hoffnung Ausdruck, ‘daß über 
kurz oder lang der Versuch gemacht werden möchte, an der Hand 
aller ihm ähnlichen Aufzeichnungen die Stellung des deutschen 
Königs zu verdeutlichen, wie sie ihren Verfassern vorschwebe, 
wie sich das aus publizistischen Erörterungen abgeleitete Bild 
zu dem in anderen Uberlieferungen gesetzlicher, urkundlicher und 
historiographischer Art verhalte, sei es daß beide übereinstimmten, 
sei es daß sie mehr oder weniger voneinander sich entfernten. 
Trügt nicht unsere Kenntnis der Literatur, so fehlt bislang eine 


ı Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische 
Abteilung XXIV (1903), S. 380 fl. In dem Traktate findet sich (S. 383 f.) eine 
Erörterung über das Metall der Kronen, mit denen der deutsche König in 
Aachen, Mailand nnd Rom geschmückt wurde; sie schließt mit den Worten: 
...quidam dicunt, quod recipiat unam de paleis, sed hoc est una truffa. Die 
vordem vorgeschlagene Textänderung: de(cret.) Paleis und der Hinweis auf 
die beiden Paleae im Dekret Gratians (cc. 13 und 14 D. 96), wo von einer 
Krone die Rede ist, sind ungehörig. Der Verfasser wollte sagen, daß die Be- 
hauptung einiger, der König empfange eine Krone aus Stroh, eine Lüge sei 
(vgl. Ducange- Favre, s. v. truffa); den Beweis dafür bringen zwei Stellen aus 
Historikern des 14. Jahrhunderts, einmal eine solche in den Istorie Pistolesi 
(Muratori, Scriptores XI, col. 400), wo es von Heinrich VII. heißt: Lo im- 
peradore giunse a Moncia e quivi prere la corona della paglia, com è d’usanza, 
sodann die zweite in der Cronica Alberti de Bezanis (ed. O. Holder- Egger, 
SS. rer. Germ., Hannover und Leipzig 1908, p. 105) zum Jahre 1354, wo es 
heißt, Karl IV. habe gekrönt werden wollen tribus coronis, scilicet-pallea, ferrea 
et aurea, prout decet inperatorem facere. Vgl. auch F. Gregorovius, Geschichte 
der Stadt Rom im Mittelalter VI? (Stuttgart und Berlin 1908), S. 279, Anm. 1. 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im. 14. Jahrhundert 151 


solche Arbeit“. Vielleicht setzt sie eine allzuweite Umschau in 
vielerlei Quellen voraus; vielleicht auch erscheinen die staatsrecht- 
lichen Bemerkungen der Autoren von Traktaten nnd von Dichtungen 
häufig zu abstrakt, eher aus der Theorie als aus der Wirklichkeit 
des Lebens abgeleitet. Der damals behandelte Stoff ist seitdem 
nicht ganz unseren Augen entschwunden. Aus dem Interesse 
daran erwuchs eine Studie über drei Fürstenspiegel des 14. und 
15. Jahrhunderts, über pädagogische Fingerzeige für weltliche und 
geistliche Landesherren in der Grafschaft Mark, in den Bistümern 
Münster und Utrecht, deren Niederschrift in die Tendenzen eben 
des Partikularstaates lehrreiche Einblicke eröffnete. Den Urhebern 
jener Abhandlungen war das territoriale Fürstentum an die Stelle 
des über allen Reichsgebieten waltenden Königtums getreten, und 
auf diesem Umwege wurden ihre Erörterungen gleichsam von selbst 
zu Erkenntnisquellen für die staatsrechtliche Entwicklung des 
deutschen Reiches im späteren Mittelalter?. 

Darlegungen über das Königtum als solches, die sich bei Schrift- 
stellern des 14. und des 15. J&hrhunderts finden, werden unter solchen 
Verhältnissen nach wie vor ihren Wert behaupten. Historische 
Berichte, zahlreiche Urkunden, Reichsgesetze und Rechtsaufzeich- 
nungen begleiten die Einwurzelung des Wahlkönigtums, wie es 
seit dem Jahre 1198, mehr noch seit dem Untergang der Hohen- 
staufen die Reichseinheit in sich verkörperte, eine Entwicklung 
demnach, die durch die Goldene Bulle Karls IV. vom Jahre 1356 
für einen Zeitraum von genau vierundeinhalb Jahrhunderten fest- 
gelegt wurde, und stets wird man gut daran tun, neben jenen 
erwähnten Schichten der Tradition die immer breiter fließende 
Literatur der rechtsphilosophischen und auch in politische Streitig- 
keiten jener Zeit eingreifenden Auseinandersetzungen zu Rate zu 
ziehen®. Die allgemeinen Vorbedingungen, die natürlich erwachsen- 
den Folgen des Zeitalters der springenden Wahlen oder der 
Könige aus verschiedenen Häusern bedürfen hier weder der Wieder- 
holung noch neuer Wertung. An sich bekannt genug werden sie 


! Vgl. aber die Untersuchung von F. Kern, Die Reichsgewalt des deutschen 
Königs nach dem Iuterregnum. Zeitgenössische Theorien: Historische Zeit- 
schrift Bd. 106 (3. Folge 10. 1906), S. 39 ff. : 
: Geschichtliche Studien für Albert Hauck (Leipzig 1916), S. 152 ff., bes. 

-172 f. 

Vgl. u. a. O. Gierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht III (Berlin 1881), 
8.557 fl. H. Rehm, Geschichte der Staatsrechts wissenschaft (Freiburg i. Br. und 
Leipzig 1896), S. 178 ff. 


152 Albert Werminghoff 


immer wieder zu einem Vergleiche des deutschen Wahlkönig- 
tums mit dem französischen oder englischen Erbkönigtum auf- 
fordern, und stets wird die Gegenüberstellung von deutschem 
und etwa französischem Reichsrecht zu einer Verurteilung jener 
Einrichtungen führen, die den Befugnissen der Kurfürsten den 
Sieg über die Bestrebungen nach Erbfolge.im Hause der Habs- 
burger und Luxemburger verliehen.. Nicht durch das Dasein 
Rudolfs v. Habsburg (f 1291) und seiner Nachfolger, sondern 
durch das Dasein Philipps IV. des Schönen von Frankreich (f 1314) 
weht schon, um mit Leopold v.Ranke zu redent, der schneidende 
Luftzug der neueren Geschichte. Die Nation stellte sich hinter 
ihren angestammten König im Kampfe mit dem Papsttum, und 
nach dem Aussterben der Kapetinger gelangte deren Seitenlinie 
der Valois auf den Thron, den der stammfremde König erfolglos 
für sich beanspruchte. Im deutschen Reiche dagegen wurde die 
Hausmachtspolitik der Herrscher zur Unruhe im Räderwerk des 
staatlichen Getriebes, und ihr Vorwalten war deshalb gerecht- 
fertigt, weil die Wahlkönige sich darauf schier angewiesen sahen, 
im Besitze selbst des königlichen Amtes zu bleiben was sie vor 
dessen Erwerb gewesen waren, Territorialfürsten, die unverdient 
oder verdient die Krone Karls des Großen schmückte. Ihre An- 
strengungen, sich eine Hausmacht zu schaffen oder sie zu er- 
weitern, waren die Folge davon, daß die höchste Würde im Reich 
von Fall zu Fall durch die Kurfürsten vergeben wurde. Noch 
immer dünkte sie erstrebenswert, da sie Gelegenheiten schuf, der 
von der Thronfolge ausgeschlossenen Familie ein größeres oder 
kleineres, der alten Heimat näher oder ferner gelegenes Haus- 
machtsgebiet sicherzustellen, mit anderen Worten sie dafür zu ent- 
schädigen, daß nicht der Sohn die vom Vater erworbene Stellung 
für sich und seine Nachkommen erhielt. Es war alles andere 
` eher denn Zufall oder blindes Zugreifen, daß die Habsburger in 
den österreichischen Ländern sich festsetzten, Adolf v. Nassau 
(7 1298) auf Thüringen und Meißen sein Auge lenkte, die Luxem- 
burger Böhmen erwarben und abrundeten, Ludwig der Bayer 
(t 1347) seine Angehörigen wie mit Tirol so mit Brandenburg und 
holländischen Territorien ausstattete, deren Lage weitab vom Ur- 
sprungsland Bayern deutlich genug an die aus der Not heraus 
geborene „Weitsichtigkeit“ der Tendenzen des Wittelsbachers 


1 L. v. Ranke, Französische Geschichte I (auch unter dem Titel: Sämtliche 
Werke VIII. Leipzig 1868), S. 34. 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert 153 


gemahnte: was er betrieb hatten alle seine unmittelbaren Vor- 
gänger geplant, einen Erwerb von Land und Leuten, der die eigene 
Familie auch gegen die Bestrebungen des nicht ihr entstammen- 
den nenen Herrschers sicherstellen sollte. | 

Wie gern erführe man bei dieser Lage der Dinge, wie die 
zeitgenössische Publizistik die an sich nicht neue!, nun aber vor- 
wiegend und zielbewußt innegehaltene Politik des Königtums be- 
urteilte. Soweit erkennbar schweigt sie sich darüber aus, und 
auch einem Lupold v. Bebenburg kam es in erster Linie darauf 
an, im Streit der Meinungen über die Stellung des König- und 
Kaisertums sich über dessen Verhältnis zum Papsttum und seinen 
Aspirationen zu äußern”. Man wird und darf überhaupt die Frage 
aufwerfen, ob nicht die Erneuerung des Kampfes zwischen Im- 
perium und Sacerdotium daran schuld ist, daß die Behandlung 
ausschließlich innerdeutscher Probleme zu kurz kam und sogar 
stark vernachlässigt wurde —, daD sie nicht völlig aus dem Ge- 
sichtskreis verschwand, beweist ein eigentümlicher Exkurs in einer 
Dichtung aus der Zeit Ludwigs des Bayern, dessen Erläuterung 
die folgenden Zeilen gewidmet sein sollen. 

Die Beschäftigung mit deutschen Fürstenspiegeln des späteren 
Mittelalters lenkte den Blick auf ein langatmiges Gedicht von 
mehr als 19300 Versen, auf das Schachzabelbuch des Mönchs 
und Leutpriesters zu Stein am Rhein, Konrads v. Ammenhausen. 
Die sorgfältige kritische Ausgabe durch F. Vetter? breitet den 


2 Hausmachtspolitik hatten schon die Staufer getrieben, ein Friedrich I. 

(+ 1190) so gut wie Heinrich VI. (+ 1197); vgl. u. a. K. W. Nitzsch, Geschichte 
des dentschen Volkes II (Leipzig 1883), S. 234 fl. K. Hampe, Deutsche Kaiser- 
geschichte in der Zeit der Salier und Staufer? (Leipzig 1912), S. 125 fl., 
176 fl., 185 fl. 

Vgl. H. Meyer, Lupold v. Bebenba g. Studien zu seinen Schriften (auch 
unter dem Titel: Studien und Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte 
herausgegeben von H. Grauert VII, 1 und 2. Freiburg i. Br. 1909), bes. S. 178 fl., 
197ff., doch siehe auch S. 158 fl. über Lupolds Auschauungen von Regent und 
Volk, S. 171 ff. von der Wahl des deutschen Herrschers. Man weiß, daß der 
Tractatus consultationis super divortio matrimonii inter Johannem et Margare- 
tam celebrato per dominum Ludovicum IV. imperatorem, mag er nun von 
Marsilius von Padua herrühren oder nicht (vgl. S. Riezler, Die literarischen 
Widersacher der Päpste zur Zeit Ludwigs des Baiers, Leipzig 1874, S. 284 fl.) 
nur die rechtliche Seite der Bhescheidung, nicht aber ihren R 
schen Hintergrund ins Auge faßt. ; 

$ F. Vetter, Das Schachzabelbuch Kunrats v. Ammenhausen, Mönche und 
Leutpriesters zu Stein am Rhein. Nebst den Schachbüchern des Jakob v. Cessole 


154 Albert Werminghoff 


gesamten Text vor dem Leser aus, eine allegorische und ethische 
Ausdeutung des Sehachspiels, seiner Figuren und schließlich ihrer 
Bedeutung für den Verlauf einer Spielhandlung. In immer neuen 
Wendungen und in zahlreichen Abschweifungen vom ursprüng- 
lichen Thema wird ein Bild vom Leben und Treiben der Zeit 
Ludwigs des Bayern, der Tätigkeit und der Bestrebungen von 
Hoch und Niedrig entworfen. Immerhin laden nicht so sehr die 
Einleitung über den Ursprung des beliebten Spieles, nicht die Er- 
zählungen über dessen Erfinder und seine Absichten zum Ver- 
weilen ein, wohl aber die Verse über die Figuren des Königs und 
der Königin, weil sie in sich selbst eine Art von Paränese für 
das Königspaar der Wirktichkeit enthalten. Milde, Barmherzig- 
keit und Wahrhaftigkeit werden dem König angeraten, fernerhin 
Strenge gegen böse Ratgeber, Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit, 
man sieht moralische Tugenden, deren Kraft und Verdienst regel- 
"mäßig durch Beispiele zumal aus der alten Geschichte empfohlen 
werden“. Auch die Pflichten und Vorzüge der Königin werden 
eingehend beschrieben, und in gleicher Weise die aller übrigen 
Schachfiguren, deren Gleichsetzung mit den Richtern, Rittern, 
Landvögten, mit den Bauern und den Vertretern anderer Berufe 
schließlich zu einer Schilderung der Regeln für das Schachspiel 
und der Züge in ihm überleitet. Nicht die einzelnen Ausführungen 
mit ihrer Breite und mit ihrer doch wieder zeitgemäßen Anschau- 
lichkeit sind hier anzumerken, wohl aber ein ganz merkwürdiger 
Exkurs zur Beschreibung der Königin, eine schier aus dem Rahmen 
des Gedichtes fallende Diatribe über Erb- und Wahlkönigtum. 
Sie knüpft an deutsche Zustände an, wie sie durch die Doppel-. 
wahl des Jahres 1314 verschuldet wurden. Die Erinnerungen an 
'sie hat sich dem im Jahre 1337 dichtenden Verfasser so einge- 
prägt, daß er sie sicherlich auch deshalb nicht unterdrücken 
mochte, weil seine schweizerische Heimat genugsam unter dem 
Gegensatz der wittelsbachischen und der habsburgischen Partei zu 
leiden gehabt hatte. Der Sieg seiner Volksgenossen bei Mor- 
garten (15. November 1315) über den Bruder des einen Königs, Her- 


und des Jakob Mennel. Mit einem Exkurs über das mittelalterliche Schach-- 
spiel von v. Heydebrand und der Lasa (auch unter dem Titel: Bibliothek älterer 
Schriftwerke der deutschen Schweiz herausgegeben von J. Baechtold und 
F. Vetter. Ergänzungsband). Frauenfeld 1892. 

1 Wer ältere Königsspiegel, etwa die aus der Karolingerzeit, kennt, weiß, 
daß schon ihre Verfasser ähnlich allgemeine Regeln aufstellten; vgl. unsere 
Bemerkungen in der Historischen Zeitschrift 89 (Neue Folge 53, 1902), S. 193 ff. 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. J ahrhundert 


zog Leopold I. von Österreich 4 1326), war zugleich ein Erfolg 
für die Sache Ludwigs des Bayern gewesen, ganz abgesehen da- 
von, daß er die tatsächliche Unabhängigkeit der Schweiz von 


ihren bisherigen Herren und Gegnern ins Leben gerufen hatte. 


Zum Verständnis der weiteren Ausführungen empfiehlt sich 
eine Wiederholung der für unsere Zwecke entscheidenden Verse. 


Der Dichter will erklären, warum auf dem Schachbrett die Königin 
zur Linken des Königs stehe, und er will wissen: 


( Vers 2927) das meinet und betutet wol, 


das der küng billich sol 

sisen ze der rehten sit: 

(2930) wan was an dem Künge lit 
von natür, das muos alles sin 
von glüke an der künigin; 

wan das mêre teil der künge kint 
das riche erbent, wan si sint 
under den sünen zem Erst geborn; 
âne krieg und dne zorn 

vallet ie das riche 

an das eltste sicherliche. 

das ist wager und nüzer vil, 
(2940) als ich üch bescheiden wil, 
wan swä man die künge wellet: 
vil dike es sô gevellet, 


das die, die einen küng wellen sont, 


alle niemer überein kont, 
und das ein missehellung wirt, 
dãmit das rich denn ist verirt, 
das es von den schulden 
muos grössen schaden dulden. 


(2949) das ist dike und ofte beschehen; 


ouch hän wirs nu ze leste gesehen 
in Tütschen landen sicherlich, 
da von Peijern und von Oesterrich 


zwen eErwirdigen vürsten wurden erwelt. 
ders geruochte, ir wurde wol mê gezelt, 


des man wol urkünde vint 


ich vil hie an dirre vrist. 
(2963) der künge niht mêre zellen. 
wan man ein houbt sol wellen, 

dä vürht ich leider, das dik beschehe, 
das etlich weller mêre ansehe 

sin selbes nuz denne gemeinen; 

das menglich möhte beweinen, 

die under dem selben houbt son leben. 


(2970) swä aber von erbe ein houbt wird 


geben, 


e ' * e a . 5 
und wäre das nuwen ein jarig kint: 


alle die under dem riche sint, 
die vürhtent und enteizent es 
und müessen sich versehen des, 
swenne es kome uo sinen tagen, 


das es denn niht welle vertragen, 


swer unvridlich gewesen ist. 

(2978) dâvon hat man ze aller vrist 
mê vrides in den richen, 

(2980) denn man habe sicherlichen 
in den landen, dâ man wellen muos 


155 


ein kung; wan da wirt selten buos 


ân küng und man niht houbtes hät. 


wan jeder man hat zuoversiht 


zuo dem, dem das heù beschiht, 

das er küng werden sol, 

und gedenket, er versüenne sich wol 
mit dem, der denne künig wirt. 


unvrides und krieges, die wil es stät 


t 


an den buochen, an den geschriben sint (2990) darumbe menger niht verbirt, 


die künge von Gots gebürte her; 
swer si alle ze wissen ger, 

der suochs, dâ es geschriben ste: 
(2960) sô vint er wol, das es vil mê 
und dik däher beschehen ist; 


` 


er zuke, swas im werden mag; 
und war es niht wan einen tag 


ân küng, den selben mag er niht län, 


er mũesse roubes sich begän. 
(2995) alsus ist es herkomen!. 


ı F. Vetter a. a. O. Sp. 120ff., der ganze Abschnitt auch im Anzeiger für. 


Kunde des, deutschen Mittelalters herausgegeben von Aufseß und Mone III. 


* 


156 | Albert Werminghoff 


Getrost nenne man die Betrachtungen des biederen Diehters 
kindlich, naiv, und trotzdem wird ihre Treffsicherheit nicht zu 
bestreiten sein. Billig werden sie eingeleitet durch den Hinweis. 
auf die Erblichkeit der Krone, die bäufiger sei als die Wahl des 
Königs. Diese aber kennt oftmals Mißhelligkeit unter den Wählern 
und erzeugt Wirrsal im Reiche, so daß es besser ist unter einer 
Erbmonarchie zu leben. Ist deren Träger selbst ein junges Kind, 
so kommt es doch zu seinen Tagen und dann wird es alle die- 
jenigen bestrafen, die während seiner Unmündigkeit sich vergangen 
haben. Die Furcht vor solcher Möglichkeit hindert Krieg und 
Unfrieden, während ein Wahlkönig gegen die nicht vorgehen kann, 
die das Interregnum zu ihren selbstsüchtigen Zwecken auszunutzen 
verstanden. Jeder dieser Übeltäter lebt der Hoffnung auf Ver- 
ständigung mit dem, den die Wahl zum Königsamt berufen 
wird. Er scheut darum nicht Raub und Diebstahl, um nur 
irgend etwas zu erhaschen, und läßt von solcher Gier nach Raub 
selbst dann nicht ab, wenn das Reich auch nur einen einzigen 
Tag lang des Königs darbt. So ist es nun einmal herkömmliche 
Gewohnheit. — Gewiß, nicht alle Gründe, die gegen die Wahl- 
monarchie im allgemeinen sprechen und die auch während der 
Regierungszeit Ludwigs des Bayern ins Feld geführt werden 
konnten, sind aufgezählt, wohl aber zwei der wesentlichsten: die 
Sonderstellung des deutschen Reichsrechts gegenüber dem von 
Frankreich und England, dazu die Folgen der Doppelwahlen, die 
einzig der deutschen Geschichte ein unrühmliches Gepräge auf- 
drückten. Kurz, man nenne Konrad v. Ammenhausen hausbacken, 
seinen Standpunkt den eines dem öffentlichen Leben fernstehen- 
den Mannes, die Tatsache aber, daß er für die Erblichkeit des 
Thrones eintrat, daß er nicht nur eine Theorie vortrug, sondern 
an die unbestreitbare, von der Allgemeinheit in ihrer Schädlich- 
keit erkannte Wirklichkeit erinnerte, sichert seinen Versen ein 
günstiges Urteil. Sein dichterisches Vermögen ist herzlich gering, — 
sein gesunder Menschenverstand war seine Stärke“. 


(Nürnberg 1834), S.94f. Für freundliche Hilfe bei der Deutung einiger Verse 
bin ich meinem hochverehrten Kollegen Ph. Strauch zu aufrichtigstem Danke 
verpflichtet. 

. 1 Vgl. auch die Zusammenstellung von F. Vetter a. a. O. S. XVIIf. mit‘ 
Angabe der auf Zeitverhältnisse und Zeiterscheinungen anspielenden Verse, 
darunter Vers 6810 ff. (Sp. a auf die Kämpfe zwischen Adolf von Nassau 
und AlbrecLt I. (t 1308). ; 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert 157 


Der schweizerische Mönch war im 14. Jahrhundert nicht der 
einzige Verfasser eines Schachzabelbuches. Den gleichen Stoff 
wie er hat um das Jahr 1300 Heinrich v. Beringen zum Gegen- 
stand einer Dichtung gemacht i. Später als Konrad v. Ammen- 
hausen, und zwar im Jahre 1355, schrieb der sog. Pfarrer oder Pfaffe 
zu dem Hechte“. Im nordöstlichen Deutschland sodann, im Zeit- 
raum von 1350 bis 1375, dichtete der Meister Stephans. Im Jahre 
1507 schließt: die Reihe dieser Arbeiten mit den Reimen des 
Konstanzers Jakob Mennel, der die Dichtung Konrads v. Ammen- 
hausen im Auszuge, schlecht und recht, erneute‘. Von Jakob 
Mennel abgesehen, sind die Dichter des 14. Jahrhunderts, also 
Heinrich v. Beringen, Konrad v. Ammenhausen, der Pfarrer zu dem 
Hechte und Meister Stephan, voneinander unabhängig; keiner hat 
den anderen benutzt oder benutzen können. Sie alle sind aber 
deshalb miteinander verwandt, weil jeder von ihnen ein älteres 
Werk in lateinischer Prosa zum Steigbügel seines Rittes auf dem 
deutschen Pegasus machte, d. h. weil jeder nach seiner Art die- 
selbe Arbeit benutzte, hier verkürzte dort ausweitete. Es spricht, 
um diesen Punkt gleich hier zu erledigen, für Konrad v. Ammen- 

1 Vgl. P. Zimmermann, Das Schachgedicht Heinrichs v. Beringen (auch 
unter dem Titel: Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart 166). Tu- 
dingen 1888, die für unsere Zwecke in Betracht kommenden Verse sind 
Vers 868 ff. S. 30 fl. — Beringen ist entweder Böhringen bei Radolfzell oder 
Beringen bei Schaffhausen; vgl. F. Vetter a. a. O. S. XLV Anm. a, wie über- 
haupt Vetters bibliographische Hinweise ständig zu Rate gezogen werden 
müssen. 

t Herausgegeben von E. Sievers: Zeitschrift für deutsches Altertum XVII 
N. F. V. 1874), Sp. 162 fl. ohne durchlaufende Verszählung; in Betracht kommen 
Sp. 190fl. Die Jahreszahl 1835 bei F. Vetter a. a. O. XLIV Anm. a ist ein 
Druckfehler. 

2 Herausgegeben von W. Schlüter: Verhandlungen der gelehrten Estnischen 
Gesellschaft zu Dorpat XI (Dorpat 1888) S. 1 ff.; in Betracht kommen die 
Verse 665 fl. S. 29f. 

4 Herausgegeben von V. Vetter a. a. O. Sp. 3 fl. im Apparat zu dem Gedicht 
Konrads v. Ammenbausen; in Betracht kommen die Verse 249 fl. Sp. 119 f. — 
Nicht in Betracht für unsere Untersuchung kommen die Auszüge, die F. Vetter, 
Lehrhafte Literatur des 14. und 15. Jahrhunderts I (auch unter dem Titel: 
Deutsche Nationalliteratur, herausgegeben von F. Kürschner XII, 1, Berlin und 
Stuttgart ohne Jahr) dargeboten hat, und zwar S. 91 ff. aus Konrad v. Ammen- 
hausen (Vers 14661 ff., 18087 ff., 18 823 fl., 415 fl., 6523 ff., 6427 fl.), S. 134 fl. aus 
Heinrich v. Beringen (Vers 7406 fl., 9486 ff., 2327 fl.), S. 139 fl. aus dem Pfarrer 
zu dem Hechte (Sp. 316 ff., 347 ff., 227 ff.) und S. 144 ff. aus Meister Stephan 
(Vers 5082ff., 1573 fl.). 


158 f Albert Werminghoff 


| 


hausen, daß er einzig und allein unter ihnen allen in der Ab- 
schätzung des grundsätzlichen Wertes von Erb- und Wahl- 
"monarchie es sich nicht nehmen ließ, die innerpolitischen Folgen 
einer Doppelwahl zur Anschauung zu bringen. Um seiner Lebens- 
zeit willen war dies natürlich dem Heinrich v. Beringen, der um 
das Jahr 1300 lebte, verwehrt. Konrads v. Ammenhausen Verse 
2949—2963 und 2978—2995 aber sind ihrem Verfasser eigentüm- 
lich: sie haben weder bei dem Pfarrer zu dem Hechte (1355) noch 
bei Meister Stephan (1350—1375) eine Parallele, wie sie denn 
später auch von Jakob Mennel (1507) keines Blickes gewürdigt 
wurden. Es wird Entschuldigung finden, daß wir unter solchen 
Umständen die Dichtung Konrads v. Ammenhausen zum Ausgangs- 
punkt unserer Untersuchung machten. 

Die den Dichtern des 14. Jahrhunderts gemeinsame Vorlage ist 
wie gesagt ein Werk in lateinischer Prosa, das Solatium ludi 
scaccorum oder der Traktat De moribus hominum et de officiis 
nobilium super ludo scaccorum, d.h. die Schrift des um das Jahr 1300 
in Reims lebenden Predigermönchs Jacobus de Cessolis, eines Lom- 
‘barden’. Er hatte, um die Worte von W. Wackernagel zu wieder- 
holen“, „das Schachspiel zum Gegenstand einer lang fortlaufenden 
Reihe von Kanzelvorträgen“ gemacht, „in welchen er all die ein- 
zelnen Figuren nach einander durchging, um die Sitten von König 
und Königin, von Räten und Rittern, von Gewerbsleuten und Acker- 
bauern zu schildern und die religiösen und moralischen und politi- 
schen Pflichten zu entwickeln, die jeglichem Beruf und Stande 
zugeteilt seien“. Er hat, „als seine Zuhörer ihn zur Veröffent- 
lichung drängten, die Form der Predigt gegen die freiere, bloß 

abhandelnde vertauscht; nur diese Um- und Ausarbeitung hat sich 
erhalten“. Vergleicht man die Schrift des Jacobus de Cessolis 


1 Vgl. die ausführliche Bibliographie über das Leben und das Werk des 
Jacobus de Cessolis bei A. van der Linde, Geschiente und Literatur des Schach- 
spiels I (Berlin 1874), Beil. 1 S. 18 ff., dazu F. Vetter a. a O. S. XXXIX f. 
Wir benutzten zwei Ausgaben: 1. die von E. Köpke, Jacobus de Cessolis (auch 
unter dem Titel: Mitteilungen aus den Handschriften der Ritterakademie zu 
Brandenburg a. H. II. Beilage zu dem XXIII. Jahresbericht über die Ritter- 
akademie Brandenburg a. H. 1879), S. 1 ff.; 2. die von F. Vetter a. a. O. im 
Apparat zum Gedicht des Konrad v. Ammenhausen bergestellte. 

2 W. Wackernagel, Das Schachspiel im Mittelalter S. 122 f. im Neudruck 
dieser Abhandlung in seinen Kleineren Schriften I (Leipzig 1872), S. 107 ff. Sie 
ist wiederholt und im Anmerkungsapparat erweitert bei F. Vetter a. a. O. 
S. XXIII ff., wo sich die Zitate unseres Textes S. XLf. XLIV finden. 


— 
— —— — — ——ñꝗ,i — 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert 159 


mit der Dichtung des Heinrich v. Beringen, so tritt ihr bestim- 
mender Einfluß auf den deutschen Verseschmied deutlich zutage, 
gerade und auch in dem beiden Autoren gemeinsamem Abschnitt 
über die Königin. Um die Beziehungen Konrads v. Ammenhausen 
zu seiner Vorlage abzuschätzen, lohnt es sich die entsprechenden 
Sätze des Reimser Predigermönchs zu wiederholen: 

... (Begina) est... a sinistris regis collocata per gratiam, quod regi 
donatum est per naturam. Nam melius est reges habere per successionem 
primogeniturae quam per electionem vel principum voluntatem. Saepe enim 
principes diversis causis intervenientibus discordes funt et dissidentibus volunta- 
tibus necesse est aut electionem tardari aut propriis utilitatibus intendentes 
personam regis in electione non meliorem aut digniorem eligere, sed utiliorem 
propriis commodis affectare. Qui vero per ordinem primogenituree ad dignita- 
tem regalem ascendunt, necesse est educatos esse bonitate ct moribus ac iustis 
actibus, quibus rex genitor informatur, et necesse est principes timere movere 
discordiam in regno, cum vivente rege natum primogenitum considerent 
regnaturum!. 

Man sieht, Jacobus de Cessolis und Konrad v. Ammenhausen 
stimmen im Grundgedanken ihrer politischen Anschauung überein, 
nur daß ihn der deutsche Mönch, fast möchte man sagen liebens- 
würdiger seinen Lesern zu Gemüte führt: der Erdgeruch der deut- 
schen Heimat ist unverkennbar und die Anteilnahme an deutschen 
Schicksalen durchzieht die holprigen Verse. Das Verdienst der 
Anregung bleibt dem Predigermönche unverkürzt, und ebenso 
wird es nicht zu bestreiten sein, daß sein politisches Ideal in 
der erblichen Monarchie Frankreichs, insonderheit im Regimente 
Philipps IV. des Schönen (1285 - 1314) zu suchen ist. So wird 
sein Einfluß auf die deutschen Dichter um nichts weniger zum 
Symptom französischer Einwirkung auf Deutschland, das durch 
jene Reimereien eine politische Theorie des westlichen Nach- 
barlandes übernahm. -In Frankreich bodenständig und mit der 
Wirklichkeit der Dinge im Einklang wurde sie im Hinblick auf 
das Deutsche Reich zur Utopie, weil hier die Rückkehr zur Erb- 
monarchie rechtlich unmöglich war, wenngleich .diese tatsächlich 
in der Folge der Luxemburger seit Karl IV. (t 1378) und später 
in der Reihe der Habsburger seit Albrecht II. ( 1439) zum Durch- 
bruch gelangte“. 


1 Nach E. Köpke a. a. O. S. 5; die entsprechende Stelle findet sich bei 
F Vetter a. a. O. Sp. 119 ff. Auf sie verweist A. van der Linde a. a. O. Beilage 1, 
8.21 mit Anm. 6. 

1 Vgl. dazu unseren Aufsatz über die Wahl des Staatsoberhauptes in der 
deutschen Geschichte: Neue Jahrbücher für das klassische Altertum Ge- 


160 Albert Werminghoft 


Fragt man schließlich danach, ob die Theorie des Konrad 
v. Ammenhausen, nunmehr als das geistige Eigentum des Jacobus 
de Cessolis erkannt, nur/oder erstmals von diesem als ihrem Urheber 
verfochten wurde, so kann vorläufig nur eine ausweichende Ant- 
wort gegeben werden. Wir besitzen dank den Studien Friedrichs 
v. Bezold eine Geschichte der Lehre von der Volkssouveränität 
während des Mittelalters’ — eine ähnliche Abhandlung über die 
Doktrin des erblichen Königtums scheint nicht vorhanden zu sein. 
So mag nur daran erinnert werden, daß schon vorJacobus de Cessolis, 
im Jahre 1285 noch vor dem Regierungsantritt Philipps des Schönen, 
Agidius von Rom in seinem Werke De regimine principum die 
Erbmonarchie für die bessere Staatsform gegenüber der Wahl- 
monarchie angesprochen hatte?. Der König, der das Reich seinem 
Sohne erhalten wolle, werde größere Sorge um den Staat tragen; 
alteingesessene, erbliche Regenten seien in der Regel treff licher 
als neuerhobene Emporkömmlinge, wie auch ein Volk einer alt en, 
erblichen Dynastie aus Gewohnheit leichter gehorche. Die Erb- 
lichkeit des Herrscherhauses beseitige Streit; es sei indessen er- 
forderlich, die Erbfolge fest zu regeln, wobei der Ubergang der 
Herrschaft vom Vater auf den erstgeborenen Sohn das Natür- 
lichste wäre. Wohl wisse man niemals, ob dieser Erstgeborene 
dereinst wirklich zur Regierung gelange, und deshalb seien alle 
Königssöhne gleichmäßig auf den königlichen Beruf vorzubereiten. 
Es ist nicht ausgeschlossen, daß Jacob v. Cessolis auf den Schultern 
des Ägidius v. Rom steht, jedenfalls muß betont werden, daß 
dieser letztere gerade in seinem Eintreten für die Erbmonarchie 
sich von Thomas v. Aquino (F 1274) entfernte: der doctor eximius® 


schichte und deutsche Literatur, herausgegeben von J. Ilberg, I. Abt. 1920, Bd. 45, 
S. 414 ff., bes. S.421ff. Die Beurteilung der spätmittelalterlichen Wahlmonarchie 
wird sich der Meinung von P. A. Pfizer, wie sie in dessen „Briefwechsel zweier 
Deutschen“ (2. Ausgabe aus dem Jahre 1832, 18. Brief, neu herausgegeben von 
G. Küntzel, Berlin 1911, S. 186f.) zutage tritt, anschließen dürfen. 

ı F. v. Bezold, Aus Mittelalter und Renaissance (München und Berlin 1918), 
S.1ff. (aus der Historischen Zeitschrift Bd. 36, 1876, neu abgedruckt). 

2 De regimine principum III, 2 c. ö; vgl. R. Scholz, Die Publizistik zur Zeit 
Philipps des Schönen und Bonifaz’ VIII. (auch unter dem Titel: Kirchenrecht- 
liche Abhandlungen herausgegeben von U. Stutz, Heft 6—8, Stuttgart 1908), 
S.107f., dessen Ausführungen oben so gut wie wiederholt sind. 

3 Vgl. J. A. Endres, Thomas v. Aquin (Mainz 1910), S. 100 über die ver- 
schiedenen Beinamen des Aquinaten, über die P. Mandonnet, Les titres 
doctoraux de saint Tiomas d'Aquin (Revue Thomiste XVII, 1909, p. 597 ss.) 
gehandelt hat. 


Zur Lehre von der Erbmonarchie im 14. Jahrhundert 161: 


der Scholastik hatte sich für die Bevorzugung der Wahlmonarchie 
entschieden’. Trügt nicht alles, so trat damit die publizistische 
Erörterung über die beiden Formen der Einherrschaft in ein nenes 
Stadium ein?, wie es zugleich dem Wandel der Rechtsanschauungen. 
entsprach. F. Kern hat dargetan, daß bis zum 13. Jahrhundert das 
Mittelalter im wesentlichen am Geburtsrecht festhielt, um allmäh- 
lich und langsam die Überleitung zum Individualerbrecht zu voll- 
ziehen, daß bereits im selben 13. Jahrhundert auf beinahe unmerk- 
lichem Wege in Frankreich die Gewohnheit der Primogenitur sich 
eingebürgert habe. Sind diese Erörterungen schlüssig, so lassen. 
sie zugleich die Schriften eines Ägidius von Rom und eines Jacobus 
de Cessolis zu Begleiterinnen eines Prozesses werden, dem das 
Deutsche Reich, in einer Art von „glänzender Vereinzelung“, für 
sich selbst leider nicht anschloß, während es ihn zugunsten der 
weltlichen Landesfürsten innerbalb seiner Grenzen duldete oder 
vielmehr dulden mußte. Aus diesem Grunde bezeugen anderer- 
seits die Verse Konrads v. Ammenhausen und der übrigen Schach- 
buchdichter eine theoretische Opposition gegen das deutsche Wahl- 
königtum, für deren Stärke immerhin die handschriftliche Ver- 
breitung jener Dichtungen spricht‘. Sicherlich standen ihre Ver- 
fasser mit ihrer Betonung der Erbmonarchie nicht allein, um aber 
zu voller Klarheit vorzudringen, bedarf es noch weitausgreifender 
Studien und durch sie der Einkehr in literarische Überlieferungen, 
die im allgemeinen als dem eigentlichen Arbeitsgebiet des Histo- 
rikers fernliegend angesehen werden möchten. Unsere Mitteilung. 
hat ihren Zweck erfüllt, ist ihr der Nachweis gelungen, daß solche 
Einkehr auch des Ertrages sicher sein kann. 


1 Vgl. die e des einschlägigen Abschnittes aus dem Kommentar 
zur aristotelischen Politik (Parmeser Ausgabe der Werke des Thomas v. Aquino 
XXI, S. 495) bei J. J. Baumann, Die Staatslehre des bl. Thomas von Aquino 
(Leipzig 1873), S. 125 ff., dazu die Darlegungen von O. Gierke, Das deutsche 
Genossenschaftsrecht III, S. 578f. 

2 Über die Darlegungen der älteren Publizistik vgl. C. Mirbt, Die Publi- 
zistik im Zeitalter Gregors VII. (Leipzig 1892), S. 548f. 

3 Vgl. F. Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im früheren Mittel- 
alter (Leipzig 1916), S. 39 ff., bes. S. 46, 50. 

Vgl F. Vetter a. a. O. Beilage zu S. LII mit der Aufzählung von 24 Hand- 
schriften des Schachzabelbuchs Konrads v. Ammenhausen. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 11 


162 


| Französische Rheinbundidee 

und brandenburgische Politik im Jahre 16981. 

E g | | Von l = 
Victor Loewe. 


Unmittelbar nach Unterzeichnung des Ryswicker Friedens- 
vertrages am 30. Oktober 1697 wurden die diplomatischen Be- 
ziehungen zwischen Brandenburg und Frankreich wieder aufge- 
nommen, die mehr als 8 Jahre unterbrochen gewesen waren. Die 
französische Regierung ernannte zu ihrem Vertreter in Berlin den 
Vicomte des Alleurs®, einen früheren Offizier, dessen Gattin eine 
Deutsche aus der alten elsässischen Familie v. Lützelburg war, 
während die Berliner Regierung auf den Pariser Posten ihren 
besten Kenner der französischen Verhältnisse Ezechiel v. Span- 
heim zu entsenden beschloß. Das Schwergewicht der branden- 
burgischen Interessen lag jetzt freilich im Osten: die Besteigung 
des polnischen Thrones durch Kurfürst Friedrich August von 
Sachsen schien eine Machtverschiebung anzukündigen, die dem 
Staate der Hohenzollern gefährlich werden konnte und das Stre- 
ben nach der Königskrone, das jetzt immer mehr in den Mittel- 
punkt der brandenburgischen Politik rückte, ließ Kurfürst Fried- 
rich Anschluß an Österreich suchen, das durch den glücklichen 
Ausgang des Türkenkrieges sehr gefestigt worden war. Um sich 
aber den Habsburgern nicht ganz verschreiben zu müssen, wünschte 
man in Berlin, daß Frankreich die seit alters gespielte Rolle als 
Schützer der Reichsstände und der deutschen Libertät gegenüber 
dem Hause Habsburg wieder” aufnähme. Man begegnete sich 
darin mit den Absichten der französischen Regierung, wie es denn 
in der Instruktion für des Alleurs hieß, es müsse den Reichs- 


ı Nach dem Material des Berliner Geheimen Staatsarchivs (Rep. 11, 89, 
fasc. 58 a). 

2 Vgl. Recueil des Instructions données aux ambassadeurs et ministres de 
France ... Tome 16: Prusse. Par A. Waddington. Paris 1901. 9. 235 ff. 


Prensisisehe Rhainhundidee und brandenburgische Politik im Jahre 1698 163 


fürsten klar gemacht werden, daß die französische Politik „n'a 
d’autre vue et d'autre intérêt que de contribuer a leurs avantages, 
que ce sera dans cette intelligence qu’ils trouveront leur sûreté 
contre les desseins d'une puissance qui leur doit tonjonrs être 
suspecte ?. 

Nach brandenburgischer Auffassung schien ein Hindernis auf 
diesem Wege nur die protestantenfeindliche Politik zu sein, die 
Frankreich durch die sog. Religionsklausel des Ryswicker Frie- 
densvertrages bekundet hatte, mit dem Hinweis, daß durch diese 
Bestimmung recht eigentlich den. Wünschen und Interessen des 
protestantenfeindlichen Österreich gedient sei, glaubte man eine 
nachgiebigere Haltung der französischen Regierung erreichen zu 
können. 

Diese Grundgedanken der brandenburgischen Politik Frank- 
reich gegenüber kamen in der noch unter Mitwirkung Danckel- 
mans abgefaßten Instruktion Spanheims vom 14. November 1697 
deutlich zum Ausdruck. Der in der Instruktion vertretenen An- 
sicht, daß die traditionellen guten Beziehungen zwischen Frank- 
weich und den evangelischen Ständen wieder aufzunehmen seien, 
hatte der Gesandte in den Erinnerungen zu der. Instruktion den 
Hinweis auf die gleiche gegen Österreich gerichtete Politik Riche- 
lieus.und Mazarins hinzugefügt, er war daher auch innerlich mit 
den brandenburgischen Richtlinien Frankreich gegenüber einver- 
standen. Noch von unterwegs erklärte er am 12. Januar 1698 in 
der Antwort auf ein kurfürstliches Reskript, das ihn in Xanten 
erreicht hatte, es wäre „bien fâcheux et assez étrange que l'en- 
tetement de religion, dont on est si fort possedé à Versailles .., 
réglât désormais toute sa politique .. et faire en sorte que le 
Conseil de France en devint désormais la dupe de celui d Autriche“. 

In den Reskripten an Spanheim nach Paris kam man immer 
wieder auf diese grundsätzliche Frage zurück, ohne doch dabei 
einen Erfolg zu haben. Am 19. Juli 1698 wurde an den Gesandten 
geschrieben, man sehe, daß wegen der Religionsklausel nichts 
Ersprießliches werde zu erreichen sein, das werde aber die Wir- 
kung haben, daß die Protestanten „ihr bisheriges Vertrauen gänz- 
lich verlieren und an das Haus Österreich sich desto mehr atta- 
en müssen, a wird Frankreich dermaleinst n empfinden, 


3 Vgl. Waddington a. a. O. S. 237, ferner Recueil des Instructions .. Tome 
18: Diete germanique. Par B. Auerbach. S XCV u. 71. 


11* 


164 Vietor Loewe 4 


was für eine Faute es hierunter aus bloßer unzeitiger Bigotterie 
zu seinem eigenen Nachteil begangen“, entsprechende Vorstellun- 
gen sollte der Gesandte den französischen Ministern „mit bebö-: 
riger Dexterität und Behutsamkeit“ machen. Die Antwort Span- 
heims vom 8. August ließ erkennen, wie wenig seine bisherigen: 
Bemühungen gefruchtet hatten: die Interessen der protestantischen 
Stände seien bisher der wichtigste, um nicht zu sagen fast der- 
einzige Gegenstand seiner Unterredungen mit den Ministern ge- 
wesen, immerhin wolle er mit verdoppeltem Eifer fortfahren, bei 
allen gebotenen Gelegenheiten deshalb vorstellig zu werden und 
dafür zu wirken, daß man in Paris weniger Bigotterie und mehr 
Rücksicht gegen die Protestanten bezeige. 

So wenig wie der brandenburgischen gelang es aber auch der 
französischen Regierung, ihr Ziel zu erreichen, dessentwegen sie 
so schnell den diplomatischen Verkehr mit dem Berliner Hofe 
wieder aufgenommen hatte. Gleich in den ersten Wochen erklärte 
Pomponne in einer Unterredung mit Spanheim, es sei die Absicht 
des Königs, mit dem Kurfürsten das Band wieder zu knüpfen, 
das ihn mit dessen Vater verbunden hatte, benutzte auch seitdem 
jede Gelegenheit, um auf das Projekt zurückzukommen. Span- 
heim erhielt aber Anweisung, der Anregung zu einer Erneuerung 
der Allianz auszuweichen. Man halte sie aus vielen Gründen zur 
Zeit nicht ratsam, hieß es in dem Reskript vom 8. März, „doch 
wollen wir auch diese Avancen nicht dergestalt von uns abweisen, 
daß der König daher zu Mißtrauen gegen uns Anlaß nehmen 
könne . “. 

Die französische Regierung gab aber den Bündnisplan noch 
nicht auf, und obne Spanheim hiervon Mitteilung zu machen; be- 
auftragte sie im Juli ihren Vertreter in Berlin, dort von neuem 
eine Allianz anzutragen. Die Frage, welche Stellung seine Regie- 
rung hierzu nehmen sollte, schien dem Kurfürsten wichtig genug, 
um darüber ausführliche Einzelgutachten der Mitglieder des Ge-, 
heimen Rates einzufordern. Da Kolbe von Wartenberg, der nomi- 
nelle Leiter der auswärtigen Politik seit. dem Sturze Danckel- 
mans, dem Geheimen Rate nicht angehörte, wurde er um Er- 
stattung eines Gutachtens in diesem Kreise nicht ersucht, da- 
gegen durfte Rüdiger Ilgen, der in den Geheimen Rat noch nicht; 
berufen war, aber doch schon der einflußreiche Berater des Kur- 
fürsten in den Fragen der auswärtigen Politik war, neben den 
Mitgliedern der Zentralbehörde seine Meinung eingehend äußern. ` 


— — BT — er — 


Französische Rheinbundidee und brandenburgische Politik im Jahre 1698 165 


Von den Mitgliedern des Geheimen Rates war Joh. Fr. v. 
‚Rhetz, der frühere Frankfurter Professor, in erster Reihe Justiz- 
-beamter', er begnügte sich daher damit, zu erklären, daß er nicht 
wisse, ob durch den geplanten Vertrag die Abmachungen mit dem 
Kaiser verletzt würden, weil Erläuterungen zu dem Projekt ent- 
weder nicht entworfen oder wenigstens nicht allen Geheimen Räten 
mitgeteilt worden seien. Auch der Kammerpräsident v. Chwalkowski 
:äußerte sich nur kurz, wies auch darauf hin, daß er erst vor eini- 
gen Monaten in den Geheimen Rat berufen worden sei? und daß 
er sich daher im Geheimen Archiv noch nicht habe unterrichte 
können. | | 

Stärkere Autorität durften die übrigen Mitglieder des Kolle- 
:giums für sich in Anspruch nehmen, die zumeist schon dem großen 
-Vorgänger des Kurfürsten ihre Dienste gewidmet hatten. Von 


-diesen allen sprach sich allein Eusebius v. Brandt’ für einen An- 
schluß an Frankreich aus. Da bei den sich zeigenden Konjunk- 
turen die Armee wieder verstärkt werden müsse, so würde eine 


Allianz, bei der eine beträchtliche Summe Geldes zu gewinnen 


‘wäre, sehr nützlich sein, der Kurfürst könnte auch zur Zeit keine 
-bessere Wahl treffen als Frankreich, das das meiste Geld auf- 
:bringen und am richtigsten bezahlen könne. Als sichersten Weg 
empfahl Brandt eine Allianz, die dem Kurfürsten die Neutralität 
verstattete, falls sich das nicht erreichen ließe und die branden- 
.burgische Regierung sich zur Teilnahme am Kriege entschließen 
:müßte, wäre darauf Bedacht zu nehmen, auch einige benachbarte 
- Mächte einzubeziehen. Sollte er sich in einem oder anderem geirrt 
‚haben, so schloß Brandt sein Gutachten, so möge man bedenken, 
dab „mir die Suite der Staatsaffären und derer vorhin nach und 
nach getroffenen Allianzen nicht so gar genau vertraut gewesen. .“. 


Dieser einen Stimme gegenüber waren alle übrigen Mitglieder 
des Geheimen Rates darin einig, daß das französische Anerbieten 
in vorsichtiger Form abzulehnen sei. Das kurze Gutachten des 


Geheimen Rats Otto v. Schwerin! ließ zunächst die Verstimmung 


1 Dem Geheimen Rathe gehörte er seit dem November 1682 an. Vgl. 


;: Klaproth u. Cosmar, Der Kgl. Preuß.. Wirkl. Geh. Staats- Rath. Berlin 


1805. S. 370. 
1 Am 12. März 1698. Vgl. Klaproth u. Cosmar a. a. O. S. 391. 
War seit dem September 1695 Wirklicher Geheimer Rat. 
4 Otto v. Schwerin, der Sohn des Oberpräsidenten Otto v. Schwerin war 


bereits seit dem Juni 1676 Wirklicher Geheimer Rat. 


166 „ VvVietor Loewe 


desselben über seinen geringen Anteil an den Staatsgeschäften 
durchblicken: seit dem Antritt der Regierung des Kurfürsten sei 
nie zu seiner Kenntnis gekommen, ob und was für Verträge ge- 
schlossen worden seien, auch die Berichte der brandenburgischen 
Gesandten an fremden Höfen seien ihm verborgen geblieben, er 
könne es sich daher nicht anders vorstellen, als daß er, ungefähr 
wie der Blinde von der Farbe urteilen werde. Die Erfahrung 
habe gezeigt, daß die Krone Frankreich sowohl im Kriege wie 
im Frieden stets nach einem Plane handle und einesteils die evan- 
gelische Religion, anderenteils das römische Reich deutscher Nation 
zu unterdrücken suche, wenn immer möglich sollte man daher die 
Allianz auf die beste und glimpf lichste Art zu vermeiden suchen. 

Eingehend und aus gründlicher, Kenntnis der diplomatischen 
Beziehungen erwachsen war das Gutachten Wolfgang v. Schmet- 
taus. Frankreichs Absicht sei es, wie es scheine, nur, dem Kur- 
fürsten in der spanischen Successionssache indirekt die Hände zu 
binden. Ein Abkommen mit der französischen Regierung würde 
dem mit dem Kaiser geschlossenen Vertrage zuwider sein“, denn 
Art. 2 desselben bestimme, daß keine der kontrahierenden Mächte 
ein Bündnis mit einer anderen schließen dürfe, das der Gegen- 
seite nachteilig sei, durch Art. 7 sei man auch verbunden, dem 
Kaiser Hilfe zu leisten, wenn der König von Spanien ohne Erben 
verstürbe. Außerdem habe der Kurfürst sich in der „Großen 
Allianz“, deren wichtigster Teilnehmer der Kaiser gewesen sei, 
auch in ein foedus defensivum perpetuum mit allen Alliirten nach 
erfolgtem Friedensschluß mit Frankreich eingelassen?. Am kaiser- 
lichen Hofe würde die Verbindung mit Ludwig XIV. nur Anlaß 
geben, um die kurfürstliche Potenz, „wovon man ohnedem bekannt 
große Jalousie hat“, durch allerhand Mittel zu schwächen, auch 
die Subsidien aus England und Holland seien für diesen Fall ge- 
fährdet. Schmettau verstand es auch, die Abneigung des Herr- 
schers gegen den gestürzten Oberpräsidenten v. Danckelman aus- 
zunützen: er könne sich nicht denken, so hieß es in dem Gut- 
achten, daß der Kurfürst „dero Gloire und im vergangenen Kriege 
erworbene hohe Merita... verlieren, die Obligation, so Ihr des- 
halb gebühret, Ihrem gewesenen Oberpräsidenten zuschreiben 


1 1686 März 22. Geheimes Defensivbündnis auf 20 Jahre zwischen Kaiser 
Leopold und Kurfürst Friedrich Wilhelm. v. Moerner, Kurbrandenburgs Staats- 
verträge von 1601—1700. S. 481f. ne 

: Vgl. Art. 6 des Vertrages vom 23. März 1691. v. Moerner a. a. O. S. 549. 


i 


Französische Rheinbundidee und brandenburgische Politik im Jahre 1698 167 


lassen“ wolle. Frankreichs Absicht sei es, sich „durch die spa- 
nische Succession und Conquete der Indien Meister in Europa und 
von der Welt zu machen“. Auch wenn die französische Krone 
größere Anerbietungen machen wollte, so sei es doch bekannt, 
daß sie „ihre Parole länger als es ihr Interesse mit sich bringt, 
zu halten nicht gewohnt ist“. Er erinnere sich, von seinem frü- 
heren Herrn, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz öfters 
gehört zu haben, daß er fünf Allianzen mit Frankreich geschlossen 
habe,, keine aber länger gehalten worden sei als bis er den 
Dienst, zu dem er sich verpflichtet, geleistet hätte, dann habe 
man ihn sofort negligiert. Der Vater des Kurfürsten Friedrich, 
der durch den Nymweger Frieden „gar abandonnirt und im Kriege 
mit Frankreich gelassen wurde, hat gleichsam gezwungen, jedoch 
mehrenteils par depit und vengeance sich mit Frankreich alliiert, 
aber dabei in die Länge sich nicht wohl befunden“ und babe sich 
deshalb im Jahre 1686 wieder mit dem Kaiser verständigt, „es 
ist mir jedoch ofters im Reich und in Holland vorgerücket worden, 
daß eben diese französische Allianz Ursache gewesen, daß Straß- 
burg und Luxemburg samt anderen considerablen Reichslanden 
in vollem Frieden verloren worden“. Seiner Überzeugung nach 
sei es das wahre Interesse des Kurfürsten, sich zur Zeit mit 
keinem Teil zu engagieren, sondern freie Hand zu behalten und 
„sowohl ihrer alten Alliierten als der Kron Frankreich Freund- 
schaft durch honette Begegnung zu menagieren .. Auch Graf 
Alexander Dohna warnte davor, den französischen Anträgen Ge- 
hör zu geben: „mit was schöne und spatieusen Vorstellungen Frank- 
reich einige der größten Häupter im Reich sicher gemacht und 
darüber Straßburg und mehr Orter abgerissen, solches erinnern 
wir uns noch alle“. 

Paul v. Fuchs meinte!, es komme darauf an, ob die Verbin- 
dung mit Frankreich augenblicklich nützlich sei. Der Kurfürst 
werde sich erinnern, daß bei verschiedenen Unterhaltungen über 
diese Materie er sich immer dahin ausgesprochen habe, daß, wenn 
Frankreich dergleichen Anträge stelle, man sie nicht platt ver- 
werfen, daß man sich aber vorderhand auf nichts einlassen solle. 
Dieser Meinung sei er auch jetzt noch, weil bei dem bevorstehenden 
Tode des Königs von Spanien eine Revolution entstehen werde 
„dergleichen, so lange die Welt gestanden, nicht gewesen“ und 


ı Einen Auszug aus dem 2 uchsschen Gutachten vgl. in P. v. Salpius, Paul 
v. Fuchs (Leipzig 1877). S. 105. 


168 Victor Loewe 


dann werde der Kurfürst am meisten umworben werden, solange 
er freie Hand habe. Frankreich wünsche durch die Allianz zu- 
nächst zu erreichen, daß der Kurfürst den. Ryswicker Frieden 
garantiere, dann müsse er aber auch die Religionsklausel aner- 
kennen, durch die viele hunderte Kirchen den Evangelischen ent- 
zogen würden. Es wolle ferner dem Kurfürsten die Hände binden, 
damit er sich bei Erledigung des spanischen Thrones nicht gegen 
es wenden könne, das aber verstoße gegen das Abkommen mit 
dem Kaiser, worin ausdrücklich ausbedungen sei, daß die spanische 
Nachfolge als Bündnisfall gelte. Endlich wolle es den Kurfürsten 
mit dem Kaiser, Spanien, England und Holland brouillieren, würde 
ihm aber dadurch „unsäglichen Schaden“ bringen. Die Angabe, 
daß die Allianz ein „innozentes Werk“ und anderen Verbindungen 
nicht zuwider sei, würde keinen Glauben finden. | 

Das ausführlichste, das Für und Wider sorgsam abwägende 
Gutachten erstattete Rüdiger Ilgen. Es scheine nicht ratsam, das 
französische Angebot brüsk abzuweisen, obgleich Frankreichs 
jetzige Absichten auf ein „Pouvoir sans bornes und die Sklaverei 
aller übrigen Mächte von Europa“ gerichtet seien. Man müsse 
wenigstens äußerlich eine Art von Freundschaft mit dem Pariser 
Hofe aufrechterhalten, um nicht gewisse Stände im Reich, wie 
Münster und andere katholische, die die kurbrandenburgische, 
zum guten Teil aus säkularisiertem Pfaffengut bestehende Macht 
mit scheelen Augen ansähen, zum Anschluß an Frankreich zu 
treiben, dem Kurfürsten würde es dann unmöglich sein, in Sachen 
der Religionsklausel etwas zu erreichen, er würde auch, falls 
der König von England stürbe, ein großes von der oranischen 
Erbschaft riskieren. Ilgen weist hier auch auf die Erfahrungen 
des großen Kurfürsten hin: dieser sei, als er im Kriege mit Frank- 
reich stand, vom Kaiser und seinen Verbündeten wenig menagiert 
worden, bei der Erwerbung von Vorpommern habe man ihn sogar 
im Stich gelassen und schließlich Frankreich Mittel und Wege 
an die Hand gegeben, um ihn zur Abandonnierung seiner Erobe- 
rung zu verpflichten. 

Andererseits, meinte Ilgen, werde der Kurfürst noch weniger 
wohl dabei fahren, wenn er das französische Angebot annähme; 
wäre die Allianz noch so allgemein und unschuldig abgefaßt, so 
würden doch der Kaiser, England und Holland davon das ärgste 
glauben. Im Hinblick auf den Kaiser wäre das um so gefähr- 
licher, weil man in verschiedenen Reichsfragen auf ihn angewiesen 


Französische Rheinbundidee und brandenburgische Politik im Jahre 1698 169 


sei!, auch die Zahlung der Subsidien und Römermonate würde 
-eingestellt werden, ebenso riskierte man die Zahlung der spani- 
schen Subsidien. Bei den „guten Patrioten“ im Reich würde eine 
solche Allianz auch große Bestürzung hervorrufen, könnte auch 
viele von ihnen veranlassen, die Hände ganz sinken zu lassen 
und sich ganz in die Arme Frankreichs zu werfen. 

Bei der bevorstehenden Entscheidung der spanischen Frage, 
so meinte Ilgen weiter, werde der Kurfürst am besten urteilen 
können, welche Partei er zu nelımen habe, es sei nicht zu zwei- 
feln, daß der Kaiser sich deshalb schon anmelden und einige Au- 
erbieten machen werde. Es sei verschiedentlich von einer dritten 
Partei gesprochen worden, die beim Tode des spanischen Königs 
dahin sehen sollte, daß dessen Nachfolge im Sinne des „allgemeinen 
Ruhestandes an der Christenheit“ bestimmt werde, in einer sol- 
chen dritten Partei könnte der Kurfürst ohne Zweifel eine be- 
trächtliche Figur machen. 

Die Ziele der französischen Regierung, wie sie ihm erschienen, 
faßte Ilgen dahin zusammen, daß „deren Consilia und Actiones .. 
bisher auf die Ausrottung der evangelischen Religion, auf die 
Unterdrückung ihrer Nachbarn und auf die Stabilierung einer Uni- 
versalmonarchie in Europa“ gerichtet gewesen, bei diesen Grund- 
sätzen werde sie ohne Zweifel auch ferner verbleiben und dahin 
gehe, ob es gleich nicht so scheine, auch die angebotene Allianz. 
Ilgen schloß sein mit der ihm damals noch eigenen Frische und 
Verve des Stils geschriebenes Gutachten mit einer biblischen Er- 
innerung, die auf den Kurfürsten nicht ohne Wirkung gewesen 
sein wird: „Als im alten Testament der sonst fromme König Jo- 
saphat mit dem gottlosen König Ahab auch eine Allianz machte, 
so ließ ihm Gott sagen: Sollst Du so dem Gottlosen helfen und 
lieben dis den Herrn hassen und um deswillen ist der Zorn des 
Herrn über Dir!“ 

Kurfürst Friedrich selbst war anscheinend zunächst zu einem 
Abkommen mit Frankreich bereit, wie eine undatierte Niederschrift 
von seiner Hand zeigt: „Aprays le retablissement de la payx 
generalle Sa Majesté tres Crestienne peut bien estre persuadée 
que je prens aussi biens part a legardt de l’enciene amitié entra 
Elle et ma maisont Electoralle comme aussi a rentrer avec Elle 
dans la premiere et anciene Liaisont.“ Und zu dem Hinweis 


! Ein Hinweis auf die Verhandlungen über die Erwerbung der Königs- 
krone findet sich in dem Gutachten nicht. 


170 V. Loewe: Französ. Rheinbundidee u. brandenburg. Politik im Jahre 1698 


Schmettaus, daß der Vertrag von 1686 mit dem Kaiser nicht er- 
laube, ein der anderen Partei nachteiliges Bündnis zu schließen, 
bemerkte er in einer Randnotiz: „Der Keyser hat doch ungeachtet 
mit Frankreich den frieden ohne meine Communication gemachet.“ 

Die kurfürstliche Entscheidung erging aber schließlich in der 
Richtung des Ilgenschen Gutachtens. Dem französischen Gesandten 
wurde am 6/16. August durch Fuchs und Schmettau eröffnet, 
daß man seinem Könige für die bewiesene Freundschaft sehr ver- 
bunden sei, man hoffe aber, bei den bisherigen Bundesgenossen 
für die Erhaltung des Friedens mehr auszurichten, wenn sie nicht 
durch ein Abkommen Brandenburgs mit der französischen Regie- 
rang scheu gemacht würden. Eine Garantie des Friedens durch 
Brandenburg sei auch nicht möglich, splange die Differenzen über 
die Religionsklausel nicht beseitigt wären, man wolle sich auch 
hierin von den übrigen evangelischen Ständen nicht trennen. 

Spanheim war von französischer Seite über den Schritt, den 
des Alleurs getan hatte, nicht unterrichtet worden. Erst am 
5/15. August, als man in Berlin schon zur Ablehnung des Antrags 
entschlossen war, wußte er darüber Mitteilungen zu machen. Aus 
diesen geht hervor, daß der Allianzantrag nicht aus einer vorüber- 
gehenden Konjunktur erwachsen war, sondern einer Erneuerung 
der traditionellen französischen Reichspolitik und des Rheinbund- 
gedankens dienen sollte: im Hinblick auf den bevorstehenden Frie- 
den zwischen dem Kaiser und den Türken, so hieß es in dem 
Berichte Spanheims, denke man an eine neue Allianz mit den 
Kurfürsten und Fürsten des Reichs nach dem Beispiel oder in 
der Art des Rheinbundes yon 1657, und zwar aus Besorgnis vor 
der furchtbaren Macht des Hauses Österreich, falls diesem die 
spanische Monarchie ganz oder zum großen Teile zufalle. 

Es war das letzte Mal gewesen, daß die Idee des Schutzes 
der deutschen Libertät durch Frankreich bei brandenburgisch- 
preußischen Staatsmännern noch einigen Widerhall gefunden hatte. 
Wenige Jahre später stellte das junge Königreich seine Truppen 
auf allen Schlachtfeldern zum Kampfe gegen Frankreich zur Ver- 
fügung und als fortan in schnellem Aufstieg sich der Staa? der 
Hohenzollern vom alten deutschen Reichskörper loslöste, wurde 
er der Kern des neuen deutschen Staatswesens, dessen Lebens- 
rechte gegen französische Machtgelüste zu verteidigen die unver- 
jährbare Aufgabe für alle deutschen Stämme geworden und bis 
auf den heutigen Tag geblieben ist. 


171 


Die deutschen Universitäten, fire Entwicklung 
vom 16. bis 19. Jahrhundert. 
Von 
Georg Kaufmann. 


Die deutschen Universitäten. des 19. Jahrhunderts sind eine 
Fortbildung der deutschen Universitäten der Periode des 16. bis 
18. Jahrhunderts, ihrer Ziele, ihrer Verfassung, ihrer Mittel und 
Einrichtungen, wie sie sich im 14. und 15. Jahrhundert aus den 
Schulen des Mittelalters entwickelt hatten. So reichen denn starke 
Traditionen der heutigen Universitäten noch in das Mittelalter 
hinein, wie denn auch manche Universitäten noch Besitzungen 
und andere wirtschaftliche Ansprüche auf Schenkungen und Er- 
werbungen aus dem Mittelalter zurückführen. 

So lebendig aber auch dieser Zusammenhang ist — so ist doch 
der Unterschied zwischen den Universitäten der Gegenwart und 
den früheren Universitäten so groß, daß die Verbindung manchem 
kritischen Auge wesentlich nur in Äußerlichkeiten zu bestehen 
scheinen möchte. Das ist aber nicht richtig. Trotz der Kluft, 
die zwischen der heutigen Methode der freien Forschung und der 
teilweise bis in das 19. Jahrhundert reichenden Gebundenheit des 
Mittelalters an bestimmte Vorstellungen und Methoden liegt. 
Schon die Gruppierung der Wissenschaften nach den Fakultäten, 
die Bedeutung wichtiger Gegenstände und Hilfsmittel der For- 
schung, so der kirchlichen Lehren und Schriften, der Werke von 
Plato und Aristoteles, des römischen Rechts, der philosophischen 
und theologischen Werke eines Thomas von Aquino und anderer 
Autoritäten des Mittelalters sind Zeugen von sachlich bedeuten- 
den Zusammenhängen der heutigen Forschung mit den Universi- 
.täten des Mittelalters. Aber doch und dennoch. Art und Ziel 
der wissenschaftlichen Arbeit wie die Mittel der Forschung und 
weiter die Stellung der Universitäten im Staate sind gründlich 
verändert, Es wehte sehon im 16. bis 18. Jahrhundert an den 


172 Georg Kaufmann 


Universitäten eine andere Luft, es herrschte hier ein anderer, 
vielfach auf andere Ziele gerichteter Geist als im Mittelalter, 
mag.man auch das Suchen nach Wahrheit, das gleiche Verlangen 
nach tieferem Eindringen in das Wesen der Dinge in den ver- 
schiedenen Formen der wissenschaftlichen Arbeit der verschie- 
denen Perioden bereitwillig anerkennen. So klar der geschicht- 
‚liche Zusammenhang der heutigen Universitäten mit den Univer- 
sitäten des Mittelalters ist, so groß sind die Veränderungen in 
ihrem Leben und in ihrer Arbeit, 

Die Universitäten bildeten im 14. und 15. J ahrhundert Mittel- 
punkte eines wissenschaftlichen Lebens, dessen Methoden und 
Ziele uns heute in mancher Beziehung sonderbar und verworren 
erscheinen mögen, dessen Einfluß aber auf die Entwicklung der 
Gedanken über Kirche und Staat, Sitte und Recht, Arbeit und 
Leben wie auf die Beziehungen der Völker zueinander nicht leicht 
überschätzt werden kann. Die Universitäten jener Periode er- 
scheinen oft als Organe der Kirche, in Abhängigkeit namentlich 
von den Päpsten, oft aber auch als Organe des Staates, und end- 
lich oft auch beiden Gewalten gegenüber, der Kirche sowohl wie 
dem Staate, in eigentümlicher Selbständigkeit. 

Durch die maßlosen Ansprüche der Päpste im 13. Jahrhundert 
:und den Zusammenbruch ihrer Herrschaft nach dem Sturz Boni- 
faz VIII. 1304 wurde dann die Periode herbeigeführt, da die 
:Päpste in Abhängigkeit von den französischen Königen in Avi- 
:gnon lebten und weiter dann die folgende, in der zwei und zeit- 
weise drei Päpste neben- und gegeneinander stritten, der eine in 
Avignon, der andere in Rom, der dritte in Spanien. Und dann 
folgten die Päpste, deren Leben und Treiben der ganzen Christen- 
heit zum Skandal gereichte. Unter diesen über 250 Jahre aus- 
füllenden Wirren befreite sich die Christenheit von den Vorstel- 
lungen der päpstlichen Allgewalt und suchte auf den Konzilien 
zu Konstanz und Basel die Kirche neu zu ordnen. In diesen 
die ganze Christenheit erschütternden Kämpfen der Päpste vom 
14. bis 16. Jahrhundert um Ansprüche und Besitzungen, die mit 
-ihrem Amte wenig oder nichts zu tun hatten, und in denen dieses 
Amt, bald zum Werkzeug fremder Herrscher oder elender Fami- 
lieninteressen und schandbarer Leidenschaften erniedrigt wurde, 

waren die Universitäten oftmals, und gerade in entscheidenden 
Stunden die Hoffnung und die Zuflucht der christlichen Welt. 
Sie stellten erfolgreiche Führer in dem Ringen um die Not der 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 173 


Kirche und erhebliche Mittel an Geld wie an Tatsachen und Ur- 
kunden zum Kampfe. Und als sich dann um die Wende des 
15. und 16. Jahrhunderts zeigte, daß das Papsttum nur immer 
tiefer gesunken war, daß es sich ganz verlor in dem Haschen: 
nach weltlicher Macht und in dem neidischen Wettkampf einiger 
vornehmer Familien Italiens: da hat der deutsche Universitäts- 
professor Martin Luther die Reformation der Kirche begründet, 
und die Universitäten haben dabei die wichtigsten Dienste ge- 
leistet. | 
Die Umgestaltung der Universitäten bildete ein wesentliches 
Glied in dem Werke der Reformation. Aber die Universitäten 
zerfielen in diesen Kämpfen in konfessionelle Gruppen und ge- 
rieten zugleich in strengere Abhängigkeit von den die Glaubens- 
form ihrer Gebiete bestimmenden Fürsten und der sie beraten- 
den Theologen. Sie verloren rasch an jener Selbständigkeit, die 
namentlich Wittenberg in den ersten Jahren der Glaubenserneue- 
rung gewonnen und behauptet hatte, und von der sich auch an 
anderen Universitäten jener Tage mancherlei Züge finden. Denn 
die ungeheuere Bewegung jener ersten Jahre machte bald einer 
Mattigkeit Platz, die sich den herrischen Theologen der zur Zeit 
von den Fürsten begünstigten Partei fügte. ' 

In diesem Żeitabschnitt, von etwa 1450—1550, verloren auch 
die Päpste weiter stark an der Autorität, die ihnen die früheren 
Jahrhunderte gewährt hatten. Der Mißbrauch der päpstlichen 
Gewalt im Interesse ihrer Familien und die maßlose Liederlich- 
keit des päpstlichen Hofes und seiner weiteren Kreise mußte den 
Inhabern des Amtes die Verehrung rauben, welche schließlich die 
letzte Quelle ihrer Herrschaft war. | 

Die deutschen Universitäten waren im Mittelalter den Uni- 
versitäten der übrigen Staaten der germano-romanischen Welt in 
der Hauptsache gleichartig, sie waren ein jüngeres Glied dieser 
Bildung und vorzugsweise nach dem Vorbilde der französischen. 
und italienischen Hochschulen gestaltet!. Aber im 16. bis 18. Jahr- 
hundert, und zwar wesentlich unter dem Einfluß der Reformation 
und der auf ihrem Boden sich später durchsetzenden gegenseiti- 
gen Duldung der verschiedenen Konfessionen entwickelten sich: 
die deutschen Universitäten — wenn auch nicht ohne Unterbre- 


2 Vgl.G. Kaufmann, Geschichte der deutschen Universitäten, Bd. II. Stutt- 
gart 1896.. l l f 


174 Georg Kaufmann 


chungen durch Willkürakte der Fürsten — in der Weise, daß sie 
nicht nur Lehranstalten, sondern zugleich, und zwar in höherem 
Grade als früher Träger und Mittelpunkte der freien Forschung 
waren und sein wollten, während sie in den konfessionell einheit- 
lich gebundenen Staaten Frankreich, Spanien, Italien und England 
im wesentlichen Lehranstalten blieben und Organe hier der pro- 
testantischen und dort der katholischen Kirche. Die mittelalter- 
lichen Formen des Universitätsunterrichts und des Universitäts- 
lebens wurden deshalb in Deutschland und den protestantischen 
Nachbarstaaten früher und vollständiger durchbrochen: der Lehr- 
körper änderte sich und ebenso das Leben der Studenten und der 
Begriff der akademischen Freiheit. Die Träger dieser Entwick- 
lung waren vorwiegend die protestantischen Universitäten Deutsch- 
lands. Die katholischen Universitäten lagen unter dem Druck 
der Herrschaft des Jesuitenordens und konnten sich erst freier 
entwickeln, nachdem diese Ordensherrschaft im Laufe des 18. Jahr- 
hunderts erst beschränkt und dann beseitigt wurde. Auf diesen 
katholischen Universitäten bewahrte die aus dem Mittelalter stam- 
mende Scholastik noch eine maßgebende Herrschaft, während die 
protestantischen Universitäten zwar meistens auch noch in einer 
Art scholastischer Behandlung der Philosophie stecken blieben, 
indem sie namentlich seit der zweiten Generation bestimmte 
Glaubenssätze als unzweifelhafte Klarheiten zu Ausgangspunkten 
und Entscheidungsgründen nahmen. Aber sie wurden doch nicht 
in der gleichen Weise von ihr beherrscht wie die katholischen 
Universitäten, sodaß sich auf ihrem Boden die freiere Wissen- 
schaft des 18. Jahrhunderts entwickeln konnte. Diese Tatsache 
fordert nähere Betrachtung. 

Die Scholastik! war die Form, in der das Mittelalter philo- 
sophische Forschung und Lehre betrieb. Kern und Ziel ihrer 
Lehre war der Nachweis, daß das von der Kirche geschaffene 
System des Glaubens und der Moral mit der Vernunft und mit 


ı Hervorragende Verdienste hat sich Gustav Bauch durch seine zahlreichen 
Schriften über Männer und Schulen der Periode des Übergangs aus dem Mittel- 
alter in die Neuzeit erworben. Ich nenne zunächst: Die Anfänge der Univer- 
sität Frankfurt a. O. und die Entwicklung des wissenschaftlichen Lebens in der. 
Hochschule 1506 -1540 (Texte und Forschungen zur Gesch. d. Erziehung u. d. 
Unterrichts III, Berlin, J. Harrwitz 1900). Ferner: Die Einrichtung der 
Melanchthonischen Deklamationen und anderer gleichzeitiger Re- 
formationen ander Universität Wittenberg. Breslau, M. XH. Marcus, 1900. 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 175 


der Lehre des als maßgebende Quelle der Wahrheit verehrten 
Aristoteles übereinstimme. Die Scholastik hat die Schriften des 
Philosophen, der von dem Christentum noch. nichts wissen konnte 
und in wichtigen Beziehungen der christlichen Anschauung wider- 
sprechende Ansichten vertrat, nicht ohne manche Änderung lassen 
können, aber das blieb den Studenten unbekannt und wurde über- 
haupt erst von den Forschern der Renaissance zu wirksamer Kenntnis 
gebracht. Aber auf diese Weise wurden die philosophischen Be- 
dürfnisse des Mittelalters befriedigt, das geistige Leben und die 
Ergebnisse des philosophischen Forschens der alten Welt in Er- 
innerung. erhalten und zur ausgedehnten Wirksamkeit befähigt. 
Diese scholastische Periode hat die Schule gebildet, in der die 
abendländische Menschheit vorbereitet wurde, den Gegensatz 
des Christentums und der klassischen Welt zu überwinden 
and in ihnen verschiedene Formen und Stufen der Welt- 
entwicklung zu begreifen. Sie bildete die vorbereitende 
Schule für die tiefer dringenden und freieren Forschungen der 
Neuzeit‘. Man darf das nicht vergessen über den Mißdeutungen 
der Texte der klassischen Philosophen und sonstigen Mängeln 
ihrer Arbeiten; und vor allem darf man nicht vergessen, daß die 
wissenschaftliche Bewegung dieser scholastischen Jahrhunderte in 
den Universitäten großartige Anstalten schaffen half, welche der 
Wissenschaft den nötigen Schutz liehen inmitten der schweren 
Erschütterungen und Gefahren, welche ihr die kirchliche Inqui- 
sition wie die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse der 
Zeit bereiteten. Aber wenn man diese historische Bedeutung 
der Scholastik noch so hoch anschlägt, so darf man sich doch 
auch nicht verbergen, daß ihre wissenschaftliche Methode an den 
schwersten Mängeln litt. Sie spielte mit spitzfindigen Worten, 
verwechselte Begriffe und Sachen, den schulmäßig korrekten und 
den tatsächlich richtigen Beweis, sie gefiel sich in frivolen und 
absurden Beispielen und kramte in Allgemeinheiten, wo allein die 
Beobachtung und der Nachweis bestimmter Tatsachen den Be- 
weis erbringen konnte. Es ist nicht richtig, wenn man mit dem 


— 


1 Vgl. die Ausführungen in meiner Geschichte der deutschen Universitäten, 
Bd. I, S. 1—97. Sehr lehrreich und aus gründlicher Beherrschung geschrieben 
ist: Clemens Bäumker, Der Platonismus im Mittelalter. (Festrede in der Aka- 
demie der Wissenschaften zu München.) Verlag der Akademie der Wissenschaften. 
1916. Die Anmerkungen bieten eine reiche Literatur und mit beherrschendem 
Urteil. Dazu die Arbeiten von E. Troeltsch und seinen Gegnern. 


176 Georg Kaufmann. 


Hinweis auf so törichte Probleme wie die bekannten Beispiele, 
ob Adam einen Nabel hatte, ob Christas auch aus der Zehe oder 
. von einem Esel hätte geboren werden können, ob ein Mann Vater 
werden könne ohne ein Weib zu berühren und dgl., die ganze 
Scholastik abtut: aber es ist nicht weniger unrichtig, wenn man, 
erfüllt von der Bewunderung der hingebenden Arbeit, der um- 
fassenden Gelehrsamkeit und des bohrenden Scharfsinns der großen 
Scholastiker, diese Mängel als unerhebliches Beiwerk behandelt, 
als die Spähne, die abgefallen sind beim Behauen der Stämnie 
für die Jahrhunderte beherrschenden Bauten ihres Geistes. Sind 
es Spälme, so zeigen sie, welcher Art das Holz ist, das hier zum 
Bau benutzt ward. Jene Absurditäten sind nicht Verirrungen 
Einzelner oder gar einzelner untergeordneter Geister. Sie finden 
sich bei einem Thomas von Aquino und Gerson wie bei den 
Dutzend Magistern. Sie sind auch nicht Verirrungen, sondern 
notwendige Produkte dieser Geistesrichtung und dieser Stellung 
der Aufgabe der Wissenschaft. Das ist der entscheidende Punkt. 
In der Aufgabe steckt der Fehler. Man versuchte die grundver- 
schiedenen Weltanschauungen des Aristoteles und des mittelalter- 
lichen Christentums als übereinstimmend nachzuweisen und schuf 
sich dazu in der Methode der vielfachen Auslegung und in dem 
Analogieschluß Hilfsmittel, die in jeder Zwangslage zu Willkür 
verleiteten. Nichts ist charakteristischer für diese Gefahr, als daß 
Päpste und weltliche Obrigkeiten ausdrücklich gebieten mußten, 
ihre Verordnungen und Gesetze nur in dem buchstäblichen, 
tätsächlichen Sinne zu verstehen, nicht aber durch allegorische 
usw. Auslegung zu verändern und umzudeuten. Es herrschte 
diese Methode auf allen Gebieten und hemmte die einfache Beob- 
achtung der Tatsachen. Thomas von Aquino oder der ihm jeden- 
falls nahverwandte Verfasser der unter seinem Namen gehenden 
Schrift „De regimine principum?!“ erörtert den Vorzug der Wahl- 
monarchie vor der Erbmonarchie ohne auch nur mit einem Worte 
die großartige Erfahrung zu erwähnen, die er und seine Zeit- 
genossen damals mit den beiden Systemen selbst erlebten, indem 
sie das Wahlreich des deutschen Kaisertums gerade durch dies 
Wahlrecht der Fürsten zu Grunde richten sahen, während das 


ı Ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum Verständnis der Schrift ist in dem 
Buche von J. J. Baumann, Die Staatslehre des hl. Thomas von Aquino, des 
größten Theologen und anal der katholischen Kirche, Leipzig 1873, 
gegeben. | 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 177 


französische Königtum durch das Erbrecht der Dynastie von 
Geschlecht zu Geschlecht zu bedeutenderer Kraft und Ordnung 
heranwuchs. Seine Belege nahm er überdies aus geschichtlichen 
Perioden, von denen er nur unsichere Kenntnis hatte. Und ähn- 
liche Methode herrschte auf allen Gebieten. Die Grammatiker 
z. B. fragten weniger, wie der Sprachgebrauch sei, als daß sie 
die Regel aus allgemeinen Sätzen bestimmten, deren Richtigkeit 
für die betreffende Sprache nicht näher untersucht, geschweige 
denn erwiesen war. Es ist nicht zufällig, es ist nicht eine ge- 
legentliche Verirrung, es ist eine vom 12. bis 16. und dem 17. Jahr- 
hundert immer und bei hochgefeierten Vertretern aller Wissen- 
schaften, auch der juristischen und medizinischen wie bei den 
philosophischen und theologischen, wiederkehrender und schwer 
beklagter Fehler, daß sie sich vom Gegenstande zu den abge- 
- legensten und ungehörigsten Fragen verirrten und deshalb Jahre, 
selbst Jahrzehnte an der Erklärung von wenigen Gesetzen und 
Abschnitten der Grammatik oder des Corpus juris oder wenigen 
Kapiteln eines einzigen Buches der Bibel hinbrachten. Es trifft 
nicht eine Nebensache, es trifft den: Kern dieser mühseligen und 
sich verlaufenden Auslegung von Stellen der Bibel oder der Gesetze, 
dieses zum Begriffsspiel entarteten Betriebes der Wissenschaft, 
wenn Galilei (gest. 1642) schrieb: Als ich den Professoren an dem . 
Gymnasium der Universität zu Florenz die vier Jupitertrabanten 
durch mein Fernrohr zeigen wollte, wollten sie weder diese Sterne 
noch das Fernrohr sehen, sie verschlossen ihre Augen vor dem 
Licht der Wahrheit. Diese Gattung Menschen glaubt, in der 
Natur sei keine Wahrheit zu suchen, sondern nur in Vergleichung 
der Texte. Wie würdest du gelacht haben, wenn du gehört 
hättest, wie der Erste unter ihnen in Gegenwart des Herzogs 
sich bemühte, die neuen Planeten bald mit logischen Argumenten 
bald mit magischen Verwünschungen vom Himmel herabzureißen!. 
Es handelt sich hier um Gelehrte einer Zeit, die auf dem Gebiete 
der Sprache und in mancher anderen Beziehung die Fesseln der 
Scholastik bereits abgestreift hatten; um so lehrreicher ist es, daß 
sie diese Fesseln auf dem Gebiete der Logik und der Naturwissen- 


1 Angeführt von Fries, die letzten Worte von J. F. Fries an die Studie- 
renden in Jena. Eine für den Antritt des Prorektorrats entworfene Rede. 
Jena 1843. 

Daraus in Deutscher Studentenspiegel (Jenaische Blätter) von Scheidler. 
2 Aufl, Jena 183, S. 616. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 12 


178 Georg Kaufmann 


schaft noch trugen.. So fest war die mittelalterliche Überlieferung 
begründet. Freilich hatten sich auch schon im Mittelalter Stimmen 
erhoben, welche die Ergebnisse und Methoden der Scholastik 
scharf angriffen' und in mannigfaltiger Weise verspotteten. Unter 
dem Einflug der Fortschritte des wissenschaftlichen Denkens und 
der Begeisterung für die Literatur der Griechen und Römer be- 
freiten sich dann in der Periode vom 14. bis 16. Jahrhundert 
immer weitere Kreise mehr oder weniger von der Herrschaft der 
Scholastik, und auch solche Gelehrte, die verpflichtet waren, sie 
vorzutragen. 

Man erkannte, was auch schon im Mittelalter mehrfach aus- 
gesprochen wurde, daß man sich vergebens bemühe, die Dogmen 
der Kirche mit der Lehre des Aristoteles philosophisch zu begründen. 
Man begann den Widerspruch auch stärker zu empfinden, daß der 
Heide Aristoteles die Wahrheit der christlichen Dogmen beweisen, 
und daß sein Ansehen die Zweifel beseitigen solle, die hie und da 
‘aufstiegen. Es sollte das nun einmal unzerstörbare Verlangen be- 
friedigen, die Lehren des christlichen Glaubens auch in Einklang 
mit den Forderungen des Verstandes zu wissen. Aber diese Be- 
.friedigung konnte Aristoteles nicht gewähren, denn die Grundlage 
.seiner Weltanschauung war verschieden von der der christlichen 
Welt. n 

Unter diesen Zweifeln und Schwierigkeiten vollzog sich die 
Entwicklung der philosphischen Studien in den zwei Richtungen 
der Realisten und Nominalisten. Die Realisten oder Antiqui, die in 
Thomas von Aquino (gest. 1274) ihren Führer verehrten, schrieben 
den die einzelnen Gegenstände zusammenfassenden Allgemeinbe- 


ı Näheres in meiner Geschichte der deutschen Universitäten, Bd. I, S. 42ft. 
Dazu S.87 die schroffen Worte eines Gelehrten, der nach langer Beschäftigung mit 
der scholastischen Philosophie von ihr Abschied nahm mit dem bösen Worte: 
Linquo coat ranis, cra corvis vanaque vanis (das Schwatzen den Schwätzern). 
Ein ähnliches Urteil führt H. Scholz an in den von Vaihinger hrsg. Annalen 
der Philosophie, Bd. 1, S.48 aus Forbigers Ausgabe des Hermaphroditus des Becca- 
delli (um 1425): philosophia, in qua olim tabernaculum vitae collocare putaba- 
mus, nunc jacente... An floret cujus quaeque prope dies nova videt dogmata 
- cito peritura pullulare, ut quot philosophi tot fere hodie philosophiae, sectae 
nullae, pro cohorte singulares existere videantur. 

Leidenschaftlich sind die Urteile von Luther únd Melanchthon, doch hat 
sich Melanchthon nicht fortreißen lassen, Aristoteles selbst zu verdammen. 
Den echten, von den mittelalterlichen Verderbnissen befreiten Aristoteles hat 
Melanchthon bald nach diesen Urteilen .dann selbst den Studenten vorgetragen 
und in besonderen Schriften erläutert. Auch Luther gab nach. 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 179 


‚griffen (Universalia) eine wirkliche, von den in ihnen zusammen- 
gefaßten Einzeldingen unabhängige, also selbständige Existenz zu. 
Die Nominalısten oder Moderni, deren größte Autorität Wilhelm 
von Occam war (gest. 1347), zogen diese Ansicht in Zweifel, ob- 
schon sie gleichfalls den Willen hatten, an den in Schule und 
Kirche herrschenden Lehren nicht zu rütteln. Indessen führte 
doch der Kampf um diese Gegensätze manchen Kopf zu ernsten 
Zweifeln“, und im 14. bis 16. Jahrhundert gewannen diese kriti- 
schen Anläufe größere Kraft und Verbreitung. Der Gegensatz 
der beiden Richtungen ging jedoch nicht so tief als es scheinen 
‚möchte, und es war deshalb an manchen Universitäten, wie in 
Tübingen nach den Statuten? von 1491, Vorschrift, daß von den 
drei Professoren der Philosophie jeder Partei abwechselnd zwei 
und einer angehören sollten. Der Gegensatz hat sich sogar in 
manchen Vertretern so verflüchtigt, daß man nicht weiß, ob sie 
zu der einen oder zu der anderen Partei zu rechnen sind. Dazu 
kam, daß sich in dieser Periode die regsameren Köpfe dem Studium 
der klassischen Literatur widmeten und daß Gedanken und An- 
schauungen der Humanisten die vielfach überlebten Gedanken der 
philosophischen Parteien überfluteten. Gerade die kräftigeren 
Geister fühlten sich zu einem parteilosen Eklektizismus, zu der 
Neigung gedrängt: bei der Unmöglichkeit logischer Entscheidung 
‚zwischen den Systemen in jeder Frage die ihrer Gesamtanschauung 
passender scheinende Meinung zu wählen‘. Man mußte es als 
‚eine Befreiung empfinden, aus dem unfruchtbaren Streit zu den 


1 Ein lehrreiches Gegenstück zu diesem Kampfe um die eigene Ansicht 
bietet das Ringen der Jesuiten an der Universität Ingolstadt, die von Kopernikus 
Lehre übeizeugt waren und sie entgegengesetzt vortragen mußten. J. Schaff, 
Geschichte der Physik an der Universität Ingolstadt. Erlangen 1912. 

2 Roth, Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen, S. 89. S. 147 
steht dagegen in den Statuten von 1525, daß der Streit töricht sei ac si plures 
et non una via sit atque methodus veritatis. 

$ Dies betont Hermelink, Die theologische Fakultät in Tübingen vor der 
Reformation. Nur scheint mir nicht richtig, daß der Humanismus vorzugs- 
weise der Gegenreformation gedient habe. Schon die Namen Melanchthon und 
Hutten sollten davor warnen. Es ist nicht wohl möglich zu berechnen, wie 
viel diese in alten lebhafteren Geistern damals wirksame Kratt der einen und 
der anderen Gruppe verlieh. Aber wichtig ist, daß sich viele humanistisch ge- 
` bildete Männer von dem Gezänk der protestantischen Parteien so abgestoßen 
fühlten, daß sie die äußerliche Unterwerfung unter die katholische Partei 
vorzogen, falls sie auch keine innerliche Überzeugung für sie e 
‚konnten. 


12* 


180 Georg Kaufmann 


Meisterwerken Ciceros, Homers und so vieler großen Dichter und 
Redner des Altertums zu flüchten. | 

Die Tübinger Statuten von 1525 bezeichneten den oben er- 
wühnten Ausgleich der philosophischen Parteien von 1491 als 
töricht, denn es könne nur einen Weg der Wahrheit geben und 
nicht mehrere. Aber eine solche Wendung ist in ihrer Torheit 
nur ein Zeugnis dafür, wie sehr man das Gefühl hatte, daß dieser 
Streit schon überlang die Zeit und Kraft der Universitäten miß- 
braucht habe. Dazu kam nun die neue Welt der Renaissance. 

Auch die Männer, die wie Luther in der Scholastik aufge- 
. wachsen waren, wurden von der humanistischen Bewegung stärker 
berührt, als daß sie sich dem Einfluß hätten entziehen können, 
und nicht selten wurden sie von dem Gefühl ergriffen, daß sie 
durch dieses humanistische Studium alte Fesseln abstreiften. Ita- 
lien war bereits im 14. und 15. Jahrhundert von dieser leidenschaft- 
lichen Bewegung, die wir mit einem glücklichen Wort als Renais- 
sance bezeichnen, erfaßt wnd blieb auch im 16. Jahrhundert ein 
Hauptsitz, zu dem die deutschen Humanisten in Ehrfurcht und 
Begeisterung wallfahrteten. Dieser Kampf der Geister und der 
Meinungen war das Vorspiel zu dem gewaltigeren, tiefer gehen- 
den, die Welt auf Jahrhunderte in feindliche Lager zerreißenden, 
aber sie auch in unvergleichlicher Weise auf den wichtigsten Ge- 
bieten fördernden Kampfe um die Reform der Kirche, um ihre 
Reinigung von Formen der Organisation und von Lehren, die mit 
ihrem Wesen im Widerspruch standen oder wenigstens großen 
Kreisen eifrig religiöser Menschen in solchem Widerspruch zu 
stehen schienen. In Deutschland wurde dieser Kampf im 16. und 
17. Jahrhundert ausgefochten, und die Universitäten waren wich- 
tige Mittelpunkte dieser Bewegung, wenn auch die Entscheidung 
schließlich durch das Schwert und die fürstliche Gewalt gebracht 
wurde. In diesem Ringen der Parteien erfuhren die Universi- 
täten Umgestaltungen und Neubildungen, Welche die Grundlagen 
bildeten für die fernere Entwieklung. 

Die kirchlichen Kämpfe des 16. Jahrhunderts eröffneten so 
eine neue Periode des Lebens der deutschen Universitäten. An- 
fangs schienen Luther und Melanchthon den Aristoteles, der bis 
dahin die Philosophie der Universitäten beherrscht hatte, ganz 
auszuscheiden. Das ist zwar nicht geschehen, aber seine Herr- 
schaft wurde gebrochen, und ein schwerer Schaden: wurde ge- 
bessert. Die der Aristotelischen Philosophie gewidmete Zeit 


— — — — E — — — — EEE — — — — — 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 181 


wurde beschränkt und für fruchtbarere Gegenstände gewonnen, 
ünd in der Philosophie wurden gereinigte Texte zu Grunde ge- 
legt. Auch herrschte eine größere Freiheit in der Benutzung. 
Vor allem aber: das eifrige Studium der lateinischen und der 
griechischen Literatur, die Benutzung des griechischen und des 
hebräischen Urtextes der Bibel und die Anregungen, welche aus 
dem Streite der Konfessionen und der Gruppen in den Konfessionen 
immer wieder neu erwuchsen, hinderten das Versinken der pro- 
testantischen Theologie in dem stark scholastischen Treiben ihrer 
Dogmatik und ihrer Philosophie. In ihren sprachlichen Studien 
und in ihren historischen Forschungen hatten die Protestanten 
Quellen wissenschaftlicher Energie, nicht zum wenigsten auch in 
dem Bewußtsein, daß ihre Kirche befreit war von Jahrhunderte 
lang als Wahrheit gewahrten Irrtümern und von Vorstellungen, 
die dem Christentum Christi und der Apostel unbekannt waren. 

Wohl haben viele protestantische Universitäten Perioden brutaler 
fürstlicher Gewalt und Perioden so kümmerlicher Mittel durchzu- 
machen gehabt, daß wir uns heute nicht vorstellen können, wie 
sie dabei bestehen konnten. Sie sind denn auch zeitweise tief 
gesunken: aber im ganzen blieben diese Universitäten doch die 
Träger eines erhöhten wissenschaftlichen Lebens, das bald in 
Wittenberg, bald in Helmstedt oder einer der anderen Universitäten 
hochstehende Vertreter fand. Dazu traten fünf lutherische (Ham- 
burg, Danzig, Koburg, Stettin, Weißenfels) und sieben reformierte 
‚Gymnasia illustria oder academica hinzu (Bremen, Hamm, Herborn, 
Lingen, Neustadt an der Hardt, Hanau und Steinfurt), über die 
Tholuck, Vorgeschichte des Rationalismus Bd. I, 2, S. 296—314, das 
Wichtigste mitteilt. Diese hohen Schulen waren in der Haupt- 
sache nach dem Muster der Universitäten eingerichtet und leisteten 
zeitweise mehr als manche Universität, aber sie wurden nicht zu 
den Universitäten gerechnet, weil sie der kaiserlichen oder päpst- 
lichen Stiftungsbriefe entbehrten. Freilich sind sie meist nur 
kurze Zeit von Bedeutung gewesen, aber namentlich Hamburg, 
Danzig, Bremen und Herborn wird man in der Geschichte des 
wissenschaftlichen Lebens unseres Volkes nicht vergessen dürfen, 
und auch nicht die anderen. Die hohe Schule von Hanau war 1623, 
also während des dreißigjährigen Krieges, gegründet und wurde 
durch den Krieg schwer heimgesucht. Aber sie erholte sich wieder, 
und als die reformierte Linie der Grafen von Hanau 1642 aus- 
starb, verpflichtete sich der streng lutherische Erbe, dies Gym- 


182 | u Georg Kaufmann 


nasium illustre der reformierten Kirche zu belassen. Es ist das 
einer der Akte, welche damals unser Volk langsam aus dem 
theologischen Zwiespalt herausführten. 

Wenn die Blüte dieser Anstalten oft nur kurze Zeit dauerte, 
oft von dem Leben eines einzigen Gelehrten und von der Freigebig- 
keit eines Gönners oder einer Stadt abhängig war, so fanden sich 
aber auch an zahlreichen selbst ganz kleinen Orten immer von 
neuem ähnliche Mittelpunkte der klassischen Bildung, da die Uni- 
versitäten zahlreiche Gelehrte ausbildeten, die auch gering gelohnte 
Arbeit übernahmen. Sie hatten meist neben den klassischen 
Sprachen und der Mathematik auch etwas Theologie studiert und 
gingen häufig vom Schulamt zu einer kirchlichen Stelle oder umge- 
kehrt. Der Lebenslauf dieser Gelehrten war oft sehr unruhig. 
Der vielgerühmte Philologe Glandorp (gest. 1564) war 1533 Rektor 
in Münster, 1534 — 1536 Professor der Geschichte in Marburg, 
dann wieder Lehrer am Pädagogium in Braunschweig, dann an 
den Schulen in Hameln, Hannover, Goslar und Herford. Ähnliche 
Unruhe des Lebensganges war nicht selten. Der berühmte Philo- 
loge Caselius (von Kessel) z. B. war auf den Schulen in Northeim, 
Gandersheim, Nordhausen und Göttingen gebildet, ehe er 1551 
auf der Universität Wittenberg immatrikuliert wurde. 

Die Zahl der Schüler dieser Anstalten war meist nicht groß, aber 
man darf die Bedeutung solcher Schulen nicht bloß nach der Zahl 
der Studierenden bemessen. Schon das gab ihnen Einfluß auf das 


wissenschaftliche Leben, daß hier Stellungen für Gelehrte geschaffen - 


waren. So berf das Gymnasium academicum zu Steinfurt, das 
zu den kleineren zählte, 1615 den berühmten Gerh. Vossius unter 
seine Lehrer, und er war im Begriff das Amt zu übernehmen, als 
ihn ein Ruf nach der Universität Leyden, also an eine Stätte weit 
größerer Wirksamkeit zog!. So lehrte in Herborn Johannes 
Althusius und gab hier 1603 sein Lehrbuch der Politik heraus, 
das zu den grundlegenden, vielgerühmten und viel bestrittenen 
Werken über die Staatskunst zählt. An Hamburgs Schule -lehrte 
der große Philologe Fabricius (gest. 1736) und in Danzig um 1600 
der noch heute hochgeschätzte Philosoph Keckermann. Schließlich 
ist noch an die bereits erwähnten Tatsachen zu erinnern, daß 
manche Schulen, die nicht den äußeren Anspruch jener Gymnasia 
illustria und nicht ihre den Universitäten nachıgebildete Verfassung 


1 Tholuk, Bd. I, 2, S. 818. 


— — A EEE — . — — ——— 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 183 


hatten, ihren Unterricht in den obersten Klassen in einzelnen 
Fächern zu den Ansprüchen und auch zu den Formen des Univer- 
sitätsunterrichts erhoben. So die Schule in Aurich. Diese Schulen 
legten das Hauptgewicht auf Theologie und Philosophie, beriefen 
aber auch öfters Lehrer für Jurisprudenz und Medizin. Daß diese 
Fakultäten nicht immer oder nicht vollständig besetzt waren, hebt 
die Bedeutung dieser Anstalten nicht auf. Fehlten diese Fakul- 
täten den Jesuiten-Universitäten doch meistens, und auch an pro- 
testantischen Universitäten für längere oder kürzere Zeit ganz 
oder teilweise. So bildeten diese Gymnasia illustria und manche 
ihnen zeitweise ähnlich arbeitende Schulen doch tatsächlich eine 
wesentliche Verstärkung des auf den protestantischen Universi- 
täten gepflegten wissenschaftlichen Lebens und der wissenschaft- 
lichen Strömung, welche die Bahn frei machte für die Kräfte, die 
uns im 18. Jahrhundert die Grundlagen der Wissenschaft des: 
19. Jahrhunderts schufen. Bei der Gründung der Universitäten 
Halle 1694, Göttingen 1737 und Erlangen 1743, wie bei der Er- 
-neuerung der Universitäten Freiburg i. B., Wien u. a. im 18. Jahr- 
hundert vollzog sich dann an den protestantischen und einigen. 
katholischen Universitäten die Umbildung des Lehrplans zu der 
Form, die um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts üblich war. 
Zurücktreten der Scholastik, Kampf um neue philosophische Systeme 
von Jakob Böhme und Ramus (Ramée) im 16. Jahrhundert bis 
Christian Woltf im 18. Jahrhundert, Pflege der hebräischen, latei- 
nischen und griechischen Sprache und Literatur, besonders der 
biblischen Exegese und der Mathematik kennzeichnen sie. 

Diese Umwandlung des Lehrplans vollzog sich im 17. und 
18. Jahrhundert unter dem Einfluß der steigenden wissenschaft- 
lichen Bewegung der Zeit, der sich auch die katholischen Univer- 
sitäten nicht entziehen konnten. Der unter dem Namen Justus 
Frobenius schreibende Verfasser des Werkes De statu ecclesiae 
et legitima potestate Romani Pontificis 1763, der Weihbischof. 
Hontheim von Trier, war längere Jahre Professor an der Univer- 
sität und ist ein Zeuge dieser freieren Entwicklung auch an den 
katholischen Universitäten. An vielen wurden auch von Prote- 
Stanten geschriebene Lehrbücher benutzt. Ja, selbst unter den 
Jesuiten-Professoren regte sich hier und da solch freierer Zug. 
Aber die Hauptträger dieser Bewegung waren die protestantischen 
Universitäten. Hier hatte der selbständigere wissenschaftliche 
Geist des 18. Jahrhunderts zahlreiche Vertreter, und der Lehr- 


184 Georg Kaufmann 


plan zeigt schon eine immer größere Ähnlichkeit mit dem Lehr- 
plan und den wissenschaftlichen Zielen des 19. Jahrhunderts. 
Bezeichnend ist, daß ein Professor der Universität Frankfurt a. O. 
ein Buch schreiben konnte wie Eichhorns Staats- und Rechts- 
geschichte, und daß sich wissenschaftliche Strömungen, wie sie 
von Pufendorf in Heidelberg im 17., von Thomasius und Wolff 
in Halle und Marburg und von Kant in Königsberg im 18. Jahr- 


hundert und bei der Gründung von Erlangen und Göttingen ge- 


tragen wurden, durchsetzen konnten. 

Für die Entwicklung der Universitäten in disa Periode des 
17. und 18. Jahrhunderts ist der Kampf des Pietismus mit der 
herrschenden Orthodoxie an den Universitäten z. B. in Gießen 
lehrreich. Die Orthodoxie hatte die Ausbreitung der namentlich 
von dem großen Helmstedter Theologen Calixt vertretenen Bewe- 
gung auf Ausgleich der konfessionellen Gegensätze abgewehrt, 
ferner auch die Verbreitung der Cartesianischen Philosophie, und 
um 1672 hatte sie auch die sich mehrende Partei der Pietisten 
unterdrückt. Aber seit 1679, unter der Regentschaft der Land- 
gräfin Elisabeth Dorothea und unter ihrem Sohne, gewannen die 
Pietisten freiere Bewegung. Darüber entstanden dann Streitig- 
keiten unter den Professoren, die einen erheblichen Teil der Kraft 
der Gelehrten scheinbar nutzlos verbrauchten. Aber in diesen 
Kämpfen regten sich doch auch Kräfte und bildeten sich Über- 
zeugungen, die eine größere Selbständigkeit der Universitäten 
forderten. Ähnliche Kämpfe haben alle Universitäten zu bestehen 
gehabt, und für alle gilt die Erfahrung, daß ihre Entwicklung 
nicht allein nach den Verordnungen der Behörden beurteilt werden 
darf, vor allem nicht ihre wissenschaftliche Tätigkeit. Überschaut 
man die Visitationen der Regierung in Tübingen oder einer anderen 
Universität, so ist das Ergebnis in dieser Beziehung das gleiche: 
die strengsten Befehle haben immer nur kurze Wirksamkeit, vor 
allem, wenn sie dem Zuge der Zeit widersprechen. In Wittenberg 
wurden 1605 jährliche Visitationen angeordnet, aber im ganzen 
17. Jahrhundert sind nur noch vier Visitationen gehalten: 1609, 


1614, 1620 und 16691. Das Leben der Universitäten“ geht doch 


den in den wissenschaftlichen Strömungen und der Stellung der 
Professoren zu ihnen begründeten Gang. Unter einem nach den 


1 Friedensburg, Geschichte der Universität Wittenberg, 354. 
Ausgenommen die von den Jesuiten abhängigen. 


— . — —— — — — — — 


`~ 


Die deutschen Universitäten, ihre Entwicklung vom 16. bis 19. Jahrhundert 185 


Verordnungen und einer Reihe von Maßregeln zu urteilen sehr 
strengen Drucke bildete und erhielt sich in Helmstedt der freier 
gesinnte, vorzugsweise auf die Pflege der klassischen Sprachen 
gerichtete Kreis von Caselius bis zu den Schülern des Caliots. 
Trotz aller schroffen Maßregeln der Regierung half also diese 
geistig freier gerichtete Gruppe das ganze 17. Jahrhundert hin- 
durch die wissenschaftliche Richtung der Universität wesentlich 
bestimmen. Und mehr oder weniger ähnlich war der Verlauf an 
anderen protestantischen Universitäten. Der Verlauf dieser Ver- 
änderung der Zustände und der Richtung des wissenschaftlichen 
Lebens ist deshalb nicht einfach und auch nicht immer vorzugs- 
weise nach den Statuten und den Erlassen der Regierungen zu 
beurteilen, denn deren Anordnungen blieben zu einem erheblichen 
Teile auf dem Papier stehen oder wurden doch nach kurzer Zeit 
wieder vergessen oder auch durch entgegengesetzte aufgehoben. 
Die Fürsten fühlten sich als unbeschränkte Herren der Universi- 
täten und da sie für viele ihrer Angelegenheiten kein selb- 
ständiges Urteil hatten, so verfuhren sie nach den Anschauungen 
ihrer wechselnden Vertrauten. | 

Manche Vorschriften der Statuten und der Revisionen können 
die Vorsteliungen erwecken, daß der philosophische Unterricht 
auf den protestantischen Universitäten doch ähnlich gebunden 
gewesen sei wie auf den katholischen. Allein da war doch ein 
großer Unterschied. Einmal der, daß an den katholischen Uni- 
versitäten Thomas von Aquino und die alte Scholastik die Grund- 
lage bildeten, während an den protestantischen Universitäten das 
Studium der biblischen Bücher und ihrer Sprachen vorherrschte. 
Wohl blieben Aristoteles und auch seine Kommentare für mehrere 
Fächer auch auf protestantischen Universitäten in Benutzung und 
Herrschaft, aber es wurden reinere Texte benutzt und es blieb 
größere Freiheit. Schon die Tatsache lehrt dies, daß an mehreren 
protestantischen Universitäten die mit der Scholastik gründlich 
anfräumende Philosophie des Petrus Ramus Einfluß gewann und 
später Cartesius!. Ähnlich wirkte die andere Tatsache, daß der 
Protestantismus in mehrere Parteien zerfiel und daß durch ihre 
Kämpfe immer wieder Anregungen zu selbständigem Urteil ge- 
geben wurden. Freilich haben diese Parteikämpfe auch viel Kraft 


? Entwicklung der Nominalprofessoria auch in der philosophischen und theo- 
logischen Fakultät im 16. Jahrhundert. | 


E 


186 Georg Kaufmann: Die deutschen Universitäten usw. vom 16. bis 19. Jahrh. 


is \ 

an sinnlose oder wenigstens mit menschlichen Gedanken nicht zu 
erledigende Streitfragen verbraucht, wie etwa in dem Ubiquitäten- 
streit, ob Christi Leib gleichzeitig überall sein könne, oder in dem 
gleich öden Terministischen Streit, ob ein bestimmter Termin be- 
stehe, bis zu welchem einem Menschen die Möglichkeit gegeben 
sei, sich zu bekehren. Aber unter all dem Gerümpel vergangener 
Zeiten und Traditionen erhielt sich doch immer der Grundsatz 
persönlichen, selbständigen Glaubenslebens und Glaubenspflicht. 
Und damit war der Antrieb gegeben, eigene Wege zu suchen, 
Wege, die dem eigenen Denken zum Ziele zu führen schienen. 
In dem Gegensatz des Lebens und Treibens der protestantischen 
Universitäten und der Zwangslehre der Jesuitenuniversitäten ist 
dieser Gegensatz zum schärfsten Ausdruck gekommen. Die pro- 
testantischen Universitäten brachen die Bahn und übernahmen die 
Führung, die katholischen Universitäten mußten sich erst von 
dem Zwange jesuitischer Regel befreien, um nicht hinter den 
protestantischen zurückzubleiben. Das gelang ihnen im 18. Jahr- 
bundert. In seiner zweiten Hälfte wurde der Sieg entschieden, 
und damit gewannen die Universitäten auch die Kraft, den nicht 
selten gewalttätigen Einfluß der Regierungen abzuweisen und die 
Freiheit der Forschung zu erringen, welche sie im 19. Jahrhundert 
genossen haben und welche die Quelle der großen Erfolge war, 
die sie auf allen Gebieten der Wissenschaft in diesem 19. Jahr- 
hundert erreicht haben. Kein Wunder, daß dieser Glanz heute die 
Massen der Halbgebildeten anlockt, deren unklares Begehren zu 
zerstören droht, was der Genius großer Geister und die hingebende 
Arbeit der Gelehrten im 19. Jahrhundert geschaffen hat. 


e 187 


Verfassungsgeschiehte und Staatsrecht. 
Von 
J. Hashagen. 


I. Einleitung. 


Der große Umfang ‚der historischen Wissenschaften bringt es 
mit sich, daß sie zahlreiche Stoffgebiete in den Bereich ihrer 
Untersuchungen einbeziehen, die für den Zweck ihrer eigenen Be- 
arbeitung bereits von sich aus besondere, selbständige Begriffs- 
wissenschaften geschaffen haben. Bei Erforschung solcher Wissens- 
gebiete kann der Historiker sich nur dann seinem wissenschaftlichen 
Ziele nähern, wenn er sich wenigstens mit den Elementen dieser 
Begriffswissenschaften vertraut gemacht hat. Denn bei der Deutung 
und Beurteilung, bei der Interpretation und Kritik, aber auch bei 
der Weiterverwertung, bei der Gruppierung und Verarbeitung des 
ihm zuströmenden einschlägigen Materials kommt er mit den ge- 
lernten Handgriffen der üblichen „historischen Methode“ allein nicht 
aus. Ihrer Natur nach ist diese zunächst zu allgemein gehalten, 
als daß sie den besonderen Erfordernissen der in Betracht kom- 
menden geschichtlichen Einzelwissenschaften gerecht werden könnt.’ 
Einen zuverlässigen Leitfaden durch das Labyrinth der im Umkreis 
dieser Einzelwissenschaft wissenschaftlich zu durchdringenden 
Wirklichkeiten kann die historische Methode allein auch deshalb 
nicht bieten, weil sie, was wieder mit ihrem Wesen zusammen- 
hängt, zu sehr nur formaler Natur ist. Jede Einzelwissenschaft’ 
arbeitet nun aber mit einem besonderen, auf sie selbst zugeschnittenen, 
fest umrissenen Begriffsvorrat, in dem man heimisch werden muh, 
wenn man mit ihr als Historiker in Berührung kommt, dessen 
Nichtbeachtung sich an dem Historiker, der sich mit einem solchen 
Einzelgebiete beschäftigen will, rächen muß. Sofern er nach 
wissenschaftlich haltbaren und wertvollen Ergebnissen strebt, 
sind deshalb diese Begriffswissenschaften für ihn ganz unentbehrliche 
Hilfswissenschaften, und es wäre an der Zeit, den von jeher viel 


188 „b J. Hashagen 


zu enge gefaßten traditionellen Kreis zünftiger historischer Hilfs- 
wissenschaften nach dieser begriffswissenschaftlichen Seite hin 
energisch zu erweitern, was sich mit Erfüllung der ebenfalls schon 
oft. erhobenen Forderung verbinden ließe, die den Betrieb der 
historischen Wissenschaften bisher allmächtig beherrschende (gewiß 
verdienstvolle, aber unter Umständen auch mißbrauchte und dann 
schädliche) spezialisierende Arbeitsteilung durch eine  sachgemäße 
Arbeitsgemeinschaft energisch zu ergänzen. 


II. Verfassungsgeschichtliche und staatsrechtliche 
Forschung im allgemeinen. 

Für eine Arbeitsgemeinschaft in dem angedeuteten Sinne sind 
auch Verfassungsgeschichte und Staatsrechtswissenschaft geeignet, 
die eine eine historische (genetische), die andere eine begriffliche 
(statische) Disziplin. Die zahlreichen Berührungs- und Verflech- 
tungspunkte zwischen beiden können jedoch nur dann ans Licht 
treten, wenn beide von den Fesseln der Schule befreit werden 
und ihnen damit ein erweitertes Arbeitsfeld eröffnet wird: um 
ein gedeihliches Zusammenarbeiten anzubahnen, sind beide im 
weitesten Siune zu fassen. | 

Der Verfassungsgeschichte ist zu diesem Zwecke ein tunlichst 
weiter Rahmen zu geben. Daß sie mit der politischen Geschichte 
aufs engste zusammenhängt, versteht sich von selbst. Dasselbe 
gilt von der Geschichte der Staatsanschauungen, sowohl der philo- 
sophisch gefaßten, wie der parteimäßig-praktisch ausgeprägten. 


In Universitätsvorlesungen wurde die Verfassungsgeschichte, zumal 


die mittelalterliche, mit Recht schon längst gerne zusammen mit 
der Verwaltungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte behandelt. 
Schon Aristoteles hatte in einer für seine Zeit bahnbrechenden 
Weise die Beziehungen zwischen Verfassung und Gesellschaft in 
der Verfassungsgeschichte deutlich gemacht. Auch zeitliche und 
örtliche Grenzen sind ihr natürlich nicht gesetzt. Ethnologie, 


Sittengeschichte, Volkskunde und Prähistorie N auch ihr 


aussichtsreiche Durchblicke gewähren. 

Indem die Verfassungsgeschichte in diesen u. a. Richtungen 
ihren Gesichtskreis erweitert, stößt sie überall auf die Notwendig- 
keit vertiefter begrifflicher Durchbildung. Sie kann sich diese am 
besten erwerben, wenn sie zum Staatsrechte eine ständige, enge. 
Beziehung unterhält. Diese wird sich um so fruchtbarer gestalten, 
je weiter dabei auch die Grenzen des Staatsrechts ausgedehnt 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 189 


werden. Denn die für die Verfassungsgeschichte wichtigste Be- 
griffswissenschaft ist nicht das Staatsrecht allein, sondern das 
öffentliche Recht im allgemeinen, zu dem u.a. auch Völker-, Kirchen- 
und Verwaltungsrecht gehören. Wenn das Staatsrecht mit der 
Verfassungsgeschichte in Verbindung tritt, darf es nicht allein 
bleiben, sondern muß sich selbst durch die juristischen Nachbar- 
wissenschaften ergänzen und beleben. Damit noch nicht genug, 
moß sich das Staatsrecht auch zur allgemeinen Staatslehre in 
Beziehung setzen und insbesondere dem neuerdings besser er- 
forschten und höher gewerteten Naturrechte eingehende Beachtung 
schenken. Dem verwaltungs-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen 
Unterbau der Verfassungsgeschichte würde auf der Seite des Staats- 
rechts endlich seine Verknüpfung mit Sozialökonomik und AI 
entsprechen. 

Erst wenn man sich nach beiden Seiten, nach der geschicht- 
lichen wie nach der begrifflichen Seite einen erschöpfenden ung 
genauen Überblick über die große Zahl von Grenz- und Nachbar- 
wissenschaften verschafft hat, die in den Dienst der verfassungs- 
geschichtlich-staatsrechtlichen Arbeitsgemeinschaft zu stellen wären, 
gewinnt man einen Einblick in den beträchtlichen wissenschaftlichen 
Nutzen dieser Arbeitsgemeinschaft, freilich auch in die neuen 
Schwierigkeiten, die bei ihrer Ausgestaltung zu überwinden sind; 
denn Verfassungsgeschichte und Staatsrecht sind nur für den. 
flüchtigen, oberflächlichen Beschauer einfache und festumrissene 
Wissenschaften: in Wirklichkeit sind beide komplexe Größen, 
deren wahre Gestalt erst zum Vorschein kommt, wenn man sie in 
das erweiterte Arbeitsfeld hineinstellt: wie das Staatsrecht mit 
allen Teilen des öffentlichen Rechts und der Staatslehre (theore- 
tischen Politik) verflochten ist, so steht die Verfassungsgeschichte 
in ständiger Wechselwirkung mit allen Hauptgebieten des geschicht- 
lichen Lebens. 

Nutzen und Notwendigkeit einer Arbeitsvereinigung zwischen 
Verfassungsgeschichte und Staatsrecht (Staatslehre) können erst 
deutlicher hervortreten, wenn beide Wissenschaften in ihrer me- 
thodischen Besonderheit erfaßt sind. Es empfiehlt sich dabei, über 
die von Treitschke aufgestellte und von Bernheim gutgeheißene 
Definition hinauszugreifen, welche lautet: „Die Staatslehre muß 
Gattungsbegriffe und Imperative zu finden suchen, während in 
der Geschichte . . . die unberechenbare Freiheit der Machtkämpfe 
und des persönlichen Wollens wirkt.“ Wenn in dieser Begriffs- 


190 J. Hashagen 


bestimmung auch der Charakter der Staatslehre (theoretischen 
Politik) als einer Begriffswissenschaft (und einer Normenwissen- 
schaft) richtig bestimmt ist, so dürfte doch der auf die Geschichte 
(Verfassungsgeschichte) bezügliche Teil der Begriffsumschreibung 
den rein wissenschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht werden. 

Die Unterschiede zwischen verfassungsgeschichtlicher und staats- 
rechtlicher Forschung machen sich am ehesten bemerkbar, wenn 
man sie bei ihrer praktischen wissenschaftlichen Arbeit aufsucht. 
Dann zeigt sich bald, daß diese Unterschiede nicht in erster Linie 
im Material liegen, sondern in dem von diesem, vielfach gleichen 
Material ausgelösten verschiedenen wissenschaftlichen Interesse 
und in den diesem selben Materiale gegenüber zur Anwendung ge- 
brachten verschiedenen wissenschaftlichen Methoden. Diese Unter- 
schiede lassen sich am leichtesten an dem gemeinsamen Unter- 
suchungsgegenstande beider Wissenschaften, der geschriebenen Ver- 


„fassung, deutlich machen. 


Für den Staatsrechtler ist jede Verfassung hauptsächlich eine 
Begriffsquelle. Sie bedeutet für ihn nichts anderes als ein Gesetz, 
eine Verordnung, ein Rechtsbuch. Er sieht deshalb ihr gegenüber 
seine vornehmste Aufgabe in der juristischen Interpretation und 
Verwertung; er bringt die einzelnen Verfassungsartikel unter staats- 
rechtliche Begriffe; er ordnet die in ihnen enthaltenen Bestimmungen 
seinem allgemeinen Begriffsvorrate ein, oder er benutzt sie, um 
bei ihm schon vorhandene staatsrechtliche Begriffe zu verdeutlichen 


oder neue daraus abzuleiten. Wonach der Staatsrechtler auch als 


Geschichtsforscher immer strebt, ist die begriffliche Verarbeitung 


der in der betreffenden Verfassung enthaltenen Satzungen. Schon 


daraus ergibt sich, daß sie erst in ihrem fertigen, abgeschlossenen 
„Zustande für ihn den Höchstgrad wissenschaftlicher Bedeutung 


gewinnt. Soll sie seinem besonderen begrifflichen Interesse dienen, 
so muß er in ihr in erster Linie eine fertige, fest umrissene Größe 


‚sehen; er ist deshalb genötigt, die Entwicklungsfäden, die sie mit 


Vergangenheit und Zukunft verbinden, zu zerschneiden oder 


wenigstens zu vernachlässigen; denn nur so, wie sie in ihrer end- 


t. 


gültigen Fassung vorliegt, kann sie sein spezifisches wissenschaft- 
liches Interesse befriedigen. 

Zwecks Erleichterung der Begriffsarbeit ist der auf geschicht- 
lichem Gebiete mit geschichtlichem Materiale befaßte Staatsrechtler 


auf Typisierung dieses Materials angewiesen. Zwar ist seine ge- 


. schichtliche Durchbildung, auch wenn er keine besonderen geschicht- 


—— 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 191 


lichen und namentlich dogmengeschichtlichen Ziele verfolgt, heute 
so weit vorgeschritten, daß er auf ein für alle Verfassungen in 
gleicher Weise passendes Begriffsschema verzichten muß. Immerhin 
wird er aber geneigt sein, die allgemeine verfassungsgeschichtliche 
Entwicklung in große typische Perioden zu zerlegen, etwa die des 
altorientalischen, des antiken, des feudal-ständischen, des konsti- 
tutionellen, des parlamentarischen und des sozialistischen Ver- 
fassungsstaates oder allgemeiner in die des herrschaftlichen und 
die des genossenschaftlichen Staates. Auch die von Vierkandt auf 
Grund des etlıinologischen Materials aufgestellten Typen der demo-, 
auto- und aristokratischen Verfassungen können ihm nützlich sein, 
um zu einer allgemeinen Typenlehre (Typologie) der Verfassungen 
zu gelangen. Für die Schattierungen im einzelnen wird er sich 
dabei jeduch weniger interessieren. Die besondere Umwelt ferner, 
aus der die betreffende Verfassung stammt, ist, wenigstens zunächst, 
nicht Gegenstand seiner Untersuchung. Auch von den Wendungen 
und Wandlungen der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung im 
‚einzelnen wird er mehr absehen und gegenüber einem genetischen 
mehr eine Art von statischem Standpunkt vertreten: das alles im 
Interesse der begrifflichen Aufhellung der jeweiligen Verfassung, 
die er mit seiner analytischen Arbeit vor allem erreichen will. 
Dies begriffliche Interesse ist das, was ihn grundsätzlich vom 
Verfassungshistoriker, der als Historiker eben vor allem Genetiker 
sein muß, unterscheidet. Nicht aber liegt dieser grundsätzliche 
Unterschied in der übrigens von Zünftlern selbst, bekämpften 
Neigung des Staatsrechtlers zur Typisierung, dis sich vielmehr 
auch beim Historiker und zumal beim Verfassungshistoriker nach- 
weisen läßt. Das muß besonders betont werden, weil die durch 
Windelband und Rickert begründete, auch von Bernheim über- 
nommene herrschende Ansicht gerade in der Typisierung das ent- 
-scheidende Differenzmerkmal sehen will. So sagt Bernheim von 
der Staatslehre, zu der in diesem Sinne auch das Staatsrecht zu 
rechnen ist: „Sie heobachtet die Entwicklung, die Zustände und 
die Existenzbedingungen der Staaten .. ., um aus der vergleichenden 
Beobachtung die allgemeinen Typen .. zu erkennen“, während 
die Geschichtswissenschaft „nicht die Erkenntnis irgendwelcher 
allgemeinen Typen“ im Auge habe. Der Verfassungshistoriker 
wird das entschieden bestreiten, nur daß er allerdings, um solche 
allgemeine Typen zu gewinnen, weithin auf Unterstützung durch 
Juristische oder philosophische Begriffswissenschaft rechnen muß. 


192 J. Hashagen 


Der grundsätzliche allgemeine Unterschied zwischen Verfassungs- 
geschichte und Stastsrecht liegt vielmehr nur darin, daß jene eine 
genetisch-historische, diese eine statisch-begriffliche Wissenschaft 
ist. (Vgl. meine Ausführungen über genetische und systematische 
Interessen der Geisteswissenschaften in dem ersten und einzigen 
Jahrgange der so benannten Zeitschrift 1914, 1008 ff.) 

Dieser Unterschied wird, wie bemerkt, am deutlichsten, wenn 
man die verschiedene Stellung beider Wissenschaften zu ihrem 
gemeinsamen Forschungsobjekte, der geschriebenen Verfassung, 
würdigt. Die spezifisch historische Behandlung einer Verfassung 
liegt im Gegensatz zur staatsrechtlichen oder staatstheoretischen 
darin, daß sie die Verfassung nicht nur oder vornehmlich als ein 
fertiges Ergebnis der Entwicklung auffaßt, sondern als ein un- 
fertiges und geradezu als Entwicklung selbst. Deshalb gewinnt 
die Vörgeschichte einer Verfassung für den Historiker eine viel 
größere Bedeutung als für den Staatsrechtler: sie übt auf das 
genetische Interesse des Historikers eine viel größere Anziehungs- 
kraft aus. Gewiß interessiert sich auch der Staatsrechtler für 
die Vorgeschichte von Verfassungen, indem er aus älteren Formu- 
lierungen eines Verfassungsartikels für die begriffliche Deutung 
ihrer endgültigen Fassung mit Recht wichtige Aufschlüsse er- 
wartet. Deshalb unterzieht der Staatsrechtler nicht nur die Ver- 
fassung selbst, sondern auch ihre „Motive“ einer sorgfältigen 
Prüfung. Nur daß derartige genetisch-vergleichende Studien, die 
sich zweckmäßig auch noch auf manch andere Quelle ausdehnen 
lassen, für ihn nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck 
sind. Sein Hauptzweck bleibt nämlich immer die begriffliche 
Durchdringung der Verfassung in ihrer endgültigen Form. Nur 
um dieser willen haben ihre Vorstufen für ihn zunächst Interesse. 
Das begriffliche Interesse überwiegt beim Staatsrechtler alle anderen. 
Sein allgemeines wissenschaftliches Interesse ist insofern von vorn- 
herein anders gerichtet als das des Verfassungshistorikers, bei dem 
das begriffliche Interesse zunächst nicht diese beherrschende Rolle 
spielt. Dem Historiker sind deshalb alle Vorstufen einer Ver- 
fassung schon an und für sich selbst interessant und ein würdiges 
Forschungsobjekt, ebenso alles andere, was in die Vorgeschichte 
von Verfassungen von ideeller oder materieller Seite her hinein- 
spielt. Ob das alles in der endgültigen Formulierung der Ver- 
fassung seinen mehr oder minder klaren begrifflichen Niederschlag 
findet, kümmert ihn dabei weniger. Vielmehr ist die Vorgeschichte 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 193 


einer Verfassung schon an und für sich seines Interesses sicher. 
Er stellt die Verfassung völlig in den Fluß der allgemeinen ge- 
schichtlichen Entwicklung hinein, die die Verfassung in reicher 
Fülle von allen Seiten umflutet. Neben der Vorgeschichte fesselt 
deshalb auch ihre praktische Ausführung und ihre Nachwirkung 
seine besondere Aufmerksamkeit. Die Verfassung sinkt für ihn 
dann mehr nur zum Exponenten oder Symptom dieser allgemeinen 
Entwicklung herab. Das ist deshalb nur natürlich, weil bei ihm 
das genetische Wirklichkeitsinteresse ebenso beherrschend im Vor- 
dergrunde steht wie beim Staatsrechtler das statische Begriffs- 
interesse. 

Der Verfassungshistoriker wird deshalb bei seinen Studien über 
die Verfassung selbst viel schneller hinausgeführt als der Staats- 
rechtler. Obwohl wie gesagt die Verfassung in gleicher Weise 
für beide Wissenschaften der bevorzugte Untersuchungsgegenstahd 
ist, so nimmt sie doch unter den Quellen des Staatsrechtlers eine 
viel beherrschendere Stellung ein als unter denen des Verfassungs- 
historikers. Für jenen treten hinter der Verfassung alle anderen 
Quellen weit in den Hintergrund. Diese beiderseits verschiedene 
Wertung des gleichen Forschungsobjektes erklärt sich letztlich 
wieder aus dem verschiedenen Grundinteresse beider Wissenschaften. 
Das begriffliche Interesse des Staatsrechtlers treibt ihn vor allem 
auf die Verfassungen hin als auf die begrifflich ergiebigsten, weil 
juristisch am leichtesten faßbaren Quellen, und hält ihn bei ihnen 
fest. Im Banne dieses seines Grundinteresses wird er dann aber 
auch leicht dazu gebracht, Verfassungsgeschichte mit Be 
von Verfassungen gleichzusetzen. 

Gegen diese Gleichsetzung sträubt sich der eigentliche Historiker A 
auf den eine solche im wesentlichen auf die Verfassung beschränkte 
Verfassungsgeschichte mehr einen papiernen Eindruck macht; denn 
er weiß, daß es in der wirklichen Verfassungsgeschichte nicht nur 
auf die verfassungsmäßig formulierten Begriffe, sondern auch auf 
ihre Anwendung im wirklichen Leben ankommt. Im Gegensatz 
zu der begrifflich analysierenden und bis zu einem gewissen Grade 
isolierenden Betrachtungsweise des Juristen vertritt der Historiker 
die Synthese: einmal in zeitlicher Hinsicht, indem er nicht nur 
die Vorgeschichte, sondern auch die Nachwirkungen einer Ver- 
fassung im weitesten Sinne einbezieht: er will auch wissen, wie 
die Verfassung in der Praxis angewandt und weitergebildet worden 
ist. Schon die großen antiken Meister der Verfassungsgeschichte 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 13 


194 J. Hashagen 


haben diese wissenschaftlich ersprießliche Wißbegierde in ihm ge- 
weckt. Sodann widmet er sich aber auch der Erforschung der 
gleichzeitigen Umwelt der Verfassung mit besonderem Eifer. Die 
gewiß auch vom Staatsrechtler beachteten politischen Lebens- 
bedingungen einer Verfassung werden von ihm nicht nur in inner- 
politischer, sondern namentlich auch in außerpolitischer Beziehung 
untersucht. Das Studium der Wechselwirkung zwischen der Politik, 
besonders der äußeren Politik (mit Einschluß des Krieges), 
und der Verfassung hat die Verfassungshistoriker wieder schon 
seit ihren antiken Begründern, seit Thukydides, Aristoteles und 
Polybios, beschäftigt. Später hat Ranke meisterhaft davon ge- 
handelt. Während des Krieges hat Hintze in einem klassischen Auf- 
satze die außerpolitischen Bedingungen der früheren deutschen Ver- 
fassung dargestellt (Deutschland und der Weltkrieg, 2. Aufl., 1916). 
Über die Verfassung greift der Historiker hinüber auf Verfassungs- 
praxis und Verfassungsleben in ganz allgemeinem Rahmen, so wie 
er über die fertige Verfassung auf die werdende hinübergreift. 
Der Zusammenhang der ganzen Entwicklung hat für ihn mehr 
Interesse, als die begriffliche Erfassung nur einiger hervorstechender 
Gipfelpunkte. 

Unter der Herrschaft des begrifflichen Interesses kann der 
Staatsrechtler schon bei Sammlung des Materials größere Be- 
schränkung walten lassen als der Historiker. In keiner Richtung 
braucht er nach irgendeiner Art von Vollständigkeit zustreben. Ins- 
besondere kann er sich bei Behandlung der Vorgeschichte von 
Verfassungen, soweit er sich überhaupt damit beschäftigt, mit den 
gleichsam repräsentativen Teilen des Materials begnügen. Reprä- 
sentativ sind aber für ihn zunächst nur diejenigen Stücke des 
Materials, die bereits irgendwie in eine juristische Form gebracht 
sind oder sich leicht in eine solche Form bringen lassen. Sie 
müssen überhaupt begrifflich ergiebig sein, wenn sie ihm etwas 
nützen wollen. Was sich nicht in solche alten Begriffe fassen 
läßt oder zur Bildung neuer beiträgt, wird mehr an die Peripherie 
geschoben. 

Der Historiker dagegen ist auch als Verfassungshistoriker durch 
einen unstillbaren Materialhunger ausgezeichnet. Er vermeidet 
es, über eine Verfassung ein Urteil zu fällen, ehe er nicht ihre 
Vorgeschichte weit über das begrifflich-juristisch faßbare Gebiet 
binaus bis in die entferntesten Winkel hinein durchleuchtet hat. 
Ob das Material, auf das er dabei stößt, begriffliche Ausbeute 


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Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 195 


liefert oder nicht, ob es im besonderen die staatsrechtlichen Be- 
griffe der endgültigen Formulierung der Verfassung aufzuhellen 
vermag oder nicht, ist für ihn weniger wichtig als eine allseitige 
Behandlung der Vorgeschichte. Das bereits in eine juristische 
Form gebrachte oder ihr angenäherte Quellenmaterial wird er so 
wenig bevorzugen, daß er es vielmehr hinter anderem, nichtjuri- 
stischem zurückstellen wird; denn gerade dies letztere ist ihm 
zur außerjuristischen Aufhellung der Verfassung besonders will- 
kommen; es liegt ihm daran, den nichtjuristischen Rahmen der 
Verfassungsgeschichte aufzuzeigen. Er weiß, daß eine Verfassung 
nicht nur Begriffs-, sondern auch Menschenwerk ist. Die Menschen, 
die ihr vorgearbeitet und an ihr gearbeitet haben, sind seiner be- 
sonderen Anteilnahme sicher: praktische Verfassungspolitiker und 
theoretische Verfassungspublizisten. Der Einfluß gewisser Stände, 
Berufe, Klassen, Parteien auf die Verfassungsbildung fesselt seine 
besondere Aufmerksamkeit. Nicht minder erscheint die Publizistik 
als wichtiger Faktor in der modernen Verfassungsgeschichte. 
Die „öffentliche Meinung“ gehört zu ihren stärksten Triebkräften. 
Es war deshalb verdienstlich, das W. Bauer „die öffentliche Meinung 
und ihre geschichtlichen Grundlagen“ 1914 in einer inhaltreichen 
Spezialuntersuchung behandelte. Ihre Beziehungen zu Recht und 
Verfassung werden für die englische Geschichte des 19. Jahr- 
hunderts in einem in Deutschland noch wenig bekannten englischen 
Werke untersucht (A. V. Dicey, Lectures on the relation between 
law and public opinion in England during the nineteenth century 
1905). Zu der Gruppe dieser aufschlußreichen Untersuchungen 
gehört auch Smends lehrreiche Spezialarbeit über Maßstäbe des 
parlamentarischen Wahlrechts in der deutschen Staatstheorie des 
19. Jahrhunderts (1912). Dazu kommt J. Bührers Jenaer juristische 
Dissertation über den Wechsel der Staatsauffassungen unter dem 
Einflusse von Nationalökonomie und Soziologie (1917), die eben- 
falls die Aufmerksamkeit des Verfassungshistorikers verdient. Auch 
sonst hat die verfassungsgeschichtliche Spezialliteratur dem an- 
gedeuteten allgemein-genetischen Interesse in weitgehendem Maße 
Rechnung getragen. | 

Wenn das in den allgemeinen deutschen Werken noch weniger 
der Fall ist, so liegt das mehr an gewissen äußerlichen Zufällig- 
keiten, die auf die Ausgestaltung der wissenschaftlichen Ver- 
fassungsgeschichte zumal in dem einer organischen und stetigen 
Verfassungsentwicklung entbehrenden Deutschland, aber auch in 

13* 


196 J. Hashagen 


den Westländern, eingewirkt und eine gewisse Einseitigkeit ver- 
schuldet haben. In zwiefacher Hinsicht lassen sich dafür Belege 
beibringen. Einmal hat sich die deutsche Forschung weit mehr dem 
Mittelalter als der Neuzeit zugewandt. Dafür ist es bezeichuend, daß 
auch in der neuesten Auflage des Dahlmann-Waitz von 1912 zur all- 
gemeinen deutschen Verfassungsgeschichte fast gar keine Werke 
angeführt werden konnten, die auch die Neuzeit ausgiebig behandeln. 
Weder für die neuere Verfassungsgeschichte des alten Deutschen 
Reiches, noch auch für die deutsche Verfassungsgeschichte des 
19. Jahrhunderts, die neben Bund und Reich natürlich auch die 
Einzelstaaten berücksichtigen müßte, gibt es ein auf der Höhe 
moderner Forschung stehendes zusammenfassendes Buch. Es be- 
darf aber keiner näheren Begründung, daß eine deutsche Ver- 
fassungsgeschichte, deren Schwerpunkt im Mittelalter liegt, gar 
nicht in der Lage ist, sich auf die Erreichung jener allgemein- 
genetischen Gesichtspunkte einzustellen. Mit der Bevorzugung 
des Mittelalters, die sich wie bei Waitz, so auch bei Stubbs findet, 
hängt auch die mangelhafte Verselbständigung der älteren Ver- 
fassungs- gegenüber der Rechtsgeschichte zusammen; denn gerade 
für den Historiker des Mittelalters ist die Unterscheidung zwischen 
öffentlichem und Privatrecht oft eine Unmöglichkeit. Doch sind 
auch auf dem Boden der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte 
neue Regungen bemerkbar, wie u. a. aus v. Belows' und Keutgens? 
neuesten einschlägigen Arbeiten hervorgeht. In diesem Zusammen- 
hange verdient auch Hartungs Versuch einer allgemeinen nach- 
mittelalterlichen Verfassungsgeschichte Deutschlands rühmende Er- 
wähnung (vgl. meine Besprechung in der Zeitschrift für Politik 1918). 

Jene anderen Zufälligkeiten in der Entwicklung der deutschen 
verfassungsgeschichtlichen Literatur dürfen die eigentliche Auf- 
gabe des Verfassungshistorikers jedoch nicht verdunkeln. Sie kann 
für die Verfassungsgeschichte nicht anders bestimmt werden als 


für jede andere historische Disziplin überhaupt; die Verfassungs- 


geschichte als ein Teil der allgemeinen geschichtlichen Entwiek- 
lung kann grundsätzlich nicht anders behandelt werden als diese 
selbst. Und es ist auch hier geboten, daß sich der Historiker 
auch theoretisch - grundsätzlich über die spezifische Seite seines 
wissenschaftlichen Interesses klar werde, weil dadurch seine ganze 
Arbeitsweise zwangsläufig bestimmt wird. Eine einleuchtende 


— — 


! Der deutsche Staat des Mittelalters I, 1914. nn j 
2 Der deutsche Staat des Mittelalters 1918. 


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Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 197 


Ableitung der besonderen Eigentümlichkeiten der historischen 
Methode ist nur möglich, wenn man sie in steten Zusammenhang 
mit dem spezifischen Interesse bringt, dem sie dient. Sie ist des- 
halb weder eine Geheim wissenschaft, noch gar nur einfach die 
Anwendung des gesunden Menschenverstandes, sondern sie ist 
Betätigung des spezifisch- genetischen Interesses. Das zeigt sich 
auch in der Verfassungsgeschichte immer wieder, und deshalb wird 
sich der Historiker bei ihrer Behandlung niemals damit begnügen 
können, nur die vom Staatsrechtler r und eingeschlagenen 
Wege zu verfolgen. 


III. Verfassungsgeschichtliche und staatsrechtliche 
Forschung im besonderen. 


Die allgemeinen Unterschiede zwischen verfassungsgeschicht- 
licher und staatsrechtlicher (staatstheoretischer) Betrachtungsweise 
vornehmlich. von Verfassungen sind hier nicht zu dem Zwecke dar- 
gelegt worden, um beide Wissenschaften auseinander-, sondern um 
beide zusammenzuführen. Durch eine allgemeingehaltene Über- 
sicht wie die vorstehende kann dieser Zweck jedoch nur unvoll- 
kommen erreicht werden. Der allgemeine Teil der Betrachtungen 
ist deshalb jetzt noch durch einen besonderen zu ergänzen, der 
die wesenhaften Eigentümlichkeiten beider Wissenschaften an ein- 
zelnen Beispielen zu verdeutlichen sucht. Diese Prüfuug führt in 
beiden Fällen zur. Ermittelung besonderer Vorzüge, aber auch be- 
sonderer Fehler dieser Vorzüge. In beiden Fällen tritt eine be- 
sondere Befähigung, aber auch eine mit ihr innerlich zusammen- 
hängende besondere Unzuläuglichkeit, wenn nicht gar Unfähigkeit 
zutage, so daß erst auf Grund langer und genauer Einzelbeobach- 
tungen Licht und Schatten einigermaßen gerecht verteilt werden 
‚kann. Eine solche, Einzelheiten nicht scheuende kritische Unter- 
suchung der beiderseitigen Methoden weckt dann bald das Be- 
dürfnis, zu einer Ausgleichung ihrer Fehlerquellen zu gelangen. 
Dies wissenschaftliche Bedürfnis zu befriedigen, bietet sich als 
nächstliegendes, wirksames Mittel die Arbeitsvereinigung zwischen 
Verfassungsgeschichte und Staatsrecht, zu deren Empfehlung die 
folgenden Darlegungen ganz besonders dienen sollen. Zugleich 
kommen bei einer solchen Arbeitsvereinigung die beiderseitigen 
Vorzüge erst voll zur Geltung und verstärken sich gegenseitig. 
Verfassungswissenschaft und Geschichtswissenschaft ziehen daraus 
in gleicher Weise Nutzen. 


198 l | J. Hashagen 


Daß ein begrifflich geschulter Staatsrechtler für die wissen- 
schaftliche Behandlung einer Verfassung der gegebene Mann ist, 
erscheint als so selbstverständlich, daß es käum gesagt werden 
müßte. Und doch halten sich andere Verfassungsinteressenten 
diese Wahrheit vielleicht nicht immer gegenwärtig: Historiker, 
Politiker, Publizisten u. a., die, wenn sie eine Verfassung bemei- 
stern wollen, sämtlich beim Staatsrechtler in die Schule gehen 
müssen. Wie zur Erklärung des Sachsenspiegels ein geschulter 
Jurist von vornherein befähigter ist als selbst ein erster Kenner 
der sprachlichen Form des Sachsenspiegels, so gewinnt die Deu- 
tung jeder Verfassung erst dann festen Boden, wenn sie zum 
Verständnisse der einschlägigen staatsrechtlichen Begriffe gelangt 
und sich ihres Zusammenhangs bewußt geworden ist. 

Da sich der Staatsrechtler für die Einzelheiten der individuellen 
Verfassungsentwicklung weniger interessiert und sie zugunsten der 
Erfassung ihrer typischen Seiten und der Aufstellung allgemeiner 
Typen zurückdrängt, da er trotz aller begrifflichen Genauigkeit 
im einzelnen zu einer summarischen und doch zulänglichen Charak- 
teristik vieler verschiedener Verfassungen befähigt ist, so kann er 
trotz oder vielleicht gerade wegen einer gewissen juristischen Enge 
seines Gesichtskreises und trotz oder vielmehr wegen seiner Be- 
schränkung auf repräsentative Quellen um so eher zu einer Uni- 
versalgeschichte der Verfassungen oder wenigstens, wie bekannte 
Beispiele zeigen, zu einer allgemeinen vergleichenden Verfassungs- 
geschichte gelangen, die dem Wissenschaftler, aber auch dem 
Politiker besonders viel zu sagen hat. Diese vergleichende Ver- 
fassungsgeschichte zeigt ein verschiedenes Gesicht, je nachdem sie 
ihre Vergleichsobjekte aus verschiedenen Zeiten oder aus derselben 
Zeit wählt. 

Die Vergleichung von Verfassungen verschiedener Zeiten braucht 
nicht beim Vergleiche ganzer Verfassungen stehen zu bleiben. 
Sie kann weiter dazu übergehen, aus den betreffenden Verfassungen 
einzelne staatsrechtliche oder staatstheoretische Begriffe heraus- 
zugreifen, sie miteinander zu vergleichen und aus ihrer Verglei- 
chung eine Art von Entwicklungsgeschichte abzuleiten, wie das 
in der Geschichte der Philosophie, Theologie, Kunst- oder Wirt- 
schaftslehre mit großem Erfolge zu geschehen pflegt. Da sich 
der Staatsrechtler in die Umwelt, auch die nichtjuristische, der 
einzelnen Verfassungen, auch in ihre Vorgeschichte und Nachwir- 
kung, nicht so zu vertiefen pflegt, so kann er, wo es größere 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 199 


Zeiträume zu durcheilen gilt, seinen Schritt mehr beflügeln. Sein 
allgemeines Ziel bleibt dabei durchaus in Sehweite. Es ist das alte 
begriffswissenschaftliche; denn auch als vergleichender Verfassungs- 
wissenschaftler will der Staatslehrer vor allem seinen begrifflichen 
Interessen dienen. 

Ein Beispiel bietet die durch G. Jellinek berühmt gewordene 
Geschichte der „Menschenrechte“, d. h. jener Tafeln der Menschen- 
und Bürgerrechte, die von den Verfassungen der nordamerikanischen 
Einzelstaaten an die Einleitung so vieler moderner Verfassungen 
bilden. Es ist klar, daß sie in ihrer Entwicklung erst deutlich 
werden, wenn sie im einzelnen Falle staatsrechtlich oder staats- 
theoretisch ausreichend interpretiert sind. Dafür bietet Jellineks 
System der subjektiven öffentlichen Rechte (1896) wertvolle Finger- 
zeige. — Im selben Sinne lohnend gestaltet sich eine vergleichende 
Übersicht über verschiedene Wahlrechtsbestimmungen. Nur bei 
einer tieferen begrifflichen Einsicht aber in das Ganze des Be- 
griffs des parlamentarischen Wahlrechts und seiner Merkmale, 
ferner in alle mit ihm zusammenhängenden staatsrechtlichen Pro- 
bleme kann sich eine solche Übersicht, etwa von der französischen 
Verfassung von 1791 an, über die Schlagwörter des Tages er- 
heben. In seinem von Jellinek 1901 herausgegebenen Werke über 
das parlamentarische Wahlrecht hat Georg Meyer, einer der Alt- 
meister der deutschen Staatsrechtswissenschaft, ein ausgezeichnetes 
Vorbild geschaffen. Ähnliches gilt vom Budgetrecht und anderen 
Grundbegriffen des Verfassungsstaates. Eine begrifflich -staats- 
rechtliche Universalgeschichte des monarchischen Gedankens und 
der Monarchie, die noch zu schreiben ist, würde auch für den 
Historiker außerordentlich lehrreich sein. Während der Historiker 
in einer Geschichte der Monarchie immer mehr die politischen 
Kräfte herausarbeiten wird, hat der Staatsrechtler die Hände frei, 
um den begrifflichen Unterbau aufzudecken, wie man das trotz 
des teilweise abweichenden Titels z. B. an den Studien Rehms 
über das politische Wesen der deutschen Monarchie (Festgabe für 
Otto Meyer 1916) und R. Erichs über das Wesen und die Zukunft 
der monarchischen Staatsform (Blätter für vergleichende Rechts- 
wissenschaft 13, 1918) erkennen kann. Die Monarchie ist nur 
eine bestimmte Lösung der Oberhauptsfrage, die in ihrer vollen 
Tragweite zunächst nur vom Staatsrechtler erkannt werden kann. 
Er ist auch im besonderen Maße befähigt, den Monarchen, be- 
sonders den verfassungsmäßigen Monarchen, mit anderen Staats- 


200 J. Hashagen 


oberhäuptern, besonders mit republikanischen Präsidenten, zuächst 
rein staatsrechtlich zu vergleichen. — Wie schon das Beispiel 
des Monarchen zeigt, greift die vergleichende Verfassungsgeschichte 
bald auch auf das vorkonstitutionelle Verfassungsleben hinüber. 

Nicht minder förderlich gestaltet siclı auch eine vergleichende 
Übersicht über gleichzeitige Verfassungen. Schon die notwendige 
Untersuchung der Abhängigkeitsverhältnisse fordert dazu heraus. 
Hier wäre Smends Studie über die preußische Verfassungsurkunde 
im Vergleich mit der belgischen (1904) zu erwähnen, weil sie an 
einem guten Beispiele zeigt, wie durch solchen Vergleich zunächst 
die staatsrechtliche, dann aber auch die historische Kenntnis der 
verglichenen Verfassung gewinnen kann. Ähnliche Aufschlüsse 
gewährt: H. Pohl, Die Entstehung des belgischen Staates und des 
norddeutschen Bundes (Abhandlungen aus dem Staats-, Verwal- 
tungs- und Völkerrecht 1, 1905). J. Hatschek, dem wir eine ver- 
gleichende Übersicht über das Parlamentsrecht des Deutschen 
Reiches (1915) verdanken, ist auch der Verfasser eines kleinen 
allgemeinen Staatsrechts (1909), deren Stärke gerade in der 
Fülle des gebotenen Vergleichsmaterials liegt. Noch zu wenig 
bekannt und verwertet ist die umfängliche, annähernd 1500 Seiten 
umfassende Sammlung, die P. Posener von den Staatsverfassungen 
des Erdballs 1909 herausgegeben hat. Auch der mehr politische 
Zwecke verfolgende Versuch W. Schottes (1919) war dankenswert. 

In den Händen des Staaisrechtlers kann eine vergleichende 
Verfassungsgeschichte oder Verfassungskunde dann leicht noch in 
anderer Richtung erweitert werden. Da der Staatsrechtler mit 
anderen Teilen des öffentlichen und Privatrechts besser vertraut 
zu sein pflegt als der Historiker, so kann er den Geist oder das 
Prinzip von Verfassungen auch mit Hilfe von Ergebnissen oder 
Betrachtungsweisen solcher juristischer Nachbarwissenschaften zu 
ergründen versuchen. So liefert Otto Meyers glänzendes Werk 
über die Theorie des französischen Verwaltungsrechts (1886) in- 
direkt auch zur Beurteilung der französischen Verfassungsgeschichte 
wichtige Beiträge. Auch Kirchenrechtler, wie R. Sohm und U. Stutz, 
haben der Verfassungsgeschichte namhafte Dienste erwiesen. Kör- 
perschaften des Staatsrechts wie Parlamente werden nutzbringend 
mit Körperschaften des Verwaltungs-, des Kommunal- oder des 
Privatrechts. verglichen. In seiner lichtvollen Arbeit über den 
Abschluß von Staatsverträgen (1874) zieht Ernst Meier vor Be- 
handlung der völkerrechtlichen Lösung aufklärende Analogien des 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 201 | 


Privatrechts heran, indem er parallele Verträge der Aktiengesell- 
schaften, der Gemeinden und des Fiskus untersucht. Auch das 
Grenzgebiet zwischen Staats- und Völkerrecht wird bei solchen 
Gelegenheiten mit Nutzen einbezogen. 

Diese vergleichende Methode, die schon nach Ausweis der 
kleinen Auswahl hier vorgeführter Beispiele höchst verschieden- 
artig ausgestaltet werden kann, hat zunächst den Vorteil jeder 
vergleichenden Methode: sie liefert neue Gesichtspunkte und er- 
öffnet neue Perspektiven. Eine in ihrer Isolierung betrachtete 
Verfassung kann mit Hilfe dieser vergleichenden Methode in ein 
ganz neues Licht gerückt werden. Sie erleichtert damit die Be- 
urteilung und Wertung von Verfassungen und Verfassungszuständen. 
Wenn Staatsrecht und Staatslehre als Normenwissenschaften (oben 
S. 189 f.) auch ihren wissenschaftlichen Charakter einzubüßen drohen 
und sich der Verfassungspolitik allzusehr nähern, so können sie 
doch ähnlich wie Wirtschafts- oder Sittenlehre in der Aufstellung 
begründeter Werturteile immer noch eine wissenschaftliche Auf. 
gabe erblicken. Gewiß kann der Staatsrechtler über einzelne Ver- 
fassungen und Verfassungsinstitute solche Werturteile schon auf 
Grund seiner allgemeinen begrifflichen Einsicht bilden. Aber eine 
gewisse konstruktive Unsicherheit wird solchen Urteilen doch fast 
immer anhaften. Dieser entgeht er am ehesten, wenn er ein um- 
fassenderes Parallelenmaterial zum Vergleiche und zur Beurteilung 
heranzieht. Wichtige konstitutionelle Einrichtungen, wie Referen- 
dum, Pouvoir Constituant oder Impeachment (Ministeranklage vor 
einem Staatsgerichtshofe auf Grund der allgemeinen Lehre von 
der Ministerverantwortlichkeit), können mit größerer Sachkunde 
‘and Sicherheit erst gewertet werden, wenn man über die ver- 
schiedene Fassung genau unterrichtet ist, die ihnen in den gül- 
tigen Verfassungen der Gegenwart gegeben ist. Die während 
des Weltkrieges in Deutschland eifrig erörterte Frage des Parla- 
mentarismus wurde in diesem Sinne u. a. von R. Hübner (Die parla- 
mentarische Regierungsweise Englands in Vergangenheit und Gegen- 
wart 1918), von R. Piloty (Das parlamentarische System 1917) und 
von R. Redslob (Die parlamentarische Regierung in ihrer wahren 
und in ihrer unechten Form 1918) untersucht. Die letztere Arbeit 
ist „eine vergleichende Studie über die Verfassungen von England, 
Belgien, Ungarn, Schweden und Frankreich“ und, wie schon der 
Obertitel zeigt, um die wissenschaftliche Grundlegung auch eines 
Werturteils bemüht. Noch deutlicher tritt das in W. Hasbachs 


202 | J. Hashagen 


Werke über die parlamentarische Kabinettsregierung (1919) hervor. 
Sie gibt sich zwar bescheiden nur als eine „politische Beschreibung“, 
enthält aber in Wirklichkeit viel mehr, nämlich nach einer be- 
grifflichen Einleitung und einer umfassenden rechtsvergleichenden 
Übersicht über die parlamentarischen Kabinettsregierungen in 
England (mit Einschluß der Dominions) und in den übrigen euro- 
päischen Staaten ein wichtiges kritisches Schlußkapitel über den 
Wert der parlamentarischen Kabinettsregierung. An Hasbachs 
großangelegter und doch überall sorgfältig vertiefter Studie kann 
man den wissenschaftlichen Nutzen einer vergleichenden Ver- 
fassungsgeschichte und Verfassungskunde besonders gut erkennen. 

Auch die mit Recht so hochgeschätzten Werke Jellineks, Rehms 
und Hatscheks zeigen zur Genüge, daß der Staatsrechtler das Feld 
der vergleichenden Verfassungsgeschichte und Verfassungskunde 
mit besonderem Erfolge anzubauen vermag, ohne sich mit der 
Lösung historischer Spezialfragen aufzuhalten. Nun sind zwar 
diese Forscher unzweifelhaft nicht nur Staatsrechtler, sondern auch 
Verfassungshistoriker in der spezifischen Bedeutung des Wortes, 
die uns schon beschäftigt hat, und die sogleich noch an Beispielen 
zu erläutern ist. Beide Typen sind eben öfters nicht scharf zu 
trennen. Aber ihre wissenschaftlich wertvollsten Ergebnisse ver- 
danken jene Männer doch weniger der historischen Einzelforschung, 
als einerseits ihrer intensiven begrifflichen Schulung und anderer- 
seits der extensiven Weite ihres Gesichtskreises, der den größten 
Teil der allgemeinen vergleichenden Verfassungsgeschichte umspannt. 

Aber diese vorwiegend staatsrechtlich-vergleichende Behandlung 
von Verfassungen hat auch die Nachteile ihrer Vorzüge. Die 
Vernachlässigung der historischen Einzelforschung, die Einengung 
des Materials auf die mehr repräsentativen Stücke, die Heraus- 
lösung der Verfassungen aus ihrer Umwelt, die Lockerung oder 
völlige Zerschneidung der Kausalketten, die die betreffende Ver- 
fassung mit Vergangenheit und Zukunft verbinden, dies und vieles 
andere, was sich bis zu einem gewissen Grade kaum vermeiden 
läßt, wenn die staatsrechtlich-vergleichende Arbeit nicht in Vor- 
untersuchungen stecken bleiben, sondern vielmehr begrifflich wirk- 
sam gestaltet werden soll, kann sich in einzelnen Fällen auch 
störend bemerkbar machen und zur Fehlerquelle auswachsen. Es 
können dann auf Grund der begrifflich-vergleichenden Methode 
über die verfassungsgeschichtliche Entwicklung und ihre Beweg- 
gründe Behauptungen aufgestellt werden, die sich der Gesamtheit 


Verfassungsgeschichte, und Staatsrecht 203 


des verfassungsgeschichtlichen Materials gegenüber nicht aufrecht 
erhalten lassen, und die sich somit als Konstruktionen erweisen, 
deren begriffswissenschaftlicher Wert über ihren Konflikt mit der 
Wirklichkeit des geschichtlichen Verfassungslebens nicht hinweg- 
täuschen kann. Es sind die Fälle, in denen der Historiker gegen 
den in der Verfassungsgeschichte tätigen Juristen den Vorwurf 
der Konstruktion zu erheben pflegt. Zwischen beiden entsteht 
ein Interessengegensatz, der oft schwer auszugleichen ist, weil er 
mit dem innersten Wesen beider Wissenschaften zusammenhängt. 

Jellineks berühmte, fast allgemein anerkannte Abhandlung über 
die Menschenrechte arbeitet mit einem verhältnismäßig kleinen 
Material: das kühne Gebäude erhebt sich auf einer verhältnis- 
mäßig schmalen Basis. Das gilt für die beiden Hauptthesen der . 
Abhandlung. Die erste, welche die amerikanischen Menschen- 
rechte aus der Religionsfreiheit ableitet, wird ausgesprochen, ohne 
daß die Verfassungen der amerikanischen Einzelstaaten oder gar 
ihre Entstehungsgeschichte oder ihr publizistisch-parteimäßiger 
Rahmen untersucht worden wäre. Und doch müßten diese Arbeiten 
erst geleistet sein, ehe über die Richtigkeit der ersten These ent- 
schieden werden kann. Nicht anders steht es mit der zweiten. 
Ehe man die Abhängigkeit der französischen von der amerikanischen 
(virginischen) Rechteerklärung schlüssig beweisen kann, müssen 
alle anderen Ableitungsmöglichkeiten so gut wie ausgeschlossen 
sein. Es bedarf also einer planmäßigen und einigermaßen er- 
schöpfenden Prüfung der Parlamentsprotokolle, der Cahiers, der 
vorrevolutionären Publizistik. Diese Arbeit zu leisten, konnte nicht 
in Jellineks Absicht liegen; er mußte sich auch bei seiner zweiten 
These mit repräsentativen Stützen begnügen und fehlende spezielle 
Materialuntersuchungen, überhaupt den Mangel an einer voll- 
ständigen Induktion, gelegentlich durch konstruktive Behauptungen 
ersetzen, die z. B. bei Boutmy, Hägermann, we R. Schmidt u.a. 
auf Widerspruch gestoßen sind. 

Der Versuch der deutschen Reichsgründung durch die Pauls- 
kirche ist in dem gleichnamigen Buche von Binding (1892) staats- 
rechtlich in klassischer Weise behandelt worden. Auf eine Ein- 
beziehung der Vorgeschichte im einzelnen wollte er sich um so 
weniger einlassen, als für diese Vorgeschichte juristisch gefaßte 
oder faßbare Quellen nur in beschränkter Anzahl zur Verfügung 
stehen. Und doch wird der verfassungspolitische Hauptgegensatz, 
der in dem Frankfurter Kampfe um die Reichsverfassung die 


204 J. Hashagen 


Szene beherrscht, nämlich der Gegensatz zwischen großdeutschem 
und kleindeutschem Verfassungsaufbau, verfassungsgeschichtlich 
erst dann wirklich greifbar, wenn man ihn auf geschichtlichem 
Hintergrunde zu sehen lernt; denn er ist weit älter als die Be- 
wegung von 1848/49. Zu diesem Zwecke muß man wenigstens 
bis auf die Erhebungszeit zurückgreifen und in die damaligen ver- 
fassungspolitischen Strömungen einzudringen versuchen. Erst ein 
solcher Rückblick, der aber auch noch weiter in die Vergangenheit 
ausgedehnt werden kann, gibt überhaupt erst die Möglichkeit, zu 
entscheiden, was in der Reichsverfassung neu und was nur altes 
Erbgut ist!. 

Jede konstitutionelle Verfassungsgeschichte bedarf eines tieferen 
Einblickes in die Parteigeschichte, besonders in die Geschichte 
des Liberalismus, die entgegen der herrschenden, besonders von 
A. Wahl? vertretenen Anschauung auch in Deutschland bis in die 
vorrevolutionäre Zeit zurückreicht. Da sich aber die Partei- 
geschichte als besondere historische Disziplin erst in den letzten 
Jahrzehnten vor dem Kriege erfolgreicher entwickelt hat, so ist 
es begreiflich, daß sich der Staatsrechtler mit ihr noch nicht 
völlig vertraut gemacht hat und partienweise noch ohne sie aus- 
zukommen glaubt. Doch wird sie schon in R. Schmidts Staats- 
lehre (1901/03) berücksichtigt, und Rehm hat noch kurz vor 
seinem Tode eine bemerkenswerte Spezialschrift darüber veröffent- 
licht (1912): 

Staatsrechtler und Staatstheoretiker, auch Verfassungspolitiker ° 
sind, zumal wenn sie sich mit weitschichtigen Vergleichen beschäf- 
tigen, oft genötigt, ihre Untersuchungsgegenstände mehr auf einen 
Nenner zu bringen und von der geschichtlichen Bedingtheit im 
einzelnen, die ihnen leicht als belanglose, die großen Linien nur 
störende Zufälligkeit erscheint, mehr abzusehen. Obwohl sie auf 
historisches Material weithin angewiesen sind, können sie bei der 
Analyse von Verfassungen zumal auf dem weiten Felde der ver- 


1 Vgl. meine Besprechung von O. Haufe, Der deutsche Nationalstaat in den 
Flugschriften von 1848/49, 1915, in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen 1919. 
Auch V. Valentins neueste Arbeit über 1848 befriedigt in der im Text an- 
gedeuteten Richtung noch nicht ganz. Daß die Unterscheidung zwischen Altem 
und Neuemein Hauptproblem der Verfassungsgeschichte ist, zeigt auch A. Mendels- 
sohn-Bartholdy, Überlieferung und Neubildung im englischen Staatswesen: Archiv 
des öffentlichen Rechts, 13, 1918. 

2 Vgl. meine Besprechung seiner Beiträge zur deutschen Parteigeschichte 
èn der Zeitschrift „Die Parteien“ 1910. 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 205 


gleichenden Verfassungsgeschichte und Verfassungskunde leicht un- 
historisch urteilen, besonders wenn es sich um staatsrechtliche 
oder staatstheoretische Begriffe einer Zeit handelt, die einen 80 
einheitlichen Eindruck macht wie beispielsweise das Mittelalter. 
Selbst ein erster Kenner wie O. v. Gierke hat sich im dritten 
Bande seines Genossenschaftsrechts genötigt gesehen, im Interesse 
der Herausarbeitung der großen Züge die historisch bedingten 
Schattierungen im einzelnen hie und da mehr zu verwischen. Es 
wäre aber verfehlt, diesem tiefgründigen Forscher deshalb Mangel 
an geschichtlichem Sinn vorzuwerfen, wo es sich vielmehr auch 
hier um die natürlichen Fehler der Vorzüge der staatsrechtlichen 
Methode handelt, die bei folgerichtiger Anwendung kaum ver- 
mieden werden können. N | 

Der spezifische Verfassungshistoriker dagegen lebt vor allem 
der Überzeugung, daß eine Verfassung nur durch eine Analyse der 
in ihr enthaltenen staatsrechtlichen Begriffe, selbst wenn diese 
Analyse die Erfahrungen einer großzügigen vergleichenden Ver- 
fassungswissenschaft im weitesten Umfange verwerten kann, niemals 
ausreichend charakterisiert wird. Wie der Literarhistoriker, wenn 
er auch in der vergleichenden Literaturgeschichte und besonders 
in der Ästhetik zu Hause ist, Bedenken tragen muß; seine An- 
schauungen über den Faust vorzutragen, ehe er nicht die Ent- 
stehungsgeschichte der Tragödie um ihrer selbst willen bis in alle 
Einzelheiten erforscht hat: ebenso steht auch der gewissenhafte 
Verfassungshistoriker, dies Wort jetzt immer im spezifischen Sinne 
verstanden, etwa der preußischen Verfassung so lange mit einer 
gewissen Ratlosigkeit gegenüber, solange er sich nicht die Mühe 
gemacht hat, in ihre neuerdings durch treffliche Einzelunter- 
suchungen mehr aufgehellte Entstehungsgeschichte einzudringen: 
Auch die strengste und gründlichste begriffliche Schulung kann 
dem Historiker nicht das Studium der Vorgeschichte der betreffenden 
Verfassung ersetzen. Diese Wahrheit gilt ganz allgemein, selbst- 
verständlich auch für außereuropäische Verfassungen und auch für 
die Fälle, in denen diese Vorgeschichte nur wenige Jahre umfaßt, 
wie das z. B. bei der chinesischen oder bei der südafrikanischen 
Verfassung der Fall ist. Wenn die Analyse dieser beiden Ver- 
. fassungen durch eine vergleichende Betrachtung mit anderen auch 
außerordentlich gefördert werden kann, so schwebt sie doch so 
lange in der Luft, solange sie nicht die Vorgeschichte jedes ein- 
zelnen Verfassungsartikels mit Sorgfalt untersucht. hat. 


206 J. Hashagen 


Auch ist der Historiker, wie bemerkt, leichter geneigt, die 
Grenzwissenschaften der Verfassungsgeschichte, besonders Sozial- 


und Wirtschaftsgeschichte, zur Aufklärung des Verfassungslebens 


heranzuziehen. In den Verfassungen sieht er oft nur den Über- 
bau über einer wirtschaftlich-sozialen Basis, und es kann sich er- 
eignen, daß die Erforschung dieser Basis für ihn größere Bedeutung 
gewinnt als die des Überbaus. Eine nur auf die staatsrechtlichen 
Begriffe beschränkte Kausalität vermag der Historiker jedenfalls 
nicht anzuerkennen. Gerade die großen Haupttypen der Ver- 
fassungen erscheinen ihm oft nur als notwendige Ergebnisse der 
betreffenden wirtschaftlich-sozialen Entwicklungsstufe.. Wenn er 
gar unter die Marxisten gegangen ist (vgl. A. Mengers Neue Staats- 
lehre, 3. Aufl. 1906) und der materialistischen Geschichtsauffassung 
huldigt, so wird er der Verfassungsgeschichte sogar jedes Eigen- 
leben absprechen und sie schließlich nur als ein Anhängsel zur 
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte behandeln. Auch in solchen 
Übertreibungen macht sich gewissermaßen ein stärker und feiner 
entwickeltes Kausalitätsbedürfnis bemerkbar, durch das sich der 
Historiker auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiete vom Staats- 
rechtler unterscheidet, bei dem der Hang zu isolierender Begriffs- 
analyse alles andere zurücktreten läßt. 

Der Staatsrechtler legt auf die Sauberkeit seiner Begriffsbildung 
besonderes Gewicht; er wünscht seine Begriffe fest zu umreißen, 
ihre Merkmale vollständig aufzuzählen und ausreichend zu be- 
schreiben, damit die verschiedenen Begriffe deutlich gegeneinander 
abgesetzt werden können. Der staatsrechtliche Begriffsvorrat wird 
wissenschaftlich anscheinend erst dann brauchbar, wenn er wenigstens 
einige ganz feste Bestandteile enthält. Für den echten Historiker 
gibt es dagegen auch auf diesem Gebiete nichts Festes. Es kann 
ihn deshalb nicht beunruhigen, wenn durch seine Forschungen 
anstatt einer Festigung vielmehr eine Erweichung anscheinend 
feststehender Begriffe bewirkt wird. 

Ein Begriff wie der der Volksvertretung (oder der des Rechts- 
staates) läßt sich gewiß schon rein staatsrechtlich aufs tiefste er- 
gründen, zumal wenn vergleichende Verfassungsgeschichte und 
Verfassungskunde zu Hilfe kommen. Der Staatsrechtler wird sich 
jedoch bei Untersuchung dieses Begriffs, mögen seine Vergleiche 
noch so weit ausgreifen, im allgemeinen mehr auf die konstitutionelle 
Zeit und den Verfassungsstaat beschränken. Der Historiker, der 
sich bemüht, alles auf breitestem historischen Hintergrunde zu 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 207 


sehen, wird sich dagegen um die vorkonstitutionelle Vorgeschichte 
des konstitutionellen Verfassungsbegriffs der Volksvertretung nicht 
minder bemühen wie um die Geschichte des Majoritätsprinzips 
(O. v. Gierke in Schmollers Jahrbuch 39, 1915). Schon dem altstän- 
dischen Staate ist das Problem nicht unbekafint. In der Geschichte 
des Kurfürstenkollegs steht es im Mittelpunkte des Interesses. 
Von dem Urteile über den Repräsentantencharakter der Land- 
stände ist das Urteil über die ganze ständische Verfassung viel- 
fach abhängig. Überhaupt ist der Historiker bemüht, das hohe 
Alter scheinbar moderner Begriffe, wie der Gewaltenteilung, des 
Widerstandsrechts, der Volkssouveränität, nachzuweisen. Während 
die antiken Vorläufer hier schon infolge der weiterverbreiteten 
Kenntnis des römischen Staatsrechts seit langem bekannt sind, 
hat man den mittelalterlichen Vorläufern erst neuerdings mehr 
Beachtung geschenkt, wie beispielsweise aus der lehrreichen Studie 
F. Kerns über Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im früheren 
Mittelalter (Mittelalterliche Studien I 2, 1915) zu ersehen ist. Auch 
K. Wolzendorff, Staatsrecht und Naturrecht in der Lehre vom 
Widerstandsrecht des Volkes gegen rechtswidrige Ausübung der 
Staatsgewalt, zugleich ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des 
modernen Staatsgedankens (Gierkes Untersuchungen zur Staats- 
und Rechtsgeschichte 126, 1916) wäre hier zu nennen!. Bekannt 
ist v. Bezolds grundlegende Arbeit über die Volkssouveränität im. 
Mittelalter (Historische Zeitschrift 36, 1876), 1903 durch G. Kochs 
Schrift über Manegold von Lautenbach aus der Zeit des Investitur- 
streites in dankenswerter Weise ergänzt. Andererseits wird der 
Historiker den verschiedenen gleichzeitigen praktischen Aus- 
prägungen ein und desselben staatsrechtlichen Zustandes mit be- 
sonderer Sorgfalt nachgehen, so den verschiedenen praktischen 
Ausprägungen des konstitutionellen Gedankens, die neuerdings im 
nahen, mittleren und fernen Osten hervorgetreten sind. 

Aus der unabsehbaren Weite universalgeschichtlicher Zusammen- 
hänge wird aber gerade der Historiker immer wieder auch auf die 
verfassungsgeschichtliche Kleinarbeit im engeren zeitlichen Rahmen 
zurückgeführt. Die vier Verfassungen der französischen Revolution 
sind, obwohl sie nur einen kurzen Zeitraum von acht Jahren um- 
spannen, staatsrechtlich so verschiedene Typen, daß man leicht 
geneigt ist, eine Verfassungsgeschichte dieser Revolution mit der 


1 Vgl. von demselben: Vom deutschen Staat und seinem Recht 1917. Staats- 
leben und Staatsrechts wissenschaft 1918. 


208 J. Hashagen 


Geschichte der in diesen vier Verfassungen enthaltenen staats- 
rechtlichen Begriffe gleichzusetzen. Der Historiker wird sich mit 
diesem Knochengerüst nicht begnügen. Volles Leben gewinnt 
diese revolutionäre Verfassungsgeschichte für ihn erst dann, wenn 
er gerade all diejenigen Quellen nutzbar macht, die neben den 
vier Hauptquellen fließen. Insbesondere verlangt er eindringlichste 
Berücksichtigung der Parteien und der Publizistik. Von diesem 
Standpunkte wird er deshalb Aulards Histoire Politique de la 
Revolution Francaise (1901), wie er auch sonst darüber denken 
mag, als wertvollen Beitrag auch zur revolutionären Verfassungs- 
geschichte begrüßen. Man braucht nur Aulards Verfassungsanalysen 
mit den sonst üblichen vorwiegend nur staatsrechtlich interessierten 
zu vergleichen, um den Fortschritt zu erkennen. Ähnliches ließe 
sich auch über die Förderung der englischen Verfassungsgeschichte 
durch Hatschek (1918; vgl. sein englisches Staatsrecht, 2 Bde., 
1905/06) gegenüber Gneist nachweisen. 

Wie hier die genaue Kenntnis der innerpolitischen Entwicklung 
die Verfassungsgeschichte befruchtet, so ist in anderen Fällen die 
Berücksichtigung des diplomatischen Rahmens für den Historiker 
unerläßlich. Der deutschen Reichsverfassung von 1871 ist unter 
Labands Führung zusammen mit der ganzen Verfassungsgeschichte 
der Reichsgründung eine höchst eindringliche und umfassende, 
freilich auch heiß umstrittene staatsrechtliche Arbeit gewidmet 
worden. Aber erst neuerdings hat man sich der diplomatischen 
Vorgeschichte energischer zugewandt. E.Brandenburgserstwährend 
des Krieges (1916) erschienenes zweibändiges Werk über die Reichs- 
gründung nebst den Untersuchungen und Aktenstücken zur Geschichte 
der Reichsgründung desselben Verfassers bedeutet auch für die 
Reichsverfassungsgeschichte einen neuen Abschnitt. 

Die Ergänzung der juristischen durch die historische Forschung 
bat sich in der wissenschaftlichen Verfassungsgeschichte auch sonst 
schon öfters als förderlich erwiesen. So ist die mehr juristisch 
gerichtete ältere Forschung über die Entstehung der deutschen 
Städteverfassung im Mittelalter, die in Gefahr war, auf ein totes 
Gleis zu geraten, durch das Eingreifen der historischen Forschung, 
wie sie sich etwa in S. Rietschels Markt und Stadt (1897) ver- 
körperte, einen Schritt weitergeführt worden. Ebenso sind nicht 
eigentlich Staatsrechtler und Politiker, sondern Historiker wie 
v. Below, Tezner, Rachfahl die Begründer einer gründlichaeren 
Erforschung der alten landständischen Verfassung. Wenn:ähnliches 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 209 


von der Erforschung der konstitutionellen oder parlamentarischen 
Verfassung noch nicht gesagt werden kann, so liegt das mehr an 
der zufälligen Rückständigkeit der historischen Einzelforschung 
in der neueren und neuesten Geschichte als an ihrer vermeintlichen 
inneren Unfähigkeit. Und selbst auf dem Gebiete des antiken 
Staatsrechts, wo Mommsen als Jurist so Bahnbrechendes geleistet 
hat, ist die Mitarbeit der Historiker und Philologen zumal für 
Griechenland nicht zu verachten. Mit dem Juristen Zitelmann 
tat sich der Philologe Bücheler zusammen, um 1885 eine Monu- 
mentalausgabe des Staatsrechts von Gortyn zu veranstalten, die 
zu den wertvollsten Quellen antiker kommunaler Verfassungs- 
geschichte zu rechnen ist. 

Mehr als der Staatsrechtler wird der Historiker auch auf jene 
publizistischen Spiegel- oder Zerrbilder von Verfassungen und 
Verfassungszuständen zu achten geneigt sein, die in der wirklichen 
Verfassungsgeschichte als mächtige Triebkräfte so wirksame Arbeit 
leisten. Es kann sich ereignen, daß diese Reflexe einen größeren 
Einfluß ausüben als die Lichtquelle selbst. So ist die vorkonsti- 
tutionelle und die konstitutionelle Verfassungsgeschichte durch das 
Idealbild, das Montesquieu von der englischen Verfassung entwarf, 
mehr beeinflußt worden als durch die wirkliche englische Ver- 
fassung. Noch während des Weltkrieges hat das Idealbild, das 
von den parlamentarischen Verfassungen der Westländer durch 
eine geschäftige und höchst erfolgreiche Propaganda über die Welt 
verbreitet wurde, stärker gewirkt als die parlamentarische Wirk- 
lichkeit selbst, die freilich schwerer zu durchschauen war als das 
für Massenverbreitung höchst geeignete Klischee der Propaganda. 
Dem Staatsrechtler wird es in solchen und ähnlichen Fällen mehr 
auf die Verfassung selbst als auf ihren mehr oder minder irre- 
führenden publizistischen Abklatsch ankommen. Der Verfassungs- 
historiker dagegen, der den wirklichen verfassungsgeschichtlichen 
Triebkräften ohne Rücksicht auf ihre „Richtigkeit“ oder begriffliche 
Faßbarkeit nachspürt, wird auch die Fälschung und die Lüge als 
verfassungsgeschichtliche Faktoren zu würdigen wissen. Sein Ehr- 
geiz geht auch hier dahin, eine reichere Palette zu verwenden als 
der Jurist. 

Als eine der Kienle ed verfassungsgeschichtlichen Aufgaben 
erscheint dem Historiker ferner die Unterscheidung zwischen dem 
begrifflichen System der papiernen Verfassung und dem wirklichen, 
sei es mit ihm im Einklang, sei es mit ihm im Kampfe und Wider- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 14 


210 | J. Hashagen 


spruch stehenden Verfassungsleben. Die englische Verfassung be- 
sonders der Gegenwart ist in ihrer wirklichen Bedeutung erst 
erkannt worden, seitdem diese Unterscheidung auf breitester Grund- 
lage durchgeführt worden ist. Das ist neuerdings besonders durch 
S. Lows Werk „The Governance of England“ (1905, 2. Aufl. 1906, 
deutsch mit Einleitung von Jellinek 1908) geschehen. Erst unter 
seiner Führung hat man es. gelernt, das Sein von dem Schein 
zu unterscheiden. Die von dem englischen Forscher mit Erfolg 
beschrittene Bahn ist dann in Deutschland auch während des 
Krieges von historischer Seite (A.O. Mayer, Deutsche Freiheit und 
englischer Parlamentarismus 1915) und von soziologischer Seite 
(F. Tönnies, Der englische Staat und der deutsche Staat 1916) 
weiter verfolgt worden, so daß man Lows Ergebnisse jetzt als 
Gemeingut der Wissenschaft bezeichnen kann. Was hier für die 
englische Verfassung und Verfassungsgeschichte in vorbildlieher 
Weise geleistet worden ist, müßte auch für andere Länder durch- 
geführt werden. Während sich der Staatsrechtler durch den be- 
grifflichen Schein formulierter Verfassungen öfters blenden läßt, 
sucht der Historiker über den Schein hinaus zum Sein vorzudringen. 
Dem Begriffsidealismus des Staatsrechtlers setzt er nüchternsten 
Tatsachenrealismus entgegen. Es ist kein Zweifel, daß er im 
Dienste dieses Realismus der Verfassungsgeschichte die wesent- 
lichsten Dienste leisten kann. Auch bei einer künftigen deutschen 
Verfassungsgeschichte seit 1848 wird erst dieser Realismus über 
die wahre Gestalt und Bedeutung der Reichsverfassungen von 
1848, 1871, 1919 die Augen öffnen. Am wenigsten in der Ver- 
fassungsgeschichte von Revolutionen darf sich der Forscher von 
dem legendären Schein blenden lassen; sonst wird seine Arbeit 
zu einer für die Wissenschaft verderblichen Geschichtsklitterung 
verfälscht. Eine solche kann am sichersten vermieden werden, 
wenn die spezifischen Vorzüge historischer Arbeitsweise nutzbar 
gemacht werden. Der Vorwurf, den R. Schmidt gegen Jellineks 
Begriffsuntersuchungen erhebt (sie schlössen „sich fast durchweg 
an die Geschichte der Staatsdoktrinen und nicht an die histo- 
rischen Formen der Staatseinrichtungen an“), ist nicht ganz un- 
berechtigt. 

Allein auch die Arbeitsweise des een verfassungs- 
historikers zeigt die Fehler ihrer Vorzüge, eine Neigung zu gewissen 
Einseitigkeiten, die zu einem wissenschaftlichen Hemmnis werden 
können. Die Gefahr besteht, daß ihn die immer mehr spezialisierte 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 211 


Einzelforschung in seinem Stoffe ertrinken läßt, daß er dann den 
Wald vor Bäumen nicht mehr sieht, daß er zum Mikrologen herab- 
sinkt, der Bagatellen und Lappalien mit einer Wichtigkeit be- 
handelt, als hinge das Schicksal der Welt oder wenigstens der 
Wissenschaft davon ab. Eine entsagungsvolle Arbeit wendet er 
vielleicht an Dinge, die es im Grunde, bei Lichte besehen, gar 
nicht wert sind. Er verliert die Fähigkeit, zwischen Wichtigem 
und Unwichtigem, Wesentlichem und Unwesentlichem, Wertvollem 
und Wertlosem zu unterscheiden und läßt damit schließlich seine 
wissenschaftliche Arbeit in Spielerei ausarten. Davor kann er 
nur durch bessere begriffliche Schulung bewahrt werden: er muß 
wissen, daß ein Materialsammler und Editor noch kein Historiker 
ist, auch wenn er sich mit dem Textkritiker verbindet. Einen 
zuverlässigen Text einer Verfassung herzustellen, ist gewiß ver- 
dienstlich. Die eigentliche verfassungsgeschichtliche Arbeit kann 
jedoch nie darin aufgehen. Sie kann nur vorwärts kommen, wenn 
sie nicht nur nach neuem Materiale und neuen Kausalketten fahndet. 
Sie bedarf der von einer im Spezialistentume versinkenden Wissen- 
schaft zu Unrecht geschmähten großen Gesichtspunkte, der sicheren 
und weitausgreifenden Richtlinien, besonders des perspektivischen 
Unterscheidungsvermögens, das ohne ernste begriffliche Schulung 
nicht erlangt werden kann. Mit Recht betont R. Schmidt, man 
dürfe in Karl V. nicht nur den Verkörperer des Reichsrechts 
sehen, wo doch auch die Universalstaatsidee in ihm ihren Ver- 
treter findet. 

Nun hat zwar Rickert behauptet, das „wertbeziehende“ Ver- 
fahren, das mit diesem perspektivischen Sehen verwandt ist, ergebe 
sich mit Notwendigkeit aus der eigentümlichen Logik der Geschichts- 
wissenschaft. Unser Beispiel zeigt aber, daß dies Verfahren erst 
mit Hilfe besonderer begriffswissenschaftlicher Studien schlag- 
kräftig ausgestaltet werden kann. Sonst verfällt der Verfassungs- 
historiker in jene Fehler, die an nationalökonomisch ungeschulten 
Wirtschaftshistorikern mit Recht gerügt worden sind, gegen die 
sich Treitschke einmal wandte, als er die „Exzerptenschwänze der 
Schmollerschule“ verurteilte. Wie Kirchenhistoriker geschulte 
Kirchenrechtler, Kunsthistoriker geschulte Asthetiker sind oder 
wenigstens sein sollten, so ist auch für den Verfassungshistoriker 
eine staatsrechtliche Schulung nicht zu entbehren. Die Vorbilder, 
die noch in neuester Zeit Männer wie Jellinek, Rehm und Hatschek 
hier aufgestellt haben, reizen zur Nacheiferung. Ihr Einfluß auf 

14* 


212 J. Hashagen 


die historische Zunft war und ist deshalb auch mit Recht außer- 
ordentlich. Auch der Lebensarbeit K. Zeumers wäre in diesem 
Zusammenhange zu gedenken. 


IV. Schlußbemerkungen. 


Im Hinblick schon auf die letzterwähnten Forschernamen und 
auf andere, deren Verdienste wenigstens gestreift werden konnten, 
wird man deshalb auch nicht sagen können, daß die Verbindung 
von Verfassungsgeschichte und öffentlichem Recht, deren Nutzen 
und Notwendigkeit hier am Schlusse nicht mehr besonders aus- 
einandergesetzt zu werden brauchen, nur ein ungelöstes Problem 
sei. In der praktischen Forschung zumal des letzten Menschen- 
alters ist sie vielmehr schon größtenteils hergestellt, sei es in der 
Person des einzelnen Forschers oder wenigstens der Forscher- 
gruppe. Was noch fehlt, ist mehr nur die grundsätzliche Einsicht 
in den Nutzen und die Notwendigkeit dieser Verbindung und ihrer 
allgemeinen Verbreitung. R. Schmidt hat unter der Überschrift: 
„Die verschiedenen Formen der Staatsbildung“ seiner Allgemeinen 
Staatslehre (1901/03) zwar eine weitschichtige allgemeine Ver- 
fassungsgeschichte einverleibt, die den theoretischen Teil an Umfang 
um das Dreifache übertrifft, in den einleitenden, die Staatslehre 
abgrenzenden Kapiteln die vorstehend behandelten Probleme jedoch 
nicht berührt i. Und doch fordern sie zum Überdenken immer 
wieder heraus. Es öffnen sich von hier aus der Geschichts- 
wissenschaft neue Bahnen, die aber vielfach nur alte Bahnen sind: 
es gilt nur, bewährten Führern zu folgen, um drohende Sackgassen 
zu vermeiden, in die namentlich eine allzu eng und ängstlich 
spezialisierte, der Begriffsforschung fremde Verfassungsgeschichte 
geraten könnte. Zu diesen bewährten Führern gehören schon die 
antiken Verfassungshistoriker seit Aristoteles, die der Verfassungs- 
geschichte von Anfang an eine doppelte Aufgabe gestellt haben: 
das „Prinzip“ jeder Verfassung zu ergründen und ihre Entwicklung 
zu untersuchen. Man kann darin ungezwungen eine Verbindung 
von Staatsrecht (Staatslehre) und Verfassungsgeschichte erblicken. 

Die Vorteile einer ständigen Arbeitsgemeinschaft zwischen Ver- 
fassungsgeschichte und Staatsrecht liegen auf der Hand. Sie zeigen 
sich einmal darin, daß beide Wissenschaften die mit ihrem innersten 


1 Vgl. jedoch den Schlußabschnitt: „Ergebnisse der vergleichenden Dar- 
stellung“. 


Verfassungsgeschichte und Staatsrecht 213 


Wesen zusammenhängenden Fehlerquellen durch eine solche Arbeits- 
vereinigung leichter verstopfen und unschädlich machen können. 
Nur in der Schule des Historikers kann der Staatsrechtler die 
Gefahren der bei ihm so beliebten reinen Begriffsgeschichte ver- 
meiden. Der Historiker andererseits entgeht einem öden, auch in 
der Verfassungsgeschichte schon um sich greifenden Spezialisten- 
tume am ehesten, wenn er nicht nur sammelt, sondern auch denken, 
den Stoff geistig durchdringen und meistern lernt. Zu diesem 
Zwecke muß er beim Staatsrechtler in die Schule gehen. Auch 
die Vorzüge beider Methoden kommen erst in ihrer Verbindung 
voll zur Geltung: wenn sich die großzügige Begriffsarbeit des 
Staatsrechtlers mit der genetisch gerichteten Kleinarbeit des 
Historikers verbindet. Die begriffliche Klarheit kommt ganz anders 
zur Geltung, wenn sie sich bei der Durchdringung eines möglichst 
großen und verschiedenartigen Materials und bei der Nutzbar- 
machung möglichst zahlreicher und vielseitiger Kausalreihen be- 
währen kann. Die minutiöse Kleinarbeit des Historikers aber 
bedarf immer wieder der begrifflichen Zurechtrückung und Belebung. 
Eine so durchgeführte Arbeitsgemeinschaft zwischen Verfassungs- 
geschichte und Staatsrecht wäre dann nur ein Spezialfall der 
Arbeitsgemeinschaft zwischen Geschichte und Rechts wissenschaft, 
der man schon bisher so viele gute Früchte verdankt. 


214 


Kritiken. 

Joseph Mausbach, Naturrecht und Völkerrecht. (Erstes und 
zweites Heft der vom „Arbeitsausschuß zur Verteidigung deutscher 
und katholischer Interessen“ veranlaßten Schriftenfolge „Das Völker- 
recht“. Freiburg i. Br. 1918.) 

Die Schrift will gegenüber der im Kriege zunehmenden Mißachtung 
des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts auf die unverrück- 
baren Normen des Rechts zurückgreifen, damals noch in der Hoffnung, 
daß der Friedensschluß den Grundstein eines internationalen Rechtsauf- 
baus bedeuten würde. Sie sucht diese Normen in bewußter Anlehnung 
an die wissenschaftliche Vergangenheit des Katholizismus im Gegen- 
satz zum internationalen „romanischen Freimaurertum und radikalen 
Sozialismus“. Das erste Kapitel „Das sittliche Naturgesetz“ enthält die 
philosophische Grundlegung der Untersuchung. Es begründet in Polemik 
gegen den Moralpositivismus die Existenz der von Sitte und Kultur 
unabhängigen Normen der Sittlichkeit im Gesamtbewußtsein der Menschen 
und in ihrer unbewußten Anerkennung auch durch Moralpositivisten. 
Diese Normen werden von der Vernunft erkannt; aber diese — hier 
weicht der Katholik von Kant ab — trägt sie nicht als aprioristische 
Formen in sich, sondern findet sie „vermöge ihrer angeborenen Licht- 
kraft“ in den „geistig erfaßten Wesenheiten der Dinge“ (26). Das 
heißt: Alles Sein, vor allem die sozialen Beziehungen der Menschen 
untereinander, Familie, Rechts verhältnisse, Staat, ist von einem im 
Wesen unveränderlichen, nur in der „Sprache“ wandelbaren, von Gott 


stammenden Sittengesetz bestimmt. Die weitere Untersuchung (zweites 


Kapitel „Das Naturrecht“, drittes Kapitel „Das Völkerrecht“) enthält 
nur die notwendigen Folgerungen aus dieser Voraussetzung. Das Recht 
innerhalb eines Staates empfängt seine zwingende Kraft nicht durch 
rechtsbildende Gewohnheit, nicht durch die Gewalt des Staates, sondern 
durch „diejenigen Normen, die sich für die Vernunft aus dem geistig 
erfaßten Wesen des Menschen und der ihn umgebenden Welt mit 
Notwendigkeit ergeben“ (68), Normen, die ihrerseits wieder in dem von 
Gott gesetzten sittlichen Weltzweck begründet sind. Um so mehr können 


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Kritiken 215 


für den Verkehr zwischen den einzelnen Staaten bei dem Fehlen jeder 
zwingenden menschlichen Gewalt nur diese Normen rechtschaffend wirken. 

Die Untersuchung ist in mehrfacher Beziehung aufschlußreich. Sie 
zeigt, wie sich innerhalb der katholischen Weltanschauung die ethischen 
und geschichtsphilosophischen Grundsätze der Scholastik auch auf moderne 
Probleme anwenden lassen (besonders in den Definitionen von „Sittlich- 
keit“ und „Recht“); sie zeigt, wie stark diese Weltanschauung in 
der Konstruktion ihres Weltbildes auch heute noch von antiker Philo- 
sophie beeinflußt ist: die Begriffe sind die geistig erfaßten Wesenheiten 
der Dinge (26); Natur ist Entelechie, Idee (28); in Gott sind alle Ideen 
der Schöpfungswelt von Ewigkeit her lebendig (32). Ferner: die Grund- 
lage der ganzen Untersuchung ist der Glaube; der Glaube an die Zweck- 
bestimmtheit der menschlichen und natürlichen Einrichtungen der Welt 
durch ein gottentstammtes Sittengesetz; daß die Voraussetzung der wissen- 
schaftlichen Untersuchung ein Glaube ist, hätte der Verfasser noch schärfer 
betonen können — auch hier die Gedankenwelt der Scholastik. Und end- 
lich zieht der Verfasser aus seinen Voraussetzungen auch die Folgerungen 
für die katholische Staatsanschauung (II, 3). Es ist interessant zu 
sehen, wie der Verfasser aus der Einordnung der menschlichen Lebensge- 
meinschaften in die Stufenfolge sittlicher Weltzwecke leichter und klarer 
zu einer organischen Staatsauffassung kommt, als es Kant von seinem 
individualistischen Standpunkt aus möglich ist (S. 59, 90ff., 121, 129); 
wie aber andererseits auf derselben Grundlage die Opposition gegen den 
weltlichen Staat aufgerichtet werden kann, wenn dieser die Naturrechte 
des einzelnen zu verletzen droht, wie sie Mausbach gegen den Staat 
sozialistischer Majorität zur Verteidigung des Naturrechts des Eigentums 
andeutet (85). Und wer entscheidet, ob es ein Naturrecht gegen den 
Staat zu verteidigen gilt? Letzten Endes die katholische Kirche und 
ihre Tradition (S. 8, 38). ' 

So bildet die Schrift eine gute Einführung in das moderne geschichts- 
wd rechtsphilosophische Denken der katholischen Kirche. Sie deckt 
seinen Zusammenhang mit dem mittelalterlichen und antiken Denken auf. 
Sie läßt die in ihm liegenden und praktisch stets wirksamen staats- 
bildenden Kräfte erkennen und gleichzeitig die unveränderliche Beau 
tung staatlicher Allmacht. 

Görlitz. i A.Koselleck. 


Monumenta Germaniae historica, Epistolarum tomi VI (Karolini 
aevi IV) partis alterius fasciculus I (S. 257—690): Nicolai I. papae 
epistolae ed. E. Perels; Epistolarum tomi VII (Karolini aevi V) 


- 


rv 


216 Kritiken 


pars prior (S.1—312): Johannis VIII. papae registrum ed. E. Caspar. 
Berlin, Weidmann 1912. 4°. 19 und 14 M. (dazu jetzt Teuerungs- 
zuschläge). | 

Die Abteilung Epistolae der Mon. Germ. bist., von der zuletzt Ernst 
Dümmler 1902 die erste Hälfte des sechsten Bandes veröffentlicht hatte, 
ist mit den obengenannten zwei Teilen in erfreulicher Weise wieder im 
Gang gekommen, die beide hervorragende Quellen für die Geschichte 
der späteren Karolingerzeit enthalten, die Briefe Nikolaus I. und das 
Register Johanns VIII. Die Herausgeber hatten recht verschiedene Vor- 
arbeiten zu leisten. Die Briefe von Nikolaus, die wichtigste Quelle für 
die Geschichte des bedeutenden Pontifikates, weisen eine sehr zersplitterte 
Überlieferung auf; zahlreiche Handschriften waren heranzuziehen, die 
kleinere und größere Gruppen von Schreiben cder auch vereinzelte Stücke 
enthalten, und dazu bieten noch die kirchlichen Rechtssammlungen eine 
gewisse Ergänzung, in denen größere und geringere Briefteile in weitem 
Umfang Aufnahme gefunden haben. Perels hat darüber im Neuen 
Archiv 37 (1912), 535—586 und 39 (1914), 43 — 153 eingehender 
berichtet, und namentlich der zweite, die kanonistische Überlieferung bis 
auf Gratian behandelnde Aufsatz wird weit über den unmittelbaren Zweck 
hinaus als wertvoller Beitrag zur Quellenkunde des Kirchenrechts für 
die zwischen den Werken von Maaßen und Schulte klaffende Lücke gute 
Dienste leisten können. Über die handschriftlichen Grundlagen unter- 
richtet kürzer natürlich auch die Einleitung der Ausgabe selbst, für die 
ein großer Teil der Handschriften bereits von früheren Mitarbeitern ver- 
glichen worden war, besonders von A. v. Hirsch-Gereuth, A. V. Müller 
und F. Schneider, die vorher mit der Ausgabe betraut gewesen sind. 
Von dieser hat Perels mit zwei Ausnahmen (Nr. 59, 159) die Privilegien 
und Pallienverleihungen ausgeschlossen; es verbleiben 170 Stücke, zu 
denen noch drei Texte außer der Reihe hinzukommen, das Privileg Bene- 
dikts III. für Hinkmar von Reims (59a), eine Synodalrede von Nikolaus 
(66a) und die nur in griechischer Übersetzung überlieferten Bruchstücke 
eines seiner Briefe (98a). Bis auf Teile eines Schreibens aus der Collectio 
Britannica (160), die dem Papste nicht sicher angehören, waren alle 
Texte bereits früher gedruckt; aber ihre Kenntnis ist hier durch Aus- 
nutzung fast der sämtlichen Handschriften, durch Nachweis der Zitate, 
der nachgeahmten Redewendungen, der ohne Anführung ausgeschrie- 
benen Quellen und der Ableitungen und durch erläuternde Anmerkungen 
auf eine weit sicherere Grundlage gestellt und die Benutzung außer- 
ordentlich erleichtert worden, und man darf dem Bearbeiter und der 
Leitung der Mon. Germ. auch dafür dankbar sein, daß von den Briefen 


— 


Kritiken 217 


des Papstes nicht eine Auswahl geboten worden ist, sondern Alle, auch 
die auf den Orient bezüglichen Stücke aufgenommen worden sind, welche 
die deutsche Geschichte nicht unmittelbar berühren. Eher wird die An- 
ordnung der Briefe Widerspruch finden, die nicht einfach in der üblichen 
Weise nach der Zeitfolge geordnet, sondern in fünf Gruppen zusammen- 
gefaßt sind: Schreiben in Angelegenheiten des Frankenreiches, besonders 
über den Ehehandel Lothars II., davon getrennt an zweiter Stelle die 
Briefe in Sachen Bischof Rothads von Soissons und Wulfhads und der 
anderen abgesetzten Reimser Geistlichen, also Briefe in Streitigkeiten 
mit Hinkmar von Reims; als dritte ausgedehnteste Gruppe folgen die 
Briefe über die Angelegenheiten des Ostens, besonders die Sache des 
Ignatius und Photius, dann „Epistolae variae“, endlich Stücke, die Nikolaus 
betrüglich oder mit zweifelbaftem Rechte zugeschrieben worden sind. 
Schon die unbestimmte Benennung der vorletzten Gruppe zeigt die 
Schwierigkeiten einer solchen sachlichen Gliederung, manche Briefe ge- 
hören gleichzeitig einer anderen Gruppe an. Dennoch glaube ich trotz 
naheliegender grundsätzlicher Bedenken, daß die gewählte Anordnung 
große Vorteile für sich hat, und eine Konkordanz der Ausgabe mit den 
Regesten Jaffés (S. 258 — 260) wird über Schwierigkeiten hinweghelfen 
können. Zur Begründung mancher Aufstellungen und zur Erläuterung 
sind weitere Aufsätze in Aussicht gestellt außer dem bereits erschienenen 
über das Berufungsschreiben zu der nicht zustandegekommenen fränki- 
schen Reichssynode in Rom, Nr. 32 (Neues Archiv 32, S. 133 — 149); 
in dem kürzlich erschienenen Buche: „Papst Nikolaus I. und Anastasius 


.Bibliothecarius“ (Berlin, Weidmann, 1920) hat Perels namentlich gegen- 


über den scharfsinnigen, aber phantastischen und willkürreichen An- 
nahmen von Lapötre die Frage der Verfasserschaft der Briefe umsichtig 
untersucht und den Anteil des Abtes und späteren päpstlichen Biblio- 
thekars Anastasius auf das rechte Maß zurückgeführt. Die Textgestaltung 
bot, abgesehen von dem trümmerhaft überlieferten Briefe Nr. 73, bei 
dem glatten, lesbaren Latein kaum besondere Schwierigkeiten; hie und 
da sind ungewöhnliche und „ungrammatische“, aber durch den Sprach- 
gebrauch der Zeit genügend gesicherte Formen (wie 271, 15 perpere, 
273, 28 largiatis, 274, 30 deprecamus, 276, 29 collexerit) wohl mit 
Unrecht aus dem Texte entfernt, gelegentlich ist auch sonst eine andere 
Lesart vorzuziehen oder die Interpunktion zu ändern, lassen sich auch 
die Nachweise von biblischen Wendungen vermehren, und vermutlich ist 
auch noch nicht. über jedes Stück der „spuriae et dubiae“ das letzte Wort 
gesprochen. Aber Perels hat mit seiner Ausgabe für jede weitere For- 
schung eine feste Grundlage geschaffen. Die noch ausstehenden Register 


218 | Kritiken 


wird man hoffentlich bald mit der letzten Lieferung des Bandes er- 
halten, die nach dem Jahresbericht des Mon. Germ. für 1919 außerdem 
die Briefe Hadrians II. und des Anastasius enthalten soll (Kehr in den 
Sitzungsberichten der Berliner Akademie 1920, S. 629). 

Für Caspars Aufgabe lag die handschriftliche Überlieferung ver- 
hältnismäßig einfach, indem für die Briefe Johanns VIII. bekanntlich 
die letzten zwei Drittel seines Registerbuches (876—882) in einer aus 
Monte Cassino stammenden Abschrift des 11. Jahrhunderts im Vatikani- 
schen Archiv erhalten sind. Von dieser Grundlage der Ausgabe stand 
dem Bearbeiter eine photographische Nachbildung in Schwarz-Weiß zur 
Verfügung, von der er drei Proben seinen die Ausgabe vorbereitenden 
eindringenden „Studien zum Register Johanns VIII.“ (Neues Archiv 36, 
1911, S. 77—156) beigegeben hat; seitdem ist zu den älteren Schrift- 
proben noch die Abbildung einer weiteren Seite bei A. Brackmann, Papst- 
urkunden (Urkunden und Siegel in Nachbildungen, herausgegeben voR 
Seeliger II), 1914, Tafel IVa, hinzugekommen. Gegenüber Levi und 
Ewald, die in dem Bestande der Handschrift nur eine Auswahl aus dem 
ursprünglichen Register sahen, tritt Caspar mit neuer Begründung für 
die Annahme von Lapötre ein, daß darin eine vollständige Abschrift 
des nach Konzepten hergestellten, von vornherein nur einen Teil der 
Briefe enthaltenden Originalregisters vorliege, kein späterer Auszug, und 
seine Gründe scheinen mir gegenüber den Einwänden von Heigl (Mit- 
teilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 32, 1911, 
S. 618—6232; dagegen Caspar, ebenda 33, S. 385 — 391) und den Be- 
denken von Breßlau (Handbuch der Urkundenlehre I*, S. 106 Anm. 5 
und S. 740) zu überwiegen (vgl. Caspar, Neues Archiv 38, 1913, S. 218 
bis 226). Die Frage ist für die Geschichte des päpstlichen Register- 
wesens von größerem Belang als für die Verwertbarkeit der vorliegenden 
Texte als Quelle der Zeitgeschichte. Denn ob die fehlenden Briefe erst 
von dem Abschreiber des 11. Jahrhunderts weggelassen worden sind.oder 
in der Vorlage nie eingetragen waren, ob es neben dieser auch ein ver- 
lorenes besonderes Privilegienregister gegeben hat, ist für die Bedeutung 
des Erhaltenen nebensächlich (das gilt auch von den Bemerkungen von 
Peitz in seinen Arbeiten über die Register Gregors VII. und Gregors I., 
Sitzungsberichte der Wiener Akademie, Phil.-hist. Klasse 165, 5, 1911, 
S. 119 f.; Ergänzungshefte zu den Stimmen der Zeit, zweite Reihe TI, 


1917, S. 86ff.), und man hat allen Grund, Caspar für die sorgfältige 


Neubearbeitung Dank zu wissen, neben der die Ausgabe von 1591 und 


die anderen, darauf beruhenden Drucke bis herab zu Migne jetzt voll- 


ständig veraltet sind. Der Text ist in ganz anderer Weise gesichert 


Kritiken | 219 


und vielfach verbessert, die Datierung der Briefe oft berichtigt (dabei 
die Bedeutungslosigkeit des wiederholt erörterten Vermerks „Data ut 
supra“ wirklich erwiesen) und überhaupt die Benutzung dieser wertvollen 
Quelle in ähnlicher Weise erleichtert wie die der Briefe Nikolaus’ I. 
durch Perels. Auf die Ausgabe des erhaltenen Registerteiles folgen die 
durch kanonistische Sammlungen, namentlich die Britannica, bewahrten 
Bruchstücke des verlorenen ersten Drittels aus den Jahren 872 — 876. 
Der zweite Teil des Bandes, der mit den unabhängig vom Register über- 
lieferten Briefen Johanns Vorrede und Indices enthalten soll, wird hoffent- 
lich nicht zu lange auf sich warten lassen. — Die Briefe Johanns Nr, 134 
und 252—254 sind auch gedruckt bei M. Besson, Contribution à Phistoire 
du diocèse de Lausanne sous la domination franque, Freiburg i. d. Schw. 
1908, S. 138 ff. | 
Bonn. ’ Wilh. Levison. 


Paul Kalkoff, Ulrich von Hutten und die Reformation. Eine 
kritische Geschichte seiner wichtigsten Lebenszeit und der Ent- 
scheidungsjahre der Reformation (1517—1523). Leipzig, Kom- 
missions verlag Rud. Haupt. XVI, 601 S. (Quellen und Forschungen 
zur Reformationsgeschichte [früher Studien zur Kultur und Ge- 
schichte der Reformation], herausgegeben vom Verein für Re- 
formationsgeschichte, Bd. IV). | 
Dieses Buch ist, wie alles, was Kalkoff veröffentlicht hat, mit be- 

wundernswerter Beherrschung des weitschichtigen Quellenmaterials ge- 

schrieben und erweckt in dem Leser sofort den Eindruck, daß er von 
einer kundigen Hand geführt wird. Trotzdem wird er zunächst nur 
widerwillig folgen und sich gegen den Führer sträuben, der ihm lieb- 
gewordene Vorstellungen zerstört: Ulrich v. Hutten, der Mann, dessen 

Namen allein schon die Herzen höher schlagen ließ und der uns als 

vorbildlicher Kämpfer für Freiheit und Recht gilt, erscheint hier in der 

ganzen Nacktheit eines beschränkten Menschen und minderwertigen 

Charakters. Je länger man sich aber von Kalkoff in die Geschichte 

der letzten Lebensjahre des Poeten einführen läßt, um so mehr wird 

man sich von der Richtigkeit seines Urteils überzeugen und sich nur 
darüber wundern, daß das von der Romantik geschaffene Lebensbild des 

Ritters so lange unkorrigiert geblieben ist. 

Wenn auch Huttens eminente Willenskraft und sein Fleiß anzuer- 
kennen sind, so darf doch nicht übersehen werden, daß er Ernst und 
Segen wirklich wissenschaftlicher Arbeit und regelmäßiger beruflicher 
Pflichterfüllung nicht kennen gelernt hat. So entbehrte denn auch seine 


220 Kritiken 


Teilnahme an der evangelischen Bewegung der wissenschaftlichen Grund- 
lage und, was ebenso schwer wiegt, auch des persönlichen religiösen Ver- 
ständnisses, Zudem tritt er in der Verteidigung der Sache Luthers wie 
im Kampfe gegen die Scholastik und die Verweltlichung der Kirche 
hinter anderen zeitgenössischen Theologen und Humanisten weit zurück 
und ist also nicht einmal auf seinem eigentlichen Gebiete, dem der Publi- 
Zistik, eine überragende Größe gewesen. Politisch vollends war er, auch 
in der kurzen Zeit seines Dienstes am erzbischöflich mainzischen Hofe 
ohne Einfluß. 

Von einer Beeinflussung Luthers durch Huttens antirömische Polemik, 
die zudem als oberflächlich, einseitig und von Standesinteressen diktiert 
erscheint, kann gleichfalls keine Rede sein. Überhaupt ist von einer 
wirklichen Annäherung des religiösen Mönchs und des innerlich kalten 
Ritters nichts zu spüren. Hutten selbst hat sich nur in der Zeit, da 
er mit Luther zusammen in den Banu getan wurde, als sein Schicksals- 
genosse gefühlt, vorher und nachher aber sich stets gehütet, als Ge- 
sinnungsgenosse des Wittenbergers aufzutreten. Und Luther rückte von 
den gewaltsamen Plänen Huttens, dem Pfaffenkrieg usw., von Anfang 
an weit ab. So war des Ritters Platz denn besser auf der Ebernburg, 
und der passendere Genosse für ihn war Sickingen, der die religiöse Be- 
wegung für seine Standessache nutzbar zu machen gedachte; von nationalen 
Gründen war er nicht beeinflußt, was sich bei der Frankfurter Kaiser- 
wahl und während des Reichstags von Worms zum Schaden der deutschen 
und der evangelischen Sache zeigte. 

. Während dieses Wormser Reichstages von 1521 aber hat besonders 
Hutten eine unrühmliche Rolle gespielt. Was ihn den kaiserlichen Staats- 
männern und den römischen Nuntien gefährlich erscheinen ließ, war nicht 
sein Einfluß auf Adel oder Bauernstand, der nicht vorhanden war, son- 
dern seine Verbindung mit Sickingen und die in den Invektiven aus- 
gestoßenen Drohungen gegen die Römlinge. So haben denn Armadorf 
und Glapion versucht, ihm den Mund zu stopfen, und leider ist er der 
Versuchung unterlegen: durch eine kaiserliche Pension hat er sich zum 
Schweigen bringen und sich für den Kampf in Worms ausschalten lassen, 
hat auch die Hand dazu geboten, Luther nach der Ebernburg zu locken 
und ihn. dadurch der Gefahr des Verlustes des Geleitsschutzes auszu- 
setzen. Als er dann, nachdem die Entscheidung in Worms unter dem 
Druck der sickingenschen Heeresmacht gefallen war, veranlaßt durch 
den Spott der Freunde und das Erwachen seines Gewissens das kaiser- 
liche Jahrgeld aufkündigte, war es zu spät. Was ihn auch weiterhin 
nicht als Förderer, sondern als Schädling der evangelischen Sache er- 


Kritiken 221 


scheinen läßt, ist der Rückfall in die alte Idee des Pfaffenkriegs, bei 
dem das Hauptmotiv nur sein Geldbedürfnis gewesen sein kann und 
der sich also als gemeine Erpressung darstellt. Schriftstellerisch hat 
Hutten nun nichts Rechtes mehr leisten können, und seine letzte Schrift, 
der boshafte Angriff auf Erasmus, trug ihm dessen berechtigt scharfe, 
den Angegriffenen für immer brandmarkende Entgegnung ein. 

Für die Charakteristik Luthers, dessen angebliche Abhängigkeit von 
dem revolutionären Ritter die ultramontane Geschichtschreibung mit Vor- 
liebe betont, und die des Erasmus werden Kalkoffs Nachweise und seine 
Beurteilung fortan billig zu beachten sein. Für Hutten selbst wird nach 
diesen Darlegungen — fast ist man versucht zu sagen: Enthüllungen — 
so leicht niemand eine Lanze brechen wollen. 

In zwei Exkursen wird als Verfasser des Neu-Karsthans Martin 
Butzer und als Dichter der beiden Huttenlieder Eberlin v. Günzburg 
nachgewiesen. Die Beilagen bringen einen Brief Huttens an Nesen und 
ein Lied des Ritters auf seinen Pfaffenkrieg. — Das stattliche, mit einer 
eingehenden Inhaltsübersicht, einem sorgfältigen Personenregister und 
einem chronologischen Verzeichnis der besprochenen Schriften Huttens 
ausgestattete Werk ist von dem Verein für Reformationsgeschichte mit 
den Mitteln, die ihm die preußische Regierung auf Grund des Antrags 
Traub betreffend die Förderung der reformationsgeschichtlichen Studien 
bei beiden Konfessionen zur Verfügung gestellt hat, herausgegeben und 
eröffnet die Serie der noch weiter hieraus zu erwartenden Publikationen 
aufs glücklichste. ` 

Darmstadt. F. Herrmann. 


Adolf Hasenclever, Geschichte Ägyptens im 19. Jahrhundert 


1798—1914. Halle a. S. 1917. Max Niemeyer. 491 S. 15 M. 


Der Verfasser hat das vorliegende Werk im Anschluß an sein 
Buch über „Die orientalische Frage in den Jahren 1838 —1841“! ge- 
schrieben; er war daher mit einem Teil der vorliegenden Probleme be- 
reits vertraut. 

Mit Recht sieht H. in Bonapartes ägyptischer Expedition die Ein- 
leitung zu einem ganz neuen Abschnitt der ägyptischen Geschichte. Als 
das orientalische Gegenbild Napoleons erscheint dann Mähämäd Ali, der 
in anregenden Vergleichen mit dem Franzosenkaiser lebensvoll charakte- 
risiert wird. Bei dem Versuch der Begründung eines selbständigen 


1 Leipzig 1914. Dazu die ausführliche Besprechung von K. Süßheim im 
„Historischen Jahrbuch“ der Görres-Gesellschaft, 36. Band (1915) S. 845—855. 


222 Kritiken 


Reiches im Grenzgebiet Afrikas und Asiens erliegt der Herrscher 
Ägyptens der überlegenen Macht Englands, das in Mähämäd Ali zu- 
gleich seinen kolonialen Nebenbuhler Frankreich trifft. Der Wettkampf 
zwischen Frankreich und England, der nach mehrfachem Schwanken mit 
dem Siege der meerbeherrschenden Briten endet, wird für H. zum Haupt- 
thema der ersten Hälfte seines Buches (Kapitel I—IV). 

Den zweiten Teil des Werkes (Kapitel V— VIII) füllt die Geschichte 


der englischen Herrschaft über Ägypten seit der Besetzung des Landes 


im Jahre 1882. Gleichzeitig mit dem Aufstande Arabi Paschas, der die 
Engländer nach Ägypten zog, kam weiter im Süden der Mahdismus 
empor, dessen Bezwingung die Briten zu Herren des Sudans und damit 
in noch höherem Grade als zuvor zu Herren Ägyptens machte. In Lord 
Cromer fanden die Engländer den geeigneten Baumeister, der Ägypten 
und den Sudan zu einem der großen Pfeiler des britischen Weltreiches 
gestaltete. Bei aller Anerkennung der Leistungen dieser Persönlichkeit 
in der doppelten Eigenschaft eines bedeutenden Staatsmannes und großen 
Schriftstellers zeigt sich H. nicht blind gegen ihre Mängel. Wie bereits 
früher der ausgezeichnete Kenner Ägyptens B. Moritz in seiner Schrift 
„Wie Ägypten englisch wurde“ (Weimar 1915) die Verdrehungskünste 
Lord Cromers aufgedeckt hat, so tritt auch H. den Angaben und Urteilen 
des Engländers mit der erforderlichen Zurückhaltung -und Kritik gegen- 
über. 

Der Verfasser zeichnet sich durch eingehende Kenntnis der englischen 
und französischen Geschichte aus. Er versteht es mit außerordentlichem 
Geschick, den Leser durch das Gewirr der diplomatischen Irrgänge in 
der großen Politik zu führen. Sehr einleuchtend ist z.B. seine Deutung 
des großen indischen Projektes Napoleons vom Jahre 1808 (8.46—49). 
Nicht minder rühmenswert ist H:s Kunst, die handelnden Personen 
lebendig zu zeichnen und treffend zu beurteilen. Aber hinter dem 
glänzend vorgeführten Spiel auf der großen Weltbühne scheint mir das 
Eigenleben des Nillandes zu stark in den Hintergrund gerückt“, dazu 
auch die Erforschung seiner Beziehungen zu dem nächstgelegenen und 
staatlich am engsten mit ihm verbundenen Reiche, der osmanischen 
Monarchie, zu sehr vernachlässigt zu sein. Eine Geschichte Ägyptens 
ist nicht gleichbedeutend mit einer Geschichte der Ägypten-Politik der 
englischen und französischen. Regierung. Die meisten von uns mag viel- 


1 Ich komme damit auf ein Bedenken zurück, das ich bereits früher einmal 
zu Darmstaedters Buch über die Aufteilung und Kolonisation Afrikas geäußert 
habe (diese Zeitschrift, Jahrgang 1914 S.261—26”7), wie sich überhaupt beide 
Kritiken auch in anderen Punkten berübren. 


Kritiken | 223 


leicht das Thema „Ägypten als Gegenstand der Weltpolitik“ am stärksten 
fesseln, aber es deckt sich nicht mit dem Titel des Buches, Wer eine 
„Geschichte Ägyptens im 19. Jahrhundert“ schreibt, hat in erster Linie 
von Ägypten, in zweiter von der Türkei und erst in dritter Linie von 
den europäischen Mächten zų handeln, Diese Reihenfolge verschiebt sich 
erst mit der Besetzung Ägyptens durch die Engländer immer mehr in 
dem Sinne, daß diese in die zweite Stelle einrücken und damit an den 
Platz der Türken treten. Einer solchen prinzipiellen Orientierung der 
Darstellung wüßte dann möglichst auch die Berücksichtigung der ent- 
sprechenden Quellengruppen folgen. Bei der Dürftigkeit der neueren 
ägyptischen Geschichtschreibung wird diese allerdings kaum den ersten 
Platz. beanspruchen können. Dagegen erweist sich die türkische Ge- 
schichtschreibnng als reichhaltiger. Ich begnüge mich an dieser Stelle 
mit dem Hinweis auf die bekanntesten Werke. Nicht so ergiebig wie 
das Taariy—i Dschävdät und das Taariy—i Lütfi, auf die H. schon 
von Süäßheim aufmerksam gemacht worden ist, zeigt sich das ältere Ge- 
schichtswerk des Schani Zadä, das freilich nur bis zum Beginn des 
griechischen Aufstandes reicht. Von der „Politischen Geschichte des 
Osmanischen Reiches“ des ehemaligen Großwesirs Kjamil Pascha kommt 
der zweite Band von S. 270 an (Ägyptische Expedition Bonapartes) in 
Betracht, dazu der dritte Band, der bis zu den Anfängen Ismail Paschas 
reicht!. Der greise Kjamil Pascha vermag zuletzt auf Grund eigener 
Erlebnisse zu berichten. In gewissem Sinne als Fortsetzung dieses 
Werkes können die „Erinnerungen“ desselben Verfassers (Konstantinopel 
1913) gelten, und zwar handeln von Ägypten S. 10—68 und 173. Hier 
stoßen wir bereits auf Kjamil Paschas literarischen Streit mit dem Groß- 
wesir Said Pascha, bei dem allerdings die Zuverlässigkeit der Angaben 
in seinen „Erinnerungen“ ihrem großen Umfange wohl nicht immer ent- 
spricht (Konstantinopel 1912—1913, zwei Bände in drei Teilen). In 
diesem Memoiren- und Urkundenwerke ist hauptsächlich im ersten Bande 
von Ägypten die Rede (S. 72—84, 88—131, 160—174, 183, 196, 260), 
im zweiten Bande, Teil I nur S. 5f., 360—364, Teil II S. 290, 409 
bis 414. In den „Erwiderungen des Said Pascha auf die „Erinnerungen“ 
des Kjamil Pascha“ (Konstantinopel 1911) nimmt die Erörterung der 
Agyptischen Frage S. 28—78 ein. Die „Entgegnungen Kjamil Paschas 
an Said Pascha“ (zweite Auflage, Konstantinopel 1913) behandeln die 
Agyptische Angelegenheit S. 79—104. Zu diesen Büchern kommen noch 


— e e FE BEE 


' 1 Büßheim [a. a. O. S. 850] spricht versehentlich von zwei Bänden, statt 


Jon dreien. Auch seine Stellenangabe gehört dem dritten Bande an, nicht dem 
zweiten, ` 


* 


224 Kritiken 


einige Aufsätze in der „Zeitschrift der Osmanischen Geschichtskommission“ 
in den Heften 18 und 24, besonders aber 42 (zwei Briefe des Groß wesirn 
Ali Pascha über die Verwaltung Ägyptens an den Khediven Ismail 
Pascha). 

Die Beziehungen zwischen der Türkei und Ägypten waren viel enger, 
als es nach der Darstellung von H. den Anschein hat; und zwar war 
es keineswegs immer die osmanische Regierung, welche die Verbindung 
mit der Außenprovinz aufrecht zu erhalten bemüht war, sondern auch 
auf ägyptischer Seite trat in gewissen Kreisen das Bedürfnis nach An- 
lehnung an den Oberherrn in Konstantinopel hervor. Dafür nur ein Bei- 
spiel aus der Mitte des 19. Jahrhunderts! 

Der Großwesir Räschid Pascha verwandte den späteren Beichs- 
chronisten Ahmäd Dschävdät Pascha (damals noch Dschävdät Effendi) 
mehrfach zu diplomatischen Aufträgen. Unter anderem gab er ihn dem 
Fuad Effendi (dem späteren Großwesir Fuad Pascha) bei seiner beson- 
deren Mission nach Ägypten im Frübjahr 1852 als Begleiter bei'. Mit 
seinem schroffen Systemwechsel hatte Abbas Pascha zahlreiche alte 
Diener des Mähämäd Ali so verletzt, daß sie sich persönlich in Kon- 
stantinopel über die üble Behandlung durch ihren neuen Herrn beschwerten. 
Weil der Großwesir Räschid Pascha, ihren Klagen Gehör schenkte, trat 
eine Entfremdung zwischen der osmanischen und der ägyptischen Regie- 
rung ein. Zur Beseitigung der Spannung wurde von Konstantinopel aus 
der Unterstaatssekretär Fuad Effendi nach Ägypten geschickt. Zugleich 
schritt man zur Ordnung der Erbschaftsfrage, an welche trotz der Auf- 
forderung seinerVerwandten Abbas Pascha nicht hatte herangehen wollen. 
Zu dem Zweck brauchte man noch einen Juristen, und für diesen Posten 
wurde Ahmäd Dschävdät gewählt. Bei der Auseinandersetzung spielten 
Geldfragen für beide Parteien die Hauptrolle. Der Tribut Ägyptens an 
die Pforte, der im abgeänderten Investitur-Ferman vom Jahre 1841 für 

Mähämäd Ali auf 80000 Beutel (rund 8 Millionen Mark) festgesetzt 
worden war, wurde bereits vor der Amtstätigkeit Räschid Paschas auf 
60000 ermäßigt, womit indessen dieser Großwesir nicht einverstanden 


ı Vgl. das Buch „Ahmäd Dschävdät Pascha und seine Zeit“ (Koustan- 
tinopel 1916) von der Tochter des Reichschronisten Fatma Alijä, S. 78—81. 
Über die türkisch-ägyptischen Beziehungen zur Zeit Mähämäd Alis handelt 
sie S. 36—42, über den Streit um die Echtheit der Quittungsstempel des 
Mähämäd Ali auf den Scheinen des Bankiers Megherditsch S. 121—123. Zu 
Fuads Entsendung nach Ägypten vgl. man Kjamil Paschas Geschichtswerk 
Bd. III, 230 und Georg Rosen, Gesch. der Türkei, II. Teil (1867) S. 136 f. (Frage 
der Einführung des Tanzimats in Ägypten). 


Kritiken 220 


war. Fuad Effendi erhöhte die Tributsumme wiederum auf 80000 Beutel, 
entsprach jedoch den Erwartungen seines Auftraggebers Räschid Pascha 
nicht, der die Absetzung des Abbas Pascha gewünscht zu haben scheint. 
Daß es nicht soweit kam, lag daran, daß der bedrohte Statthalter ver- 
mittels einer sehr hohen Samme den Abgesandten der Pforte für sich 
gewann, Ahmäd Dschävdät Effendi hat die Tatsache dieser Bestechung 
seiner Tochter mitgeteilt, nur die Höhe des Betrages blieb ihm unbe- 
kannt. Der Erbschaftsstreit wurde beigelegt. Freilich Räschid Pascha 
konnte mit dem Ergebnis der Mission um so weniger zufrieden sein, als 
er sich durch die zunehmende Hinneigung des Abbas Pascha zu Eng- 
land und durch den Bau. der Eisenbahn von Kairo nach Suez von neuem 
herausgefordert sah. 

Auch persönliche Momente trugen zur e e engerer Be- 
ziehungen zwischen der Türkei und Agypten bei. Ein einigendes Band 
zwischen beiden Ländern bildete der Ubergang höherer Beamter von 
einem Lande zum anderen. Türken bekleideten eine Zeitlang in Kon- 
stantinopel und danach in Kairo angesehene Amter. Zu ihnen gehört 
z.B. Jusuf Kjamil Pascha, der zuerst im türkischen, später im ägypti- 
schen Verwaltungsdienst tätig war und Schwiegersohn des Mähämäd Ali 
wurde. Jedoch verließ er zurzeit des Abdul Mädschid Ägypten und 
seine Gemahlin, um wieder nach Konstantinopel zurückzukehren und dort 
von neuem wichtige Posten einzunelimen!. 

H. übergeht den Besuch des Sultans Abdul Aziz in Ägypten, ja selbst 
der Name des Herrschers wird nicht erwähnt. Vom Thasos- Zwischen- 
fall erfährt man nichts, wie denn nicht einmal der Name der Insel vor- 
kommt, die seit Mähämäd Ali längere Zeit unter ägyptischer Verwaltung 
gestanden hat. 

Am meisten vermißt man aber Näheres über gewisse innerägyptische 
Vorgänge und Verhältnisse. Da klafft manche Lücke. Vom Ministerium 
Riaz Pascha hört man zum erstenmal, als seine Entlassung von den 
meuternden Offizieren gefordert wird (S. 208). Die Frage der Regierungs- 
sprache finde ich garnicht behandelt, obgleich sie für die Gestaltung des 
Verhältnisses zwischen den Behörden und den verschiedenen Kategorien 


ı Siehe Abdurrahman Schäräf im dritten Heft der „Zeitschrift der Osmani- 
schen Geschichtskommission“ S. 129f., sowie Kjamil Paschas obenerwähntes 
Geschichtswerk Bd. III, 227, der noch weitere Beispiele solcher Übertritte aus 
türkischen in ägyptische Dienste anführt. Eine Analogie dazu, die in jüngster 
Zeit politisch wie wirtschaftlich besonders folgenreich geworden ist, bildet 
der Dienst zahlreicher geborener Engländer in den Behörden der Vereinigten 
Staaten von Amerika. 


Histor. Vierteljahrschiift. 1920. 2. 15 


— 


226 Kritiken 


der Bevölkerung wesentlich ist. Die Koptische Frage wird rasch ab- 
getan. Uberhaupt hätten die religiösen Verhältnisse, deren Bedeutung 
H. zu unterschätzen scheint, stärker berücksichtigt werden sollen. Wer 
einige Zeit im Orient gelebt hat, kennt die ungeheuere Wichtigkeit ge- 
rade dieses Punktes. In mancher Hinsicht unsicher bleibt, bei der Dürf- 
tigkeit der Quellen, das Kapitel über den Aufstand des Mahdi. Das 
Wesen dieser Erhebung, die wie ähnliche Bewegungen zusammengesetzter 
Natur war, läßt sich nicht mit einem einzigen Schlagwort kennzeichnen, 
weil sie eine Entwicklung durchgemacht hat, bei der das ursprünglich 
herrschende Element im Laufe der Zeit von anderen verdrängt worden ist. 
Es bliebe noch so manche Einzelheit zu besprechen, auf die ich aus 
Rücksicht auf die Beschränktheit des Raumes nicht eingehe. Die 
Schreibung der Orts- und Personennamen läßt vielfach zu wünschen 
übrig. Aber solche mehr äußerlichen Mängel fallen gegenüber den Vor- 
zügen des Buches nicht ins Gewicht. Jedenfalls bleibt auch uach H.s 
Werk noch viel zu tun, und ich wollte wenigstens die Richtung an- 
deuten, in der künftige Forscher vorzugehen hätten. Aber ich verkenne 
nicht, daß nur ein Mann mit außergewöhnlichen Sprachkenntnissen und 
großer Arbeitskraft dem Ideal einer neuägyptischen Geschichte nahezu- 
kommen vermöchte. Einstweilen wollen wir uns an diesem Buche er- 
freuen, das uns in mancher Beziehung ein gutes Stück weitergebracht 
hat. Was H. mit seinen Kräften und seinen Forschungsmitteln geleistet 
hat, verdient sicherlich unsere Anerkennung. | 
Friedrichshagen. Karl Hadank. 


William Roscoe Thayer, „The life and letters of John Hay“. 
2 Bde. XIII u. 456 S. u. 448 S. London 1916. 


Wie schon der Titel besagt, handelt es sich um eine der üblichen 
life and letters-Biographien, wie wir sie besonders zahlreich über englische 
Staatslenker des 19. Jahrhunderts besitzen, aufgebaut auf dem privaten 
handschriftlichen’ Nachlaß John Hays, nicht auf amtlichem Material. 

Ans diesem für die amerikanische Geschichte vieles Neues bietenden 
Werke möchte ich hier nur das hervorheben, was uns Deutsche beson- 
ders interessiert, werde mich deshalb hauptsächlich auf den zweiten Band 


beschränken können. 


ı Wie der Verfasser im Vorwort mitteilt, ist ein großer Teil dieser 
Briefe nach dem Tode Hays durch seine Gattin in einem Privatdrucke für die 
nächsten Freunde des Verstorbenen veröffentlicht worden; es wäre wohl richtig 
gewesen, wenn der Verfasser die bereits gedruckten Briefe in der Biographie 
äußerlich gekennzeichnet hätte. 


a mm —— — — 


Kritiken 227 


Es ist nicht möglich, Hays Stellung zu Deutschland und zu deutschem 
Wesen auf Grund der hier veröffentlichten Briefe scharf zu umgrenzen; 
unserer Sprache war er mächtig, er war vertraut mit unserer Literatur, 
einer seiner ältesten und besten Freunde, George Nicolay, war ein aus 
Bayern eingewanderter Deutscher: bewundernde Urteile über Karl Schurz 
beweisen, daß Hay deutschem Wesen nicht grundsätzlich ablehnend gegen- 
überstand, und wenn er sich als Staatssekretär des Äußeren über die 
Politik Wilhelms II. auch oft seine eigenen Gedanken gemacht hat, ein 
solch wegwerfendes Urteil wie über Frankreich — „France is Russia's 
harlot — to her own grievious damage“ (Bd. II, S. 234: 24. Juni 
1900) tinden wir über Deutschland nirgends; der Verfasser würde aber 
seinen Lesern ein solches Urteil kaum vorenthalten haben, denn nicht 
aur aus Hays Biographie geht sein grimmiger Deutschenhaß unzwei- 
deutig hervor, sondern auch während des Weltkrieges ist er noch vor 
Amerikas Eintritt in den Kampf in schärfster Weise publizistisch gegen 
Dentschland hervorgetreten!. 

Geboren im Jahre 1838 in Salem in Indiana als der Sohn eines 
kinderreichen, nicht begüterten Landarztes wurde Hay im Jahre 1860, 
wie durch Zufall, durch Vermittlung seines Freundes Nicolay, neben 
diesem Privatsekretär des eben zum Präsidenten erwählten Abraham 
Lincom; er hat diese Stelle bis zu dessen Tode am 15. April: 1865 
innegehabt. | 

Von 1865 — 1870 war Hay alsdann den Gesandtschaften in Paris, 
Wien und Madrid als Legationssekretär, zeitweise in Wien als Geschäfts- 
träger, zugeteilt; dann schied er aus dem Staatsdienste aus und hat erst 
wieder im Jahre 1897 ein öffentliches Amt übernommen. In der 
Zwischenzeit war er, zunächst gedrängt durch die Sorge um seinen 
Lebensunterhalt, Journalist, später lebte er in Cleveland und unterstützte 
seinen Schwiegervater, einen reichen Finanzmann, in seinen Geschäften, 
nach dessen Tode er, nunmehr Besitzer eines großen Vermögens, neben 
schon von früher Jugend an geübter literarischer Tätigkeit immer mehr 
zum fördernden Mitglied der republikanischen Partei wurde. Mit so 
großem Interesse Hay alle politischen Vorgänge verfolgte, in den Partei- 
kampf selbst ist er niemals hinabgestiegen; er war und blieb der feine, 
stille Gelehrte, der Dichter und Literat, der sich am wohlsten an seinem 
Schreibtisch fühlte, dem jegliches Hinaustreten in die rauhe Öffentlich- 
keit peinlich war, und so wenig demokratisch amerikanisch dachte dieser 


R ! Vgl. E. Daniels in den „Preußischen Jahrbüchern“ Bd. 165 (1916) S. 470 
is 477. 


15* 


228 Kritiken 


Politiker im Grunde seines Herzens, daß er Zeit seines Lebens ein ab- 
gesagter Feind des Senates blieb, weil diesem in der Verfassung das 
Recht zustand, in das feine Gewebe der hohen Diplomatie ohne wirk- 
liche Sachkenntnis mit rauher Hand hineinzutappen. 

Erst im Jahre 1897 trat Hay wieder in .den Dienst seines Vater- 
landes durch seine Ernennung zum Botschafter in London ein; jetzt be- 
ginnt die Epoche seines Lebens, bis zu seinem Tode im Jahre 1905, 
welche auch noch für die Gegenwart von der größten Bedeutung ist. 
Sein leitender politischer Gedanke war, die Gemeinsamkeit und Überein- 
stimmung der angelsächsischen Interessen in Weltpolitik und Kultur nicht 
nur bei festlichen Gelegenheiten in Bankettreden zu betonen, sondern 
diesen Zusammenhang zu einem Eckpfeiler der auswärtigen Politik beider 
so nahe verwandten Völker zu machen; für Hay war dieses Zusammen- 
wirken nicht ein vorübergehendes politisches Interesse zur Erreichung 
eines Augenblickserfolges, sondern eine am letzten Ende den Vorteil der 
gesamten Menschheit wahrende Kulturnotwendigkeit: wenn im Weltkrieg 
vor Amerikas Eingreifen in den Kampf die Noten Wilsons an Deutsch- 
land um so schroffer wurden, je schlimmer die Notlage Englands war, so 
lag dieser unverkennbaren Wechselwirkung zwischen Notenstil und Entente- 
gefahr am letzten Ende derselbe Gedanke einer Verhütung von Eng- 
lands Niedergang zugrunde, der bereits Hays gesamte Außenpolitik be- 
stimmend beeinflußt hatte. 

Schwierig genug war zunächst seine Stellung in London, und in den 
anderthalb Jahren seines englischen Aufenthaltes hat er nur die ersten 
Fäden für eine Besserung der beiderseitigen Beziehungen knüpfen können; 
das gegenseitige Mißtrauen blieb auch fernerhin noch groß, und wenn 
es sich auch nicht in direkten Angriffen Luft machte, so herrschte in 
Presse und Publizistik hüben und drüben doch eine recht kühle Stimmung. 
An eine Besserung der Beziehungen für die nächste Zukunft war kaum 
zu denken, war doch die Stimmung gegen England noch im Jahre 
1900 so feindselig, daß die amerikanische Regierung große Mühe hatte, 
im Parteikonvent unter Ausnutzung der damaligen kritischen politischen 
und militärischen Notlage in Südafrika Erklärungen im Interesse der 
Buren und zugunsten einer Besitzergreifung Kanadas zu hintertreiben 
(Bd. II, S. 234). Im einzelnen Hays Bemühungen um eine Besserung 
der gegenseitigen Beziehungen zu schildern, ist ohne Kenntnis der offi- 
ziellen Akten nicht möglich, soviel aber wird man in London gemerkt 
haben, zumal während des Burenkrieges, daß das amtliche Amerika im 
Gegensatz zu den Quertreibereien des Senats keine grundsätzlich England 
feindliche Politik treiben wollte. 


Kritiken , 229 


Wie weit Hays ostasiatische Politik durch die damals schwebenden 
Bündnisverhandlungen zwischen England, Japan und Deutschland bestimmt 
wurde, läßt sich heute noch nicht erkennen. Sein Ziel war hier Ver- 
teidigung der territorialen Unversehrtbeit Chinas und Aufrechterhaltung 
der Potitik der offenen Tür, Maßnahmen, die, wenn sie sich auch Außer- 
lich gegen alle in Ostasien interessierten Mächte richteten, doch in erster 
Linie Japan treffen sollten. Denn wenn Japan politisch und militärisch 
über die gewaltigen Menschenkräfte Chinas verfügte, wenn ihm wirt- 
schaftlich die erst zum geringsten Teil entdeckten und gehobenen Boden. 
schätze dieses Landes zu Gebote ständen, so war es binnen kürzester 
Frist ein Gegner, der den drohenden Kampf um den Stillen Ozean mit 
großer Aussicht auf Erfolg aufzunehmen wagen durfte; vielleicht lag dem 
Wunsch, dieser unzweifelhaft wachsenden Gefahr rechtzeitig vorzubeugen, 
nicht zuletzt das große Entgegenkommen Hays gegen England zugrunde. 
Es ist im Hinblick auf diese ostasiatische Politik Amerikas von einer 
Haydoktrin gesprochen worden!, die man der berühmten Monroedoktrin 
in ihren politischen Forderungen ebenbürtig an die Seite stellen dürfe; 
das ist stark übertrieben, ist auch deshalb unrichtig, weil die sogenannte 
Haydoktrin einer einfachen Notenübermittelung des Staatssekretärs des 
Äußeren an die in China interessierten Mächte ihren Ursprung verdankt, 
während die Monroedoktrin in feierlicher Botschaft durch den Präsidenten 
der Vereinigten Staaten verkündigt wurde und für alle Welt bindende 
Kraft haben sollte; wenigstens was der Verfasser über Hays ostasiatische 
Pläne mitteilt, deutet kaum auf solche weltumspannenden Ziele hin, auf 
keinen Fall zeigte sich die Union entschlossen, bei einer Verletzung der 
sogenannten Haydoktrin den casus belli eintreten zu lassen. 

Äußerst klug und weitausschauend war gleichwohl Hays Chinapolitik 
während der Boxerunruhen, sie war das gerade Gegenteil von Wilhelms II. 
wortreichem und herausforderndem Eingreifen in den gesamten Komplex 
der so vorsichtig zu behandelnden ostasiatischen Fragen. Hays starkes 
Mißtrauen gegen die ostasiatische Politik des deutschen Kaisers tritt zu- 
tage in den wenigen Worten: „Lieber von China übers Ohr gehauen, 
als der Kompagnon des Kaisers“ ?. Deshalb beteiligten sich die ameri- 


3 Ludwig Quessel in den „Sozialistischen Monatsheften“ Jahrgang 1918, 
S. 281— 287; bes. S. 283 f. 

Hay an Henry Adams, 21. November 1900: „I would rather, I think, be the 
dupe of Cuina, than the chum of the Kaiser“ (Bd. II, S. 248). Der in demselben 
Briefe angeführte Passus aus des Reichskanzlers Graf Bülow Reden über die 
Chinafrage vom 19. und 20. November 1900 findet sich auch nicht in hnlicher 
Fassung in diesen Reden, in denen vielmehr immer wieder nachdrücklichst auf 


230 | Kritiken 


kanischen Truppen ‚wohl an dem Vorgehen gegen Peking zur Befreiung 
der dort belagerten Europäer, aber schon vor Waldersees Ankunft hielten 
sie sich von den gemeinschaftlichen Operationen der Großmächte fern, 
und als China als Kriegskostenrechnung eine Geldbuße auferlegt wurde, er- 
ließen die Vereinigten Staaten ihm sehr bald seinen Schuldteil oder richtiger, 
sie wandelten die Schuldsumme um in Stipendien für das Studium junger 
Chinesen auf amerikanischen Hochschulen; eine weise Kulturpolitik, 
welche Amerika wenig kostete, die ihm jedoch sofort starken moralischen 
und in einer nahen Zukunft auch großen materiellen Gewinn einbringen 
sollte. 

Am schwächsten ist des Verfassers Werk unzweifelhaft in dem Kapitel, 
das sich mit der drohenden deutschen Gefahr beschäftigt: „The German 
menace looms up“; es ist lediglich als Abschlagszahlungsan den Chauvi- 
nismus der Amerikaner während des Weltkrieges zu betrachten. Was 
der Verfasser hier bringt, ist seine eigene Meinung, nicht diejenige 
Hays: aus den wenigen deutsche Verhältnisse berührenden Briefäuße- 
rungen kann man wohl ein gewisses Unbehagen des Staatsmannes Hay 
über den Gang der deutschen Politik herausfühlen, aber ein bestimmtes 
Mißtrauen gegen ihre Ziele oder gar irgendwelcher Deutschenhaß tritt 
uns bei ihm nirgends entgegen; ja, man gewinnt den Eindruck, daß er 
sich Manns genug fühlte, mit einem Politiker vom Schlage Wilhelms II. 
fertig zu werden, einer U berschätzung des Kaisers und seiner Ratgeber 
begegnen wir. nirgends; im Gegenteil, Hay versucht es in feiner Weise, 
die durch die Persönlichkeit des Kaisers bedingten Schwächen seiner Politik 
aufzuspüren und seinem Lande dienstbar zu machen; vgl. das sehr inter- 
essante Schreiben über das Samoaabkommen vom Jahre 1899 (Bd. II, 
S. 281—283). Ä 

Hays Staatssekretariat zerfällt in zwei scharf voneinander N 
Hälften; der Einschnitt ist die Ermordung des Präsidenten Mac Kinley 
im September 1901 oder richtiger Theodor Roosevelts Aufstieg zur Präsi- 
dentschaft. Mac Kinley hatte seinem Außenminister in der Führung der 
Geschäfte ziemlich freie Hand gelassen; das wurde anders mit dem En- 
porkommen Roosevelts, mit dessen Eltern Hay bereits befreundet gewesen 
war, mit dem ihn selbst seit langen Jahren persönliche Freundschaft ver- 
band. Die Leitung ging jetzt an den Präsidenten über, der immer wieder 
in täglichen Unterredungen in die Einzelheiten der Geschäfte eingriff. 


gemeinsames Vorgehen mit den anderen Mächten in China hingewiesen wird; 
übrigens ein lehrreiches Beispiel für die parteiische amerikanische (oder englische) 
Berichterstattung über die wichtigsten Verhandlungen des Deutschen Reichs- 
tages. 


Kritiken 231 


Wenn darunter das persönliche Verhältnis beider nicht gelitten hat, so 
ist das Hays alleiniges Verdienst: er ordnete sich dem stärkeren Willen 
seines jüngeren Freundes selbstlos unter und ertrug es ruhig, lediglich 
ausführendes Organ dieser starken Persönlichkeit zu sein. | 
Wenn es infolge Roosevelts eigenmächtiger Politik bei Begründung der 
. Republik Panama, die im Interesse der Vereinigten Staaten sicher das 
Richtige traf, nur daß sie nicht, wie es der Verfasser tut (vgl. Bd.II, S.313), 
mit Rechtsgründen verteidigt werden konnte oder sollte, nicht zu Ressort- 
streitigkeiten gekommen ist, so war das auch wieder Hay zu verdanken: er 
ite nachträglich das selbständige Vorgehen des Präsidenten und hat 
gegenüber allen Anfeindungen in Presse und Parlament seine Zustimmung 
auch später nicht wieder zurückgezogen. „Right or wrong, my country“ 
war auch sein Grundsatz, nur empfand er nicht rücksichtslos genug, um 
bei der Ausführung des Unrechts seine praktische Mitwirkung zu leihen; 
jedoch einen Bruch des Völkerrechts, wie er hier ganz unzweifelhaft vor- 
lag, vor aller Welt zuzugeben, wäre Hay niemals in den Sinn gekommen, 
dazu wußte er zu sehr die eigene Person mit ihren Wünschen und Zweifeln 
unter das Staatswohl zu beugen. Denn Hay war, wenn auch kein neue 
Wege weisender, überragender Geist, so doch ein wirklicher Staatsmann 
mit klarem Blick für das Notwendige, für das historisch Unvermeidliche. 
Dies trat zutage gelegentlich seiner entschiedenen Mitwirkung bei Amerikas 
Eintritt in die große Weltpolitik im Jahre 1898, bei der nunmehr ziel- 
bewußten Inaugurierung seiner imperialistischen Epoche seit der glück- 
lichen Beendigung des Krieges mit Spanien. Ohne harte Kämpfe ist es 
da nicht abgegangen; die alten Republikaner, Hays Parteigenossen, die 
einstigen Abolitionisten, tobten wider die neue Sklaverei, die man den 
Filipinos aufzwingen wollte, aber Hay blieb fest in der ihm zur Über- 
zeugung gewordenen Erkenntnis, daß historische Notwendigkeiten nicht 
mit doktrinären Schlagworten bekämpft werden dürfen. Im einzelnen seine 
Verdienste um diese folgenschwere Wendung .in der amerikanischen 
Politik aufzuzeigen, ist heute noch nicht möglich; soviel jedoch ist sicher, 
daß sein zähes Aushalten viele Schwankenden erst zu fester Stellung- 
nahme gegenüber diesen wichtigen Problemen gewonnen hat. War aber 
die Union einmal in den Strudel der Weltpolitik gerissen, so gab es für 
sie eine splendid isolation auf die Dauer nicht mehr; der Verfasser macht 
es auf Grund eines Zeugnisses von Hay durchaus glaubhaft, daß ein 
formelles Bündnis mit England niemals bestanden hat; aber ein gutes 
Einvernehmen mit der stärksten Seemacht der Welt bot immerhin die 
kräftigste Stütze auf den noch unbekannten, gefährlichen Bahnen der 
großen Weltpolitik. So offenbart sich uns Hays englandfreundliche 


232 Kritiken 


Haltung im letzten Grunde doch nur als wollberechnete, amerikanische 
Interessenpolitik, der in richtiger Wägung und Schätzung ethischer Kräfte 
die auf gleicher Sprache und gleichen Rechtsgrundlagen beruhenden ge- 
meinsamen Kulturinteressen in geschickter, der großen Masse der Zeit- 
genossen damals kaum merklicher Weise untergeschoben wurden. In 
dieser weitausschauenden, in jenen Jahren noch ganz ferne Zukunfts- , 
möglichkeiten berticksichtigenden Grundlegung des eben hervortretenden 
amerikanischen Imperialismus möchte ich den Gipfel der staatsmännischen 
Leistung John Hays erblicken. | 
Halle a. S. Ä Adolf Haseuelever. 


Freiherr v. Freytag-Loringhoven, Politik und Kriegführung. 
Berlin, E. S. Mittler & Sohn, 1918. IX u. 252 8. 

Der bekannte verdienstvolle Militärschriftsteller und Ehrendoktor der 
Berliner Universität hat in dem vorliegenden Buche die schwierige Frage 
der Wechselwirkung zwischen Politik und Kriegführung behandelt. Ich 
habe schon oft bedauert, daß die trefflichen Gedanken, die Max Jähns in 
seiner Geschichte der Kriegswissenschaften hierüber entwickelt hat, so 
wenig von späteren Forschern verwendet worden sind. Nach Jähns ist 
die höchste Vollkommenheit der Kriegführung nur dann erreicht, wena 
in einer Person die staatsmännischen und militärischen Fähigkeiten ver- 
einigt sind und wenn diese Person auch die Macht hat, seinen Willen 
durchzusetzen. Das wird für gewöhnlich nur ein großer Monarch tun 
können, wie Gustav Adolf, Friedrich der Große, Napoleon I. Jähns 
nennt auch Wilhelm I., da dieser die Ratschläge eines Bismarck und 
eines Moltke zu benutzen wußte. Das ist ja in gewissem Sinne rich- 
tig, aber trifft doch nicht in allen Stücken zu. Daß zwischen Bismarck 
und Moltke recht viel Gegensätze sich zeigten, wissen wir alle. Auch 
Freytag-Loringhoven spricht eingehend von den Differenzen, die zwischen 
Bismarck und Moltke bestanden. Daß er sich sichtlich den Ansichten 
Moltkes zuneigt, vielleicht mehr als der Historiker es tut, ist dem Militär- 
schriftsteller und Generalstäbler wohl nicht zu verdenken. Ganz auf- 
fallend milde urteilt Freytag-Loringhoven über die Leistungen der deut- 
schen Diplomatie im Weltkriege. Auch an anderer Stelle zeigt sich 
diese Milde des Urteils, so gegenüber Ludwig XIV., dessen Politik nach 
seiner Meinung nicht von Eroberungssucht geleitet war, oder gegenüber 
den Engländern, deren 1807 vollführter Raub der dänischen Flotte er 
entschuldigt, 

Gelegentlich wendet sich Freytag-Loringhoven gegen Mahan, so S. 16, 
Wo er sagt, daß dieser mehrfach die Bedeutung der Seegeltung über- 


Kritiken 233 


schätzt. Es mag sein, daß der Admiral Mahan das gelegentlich getan 
hat, aber ich glaube, daß umgekehrt der Landgeneral Freytag- Loring- 
hoven sie manchmal unterschätzt; so S. 15 und 16, während er S. 47 
die große Bedeutung der Seemacht im amerikanischen Unabhängigkeits- 
kampfe anerkennt; allerdings ist er auch an dieser Stelle nicht ganz mit 
Mahans. Ansicht einverstanden. 

In erfreulicher Weise betont Freytag-Loringhoven die große Bedeu- 
tung der Geschichte (S.IV). Ebenso entschieden schließt. er sich der 
Ansicht Treitschkes an, daß Männer es sind, die die Geschichte machen 
(8.9). Auch darin folgt er Treitschkes Führung, wenn er (S. 7) die 
Schwäche für die verwerflichste aller politischen Sünden erklärt. Neben 
Treitschke sind es besonders Ranke, Sybel, Droysen, Koser und Schie- 
mann, die von Freytag-Loringhoven erwähnt werden und deren Werke 
er ebensogern als Grundlage seiner Studien benutzt, wie die der Militär- 
sehriftsteller Clausewitz, Goltz, Lettow, Cämmerer, Unger und Friederich. 
Sehr oft kommt auch Moltkes vielseitige Tätigkeit zur Geltung. Seo ist 
das Buch entstanden, daß dem Historiker wie dem Militär reiche An- 


regung gewährt. 
Charlottenburg. | Richard Schmitt. 


234 


Nachrichten und Notizen. 


Hans Müller, Johann Martin Chladenius. Ein Beitrag zur Geschichte der 
Geisteswissenschaften, besonders der kistorischen Methodik. Historische 
Studien Nr. 184.. Berlin 1917. 


Johann Martin Chladenius ist 1759 in Erlangen als Professor der Theologie 
und Philologie gestorben. Als Theol«ge orthodox, als Philosoph Wolftianer, 
hat er nur auf einem Gebiete eigene Gedanken, in seinen geschichtstheoretischen 
Untersuchungen (besonders „Allgemeine Geschichtswissenschaft“, Leipzig 1752). 
Obgleich er auch hier von rationalistischer Fragestellung ausgeht, kommt er 
zum Verständnis der Eigenart geschichtlicher Erkenntnisse und grenzt sie 
ähnlich wie jetzt etwa Windelband oler Rickert gegen die Naturwissenschaft 
und Philosophie ab. Scharf beachtet er auch den Unterschied zwischen dem 
geschichtlichen Vorgang und seiner stets getrübten Aufnahme durch den Be- 
' obachter; man wird teilweise an Th. Litt erinnert. Das Selbständigste ist seine 
Beurteilung des „Sehepunktes“, d. h. der Beeinflussung des Erkennens durch 
die persönlichen und sozialen Eigenschaften des Aufnehmenden. 

Hans Müller bat das geschichtstheoretische Hauptwerk des Verfassers ein- 
gehend analysiert und gibt auch eine Darstellung seines Lebens und seiner 
wissenschaftlichen Leistungen. Auch bat er umfangreich die zeitgenössische 
Literatur ähnlicher Problemstellung herangezogen. An einigen Stellen wird 
die Untersuchung breiter als die Ergebnisse zu erfordern scheinen. Dagegen 
wäre es wünschenswert gewesen, die Anfänge rein historischer Denkweise (be- 
sonders S. 70 ff., 79 ff., 105, 143 ff.) in einen größeren Zusammenhang zu stellen, 
der auch Herder mit umfaßte. 

Görlitz. e A. Koselleck. 


Theodor Less ing, Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen. München 1919. 
C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung (Oskar Beck). VIII u. 299 S. 
Geb. 8,50 M. 


Der Grundgedanke des extravaganten, überreich mit Mottos und Zitaten 
ausgestatteten und ständig nach Effekt haschenden Buches ist die von dem 
Verfasser schon früher in seinen das Gebiet der Geschichtsphilosophie be- 
rührenden Werken (so besonders in den „Studien zur Wertaxiomatik“ 2. Aufl. 
1914) entwickelte logificatio post festum Nachträgliche Sinngebung des Un- 
sinnigen (S. 92). Mit aufgeregter Leidenschaft wird der geniale Einfall, daß 
das aus unberechenbaren Zufällen zusammengewirrte Chaos menschlichen Einzel- 
und Gruppenlebens einen Sinn erst nachträglich durch Unterschiebung von 
Motiven und Einordnung in im voraus aufgestellte Wertordnungen einen Sinn 


Nachrichten und Notizen | 235 


erhake und durch ihn zur Geschichte werde, an einer Unsumme von Beispielen 
breitgetreten, die der Verfasser mit Vorliebe aus den häßlichsten Winkeln der 
Rumpelkammer der Historie ans Licht zieht. Diesem Kerngedanken haben 
sich die Ergebnisse der neueren Geschichtsphilosophie zu fügen. Ihm zuliebe 
wird die durch die Forschungen eines Windelband, Rickert, Husserl u.a. so 
scharf herausgestellte Trennung der Methoden der Naturwissenschaft und der 
Geschichtswissenschaft verwischt, ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden 
nicht anerkannt und eine „Mechanik der Geschichte“ oder vielmehr die „Ge- 
schichte als Mechanik“ (S. 77) ausgebaut (I. Buch). Ihm zuliebe wird Weiter 
eine „Psychologie der Geschichte“ (2. Buch) konstruiert, die am besten des 
Verfassers Worte selbst kennzeichnen (S. 221): „Denn es war nicht ein 
Hellas, ein Rom, ein Weimar, ein Boston, sondern von aller Geschichte gilt 
Schillers Wort, daß sie sich nie begeben hat und — immer. Es sind die- 
selben Kräfte der Seele, welche Religion erdichten und Geschichte; 
immer wieder gestalten sie des Menschen Götter und Teufel, und dem Reichsten 
wird am meisten gegeben.“ — In seinem dritten, den Freunden Erich und Netti 
Katzenstein gewidmeten Buche baut der Verfasser auf dem von ihm geschaf- 
fenen Trümmerfeld seine „Geschichte als Ideal“ auf. Die als Sinngebung des 
Sinnlosen gekennzeichnete Geschichte mit Bewußtsein als solche zu nehmen, 
mit Bewußtsein die Vergangenheit zum Mythus zu gestalten, der getragen 
wird von unseren Idealen, das ist seine Lösung des konstruierten Problems, 
und aus ihr erwächst ihm ein neuer Wahrheitsbegriff: „Was Mythus berichtet, 
ist zwar niemals so gewesen: aber ist gewesen. Gestalten des Glaubens 
erstehen, indem Wünsche des Herzens auf die Ebene der Zeit übertragen 
uud an der gelebten Wirklichkeit versinnlicht werden. So wird die an sich 
gleichgültige zufällige Tatsächlichkeit der Geschichte vom dichtenden Volks- 
geist und seinem Fürsprech, dem Geschichteschreiber, zur Wahrheit erhoben“ 
(S. 241). | 

Die schroffe Einseitigkeit des Lessingschen Werkes, die zunächst bestrickt, 
nach einiger Überlegung aber scharfen Widerspruch auslöst, stellt sich wohl 
am besten dadurch heraus, daß wir dem Kerngedanken einer logificatio post 
festum die logificatio ante festum gegenüberstellen, die im Einzel-, wie auch 
im Gruppenleben ebenso fraglos vorhanden ist, aber von Lessing völlig außer 
acht gelassen wird. Es ist unbestreitbar, daß der vernünftige Mensch, beson- 
ders als sich verantwortlich fühlender Träger der Geschichte, seine eigenen 
Handlungen und auch denen einer Menschengruppe im voraus, noch ehe er sie 
ausführt, einen mehr oder weniger vernünftigen Plan zugrunde legt, nach dem 
er sie ausführen will. Ist nun die Handlung vollzogen, so muß sich iu ihr 
mindestens ein Bruchteil der in sie ante festum gelegten Vernunft auffinden 
lassen, mögen auch noch so viele unberechenbare oder auch gänzlich alogische 
Momente den ursprünglichen logischen Plan zerstört haben. Diese, die an sich 
logisch angelegte Handlung störenden Faktoren, die der später darüber kom- 
mende Geist nun doch noch irgendwie zu logisieren und sich verständlich zu . 
machen sucht, gehören allein in das Gebiet der logificatio post festum, nicht 
aber die gesamte Geschichte in Bausch und Bozen. Nur eine beide Logifi- 
eationen berücksichtigende Forschung wird dem von Lessing einseitig ange- 
schnittenen Problem gerecht werden, das so nur zur Hälfte gelöst ist. 

Leipzig. H. Leisegang. 


236 l Nachrichten und Notizen 


Paul Koschaker, Rechtsvergleichende Studien zur Gesetzgebung Hammu- 
rapis, Königs von Babylonien. Leipzig, Veit & Co. 1917. XVII u. 244 S. 
Von der herrschenden Meinung wird der Kodex Hammurapis als eine Kom- 
pilation älterer Gesetze angesehen. Koschaker untersucht, ob sich nicht im 
Gesetze selbst älteres und jüngeres Recht aufzeigen läßt, ob sich nicht ver- 
schiedene Rechtsschichten auseinanderhalten lassen. Diese Fragen Sats für 
Satz durch das ganze Werk zu beantworten ist es heute noch nicht an der 
Zeit. Koschaker gelingt es aber, im Gebiet des Depositums und des Anfangs 
älteres übernommenes Recht von der eigenen Leistung Hammurapis zu son- 
dern. Des weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob nicht auch Recht von 
verschledener nationaler Herkunft zu erkennen sei, denn Hammurapis Unter- 
tanen waren nicht eines Stammes. Der Kodex Hammurapis sollte wohl ein- 
heitliche Geltung haben für das semitische nördliche und das sumerische süd- 
liche Rechtsgebiet, aber er zeigt, wie Koschaker für das Eherecht einwandfrei 
auseinandersetzt, deutliche Spuren beider Rechte; z. B. ist neben der semiti- 
schen Kaufehe die sumerische Konsensehe berücksichtigt. 
Mit mustergültiger Sorgfalt und ausgezeichnetem Scharfsinn wird die Auf- 
gabe gelöst, werden Widersprüche, Unstimmigkeiten, Ungeschicklichkeiten im 
Gesetz aufgedeckt, Interpolativnen festgestellt.. Alle Künste der Rechtsver- 
gleichung, Sprachforschung, Dogmatik und Rechtsphilosophie werden ange- 
wendet, und da die Arbeit sich keineswegs auf das orientalische Material 
beschränkt, sondern z. B. gerade das ältere deutsche vorzugsweise mitver- 
wertet, so verdient sie weiteste Beachtung, denn sie ist in vieler Hinsicht 
anregend. 
Heidelberg. v. Künßberg. 


Jahn, Martin. Die Bewaffnung der Germanen in der älteren Eisenzeit etwa 
von 700 v. Chr. bis 200 n. Chr. 8°. 278 S. mit 227 Abb., 1 Tafel und 

2 Karten. Würzburg 1916. Mannusbibliothek Nr. 16. 
Unter den bisher in der Mannusbibliothek erschienenen Dissertationen ist 
die vorliegende nächst Blumes Arbeiten die am systematischsten und sorg- 
fältigsten durchgearbeitete. Sie hebt sich in ihrer gründlichen Materialsamm- 


lung und ihrer methodischen Auswertung weit über eine Durchschnittsdisser-. 


tation. 

Jahn geht davon aus, daß die Bewaffnung der Germanen durch deren 
Kämpfe mit den Römern in weiten Kreisen immer größeres Interesse gefunden, 
daß aber ihre wirkliche Kenntnis hiermit nicht Schritt gehalten hat. Die 
Angaben der klassischen Schriftsteller sind zu unklar, bessere Auskunft geben 
die Funde, die die Vorgeschichtsforschung gehoben und bestimmt hat. Um 
deren Entwicklungsreiben durchzuführen, geht Jahn bis auf den Beginn der 
germanischen Waffenschmiedekunst (etwa 700 v. Chr.) zurück und schließt seine 
Betrachtungen mit dem Ende der älteren römischen Kaiserzeit (etwa 200 n.Chr.). 

Die ersten Kapitel behandeln die zeitliche und örtliche Verteilung des 
Fundmaterials, sowie die Bewaffnung der Kelten und der Römer. Der Haupt- 
teil wendet sich dann der germanischen Bewaffnung zu, die in folgende Gruppen 
gegliedert wird: a) Lanze, Speer, Pfeil; b) zweischneidiges Schwert, Dolch; 
c) einschneidiges Schwert; d) Schild; e) Helm und Panzer. Jedes dieser Kultur- 
symptome wird chronologisch behandelt, wobei sich wichtige typologische Er- 


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Nachrichten und Notizen | 237 


scheinungen ergeben. Die örtliche Fixierung läßt interessante selbständige 
Behandlungen neben Beeinflussungen aus anderen Gebieten erkennen. Be- 
sondere Aufmerksamkeit wendet Jahn der Formentwicklung des germanischen 
Schildbuckels zu. Dies ist seit langem wieder einmal eine gründlich durch- 
geführte Studie nach der typologischen Methode von Montelius, die dauernd 
als glänzendes Beispiel hingestellt wird, nach der aber nur selten wirklich 
syrtematisch gearbeitet worden ist. 

Zum Schluß gibt Jahn noch ein Fundortverzeichnis germanischer Waffen, 
einmal der La-Töne-Zeit und dann der frühen Kaiserzeit. Die klare Anordnung 
und Gliederung dieser Verzeichnisse macht sie besonders wertvoll. Den Fund- 
ortverzeichnissen entsprechen zwei Karten, von denen wir nur gewünscht hätten, 
daß sie in eine Reihe kleinerer, nach Typen geschiedener Karten aufgelöst 
worden wären. 

Hannover. K. H. Jacob. 


Baltische Studien zur Archäologie und Geschichte. Arbeiten des 
baltischen vorbereitenden Komitees für den XVI. Archäologischen Kon- 
greß in Pleskau 1914. Herausgegeben von der Gesellschaft für Ge- 
schichte und Altertumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands. 4°. 415 S. 
mit 23 Tafeln und 30 Textabbildungen. Berlin 1914. Georg Reimer. 

Die prähistorische Archäologie der ehemaligen russischen Ostseeprovinzen 
ist weiteren Kreisen durch die hervorragende Ausstellung bekannt geworden, 
die 1896 in Riga anläßlich des X. russischen archäologischen Kongresses alle 
Funde ans dem Baltikum vereinigte. Damals schrieb Hausmann einen aus- 
führlichen Katalog zur Ausstellung, der noch heute die Grundlage für prä- 
historische Forschungen im Baltikum bildet. 

Im Jahre 1914 sollte der XVI. russische Kongreß in Pleskau stattfinden; 
der Ausbruch des Krieges verhinderte dies zwar, doch verdanken wir dem vor- 
bereitenden Komitee eine Arbeit, die den „Rigaer Katalog“ würdig ergänzt 
und erweitert. Die baltischen Studien (deutsch geschrieben, mit russischem 
Resumé) zeigen mit ihren weitausholenden und methodisch durchgeführten 
Beiträgen so recht den Fortschritt der Altertamswissenschaft in den seit dem 
Rigaer Kongreß verstrichenen beiden Jahrzehnten. 

Stofflich sind die Studien in drei Abschnitte gegliedert. Das „Altertum“ 
bringt prähistorische Aufsätze von Bolz, Fürst, Hausmann, Stern, Ebert und 
Lontelins. Sie haben vor allem zwei Ziele, einmal eine bodenständige Chrono- 
logie herauszuarbeiten. und dann die Beziehungen des Baltikums zu anderen 
Kulturprovinzen festzustellen. Gerade diese Untersuchungen sind für die ge- 
samte Kulturgeschichte von größtem Wert. So kann z. B. Fürst schon im 
Neolithikum parallele Rassenmerkmale in den Ostseeprovinzen und in Schwe len 
feststellen, Montelius den direkten. Verkehr beider Länder in der Wikinger- 
zeit (10. und 11. Jahrhundert n. Chr.) an der Hand von Inschriften auf schwe- 
dischen Runensteinen nachweisen und ähnliches Ebert auf Grund von skandi- 
nawischen Importstücken, besonders von Waffen aus der ersten Hälfte des 
11. Jahrhunderts. 

Der bedeutend kürzer gehaltene zweite Abschnitt ist „Mittelalter und Neu- 
zeit- betitelt und bringt e kunsthistorische und geographisch - histo- 
rische Beiträge. , 


238 Nachrichten und Notizen 


Der dritte Abschnitt behandelt „Organisation der archäologischen Forschung 
in den Ostseeprovinzen. Denkmalpflege. Bibliographie.“ Von größtem Werte 
ist die Bibliographie, die auf 120 Seiten eine vollständige Übersicht vom 
Jahre 1604—1913 bringt. 

Die Verfasser dieses grundlegenden Werkes sind mit Ausnahme des Schwe- 
den Montelius und des Deutschen Ebert alles Deutschbalten, die indogene Be- 
völkerung der Letten und Esten konnte keinen wissenschaftlichen Beitrag liefern. 

Hannover. i K. H. Jacob. 


Das Schriftchen von Erich Marcks, Ostdeutschland in der deut- 
schen Geschichte (Leipzig, Quelle & Meyer, 1920, 61 S.) bringt einen am 
14. Februar 1920 an der Münchner Universität zugunsten der aus ihrer Heimat 
vertriebenen Ostdeutschen gebaltenen Vortrag zur Kenntnis der breiten Öffent- 
lichkeit. Das ist sehr zu begrüßen. Der Vortrag erfreut, da er durch eine 
edle, einfache und plastische Sprache ästhetischen Genuß gewährt, er belehrt, 
da er in großen Zügen politische Zusammenhänge von der Völkerwanderungs- 
zeit an darlegt, er erhebt, da er auf die großen Taten des deutschen Volkes 
und der Hohenzollern im Nordosten hinweist, auf das Ganzgroße und in staat- 
licher Hinsicht vielleicht Größte im Gesamtverlauf der deutschen Geschichte. 
Freilich, wir sehen dabei zugleich, in welch verhängnisvoller Verblendung das 
deutsche Volk seine eigene Kraft selbst zerschlug und die gewaltigen Er- 
rungenschaften vernichtete. Die Schrift enthält, trotz der nur sachlichen, 
hoheitsvollen und wissenschaftlichen Darstellung, unausgesprochen schwere 
Anklagen. Auf dem Umschlag grüßt uns die wohlgelungene Vignette des 
großen Friedrich: ein Symbol, der geistigen Richtung des Vortrags. Nur 
Dehmel und Liebermann möchte ich nicht, im Gegensatz zum Verfasser, als 
charakteristische Kolonisationsdeutsche bewerten. — Übrigens will Marcks nicht 
die Frage des ganzen Ostdeutschland behandeln, sondern nur die des preußi- 
schen Nordosten. Es wäre lehrreich und anziehend, auch den mitteldeutschen 
und süddentschen Osten und die Verschiedenheit der völkischen Bildungen auf 
kolonialem Gebiet geschildert zu finden. Der Schlesier ist gruudverschieden 
vom Pommern und vom Ostpreußen, vollends der Sudeten-, Karpathen- und 
Alpendeutsche. G. 8. 


Gerhard Schwartz, Die Besetzung der Bistümer Reichsitaliens unter den 
sächsischen und salischen Kaisern mit den Listen der Bischöfe (951 

bis 1122). Teubner, Leipzig und Berlin, 1918. VIII, 338 S. M. 12.—. 

Eine Preisarbeit der philosophischen Fakultät zu Strafiburg, die in er- 
weiterter Fassung 1912 als Inauguraldissertation angenommen wurde. In der 
Hauptsache auf gedrucktem Material fußend, das der Verfasser während eines 
Aufenthalts in Italien durch Heranziehung von in deutschen Bibliotheken 
fehlenden oder schwer erreichbaren Werken vervollständigte, verfolgt das Buch 
einen doppelten Zweck. In einem kurzen darstellenden Teil (S. 1—28) wird, 
allerdings ohne jede Auseinandersetzung mit der hierfür vorhandenen Literatur, 
die Politik gekennzeichnet, welche die deutschen Herrscher bis 1122 bei Be- 
setzung der Bistümer in Reichsitalien verfolgten, namentlich soweit es sich um 
eine Heranziehung von Dentschen handelte. Es zeigt sich unter den Ottonen 
noch eine vorzugsweise Berücksichtigung des vornehmen italienischen Adels 


Nachrichten und Notizen i 239 


im höheren Klerus, und erst seit Heinrich II. in steigendem Maße eine Ver- 
wendung: von Deutschen, unter Heinrich IV. eine wesentliche Abschwächung 
des königlichen Besetzungsrechtes, unter seinem Sohne eine völlige Ausschaltung 
dieses Einflusses gegenüber dem steigenden Anteil des Papsttums und der 
Städte. Daran reiht Sch. eine Würdigung der Politik der Kaiser nach den 
verschiedenen Landschaften Italiens unter Beachtung der Art des Bistums 
(Metropolitansitz oder Suffraganbischof), der Person des Investierenden ünd der 
Machtfaktoren, mit welchen sich das königliche Ernennungsrecht auseinander- 
zusetzen hatte (Metropolit, Gemeinde, hoher Adel, Bürgerschaft der Stadt usw.). 
Besonders verwiesen wird auf die Sonderstellung der Mailänder Kirchenprovinz, 
in der der Selbständigkeitstrieb der Kirchenfürsten mit dem Wunsche nach 
möglichst starker Beherrschung der Nachbarkirchen eine weitgehende Aytonomie 
gegenüber der Krone zeitigte. Ein Exkurs bespricht diese Fragen für die 
Bistümer des Kirchenstaates. An diese anschauliche Zusammenfassung bis- 
heriger Forschungsergebnisse reiht sich als selbständige Arbeit der Hauptteil 
des Buches (S. 29—297), ein Verzeichnis der Bischofslisten (951-1122) für 
Italien, das an Vollständigkeit des Gebotenen, namentlich auch in den reichen 
Personaldaten, alle bisherigen Zusammenstellungen übertrifft. Die Bistümer 
werden nach den Kirchenprovinzen Aquileja, Mailand, Ravenna und Rom und 
innerhalb derselben nach Landschaften geordnet. Für Rom werden die Reichs- 
bistümer von jenen ‚des päpstlichen Gebietes geschieden. Die suburbikarischen 
Bistümer und der sauer Süden blieben jedoch unberücksichtigt. 

Innsbruck. A. Wretsch ko. 


Karl H. Schmitt, Erzbischof Adalbert I. von Mainz als Territorialfürst 
(Arbeiten zur deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte, heraus- 
gegeben von Johannes Haller, Philipp Heck, Arthur B. Schmidt, Heft 2). 

Berlin, Weidmann 1920. 

Bisher ist in der Literatur über Erzbischof Adalbert I. von Mainz der Terri- 
torialfürst gegenüber dem Reichsfürsten zu kurz gekommen. Schmitt schildert 
darum den Territorialfürsten. Als solcher hat sich Adalbert vorwiegend seit 
dem Wormser Konkordat betätigt. Der Territorialpolitik weiß Schmitt, obwohl 
Stimmings Arbeit vorhergeht, noch interessante Züge abzuge winnen, aus denen 
sich ein einheitliches Bild zusammensetzt. Adalbert veranlaßt Laien zur Über- 
tragung ihrer Klöster an das Erzstift, stiftet selbst nur wenige: schätzt die 
strengen Abte der Hirsauer und Zisterzienser, beugt sich aber in Fragen der 
Rechtsstellung der Klöster nicht den Forderungen der Reformer; schaltet auch 
den königlichen Einfluß auf die Klöster so gut als möglich aus und verleiht 
der Stadt Mainz selbst ein Privileg, während andere Bischofsstädte von Hein - 
rich V. privilegiert werden. Das dritte Kapitel behandelt Verfassung und Ver- 
waltung des Erzstifts unter Adalbert und bietet noch mehr Neues als das vorige. 
Es beginnt mit Beobachtungen über Zusammensetzung und Bedeutung der Hof- - 
tage. Kapelle und Kanzlei — auch hier eine Schule für den Staatsdienst —, 
untereinander und gegen den Rat noch nicht fest abgrenzbar, werden betrachtet. 
Hebung des Ansehens der Bischofsurkunde erweist sich als ein bewußt erstrebtes 
Ziel Adalberts. Vom Vitztum vermutet Schmitt, daß er in Mainz anfangs Vor- 
gesetzter der Hofbeamten ist. 1120 wird das Amt von Adalbert in vier lokale 
Ämter zerlegt. Nähere Ausführungen über den Vitztum hatte der Verfasser 


+ 


240 Nachrichten und Notizen 


einer Monographie vorbehalten. Die letzten ausgeführten Abschnitte handeln 
von Vogtei und Ministerialität. Die Arbeit, deren Anfang als Gießener Disser- 
tation erschienen ist, ist unvollendet. Sie zeichnet sich aus durch Grändlich- 
keit und Klarheit. Es kommt ihr zugute, daß der Verfasser, wie Haller in 
einer kurzen Einführung berichtet, bereits für weitergreifende, verwandte Studien 
Stoff gesammelt hatte. Daß er im Juli 1918 einer schweren Verwundung er- 
legen ist, ist für unsere Wissenschaft ein Verlust. 
Leipzig. P. Kirn. 


Friedrich v. Bezold, Aus Mittelalter und Kemian. Kulturgeschichtliche 
Studien. München, Oldenbourg 1918. VI u. 4578. Gr. 80. 

In diesem Bande hat Bezold eine Anzahl historischer Aufsätze gesammelt, 
die er seit 1876 in Zeitschriften und anderswo hat erscheinen lassen. Es sind 
folgende: 1. Die Lehre von der Volkssouveränität während des Mittelalters, 
2. Die „armen Leute“ und die deutsche Literatur des späteren Mittelalters, 
3. Konrad Celtis, „der deutsche Erzhumanist“, 4. Ein Kölner Gedenkbueh 
des 16. Jahrhunderts (das Buch Weinsberg), 5. Astrologische Geschichts- 
konstruktion im Mittelalter, 6. Über die Anfänge der Selbstbiographie und 
ihre Entwicklung im Mittelalter, 7. Die ältesten deutschen Universitäten in 
ihrem Verhältnis zum Staat, 8. Republik und Monarchie in der italienischen 
Literatur des 15. Jahrhunderts, 9. Zur Geschichte des politischen Meuchel- 
mords, 10. Jean Bodin als Okkultist und seine Dämonomanie, 11. Aus dem Brief- 
wechsel der Markgräfin Isabella v. Este-Gonzaga, 12. Zur Entstehungsgeschichte 
der Historischen Methodik. — Bezold betont einleitend, daß einzelne Aufsätze, 
zumal der 1., 5. und 6., bei Berücksichtigung der neuerer Forschung stark hätten 
umgearbeitet werden müssen. Er hat davon abgesehen und nur die Anmer- 
kungen ergänzt, wie ich glaube, mit Recht. Denn wir suchen in solchen 
Sammlungen ja doch nicht bloß die Forschung, sondern den Forscher, und 
Bezolds literarische Persönlichkeit ist bedeutend genug, um eine Beschäftigung 
mit ihr auch dann genuß- und ertragreich zu machen, wenn die Mehrzahl seiner 
hier vereinigten Arbeiten nicht, wie es doch der Fall ist, auch in Methode 
und Ergebnis dauernd wertvoll wären. Bezolds Art als Kulturhistoriker ist 
bezeichnet durch die lebendige und künstlerische Darstellung der Einzelheiten 
im Dienst des scharf erkannten und klar formulierten geschichtlichen Prob- 
lems. Er hat in dieser Art in der deutschen Wissenschaft kaum einen Neben- 
buhler und leider bisher auch kaum Nachfolger gefunden. Um so. nachdrück- 
licher darf man zum Studium dieser Aufsätze auffordern, die überdies zum Teil 
als Vorarbeiten und Ergänzungen zu seinen großen Gesamtdarstellungen, der 
Geschichte der deutschen Reformation von 1891 und der Schilderung von Staat 
und Gesellschaft des Reformationszeitalters von 1908 (in Hinnebergs Kultur 
der Gegenwart II, Abt. V, I) betrachtet werden können, zum Teil neue Interessen- 
gebiete des Gelehrten umschreiben, auf denen wir noch Früchte zu erwarten haben. 
München. Paul Joachimsen. 


Beschreibung des Oberamtes Tettnang. Herausgegeben vom Statisti- 
schen Landesamt Stuttgart, Koblbammer. 1915. 

Der Neubearbeitung der Oberämter Urach und Münsingen ist nun die des 

Oberamts Tettnang, des württembergischen Bodenseegebietes gefolgt, wiederum 


Nachrichten und Notizen 241 


water der Oberleitung von Viktor Ernst und unter seiner eigenen geschicht- 
lichen Mitarbeit, und neben ihm der im wesentlichen gleiche Stab der be- 
währten Mitarbeiter. Mit immer gleicher Freude nimmt man diese neuen 
Bände der württembergischen Landesbescureibung zur Hand, denn sie sind in 
Deutschland einzigartig in ibrer wissenschaftlichen Gründlichkeit und in der 
anregenden Art ihrer Schilderungen. Man sieht in den Unterbau der Arbeit 
hinein, wenn man die Archive in Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm, St Gallen, 
Zürico, Frauenfeld, Karlsruhe, Konstauz, München, Neuburg, Lindau, Ravens- 
burg und Wien neben den Gemeinde- und Pfarrarchiven benutzt findet — die 
gesamte Gescuichte dieses Oberamts ist überhaupt vorwiegend aus ungedru«kten 
Quellen entwickelt. Der Band zählt 925 Seiten, und wenn auch nıcht überall 
auf geschichtlichem Gebiete Neues geboten werden konnte, so liegt der Gesamt- 
bearbeitung doch eine neue, wissenschaftliche Idee der Heimatkunde zugrunde. 

Die vor- und frübgeschichtliche Zeit ist von Goßler auf reichlich 40 Seiten 
behandelt worden. Auch hier liegt vollständig neue Arbeit vor; dieses Gebiet 
der Pfahlbauten, der keltischen, germanischen und römischen Siedlungen ist 
nsch den Funden höchst anschaulich, zum Beispiel mit Karten aller keltischen 
Befestigungen dargestellt. Viktor Ernst bat seine Schilderung wiederum auf 
das geschichtlich Wertvolle eingestellt; er behandelt nacheinandar die deutsche 
Besiedlung, Gaue und Grafen, Territorien, Niedergerichtsbarkeit, Üvergaug an 
Württemberg, Grundeigentum, Wald und Wasser, die Gemeinden, die Be- 
völkerung, Straßen und Verkehr, Kirche und Schule. Dies alles ist aufgebaut 
auf einem im wesentlichen neuen Material, das vorwiegend dem Stuttgarter 
Staatsarchiv und den zahlreichen kleineren Archiven des Bodenseebezirks ent- 
nommen ist. Hingewiesen sei vor allem auf die wertvollen Untersuchungen 
des Abschnitts „Niedergericht:bezirke* und „Grundeigentum“ mit einer Fülle 
von allgemein wertvollen Quellen und Forschungen. Auch das Straßenwesen 
erfahrt durch diese erschöpfenden Einzeluntersucbungen wertvolle Bereiche- 
rang. In einem Anhang zu den geschichtlichen Teilen hat Gustav Schöttle 
das Münzwesen der Grafen von Montfort-Tettnang behandelt. Dann schildert 
Kurt Bohnenberger die volkstümlichen Überlieferungen und die Mundart — 
die Volkskunde wird daraus Vieles zu gewinnen wissen. Die Kunstgeschichte 
des Oberamts hat Artur Schöninger behandelt — sie kann bei dem schwachen 
Bestand an Kunstwerken keine große Ausbeute gewähren. Es zeigt sich die 
Abgelegenneit des Gebietes: die Gotik kam erst nach der Mitte des 13. Jahr- 
hunderts, die Renaissance nach 1530 — die große Heerstraße ging nicht mehr 
wie im früben Mittelalter über St. Gallen und die Reichenau. — Der Kunst- 
geschichte folgen Abschnitte über die Bevölkerung, über die Land wirtschaft 
und andere gewerblicheVerhältnisse, dann über die Verwaltung und die Kirche. 
Der geographischen Darstellung Gradmanns folgt dann die Einzelbeschrei- 
bung der größeren Orte, wobei das geschichtliche und kunstgeschichtliche 
Moment nochmals zu starker Geltung kommt. Eine von Ernst und Gößler 
entworfene geschichtliche Karte ist dem Buche beigrgeben. Jeder Benutzer 
wird das Werk mit wärmster Dankbarkeit aus der Hand legen. 

Leipzig. Walter Goetz. 


Richard Wolff, Politik des Hauses Brandenburg im ausgehenden 15. Jahr- 
hundert (1486 — 1449) [Kun fürst Johann und die Markgrafen Friedrich 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 2. 16 


242 Nachrichten und Notizen 


und Siegmundt]. Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark 
Brandenburg. XI u. 219 S. München und Leipzig, Duncker & Humblot, 1919. 

Die Übergangsperioden und die in ihren Bereich fallenden Personen wer- 
den leicht etwas stiefmütterlich behandelt. Es ist schon eine undankbare Auf- 
gabe, den Ausläufern einer abgelebten Bewegung, den schüchternen Anfängen 
neuer Probleme nachzuspüren. Weit fesselnder ist eine geschichtliche Gestalt, 
die sich von der vollen Woge einer stürmisch bewegten Zeit tragen läßt, sich 
im schärfsten Widerstreit behauptet, als der Nachkomme, der dazu verurteilt 
ist, die Trümmer aus dem Schiffbruch zusammenzulesen oder geduldig und 
entsagungsvoll dem Nachfolger die Wege zu ebnen. Eine solche Erscheinung 
ist der Kurfürst Johann, der durch den geistvollen und tatkräftigen Vater in 
den Schatten gestellt wird, wobei gern Übersehen wird, daß Albrecht Achilles 
durch Vielgeschäftigkeit und Sprunghaftigkeit manches verdarb, was dem be- 
scheidenen Sohne einzurenken überlassen blieb. Überdies war jener in neuerer 
Zeit dank der mustergültigen Bearbeitung seines Briefwechsels durch F. Prie- 
hatsch und dessen weiteren gründlichen Studien erst recht in das volle Licht 
der Geschichte getreten. Dieser Vorzug ist nun durch die vorliegende Arbeit 
R. Wolffs ausgeglichen worden; denn auch diese beruht auf der sorgfältigen 
Verwertung des reichen, bisher fast unbekannten Materials der Berliner Archive, 
das durch die erschöpfende Heranziehung anderer Sammlungen ergänzt und 
durchweg kritisch befruchtet wurde. Damit ist es nun gelungen, dem Mark- 
grafen Johann die ihm gebührende Stellung in der Geschichte seines Hauses 
wie des Kurstaates anzuweisen. Denn bisher wurde er nur als an der Wende 
zweier Entwicklungsreihen stehend aufgefaßt, von den einen nur im Zusammen- 
hang mit der bewegten Reichs- und Territorialpolitik seines Vaters beurteilt, 
von den andern als der Aufänger einer Periode kleinfürstlicher Selbstbe- 
scheidung hingestellt, wobei dem Sohne und Enkel überdies aus ihrem Ver- 
halten zu der kirchlichen Bewegung ihrer Zeit ein zum Teil recht unverdientes 
Interesse zugewachsen ist. Auf die reichen Ergebnisse des Buches kann hier 
nur in aller Kürze hingewiesen werden. Außer der gerechteren Würdigung 
der schlichten, tüchtigen Art Johanns und seiner vorsichtigen und zähen, aber 
keineswegs entsagenden oder verzagten Geschäftsführung springt als wichtigster 
Gesichtspunkt in die Augen, daß — wie auch der Untertitel es andeutet — 
die Stärke dieser Regierung daneben in dem Festhalten an dem dynastischen 
Prinzip beruhte, das im 15. Jahrhundert die Politik des neuen Kurhauses kenn- 
zeichnet und das von den Brüdern Johanns verständnisvoll gefördert wurde. 
Dessen besouderes Verdienst liegt nun darin, daß er an dieser Politik noch 
festhielt, als schon die unumgängliche Lösung der brandenburgischen Interessen 
von denen der fränkischen Linie sich vollzog, so daß gerade deren letzte Er- 
folge dem werdenden Kurstaate noch zugute kommen mußten. Den äußeren 
Rahmen für diese Entwicklung geben die erfolgreichen Bemühungen Johanns, 
seine Besitzungen in Niederschlesien und der Lausitz gegen die großen Machthaber 
des Ostens, Matthias von Ungarn und Wladilaw von Böhmen, zu behaupten 
und abzurunden, während der Versuch, seinem Hause durch eine Doppelheirat 
mit den Jagellonen die Bahn zu weiterem Aufstieg freizumachen, an dem 
Übergewicht des Hauses Habsburg scheiterte. Von besonderem Reiz sind 
dabei die verwickeltenVerhandlungen, die den von Albrecht Achilles unglück- 
lich übereilten Ehepakt zwischen seiner Tochter Barbara und dem König von 


Nachrichten und Notizen 243 


Böhmen besonders an der Kurie umspinnen.- Auch in den hier abschließend 
behandelten Kämpfen um die Lehnshoheit über Pommern spielt die Abhängig- 
keit der kurfürstlichen Politik von der Lage der fränkischen Verwandten eine 
Rolle, die den unbefriedigenden Ausgang, die spätere Anerkennung der Reichs- 
standschaft Pommerns, erklären hilft. — Auch ein umfangreiches Itinerar 
Johanns legt Zeugnis ab von der Gewissenhaftigkeit, mit der schon die Vor- 
studien betrieben wurden. S. 21, Z. 16 von unten lies: „Röm. König.“ 
Breslau. P. Kalkoff. 


Deutschlands Friedens schlüsse seit 1555. Ihre Beweggründe und ihre 
geschichtliche Bedeutung von Prof. Dr. Gustav Wolf. Leipzig, 
Dieterichsche Verlagsbuchhandlung m. b. H., 1919. IV, 108 S. 80. 

Wenn auf 108 Seiten, von denen 13 allgemeinen Betrachtungen über zu- 
künftige Kriegs- und Frieden-aussichten gewidmet sind, 17 Friedensschlüsse 
behandelt werden, so liegt auf der Hand, daß weder Neues noch Tiefschür- 
fendes geboten werden kann. Das will der Verfasser auch gar nicht, sondern 
er will Männern, die in der Öffentlichkeit das Wort ergreifen, ein Stück der 
anamgänglich notwendigen historischen Grundlegung geben. Also ein Versuch, 
historische Kenntnisse und Erkenutnisse in die breiteren Schichten zu tragen, 
in dem heutigen politischen Deutschland, wo man auch ohne tiefer gegründete 

Schulang an die verantwortlichsten Stellen gelangen kann, ein doppelt zu be- 

grüßendes Unternehmen. Der Versuch kann als im ganzen recht geglückt 

bezeichnet werden, die Darstellung ist schlicht und einfach, ohne gelehrten 

Ballast und störendes Beiwerk, bringt das von der Forschung allseitig als 

feststehend Anerkannte, geht stritiigen Fragen aus dem Wege oder läßt sie 

vorsichtig offen, ohne sich der einen oder anderen Meinung anzuschli: Ben. 

In einer Schlußbetrachtung werden in fein abwägender Weise aus der Er- 

kenntnis der Vergangenheit Maßstäbe für die Wertuug der Möglichkeiten zu- 

künftiger Entwicklung gewonn n. In der Frage des Völkerbundes haben die 

Tatsa:hen dem Verfasser Recht gegeben, doch dürfte dem deutschen Volke 

ein längerer Frieden, als er ihm glaubt prophezeien zu dürfen, durch die Un- 

möglichkeit der Beschaffung des zu einem modernen Kriege notwendigen 

Materials, ganz gleich, wie man sich zur STAES eines künftigen Krieges stellt, 

gewährleistet sein. 

Leipzig. H. Wendorf. 


Th. Korselt, Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit der deutschen Einzel- 
staaten in Vergangenheit und Gegenwart. Ein Beitrag zur Untersuchung 
der staats- und re.htstheoretinchen Grundlagen der deutschen Verfassung 
(Leipzig 1917, XXIII u. 206 S.). 

Die vorliegende Schrift ist eines jener schrecklichen jnristischen Bücher, 
die das geschicht!iche Leben mit öder Systematik totschlagen. Außerdem 
leidet sie an anfängerhatter Breite, die meint, jede Einzeluntersuchung mit 
einer langen Abhandlung über die allgemeinsten Grundlagen der Wissenschaft 
überhanpt beginnen und darin alles Wissen des Verfassers an ‚ringen zu sollen. 
Schon die Übersicht .aller aug-führten und einiger unangefihrt benutzten 
Bücher“ macht bedenklich. Denn bier finden sich neben allerhand rechts- 
Philosophischen Werken, die mit dem Thema kaum etwas zu tun haben, 


16* 


244 Nachrichten und Notisen 


Schriften, wie Freundlich, Die Grundlagen der Einsteinschen Gravitationstheorie, 
Hebbel, Mein Wort über das Drama, Hilbert, Grundlagen der Geometrie und 
ähnliche, deren Beziehung zum Thema überhaupt schleierhaft bleibt. 

Für den Historiker ist das Buch wertlos. Denn der geschichtliche Ab- 
sehnitt ist nur sehr kurz (34 Seiten) und entbehrt zu sehr der gründlichen 
Kenntnis, als daß er unser Wissen oder unser Verständnis bereichern könnte. 
Der Verfasser stützt sich vorwiegend auf die knappsten Zusammenfassungen, 
etwa R. Schmidts Allgemeine Staatslehre oder meine Verfassungsgeschichte, 
und auch diese hat er nur sehr oberflächlich benutzt, sodaß seine Darstellung 
von Flüchtigkeiten und Mißverständnissen nicht frei ist. Auch im ganzen 
betrachtet läßt er es an Klarheit in der Erfassung des Problems fehlen, wie 
der Einzelstaat neben dem Gesamtstaat — den man freilich nicht schon unter 
den ersten Sachsenkaisern als Staatenbund bezeichnen darf — zu einer völker- 
rechtlichen Handlungsfähigkeit kommt. Die großen Einschnitte in der Ge- 
schichte der Reichsverfassung, der westiälische Friede und zumal die Auf lösung 
des alten Reiches 1806, treten viel zu wenig hervor. Gerade das, was der 
Historiker von einer rechtsgeschichtlichen Untersuchung verlangen muß, daß 
sie das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Dinge und 
ihrer juristischen Formulierung zur Anschauung bringe, wird er in diesem 
Buche vergeblich suchen. l 

Halle a. S. F. Hartung. 


Johannes Hofmann, Die Kursächsische Armee 1769 bis zum Beginn des 
Bayrischen Erbfolgekrieges (Bibliothek der sächsischen Geschichte und 
Landeskunde, IV. Bd., 3. Heft). Leipzig, Verlag von S. Hirzel, 1914. 
XII u. 156 S. 

Wir haben jetzt eine ganze Reihe recht dankenswerter Untersuchungen zer 
Geschichte der kursächsischen Armee im 17. und 18. Jahrhundert. Thenius, Naa- 
mann, Krell, Große und Rudert baben durch ihre Arbeiten unsere Kenntnisse 

wesentlich bereichert. Dasselbe gilt von der vorliegenden Schrift von Hofmann. 

Sie zeigt uns, wie die kursächsische Armee sich im Jahrzehnt vor Ausbruch des 

bayerischen Erbfolgekrieges entwickelte. Schwer hatte sie im Siebenjährigen 

Krieg gelitten. Es war das Verdienst des Prinzen Xaver, daß sie sich so 

rasch von diesem Schlage erholte. Als aber der junge Neffe Xavers, Kurfürst 

Friedrich August III., 1768 mündig wurde und die Regierung übernahm, 

wurden die Reformen nicht mehr mit derselben Energie durchgeführt. Prins 

Xaver verli: B Sachsen, der Generalfeldmarschall Chevalier de Saxe war kränk- 

lich und starb 1774, der junge Kurfürst hatte zu wenig militärische Erfahrung, 

um das Werk durchzuführen. Man siebt aus Hofmanns Forschungen deutlich, 
daß die sächsische Regierung viel guten Willen hatte, die Armee auf der Höbe, 
auf welche sie Pıinz Xuver gebracht hatte, zu erhalten, aber es fehlte an der 

Tatkraft, die Pläne durchzusetzen. Hofmann hat vollständig recht, wenn er 

schreibt (S. 81), daß die Zeit noch nicht gekommen war, die allgemeine Wehr- 

pflicht einzuführen. Immerhin wissen wir doch, daß in Preußen durch das 
Kantonıeglement König Friedrich Wilhelms I. die Möglichkeit gegeben war, 
weite Kreise der einheimischen Bevölkerung zum Kriegsdienst heranzuziehen. 

Aber das war nur der ausdauernden Arbeit jeues Königs und seines großen Sohnes 

.gelungen. Vielleicht würde man auch in Sachsen zum Ziel gelangt sein, wenn 


Nachrichten und Notizen 245 


Prins Xaver nicht bloß fünf Jahre lang Regent, sondern dauernd Landesberr 
gewesen wäre. Im Jahrzehnt von seinem Rücktritt bis zum Ausbruch des 
bayerischen Erbfolgekrieges blieb es aber bei schönen Plänen und guten Vor- 
sitzen, die kraftvolle Ausführung fehlte. Die verschiedenen Versuche zur 
Landrekrutenstellung hätten auch ım 18. Jahrhundert schon zum Ziele führen 
können, das zeigt das Beispiel Preußens. 

Im Anhange (S. 136—156) veröffentlicht Hofmann eine im Dresdener Haupt- 
staatsarcniv befindliche Spottschrift eines anonymen Schriftstellers, welcher: 
„Zufällige Gedanken über die Pedanterie im Kriege“ veröffentlicht. Es sind 
die oft gegeißelten Schwächen, die sich nicht bloß im sächsischen, sondern auch 
in anderen Offizierkorps jener Zeit geltend machten: das Bramarbasieren, 
Fluchen, Mißhandeln der Untergebenen, der Tand im äußeren Auftreten, der 
überspannte Ehrbegriff, das Duellunwesen. Auch die gedankenlose Nach- 
äfferei des preußischen Wesens wird getadelt. 

Hofmanns Arbeit gibt uns ein gutes Bild von der sächsischen Armee jener 
Tage, sie wird darum den Freunden deutscher Heeresgeschichte willkommen sein. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Wolfgang Windelband, Die Verwaltung der Markgrafschaft Baden zur Zeit 
Karl Friedrichs. Herausgegeben von der Badischen Historischen Kom- 
mission. Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig 1916. IX u. 317 S. 

Die Arbeit gibt nach dem bewährten Muster der Acta Borussica einen 

Querschnitt durch die Verwaltung der Markgrafschaft Baden, wie sie sich 

1771, in dem Augenblick der Vereinigung der seit mehr als zwei Jahrhunderten 

getrennten Landesteile Baden- Durlach und Baden- Baden darstellt“, oder anders 

ausgedrückt, eine Verlängerung des Buches von W. Andreas über die Geschichte 
der badischen Verwaltungsorganisation nach rückwärts, oder endlich eine Schil- 
derung des Prozesses, der mit dem Siege der Durlachischen Richtung über die 

Baden - Badensche geendet und der badischen Bureaukratie unter der langen Re- 

gierung Karl Friedrichs ein festes Gepräge verliehen hat. Der aufgeklärte 

Despotismus dieses Fürsten, demjenigen Friedrichs des Großen verwandt, be- 

schränkte sich auf die materielle und geistige Hebung seiner Untertanen; 

ihnen wollte er auch mit der Aufhebung der Leibeigenschaft 1783 keine po- 
litischen Rechte, nur wirtschaftliche Wohltaten verleihen. Als sein Lehrmeister 
erscheint mit zwei Denkschriften von 1749 und 1759, die auf ibn einen be- 
stimmen len Einfluß ausgeübt haben, ein alter Praktiker, der Minister Rein- 
hard v. Gemmingen; die physiokratischen Lehren, durch Joh. Jacob Reinhard 
vermittelt, haben den Markgrafen immer mehr davon abgebracht, seine Unter- 
tanen durch Zwang an etwas Neues zu gewöhnen. Die Landstände waren 
schon seit dem Beginne des 17. Jahrbunderts immer tiefer gesunken; aber ihre 

Bedeutung wird doch schon vor der französischen Revolution theoretisch be- 

sprochen. Die geistlichen Angelegenheiten in dem System der markgräflichen 

Verwaltung hat Windelband schon früher zum Gegenstand einer besonderen 

Arbeit gemacht; daß auf dem Gebiete des Justizwesens nur geringe Fortschritte 

erzielt wurden, hat uns bereits Lenel gezeigt. Auf bemerkenswerter Höhe 

stand dagegen dank einer guten Ordnung im einzelnen das Finanzwesen, wenn 
es auch noch völlig beherrscht war durch die Verbindung von Geld- und 

Natural wirtschaft. Als ein Staat, der ganz von dem Ertrag seines Bodens 


246 Nachrichten und Notizen 


abhängig war, bot Baden nach vorübergehender merkantilistischer Orientierang 
weder für eine rein merkantilistische noch für eine rein physiokratische Wirt- 
schaftspolitik Raum; sie hat nie unter allen Umständen auf eine Vermehrung 
der Bevölkerung hingearbeitet. In der Behördenorganisation fehlt jede Spur 
eines ständischen Eiuflusses; sonst entsprach sie durchaus dem üblichen Schema 
der kleinen deutschen Staaten des 18. Jahıhunderts. Ihr ist der zweite Haupt- 
teil des Buches gewidmet, und man wird dem Verfasser zustimmen, daß es 
zur Förderung der allgemeinen Verwaltungsgeschichte noch recht zahlreicher 
Einzeluntersuchungen von der Gediegenheit der vorliegenden bedarf. 
Theodor Bitterauf. 


Handschriftensammlung der Wiener Stadtbibliothek. Verzeichnis 
der Briefe. Herausgegeben von der Stadtgemeinde Wien. I. Band. 
Abegg bis Belachino. Wien 1919. Gerlach & Wiedling. Kommissions- 
verlag der Gemeinde Wien. VII, 405 S. 8. 

Die erst in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts gegründete Wiener 
Stadtbibliothek hat sich die Aufgabe gestellt, alle Handschriften, die Zeugnis 
ablegen von dem geistigen und geselischaftlichen Leben ihrer Stadt, als lite- 
rarische Dokumente zum Geistesleben Wiens zu sammeln. Auf dem Grundstock 
des von Katharina Fröhlich gestifteten literarischen Nachlasses Grillparzers 
hat reger Sammelfleiß gestützt auf Gemeinsinn und Verständnis der Bürger- 
schaft, die stattliche Zahl von weit über 30000 Nummern zusammengetragen. 
Die Handschriften rühren sämtlich von Personen her, die in Wien geboren 
sind, dort gelebt oder soust in ihrem Schaffen in nahen Beziehungen zu Wien 
gestanden haben und enthalten wertvolles Material zur Kultur-, Literatur-, 
Musik- und Kunstgeschichte der Stadt Wien. Um eine möglichst vielseitige 
Bebandlung der Kulturgeschichte Wiens zu sichern, wurde neben der selbst- 
verständlichen Katalogisierung der Bestände die Herausgabe gedruckter K ata- 
loge in Aussicht genommen. Den Aufang sollten die Briefe bilden, von denen 
hier der erste Band vorliegt. Man begnügte sich dabei nicht mit einer bloben 
Aufzählung der einzelnen Briefe, die ja besonders dem von Wien fernen Forscher 
wenig genützt hätte, sondern fügte eine knappe, alles Wesentliche enthaltende 
Angabe des Inhalts hinzu, so daß leicht zu ersehen ist, ob sich die Einsicht 
eines Briefes lohnt. Ein Register aller in den Briefen erwähnten Personen 
erhöht den Wert des Unternehmens. Bei Ausbruch des Weltkrieges war der 
vorliegende Band bis zur 2. Fahnenkorrektur gediehen, er ist nach Kriegsende 
fertiggestellt worden. Die traurige Entwicklung unseres Wirtschaitslebens 
läßt eine baldige Fortsetzung des verdienstvollen Werkes leider nicht erhoffen. 
Möge in nicht allzuferner Zeit mit der Wiederkehr gesunderer Verhältnisse 
die Möglichkeit solcher Veröffentlichungen wiedererstehen. H.W. 


Otto Brandt, England und die Napoleonische Weltpolitik 1800—1808. Zweite 
verbesserte Auflage. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuchband- 
lung 1916. XX u. 282 S. 

Eine Dissertation, die in einem halben Jahre zwei Auflagen erlebt, ist 
gewiß eine Seltenheit; aber die vorliegende Arbeit verdient diesen Erfolg 
durch die gediegene Art, wie sie auf der schon von Ranke gewiesenen, von 
M. Lenz in einer genialen Skizze weiter verfolgten Bahn die Lösung des 
Amiens-Problems versucht. „Weder in der Kolonial- noch in der. Kontinental- 


Nachrichten und Notizen 247 


politik allein, sondern in der gesamten Weltpolitik Napoleons und ebenso der 
Englands wird der Schlüssel zu finden sein.“ Der Kampf um die Regierungs- 
form in Frankreich diente, wie Benjamin Constant schon 1794 erkannte, deu 
Engländern doch nur als Aushängeschild, etwa so wie der letzten Koalition 
gegen Deutschland das Spiel mit der Demokratie. Nach dem Frieden von 
Amiens, der ihm volle Freiheit nach außen und innen gab, hatte Napoleon 
einen neuen Krieg nicht nötig; die kontinentalen Ansprüche des ersten Konsuls 
beruhen auf der durch das letzte Ringen zwischen dem neuen Frankreich der 
Revolution und dem alten Europa des 18. Jahrhunderts geschaffenen Lage und 
stellten keinen Bruch seiner Verpflichtungen gegen England dar; im übrigen 
befand sich seine ganze Weltpolitik nach der kolonialen, maritimen und handels- 
politischen Seite erst im Stadium der Entwicklung. Dagegen hatte die eng- 
lische Realpolitik den Krieg damals ebenso nötig wie Bonaparte den Frieden. 
Für die Entscheidung der Krise aber ist von ausschlaggebender Bedeutung 
die Haltung Rußlands geworden. 

Dies in Kürze, möglichst mit den eigenen Worten des Verfassers, das 
Ergebnis der vorliegenden Schrift; es ist allerdings diametral anders ausge- 
fallen als die letzte Behandlung der Frage durch M. Philippson, dessen ober- 
flächliche Art hier noch einmal gründlich aufgedeckt wird. Das Material, das 
Brandt zur Verfügung stand, beruht natürlich zunächst auf den gedruckten 
Quellen; aber schon hier,ist er über seine Vorgänger hinausgekommen: So 
sieht man durch die Ausbeutung der amerikanischen Korrespondenzen deutlich, 
wie die Union, ohne Vertrauen auf die europäische Koalition, aus der Kon- 
junktur als Lieferant Europas den größten Gewinn zieht. Von Archiven wurde 
das preußische einer erneuten gründlichen Durchsicht unterzogen. Für den 
Ausfall des Pariser Archivs infolge des Kriegsausbruches baten „fast voll- 
wertigen Ersatz“ die Exzerpte einer leider früh vollendeten begabten Dame, 
Fräulein Dr. Therese Ebbinghaus, deren Sammlung zugleich die außerordent- 
lich wertvollen Berichte der bayerischen Gesandtschaft in London aus dem 
Münchner Staatsarchiv umfaßte; ihr Buch: Napoleon, England und die Presse 
(1800 — 1803) berührt sich, wie der Verfasser selbst bereitwillig anerkennt, 
namentlich in den Anmerkungen vielfach mit der vorliegenden Arbeit. Diese 
selbst aber stellt einen Bau dar, von dem wohl, wie schon die Bemerkungen 
früherer Rezensenten im Wege der Einzelkritik andeuten, einzelne Stützen 
vielleicht noch eine Auswechslung vertragen; die Gesamtkonstruktion scheint 
dem Referenten unzweifelhaft richtig zu sein. Theodor Bitterauf. 


Alfred Stern, Geschichte Europas von 1815—1830. Bd. III. 2. Aufl. 1920, 
J. G. Cotta. 421 S. M. 15.— broschiert. 

Stern pflegt bei Neuauflagen insofern konservativ vorzugehen, als er in 
der Anlage nichts, in den Einzelheiten nur da ändert, wo es neue Forschungen 
aötig machen. Oft geschieht das nur durch einen Zwischensatz, und nur die 
Literaturangaben in den Noten belehren den Kundigen, worauf die neue For- 
mnlierung beruht. So ist der ganze Band durchgesehen und auf den neuesten 
Stand gebracht. Besonders in dem Kapitel über Rußland haben sich bedeu- 
tende Umarbeitungen ergeben, die zu klarer Fassung der Partien über die 
Dekabristenbewegung führten. Das seit der ersten russischen Revolution er- 
schlossene Material machte das möglich. Bergsträßer. 


248 Nachrichten und Notizen 


Mit einer Untersuchung über das österreichische Problem in den Plänen 
der Kaiserpartei von 1848 leitet A. Rapp eine neubegründete Reihe von 
Studien zur Geschichte der nationalen Bewegung in Deutschland ein (Tübingen 
1919, 1178). Daß dieses Problem, von dem W. Schüßler in seiner Arbeit über 
die nationale Politik der österreichischen Abgeordneten im Frankfurter Parla- 
ment (Berlin 1913) nur eine Seite beleuchtet hatte, einer gründli hen Behand- 
lung unterzogen wird, ist nur zu begrüßen, nachdem das Verhältnis Preußens 
zu Deutschland in der Bewegung von 1848 durch Rachfahl, Meinecke und 
Braudenburg vielseitig dargestellt worden ist. Aber die Art, wie Rapp seine 
Aufgabe durchführt, ist nicht glücklich. Vielleicht ist aus dem Stoff von vora- 
herein nichts herauszuholen gewesen, was den Ergebnissen der Meineckeschen 
Betrachtungsweise annähernd gleichwertig sein könnte. Aber wenn sich ein 
Gelehrter an die entsagungsvolle Aufgabe heranmacht, spröden und unergiebigen 
Stoff durchzuarbeiten, dann soll er auch die letzte und höchste Entsagung 
üben, uns nicht fast von Tag zu Tag durch das Gewirr unklarer sich erst 
allmählich gestaltender Gedanken hindurchzuzerren, sondern nur das Ergebnis 
seiner Sıudien in knapper Formulierung vorzulegen. Allerdings habe ich dem 
Eindruck, als sei Rapp selbst nicht bis zu der Beherrschung des Materials ge- 
langt, die zur Erkenntnis eines zielsicheren Weges durch die Menge der Ein- 
zelheiten, zur Veranschaulichung verwickelter Gedankengänge erforderlich ist. 
Die chronologische Gliederung, die er gewählt hat [I. Vor dem Zusammen- 
tritt der Nationalversammlung. Kleindeutsche Anfänge. 2. Der großdeutsche 
Sommer in der Paulskirche. 3. Die Frage an Österreich und das Programm 
vom engeren und weiteren Bund (Herbst 1848). 4. Der Vorstoß gegen den 
österreichischen Einfluß in Frankfurt (Dezember 1848). 5. Unter der Fahne 
von Gagerns Programm (Januar bis März 1849)/], wäre wohl besser durch eine 
sachliche ersetzt worden, die die verschiedenen Bestandteile der Erbkaiser- 
partei nach Herkunft und Gedankenrichtung charakterisiert und damit von selbst 
zur systematischen Zusammenfassung gezwungen hätte. Durch die unklare Um- 
ständlichkeit der Rappschen Arbeit fühlt man sich mehr gehemmt wic gefördert. 

Balle a.S. F. Hartung. 


Hermann Wendorf, Die Fraktion des Zentrums im preußischen Abgeord- 
netenhause 1859 bis 1867. Leipzig, Quelle & Meyer 1916. 139 S. 

Der Verfasser hat seine Arbeit richtig angelegt; er gibt Fraktions- 
geschichte und er gibt für die einzelnen Stellungnahmen die Begründung, so- 
wohl die taktische wie die ideelle. Dabei ist er vorsichtig und zurückhaltend 
im Urteil, klar im Aufbau, nur manchmal in der Wiedergabe einzelner Reden 
nicht kurz genug. 

Die Fraktion des Zentrums wandelt sich in den Jahren des Konflikts; erst 
hat sie mit den Liberalen gegen die staatskirchlichen Übergriffe der orthodox- 
konservativen Regierung gekämpft; dann wendet sie sich gegen den Versuch 
der Liberalen, den Einfluß der Kirche einzuengen. Einige ihrer Mitglieder, 
so besonders die Brüder Reichensperger, bleiben dabei auf einem ganz kon- 
stitutionellen Boden stehen, werden geradezu zu Verteidigern der Regierungs- 
politik; andere gehen mehr mit der Linken in der Konfliktszeit; die Wähler 
werden in Rheinland und Westfalen ganz vom liberalen Strom mitgerissen. 
was der Fraktion den Todesstoß gibt; sie verschwindet 1866. Der Verfasser 


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Nachrichten und Notizen 249 


hebt mit Recht hervor, daß eben der religiöse Standpunkt keine bestimmte 
Antwort auf die rein politischen Fragen bedang und infolgedessen die Fraktion 
auseinanderfiel, da sie in jener Zeit auch nicht aus Notwendigkeiten taktischer 
Verteidigung zusammengehalten wurde, 

Die Beurteilung der ganzen Konfliktszeit leidet wie alle bisherigen Arbeiten 
daran, daß die Tätiskeit der maßgebenden Fraktionen noch nicht genügend 
im einzelnen klargelegt ist. Wir brauchen noch mehr so erfreuliche Unter- 
suchungen. Bergsträßer. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Vom 26.—30. September 
fand in Weimar die Hauptversammlung des Gesamtvereins der Deutschen 
Geschichts- und Altertumsvereine statt, gleichzeitig der 14. Deutsche Archiv- 
tag und die Tagung des Verbandes Deutscher Vereine für Volkskunde. In 
Vorträgen namhafıer Gelehrter wurden eine Reihe wichtiger historischer 
Probleme behandelt. An Beschlüssen von größerer Bedeutung ist zu nennen 
die Gründung eines „Bundes für deutsche Altertumsforschung“. Zweck der 
Neugründung soll sein tatkräftigste Unterstützung der Archäologie und Denk- 
malserforschung. Es sollen Ausgrabungen veranstaltet und kortspielige Ver- 
öffentlichungen ermöglicht werden. Das Römisch -Germanische Zentralmuseum 
in Mainz wird seine Arbeit auf ganz Deutschland erstrecken, das Archäologische 
Institut seinen Schwerpunkt auf die Probleme der deutschen I Vorgenchichie 
verlegen. 

Ferner haben die seit dem Rundschreiben der Zentralstelle für deutsche 
Personen- und Familiengeschichte vom Februar 1919 nicht mehr zur Ruhe 
gekommenen Bestrebungen nach einem Zusammenschluß aller genealogischen 
Vereine und Gesellschaften einen Abschluß gefunden in der Gründung einer 
besonderen Abteiluny VI (für Genealogie und Heraldik) des Gesamtverein 
der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine. Die Abteilung für Genea- 
logie und Heraldik ist eine durchaus lose Vereinigung, alle angeschlossenen 
Vereine bebalten ihre volle Selbständigkeit. Organ der Abteilung ist das 
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins. Bekanntmachungen und Mitteilungen 
werden aber auch von den Zeitschriften der sämtlichen angeschlossenen Ver- 
eine gebracht. Als nächste Aufgabe wird die Schaffung einer familien- 
‚geschichtlichen Bücherkunde in Angriff genommen, die Bearbeitung wird in 
Leipzig im Zusammenhang mit der Deutschen Bücherei erfolgen. Vorsitzen- 
der und Schriftführer der Abteilung für Genealogie und Heraldik werden aus 
Gründen der Stetigkeit der Geschäftsführung von der Hauptversammlung des 
Gesamtvereins auf drei Jahre gewählt; die erste Wahl fiel auf den Schatz- 
meister des Vereins Herold in Berlin, den bekannten Genealogen Kekule 
v. Stradonitz als Vorsitzenden, Dr. Wecken von der Zentralstelle für Personen- 
und Familiengeschichte in Leipzig als Schriftführer. 

Erschienen sind Berichte von der Historischen Kommission bei der Bay- 
rischen Akademie der Wissenschaften, der Badischen Historischen Kommission, 
der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, von 
der Historischen Kommission für Nassau. Alle sind durch die Zeitumstände, 
besonders durch die herrschende Teuerung gehindert worden, mit Publikationen 
vor die Öffentlichkeit zu treten. Von der neuen Abteilung der Deutschen Ge- 
schichtsquellen des 19. Jahrhunderts bei der Historischen Kommission in München 


250 Nachrichten und Notizen 


sind die Tagebücher Dalwigks 1860—71 durch Dr. W. Schüßler bei der Deut- 
s:hen Verlagsanstalt in Stuttgart erschienen, die Historische Kommission für die 
Provinz Sachsen nahm als neue Unternehmung die von Dr. Möllenberg zu be- 
arbeitenden Urkundenbücher der Magdeburger Stifter und Klöster unter die 
Geschichtsquellen der Provinz Sachsen auf. Die Badische Historische Kom- 
mission wird sich bescheiden müssen, in erster Linie die „Zeitschrift für die 
Geschichte des Oberrheins“ und die „Neujahrsblätter“ wie bisher weiterzu- 
führen. Ihre begonnenen Unternehmungen wird sie, soweit es die zur Ver- 
fügung stehenden Mittel erlauben, nach und nach fertigstellen. Als neue 
Aufgabe wurde ein Quellenwerk über die „Deutsche Politik weil. Großherzog 
Friedrichs I. in den Jahren 1852—1871“ in Aussicht genommen. 

Am 15. Oktober ist in Wien in der Nationalbibliothek (der früheren k. u. 
k. Hofbibliothek) durch die Eröffnung einer Büchernachweisstelle der öster- 
reichischen Bibliotheken der Auskunftstelle der deutschen Bibliotheken in 
Berlin ein Schwesterunternehmen entstanden, das wie sie sich die Ermittlung 
von Druckschriften zur Aufgabe gemacht hat und das durch Anschluß an die 
Berliner Auskunftstelle seinen Tätigkeitsbereich auch auf die Bibliotheken im 
Reiche erstrecken wird. Außerdem sind in den Aufgabenkreis einbezogen: 
Regelung des Bücherankaufs der österreichischen Bibliotheken sowie Schaffung 
eines Gesamtkatalogs der von den angeschlossenen Bibliotheken seit 1920 neu- 
erworbenen Werke. 

Das Seminar für Zeitungskunde und Zeitungspraxis in Berlin hat die 
wertvolle Zeitungssammlung des Major a. D. Georg Schweitzuer erworben. 
Dieselbe enthält zahlreiche Zeitungsbestände aus der Zeit Friedrichs d. Gr., 
der französischen Revolution und der Revolution von 1848, sowie aus dem 
Gebiete des Sozialismus, besonders wertvoll sind viele verbotene sozialistische 
Zeitungen und anderes Material zur Entstehung der sozialistischen Bewegung. 

Das als privates Unternehmen von Prof. Paul Herre begonnene uui seit 
1916 an das Historische Institut der Universität Leipzig angegliederte Kriegs- 
archiv wird laut Beschluß der Sächsischen Regierung und Volkskammer als 
Archiv für Zeitgeschichte beim Historischen Institut weitergeführt und steht 
unter der Leitung des Direktors der neueren Abteilung des Historischen In- 
stituts, Prof. Dr. Erich Brandenburg. Von den 35 Zeitungen des In- und Aus- 
landes, die während des Krieges verzettelt worden sind, sind infolge der ins 
Ungemessene gestiegenen Preise nur noch 17 übriggeblieben, die jedoch durch- 
aus genügen dürften, ein zuverlässiges Bild des Geschehens in Deutschland 
zu geben, und für die wegen der Valutaschwierigkeiten unerreichbaren aus- 
ländischen Blätter bieten die von einem Berliner Bureau gelieferten Zeitungs- 
ausschnitte zu einem guten Teil Ersatz. Zur Aufbewahrung der Zettel dienen 
über 600 Sammelkästen, die übersichtliche Gliederung und leichte Erreichbar- 
keit des Materials gewährleisten. Das Archiv für Zeitgeschichte dient nicht 
nur dem akademischen Unterrichts- und Forschungsbetrieb, es ist den weitesten 
Kreisen zugänglich und hat sich schon in den Dienst mancher wertvollen Ver- 
öffentlichung gestellt. 

Im Dezember ist in Potsdam im Gebäude der ehemaligen Kriegsschule das 
Reichsarchiv ins Leben getreten, dem die Aufgabe der Verwaltung der sämt- 
lichen Reichsakten seit 1867 gestellt ist. Da eine Überführung der sämtlichen 
Akten nach dem Reichsarchiv (z. B. aus den einzelnen Reichsämtern) aus ver- 


Nachrichten und Notizen 251 


sehiedenen Gründen nicht angängig ist, ergibt sich vielfach die Notwendig- 
keit, die Aktenbestände an den bisherigen Aufbewahrungsorten durch Beamte 
der neuen Behörde zu verwalten. Dem neuen Reichsarchiv sind jedoch Auf- 
gaben gestellt, die weit über den Tätigkeitsbereich des im deutschen Archiv- 
wesen bisher Üblichen hinausgehen. Die Akten werden hier nicht nur ver- 
waltet, sondern auch erschlossen, so daß von dem neuen Institut eine umfang- 
reichere Publikationstätigkeit zu erwarten ist. Als nächste Aufgabe ist eıne 
Geschichte des Weltkrieges auf aktenmäßiger Grundlage in Aussicht ge- 
nommen. (Vgl. Personalien I.) 

Die Deutsche Studentenschaft hat mit der Gründung eines Hochschul- 
archivs in Göttingen eine für die Geschichte der Universitäten und Hoch- 
schulen sehr wichtige Einrichtung geschaffen. Wichtigste Aufgabe dieses 
Arehivs ist die möglichst erschöpfende Ermittelung und Feststellung von 
Archivalien und Urkunden, welche nicht nur die Studentenschaft, sondern dus 
gesamte deutsche Hochschulwesen betreffen. Daneben tritt die nicht minder 
wichtige Aufgabe der Schaffung einer zuverlässigen Bibliographie der deut- 
schen und ausländischen Hochschulliteratur unter Einschluß aller das Stu- 
dententum, deutsches sowohl wie ausländisches, betreffenden Schriften. Zum 
Leiter des Hochschularchivs ist der durch seine Mitarbeit an dem Werke 
„Das deutsche Studententum von den ältesten Zeiten bis zum Weltkriege“ 
weiten Kreisen bestens bekannte Göttinger Gymnasialprofessor Dr. Paul 
Szymank berufen worden. 


Preisaufgabe. Das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in 
Berlin hat als Preisaufgabe gestellt eine „Geschichte des deutschen Volkes 
vom Ausgang des 8. Jahrhunderts bis zur Gegenwart“. Das Werk soll auf 
strenger wissenschaftlicher Forschung beruhen, nicht mehr als zirka 20 Druck- 
bogen umfassen und durch lebendige fesselnde Darstellung Kenntnis und Liebe 
der deutschen Geschichte und Art in weitere Kreise tragen. Es sind drei Preise 
in Höhe von 5000, 3000 und 2000 Mark ausgesetzt. Preisrichter sind die Pro- 
fessoren Dr. Karl Brandi, Friedrich Meinecke, Albert Meier und Ludo Hart- 
mann. Bewerbungen sind bis 1. Juli 1921 beim Zentralinstitut Berlin W 35, 
Potsdamer Straße 120, einzureichen. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Der Reichspräsident hat zu Mitgliedern der Historischen Kom- 
mission für das Reichsarchiv ernannt: die Historiker Univ. Prof. Dr. Hans 
Delbrück (Berlin), Univ.-Prof. Dr. Walther Goetz (Leipzig), den General- 
direktor der Preußischen Staatsarchive Prof. Dr. Paul Kehr (Berlin), Univ.- Prof. 
Dr. Erich Marcks (Müuchen), Univ.-Prof. Dr. Friedrich Meinecke (Berlin), 
Univ.-Prof. Dr. Hermann Oncken (Heidelberg), Univ.-Prof. Dr. Schreiber 
(Münster i. W.), Univ.-Prof. Dr. Aloys Schulte (Bonn), den Nationalökonom 
Univ.-Prof. Dr. Schumacher (Berlin), die Staatsmänner Reichskanzler a. D. 
Dr. v. Bethmann- Hollweg (inzwischen +) und den Staatssekretär im Reichs- 
ministerium des Innern Wirkl. Geh. Rat Dr. Lewald, den General der In- 
fanterie a. D. Dr. b. c. Freiherr v. Freytag- Loringhoven (Weimar) und 
den Generalmajor a. D. v. Borries (Weimar). Zum Präsidenten des Reichs- 
archivs wurde ernannt Ritter Mertz von Quirnheim, zu Abteilungsdırek- 
toren der frühere außerord. Professor der Universität Leipzig Dr. Paul Herre, 


252 Nachrichten und Notizen 


zuletzt Regierungsrat im Auswärtigen Amt (Abteilung für Politik und Kelomial- 
geschichte), Geh. Archivrat Dr. Ernst Müsebeck vom Geh. Staatsareuiv in 
Berlin (Archivalische Abteilung), Generalmajor a. D. v. Haeften und Oberst a. D. 
Jochim (Abteilung Weltkrieg). Zu Oberarchivräten bzw. Archiwäten wurden 
folgende Historiker ernannt: Prof. Dr. L. Bergsträßer (früher Technische 
Hochschule Berlin), Prof. Dr. Martin Hobohm (Berlin), Dr. Kähler (Mar- 
burg), Prof. Dr. Kaiser (früher Archivdirektor in Straßburg i. E.). Dr. Kuntz 
v. Kauffungen (früher am Bezirksarchiv in Metz), Dr. Kisky (früher fürstl. 
Salmscher Archivar), Dr. Paul Oßwald (Leipzig), Dr. Rogge (Berlin), Dr. 
Rothfels (Berlin), Dr. Schäfer (Rom), Dr. Stenzel (früher Archivrat in 
Straßburg i. E.), Dr. Thimme (Geh. Staatsarchiv Berlin) und Prof. Dr. Voltz 
(Berlin). 

Gelegentlich ihrer 34. Tagung wählte die Badische Historische Kom- 
mission zu ordentlichen Mitgliedern Archivrat Dr. Hermann Baier in 
Karlsruhe, den Direktor des Landesmuseums daselbst Dr. Hans Rott, die 
Professoren Dr. Hans Fehr an der Universität Heidelberg, Dr. Joseph 
Sauer und Dr. Claudius Freiherr v. Schwerin an der Universität Frei- 
burg, sowie Dr. Hermann Wätjen an der Technischen Hochschule zu Karis- 
ruhe, zu korrerpondierenden Mitgliedern die bisherigen ordentlichen Mit- 
glieder die Universitätsprofessoren Dr. Georg Pfeilschifter in München, 
Dr. Alfred Schultze in Leipzig und Dr. Willy Andreas in Rostock und 
den, Oberlehrer Benedikt Schwarz in Karlsruhe. Zum Vorstand der Kom- 
mission wurde Geb. Rat Prof. Dr. Gothein auf weitere fünf Jahre gewählt. 


JI. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Der Privatdozent der mittleren und 
neueren Geschichte an der Universität Breslau Dr. Manfred Stimming 
wurde als Ordinarius nach Rostock berufen. | 

b) Kunsthistoriker: Zu außerord. Professoren wurden ernannt die Privat- 
dozenten der Kunstgesch chte Dr. H. Hammer an der Universität in Inns- 
bruck, und der Altertumskunde Dr. Friedrich Behn an der Technischen 
Hochschule in Darmstadt. í 

c) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: In Wien habi- 
litierte sich Dr. Karl Schmidt für Volkswirtschaftspolitik. 

Zu außerord. Professoren ernannt: der Privatdozent für Nationalökonomie 
Prof. Dr. Adolf Günther und der Staatssekretär a. D. Dr. August Müller 
für Genossenschaftswesen, beide an der Universität Berlin. 

Zu ord. Honorarprofessoren ernannt: der Privatdozent der deutschen Volks- 
wirtschaft und Sozialgeschichte Prof. Dr. Robert Hoeniger in Berlin, der 
Privatdozent der Sozialpolitik und des Genossenschaftswesens Stadtrat a. D. 
Prof. Dr. Philipp Stein in Frankfurt a. M. und der Dozent an der Handels- 
hochschule in Nürnberg Dr. Adolf Günther für Staatswissenschaften in Br- 
langen. 

Zu Ordinarien ernannt: die außerord. Professoren der Statistik und Staats- 
wissenschaften Dr. Ladislaus v. Bretkiewicz und der Staatswissenschaften 
Dr. Ignatz Jastrow, beide in Berlin; der außerord. Professor der sozialen 
Fürsorge Dr. Christian Klumker in Frankfurt a. M., der Privatdozent Dr. 
Hermann Beckerath in Freiburg i. B. als ord. Professor der Volkswirt- 
schaftslehre an die Technische Hochschule in Karlsruhe, der außerord. Pro- 


Nachrichten und Notizen | 253 


fessor der Staatswissenschaften in Jena Dr. Fritz Terhalle für das gleiche 
Fach nach Münster i. W., der Direktor des „Atlas“ in Berlin Dr. Hans Dorn 
für Volkswirtschaft an der Technischen Hochschule in München, der Privat- 
dosent Dr. Alexander Hofmann in Leipzig für Nationalökenomie an der 
Technischen Hochschule in Karlsruhe berufen. 

Berufen: der ord. Professor der Volkswirtschaftslehre an der Technischen 
Hochschule in Karlsruhe Dr. Otto v. Zwiedineek-Südenhorst in gleicher 
Stellung nach Breslau, von da nach München, der ord. Professor der National- 
ökonomie Dr. Alfred Ammon in Czernowitz in gleicher Eigenschaft an die 
deutsche Universität in Prag. Prof. Dr. Kuske wurde von der Handelskammer 
in Cölu zum Leiter des rheinisch - westfälischen Wirtschaftsarchivs gewählt. 


III. Archive und Bibliotheken. In den Ruhestand treten die Bibliotheks- 
direktoren Dr. Wilhelm Ermann in Bonn, Dr. Karl Gerhard in Halle, 
Dr. Johannes Roediger in Marburg, Prof. Dr. Richard Pietschmann ir 
Göttingen, Dr. Gustav v. Bezold am Germanischen Museum in Nüruberg. 
An ihre Stelle treten: der bisherige Direktor der Bibliothek des Reichsgerichts 
in Leipzig Dr. Erich v. Rath (Bonu), der bisherige Direktor der Staats- und 
Universitätsbiblioıhek in Königsberg Dr. Alfred Schulze (Marburg), an 
dessen Stelle der Oberbibliothekar an der dortigen Staats- und Universitäts- 
bibliothek Dr. Walther Meyer tritt, und der Oberbibliothekar an der Staats- 
und Universitätsbibliothek in Breslau Dr. Georg Leyh (Halle). Weiter wurden 
ernannt der Direktor der Stadtbibliothek in Bromberg Dr. Bollert zum Direktor 
der sächsischen Landesbibliotbek in Dresden als Nachfolger des in den Ruhe- 
stand getretenen Direktors Dr. Ermisch, der Bibliothekar und ord. Honorar- 
professor Dr. Karl Bohnenberger zum Direktor der Universitätsbibliothek 
in Tübingen, der Direktorialassistent am Kunstgewerbemuseum in Berlin 
Dr. Ernst Heinrich Zimmermann am Germanischen Nationalmuseum ir 
Nürnberg, der Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Halle Dr. Hans 
Schulz zum Direktor der Bibliothek des Reichsgerichts. 


Todesfälle. Im Februar 1920 starb in Marburg der dortige ord. Professor 
für deutsches Recht Edwin Mayer-Homberg im Alter von 39 Jahren. Er 
hatte sich durch sein Werk „Die fränkischen Volksrechte im Mittelalter“, von 
dem leider nur der erste Band im Jahre 1912 erschien, in hervorragender 
Weise in die deutsche Rechtsgeschichte eingeführt. Mayer- Homberg bebandelte 
darin das Verhältnis der fränkischen Stammesrechte zum Reichsrechte, dessen 
salischen Charakter er betonte, wie er auch die Hypothese vom salischen 
Ursprung der Karolinger vertrat. Mit Mayer- Homberg ist eine der größten 
Hoffnungen seiner Wissenschaft dahingesunken. 

Ende September starb in Göttingen der ord. Professor der mittleren und 
neueren Geschichte Dr. Walther Stein im Alter von 56 Jahren, ein schmerz- 
licher Verlust für die Hansische Geschichtsforschung. Zunächst am Stadt- 
archiv in Cöln tätig, übernahm sodann in Gießen uuter Höhlbaums Leitung 
die Fortsetzung des Hanrischen Urkundenbuchs, habilitierte sich im Jahre 1900 
an der Universität in Breslau und folgte 1903 einem Rufe nach Göttingen, 
wo er im Jahre 1919 zum Ordinarius ernannt wurde. In den Jahren 1899 
bis 1916 hat er in mustergültiger Bearbeitung vier Bände (8—11) des Han- 
sischen Urkundenbuchs, die Jahre 1451—1500 umfassend, der deutschen 


i] 


954 Nachrichten und Notizen 


Öffentlichkeit vorgelegt. In zahlreichen Uutersuchungen ging er einzelnen 
Problemen der hansischen Geschichte nach. Fast alle sind in den „Hansischen 
Geschichtsblättern“ erschienen, deren Redaktion er nach Karl Koppmanns 
Tode vom Jahre 1906 an leitete. In diesen Aıbeiten bewährte er sich als ein 
vielseitiger Forscher. Sie alle aufzuführen, würde den Rahmen dieser wenigen 
Zeilen sprengen. In dem Streit über die Bedeutung des Wortes Hansa er- 
griff er verschiedentlich das Wort, suchte in einer umfangreichen Abhandlung 
„Die Hansestädte“. die geographische Ausbreitung der Hanse zu bestimmen 
und lieferte in seinen Aufsätzen „Streit zwischen Cöln und Flandern um die 
Rheinschiffahrt im 12. Jahrhundert“, „Die Burgunderherzöge und die Hanse*, 
„Über den Umfang des spätmittelalterlichen Handels der Hanse in Flandern 
und den Niederlanden“ manchen wertvollen Beitrag zur politischen und Handels- 
geschichte der Hanse. 1906 eröffuete er die „Pfingstblätter des hansischen 
Geschichtsvereins“ mit einer Abhandlung über „Die Hanse in England“. Es ist 
zu beklagen, daß sein früher Tod die Vollendung des von ihm geplanten grußen 
Werkes über die Hanse verhindert hat. Möge wenigstens sein Nachlaß, wenn 
such nicht das ganze Werk, so doch recht bedeutende Bruchstücke erschließen. 

Mitte Oktober starb in München der Privatdozent der mittleren und neueren 
Geschichte an der Universität Jena Dr. Albert Elkan im Alter von 41 Jahren. 
Sein Arbeitsgebiet war hauptsächlich die Geschichte der niederländischen Un- 
ebhängigkeitsbewegung. 1909 erschien der erste Band seiner großangelegten 
Biographie des Philipp von Marnix, welche die Jugendjahre bis 1565 um- 
faßte. 1913 habilitierte er sich in Jena mit einer Schrift über „Johannes und 
Philipp von Marnix während des Vorspiels des niederländischen Aufstandes“. 
In einer Reihe von Zeitschriftenaufsätzen erörterte er Fragen aus dem Stoff- 
kreis der niederländischen Aufstandsbewegung. 

Ende Oktober starb in Marburg der emeritierte Direktor des Staatsarchivs 
daselbst und Dozent an der dortigen Universität Dr. Gustav Könnecke im 
Alter von 75 Jahren. l 

In Halle a. S. starb am 6. November der emeritierte Pastor Dr. Georg 
Schmidt, bekannt als Genealoge und Heraldiker, im Alter von 82 Jahren. 
Von seinen Schriften seien erwäbnt die Familiengeschichten der Grafen 
von der Schulenburg, der Familien von Manteuffel und Klitzing. 

Am 8. November starb in Loschwitz bei Dresden der Ministerialdirektor a. D. 
Wirkl. Geheimer Rat Dr. Karl Roscher, der sich als volkswirtschaftlicher 
und staatswissenschaftlicher Schriftsteller einen Namen gemacht hat. 

Mitte November starb in Wernigerode am Harz der Historiker Prof. Dr. 
Wilhelm Spatz aus Berlin-Wilmersdorf, Verfasser einer Schrift über die 
Schlacht bei Hastings. 


August Fournier. 


August Fournier ward am 19. Juni 1850 zu Wien geboren. Seine Jugend 
verbrachte er zu Fünfkirchen in Ungarn, wo sein Vater ala Bergwerksbeamter 
tätig war. Es muß ein starkes Streben zur Wissenschaft in ihm mächtig ge- 
wesen sein, denn die Vorbildung, die er an einer Realschule und daun an der 
Wiener Handelsakademie genoß, deutet auf ganz andere, praktische Lebens- 
ziele hin, die seine Eltern mit ihm vorhaben mochten. An der Wiener Uni- 
versität trat er dann als Mitglied in das Institut für österreichische Geschichts- 


Nachrichten und Notizen 255 


forschung ein. Dieser Lehrzeit verdankt das Buch „Johann von Viktring und 
sein liber certaram historiarum“ 1875 sein Entstehen. Der eigentliche Magnet 
für seine wissenschaftliche Wegrichtung konnte allerdings nicht die Schule 
Sickels werden, viel näher lag seinem Wesen Ottokar Lorenz, der Glänzend- 
Geistreiche In dessen Sinne legte er auch, als er 1875, eben erst 25 jährig, 
zum erstenmal den Katheder betrat, sein bi-torisches Glaubensbekenntnis ab. 
Er sprach damals „Uber Auffassung und Methode der Stautshistorie“. Die 
Kulturgeschichtsschreibung eines Henne am Rhyn mit Recht abweisend, findet 
er „Staatsgeschichte bildet .. die notwendige Prämisse zur conclusio Welt- 
geschichte“. Schon mochte sich in ihm der künftige Politiker regen, als ihn 
die Auffindung einer undatierten und nicht gezeichneten Denkschrift vom 
September 1804 zu Friedrich Gentz hinführte. Aus dem Versuche, diese 
Denkschrift zu erläutern, entstand sein erstes größeres Werk: „Gentz und 
Cobenzl, Geschichte der österreichischen Diplomatie in den Jahren 1801—1805", 
Wien 1880. Es ist ein eigenartiges Zusammentreffen, es ist aber gewiß kein 
Zufall, daß die letzte, nach seinem Tode erscheinende Veröffentlichung „Tage- 
bücher von Gentz“ (1921) sich mit demselben Friedrich Gentz beschäftigt. 
Dieser feine kultivierte Genießer, dieser glänzende Stilist, dieser scharfblickende 
Politiker, dem Politik und Salon, Salon und Politik in eins zusammenfloß, er 
war eine Fournier in mehr als einer Hinsicht kongeniale Persönlichkeit. Der 
Junge Privatdozent ist in raschem Aufstieg zum Direktor des Archivs des 
Ministeriums des Innern geworden, spielte in der Wiener Gesellschaft dank 
seiner persönlichen Gaben bald eine hervorrageude Rolle und nahm, als er 1884 
als Ordinarius nach Prag berufen wurde, eine Tochter des berühmten Hof- 
schauspielerpaares Gabillon zur Frau. In den folgenden Jahren kam nun das 
Werk zustande, das den Namen Fourniers in der Geschichte unserer Wissen- 
schaft einen dauernden Platz sichert: sein „Napoleon“ (1886—1889). Wenn 
es keinem Biographen je gelang, seinem Gegenstande gegenüber Objektivität 
zu wahren, Fournier ist von einer nahezu erschreckenden Objektivität. Mit 
der ganzen Schärfe seines politisch gerichteten Intellekts betrachtet er Napo- 
leon vor allem als Staatsmann, aber mit nicht weniger bewunderungs werter 
Kraft dringt er zugleich in alle Einzelheiten militärischen Sonderwissens. Nur 
eine Seite im Wesen seines Helden kommt vielleicht etwas zu kurz: der 
Mensch Napoleon. Diese schneidend scharfe Verstandesluft, die das Marmor- 
denkmal seines Napoleon umweht, sie stammt ohne Zweifel aus der Mischung 
des Blutes, die in Fourniers Adern kreiste. Bei aller aufrichtigen und auf- 
rechten Deutschbeit, zu der er sich immer freudigst bekannte, schlummerte 
doch in den' tiefsten Tiefen seines Innern etwas von dem Romanen, von dem 
Abkömmling französischer Emigranten. So hat denn dieser kühle, klare Denker 
Napoleon gleichsam in seiner eigenen Gedankensprache die Biographie gefunden, 
die bis zum heutigen Tage die Napoleonbiographie geblieben ist. Sie wurde 
alsbald ins Französische, ins Englische, in slawische Sprachen und ins Unga- 
rische übertragen und erlebte im Deutschen ihrer drei Auflagen. 

Der heiße Prager Boden lockte den jungen Professor, dem es nicht an 
Selbstbewußtsein und Ehrgeiz gebrach, ins p-litische Leben. Er wurde denn 
such von seiner neuen deutschböhmischen Heimat in den Reichsrat und später 
auch in den böhmischen Landtag entsandt, wo er mit Mut und Geist für die 
Sache seines Volkes eintrat. Doch die neuen Umgangsformen, die sich in der 


256 Nachrichten und Notizen 


Politik breitmachten, waren nicht nach dem Geschmack dieses geschmackvollen 
Sprechers. Die immer mehr sich zuspitzenden Gegensätze in der Prager Ge- 
sellschaft drängten ihn nach Wien, wohin er auch 1699 als Nachfolger Adolf 
Beers an die Technische Hochschule berufen wurde. Ein Jahr hernach er- 
schien aus seiner Feder „Der Kongreß von Chatillon“. Seine klare, durch- 
sichtige Sprache, die mit der dem Französischen entlehnten Finesse, Vergan- 
genes im Futurum schildert und uns damit das Geschilderte umso lebhafter 
miterleben läßt, sie leuchtet in alle die verwickelten diplomatischen Verhand- 
langen hinein, die sich aus den Zwiespältigkeiten innerhalb der gegen den 
Korsen gerichteten K alition im Jahre 1814 ergaben. Neben solchen größeren 
Arbeiten liefen immer wieder kleinere einher, die zum überwiegenden Teil in 
seinen „Historischen Studien und Skizzen“ (8 Reihen) vereinigt sind und ein 
gutes Bild von seinen wechselnden geistigen Interessen bieten. Die späteren 
Bände davon umkreisen mit Vorliebe Einzelheiten des Wiener Kongresses, die 
in anmutig gesehenen Bildern wiedergegeben werden. Es waren dies ebenso 
wie die umfangreiche Veröffentlichung aus dem Polizeiarchiv, die 1913 unter 
dem Titel „Die Geheimpolizei auf dem Wiener Kongreß“ erschien, Arbeiten, 
die eine ausführliche Gesamtdarstellung des Wiener Kongresses überhaupt ein- 
leiten sollten. Dagegen erwuchs ihm aus der Beschäftigui.g mit den Nenanf- 
lagen seines „Napoleon“ die Anregung zu der im Archiv für österreichische 
Geschichte 93 (1903) abgedruckten Untersuchung „Zur Textkritik der Korre- 
spondenz Napoleons 1.“ 

Hatte er sich auch endgültig aus dem aktiven politischen Leben zurück- 
gezogen, so ließ ihn die große Politik des Tages doch nicht aus ihrem Bann. 
So entstand in dem Unruhjahre 1909 sein Buch „Wie wir zu Bosnien kamen“ 
gleichsam aus den Zeitereignissen selbst heraus. Auf mündliche Mitteilungen 
eines Teilnehmers des Berliner Kongresses, des ehemaligen Sektionschefs Barou 
Schwegel, sich stützend, und mit Heranziehung der neueren russischen Ver- 
öffentlichungen gelang es ihm, schlagend die Duppelzünyigkeit der »lıwischen 
Politik auf der Balkanhalbinsel nachzuweisen. Wie 1909 die bosnische Krise, 
so drängten ihn acht Jahre später die Ereignisse des Weltkrieges, sich an ein 
weiteres Publikum zu wenden. Das 1917 erschienene Büchlein „Österreieb- 
Ungarns Neubau unter Kaiser Franz Josef I.“ will namentlich reichsdeutschen 
Lesern durch einen kurzen Abriß der österreichi»ch- ungarischen Verfassungs- 
geschichte seit 1848 das Verständnis für die Eigenart der alten Monarchie 
erleichtern. Im Sinne einer historisch geläuterten Gerechtigkeit und eines 
dadurch vertieften gegenseitigen Verstehens hat er zeitlebens Bılicken zu 
schlagen versucht zwischen deutschem und deutschösterreichischem Wesen und 
hat bis zu seinem letzten Atemzuge an dem Anschlußgedanken festgehalten. 
Der Zusammenbruch unserer in gemeinsamem Waffengange stehenden Heere 
und der darauf folgende politische Zusammenbruch hat sein stets nach Jugend- 
lichkeit strebendes Wesen schwer getroften. Ein altes Leiden, das das Messer 
des Chirurgen einst für Jahre gebanut hatte, brach wieder hervor. Der bis 
in die letzten Wochen seines Lebeus körperlich und geistig frische Mann brach 
num jählings zusammen. Am 18. Mai 1920 schied er von hinnen. 

Wien. Wilhelm Bauer. 


“g 
\ — 


HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


re O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


Nooo 


S8 IN . 


E os XX. JAHRGANG 1920/21 


- NEUE FOLGE DER - i 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


P 2 


* 


DER GANZEN FOLGE ACHTUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


3. HEFT 


AUSGEGEBEN AM 25. SEPTEMBER 1921 


VERLAG UND DRUCK | 
BÜCADRUCKEREF DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH PETUNG 
DRESDEN 1921 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


Herausgegeben von Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. 
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden- A. 1 


— — — — e 


* 


Der Preis für- den. eee von. 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen 


beträgt 60 Mark. 

Die Abteilung. „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- 
rarischè Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf gem per- 
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäffe wird von en 
Prof. Dr. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr. H. Wendorf iu Leipzig į 
(Universität, Bornerianum I) zur Seite steht. Ä 

Beiträge aller Art bitten wir au den Herausgeber (Leipzig- -Gohlis, Kirch- 
weg 2) zu sichten. Alle Beiträge werden mit 40 Mark für den Bogen honoriert. 
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung 
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum |: 


| 


erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- . 


erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere 


Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen 
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim 
Er scheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Schriftleitung zugehen zu lassen. 


INHALT DES 3. HEFTES 


| Aufsätze: oz Seite 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie. Von Univ.-Prof. Dr. Jo- 
hannes Volkelt in Leipzi kk “ 777 257 

Der Ursprung der germanischen Gottesurteile. Von Univ.-Prof. Dr. Ernst Mayer 
. 289 


INC N ð» tr eu E a 


Kleine Mitteilungen: 


jericht eines Augenzeugen über den Einzug König Friedrichs III. in Rom, seine 
Trauung mit der Prinzessin Eleonora von Portugal und seine Kaiserkrönung. 


1452 März 8—23. Von Prof. Dr. Hermann Keussen in Köln . ..... 317 
Kritiken: l , , 
Adametz, Leopold, Herkunft nnd Wanderung der Hamiten. Von Prof. Dr. 
+ Eduwari Malerin Berlin’ 2.2 Bauen Bu Bee ee 322 
Erwin Scharr, Xenophons Staats- und Gesellschaftsideal. Von Dr. Friedrich 
Lammert in Magdeburg. N N E 323 
Friedrich Vertel, Die Liturgie. Studien zur ptolemäischen und kaiserlichen 
Verwaltung Agyptens. Von Dr. Theodor Reil in Plauen i. ..... J 326 
rich Caspar, Pippin und die römische Kirche. Won Univ.-Prof. Dr. Wilhelm 
Levison in Bonn a. Rd 0e. e e SEN „ „„ „ 830 
Bernhard N Hamburg- Bremen und Nordost-Europa vom 9. bis 
11. Jahrhundert. Von Archivrat Prot. Dr. Hermann Krabbo in Berlin .. 337 
Carl Borchers, Villa und Civitas Goslar. Von Dr. Walther Gerlach in, 
/ Adr x ᷣ ⁵¶ ² ꝶ A & 389 


(Fortsetizone auf Umschlagseite 3,) 


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— — en — 


257 


Die Grundbegriffe 
in Spenglers Geschichtsphilosophie. 


Von | 
Johannes Volkelt. 


1. Dem Werke Oswald Spenglers vom Untergange des Abend- 
landes gegenüber legt sich die Frage dringend nahe, wie es komme, 
daß dieses den allgemeinsten Zusammenhängen der Menschheits- 
geschichte gewidmete, zudem recht umfangreiche Buch ein aus- 
gesprochenes Modebuch wurde. Wie läßt es sich erklären — so 
muß man fragen —, daß ein Werk, das von philosophischen Spe- 
kulationen durchsetzt ist, das von schwierigen und dunklen Be- 
griffen geradezu strotzt, das sich ebensosehr in Mystik wie in 
pedantisch-schematisierendem Konstruieren ergeht, alle Schichten 
der Bildung und Halbbildung beschäftigt und einen Beifall findet, 
der sich wie durch Ansteckung weiter verbreitet? Auf diese Frage 
einzugehen, wäre vor allem darum interessant, weil ihre Beant- 
wortung nötigen würde, die Wirnisse, Zwiespältigkeiten und Zer- 
setzungen, an denen das hochentwickelte Geistesleben der Gegen- 
wart krankt, in den Umkreis genauerer Betrachtung zu ziehen. 
Nur weil Spenglers Werk vorwiegend auf diese Zeiterscheinungen 
der Brüchigkeit und des Selbstverlustes deutschen Wesens ge- 
stimmt ist, vermochte es einen so ungewöhnlich breiten Erfolg zu 
gewinnen. 

Doch nicht dieser Aufgabe will ich mich zuwenden. Vielmehr 
will ich Spenglers Darbietungen lediglich nach ihrer Haltbarkeit, 
nach ihrer Überzeugungskraft betrachten. Und da liegt hier die 
Sache so, daß der Wahrheitsgehalt mehr als in anderen geschicht- 
lichen Darstellungen von den für seine Methode ausschlaggebenden 
Grundbegriffen abhängt. Alle seine Ausführungen sind von ihnen 
durchzogen. Nicht so sehr also auf die Ergebnisse Spenglers, als 
vielmehr auf seine ganze Behandlungsweise und die für sie maß- 
gebenden Begriffe richtet sich meine Fragestellung. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 17 


258 Johannes Volkelt 


Und um so nötiger ist es, diese Grundbegriffe Spenglers einer 
genauen Prüfung zu unterwerfen, als er unermüdlich dem Leser 
mit lauter Stimme verkündet, daß es sich in seinem Werke fast 
ausschließlich um neue, noch niemandem zuteil gewordene Erleuch- 
tungen handelt. Der Leser muß staunen über die Fülle völlig neuer 
Schauungen, die der Verfasser in seinem Geiste „erlebt“, „mit 
tiefem, wortlosem Verstehen gefühlt“, mit einem „verinnerlichten“, 
„der Vision sich nähernden“, „nicht eigentlich irdischen Blick“ 
erfaßt hat (81, 194). Er liebt es, sich dem Kopernikus an die 
Seite zu stellen (24, 55, 136). 

2. Ich frage zuerst: wie verhält sich der Gültigkeitsanspruch, 
den Spengler mit seinen Darlegungen tatsächlich erhebt, zu den 
Ansichten, die er über die Gültigkeit. der geschichtlichen Einsicht 
und des Erkennens überhaupt äußert? 

Er wird nicht müde, die völlige, in jeder Hinsicht stattfindende 
Abhängigkeit der Wissenschaft und des Denkens von der jeweiligen 
Kultur einzuschärfen. Jeder Denker sollte sich den „historisch- 
relativen Charakter seiner Resultate“ vor Augen halten: was sich 
ihm als unumstößliche Wahrheit und ewige Einsicht aufdrängt, 
dies ist „nur für ihn wahr“, „nur Ansdruck eines und nur dieses 
einen Daseins“, „nur in seinem Weltaspekte ewig“ (31). Spengler 
bekennt sich zu einem uneingeschränkten relativistischen Histo- 
rismus. Wie überhaupt nicht, so gibt es selbst in Physik und 
Mathematik keine Entwicklung zu immer größerer Annäherung 
an die Wahrheit (29, 588). Soviel Kulturen, soviel eigentümliche, 
einander ebenbürtige Gestalten nicht nur der Religion und Kunst, 
sondern auch der Wissenschaft. „Es gibt keine Mathematik, es 
gibt nur Mathematiken“ (88, 412) „Es gibt keine absolute Physik, 
nur einzelne, auftauchende und schwindende Physiken innerhalb 
einzelner Kulturen“ (533). Das naturgesetzliche Denken der 
Wissenschaft ist nur ein Erzeugnis des „großstädtischen Kultur- 
menschen“ (143). Dem Mythus als einem ländlichen Erzeugnis 
entspricht die Physik als städtisches Phänomen (571). „In jeder 
Wissenschaft erzählt der Mensch sich selbst“. Auch jede Mathe- 
matik „ist das Bekenntnis einer Seele“ (145). Hiernach ist alle 
Wissenschaft nichts als wechselnder Ausdruck der jeweiligen Kul- 
turen, ja sogar der jedesmaligen erzeugenden Individuen. Von 
Wahrheit im Sinne einer endgültigen oder sich dem Endgültigen 
auch nur immer mehr annähernden Einsicht kann keine Rede sein. 
Wie die am Nil und Euphrat entstandenen Ansichten von den 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 259 


Sternenwelten dahingeschwunden sind, so ist auch die Koperni- 
kanische Astronomie vergänglicher Art (232). Was für Kant wahr 
ist, wäre für einen arabischen Metaphysiker falsch; und dieser 
wäre mit seinem Urteil genau so im Reclıte wie Kant (250f., 418). 
Der Anspruch des Denkens, allgemeine Wahrheiten aufzufinden, 
ist hinfällig (65). So hebt Spengler die Denknotwendigkeit und 
den Wahrheitsbegriff auf. Wem sind diese Verneinungen nicht 
ans Nietzsche bekannt? 

Und so wird denn auch die so stolze abendländische Wissen- 
schaft in nicht zu ferner Zeit in allgemeinen Skeptizismus enden 
(624, 610). Die europäische Wissenschaft geht der Selbstvernich- 
tung entgegen (609). An die Stelle des „Kultus der exakten 
Wissenschaften, der Dialektik, des Beweises, der Erfahrung, der 
Kausalität“ wird der Unglaube an dies alles treten (607f.). 

Ich frage: ist auf dem Boden dieser Verneinungen das Speng- 
lersche Buch möglich? Wenn Spengler seiner uneingeschränkt 
relativistischen Denkweise treu bliebe, so dürfte er seine Aus- 
führungen den Lesern nicht als Wahrheit geben, sondern nur als 
ein für seine Individualität und bestenfalls für den gegenwärtigen 
Typus der abendländischen Kultur charakteristisches Bekenntnis. 
Er müßte sich aller Ausdrücke enthalten, durch die ein Anspruch auf 
endgültige Feststellung und Aufhellung erhoben würde. Das von 
ihm verkündete Kultur- und Weltbild dürfte sich dem Leser nur 
als eine Geistesspiegelung darbieten, wie sie eben die ihrem Ende 
zugehende Kultur des Abendlandes in einer hochentwickelten 
Individualität erzeugt. 

Spengler aber spricht nicht im entferntesten in solchem von 
aller Wahrheit absehenden Tone. Er stellt sein Weltbild nicht 
als Dichtung, nicht als abendländische Illusion hin; er will den 
Leser nicht durch einen intuitiven Rausch betäuben. Vielmehr 
spricht er durchaus wie ein Forscher, der die endgültige Wahr- 
heit in den Rätselfragen des geistigen Lebens, des geschichtlichen 
Werdens, des menschlichen Schicksals aufgedeckt hat. Der Grund- 
ton in Spenglers Ausführungen läßt sich in den Affekt zusammen- 
fassen: endlich habe ich die Wahrheit gefunden; bisher ist sie kaum 
geahnt worden! Man fragt erstaunt: wie konnte es Spengler ge- 
lingen, sich von den Schranken der gegenwärtigen Kultur freizu- 
machen? Wenn das wissenschaftliche Erkennen nur eine Funktion 
der jeweiligen Kultur ohne objektiven Wahrheitswert, nur ein Selbst- 
dekenntnis der jeweiligen „Kulturseele“ ist: dann ist auch Spenglers 

17 * 


260 Johannes Volkelt 


Intelligenz unablösbar in die Illusionen der abendländischen Seele 
verstrickt. Wie sollte es dann möglich sein, daß sich Spengler 
zu einer objektiven Überschau über die verschiedenen Kulturen 
erhebt und ihr Wesen und ihr Verhältnis zueinander bestimmt? 
Wir stehen vor folgendem Entweder-Oder: entweder besteht 
Spenglers Buch zu Recht, dann ist seine erkenntnistheoretische 
Grundlegung falsch; oder diese ist richtig, dann durfte Spengler 
dieses Buch nicht schreiben. 

Ja, man muß weitergehen. Er dürfte auch seine skeptischen 
Behauptungen nicht aufstellen. Er dürfte auch nicht sagen: es 
gibt keine allgemeingültige Mathematik, keine allgemeingültige 
Logik; nur für die jeweilige Kulturseele gilt die jeweilige W issen- 
schaft. Denn diese skeptischen Sätze sind doch Einsichten. Indem 
sich der radikale Skeptizismus als gültig ausspricht, hebt er sich 
ebendamit auf. l 

3. Doch ich will den relativistischen Historismus Spenglers in 
seinen Selbstwidersprüchen nicht weiter verfolgen. Genug: Speng- 
lers Skeptizismus widerlegt sich selbst durch die Existenz von 
Spenglers Buch. 

Als augenfälligsten Charakterzug zeigt Spenglers Erkenntnis- 
lehre einen vollendeten Dualismus. Unzählige Male prägt er 
ein: nur die Körperwelt verknüpfen wir nach Ursache und 
Wirkung; das Lebendige, Seelische, das Reich der Geschichte 
ist der Verknüpfulg nach Ursache und Wirkung prinzipiell ent- 
zogen (9, 39, 209, 506). Nur die Körperwelt ist begriff lich auf- 
faßbar (80 f., 164, 472, 484); nur in ihr herrscht Logik im eigent- 
lichen Sinne (192, 194, 548); Seele hat „mit Begriff und System 
nichts zu tun“. „Eher ließe sich ein Thema von Beethoven mit 
Seziermesser oder Säure zerlegen als die Seele durch die Mittel 
des abstrakten Denkens“ (406). Und gebraucht er das Wort Logik 
von Seele und Geschichte, so bedeutet es etwas gänzlich Anderes 
als hinsichtlich der Natur. In allen Teilen seines Werkes kehrt 
Spengler diesen Dualismus in gleicher Schärfe hervor. Kausalität, 
Gesetz, Begriff, Logik — dies alles geht nur den Physiker an, 
nicht aber den Seelen- und Geschichtsforscher. 

Wem sollten gegenüber dieser Zerschneidung der Wirklichkeit 
nicht die stärksten Zweifel aufsteigen! Macht man Ernst mit der 
Austreibung alles kausalen Zusammenhanges aus dem Reiche des 
seelischen und geschichtlichen Werdens, so erklärt man damit 
dieses Reich als dem Chaos verfallen. Wir stehen mitten im 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 261 


Chaotismus Bergsons; nur daß sich in Bergsons Darlegungen eine 
sich mit den Problemen zerquälende, von den Schwierigkeiten im 
Innersten aufgewühlte Persönlichkeit ausspricht, während Spengler 
seinen Dualismus wie ein wasserklares, für ilın einfach fertiges 
Ergebnis hinstellt. 

Der Unbefangene findet nicht etwa nur hier und da, sondern 
allerorten im Seelenleben deutlichst sprechende Gegenbeweise gegen 
die Kausalitätslosigkeit. Ich greife triviale Beispiele heraus: ich 
besinne mich, und mir fällt das Gesuchte ein; ich habe etwas nach 
meiner Überzeugung Gutes getan, und ich fühle mich befriedigt; 
die sinnliche Lust nützt sich durch Wiederholung ab; der Furcht- 
same flieht die Gefahr. Durch den Gedanken der Abhängigkeit 
des Folgenden vom Vorhergegangenen, das ist: durch den Ge- 
danken der Kausalität werden diese und unzählige ähnliche Fälle 
verständlich. Gibt man den Gedanken des Bestimmtseins der 
folgenden Glieder durch die früheren auf, so löst sich der Ablauf 
der seelischen Vorgänge in einen wüsten Taumel auf. Spengler 
macht auch nicht den leisesten Versuch, auf die Frage auch nur 
einzugehen, geschweige denn sie zu beantworten, wie selbst nur 
die einfachsten Probleme, zu denen der Verlauf des Seelenlebens 
Anlaß gibt, olme den Kausalitätsbegriff behandelt werden können. 
Ein Philosoph, der sich der bisher üblichen Behandlung des Seelen- 
lebens mit einer derart umstürzenden Behauptung entgegenstellt, 
dürfte sich doch nicht mit der immer wiederkehrenden Versiche- 
rung: es ist so! begnügen. Er müßte Erörterungen anstellen, wie 
dies etwa Wundt in seinem bedeutsamen Aufsatz über psychische 
Kausalität oder Rickert in seinem Werk über die Grenzen der 
naturwissenschaftlichen Begriffsbildung getan haben. Derartiges 
liegt Spengler gänzlich fern. 

In Wahrheit übrigens spricht er unzählige Male von Ursachen 
und Wirkungen scelischer Art. Überall, wo er auf geschichtliche 
Vorgänge eingeht, gebraucht er Ausdrücke (wie etwa: hervorgehen, 
stammen, zwingen, das Wörtchen „durch“), die ohne kausale Be- 
deutung sinnlos wären. Man lese etwa die Seiten 206 fl.: eine 
geschichtliche Kausalität folgt auf die andere. Der Zwang, den 
die geschichtlichen Tatsachen auf sein Denken ausüben, ist stärker 
als das unhaltbare Prinzip, unter das er sein Denken gestellt hat. 

Spengler nimmt nun freilich Kausalität in einem höchst eigen- 
tümlichen Sinn. Ihm ist die Kausalität „das starre Schema einer 
optisch -räumlichen Beziehung“ (209); Kausalität hat nichts mit 


262 Johannes Volkelt 


Zeit zu tun (168). Verhält es sich so, dann ist Kausalität auch 
nicht einmal ein naturwissenschaftlicher, sondern nur ein mathe- 
matischer Begriff. Das „Kausalprinzip“ ist „mathematisch zu 
behandeln“ (179). Ich kann darin nur eine verzerrende Umdeu- 
tung der Kausalität erblicken. In Natur wissenschaft, Philosophie 
und nicht minder in der Denkweise des gewöhnlichen Lebens ist 
es gerade das zeitliche Werden, der Ablauf der Veränderungen, 
was als kausal geordnet betrachtet wird. Kausalität ist eine den 
Fluß des Werdens durchset zende Abhängigkeitsbeziehung. Bei 
Spengler besteht die Tendenz, die Kausalität ins Starre und Tote 
herabzudrücken. Und nun verfällt er einem Mißverstehen seines 
eigenen Tuns: indem er die starre, tote, optische Kausalität aus 
Seele und Geschichte austreibt, glaubt er damit die Kausalität 
überhaupt daraus verbannt zu haben. 

4. Ebenso wenig scheint mir die andere Behauptung Spenglers, 
daß es auf dem Gebiete des seelischen und geschichtlichen Werdens 
keine Begriffe gebe, einer näheren Überlegung standzuhalten. 
Wenn der Begriff die scharfumgrenzte, eindeutige Zusammenfassung 
der Wesenszüge einer Erscheinung ist, so ist nicht einzusehen, 
warum der Begriff ausschließlich einen „extensiven“, „optisch- 
räumlichen“ und nicht ebenso gut einen unräumlichen, rein inner- 
lichen Inhalt haben sollte. Wenn nur das gehörige Können da 
ist, so lassen sich die seelischen Vorgänge trotz alles Fließens 
und Schwebens doch unter eindeutig von einander abgegrenzte Typen 
und Untertypen bringen. Durch Jahrzehnte habe ich das Waclısen 
der Feinheit und Biegsamkeit der psychologischen Begriffe beob- 
achten können. Die moderne Psychologie hat in dem Verständnis 
für die unvergleichliche Eigenart des Seelischen, für seine ver- 
wickelten Schichtungen und Abstufungen in die Augen fallende 
Fortschritte gemacht und dabei ein nicht gewöhnliches Können in 
begrifflichem Spalten und Knüpfen an den Tag gelegt. Und da 
kommt nun Spengler und verkündet in stärksten Versicherungen, 
daß alles Seelische für Begriffe unzugänglich ist. Er macht für 
sich geltend, daß die psychologischen Begriffe dem Räumlichen 
und Physischen entnommen sind. Selbst wenn diese Behauptung 
keine Übertreibung wäre, so würde hierin kein Beweis für die Un- 
möglichkeit psychologischer Begriffe liegen. Denn nicht auf das 
unmittelbare Aussehen der Begriffe kommt es an, sondern auf das, 
was der Begriff „meint“, auf den „Sinn“, auf den er hinzielt. 
Mag auch ein Begriff seine Herkunft im Räumlichen haben, so 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 263 


kann er doch ein Unräumliches, rein Innerliches „meinen“. 
Spengler urteilt mit obenhin streifendem Blick!. 

Auch übersieht Spengler, daß es individuelle Begriffe gibt. 
Wenn er Napoleon charakterisiert, so meint er mit Napoleon nicht 
einen Augenblickszustand in dessen Leben, sondern die durch zahl- 
lose Hic -et-nunc- Zustände als bleibend hindurchgehenden Wesens- 
züge dieses Mannes. Napoleon ist sonach für den Geschichts- 
forscher eine begriffliche Zusammenfassung zahlloser individueller 
Gegebenheiten. Aber auch abgesehen von den individuellen Be- 
griffen ist Spenglers Werk von Anfang bis zu Ende von (freilich 
meist in Dunkel gehüllten) Begriffen seelischen und geschichtlichen 
Inhaltes durchzogen. 

Diese ganze Haltung Spenglers tritt erst dadurch in die rechte 
Beleuchtung, wenn man bedenkt, daß er sich auf diese Weise der 
Psychologie und der Geschichtsforschung als strenger Wissen- 
schaften entledigt zu haben glaubt. Denn was sind das jetzt für 
Jämmerliche Gebilde, nachdem ihnen das Leitprinzip der Kausalität 
' und das Formprinzip des Begriffes geraubt ist! Jetzt hat sich 
Spengler von den beiden höchst unbequemen kritischen Darein- 
rednern befreit und kann sich nach selbstherrlichem Bedürfnis 
bewegen. So spricht er denn von beiden Wissenschaften mit 
äußerster Geringschätzung. .Er spottet über die Psychologie als 
„die flachste und wertloseste der philosophischen Disziplinen“ und 
als den ausschließlichen „Jagdgrund mittelmäßiger Köpfe und un- 
fruchtbarer Systematiker“ (405; vgl. 58, 90). Und er spricht dieses 
vernichtende Werturteil ohne allen Nachweis, ohne jede Spur von 
Eingehen auf die vom Gegner geleistete Arbeit aus. Und die 
„zünftige“ Geschichtsforschung gilt ihm als „Tummelplatz aller 
wissenschaftlichen Kausalitätenjäger“, als „anekdotenmäßige“* Er- 
zeugung eines „Vordergrundbildes* (197; vgl. 195). „Geschichte 


ı Spengler bringt Erleben und Begriff derart in Gegensatz zu einander, daß 
er das Erlebte für nicht durch Begriffe bearbeitbar hält. Der Wille z. B. lasse 
sich begrifflich nicht fassen; er könne nur erlebt, erfühlt werden (420 f.). 
Spengler verkennt, daß das Erlebte genau ebenso Erfahrungsgrundlage 
für einen Begriff werden kann wie das Gesehene oder Getastete. Wie für den 
Begriff „Kristall“ oder „Rose“ ein in sinnlicher Wahrnehmung Gegebenes den 
Gegenstand bildet, so für den Begriff, Wille“ ein in innerem Erleben Gegebenes. 
Auch das „Erfühlte“ kann zergliedert, abgegrenzt, geklärt, d. h. begrifflich ge- 
faßt werden. Spengler scheint zu meinen, daß das Erlebte, wenn es begriff. 
lich bearbeitet wird, hiermit sein Erlebnis- Dasein verliere und sich in einen 
Begriff geradezu auf löse. 


264 Johannes Volkelt 


wissenschaftlich behandeln wollen ist im letzten Grunde immer 
etwas Widerspruchsvolles“ (139; vgl. 147). 

Spengler hat keine Vorliebe für das geduldige, Schritt für 
Schritt fortschreitende begriffliche Verknüpfen der Tatsachen. Ihn 
treibt es, sich geniemäßig zu betätigen; er ist von Tiefensucht 
erfaßt; unmittelbar aus den Wesensgründen will er bisher Ver- 
borgenes mit Eins ans Licht emporholen. Zu dieser positiven 
Seite in seiner Art zu philosophieren habe ich mich jetzt zu 
wenden. 

5. Spengler gehört zu der jetzt immer mehr emporkommenden 
intuitionistischen, im Grunde wissenschaftsfeindlichen Richtung der 
Philosophie. Man kann versuchen, das intuitive, fühlend-schauende 
Philosophieren gewissen Einschränkungen zu unterwerfen, ihm 
etwas von Zucht und Ordnung aufzuerlegen, es nach bestimmten 
Maßstäben zur Ausübung zu bringen. Von solchem Bemühen findet 
sich bei Spengler nichts. Weder werden der intuitiven Gewißheit 
durch die Logik des Denkens Schranken gezogen, noch auch ist 
sie an immanente Bedingungen geknüpft, gemäß denen sie sich 
auf ihre Gültigkeit zu prüfen hätte. Bei ihm herrscht ein voll- 
kommen fesselloser Individualismus der Intuition. 

Ähnlich und auch wieder sehr verschieden, unbestimmt und 
vieldeutig sind die Ausdrücke, deren sich Spengler bedient, um 
das Verfahren der „neuen“ Philosophie zu charakterisieren. Ich hebe 
einige solche Bezeichnungen heraus: fühlen, nachfühlen, anschauen, 
erschauen, vergleichen, erleben; Intuition, unmittelbare innere Ge- 
wißheit, unmittelbares Weltgefühl; eine schwer zu beschreibende 
Art innerer Sinnlichkeit; reine Anschauung einer Idee; eine Art 
Einbildungskraft, die jeden Augenblick sub specie aeternitatis durch- 
lebt werden läßt; ein Gefühl, das man nicht lernt, das jeder ab- 
sichtlichen Einwirkung entzogen ist (35, 80, 146, 147f, 151, 179, 
199, 219, 223, 511). Bald scheint dieses intuitive Verfahren mehr 
dem Dichten (139, 147), bald mehr dem religiösen Fühlen (164, 
550) verwandt zu sein. Es fehlt bei Spengler an jeder Erörte- 
rung des Verhältnisses der durch jene Ausdrücke gemeinten Be- 
griffe, und so ist es völlig unmöglich, sich eine bestimmte Vor- 
stellung von der Intuition, die dem Verfasser vorschwebt, zu bilden. 
Da er unermüdlich das schlechtweg Neue seines Verfahrens her- 
vorhebt, so hätte er in diesem entscheidend wichtigen Punkte den 
Leser nicht ratlos stehen lassen dürfen. Und dies um so weniger, 
als es doch so viele Philosophen mit intuitiver Grundlage gibt. 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 265 


Ich erinnere nur an F. H. Jacobi, Fichte, Schelling, Novalis, 
Schopenhauer, Guyau, Bergson, Kierkegard. Da hätte durch Ab- 
grenzung von den fremden Intuitionstypen die Eigentümlichkeit 
des eigenen intuitiven Verfahrens bestimmt herausgestellt werden 
können. | 

Nur darüber, daß sich die Intuition ausschließlich in Geheimnis 
und Unbeschreiblichkeit bewegt, läßt Spengler nicht in Zweifel. 
Alle für seine Philosophie entscheidenden Grundvorstellungen sind 
„von einem tiefen Geheimnis umgeben“, sind „unfaßlich“, „unbe- 
schreiblich“, sie sind nur „einem nicht eigentlich irdischen Blick 
zugänglich“ (81, 164, 243, 252, 406, 472, 550). Es ist bei Spengler 
nicht etwa so, daß die im Medium des Geheimnisvollen webenden 
Grundsachverhalte ein Allerletztes, Allertiefstes wären, auf das 
eine durch Tatsachen und Denken unterbaute Welt schließlich 
hinabwiese; sondern von vornherein leben und atmen alle grund- 
legenden Vorstellungen im Dunkel des Unfaßbaren. „Nur mit tiefem, 
wortlosem Verstehen“ kann das Werden gefühlt werden (81). Nur 
dem Berufenen, nur dem Geweihten ist es möglich, das „Urgefühl 
des lebendigen Daseins“ in sich zu erzeugen, das der Geschichte 
Sinn und Gehalt verleiht (191f). So kann er natürlich dem Leser 
auch nicht sagen, wie er sein Bewußtsein einstellen, an welche 
Tatsachen er vorbereitend anknüpfen, woraufhin er sie ansehen 
müsse, um zu dem von Spengler geforderten Mysterium des Fühlens 
und Schauens zu gelangen. Auf diese Weise besteht für den Leser, 
solange Spengler seinem uferlosen Intuitionismus treu bleibt, Keine 
Möglichkeit, sich mit ihm zu verständigen. Sein Werk redet im 
Prinzip an der Wissenschaft vorbei wie irgendein andachtsvolles 
oder prophetisches Selbstbekenntnis. Will man Spengler an seinen 
Grundbegriffen fassen: sofort flüchtet er sich in das Mysterium 
des „nie zu Begreifenden“. Tatsächlich freilich enthält sein 
Werk, im Widerspruch mit seinem Prinzip, eine Fülle begrifflicher 
geisteswissenschaftlicher Arbeit. Und so ist es möglich, in Aus- 
einandersetzung mit Spengler einzutreten. 

Wenn ein so klar- und weitblickender Geist, wie Spengler es 
ist, in einen so radikalen, ja durchgängerischen Intuitionismus hinein- 
gerät, so ist dies ein Gradmesser für die Macht, mit der gegen- 
wärtig diese Geistesströmung auftritt. 

6. Worauf hat denn bei Betrachtung des geschichtlichen Wer- 
dens die Intuition abzuzielen? Was hat sie in ihren Blickpunkt 
zu nehmen? 


266 Johannes Volkelt 


Da hören wir durch das ganze Buch hin auf Schritt und Tritt 
das Wort „Symbol“. Alle Kulturformen — Völker und große 
Ereignisse, Götter und große Menschen, Schlachten und Sprachen, 
Wissenschaften, Künste, Wirtschaftsformen — sind als Symbole 
zu deuten (4, 150, 228). Symbolik. ist die „Formensprache der 
menschlichen Historie“ (6, 35, 43). Symbol hat mit Formel, Ge- 
setz und Begriff nichts zu schaffen (81, 164), es kann verstandes- 
mäßig nicht mitgeteilt werden (223). Eine „ganz anders geartete 
Notwendigkeit“, kein naturgesetzlicher, sondern ein „lebendiger 
Zusammenhang“ ist „hier am Werke“ (70). Spengler nimmt einen 
Pansymbolismus in Aussicht. Der Gedanke der Weltgeschichte 
erweitert sich ihm zur „Idee einer allumfassenden Symbolik“ (223, 
228), zur „Idee einer Morphologie der Weltgeschichte“ (7, 47, 65). 
Ja, der Makrokosmos wird ihm zum „Inbegriff aller Symbole in- 
bezug auf eine Seele“ (228). Freilich läßt sich dies nur fühlen 
und nur in seltenen Augenblicken mit visionärer Deutlichkeit er- 
leben (223). Man wird an Novalis erinnert’, so ungeheuer ver- 
schieden auch beide Romantiker sind. 

Das lautet alles recht unbestimmt. Und doch wäre in Anbe- 
tracht der Gefahr, daß mit dem an der Grenze des Wissenschaft- 
lichen gelegenen Symbolbegriff, wie dies schon oft geschehen ist, 
ausschweifender Unfug getrieben werden könnte, gerade bei diesem 
Begriff Genauigkeit besonders vonnöten. Und dies um so mehr, 
als für die neue Methode und die neue Philosophie, die Spengler 
verkündet, der Symbolbegriff vorzugsweise entscheidend ist. 

Das Symbol stellt nach Spengler eine besondere Art inneren 
Zusammenhanges dar. Dabei hätte er ein Doppeltes unterscheiden 
müssen. Einmal besteht ein Zusammenhang zwischen dem bild- 
lichen Äußeren und dem darin sich offenbarenden „Sinn“; das 
Innere prägt sich im Sinnlichen, Leiblichen aus. Sodann aber ist 
dieser „Sinn“ selbst in sich ein Zusammenhang. Und da der Sinn 
ganzer Kulturen und schließlich der „Makrokosmos“ bei Spengler 
in Frage stelıt, so kommen dabei offenbar höchst umfassende und 
schwierige Zusammenhänge in Betracht. Auf dies alles achtet 
Spengler nicht. Und doch hätte gerade er darauf zu achten volle 

Veranlassung gehabt. Denn er hätte sich die Frage vorlegen. 
müssen: wie soll es auf einem Gebiete, auf dem alles Geschehen 


ı „Die Welt ist ein Universaltropus des Geistes, ein symbolisches Bild 
desselben“ (Werke, Diederichs 1898, Bd. 3, S. 202. l 


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Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 267 


ursach- und gesetzlos verläuft, zu den wesensgesetzlichen Zu- 
sammenhängen kommen, in denen alles Symbolische besteht? Wie 
dies möglich sein soll, vermag ich nicht einzusehen. Jedenfalls 
hätte Spengler klarlegen müssen, wie in einer durchaus unkau- 
salen Welt die wesenhaften Bindungen, wie sie in jedem Symbol, 
in jedem „Urphänomen“ (151, 169) vorliegen, zu entspringen im- 
stande seien. Dazu wäre freilich ein strenger metaphysischer 
Unterbau unerläßlich gewesen. Spengler nimmt auch nicht den 
leisesten Anlauf hierzu. Um so mehr aber wäre er zu solchen 
Darlegungen verpflichtet, weil in dem Symbolbegriff der Mittel- 
punkt seiner, wie unzählige Male versichert wird, neuen, bisher 
kaum geahnten Betrachtungsweise liegt. 

7. Ich setze jetzt diese Bedenken beiseite und frage: beruhen 
Spenglers geschichtsphilosophische Aufstellungen wirklich überall 
auf symbolischem Schauen und Deuten? Oder findet sich bei ihm 
nicht doch auch ein eigentliches, unsymbolisches Erkennen als 
Grundlage für das symbolische Deuten? 

Mir scheint es das natürliche Verfahren zu sein, daß der sym- 
bolische Geschichtsdeuter den Sinn etwa einer bestimmten Ereignis- 
folge, einer bestimmten Epoche, einer bestimmten Kultur zuvor 
in eigentlicher, noch nicht symbolischer Fassung gewinne. 
Ist etwa der Sinn einer bestimmten Kultur eigentlich, unsymbolisch 
festgestellt worden, dann kann weiter gefragt werden: in welchen 
„großen Menschen“ und „großen Ereignissen“ (4), in welchen 
„Formen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Lebens“ 
(228) spricht sich dieser erkannte Sinn symbolisch aus? 

In der Tat verfährt teilweise auch Spengler selbst so. Wenn 
er das Gesetz ausspricht, daß „jede Kultur die Altersstufen des 
einzelnen Menschen durchläuft“ (154), so stellt er damit die völlig 
unsymbolische Tatsache fest, daß solche Bewußtseinserlebnisse, 
wie sie die Kindheit, die Jugend, die Männlichkeit, das Greisentum 
des einzelnen Menschen kennzeichnen, auch den Ablauf einer jeden 
Kultur bestimmen. Oder wenn er für den griechischen Menschen 
das befriedigte Stehenbleiben im Begrenzten, für den „faustischen“ 
Menschen die Sehnsucht ins Unendliche als charakteristisch findet 
(540), wenn er von jenem sagt, daß ihm die Idee einer inneren 
Entwicklung fehle, und diesem ein Dasein zuspricht, „das mit tiefster 
Bewußtheit als Innenleben geführt wird“ und „das sich selbst zu- 
sieht“ (254): so ist auch dies eine Erkenntnis von gänzlich unsym- 
bolischer Art. 


268 Johannes Volkelt 


So gibt es also bei Spengler auch eine gewöhnliche, unsym- 
bolische, der Sache geradezu zustrebende Erkenntnis des Sinnes in 
der Geschichte. Diese Erkenntnisweise aber verträgt sich schlecht- 
weg nicht mit dem von ihm zahllose Male eingeschärften erkennt- 
nistheoretischen Dualismusvon kausaler, gesetzlicher, systematischer 
Erkenntnis, die sich ausschließlich auf die Natur bezieht, und von 
intuitiver, symbolischer, visionärer Einsicht, in der sich alles Ein- 
dringen in den Sinn der Geschichte vollzieht. \Venn daher Spengler 
jenes uneingeschränkte Entweder-ÖOder unablässig hinstellt, so ist 
dies eine übertreibende, die Erkenntnis- Sachlage, wie sie bei ihm 
selbst besteht, unzutreffend wiedergebende Behauptung. Spengler 
ist tatsächlich nicht dieser Pansymbolist, als . er sich program- 

matisch hinstellt. 

8. Sodann aber wird der Symbolismus S auch durch 
folgende Zweideutigkeit getrübt. Bald meint er, wenn er von 
Symbolik spricht, das Erfassen eines „symbolischen Gehaltes“ 
(150) in irgendeiner Kulturform; bald denkt er bei Symbolik an 
eine eigentümliche Weise des Habhaftwerdens einer Ein— 
sicht. Dort bezieht sich der Ausdruck „symbolisch“ auf das 
gegenständliche Ziel des Erforschens; hier dagegen ist damit 
etwas Methodisches gemeint. Besonders wenn er sich in ge- 
heimnisvollen, feierlichen Wendungen über Symbolik ergeht (218ff., 
223), steht ihm diese zweite Bedeutung vor Augen. 

Gemäß dieser zweiten Bedeutung vertritt Spengler den Stand- 
punkt, daß sich der Sinn einer Kulturform überhaupt nie geradezu 
erfassen läßt, sondern uns nur in der Form des Symbols aufgehen 
kann. Nur wie eine Ahnung und Offenbarung könne uns aus den 
„Urphänomenen“ das Wesen einer Kulturgestalt hervorleuchten. 
Hiernach würde also Spengler, wenn er z.B. das griechische Dasein 
als „euklidisch, punktförmig, beziehungslos* charakterisiert (184), 
dies so meinen, daß er dies nur aus Gestaltungen, die eine symbo- 
lische Sprache führen (etwa aus der dorischen Säule oder aus der 
Formensprache der griechischen Mathematik) herauszufühlen im- 
stande sei. 

Aber auch hiermit wäre die Sache noch nieht vollständig ge- 
klärt. Denn es erhebt sich die weitere Frage: ist das symbolische 
Erschauen und Erfühlen so zu verstehen, daß wir von der sym- 
bolischen Verhüllung niemals loskommen können? oder ist das 
Symbolische nur die unerläßliche Ausgangsstufe alles geschicht- 
lichen Erfassens? Zweifellos würde im zweiten Falle das ge- 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 269 


schichtliche Forschen, also auch Spenglers Buch, einen wesentlich 
höheren Erkenütniswert haben als im ersten. Trotzdem gibt es 
diese Frage für ihn nicht. Das Symbolische ist bei ihm ein Knäuel 
von Dunkelheiten. | 

Was zählt nicht alles Spengler zum Symbol? Eine Ge- 
bärde ist ein Symbol; aber auch der ganze Mensch; auch eine 
Sprache, eine Kunst, ein Gedanke, eine Weltanschauung, eine 
Wissenschaft gilt ihm als Symbol (4, 150, 228). Offenbar liegen 
hier verschiedene Bedeutungen des Wortes „Symbol“ vor. Diese 
hätten doch um so mehr auseinandergehalten werden müssen, als 
sie zugleich in mannigfacher Verwandtschaft zueinander stehen. 
Es ist schwer, sich mit Spengler über das Symbol auseinander- 
zusetzen. 

Wenn ein Geschichtsphilosoph eine neue Methode gefunden zu 
haben versichert und diese Methode mit so gesteigerten Ansprüchen 
zur Geltung bringt, wie Spengler dies tut, su hätte eine erkennt- 
niskritische Erörterung dieser neuen Methode — d.i. des symbo- 


lischen Erschauens — zugrunde gelegt werden müssen. Bei 
Spengler ist diese seine neue Methode im Grunde seine Geheim- 
Angelegenheit. 


9. Mit dem Symbol pflegt sich bei Spengler ein ebenso dunkler 
Begriff zu verknüpfen: das Schicksal. Die Schicksalsidee ist 
„von einem tiefen Geheimnis umgeben“; sie ist „das Wort für eine 
nicht zu beschreibende innere Gewißheit“ (164 f.). Schicksal be- 
zeichnet „ein Urgefühl von etwas Unfaßlichem in der Seele ganzer 
Kulturen (550). 

Wohl jeden Leser wird es aus diesem Urduukel hinaus ver- 
langen. Wie soll er es anstellen, um in die Balın des Verfassers 
zu kommen, wenn dieser vom Schicksal redet? Er erfährt: er 
muß sich in den äußersten Gegensatz zu allem Mechanismus, zu 
aller Kausalität und Gesetzlichkeit, zu allem „Starren“ und „Toten“, 
zu allem „Begriff lichen“ setzen, er muß in die Sphäre des Lebens 
und des Organischen treten (167). Der Leser sagt sich vielleicht: 
so werde wohl Schicksal eine zielstrebige Notwendigkeit, eine ver- 
nunftvolle Ordnung bedeuten. Doch hiermit, so erfährt er weiter, 
würde er sich nur „einer Karikatur der Schicksalsidee“ zugewandt 
haben. Teleologie sei ein „Mißbegriff“, der „Unsinn alles Unsinns“ 
(169). Also: weder blind- mechanische, naturgesetzliche, noch ver- 
nunftvolle, zweckgesetzliche Notwendigkeit! Aber doch „Not- 
Wendigkeit“, wie Spengler ausdrücklich hervorhebt: eine „Not- 


270 Johannes Volkelt 


wendigkeit des Lebens“, eine „organische“ Notwendigkeit (165 ff., 
181, 548), „die innerste Notwendigkeit alles historischen Werdens“ 
(379). Der Leser sagt sich: so wird wohl eine irrationale, alogische 
Lebensmacht, ähnlich dem „Lebenswillen“ Schopenhauers oder dem 
„Machtwillen Nietzsches“ dasjenige sein, woraus sich das Schicksal 
hervortreibt! Aber er wird wieder irre, wenn er hört, daß Spengler 
diese von allem, was Gesetz, Begriff, Vernunft, Zweck ist, befreite 
Notwendigkeit als „Logik“, nämlich als „organische Logik“ (164, 
181), als „unerbittliche Logik des Werdens“ (182), als „Logik der 
Geschichte“ (192), als „große Logik der eigentlichen, unsichtbaren 
Geschichte“ (207), als „Logik des Weltgefühls“ (194) bezeichnet. 
Also eine „Logik“, die mit Begriff, Vernunft, Denken rein nichts 
zu schaffen hat, ja sich zu diesen Gebilden wie Leben zu Tod 
verhält! Wenn „Logik“ hier mehr als ein bloßes, inhaltleeres 
Wort sein soll, so könnte es höchstens ein Stimmungsausdruck 
dafür sein, daß es sich um eine Notwendigkeit in strengen Linien, 
in großem Stile handelt. Wie kann man aber das, was aus my- 
stischer, irrationaler Tiefe hervorbricht, nachdrücklich als „Logik“ 
bezeichnen? Der Leser horcht nach weiteren Andeutungen. Da 
erfährt er: das Schicksal gehöre der Zeit, die Kausalıtät dem 
Raume an, das Schicksal vollziehe sich im Werden, in dem, was 
„Richtung“ hat, die Kausalität im Gewordenen, in dem, was ohne 
„Richtung“ ist (148, 166, 211). Hierdurch wird der Leser höchst- 
wahrscheinlich noch verwirrter. Er fühlt sich an naturphilosophische 
Spielereien bei Schelling oder Novalis erinnert, wenn er liest: 
Kausalität und Schicksal verhalten sich zueinander wie Raum und 
Zeit, Ausdehuung und Richtung, Gewordenes und Werden, ewige 
Vergangenheit und ewige Zukunft, Tod und Leben (506f.). Liest 
er nun noch gar, daß der Zeit, der Richtung, dem Schicksal das 
Weltgetühl der Sehnsucht, dem Raum, dem Gewordenen, der 
Kausalität das Urgefühl der Angst entsprechen soll (115ff., 172, 
179), so ist er zweifellos zu der festen Gewißheit gelangt, daß 
Spenglers Schicksalsidee in der Tat „unfaßbar“ und „unbeschreib- 
lich“ ist. „Name ist Schall und Rauch“: sagt Spengler (192, 421). 
Im Munde eines Philosophen klingt dies wie bequeme Flucht vor 
der unbequemen Klarheitsforderung. 

Wenn von einem Geschichtsphilosophen die Schicksalsidee in 
den Mittelpunkt gestellt wird, so darf man erwarten: er werde 
auseinandersetzen, wie sich seine Schicksalsidee etwa zu der 
griechischen, der christlich-mittelalterlichen, zu der modernen (etwa 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 271 


bei Hegel oder Hebbel) verhalte. Darüber vernehmen wir bei 
Spengler nichts. Und doch scheint uns das, was „der antike 
Mensch Nemesis, Ananke, Tyche, Fatum nennt“, und „was wir 
Fügung, Zufall, Verhängnis, Schicksal nennen“, keineswegs so 
durchaus unanalysierbar zu sein, wie Spengler meint (181). Wir 
bewegen uns dabei keineswegs in einer schlechtweg unbeschreib- 
lichen Sphäre. 

10. Als Leitfaden, an dem der Geschichtsphilosoph seine Er- 
gebnisse gewinnt, nennt Spengler die Analogie. Toten Formen 
kommt man durch das mathematische Gesetz bei; lebendige Formen 
lassen sich nur durch Analogie verstehen (4). Zu diesem Zwecke 
sei es nötig, eine „Technik des Vergleichens“ auszubilden. Hieran 
habe noch niemand bisher gedacht. Und doch lasse sich nur durch 
eine „Methode“ des Vergleichens das Problem der Geschichte in 
großem Sinne lösen (5f.). 

Man sieht sich freilich bei Spengler vergeblich naclı Ausfüh- 
rungen darüber um, worin eine solche Technik oder Methode des 
geschichtlichen Vergleichens bestehe. Sie ist bei ihm nur in 
der Weise eines persönlichen Könnens vorhanden. Man könnte 
sich dies ganz wohl gefallen lassen und auf methodische Dar- 
legungen verzichten, wenn sich nur nicht gewisse Bedenken geltend 
machten. | 

Einmal ist zu bedenken, daß bei Spengler das am Leitfaden der 
Analogie geschehende Vergleichen nicht etwa als Hilfsmittel einer 
sich der gewöhnlichen wissenschaftlichen Werkzeuge bedienenden 
Methode auftritt. Das mit Erfahrung und Logik arbeitende ge- 
schichtliche Denken wird von Spengler geringschätzig abgewiesen; 
seine ganze Geschichtsphilosophie flutet in Intuitionen, in symbo- 
lischem Schauen, in unbeschreiblichen Urgefühlen dahin. Jetzt 
stelle man sich vor: diesem wogenden Dunkel, das sich prinzipiell 
über alle wissenschaftliche Kontrolle erhaben dünkt, wird nun noch 
das schon an und für sich dunkle und ungefähre Verhältnis der 
Analogie einverleibt! Der Analogie hätten gewisse Richtlinien 
gezogen, gewisse Einschränkungen gegeben werden müssen. In- 
wiefern hat die Analogie einen Erkenntniswert? Inwiefern wirkt 
sie nur verdeutlichend? Wodurch gerät sie ins Spielerische? Dar- 
über hätte etwas gesagt werden müssen. 

Sodann ist dies mißlich, daß der Verfasser, ohne irgendwie auf 
den Unterschied hinzuweisen, von der Analogie in zweierlei Siùn 
Gebrauch macht. Erstens schließt jedes Symbol eine Analogie 


272 Jobannes Volkelt 


in sich: zwischen dem „Sinn“ und der äußeren Gestalt besteht 
das Verhältnis der Analogie. Wenn sich z B. in der ägyptischen 
Mumie, diesem „Symbol höchsten Ranges“, die „Überwindung der 
Vergänglichkeit und Gegenwart“ ausspricht (15f.), so ist dieser 
Sinn mit jener Erscheinung in der Weise der Analogie verknüpft. 
Ebenso, wenn in der „an der Schwelle der antiken Kultur“ auf- 
tretenden Verbrennung der Toten nach Spenglers Meinung „die 
Verneinung der historischen Dauer“ zum Ausdrucke kommt (17); 
oder wenn Spengler in der Uhr ein Symbol des erwachenden ge- 
schichtlichen Bewußtseins erblickt (186f.); oder wenn er in dem 
„Atelierbraun“ der Ölmalerei eine die hüllenlose Seele bedeutende 
protestantische Farbe sieht (344). Hier handelt es sich um sym- 
bolische Ausdeutungen gewisser sinnlicher Erscheinungen am Leit- 
faden der Analogie. 

Zweitens aber ist für Spenglers ganze Geschichtsbetrachtupg 
der Leitfaden der Analogie auch insofern von größter Wichtigkeit: 
als er die Parallelbewegungen zwischen den verschiedenen Kulturen 
(etwa der antiken und abendländischen) und zwischen den ver- 
schiedenen Geistessphären derselben Kultur (etwa zwischen Matlıe- 
matik und bildender Kunst oder zwischen Plastik und Musik) nur 
nach Analogie aufspürt. Nach Spengler findet etwa die Zeit des 
Perikles ihre Entsprechung in der Zeit der Regentschaft (des 
Kardinals Fleury); die Pyramiden der vierten Dynastie sind den 
gotischen Domen (160), die Epoche des Hannibal ist der des Welt- 
krieges „homolog“ (162). Oder man liest: zwischen den Taten 
des Kopernikus und Kolumbus auf der einen und denen der Hohen- 
Staufen und Napoleons auf der anderen Seite bestehe eine tiefe 
geistige Entsprechung; aber diese Erscheinungen sollen auch den 
physikalischen Begriffen der „Raumenergie“ und des „Potentials“ 
innerlich verwandt sein. „Die Beherrschung nämlich des Welt- 
raums“ sei das alle diese Erscheinungen geistig Verbindende (422). 
Oder wir hören Spengler von der euklidischen Seele der Griechen 
an unzähligen Stellen, von der kontrapunktisch-dynamischen Kau- 
salität der modernen Physik (601), von der kontrapunktischen Kon- 
zeption des Begriffs der Fernkräfte durch Newton (593), von der 
kontrapunktischen Notwendigkeit, mit der an bestimmten Stellen 
der abendländischen Geschichte Kriege oder große Persönlichkeiten 
auftreten müssen (198), von dem seelischen Koordinatensystem (432), 
vom Barockstil, ja Jesuitenstil. in der Psychologie, Mathematik 
und theoretischen Physik (427) reden. Oder: die Erfindung der 


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Die Grundbegriffe in Spenglers Geschicbtsphilosophie 273 


Infinitesimalrechnung soll, innerlich genommen, dasselbe sein wie der 
Sieg der reinen Instrumentalmusik (317). 

Die Selbstherrlichkeit der Analogie kann einen geistvollen 

Schriftsteller zu überraschenden Aufdeckungen und Einblicken 
führen (und solche sind auch bei Spengler nicht selten); aber sie 
kann auch zu spielerischen Einfällen, zu paradoxen Geistreichig- 
keiten verleiten (wie manche der genannten Beispiele dartun). Oft 
auch liegt die Sache so, daß Spengler, von dem Zauber der Analogie 
verführt, eine Halb- oder Viertelswahrheit zu einer ganzen Wahr- 
heit aufbläht; wie denn überhaupt ein uferloses Übertreiben zur 
Eigentümlichkeit seiner Darstellung gehört. Man bedenke: der 
Leitfaden der Kausalität ist aufgehoben; eine kritische Behand- 
lung des geschichtlichen Stoffes ist ihm „nicht viel mehr als eine 
pragmatische Analyse der Oberfläche“ und eine „Sanktion des 
Banal-Zufälligen“ (195); auch die exakte Wissenschaft ist für ihn 
„eine die Struktur des westeuropäischen Geistes bezeichnende 
Illusion“ (527); auch das mathematische und logische Denken hat 
im Grunde den „Charakter einer Bannung und Beschwörung“ (117). 
Alles Wesentliche im Erkennen beruht auf Intuition und geht in 
der Sphäre des „Unbeschreiblichen“ vor sich. So fehlt dem Er- 
kennen jede Norm, jedes Kriterium, jede Kontrolle; nur auf Ein- 
verleibung des Fremden in die Tiefen des ganzen Selbstes kommt 
es an (116, 228) Da ist es kein Wunder, wenn sich in solcher 
logischen Konstellation Halb- und Viertelswahrheiten zur Voll- 
gültigkeit emporsteigern. So kennzeichnet Spengler beispielsweise 
das antike Dasein zu wiederholten Malen als euklidisch, punkt- 
förmig, als rein passiv, als somatisch; das griechische Weltgefühl 
„war im gegenwärtigen Moment völlig beschlossen“; es vergötterte 
die Gegenwart und den Leib (184f., 356, 414, 423, 429, 481, 567, 
578) Etwas Wahres liegt darin; aber so einschränkungslos hin- 
gestellt, ist diese Kennzeichnung vielmehr eine starke Verzeich- 
nung. 
Nochmals betone ich: ein Werk, das die Wahrheitsgewinnung 
einzig auf Intuition gründet, hätte eine erkenntniskritische Behand- 
lung der intuitiven Gewißheit vorausschicken oder an passender 
Stelle einfügen müssen. Hiermit ist ein Hauptmangel des Speng- 
lerschen Buches bezeichnet". 


! Bei erkenntniskritischer Selbstbesinnung wäre auch das Superlativische 
im Gebrauch mancher Ausdrücke vermieden worden. Wo Ahnlichkeit oder Zu- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 18 


274 Johannes Volkelt 


11. An den Dualismus von Kausalität und Schicksal, von Begriff 
und Symbol schließen sich noch andere dualistische Glieder. Nach 
Spenglers Lehre entspricht der Kausalität, dem Körperhaften das 
Gewordene, dem Schicksal, dem Seelentum das Werden. Mit 
dem Gegensatze des Gewordenen und Werdens sind wir an der 
„äußersten Grenze des Bewußtseins“, beim Allerursprünglichsten 
angelangt. Das Gewordene setzt er dem „Toten“, „Starren“ 
gleich. „Das erstarrte Werden ist das Gewordene“. Auch ist 
das Gewordene „mit dem Erkannten identisch“. Und das Werden 
offenbart sich in „Leben, Zeit, Schicksal, Richtung, Gott“ (77, 166, 
216, 542, 594). Durch das ganze Werk hindurch zieht sich der 
kategoriale Gegensatz von Werden und Gewordenem, und immer 
meint Spengler, damit etwas besonders Erleuchtendes gesagt zu 
haben. Mir scheint das, was Spengler über den Gegensatz von 
Werden und Gewordenem sagt, zwischen Trivialität und Unrich- 
tigkeit hin- und herzuschwanken. Mit diesem Gegensatze, so wie 
Spengler ihn faßt, läßt sich für das Erkennen nichts anfangen. 
Bedient sich seiner dennoch das Erkennen, so entstehen nur falsche 
Beleuchtungen, ja Verzerrungen. Spengler gerät damit in einen 
formelhaften, scholastischen Dualismus hinein. 


12. Hiermit ist eine Eigentümlichkeit des Spenglerschen Werkes 
berührt, die für jeden klar Denkenden besonders schwer erträglich 
ist. Ich meine die Verbindung von Mystik und scholastischem 
Rationalismus. Wie am Schnürchen wickelt sich das „Unbeschreib- 
liche“ an lauter radikal-dualistischen Begriffspaaren ab, die alle 
untereinander in dem unwahrscheinlich-einfachen Verhältnis des 
Sichdeckens stehen. 

So treten zu den genannten Dualismen auch noch die Gegen- 
sätze von „Seele“ und „Welt“, von „Möglichem“ und „Wirk- 
lichem“, von „Richtung“ und „Ausdehnung“, von „Zeit“ und, Raum“, 
von „Gestalt“ und „Gesetz“, von „Plysiognomik“ und „Syste- 
matik“ (78 ff., 137 ff.). Besonders der Gegensatz des Möglichen 


sammenhang vorliegt, dort redet Spengler von „Identität“ (an unzähligen Stellen). 
Mit der Versicherung der „Notwendigkeit“ oder der „innersten Notwendigkeit“ 
ist er viel zu rasch bei der Hand. Die Vorsilbe „Ur“ gebraucht er allzu ver- 
schwenderisch (Ursymbol, Urgefühl, Urseelentum, Urbegriff usw.). Hierber ge- 
hört auch die Verwendung des Wortes „metaphysisch“. Als metaphysisch be- 
zeichnet er alles, was einem Lebensgefühl, einem Weltgefühl entstammt; alles, 
dem er die Weihe einer besonderen Tiefe geben will. So hat das Wort, meta- 
physisch“ eine ganz ungefähre Bedeutung. 


„ gma „„. 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 275 


und Wirklichen trägt aristotelisch-scholastischen Charakter. So 
wie Spengler ihn faßt, ist er für das Erkennen teils belanglos, 
teils irrefübrend. Läßt sich, so frage ich, für die Erkenntnis 
etwas anfangen beispielsweise mit folgenden Sätzen: „Ethik und 
Logik verhalten sich wie das Mögliche zum Wirklichen, wie das 
Leben zum Tode. Die Logik ist starr. Sie macht erstarren. Sie 
gilt nur im Bereich des Erstarrten. Man nennt das ihre ewigen 
Gesetze. Die Ethik hat keine Gesetze. Sie lebt. Sie gestaltet 
das Leben“ (483)? 

12. Jedoch bei weitem noch undurchdachter und zugleich auch 
verhängnisvoller für die geschichtsphilosophischen Ausführungen 
ist die Hereinziehung des Gegensatzes von Raum und Zeit. Es 
bedürfte einer besonderen Abhandlung, um den Knäuel von Schief- 
heiten und Übertreibungen, die darin angesammelt sind, aus- 
einanderzunehmen und so den Schein von Tiefsinn, mit dem sich 
die Lehre von Raum und Zeit umgibt, auf den Mißbrauch gewisser 
entfernter Analogien und dunkler Einfühlungen zurückzuführen. 

Weder legt sich Spengler die phänomenologische Frage vor, 
was Raum und Zeit seien, wenn man das uns als Raum und Zeit 
Rein-Gegebene unbefangen beschreibt; noch auch geht er auf die 
psychologische Frage ein, wie über die Entstehung und Ent- 
wicklung der Raum- und Zeitanschauung in unserem Bewußtsein 
zu urteilen sei; noch endlich auch stellt er sich das naturphilo- 
sophische Problem, ob und in welchem Sinne dasjenige trans- 
subjektive Etwas, das dem als körperlich Wahrgenommenen ent- 
spricht, räumlich und zeitlich zu denken sei. Sondern er ist aus- 
schließlich intuitiv-metaphysisch eingestellt, wenn er seine 
Lehre von Raum und Zeit entwickelt. Ihm sind Raum und Zeit 
lediglich Veranlassung, sich in geheimnisvoller Einfühlung in sie 
zu versenken. Was sich ihm dabei als sein allersubjektivstes 
Erleben kundtut, stellt er ohne weiteres als wahres Wesen von 
Raum und Zeit hin. Auf diese Weise kommt eine ganze Mytho- 
logie des Raumes und der Zeit zustande. Und diese Mythologie 
taucht nicht etwa nebenbei in seinem Werke auf, sondern seine 
geschichtsphilosophischen Betrachtungen sind von ihr belastet und 
mit ihr verquickt. 

Die Zeit stellt sich ihm als eine vorwärtsdrängende seelen- 
hafte Macht dar, während der Raum seiner Einfühlung als starr 
und tot daliegend erscheint. Daher hat die Zeit allein „Rich- . 
tung“; sie ist das „Prinzip der Richtung“ (138, 354) In Wider- 

18* 


276 | Johannes Volkelt 


spruch mit dem, was der Raum in seiner schlichten Gegebenheit 
ist, sieht Spengler ihn als richtungslos an (79, 144, 148). „Im 
Wesen des Ausgedehnten liegt eine Verneinung der Richtung“ (168). 
Damit hängt zusammen, daß er „Werden“ und „Gewordenes“ auf 
Zeit und Raum so verteilt, daß der Zeit das Werden, dem Raum 
das Gewordene zufällt (79, 100, 210). Wie sonst oft bei ihm, so 
liegt auch hier eine auffallend unbekümmerte Zerreißung von 
wesenhaft Zusammengehörigem vor. Es steht nun einmal für 
Spengler fest: „Zeit und Raum, Richtung und Ausdehnung ver- 
halten sich wie Leben und Tod“ (230). Im Phänomen des Todes 
„enthüllt sich das Wesen des Raumes“ (232). Der höhere Rang 
der Zeit kommt auch darin zutage, daß die Zeit „unbegreiflich“ 
und wissenschaftlich unzugänglich ist (172, 179). Die Zeit geht 
mit dem geheimnisvollen „Schicksal“, mit Leben und Gott zu- 
sammen (166, 594). Während so die Zeit für den „Begriff“ zu 
hoch ist, ist der Raum für den „Begriff“ gut genug. Ja, „das 
Raumproblem ist die einzige Aufgabe aller exakten Wissenschaft“ 
(179). Zu welchen Ungeheuerlichkeiten dies führen würde, läßt 
sich kaum ausdenken. In die Gemeinschaft von Werden, Leben, 
Schicksal aufgenommen, ist die Zeit folgerichtig auch für die Kau- 
salität zu vornehm. Wie schon (unter Nummer 3) hervorgehoben 
wurde, hat Zeit, Leben, Werden mit Kausalität nichts zu schaffen 
(138, 168). Kausalität gibt es nur im Raume. 

Nun besteht aber trotz des ausschließenden Dualismus doch 
eine geheime unterirdische Verbindung von der Zeit zum Raume 
hinüber. Diese besteht in dem selbstverständlich wiederum ge- 
heimnisvollen, „mystischen“ Tiefenerlebnis (360, 608)!. Das 
Tiefenerlebnis entspringt aus der Richtung des Bewußtseins in die 
Ferne (also aus der Zeit), und das Tiefenerlebnis läßt seinerseits 
den Raum aus sich entspringen (240, 354f.). Die Tiefe ist „raum- 
bildend“ (XI), „das Tiefenerlebnis schafft uns den Weltraum (331)?. 
Und so ist der Raum „erstarrte“, „erstorbene Zeit“ (240f., 277). 
Man wird an die Weise des Spekulierens in der Schule Schellings 


1 Spengler schreibt dem Tiefenerlebnis eine außerordentliche Wichtigkeit 
für die Entwicklung des Innenmenschen zu (608). Das Tiefenerlebnis ist „Aus- 
druck eines höheren inneren Seins“ (334). Er spricht sogar von der „Identität 
des Tiefenerlebnisses mit dem Erwachen des Innenlebens“ (XI). Diesen Über- 
steigerungen Spenglers gehe ich nicht nach. 

3 Man sieht: der Raum hat sein Wesen gewandelt. Hiervon wird weiterhin 
die Rede sein. 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 277 


erinnert i. Nur daß sich diese Philosophen dabei in einer ausge- 
bauten Metaphysik bewegen, während bei Spengler diese dunklen 
Spekulationen jedes Rückhaltes in einer einheitlichen Metaphysik 
entbehren. Auch fallen uns, trotz aller tiefgehenden Unterschiede, 
Bergsons Spekulationen ein. 

13. Spenglers Zeit- und Raummystik erstreckt sich durch seine 
ganze Geschichtsphilosophie. Er kennt zwei „Urgefühle“ des 
Menschen: die Sehnsucht und die Angst (114f.). Der Typus der 
Kulturen hängt wesentlich von diesen Ur- und Weltgefühlen ab. 
„Im wachen Bewußtsein jeder Kultur“, und in jeder „anders ge- 
artet“, finden sich die beiden Urgefühle der Sehnsucht und der 
Angst (115). 

Und da wird nun die Weltsehnsucht mit der Zeit, dem Werden 
und Leben, die Weltangst mit dem Raume, dem Gewordenen und 
der Kausalität parallelisiert (115, 233)“. Wiederum liegt hier eine 
höchst subjektive Einfühlung vor: der Raum in seiner Leere, 
Starrheit und Grenzenlosigkeit hat für Spengler etwas Bedrohen- 
des, ja Grauenerregendes (man könnte an eine metaphysische 
Platzangst denken), während sich ihm in der Zeit mit ihrem Sich- 
hindehnen zur Ferne die Sehnsucht symbolisiert. Es ist aber 
offenbar auch die umgekehrte Einfühlung möglich: der Raum mit 
seiner Erstreckung ins Grenzenlose kann mich zur Sehnsucht an- 
regen, und die Zeit mit ihrer unbekannten Ferne kann mir zum 
Gegenstand der Angst werden. Bei Spengler aber hat sich nun 
einmal jener Parallelismus wie ein Dogma festgesetzt. 

Und nun bringt Spengler die Weltangst (nur dieses Urgefülll 
will ich ein wenig verfolgen) in Verbindung mit den verschiedensten 
Kulturerscheinungen. Die Angst vor dem Raume ist ebendamit 
zugleich die „Angst vor dem Tode“ (230f.); und „mit einer neuen 
Idee des Todes erwacht jede neue Kultur“ (231). Im besonderen 
ist es die Kunst, die in der Angst vor dem Raume, in der „Welt- 
angst“ ihre letzte erreichbare Wurzel hat (276). In der giganti- 


1 Lorenz Oken z. B. lehrt: „die Zeit ist eine Aktion“; die Zeit ist die 
„Urpolarität“. Der Raum ist aus der Zeit entstanden „Stehengebliebene Zeit 
ist Raum.“ Bewegter, aktiver Raum ist Zeit. Die Zeit ist das Ponieren, der 
Raum ist das Ponierte (Lehrbuch der Naturphilosophie, 2. Aufl., 1831, S. 19, 25). 

1 Hier springt der Zusammenbang Spenglers mit den Grundgedanken 
Wilhelm Worringers in die Augen. Spengler sieht in der Weltangst „das 
Schöpferischeste aller Urgefühle“ (114); nach Worringer (Abstraktion und Ein- 
füblung, S. 17) ist das Weltgefühl der Angst „Wurzel des künstlerischen 
Schaffens“. 


278 Johannes Volkelt 


schen Architektur der gotischen Dome und der Pyramiden sieht 
er Opfer, welche die junge Seele einer Kultur den geheimnisvollen 
Mächten, die sie mit Angst vor dem Tode (das ist: vor dem Raume) 
erfüllen, darbringt (266f.) Und wie in der Architektur, so auch 
in der Malerei und Tonkunst. 

„Bei Rembrandt, Beethoven und Michelangelo redet die Furcht 
vor dem Raume aus jedem Zuge“ (276). In der Art, wie Michel- 
angelo den Marmor behandelte, findet er die „Weltangst vor dem 
Gewordenen, dem Tode“ auf das allerdeutlichste ausgedrückt (371). 
Aber auch den Naturwissenschaften liegt „das gemeinsame Ge- 
fühlsmoment der Weltangst“ zugrunde: sie suchen nämlich das 
„Fremde“, den Raum „durch Gesetze zu bannen und zu beschwören“ 
(179). Ich glaube nicht, daß durch diese und ähnliche Offenba- 
rungen die Erkenntnis gefördert wird. 

14. Noch in einer anderen Hinsicht greift die Metaphysik des 
Raumes ungünstig in Spenglers Kulturphilosophie ein. Er lebt in 
der Vorstellung, daß sich für die Seele einer jeden Kultur eine 
bestimmte „Art von Ausgedehntheit“, eine bestimmte nur ihr zu- 
gehörige „Raumart“ gebildet habe, und daß darin „das Ursymbol“ 
einer jeden Kultur liege (242f.). Und so glaubt er denn, daß der 
antiken, ägyptischen, arabischen, abendländischen Kultur je eine 
eigentümliche Raumart als ihr Ursymbol entspreche. Nach meinem 
Dafürhalten ist es zum mindesten höchst mißverständlich, so zu 
sprechen. Nicht der Raum, sondern das Raumgefühl, die stim- 
mungsmäßige Stellung zum Raum und den räumlichen Gebilden 
ist wechselnder Art. Es liegt nicht der mindeste Grund zu der 
Annahme vor, daß etwa für den Griechen der Raum nicht als 
diese stetige dreidimensionale Erstreckung, als welche uns der 
Raum unmittelbar gegeben ist, bestanden habe. Sodann aber ist 
es mir auch höchst zweifelhaft, ob man, selbst wenn sich für eine 
jede Kultur eine eigentümliche Art der Einfühlung in Raum und 
Raumgebilde ergeben sollte, hierin das allerursprünglichste Symbol, 
das „Ursymbol“ sehen dürfe. Diese Überschätzung des Raum- 
gefühls oder, wie Spengler sagt, der Raumart für das Eigentüm- 
liche der verschiedenen Kulturen hängt damit zusammen, daß er 
die Mathematik als von Weltstimmungen und Kulturgefühlen 
durchwaltet und beherrscht ansieht. Nach allgemeiner Anerkennung 
zeichnet sich die mathematische Wissenschaft (nicht also habe 
ich unreife, mystisch schweifende Spekulationen über Zahl und 
räumliche Gebilde im Auge) durch reine Sachlichkeit, durch voll- 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 279 


kommene Unabhängigkeit von Zeitstimmungen und „Urgefühlen“ 
aus. Für Spengler dagegen ist der Mathematiker in seinen For- 
schungen in ausschlaggebender Weise von mystischen „Urgefühlen“ 
beherrscht. Das Auszeichnende der Mathematik besteht doch wohl 
gerade darin, daß sie die kulturfremdeste Wissenschaft ist. Spengler 
findet im Gegenteil, daß für den jeweiligen Betrieb der Mathe- 
mathik die Kulturstimmungen ganz besonders maßgebend sind. 
Namentlich aus den Abschnitten „Vom Sinn der Zahlen“ (77 fl.), 
„Makrokosmos“ (223 fl.) und „Faustische und apollinische Natur- 
erkenntnis“ (527 ff.) geht dies hervor. So kommt es, daß für ihn 
der Charakter einer jeden Kultur in entscheidendem Maße von 
der jeweiligen Gestaltung der Mathematik abhängt und ihm als 
„Ursymbol“ einer jeden Kultur ein mathematischer Sachverhalt — 
nämlich die jeweilige „Art der Ausgedehntheit“ — gilt. 

Als Ursymbol der abendländischen oder „faustischen“ Kultur 
stellt Spengler den „reinen grenzenlosen Raum“ hin (254). „Unser 
Göttliches ist der ewige Raum“ (248). Man vernimmt: jeder großen 
Denkweise von Dante bis Kant und Goethe liegt dieses Bekenntnis 
zugrunde (248). „Seit den Tagen der Spätrenaissance wird die 
Vorstellung von Gott im Geist aller bedeutenden Menschen der 
Idee des reinen, unendlichen Raumes immer ähnlicher“ (554). „Der 
Gottesbegriff wird seit der Renaissance unmerklich mit dem Be- 
griff des unendlichen Weltraums identisch“ (425) Was soll man 
zu diesen mehr als befremdlichen Behauptungen sagen? Von 
manchen Philosophen, wie von Giordano Bruno und dem jungen 
Kant, wurde der Gedanke der grenzenlosen Welt mit Begeiste- 
rung ergriffen. Allein darin liegt noch nicht im entferntesten, daß 
sich aus dem Gedanken der unendlichen Welt, geschweige denn 
des unendlichen Raumes der ganze Charakter ihrer Philosophie 
ableiten lasse; oder gar daß sich ihre Gottesvorstellung der Idee 
vom unendlichen Raume angenähert habe. Ich verstehe nicht, wie 
man auch nur daran denken kann, für solche Weltanschauungen 
wie die von Descartes, Spinoza, Leibniz, Locke, Hume, Kant, 
Hegel, Schopenhauer den Gedanken vom grenzenlosen nackten 
Raum als das Ursymbol hinzustellen. Nur für den einen oder 
anderen Punkt in ihren Systemen ist dieser Gedanke maßgebend; 
nicht aber liegt „der eine unendliche Raum als gestaltendes Prinzip 
zugrunde“ (255), wie Spengler annimmt. Für ihn erfährt der 
unendliche Raum unwillkürlich eine Poetisierung und Romantisie- 
rung: der Atem Gottes scheint ihn zu durchfluten. Der faustische 


280 Johannes Volkelt 


Mensch will mit dem unendlichen Raume allein sein (330). Und 
anderseits schiebt Spengler ein mystisches-mathematisches Schauen, 
wie er selbst es ausübt, den Philosophen unter. So erklärt sich 
einigermaßen der seltsame Glaube, daß das Ursymbol des grenzen- 
losen Raumes die Seele der abendländischen Philosophie sei. In 
Wahrheit sind es nur ganz vereinzelte Erscheinungen (wie etwa 
Henry More [1614—1687] oder Heinrich Czolbe 1819-1873), bei 
denen sich eine Art Vergöttlichung des Raumes als solchen findet. 

Jenes Ursymbol beherrscht auch die abendländische Kunst. 
Von Lionardo heißt es: er habe als Maler „zur Anbetung des 
ewigen Raumes vordringen“ wollen (376). Aus der Matthäuspassion, 
aus der Eroica, aus Wagners Tristan und Parsifal hört Spengler 
das Streben in den grenzenlosen Raum heraus (273). Aber auch 
in dem alle staatlichen Wirklichkeiten überfliegenden Ehrgeiz der 
großen Sachsen-, Franken- und Staufenkaiser sieht er „den un- 
endlichen Raum als Ursymbol in seiner ganzen unbeschreiblichen 
Macht“ hervortreten (272). Ich zweifle, ob Kunst- und Staats- 
geschichtsforscher hiermit etwas anfangen können. 

Man wird bemerkt haben: der Raum hat bei Spengler ein 
doppeltes Gesicht. Grundsätzlich stellt er ihn als einschränkungs- 
losen Gegensatz zu Zeit, Leben, Werden hin: er ist starr, tot, 
richtungslos. Sodann aber erscheint unter dem Einfluß des Tiefen- 
erlebnisses der Raum als ein wesentlich anderes Gebilde. Die Zeit 
ist jetzt mit der dritten Dimension des Raumes geradezu identisch 
(331). Der Raum hat jetzt Richtung in sich: er ist Symbol der 
Sehnsucht (während doch grundsätzlich die Sehnsucht der Zeit 
zugeordnet worden war). Der Raum „repräsentiert eine Idee“, 
er „spricht zur Einbildungskraft“, er ist „seinem Wesen nach 
transzendent“ (332). Kurz, der Raum trägt jetzt ein romantisches 
Gepräge. Im Sinne Spenglers hat man sich diese doppelte Be- 
deutung des Raumes wohl so zu deuten, daß jener tote Raum der 
erkannte Raum der Mathematik und Naturwissenschaft, dieser 
Raum dagegen der von dem Künstler, überhaupt von dem nicht- 
wissenschaftlichen Menschen erlebte Raum ist. Aber hierdurch 
werden die verwirrenden Unstimmigkeiten nicht beseitigt. Und 
Spengler läßt sich nirgends auf eine Erklärung über diese Doppel- 
wesenheit ein. 

15. Gegen Spenglers radikalen Dualismus, durch den Natur 
und Geschichte, Kausalität und Schicksal, Gewordenes und Werden, 
Ausdehnung und Richtung, Raum und Zeit, Begriff und Symbol, 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 281 


Erkennen und Erleben, Weltsehnsucht und Weltangst gänzlich 
auseinandergerissen und auf zwei absolut getrennte Welthälften 
verteilt werden, erhoben sich uns, wenn wir zurückblicken, starke 
Bedenken. Es zeigte sich, daß jedes der Gegensatzpaare für sich 
auf unhaltbarer Grundlage beruht. Dazu kommt aber noch, daß 
auch das von Spengler behauptete Parallellaufen und Sichdecken 
der Gegensatzpaare auf Selbsttäuschung zurückzuführen ist. Auch 
hierauf wurde schon in den vorausgehenden Betrachtungen hin- 
gewiesen, ohne daß freilich alles, was die Kritik hierüber zu 
saren hätte, hervorgehoben worden wäre. 

Hierzu gesellt sich ein anderes schweres Bedenken. Wenn 
Spengler von Natur und Geschichte spricht, bewegt er sich bereits 
auf metaphysischem Boden. Geschichte ist ihm nicht ein empiri- 
sches Geschehen, das sich durch Beobachtung und Psychologie 
verstehen läßt, sondern ein von lauter Unbeschreiblichkeiten und 
Geheimnissen (Schicksal, Zeit, Richtung usw.)durchwaltetes Werden. 
Schließlich ist es die Erschauung der „Kulturseele“, worin sich 
all das Geheimnisvolle der geschichtlichen Entwicklung zusammen- 
faßt. Schon das Wort „Seele“ ist von Geheimnissen geschwängert 
(407). In noch höherem Grade gilt dies von dem „menschlichen 
Organismus größten Stils“ (146), von dem „Urphänomen aller ver- 
gangenen und künftigen Weltgeschichte“ (151), von der „mensch- 
lichen Individualität höchster Ordnung“ (219): der Seele einer 
ganzen Kultur!. Wenn er von der apollinischen, magischen, 
faustischen Kulturseele spricht, so will er, daß sich dem Blick 
tiefe Hintergründe voll analogiemäßiger, unkausaler, schicksals- 
hafter, kontrapunktischer Zusammenhänge öffnen. Und dieser 
Welthälfte steht nun die Natur mit schlechtweg anders gearteten 
Zusammenhängen als andere Welthälfte gegenüber. 

Ich will nun sagen: dies sind metaphysische Bruchstücke, die 
dringend nach Ergänzung, Ausbau und Einheit verlangen. Vor 
allem der metaphysische Dualismus, bei dem Spengler stehen bleibt, 
hat etwas derart Unfertiges, daß uns seine zweigespaltene Welt 
wie das Erzeugnis einer sinnlosen Wundermacht anstarrt. Viele 
Denker — ich erinnere an Descartes, Spinoza, Kant — haben 
einen scharfen Schnitt zwischen Natur und Geist gemacht. Zu- 


1 Auf die „Kulturseele“ ist in dieser Zeitschrift bereits Erich Brandenburg 
in ausführlicher und zutreffender Kritik eingegangen. Daher enthalte ich mich 
diesem Begriffe gegenüber der kritischen Erörterung. 


282 Johannes Volkelt 


gleich aber gliederten sie diesen Dualismus in eine einheitliche 
Weltanschauung ein. 

Und nun gar der Pluralismus der Kulturseelen! Diese meta- 
physischen Organismen, die in kein Entwicklungsganzes eingereiht 
sind, die in strenger Isolierung entstehen, blühen, vergehen, und 
die doch in „homologen“ Bildungen (159) einander parallel laufen — 
sie drängen geradezu auf eine abschließende Vorstellung vom 
Absoluten, vom All-Leben hin. Woher tauchen diese „Lebewesen 
höchsten Ranges“, die kein Vorher und kein Nachher haben, „mit 
urweltlicher Kraft“ auf (29)? Und um so begieriger muß man 
sein, zu erfahren, wie sich der Verfasser diesen absoluten „Ur- 
schooß“ vorstellt, als er einerseits sagt, daß die Menschheit 
kein Ziel, keine Idee hat (28), und daß, wie schon oben (unter 
Nummer 9) angeführt war, die Teleologie ein „Mißgriff*, ein 
„Unsinn alles Unsinns“ ist (169), und als er anderseits alle dar- 
winistischen Vorstellungen auf das heftigste bekämpft, ja verab- 
scheut (152, 169, 216, 517f.). Doch nirgends kommt es zu einem 
Versuch, diese metaphysischen Bruchstücke auszugestalten. Um 
so dringender aber wäre dieses Ausbauen zur Einheit, zur Synthesis 
gewesen, als jene metaphysischen Ansätze nicht auf Erfahrung 
und verknüpfendem Denken beruhen, sondern ausgesprochener- 
maßen lediglich das Gepräge subjektiver Visionen tragen. 

16. Die ungewöhnliche Verwicklung, welche, wie sich immer 
mehr gezeigt hat, die Betrachtungsweise Spenglers darbietet, wird 
noch dadurch um ein Bedeutendes erhöht, daß sich zu Skeptizismus 
und Dogmatismus, zu Mystik und Scholastik eine phänomena- 
listische Tendenz gesellt. Hierdurch entsteht eine noch größere 
Unsicherheit für den Leser, wenn er sich fragt: was ist denn nun 
eigentlich für Spengler dasjenige, was da existiert? 

Häufig trifft man bei Spengler auf Äußerungen, die darauf 
hinauslaufen, daß die Welt nur eine Welt für eine Seele ist, daß 
die Seele allererst sie formt. Spengler gibt dem Physiker darin 
recht, daß er seine Atome und Elektronen, Ströme und Kraft- 
felder, den Ather und die Masse als konventionelle Zeichen an- 
sieht (215). Aber mehr als das: die Physik überhaupt ist eine im 
Intellekt des Großstadtmenschen entsprungene Fiktion (571). Die 
Natur ist „eine Schöpfung des höheren Menschen und die Schöp- 
fung seines Selbst“ (571). „Die Natur erkennen: bedeutet sich 
selbst erkennen“ (215). Es gibt eben „eine Welt nur inbezug auf 
eine Seele, als deren Abbild und Gegenpol im Bewußtsein“ (243, 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 283 


351). Er nennt die räumliche Wirklichkeit „Ausstrahlung einer 
Seele“ (231). Die Naturforschung strebe zwar nach Beseitigung 
alles Anthropomorphischen; aber „je weniger anthropomorph die 
Naturforschung zu sein glaubt, desto mehr ist sie es“. Und am 
Schluß ihrer Entwicklung werde es offenbar werden, daß „die ver- 
meintlich reine Natur die Menschlichkeit selbst ist, rein und ganz“. 
Der Naturforscher glaubt die Natur in Händen zu halten, hat 
aber nur „die unmittelbare Form des Verstandes“ in Händen, „das 
mechanische Bild des faustischen Geistes“ (614). Selbst eine „Aus- 
gedehnheit“ gibt es nicht „an sich“, nicht „unabhängig vom spezi- 
fischen Formgefühl des Erkennenden“ (541). „Natur ist eine Funktion 
der jeweiligen Kultur“ (532). 

Wie sind diese und ähnliche Sätze zu verstehen? Nimmt 
man Spengler beim Worte, so wird man in die Richtung eines 
fiktionalistisch gedeuteten Kantischen Phänomenalismus gedrängt. 
Der „Natur“ würde dann ein unräumliches, unkausales Etwas (das 
man „Ding an sich“ nennen könnte) zugrunde liegen, das in jedem 
Ich je nach den Begriffen, die ihm von der zu ihm gehörenden 
Kulturseele vorgeschrieben sind, eine eigentümliche Spiegelung er- 
führe. Existieren würden dann nur dieses in seinen positiven 
Eigenschaften gänzlich unbekannte Etwas und die Kulturseelen 
samt den in ihnen gegründeten Einzelintelligenzen. Oder ist es 
Spenglers Meinung, daß es auch ein solches an sich bestehendes 
Etwas nicht gebe, sondern die Natur nur eine Selbstprojizierung 
der Intelligenzen gleichsam ins Leere hinein sei? 

Aber muß nicht noch weiter gegangen werden? Ist nicht auch 
die Kultur nur für eine Seele da? Muß nicht den Intelligenzen 
einer bestimmten Kultur auch das Schicksal, das Symbolische, 
das Physiognomische in der Gestalt erscheinen, die dieser Kultur- 
seele und nur ihr zukommt? Jede Kultur hat „eine durchaus 
eigene Art von Geschichte“, in deren Bilde und Stil sie „das welt- 
historische und das biographische Werden unmittelbar anschaut, 
fühlt und erlebt“ (183). Jede Kultur hat ihre „Idee vom Schicksal“ 
(184). Hiernach wäre eine jede Kultur nichts weiter als eine 
subjektiveSpiegelung des unbekannt bleibenden geistigen Geschehens 
in den Intelligenzen der jeweiligen Kulturseele. 

Es ist unmöglich, auf diese Fragen eine bestimmte Antwort 
zu geben. Bei Spengler findet sich keine Erläuterung über den 
genauen Sinn seiner phänomenalistischen Sätze und Wendungen. 
Die phänomenalistische Tendenz Spenglers zeigt den Mangel des 


281 Johamies Volkelt 


Undurchdachten in empfindlichem Grade. Der gewöhnliche Ge- 
schichtsforscher darf ruhig in der Weise des naiven Realismus 
sprechen. Ein Geschichtsphilosoph dagegen, der phänomenalistische 
Wendungen mit Nachdruck gebraucht, muß genau sagen, welche 
Tragweite hinsichtlich der Alternative von „Subjektiv“ und „Trans- 
subjektiv“ jene Wendungen haben. 

Ja, das zweifelnde Fragen muß noch weiter gehen: ist Spengler 
denn auch nur berechtigt, den Begriffen: Schicksal, Symbol, 
Physiognomik, ja auch Leben, Werden, Zeit eine Gültigkeit über- 
haupt über den Umfang der abendländischen Kulturseele hinaus 
zuzuschreiben? Wenn jede Kulturseele derart in ihre Weise des 
Erkennens und Erlebens eingeschlossen ist, wie er dies schildert, 
so ist nicht einzusehen, woher er die Mittel nehmen soll, um fest- 
zustellen, daß gemäß denselben Grundformen, in denen sich die 
faustische Kulturseele darlebt (Schicksal, Werden, Richtung, Jugend, 
Blüte, Alter usw.), auch die apollinische und die magische Kultur- 
seele ihren Lebensgang vollzogen hat? Ja, wie will er den Leser 
vor dem Zweifel schützen, daß der Begriff der Kulturseele selbst 
nur eine Illusion sei, in dem die faustische Kultur lebt? Dann 
würde sich die „Weltanschauung“ des abendländischen Menschen 
in dem Satze zusammenfassen: es gibt eine Zeitlang Intelligenzen, 
die das an sicli unbekannte geistige Geschehen in dem Bilde einer 
aus einer Gesamtseele entspringenden Kultur spiegeln. Man sieht: 
die phänomenalistische Tendenz führt folgerichtig auf den Standort, 
auf den uns schon (unter Nr.2) der relativistische Historismus 
Spenglers gestellt hatte. Aber wie gesagt: dies alles ist bei ihm 
undurchdacht. Erkenntnistheoretisches, Psychologisches, Kultur- 
philosophisches, Metaphysisches läuft in dem Intuitionismus Speng- 
lers ungeschieden durcheinander. 

17. Ohne Zweifel ist Spengler eine außergewöhnliche Erschei- 
nung. Er ist dies nicht so sehr durch den Wahrheitsgehalt seiner 
Verkündigungen, als dadurch, daß sich in ihm gewisse verhäng- 
nisschwere Stimmungen und Strebungen der Gegenwart zu eigen- 
artiger Synthese verdichten und er diese Eigenart mit außerordent- 
lichem Können zur Geltung bringt. 

Wenn ich das Können Spenglers so hoch stelle, so habe ich 
dabei mehrerlei im Auge. Ich denke erstens an seine virtuosen- 
hafte Kunst des Eutdeckens von Analogien. Ihm enthüllen sich 
auch zwischen solchem, was weit entfernt liegenden Formen des 
Daseins angehört, innerliche Verwandtschaften. Er hört auch dort, 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 285 


wo andere nur Unzusammengehörigkeit wahrnehmen, gleiche Klänge 
aus der Tiefe heraus. Unzähligemale gerät er dabei ins Abenteuer- 
liche und Künstliche. Aber oft sind es doch bisher unbemerkt 
gebliebene Zusammenhänge und Zusammenklänge, was er mit 
sicherem Hinhorchen erfaßt. 

Zweitens denke ich an seine Fähigkeit, sich in ferne und 
ferneste Kulturen einzufühlen und ihre tiefgehende Andersartigkeit, 
ihre dunklen Schauungen und Träume, ihre rätselvollen Irrationali- 
täten zu eindrucksvoller Darstellung zu bringen. Freilich laufen 
dabei fast immer Ubersteigerungen, Vereinseitigungen, Verzerrungen 
unter oder bilden die Hauptsache. Und so findet sich der Leser 
meistens in der Lage, die richtigen Einfühlungen aus den Ent- 
stellungen herauslösen zu müssen. Doch sind auch die Entstel- 
lungen in der Regel interessanter Art und geben zu denken; wie 
denn überhaupt Spenglers Buch schon darum wertvoll ist, weil es das 
Denken des Lesers in zahllose Aufregungen versetzt und es nötigt, 
sich mit dem Behaupteten auseinanderzusetzen. Als besonders er- 
freulich möchte ich hervorheben, daß Spengler sich von dem gegen- 
wärtig weitverbreiteten üblen Hange gänzlich freihält, das Sexuelle 
als Triebkraft im Völkerleben um jeden Preis in den Vordergrund 
zu rücken. 

Drittens weise ich auf den großen Stil in der Auffassung 
der Kulturen und ihrer Vertreter hin. Es ist ein heroischer Ver- 
lauf, als den uns Spengler das Entstehen, Blühen, Altern und 
Vergehen der Kulturen zeichnet. Die zahllosen Einzelheiten, die 
er heranzieht, zeigen überall Welttiefe und Weltweite Es sind 
— man wird vor allem an Hegel erinnert — erhabene, feierliche 
Mächte, in deren Dienst die großen geschichtlichen Individuen 
stehen. Freilich ist es eine Erhabenheit furchtbarer Art: das 
Feierlich-Geheimnisvolle, mit dem er die Weltmächte umgibt, hat 
das Sinnlos-Grauenhafte zur Kehrseite. | 

18. Der enge Zusammenhang Spenglers mit Zeitströmungen 
der Gegenwart wird schon im Hinblick auf seinen radikalen Skep- 
tizismus deutlich. Weiter Kreise hat sich gegenwärtig ein tiefer 
Überdruß an der Wissenschaft bemächtigt. Die Wissenschaft hat 
an Wertschätzung und Einfluß eine starke Einbuße erfahren. Be- 
sonders dem denkenden Erkennen, dem Logischen und der Ver- 
nunft wird heute ein weitgehendes Mißtrauen entgegengebracht. 
Überall hört man das Irrationale preisen. Manche philosophische 
Richtungen der letzten Zeit (Positivismus, Pragmatismus, die Als- 


286 Johannes Volkelt 


Ob-Philosophie, Nietzsche) haben an dem Emporkommen solchen 
Mißtrauens in hohem Grade mitgewirkt. In diese skeptische Zeit- 
strömung ist Spenglers geistige Individualität tief eingetaucht. 

Nicht minder stark aber, vielleicht noch stärker wirkt in Speng- 
lers Individualität das Verlangen der Gegenwart nach Intuition 
und Mystik hinein. An die Stelle der Zucht des Denkens sollen 
— so sprechen heute Unzählige — geheimnisvolle Offenbarungen 
aus der unbewußten Tiefe der eigenen Seele, geniales Erschauen, 
Erfühlen, Erraffen treten. Philosophie als Kunst, als Erleben, als 
Theosophie sind Schlagworte. Wir haben gesehen, in welchem 
Maße sich in Spenglers Werk die mystische Quelle ergießt. Mit 
Goethe darf er, in dieser Hinsicht wirklich ein „faustischer“* Mensch, 
sagen: „Drum hab ich mich der Magie ergeben.“ 

Schon als Synthese von uferlosem Skeptizismus und undis- 
ziplinierter Mystik, trägt das Spenglersche Werk das Gepräge 
des Dekadenten. Mit deın Fehlen des kausalen Denkens und der 
begrifflichen Verarbeitung der Erfahrungsgrundlagen ist seinen 
Darlegungen alles Strenge und Straffe genommen. Sie bewegen 
sich im Elemente der von Stimmung und Ahnung, von „Angst“ 
und „Sehnsucht“ bewegten Persönlichkeit. Trotz aller Größe der 
Auffassung erhalten auf diese Weise Spenglers Ausführungen etwas 
Weichliches, Zerfließendes, Wehendes. 

Dieser Charakter steigert sich noch dadurch, daß Spenglers 
Mystik etwas Unursprüngliches, Unechtes hat. Es ist in ihr zu 
wenig von Not und Kampf zu spüren. Mit erstaunlicher Gewandt- 
heit werden unzählige Einzelerscheinungen und Einzelfragen gemäß 
den mystischen Grundbegriffen zurechtgelegt. Diese erhalten hier- 
durch etwas Formelhaftes, Schematisches, Scholastisches. In 
Spenglers Händen fügt sich alles spielend leicht dem verwickelten 
Schematismus. Zuweilen (so wenn er etwa die Gegensätze des 
Gewordenen und des Werdens, des Wirklichen und Möglichen an- 
wendet; besonders aber wenn er die geschichtliche Entwicklung 
als vorausbestimmbar hinstellt) spricht er ähnlich einem Aufklärer; 
zuweilen wieder glaubt man einen künstlichen Dialektiker zu ver- 
nehmen. 

Ein anderer Zusammenhang mit Zeitströmungen tut sich auf, 
wenn man den Gegensatz von Lebensdurst und weltflüchtiger 
Romantik beachtet. Den Seelen der Kultur mangelt jedwedes 
positive Ziel, jeder allgemeingültige Wert, um dessentwillen sich 
ihre Entwicklung vollzöge. Sie sind nur dazu da, um alle in ihnen 


- — æ + 


Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 287 


angelegte Lebensmöglichkeiten auszuleben. Die Entfaltung des 
Lebens in höchstmöglicher Intensität und in allumfassendem Um- 
fang seiner Äußerungsmöglichkeiten ist das Einzige, worauf es in 
den verschiedenen Kulturen ankommt. Rickert hat Recht, wenn 
er den engen Zusammenhang Spenglers mit der „Modeströmung“ 
der „Lebensphilosophie“ hervorhebt (Die Philosophie des Lebens 
S. 32). 

Zugleich aber geht etwas weltflüchtig Romantisches durch 
Spenglers Buch: Romantik der Dekadenz. Häufig findet man in 
Dichtungen der Gegenwart (und ich meine nicht etwa bloß lyrische) 
als Grundstimmung eine träumende Lebenshaltung, und zwar mit 
der besonderen Färbung, daß der Lebenstraum eine Mischung von 
Müdigkeit und Gehetztheit, von Erschlaffung und fieberhaftem 
Vorwärtsstürmen darstellt. Liest man Spenglers Schilderungen 
von dem dämmernden Erwachen der Seelen der Kultur, von ihrem 
Lebens- und Siegesrausche, ihrem Erlahmen und Erlöschen !, so 
erhält man den Eindruck, daß in den Kulturen trotz aller harten 
Wirklichkeiten, doch nur flüchtige, nichtige, sinnleere Weltenträume 
vorliegen. Im besonderen aber tritt das Weltflüchtige dort hervor, 
wo Spengler das Zu- Ende -Gehen der abendländischen Kultur 
schildert: sie wird in einer „infinitesimalen Musik des grenzen- 
losen Weltraumes“ enden (614). Ein mathematisch- musikalisches 
Formenspiel — dies ist die Endgestalt der faustischen Kultur! 
Es ist dies eine Art Wiedererneuerung von Träumen, wie sie 
Novalis hatte — nur übersetzt aus glaubensvoller in nihilistische 
Romantik. 

Dekadent aber ist endlich und vor allem an Spengler sein Un- 
glaube an den deutschen Geist und den Geist überhaupt. In 
seinem Werk bringen sich gewisse jetzt in weiten Kreisen herr- 
schende Verfalls - Stimmungen zum Ausdruck: Zermürbung des 
Glaubens und Wollens, hoffnungsloses Starren in die Zukunft, 
Zweifel an der Zeugungskraft des deutschen Geistes, Unglaube 
an die Macht der Ideale überhaupt und an einen Sinn der Welt. 
Spengler zweifelt nicht nur daran, ob der deutsche Geist die 


1 In dieser Hinsicht hat Spengler einen höchst beachtenswerten Vorgänger 
in Eduard v. Hartmann. In der „Philosophie des Unbewußten“ legt Hartmann 
in dem Abschnitt über das „dritte Stadium der Illusion“ dar, wie die Kultur- 
menschheit vom Mannesalter ins Greisentum zu schreiten im Begriffe steht. 
Und er schildert dieses Zu- Ende - Gehen in Zügen, mit denen Spenglers Vor- 
stellung von dem nahenden „Untergang“ in vielen Stücken übereinstimmt. 


288 Johannes Volkelt: Die Grundbegriffe in Spenglers Geschichtsphilosophie 


Krisis, die jetzt an seinen Grundfesten rüttelt, überwinden werde; 
nein, er fühlt sich im Besitze eines unbedingt sicheren Wissens 
davon, daß es mit der Schöpferkraft des deutschen Geistes nach 
jeder Richtung hin unweigerlich dem Ende nahe sei. Die Über- 
kultur unserer Zeit führt, wie jede Überkultur, gefährliche Zer- 
falls- Erscheinungen mit sich: eine der gefährlichsten aber ist das 
. Irrewerden an sich selber, der Unglaube an das eigene Fühlen, 
Sehnen und Wollen, an die den Tiefen des eigenen Geistes ent- 
stammenden Ideale. Spenglers Werk ist ein hochbedeutsames, 
gerade darum aber besonders eindringlich zu bekämpfendes Er- 
zeugnis aus den am Zerfall unserer Kultur — wie ich hoffe, ver- 
geblich — arbeitenden Kräften heraus. 


289 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile. 


Von 
Ernst Mayer. 


Die Deutung des germanischen Beweisrechts und damit des 
Prozeßrechts überhaupt wird durch die Frage bestimmt, ob den 
Germanen das Gottesurteil von jeher bekannt war, wie mit vielen 
andern ich glaube, oder ob es eine Entlehnung aus andern Kul- 
turen darstellt. Ich meine nun hier eine Reihe von Beobachtungen 
gemacht zu haben, die zur bestimmten Beantwortung führen können. 
Es sind zunächst die einzelnen Ordalformen zu verfolgen. 


A. Das Erdordal: 


I. Einmal kommt das Erdordal in Betracht, als was wenigstens 
überwiegend das nordische ganga undir iarzarmen angesehen wird. 
Ist man hier bisher ausschließlich auf das nordische Material be- 
schränkt gewesen, wie es weithin bereits John Erichsen in seinen 
Anmerkungen zu John Arnesen hist. indl. til den gamle og nye 
islandske raettergang 1762, S.7, 233—237, 240f., 252 gesammelt 
und von K. Maurer in seiner Bekehrung des altnorwegischen 
Stammes II, S. 170 N. 80, S. 223 N. 123 sowie in Germania 
XIX, S. 145ff. (dazu Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetz- 
gebung und Rechtspflege XXVIII, S. 344, Vorlesungen über alt- 
nordische Rechtsgeschichte I. 2, S. 240, V, S. 671 f.) derart ver- 
vollständigt wurde, daß später nach meinem Wissen keine neue 
Stelle beigebracht ist (dazu auch Uhlands Schriften I, S. 260 f.), 
so habe nun ich in MJÖG XXXVII, S. 285f, 363 f. versucht, 
die nordischen Angaben durch eine bisher unbekannt gebliebene 
spanische Nachricht zu erklären, und zwar wesentlich in dem Sinn, 
den schon K. Maurer der Einrichtung beigelegt hatte. Pappenheim, 
der ja bereits in seinen altdänischen Schutzgilden (1885) und in der 
Zeitschrift für deutsche Philologie XXIV, S. 161 ff., kurz auch in 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 19 


A 
— 
— 


290 Erust Mayer 


Z. Sav.-St. R. G. Germ. Abt. XXIX, S 322 ff., die Lehre Maurers 
anfocht, mußte natürlich auch meine Deutung verwerfen und hat 
sie in einem Aufsatz in der Z. Sav.-St. R. G. Germ. Abt. XL, S. 70ff. 
(zitiert „Aufsatz“) bekämpft; deshalb sei es gestattet, noch einmal 
auf diese Lösung zurückzukommen, um so mehr, als ich für den 
nordischen und den spanischen Bereich neue Momente beibringen 
kann. Die Erörterung wird sich am besten nach den drei An- 
wendungen gliedern, in denen die isländischen Berichte ‚Der Rasen- 
gang‘, das ganga undir iarsarmen erwähnen. 

II. 1. An die erste Stelle sei die Erzählung der Laxdæla? 
c. 18 gerückt, wonach das Zusammenbrechen der aufgerichteten 
Erdstücke (iardarmen) über der beweisenden Partei, die sich dar- 
unter befindet, gegen dieselbe ebenso entscheidet wie sonst das 
Mißlingen eines Gottesurteils. Pappenheim, der früher die Angabe 
auf einen nachträglichen Gebrauch des Rasengangs als Gottes- 
urteil deutete (Dänische Schutzgilden S. 28, 35), ist wohl unter 
dem Einfluß der vollständigen Verwerfung des Berichts durch 
v. Amira in G. G. A. 1896, S. 208 kühner geworden und hält (Auf- 
satz S. 78) jetzt überhaupt die „Verwendung des ganga undir 
jiarsarmen als Gottesurteil nicht für geschichtlich beglaubigt“. 

Aber Pappenheim hat da mit sehr groben Maßstäben gearbei- 
tet, welche die gesamte überreiche Überlieferung der erzählenden 
nordischen Literatur entwerten müßten. Es ist gewiß, daß der 
künstlerisch ganz hervorragend begabte Verfasser der Laxdæla 
namentlich am Anfang (1—3), wie im Schlußteil, der von Bolli 
Bollason spricht, den ihm überlieferten Stoff, der freilich auch 
von einer ungewöhnlichen Ausdehnung und Verästelung ist, kom- 
poniert und dadurch Verwirrungen in der Folge der Vorgänge 
und Zeiten angerichtet hat?, und es mag die Laxdæla darin über 
die Eigla und Eyrbyggia hinausgehen. Ich will demgegenüber 
darauf kein entscheidendes Gewicht legen, daß diese Überarbei- 
tungen und Verstöße gerade in dem Teil am wenigsten von kommen, 
dem die besprochene Stelle entnommen ist. Entscheidend aber 
ist, daß die Nachrichten, welche die Sage über Sitten und Ein- 
richtungen beibringt, unbedenklich sind und einer guten Überliete- 


1 ed. Kälund in altnorlischer Sagabibliothek Bd. 4; derselbe in Samfund til 
ulgivelse af gammelnordisk Literatur Bd. 19. 

2? Am ausführlichsten die frühere Erörterung von Kalund in seiner Lar 
dwla-Aurgabe (Samfund XIX, S. 40ff.; Sagabibli thek IV, S. 5fl.); vertiefend, 
F. Jonsson iu den oldnorske og oldislanske Litteraturs historie II. 1, S. 444. 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 291 


rung entstammen !. Es ist überhaupt sehr natürlich, daß in einer 
Literatur, die wesentlich nicht auf schriftlicher Tradition, sondern 
mündlicher Überlieferung beruht, die Darstellung des äußeren Ge- 
schehens Entstellungen ausgesetzt ist, mag man auch die Gedächtnis- 
technik jener Zeiten überhaupt und gerade der isländischen Ober- 
schicht noch so hoch anschlagen; dagegen sind die Nachrichten über 
Einrichtungen und Sitten, die ja nicht das Ziel sondern nur Material 
der dichterischen Arbeit waren, viel weniger einer willkürlichen 
Veränderung ausgesetzt, laufen als Konstanten durch die ganze 
Saga hindurch; wo Umbildungen erkennbar sind, bestehen sie, wie 
das ja an der Njala besonders deutlich wird, darin, daß in die 
alte Zeit die Formen des 12. und 13. Jahrhunderts zurückverlegt 
werden; daß dagegen Bräuche, die zu der christlichen Anschau- 
ung nicht paßen, nachträglich erst erfunden und eingefügt worden 
seien, ist auf das äußerste unwahrscheinlich. So kommt man mit 
dem vagen Urteil „Verlässigkeit oder Unzuverlässigkeit“ in diesen 
Dingen nicht durch. 

Nimmt man nun aber einmal vorerst den Bericht der Laxdæla? 
hin, so besagt derselbe, daß der Beweisführer unter die aufge- 
stellten Rasenstücke gehen muß, und daß er siegt, wenn die 
Stücke nicht zusammenfallen. Die Rasenstücke müssen mit der 
einen Kante fest im Boden eingesetzt sein, auf der andern Seite 
sind sie so hoch aufgerichtet, daß ein Mann darunter durchgehen 
kann; von einer Stütze, als welche nach einem andern später zu er- 
wähnenden Bericht eine Lanze erscheint, ist hier nichts gesagt. Da 


1 So auch F. Jonsson a. a. O. II. 1, S. 449 N. 3 Ich erinnere außer- 
dem an die höchst wertvolle Notiz, wonach der von den norwegischen Königen 
gesetzte innere Friede immer nur drei Jahre dauerte (Laxdæla 12, § 1), ein 
Satz, der mit der isländischen Regel (Grägäs K. b. 19. a. E.) von der bloß drei- 
jährigen Geltung des nymæli zusammentrifft, aber von dieser sich doch wieder 
soweit unterscheidet, daß er nicht etwa auf einer vom Erzähler vorgenommenen 
Übertragung des isländischen Rechts auf norwegische Verhältnisse beruhen 
kann. Vielmehr ergibt das Ganze einen ursprünglichen und unverdächtigen 
Beleg für die zeitliche Begrenzung der Geltung von Gesetzen im Nordischen 
überhaupt, der zu den entsprechenden Normen des südgermanischen Land- 
friedensrechts vortrefflich stimmt. 

2 Laxdæla 18, § 16 ff. en Porkell pykizz einn eiga ok bað gera til skirslu 
at sið peirra. pat var pa skirsla i pat mund, at ganga skyldi undir iardarmen, 
pat er torfa var ristin or velli; skyldu endarnar torfunnar vera fastir i vellinum, 
en sa maðr, er skirsluna skyldi fram flytia, skyldi pad ganga undir. .... Ekki 
Puttuz heiðnir menn miuna eiga i abyrgñ pa, er slika hluti skyldi fremia, en 
nu pykkjaz eiga kristnir menn, pa er skirslur eru gorver. , 

19* 


292 Ernst Mayer 


ist es klar, daß dann diese Rasenstücke nicht allenfalls eine W öl- 
bung bilden, sondern daß sie im Winkel zueinander gestellt sein 
müssen!, sowie daß die einzelnen Stücke dick und deshalb selır 
schwer sein werden. Fällt das Gebäude ein, so muß es deshalb 
im Sturz den Beweisführer zu Boden gedrückt haben?. Der Vor- 
gang wird als skirsla (Ordal) nach dem siör der Heidenleute be- 
zeichnet und der skirsla der Christenleute gleichgestellt; daß mit 
 siðşr nur ein allgemeiner Brauch und nicht eine Rechtsgewohnheit 
gemeint gewesen sei’, ist eine unbewiesene und für die damalige 
Zeit unmögliche Unterscheidung. — So wie die Stelle lautet, ist 
nur von skirsla die Rede und es wird davon nichts ausdrückliches 
davon gesagt, daß etwa durch das Ordal eine eidliche Erklärung 
des Beweisführers bestärkt worden wäre; freilich schließt der 
Bericht so etwas auch nicht aus, dann nämlich, wenn nach dem 
allgemeinen Sprachgebrauch in der skirsla ein Eid als selbstver- 
ständliches Element steckt. Nun lassen nicht bloß die Angaben 
aus dem südgermanischen Kontinent, übrigens auch aus dem 
Griechischen, erkennen, daß dem Gottesurteil ein Eid voraus- 
gehen muß, und es auf eine erklärliche, allein das Nichtselbst- 
verständliche betonende Ausdrucksweise zurückführt, wenn der Eid 
nicht genannt wird!; nicht nur schließt im angelsächsischen Rechte 


1 Im weiteren Verlauf wird in Laxdæla 18, § 21 von torfabuganum ge- 
sprochen und dieses bezieht Kal und h. I. auf den gekrümmten Rasenstreifen. 
Aber es ist zunächst klar, daß man bei einer vollkommenen Wölbung nicht 
einen bugr im Sinn einer Rundung als besondern Teil, wie das im Text ge- 
schieht, unterscheiden könnte. Dann aber heißt bugr eben nur die Abweichung 
von der geraden Richtung, bedeutet sehr oft nur den Winkel: so Fritzuer 
s. v. bugr. 

? Natürlich gibt es für solche Selbstverständlichkeit keinen urkundlichen 
Beleg. Grimm R. A. I“, S. 165 hat das im Text Gesagte dahin gewendet, 
daß der Beweisführer durch die losbrechende Masse geschädigt werden konnte. 
Das ist in der Tat bei einem übermannshohen Aufbau aus dicken Schollen 
eine Folge, über die jede Sandgrube den Zweifler helehren kann; sie setzt aber 
voraus, daß der Beweisführer zu Boden geworfen wird. So beruht es auf einer 
ungenügenden Versinnlichung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn Pappenheim 
Aufs. S.76 N.1 mich in Widerspruch mit Grimm zu bringen sucht. 

$ So Pappenheim, Schutzgilden, S. 27 zu dem in Vatnsdæla 33 erwähnten siör. 

Für das Südgermanische ausreichend das bei Brunner R. G. II, S. 437 f. bei- 
gebrachte. — Gerade so ergibt die wichtigste Nachricht über Eisenprobe im 
griechischen Recht, die Stelle in Antigone 264 f. (TheY 8’ Er hh mudpous Ae 
yepoiv xat nüup dreprerv xal Seous Spxwporeiv) die Verbindung, und nur so erklärt 
sich eine andere nach meinem hier allerdings sehr unzulänglichen Wissen noch 
nicht (aber etwas anklingendes bei Hirzel der Eid S. 215 N. 8) verwandte 


— — — He — 


— — —— 


-a — — — fe 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 293 


das eigentliche Ordal regelmäßig an einen Eid des Beweisführers 
ant, sondern. vor allem ist uns aus dem nordischen Kreis selber 
eine ausführliche Erzählung überliefert, welche beweist, daß auch 
in diesem Bereich die skirsla als notwendigen Teil einen Eid 
in sich befaßt“. Ist. nun in der christlichen skirsla der Eid ein 
notwendiges Element, so ergibt sich dann von selbst aus der Gleich- 
setzung der christlichen skirsla mit dem Rasengang als der heid- 
nischen skirsla, daß auch letzterer Akt selbstverständlich eine 
Eidesleistung enthalten haben muß Es ist also die Behauptung 
nicht richtig, die für Pappenheim® eines der wichtigsten Glieder 
seiner Beweisführung bildet, daß in der Laxdæla 18 von einer 
Eidesleistung keine Rede sei. Das Wort skirsla besagt das Gegenteil. 
Die Klage endlich, in deren Verlauf unser Beweismittel zur An- 
wendung kommt, bezieht sich auf ein ganzes Vermögen, in das 
außer fahrender Habe auch Grundstücke, und zwar in erheblichem 
Maß eingeschlossen sind; sie ist also eine Immobiliarvindikation“. 


Stelle aus Aristoteles AS NL norrzelz c. 28 a. E. xal tous 3320Y WUOTEY TOis 
"lose Wor: rèy avtov dySpòv civar xat giny, gp ols tos udo Ev TO meraye: 
xa<eigay; d. h. weil mit dem Eisenordal der Eid verbunden ist, s hat man um- 
gekehrt einen besonders feierlichen Eid durch eine Anwendung von Heißeisen 
bestärkt. 

1 Aepelstan II, 23 pr. swerige done bonne að, þæt he sy mid fol ryhte 
unscyldig ære tihtle, ær be to pam ordale ga. Dazu die normannischen Stellen 
bei Liebermann, Gesetze der Angelsachsen, II, S. 602 N. 15. 

t Sverris S. c. 53 (ich zitiere nach Flateyarbok II, S. 587). Vor dem König 
Sverrir macht Eirekr seine augebliche Abstammung vom Vater des Königs 
geltend: þa mælti Sverrir konungr til Eireks: „med raadi vina mina vil ek 
gefa per orlof til at flytia skyrslur sva, at gud sanni faperni þitt“... Litlu 
sidar fastnadi Eirekr til iarns ok þa er hann skyldi iarnit bera, skildi Sverrir 
konungr fyrir eidstafrinn ok mælti sva: „at her leggr þu bendr a helga doma 
ok þvi skytr þa til guds ok sva lati bann hond þina heila undan iarni koma, sem 
þu ert son Sigurdar konungs ok brudir minn. þa svarar Eireks: „sva laati gud 
mik bera heila hond mina fra iarni, at ek em son Sigurdar konungs; enu eigi 
vel ek þetta iarn bera fleirum monnum til fadernis enn mer“. Ok eftir 
pessum eidstaf bar hann iarn ok vard vel skirr. Es ist zuerst nur von flytia 
skirslur die Rede; das Folgende aber zeigt, daß der Vorgang aus der Ablegung 
eines vom Richter formulierten Eids und aus dem bera iarn besteht, also auch 
die Eidesablegnng zur skirsla gehört. Schon A. Taranger, Den angelsaksiske 
kirkes indflydelse þaa den norske, S. 324 N. 1 hat die Nachricht bemerkt. 

3 Pappenheim, Schutzgilden, S. 28; Aufs. S. 78. 

4 Ich verstehe nicht, daß ein so trefflicher Jurist, wie Pappenheim, Aufs. 
S. 75 sagen kann: „zunächst handelt es sich in der Laxdæla nicht... um 
eine Immobiliervindikation, sondern um einen Kommorientenfall“. Das ist 
doch kein rechtlicher Gegensatz: der Kläger klagt auf die hinterlassenen Immo- 


294 Ernst Mayer 


Wo das Ordal abgehalten wird, ist im Text nicht gesagt, und 
so kann man nicht unmittelbar erkennen, aus welchem Boden die 
Streifen genommen werden. K. Maurer aber hat ja nachgewiesen, 
daß ursprünglich in Island nicht nur das Wiesen- und Hoch- 
weidengericht, sondern jede Entscheidung über landsbrigs — Im- 
mobiliarvindikation — auf dem streitigen Grundstück erledigt 
worden ist!. So ergibt sich auf einem Umweg mit Notwendig- 
keit, daß die Rasenstücke im Fall der Laxdæla aus dem vindi- 
zierten Land genommen waren. 

2. So der Inhalt des Berichtes der Laxdæla, der für sich 
allein keinen Anlaß zur Bemängelung bietet. Daß er nicht nur 
richtig sein kann, sondern richtig sein muß, ergibt sich nun 
eben dadurch, daß das aus der isländischen Sage Gewonnene im 
wesentlichen mit einem Gebilde des spanischen Rechts zusammen- 
trifft?, und sich, wie sehr oft deshalb der genaue Zusammenhang 
der gotischen Sprache mit der nordgermanischen, so auch noch 
viel später des gotischen Rechts mit dem skandinavischen her- 
ausstellt. Die Analogie findet sich in jener sehr alten Form des 
nordostspanischen Rechts, die unter dem Titel des fuero de 
Sobrarbe geht? und in verschiedenen Textarten überliefert ist. 
Unter diesen kommt einmal die Bestimmung im fnero de Navarra 
II. 5, S. 2 in Betracht, auf die ich schon in jenen beiden 
kurzen Notizen für MJÖG XXXVII, S. 285f., 363f. hinge- 
wiesen habe, dann aber auch, wie ich erst nachträglich ersah, 
eine aragonesische Bestimmung von 1247'; die letztere Fassung 


bilien samt den dazu gehörigen Mobilien, weil das Vermögen nach den Regeln 
über Kommorienz ihm angeblich zugefallen ist. 

1 Maurer, Vorles. V, S. 354f, 361, 380. 

2 Es ist ein Mißverständnis Pappenheims, Aufs. S. 77, wenn er glaubt, ich 
habe die Richtigkeit der Angaben der Laxdæla schon vorausgesetzt. Das ist 
ja der Sinn meiner ganzen Beweisführung, daß die an sich nur mögliche Richtig- 
keit dessen, was die Laxdæla beibringt, durch die Übereinstimmung mit dem 
Spanischen nunmehr als sicher sich mir ergibt. 

3 Darüber ich in Z. Sav.-St. R. G. Germ. Abt. XL, S. 236 ff. 

Fueros, observancias y actos de corte del reino de Aragon por Savall. . . y 
Peñen (1866) I, S. 96 b. II si clericus habuerit clamum de laico, debet ire ad 
iustitiam secularem. Et si laicus habuerit clamum de clerico, debet ire ad 
episcopum. Et si laicus habuerit clamum de clerico pro haereditate ecclesiae, 
clerici ipsius ecclesiae debent accipere de terra ipsius haereditatis et ponere 
eam super altare eiusdem ecclesiae; et ille, qui petit ipsam haereditatem, iuret 
super altare, quod haereditas ipsa, de qua fuit terra, quae est super altare, 
sua fuit et debet esse et accipiat ipsam terram, quae est super altare et sic 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 295 


ist weniger altertümlich wie die von Navarra, kommt aber im 
wesentlichen auf das gleiche hinaus; hat sie so im ganzen keinen 
selbständigen Wert, so erhärtet sie immerhin das eine, daß jener 
navarresische Beweis durch Erdordal nicht allenfalls baskischen 
Einflüssen, die in Aragon ausgeschlossen sind, entstammen kann, 
sondern dem Recht der gotischen infanzones angehört. Nach den 
spanischen Angaben wird das Erdordal bei einem Streit über das 
Grundstück verwendet. Neben der eigentlichen Probe geht die 
eidliche Behauptung des Rechts einher, wie man das ja nach 
obigem auch beim isländischen ganga undir iaroarmen voraus- 
gesetzt hat. Genommen ist die Erde aus dem streitigen Grund- 
stück. Nach spanischem Rechte mißlingt der Beweis dadurch, 
daß der Beweisführer durch die aus dem Boden ausgestochene 
und in eine erhöhte Lage — jetzt auf den Altar gebrachte — 
Erdmasse, die er eine kurze Strecke bis vor die Kirchentür tragen 
soll, zu Boden gedrückt wird; dasselbe gilt nach isländischem 
Recht, nur daß hier im Bericht der Laxdæla nicht diese Wir- 
kung, sondern die notwendig auf eine solche Wirkung führende 
Voraussetzung, nämlich der Zusammenbruch des schweren Scholleu- 
aufbaus, geschildert wird. Beidemal handelt es sich um eine 
Probe, die sehr wohl bestanden werden kann. Umgekehrt -— da 
wir über die Art und Festigkeit des Aufbaus im Isländischen 
gar nichts wissen — berechtigt auch nichts zur Behauptung, daß 
etwa die isländische Probe leichter als die spanische hätte erledigt 
werden können!. 

Beiden Anwendungen des Erdordals muß der Gedanke unter- 
liegen, daß die Erde, die man sich eben doch belebt und so irgend- 
wie als Göttin denkt, die Wahrheit oder Unwahrheit der Behaup- 
tung erweist. — Im Nordischen und Gotischen wendet sich die 
Erde noch unmittelbar gegen den Meineidigen. 

In andern germanischen Stammesgebieten aber kehrt der Gedanke 
nur mehr verblaßt wieder, so daß eben zum rechten Beweis irgend- 
welches Anlangen der Erde gehört, wie man ja auch beim Gebet 
die Erde angreift. Hierher zählt wohl die altalemannische Be- 
rührung der bestrittenen Erde durch die mit Eid und Kampf be- 


sit sua haereditas. Tamen clerici ipsius eeclesiae, quando laicus venit ad iuran- 
dum, delent spoliare ipsum altare et circumdare de spinis et ponere virtutes 
ecclesiae super altare et pulsare campanas et sic debet laicus jurare. 
1 Cr. M. Pappenheim, Aufs. S. 77. 
Die Belege bei Heiler, Das Gebet“, S. 103. 


296 Ernst Mayer 


weisenden Parteien (L. Alam. 81) und spätere deutsche Ableitungen“, 
weiter das cartam levare südgermanischer Rechte nach der For- 
schung Goldmanns”?. — Es ist ferner wohl möglich aber freilich nicht 
beweisbar, daß der altrömische Gebrauch, die gleba bei der Vin- 
dikation vor den Prätor zu bringen, ein Überbleibsel einer vor- 
geschichtlichen Anrufung der Erde im Beweis ist. — In den gleichen 
Zusammenhang ist schließlich eine von mir beigebrachte Nachricht 
aus dem iranischen Quellenkreis zu rechnen, wonach derjenige, 
der auf der Heimaterde steht, dadurch gezwungen wird, beim 
Eid die Wabrheit zu sagen®. 

Dagegen führt das, was uns namentlich durch die vortrefflichen 
Untersuchungen von Kapras allerorten aus dem slawischen Rechte 
beigebracht worden ist, wieder zu der volleren Form zurück, wie 
sie im ost- und nordgermanischen Recht begegnet. Hier wird 
bei „Grenzstreitigkeiten“ dadurch Beweis erbracht, daß der Schwö- 
rende den Eid mit einer Erdscholle auf dem Kopf und in einer 
Grube stehend ablegt. „Grenzstreitigkeiten“ treffen in diesem 
Rechtssystem, das einen aus der Familienkommunion abgeleiteten 
gebundenen Grundbesitz hat, im wesentlichen mit den Immobiliar- 
streitigkeiten zusammen; denn nicht darum, ob einem überhaupt 
Grundbesitz zukommt, sondern darum, wie weit die Grenzen 
seines Anteils reichen, streitet man in einer solchen Gesellschaft; 
gerade so ist in einer Menge süddeutscher Bauernrechte die Klage 
über Stein und Rain mit der Immobiliarklage überhaupt gleich- 
bedeutend. Gemeinsam ist der nordischen und der slawischen Art 
des Erdzeugnisses, daß die Erde aufgegraben wird und der Beweis- 
führer solche ausgegrabene Erde zu Häupten hat. Daß im Sla- 
wischen daraus ein Erdkloß geworden, sieht nicht wie etwas Ur- 
sprüngliches aus; denn der Schwörende steht in einer ausgehobenen 
rechteckigen Grube, aus der viel mehr Erde als jene Scholle abge- 
hoben worden sein muß. So kommt man zum Schluß, daß der 
slawische Brauch ein Rudiment von dem ist, was der isländische 
rein_bewahrt hat. Der Gotisch-Spanische aber, bei dem nicht nur 


ı Grimm R. A.“ J, S. 163. 

2 MJÖG, XXXV, S. 287f. 

3 Procopius (ed. Haury) I. 5, § 20—27; dazu MJÖG, XXXVII, S. 363f. 

4 Zt. f. vergleichende Rechtswissenschaft, XXXIV, S. 283 ff. - 

è Vgl. etwa die Belege bei Knapp, Die Zehnten des Hochstifts Würzburg, 
II, S. 919, s. v. Stein und Rain, der freilich selber diesen Zusammenbang nicht 
erkannt hat. 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 297 


der körperliche Zusammenhang der ausgehobenen Erde mit der 
Grube, sondern letztere überhaupt verloren gegangen ist, darf man 
als eine weitere Abschwächung betrachten. 

In der Tat findet sich nun ein bisher nicht beachteter skan- 
dinavischer Beleg, wonach die slawische Form auch im Nordischen 
wiederkehrt und der Übergang zum ganga undir iaroarmen und 
dem spanischen Erdordal unmittelbar sich ergibt; ich verdanke den 
ersten Hinweis dem ausgezeichneten Spürsinn meines Kollegen 
Chroust. In einem der von Sv. Grundtvig gesammelten dänischen 
Märchen nämlich’ wird jemanden, der in einer Lebensnot dieZukunft 
erfahren will folgendes geraten: „heut abend spät mußt du einen 
Spaten nehmen und auf den Kirchhof gehen und dir eine Grassode 
abstechen, eine Elle im Geviert, und die mußt du mitnehmen und 
zum Hügel hinaufgehen, der nördlich der Stadt liegt; das ist der 
Galgenberg. Dort mußt du dir auf der Südseite des Hügels ein 
Loch graben, so tief, daß du darin stehen kannst und von der- 
selben Größe, wie die Grassode. Dann steigst du in das Loch 
hinab und legst die Grassode auf dein Haupt“; in dieser Stellung 
hört dann der Fragesteller die Vögel von dem reden, was er 
wissen will. Es ist klar, daß die Aufmachung im dänischen Fall 
einesteils mit der slawischen zusammentrifft, ohne daß an einen 
slawischen Einfluß nur entfernt gedacht werden konnte; aber doch 
wird nicht wie bei den Slawen nur eine kleine Scholle, sondern 
schon eine größere Sode, die das ganze Loch deckt, aus der Erde 
geschnitten und der Kopf des Handelnden befindet sich darunter. 
Das ergibt dann den Übergang zu dem isländischen ganga 
undir iarearmen; denn es ist nicht möglich, daß die dem gleichen 
Volkskreis angehörige dänische und isländische Form unabhängig 
voneinänder entstanden wäre. Ferner aber erklärt das dänische 
Vorkommen den Sinn des isländischen, spanischen upd slawischen 
Brauches, der ja zunächst dem Beweis dient; dagegen wird im 
Dänischen die Erde ausgegraben und der Handelnde deckt sich mit 
einer Erdscholle, um durch einen Zauber die Vogelsprache zu ver- 
stehen. Es kann hier dahingestellt bleiben, wie weit das in die gerade 
auch bei den Goten so lange verwendete Befragung des Vogelflugs? 


ı Sy, Grundtrig, Danske folke aventyr ? (1881), S. 217. 

2 Über die Vogelschau in der spanischen Überlieferung zahlreiche Belege 
bei Ramon Menendez Pidal la leyenda de los infantes de Lara 1896 S. 8, N. 1; 
über sonstige germanische Auspizien Golther, Handbuch der BERUADIEL EN 
Mythologie, S. 659f. und das dort zitierte. 


298 Ernst Mayer 


hinüberführt ob hier nicht etwa eine gemeinarische Form vor- 
liegt und das für die römische Beobachtung des Vogelflugs not- 
wendige templum! ursprünglich auch ein solcher quadratischer 
Erdaushub, also nur nachträglich ein bloßer abgesteckter Visier- 
raum gewesen ist. Aber das ist klar, daß wenn einer zu einem 
Zauber unter die Erde geht, er irgenwie den Erdgeist in Bewegung 
setzt. Die dänische Nachricht beweist zwingend, daß es sich 
allemal, auch bei dem Erdordal um einen Erdzauber handelt. 

III. Die zweite Anwendung des ganga undir iarsarmen schil- 
dert bekanntlich die Vatnsdæla c. 33°. Zunächst ist betont, daß 
damit ein stehender Brauch (siar)? bei schweren Rechtsbrüchen (storar 
afgeı dir) geschildert wird. Der siör besteht nun darin, daß einer 
sich unter drei Rasenstücken, die diesmal ungleich hoch sind, so 
daß das eine einem Mann an die Achsel, das zweite bis an den 
Gürtel, daß dritte bis an den Mittelschenkel reicht, durchkriechen 
muß. 

Mit dieser Angabe ist einmal für diesen Fall klar, daß jedes 
einzelne Stück für sich als men angesehen wird und daß von einer 
Wölbung, die alles befaßt, keine Rede ist; man könnte höchstens 
nur mehr daran denken, daß jedes einzelne Stück aus einem Bogen 
bestanden hätte. Damit ist aber von selber die Deutung von iardarmen 
ausgeschlossen, die eigentlich allein die Vorstellung von der halb- 
kreisförmigen Gestaltung des Aufbaues begründet hat. Man erklärt 
nämlich das iarzarmen aus men im Sinn von Halsring* und schließt 
von daher auf eine Rundung der iarsarmen; aber da, wo man 
genauer in die Bedeutung des Stammes men hineinsehen kann, näm- 
lich im Angelsächsischen, ist mene zunächst nicht das Halsband, 
sondern das crepundium, d. h. das am Hals befestigte Amulett oder 


! Über das templum vergleiche Wissowa, Religion und Kultur der Rörer ° 
S. 527 fl. 

3? (Fornsogur herausgegeben von G. Vigfusson und Th. Möbius S. 53): Bergr 
lysti hogginn til Hunavatnsping ok bjo pangat til malit. Siðan kvomu menn 
til pings ok leitudu um sættir. Bergr kvaðst eigi mundu febetr taka ok Pviat 
eins sættast, at Jokull ganga undir prju iardarmenr, sem pat var siör eftir 
storar afgerdir „ok syna sva litilæti við mik“. Jokull kvað fyrr mundu hann 
troll taka enn hann lyti honum sva. þorsteinn kvað þetta vera alitamal — 
„ok mun ek ganga undir iardarmenit*. Bergr kvað pa goldit. Hit fyrsta 
iardarmen tok i oxl, annat i brok linda, prjdia i mitt laer. Daraus die Melabok 
der Landnama: Islendingssogur I, S. 181. 

3 Siehe S. 292 N.38. 

4 So 2. B. F. Jonsson in seiner Ausgabe der Gisla S. Sursonar c. 6, § 10 
(Sagabibliothek X, S. 14). 


0 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 299 


ein sonstiger kostbarer Hänger — etwa aus Bernstein-, Metall- 
oder Glasperlen! — und nur die Gesamtheit dieser Stücke bildet 
das Halsband; deshalb kommt men im Nordischen sehr häufig im 
Plural vor, weil eben das Halsband eine Summe von men ist. So 
heißt das einzelne iarsarmen nicht mehr als das Erdstück“. 
Weiter aber kommt in Betracht, daß der Vorgang, den die 
Vatnsdæla c. 33 beschreibt einen auf dem Ping abzuschließenden 
Vergleich, eine saett betrifft. Allerdings lehnt der Beleidigte die 
Bußzahlung ab und fordert statt dessen das hier durch seine be- 
sondere Form beschimpfende ganga undir iarsarmen. Vorgenommen 
wird das vom Bruder des Täters, der sich vorher erboten hat, 
statt des Täters die Buße zu zahlen®. Dabei ist dann noch einmal 
in Rechnung zu ziehen, daß nach Vatnsdaela c. 33 das ganga undir 
iarsarmen bei der sætt wegen schwerer Delikte allgemein gebräuch- 
lich war und in dem ganga undir iarzarmen an und für sich also keine 
Erfindung liegen kann, die der Verletzte zur besonderen Herab- 
setzung der Gegenpartei sich ausgedacht hätte. Nur darin besteht 
die Demütigung, daß der Verletzte und Kläger, der für die 
Art der Aufstellung zu sorgen hat, die men niedrig und sich ver- 
jüngend aufstellt und deshalb der Täter oder derjenige, der für ihn 
eintritt, wie ein Schwein sich beugen muß: daher das svinbeygja des 
Verletzten. So ist der Zusammenhang der, daß bei der sætt der 
Kläger aus Hochmut auf die Bußzahlung verzichtet, und lediglich 
das bei der sætt gebräuchliche ganga undir iaroarmen, das er 
zur Beschimpfung gestalten will, sich vorbehält; der Täter will 
sich dem nicht unterwerfen; statt dessen tritt der Bruder ein, 
der schon vorher zur Bußzahlung, also zum Abschluß der sætt 
für den Täter bereit war: ein Vorgang der auch sonst bezeugt 
ist“. Nun ist in den übrigen Nachrichten nirgends mehr von 


— 


Dazu etwa Kossina, Die deutsche Vorgeschichte®?, S. 161, Abb. 308, 309, 
wo solche Ber locken der Halsbänder abgebildet sind. Über das übrige Vor- 
kommen des Stammes men besonders Mannhardt, Germanische Mythen, S. 702. 

Namentlich auch die auf S. 300 N. 1 zitierte Stelle aus der Njala be- 
90 daß men nur Erdstück ist und nicht allenfalls auf irgendwelche Wölbung 
geht. 

’ Vatusdæla 32 þorsteinn mælti: „illa hefir nu enn tekizt fyrir bradræoi 
Jokuls broður mins; vil ek bioda febtr, sva at Bergr se vel sæmdr af. Pappen- 
heim, Schutzgilden, S. 29 bat dieses Moment übersehen und das ist mindestens 
für seine damalige Beweisführung entscheidend geworden. 

. B. Njala (ed. F. Jonsson in Sagabibliothek 13) 122 § 12, 128 8 7; 
Biarnar S. Hitdælak. S. (de Ber), S. 58 Z, 32. 


300 Ernst Mayer 


dem ganga undir iaroarmen die Redet; man muß also darin einen 
Brauch sehen, der der älteren Gestaltung der sætt entstammt. 
Zu derselben älteren Schicht aber gehört auch der Gleichheitseid. 
der in einer sehr altertümlichen Quelle des norwegischen Rechts 
und zugleich im dänischen und götischen Recht bezeugt ist?, ur- 
sprünglich auch für die isländische Abzweigung gegolten haben muß; 
später kann man an dem isländischen Vergleich nur mehr einen Eid 
erkennen, den der Kläger ableistet?. Der iafnasareior aber ist eine 
Handlung des bezichtigten Täters, der dann sein ganga undir 
iaroarmen. Es läßt sich nicht unmittelbar beweisen, daß die 
beiden Vorgänge zusammengehören und zusammen miteinander 
verschwunden sind. Aber umgekehrt kann man ebensowenig be- 
baupten, daß sie nichts miteinander zu tun hatten und jedenfalls 
steht das Nebeneinander fest. 

Schließlich aber sei noch einmal betont, daß jedenfalls bei diesen: 
Fall der Gegner dessen, der unter den Rasen geht, bestimmend 
auf die Art des Erdaufbaues einwirkt. 

IV. Der dritte Beleg bezieht sich auf die Eingehung der Blut- 
brüderschaft; dieser ist es ja, den Pappenheim als die einzige 
ursprüngliche, vielleicht als die einzige echte Anwendung über- 
haupt betrachtet“. Für die genauere Kritik des Vorgangs ist 
es nun entscheidend, daB das Nordische verschiedene auf den 
ersten Anschein von einander unabhängige Formen der Begrün- 
dung einer Brüderschaft kennt. 

1. Einmal gehört die allgemeine Bemerkung der Velsungasage 
c. 325, wonach derjenige, welcher das durch bloo blanda saman be- 
gründete Verhältnis bricht, als eiorofi bezeichnet wird, daher. Hier 
ergibt sich also eine selbstverständliche Verbindung von Eid und 
Blutmischung; wie aber diese Blutmischung erfolgt, wird weiter 


ı Njala 119 85 17, 18, das Pappenheim, Schutzgilden, S. 35, N. 1 noch 
in eine lose Verbindung bringt, hat, wie der dazu gehörige 139 & 13 zeigt, 
nichts mit irgend welchem Rasengang zu tun, sondern will nur schildern, wie 
der Verspottete aus Feigheit unter einem Eıdhaufen (men) sich verborgen hält. 

® Bj rk. R. 81, 82, 90 und die übrigen bei Brunner R. G. I“, S. 227 ge- 
nannten Belege. 

3 Maurer, Vorlesungen, V, 8.117ff. Der Versuch das ganga undir iardarmen 
mit einem trygdæiðr zusammenzubringen, muß deshalb wohl aufgegeben werden. 

4 Uhlands (Schriften I S. 261) feine aber unrichtige Deutung der auf- 
gerichteten iardarmen als eines Abbilds des Familienhauses ist auch nur durch 
Beschränkung auf diesen Fall hervorgerufen. 

6 ed. Magnus Olsen (Samfund 36), S. 82 Z. 16 ff. 


uni | isch EEE: — 


An. 


— — — — — 


— — 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 501 


nicht gesagt. Lediglich das blanda blooi saman erwähnt bereits 
die Lokasenna c. 84, die man ja bereits dem 10. Jahrhundert zu- 
rechnen darf. 

2. Sowohl in einem Eddagedicht wie bei Saxogrammaticus 
wird der Vorgang genauer mit renna blos i spor (vestigia sua mutui 
sanguinis aspersione perfundere) beschrieben?. 

3. Nach einer späteren etwa um 1300 entstandenen Sage wird 
von vekja bloo ok lata renna saman gesprochen, aber ohne daß 
hier angegeben wird, wohin das Blut fließt; dazugefügt wird bier 
der Satz: heldu menn pat pa eisa’. 

4. Gemäß einer verbreiteten und lang festgehaltenen Über- 
lieferung wird bei Abschluß der Blutbrüderschaft durch Blut- 
vergießen und Eid das ganga undir iaroarmen gleichfalls ver- 
wendet. In den Nachrichten“ treten zwei Formen der Überlicfe- 
rung besonders hervor, welche die Technik des Vorgangs genauer 
erkennen lassen, nämlich die Argabe in der Gisla S. Sursonar °? 
c. 6 § 9tf? und die in der Fostbredra S.. Die erste und zweite 
Stelle zeigt, daß die iaroarmen wieder so aufgerichtet wurden, 
daß beide Kanten fest in der Erde stehen. Unter die iaroarmen 
wird nach der ersten Stelle ein Speer gesetzt, so hoch, daß ein 
Mann mit seiner Hand bis zum Speernagel reichen muß. Nur 
von einem Speer ist die Rede. Die einfachste Überlegung ergibt, 
daß dann der Rasenstreifen nicht in einer Wölbung aufgestellt sein 
kann; so etwas hätte ein ganzes System von tragenden Stangen er- 
fordert. Nur wenn der Erdstreifen geknickt, also in einem Winkel 
zulaufend gestellt ist, vermag er stehen zu bleiben. Damit stimmt 
auch die Nachricht in der zweiten Stelle, wo gefordert wird, daß 
man solle heimta upp lyckiurnar, svo at madr maetti ganga undir; 
denn, wie Fritzner ausweist, bedeutet lykkja zwar nicht notwendig, 
aber gewöhnlich gerade einen Winkel. Unter dem Erdbau findet 
dann nach der Gisla S. Sursonar zunächst das vekja ser bloo ok 
lata renna saman dreyra sinn i peiri moldu statt; es wird dabei 


i Sämundaredda, ed. Detter und Heinzel, S. 57. 

2? Brot af Sigurdarkviöu v. 18 (Sämundaredda S. 118); Sii ed. Holder, 
S. 28 Z. 28. 

3 Egils S. ok Asmundar c. 6 (Fornaldar sogur Norôrlanda III, S. 876). 

Hierher noch borsteins S. Vikingssonar e. 21 (Fornaldar sog. Norörlanda II, 
S. 445). 

s ed. F. Jonsson in altnordischer Textbibliothek X, dazu Pappenheim, 
Schutzgilden, S. 21ff. 

® Ich zitiere nach Flateyarbok II, S. 93. 


302 Erust Mayer 


betont, daß das Blut mit der Erde vermischt wird. Dann fallen 
die Handelnden auf die Kniee und schwören nun den Brüderschafts- 
eid. So ergibt sich daraus, daß im Akt eine Berührung der Erde 
geschieht, wie sie ja auch in andern arischen Gebieten bei der 
Anrufung der unterirdischen Mächte stattfindet. Der Eid end- 
lich erfolgt hier nach der Blutentziehung; schon Pappenheim 
hat auf dieses zeitliche Verhältnis hingewiesen“, aber, wie sich 
zeigen wird, daraus unzutreffende Folgerungen gezogen. 

5. Entscheidend und abschließend ist ein letzte Reihe, die bis- 
her außer Betracht gelassen wurde. 

a) Es ist bekannt, daß in den slawischen und ostarischen 
Rechten die Blutbrüderschaft durch Bluttrinken begründet wird“. 
Nun hat Grimm in den Rechtsaltertümern“ das Vorkommen dieser 
Form bei den Germanen geleugnet und die spätern, namentlich 
Pappenheim selber, haben sich ihm darin angeschlossen, wiewohl 
Grimm in einem Zusatz zu R.A. I“, S. 266 N. 1 diejenige nordische 
Stelle bereits zitiert und Pappenheim“ selbst sie anzieht, aus der der 
Brauch des Bluttrinkens gerade auch bei den Nordleuten hervorgeht. 

b) Maßgebend ist nämlich einmal das, was die Hrolfs S. kraka 
und die Biarkarimur mitteilen®. Axel Olrik hat im ersten Band 
seiner schönen Danmarks Heltedigtning nachgewiesen, daß die Biar- 
karimur in ihren Angaben nicht allenfalls nur Überarbeitung der 
Hrolfs S. kraka sind, sondern daß sie auf eine ihnen mit dieser 
Sage gemeinsamen Grundlage zurückgehen und manche Züge dieser 
Grundlage besser bewahrt haben“. Beide Überlieferungen selber 
sind also nicht allenfalls als willkürliche romanhafte Neugebilde des 
14. Jahrhunderts zu beurteilen, sondern bauensichaufeiner Grundlage 
auf, die sehr ursprünglich ist, schon der Wikingerzeit angehört®. 


1 Siehe S. 295, N. 2. 

3 Pappenheim, Schutzgilden, S. 30. 

3 Zu den Belegen bei Curne de Sainte Palaye mémoires sur l'ancienne 
chevalerie (1759) I, S. 227 f., Grimm R. A.“ I, S.266, Tamassia, L’affratellamento 
S. 70ff., Ciszewsky, Künstliche Verwandtschaft bei den Südslawen, S. 60 ff. noch 
Valerius Maximus X, II extr. 9. Schon Montaigne essays II, 26 hat die Sache 
bemerkt. — Analogien aus dem semitischen Gebiet bei J. Wellbausen, Skizzen 
und Vorarbeiten, III (1887), S.120f. — Auch die allgemeinen Erörterungen bei 
E:luard Meyer, Geschichte des Altertums?, I. 1, S. 105. 

«1.4, S. 266 N. 2. 

5 Aufs. S. 83 N. ö. 

€ Beides herausgegeben von F. Jonsson (Samfund 32. 

"A Olrik I, S. 116 f., dazu auch F. Jonsson in seiner Au-gabe S. XXIX. 
8 Olrik I, S. 43, 217. 


223 


— 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 303 


In den beiden Quellen wird nun erzählt, wie der vornehmste 
der kappar des Königs Hrolf kraki, der Held Biarki (isländisch 
Bed varr) von seinem halbtierischen, riesenstarken Bruder Elgfrodi, 
der vom Nabel abwärts ein Elch ist!, durch Blutmischung stark 
gemacht wird. Der Vorgang ist in den zwei Quellen nicht gleich- 
mäßig geschildert; beide Angaben sind fragmentarisch und erst durch 
ihre Zusammenfügung erhält man das volle Bild. Die Rolfssage 
berichtet, daß (Elg)Frosi den Biarki (Bedvarr) anrumpelt und 
dabei merkt, daß dieser noch nicht genügend stark ist. Deshalb 
zapft sich (Elg)Frooi Blut aus der Wade ab und läßt den Biarki 
davon trinken. Wie danu Frobi den Biarki noch einmal angreift, 
vermag Biarki auf der Stelle stehen zu bleiben und Frooi erklärt 
nun, jetzt sei Biarki stark, da ihm der Trank bekommen habe. 
Danach tritt Frooi auf eine Erhöhung in seiner Nähe, so daß 
der Hinterhuf vollständig eindringt und sagt: Zu dieser Spur will 
ich kommen und forschen, was in der Spur ist; Erle wird darinnen 
sein, wenn du, Biarki, totkrank bist —, Wasser, wenn du durch _ 
die See stirbst —, Blut, wenn du von Waffen umkommst; ich aber 
will dich rächen weil ich dich am meisten von allen Leuten liebe?. 

Daß Biarki das Blut des starken Frooi trinkt, könnte für sich 
allein ohne jede Beziehung auf Blutbrüderschaft erklärt werden; 
gerade die isländische Form der Biarkisage kennt ja auch das 
Trinken von Blut eines starken Tieres oder das Essen von einem 
solchen Tier, um sich dessen Kraft anzueignen“ und diese allge- 
mein verbreitete Vorstellung ist im Norden noch sehr lange in 
Geltung geblieben‘. Aber ganz unerklärlich ist es dann, warum 
die Fußtapfe, in welche Frodi tritt, und in der sich soweit gar 
nichts vom Wesen des Biarki findet, über das Schicksal des Biarki 


ı Hrolfs S. 20, 54 Z. 8f. 

2 Hrolfs S. c. 24, S. 62 Z. 8f. Siðan tok Froöi ok stjakadi horum. pa mælti 
Frodi: „ekki ertu sva sterkr frændi, sem per hæfir“. Fıodi nam ser bloo i 
kalfanum ok boð hann drekka ok sva gerir Boövarr, pa tok Frodi til hans 
i annat sien ok þa stoð Booövarr i somu sporum. „Helzt erta nu sterkr, 
frændi, sagði Elgfroði ok vænti ek, at þer hafi komit at haldi drukkrin ok 
pa munt verða fyrirmaör flestra um efi ok hreysti ok um alla haröfengi ok 
drengskap ok þess ann ek per vel —“. Eptir þetta sti Frodi i bergif, er var 
bja honum, alt til lagklaufa. pa mælti Fıodi: „til þess spors mun ek koma 
hvern dag ok vita, hvat i sþorinn er; mold mun i vera, et þu veror sottdaudr; 
vatn, ef þu verðr sjodanor; bloð, et pu verdr vapndauor ok mun ek hefna pin, 
pri at ek ann þer mest allra manna. 

3 Hrolfs S. c. 23, S. 69 z. 15—20; Biarkarimur IV, v. 63ff (S. 140f.). 

Axel Olrik a. a. O. I, S. 118. 


304 Ernst Mayer 


irgend etwas anzuzeigen vermag. Auch soll darauf hingewiesen 
werden, daß im Zusammenhang des ganzen Vorgangs Frooi seinen 
Willen und seine Recht Biarki zu rächen, betont. 

Hier setzen nun die Biarkarimur ein!. Sie lauten: „Elgr (Elg- 
frosi, Frooi) sagt in starker Bewegung „wir zwei wollen uns das 
Blut wecken und es in die kleine Spur rinnen lassen, die vorwärts 
auf diesem Absatz liegt“. Frooi (Elgr) mischt (sc das Blut) halb 
und nicht weniger mit Wasser, kredenzt es dann (byrlar) und gibt 
es Biarki und Biarki trinkt in einem aus“. Hier ist das, was 
die Hrolfs S. vom Eindruck in einer Bodenerhöhung sagt bis auf 
die kurze Erwähnung der „kleinen Spur auf dem Absatz“ ver- 
schwunden. Dagegen ist es sehr deutlich, 1. daß die beiden Betei- 
ligten, nicht nur einer, das Blut rinnen lassen; 2. daß dieses Blut 
in die Spur fließt; 3. daß Biarki das von Frooi kredenzte und 
ihm gegebene Blut trinkt. Es wird zwischen den byrla und 
dem Geben des Tranks unterschieden, und so liegt es nahe unter 
dem byrla, im Unterschied vom Geben, gerade das Vortrinken zu 
verstehen; eine sichere Behauptung läßt sich aber weder aus den nor- 
dischen noch den angelsächsischen Belegen des Wortes unmittelbar 
gewinnen. — Gewiß ist aber, daß ein beiderseitiges Blutabzapfen 
stattfindet, und daß das Blut beider in die Fußspur fließt. 

Nur von da aus ist es zu verstehen, wenn das künftige Aus- 
sehen der Spur nach der Hrolfs S. das Schicksal des Biarki anzeigt; 
denn in der Spur ist jetzt nicht nur das Blut des Frooi, sondern 
auch das des Biaıki. Es findet also zwischen den beiden Parteien 
das gewühnliche renna bloo i spor, wie bei der Blutbrüderschaft, 
statt, und jetzt wird es auch klar, warum in der Fassung der 
Hrolfs S. der eine der Beteiligten hervorhebt, daß er den andern 
rächen werde; deshalb schließt man ja gerade Blutbrüderschaft. 
An sich ist das ja nun eigentlich hier unangebracht, da ja Biarki 
und Frosi natürliche Brüder sind und es so einer Blutbrüderschaft 
nicht bedarf. Wird trotzdem zwischen diesen natürlichen Brüdern 
die Blutbrüderschaft geschlossen, so kann man das nur daraus 
erklären, daß eben gerade nur im Ritual der Blutbrüderschaft 
sich das Element findet, worauf es für unsern Erzähler, der den 
plötzlichen Wachstum der Kräfte des Biarki erklären will, ankommt, 


1 Biarkarimur IV, v. 25, 26 (S. 135): Elgur talar með ærinn mod „Okkur 
skulum við vekja bloð; latum renna i litið spor, er liggur fram a pessi skor". 
Frodi blandar vatni við vel til halfs ok ekki mið, byrlar siðan ok Biarka gaf 
en Bodvarr drak i einu af. 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 305 


nämlich das Trinken des menschlichen Blutes, das ja auch unmittel- 
bar erwähnt wird. Ist der Bluttrunk ein Teil der Blutbrüder- 
schaft, so müssen beide Teile die Blutmischung trinken. Wenn 
dabei in unserm Fall nur der Bluttrank des einen Beteiligten 
mit voller Klarheit hervortritt, so erklärt sich das daraus ganz 
natürlich, daß ja der ganze Apparat nur dazu dienen soll, die 
zauberische Stärkung des Einen zu erklären. 

c) Die Annahme, daß mit der Blutmischung der künstlichen 
Brüderschaft auch Bluttrank verbunden ist, erfährt dann aber 
von einer anderen Seite eine ganz ungeahnte Bestätigung. In der 
zwischen 1185—1186 geschriebenen topographia ‚Hibernica‘ des 
Giraldus Cambrensis III., c. 22 wird für Irland eine Form der 
Blutbrüderschaft erwähnt, die mit dem, was die Hrolfs S. und 
die Biarkarimur schildern, genau zusammenhängt!. Man muß nun 
bedenken, daß bis zur Schlacht von Clontarf (1014) Irland geradezu 
ein nordisches Reich war, daß aber auch nachher bis zur Erobe- 
rung Irlands unter Heinrich II. von England und noch darüber 
hinaus bis in das 13. Jahrhundert die Küstenorte, wie Dublin, 
also gerade die Orte, welche die Engländer und mit ihnen Giraldus 
Cambrensis zunächst kennen, besondere Herrschaften der Ost- 
männer, also der Norweger waren?; in der Tat geht Giraldus 
auch sonst unmittelbar von der Beeinflussung der irischen Sitte 
durch die Ostmänner aus”. So muß man jene Nachricht als nor- 


! Giraldi Cambrensis opera ed. Dimock V, S. 167 sub religionis et pacis 
obtentu ad sacrum aliquem locum conveniunt cum eo, quem oppetere cupiunt. 
Primo compaternitatis foedera iungunt; deinde ter circa ecclesiam se invicim 
portant; postmodum ecclesiam intrantes coram altari reliquiis sanctorum appo- 
sitis, sacramentis multifarie praestitis, demum missae celebratione et orationibus 
sacerdotum tanquam desponsatione quadam indissolubiliter foederantur. Ad 
ultimum vero, ad majorem amicitiae confirmationem et quasi negocii con- 
summationem sanguinem sponte ad hoc fusum uterque altar bibit. Hoc autem 
de ritu gentilium adhuc habent, qui sanguine in firmandis foederibus uti solent. 

1 A. Bugge in Aarboger for nord. Oldkyndighed II. 15, S. 279, in Skrifter 
Videnskapselskabet Christiania hist. fil. Kl. 1900, N. 4, in Norges historie I. 2, 
S. 309 fl.; II. 1, S.342f. Giraldus topographia III, 43 (a. a. O. I, S. 186 ft.) 
kennt selber noch immer die Herrschaft der Ostmänner in Dublin, Waterford, 
Limmerik und andern Städten. 

3 So das was III, 21 und III, 43 a. E. über den von den Ostmännein 
entlehnten Gebrauch der Iren gesagt wird, statt des baculus einen securis zu 
tragen. Die Stelle ist sehr bedeutsam für die Lehre von der Einkleidung; auch 
in England ist die wyfele (wiffa) das Beil, hat aber die Funktion wie arder- 
wärts der Stab: meine Einkleidung S. 94. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 20 


306 Ernst Mayer 


disches Recht ansprechen, zumal da als gentiles, von denen nach 
Giraldus die Sitte stammen soll, für Irland eben gerade nur die 
Normannen, nicht die christlichen Iren in Betracht kommen!. Danach 
aber wird zunächst irgendwie der Brüderschaftsvertrag (hier als 
compaternitas gefaßt) geschlossen; dann tragen sich die Kontra- 
henten dreimal um die Kirche, d. h. sie treten besonders sinnen- 
fällig in dieselbe Spur; dann wird in der Kirche auf Reliquien 
ein Bruderschaftseid geleistet. Endlich lassen sie das Blut beider 
fließen und trinken es. Der Bluttrank steht also hier am Ende 
und es geht ihm ein Eid voraus, der diesmal durch christliche 
Formen verstärkt ist. Getrennt von diesem Akt ist der Spurgang, 
der mit der Blutmischung hier noch nichts unmittelbar zu tun hat. 

d) Jetzt ist es möglich sich ein Bild von der ursprünglichen 
Gestaltung des Vorganges zu machen. 

Am Anfang der Entwicklung steht, wie bei den übrigen Ariern 
die Blutmischung durch Bluttrinken. Getrennt davon kommt das 
in der irischen Nachricht ganz eigenartige Eintreten in die 
Spur vor, die eine körperliche Verschmelzung von dem bedeutet, 
was man als einen sinnlichen Abdruck der Persönlichkeit ansieht. — 
Beide Formen, Trinken und Spurmischung gehen natürlich auf 
das gleiche hinaus, d. h. auf Mischung der Persönlichkeit. Aber 
sie haben, wie das die irische Nachricht bezeugt, gerade deshalb, 
weil sie auf das gleiche hinzielen, nichts miteinander zu tun, sind 
nicht Teile eines Geschäfts, sondern die Elemente zweier auf das 
gleiche Ziel gehender Geschäfte. — Dann aber ist eine sehr ver- 
ständliche Contamination beider Formen dadurch eingetreten, daß 
man das Blut aus der für den Bluttrank hergestellten Wunde in 
die Spur träufeln läßt: das ist die Stufe, welche die Hrolfs S. 
und die Biarkarimur darstellen. — Eine weitere Verkürzung ist es, 
wenn man jetzt nur mehr Wert darauf legt, daß das Blut in die Spur 
rinnt und wenn man den widerlichen Bluttrank bei Seite läßt: 
das ist die Stufe, die schon in dem brot af Siguroarkviou und 
bei Saxo sich findet. — Die letzte Abschleifung besteht darin, 
daß man daß Blut irgendwie in die Erde fließen läßt; es wird 
aber nicht mehr ausdrücklich hervorgehoben, daß dazu gerade 
die Fußspur verwendet wird, wiewohl in Wirklichkeit das auch 
jetzt noch immer der Fall sein wird: das ist die Form, wie sie 


— 


1 In der Stelle selber wird der Brauch als Entlehnung bei den gentiles 
bezeichnet; als gentiles kennt Giraldus (topogr. III, 26, 27 mit III, 37) eben 
gerade die Nordleute. 


—— 
2 7 x 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 307 


in der Gisla S., Fostbreora S., Thorsteins S. zur Anwendung 
kommt. 

Allemal ist in diese figürliche Vermischung der Persönlichkei- 
ten ein Eid eingefügt, wie dann ja in den meisten germanischen 
Rechten von dem ganzen arischen Apparat der Persönlichkeits- 
mischung gar nichts anderes als der Bruderschaftseid übrig bleibt. 
— Dieser Eid wird in der irischen Nachricht auf Reliquien in 
der Kirche abgelegt. — Dagegen nach der Gruppe der Gisla S. 
und der verwandten Nachrichten erfolgt die Eidesleistung undir 
iaroarmen am selben Orte, an dem auch die Vermengung des 
Blutes mit der Erde erfolgt. Wenn nun in der Fostbredra S.“ 
unmittelbar gesagt ist, daß das ganga undir iarvarmen . .. var 
pat &idr peirra und diese Wendung in einer andern Sage etwas 
unbestimmter auf das lata renna (bloo) saman angewendet wird?, 
so kann das natürlich nicht so gefaßt werden, daß das ganga 
undir iaroarmen damals bei der Blutbrüderschaft den spätern Eid 
ersetzt hätte; denn der Eid war ja immer neben dem ganga undir 
iaroarmen in Gebrauch‘. Vielmehr will die Gleichung besagen, 
daß der Eid mit ganga undir iaroarmen dem spätern christlichen 
Eid unter Berührung der Reliquien entspricht, also die iaroarmen 
den Reliquien gleichen. 

V. Damit ist es nun möglich geworden, zum Abschluß zu 
kommen. 

Pappenheim hält nach wie vor die Verwendung der ganga 
undir iaroarmen bei Abschluß einer Blutbrüderschaft für das 
Ursprüngliche und die andern Erwähnungen für etwas Abgeleitetes 
oder gar etwas Unhistorisches. Bei der Blutbrüderschaft aber soll 
die Vorstellung zugrunde liegen, daß die Blutbrüder aus demselben 
Schoß der Mutter Erde hervorgehen; die gewölbten iarvarmen 
sollen den Mutterleib darstellen. ; 

In Wahrheit paßt zu Pappenheims Erklärung gar nichts. Setzt 
man sich nämlich auch über die ungewöhnliche Willkür hinweg, 
mit der er von den drei ungefähr gleichzeitig und ungefähr 
ebenso gut überlieferten Vorgängen nur einen als den maßgeben- 
den gelten lassen will, so bleibt zunächst einmal die Tatsache, 
daß die iaroarmen, wenn sie einen Mutterleib der Erde vorstellen 
sollten, eine Wölbung bilden müßten, während sie offenbar im 
Winkel abgebogen waren. — Dann aber widerstreitet die Deu- 

1 Flateyarbok II, S. 98. 

2 8.801, N. 3, N. 4. 

20 


308 Ernst Mayer 


tung Pappenheims vollständig den germanischen Vorstellungen 
über die Herkunft der Menschen. Pappenheim hat sich für seine 
Meinung auf A. Dieterichs Mutter Erde bezogen. Aber schon 
wenn man die von Dieterich! beigebrachten Belege durchsieht, 
so wird man sehr zweifelhaft, ob sie denn wirklich das besagen, 
was Dieterich allerdings aus ihnen ableitet, nämlich die Herkunft 
der Kinder aus der Erde. Denn sie reden weit überwiegend von 
einer Herkunft aus Brunnen, allenfalls auch aus Höhlen. Zieht 
man aber die viel eindringenderen Forschungen Mannhardts, über 
die Dieterich hier hinweggegangen ist, zu Rate, so ergibt sich 
mit voller Klarheit, daß die Kinderseelen der Germanen nicht 
wie die mancher anderen Völker aus einem Mutterschoß der Erde 
kommen: vielmehr stammen sie aus einem Kinderparadies, das weit 
überwiegend hinter einem Gewässer, einer Quelle oder einem 
Brunnen und im Süden, d. h. im Bereich der keltischen Anschauung 
auch im Hintergrund einer Höhle gefunden wird oder das als 
Engelland weitab liegt. Daß diese Anschauung eine gemeinger- 
nianische ist, beweist ganz allgemein die Vorstellung, daß der 
Storch oder der Schwan die Kinder — d.h. die Kinderseele — 
bringt, der sie natürlich nur aus einem Gewässer holen kann; 
dabei darf hier die Frage übergangen werden, wie weit dieser 
Aufenthalt der Ungeborenen mit dem Aufenthalt der Verstorbenen 
zusammenhängt, welche Beziehungen zu den Holden und Berchten 
bestehen, wie weit Vorstellungen von einer Metempsychose hier 
hereinspielen 2. Führt aber eine nordische Überlieferung die ersten 
Menschen auf die von den Göttern belebten Baumstämme Askr 
und Embla zurück’, so sagt die Sache so wie sie vorliegt eben- 


1 a. a. O. S. 18 fl. l 

2 Über die Abstammung der Kinder aus einem Märchenland, das hinter 
einer Quelle oder sonstigen Gewässern, gelegentlich auch hinter einer Höhle 
liegt: W. Mannhardt, Germanische Mythen, S. 255 f., 338 ff., 438, 690; Feld- 
und Waldkulte I, S. 88, 153. Über die aus „Engelland“ stammenden Kinder, 
Mannhardt, Germanische Mythen, S. 327f., 690f. Uber die Beziehungen zu 
Frau Holle oder Bertha, Mannhardt, Mythen, S. 273ff. und jetzt wieder Mogk, 
Germanische Mythologie, S. 51, während Golther a. a. O. S. 489 f. skeptisch ist. — 
Daß der Storch oder Schwan als Kinderbringer jeden Gedanken an eine Her- 
kunft der Menschen aus der Erde ausschließt, hat schon E. H. Meyer, 
Deutsche Volkskunde, S. 101 f. deutlich ausgesprochen; der tiefere Grund aber 
für die Rolle des Storches liegt in der massenhaften Verbreitung der Kinder- 
brunnen (Wuttke, Der deutsche Volksaberglauben der Gegenwart ?, S. 16, 
26, 28. 54, 293), welche eine Hilfe eines Wasservogels, die des Storches, erfordern. 

3 Voluspa 17. 


— —— — a — — — 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 309 


falls nichts von einem Hervorgehen der Menschen aus dem Erden- 
schoß; und auch wenn man Mannhardts! Deutung unterlegen will, 
daß ursprünglich an lebendige und nur später an abgestorbene 
und erst nachträglich belebte Bäume gedacht wurde, so heißt 
auch das noch nicht, daß man die Menschen aus dem Erdenschoß 
hervorgehen ließ; sondern man glaubt die Menschenseele überall da, 
wo eben überhaupt die Geister sich aufhalten, d. h. in den Brunnen, 
den Höhlen, den Bäumen, also zusammen mit Nymphen und Dryaden. 
— Beruht aber überhaupt, wie die Nachricht über Biarki zeigt, die 
Blutbrüderschaft ursprünglich auf Bluttrunk und schwächt sich 
nur allmählich zu einer Mischung des Blutes in der Erde ab, so 
schließt das von einer anderen Seite her jede Möglichkeit aus, 
den Vorgang mit einer symbolischen Geburt aus der Erde zu 
erklären. 

Während es der Deutung von Pappenheim an jedem positiven 
Anhalt fehlt und er mit ungermanischen mythologischen Vor- 
stellungen arbeitet, gibt das dänische Volksmärchen die richtige 
Lösung. Sticht hier der Zaubernde die Grube aus und legt die 
abgehobene Sode auf sein Haupt, so wendet sich er sich an den 
Erdzauber, und hofft ihm dadurch näher zu kommen, daß er 
sich möglichst tief in die Erde eingräbt und noch dazu verschließt. 
— Werden dann bei dem Brüderschaftseid und dem Sühneid die 
Rasenstücke aus der Erde geschnitten, darauf aufgerichtet und 
wird die Rechtshandlung unter dieser Rasendecke vorgenommen, 
dann wird das wieder den Sinn haben, daß man zur zauberischen 
Bestärkung des Eides unter die Erde geht. Daß man in einem 
Fall die Erde mit den Händen und Knieen berührt, entspricht 
den Formen der Gebete zu den Unterirdischen bei andern arischen 
Völkern. — Es ist ferner nur ein sehr naheliegender Fortgang, 
daß die großen Rasenstücke labil aufgestellt werden und so ihr 
Zusammensturz niederdrückt; damit ist dann der Erdzauber zum 
Gottesurteil ausgewachsen. Dieser Schritt ist sowohl im isländischen 
wie im gotisch -spanischen Recht gemacht worden, um eine eidliche 
Behauptung im Prozeß zu bestärken; die Unrichtigkeit einer solchen 
ergibt sich dadurch, daß der meineidige Beweisführer von der 
Erdmasse niedergedrückt wird. Ob auch bei der Verwendung 
der iarbarmen beim Abschluß der Eidbrüderschaft und der Sühne, 
also bei promissorischem Eid die gleiche Steigerung eintritt, steht 


— 


1 Wald- und Feldkulte, I, S. 9. 


310 Ernst Mayer 


dahin; möglich wäre es wohl, und wenn Pappenheim die Un- 
möglichkeit behauptet, so bringt er keinen Beweis. Aber es 
ist ebenso möglich — und soweit gehe ich allerdings von dem, 
was Maurer annahm und auch ich früher glaubte, nach erneuter 
Überlegung ab —, daß man sich hier, wie ähnlich bei dem slawi- 
schen Grenzeid mit dem bloßen Eindringen und Einschließen in 
die Erde, um die Unterirdischen wirkungsvoll anzurufen, be- 
gnügte, aber die ganze Handlung nicht zu einer ordalmäßigen 
Erprobung der inneren Wahrheit des Eidgelöbnisses umbildete. 

Aber daß der Erdzauber zum Ordal umgebildet ist, das ist 
jedenfalls bei den Nordleuten und Goten zugleich bezeugt. Und 
weil bei beiden Völkern diese später ganz singuläre Form vor- 
kommt, so muĝ sie schon vor Beginn unserer christlichen Zeit- 
rechnung, vor dem Ausscheiden der Goten aus dem skandina- 
vischen Zusammenhang vorhanden gewesen sein. Nichts aber 
hindert darin einen noch viel älteren Brauch zu sehen. 


B. Das Wasserordal. 


Bereits in meinem Geschwornengericht und Inquisitionsprozeß, 
S. 360 N. 2, habe ich auf eine Nachrichtengruppe aus dem 4. Jahr- 
hundert hingewiesen, wonach die Anwohner des Rheins — von 
den Berichterstattern als Gallier gefaßt — eine eigentümliche 
Probe der Echtheit eines neugeborenen Kindes kennen. Das Kind 
wird auf einen Schild gelegt! und der Schild auf das Wasser 
gesetzt; fällt nun das Kind vom dahinschwimmenden Schild in 
das Wasser, so ist die Unechtheit bewiesen; versinkt es nicht, so 
ist es echt?. Es wird in dieser zu einem herkömmlichen Stück 
der Rhetorik gewordenen Schilderung manches übertrieben sein 
und namentlich wird die Probe in ihrer Gefährlichkeit nur da 
Anwendung gefunden haben, wo Streit über die Echtheit des 
Kindes war. Aber die Form ist zu gut — von einem so genauen 
Kenner der Rheingegend wie Julian — bezeugt, um irgend einen 
Zweifel über ihr Vorhandensein zu gestatten. Die Landleute am 
Rhein aber sind ja nicht nur schon vor Cäsar vom Elsaß ab ger- 
manisch gewesen, wobei es nichts an ihrerHerkunft ändert, daß 


1 Anthol. graeca (ed. Bosch), I, S. 43. ueipas abrôc en donlöt Je vdov 
raida. 

2 So am ausführlichsten Juliani imp. epist. 16 (ed. Hertlein S. 495); dazu 
noch Juliani orat. 2 (ed. Hertlein S. 104 Z. 23); Libanii oratio 12 (ed. Förster 
II, S. 26 Z. 11); Claudianus in Rufinum II, 112 (ed. Jeep I, 37). 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 311 


sie rasch romanisiert und so später als Gallier im Gegensatz zu 
den Germanen empfunden wurden; sondern vor allem ist in der 
Zeit Julians durch ein erneutes Wandern das ganze westliche 
Rheinufer von Germanen besetzt und das wird gerade in der Um- 
gebung Julians betont“. Die Nachricht spricht also von keinem 
keltischen?, sondern einem germanischen Brauch. 

Daß das die richtige Auffassung ist, ergibt eine im 12. Jahr- 
hundert wieder aufgenommene angelsächsische Nachricht des 10. 
Jahrhunderts, die jetzt für die Untersuchungen über die Sagen 
von Skiold und Skeaf? eine erhebliche Bedeutung gewonnen hat. 
In den Jahren 941 bis 946 wird ein Rechtsstreit, den das Kloster 
Abingdon und die Leute des pagus Oxenefordensis um eine Wiese 
an der Themse führen, folgendermaßen entschieden: die autem 
statuto mane surgentes monachi sumpserunt scutum rotundum, cui 
imponebant manipulum frumenti et super manipulum cereum circum- 
spectae quantitatis et grossitudinis. Quo accenso scutum cum 
manipulo et cereo fluvio ecclesiam praetereunti committunt, paucis 
in navicula fratribus subsequentibus Praecedebat itaque eos 
scutum et quasi digito demonstrans possessiones domui Abben- 
doniae de iure adiacentes, nunc huc, nunc illuc divertens, nunc 
in dextera, nunc in sinistra parte fiducialiter eos praeibat, us- 
quedum veniret ad rivum prope pratum, quod Berri vocatur, in 
quo cereus medium cursum Tamisiae miraculose deserens se decli- 
navit et circumdedit pratum inter Tamisiam et Gifteleia ... quo 
viso miraculo .. . memoratum pratum domui Abbendoniae est 
redditum, populo acclamante: „ius Abbendoniae, ius Abbendoniae““. 
Der Kern der Nachricht ist voll verständlich: setzt man eine 
Kerze von bestimmter Größe auf den dahinschwimmenden Schild, 
so wird der Prozeß an sich gewonnen worden sein, wenn die Kerze 
auf dem Schild abbrennt, ohne in das Wasser zu fallen. Ob dabei 


ı Zum ersten L. Schmidt, Allgemeine Geschichte der germanischen Völker, 
S. 170, 200. Zum zweiten Ammianus Marcellinus, XVI, z. 12. audiens itaque 
Argentoratum, Brotomagum, Tabernas, Salisonem, Nemetas et Vangionas et 
Mogontiacum civitates barbaros possidentes territoria eorum habitare — nam 
ipsa oppida .... declinant. 

3 So H. d'Arbois de Iubainville ccurs de littérature celtique, VII, S. 28ff. 
und noch jetzt Glotz, L’ordalie dans la Grèce primitive, S. 17 N. 2. C. Jullian 
histoire de la Gaule II. (1908) S. 132 N. 6; Grimm R. A. II“, S. 602 zweifelt. 

® Einerseits Chad wick, The origin of the english nation, S. 278; andrerseits 
A. Olrik, Danmarks heltedigtning, II, S. 250fl. 

Chronicon monasterii de Abingdon (Rolls Ser.), I, S. 89f. 


312 Ernst Mayer 


der geschilderte Vorgang wirklich demgemäß verlief oder ob hier 
nicht umgekehrt ein nur klug ausgenutztes und umgedeutetes 
Versagen. des Beweises zu Grunde liegt, ist nicht ganz deutlich, 
hängt davon ab, wie man das Wort „declinavit“ denkt, ob man es 
auf ein Abtreiben des Schilds mit der auf dem Schilde stehenden 
Kerze von der Hauptrichtung der Strömung bezieht oder auf ein 
Heruntersinken der Kerze vom Schild, so daß nur die Kerze ohne 
Schild die strittige Wiese umschwimmt. — Die angelsächsische 
Nachricht geht also auf die gleiche Beweisform wie die viel früher 
erwähnte rheinische: der Beweisführer siegt, wenn der auf dem 
schwimmenden Schild angebrachte Gegenstand nicht in das Wasser 
fällt, oder — anders ausgedrückt —, wenn der Schild nicht von 
einem Wirbel erfaßt und umgedrelit wird. Daß dabei die Angel- 
sachsen eine Kerze benutzen, erinnert daran, daß bei den Goten 
das Abbrennen der Kerze für sich allein als Ordal verwendet, zur 
bataylla de candelas ausgebildet ist!; so haben, wie das ja häufig ist, 
die Angelsachsen die eine Ordalform — das Abbrennen der Kerze 
— mit der andern — der Befragung des Wassers — kombiniert. 

Der Brauch, vom Untergehen eines Objekts im Wasser die 

Entscheidung eines Rechtszweifels abhängig zu machen, hat im 

- deutschen Kaltwasserordal sich weiter fortgepflanzt?®. Es ist ja 
vielfach das Obsiegen dadurch bedingt, daß das Beweisobjekt 
versinkt; aber — und das wird nicht genügend beachtet — ebenso 
oft wird umgekehrt gefordert, daß dasselbe auf der Oberfläche 
der Flut bleibt“. 

Geht man auf die ältesten Grundlagen zurück, so kommt schon 
in Betracht, daß anscheinend auch die Griechen in der Urzeit das 
Versenken in der Flut nicht nur als Strafe, sondern auch als 
Probe verwendet haben!. — Geradezu aber entscheidet die Naclı- 
richt, die zuerst bei Plutarch und daraus bei Clemens von Alexan- 
drien vorkommt: danach weissagen die heiligen Frauen den Ger- 
manen aus den Wasserwirbeln“. Jenes Ordal ist nun aber selber 


1 Fuero de Navarra, V3, 11, 12; V 7,1. 

2 So auch Arbois a. a. O., VII, S. 30 N. 1. 

3 Grimm R. A. II“, S. 484. 

t Das scheint mir Glotz a. a. O. S 16 ff. in sorgfältiger Untersuchung doch 
bewiesen zu haben. : 

® Plutarchi v. Caesaris 17 ëse BÈ u3rhoy AJTOVG KIUDAUVE TA MAVYTEVUATI TWY 
LESWV yuyxxwy, AT zotauwy bis massdhincugm za PU éMyuoig ze 
wogag Teruarsimeva mpoedeonelov ciz s uazr e, Toy Ererauypar 
very servry; ebenso Clem. stromata J, 15: dazu Grimm, Mythologie, I. 4, S, 192. 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 313 


nichts als die Wirkung eines Wasserwirbels. — Ebenso bezeugt 
eine wohl noch angelsächsische Nachricht sortilegia vel divinationes 
vel vigilias ad fontem aliquem’. 

Es ergibt sich damit das gleiche Verhältnis, wie vorher bei dem 
Erdordal. Da wie dort werden die großen Naturgewalten durch 
Zauber zu Weissagung gezwungen. Da wie dort wird dann dieser 
Gedanke für die Entscheidung von Rechtszweifeln verwendet und 
der Ausgang von einem bestimmten, und zwar in den bisher be- 
sprochenen Fällen von einem schädigenden Verhalten der Natur- 
gewalt abhängig gemacht. So wird der Naturzauber zum Ordal. 
Da dieses Wasserordal schon im 4. Jahrhundert am Rhein und 
später bei den Angelsachsen, die mit den Rheinanwohnein nichts 
zu tun haben, bezeugt ist, so muß dessen Vorhandensein wiederum 
bis in die vorgeschichtliche Zeit zurückverlegt werden. — Bei den 
übrigen Ariern kommt vor allem der griechische Eid beim Styx 
in Betracht, der nach seiner ursprünglichen Gestaltung als ein 
Gottesurteil gefaßt wird, dem die Olympier selber sich unterwerfen °. 


C. Feuerordal. 


In den beiden bisher besprochenen Fällen wird die Entschei- 
dung der großen Naturgewalten, d. h. jener Götter angerufen, die 
älter und heiliger als die späteren heroischen Götter der Ger- 
manen und anderer Arier sind® Man wird von da aus vermuten. 
daß auch das dritte Element, das Feuer, das ja später ebenfalls der 
Weissagung diente*, auf diese Weise befragt wurde. 

Nun begegnet der Griff in die bloße Flamme in einigen Texten 
der l. Ribuaria, also noch um die Wende des 6. und 7. Jahrhunderts, 
während die anderen den Griff in den kochenden Kessel haben“. 
Daß der Beweisführer selber ein Feuer mit einem Körperteil durch- 

1 Poenitentiale Pseudo Egberti IV. 19 (Wasserschleben die Bußordnungen 
der abendländischen Kirche, S. 335) und jetzt R. Meißner: ganga til fıettar 
in Zeitschrift des Vereins für Volkskunde XXVIJ, S. If., 97f. 

2 R. Hirzel der Eid, S. 172. 

3 Dazu auch Eduard Meyer a. a. O. I. 3, S. 100. 

t So die interessante Aufzeichnung des Doktor Hartlieb von 1455: Grimm, 
Mythologie, III“, S. 430 c. 80; dann auch häufig beim Sprung durch das Johannis- 
feuer: Panzer, Beiträge zur deutschen Mythologie I, 8. 210, 216: II, S. 549. 

5 L. Rib. 80.1, 2. 31. 5. Ich sehe keinen Grund mit Brunner R. G. II, 
S. 407 N. 34 gegen Grimm R. A. II“, S. 567 das ignem für eine Verlesung von 
ineus zu halten, zumal der cod. 4, der die Form ignem hat, in 30. 1, ganz selb- 
ständig aut sortem zufügt und so von einem Sachkundigen geschrieben sein muß. 


314 Erust Mayer 


kreuzen muß, ist etwas Urarisches, was auch im primitiven grie- 
chischen Recht begegnet!. — Der Kesselfang selber aber liegt 
durchweg bereits der l. Salica zugrunde und ist also hier mindestens 
für das 6. Jahrhundert auf das breiteste bezeugt. — Daß aber schon 
die ursprünglich zusammengehörigen Nord- und Ostgermanen auch 
das Heißeisen zu Anfang kennen, ergibt sich daraus, daß es auf 
der einen Seite im gotisch-spanischen Recht neben dem Kesselfang 
vorkommt”, auf der andern Seite aber in dem ältesten russischen 
Recht“, einer Quelle, die nach ihren ganzen Grundlagen nord- 
germanisch ist — man denke nur an die ganz bezeichnende Be- 
schränkung des Gewährschaftszuges auf den dritten Mann! —, 
neben dem Wasserordal begegnet“. 

Erscheint dann dem Nordmann, der nicht vor Ende des 10. Jahr- 
hunderts die dritte Guorunarkvioa dichtete“ der Kesselfang als 
etwas im eignen Land Fremdes, dagegen in Sachsen Gebräuch- 
liches’, so besagt das nichts mehr als, daß damals in einem Teil 
des Nordens der Kesselfang nicht im Gebrauch war. Allein, 
wenn man bedenkt, daß gleichzeitig in Norwegen (1014) und Is- 
land (1000) der gerichtliche Zweikampf, der vorher reichlich in 
Verwendung kam, aufgehoben wurde®, im spätern Recht aber 
jenes ganz ungewöhnlich rationalistische System des Beweises 
durch kvior und heimiliskvioar vitni (nefndarvitni) auftritt“, so ist 
es selır walırscheinlich, daß die skeptischen Nordleute mit dem 
ganzen System der irrationellen Beweismittel aufgeräumt haben. 
Aber das muß in spätrer Zeit geschehen sein: nicht nur nach der 
Ablösung der Ostgermanen von den Nordgermanen, sondern erst 
nach der Wanderung der skandinavischen Abenteurer nach Rußland, 
also frühestens ungefähr im 10. Jahrhundert; d. h. es kommt dafür 
die Zeit in Betracht, in der infolge der großen Wikingerzüge der 


1 Glotz a. a. O. S. 107. 

2 Mein Geschwornengericht und Inquisitionsprozeß S. 91 N. 10. 

s Jetzt Goetz, Das russische Recht, 1910. 

* Dritte Redaktion, §§ 45, 47 (Götz I, S. 31). 

5 Dritte Redaktion, §§ 23, 111, 113 (Götz I, S. 25, 49f.); dazu Götz IV, 
S. 204 ff. 

e F. Jonsson, Litteratur historie, I, S. 298f. 

7 Dazu zuletzt mein Geschwornengericht S. 80 N. 33. 

s K. Maurer, Vorlesungen, I. 2, S. 241 ff. 

° Mein Geschwornengericht S. 57ff.;, was neuestens Pappenheim G. G. A. 
1920, S. 149f. dagegen bemerkt ist eine ganz unselbständige Wiederholung 
älterer Argumente. Ich werde anderweitig auf diese Frage zurückkommen. 


Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 315 


religiöse Zweifel die ganze nordische Welt erfaßt und viele lieber 
sich selber trauten als den Göttern. — Es ist demgegenüber dann 
sehr entscheidend, wenn doch in Dänemark die dritte Form der 
Feuerprobe, der Griff an das heiße Eisen oder das Betreten des- 
selben Ende des 10. Jahrhunderts in starkem Gebrauch ist und 
nichts dafür spricht, daß dieser damals erst eingeführt worden! 
ist; ebenso herrscht in dem heidnischen Schweden das Ordal des 
heißen Eisens, bis es Mitte des 13. Jahrhunderts abgeschafft wird?. 
Nimmt man nun hinzu, daß die gleiche Form bei den Goten, bei 
den Russen und im Süden bei den verschiedensten Stämmen Schon 
gegen Ende des 9. Jahrhunderts bezeugt ist, so bleibt wiederum 
nichts anderes übrig, als im Heißeisen und so im Feuerordal eine 
germanische Einrichtung zu schen, welche aus der vorchristlichen 
Zeit stammt. — Aber das ist allerdings sehr wohl möglich, daß 
die Heißeisenprobe, die ja Metall voraussetzt, eine jüngere Form 
der Feuerbefragung ist, wie der Kesselfang und der Flammengriff 
war. Ist aber das Anlangen eines glühenden Metalls wirklich eine 
spätere, wenn auch vielleicht noch der Bronzezeit angehörige Er- 
findung, so erklärt sich sehr gut, wie sie bei den einen ger- 
manischen Stämmen neben dem Kesselfang vorkommt, bei den 
Skandinaviern aber nach der Trennung von den Goten den Kessel- 
fang überhaupt verdrängt hat, soweit sie dann nicht selber, wie 
wieder später bei den Norwegern, mit dem System des irratio- 
nellen Beweises überhaupt beseitigt wird. 


D. Ursprung des Gottesurteils. 


Gegenüber dem was Wilda® und heute wieder — dieser ohne 
Beleg — v. Amira“ vertreten, also gegenüber der Lehre von dem 
spätern Ursprung des Ordals, etwa gar eine Herübernahme aus 
dem Orients, wiewohl in der Mittelmeerwelt, wohl auch nicht mit 


— — —— — 


1 Ebenda S. 89 N. 20. 

? Ebenda S. 80. 

3 Ersch und Gruber III. 4, S. 481 fl. 

Grundriß des germanischen Rechts 3, S. 277f. 

5 So v. Amira, der nicht den leisesten Beweis geliefert hat und liefern kann 
und nach seiner Art ein solches Vorgehen bei andern auf das schärfste brand- 
marken würde. Daß er trotzdem viel Eindruck gemacht hat und man dem, der 
diese flüchtige Behauptung nicht glaubt, einen Gegenbeweis aufbürden will 
(so Pappenheim G. G. A. 1920, S. 138f.), entspringt einer wunderlichen Ge- 
folgentreue. 


2 


316 Ernst Mayer: Der Ursprung der germanischen Gottesurteile 


Ausnahme der Probe des geweihten Bissens!, alle Ordalien längst 
erloschen waren, eine Brücke von den Germanen zu einem Orient, 
aus dem sie Ordalien hätten entlehnen können, vollständig fehlt, 
hat sich herausgestellt, daß das Erd- und Wasserordal auf eine 
uralte Befragung der Elemente zurückgeht‘. Das Feuerordal, 
dessen erste umfassende Belege auch noch der heidnischen Gesell- 
schaft angehören, kann dann gleichfalls nicht anders gedeutet 
werden. Erde, Feuer und Wasser, also die alten Mächte, die 
später hinter den anthropomorphen jüngern Göttergeschlechtern 
zurücktreten, werden befragt — ein sicherer Beweis der höchsten 
Ursprünglichkeit. Die Frage kann sich vielleicht nur auf einen 
Zauber beschränken, bei dem kein unmittelbarer Schaden durch 
den Dämon droht; dann ist der Übergang zu dem Losen gegeben, 
das ja auch bei Germanen prozeßual öfters verwendet wird’. Es 
kann aber ebensowohl die Gottheit in der Art bezeugen, daß sie 
‚den schädigt, der sie zu Unrecht anruft, wie das ja auch beim 
Zweikampf der Fall ist, der mit Recht stets zu den iudicia dei 
gestellt wurde. Das ist das Ordal im engern Sinn, wie es also 
längst vor historischer Zeit bei allen Germanen im Schwange war’; 
-die christliche Sitte hat diesen heidnischen Brauch lediglich wie 
vieles andere solennisiert. So aber hat er dann fortbestanden, bis 
-das Offizialverfahren gegen die schädlichen Leute, in dem beliebige 
Foltern verwendet werden konnten, den Parteiprozeß überwucherte 
und so das Gottesurteil, das ja auch eine Pein ist, in der all- 
gemeinen Folter unter geht’. 


1 Gegen Schrader, Reallexikon der indogermanischen Altertumskunde, 
S. 304, richtig Brunner R. G. II. S. 405, N. 24. 

? Über ähnliches im keltischen Recht d'Arbois a. a O. VII, S. 14f. 

8 Brunner R. G. 12, S. 248 ff.: jetzt vortreffliches bei Meißner S. 313 N. 1. 

Ahnliche Gedankengänge bei R. Hirzel, Der Eid, S. 176ff. 

è Mein Geschwornengericht und Inguisitionsprozeß, S. 205. Neben der 
dort zitierten cout. de Bretagne c. 101, das jous (iudicium dei) und gehine 
nebeneinander erwähnt, besonders Espafia sagr. XXXVI app., S. 56. Kastilien 
1072 eliminare per iuramentum et per penam aque calide, übrigens eine Stelle 
«lie ebenfalls die Verbindung von Eid und Orda! beweist. 


317 


Kleine Mitteilungen: 


Bericht eines Augenzeugen über den Einzug König Fried- 
richs III. in Rom, seine Trauung mit der Prinzessin Eleonora 
von Portugal und seine Kaiserkrönung. 1452 März 8 — 23. 


Die Römerfahrt König Friedrichs III., seine Trauung und Kaiser- 
krönung haben zu ihrer Zeit die Aufmerksamkeit der Zeitgenossen in 
bohem Maße auf sich gezogen. Es ist daher nicht zu verwundern, daß 
sich verschiedene Berichte über die großen und pomphaften Feierlich- 
keiten erhalten haben, die mehr oder minder eingehend deren Verlauf 
schildern. Pastor hat in seiner Papstgeschichte! diese letzte Kaiser- 
krönung in Rom beschrieben. Zu den von ihm benutzten Quellen treten 
noch die von Lorenz? angegebenen Handschriften. 

Für das Interesse; welches die Römerfahrt erweckt hatte, ist be- 
zeichnend eine Handschrift der Universitätsbibliothek in Münster’. Diese 
stammt aus dem Besitze des Kölner Professors Jacob Noetlink v. Straelen 
(7 1499)*. Sie enthält dessen akademischen Promotionsreden als Lehrer 
am Laurentianer Gymnasium 1448 — 1456 und einige spätere Reden und 
Ansprachen, alle von seiner eigenen Hand. Nur zwei andersartige 
Stücke sind mitten in die Handschrift eingeschoben, beide von anderen 
Händen geschrieben: ein kurzer Traktat über das Verhalten der Gläu- 
bigen zur Zeit des Schisma, der sich unzweifelhaft auf das Schisma des 
Baseler Konzilpapstes Felix V. (1440 — 1449) bezieht“, und der nach- 
folgende Bericht eines Augenzeugen über die römischen Ereignisse im 


1 Geschichte der Päpste I, 376 fl. 

2? Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter ® 1I 307, Anm. 1. 

3 Handschrift Nr. 315. 

Vgl. über ihn vorläufig noch Keussen, Matrikel der Universität Köla I 
(erste Auf lage), 317 (205, 11). In der druckfertigen zweiten Auf lage ist der 
Erläuterungsstoff vervielfacht. 

® Ich beabsichtige die kulturgeschichtlich sehr wertvollen Reden demnächst 
' herauszugeben. 

s Ich beabsichtige den Traktat in der Zeitschrift für Kiiehengeschichte 
zu veröffentlichen. 


318 Herm. Keussen 


Jahre 1452. Mannigfache Schreibfehler und Anakoluthe weisen darauf 
hin, daß nicht der Verfasser der Schreiber ist, sondern ein flüchtiger 
Kopist, der der lateinischen Sprache nicht völlig kundig war. Der Bericht 
weist sich durch die Schlußworte als der Bericht eines Augenzeugen 
aus und ist infolgedessen sehr anschaulich; ich verweise namentlich auf 
die Stelle über das Aussehen der königlichen Braut. In dieser Anschau- 
lichkeit bildet er eine willkommene Ergänzung zu den anderen Berichten, 
die ich alle verglichen habe, und von denen allen er völlig unabhängig ist!. 


47a Anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo secundo indic- 
tione 15. die vero mercurii 8. mensis martii Fredericus, rex Romanorum, Wia- 
dislaus, rex Ungarie et Bohemie, Albertus, dux Austrie, frater regis Romanorum, 
nec non filia regis Portugalie cum principibus et militibus ornatu splendidissi- 
mis et cum cardinalibus, episcopis et aliis prelatis et officialibus Romane curie 
et civitatis solemniter obviam euntibus civitati Romane cum quinque milibus 
appropinquavit et illa nocte extra muros Romanos in quadam domo cuiusdam 
Florentini? a domino nostro papa solempniter et bene ordinato pulcherrimis 
ornamentis ac in prato in tentoriis et palliis ultra 40 extensis cum reverentia, qua 
decuit, pernoctavit. 

Altera vero die, videlicet iovis, nona mensis predicti, apud s. Petrum supra 
scalam ante portam mediam missa erat sedes papalis, postmodum hora tertiarum 
processio totius cleri de urbe, senator pariter et consulatus Romanis!) cum aliis 
militibus et civibus fere innumerabilibus obviam exeuntes solemniter ac devotis- 
sime ipsum illustrissimum regem Fredericum cum Wlasdelavo, rege Ungarie et 
Bohemie, et fratre suo Alberto ceterisque ducibus, comitibus, boronibus (), mili- 
tibus, hiis in vestimentis et ornatu splendi(di)ssimis, aliis vero armigeris in 
armatura et defensoriis validissimis antecedentibus processionaliter per portam 
Columbinam, videlicet apud castrum s. Angeli, introduxerunt. Sedebat enim rex 
Romanorum super equum griseum cum cooperta blavia de panno sine pompa 
in vestitu sangwineo de purpuro et capello sive pileo nigro de lana cum circo 
aureo ut rex mansuetus; portabatur enim palleum aureum supra eum. Cum 
autem appropinquaret scale tulerunt saccamanni pallium, equum vero familiares 
domini nostri pape. Sedebat enim papa Nicolaus quintus in pontificalibus in 
scala sive trabe s. Petri et sede ad hoc deputata astantibus omnibus cardinalibus, 
episcopis et aliis prelatis more solito. Ascendente nunc rege F. pre nimia 
pressura et hominum multitudine circumvolantium papa sibi ita cito obviare ad 


— — 0... 


1 Aeneas Sylvius: Historia Friderici III. (Argentorati 1685). — Nic. Lanck- 
man de Valckenstein, Historia desponsationis et coronationis Friderici III. 
bei Pez, Scriptores rerum Austr. 2, 596 ff. — Bericht des Goswinus Mandoctes bei 
Cnmel, Regesta chronologico-diplomatica Friderici III. Romanoram Impera- 
toris (Wien 1859), Anhang CXIX/CXX. — Columbanus de Pontremulo bei 
Denis, Codices M. S. S. theol. Bibl. Caes. Vindub. I, 521—634 (sebr ausführlich, 
aber völlig unterschieden). — Johannes de Ferrara bei Muratori, Scriptores praec. 
Rer. Italic. XX, 433 fl. (streift nur Friedrichs III. römischen Aufenthalt). 

2 Ein Kaufmann de Spinollis: Gosw. Mandoctes bei Chmel, Reg. Frid. S. 
CXIX. 


Bericht über den Einzug König Friedrichs III. in Rom usw. 319 


primam scalam sive trabem, ut moris est, non potuit. Dominus tum cardinalis 
de Columpna ! primo in scalam flexis genibus regem recepit et ipsum sanctis- 
simo domino Nicolao cum aliis cardinalibus appropinquari duxerat. Illustris- 
simus enim rex F. in terram pro(volutus) sanctas pedes pape osculari conatus?, 
papa vero humilitatis affectum tanti principis suscipiens pro effectu pedes ab- 
scondidit et osculari negavit, manum ad osculandum prebuit, surrepit et amplexus 
papa osculabatur eum, regi vero Vladislavo Ungarie et Alberto duci Austrie 
aliisque princi(17b) pibus ascendentibus pedis osculum exibuit cum reverentia, qua 
decuit. Paulo post filia regis Portugalie, illustrissimi regis F. sponsa, cum 
dacibus, baronibus et militibus necnon armigeris eius urbem ingressa est. Est? 
enim etatis, ut apparuit, 14 aut 15 annorum*, mediocris stature, colore quidem 
pallido et albissimo, indita enim veste aurea cum capitalibus aureis, equus eius 
coopertus panno aureo cum cella, scaffis, freno et aliis moni(li)bus et ornamentis 
aureis. Similiter precedebat eum equus, in quo n(ull)us sedebat. Cum ornatu 
splendissimo ac ipsa sponsa equum descenderit() scalamque ascenderit(!), pape 
pedes et manns osculata est ac immediate accessit residencie locum sibi(a)papa® 
et supra scalam per papam deputatam et ornatam etc. Papa quidem surgens 
duxit regem F. ad altare situn in ingressu supra scalas infra picturam sanctorum 
Petri et Pauli et aliorum apostolorum, ubi dominus levat sanctum Petrum ex mari, 
ne submergeretur, et ubi fecerat primum iuramentum. Postmodum vero cum 
omnibus cardinalibus, episcopis et prelatis ibidem existentibus duxit regem F. 
cum rege Ungarie et Alberto duce ad ecclesiam s. Petri, ubi papa regem di- 
mittens cum cardinalibus duobus, scilicet s. Marie nove“ et s. Angeli’, intereun- 
do altare maius s. Petri humiliter visitaverat, similiter archam Veronice et loca 
denotata eiusdem ecclesie. Quo facto accesserunt predicti cardinales cum rege etc. 
pallatium sanctissimi domini nostri; ibi per tempora, quibus in urbe manserat, 
residentiam obtinuerat etc. 

De matrimonio contracto inter regem et reginam. 

Die vero iovis 16. mensis predicti illustrissimus rex F. cum Wladislavo, 
Ungarie et Bohemie regi(!), fratri(')suo Alberto, ceteris ducibus, comitibus et 
militibus ecclesiam s. Petri accessit chorum stallumque in eadem sibi cum astan- 
tibus deputatum ingressus. Dominus noster papa N. similiter postmodum cum 
omnibus cardinalibus, archiepiscopis, episcopis, cubiculariis, clericis, camere 
auditoribus et advocatis ac singulis suis officialibus et prelatis cum omni reveren- 
tia et solempnitate de pallatio s(anctitatis) sue ad s. Petrum et ad chorum per- 
venit. Paulo post predicta [Lücke] filia regis Portugalie, illustrissimi regis 
F. sponsa, inter duos magnos et solempnes principes, scil. ad dextram ducem 


! Kardinal Prosper de C, Neffe des Papstes Martin V. 

3 Vorlage conaris. 

3 Vorlage et. 

Da Eleonore 1434 geboren war, so war sie im Jahre 1452 18 Jahre alt. — 
Auch der Bericht des Mandoctes (s. o.) gibt der Königin etwa 15 Jahre. 

5 Vorlage pape. 

s Der Titel s. Marie nove war damals unbesetzt, da der frühere Inhaber, 
Petrus Barbus (seit 1440), am 16. Juni 1451 den Titel s. Marci erlangt hatte: 
Eubel, Hierarchia 2,77; er war der spätere Papst Paul II. 

* Joh. Carvajal. 


320 Herm. Keussen 


Slesie et sinistram ducem [Lücke] cum aliis comitibus et militibus Portugalen- 
sibus ipsam sponsam ornatu splendidissimo precedentibus pariformiter eundem 
chorum ingressa est et specialem stallum sive sedem 48 a) sibi ibidem deputatam 
cum revesentia, qua decuit, introducta est. Quonam facto dominus noster missam 
cantare inceperat ipsumque christianissimum principem F., regem Romanorum, 
et sponsam suam [Lücke], filiam regis Portugalie, matrimonialiter coniuaxit 
et cum magna devotione fidem se mutuo promittere fecit ipsosque annulavit 
ac osculari fecit. Missa quidem facta et finita dominus noster cam cardinalibns 
ceterisque prelatis antedictis, postea ve10 illustrissimus 1ex Romanoram F. pari- 
formiter cum comitiva sua palatium ingressi sunt. Simili modo regina illustris- 
simi Romanorum regis, quam manu duxerat Wladislavus, Ungarie et Bohemie 
rex, cum aliis suis militibus et principibus supraseriptis antecedentibus ac cum 
dominabus duxissis(!) et comitissis sequendo al snum locum residentie cum tym- 
panis et fistulis “, tubis et basonris reversa est. Quorum coniunctio in longam 
unitatem presentis vite et ad salutem omnium Christi fidelium vigeat ipsiryue 
et nobis omnibus in vitam eternam proficiat! Amen. 

Item eodem die infra missarum solempnia magni facti fuerunt rumores 
inter stabulares et parvulos dominorum et de familia ducis Alberti, fratris regis, 
coutra quosdam Ytalicos parvulos, ubi scandulose(!) et invidiose alii saccomanni 
se intromiserunt iactu lapidum, percussu cusium(!) necnon sagittando unum 
Almanum lamentabiliter sagitta perforarunt et parvulum quendam cum eo 
vulneribus suppeditarunt. 

Item de coronatione Frederici, Romanorum regis predicti. 

Die vero solis 19. mensis eiusdem, vid. dominica, qua in ecclesia dei can- 
tatur letare Jerusalem, dominus noster sanctissimus cum magna solempnitate 
singulisque prelatis curie? antecedentibus et sequentibus rosam auream deferens 
in manubus, ut tunc temporis moris? erat et est, palatium processionaliter exivit 
versus portam scale ante s. Petrum, ubi transitus ligneus de terra elevatus ad 
altitudinem 4 cubitorum tunc cito* factus fuerat, supra quem sedes papalis eius 
permanentis fuerat exaltata, in qua domino nostro sedente astantibusque prelatis 
mox illustrissimus rex Romanorum cunı suis principibus et potestatibus predictis 
etiam palatium exivit, scalas et transitum ligneum predictum ascendens cum 
o:unimoda reverentia se domino nostro sanctissimo pape“ associavit. Immediate 
dominus noster cathedram (escendens regem illustiissimum manu tenens cum 
processione prima introduxit ad altare in ingressu scale situm, ubi reliquit eum 
dominus noster (48% cum duobus cardinalibus et canonicis ecclesie s. Petri et 
ecclesiam cum aliis prelatis se ad missam preparatum ingiediebatur. Qui duo 
predicti cardinales, scilicet patriarcha et vicecancellarius?, cum canonicis pre- 
fatis ante altare ipsum regem F. indueruut suppellicium, biretum et beffam ac 
iu canonicum ecclesie s. Petri creantes. Post hoc vero induerunt sibi albam 
stolam, tunicam dyaconalem et pluviale desuper pretiosissimam, quibus cerimonia- 
libus devotissimis expletis ipsum regem F. predicti cardinales cum maxima de- 


1 Vorlage: fustibus. 3 Statt durchstr. tuobe. 
3 Statt des durchstr. fuit ein undeutliches Wort. 
4 Die Lesung ist unsicher. o Vorlage papa. 


® Lodovico Scarampo, Patriarch von Aquileja. 
1 Francesco Condulmaro. 


Bericht über den Einzug König Friedrichs III. in Rom usw. 321 


votione ac magnificentia inextimali ecclesiam s. Petri introduxerant. Ingressus 
quidem portam mediam ecclesie predicte rex humiliter genua flexerat, et unus 
cardinalium orationem super ipsum legere inceperat. Qua finita surgens pro- 
grediebatur usque ad medium ecclesie s. Petri, ubi iterum rex prostratus ad 
genua alter cardinalium orationem super effuderat. Tertio iterum ante ingressum 
chori cecidit in terram, cardinalis similiter orationem in eum compleverat. Qui- 
bus sic peractis chorum ingrediebatur domino nostro reverentia more solito 
exhibita stallum et sedem imperialem sibi in eodem solempniter deputatam 
ascendebat. Deinde domini cardinales antedicti regressi sunt ad locum resi- 
dentie regine et simili modo eam cum incepta devotione et reverentia ad eccle- 
siam s. Petri predictam introduxerunt. Qne etiam in ingressu in medio et 
ante accessum altaris ad terram successive, ut predictum est, genu flexerat. 
Orationes super eam effuderunt et eam similiter ad sedem in choro eidem 
prefixam conduxerunt. Quibus solempnitatibus sic, ut premittitur, peractis et 
cam attenta reverentia et honore, quo decuit, rex illustrissimus cum eius regina 
predicta domino nostro dicente missa(m) cum omnibus prelatis adherentibus 
processionaliter altare s. Georgii accedentes, ubi magno cum fervore nudatis 
humeris sacro oleo iuungebatur. Quo facto dominus noster una cum rege et 
regina, prelatis et aliis nobilibus missam dicendi causa chorum iterum ingredie- 
batur, in qua quidem missa offertorii tempore, uti rebar, illustrissimus rex Ro- 
manorum maxima devotione cum fervore dominum nostrum papam in sede papali 
sedentem accedens coronam imperialem cum auro, gemmis et ornatu pretiosis- 
simam, capiti suo imposuit, sceptrum imperialis potestatis tribuit, globum aureum 
cum cruce supraposita in signum universalis imperii per universum orbem per- 
cepit et similiter gladium evaginatum in signum administrationis iustitie et 
defensionis sancte (51a) matris ecclesie sacrosancte per ipsum illustrissimum regem 
exhibendum asscripist. Demum vero regina etiam per dominum nostrum in 
imperatricem associebatur () et corona pulcherrima et ornata valde coronabatur. 
Completa postremo missa dominus noster equum ante scalam s. Petri ascendens 
rusamque auream in manu deferens dextra in pontificalibus cum omnibus car- 
dinalibus, episcopis et prelatis lateraliter imperatorem in ornatibus et habitu 
imperialibus coequitantem usque ad portam castri s. Angeli associavit. Imperator 
ibidem quippe deposita corona cum humilitate manum domini pape osculatus 
grates retulit de gratia et honore impensis. Tunc dominus noster sanctissimus 
conferens sibi rosam auream predictam cum benedictione apostolica ipsum im- 
peratorem cum suis comitivis et armigeris reliquit, cum cardinalibus et prelatis 
ad palatium revertebatur. Imperator quidem in ponte s. Angeli milites et alios 
barones, ut moris est et consuetudinis, magnifice creavit, ut novissime per arbem 
Romanam, scilicet per viam pape, cum omnibus suis ducibus et armigeris eccle- 
siam s. Johannis Lateranensis in habitu imperiali coronam in capite deferens 
humiliter visitaverat et ibidem pervertaverat(!). 

Die vero iovis proxime et immediate sequente, vid. 23. mensis martii, pre- 
dicti gloriosus dominus rex equitavit cum magna multitudine ad Neapolim ad 
avunculum suum regem Argonie etc. 

Demum vero sequebatur eum regina cum suis. militibus et dominabus. etc. 
Et non fuerunt reversi ante recessum meum ab urbe Romana, sed dicebatur 
eum fore venturum infra octo vel 14 dies etc. 

Köln. Herm. Keussen. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 21 


322 


Kritiken. 


Adametz, Leopold, Herkunft und Wanderung der Hamiten, 
erschlossen aus ihren Haustierrassen. Osten und Orient, erste 
Reihe, Forschungen zweiter Bd. Wien 1920. 103 S. XXIV Taf. 


Der Vertreter der Tierzucht an der Wiener Hochschule versucht 
hier auf Grund der Haustierrassen die Herkunft und Wanderungen 
dieser so wichtigen, freilich auch so rätselhaften Abteilung der- Mensch- 
heit festzustellen. Er erwähnt zur Begründung der Ansprüche für diese 
wissenschaftliche Methode das ebenso klare wie einfache Beispiel der 
Wolgakalmücken, die im Jahre 1630 aus dem Innern Asiens in das 
westlich und südlich von Astrachan gelegene Steppengebiet eingewandert 
sind, wo sie sich freilich mit einer großen Abwanderung im 18. Jahr- 
hundert bis heute erhalten haben. 

W. Grund, der auf Anregung Adametz’ das Reitervolk hier noch ia 
letzter Zeit besuchte, konnte feststellen, daß die Kalmücken noch heute 
ibre zweihöckerigen Kamele, ihre Fettsteisschafe und ihre kurz- und 
klemmhörnigen Rinder aus der alten Heimat beibehalten haben, und nur 
ihre Pferde, — für sie nur ein Luxustier der Vornehmen — durch Auf- 
kreuzen verbessert haben. 

Das ist nun ein sehr eigenartiges und überzeugendes Beispiel dafür, 
wie lange ein Volk seine Haustiere auch in weit entfernten Gegenden 
beibehält. Aber bei so viel tausendjährigen Wanderungen durch große 
Erdräume mit wechselnden Bedingungen — Adametz denkt sogar an 
Klimawechsel für seine Hamiten, — werden wir freilich an die Er- 
haltung eines und desselben Bestandes ohne jede Abänderung kaum denken 
dürfen. ~ 
Berücksichtigt werden nun von den Haustieren Rind, Pferd, Schaf 
und Ziege und in einem kurzen Anhang die „Pharaonen“windhunde. 

Nach den Ergebnissen S 94—104 nimmt Adametz an, daß Schafe 
und Ziegen als Haustiere in einem Gebiet, das etwa von Afghanistan 
und Beludschistan bis ins Pandschab reichte, gezähmt sind, und zwar 
von den Vorhamiten, die damals — es geschah das nach ihm bereits 


Kritiken 323 


vor 3000 v. Chr. — hier noch neben den Vorfahren der späteren Sumerer 
(in Babylonien) wohnten. Adametz meint auch, daß das Zeburind, bei 
den Sumerern bereits eingeführt war, als die Vorhamiten mit dem aus 
dem Bos primigenius hervorgegangenen Hausrind schon nach dem Westen 
abgewandert waren und daß namentlich die ägyptischen Haustiere schon 
für die allerälteste Zeit aus diesen Indien benachbarten Gebieten mit der 
dazugehörigen Bevölkerung ins Nilland, und zwar über die Landenge 
von Suez eingewandert sind. 

Hier weicht also Adametz von den Ansichten, wie sie besonders Schwein- 
furth, der Altmeister der ägyptischen Forschung, soviele Jahre und mit 
soviel Sachkunde vertritt, ab, der doch den langen Umweg über Yemen 
und Nubien ins Nildelta von Süden her nicht wählen würde, wenn er die 
eigenartige Entwicklung der Zustände in Ägypten nicht eben gerade 
dadurch erklären müßte, daß die kurze Verbindung mit Asien damals 
noch nicht vorhanden war. Adametz übergeht auch eine mit recht 
viel Sachmaterial gestützte Ansicht, daß das Rind, das nur im weiteren 
Zusammenhange mit Schaf und Ziege verbunden ist, eigentlich nicht 
als Tier wandernder Hirten angesehen werden kann, wenigstens nicht 
für die ältere Zeit, dagegen schon mit dem Anfange der Pflugkultur in 
Zusammenhang gesetzt werden muß, da die Bodenkultur an sich älter, 
wie alle wirtschaftliche Haustierzüchtung ist. 

Im übrigen verdient der sehr bewanderte und vielseitige Kenner der 
Haustierrassen weitgehende Beachtung der Fachkreise, wenn er z. B. für 
die „Iberische Bevölkerung der westlichen Teile Europas für Rinder und 
Ziegen, Schafe und Schweine, ja auch für die Hunde Beeinflussung 
durch nordafrikanische Elemente“ annimmt. Dem Hefte sind 
24 Tafeln mit einer Reihe sorgfältig ausgewählter Abbildungen zu den 
Rindern usw. beigegeben. Ed. Hahn. 


Erwin Scharr, Xenophons Staats- und Gesellschaftsideal und 
seine Zeit. Halle a.S. 1919. 321 8. 10 M. und Zuschlag. 


Die Schrift Scharrs war bereits im Juli 1914 abgeschlossen, ihre 
Drucklegung verzögerte sich durch den Krieg. Auf inzwischen er- 
schienene Werke, wie Wilamowitz’ Platon, wurde bei der Korrektur Be- 
zug genommen. Der erste Hauptteil behandelt die Quellen für die Auf- 
stellung von Xenophons Staatsideal. Dabei scheint der Verfasser I4 
und IV der Memorabilien nicht mit Krohn „Sokrates und Xenophon“ 
und neuerdings Klimek für nachxenophontisch zu halten, obwohl beson- 
ders der letztere seine Ansicht gut begründet hat. Wenigstens führt er 
aus diesen Kapiteln an, ohne sich darüber zu äußern, z. B. Anm. 851 

21” 


324 i Kritiken 


und 836. Gegen den Abschnitt über die Kyrupaideia richten sich meine 
Bedenken besonders. Die dialektischen Schlüsse, die da im Kampfe gegen 
Prinz u. a. gezogen werden, können politisch gar nichts beweisen, Pan- 
hellenismus ist damit nicht wegdisputiert, wenn man zeigt, daß er 
nicht alle und nicht jederzeit und nicht in allen Dingen beseelt hat. Man 
versuche es doch einmal etwa die deutsche Geschichte des 19. Jahr- 
hunderts in dieser rein dialektischen Weise nach ebensowenig Quellen 
darzustellen, so wird man inne werden, wie sehr das damit gewonnene 
Bild von dem wirklichen, uns noch ziemlich gegenwärtigen, abweicht. 
Xenophon war selbst mit einem panhellenischen Heere in Asien gewesen, 
mit einem Perserprinzen, gewiß, der uns aber durchaus schon als helle- 
nistischer Fürst entgegentritt. Seine Sprache, sein Denken bildet für 
uns, wie etwa M. Erdmann, Das Wahrträumen, Progr. Charlottenburg 
1908, S. 3, wieder hervorhob, den Übergang zum Hellenismus, und man 
tut den Tatsachen wohl kaum Zwang an, wenn man sich ausdrückt, wie 
Erdmann, die Traumdichtung der Kyrupaideia sei in Alexander dem 
Großen erfüllt. Wegen der Politeia der Lakedaimonier S. 105 und 
Anm. 244 wäre Habben, De Xenophontis libello, qui Aaxedaiuoviwv 
sroAıreia inscribitur, Dissertation, Münster 1909, heranzuziehen gewesen. 
Gegen 3.116 „Sokrates, nicht als ob er selbst Politiker ausbilden 
wollte“, spricht Memorabilien I 6, 15. Auch dem, was da über Sokrates’ 
Verhältnis zu den Sophisten gesagt ist, stimme ich nicht zu. Im folgen- 
den Abschnitt, dessen Wesentliches S. 133—135 enthalten, bin ich mit 
der engen Fassung des Begriffs Utopie nicht einverstanden, finde das 
besser ausgedrückt bei R. Pöhlmann „Geschichte des antiken Kommunismus 
und Sozialismus“ I (1893) — die Neuauflage war mir nicht zur Hand — 
S 475 und sehr gut ihre Berechtigung beurteilt S. 424. Die Rolle, die 
Xenophon das Perserreich spielen läßt, findet ein lehrreiches Gegenstück 
an der Chinas im Denken des 18. Jahrhunderts, worüber F. Andreae in 
„Grundrisse und Bausteine . . zum 70. Geburtstage G. Schmollers“ 
(1908), S. 121—200 geschrieben hat. 

Der Wert und die Bedeutung der Schrift beruhen auf dem zweiten 
Hauptteile, mit dem der Verfasser zu seinem eigentlichen Thema kommt 
und mehr und mit Glück eigene Wege gelıt als bisher. Die theoretische 
Unterscheidung der Verfassungsformen zeigt uns Xenophon in Überein- 
stimmung mit Platon, seine Auseinandersetzungen erstrecken sich aber 
nur auf Demokratie und Monarchie. Der radikalen Demokratie seiner 
Heimat steht er mit großer Abneigung gegenüber, die, was der Verfasser 
in jedem einzelnen Punkte ausführlich nachweist, von den geistigen 
Größen der Zeit geteilt wurde. Viele von ilınen verzichteten damals 


Kritiken 325 


auf eine Teilnahme an einem solchen Staatsleben, wie der Verfasser in 
einem Anhange S. 166—169 darlegt, und auch Xenophon hat das getan, 
obwohl er in seiner Lehre tätige Teilnahme am Staatsleben fordert. In 
seiner Kritik an der Demokratie vertritt er Sokrates’ Forderung der 
Sachkenntnis und wendet sich, wiederum wie viele Zeitgenossen, wider 
den Dilettantismus in der Besetzung der Ämter, die Herrschaft der urteils- 
losen Masse und deren Begleiterscheinungen. Xenophons Ideal ist die 
ideale Monarchie (S. 169— 182). Der Verfasser betont gut, wie das 
Stadtstaatenwesen in Griechenland ihr entgegenstand, und wie dennoch 
eine mächtige Zeitströmung zur Monarchie drängte, deren Ursachen er aus- 
führlich entwickelt, S. 179 schließend mit dem Verlangen nach einer Organi- 
sationsspitze, wie sich das wohl am kürzesten ausdrücken ließe. S.182-315 
gelten sodann der Ausführung des IdealbildesXenoplions in den Einzelheiten. 

Herrscher soll sein wer die Kraft, und damit das Recht, ja die Pflicht, 
seine Persönlichkeit durchzusetzen, fühlt. Dabei ist für Xenophon das 
wichtigere die geistige Stärke und die Macht des Wissens. .Jeder soll 
die Stelle einnehmen, für die er sich eignet, rœ avroð ng«@treıw. Wer 
also zu herrschen versteht, sei Herrscher kraft dieses agysır Eenioraoduuı 
(bes. S. 198f.); dann wird er über Leute herrschen, die ihm freudig und 
in. Freiheit gehorchen, &FeAovrwv cf, weil sie die überlegene Ein- 
sicht anerkennen, die zu ihrem Besten waltet (siehe bes. S. 200 und 221) 
in einem Staate der Gerechtigkeit. Weithin berührt sich hier Xenophon 
mit Platon und auch mit Aristoteles. Die Gerechtigkeit verlangt, daß 
jedem das Seine werde, so ist, wie der Verfasser S. 221 ff. nachweist, 
Xenophons Königtum ein soziales. Nicht die äußerliche Gleichheit der 
Zahl soll darin herrschen, die ein Unrecht gegen den Tüchtigen bedeutet, 
sondern die Abstufung nach den Fähigkeiten, die sogenannte geometrische 
Gleichheit, wie sie auch Platon vertritt. Ich darf hier darauf hinweisen, 
daß auch diese Lehre des Altertums von den Späteren ausgebaut worden 
ist:-Jean Bodin, ein führender Verfechter der Monarchie im 16. Jahr- 
hundert in seinem Werke „De la République 1579“, hat, wider Platon 
streitend, den Begriff der harmonischen Gerechtigkeit dem der arithmeti- 
schen und geometrischen übergeordnet. Die geometrische Gleichheit ist 
es nach Platon, die dem Tüchtigen freie Bahn schafft (S. 228). Beson- 
ders war die Monarchie als Überwinderin der furchtbaren Parteigegen- 
sätze, die alles, sogar die äußere Politik, zerrissen, willkommen, wie das 
Kaerst in seinen Studien zur Entwicklung und theoretischen Begründung 
der Monarchie im Altertum 1898 S. 37 betont hat unter Hinweis auf 
Aristoteles’ Polit. 1310 b. 40ff. Überhaupt finden sich die einschlägigen 
Gedanken des Aristoteles schon bei Xenophon (S. 232). 


326 Kritiken 


In gleicher Weise behandeln die folgenden Paragraphen Xenophons 
Äußerungen zur Erziehung, seine Stellung zur Religion, $ 5 die Unter- 
tanen, § 6 Militärmonarchie und Tyrannen, § 7 die konstitutionelle und 
die absolute Monarchie. Xenophon fordert die konstitutionelle Monarchie 
(S. 302). Angehängt ist ein Exkurs über das Gesetz des Epitadeus in 
Sparta. 

Dieser zweite Hauptteil des Buches kann noch mehr sein als eine 
historische Betrachtung von Xenophons Staatsgedanken, nämlich eine 
staatswissenschaftliche Belehrung für weitere Kreise an Hand der aus- 
führlich wiedergegebenen Gedankengänge Xenophons und seiner Zeit- 
genossen, einer Belehrung, wie sie sich uns in ihrer Klarheit und schon 
durch die Entfernung von über zwei Jahrtausenden gesicherten Leiden- 
schaftslosigkeit selten bietet. Die Erkenntnis daraus, daß die Menschen 
dauernd an der Fügung ihres Zusammenlebens arbeiten und dabei ge- 
nötigt sind, Kompromisse zwischen entgegengesetzten Richtungen anzu- 
nehmen, die befördert wesentlich eine vernünftige und ruhige Behandlung 
der einschlägigen Fragen in der Gegenwart. | 

Wie der Verfasser schließlich S. 315 A.979 mitteilt, hatte er die 
Absicht in drei Kapiteln anschließende Fragen zu behandeln, darunter 
über den Einfluß der Kyrupaideia auf Staatsromane der späteren Zeit. 
Derselbe ist kein geringer gewesen, auch im Mittelalter, nicht nur im 
Altertum und seiner Wiederbelebung. Ich verweise dazu auf S. 64, 
A. 1 und 2 der oben angeführten Festschrift für Schmoller in dem Auf- 
satze von B. Vallentin, Der Engelstaat. Es mag in diesem Zusammen- 
hange noch auf den vortrefflichen Aufsatz von F. Wilhelm, Der Regenten- 
spiegel des Sopatros hingewiesen werden, Rhein. Museum N. F. 72 (1918), 
S. 374—402. Man darf dieser Weiterarbeit mit berechtigter Erwartung 
entgegensehen; denn ungeachtet der mannigfachen, hier vorgebrachten 
Meinungsverschiedenheiten ist die Schrift Scharrs eine eindrucksvolle und 
nicht gewöhnliche Erstlingsarbeit. 

Magdeburg (Kloster U. L. F.). Friedrich Lammert. 


Friedrich Oertel, Die Liturgie. Studien zur ptolemäischen und 
kaiserlichen Verwaltung Ägyptens. B. G. Teubner, Leipzig 1917. 
Die hellenistische Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte ist durch 
Oertel ein gewaltiges Stück gefördert worden, und alle Nachbargebiete 
werden reiche Anregung aus dem vielen Neuen schöpfen. 
„Liturgie“, ursprünglich in Griechenland und im Hellenismus der un- 
mittelbar geleistete Dienst für das Gemeinwesen, schließt Zwang in 
ptolemäischer Zeit — trotz Rostowzews Versuch, ihn zu beweisen — nicht 


- 


Kritiken 327 


ein. Der Verfasser erklärt sehr fein die wahren zwei Wurzeln der 
späteren römisch-ägyptischen Liturgie, die dem munus entspricht, aus 
den Einrichtungen der pharaonischen Zeit, und zwar A) der traditionellen 
Gebundenheit der untersten Bevölkerung („Staatshörigkeit“ — Gelzer 
B. ph. W. 1918, 557), bei der die Masse an ihre ¿ðíæ und an ihre in 
der Regel ererbte Tätigkeit gebunden erscheint (z. B. Land-, Staats-, 
Tempelarbeiter, Handwerker, Matrosen, niedere Beamte). Die ptole- 
mäische Zeit gießt den alten pharaonischen Gehalt in neue ptolemäische 
Formen um; die ägyptischen Kolonen und Arbeiter werden formalrecht- 
lich freie Pächter und bleiben doch tatsächlich Kolonen und Arbeiter. 
So sind zu erklären: 1. die Enırrerilsyuevor reis nıgooodoıc, Staats- 
und Tempelarbeiter (beide Gruppen gehen immer mehr in einander auf); 
2. die uayıuoı; 3. die xAngoügoı. Nach Herkommen liegt ein Recht 
auf Versorgung eingeschlossen, ein Vorzug vor allem für den Priester 
(den alleinigen Konkurrenten der Regierung). Die Arbeiter stellt der Staat 
aus den O yewpyoi, den yewpyod und seyaraı des Dorfes. Die 
Steinbrucharbeiter sind Staatshörige, ergänzt durch abkommandierte niedere 
(altägyptische!) Soldaten bzw. Flottenmannschaften, wohl auch Elephanten 
und Schiffer. B) der Fronde als Nur-Last: Die Bevölkerung wird ohne 
Rücksicht auf ihre sonstige Stellung — Nichtheranziehung bedeutet Pri- 
vilegierung — umsonst oder gegen unternormale Bezahlung, auf be- 
stimmte Zeit oder für ein bestimmtes Maß persönlicher (niedrigerer) 
Arbeitsleistung herangezogen (besonders zur jährlichen, d. h. laufenden 
Dammarbeit; Maximalgratisleistung, d. h. laufende, einmalige Heran- 
ziehung; Quittung). 

Zwangspacht und Zwangsunternehmen sind nicht TT 
sondern griechischen Ursprungs; aber auf ägyptischem Boden und unter 
dem Drucke der Monarchie führen sie zu einer Art Beamtentum, so 
daß der Pächter bald eine Stellung zwischen Beamtem und Unternehmer 
einnimmt. Der Zwang wächst im Laufe der Entwicklung, bildet im 
3. und 2. Jahrhundert v. Chr. noch eine Ausnahme (als Ergebnis politi- 
scher Wirren); auch im 1. Jahrhundert v. Chr. und im 1. Jahrhundert n. Chr. 
ist die Zwangspacht durchaus nicht Regel. Denn man wendet Zwang 
um so weniger an, je weniger man in der Tätigkeit eine pharaonische 
` oder staatshörige Verpflichtung sah. Wie weit in Staatsmonopolen, Monopol- 
warenverschleiß Zwang vorhanden war, ist schwer kontrollierbar. Bei 
den Transportverbänden (den ornAaıaı, xrnvorgöyor, xaumkitaı) ist die 
Zugehörigkeit zum Beruf ähnlich wie bei den Enrınrerrieyusvos erblich 
und von alter Zeit überkommen; an ihrer Spitze stehen Korporations- 
vertreter. | 


328 Kritiken 


Das 1. Jahrhundert v. Chr. stellt das interessanteste, aber mangels 
von Material noch unlösbare Problem.. In dieser Zeit der zunehmenden 
Auflösung und des Rückgangs ist die Zunahme des Zwanges durchaus 
nicht unwahrscheinlich (zumal in der Domänenkleinpacht). | 

Die griechische doi dagegen als Ehrenamt zeigt keinerlei Neigung 
zur zwangsweisen Heranziehung. 

Die Römer führen vielfach weiter, was die Ptolemäer begonnen: Neu- 
belebung des griechischen Elements, schroffe Trennung von Griechen und 
dediticii, Munizipalisierung, Weiterentwicklung des dem ägyptischen Wesen 
fremden verkehrs- und geldwirtschaftlichen Zuges, weitergehende Ein- 
schränkung der Robottpflichten (Staatshörigkeit) zugunsten der Steuer im 
Anfang der Kaiserzeit, schärfere berufliche Spaltung der Staatshörigen ; 
aus dem ptolemäischen, persönlichen Dienst und munus 'sordidum wird 
ein munus personale. Die Bewegungsfreiheit nimmt auch hier zu. Wie 
weit der Monopolarbeiter der Entwicklung folgte, ist nicht sicher. Der 
Staat stellt die Arbeiter nach wie vor aus den aoí und bezahlt sie 
innerhalb des Existenzminimums. Besser wird die Stellung des Kleruchen 
(Katöken), Provinzialeigentum an Grund und Boden wird mit militärischen 
Liturgien nicht mehr belastet Auf Staatshörigkeit wird aber noch nicht 
verzichtet: vgl. die dıuocıoı yewpyoi. An Stelle des Berufsamtes tritt 
seit den Anfang des 2. Jahrhunderts allmählich wegen der zunehmenden 
Haftung und Belastung die Liturgie, der Zwang in der Heranziehung 
zum Dienst. Das ptolemäische Beamtentum war Berufs-, das griechische 
Polisamt Ehrenamt, das römische Amt wird zur Zwangsliturgie. 

Die zwei Hauptabschnitte des Oertelschen Werkes fallen entsprechend 
dem vorhandenen Materiale im Umfang und Ergebnis sehr ungleich aus: 
über 200 Seiten füllt eine in Listenform aufs knappste gehaltene, er- 
schöpfende und beste Geschichte der ägyptischen Verwaltung aus, ein 
Musterstück in Akribie. Wichtig ist, daß Oertel sich nicht an die bisher 
übliche Abgrenzung der römischen Zeit (297) hält und seiner Aufgabe 
gemäß, entsprechend der wirtschaftlichen und verwaltungsgeschichtlichen 
Entwicklung, den entscheidenden Einschnitt zwischen römischer und 
byzantinischer Wirtschaft ans Ende des 4. Jahrhunderts setzt. Die Einzel- 
abschnitte der Entwicklung treten durch diese Erkenntnis viel klarer 
hervor. — In römischer Zeit verschmelzen verschiedene bisher getrennte 
Bevölkerungsgruppen jetzt zu dem Bürgertum der Provinzialstände. 202 
erhielt die gehobene Schicht die Ratsverfassung, 212 das römische Bürger- 
recht. Dieser Schicht werden die Liturgien aufgebürdet. Ein System 
der Ämter und c@oyei, eine Anordnung beider nach verwaltungsrecht- 
lichen Gesichtspunkten krönt die Zusammenstellung. Die Basis bilden 


— — — — — — — — 


Kritiken 329 


die sozialen Klassen und die sich auf ihnen aufbauende Haftung für die 
Amtsgebahrung. Die finanztechnische e hierfür beruht auf 
gelegentlichen Angaben der Urkunden. 

In der Landes verwaltung war das alleinige Ziel Roms die intensivste 
Ausbeutung aller provinzialen Kräfte für die Reichshauptstadt (später 
Konstantinopels). Es zehrte die Volkskraft langsam, aber unaufhaltsam 
im Laufe der römischen Jahrhunderte auf. Die zunehmende Versandung 
der Dörfer hätte eine Warnung sein sollen. Der wirtschaftliche, soziale, 
politische und zahlenmäßige Niedergang der Bevölkerung ist der beste Maß- 
stab für diesen sträflichen Raubbau. Die Ämter mußten in zunehmendem 
Maße zwangsmäßig, d. h. liturgisch besetzt werden, da freiwillige Be- 
werber um die Ämter immer mehr fehlten, ebenso die Risikoübernahme auf 
immer größere Schwierigkeiten stieß. Pflichttreue und Redlichkeit ließ 
sich vom Ägypter, auch vom Gräkoägypter, kaum erwarten, zumal wenn 
er Zwangsbeamter sein mußte; kein Wunder, wenn ein energisches, 
staatliches Kontrollsystem, verbunden mit ausgedehnter Vermögenshaftung, 
vom Staat immer mehr bevorzugt wurde, wie es bei der Steuerpacht am 
bequemsten möglich war. Das Zwangsbeamtenvermögen stand mit der 
Heranziehung schon so gut wie mitten im Konkurs. Auf dem Gebiete 
der Damm- und Kanalarbeiten wird mit Fronde gearbeitet, die später 
zur Reallast wird. Arbeitsformen dieser Fronde sind: A) Meliorationen 
(ptolemäische dvaudror,cıs begegnet wieder). B) Staatliche Regie (mit 
Fronarbeitern). 1. Zeit system (rev $rusoos). 2. Quantensystem (Naubien). 
Der niedere Polizei- und Postdienst ist munus sordidum, wahrscheinlich aus 
dem Amte der römischen Zeit hervorgegangen. 'Eoyaraı,texviraı,oixoduuoı, 
téxtoveç arbeiten in den Bergwerken des 4. Jahrhunderts (Asırovpyia, 
xosia). Vorher wirtschafteten die Römer mit Sträflingen, die Aıtorpyou 
sind freie Arbeiter geworden, die unter Pächtern und römischen Beamten 
stehen. Für die s&oyaraı und reyviraı sind die Dörfler stellungs- oder 
adaerationspflichtig, in Steuerform wird die fällige Summe eingebracht. 
Überall öffnet sich der Weg zu einer scheinbar größeren Freiheit für die 
Fronarbeiter in römischer Zeit. — Das System für Beschaffung von 
Arbeiten für staatliche Betriebe (auch für Matrosen) wird seit dem 4. Jahr- 
hundert allgemein. Die später geforderten Fronden tragen tatsächlich den 
Charakter der Steuern und den des munus patrimonii der Besitzenden. 
Für Requisition und Zwangslieferung (ausgenommen Quartier, das dazu 
gehört) werden Tarifpreis gewährt, den der Fiskus durch eine Gauum- 
lage aufbringt. Die byzantinische Zeit seit dem 3. Jahrhundert, streicht 
die Tarifpreise: die Naturalsteuer ist das Resultat. Zwangspacht und -unter- 
nehmen, die in ptolemäischer Zeit nur im Notfall angewandte Zwangs- 


330 Kritiken 


heranziehung werden in der Kaiserzeit häufiger, endlich Regel. Die 
Pacht von Staatsbetrieben (Monopolen) und Steuern wird zur Zwangs- 
pacht (vielleicht schon im 1. Jahrhundert n. Chr.). Privilegierte Trans- 
portgilden erklären sich in bestimmtem Turnus, wahrscheinlich seit der 
Mitte des 2. Jahrhunderts, zur Stellung der Transportmittel bereit. Die 
Gemeinde tritt im 4. oder 5 Jahrhundert als Lastträgerin auf, die immer 
drückender werdende Last wird eine dauernde. Die Korporationsvertreter 
endlich werden gleichfalls in die Kaiserzeit übernommen (die Munizipa- 


lisierung schuf auch hier mitunter neue Formen wie 7100 PvTEg0L xWuung,. 


Tempelepimeleten), und diese gewannen gegenüber dem Korporations- 
beamtentum an Raum. Sie haften für die Korporation. Liturgisierung 
ist noch nicht festgestellt, sicher aber für die Zeit der Zwangszünfte 
(Rückkehr zum ptolemäischen Korporationsbeamtentum). 

Der Verfasser gibt uns am Ende einen knappen Abriß der von ihm 
geschauten Entwicklung und schließt seine Schilderung mit den Worten: 
„Auf Treubruch und Konkurrenzneid, auf der Nichtachtung fremder 
Völker ist das römische Imperium aufgebaut; es ist seiner Entstehung 
eingedenk geblieben trotz so mancher treff licher Kaiser, die aber den 
Gang der Dinge nicht aufzuhalten vermochten. So hat denn Rom für 
alle Zeiten ein warnendes Beispiel gegeben, wohin Macht und Imperialis- 
mus führen, wenn sie von dem niederen Instinkte der Gewinnsucht ge- 
leitet sind statt von echter sittlicher Kraft.“ 

Plauen i. V. Theodor Reil. 


Erich Caspar, Pippin und die römische Kirche. Kritische Unter- 
suchungen zum fränkisch - päpstlichen Bunde im 8. Jahrhundert. 
Berlin 1914, Springer. VIII u. 208 S. M. 10 (dazu jetzt Teuerungs- 
zuschäge). 

Das Buch von Caspar gehört zu den wertvollsten Arbeiten auf dem 
soviel beackerten Felde der Anfänge des Kirchenstaates, und man darf 
ihm diesen Wert zuerkennen, auch wenn man wesentliche Ergebnisse 
seiner Forschungen nicht als zutreffend ansieht. Es greift nicht eine 
einzelne der umstrittenen Fragen heraus, sondern untersucht die sämt- 
lichen Abmachungen jener entscheidungsvollen Jahre ; der Schutzvertrag 
von Ponthion und das Bündnis zwischen Pippin und Papst Stephan, die 
Verträge von Pavia von 754 und 756 werden nicht minder erörtert als 
die Urkunde von Kiersy, die eigentliche Crux aller Untersuchungen, und 
die ersten „staatsrechtlichen und politischen Wandlungen“ in dem 756 
begründeten, noch unfertigen Gebilde des späteren Kirchenstaates. Der 
Verfasser ist dabei bemüht, vorsichtig vom Sicheren oder dem, was er 


Kritiken : 331 


dafür hält, zum Unsicheren vorzudringen, immer zu scheiden zwischen 
den trümmerhaften Überresten der Urkunden selbst und dem, was in der 
Folgezeit die Parteien, d. h. hier fast nur die Kreise der Kurie, über 
Inhalt und Zweck dieser Urkunden in eigenen Worten ausgesagt haben, 
bei denen mit der Möglichkeit von bewußtem und unbewußtem Hinein- 
tragen ursprünglich noch nicht vorhandener Absichten und von Um- 
deutungen gerechnet werden muß, und Caspar legt so bei den in Frage 
kommenden Begriffen besonderes Gewicht auf eine scharfe Sonderung des 
Sprachgebrauchs im Codex Carolinus und Liber Pontificalis nach der Zeit 
der einzelnen Zeugnisse und auf die Feststellung der größeren oder ge- 
ringeren Abwandlungen, welche die Begriffe von seiten der Kurie erfahren 
haben. Darin liegt ein Hauptverdienst des Buches. Freilich glaube ich, 
daß er dabei mitunter zu scharf gesehen, zu feine Unterscheidungen ge- 
macht und die Worte mehr als billig gepreßt hat, so z. B. S.195 bei 
den Ausführungen über „concedere“ und „offerre“ (wo auch Epist. III, 
579, 32. 580, 6 zu ergänzen ist) und über eine vermeintlich „abgestufte 
Reihenfolge von Ausdrücken“ Hadrians I., so auch bei der Ermittlung 
germanischer Bestandteile der Vereinbarungen, wenn er gleich Gundlach 
in den Vorgängen von Ponthion eine Kommendation des Papstes und 
seine Aufnahme in den Königsschutz Pippins im besonderen Sinne der 
fränkischen Rechtssprache erkennt, wenn er ebenso dem Bündnis zwischen 
Papst und König eine im Kern ausgesprochen germanische Form zu- 
schreibt und auch in der Urkunde von Kiersy wenigstens mit Anspruch 
auf Wahrscheinlichkeit eine fränkische fides-facta - Urkunde sehen will. 
Wenn er namentlich in bezug auf die Kommendation glaubt, daß der 
germanische Einschlag von päpstlicher Seite bewußt durch farblosere, 
besonders biblische Wendungen nachträglich „neutralisiert“ und ins Reli- 
giöse „umgebogen“ worden sei, so haben schon Eichmann (Historisches 
Jahrbuch 37, 425ff.); vgl. zů Caspar auch seine Aufsätze über „die 
Adoption des deutschen Königs durch den Papst“ und über „die römi- 
schen Eide der deutschen Könige‘‘ in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung 
für Rechtsgeschichte 37, 1916, German. Abt. 291ff. und Kanon. Abt. 
6, 140ff.), Voigt (Historische Zeitschrift 121, 314ff.) und Brackmann 
(Göttingische gelehrte Anzeigen 1918, 401 ff.) in ihren Besprechungen, und 
Heldmann in einem Aufsatze (, Kommendation und Königsschutz im Ver- 
trage von Ponthion“ in den Mitteilungen des Instituts für österreichische 
Geschichtsforschung 38, S. 541—570) das Vorliegen einer Kommendation 
im technischen Sinne des fränkischen Rechts mit guten Gründen bestritten. 

Was die Abmachungen von Kiersy betrifft, so geht Caspar von dem 
Vertrage aus, über den wir am besten unterrichtet sind, dem zweiten 


332 Kritiken 


Frieden von Pavia (756) und der sich anschließenden Schenkungsurkunde 
Pippins für die römische Kirche, aus der uns die Vita Stephani II. einen 
Auszug bewahrt hat, den unbestrittenen und eindeutigen Rest urkund- 
licher Überlieferung. Er geht von da aus zurück zum ersten Frieden 
von Pavia (754) und kommt gegen die herrschende Meinung zum Er- 
gebnis, daß damals anders als zwei Jahre nachher keine Schenkung 
Pippins erfolgt sei; der Friede sei ein Statusquo-Vertrag gewesen mit dem 
Ziele, unter fränkischem Schutze die politischen Grenzen in Italien wieder- 
herzustellen, wie sie vor den letzten Eroberungen Aistulfs bestanden 
hatten. Dabei wurden auch Venetien und Istrien einbegriffen; dagegen 
bei dem ‚Exarchat‘‘, wo es keinen Exarchen mehr gab, wurde nach 
Caspar nicht festgestellt, an wen denn die Restitution zu erfolgen habe. 
Aistulf habe daher zwar das zum römischen Dukat gehörige Narni zu- 
nächst herausgegeben, dagegen beim Exarchat, wo die Art der Erfüllung 
des Vertrages zweifelhaft erscheinen konnte, habe er darin den Vorwand 
gefunden, um die Herausgabe zu verzögern, und Pippin habe deshalb 
auch erst 756 abermals eingegriffen, als der Langobardenkönig sich durch 
den neuen Angriff auf Rom „wieder offen ins Unrecht gesetzt“ hatte — 
erst jetzt habe er sich auch nach dem Siege bereitfinden lassen, durch jene 
Schenkung an den Apostel Petrus die Besitzfrage für den Exarchat zu 
lösen. So ist denn auch vorher zu Kiersy nach Caspar nicht das Ver- 
sprechen einer Schenkung erfolgt, sondern von Pippin auf den Namen 
des Apostels Petrus nur eine „Garantieurkunde“ ausgestellt worden, 
welche die Wiederherstellung und Sicherung des früheren Besitzstandes 
in der „Interessensphäre“ der römischen Kirche zum Ziel hatte und daher 
das ehemals byzantinische Reichsitalien „römischer Nationalität“ samt 
Venetien und Istrien unter fränkischen Schutz stellte und darüber hinaus 
Spoleto und Benevent als „Interessengebiet der Kurie“ einbezog. Die 
Bezeichnung „Exarchat“ ist damals neugeprägt worden, um gegenüber 
dem Dukat von Rom, wo dem Papsttum bereits die Landesherrschaft 
allmählich zugefallen war, und gegenüber Venetien und Istrien dasjenige 
frühere Reichsgebiet zu bezeichnen, wo die Kurie die Erbschaft des 
Exarchen änzutreten gedachte, ein 754 noch nicht scharf begrenzter, der Er- 
weiterung fähiger Begriff. Die vielerörterte „Grenzlinie“ der Vita Hadriani 
ist in der Hauptsache einem älteren Vertrage zwischen Oströmern und 
Langobarden aus der Zeit um 600 entnommen (wie sie selbst wieder als 
„totes Kapital“ in das Ottonianum von 962 übergegangen ist), Indem 
in den Worten „in monte Bardone id est in Verceto“ sich deutlich zwei 
Schichten abheben, die Benennung „in monte Bardone‘ aus der alten 
Urkunde und die Erläuterung „id est in Verceto“ von 751; die Linie 


Kritiken | 333 


Stellt die Verbindung dar von Exarchat und Venetien- Istrien mit dem 
von König Rothari um 640 den Byzantinern entrissenen ligurischen 
Küstenstreifen und seinem wichtigen Hafen Luni, eine „Straßenlinie‘‘, 
auf der nach einer von Caspar aufgenommenen Vermutung von Jung 
einst freier Verkehr zwischen dem westlichen und dem östlichen Reichs- 
gebiet vertraglich ausgemacht worden war, und die man 754 aus der 
älteren Urkunde wiederholte, olıne sich über den ursprünglichen Sinn 
und die Bedeutung für die Ansprüche der Kurie viele Gedanken zu 
machen, die daher auch schon unter Hadrian I. als „Grenzlinie“ und 
Stützpunkt für weitergehende territoriale Ansprüche aufgefaßt wurde. 
Erst durch Mißdeutung von päpstlicher Seite ist iu zwei Jahrzehnten 
aus der Garantieurkunde ein Schenkungsversprechen geworden im Zu- 
sammenhang mit staatsrechtlichen und politischen Wandlungen, die Caspar 
bis 774 verfolgt, bis vor das Eingreifen Karls des Großen, dessen Zeit 
eine Fortsetzung des Buches gewidmet sein soll; er geht dabei den von 
der Kurie verwendeten Ausdrücken nach, wie ‚sancta Dei ecclesia rei 
publicae Romanorum“ u. a., welche die Unklarheit der Verhältnisse ver- 
decken, die verschiedene rechtliche Lage bei den öffentlich -rechtlichen und 
privatrechtlichen Gegenständen der päpstlichen Ansprüche auf einen Nenner 
bringen sollten. Der Papst strebte autonome Verwaltung an bei Fort- 
dauer der Zugehörigkeit zum Römischen Reiche unter dem Schutze einer 
auswärtigen Macht, des Frankenkönigs als des „patricius Romanorum“ 
mit dem um den Zusatz „Romanoram“ erweiterten Titel des Exarchen, 
an dessen Stelle der neue Schutzherr „die geistliche Autorität des auto- 
nomen Papstes durch die weltliche Gewalt der Waffen ergänzen‘ sollte, 
also ein Schutzherr, der kein Untertan des Kaisers war, sodaß die Kurie 
„einen Fuß aus dem Reichsverband heraussetzte“, vollends, als Pippin 
156 mit dem Recht des Siegers erobertes Land nicht dem Reich zurückgab, 
sondern der römischen Kirche schenkte: zur Restitutionstheorie tritt 
der Schenkungsgedanke. Er findet unter Paul I. in der Konstantini- 
schen Schenkung seinen Ausdruck, gefälscht zur Sicherung der päpst- 
lichen Ansprüche und zur „theoretischen Abrechnung“ mit Byzanz, und 
schließlich siegt die Schenkungstheorie unter Hadrian I. über die Resti- 
tutionstheorie, indem das letzte lose Band zu Ostrom hinüber zerreißt: 
die umgedeutete Garantieurkunde von Kiersy ist zum Schenkungsver- 
sprechen und zur „Gründungsurkunde“ des Kirchenstaates geworden. 
Hadrian macht 774 in Spoleto mit der Durchführung Ernst; da begründet 
Karl der Große eine neue Fremdherrschaft, neben dessen kraftvoller 
Politik die des Vaters Pippin zwar nicht so unbedingt zu verurteilen ist, 
wie man es neuerdings getan hat, aber doch große Schwächen aufweist. 


334 Kritiken 


Dies sind etwa die Grundgedanken Caspars, gewiß nicht alle neu; 
aber auch, wg sie an ältere Auffassungen anknüpfen, verbinden sie diese 
zu einer einheitlichen, folgerichtig gedachten Gesamtanschauung, wenn 
sicb darin neben feinen Beobachtungen und ansprechenden Vermutungen 
auch schwache Bestandteile finden. Die Zurückführung der sogenannten 
Grenzlinie auf die Benutzung einer alten Vorurkunde scheint mir hohe 
Wahrscheinlichkeit zu besitzen. Andererseits glaube ich nicht, daß das 
Jahr 756 einen solchen Wendepunkt in der Politik Pippins darstellt, wie 
Caspar annimmt. Der König hat damals zuerst die wirkliche Durch- 
führung von Aistulfs territorialen Versprechungen zugunsten des Papstes 
veranlaßt, während er sich zwei Jahre vorher auf den guten Willen 
Aistulfs verlassen hatte; aber Caspar hat meines Erachtens nicht be- 
wiesen, daß die Urkunde von Kiersy und der erste Friede von Pavia 
überhaupt noch nicht die Übergabe des Exarchats an den Papst als Ziel 
gesetzt hatten, und wie H. von Schubert (Geschichte der christlichen 
Kirche im Frühmittelalter, 1. Halbband, 1917, S. 319 Anm. 1) diese 
Annahme für das Pactum von Pavia bestritten hat, so hat auch Eich- 
mann (a. a. O. 430) mit Recht bezweifelt, daß Pippin erst 756 „durch 
die Macht der Umstände zu einem Schritte gedrängt wurde, den er 754 
noch vermieden hatte“, zur Herausgabe der Exarclıatstädte an den Papst 
statt an Ostrom, und auch Voigt (a. a. O. 8 317) hat diese Absicht be- 
reits der Urkunde von Kiersy zugesprochen. Ja, ich glaube auch eine 
der Grundannahmen des Verfassers bestreiten zu müssen, die meines 
Wissens bisher alle Beurteiler anerkannt haben (außer den schon Ge- 
nannten P. Rassow, Zeitschrift für Kirchengeschichte 36, 494ff. und 
F. Schneider, Deutsche Literaturzeitung 1918, 422 ff.), die Annahme, daß 
Pippin 754 nach dem ersten Frieden keine Schenkungsurkunde über den 
Exarchat für den Papst ausgestellt habe. Die seit Sybel herrschende 
Meinung findet eine solche bezeugt in einigen Stellen von Codex Caro- 
linus 6 und 7, die Caspar auf die Urkunde von Kiersy beziehen will. 
Nun lassen mehrere derselben die eine wie die andere Deutung zu; aber 
Caspars Auffassung scheitert meines Erachtens zum mindesten an einer 
Stelle, wenn man die Worte unbefangen in ihrem Zusammenhange liest. 
Es sind Briefe Stephans aus dem Jahre 755, als er ein neues Eingreifen 
Pippins herbeizuführen suchte, um Aistulfs Versprechungen zur Verwirk- 
lichung zu bringen, mit denen der Frankenkönig sich trotz der Warnungen 
des Papstes zufriedengegeben hatte: „Omnes denique christiani ita firmiter 
credebant, quod beatus Petrus . . . nunc per vestrum fortissimum brachium 
suam percepisset iustitiam, dum tam maximum ac praefulgidum miraculum... 
demonstrayit talemque vobis inmensam victoriam .. . Christus per inter- 


Kritiken 335 


cessiones sui principis apostolorum pro defensione sanctae suae ecclesiae 
largiri dignatus est. Sed tamen, boni filii, credentes eidem iniquo regi, 
quod per vinculum sacramenti pollicitus est, propria vestra voluntate per 
donationis paginam beati Petri sanctaeque Dei ecclesiae rei publice civi- 
tates et loca restituenda confirmastis. Sed ille oblitus fidem christianam 
et Deum, ... irrita, que per sacramentum firmata sunt, facere visus est. 
Quapropter iniquitas eius in verticem illius descendit‘‘ usw. (Cod. Carol. 6, 
S. 489). Die Christenheit glaubte, der Apostelfürst habe durch Pippins 
starken Arm seine Gerechtsame erlangt, als Christus diesem den ge- 
waltigen Sieg gewährt hatte. Pippin aber schenkte dem bloßen Eide 
Aistulfs Glauben, so daß er durch eine Schenkungsurkunde die Restitution 
der Städte und Ortschaften bekräftigte, ohne für die Ausfübrung zu 
sorgen, und so konnte der Langobardenkönig sich über den Eid hinweg- 
setzen. Sieg Pippins, eidliche Versprechungen Aistulfs beim Friedens- 
schluß, Schenkungsurkunde des Siegers auf Grund dieser Versprechungen, 
Wortbruch des Langobarden — das ist die Folge der Ereignisse nach 
der natürlichen Deutung der Worte, wie auch an einer früheren Stelle 
desselben Briefes Sieg, Schenkungsurkunde, Vertragsbruch in derselben 
Folge aufgezählt werden: „pro mercede animarum vestrarum, quemammodum 
misericors Deus noster caelitus victorias vobis largiri dignatus est, 
iusticiam beati Petri, in quantum potuistis, exigere studuistis et per 
donacionis paginam restituendum confirmavit bonitas vestra. Nunc autem, 
sicuti primitus .. .. de malicia ipsius impii regis ediximus, ecce iam 
mendatium . .. atque eius periurium declaratum est.“ Caspar freilich 
will die wirkliche Folge der Ereignisse yon der Reihenfolge der Auf- 
zählung unterscheiden; nach ihm (und anderen vor ihm) ist die in diesem 
und dem nächsten Briefe noch öfter erwähnte „donatio‘ oder „donationis 
pagina“ nicht eine nach dem ersten Frieden ausgestellte Urkunde des 
Frankenkönigs, sondern die vor Kriegsbeginn vereinbarte Urkunde von 
Kiersy, obwohl damit der ganze Wortlaut eine gezwungene Auslegung 
erfährt. Er wendet sich gegen die übliche Übersetzung (S. 77): „Indem 
Ihr dem nichtswürdigen König glaubtet, was er eidlich versprochen, habt 
Ibr nach euerm eigenen Willen eine Schenkungsurkunde ausgestellt.“ 
„Aber wo bleibt“, so fragt er, „in dieser Übersetzung das „tamen“ 
und — wo bleibt die Logik? „Tamen“ weist auf einen Gegensatz hin, 
and der Sinn erfordert einen solchen Gegensatz zwischen „credentes“ 
und „confirmastis“ ... Pippin hat sich in Pavia mit dem bloßen Eide 
Aistulfs, dem er Glauben schenkte, begnügt; das ist die immer von neuem 
wiederholte Klage des Papstes. Daneben spricht er beständig von einer 
„donationis pagina“ Pippins, die trotzdem Aistulf um die Früchte 


336 Kritiken 


seines Eidbruchs bringen werde, da sie Pippin zum Eingreifen verpflichte. 
So auch an jener Stelle: Sed tamen, boni filii — credentes iniquo regi —, 
confirmastis. Es ist zu übersetzen nicht „indem Ihr Glauben schenktet“, 
sondern folgendermaßen: „Aber dennoch, geliebte Söhne, wenn Ihr 
auch dem bösen Könige Glauben geschenkt habt, habt Ihr doch eine 
„donationis pagina“ ausgestellt. Der Papst sucht hier wie an 
den anderen Stellen nachzuweisen, daß Pippin, obschon er sich in Pa via 
mit dem bloßen Eide Aistulfs begnügt habe, gleichwohl ihm selbst durch 
eine „donationis pagina“ verpflichtet sei“, die vor Pavia angesetzt werden 
müsse, und in der Caspar dann die Urkunde von Kiersy erkennt. Aber 
mit Unrecht, schon der grammatische Ausgangspunkt ist unzutreffend, 
um von anderem abzusehen. Die Worte „Sed tamen“ dürfen nicht aus- 
einandergerissen werden, wie dies hier geschieht; sie sind gleich „At 
tamen“ oder „Verum tamen“ oder dem in den Papstbriefen dieser Zeit 
häufigeren „At vero“ als Einheit zu fassen; sie gehen nicht auf einen 
Gegensatz innerhalb des Satzes, denn dann müßte „tamen“ von „Sed“ 
getrennt vor „propria“ stehen, oder es müßte dort eine entsprechende 
Partikel wiederholt werden (wie Cod. Carol. 46, S. 564: „Sed tamen, 
licet digna vobis ab hominibus . ... rependi non possit vicissitudo, 
verum tamen misericors Deus noster .. .. vobis caelestium retribuet 
praemiorum reconpensationem‘‘). Mit „Sed tamen“ werden dem Glauben 
der Christenheit an die Wirkungen des Sieges das blinde Vertrauen 
Pippins, seine ohne „Sicherungen“ erfolgte Schenkung und ihre Ver- 
eitelung durch Aistulfs Treulosigkeit, die ein erneutes Vorgehen Pippins 
zur Ausführung der „donatio“ erfordert, gegenübergestellt, wobei man 
„Sed tamen‘ zudem nicht pressen darf — alle diese Worte sind zwar 
nicht immer, aber doch bisweilen abgeschwächte Überleitungspartikeln, 
die fast ohne Gegensatz nur verbinden und mehr nebeneinander- als 
gegenüberstellen können. Das übereilte Vertrauen Pippins und dessen 
Folgen stehen nicht im Gegensatz zur „donatio“, die „dennoch“ die 
gewünschten Wirkungen herbeiführen werde, vielmehr steht diese im 
Zusammenhang mit seiner Vertrauensseligkeit, ist ihr Ergebnis, und nicht 
auf die Urkunde von Kiersy lassen sich die Worte bei unbefangener 
Beachtung des Zusammenhanges beziehen, sondern nur auf eine nach 
dem Siege 754 ausgestellte Schenkungsurkunde. Der Unterschied zwischen 
diesem Jahre und 756 ist also nicht das Fehlen und das Dasein einer 
solchen, sondern Pippin hat 754 auf den bloßen Eid Aistulfs hin die 
Schenkung beurkunden lassen, die Erfüllung aber dem guten Willen des 
Gegners anheimgestellt; 756 aber hat er nach den Erfahrungen beim 
ersten Frieden zunächst durch Fulrad die Ausführung bewirkt und dann 


Kritiken 337 


erst mit den Schlüsseln der übergebenen Städte eine neue Schenkungs- 
urkunde in Rom niederlegen lassen. Diese Sicherungen fehlten 754, 
nicht eine Urkunde, die freilich durch die nächsten Ereignisse gegen- 
standslos geworden und darum in den erzählenden Quellen nicht erwähnt 
worden ist. Pippins Schenkung von 754 gehört mithin nicht „ins Reich 
der Fabel‘ (S. 80), und wenn ich in dieser Frage mich der herrschenden 
Meinung gegen Caspar anschließen muß, so ergeben sich daraus wesent- 
liche Folgerungen auch für andere, damit zusammenhängende Fragen. 
Pippins Politik hat 756 keinen Wandel erfahren, der Übergang von dem 
Restitutionsgedanken zu dem der Schenkung ist schon 754 erfolgt und 
wohl schon zu Kiersy, wenn auch vielleicht noch nicht in voller Klar- 
heit, und auch nach den Ausführungen des Verfassers scheint es mir 
nicht ausgeschlossen, daß die Entstehung der Konstantinischen Schenkung 
mit Hauck, Böhmer u.a. vor, nicht nach diesen Ereignissen anzusetzen 
ist. Doch das sind Folgerungen, die sich im Rahmen dieser ohnedies 
schon lang gewordenen Besprechung nicht begründen lassen, wie ich es 
mir hier auch versagen muß, Zweifel und Einwendungen in anderen 
Fragen geltend zu machen. Auch mit solchen Einschränkungen bleibt 
das Buch eine bedeutende Leistung, die der Forschung sicherlich noch 
viele Anregungen geben wird. — Nur noch ein kleiner Schönheitsfehler: 
Von den Entscheidungen, die Papst Stephan zu Kiersy für das Kloster 
Bretigny getroffen hat, sollte man nicht die erst von Sirmond gebildete 
Überschrift anführen (S. 15 Anm. 5 gleich Haller, Die Quellen zur Ge- 
schichte der Entstehung des Kirchenstaates 20 Anm. 1), sondern die alte 
Unterschrift (Sirmond, Concilia antiqua Galliae II, 679). 
Bonk. Wilhelm Levison. 


Hamburg-Bremen und Nordost- Europa vom 9. bis 11. Jahr- 
hundert. Kritische Untersuchungen zur Hamburgischen Kirchen- 
geschichte des Adam von Bremen, zu Hamburger Urkunden und 
zur nordischen und wendischen Geschichte. Mit zwei Lichtdruck- 
tafeln. Von Bernhard Schmeidler. Leipzig, Dieterichsche 
Verlagsbuchhandlung 1918. — XIX, 363 S. 


Schmeidler hat sich seit einer Reihe von Jahren vornehmlich mit 
den Quellen der nordosteuropäischen Geschichte befaßt. Auf seine Neu- 
ausgaben von Helmolds Cronica Slavorum (1909), einer Quelle, die er 
uns auch in deutscher Bearbeitung nahegebracht hat (1910), sowie von 
Adams Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum (1917) ist jetzt das 
hier anzuzeigende Buch gefulgt. Der Obertitel des Werkes erfährt eine 
wesentliche Einschränkung durch den Untertitel, aus dem sich die drei 


Histor. Vierteljahrsshiift. 1920. 3. 22 


338 Kritiken 


Hauptabschnitte, in die das Buch zerfällt, und die durch . .'ams 
Werk zu einer höheren Einheit zusammengefaßt we. a 

Im ersten Teil (S. 1 — 122), der die Entstehung und Über. 
geschichte von Adams Werk behandelt, bahnt Schmeidler sich den 
vollen Weg durch das verwickelte Handschriften verhältnis, um schì - 
lich in zusammenfassender Wertung Adam als Schriftsteller zu betrachten. 
Der zweite Teil (S. 123 — 358) gliedert sich in zwei Abschnitte, deren 
erster sich mit den älteren Hamburger Urkunden befaßt, während im 
zweiten fünf Sonderuntersuchungen zur nordischen und wendischen Ge- 
schichte gebracht werden. | i 

Die diplomatischen Untersuchungen ziehen neben den Papsturkunden 
auch die Kaiserurkunden in ihren Kreis. Das verwickelte Problem der 
gefälschten Hamburger Papsturkunden wird über Curschmanns grund- 
legende Arbeit hinaus gefördert, indem vor den großen Fälschungen 
des 12. Jahrhunderts bereits solche, die im 11. Jahrhundert in mehreren 
Abschnitten erfolgten, aufgezeigt werden; ich glaube, daß seine Ergeb- 
nisse zu Recht bestehen werden, trotzdem W. Peitz in seinen Unter- 
suchungen zu Urkundenfälschungen des Mittelalters, I. Teil, Die Ham- 
burger Fälschungen (Freiburg i. Br. 1919), zu anderen Resultaten kommt. 
Die dort angekündigte Auseinandersetzung desselben Verfassers mit 
Schmeidler, die im Historischen Jahrbuch der Görres-Gesellschaft erfolgen 
soll, ist bis jetzt noch nicht erschienen. 

Wird in den Kapiteln über die hamburgischen Kaiser- und Papst- 
urkunden ein schon wiederholt untersuchtes schwieriges Problem erneut 
und ergebnisreich vorgenommen, so erschließt Schmeidler mit seinen Aus- 
führungen über eine Urkunde Erzbischof Adalberts von 1069 Juni 11, 
die neben vielen anderen Unterschriften auch eine des Wortlauts: „Ego 
Adam magister scolarum scripsi et subscripsi“ trägt, wissenschaftliches 
Neuland. Das in die Frühzeit des Wiederaufkommens der deutschen 
Privaturkunden gehörige Dokument verlangt eine sorgfältige Einzel- 
würdigung all seiner Eigentümlichkeiten, und diese wird auf breitester 
Basis vorgenommen. Zur Wertung der zahlreichen, subjektiv gefaßten, 
in drei Kolumnen angeordneten Unterschriften der Urkunde sind die ge- 
samten deutschen Privaturkunden des 11. und eines Teiles des 12. Jahr- 
hunderts durchforscht worden, und so ist eine lehrreiche Zusammenstellung 
(S. 265 ff., vgl. auch desselben Verfassers Aufsatz im Archiv für Ur- 
kundenforschung VI, 194 ff.) entstanden, aus der sich ergibt, daß in jenen 
Jahrzehnten solche reihenmäßig geordneten Unterschriften auch sonst 
gelegentlich in deutschen Privaturkunden begegnen. Schmeidler erweist 
die erzbischöfliche Urkunde mit Sicherheit als echt, er macht, soweit 


Kritiken 339 


solches bei vorsichtiger Forschung möglich ist, wahrscheinlich, daß die 
Urkunde von Adam selbst sowohl dem Diktat wie der Schrift nach 
stammt, daß also der Historiograph des Erzbischofs Adalbert auch in 
dessen Schreibstube — der von Schmeidler gebrauchte Ausdruck „Kanzlei“ 
ist für diese Frühzeit nicht ganz am Platze — tätig gewesen ist und so 
die älteren Privilegien des nordischen Erzbistums kennen gelernt hat. 
Als besonnener, aus Holder-Eggers Schule stammender Kritiker er- 
zählender Geschichtsquellen war Schmeidler längst allgemein bekannt und 
geachtet; durch diesen Teil seines Buches erweist er auch seine Ver- 
trautheit mit den verschiedensten Gebieten der Urkundenforschung. 

Ich versage es mir, näher auf die Einzeluntersuchungen zur nordischen 
und wendischen Geschichte einzugehen, möchte aber zum Schlusse das 
schon erwähnte letzte Kapitel des ersten Teils nochmals besonders her- 
vorheben; es ist (S. 108 — 122) überschrieben: Adam als Schriftsteller. 
Hier bewegt sich der feinsinnige Würdiger mittelalterlicher Geistes- 
geschichte auf seinem ihm vertrautesten Arbeitsfelde. Was er von den 
zahlreichen Übertreibungen, die Adam namentlich im ersten Buche sich 
zugunsten des Erzbistums Hamburg zuschulden kommen läßt, berichtet, 
was er über Adam als Schriftsteller im allgemeinen, und über die Kom- 
position des dritten Buches, die Lebensbeschreibung und Charakteristik 
des Erzbischofs Adalbert, insbesondere vorträgt, gehört zu dem besten, 
was über einen mittelalterlichen Schriftsteller gesagt worden ist. 

Zusammenfassend bemerke ich, daß das Buch in der Vielseitigkeit 
seines Inhalts nach den verschiedensten Richtungen die Forschung fördert. 
„Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen“. Das Werk ist im 
Jahre 1918 erschienen, zu einer Zeit also, wo der deutsche Buchhandel 
schon mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Um so mehr 
ist es anzuerkennen, daß die Dieterichsche Verlagsbuchhandlung dem ge- 
lehrten Buche eine so gute Ausstattung hat zuteil werden lassen. Ins- 
besondere sind die beiden schönen Lichtdrucktafeln mit Dank zu begrüßen; 
sie geben die beiden einzigen, im Original erhaltenen Urkunden Erz- 
bischof Adalberts wieder; die eine, aus dem Jahre 1059 stammend, liegt 
in Kopenhagen; die andere, zehn Jahre jünger und im Staatsarchiv 
Hannover ruhend, ist die oben besprochene, wahrscheinlich von Adam 
selbst geschriebene Urkunde. 

Berlin - Steglitz. Hermann Krabbo. 


Carl Borchers, Villa und Civitas Goslar. Beiträge zur Topographie 
und zur Geschichte des Wandels in der Bevölkerung der Stadt Goslar 
bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. Leipziger Dissertation 1919. 

22° 


340 Ä Kritikeu 


Die vorliegende Arbeit Borchers bringt von neu Mas ‘g, 
daß durch geschicktes Heranziehen topographischer Mome. ' 
fassungsgeschichtlichen Probleme des mittelalterlichen Städtewesen. . 
ordentlich vertieft werden können. Der Verfasser untersucht zuna. 
die topographischen Verhältnisse der villa und civitas Goslar. Drei Fak- 
toren haben die Entwicklung der Stadt gefördert: 1. die Pfalz, 2. das 
Bergwerk und 3. der Markt. Nicht vom Frankenberg, wie zuweilen 
angenommen wird, ist die Besiedlung Goslars ausgegangen, auch nicht 
„Bergdorf“ kann mit Rietschel als die älteste Ansiedlung, als das alte 
Dorf neben der neugegründeten Marktansiedlung angesehen werden. Die 
ersten Niederlassungen wird man wohl beim Königshof, bei der Pfalz 
suchen müssen. Daneben ist nach Borchers Ansicht von Heinrich II. 
der Markt Goslar gegründet worden. Es sei der Ort dann rasch auf- 
geblüht, aber ein städtischer Charakter könne für Goslar im 11. Jahr- 
hundert und in der darauf folgenden Zeit noch nicht angenommen werden. 
Wohl dürfe man der Siedlung in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts 
einen stadtähnlichen Charakter im topographischen und wirtschaftlichen 
Sinne zusprechen, nach den rechtlichen Merkmalen aber sei Goslar erst 
in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts als Stadt anzusehen. Es ist 
zu begrüßen, daß Borchers nicht in den Irrtum verfallen ist, bei der Stadt- 
entstehung das topographische Moment der Befestigung überschätzt zu 
haben oder aus den Siedlungsbezeichnungen irrige Schlüsse gezogen zu 
haben. Anderseits kann man ihm nicht zustimmen, wenn er in der „Auto- 
nomie“, in der kommunalen Selbständigkeit das Entscheidende des Begriffes 
„Stadt im rechtlichen Sinn“, des Stadtbegriffes überhaupt sieht. Zweifellos 
darf man von „Stadt im rechtlichen Sinn“ schon zu einer Zeit sprechen, 
in der autonome Bestrebungen kaum zu keimen begannen. Erst auf 
einer späteren Entwicklungsstufe gehört das Merkmal der Autonomie 
zum Stadtbegriff. Demzufolge braucht man sich nicht zu scheuen, Goslar 
weit früher schon als Stadt anzusprechen. — Allgemeine Beachtung ver- 
dienen die Ausführungen über den Stadtplan Goslars als Geschichtsquelle. 
Man wird mit Borchers im Grundriß eine Anlage erblicken dürfen, die 
„nach höheren städtebaulichen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines 
Planes beabsichtigt“ angelegt ist; denn tatsächlich herrschen gerade Linie 
und rechter Winkel vor. Zugleich gebieten diese Darlegungen, beim 
Aufstellen besonderer Plantypen größere Vorsicht anzuwenden als bisher 
geschehen ist. Ebensowenig wie der Nürnberger Stadtteil von St. Lorenz 
als ein Beispiel des Meridionaltypus P. J. Meiers betrachtet werden 
kann, ebensowenig geht nunmehr die Anwendung von diesem Typus auf 
den ganzen Stadtplan Goslars an, das Meier bisher für das erste Bei- 


Kritiken 341 


spiel dieses Typus gehalten hat. — Auf dieser topographischen Grund- 
lage baut Borchers die Betrachtung der grundherrlichen Verhältnisse 
auf, wobei er auf den beachtenswerten Umstand hinweist, daß sich hier 
bis 1300 „kein Handwerker als Besitzer von freiem Eigen“ nachweisen 
läßt. Dann geht der Verfasser auf die in der Forschung noch nicht 
genügend beachtete mittelalterliche Bevölkerungstopographie und auf 
die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung über und wendet sich 
schließlich der ständischen und sozialen Gliederung der Bevölkerung zu. 
Hierbei rückt er die Frage in den Vordergrund: „Welche Bedeutung 
haben die Worte ‚cives‘ und ‚burgenses‘ gehabt?“ Nach Achtnich! 
besteht zwischen civis (= Städter im allgemeinen) und burgensis ( Be- 
wohner des ummauerten Stadtgebietes) ein topographischer Unterschied. 
Es mag hier dahingestellt bleiben, ob man auf Grund der kritischen Aus- 
führungen H. G. Nagels? diese Ergebnisse aufgeben muß. Aber gewarnt 
sei, Achtnichs Ansicht, die für Straßburg gelten mag, zu verallgemeinern. 
Daß diese topographische Scheidung für Goslar unmöglich ist, hat Borchers 
überzeugend nachgewiesen. Civis wird im Sinne von „Stadtbewohner“ 
für alle Stände angewendet; burgensis dagegen hat eine rechtlich-soziale 
Bedeutung und gilt nur für die vermögenden, bevorrechteten Vollbürger. 
Zu diesen gehört: 1. der Stand der Geburt (die ritterlichen Geschlechter), 
2. der Stand des Besitzes (die am Bergbau und am Handel Beteiligten). 
Der dritte Stand, die Mitglieder der Gilden, besitzt nur ein Minder- 
bürgerrecht. Zum Schluß behandelt der Verfasser den Abschluß der 
Kämpfe um die Stadtverfassung und die Herkunft der Bevölkerung in 
sozialer und lokaler Beziehung. — Wenn man Borchers auch nicht 
immer zustimmen kann, wenn auch manche Einzelheit dieser Arbeit zum 
Widerspruch herausfordert, so wird man doch den Versuch, eine topo- 
graphische Grundlage aufzufinden und darauf die Betrachtung der Be- 
völkerung einer Stadt aufzubauen, als durchaus gelungen bezeichnen und 
in dieser Untersuchung eine wertvolle Bereicherung unserer Städteliteratur 
erblicken können. 
Schneeberg. Walther Gerlach. 


P. J. Meier, Die Entstehung der Stadt Königslutter. (Aus den 
Nachrichten der K. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. 
Philologisch- historische Klasse. 1920. 27 Seiten.) 


1 Der Bürgerstaud in Straßburg“, Leipziger Historische Abhandlungen, 
Heft 19, 1910. 

? „Die Entstehung der Straßburger Stadtverfassung.“ Beiträge zur Landes- 
und Volkskunde von Elsaß-Lothringen, 1916, S. 75. 


342 Kritiken 


Vor einer Übertreibung und einer allzugroßen Verallgeme -ng des 
Rietschelschen Gedankens von den Gründungsstädten ir > 
gewarnt worden . Beachtenswert ist, daß nun auch ar 
dieser Schule selbst der Warnungsruf dringt, nicht für jede Mara. 
lung eine planvolle Gründung neben einem älteren Dorfe anzunehme.., 
nicht „jede Stadt in das Prokrustesbett dieses Schemas zu zwängen“. 
Schon in seinem Aufsatz „Anfänge und Grundriß bildung der Stadt Stendal?“ 
sieht sich P. J. Meier veranlaßt zuzugeben, daß die neue Stadt Stendal 
nicht neben dem älteren Dorfe gegründet, sondern daß das Dorf selbst 
zur Stadt erhoben worden ist. Zu demselben Ergebnis gelangt er in 
seiner vorliegenden Untersuchung über die Entstehung der Stadt Königs- 
Jutter: „Die Stadt ist nicht neben dem Dorf erwachsen, sondern deckt 
sich mit diesem der Lage nach, wenigstens in der Hauptsache.“ Aller- 
dings glaubt Meier immer noch, in beiden Fällen es mit seltenen Aus- 
nahmen von der Regel zu tun zu haben. Mich hat der Fall von Königs- 
lutter in folgender Ansicht nur bestärkt: Ein Nachprüfen der Ergebnisse 
Rietschels und seiner Schüler und neue Untersuchungen über das Ent- 
stehen einzelner Städte werden so viele Ausnahmen feststellen, daß man 
das Errichten eines Marktes im längst bestehenden Dorfe und das Ver- 
leihen des Rechtes der Marktbewohner an die Dorfleute, also die Um- 
wandlung eines Dorfes in eine städtische Siedlung, ebenso wie die Gründung 
einer Stadt neben dem älteren Dorf als eine der in Betracht kommenden 
Gründungsarten ansehen muß? Weiter macht Meier folgende bemerkens. 
werte Feststellungen: Mit der Verwandlung des Dorfes in die Stadt 
Lutter, die nicht lange vor 1318 erfolgt sein kann, hat eine völlige 
Neuanlage, und zwar eine planmäßige Anlage des Ortes auf der Stelle 
des alten stattgefunden. Im 15. Jahrhundert ist es dann zu einer Stadt- 
erweiterung, zur Entstehung einer Neustadt gekommen, die nach Meiers 
Ansicht in erster Linie der Schoderstedter Bauern wegen angelegt worden 
ist. Die Verpflanzung der Bewohner eines Dorfes in eine Stadt ge- 
legentlich einer Vergrößerung und Erweiterung derselben ist eine bekannte 
Erscheinung, auf die schon längst Gengler und Lappe* wiederholt 


ı Histor. Vierteljahrschrift XVII. Jahrg., S. 512; XVIII. Jahrg., S. 161; 
XIX. Jahrg., S. 331 ff. — G. Seeliger, Artikel „Stadtverfassung“ in Hoops 
Reallexikon f. germ. Altertumskunde, IV. Bd. S. 256. 

2 Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 27. Bd. 
1914, S. 3871 ff. 

G. Seeliger, Artikel „Stadtverfassung“, s. o. S. 250. 

4 Gengler, Stadtrechtsaltertümer S. 74. — Josef Lappe, Die Bauer- 
schaften der Stadt Geseke. 1908, S. 44 fl. — Derselbe, Die Bauerschaften 
nud Huden der Stadt Salzkotten (Deutschrechtl. Beiträge Bd. VII, 4), S. 307. 


Kritiken 343 


aufmerksam gemacht haben. Aber äußerst selten läßt sich diese Bewe- 
gung zeitlich genau bestimmen. Für Königslutter und Schoderstedt hat 
nun Meier auf eine wertvolle Urkunde des Jahres 1454 hingewiesen, 
die „die notwendigen Schritte zur Stadterweiterung und damit auch zur 
Ubersiedlung der Schoderstedter“ erkennen läßt, die „einen Einblick in 
den wichtigen Übergang von den alten zu ganz neuen Verhältnissen“ 
gewährt. Während die Kapitel I „Das Dorf Unterlutter und die Stadt“ 
und II „Schoderstedt“ von Interesse für die allgemeine Verfassungs- 
geschichte der Städte sind, iet das Kapitel III, in dem Meier aus der 
„Braugerechtigkeit“ für die Entstehung und Erweiterung der Stadt 
Königslutter wichtige Schlüsse zu ziehen sucht, in erster Linie lokal- 
geschichtlich interessant. | 
Schneeberg. Walther Gerlach. 


Hans Pirchegger, Geschichte der Steiermark, 1. Bd. Bis 1283 
(Allgemeine Staatengeschichte. Dritte Abteilung: Deutsche Landes- 
geschichten. Herausgegeben von Armin Tille, 12. Werk). Gotha, 
Friedrich Andreas Perthes A G. 1920, 8°. XVI u. 436 S. Preis 
30 Mark. 

Nach längerer, durch die Kriegsverhältnisse verursachter Pause er- 
fährt die berühmte Sammlung der bei Perthes in Gotha erscheinenden 
„Allgemeinen Staatengeschichte“ ihre Fortsetzung; ein erfreuliches Friedens- 
zeichen! Von der dritten Abteilung, den „Deutschen Landesgeschichten“ 
ist soeben der erste Band der „Geschichte der Steiermark“ ausgegeben 
worden. Ursprünglich dem verdienstvollen Landeshistoriker Franz Martin 
Mayer anvertraut, wurde die Aufgabe nunmehr von einem jüngeren 
Forscher, Hans Pirchegger, in durchaus würdiger Weise gelöst, obwohl er 
mit den Schwierigkeiten der Zeit zu kämpfen hatte. Als er die Arbeit 
schon vollendet hatte, wurden ihm vom Verlage neue Beschränkungen 
auferlegt, und so sah er sich genötigt, sein Manuskript von 40 auf 
25 Bogen zu kürzen. Daß dies nicht ganz ohne Unebenheiten möglich 
war, läßt sich denken; manches Problem sieht in der gekürzten Dar- 
stellung so einfach aus, wie es in Wirklichkeit leider nicht ist. Aber 
im ganzen und großen hat das Werk vielleicht durch die Kürzung noch 
an Einheitlichkeit und Straffheit gewonnen, und auch der knappe, klare 
Stil paßt dazu ganz vorzüglich. Leider mußte infolge der Kürzung auch 
manches Rüstzeug fallen, wodurch sich die früher erschienenen Teile dieser 
Sammlung ausgezeichnet haben. Die Anmerkungen sind bis auf einige 
wenige entfernt, die einst übliche Einleitung über Quellen und Geschicht- 
schreibung ist weggeblieben, es felılt das Register, ja jede nähere Inhalts- 


344 Kritiken 


angabe der Abschnitte; lauter Mängel, die der Benü’ . „lich ver- 
missen wird. — Der Verfasser hat sich entschloss«. : von 
der Kulturgeschichte zu trennen. Nach der jetzt imme 
meingut gewordenen Auffassung beginnt er die allgemeine _ 
mit der Darstellung der vorgeschichtlichen Zeit. Die Römerzeit, 
Auftreten der Alpenslawen, die deutsche Besiedlung, die Begründung der 
Mark und die Entwicklung des Landesfürstentums unter den Otakaren 
und ihren Nachfolgern, den Babenbergern, sowie die Episode der böhmischen 
Vorherrschaft unter Przemysl Ottokar bilden die naturgemäßen Haupt- 
abschnitte der politischen Geschichte. In der alten Streitfrage über die 
Herkunft der steierischen Otakare entscheidet sich der Verfasser mit 
anderen neuen Forschern (J. Winkler) für die Rückkehr zur älteren An- 
nahme und Bezeichnung „Traungauer“; wieder ein Beweis dafür, daß 
man sich jetzt von der gewaltsamen Neuerungssucht, die eine Zeit hin- 
durch in der Geschichtsforschung Mode war, abwendet. Uber die schwierige 
Frage der Zugehörigkeit des Traungaues nach 1156, die wieder mit der 
der „tres comitatus“ des Otto von Freising zusammenhängt, vermag auch 
der Verfasser (siehe Anhang) nicht das letzte Wort zu sprechen. In 
Übereinstimmung mit der „Geschichte Nieder- und Oberösterreichs“ der- 
selben Sammlung schließt der Verfasser den vorliegenden ersten Band 
mit dem Jahre 1283, da eben die Aufrichtung des Habsburgischen Landes- 
fürstentums für diese Länder einen natürlichen Abschnitt bedeutet. Die 
Kulturgeschichte nimmt, obwohl ihr scheinbar nur der siebente (letzte) 
Abschnitt gewidmet ist, fast die Hälfte des Bandes ein. Dem vorwiegend 
siedlungs- und rechtsgeschichtlichen Inhalte des Abschnittes entsprechend, 
wenn auch vielleicht doch etwas zu eng gefaßt, trägt er die Überschrift 
„Territorium und Landesfürst“ und zerfällt in die Kapitel: 1. Die Land- 
schaften, 2. Der Landesfürst, 3. Die Kirche, 4. Der Adel, 5. Markt 
und Stadt, 5. Boden und Bauer; doch kommt dabei auch Kunst- und 
Literaturgeschichte nicht zu kurz. Es ist darin tüchtige Arbeit geleistet 
und der bereits betonte Vorzug der Klarheit macht sich hier besonders 
wohltuend bemerkbar. Jedenfalls wird das Werk nicht nur im Auslande 
treffliche und willkommene Kunde von den Schicksalen der grünen Steier- 
mark verbreiten, sondern auch in der Heimat, wo man sich ja jetzt mehr 
und mehr auf sich selbst besinnt, herzlich begrüßt werden. 

Wien. M. Vancsa. 


Württembergische Regesten von 1301—1500. Urkunden und 
Akten des Kgl. Württembergischen Haus- und Staatsarchivs. Erste 
Abteilung. Herausgegeben von dem Kgl. Haus- und Staatsarchiv 


Kritiken 345 


o=: I. Altwürttemberg. Erster Teil. Stuttgart, Kohl- 

ı 1140. 237 8. - j 
ge dieses neuen Unternehmens des württembergischen Staats- 
: kann man nur dann gerecht beurteilen, wenn man sich vergegen- 
„tigt, daß es einem zwiefachen Bedürfnis entgegenkommen soll: ein- 
mal dem, seitdem die Veröffentlichung der Inventare der kleineren württem- 
bergischen Archive begonnen hat, doppelt begründeten Verlangen naclı 
‚gedruckten Inventaren für die reichen Bestände des Staatsarchivs selbst, 
dann aber auch den Wünschen, daß für den endgültig aufgegebenen 
Plan einer Fortführung des gesamtwürttembergischen Urkundenbuchs über 
das Jahr 1300 hinaus irgendwie wenigstens teilweise Ersatz geschaffen 
werden möchte. Infolgedessen verquickt sich hier in einer etwas un- 
gewohnten Weise der Gedanke einer zeitlich und räumlich begrenzten 
Regesten- und Aktenveröffentlichung mit den für die Aufstellung eines 
Archivinventars unvermeidlichen Grundsätzen. Die bisher allein in An- 
griff genommene Regestenabteilung „Württembergische Regesten von 
1301 — 1500“, der sich aber auch eine Reihe von Textabdrücken ge- 
wisser Quellenschriften, Urkunden- und Aktengruppen sowie Veröffent- 
lichung vereinzelter Repertorien über ganze Bestände des Archivs an- 
schließen sollen, folgt so in ihrer Grundeinteilung ganz der Gliederung des 
Staatsarchivs in seine einzelnen Bestände. Die Regesten sind fiberaus 
knapp gefaßt und enthalten, den bei der Anlage der Repertorien des 
Staatsarchivs beobachteten Grundsätzen entsprechend, außerdeninOriginalien 
und selbständigen Kopien vorliegenden auch die nur in Kopialbüchern 
erhaltenen Urkunden. Die offenbar für den angegebenen Zeitraum wenig 
umfangreichen Akten werden meist nur nach Büscheln zusammenfassend 
verzeichnet, einzelne Aktenstücke sind nur dann aufgenommen, wenn sie 
Urkundenform haben oder längst aus ihrem Zusammenhange gerissen sind, 
und wenn sie von deutschen Kaisern oder Königen ausgefertigt wurden. 
Die Rücksichtnalime auf das Urkundenbuch bringt es dagegen mit sich, 
daß die Regesten innerhalb der einzelnen Bestände nicht nach Büscheln, 
sondern chronologisch — unter Angabe des Lagerorts — angeordnet sind 
und daß sie erst mit dem Jahr 1300 einsetzen. Das von G. Mehring 
sorgfältig bearbeitete erste Heft beginnt unter Zugrundelegung der im 
Staatsarchiv innegehaltenen Einteilung, selbst unter Berücksichtigung von 
Fremdbeständen, die erst im 19. Jahrhundert archivalische Willkür hier 
eingegliedert hat, mit den Beständen Altwürttembergs (d. h. des 1801 
zu Württemberg gehörenden Gebietes). Damit wird einem wesentlichen 
Bedürfnis Rechnung getragen; denn während für kleinere Territorien, 
besonders die schwäbischen Reichsstädte, die Fortführung der im württem- 


346 Kritiken 


bergischen Urkundenbuch geleisteten Arbeit durch besondere Einzelur- 
kundenbücher gesichert war, lag gerade für das eigentliche Kernland kein 
entsprechendes Unternehmen vor. Freilich entbehrt die Einteilung trotz 
der Zusammenfassung der vielen Einzelbestände zu fünf großen Gruppen 
doch der für weitere Zwecke wünschenswerten Übersichtlichkeit. Dies 
wie auch andere Erwägungen lassen deutlich erkennen, daß die „Regesten 
der Grafen (bzw. Herzöge) von Württemberg seit 1300“ auch nach dieser 
Publikation, die eine wichtige Vorarbeit dazu darstellt, eine der dringendsten 
und wesentlichsten Aufgaben für die württembergische Geschichtsforschung 
bleiben. Unabhängig hiervon ist natürlich die Fortführung des vom Staats- 
archiv begonnenen Unternehmens, besonders die Veröffentlichung seiner 
Repertorien auch in der hier gewählten, etwas bedingten Form, freudig 


zu begrüßen. 
K. Stenzel. 


Romulus Cändea, Der Katholizismus in den Donaufürsten- 
tümern. Sein Verhältnis zum Staat und zur Gesellschaft Leipzig 
1916 (Umschlag: 1917), R. Voigtländers Verlag. [Beiträge zur 
Kultur- und Universalgeschichte, begründet von Karl Lampreclıt, 
fortgesetzt von Walter Goetz, Bd. 36 (Der neuen Folge Bd. 1)]. 
139 S. 8°. 

Der Verfasser führt den Stoff des Buches in fünf großen Abschnitten 
vor. Im ersten Kapitel behandelt er die Ansätze kirchlicher Organisation 
des Katholizismus in der Walachei unter dem Schutze der ungarischen 
Könige. Das zweite Kapitel enthält eine Darlegung der Verbreitung 
des Katholizismus in der Moldau unter polnischem Einflusse. Im größten 
und eingehendsten Abschnitte des Buches, dem dritten Kapitel, beschäftigt 
sich Cändea mit der Geschichte des Katholizismus in der Moldau während 
des 17. Jahrhunderts. Im folgenden Kapitel kehrt die Untersuchung zur 
Walachei zurück, um nach Erledigung der Frage der Fürstenprivilegien 
und des bulgarischen und österreichischen Einflusses das Verhältnis der 
römischen Kirche zur rumänischen Gesellschaft und Kirche darzustelleu. 
Das fünfte Kapitel bringt Angaben über die wirtschaftliche Lage des 
Katholizismus in der Moldau im 17. und 18. Jahrhundert; erst gegen 
Schluß geht Cändea kurz auf das 19. Jahrhundert und die Gegen- 
wart ein. 

Aus dieser Übersicht geht bereits hervor, daß wir es in der vor- 
liegenden Schrift nicht mit einer gleichmäßig angelegten, zusammen- 
hängenden Geschichte des Katholizismus in den Donaufürstentümern zu 
tun haben, sondern mit einer Folge von Sonder- Abhandlungen, deren 


Kritiken 347 


Lücker :,- nätere Forschung noch auszufüllen hat. Am meisten wird 
m- K >, daß Cändea gerade im letzten Teile des fünften Kapitels, 
Jahrhundert handelt, besonders summarisch verfährt, obgleich 

i Zeitabschnitt das stärkste Anschwellen des Katholizismus zu 

„eichnen ist. 

Ein Vorzug des Buches liegt in der unparteiischen Stellung des Ver- 
fassers zu den verschiedenen Konfessionen. Nur bei strenger Sachlich- 
keit kann eine interkonfessionell gerichtete Kirchengeschichtschreibung 
bestehen, zu deren Ausbau besonnene Mitarbeiter aus allen Lagern be- 
rufen sind Nicht das gleiche Lob wie dem Standpunkte des Verfassers 
über den einzelnen Kirchen kann man seinem Verhalten zu den ver- 
schiedenen Nationalitäten spenden. Wenn man sich durclı den Phrasen- 
schwall eines Jorga hat durchwinden müssen und im Gegensatz zu ihm 
bei Cändea wenigstens eine angenehm lesbare Sprache vorfindet, ist man 
geneigt, die ruhige Form der Darstellung für das Zeichen einer un- 
befangenen Betrachtung der älteren Geschichte der Walachen zu halten. 
Leider erkennt man dann bald, daß Cändea den romantischen Nebel, mit 
dem besonders Jorga die Frühzeit der Walachenherrschaft in den Donau- 
fürstentümern zu umhüllen gesucht hat, unangetastet läßt. In einer 
Hauptfrage der historischen Ethnographie des Karpathen- Vorlandes, in 
der Bestimmung des Begriffes der Prodnici oder Brodnik, schließt sich 
Cändea kritiklos dem verblendeten Nationalisten Jorga an. Wer slawische 
Sprachen kennt, sieht auf den ersten Blick, daß Stamm und Endung des 
Wortes slawisch sind. Auf -nik gehen ungezählte slawische Personen- 
und Ortsnamen aus, während der erste Bestandteil des Wortes uns am 
meisten aus böhmischen Ortsnamen bekannt ist. Obgleich Cändea seine 
Unkenntnis des Polnischen ausdrücklich zugibt, dekretiert er [S.3 Anm. 2] 
„Prodnici oder Brodnici sind Rumänen“. Damit werden Walachen um 
ein bis zwei Jahrhunderte zu früh im Besitz der Moldau angenommen. 
[Vgl. die Untersuchung von Johann Karäcsonyi, Das Land Borodnok, 
in der „Ungarischen Rundschau“ Bd. 4 (München und Leipzig 1915), 
S. 131—136]. Der Verfasser bringt den Editions- Leistungen und ge- 
schichtlichen Darstellungen seiner rumänischen Landsleute viel zu großes 
Vertrauen entgegen. Darunter leidet der Ertrag und der Wert seiner 
Studien. Für die Walachen sind entscheidende Anstöße zu neuen Phasen 
ihrer geistigen Entwicklung immer wieder vom Westen und Nordwesten 
gekommen, besonders über Siebenbürgen und Ungarn, aber auch über 
Polen. Denselben Weg hat der Katholizismus genommen. Die Ge- 
schichte der römischen Kirche in den Donaufürstentünern ist daher in 
gewissem Sinne unlösbar mit der Geschichte der Europäisierung der 


348 Kritiken 


Walachen verknüpft. Infolge der früheren Entwicklung der Literatur 
und des Unterrichtswesens bei den Siebenbürger Deutschen, Ungarn und 
Polen müßte man auch die geschichtlichen Nachrichten über das Eindringen 
des Katholizismus in die Dunaufürstentümer in erster Linie bei jeuen 
Nachbarvölkern der Rumänen suchen. Der methodologischen Forderung, 
dementsprechend namentlich für die ältere Zeit mehr deutsche, ungarische 
und polnische Quellen und Literatur heranzuziehen, wird der Verfasser 
- nicht gerecht. Ich begnüge mich, hier nachdrücklich auf ein Werk hin- 
zuweisen, daß Cändea nicht hätte unbenutzt lassen dürfen: die „Molda 
oder Beiträge zur Geschichte der Moldau und Bukowina“ des sprachen- 
kundigen Franz Adolf Wickenhauser. Den Hauptgegenstand aller Bände 
dieser verdienstlichen Sammlung bildet die Kirchengeschichte. Wicken- 
hauser bietet z. B. [Bd. II, 16—21] auf Grund anderer Quellen zum Teil 
eingehendere Nachrichten über das Verhältnis Peters des Lalımen zur 
katholischen Kirche. Theiners „Vetera Monumenta Poloniae“ hat Cändea 
nur flüchtig benutzt, sonst wäre ilım in deren dritten Bande nicht der 
Bericht des Jesuiten Stanislaus Warsciewicz entgangen, in dem unter dem 
7. September 1588 die gute Aufnahme der Jesuiten in der Moldau bei 
Peter dem Lahmen geschildert wird. Zu S. 53 des vorliegenden Buches 
verweise ich auf den Bericht des Bernhardin Quirini, katholischen Bischofs 
der Moldau und Walachei, an den Papst über die Verhältnisse der 
Katholiken in der Moldau im Jahre 1599, in deutscher Übersetzung aus 
dem Italienischen bei Wickenhauser, Molda Bd. II, 83 — 99. Danach 
ist die Begründung, die Cändea für den Titel „episcopus Bachoviensis“ 
gibt, falsch. Die eingehenden statistischen Nachrichten im ebengenannten 
Berichte Quirinis sind bemerkenswert. 

Ich erspare mir weitere Nachweise für meine Behauptung, daß es ein 
Leichtes gewesen wäre, reichlicheres und besseres Quellenmaterial auf- 
zutreiben, wenn sich der Verfasser mehr an siebenbürgische und ungarische 
Veröffentlichungen gehalten hätte; auch polnische Arbeiten, wie z. B. 
einige Aufsätze in den Bänden der Lemberger Zeitschrift „Kwartalnik 
historyczny“ kommen in Betracht. Ein fleißiges Zusammentragen von 
Einzelheiten führt nicht zum Ziel, solange die Methode den Ansprüchen 
nicht genügt, die das Thema stellt. 

Wenn der Verfasser nur einige Beiträge zu einer späteren Geschichte 
des Katholizismus in den Donaufürstentümern hat geben wollen, so hat 
er seinen Zweck erreicht. Dann wäre aber der Titel des Buches anders 
zu fassen gewesen; sonst werden Erwartungen erregt, die das Buch 
nicht erfüllt. 

Friedrichshagen. Karl Hadank. 


Kıitiken | 349 


Geor- . .* Die Ursachen der Reformation. Mit einer 
o Die Reformation und der Beginn der Neuzeit. 
Bibliothek 38. München und Berlin 1917. 
getrennte Arbeiten. Beiden ist gemeinsam, daß sie mehr von 

sraturdurchdringung als von Stoff durchdringung zeugen, mehr Referat 
als Darstellung, mehr Mosaik als Einheit und Tiefengebung sind. 

Die erste, ein mehrfach erweiterter Vortrag, behandelt die Ursachen 
der Reformation. Sie betrachtet nacheinander die kirchlich-sittlichen 
Zustände vor Luther, das kirchliche Finanz- und Amterwesen (dies im 
Vergleich mit dem weltlichen), die allgemeinen Gründe der Opposition 
gegen die Kirche und die besonderen Gründe der einzelnen Stände, ein- 
schließlich des Klerus, die Frage der Vorreformatoren, endlich die Selb- 
ständigkeit Luthers. v. Belows kritische Stellungnahme zu den Fragen 
und ihrer Behandlung in der Literatur läßt sich in folgende Sätze zu- 
sammendrängen: Alle mehr äußeren Tatsachen, besonders die Verwelt- 
lichung der Kirche, politische Motive, soziale Bewegungen, wirtschaft- 
licher Aufschwung der Städte, können etwa als „Disposition“ (S. 40) 
angesehen werden, aber nie als „Erklärung“ (67) der Reformation dienen. 
Dagegen können als Vorbereitung von Luther und der Reformation zwar 
kaum die mittelalterlichen Kirchenreformer gelten (74), wohl aber My- 
stiker, Occam, der Humanismus (Philologie 83, Nationalgefühl 87), 
Wiclif-Huß, die Täufer. Hauptsache ist einmal, „daß die Reformation 
in erster Linie religiöse Ursachen habe“ (106), sodann daß das Ent- 
scheidende in Luthers Persönlichkeit zu finden sei. „Er hat die Reli- 
giosität seiner Zeit nicht geschaffen“, aber „er gibt dieser Frömmigkeit 
ein neues Ziel“; nur er wußte „das Zentrum zu finden“ (94). 

Wer diese Sätze, aufs Ganze gesehen, annehmen wollte, müßte sich 
um so mehr wundern, daß die Arbeit da aufhört, wo er das Herzstück 
erwartet. Hat die Reformation religiöse Ursachen, so gehören in die 
Mitte einer Darstellung ihrer Ursachen zwei Abschnitte, worin erstens 
die Grundlagen von Luthers Theologie und Frömmigkeit und seine religiöse 
Verkündung, und zweitens die radikale Umstellung der religiösen Haltung 
der protestantischen Völker als Problem erfaßt werden. 

Ich bin entfernt, dem Verfasser einen Vorwurf zu machen. Für 
das erste der vermißten Kapitel ist die Forschung noch am Werk, für 
. das zweite ist sie überhaupt noch nicht in Angriff genommen. Und 
doch ist klar, daß die rasche Ausbreitung der Reformation — gerade 
wenn man, wie v. Below, melır äußere Gründe nicht als ausschlaggebend 
ansieht — völlig unverständlich bleibt, wofern man nicht ins Innerste 
der religiösen Vorstellungen der Menschen eindringt. v. Below muß etwas 


350 Kritiken 


Ähnliches empfunden haben. Um zu entschuldigen, daß er so wenig 
(*/, Seite) an „positiven Beweisen für den religiösen Ursprung der Re- 
formation“ (67) vorzubringen weiß, sagt er: „der Nachweis, daß gewisse 
Dinge nicht in Betracht kommen dürften, läßt sich mit größerer Sicher- 
heit führen, als ein entsprechender positiver Beweis“ (66). Bezüglich 
der innersten Motive der Menschen sei „keusche Zurückhaltung“ am 
Platze. Die Wahrheit ist, daß es bisher eine glänzende Kirchengeschichte, 
eine treffliche Geistesgeschichte, aber keine Religionsgeschichte unserer 
Religion gegeben hat. Wird dies Feld ohne „Zurückhaltung“ in An- 
griff genommen, dann wird man die wahren Ursachen der raschen Aus- 
breitung der Reformation besser erkennen. Die Abhängigkeit v. Belows 
von kirchengeschichtlicher Auffassung zeigt nichts besser als der Begriff 
der Reformation, den er zugrunde legt. Er sieht ihr Wesen in der 
Rechtfertigungslehre (6f.) Dogmenhistorisch ist das richtig. Aber diese 
Lehre konnte jemand aufstellen, ohne zum Reformator zu werden, ohne 
eine neue Religion zu verkünden. Und darum handelt es sich. Der 
Quellgrund jeder echten Religion ist aber der Gottesgedanke. In dem 
ungeheuren Synkretismus der römischen Religion war der Gottesgedanke 
verfangen und hundertfältig zerteilt: in Sakrament und Mysterium, in 
Dogma und heiligen Priestern, in einer völlig polytheistischen Götter- 
welt, in heiligen Gegenständen und Bräuchen. Dem gegenüber bringt 
Luther tatsächlich einen Gott, und die Rechtfertigungslehre ist seine 
Offenbarung. Er bringt etwas völlig Neues, so noch nie Dagewesenes. 
Wie kann man nur hier die alte Formel von der „Wiederherstellung“ 
des Christentums (79, 179) verwenden. Luther bringt eine vergeistigte 
aber darum nicht weniger rücksichtslose Offenbarungsreligion, der sich 
damals die Massen gebeugt haben, weil diese Religion einmal ganz andere 
rationale Ansprüche befriedigte, und zweitens einen ganz anderen Grad 

3a Gewißheit zu gewähren schien. Dazu kam die Wucht seiner 
prophetischen Verkündigung. Mit bloßer Lehre und Ermahnung zu 
persönlichem Glaubensleben hätte Luther die Massen nicht von Rom ge- 
rissen. Sondern das gab ihm die Fähigkeit dazu, daß er seine Lehre 
als unmittelbar gewiß vor sie hinstellte und als heiligen Gotteswillen ihnen 
auferlegte. 

Aus solchen Gedanken heraus lassen sich neue Untersuchungen der 
Fragen anstellen und neue Ergebnisse erwarten. Die Gelegenheit darauf 
hinzudeuten nahm ich um deswillen, weil mir scheint, daß die Historie 
zu ihrem Schaden an den zentralen religiösen Fragen vorbeigeht. Ein 
viel größerer Teil des Weltwerdens ruht darauf, als viele Darstellungen 
ahnen lassen. — 


Kritiken | 351 


Die zw-ite Abhandlung betrifft ein geschichtsphilosophisches Thema. 
v. P ndet die Frage nach dem Beginn der Neuzeit mit der Frage 
deformation dabei zufallenden Rolle; aber er steckt hier 
„ nach seinen engeren Arbeitsgebieten hin sehr weit ab. Das 
„aikartige tritt in dieser Abhandlung besonders hervor und wohl nicht 
ohne Absicht des Verfassers. Er lehnt die Auffassung des Weltge- 
schehens in gleichen Stufen ab. Er legt Wert auf das „Sonderleben“ 
der einzelnen Lebensgebiete nach Blüte und Verfall (111/112). Dann bleibt, 
so scheint es, nichts übrig, als die einzelnen Gebiete nacheinander vor- 
zuführen. Woher nimmt er nun aber die Maßstäbe zu ihrer Beurteilung? 
Er verfährt als ob jedes Lebensgebiet sie in sich selbst trage. So gleicht 
der Historiker einem Manne, der einen Haufen von Waren sortiert, in 
dem er jedes Stück nach gewissenhafter Prüfung seines Alters auf die 
rechte bzw. auf die linke Seite legt. v. Belows Arbeit beweist, daß auch 
bei dieser atomisierenden Art viel treffendes gesagt werden kann. Aber 
da sind Bedenken. Zunächst komme ich auf diese Weise doch auch Zu 
keiner durchgehenden Scheidung. Denn je gewissenhafter ich verfahre, 
um so mehr werde ich genötigt, den Abschnitt bald früher, bald später 
zu machen. Und ich darf doch nicht, wie v. Below gelegentlich tut, in 
einem Fall die Vorbereitung einer Entwicklungsreihe, im anderen die 
Erfüllung einer solchen als entscheidend ansehen, um womöglich zu 
einem gemeinsamen Abschnitt zu kommen. Es bleibt nur übrig, nach 
dem Prinzip der Majorität zu entscheiden und zu sagen: die meisten 
Stücke auf der rechten Seite tragen das Anfangsdatum ca. 1500, also 
beginne ich hier die Neuzeit. Und auch dies könnte ich nur sagen, 
wenn für jeden Einzelfall untersucht wäre, ob der Graben von 1500 so 
breit ist, daß kein späterer Abschnitt sich dagegen sehen lassen kann. 
Aber vor allem wird der Geschichtsphilosoph und ich glaube auch 
der Historiker jenem Sortierer bestreiten, daß die Lebensgebiete ihren 
Maßstab in sich selber tragen. Sie gehen ja nicht, durch Wände ge- 
trennt, nebeneinander her. Sondern jede Kulturepoche läßt sich aus 
einem oder mehreren grundlegenden Gedanken begreifen, die, einmal er- 
zeugt, auf das Ganze der vorhandenen Kultur angewendet werden 
und in verschieden tiefdringender Befruchtung eben die neue Kultur her- 
vorbringen. Solche Grundmotive der Kultur lassen sich freilich nicht 
ausrechnen, auch nicht durch empirische Forschung „erweisen“. Sie zu 
finden ist Sache der historischen Intuition, und je nach der eignen Geistes- 
welt wird ihre Formulierung immer verschieden ausfallen. Sie verlangt 
stetige Nachprüfung, aber große Zusammenhänge sind ohne sie unver- 
ständlich. 


352 Kritiken 


Zu solchen Grundmotiven der neueren abendländischen Kultur scheint 
der Geist der Untersuchung und Erfahrung zu gehören, der aus ver- 
schiedenen eignen und fremden Quellen gespeist etwa um Jie ahr- 
tausendmitte sich deutlicher auszuprägen beginnt und seit dem 1“. Jahr- 
hundert eine Macht wird, die in einer in der Weltgeschichte bisher un- 
erhörten Weise alle Lebensgebiete nacheinander bis zum heutigen Tage 
irgendwie ergreift. Ich weiß nicht, ob v. Below dies mit seinem Begriff 
des Rationalismus meint. Ich bezweifle es aber. Er kommt zuletzt im 
Anschluß an die Literatur auf den Begriff des modernen Geistes zu 
sprechen — was im Grunde zu den methodischen Voraussetzungen ge- 
hört — und erklärt, wenn dieser moderne Geist wirklich, wie behauptet 
sein soll, mit dem Rationalismus zu identifizieren wäre, so wäre er so 
dürftig, daß er sofort zu beseitigen sei (177). Ich möchte glauben, hier 
räche sich die Ansicht der Geschichte nach getrennten Abteilungen. 
Wenn Rationalismus wirklich von dogmatischen Köpfen so eng gefaßt 
wird, verpflichtet uns das zu dem gleichen Fehler? Soll unter Rationalismus 
etwas geschichtsphilosophisch Brauclibares verstanden werden, so kann 
es nur jener genannte allgemeine Kulturgedanke sein, der unser ganzes 
Leben durchtränkt hat und dem wir uns weder entziehen wollen noch 
können, so sehr uns einseitige, bizarre, voreilige Ausprägungen dieses 
Geistes abstoßen mögen. v. Below verlangt vom „ modernen Geist“, daß 
er Raum lasse für den Supranaturalismus (169—178). Aber der Geist 
der Untersuchung kann an sich nie den Anspruch erheben, den Supra- 
naturalismus zu beseitigen. Vielmehr hat v. Below durch diese ihm 
offenbar am Herzen liegenden Ausführungen die Fragestellung ganz ver- 
schoben. Nicht darum handelt es sich, ob der neue Geist den Supra- 
naturalismus verträgt — er muß es, wohl oder übel — sondern darum, 
ob die Formen, in denen sich dieses allgemeinmenschliche Bedürfnis und 
Erlebnis in der neueren Zeit niederschlägt, mit den Formen zusammen- 
gestellt werden können, die es in der Reformation annahm. Hierzu 
bedarf es wieder religionsgeschichtlicher Erwägungen. Von hier aus 
will mir scheinen, daß die Reformation einer Schablonisierung M A — NZ 
spottet. Der oben geschilderte Charakter der lutherischen Religion (den 
die kalvinische eher noch verstärkt hat), widersetzt sich einer Zusammen- 
fassung mit den MA durchaus, aber auch dem Grundempfinden der 
neuesten Jahrhunderte. Man frage sich ernstlich, ob die Geschichte sich 
nicht am besten begreifen läßt, wenn man die Kultur des Altprotestan- 
tismus verselbständigt, nach rückwärts als Erfüllung wie noch mehr als 
Gegensatz zum MA — nach vorwärts als einen fruchtbaren Zeitraum, 
in dem sich durch vielerlei Reibungen und Verschmelzungen mit anderen 


Kritiken 353 


Kulturmotiven (worunter besonders das obengenannte) die Mischungen 
herausbilden, die dann die letzten Jahrhunderte in steter Abwechslung 
kennzeichnen. ; 

Leipzig. Johannes Kühn. 


Ludwig Freiherr v. Pastor, Geschichte der Päpste seit dem 
Ausgang des Mittelalters. Siebenter Band: Geschichte der 
Päpste im Zeitalter der katholischen Reformation und Restauration : 
Pius IV. (1559 — 1565). 1. bis 4. Auflage. Freiburg i. Br., 
Herder & Co. XL u. 706 S. M. 36 —, geb. M 44,— und Zu- 
schläge. 1 

Der 6. Band von Pastors großem Werke ist im letzten Jahre vor 
dem Kriege (1913) erschienen. Die Vorarbeiten des Verfassers für die 
Fortsetzung hat aber auch der Krieg nicht unterbinden können; wir er- 
fahren jetzt von ihm, daß er mit der Sammlung des Materials schon bis 
ans Ende des von ihm in Aussicht genommenen Abschnitts der Papst- 
geschichte, nämlich bis 1623, gelangt ist. Vollendet ist die Arbeit für 
die Pontifikate Pius’ IV und Pius’ V. Ihre Darstellung sollte einen Band 
füllen, aber der Umfang gebot eine Teilung. So erhalten wir jetzt in 
einem stattlichen Bande nur die Geschichte Pius’ IV. und seiner Zeit, 
eingeleitet durch einige allgemeine Betrachtungen, die zugleich das Zeit- 
alter des Nachfolgers berücksichtigen. 

Die Darstellung beruht ebensowohl auf der gedruckten Literatur wie 
auf der Ausbeute der eifrig durchforschten Archive. Noch in höherem 
Maße als in den früheren Bänden sah sich der Verfasser für die zweite 
Hälfte des 16. Jahrhunderts auf Heranziehung ungedruckter Akten hin- 
gewiesen. Besonders ergiebig war neben den päpstlichen Archiven und 
dem Vatikan wiederum das Archiv Gonzaga in Mantua. Auf Schritt und 
Tritt fühlen wir festen, urkundlichen Boden unter unseren Füßen. Einzig 
das Archiv des hl. Offiziums blieb auch dem Verfasser der Geschichte 
der Päpste unerbittlich verschlossen, was bei dem Abschnitt über die 
römische Inquisition (S. 507 ff) spürbar wird. 

Pius IV. verdankt seine Erhebung mehr dem Versagen aller übrigen 
Kombinationen als eigener überragender Bedeutung. Er ging aus dem 
eingehend geschilderten fast viermonatlichen Konklave, bei dem es selır 
menschlich zuging, als der schließliche Kompromißkandidat hervor. Be- 
merkenswert erscheint, daß der Erwählte in seinem Wandel keineswegs 
makellos war. Er hatte mehrere, wenn auch vielleicht vor Empfang der 
höheren Weihen gezeugte Kinder; aber Pastor schließt auch nicht aus, 
daß Pius noch als Kardinal und selbst als Papst sittliche Verfehlungen 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 23 


354 Kritiken 


sich habe zuschulden kommen lassen. Trotzdem war die Wahl des 
„nüchternen Lombarden“ in jenem Augenblick ein großes Glück für das 
Papsttum, das durch das unbedachte Handeln des leidenschaftlichen und 
weltfremden Vorgängers stark erschüttert und zumal mit den katholischen 
Großmächten auseinandergebracht worden war. Da war denn ein Mann 
wie der im praktischen Verwaltungsdienste der Kurie emporgekommene 
vielerfahrene Gian’ Angelo de Medici um so mehr am Platze, ein 
Mann, mehr Verwaltungs- und Finanzmann als Theologe, voll Ver- 
ständnis für die praktischen Fragen und die Bedürfnisse des Augenblicks, 
überzeugt vor allem von der Notwendigkeit, gute Beziehungen zu den 
Großmächten, aber zugleich doch auch von der Notwendigkeit, die be- 
gonnene innere Erneuerung der katholischen Kirche nicht nur nicht fallen 
zu lassen, sondern ohne Verzug zum Austrag zu bringen. So hat der 
weltlich gesinnte Pius IV. ungleich frucht- und haltbarere Arbeit ge- 
liefert als der geistliche Eiferer Paul IV. Das Hauptverdienst jenes 
ist, wie jeder weiß, die Neuberufung und Beendigung des großen katlıo- 
lischen Reformkonzils samt deren: Bestätigung seiner Beschlüsse, die 
Vollendung der von dem Konzil nur angefangenen Arbeiten und die 
Weiterführung der noch unerledigten Reformen. 

Das Aufgehen und Fruchtbringen der Samenkörner, die er dergestalt 
aussäte, hat Pius allerdings nicht erlebt. Er hat die vernichtenden 
Schläge, die nach dem Emporkommen Elisabeths der englische Katholi- 
zismus erlitt, ebensowenig abwehren können wie er die zunehmende 
Protestantisierung Schottlands und das Wachstum der hugenottischen 
Macht in Frankreich zu hindern imstande war. Selbst gegen die Un- 
ersättlichkeit Philipps II. in seinen Ansprüchen an das Papsttum hatte 
Pius zuweilen einen schweren Stand, noch größere Sorgen bereitete ihm 
die mehr als zweideutige kirchliche Haltung des neuen Kaisers Maxi- 
milian II. Dagegen sah Pius die Wittelsbacher in Bayern mit Ent- 
schiedenheit in die Bahn der katholischen Restauration einlenken und in 
Italien brachte die Inquisition die freiere kirchliche Richtung zum Ver- 
stummen. 

Eine besondere Note der Frömmigkeit und des Reformeifers verdankt 
der Pontifikat Pius IV. der Persönlichkeit des Staatssekretärs des Papstes. 
seines Neffen, des später heilig gesprochenen Carlo Borromeo, den neben 
seiner Frömmigkeit ein großes Verwaltungstalent und ein unbegrenzter 
Arbeitseifer auszeichneten, zweifellos einer der würdigsten Männer, die 
in jenen Zeitläuften die Geschäfte der Kurie geleitet haben. Die zahl- 
reichen übrigen Nepoten Pius IV. — außer den Borromei die Serbelloni 
und Hohenemser — haben größeren selbständigen Einfluß nicht gewonnen. 


Kritiken 355 


Bekanntlich macht der Pontifikat Pius’ in der Geschichte des päpstlichen 
Nepotismus Epoche. In seine Anfänge fällt die blutige Katastrophe der 
Carafa, der Nepoten des Vorgängers, die zugleich das Ende des staaten- 
bildenden päpstlichen Nepotismus bedeutet. Von dem weltlichen Ehrgeiz 
der näclısten Verwandten des regierenden Herrn blieb das Papsttum fortan 
im wesentlichen frei. | 

In dem Bande über Pius IV. fehlt wiederum nicht ein Kapitel über 
Förderung von Wissenschaft und Kunst durch das Papsttum, zumal der 
letzteren, und unter den Künsten in erster Linie der Baukunst. Diese 
diente der Verschönerung der päpstlichen Residenz (Villa Pia in den 
Gärten des Vatikans), der Hebung und Förderung der Stadt Rom wie 
auch der Befestigung dieser und anderer Punkte des Kirchenstaats. Einen 
besonderen Glanz breitet über diese Bestrebungen der Ausgang Michel- 
angelos, das letzte Wirken des Neunzigjährigen für den Wunderbau von 
St. Peter. Einen anderen großen Meister im Reiche der Künste, den 
Erneuerer der Kirchenmusik Pierluigi Palestrina, würdigt Pastor in einem 
allgemeinen Ausblick über die Entwicklung der Kirchenmusik (S 315€ ). 

Unter den „ungedruckten Aktenstücken und archivalischen Mittei- 
lungen“, die den Band beschließen (S. 621 bis 687) seien hervorgehoben 
die Auszüge aus den Gesandtschaftsberichten des Mantuaners Tonina 
(darunter ein Bericht vom 8. März 1561 über den Abschluß der tragedia 
Carafesca), die Motuproprio Pius’ IV. über die Inquisition (31. Oktober 
1562 und 2. August 1564) und die Erörterungen über Onofrio Panvinio 
als Biographen Pius’ IV. (S. 676—687). 

In seinem „Pius IV.“ hat v. Pastor wiederum ein schönes und nütz- 
liches Stück aufbauender Geschichtsarbeit geleistet. Der Band wird, 
indem die konfessionelle Einseitigkeit, von der die Darstellung nicht überall 
ganz frei ist, sich leicht von selbst korrigiert, auf absehbare Zeit für 
jenen wichtigen Abschnitt der Geschichte des römischen Papsttums und 
der katholischen Kirche grundlegend bleiben. 

Walter Friedensburg. 


Karl Auer, Das Luthervolk. Ein Gang durch die Geschichte 
seiner Frömmigkeit. Tübingen 1917. 


Ein wohlmeinender Anzeiger dieses Buches hat den Wunsch geäußert, 
es möge einen mehrfachen Umfang besitzen, wobei freilich unklar blieb, 
ob der Wunsch dem Gegenstand oder der Ausführung galt. 

Der Verfasser hat sich folgende Aufgaben gestellt: Er will erstens 
in einer Reile von Bildern die deutsche Frömmigkeit, im Gegensatz zur 
Theologie, seit der Reformation darstellen — ein religiöser Gustav 

23* 


356 Kritiken 


Freytag. Er will zweitens die Titelfrage beantworten. Wie weit ist die 
deutsche Frömmigkeit Ergebnis der lutherischen? Daß zwei so ver- 
schiedene Aufgaben in Einem Werk nicht lösbar sind, kam ihm nicht zu 
Bewußtsein Verlangt doch schon äußerlich die erste eine Darstellung, 
die zweite eine Untersuchung. Das Buch ist nun ganz der ersten 
Aufgabe gewidmet. Es war in der Tat die leichtere. Und es ist wahr, 
daß ihre Lösung einem Bedürfnis entspricht, denn eine kurze Zusammen- 
fassung dieser Art gab es nicht. Hier sind nun eine Menge von Skizzen 
zusammengetragen, von Zeit zu Zeit durch zusammenfassende Schilde- 
rungen unterbrochen, in denen wesentliche Charakterzüge einer religiösen 
Richtung hervorgehoben werden. Ich verzichte, auf Einzelheiten ein- 
zugehen. Es hat das bei einem großenteils aus sekundären Quellen zu- 
sammengeschriebenen! Buch wenig Wert. Auf die Mangelhaftigkeit des 
das 16. Jahrhundert betreffenden ersten Kapitels wies schon der genannte 
Rezensent. Am meisten Positives bietet das Kapitel Aufklärung, in 
der sich der Verfasser durch eigene Vorarbeiten auskennt. Wie das 
letzte Kapitel „das 19. Jahrhundert“ sich nicht gegen den Druck sträubte, 
ist kaum begreiflich. 

Die Lösung der zweiten Aufgabe, der der Verfasser mit seinem Buch 
offenbar gedient zu haben glaubt, besteht in einem Schluß, wonach sich 
folgende „Entwicklungslinie“ ergeben haben soll: Allen Zeiten des deutschen 
Protestantismus sind diese Merkmale eigen: „Eine gemütvolle... . Inner- 
lichkeit — ein kräftiges Vertrauen auf die Vorsehung... eine schlichte, 
ja hausbackene Art in den Formen der Frömmigkeitspflege — ein reges 
Gefühl dafür, daß es mit dem Herr Herr-sagen nicht getan sei.“ Das 
ist „die unserem Volksgemüt natürliche Religiosität“ (S. 156 f.). Auch 
Luther hatte sie. Insofern bewalırte Deutschland sein religiöses Gut. 
Aber er schwang sich in überdurchschnittliche Höhen auf. Die Bewahrerin 
seiner religiösen Genialität ist die Kirche. Damit sie aber hier nicht 
zur Unnatur werde, muß immer wieder der Individualismus [der „natür- 
lichen Religiosität‘‘?] korrigierend eingreifen. — Wenn diese Karrikatur 
„Entwicklung“ ist, so habe ich bisher unter diesem Wort etwas falsches 
verstanden. 

Am wenigstens nehme ich dem Verfasser übel, daß er seine persön- 
liche Auffassung von Religion überall zugrunde legt. Er wurzelt in der 
Aufklärung. Sie ist ihm die „Erfüllung“ der „Sehnsucht“ des vorigen 
Zeitalters, des Pietismus. Aber Unterscheidungen religiöser Richtungen 


1 Dies Wort im guten Sinn. Daß auch das Gegenteil vorkommt, zeigt 
ein Vergleich der Seiten 82, 89, 90 mit Raumers histor. Taschen buch 1852, 
S. 203, 150—153. 


Kritiken j 357 


als „gesund“ und „ungesund“ befähigen noch nicht zu religionsgeschicht- 
lichen Untersuchungen, wovon die Arbeit eine negative Probe ablegt. 
Johannes Kühn. 


Dr. Carl Schmitt-Dorotit, Politische Romantik. München und 
Leipzig. Duncker & Humblot 1919. 8°. 1628. 


Die Romantik hat in den letzten Jahrzehnten bekanntlich eingehende 
Erforschung innerhalb der deutschen Literaturgeschichte gefunden. Die 
Arbeiten von Haym, Minor, Walzel, um nur einige Vertreter dieser 
Wissenschaft zu nennen, die sich mit den Romantikern beschäftigt haben, 
wirkten da bahnbrechend, und die Veröffentlichung zahlreicher Brief- 
wechsel bot reiches Material für die Forschung. Neuerdings wurde man 
sich der Bedeutung der Romantiker für die literarische Entwicklung und 
der reichen Schätze bewußt, die sie der deutschen Literatur zugeführt 
haben. Seitdem wandte man auch den politischen Gedanken der Roman- 
tiker erneute Aufmerksamkeit zu. Adam Müller, Ludwig v. Haller, 
Joseph Görres zwar waren nicht zu übersehen; aber es ist bezeichnend» 
daß z. B. Bluntschlis Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der 
Politik Friedrich Schlegels auch nicht mit einem Worte erwähnt. Und 
wenn man von den staatsrechtlichen Gedanken der Romantiker sprach, 
geschah es nur, um sie als reaktionäre abzulehnen. Seitdem hat A. Poetzsch 
in seinen Studien zur frühromantischen Politik und Geschichtsauffassung 
gerade auf Friedrich Schlegel hingewiesen, Lederbogen Schlegels Ge- 
schichtsphilosophie als einen Beitrag zur Genesis der historischen Welt- 
anschauung dargestellt, Friedrich Meinecke in seinem bekannten Buche 
Weltbürgertum und Nationalstaat eingehend die Frühromantiker berück- 
sichtigt und Heinrich Fincke in seiner Prorektoratsrede ein Bild von der 
Bedeutung Schlegels für das gesamte Geistesleben entworfen. Diesen 
Forschern reiht sich Schmitt - Dorotič an, denn auch in seinem Buch 
stehen die Frühromantiker im Mittelpunkte 

Schmitt- Dorotič sucht zuerst das Thema seiner Arbeit abzugrenzen 
und zu einem Begriff der Romantik zu kommen. Das war sein gutes 
Recht. Wenn er aber als echte Romantiker nur Friedrich Schlegel und 
Adam Müller gelten lassen will, so dürfte er damit kaum allgemeinen 
Beifall finden. Das Wort romantisch ist bekanntlich ein nichtssagendes, 
der Sinn ein fließender, als Gegensatz zu dem ebenso unbestimmten 
klassisch. Gemeiniglich versteht man unter den Romantikern die Rich- 
tung der Literatur, die mit den beiden Schlegel, Novalis, Heinrich 
v. Kleist, Tieck und Schleiermacher beginnt und mit Heinrich Heine 
endet. Die Schlegel und Adam Müller rechnet man mit Novalis. Kleist, 


358 Kritiken 


Schleiermacher und Tieck zu den Frühromantikern. Gewisse Ziele und 
Eigentümlichkeiten verbinden diese Gruppe, ohne daß ein scharfer Begriff 
des Romantischen möglich wäre. Hier zu scheiden, was mit gutem Grunde 
als zusammengehörig erkannt worden ist, kann nur als Willkürlichkeit 
empfunden werden. Doch auch die anderen Frühromantiker, Novalis 
z. B., dessen politische Gedanken Meinecke hervorhebt, und Kleist werden 
kaum nebenher berücksichtigt. Dagegen ist mit Recht von Schmitt -Dorotié 
Gentz ausgeschieden, denn, wenn er auch ähnlich wie Schlegel und Müller 
von Rousseauschen Gedanken ausgehend unter dem Einfluß Burkes und 
der französisch - napoleonischen Gewaltherrschaft sich zum Reaktionär 
wandelt, das spezifisch Romantische fehlte ihm. 

Der Verfasser geht dann der politischen Betätigung Friedrich Schlegels 
und Adam Müllers nach. Sie ist bekanntlich keine ruhmvolle. Zu Müllers 
Wirken in Tirol kommt noch das Buch von Ferdinand Hirn, Geschichte 
Tirols von 1809 - 1814. Aber als praktische Staatsmänner sind schon 
ungleich bedeutendere Theoretiker gescheitert. Und beide waren Talente 
und nicht, was man einen Charakter nennt. 

Der Verfasser sucht dann die Bestandteile der politischen Gedanken 
Schlegels und Müllers aufzudecken und ihr Vorgehen nach philosophi- 
schen Begriffen zu bestimmen. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung 
sein, ihm hier zu folgen. Viele Beobachtungen sind hier gewiß zu- 
treffend. Der Verfasser wertet die politischen Gedanken der beiden sehr 
niedrig, spricht Friedrich Schlegel jede Originalität ab, da er nur das kirch- 
liche Naturrecht umschreibe, und will Adam Müller nur vom ästhetisch - 
stilistischen Standpunkte anerkennen. Aber so wie es mit den meisten 
der dichterischen Werke der Frühromantiker steht, Heinrich v. Kleist 
ausgenommen, daß sie uns nicht mehr allzuviel sagen können; so ist es 
auch mit ihrer Philosophie und Politik. Die Frühromantiker sind anders 
als ihre musikalischen Genossen Schubert und Schumann, die schon selber 
hohe Gipfel darstellen, mehr eine Verheißung als eine Erfüllung. Von 
diesem Gesichtspunkte aus gewinnt ihr Wirken erst die ihnen zukommende 
Bedeutung. Das gilt auch von ihren politischen Ideen. Schlegels und 
seiner Genossen Denken war ein durchaus geschichtliches und nationales, 
kein rationalistisches und allgemein menschliches, wie das des 18. Jahr- 
hunderts. : Die Kreise der Kulturen sind ihm Organismen, die sich nach 
denselben Gesetzen des Werdens und Vergehens entwickeln. In diesem 
und manchem anderen berührt er sich merkwürdig mit der neuesten Ge- 
schichtsphilosophie. In den Geschicken der Völker wickelt sich die Ge- 
schichte der Menschheit ab Diese Gedanken sind bleibend und frucht- 
bar geworden. Die katholische Teleologie Schlegels aber hat für seine. 


Kritiken 359 


Zeit Bedeutung gehabt und auf Görres und die Entwicklung des politischen 
Katholizismus gewirkt. Seine ständisch - absolutistischen Anschauungen, 
von Haller und Stahl weiter- und umgebildet, haben bis zuletzt nach- 
gewirkt. 

Zum Schlusse untersucht der Verfasser die Begriffe politische Ro- 
mantik und romantische Politiker und damit im Zusammenhang die Be- 
rechtigung, Julian den Apostaten als Romantiker zu bezeichnen. Wie 
alle Vergleiche hinkt auch dieser. Wer in den Romantikern nur die 
Lobredner einer vergangenen, nicht mehr zum Leben zu erweckenden 
Zeit, und in Julian den Wiedererwecker einer idealisierten abgestorbenen 
Vergangenheit sah, wie David Friedrich Strauß, der konnte das Wort 
prägen. Mit mehr Recht hat man Friedrich Wilhelm IV. den Romantiker 
auf dem Königsthrone genannt, denn er war den Romantikern in der 
Tat geistesverwandt und stand auch ihren politischen Anschauungen nahe. 

Wien. $ H. Voltelini. 


Graf E. zu Reventlow, Der Einfluß der Seemacht im Großen 
Kriege. Berlin 1918. E. S. Mittler & Sohn. XXIII u. 278 8. 


Graf Reventlow ist weiteren Kreisen als Mitarbeiter größerer Zeitungen 
bekannt. Anfangs schrieb er für das Berliner Tageblatt, dann für die 
Tägliche Rundschau, jetzt für die Deutsche Tageszeitung. Eine Zeitlang 
war er Redakteur des Uberall, der inzwischen eingegangenen illustrierten 
Zeitschrift für Armee, Marine und Kolonien. Er hat jahrelang als 
politischer Tagesschriftsteller für seine Anschauungen gekämpft. 

Als ich das vorliegende Buch zur Hand nahm, glaubte ich, daß es 
sich um eine politische Streitschrift handele, die im Rahmen der Histori- 
schen Vierteljahrschrift nur mit ein paar Zeilen erwähnt werden könne. 
Aber als ich das Buch las, sah ich bald, daß es eine größere Bedeutung 
hat. Gewiß ist es nicht ohne Tendenz, Reventlow will beweisen, daß 
die Hochseeflotte, die im Kriege scheinbar so wenig geleistet, keineswegs 
ohne Bedeutung für den Verlauf des Krieges gewesen ist, daß die ge- 
waltigen Summen, die das Deutsche Reich für ihren Ausbau verwendet, 
nicht weggeworfen waren. Er bekämpft die Anschauung, als habe das 
Unterseebot die starken Schlachtschiffe entbehrlich gemacht, er vertritt 
die Meinung, daß Kaperkreuzer und Unterseeboote nie den entscheidenden 
Erfolg bringen werden, der nach wie vor nur durch eine starke Linien- 
schiffsflotte zu erreichen ist. 

Der Beweis ist ihm gelungen. Deshalb wird nicht nur der Marine- 
fachmann, sondern auch der Historiker, der sich mit dem Weltkriege 
beschäftigt, Stellung zu dem vorliegenden Buche nehmen müssen. 


360 Kritiken 


Allen, die sich im Laufe der letzten zwanzig Jalıre mit der deutschen 
Flottenfrage eingehend beschäftigt haben, bleibt es schmerzlich sehen zu 
müssen, wie auch hier die Erscheinung zutage getreten, die wir überall 
bei uns seit 30 Jahren beobachten: zuerst eine große Begeisterung, große 
Pläne, schöne Erfolge, und dann, nahe am Ziele, ein Verflachen, end- 
lich ein Versanden. Gewiß ist in den Jahren 1898—1908 sehr viel 
erreicht worden, aber dann traten deutlich Hemmungen ein. Wie sehr 
das Marineamt durch das Auswärtige Amt gehemmt worden ist, wird 
wohl erst die spätere Zeit erfahren. Aber auch das große Publikum 
war lau geworden; man bildete sich ein, unsere Seemacht genüge. Das 
Wort des Kaisers: Ich schütze den Kaufmann auf fremden Meeren, wurde 
als Evangelium aufgenommen. Daß unsere Flotte nur in Friedenszeiten 
diesen Schutz gewährte, sahen viele nicht, deshalb die grenzenlose Ent- 
täuschung, als bald nach Kriegsanfang die deutsche Handelsflagge vom 
Meere verschwand. Selbst fremden Schutz fand der deutsche Kaufmann 
nur in unzureichendem Maße; gar mancher neutrale Hafen, in den das 
deutsche Schiff sich geflüchtet, verwandelte sich im Laufe des Krieges in 
einen feindlichen. | 

Aber nicht bloß das Handelsschiff, das in der Ferne weilte, war ver- 
loren, dasselbe Schicksal erreichte den Auslandkreuzer. Außerstande, den 
Handel zu schützen, konnte er nicht einmal sich selbst retten. Sehr 
richtig sagt Reventlow S, 106: „Der Chef des deutschen Kreuzerge- 
schwaders, der eben als vollständiger ungeschwächter Sieger aus der 
Schlacht bei Coronel hervorgegangen und seit dem Verlassen der ost- 
asiatischen Küste ununterbrochen vom Erfolge getragen worden war, sah 
die einzig nutzbringende Verwendung seines Geschwaders im Erreichen 
der heimischen Nordseebucht. Schlagender kann die Unhaltbarkeit des 
Gedankens einer deutschen Ozeankriegführung auf Grund der geographi- 
schen Verhältnisse und der strategischen Lage während des Krieges nicht 
charakterisiert werden. Der Entschluß des Admirals war ohne Zweifel 
ein richtiger.“ Dem kann ich nur zustimmen. Ein Kreuzerkrieg auf 
fernen Meeren mußte eine kurze Episode bleiben, die Kreuzer, denen der 
Weg nach der Heimat abgeschnitten war, waren verloren. Wohl haben 
wir alle begeistert von den Taten der Emden, der Königsberg und anderer 
von kühnen Kommandanten geführten Schiffe vernommen, gewiß wird 
auch die spätere deutsche Geschichtschreibung ihre Namen mit Stolz. er- 
wähnen, aber der Einfluß, den sie auf den Gang des Krieges ausgeübt, 
war doch nur ein vorübergehender und ganz unbedeutender. Wenn man 
überlegt, wie oft in den letzten zwanzig Jahren vor dem Kriege die 
Streitfrage erörtert worden ist, ob wir Linienschiffe oder Kreuzer zum 


‚Kritiken 361 


Grundstock unserer Flotte machen sollten, wenn man daran zurückdenkt, 
daß nicht bloß Laien, sondern anerkannt tüchtige Marinefachmänner ge- 
legentlich die Idee vertraten, daß die Kaperkreuzer für unsere Verhält- 
nisse das richtige wären, so kann man den maßgebenden Persönlichkeiten 
nicht genug danken, daß sie sich nicht haben beirren lassen. Einem 
Kaperkreuzerkrieg fehlten die Stützpunkte; die wenigen, die wir hatten, 
waren in einem Weltkriege nicht zu verteidigen. Kiautschou war eine 
unserer bestverwaltesten und hoffnungsreichsten Kolonien, aber in dem 
Augenblick, wo Japan unser Feind wurde, war es verloren, und damit 
war auch die deutsche Kriegs- wie Handelsflagge in Ostasien verloren. 

Nur zwei Kreuzer haben im Weltkriege einen großen entscheidenden 
und nachhaltigen Einfluß ausgeübt, nämlich Göben und Breslau. Es 
war eine Tat von größter Bedeutung, daß sie nach den Dardanellen 
fuhren und den zur See fast wehrlosen Türken eine wirksame Hilfe 
boten. Was Reventlow in dem Kapitel „Die Seemacht im Mittelländi- 
schen Meere“ (S.70—102) sagt, zeigt deutlich, welchen großen Nutzen 
diese beiden Kreuzer uns gebracht. Aber sie haben ihn gebracht, nicht 
als Kaperkreuzer, sondern als Kampfschiffe im Verteidigungskriege. 

Die Frage, was geschehen wäre, wenn die deutsche Armee nach 
Niederwerfung Serbiens bis nach Saloniki vorgedrungen wäre, wird von 
Reventlow nur kurz gestreift (S. 169). Ich sehe aber, daß auch er der 
Meinung ist, daß solches Unternehmen aussichtsvoll gewesen wäre. Ich 
habe während des Krieges diese Frage öfter im Gespräch mit anderen 
erörtert und mich oft gewundert, wie kritiklos die öffentliche Meinung 
der Behauptung Glauben schenkte, es sei aus Mangel an Eisenbahnen 
militärisch unmöglich, bis Saloniki vorzudringen. Unsere Heeresleitung 
hat doch ganz andere Schwierigkeiten überwunden; daß sie im Laufe 
von zweieinhalb Jahren nicht imstande gewesen wäre von der serbischen 
oder bulgarischen Grenze bis Saloniki vorzudringen, kann doch nur ein 
sehr beschränkter Mensch glauben. Und doch wurde es von der Mehr- 
zahl der Deutschen geglaubt. Die Gründe lagen natürlich auf ganz 
anderem Gebiete. Man wollte Rücksicht nehmen auf die schwierige 
Lage Griechenlands. In Wirklichkeit hat man aber nicht bloß Deutsch- 
land, Österreich und Bulgarien, sondern gerade auch Griechenland durch 
die Nichtbesetzung von Saloniki erheblichen Schaden zugefügt. 

Die letzte Entscheidung lag aber schließlich im Golf von Saloniki 
und in den Dardanellen ebensowenig. wie auf den Ozeanen, sie lag in 
der Nordsee, wo der große Kampf zwischen der deutschen und englischen 
Schlachtflotte stattfinden mußte. Bekanntlich ist es nur zu einer großen 
Schlacht, zu der am Skagerrak, gekommen und sie brachte nicht die 


362 Keiiken- 


Entscheidung. Es ist darum wohl verständlich, wenn in weiten Kreisen 
Deutschlands der Gedanke sich einwurzelte, unsere mit so schweren 
Opfern erbaute Schlachtflotte habe uns nichts genützt. Besonders in der 
Zeit, als das Unterseeboot seine Triumpbe feierte, sank das Verständnis 
für die Bedeutung der Linienschiffe immer mehr. Und doch hat die 
Schlachtflotte uns den Krieg des Landheeres im Westen außerordentlich 
erleichtert. Die Tätigkeit der englischen Schlachtflotte war ja ebenfalls 
nicht reger als die der deutschen, aber in England wußte man, welche 
Bedeutung die bloße Existenz derselben bedeutete Beide Flotten haben 
eine große defensive Wirkung gehabt und dadurch den Gang des Krieges 
nicht bloß zu Wasser, sondern auch zu Lande, wesentlich beeinflußt. 
Wie das geschehen, das hat Reventlow sehr gut in seinem letzten Kapitel 
(S. 249—278) dargestellt 
Charlottenburg. Richard Schmitt. 


363 


Nachrichten und Notizen. 


Geschichtswissenschaft und Nation. 
Die Betrachtung einer geschichtswissenschaftlichen Polemik. 


Walter Goetz, Die deutsche Geschichtschreibung des letzten Jahrhunderts 
und die Nation. Vortrag gehalten in der Gehe-Stiftung zu Dresden 
am 25. Januar 1919. Leipzig, Teubner 1919. 


Georg v. Below, Die parteiamtliche neue Geschichtsauffassung. Ein Beitrag 
zur Frage der historischen Objektivität. Langensalza, Beyer & Söhne 
1920. 

In seinem Vortrag will Walter Goetz nicht die Arbeiten von Fueter und 
Ritter, von Below und Gustav Wolf! ergänzen, sondern einige „Fragen und 
Vorwürfe beantworten, die von außen her an unsere Wissenschaft herangetragen 
worden sind“. Er will „die Beziehung der deutschen Geschichtswissenschaft' 
zum nationalen Leben im Verlauf des letzten Jahrhunderts prüfen und das 
grundsätzliche Verhältnis der beiden Gebiete zu bestimmen versuchen“. Aus 
dem Ausland und vor allem aus Frankreich kam die Behauptung, daß die 
dentschen Geschichtschreiber die Humanitätsidee des klassischen Zeitalters ver- 
gessen und die Anbetung der Alacht und des Erfolgs an die Stelle setzend das 
deutsche Volk auf Abwege geführt hätten“. In Deutschland selbst aber seien 
in den letzten Jahrzehnten Stimmen erhoben worden, daß die Geschichtswissen- 
schaft die Füblung mit der Nation verloren habe und immer stärker reine Ge- 
lehrtenwissenschaft geworden sei; der Wunsch trat hervor, daß wieder „neue 
aus dem politischen Leben der Nation geschöpfte Aufgaben“ der Geschichts- 
wissenschaft notwendig zuzuführen seien. Das betraf zwei Vorwürfe, die im 
Grunde einander vollständig widersprachen. Zwei Fragen galt es daher für 
Goetz zu erwägen. Einmal, wie sich tatsächlich die deutsche Geschichts- 
wissenschaft in ihren Beziehungen zum nationalen Leben entwickelt bat. Und 
sodann, ob eine Wiederaufnahme politischer Elemente im rein geschichtswissen- 
schaftlichen Streben zu wünschen sei. 

In der Beantwortung der ersten Frage bewegt sich Goetz im wesentlichen 
auf solchen Bahnen, wie sie die Historiker stets beschritten hatten. Dabei ist 
allerdings als charakteristisch zu bemerken, daß Goetz beim Aufschwung der 


nn 


E. Fueter, Geschichte der neueren Historiographie. 1911. — M. Ritter, Die Ent- 
wicklung der Geschichtswissenschaft. 1919. — G.v.Below, Die deutsche Geschichtschrei- 
bung von den Befreiungskriegen bis zu unseren Tagen. 1916.—G. Wolf, Dietrich Schäfer 
und Hans Delbrück. Nationale Ziele der deutschen Geschichtschreibung seit der franaö- 
sischen Revolution. 1918. 


364 l Nachrichten und Notizen 


deutschen Geschichtswissenschaft am Anfang des 19. Jahrhunderts ein von den 
Schwankungen der Politik losgelöstes streng wissenschaftliches Wahrbeits- 
suchen annahm. Wie er dem Aufschwung der kritischen Geschichtsforschung 
in Deutschland einen wahrheitssuchenden Charakter zuspricht, wie er zwar auch 
„Antriebe der Romantik mit hineinwirken läßt“, aber die streng methodische Ge- 
schichtswissenschaft nicht auf Romantik und Vaterlandsgefühl zurückführt, so 
wird auch sonst eine festere Trennung zwischen Geschichte als reine Wissen- 
schaft und Geschichte als Dienerin und Helferin von Politik und patriotischen 
Tendenzen vorgenommen. 

„Die neue deutsche Geschichtswissenschaft hielt sich“, so betont Goetz, 
„ihre methodischen Ziele und ihre grundlegende Arbeit frei von jedem fremden 
Einfluß“ und setzte sich „nur in beschräukter Hinsicht mit der Romantik in 
Beziehung“. Allerdings in den Kämpfen für Deutsehlands Einheit spielten die 
politischen Historiker eine große Rolle, Goetz erklärt ihr Tun als notwendig; 
der Irrtum ihrer Beurteilung begann erst, als man ihre Wissenschaft und ihre 
historisch - politische Tätigkeit völlig gleichsetzte. Es wäre falsch, etwaTreitschke 
nur als historisch - politischen Publizisten zu bezeichnen, man müsse die Werke 
in geschichtswissenschaftliche und in historisch-publizistische sondern, und 
wenn man alles Historisch - Publizistische abziehe, so bleibe ein starker Rest 
von rein wissenschaftlicher Forschung übrig. 

So charakterisiert Goetz die kleindeutschen und die großdentschen Ge- 
schichtschreiber als mit außer-geschichtswissenschaftlichen Tendenzen durch- 
setzte Richtungen. Sie bedeuten übrigens nicht die gesamte geschichtliche 
Wissenschaft, die für das Deutschland dieser Periode charakteristisch war, es 
gab immer auch daneben andere Richtungen der Geschichtschreibung, und zwar 
solche, die mit anderen nicht aus Forderungen der Wissenschaft fließenden 
Tendenzen erfüllt sind, z. B. mit konfessionellen, oder die überhaupt jede poli- 
tische Tendenz verschmähen, wie Ranke und die Seinen. Ja als 1868 und 1870 
den großdeutschen und den kleindeutschen Richtungen der historischen Forschung 
der politische Boden entzogen wurde, als das Abflauen der kulturkämpferischen 
Leidenschaften der ultramontanen Forschung das Lebenselement nahm, da ward 
die Bahn für eine Forschung der Rankeschen Objektivität fester geschaffen, 
für eine Forschung, die sich von dem Einfluß der Zeitverhältnisse freier machen 
konnte. Selbst das Aufleben sozialer Tendenzen hat den Boden streng saclı- 
licher Erforschung nach der wirtschaftlichen und sozialgeschichtlichen Seite 
nicht verwischt. 

In diesem Sinne hat die Geschichtswissenschaft die Fühlung mit der Nation 
längst verloren, und das deshalb, weil keine nationalen Bedürfnisse die Hilfe 
der Geschichts wissenschaft begehrten. Es ist eine irrige Voraussetzung, daß 
es dem Wesen der Geschichtschreibung und dem der nationalen Bedürfnisse 
entspräche, dauernde bestimmte Beziehungen miteinander zu haben. Der an 
die Geschichtswissenschaft gerichtete Vorwurf, sie habe die Fühlung mit der 
Nation verloren, verkennt ihre an sich fruchtbare selbständige „Arbeit und ihre 
Fortschritte ebenso wie ihre wahren Aufgaben“. 

So löst Goetz die zweite Aufgabe, die er sich gestellt hat, und beantwortet 
die zweite Frage, die er beantworten wollte: die Geschichtswissenschaft an sich 
bat mit einer Lösung politischer Aufgaben nichts zu tun. „Soweit die Ge- 
schichtsforschung Wissenschaft ist“, reine geschichtliche Forschung, „kann sie 


Nachrichten und Notizen 365 


nur nach rückwärts, nicht nach vorwärts gerichtet sein; sie hat die Wahrheit 
über die Vergangenheit zu erschließen, nicht aber Schlüsse für die Zukunft zu 
ziehen“. „Man lasse sich auch dadurch nicht täuschen, daß Historiker sehr 
oft zugleich Politiker gewesen sind“. „Echte Geschichtsforschung ist unbe- 
dingtes Wahrheitsstreben und dadurch Erziehung zu tiefstem Wahrheitssinn. 
Die deutsche Geschichtforschung hat diesen rücksichtslosen Wahrheitssiun von 
Niebuhr und Ranke eingepflanzt erhalten“; „im ganzen ist die deutsche Ge- 
schichtswissenschaft auch dem eigenen Volke und den nationalen Helden gegen- 
über nar von dem Drang nach wahrer Erkenntnis beseelt gewesen“. Wenn 
Goetz bemerkt, daß eine Erziehang des Volkes zur Wahrheit jetzt „um so 
notwendiger sei, je mehr ein Kampf der Völker untereinander das Wirkliche 
verdunkelt und die Hoffnungen der Eitelkeit und der Macht an die Stelle ge- 
setzt werden“, so sollte, wie der Zusammenhang zeigt, darin nicht ein Vorwurf 
gegen einseitige deutsch - nationale Gesinnung der Geschichtswissenschaft liegen. 
Immer wieder hebt Goetz hervor, daß in Deufschland die relativ objektivsten 
Urteile über andere Völker heimisch waren und daß die dentsche Geschichts- 
wissenschaft allgemein zu vorurteilsfreien Anschauungen erzogen habe. 

So erscheint mir das Bild der deutschen Geschichtsentwicklung, wie es 
Goetz in seinem Dresdner Vortrag bot, so erscheint mir das Verhältnis, wie er 
es sich hier zwischen reiner Wissenschaft und Volkstum gestaltet wünscht. 
Weahrheitsuchen steht an der Spitze, auch für eine edle Erziehung zum Volkstum, 
der Historiker kann nichts Besseres beisteuern, als Lehrer des Wahren zu sein. 


* * 
* 


Goetz spricht in seinem Vortrag an keiner einzigen Stelle von einem 
nenen geschichtswissenschaftlichen Programm oder von der neuen Einrichtung 
eines Geschichtsunterrichts. Goetz will vielmehr nur darstellen, wie sich im 
19. Jahrhundert die Geschichtsauffassung verändert habe, und er will die Frage 
lösen, ob und wie die Wissenschaft der Geschichte wieder eine Verbindung mit 
dem Leben der Nation finden könne. 

Merkwürdig. Dem Vortrag Goetz’ folgte eine Gegenschrift Georg v. Belows. 
Der Vortrag Goetz trägt einen ruhigen, rein sachlichen und akademischen 
Charakter, die Schrift v. Belows ist stark polemischen, persönlichen und partei- 
politischen Gepräges. Sie ist fast ganz ausschließlich gegen Goetz gerichtet 
und charakterisiert dessen Grundmeinung als „die parteiamtliche neue Ge- 
schichtsauffassung“. Die Revolution von 1918 habe nach der Ansicht der 
sozialistischen und bürgerlichen Revolutionäre eine Wandlung der Geschichts- 
auffassung und des Geschichtsunterrichts verlangt. Den Forderungen der 
preußischen Kultusminister Hoffmann und Haenisch, den Ansichten des Staats- 
sekretärs Troeltsch gesellen sich die Programmpunkte von Goetz hinzu. Below 
sieht hier eine einheitliche Aktion der „Reformer“. Die Forderungen der 
Sozialisten unterscheiden sich allerdings beträchtlich von denen des bürger- 
lichen Akademikers Goetz. Aber diese bereiten ihnen doch den Weg. Über 
den Geschichtsunterricht will man die Herrschaft für die neue verhängnisvolle 
Anschauung gewinnen. Die gesamten großen Gegensätze der Zeit kommen 
im Streit um den Geschichtsunterricht zum Ausdruck. Below will sich mit den 
neuen Forderungen auseinandersetzen, bei deuen es sich handelt um die Auf- 
fassung der Historiker, die Geschichtsliteratur und den Geschichtsunterricht. 


366 Nachrichten und Notizen 


Gelingt es ihm, so sagt er, den bürgerlichen Akademiker zu widerlegen, dann 
ist in der Hauptsache auch die sozialistische Forderung gefallen. Freilich 
Goetz stellt, wie auch Below zugibt, kein eigentliches Aktionsprogramm auf, 
kein Wort über Unterricht, kein Wort über eine neue Geschichtsanschauung, 
er schildert den bisherigen Gang der Geschichtswissenschaft und läßt das, was 
ihm zu sagen wünschenswert scheint, „von den Meistern der Vergangenheit 
vertreten sein“. So wird eine parteiamtliche neue Geschichtsanschauung vor- 
gebracht, indem sie sich in eine scheinbar wissenschaftliche Betrachtung des 
Vergaugenen einschiebt. Um dabei die von der deutschen Wissenschaft bisher 
vertretene Auffassung nach Möglichkeit zu bekämpfen, hielt Goetz zunächst 
einen Mittelweg für geraten. Aler das konnte nur durch Täuschung ge- 
schehen: „Es hätte doch“, so sagt Below, „einem Historiker nicht möglich sein 
sollen, die politische Tendenz so vollkommen über die Ergebnisse der wissen- 
schaftlichen Arbeit siegen zu lassen“ (B. S. 22). 

Wir sehen, der Gegner tritt dem Gegner nicht freundlich, nicht einmal 
höflich entgegen. Und da v. Below annimmt, daß die Parteipolitik bei Goetz 
über die Forderungen der wissenschaftlichen Wahrhaftigkeit völlig gesiegt hat, 
so wird der Dissens der Meinungen zu schweren moralischen Anklagen. Und 
so tönt uns ein ganzer Chorus von Referenten entgegen, die sich zu v. Belows 
Schrift geäußert haben: sie sind von Belows Verleger gesammelt und dem Buch 
als Beilage beigegeben worden, um das Verständnis der Lektüre einzuleiten, 
zugleich aber auch nationale Leidenschaft zu erregen. 

„Below zeigt, daß Goetz’ rein objektive Wissenschaft nur eine Maske ist, 
binter der sich der Kampf gegen die Nationalisten, gegen die Anhänger des 
Preußentums und des staatlichen Machtgedankens verbirgt“ (Nationale Er- 
ziehung). „G. v. Below tritt dem Leipziger Historiker Walter Goetz ent- 
gegen, der von den Voraussetzungen der Revolution aus eine Änderung unserer 
geschichtlichen Auffassung und unseres Geschichtsunterrichts fordert. (Er.) 
ist wohl der .. berufenste, um dem Leipziger Kollegen die Wahrheit zu sagen 
und seine Forderung, die deutsche Geschichtswissenschaft solle sich wandeln 
und umkehren, ad absurdum zu führen... Der Verfasser. gelangt zu dem 
positiven Ergebnis, daß kein Grund vorliege, die bisherige Auffassung der 
deutschen Geschichtschreibung abzubauen; vor allem ist es unentbehrlich, den 
Machtgedanken auzuerkennen (Alldeutsche Blätter)“. „Es ist ein Verdienst 
Belows, daß er.... Goetzens Schlichen auf die Spur geht“ (Süddeutsche 
Zeitung). „Belows Zurechtweisung Goetzens reicht weit hinaus über den Rabmen 
einer bloßen gelehrten Fehde.“ „Mit Recht verübelt Below dem demokratischen 
Geschichtslehrer ganz besonders die Art, wie er, ein hierzu gänzlich unberufener 
Wortführer, die deutsche Geschichtswissenschaft gegen die Vorwürfe der Entente 
verteidigt. Goetz tut es, indem er gerade die vaterländisch besonders ver- 
dienten deutschen Historiker, vor allem Treitschke, preisgibt und sozusagen 
geistig an die Entente ausliefert.“ „Aber auch sachlich ist das von Goetz 
aufgenommene Gerede von einem „Kultus der Macht“ durch die deutsche Ge- 
schichtschreibung gänzlich ungerechtfertigt“ (H. H.). 

Wir haben es hier mit einer literarischen Erscheinung bedauerlicher Art 
zu tun. Nicht nur die historische Wissenschaft hat Widerspruch zu erheben 
und sich Angriffe dieser Art zu verbitten, sondern auch der Vaterlandsfreund 
hat das Vorkommnis zu beklagen. 


Nachrichten und Notizen 367 


Wo ist auch nur ein Wort in Goetzens Schrift von einer neuen Geschichts- 
anschaunng, auch nur ein Wort über einen neuen Geschichtsunterricht zu finden, 
wo auch nur eine Andeutung über die Entwicklung der deutschen Geschichts- 
wissenschaft, aus der sich eine veränderte Meinung über Geschichtsanschauung 
und Geschichtsbildung ergäbe? 

Below will aus einzelnen Äußerungen Goetzens zur bisherigen Entwick- 
lang der Geschichtsanschauung ein heimliches Streben erschließen, wissen- 
schaftlich die bisher herrschende Grundanschauung durch eine neue zu ver- 
drängen. Er zitiert sehr viele Redewendungen Goetzens wörtlich, aber er 
schmückt sie dabei mit anderen Goetz unbekannten Redewendungen und ver- 
ändert damit von Grund auf die Bedeutung des Gesagten. Das ist ein absolut 
unerlaubtes Verfahren. Während z. B. Goetz wiederholt die Anteilnahme der 
Romantik und der nationalen Volkserhebungen beim Aufschwung der deutschen 
Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts hervorhebt, allerdings dabei auch 
mit vollem Recht bemerkt, daß die Romantik nicht eigentlich die philologisch- 
kritischen Seiten der Entwicklung gefördert habe — erklärt Below, daß Goetz 
den Zusammenhang von Geschichtswissenschaft und Romantik schlechthin 
„leugne“, daß er jeden Einfluß „bestreite“, daß er „die romantische Bewegung 
aus der deutschen Geistesgeschichte möglichst zu eliminieren suche“ und der- 
gleichen. Nach Below, der überall einfache glatte Gegensätze aufzustellen 
liebt, soll Goetz alle Beziehungen der Geschichtswissenschaft zur Romantik 
verdammen und einen ausschließlichen Einfluß des Rationalismus betonen. So 
muß es für Below sein, denn Feindseligkeit gegen das Volkstum und Sympathie 
mit der unnationalen weltbürgerlichen Aufklärung, das soll bei Below für den 
„Reformer“ die Grundstimmung bilden, damit dieser als wissenschaftlicher Vor- 
bereiter bei der Wandlung der bisher allgemeinen Gescbichtsanschauung wirke 
(8. 21). „Mit einer Reaktion der weltbürgerlichen Aufklärung des 18. Jahr- 
hunderts möchte uns Goetz gern beglücken“, so meint sein Gegner. Und doch: 
kein Sterbenswörtchen, keine Ahnung und keine Ardeutung solcher Pläne sind 
tatsächlich vorhanden. 

In solcher Weise gehen die Argumentationen weiter. Gegen die flache 
Aufklärung haben unsere Besten stets gestritten, gegen diese Besten wendet 
sich nach Below der ganze Haß von Goetz und seiner Genossen. Vor allem 
gegen Treitschke. Belows Broschüre ist durchwirkt mit Notizen, daß Goetz 
Treitschke der Verfolgung unserer Feinde aussetze und die Preisgabe seitens 
der Deutschen selbst verlange. Goetz nehme überall die Gelegenheit wahr, 
Treitschkes Verdienste herabzusetzen (Below S.48); er meine, unseren Feinden 
klarmachen zu müssen, daß man in Deutschland eigentlich von Treitschke nichts 
mehr wissen wolle (S.40), er nehme bei Treitschke einen „Abfall von wissen- 
schaftlichen Zielen und Kultus der Macht“ an. Ja bei Goetz, bemerkt Below, 
klinge es so, „als ob Treitschke und Sybel förmlich ausgestoßen seien“ (S. 40). 

Von Seite zu Seite wird Below heftiger mit den Anklagen, daß Goetz 
Treitschke, den großen Deutschen, bekämpfe, daß er ihn „verdamme“, „zur Aus- 
lieferung an die Entente bestimme“, „verketzere und dem lesenden Publikum 
verekele“, ihn „aus der Schule verbanne“, „die deutsche Geschichte Treitschkes 
als inhaltslose Ruhmredigkeit deute“. 

Wo aber hat Goetz sich solcher Beschimpfungen schuldig gemacht? Er 
hat Treitschke das Vermögen des ruhigen gleichmäßigen Abwägens abge- 


368 Nachrichten und Notizen 


sprochen, er vermißt die kühle Objektivität, er hat dasselbe getan, was so 
manche Verehrer Treitschkes taten. Treitschke bleibt einer unsrer Ganzgroßen 
im Reiche des Geistes, einer der führenden Geschichtschreiber, trotz seines 
Subjektivismus und seiner Fehlurteile über manche völkische Gruppen und 
Einzelpersonen. Diese Feuerseele von hinreißender Gewalt, dieses Herz voll 
Glut und Liebe zum eigenen Volk versucht auch der nicht in seiner Wirkung 
zu verkleinern, der mit nüchterner Kritik die Grenzen von Treitschkes engerer 
Wissenschaftlichkeit zieht. Goetz’ Urteil über Treitschke, das in der kleinen 
Broschüre gar nicht erschöpfend sein wollte, berührt übrigens die Frage eines 
angeblichen Strebens Goetz’ nach Veränderung der deutschen Geschichtsauf- 
fassung im allgemeinen absolut nicht. 

Below gesellt diesen Anklagen unermüdlich weitere hinzu; er führt ans, 
daß Goetz planvoll gegen den Machtgedanken des Staates wühle und gleich- 
zeitig gegen jedes Eintreten für Preußens Stärke und Größe (B. S. 42 u. 43). 
Und doch hat Goetz in einer jedes Mißverständnis ausschließenden Art be- 
merkt, daß es „den nationalen Einheitsstaat, überhaupt den Staat obne Macht 
nicht geben könne — eine Erkenntnis, die schließlich doch nichts anderes ist 
als eine unvergängliche geschichtliche Erfahrung“ (G. S. 29). Wie durfte Below 
die Meinung seines Gegners £o vollständig entstellen! 

Das Meiste erscheint in der Tat bei Below verzerrt, ein Gegner wird be- 
kämpft, der überhaupt nicht existierte. So wird mit Hilfe willkürlich ver- 
brämter Zitate, mit Hilfe von Sinnentstellungen und Sinnunterschiebungen das 
Merkwürdigste fertig gebracht. Wenn Goetz „politische“ und „unpolitische 
Historiker“ unterscheidet oder mit anderen Worten „Historiker mit politischem 
Einschlag“ und „obne politischen Einschlag“, so meinte er natürlich nicht ein 
verschiedenes Maß von politischem Verständnis, sondern Historiker mit und ohne 
politische Tendenz; Below dagegen versteht unter „unpolitischem Historiker“ 
den „Historiker ohne Sinn und Verständnis für politische Verhältnisse“ und 
macht sich vielfach über Goetz’ Deduktionen ohne jeden Grund lustig. Ja 
schließlich lesen wir: „aus Goetz’ Zugeständnissen kann die Folgerung gezogen 
werden, daß die deutschen Historiker sich in ihrer ganz überwiegenden Mehr- 
heit nach deutschem Eingeständnis der ihnen vorgewörfenen Verbrechen schuldig 
gemacht haben“ (B. S.44) und „nach dem Goetzschen Rezept müßte also die 
Mehrzahl der deutschen Historiker ausgewiesen werden“ (S.47). 

Goetz erscheint uns nach Belows Zeichnung als ein demokratischer Partei- 
beauftragter, der Gericht zu halten hat über die deutschen Historiker, der 
massenhaft Werke „auf den Index setzt“, der alle möglichen ihm unbequemen 
Ideen, so „Kultus der Macht, Sympathie für Preußen“ als „Verbrechen“ er- 
klärt (B.43ff), der nach seinem willkürlichen Sinn die Grenzen der „reinen 
Wissenschaft“ hütet und dabei vor der Entente Komplimente über Komplimente 
macht, um deren Gnade zu gewinnen. Die Begründung aber, die Goetz seiner 
neuen Geschiebtsauffassung gibt, beruht nach Belows wohlwollender Behaup- 
tung auf zwei Fehlern: auf politischer Tendenz und auf persönlicher Unkenntnis 
(B. S. 47). 

All dem gegenüber aber ist nachdrücklich hervorzuheben: erst Georg 
v. Below hat die Fragen, die von Goetz akademisch behandelt worden sind, ins 
Gebiet der politischen Parteisachen hinüber gezogen. Als „ein Beitrag zur 
Frage der historischen Objektivität“ können Belows Ausführungen nicht gelten. 


Nachrichten und Notizen 369 


Daß das Schriftchen von Goetz „Ein Programm für den Abbau der deutschen 
Geschichtsauffassung“ sei, wie es Below ausdrückt, daß eine „parteiamtliche 
neue Geschichtsauffassung“ sich hier hervorwagt, um die bisherige „alte“ zu 
verdrängen, ist als grundfalsch zurückzuweisen Ein Phantom wurde bekämpft. 

Eine wissenschaftliche Debatte wird durch die Karikatur der gegnerscnen 
Ansicht nie erleichtert, sie wird vielmehr unmöglich gemacht. 


* $ 
£ 


Belows Polemik mußte deshalb wissenschaftlich unfruchtbar bleiben, weil 
sie von einem irrigen Ausgangspunkt ausging. Sie beruhte auf der An- 
nahme, daß (roetzens Vortrag eine verhüllte Agitation für ein demokratisch- 
sozialistisches Parteiprogramm sei. und zwar für ein Parteiprogramm über 
einen neuen Geschichtsunterrieht als Basis einer neuen, durch die Revolution 
geschaffenen Gesehichts- und Staatsauschauung, während tatsächlich Goetzens 
Schrift nur die Entwickelung der deutschen Geschichtswissenschaft darstellen 
und die Frage des Verhältnisses von Geschichtswissenschait und Nation be- 
antworten wollte. Eine akademische Erörterung dieser Art aber war unge- 
eignet, einem parteipolitischen Gegner die charakteristischen Angriffspunkte 
zu bieten. ö 

Gewiß, die Revolution von 1918 mochte Forderungen des Neuen und 
Wünsche nach Änderung historischer Gedanken erzeugt haben. Gewiß, dem 
Sturm und Drang der Revolutionäre das rahige Festhalten des bisher Gewonnenen 
gegenüberzustellen, in objektiver Erwägung die Wissenschaft zu hüten — das 
entsprach einer allgemeinen Forderung, nicht der Forderung einer einzelnen 
politischen Partei, sondern dem allgemeinen Bedürfnis des geistigen Lebens 
und der Kultur. 

Aber diesen Weg hat Below leider nicht beschritten. 

Ob unsere Staatsanschauung und unsere deutschen gesellschaſtlichen Ver- 
hältnisse vor der Revolution von 1918 so bedrückend wirkten, daß eine freie 
geschichtliche Wissenschaft und ein ungebundenes gesundes Geistesleben un- 
möglich war, darüber würden Jie geistig Hochstehenden und wissenschaftlich 
Vorgebildeten sich rasch geeinigt baben. Ich glaube nicht, daß irgend ein 
Kundiger und Urteilsfähiger ein Zurückbleiben der deutschen Entwickelung 
zu behaupten wagte. Auch vermöchte wohl niemand einen Unterschied in 

„den beiden Schriften von Goetz und Below darin zu sehen, daß nach der 
einen der alte Staat der freien Entfaltung der Geschichtswissenschaft Hemm- 
nisse bereitet, dem Unterrichte Gebundenheit dynastischer, konfessioneller, 
verfassungsmwäßiger Art geschaffen und daß erst die Revolution von 1918 von 
bösen Geistesfesseln befreit und daher eine Reform der Geschichtsauffassung 
begehrt hätte, daß dagegen Belows Schrift den Umschwung verschmähte, 
weil die Entwickelung des 19. Jahrhunderts gesund, frei, kraftvoll und fort- 
schrittlich war und weil erst durch falsches Reformbegehren Hemmung und 
Vernichtung des Guten droht. Wahrlich, Goetzens Darstellung der geschicht- 
lichen Wissenschaft ist ein hohes Lied zum Preis der deutschen Entwickelung, 
hebt immer wieder die Überlegenheit des deutschen Strebens nach unbeug- 
samer Wahrhaftigkeit hervor. | 

Allerdings zeigt die Entwickelung der deutschen Geschichtswissenschaft 
im 19. Jahrhundert nicht eine einfache Linie zur Höhe, vielmehr beobachten 


Histor. Vierteljahrschrift. 1920. 3. 24 


370 i Nachrichten und Notizen 


wir einerseits klar und- fest und einheitlich die Ausbildung der kritischen Ge- 
schichtsforschung, im Anschluß an ältere Richtungen des Rationalismus und 
der Aufklärung, hauptsächlich im Anschluß an die großen Fortschritte der 
Erkenntnistlieorie, wie sie sich in Kant offenbarten, aber wir sehen zugleich 
anderseits wechselvolle Blüten geschichtlicher Stulien und Darstellungen 
mannigfacher Art. Wir müssen, wenn wir das geschichtswissenschaftliche Leben 
richtig würdigen wollen, das wohl unterscheiden, daß ein starker gleich- 
mäßiger Fortschritt der quellenkritischen Methode wirksam war und daß daneben 
die verschiedenen Richtungen historischer Interessen und Wünsche aufstreb- 
ten, die sich im einzelnen sehr verschieden zu der einmal erweckten kritischen 
historischen Forschungsmethode verhielten. Uud nicht das Maß des Auschlusses 
an die Fortschritte der kritischen Forschungsmethode bestimmte den Umfang 
des Erfolgs und des zeitgenössischen Ansehens, sondern vielfach weit mehr 
der Schmuck der Erzählung und die Tendenz des Inhalts. 

Und dann hatte lange Jahrzehnte die Geschichtsdarstellung ganz positive 
wichtige Dienste dem zeitgenössischen gesellschaftlichen nnd nationalen Leben 
zu leisten und dabei begreiflicherweise mitunter mehr Tendenz als wissen- 
schaftliche Wahrheit zu suchen. 

Das ist die sogenannte politische Geschichtsrichtung verschiedener Schat- 
tierungen, politische Geschichte in dem Sinne, daß sie der Verwirklichung 
politischer Bestrebungen durch historische Darstellung analoger Art nachzu- 
helfen strebte, die modernen Wünsche in geschichtlicher Anschauung verklärten. 
daß sie aber auch überdies, bewußt und unbewußt, Gesichtspunkte der Kräfte 
des modernen Lebens in längst entschwundene Zeitalter bineintrugen. Das 
aber brachte vielfach ein Abirren vom Weg der unwandelbaren Wahrhaftig- 
keit und der reinen Wissenschaftlichkeit. Wer wollte das leugnen, bei aller 
Bewunderung der Künstlerschaft und der techuisch mitunter vollendeten 
wissenschaftlichen Arbeitsmethoden? 

Diese Tatsache braucht der Deutsche nicht zu verleugnen oder zu entschul- 
digen, er darf sie mit Stolz hervorheben, denn auch in dieser Zeit ist die geschicht- 
liche Wissenschaft als solche weitergepflegt und die Gewinnung der wirklichen 
Wahrheit und das Ideal der objektiven Wahrhaftigkeit erfolgreich gesucht worden. 

Ja es schien, als ob man die beiden Aufgaben der geschichtlichen Arbeit 
unterscheiden und trennen müsse: die strenge Wissenschaft, die eine unbeug- 
same Wahrhaftigkeit zu begehren, und die publizistische, patriotische, vater- 
ländisch erzieherische, die die Liebe zum Volkstum und die Begeisterung für 
den eirenen Staat zu pflegen hale 

Liegt die Frage wirklich in der Tat so? Entweder entwickelt sich die 
Pflege der Geschichte zur reinen Wissenschaft, dann ist das Suchen der Wahr- 
heit der leitende Gott und dann kann die Geschichte nicht als begeisternde 
Dienerin der Politik und als vaterländische Erzieherin wirken. Oder die 
Geschichte sucht Wirkung auf das breite Volkstum zu gewinnen, sucht Be- 
lehrung zu schaffen und volkstümlich anzuregen, dann ist nicht die unbedingte 
Wahrhaftigkeit und reine Wissenschaftlichkeit das feste Ideal. Starre Wissen- 
schaftlichkeit und unbeugsame Wahrhaftigkeit auf der einen Seite — Ent- 
flammung von Begeisterung auf der anderen, das sind nicht zu verbiudende 
Gegenpole: hier das Gebiet der engen Gelehrtenstube, dort die weite Welt 
des Volkstums. 


Nachrichten und Notizen 371 


Und gleichwohl. Es muß doch immer deutlicher erkannt werden, daß 
hier nicht verschiedene Bahnen zu suchen sind Es gibt nur eine Art von 
Geschichte, die der Wahrheit und nur der Wahrheit huldigt. Auch die Ge- 
schichte, die der Politik und dem Patriotismus zu dienen hat. Es gibt nicht 
eine Geschichte der Wahrheit und eine in anderer Weise zurechtgemachte. 
Es gibt nur eine, in der es sich um Ergründung der Wahrheit des Vergangenen 
handelt. Auch die Geschichte der rücksichtslosen Wahrheit hat der Politik 
zu dienen, hat 21 dienen und aufzuklären. Wahrheit schafft die beste Auf- 
klärung, auch jene Wabrheit, die Unangenehmes sagt. Auch die nationale 
Geschichte soll nur auf Wahrheit beruhen. Alles, was darüber hinaus geht, 
ist Täuschung und wirkt letzten Endes schädlich. Das mögen alle sich stets 
vor Augen halten. Selbsterkenntnis, eigenes richtiges Abwägen der Kraft 
und der Schwäche, macht stark. Intensivste Erkenntnis des eigenen Wesens 
ist die wichtize Grundlage. 

Je tiefgreifender die historische Kenntnis geht, die eigene und die fremde, 
um so sicherer das Erfassen der eigenen Bedürfnisse und des eigenen Könnens. 
Hier liegt ein Fundament der eigenen Stärke. Ein gesundes Kraftgefühl, 
ein berechtigtes Machtstreben. Denn ein gesundes Machtstreben ist jedem 
Volk sittliche Pflicht. Jedes Volkstum hat seine Aufgabe im Verband der 
Menschheit. Die wahre Geschichte lehrt die wahre Mission. Auf der wahren 
Erkenntnis beruht Kraft, Zutrauen und Erfolg. 

Politik und Geschichte gehören zusammen. Der richtige Politiker kann 
nicht reichlich genug Geschichtsbildung besitzen. Vaterländische Geistesbildung 
kann nicht reichlich genug geschichts wissenschaftlich begründet sein. Je mebr 
wahrhaft historisch Gebildete sich der Politik widmen, um so besser für Staat 
und Vaterland. Nicht nur zu gewisser Zeit muß Politik die Geschichts wissen- 
schaft zu Hilfe rufen. Immer bleiben die gleichen Hilfskräfte wirksam. Und 
dabei lasse sich die Geschichte nie spannen in das Joch einer bestimmten Partei, 
sondern stehe stets im Dienst des gänzen Volkstums und bleibe stets erfüllt 
von einem unbedingten Streben nach Wahrhaftigkeit. Gerhard Seeliger. 


Bibliographie der Württembergischen Geschichte. Im Auftrage der 
Württembergischen Kommission für Landesgeschichte begründet von 
Wilhelm Heyd. 4. Bd., 2. Hälfte, bearbeitet von Otto Leuze. Stutt- 
gart, Kohlhammer 1915. (S 243—596.) 

Die das Jabrzehnt von 1896 bis 1905 umfassende Fortzetzung zu der 1896 
abgeschlossenen zweibändigen Bibliographie der württembergischen Geschichte 
von Heyd mußte der Bearbeiter, Theodor Schön, bei seinem Tode (1911) un- 
vollendet hinterlassen, nachdem er drei Jahre zuvor noch die in der ersten 
Hälfte des vierten Bandes enthaltene zweite Hauptabteilung hatte veröffent- 
lichen können. Mit dem vorliegenden zweiten Halbbande bringt SchLöns Nach- 
folger, Otto Leuze, die Arbeit zu einem dankenswerten Abschluß Leuze be- 
gnügt sich hier nicht damit, uns die dritte Hauptabteilung, die die familien- 
geschichtliche und biographische Literatur umfaßt, in musterhafter Bearbeitung 
vorzulegen; er hat sich außerdem noch der entsagungsvollen Mühe unterzogen, 
die von seinem Vorgänger veröffentlichten Teile bis ins einzelnste nachzuprüfen 
und in umfassender Weise zu ergänzen. Die beigegebenen sorgfältig ausge- 
arbeiteten Sach- und Autorenregister zu der ganzen von Schön und Leuze 


24 * 


372 Nachrichten und Notizen 


herausgegebenen Fortsetzung (= Bd. 3 und 4 der Bibliographie) erhöhen die 
Brauchbarkeit der recht willkommenen Veröffentlichung in wünschenswerter 
Weise. Wir dürfen nach der hier vorliegenden Leistung der in den Händen 
von Leuze liegenden Weiterführung der Bibliographie, die für das Jahrzehnt 
1906—1915 bereits im Manuskript abgeschlossen vorliegt und nur noch des 
Druckes harrt, mit berechtigter Erwartung entgegensehen. K. Stenzel. 


Karl Jot}, Jakob Burckhardt als Geschichtsphilosoph. Basel, Verlag von 
Helbing & Lichtenbahn 1918. 159 8. 

Die vorliegende Schrift Joöls erschien zuerst als Beitrag zur „Festschrift 
zur Feier des 450 jährigen Bestehens der Universität Basel“ (Helbing & Lichten- 
bahn, Basel 1910), nun gesondert in „unverändertem Abdruck“. Burckhardt 
wollte, wie Joel erweist, kein Philosoph sein, seine Haltung den griechischen 
Philosophen gegenüber zeigt wenig Kongenialität. Sein Liebling ist der in 
wissenschaftlicher Hinsicht unerheblichste Epikur, Sokrates ist ihm antipathisch. 
Die Geschichtsphilosophie ist für Burckhardt eine „contradictio in adjecto“. 
Dennoch ist er Geschichtsphilosoph, aber intuitiv, auf die „Statik der Ge- 


schichte“ gerichtet, nicht auf ihre Dynamik, auf das Konstante, Typische. 


nicht auf irgendein Gesetz der Entwicklung, wie er überhaupt nur für Bilder 
und Individuen, nicht für Begriffe und Gesetze Sinn hat. Er folgt Schopenbaner, 
der ebenfalls einen Kreislauf, nicht einen Fortschritt der Menschheit sah, nnd 
steht diesem Kreislauf in derselben pessimistischen Stimmung gegenüber. So 
werden ihm die Kämpfe der Menschen ergebnislos, kleiner, nichtiger, als sie 
ihnen scheinen. Er ist darum frei von Pathos, oder strebt es zu sein, er halit 
die tibermäßig pathetischen Menschen und Kunstwerke. Er liebt Rubens und 
halt Michelangelo. Er ist darum tolerant, wie der genius loci seiner Heimat 
Basel, „wo die alte „Pfaffengasse“ des Rheins die freie Schweiz berührt“, alle 
Gegensätze sich finden, aber auch ausgleichen. 

Dies alles wird von Joel in überzeugender Weise dargetan mit liebevoller 
Versenkung in seinen Gegenstand, sogar mit philologischer Statistik über Burck- 
hardts Sprachgebrauch, und in der bekannten lebendigen, anschaulichen Vortrags- 
weise Joels, die den Leser mit Genuß folgen läßt, deren höchsten Grad Joel in 
seinem „Antibarbarus“ erreicht hat. Freilich, ein wissenschaftlicher Gewinn ergibt 
sich kaum aus Burckhardts Gedanken. Sie sind nicht eine Philosophie der Ge- 
schichte, die er ja nie beabsichtigte, sondern eine Philosophie über die Ge- 
schichte, wie sie neuerdings nicht selten iet, zu der aber ein Forscher wie 
Burckhardt ein größeres Recht hat als mancher andere. Seine „Geschichts- 
philosophischen Gedanken“ sind jedenfalls beherzigenswert. Karl Joel bringt 
sie uns nahe, „ergreifend durch seine Ergriffenheit“, was Burckhardt von ge- 
wissen Kunstwerken gerühmt hat. 

Leipzig. Paul Barth. 


Max Lenz, Kleine historische Schriften, II. Bd. Von Luther zu Bismarck. 
München und Berlin 1920. Verlag Oldenbourg. VII, 856 S. 80. 
Reinhold Koser, Zur preußischen und deutschen Geschichte. Aufsätze und 

Vorträge. Stuttgart und Berlin 1921, I. G. Cottaische Buchhandlung 
Nachf. 432S. 8°. 

Nach zehn Jahren läßt Max Lenz der ersten Sammlung seiner Aufsätze 

diesen zweiten stattlichen, wenn auch nicht ganz so umfangreichen Band folgen. 


2 — — ni — 


— 


Nachrichten und Notizen 373 


Auch hier sind nur Arbeiten entbalten, die schon an anderer Stelle veröffent- 
licht sind. Zwei der Aufsätze werden den Kenner Leuzschen Schaffens neu 
anmuten: „Die Ausbreitung des Schmalkaldischen Krieges“ und „Ficates Er- 
langer Professur“. Beide sind aber schon unter anderem Titel bekannt, ersterer 
ist 1883 in der Historischen Zeitschrift als „Die Kriegführung der Schmal- 
kaldener gegen Karl V. an der Donau“, letzterer in der Festschrift für Theodor 
Brieger zum 70. Geburtstag unter dem Titel „Fichte und sein Erlanger Uni- 
versitätsplan“ erschienen. Beide haben zugleich mit dem alten Titel Akten- 
. anbänge und gelehrten Apparat abgelegt. Die Sammlung ist dem Gedächtnis 
Briegers gewidmet und wird durch den Nekrolog für Theodor Brieger eıöffnet. 
Wie die erste enthält auch sie Abhandlungen zur Geschichte der letzten vier 
Jahrhunderte; behandelt jedoch im Gegensatz zu jener nur Stoffe, die der Ge- 
schichte des deutschen Volkes angehören. Die beiden Pole, Luther und Bismarck, 
bedeuten mehr als die zeitlichen Marksteine, in ihnen ist der zentrale Gedanke 
eingeschlossen, um den sich die Aufsätze dieser zweiten Sammlung scharen: 
Der Kampf um das evangelische Kaiserreich deutscher Nation. Das Buch ist 
getragen von einem starken Glauben an die Kraft und Zukunft des deutschen 
Volkes, und daß der Verfasser nach dem Zusammenbruch seines Volkes und 
seiner Hoffnungen hieran nichts geändert hat, das werden ihm wohl alle danken, 
nur im Vorwort hat seine tiefe Resignation ihren Niederschlag gefunden. 

Einem anderen Großen der deutschen Geschichtsschreibung, Reinhold Koser, 
ist es nicht vergönnt gewesen, seine Absicht, seiue zahlreichen Aufsätze, Vor- 
träge und Abhandlungen gesammelt herauszugeben, selbst zu verwirklichen. 
Freudig und dankbar ist es daher zu begrüßen, daß seine Witwe uns das Ver- 
mächtnis des Verschiedenen unter dem schlichten und anspruchslosen Titel: 
„Zur preußischen und deutschen Geschichte“ darbietet. Auch hier ist alles 
schon gedruckt gewesen, aber zum Teil an sehr entlegenen, mitunter recht ver- 
gänglichen Stellen, sodaß die Herausgabe in einigen Fällen eine Zugänglich- 
machung, eine Wiedererschließung schwer erreichbarer Stücke bedeutet, so 
einen doppelt hohen Wert für die Geschichtswissenschaft darstellend. 

l H. W. 


Bernhard Sepp, Stammbaum der Welfen. München, M. Riegersche Uni- 
versitätsbuchhandlung (G. Himmer) 1915. 2 Taf., IV u. 10 S. 

In einer ersten Tabelle führt Sepp den deutschen Zweig bis zu seinem 
Erlöschen (nur im Mannesstamm!) im Jahre 1055, wozu auf 7 Seiten sehr ein- 
gehende Erläuterungen, Quellen und kritische Bemerkungen, gegeben werden. 
Die zweite Tabelle verfolgt den sogenannten italienischen Zweig bis zur Grün- 
dung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahre 1235 (die Nachkommen 
des Markgrafen Albert Azzo II. von Este, vermählt mit Konizza, der Schwester 
des letzten Vertreters des „deutschen“ Zweiges, Welfs III). Die dritte Tabelle 
zeigt die (oder eine”) unmittelbare Abstammung des bis 1918 regierenden 
Herzogs Ernst August von Otto dem Kinde. — Ohne Zweifel ist Sepps Arbeit 
das Beste, das bisher über die älteste Geschichte des Welfenhauses vorliegt: 
aber weshalb ist sie „Stammbaum“ genannt? Es handelt sich doch ganz aus- 
gesprochen um zwei „Stammtafeln“ und um eine Abstammungsreihe, wie die 
Fachausdrücke schon seit längerem in der Genealogie festgelegt sind. 

Friedrich Wecken. 


374 Nachrichten und Notizen 


G. v. Below, Deutsche Städtegründung im Mittelalter, mit besonderem Hin- 
blick auf Freiburg. 59 S. Freiburg (19200. — Derselbe, Zur Denu- 
tung des ältesten Freiburger Stadtrechte. 30 8. Uberlingen 1920. 


Das 800 jährige Jubiläum der Stadt Freiburg i. Br. gab den Anlaß zum 
Entstehen der beiden Schriften. Von Freiburg ausgehend gibt v. Below ein 
anschauliches Bild des Werdens und der Sonderart der deutschen Gründungs- 
städte. Sympathisch berührt die Warnung vor der Uberschätzung der Lage 
einer Stadt: wirtschafts - geographische Möglichkeiten sind auch hier nur Mög- 
lichkeiten, das Entscheidende ist, wer sie erkennt und zu nutzen versteht. Des- 
Falb die Bedeutung der Frage nach den Willensimpulsen, die Gründungsstädte 
entstehen ließen. Für Freiburg i. Br. ist nach v. Belows Meinung der aus- 
schließliche Träger dieses Willens der Stadtherr; die von Gothein, Flamm, 
vor allem von Franz Beyerle in den Vordergrund gerückte Gilde der Grün- 
dungsunternehmer lehnt v. Below vollkommen ab; ihr kommt also auch kein 
Anteil an der Initiative der Gründung zu. Hier dürfte allerdings v. Belows 
Darstellung Widerspruch finden. Es mag dahingestellt bleiben, ob das Frei- 
burger Material an sich zwingende Schlüsse zuläßt. Immerhin kommt auch 
in der Isolierung auf Freiburg der Unternehmergilde am Anfang der Ent- 
wicklung eine gröDere innere Wabrscheinlichkeit zu als dem Vorhandensein 
einer zunächst organlosen Gemeinde der Ansiedler, mit denen der Städtegründer 
die Stadtgründung durchgeführt haben soll. Durch eingehende Untersuchung 
des Gründungsvorgangs von Lübeck! hoffe ich demnächst den Nachweis zu 
führen, daß Franz Beyerle für Freiburg offenbar doch im wesentlichen das 
rechte erkannt hat. G. v. Below selbst betont den aristokratischen Charakter 
der älteren Verfassung Freiburgs i` Br.; die Herrschaft des Patriziats. Hier 
kann ich v. Below nur durchaus zustimmen. Aber wieviel einfacher erklärt 
sich das Vorhandensein eires solchen Patriziats, wenn man schon für den 
Gründungsvorgang mit einer rechtlich und wirtschaftlich privilegierten Ober- 
Schicht der Bürgerschaft zu rechnen hat. Im andern Falle müßte sich in 
Freiburg erst allmählich aus der einheitlichen Masse der Ansiedler ein Patriziat 
bilden, das bereits 1249 in seinem Einfluß durch die neuen 24 geschmälert 
wird! — Im übrigen geben beide Schriften ein gutes Bild des Wesentlichen 
aus der so widerspruchsvollen neueren Literatur über die Rechtsgeschichte 
Freiburgs i. Br. Mit Genugtuung verzeichne ich die Anerkennung meiner 
Datierung des Freiburger Stadtrodels. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


Richard Scholz, Unbekannte kirchenpolitische Streitschriften aus der Zeit 
Ludwigs des Bayern. Analysen und Texte. Zwei Teile. 256 u. 611 S. 
(Bibliothek des Kgl. Preußischen Hist. Instituts in Rom, Bd. IX u. X). 
Rom, Löscher & Co., 1911. 1914. 


Scholz gibt mit diesem Werke, dem Ergebnis langer, mühsamer Arbeit, 
einen sehr wertvollen Beitrag zur Geschichte des Fedei kriegs der Jahre 1327 bis 


1 Der Markt von Lübeck. Eine topographische Quelle zur ältesten Rechts- 
und Wirtschaftsgeschichte der deutschen Gründungsstädte. Lübeck 1921. 


Nachrichten und Notizen 375 


1354. Die meisten der von ihm behandelten Schriften waren bisher unbekannt: 
das eine oder andere war von der Forschung gelegentlich gewürdigt, z. B. 
von Grauert oder Karl Müller, aber fast nichts davon bereits gedruckt worden. 
So ist es fast durchweg Neuland, das der Verfasser der Forschung erschließt. 
Den Anfang macht die Besprechung dreier im Auftrage der Kurie verfaßter 
Gutachten über den Defensor pacis. Es folgt im zweiten Kapitel die Cha- 
rakteristik von fünf Schriften gegen Ludwigs Erlaß „Gloriosus Deus“ und 
gegen die Kaiserkrönung. Die zehn Publizisten, die in diesen beiden Kapiteln 
an uns vorüberziehen, sind sämtlich Kurialisten; einer, der den Guelſen an- 
gehörende Kleriker Egidius Spiritalis in Perugia, ist sogar als der extremste 
Vertreter des Kurialismus dieser Zeit zu bezeichnen; aber die Mehrheit folgte 
nicht den Heißspornen, sondern den gemäßigten Kurialisten, die nicht jeder 
Kritik an den kirchlichen Zuständen schlechthin abgeneigt und nicht mit allen 
Maljnahmen der Kurie gegenüber Ludwig einverstanden waren. Als Typen 
dieser Richtung begeguen der Karmeliter Sybert aus Beek in Geldern, der aus 
Westfalen stammende Kanonist Hermann v. Schildesche, bei dem sich übrigens 
interessante Ausführungen über den Ablaß finden, sowie der unbekannte Ver- 
fasser des Compendium majus über die acht bis 1328 gegen Ludwig geführten 
Prozesse. Das Hauptinteresse beansprucht das sehr ausführliche dritte Kapitel 
(S.79—189), das dem Regensburger Domherrn Konrad v. Megenberg und Wilhelm 
v. Occam gewidmet ist. Der Verfasser behandelt zwei Schriften Megenbergs: 
das an Satire und derber Komik reiche Gedicht: „De planctu ecclesiae“, das 
schon Grauert analysiert, aber nicht abgedruckt hat, und das ein interessantes 
Stimmungsbild au3 dem Jahre 1338 gibt, — und zweitens die Karl IV. ge- 
widmete, gut kurialistische Schrift „De translatione imperii“ (1354), die aus- 
führlichste Erörterung des Verhältnisses zwischen Kaisertum und Papsttum aus 
dieser Zeit. Scholz macht plausibel, dal; die erste von beiden Schriften nur 
scheinbar antikurialistisch, also die Abfassung beider durch denselben Mann 
kein psychologisches Rätsel ist. Das meiste Interesse erregt der Abschnitt 
über Occam, von dem Scholz sechs Stücke bespricht, darunter eine von höchster 
persönlicher Leidenschaft diktierte Schrift gegen das Andenken Johanns XXII., 
eine Schrift gegen Benedikt XII. und die bisher völlig unbeachtete, stark per- 
sönlich gefärbte Abhandlung „De imperatorum et pontificum potestate“ (ver- 
mutlich 1346/47), der schärfste Angriff, den Occam jemals gegen das kuris- 
listische Syatem gerichtet hat, zugleich die kürzeste und klarste Zusammen- 
fassung seiner kirchenpolitischen Anschauungen. Das vierte Kapitel handelt 
von vier Schriften dreier Kurialisten, Augustinus Triumphus, Alvarus Pelagius, 
Landulfus Colonna; ein blinder Vertreter seines Standpunktes war, wie Scholz 
zeigt, keiner von ihnen. Der Aberglaube, die mannigfachen Häresien der Zeit, 
die Kulturzustände Spaniens und Frankreichs werden durch diese Schriften in 
interessanter Weise beleuchtet. — Ein Schlußabschnitt (S. 211—225) zieht das 
Fazit des inhaltsreichen Buches, sieben Beilagen bringen Ergänzungen. Ver- 
dienstvoll sind auch die mehrfach begegnenden Hinweise auf lohnende historische 
Aufgaben. Der zweite Band enthält die Texte. — Zwei Kleinigkeiten: die 
Prämonstratenser sind keine „Mönche“ (8.22), und den Standpunkt Occams in 
der Universalienfrage (S. 155) bezeichnet man nach Prantls Vorgang besser nicht 
als „Nominalismus“. 
Leipzig. Karl Heussi. 


376 Nachrichten und Notizen 


Arnold Winkler (Professor für neuere Geschichte in Freiburg, Schweiz), 
Studien über Gesamtstaatsidee, Pragmatische Sanktion und Nationalitäten- 
frage im Majorat Österreich. Wien 1917. 

Die Schrift ist trotz der gegenteiligen Bebauptung des Verfassers (S. 67) 
eine Rechtfertigung der Habsburger Monarchie. Die erste Studie „Staats- 
gedanke und Gesamtstaatsidee in der Habsburger Monarchie“ stellt fest, daß 
Österreich - Ungarn nicht durch die Nationen, sondern durch die Monarchie zum 
Staate gebildet worden ist. Die zweite, umfangreichste Untersuchung „Das 
Majorat Osterreich und seine Pragmatische Sanktion“ bringt den rechtsgeschicht- 
lichen Nachweis, daß — nach den Verfassungsurkunden! — „die Habsburger 
Monarchie schon seit 1526 als Gesamtstaat und nicht als bloßes staatenrecht- 
liches Bündnis anzusehen“ sei (S. 99). Interessant ist dabei der «mellenmäßige 
Nachweis, wie der Majoratsgedanke des spanischen Rechtes auf die österreichi- 
schen Länder Anwendung gefunden hat. Die dritte Studie „Staat, Volk und 
Nation“ will gleichsam geschichtsphilosophisch das Lebensrecht des habsburgi- 
schen Staates rechtfertigen mit der Meinecke und Kjellen entgegengestellten 
Behauptung, nicht von den „Nationen“ als den Sprach- und Kulturgemein- 
schaften mit im Grunde unveränderlichem Wesen (S. 55) gehe das politische 
Leben aus — trotz Panslavismus und Irredentismus! — sondern von dem 
„Staatsvolk“ und seinem Staat. So habe die österreichische Monarchie noch 
das grölite durch die Bildung ihres Staatsvolkes zu erwarten. Die Geschichte 
hat sich zunächst für die staatsbildende Kraft der „Nationen“ entschieden: der 
Verfasser richtet sich selbst mit dem letzten Satz: „Auch unter den Staaten 
haben stets die lebenden recht.“ 

Görlitz. A.Koselleck. 


Justus Hashagen, Geschichte der Familie Hoesch. II. Bd. I. u. 2. Teil. 
Köln, Paul Neubner 1916, je 366 S. Großoktarv. 

Im 18. Jahrgang der Vierteljahrschrift (1916), S. 178 konnte der erste Band 
der im Auftrage der Familie großzügig geplanten und sorgfältig ausgeführten 
Geschichte der Hoeschs angezeigt, auf den landes- und kulturgeschichtlichen 
Wert hingewiesen werden, der in den Lebensläuften dieses rheinischen Industrie- 
geschlechtes liegt, und auf die reizvollen Probleme, mit denen die genealogische 
Forschung hier zu tun hat. Der ebenfalls in zwei stattlichen Teilen erschienene 
zweite Band des Werkes bringt dazu eine überraschende Auf klärung aus weitab 
gelegener Quelle, wodurch der noch in jener Besprechung geäußerte Zweifel 
an einem wichtigen genealogischen Satz stark entkräftet wird: im Kirchen- 
buche der niederländischen Gemeinde zu Frankental in der Pfalz fand sich ein 
Taufvermerk, der die im ersten Bande erschlossene Abkunft der Stolberger von 
den Kettenisser Hoeschs nahezu sicherstellt. Der Hauptinhalt des zweiten 
Bandes zeigt die Ausbreitung der Nachkommenschaft jenes Jeremias (+ 1643), 
von dem die Untersuchung ihren Ausgang genommen hat. Wir sehen sie vom 
einfachen Betrieb vereinzelter Kupfermühlen und Eisenhütten fortschreiten zu 
weit um sich greifenden Unternehmungen, durch Erwerb von land wirtschaftlich 
genutztem Grundbesitz auch gesellschaftlich aufsteigen, im industriellen Groß- 
betrieb als Führer hervortreten, wobei es auch an Rückschlägen nicht fehlt, — 
im ganzen mehr Industriegeschichte des Eifellandes im Längsschnitt als eine 
voll ansschöpfende Familiengeschichte. Wie beim ersten Band verdient auch 


Nachrichten und Notizen | 377 


diesmal die Ausstattung mit Bildern und erläuternden Tabellen großes Job. 
Möge das wohlgelungene Werk anlere Familien aus ähnlichen Lebenskreisen 
zur Nachahmung veranlassen. Ernst Devrient. 


Curt Albrecht, Die Triaspolitik des Freiherrn K. Aug. von Wangenheim. 
Darstellungen aus der württembergischen Geschichte. Herausgegeben 
von der württembergischen Kommission für Landesgeschichte. Bd. XIV. 
Stuttgart, W. Kohlhammer, 1914. X, 196 S. 80. 

Die aus der Ohnmacht der kleinstaatlichen Zersplitterung Deutschlands 
geborene und in den Tagen des ausgehenden alten Reiches nicht gerade selten 
zutage getretene Einschränkung des Reichsbegriffs auf die mittleren und klei- 
neren Territorien unter Ausschließung Preußens und Österreichs als europä- 
ischer Großmächte -erlebte im 19. Jahrhundert eine späte Nachblüte in der 
Triaspolitik jenes Mannes, der in völliger Verkennung des Machtcharakters 
aller staatlichen Lebensäulserungen das „reine“ Deutschland politisch zusammen- 
fassen wollte und ihm unter anderen Aufgaben auch die zuwies, eine Versöhnung 
zwischen den feindlichen Mächten Preußen und Österreich herbeizuführen. 
Daß es ihm gelang, zeitweise eine Reihe von mittleren und kleineren Staaten 
zu einer gewichtigen Opposition am Bundestage zusammenzuschließen, darf 
nicht darüber hinwegtäuschen, daß er mit seinen Triasplänen weder bei seiner 
Regierung noch bei seinen Kollegen einen Rückhalt gefunden hatte. Das 
Utopische der Wangenheimschen politischen Ideen wird in dem vorliegenden 
Schriftchen ebenso treffend beleuchtet wie die Reinheit seiner Absichten hervor- 
gehoben. Nach einer kurzen Einleitung, die auf 6 Seiten das Notdürfigste zur 
Lebensgeschichte Wangenheims bringt, werden in einer Reihe von Einzel- 
darstellungen die Versuche zur Verwirklichung seiner Triasidee aufgezeigt. 
Bis ins kleinste werden die schwierigen und verwickelten Verhandlungen 
verfolgt, die nach unendlichen Mühen schließlich doch nur zu dem papiernen 
Abschluß einer Bundeskriegsverfassung führten. Bei Verhandlungen über die 
Bundesfestungen war es mehr der Vorkämpfer für die partikularistischen 
Sonderinteressen der süddeutschen Staaten, bes. Württembergs. Dagegen suchte 
er in politisch- militärischen Fragen den Einfluß der beiden Großmächte durch 
Stärkung der Stellung des dritten Deutschlands im Sinne seiner Triaspläne 
zurückzudrängen. Eigene diplomatische Vertretung des Bundes im Ausland 
und Verlegung des Schwergewichtes bei Entscheidung über Teilnahme des 
Bundes an kriegerischen Handlungen auf die mittleren und kleineren Staaten 
sollten verhindern, daß der Bund von den Großmächten für ihre Sonderinteressen 
ausgenützt würde. Den Bestrebungen Wangenheims, nach einer handelspoli- 
tischen Verbindung der Mindermächtigen ia einem Handelsverein, der dann 
mit Notwendigkeit eine Vorstufe zu ihrer politischen Einigung werden würde, 
ist große Aufmerksamkeit entgegengebracht. Hier tritt das Utopische, Ver- 
stiegene, Vermessene der Wangenheimschen Ideen besonders deutlich in die 
Erscheinung. In einem Abschnitt über seine Kirchenpolitik wird Wangenheim 
gegen den Vorwurf, daß er sich bei seiner Triaspolitik von einseitigem Haß gegen 
die Großmächte, bes. Preußen habe leiten lassen, durch den Nachweis verteidigt, 
daß er bei der Auseinandersetzung mit Rom stets den Anschluß an die prote- 
stantische Vormacht gesucht habe und daß es nicht seine Schuld gewesen, 
wenn die Süddeutschen schließlich doch hätten allein verhandeln müssen. Trotz 


378 Nachrichten und Notizen 


wertvoller Ergebnisse bei der Darstellung einzelner Verhältnisse, trotz Ver- 
wertung reichen Materials aus dem württemb. Geh. Hans- und Staatsarchiv 
will bei Lektüre der Schrift eine rechte Befriedigung nicht aufkommen. Sie 
zerfällt in eine Reihe von selbständig nebeneinanderstehenden Abhandlungen: der 
Verfasser ist nicht zu lebendiger Anschauung und daram auch nicht zu plastischer 
Gestaltung gelangt; so sieht er sich genötigt, die menschlich aympathischste 
Seite Wangenheims, sein mannhaftes Auftreten gegen die reaktionären Be- 
strebungen der beiden Großmächte, in einem Kapitel „Diverses und Abbe: ufung 
Wangenheims“ mit zu behandeln. Vor allem fehlt der Mensch Wangenheim, 
und trotz wiederholter Bemerkung, daß seine Triasidee in seinen naturphilo- 
sophischen Anschauungen wurzele, jeder Versuch, seine politischen Ansichten 
aus seinem allgem. Weltbilde herzuleiten. Auch der Stil ist papieren, holprig 
und unbeholfen, so daß wir es mit einer wenig erfreulichen Darstellung einer 


wenig erfreulichen Materie zu tun haben. 
Leipzig. H. Wendorf. 


Dr. Wilhelm Lempfried, Die Anfäuge des parteipolitischen Lebens und 
der politischen Presse in Bayern unter Ludwig I. 1825—1831. Straßburg 
1912. Verlag Herdersche Buchhandlung. 254 S. (Straßburger Beiträge, 
herausgegeben von Spahn, Bd. V). 

Die Arbeit zieht ein weitschichtiges Material jeran und verarbeitet es 
methodisch völlig zutreffend; so bekommt man genaue Einzelheiten über die 
Entwicklung der politischen Richtungen, vor allem recht viel gute Angaben 
über die bayrische Presse jener Jahre. Schon das ist um so dankenswerter, 
als dem Verfasser wenig Vorarbeiten zugute kamen und jeder, der auf diesem 
Gebiete gearbeitet hat, weiß, wie schwer es ist Zuverlässiges zu sagen. Nicht 
ganz so befriedigend ist die Darstellung der Parteien. Lempfried hebt ver- 
schiedentlich und völlig zu recht hervor, daß es Parteien in unserem Sinne 
damals noch nicht gab; nur politische Richtungen, oft mehr durch Personen 
als durch sachliches Zusammenarbeiten miteinander verbunden. Typisch hier- 
für die „Kongregation“, der Görreskreis. Immerhin hätte er die Gruppen 
genauer scheiden können, wenn er die Landtagsverhandlungen insgesamt, und 
nicht nur die wichtigsten Debatten für seine Arbeit eingehender berücksichtigt 
hätte. Überdies ist der Ausschnitt etwas zu kurz; die Arbeit gibt in ihren 
Schlaßteilen eine treffliche Einleitung zu den Landtagen der ersten Hälfte der 
dreißiger Jahre; aber da der Verfasser diese nicht kennt, hat er nicht aus ihnen 
rückblickend die Vorbereitung schärfer differenzieren können. Das gilt nicht 
nur für die Liberalen, sondern ebenso z.B. für die katholische Partei. Wichtig 
ist das Ergebnis für die Liberalen, daß auch hier eine durchaus gemäbigte 
Gruppe selbständig neben einer radikaleren steht, die durch ständige Anwen- 
dung des Wortes doktrinär weniger klar gekennzeichnet ist, als es hätte ge- 
schehen können. Beide vereinigen sich in dem Bestreben, die Verfassung wirk- 
lich durchzuführen, wie denn dies überhaupt die Tendenz der Liberalen bis 
1848 in den süddeutschen Staaten ist. Dabei stoßen sie auf Widerstand bei 
den Herrschern und bei der Bürokratie. Die Regierungen gaben Verfassungen, 
um die Vereinheitlichung ihrer Staaten auch von innen und von unten zu 
fördern, sind aber durch das ungewohnte Hineinreden der „Untertanen“ bald ver- 
stimmt. Für die Liberalen stellt sich der Kampf genau gleich dem, der in Preußen 


1 


Nachrichten und Notizen 379 


in der Zeit 1859—1866 geführt wird und den Konstitutionalismus zum Ziele hat. 
Eine Richtung sieht darüber hinaus ihr Ideal im parlamentarischen Staate; Sieben- 
pfeiffer will ihn praktisch, während er theoretisch Anhänger der Republik ist. 
Auch diese Spezialuntersuchung erweist, dal) die Wahlsche These völlig verfehlt ist. 

Weitere Arbeiten anf diesem Gebiete würden fruchtbarer werden, wenn 
sie in breiterem Maße intime Quellen ausschöpfen könnten. Es wäre za 
wüuschen, daß die Münchner Historische Kommission äbnliche Editionen wie 
die Hansens über die Rheinlande für alle Provinzen und Einzelstaaten anregte 
und durchführte. An Material würde es auch in Bayern um so weniger 
fehlen, als einige der wichtigsten Führer Familien angehören, die ohne Zweifel 
Papiere ihrer Vorfahren werden auf bewahrt haben, wie Seinsheim, Bentzel, 
Hornthal u. a. Die mancher anderer besonders liberaler Führer werden in ihren 
Prozefßakten erhalten sein. 

Das Personenverzeichnis ist sehr erfreulich; es hätte durch ein Zeitungs- 
verzeichnis mit Seitenzahlen ergänzt werden sollen. Bergsträßer. 


Philipp Zorn, Deutschland und die beiden Haager Friedenskonferenzen. 
Stuttgart und Berlin, Deutsche Verlags-Anstalt, 1920. 86 S. 

Nur 86 Seiten enthält diese Schrift, aber was sie bringt, ist so bedeutungs- 
voll, daß sie die weiteste Verbreitung verdient. Von allen deutschen Teil- 
nehmern, die unser Vaterland 1899 und 1907 in Haag vertraten, ist Zorn der 
einzige Überlebende. Er fühlte sich darum berufen, einige wichtige Anf- 
klärungen zu geben, die uns zeigen, welche Stellung die Leiter der Aus- 
wärtigen Politik zu den schwebenden Fragen eingenommen haben. Er glaubte 
das jetzt tun zu dürfen, da durch die Revolution die alte Regierung gestürzt 
und deshalb die Fragen offen und unbefangen besprochen werden können. Er 
fühlte sich aber auch verpflichtet, gewisse Punkte aufzuklären, um einer mehr 
oder weniger absichtlichen Legendenbildung entgegenzutreten. 

Das Resultat seiner Untersuchungen ist eine schwere Anklage gegen die 
Leitung der auswärtigen Politik, für die in jenen Jahren Bülow verantwortlich 
war. 1899 war zwar Hohenlohe noch Reichskanzler, aber die auswärtigen 
Angelegenheiten vertrat doch damals schon Bülow. Zorn betont (S. 33), daß 
nicht unser Militarismus uns in der Welt verbaßt gemacht hat, sondern unsere 
Diplomatie. Die Febler der deutschen amtlichen Politik haben ein Mißtrauen 
wachgerufen, das der späteren Lügenpropaganda unserer Feinde einen günstigen 
Nährboden bot. 

Ich glaube, dal Zorn etwas zu einseitig die Lenker der auswärtigen Politik 
belastet; daft sie schwere Schuld an unserer Not haben, gebe ich obne weiteres 
zu. Aber es gab auler ihnen doch noch eine ganze Reihe von anderen Sünden- 
böcken. 

Was Zorn uns über die Konferenz des Jahres 1899 mitteilt, zeigt aller- 
dings, daß die leitenden deutschen Staatsmänner grobe Unterlassungssünden 
begangen haben. Obgleich Zeit genug gewesen war, war schlechterdings nichts 
vorbereitet. Die Delegierten bekamen keinerlei Anweisungen vom Auswärtigen 
Amte, keine Richtlinien. Weder Fürst Hohenlohe noch Herr v. Bülow sagte 
ihnen beim Empfange irgend etwas von Bedeutung, nur Herr v. Holstein gab 
gewissermaßen einen Wink, indem er bemerkte, sie gingen nicht nach dem 
Haag, um einen angenehmen Sommeraufenthalt mit guten Diners zu genießen, 


380 Nachrichten und Notizen 


sondern um zu arbeiten. In der Answahl der Delegierten war man allerdinga 
glücklich gewesen, es waren alles tüchtige Männer, besonders rühmt Zorn den 
Obersten Groß v. Schwarzhoff. Daß sie durch kein Programm gebunden waren, 
war ja für die Delegierten bequem. Trotzdem kam der Tag, wo eine Differenz 
zwischen Zoın und dem Auswärtigen Amte entstand. Es handelte sich um die 
Frage des stäudigen Schiedsgerichtshofes. Es ist kaum zu glauben, was sich 
da zutrug. Man ließ in dieser so überaus wichtigen Frage Zorn zunächst 
völlig ohne Instruktion. Er glaubte deshalb für den ständigen Schiedagerichts- 
hof eintreten zu können. Nachdem er dies getan, erhielt er von Berlin die 
Weisung, dagegen aufzutreten, und zwar gab man dieser Anordnung den 
äußersten Nachdruck, indem man sie mit den Worten eröffnete: Auf Befehl 
Seiner Majestät des Kaisers. Zorn erkannte sofort den schweren Nachteil 
einer Ablehnung, er bot alles auf, sie zu hintertreiben. Mit vieler Mühe setzte 
er durch, dalj die entscheidende Abstimmung im Haag aufgeschoben wurde. Er 
eilte inzwischen nach Berlin und hatte die Freude, dort mit seiner Ansicht 
durchzudringen. Er erkennt das große Verdienst an, das sich der Kaiser und 
hierzu auch der Staatssekretär v. Bülow erworben, indem sie die Notwendigkeit 
einer Nachgiebigkeit einsahen. Die Hauptgegner waren Herr v. Holstein, 
Herr v. Frantzius und besonders der Direktor der Rechtsabteilung, Herr 
Hellwig. 

Ganz anders ist das Bild, dali uns Zorn von der zweiten Konferenz zeichnet. 
Diesmal hatte das Auswärtige Amt sehr fleißige Vorarbeiten geliefert. Aller- 
dings sehen wir auch hier, daß Bülow, der inzwischen Reichskanzler geworden 
war, der Konferenz nicht die notwendige Beachtung schenkte. Die Arbeit lag 
hauptsächlich in den Händen der Rechtsabteilung, und hier vor allem in der 
des Geheimrats Kriege, und damit hatte dieser Herr eine ausschlaggebende 
Bedeutung erlangt. Sein Einfluß war entscheidend in der Frage des obligatori- 
schen Schiedsgerichtes. Zorn hielt den Widerstand, der von deutscher Seite 
entwickelt wurde, für verhängnisvoll. Er erbot sich, dem Kaiser einen Vortrag 
über die Angelegenheit zu halten, er hoffte, ihn umstimmen zu können, wie 
1899. Aber der Botschafter v. Marschall hintertrieb es. Zorn wußte, daß 
Marschall eigentlich seiner Ansicht zuneigte, desto bitterer berührte es ihu, daß 
der treffliche Diplomat nicht den Mut fand, der herrschenden Richtung ent- 
gegenzutreten. Dal die Haltung, die Deutschland in dieser Frage einnahm, 
einen sehr schlechten Eindruck machte, kann nicht bestritten werden. Aber 
auch hier dürfte doch wohl Zorn etwas zu einseitig die Folgen überschätzen. 
Er meint, daß der Schaden, der uns erwuchs, unermeßlich war, und daß die 
Geschichte deshalb eine schwere Anklage gegen die Staatsmänner erheben 
müsse, die das nicht vorausgesehen (S. 76). Der Verleumdungspresse der ganzen 
Welt sei Wasser auf die Mühlen geliefert worden. Die Verstimmung, die gegen 
Deutschland entstand, habe in Rußland, Italien und Amerika für uns ungünstige 
Folgen gehabt (S. 77). Die Fehler der äußeren Politik seien nun nicht mehr 
zu heilen gewesen (S. 78). Bethmann-Hollweg habe trotz besten Willens und 
ehrlichsten Bestrebens nichts mehr retten können, denn den ungeheueren 
Schwierigkeiten, die er vorfand, sei er nicht gewachsen gewesen. Die Schuld 
an unserem Unglück sieht also Zorn in der Politik, für die Fürst Bülow die 
Verantwortung trägt. Ich glaube nicht, daß der Zeitpunkt schon jetzt ge- 
kommen ist, ein abschließendes Urteil über diese Frage zu fällen. Ich möchte 


Nachrichten und Notizen 381 


aber stark bezweifeln, daß die Fehler der Ara Bülow so verhängnisvoll ge- 
worden sein würden, wenn nicht die Ara Bethinann-Hollweg gefolgt wäre; es 
scheint mir, daß Zorn den fünften Reichskanzler zu nachsichtig beurteilt. 
Gegen Schluß spricht Zorn vom Völkerbund und vom Frieden von Versailles. 
Wir werden ihm wohl alle beistimmen, daß dieser Friede keinen ewigen Frieden, 
sondern einen ewigen Krieg einleitet. 
Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Am 19. März fand in Leipzig 
eine Sitzung der Sächsischen Kommission für Geschichte statt, die sich in der 
Hauptsache mit der schwierigen Finanzlage der Kommission befaßte. Es ist ge- 
lungen, Mittel bereitzustellen, für folgende wissenschaftliche Unternebmungen, 
die im Lauf des Etat-jahres der Öffentlichkeit vorgelegt werden sollen: Der 
erste Teil der Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, 
die nach dem Tode des Archivrats Dr. Marx von Prof. Dr. Geß in Dresden zu 
Ende geführt werden, die Schriften Melchiors v. Ossa von Prof. Dr. Hecker- 
Dresden, sodaun soll als Auftakt zu den Ständeakten eine einleitende Dar- 
stellung für die Zeit Herzog Georgs von Dr. Görlitz-Niesky zum Druck kommen. 
Die historisch -topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna 
von Prof. Dr. A. Mei he-Dresden befindet sich im Druck, Prof. Dr. Kötzschke- 
Leipzig wird eine kürzere Darstellung über ländliche Siedlungs- und Flurformen 
in Sachsen mit Beilage wichtiger Kartenbeispiele abfassen. Erschienen sind 
ein weiterer Band der Bibliographie sächsischer Geschichte (I, 2) von Dr. Bem- 
mann-Dresden, und der Briefwechsel zwischen Graf Brühl und Heinecken von 
Oberstudienrat Prof. Dr. Schmidt - Dresden. | 

Das Historische Institut der Görresgesellschaft in Rom nimmt seine Tätig- 
keit unter Leitung des früheren Direktors Dr. Stephan Ehses wieder auf. 
Die Mitglieder und Mitarbeiter haben trotz der durch den Krieg bedingten Unter- 
brechung ihre gesammelten Stoffe verarbeitet, sodaß eine Reihe. von Veröffent- 
lichungen zu erwarten sind. Prof. E. Goeller- Freiburg hat bereits einen 
weiteren Band der Vatikanischen Quellen zur Geschichte der päpstlichen Hof- 
und Finanzverwaltung des 14. Jahrhunderts vorgelegt. Auch soll die „Römische 
Quartalschrift“ wieder erscheinen, die Redaktion des geschichtlichen Teiles bat 
Prof. Goeller, die des archäologischen Teiles Prälat Dr. Kirsch übernommen. 

Die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft hat ihre Tätigkeit auf- 
genommen. Für die einzelnen Disziplinen sind eine Reihe von Fachausschüssen 
gebildet worden. Dem für die Geschichte gehören an: Prof. Dr. Harry Breßlau- 
Heidelberg als Vorsitzender, ferner die Universitätsprofessoren Dr. Erich Marcks 
und Hermann Grauert in München, Gerhard Seeliger in Leipzig, Ulrich 
Wilcken in Berlin und Cichorius in Bonn, ferner der Direktor des preußi- 
schen Archivs in Berlin Dr. Paul Bailleu. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die Wiener Akadmie der Wissenschaften wählte den Professor 
emeritus der Kirchengeschichte D. Dr. Gearg Loesche daselbst zum korre- 
spondierenden Mitglied. 

Die Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin wählte den ordent- 
lichen Professor der alten Geschichte Dr. Ulrich Wilcken an der dortigen 
Universität zum ordentlichen Mitglied ihrer philosophisch-bistorischen Klasse. 


382 Nachrichten und Notizen 


1I. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilierten sich in Heidelberg 
Dr. Gerhard Ritter für neuere Geschichte, in Greifswald Dr. Johannes 
Paul für nordische Geschichte. 

Der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte an der Universität 
in Münster i. W. Prof. Dr. Adolf Gottlob wurde zum Honorarprofessor, der 
außerplanmäßige a.o. Prof. der alten Geschichte in Leipzig Dr. O. “> Schultz 

zum planmäßigen Extraordinarius ernannt. 

Der Privatdozent der alten Geschichte an der Universität in Münster i. W., 
Dr. Ulrich Kahrstedt als Ordinarius nach Göttingen, der Privatdozent der 
mittleren und neueren Geschichte an der Universität Berlin Prof. Dr. Adolf 
Hofmeister als Nachfolger Bernheims nach Greifswald b rufen. Der a. o. Prof. 
der mittleren und neueren Geschichte Dr. Andreas Walther in Göttingen 
als Nachfolger Walther Steins zum Ordinarius daselbst ernannt. 

Der ordentliche Professor der alten Geschichte Dr. Friedrich Münzer 
in Königsberg i. Pr. wurde nach Münster i. W. berufen. 

Der provisorische Geschäftsträger der österreichischen Gesandtschaft beim 
Päpstlichen Stuhl in Rom o. Prof. der mittleren und neueren Geschichte an der 
Universität Innsbruck Dr. Ludwig Pastor zum a. o. Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister ernannt. 

Der ordentliche Professor der mittleren und neueren Geschichte an der 
Universität in Bonn a. Rh. Dr. Friedrich v. Bezold ist am 1. April in den 
Ruhestand getreten. 

b) Rechtshistoriker: Der Privatdozent Dr. Eduard His in Basel ist 
zum a.o. Prof. der Geschichte des Schweizer Öffentlichen Rechts und des kan- 
tonalen Staats- und Verwaltungsrecht; ernannt worden. 

c) Kirchenhistoriker: Der Privatdozent der Kirchengeschichte an der 
Universität in Graz Dr. Andreas Posch wurde zum a. o. Professor, der 
o. Honorarprofessor der Kirchengeschichte in Halle D. Heinrich Voigt zum 
Ordinarius daselbst ernannt. 

Berufen Prof. Dr. Walter Glave in Münster i. W. nach Königsberg i. Pr. 
auf den Lehrstuhl von Prof. v. Schulze. 

d) Kunsthistoriker: Es habilitierten sich: In München Dr. Hans Rose 
für Kunstgeschichte, Dr. Theodor Dombert für Geschichte der Baukunst iin 
alten Orient und in der Antike und Dr. Eduard Schmidt für klassische 
Archäologie und in Breslau Dr.Bernhard Potzak für Kunstgeschiehte. 

Dem Privat lozenten der Altertumskunde an der Technischen Hochschule 
in Darmstadt Dr. Fr. Behn wurde der Titel Professor verliehen. 

Zum Honorarprofessor ernaunt der Privat lozent der prähistorischen Archäo- 
logie nnd Direktor des Schlesischen Museums für Kunst und Altertümer Prof. 
Dr. Hans Seger in Breslau. 

e) Nationalökonomen und Staats wissenschaftler: Es habilitierten 
sich in Berlin Dr. W. Eucken für Staats wissenschaften, in Heidelberg Dr. 
Edgar Salin für politische Ökonomie und Gesellschaftslebre, in Jena Dr. 
Karl Muhs für Staats wissenschaften und in Leipzig Dr. Max Muß für Volks- 
wirtschaftslehre und Pri atwirtschaftslehre. 

Zu a. o. Professoren ernannt der Privatdozent der Volkswirtschaftslehre und 
Statistik an der Technischen Hochschule in Dresden Dr. Karl Bräuer und 


Nachrichten und Notizen 383 


der Privatdozent Dr. Fritz Mangold für Verwaltungswirtschaft und Sozial- 
statistik in Basel. 

Ernannt: der emeritierte Handelskammersyndikus in Köln Prof. Dr. Alex 
Wirminghaus zum Honorarprofessor der Volkswirtschaftslehre an der Uni- 
versität daselbst, und Prof. Dr. Heinrich Nicklisch zum hauptamtlichen Do- 
zenten der Privatwirtschaftslehre an der Handelshochschule in Berlin. 

Berufen der ord. Professor der Nationalökonomie Dr. Otto v.Zwiedineck- 
Südenhorst in Breslau als Ordinarius nach München und Prof. Dr. Joseph 
Hellauer von der Handelsschule in Berlin als ord. Professor der Privatwirt- 
schaftslehre an die Universität Frankfurt a.M. 


III. Archive und Bibliotheken: In den Ruhestand sind getreten der 
Direktor der preußischen Staatsarchive Geh. Archivrat Dr. Paul Baillen, 
Geh. Archivrat Dr. Hermann Grotefend in Schwerin, der Direktor der 
Gothaischen Landesbibliothek Prof. Dr. Ehwald und der Direktor des Stadt- 
archivs in Nürnberg Dr. Mummenhoff. 

Der Direktor der Universitätsbibliothek in Breslau Dr. Fritz Milkau 
wurde zum Generaldirektor, der Direktor der Universitätsbibliothek in Greifs- 
wall Dr. Ernst Kuhnert zum ersten Direktor der Preußischen Staatsbibliothek 
ernannt. Weiter wurden zu Direktoren ernannt: der Oberbibliothekar an der 
Münchner Staatsbibliothek Prof. Dr. Otto Glauning an der Universitäts- 
bibliothek in Leipzig, der Oberbibliothekar D. Dr. Johannes Luther in Greifs- 
wald, Prof. Dr. Hermann Anders-Krüger aus Neudietendorf an der 
Gothaischen Landesbibliothek, der Bibliothekar an der Provinzialbibliothek in 
Hannover Dr. Otto Lerche an der Brannschweigischen Landesbibliothek in 
Wolfenbüttel, der Staatsarchivar Geh. Archivrat Dr. Otto Redlich in Düssel- 
dorf und der Staatsarchivar Dr. Domarus am Staatsarchiv in Wiesbaden und 
aler Kustos an der Stadtbibliothek in Nürnberg Dr. E. Reicke am Stadtarchiv 
daselbst. | 

1V. Museen: Der frühere Privatdozent der Kunstgeschichte in Göttingen 
Dr. Otto Fischer, zuletzt in München, wurde zum Direktor des Museums in 
Stuttgart ernannt. D:m Generaldirektor i. R. der preußischen Kuustsamm- 
lungen Dr. Wilhelm v. Bode wurde das neugebildete Amt des kommissarischen 
Direktors des Kaiser- Friedrich- Museums übertragen. 


Todesfälle. Am 18. Mai 1920 starb in Dresden der Auslanddeutsche 
Wilhelm Kaufmann (geboren 24. September 1847), der durch sein auf lang- 
Jihrigen Sammlungen und sorgfältiger Prüfung der Nachrichten von zahlreichen 
Männern, die in jener Periode gelebt und gekämpft hatten, beruhendes Werk: 
Die Deutschen im amerikanischen Bürgerkrieg (Oldenburg, München und Berlin 
1911), die durch Neid und Mißgunst der Jankies verdunkelten und verkleinerten 
Leistungen der Deutsch-Amerikaner in jenem Kriege wieder klargestellt hat. 
Auf den Historikertage in Straßburg (17. September 1909) hat er den Fach- 
genossen in einem lebendigen Vortrage die Schwierigkeit wie die Notwendig- 
keit dieser Untersuchungen auseinandergesetzt. Kaufmann hatte sich im Sep- 
tember 1868 nach Erfüllung seiner Dienstpflicht nach Amerika begeben, wo er 
nach schweren Anfängen in St. Louis in einer Zeitung eine Beschäftigung 
fand, in der er nach wenigen Jahren in Cineintati durch eifrige Studien und 
feste Gesinnung zu einflußreicher Stellung gelangte. Der spätere Staatssekretär 


384 Nachrichten und Notizen 


Hay schilderte ihn bei einer Gelegenheit als „einen treuen, unbestechlichen, 
nichts für sich oder seine Zeitung verlangenden, hochintelligenten und einfluß- 
reichen Republikaner“. Näheres über sein Dasein und Wirken bietet der ven 
seinem Sohne, dem Dr. med. Georg Kaufmann (Dresden) in der Zeitschrift „Der 
Auslanddeutsche“, Jahrgang III, Nr. 19, S. 578—582 geschriebene Nachruf. 
G. K. 


Am 9. November 1929 starb in Kopenhagen der ehemalige Ordinarius der 
Kunstgeschichte an der Universität Heidelberg Prof. Dr. Henry Thode im 
64. Lebensjahre. Er wurde am 13. Januar 1857 in Dresden geboren, studierte 
in Leipzig, Wien, Berlin und München, unternahm ausgedehnte Studienreisen 
nach Frankreich, England, den Niederlanden und Italien. Er habilitierte sich 
an der Universität Bonn, übernahm dann die Leitung des Städelschen Kunst- 
instituts in Frankfurt a M. und folgte 1694 einem Ruf nach Heidelberg ala 
ord. Professor der Kunstgeschichte. Nach seiner Emeritierung im Jahre 1910 
lebte er am Gardasee, bis der Ausbruch des Krieges mit Italien seinem Aufent- 
halt ein Ende bereitete. Thode war Verfasser zahlreicher Schriften auf dem Ge- 
biete der Kunstgeschichte. Sein 1885 erschienenes Werk „Franz von Assist 
und die Anfänge der Kunst der Renaissance in Italien“ trug seinen Namen 
in weiteste Kreise, obwohl oder vielleicht gerade weil die von ihm vertretene 
These die Fachgenossen nicht zu gewinnen vermochte. Es führte die Renaissance 
zurück auf die Erneuerung des religiösen Lebens, die ihren Ausdruck fand in 
den Bettelorden des 13. und 14. Jahrhunderts. Bei dem überaus schnellen An- 
wachsen der Bettelorden erstanden in kurzer Zeit eine große Zahl neuer 
Kirchen, deren Ausschmückung künstlerische Probleme stellte und das künstle- 
rische Schaffen befruchtete. Und da das Anwachsen der neuen Orden der religiöse 
Niederschlag des Anwachsens des Bürgertums war, so war auch die Renaissance 
in ihren Anfängen wesentlich bürgerlich und religiös fundiert, das Evangelium 
war Führer zur Humanität. Erst später kam durch Petrarca und Bocaccio 
als neues Element die Antike in die Bewegung, breitete sich ans und drückte 
ihr den Stempel auf. Den Problemen der Renaissance widmete er noch eine 
Reihe von Einzeluntersuchungen, so ist sein Michelangelo in drei Bänden von 
1902—1913 erschienen, Correggio 1897, Giotto 1889. Auch der neueren deutschen 
Malerei war er zugewandt, seine Schriften „Hans Thoma und seine Kunst“, 
„Böcklin und Thoma“, acht Vorträge über neudeutsche Malerei und seine 
Schrift „Hans Thoma“ vom Jahre 1909 legen beredtes Zeugnis davon ab. 

Am 26. Januar starb in Berlin der ehemalige ordentliche Honorarprofessor 
an der Universität Berlin Dr. Theodor Schiemann im 74. Lebeusjahre. Wir 
werden seiner in einem besonderen Nachrufe gedenken. 

Am 23. Februar starb in München der Verfasser der „Burgenkunde“ Dr. 
Otto Piper im fast vollendeten 80. Lebensjahre. Den Problemen des mittel- 
alterlichen Burgbaues ist er außer in diesem seinem bekannten Hauptwerk 
noch in einer Reihe von auderen Schriften nachgegangen, besonders erwähnt 
seien seine „O sterreichischen Burgen“, die in den Jahren von 1902 — 1910 in 
acht Bänden erschienen sind. 


A JuL 2° 122 


7 


wee HISTORISCHE 


VIERTELJAHRS CHRIFT- 


HERAUSGEGEBEN VON r 


xN 


Dr. GERHARD SEELIGER 


x — O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


XX. J AHRGANG 1920; 21 


NEUE FOLGE PBR ö. FR 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESOHICHTSWISSENSCHAFT 


p 


DER GANZEN FOLGE ACHTUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


4. HEFT 


P 


AUSGEGEBEN AM 30. APRIL 1922 


\ 
VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
/DRESDEN 192 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


Herausgegeben von Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. 
Verlag Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden- A. 1. 


— aa .. 2 * ~- - 


Das vorliegende 4. Heft des 20. J ahrganges ist beim Ableben des Heraus- 
gebers im wesentlichen für den Druck vorbereitet gewesen, die Ausgabe 
nach Überwindung einiger unvorhergesehener Schwierigkeiten von dem Sekretär, 


Herrn Dr. H. Wendori in a. e Bornerianum I), besorgt 
worden. 


PR 


INHALT DES 4. HEFTES 


Aufsätze: | a Beite 
Die Urkunden Heinrichs IV. tiber den Osnabrücker Zehntstreit. Von Univ.-Prof. 
Dr. Fritz Rörig in Leipzig 385 
Königtum, Bistum nnd Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bischofastädten. 
Von Dr. Adolf Waas in Matt . 898 
Vom Mittelalter zur Reformatioo.. Von Univ.-Prof Dr. Paul Joachimsen in 
München n 426 


Kleine Mitteilungen: 


Otto Seecks „Regesten der Kaiser und Päpste von 811 bis 476 n. Chr.“ in ihrer 
Bedeutung für die Methodik der Urkundenlehre- Von Univ.-Prof. Dr. E. Bern- 


heim in Greifswaldgdſdddſdſdſdlll . 471 
Kritiken: — 
Gottfried Zedler, Kritische Untersuöffuüngen zur Geschichte des Rheingau; 
Von Archivrat Dr. Schaus in Koblenz... nn 478 
Gustav Rüthning, Oldenburgische Geschichte; Bd. 1. Von Dr. Luise v. Winter- 
feld in Dortmund. ...... r en e Sr up rt er an re a 476 


Albert v Ruville, Die Kreu- züge. Von Univ.-Prof. Alfred Doren in Leipzig 477 


Albert Werminghoff, Ludwig von Eyb der Ältere 1417—1502. Von Ober- 
bibliothekar Dr. G. Leidinger in Müngchennzzu . 478 


Der Briefwechsel des Eneas Silvius Piccolomini. Herausgegeben von 
Rudolf Wolkan. Von Univ.-Prof. Dr. Kar! Wenck in Marburg (Lahn). .. 479 


P 


NANE und Notizen: 


Gerhard Seeliger. Von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Kötzschke in Leipzig. . 482 
. (Fortsetzung auf Umschlagaelte 3.) 


Die Urkunden Heinrichs IV. 
über den Osnabrücker Zehntstreit. 


Von 
Fritz Rörig. 


Durch Michael Tanglsumfassende Untersuchung der Osnabrücker 
Fälschungen? ist die Forschung in dieser verwickelten Frage zu 
einem gewissen Abschluß gekommen. Es war eine Aufgabe, der 
gegenüber das sonst so sichere Mittel des Schriftvergleichs fast 
zu versagen drohte. Mit einem virtuosenhaften Nachahmungs- 
geschick?, vor allem aber mit einer eisernen Konsequenz, den 
eigenen Duktus zu verbergen, hat Bischof Benno II. seine Ur- 
kundenfälschungen vorgenommen; man wird in ihm vielleicht den 
geschicktesten und am meisten kritisch gerichteten Urkunden- 
fälscher des früheren Mittelalters zu erblicken haben. Es war ja 
auch eine außerordentliche Persönlichkeit, deren Energie, Ge- 
wandtheit und Verschlagenheit im großen politischen Geschehen 


ı M. Tangl, Forschungen zu Karolinger- Diplomen. II. Die Osnabrücker 
Fälschungen. AUF II, S. 186 ff. 

2 Nicht zuzustimmen vermag ich der von Ottenthal MIO G Ergzbd.VI, 31) 
aufgestellten, von Tangl (S.304) übernommenen Behauptung, daß Jostes 13 
eine vortreffliche Nachahmung der Schrift von Willigis B sei. Zunächst ist 
hervorzuheben, daß die von Ottenthal und Tangl angeführten Froen der Hand 
des Willigis B aus den Kaiserurkunden in Abbildungen (III, 28 und IX, 3) nicht 
von derselben Hand herrühren, sondern sehr wesentlich voneinander abweichen. 
Von dem Text der KUiA abweichend, hat Sickel in der Einleitung zu DDOII 
nr. 30 offenbar mit vollem Recht IX,3 einem anderen Schreiber, Willigis D, 
zugewiesen. Sodann ist aber auch die Schrift von Jostes 13 der von 
Willigis B gegenüber selbständig: man beachte z. B. die Ligatur st, die ver- 
schiedenen Schnörkel an den Oberlängen, das g und anderes. — Hier mag ange- 
führt sein, daß der Text der KUIA auch für den Schriftvergleich zweier 
Arnulf-Urkunden (VII, 21 und 22) versagt. Richtige Angaben über das Ver- 
hältnis der Schreiber bei Regesta imperii I 2. Aufl. 1824. — Es wäre wünschens- 
wert, daß die offenbar ziemlich zahlreichen Irrtümer des nunmehr 30 Jahre 
alten Textes der KUiA bei der Feststellung der Schreiber einmal zusammen- 
gestellt würden, zumal die Sammlung Unterrichtszwecken dient. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921 4. 25 


386 Fritz Rörig 


sich nachdrücklich bemerkbar machten!; nur einer solchen Per- 
sönlichkeit ist auch ein solches von Klugheit und Selbstbeherr- 
schung zeugendes Spielen mit der eigenen Schrift — bekanntlich 
ein sehr schwierig Ding — zuzutrauen. Trotz aller Schwierig- 
keiten, die Bennos Fälscherkünste der Forschung bereiten, wird 
aber Tangls Urteil als gesichert zu gelten haben: Auf Benno ist 
die große Serie der Osnabrücker Fälschungen zurückzuführen ; 
Benno schuf sie, um den vom König erwünschten Urkundenbeweis 
gegenüber seinen Gegnern sichern zu können; und er führte ihn 
bekanntlich mit bestem Erfolge, wie es anschaulich die erste von 
Heinrich IV. über den Zehntstreit aufgestellte Urkunde berichtet. 

Auch in einem anderen Punkte haben Tangls Untersuchungen 
zu endgültigem Resultate geführt: 1077 hat die ganze Fälschungs- 
serie bereits vorgelegen; die folgenden Ausführungen werden neue 
und zwingende Beweispunkte bringen, daß nach 1077 kein Anlaß 
für Benno mehr vorlag, mit neuen Fälschungen zwischen 1077 
und 1079 hervorzutreten. 

Gegenüber der eindringenden kritischen Schärfe, welche Brandi? 
und Tangl der Erforschung der echten und angeblichen Osnabrücker 
Urkunden des 9. bis 10. Jahrhunderts zuwandten, hatten sich die 
Urkunden Heinrichs IV. bei beiden Forschern einer recht ver- 
trauensvollen Behandlung zu erfreuen. Brandi? erblickte in der 
guten und echten Besiegelung das vollgültige Merkmal ihrer Echt- 
heit. Tangl hebt zwar mancherlei Schwierigkeiten hervor, die 
sich aber alle auflösen — auch. so meint er, die auffallende Tat- 
sache, daß Jostes 22 Schrift des 12. Jahrhunderts, namentlich aber 
ein erst unter Konrad III. verwandtes Chrismon aufweist; er läßt 
die — methodisch nicht ganz unbedenkliche — Möglichkeit offen, 
daß die Urkunde, deren Fassung nach seiner Ansicht bestimmt 
auf Kanzleikonzept weist, zur Reinschrift einem der Kanzlei viel- 
leicht ganz fernstehenden Schreiber zugewiesen wurde, dessen 
Hand durch ihre fortgeschrittene Schriftentwicklung einen jüngeren 
Eindruck hervorrufe. Auch könne es sich um eine Nachzeichnung 
in Diplomform handeln. Auf jeden Fall ist auch für Tangl der 
Inhalt von Jostes 22 ganz unverdächtig: alle drei Heinrich- 
urkunden sind echt, 23 die Zusammenfassung von 21 und 22“. 


ı Vgl. die lebendige Charakteristik bei Tangl a.a. O. S.309f. 

2 Die Osnabrücker Fälschungen. Westdeutsche Ztschr. XIX, S. 120ff. 
A. a. O. S. 139. 

A. a. O. S. 228f. 


som — 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 387 


Jostes 22 ist nicht immer so günstig beurteilt worden. Stumpf 
(2814) hielt sie der ganzen Fassung nach für höchst verdächtig; 
auch Wilmanns und Philippi hatten Bedenken; 21 und 23 galten 
auch früher als einwandfrei. Nur ein Forscher glaubte das ganze 
Verhältnis umwerfen zu können: Gundlach verwarf 21 und 23 als 
unecht, sprach aber 22 auf Grund des Diktatvergleichs als echt 
an! Jostes 22 — das ist sein Ergebnis — liegt ein Konzept 
Gottschalks von Aachen, jenes langjährigen Diktators aus der 
Kanzlei Heinrichs IV., zugrunde und ist deshalb als echte Ur- 
kunde zu bewerten. 

Gundlachs Urteil über Jostes 21 und 23 hat sich nicht be- 
hauptet; wohl aber hat der Nachweis, daß Jostes 22 ein Kanzlei- 
konzept zugrunde liege, die Forschung auch dann noch beeinflußt, 
als die Originale ans Tageslicht kamen und der Befund der äußeren 
Merkmale der Urkunde zur größten Zurückhaltung gegenüber 
Ergebnissen, die nur aus der Prüfung der inneren Merkmale 
stammten, hätte anregen müssen. Auch Tangl hat seine Bedenken 
gegenüber Schrift und Chrismon von Jostes 22 nicht unterdrückt; 
trotzdem bestimmte ihn der Nachweis des Kanzleikonzepts auf 
der Grundlage des Gundlachschen Diktatvergleichs, seine Zweifel 
zu unterdrücken. 

Ist von Gundlach der Nachweis des kanzleimäßigen Diktats 
wirklich in vollem Umfange erbracht? Wendungen und stilistische 
Eigentümlichkeiten Gottschalks von Aachen finden sich gewiß in 
Jostes 22 — wenn man auch durchaus nicht alle Feststellungen, 
die Gundlach macht, als zwingend anerkennen kann?. Beachtens- 
werter ist die Gegenüberstellung von iustus und iniustus an 
mehreren Stellen, genau so wie sie Gottschalk von Aachen auch 
sonst liebt. Zwingend ist namentlich die Wendung „irremotus 
comes“, die sich ebenso für einen anderen treuen Anhänger des 
Königs im Sachsenkrieg, Erzbischof Liemar von Hamburg, in einer 
Schenkung Heinrichs IV. vom Jahre 1083 findet®. Auch der Zu- 
sammenhang des Satzes über die Seelenmessen der im Kriege 
Gefallenen mit dem Urkundenexzerpt im Codex Udalrici“ liegt nahe. 


1 Ein Diktator aus der Kanzlei Kaiser Heinrichs IV. Innsbruck 1884. 
S. 128—146. 

? z.B. die Anwendung der Worte: bellicae perturbationes, ventilare, suos in 
usus. — Im Einzelnen vgl. Gundlach a. a. O. S. 129 ff. 

s Hamburgisches U. L. I. nr. 114. 

4 Jafte, Bibliotheca V nr. 127. 


388 Fritz Rörig 


Wie man sich auch im einzelnen zu Gundlachs Ergebnissen 
stellen mag — übersieht man Jostes 22 als Ganzes, so sind es 
doch nur wenige kurze Wortgruppen, die auf Gottschalk von Aachen 
binweisen; den Nachweis zu erbringen, daß Jostes 22 als Ganzes 
— und darauf kommt es an — ein von Gottschalk von Aachen 
verfaßtes Kanzleikonzept sei, ist auf diesem Wege unmöglich. 

Weiter führt eine andere Beobachtung. In Jostes 23, einer 
Urkunde, die Gundlach bekanntlich als Fälschung verwerfen möchte, 
finden sich in dem kurzen Stücke!, das in den aus Jostes 21 
übernommenen Wortlaut eingeschoben ist, an zwei Stellen Wort- 
gruppen, welche dem Urkundenexzerpt aus dem Codex Udalrici 
näher stehen, als die entsprechenden Teile von Jostes 22. 


Jostes 23. 


Insuper statutum est, ut in evum 
omni tercia feria communiter a fratri- 


Cod. Udalrici nr. 127. 


Hoc quoque statutum est pro ani- 
mabus eorum qui in bello publico 
pro nostri regni honore et de- | bus in choro pro anima Sigefridi cari 
fensione corruerunt gladio, cottidie | servientis nostri ceterorumque, qui pro 
missa una specialis, omni quarta feria nostro honore defendendo in pu- 
in choro a fratribus missa communis, ad : blico bello corruerunt, specialis 
omnes horas psalmus unus decantetur. | missa decantetur. 


Vergleicht man die beiden gesperrten Stellen unter sich, und 
beide gemeinsam mit den entsprechenden Worten aus Jostes 22: 
„qui in bello contra Saxones corruerunt“ — so kann kein Zweifel 
sein, daß hier in Jostes 23 Gottschalk von Aachen zu Worte 
kommt, während Jostes 22 nur einen verkürzten und umgemodelten 
Auszug bringt. Demgegenüber nähert sich Jostes 22 im Mate- 
riellen (Regelung der Messen), dem Urkundenexzerpt des Cod. 
Udalrici: hier wie dort wird die täglich zu haltende missa specialis, 
die nur an bestimmten Tagen zu haltende missa communis, end- 
lich das Singen des Psalmes unterschieden, und alles in Bezie- 
hung zu den Opfern des Sachsenkrieges gebracht. 

Materiell steht also Jostes 22; dem Wortlaut nach Jostes 23 
dem Urkundenexzerpt in der Frage der Seelenmessen näher. 

Die andere Stelle, an der ein enger Zusammenhang von Jostes 23 
und Jaffé V, 127 festzustellen ist, hat Gundlach nicht bemerkt; aus 
dem Grunde, weil sie in Jostes 22 bis zur Unkenntlichkeit um- 
gearbeitet ist. 


1 Es handelt sich um die zwischen: Promisit etiam nobis prefatus episcopns 
und specialis missa decantetur stehenden Sätze. Der übrige Conitext ist von 
Jostes 21 übernommen. 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 389 


Sie lautet in beiden Urkunden: 


Cod. Udalrici nr. 127. | Jostes 23. 


Pro cari patris nostri H. imperatoris Pro nostri et cari patris nostri H. 
augusti matrisque nostrae Agnatis, im- | imperatoris augusti matrisque nostrae . 
peratricis avi aviaeque nostrae remedio. | Agnatis imperatricis avi aviaeque no- 

| strae remedio. 


Jostes 22 stellt hier die Reihenfolge um: animabus parentum 
nostrorum id est avi, avie matrisque nostrae imperatricis A. et cari 
patris nostri H. imperatoris augusti. | 

Der Grund der Umstellung ist deutlich: während bei Jostes 23 
ganz logisch die in 30 Messen! für das königliche Haus bestehende 
Gegenleistung der Osnabrücker Kirche folgt, reißt Jostes 22 sie 
aus diesem Zusammenhang, und behauptet, daß die „justa deci- 

marum restitutio* insbesondere die Vernachlässigung der könig- 
lichen Pflicht Heinrichs III. der Osnabrücker Kirche gegenüber 
bei Gott in Vergessenheit bringen soll. Deshalb muß Heinrich III. 
an dem Schlusse der Aufzählung — und man fragt sich nun un- 
willkürlich, was namentlich die weiblichen Vorfahren Heinrichs IV. 
bei solcher Motivierung der Messen zu suchen haben? Späterhin 
nimmt Jostes 22 den Gedankengang von Jostes 23 wieder auf — 
daß nämlich pro animae nostrae et parentum nostrorum remedio 
die 30 Messen zu halten seien — in dieser summarischen Kürze 
und an der unpassenden Stelle hinter den Bestimmungen über die 
Messen für die im Sachsenkrieg Gefallenen. Und dem schließt 
Jostes 22 in unnötiger Wiederholung abermals den Gedanken an, 
daß auf diese Weise Heinrich IV. und seine Vorfahren, die nicht nur 
negligenter, sondern sogar malitiose? (!) Osnabrück gegenüber ge- 
handelt hätten, auf Gottes Gnade für ihr Vergehen rechnen dürften. 
In der gesamten Anordnung jenes Teiles, der sachlich Jostes 22 
und 23 gemeinsam ist, ist Jostes 23 bei weitem einfacher, logischer 
und klarer. 

Nach alledem ist eins sicher: die wenigen Sätze aus Jostes 23, 
die nicht aus Jostes 21 stammen, können nimmermehr aus Jostes 22 
in seiner jetzigen Gestalt entnommen sein; es wäre ja geradezu 
absurd, anzunehmen, daß Jostes 23 bei der Überarbeitung seiner 


ı Hier ist bei Jostes 23 der ad omnes horas zu singende psalmus ange- 
reiht, der bei Jostes 22 und im Cod. Nolatrili in Beziehung zur Seelsorge der 
Opfer des Sachsenkrieges steht. 

2 Jostes 21 und 23 sprechen nur von ignoranter delinquere seitens Kon- 
rads und Heinrichs III. 


390 Fritz Rörig 


Vorlage (Jostes 22), eines angeblichen Kanzleikonzepts Gottschalks 
von Aachen, zu einem genaueren Anschluß an den sonst belegten 
Wortgebrauch Gottschalks von Aachen Ba wäre, als diese 
Vorlage selbst. 

Zur weiteren Beurteilung des Verhältnisses der Urkunden ist 
an schon Gesagtes zu erinnern: einmal, daß Jostes 22 für die 
Regelung des Messelesens zugunsten der Opfer des Sachsenkrieges 
etwas genauere Angaben enthält als Jostes 23 — und zwar 
ganz entsprechend der bei Jaffe V, 127 getroffenen Regelung; 
und dann: daß auch in anderen Teilen von Jostes 22 Spuren 
der Tätigkeit Gottschalks von Aachen durch Gundlach er- 
wiesen sind. 

Diesem Tatbestande gegenüber bleibt nur eine Lösung mög- 
lich. In der Tat lag eine von Gottschalk von Aachen verfaßte 
königliche Urkunde über den Zehntstreit neben der auf Empfänger- 
konzept beruhenden Urkunde Jostes 21 vor. Aus ihr gingen die 
auf die Gegenleistung der Osnabrücker Kirche bezüglichen Sätze 
in vollem Wortlaut, allerdings mit einer sachlichen Kürzung, in 
Jostes 23 über. Diese in der königlichen Kanzlei entstandene 
Urkunde Heinrichs IV. ist aber nicht mehr erhalten. Vermutlich 
ist sie vernichtet worden, nachdem sie ihr echtes Siegel an die 
heute in der Form Jostes 22 vorliegende Fälschung hat abgeben 
müssen !. Diese Fälschung ist unter freier Verarbeitung des Wort- 
lautes der echten Vorlage entstanden. Eine genauere Prüfung 
des Anteils Gottschalks von Aachen vermag also die schweren 
Bedenken, welche die äußeren Merkmale von Jostes 22 ergeben, 
nicht zu heben; im Gegenteil: sie bestätigt mit ihnen zusammen 
nur die sehr naheliegende Vermutung: Jostes 22 ist eine Fäl- 
schung — und zwar des 12. Jahrhunderts. 

Bevor Zweck, Entstehungszeit und Urheber dieser Fälschung 
untersucht werden, mag hier, im Anschluß an den Diktatvergleich, 
noch die Frage erörtert werden, was in der verlorenen echten 
Vorlage von Jostes 22, also der auf ein wirkliches Kanzleikonzept 
Gottschalks von Aachen zurückgehenden Urkunde, gestanden haben 
wird. Da wird zu sagen sein: mindestens alles das, was sich noch 
in Jostes 22 unzweifelhaft als ein Nachwirken des Gottschalkschen 


Nur eine Untersuchung der Urschrift von Jostes 22 — sie ruht im Os- 
nabrücker Bistumsarchiv — könnte Aufschluß geben über die Art, wie das 
echte Siegel an die Fälschung angebracht wurde. 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 391 


Diktats feststellen läßt. So dürfte die arenga im wesentlichen 
übernommen sein; ohne daß in ihr Heinrich IV. sich selbst eines 
maliciose peccare beschuldigt haben wird. In der narratio wird 
Benno als der treue Begleiter des Königs auch in Zeiten der Not ge- 
feiert sein (irremotus comes). Weiter aber ist nur soviel mit Bestimmt- 
heit zu sagen, daß das echte Vorbild eine Entscheidung der Bischöfe 
als die desjustior pars hervorgehoben haben muß. Sodann enthielt 
die echteVorlage Bestimmungen über die Gegenleistung Osnabrücks 
in der Reihenfolge, wie sie jetzt Jostes 23 enthält. Zunächst — 
und das ist wichtig für die Datierung der Vorlage — die Ver- 
pflichtung zum Lesen von 30 Messen für des Königs Eltern, also 
auch der Dezember 1077 in Rom verstorbenen Kaiserin Agnes, 
und Großeltern; sodann einer täglichen missa specialis für den 
Grafen Siegfried und einer jeden Dienstag zu haltenden Kapitels- 
messe für die übrigen im Sachsenkrieg — in bello publico schrieb 
Gottschalk — Gefallenen. Die echte Vorlage endete mit der von 
Jostes 22 übernommenen corroboratio !. 

Jostes 22 enthält aber ungleich mehr; nämlich eine eingehende 
Erzählung, warum Osnabrück die Zehnten, die ihm durch Karl 
den Großen bei der Gründung zugewiesen seien, seit den Tagen 
Ludwigs des Deutschen zu Unrecht entrissen seien; und daß durch 
das malitiose Handeln der Könige das Bistum bis auf Heinrich IV. 


1 Die Möglichkeit, daß in dem Urkundenexzerpt Jaffe V, 127 unmittelbar 
Teile des Konzepts der echten Vorlage von Jostes 22 enthalten sind, möchte 
ich nicht von der Hand weisen (vgl. Gundlach a. a. O. S. 146 und Tangl 
a. a° O. S. 249 Anm. 1). Daß der Königstitel Heinrichs in den Kaisertitel ge- 
ändert ist, fällt bei einem Formelbuch nicht ins Gewicht. Den komplizierten 
individuellen Tatbestand der echten Urkunde hat man ersetzt durch in typischer 
Form erfolgte Schenkung eines Dorfes: für das Formelbuch wichtig war aber 
. die Gegenleistung der Messen: ihretwegen würde das Konzept Gottschalks der 
Umarbeitung für das Formelbuch wertgehalten sein. Bei den königlichen Vor- 
fahren bielt es der Verfasser der Formel für nötig, die Namen anzuführen; 
späterhin wurde das Individuelle wieder ausgemerzt: nur die in publico bello 
Gefallenen werden genannt, nicht aber Siegfried. Und hier ist gerade der 
Punkt, der für meine Vermutung sprechen dürfte. In Jostes 22 hat es einen 
guten Sinn, wenn für Siegfried eiue tägliche missa specialis, für die übrigen 
Gefallenen wöchentlich eine Kapitelsmesse vorgesehen ist. Unverständlicher 
isf es, daß Jaffé V, 127 für die im’ Kriege Gefallenen beide Arten von Messen 
vorsieht. Man hatte den Namen Siegfried als für die Formel zu speziell aus- 
gemerzt, die Leistung aber stehen lassen. Trifft diese Annahme zu, dann be- 
weisen zum mindesten einige Formeln des Cod. Udalriei auch sehr starke Um- 
arbeitung ihrer aus der Kanzlei stammenden Vorbilder. 


392 Fritz Rörig 


herunter sein rechtmäßiges Gut habe entbehren müssen. Das 
klingt ganz anders als dies stolze Pochen auf eine lange Serie 
von zugunsten Osnabrücks lautender Privilegien der Päpste und 
Könige. Zwar ist auch in Jostes 22 von einer Urkunde Karls des 
Großen über die Gründung des Bistums die Rede, zwar wird auch 
in ihr ganz allgemein erwähnt, daß es einmal zu einer Prüfung 
der Urkunden beider Parteien gekommen sei — was der Gegen- 
partei ja durchaus bekannt und schon deshalb nicht zu verheim- 
lichen war — aber von all den stolzen Urkunden, die in Jostes 21 
aufgeführt wurden, wird auch nicht eine einzige erwähnt oder 
als Beweismittel besonders hervorgehoben. So nachdrücklich 
Jostes 21 jedes einzelne der Machwerke Bennos auf- 
zählt, so sorgfältig geht Jostes 22 dem gesamten Osna- 
brück zur Verfügung stehenden Vorrat an echten und 
gefälschten Urkunden aus dem Wege. Hier liegt der wesent- 
liche Unterschied von Jostes 21 und 22. Wohl findet sich der 
Name Ludwigs des Deutschen auch in Jostes 23 — aber nicht 
als angeblicher Aussteller von Jostes 4, als Kronzeuge für die 
Rechte Osnabrücks, sondern als Mittel zur Bestimmung der Zeit, 
in der Osnabrück die Zehnten nicht zugesprochen, sondern entrissen 
wurden. 

Auch Arnulf taucht nur flüchtig als Vorsitzender der Synode 
von Tribur auf — von seinen vier angeblichen Urkunden für Os- 
nabrück verlautet nichts. Demgegenüber gibt Jostes 22 in dürren 
Worten zu, daß trotz angeblicher Synodalbeschlüsse Osnabrück 
seit Ludwigs des Deutschen Zeit sein gutes Recht habe entbehren 
müssen. Vor allem aber dürfte es ausgeschlossen sein, außer 
Jostes 22 irgendeine echte oder gefälschte mittelalterliche Königs- 
urkunde aufzutreiben, in der der Monarch sich und seine Vorgänger 
bezichtigt, durch bewußt rechtswidriges Handeln (malitiose agere) 
eine Kirche jahrzehntelang um ihr gutes Recht betrogen zu haben. 
Nicht die alten angeblichen Urkunden, sondern allein der in der 
Urkunde selbst ausgesprochene Wille Heinrichs IV. läßt Osnabrück 
wieder den Genuß des Zehnten erwachsen — das ist ihr deutlich 
von Jostes 22 verschiedener Rechtsinhalt. 

Nach diesen Feststellungen ist es nicht mehr schwer, nach 
Tendenz, Zeit und Urheber der in Jostes 22 vorliegenden Fälschung 
zu fahnden. Bekanntlich geriet im Jahre 1156 Bischof Philipp 
von Osnabrück in eine überaus heikle Lage, als sich Abt Wibald 
von Corvey zur Wiedergewinnung der nach der Klostertradition 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 393 


1077 von Benno dem Kloster vi et fraude! entzogenen Zehntrechte 
mit aller Energie und Umsicht anschickte. Dem gewandten Abt 
standen im Papst und Kaiser gewichtige Freunde zur Seite; gegen- 
über der Zeit, als Benno II. auf die Gunst Heinrichs IV. bauend, 
seinen Vorstoß gegen die Klöster wagen durfte, hatte sich die Lage 
vollkommen zu ungunsten Osnabrücks verschoben. Und die Haupt- 
waffe, mit der Abt Wibald seinen Schlag gegen den Bischof zu 
führen gedachte, war die Serie der Kaiser- und Königsurkunden 
des Klosters”. Diesmal war eine Uberrumpelung des Gegners, 
wie sie1077 möglich war, ausgeschlossen: AbtWibald kam zweifellos 
mit der festen Absicht, die von Osnabrück vorgebrachten Ur- 
kunden als gefälscht zu schelten. In dieser peinlichen Lage wußte 
Bischof Philipp nur den einen Ausweg: Preisgabe der ge- 
samten Osnabrücker urkundlichen Überlieferung als 
Beweismittel und Vorlegen einer einzigen? — angeblichen — 
Urkunde Heinrichs IV., in welcher der an Osnabrück vollzogene 
Zehntenraub zugestanden, zugleich aber von Heinrich IV. das Ver- 
gehen seiner Vorgänger als malitiose, als rechtswidrig hingestellt 
wird. Hiermit konnte man vielleicht die sichtbaren Zeugnisse der 
Regierungshandlungen jener antecessores, ihre Corvey erteilten 
Privilegien sich noch anı ehesten vom Halse schaffen; und dann 
hatte man ja in der angeblichen Urkunde von Heinrich IV. ein 
Zeugnis über die Restitution des Zelinten an Osnabrück in Händen. 
Dazu konnte man sich auch über 60jährigen ungestörten Besitz 
des Zehnten berufen“. Solchen Erwägungen wird um die Jahres- 
wende 1156/1157 Jostes 22 seine Entstehung zu verdanken haben. 

Trotz alledem fühlte sich Bischof Philipp in der Sache äußerst 
unwohl, als er sich im Januar 1157 zur Verhandlung mit dem 
gefährlichen Gegner vor Erzbischof Wichmann von Magdeburg auf 
die Reise nach Merseburg begab. Was tun, wenn Abt Wibald von 


1 Schon 1103/1106 war man in Corvey der Überzeugung, daß man durch 
` Betrug seine Zehnten verloren habe. Wilmanns, Die Kaiserurkunden der Pro- 
vinz Westfalen I, 336. 

? Immer wieder wird in dem Briefwechsel auf sie hingewiesen: Osnabrücker 
UBI S. 238 nr. 296 und nr. 304, S. 243 Schreiben Friedrichs I.: decimae ... 
collatae sibi a fundatore suo imperatore Luthowico et ab omnibns successoribus 
illins imperatoribusque et regibus privilegiis confirmatae. 

3 Selbstverständlich durfte Bischof Philipp auch von den echten Urkunden 
Heinrichs IV. (Jostes 21 und 23) nichts sehen lassen; zählten sie doch in langer 
Reihe alle angeblichen Besitztitel Osnabrücks auf. 

Osnabrücker U. B. I, S. 239. 


394 Fritz Rörig 


Corvey auch die einzigste Urkunde, die er vorzubringen gedachte 
— Jostes 22 — als gefälscht schelten würde? Vielleicht waren es 
Bedenken solcher Art, die ihn auf der Reise in Hildesheim so „krank“ 
werden ließen, daß er nach Osnabrück zurückreisen „mußte“. 
Vielleicht kam ihm auch erst unterwegs der rettende Gedanke, 
ein Privileg wie Jostes 22 herzustellen — deshalb die Rückreise 
nach Osnabrück. Diesmal kam das Glück Osnabrück zu Hilfe: 
von einer Gesandtschaftsreise nach Konstantinopel, die Abt Wibald 
kurz darauf unternahm, kehrte dieser gefährliche Gegner nicht 
mehr zurück; der Prozeß schlief ein und Osnabrück konnte sich 
seiner Zehnten unangefochten weiter erfreuen. — 

Jostes 22 hat demnach niemals in Funktion treten müssen. 
Der Diplomatiker kann nur bedauern, daß es nicht zur Durch- 
führung dieses Prozesses kam: über die Fähigkeit des Mittelalters, 
Urkundenkritik zu üben, hätte sich dabei allerlei lernen lassen. 

Es ist ein eigenartiger Fälschungstyp, der in Jostes 22 vor- 
liegt. Vergleicht man sie mit Jostes 21, so könnte man sagen: 
in diesem Falle ist die Fälschung im Ton und in der Sache be- 
scheidener als die echte Urkunde“. Deshalb konnte sich Jostes 22 
ja auch trotz der offensichtlichen Bedenken bis heute als echt be- 
haupten. Nur aus dem Zweck der Fälschung ist ihr Wortlaut 
verständlich: es galt ein formales Prozeßmittel zu gewinnen, das 
die gefährlichen Maßnahmen des Gegners lahmlegte, bevor sie über- 
haupt voll zur Entfaltung kamen. Als solches Prozeßmittel emp- 
fahl sich diesmal die Preisgabe der eigenen, nicht unbedenklichen 


ı Worte und Handlungen des Abtes von Corvey, als Bischof Philipp wegen 
„Erkrankung“ umkehrt und den Termin versäumt, lassen an Deutlichkeit nichts 
zu wünschen übrig. Als die beiden Osnabrücker Kanoniker, die Bischof Phi- 
lipps Fernbleiben von dem Termin mit seiner Krankheit entschuldigten, unter 
Eid aussagen wollten, ihr Herr sei ferngeblieben, nicht weil er nicht habe 
kommen wollen, sondern weil er nicht kommen konnte, da erwiderte der 
Abt von Corvey: ein solcher Eid könne kanm ein ausreichender Beweis für 
eine so starke Krankheit sein, denn da der Bischof trotz seiner Krankheit 
habe nach Osnabrück zurückkehren können, so hätte er geradeso gut auch 
weiterreisen können, wenn er nur gewollt hätte. Auch seien die Bischöfe von 
Hildesheim und Minden — beide hatten Krankheitsatteste für den Osnabrücker 
Bischof übersandt — mit ihrem Zeugnis sehr unvorsichtig umgegangen. Der 
Abt schließt seine Berufung an den Papst an. Das alles berichtet eingehend 
Erzbischof Wichmann von Magdeburg an Papst Hadrian IV. Osnabrücker 
UBI S. 242. 

2 So beurteilt auch Tang! a. a. O. S. 249 das Verhältuis von Jostes 21 
und 22, nur daß er beide als echte Urkunden behandelt. - 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 395 


Position; die Preisgabe der eigenen Urkunden. Man durfte hoffen, 
daß der Schlag des Gegners dann ins Leere gehen würde; durch 
einen glaubhaften historischen Bericht in Urkundenform suchte 
man die Urkundenserie des Gegners zu entkräften. 

Aus dem bisherigen Verlauf der Untersuchung ergibt sich eins 
ohne weiteres: im Gegensatz zu Bennos Serienfälschung kann es 
sich bei der Fälschung Philipps nur um eine Einzelfälschung gehan- 
delt haben: Flucht vor den eigenen Urkunden war ja ihr eigent- 
liches Motiv. Wenn es nicht der paläographische Befund ohne 
weiteres unmöglich machte — auch innere Gründe schließen eine 
Entstehung eines Teiles der Fälschungen der Vorurkunden im 
Zusammenhang mit Jostes 22 aus. 

Aber auch die echte Vorlage von Jostes 22 bot bei ihrem Ent- 
stehen keinen Anlaß zur Anfertigung von neuen Fälschungen, wie 
es Brandi annahm. Daß in der echten Vorlage so einseitig wie 
in Jostes 22 selbst allein Synoden, aber keine Urkunden erwähnt 
wurden, ist ausgeschlossen. Damit fällt aber die bisher öfter 
wiederholte Annahme, daß Benno II. sich Jostes 22 habe aus- 
stellen lassen, um eine günstige Entscheidung auch beim Papste 
zu erlangen. Es war ja auch schon früher aufgefallen, daß trotz 
der Erwähnung der Synoden in Jostes 22 die von 21 und 23 auf- 
geführten Urkunden Leos, Paschalis, Eugens und Gregors in dieser 
vermeintlich für den Papst bestimmten Urkunde nicht erwähnt 
werden; eine Tatsache, die jetzt ohne weiteres verständlich ist: 
für Jostes 22 war die Anführung von Urkunden jeglicher Art 
unerwünscht. Sodann hätte es aber auf einen Mann wie Gregor VII. 
gewiß keinen besonders einnehmenden Eindruck gemacht, wenn 
Benno II. ihm ein Privileg Heinrichs IV. vorgelegt hätte, noch 
dazu eins, in dem Benno, selbst treuester Anhänger Heinrichs IV., 
als dessen irremotus comes hervorgehoben wurde! Dazu war Benno 
denn doch ein zu kluger Diplomat. Hier wird Tangl durchaus 
beizupflichten sein: schon 1077 lagen Bennos Fälschungen ge- 
schlossen vor; weder Jostes 22 noch seine erste Vorlage konnte 
den Anlaß zu neuen Fälschungen geben. 

Dem ganzen Plane Philipps, sich seines gefährlichen Gegners 
mit Hilfe Jostes 22 zu entledigen, kann man die Anerkennung 
nicht versagen, daß er unter schwierigen Umständen seiner Kirche 
mit großem Geschick das zu erhalten suchte, was er als ihr Eigen- 
tum bei seinem Amtsantritt übernommen hatte. Unter starker 
Benutzung von Teilen der Querimonia Egilmari hat er den Text 


396 Fritz Rörig 


seiner ersten Vorlage für seinen Zweck umgestaltet“, und aus den 
Vorurkunden nur die Hinweise auf Synoden, nicht aber auf die 
verfänglichen Stücke selbst übernommen. Das Zitieren der Synoden 
machte guten Eindruck, zwang aber nicht zum Vorlegen bedenk- 
licher Beweisstücke, wie es bei den Urkunden der Fall gewesen 
wäre. Ob es sehr klug war, angeblich durch Heinrich IV. selbst 
sein und seiner Vorfahren Vorgehen als malitiose peccare hinzu- 
stellen — nur um die Urkunden des Gegners zu desavouieren — 
mag dahingestellt bleiben. 

Soweit erwies sich Philipp als ein nicht unwürdiger Nach- 
folger Bennos II. in der Anwendung von Fälschungskünsten zum 
Schutze seines Kirchenguts. Um so auffallender ist der große 
Abstand in der äußeren Form, die beide ihren Erzeugnissen ge- 
geben haben. Bei Benno der raffinierteste Nachahmungstrieb der 
äußeren Merkmale seiner Vorlagen — bei Philipp eine geradezu 
naive Anwendung der zu seiner Zeit üblichen Schriftzüge und 
Kanzleigebräuche. Vor allem ist da zu nennen gleich im Eingang 
der Urkunde jene Form des Chrismons, die unter Friedrich I. in 
der königlichen Kanzlei die übliche wird?. Sodann ist aber der 
ganze Schrifttyp durchaus der, den man um 1150 gewöhnt ist. 
Hervorzuheben wären vielleicht die festen, geraden, am Oberende 
abgeschrägten oder gespaltenen Oberlängen®. Mag die Raumver- 
teilung auch noch von Salierurkunden beeinflußt sein; mag auclı 
in die Gestaltung der Abkürzungszeichen und Schnörkel oder auch 
des g von dort her ein Einfluß festgestellt werden — der Cha- 
rakter der Schrift als der des 12. Jahrhunderts steht doch über 
jeden Zweifel fest. Und damit ordnet sich der Schreiber 
dieser Fälschung in die für das Mittelalter im allgemeinen be- 
gegnenden Fälscher von geringerem Unterscheidungsvermögen in 
Fragen der äußeren Form der Urkunden ein; Benno II. dagegen 


Die Verwendung der Querimonia Egilmari wie auch die Namensnennung 
der Äbtissin von Herford erklären sich nunmehr weit ungezwungener, als wenn 
sie wirklich in dem Kanzleikonzept verwandt worden wären. Vgl. Tang! 
a. a. O. S.245f. 

2 Vgl. z. B. K U. i. A. X 8a (1153). 

3 Vgl. K U. i. A. X6 (1149). | 

Bei dem Mangel an näherem Vergleichsmaterial beschränke ich mich auf 
diese wenigen Bemerkungen. Studien an den Beständen des Staatsarchivs 
Hannover könnten hier weiter führen. — Die an sich naheliegende Vermutung 
einer Beeinflussung der Schrift durch die Hand Gottschalks von Aachen 
(Adalbero C) findet keine Bestätigung. Vgl. die Schrift von KUIA II 24. 


Die Urkunden Heinrichs IV. über den Osnabrücker Zehntstreit 397 


ist einer der wenigen, die über kritisches Vermögen in besonderem 
Maße verfügten; einer jener Männer, die alle Versuche, den 
mittelalterlichen Menschen schematisch zu rubrizieren, unmöglich 
machen. — 

Gegenüber der neuen Beurteilung, die Jostes 22 durch die vor- 
stehenden Ausführungen erfährt, wird es bei Jostes 21 und Jostes 23 
bei der bisherigen Auffassung sein Bewenden haben. Für Jostes 23 
ergab sich immerhin der Nachweis, daß hier in dem sich mit 
Jostes 22 berührenden Teile Gottschalk von Aachen unmittelbarer 
zu Worte kommt als in Jostes 22. Das spricht entschieden für 
die Echtheit von Jostes 23. Trotzdem beide Stücken manche 
Unregelmäßigkeit enthalten, ist an ihrer Echtheit festzuhalten; 
zumal beide Stücke ja zu Anfang des 12. Jahrhunderts, als die 
Vita Bennonis niedergeschrieben wurden, bekannt waren. In ihrer 
Bewertung werden Tangls eingehende nem einen end- 
gültigen Abschluß gebracht haben. 


398 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den 
mittelrheinischen Bistümern. 


Von 
Adolf Waas. 


Immer noch liegt über der ältesten Verfassungsgeschichte der 
rheinischen Bistümer ein dichter Schleier gebreitet, der nur an 
einzelnen Stellen, wo unsere Überlieferung durch Zufall etwas 
reicher ist, sich ein wenig lüften läßt. Und doch wäre es, von 
lokalem Interesse abgesehen, für die Reichsgeschichte von der 
größten Wichtigkeit, Näheres über die Verfassung der rheinischen 
Bischofsstädte aus der ersten Hälfte des Mittelalters zu erfahren. 
Denn einmal sind dies gerade die Punkte, an denen römische und 
germanische Welt in Deutschland am engsten sich verbindet, und 
die wir darum kennen müssen, wenn wir die Frage beantworten 
wollen, wieweit die deutsche Kultur des Mittelalters auf römischer 
Grundlage ruht, eine Frage, die seit dem Erscheinen von Alfons 
Dopschs Grundlagen der europäischen Kulturentwicklung erneut 
ein starkes Interesse in weiten Kreisen beanspruchen kann. Es 
wird sich also darum handeln festzustellen, ob und inwieweit sich 
an diesen Konzentrationspunkten römischen Lebens in Deutschland 
Reste römischen Lebens und römischer Verfassung in das Mittel- 
alter hinübergerettet haben. 

Dazu aber kommt als zweites, daß eine der wichtigsten Fragen 
der deutschen Verfassungsgeschichte dieser Zeiten, die nach dem 
Verhältnis von Königtum und Bistum, sich großenteils in diesen 
Städten abspielt. In der Frage, wer Herr in diesen Bischofs- 
städten ist, spiegelt sich das Auf und Ab des Kräfteverhältnisses 
von König und Bischof. Und die von den Königen in dieser Frage 
eingeschlagene Politik hat einschneidende Wirkungen für das Schick- 
sal des deutschen Königtums, da seine Kräfte großenteils auf dieser 
Herrschaft über die Bischöfe beruhen. Das ist nun allerdings nicht 
so zu verstehen, als ob dies Verhältnis von König und Bischof 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 399 


nur von der Stadtherrschaft des Bischofs abhängig sei, denn die 
Mitwirkung des Königs bei Wahl und Einsetzung des geistlichen 
Herren ist natürlich nicht zu unterschätzen!. Ebensowenig aber 
soll die Stadtherrschaft und entstehende Territorialherrschaft des 
Bischofs nur auf die Erwerbung der Stadtgrafschaften und dergl. 
zurückgeführt werden, denn daneben stehen als Grundlagen der 
bischöflichen Macht die bischöflichen Immunitäten und andere 
Herrschaftsrechte. Aber das alles ändert nichts an der großen Be- 
deutung dieser Entwicklungsreihen, einmal für den König, der hier 
um bedeutende um königliche Pfalzen? angesammelte Komplexe 
von königlichen Rechten kämpft, und dann für den Bischof, der 
für seine weltliche Machtstellung den Kern- und Kristallisations- 
punkt hier erstreitet. Dazu kommt, daß seit S. Rietschels Buch 
über das Burggrafenamt diese Frage noch nicht zum Schweigen 
gekommen ist, und damit die nach der ältesten Verfassungsge- 
schichte der rheinischen Bistümer. Alles das wirkt zusammen, 
um das Interesse an der gestellten Frage zu steigern. 

Trotz dieser Bedeutung für die Geschichte des deutschen Königs- 
tums und der deutschen Kirche sind wir noch nicht imstande, ein 
einheitliches geschlossenes Bild von der Entwicklung der Verfassung 
dieser Städte zu geben. Der Grund liegt in der gerade hier be- 
sonders lückenhaften und verfälschten Überlieferung. Für die be- 
deutendste von ihnen, für Mainz, fehlt uns fast alles urkundliche 
Material aus dieser Zeit, und für Worms haben die mustergültigen 
Untersuchungen Lechners in den letzten Jahren die Verfälschung 
fast aller Diplome bis zum Ende des 10. Jahrhunderts ergeben“. 
Aber gerade diese Untersuchungen Lechners haben aus den Fäl- 
schungen und ihren Tendenzen uns wichtige Aufschlüsse über die 
Wormser Verfassungsgeschichte gebracht. Am besten ist die Über- 
lieferung noch in Trier, und hier hat in den letzten Jahren die 
Geschichte der Stadt Trier von G. Kentenich“ gezeigt, daß sich 
auch aus dem Dunkel lückenhafter Überlieferung heraus ein einiger- 
maßen klares und anschauliches Bild gewinnen läßt. 


ı Vgl. Weise, Georg. Königtum und Bischofswahl im fränkischen und 
deutschen Reich vor dem Investiturstreit. 1912. 

3 Ob Mainz eine Pfalz besaß ist allerdings zweifelhaft. Vgl. darüber unten. 

Lechner, Johann. Die älteren Königsurkunden für das Bistum Worms 
und die Begründung der bischöflichen Fürstenmacht. Mitteilung. d. Inst. f. 
österreich. Geschichtsforschung. 22 (1901) S. 361 ff. 

t Kentenich, Gottfried. Geschichte der Stadt Trier von ihrer Gründung 
bis zur Gegenwart. Trier 1915. 


400 Adolf Waas 


Es ist nun kaum zu hoffen, daß unsere Überlieferung durch 
Funde und Entdeckungen wesentlich reicher werden wird. Der 
Weg, auf dem wir weiter kommen können, liegt nicht in der Auf- 
findung weiteren Materials, sondern in der strafferen Zusammen- 
fassung und rechtsgeschichtlichen Deutung der Ergebnisse aus 
dem bekannten Material heraus und in dem Vergleich der Ent- 
wicklung der verschiedenen Städte miteinander. Ich weiß, man 
hat mit Recht vor solcher vergleichenden Methode, vor der Über- 
tragung von einem Gebiete auf das andere in ständegeschicht- 
lichen Untersuchungen gewarnt. Denn gerade, was die ständische 
Frage angeht, ist die Entwicklung in verschiedenen Teilen Deutsch- 
lands sehr verschiedene Wege gegangen. Hier handelt es sich 
aber nicht um voneinander unabhängige Entwicklungen getrennter 
Gebiete und Institutionen, sondern um die bewußte Politik der- 
selben deutschen Herrscher gleichartigen Mächten gegenüber, die 
aus denselben Grundlagen unter denselben Bedingungen erwachsen 
sind. Aber wir haben auch ausdrückliche Zeugnisse für die Gleich- 
artigkeit der Entwicklung in den deutschen Bischofsstädten, die 
uns hier über bloße Vermutungen hinauskommen lassen: Die Urkunde 
Ottos II. für Worms von 979 sagt es ausdrücklich, daß Mainz und 
Köln diejenigen Vorrechte schon besitzen, die hier Worms ver- 
liehen werden, daß) also das Mainzer und Kölner Vorbild für Worms 
maßgebend war!, und ebenso verweist in weiterem Kreise eine 
Urkunde Ottos III. für Chur von 988 mit den Worten: „sicut mos 
est in aliis episcopiis regni nostri“ auf eine weitgehende Gemein- 
samkeit in der Verfassung der Bistümer?. Das alles berechtigt uns, 
Gleichartigkeit (nicht Gleichheit) der Verfassungsentwicklungen 
der Bistümer und vor allem der rheinischen zu vermuten und zu 
versuchen mit Hilfe der Ergebnisse der einen Entwicklung die 
Reste der Überlieferung in dem Nachbarbistum zu deuten und zu 
erklären. 

Wir beginnen mit Trier’, weil das urkundliche Material dort 
am reichsten ist, und weil wir für Trier in Kentenichs Geschichte 
der Stadt Trier eine gute Bearbeitung des vorhandenen Stoffes 


1 M. G. Dipl. II. Otto II. 199 225 von 978 . .. ut reliquarum ecclesiarum 
Moguntiensis atque Coloniensis presules pleno iure possideant... 
2 M. G. Dipl. II. Otto III. 48/449 von 988. 
- 3 Außer Kentenich vgl. für Trier: Schoop, August. Verfassungsgeschichte 
von Trier. Westdeutsche Zeitschrift. Ergänzungsheft 1. S. 70 ff. und S. Rietschel. 
Das Burggrafenamt S. 168ft. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 401 


haben, wenn ich auch nicht der Ansicht bin, daß sich nicht an 
manchen Stellen mehr oder anderes aus den Quellen erschließen 
lasse, als es Kentenich gelingt. 

Der Punkt, in dem sich in Trier königliche und Fee ente 
Herrschaftsrechte schneiden, ist gekenpzeichnet durch die soge- 
nannte „Grafschaft“. Ihr Inhalt und ihre Geschichte verlangt 
daher zunächst unsere Aufmerksamkeit. Was zunächst die räum- 
liche Abgrenzung dieser Grafschaft angeht, so sind Schoop! und 
Kentenich? in Verlegenheit, wie sie diese „Grafschaft“ mit dem 
Triergau in Beziehung setzen sollen. Denn augenscheinlich umfaßt 
die Grafschaft nur einen kleinen Bezirk in der nächsten Um- 
gebung der Stadt. Otto I.schenkt dem Kloster St. Maximin quandam 
villam in comitatu vel suburbio Trevirorum, was ein Zusammen- 
fallen von Grafschaft und suburbium wahrscheinlich macht”, und 
Rietschel hat gezeigt‘, daß wir in dem ältesten Trierer Stadt- 
recht“ in dem dem Vogtpfalzgrafen unterstehenden genau begrenzten 
Gebiet in der nächsten Umgegend von Trier diese alte Grafschaft 
wiederfinden, die inzwischen unter die Botmäßigkeit des Erzbischofs 
gekommen ist, und von seinem Vogt, dem Pfalzgrafen verwaltet 
wirds. Es ist dies das Moseltal von der Mündung der Saar bis 
nach Trier, mit den Ortschaften Conz, Oberkirch, Niederkirch, 
Zewen, Euren, Feyen, St. Mathias, Pallien und der Stadt Trier 
selbst“, also ein schmaler Streifen von einer Länge von etwa 
10 Kilometern. Das deckt sich aber weder mit dem Triergau, 
noch paßt es zu dem Bilde der normalen Grafschaft des fränkischen 
Reiches (soweit wir uns ein solches Bild überhaupt machen können). 
Schon hieraus ergibt sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, 
daß wir es nicht mit einer Grafschaft im gewöhnlichen Sinne, wohl 
aber mit einer Sonderbildung zu tun haben. Dagegen liegt es 
sehr nahe, diese „Grafschaft“ als Erbin der alten römischen civitas 
aufzufassen, da wir wissen, daß Trier auf dieser Grundlage ruht, 
und kürzlich Dopsch® das Fortbestehen der römischen comites 


1 A. a. O. S. 70. 

2 A. a. O. S. 85 ff. 

M. G. Dipl. I. Otto I. 314/428 und 966 (-Bever I. 224). 

A. a. O. S. 169. 

s Kentenich, G. Das älteste Trierer Stadtrecht. Trierisches Archiv. Bd. 7. 
(1904), S. 78ff. 

s Davou wird unten noch die Rede sein. 

1 A. a. O. S. 84.5. 

A. Dopsch. Grundlagen II. S. 346 fl. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 26 


402 Adolf Waas 


civitatis im fränkischen Reich nachgewiesen hat. Der Sprach- 
gebrauch des Mittelalters, in dem civitas die Stadt selbst und 
auch das Stadtgebiet bezeichnet’, kann nicht für und nicht gegen 
eine solche Annahme sprechen. 

Auch der rechtliche Charakter dieser „Stadtgrafschaft“, wie 
wir sie nun nennen wollen, stimmt zu einer solchen Annahme auf 
das beste. Über ihn unterrichtet uns vor allem die genannte 
Urkunde König Ludwigs IV. von 902°. Sie nennt als Inhalt der 
Stadtgrafschaft: monetam scilicet ipsius civitatis, theloneum, omne- 
que tributum infra civitatem et extra per omnem comitatum de 
monasteriis et villis ac vineis sed et cunctos censuales atque fis- 
cales et medemam agrorum .... also Rechte sehr verschiedener 
Art. Denn während wir Münze und Zoll heute zu den öffent- 
lichen Rechten rechnen, umfassen die letztgenannten Gerechtsamen 
alle königlichen Herrschaftsrechte in Trier über Kirchen, Königs- 
güter und Königsbauern, mögen sie nun personale (censuales 
atque fiscales) oder dingliche Rechte sein (tributum de.... mona- 
steriis et villis ac vineis et medemam agrorum). Aber alle liegen 
in einem fest umgrenzten Bezirk. Wir haben also in dieser Stadt- 
grafschaft die Summe der königlichen Rechte in dem Trierer Stadt- 
gebiet zu sehen, soweit nicht Rechte der erzbischöflichen Kirche 
davon ausgenommen sind. Dabei müssen aber die Öffentlichen 
Rechte vor den privaten Herrschaftsrechten entschieden an Be- 
deutung zurückstehen, wenn wir eine solche moderne Unterscheidung 
überhaupt auf die Rechtsverhältnisse des Mittelalters anwenden 
wollen. Der „Graf“ von Trier ist also nicht, wie wir den Grafen 
zu sehen gewohnt sind, Beamter des Königtums zur Ausübung der 
ordentlichen öffentlichen Gerichtsbarkeit, sondern vielmehr Ver- 
walter des königlichen Besitzes in dem beschränkten Gebiet der 
alten civitas Trier, ausübendes Organ der Herrschaftsrechte (ein- 
schließlich auch der Gerichtsrechte) des Königs über Land und 
Leute. Kentenich? vermutet mit Recht, daß die geschlossene 
Organisation der alten Trierer Königspfalz, wie sie noch im 
späteren Mittelalter bestand, und die Verpflichtung der Bürger 
der Stadt Trier, dort Frohndienste zu leisten (curvada), auf diese 
„Stadtgrafschaft“ zurückgeht, und in der alten karolingischen 
Form unter erzbischöflicher Herrschaft weiterbestanden hat. 


ı Rietschel, S. Die civitas auf deutschem Boden. Leipzig 1894. S. 58ff. 
2 Beyer I. 150/214 von 902. Mühlbacher Nr. 2002 (1950). 
3 A. a. O. S. 89f. i 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 403 


Ebenso wie diese Rechte dinglichen Charakters lassen sich 
aber auch die personalen Herrschaftsrechte des Grafen noch unter 
erzbischöflicher Oberhoheit in ihrer Fortsetzung als Rechte des 
Pfalzgrafen und bischöflichen Vogtes in dem ältesten Trierer Stadt- 
recht deutlich erkennen. Könnte man hier zunächst noch zweifel- 
haft sein, ob die dort angegebenen Steuern und Abgaben in dem 
Gericht ihre rechtliche Grundlage haben oder nur gelegentlich 
des Gerichtes von dem Vogt erhoben werden, so zeigt die Ver- 
pflichtung der Leute von Eltershausen für den Pfalzgrafen zu 
pflügen! und seine Herrenstellung den Zünften gegenüber”? den 
ursprünglich herrschaftlichen Charakter der Stellung des Pfalz- 
grafen®. Denn wenn die Abgabe der Schuster, der Weber und 
Metzger pro quodam regimine in suos subditos auch an den Schult- 
heißen bezahlt wird, so beweist doch das Drittel, das der Vogt 
hiervon wie von allen Gerichtseinnahmen des Schultheißen zu be- 
anspruchen hat, daß die Macht des Schultheißen von der des Vogts 
herzuleiten ist. Wir finden hier im Stadtrecht die censuales atque 
fiscales wieder, die wir aus den Urkunden Ludwigs IV. kennen. 
Ihre Abgaben und die Herrschaft über sie sind 902 vom König an 
den Erzbischof übergegangen, der die Ausübung dieser Rechte dem 
Vogtpfalzgraf überträgt, in dessen Hand wir sie in dem Stadt- 
recht finden. Sie stellen also eine Summe von Herrschaftsrechten 
dar. Auch Kentenichs Darstellung der Geschichte der „Stadt- 
grafschaft“ zeigt, daß er in dem „Grafen“ wesentlich einen Ver- 
walter des Reichsgutes in Trier mit dem Mittelpunkt der königlichen 
Pfalz sieht!. Ist dies aber so, dann liegt kein Grund vor, mehr oder 
weniger gesuchte Beziehungen dieser Grafschaft zu dem Triergau her- 
zustellen, um den „Grafen“ zu einem normalen Gaugrafen zu stempeln. 

Wir haben also in der „Grafschaft“ Trier eine Stadtgrafschaft 
vor uns, die mit den allgemeinen ordentlichen Gaugrafschaften 


1 A. a. O. S. 85... et quodlibet aratrum in villa tribus vicibus in anno 
advocato debet arare... 

3 Item sutores in civitate pro redemptione cuiusdam placiti in feria quarta 
quilibet dat sculteto IX denarios, quorum tertia pars est advocati ... Item 
magister sutorum dat sculteto X solidos pro quodam regimine in suos subditos, 
quarum tertia pars est advocati. Item magister textorum dat IV solidos; quorum 
tertia pars est advocati. Item carnifices in vigilia apostoloram Petri et Panli 
dant sculteto VIL sol. quorum tertia pars est advocati. 

3 Weitere „Reste der einstigen gaugräflichen Verwaltungstätigkeit in der 
Stadt“ s. Kentenich S. 87. 

A. a. O. S. 88/89 


26* 


404 Adolf Waas 


nichts zu tun hat, und die als die alte civitas Trier ihre eigene 
Geschichte hat. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht dafür, 
daß sie römischen Ursprungs ist, jedenfalls aber ist sie königliches 
Herrschaftsgebiet, und hat wie alles Königsgut von vornherein 
Immunität!. Das schließt nicht aus, daß nicht der eine oder der 
andere fremde Besitzer Grundeigentum in diesem Gebiet erwerben 
konnte, aber der Charakter dieses Gebietes als geschlossenen 
königlichen Herrschafts- und Gerichtsgebietes, das aus der allge- 
meinen Grafschaftsverfassung ausscheidet, wird davon nicht berührt. 
Das beweist das Trierer Stadtrecht, das den Vogtpfalzgrafen als 
alleinigen Richter in dem Gebiete der „Stadtgrafschaft“ anerkennt. 
Eine Ausnahme von diesem Zustand macht allerdings das 9. Jahr- 
hundert, ehe die Pfalzgrafschaft an das Erzbistum gegeben wurde, 
wie wir unten sehen werden, durch die Trennung des erzbischöf- 
lichen Besitzes von dem königlichen. Aber hier kommt es uns 
ja zunächst nicht auf die Scheidung der kirchlichen und könig- 
lichen Rechtskreise an, sondern auf die Abgrenzung der ordent- 
lichen allgemeinen Gerichtsbarkeit gegenüber, und hier ist an dem 
Ausscheiden der Stadtgrafschaft Trier aus dem Verbande der Gau- 
grafschaften zu allen Zeiten festzuhalten. 

Wir haben uns den Gang der Entwicklung in Trier also 
folgendermaßen vorzustellen: 

Mit der Eroberung des römischen Reiches wird der König 
als Erbe des römischen Staates? Herr der civitas Trier, und zwar 
ist diese Herrschaft augenscheinlich nicht als eine unseren heutigen 
Begriffen nach öffentlich-rechtliche aufzufassen, allerdings auch nicht 
als reine Grundherrschaft. Neben anderen Rechten steht das Eigen- 
tum an dem umfänglichen Reichsgute, das sich an die Pfalz angliedert, 
und die personale Herrschaft über die Bewohner der „Stadtgraf- 
schaft“, die wir uns als Freie zu denken haben, die unter königlicher 
Oberherrschaft und Gerichtsbarkeit stehen und dem König Abgaben 
von ihrem Land und ihrer Person zahlen, wie die Urkunde Otto I. 
und das älteste Stadtrecht beweisen“. Auch der kirchliche Besitz 
in Trier fügt sich diesem Herrschaftsgebiete insofern ein, daß das 
Bistum und seine Kirchen und Klöster von jeher unter königlicher 


ı Vgl. Waas, Adolf. Vogtei und Bede. Arbeiten zur deutschen Rechts- 
und Verfassungsgeschichte. I. S. 99 ff. 
2 Vgl. A. Dopsch, Grundlagen II. S. 378. 
3 Von dem rechtlichen Charakter dieser Herrschaft wird unten noch die 
Rede sein. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 405 


Munt stand’, und wir wissen ja, wie nahe Kirchengut und Königs- 
gut vor Karl und Pippin einander standen. Auch in Trier ist 
eine getrennte Verwaltung von beiden vor Pippin nicht anzunehmen, 
wie Kentenich gezeigt hat?, vor allem nicht zu Zeiten des Erz- 
bischofs Milo (713 - 53), der „das Erzstift wie ein weltliches 
Herzogtum regierte?“ . Die Kirchen klagten unter ihm über weit- 
gehende Beraubungen, d. h. ein Unterschied von Kirchengut und 
Königsgut wurde kaum noch oder gar nicht mehr gemacht. Eine 
einschneidende Anderung trat jedoch unter Pippin ein: Königsgut 
und Kirchengut wurden geschieden. Die Urkunde Ludwigs IV. von 
902 berichtet darüber, „Zoll und Münze der Stadt Trier, Zinsleute, 
Zins und Medem des Ackerlandes mit den Königsleuten sei zu 
Zeiten des Bischofs Wiomad dem Bistum entzogen und in eine Graf— 
schaft verwandelt worden“ “. Um eine „Entziehung“ kann es sich 
allerdings dabei nur insofern handeln, als bisher auch das Königs- 
gut in der Art eines Herzogtums von Erzbischof Milo verwaltet 
worden war. Eine Säkularisation ist, wie Kentenich mit Recht 
feststellt, in den Maßnahmen Pippins nicht zu sehen, sondern nur 
eine Trennung der Verwaltung von königlichen und kirchlichen 
Herrschaftsrechten. Auch das Kirchengut untersteht weiterhin 
königlicher Munt. Die Privilegien, in denen Karl der Große und 
sein Sohn Ludwig Trier Immunität und Königsschutz bestätigen, 
sind uns erhalten®. Unter der gemeinsamen königlichen Ober- 
herrschaft tritt nun eine Teilung der Rechte in der alten 
civitas in kirchliche nnd in königliche ein, die Absonderung aus 
der Gauverfassung bleibt jedoch dieselbe. Beide Teile haben nun 
auch gesonderte Gerichtsbarkeit, in privatis audientiis sprechen 
die agentes der Kirche über ihre Leute Recht, wie die Urkunde 


1 Die Urkunden Karls des Großen (M. G. Dipl. Kar. 65/95 von 772) ver- 
leiht Munt und Immunität nicht neu, sondern bestätigt nur den alten Rechts- 
stand unter ausdrücklicher Berufung auf die Vorgänger Karls. Daß Königs- 
munt und Immunität nicht voneinander zu trennen sind, vgl. Waas a. a. O. 
S. 99 ff. 

2 A. a. O. S. 87fl. 

3 A. a. O. S. 88. 

Beyer I 150/214 von 902 (Mühlbacher Nr. 2002, 1950): ... ut Treverice 
civitatis monetam, theloneum, censales, tributum atque medemam agıorum cum 
fiscalibus hominibus, que quondam tempore Wiomadi eiusdem urbis archiepiscopi 
de episcopatu abstracta et in comitatum conversa fuissent ... — Vgl. auch 
Beyer I 378/435 von 1083. 

® M. G. Dipl. Kar. 6695 von 772. — Beyer I 50/55 von 816. 


406 Adolf Waas 


Karls ausdrücklich festsetzt. Augenscheinlich war es zu Streitig- 
keiten zwischen dem Pfalzgrafen und dem Beamten der Kirche 
gekommen, die eine auffallend ausführliche, von der gewöhnlichen 
Form stark abweichende Fassung der Immunitätsurkunde Karls 
des Großen notwendig machten. Hier sowohl wie auch in Metz, 
das eine entsprechende Immunitätsurkunde erhalten hat, ist der 
Grund für die außergewöhnlich ausführliche Urkunde sicherlich 
in der vorausgegangenen Scheidung von Reichsgut und Kirchen- 
gut und den sich daraus ergebenden Streitigkeiten zu sehen. 
Insbesondere weist die Übertragung des bisher dem König gezahl- 
ten Friedensgeldes an die Kirche, auf die vorausgegangene Neu- 
ordnung hin. Den klaren und deutlichen Verzicht auf alle Ein- 
nahmen aus dem Gute der Kirche mit Ausnahme der Lieferung 
von sechs Pferden wie ihn die Urkunden Ludwigs des Fronmen 
und Zwentibolds enthalten!, hat allerdings die Urkunde Karls 
nicht aufzuweisen, aber es ist trotzdem anzunehmen, daß auch 
dieser Verzicht auf die Zeiten Wiomads zurückgeht, und nur in 
der Urkunde Karls nicht so deutlich zum Ausdruck kommt wie 
in denen seiner Nachfolger, da der Erlaß jeder Abgabe von 
Zwentibold ausdrücklich mit der Einrichtung der Grafschaft be- 
gründet wird? Gerade diese Begründung ist nur verständlich, 
wenn man in der „Grafschaft“ nicht eine Gaugrafschaft sondern 
eine Stadtgrafschaft im Sinne königlicher Herrschaft sieht. Wie 
uns nämlich die beiden Urkunden Zwentibolds von 898 und 899 


berichten, war es zu Übergriffen der erzbischöflichen Kirche 


gegenüber gekommen, dadurch daß man auch Güter der Kirche 
in Trier zu Unterhalt und Verpflegung des königlichen Hofes bei 
seiner Anwesenheit heranzog. Diese Verpflegung und Beherber- 
gung des Hofes war aber die Form, in der im wesentlichen das 
Reichsgut für den König nutzbar gemacht wurde Man hatte 
also, wie uns die Urkunde selbst berichtet, versucht, auch das 


1 Beyer 150/55 .. et quicquid de praefatis rebus aecclesiae ius fisci exigere 
poterat, in integrum eidem concessimus aecclesiae ... — Beyer I 143/208 
von 898 .. neque ullus iudex publicus ... aliquid poenitus ab eis exigere covetur 
exceptis VI equis. — Lie Urkunde Ludwigs erwahnt die 6 Pferde als Aus- 
nahme nicht, und doch besteht keine Anderung des Rechtsstandes. Ebenso- 
wenig ist eine solche von Karl zu Ludwig anzunehmen. 

2 . . quia comitatum de eo factum esse dinoscitur .. 

8 Beyer I 148/212 von 899 ... homines s. Petri in civitate manentes de 
nostro frequenti adventu maguam incommoditatem ac dispendium pati 
verboten wird vor allem .. mansionem accipere und solvere enpensam. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 407 


Kirchengut in Trier als Reichsgut zu behandeln. Zwentibold 
sieht sich darum genötigt, die unter seinen Vorgängern vorge- 
nommene Scheidung neu hervorzuheben und die Freiheit des 
kirchlichen Gutes von aller Quartierpflicht und allen Lasten zu 
begründen mit dem Satz: quia comitatum de eo factum esse 
dinoscitur?. 

Doch bestand diese Scheidung nicht lange. Das Erzbistum 
wuchs, die Macht des Königs aber sank. Da verschob sich denn 
auch in Trier das Verhältnis von Königtum und Erzbistum. Schon 
Erzbischof Rathbod erreichte 902 von König Ludwig die Schen- 
kung der ganzen Stadtgrafschaft mit allen ihren Rechten an das 
Erzbistum. Die Stadtgrafschaft bestand auch nun noch weiter, 
aber unter erzbischöflicher Oberhoheit als eine spezielle Gruppe 
von Rechten des Erzbischofs und seiner Vögte, der Pfalzgrafen. 
Die Organisation der erzbischöflichen Rechte um den Mittel- 
punkt der alten Pfalz ist, wie Kentenich gezeigt hat“, auf 
die Karolingische Verwaltung zurückzuführen, und auch das 
Trierer Stadtrecht zeigt die Rechte des Stadtgrafen noch als 
geschlossene Gruppe. Kentenich nimmt trotzdem ein selbstän- 
diges Fortbestehen der „Stadtgrafschaft“ auch nach 902 an“, ob- 
wohl er aus den Urkunden keinen solchen Stadtgrafen mehr nam- 
haft zu machen weiß. Aber die auch weiter bestehende in der 
Munt begründete Oberhoheit des Königs über Markt und Münze 
nötigt nicht zu dieser Annahme, da die Oberhoheit des Königs 
über das Erzbistum durch die Schenkung nicht berührt wurde, 
ebensowenig wie die Urkunde Ottos I. von 947, die nur den Gau- 
grafen dem bischöflichen Stadtgrafen gegenüberstellt, aber keinen 
königlichen Stadtgrafen kennt. Eine Ausscheidung des kirchlichen 
Gutes aus dem Verbande der ordentlichen Gaugrafschaft erfolgte 
nicht, wie noch Kentenich annimmt, mit den sogenannten Otto- 
nischen Privilegien, sondern war schon von jeher gegeben®. Wir 
haben also keinen Grund den Fortbestand einer von der Kirche 


1 Beyer I 143/208 von 898. 

2 Vgl. dazu auch Beyer I 378/435 von 1083: .. tributum et medema civi- 
tatis huius imperante Ludowico . .. de regio fisco in potestatem s. Petri retracta 
et redacta sunt, ut sicut antea regie potestati ita deinceps iure perpetuo 
ecclesiastice subserviant dignitati ... 

3 A. a. O. S. 89. 

A. a. O. S. 105. 

5 A. a. O. S. 106. 

s Vgl. dazu Waas, Vogtei I, S. 99fl. 


408 Adolf Waas 


unabhängigen Stadtgrafschaft nach 902 anzunehmen, von der uns 
keine Quelle etwas zu berichten weiß. 

Wir haben oben bereits eine gewisse Gleichartigkeit der Ent- 
wicklung bei den verschiedenen deutschen Bistümern vermutet. 
Die beste Bestätigung würde das für Trier von uns erschlossene 
Bild daher in dem entsprechenden eines anderen deutschen Bis- 
tums, das auf denselben Grundlagen ruht, finden. Nun ist es um 
unsere Überlieferung in den anderen rheinischen Bistümern schlecht 
bestellt. Dagegen kennen wir die Geschichte des Bistums Chur, 
das auch auf römischer Grundlage ruht, ziemlich genau. Denn 
erstens sind unsere Quellen hier verhältnismäßig gut, und dann 
haben wir in den letzten Jahren eine gute Darstellung der Rechts- 
verhältnisse dieses Bistums in karolingischer Zeit erhalten in dem 
Aufsatz von Ulrich Stutz: Karls des Großen divisio von Bistum 
und Grafschaft Chur!. Vergleichen wir darum die Entwicklung 
in Trier und in Chur. 

Die Ähnlichkeit mit den Trierer Verhältnissen springt auf 
den ersten Blick ins Auge. Wir besitzen eine Klageschrift des 
Bischofs Victor II. von Chur an Ludwig den Frommen?, worin er 
klagt über Übergriffe der königlichen Grafen, die seine Kirche 
zu erdulden habe seit einer Teilung von Bistum und Grafschaft, 
die Karl der Große vorgenommen habe. In der gleichen Weise 
hatte sich aber Erzbischof Rathbod von Trier an König Zwenti- 
bold gewandt. Auch in Chur fand, wie Stutz gezeigt hat, ebenso 
wie wir es in Trier kennengelernt haben, unter den ersten Karo- 
lingern (hier ist es Karl der Große) eine Scheidung der Verwal- 
tung von Reichsgut und Kirchengut statt, die bis dahin von dem 
Bischof zusammen als einheitliche Herrschaft verwaltet worden 
waren. Diese Macht hatte hier sogar deutlicheren Ausdruck ge- 
gefunden in der Bezeichnung der Bischöfe als praesides des rhäti- 
schen Volkes, und in der Erblichkeit dieser Machtstellung in dem 
Hause der Viktoriden. 


ı Historische Aufsätze Karl Zeumer zum sechzigsten Geburtstag als Fest- 
gabe dargebracht von Freunden und Schülern. Weimar 1910. S. 101 ff. — 
Dort s. auch ältere Literatur. — Mayer, Joh. Georg. Geschichte des Bistums 
Chur. Stans 1907-09. Bd. 1 enthält wenig für unsere Frage. 

® Mohr, Theodor von: Codex diplomaticus 1 15/26 von ca. 821. U. Stutz, 
a. a. O. S. 105ff. .. .. Quae destructio vel preda port illam divisionem, quam 
bonae memoriae genitor vester inter episcopatum et comitatum fieri praecepit, 
et nos longo tempore ab ipso fuimus restiti, subito a Roderico et suo pravo 
socio Herloino post acceptum comitatum facta est et adhuc ita permanet ... 


— 2 — 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 409 


Auch dem Bischof von Chur gelang es, wieder in den Besitz 
der Stadtgrafschaftsrechte durch königliche Schenkung zu kommen, 
wenn auch ein halbes Jahrhundert später als der Trierer Erz- 
bischof die Übertragung erreichte. Zwar war in Chur keine eigent- 
liche Pfalz Mittelpunkt der „Stadtgrafschaft“ wie in Trier, wohl 
aber das alte Kastell der Stadt?, so daß der Unterschied auf 
eine Verschiedenheit des Namens hinausläuft. Es gehörte aber 
in derselben Weise wie in Trier ein geschlossenes Gebiet zu dem 
königlichen Besitz, von dem uns die Ottonische Schenkungsurkunde 
ausdrücklich sagt: sicut homines ipsius totius provinciae censuales 
ac liberi debitores sunt?®. Augenscheinlich stellt also dieses Ge- 
biet eine geschlossene Gemeinde zwar freier, aber königlichem 
Herrschaftsrecht unterworfener Leute dar. Genauere Angaben 
über diese „Grafschaft“ und ihre rechtlichen Verhältnisse gibt uns 
aus späterer Zeit das Habsburger Urbar“, in gleicher Weise wie 
uns das Trierer Stadtrecht über die Rechtsverhältnisse der Trierer 
Stadtgrafschaft unterrichtet hat. Denn die in dem Habsburger 
Urbar genannte „Grafschaft Lags“ ist, wie man längst erkannt 
hat, mit der alten Grafschaft Churrätien identisch’. Den Inhalt 
dieser „Grafschaft Lags“ aber bilden Herrenrechte, die sich auf 
keine Weise mit der Gaugrafschaft in Einklang bringen lassen“: 
Twing und Bann stehen dem Grafen zu und eine Sühnegerichts- 
barkeit, wie sie nur herrschaftlichen Ursprungs sein kann. Das 
gleiche gilt von den Anrechten des Herren in Erb- und Eheange- 
legenheiten, und dem Fehlen der Freizügigkeit, während die Ent- 
scheidung des Herren bei Veräußerungen und Vererbungen des 
Gutes beweist, daß dem Herren auch ein Obereigentum (Ober- 
gewere) an dem Gut zusteht. 

Aber die Quellen von Chur kennzeichnen dies Herrschaftsrecht, 
das dem König und dem Stadtgrafen, später dem Bischof und 


1 M. G. Dipl. I Otto I. 139/219 von 951. — 148/229 von 952. — 191/272 
von 958. — Dipl. II Otto III. 48/449 von 988. f 

2 Vgl. auch S. Rietschel, Burggrafenamt S. 68f. 

3 M. G. Dipl. I Otto 1 191/272 von 958. 

Das Habsburgische Urbar. Hrsg. v. Rudolf Maag. I. (Quellen zur 
Schweizer Geschichte 14) Basel 1894. S.522ff. — Vgl. Tuor, Peter, Die 
Freien von Laax. Jur. Diss. Freiburg (Schweiz) 1903. (Dort auch ältere Lite- 
ratur) und — Waas, Adolf. Zur Frage der Freigrafschaften. Zeitschrift d. 
Sav. Stift. f. R. G. 38. 8. 146 ff. 

s Siehe Habsb. Urbar S. 522 fl. mit Anm. 2. Dort weitere Literatur. 

Siehe Waas, Adolf, a. a. O. S. 150 fl. 


410 Adolf Waas 


dem Stadtgrafen über die freien Leute der „Stadtgrafschaft“ zu- 
steht, noch genauer. Uns sind nämlich Muntbriefe Karls des 
Großen und seiner Nachfolger erhalten, die ausdrücklich neben 
dem Bischof auch „das ganze Volk von Chur“ in die königliche 
Munt aufnehmen i. Karl der Große stellt für beide Teile einen 
gemeinsamen Schutzbrief aus, jedoch so, daß sachlich beides von- 
einander unterschieden wird. Nach der Teilung von Bistum und 
Stadtgrafschaft jedoch erhalten Volk und Bischof von Chur ge- 
trennte Schutzprivilegien. Wir werden also nicht fehl geben, wenn 
wir in diesem in die Munt aufgenommenen „populus Curiensis“ 
eben diese Bewohner der „Grafschaft“ wiederfinden, deren Rechts- 
verhältnisse uns das Habsburger Urbar kennen gelehrt hat, be- 
sonders da uns auch die Urkunde Ottos I. sagt, daß „homines 
ipsius totius provinciae censuales ac liberi debitores sunt“?. Wir 
haben also in der Churer Stadtgrafschaft ein geschlossenes Ge- 
biet vor uns®, das, mit königlichem Grundbesitz durch gemeinsame 
Verwaltung vereinigt, zum Reichsgut zu rechnen ist, das sich aber 
als eine Gemeinde freier jedoch herrschaftlich abhängiger Leute 
also von Königs- oder Freibauern darstellt. Das königliche Herr- 
schaftsrecht, die Munt, sichert dem König neben der Herrschaft 
über die Person auch das Obereigentum an dem Gut und die 
daraus sich ergebenden Abgaben. Die gleiche rechtliche Lage 
haben wir nun aber auch in der Trierer Stadtgrafschaft kennen 
gelernt, die mit der von Chur so auffallend viele Ähnlichkeiten in 
Charakter und Geschichte aufzuweisen hat, wir dürfen darum auch 
dort das Herrschaftsrecht des Königs und seines Stadtgrafen über 
die Leute der „Grafschaft“ als Munt bezeichnen. Das macht nun 
aber auch den Vurgang der divisio in Trier und Chur klarer. Denn 
da auch die Herrschaft des Königs über das Bistum in der Königs- 
munt besteht, sind es gleichartige Rechte, die bis dahin von den 
Bischöfen gemeinsam verwaltet, von den Karolingern getrennt 
werden, um später wieder in der Hand des Bischofs zusammen- 
zufließen.“ 


1 M. G. Dipl. Kar. 78/111 von (77%2—74) ... qualiter vir venerabilis Con- 
stantius ... una cum eiusdem patriae populo ... postulaverunt, ut... eos 
semper sub mundoburdo vel defensione nostra habere deberemus ... cum omni 
populo Retiarum ... — Mohr I 20 34 von €31. Ludwig d. Fr. für Bischof 
Victor II. von Chur. — Mohr 1 26/41 von 843. Lothar I. für das rätische Volk. 

2 Siehe S. 409, Anm. 3. 

8 Die Grenzen s. Habsb. Urbar S. 522 ff. 


Königtum, Bistam und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 411 


Deutlicher wird diese Scheidung vielleicht noch hervortreten, 
wenn wir sie in kleinerem Kreise, auf tieferer Stufe betrachten. 
Derselbe Akt läßt sich nämlich auch bei den Klöstern beobachten, 
speziell bei einem Kloster, über dessen Geschicke wir gut unter- 
richtet sind, dem Kloster Muri in der Schweiz. Die Acta Murensia 
wissen zu berichten!, wie über ein halbes Jahrhundert nach der 
Gründung des Klosters die Hirsauer Reformpartei den Herren 
des Klosters, den Grafen von Nellenburg bittet, ut pro salute 
anime sue dimitteret locum liberum, ac rusticos ac ministros suos 
separaret a cella. Der Graf erfüllt die Bitte. Es tritt nun eine 
völlige Neuordnung der Rechtsverhältnisse des Klosters ein, wo- 
bei es den Leuten freigestellt wird, nach welchem Hofrecht ähn- 
licher Klöster sie fortan leben wollen. Die Acta feiern diesen 
Akt als Befreiung des Klosters. Bis dahin haben also das Kloster 
und das Gut der Familie des Gründers und Herren des Klosters 
eine einheitliche Masse gebildet, aus der nun das Gut des Klosters 
gesondert wird. Dasselbe ist aber auch der Inhalt der divisio 
in Chür und Trier. Allerdings ist dabei nicht zu vergessen, daB 
die Bischöfe von Chur sowohl wie von Trier zu Zeiten der Mero- 
winger auch die königlichen Rechte in königlichem Auftrag ver- 
waltet hatten?, was bei einem Kloster für das Gut des Eigen- 
kirchenherren nicht anzunehmen ist, es bedeutete also faktisch 
für die Bistümer diese Trennung eine Schwächung ihrer Macht, 
während das Kloster daraus auch wirtschaftlich gestärkt hervor- 
gehen konnte. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Gleich- 
artigkeit der Vorgänge bei dem Kloster und dem Bistum. Die 
Rechtmäßigkeit dieser Trennung der Rechte und der Fortschritt 
zur Selbständigkeit, den es für die Kirche bedeutete, finden auch 
darin ihren Ausdruck, daß die Bischöfe nicht über den Trennungs- 
akt als solchen klagen, sondern nur über die Art der Ausführung 
und über die schädlichen Folgen, die die Handhabung der Trennung 
durch die königlichen Beamten für die Kirche habe. Wir haben 
sonst aus dieser Zeit viele Klagen über Beraubungen der Kirchen, 
d. h. über Säkularisationen, aber so viel wir auch von Beschwerden 
des Bischofs von Chur Ludwig dem Frommen gegenüber und des 
Erzbischofs von Trier vor Zwentibold hören, nie kommt eine Kritik 


1 Kiem, O. M. Das Kloster Muri im Argau. Quellen zu Schweizer Ge- 
schichte 3, 2. Basel 1883. S. 32 cap. 10. — Vgl. Waas, Adolf, Vogtei und 
Bede S.55. (Dort weitere Literatur). 

2 Vgl. S. 408. 


412 | Adolf Waas 


an der Trennung selbst über die Lippen der Klagenden, nur die 
Ausführung dieses königlichen Schrittes wagen sie zu tadeln, ob- 
wohl wir aus den Urkunden heraushören, wie schmerzlich ihnen 
die Einbuße an Rechten war, die die Teilung für sie hervorgerufen 
hatte. So weit war es doch weder in Trier noch in Chur gekommen, 
daß man die königlichen Rechte, die die Bischöfe verwalteten, als 
Rechte der Kirche angesehen hätte, dazu war die Zeit der Ver- 
einigung zu kurz in Chur sowohl wie in Trier. 

Sehen wir uns nun nach einer entsprechenden Entwicklung in 
anderen Bischofsstädten mit denselben Vorbedingungen um, so 
fällt zunächst Speier ins Auge. Unsere Überlieferung ist hier 
allerdings spärlicher, aber doch nicht so dürftig, um nicht die 
Frage nach einer Parallelentwicklung auch in Speier beantworten 
zu können!. | 

Auch für Speier ist die Unterscheidung von bischöflicher 
Immunität und einem geschlossenen Gerichtsbezirk der Stadt 
(Bannkreise nannte man sie meist in der Literatur) bezeichnend. 
Entsprechend dem kirchlichen Charakter unserer Überlieferung 
hören wir allerdings immer nur von den Rechten, die die Kirche 
erworben hat, können aber daraus den vorausliegenden Rechts- 
zustand erschließen. Das Anwachsen des bischöflichen Gutes 
und die allmähliche Lockerung der königlichen Muntherrschaft 
darüber interessiert uns hier nicht. Diese Privilegien? reden nicht 
von einer Stadtgrafschaft als geschlossenem Bezirk, aber wie das 
Beispiel von Trier zeigt, kann dies Schweigen nichts gegen das 
Bestehen einer solchen Stadtgrafschaft beweisen® Daß eine 
solche aber auch in Speier bestand, erfahren wir aus den Privi- 


1 Vgl. über Speier und Worms: Arnold, Wilhelm. Verfassungsgeschichte 
der deutschen Freistädte. Bd. 1. 1854. — Koehne, Karl. Der Ursprung der 
Stadtverfassung in Worms, Speier und Mainz. Untersuchungen zur deutschen 
Staats- und Rechtsgeschichte, hrsg. v. O. Gierke. 31. (1890). — Schaube, Kolmar, 
Zur Entstehung der Stadtverfassung von Worms, Speier und Mainz. Wissensch. 
Beilage zum Jahresbericht des Elisabeth- Gymnasiums. Breslau 1892. — Lechner, 
Jobann. Die älteren Königsurkunden für das Bistum Worms und die Be- 
gründung der bischöflichen Fürstenmacht. Mitteilungen des Instituts für 
österreich. Geschichtsforschung. 22 (1901). S. 361 ff. 

3 Z. B.: M. G. Dipl. Merow. 28/27 von ca. 670 — 73 und M. G. Dipl. Kar. 
143/194 von 782. 

> Ein Privileg Lud. d. Fr. für Trier (Beyer I 50/55 von 816) enthält sachlich 
entsprechende Bestimmungen, und dort bestand damals eine selbständige Stadt- 
grafschaft. 


2 —— — — m 


- 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 413 


legien Ottos I. und Ottos II.! und vor allem aus einer Urkunde 
Herzog Konrads des Roten von 946°. Ihre Echtheit ist nicht 
unbestritten. Siegfried Rietschels Stimme erhebt sich dagegen, 
und eine gewisse Verwandtschaft mit den Wormser Fälschungen, 
von denen noch die Rede sein wird, läßt sich nicht verkennen. 
Doch lassen sich diese Beziehungen zu den Wornser Urkunden 
mindestens ebenso einfach durch die sachlichen Berührungen er- 
klären. Denn es handeite sich in beiden Fällen um dieselben 
Rechte, die man in Worms durch Fälschungen zu erwerben suchte, 
während sie in Speier die in Frage stehende Urkunde Konrads 
des Roten dem Bistum zugestand. Die Urkunde ist uns nur in 
einem Kopialbuch erhalten. Eine Prüfung der äußeren Merk- 
male ist also ausgeschlossen, aber es sind auch von dieser Seite 
her keine Gründe für eine Anzweiflung der Echtheit der Urkunde 
gegeben, es bleiben also nur die inneren Merkmale. Da wir aber 
aus dem 10. Jahrhundert nur ganz vereinzelte Privaturkunden 
haben und diese sich gerade durch ihre Formlosigkeit und Mannig- 
faltigkeit auszeichnen, kann auch eine Prüfung des Diktates und 
der Formeln keinen Beweis für die Unechtheit der Urkunde 
liefern. Wir haben darum keinen Grund, die Urkunde als Fäl- 
schung zu behandeln‘. 

Der Inhalt der Urkunde ist kurz folgender: Im Jahre 946 
schenkt Konrad dem Bischof quicquid hereditatis et predii ex 
parentum meorum traditione in eadem civitate habebam. Es sind 
dies, wie die Urkunde uns genau angibt“, außer dem liegenden 


1 M. G. Dipl I. Otto I. 379/520 von 969. — M. G. Dipl. II. Otto II. 94/108 
von ca. 975. 

® Remling 13/11 von 946. = Hilgard, Speyrer U. B. 4/3. 

3 Rietschel, Burggrafenamt. S. 129. 

4 Der beste Kenner dieser mittelrheinischen Fälschungen, Joh. Lechner, 
benutzt die Urkunde, ohne sie zu beanstanden (a. a. O. S. 547, 563). — Wir 
gehen dabei von dem Grundsatze aus, alle Urkunden so lange für echt zu 
halten, bis gute Gründe das Gegenteil beweisen. Aber auch wenn sie unecht 
wäre, würde das unser Ergebnis im ganzen nicht beeinträchtigen. Vgl. auch 
Koehne S. 143 ff. 

5 Remling 13/11: Inprimis enim tribui cuncta mancipia, que inibi cum 
eorum procreacionibus habebam ... ad hec eciam monetam que tota mee suc- 
cubuit proprietati, addideram, medietatem thelonei, nam altera pars semper 
erat illius loci pontificum. Sed eciam unam aream, salisque denarium, quem 
volgus vocat Salzfenninc, ac picis denarium, qui aliter dicitur Steinfenninc, 
atque pro re denarium, hoc ex Flichtifenninc, est namque vini denarium, qui 
theutonica locucione Amfennine, que tamen non ex habitatoribus illius civitatis 


414 Adolf Waas 


Gut und den Hörigen in der Stadt die Münze, die Hälfte des 
Zolles!, fünf verschiedene Steuern und Abgaben und die volle 
Gerichtsbarkeit in der Stadt und einem zugehörigen Gebiete. 
Daß dies und nichts anderes unter dem genannten omnem pote- 
statem intra civitatem et extra zu verstehen ist, zeigt das Diplom 
Ottos I., das den neuen Rechtszustand 969 bestätigte. Denn es 
setzt ausdrücklich fest, daß in der Stadt Speier und der an- 
grenzenden Mark niemand außer dem Bischof und seinem Vogt 
irgendwelche Gerichtsrechte ausüben darf“. Die Stadt und ihre 
Umgebung bildet also auch hier einen geschlossenen Gerichts- 
bezirk, der seit der Ottonenzeit dem Bischof untersteht, ebenso 
wie die Stadtgrafschaft zu Trier und Chur. Um eine allgemeine 
Gaugrafschaft öffentlichen Rechtes im herkömmlichen Sinne kann 
es sich auch bei diesem Bannkreis keinesfalls handeln. Das beweist 
neben der Beschränkung der Gerichtsgewalt auf den engbegrenzten 
Kreis der Stadt und ihrer Mark die Verbindung mit. der Ver- 
waltung des Königsgutes und der königlichen Herrschaftsrechte 
zu Speier. Das beweisen aber auch die in der Urkunde genannten 
Steuern und Abgaben’. Es wird zwar wohl kaum möglich sein, 
jede von ihnen genau zu begrenzen und zu charakterisieren, doch 
handelt es sich augenscheinlich bei ihnen allen, abgesehen von 
Gerichtsabgaben, um solche, die der Herr der Stadt als Herr 
des Marktes von den eingeführten (teilweise wohl auch von den 
ausgeführten) Waren zu erheben berechtigt ist, also um ausge- 
sprochene Grund- und Herrenrechte, die mit einer allgemeinen 
Grafschaft sich nicht vereinigen lassen. Nun hatten allerdings 
die Rechte, die in Trier und in Chur uns den herrschaftlichen 
Charakter der Grafschaft erkennen ließen, ein etwas anderes 
Aussehen; in Chur trat mehr die Landwirtschaft, in Trier mehr 
die Gewerbetätigkeit der Bewohner in den Vordergrund, ent- 
sprechend den Verschiedenheiten der Bevölkerungen, soweit nicht 


sed ab extraneis et de aliena patria venientibus diligenter sunt acquirenda..... 
atque omnem potestatem intra civitatem et extra..... 

1 Die andere Hälfte war schon im Besitze des Bischofs, s. Anm. 62. Wann 
der Bischof die erste Hälfte des Zolles erhalten hatte — ejne Zwischenstufe 
in dem Übergang der kgl. Rechte an das Bistum — wissen wir nicht. 

. . . ut nullus [dux sive] comes . .. nisi solus [episcopus et] advocatus 
familie sancte dii genitricis Marie in civitate Spira [et marca] que eidem urbi 
adiacens est, nullus ex iussione et concessione nostra deinceps publicus placitns 
presumat habere .... 

3 Siehe S. 413, Anm. 5. 


2 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 415 


der Zufall unsere Überlieferung gestaltet hat, aber herrschaftliche 
Rechte sind es in jedem Fall, einerlei ob diese Herrschaft sich 
auf landwirtschaftliche, gewerbe- oder handeltreibende Bevölke- 
rung erstreckt. Wir sind darum vollauf berechtigt, auch für 
Speier eine ebensolche herrschaftliche Grafschaft anzunehmen, 
wie wir sie in Trier und Chur vorgefunden haben. Der Unter- 
schied besteht nur darin, daß unsere Quellen von einer zeitweiligen 
Vereinigung von königlichen und kirchlichten Rechten in der Hand 
des Bischofs nichts zu berichten wissen. Wahrscheinlich hat eine 
solche der geringeren Bedeutung des Bistums wegen hier nie 
bestanden, eine Teilung der Rechte war darum in Speier wohl 
niemals nötig. Um so schwerer war es aber auch für den Bischof, 
in den Besitz dieser Rechte zu kommen. Wir wissen von äußerst 
heftigen Kämpfen zwischen dem Bischof und den Grafen, in deren 
Verlauf sogar Bischof Einhard von Speier von dem Vater Konrads 
des Roten des Augenlichtes beraubt wurde!. Und nur durch die 
Abtretung von großen, dem Grafenhause günstig gelegenen Gütern 
war Herzog Konrad der Rote zu der besprochenen Aufgabe 
seiner Rechte in Speier zu bewegen. 

Woher stammen nun diese Rechte des Herzogs? Er selbst 
sagt in der genannten Urkunde: „omnem potestatem intra civi- 
tatem et extra, que parentibus meis cum rebus prefatis ex regali 
traditione et donacione atque michi usque ad hoc tempus in pro- 
prietatem hereditatis succubuit.“ Wir haben also zweifellos einen 
ehemals königlichen Komplex von Rechten öffentlicher und pri- 
vater Natur vor uns, die vom König an die Familie Konrads 
des Roten und von diesem an den Bischof übergegangen sind. 
Über den ursprünglichen Charakter dieser königlichen Rechte 
wissen wir nichts Bestimmtes, aber die Gleichheit der Verhält- 
nisse mit Trier und Chur legt die Vermutung nahe, daß wir auch 
bier eine alte römische civitas vor uns haben mit Speier als 
Mittelpunkt”, die sich in der Form der Stadtgrafschaft auch im 
fränkischen und deutschen Reich erhalten hat. 

Für Worms? scheinen die Vorbedingungen für eine Unter- 
suchung der älteren Verfassungsverhältnisse zunächst nicht sebr 
günstig zu sein, da die sorgfältigen Untersuchungen von Joh. 


! S. Dümmler, ostfränk. Reich. III. 593. Vgl. Koehne a. a. O. S. 142/43. 

® Ob in Speier eine königliche Pfalz bestand, ist zweifelhaft. Vgl. Rietschel 
Die civitas, S. 81. 

Literatur über Worms s. S. 412, Anm. 1. 


416 Adolf Waas 


Lechner ergeben haben, daß fast alle älteren Urkunden von 
Worms für als gefälscht oder doch verfälscht gelten müssen. 
Doch haben gerade diese Untersuchungen gezeigt, wie sich aus 
der Tatsache der Fälschungen für die Zeit ihrer Entstehung 
(Wende des 10/11. Jhdts.) die wichtigsten Schlüsse auf die damals 
herrschenden Tendenzen ziehen lassen!. 

Von Speier nach Worms hinüber ist nur ein kleiner Schritt. 
Und das gilt in unserem Falle in erhöhtem Maße. Denn beide 
Städte ruhen auf derselben Grundlage der römischen civitas und 
haben vieles in ihrer Geschichte gemeinsam, in beiden Städten 
aber hat auch dasselbe Geschlecht Konrads des Roten die maß- 
gebende Herrenstellung inne. Die Wahrscheinlichkeit für eine 
gleichartige Entwicklung ist darum von vornherein groß. Aber 
unsere Quellen führen uns weiter. Wir erfahren, daß die Stadt 
Worms im ganzen (nicht nur eine bischöfliche Immunität oder 
ähnliches) als geschlossenes Gebiet mit dem hohen Königsbanın 
von 60 Schillingen geschützt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft 
als civitas publica®. Das weist schon auf Übereinstimmung mit 
den anderwärts vorgefundenen Rechtsverhältnissen hin. Wenn 
außerdem in einer ganzen Reihe von Urkunden und Fälschungen 
der Nachdruck auf einer Summe königlicher Rechte in ipsa civitate 
oder infra et extra urbem liegt’, so beweist dies zwar an sich 
noch nichts, wohl aber im Zusammenhang mit einer Urkunde von 
979, in der Herzog Otto eine vom König überkommene Summe 
von Rechten sive ex ipsa urbe vel in suburbio villeve adiacentis 
confinio provenientes schenkt‘. Die Annahme eines geschlossenen 
Bezirkes königlicher Rechte in und um Worms ist demnach nicht 
von der Hand zu weisen. 

Auch in Worms gehen diese Rechte im Laufe der Entwicklung 
an den Bischof über, aber auch hier wie in Speier nicht mit 


1 A. a. O. S. 70 fl. 

2? M. G. Leges. Sect. IV. Bd. I. S. 640 ff. Hofrecht Bischof Burkhards, Ar- 
tikel 20, 27 und 28, in denen die 60-Schilling-Buße innerhalb der Stadt fest- 
gesetzt wird, und M. G. Dipl. III. Heinrich II. 319,399 von 1014, in der die 
Ausdehnung der 60-Schilling-Buße auf die ganze erzbischöf liche Familie unter- 
sagt wird, diese Buße aber auf die publicae civitates eingeschränkt wird (illos 
vero LX solidos . .. omnino interdicimus nisi in publicis civitatibus . .. 

Mühlbacher 1373, 1894, M. G. Dipl. II. 46/55. Vgl. damit entsprechenden 
Wortlaut in Trierer Privilegien (s. S. 402). 

M. G. Dipl. II. Otto II. 199 225 von 979. Über die Echtheit der Urkunde 
vgl. Lechner a. a. O. S. 359 ff. und 547ff. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 417 


einem Male. Zunächst erhielt einmal, wir wissen nicht wann, 
der Bischof zwei Drittel der Zoll- und Bannrechte in dem an- 
gegebenen Gebiet, traditione ac permissu nostrorum decessorum, 
wie Otto II. erklärt!. Das letzte Drittel erhält der Bischof aus 
der Hand Herzog Ottos im Jahre 979. Aber auch damit waren 
noch nicht alle Rechte in der Hand des Bischofs vereinigt. Es 
beginnen nun unter Bischof Hildibald und Burkhard heftige Kämpfe 
um die Herrschaftsrechte in Worms? entsprechend denen, die 
sich, wie wir gesehen haben, in Speier abspielten.. Aus diesen 
Kämpfen stammen nun auch die großen Fälschungen und Ver- 
fälschungen, die uns zeigen, was man auf kirchlicher Seite in 
diesen Kämpfen erstrebte, wie Lechner im einzelnen nachgewiesen 
hat. Die Tendenz der uns interessierenden Fälschungsgruppe ist 
nun eine doppelte. Einmal versucht man die Übertragung der 
königlichen Rechte in Worms auf den Bischof zurückzudatieren® 
und dann sie genauer zu präzisieren, und dadurch augenscheinlich 
Rechte einzuschließen, die bei der Übertragung von 979 nicht 
einbegriffen waren. Die Fälschungen auf den Namen Ludwigs 
des Deutschen und Arnulfs“ nennen „den Königsscheffel, der ge- 
meinhin stuofkorn® genannt wird“ und alle Einnahmen, die der 
König in Worms und dem zugehörigen Gebiet (nicht nur von den 
Leuten der Kirche, sondern überhaupt) zu beziehen hat, die an- 
gebliche Urkunde Ottos II. aber macht nähere Angaben über 
Einnahmen des Königs aus diesem Gebiet“, die augenscheinlich 
die Angaben der anderen Urkunden ergänzen, nur steht hier 
eine Geldabgabe (Pfennigbann) an Stelle der Naturalabgabe 
(Königsscheffel) im Vordergrund. Mit den Leuten der bischöf- 


ı Vgl. S.416, Anm. 4. 

2 Vita Burchardi M. G. SS. IV. S. 835 ff. 

8 Lechner a. a. O. 882 ff. und 562 fl. 

Mühlbacher 1878. Boos I. 22/11 von 856. — Mühlbacher 1894. Boos I. 
28 / 18 von 898. 

5 Aus dem Namen stuof korn ist nichts für den rechtlichen Charakter zu 
entnehmen, da stuof nur das angewandte Hohlmaß bezeichnet (vgl. Lexer. 
Hhd. Handwörterbuch II. 1216). Doch ist die Gleichheit des Namens mit der 
in Speier bekannten Abgabe (M. G. Dipl. Merow. 28/27) sehr wohl zu beachten. 
HM. G. Dipl. II. Otto II. 46/55 von 973 . .. alias utilitates omnes que 
infra aut extra urbem predictam in dominicum fiscum redigi aliquo modo 
potuerant in banno, quod penningban vulgariter dicunt aut ceteris solutionibus, 
hoc est fredo vectigalibus sive ullis iusticiis legalibus vadiis vel curtilibus 
aut ceteris utensilibus que dici aut nominari possunt . . .. — Lechner über- 
sieht diese Seite der Fälschungstendenzen. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 27 


418 Adolf Waas 


lichen Kirche haben diese Abgaben nichts zu tun. Von ihnen 
und ihren Verpflichtungen ist in den Urkunden auclı häufig die 
Rede, aber stets in scharfer Absonderung von den in den Fäl- 
schungen erstrebten Rechten!. Augenscheinlich handelt es sich 
hier um Einnahmen, die der König kraft herrschaftlichen Rechtes 
von den Leuten des Wormser Gebietes zu fordern hatte, ähnlich 
wie wir solche in den alten Stadtgebieten, den Stadtgrafschaften 
von Trier, Chur und Speier kennen gelernt haben. Diese Rechte 
sind nun teilweise an den König übergegangen, aber ein Rest 
ist noch strittig, und um diesen Rest werden nun die heftigsten 
Kämpfe in der Stadt Worms ausgefochten. Die Vita Burchardi 
weiß uns ein äußerst temperamentvolles Bild von der Heftigkeit 
dieser Kämpfe zu geben?, sie gibt uns aber auch wichtige Auf- 
schlüsse über den Inhalt dieser Kämpfe. Sie feiert mit den 
Worten: „Ita quoque Wormacia iniquo servitio diu subiecta ... 
liberata est“ das Jahr 1002 als das Geburtsjahr der Freiheit 
von Worms, und in denselben Jahren erhält die neuerrichtete 
Pauluskirche den Namen: ecclesia ob libertatem civitatis’. Ge- 
meint ist selbstverständlich die Freiheit unter dem Bischof, d. h. 
die alleinige Herrschaft des Bischofs über die Stadt. Was im 
Jahre 1002 geschehen ist, muß man also für grundlegend für die 
Stadtherrschaft des Bischofs angesehen haben. Es hatte aber 
in diesem Jahre gegen bedeutende Entschädigungen Herzog Otto 
alles Gut und alles Eigen, das er zu Worms besaß, durch Ver- 
mittelung des Kaisers dem Bischof übergeben®, und wir wissen 
aus anderen Quellen, daß es vor allem die Burg der Herzöge in 
Worms war, die damals übergeben wurde mit allen sich daran 
anschließenden Rechten“. Sie war der Mittelpunkt für die Aus- 
übung der königlichen, später herzoglichen Rechte in Worms ge- 
wesen, so wie wir in Trier und Chur königlich Pfalzen als Mittel- 
punkte der alten civitates und späteren Stadtgrafschaften kennen 
gelernt hatten. Ihr Übergang an den Bischof, das ist der ent- 
scheidende Tag, den der Bischof selbst mit den Worten: „redacta 
Wormatia in potestatem beati Petri“ kennzeichnet“. 


1 M. G. Dipl. Kar. 20/28 von 764. Boos I. 12/7 von 814. Dipl.I. Otto I. 
310,424 von 965. — Vgl. damit die teilweise wörtlich (Beyer I. 50/56) über- 
einstimmenden Privilegien für Trier und Speier. 

2 8. S. 417, Anm. 2. 

3 M. G. Dipl. III. Heinr. II. 2023 von 1002. 

1 S. Seite 417, Anm. 2. 

5 Boos I. 44/35 von 1016. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 419 


Wir bekommen so also von verschiedenen Seiten her einen 
Einblick in den Inhalt der Summe von Rechten, die in dem be- 
grenzten Stadtgebiet von Worms von dem König über den Herzog 
an den Bischof übergegangen sind: eine königliche Pfalz! in der 
Stadt und von dort aus verwaltet Zoll- und Gerichtsrechte und 
herrschaftliche Einnahmen in Naturalien und Geld aus dem be- 
grenzten Herrschaftsgebiet, das Ganze aber in völliger Scheidung 
von der unter Immunität stehenden Herrschaft der bischöflichen 
Kirche. Es deckt sich dies Bild also völlig mit den in den anderen 
Bischofsstädten römischer Grundlage vorgefundenen Rechtsver- 
hältnissen. 

Eine Urkunde Arnulfs für Worms von 897? bestätigt nun 
diese Annahme. Wir erfahren hier, daß es in Worms eine societas 
von Königsleuten gibt, die zu bestimmten Heeresabgaben und 
anderen Leistungen an den König verpflichtet sind. Einige von 
ihnen werden 897 mit allen ihren Leistungen der Wormser Kirche 
geschenkt. 

Näheres über diese Wormser Königsleute, die diese Urkunde 
von 897 genannt hatte, erfahren wir aber aus dem Hofrecht 
Bischof Burkhards, das wenige Jalıre nach der „Befreiung von 
Worms“ aufgestellt worden ist”. Wir lernen in diesem Hofrecht 
eine Gruppe von Leuten kennen, die als „Königsleute“ (fiscalini) 
bezeichnet werden, obwohl sie zur bischöflichen familia gehören. 
Das kann nur historisch zu verstehen sein dahin, daß diese Leute 
„Königsmannen“ waren, ehe sie wohl vor nicht zu langer Zeit 
unter die Botmäßigkeit des Bischofs kamen. Augenscheinlich sind 
also diese „Königsleute“ 1002 oder schon 979 aus königlicher Herr- 
schaft in die des Bischofs übergeben worden. Wir gewinnen also 
damit noch eine weitere Möglichkeit, den Inhalt der königlichen 
Herrschaftsrechte in Worms noch aus dem Hofrecht des Bischofs 
heraus zu bestimmen, da dort noch die verschiedenen Rechte nach 
ihrer Entstehung getrennt ausgeführt werden, ebenso wie wir in 
Trier aus dem Stadtrecht unter bischöflicher Herrschaft noch die 


ı Über die königliche Pfalz zu Worms vgl. Rietschel, civitas, S. 75 und 81. 
2? Mühlbacher 1884. Boos I. 27/17 von 897. .. nostros fiscalinos servos, 
qui regis potestati parafridos... in expeditione reddere consueverunt una cum 
ipsa institutione persolutionis parafridorum ceterorumque utensilium, que do- 
minicus fiscus ab eis exigere solitus erat . . . cum omni progenie ad eandem 
societatem parafridorum pertinente .. .. quicquid prenominati fiscalini servi 
eorumque consocii regali dignitati antea persolvere debuerant...condonavimus... 
3 M. G. Leges. Sect. IV. Bd. I. S. 640 ff. 


27* 
2 


420 Adolf Waas 


Rechte der alten königlichen Stadtgrafschaft herauslesen konnten. 
Es werden nun diese Königsleute in dem Hofrecht charakterisiert 
durch ihre Gegenüberstellung mit den Hörigen der Kirche, den 
dagewardi und den Ministerialen, von beiden werden sie sorg- 
fältig unterschieden!. Sie zahlen eine Heersteuer und ein regale 
servitium? (vgl. den Königsscheffel der Fälschungen), stehen aber 
deutlich über den Hörigen®, während sie mit den Ministerialen 
des Bischofs etwa auf einer sozialen Stufe zu stehen scheinen“. 
Sie haben also eine Stellung wie sie der auch sonst bekannten 
der „Königsleute“ oder Freibauern etwa entspricht. 

Das alles berechtigt uns aber zu dem Schluß diese Königs- 
leute des Hofrechts gleichzusetzen mit der societas von Königs- 
leuten in der Urkunde Arnulfs, und in der Herrschaft über diese 
Leute den Hauptinhalt der um die königliche Pfalz in Worms 
gruppierten königlichen Rechte des Stadtgebietes zu sehen, um 
die der heftige Kampf im 10. Jahrhundert geführt wurde, sodaß 
wir nun auch hier das Bild der königlichen Stadtgrafschaft als 
Erbe der alten civitas in einer Summe königlicher öffentlicher und 
privatherrschaftlicher Rechte deutlich vor Augen haben, ähnlich 
wie wir es schon in anderen Städten kennen gelernt haben. Läßt 
sich dies Bild auch nicht bei allen untersuchten Städten mit der 
gleichen Deutlichkeit erkennen, so ist das Gesamtbild aus den 
einzelnen Schlaglichtern, die uns die Überlieferung gibt, im ganzen 
doch überall das gleiche und kein Zug vorhanden der dem wieder- 
spräche. 

Um so schlechter ist es mit unserer Kenntnis der Mainzer 
Verfassungsgeschichte bestellt’. Hatten wir in Worms großenteils 


1 Hofrecht Artikel 9, 18, 16, 22 und 29. 

3 Hofrecht Artikel 29. Über den Inhalt der Abgabe ergibt die Stelle 
nichts, da „regale servitium“ ein ziemlich farbloser, oft gebrauchter Begriff ist. 

3 Bei Mischehen gilt der Dagwart oder seine Tochter als die ärgere Hand. 
Ein Übergang in die Hörigkeit vergrößert nicht nur den Zins sondern gilt 
auch als Standesminderung. Vgl. die angegebenen Artikel. 

Ein Ubergang von den Königsmannen in die bischöf liche Ministerialität 
ist wohl möglich. Es darf sogar der neue Ministerial dann nur zu den best- 
geachteten Diensten verwandt werden. — Es beweist nichts gegen diese Auf- 
fassung der fiscalini, wenn in Artikel 30 des Hofrechts die bischöfliche Kasse 
als fiscus bezeichnet wird. Fiscus bezeichnet in diesem Zusammenhang den 
Verwaltungsmittelpunkt der ehemals königlichen Rechte. 

6 Vgl. zu Mainz außer der oben genannten und der bei Rietschel, Burg- 
grafenamt S. 122 genannten Lit“ ratur: Stimming, Manfred. Die Stadt Mainz 
in karolingischer Zeit. Westdeutsche Zeitschrift 81 (1912), S. 133ff. Ders. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 421 


gefälschte ältere Königsurkunden, so fehlen die Urkunden für Mainz 
fast ganz. Es treten nun zwar die Schenkungsbücher von Lorsch 
und vor allem von Fulda teilweise in diese Lücke ein, ein reich- 
haltiges Material, auf Grund dessen Stimming sein scharfes und 
klares Bild von Mainz in der Karolingerzeit zeichnen konnte. 
Doch über die Verfassung von Mainz sagen sie nichts aus. Wir 
erfahren zwar, daß dieser oder jener große Herr ausgedehnten 
Besitz in der Stadt hatte, aber in welcher Weise diese Rechte 
verwaltet wurden und dieser Besitz bewirtschaftet wurde, erfahren 
wir nicht. Wir hören zwar, daß der König umfänglichen Grund- 
besitz in der Stadt hat, wissen aber nicht, ob ihn nicht Königs- 
bauern verwalteten, oder ob nicht neben diesem Grundbesitz an 
Königsleute ausgetanes Gut des Königs in Mainz vorhanden war. 
Es wird uns zwar berichtet, daß zahlreiche Unfreie dem König 
in Mainz unterstanden, wissen aber nicht, ob daneben auch eine 
Gemeinde freier Leute bestand. Das alles kann uns keine Antwort 
auf die Frage nach der Mainzer Verfassung geben. Nur eine 
einzige Nachricht haben wir, die dieses Dunkel aufzuhellen vermag. 
Es ist der Hinweis auf die Gleichheit der Mainzer und der Wormser 
Verfassung in der Urkunde Ottos II. für Worms vom 11. August 979°. 
Das aber bedeutet nun, nachdem wir von der Verfassung von Worms 
und ihrer Geschichte im früheren Mittelalter ein ziemlich klares 
Bild gewonnen haben, auch recht viel für die Mainzer Verfassungs- 
geschichte. Denn wir dürfen nun das Bild, das wir von dem Ver- 
hältnis von Königtum, Bistum und Grafschaft in Worms gewonnen 
haben, in großen Zügen auf Mainz übertragen, besonders da die 
gleichartige Entwicklung in den anderen mittelrheinischen Bischofs- 
städten an sich schon parallele Erscheinungen auch in Mainz wahr- 
scheinlich machte. Nun gewinnen aber einzelne verstreute Mainzer 
Nachrichten an Wert, da sie nun als Stichproben dienen können, 
ob wirklich die Mainzer Verfassungsverhältnisse denen der anderen 
mittelrheinischen Bischofsstädte entsprachen. 


Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzbistums Mainz. Quellen 
und Forschungen zur hess. Geschichte. III. Darmstadt 1915. Schrohe, Heinrich. 
Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den Erzbischöfen 
der Stadt... Beiträge zur Gesch. der Stadt Mainz IV. Mainz 1915 enthält 
leider fast nichts über die uns beschäftigende Frage. 

ı Vgl. zu dem Folgenden Rietschel, civitas, S. 76ff. und Stimming, West- 
deutsche Zeitschrift 31, a. a. O. 

2 M. G. Dipl. II. 199/225 von 979 ... ut reliquarum ecclesiarum Mogonti- 
ensis atque Coloniensis presules pleno iure possideant ... 


42% Adolf Waas 


So bestimmen die Fuldischen Schenkungsurkunden die Lage 
eines Grundstückes oft durch die Angabe, daß es in der Mainzer 
Mark, und zwar innerhalb oder außerhalb der eigentlichen Stadt 
liegt!. Wir werden nicht fehl gehen, wenn wir diese Mark mit 
der uns aus den anderen Bischofsstädten bekannten alten civitas, 
der späteren Stadtgrafschaft gleichsetzen, besonders da auch für 
Mainz die Bezeichnung des engeren Umkreises der Stadt als „Graf- 
schaft“ bezeugt ist“. Noch im 13. Jahrhundert nannte man den 
Winkel zwischen Rhein und Main Mainz gegenüber die „Graf- 
schaft“®, und ein Burggraf übte unter erzbischöflicher Oberhoheit 
innerhalb dieser Grafschaft Gerichts- und Hoheitsrechte aus“. Das 
alles paßt auf das beste zu dem Bilde, das wir in den anderen 
mittelrheinischen Bischofsstädten gewonnen haben, und bestätigt 
die Gleichartigkeit der Mainzer Verfassungsverhältnisse mit jenen, 
wie sie die Urkunde Ottos II., von 979 behauptete. 

Wir wissen nun allerdings nicht, wie lange dieser Zustand, 
den wir als ersten in Mainz kennen lernen, die Ausübung der 
Gerichtsbarkeit und der Herrschaftsrechte in der Stadt durch den 
Vogtburggrafen in bischöflichem Auftrage, schon bestanden hat. 
Von einem Übergange an den Bischof und einer damit etwa ver- 


bundenen Krisis hören wir nichts. Aber das beweist bei dem 


schlechten Zustand unserer ältesten Mainzer Überlieferung nichts. 
Doch spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit wohl dafür, daß 
der Erzbischof schon lange im Besitze der Rechte war, denn es 
ließ sich beobachten, daß ein Bistum um so früher in den Besitz 
dieser Rechte gekommen ist, je größer seine Macht und sein An- 
sehen waren. Doch das müssen bloße Vermutungen bleiben. Über 
die eine Tatsache der Gleichartigkeit der Mainzer Verfassung 
mit der der anderen mittelrheinischen Bistümer wird unsere Kenntnis 
der Mainzer Verfassungsgeschichte wohl kaum hinauskommen. 
Überblicken wir nun das Ganze, so ist der stärkste Eindruck 
der der Einheitlichkeit der Entwicklung in den behandelten Bischofs- 


1 Vgl. Stimming, Westdeutsche Zeitschrift 31, 135f. Die Urkunden liegen 
inzwischen in der sorgfältigen Ausgabe des Urkundenbuchs des Klosters Fulda, 
bearbeitet von Edmund Stengel I, 1. (Veröffentlichungen der Hist. Komm. für 
Hessen und Waldeck X, 1, 1) vor. 

® Rietschel, Burggrafenamt, S.127f. Stimming, Entstehung d.weltl. Territor., 
S. 20 fl. 

3 Stimming, Entstehung d. weltl. Territor., S. 101. 

41 Stimming a. a. O. und Rietschel S. 121 ff. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 423. 


städten. Diese Untersuchung müßte nun auch auf die anderen 
dentschen Bischofsstädte auf römischer Grundlage ausgedehnt 
werden. Aber auch so können wir schon sicher sein, hier nicht 
vor einer zufälligen Parallelentwicklung oder rein lokaler nachbar- 
licher gegenseitiger Beeinflussung der einzelnen Bistümer zu stehen, 
(das letztere schließt schon die gleiche Entwicklung in Chur aus). 
Es bleibt uns nur die Möglichkeit einer einheitlichen Entwicklung 
auf Grund der gemeinsamen Grundlage und gemeinsamer bildender 
Faktoren der Verfassungen dieser Bischofsstädte. Die gemein- 
same Grundlage nun ist in der römischen civitas als Urzelle der 
Verfassungen der genannten Städte gegeben. Ihr Fortbestehen 
in den mittelalterlichen Rechtsverhältnissen kann also einen Bei- 
trag zu der Frage nach dem Verhältnis von römischen und ger- 
manischen Faktoren in der Kultur des Mittelalters liefern, der 
durch die Rolle, die die behandelten Städte in der Geschichte des 
Mittelalters spielen, seine Bedeutung erhält. 

Diese römische civitas geht in ihrem wesentlichen Gehalt in 
das fränkische Reich über, aber genauer gesagt, an den fränkischen 
König, der den fränkischen Staat vertritt, und zwar bildet sich 
aus dem öffentlichen Recht des römischen Reiches ein Herrschafts- 
recht des Königs, das mit privaten Herrschaftsrechten mehr als 
mit öffentlichen Rechten gemein hat, und zwar ein Herrschafts- 
recht des Königs über das scharf begrenzte Gebiet der Stadt und 
ihrer nächsten Umgebung und über die zugehörigen Leute, die 
zwar frei bleiben, aber königlicher Muntherrschaft unterstehen, 
und darum abgabepflichtig sind. Diese Grundlage ist allen be- 
sprochenen Städten gemeinsam, denn sie gehen alle auf römische 
civitates zurück. Ebenso gruppieren sich in ihnen alle diese 
Herrschaftsrechte um eine königliche Pfalz oder Burg als Zentrum 
und werden von dort aus verwaltet !. 

Gemeinsam ist aber nicht nur diese Grundlage, sondern auch 
der eine der bildenden Faktoren: das Königtum, seine Macht- 
stellung und seine Politik. Der andere dagegen, die Macht der 
Bischöfe und Erzbischöfe und ihre Stellung dem Königtum gegen- 
über, ist in den verschiedenen Städten verschieden, und hierauf 
beruht der Unterschied in der Verfassungsgeschichte der be- 


1 Ob in Mainz durch alle Zeiten eine Pfalz bestand, ist unsicher, ja sogar 
unwahrscheinlich. In der Merowingerzeit ist aber eine solche zu erweisen. 
Vgl. Schrohe a. a. O. S. 1. Rietschel, civitas, S. 81. Stimming, Westdeutsche 
Zeitschrift 31. S. 141. 


424 Adolf Waas 


sprochenen Städte. Denn es ließ sich beobachten, daß in Trier, 
Chur, Speier und Worms der Zeitpunkt, an dem es dem Bischof 
gelang, die Herrschaft über die Stadt, d. i. die Verfügung über 
die Stadtgrafschaft, zu erlangen, sich bestimmt nach dem Grade 
der Macht und des Ansehens des Bistums. So gehen alle den 
gleichen Weg, doch zu verschiedenen Zeiten und mit verschiedener 
Intensität. 

Dieser Unterschied zeigt sich schon darin, daß man in Trier 
und Chur in merowingischer Zeit dem Bischof die gemeinsame 
Verwaltung der königlichen und bischöflichen Rechte überließ, 
daß dagegen in Speier und Worms jede Spur für eine solche Ver- 
einigung fehlt. An diesen beiden Orten war darum wohl auch eine 
Teilung beider Rechtsgruppen, wie sie die Karolinger in Chur und Trier 
vornahmen, gar nicht nötig. Auch in Tours hat Dopsch eine parallele 
Entwicklung nachgewiesen’. König Dagobert hat im 7. Jahr- 
hundert der bischöflichen Kirche zu Tours alle Einnahmen des 
Fiskus in der Stadt Tours geschenkt. Der Bischof setzte dort 
von diesem Zeitpunkt an einen „Stadtgrafen“ ein, der die bisher 
königlichen Rechte nun in bischöflichem Auftrage zu verwalten 
hat. Es spiegelt sich in dieser Entwicklung auf das deutlichste 
das Sinken der königlichen Macht den Bischöfen gegenüber gegen 
Ende des 6. Jahrhunderts, wie sie in der von Dopsch zitierten 
Klage des Merowingerkönigs bei Gregor von Tours? zum Aus- 
druck kommt. Mit dem Erstarken der Königsmacht unter den 
Karolingern setzt sofort auch eine Gegenbewegung auf diesem 
Gebiete ein. Es war ein äußerst wichtiger, tief einschneidender 
Akt, zu dem sich Pippin und Karl entschlossen, wohl geeignet, die 
Grundlage zu weiterer gedeihlicher Entwicklung für Königtum und 
Bistum zu werden. Ludwig der Fromme hielt noch zähe an den 
Absichten seines Vaters und Großvaters fest, wie wir aus den 
Verhandlungen mit dem Bischof von Chur entnehmen können. 
Doch schon unter Ludwig IV. (dem Kind) erreichte Trier, was 


1 Rietschels Theorie des Burggrafenamtes müssen wir für die besprochenen 
Städte wenigstens ablehnen. Der Burggraf ist zwar auch militärischer Burg- 
kommandant. Aber das ist nur eine Seite, und zwar nicht einmal die be- 
deutendste dieser Institution. Mit dem Ersatz von „Burg“ mit „Stadt“ ergibt 
sich der Inhalt des Amtes von selbst. Rietschels Beweise sind nicht stichhaltig, 
da sie erst die Zeit betreffen, in der die Burg Stadtgrafschaft schon unter 
bischöflicher Oberhoheit stand und mit der Vogtei vereinigt war. 

2 Dopsch. Grundlagen II. S. 349. 


Königtum, Bistum und Stadtgrafschaft in den mittelrheinischen Bistümern 425 


Chur unter Ludwig dem Frommen vergebens erstrebt hatte: die 
Übertragung der Stadtgrafschaft an das Bistum. Es war das eine 
Rückkehr zu dem alten Zustand, und es war mehr als das. Denn 
das Bistum hatte bei der Teilung eine Ausscheidung seines Besitzes 
- aus der bis dahin ungeschiedenen Masse des königlichen Gutes, und 
damit die rechtliche Sicherung seines Besitzstandes für alle Zeiten 
erreicht. Freilich ist zu beachten, daß auch unter den Ottonen, 
Saliern und Staufen die Munt des Königs über das Bistum, und 
damit eine Obergewere des Königs an dem bischöflichen Gute 
gewahrt blieb, daß also der Unterschied doch nicht so groß war, 
wie es wohl auf den ersten Blick scheinen mochte. Den besten 
Beweis dafür bietet die von Stimming nachgewiesene Politik Bar- 
barossas dem mächtigsten der Erzbistümer, Mainz gegenüber". 
Sie zeigt, wie sehr sich der König als Herr des bischöflichen 
Gutes fühlen; wie weit er seinen Anspruch durchsetzen konnte, 
war allerdings mehr eine Frage der tatsächlichen Machtverhält- 
nisse wie des geltenden Rechtes. 


1 Dopsch. Grundlagen II. S. 250/61: M. G. SS. rer. Merow. I. 286: Gregor 
von Tours. Hist. Franc. IV. 46. 
2 Stimming, Entstehung des weltl. Territoriums, S. 82 ff. 


Bemerkung. Der Herausgeber hatte die vorliegende Arbeit angenommen, 
obschon er mit den Ergebnissen nicht einverstanden war, ja allgemeine Bedenken 
gegen die angewandten Arbeitsmethoden überhaupt hatte. Er batte die An- 
nahme unter der ausdrücklichen Bedingung ausgesprochen, seinen entgegen- 
gesetzten Standpunkt äußern zu dürfen. Dies sollte in der Art geschehen, daß 
er in einem Artikel des nächsten Heftes zu der vorliegenden Frage selbst 
Stellung nehmen wollte. Dazu ist es leider nicht mehr gekommen, der Tod 
bat ihm die Feder aus der Hand genommen und ihn verbindert, aus seiner 
reichen Kenntnis beraus einen Beitrag zur Lösung der Frage zu geben. 

H.W. 


426 


Vom Mittelalter zur Reformation. 


Von 
Paul Joachimsen!. 


Im Jahre 1891 ließ Konrad Burdach zwei kleinere Aufsätze 
im Zentralblatt für Bibliothekswesen unter dem Titel: Zur Kenntnis 
altdeutscher Handschriften und zur Geschichte altdeutscher Lite- 
ratur und Kunst erscheinen, die auch über den Kreis der ger- 
manistischen Fachgenossen, für den sie zunächst bestimmt waren, 
Aufsehen erregten. Burdach ging von dem Verzeichnis altdeutscher 
Handschriften aus, das Adalbert v. Keller angelegt und das Eduard 
Sievers 1890 herausgegeben hatte. Er warf dabei die Frage auf, 
welche Beobachtungen literargeschichtlicher Art sich an eine Über- 
sicht über den Handschriftenbestand einer bestimmten Periode 
knüpfen ließen, und fand, daß bei allen Zufälligkeiten der Über- 
lieferung sich doch bestimmte Linien der steigenden und sinkenden 
Beliebtheit, ja des völligen Verschwindens einzelner Literatur- 
gattungen abzeichneten, denen nachzugehen. für eine tiefere Be- 
trachtung des Kulturwandels von erheblichster Wichtigkeit sei. 
Dann aber wendet sich Burdach dem Böhmen Karls IV. als dem 
neuen Mittelpunkte deutscher Kultur im 14. Jahrhundert zu. Hier 
interessiert ihn vor allem die böhmische Kanzlei. In ihr sieht er 
von allen Seiten die Fäden einer Entwicklung zusammenlaufen, 
die für die gesamtdeutsche entscheidend wichtig werden sollte. 
Hier vollzieht sich die erste planvolle Rezeption des römischen 
Rechts, hier wird durch die enge Verbindung mit der Universität 
allmählich ein juristisch durchgebildeter Beamtenstand geschaffen, 
der aber im Gegensatz zur Universität das weltliche Element ver- 
tritt und damit die Säkularisierung der kirchlichen Kultur ein- 
leitet. Hier aber zeigen sich vor allem die Anfänge der deutschen 


! Dieser Aufsatz war Anfang 1920 im Manuskript abgeschlossen. Er ver- 
folgt den Stand des Problems deshalb nur bis zu diesem Zeitpunkte. 


Vom Mittelalter zur Reformation 427 


Renaissance, und zwar entsprechend den durch Karl IV. ge- 
knüpften Verbindungen ebensosehr als Beziehungen zu Frank- 
reich wie zu Italien. Paris, Avignon, Bologna und Oxford, die 
großen Kulturherde jener Zeit, wirken auf den Klerus und die 
Universität. In den Kanzleien aber wird dem Humanismus Bahn 
gebrochen. Hier entsteht der neue Stil der Prosa, eine neue 
Eloquenz, Theorie der Epistolographie und Rhetorik und neue 
literarische Gattungen überhaupt. In Johann von Neumarkt, 
dem langjährigen Kanzler Karls IV., sehen wir den ersten ziel- 
bewußten Vertreter all dieser Bestrebungen. Er ist der gelehrige 
Schüler Petrarkas und Cola di Rienzos, von denen er die Tullianische 
Wohlredenheit zu erlernen sucht. Seine und ihre Briefe werden 
dann in vielverbreiteten Sammlungen die Quellen einer neuen 
humanistischen Epistolographie in Deutschland. Sein Leben zeigt 
bereits den humanistischen Sinn für verfeinerte Geselligkeit, auch 
für die literarische Muße auf dem Lande. — Von all dem laufen 
Fäden zur nächsten Generation, so daß es nicht mehr unerklär- 
lich erscheint, wenn um die Mitte des 15. Jahrhunderts der Apostel 
des Humanismus in Deutschland, Enea Silvio, gerade in Böhmen 
seine ersten und begeisterten Anhänger fand. 

Diese Erörterungen, mit umfassender Gelehrsamkeit gestützt, 
eröffneten Ausblicke nach allen Seiten und wiesen weit über 
den Kreis der germanistischen Fachwissenschaft hinaus. Bur- 
dach konnte ihnen denn auch, als er sie zwei Jahre später ge- 
sondert zusammendrucken ließ!, ein ziemlich eingehendes und 
umfangreiches Forschungsprogramm vorausgehen lassen. Er be- 
zeichnete hier als das Ziel seiner Forschung eine Aufhellung der 
Zeit, in der die beiden Grundmächte der modernen Welt, Re- 
naissance und Reformation, geboren wurden, mittels genauerer 
Betrachtung der literarischen Uberlieferung. Ist dies auch eine 
Frage, bei der Literatur- und Kunstforschung, Rechts wissenschaft 
und Theologie zusammenwirken müssen, so bleibt doch die sprach- 
geschichtliche Bedeutung dieser Untersuchungen gewahrt. Würde 
doch der aufgezeigte Kultur zusammenhang erst die Ausbreitung 
der böhmischen Kanzleisprache erklären und damit der bekannten 
Außerung Luthers, daß das gemeine Deutsch, dessen er sich in 


! Unter dem Titel: Vom Mittelalter zur Reformation. Forschungen zur 
Geschichte der deutschen Bildung. Halle, Niemeyer 1893. Ich weise auf die 
Kritik hin, die damals Seemüller im Euphorion I, 149 gab. Sie trifft bereits 
die wesentlichen Punkte. 


428 Paul Joachimsen 


der Bibelübersetzung bediente, auf der Sprache der böhmischen 
und sächsischen Kanzlei ruhe, neuen, außerordentlich vertieften 
Sinn geben. i 

Burdach dachte sich die Ausführung dieses Planes zunächst 
in kleinerem Maßstabe. Dann aber ging das Unternehmen auf in 
dem größeren der Deutschen Kommission, die 1903 bei der Berliner 
Akademie der Wissenschaften errichtet wurde!. Es sollte eine 
gründliche, vom 15. Jahrhundert anhebende Geschichte der neu- 
hochdeutschen Schriftsprache geschaffen werden, die zu zeigen 
hätte, welches Einigungswerk nach und nach durch das deutsche 
Kaisertum, durch Humanismus und Reformation, durch den breiten 
Einfluß des Bücherdruckes sich vollzog. Als eine Art Prodromos 
dieses Werkes sollten die „Forschungen zur Geschichte der neu- 
hochdeutschen Schriftsprache“ dienen, die unter Burdachs beson- 
derer Leitung standen. Die Verarbeitung des von ihm und seinen 
Mitarbeitern gesammelten oder zu sammelnden Materials sollte in 
einem großen Werk erfolgen, das den Titel führt: Vom Mittel- 
alter zur Reformation. Es war auf vier Bände folgenden Inhalts 
berechnet: 1. Die Kultur des deutschen Ostens im Zeitalter 
Karls IV. 2. Quellen und Forschungen zur Vorgeschichte des 
deutschen Humanismus. 3. Die deutsche Prosaliteratur des Zeit- 
alters. 4. Texte und Untersuchungen zur Geschichte der ost- 
mitteldeutschen Schriftsprache von 1300 bis 14500. 

Damit hatte sich die Akademie in den Dienst der besonderen 
wissenschaftlichen Pläne Burdachs gestellt, die nun in großem 
Maßstabe unter Heranziehung eines Stabs von Mitarbeitern ge- 
fördert werden konnten. Erschienen sind schließlich bis jetzt als 
Teile von Band 2 der Gesamtpublikation der Briefwechsel Cola 
di Rienzos mit verwandten Aktenstücken in zwei Bänden von 
Burdach und Paul Piur, dazu der erste Halbband einer Einleitung 
Burdachs unter dem Titel: Rienzo und die geistige Wandlung 
seiner Zeit, ferner als erster Teil des dritten Bandes Der Acker- 


1 Siehe den Generalbericht über Gründung, bisherige Tätigkeit und weitere 
Pläne der Deutschen Kommission in den Sitzungsberichten der Berl. Akad. 1905 
S. 694 ff.: ferner den Aufsatz von Gustav Roethe über die Deutsche Kommission 
der K. Preuß. Akademie der Wissenschaften in den Neuen Jahrbüchern für das 
klassische Altertum usw. Bd. 31 (1913), S. 37 ff. 

2 Ein genauerer Plan in Burdachs Reisebericht in den Abhandlungen der 
Akademie 1903, S.5ft. Die allmählichen Umarbeitungen und Erweiterungen in 
den jährlich am Friedrichstage erstatteten Berichten. 


Vom Mittelalter zur Reformation 429 


mann aus Böhmen, herausgegeben von Alois Bernt und Burdach!. 
Wir haben also bis jetzt in der Hauptsache Textpublikationen 
erhalten, die als solche zweifellos einen Fortschritt bedeuten — 
von den Rienzobriefen konnte Burdach mit Recht sagen, daß sie 
zum Teil jetzt erst in verständlichen Texten vorliegen, der Text 
des Ackermanns ist in der Tat eine Neuschöpfung —, die aber 
ihre Bedeutung im Rahmen des Ganzen doch erst durch die Unter- 
suchungen bekommen könnten. Auf das Erscheinen dieser zu 
warten, erscheint aber nach dem bisherigen Fortschreiten des 
Gesamtwerkes nicht ratsam; es ist auch nicht unbedingt nötig, 
da die Grundlinien der Burdachschen Betrachtungsweise unterdes 
von ihm durch ein paar Vorträge erhellt worden sind. 

Das sprachliche Problem hat er 1905 in einem zur Hälfte ver- 
öffentlichten Akademievortrag Über den Satzrhythmus der dent- 
schen Prosa behandelt. Hier führt er auf den cursus Leoninus, 
der in der päpstlichen Kanzlei zu Ende des 11. Jahrhunderts ein- 
geführt wurde, die Schaffung eines neugearteten Periodenstils 
zurück, so daß in dem Italien des 11. Jahrhunderts überhaupt die 
Wurzeln der literarischen und grammatischen Ausbildung der mo- 
dernen europäischen Nationalsprachen lägen. Speziell für die 
deutsche Schriftsprache wird behauptet, daß der Unterschied zwi- 
schen der modernen deutschen und der mittelhochdeutschen Sprache 
weniger in Laut und Form, als in der Syntax, insbesondere in 
Wort- und Satzstellung und Satzbildung zu suchen sei. Der zweite, 
nicht gedruckte Teil zeigte dann wohl, daß sich dieser kunstvolle 
deutsche Prosastil, der geeignet war, die Reimpaare des Mittel- 
alters abzulösen, in der böhmischen Kanzlei zu entwickeln be- 
gonnen habe“. 

Auf ein ganz anderes Gebiet führte dann ein Akademievortrag 
von 1910 über Sinn und Ursprung der Worte Renaissance und 
Reformation und wiederum weiter eine 1913 vor der Philologen- 
versammlung in Marburg gehaltene Rede Über den Ursprung des 
Humanismus® Eine Zusammenfassung seiner Ansichten endlich 


1 Sämtlich bei Weidmann, Berlin, seit 1912. Die von Burdach in seinem 
neuesten Rechenschaftsbericht als erschienen zitierte Übersicht über das Gesamt- 
werk in Bd. 3 Abt. 2 des Gesamtwerkes ist mir nicht zugänglich geworden. 

3 Siehe den Aufsatz Roethes und Burdachs akademische Antrittsrede vom 
8. September 1902 in der SB Berl. Akad. 1902 S. 793 ff. 

3 Zusammengedruckt unter dem Titel: Reformation, Renaissance, Hu- 
manismus. Zwei Abhandlungen über die Grundlagen moderner Bildung und 
Sprachkunst. Berlin 1918. 


430 Paul Joachimsen 


hat Burdach in einem Vortrag über Deutsche Renaissance, ge- 
halten 1916 im Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, ge- 
geben. Hier entrollt er ein Gesamtbild des europäischen Bildungs- 
ganges, soweit er unter dem Zeichen der Renaissance steht, und 
gibt zugleich, vor allem in Polemik mit dem Neugotiker Richard 
Benz, wertvolle Fingerzeige für unsere künftige Bildung. 

So hat sich also — und das ist für die gesamte Würdigung 
der Arbeiten Burdachs wichtig — das Blickfeld des Gelehrten 
beständig erweitert. Von einer Frage der Grammatik und Stilistik 
ausgehend, ist er zu Problemen der Bildungsgeschichte und schließ- 
lich zu solchen der allgemeinen Kulturgeschichte vorgeschritten. 
Das hat zunächst zu einer immer stärkeren Erweiterung des Be- 
griffs der Renaissance geführt. Während Burdach noch 1905 und 
wohl noch 1909 damit einverstanden ist, daß man unter Renaissance 
nichts anderes verstehe als die Erneuerung antiker Wissenschaft, 
Stilkunst und Bildung, die im eigentlichen Mittelalter mehrere 
Male stattfand, werden wir 1918 darüber belelırt, daß gerade diese 
Festlegung des Renaissancebegriffs auf die Erneuerung der Antike 
eines der schlimmsten historischen Vorurtdile sei, das dem wahren 
Verständnis der Renaissance entgegenstehe. „Vielmehr ist die 
Renaissance eine geistige Revolution aus allgemeinen seelischen 
Motiven. Sie hat demgemäß (ö) ihren frühesten, vollkommensten, 
bleibendsten und umfassendsten Ausdruck im kunstvoll geformten 
Wort, in der rednerisch- literarischen Kunstsprache, in einer die 
mittelalterliche Tradition umwandelnden Symbolik geistiger und 
sinnlicher Anschauung, die eigentliche Quelle aber ihrer Kräfte 
in einem religiösen Glauben an die göttliche Schönheit der 
Welt und des Lebens, in einem Persönlichkeitsdrang, der eine 
nationale, ethische, soziale Neuordnung als das höchste Ziel emp- 
findet.“ 

Man wird auch nach dieser Erklärung nicht ohne Bedenken 
vernehmen, daß Renaissance und Reformation verwandte, ja eigent- 
lich identische Begriffe sind und daß es sich mit Humanismus und 
Renaissance nicht viel anders verhält. Doch handelt es sich, 
wenn wir näher zusehen, bei den ersten beiden Begriffen nur um 
das Beispiel einer Wortgeschichte, und zwar um einen Ausschnitt 
aus einem Kapitel der deutschen Wortgeschichte, in dem aber 
von Deutschland nicht die Rede ist. Vielmehr weist Burdach 


! Liegt in zweiter, vermehrter Auflage vor. Berlin 1918. 


Vom Mittelalter zur Reformation 431 


nach, daß die Ausdrücke renasci und reformare, zu denen sich als 
dritter, vermittelnder renovare gesellt, im italienischen trecento 
und hier besonders in der Ausdrucksweise Cola di Rienzos ziem- 
lich gleichbedeutend gebraucht worden sind, daß hierbei urchrist- 
liche und antike Auffassungen von Wiedergeburt und sittlicher 
Erneuerung verbunden worden sind, daß also bei Rienzo Re- 
naissance und Reformation dasselbe ist. Das wäre natürlich sehr 
wichtig, wenn sich in der Tat nachweisen liehe, daß „die neuen 
Weltbegriffe der Wiedergeburt und der Reformation“ gerade 
„deutsche Herzen und Geister in der Person und den Episteln 
des gefangenen Befreiers mit ungeheurer Auftriebskraft gepackt 
haben“. Es wäre dann nicht nur erklärt, warum in einer Samm- 
lung von Forschungen zur Geschichte der deutschen Bildung 
der Briefwechsel Rienzos einen aus fünf gewichtigen Teilen be- 
stehenden Band einnimmt, sondern auch gerechtfertigt, daß Rienzo 
regelmäßig neben, ja noch vor Dante und Petrarka als der eigent- 
‚liche Begründer der „Renaissance im engeren Sinne“ erscheint. 
Es wird dann auch nicht mehr viel darauf ankommen, in Humanismus 
und Renaissance „Wechselbegriffe“ zu sehen. 

Halten wir uns also an jene erweiterte Auffassung der Re- 
naissance als einer großen seelischen Umwälzung des europäischen 
Gesamtbewußtseins, bei der die Grundstimmung einer religiösen 
Erneuerung mit nationalen Erinnerungen zusammengeflossen ist, 
und sehen wir, wie sich dieser Prozeß in seinem Gesamtverlauf 
bei Burdach darstellt. Ich verwende dabei, wo irgend ınöglich, 
seine eigenen Formulierungen. | 

Die erste Regung dieser Renaissance ist also die Reform 
des päpstlichen Kanzleistils unter Urban II. Das ist ein 
Symptom des erneuten Aufblühens von Grammatik, Rhetorik und 
juristischen Studien, welches sich aus der großen Kulturkrisis des 
Investiturstreits entwickelte. 

Die seelische Stimmung der Renaissance aber ist nun zwar 
nicht hervorgebracht, jedoch mächtig gefördert durch die fran- 
ziskanische Bewegung. Schon Franz selbst, dann aber vor 
allem die Aufnahme der joachimitischen Prophezeiungen durch die 
Zelanten haben hier gewirkt. Sie erzeugen die Sehnsucht nach 
einer Wiedergeburt des Menschen, die mit einer Wiederherstellung 
der Kirche Hand in Hand zu gehen hat. In beiden Fällen zeigt 
sich das Charakteristische des Renaissancegefühls, daß es nicht 
eine einfache „\Viederbringung“, sondern eine Erhöhung und Ver- 


432 Paul Joachimsen 


tiefung des Vergangenen anstrebte. Den nächsten Schritt tut 
Dante. Die Vita nuova und ihre höhere künstlerische Erfüllung, 
die Divina Commedia, gestalten den großen Gedanken der Epoche, 
die Wiedergeburt, die ideale Umformung, d. h. die Renaissance 
und die Reformation der Individuen wie der Gemeinschaft. Wesent- 
lich ist hierbei, daß diese Umformung nicht mehr ausschließlich 
auf das Verhältnis zu Gott bezogen, sondern in Zusammenhang 
gesetzt wird mit einer großen Umwandlung alles Irdischen, des 
Staates, der Gesellschaft. Dante hat diese Renaissance, die zu- 
gleich Reformation ist, durch einen Ausgleich zwischen Christen- 
tum und dem nationalen römischen Altertum gewollt. Hiedurch 
wird er der Lehrer Petrarkas und Rienzos, der Schöpfer dessen, 
was man Renaissance nennt. Rienzo insbesondere hat in seiner 
kurzen Wirksamkeit als Tribun der Stadt Rom das in die Tat 
umgesetzt, wovon die beiden andern träumten. Er hat die all- 
gemeinen Vorstellungen einer Welt- und Reichserneuerung an den 
bestimmten Hergang einer Erneuerung des alten Roms geknüpft- 
Darin, in der nationalen Prägung, der Betonung des lateinischen 
Gedankens liegt der entscheidende Punkt, wo sich der Humanismus 
der Renaissance als neues, eigenartiges Gebilde ablöst von ver- 
wandten älteren Trieben des Mittelalters. Aber das Wesentliche 
bleibt, daß die Renaissance nicht eine Erneuerung heidnischer 
Antike, etwa gar in national-aufklärerischer Entgegensetzung 
gegen das religiöse Mittelalter ist, sie ist im Gegenteil entstanden 
aus einer Umwandlung der Delirien des religiösen Gefühls, die 
dasselbe aus einer lebenzerstörenden zu einer lebenbejahenden 
Kraft machen. Das ist der Grund, warum auch der neue Mensch 
der Renaissance zunächst als homo spiritualis, als der neue Adam 
erscheint. 

Von hier aus ergießt sich also der Strom der Renaissance in 
die anderen Länder, besonders auch nach Deutschland, und es 
wäre — so glaube ich Burdach recht zu verstehen — der natur- 
gemäße Weg der Entwicklung gewesen, wenn dieser neue Indivi- 
dualismus in seiner spiritualistischen und idealistischen Form sich 
weiter entwickelt hätte. Das ist durch ein erneutes Einbrechen 
der Antike verhindert worden, die, diesmal ganz rationalistisch 
erfaßt, als reines Formalprinzip wirkt und als solches eine all- 
gemeine Geltung über dem Nationalen beansprucht. Sie ist des- 
halb in allen Ländern in einen Kampf mit dem nationalen Geiste 
geraten, der aber jeweils einen verschiedenen Ausgang genommen 


* Vom Mittelalter zur Reformation 433 


hat, den schlimmsten in Deutschland. Hier hat sich die Re- 
naissance schon im 15. Jahrhundert nicht in den Bahnen weiter- 
bewegt, die ihr der genial-phantastische Nikolaus von Cues wies, 
sondern sie ist als literarische Bewegung in den Bann der pedanti- 
schen Schulmeister- Übersetzer, wie Wyle, geraten, die die deutsche 
Sprache nach dem humanistisch-rationalistischen Prinzip der un- 
bedingten Nachahmung des Lateins meisterten und damit bewirkten, 
daß auch die patriotischen Humanisten der Maximilianszeit nur 
lateinische Werke von Rang schufen. Der einzige Dürer zeigte 
in der bildenden Kunst die innerliche Aneignung und nationale 
Umformung des fremdländischen Kunstideals. Soweit die Ver- 
mählung des germanischen Genius mit dieser lateinischen Renais- 
sance überhaupt möglich war, schuf sie Shakespeare. Die eigent- 
liche Fortbildung der italienischen Renaissanceentwicklung aber 
wurde dann die französische Klassik. Sie trat wie jene mit 
dem Anspruch auf, allgemeingültig, weltbeherrschend zu sein und 
wurde es. Aber auch dagegen erhoben sich nationale Reaktionen, 
in England (Shaftesbury), in Italien (Vico), schließlich die bedeut- 
samste in Deutschland. Wie Burdach diese Linien fortführt, 
darf ich hier übergehen. Um so dringlicher scheint mir eine 
Prüfung der Grundlagen, auf denen sein Gebäude ruht. — 

Es ist, wie wir sehen, der Grundgedanke Burdachs, daß eine 
sprachlich -stilistische Entwicklung nur als Reflex eines Bildungs- 
wandels und dieser wieder nur aus tiefer zu suchenden Anstößen 
des kulturellen Fortganges zu erklären sei!. So wichtig und un- 
bestreitbar diese Erkenntnis ist, so verhängnisvoll kann sie für 
das historische Denken werden, wenn die Forschung, statt von der 
Untersuchung des Kulturwandels, der sich in sozialen Erschei- 
nungen zeigen muß, zu denen des Bildungswandels und von da 
zu den sprachlich- stilistischen Problemen vorzuschreiten, den um- 
gekehrten Weg geht. Noch bedenklicher werden die Ergebnisse, 
wenn diese drei Gebiete bei den Fragen, die wir an die einzelne 
historische Erscheinung stellen, nicht klar geschieden worden sind. 
Wenn wir also die Renaissance nicht in dem von Literatur und 
Kunst hergenommenen Sinne eines sich wiederholenden Bildungs- 
vorgangs, sondern in dem erweiterten eines einmaligen Kultur- 
phänomens von ganz singulärer Wesenheit begreifen wollen, so kann 


1 Siehe dazu auch seine Formulierung des sprachlichen Problems in der 
Deutschen Literaturzeitung 1899, Sp. 61f. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 28 


434 Paul Joachimsen 


es uns gleichgültig sein, ob man irgendeinmal sonst renasci und 
reformare gleichgesetzt und ob man etwa im Mittelalter schon beide 
Ausdrücke gebraucht hat. Für die historische Terminologie, die wir 
benutzen, ist die Renaissance etwas anderes als die Reformation, sie ist 
auch kein Wechselbegriff des Humanismus, und all dies ist verschieden 
vom Mittelalter. Wenn dies nicht der Fall ist, so würde man im 
Interesse der begrifflichen Klarheit sehr gut tun, nur eine dieser 
Bezeichnungen beizubehalten und die andere entweder ganz zu 
verbannen oder doch nicht gleichwertig als Bezeichnung von Kul- 
turperioden zu verwenden. Die Aufstellungen Burdachs können 
also, wie mir scheint, nur so verstanden werden, daß Burdach 
entweder sagen will: Renaissance und Reformation als Kultur- 
perioden haben wesentlich gleiche Merkmale, oder: sie stammen 
aus gemeinsamer Wurzel. Durch Beobachtung des Sprachgebrauchs 
von renasci und reformare kann keine von beiden Behauptungen 
erwiesen werden, sondern nur dadurch, daß wir im Rankeschen 
Sinne die Tendenzen der Bewegungen aus ihnen selbst zu be- 
stimmen suchen und sie dann miteinander vergleichen!. Das 
soll nun hier auf der Grundlage von Burdachs Forschungen ver- 
sucht werden. 

Wir weichen nicht von Burdachs Ansichten ab, wenn wir daran 
festhalten, daß das gemeinsame Kennzeichen von Renaissance und 
Reformation das Hervorbrechen des Individualismus ist. Man 
hat dem wohl neuerdings entgegengehalten, daß es auch im Mittel- 
alter Individuen gegeben habe, bestimmter noch, daß das Wirkungs- 
feld und die Wirkung selbst des Individuums in urtümlichen und 
seelisch-gebundenen Zeiten sogar größer gewesen sei, als in den 
neueren „individualistischen“. Der Einwand ist nur ein Zeichen 
dafür, daß man den Sinn der Aufstellung nicht verstanden hat. 
Dieser wird in der Tat erst völlig klar, wenn wir das Mittel- 
alter, von dem wir eben Renaissance und Reformation abheben 
wollen, im Sinne Dietzels? als ein organisches System mit 
transzendenter Zwecksetzung auffassen, d. h. als ein solches, 
in dem die Summe der Kulturwerte nach einem transzendenten 


ı Eine geistreiche und erleuchtende Abgrenzung beider Begriffe, wenn 
auch mit etwas anderer Zielsetzung als die nachfolgenden Ausführungen, 
bietet Troeltsch, Renaissance und Reformation in der Historischen Zeitschrift 
Bd. 110 (1913), S. 519 ff. 

2 Siehe seinen Artikel Individualismus im Handwörterbuch der Staats- 
wissenschaft 3. Aufl. Bd. 5 S. 590fl. 


Vom Mittelalter zur Reformation 435 


Prinzip geordnet und die Stellung und Daseinsberechtigung des 
Individuums lediglich nach seiner Beziehung zum System bestimmt 
ist l. Der Individualismus dagegen bejaht grundsätzlich das Eigen- 
recht und den Eigenwert des Individuums und er wird — das ist 
für unsere Frage entscheidend wichtig — historische Potenz erst 
da, wo er sich gegen ein organisches System durchzusetzen und 
zu behaupten sucht. Der Individualismus der Renaissance muß 
also da gesucht werden, wo das Individuum sich gegenüber der 
dreifachen Auswirkung des organischen Systems des Mittelalters: 
als respublica christiana in der Form der theokratischen Universal- 
monarchie mit feudalistischem Aufbau, als einzige Heilsgemein- 
schaft und als allgemeine Kulturgemeinschaft eine eigene Lebens- 
sphäre zu schaffen sucht und sich dieses Gegensatzes bewußt 
wird. Das und nicht mehr hat Jakob Burckliardt mit seinen 
berühmt gewordenen Worten über den mittelalterlichen Menschen 
und das Erwachen der Persönlichkeit in der Renaissance gemeint 
und Schmeidler hat das Problem vortrefflich bezeichnet, wenn 
er den Gegensatz, der hier liegt, einen nicht bloß charakterologi- 
schen, sondern einen ideenhaften nannte? . Nun hat Burckhardt 
bekanntlich als die ersten Ausprägungen dieses Individualismus 
die politischen Gebilde des italienischen Dugento, den sizilischen 
Staat Friedrichs II. und die aus dem Ghibellinismus hervor- 
sprossenden Tyrannenherrschaften sowie die aus den Stauferkämpfen 
des 12. Jahrhunderts entstehenden Stadtrepubliken Ober- und 
Mittelitaliens betrachte. Thode hat dagegen die Anfänge auf 
dem religiösen Gebiet gesucht®. In Franz von Assisi sieht er die 
Gipfelung einer Bewegung, deren Inhalt die Befreiung des Indi- 
viduums ist. — Suchen wir von der oben gegebenen Definition 
des Individualismus der Renaissance aus eine Entscheidung dieser 
Frage, so sieht man wohl, daß der Gegensatz zum System für 
den politischen und den religiösen Individualismus nicht an dem- 
selben Punkte gesucht werden darf. Für den politischen ist der 


1 Für die wirtschaftspolitische Seite der Sache auch O. Hintze, Roschers 
politische Entwicklungstheorie (Historische und politische Aufsätze Bd.4) S.65 f. 
für die künstlerische Ausgestaltung M. Dvořák, Idealismus und Naturalismus 
in der gotischen Skulptur und Malerei (Histor. Zeitschrift Bd. 119). 

2 B.Schmeidler, Italienische Geschichtschreiber des 12. und 13. Jahr- 
hunderts S. 68. Siehe auch Schmeidlers Aufsatz über Geschichtschreibung und 
Kultur im Mittelalter im Archiv für Kulturgeschichte Bd. 13 S. 193 ff. 

s H.Thode, Franz von Assisi und die Anfänge der Kunst in Italien. 
2. Aufl. 1901. 

28* 


436 Paul Joachimsen 


Nachweis nötig, daß die neuen staatlichen Gründe ihren Daseins- 
grund nicht mehr in der Zugehörigkeit zur respublica christiana 
als universalem Imperium sehen, daß sie die Devisen des 
hierokratischen Systems, die Gregor VII. geprägt hatte, pax et 
iustitia, nicht mehr im spirituellen und universellen Sinne nahmen, 
sondern auf die Bedürfnisse ihres staatlichen Daseins bezogen. Die 
Statutengesetzgebung der neuen Kommunen und die Konstitutionen 
Friedrichs II. für Sizilien haben uns diesen Nachweis leicht ge- 
macht. Die tiefsten Gründe des Phänomens sind allerdings noch 
nicht aufgezeigt — sie liegen in dem Zusammenstoß zwischen der 
Mittelmeerkultur und der abendländischen einerseits, von Feu- 
dalismus und antikem Munizipalsystem anderseits! —, aber die 
Erscheinung selbst in ihren charakteristischen Merkmalen ist deut- 
lich und fest umschrieben. 

Es folgt aus diesen Merkmalen des politischen Individualismus 
der Renaissance aber nicht, daß er den Zweck hat, das organische 
System als politisches Gebilde zu sprengen oder gar zu ersetzen. 
Es genügt ihm, seinen Lebensspielraum innerhalb der allgemeinen 
Bedingungen des Systems abgegrenzt zu haben. Wenn er trotz- 
dem die Aushöhlung und schließlich den Zusammensturz der res- 
publica christiana bewirkt, so ist dies für den Individualismus mehr 
eine Verlegenheit als ein Vorteil. — 

Für den religiösen Individualismus der Renaissauce müßten 
wir dementsprechend den Nachweis fordern, daß die Befreiung 
des Individuums, die es bewirkt haben soll, sich in einem neu- 
artigen religiösen Selbstbewußtsein äußere. Dieses braucht 
nicht aus der Kirche, noch weniger etwa aus dem Christentum 
herauszuführen, aber es muß sich in der Erfassung und Recht- 
fertigung seiner religiüsen Persönlichkeit eines Gegensatzes zu 
dem System als universaler Heilsanstalt bewußt geworden 
sein. Es muß sich seine eigene Sphäre in dem System erobern, 
innerhalb deren es seine Handlungen und Unterlassungen lediglich 
aus den Bedürfnissen der religiösen Individualität herleitet. 

Man hat sich alle Mühe gegeben, für Franz von Assisi eine 
solche Stellung zu beweisen. Ich meine, umsonst. Das Primäre 
bei ihm ist seine Flucht aus dem saeculum, diese aber ist keine 
Flucht aus der Kirche als Heilsanstalt. Er tut damit nichts anderes. 


! Dies ist am deutlichsten von K. Brandi in seiner Darstellung der Re- 
naissance in Pflugk-Harttungs Weltgeschichte gezeigt worden. 


Vom Mittelalter zur Reformatiou 437 


als was tausende von Klausnern und Eremiten, seit es eine Kirche 
gibt, was insbesondere Romuald und Nilus, Petrus Damiani und 
Bernbard v. Clairvaux getan batten. Der besondere Charakter 
dieser Flucht des Franz ist zunächst nur der, daß ihm das saeculum 
gleich dem Rittertum ist!, und so wird sein erster Lebens- 
gedanke das Rittertum der Niedrigkeit und Demut, wozu ja dann 
auch trefflich sein Dienst bei der Dame Armut stimmt. Wenn 
er nun mehr als ein Einsiedler vom Schlage Romualds und mehr 
als ein geistlicher Vagant geworden ist, so kommt das von den 
zwei besonderen Zügen seines Christentums her, die ihm die Liebe 
der Nachwelt und das Interesse einer so unkirchlichen Gegenwart 
erworben haben, seiner Sozialität, d. i. die Nachfolge Christi in 
seinen Werken, und seiner Kreaturliebe, beide zusammen- 
gehalten durch die fröhliche Naivetät eines trotz halbfranzösischer 
Abstammung doch spezifisch italienischen Menschen. Hier liegt 
die Individualität Franzens, denn er ist eine Individualität, 
wie nur eine in seiner Zeit, aber er ist, wie Tilemann? das vor- 
trefflich gesagt hat, weder ein Individualist, noch ist in ihm die 
Tendenz zum Individualismus, d. h. zur religiösen Selbstbehaup- 
tung im Gegensatz zum System der Kirche, zu irgendwelcher 
Stärke gediehen. 

Man sieht also wohl, es geht nicht an, etwa Franz von Assisi 
neben den Kaiser Friedrich II. als Portalfiguren am Eingange der 
Renaissance aufzustellen. — Aber unsere Betrachtung des Problems 
darf bei dieser Abweisung nicht Halt machen. 

Der Individualismus in seiner Emanzipation vom organischen 
System begnügt sich nicht mit der neuen Bewußtseinsstellung. 
Als eine ideenhafte Bewegung sucht er nach einer Rechtferti- 
gung. Der politische Individualismus der ersten Renaissance 
fand diese in arabischer Astrologie und römischer Juris- 
prudenz. Die Astrologie sollte dem politischen Menschen das 
Reich des freien Handelns gegen das der Naturnotwendigkeit ab- 
grenzen. Die Jurisprudenz aber hat in der Notariatskunst 
einen besonderen Zweig entwickelt, dessen begabteste Vertreter 
uns mit wunderbarer Deutlichkeit die Rechtfertigungen des poli- 


1 Siehe hiefür die von R. Davidsohn, Geschichte von Florenz, Bd. II, 1 
S. 110 fl. und in den Forschungen zur Geschichte von Florenz IV, 183 fl. bei- 
gebrachten Beweise. 

® H. Tilemann, Studien zur Individualität des Franziskus von Assisi. 
1914. 


438 Paul Joachimsen 


tischen Individualismus zeigen. Keiner besser als der wunderlich- 
geniale Magister Boncompagno in Bologna’. Aber mehr: die 
ars notaria ist nur ein Teil der ars dictandi, und diese erscheint 
bei Boncompagno schon ganz deutlich in ihrer doppelten Bedeu- 
tung als Formgebung des persönlichen Ausdrucks mit dem Ziel 
der bewußten Natürlichkeit, die Kultur sein muß und doch nicht 
aufhören darf zwanglos zu erscheinen?, und als Normgebung der 
neuen Gesellschaft, die „auf Billigkeit und gegenseitiger Achtung 
unter Gleichgestellten, einem nicht sklavischen Gehorsam der Unteren 
gegen die Oberen, Mäßigung und Wohlwollen der Oberen gegen 
die Unteren beruhendꝰ“, sich nun anschickt, einen Teil der sozialen 
Funktionen der respublica christiana zu übernehmen. 

Auch die religiöse Individualität Franz von Assisis hat nach 
einer Rechtfertigung gesucht. Er hat sie in dem Herrenworte bei 
Matthäus gefunden, das schon Petrus Waldus zu einem neuen 
Menschen gemacht hatte. Man hat aus der Ähnlichkeit oft auf Be- 
einflussung geschlossen, und doch liegt hier etwas ganz anderes vor. 
Indem Franz die Sakramentskirche, gegen die Waldus sich auf- 
lehnte, mit unverbrüchlicher Devotion betrachtet, — sein Testa- 
ment ist da nur der Ausdruck des konstanten Grundzugs seiner 
Persönlichkeit — gewann das Ideal der Nachfolge Christi und des 
apostolischen Lebens einen neuen Sinn. Die Bedürfnisse der 
religiösen Individualität, die Franz darstellte, gehen von vorn- 
herein nicht auf eine neue Einstellung gegenüber dem historisch 
gewordenen religiösen System, sondern auf einen neuen Weg der 
religiösen Betätigung. Franz ist, wie später Ignatius, von 
vornherein Missionar, d.h. das Problem der Rechtfertigung seines 
Lebens ist von vornherein viel weniger ein individuelles als 
ein soziales. Hier liegt die Bedeutung des Armutsideals und 
des daran anknüpfenden Streits um die ursprünglichen Absichten 
Franzens und die ursprüngliche Regel des Ordens. 

War das Armutsideal für Franz nur ein Radikalmittel gegen 
die avaritia, wie David von Augsburg später sagte, oder war es 


1 Siehe über ihn C. Sutter, Aus Leben und Schriften des Magisters 
Boncompagno. Dazu die vortreffliche Charakteristik, die Seckel in der Re- 
zension von Gaudenzis Ausgabe der Rhetorica novissima gegeben hat (Zeit- 
schrift der Savignystiftung Bd. 34, S. 324). | 

2 Hierfür besonders C. Sutter S. 64: Dimisit deus deam gratiarum inter 
mortales et haec eloquentiae genus a sola natura procedere facit. 

3 Gaudenzi, Lo studio di Bologna nei primi due secoli della sua esistenza 
(Annuario della R. Università di Bologna 1900,01) p. 44. 


Vom Mittelalter zur Reformation 439 


der Ausdruck eines Gegensatzes zum System der Kirche, wenn 
schon nicht als Heilsanstalt, so doch als Kulturgemeinschaft? 
Wenn es das letztere war — und daß es das werden konnte, 
wird sich zeigen — so hat doch Franz selbst sogleich den Schritt 
über den religiösen Individualismus zum naiven Subjektivismus 
getan. Er hat unter der Erscheinungsform der Kirche das Ideal- 
bild gesehen und die Diskrepanzen zwischen beiden als notwendige 
Individuation betrachtet. Deshalb ist er kein Reformator, sondern 
ein Ordensstifter geworden. Aber wie dieses? 

Spiegeln sich seine Absichten recht eigentlich in der Tertiarier- 
regel, wie Sabatier und Mandonnet meinen, wollte Franz wohl 
gar eigentlich, wie Hase und Harnack geglaubt haben, die ganze 
Welt franziskanisch machen? Das letzte sicherlich nicht, das 
erste schwerlich.” Aber ob er nun einen Orden im Sinne der 
Kirche aus Not und unter Zwang gegründet hat oder ob dies 
seinen ersten Absichten entsprach, das wird sich kaum ausmachen 
lassen. Genug, wenn wir erkennen, daß das Franziskanertum 
als solches in seinen ersten Tendenzen nicht eine aushöhlende 
Sonderbildung, sondern eine Erweiterung des Bereichs respublica 
christiana darstellt. 

Nicht anders sind die Wirkungen der Natur- und Kreatur- 
liebe Franzens gewesen. Auch sie, ursprünglich sicherlich nicht 
mehr als ein naiver Anthropomorphismus, verbindet sich schon bei 
Franz selbst und dann im Franziskanertum je länger, je mehr mit 
der Volksdichtung und der volkstümlichen Kunstübung überhaupt. 
Wie wenig das für das Formproblem einer neuen Kunst ausge- 
tragen hat, hat gegenüber Thodeschen Verstiegenheiten Voßler 
gezeigt‘, aber ebenso auch, wie wichtig die Franziskanerdichtung 
für die Bereicherung der poetischen Vorstellungswelt geworden 
ist. Sie schafft einen neuen Spiritualismus, der den Allegorien 
der Notare zur Seite tritt und nach einer Verschmelzung mit 
ihnen hinstrebt, also das „Renaissanceelement“ verstärkt. 

Es schien immerhin möglich, daß diese ganze erste Phase der 
Renaissancebewegung, die man „als Vorrenaissance oder Vor- 
reformation oder Franziskanismus oder mystischen Humanismus — 
je nach dem Punkte, auf den man zielt — bezeichnen kann!“, 
wirklich zu einem individualistischen Gebilde mit klarer Abgren- 
zung gegen das organische System wurde, Dazu ist es nicht ge- 


K. Voßler, Die göttliche Komödie, S. 709 f. 
2 Voßler l. c. S. 807. 


440 Paul Joachimsen 


kommen. Die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts sieht eine ge- 
waltige und scheinbar ganz erfolgreiche Reaktion des Systems 
gegen die Verselbständigung der neuen Kräfte Sie erfolgt mit 
den Mitteln des französischen Geistes. Von Süden dringt der 
neue guelfische Imperialismus des angiovinischen Königtums im Bunde 
mit dem Papsttum bis über Florenz hinaus vor, von Frankreich 
selbst kommen die neuen dialektischen Formen der Scholastik, in 
denen sich die mittelalterliche Weltanschauung erst recht eigentlich 
vollendet. Und es sind die Bettelorden, die die neue Wissenschaft 
schaffen, die die averroistische Aufklärung und die enthusiastische 
Mystik mit den Mitteln der Dialektik in das organische System 
einfügen. Es ist die von der katholischen Kirche sofort erkannte 
und dauernd anerkannte Bedeutung des Aquinaten, daß er den 
vollständigsten und logischsten Ausdruck für die Auffassung des 
Weltgeschehens als organisches System mit stufenmäßigem Aufbau 
gefunden hat. Von der Theologie lernt die Jurisprudenz. Sie 
besinnt sich darauf, daß sie doch nicht. eigentlich der Ausdruck 
der munizipalen Tendenzen, sondern von ihrem Ursprung her an 
die Idee des Imperiums gebunden ist. Sie fügt mit der von der 
Scholastik entlehnten kasuistischen Methode die Statutengesetz- 
gebung der Kommunen dem System wieder ein, ebenso wie die ku- 
riale Doktrin das Armutsideal des Franziskanertums in den Bau 
der Hierarchie einfügt, beide Male in der charakteristischen Form 
des Privilegiums, d. h. als Konzession einer individuellen Ab- 
weichung von der prinzipiell aufrechterhaltenen Norm. 

Aber dieser letzte Sieg des organischen Systems ist nur 
scheinbar. Die Kluft zwischen Idee und Wirklichkeit, schon seit 
einem Jahrhundert aufgerissen, ist zu Ausgang des Dugento nur 
noch breiter und tiefer geworden, und das, trotzdem das System 
selbst in seiner theologischen wie in seiner juristischen Ausformung 
den neuen individualistischen Bildungen des Staats- und Gesell- 
schaftslebens außerordentliche Einräumungen gemacht hatten“. 
Ebendies wurde sein Verhängnis. Wir reden nicht davon, daß der 
letzte Vertreter des universalen Systems im Sinne der respublica 
christiana auf dem päpstlichen Throne, Bonifaz VIII., bereits eine 
Renaissancegestalt ist, die alle Züge des politischen Individualismus 


ı Hierüber vor allem Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen 
und Gruppen S.232ff.: Die theoretische Durchleuchtung der kirchlichen Ein- 
heitskultur in der thomistischen Ethik. Dazu für die Wertung der Jurispru- 
denz Schupfer, Manuale di Storia del disitto italiano. 4. Aufl., S. 638 ff. 


Vom Mittelalter zur Reformation 441 


zeigt!. Wichtiger ist es, daß damals der politische Individualimus 
des italienischen Stadtstaates einen Schritt vorwärts tut. Am 
Ende des 13. Jahrhunderts liegen die großen Zunftrevolutionen 
mit ihren Neuordnungen der städtischen Verfassungen, als deren 
bedeutendste die Ordinamenta iustitiae von 1293 in Florenz er- 
scheinen’, liegt aber außerdem die Entstehung der Signoria in den 
meisten Stadtrepubliken Oberitaliens, die dann zu der neuen Form 
der städtischen Tyrannis führt. Der Grund der neuen Umwälzung 
ist das Aufkommen des Kapitalismus“ und die Veränderung 
des Heerwesens, wo das alte ritterliche Aufgebot der Volks- 
miliz und weiterhin den Soldbanden weicht. Und damit tritt 
neben den politischen Individualismus der ökonomische, der das 
Gemeinwesen und bald auch den Krieg völlig umgestaltet. Die 
zweite Stufe der Renaissancekultur, die man mit Recht die 
realistische genannt hat“, zeigt nicht nur eine Erweiterung des 
Lebensspielraums der neuen Individualitäten, sondern auch eine 
Integrierung der Kräfte, welche die artbestimmenden Merkmale 
der Renaissance nun ganz deutlich hervortreten läßt. Die Rechen- 
haftigkeit wird, wie schon der alte Sismondi erkannt hat’, der 
Grundzug des Lebens in Republiken wie in Tyrannenstaaten. Der 
alte Abenteuergeist, von ihr vertrieben, wird politische Intrigue 
im Staate, Entdeckertrieb in der Welt. | 

Aber auch die religiöse Bewegung, die sich an Franz von Assisi 
anknüpft, har damals ihren entscheidenden Fortschritt: gemacht. 


ı Siehe auch Burdachs Charakteristik in: Rienzo und die geistige Wand- 
lung seiner Zeit Kap. II Abschnitt VII Nr.3 Rienzo als Bonifaz VIII. Rächer 
an den Colonna. Im übrigen ist dieser Abschnitt selbst für Bnrdach unge- 
wöhnlich phantastisch. Die Idee, daß Rienzo der Rächer Bonifaz VIII. ge- 
wesen sei, berubt lediglich auf der höchst unwahrscheinlichen Gleichsetzung des 
Briefwechsel nr. 46 genannten Bonifatius sancte memorie, der Cola in einer 
Vision den Sieg prophezeit, mit Bonifaz VIII. 

3 Uber die Einflüsse von Bologna siehe Davidsohn, Geschichte von 
Florenz, 1, 469f. 

3 S. Sieveking, Die kapitalistische Entwicklung in den italienischen 
Städten des Mittelalters (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 
Bd. 7). 

Siehe Goetz, Renaissance und Antike (Historische Zeitschrift Bd. 113, 
S. 257 ff.). 

$ Sismondi, Histoire des républiques italiennes du moyen âge. Bd. 5 
Einleitung: Le quatorzième siècle est une époque assez glorieuse, ... mais les 
bommes qu'elle a produits étaient bien moins passionés que calculateurs. Dazu 
die Erörterungen von Sombart, Der Bourgeois und der moderne Kapitalismus. 
2. Aufl. | 


442 Paul Joachimsen 


Indem die Franziskaner den Kampf um die sozialen Auswirkungen 
des Armutsideals selbst aufnehmen, springt — aufs stärkste ge- 
fördert durch die joachimitischen Prophezeiungen von einem neuen 
Zeitalter der Kirche — der bish:r verborgen gebliebene Gegen- 
satz dieses Ideals gegen die Erscheinung der Kirche auf. Aus 
dem Begriff der Nachfolge Christi, wie sie Franz gelehrt hatte, 
folgt die Betrachtung des Lebens Christi und der Apostel unter 
dem Gesichtspunkt der Sozialität. Aus der Erkenntnis, daß das 
eigentumslose Leben Franzens und der Brüder das wahre Abbild 


des Lebens Christi und der Apostel sei, folgt, daß die ideale Ver- 


körperung der Gemeinschaft Christi eine arme Kirche sein 
müsse. Damit ist der neue und für die Zukunft bedeutungsvollste 
Gegensatz gegen das organische System des Mittelalters gegeben. 
Es ist aber nicht der Gegensatz des‘ Individualismus, der sich 
innerhalb des Systems freien Spielraum schafft, es ist die Er- 
setzung des Sozialprinzips, auf dem das System ruht, durch 
ein neues, das für sich den Anspruch auf allgemeine Gültigkeit 
erhebt. Es ist das wesentliche Merkmal dessen, was wir- Re- 
formation nennen. Mit dem religiösen Individualismus, wie ich 


ihn oben zu bestimmen versuchte, hat diese Bewegung weder in 


ihrem Ursprung noch in ihren Zielen etwas zu tun. Daß sie sich 
bei Okkam zu ihm zu erheben scheint und sich in Luther — aber 
erst in diesem — mit demselben verbunden hat, darf für die be- 
griffliche Festlegung des Phänomens in seiner ersten Gestalt nichts 
austragen, ebensowenig wie der andere Umstand, daß die Armuts- 
bewegung der Franziskaner schließlich in einem Streit um die 
Ordensverfassung stecken geblieben ist. Der Reformationsbegrift, 
der sich auf der Grundlage des sozialreformatorischen Franzis- 
kanertums aus dem Mittelalter erhebt, strebt wieder zur Kirche, 
nicht zur Sekte, die die gegebene Ausdrucksform des religiösen 
Individualismus wäre. Es ist ein Papst, wenn auch ein papa ange- 
licus, der die Reformation bringen soll. Das ist der Umstand, der 
auch Luthers Reformation, als sie sich mit diesem Sozialprinzip 
verband, wieder in einer Kirche hat enden lassen. 

Aber gab es damals, als die franziskanische Bewegung diese 
Reformationstendenz zuerst erkennen ließ, vielleicht auch noch 
eine Synthese mit dem Renaissancebegriff, wie wir sie auf der 
ersten Stufe fanden? Es scheint so, denn an dieser Stelle steht 
Dante. Sein Werk ist als gedankliche und künstlerische Schöp- 
fung nur aus dem Geiste des organischen Systems begreifbar, es 


Vom Mittelalter zur Reformation 443 


ist die großartigste Verherrlichung, die ein solches System je ge- 
funden hat, aber der Mensch Dante ist ohne die Entwicklung 
jener ersten Phase der Renaissance unmöglich. Dante ist noch 
ganz ein Bürger der respublica christiana, wie wir sie kennen 
lernten, aber diese ist keine Papstmonarchie mehr, wie sie nach 
der politischen Ausprägung des organischen Systems hätte sein 
müssen, und auch kein kaiserliches Imperium im Sinne des ghibelli- 
nischen Prinzips, von dem Dante doch scheinbar herkommt. Dantes 
Papst herrschte wohl noch im Reiche der Sittlichkeit, aber nicht 
mehr in dem des Rechts, und sein Kaiser, dem er die vom Papst- 
tum nicht gelösten Aufgaben der Herstellung von pax und iustitia 
zuweist, ist, wie man richtig gesagt hat, der Philosoph, der das 
ganze Reich der vita activa sittlich zu durchdringen hat, er soll 
die Grundlagen zu dem Reiche der humana civilitas legen, in dem 
die Menschen von der egoistischen Ungeselligkeit des Inferno zur 
geistigen Gemeinschaft des Purgatoriums und von dort zum reinen 
Gottschauen des Paradieses emporsteigen !. 

Das wäre etwa das, was Burdach Renaissance, die zugleich 
Reformation ist, genannt hat. Halten wir an unseren Begriffs- 
bestimmungen fest, so werden wir das nicht so einfach hinnehmen. 
Ohne Zweifel ist Dante ohne den politischen Individualismus der 
Renaissance unmöglich, er wäre sonst nicht parte per se stesso 
geworden, aber er hat die Rechtfertigung seiner politischen Stellung 
nicht in der Abgrenzung einer Persönlichkeitssphäre innerhalb des 
Systems, sondern im Gegenteil in der Durchgeistigung des Systems 
selbst gefunden. Er ist ebenso zweifellos von nichts stärker be- 
einflußt, als von den sozialreformatorischen Tendenzen des Fran- 
ziskanertums mit dem chiliastischen Ausblick der joachimitischen 
Prophezeiungen, er hätte sonst nicht die waldensische Wendung 
der Konstantinsfabel in seine berühmten Terzinen gebannt, Aber 
dıe Tendenz seines Lebenswerkes ist nicht die Reformation der 
Kirche, die Komödie ist, wie er selbst sagt, zu dem Zwecke ge- 
schrieben, „die Lebendigen in diesem Leben aus dem Zustand des 
Elends heraus und zu dem Zustande der Glückseligkeit empor- 
zuführen“. Die Lebendigen, setzen wir hinzu, die Leben und 
Glückseligkeit so verstehen wie Dante selbst. Er will nicht die 
arme Kirche des Dolcino, sondern die Heiligenkirche Bernhards 


ı So formuliert Fr. Kern, Humana civilitas (Staat, Kirche und Kultur), eine 
Dante- Untersuchung. 


444 Paul Joachimsen . 


von Clairvaux. Dante ist weder politischer, noch religiöser, aber 
ethischer Individualist. Man kann das so verstehen, daß er 
sich aus den ethischen Vorstellungen seiner Zeit eine individuelle 
Ethik geschaffen hat, die ihm als Maßstab für Welt und Menschen 
dient. Das wäre der Eklektizismus Dantes, den Vogler nach- 
gewiesen hat. Oder wir suchen Dante so zu begreifen, daß wir 
seine Weltanschauung als Spiegelung seiner eigenen Seelenent- 
wicklung ansehen. Ich meine, auch von da fällt Licht auf sein 
Werk. Der Kampf zwischen vita activa und contemplativa, der 
sein Leben erfüllt, und das Ringen um ihre Vereinigung hat nicht 
nur den politischen Bau der Monarchia, sondern auch den dichte- 
rischen Grundplan der Komödie bestimmt. Nicht umsonst steht 
Bernhard von Clairvaux, der diesen Kampf mönchisch auskämpfte, 
im Paradiese zuhöchst neben der Himmelsrose. Aber was Dante 
von Bernhard scheidet, das ist nicht bloß der Umstand, daß er 
nicht Mönch geworden ist, sondern daß sein ethischer Individua- 
lismus nach einem Maßstab außerhalb der ihn umgebenden 
politischen und sozialen Welt gesucht hat, um sie an ihm zu 
messen. Einen solchen hatte einst Augustin außerhalb der ihn 
umgebenden politischen und moralischen Welt des versinkenden 
Imperiums und der hellenistischen Kultur in dem paulinischen 
Christentum gefunden, Dante fand einen solchen zunächst an den 
nationalen und sozialen Bedürfnissen seines Vaterlandes, das ist sein 
verstecktes, aber immer lebendig bleibendes „guelfismo“, dann aber 
in der Spiegelung dieser Bedürfnisse im Altertum. Deshalb hat 
er die Helden und Weisen der griechischen und römischen Vor- 
zeit „jenseits von Gut und Böse“ auf den grünen Wiesenraum des 
Limbus versammelt, er nennt sie „die großen, ewig dankenswerten, 
die heut mir noch in stolzer Seele blühn“, er hat den Selbstmörder 
Cato, der die Freiheit mit Einsatz seines Lebens gesucht hatte, 
wie Dante selbst, als Hüter vor den Eingang des Purgatoriums 
gestellt, er hat das Modell seines Philosophenkaisertums in dem 
römischen Imperium der heidnischen Welt gefunden — es ist „de 
fonte pietatis“ entstanden —, er hat endlich — das wichtigste — 
die spiritualistische Liebesdialektik, an der Rittertum und Fran- 
ziskanertum gleichmäßig Anteil hatten und die ihm zum Ausdruck 
seiner persönlichen Seelenkämpfe gedient hat, „zum Weltprinzip 
des platonischen Eros emporgeläutert“. 

Damit steht der ethische Individualismus Dantes an derSchwelle 
des Humanismus. Aber er hat sie nicht überschritten. Er 


Vom Mittelalter zur Reformation 445 


konnte es deshalb nicht, weil er sogleich den „Ausgleich zwischen 
dem Christentum und dem national-römischen Altertum“ wollte, 
sagen wir besser, weil er das Altertum sogleich spiritualisierte und 
damit einfach als eine Vorstufe dem Bau des Systems anfügte, 
sodann weil auch aus seiner Ethik sogleich „eine Soziologie em- 
porstieg’“. In Dante begegnet uns zum ersten Male nicht bloß 
eine Individualität, sondern eine moralische Persönlichkeit im 
modernen Sinne. Sie hat vor dem politischen Individualismus, 
den wir als die erste Triebkraft der Renaissance erkännten, das 
voraus, daß sie ein „Lohn des Lebens“ ist?, daß sie nicht „aus 
der Eigenkraft der individuellen Natur herausgewachsen“, sondern 
aus der Reflexion auf das System der umgebenden Kulturwerte 
entstanden ist. Aber ihr fehlt noch die „bestimmt wirkende 
Energie“. Dantes Ziel ist Erkennen, nicht Handeln. Und es 
konnte kein anderes sein, solange der moralische Individualismus 
sich nicht seines grundsätzlichen Gegensatzes zu den Denkvoraus- 
setzungen des Systems bewußt ward, so lange er, wie bei Dante, 
in die spekulative Mystik eingebettet bleibf. Wenn dieses 
Bewußtwerden nun auf dem Umwege über den Humanismus ein- 
trat und auf keinem anderen Wege eintreten konnte, so liegt das 
daran, daß die geistige Ausformung des mittelalterlichen Systems 
eben die Scholastik geworden war, d.h. daß aller alter und neuer 
Erfahrungsinhalt auf ein ein für allemal feststehendes Wert- 
prinzip bezogen wurde. Es gab keinen archimedischen Punkt 
außerhalb dieser moralischen und intellektuellen Welt, ehe nicht 
das Altertum als Ganzes der Scholastik als System entgegen- 
gestellt wurde. Erst von hier aus wird die Bedeutung Petrarkas 
deutlich®. Die Abhängigkeit von der Scholastik hatte Dante noch 
getrieben, jedes eigne Erlebnis alsbald und je länger, desto stärker 
in die Fesseln des überlieferten begriff lichen Denkens zu schlagen“. 
Der Gegensatz gegen die Scholastik, aus der Anschauung des 
Altertums gewonnen, hat Petrarka befähigt, sein Leben, in dem 
die Kultur der Seele Selbstzweck war, aus seinen seelischen Er- 


1 Vgl. Kern l. c. S. 81f. 

® Ich benutze hier die Formulierungen von G. Misch, Von den Gestaltungen 
der Persönlichkeit (in dem Sammelwerk Weltanschauung ed. Frischeisen - Köhler 
1911) S.83. Ich beziehe mich auf den ganzen Aufsatz. 

3 Ich habe die im folgenden berührten Fragen näher ausgeführt in einem 
Aufsatz: Aus der Entwicklung des italienischen Humanismus (Historische Zeit- 
schrift Bd. 121, S. 189 fl.). 

Siehe das Zitat aus Dilthey bei Misch l. c. S. 90. 


446 Paul Joachimsen 


lebnissen selbst heraus zu einer beständigen, rein persönlichen 
Auseinandersetzung mit dem ihn umgebenden Kultursystem zu 
gestalten. Das ist die Bedeutung des Humanismus. Des- 
halb beginnt er mit Petrarka und nicht vorher. Deshalb ist er 
kein Wechselbegriff der Renaissance, ob wir sie aus dem politi- 
schen Individualismus oder aus dem sozialreformatorischen Fran- 
ziskanertum abzuleiten suchen. Deshalb tritt hier zum ersten 
Male das verselbständigte ästhetische Moment, das Formprinzip, 
bedingend und gestaltend für den ethischen Individualismus auf. 
An den Humanismus in diesem Sinne ist die Säkularisierung 
der mystischen Selbstbetrachtung, wie wir sie bei Petrarka wahr- 
nehmen und deren Hauptkennzeichen die Ausscheidung des ekstati- 
schen Zustandes aus der mystischen Betrachtung ist, und zugleich 
die Umsetzung des religiösen Problems als Ganzes in ein Kultur- 
problem gebunden !. Für diese ist dann die Säkularisierung des 
Wissens und der Wissenschaft überhaupt leitend geworden. Aber 
es ist zu betonen, daß sie für den Humanismus sekundär ist, also 
seine Entstehung nicht erklärt. 

Aber gab es nicht auch eine Synthese zwischen der Renaissance 
als politischem Individualismus, dem franziskanischen Reformations- 
prinzip und der ethischen Problemstellung des Humanismus? Es 
ist der eigentliche Sinn des Burdachschen Werkes, dies zu er- 
weisen. Deshalb ist bei ihm Cola di Rienzo mit und vor Dante 
und Petrarka der Ausdruck und Führer der Renaissancebewegung, 
wie er sie versteht. Unzweifelhaft nun ist Cola von jenen drei 
Richtungen aufs stärkste beeintlußt. Der Tribun der Stadt Rom, 
der seine Jahre nach der neuen Freiheit der Republik zählt, der 
alle Italiener zu römischen Bürgern erklärt und die Abgesandten 
der Städte Italiens zu sich beruft, damit sie einen Italiener zum 
Kaiser wählen, ist mehr und etwas anderes als Arnold von Brescia. 
Der Einsiedler vom Apennin, der sich vom Bruder Angelus die 
Rolle eines Reformators von Staat und Kirche prophezeien läßt 
und sich selbst als der neue Franziskus fühlt, hat den Reformations- 
gedanken tiefer oder doch sicherlich aktueller gefaßt als Dante. 
Der Entdecker der lex regia Vespasians und der erste Sammler 


ı Man kann den ganzen Vorgang vielleicht nicht einleuchtender darstellen, 
als durch eine Analyse von Petrarkas berühmter Beschreibung seiner Besteigung 
des Mout Ventoux. Man frage sich dabei auch einmal nach dem Unterschied 
des bier sprechenden „Naturgefühls“ von dem des hl. Franz, dann dürfte mancher 
Unfug in der Verwendung dieses Begriffs verschwinden. 


Vom Mittelalter zur Reformation 447 


römischer Inschriften steht anders zum Altertum als seine Kol- 
legen von der Zunft der Notare und scheint auch die ethisch- 
juristische Rechtfertigung der neuen respublica tiefer zu be- 
gründen als Dante und Petrarka. 

Man weiß, in wie absonderlichen Formen Cola diese seine 
Tendenzen ausgedrückt hat. Der Tribun des römischen Volkes, 
der am Pfingstfest sein Ritterbad in der Taufwanne Konstantins 
nimmt und später an die Gründung eines geistlichen Ritterordens 
zur Reformation der Welt und Eroberung des Heiligen Landes 
denkt, der „Kandidat des Hl. Geistes“, der Nicolaus severus et 
clemens, der sich mit Christus oder doch wenigstens mit dem Sol 
des Oraculum Cyrilli gleichsetzt, hat schon bei Ranke einiges 
Kopfschütteln erregt. Burdach freilich findet in all diesem barocken 
Wesen wunderbaren Tiefsinn und echtesten „Renaissancegeist“. 
Aber es ist nicht sehr wichtig, ob wir Rienzo mit Burdach für 
einen genialen religiösen und politischen Neuerer halten oder für 
einen phantastischen „Poeten“, wie schon die nüchternen Zeit- 
genossen mit freundlicher Milde sagten. Alle diese Dinge können 
auf sich beruhen bleiben, denn Rienzo hat überhaupt auf den 
Bildungsprozeß der Renaissance gar keineentscheidende 
Wirkung geübt. Alles was Burdach hierfür beibringt, ist Ver- 
mutung. Schon die momentane Wirkung ist nicht ganz leicht ab- 
zugrenzen, da hier Petrarkas und Rienzos eigene Enthusiasmen 
den Blick trüben. Immerhin ist soviel sicher, daß er wie ein 


ı Von den „gleichzeitigen brieflichen Stimmen über Rienzo“, die Burdach 
abdruckt, enthalten die 55 wortreichen Briefe Clemens VI. lediglich amtliche 
Kundgebungen und zeigen gar nichts „von dem leidenschaftlich erregenden 
Einfluß seines Aufgangs, Niedergangs“ usw., sondern einfach, daß Clemens zu- 
nächst hoffte, Nikolaus werde die päpstlichen Regierungsrechte in Rom her- 
stellen, da aber Rienzo sich sogleich zum Tribun macht, so ist die günstige 
Stimmung schon August 1347, also nach noch nicht zwei Monaten, wieder ver- 
schwunden. Wichtig wäre höchstens Anhang nr. 39 fl., in dem Clemens sein Ver- 
fahren gegen Rienzo rechtfertigt. Doch handelt es sich auch hier um nur po- 
litische Kundgebungen; was sie mit der Kulturfrage, der die ganze Veröffent- 
lichung gewidmet ist, zu tun haben sollen, ist unerfindlich. — Ebenso scheiden 
natürlich die drei Gesandtschaftsreden [Anhang nr. 3—5] aus den Stimmen über 
Rienzo aus, endlich sind die Anhang nr. 74 und 75 gedruckten Deklamationen 
über Rienzos Untergang belanglose Stilübungen einer Kanzleischale, übrigens 
besteht nr. 75 aus zwei Stücken, der zweite Teil, der Z. 58 der Ausgabe be- 
ginnt, gibt sich als Brief Rienzos selbst und kann es immerhin sein; damit 
ist die von Burdach beanstandete Datumzeile erklärt. Es bleiben also als 
briefliche Stimmen über Rienzo die bekannten Briefe Petrarkas und die des 
Johann von Neumarkt übrig. Über diese s. u. 


448 Paul Joachimsen 


blendendes Meteor über dem politisch und sozial zerrütteten Italien 
aufging und daß sein Gedanke die Freiheit und Einigkeit Italiens 
auf dem munizipalen Prinzip zu erbauen, eine höchst bedeutsame 
Fortentwicklung des politischen Individualismus im Sinne der Re— 
naissance darstellt. Wenn also die „Auflehnung des italienischen 
Gedankens gegen die franko- italienische Bildung des 13. Jahr- 
hunderts der wesentlichste Faktor der sogenannten Renaissance 
ist“, wie ich mit Burdach glaube, so kann man auch in meinem 
Sinne Rienzo zu den Fortführern der Renaissance rechnen, nur 
daß eben dieser Gedanke mit ihm zu Grabe gegangen ist. Wenn 
man dann weiter zugibt, daß bei ihm in der Tat der Begriff Rom 
„konkreter und geschichtlicher“ erscheint, als noch bei Dante (dab 
er „menschlicher“ geworden sei, ist unerweislich), so wird man 
auch die ethische Bewußtseinsstellung des Humanismus hier in der 
Anlage erkennen. Aber das Entscheidende ist, ob die Verbindung 
mit den sozialreformatorischen Tendenzen des Franziskanertums in 
ihrer apokalyptischen Formung, die bei Cola sofort erkennbar 
ist und im weiteren Verlauf immer wichtiger für ihn wird, eine 
Rückwendung zum Mittelalter oder eine Fortführung der Renaissance 
bedeutet. Ich glaube das erstere. Ich halte mit Gregorovius, der 
bis heute die beste Darstellung Colas gegeben hat, den Tribunen 
für eine bis in den Stil hinein gotische Erscheinung!. Deshalb 
muß man auch, um Rienzo zu erklären, so tief in die spezifisch 
mittelalterliche Gedankenwelt hineinleuchten, wie es Burdach mit 
seiner umfassenden Gelehrsamkeit getan hat. Aber nach Burdach 
ist Rienzo auch mit Dante und Petrarka der Heraufbringer des 
„apollinischen Imperiums“, einfacher ausgedrückt, in ihm und 
durch ihn wandelt sich der alte Begriff der respublica christiana als 
einer politischen und religiösen Einheit zu dem einer Bildungs- 
und Kulturgemeinschaft, bei der die sozialreformatorische Tendenz 
in Form des religiösen Wiedergeburtsgedankens Triebkraft und 
Grundzug ist. Es ist, wie gesagt, nicht wichtig, ob wir Cola 
selbst solche hohen Gedanken zutrauen. Wir müssen fragen, ob 
uns diese Formulierung des Renaissanceproblems den weiteren 
Gang der Renaissance erklärt, und das müssen wir zunächst für 
Italien verneinen. : 


! Heißt es etwas anderes, wenn Burdach in seiner letzten Außeiung über 
diese Dinge (Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1920 S. 79) von der 
„immerhin noch stark mittelalterlichen, dabei vielfach italienisierenden Latini- 
tät“ Rienzos spricht? Ä 


Vom Mittelalter zur Reformation 449 


Die weitere Entwicklung der italienischen Renaissance hat sich 
eben durch die Ausstoßung des sozialreformatorischen und des 
religiös - enthusiastischen Elements auf der Grundlage des politi- 
schen Individualismus der Polis und des ethischen des Humanis- 
mus vollzogen!. Der eine hat sich in erneuter Auseinandersetzung 
mit dem durch Heinrich VII. und Ludwig den Bayern auch theore- 
tisch wiederbelebten Ghibellinismus?, der andere in einem immer 
bewußter geführten Kampfe mit dem scholastischen Bildungsideal 
weiter entwickelt. Beide arbeiten, von verschiedenen Ausgangs- 
punkten aus, auf das eigentliche Ziel der Renaissance, die Schaffung 
einer neuen Gesellschaft hin. In dieser aber sind die sittlichen 
Probleme auf solche der Sitte reduziert, die metaphysischen natur- 
haft angeschaut oder in humanistischen Eklektizismus aufgelöst, 
und eben dadurch sind die religiösen sozial und ästhetisch 
neutralisiert. Wie sich die alte sozialreformatorische Tendenz 
damit abfindet, das sieht man an Männern wie dem Erzbischof 
Antoninus von Florenz oder Giovanni Dominici oder auch den Ver- 
tretern der „christlichen Pädagogik“. Hier ist die sozialreforma- 
torische Tendenz auf Familie und Privatleben zurückgeworfen. 
In ihrer enthusiastischen Form hat sie sich noch einmal in Savonarola 
erhoben, mit der Absicht, die Renaissance zu zerstören. Die An- 
sätze zu einem religiösen Individualismus sind in Italien nicht über 
den ästhetischen Moralismus der platonischen Akademie heraus- 
gekommen. In ihr lebte das mystische Element, das die Grund- 
lage für den ethischen Individualismus Dantes und den Humanis- 
mus Petrarkas gewesen war, fort. Ficino hat dafür die wunderbar 
prägnante Formel gefunden: Deum tandem amamus ut pulchrum, 
quem iam diu dilexeramus ut bonum. Diese Religiosität hat ein so 
großes Ergebnis wie Michelangelo gezeitigt. Aber für die Weiter- 
führung der sozialreformatorischen Tendenz auch nur im Sinne des 
alten Franziskanertums bedurfte es des Anstoßes der deutschen Re- 


1 Das ist neuerdings besonders gut von Villavi, L'Italia da Carlo Magno 
alla morte di Arrigo VII. hervorgehoben worden. — Die meisten Erörterungen 
über den Religionsbegrifi der Renaissance, auch die neuesten von Walser in 
der Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde Bd.19 (1920) leiden 
daran, daß sie nicht genügend zwischen Renaissauce und Humanismus und 
zwischen den einzelnen Elementen der Religion scheiden. 

2 Hierfür viel Material bei Ercole, Impero e Papato nelle tradizione 
giuridice bolognese e nel diritto publico italiano del rinascimento (Atti e Memorie 


della R. deputacione di storia patria per le provincie di Romagna. Serie IV 
Vol. 1. 1911). 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 29 


450 Paul Joachimsen 


formation, und selbst die „Renaissance des Christentums“, die sich 
an den Florentiner Platonismus anknüpft, ist nach Italien selbst 
erst auf dem Umwege über den germanischen Norden zurück- 
gekommen. — | 

Aber vielleicht haben wir die Fortsetzung der durch Rienzo 
repräsentierten Renaissancetendenzen im Sinne Burdachs nun auch 
gar nicht in der alsbald „antikisch verfälschten“ Entwicklung 
Italiens, sondern in den Ländern zu suchen. wo dann „die Re- 
naissance Reformation geworden ist“. Sehen wir zu. 

Bei jeder Betrachtung der Renaissance außerhalb Italiens 
müssen wir, wenn wir nicht die wissenschaftliche Bestimmtheit 
der Terminologie preisgeben wollen. zwei Dinge festzustellen 
suchen: handelt es sich in den anderen Ländern, wo wir eine 
Renaissancebewegungbemerken, um einc ursprüngliche Erscheinung, 
die, aus denselben geistigen und sozialen Voraussetzungen ent- 
standen, die gleichen oder ähnlichen Merkzeichen der Entwicklung 
aufweist? Das wäre etwa das, was wir, um einen Rankeschen 
Ausdruck umzuformen, Analogien der Renaissancebewegung außer- 
halb Italiens nennen könnten. Die erkennbaren Merkmale müßten 
auch bier sein: der politische Individualismus mit der Tendenz 
zur staatlichen und ökonomischen Autonomie. der ethische mit dem 
Ziel der Verselbständigung der Persönlichkeit und ihrer Neuum- 
grenzung in dem Begriff der Gesellschaft. Oder sprechen wir 
auch da von Renaissance, wo es sich nur um die Übertragung 
italienischer Bildungselemente auf eine Entwicklung handelt, die 
auf anderen geistigen und sozialen Voraussetzungen beruht? 

Für die erste Frage kommt nur Frankreich in Betracht, wie 
denn auch nur zwischen Frankreich und Italien ein Prioritäts- 
streit um die Entstehung der Renaissance möglich war. In Frank- 
reich finden wir die Ausbildung des politischen Individualismus in 
der Form des monarchischen Flächenstaats, womit ein Unterschied 
der Ausgestaltung, aber kein prinzipieller Gegensatz gegen die 
italienische Renaissance gezeben ist. Wir finden den ethischen 
Individualismus in der Reaktion des skeptischen gallischen Geistes 
gegen das kirchliche System, sein frühester Ausdruck ist die 
Vagantenpoesie, deren spezifisch französische Eigenständigkeit 
man jüngst mit Recht betont hat!; aber auch Ruteboeuf, der 
Chanson überhaupt, der Roman de la Rose, der Songe du Verger 


Siehe Holm Süßmilch, Die lateinische Vagantenpoesie des 12. und 13. Jahr- 
hunderts. 


Vom Mittelalter zur Reformation 451 


des Philippe de Meziere haben hier ihre Stelle. Der innerliche 
und wesentliche Unterschied gegen die italienische Entwicklung 
aber ist, daß sich in Frankreich der politische Individualismus 
der Renaissance in den Institutionen, nicht in den Charakteren 
auswirkt. Durch die Regierung Philipps des Schönen weht frei- 
lich, wie Ranke gesagt hat, der schneidende Luftzug der neueren 
Geschichte. Aber — das hat Finke vortrefflich gezeigt! — es ist 
das Königtum, nicht der König, was sich aus dem mittelalterlichen 
System erhebt. Philipp ist keine Renaissancepersönlichkeit, und 
auch seine Räte sind es nicht, aber die französische Politik der 
Zeit ist echteste Renaissancepolitik mit der praktischen Zielsicher- 
heit des autonom gewordenen Staates. Damit erklären sich zwei 
Besonderheiten der französischen Entwicklung, nämlich erstens 
die außerordentliche Einwirkung der Jurisprudenz auf die ganze 
Ideenwelt des Staates und der Gesellschaft, und sodann, daß es 
einen ethischen Individualismus, der sich zur humanistischen 
Umformung dieser Kultur geeignet hätte, bis zum Ende des 
14. Jahrhunderts in Frankreich nicht gibt. Trotz des immer 
stärkeren Eindringens antiker Stoffe, die mit Leidenschaft über- 
setzt werden, trotz des „aristotelischen“ Königtums Karls V., 
endlich auch trotz der wachsenden Beziehungen zu Italien bleibt 
die französische Kultur noch lange scholastisch und ritterlich, 
beides mit dem merkwürdigen Zuge zur enzyklopädischen Gelehr- 
samkeit, den schon Boncompagno als eigentümlich französisch 
verspottet hatte”. Sie konnte das bleiben, weil diese beiden 
Mächte in Frankreich Ausdruck des nationalen Geistes und damit 
gesellschaftsbildend geworden waren, wie nirgendwo sonst. 
Erst die Erschütterung der Scholastik durch Okkam und die der 
theologischen Autorität überhaupt durch das Schisma haben hier 
der humanistischen Bewußtseinsstellung Bahn gebrochen. Was 
vorher liegt, möchte ich nicht einmal mit Lanson eine renaissance 
avortée, eher mit Coville einen scholastischen Humanismus nennen. 
Für Deutschland kommen solche Erwägungen überhaupt 
nicht in Frage. Es ist das wesentlichste und in manchem Betracht 
erstaunlichste Ergebnis der „deutschen Kaiserzeit“, daß Deutsch- 
land in den damals geschaffenen Formen des geistigen und sozialen 
Lebens noch zwei Jahrhunderte weiterlebt. Erst dadurch über- 


ı H. Finke, Zur Charakteristik Philipps des Schönen (Mitteilungen des 
Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 26, S. 201 fl.). 
3 S. Sutter, Boncompagno, S. 42 ff. 


29 * 


452 Paul Joachimsen 


haupt ist die Reformation möglich geworden. Es ist ebenso be- 
deutsam, daß der großartige Aufschwung des deutschen Bürger- 
tums und Städtewesens weder zur politischen noch zur geistigen 
Verselbständigung des munizipalen Wesens im Sinne der Re- 
naissance geführt hat. Keine der deutschen Städte ist Staat 
geworden. Der politische Individualismus blieb als nationaler Be- 
griff eingebettet in die universalistische Tradition des hohen Mittel- 
alters, als soziale Potenz gebunden an die zähe fortlebenden ge- 
nossenschaftlichen Bildungen, die auch am Schluß der Epoche 
kaum zur körperschaftlichen fortgebildet waren. 

In dieser Entwicklung erscheint das Böhmen Karls IV. wie 
ein Fremdkörper. 

Soziologisch zeigt Böhmen damals den Typus der oben beschrie- 
benen zweiten Stufe des italienischen Renaissancestaats, über- 
tragen auf die Verhältnisse des monarchischen Flächenstaats und 
mit der für die koloniale Entwicklung charakteristischen Ver- 
schärfung der einzelnen Züge des Bildes. Man wird wenig Mo- 
mente in der Geschichte dieses Zeitraums finden, wo das Streben 
nach Zusammenfassung der staatlichen Kräfte in eine neue Ord- 
nung so charakteristisch hervortritt wie in den Verordnungen 
Karls IV. aus den ersten Tagen und Monaten seiner böhmischen 
Regierung. Karl selbst ist die Verkörperung der „Rechenhaftig- 
keit“, das zeigt die unwillige Anerkennung Villanis, der ihn am 
besten charakterisiert hat, ebenso deutlich, wie der Tadel der 
Chronisten, die noch von dem ritterlichen Herrscherideal ausgehen. 
Er ist von einer für den mittelalterlichen Laien unerhörten Selbst- 
diszipliniertheit, die sogar den Zug zur Mystik und Askese, der 
bei ihm deutlich sichtbar ist, für die Regierung unschädlich macht. 
Wir müssen in Deutschland bis zu der zweiten Fürstengeneration 


der Reformation vorschreiten, um Herrscher zu finden, die mit 


ähnlicher Bewußtheit und Folgerichtigkeit ihre Herrschaft zum 
Staate ausgebaut haben!. 

Die staatliche Kultur, deren Heraufführung Karl IV. seine 
ganze Arbeit in Böhmen gewidmet hat, ist, wie das Burdach in 
seiner ersten Arbeit so trefflich gezeigt hat, die französische. Es 
traf sich glücklich, daß die eigene Ausbildung Karls hier mit 
Tendenzen des geistigen Lebens in Böhmen bis zu einem gewissen 
Grade parallel ging. Beziehungen zu Frankreich, insbesondere 


1 Siehe dazu auch Ott .d.SBWA 125 (1891), S. 6, 49 u. a. 


Vom Mittelalter zur Reformation 453 


zu den Pariser Schulen, waren seit den Tagen der Staufer in 


Böhmen lebhaft, jetzt wurde die französische Bildung nach Böhmen 


x 


selbst verpflanzt. Sie erscheint kirchlicher als in Frankreich, 
nicht nur weil Karl IV. selbst durchaus kirchlich war, sondern 
weil hier auch der Einschlag des ritterlichen und volkstümlichen 
Elements, das in Frankreich unter der scholastischen Form em- 
porquillt, durch den Gegensatz der Volksstämme weniger wirksam 
wird. Das ist für die Fortentwicklung der böhmischen Kultur 
bedeutsam geworden, wie wir sehen werden?. 

Neben dem französischen steht nun aber der italienische Ein- 
fluß. Er ist für das geistige Leben vor allem vermittelt durch 
die Kanzlei. Auch hier gab es weiter zurückliegende Anfänge. 
Schon unter Ottokar II. finden wir zwei Italiener in Prag, die 
lange miteinander verwechselten Henricus Italicus und Henricus 
de Isernia®. Sie verpflanzen die Formen der italienischen Notariats- 
kunst nach Böhmen. Der eine als der eigentliche Leiter der 
Kanzlei, der andere, Heinrich von Isernia, in untergeordneter 
Stellung, vielleicht nur der Leiter einer Rhetorikschule in Prag, 
aber für die geistige Entwicklung der wichtigere. Seine Persön- 
lichkeit, die uns Hampe nahegebracht hat, ist vielleicht neben 
Boncompagno die interessanteste in der Reihe der Diktatoren 
und, vor allem, er zeigt, wie diese, die besondere Fähigkeit der 
neuen Stilkunst: sie formt mit erstaunlicher Sicherheit die Ten- 
denzen der Macht, in deren Dienst sie sich stellt, zu klaren 
Ideen um und dient damit eben jener Rechtfertigung, die die neuen 
politischen und nationalen Kräfte suchen. Dafür ist der berühmte 
Aufruf Ottokars II. an das Slawentum zum Verteidigungskampfe 
gegen den Habsburger Rudolf, ob er nun nur ein dietamen Hein- 


ı Vgl. die neueste Charakteristik durch Albert Hauck in dem nachgelassenen 
Schlußband seiner Kirchengeschichte Deutschlands (Bd. 5, Abt. 2) S. 688 ff., 
bes. S.690: Man könnte sagen: In diesem König wurde die Idee des Staates 
wieder lebendig. 

2 Vgl. die Bemerkungen von Wolkan, Gesch. d. deutschen Dichtung in Böhmen 
S. 225. Für Karl selbst etwa die Zeremonien bei der Überführung der Reichs- 
insignien nach Prag. Palacky, Geschichte von Böhmen, Bd. II. 2, S. 817. 

3 Für beide Novák in den Mitteilungen des Instituts für österreichische 
Geschichtsforschung Bd. 20 und 29 und die Ergänzungen von Hampe, Bei- 
träge zur Geschichte der letzten Staufer; bes. S. 84 über die Capuaner Dikta- 
torenschule. Über Ableitungen aus Henricus Italicus siehe K. Wutke, Über 
schlesische Formelbücher des Mittelalters (Darstellungen und Quellen zur 
schlesischen Geschichte Bd. 26), 1919. 


454 Paul Joachimsen 


richs oder wirklich ergangen ist, das wichtigste, aber längst nicht 
das einzige Zeugnis. 

In ihren stilistischen Absichten sind Boncompagno und Heinrich 
von Isernia Gegensätze. Während Boncompagno wenigstens 
theoretisch die Einfachheit der gesprochenen Rede, die er auch in 
dem Stil der römischen Kurie wiederfindet, anstrebt, kommt Hein- 
rich von Isernia von der sizilischen Schule des Petrus de Vinea 
her, sein Ideal ist die Wortpracht, das Wortspiel, der Schwulst, die 
„florierte“ Rede, wie man damals sagte. Das hat er zuerst wohl 
in Österreich und dann in Böhmen heimisch gemacht, es war der 
stilus nobilis, auf den er nicht wenig stolz war. 

Der Mann, der am Hofe Karls IV. die Tätigkeit dieser beiden 
Italiener in seiner Person vereinigt und fortsetzt ist Johann 
von Neumarkt’, Er ist von Anfang der Regierung Karls bis fast 
zu ihrem Ende in der böhmischen Kanzlei in immer höheren Stellungen 
tätig gewesen, und wir dürfen glauben, dab sein Einfluß auf die 
Regierungsgeschäfte nicht gering war. Karl hat ihn geschätzt, 
wenn auch wohl nicht so, wie Johann selbst es wünschte, der seinen 
Herrn offenbar vergebens zu überzeugen suchte, daß die Goldkörner 
seines Stils ebensoviel wert seien wie die Erzfunde des böhmischen 
Bergbaus. 

Allerdings aber ist der Einfluß Johanns von besonderer Art. 
An Karls Hofe war kein Raum mehr für einen Mann, der wie 
Reinald von Dassel neben Barbarossa gestanden wäre; in dieser 
Hinsicht war Karl sein eigener Kanzler. Aber Johann von Neu- 
markt verstand es, wie jene italienischen Diktatoren, die Absichten 
der königlichen Politik in die Gedankenzusammenhänge eines moral- 
philosophischen Staatsrechts einzufügen und zu formulieren. Wir 
dürfen, meine ich, seine Hand bereits in den feierlichen Arengen 
der ersten Urkunden Karls erkennen und ebenso in den höchst 
interessanten Prologen zu den einzelnen Abschnitten der Maiestas 
Carolina, vielleicht auch in denen zur Goldenen Bulle, obgleich 
Zeumer hier Beachtenswertes eingewendet hat. Es ist wichtig, 
daß der Prolog zur Maiestas den der sizilischen Konstitutionen 
Friedrichs II. nachahmt?, denn Johann ging ganz in den Bahnen 
der sizilischen Diktatorenschule. Nur daß er den Tyrannen 
noch übertyrannt, er rühmte sich den stilus nobilis durch den 


! Eine hübsche zusammenfassende Charakteristik hat neuerdings Wolkan 
l. c. gegeben. 
1 Siehe Werunsky in der Zeitschrift der Savignystiftung N.F. Bd. 9 3.18. 


- — 2 5 


Vom Mittelalter zur Reformation 455 


stilus nobilissimus übertroffen zu haben!. Nur dieser schien ihm 
würdig, die neue Herrlichkeit des böhmischen Staates, die er um 
sich auf blühen sah, zu preisen. Es ist doch sehr bedeutsam, daß 
wir ihn bereits 1348 besonders mit der Ordnung der alten Kaiser- 
urkunden des böhmischen Kronarchivs beschäftigt sehen, während 
ein Franzose neben ihm sich um die böhmische Königstradition zu 
kümmern hat?. Es scheint also, daß Johann von vornherein in 
der alten imperialistischen Tradition lebte und daß Karl, der seine 
Leute gut kaunte, ihn sogleich nach seinen besonderen Neigungen 
und Fähigkeiten verwendet hat. Die Kaiserkrönung Karls hat 
ihn dann zu womöglich noch größeren Leistungen angespornt“. 
In dieses Böhmen kam 1350 Cola da Rienzo. Er kam, nach- 
dem er als Tribun der Republik Rom gescheitert war und nachdem 
er sich bei den Franziskanereremiten des Apennin mit den chiliasti- 
schen Ideen von einem Kaiser der Endzeit und einem Engelspapst 
erfüllt hatte, als deren Wegbereiter er wieder in Rom einzuziehen 
hoffte. Das hat er Karl und seinen Räten vortragen dürfen. Wir 
können glauben, was die Vita des Tribunen erzählt, daß er mit 
seinen großartig - phantastischen Reden Deutsche, Böhmen und 
Slawen in Staunen setzte. Und auch als ihn der vorsichtige König 
dann in die Schutzhaft zu Raudnitz setzte, hat er „aus dem 
Kerker“ mit seinen phantastischen Plänen weiter gewirkt. Schon 
der Umstand, daß uns nicht wenige dieser Dokumente allein aus 
böhmischer Überlieferung erhalten sind, und der andere, daß der 
Königssaaler Chronist ein gutes Stück des ersten Schreibens des 
Tribunen an Karl in seiner Chronik benutzt hat, zeigt, wie leb- 
haft das Interesse an Rienzo in Prag war. Daß es keine praktischen 


ı In der von Tadra im Archiv für österreichische Geschichtsforschung Bd. 68 
herausgegebenen Klagenfurter Handschrift der Cancellaria Johanns stehen die 
Formeln im Stile Johanns unter dem Titel: formae de stilo noblissimo, dann 
folgen formae privilegiorum de subtili stilo, Briefe aus der Zeit Wenzels II. 
größtenteils auch in der Formelsammlung des Henricus Italicus erhalten. Er 
scheint sich aus dem stilus hilarianus entwickelt zu haben, von Jem Johaun 
von Garlandia sagt: iste stilus propter sui nobilitatem apud multos est in 
usu [Rockinger in den (Quellen und Erörterungen 9, I, 501f.]. Dagegen sehe 
man bei Boncompagno die Definition des stilus humilis, den er bei den Aposteln 
Kirchenvätern und Christus selbst findet [Sutter 61]: ipse mediator dei et 
hominum simplicibus inceptionibus utebatur, dum stabat in nostre carnis humi- 
litate. 

2 Siehe Salomon im Neuen Archiv 36, 491 ft. 

3 Siehe die bei Jireček, Codex iuris Bohemie II, 1 nr. 365 abgedruckte 
Urkunde vom 5. April 1356. 


456 Paul Joachimsen 


Folgen haben konnte, war bei dem Charakter Karls selbstver- 
ständlich. Aber es war nicht nur der Charakter Karls, es war 
der politische Individualismus der Renaissance selbst, der sich 
auch hier gegen das franziskanische Reformationsprinzip zur Wehr 
setzte. Die Reformtendenzen Colas, wie er sie Karl IV. vortrug, 
waren ganz auf den mittelalterlichen Grundgedanken der respublica 
christiana als politische Einheit gestellt. So wie er sich das 
wechselseitige Hilfeverhältnis der beiden Schwerter dachte, hatten 
es sich schon die karolingischen Theologen gedacht, ein Kaiser- 
tum, das sich so in der Rolle des Weltreformators fühlte, war zum 
letzten Mal unter Ludwig dem Bayern und auch hier nur mehr als 
ein Gespenst aus der Vergangenheit aufgetaucht; die reformatio 
orbis, die Cola dem Böhmenkönig zumutete, spukt wohl noch ge- 
legentlich in den Arengen der von Johann von Neumarkt entworfenen 
Urkunden, und es ist nicht ausgeschlossen, daß sie bei Johann 
auch innerlichen Widerhall fand. Für das politische Denken des 
Königs war das „Poesie“, er ist auch „dem geistigen Kern des 
italienischen Humanismus, dem idealen, national gestimmten Uni- 
versalismus seiner neuen Menschenbildung!“ ganz fremd gegenüber- 
gestanden, das böhmische Königreich, dem seine Lebensarbeit galt, 
hat auch mit dem „apollinischen Imperium“ nicht das mindeste 
zu tun. Und es ist doch besonders charakteristisch, daß Karl an dem 
schwärmerischen Charakter der Colaschen Idee den eigentlichen 
Anstoß nahm. Schon Friedjung hat die Stelle aus Colas Bericht 
hervorgehoben, die den tiefsten Widerspruch der Renaissance- 
auffassung und der enthusiastischen Reformationstendenz zeigt”. 

Gewirkt hat Rienzo in Böhmen lediglich als Stilist, und auch 
hier, soweit wir sehen, nur auf Johann von Neumarkt, der in ihm 
ein neues Muster des stilus nobilissimus sah und in der Mischung 
biblischer Predigt und rhetorischer Künsteleien ein ihm verwandtes 
Element gespürt haben mag. Doch ist auch diese Beeinflussung 
nicht so tiefgehend, daß sie eine Stilwandlung bei Johann bewirkt 
hätte, ja er scheint den eigentlichen Unterschied, der Rienzos an 
den Urkunden der Kurie gebildete Diktion? von der seinen trennte, 


1 Burdach, Deutsche Renaissance? S. 33. 

? Friedjung, Karl IV. und sein Anteil am geistigen Leben seiner Zeit S.288. 

s Für den stilus curiae Romanae siehe die vortreffliche Charakteristik in 
der Sächsischen Summa dictaminis [Rockinger l. c. 9, 1, 213]: latinitatis sive 
grammatice proprietas, curialitas sermonis, obloquentie preminencia, brevitas 
constructionis, obscuritatis et ambiguitatis vitatio. Für Cola gilt 
natürlich nur ein Teil dieser Attribute, aber immerhin das letzte. 


Vom Mittelalter zur Reformation 457 


gar nicht bemerkt zu haben. Von den Briefen, die sie miteinander 
wechselten, kann man eher sagen, daß Rienzo den sizilischen Stil 
des Kanzlers nachahmte als umgekehrt!. Weder in einer Pu- 
blikation, die eine Geschichte der deutschen Bildung, noch in 
einer, die eine Geschichte der deutschen Sprache im Übergang 
von Mittelalter zur Reformation belegen sollte, war also eine 
Neuherausgabe des Briefwechsels Colas notwendig“. 

An Stelle dessen hätten wir lieber sogleich die Zeugnisse für 
den Einfluß Petrarkas auf die böhmische Kultur gesehen, denn 
dieser ist in der Tat der Erwägung wert. Zwar auf Karl IV. 
hat auch Petrarka keinen Eindruck gemacht. Der böhmische 
Herrscher ist für Petrarkas Kaiseridee ebenso unempfänglich 
geblieben wie für die humanistische Ruhmessehnsucht, die jener 
in ihm zu erwecken suchte. Aber Johann von Neumarkt ist in der 
Tat dem Zauber der Persönlichkeit Petrarkas in besonderem Maße 
erlegen. Das hat Burdach eingehend und überzeugend nachge- 
wiesen. Der Streit kann nur darüber gehen, wieweit sich die 
vorübergehenden und dauernden Wirkungen dieses Petrarkakults 
in Böhmen und etwa von da weiterhin erstreckt haben. Und 
da muß zunächst hervorgehoben werden, daß die stilisti- 
schen Einwirkungen Petrarkas weit geringer sind, als Burdach 
zu erweisen sucht. Der Brief, in dem Karl IV. den ersten An- 
knüpfungsversuch Petrarkas beantwortet, zeigt, wie schon Friedjung 


1 So schon Friedjung 112 und Benedikt von seiner Ausgabe des Lebens 
des hl. Hieronymus S. XI. Auch nr. 71 des Briefwechsels ist ein Beweis dafür. 

2 Ich bemerke noch, daß von den drei ungedruckten Stücken der Neuaus- 
gabe, die den Briefwechsel Johanns v. Neumarkt mit Rienzo vervollständigen 
sollen, nr. 69 sicher nicht an Rienzo gerichtet ist, sondern an Karl 1V. Es 
bezieht sich auf die Absetzung Johanns als Kanzler, wovon auch die Briefe der 
Klagenfurter Handschrift reden (s. o. S.447 Anm. 1). Nr. 68 ist eine inhaltlose 
Stiläbung, nach deren (höchst verdächtiger) Echtheit zu fragen nicht lohnt. 
Nach nr. 76 müßte Rienzo, wenn der Brief an ihn geht, auch Gedichte auf 
Johann gemacht haben. Auch diesen Brief hat Palacky bereits mit Recht für 
eine wertlose Stilübung erklärt. — Wo steht etwas davon, daß Johann in Rienzo 
„den Lehrer des kolorierten Prosastils und der langhinrollenden Periode, den 
vorbildlichen Nacheiferer der alten römischen Autoren, den von göttlicher Gnade 
übersprühten Meister der Kanzleikunst, kurz den Eröffner eines neuen sprach- 
lichen und geistigen Horizonts erblickt hat? (Burdach, Rienzo und die geistige 
Wandlung, S. 20 f.). An der dort zitierten Stelle (Briefwechsel nr. 55 Z. 9 ff. beißt 
es nur: Es ist nicht wunderbar, daß Gott Rienzo solche Beredsamkeit verliehen 
habe, nachdem er ihm durch das römische Volk so besondere Würden habe zuteil 
werden lassen. 


un, 


458 Paul Joachimsen 


gesehen hat, allerdings sofort die Züge des neuen Stils, aber er 
eröffnet keine neue Ära weder in den offiziellen noch in den pri- 
vaten Kundgebungen der böhmischen Welt. Der Kanzleibrauch 
war an sich schon hier wie anderswo so fest gefügt, daß er neuen 
Einflüssen zähe und lange widerstand. Es ist bisher nicht ge- 
lungen und dürfte auch weiter nicht gelingen, bis in die Zeiten 
Wenzels ein Stück aus der böhmischen Kanzlei zu finden, das die 
Umwandlung des Stils zeigt, wie sie etwa Salutati in den städti- 
schen Kanzleien Italiens zuwege brachte!. Eben das starre Fest- 
halten an dem cursus, das Burdach so stark hervorhebt, — ein- 
zuführen brauchte man ihn in das Deutschland des 14. Jahrhunderts 
nicht mehr — ist der stärkste Beweis dafür, daß die Männer der 
böhmischen Kanzlei von dem neuen Stilgefühl des Humanismus 
unberührt blieben. Das gilt in besonderem Maße von Johann 
von Neumarkt selbst. Die Feststellungen, die Friedjung hier über 
den Unterschied zwischen dem Stil Petrarkas und der Manier 
Johanns gemacht hat, hätte Burdach nicht zu erschüttern ver- 
suchen sollen. Der Unterschied liegt auf der Hand. Ebenso 
deutlich aber ist der gewaltige Abstand®. Johann hat sich um 
die Eklogen Petrarkas und um sein Werk De remediis utriusque 
fortunae bemüht, er hat den Abstand, in dem er sich als scabrosus 
grammaticus von dem laureatus poeta fühlt, mit unerfreulicher Demut 
hervorgehoben, aber er kann sich den Dichter nicht anders als 
unter dem alten Bilde des diktators vorstellen. Er ist überzeugt, 
daß Petrarkas eigentliche Gabe in den rhetorischen Fähigkeiten 
der Schule bestehe: penetralia vestre mentis sunt favore divino 
apta grandes invenire materias, inventas disponere et flore re- 


1 Auch was Burdach in der Deutschen Literaturzeitung 1898 Sp. 1958 bei der 
Besprechung der Arbeit von Hans Kaiser, Der Collectarius perpetuarum formu- 
laram des Johann von Gelnhausen sagt, fördert uns in dieser Frage nicht. Wir 
erwarten noch immer, daß uns die „vier oder fünf verschiedenen Schichten 
rhetorischer Bildung“ gezeigt werden sollen, auf denen die Kunst Johanns 
von Neumarkt beruht. 

3 Allerdings werden wir das Verhältnis Johanns zu Petrarka erst voll 
übersehen können, wenn uns der seit 1905 druckfertige Text der Handschrift 
509 des Olmützer Domkapitels vorliegen wird. In dieser stehen nach Bur- 
dachs Reisebericht von 1903 neben anderen unbekannten Petrarkastücken sechs 
Briefe Johanns an Petrarka, von denen Tadra nur einen schlecht gedruckt hat. 
Doch werden wir unsere Erwartungen nicht zu hoch spannen dürfen, nachdem 
sich die „vielen ungedruckten Briefe“ Rienzos, die Burdach ebenfalls 1908 in 
Aussicht gestellt hatte, meist als Spreu erwiesen haben. 


Vom Mittelalter zur Reformation 459 


thorico vestire dispositas et elocuta memorie commendare et dulcis 
plectri modulamine pronunciare memorata 1. So und nicht anders 
hat Johann sein vergöttertes Vorbild angeschaut:. Wie wäre 
das auch anders möglich bei einem Manne, der für Petrarka und 
Johannes Andreae zugleich schwärmte und aus ilınen einen cento 
machte. Und so müssen wir zunächst feststellen, daß es in der 
eigenen schriftstellerischen Produktion Johanns nichts gibt, was 
auf Petrarkas umbildenden Einfluß zurückgeführt werden müßte, 
daß also Johann hier lediglich aufnehmend gewesen ist, und dann, 
daß es einen „Petrarkismus“, wie er dann sofort in Italien und 
bald auch in Frankreich auf blüht, in Böhmen nicht gibt. 

Das könnte man so nicht aussprechen, wenn der Acker- 
mann aus Böhmen die Stellung in der humanistischen Bewegung 
hätte, die Burdach ihm angewiesen hat. 

Das Stück gehört zu der schon im Altertum aufgekommenen 
und durch das ganze Mittelalter gepflegten Gattung der Kampf- 
gespräche. Sein Thema: Der Streit des Menschen mit dem Tode 
ist uns in prosaischer und poetischer Form häufig überliefert®. 
Auch die Wendung zum förmlichen Rechtshandel ist an zahl- 
reichen verwandten Themen nachweisbar. Die Bearbeitung ent- 
stammt sicher einer Kanzleischule. Falls nicht dem Ganzen ein 
lateinisches Original zugrunde liegt, was noch zu prüfen wäre, ist 
jedenfalls der lateinische Ausdruck, und zwar der der „florierten 
Rede“, wie die Kanzleien sie übten, in zahllosen Fällen als Vor- 
bild nachweisbar. Die Gedankenwelt des Verfassers setzt sich 
aus verschiedenen Elementen zusammen. Den Untergrund bildet 


1 Tadra, Summa cancellariae nr. 60 S. 38. Ganz genau so lehrt nach Hen- 
ricus von Isernia die Rhetorik, qualiter aliquis debeat invenire, inventa dis- 
ponere, ornare disposita, ornata recolere et commemorata narrare (Noväk in 
Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 29, 689 fl.). 
Es ist die allgemein übliche Aufzählung der Tätigkeiten, die die ars dictandi 
lehrt. Ä 

2 Vgl. was er über Frauenlob sagt, dessen Klage über die verschwundene 
Gerechtigkeit er ins Lateinische übertragen hat: aperire volui modos loquendi 
tanti et tam famosi dietantis, qui super omnes alios hanc insignem loquelam 
floribus et sententiis redimivit. Vgl. aach die Bemerkung zu Cyrilli episcopi 
Quadripartitus apologeticus in cod. lat. pragensis 2072 (nach Trublářs Katalog): 
Cirillus archiepiscopus Jerosolimitamus editor est huius opusculi; libellum vero 
hunc Johannes Noviforiensis . . censuit fieri . et praecipue propter colores 
rhetorices, qui in ipso continentur subtilissimi. 

3 Siehe H. Walther, Das Streitgedicht in der lateinischen Literatur des 
Mittelalters. München 1920. 


460 Paul Joachimsen 


das Weltbild der ritterlichen Dichtung, wie es in den großen er- 
zählenden und moralisierenden Werken des hohen und sinkenden 
Mittelalters, der Kaiserchronik, Rudolf von Würzburg, Jansen 
Enikel, aber auch dem Buch der Beispiele der sieben Weisen, 
dem Petrus Comestor und den Historienbibeln, und weiter in den 
populären Enzyklopädien, den Physiologi usw. erscheint. Durch 
sie ist insbesondere die Antike gesehen. Es ist bedeutsam, daß 
die einzige nachweisbar benutzte zusammenhängende Vorlage die 
Dichtung Martina des Deutschordensherrn Hugo von Langen- 
stein von 1293 ist. Dazu kommt deutsche Spruch- und Sprich- 
wörterweisheit, wie sie Thomasin von Zirkläre, der Marner u. a. 
boten, dann eine offenbare Vorliebe für volkstümliches Zauber- 
wesen und gelehrte Dämonologie, weiter vielleicht ein Einfluß 
englischer Allegoristik und Burleskendichtung, endlich ein starker 
Einfluß Senekas, der aber in keiner andern Form als in den spruch- 
artig zugerichteten Autoritates vorgelegen zu haben braucht, wie 
sie die Predigtunterweisungen und die Rhetorenschulen gemeinhin 
kannten’. 

Dies alles aber ist nun von einem Dichter von bemerkens- 
wertester Originalität geformt. Mit erstaunlicher Kraft ist die 
Synonymik, die späterhin in den deutschen Kanzleien die Mutter 
des Schwulstes geworden ist, ihrem eigentlichen Zweck, der sinn- 
vollen Abwandlung des Gedankens, dienstbar gemacht, ebenso sicher 
dient die florierte Rede der Bildlichkeit. Die Gelehrsamkeit der 
ritterlichen Welt und die stoische Weisheit Senekas schärfen und 
straffen die Gestalt des Todes, während die des Ackermanns von 
eigenem Gefühl lebt, das Gespräch ist nicht bloß auseinander- 
gezogen, es ist entwickelt, mit größerem Glück als in irgendeinem 
anderen Erzeugnis der Zeit bewegt sich die Darstellung zur 
realistischen Stilisierung mit stark dramatischem Einschlag hin. 

So verstehen wir recht wohl die rühmenden Urteile, die schon 
in früherer Zeit Gervinus und Wackernagel, in neuerer Scherer 
und Wolkan über dies „eigentümlichste Erzeugnis des deutschen 
Mittelalters“ gefällt haben, wir begreifen den schönen Eifer Bernts, 
der das Werkchen in trefflicher Verdeutschung in der Insel- 


1 Siehe dazu die Erörterung Burdachs in den Anmerkungen zur Ackermann- 
Ausgabe S. 224f. In Johann v. Neumarkts Bibliothek befand sich ein Seneca 
in omnibus suis dictis, wahrscheinlich identisch mit den später als Besitz des 
Thomasklosters genannten Flores epistolarum Senecae (Zentralblatt für Biblio- 
thekswesen Bd. 10 S. 157 fl.). 


Vom Mittelalter zur Reformation 461 


bücherei und sogar in einer, Darmstädter Aufführung wieder zu 
unserem Besitztum hat machen wollen, und auch einigermaßen 
den überschwenglichen Enthusiasmus Burdachs, der hier das Werk 
eines einsamen Genies sieht, der die deutsche Prosa gleich am 
Beginn ihrer neuen Bahn auf die Höhe der Vollendung gehoben hat. 

Nur daß das Werk mit Petrarka schlechterdings gar nichts 
zu tun hat. All die Stellen, in denen Burdachs Kommentar zu 
erweisen versucht, daß der Ackermann neben seinen Senekagnomen 
auch das auf Seneka ruhende Werk Petrarkas De remediis 
utriusque fortunae benutzt haben könnte, beweisen für den ruhigen 
Leser das Gegenteil. Aber selbst, wenn dem nicht so wäre, so 
ist doch die Grundstimmung der humanistischen Moralphilosophie 
Petrarkas von der Weltanschauung des Ackermanns vollständig 
verschieden. Wenn es etwas für Petrarka charakteristisches gibt, 
so ist es, wie wir sahen, dies, daß er alle Probleme des religiösen 
und moralischen Erlebens auf sein besonderes Anliegen, die Heilung 
seiner Willenskrankheit, bezogen hat. Eben darin liegt seine außer- 
ordentliche Bedeutung für dieGeistesgeschichte desIndividualismus. 
Der Ackermann dagegen hat ein zunächst rein individuell ge- 
sehenes Problem, die Suche nach Trost über den Verlust eines 
geliebten Menschen, durch die Umsetzung ins Menschheitliche 
zu bewältigen gesucht. Die Lösung aber hat er — das ist der 
entscheidende Punkt für die geistige Einstellung seines Werkes — 
für das menschheitliche Problem noch ganz im Sinne des Patriar- 
chalismus gegeben, den wir mit Troeltsch als die spezifisch mittel- 
alterliche Ergänzung der organischen Weltanschauung betrachten 
müssen, für das Individuum aber aus der freien Laienmoral der 
ritterlichen Kultur gefunden, die uns Burdach selbst in ihrer leider 
nur ephemeren Bedeutsamkeit kennen gelehrt hat. Es wäre für 
diesen Zusammenhang besonders erleuchtend, wenn wir den Schluß 
des Ackermanns, da wo der Tod ihm rät: Darvmb lass dein clagen 
sein vnd trit in welichen orden du wilt, du findest gebrechen vnd 
eitelkeit darinnen. Jedoch kere von dem bosen vnd tue das gute; 
suche den fride vnd tue in stete; vber alle irdische dinge habe 
lieb rein vnd lauter gewissen — wenn wir diese großartige 
„Humanitätspredigt“ als einen beabsichtigten Gegensatz zu dem 
Schluß des im Mittelalter verbreitetsten lateinischen Dialogs über 
das gleiche Thema, dem Dialogus Polycarpi cum Morte betrachten 


Am abgeklärtesten scheint mir sein Urteil in dem neuesten Bericht über 
seine Forschungen in den Sitzungsberichten der Berliner Akademie 1920, S. 84. 


462 Paul Joachimsen 


dürften, wo der Magister, durch den Anblick und die Mahnungen 
des Todes erschüttert, als frater Pacificus in ein Mendikantenkloster 
eintritt !. ö 

Damit aber tritt der Ackermanndichter selbständig neben 
Petrarka, ja, er steht, wie mich dünkt, über ihm. Denn er braucht 
nicht, wie dieser, die alte Weltflucht, um seiner selbst gewiß zu 
werden, und ebensowenig die neue Zuflucht des Altertums, um den 
Abstand von der Gegenwart zu gewinnen; er steht völlig naiv in 
dem Bildungsstoff einer reifen, schon enzyklopädisch bewältigten 
Kultur, die er nun ganz persönlich durchdringt. Soll er mit 
Italienern verglichen werden, so würde ich ihn freilich nicht zu 
Pico della Mirandola herab-?, sondern zu den Notaren des Dugento 
hinaufrücken, die in ihrem naiven Optimismus, der auch des Humors 
‚nicht entbehrt, die Lösungen der Renaissanceprobleme zum guten 
Teil ebenso vorwegnahmen. Humanismus ist dies auch, zwar nicht 
im Sinne Petrarkas als Gegensatz zur Scholastik, aber im Sinne 
einer Auseinandersetzung des Individualismus mit den transzen- 
denten Zwecken des mittelalterlichen Systems, die zu einer neuen 
Umgrenzung der Persönlichkeit führt. Hierfür ist die juristische 
Form des Gesprächs, die sich erst allmählich zur philosophischen 
Erörterung weitet, ebenso wichtig wie die unverkennbare An- 
lehnung an die Terminologie der Mystik“. 


ı Siehe den Text in clm.15181 und öfter. Überschrift De morte loquente 
cum magistro Polycarpo in Hibernia. Die Stelle: Si vis evadere amaritudinem 
meam, time deum, quia qui timet deum, in die defunctionis sue benedicetur. De 
labore tuo utere ordinate, servitoribus tuis debita persolvas servicia, elemosinas 
bonas et largas facias, statum tuum malum deseras et sie bono fine ad scolas 
meas pervenias eignet sich ebenfalls zum Vergleich. Schlußschrift hier und 
sonst: Acta sunt hec anno domini 1310. 

2 Siehe Burdach im Kommentar zum Ackermann, S. 323. 

3 Dagegen wird man die „Adamsspekulation“ und die ganze Wiedergeburts- 
idee Burdachs hier, wie bei der Renaissance überhaupt, abweisen müssen. Es 
ist doch ein einleuchtender Unterschied zwischen der Idee der religiösen Wieder- 
geburt, wie sie das ganze Mittelalter durchzieht, und dem Gefühl des Wieder- 
geborenseins in der Renaissance (siehe auch Borinski, Die Wiedergeburtsidee 
in den neueren Zeiten [Sitzungsber. der Münchner Akademie 1919 1. Abhandl. 
S. 360). Jene bedeutet die noch unerfüllte Hoffnung auf eine religiöse Erneue- 
rung, und zwar zunächst immer für den einzelnen, sie ist prinzipiell eschato- 
logisch, dieses ist aus dem Bewußtsein des erreichten neuen Zustandes er- 
wachsenes Lebensgefühl, es ist prinzipiell Distanzierung der Vergangenheit, 
aber nicht Wiedergeburt, sondern Wiederbelebung. Damit erledigt sich auch 
die Polemik Burdachs gegen Brandi (Reformation, Renaissance, Humanismus 
S. 108). Dazu Borinski l. c. S. 48 und 52. 


Vom Mittelalter zur Reformation 463 


Und nicht anders steht es doch mit der eigentlichen Bedeutung 
Johanns von Neumarkt. Sehen wir auf seine stammelnden 
Versuche der Nachahmung Colas und Petrarkas, so erscheinen sie 
lächerlich und bedeutungslos. Sehen wir auf seine Bildungs- 
bestrebungen im ganzen, so finden wir ein Streben nach einer 
neuen Kulturzusammenfassung, das wir dem humanistischen der 
Italiener wohl vergleichen können. Was er aus dem mit so 
enthusiastischer Feierlichkeit gepriesenen Italien mitgebracht hat, 
wiegt für seine literärische Persönlichkeit nicht sehr schwer. Ob er 
den Dante, der in seiner Bibliothek stand, auch nur lesen konnte, 
steht dahin !. Stilistisch hat er, wie schon gesagt, vom italienischen 
Humanismus nichts gelernt, die „Tulliana facundia“ ist bei ihm der 
alte Begriff der Rhetoriken geblieben?. Aber seine Bestrebungen um 
die Erneuerung und Verdeutschung Augustins, sein deutsches Leben 
des Hieronymus und seine Marienlyrik zeigen, wie mich dünkt, das 
Eigentümliche seines Wesens. Burdach hat mit Recht in diesem Zu- 
sammenhang auf Johanns Beziehungen zu böhmischen Augustiner- 
klöstern aufmerksam gemacht, wenn man auch Seitenblicke auf den 
florentiner Zirkel von S. Spirito hier besser vermeiden wird. Es ist, so- 
weit wir sehen, gerade der eigentümliche Unterschied der italienischen 
und der deutschen Entwicklung, daß die italienischen Augustiner früh 
und dauernd in Beziehung zu dem von Petrarka begründeten Hu- 
manismus getreten sind, die deutsche dagegen recht eigentlich die Aus- 
gestaltung des thomistischen Systems nur etwa mit stärkerer Betonung 
der mystisch- persönlichen Elemente sich zur Aufgabe gestellt hat. 


1 Das Zeugnis, daß Johann Dante gekannt hat, ist der Vermerk in seinem 
Testament, wo er dem Prager Thomaskloster 1368 u.a. vermacht: librum Dantes 
Aligeri und glosam einsdem Dantis [Zentralblatt für Bibliothekswesen Bd. 10, 
S.157]. Ob das erste Werk die Comedia oder die Monarchia gewesen ist, bleibt 
unsicher. Das zweite halte ich (gegen Wenck in der Historischen Zeitschrift 
Bd. 76, S. 445 und Grauert in den Histor. polit. Blättern Bd. 120 S. 95) wegen 
der Bezeichnung glosa Dantes für die vita nuova oder noch eher für den con- 
vivio, — Wo ist der Beweis, daß Johann das gelesen hat, also ein „Dantekenner“ 
gewesen ist oder gar, daß De vulgari eloquentia, von dem wir heute im ganzen 
drei Handschriften von unzweifelbaft italienischer Herkunft haben (siehe die 
ueue Ausgabe Bertalots) in Deutschland bekannt geworden sei (Burdach, Ein- 
leitung zum Rienzobriefwechsel 12)? 

2 Man sehe auch, was etwa Johannes von Garlandia unter stilus Tullianus 
versteht (Rockinger in den Quellen und Erörterungen 9, 1, 501). 

3 Siehe Seeberg, Dogmengeschichte, Bd. 32, S. 621 ff. und Hauck, 
Kirchengeschichte Deutschlands, Bd. 5, 1. Abt. S. 307ff., daselbst S. 887 ein 
vernünftiges Urteil über Konrad von Waldhausen. 


464 Paul Joachimsen 


S0 zeigt also das Böhmen Karls IV. die deutlichsten Analogie- 
bestrebungen zur französischen Renaissance und in dem geistigen 
Leben, das sich um Johann von Neumarkt gruppiert, eine bedeut- 
same Parallelerscheinung zum italienischen Humanismus. Es wäre 
für die Fortentwicklung beider Richtungen notwendig gewesen, 
daß der Geist des enthusiastischen Franziskanertums, der damals 
bereits in den Predigten des Militsch von Kremsier umging, in die 
Tiefen gebannt blieb und daß sich aus der Staatseinheit, dieKarl IV. 

über Deutsche und Tschechen gelegt hatte, ein einheitliches Volks- 

tum entwickelte. Zu beidem ist es nicht gekommen. . Zunächst 
deshalb nicht, weil diese karolinische Kultur, ganz so wie die alte 
Karls des Großen, der Geistlichkeit eine Doppelaufgabe stellte: 
sie sollte die hauptsächlichste, ja die einzige Trägerin der neuen 
Kultur sein und doch in asketischer Sittenstrenge verharren. Das 
aber war im 14. Jahrhundert noch unmöglicher als im 9. Sodann 
weil der Untergrund dieses Staates das Tschechentum war, ein 
in seinen bäuerlichen und ritterlichen Elementen gleichmäßig primi- 
tives und phantastisches Element. Gerade hier in Böhmen haben 
sich die „Delirien des religiösen Gefühls“ nicht zu einer apollini- 
schen Kultur geläutert, sondern sie haben in der hussitischen 
Revolution die böhmische Renaissance und den böhmischen Hu- 
manismus, ehe sich diese beiden noch wirklich vereinigen konnten, 
überflutet und zerstört !. 

Was übrig geblieben ist, kann ich so hoch nicht einschätzen, 
wie Burdach es tut. Es mag sein, daß ohne die Reste der von 
Johann von Neumarkt in die böhmische Kanzlei und die böhmischen 
Klöster verpflanzten Petrarkaverehrung Enea Silvio, als er als 
neuer Apostel des Humanismus nach Osterreich kam, nicht seine 
ersten und bewährtesten Jünger in Böhmen gefunden hätte; es 
muß doch dabei bleiben, daß der deutsche Humanismus als selb- 
ständige geistige Bewegung sich erst wieder aus neuer Wurzel 
entwickelt hat und daß es Beweise für einen Zusammenhang der 
karolinischen Kultur mit dem, was wir deutschen Humanismus 
nennen, nicht gibt. 

Dagegen hat nun die böhmische Kanzlei ihre Wirkungen 
sogleich unter Karl IV. über Böhmen hinaus geübt und es ist wohl 


ı Nach Burdach, Deutsche Renaissance! S. 39 ist der Hussitismus allerdings 
auch „aufgegangene Saat des römischen Tribunen“. Wie sich das mit seiner 
Vorstellnng von dem durch Rienzo begründeten „apollinischen Imperium“ reimt. 
vermag ich nicht zu ergründen. 


Vom Mittelalter zur Reformation 465 


auch möglich, die Wege zu bezeichnen, auf denen diese Wirkungen 
die gemeindeutsche Entwicklung erreicht haben. 

Als ich mich vor jetzt 28 Jahren mit der Entstehung des 
verbreitetsten Kanzleihandbuchs des’ 16. Jahrhunderts, des „For- 
mulare und deutsch Rhetorika“ beschäftigte“, habe ich nachweisen 
können, daß hier zunächst Sammlungen der Ulmer Kanzleischule 
vorliegen, die unter sehr bemerkenswertem Einfluß der Doktrin 
und Praxis des bekannten Frühhumanisten Nikolaus von Wyle 
stehen. Es ist dann möglich gewesen, den Stammbaum dieser 
deutschen Rhetorik bis zu einer kurzen lateinischen Vorlage zu 
verfolgen, die spätestens um 1460 von einem Benediktiner, Meister 
Friedrich von Nürnberg, verdeutscht worden ist. Ich habe damals 
auch schon darauf hingewiesen, daß die lateinische Vorlage die 
stärksten Berührungspunkte mit den sogenannten Tybinusrhe- 
toriken zeigt, d.h. mit den rhetorischen Werken eines Magisters 
Nicolaus de Dybyn, der einen beträchtlichen Einfluß auf die rhe- 
torische Theorie und Praxis des 14. und 15. Jahrhunderts geübt 
haben muß. Er erscheint 1369 als rector parvulorum in Dresden 
und ist in den zahlreichen Handschriften als Autor grammatischer 
und rhetorischer Werke, meist mit sehr lobpreisenden Beiworten 
als rhetor solemnissimus und so ähnlich, genannt. Die wichtigsten 
dieser Handschriften? weisen in dem verwendeten oder fingierten 
Formelmaterial auf Sachsen und Böhmen, speziell auf die Prager 
Hochschule, wie er denn selbst unzweifelhaft aus Sachsen oder 
Böhmen stammt, und es ist mir höchst wahrscheinlich, daß er 
selbst seine Weisheit der böhmischen Kanzlei verdankt, vielleicht 
direkt.von Johann von Neumarkt und seinem „stilus nobilissimus“ 
beeinflußt ist. Dann wäre also der Faden aufgezeigt, der von 
Johann v. Neumarkt zu den Theorien der deutschen Kanzlei- 
sprache — denn dies ist das Ergebnis gewesen — führt. 

Unterdessen aber haben wir den Magister Tybinus noch von 
einer anderen Seite kennen gelernt. Er ist der Verfasser eines 
ebenso einflußreich gewordenen Tractatus de rhythmis? und hat 

Siehe meinen Aufsatz in Zeitschrift für deutsches Altertum Bd. 37 
S.24 fl. und zur Ergänzung Württembergische Vierteljahrshefte für Landes- 
geschichte 1896. g 

2 Zum Teil von mir l. c. 71° verzeichnet. Uber neue Aufscblüsse, die sich 
zumal aus den von Truhlář verzeichneten Prager Handschriften ergehen, werde 
ich anderswo handeln. 


® Siehe Giov. Mari, I trattati medievali di ritmica latina i. d. Memorie del R. 
Istituto Lombardo di Scienze e Lettere. Classe di Lettere. Vol. 20, p. 373 ff. 1899. 


Histor. Vierteljahrsehrift. 1921. 4. 30 


| 466 Paul Joachimsen 


mit diesem die rhythmische Poesie, die bisher an die Musik 
angeschlossen war, als rhetorica secunda dem rhetorischen cursus 
angefügt. Das beruht offenbar auf der schon bei den älteren 
Autoren sichtbaren Übertragung der Lehre von den colores rhe- 
toricales auf die rhythmische Poesie, hat nun aber auch die Aus- 
gestaltung der Rhetorik nach rhythmischen Gesetzen begünstigt. 
„Ars rhetorica facta est ad similitudinem musice“, sagt Tybinus. 
Die Beispiele, an denen Tybinus seine Theorie erläutert, sind, zu- 
nächst, wie üblich, solche der kirchlichen Hymnendichtung. Wir 
wissen, daß Johann von Neumarkt gerade auch auf diesem Gebiete 
tätig war, und es ist also doch höchst wahrscheinlich, daß Tybinus, 
wenn er seine Anregungen und Vorbilder in der Tat aus der 
böhmischen Kanzlei erhielt, auch in diesem Punkte von Johann 
irgendwie ablüngig ist. Sehen wir dann weiter, daß in allen 
Ländern dieHymnendichtung in der Landessprache an die lateiniche 
anknüpft! und daß gerade im 14. Jahrhundert überall der rithmus 
vulgaris neben den rithmus literalis oder latinus tritt, daß weiter 
gerade in Böhmen, wie Dreves gezeigt hat, um diese Zeit cantiones 
halb geistlichen, halb weltlichen Charakters von einer Art von 
Literaturgesellschaften gepflegt wurden, und ferner, daß gerade die 
bei Tybinus für die rhythmische Poesie gegebenen Regeln und die 
Bezeichnung der „Töne“ die auffallendsten Ahnlichkeiten mit der 
Poesie der Meistersinger zeigen, so ist es sehr wohl möglich, 
dab auch zu dieser wie zur Kanzleisprache des 16. Jahrhunderts 
die Fäden von der böhmischen Kanzlei Karls IV. aus laufen. 

Die Wirkung wäre dann auch in beiden Fällen die gleiche: 
die Übernahme der fremden Stoffe ohne die gesellschaftlichen Be- 
dingungen, die sie hervorgebracht haben, die Nachahmung der 
ausländischen Form ohne die Fähigkeit der Eindeutschung, beides 
der stärkste Gegensatz der nun beginnenden bürgerlich-gelehrten 
Kunstübung zu der des geistlichen und des ritterlichen Zeitalters 
unserer Literatur. 

Doch müssen wir wohl die weitere Erforschung dieser Dinge 
den Germanisten überlassen und ebenso die ernsthafte Prüfung 
der Burdachschen These, ob sich in der Tat das Deutsch Luthers 
und damit die gemeine deutsche Schriftsprache der Neuzeit aus 


ı Vgl. für Frankreich E. Langlois, De artibus rhetoricae rhythmicae. 
Paris 1890. These. Daraus ergibt sich, daß sich die Auffassung der Rhythmik 
als rhetorica secunda oder rhetorica laica durchgesetzt hat. Erst mit Clement 
Marot kommt die neue Zeit, welche die Poesie wieder von der Rhetorik trennt. 


2 — 


Vom Mittelalter zur Reformation 467 


diesen Anfängen herleiten läßt, sodaß wenigstens für das sprach- 
geschichtliche Problem der Weg vom Mittelalter zur Reformation 
über die böhmische Renaissance am Hofe Karls IV. führt“. 

Dagegen dürfen wir jetzt schon mit aller Bestimmtheit be- 
haupten, daß dies für das Kultur- und Bildungsproblem nicht 
der Fall ist. Dieses kann methodisch richtig überhaupt nicht vom 
Mittelalter, sondern eben nur von der Reformation aus in Angriff 
genommen werden, und zwar von der Reformation als einer ein- 
maligen geschichtlichen Erscheinung mit bestimmten soziologi- 
schen und geistesgeschichtlichen Merkmalen. Es spaltet sich — 
das wissen wir längst — in zwei Fragen. Die erste lautet: Wie 
war Luther als besondere Erscheinung der allgemeinen religiösen 
Bewußtseinsstellung des Christentums möglich? Die zweite: Wie 
war die Reformation als besondere deutsch- religiöse Bewegung 
möglich? 

Für die erste hat die eindringende Diskussion der jüngsten Zeit, 
insbesondere auch die des Jubiläumsjahres der Reformation gezeigt, 
daß wir mit dem Begriff der Vorreformatoren oder der Reformatoren 
vor der Reformation noch ganz anders aufzuräumen haben, als es 
schon geschehen ist. Das religiöse „Urerlebnis“ Luthers, die Be- 
antwortung der Frage: wie werde ich vor Gott gerecht? mit der For- 
mel: allein durch den Glauben, ist einzigartig und unableitbar. Wir 
können höchstens sagen, daß das Zusammentreffen des Okkamismus 
mit seiner Lehre von dem grenzenlos willkürlichen Gott, der gerecht 
ist, weil er gerecht sein will, und des Augustinismus mit seiner im 
Sinne der Wiclifie verschärften Prädestinations vorstellung nötig 
waren, um dies Urerlebnis, die Ersetzuug des zürnenden Gottes 
durch den gnädigen Christus, zu erzeugen. Daß der Vorgang 
auch von den mystischen „Bekehrungen“ im Wesen verschieden 
ist, hat Böhmer jüngst einleuchtend gezeigt‘. Wir werden des- 
halb bei den religiösen Sonderstellungen des Mittelalters von 
Franziskus bis Luther besser von moralischem Individualismus 
sprechen, oder wenn man etwa die Mystiker als religiöse Indivi- 


1 Daß wir auch hier noch guten Grund zu bedächtigem Zweifel haben, 
zeigt der eine Umstand, daß die von Burdach so stark in den Vordergrund 
gestellte Behauptung von der Wirkung des lateinischen cursus auf die deutsche 
Satzbildung sich nicht einmal bei der Ausgabe des Ackermanns hat erweisen 
lassen (siehe daselbst S. X). 

In der aufschlußreichen Besprechung von Belo ws Ursachen der Reformation 
im Theol. Literaturblatt 1917, Stück 7 und 8. 


30 * 


468 Paul Joachimsen 


dualisten in dem von mir oben gegebenen Sinne bezeichnen will, 
Luthers Stellung sogleich als religiösen Subjektivismus ansehen. 
Denn das ist er jedenfalls geworden, und zwar nicht mehr wie bei 
Franz von Assisi ein naiver, sondern einer, der „aus der Reflexion 
auf das System der umgebenden Kulturwerte“ entstanden ist. Darin 
liegt seine epochale Bedeutung. Möglich wird dies zunächst da- 
durch, daß dem Urerlebnis bei Luther ein „Bildungserlebnis“ 
gefolgt ist. Dieses aber, die bekannte Ausdeutung des Römer- 
briefs, ist echtester Humanismus. Nur so erklärt sich, daß 
Luther eine ihm längst bekannte Bibelstelle mit einem Male im 
Lichte eines neuen Zusammenhangs erblickt. Brauchte es für den 
humanistischen Charakter dieses Vorgangs noch einen Beweis, so 
wäre es der, daß sich aus ihm das eigentlich humanistische In- 
gredienz der Reformation, das Schriftprinzip mit seinen Kon- 
sequenzen, vor allem der Hermeneutik, wie sie Dilthey darge- 
stellt hat, entwickelt hat. — Der nächste Schritt zum religiösen 
Subjektivismus Luthers ist dann die Ausbildung seiner „Kreuzes- 
theologie“. Auch sie ist ohne den Humanismus undenkbar. Denn 
sie arbeitet nach dem Vorbild und mit den Methoden des Erasmus. 
Augustin spielt dabei für Luther dieselbe Rolle wie Hieronymus 
für Erasmus. — Der letzte Schritt ist dann die Verbindung Luthers 
mit der Sache des deutschen Volkes. Aus ihr stammt die „be- 
stimmt wirkende Energie“, die vorher nur bei Wiclif und Huß 
vorhanden ist, aber bei beiden nicht primär dem religiösen Be- 
wußtsein entstammt, sondern bei dem einen einem politisch-re- 
formatorischen, beidem andern einem sozialreformatorischen Prinzip. 
— Diese Verbindung erfolgt in zwei Stufen. Die erste ist der Ablaß- 
handel. Er bedeutet für Luther das Bewußtwerden seiner Gegen- 
stellung gegen das System als Heilsanstalt, für das deutsche 
Volk die Erhebung einer Beschwerde gegen das System als Fis- 
kalismus in das Gebiet der moralischen Gegensätze. — Die 
zweite Stufe ist der Kampf gegen die päpstliche Bannandrohung. 
Er entwickelt Luthers religiöse Anschauung zum vollen Subjekti- 
vismus. Das heißt, Luther begnügt sich jetzt nicht mehr damit, 
der neuen religiösen Persönlichkeit ihren Bewegungsraum innerhalb 
des Systems zu sichern — soweit hätte auch der religiöse Indivi- 
dualismus der Renaissance gelangen können und ist in Erasmus 
soweit gelangt —, sondern er konstruiert von sich aus das 
System neu. Das ist die Bedeutung der großen Reformschriften 


von 1520. — Diesem religiösen Subjektivismus Luthers kommt eine 


— —————— 
eo x 2 


Vom Mittelalter zur Reformation 469 


doppelte Bewegung der Nation entgegen: der Nationalismus der 
Gebildeten mit seiner Spitze gegen den Romanismus, wie ihn 
Hutten repräsentiert. Er ruht auf der letzten, völkischen Um- 
bildung des ghibellinischen Prinzips, wie sie die romantische Schule 
des deutschen Humanismus unter der Führung von Celtis und Bebel 
vorgenommen hatte. Er setzt Luthers Begriff der christlichen 
Freiheit mit dem der deutschen Freiheit gleich. — Dazu tritt dann 
die Bewegung des Volkes selbst mit ihrer Wendung gegen die 
Kirche als soziale und politische Ordnung. Sie ruht auf dem 
franziskanischen Sozialprinzip in seiner Umformung durch Wiclifie 
und Hussitismus. Sie setzt Luthers Begriff der christlichen Ge- 
meinde, die notwendige Konsequenz seines religiösen Subjektivismus, 
mit dem Gedanken der deutschen Genossenschaft gleich. Aus der 
Vereinigung und dem Zusammenprall dieser Bewegungen entwickelt 
sich die deutsche Reformation. | 

So etwa erscheinen mir die kulturellen und Bildungsprobleme 
auf dem Wege vom Mittelalter zur Reformation. Diese gilt es 
historisch zu erklären, d.h. die zureichenden Gründe aufzusuchen, 
welche diese besondere Entwicklung als in sich notwendig er- 
scheinen lassen, und sie bis zu ihren Wurzeln zu verfolgen. Ich 
wüßte aber nicht, wozu wir dabei die mögliche Einwirkung des 
cursus auf die deutsche Schriftsprache oder die Kanzlei Karls IV. 
oder Rienzi oder auch den Ackermann aus Böhmen benötigten. 

Wollen wir den eigentlichen Sinn der Forschungen Burdachs 
verstehen, so müssen wir nicht vergessen, daß er ursprünglich von 
Goethe ausgegangen ist. Auch bei diesem von einem Sprach- 
problem, das sich aber hier zwanglos zu einem Bildungs- und 
Kulturproblem erweitert. Er hat sofort und sicher erkannt, daß 
hier das Zeitalter der Neubildung des deutschen Menschen liegt 
und daß diese „deutsche Renaissance“ von der romanischen in 
allen Wesensmerkmalen verschieden ist. Es ist ebenso sicher, daß 
die Grundlagen dieser Entwicklung bis in die Reformation und 
darunter hinab bis in die Zeiten der Auflösung des organischen 
Systems der germanisch- romanischen Kultur- und Glaubens- 
gemeinschaft des Mittelalters reichen. Aber daß diese Auflösung 
eben bei uns nicht durch eine Renaissance, sondern durch eine 
Reformation erfolgt ist, daß sich deshalb bei uns das wichtigste 
Ergebnis der Renaissance, der Begriff der Gesellschaft als der 
neuen Umgrenzung des Individualismus, weder damals noch später 
gebildet hat, daß vielmehr bereits die Reformation an Stelle dessen 


470 Paul Joachimsen: Vom Mittelalter zur Reformation 


die deutsche subjektive Persönlichkeit und den deutschen morali- 
schen Staatsbegriff erzeugt hat, diese Erkenntnis ist, wie mir 
scheint, für die Erfassung des Gegensatzes, der uns bis in die 
unmittelbare Gegenwart von den westlichen Nationen trennt und 
um die es letzten Endes auch Burdach zu tun ist, entscheidend. 
Deshalb hat es auch der Humanismus bei uns im 16. und im 
18. Jahrhundert nicht mit der Umgrenzung des politisch - morali- 
schen Individualismus zu tun gehabt, sondern mit dem des religiös- 
moralischen, und ist deshalb auch bei uns sogleich etwas anderes 
geworden als bei den Italienern, die ihn geschaffen haben. Dieses 
Andere gilt es endlich einmal mit wissenschaftlicher Bestimmtheit 
zu beschreiben. 
Der letzte Bericht, den Burdach über sein großes Unternehmen 
erstattet hat!, steht, wie so viele andere, unter dem Zeichen des 
politischen Zusammenbruchs, der auch unser wissenschaftliches 
Leben zu erschüttern droht. Vielleicht daß aber hier die Not 
die Mutter einer Tugend wird, daß wir an Stelle umfangreicher 
Quellenpublikationen, deren Verbindung mit dem Hauptzweck der 
Unternehmung lose oder fraglich ist, eine zusammenfassende Dar- 
stellung der Forschungen Burdachs erhalten. Sie würde den 
Reichtum seiner Gedanken und den Umfang seiner Arbeiten deut- 
lich machen, den auch diejenigen bewundern, die seinen Wegen 
nicht folgen können und seine Ergebnisse ablehnen müssen. 


Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1920, Heft 4, vom 22. Januar 1920. 


471 


Kleine Mitteilungen. 


Otto Seecks „Regesten der Kaiser und Päpste von 311— 476 
n. Chr.“ in ihrer Bedeutung für die Methodik der Urkundenlehre. 


Bekanntlich bedeutete es einen wesentlichen Fortschritt der mittel- 
alterlichen Urkundenlehre, als Julius Ficker in seinen „Beiträgen zur 
Urkundenlehre“ 1877f. nachwies, daß mancherlei Erscheinungen in den 
Diplomen der deutschen Könige, die man für Anzeichen von Fälschung 
oder entstellender Abschrift gehalten hatte, einwandfreie Folgen des 
kanzleimäßigen Geschäftsganges seien. Von entsprechender Bedeutung 
erscheint für die Urkundenlehre auf dem Gebiete der alten Geschichte 
die kritische Abhandlung, die Otto Seeck seinen 1919 im Verlage der 
J. B. Metzlerschen Buchhandlung erschienenen „Regesten der Kaiser 
und Päpste für die Jahre 311 bis 476 n. Chr.“ S. 1—153 voran- 
schickt. 

Der methodische Grundsatz, von dem Seeck wie Ficker ausgeht, ist 
nicht nur von entscheidender Bedeutung für die Kritik so wichtiger 
Quellen, wie es der Codex Theodosianus und der Codex Justinianeus 
sind, sondern auch für die Methodik überhaupt. Es handelt sich dabei 
wesentlich um Fehler und Widersprüche in der Datierung der kaiser- 
lichen Gesetze, die kein Geringerer als Mommsen zwar scharf bemerkt, 
aber unter Verzicht auf ein einheitliches Prinzip möglichst durch Kon- 
jekturalkritik, zum Teil an der Hand von zeitgenössischen erzählenden 
Quellen, zu beheben gesucht hat. Demgegenüber bringt Seeck den 
Grundsatz zur Geltung, dem Ficker den bewährten Erfolg seiner Unter- 
suchungen verdankt hat, nämlich: daß man den Ursprung der Fehler 
erforschen müsse, um sie dadurch erklären und bessern zu können, 
„Nur indem wir feststellen“, sagt er S.2, „wie das Material aussah, 
dessen sich die Kompilatoren für ihre Arbeit bedienten, und zu welchen 
Irrtümern es Anlaß geben konnte, können wir die Fehlerweite beurteilen, 
mit der wir zu rechnen haben“, und dieser Grundsatz bedingt die ein- 
dringende Erforschung des bureaumäßigen Geschäftsganges sowie der 
davon abhängigen Arbeit jener Editoren, der er sich unterzieht. 


472 E. Bernheim: O.Seecks „Regesten der Kaiser u. Päpste v. 311—476 n. Chr.“ 


Es würde an dieser Stelle zu weit führen, wenn wir Seecks Unter- 
suchungen im einzelnen verfolgen und darlegen wollten. Hier darf es 
genügen, auf deren allgemein methodische Bedeutung hinzuweisen und 
dadurch die Forscher auf dem Gebiete der Diplomatik und der Quellen- 
kritik überhaupt aufmerksam zu machen, in welchem Maße die Einleitung 
des Regestenwerkes, über das Interesse der alten Geschichte hinaus, dem 
sie zunächst dient, nachdrückliche Beachtung von ihnen verlangt. 


E. Bernheim. 


473 


Kritiken. 


Gottfried Zedier, Kritische Untersuchungen zur Geschichte 
des Rheingaus. Mit einem Anhang: Die Bleidenstädter Traditionen. 
Beiträge zur nassauischen und mainzischen Geschichte des Mittel- 
alters. = Nassauische Annalen Bd. 45. Festschrift des Vereins für 
Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung zur Feier seines 
100jährigen Bestehens (1821—1921). Wiesbaden 1921. XVI u. 
384 S., 22 Taf. 4°. 


Das von ungemeinem Arbeitseifer zeugende Werk wird wohl ein 
zwiespältiges Urteil erfahren. Es ist unbestreitbar ein Verdienst, im 
einzelnen die ausgedehnte Fälschertätigkeit festzustellen und zu brand- 
marken, mit der Bodmann und Schott den geschichtlichen Boden des 
Rheingaus und seiner Nachbarschaft übersponnen haben, und der durch 
die Unverantwortlichkeiten des noch lebenden F. W. E. Roth eine Art 
Nachspiel beschert war. Die Forschung hatte durch Hegel und andere 
im Fall Bodmann, durch Richter und umfassend durch Wibel im Fall 
Schott den Verdacht gegen alle Erzeugnisse dieser Herkunft zur Pflicht 
gemacht und den Beweis der Fälschung in vielen Stücken geführt. So 
ist das standrechtlich kurze Verfahren, das Zedler den Trugwerken gegen- 
über meist handhabt, wohl berechtigt und in den Ergebnissen überwiegend 
zu billigen. Schlagend wird S. 43 die frech nachgemachte Urkunde über 
die Untersuchung einer aussatzverdächtigen Frau von 1492 beseitigt; 
und manche andere Aufräumungsarbeiten sind allgemein wichtig, so die 
Ausführungen über die chronikalischen Nachrichten aus BodmannsSchmiede, 
S. 296 ff. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, daß hie und da doch eine 
glaubwürdige Unterlage zutage kommt. Bei dem Sauer, Nass. Urkunden- 
buch n. 587 wiedergegebenen Auszug handelt es sich nicht um eine „un- 
bestreitbare“ Fälschung, S. 211f., sondern nur um die von Bodmann unter 
verkehrtem Jahr angeführte echte Aufzeichnung von 1223, Rossel, Ur- 
- kundenbuch der Abtei Eberbach I, 240 n. 134. Die Beweise gegen Schott 
hätten sich durch Berücksichtigung der echten Güterbestätigung für Kloster 
Bleidenstadt von 1184, Neues Archiv 31, 203, noch verstärken lassen. 


474 Kritiken 


Der Verfasser hat neben den gelehrten Fälschungen der Neuzeit auch 
den älteren urkundlichen Überlieferungen seine Aufmerksamkeit zugewandt 
und willkommenerweise eine Reihe wichtiger Urkunden in Lichtdruck- 
nachbildung beigefügt. Diese Tafeln sind trotz der starken Verkleinerung 
großenteils brauchbar und können dazu dienen, die Aufstellungen des 
Verfassers widerlegen zu helfen. Denn das ist die andere Seite des Ur- 
teils: die neue diplomatische Kritik, die hier angewandt wird, ist unhaltbar, 
verwirrend und ein Rückschritt. Gewiß verdienen die Formen der Orts- 
namen alle Aufmerksamkeit, aber die „Gesetze“, die Zedler S. 2, 3, auf 
Grund seiner beschränkten Sammlungen gefunden hat, sind nur mit starken 
Vorbehalten gültig. Wenn er S. 163 den Wechsel der Schreibung von 
Scharfenstein mit anlautendem Sch oder Sc nach Zeitabschnitten festlegen 
zu können meint, so sei verwiesen auf eine Urkunde von 1255, die in 
Scarpinstein ausgestellt ist, ihre Zeugen aber aus Scharpinstein stammen 
läßt, Rossel 2, 59 n. 299. Mit der schroffen Betonung ausnahmefähiger 
Regeln verbindet sich eine Sachkritik, die hartnäckig und eigenwillig 
Wege wandelt, auf denen man unmöglich folgen kann. Die von der 
Diplomatik in großem Umfang festgestellte Empfängerausfertigung der 
Urkunden im 12. und 13. Jahrhundert lehnt Zedler S.5 ab, weil sie 
allerdings viele Schwierigkeiten, an denen er sich stößt, erklärt. Er 
verficht die Kanzleimäßigkeit und meistert die mittelalterliche Läßlich- 
keit und Unordnung nach den Maßstäben des gesunden Menschenver- 
standes. 

Uber die Erhebung des Klosters Johannisberg zur Abtei liegen zwei 
Urkunden des Mainzer Erzbischofs Adalbert I. in einwandfreier Gestalt 
vor, beide mit der Jahresangabe 1130; die eine nennt als Kirchenpatron 
den hl. Nikolaus, die andere den hl. Johannes, und diese bietet einige 
genauer gefaßte und günstigere Bestimmungen, siehe Sauer 110, also 
eine neue Ausfertigung, die von dem sehr wohl möglichen Wechsel im 
Patrozinium Kunde gibt. Nach Zedler muß aus orthographischen und 
sachlichen Gründen die Nikolausurkunde gefälscht sein; der Prior von 
Johannisberg hat sie in der Mitte des 1. Jahrhunderts untergeschoben, um in 
den Rechtsstreitigkeiten seines Klosters mit dem Mainzer Viktorstift über 
die Johannisberger Pfarrbesoldung jeglicher Beziehung des Dorfes zum 
Kloster Johannisberg den urkundlichen Boden zu entziehen. Die ausführliche 
Zeugenliste nennt den Rheingrafen Emercho, der nach S. 84 damals nicht 
existiert haben kann, aber noch in einer Urkunde Adalberts für das 
Kloster Disibodenberg ebenfalls von 1130 vorkommt. Diese Urkunde ist 
selbstverständlich auch gefälscht, auch im 16. Jahrhundert; und zwar hat 
das Viktorstift, das in jenem Streit mit Johannisberg unterlegen war, 


Kritiken | 475 


sich die Nikolausurkunde geben lassen, nach S. 90 in Abschrift, nach 
S.127 aber doch wohl im Original; und nach der Nikolausurkunde, die, 
ohne in den Akten erwähnt zu werden, heimlich ihre Wirkung für Jo- 
hannisberg ausgeübt hatte, fälscht nun das Viktorstift die Disiboden- 
berger Urkunde, um sich Ersatz für erlittene Verluste zu verschaffen! 
Wenn man seine Begriffsfähigkeit nach solchen Zumutungen wieder ge- 
sammelt hat und einmal in die Willschen Regesten blickt, sieht man den 
vom Verfasser ausgelöschten Emercho Ringreve noch in einer dritten 
erzbischöflichen Urkunde aus dem Jahr 1130 sein Wesen treiben. Hier 
handelt es sich um eine Schenkung an das Domstift, Guden I, 91, der 
auch mit den Zedlerschen Gründen nicht sofort der Garaus gemacht 
werden kann, weil sie durch das alte Schenkungsverzeichnis, Cod. dipl. 
Sax. reg. I. 2, 90 n. 124, inhaltlich gedeckt wird. Für den Unbefangenen 
bildet diese Zeugenschaft in drei Urkunden für verschiedene Empfänger 
ein Merkmal der Bewährung; und viele gestelzte Worte der Festschrift 
werden hinfällig. Dieses eine Beispiel muß hier genügen, um die Warnung 
zu rechtfertigen, daß man durchweg alle derartigen Gewalturteile des 
Verfassers bis zur Wiederaufnahme des Untersuchungsverfahrens mit einem 
Fragezeichen zu versehen hat. Die vorgeführten Fälscher, die mittel- 
alterlichen und späteren, die schlauen Jesuiten, sind alle von der gleichen 
schweifenden Einbildungskraft gezeugt, Homunculi von strahlender Un- 
wahr scheinlichkeit. Welcher Mühe und wieviel teueren Druckpapiers 
bedarf es aber, um den angerichteten Wirrwarr wieder zu klären! Über 
die so überaus anstößig befundene Urkunde von 1109 wird man bündig 
erst sprechen können, wenn man die leider vermißte Vorlage von Gudens 
- Druck kennt. Der Verfasser geht in seinem Eifer über diese Jesuiten- 
fälschung so weit, dem Siechenhaus bei Johannisberg das Dasein zu be- 
streiten, S. 45, für das doch der nicht zu beanstandende Zeuge Joh. Butz- 
bach eintritt, der in seinem Wanderbüchlein, Inselausgabe der Beckerschen 
Übersetzung, Leipzig 1912, 80, sogar einen aussatzverdächtigen Grafen 
Solms als Insassen namhaft macht. Die langen Erörterungen über den 
Namen Eltville, S. 115, sind noch belastet mit der angeblichen Form 
Adeldvile, wie allerdings im Text der Vita Bardonis verdruckt ist; Jaffe 
aber hat schon in den Corrigenda zu den Monumenta Mogunt. 750 die 
selbstverständliche Besserung ad Eldvile gebracht. Die S. 182 abge- 
druckte Urkunde von 1191 steht bei Rossel 2, 396 n. 555 ohne zwei 
störende Versehen: involuit und sedi, richtig: innotuit und sed. Wer 
seine Vorgänger so unbarmherzig wegen ihrer wirklichen oder vermeint- 
lichen Fehler rügt und schulmeistert, der sollte nicht die rheinische Landes- 
kunde mit Ölbaumgärten, S. 53, bereichern, denn in den „ortis olerum“ 


476 Kritiken 


(Sauer n. 350) ist nur Kohl und Gemüse gewachsen; der sollte auch nicht 
Trithemius heranziehen, wie S. 18, 244, 354, 365, denn der ist gleicher 
Sünde bloß wie Bodmann. Das Buch in seinen wesentlichsten Abschnitten 
reizt beim prüfenden Durcharbeiten in steigendem Maße zum Widerspruch, 
weil so viele unbewiesene und irrige Ansichten mit anspruchsvoller Sicher- 
heit vorgetragen werden. Man darf darum zweifeln, ob auch dem gläu- 
bigen Leser ein Fest bereitet wird mit dieser sonderbaren Festschrift, 
die oft breit und formlos ihre Machtsprüche eintönig aneinanderreiht. Der 
Ortsgeschichte aber, die der Verfasser besonders vertreten will, ist zu 
wünschen, daß sie den in diesem Werk vielfältig verleugneten Geist ruhig 
abwägender und gründlich forschender Untersuchung pflege unter Verzicht 
auf verblüftende, doch nicht probehaltige Ergebnisse, 
Koblenz. | E. Schaus. 


Gustav Rüthning, Oldenburgische Geschichte. 1.Bd. Bremen, 
Verlag von G. A. v. Halem. 1911. VIII u. 620 S. Mit drei Stamm- 
tafeln der Grafen von Oldenburg bis 1667. 


Der langjährige Herausgeber des Jahrbuchs für Oldenburgische Ge- 
schichte legt uns in dieser weit angelegten Landesgeschichte die reife 
Frucht umfassender und gründlicher Quellenstudien vor. Aus dem an- 
fänglichen Plan, die Geschichte des Herzogtums Oldenburg von G. A. 
v. Halem (1794—1796) umzuarbeiten und fortzuführen, erwuchs ihm in 
der Arbeit ein völlig neues, eigenes Werk. Die Geschichte der Grafen 
und ihrer Regierungszeiten, die bei v. Halem das Wesentliche war, be- 
stimmte auch ihm die Gliederung des Stoffes, doch hat der Verfasser 
wichtige Kapitel über die Stedinger Bauern und die Friesen (IV/V), die 
ältesten Lehnsregister (X) und den oldenburgischen Staat im Mittelalter 
(X VI) eingeschoben, wie überhaupt sein Interesse vor allem verfassungs- 
und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen zugewandt ist. „Die Entstehung 
der Landeshoheit, die Entwicklung der Verfassung des Staates und der 
Gemeinden, das Deichwesen, die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere 
die frühe Befreiung des Bauernstandes in Verbindung mit dem Ver- 
schwinden des Landadels, die Übertragung der Grundsätze des führenden 
Stammlandes in (sesetzgebung auf die hinzugenommenen Landesteile, die 
Dreiteilung des Herzogtums von der münstrischen Geest mit Wildes- 
hausen über die oldenburgische Geest bis zu den stedingischen und friesi- 
schen Landesteilen mit ihrer großen Verschiedenheit früherer Zeiten in 
sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, die Ausgleichung der Gegensätze 
durch die gesegnete Regierung der Fürsten aus Gottorpischem Hause und 
die Beziehungen zur Kirche und zum Reich: das sind die wichtigsten 


Kritiken 477 


Gesichtspunkte, die bei der Darstellung besonders die Aufmerksamkeit 
auf sich lenken müßten.“ | 

In der deutschen Geschichte nimmt das Herzogtum Oldenburg eine 
Sonderstellung ein. Seine Gerichtsverfassung und Ständeentwicklung ging 
eigene Wege und führte schon im 13. Jahrhundert aus sozialer Gebunden- 
heit und Abstufung zur berühmten friesischen Freiheit. Obwohl das 
Meer und wichtige Handelsstraßen das oldenburgische Gebiet berührten, 
hatte es wenig Städte, und diese brachten es nicht zu größerer Bedeu- 
tung. Die Reformation setzte sich zwar mit dynastischen und nachbar- 
lichen Fehden, doch ohne große Erschütterungen durch, und die Schreckens- 
zeit des 30jährigen Krieges hat das glückliche Oldenburg in tiefem 
Frieden verlebtt. Dem Reich standen seine Grafen kühl gegenüber, be- 
gaben sich im 14. Jahrhundert unter die Lehnshoheit der Herzöge von 
Braunschweig-Lüneburg, gingen im folgenden ein Soldverhältnis mit den 
burgundischen Reichsfeinden ein, und behaupteten gegen 1500 „kaiser- 
freie“ Allodialherren zu sein, bis sie es 1531 für vorteilhaft hielten, ihre 
Herrschaft als Lehen vom Reiche abzuleiten, die Reichsstandschaft zu 
erwerben and Reichslasten zu tragen. 

Die Darstellung des ersten Bandes, dem sorgfältige Register und Stamm- 
tafeln (leider aber keine Karte) beigegeben sind, reicht bis in die Mitte 
des 17. Jahrhunderts, und überall hat es der Verfasser verstanden, den 
umfangreichen Stoff klar, knapp und anschaulich zu gestalten. Möge er 
andern und sich selbst zur Freude sein schönes Werk bald zu gutem 
Ende führen! | 

Dortmund. Luise v. Winterteld. 


Alb. v. Raville, Die Kreuzzüge (Bücherei der Kultur und Geschichte, 
herausgegeben von Dr. Seb. Hausmann, Bd. 5). Bonn und Leip- 
zig 1920. 


Eine kurzgefaßte, gemeinverständliche Geschichte des Zeitalters der 
Kreuzzüge war seit langem dringendes Bedürfnis, Kuglers Darstellung 
ist heute in vielen Punkten von der Forschung überholt und veraltet, 
Röhrichts auf gründlichster Tatsachenkenntnis beruhendes Buch schwer- 
fällig, schwunglos und unverdaulich. Der vorliegende Versuch, die ebenso 
schwierige wie lohnende Aufgabe zu lösen, kann rur in beschränktem 
Maße als gelungen gelten. Um die „zeitlich weit getrennten und sehr 
verschiedenartigen einzelnen Kreuzzüge zur Einheit einer großen Be- 
wegung zu verschweißen“, wird mit vollem Bewußtsein auf allen kultur- 
geschichtlichen Einschlag verzichtet; aber das allzubreite Verweilen bei 
der detaillierten, keineswegs farbenreichen Ausmalung von Schlachten 


478 Kritiken 


und Belagerungen, das unrhythmische Nebeneinander von Wichtigem und 
Unwichtigem, ohne starke Akzente, gibt der ganzen Darstellung den 
Charakter äußerster Nüchternheit und läßt oft die peinliche Erinnerung 
an den Stil mittelalterlicher Chroniken aufkommen, der für ein in erster 
Linie für Studierende bestimmtes Werk heute nicht mehr gewählt werden 
sollte. Eine neue universalhistorische Auffassung, eine Würdigung der 
Kreuzzüge als „kolonialer“ Unternehmungen der katholischen Christenheit 
wird in Aussicht gestellt; eine Auswertung dieses an sich gewiß glück- 
lichen und fruchtbaren Gedankens aber wird man in der Darstellung um 
so weniger finden, als nur die Gründung solcher Kolonien, nicht aber 
ihre äußere, geschweige denn ihre innere Geschichte ausführlich behandelt 
wird. Im einzelnen begegnet man oft gesundem und unabhängigem 
kritischen Urteil, so vor allem bei der Darstellung der unglückseligen 
Verzögerung des Kreuzzuges Friedrichs II.; das Ganze aber segelt unter 
dem Banne einer frommen katholischen Gläubigkeit, daß die Weltgeschichte 
eine Offenbarung göttlicher Pläne ist, die in jedem Gelingen oder Miß- 
lingen ein Eingreifen Gottes, Belohnung oder Strafe erkennen zu müssen 
glaubt. Weil es bei Lukas heißt, daß „Jerusalem zertreten wird werden 
von den Heiden, bis daß die Zeiten der Heiden erfüllt seien“, deshalb 
durften die Kreuzzüge für die Christenheit nicht zum gewollten Ziele 
führen; denn noch waren damals Heiden in der Welt, die von der christ- 
lichen Mission nicht erfaßt waren; — noch waren daher die Zeiten 
nicht erfüllt. Im Goldgrund solcher wortgläubiger Mystik verlieren 
sich natürlich alle Linien wissenschaftlich-kausaler Erkenntnis; vor den 
Toren solcher mittelalterlicher Welt- und Geschichtsauffassung enden auch 
die Wege wissenschaftlicher Kritik. Alfred Doren. 


Albert Werminghoff, Ludwig von Eyb der Ältere 1417— 15 02. 
Ein Beitrag zur fränkischen und deutschen Geschichte im 15. Jahr- 
hundert. Halle a. S. 1919. Max Niemever. XII, 614 S. mit Titel- 
bild u. 3 S. Abb. Gr. 8“. M. 40.—. 


Ludwig von Eyb, der Sprosse eines alten fränkischen Adelsgeschlechts. 
welches sich nach der verschwundenen Burg und dem Dorf Eyb nächst 
der mittelfränkischen Kreishauptstadt Ansbach nannte, war die führende 
Persönlichkeit im Dienste der auswärtigen Politik des Kurfürsten Albrecht 
Achilles von Brandenburg- Ansbach. Von 1440 — 1486, dem Jahr, in 
welchem Albrecht starb, wurde Eyb als ein Wegweiser der „Läufte“, 
wie der Kurfürst sich ausdrückte, von diesem benützt, und auch Albrechts 
Söhne, die Markgrafen Friedrich und Sigmund, die Erben seiner fränki- 
schen Gebiete, bedienten sich noch bis zu dem im Jahre 1502 erfolgten 


Kritiken 479 


Tod Eybs des Rates des bewährten Mannes. Werminghoff verfolgt das 
Leben Albrechts von Eyb unter Heranziehung des weitzerstreuten Stoffes 
und unter liebevoller Berücksichtigung aller Einzelheiten mit peinlicher 
Sorgfalt, so daß ein abgerundetes Wesensbild des fränkischen Staatsmannes 
entsteht. Hätten sich für fernerstehende Leser die Hauptsachen daraus auch 
in kürzerer Form darbieten lassen, so darf man doch gerade in der ausführ- 
lichen Mitteilung aller Forschungsgrundlagen, Forschungswege und For- 
schungsergebnisse, wodurch das Buch auf seinen starken Umfang ange- 
schwollen ist, einenVorteil der Veröffentlichung erblicken. Denn die wissen- 
schaftliche Literatur über fränkische Territorialgeschichte ist noch sehr arm und 
dürftig. Werminghoff hat sich daher häufig genötigt gesehen, Nebenfragen 
zu erforschen, die eigentlich früher schon hätten erledigt sein sollen. Daß 
er nun auch über diese Dinge sich verbreitet, wird vor allem den fränki- 
schen Forschern, für welche das Buch eine reiche Gabe bedeutet, lieb 
sein. Neben den Ausführungen zur politischen Geschichte interessieren 
die Abschnitte, in welchen auf die literarischen Erzeugnisse Ludwigs 
von Eybs eingegangen wird. Sein „Familienbuch“, bisher noch unge- 
druckt, und seine „Denk würdigkeiten zur Geschichte der Hohenzolleri- 
schen Fürsten“, 1790 in Auszügen in Büttner, Keerl und Fischers 
Fränkischem Archiv und 1849 in Höf lers Quellensammlung für fränkische 
Geschichte bekannt gemacht, sind von hervorragendem Wert und sollen 
mit Eybs übrigen Schriften in einer von der Gesellschaft für fränkische 
Geschichte übernommenen Gesamtausgabe erscheinen. Werminghoffs Buch 
gibt einen Vorgeschmack von der Wichtigkeit dieser Sammlung, die 
hoffentlich nicht zu lange auf sich warten läßt. G. Leidinger. 


Der Briefwechsel des Eneas Silvius Piccolomini. Herausgegeben 
von Rudolf Wolkan. III. Abteilung. Briefe als Bischof von 
Siena. 1.Bd. Briefe von seiner Erhebung zum Bischof von Siena 
bis zum Ausgang des Regensburger Reichstages (23. September 
1450 bis 1. Juni 1454). (Fontes rerum Austriacarum; Öster- 
reichisch. Geschichtsquellen, herausgegeben von der Historischen 
Kommission der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften. 2. Abteilung. 
Diplomataria et acta 68. Bd.). Wien 1918. A. Hölder in Komm. 
XV, 634 S. 25 M. 

Erfreulicherweise ist diese Veröffentlichung auch während des Krieges 
rüstig gefördert worden, sodaß den 1909—1912 erschienenen ersten 
Bänden 1918 der 3. Band folgen konnte. Die im Vorwort vom 
1. Juni 1916 (!) ausgesprochene Hoffnung, der nächste Band werde in 
kurzer Zeit folgen, hat sich nicht erfüllen können. — Für nur 3*/, Jahre 


480 Kritiken 


bietet Wolkan jetzt 294 Privatbriefe und 19 amtliche Schreiben. Von 
letzteren waren 5 ungedruckt, von ersteren ungefähr 90, dazu kommen 
unter dem Strich eine Anzahl ungedruckter Schreiben, Wolkan spricht 
von 102 inedita. Das Material stammt aus 23 Bibliotheken und 8 Ar- 
chiven, das bisher ungedruckte insbesondere aus cod. Ottobonianus 347 
aus den Vatikanischen Regesten, aus zwei Archiven zu Siena. Nicht 
alle Stücke der beiden letzteren Gruppen hätten in vollem Wortlaut mit- 
geteilt werden sollen. Von Nr. 27, der Ernennung zum päpstlichen 
Legaten, hatte überdies Raynald 1452 nr. 6 schon das wesentlichste 
veröffentlicht, was Wolkan nicht vermerkt hat. Im ganzen liegt nicht 
so sehr in der Darbietung von Neuem der Wert dieses Bandes, als in 
der Vereinigung und wissenschaftlichen Bearbeitung der Briefe dieser 
Jahre. Gerade für sie war 1897 Anton Weiß in Graz zuvorgekommen, 
indem er den Wiener Autographenkodex 3389, dem Wolkan ungefähr 
180 Stück entnommen hat, in seiner allerdings höchst unbefriedigenden 
Weise ausgebeutet hatte. i 

Wie fleißig Enea, dieser Briefschreiber von Gottes Gnaden, die Feder 
führte, zeigt die Tatsache, daß allein dem Jahre 1453: 140 Privatbriefe 
angehören. Darunter befindet sich eine 33 Seiten füllende Abhandlung. 
Nr. 177, das berühmte Stück über das Studium antiker Schriftsteller, 
seine Verteidigung gegen den polnischen Kardinal Zbigniew Olesnicki. 
Es wird an Länge übertroffen von Nr. 12 vom 21. August 1451. dem 
Schreiben gegen die Irrmeinungen der Hussiten an Kardinal Carvajal, 
und namentlich von Nr. 291, dem Bericht über den Regensburger Reichs- 
tag des Frühjahrs 1454. Die Türken- und Kreuzzugsfrage, die böh- 
mische Frage und die preußische Frage stehen in erster Linie während 
dieser Jahre. Auf dem Regensburger Türkenreichstag und bei der Ge- 
sandtschaft nach Böhmen, von welcher Nr. 12 berichtet, hat Enea die 
erste Geige gespielt, und auch für die Romfahrt Friedrichs III. hat er 
wertvolle Dienste geleistet. Der Standpunkt des Briefschreibers, der, 
obwohl italienischer Bischof, noch vorwiegend im Dienste des Kaisers 
steht, ist teils jenseits, teils diesseits der Alpen, und ein wesentlicher 
Teil der Briefe ist der Vermittlung politischer Neuigkeiten gewidmet. 
Vielleicht wäre es lohnend, gerade sie zum Gegenstand einer besonderen 
Studie zu machen. Ich verweise auf die zwei bisher unbekannten Briefe 
Nr. 218 und 292, die unser Quellenmaterial über die Verschwörung des 
Stefano Porcaro ergänzen, während Nr. 59 uns einen besseren Text als 
bisher dafür bietet (vgl. Wolkans Bemerkung am Schluß der Vorrede S. XV). 

Auf die Briefe seiner Laienzeit blickt Enea als Bischof als „viel- 
leicht zu weltlich“ zurück, jetzt fordere das Alter und die Würde andere 


Kritiken 481 


Sitten, andere Schriften (S.9). Die Briefe des obengenannten Wiener 
Kodex liegen uns, wie Wolkan im Vorwort nachweist, in einer von Enea 
in seiner Kardinalszeit (1456—1458) besorgten Redaktion vor; während 
Voigt und Weiß an ein Konzeptbuch geglautt hatten. Überall begegnet 
man dem rednerischen Schwung, der sein eigenstes Wesen ausmacht. Er 
freut sich, daß jetzt in Deutschland die Beredtsamkeit auflebt (S. 100). 
Nicht ohne Reiz sind die bisweilen auftauchenden Städtebilder, Wiens 
(S. 20), Regensburgs (S. 494), wenn sie auch nicht der Schilderung 
Genuas, Basels, Wiens, Passaus im 1. Bande an die Seite zu stellen 
sind. Im Register finde ich auf jene nicht verwiesen, und auch die 
unter dem Strich mitgeteilten Schriftstücke sind dort nicht ausgezogen. 
Im allgemeinen aber erweckt die Arbeit des Herausgebers vollstes Ver- 
trauen und zweifellos die Dankbarkeit der vielfältigen Interessenten, die 
dem Bande gesichert sind. Merkwürdig, daß dieselben Lande damals 
ebenso wie heute im Vordergrunde der politischen Sorgen Europas standen: 
die Balkanhalbinsel, Böhmen, Preußen, bzw. der Ausdehnungstrieb Polens. 
Marburg (Lahn). Karl Wenck. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 31 


482 


Nachrichten und Notizen. 


Gerhard Seeliger. 


Auf der Höhe reifster Männlichkeit, aus einem vielseitigen und verant- 
wortungsreichen Schaffen, aus glücklichstem Familienkreis ist Gerhard Seeliger 
am 24. November 1921 durch einen erschütternd raschen Tod abgerufen worden, 
ein Historiker, der in seiner Generation zu den überragenden gehörte durch 
Forschungsarbeit, Lehrwirksamkeit und wissenschaftliche Verwaltungstätig' 

~ keit. Allzufrüh ist er uns entrissen worden, die wir noch manche reife Frucht 
scharfsinnigen Gelehrtenfleißes von ihm erwarten durften. 

In einfachen Linien ist das Leben dieses im Dienst der Wissenschaft 
ruhig vorwärts schreitenden Mannes verlaufen, wie bei so manchem echt 
deutschen Gelehrten; und doch war es innerlich reich bewegt und führte 
streng folgerichtig zur Ausprägung einer Persönlichkeit von seltener Ge- 
schlossenheit; rückschauend steht man davor wie vor einem aus den Funda- 
menten fest und sicher aufgeführten Bau von großer Einheitlichkeit und Ge- 
drungenheit. . 

Am 30. April 1860 war Gerhard Wolfgang Seeliger geboren auf dem Boden 
ostdeutscher Kolonisation zu Biala im Grenzgebiet Galiziens gegen Österreichisch- 
und Preußisch -Schlesien nördlich der Beskiden; noch war damals die einst 
auf Magdeburger Recht gegründete Stadt Zubehör des deutschen Bundes. 
Der Vater, Rudolf Theodor (+ 1884), war eine bedeutende, im öffentlichen 
Leben Österreichs kernig hervortretende Persönlichkeit: aus einer vermögen- 
den Kaufmannsfamilie abstammend, hatte er früh eine vielseitige geistige Bil- 
dung und weiten politischen Blick sich erworben, auch freundliche Beziehungen 
mit literarischen Größen jener Tage, namentlich Heinr. Laube, geknüpft; 
liberal gesinnt, war er Bürgermeister seiner Vaterstadt und trat in erfolg- 
reich durchgeführten Kämpfen tatkräftig dafür ein, daß ihr der deutsche Charakter 
erhalten blieb; auch dem schlesischen Landtag gehörte er an und entfaltete in der 
evangelischen Kirche Österreichs eine anerkannte Wirksamkeit. Eine glück- 
liche Häuslichkeit schuf ihm seine Gattin Luisa geb. Smielowski, der „herr- 
liche Eigenschaften einer selten tüchtigen Hausfrau und vorzüglichen Mutter“ 
öffentlich nachgerühmt wurden. Ihr beider Sohn Gerhard, der von dem Vater 
die stattliche äußere Erscheinung und wesentliche Gesichtszüge ererbte, 
empting von ihm auch die geistigen Neigungen, für Geschichte, Rechtskunde 
und deutsche Politik; war ihm wohl die Lebhaftigkeit des Temperaments als 
mütterliches Erbteil zugefallen? In einem zahlreichen Geschwisterkreis wuchs 
er auf; er besuchte das Gymnasium in dem auf schlesischer Seite gelegenen 
Bielitz und wandte sich zum Universitätsstudium zunächst nach Wien (1879), 
wo er zugleich seiner militärischen Dienstpflicht bei den Ulanen genügte. 


Nachrichten und Notizen 483 


Dort hörte er historische Vorlesungen, daneben Nationalökonomie und auch 
Literaturgeschichte. Dann entschloß sich der junge Österreicher, dessen Vater 
die Zukunft seiner Kinder in Deutschland gesicherter glaubte als in dem ge- 
fährdeten heimatlichen Staate, nach Berlin zu gehen (1881), wo er an- 
scheinend die tieferen wissenschaftlichen Eindrücke empfangen hat. Er 
pflegte ein vielseitiges historisches Studium, hörte die bedeutenden an der 
Universität lehrenden Philosophen und die beiden führenden Nationalökonomen 
G. Schmoller und Ad. Wagner, an dessen Übungen er teilnahm, wie an 
denen der Historiker Wattenbach, Weizsäcker und besonders H. Breßlau. 
Kritisches Studium urkundlicher Quellen als Grundlage politischer Geschichts- 
forschung mittelalterlicher Zeit fesselte ihn in besonderem Maße; daraus 
wählte er, angeregt von Breßlau, das Thema zu seiner Doktordissertation 
(Promotion am 5. Dezember 1884). Nach dem Süden zurückgekehrt hielt er 
sich zur Fortführung seiner Studien länger in Wien auf, um die dortigen 
archivalischen Schätze auszubeuten, und benutzte auch die Einrichtungen des 
Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Er entschied sich für die 
akademische Laufbahn und wählte für die Habilitation (Juli 1887) München, 
wo er sich im gleichen Jahre mit Luise Stölzel vermählte. 

So erlebte er die Jahre des ersten Aufstrebens in der wissenschaftlichen 
Welt in Bayerns reizvoller und anregender Hauptstadt; 1895 erhielt er 
einen doppelten Ruf nach Marburg und Leipzig. Er zog die größere Uni- 
versität, die sächsische, vor, wo er am 15. Oktober sein Lehramt antrat. Hier 
ist er wirklich heimisch geworden, erwarb später in Leipzig-Gohlis ein 
freundlich gelegenes Hausgrundstück mit Garten (Kirchweg 2) und blieb auf 
die Dauer dieser Stätte seines reifsten Schaffens erhalten; einen an ihn er- 
gangenen Ruf nach Heidelberg schlug er aus. Anfänglich hatte er die 
Stellung eines ordentlichen Professors für geschichtliche Hilfswissenschaften 
und Direktors des hilfswissenschaftlichen Apparats inne; doch wurde sein 
Lehrauftrag erweitert: er wurde zum Direktor des Historischen Seminars 
(1901/2; seit 1908 Seminar für mittlere Geschichte und Hilfs wissenschaften 
im Historischen Institut), im Jahre 1903 zum Professor der Geschichte er- 
nannt. Die Universität verlieh ihm alle Würden, die sie zu vergeben hat, sogar 
unter besonders auszeichnenden Umständen: schon 1905/6 bekleidete er das 
höchste Amt des Rektors; 1908/9 im Jahre des 500 jährigen Jubiläums der 
Gründung der Leipziger Universität war er Dekan der Philosophischen Fa- 
kultät, und es mag für ihn ein erhebender Augenblick gewesen sein, die von 
der ganzen Welt der deutschen Wissenschaft damals dargebrachte Huldigung 
als einer ihrer berufenen Vertreter mit entgegennehmen zu dürfen. Eifrig 
beteiligte er sich an der Verwaltung der Universitätsangelegenheiten: im Senat, 
in der akademischen Verwaltungsdeputation, in der Bibliothekskommission ; 
1914 trat er sogleich mit in die Leitung eines der neugegründeten 
Forschungsinstitute (für Geographie, Geschichte und Kunstgeschichte) ein. 
Im Jahre 1907 war er Leiter des Deutschen Historikertags in Dresden, ge- 
wiß ein Höhepunkt seines Lebens. Er wurde Mitglied der Kgl. Sächs. Ge- 
sellschaft der Wissenschaften, der Sächsischen Kommission für Geschichte 
gehörte er schon seit ihrer Gründung 1896 als ordentliches Mitglied an; 1901 
wurde er Stellvertreter des geschäftsführenden Mitglieds, nach K. Lamprechts 
Tode 1915 fiel ihm in schwerer Zeit die wissenschaftliche Leitung der 


31* 


484 Nachrichten und Notizen 


Kommission zu. Auch der altbefühnten Deutschen Gesellschaft zur Er- 
forschung vaterländischer Sprache und Altertümer zu Leipzig gehörte er an, 
seit 1903 als ihr Vorsitzender. Daneben war er Mitglied der Prüfungskommission 
für das höhere Schulamt und an der Einrichtung staatlicher Kurse und 
Prüfungen für Bibliothekare und Archivare in Sachsen beteiligt. So hat 
Seeliger Ämter und Ehren, wie sie ein Mann der Wissenschaft erlangen kann, 
natürlich auch die damit verbundene Arbeitslast reichlich gehabt. Lange 
Jahre emsiger Tätigkeit sind ibm beschieden gewesen, nicht ohne manchen 
Kampf uud Verdruß, doch mit sichtbarem glücklichem Erfolg, bis nach den 
aufreibenden Sorgen und Entbehrungen der Weltkriegszeit, nach dem tief- 
schmerzlichen Erlebnis des deutschen Zusammenbruchs ihn, den kraftstrotzenden 
Mann von blühender Gesundheit, nach kurzen Anzeichen herannahenden Leidens 
ein jäher Tod an den Folgen eines Herzschlags dahinraffte. 

Darf man schon heute, soeben nachdem uns Seeliger so plötzlich entrissen 
worden ist, den Versuch wagen, die Summe seines Lebens zu ziehen und ibm 
einen bestimmten Platz in der Entwicklung der deutschen Geschichtswissen- 
schaft zuzuweisen” Bei einer so einfach und klar geprägten Forscherpersön- 
lichkeit scheint dies in den allgemeinsten Umrissen möglich zu sein. Lassen 
wir zunächst den Entwicklungsgang seiner Studien und die Folge der einzelnen 
Leistungen an uns vorüberziehen! | 

Mit erstaunlicher Zielsicherheit vertritt schon der eben zur Selbstän- 
digkeit heranreifende Jüngling in seiner Erstlingsschrift, der Dissertation 
über das deutsche Hofmeisteramt im späteren Mittelalter nebst den beige- 
fügten Thesen (1884/85), die Grundauffassung, welche, erweitert und vertieft, 
später immer wieder hervortritt, und zeichnet gleichsam den Plan vor, der 
ein ganzes Forscherleben auszufüllen vermocht hat. Ein Problem aus der 
Geschichte des Staates ist in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt. 
Aber nicht einzelne politische Vorgänge sind es, denen der Verfasser nach- 
geht, er will einen Beitrag zum geschichtlichen Verständnis der Organi- 
sation des Staates, „eine verwaltungsgeschichtliche Untersuchung“ bieten. An 
einem markanten Beispiel wird dies gezeigt, an der wichtigsten unter den 
im Spätmittelalter neuaufstrebenden Würden an den Sitzen der regierenden 
Herren. Die Entwicklungsphasen werden herausgearbeitet; eine Schilderang 
des amtlichen Schaftens der Hofmeister am deutschen Königshofe schließt 
sich an. Auf die Verhältnisse in den einzelnen Territorien war sorgsam ein- 
gegangen, weil gerade dort vielfach die Keime des Neuen zu tinden waren; 
aber die Arbeit wollte ein Beitrag zur allgemeinen deutschen Geschichte 
staatlicher Einrichtungen sein, die allgemein bedeutsame Umgestaltung des 
deutschen Beamtentums während der letzten Jahrhunderte des Mittelalters 
berühren. Fürwahr das Ganze ist eine ungewöhnlich reife Leistung, eine 
Arbeit, die ihren Platz in der historischen Literatur behanpten wird. 

Auf die veröffentlichten Urkundenschätze hatte sich Seeliger bei seiner 
Untersuchung gestützt, aber auch archivalische Quellen, insbesondere die 
Reichsregister herangezogen. Damit war er zu Forschungen gekommen, die 
er in den nächsten Jahren fruchtbar ausgestaltete. Als Studien hilfswissen- 
schaftlicher Art zur Diplomatik können sie erscheinen. Aber nicht darauf 
war Seeligers Absicht vornehmlich gerichtet, Kriterien zur historischen Ver- 
wertbarkeit der einzelnen Urkunden und Aktenstücke zu gewinnen; als Er- 


— — — eV 


Nachrichten und Notizen 485 


zeugnisse des geschichtlichen Lebens selbst betrachtete er sie, hervorge- 
gangen aus der Tätigkeit der staatlichen Verwaltung und nur in diesem 
Zusammenhang wirklich zu verstehen. So nahm er sich das Amt der Erz- 
kanzler zur Untersuchung vor, namentlich ihre Beziehungen zu der im Mittel- 
punkt des geschäftlichen Lebens am Königshofe stehenden Kanzlei 1. In 
einem den ganzen Verlauf der Reichsgeschichte betrachtenden Überblick von 
Karl d. Gr. bis in die Neuzeit legte er die Entwicklung des Erzkanzleramts 
dar bis auf das kurmainzische Direktorium in seinem Verhältnis zur Kanzlei 
des Reichstags, zur Kammergerichtsbarkeit und Reichshofkanzlei. Solche die 
innersten Mächte der deutschen Geschichte aufzeigende Umbildung erscheint 
dem Verfasser zuletzt als „das Ergebnis einer individualistischen Staatsauf- 
fassung, welche die Einheit der Gemeinschaft in private Rechtskreise auflöst 
und gestattet, daß die berufenen Pfleger der politischen Gemeinbedürfnisse ihre 
staatlichen Rechte als nutzbares Eigentum ansehen und ausbeuten“. Dieser tief- 
schürfenden Untersuchung gingen Seeligers „Kanzleistudien“ zur Seite, die einen 
gewissen Abschluß in dem Aufsatz über „die Registerführung am deutschen 
Königshof bis 1493“ fanden ?; damit gedachte er zugleich eine systematische 
Verarbeitung und Veröffentlichung des Stoffs, etwa in einer Ausgabe von 
Kaiserregesten, vorzubereiten. „Es wird jetzt soviel getan, um deutsche Ge- 
schichtsquellen in verschiedenen und fernen Ländern aufzusuchen und zu 
veröffentlichen. Die Bearbeitung des in der Heimat ruhenden Materials 
soll darüber nicht vergessen werden.“ In sachlicher Hinsicht aber ward aus 
der reichen Fülle der Verwaltungsakten ein für die Auffassung mittelalter- 
lichen Staatswesens lehrreicher Einblick gewonnen, daß trotz des großen Auf- 
schwungs, den damals die staatlichen Befugnisse nahmen, (ie noch unvoll- 
kommene Verwaltung sich mit nur annähernder Vollständigkeit der Aufzeichnungen 
begnügte, wie sie ja überhaupt das Leben ringsum noch nicht gleichmäßig 
und planvoll zu beherrschen verstand. 

Ausgerüstet mit solchen Erfahrungen ging nun Seeliger an verwandte 
Probleme frühmittelalterlicher Zeit heran. Eine Frucht dieser Studien war 
die Schrift über „die Kapitularien der Karolinger“ (1893), worin er sich mit 
der damals maßgebenden und der Kapitularienausgabe von Boretius zu Grunde 
gelegten Lehre einer Dreigliederung nach Entstehung, Geltungsdauer und 
Rechtskraft auseinandersetzte. Entschieden sprach er sich wider die allzu- 
scharfe Sonderung in die Gruppen volks- und königsrechtlicher Kapitularien - 
aus; sichtlich war sein Bemühen darauf gerichtet, der Mannigfaltigkeit in der 
Überlieferung gerecht zu werden, für eine Zeit, da volle Regellosigkeit das 
Verordnungswesen kennzeichnet, nicht ein Schema aufzustellen, das in der 
Wirklichkeit nicht vorhanden war.. Später ist Seeliger in dem Aufsatz, mit 
welchem er die Historische Vierteljahrschrift eröffnete (1898), auf die Frage 


1 Erzkanzler und Reichskanzleien. Ein Beitrag zur Geschichte des 
Deutschen Reiches (1889). 

2 Kanzleistudien I. Die kurmainzische Verwaltung der Reichskanzlei in 
den Jahren 1471—1475 (Mitt. des Inst. f. österreichische Gesch. VIII, 1ff.); 
II. das Kammernotariat und der archivalische Nachlaß Heinrichs VII. (ebd. 
XI, 396 fl.) dazu: Ergbd. III, 223 fl. — Aus Ruprechts Registern (N. Arch. 
f. ält. dtsch. Gesch. XIX, 236 fl.). 


— ae n, 


486 Nachrichten und Notizen 


» Volksrecht und Königsrecht?“ zurückgekommen. Indem er hier tiefer auf 
die sachlichen Probleme selbst, besonders auf das Zustandekommen der Gesetze 
auf den großen Reichsversammlungen einging, wies er die von R. Sohm eindrucks- 
voll begründete These eines Dualismus zweier Rechtssysteme in der fränkischen 
Reichs- und (rerichtsverfassung zurück: Volks- und Königseinfluß, Stammes- 
und Reichsrecht, überhaupt Gewohnheit und Gesetz wirken nebeneinander, 
miteinander, widereinander: das Tatsächliche darf nicht durch die Theorie von 
einem allbeherrschenden Gegensatz entstellt werden. Mindestens die Über- 
treibungen der bekämpften Lehre hat Seeliger mit Erfolg abgewehrt!. Auch 
beschäftigte er sich, an frühere Studien anknüpfend, mit dem Problem der 
Königswahl im Deutschen Reich “. 

Mit all diesen Arbeiten stand Seeliger im Grunde schon mitten in dem 
größeren Forschungsgebiet, auf welchem er zum Gipfel seiner Leistungen 
emporgestiegen ist: in der deutschen Verfassungsgeschichte. Den Auftakt dazu 
bildet sein Anteil an der neuen Bearbeitung der Deutschen Verfassungs- 
geschichte des Altmeisters Georg Waitz (Bd. VI: Verfassung des Deutschen 
Reichs bis zur vollen Herrschaft des Lehnwesens, 1896). Es handelt sich zumeist 
nur um kleine Änderungen in entsagungsvoller Mühewaltung. Doch zweierlei 
wurde ihm dabei von neuem lebendig: der Wert sorgsamster kritischer Benutzung 
der Quellen, aber auch die Überzeugung, daß die großen Schätze, welche die Ver- 
fassungsgeschichte birgt, noch lange nicht gehoben sind. Indem Seeliger dazu 
schritt,'von dem Grunde aus, den Waitz gelegt hatte, invertiefter Problemstellung 
neue verfassungsgeschichtliche Erkenntnis zu gewinnen, gelangte er zu einer selb- 
stäudigen Auffassung vom Werden des mittelalterlichen deutschen Staats, ge- 
riet aber zugleich in einen Kampf mit anderen, die in abweichender Richtung 
einer Lösung der Aufgabe zustrebten. 

In lebhaftem Meinungsstreit wurde damals das Problem des staatlichen 
Aufbaues im mittelalterlichen Deutschland erörtert. Ansichten waren ver- 
breitet, welche die Bedeutung privater, patrimonialer Gewalten in der öffent- 
lichen Ordnung, die privatrechtliche Auffassung Öffentlicher Gerechtsame her- 
vorhoben: das staatliche Moment in der Verfassung des Reiches und seiner 
Teile wurde abgeschwächt, stufenmäßige Entwicklung des Städtewesens aus 
hofrechtlichen Verhältnissen nach einer einflußreichen Theorie behauptet, die 


"Entstehung der spätmittelalterlichen Territorien aus der Grundherrschaft und 


ihrer halbstaatlichen Gewalt abgeleitet. Dem gegenüber trat mit großer 
Entschiedenheit eine Gruppe von Forschern für die echte Staatlichkeit der 
älteren deutschen Verfassung ein und betoute den staatlichen Ursprung und 
Charakter der bei der Stadtgründung und Territorialbildung entscheidenden 
Befugnisse; als die „hofrechtliche“ und die „grundherrliche Theorie“, wie es mit 
Schlagwörtern hieß, welche keineswegs immer ganz Gleichförmiges zusammen- 
fabten, warde die entgegenstehende Anschauung kräftig bekämpft und 

1 Vgl. Hist. Vj. VII, 171fl.: s. auch: Mitteilungen aus einer Münchener 
Handschrift der Kapitularien (N. Arch. XIX, 67 fl.). Zur Geschichte der frän- 
kischen Kanzlei im IX. Jahrhundert. (Hist. VÍ. XI, 75 fl.). 

2 Neue Forschungen über Entstehung des Kurkollegs. (Mitt. Inst. öst. 
Gesch. XVI, 44ft.; ferner Dtsch. Zt. f. Gesch. N. F. II, Mbil.): Königswahl u. 
Huldigung (Hist. Vj. I, öl1fl.). 


Nachrichten und Notizen 487 


wirklich erfolgreich zurückgedrängt. In diesen Kampf der Meinungen griff 
Seeliger ein, um Klärung herbeizuführen und eine Lösung zu bringen, welche 
die Gegensätze unter neuem Gesichtspunkt zu überwinden unternahm. 

Im Vordergrund der Erörterung stand, gefördert von der vordringenden 
wirtschaftsgeschichtlichen Forschung, das Problem der Grundherrschaft. So 
verfaßte Seeliger als sein erstes einschlagendes Hauptwerk die „Soziale und 
politische Bedeutung der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. Unter- 
suchungen über Hofrecht, Immunität und Landleihen“ (1903) 1. Nicht allgemein 
ward das Buch anerkannt, das Neue und Selbständige seiner Auffassung ge- 
würdigt. In den „Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren 
Mittelalter“ (1905)? faßte er seine Anschauung im einzelnen schärfer, setzte 
sich mit älteren und jüngst vorgebrachten Ansichten auseinander und suchte 
die Bedeutung der Grundherrschaft vom allgemeineren Standpunkt aus zu 
bestimmen . Nach der sozialgeschichtlichen Seite hin erweiterte er seine 
Ausführungen in dem großzügigen Überblick seiner Rektoratsrede: „Ständische 
Bildungen im deutschen Volk“ . In abschließender Form behandelte er die 
Fragen noch einmal ausführlich in der Schrift: „Staat und Grundherrschaft in 
der älteren deutschen Geschichte“; hier ward die Grundherrschaft als 
wirtschaftlicher Organismus ausgiebiger gewürdigt und vor allem die Ent- 
stehung der Bannlıerrschaften, wie Seeliger zuerst gewisse herrschaftliche 
Bildungen nannte, genauer und faßlicher dargelegt; ganz erheblich verdeut- 
lichte er damit die größere Tragweite seiner Ergebnisse. 

Worin liegt nun das wesentlich Neue und Eigenartige seiner Auffassung 
der verfassungsgeschichtlich bedeutsame Ertrag dieser Studien? Auch See- 
liger wendet sich gegen die „grundherrliche Theorie“, aber nicht indem er 
entwicklungsgeschichtlich wichtige Erscheinungen in Staat und Stadt als 
außerhalb der privatherrschaftlichen Sphäre stehend erweisen wollte, viel- 
mehr die sozialen und rechtlichen Wirkungen der Grundherrschaft selbst, die 
innere Struktur anders fassen zu sollen glaubte. Vorerst wurden die ver- 
schiedenerlei in Betracht kommenden Befugnisse gesondert, um sodann der Er- 
kenntnis nachzuspüren, wie sie miteinander verbunden oder auseinandergehend 
auftreten: Grundherrschaft i. e. S., Schutzherrschaft, Leibherrschaft, Gerichts- 
herrschaft. Wirkung der Grundherrschaft zeigt sich zunächst am Leihever- 


1 Abhandlungen der philol.-hist. Klasse der Kgl. Sächs. Ges. der Wissen- 
schaften XXII, 1. 

2 Hist. Vj. VIII, 305 ff., schon vorher S. 129 ff. Grundherrschaft u. Immunität 
(Erwiderung auf die Besprechungen von E. Stengel, U. Stutz u. S. Rietschel); 
ebd. X, 305 ff. Zur Organisation der fränkischen Grundherrschaft. 

3 Kritik einer geschichtswissenschaftlichen Polemik (gegen E. Stengel) 
Hist. Vj. IX, 262 ff. Einen Angriff Rietschels erwiderte S. mit dem Aufsatz 
„l.andleihen, Hofrecht u. Immunität“ Hist. Vj. IX, 569 ff.; dazu X, 150 ff. 

4 Univ.-Progr. Rektor wechsel am 31. Okt. 1905. 

5 Programm, hrsg. vom Dekan der Philos. Fakultät 1909. Schon vorher, 
am 7. Aug. 1908, hatte Seeliger unter gleichem Titel einen wesentlich knapperen 
Vortrag auf dem Internationalen Kongreß für historische Wissenschaften zu 
Berlin gehalten, der in englischer Übersetzung erschien: The state and seig- 
norial authority in early German history (American Hist. Rev. XIV, 237 ff.). 


488 Nachrichten und Notizen 


hältnis. Schon in karolingischer Zeit war nun die Landleihe so geartet, daß 
es innerhalb des grundherrschaftlichen Bereichs freie und unfreie Leihen gab. 
Mannigfaltiger Art waren die Prekarien: bald führten sie in den engeren Wirt- 
schaftsverband des Fronhofs, bald nicht, teils betrafen sie dienende bäuerliche 
Stellen, teils loseres Leiheland, das nur Zins brachte; die Benefizialleihe aber 
beließ in der Regel außerhalb des engeren Gutsverbands und erscheint somit 
als höhere Leihe, später insbesondere bei Bereitschaft zu ritterlichem Dienst 
angewandt. An sich bewirkte die Entgegennahme von Leiheland nicht standes- 
rechtliche Minderung, Eingehen in die Hörigkeit; innerhalb der Grundherrschaft 
selbst, nicht nur neben ihr, war Raum für freie und wirtschaftlich selbständige 
Leute. Auch in den Jahrhunderten der deutschen Kaiserzeit blieben diese Ver- 
hältnisse bestehen; nicht etwa als eine neue Erscheinung jener Zeit sind die 
freien Erbleihen anzusprechen. Von entscheidender Bedeutung jedoch in sozialer 
und politischer Hinsicht war vor allem die Gerichtsbarkeit: Grundherrschaft allein 
konnte nur in den rein grundherrlichen Dingen Gerichtsübung schaffen; darüber 
hinaus wirkte sie nur soweit, als sie vom Staate privilegiert und bevollmächtigt 
war. Besonders wichtig ist die Immunitätsgerichtsbarkeit, deren Inhalt und 
Entwicklung in manchen Punkten anders aufzufassen ist, als dies bisher geschehen 
war. Nicht auf die Steigerung von der niederen zur hohen Gerichtsbarkeit 
und das Ausscheiden des gesamten Immunitätsguts aus dem Grafschaftsverband 
im Zeitalter der Ottonen kommt es an. Das Wesentliche ist zunächst die 
Einbeziehung der Immunitätsgerichte in den Organismus des öffentlichen staat- 
lichen Gerichtswesens schon in karolingischer Zeit. Danach aber trat eine 
Mannigfaltigkeit der Entwicklung ein; Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft 
gingen auseinander: engere Immunitäten entstanden mit besonderen Vorrechten; 
auf manchen Teilen des Grundbesitzes gingen die gerichtsherrlichen Rechte 
überhaupt verloren, es griff aber auch die Gerichtsherrschaft eines Grundherrn 
über die Grenzen seines Grundeigentums hinaus und unterwarf sich Leute, die 
nicht auf grundherrlich ihm zubehörigen Boden saßen, so daß auf räumlich ge- 
schlossenem Gebiet alle Bewohner eines solchen Bannbezirks seiner zwingenden 
obrigkeitlichen Gewalt untertan wurden, gleichviel ob sie frei oder unfrei waren, 
grundherrschaftlich von ihm abhängig oder nicht. Esbegannen also verschiedenerlei 
Herrschafts- und Rechtskreise zu entstehen, in denen die wirkende Gewalt nicht 
aus dem privaten Herrschaftsverhältnis allein hervorgegangen war, sondern auch 
Befugnisse staatlichen Ursprungs zur Geltung brachte. Dabei herrschte inbezug auf 
die Art der ausgeübten Gerichtsbarkeit Mannigfaltigkeit und Ungleichheit je nach 
den besonderen örtlichen und geschichtlichen Umständen: niedere Gerichtsbarkeit 
allein oder mit der hohen verbunden oder noch anderswie abgestuft. Indem 
nun die Fronhöfe zu Dinghöfen wurden, verband sich in dem an ihnen ge- 
sprochenen Rechte solches ursprünglich privaten und öffentlichen Charakters 
in örtlich verschiedener Mischung; in diesem Sinne ist von des Hofes Recht 
in den späteren Quellen gewöhnlich die Rede — jedenfalls ist Hofrecht nicht 
das Recht der Unfreien schlechthin: allseitig bestimmte es nur die rechtlichen 
Verhältnisse der durch persönliche Gebundenheit dem Fronhof erblich Zuge- 
hörigen, während ihm die Inhaber von Zins- und Dienstland nur nach Maligabe 
der rein dinglichen Beziehungen unterstanden. 

Schon in den erwähnten Schriften, namentlich in der letztgenannten, be- 
gann Seeliger aus seiner Grundauffassung die Folgerungen auch für die Ge- 


Nachrichten und Notizen 489 


schichte der Stadtverfassung zu ziehen. Die Stadt der älteren Zeit ist ebenso 
wie die Grundherrschaft eine herrschaftliche Institution; zwei Herrschafts- 
kreise, der städtische und der bäuerliche, standen unter der gleichen Herr- 
schaft nebeneinander und wurden von ihr nach den verschiedenen wirtschaft- 
lichen Anforderungen verschieden behandelt. Aber nicht als Inhaberin öffent- 
licher Gerechtsame fungierte sie hier, als Inhaberin privater dort. Stadtrecht 
und Hofrecht (im Sinne des von einem Fronhof ausgehenden Rechts) schlossen 
sich grundsätzlich nicht aus. An einem wichtigen Einzelbeispiel führte See- 
liger seine Anschauung durch in den „Studien zur älteren Verfassungs- 
geschichte Kölns“ (1909)!: Stadtrecht und bürgerliches Leben entstanden auf 
dem Herrschaftsgebiet des Kölner Erzbischofs, der sich die rechtlichen Voraus- 
setzungen für die Bildung städtischer Einrichtungen vom König verschaffte. 
Nicht aus dem Hochgerichtsbezirk oder Niedergerichtsbezirken ist das nene 
stadtkölnische Gemeinwesen hervorgegangen, nicht aus der Landgemeinde oder 
von einer Gilde entstammt der wesentliche Inhalt der speziell stadtgemeind- 
lichen Funktionen; die Kölner Bürgerschaft, anfänglich vom Stadtherrn zur 
Ordnung städtischer Angelegenheiten herangezogen, begann, von den kom- 
munalen von Westen her vordringenden Tendenzen ergriffen, selbständiges 
politisches Regiment zu erstreben und schuf sich dazu ihre neuen Organe. 
Indem nun Seeliger sein Bild von der Entstehung des Städtewesens nach der 
wirtschaftlichen Seite weiter ausgestaltete, wurde er auf das Problem „Hand- 
werk und Hof recht“ geführt (1913). Eine Prüfung der ältesten Nachrichten 
ergab, daß ein Schluß auf das Dasein freier Handwerker nicht erweislich 
ist; ein technisch geschultes Handwerkertum, ein Berufshandwerk wuchs aus 
dem Verband der großen Privatherrschaften empor, wo feinere Technik und 
reichere Arbeitsgliederung begehrt wurde. Als sodann, etwa seit dem 8. Jahr- 
hundert, auch in den rein germanischen Gebieten eine breite Schicht von Ge- 
werbetreibenden vorhanden war, gab es darin Freie, überwiegend jedoch Un- 
freie, die ja im Rahmen der weiteren grundherrschaftlichen Verhältnisse wirt- 
schaftliche Selbständigkeit recht wohl zu besitzen vermochten. Auch in der 
Stadt nahmen Freie wie Fronhofzubehörige, zu denen solche persönlich freien 
Standes zählten, an der gewerblichen Produktion für den Markt, am bürger- 
lichen Wettbewerb teil; Stadt- und Hofhandwerker standen zueinander in 
einem verschiedenartigen und wechselvollen Verhältnis. Die gewerblichen Ord- 
nungen erließ der Stadtherr kraft der ihm zustehenden stadtherrlichen Gewalt, 
im Interesse sowohl seiner Herrschaft wie der Stadtbewohner; aus den Organi- 
sationen des Fronhofs sind sie nicht abzuleiten, wie auch die Annahme einer 
Entstehung der Züufte aus dem Hofrecht abzulehnen ist. Eine Periode der 
Gebundenheit mußte also das Bürgertum in so manchen Städten durchmachen, 
aber nicht vernöge der Grundherrschaft, sondern weil der Stadtherr gegenüber 

ı Abhdlg. d. philol.-hist. Klasse d. Kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. XXVI, 3. Vgl. 
„Zur Abwehr“ (Okt. 1909, gegen S. Rietschel inbezug auf die Beurteilung der 
sog. Burggrafen- und Vogturkunde von 1169). Nach dem Erscheinen von 
H. Keussens großem Werk der Hist. Topographie Kölns kam Seeliger auf die 
Fragen in einem Aufsatz zurück: Zur Entstehungsgeschichte der Stadt Köln 
(Westdtsch. Z. XXX, 463 fl.). 

2 Hist. Vj. XVI, 472 ff.; vgl. XVII, 292 f. (Erwiderung auf G. v. Below). 


490 - Nachrichten und Notizen 


allen Stadtbewohnern eine zwingende Gewalt geltend zu machen vermochte. 
als Ortsherrschaft im Stadtbereich. 

Ein großes Problem mittelalterlicher Verfassungsgeschichte stand noch 
aus: Entstehung der Landeshoheit und Bildung der deutschen Territorial- 
staaten. Bemerkungen darüber hatte Seeliger schon in früher erwähnten 
Schriften gemacht. Daß die Gewalt der Landesherren nicht als gesteigerte 
grundherrliche aufzufassen sei, sondern staatlichen Gerechtsamen, besonders 
solchen, welche einst die Grafen besaßen, entstamme, erschien ihm unbe- 
zweifelbar. Aber über die Einsicht in die Rechtszusammenhänge hinaus wollte- 
er weiter zur Erkenntnis der bei der Territorialbildung maßgebenden Kräfte 
vordringen. Der Grundherrschaft an sich schrieb er dabei nicht Einfluß zu; 
aber da, wo sie zu geschlossener Bannherrschaft fortgebildet war, sah er ihren 
Einfluß für möglich, ja für sehr bedeutend an. Bannherrschaften konnten. 
wenn sie höhere staatliche Rechte erwarben, Elemente der territorialen Bildung 
werden, aber auch, wenn die Emanzipation nach oben hin nicht oder nur un- 
vollständig gelang, als Patrimonialherrschaften oder als Verwaltungsbezirke 
der landesfürstlichen Regierung eine große Rolle im staatlichen Leben spielen. 
In der Aufhellung dieser Zusammenhänge erblickte er eine anziehende, bisher 
nur zum Teil gelöste geschichtswissenschaftliche Aufgabe. Seeliger selbst wäre 
zu ihrer Lösung in besonderem Maße befähigt gewesen; lenkte er damit doch 
zu den Studien zurück, von denen er einst ausgegangen war. Eifrig hat er 
sich in den letzten Jahren damit beschäftigt, und gern gab er Themen zu 
Dissertationen aus diesem Aufgabenkreis. Aber noch einmal in größerem 
Wurfe darüber zu handelu ist ihm nicht beschieden gewesen. Hingegen kam 
er in seiner letzten Veröffentlichung verfassungs- und rechtsgeschichtlicher 
Art, in dem Beitrag zur Festschrift für H. Breßlau (1918), auf die Gesetz- 
gebung der fränkischen Zeit zurück, in einer Arbeit, die nach Form und Inhalt 
an die Schrift über die Kapitularien erinnert: „Die Lex Salica und König 
Chlodowech“ i; genau untersucht er darin die Entstehungsgeschichte jenes wich- 
tigsten „Volksrechts“, namentlich den Wert der Nachrichten in den Prologen 
und Epilogen, und trat der von juristischer Seite geprägten Lehrmeinung eines 
doppelten Anteils des fränkischen Reichsgründers an der Textgestaltung ent- 
gegen. 

Eine größere verfassungsgeschichtliche Darstellung hat Seeliger nicht ge- 
schrieben. Aber einen gewissen Ersatz dafür bieten in knappem und doch nicht 
bloß skizzenhaftem Überblick die Artikel im Reallexikon der Germanischen 
Altertumskunde, besonders: Staatsverfassung und Staatsverwaltung (IV, 210f.) 
und Stadtverfassung (ebd. 244 fl.); hier ist seine Anschauung in abgeklärtester 
Form niedergelegt. An der Staatlichkeit der deutschen Verfassung im Mittel- 
alter wird entschieden festgehalten. Aber auch die privaten Gewalten haben 
ihre Bedeutung gehabt, nicht indem sie aus der staatlichen Ordnung aus- 
schieden und eine eigene neben jener begründeten. Gerade in einer Zeit der 
Stärke der Staatsgewalt wurden sie der staatlichen Ordnung eingefügt und, 
so mit staatlichen Elementen gesättigt, fähig, auf die Ausgestaltung der 
Jüngeren innerstaatlichen Verhältnisse Deutschlands einzuwirken. „Staat, Ge: 
meinde (Korporation) und Privatherrschaften sorgen im Mittelalter nebeneinander 


1 Arch. f. Urkundenforschung VI, 149 fl. 


Nachrichten und Notizen 491 


und miteinander für politische Gemeinbedürfnisse.... Sie treten miteinander 
mannigfach verbunden im gesellschaftlichen Leben auf, als durchaus einheit- 
liche Mächte, bei denen die verschiedene Herkunft der Befugnisse nicht mehr 
zu unterscheiden ist.. ., deren Kompetenzen veränderungsfähig und gleitend 
waren !.“ 

Bei so starker Betonung des Geltungsbereichs der auf gleichem Boden 
sich gegenseitig kreuzenden und darchdringenden Gewalten und Rechte, der 
Territorialität im räumlichen Sinn, mußte Seeliger auf die Dringlichkeit bi- 
storisch-topographischer Untersuchungen geführt werden. Schon früh nahm er 
einmal Stellung dazu, als er über „die historischen Grundkarten“ seine „kriti- 
schen Bemerkungen“ veröffentlichte (1900) 2. Er wandte sich gegen die An- 
nahme hoher Altertümlichkeit der Gemarkungsgrenzen, deren Netz auf den 
Grundkarten ihre größte Eigentümlichkeit ausmacht, und stellte darum ihre 
Brauchbarkeit für exakte historische Forschungen in Frage. Die aus der Ge- 
schichte der ländlichen Gemeinden, Gutsherrschaften und Wälder erbrachten 
Nachweise für die Möglichkeiten einer Grenzveränderung wirkten in der Tat 
überzeugend, obschon auch der Gegenbeweis für einzelne Landstriche geführt 
werden konnte. In sachlicher Hinsicht bedeutete Seeligers Vorstoß notwendige 
Klärung; jedoch die rein wissenschaftliche Frage nach der kritisch einwand- 
freien Benutzung der Karten hätte von der praktischen Frage der Herstellung 
dieses zeichnerischen Hilfsmittels getrennt werden könnens. In späteren Le- 
bensjahren hat Seeliger der historisch- topographischen Grundlegung deutscher 
Verfassungsgeschichte in Stadt und Land steigende Aufmerksamkeit gewidmet 
und immer klarer ihre tiefe Bedeutung erkannt; in seiner Universitätstätigkeit 
wirkte er in diesem Sinne, legte auch in der Sächsischen Kommission für Ge- 
schichte Wert auf die einschlägigen, einen historischen Atlas vorbereitenden 
Arbeiten. Indes eine eigene größere Untersuchung solcher Art oder auch nur 
eine grundsätzliche Äußerung über den einzuschlagenden Weg hat er der 
Öffentlichkeit nicht mehr vorgelegt. 

Nicht nur durch eigene Forschungen hat Seeliger sich auf dem Arbeits- 
gebiet der Geschichtswissenschaft betätigt, sondern auch als Herau-geber dieser 
Zeitschrift, die er nach Redaktion einer neuen Folge der Deutschen Zeitschrift 
für Geschichtswissenschaft (1897/98) als alleiniger Herausgeber seit 1898 leitete. 
In 20 stattlichen Bänden liegt sie heute, durch die harte Zeit des Weltkriegs 
gerettet, vor. Viel Eifer und Mühe hat Seeliger 25 Jahre lang auf die zeit- 
raubende, entsagungsvolle und nicht immer dankbare Arbeit der Herausgabe 
gewandt; aber er hatte doch die Freude, seine „Historische Vierteljahrschrift“ 
als eines der führenden geschichtswissenschaftlichen Organe in den Fachkreisen 
und darüber hinaus anerkannt zu sehen. Nicht einer bestimmten Richtung 
wollte sie dieuen; allen Forschungen auf den verschiedensten Gebieten histori- 
scher Wissenschaft sollte sie offen stehen, wenn nur die eine unerlälsliche 
ı Studien zur Kölner Verfassungsgeschichte, S. 28,30. 

2 Beilage zur Münchner Allgem. Zeitung 1900, Nr. 52f.: 123. 

s Probleme der historischen Kartographie und Topographie. Hist. Vj. VI, 
285 fl. (inbezug auf den jüngeren Stand der Grundkartensache, die Flurnamen- 
sammlung und Flurkartenreproduktion‘. Historischer Atlas und Grundkarten 
ebd. XVI, 4391. Ä à 


492 Nachrichten und Notizen 


Voraussetzung erfüllt war: kritische, exakte, selbständige Untersuchung, 
natürlich zugleich mit der Befriedigung eines wirklich allgemeineren histori- 
schen Interesses. Am schwierigsten war die Leitung der kritischen Bericht- 
erstattung, die einen breiten Raum einnahm; Seeliger verstand es, einen um- 
fassenden, sorgsam ausgewählten Kreis von Fachmännern zur Mitarbeit hierfür 
heranzuziehen. Er selbst ergriff in Rezensionen nur selten das Wort und 
dann stets zu Fragen, die ibn unmittelbar beschäftigten. Andere neue Zeit- 
schriften, das „Archiv für Urkundenforschung“ und auch das in seinem Plan 
erweiterte „Archiv für Kulturgeschichte“ (Hist. Vj. XI, 75; XIII, 257 fl.) be- 
grüßte er anerkennend als solche, welche in allen wesentlichen Punkten die 
gleiche Grundrichtung wissenschaftlicher Auffassung und methodischer Arbeit 
pflegten. Die Sammelwerke, an denen Seeliger beteiligt war, standen in Zu- 
sammenhang mit dem Universitätsunterricht. Der Veröffentlichung ausgewählter 
Dissertationen dienten die im Verein mit anderen Universitätslehrern heraus- 
gegebenen „Leipziger Studien aus dem Gebiete der Geschichte“ (bis 1903) und 
sodann die „Leipziger historischen Abhandlungen“ (1906 fl.); ein sehr erheb- 
licher Teil dazu wurde von Schülern Seeligers beigesteuert, der in der An- 
regung zu Dissertationen und in der fachkundigen, strengen und doch wohl- 
wollenden Leitung der jugendlichen Verfasser viel eigenes Können betätigte. 
Mit E. Brandenburg zusammen gab er die „Quellensammlung zur deutschen 
Geschichte“ (1907 ff.) heraus, worin Quellenmaterial für die Behandlung ein- 
zelner historischer Probleme in den Seminarübungen der Hochschulen, doch 
auch für weitere Kreise zugänglich gemacht werden soll. Dazu gesellten sich 
die „Urkunden und Siegel in Lichtdrucknachbildungen für den akademischen 
Gebrauch“ (1914 [Papsturkunden]; Heft 1, von Seeliger selbst übernommen, 
steht noch aus). | 

Ein Historiker von so klar geprägter Art wie Seeliger hatte natürlich 
seine bestimmte Auffassung von den Aufgaben und Erkenntnismöglichkeiten 
seiner Wissenschaft. Doch methodologische Erörterungen liebte er nicht an- 
zustellen, wie er überhaupt nicht eigentlich geschichtsphilosophische Neigungen 
hegte. Es waren mehr äußere oder aus dem Gang seiner induktiven Arbeit 
kommende Anlässe, die ihn zur Aussprache grundsätzlicher Dinge bewegten. 
Als ihn seine Stellungnahme zu dem Problem des fränkischen Rechtsdualismus 
zu einem Zusammenstoß mit systematisch gerichteten Denkern unter den Rechts- 
historikern führte, schrieb er über „Juristische Konstruktion und Geschichts- 
forschung“ (Hist. Vj. VII, 161 ff.); scharf betonte er den Unterschied von for- 
malem Recht und historischem Tatsachenzusammenhang und wehrte sich da- 
gegen, daß man vom modern juristischen Standpunkt aus in dem Verlangen nach 
Einheitlichkeit des Rechtssystenis ein solches für Perioden, in denen andere 
Voraussetzungen begegnen, konstruiere. In einer Besprechung der letzten 
Schrift Fr. Ratzels handelte er über „Geschichte und Völkerkunde“ (Hist. Vj. 
VIII, 115 ff.). Wohl widerstrebte er einer Erweiterung der historischen Per- 
spektive nicht; aber keinesfalls wollte er dem Eingehen der Geschichte in eine 
nach der geschichtlichen Seite ausgebildete Völkerkunde zustimmen: dem Hi- 
storiker verbleibe der westasiatisch-europäische Kulturkreis, während Philo- 
logen die abseits stehenden Kulturvölker behandeln, die kulturarmen Völker 
aber Objekt der Völkerkunde bleiben sollen. In den um K. Lamprecht toben- 
den methodologischen Streit um die Geschichtswissenschaft griff Seeliger nicht 


Nachrichten und Notizen 493 


ein: nur gelegentlich tat er Außerungen, die erkennen ließen, daß er sich der 
von jenem verkündeten neuen geschichtswissenschaftlichen Theorie gegenüber 
durchaus ablehnend verhielt!, Erst in einem Nachruf nach Lamprechts Tode 
(Hist. Vj. XIX, 133 fl.) versuchte er eine Würdigung, worin er von seinem 
Standpunkt aus wissenschaftliches Verdienst und Irrtum, geistige Vorzüge und 
Mängel der „komplizierten Persönlichkeit“ des Mannes, mit dem er in so starke 
Gegnerschaft geraten war, sachlich abzuwägen unternahm. Einer Ausdehnung 
der geschichtlichen Forschung auf verschiedenste Lebensgebiete gestand er Be- 
rechtigung zu; beachtlich fand er den Versuch, eine wirkliche Einheit des Ge- 
schichtsbilds zu gewinnen. Aber mit größter Bestimmtheit wandte er sich wider 
die Zurückdrängung des Staats auf den gleichen Rang, wie ihn die vielen anderen 
gesellschaftlichen Organisationen einnehmen, wider eine übertreibende Betonung 
des psychologischen Moments, die zu einer unrealen, des Sinnes für positive Ver- 
hältnisse und Machtfaktoren entbehrenden Darstellung führt, wider die Lehre von 
dem Gesetzmäßigen und Typischen des geschichtlichen Verlaufs, überhaupt wider 
die Preisgabe der bewährten Methode geschichtlicher Forschung. Dem Betrieb von 
Kulturgeschichte an sich widersprach er nicht: dem privaten Leben als einem 
besonderen Gebiet der Forschung mochte sie sich zuwenden; versteht man aber 
darunter überhaupt die auf die Geschichte der mannigfaltigen und verschieden- 
artigen Erscheinungen des menschlichen Gemeinschaftslebens, auf das Zusammen- 
fassen des für die Gesamtkultur Bezeichnenden gerichtete Forschertätigkeit, 
dann nahm er sie für die letzte und höchste Aufgabe des Historikers schlechthin 
in Anspruch (Hist. Vj. XIII, 259) 2. 

So steht nun Seeligers Lebenswerk in seinen wichtigsten Baustücken vor 
uns. Deutlich zeigt sich uns das Bild einer scharf umrissenen Forscherpersön- 
lichkeit. Als er in jungen Jahren den Beruf eines Historikers ergriff, war die 
deutsche Geschichts wissenschaft erregt in einem Meinungsaustausch über das 
eigentliche Arbeitsgebiet der Geschichte. Mit sicherer Entschiedenheit sprach 
sich Beeliger sogleich dafür aus, daß der Staat im Mittelpunkt der geschicht- 
lichen Betrachtung stehen müsse. Bei solcher Grundauffassung blieb er selbst, 
obschon er anderen später weiteren Spielraum zu gewähren bereit war. Mit 
der jüngeren Schule Rankes, welche dessen Grundsätze zu erneuern und fort- 
zubilden bemüht war, hielt er fest zusammen. Seeliger war der Mann der 
objektiven Tatsächlichkeit. Dies zeigte sich in der strengen Ermittlung des 
historischen Sachverhalts in quellenmäßiger Begründung? Meister war er in 
minutiöser unbestechlicher Quellenbeurteilung. Aber auch in der Heraus- 
arbeitung des als geschichtliche Wahrheit Erkannten bewährte sich solches 
Streben nach Ohjektivität. Überall und stets wollte er in der Geschichte das 
wirkliche Leben in all seiner Mannigfaltigkeit und Fülle, auch mit seinen 
Widersprüchen erfassen. Aller einseitigen Theorie war er abhold; schroffe 
Gegenüberstellung einander ausschließender Gegensätze lehnte er, wenigstens 
tür die Zeitalter, mit denen er sich genauer beschäftigte, als unwahrhaftig ab. 


1 Über die Kulturgeschichtschreibung K. Lamprechts (Pr. Jhb. CLVI). 

® Lehrreich sind für Seeligers Anschauungen auch die Nachrufe: auf A.Dove, 
Hist. Vj. XVIII, 238 fl., R. Sohm, ebd. XIX, 543 ff. und den ihm innerlich 
sehr sympathischen A. Hauck, ebd. 438 ff., dazu die Gedächtnisrede in den Be- 
richten der Sächs. Ges. d. Wiss. LXX (1918). 


494 Nachrichten und Notizen 


Darum strebte er mehrfach einem Ausgleich einander widerstreitender Gelehrten- 
meinungen zu, nicht um oberflächlich zu versöhnen, sondern weil jede Ansicht 
etwas Richtiges traf, in einseitiger Übertreibung jedoch irrtümliche Spiege- 
lungen vortäuschte. Eine besondere Stärke seiner Begabung lag in der Kritik. 
Aber er verfuhr doch nicht so, als ob es vornehmlich darauf ankommt, gegne- 
rische Ansichten aufzurollen; seine Schriften hatten, wo er sich nicht in der 
Gegenwehr befand, ein positives Ziel und einen realen Gehalt. Darum hat 
auch seine Darstellung als Ausdruck wissenschaftlicher Untersuchung Gewandt- 
heit und klaren Fluß, ja eine gewisse Eleganz der Form. Sehr wohl wäre er 
befähigt gewesen, ein eindrucksvolles Werk der Geschichtschreibung abzu- 
fassen; es ist ein schmerzlicher Verlust, daß es ihm nicht mehr vergönnt ge- 
wesen ist, den Plan eines größeren Werkes zur mittelalterlichen deutschen Ge- 
schichte auszuführen i. 

Einen großen Umfang in Seeligers Tätigkeit nahm sein akademisches 
Lehramt ein: mit Lust und Liebe, mit feurigem Eifer war er Universitäts- 
lehrer. Was er darin geleistet hat, welcher Art sein Wirken war, vermag 
freilich ganz zu ermessen nur, wer als Schüler seine Vorlesungen hörte und 
an seinen Seminarübungen teilnahm. Indes bei der natürlichen Art, wie Seeliger 
sich zu geben pflegte, wird nach den Vorträgen, die er anderwärts hielt, nach 
manchem mündlichen Gespräch mit ihm, nach dem Zusammenwirken bei Be- 
urteilung studentischer Leistungen, übrigens auch nach einigen gedruckt vor- 
liegenden Äußerungen? wohl das wesentlichste darüber gesagt werden können. 
Durch die Lebhaftigkeit und die Wärme der freien Rede fesselte er seine 
Hörer; selbst trockene (tegenstände wußte er anschaulich und begreiflich zu 
machen. Bedeutsamer noch war die strenge Zucht des Denkens, wozu er die 
Studierenden bei der Auseinanderwicklung schwieriger Probleme anleitete; gern 
half er ihnen bei den von ihnen selbst unternommenen wissenschaftlichen Ver- 
suchen zurecht, ohne ihre freie Meinung einzuengen. Überhaupt hatte er für 
die akademische Jugend ein großes echtes Wohlwollen und pflegte auch den. 
persönlichen Verkehr mit ihr, so daß er sich bei der Leitung des Historischen 
Instituts wie auch als Universitätsrektor ihr Vertrauen in reichem Maße er- 
warb b. 

Bei der zentralen Bedeutung, welche Seeliger in seinem wissenschaftlichen 
Denken dem Staate beimaß, mußte er auch der Politik einen lebhaften inneren 
Anteil widmen; Erinnerungen aus dem Elternhause mögen diese Neigung be- 
günstigt haben. Indes der geschäftigen Tages- und Parteipolitik hielt er sich 
fern. In kleinem Kreise mochte er lebhaft und unverblümt darüber sprechen, 
so daß erregte Rede und Gegenrede sich folgten. Aber nur selten äußerte er 
sich vor einer etwas größeren Öffentlichkeit über politische Fragen, und dann 
geschah es stets, indem er die großen Linien der historischen Entwicklung zog 
und aus der Geschichtskunde Probleme der Gegenwart mit ruhig überlegener 


ı Ein Werk dieser Art war für die von Er. Brandenburg herausgegebene 
„Bibliothek der Geschichtswissenschaft“ in Aussicht genommen. 

® Das historische und besonders das hilfswissenschaftliche Studium an den 
deutschen Universitäten (Hist. Vj. XVII, 260ff.) Über das Hist. Institut siehe 
Festschrift der Philos. Fak. zum Universjub. 1909, IV, 149. 

3 Vgl. die Schilderung Fr. Rörigs, Akad. Blätter 1921/22 S. 202. 


Nachrichten und Notizen 495 


Sachkenntnis beleuchtete. So schrieb er einmal über „Staat und Kirche“ in 
den großen Wandlungen ihres gegenseitigen Verhältnisses, um die auftauchende 
Frage ihrer Trennung aus den neuen geschichtlichen Bedingungen der jüngsten 
Zeit zu erklären 1. Während des Weltkriegs veröffentlichte er einen Vortrag 
„Deutsche und englische Reformation“ (1915), worin er die geistige Eigentüm- 
lichkeit deutschen und englischen Volkstums aus der Verschiedenheit im Wesen 
der reformatorischen Bewegung verständlich zu machen suchte: nur bei den 
Deutschen ist das urchristliche Grundmotiv des religiösen Subjektivismus und 
damit der erhabensten Freiheit zu nenem Leben erweckt worden. Eine maß- 
gebenden Politikern vorgelegte Denkschrift galt dem Bemühen, die Zugehörig- 
keit der Herzogtümer Auschwitz und Zator nahe seiner Heimatsgegend zu 
Schlesien, also zum einstigen Deutschen Reiche historisch zu erweisen und 
damit das geschichtliche Recht auf Lösung von Polen und Galizien zu be- 
gründen 2. Mit größtem Eifer hatte sich Seeliger schon im Frieden seit Jahren 
des Vereins für das Deutschtum im Ausland augenommen, in dessen Leipziger 
Ortsgruppe er den Vorsitz führte. In der Kriegszeit betätigte er diese Ge- 
sinnung in reicher aufopferungsvoller Fürsorgetätigkeit, namentlich für die 
deutschen Flüchtlinge, welche nach Leipzig kamen; viele haben bei ihm freund- 
liche Hilfsbereitschaft, Rat und Trost gefunden. Nach dem für Deutsche 
so erschütternden Ausgang des Krieges und dem Ausbruch der innerpolitischen 
Wirren schloß er sich der deutschnationalen Volkspartei an, ohne jedoch per- 
sönlich stärker an politischen Vorgängen von allgemeinerer Bedeutung teilzu- 
nehmen. Er war ein Mann von aufrechter deutscher Sinuesart, dem das Deutsch- 
tum, seine einstige Größe und sein neuer Aufstieg wärmste Herzensache war. 

In seiner letzten kleinen Veröffentlichung „Geschichtswissenschaft und 
Nation“ brachte er sein Bekenntnis „Politik und Geschichte gehören zu- 
sammen“ in knappster Form zu ergreifendem Ausdruck (Hist. Vj. XX, 363 ff.): 
„Es gibt nur eine Art von Geschichte, die der Wahrheit und nur der Wahr- 
beit huldigt... Auch die nationale Geschichte soll nur auf Wahrheit beruhen... 
Jedes Volkstum hat seine Aufgabe im Verband der Menschheit. Die wahre 
Geschichte lehrt die wahre Mission. Auf der wahren Erkenntnis beruht Kraft, 
Zutrauen, Erfolg.“ 

Ein kurzes Wort möge noch seinem menschlichen Wesen gelten. Seeliger 
war keine der problematischen Naturen, sondern eine schlichte gerade Persön- 
lichkeit. Wie er in seiner Wissenschaft auf Objektivität hielt, so bewährte er 
auch in seinem Handeln die Zuverlässigkeit des Charakters und forderte sie 
von anderen; gern stellte er sich auf den Boden des Rechts. Aber sehr wohl 
verband sich dies mit warmblütiger Lebensfrische, ja leichter Erregbarkeit 
des Gemüts. Eine frei und im Grunde wohlwollend allem Menschlichen ent- 
gegenkommende Denkweise war ihm eigen; wer vertrauensvoll mit ihm stand, 
konnte seiner offenen mitteilsamen Art froh werden. Im geselligen Verkehr 
fiel er durch seine Gabe anziehender Unterhaltung auf: er erzählte gern, auch 


1 Vergangenheit und Gegenwart II, 145 fl. 

2 Vgl. die kurzen inhaltreichen Artikel „Das Deutschtum in den West- 
beskiden und die Herzogtümer Auschwitz und Zator“ (Pet. Mitt. 1916 Nov.) 
und „Galizien und die polnische Frage“ im Handbuch „Politik und Geschichte“ 
I, 26 fl. (1918). 


496 Nachrichten und Notizen 


Persönliches, und hatte Sinn für Witz und Humor. Vieler Freundschaft genoß 
er und war vielen ein Freund. 

Eine schmerzliche Lücke hat sein früher Tod gerissen: seine Lebensleistung 
aber wird weitere Frucht tragen, und noch lange werden fleißige Hände beim 
Einbringen solchen Ertrags regsam sein. 

Leipzig, im Januar 1922. R. Kötz schke. 


Archi vbe richte aus Niederösterreich. Veröffentlichungen des k. k. 
Archivrates. I. Unter Leitung des Geschäftsausschusses redigiert von 
Franz Wilhelm. 1. Bd., 1. und 2. Heft. Wien 1915 und 1916, in Kom- 
mission bei Kunstverlag Anton Schroll & Co. 8°. 223 8. 

Sogleich nach der Neuorganisation des österreichischen Archivrates im 
Jahre 1912 wurde außer der Herausgabe einer Zeitschrift, der „Mitteilungen 
des Archivrates“, eine Inventaraufnahme österreichischer Archive und deren 
allmähliche Veröffentlichung beschlossen. Man konnte dabei an einen ausge- 
zeichneten Vorläufer anknüpfen, an die „Archivberichte aus Tirol“, die seiner- 
zeit, als das Archivwesen in Osterreich noch der Zentralkommission für Kunst- 
und historische Denkmale unterstellt war, in deren Auftrag Emil v. Ottenthal 
und Oswald Redlich bearbeitet hatten und die in vier Bänden vorlagen. Wie 
der Archivrat sich als eine selbständig gemachte Umformung der Archivsektion 
der genannten Kommission darstellte, so schloß sich die Veröffentlichung der 
Archivinventare schon im Titel an die „Archivberichte aus Tirol“ an und führte 
sie auch in äußerer Form und Einteilung fort. Man war in der glücklichen 
Lage, die Veröffentlichung bald beginnen zu können, da bereits die Arbeit 
eines jungen Historikers und Archivbeamten, Josef Kallbrunner (das Titelblatt 
verschweigt leider seinen Namen) vorlag, die die Archive des politischen Bezirkes 
Krems in Niederösterreich umfaßte. Dieser Teil wurde auch noch vor dem Zu- 
sammenbruch abgeschlossen, an eine Fortsetzung des schönen Unternehmens 
wird man jetzt leider nicht denken können, obwohl der Archivrat in Form 
eines Archivamtes vor kurzem wieder auflebte. 

Wien. M. Vancsa. 


Papyrusurkunden der öffentlichen Bibliothek der Universität zu 
Basel: I. Urkunden in griechischer Sprache herausgegeben von E.Rabel- 
II. Ein koptischer Vertrag herausgegeben von W.Spiegelberg. [= Ab- 
handlungen der Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philo- 
lorisch-historische Klasse N. F. Bd. XVI Nr.3]. Berlin, Weidmannsche 
Buchhandlung 1917. 

Ernst Rabel, dem wir bereits die Edition einer der wichtigsten Baseler 
Papyrusurkunden verdanken (= Nr.7 der vorliegenden Ausgabe), gibt hier die 
übrigen Stücke der kleinen Sammlung heraus, die sich im Besitze der Baseler 
Universitätsbibliothek befindet. Er hat sich dabei außer der Unterstützung 
durch W. Spiegelberg der Mithilfe von Wilcken, Preisigke, Schubart, 
Eger, Brefilau und Boll zu erfreuen gehabt und hat damit den Beweis für 
das so ungemein fördernde Zusammenarbeiten verschiedener Wissenschafts- 
zweige von neuem erbracht. Die Texte entstammen nicht den Grabungen einer 
wissenschaftlichen Expedition, sondern sind in Ägypten gekauft, was den Nach- 
teil in sich schließt, daß in vielen Fällen der Herkunftsort nicht feststeht. Es 


— 


Nachrichten und Notizen N 497 


sind meist Urkunden bekannten Schlags: Verträge, Steuerquittungen, Rech- 
nungen, Briefe; auch eine xasrwvela (Nr. 5, 8. Jahrhundert), Verkauf von Heu 
auf dem Halm nach Art von P. Oxy 728) und ein astrologisches Fragment (Nr. 23, 
ed. F. Boll) befinden sich darunter. Aber wenn auch nicht epochemachend, so sind 
sie doch alle so ausgezeichnet kommentiert, dal die Ausgabe schon um des- 
willen seinen besonderen Wert bat. Eine Überraschung bietet Nr.1, an sich 
nur drei bedeutungslose Fetzen aus dem 4./5. Jahrhundert, aber insofern von 
Belang, weil sie bereits im Jahre 1591 von dem Theologen Grynaeus der Baseler 
Bibliothek geschenkt worden sind, wo sie neuerdings der Leiter der Bibliotbek 
Bernoulli wiederentdeckt hat. — Nr. 16 (Anfang des 3. Jahrhunderts) ist für 
die Geschichte des Christentums von Interesse: es ist der älteste christliche 
Originalbrief, den wir zurzeit besitzen. Gleichzeitig ist er die einzige Ur- 
kunde, die etwas Licht auf die dunkle Frage der Dekurionenbestellung fallen 
läßt (Z. 9 ovouasen e?e 0). — Eine Bereicherung unseres Wissens bietet 
ferner Nr.13 (ca. 200 n. Chr.), die nach einer schönen Herstellung des Textes 
durch Wilcken die Bebauptung (Oertel, Die Liturgie S. 153) bestätigt, dal das 
Amt des Komarchen einen Einschlag von munus patrimonii besitze; der hier 
genannte Komarch ist unmündig und bedarf eines Vormundes. Nr. 2 (190 n. Chr.) 
bezieht sich auf den Transport von Kamelen, die offenbar für militärische 
Zwecke requiriert worden waren. Geht ein Tier unterwegs zugrunde, so ge- 
nügt zur Entlastung, wenn der eingebrannte amtliche Stempel (sp>ayls) aus 
dem Felle des Kamels herausgeschnitten und zurückgebracht wird. Diese 
archaische Art der Haftung für den äußeren Tatbestand beleuchtet Rabel durch 
sehr interessante Parallelen aus dem indischen, grusinischen, jüdischen und deut- 
schen Rechte. Auch an den von Spiegelberg herausgegebenen koptischen Ver- 
trag (6./7. Jahrhundert, Miete einer Sakije, bzw. von Teilen davon) knüpft Rabel 
rechtshistorische Betrachtungen an, indem er, auch unter Heranziehung mittel- 
alterlicher Quellen, die Formel G9 Sizns xæ. ˙ε,˖,j˙e nicht als inhaltlose Floskel 
erklärt, sondern als den Ausdruck für Selbsthilfe durch Privatpfändung, die je- 
weilig von um so gröhberer Bedeutung war, je schwächer die Macht des Staates sich 
darstellte. — Nr. 4 (Eselkauf durch Vermittelung einer Bank, 141 n. Chr.) und 
Nr. 9 (Sitologenquittung, 201 n. Chr.) veranlassen Rabel zu Untersuchungen über 
die Bedeutung der Unterschrift. Hiernach ist nicht die Signierung der Bank- 
oder Magazinbeamten das Wesentliche, sondern die Eintragung in das Bank- 
buch bzw. die Ausstellung der Quittung. Die Unterschrift ist nichts weiter 
als das Bekenntnis, der Aussteller zu sein; sie kann darum auch fehlen, bzw. 
es genügt Unterstempelung oder Untersiegelung. 
Leipzig. F. Oertel. 


1. Hessisches Klosterbuch Quellenkunde zur Geschichte der im Regie- 
rungsbezirk Kassel, der Provinz Oberhessen und dem Fürstentum Waldeck 
gegründeten Stifter, Klöster und Niederlassungen von geistlichen Ge- 
nossenschaften von Wilhelm Dersch. Marburg, Elwert, 1915. XXX 

u. 1585. 

2. Die Klöster der Landschaft an der Werra. Regesten und Urkunden 
bearbeitet von Albert Huyskens. Marburg 1916. XXV u. 882 S. 
— Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und 
Waldeck XII und IX, 1. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1921. 4. 32 


498 Nachrichten und Notizen 


Beträchtlich verspätet werden diese beiden Darbietungen der Marburger 
Kommission bier angezeigt. Inzwischen hat ein so wertvolles Hilfsmittel wie 
das Klosterbuch von Dersch schon manche guten Dienste geleistet. Die hand- 
liche Zusammenstellung von Nachweisen über die Klöster eines Gebietes, das 
Fritzlar, Fulda und Hersfeld mitumfaßt, ist so willkommen, daß man gegen- 
über der Gediegenheit und dem Wert des Gebotenen leichte Bedenken über 
eine gewisse Uberfülle der Anführungen gern zurückstellt. Angemerkt sei 
hier zu S. 47, dal Johannisberg im Rheingau kein Kloster mehr war, als Fulda 
1716 die von den Mönchen längst verlassenen Güter kaufte: das dann errich- 
tete Schloß war vielmehr ein Sommersitz des Fürstabtes; es gehört also in den 
Abschnitt: Grundbesitz und Lehen S.45; siehe Richter, Geschichte des Rhein- 
gaues, 243 [Der Rheingaukreis 1902]. Für etwaige Nachträge sei hingewiesen 
auf Mariazell in Oberhessen bei Münster, das in den Periodischen Blättern 
der Geschichts- und Altertumsvereine zu Kassel, Wiesbaden und Darmstadt 
Nr. 12 vom Januar 1860, S.344, als ehemaliges Kloster und Wallfahrtsort ge- 
nannt wird, das urkundlich als Mergenzcelle zunächst nur in dem Vergleich der 
Vettern Werner und Eberhard v. Eppstein vom 13. Dezember 1445 nachzuweisen 
ist, wonach es von beiden gemeinsam, nicht allein von der Münzenberger Linie, 
„bestellt“ werden soll (Abschrift in Wiesbaden nach dem Original in Ortenberg). 

Der überaus stattliche, von Huyskens besorgte Band enthält die urkund- 
liche Überlieferung der Klöster von Eschwege, Germerode und Witzenhausen. 
Der zweite früher ausgegebene Band dieser Reihe behandelt die Kasseler 
Klöster, siehe darüber Heldmann in dieser Zeitschrift 18, 208. Die als Mittel- 
ding zwischen Inventar und Urkundenbuch angelegte Regestensammlung ist 
die gegebene und denkbar geeignetste Form, um größere Archivbestände der 
Wissenschaft, insbesondere der Kirchen- und Landesgeschichte, zu erschließen. 
Und die Sorgfalt und Mühe, die der Herausgeber dem spröden Stoff gewidmet 
hat, ist im höchsten Maße dankenswert. Auf die lehrreiche Anmerkung über 
den Wilhelmitenorden, S. 575, sei besonders hingewiesen. Mit Bitterkeit denkt 
man daran, daß die Zeitnöte zunächst schwerlich gestatten werden, ein so ver- 
dienstlich begonnenes Unternehmen fortzusetzen. Wenn es doch gelingen sollte, 
müßte man in unseren mageren Jabren darauf bedacht sein zu kürzen und zu 
sparen, etwa „von Gottes Gnaden“ im Titel nicht mehr ganz auszudrucken und auch 
zusammengehörige Schriftstücke, beispielsweise die Nummern 856—360, 898 fl., 
423 usw. als Akten unter einer Aufschrift zu vereinigen suchen. E. Schaus. 


Julius Krieg, Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 14. Jahr- 
hunderts. (Veröffentlichungen der Sektion für Rechts- und Sozialwissen- 
schaft der Görresgesellschaft, 28. Heft.) 136 S. Paderborn, Schöningh 1916. 

Nach einem allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Landdekanate 
von der Karolingerzeit bis zum Ende des 14. Jahrhunderts stellt Krieg zunächst 
die dreifache Bedeutung der Worte „decanatus“ und „capitulum“ fest. Dann 
bespricht er die Landkapitelverfassung der Diözese Würzburg, wie sie uns 

Michael de Leone, Scholaster am Kollegiatstift Neumünster in Würzburg, 

von 1350 überliefert hat. Danach zerfiel das Bistum Würzburg damals in 

12 Archidiakonate und 16 Landkapitel. Von den Archidiakonaten hatten Würs- 

burg und Fulda kein Landkapitel, zwei hatten je 3, ebensoviele je 2, die übrigen 

6 nur je 1 Landkapitel. Jedes Landkapitel besaß einen Dekan und einen Käm- 


Nachrichten und Notizen 499 


merer. Ihre Zahl war seit dem 13. Jahrhundert, wie urkundliche: Nachrichten 
zeigen, gewachsen. In Würzburg hatten sich am 22. Februar 1251 die Vikare 
und Kapläne der Stadt zu einem Dekanat zusammengeschlossen, das unmittel- 
bar unter dem Bischof stand, aber in der Folgezeit wieder in Verfall kam. 
Nach Aufführung der urkundlich beglaubigten Dekane und Kämmerer bespricht 
Krieg dann das Auf kommen der Prokuratoren, die in der zweiten Hälfte des 
14. Jahrhunderts die Kämmerer in der Vermögens verwaltung des Landkapitels 
ersetzten und ihnen nur noch untergeordnete Befugnisse ließen. Die Dekanate 
waren genau abgegrenzte Distrikte, wie das Bruchstück des von Krieg zuerst 
benützten und in Beilage 17 abgedruckten ältesten Würzburger Archidiakonats-, 
Dekanats- und Pfarrverzeichnisses zeigt, als dessen Abfassungszeit der Verfasser 
in höchst scharfsinniger Weite die Jahre 1285 und 1286 nachweist. Die Be- 
nennung der Kapitel geschah zunächst nach der Landschaft oder dem Gau, über 
den sie sich erstreckten. Erst im 15. Jahrhundert war die nach dem Kapitels- 
ort gang und gebe. Erzpriester und Archidiakon bedeutete in Würzburg das- 
selbe. Jeder Pfarrer oder ständige Vikar konnte Dekan werden. Es geschah 
dies im 15. Jahrhundert und wohl auch früher schon durch Wahl. Die Dekane 
hatten die Aufsicht über die Kapitelsgeistlichkeit, dagegen stand die Juris- 
diktion zunächst nur dem Archidiakon zu. Ferner führte der Dekan in Ab- 
wesenheit des Archidiakons den Vorsitz, erledigte die laufenden Geschäfte und 
war als Repräsentant der Kapitelsgeistlichkeit der Mittler zwischen ihr und 
Bischof und Archidiakon. Daher wachte er auch über die Einhebung und Ab- 
lieferung der bischöflichen Steuern. Ferner beurkundete er Rechtsgeschäfte 
über Kirchenvermögen seines Bezirks, besorgte die Vidimierung von Urkunden 
und besiegelte Erklärungen und Rechtsgeschäfte, wenn die Aussteller kein 
Siegel batten. Am Kapitelstag hielt er Hochamt und Predigt und am Vor- 
abend die Vesper. Der Kämmerer, der nur ein Rektor, also wirklicher Inhaber 
einer Pfarrpfrtinde, oder ein Incuratus, d. h. Pfarrverweser, sein konnte, hatte 
die Einhebung der bischöflichen Steuern. Ferner war er bis ca. 1650 Ver- 
walter des Kirchenvermögens und hielt beim Kapitel Vigil und Requiem. Dekan 
und Kämmerer hatten für ihre Mühewaltung finanzielle Vorteile, dazu erhielten 
sie ein Geschenk von jedem ins Kapitel eintretenden Geistlichen und einen 
Gegenstand aus dem Nachlaß eines verstorbenen Mitgliedes. Die Prokuratoren, 
welche erst seit ca. 1350 auftraten, hatten für alles zu sorgen, was zum Gottes- 
dienst gehörte, empfingen Eintritts- und Sterbegelder, das Opfergeld für die 
Kapite'smahlzeiten und die Strafgelder. Die Pfründinhaber und Pfarrverweser 
mußten den Kapitelsgottesdienst besuchen und bildeten zusammen eine Bruder- 
schaft. Die zeitigen Vikare hatten bei der Kapitelssitzung nur solauge Zu- 
tritt, als die Verlesung der Provinzialstatuten und Mandate des Archidiakons 
dauerte. Die Landkapitel traten jedes Jahr einmal zusammen. Sie dienten 
auch zur Förderung der Einführung des Fronleichnamfestes. Die Archidiakone 
die aus der Reihe der Domherren genommen wurden, waren die Oberhäupter 
der Dekanate und übten auf der Sendreise und leim Kapitel richterliche 
Funktionen ans. Ihre Macht sank aber seit 1250. Seitdem nahmen die Bischöfe 
immer mehr das Kirchenregiment in die Hand. Um 1400 waren die Bischüfe 
bereits die alleinigen Gesetzgeber, daher nahmen die Archidiakone an Jen 
Kapitelsitzungen keinen Anteil mehr. Ihre Strafgewalt ging an die Dekaue über. 
Dr. Joetze. 


82° 


500 Nachrichten und Notizen 


Österreichische Urbare. Herausgegeben von der kais. Akademie der 
Wissenschaften. III. Abteilung. Urbare geistlicher Grundherrschaften. 
2. Bd. Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtumes Österreich ob 
der Enns. lII. Teil. Baumgartenberg, St. Florian, Waldhausen, 
Wilhering. Im Auftrage der kais. Akakemie der Wissenschaften 
herausgegeben von Dr. Konrad Schiffmann. Wien und Leipzig, 
Wilhelm Braumüller 1915. 8%. 411 8. 

Von der grolien Urbarausgabe der Akademie der Wissenschaften in Wien 
sind seit dem Jahre 1904 zwei Bände der ersten Abteilung (Landesfürstliche 
Urbare) und ein vollständiger Band der dritten Abteilung (Geistliche Grund- 

.herrschaften) erschienen. Bei dem zweiten Bande dieser Abteilung (Die mittel- 
alterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns, heraus- 
gegeben von Konrad Schiffmann) hat man die Ausgabe in Teilen vorgezogen — 
kein glücklicher Gedanke, denn es konnte zwar im Jahre 1912 der erste Teil 
erscheinen, 1913 der zweite und 1915 der dritte, aber gerade der für die Be- 
nutzung wichtigste vierte Teil, der das Register und namentlich auch eine 
darstellende Einleitung bringen soll, durch die sich die anderen Bände aus- 
zeichnen, ist heute noch ausständig und dürfte wohl infolge der herrschenden 
trostlosen Druckverbältnisse geraume Zeit warten lassen. Die Auswertung 
des vorgelegten Stoffes ist demnach vorläufig schwierig und problematisch. 
Man muß sich mit den kurzen historischen Einleitungen, Handschriften beschrei- 
bungen und spärlichen Anmerkungen begnügen. Nachdem in den beiden vor- 
hergehenden Teilen die mittelalterlichen Urbare von Lambach, Mondsee, Rans- 
hoſen, Traunkirchen, Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach und Spital am 
Pybrn veröffentlicht worden sind, bringt der vorliegende Teil, von der aufge- 
hobenen Zisterzienserabtei Baumgartenberg ein kurzes Teilurbar aus dem 
13. Jahrhundert und das Urbar A von c. 1315, vom Augustiner- Chorherrenstift 
St. Florian ein Oblaibuch von c. 1325, die Urbare A und B von 1378, C von 
1404, D von 1413 und E von 1445, vom Augustiner-Chorherrenstift Waldhausen 
sein Urbar von 1451 und Teilurbare von 1476, 1489 und 1500 und von der 
Zisterzienserabtei Wilhering ein Urbar A von 1287 und die Urbare B und C von 
c. 1343, dazu noch Einnahmen- und Gelddienstregister von 1340 und 1354. 
Wien. M. Vancsa. 


Württembergische Geschichtsquellen, herausgegeben von der Württem- 
bergischen Kommission für Landesgeschichte Bd. 19 (= Urkundenbuch 
der Stadt Heilbronn. 3. Bd. (1501 - 1524), bearbeitet von Moritz v. Rauch). 
Stuttgart, Kohlhammer 1916. 783 S. 

Was gelegentlich der Besprechung des zweiten Bandes (vgl. oben S. 71f.) 
über Anlage und Inhalt des Heilbronner Urkundenbuches im allgemeinen ge- 
sagt wurde, gilt im wesentlichen auch für den vorliegenden dritten Band, der 
uns bis zum Vorabend des Bauernkriegs und der Durchfuhrung der Reformation 
herabführt. Aus dem überaus reichhaltigen Inhalt dieses wieder mit großer 
Liebe und aller Sorgfalt bearbeiteten Bandes seien unter den politisch inter- 
essanteren Stücken, die übrigens zumeist durch die Zugehörigkeit Heilbronns 
zum Schwäbischen Bund ihr Gepräge erhalten haben, vor allem die in diesem 
Umfang bisher nicht bekannt gewordenen Dokumente zur Geschichte Götzens 
v. Berlichingen hervorgehoben. Einen wertvollen Beitrag zu unserer Kenntnis der 


s 


Nachrichten und Notizen 501 


städtischen Verfassungsgeschichte bildet u. a. der Abdruck des Stadtrechts von 1513. 
Zahlreiche andere Stücke werfen wieder helle Lichter auf die vorreformatorische 
Kirchen- und Kulturgeschichte. — Zur Berichtigung sei nebenbei vermerkt, 
daß es sich bei dem auf S. 50 genannten Schloß Winstein nicht, wie im Re- 
gister angenommen wird, um \Wunnenstein, sondern um eines der beiden bei 
Niederbronn im Elsaß gelegenen Wasganschlösser Alt- und Neu -Windstein 
handelt, wo die Altorf gen. Wollenschläger damals Ganerben und Lehnsträger 
waren. K. Stenzel. 


Als Festgabe des thüringisch- sächsischen Geschichtsvereins 
zu seiner hundertjährigen Gedenkfeier am 3. Oktober 1919 hat W. Friedens- 
burg eine kurze Schrift über „Die Provinz Sachsen, ihre Entstehung und Ent- 
wicklung“ (Halle 1919, 58 S. und 1 Karte) verfaßt. Sie zerfällt in zwei an- 
nähernd gleichgroße Teile, einen kurzgefaßten Abriß der geschichtlichen Ent- 
wicklung der Territorien, aus denen die Provinz zusammengesetzt ist, und eine 
Beschreibung der Organisation, der wirtschaftlichen Zustände und der kulturellen 
Verhältnisse der Provinz, wie sie etwa vor dem Kriege gewesen sind. Der 
eigentliche Zweck der Darstellung (vgl. S.57), zu zeigen, „daß das Gebilde, 
das 1815 unter dem Namen Provinz Sachsen geschaffen ward, imstande ge- 
wesen ist, als Teil eines größeren Ganzen und von dessen Entwicklungsgesetz 
wesentlich mitbestimmt, zugleich eine ihm eigentümliche, selbständige Kultur 
zu zeitigen, durch die es wiederum auf die Gesamtentwieklung Preußens und 
Deutschlands zurückgewirkt und diese gefördert hat“, ist nicht recht erreicht 
worden. Denn die Entwicklung von 1815 bis 1914 wird nur gelegentlich ge- 
streift, während sie doch die Hauptsache sein müßte. Dem Verfasser darf 
daraus bei dem Mangel an brauchbaren Vorarbeiten und bei der S. 58 hervor- 
gehobenen Kürze der Zeit, die ihm gelassen wurde, kein Vorwurf gemacht 
werden. Aber auf die Aufgaben, die hier der Lösung noch harren, darf gerade 
nach der Lektüre der Schrift wohl hingewiesen werden. Die Provinz Sachsen 
ist kein organisches Ganzes. Geschichtlich lassen sich vier Schichten nach- 
weisen, altbrandenburgisches Land (Altınark), brandenburgische Erwerbungen 
von 1643 (Magdeburg, Halberstadt usw.), die Entschädigungslande von 1802 
(Eichsfeld, Erfurt u. a.), endlich die sächsischen Abtretungen von 1815. Auch 
geographisch und ethnographisch ist sie kein einheitliches in sich fest ge- 
schlossenes Gebilde. Mit Recht hebt Friedensburg hervor, daß diese Art der 
Staatenbildung nichts eigentümliches ist, auf diese willkürliche Weise ist eben 
die deutsche Staatenwelt bis ins 19. Jahrhundert entstanden. Auch die süd- 
deutschen Staaten sind, was die Ankläger des künstlich gewordenen Raub- 
staates Preußen nur zu gern vergessen, aus durchaus heterogenen Bestand- 
teilen zusammengesetzt, sodaß C. W. v. Lancizolle noch 1830 von der „Fiktion 
einer wesentlichen Gleichartigkeit, einer wahren Nationaleinheit solcher Terri- 
torien“ sprechen konnte. Aber wie die Mittelstaaten innerhalb des groben 
Rahmens der deutschen Geschichte, die seit dem Zollverein ihre wirtschaftliche 
Entwicklung so gut wie ganz bestimmt, doch eine selbständige Geschichte 
gehabt haben und zu wahren Einheiten zusammengewachsen sind, wie die Rhein- 
provinz ihr Sonderleben in der preußischen und deutschen Geschichte seit 1815 
zur Hundertjahrfeier ihrer Zugehörigkeit zu Preußen dargestellt hat, so wäre 
-auch für die Provinz Sachsen nachzuweisen, ob und inwiefern sich dieser künst- 


502 Nachrichten und Notizen 


lich geschaſtene Organismus allmählich mit selbständigem geistigem, politischem 
und wirtschaftlichem Leben erfüllt hat. 
Halle a. S. . i F. Hartung. 


Otto Forst, Die Alnenproben der Mainzer Domherren [Quellen und Studien 
zur Genealogie IJ. Wien und Leipzig, Verlag von Halm & Goldmann 
1913. VIII u. CCXXIV u. 80 S. Quer-Großoktav. 

Aus seinem reichen Vorrat an genealogischem (uellenstoff teilt der be- 
kannte Wiener Ahnenforscher 224 Ahnentafeln mit, welche bei Bewerbung um 
Mainzer Domherrenstellen seit 1637 eingereicht und beschworen worden sind. 
Leider hat er von einer Veröffentlichung der 165 älteren Ahnenproben „aus 
Raumrücksichten“ abgesehen. Diese älteren Urkunden — die erste ist von 
1393 — haben ftir die (reschichtswissenschaft in jeder Hinsicht größere Be- 
deutung als die neueren, die bekanntlich trotz der Aufschwörung nur mit Vor- 
sicht als Unterlagen zu benutzen sind. Der Herausgeber hat es nicht unter- 
lassen, auf diesen zweifelhaften Wert der von ihm mitgeteilten Quellen hiu- 
zuweisen. Er hat auch einzelne Lücken ergänzt, auf Richtigstellung der ver- 
mutlich zahlreichen falschen Angaben aber verzichtet, Vor- und Familien- 
namen „in moderner Form“ gegeben, Titel- und Amtsbezeichnungen größtenteils 
weggelassen. Die Ahnenproben werden weder als (Juellen nach den Regeln 
der Diplomatik getreu wiedergegeben, noch mit Hilfe historischer Kritik als 
Tatsachensammlung der Verwertung für Kirchen-, Rechts- und Familienge- 
schichte dargeboten. Alles in allem kein Fortschritt nach den zum Teil vor- 
trefflichen älteren Sammlungen von Ahnenproben wie Würdtwein. Dankens- 
wert ist das sorgfältige Register mit Literaturnachweisen und Standesbezeich- 
nungen, wodurch die notwendige Nachprüfung der einzelnen Angaben erleichtert 
wird. Diese Nachprüfung wird auch erst die genealogische Begründung der 
Ständegeschichte ermöglichen, welche dem Herausgeber als Hauptzweck seiner 
Arbeit vorgeschwebt hat. Ernst Devrient. 


Theodor Lindner, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung. 9. (letzter) Bd. 
524 S. Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta 1916. 

Die Zeiten, wo ein Gelehrter die Geschichte der „Welt“ ertragreich dar- 
stellte, sind wohl vorbei; auch nur ertragreich im Sinne der Darstellung, nicht 
der Forschung. Es lastet die Masse des zu beherischenden Stoffes auch auf 
dem enzyklopädischsten Geiste, als daß er es wagen dürfte, geistreich zu 
sein auf Gebieten, auf denen er nicht bis in die Einzelheiten zuständig ist. 
Wenn Sybel eine germanische Verfassungsgeschichte, Ed.Meyer eine Geschichte 
Englands schreibt, so weiß heute jeder, daß er nur Ausflüge vor sich hat. 
Auch nur das Geliet der deutschen Geschichte unter eine Formel zu stellen 
oder in einem Stil darzustellen, darf nur ein so erlesener Mann wie Brandi. 
Dies wird man füglich in Rechnung stellen, wenn man sich von einem Historiker 
des Mittelalters durch die Weltgeschichte von 1850 bis 1914 führen laßt. Es 
wird der Kenner keine überraschende Antwort auf Einzelfragen, der Liebhaber 
keine überraschenden neuen Gesichtspunkte erwarten. 

Der Band stellt auf 100 Seiten „die Zeit Bismarcks“, auf 150 „die auber- 
europäischen Staaten“ während des 19. Jahrhunderts, schließlich, auf abermals 
150 Seiten, „die letzten Jahrzehnte des alten Europa und den Ursprung des 
Weltkrieges“ dar. Gegenstand ist die Staatengeschichte; die wirtschaftlichen, 


Nachrichten und Notizen 503 


gesellschaftlichen und geistigen Kräfte treten in den Kreis der Betrachtung nur, 
wo sie unmittelbar politisch sich auswirken. Ob es zu erreichen gewesen wäre, 
hier und da durch eine festere Begründung auf wirtschaftlichen Tatsachen an 
Stelle manches sich erübrigenden Details politischer Verhandlungen den Er- 
kenntniswert — anstatt des bloßen Nachlesewertes — des Werkes zu steigern, 
muß dahingestellt bleiben. Da hierdurch der Grölse der Ereignisse die Wucht, 
das Zwangsläufige fehlt, das doch mindestens auch in ihnen lag, auf der anderen 
Seite die Urteile über Taten und Männer sich doch etwas am Leitseil der 
deutschen communis opinio von 1916 hinbewegen, liegt ein wenig Farblosigkeit 
über dem Ganzen. Mag der Stil eines Abschlußbandes dies rechtfertigen. 
Auch so noch bleibt der Band in Hinsicht auf die Fülle des Dargebrachten 
und auch der Verknüpfungen eine erkleckliche Leistung. An Einzelnem wird 
freilich jeder einzuwenden haben, besonders oft, wo Wendungen eine irrtiim- 
liche Auffassung nicht schaffen, aber doch begünstigen. Es sei davon einiges 
herausgehoben: „Er mußte sich nun (vom Bismarck des Jahres 1872 ist die 
Rede) außer den Freikonservativen auf die Nationalliberalen stützen“ (8. 137); 
das ist doch schon vor 1872 der Fall. „Auch in Preußen kam die konservative 
Partei wieder (nach 1866) in die Höhe und behielt die Ministersitze“ (S. 89); das 
klingt, als ob sie ihrer je verlustig gegangen wäre. „Die in Verona versammelten 
Mächte der Heiligen Allianz, Rußland und Frankreich (sic), waren einer Ein- 
mischung nicht abgeneigt“ (S. 211). — Anderes ist rein stilistisch zu bean- 
standen; „Aber alle die Fehler und Schroffen, die der Lebende hat, fallen mit 
seinem Tode im wesenlosen Scheine (sic) ab“ (S. 205). Der germanische Indivi- 
dualismus in Nordamerika „betätigte seine schönste Gabe, die der Anpassung, 
meines Erachtens in der höchsten Form, indem er alle gegebenen Bedingungen 
in freies Eigentum verwandelte“ (S. 210). Die Truste „wirken auf die soziale 
Lage ein und stofien dadurch mit den Arbeitern zusammen“ (S. 251). 
Chemnitz. Otto Goldhardt. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die Lostrennung weiter 
deutscher Gebiete vom Mutterland durch den Friedensvertrag hat dem deut- 
schen Volke die Verpflichtung auferlegt, den kulturellen Zusammenhang mit 
den abgetretenen Volksgenossen zu pflegen und die geistige Verbindung mit 
ihnen aufrecht zu erhalten. Es sind nun zwei Organisationen erstanden, die 
sich, je eine im Osten und im Westen, die Erfüllung dieser völkischen Pflicht 
zur Aufgabe setzen. Der Hilfsbund der vertriebenen Elraß- Lothringer hat 
in Frankfurt a. M. das Vis senschaftliche Institut der Elsaß- Lothringer im 
Keich ins Leben gerufen, um unter Ausschluß politischer Bestrebungen den 
kulturellen Zusammenhang mit der alten Heimat zu wahren. Wie wir einem 
vom Generalsekretariat versandten Aufruf entnehmen, soll zur Erfüllung dieser 
Aufgaben zunächst eine Bibliothek geschaffen werden, die als Ersatz der 
Elsaß -Lothringischen Abteilung der Straßburger Universitäts- und Landes- 
bibliothek den Vertriebenen die wissenschaftlichen Werke elsaß - lothringischen 
Inhaltes jederzeit darbieten, aber auch zur Ergänzung der Bücherbestände der 
übrigen deutschen Bibliotheken dem Austauschverkehr angeschlossen werden 
soll. Geplant ist ferner die Veröffentlichung und Herausgabe von kultur- 
historisch wichtigen Schriften aus der geistigen Blütezeit des Elsasses im 15. 
und 16. Jahrhundert, sowie die Herausgabe eines Elsaß- Lothringischen Jahr- 
buches, das Arbeiten aus allen Geistesgebieten enthalten soll. Das Institut 


Nachrichten und Notizen 504 


ist eine private Gründung der Vertriebenen und wird durch die Beiträge seiner 
Mitglieder finanziert. Da es sich zugleich um ein Unternehmen von allgemeiner 
Bedeutung für das gesamte deutsche Volkstum handelt, ist die Möglichkeit der 
Mitgliedschaft für jeden Deutschen geschaffen. Der Jahresbeitrag beträgt 
mindestens 20 Mark. Anmeldungen und Zuschriften sind an den Generalsekretär 
des Instituts Herrn Geheimrat Prof. Dr. Georg Wolfram in Frankfurt a. M., 
Moltkeallee 68, zu richten. — Dieselbe Aufgabe der Aufrechterhaltung des 
Bewußtseins der Kulturgemeinschaft für das abgetretene Oberschlesien zu er- 
füllen, haben sich eine Reihe von Freunden der schlesischen Heimatgeschichte 
nach dem bewährten Muster zahlreicher anderer deutschen Landschaften zu 
einer Historischen Kommission für Schlesien zusammengeschlossen. Nicht der 
Förderung weltabgewandter Wissenschaft will sie sich widmen, sondern der 
Pflege der wertvollsten heimischen Kulturgüter. Darum setzt sie sich zur 
Aufgabe, in einer Sammlung von Lebensbildern bedeutender Männer des prak- 
tischen Lebens und der Wissenschaft den Anteil Schlesiens an der Entwicklung 
des deutschen Wirtschafts- und Geisteslebens weiteren Kreisen zum Bewvßit- 
sein zu bringen, die reichen Kunstschätze ihrer schlesischen Heimat in Wort 
und Bild bekaunt zu machen und das uralte bistorische und moralische Recht 
der Deutschen an der schlesischen Erde und ihren Bodenschätzen durch Be- 
arbeitung der Besiedelungsgeschichte überzeugend nachzuweisen. Ferner will 
sie die orts- und familiengeschichtlichen Forschungen wecken, die Herstellung 
eines historischen Orts- und Gemeindeverzeichnisses in Angriff nehmen, der 
volkswirtschaftlichen Forschung dienen und für die Sammlung und Erhaltung 
der Überreste der Vergangenheit tätig sein. Beitrittserklärungen (als Stifter 
ınit einem einmaligen Mindestbeitrag von 3000 Mark oder als Förderer mit 
einem Mindestbeitrag von 100 Mark) sind an das Staatsarchiv in Breslau XVI, 
Tiergartenstraße 13, zu richten. 


Erklärung. 


In seinem Buch „Die Entstehung der Landeshoheit nach niederrheinischen 
Quellen“ (Berlin 1920) geht Hermann Aubin S.256 Anm.16 auf das vermeint- 
liche Verhältnis der Arbeiten von Seeliger, Rörig und Wobltmann (1909) in 
einer Weise ein, gegen die ich Einspruch erhebe. Ich beschränke mich auf 
die Feststellung, daß Aubin meine Erstlingsarbeit vom Jahre 1906, über die 
er hier so kategorisch glaubt urteilen zu dürfen, überhaupt nicht eingesehen 
hat. An zwei Stellen zitiert er sie als Trierer Archiv, Erg.-Heft 13, während 
sie in der Westdeutschen Zeitschrift erschienen ist (S.256 Anm.16 und S. 284 
Anm. 78) und an der dritten Stelle genügt ihm die Angabe s. Rörig a. a. O. 
(S. 282 Anm. 73). Die Zitate auf S. 256 und 282 sind der Besprechung meiner 
Arbeit von S. Rietschel entnommen, das Zitat auf S. 284 ist der Arbeit von 
Wohltmann entlehnt. Das Urteil über die Arbeit selbst stammt aus der Be- 
sprechung S. Rietschels, wobei zu bemerken ist, daß Rietschel bereits 1909 
die Behauptung der „Bagatellgerichtsbarkeit“ ausdrücklich zurückgenommen und 
die Aufhellung der Bannbezirksfrage als das bleibende Verdienst der Arbeiten 
Schöninghs und Rörigs anerkannt hat (Vierteljahrschrift für Sozial- uud Wirt- 
schaftsgeschichte 1909, S. 172). Gegenüber Werturteilen, die auf solchen Unter 
lagen sich auf bauen, fehlen zu einer sachlichen Erörterung Möglichkeit und Anlaß. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. DR. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


— 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1919/1921 


BEARBEITET VON 


Dr. VICTOR LOEWE 


ARCHIVRAT IN BRESLAU 


11 e 


. 158 
rg” 


VERLAG UND DRUCK 
BUOHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1921 


ALLE RECHTE, 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . *l 


II. Hilfswissenschaften: 
1. Bibliographien und Literaturberichte . . . oo nn. ta 
2. Geographie. . 200 Te 
3. Sprachkunde. . . . b ogs er ee ee 
4. Palaeographie, Diplomatik, Chronologie Er S e a a woa |! 
5. Sphragistik und Heraldik . . . . 
6 


„ E S u SR E | 

. Numismatik . . . eo ge au u e y g e TR 

7. Genealogie, Kamilienpeschichte nd Biographie. „ k oh oa e 

III. Quellen: 

1. Allgemeine Sammlungen 716 
2. Geschichtsschreiber . rr 117 
3. Urkunden und Akten 8 „ ee 
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler . . een e 


IV. Bearbeitungen: 
. Allgemeine deutsche Geschichte 220 
. Territorialgeschichte . ee Pl 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse . nee. #26 
a) Verfassung und Verwaltung. b) Recht und Gericht, © Sozial- und Wirtschafts- 


geschichte. d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur und 
Kunst. g) Volksleben. 


DD — 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten. 


l. Das deutsche Altertum bis ca. 500 e 
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der en in der Geschichte. b) Ein- 
wirkungen Roms. © Ausbreitung der Deutschen und Begründung germanischer Reiche. 
d) Innere Verhältnisse. 
2. Fränkische Zeit bis 9giiII999999¶¶s8 t „558 
a) Merovingische Zeit. b) Karolingische Zeit. e) Innere Verhältnisse. 
3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254 . . 60 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919-1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . 2. ẽ 66 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. c, Innere Verhältnisse. 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges, 1517—1649 *72 
a) Reformationszeit, 1517—1555. b) Gegenreformation und 30jähriger Krieg, 1555—1649. 
c) Innere Verhältnisse. 

6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich Wilhelms I. 
1648—1740 . . . . . è . . . . . . . . . . . . * . e *85 

7. Zeitalter Friedrichs des R der französischen Revolution und Napoleons, 
1740— 1815. " e 0 Ld . . b . . . * . . . 0 0 . . . 89 

8. Neueste Zeit, 1815—-1 9111s SER er *97 
a) Bis zum Tode Kaiser Wilhelms I., 1815—1888. b) Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zum 

Ausgang des Weltkrieges, 1888 — 1918. c) Innere Verhältnisse. 
Alphabetisches Register % „ e ee ee 


A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 81. Dezember 1919. 


Marcks, Er., Männer u. Zeiten, 
Aufsätze u. Reden z. neuer. G. 2 Bde. 


5. umgestalt. Ausg. Lpz.: Quelle n. 
eig 18. XI, 456 u. III, 417 8. 
8 M. 


Rez. v. Aufl. 4: Hist. Ztschr. 119, 1012 
Michael. [1 
Oncken. H., Hist. -polit. an u. Re- 
den. 8. 16, 2333. kez.: Korr.-Bl. d. G.-Ver. 
66, 297—99 v. Petersdorff. [2 


Meineeke, Fr., Preußen u. Dtl. 
im 19. u. 20. Jh. Hist. u. polit. 
Aufsätze Münch. u. Berl.: Olden- 


bourg. 18. VI, 551 S. 14 M. 
Rez.: Mitt. Hist. Lit. 47, 65—70 Steffens; 

Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 

230—32 v. Martin. (8 


Friedjung, Heinr., Hist. Auf- 
sätze. Stuttg.: Cotta 19. XVI, 5478. 
20 M. [4 


Kralik, R. v., Hiat. Studien z. 
älteren und neuesten Zeit. Innsbr.: 
Tyrolia. 18. 501 S. 4M 80. [5 

Hugelmsnn, K., Hist.-polit. Studien. 
Gesamm. Aufsätze z. Bene eb. d. 18. u. 19. 
Jh., insbes. Österr. 1», 2110/11. Rez.: 
Mitteil. Inst. österr. G. ond 38, 864—68 v. 
Srbik. [6 
Festgabe d. Bad. Hist. Kommiss. z. 9.7.17. 
s. 19, 1. Rez.: Lit. Zbl. 70, 828 f. Rest. [7 


Schulte, L., Kleine Schriften. 
Teil 1. (Darstell. u. Quellen 2. schles. 
G. 23). Bresl.; Hirt. 18. X, 244 S. 


Jahresberr. d. dt. G. Hrsg. von 
V. Loewe u. M. Stimming. Jg. I: 


18. Bresl.: Priebatsch. 20. VIII, 
124 S. 10 M. (9 

Bibliothek, Hist., Hrsg. v. d. Red. d. 
Hist. Zt. 39- 41. 10 


Studien, Hist. veröff. v. Ebering. ET 
z. mittl. u. neuer. 


39. 
55 EN: Heidelb., - 


l Al z. mittl. u. neuer. G. 66. 13 


N u. Darstellgn. aus d. Gebiet d. G. 
IX, 3 u. [14 


1 z. dt. Partei-G. 9. [15 


Ameise z. G. d. national. Bewegg. Y 


Dti. (1 
| Beiter. z. Kultur-G. d. Mittelalt. u. a 
Renaissance. 24. 25. . {17 
Ztschr., Hist. 119. 120. 121, 1. [18 
Vierteljschr., Hist. 19, 1. 2. [19 
Jahrb., Hist. 89. 1. 2. (20 


Iitteil. d. Inst. f. österr. G.forsch.38, 1111 
Korr. bl. d. G.-Ver. d. dt. G.- u. Aten. 


Ver. 66. 67. 
G. bll., Dte. 19. [23 
Mittell. aus d. hist. Lit. 46. 47. [24 
Archiv f. Kultur-G. 14. [25 


N. Arehiv d. Ges. für Alt. dte. G.kde. 41 


. . Ges. „de. G.kde. 4t, 


Archiv f. Urkden.forsch. 6. [27 


Ztschr., Praehist. 9. 10. 128 


Maunus, Ztschr. f. Vor.-G. 9. 10. [89 
Ztschr., Wiener Praehist. 5. 6,1—2. [80 


10. Bericht d. röm.-german. Kommiss. 181 


Germania. Korr.bl. d. Röm.-German. 
Konmiss. Jg. 2 u. 3. 132 


Ztschr. f. Kirchen-G. 37, 38. [88 
Archiv f. kathol. Kirchenrecht. 98. = 


Stadien, Franziskan. 5. 6. 13 


Quell. u. Forsch. z. G. d. Dominikaner. 
ordens in Dtl. 12. 18 


Stadien u. Mitteil. z. G. des e 
tinerordens u. sein. Zweige. 39. [87 


Forsch., Vorreformat. geschichtl. 9. [38 
Archiv f. Reformat.-G. 15. 16, 1. 2. [39 


Stadien u. Torte, Reformat geschicht 4% 

'Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 2 
1. 2. 

Schwollers Jahrb. f. Gesetzgeb. etc. pA 


43. 
Ztschr, d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 15 
German. bzw. Kanon. Abt. 39. 40. (13 


Ztschr. f. Politik. 11. [40 


Archiv f. d. G. des Sozialismus u. d. 
Arbeiterbeweg. 8. [45 


*2 Bibliographie Nr. 46—197. 


. Arbeiten z. dt. Rechts- u. Verfass.-G. 1. Ztschr. d. dt. Ver. f. d. G. Mähr. u. 
l 46 Schles. 22. u. 23. [84 

Stadien 2. Sozial-, Wirtsch.- u. Verwa tar Ztschr. f. G. u. Kultur-G. Öst.-Schles. 
85 


G. 11. 


18. 
Korr. bl. d. Ver. f.siebenbürg. Landesk 85 
(88 


4. 
Jehrb. d. hist. Ver. f. d. Fürstent. 
{48 | Lichtenstein. 18 u. 19. [8T 
Jahresber, f. neuere dt. Lit.-G. 25 (10) 
II. Text u. Regist. 18. 26 (15). I. Biblio- 
graphie 19. i [49 


Jahresber. über d. Erscheinungen auf 
d. Gebiete 1. german. Philologie. 38: 16. 


Stadien, Schweiz., z. G. wiss. Rd. 11: 


; H. 2. 

45 em: f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 10 uind 1 schweizer e 48.44. 169 
Anz. f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 88. 161 Ams. f. schweizer. G. N. F. 16. 17. [90 
Ztschr. f. dt. Philologie. 47. 48. en Anz. f. schweizer. Altert.kde. N. F- 851 
Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 15 Archiv, Schweizer, f. Volks. kde. 22. [92 
Euphorlon, Ztschr. f. Literatur-G. 22. [54 Jahrb., Basler. 18. 19. 193 
Zt. f. dte. Mundarten. 19. 15⁵ Ztschr., Basler, f. G. u. Altert. Kde. 2 

.  Jakrb. d. Ver. f. niederdte. Sprachforsch. Mitteil. antiquar. Gesellsch. in Zurich. 

4.8. (56 | 28,3 u. 4. - [95 

3 2 nenn Züricher, auf d. J. 1919. 6 
40. Jg. 5 

Wereld, D. dte., . 50: 57 Nenjahrsbil. d. hist. Ver. d. Kantons S. 

(97 


8 nr schr. en Siegel- 186 Gallen. 19. 
amilienkde. ; ; . 

a : Jahresber., 48. bzw. 49., d.hist.-antiquar. 
BI., Familjengeschichtl. 16—17. (59 | Gesellsch. v. Graubünden. aq (38 


Etschr., Numismat. N. F. 11. [60 D. G.freund. Mitteil. d. Ver. d. 5 Orte. 
Müazbli., Berliner. 18. [61 | 74 (99 
Jahrb. d. Numismat.-Ver. zu Dresden Jahrbb., Appenzeller. 46. [100 
auf 18— 18. 62 Taschenb., Berner. 18. 1101 
Mitteil. d. bayer. numismat. Gesellsch. Archiv d. Hist. Ver. d. Kantons Bern. 
35. 163 14. liier 
Monatsbl, d. numismat. Gesellsch. in BU. f. bern. G., Kunst u. Altert.kde. 15. 
Wien. 18 64 (1038 


Reitr. z. vaterl. G. Hrsg. V. Hist.-anti- 
quar. Ver. d. Kant. Schaffhausen. 9. 1104 


Argovia, Jahresschr. d. hist. Ges. d. 
Kantons Aargau. 37. (105 


Ztschr. f. hist. Waffenkde. 8. 65 


ni ei ee 


Ztschr. d. G. d. Erziehg. u. d. Unterr. 


7. 8/9. Taschenb. d. Hist. Ges. d. Kant. Aar- 
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 28. 29. (97 | gau. 19. [106 
d. bll., Freiburger. 25. (101 


Mittel. d. schles. Gesellsch. f. Volkskde. 
20. (68 Archives de la société du e 


21. 
Repertorlen f. Kunst wissensch. 41. 105 Fribourg. 12. 


1-3. 
Monatshefte f. Kunstwissensch. 11. 12. $ 
[70 Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25. 26, 1. 5 
1 


Archiv, Oberbayr., f. vaterländ. G. 61. 
; [110 


verhandl. d. hist. Ver. f. Niederbayern. 
111 


Jahrb. d. kunsthist. Summl. in Wien. 

35, 1. 1 
Jabrb, d. preuß. Kunstsammlgn. 39. m 
12 


Anz. d. German. Nationalmus. in Nüm- | 4. 
[ 


berg. 18. 19. 73 Jahresber. d. hist. Ver. f. Straubing u. 

Umgeb. 20. (118 

Ssmmelbl., 11., d. Hist Ver. i- 

Archiv f. österr. G. 106. 107. 108. [74 sing. 4 Hist yora 15 

österreleh, Ztschr. f. G. Jg. 1. 18. 75 Ztschr. d. Hist. Ver. f. Schwaben u. 

on A 1 Volkskde. 24. 176 Wee d. Hist. Ver. Dillingen. 81 115 
eil. d. k. k. Zentralkommiss. f. Denk- ' 

malpflege. 16. [77 8 Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensee dii 


Jahrb. d. Stiftes Klosterneuburg. 9. [78 verbandlgu. d. hist. Ver. v. Oberpfalz 
Mittell. der Ges. f. Salzburger Landes- u. Regensburg. 67. 68. = 1171 

kde. 58. 59. 1. 2. 170 Veröffentlichgn. d. Ges. f. fränk. G. R. 
Carinthia. 108. 109. (80 4, 4; 5, 2; 7, 1. (118 
Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vor- 


Mitteil. d. Ver. f. G. d. Stadt Nürnberg. 
22. 28. 1110 
Archivy f. G. u. Altert. kde. v. Oberfranken. 


arlbergs. 15. (81- 
Vierteljsehr. f. G. u. J.andeskde. Vorarl- 
bergs. N. F. 7. 3. 182 
Mitteil. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen. 

183 


27. 
Jahresber., 62., d. Hist. Ver. f. Mittel- 
56. 57. 88, 1. 2. , 1121 


franken. 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 43 


. Arehiv d. Hist. Ver. Unterfranken u. 
Aschaffenburg. 60. 61. (122 

75. Ber. u, Jahrb. 1917 d. hist. Ver. zu 
Bamberg. [133 


Mittell. Hist. Ver. d. Pfalz. 87/38. [124 


Vierteljhefte, Württ., f. Landes-G. N. F. 


27. 
Blätter f. württ. Kirchen-G. 32. 23. [126 
&.-Quellen, Schwäbische, u. e 


Mitteil. Ver. f. Kunst u. Altert. Ulm u. 
Oberschwaben. 21. [128 


Ber. d. Hist. Ver. Heilbronn. e 
Mitteil, Ver. f. O. Hohenzoll. 51. 130 


Ztschr. f. d. G. d. Oberrheins. N. F. 88. 94. 


[131 
Heimat, Badische. 18. [183 


Noajahrsbll. d. bad. hist. Komm. N. F. 


18. 
Ztacht. G.kde. Freiburg. 34. 35. (134 
Diözesan-Archir, Freiburger. N. F. Bd.19. 
[185 
Bi aus d: Markgrafsch. Mitteil. d. Hist. 
d. Markgräflerland. 18. 1186 


Die Ortenau. Mitteil. d. hist. Ver. 5 
Mittelbaden. Sonderheft. 18. 13 


Jahrbp., Neue Heidelberger. 20, 2. 1 85 
d. bIl., Mannheimer. 19. 20. (189 


Ver. f 


Anz. f. elsäß. Altert.kde. 9. 10. [140 


Hittel), d. Gesellsch. f. Erhalt. d. ge 
schichtl. Denkmäler im Elsaß. II. Fol ge 
25. 


Diözesanbl., Straßburger. 37. 142 


Jahresber., 12., d. Ver. z. Erhalte. d. 
Altertümer in "Weißenburg u. Umgeg. 1145 


Archiv f. hess. G. u. Altert. kde. N. F. 12. 
[144 


13. 
Quell. v. Forsch. z. hess. G. 5. [145 


lbll. d. Hist. Ver. f. d. e 
Hessen. N. F. 6, 5—15. 


Beitrr. z. hess. Kirchen-@. Bd. 7. H, z 


Beitrr. z. Kunst-G. Hessens u. d. Rhein- 
NMain- Gebietes. 2. (148 


Ztschr., Mainzer. 12/13. 14. (149 
Annalen, Nass. 44. {150 
Heimatbištter, Nass. 21, 1—4. 

1151 


Et, d. Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 151 


Hessenland. Jg. 32. 158 
Bil., Hessische, f. Volkskde. 18. 154 


Veröffentlichen. d. Hist. Kommiss. f. 
Hessen u. Waldeck. 13. 1. [155 


veröffentl. d. Fuldaer G.ver. 16. [156 
Pablik, d. Ges. f. rhein. G. kde. 8. 35. 
[157 


Archiv, Trierisches. Ergänzg.heft. 155 


veröffentl. d. Ver. f. Heimatkde. Kreuz- 
nach. 29. 81. [159 


- Jahrbb., Bonner. 124. 1160 
Mitteil. aus d. Kölner Stadtarchiv. u 


T. 
Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrhein. 
101. 102. 1u8. [162 


Jahrb., Düsseldorfer. 29. {163 
Ztschr. d. Aachener G.-Ver. 40. 1164 
Ztschr. d. Bergischen G.-Ver. 31. [166 


— Z. G. 


v. Stadt u. Stift Essen. 
37. [166 


Ztachr, f. vaterl. G. u. Altert.kde.(West- 
falens) 76, 1. 2. 77, 1. 2. [167 


Westfalen. Mitteil. d. Ver. f. G.u. A - 


kde. Westfal. u. d. Landesmus. . Prov. 
Westfal. 9 u. 10. {168 

Jahrb. d. Ver. f. d. ev. Kirchen-G. West- 
falens. 20. 21. 1169 


Belter, f. d. G. Niedersachs. u. veme 


TA d. Ver. f. rhein. u. west T 
Volkskde. 15, [171 


Beitrr. z. G. Dortinunds u. d. uram i 

Mark. 25. 26. (172 
Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. in 

d. Grafsch. Mark. 31. 1178 


Ztschr. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. er 
1 


84. , 
Forschen. z. G. Niedersachsens. 175 
Veröffentl. z. niedersächs. G. 18. [176 
Ztachr. d. Ges. f. niedersächs. Kirchen-G. 

23. 77 
Stadien z. Kirchen-G. Niedersachsens. x 

[1 
i P 3 d. Harz-Ver. f. G. u. Altert.kde. 
1. 52 

G. vll., Hannov. 21. 22. fiso 
G.bll., Hans. 23, 2. 24. [181 


Ztschr. d. Ver. f. hamburg. G. 22. 23. [182 
Mittell. d. Ver. f. hamburg. G. 38. [183 


zen A: Ver. f. lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 19. 184 

ati. d. ver. f. Lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 1185 


a Brem. 27. {186 


Mitteil. d. Ver. f. G. u. Landeskde. von 
Osnabrück. 41. (187 


Heimat, Aus der Stader. 18. 19. [188 
Jahrb, d. Männer vom Morgenstern. 17. 
189 


Magazin, Braunschweig. 21. {190 


Jahrb., Oldenburger, f. Altert. kde. u. 
Landes-. 18. 1191 


Ztschr. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. s. 


Quellen u. Forsch. z. G. Schleswig- 135 
steins. 119 

Jahrbb, d. Ver. f. Mecklenb. G. 82. 88. 
84. [198 


Beitrr. z. G. der Stadt Rostock. 11. 
1195. 


Archiv, Neues, f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 39. 40. (196 
Ztschr., Thilsing.-sächs., f. G. u Kunst. 
9. R 1197 


*4 
Ztschr. d. Ver. f. thür. G. u. Altert.kde. 
N.F. 28. 24. 198 
Forsch. z. thür.- sichs. G. 9. 199 


Beitrr. z. sächs. Kirchen-G. 31. 82. (200 
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. 
Sachsen. 24. ; [201 
Veröffentlichgs. d. Provinzialmus. zu 
Halle. Bd. 1. 18. [202 
Mitteil. Ver. f. vogtländ. G. u. Altert.kde. 
in Plauen i. V. 28. ahresschr. 18. [203 
Mitteil. d. Ver. f. G. d. St. Meißen. 5 


2. 3. 
Yıltteil. des Freiberger Altert. ver. = 


Mitteil. d. Altert.-Ver. f. Zwickau u. 
Umgegend. 12. | [206 
Mtttell. d. Ver. f. G. u. Altert. kde. $ 

0 


Erfurt. 39. 
schrr. d. henneberg. G.-Ver. 11. 208 


Beitrr., Neue, Z. Gesch. dt. Altert., 
ang v. d. Henneberg. altert.forsch. Ver. 
in Meiningen. 29. 209 

Mitteil. d. Vereing. f. Gothaische G. u. 
Altert.forsch. 17/18. 19. [210 
G. bll., Mühlhäuser. 18/19. [211 
G. bl. f. Stadt u. Land Magaeburg. 

18 


51152. j 
I Mittell. d. Gesch.- u. Altert.forschenden 
Gesellsch. d. Osterlandes. 13, 1. {218 
l Beitrr. z. G., Landes- u. Volkskde. d. 
Altmark. 4,4. [314 
Rehrr. d. Ver. f. sachs.-meining. G. u. 
Landskde. 76. 1215 
Mitteil. d. Ver. f. anhalt. G. u. Alt. kde. 
13. [216 


Forsch, z. brandenb. u. preuß. G. 80, E 
12 


1. 92, 1. 
Jahrb. f. brandenb. Kirchen- G. 2 
2 


3 


Bibliographie Nr. 198—217. 


Schrr. d. Ver. f. G. der Neumark. 36. 37. 


219 

Festachr, z. Gedenkfeier d. so [uhr - 
steh. d. hist. Ver. Brandenb. (Have). Hrag. 
v. O. Tschirch. Brandenb. 18. IV, 328 8. 
1M. E 
Studien, Balt. N. F. 21. 22. 221 

. Mitteil., Niederlaus. 14. (222 


Magazin, Neues lausitzisch. 94. 95. [323 
Ztschr. d. Ver. f. Gesch. Schles. 52. 58. 


224 
Darstell. u. Quellen z. Schles. G. 28. = 
Gd. bll., Schles. 18 u. 19. 225 


vorseit, Schles., in Bild u. Schrift. 
Ztschr. d. schles. Altert.-Ver. 7. [227 
Korr. bl. d. Ver. f. G. der ev. Kirche 
Schles. 18. [228 
Mitteil. d. G.-u. Altert.-Ver. zu Liegnitz 

2 


Heimat, Oberschles. 14. 280 


Ztsehr. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posisi 

` Yonatsbil,, hist., f. d. Prov. Posen. [ = 
Ztschr. d. westpreuß G.-Ver. 68. . 59. 
[233 


Mitteil. d. westpreuß. G.-Ver.. 17 [234 
Zischr. d. Hist. Ver. f. d, Reg. bez. Marien- 
werder. i (235 
Mitteil. d. Koppernikusver.f. Wissensch. 
u. Kunst zu Thorn. %7. (286 
Monatsschr., Altpreuß. 55. 56. [237 
Mitteil. d. Literar. Gesellsch. Masovia. 
22/23. {238 


II. Hilfs wissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literaturberichte. 


Müller, Joh., D. wissenschaftl. Ver. u. 
Gesellsch. Dtls. im 19. Jh. Bd. 2. 3. 19. 203. 
Rez.: Dte. Lit.-Zt. 89, 465 f. Kaiser; Zbl. 
f. Biblioth.wes. 35, 184 f. Schwenke. [239 

Loewe, V., Bücherkde. d. dt. G. 
Krit. Weg weis. durch d. neuere dt. 
hist. Lit. 5. verb. u. verm. Aufl. 
Lpz.: Rüde. 19. VIII, 148 S. 7,50 M. 

Rez. v. Aufl. 4: Korr. bl. d. G.-Ver. 18, 
51 f. Meisner. [240 
= Reutter, Zeitschriftenschau — 
Aufs. u. Abhdl. in d. Mittelschul- 
jahresber. bzw. in tschech. Ztschr. 
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mähr. u. Schles. 
22, 400 —10.) 241 

Inhaltsverzeichnis zu den Bden. 
I XXII., Jg. 1897 — 1918 d. Ztschr. d. 
dt. Ver f. G. Mähr. u. Schles. (Ztschr. 


d. dt. Ver. f. d. G. Mähr. u. Schles 
242 


Bd. 23, Beil.) 


Karger, V., bzw. Urbassek, J.. 
Literat. bers. z. schles. G. 16— 18. 
(Ztschr. f. G. u. Kultur-G. Österr.- 
Schles. 13, 140— 145) 1243 
Habs, Joh., D. Bergstadt Schla gen wald 
im dt. Schritttum (Mitteil. d. Ver. F. G. Dt. in 
Böhm. 57, 206—18). (244 

Mayer, Th., Neuere dt.-ungar. G.- 
liter. (Österr. Ztschr. f. G. 1, 96 —42⁴5 

2 


Barth, Bibliogr. d. Schweizer G. 8. 15, 
202. Rez.: Ztschr. f. G. d. Oberrh. N. F. 8, 
144 f. Sillib. 2 
Burckhardt, F., bzw. Wild, H., Bi- 
bliographie d. Schweizer G. Jahrg. 17 
bzw. 18. Beil. zu Bd. 16 bzw. 17 N. F. 
d. Anz. f. schweizer. G. 71 8.; 72 8. 
[247 


Brun, C.; Neue hist. Lit. üb. d. dt. 
u. italien. Schweiz 17— 19 (Anz. f. 
schweizer. G. N. F. 16, 76—86, 187— 
221; 17, 62—82, 231—48). [248 


Bibliographien und Literaturberichte. u +5 


Techen, F., D. Veröffentlg. d. Han- 
sisch. G.-Ver, im letzt. Jahrzehnt 
(Ztschr. d. Ver. f. Hamburg. G. 22. 
284 —40). [266 


Agricola, O., Literat. ber. f. 1915/19 
(Ztschr. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 49, 
278 — 331). [267 


Erichsen, B., u. Krarup,A., Dansk 
historisk Bib iografi. Bd. 1. H. i. u. 2. 
Kopenh.: Gad. 18 u. 19. 192 S., 186 S. 
à 2 Kr. [268 

Hedemann-Heespen, P. v., D. In- 
halt ein. groß, Auswahl schlesw.-holst. 
Orts-u. Personengesch. (Ztschr.d.Ges.f. 
schlesw.-holst. G. 49, 1—25.) [269 

Friis, Aage, Nyere tysk Historieforskning 
vedrarende $ levig og Holstein (Dansk Hist. 
Tidskrift 19, 8601—10). 1270 

Stuhr, F., D. geschichtl. u. landes- 
kdl. Liter Mecklenb. 17—18 (Jahrb. 
d. Ver. f. meckl. G. u. Altertkde. 83, 
109—152; 18 — 19. (Ebd. 84, a 171 

Möllenberg, W., Inhaltsverz. zu 
Jg. 1—50 der Ztschr. Harz V. f. G. u. 
Aſtert kde u. den dazu gehör. Vereins- 
veröftentlgn. 18. 272 


Laue, M., Bibliographie zur thür.- 
sächs. G. (Thür. sächs. Ztschr. f. G. 
u. Kunst 8, 58—104, 159—179; 9, 61— 
76, 141—55). [273 


Bemmann, Rad., Bibliographie d. 
sächs. G. Hrsg. unt. Mitwirk. d. General- 
direkt. d. Kgl. Samml. f. Kunst u. Wis- 
sensch. (Aus d. Schrr. d. Kgl. sächs. 
Komm. f. G.) Bd. I: Landesg., 1. Halb- 
bd.: Allgem., Hist. Landeskde., All- 
gem. polit. u. Fürsteng. Lpz.: Teub- 
ner. 18. XIV, XII, 521 8. 30 M. 


kez.: Korr. pl. d. G.-Var. 837. 86 f. Loewe; 
Mitteil. Ver. G. Dt. in Böhmen’ 57, 262 —64 
Sommerfeldt; Zbl. f. Bibliothekwes. 83, 218 f. 


v 


Laue; N. Arch. f. sächs. G. u. Altert. kde. 89, 
429—381 Lippert. [274 

Bemmann, R., D. Ver. u. Veran- 
stalt. z. Pflege d. Heimat-G. im Kgr. 
Sachs. i. J. 1916 (Korr. bl. d. G.-Ver. 
18, 105 —19). 275 


Bemmann, R., Übers. üb, neuer- 
dings erschien. Schrr. u. Aufs. z. sächs. 
G. u. Altert.kde. (N. Archiv f. sächs. 
G. u. Altert.kde. 39, 195 —207, 448—61 ). 


[276 

Richter, P. E., Liter. d. Landes- 

u. Volkskde. u. G. d. Kgr Sachs. aus 
d. J. 1917 (Jahresber. d. Kgl. Landes- 
bibl. z. Dresden auf d. J. 1917, 8. 15 
— 52). 277 


Meyer, W. J., Bibliogr. zur G. d. 
ern f. d. J. 1917. (Berner 
Taschenbuch. 18, 8. 273—886.) [249 
Meyer, W.J „Zuger Neu-Erschein- 
Sen. aus d. J. 1916 (Zuger N pa 
250 

Demi, J., D. G.vereine Bayerns 

in d. Jahren 1916 u. 1917. (Korr.bl. d. 
G.-Ver. 66, 257—274.) [251 
l Heerwagen, H., Verz. d. von 1911 

— 1918 erschien. Lit. z G. d. Stadt 
Nürnberg u. ihres ehemal. Gebietes 
(Mitt. Ver. G. Stadt Nürnberg 22, 305— 
63, 23, 118ff.). 252 
Leuxe, O., Württemberg. G. literat. 
vom J. 1916 u 17 (Württ.-Viertj.hefte 
f. Ldes-G. N. F. 27, 231—66). [253 


Lautenschlager, Fr., Die G.- u. 
Altert.- Ver. d. Großherzogt. Baden im 
Kriegsjahr 1917 bzw. 1918 (Korr.-bl, d. 


aus: Mitteil. d Pollichia 73. u. 74. Jg.) 
Heidelb.: Carlebach. 19. VII, 245 8. 


i 255 

Stenzel, K., Elsäss. G.literat. Į J. 
1917 (Zt. f. d. G. des Oberrh. N. F. 83, 
526 — 577). [256 

Zedler, d., Literat. d. Jahre 1915 
—17 zur nassau. G., Volkskde. u. Hei- 
matpflege (Nass. Annal. 44, 8350—78). 


2 
. Waas, A., Neuere Arbeiten zur Maihzer 
U. (Mainzer Ztschr. 14, 47—52), 1258 


Dersch, W., Bücher- u. Zeitschr. 
schau (Ztschr. f. hess. G. u. Ldeskde. 
52, 150—241), a [259 

Dersch, W., D.G.vereine in Hessen 
u. Waldeck in d. Jahren 1916—1918. 
Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 142—153.) [260 


. Redlich, 0. R., D. wissenschaftl. 
Tätigk. d. G.-Ver. am Niederrhein 
Korr. bl. d. G. Ver. 67, 102-119). [261 
Schmitz-Kallenberg, L., Westfäl. 
Bibliographie f. 16 u. 17. (Beil. zu: 
estfalen, Jg. 9, 37 8.) 262 


Müller, M., Register zu den An- 
nalen Heft 61 100. Hälfte 2 (Annal. 
Hist. Ver. f. d. Niederrhein 101,2). [263 

„ Strutz, Bücher-, bzw. Ztschr. schau 
(Ztschr. d. Berg. G.-Ver. 51, 265—74, 
75—80). [264 

Möbler, M., Literat. d. Hannov. u. 
Braunschw. G. 13 u. 14. (Ztschr. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 82, 55—143.) [265 


* Bibliographie Nr. 278—338. 


Literat. Ber. z. Ldes- u. Volks- 
kde d. Prov. Sache. nebst angrenz. 
Landesteilen. (Mitt. d. thür.-sächs. Ver. 
f. Erdkde 38, 145—220.) [278 

Jecht, R., Lausitz. Literatur in 
alphabet. Folge (N. Lausitz. Magazin 


95, 119-261. [279 
Gander, K., Niederlaus. Liter.-Ber. 
(Niederlaus. Mitteil. 14, 234-37). 1280 


Hoppe, W., Register zu den Forsch. 
z. brand. u. preuß. G. Bd. 11 30 (Forsch. 
z. brand. u. pr. G. 80, 373— 459). [281 


Nentwig, H., Liter. z. schles. G. f. 
d. Jahr 1917 (Ztschr. d. Ver. f. G. 
Schles. 52, 209 - 226). [282 


Wendt, H., D. G.vereine Schles. 
1917/18. (Korr. bl. d. G-Ver. 67, 207 
—213) [288 

Nitschke, R., Register zu Jg. 1908— 
17 der „Schles. G. bll.“ Bresl. 18 [284 


Romanowakl, M., Neuere Lit. über 
Masuren (Mitteil. d. Literar. Ges. 
Masovia 22/23, 264 — 84). 285 


Arnold, Rob. F., Allgem. Bücher- 
kde z. neuer. dt. Lit.-G. 2. neubearb. 
u. stark verm. Aufl. Berl.: Ver. wissensch. 
Verleger. 19. XXIV, 429 8. AR M. 

286 


Bibliographie, . d. 
Kunstwissensch. J. Be th. 
Bd. 14: 1 Berl.: Behr. 18. VIII, 
285 S. 18 M [287 


Hoffmann- Krayer, Biblio- 
grap phie üb. d. schweizer. te. 
ter. d. J. 1917 (schweizer. Volkskde. 
22, 118—128). [288 


Werminghoff, A., Neue Erschei- 
ngn. z. Rel.- u. Kirchen-G. d. Mittelalt. 
u. d. Neuzeit (Archiv f. Rel.wissensch. 
15 501—483). [289 


Heyer, H. u. Pallard, E., Bibliogr. 
d. ev.-reform. Kirche in d. Schweiz. 
Heft 3: Genf. Teil 1. (Bibliogr. d. 
schweizer. Landeskde. 8 V. 10 e a.) 
Bern: Wyss. 18. IV, VIII, 293 S. 3 85 
2 
Wolfstieg, A. u. Meltzel, K., Be d. 
Schrr. üb. beide Häuser d. Landtags i in Preuß. 
15. s. 19, 240. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. 
G. 81, 290 f. Hoppe. 1291 
Steinhausen, G., Literaturber. G. d. 
gesellschaftl. Kultur u. Sitten-G. Er- 


öffn. ber. II. (Archiv f. Kultur-G. 14, 
131-52). 292 
Hashagen, J., Literat. ber.: G. d. 


geistig. Kultur von d. Mitte d. 17. bis 


z. Ausg. d. 18. Jh. (Archiv f. Kultur-G. 
14, 307 — 20). [298 
Stutz, U., Neuerschein. z. schweizer. 
Rechts- G. Lit. ber. (Ztschr. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 40, 370—87). 
294 

Wrede, F., Dte. Mundartenforsch. 

u. -Dichtg. in d. Jahren 1915 u. 16. 
(mit Nachträg. z. früher. Jahren) t. 
f. dte. Mundarten 18, 1—81). 295 


2. Geographie. 


Partsch, J., D. Bildgs. wert d. polit. 
Geogr. (geogr. Abende im Zentr instit. 
f. Erzieh. u. Unterr. 7) Berl.: Mittler. 
19. 33 S. 1,35 M. [296 


Norlind, A., Das Problem des ge- 
genseit. Verhältn. von Land u. Wasser 
u. seine Abwandl. im Mittelalt. (Fest- 
skrift utgiv. av Lunds Univers. 180. 

Rez.: Museum 27, 89—48 Lulofs. {297 


Etzlaub, Erh., Reisekarte. durch 
Dti. (aus d. J.) 1501. E. Karte d. Früh- 
renaiss. Mit ein. Begleittext v. W. 
Wolkenhauer. Nikolassee b. Berl.: 
Harrwitz. ,19. 84 x22 cm. 15 S. 1 farb. 
Karte. 60 M. [298 


Sieger, R., D. österr. Staatsgedanke 
u. seine geogr. Grundlagen, Österr. 
Bücherei 9) Wien: Fromme. 18. 95 S. 
80 Pf. [299 
Meil, A, u. e „ Steirische 


Landgerichts- u. Burgfriedsbeschreibgn. s. 
16, 2518. Rez.: Hist. Zt. 119, 178 f. W 


Sieger, R., Landgerichte u. Tal- 
schaften in d. Ober- u. Mittelsteier- 
mark (Zt. Hist. Ver. f. Steiermark 15, 
114 - 40). [301 


Wutte, M., Slowenische Kampf- 
schr. (Carinthia 109, 55—82). [30% 


Wutte, M., Deutsche u. Slowenen 
in Kärnten. Mit 1 Karte (Sarine 
109, 1—25). [803 


Wutte, M., D. Kärntner Landes- 
grenze u. ihre geschichtl. Entwicklg. 
(Carinthia 109, 26—40). [30 

Stolz, O., G. der Gerichte Dt.-Tirols. 


13, 280 3. Rez.: Mitt. Inst. öst. G. forsch. 
88, 146 48 Pirchegger. [305 


Hassisger, H., D. mähr. Pforte u. ihre 
benachb. Ldschften. s. 19, 271. Rez.: Mitt. 
Inst. österr. G. forsch. 88, 186 -88 Beer. [3% 

Reutter, H., D. Siedlungswes. d. 
Dtsch. in Mähr. u. Schles. bis z. 14. Jh. 


Bibliographien und Literaturberichte. — Geographie. 47 


(Österr. Ruhmeshalle. 4. Reihe, Nr 14). 
Leipz: Haase. 18. 120 . 120 M. 
ez.: Zt. dt. ver. G. Mähr. u. nr z 


Jürgens, 0., Hermann Grotes ge- 
schichtl. Kartenwerk (Hannov. G. bl. 
21, 325—333). [324 

Borchers, C., Villa u. Civitas Gos- 
lar. Beitrr. z. Topogr. u. z. G. des 


1653 f. Pirkheim. 


Bloch, Fr., Grenzbeschreibgn. aus d. 
Ilan er Stadtarchiv (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 56, 169 - 19?) [308 

„ Simak, J., Osidleni Kladska (Český 
Casopis Historický 25, 39—57). [309 


| Goslar bis 2. Ende d. 14. Jh. (Zt d 
Hist. Ver. f. Niedersachs. 84, 1—102). 


Leisching, Bisher unbekannte [825 
Stadtbilder Brunns (Zt. d. dt. Ver. f. gt H., Grenzdörfer im 18. Jh. (Braun- 
d. G. Mähr. u. Schles. 28, 118—383). [810 | Schw. Magaz. 24, 10—12), [326 


Schneider, Eg.,, D. Insel Finken- 
werder. E. Beitr. z. geogr. Landeskde. 
Dtls. Rostock. Diss. 17. 107 S. [327 


Hinrichs, E., Lage u. Gestalt d. 
Fördenstädte Schlesw.-Holst. in ver. 
leichend. hist.-geogr. Betrachtg. (Zt. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 49, 94 — 263). 
[828 

Rostock im Jah zehnt 1780/90. 
Stadtkarte d. Hospitalmeisters J. M. 
Tarnow. Hrsg. v. G.K ohf eldt. Rost.: 
Leopold. 18. 25 S. 4°. 10 M. 329 


Hentrich, K., D. Besiedelg. d. 
thitring. Eichsfeldes auf Grund d, Mund- 
arten u. Ortsnamen. (Thür.-sachs. Zt. 
f. G. u. Kunst 9, 106—28.) [330 


‚Härtwig, R., D. Waldgebiet d. Colm 
bei Oschatz. E. Beitr. zur Siedelgs.-G. 
(N. Archiv f. sächs. G. u. Altert. kde. 
39, 114—387, 225—52 331 

Schönebaum, H., D. Besiedelg. d. 
Alten arger Ostkreises, ( Beitrr. z. Kul- 
tur- u. Universal-G. N. F. 4.) Lpz.: 
Voigtländer. 17. XV, 108 S. 4,80 M. 

e.: N. Archiv f. sächy. G. u. Altert.kde. 
89, 169 f, Kaphahn. [332 

Meiche, A., Kastell Thorum u. d. Name 
Tharandt (N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 39, 36—51), Philipp, 0. Zum Namen d. 
Burgen Dornsberg (Tirol u. Tharandt (ebda. 
38.5). Meiche, A., Thorun doch Pesterwitz 
podi, 391 — 94). Trautmann, 0., D. Bach 

uchewidre u. d. Burg Thorum (ebda. 386 
— 0). [333 

Härtwig, R., D. Burgwardbezirk Schre- 
bitz (N. Archiv f. sächs. 6.5 u. Altert. kde. 39, 
881—483). Ders., Silva quae dicitur „Hachen“ 
loch“ (ebda. 383 f.). [334 

Schmidt, 0. E., D. Besiedelg. d. 
Erzgeb. (N. Archiv f. sächs. G. u. 
Altert.kde. 40, 123—187) [835 

Kothe, J., Ältere Ans. märk. Städte 
(Forsch. z. brand. u. preuß.G. 31, 223 f.). [336 


Lauberg, R., D. Siedlgn. d. Alt- 
mark. E. Beitr. z, altmärk. Landeskde. 
(Mitteil. d. sächs.-thür. Ver. f. Erdkde. 
88, 1—143),. [337 

Schlottmaun, K., Wüsten. d. Branden- 
Nr Geg. (Festschr. Hist. Ver. Brandenb. 
a. H. 18, 215—20). [338 


Wirth, W., Zur Anthro ogeogr. 
d. Stadt u. Landschaft Scha ausen. 
Zürich. Dissert. 17. 174 S. 6 Taf. [311 


Schmid, Ernst, Beitrr. Z. Siedelgs- 
u. Wirtschaftsgeogr. d. Kantons Thur- 
Sau. Mit 6 Abb. u. 14 Taf. (Schrr. Ver- 
G. Bodensees 47, 236—380) 1312 


Michel, J., E. Beitr. z. Gesch. des 
Splügenpasses (48. J ahresber. d. Hist. 
antiqu. Gesellsch. e 

813 

Kahn, M., D. Stadtansicht von 
Würzburg im Wechsel der J ahrh.te 
« Neujahrsbl.hrsg. v. d. Gesellsch. f. fränk. 
G.12) Münch.: Duucker & Humblot 18. 

Taf. 2 M. [314 

Marbe, A., D. edlen, d, Kaiserstuhlgeb. 
n. 19, 276. Rez.: Zt. G. Oberrh. N. F. 34,140 
— 42. 1315 
Metz, Fr., D. Kraichgau. 8. 19, 231. Rez.: 

Zt. f. G. d. Oberrh. N. . 34, 140— 42. [316 
Argentina. Straßburg. E. Straß- 
burger Stadtbild aus d. J. 1624. Mit 
Text (v. J. E. Gerock). Straßb.: Heitz. 
18. 6 S. 1 Abb. 10 M. [817 
Erläutergn. z. Keschichtl. Atlas d. Rhein- 
prov., Bd. 6. s. 18, 2184. Rez.:Viertj.schr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 13, 110 f. . 
Obser, K., E. Rbeinlauf karte vom 

J. 1590 (Mannheimer G. bll. 19, 28 1515 
319 

Pauls, E., E. Karte d. Ländehens Corneli- 
münster v. J. 1646 (Zt. Aachener G.-Ver. 40, 
39-32). [320 
Atlas, Geschiedkundige, van Ne- 
derland. kaart 8. De zeventien pro- 
vincien in 1555, door P. J. Blok en 
A. A. Beek man. Blad 5—12. 19. [321 
Stad. v. Vorarbeiten z. hist. Atlas Nieder- 
sachs: 1. 2. 8. 18, 240. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. 82, 290—92 Peters. (322 
Studien u. Vorarb. z. hist. Atlas 
Niedersachs. 4 (Veröff. d. hist. Kom- 
miss. f. Hannover etc.): Mager, F., u. 
Spieß, W., Erläutergn. z, Probebl. 


dersachs. um 1780. Götting.: andenh. | 
u. Rupr. 19 IV, 52 S. 8 M. 323 


*8 


Geisler, W., Danzig. E. siedlungs- 
geogr. Versuch. Hall Dias. 18. 100 S. 
13 Taf. (Auch: Schrr. d. Stadt Danzig, 
hrsg. vom Magistrat 3). [339 


Yolckmann. E., Straßennamen u. 
Städtetum. Beitrr. z. Kult ur-G.u. Wort- 
stammkde aus alt. dt. Städten. Würzb.: 
Memminger. 19. X, 160 8. 7 M. [340 


Matthießen, H., Gamle Gader- 
Studier i Navnepes Kulturhistorie. 


Kopenh. 17. 164 8. 
Rez.: Hans. (i. bl. 23, 444 - 46 E. ae 
1 


Schoof, W., Angewachsene u. los- 
getrennte Wortteile in dt. Ortsnamen 
(Zt. f. dte. Mundarten. 19, 66—72). [342 


Miedel, J., E. unbeachtete „ellip- 
tische“ Ortsnamengattung (Zt. f. dt. 
Mundart. 19, 54—65). [343 

Schoof, W., Bergnamen auf -er 
(Zt. f. dte. Mundarten 18, 181—84) [344 


Schulte, L., Über slavische Orts- 
namen, welche aus einem Personen- 
namen mit d. Präposition u gebildet 
sind. (Kleine Schrr. 95—102). [845 


Beschorner, Zu d. Fortschritten 
d. Flurnamenforsch. in Dtl. bis mit 1912 
(V. Flurnamenber.) (Korr. bl. d. G.-Ver. 
66, 53--71) — Ders., Fortschritte d. 
Flurnamenforsch. in Du. 1913—17 ebd. 
67, 12—89). [346 

Schoof, W., Dte. Flurnamenstudien. 
2. Kirchspiel u. Pfarre (8. 19, 309) 
(Korr bl. d. G.- Ver. 66, 214—24). [847 


Schreiber, A., Beitrr. 2. Orts- 
namenkde. Böhmens, haupts. d. Be- 
zirkshanptmannsch. Leipa u. Dauba. 
I—VII. (Sep. aus: Mitteil. d. Nord- 
böhm. Ver. f. Heimatforsch. u Wander- 
pflege 38—40.) 88 8. [348 


Bernt, A., Zur Ortsnamenforsch. 
in Böhmen (Mitteil. d. Ver. f. G. der 
Dt. in Böhmen 56, 120—143). 349 


Zingerle, O. v., D Verbreit. d. 
Namen Laurin u. Rosengarten in Tirol 
(Forsch. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor- 
arlb. 15, 8—21). [350 

Tarseller, J., D. Hofnamen im Burg- 

rafenamt u. in d. ware Geb. s. 11. 2248. 
ez.: Mitteil. Inst. f. Österr. G. forsch. 38, 
14954 v. Grienberger. [351 

Deuerlein, F., D.Erlanger Straßen- 
namen. Erlang.: 
44 8. 1,50 M 


Palm & Eucke. 19. 
[352 


Bibliographie Nr. 889—400. 


Buchner, G., D. Ortsnamen d.Kar- 
wendelgebietes (Oberbayr. Archiv 61. 
259—95). (353 

Schuetz, J., Zum Namen „Würz- 
burg“ (Archiv Hist. Ver. Unterfrank:- 
u. Aschaffenburg. 61, 93 - 96). [354 

Sehwaederle, A., Belchen u. Mons 
Samba. (Bl: aus d. Markgrafsch. Mit- 
teil. d. Hist. Ver. f. d Markgräflerland 
18, 1—20). [355 

Mentz, F., D. Name Belchen (Zt. 
f. d. G. d. Oberrh. N. F. 38, 27880. 

(356 


Keiper, Phil., Pfälzische Berg- u. 
Flußnamen. (Pfälz. Studiens.) Kaisers- 
laut.: Kayser 18. 106 S. 3,50 M. [357 

Schreibmäller, H., D. Name d. Stadt 


Annweiler. Annw. : Hübner. 19. 15 8. [S58 
nach, A., D. Ortsname „Bad Ems 
Nassauische Heimatbll. 21. 28—380.) (359 


Bach, A., D. Name Katzenellenbogene 
(Nassauische Heimattbll. 21, 89—42). 

Schoof, W., Beitrr. 2. hess. Orts- 
namenkde. Hessenland. Jg. 32. Nr. 
5 fl.). [36 1 

Becker, Kurt, D. Flurenamen 
Niddas in alter u. neuer Zeit (Hess. 
Bll. f. Volkskde. 18, 1— 1083). [362 


Cramer, Fr., D. Nawe der Eifel, 
besond. sein Gebrauch als Flurname 
(Dusseld. Jahrb. 29, 65—88). [363 


Jelllughaus, H., D. Name Dort- 
munds (Beitrr. z. G. Dortm. u. d. 
Grafsch. Mark. 26, 119 —27). [364 


Brand, A., Die Ems u. ihre Na- 
mensverwandten. E. grundsktzl. Beitr. 
rts- 


dte. Straßennamen in 

anderswo. 17. 
Rez.: Dte. Lit.- Zeit. 89, 129—831. Feit; 
Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 82. 166 f. 
Techen. [366 
Wütschke, J., D. Ortsnamen auf 
—ingerode (Zt. d. Harzver. 52, 68—77). 
367 


Schlottmann, K., D. Flurnamen 
d. Brandenburg. Gegend (Festschr. 
Hist. Ver. Brandenb. a. H. 18. 169— 
314). [368 

Bellmich, I., Ortsnamen U. Siedelungs- 
G. (betr. Protzau. K. Frankenstein) (Schles. 
G.bil. 19, 61—63). (369 

Schoppe, G., 
18, 67f.). 

Wlodarezyk, G., 
mittelalt. oberschles. 
G. bil. 19, 48) 


Hummerei (Schles. G. bil. 
(370 


Zur Erklär. einig. 
Ortsnamen (Schles. 
[371 


Geographie. — Sprachkunde. 


Semrau, A., Flurnamen aus d. 
Kreise Löbau W. Pr. (Mitteil. d. Kop- 
pernikusver. zu Thorn. 27. 26—40, 
56—65.) 372 


3. Sprachkunde. 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörter- 
buch (s. 19, 344). Bd. 4, Abt 1, Teil 6, 
Lief. 3: Grenzfort—Grille. Sp. 161— 
320. Bd. 10. Abt. 2, Lief. 11: Stehen— 
Steiffen. Sp. 1681 — 1840. Bd. 11, 
Abt. 2, Lief 2: Überdräuen—über- 


hirnet. Sp. 161—320. Bd. 11, Abt. 3, 


Lief. 6: Ungerathen—Unglaube. Sp. 
801—990. Bd. 12, Abt. 2, Lief. 2: 
Viel— Viertel. Sp. 161—320. Bd 13. 
Lief. 15: Wasserkatze — Watschelig. 
Sp. 2433—2592. Bd. 13. Lief. 16: 

atschlicht —wechseln. Sp. 2593 — 
2752. (à 2,50 M. bzw. 4 M.) [373 


Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen- 
wörterb. 14. Aufl. Leipz.: Hirzel. 
VIII. 413 8. 18. 5 M. 374 

Wasserzleher, E., Woher? Ety- 
molog. Wörterbuch d. dt. Sprache. 
Berl.: Dümmler. 18. XXXVIII, 
158 S. 6 M. 375 

Kretschmer, P., Wortgeogr. d. 
bochdt. Umgangssprache. 2. Hälfte 
18. XVI u. S. 289—638. 11 M. [376 


Idiotikon, Schweizerisches. (s. 18. 
2201) Wörterb. d. schweizer dt. Sprache. 
Bearb. v. A. Bachmann u. a. 8. Bd. 
SR. 1113—1140 (= Heft 84). Frauen- 
feld: Huber. 18. 2,50 M. 377 


Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(s. 19, 346) 56. Lief. (V. Bd. Sp. 
961—1120.) 57. Lief. Gp. 1121 — . 


Wernecke, Uber d. Urs . 5 
Charakter d. dt. Sprache (Preuh. Jahrbb. 
174, 186—213). [379 

Andresen, K. G., Über dte. Volks- 


etymologie. 7. verb. Aufl. Lpz.: 
Reisland. 19. VIII, 496 8. 1 M 
380 


düntert, Herm., Kalypso. Be- 
deut. geschichtl. Untersuchgn. auf d. 
Gebiet. d. indogerman. Sprachen. Halle: 
Niemeyer. 19 XV, 3068. 18 M. 

Rez.: Lit. Zbl. 20, 60—62. (381 

Hirt, Herm., G. d. dt. Sprache 
ıHandb. d. dt. Unterr. an höher. Schulen 
185 1 Münch.: Beck. 19. XI, 301 a 


„Braune. W., Althochdt. u Angel- 
sächs. (Beitrr. z. G. d. dt Sprache a. 


Liter. 43, 861—445). 


Rez.: Hist. Zt. 120. 144 f. Vigener. [383 


*9 


Schoppe, G., Wortgeschichtl. Stu- 
dien IJI (Mitteil. d. Schles. Gesellsch. 
f. Volkskde. 20, 121—174). [384 


Öhmann, E., Studien über d. fran- 
268. Worte im dt. im 12. u. 13. Jh. 
Dissert. Helsingfors. 18. 155 S. [385 


Kalbow, W., D. german. Personen- 
namen d. alt französ. Heldenepos u. ihre 
lautl. Entwickl. 18. 

Rez.: Anz. f. dtes. Altert. u. dte. Lit 
BR, 36—42 Gierach. [386 

Götze, Å., Die, Handwerkernamen 
(Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 
41, 125—143). (387 


Ricker, L., Zur landschaftl. 
Synonymik d. dt. Handwerkernamen. 
Freiburg. Diss. '18. 139 S. |388 

Jellinek, M. R., G. d. nhdt. Grammatik. 

8. 14, 2545. Rez.: Dte.Lit.-Zt. 40, 420. Sütter- 
lin. 138 
Günther, L., Die dt. Gaunersprache 
u. verwandte Geheim- u. Berufssprachen. 
Lpz.: S & Meyer. 19. XVIII, 
238 S. 8 M. [390 


Maußer, O., Dte. Soldatensprache. 
7 


Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 
-14. Hübner. 


Dove, na Studien z. Vorg. d. dt. Volks- 
namens. 19, 856. Rez.: Dte. Lit.-Zt. 40, 
152-55 En, N. Arena 41, 802 Hof- 
meister; Anz. f. dt. Altert. u. dte. Lit. 3R, 
1380—32 Michels; Bayr. Bl. f. Gymnas.- -Schul- 
wesen 53, 11/12 Schnetz. [392 
Preisendanz, E. altdte. Namenliste 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. 595 
44, 505 — 6). [39 
Meißner, R., Iringes Weg. = 
dt. Altert. u. dte. Lit. 56, 77 - 98.) [394 


Schroeder, Edw., Burgonden (Zt. 
f. dt. Altert. u. dte. Lit. 56, 24048). 


Schröder, Edw., Uote (Zt. f. 
Altert. u. dte. Lit. 57, 127—30). 1896 


89. = 
1891 


Welse, O., Uns. Mundarten, ihr 
Werden u. ihr Wesen. 2. verb. Aufl. 
Lpz.: Teubuer. 19. XII, 287 8. „ 


[39 
Wrede, F., Z. Eatwickl.gesch. d. 
dt. Mundartenforsch. (Zt. f. dte. Mund- 
arten. 19, 3—18.) [898 
Steiger, E., Mundart u. Schrift- 
sprache in d. 2. Hälfte d 18. Jh. nach 
x eichzeitigen Zeitschr. Freib. Dissert. 
19. 163 S. [899 
Jutz, L., Zur Mundartforsch. in 
Vorarlberg me schr. f. G. u. Ldes- 
kde. Vorarlb. N. F. 3, 16 fl.). 400 


*10 


Bohuenberger, K., D. Mundart d. 

dt. Walliser. ’13. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dte. Lit. 39, 
1- 6 Lessiak. [ 401 
Brun, L., D. Mundart von Ober- 
saxen im Kanton Graubünden. (Beitrr. 
z. schweizerdt. Grammat. 9). Frauen- 
feld: Huber. 18. VIII, 242 S. 9 fr. 
| [402 
Jud, K., Zur G. d. bündner.- roman. 
K irchensprache (49. Jahresber. d. Hist. 
antiqu. Ges.. v. Graubünden 1—66). [403 


Schön, Frdr., G. d. fränk. Mund- 
artdicht. Freib. i. Br. Fehsenfeld. 18. 
68 S. 1,80 M. [404 


Müller, Jos., Zur G. des Wortes 
„Haupt“ in d. fränk. Mundarten (Zt. 
f. dte. Mundarten 18, 161—169) [405 


Demeter, K., Studien z. Kur- 
mainzer Kanzleisprache (ca. 1400— 
1550) (Archiv f. hess. G. u. Altert.kde. 
N. F. 12, 457—558). [406 


Frings, Th., Studien z. Dialekt- 
geogr. d. Niederrheins zw. Düsseldorf 
u. Aachen. 13. 

Rez.: Anz. f. dtes. Altert. u. dte. nn 
38. 14-24 Teuchert. [40 

Frings, Th. u. Ginneken, J. Ex 
Zur G. des Niederfränkischen in Lim- 
barg (Zt. f. dte. Mundesten 19, 97— 
208). [408 


Techen, F., Beiztener zum mittel- 
nied.dt. Wörterb. (Jb.d. Ver. f.nied.dte. 
Sprachforsch. 45, 43—84). [409 


Wrede, A., Nied.dte. Wörter in d. 
Kölner Kanzleisprache (Zt. f. dt. Mund- 
art. 19, 37—53). [410 


Höjberg Christensen, A. C., Stu- 
dier over Lybäks Kancellisprog fra ca. 
1300 — 1470. Kopenh.: Schultz. 18. 


VII. 429 S. 51 Taf. 
Rez.: Hans. (. bl. 24, 820 — 26 Techen; u 
26, 221—41 Kloeke. (41 


Lasch, A., Beitrr. z. G. des Ne. 
in Hainburg (Jahrb. d. Ver.f.nied.dte, Sprach. 
forsch. 44, 1 - 13). [412 

Stammler, W., D. niederdt. Lit. 
im 18. Ja. (Jb. d. Ver. nied.dte. Sprach- 
forsch. 44, 57—71.) 413 


Kohfeldt, G., D. Universit. Rostock 
u. das Nied.dte. (Jb. d. Ver. f. nied.- 
dte. Sprachforsch. 44, 73—94). 414 


Mensing, O., Schriftsprache u. 
Mundart in d. nied.dt. Chronik des 
Hartich Sierk (Zt. f. dt. Mundart. 19, 
18—38). [415 


Deiter, H., Kurzes Wörterverz. d. plattdt. 
Mundart von Hastenbeck nebst plattdt. 
Redensarten (Hannov. G. bll. 22. 118-64). [416 


Bibliographie Nr. 401—460. 


Schoppe, G., D. ältest. Quellen f. 
ein schles. Wörterb. (Mitt. d. schles. G. 


f. Voit nas. 21, 113—128). [417 
Wutke, K., Helle, Hälle-Halde? (Schles. 
G. bll. 19, 44 f., 70 fl.). 1418 


Götze, Alfr., Familiennamen im 


bad. Oberland. Heidelb.: Winter. 18. 
124 S. 1,60 M. 
Rez.: Dte. Lit.-Zt. 39, 289 f. Kluge. [418 


Welz, J., D. Eigennamen im Cod. 
Laureshamensis. Aus dem Lobdengan 
u. Württemberg. Straßb.: Trübner. 


13. 124 S. 3,50 M. 
Rez.: Zt. f. dte. Philol. 47. 394 97. 1 


Been, W., Pflanzennamen in d. oberhess. 
Mundart. (Zt. f. dte. Mundarten ’18, 134 —45). 
1421 

Schroeder, Kl., Niedersächs. Ber- 


sonennamen (Aus d. Stader Heimat 


18, 55—69). [422 
Hasch, K., D. Familienname Masch, 
Maasch (Brauuschw. Maguz. 24. 59 f.). [423 


4. Palaeographie; Diplomatik ; 


Chronologie. 
Monumenta i V. 
Chroust. 8. 19, 38 itt. Inst. N 
G. forsch. 88, 475—88 v. Ottenthal. (424 


Breßlau, H., Handb. d. Urk.lehre: Bd. 2. 
Abt. 1. 2. Aufl. s. 19. 2211. Rez.: ns 
Viertjschr. 19, 84f. Erben; Dte. Lit. t. 
974 f. E. Müller. us 

Urkunden u. Siegel in Nac hbildungen f. 
d. akad. Gebrauch hrsg. v. G. Seeliger. s. '19, 
294. Rez.: Mitt. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 57, 
114f. Steinherz; Forsch. z. brand. u. preuß. 
G. 31, 443—51 Hofmeister. [426 

Seckel, E., D. Titel ein. Canones- 
Samml. in ’ Geheimschr. (N. Archiv 41, 
7133—38). Tangl, M., D. arab. Ziffern 
d. Geheimschr. (ebda 8. 738 —40). [427 

Schmitz, K., Urspr. u. G. der Devotions- 
formeln bis zu ihrer Aufnahme in d. fränk. 
Königsurk. 13. s 16. 2576. Rez.: Zt. d. 
Savigny-Stiftg. f . Rechts-G. K. A. 40, 321 
Brandi. [428 

Schmeidler, B., Subjektiv gefaßte 
Unterschr. in dt. Privaturk. d. 11—13. 
Jh. (Archiv f Urk.forsch. 6, 194— 233). 

[429 

Wilhelm, Franz, D. Kanzleiver- 
merke d. österreich. Herzogsurkden. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.-forsch. 38, 
39—92). [430 

Stowasser, D. österr. Kanzleib. vor- 
nehm]. d. 14. Ih. u. d. Aufkommen d. Kanzlei- 
vermerke. s. 19, 1137. Rez.: N. Archiv 41, 
792 ff. Tangi. {asi 

Voltelini, H. v., D. gefälschten Kaiser- 
urkden d. Grafen v. Arco (Mitteil. d. Inst. f. 
österr. G.-forsch. 38, 241—¥1). 1432 


Sprachkünde. — Palaeogr.; Diplom.; Chronol. — Sphragistik u. Heraldik. 


Foerster Haus, D. Abkürzungen in d. 
Kölner Handschrr. d. Karolingerzeit. 8. 19, 
3 ez.: Hist. Zt. 120, 300 


Utrechtsche oorkonden d. 10. tot 12. eeuw, s. 
16, 2580. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G. forsch. 
38, 189 f, Stowasser. 


in d. Niederland. (1350 —1650) (Tabulae 
in usum scholar, ed. sub cura Joh 
Lietzmann 


Rez.: Lit. Zbl. 70. 874; Zu]. f Bibl.wes, 
86, Degering: Dte. Lit.-Zt. 40, 927 f. Schill- 
mann. E [435 

Wutke, K., Über schles. Formelb. 
d. Mittelalt. (Darstell. u. Quellen z, 
schles. G. 26). Bresl.: F. Hirt. 19. 
VIII, 186 8. 6,50 M. [436 

Krzyzanowski, Monum. paläogr. Polonica 
07 u. 0 


x . Rez.: Mittei . Inst. österr. G.- 
forsch. 38, 3381—39 v. Ottenthal. [437 


Kober, å., Noch eine hebr. Urk. d. Kölner 
Stadtarchivs (Mon. schr. f. G. 
Judent. 63,338 42). 


— —-— — — 


Schmitz-Kallenderg, Lehre v. d. Papst- 
urk. 2. A. 8. 13, 2387. Rez.: Gött. Gel. Anz. 
181, 207 ff. Brackmann. [439 


Peitz, Wilh. S. J. Liber Diurnus. 

eitrr. z. Kenntn. 
anzlei vor Gregor d. Gr, I. Überliefer. 
Ä eib. u. sein vorgregor. Urspr. 

(Sitz.-ber. d. Akad. d. Wissensch. in 

Wien Phil.-hist. Kl. Bd. 185, Abb. 4). 

a Hölder in Komm 18. X, 144 S. 
80 M. | 


u. Wiss. d. 
1488 


U 
Rez.: M. Tangl, Gre r-Register u. 
0 Diurnus. K. Kritik (N. Archiv 41, 741 


[440 


Grotefend, H., Chronologisches 
I—VIIL. IX-XVII. (Korr. bl. d. G. 
Ver. 67, 120—26, 137—42.) [441 


Wagner, Th., Neue Methode d. 
Osterfestberechn. u. an ker Kalender. 
Bresl.: Aderholz, 18. 48, 80 Pf. [442 


Hartwig, J., Wie unsere Vorfahren 
den Tag emteilten (Mitteil. d. Ver. f. 
Lübeck. G. u. Altert. kde 13, 143—868). 


— [443 
6. Sphragistik und Heraldik. 


Berchem, E. Frhr. Ye, Siegel. s. 19, 425. 
20. Dt. Herold 49, 40 Hauptmann; Lit. 


Zbl. 18, 568 Lerche. [444 


s L., D. Wappen u. s. 
Bestandteile. Kurzgefaßte Anleitg. 
zum Verständn. des Wappenwes. Graz: 
Moser. 19. 82 8. [445 


2 —3 Erben; Mit- 
11 Inst. österr. G. forsch. 38, 188 f. v. Otten- 
thal. 


l [433 
Tenhaef, N. B., Diplomat. studien over 


"11 
Slebmachers Wappenb. (s. 19, 489) 
Lfg. 584 —92. 446 


` Hupp, ©., Wider die Schwarm- 
geister! 1. Teil: Berichtig. irriger Mein. 

d. Wappenwes. 2. Teil: Beitrr. z. 
Entsteh.- u. Entwickl.-G. der Wappen. 
sun: Kellerer. 18. 70 u. 88 S. 5 u. 
6 M. 


Rez. : Zt. G. Oherrh. N. F. 33, 478. Obser ; 
Dt. Herold 49, 55 Cloß. [447 


Hupp, O., Wider die Schwarm- 
geister! Teil 3. Münch.: Kellerer. 19. 
96 8. 8 M. 


3: Zu d. neuen Staatswappen. Zum 
Wappengebrauch d. Städte u. Bürger- 


lichen. PD. Runenstar. Hantgemal u. 
[448 


Wappen. 
Ströhl, H. G., Die Wappen d. 
Missionsbenediktiner in Dtl. (Dt. He- 


rold 49, 86—39). [449 


Martin. F., D. Standeserhebungsdiplome 
u. Wappenbriefe des städt. Museums Ca ro- 
lino-Augusteum in Salzburg (Mitteil. d. 


Archivrats 3, 34—91) [450 
Wappenb. d. Stadt Aarau. M. 
Leschichtl. Erläut A 


Aarau 1) Aarau: Sauerland. 17. 329 8. 
Rez.: Zt. G. d. Oberrh. N. F. 83, 448 nn 
Wappenb. d. Stadt Basel, ie v. 

W. R. Staehelin u. C. Roschet. 2. 

2 


Basel. 18. II, 50 Bi. 452 


Staehelin, W. R., Basler Adels- u. 
Wappenbriefe (Forts. u. Schluß) (Ar- 
chives hérald. suisses 32, 28 fl.). [458 
k Begessery. Droneng, Bini a NL 

7 nsi eig. f. s Nweizer. G. N. 
F. 16, fl. Jen Anzeig. f. sc 1454 
Stä ckelberg,E.A.u.H äfliger J. A., 
Stadtrömische Heilige auf schweiz. 
Siegeln (Zt. f. schweiz. Kirchen-G. 12, 
226 — 29). [455 

Mülinen, w. F. v., Berner Wappen- 
tafeln u. Staatskalender. (Sep. aus- 
Schweizer. Archiv f. Heraldik. 18). [456 


Heinisch, E. rg. Rengeschmückte Mini- 
atur d. Regensburg, Stadtarchivs (Famil.- 
geschichtl. Bl. 15, 16168). 1457 


Heinisch, Zwei wappengeschmückte Re- 
Bensburger Schaumünzen d. J. 1627 (Famil. 
geschichtl. Bl. 15, 8—1%, 33—36). 1458 

Mummenhoff, E., Entstehg. u. 
Alter d. N üirnberg. Ratssiegels (Mitteil. 
Ver. G. Stadt Nürnberg 22, 280—91). 


Schlawe, K., Wappensteine aus Füssen 


u. bene nebst allgem. Bemer KZ. 
Einteil. d. rabdenkmäler (Viertjschr. f. 
Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 46, 73 
87). [460 


*12 


Mummenhoff, E., D. Mauerkrone 
üb. d. Nürnb. Wappen Mitteil. Ver. 
d. Stadt Nürnberg 22, 292—93). [461 

Alberti, O. v., Württ. Adels- u. Wappenb. 
8. 19, 524. Rez.: Korr.-Bl. d. G.-Ver. 67, 60 
—65 Mehring. 1462 

Gaisberg - Schöckingen, F. Frhr. 
v., D. Württ. Wappen im Lanfe der G. 
(Sep. aus: Schwäb. Heimatb. 17). 12 S. 

. [463 

Gritzner, E., D. Originalsiegel- 
stempel im städt. Mus. zu Metz (Dt. 
Herold 49, 13—14. 21—24). [464 


Albert, P. P., Wappent. e. Freib. 
Malers von d. Wende d 16. Jh. (Zt. 
Ges.. . G kde. Freib. i. Br. 35, 53—72). 


[465 

Möller, W., Die Siegel d ältesten 
Frankfurt. Schultheissen u. anderer 
Reichsbeamten (Quartalb. d. hist. Ver. 
f. d. Großhzgt. Hessen. N. F. 6, 119— 
122). — Ders., D. Siegel d. Elisab. 
v. Hohenberg u. d. älteste Frankf. 
Stadtadler (ebd. 6, 123--24). [466 


Würth, V., Neue hess. Städte- 
wappen (Archiv f. hess. G. u. Altert.- 
kde.N. F. 13, 413—26). [467 


Strasser, G., Wappengruppen in 
Luxemburg u. d. Eifel (Publicat. de 
la section hist. de P’Institut G.-D. de 
Luxembourg 59, 339—67). [568 


Geisberg,M., Die Wappenkalender 
des Münsterschen Domkapitels (Zt. f. 
vaterl. G. u. Altert.kde. (Westfal) 75, 
1, 298—317). 469 

Bloys van Treslong Prins, P. C., 
Genealog. en herald. gedenk.waardig- 
heden in de kerken der provincie Ut- 
recht. Utrecht: Oostkoek. 19. [470 

Strack, R., Nachr. üb. lübeck. Familien: 
1. Kuchenformen aus d. J. 1453 mit d. Wappen 
lübeck. Geschlechter (Mitteil. d. Ver. f. Lab. 
G. u. Altert. kde. 13, 12 34). — Warncke, J. 
D. drei großen Wappenschilde im Hansesaal 
d. Mus. u. d. Hauses d. ehemal. Kaufleute 
Komp. (ebd. 85—59. 7 


Tilie, A., D. Wappen- u. Erbbuch 

d. Amtes Allstedt v.1527(Familiengesch. 
Bll. 14, 3821—28). 472 
. Posse, O., D. Siegel d. Adels d. 
Wettiner Lande bis z. J. 1500. Bd. 5: 
N-Schellevilz. Dresd.: Baensch Stiftg. 
18. 4°. VII, 110 S. 46 Taf. 20 M. 
ö [473 
Schwinkowski, W., Zum sächs. 
Wappen auf Münzen (N. Archiv f. 
sächs. G. u. Altert.kde. 89, 421f.) [474 


Wendt, H., Wappentafeln Bres- 
lauer Ratsherren (Schles. Vorzeit in 
Bild u. Schr. N. F. 7, 268 - 65). [475 


Bibliographie Nr. 461—519. 


Schulte, L., D. Siegel d. Stadt 
Neisse u. d. Bresl. Bistumswappen 
(Kleine Schrr. 1—52). (476 


Dittrich. E. Wappen des fürstl. Cister- 
zienserstifts Heinrichau in Neisse (Jahres- 
ber. d. Neisser Kunst-u.Altert.ver. I a 

Braun, E. W., Das Siegel des Troppauer 
Archidiakons Heydolph (Zt. f. G. u. Kultur- 
G. Österr.-Schles. 13, 84—86). (478 


Simson, P., Verse auf die Wap- 


pen d. hansischen Kontore (Hans. 

G. bll. 23, 252 54). [479 
6. Numismatik. 

Führer durch d. staatl. Mus. zu 

Berl. D Schausamnl. d. Münz- 


kabinetts im Kaiser- Friedr.-Museum. 
E. Münz-G. d. PER Staaten (verf. 
v. J. Menadier). erl.: Ver. wiss. 


Verleger. 19. 572 8. 5 M. 
Rez.: L. Cbl. 70, 592 f. 617 e 


Stückelberg, E. A, D. Münz- 
sammler. E. Handbuch f. Kenner u. 
Anfänger. 2. verb. u. verm. Aufl. 
Zür.: Orell Füßli. 19. XII, 260 8. 
16 M. [481 

Schwinkowski, W., Dte. Müns- 
politik v. 1556—1667, v. d. Reichs- 
münzordn. bis z. Vertr. v. Zinna 
(Jahrb. d. Numism. Ver. zu Dresden 
a. d. J. 1918—18, S. 20—27). [482 

Schröder, Edw., Studien z. d. dt. 
Münznamen: 1. Scherf, 2. Pfennig. 
(Zt f. vergl. Sprachforsch. 48, 141 — DV. 
241—75.) [483 

Schröder, Edw., Sterling (Hans. 
G.blätter 23, 1—22). [485 

Menadier, D., D. Münzen u. d. 
Münzwesen d. dt. Reichsäbtissinnen 
im Mittelalter (Zt. f. Numism. 32, 
185—293) (Auch Berl. Diss. s. 18, 
2226.) (485 


Probszt, G. v., Ub. d. Aufgaben 
d. Münzforsch. in Osterr. (Osterr. Zt. 
f. G. 1, 31320). 486 
Probszt, B., Zur Schaffg. ein. Corpus 


nummor, austriac. (Monatsbl. d. Numism. 
Ges. in Wien ’18.) [487 


Loehr, A. v., Beitrr. z. Münz- 
wesen Ferdinands I. (Mitteil. d. 
österr. Ges. f. Münz- u. Medaill.kde. 
in Wien '17.) [488 

Luschin v. Ebengreuth, A., 
Beitrr. z. Münzkde. u. Münz -G. Tirols 
im Mittelalt. (Numismat. Zt. 51, 
197—112.) [489 


Sphragist. u. Herald. — Numism.— Genealogie, Familien-G. u. Biographie. 13 


Hóman, B., Friesacher, Wiener 
u. böhm. Münzen in Ungarn 2. d 
Jahren 1200 —1338. II. (Numismat. 
Zt. 51, 1—38.) [490 

Nagl, A., Z. Einführg. d. Rait- 
poren in Österr. — Ders., D. 

ünzen, Medaillen u. Prägungen mit 
Namen u. Titel Ferdin I. (Monatsbl. 
d. Numism. Ges. in Wien. 17. [491 


Peez, K. v., Zur G. unseres Geld- 
verkehrs mit Ungarn (Monatsbl. d. 
Numism. Ges. in Wien. 18.) [492 


Karger, V., Weitere Beitrr. z. G. 
des Teschner Münzwesens unter Hzgin. 
Elisab. Lucretia, Fürstin v. Lichten- 
stein (Zt. f. G. u. Kultur- G. Österr.- 
Schles. 13, 87—97). [493 

Roll, K., Beitrr. z. G. d. Münz- 
weseus im Erzstifte Salzburg (Mitteil. 
d. österr. Ges. f. Münz- u. Medaill.- 
kde. 17 u. '18). [494 

@irtanner-Salchli, H., D. Münz- 
wesen im Kanton S. Gallen unter Be- 
rücksicht. d. Verhandl. im Schoße d. 
eidgenöss. en v. 1803—48 
(Revue suisse de numismat. 21, 101 15 


Gebert, C. F., G. der Nürnberger 


Rechenpfennigschlager (Sep. aus: 
Mitteil. d. Bayr. Numismat. Ges. Heft 
35. 18). [496 


Kull, J. V., Die Grafen v. Dillingen. — 
Ders., D. Pfalzgrafen v. Scheyern -Wittels- 
bach im 12. Jh. (Monatsbl. d. Numismat. Ges. 
in Wien. 1). — Ders., Die Welfen als 
Herzöge v. Bayern (ebd, 18). — Ders., 
D. Wittelsbacher als Könige V. Dänemark, 
Schweden u. Norwegen (Berl. Münzbll. 


Kull, J. V., D. Münzen d. Pfalz- 
graf. Heinrich., Administr. d. Huch- 
stifte Utrecht, Worms u. Freising. 
(Berl. Münzbll. 18.) 498 


Nessel, X., Ub. d. Geldverkehr im 
Elsaß währ. d. 17. Jh. (Frankfurt. 
Münzzeit. 15.) 499 


Joseph, P., D. Verpachtg. d. 
Koblenz. Münzstätte i. J. 1711 (Frank- 
furt. Münzzeit. 16). 4500 


Menadier, J., D. Wittlicher Fund 
von Goldmünzen d. 14. Jh. (Zt. f. 
Numismat. 32, 294 f) [501 

. Noß, A., D. Münzen d. Erzbischöfe v. 
Köln 1306—1547. 13. 8. 16, 302. Rez.: 
Gött. Gel. Anz. 18, 73—80 E. Schroeder. [502 
„ A., D. Münzen v. Trier. Teil 1. 
; Beschr. d. Múnzen 1307—1556. 
516. s. 19. 482. Rez.: Gött. Gel. Anz. '18, 
13—10 E. Schroeder. . [503 

Schrötter, Frdr., Fhr. v., G. d. neuer. 
Münz- u. Geldwesens im Kurfürstent. Trier. 


9.19, 481. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 39, 186f. 
Friedensburg; Schmollers Jahrb. 42, 382 f. v. 
Schrötter. [504 


Joseph. P., Üb. Reckheimer u. 
Anholter Münzen (Frankf. Manke 
5 


17). 
Bahrfeldt, M. v., D. Münzprä- 
d. Erzbischofs Heinr. III. von 
Bremen 1583/84 (Zt. Hist. Ver. Nieder- 
sachs. 82, 144—661). 506 
Meier, O., Aus ein. Münzrechn. 
d. Stadt Göttingen (Berlin. Mn 


16.) 

Bahrfeldt, M. v., D. letzten 
Münzprägungen d. Grafen vV. Regen- 
stein 1593—99 (Zt. d. Harz- Ver. 51, 
18—96). 508 

Heyden, A. v., Unbekannte Me- 
daille Friedr. Wilh. d. Gr. Kurf. 
(Berl. Münzbll. 16). 

Bahrfeldt, E., Beitrr. z. pomm. 
Denarkunde. D. Fund v. Gr.-Zarnow 
(Baltische Studien. N. F. 22, zn: 

510 


Friedensburg, F., D. ersten habs- 
burg. Münzen für Schles. (Schles. 
Vorzeit in Bild u. Schr. N. F. 7, 
129— 34). [611 

Gumowskl, M., Z. Gl uischen 
Münz G. (Berl. Münzbll. 16). [612 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Hey denreich, E., Handb. d. prakt. Gena- 
logie. 2. Aufl. 8. 14,2. 22. Rez.: Korr. -bl. d. 
G.-Ver. 67, 262—64 lofmeister. (513 


Devrient, E., Familienforsch. 2. 
verb. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 
350) Lpz.: Teubner. 19. 1328. 167514 


Klocke, F. v., Vom Begriff Genea- 
logie u. den Ve eutschungen d. Wor- 
tes (Familiengeschichtl. Bll. 17, 217 
— 28). 1 1515 

wecken, Fr., Ub. einige Grund- 
begriffe in d. Genealogie (Familien- 
gesch. Bll. 15, 85 — 42). [616 

Roller, O., Ahnentafel u. Soziologie 
(Familiengeschichtl. Bil. 14, 10151 


Hofkalender, Goth. geneal. (s. 19, 
501) Jg. 155. 18. XXIV, 1008 8. D 
5 


Wecken, Frdr., Hoher Adel u. 
Ebenbürtigkeit (Familiengeschichtl. 
Bll. 16, Sp. 129—384.) [619 


24 Bibliographie Nr. 520—588. 


Mummenhoff, Stammen die Burg- 
grafen v. Nürnberg von d. Abenbergern 
eder d. Zollern ab? (Mitteil. d. Ver. 
£.6: d. Stadt Nürnberg 23, 5584). [520 

Schnepp, P., D. Rangrafen. (Mit- 
teil. d. Hist. Ver. d. Pfalz 37/38, n 

6 


Iwand, F. G., Dte. Fürsten an der Straß- 
burger Univ. von 1621—1789 (Familiengesch. 
Bil. 16, 97-100). 18522 

Knetsch; C., D. Hans Brabant. 
Genealogie d. Herzoge v. Brab. u. d. 
Landgrafen v. Hessen. 1. Teil. Darmat. 
11855 Hist. Ver. f. d. Großhzgt. 

essen. 78 S. m. Abb. u. 5 Stammb. 


310245 cm. 12 M. 

Rez: Zt. Ver. hess. G. 19. 164 f. Redlich; 
Dt. Herold 49, 46 f. Kekule v. Stradonitz; 
Familiengeschichtl. Bil. 17, 88f. Schäfer; 
Lit. Zbl. Is, 703 f. v. d. Velden; Hist. Zt. 120, 
522 f. Gundlach. [523 

Rohm, H., D. Ebenbürtigkeitsfrage im 
Hause IT 16. Rez.: Dte. Lit.-Zt. 39, 
531—36 Philippi. [524 

Rüthning, D. Haus Gottor in 
Oldenburg (Oldenburg. Jb. f. Altert.kde. 
U. Landes.-G. etc. 18. vV—-XV). [525 


v. Arnswaldt, W. K., E. Herrn- 
huterin als Ahnfrau hoher Häuser 
(Gräfin Sophie zu Reuß + 1777) (Fami- 
liengeschichtl. Bll. 16, Sp.83 — 86). 526 
Braun, E. W., Drei Grabsteine v. it- 
gliedern d. Troppauer Fürstenhauses d, Prze- 
misliden. (Zt. f. G. u. Kultur-G. sterr. 
Schles. 18, 73—88.) (527 


— — — — 


Taschenb., Goth. geneal. (s. 19, 
355) 18: Gräfl. Häuser Jg. 91. — 
Freiherrl. Häuser 68. — Uradel. 
Häuser 19.—Briefadel Häuser z 


(à 20 M.). l 
Geschlechterb., Dtes. (Geneal. 
Handb. bürgerl. Familien) hrsg. v. 
B. Koerner. Bd. 80. Görlitz: Starke. 
18. 542 S. 14 M. Bd. 31: Ostfries. 
Geschlechterb. Bd. 2. 19. XLVIII, 
482 S. 15 M. 529 
Rolandb., Dtes., f. Geschlechter- 
kde. Hrsg. vom „Roland“. Bd. 1. 
Dresd. 18. XIX, 416 8. 530 
Wecken, Frdr., Übersicht üb. d. 
Sammign. v. Leichenpredigten in Dtl. 
(Familiengeschichtl. Bll. 17, 121—24, 
153 —56). [631 
Pirchegger, H., Beitrr. z. Genea- 
logie d. steir. Uradels (Zt. Hist. Ver. f. 
Steiermark 15, 40—70). 532 


Uhlirz, M. Schloß Plankenwarth u. 8. 
Besitzer. Beitr. z. G. steir. Adelsgeschlech- 
ter. s. 19, 521. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 70 
72 Kekule v. Stradonitz. 1533 


Vogtherr, F., Protestant. Kirchen- 
b., Pfarrer- u. Lehrerlisten im Kon- 
sistorialbezirk Bayreuth (Mitteil. d. 
Zentralstelle f. dte. Personen- u. 
Familien-G. 19, 1f.). - [534 

Veröffentl. d. Gesellsch. f. frän- 
kische G. 7. Reihe: Lebensläufe aus 
Franken. Hrsg. v. A. Chroust. z1; 
Münch.: Duncker & Humblot. 19. LIV, 
560 S. 24 M. [635 


Nekrolog, Württemberg., f. d. J. 
1915. Hagae Te V.Ernst. 
Stuttg.: Koblhammer. '19. VI, 248 S. 
5M. 536 

Merk, d., Mortuarium des Kapitels 
Laupheim (Familiengeschichtl. Bil. 16, 
Sp. 49—52, 76—78). [537 

Kindler v. Knobloch, J., u. 
Stotzingen, O. Frhr. v., Oberbad. 
Geschlechterb. Bd. 3. Lief. 9 (v. Rot- 
berg-Rutschi) 19. [538 

Christ, W.. D. Familiennamen in d. ka- 
thol. Kirchenb. v. Zeilsheim b. Fraukf. a. I. 
1613—1812 (Viertjschr. f. Wappen-, Siegel 
u. Familienkde. 46, 38—48, 49—64). 1539 

Haupt, Herm., Hessische Biogra- 
graphieu, in Verb. mit K. Esselborn 
u. G. Lehnert hrsg. (Arbeiten d. hist. 
Komm. f. d. Großhzg. Hessen); Darmst .: 
Großh. hess. Staatsverl. 18. Bd. 1. Lief. 


4. (III u. S. 885—520). 3 M. 
Rez.; Zt. V. hess. G. 19, 170 f. Rez. v. 
Lief. 1: Hist. Viertjschr. 18, 421 f. oppor 


mann. 

Woordenboek, Nieuw Neder- 
landsch Biografisch, onder redactie 
van P. C. Molhuysen en P. J. Blok. 
Deel. IV. Leiden. 18. [541 


Woordenboek, Biogr., van prote- 
stantische geleerden in Nederland, 
onder redactie van J. P. de Bie en J. 
Loosjes. Deel I u. IL (A—E) s. Gra- 
venh., Nijhoff. 19. [542 

Wecken, F., Einwohner v. Petershagen 
in Westf. i. J. 1682 (Viertjschr. f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. 46, 65—72). 543 

othert, W., Allg. hannov. Biogr. Bd. 3. 
8. 19. 626. Bez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 
83, 133 f. Zimmermann. [544 

Schütte, O., Aus Braunschweig. 
Testamentenbb.(Braunschw. Magaz. 24, 
53—58). [545 

Bothmer, K. Frhr. v., Deutsche 
Familien in schwed. Diensten (Geneal. 
Streifzüge im Gebiet d. ehemal. Her- 
zogtüm. Bremen u. Verden) (Familien- 
geschichtl. Bll. 16, Sp. 1—6, 26—32, 53 
— 60). 546 

Gritzner, E, Schwarzburg. Stan- 
deserhebungen | Familiengeschichtl.Bll. 
71, 235—388). [547 


Genealogie, Familiengeschichte und Biographie. +15 


vo Geldern-Crispendorf, w., Aus d. Akten Dyhra, å. Grûn, E. Beitr. z. D yhrn- 

d. reug. Hofpfalzgrafen A. H. Th. Geldern schen Familien-G. (Schles. G. hi. 19. 63 
Farmiliengeschichtl. Bll. 16, 125 128). [548 —07.) f per 
d’Amman, 4., Les familles des nobles 

Sommerfeldt G., Geschlechterkde. XE pen des (Fribourg) et von Spins (Berne) 
d. Erzgeb. (Ot. Herold 50, 27—28, 75 (Archives de la soc. d’kiee du canton de 
77 1549 Fribourg r, i) [568 


* gi Hellack, E, Nachr. über d. Grafen zu 
Boetticher, W. J. „ G. des ober- Eulenburg als Fortsetzg. u. Ergänzg. d. 
. 17. i 


Lausitz. Adels u. s. Güter 1635—1815. Urk. b. 2 Reihe. 1 


Bd. 3. Görlitz: Selbstverl. d. Oberlaus R. Lehmann. ederlaus. Mitteil, 14, 1 
Ges. d. Wiss. 19. 780 8. [550 Walter, Frär., Zur Genealogie d. Mann- 
Eretschneider, P., Beitrr.z.schles, M Contards “aunheim G.bli. 20, 37. 
Familienkde.: adlige Traunngen in d. Sommerfeldt, d. Un, d. Verbreitg. d. 
Pfarrkirche zu Wartha (Schles. G. bll. besoni. mie Gfunenbergin Ostpreußen, 
19, 33 38). [551 Bi. 1, an Erm ande ( I 
Senran,A., D. Bürgerlistend, Stadt Werwach, Fr., D. Familie Grüwel in 
Thorn aus d. 17.Jh. I. D. einheim. Bür- — Familiengeschichtl. Bil. In DR. 
ger (Mitteil. d. Koppernikusver. zu Bi 
Klocke, F, v., D. ständische Entwicklg. 
Thorn 27, 66—82). [552 des Geschlechts Ge yr (v. Schweppenburg. 
Wentscher, E., D. Thorner Rats- Görlitz: Starke 19. 31 S. 8 M. [573 
archiv u. s. Benutzg. f. d. Familien- G. Schröder, Alfr., D. Edelfreien von Gun- 
(Familiengeschichtl. Bil, 17, 229—832). | fp ingen in Bayern (Hist pol nr 1674 
FE u [853 Outacker, H. Ph., Genealog. Stammtafel 
d. Geschlechts Gutacker v. J. 1648—1919, 
Bütler, Pl., D. Edlen u. Meier v. Alt- | Wien: Selbstverl. 19. 3M. [675 
Stätten (Anz. f. schweiz. G. N. F. 17, 112 ‚Wecken, F., D. Familie Hersing (Fa - 
27). [554 miliengeschichtl. Bli. 14, 177—832). 1576 
Aruswaldt, w. K. v., D. Grabdenkmal des Hedemann, W, u. P. 


Yes G. der Familie 
5 


Henning Arneken In d. Andreaskirche zu V. Hedemann. Teil 1.: Chr. Fr. v. Heeg- 


Hildesheim (Familiengeschichtl. BI}. 15, 185 pen. Glückstadt: Augustin. 17. [577 
Ba 51; . Heinze, J., D. Geschlecht v. Hoerde in 
Pastorem , Orman aiie Becker. Goine iene ndl., familien- u. heim fe 

: Srbe „ insic Mar. f. Orts- u. Heim. e. 
125395 u. Männer vom Morgenster "sse in d. Grtech. Hart 32, 89-111). [678 


Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch. 
S. 14, 340. Rez. v. Bd. 2: Viert schr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 140 A, 'alther; 
Düsseld. Jb. 29, 2147—50 Redlich. Hist. Zt. 
120, 519-21 Wentzke. (579 


Keller, L., D. kölnische Kunonikus Herm. 
Keller aus Werden u. seine Verwandtschaft 
um R (Familiengeschichtl. Bll. 14, 131 
—44). 


Begomann, H., Familie Begemann. 
Tenealog. Mitteil. Als Handschr. gedr. 1 u. 
2. Heft. euruppin 18/19. (537 

Eokardt, M., D. Familie Bjene rt. (Dtes. 
Rolandb. I., 24447). 558 

Schöner, C., D. Stammbuch d. Georg 
Birkel. Familiengeschichtl. Bll. 14, 203 ff., 
15, 17fl. [554 

Kohl, D., Zur Ahnentafel des Fürsten 
Otto v. Bismarck (Familiengeschichtl. BI. 
15, 65-70, 97—104), [560 

, Heydebrand, F, Y.» Zur Herkunft d. 


2 


580 
Wecken, Fr. Stammreihen Kochen- 
burger (Mitteil. d. Zentralstelle f. dte. 
Person.- u. Familien-G. 15, 8—50). [581 


Gellkors, o. Te, Sind die v. K u enheim 


Liegnitzer Stadtschreihers Ambrosius Bit Nachkommen Luthers? (Familiengeschichtl. 
schen (Mitteil.d. G.- u. Altert.ver. zu Lieg- | Bil. 16, Sp. 73—76), [582 
nitz 7, 18393). 1561 Lampe, H., D. Stammbuch d. Phil. Ad. 

Götz, J. B., D. Mündelrechng. des Veit Lampe aus Danzig aus d. J. 1772 - 76 
Bodenwend en in Hippolstein bei Nürn- (Viertjschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familien- 
berg f. d. Jahr 1504. Ein Beitr. z. fränk. | kde. 47, 1-19). [555 


amilien-G. (62. Jahr sber. d. Hist. Ver. f. 
ttelfranken 185—96). [562 


Bitler, Pl., D. Freiherrn v. Bußnang 

u. v. Grießenberg (Jb. f. schweiz. G. 48, 
1-90). [563 
Möller, W., Z. Genealogie der v. Cron- 
berg (Nass. Annal. 44, 223—29) (18). 564 
Ressel, A., Zur G. d. Familie Dach- 
hauser v. Heroldstein (Fami liengeschichtl. 
BN. 14, 169—732). [565 
Gantzer, P., G. der Familie v, 
Dewitz, Ba. III, 1 u. 2. VII, 569, 
88 u. 218S. Halle: Waisenhaus. 18. 
[566 


Gebhardt, P. v., Aug. v. Leubelfing. 
der Page König Gustay Adolfs (Familien- 
geschichtl. Bll. 16, Sp. 149-57). [584 

Freytag, D. Familie Lichtfuß (Mitteil. 
d. Koppernikusver. z. Thorn 27, 4—24). [585 

Kuefstein, Orf., Studien 2. Familien-G, 
I—III. ’08 715. Rez.: Mitteil. Inst. österr. 
G. forsch. 88, 184—86 Vancsa. 1586 


Riemer, Amt u. Wohnsitz d. Familie 


Marschalck v. Bachtenbrock (Aus d. 
Stader Heimat 18, 43—54). [587 
Meininghans, A., D. Ritter- u. Patrigier- 
eschlecht von Meininghausen (Zt. d. 
Ver. f. G. v. Soest u. der Börde 34, 1— 141. 
1588 


*16 


Wentscher, E., Aus Moltkes Ahnen- 
tafel (Familiengeschichtl. Bll. 15, ae 
Trotter, C., D. Grafen v. Moosbur 
Forts. u. Schl.) (Verhandl. d. bist. Ver. f. 
iiederbayern 54, 1—82). [590 
Philippi, F., D. Standesverhältnisse d. 
Herren v. Münster-Meinhövel (West- 
falen. 10, 49—56). ' (>91 
Neadegger. I. J., Zur Chronik u. Genea- 
logie d. Keichsfreien u. Geschlechter v. 
NEUERE (Nidekk, Nidegg u. Neideck) so- 
wie J. Familie d. Nendegger (Neudecker) 
in Altbavern. Erstmal. Zus.stellg. Mtinch.: 
Ackermann ’19. 32 5. 1 Taf. 3 M. 139% 


Harman s. Spreckel, H., Stammbaum d. 
Schlettauer Familie Oeser (Roland 18, 189 
v. d. Velden, A., Die Pergens, niederl. 
Refomnirte in Köln (Familiengeschichtl. BI. 
14, 358—58). (594 
Rauch, I. v., G. der Familie v, Rauch 
in Heilbr. Heilbr. 19. IV, 157 8. (>95 


Aubin, G., Zur G. Christoph II v. Re- 
dern. (Nitteil. d. Ver. f. Heimatkde d. 
Jeschken-Isergaues 1?, 123f.) [596 


Tode, E., Chronik d. Retersbeck 


Schaesberg. Görlitz: Starke. 18. 256 8. 
12 Taf. etc. 85 M. [597 
Kestt, D. Freiherrn Riedesel zu 


Eisenbach (Familiengeschichtl. Bll. 14, 67— 
72, 1498—82). 1598 

Schedler. Rob., D. Freiherren v. Sax zu 
Hohensax. (Neujahrsbll. d. hist. Ver. d. Kan- 
tons St. Gallen 1919). 8. Gallen: Fehr. 19. 
108 S. 2 Taf. etc. 4,60 fr. 1599 


Sanmerfeld', G., Genealog. zu d. Besitz- 
verhältn. d. Grafen v. Schlieben in Ost- 
preußen (Familiengeschichtl. BI. 15, 78 rn 


Krott, H., Zur G. der Herren u. Grafen 
v. Schlitz gen. v. Görtz. (Familienge- 
schicht]. Bll. 14, 225—30, 257—62). - 1 


i 


Hohenber 


Bibliographie Nr. 589—649. 


Major, E., D. Stammtafel der Familie 
Schongauer (Monatshefte f. Kunst wissen- 
sch. 12, 101—6). (602 

Strue«, Rad., D. lübeckische Familie 
Segeberg u. ihre Beziehgn. zu d. Univ. 
Rostock u. Greifswald (Zt. Ver. Lübeck. 


G. u. Altert.kde. 20, 85—116). (wo 
Cammo, Üb. die Staffel u. v. Staffel 
(Dt. Herold 50, 59—60). [604 


Arnewaldt, . K. v., Die Stecher. 
E. geneal. Skizze vom Aufstieg ein. Fami- 


lie. (Sep. aus: Vierteljschr. d. Herold. 
Heft ı. 18.) Görl.: Starke. 18. 375. 
(605 


Steinert, R., Aus d. Hauptbuche d. 
Hohnsteiner Bürgers Aug. Sim. Steinert 
(N. Archiv f. sachs. G. u. Altert.kde. 40, 880— 
89). 16 6 

Takes, L. v. Hans Rud. v. Thüna, 
Erb-, Lehns- u. Gerichtsherr auf Schlett- 
wein 1642—1701 (Vierteljschr. f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. 7, 115—28). 107 


Trastmaun, R. I., Ub. Urspr. u. Aus- 
breitg. d. Namens Trautmann (Roland 
18, 123—29. (sus 

Urkusdenb. d. Familien v. Volmer- 
stein u. v. d. Recke bis 1437. Hrsg. v. 
Krumbholtz..s.’19, 519. Rez.: Dt. Herold 
49, 93-95 v. Klocke. 1609 


Klorko, Fe v., Zur F nach Urspr. 
u. Stellg. d. Euelherren v. Volmarstein. 
(Wesfalen 10, 71—76). [s10 


Böller, W., D. Familie Wortwins v. 
(Quartalbl. d. hist. Ver. f. d. 
Großhzt. Hessen. N. F. 6, 115—18). 1611 


Schöner, C., D. Stammbuch d. Heinr. 
Zah radecky v. Zahradek (Familienge- 
schichtl. Bll. 14, 13 — 20. jol? 

Spielberg, W., Martin Zollner v. Hobl- 
berg u. 8. Sippe (Familiengeschichtl. Bil. 
15, 12936, 16780). [s18. 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Philippi, Frdr., Neue Gesichts- 
punkte f. d. krit. Behandl. mittelalterl. G. 
quellen. (Hist. Zt. 119, 449 - 465) (614 


Monumenta German. bist. Auctores 
antiquissimi. T. 15. P. 2. (Aldhelmi 
opera. ed. R. Ehwald) s. in Abt. B. — 
Scriptor. rer. merov. T. 7. P. 1. 
(Passiones vitaeque sanetor. aevi merov., 


ed. Krusch u.. Levison) s. in Abt. B. 
[615 


Issendorff, W. v., Niedersachs. 
u. die Monumenta Germaniae historica 
(Hannov. G. bll. 21, 257—3811). [616 


Peitz, W. M., 100 Jahre vaterl. 
G. forsch. Zur Jubelfeier d. Mon. 
German. hist. (Stimmen d. Zeit 96, 
274 —89). [617 


Publikationen aus d.preuß. Staats- 
archiven. Bd. 91 (Meinardus, Proto- 
kolle des Geh. Rates) s. in nr = 


Flach, H. u. Guggenbühl, d., 


Quellenb. z. allgemein. G. 3. Teil: 
Quellenb. z. G. d. Neuzeit. Zürich: 
Schultheß & Co. 19. XII, 393 8. 
14 M. [619 


Manitius, M., Geschichtliches aus 
alten Bibliothekskatalogen (2. Nachtr.) 
(N. Archiv 41, 714—382). [620 


Handschriftenverzeichnisse, Die, 
d. Preuß. Staatsbibl Bd. 14: Ver- 
zeichn. d. latein. Handachrr. Bd. 3: 
D. Görreshandschrr. v. F. Schill- 
mann. Berl.: Behrend. 19. VII, 
262 S. 30 M. [621 


— ii: —— — — E . ͤ E — . —— —ũ̃ —U— ———— —— a Se Henn Sr on 
—— .. ——— — — —e—eßö 


Geneal., Fam.-G. u. Bibliogr. — Geschichtschreib. — Urkunden u. Akten. * 17 


Mitteil. aus d. Kgl. Bibl. Kurzes 
Verz. d. roman. Handschrr. Berl.: 


Weidmann. 18. 141 S. 10 M. 
Rez. : Zbl. f. Bibl. wesen 35, 220 - 24 Christ. 


1622 
Kentenich, G., D. pui Hand- 
r 


3. Urkunden und Akten. 


Kaphahn, F., Land saktenpubli- 
kationen (Dte. G. bll. 20 1-32) [636 


— ———— E aa 


H., Das Archiv 


schrr. d. Stadtbibl. zu ier (Beschr. Stowasser, 0. 
Verz. d. Handschrr. d. Stadıbibl. z. . Herzoge von, Österr. (Mitteil. d. 
Archivrates 8, 15—62). [687 


Trier. Heft 9). Trier: Lintz in Komm. 
19. XVIII, 104 S. 10 1623 


Ver z. , Beschreibendes d. illumin. Hand- 
schrr. in Österr. Bd. 6 u. 7. 17. Rez.: Zbl. 
f. Bibl. wesen 85, 224—26 Eichler. ~ [624 


Wonisch, O., Die St. Lambrecht 
— Grazer Handschrr. (Zbl. f. Bibl. 
wesen 35, 64—73). N [625 

Eichler, F., Üb. d. Herkunft 
einiger angebl. St. Lambrechter Hand- 
schrr. (Abl. f. Biblioth. wesen 35, 49 
—64.) | [626 

Werner, J., Aus Züricher Hand- 
schrr. Der Versamml. d. schweizer. 
Bibliothekare in Zürich gewidmet. 
Zürich: Amberger. 19. V, 80 8. 


Regesten a. d. Archive d. St. Wien. Bd. 4, 1. 
Bearb. v. J. Lampel S. 19, 670. Rez.: Mitteil. 
Inst. österr. G. forsch. 38, 162— 68 Stowasser. 

638 


Sedlacek, A., Die Rested. ehemal. Reichs- 
u. kgl. böhm. Register. 3. 19. 665. Rez.: Hist. 
Zt. 119, 176 f. Loserth. 1689 


Urkundenbuch, Salzb., 3. Bd. Ur- 
kden. v. 1200—1246 8. 19,673). Gesamm. 
u. bearb. v. W. H autbaler u. a. Salzb.: 
Höllrigl. 18. XX, 670 n. 324 S. 2 Taf. 


Rez. v. Bd. 2 bzw. 3: Hist. Zt. 120, 132—34 
v. Jaksch; Hist. Vierteljschr. 19, 284 Erben; 
Mitteil. Inst. österr. 6. forsch. 88, 139 
Martin. 1640 


Zak, A., D. Stiftarchiv in Geras 


[627 a u N 
Handwerker, 0., Überschau üb. | „ 0127. (Mitteil. d. . 
. fränk. Handschrr. d. Würzburg. | Me [ 
Univ.bibl. (Archiv Hist. ver. Unter | Pernthaler, A., Regesten d. Karl 


franken u. Aschaffenburg 61, 1—92). | Mesnerschen Urk.samml. in Klausen 


[628 | (Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vor- 
; Holder, A., D. Reichenauer Handschrr. arlbergs 15, 1—n. 642 
a 631. Rez.: Lit. Zbl. 69, 834 Me Büchel, J. B., Urk gen d.Urbar 


Sillib, R., Aus Salemer Handschrr. dl. Klosters Si Johan: in Thurtal(Jahrb, 


. hist. Ver. f. d. Fürstent. Lichten- 
ar f. G. d. Oberrh. N. F. 33, stein 18, 27—64). [643 


[630 
; Wutte, M., Zur d. d. Kärntner Lan- 
Lehmann, Paul, Corveyer Studien desarchivs 0 9 inthia 108, 57). 644 


(Abhandl. d. bayr. Akad, d. Wissensch. | 
Bd. 30. Abhandl. 5). Münch.: Franz Karger, V., Silesiaca aus d. Hof- 
in Komm. 19. 83 8. 6 M. [631 kammerarchiv in Wien (Zt. f. G. u. 
en Kultur-G. Osterr.-Schles. 13, = 
645 


2. Geschichtschreiber. Loserth, J., Üb. einige Handschrr. 
Chronikon d. dt. Städte. 32: Chroniken | u. Büch. im gräfl. Schlickschen Archiv 
Sti Bd. 7. 8. za Kopidlno (Mitteil. d. Ver. f. G. d 


19,635. Rez.: Dte. Lit.-Zt. 40, 203 f. Strieder: : : 
Hist. Zt. 120, 370—72 Hasenclever; Götting. Dt. in Böhmen 56, 114—119), [646 


Gel. Ana. 181, 189ff. Frensdorff. 1638 Loserth, J., Aus böhm. Formularen 
Schantz, O., Werdener G. quellen. (Mitteil. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
2. TI. III. D. Annalen d. Propstes 57, 121—142). [647 


Gregor Overham. Bonn.: Hanstein in 
Komia 19. 152 8. 12 M. [638 Bretholz,Moravica puBigererStadt- 


Neudruck d. Chronik des J. Ph. archiv (Zt. d. dt. Ver. A Mähr. U. 
Chelius, mit Unterst. d. Stadt Wetzlar, | Schles. 22, 97—110). [648 
hrsg. v. H.Veltman Wetzlar 1917. 5 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 270 f. Hooge- ` 
weg. 1634 Urkundenbach d. Abtei St. Gallen. 


B « Asm., Chronicon Kili se. s. j ER i 
1 oe Rezo Ti. Zul be me iliense. s. 1 95 a 1468) Lief. 2 (1448— 


Mitteil. Hist. Lit. , l . bearb. Schieß. St. 
Hit, Lit. 46, 264” Holtze. fesd Gallen: Fehr. 18. S. 201—400. 28 M 
En s. 19, 694. [649 


18 


Urkundenbuch, Thurgauisch. Red. 

v. Fr. Schaltegger. Bd. 3. Heft 1: 
1251—60. Frauenfeld: Huber. 19. IV, 
650 


192 S. 6 fr. 

Blaser, F., Urkden. u. Urkden.- 
regesten d. Kirchen u. Siebnerlade in 
Steinen (Kt Schwyz) (D. G. freund. 
Mitteil. d. hist. Ver. d. 5 Orte 40661 

651 


17). ner 


Buchner, F. X., Archivinventare 
d. kathol. Pfarreien in d. Diözese Eich- 
stätt. (5. Reihe. Bd. 2 von Nr. 118). 


Münch.: Duncker & Humblot. 18. 
XXXV, 942 S. 48 M. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 12630 
Werminghoff. [652 


Solleder, Frid., Urkden b. der 
Stadt Straubing. 1. Bd. Straub.: Atten- 
kofer. 1911—18. IV, 888 S. 20 M. [653 


Beck,W., Regest. z. Urkden.samml. 
d. Hist. Ver. f. Mittelfranken (62. 
Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittelfranken 
7—182). [654 

Urkundenbuch, Württ. Bd. 11: 1297—1800. 
s. 16, 2734. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 66, 
195—97 Heldmann. (655 

Regesten der Pfalzgrafen a. Rhein 
1214—1508. Hrsg. v. d. bad. hist. Kom- 
miss. (s. 16, 430) Bd. 2. Lief. 4: S. 241 
—328, Lief 5. S. 329—472. Bearb. v. 
L. Grf. v. Oberndorff. 18. 19. 
16,50 M., 35 M. [656 

Kaiser, Hans, Aus dem Archiv. d. 
Straßb. Domkapitels. (Zt. f. d. G. d. 
Oberrh. N. F. 33, 299 —315). [657 


Klosterarchive. Reg. u. Urkden. Bd. 1: 
Huyskens, A., D. Klöster d. Landsch. a. 
d. Werra. 16. 8. 19, 718. Rez.: Theol. Lit. 
Zt. 18, dꝛ f. Lerche. 658 

Muller, S., Regesten van het 
Archief der Bisschoppen van Utrecht 
(122—1528). D. 1. Utrecht, Oosthoek. 
17. 4“. ' 659 

Berns, J. L., De archieven van het 
hof provinciaal en van de gerechten 
der grietenyen, steden .. en hooge- 
school van Friesland. Leeuwarden: 
Meyer & Schaefsma. '19. 660 


Winterfeld, L. v., Nachträge u. 
Berichtig. z. 1. Ergänz.bd. d. Dortm. 
Urkden.b. (Beitrr. z. G. Dortm. 25, 
139 —48). 661 

Urkundenbuch, Westfäl. Forts v. 
Erhards Regesta historiae Westfal. 7 
Bd.: Orts- u. Pers. register. Nachträge. 
Glossar ete. Bearb. vom Staatsarchiv 
Münst. Münst.: Regensberg in Kom- 
miss. 19. S. 1321—1647. 20 M. [662 


Bibliographie Nr. 650—704. 


Übersicht üb. d. Bestände d. Stadt- 
archivs (Hannov.) (Hannov. G.biL 22, 
195—234). [663 

Urkendenbuch, Hans. 


arb. v. W. Stein. s. 18, 2328. Rez.: 
Hist. Lit. 47, 28—31 Girgensohn. 


Urkundenbuch d. Stadt Oldenb., hrsg. V- 

D. Kohl. 14. s. 18, 2827. Rez.: Hans. G. bill. 
23, 435— 43 Techen. (665 
Techen, F., D. Waehstafeln des 
Wismarschen Ratsarchivs (Jbb. d. Ver. 
f. meckl. G. u Altert kde. 83, 75— 104). 
i [666 


11: 1486—1500; be- 
Mitteil. 
(664 


Hoppe, W., Zur Frage thüring.-Sächs. 
Urkden. publikat. (Korr. bl. d. G „Ver. 67, "er 


241). 

Dersch, W., Kl. Mitteil. aus d. 
gemeinschaftl. Henneberg. Archiv in 
Meiningen (Neue Beitrr. .. hrsg. V. d. 
Henneberg. Altert. forsch. Ver. H. 85 

6 

Keauth. Mitteil. a. d. Freib. Ratsarchiv 

(Mitteil. d. Freib. Altert. ver. 5%, 93—98). 16 19 


lirkundenbach d. Kustodien Goldberg u. 
Breslau. Bd. 1. Hrsg. v. Reis ch. s. . 737. 
Rez.: N. Laus. Magaz. 95, 110—18 Jecht; 
Stud. u. Mitteil. z. G. d. Benedikt. ord. 39, 
505—7 Kaiser; Franziskan. Stud. 5. 141—43 
Doelle. (670 

Codex dipl. Silesiae (s. 18, 2345) 24. 28: 
Jnventare d. nichtstaatl. Archive Schles. 
J. II. Hrsg. v. K. Wutke. Rez.: Korr.bl. d. 

[671 


G.-Ver. 18, 33f. Bretschneider. 

Warschauer, A., Zur G. d. preuß. 
Staatsarchivs zu Posen (Korr. bl. d. G. 
Ver. 67, Sp. 177—206). [672 

Registraturen, D. reuß., in d. 
poln. Staatsarchiven ( eröffentl. d. 
Archivverwalt. bei d. dt General- 
gouvern. Warschau. Bd. 2. Heft 1.2. 
3.) Heft 1: D. G. d. preuß. Registrat. 
Heft 2: D. Bestand d. Berl. Zentral- 
registrat. Heft 3: G. der Archivver- 
walt. bei d. dt. Generalgouvern. War- 


schau. 19. 
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 18, 193 - 95 
Schottmüller. 1873 


Regesta Chartarum Italiae nr. 4—9. 09 
— 12. 8. 18, 275. Rez.: Hist. Zt. 120, 5271—31 
Hofmeister. 1674 

Cipolla, C., Codice Diplomatico del 
monasterio di S. Colombano di Bobbio 
fino all anno 1208. (Fonti per la storia 
d'Italia) 3 Bd. Rom. 18. 430, 380 u. 
286 8. [675 


Strieder, J., Klosterarchive u. 
Handelspapiere (Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 15, 72—76). [676 

Tille, A., Quellen z. G. der Natur- 
ereig. u. Getreideernten (Dt. G. bll. 19, 
32—36). [677 


Urkunden und Akten. — Andere schriftl. Quellen und Denkmäler. *19 

Straßmayr, E., D. Archiv der 

Kirchdorf- Micheldorfer Sensen werks- 

Senossensch. zu Linz (Alitteil. d. Ar- 
i —83) 


Drahn, E., D. Archiv d. Sozial- 
emokr. Partei Dtis., seine G. u. Samm- 
gn. (Sep. aus: Neue Zeit. 18. Bd. 2. 
: [678 t 22). 
Müller, k. O., Oberschwäb. Stadtrechte. 
1. Rez.. Korr. bl. d. G.-V 


Monam. Germ. paedagog. Bd. 47. 49: 
Reißinge r, Dokum. zur G. d. human. Schul- 
wesens i. d. bayr. Pfalz. s. 12. 288 J. Rez.: 

ist. Vierteljschr. 13, 285—86 G. Wolf. [694 


— 


. Andere 


. schriftl. ( llen u. 
Rez.: Zt. ver. hess. G. 19, 183 — 88 Phi- ftl. Que 


lippi; Viertel ‚ehr. t Sozial- u. Witzel Denkmäler. 

G. 5, 31418 erk; t. d. Savigny. Stift .f. . 

Rechts-G. G. 4. 40, 326.—40 Heymann. 80 Bretschneider, P., D. Pfarrer als 
Luelten z. Rechts- u. Wirtsch.-G. der | P eger d. wissensch. u. künstl. Werte 

rhein. ä Kurtrier 


sein. Amtsbereichs. Bresl.: Görlich. 18. 
VIII. 199 S. 6 50 M. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 67. 228 f. Thiele; 
Schles. G. bl. 19, 67—70 Engelbert; Zbl. f. 
Biblioth.wes. 35, 218 Dedo. [695 


d. Savigny-Stifte. f. 
40, 302—7 K. Beyerle. [681 
Urbare, Die, der Abtei Werden a. d. 
Ruhr. B: Lagerbücher. Hebe- u. Zinsregister 
bis ins 17.Jh. Hrsg.v.R.Kötzschke, 

*. 19, 748. Rez.: Hist. Zt. 120, 505—7 Aubin. 


[682 
Bronnen tot de geschiedenis van 
den Oostzeehandel verzameld door H. 

Poelman. T 1122 — 1499 (Rijks 


Instruktion zur Ord- 
farrarchive (Mitteil. d. Ar- 
» 1—14) — Menghin, 0., 
Ub. bäuerl. Archivwesen (ebd. 63— 74). 


Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. u. Altert.-kde. 
20. 147—533 Techen. 


Jecklin, F., D Jahrzeitb. d. Kirche 
(48. J.ber. d. Hist.-antiqu. 
Gesellsch. v. Graubünden 1—56). [ 

Löffler, Kl., D. 
Kölner Fraterhauses Weidenbach (An- 
nal. Hist. Ver. N iederrhein 103, 1—47). 


XXVIII, 708 
rellen z. städt. Verwalt.-, Rechts- u. 
Wirtsch.-G. v. Quedlinburg. T. 1, hrsg. v. 
1. Lorenz. s.'19, 751. Rez.: Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 128—2325. 


Moltke, S., D. alten Kaufmanns- 


69 

„a Telehmens, E., D. älteste Kae 

Archive Lpzs. (Familiengeschichtl. Bll. puch. s. 19. 767 Rez.: Lit. C. bl. 70, 539 f. 

14, 9— 14). [686 erche. — 1700 
Neubauer, E., D. Weteb. d. Schöf- 


fen von Kalbe (G.-bll. f. Stadt u. Land 
Magdeburg 51/52, 155 —99). [687 

„ Nowgoroder Schra in 7 Fassungen 
vom 13. bis 17. Jh. Hrsg. v. W. Sehläter. 11. 
8. 18. 488. Rez. Hans. G.-bll. 23, 429—35 
Rehme. 1688 


Besen), 
Testamente, Die, der Kurf ürsten v. Bran- 
denh, ete, Hrsg. v. H. v. Cämmerer. s. 18. 
I. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 855—57 Holtze; 
Jb. f. Nat. ök. u. Statist. 110, 25789 v. Below. 


Mader, F., Stadt Aschaffenburg 
(D. Kunstdenkmäler q. Kgr. Bayern. 


d.3: Reg.bez. Unterfranken u. A schaf- 


ez. v. Bd. 3. Heft 9—17 is, : ; 
Korr. bl. d. G.-Ver. 18. 93—95 Bergner. [701 


Bau- n, Kunstdenkmäler Thüring. 8. 19. 
786. H. 41. Rez.: Z 


[689 

D. polit., d. Hohen- 

zollern nebst ergänz. Aktenstücken. 
rg. v. Küntzel u. H 


[690 
Altmann, W., Ausgew. Urkden. z. brand.- 
preus, Verfass.-G. 2. Aufl. 8. 18, 2341. Rez.: 
Ist, Zt. 119, 127 f. Hartung [691 
„Urkden.bb.d. Dt. Hugenottenver.l'rkden. 

2 G. d. Waldenser Gemeinde Pragela hrsg. 
V. Bonin. 3, Bde. '18—’14. Rez.: Korr.b í 
d. G.-Ver. 66, 49—61 Gmelin. [692 


miss. 19. 


. H. t. V. hess. G. 19, 194 f. 
Wenck. 


[702 
Kanstdenkmäler d. Prov. Brandenb. V. 
: Ar. Luckau. s, 19. 79N, ez.: Korr. bl. d. 
G.-Ver. 67, 72—73. R. Lehmann. 


Bau- u. Kunstdenkmäler d. Proy. 
Westpreuß. 4. Bd 1 


1. D. Städte Neuteich 
Schmid, anzig: Kafemann in Kom- 


VII, 388 S. 472 Bild. u. 
31 Beil. 16.50 M. [704 


20 Bibliographie 


Nr. 705—765. 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Cartellieri, A., Grundzüge d. 
Welt-G. 878—1914. Lpz.: Dyck. 19. 
VIII, 200 S. 6,50 M. [706 
Welt-G. seit d. Völker- 
Rez. v. Bd. 9: L. Cbl. 
Bd. 6—9: Korr. bl. d. G.-Ver. 

tgen; Zt. f. österr. Gymnas. 
68. 9071—12. [706 


Yorck v. Wartenburg, Graf, 
Welt-G. in Umrissen. Federzeichn.ein. 
Dt. Bis z. Gegenw. fortges. v. H. F. 
Helmolt. ' 21. Ausg. Berl.: Mittler. 
VI, 565 S. 16,50 M. [707 


Weber, G., Welt-G. in 2 Bden. 
vollst. neu bearb. v. L. Rieß. Lpz.: 
Engelmann. '18. XXI, 1060 S. XXV, 


1154 S. 18 M. 20 M. 
G.-Ver.67, 221 f. Klinken- 
[708 


69, 701—7; v. 
18, 100—2 Keu 


Rez.: Korr. bl. d. 
borg. 

Weiß, J 
v. R. v. Kralik. 


„ B. v., Welt- G., fortges. 
Bd. 25: Allgem. G. d. 


neuesten Zeit 1857—1875. Graz: 
Styria. 18. XIX, 965 8. 12,60 M. 
709 


Weltgeschichte. Begr. v. H. F. 
Helmolt. Hrsg. v. A. Tille. 2. neu- 
bearb. u. verm. Aufl. Bd. 5: Italien. 
Mitteleuropa. Von G. Schneider. Lpz.: 
Bibliogr. Inst. 19. 544 8. 10 
Karten etc. 28 M. 710 


Schäfer, Dietr., Welt-G. d. Neu- 
zeit. 9. neubearb. Aufl. 2 Teile in 


1 Bd. Berl.: Mittler. 20. XII, 380 


u VIII, 494 8. 27 M. 
Rez. v. Aufl. 7: Forsch. z. brand. u. pr. 
G. 31. 252— 54 Klinkenborg. [711 
Spengler, Osw., D. Untergang d. 
Abendlandes. Umrisse. ein. Morpho- 
logie d. Welt-G. Bd. 1 jen; 
Braumüller. 18. XVI, 640 S. 20 M. 
Rez.: Hist. Zt. 120, 281— 91 s 


Reventlow, Graf E. zu, D. Ein- 
fluß d. Seemacht im nn Kriege. '18. 
Berl.: Mittler, XXII, 278 8. 8650 M. 

u 713 


Jäger, 0., Dte. G. 
Münch.: Beck. 19. 
#90 S. 25 M. 


Schäfer, 
auf d. Gegenw. fort 
Jena: Fischer. 18. 


551 S. 20 M. 
Rez. v. Aufl. 5 (s.’19, 808 
u. preuß. G. 31, 252— 4 Kl 


5. Aufl. 2 Bde. 
XII, 669 u. XI, 
714 


Dietr., Dte. G. 6. bis 
gef. Aufl. 2 Bde. 
XI, 468 u. X, 


: Forsch. z.brand. 
inkenborg. 1715 


Schäfer, Dietr., Dte. G. 7. bis auf 
d. Gegenw. fortgef. Aufl 2 Bde. 


Jena: G. Fischer. 19. XI, 468 u. X, 
565 8. 30 M. 7716 
Brandl, k., Dte. G. Berl.: Mitt- 


XIV, 295 S. 10,50 M. 


ler & Sohn. 19. 
Zeit. 40, 589 f. Meyer vV- 
(717 


Rez.: Dt. Lit. 


Knonau. 
Hofmann, Alb. v., D. dte. Land 
u. d. dte. G. Mit 54 Kartenskizzen. 
Verlagsanst. 20. 603 8. 
[718 


Stuttg.:, Dte. 
u. dte. Kultur. Auf 


20 M. 
Staat, Dter., 
in Straßburg 


Grund an d. Universit. 

gehalt. Vorträge hrsg. V. d. Heeres- 
gruppe Herzo Albrecht. Straßb.: 
Trübner. 18. VIII, 894 8. [719 


Wirth, Albr., Entwickl. d. Dtsch. 
Halle: Niemeyer. 18. IV, 282 S. 6 M. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 40, sef L. Schmidt: 
Mitteil. Hist. Lit. 47, 74 f. Ostwald. (720 
Einhart (d. i. Heinr. Olaß), Dte. 

G. 8. neubearb. Aufl. Lpz.: Th. 
Weicher. 19. XVI, 799 8. 18 M. 
0 721 
Schäfer, Dietr., D. Grenzen dt. Volks- 
tums. Berl.: Curtius. 19. S. 80 M. 


Werminghoff, å., Unsere Volkszahl in 
Vergangenheit u. Gegenwart. 17. Rez.: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.15, 100—1 
Imberg. I 28 

ꝑKlinkenborg. I., Populäre Darstellgn. 
dt. G. (Korr. bl. d. G.-Ver. 218, 204— 14). 1734 

Bernheim, E. Mittelalterl. Zeit- 
anschauungen in ihr. Einfluß auf Poli- 
tik u. G.schreibung. T.1: D. Zeit- 
anschauungen: D. Au stin. Ideen, 
Antichrist u. Friedensfürst. Regnum 
u. Sacerdotium. Tübing.: Mohr. 18. 
IV, 233 8. 7 M. [725 

Wolf, G., Dtls. Friedensschlüsse 
seit 1555. Ihre Beweggründe u. ihre 
geschichtl. Bedeutg. Er Diete- 
rich. 19. IV, 108 S. 5 [726 


Rachfahl, F., Preußen u. Dtl. in Ver- 
angenh., Gegenw. u. Zukunft (Recht u. 
Staat in G. u. Gegenw. 13). Tübing.: Mohr. 
519. 46 S. 2 M. em 


| 


? 


Schulte, Alois, Frankreich u. d. 
linke Rheinufer. Stuttg.: Dte. Ver- 
lagsanst. 18 864 S. 4 Kart. 10 M. 

Preuß. Jahrbb. 178, 105—9 Luck- 
waldt; Zt. G. d. Oberrh. F. 34. 270 f. 


Kaiser; Lit. C. bl. 69, 557 f. Wentzke; Forsch. 
z. brand. u. preuß. G. 31, 451—564. (728 


Funck-Brentano, F., La France 
sur le Rhin. Paris: '19. 499 8. [729 


Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorialgeschichte. 


Meyer, Herm., Frankreichs Kampf 
um d. Macht in d. Welt. Tübing.: 
Mohr. 18. 73 S. 2 M. [730 

Windelband, W., Frankreichs Streben 
nach d. Rhein (Dte. Revue 43, 1, 257—70). 

781 

Faust, A. B., D. Deutschtum in d. Ver- 
ein. Staaten. 2 Bde. Lpz.: Teubner. 12. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 263—266 PRE E 

782 


2. Territorialgeschichte. 


Zycha, A., Grundriß d. Vorlesgn. üb. 
österr. Reichs-G. Prag: Calve. 18. 43 8. 
2,50 M. , , I12³³ 
Bauer, W., Österreich. (Österreich. Zt. 
f. G. 1, 1—16). — Deors., D. Entdeckg. Österr. 
18 211—44). — Bittner, L., Fr. Th. Vischer 
ib. Österr. (ebd. 169 —90). [734 

Dopsch, Alf., Österr. geschichtl. 
Sendung. (Osterr. Bücherei 1.) Wien: 
Fromme. 18. 96 8. [735 

Hanslick, E., Österr. als Naturforderg. 
17. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 89, 311—15 Sieger. 


= [136 

Charmatz, R., Osterr. als Völker- 
staat. (Österr. Bücherei 3.) Wien: 
Fromme. 18. 92 S. 80 Pf. [737 


Wutte, M., D. Entstehg. d. österr.- 


ungar. Monarchie. (Aus Österr. Ver- 
gangenh. 20.) Lpz.: Haase. 19. 
100 8. 1,50 M. [738 


Tomek, E., Kurze G. d. Diözese 
Seckau. Graz: Styria. 18. VIII, 
803 S. 5,60 M. [739 

Wutte, M., D. Erwerbg. d. Görzer 
Besitzgn. durch d. Haus Habsburg 
(Mitteil. d. Inst. f. österr. G. forsch. 
88, 282—311). | [740 

Zimmermann, F. X., Görz. G. u. G'n. 
aus d. Stadt, d. Grafsch. u. ihrem friaul. 


Vorland. (Görz. Studien. "i Klagenf.: 
Leon. 18. 208 S. 10 M. 
Z. Ein- 


Kaindl, R. F., Böhmen. 
führ. i. d. böhm. Frage (Aus Natur- 
u. Geistes welt 701). Lpz.: Teubner. 
19. 138 S. 1,60 M. [742 


Mülier, Gg.. H., Deutsche u. 
Tschechen. 
Sai Gegenw. Dresd.: v. Baensch 

tiftg. 18. 48 S. 1 Karte. 1,35 je 
7 

en H., Was d. Dt.böhmen p d. 

«te. Nation bedeuten (Hist. Aufsätze 479— 


86). (744 
Schwab, E. D., Geschichtl. Recht 
d. Iglauer Sprachinsel. Wien: Holder. 
19. 50 8. 745 | 
Szekfü, J., D. Staat Ungarn. Eine 
G. studie. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 
18. 224 S. 3,20 M. 


- Rez.: Mitteil. Inst. österr. G. 38, 1490—92 v. 
Srbik. (746 


E. Überblick üb. d. Ver- 


721 


Tarba, G., Uugarn a. „Mitteleu- 
ropa“ in d. Vergangenh. (Österr. Zt. 


f. G. 1. 328—44.) Ge 
„ _Testsch, F., D. Siebenbürger Sachsen 
in Vergangenh. u. degenw. 16. S. 19, 848. 


Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 190f. Tschirch. 


748 

Bab, J. u. Handl, W., Wien u. 
Berlin. Vergleichendes z. Kultur-G. d. 
beiden Hauptstädte Mitteleuropas. 
Berl.: Osterheld. 18. 385 8. 5,50 M. 


749 

Rotter, A., D. Josefstadt. G. d. 

8. Wiener Gemeindebezirks. Wien: 
Kirsch. 18. 478 8. 20 MM. [750 


Herrmann, Aug., G. d. I. -f. Stadt 
St. Pölten. 2 Lief. (S. 97 — 192.) 
St. Pölten: Sydy. 19. 7 M. [751 


Hartl, A., Denkwürdigk. v. S. 
Ursula in Ling. Linz: FPreßverein. 
18. IV, 151 S. 8 M. [752 


Heodegh, A.. Aus d. fern. Vergangenh. 
v. Langenlois u. d. stidöstl. Waldviertel. 
Krems: Österreicher. f. 518. 1,80 M. [753 
Streilli, R., St. Paul, der ersten Habs- 
Burger letzte Ruhestätte. Graz: Styria. 18. 
37 8. 5 Taf. 8 M. 1574 


Sonnewend, F., G. d. kgl. Frei- 
stadt Aussig. Neudr. mit Ergänz. v. 
A. Marian. Aussig: Weis. '18. 210 S. 
16 M. [756 

Pechhold, Zur G. v. Simmersdorf (Zt. 
d. dt. Ver. f. G. Mähr. u. Schles. 22, 839—64. 
23, 153—158). [756 

Brunner, G. d. Ortsgemeinde Gr.-Tajax 
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mahr. u. Schles. 22, 
365 — 96, 23, 134 5 [757 

Aitricater, D. landesfärstl. Burg in Ig- 
lau (Zt. d. dt.Ver. f. d. G. Mähr. u. Schles. 


23, 170—723). [758 

Treixler, G. d. Stadt Göding bis 
z. 18. Jh. (Zt. d dt. Ver. f. d. G. 
Mähr. u Schles. 23, 39—81). [759 


Helbock, A., Unserer Heimat Beziehgn. 
zu Schwaben, Schweiz u. Tirol in d. Ver- 
ganzen. (Vierteljschr. f. G. u. Lundeskde. 
‘orarlbergs. N. F. 8, 1ff.). [760 


Dierauor, Joh., G. d. schweizer. Eidge- 
nossenschaft. Bd. 5: Bis 1848. ». 19.873. 
Rez.: Hist. Zt. 119, 115—17 Meyer v. Knonau. 


761 
Butter, Pl., Zur älter. G. d. st. gall. 
Rheintals (Schrr. Ver. G. Bodensees 
47, 103 —14). 762 
Heusler, A., G. d. Stadt Basel. 
3. Aufl. Basel: Frobenius. 18. 173 8. 
12 Taf. 9 M. [763 
Wackernagel, G. d. Stadt Basel. 
s. 15/16, 2350. 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 120 Büchi. [764 
Jecklin, F., Aus d. älter. G. d. 
Herrschaft Haldenstein u. ihrer In- 
haber. Chur: 18. V, 84 S. [765 


+22 Bibliographie Nr. 766—827. 


Escher, Conr., Chronik d. ehemal. 
Gemeinde Enge (Zürich). Zürich: 
Orell Füßli. 18. 186 S. 46 Abb. 85 

6 


Lehmann, Hans, D. Burg Wildegg 
u. ihre Bewohner. (Argovia Jahresschr. 
d. hist. Ges. d. Kant. Aargau 37.) 
Aarau: Sauerländer. 18. 278 8. 
20 Taf. 15 M. | [767 

Rodt, E. v., D. Burg Nydegg u. d. 
Gründe. d. Stadt Bern. Bern: A. Francke. 
19. 27 S. 1 Plan. 6 fr. (768 
f Wildberger, W., G. d. Stadt 
Neunkirchen. Schaff hausen. 18. 9 7 > 


Dosber!, I., Entwickl.-G. Bayerns. Bd.1. 
g. Aufl. 16. s. 19, 852. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 16/18, 54—56, Joetze. 1770 

Stechele, K., D. Burg zu Burghausen. 
E. Beitr. zur Bau-G. d. Burg (Altbaxer. 
Monatsschr. 14, 8, 1 28). 1771 

Klingler, H., Fluhenstein u. die 
Feudalzeit. Bilder aus d. G. des 
Allgäus v. d. Völker wanderg. bis zZ. 
Sükularisat. Berghofen - Sonthofen: 
Selbstverl. 19. XIII, 241 8. g> 


= Mummonhoff, k., Alt-Nürnber in Krie 
u. Kriegsnot. 3. 19, 858. Rez.: Korr. bl. d. 
d.-Ver. 18, 102f. [173 


74 

Brunner, Joh., G. d. Stadt Olam. 
Cham: Baumeister. 19. VIII, 384 8. 
9,50 M. [775 
Kurz, J. B., Wolframsbach. Kul- 
turbilder aus e. dt. Kleinstadt (62. 
Jahresber d. hist. Ver. f. Mittelfranken 
199—280). . [776 


Schmitt, M., D. Vorland d. Steiger- 
waldes insonderh. Wiesentheid u. Umgebg. 
im Zeichen d. Krieges wöhr. d. letzt. 3 Jh. 
(Arch. Hist. Ver. Unterfrank. u. Aschaffen- 
burg 60, 81-110 f. 1777 


Stein, Rich., Heidenheim im Mit- 
telalt. Stuttg.: Kohlhammer. 18. 80 8. 
3 M. [778 

Hatter, O., D. Gebiet d. Reichsabtei 
Ellwangen. 14. s. ’16, 2846. Rez.: Zt. d. 
Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. Kan. Abt. 40, 
827—29 Stutz. 779 

Sperl, Kloster Heilsbronn. d. Ahnen- 

ruft d. Kaiserhauses. s. 1, 2516. Rez.: 
orr bl. d. G.-Ver. 66, 302 Werminghoff. 780 

Einele, F., Zur G. d. Pfarrei Rulfingen 
(Mitteil. d. Ver. f. G. u. Altert.kde. in Hohen- 
zoll. 51, 52—60). [781 


— mn — 


Lederle, C. F., Kriegsschicksale 
d. Ortenau nach d. französ. Länder- 
raub im 17. Jh. (Die Ortenau. 18. 
1—28.) [782 

Siebert, K., D. Grafen v. Hanau- 
Lichtenberg u. d. Hanauerland (Bad. 
Heimat 5/6. 91—111). (783 

Schwarz, Ben., G. des ev. weltl. 
Kraichgauischen adligen Damenstifts 
Bearb. z. 200j. Bestehen Karlsruhe: 
Müller. 18. 101 S. 14 Tat. 1 


Wagner. E., D. Turmberg-Ruine bei Dur- 
lach. 17. 221. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 88, 151, Obser. 1785 


Wackernagel, Rud., G. d. Els asses. 
nn Frobenius. 19. 864 S. 1 Karte. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 34, 
524 27 Kaiser. (796 
Unser Recht auf Elsaß-Lothringen. 
E. Sammelwerk in Verbindg. m. K. 
Stählin, F. Wrede u. Ph. Zorn, hrsg. 
v.K.Strupp. Münch.: Duncker&Hum- 
plot. 18. 228 S. 6 M. (8. 7— 208: 
K. Stählin: Polit. u. Kulturelle G. 
Els.-Lothr.) 
Rez.: Hist. Jahrb. 39, 359 f. Löffler. 178 
D. Elsaß. Ein Buch von sein. 
G., Art u. Kunst. Hrsg. v. G. An- 
rich, F. Schultz, W. Wittich. Straßb.: 
Trübner. 18. III, 163 S. 3,60 M. 
[788 
Spahn, M., Elsaß - Lothringen. 
Berl.: Ullstein. '18. 386 S. 7,50 M. 
[789 


Löffler, Klem., Elsaß-Lothringen. 
(Zeit- u. Streitfrag. d. Gegenw. 11.) 
Köln: Bachem. 18. 1038. 3 M. 

[790 


Alsaticus, G. d. Elsasses in kurzer 
Darstell. Straßb.: Trübner. 18. VI, 
122 S., 2,25 M. 791 

Dehio, G. d., Livland u. Elsaß. 
Vortr. Berl.: Springer. 18. 19 8. 
80 Pf.. [792 


Wolfram, G., D. völkische Eigen- 
art Els B. Lothringens. Basel: Finckh. 
18. 34 8. 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 15, 811 Aubin. 793 

Bocholl, H., D. Kann. d. Elsaß-Loth- 
ringer f. ihre Zugehörig . z. Dt. Reiche. 
E. geschichtl. Rückblick f. d. Gegenw. auf 
Grund archival. Dokum. Basel: Finckh. 18. 
52 S. 1,50 M [794 

Lothrlogen u. seine Hauptstadt. E. 
Summlg. orientierend. Aufsätze. Hrsg. v. 
A. H pel, 8. '1R, 284. Rez.: Hist. Vier- 


Rup 
teljschr. 18, 406 f. K. v. Kauffungen. [19 `>. 


l 


Territorialgeschichte. 


daß, J., Vergilbte Blätter Notizen 
u. Excerpte aus alt. Büch. u. Hand- 
schrr. Straßb.: Le Roux. 18. 82 8. 


1 M. 
Rez.: Zt. G. d. Oberrh. N. F. 33, 601 
i 1786 


ser. 
Kiesel, K., Petershüttly. E. Frie- 
densziel in d. Vogesen. Berl.: Rei- 


mer 18. VII, 2168 10 Taf. 8 M. 
Rez.: Hist. Zt. 120, 385 f. Wentzke. [797 


Vannerus, J., Le premier livre de 
fiefs du comté de Vianden (Publicat. 
de la section hist. de l'Institut G. — 
D. de Luxembourg 59, 219—338). [798 


Christ, K., Aus G., Bestand u. 
Wirtsch. des Bistums Speier (Mann- 
beim. G. bll. 19, 49 58, 70—76, 87—90, 
20, 11 —17, 29—382). [799 

Wahrheit, H., D. Barglehen zu 
Kaiserslautern. Heidelb. Diss. 18. 
139 S. | [800 


— — — 


Wolff, d., Chatten-Hessen-Fran- 
ken. Marburg: Elwert. 19. 85 S. 
1.30 M. [801 


Dieterich, J. R., Großhessen oder 
Rheinfrauken? E. stammeskundl. u. 
geschichtl. Betracht. Vortr. Marburg: 
Elwert 19. 19 S. 50 Pf. [802 

Herrmann, Fr. Archival. Findlinge aus 


Flandern (Quartalbl. d. Hist. Ver. f. d. 
Großhzgt. Hessen. N. F. 6, 331-39). [803 


Schmidt, F. A., N. Entstehg. d. Sauer- 
burg (Nass. Heimatbll. 21, 49—55). [804 


Stimming, I., D. Landgericht Mechtils- 
hausen u. d. Erzstift Mainz (Nuss. Heimat- 
dll. 21, 29 - 28). 1805 

Zedler, G., D. Stätte d. alten dt. Reichs- 
versammign. im Königssondergau u. ihr 
Name (Nass. Heimatbll. 21,1—13). [b06 


Burckhardt, Franz, Burg Epp- 
stein. Eine baugeschichtl Abhandl. 
Frankf. a. M.: Knauer. 18. 75 S. 
82 Abb. usw. 4, 50 M. [807 

E«s-Ibarn, K, Ortsgeschichtl. aus d. 
Umgeb. von Darınstadt. Ill. (Quartalbl. 


d. Hist. Ver. f. d. uvroßhrzgt. Hessen. N. F 
6, 2321—88, 339 ff.). [ 


Dreher, F., 700 J. Friedberger G. Friedb.: 


Bindernagel. 19. 55 S. 1,10 M. (809 
Flegier, V., Alt-Gießer Allerlei. Gießen: 
v. Münchow. 18. 57 8. 2 M. [810 


Stölzel, Ad., E. Karolinger Königs- 
hof in 100Vjähr. Wandl. Zugl. e. Beitr. 
2. G. d. Hagestolzenrechts. Berl.: 


Vahlen. 19. XV, 400 S. 18 M. [811 


23 


Stieda, W., Alt-Ems. Bilder aus 
sein. Vergangenh. (Nass. Annal. 44, 
272—386 ) [812 


Pick, Rich., D. Aachener Pfalzen. 
Aachen: Creutzer. 20. 43 S. 4 M. 


813 

Schrader, H., Kalkar. Seine & u. 
Kunstschätze. Cleve: Boss. 18. 119 S. 
2 M. [814 
Räbel, K., G. d. Grafsch. u. freien Reichs- 
stadt Dortmund. Bd. 1. S. 19, 957. Rez.: 
Korr. bl. d. G.-Ver. #6, 278—86 E. Muller; 
Lit. Cbl. 70, 47 f. Markull. 1818 
Schneitler, ©., Dortmund u. d. 
Graisch. Mark in ihren Beziehgn. z. 
d. baltischen Provinzen (Beitrr. z. G. 
Dortm. 25, 217—310). [816 
Schusttler, 0., Westfalen u. Livland. 
16. Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 17, 70— 


72 Stahlhut u. v. Klocke; Dte. Lit.-Zt. 89, 
585 f. Perlbach. ‚ 1817 


Ribbeck, K, G. d. Stadt Essen. Bd. 1. 
8. 18, 23m1. hez.: Mitteil. Inst. österr. G.- 
forsch. 38, 169 71 Bretholz; Dte. Lit-Zt. 
40, 285—8 Spieß; Zt. d. Savign -Stiftg. f. 
Rechts-G. G. A. 40, 341u—43 Heymann. 1818 

Schulze, Rud., D. Kirchspiel 
Beelen. S. Verhältnisse u. s. Schick- 
sale. 920—1920. Warendorf: Schnell. 
20. XIII, 196 S. 10 M. 819 

Hegler, d., D. Schultenhof zu Eickel. 


Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. in 
. Grafsch. Mark 81, 1—135.) [82 


Uhimann, W., Menden u. seine G. 
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. in 
d. Grafsch. Mark 32, 41—55). [821 


H-taze, J., D. Hof u. das Geschlecht 
Dingerbauer wahrend #00 J. (1ahrb. d. ver. 
f. Orts- u. Heimatkde. in d. Grafsch. Mark 
82, 115 - 22.) 1822 

Pottmeyer, H.. Wo lag die Bauerschaft 
Suderesche? E. krit. Unters. (Zt. f. vaterl. 
G.- u. Altert.kde. (Westfal.) 77, 1, i 2 

d? 


Ridder, B., Heimat-G. u. St. Antonius- 
Basilika zu Rheine i. Westf. Münst. : Regens- 
berg. 19. 81 8. 75 Pf. 1824 


Blok, P. J., G. der Niederlande. 
I. A. des Verf. verdeutscht durch O. 
G. Houtrouw. Bd. 6: bis 1795 (All- 
gem. Staaten-G. Hrsg. v. H. Oncken. 
I. Abt. 33. Werk. 6. Bd.) Gotha: 
Perthes. 18. V, 701 S 24 M. [825 


Jürgens, 0., D. Lande Braun- 
schweig u. Lüneburg II. (Veröffentl. 
z. niedersächs. G. Heft 13.) Hannov.: 
Gersbach. 19. 90 S. 2,50 M. ıSep. 
aus Hannov. G. bll 22) [826 


Jürgens, O., Übersicht üb. d. älter. G. 
Niedersachs. 2: Das Hrzgt. Niedersachs. 
s. 18, 2384. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 47, 
110 f. Stammler. [827 


*24 


Aus dem G.werke Ph. Mauneckes 
(Schluß) (Hannov. G.bll. 21, 244—56, 
334—46). (828 

Jürgens, 0., Joh. Chr. Kestners 
Arbeiten z. braunschweig-lüneburg. 
Landes-G.(Hannov.G.bll.21,353—396). 

829 

Kittel, G., D. alte Celle, d. RE. d. 


heutig. Stadt Celle. Festschr. 3 Taf. Celle: 
Schulze. 18. 28 S. 1 M. [830 


Bünte, R., Zur G. d. alt. Edelhofes in 
Brake (Hannov.) (Familiengesch. Bil. 16 
3 


121—124). (8: 
Löschke, Th., D. Genesis Pyr- 

monts u. d. Pyrmonter Tals. E. Studie. 

Pyrm.: Schnelle. '19. 70 S. 10 Taf. 

4 M. [832 
Damköhler, Ed., Hersleve am Volkweg. 

(Braunschw. Magaz. 24. 37—42.) [8:33 
Damköbler, 


E., Iffloffsthal im Harz. 
Braunschw. Magaz. 24, 86 f. [884 

Wolters, E. G., Bilder aus Alt-Buxte- 
hude (Aus d. Stader Heimat '18, 24—29.) [835 


Schönecke, W., Personal- u. Amtsdaten 
d. Erzbischöfe von Hamburg - Bremen v. J. 
831—1511. Greifsw. Diss. 15. s. 18. 2389. 
Rez.: Brem. Jahrb. 27. 229—82 Hertzberg. 


836 

Schultze, W. A., Vom St. J akobie 
kirchspiel vergangener Tage. Hamb.: 
Boysen & Maasch. 18. II, 101 S. 
70 Abb. 7,50 M. [837 


Bippen, W. v., Bremen u. die Burgen 
an der Weser. E. krit. Bemerkg. (Brem. 
Jahrb. 27, 187—39.) 1838 


Fehling,E.F.,M arksteine ltibischer 


G. Vorträge. erl.: Curtius. 19. 
152 S. 5 M. 

Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. u. Altert. kde. 

20. 131 f. Kretzschmar. [839 


Bertheau, Fr., D. Beziehgn. Lü- 
becks z. Kloster Preetz (Zt. V. f. 
lübeck. G. u. Altert.kde. 19, 153—90.) 


[840 

Jaussen, Georg. Zwölf heimatl. 
Aufsätze. Beitrr. z. Famil.- u. Hei- 
mat-G. 2. Heft Oldenb.: Selbstverl. 
18. 67 8. 2 M. [841 


Andresen. L., Zur älteren @. d. Hofes 
Humptruphof (At. Ges. schlesw.- holst. G. 
48. 254 b9.) 842 


Andresen, L., Verz. d. landesherrl. 
Oberbeamten in Tondern (Zt. Ges. schlesw.- 
holst. G. 48, 270—81. [843 


Devrient, E., Grenzen u. Staats- 
ebiete Thür. in der G. (Das neue 
hür. Hett 6.) Erfurt: Richter. 19. 

31 S. 60 Pf. [844 

Friedensburg, W., D. Provinz 
Sachsen. ihre Eutstehg. u. Entwicklg. 
Halle: (rebauer-Schwetschke.'19. 58 S. 
1 Karte. 3M. [845 


Bibliographie Nr. 828—889. 


Schmidt, B., Üb. d. Entstehg. d. 
Reichsunmittelbark., Landeshoheit u. 
Landesherrsch. d. Vögte v. Weida, 
Plauen u. Gera. (25. Jahresber. u. 
Mitteil. d. Ver. f. Greizer G. 1—64.) 

[846 

Franeke, H. d., Aus d. thür.- 
meißn. Grenzgebiete. D. Pflege Berga 
u. Kulmitzsch vor u. währ. ihrer Ver- 
einigg. als „Bergaer Lehen“. (Mitteil. 
d. Ver. f. vogtl. G. u. Altert kde. 29, 
1—64.) [847 


Hempel, E., D. Stellg. d. Grafen 
v. Mansfeld zum Reich u. zum Landes- 
fürstentum (bis z. Sequestr.) (Forsch. 
z. thür.-sächs. G. Heft 9.) Halle: 
Gebauer-Schwetschke. 18. XI, 91 8. 


[848 
Schmidt-Ewald, Entstehg. d. weltl. 
Territoriums d. Bist. Halberstadt. 


8. 18, 
2391. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 
[869 


31. 288-9) Hofmeister. 

Bönhoff, L., D. Gau Zwickau, 
seine Besitzer u.seineWeiterentwicklg. 
(N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.kde. 
40, 241—295.) [850 

Plater, P., D. Herrsch. Eilenburg AR d. 

2.2 


Kolonisationszeit usw. s. ’16/’18, 580. 
N. Arch. f. sächs. U. 40, 416 f. Beschorner. 


1851 

Giese, W., D. Mark Landsberg bis 

zu ihr. Übergang an die brandenb. 
Askanier i. J. 1291 (Thür.-sächs, Zt. 
f. G. u. Kunst 8, 1—54, 105 — 157.) 
(Teildr.: 56 S. als Berl. Diss. 18.) 
[852 
Quarck, T., Bilder aus Alt-Cobarg. 
N. F. gesammelt. Aufsätze. Coburg: 
Albrecht. 18. VI, 158 S. 8 M. 853 


Müller, Wilh,, Studien z älter. 
G. der Stadt Cöthen. Cöthen: Schett- 


ler, 18. XVI, 72 S. 2,40 M. 
Rez.: Zt. d. Harz-Ver. 52, 82 f. Wütschke. 


[854 

Meyer, Karl, D. Entstehg. des Südharz- 

dorfes Rottleberode u. der Grafsch. Stol- 
berg (Zt. d. Harz-Ver. 52, 58—68.) 

Lutze, d., Aus Sondershausens 

Nergaunen) Bd. B. Sondersh.: Eupel. 

19. VI, 269 S. 15 M. [856 

Neupert, A. R., Kleine Beitrr. zur Orts- 

G. der Stadt Plauen (Mitteil. d. Ver. f. 

vogtl. G. u. Altert. kde. 29, 81—115.) [857 


Löbe, H., Altenburg (S.-A.) d. i. 
d. alte Merseburg. Altenb.: Selbst- 
verl. 18. IX, 152 S. 3,50 M. [858 


Müller, Gg. H., 700 J. Dresden. 17. . 
19. 992. Rez.: N. Archiv f. Sächs. G. u. 
Altert. kde. 39, 174—77 Ermisch. [859 


, Schönebaum, H., Rittergut u. Dorf Klein- 
opitz bei Tharandt. 17. S. 10. 993. Rez.: 
N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.kde. 89, 
187 f. Ermisch. [800 


Territorialgeschichte. 


Needon, R., Abri d. G. von 
Bautzen. Bautzen: Weller. 19. 79 8. 
2,25 M. [861 


Israel, Frdr., Brandenb.-preuß. G. 


48. 19, 1000.) Bd. 2: Vom Reg.antr. 
Friedr. d. Gr. bis z. Gegenw. (Aus Natur 
u. Geisteswelt Nr. 441.) Lpz : Teub- 
ner. 18. III, 136 S. 1,50 M. [862 


Mucke, E., Bausteine z. Heimat- 
&de d. Luckauer Kreises. Luckau: 
Kutzscher. 18. XXIII, 516 S., 124 8. 
Abb. 12,50 M. [863 

Haeckel, J., Potsdam, die Wilhelnistadt. 


18. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 
81, 259 f. Kohle. [864 


Hiltmann, H., Urkundl. aus alten Gu- 
bener Ratskalendern (Niederlaus. Mitteil. 14, 
175 — 208.) (865 


Schultse, Th., Briefe aus d. Niederlaus. 
im Zerbster Stadtarchiv (Niederlaus. Mit- 
teil. 14, 153—74.) 1866 
Berg, G., G. d. Stadt u. Festung 
Cüstrin. T, 2. (s. 19, 1011.) (Schrr. 
d. V. f. G. der Neumark. Heft 36.) 
Landsb. a. W. 18. 409 8. [867 
Berkmann, Heinr., Retzow a. der Ran- 


dow. Dic G. e. brand.-pommersch. Dorfes. 
Stettin: Burmeister. 19. 98 S. 1 Taf. 4808 


Witte, H., Mecklenburg. G. S. 14, 589. 
Rez. v Bd. 1: Hans. G. bll. 24, 28 1-90 Hof- 
meister, Bd. 2: Zt. Ver. lüb. G. 19, 26466 
Techen. 1869 

Barnewitz, F., G. des Hafenorts 
Warnemünde mit besond. Berücksich- 
tigg. d. Volks- u. Bodenkde. Rostock: 
Leopold. 19. IV, 294 8. 96 Abb. 
9 M. [870 


Wehrmann, M., G. v. Pommern. 
Bd. 1: Bis z. Reform 2. umgearb. 
Aufl. (Allgem Staaten -G. Abt. 3: 
Dte. Landes-G. 5, 1.) Gotha: Perthes. 
19. XV, 256 8. 12 M. 1871 


Maetschke, R., D. Beziehgn. des 
Glatzer Landes zu Schlesien bis zu 
d. Hussitenkriegen (Schles. G. bll. 19, 
25—30.) [872 

Gebhardt, Er., D. Kirche Wang im 
Riesengeb. u. ihre G. 5. sehr verm. Aufl. 
Hamb.: Agent. d. Rauhen Hauses. 19. 96 8. 
1.20 M. [873 


Kaötel, P., Beitrr. z. geschichtl. Orts- 
kde. v. Ratibor (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
52, 66—84.) 1874 

Chrząszcz, J., G. von Zülz (Ober- 
schles. Heimat 14, 1—12.) 875 

Nowack, Alf., Burg Greisau bei Neu- 
stadt O.-S. (Oberschles. Heimat 14, 95—99.) 

[876 


*26 


Raffert, D. Ortschaften des Kreises 
Neiße nuch ihrer ersten urkundl. Erwähng. 
(Jahresber. d. Neißer Kunst- u. Altert.-Ver. 
21, 41—44.) 1877 

Schulte, L., Beitrr. zur G. von 
Neiße (Kleine Schrr. 53 — 77.) 878 


Simson, P., G. d. Stadt Danzig. 
(s. 18, 595) Bd. II, 3: XI, S. 385 — 
615, Bd. IV, 2: XIV, S. 129 —259. 
Danzig: Kafemann. 18. 6 M u. 5 M. 

Rez. auch d. früher. Teile: Hans. G. bll. 
24. 311—19 Techen; Dte. Lit.-Zeit. 39, 686 —88 
Perlbach; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 15, 129-31, v. Winterfeld; Hist. Viertel- 
ischr. 19, 99—101 Daenell. [879 

Karl, d., Alt-Königsberg im Wan- 
del d. Zeiten. Königsb.: Hartung. 
19. 95 S. 2,50 M. [880 


Krollmann, C., Zur mittelalterl. G. d. 
Stadt Mühlhausen im Oberland (Altpreuß. 
Monatsschr. 54, 340— 46.) [881 

Sembritzki, Joh., G. des Kreises 
Memel. Memel: Schmidt. 18. XII, 
4008. 10 M. 

Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 17, 68f. 


Machholz; Altpreud. Monatsschr. 56, 165f. 
Perlbach. (882 


Semrau, A., Nachrichten üb. d. Dorf 
Segehardsdorf (Krottoschin) Kr. Löbau 
(Mitteil. d. Koppernikus-Ver. zu Thorn 27, 
83 f. [883 


Prutz, H., Kurlands dt. Vergangenh. 
(Sitz.-Ber. d. k. bayr. Akad. d Wis- 
sensch. Philos.-philol. u. hist. Kl. Jg. 
18. 1. Abhdl.). Münch: Franz. 99 8. 
2 M. [884 


Schaefer, Dietr., Kurland u. d. 
Baltikum in Welt-G. u. Weltwirtsch. 
(Vereinsschr. d. dt. weltwirtsch. Ge- 
sellsch. 8) Berl.: C. Heyman. 18. 
30 S. 1,20 M. [885 


Seraphim, A., Dt.-balt. Beziehgn. 
im Wandel der Jh. (Baltenland in d. 
Vergangenh. u. Gegenw. 13.) Berl.- 
Steglitz: Würtz 18. 81 S. 1,35 M. 

[886 

Pistohlkors, H. v., Livlands Kampf 
um Dt. tum u. Kultur. E. Übers. aller 
bedeutungsvollen Ereign. aus d. G. d. 
alt. Ordensgebietes Livland. Berl.: 
Puttkammer & Mühlbrecht. 18. 244 S. 
15 M. [887 

Hilferufe, Balt., von 1559—1918. 
(Dte. Rundschau 175, 177 — 92.) [888 


Ehret, J., Litauen in Vergangenh., 
Gegenw. u. Zukunft. Bern: Francke. 
17. 492 S. 49 Abb. 12 M. 


889 


26* 


3. Geschichte 
einzelner Verhältnisse. 
a) Verfassung und Verwaltung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 


Jellinek, G., Allgem. Staatslebre. 
3. Aufl. durchges. u. ergänzt v. W. 
Jellinek. Anast. Neudr. Berl.: 
Springer. 19. XXXII, 837 S. 36 M. 


890 
Treitschke, H. v., Polit ik. Vorlesgn., 


geh. an d. Univers. zu Berlin. Hrsg. 
v. M. Cornicelius. 4. Aufl. 2 Bde. 
Lpz.: Hirzel 18. V, 395 u. III. 
576 S. 16 M. [891 


Rühlmaun, P., Staatsanschaugn. 
Quellenstürke z. G. d. Staatsgedankens 
v. d. Antike bis z. Gegenw. Lpz.: 
Teubner, 18. IV, 32, 36, 32 S. 2 M. 

Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 40, 678 f. Mähl. [802 

Wach, Ad., Staatsmoral u. Politik. 
aan Lpz.: Hirzel. 17. 51 8. 


z.: Theol. Lit.-Zeit. 18, 187-39 W. 
Köhler. 898 


Prutz, H., D. Friedensidee. Uhr 
Urspr., anfängl. Sinn u. allmähl. Wan- 
del. Münch.: Duncker & Humblot. 
17. 2138. 3 M. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 40, 910—15, 938 — 40 
A. v. Martin; Hist. Zt. 119, 319 f. Frisch- 
eisen-Köhler ; Schmollers Jahrb. 42. 1221— 
28 Stoltenberg. [894 
‚ &rauert, H. v., Zur G. des Welt- 
friedens, des Vö'kerrechts u. der Idee 
einer Liga der Nationen (Hist. Jahrb. 
39, 115—243.) [85 
Cassirer, Er., Natur- u. Völker- 
recht im Lichte der G. u. d. systemat. 
Philosophie. Berl.: Schwetschke & 
Sohn. 19. IX, 316 S. 9 M. [896 
Bauer, W., D. öffentl. Meinung u. ihre 
geschichtl. Grundlagen. 14. Rez.: Dte. Lit.- 
Leit. 39, 7153—56 Hirsch. 1897 


Juoachimsen, P., Vom dt. Volk zum dt. 
Staat. 8. 18, X811. Rez.: Hist. Jahrb. 39, 
350 f. Bauermeister. [898 

Kerst; J.. Geschichtl. Wesen u. Recht 
d. dt. national. Idee. 8. 18, 2611. Rez.: 
Hist. Zt. 120, 291- 93 Jacob. (899 


Hebrieb, E., Dtes. Verfass.recht in ge- 
schichtl. Entwicklg. 2. Aufl. 8. 13, 2787. 
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 299—301 Meis- 


ner. [900 
Schmidt, Rich., D. Grundlinien 

d. dt. Staatswesens. (Wissensch u. 
Bildg. 158.) Lpz.: Quelle & Meyer. 
19. 229 8 3 M. 901 
Gierke, O. v., D. german. Staats- 
gedanke (Staat, Recht u. Volk 5.) 
Berl.: Weidmann. 19. 29 S. 1 M. 
(902 


Bibliographie Nr. 890—945. 


Holtzmann, R., Französ. Verf.-G. 8. 12. 
852. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 66, 308 f. Meis- 
ner. [903 

Schreuer, H., D. dte. Königstum. 

. germanist. Studie. (Schmollers 
Jahrb. 42, 883—906.) [904 


Keutgen, F., D. dte. Staat des 


Mittelalt. Jena: Fischer. 18. VII, 
186 S. 6 M.. 
Rez.: Lit. Zbl. 69, 966f. Brinkmann; 


Hist. Vierteljschr. 19, 86—99 Korselt; Mit- 
teil. Hist. Lit. 47, 148—445 Bonwetsch; Zt. 
d. Savignv-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 4%, 
844-53 Fehr. 1905 
Kern, Fritz, Recht u. Verfass. 
im Mittelalt. (Hist. Zt. 120, 1—79.) 
[906 

Bezold, F. v., D. Lehre vou à 
Volkssouveränität während d. Mittel- 
alt. (Aus Mittelalt. u. Renaiss. 1—48.) 
[907 


Werminghoß, A., D. Rechtsgedanke v. 
d. Unteilbark. d. Staates in d. dt. u. brand.- 
preuß. G. S. '18, 2411. Rez.: Hist. Jahrb. 
39, 368 Bauermeister. 1908 


Stammiler, Rechts- u. Staatstheorien der 
Neuzeit. Leitsatze zu Vorlesgn. 17. Rez.: 
Schmollers Jahrb. 48, 1—66 Spiegel. [309 

Jacob, K, D. Chimäre des polit. 
Gleichgewichts. Vorläuf. Bemerkgn. 
(Archiv f. Urkden.forsch. 6, 841—64.) 

Rez: Hist. Zt. 119, 320 Michael. [910 


Meisner, H. O., Vom europäischen 
Gleichgewicht (Preuß. Jahrbb. 175, 222 
— 245.) 911 


Hegels, H., Arnold Clapmarius u. 

d. Publizistik üb. die Arcana imperii 
im 17. Jh. Bonn. Diss. 18. 74 S. 
[912 

Wolzendorff, K., D. Polizeige- 
danke d. modernen Staats. E. Ver- 
such z. allgem. Verwalt.iehre unter 
besond. Berü:.ksichtigg. d. Entwicklg. 
in Preußen. (Abhdl. aus Staats- u. 
Verwalt.recht 35) Bresl.: Marcus 


18. VII. 277 S. 10 M. 
Rez.: Schmollers Jahrb. 42, 1218—20 
Brinkmann: Lit. Zbl. 70, 588 f. Hellwig. [913 


Trescher, Hildeg., Montesquieus 
Einfluß auf d. philos. Grundlagen d. 
Staatslehre Hegels (Schmollers Jahrb. 
42, 267 — 3041.) N 1914 

Elsasser, R., Üb. d. polit, Bildungsreisen 
d. Deutschen nach England. s. 189, 18%. 
Rez.: Lit. Zbl. 70. 160; Dte. Lit.- Zeit. 40, 
280-82 Bieber. [915 

Wolzendorff, K., Zur Psychologie 
d. dt. Staatsienkens. Alte Ideen u. 
neue Probleme, (Zt. f. Politik 11, 
452—474.) [916 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Wolzendorff, K. 
rechtsdenken. 


4,50 M. 


Zwingmann, H., D. Kaiser in Reich u. 
Rez.: Zt. f. Politik 11, 
5 Lufft. [918 
Baeseler, G., D. Kaiserkröngn. in 
die Römer, v Karl d. Gr. bis 
Freib. i. Br.: 
Herder. 19. XIV, 135 S. 4M. [919 
Sperling, Eva Studien zur G. der 

i * Freib. Diss 
[920 
Hugelmann, K. G., D. Wirkgn. 
aiserweıhe nach dem Sachsenspie- 
Savigny Stiftg. f. Rechts- 
[921 
Becker, Franz, D. Königtum d. Thron- 


folger im dt. Reich d. Mittelalters. 13. Rez.: 
Mitteil. Hist. Lit. 46, 171—74 Hofmeister. 


922 

Welse, d, Königtum u. Bischofswall 

im fr&änf. u. dt. Reich vor d. Investiturstreit. 
12. 8. 1, 299, Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 47, 
145—49 Hofmeister. [923 
Bauer, Hanns, D. Recht d. ersten 
Bitte bei d. dt. Königen bis auf Karl IV. 
Stuttg.: 
1924 


Christenheit. 13. 


m u. 
Friedr. 11. (800—1220). 


Kaiserkröng. u. Weihe. 


19. 638 


gel (Zt. d 
G. K. A. 40, 1—62.) 


Kirchenrecht], Abhdl. 94.) 
nke. 19, XI, 175 S. 18 M 


— 


Waas, Ad., Vogtei 
d. dt. Kaiserzeit. .1. 


=- 


Cornelimtnster zur 
Ver. 40, 337—3 


schutz 10. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 


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— — aa. 


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. l1 


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im Majorat Österr. 8. 19, 1075. Rez.: Mit- 
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. ˙ äi1J a 


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8. 13, 2812. Rez.: Mitteil. Inst. 
österr. G. forsch. 38, 355 f. Coulin. [941 


Ehrmann, E., Bad. Land u. bad. 

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Bi 


Territor. schöfe v. ee 8. 13, 
445. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 40, 561 f. timming. 


[943 


—— — 


Schneider, Steuern in der Grafsch. 
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Meininghaus, A., D. Entstehg. d. 
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lehens (Beitrr. z. G. Dortm. 25, 192— 
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[945 


*28 


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25, 203—16.) [946 


Hallermanu, H., D. Verfass. d. 
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Krusch, B., D. Hannov. Kloster- 
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Gött. Jg. 1.) Hannov.: Schulze. '19. 
114 S. [948 
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ordag. im Stadtarchiv (Schluß) (Hau- 
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Krosch, W., D. landständ. Verfass. d. 
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Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 83, 279 —82 155 


Stille, Aus d. Verfass. d. Landes Hadeln 
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Hedemann- Heespen, P. v., Die 
olit. Grundzüge in d. G. der holstein. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
952 


Kuntze, H., D. Landgemeinde u. 
ihre Stellg. im Staate im Gebiete des 
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vom 16. Jh. bis heute. Leipz. Diss. 
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Croon, G., D. landständ. Verfass. v. 
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teil. Inst. österr. G. forsch. 38, 375 f. 1955 

Schulte, P. Lamb., D. staats- 
rechtl. Stellig. d. Breslauer Bistums 
zur Krone Böbmen (Oberschles Hei- 
mat 14, 45 — 58.) [956 

Ziesemer, Marienburger Ämterbuch. ’16. 
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Sturm, Er., Grundzüge der Staats- 
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Schranil, Stadtverfass. nach Magdebur- 
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Rez.: Hist. Zt. 120, 324—26 Rehme. [959 

Nagel, Entstehg. d. Straßburger Stadt- 
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17. 115—19. [960 


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Wittrap, A., Rechts- u. Verfass.-G. d. 
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Hamburg, 1684--1810. Hamb.: Gräfe 
& Sillem. 18. VILI, 133 S. 3 M. [970 

Merling, K., D. Deputationen d. Bremer 
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27, 239 -44 Traub. 11 

Schmidt, Harry, D. Friedrich- 
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Jaba, P., D. Kanzlei d. Stadt Zerbst 
bis z. J. 1500. 8. 16, 8726. Rez.: Korr. bl. 
d. G.-Ver. 18, 254 f. E. Müller. [973 

Draeger, G., Verfass. u. Verwaltg. 
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Geschichte einzelner Verhältnisse. 


b) Recht und Gericht. 


Schröder, Rich., Lehrbuch d. dt. 
Rechts-G. 6. verb. Aufl., fortgef. v. 


E. Frhr. v. Ktinßberg. 1.T. Lpz.: 
Veit & Co. 19. X, 774 S. g M. 
976 


Kaindl, R. F., Zur G. des dt. 
Rechtes im Osten. (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts -G. G. A. 40, 275 — 80.) 
(Beerichtiggn. zu Nr. 976.) 977 

Schwerin, Cl. Frhr. v., Dte. Rechts-. 


Ss. 12, 446. 2. Aufl. 15. Rez.: Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.- G. 15, 95—97 Weiz- 
Sticker; Hist. Jahrb. 39, 386 f. O. R. 1978 


Brunner, H., Grundzüge d. dt. 
Rechts-G. 7. Aufl. bes. v. E. Hey- 
mann. Münch.: Duncker & Humblot. 
19. X, 847 S. 12 M. [979 


Hübner, Rud., Grundzüge d. dt. 
Privatrechts. 3. durchges Aufl. Lpz.: 
Deichert. 19. X, 682 S. 30M [980 


Schwerin, Cl. Frhr. v., Grund- 
züge d. dt Privatrechts (Grundrisse 
d. htswissensch. 13). Berl.: Verein. 
wiss. Verleger. 19. XII, 341 S. 11 M. 

981 

Schwind, E. Frhr. v., Dtes. Pri- 
vatrecht. E. Grundriß 2. Vorlesgn. 
1. 1. Wien: Fromme. 19. XVI, 254 8. 
12,50 M. [982 


Wolzendorff, K., Staatsrecht u. Natur- 
recht in d. Lehre vom Widerstandsrecht. 
16,18. 2521. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16/18, 
250—53 Voltelini; Jahrb. f. Nat. ök. u. Statist. 


111, 219— 24 v. Below. 


Fehr, Hans, D. Widerstandsrecht 
(Mitteil. d. Inst. f. österr. G. forsch 
38, 1—38.) 984. 

Febr, H.; D. Waffenrecht d. 
1 2 (8. au 761) 

2: p. (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. G. A. 38.) i 

Rez.: Hist. Jahrb. 39, 887 f. J. R. 

ey 


[985 
H., Dtes. Recht u. jüdisches 
Recht. (Zt.d.Savigny-Stiftg. f. Rechts- 

Germ. Abt. 39, 8314 — 318.) 


G. 

Gierke, J. y, G. des dt. Deichrechts. 
TI. II. 3. 19, 1367. 
Opet; Hist. Jahrb. 


[986 


Rez.: Lit. Zbl. 70, 648 f. 
89, 866 f. K. O. Müller. 


Crebert, Heinr., Künstl. Preissteigerg. 
durch Für- u. Aufkauf. E. Beitr. z. G. des 
Handelsrechts. s. 18. 2511. Rez.: Z. G. 
Oberrh. N. F. 33, 604 - 607 v. Below. [988 


Planitz, H., Studien zur G. d. dt. 
Arrestprozesses. D. Fremdenarrest. 
I. (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
Germ. Abt. 39, 223—308, 40, — 1999 

989 


: 


29 
Buch: @., D. dte. Arrestprozeß in sein. 
tl. Entwieklg. s. 16, 747. Rez.: 


on 
. Archiv f. sächs. G. 40, 42 f. A B. Schmidt. 
990 


[ 
Mayer, Ernst. Geschworenengericht u. 
Inquisitionsprozeß. s. 19, 1403. Rez.: 
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 
101-6 K. O. Müller; Hist. Zt. 119, 11991 
1 


Haupt. 

Planitz, H., Handhaft u. Blut- 
rache u. a. Formen d. mittelalterl. 
Rechtsganges in anschaul. Darstellg. 
Voigtländers Quellenbb. 94.) Lpz.: 
Voigtländer. 18. 106 S. 1, 20 M. [992 

Kehler, J., Üb. Totschlagsühne in dt. 
Rechten (Archiv f. Strafrecht u. Strafpro- 
zeß 65, 161—68.) (998 

Knapp, Herm., D. Beweis im 
Strafverfahren d. Schwabenspiegels u. 
des Augsburger Stadtrechts (Archiv 
f. Strafrecht u. Strafprozeß 68, 25— 


64.) [994 

Hausen, Beim., Zum Scheine gehen 
(Quell. u. Forsch. z. G. Schlesw.- Holst. 7 
21:—28.) 1993 


Pappenheim, M., Rasengang u. Fußspur- 
zu uber (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
Germ. Abt. 40, 70-36.) [996 

Kuorr, W. D. Ehrenwort Kriegsge- 
fangener in seiner rechtsgeschichtl. Ent- 
wicklg. 16. kez.: Dte. Lit.-Zeit. 19, 477 — 
30 Puntschart. 1997 

W., D. Marktprivileg. s. 18, 
2510. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 210—13 
Koehne. [998 


Buch, G., D. Notweg. Seine G. 
u. seine Stellg. im heutigen Recht. 
Münch.: Schweitzer. 19. 101 S. [999 


Reineke, H.. D. Bedeutg. der Gelöbnis- 
gebärde (Zt. d. Savieny-Stiftg. f. Rechts-G. 
8. A. 40, 280—82.) n 


Statz, U., Zweithesthaupt. (Zt. d. Sa- 
vigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 40. 282 f. 
11001 


Pfalz, A.u.Voltelini, H., Forschgn. 
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(Sitz.ber. d. Akad. d. Wissensch. zu 


Wien. Philos.-bist. Kl. Bd. 191. 
un 1.) Wien: Hölder. 19. 48 S. 


Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
G. A. 40. 299—801 Frensdorf. [100% 

Kisch, @., Lpz. Schöffenspruch- 
Sammlg. Hrsg., eingel. u. bearb. 
(Quellen z. G. d. Rezeption 1.) Lpz.: 
Hirzel, 19. XVI, 126 u. 655 S. 45 M. 

Rez.: Lit. Zbl. 70, 871—73 Weizsäcker; 
N. Archiv f. Sächs. G. 40, 426 - 29 Ermisch; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 
40. 318 — 26 Fehr. [1008 . 

Kisch, G., Schöffenspruchsammlgn. 
(Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts-G. 
Germ. Abt. 39, 846—365). (Betr. den 
Kodex Varia 4“ des Görlitzer Rats- 
archivs) 1004 


*30 


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Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 99—101 K. O. Müller. 

[1606 

Koebne, Gewerberechte in dt. Rechts- 
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Köhne, C., Handwerkerrecht in 
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Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 64—71.) [1008 


Hubrich, Ed., D. Entwicklg. d. 
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Bruncken. 18. 146 S 6 M. [1009 


Dopsch , Alf., Neue Forsch. üb. 
d. österr. Landrecht (Sep aus: Archiv 
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in Kommiss. 18. 67 8. 2.90 M. 
Rez.: Zt. d. Savigny - Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. 40, 301 f. Rosenthal. 11010 
Steinacker, H., Ub d. Entstehg. 
d. beiden Fassgn. d. österr. Landrechts 
(Jahrb. d. Ver. f. Landeskde. v. Nieder- 
österr. 16/17, 229—301). 
Rez.: Hist. Jahrb. 39. 368 f. O. R. [1011 
Kováts, F., Preßburger Grund- 
buchführg. u. Liegenschaftsrecht im 
Spätmittelalter (Zt. d. Savigny-Stiftg. 
f. Rechts-G. Germ. Abt. 39, 45—87, 
40, 3 - 69.) [1012 
Reutter, Banutaiding u. Stadtrecht 
d. Stadt Zlabings (Zt. d. dt. Ver. f 
d. G. Mähr. u. Schles. 22, 297 — 888.) 
[1018 
Kraft, J., E. leidvolles Buch. (Forsch. 
Mitteil. z? G. Tirols u. Vorarlb. 15, 125— 


u. 
28). Betr. e. Maleflzbuch d. Gerichts 
Schlanders.) 11014 


Reusch, H., Rechts-G. d. Grafsch. 
Werdenberg. Bern. Diss. 18. 125 S. 
4,50 M. [1015 

Haff, K., Studien zum Waadt- 
länder Stadtrecht. Basel: Helbing & 


Lichtenhahn. 18 58 8. [1016 
Simon, R. H., Rechts-G. der 
Benediktinerabtei Pfäfers u. ihres 


Gebiets. Bern. Diss. 18. 163 S. [1017 

Litscher M., D. Alpkorporationen 
d. Bezirkes Werdenberg. Bern: 
Stämpfli. '19. XI, 134 S. [1018 

Benz, R., D. rechtl. Zustände im 
Lande Appenzell in ihrer hist. Ent- 
wicklg. bis 1513 unt. besond. Berück- 


sichtigg.d. Landammannamtes (Appen- 
[1019 


zell. Jahrbb. 46, Lff. 


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R. [1020 _ 

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Kufsteins bis z. Ausg. d. Mittelalt. 8. 18. 
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Weistämer u. Dorfordugn., Badische. 
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mittel im Strafverfabren d. Stadt 
Freib. i. Br. v. ihr. Gründg. (1120) 
bis z. Einführg. d. neuen Stadtrechts 
(1520) (Archiv f. Strafrecht u. Straf- 
prozeß 62, 484 — 525) 11023 


Beyerle, F., D. älteste Breisa cher 
Stadtrecht. Vorbemerkgn. (Zt. d. 
Savigny -Stiftg. f. Rechts-G Germ. 
Abt. 39, 318—345.) 11024 


Herber, A, D. Lg.-Schwalbacher Ge- 
richtsbuch u. d. Ruhetag (Nass. Heimat hill. 
21, 6— 77.) 11025 

Weinweiler, W, G. des rliein.- preuß. 
Notariats. I. 16. s. 19, 1372. Rez.: Hist. 
Zt. 119, 108 11 Fritz. | 1026 


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Grafsch. Mark 31, 11—34.) [1027 

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kapitels am hochadl. Damenstift 
Essen bis 1600. (Beitrr. z. G. v. Stadt 
u. Stift Essen 38, 119 —78.) 1028 


Meininghass, A.; D. Dortmunder Frei- 
gerichtsmalsstatt bei den Lohern. (Beitrr. 
z. G. Dortm. 25, 149—56.) [1028 

M-ininghaus, A, Seit wann gab es in 
d. Grafsch. Dortmund Kreistühle? (Beitrr. 
z. G. Dortm. 25, 157 - 68.) [1030 


Gosses, J. H., De rechterligke 
organisatie van Zeeland in de Middel- 
eeuwen. Groningen, Wolters. 17. 


IX, 315 8. 
Rez.: Zt. d. Savigny - Stiftg. f. Rechts- 
G. Germ. Abt. 40, 3854—66 J. v. Gierke. [1081 


Frensdorff, F., Verlöbnis u. Ehe- 
schließ. nach hans. Rechts- u. G. quellen 
(Hans. G.bll 23, 291—350, 24, 1—12.) 

[1032 


Opet, O., Dt. rechtl. u. röm. rechtl. 
Bestandteile d. Haubenbandsgerechtig- 
keit. E. Beitr. z. schlesw.-hols 
Rechts-G. (Quellen u. Forsch. 2. G. 
Schles.- Holst. 7, 185—216.) 1038 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Schmidt, Eberh., Entwicklg. u. Vollzug 
d. Freiheitsstrafe in Brandenb.-Preußen bis 
z. Ausg. d. 18. Jh. 8. 18. 2520. Rez.: Hist. 
Zt. 120, 326 f. Rehme. [1034 

Holtze, Frdr., Zur Entwicklg. d. 
Enteign.rechts in d. Mark (Forsch. z. 
brand. u. preuß. G. 81, 140—153.) [1035 


Brünneck, W. v., Zur G. d. alt- 
prenß. Jagd- u. Fischereirechts. (Zt. 
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. Germ. 
Abt. 39, 88 —144.) 11036 


Bachem. 19. 91 S. 3,20 M. [1037 


Sohm, Rud., D. altkathol. Kirchen- 
recht u. d. Dekret Gratians (Aus: 
Festschr. d. Lpz Jur.fak. f. A. Wach.) 
Münch.: Duncker & Humblot. 18. 
VIII. 674 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
G. Kan. Abt. 39, 2383—16 Stutz. 11038 

Lindner, Dom., D. Lehre vom 
Privileg nach Gratian u. den Glossa- 
toren des Corp. jur. canon. Regensb.: 
Coppenrath. 17. 128 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
%. Kan. Abt. 89, 253 —256 Stutz. 11039 

Dorn, J., Jus patronatus (Zt. d. 
Savigny -Stiftg. f. Rechts-G. Kan. 
Abt. 39, 221f.) 1040 


‚ Dorn, J., Oberhöfe im mittelalterl. 
Kirchenrecht (Zt. d. Savigny - Stiftg. 
f. Rechts-G. Kan. Abt 39, 222.) 

[1041 

Lack, Eag., D. kirchl. Steuerfreiheit in 
Dtl. seit d. Dekretalengesetzgebg. s. 19. 
1087. Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. f Rechts- 
68. Kan. Abt. 89, 256— 83 Holtzmann; Dte. 
Lit.-Zeit. 40, 48—46 Dopsch ; Archiv f. kathol. 
Kirchenr. 98, 623-26 Hilling. [1042 
Köstler, R., Consuetudo legitime 
praescripta. E. Beitr. z. Lehre vom 
Gewohnheitsrecht u. vom Privileg (Zt. 
d, Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. Kan. 
Abt. 39, 154—194.) [1043 
Bachner, F. X., Verfass. u. Recht 
der Landkapitel. Geschichtl. Ent- 
wicklg. bis z. Ende d. 19. Jh. Neu- 


markt: Boegl 19. 23 S. 1,50 M. 
[1044 
Pöschl, A., D. Neubrachzehnt 


{Archiv f. kathol. Kirchenr. 98, 3—51, 
171—214, 33380, 497—548.) [1045 
Henrici, H., Üb. Schenkgn. an d. 
Kirche. Antr.vorl. Basel. 16. s. 19, 

1434. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 39, 286 — 40 Schultze. 
1046 


Prochnow, F., D. Spolienrecht u. 
J. Testierfähigkeit d. Geislichen im 


31 


Abendland bis z, 18. Jh. (Hist. Stu- 
dien, hrsg. v. Ebering 136.) Berl.: 
Ebering. 19. 130 S. 5 M. [1047 

Statz, U., Parochus (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. K. A. 40, 314 f.). [1048 

.Schaefer, Rud., D. Versetzbarkeit 
d. Geistlichen im Urteil d. evangel.- 
theol. Autoritäten des 16. Jh. (Zt. d. 
Sayigny-Stittg. f. Rechts-G. K. A. 
40, 99—176.) [1049 

Ebers, d. J., D. Papst u. d. 
Röm. Kurie. I: Wahl, Ordination u. 
Kröng. d. Papstes (Quellensamml. z. 
kirchl. Rechts- G. 3) Paderb.: Schö- 
ningh. 16. VIII, 216 8. 


ez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
Kan. Abt. 39, 229 3: Werminghoff; Theol. 


Lit.-Zeit. 8, 9—11 Lerche. {1050 

Schmidt, Wilh., D. Recht d. 
Bischofswahlen in Preußen. Greifsw. 
Diss. '19. 141 S. [1051 


„ L., Geistl. Gerichtsbarkeit d. 
kathol. Kirche in Preußen. 15 u. 16. . 
16/18, 2578. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 
288 f. Rieker. 11052 
Löhr, J., D. preuß. allgem. Land- 
recht u d.kathol.Kirchengesellschaften. 
Paderb.: Schöningh. 17. 152 8. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. Kan. Abt. 89, 2716—79 Loening. 11053 


Seidenschnur, Wilhelmine, D. 
Salzburger Eigenbistümer in ihrer 
reichs-, Kirchen- u. landesrechtl. Stellg. 
(Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- G. 
K. A. 40, 177-287.) [1054 


Jecklin, C., D. Chorherrengericht 
zu Schiers (49. Jahresber. d. Hist. 
antiquar. Ges. v. Graubünden 57—106). 

[1055 

Krieg, J., D. Kampf der Bischöfe 

gegen d. Archidiakonate im Bistum Würz- 

urg. 14. 8. 16, 3104. Rez.: Zt. d. Savigny - 
Stiftg. f. Rechts-G. K. A. 40, 322—24 Mar- 
tens. 1056 

Amrkein, A., D. Begnad.recht d. Würz- 
burg. Domkapitels (Archiv Hist. Ver. Unter- 
frank. u. Aschaffenb. 60, 111-14.). [1057 

Krieg, J., D. Landkapitel im Bistum 
Würzburg bis z. Ende d. 14. Jh. 16. Rez.: 
Archiv kathol. Kirchenr. 98, 308 - 12 Gescher. 


1058 

Schueffel, S., D. Kirchenhoheit d. 

Reichsstadt Schweinfurt. (Quellen u. 

Forsch. z. bayr. Kirchen-G. 3.) Lpz.: 
Deichert. 18. XIV, 498 S. 

Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 

1°8f. Rieker; Zt. d. Savigny - Stiftg. f. 


Rechts-G. K. A. 40, 3410—43 A. Schultze. 
[1059 


Riedner, D. geistl. 'Gerichtshöfe zu 
Speier im Mittelalt. II. s. 18, 2503. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 39, 774 f. Triebs. [1060 


+32 


Andriessen, H., D. Entstehg. d. 
ev. Kirchengemeinden in Frankf. a. O. 
u. ihre Verhältn. z. Stadtgemeinde. 
Frankf. a. O.: Harnecker. 18. VII, 
104 S. 2 M. [1061 


Coslin, A., Kaiserl. Erste Bitten auf 
Abtei u. Hochstift. Fulda ıVierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 268 71). [1062 


Dora, J., D. Urspr. d. Pfarreien u. An- 
fange d. Pfarrwahlrechts im mitttelalt. 
Köln. s. ’18, 2527. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 
46, 208-10 Koernicke. (1063 

Leineweber, L., D. Besetzg. d. 
Seelsorgebenefizien im alten Herzogt. 
Westfalen bis zur Reform. Arnsberg: 
Stahl 18. XII, 195 8. 

Rez.: Zt. d- Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
G. K. A. 40, 324-26 Stutz. 1064 

Philippi, F., Zur ältesten Ent- 
wicklg. d. Pfarrsystems in d. Münster- 
schen Sprengel (Westfalen. 10, 68—70). 

i 1065 


Müller, Ernst, Zehntsynodalur- 
teile ein. münsterl. Rechtshandschr. d. 
16. Jh. (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. Kan. Abt. 39, 207—220.) [1066 

Linneborn, Joh., D. kirchl. Bau- 
last im ehemal. Fürstbistum Pader- 
born, rechtsgeschichtl.dargest.Paderb.: 
Schöningh. '17. VIII, 299 S. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
G. Kan. Abt. 39, 295 f. Stutz. [1067 

Schmitz-Kallenberg, L., Zur G. 
des fries. Offizialats u. Archidiakonats 
d. münster. Diözese im 16. Jh. (Zt f. 
vaterl. G. u. Altert.kde. (Westfalen) 
75, 1. 281—97.) „ [1068 

Apel, Th., Ub. städt. Kirchen- 

atronate besonders im ehemal. Kur- 
ess. Marb. Diss. 19. 63 S. [1069 


(Mitteil. Ver. G. u. Altert.kde. Erfurt 
39, 1—88.) [1072 


c) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, 
Gewerbe, Handel, Verkehr, 
Stände, Juden.) 


Damsschke, Ad., G. d. Nat.ök. 
E. erste Einführ. 10. durchges. Aufl. 


—— . ̃ ꝛ—— ——— wüũ¹1jẽä— ' —o — m nn m — 


Bibliographie Nr. 1061—1111. 


2 Bde. Jena: Fischer. 18. XVI, 400 
u. IV, 399 S. [1073 


Bücher, K., D. Entstehg. d. Volks- 
wirsch. Vortrr. u. Aufsätze 2. Samml. 
Tübing.: Laupp. IA. III. 403 8. 
9 M. [1074 

Schmoller, d., D. soziale Frage. 
Klassenbildg., Arbeiterfrage, Klassen- 
kampf. Münch.: Duncker & Humblot. 
18. XII, 673 S. 20 M. 1075 


Dopsch, Alf., Wirtschaftl. u. soziale 
Grundlagen d. europäisch. Kulturent- 
wicklg. aus d. Zeit v. Caesar bis auf 
Karl d. Gr. T. 1. Wien: Seidel & Sohn. 
18. XI. 404 S. 27 M. 

Rez.: Hist. Zt. 120, 327—34 v. Below; 
Korr. bl. d. @.-Ver. 67, 49- 54 G. Wolff; Zt. 
d. dt. Ver. f. G. Mähr. u. Schles. 22, 279 
96 Bretholz; Österr. Zt. f. G. 1, v. 
Schwind Cesky Cas. hist. 25. 291—99 Mendl; 
Zt. d. Savigny-Stiftg f. Rechts -G. G. A. 
40, 289—998 Brinkmann. lors 

Passow, R., D. grundherrschaftl. 
Wirtschafts verhältnisse in d. Lehre 
v. d. Wirtschaftssystemen (Jahrb. f. 
Nat. ök. u. Statist. 113, 1—14). [1077 


Below, G. v., Mittelalt. Stadt- 
wirtsch. u. gegenwärt. Kriegs wirtsch. 
Tübing.: Mohr. 18. 52 8. 1,50 N. 

Reg: Hist. Zt. 119, 48589 Wätjen; 
Bist. Jahrb. 39, 370f. K. O. Müller; Mitteil. 
Hist. Lit. 46, 1286—31 Koehne. [1078 


Zielenziger,K., D. alten dt. Kameralisten. 
14. 8. 14, 2990. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
18, 395—400 v. Srbik. . [1079 

Savatier, A., La théorie du com- 
merce chez les physiocrates. Paris. 
18 228 8. 

Rez.: Revue historique 132, 127— 3? Bois- 
sonnade 1080 

Below, 6. v., D. Fürsorge des 
Staates f. d Landwirtschaft. E. Er- 
rungenschaft d. Neuzeit (Jabrbb. f. 
Nat. ö k. u. Statist 110, 695— 786.) [1081 


Strakosch-Graßmann, G., Ernte- 
aussichten v. 1919—1923 u. die Be- 
deutg. klimat. Perioden f. G. u. Land- 
wirtsch. Wien: Manz. 19. IV, 466 8. 
9,35 M. [1082 

Strakosch * Graßmann 9 G., D. 
242 jähr. Perioden in d. klimat. G. 
Dtls. (Dte G.bll. 19, 1—32.) [1083 


Kaphahn, F., . 1648“ u. „1919“. 
Hist. Proben zur Liquidierung d. Weit- 
krieges (Vierteljschr. f. Soz.- u 
Wirtsch.-G. 15, 252 — 67). 1084 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Hibler, J. J., D. Eibsee u. d. 
Badersee. E. kultur- u. wirtsch.ge- 
schichtl. Studie. Mit viel. Aufnahm., 
Porträts. Münch.: Mich. Müller. 18. 
XIV, 126 S. 3 M. [1085 


Müller, Jak., G. d. wirtschaftl. 
Entwickig. d. Prämonstratenserabtei 
Arnstein a. d. Lahn seit d. Gründg. 

139) bis z. Aufhebg. (1808). Münst. 
iss. 18. VIII, 61 8. [1086 


Jeiter, E., Weinbau u. Weinhan- 
del in Bacharach u. seinen Tälern bis 
z. Ende d. 18. Jh. Bonn. Diss. '19. 
XII, 108 8. [1087 

Bijdragen tot de economische Ge- 
schiedenis van Nederland metg. door 
de Vereenig. Het Nederl. Econ.- 
Hist. Archief gevestigdt te s’Gravenh. 
Deel 1. 2. s(ravenh.: Nijhoff. 16. 
278, 295 S. 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
15, 1335—38 Baasch. [1088 

Kempken, Fr., D. wirtschaft. 
Entwickig d. Stadt Oberhausen (Tü- 
bing. staats wiss. Abhdl. 15). Stuttg.: 
Kohlhammer. 18. X, 128 S. 3,50 M. 


[1089 

Laufköter, C., D. wirtschaftl. 
Lage d. ehemal. braunschw. Zister- 
zienserklöster Michaelstein, Mariental 
u. Riddagshausen bis z. J. 1300. 1. T. 
(Beitrr. f. d. G. Niedersachs. u. West- 
Hildesh.: Lex. 19. XIX, 


orden. Berl.: Wartburgverl. 19. 70 S. 
414. [1091 


s. 19, 1219. Rez.: Dte. Lit.- 
Zeit. 39, 687 f. Zycha. [1042 
eB v. Wichdorff, Beitrr. z. G. d. ehe- 
mal. Zinnbergbaues bei Ölsnitz im Sächs. 
Vogtlande (Jahrb. f. d. Berg- 
wesen in Sachs. 92, 32—50.) 


Geiger, 0., D. Steinbrüche am Born- 
berg bei Wendelstein (Mitteil. V. f. G. d. 
' Stadt Nürnberg 22, 147—173). [1094 

Denker, H., D. Waldbesitz d. 
Klosters Neuwerk im Oberharz nach 
d. alten Urkden (Zt. Harz-Ver. 51, 
22—77.) [1095 

Wiemers, F., D. Salzwesen an 
Ems u. Weser unter Brandenb.-Preußen. 
E. Beitr. z. Entstehgs.-G. d. Stadt 
Oeynhausen. Münst. Diss. 19. XI, 
169 8. ` [1096 
Müller, Alf., Ub. d. kursächs. 
Oberforst- u. Wildmeisterei im Ers- 
gebirge (Tharandter forstl. Jahrb. 69 
(18), 342 —58). [1097 


u. Hütten- 
[11393 


+33 


Müller, J., Mitteil. üb. d. Gothaer 
Töpfergewerbe (Mitteil. d. Ver. f. Goth. @. 
u. Altert.forsch. 17/18, 36—43). (1098 

Baehr, S. H. E., D. Steinkohlen- 
bergbau im Plauenschen Grunde. Lps. 
Diss. '17. 134 S. 

Rez.: N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 40, 430- 33 Zaunick. [1099 

Krebs, Jul., Aus d. Vergangenh. 
d.ReichensteinerBergbaus(1540— 1811) 
lI. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 52, 103 
—150.) [1100 
Strauß, K., D. Entwicklig. d. 
Töpferkunst in Niederschles. 1. (Mit- 
teil. d. G. u. Altert.-Ver. zu Liegnitz 
7, 4777). 1101 

Seydel, H., Beitrr. z. G. d. Siegel- 
stein- u Glasschnitts u. d. Glaserzeugg. 
im Riesen- u. Isergebirge (Schles. 
Vorzeit in Bild u. Schr. N. F. 7, 248 
262). [1102 

Fischer, Karl D. alte Kreibitzer 


R. 
Glashutte (Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. in Böh- 
men 58, 1—15.) 11103 


— 


Gerdes, Heinr., G. d. dt. Bauern- 
standes. 2. verb. Aufl. (Aus Natur 
u. Geisteswelt Nr. 820.) Lpz.: Teub- 
ner. 18. IV, 124 8. 1,20 M. [1104 


Kretzschmar, H., D. Einfluß d. 
hohenzoll. Kolonisat. auf d. Ausbreit. 
d. Dt. tums bis 1713 (Dte. G. bll. 19, 
119-40). [1105 

Bonwetsch, G., G. d. dt. Kolonien 
an d. Wolga. (Schr. d. dt. Auslands- 
instit Stuttg. 2) Stuttg.: Engelhorn. 


19. 132 8. 3.20 M. 
Rez.: Zt. dt. Ver. f. G. Mähr. u. Schles. 
23, 18.5 f. Bretholz. 11106 


Kühn, Joh., D. Bauerngut d. alt. Grund- 
herrsch. 12. Rez.: Hist. Zt. 120, 334—36 
Sander. [1107 


Weizsäcker, W., Neue Literat. z. 
böhm. Agrarrechts-G. (Mitteil. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 57, 253—58.) 

[1108 

Fischer, G., Stud. z. Getreide- 
olitik. Tirols im 16. Jb. (Schmollers 
ahrb. f. Gesetzgebg. usw. 42, 115-- 
124.) [1109 

Meyer, Ernst, D. Nutzungskorpo- 
rationen im Freiamt (Taschenb. d. hist. 
Ges. f. d. Kanton Aargau 19, 5—191). 
(Auch Zür. Diss. 19.) [1110 

Knapp, Th., Neue Beitrr.z. Rechts- 
u. Wirtschafts-G. des württ. Bauern- 
standes. 2 Bde. Tübing.: Laupp. 
19. VII, 210; X, 234 S. 26M. [1111 

Müller, K. 0., D. Alpgüter d. 
oberschwäb. Klöster Hofen u. Wein- 


34 


garten. E. Beitr. s. G. d. Alpwirt- 
schaft. (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 16, 1—24, 159—210.) [1112 


Lappe, J., D. Entstehg. u. Feld- 
markveıfass. d. Stadt Werne (Zt. f. 
vaterl. G. u Altert.kde. (Westfalen) 
76, 1, 56—211.) [1113 

de Jonge van Ellemeet, De 
Drentsche Marken - Organisatie (Bij- 
dragen voor vaderl. geschiedenis en 
ou.lheidkunde. 5. Reeks Deel 6, 1—88). 

: 1114 

Haase, A., Zur G. d. fürstl. Güter 
im Amte Gröbzig währ. d. 1. Jh. d. 
Dessau. Verwaltg. (v. 1718 an). T. 8. 
(Mitteil. Ver. Anhalt. G. 18, 1— 142.) 

1115 

Zlekursch, J., Hundert J. schles. 1 
G. L. 1a. 2489. Rez.: Jahrb. f. Nat.ök. u. 
Statist. 113, 335—53 Fuchs; Hist. Jahrb. 39 
371 f. Sacher. (111 

Goerke, 0., D. Privilegien d. dörfl. 
Bevölkerg. d. Kreises Flatow (Zt. d. 
Hist. Ver. f. d. Reg.bez. Marienwerder 
56, 1—84.) [1117 

Steffen, H., D. ländl. Mühlen- 
wesen im Deutschordenslande (Zt. 
westpr. G.-Ver. 58, 71—92). [1118 


D. dt. Hanse. Rede, 


Gierke, J. v., 
Stuttg.: Enke. 18. 30 S. 1,20 M. 
[1119 


Langenbeck, W., G. des dt. Han- 
dels seit d. Ausgange d. Mittelalt. 
2. Aufl. d.G. d. dt. Handels. (Aus Natur 
u. Geisteswelt Nr. 237.) Lpz.: Teub- 
ner. 18. 141 S. 1.20 M. [1120 


Schmoller, d., D. älteren dt. 
Kaufgilden u. die der Nachbarländer 
(Schmollers Jahrb. f. Gesetzgebg. usw. 


42, 47—92). [1121 
vogel, W., G. d. dt. Seeschiffahrt. Bd. 1. 
„15. 8. 18, 2473. Rez.: Brem. Jahrb. 27, 


232-37 Entholt; Mitteil. Hist. Lit. 46, 131 — 
36 C. Müller. 11122 

Schmeidler, B., Vom Wikinger- 
schiff z. Handelstauchboot. Dte. See- 
schiffahrt u. Seehandel v. d. Anfäng. 
bis z. Gegen w. (Wissensch. u. Bild. 
151.) Lpz.: Quelle & Meyer. 19. 86 S. 
1,25 M. [1123 

Mäller,Conr.‚Altgerm.Meeresherrschaäft. 
11. S. 16, 8018. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 
47, 19 22 Cohn. 1124 

Hernig, k, Zur Verkehrs-. Ost- u. 
Nordeuropas im 8.— 17. Jh. s. 18, 2466. Rez.: 
N. Archiv 41, 776 f. Hofmeister. [1125 


Scheffel, P. B., Verkehrs-G. der Alpen. 
Bi. 2. s. 8, 698. Rez.: Mitteil. Inst. 
österr. G. forsch. 38, 191 Heuberger. [1126 


ae ͤ— T— —-—¼ — 


. 


Bibliographie Nr. 1112—1171. 


Frey, en österr. Alpenstraßen 


in früher. Jh. (Aus Österr. Ver- 
gangenh. 19.) Lpz.: Haase. 19. 
103 8. 1,50 M. [1127 


Domenig, R., Zur G. d. Kom- 
merzialstraßen in Graubünden. Chur: 
Schuler in Kommiss. 19. VII, 214 S. 
11 M. [1128 

Kölner, P., D. Basler Rhein- 
schiffahrt. Basel: Helbing & Lichten- 
hahn. 18. 86 S. 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 34, 393f. 
Stenzel. 1129 

Schwendimaun, J., Luzerner Han- 
dels- u. Gewerbepolitik vom Mittel- 
alter bis z. Gegenw. Luzern. 18. 
VIII. 390 8. [1130 

Hanselmann, Fr., Das Post- u. 
Ordinariwesen in Schaffhausen bis 
1848. (Beitrr. z. vater. G. Hrsg. v. 
hist.-antiqu. Ver. d. Kant. Schaff haus. 
H. 9. 18). 11131 


Krag, W., Die Paumgartner von 
Nürnberg u. Augsburg. E. Beitrr. z. 
Handels-G. d. 15. u. 16. Jh. (Schwäb. 
G.-Quellen u. Forschgn. 1.) Münch.: 
Duncker & Humblot. 19. VIII, 137 S. 
6 M. [1132 

Krauß, R., oe Jahrmärkte 
u. Messen (Württ. Vierteljhefte. f. Landes- 
G. N. F. 27, 45—60). [1133 

Dietz, A., D. zwei Reichsmessen 
zu Frankf. a. M. Frankf.: Minjon. 
(19). 116 S. 5 M. [1134 


Müller, Eag, Fürstbischöfl. Münst. u. 
fürstl. Thurn- u. Taxische Postheamte im 
Hochstift Münster 1531—1808 (Zt. f. vaterl. 
u. Altert.kde. (Westfalen) 17, 1, I 


Smit, Homme Jacob, De opkomst 
van den handel van Amsterdam. Onder- 
zoekingen naar de economische ont- 
wikkeling der stad tot 1441. Amsterd. 


14. 
2, 
(113$ 


G.bll. 23, 189—236.) ; 

Held, O., Hans. Einheitsbestrebga. 
im Maß- u. Gewichtswesen (Hans. 
G.bll. 24, 127—168) [1138 

Baasch, E., Zur Statistik des 
Schiffspartenwesens (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 211—384). [1189 

Berres, J. J., Münster u. seine 
handelspolit. Beziehgn. zur dt. Hanse. 
Münst. Diss. 19. VIII, 64 S. [1140 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Szymanski, H., D. Entstehg. des 
Evers der Niederelbe (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. 84, 103—120). [1141 


Moltke, Siegfr., D. Leipziger 
Messen im Kriege einst u. jetzt. Lpz.: 
Meßamt f. d. Musterwesen. '18. 55 B. 
3 Taf. 1,50 M. [1142 


Wendt, H Schlesien u. d. Orient. s8. 
19,1292. Rez.: : Hist. Zt. 119.111—1 Zz iekursch; 
Lit. Zbl. 70, 177 79 Köbner: Hist. Jahrb. 
39, 860 König; Hans. G. bll. 23, 277 - 80. W. 
Stein. [1143 

Götz, L. K, Dt.- russ. Handelsverträge 
ra Mittelalters. s. 19, 1296. Rez.: Viertel- 

„ 8oz.- i Wirtsch.-G. 15, 12 — 23 
Reine; Hist. Zt. 120, 307—10 Brinkmann; 
Hans. G. bll. 24, 291—310 Stein; Zt. Ver. 
Lübeck. @. u. Altert.kde. 20, 153—359 Techen. 

(11 

Schroeder, H. G. v., Der Handel 
auf d. Düna im Mittelalter (Hans. 
G. bll. 23, 238—156). [1145 


Löffler, Kl., Gr.-Nowgorod u sein 


Peterhof (Dt. G.bll. 19, 49—67). [1146 


Stein, W., Sommerfahrt u. Winter- 
fahrt nach Nowgorod (Hans. G.bll. 24, 
205— 226). [1147 


e > prsprung d. Zunftwesens. 
„ Aufl. in, Rez.: Korr. bl. d. G.- 
18, 47-48 Brinkmann) Hist. Jahrb. 2 
f. Grupp. 111 48 
Wever, L., D. Anfünge d. dt. 
Leinengewerbes bis zum Ausgang d. 
14. Jh. Freib. Diss. 18. 71 S. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 15, 11821 Wätjen. [1149 
Merian, A., Zunftwesen in Alt-Aussig 
(Forts.) (Mitteil.d. Ver. f. @. d. Dt. in Böh- 
men bë, 144- 60, 193— 203). [1150 
Stohr, A, Zur G. der Klein- u 
Großuhrmacher im Fürstbistum Wirz. 
burg (Monatshefte f. Kunstwiss. 12, 
237 — 46.) [1151 
Ebert, W. H. K., D. Lodweberei 
jn d. Reichsstadt Nördlingen. Nörd! : 
Beck. 19. VIII. 1018. 4 M. [1152 
„ D. fremden Krämer zu 
ne i. Br. Zürich im Mittelalt. bis 
8 an h. 6, 3027. Rez.: Zt. 
en N. F. 33, 148 f. Hefele; s. da- 
n G v. Below, Chronol. u. system. Dis- 
2 De S. 2985—97 ; Schlußwort v. Tis 
e 
Wagner, Gertr., D. Gewerbe, d. 
Bader u. Barbiere im dt. Mittelalt. 
Freib. Diss. 18. 85 S. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz. 
G. 15, 118—21 Wätjen. 
Kley, Herib., Stud. z. G. u. Valas 
Aachener Wollenambachts. 8. 19, > 
Rez.: Hist. Zt. 149, 123 Brinkmann. [1155 


Bippen, W. v., D. brem. Gewand- 
schneider (Brem. Jahrb. 27, 7 
1156 


u. Wirtsch.- 
55 


des Lübecker Marktes: 


35 


Warncke, Joh., D. Paternoster- 
macher in Lübeck (Zt. V. Lübeck. G. 
u. Altert.-kde. 19, 247 55). [1157 


Witt, A., D. Verlehnten in Lübeck. 
T. 3. (s. 19, 1162.) (Zt. d. Ver. f. 
lübeck. G. u. Altert.kde. 19, 2: 188 
Hedemann- - Heespen, P. v, E. 
Gang durch d. Gewerbe unser. Ver- 
gangen. er Ges. schlesw.-holst G. 
48, 1—195). [1159 


Germar, H., D. Schneiderhand- 
werk in Lpz. bis z. Ausg. d. 17. Jh. 
Lpz. Diss. 18. 117 8. [1160 


Schulze, Franz, D. Handwerker- 
organisat. in Freiberg i. S. bis z. Ende 
des 16. Jh. (Mitteil. des Freiberg. 
Altert -Ver. 52, 1—86) (Teildr.: 
Heidelb. Dise, 18 u. d. T.: Wirt- 
schaft). Maßnahmen d. Freiberger 
Zünfte.) 1161 


Kohte, D. Innung d. Goldschmiede 
in ae (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen. Jg. 19. 72—77). 11162 


Mummenhoff, E., D. Findel- u 
Waisenhaus zu Nürnberg. Orta-, Kul- 
tur- u. Wirtsch geschichtl. (Mitteil. V. 
f. G. d. Stadt Nürnberg 22, 3—146.) 

1183 

Bücher, Berufe d. 19 Frankf. 

M. im ler 14. 8. 675. Rez.: 
Anz: f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 39, 101—232 
E. Schröder. 11764 

Schespper-Arndt, Stud. z. G. d. Lebens- 
haltg. in Frankf. währ. d. 17. u. 18. Jh. s. 
18, 2 gl. Rez.: Schmollers Jahrb. 42, 1231 
31 Feig. 11165 

Ebert, A., D. Lebensmittelpolitik 
d. freien Reichsstadt Dortmund (Beitrr. 
z. G. Dortm. 25, 1— 109). [1166 


Hartwig, J., Lübecks Einwohner- 
zahl in früherer Zeit (Mitteil. d. Ver. 


f. Lübeck. G. u. Altert.kde, 18, 77— 
92). [1167 
Rörig, F., Z. Bau- u. Wirtsch.-G. 


1. D. heutige 
Kanzleigebäude (Mitteil. d. Ver. f. 
Lübeck. G. u. Altert. kde. 13, 3-11). 
> 

Techen, Fr.. Bürgerrecht u. Lott- 
acker zu Wismar (Hans. G.bll. 24, 
169—204). 11169 
Keyser, E., D. bürgerl. Grund- 
besitz d. Rechtsstadt Danzig im 14. Jh. 
(Zt. westpr. G.-Ver. 58, 1—70.) [1170 
Retzbach, A., D. Freiburg. Armen- 
pflege vom 17. bis z. 19. Jh. (Zt. d. 
Ges. Beförd. G.kde. Freiburg 34, 69 
—116.) 1171 


+36 


Liese, W., Westfal. alte u, neue 
Spitäler (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.- 
k ze ee 77, 2, 128—89). [1172 


tz, M., E. Zerbster Brunnenbuch 
(Altteil Ver. Anhalt. G. 13, 143—59). {1178 


Aubin, G., D. Berufe der Stadt 


Bautzen in Handel u. Gewerbe vom 
15.--18. Jh. (Vierteljschr. f. Soz. 
u. Wirtsch.-G. 15, 235—561.) [1174 


Quassowski, B., Obrigkeitl. Wohl- 
fahrtspflege in d. Hansestädten des 
Dt ordenslandes (Braunsberg, Elbing, 
Königsberg, Kulm u Thorn) bis 1525. 
I. (Zt. westpr. G.-Ver. 59, 1—68.) 

[1175 

Beer, K., Zur älteren Bevölkerg. 
statistik Prags u. einiger anderen 
Städte Böhmens (Mitteil. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen. 58, 74—88). 1176 


Sombart, W., D. sau Kapitalismus. 
3. umgearb. Aufl. 17, s. 19, 1299. 
Rez.: Dte. Di Zeit. or 101 Sieveking: 
Rez. v. Bd. 1: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch, -G. 15. 111—18 Häpke; v. Bd. 1 u. 2: 


Cesky Casop. hist. 28. 85—98 Šusta: Jahrb. 
f. Nat.ök. u. Statist. 110. 623—27 9 
1177 


Below, G. v., D. Entstehg. des 
modern. Kapitalismus u. die Haupt- 
städte (Schmollers Jahrb. 43, 1—18). 
(Zur Kritik v. Sombart.) [1178 


Hohoff, W., Zur G. des Wortes 
u. Begriffes „Kapital“ (Forts.) (Vier- 
teljschr. f. Soz. u irtsch.-G. 15, 
281—310). [ 1179 


Rtrieder, J., Studien z. G. kapital. Or- 
ganisationsformen. s. 19. 1297. Rez.: Hist. 
nn 19, 110—2323 Rörig. (1180 


Fuchs, B. A., D. Geist d. bürgerl.-kapi- 
talist. Gesellsch. E. Untersue he. üb. seine 
Grundlagen u. Voraussetzen. 14. Rez.: 
Mitteil. Hist. Lit. 46, 268—273 Koehne. (1181 

Schöttle, G., D. Geldkurs in vom 
Feinde besetzten Landstrichen. E. ge- 
schichtl. Rückbliek (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 25—63). [1182 


Siebert, A., Üb. Entstehg. n. Ent- 
wicklg. d. öffentl Kredits im Groß- 
herzogt. Baden. (Preischr. d. fürstl. 
Jablonowskischen Ges.) Lpz.: Teub- 
ner. 19. 105 8. [1183 

Joetten, W., Zur G. d. Essener 
Börse. Erlang. Diss. ’19. 91 S. [1184 

Sieveking, H., Zum 300. Jahres- 
tag der Gründg. d. Hamburger Bank 
(Zt. Ver. f. hamb. G. 28, 52—81.) ii 


— — 


Bibliographie Nr. 1172 — 1229. 


Schulte, Aloys, D. hohe Adel im 
Leben d. mittelalterl. Köln (Sitz ber. 
d. 8 Akad. d. Wissensch. Philos. 
phil. u. hist. Kl. Jg. 19, Abh. 8). 
Münch. Franz in Kommiss. 19. 68 S. 
3 M. 11188 

Ganzenmüller, W., Neuere Theo- 
rien zur Entstehg.-G. des niederen 
Adels (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
82, 272 — 88). [1187 

Plotho, W. v., Waren d. Minis- 
terialen von Rittersart frei oder un- 


frei? (Vierte joci f. Wappen-, Siegel- 


u. Familienkde. 47, 27—79.) [1188 


v. Klocke, Fr., Zum Begriff 
Patriziat (Familiengeschichtl. Bl. 816, 
Sp. 145 — 50). 11188 

Jwand, F. G., D. Wahlka Kalk 
tionen d. 17. u. 18. Jh. u: ihr 
auf d. Entwicklig. d. eder n 
Prädikatrechts d. dt. hob. Adels. Bibe- 
rach: Dorn. '19. V, 37 S. 4 M. [1190 


Bast, Jos., D. Ministerialität d. 
Erzstifts Trier. Beitrr. z. G. d. nieder. 
Adels. (Trier. Archiv. Ergänzg. heft 17.) 
Trier: Lintz. 18. VIII, 111 S. 12 M. 

[1191 

Meininghaus, A., Zur Standes-G. 
der Grafen v. Dortmund (Beitrr. z G. 
v. Dortm. 25, 169-91). (1192 


v. d. Decken- Offen, Vom Lande 
Kehdingen. II. Ub. d. Urspr. d. Adels 
im Lande Kehdingen (Jahrb. d. Männer 
vom Morgenstern 17, 383—565). [1193 


Bobé, L., D. Rittersch. in Schlesw.- 
Holst. v. d. ältest. Zeit bis z. Ausg. 
d. röm. Reichs 1806. Glückstadt: Au- 
gustin. 18. 105 S. 4 Taf. 7,50 M. 

[1194 


Mayr. B.. Zur Frage d. Freisassenrechts 
in. Tirol. Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 15, 113—16.) 11195 

Peuker, M., Beitrr. z. G. d. böhm. Frei- 
sassen (Mitteil. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böh - 
men 57. 143—176.) [1196 

Heek, Ph.. n n. Grafschafts- 
bauern in Ostfalen. s. 19, 1335. Rez.: 
Bist. Zt. 120, 545 f. N 1197 

Lempe, D. bäuerl. Minist. d. 14.—16. Jh. 
i. Erzh. "o 11. Rez.: Mitteil. Inst. österr. 
G. forsch. 38, 1961. Dopsch. (1198. 


Elbogen, J., G. d. Juden seit d. 
Untergange d. jüd. Staates.: (Aus Na- 
tur u. Geisteswelt 748.) Lpz.: Teub- 


ner. 19. 126 S. 1,75 M. [1199 
Münzer, kgm., D. Juden. in d. G. Nach 
e. Vortrage. Wien: Braumüller. 18. III, 

4 S. 1.80 M. [120 


Geschichte ‚einzelner Verhältnisse. 4137 


Eppenstein, S., Zur Früh-G. d. "Geßler, A. E., D. Entwicklig. d. 
Juden in Dtl., besonders in liter. u. Geschütz wesens in d. Schweiz v. sein. 
%ultur. Hinsicht. (Monatsschr. f. G. Anfängen bis z. Ende d. Burgunder- 

i ent. 63, 165. —86.) kriege. (Mitteil. d. antiquar. Gesellsch. 

[1201 | Zürich. 28, Bd. Heft 3 n. 4) Zürich: 

‚ 5 Heer in Komm. 19. 111 u. 80). [1216 
Orell. n. Forschen. z. G. d. Juden in 


ns Pas f 6: Rosenberg, Jahrb. 47 , 8. Mantel, Alfr., G. d. Zürcher Stadt- 
18. 243. ez.: Sc i . 42, 377— igg. i j. bl. A 
79 Bunzel ; Dte. Lit. Z en 40. 231 f Gold . Gesang. (11 Zurich), Aa 15.81 8. 

Machsteln, D. Inschriften d. alten Juden- 4,80 M. [1217 
ea Ze Ne Krauß: If 915 Schudel, A., D. militär, Dienst- 
162 f. Krauß. i (1203 Pflicht u. persönl. Bewehrgg. im Rechte 
_ Pribram, A. F., Urkden. u. Akten | Berns 1700—98, E Beitr. zur Berner 
æ. G. d. Jaden in Wien. I. Abt. all- | Rechts-G. Bern. Dissert. 18. [1218 
gem. T.: 1626—1847, Bd. 1 u. 2 (Quell. N Bernoulli, A., Basels Stadtbe- 
u. Forsch. z. G. d. Juden in Dt. -Gsterr. wachg. u Verteidigg. im Mittelalter 
VIII, I u. 2): Wien: Braumtiller. 18. (Basler Zt, f. G. u. Altert. kde. 17, 
CLXIV, 633 u. 735 8. 40 M. 31643). [1219 


2 Lit. 5 10, 15 A 705 ~ Bernoulli, A., D. Organisation v, 
item nauer, J., FrankfurterJu enstättig- asels Kriegswesen im ‚Mittelalter 
keiten im Mittelalter Monatsschr. f. G. u. 
Wissensch. d. Judent. H 187— 99), (1205 (Basler Zt. f. G.u. Altert.kde. 17, 120— 
Paels, E., Zur G. d. Juden in d. Aachena, 61). | [1220 
Gegend (Zt. Aachener @.-Ver. 40, 287—95). | Stöcklein, H., Beitrr. zur G. d. Augs- 
_ in Pl. 206 | burger Waffenschmiedekunst (Zt. Hist. Ver. 
Kober, å., Zur G. d. Juden in Flörsheim Schwaben u. Neuburg 44, 48 — 52). 11221 
Wass. Heimatbil: 21, S0580); [1207 ‚Mehsfeidt, Ta., Lübecker Geschütz u. 
Salfeld, S., D. Mainzer Jnden- | Lübecker Geschützinschriften Mitteil. Ver. 
erben. (Mainzer Zt. 12/13, 144—56). f. Lubeck. G. u. Altert. kde. Heft 14. Nr. 1. 19). 


N 


Neufeld, 8., D Juden im thür 11208 Hofmeister, H., D. Wehranlagen org. 
gebiet währ. d Mittelalt. 17. 1 as albingiens. $. 19. 1484. Rez.: Korr.-Bl. d. 
Rez.: N. Archiv f. Süchs. G. u. Altert. kde. A d. Ran en Komm. 2, fl 61 0 Korr. 
39, 433—34 Ermisch. [1209 en- Cerm. Komm. 2, 61—64 i [1325 

„„ Hof meister, H., D. Entstebg. d. 
d) Kriegswesen. Spi Befestigungswesens in Nordwestdtl. 

Erben, W., Schwertleite u, Ritter. | (KKorr.bl. d. G. Ven 67, 54—60). [1224 

schlag. Beitrr. zu ein. Rechts-G. d. Haenel, E., Z. ältesten G. d. Dres- 


Waffen (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, 105 — dener Rüstkammer (Zt. f. hist. Waffen- 
68) (auch sep.: Dresd.: v. Baensch- kde. 8, 181—92), [1225 


Stifte 19 63 8.) Nüäller, deer säe i 
l : : ; eor B K. D. sächs. Za fenstreich 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. (Archiv f. Kultur-G. 145 11520). 


112286 
K. A. 40, 312 f. Stutz. [1210 
Johannsen, O0, D. Anwendg. d. WR 

Gußeisens im Geschützwesen d. Mittel- Goldschmidt, E. F., G. u. Wir- 


alt. u. d. Renaissance (Zt. f. hist. Waffen- kungs kreis d Organe d. Militär erichts- 
de. 8, 1—20). [1211 | barkeit v. Ende d. Mittelalt. bis nach 
Rathgen, B., D. Drehkraftgeschütz d. dt. Revolution im Nov. 1918 (Samm- 


in Dtld. (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, 54 — | lg. militärrechtl. Abhdlg. u. Studien 

66). [1212 | Bd. 3. Heft 4), Rastatt: Greiser, 19. 
Forrer; R., E. Kalender für König Mat- 144 8. 4,50 M. : 5 

thi i j 180 Rez.: Zt. d. S -Stiftg. f. Rechts-G. 

Büchsenschatzen "in, Darateil latente e. C. A. 40, 570 v Boni - Stitte. f. Rec [1227 

22—39). [1213 Priebatsch, F., G. d. preuß. Off. 


Rieß, b. d. Ursprg. d. Bergbarte 1 orpe. Bresl.: Priebatsch. 19. 
76 8. 


(Vitteil. d. Freib. Altert.. Ver. 51. 9— 1228 
22, 52, 87-92), [1214 Freytag-Loringhoven, Fror. v., 
er — Politik u. Kriegführg. Berl.: Mittler. 

Weigel, D. Stadtbefesti g. Neutitscheins | 18, IX, 252 S. 9,76 M. : [1229 
Et. d. dt. Ver. f. d. G. Mähr. u. Schles. 23 _ Aus; u 
159—169), ` [221% 


e i ' 


38 


e) Religion und Kirche. 


Festgabe, Alois Knöpfler zur 
Vollendg. d. 70. Lebensjahres gewidmet 
v. sein. Freunden u. Schülern. Hrsg. 
v. H. M. Giet} u. G. Pfeilschifter. 
Freib.: Herder. 17. VIII, 415 S. 

Inh. u. a.: J. B. Aufhauser, Baye- 
rische Missionsarbeit im Osten wäh- 
rend d. 9. Jh. A. Bigelmair, 
Nikolaus Ellenbog u. d. Reformation. 
— J. Dorn, Stationsgottesdienste in 
frühmittelalterl. Bischofsstädten. 
L. Fischer, Jvo v. Chartres d. Er- 
neuerer d. Vita canonica in Frank- 
reich. — J. Göttler, Zur Entstehgs- 
G. des altbayer. Schulrechts. — G. 
Gromer, Zur G. d. Diakonenbeichte 
im Mittelalter. — J. Hörmann, P. 
Beda Mayr v. Donauwörth, ein Jre- 
niker d. Aufklărungszeit. — W. v. 
Kepp or Zur G. d. Predigt. — A. 
M. Koeniger, D. Recht d. Militär- 
seelsorge in d. Karolingerzeit. ; 
Rid, D. Wiedereinsetzg. Kaiser Ludw. 


— 


d. Frommen zu S. Denis (1. März 884) 


u. ihre Wiederholg: zu Metz (28. Febr. 
835). — O. Schilling, D. vermittelnde 
Charakter d. thomist. Staatslehre. — 
U. Schmidt, Ulrich Burchardi. E. 
Gedenkblatt zur Reformation in d. 
Diözese Bamberg. —J.Sickenberger, 
Kirchen-G. u. neutestamentl. Exegese. 
— D. Stöcker, D. alte Franziskaner- 
kloster in Münch. in sein. Beziehgn. 
zum bayer. Fürstenhause bis zum Re- 
formjahre 1480. [12298 


Festschrift, Theolog., für G. Na- 
than. Bonwetsch zu sein. 70. Geburts- 
tage. Dargebot. v. H. Achelis. .. 


Lpz.: Deichert. 18 III, 147S. 5 M. 


Inh. u. a.: v. Walter, D. Sonder- 
stellg. Bernb. v. Clairvaux in d. G. d. 
Mystik. — Knoke, Caspar Calvörs Be- 
teiligg. an d. kirchl. Unionsbestrebgn. 
sein. Zeit. — Stange, D. luther. Lehre 
v. Abendmahl. 1229 b 


Jeremias, Alfr., Allgem. Reli- 
gions-G. Münch.: Piper. 18. XV, 


259 S. 9,00 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 360—63 Clemen. 
[1230 


‚ Beß, B., Unsere religiösen Er- 
zieber. 2. Aufl. 17. 

Rez.: Dt. Lit.-Zt. 89, 649-5? 0. Balz 

1 


mann. 

Schubert, H. v., Grundzüge d. 
Kirchen-G. E. Uberblick 6. verb. u. 
erw. Aufl. Tüb.: Mohr. 19. XI, 3448. 
6,76 M. [1232 


VII, 471S. 9M. 


Dogmen-G. 2. 


Bibliographie Nr. 1230—1271. 


Marx, J., Lehrbuch d. Kirchen-G. 
7. verb. Aufl. Trier: Paulinusdrucker. 
19. XVI, 936 S. 15 M. [1233 


Müller, Karl, Kirchen-G. 2. Bd. 
2. Halbbd. 5. u 6. Lief. Tüb.: Mohr. 
XXIII u. S. 577—788. Je 8 M. [1234 


Heussi, K., Kompendium d. Kir- 
chen-G. 4. verb. Aufl. Tüb.: Mohr. 19. 
XV, 638 S. 12 M. [1235 

Zange, Frär., Zeugnisse d. Kir- 
chen-G. aus denkwürdigen Schriften, 
Reden, Briefen u. anderen Quellen. 
2 Aufl. Gütersloh: Bertelsmann. 19. 

[1236 

Schremmer, B., Lebensbilder aus 
d. Kirchen-G. Tüb.: Mohr. 19. VIII. 
381 S. 10M. [1237 

Göller, E., D. Periodisierung d. 
Kirchen-@. u. d. epochale Stellg. d. 
Mittelalt. zwischen d. christl. Altert. 
u. d. Neuzeit. Akadem. Rektoratsrede. 
Freib. i. Br.: Guenther. 19. 67 S. 8 M. 

[1238 


Wiegand, Frdr., Dogmen-G. des 
Mittelalt. u. d. Neuzeit {Ev.-theol. Bibl., 
hrsg v. Beb) Lpz.: Quelle & Meyer. 
19. VIII, 176S. 6 M. [1239 
Bonwetsch, G. N., Grundriß d. 
verb. Aufl. Gütersloh: 
19. IV, 219 S. 12 M. 

[1240 
Arnold, C. F., D.G.d. alten Kirche 
bis auf Karl d. Gr. in ihrem Zusammen- 
bang mit d. Weltbegebenheit. kurz dar- 
gestellt. (Ev. - theol. Bibl., hrsg. v. Beß) 


Bertelsmann. 


Lpz.: Quelle & Meyer. '19. XVI, 284 S. 
7M. l [1241 
Pijper, F., De Kloosters. „Gra- 
venh.: Nijhoff. 16. VIII, 379 8. 
4,25 fl. | 
Rez.: Lit. Zbl. 18. 246f. Japikse; Fran- 
zisk. Studien 5, 101—8. [1242 


Dörholt, B., D. Predigerorden u. 
sein. Theologie. Jubil.schr. Paderb.: 


Schöningh. 17. IV, 159 S. 2 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 824f. en 


Meyer, Joh., Liber de viris illustr. 
ordinis Praedicatorum, hrsg. v. Fr. 
P. v. Loë (Quellen u. Forschgn. zur 
G. d. Dominik.ord. in Dtl. 12). Lpz.: 
Harrassowitz. 18. VII, 92 S. Í A 


Schüpferling, M., D. Tempel. 
herren in Dtl. Diss. Freib. (Schw.) 
15. 264 8. 

Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 34, 
137—39 Stenzel. [1245 


Geschichte einzelner Verhältnisse, 


Butler, C., Benedictine monachism. 
Studies in Bened. li and rule. Lon- 
don: Longmans. 


19. 395 S. [1246 
Spettmann 


H., Mittelalterl. Fran- 
ziskanerhandsrhrr. d. K. B. Nationgl. 
mus. in München (Franzisk. Studien 
5, 209 — 20). i 
t, 


8.) 

Rarnikol, E., Studien z. G. d. Brüder 
v. gemeinsamen Leben. 9. 19, 1559. Rez.: 
Lit. Ztbl. 70, 781 f.; Dt. Lit -t. 40, 190 94 


Löffler. 11249 


238 S. 12 M. 
als Gött. Diss.) i 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 277 fl. Gotthardt; Zt. 

d Erziehg. u. d. Unterr. 7, 29497 
Theol. Lit.-Zt. 44, 60 f. Gf Hoens- 
[1250 
Bibliogr. zur G. d. 
en. (Dt. G.bll. 16, 


Ver. f. thür. G. u. Altert.kde. 
mpe. [1251 


3 
broech 
Wolf, Rud., 
Dt.-Ordensballei 
6—98). 


Rez.: Zt. 
31, La 
— 

Mohlberg, K., Ziele u. Aufgaben 

d. liturgiegeschichtl. Forschg (Litur- 
giegeschichtl. Forschg. 1). Münst: 
Aschendorff. 19. VI, 52 8. 3,20 M. 
1252 
urgiewis- 


[1253 
Schreiber, Georg, Mutter n. Kind 
in d. Kultur d. Kirche. Studien zur 
Quellenkde. u. G. d. Karitas, Sozial- 
hygiene u. Bevölkerungspolitik. Freib. 
i. Br.: Herder. 18 XX, 160 S. 6 M. 


Rez.: Zt. f. kath. Theol. 43, 155-57 
Krus. [1254 
Stöckelberg, k. A., Die schweizer. Re- 


(Anz. f. sch weizer. 


liquienrodel d. 9. bis 20.Jh. 
G. N. F. 16, Heft 2.) 11255 

Reiter, Versuch ein. Zusammen- 
stellg. d. Kirchentite] u. Kirchenpa- 
trone in Württ u. Hohenzoll. (Archiv 


f. christl. Kunst. 16, 1ft.) 11256 


Stapper, D. Feier d. Kirchenjahres 
an d. Kathedrale v. Münst. im hohen 
Mittelalter. (Zt f. vaterl. G. u Altert.- 
kde. (Westf) 75 1 181). 1257 


39 


Hennecke, Edg., D. mittelalter. 
Heiligen Niedersachs. (Zt. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. 83, 123 —130.) [1258 


D. Schutzheiligen d. vor- 
irchen in d. Städten d. 
heutigen Kgr. Sachsen (Beitrr. zur 
sächs. Kirchen-G. 31). (1259 


m ae a — 


Naegle, A., Kirchen-@. Böhmens. 
(8. 19, 1502.) T. Wien u. Lpz.: 
Braumüller. 18. XIII, 517 

Rez.: Gött. Gel. Anz. 181, 398 — 400 Bon- 
wetsch; Mitte; d. Dt. in Böhmen 
57, 261 f. O. We 11260 

Naegle, A., D. hl. Wenzel. Rekto- 
ratsrede. Prag: Calve. 19. 48 8 4 M. 


0 


l. Ver. G. 
ber. 


Oer, F. Frhr. ., Urspr. 
fahrtskirche Maria-Trost bei 
Styria. 18. 85 S. 70 Pf. 

Simonet, J., D. kath. Weltgeistl. 
Graubündens (44. Jahresber, d. Hist.- 
antiqu. Gesellsch. v. Graubünden 107— | 
222), [1263 

Wiad, R., Zur G. d. Zwyerhauses u. d. 
Zwyerkapelle bei Altdorf (0. G. freund. Mit- 
teil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte 74, 305 — 10). 

[1264 
Besteh. u. ein- 
Stadt u. Kant. 
tückelberg. 
g & Lichten- 
M [1265 


— 


Kirchen, Basler. 
egang. Gotteshäuser in 
asel. Hrsg. v E. A. 8 

2. Bdch. Basel: Helbin 
2.50 


hahn. 18. 106 8. 
Lindner, Fr., Alphabet. Namensverz. 
G. d. Pfarrei Ull i 


stadt 
(Vierteljschr. f. 
milienkde. 47, 20—26). 


f zur 
in Mittelfranken 
- Siegel- 


rtraud in Würz- 
— 1920. Würzb. : Bauch 
. 5M. [1267 


Lebens 


Pfarrherrn v. St. 
rg v. J. 1248 
19. VII, 133 
Beitrr. zur G. d. kirchl. 
zu Heidenheim a. Brz. im Mittelalte 

württ. Kirch-G. 22, 110—121). 
Tambält, d., Zur G. d. ehem. Säckinger 
atronatspfarrei Reiselfingen (Zt. f. G. d. 
berrh. N. F. 33. 114—5 ). [1269 
Pfleger, L,, Beitrr. zur G. d. 
Predigt u. d. religiösen Volksunter- 
richts im Elsaß während d Nittel. 
alters. Münch.: Weiß 18. 61 8. (Sep. 
ans: Hist. Jahrb. Bil. 38). 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
602 f. Kaiser. 


Bram, Eine alte Kirchenordng Jo- 
hanniskirche zu Weißenburg (12. Jahresber. 
- Ver. zur Erhaltg. d Altert. in Weißen: 
burg u. Umgeg., 52 —57). . [12708 
Baumann, J., G. d. St. Aegidien- 
kirche u. d Kapuzinerkloster in d. 
freien Reichsstadt Speier. Speier: 
Jäger 18. VII, 1208. 3 M. {1271 


N. F. 83, 
11270 
d 


40 


Paas, Th., E. Steinfelder Altarbild als 
Zeuge der Potentinuslegende (Annal. Hist. 
Ver. Niederrhein 102, 129—139). [1372 


Grijpink, P. M., Kerkelijk register 
op de rekeningen van den vicaris- 
generaal van het bisdom Utrecht (Bijdr. 
gesch. bisdom v. Haarlem 39, 14 127 

| 1273 


Klocke, F. v., D. an ebr. „ecclesia Anga- 
riensis in Susato ‘ (Zt. vaterl. G. u. Altert.- 
kde (Westfal.) 77, 1, 147 f.) (1274 


Waters, G., D. münsterschen kathol. Kir- 
chenliederbücher vor 1677. 8. : 
Dt. Lit.-Zt. 39, 1017—19 Hertel. 


Zuhorn, W., Kirchen-G. d. 
Warendorf. I, 1: G. d Pfarren. Waren- 
dorf: Schnell. 18. XVI, 400 S. 9 M. 

11276 
Kothert, H., D Vikarien d. Kreuz- 
altars an d. Marienkirche zu Dortmund 
(Beitrr. z. G. Dortmunds 25, 111— 37). 
[1277 


Reuter, H., D. St. Michaeliskirche 
in Lüneburg. E. Rückblick auf ihre 
1000jähr. G. am 500 jähr. Jubeltage. 
Hannov.: Hahn. 18. 88 S. 3M. [1278 


Human, A., Analekten Sachs.-Mei- 
ning.Kirchen-u.Schul-G. T.1:Vorrefor- 
mator. Zeit u. Reformat. Zeitalter. 
(Schrr. Ver. f. sächs.-meining. G. u. Lan- 
deskde. Heft 76) Hildburgh.: Gadow. 
18. 172 S. 3 M. 1279 

Nowack, A., Priestermorde in Schlesien 
aus alter Zeit (Oberschles. Heimat 15, 44— 
51). (1280 

Schalte, P., Lamb., D. Ursprung d. 
Satzes d. Institucio ecclesie v. den 
Bischofssitzen Schmograu, Ritschen, Bresl 
(Oberschles. Heimat 14, 117—28). 11231 

Freyteg, H.. Landgeistliche aus d. Um- 


geg. v. Danzig vor d. 
pr. G.-Ver. 58, 111—324). 


Hübl, A., D. Bruderschaften an d. 
Schottenkirche in Wien (Berichte u. 
Mitteil. d. Altert.- Ver. zu Wien 50, 1— 
23). [1283 

Huemer, Blas., D. Salzburger 
Benediktiner-Kongregation 1641 -1808 
(Beitrr. zar G. d. alten Mönchtums u. 
d. Bened.ordens 9). Münst.: Aschen- 
dorff, 18. XIV, 1598. 5 M. [1284 

Huemer. Es Zur G.d. Salzburger Bened.- 


Kongregation (1#41—1808) (Stud. u. Mitteil.z. 
G. d. Bened.ordens 39, 174—77). (1285 


Wäger, F., G. des Kluniazenser- 
riorats Kueggisberg: Freib. i. Sch.: 
ragniere. ’17. XVIII, 226 S. 


Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
K. A. 40, 3288—80 Stutz. [1286 


Bäbler, I., D. Schriftsteller u. Schreiber 
d. Benediktiner- Stifts St. Ulrich u. Afra in 


eformat. (Zt. west- . 
1282 


t 


Bibliographie Nr. 1272 — 1833. 


Augsburg während d. Mittelalters 8. '19, 
1580. Rez.: Lit. Zbl. 69 437f. A. L. Lay en: 
3287 


Hist. Jahrb. 60, 542 f. Zibermayr. 

Fischer, J. L., Eutwicklgs.-G. d- 
Benediktinerinnenstifts. Ursprig Schl.) 
(Studien u. Mitteil. z. G. Bened.ordens 
39, 45 67). - {1283 

Stöckerl, D., D. Marian. Herren- 
u. Bürgersodalităt bei 8. Jakob in Bam- 
berg v. 1618 —1918. Bambg.: Buchner. 
18. IX, 898. 2 M. [1289 


Spirkner, B., G. des Klosters 
Niederviehbach (Verhdlg. Hist. Ver. 
Niederbayern 54, 2, 1 —96). [1290 


Rottenkolber, Studien zur G. des 
Stiktes Kempten. . (Studien u. Mitteil. 
zur G. d. Bened.ordens 89, 265—303). 

[1291 


Leistle, D., D. Abted. S. Magnus- 
stifts in Füssen (Studien u. Mitteil. zur 
G. d. Bened.ordens 39, 30440). [1292 


Schaefer, Albr., D. Orden des hl. 
Franz in Württemberg V. 1350—1517 
(Bil. f. württ. Kitchen-G. N.F. 23, 1 ff.) 

1298 

Schaefer, Albr., D. Reimchronik d. Bar- 
füßerklosters in Eßlingen (Franzisk. Studien 
5, 235—302). [1294 

Obaer, K., Äbtissinnen u. Konventslisten 
d. Klosters Frauenalb (Zt. f. d. G. des Ober- 
rhein. N. F. 83, 421-32). [1295 

Kaiser, J. B., D. Anfänge d. Observanz 
in Metz (Franzisk. Studien >, 18—48). [12 

wellsteln, G., D. Zisterziense- 
rinnenkloster Herchen a. d. Sieg (Stu- 
dien u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 
39, 341— 75). [1297 

Kartels, J., Wechselbeziehgn. ZW. 
d. Mainzer Kapuzinern u. d. Kurfürsten 
v. Mainz (Franzisk. Studien 5, 289 — 
301). [1298 

Bendel, F. J., D. Wahlrecht d. Abtei 


Prüm (Studien u. Mitteil. zur G.d. Bened.- 
ordens 39, 444 —48). [1299 


D-rsch, W., Hess. Klosterbuch, s. 18, 
2556. Rez.: Korr.-Bl. d. G.-Ver. 18, 285 f. 
Schultze; Hist. Zt. 119. 499 Schultze. 11800 
Löffler, Kl., D. Fraterhaus Wei- 
denbach in Köln (Annal. Hist. Ver. 
Niederrhein 102, 99—128). [1801 . 


Neuhaus, W., Geschichtl. Nachrr. 
üb. d. frühere Praemonstratenser- 
kloster Scheda (Zt. f. vaterländ. G. u. 
Altert.kde (Westfal.) 76, 2, aant 


Brück, Herm., D. Kalandskon- 
fraternität zu Wiedenbrück (Zt. f. 
vaterländ. G. u. Altert.kde (Westf.) 75, 
2, 143 —62). 11303 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 41 
; Limneborn, J., Kleine Beitrr. zur Mirbt, C., D. Einheitsgedanke in 
G. d. 2 isterzienserinnenklosters Wor- d. G. des Protestantismus. (In: Göt- 
meln bei Warburg im 17. u. 18. Jh. tinger Universitäts-Reformationsfeier 
‘Zt. f. vaterland. G. u. Altert.kde (West. am 31. Okt.1917. Gött.: Dieterich. 18. 


fal.) 76, 2, 174—217). [1304 8. 11—31) [1319 
w 11 1 1 G., B it . G. d. Ki t = 
Drolshagen (Zisterzien Ur G, 18, 40 fl.) Müller, Karl, Zur G. u. zum Ver 


[1305 ständnis d. Episkopalsystems (Zt. d. 
Della Yalle, H., D. Benediktine- 30 Eny- Stiftg, f. Rechts-G. K A 


Tinnenklöster d. Bistums Osnabrück im 39, Guk D TEE E nn 
i ij iss ` er, K., D. „E. c 
510. alter. Münst. Diss. 16. s, ee Frömmigkeit. 5. 18, 19008 Rez.: 

1610. 1 it.-Zt. 39, 707-9 Kaweran. [1821 

Rez.: Studien u. Mitteil. zur G. d. Bened.- 

Ordens 89, 224—27 Krahmer. [1306 


Heuser, = 


D. Vor-G. d. preuß. 
Union (Preuß. r 


V 
Mekel, A., D. Anfängen. d. kirchl. Rechts. ahrbb. 174, 35—53). 
stelle. a. ankust chor! errnstifts St. Peter | [1322 
@uf d. Lauterber e bei Halle. Diss. 16. Kyi 
Rez.: Archivf. kat ol. Kirchenrecht 98, 312 _ f d. reli? Kij Kirn agule. d. e Po tiege 
(1807 137; Dt. Lit.-Zt. 39, 545—48; Mitteil. Hist 
de bf, Rad., D. Ty meln H N Lit. 46, 125—27 v. Hauff. [1323 
nde bei Halle a. S. v. sein. ntstehg. bis 
a sein. Authedg. (1200—1511). 15. 8. 18, Kissling, Joh. B., D. dt. Protestan- 
2561. Pez st er. f. thür. G. u, Altert.. tismus, 1817—1917. E. geschicht]. 
e. 31, 545. 


ampe. (1308 Darstellg. Bd. 2. Münst.: Aschendorff, 
Pusch, II., D. Meininger Franzis- 18. XI, 440 S. 


erkloster. Mit ein. Urkdenb. (Neue Rez.: v. Bd. 1 u. 2: Lit. Abl. 70, 469 fl. 
Beitrr., prsg. A d. ingen Berg altert. BE 
forsch. Ver. in Meiningen 29). [1309 2 

Buttenbe , F., s D. Eit zu Völker, K., D. Entwicklg. d. Pro- 


rg : A ; 
--80). | testantismus in Österr. (Österr. Ruhmes- 
Gerbstedt (Zt, d. Harzver. 52, 1915 halle. 4. Reihe: Aus Oesterr. Ver- 
Lemmens, L., Zum Jubelfeste d. | gangenh. 12) Lpz.: Haase, 18, 115 8. 
eächs. Provinz v. hi. Kreuze (1518 — a 85 5 8 
1918) (Franzisk, Studien 5, 15 1 in unserer Kirche (Korr.bi. d. Ver. f. sieben. 


nn 


, bürg. Ldskde. 41 [1326 

Schlager, P., G. d. Franziskaner- Lenckner, F., D. Recht am alt- 
klosters zu Glistrow in Mecklenburg württ. ev. Kirchengut. Stuttg.: Kohl- 
(Franzisk. Studien 5, 69—82), 11312 hammer. 19. 68 8. 11827 
Depdalla, w., G. d. Klosters Lekno- Diehl, W., Zur G. d. Staatsgehälter 


9098 2% Lekno: Selbstverl. 17. der rheinhess. ev. Pfarreien (Archiv f. 


Rez.: Hist. Monatsbl. f. d. Prov. Posen 1555 G. u. Altert. kde. N. F. san 11828 
19, 80—83 Bickerich. 11313 8 re 

Waschinski, E., Bilder ans d. Leben | Diehl, W., Ordinations- u. Jntro- 
d 


Posener Jesuitenklosters duktionsbuch d. Burggrafsch. Fried- 


m . . 
(Hist. Monatsbl. f. d. Prov. Posen 19, | berg(Beitrr, zur hess. Kirchen-G. Bd. 7, 
97—117), [1314 H. 2. 18, | [1329 
Roth, + D. Dominikaner u Fran- Schell, O., Beitrr. zur G. d. refor- 


ziskaner im Dt.-Ordenslande Preußen | mierten Gemeinde in Elberfeld (Zt, 
bis zum J. 1466, Königsb. Diss. 19. Berg. G. ver 51, 208—61). [1830 
165 S. [1316 _ _Grabau, R., D. ey. Predigerministerium 

d. Stadt Frankf. a.M. 13 Z.: Et. d 


13. . 

SER Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. K. A. 39, 286 —94 

Btuhlfauth, G., E. kirchengeschichtl. Martens. En I 
Bildniszentrale. E.Anregg. u. eine Bitte. (Zt. Ruprecht, Rud., D. Pietismus d. 
' Nrchen-G. 38, 41—52). [1316 | 18, Jh. in den hannoy. Stammländern 


àt kirenutaack, L., Zur G. u. Aufgabe d. (Studien zur Kirchen- G. Niedersach- 
Kirchen 28, tas Organisationen. da sens 1) Gött.: Vandenh. & Rapr. 19. II, 
Lindeboom, J, De dogmenhistor. | 206 8. 6 M 11332 

Emit Troeltsch (Theo- Rauke, L, F., Zur Lübeck. Katechismus- 


"gisch Tijdschrift 53, 182—223), [1918 K. 46. Fr. 11. 4 8 ne 


42 


VNVoeeck, O., Pflichten u. Rechte d. 
Prediger im alten Bremen (Bremisches 
Jahrb. 27, 93—114). 133 


‚ Witzmaun, G., D. Reformationsjubel- 
feiern im Herzogt. Gotha in d. Jhen. 1617, 


Bibliographie Nr. 1334—1391. 


Hartmann, R. J., D. Tübinger 
Stift. E. Beitr. zur G. d. dt. Geistes- 


& Schröder. 


765. Scheel; 
11848 


177 u. 1817 (Mitteil. Ver. f. Goth. G. u. = ; 179f. 
Altert. forsch. 17/18. 1-30). [1335 van Slee, J. C., De Jllustre School 
Thiele, Verz. d. Geistlichen im Gebiet te Deventer. 1630—1878. Hare ge- 
d. Reichsstadt Mühlhausen i. Thür. v, d | schiedenis. s’Gravenh.: Nijhoff. 16. 
Reform. bis zum Ende d. Selbständigk. 1303 | XII, 295 S. 6.50 A 
(Möhlnaüs. G.bIl. 48/19, 1—11). [1336 |. „295 8. DU I 
en ; Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unterr. 
J. Prediger- | (1347 


Dibeltus, O., D. 
seminar zu Wittenberg 1817—1917. 
Berl.-Lichterfelde: Runge. 18. 
408 u. 89 S. 15 M 


Wotschke, Th., 
nationen v. Schlesiern 
Gemeinden (Korr. bl. Ver. f. G. d. ev. 
Kirche Schles. 16, 30—76). [1338 

Rademacher, Beitrr. zur Prediger- 
G. d, im Kreise Trebnitz 1653 u. 54 
reduzierten Kirchen (Korr. bl. Ver. f. G. 
d. ev. Kirche Schles. 16, 298—308). 

[1339 


D. Evangelium unter dem Kreuz 
im Lande Posen (Reform. im Lande 
Posen II.) Posen: eV. Vereinsbuchhdl. 
17. 1618. 2.50 M. - 

Rez.: Hist. Monatsbl. f. d. Prov. Posen 
19, 88—85 Balan. [1340 

Mannhardt, H. G., D. Danziger 
Mennonitenge meinde. Ihre Entstebg. 
u. ihre G. v. 1569—1919. Danz.: Jobn 
& Rosenberg. 216 8. 3 M. [1341 


Hassenstein, Joh., D. G. d. ev. 
Kirchen iin Ermlande seit 1772 (Schrift. 
d. Synodalkomm. f ostpreuß Kirchen- 
G. 22). Königsb.: Gräfe & Unzer. 18. 
116 8. 3M. 11342 

kerstan, E. G., Elbings ev. Kir- 
chen bis zur preuß. Besitznabme d 
Stadt 1772. Königab. Diss. 18. 48 8. 
(Teildr.) 1343 


[1337 
Wittenberger Ordi- 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 


Bezold, F. v., D. ältesten dt. Uni- 
versitäten in ihrem Verhältnis zum 
Staat (Aus Mittelalter u. Renaiss. 
220—45.) 11344 

Wagner, Karl, Register zur Matri- 
kel d. Universität Erlangen 1743 — 
1843. Mit ein. Anh.: Weitere Nachtrr. 
zum Altdorf. Personenreg.V E.v.Stein- 
meyer(Veröffentlg. d. Ges. f. fräuk. G. 
4. Reihe Matrikeln Bd. . Münch.: 
Duncker & Humbl. 118. LX, 652 8. 


M. 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 142 Bock. [1345 


| Meyer, A. O., 


f. außerschles. 


919, 72—76 Jantzen. 
D. Universität Kiel 


u. Schlesw.- Holst. in Vergangenheit 


u. Gegenwart. Vortr. Kiel: Mühlau. 
19. 26 8. 1M. 
Goebel, O., Hamburger in d. elm - 


stedter Promoviertenliste 
' hamburg. G. 38, 17983). 
EN Weyl,Rich., EinVierteljahrtausen.d 
Kieler Gelehrtenleben. (Archiv f. 
Kultur-G. 14, 81—114, 236—60) [1350 
Wecken, Fr., Helmstedter Promovierten- 
liste (Mitteil. d. Zentralstelle f. dt. Per- 
sonen- u. Familien- G. 15, 51—79). 11351 
Beitrige zur G. d. Universität 
Rostock. Aus Anlaß d. 500-Jahr- 
Feier hrsg. (Beitrr. Zur G. d. Stadt 
Rostock Il, 5—81). [1352 
Friedenabarg, W., 1. d. Universität 
Wittenberg. 8.19 1681. Rez.: Zt. d. Sa- 
vigny-Stiftg. À. 89. 270—78. Bi : 
Dt. Lit.-Zt. 40. 5718—81 Kaufmann, Lit. Zbl. 
7, 21 f.; Hist. ierteljschr. 19, M" f. Keußen; 
Gött. Gel. Anz. In, 222—33 Frensdorff; T eol. 
Lit.-Zt. 44, 18f. Kattenbusch. [1353 
Liber Decanorum. D. Dekanats- 
buch d. theol. Fakultät zu Wittenberg. 
In Lichtdruck nachgebildet. 1. t. 
Halle: Niemeyer. 18. 48 S. 12 M. 
[1354 
S, Norske ma- 
(Forhandl. 1 vi- 
1 Kristiania. 


(Mitteil. Ver. 
134 


, Thormodsoeter, 
gistre 1 Wittenbe 
denskapsselskapet 
1—49). 1355. 
Bechwald, W., Vogtländ. Geistliche u. 
Studenten in Wittenberg U. Rostock 1538 — 
1807 (Mitteil. Ver. f. vogtländ. G. u. N 


kde. 27, 75 8). Ii 
Rich., D. Universität 


| Foerster, 
| Bresl. einst u. jetzt. 4 akad. Reden. 


Bresl.: Koeuner. 19. 75 S. 3,50 M. 
[1357 

D. Matrikel d. Universität Känigsberg. 
Bd. 8: Regist. 17. 8. 19. 1685. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 290 f. Keußen. [1358 
Söhnel, H., Niederlaus. auf mittelalterl. 
Universitäten (Niederlaus. Mitteil. 14, er 


| 
| 
| 


-meining. 


10). 
Rückert, 0 Stammbb. sachs. 
(Fami- 
1360 


Studenten aus d. Zeit v. 1750—185 

lien-G.bll. 15, 1089—18). 

R., Pyritzer Studenten 

bis zum J. 1800 (Balt. Stadien. 1 
3 


21, 71—114). 


Geschichte einzelner Verhältnisse. ”13 


* 


T. gogik, Lexikon der, hrsg. v. E. M. 

Roloff. d. 2—5. '18 —17, Rez.: Zt. f. G. 

d. rziehg. u. d. Unterr. 8/9, 68— 72 . 

1805 

Ziegler, Th., G. d. Pädagogik. 4. A. 

17. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 66 f. R. er 
1 

Stö le, R. Reiseberr. als Quellen zur 

gik (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. 

Unterr. 8/9, «4£.). [1864 

trys, D. Staatsroman d. 16, u. 17. Jh. u. 

sein d. ghungsideal. Würzb. Diss. ’ı3. 

Rez.: Dt. Lit. t. 89, 12 —17 v. Martin. [1865 


Paulsen, Frdr., G. d. gelehrten 
Unterr. auf d. dt. Schulen u. Universi- 
täten v. Ausgang d. Mittelalters bis 
zur Gegenwart. Nit besond. Rück- 
sicht auf d. klass. Unterr. 3. erweit. 
Aufl. v. R. Lehmann. Bad. 1. Lpz.: 
Veit & Co. 159. XXVII, 636 S. 11 M. 

1366 


5663—869 Preisendanz: Zt. G. d. Oberrh. N. 
F. 34, 18#f. Sillib.: Hist. Jahrb. 39, 303—9 
Schottenloher: Zbl. f. Bibl. wesen 85, 268 
24 Eichler; Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 
38, 121 —27 Steinmeyer. , [1377 

Löffler, Kl., Dt. Klosterbiblio- 
theken. (Görres-Gesellsch. zur Pflege 
d. Wissensch. im kathol. Del. 1. Ver- 
einsschr. 1918.) Köln: Bachem in 
Komm. 18. 72 S. 1,60 M 


bbilol o Ait t. do, 87. Lehmann; 
Berl. philol. Wochenschr. 89, 3:3—26 Achelis. 


[1878 

Schmidt, Ph., D. Bibliothek d. 
ehem. Dominikanerklosters in Basel 
(Basler Zt. f. G. u. Altert. kde. 18, 
160 - 254). [1378 
Iltterwieser, D. Freisinger Domkapitels- 
bibliothek zu desang d. Mittelalters (Zt. 
f. Bücherfreunde. N. 9, 227—31). [1380 


Christ, K, Zur G. d. griech. Handschrr. 
a (Zbl. f. Bib ‚wesen 36, 3—34, 
-66 


; 1381 
Sohmidt. id., D. Bibliothek d. mitten 
Reichsrittersch. zu Friedberg i. d. Wetter- 
au (Zbl. f. Bibl.wesen 85, 149—534). 11382 

Löffler, kl., D. Bibliotheken v. Korvei 
(Zt. f. Bücherfreunde. N P 10, 18643). — 
bers., D. Fuldaer Klosterbibliothek (ebd. 
194—202). 11852 

Baasch, E., D. Kommerzbibliothek in 
Hamburg. Ein Rückblick vorzägl. auf ihre 
ältere G. (Zbl. f. Bibl.wesen 36, 147—57.) 


Schering, A., D. alte Chorbibliothek d. 
Thomasschule in Lpz. (Archiv f. Musik wis- 
sensch. 1, 275— 78). [1885 

Rosenblum, L., D. medizin. Abt. 
d. Katalogs d Klosterbibliothek Alt- 
Zelle. Lpz. Diss, 18. 92 S. {1388 

Fliegel, Maria, D. Dombibliothek 
zu Bresl. im ausgehend. Mittelalter 
(Zt. Ver. f. G. Schles. 63, 84—133). 
(Auch Bresl. Diss, 18). [1387 


Schlüter, w., D. Dorpater Universitäts- 
bibliothek (Zbl. f. Bibl.wesen 35, 1—15). [1388 


— 


Loserth, J., D. protestantischen Schulen 
d. Steiermark im 16. Jh. 16. 8. 19, 1687. 
Rez.: Pt. Lit.-Zt. 39, 1067—69 Loesche. [1367 
„. Rolleder, A., D. Schulen d. Stadt 
Steyr ind. Reformationszeit. W otke, 
D. Organisierg. d. ital. Gymnasien 

i. J. 1817. — Wotke, K., D. Epochen 
d. staatsbürgerl. Erziehg. in Osterr. (Bei- 
trr. zur österr. Erziehgs.- u. Schul-G. 
Heft 18). Wien: Fromme 18. III, 
4, 20 M. 1358 
Henggeler, R., G. d. Residenz u. 
d. Gymnasiums d enediktiner v. Ein- 
siedeln in Bellenz. (Mitteil. Hist. Ver. 
hwyz, Heft 27.) [1869 


‚Wyfß, J., D. Bieler Schulwesen v. 
sein. Anfängen bis zur Vereinigg. d. 
Stadt mit d. Kant. Bern 1269—1815. 
Biel: Kahn. 19. IV. 2058. g fr. 
i | [1370 

Monumenta Germ. yaedagog. Beih. 1: 
À. St olze, D. dt. Schu en u. d. Realschu- 
len d. Allgäu. Reichsstädte his zur Mediatis. 
218, 2576. Rez.: Hist. Jahrb. 39, 378f. 
Hindringer. 11871 

‚Peter, 4., Zur fränkischen Schul -G. 
(Beitrr. zur bayr. Kirchen -G. 26, 25—29.) 
1372 
, Welßmenn, K., D. Matrikel d. Gyman. 
20 0 zu Hof. s. 18, 837. Rez.: Dt. Lit. 
Zt. 89. 685 f. Streuber. 11873 

Steln, D. Schulwesen Heidenheims v. 
97. bis 19, Jh. (Württ. Lierteljhefte. f. Lan- 
des-G. N. F. 27, 163—786). [1374 

Warstſen, W., G. d. Katechetenschule 
u. d. höheren Bürgerschule in Berne 1610 
1918, Oldenburg: Littmann. '18. VI, 98 S. 
2M. [ 375 

Burda, Untersuchgn. zur mittelalterl. 
Schul-G. im Bistum Bresl. 3 15, 286 


Rez.: Schles. G. bl. 18, 14 f. Maetschke. 11876 


d. 
49 


— 


Schottenloher, K., D. alte Buch. 
(Bibliothek f Kunst- u. Antiq. sammler 
14.) Berl.: R. C. Schmidt. 19. 280 S. 
67 Abb. 12 M. 

- Rez.: Zbl. f. Bibl. wesen 36, 84. 11389 

Lehmann, Paul, Aufgaben u. An- 
reggn. d. latein. Philologie d. Mittel- 

alters (Sitzgs. ber. d. bayr. Akad. d. 
Wiss. Philos.-philol, u. hist, Kl. Jg. 18. 
5. Abhdlg.). Münch.: Franz in Komm. 
18. 59 8. 1,20 M. 

Rez.: Lit. Zbl. 70, 541—46 Manitius; 
Internat. Monatsschr. 18, 783ff. Voßler; 

Archiv f. d. Studium d. neueren Sprach. u. 


Liter. 39, 259—#ı F. Liebermann; Berl. 
Philol. Wochenschr. 89, 511—17 A. L. Mayer. 


- {1890 

Lehmann, F., V. Mittelalter u. v. d. 
latein. Philolo ie d. Mittelalters 14. Rez.: 
Lit. Zbl. 6s, 824 Hofmeister. - [1391 


ene g d ohe, Mittelalter]. Dtl. 
„A. d. Schweiz. Bd. 1 bearbeitet v. P. Leh- 
mann. g. 19, 1730. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 89, 


+44 


Norden, Ed., D. antike Kunst- 
prosa v. VI. Jh. v. Ch. bis in d. Zeit 
d. Renaissance. 2. Bd. 3. Abdr. (S. 
451—968 u. 20 8.) Lpz.: Teubner. 18. 
17 M. 1392 
Burdach, K., Reformat., Renaiss., 
Humanismus. 2 Abndlg. tib. d. Grund- 
lage moderner Bildg. u. Sprachkunst. 
Berl.: Paetel. 18. 220 S. 6 M. [1398 
Borinski, K., D. Weltwiederge- 
eburtsidee in d. neueren Zeiten. I. 
. Streit um d. Renaiss. u. d. Ent- 
stehgs.-G. d. hist. Bezieh. begriffe Re- 


` naiss. u. Mittelalter (Sitzgs. ber. d. bayr. 


Akad. d. Wiss. Philos.-philol. u. hist. 
Kl. Jg. 19. Abhdlg. 1). III, 1308. 
3 M. 1394 


Troeltsch, E., D. Bedeutg. d. G. 

f. d. Weltanschaug. (Geschichtl. Abende 
10). Berl.: Mittler. 18. 48 S. 1,80 M. 
5 [1895 

Troeltsch, E., D. Dynamik d. G. 
nach d. G.philosophie d. Positivismus. 
Berl.: Reutber & Reichard. 19, 100 S. 
8,60 M. [1396 


Ritter, Mor., D. Eatwickig. d. 
G.wissensch. an d. führenden Werken 
betracht. Münch.: Oldenbourg. '19. 
XI, 461 S. 15 M. [1397 


Bezold, F. v., Ūb. d. Anfänge 
d. Selbstbiographie u. ihre Entwicklg. 
im Mittelalter. (Aus Mittelalter u. 
Renaiss. 196 — 221). [1398 


Bein, A., Ub. d. Entwicklg. d. 
Selbstbiographie im ausgehenden dt. 
Mittelalter (Archiv f. Kultur-@. 14, 
193 —213). 1399 


Bezold, F. v., Astrologische G.- 
konstruktion im Mittelalter (Aus Mit- 
telalter u. Renaiss. 165—195). [1400 


Bezold, F. v., Zur Entstehgs.-G. 
d. hist. Methodik (Aus Mittelalter u. 
Renaiss. 852—83). 1401 


Meinecke, Fr., Germ. u. roman. 
Geist im Wandel d. dt. G. auffassg 
(Preuß. u. Dtl. im 19. u. 20. Jh. 100 
—124). [1402 

Goetz, W., D. dt. G.schreibg. d. 
letzten Jh. u. d. Nation. (Vortrr. d. 
Gehe-Stiftg. zu Dresd. 10. 2.) Lpz.: 
Teubner. 19. 32 S. 1,20 M. [1403 


Belaw. d. v., D. dt. G.schreibg v. d. 
Befreiungskriegen bis zu unseren Tagen. 8. 
18, 2591. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.- 
forsch. 88. 3z6—34 v. Srbik; Zt. f. Politik 
11, 545-47 Rassow. (1 

Wolf, 67 Dietr. Schäfer u. Hans 


Delbrück. Nationale Ziele d. dt. G.- 


Bibliographie Nr. 1392—1446. 


schreibg. seit d. französ. Revolution. 
son: Perthes. 18. VIII, 168 S. 


Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 57f. Hashagen. 
[1405 


Lenz, Max, D. Bedeutg. d. dt. 
G.schreibg. seit d. Befreiungskriegen 
f. d. nationale Erziehg. (Geschichtl. 
Abende im Zentralinst. f. Erziehg. u. 
Unterr. Heft 9.) Berl.: Mittler. 18. 
278. 95 Pf. [1406 

Below, 6. v., Romantik u. rea- 
listische G.forschg. (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 82—91.) [1407 

: Doller, R., D. Heimat-G. in d. Volks- 
schule (Dt. G.bll. 19, 99—119). [1408 

Gasparian, A., D. Begriff d. Nation in 
d. dt. G.schreibg. d. 19. Jh. 17. Rez.: 
Mitteil. Hist. Lit. 46, 232 Mayer. 409 

Jecht, R., D. Oberlaus. G.forschg. 
in u. um Görlitz u. Lauban (Neues 
laus. Magaz. 94, 1—160). [1410 


Seeliger, A., G.schreibg. u. G.schreiber 


a... Löbau (Neues laus. Magaz. 94, 161— 


[1411 


Houben, H. H., Hier Zensur — 
wer dort? Antworten v. gestern auf 
Fragen v. heute. Lpz.: Brockhaus. 
18. 208 S. 3,60 M. 11412 


Haffner, O., G. u. Eatwicklg. d. 
Freib. Tagespresse. (Zt. G. Beförd. 
G. kde. Freib. 34, 1—58, 35, 1—52.) 

[1413 

Wania, H., u. a., Verz. d. in Bremen 


erschien. Zeitgn. u. Ztschrr. (Brem. Jahrb. 
37, 140—52). 11414 


Vogt, Fr. u. Koch, M., G. d. dt. 
Lit. v. d. ältesten Zeiten bis zur Ge- 
N 4. neubearb. u. verm. Aufl. 

d. 1 u. 2 Lpz.: Bibliogr. Inst. 18/19. 


XII, 370 S. VIII, 317 8. 22 M. u. 
23 M. [1415 . 
Storek, K., Dt. Lit.-G. 8. verm. 


Aufl. Stuttg.: Muth. 19. XII, 654 S. 
7 M. [1416 

Oehlke, Wald., G. d dt. Lit. 
Bielef.: Velhag. & Klasing. 19. VIII, 
441 S. 13,50 M. [1417 

Lienhard, F., Dt. Dichtg. in ihren 
geschichtl. Grundzügen dargestellt. 


2. Aufl. (Wissensch. u. Bildg. 150.) 
Lpz.: Quelle & Meyer. 19. 142 8. 
2,50 M. ‚ {1418 

Koch, Max, Dt. Vergan eit in 


dt Dichtg. (It. Renaiss.) Rede. (Bresl. 
Beitrr. zur Lit.-G. 500. Stuttg.: Mets- 
ler. 19. 72S. 6M. [1419 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Nadler, J., Lit.-G. d. dt. Stämme 
u. Landschaften. Bd. 3: Hochblüte 
d. Altstämme bis 1805 u. d. Neu- 
stamme bis 1800. Regensb.: Habbel. 
18. XXIV, 3788. 8 M. [1420 


Beiträge zur Lit.- u. Theater-G. 
Lud w. Geiger zum 70. Geburtst. 5. 6. 
1918 als Festgabe dargebr. (Hrsg.: 
Gesellsch. f. Theater-G.) Berl.: Behr. 
18. XVI, 486 S. 12 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 345 f. Kilian. [1421 

Petersen, J., D. dt. National- 
theater. 5 Vortrr. (Zt. f. dt Unterr. 
Ergheft. 14) Lpz.: Teubner. 19. 
VI. 106 S. 44 Abb. 4 M. [1422 


Winds, A., D. Schauspieler in sein. 
Entwicklg. v. Mysterien- zum Kammer- 
spiel. Berl.: Schuster & Löffler. 19. 
284 S. 8M. [1423 


Ehrismaun, G., G. d. dt. Lit. bis 
zum Ausgang d. Mittelalters. 1 T.: D. 
althochdt. Lit. (Handb. d. dt. Unterr. 
an höheren Schulen. VI, 1.) Münch.: 
Beck. 18. X, 471S. 15 M. [1424 


Leibrecht, Ph., Zeugnisse u. Nach- 
weise zur G. d. Puppenspiels in Dtl. 
Freib. Diss. 19. 88 8. [1425 


Weber, T., D. Praefigurationen 
im geistl. Drama Dtl. Marb.: Diss. 
19. 88 8. 426 

Böhme, Hart., D. latein. Weihnachtsspiel. 
s. 19, 1765. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 39, 6851—88 
Anz. [1427 

Süßmilch, H., D. latein. Vaganten- 
poesie.d. 12. u. 13. Jh. als Kultur- 
erscheing. (Lpz. Diss) Lpz.: Teub- 
ner. 18. X, 104 S. 4,80 M 

Rez.: Dt. Lit.-Zt. 39, 976 f. Manitius; 
Lit. Zbl. 20, 37 f. Schneider. 1428 

Lütcke, H., Studien zur Philo- 
sophie d. Meistersänger (Palaestra 107). 
Berl.: Mayer & Müller. 11. XVI, 
185 S. 5.50 M. ö 

Rez.: Zt. f. dt. Philol. 47, 4083—11 Euling. 

11429 


Creizenach, W., G. d. neueren 
Dramas. 2. Bd.: Renaiss. u. Reform. 
1. T. 2. verm. u. verb. Aufl. Halle: 
Niemeyer. 18. XV. 581 S. 20 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 778 Bolte. [1430 

Herrmann, I., Forschgn. zur dt. Thea- 
ter-G. d. Mittelalters u. d. Renaiss. 8. 
16, 8275. Rez.: Gött. Gel. Anz. 181, 380— 
93 Kaulfuß-Diesch. Preuß. Jahrbb. 171, 242 
—52 Conrad; Euphorion 22, 369—76 9 

1431 


Muncker, Fr., Anschaugn. v. engl. 
. Staat u. Volk im d. dt. Lit. d. letzten 
vier Jh. T. 1: V. Erasmus bis zu 
Goethe u. den Romantikern (Sitzgs.- 
:ber. d. k. bayer. Akadem. .d. Wiss. 


*45 


Philos.-philol. u. hist. Kl. Jg. 1918. 


Abhdig. 3). '18. 162S. 3 M. [143% 


‚ Mahrholz, W., Dt. Selbstbekennt- 
nisse. Ein Beitr. zur G. d. Selbst- 
biographie v. d. Mystik bis zum Pie- 
tismus. Berl.: Furche- Verl. 19. VII, 
254 S. 8 M. [1433 

Witkop, D. neuere dt. Lyrik 10 —13. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 38, 75—84 
Walzel. [1434 

Roethe, d., Dt. Dichter d. 18. u. 
19. Jh. u. ihre Politik. Ein vaterl. 
Vortr. (Staat, Recht u. Volk 1). Berl.: 
Weidmann. 19. 30 8. 1 M. [1435 


Prutz, H., Zur G. d polit. Ko- 
mödien in Dtl. (Sitzgs. ber. d. bayr. 
Akadem. d. Wiss. Philos.-philol. u. 
hist. Kl. Jg. 19. Abhdlg. 8.) 58 8. 
iM. [1436. 

Sprengel, J. G., D. Staatsbewußt- 
sein in d. dt. Dichtg. seit Heinr. v. 
Kleist (Zt. f. d. dt. Unterr. 12. Ergheft.). 
Lpz.: Teubner. 18. IV, 82 S. 2,80 M. 

1437 


Dilthey, W., D. Erlebnis u. d. 
Dichtg. Lessing. Goethe. Novalis. 
Hölderlin. 6. Aufl. Lpz.: Teubner. 
19. V11,476S. 9 M. [1438 


Stendal, &., D. Heimatshymnen 
d. preuß. Provinzen u. ihrer Land- 
schaften. Eine lit. Charakteristik. 
(Lit. u. Theater 3.) Heidelb.: Winter. 
19. VIII, 204 S. 5,80 M. [1439 


Finkous, E., D. Genovefa-Schau- 
spiele d. Böhmerwaldes (Mitteil..Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 58, 39—74). 

[1440 

Schollenberger, Herm., Grund- 

riß zur G. d. dt.- schweizer. Ke 


deke. 2. 19. 
III, 191 S. 9,60 Fr. 1441 
EBelborn, K., Darmstadt in d. Dichtg. 


Ergänzt. S.-A. aus: Hess. Chronik.) Darmsat.: 
alken-Verl. 18. 42 S. 1M. {1442 


Witkop, Heidelberg u. d. dt. Dichtg. 
16. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 39, 925 — 27 Druman. 
144 


Konietzay, Th., D. Oberglogauer Oster- 
spiele u. Dramen (Oberschles. Heimat 14, 
23—26). [1444 


Storck, K., G. d. Musik. 3. verm. 
u. verb. Aufl. 2 Bde. Stuttg.: Muth. 
18. XVI. 488 u. 456 S. 25 M. [1445 


Pfordten, H. v. d., Dt. Musik 
auf geschichtl. u. nationaler Grund- 
lage dargest. Lpz.: Quelle & Meyer. 
17. VIII, 340 S. 9 M. | 

Rez.: Lit. Zbl. 18. 4214f. [1446 


* 


446 Bibliographie 1447 — 1500. 


Beckmann, Gust., D. Violinsp. in Habicht, V. C., D. geistigen Grund- 
Dtl. vor 1700. Lpz.: Simrock. IV, | lagen d. Kunst d. Mittelalters (Archiv 
76 u. 26 8. 1447 f. Kultur-G. 14, 35—59). [1460 


Werser, Th. Ta D. Musikhandschr. d. Meyer, Aug. L., Expressionist. 


Kestnerschen Nachlasses im Stadtarchiv 52 i 
zu Hannover (Hannov. G.bll. 22, er 63). Miniaturen d. dt. Mittelalters. Münch. 
14 


Hoser. H. J., Zur mittelalterl. Musik- Delphin-Verl. 18. 16 S. 32 Taf- 11 Fr 


G. d. Stadt Cöln ‚Archiv f. Musikwissensch. ö $ 
nas Scheffler, Karl, D. Geist d. Gotik. 


1, 1355—44). 

Meyer, Kathi, D. Am tbuch d. Joh. ; N ; 

Meyer.. Ein Beitr. zur G d. Musikbetriebes Mit 103 Abb. 2. Aufl. Lpz.: Inse.- 

in d. Klöstern d. N (Archiv f. Verl. 19. 117 8. 12,50 M. 11462 

Musikwissensch. 1, 1 - 78). (1449a j 
Meyer, Cl., d. Güstrower Hol- Goldschmidt, Ad., `D. Elfenbein- 


skulpturen aus d. Zeit d. Karolinger u. 
sächs. Kaiser 8.—11. Jhd. bearb. u. 
Mitwirk. v. P. G. Hübner u. O. Hom- 
burger. Denkmäler d. dt. Kunst. 2. 
Sektion. Plastik. 4. Abt.). Bd. 2. Berl.: 
Cassirer. 18. V, 57 B. 70 Taf. etc. 

11463 


49438, 5 em. 170 M. 


kapelle (Jahrbb. d. Ver f. mecklen- 
burg. G. u. Altert. kde. 83, 1—46). — 
Ders., Anhang Zur G. d. Mecklenburg- 
Schwer. Hof kapelle(ebd. A7 58). [1449 b 


Woermann, K., G. d. Kunst aller 


Zeiten u. Völker. 2. neubearb. u. verm. Welse, G., Architektur u. Plasti d. 
Aufl. Bd. 3: D, Kunst d. christl. früheren Mittelalters. 16. Rez.: Preuß. 
Jahrb. 171, 99—106 West. [1461 


Frühzeit u. d. Mittelalters. Bd. 4: 
D. Kunst d. älteren Neuzeit v. 1400 — 
1550. Lpz.: Bibliogr. Inst. 18 u. 19. 
XVIII, 574 u. XVI. 636 S. 16 M. 28 M. 
N | [1450 


Schultze, R., D. röm. Stadttor in 
- d. kirchlichen Baukunst d. Mittelalters. 
(Bonner J ahrb. 124, 17—52). 1465 
Dvoräk, M., Idealismus u. Natu- 
ralismus in d. gotischen Skulptur U. 
Malerei (Hist. Zt. 119, 1—82, 185 — 
246). (Auch sep.: Münch.: Oldenbourg. 
18. 128S. 6 M.) [1466 
Pleßner, H., Zur G.philos. d. bil- 
denden Kunst seit Renaissance u. Re- 
form. (Mitteil. aus d. German.- Naf.- 
mus. 18 u. 19, 187—86.) [1467 
Weisbach, W., Renaissance als 
Stilbegriff (Hist. Zt. 120, 250—280). 
[1468 
Hoeber, F., D. dt. Baukunst d. 
16. u. 17. Jh. in d. Kulturkonstellation 
d. Renaissance (Archiv f. ultur-G. 
14, 214 — 35). [1469 
Hamann, R., Roman. U. german. 
Kunst in Frankreich u Dtld. (Inter- 
nat. Monatsschr. 13, 66 ff.) [1470 


Bredius, A., Künstler-Inventare, 
Urk. zur G. d. holländ. Kunst d. 16., 17. 


yalentiner, W. R., Zeiten d. 
Kunst u. d. Religion. Berl.: Grote. 
19. XII, 364 S. 44 Abb. 12 M. 1451 

Handbuch d. Kunstwissenscb. egr. 

v. F. Burger, fortgef. v. 
Brinekmann. Lief. 88—95. Neu- 
pabelsberg: Athenaion. 19. Je 2,50 175 
i 1452 


Muther, Rich. G. d. Malerei. 
3. Aufl. 3 Bde. Berl.: Chryselius. 
20. 567, 589, 602 S. m. Abb. 1,50 M. 

[1453 


Dehio, G. u. Bezold, G. v., D. 
Denkmäler d. dt. Bildbauerkunst. 
15. Lief. Berl.: Wasmuth. 19. 20 Taf. 
30 M. [1454 
khrenberg, Herm., Staat u. Kunst. Fest- 


rede. Munst.: Coppenrath. '18. 81 S. 75 Pf. 
[1455 


Heidrich, Beitrr. zur G. u. Method. d. 
Kunst-G. 17. Rez.: Hist. Zt. 119, 310f. W. 
[1436 


Fr. 

Kallmorgen, Friär., Zur Ent- 
wicklg. d. Landschaftsmalerei. Rede. 
Berl.: Mittler. 18. 29 8. 1 M. [1457 

Thode, Henry, D. Wesen d. dt. bil- 
dend. Kunst. (Aus Natur u. Geisteswelt 
Nr. 585). Lpz.: Teubner. 18. IV, 
133 S. 1,50 M. [1458 


— 


Kunst-G. 11) T. 5. Haag: Nijhoff 18. 
IX, S. 1413—1871. 7. 25 fl. 1471 

Hofstede de Groot C., Beschrei- 
bendes u. krit. Verz. d. Werke d. hervor- 
ragendsten holländ Maler d. XVII. Jo. 
Bd. 7. EBling.: Neff. 18. IX, 554 8. 
30 NI. 1472 

150 Jahre dt. Kunst (1650 —1800) 
76 Bildtaf. mit Einführg. v. W. Hat- 
senstein. Berl: Hyperion- Verl. '19. 
39S. 76 Taf. 36M. [1473 


Springer, A., Handb. d. Kunst-G. 
JI: Frühchristl. Kunst u. N ittelalter. 
10. umgearb. Aufl bearb. v. J. Neu- 
wirth. Lpz.: Kröner. 19. X, 525 8. 
732 Abb. etc. 15 M. [1459 


) 
t 

Simon, K. Romantik u. bildende 
Kunst in Dtid. (Preuß. Jahrbücher 
171, 165 —179). [1474 
0., D. Meister d. Bernstein- 
(Sep. aus: Anxeiger d. German. 
Nat. mus in N ürnb.) Lpz.: Hiersemann. 
608. 6 Abb. 4 M [1475 
Marc, G. d. Gold- 
auf techn. Grundl. 
Granulation. Frankf. a M. 
18. 35,526 cm. IX, 158 8. 
284 Fig. 112 M. [1476 
Schottmüller, Frida, Bronze-Sta- 
tnetten u. Geräte. (Bibl. f. Kunst- u. 


Antiquit.sammler 12. Berl.: R. C. 
Schmidt & Co. 186 S 123 Abb. 18. 
8 M. [1477 


Reitlechner, G., Beitrr. zur kirchl. 
Bilderkde. (Forts.) (Studien u. Hitteil. 
zur G. d. Bened.ordens 39, 149 — 66, 
423 —43), | [1478 

Volbach, W. F., D. heilige Georg. 
Bi ldl. Darstellg. in Süddtld. mit Be- 


rücksicht. d. nordd. Typen bis zur 
naissance. 17. g. 19, 1780 i 
Rez.: Lit. Zbl. 18, 910f. 


11479 


— in, 


„ Neuwirth, J. Bildende Kunst in 
Österr. I: V. d. Urzeit bis zum Aus- 
gange d. Mittelalters (Österr. Bücherei 
7). Wien: Fromme. 18. 96 S. 80 Pf. 

11480 


Wien: Fromme. 18. 96 S. 80 Pf 
11481 

Tietze, H., D. Problem d. österr. 
Kuust-G. (Österr, Zt. f. G. 1, 52 —63). 
a [1482 

Tietze, H., Wien. (Berühmte 
Kunststätten Bd. 67) Lpz.: Seemann 


18 VIII. 324 S. 154 Abb, 6 M. [1483 


Schlosser, Jul. V., D. Schatz- 
kammer d. allerhöchsten Kaiserhauses 
in hi dargestellt in ihren vornehm- 
sten Denkmälern. Wien: A. Schroll 
& Co. 4029.5 cm. 18. IX. 1018. 
64 Taf. u. 44 Textabb. Mit Textheft. 
800 M. 1484 

Schlosser, J., v., D. kaiserl. Schatz- 
kammer in Wien. (Österr. Zt. f. G. i, 35 — 
78). 11485 

Grimschitz, B., D. Entstehgs.zeit der 


Freskenfolge in d. Westempore d. Gurker 
Domes (Carinthia 108, 9-47). [1456 


Strobl, E., D. Pfa latz d. Stadt Krems 
u. die alten Stiftungshäuser in seinem Um- 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


*47 


kreis 
Wien 
Hammer, H 
baugeschichtl. 
Forsch. u. Mitteil. 
arlb. Jg. 16). 54 8. 
Haase, J., D. 
Mittelalters, ihre 
Fu star Methode 
Zrläut. an d. Kirche 


(Ber. u. Mitteil. d. Altert.-Ver. zu 
50, 60—92), i 11487 
Innsbruck in sein. 


[1488 


Bauhütten d. 8 äten 
rganisation, Trian- 


3,50 M [1489 


Fechs, Willy, D. kulturellen, insbes. 
bauktnstler. Beziehgn. Vorarlbergs zu Ober- 
schwaben: Blaubeuren: Baur. 20 15 8. 1 M. 


11490 

Karger, V., Bodenfunde mittelalt. 
Keramik in Teschen (Zt. f. G. u. Kultur-G. 
Osterr.-Schles. 13, 123—32), [1491 


Miniaturen, D., in d. Baseler Bibl., 
Museen u. Archiven hrag. v. K. Escher. 
Basel: Kober. 17. 278 8. 82 Taf. 2°, 


160 fr. | 
: Zbl. f. Bibl. wesen 35, 181 f. C. Roth. 


Rez. 11195 
Hilber, P., D. kirchl. Goldschmiede- 
kunst in Freib. (Freib G. bll. 25, 1139). 
1493. 

Dürrwächter, A., V. Totentanze 
in Bayern (Hist.-polit. Bl. 161, 273— 
86, 445—563). [1494 


Graf, H., Altbayer. Frühgotik. E. 
Beitr. zu Bayerns Bau-G. Münch.: 
Piper. 18. X, 151 S. 17 Taf. 5 M. 
(Auch Münch. Diss. 18). 


Hampe, Th., Allgäuer Studien zur 
Kunst u. Kultur d. Renaiss. (Mitteil. 
aus d. German. Nat. mus. 18 u. 19, 
3 106). [1496 

Schwäbl, Fr., D. vorkaroling. 
Basilika S. Emmeram in Regensburg 
u. ihre baulichen Anderungen. 740 — 
1200. T. 1: D. Gründg. anlage. Münch. 
Diss. 18. 87 S. 4 Taf. (Vollst. in: 
Zt. f. Bauwesen Jg. 69). 


Wagner, Hans, Studien über d. 
Toman. Baukunst in Regensb. (Vhdlgn. 
Hist. Ver. Oberpfalz u. Regensb. 68, 

3—154). [1498 

Poblig, k. Th., D. Patrizierburgen 
d. Mittelalters in Regensburg (Vhdig. 
Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 67, 
1—84). - [1499 
Rée, P. J., Nürnberg. (Berühmte 
Kunststätten 6). 4. verb. Aufl. Lpe.: 
Seemann. 18. VIII, 262 S. 183 Abb. 
6 M. | [1500 


mus. 


15 M. 


Bildhauerfamilie Kern. 


48 


Gümbel, A., Neue archival. Beitrr. 
zur Nürnberger Kunst-G. Nürnb.: 
Schrag in Komm. 19. 468. 3M. 

Ä 11501 
Stengel, W., D. Merkzeichen d. Nürnb. 
Goldschmiede (kitteil. aus d. German. Nat. - 
18 u. 19, 10756). 

Hampe, Th., 
Kunstglas u. sein. Meister. (Neuj.bll. 


Hrsg. v. d. Gesellsch. f. frünk. G. 14 


Münch.: Duncker & Humblot. 
67 S. ` 2,80 M. 
Zoepfi, Fr., Zur Bau-G. d. St. Stephans- 
farrkirche in Mindelheim (Jahrb. d. Hist. 
Ver. Dillingen Jg. 31, 49—53). (1504 
Gradmann, d., D. Monumentalwerke d. 
s. 19, 1831. Rez.: 
Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 85 f. Lohmeyer. (1505 
Gradmann, E., D. Martinskirche in Sin- 
delfingen (Bll. f. württ. Kirchen-G. N. F. 28, 
111 ff.). , 11506 
Fritz u. Schneiderhan, Bau- G. d. 
Tübinger Stifts. 16 Abb. u. 24 Pläne 
106 8. Stuttg.: Verlag f. Volkskunst. 
19. 7,50 M. 11507 
Merkel, C. A., Spätgotische Steinmetz- 
werke in Freib. i. Br. Schau ins i 


9—19). 

Obser, K., Beitrr. zur Bau-G. d. 
Klosters Frauenalb, bes. im Zeitalter 
d. Barock (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 
83, 212—69). [1509 

Obrer, K., Zur G. des Dreikönigsaltars 
in Meßkirch (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 33, 
581—95). [1510 

Schmidt, O., D. Heilige Grab im Freib. 
Münster (Freib. Münsterbll. 15, 1—18). [1511 


Bott, H., Kunst u. Künstler am Baden- 
Durlacher Hofe. s. '19, 1785. Rez. Korr. bl. 
d.@.-Ver. 18, 154—56 Lohmeyer. [1512 


Neeb, E., Zur Lage u. Bau-G. d. Mainzer 
Dompropstei (Mainzer Zt. 12/13, 184— 90). 


11513 
Keil, Herm., D. Mainzer Ornamen- 
tik. D. Stilwandig. im 18. Jh. (Beitrr. 
zur Kunst-G. Hess. u.d. Rhein-Main- 
Gebietes 2) Marb.: Elwert. ’18. XII, 
1238. 21 Taf. 12,50 M. [1514 


Schmidt, O., D. Südportal d. Wormser 
Domes (Mainzer Zt. 12/13, 115—43). 11515 
Heubach, D., Die Glasgemälde in d. 
Mauritiuskirche zu Wiesbaden (Nassauische 
Heimatbll. 21, 58—64). [1516 
Hesbaech. D., Gotische Skulpturen aus 
Nassau (Nassauische Heimatbll. 21, a 
1 


Heek, R., Zur Bau-G. d. Schlosses Ora- 
nienstein (Nassauische Heimatbll. 21, ei 


Kraft, L., Wetterauer Dorfkirchen. 
Beitrr. zur G. d. Kirchenbaues im 
Kreise Friedberg i. H. Mit 62 Abb. 


Darmst.: Schlapp in Komm. 19. 808. 
1519 


D. Altnürnberger 


Bibliographie Nr. 1501 — 1668. 


Schmoll, F., D. hl. Elisabeth in 
d. bildenden Kunst d. 13.— 16. Jh. 
(Beitrr. zur Kunst-G. Hessens u. d. 
Rhein-Main- Gebiets.) Marb. 19. X, 


160 8. 38 Taf. 12 M. 


Rez.: Zt. Ver. hess. G. 19, 192—94 Küch. 
{1520 


Lindblom, A., Köln och Gottlaud. 
Mit 10 Abb. (Fornvännen ’16, 201— 19). 
[1521 

Bijvanck, A. W., De archaeo og. 
geschiedenis van Nederland (Gids 83, 
4138—93). 1522 
Ligtenberg, R., D. roman. Stein- 
plastik in d. nördl. Niederlanden I. 
D. Reliefplastik u. d. Bauornament ik 
Haag: Nijhoff. 19. | [1528 
Jänecke, W., D. Klosterkirche in Jburg. 
(Zt. f. vaterl. G. u. Altert.kde. (Westf.) 77, 
1, 106- 19). (1524 
Arens, F., D. Essener Jesuiten- 
residenz (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen 39, 88—198). [1625 


Dausend, H., Über d. Thomasaltar d. 
Essener Stiftskirche u. ein ihm zugehöriges 
Missale (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 


38, 197—204). (15% 
Arens, F., D. St. Johanneskirche ın 
Essen. Ihr Ersprg. u. ihre baugeschichtl. 


Eutwicklg. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. 

Essen 38, 181—94). 
Pauofsky, E., D. Westbau d. Doms zu 
Minden (Repert. f. Kunstwiss. 42, a 
5 1152 


Werland, P., D. alten Skulpturen iu d. 
Kirche zu Hiddingsel (Westfalen. 9, 14 1525 
1539 
: Heise, C, G., Norddte. Malerei. 
Studien zu ihrer Entwickig. im 15. 
Jh. v. Köln bis Hamburg. Lpz.: K. 
Wolff. 18. V, 192 S. 100 Taf. 32 M. 
(T. druck: Kieler Diss.) _ 

Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 83, 
2£2—88 P. J. Meier; Preuß. Jahrbb. 175, 90— 
98 Eberlein; Dt. Lit.-Zeit. 40, 505—8, 36—38 
Habicht. . Entgegng. v. Heise; West- 
falen. 10, 91-93 Koch; Zt. Ver. ii 

1530 


23, 151—60 Reinike. 

Habicht, V. C., D. mittelalterl. 
Malerei Niedersachsens I. (V. d. An- 
fängen bis um 1450) (Studien zur dt. 
Kunst-G. H. 211) Straßb.: Heitz. 19. 


XI, 314 S. 80 Taf. 60 M. [1531 


Baltzer, J. u. Bruns, F., D. Kirche 
zu Alt-Lübeck. D. Dom. (Bau- u. 
Kunstdenkmäler d. freien Hansestadt 
Lübeck 3, 1.) Lübeck: Nöhring. '19. 
304 S. m. Abb. u. Taf. 16 M. [153% 


Neumann, W., Lübecks Künstler. Be- 
ziehgn. zu Alt-Livland. (Mitteil. d. Ver. f. 
Lübeck. G. u. Altert. kde. 13, 93—108.) [1588 

Klarhorst, L., D. absolute Bau- 
kunst. D. Bau- G. d. Bielef. Wohn- 


Stift 
1527 


Geschichte einzelner Verhältnisse, 40 


hauses u. d. Abstraktion sein. Raum- 
u. Körperforin. Bielef.: Velhagen & 
Klasing. 19. XII, 109 8. 5,40 M. 


Ni 1534 
Fi H., D. Propsteikirche zu . Cle- 
mens. Ein venezian Kirchenbau in Han- 
nover (Hannov. G. bil. 21, 404 —81). 11535 


u. d. Nonnenkloster zum hl. Kreuz 
bei Meißen. 2. T. (Mitteil. d. Ver. f. 
G. d. Stadt Meißen. Bd. 10. Heft 2). 
S. 97—220 m. Abb. u. Taf. 4,50 M. 
11538 

Spindler, R., D. Kloster auf f 
Petersberge bei Halle, sein. Bau- G. 


18 zur Restaurat. durch Schinkel. 
Berl.: Der Zirkel. 18. IV, 80 S. m. 
Abb. 5 M. [1539 


Koch, W., D. Freikanzel im Freiberger 
Dom u. ihre Herkunft. (N. Archiv f. sächs. 
G. u. Altert. kde. 39, 139 — 47). [1540 


Peters, 0., D. Turmhof in Magdeb.— 
Rothensee (G. bll. Stadt u. Land Magdeb. 
51/52, 20—11). 11541 

Kutzke, G., Türme u. Turmge- 
danken aus d. Proviaz Sachsen. Berl.: 
„Der Zirkel“ 18. 104 S. 70 Abb. 
11 M. 


Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 67, 87 f. Kettner. 


Kothe, J., Beitrr. zur märk. Denkmale 
(Forschg. zur brandenb. u. preuß. G. 32, 181 
— 85.) . 11543 

Fredrich, C., D. ehem. Marien- 
kirche zu Stettin u. ihr Besitz (Balt. 
Studien. N. F. 21, 143—246). 11544 

Buchwald, C., Zur schles Künstler-G, 
(Sehles. Vorzeit in Bild u. Schr. N. F. 7, 
21627). [1545 
Hintze, E., Schles. Goldschmiede 
(Schles. Vorzeit in Bild u. Schr. N. 
F. 7, 135—75) 11546 

Cate ak, Bernh., D.J esuitenbauten 
in Breslau u. ihre Architekten. Ein 
Beitr. zur G. d. Barockstiles in Dtl. 
(Studien zurdt. Kunst-G. 204) Straßb.: 
Heitz. 18. XIX, 3848. 40 af. 11 M. 

l i 1547 

Pfeiffer, F., Zur G. d. St. Jo- 
hanniskirche zu Liegnitz (Mitteil. d. 
G.- u. Altert -Ver. zu Liegnitz 7, 78— 
140). [1548 

Patzık, B., Beitrr. zur Bau-G. d. Zi- 


sterz, klöster Heinrichau u.Kamenzin Schles. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. dr, 165—170). [1549 


41—43) 


Graudenzer Altarwerkes d. 

burg zur altböhm. Malerei (Mitteil. d. 

Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 56, 81— 
). 


Konietzuy, Th., D. Heilige Grab in 


Oberglogau Oberschles. Heimat 14, 93 95). 


Malkowsky, d., Kultur- u. Kunst- 


strömgn. in dt. Landen. D. preuß. 
Ostmarken. II. D. Land Posen wie 


1551 
Dexel, dr., Ostdt. Tafelmalerei in 


d. letzten Hälfte d. 14. u. d. ersten 
rittel d. 15. Jh. (Abhdig. zur Landes- 
de. d. Prov. Westpreuß Heft 15.) 
Danzig: Kafemann. 19. VIII, 14 S. 
14 Abb. 6 M. 


1552 
Krollmans, C., Schildmacherrechngn.. 
Ordenslande (Altpreuß. Monatsschr. 56, 
[1553 
Neuwirth, J., D. Peg d. 
arien- 


1554 
Schmid, Bernh., Gotische zi- 


fixe in Preußen (Mitteil. d. Kopperni- 
kus-Ver. zu Thorn 27, 43—56). [1555 


Neubaur L., Zur G. d. sogen. Königs- 


hauses in Elbing. (Zt. Westpreuß. G.-Ver. 
59, 113—34.) 


[1556 


Springer, C. G. Eine urkundl. Nachr. 
d. Danzker d. Königsberger Schlosses. 


(Altpreuß. Monatsschr. 56, 124—184.) 11557 


9) Volksleben. 


Richet, Charles, Allgem. Kultur- 
ersuch ein. G. d. Menschheit. In 
Bearb. v. R. Berger. Lpz.: Verl. 


Naturwissensch. XIV, 498 8. 18,40 M 


1558 
Henne am Rhyn, 0., Illustr. Kul- 


tur- u. Sitten-G. d. dt. Sprachgebietes. 
Stuttg.: Strecker & Schröder. 18 
XII, 336 S. 24 Taf. <31 Abb. 18 M. 


[1559 


Lauffer, 0., Dt. Altertümer im 


hmen dt. Sitte, Eine Einführg. in 
d. dt. Altert.wissensch. (Wissensch. u. 
Bildg. 148). Lpz.: Q 
18. VIII, 134 S. 1,25 M 


Rez.: Mitteil. Schles. Gesellsch. Volks- 
kde. 20, 222 Siebg. [1560 


_ Stückrath 
e. ( 


uelle & Meyer. 


0., Zur G. d. Wortes Volks-. 
Zt d. Ver. f. Volkskde 29, 45—46). 


[1561 
Grapp, G., Kultur-G. d. Mittelalters. 
2. Bearb. Bd. 4. 
d. G.-Ver. 18, 158 Werminghoff. 11562 
Bezold, Fr. Y., Aus Mittelalter U. 
Renaiss. 
T Oldenbourg. 18. VIII, 457 S. 
18 M. 


8. 18, 890. Rez.: Korr. bl. 


*Kultargeschicht] Studien. 
11563 


50 


Ganzenmüller, W., D. Naturge- 


fühl im Mittelalter. 14. 

Rez.: Zt. f. dt. Philol. 47, 400—403 Biex; 
Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 39, 85—87 
Kammerer. [1564 


Bauer, I., Dt. Frauenspiegel- Bilder 
aus d. Frauenleben in d. dt. Vergan enheit. 
8. 19, 1988. Rez.: Lit. Zbl. 18, 614f. [1865 

Trautwein, Sus., Gesellsch. u. 
Geselligkeit in Vergangenheit u. Ge- 


genwart. (Aus Natur u. Geisteswelt 
706.) Lpz.: Teubner. 19. 123 S. 
1,75 M. [1566 


Hauffen, Ad., G. d. dt. Michel. 
Prag. 18 965S. 1,25 M. 

Rez.: Mitteil. Schles. Gesellsch. Volks- 
kde. 20, 223—25; Lit. Zbl. 70, 13; Zt. f. dt. 
Mundarten 19, 88 f. Meisinger. [1567 

Singer, H. F., D. blaue Montag. 
Eine kulturgeschichtl. u. soziale Studie. 
Mainz. 17. VIII, 112 S. 2,80 M. [1568 


Ehrismann, G., D. Grundlagen d. 
ritterl. Tugendsystems (Zt. f. dt. Altert. 
u. dt. Lit. 56, 187—216). [1569 

Kondsiella, Fr., Volkstüml. Sitten u. 
Bräuche im mittelhochdt. Volksepos. 8. 12, 
3434. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 48, 187-40 
Ranke. [1570 

Bezold, F. v., D. „armen Leute“ 
u. d. dt. Lit. d. späteren Mittelalters. 
(Aus Mittelalter u. Renaissance 49— 
81). [1571 
Boehm, F., Volkskde. u. Volksbrauch 
in Vossens Idylien (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 


29, 1— 22). 11572 
Nilson, M. P., Studien zur Vor- 
G. d. Weihnachtsfestes, (Archiv f 


Religionswissensch. 19, 50—150.) [1573 


Schué, K., D. Gnadebitten in 
Recht, Sage, Dichtg. u. Kunst. Ein 
Beitr. zur Rechts- u. Kultur-G. (Zt. 
Aachener G.-Ver. 40, 143 — 286). 1574 


— m 


Kaindl. B. F., Förderg. d. G. forschg. in 
d. österr. Alpenländern urch d. moderne 
Volkskde. (Zt. Hist. Ver. f. Steiermark 15, 
141—47.) [1575 


Reischl, Fr., D. Wiener Prälaten- 
höfe. Eine kulturhist. Studie üb. Alt- 
Wien. Wien: Kirsch.’19. 216 S. 10 M. 

[1576 

Zack, V. u. Geramb, v. v., D. Lieder v. 


doar. Hiasl in Dt.-Osterr. (Bayr. Hefte f. 
Volkskde. 6, 1—34.) 11577 
Laors, J. Volkskdl. aus Steinberg bei 
Achensee in Tirol (Bayr. Hefte f. Volkskde. 
6, 116—380). (1578 

Frondtsperger, H., D. Salzburg. Kugel- 
mühlen u. ugelsniele (Mitteil. €: esellsch. 
1. Salzb. Landeskde. 59, 1-38). 11579 

Geldstern, E., Beitrr. zur Volkskde. d. 
Lammertales m. bes. Berücksicht v. Abte- 
nau (Zt. f. österr. Volkskde. 24, 1—28). [1580 


Bibliographie Nr. 1564—1680. 


Krana wetter, H., Steyr in Ober- 
österr. als Druckort 122 BU: 
d. 18. u. 19. Jh. (Bayr. Hefte f. Volks- 
kde. 6, 385—105). [1581 

Graber, G.; D. Eintritt d. Her- 
zogs v. Kärnten am Fürstenstein zu 
Karnburg. Eine Studie zur kärntn. 
Volkskde. (Sitzgs.ber. d. Akad. d. 
Wissensch. in Wien. Philos.-hist. Kl. 
190. Bd. 5. Abhulg.) Wien: Hölder. 
19. 138 8. 7M. 11582 

Hann, F. d., St. Veit, ein volkstüml. 
dt. Schutzpatron u. d. 14 Nothelfer (Carin- 
thia, 108, 47- 53). [1583 

Blau, Jos., Böhmerwälder Haus- 
industrie u. Volkskunst. 2. T. (Beitrr. 
zur dt. böhm. Volkskde. 14.) Prag: 
Calve. 18. VIII, 353 S. 6 M. 

Rez.: Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 
57, 118 O. Weber. 11584 

Caminada, Chr., D. Bündner Fried- 


höfe. Eine kulturhist. Studie aus 
Bünden. Zürich: Orell Füßli. 18. 
224 8. 1585 


9 M. 

Meler, S., Volkskdl. aus d. Frei- u. Keller- 
amt. 2. 3. (Schweizer. Archiv f. Volkskde. 
22, 80—106, 163-75) [1586 
Wehrli, d. A., D. Schwitzstübli d. Zü- 
rich. Oberlandes (Schweizer. Archiv f. Volk- 
kde. 22, 129 — 53). ö (1587 
Marzel’, H., Quellen zur bayr. Volks- 
botanik (Bayr. Hefte f. Volkskde. 6, 11885 
158 


35) 

Rühfel, J., Volkskdl. aus d. Augs- 
burg. Gegend (Bayr. Hefte f. Volks- 
kde. 6, 131 —212). 1589 

Poblig, K, Th., Kulturgeschichtl. aus 
d. alten Regensburg (Betr. Straßenabsper- 
rgn.). (Verhdlgn. Hist. Ver. Oberpfal gg 


Regensb. 68, 155—170). 

Trautmann, K., Kulturbilder aus 
Alt-Münch. 3. Reihe. Münch.: Lin- 
dauer. 19. III, 196 S. 22 Taf. 157 


Clauß, Volkskdl. u. geschichtl. aus alt. 
Heiligenrechnen. (Bl. zur bayr. Volkskde. 
6. Reihe. 19. S. 6—22.) . [1592 


Guttenberg, E. Frhr. Yes Einblicke in d. 
Leben frank. Landedelfrauen des 16, Jh. 
Kulturgeschichtl. Findlinge aus Familien- 


archiven. (Archiv f. Kultur-G. 14, 60-80.) 
[1593 


Zeh, E., Heimatkde. d. bayr. Be- 
zirksamts Rehau. Ein Beitr. zur dt. 
Volkskde. I. G. u. Kultur-G. d. Stadt 
R. II. D. Bezirksamt R. Verlag d. 
Stadtmag. R. 16 u. 19. 215 u. 500 8. 


M. zahlr. Abb. u. Taf. 
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 175 f. i 


Heer wagen, H., Zur Volkskde. v. Klein- 
sorheim im Ries (Mitteil. aus d. Germ. Nat. 
mus. is u. 19, 197—243). [1595 : 

Wrede, Adam Rhein. Volkskde. 
(Dt. Stämme, dt. Lande, hrsg. v. v. d. 
Leyen). Lpz.: Quelle & Meyer. 19. 
XII, 2378. 10 M. [1596 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


i Imme, Th., D. Nachbarschaften 
im Bereich d. ehem. Stifts Essen (Zt. 
d. Ver. f. rhein. u. westfäl. Volkskde. 
15, 88—74). [1597 
._ Imme, Th., Alte Sitten u. Bräuche 
im Essenschen. IlI. Nachbarschatts- 
wesen u. Totenbräuche. (Beitir. zur 
G. v. Stadt u. Stift Essen 37, 197 
—261). | [1598 
„ Webrbsn, K, Volkskde. d. lippischen 
Zieglers (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westfal. 
Volkskde. 15, 1-82). (1399 
heneke, N. F., Hamburg. Sitten in Kirche 

a Haus (Mittei . d. Ver. hamburg. G. 38, 
184- 90). 1500 
eppenfeldt, L., D. Frau im mittel- 
alterl. Hildesheim (Hannov. G. bll. 21, 
225—87). [1601 
Wüstefeld, K., Eichsfelder Volks- 
leben. Volkskdl. Bilder v. Eichsfeld. 
Duderst.: Mecke. 19. IV, 259 S. 7 M. 
[1602 

Müller, Cart, Volkskdl. im Spinn-Rocken 

d. Joh. Praetorius (Mitteil. Ver. f. sachs. 
Volkskde. 7, 193—206). 1503 
Andreae, Fr., Volkskdl. aus schles. 
Städechroniken (Mitteil. d. Schles. Gesellsch. 
f. Volkskde. 21, 102—112). [1604 
Perlick, A., Beitrr. zur oberschles. 
Völkskde. (Oberschles. Heimat 14, 128 - 355; 
15, 52—56). 11605 
Schrammer, W., D. Weberlied aus d. 
Eulengebirge (Aitteil. d. Schles. Gesellsch. 
1. Volkskde. 20, 210 —14). 1506 


d — 


Lauffer, O., D. dt. Haus in Dorf 
u. Stadt. Ein Ausschnitt dt. Altert.- 
kde. (Wissensch. u. Bildg. 152). Lpz.: 
Quelle & Meyer. 19. 126 8. 1,25 M. 


1607 
Hornbach, L., Malerischer Haus- 
schmuck in Tiroler Dörfern. D. De- 


kanat Hall. (Forsch. u. Mitteil. zur 
G. Tirols u. Vorarlb. 15, 88—107.) 1608 


Schwab, H., D. Schweizerhaus, 
sein Urspr. u. sein. konstruktive Ent- 
wicklg. Aarau: Sauerländer. 18. 
143 S. 6,40 M. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 66. 293 f. Bren- 
ner. A (1609 
D. Bürgerhaus in d. Schweiz. 
6. Bd.: D. Bürgerhaus im Kant. Schaff- 
hausen. Bd. VII. Kant. Glarus Hrsg. 
v. Schweiz. Ingenieur- u. Architekten- 
ver. Zürich: Orell Füßli. 18 u. 19. 
LVIII u. 109 S. XXXVII, 62 S. 
Abb. 20 fr. 

Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 293 Gurlitt. [1610 

. Eadren, J. A., Ein Wahrzeichen d. 
steinernen Brücke in Regensb. (Verhdlgn. 
Hist. Ver. in Oberpfalz u. Regensb. 68, 173 
8). (1611 

Schulz. Fr. Tr., Nürnb. Bürgerhäuser 
u. ihre Ausstattg. Mit zahlr. Abb. (s. 12, 
394.) 13. Lief. (S. 557—801.) Wien: Ger- 
lach 4 Wiedling. 18. 5 M. 11612 


ji 
t 


*51 ; 


Ullrich, A., D. Bauernhaus im Allgäu 
u. sein. Entwicklg. 16. Rez.: Korr. bl. d. 
G.-Ver. 66, 151—53 Brenner. 11613 

Karlinger, H., D. bayer. Bauern- 
trachten. Beitrr. zur ihrer G. (Bayer. 
Hefte f. Volkskde. ö, 1144.) [1614 

Lacer, O., Beitrr. zur G. d. volkstüml. 
Kleidertracht in Münch., Augsb. u. Ulm in 
d. 2. Halfte. d. 18. Jh. (Bayr. Hefte f. Volks- 
kde 5, 233 — 42). 11615 

Vogts, ., D. Kölner Wohnhaus bis z. 
Anfang d. 19. Jh. s. 1, 3254. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 02—5 Th. Hampe. [1616 

Beincke, H., Nochmals d. Sachsenhaus 
(Zt. Ver. f. hamburg. G. 23, 82—8:). [1617 

Gut, Alb., D. Berliner Wohnhaus. 
Beitrr. zu sein. G. u sein. Entwicklig. 
in d. Zeit d. landesfürstl. Bautätigkeit 
(17. u. 18. Jh.) Mit einer Einleitg.: 
D. Berl. Wohnhaus im Mittelalter. 
Berl. Dissert. '18. XIV, 168 Sp. 2 Taf. 


177 Abb. [1618 
Bloch. Fr., Einige Bemerkgn. üb. 

Glockeninschr. (Mitteil. d. Ver. f. G. d. Dt. 

in Böhmen 57, 213 21.) (1619 


Schoof, W., Hess. Glockenstudien (Hes- 
senland. Jg. 32. Nr. 13 fl.) 11620 

Renard, Edm., V. alten rhein. 
Glocken. (Sep. aus: Mitteil. d. rhein. 
Ver. f. Denkmalpflege u. Heimatschutz. 
12. Jg.) Düsseld.: Schwann. 18. V, 
83 S. 4 Taf. 4 M. [1621 


Warncke, J., Zur lübeck. Glockenkde. 


(Zt. Ver. Lübeck. G. u. Altert.kde. 20, en 

Janson, 0., D. Erfurt. Domgeläut (Mit- 

teil. Ver. G. u. Altert.kde. Erfurt 39, 87— 

121). 1628 

Neubauer, E., Magdeb. Glocken (G.bll. 

f. Stadt u. Land Magdeb. 51752, ih, 
1 


Jiriczek, O. L., D. dt. Heldensage. 
4. umgearb. Aufl. (3. Neudr. Sammlg. 
Göschen 32) Berl.: Ver. wiss. Verleger. 
19. 216 S. 125M. [1625 


Grimm, Brüder, Anmerkungen 
zu d. Kinder- u. Hausmärchen. Neu 
bearb. v. Joh. Bolte u. G. Polivka. Bd. 3 
(1. 18, 902) Lpz.: Dieterich. 18. VIII, 
624 S. 16 M. 

Rez.: Hess. Bil. f. Volkskde. 18, 129 f. 
Helm. [1626 

Wiener, O., Böhm. Sagen. Warns- 
dorf: Stracke. 19. VIII, 227 8. 18 55 

l 6 

Krämer, W., Uber die Sagen v. großen 
Stiefel bei St. Jngbert (Mitteil. d. Hist. Ver. 
d. Pfalz 37/39, 65 go). [16:8 

Pouckert, W. k., Niederschles. Sagen 
(Mitteil. d. Schles. Gesellsch. f. Volkskde. 
21, 19-153). [1629 

Bohn, Erich, V. d. Walen u. d. Schätzen 
d. Zobten (Mitteil. d. Schles. Gesellsch. f. 
Volkskde. 20, 93—120). [1630 


252 


Wackernell, J. E., Lit. üb. d. dt. 
Volkslied (Anz. f. dt. Altert. u. dt. 
Lit. 39, 46 — 65). [1681 

- Dasr, A., D. alte dt. Volkslied nach sein. 


festen Ausdr.formen betrachtet. 09. Rez.: 
Euphorion 22, 354—68 Beyer. [1632 


. Seller, Fr., D.kleineren dt. Sprichwörter- 
sammle. d. vorreformat. Zeit u. ihre Quellen 
(Zt. f. dt. Philol. 47, 380 90, 48, 51—95). [1633 

Hampe, Th., Volkslied u. Kriegslied im 
alten Nürnberg. 1. (Mittei d. Ver. f. G. d. 
Stadt Nürnberg 23, 1—54). [1634 

Wocke, H., Zur G. d. schles. Volkslied- 
forschg. (Oberschles. Heimat 14, 99— 03). 
Í 11635 

Graebisch. Fr., Reime, Sprüche u. volks- 
tüml. Dichtg. aus d. Trachenberger Gegend 
Mitteil. d. Schles. Gesellsch. f. Volkskde. 20, 
175—194). [1636 


Beitrr. zur G. d. Chirurgie im 
Mittelalter. Graph. u. textl. Unter- 
suchg. in mittelalterl. Handschr. hrsg. 
v. K. Sudhoff. T. 2. (Studien zur 
G. d. Medizin 11. 12) Lpz.: Barth. '18. 


685 S. 29 Taf. usw. 
Rez.: Mitteil. z. G. d. Mediz. u. Natur- 
wiss. 18, 111—16 Diepgen. [1687 


Diepgen, P., G. d. Medizin. III: 
Neuzeit. (Sammlg. Göschen 786) Berl.: 
Ver. wiss. Verleger 19. 142 S. 1,25 M. 

l [1638 

` Kraepelin, E., 100 J. Psychiatrie. 
Ein Beitr. zur G. menschl. Gesittg. 
(Sep. aus: Zt. f. d. gesamte Neurol. u. 
1 36). Berl. Springer. 18. 
III, 115 8. 2,80 M. [1639 


Neuburger, M., D. Entwicklg. d. 
Medizin in Gsterr. (Osterr. Bücherei 
11) Wien: Fromme. 18. 103 S. 80 Pf. 

11640 


Baas, K., Gesundheitspflege in 
Elsaß-Lothr. bis zum Ausgang d. 
Mittelalt. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 

Pfleger, L., D. Auftreten d. Syphilis in 
Straßburg, Geiler v. Kaysersberg u. d. Kult 
d. bl. Fiakrius (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 
33, 158—72). 11642 

Pfeiffer, A., D. Apothekenverhältnisse 
im vormal, Herzogtum Nassau (Nass. An- 
nalen 44, 69—106). [1648 


Schmidt, Alfr., D. Kölner Apo- 
theken. V. d. ältest. Zeit bis zum 
Ende d. reicbsstädt. Verfassg. Bonn: 
Hanstein. 18. X, 160 S. 25 Taf. 6 M. 

[1644 


@ördes, Heilkundige in Münster 17. 
„ Rez.: Westfal. 10, 96 N 
. 1 


‚Bibliographie Nr. 1631—1695. 


. d. brem. Apotheken- 
646 


Hausmann, N., G 
hrb. 27, 1-81). (1 


wesens (Brem. Ja 


Lippmann, E. v., Entstehg. u. 


Ausbreitg d. Alchemie. Mit ein. Anh.: _ 


Zur älter. G. d. Metalle. Ein Beitr. 
zur Kultur-G. Berl.: Springer. 


XVI. 742 8. 36 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 454 ff. DE 


Kampers, Fr., Gnostisches im 
Parzival u. in verwandten Dichtgn. 


(Mitteil. d. Schles. Gesellsch. f. Volks- : 


kde. 21, 1—62). [1648 


Hellmich, Nochmals d. Teufelskrallem _ 


u. Näpfchen an alten Bauwerken (Korr.bl. 
d. G.-Ver. 66, 71—79). — Hörmann, K., Noch- 
mals d. sog. Teufelskrallen an alten Bau- 
werken (Ebd. 67, 153 —57). 11649 
Klapper, Jes., D. Aberglaubenverz. d. 
Antonin v. Florenz (Mitteil. d. Schles. Ge- 
sellsch. f. Volkskde. 21, 63 - 101). 11650 
Müller, Konr., D. Golemsage u. 
d. Sage v. d. lebenden Statue (Mitteil. 
d. Schles. Gesellsch. f. Volkskde. 20, 
1—40). [1651 
Bunzel, Ulr., Kriegsaberglauben (Mit- 
teil. d. Schles. Gesellsch. f. Volkskde. 20. 
41—71). [1652 
Kalliefe, H., D. Rätsel d. Steinkreuze 
(Korr. bl. d. G.-Ver. 66, 167— 86). 11658 


Kuhfahl, D. heutige Stand d. Stein- 
kreuzforschg. (Korr. bl. d. G.-Ver. 67, ei 


Mogk, E., Altgerman. Spuk-G. | 
(Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert usw. 
43, 103—17). [1665 

Schmid, M. u. Sprecher, F., Zur 
G.d. Hexenverfolggn. in Graubünden 
(48. Jahresber. d. Hist.-antiqu. Gesell- . 
sch. v. Graubünden 73—252). [1666 


Schneider, Pet., D. Ottograb zu Bamberg 
im Volksglauben. Ein Beitr. zur m jáhr, 
Jubelfeier d. Klosters Bamberg (75. Ber. d. 
Hist. Ver. Bamberg, 69-80). 11657 

Hummel, Aus Franken (Württ. Viertelj.- 
hefte f. Landes-G.N. F. 27, 152—157). 1: Spa- 
nier im Fränkischen. 2: Gauner u. Gauner- 
zeichen (15%). 3: Alter Hexenglaube. [1658 


Kuhfahl, G. A., D. alten Steinkreuze 


im Königr. Sachs. Dresd. 18. 128 S. 


77 Abb. 8 M. i 
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 67 Sp. 133f. 


Kohte; N. Arch. f. sächs. G. 40, 189—968 
eiche [1659 
Dubritzech, A., Blutzeichen in Lpz. ' 


(Mitteil. Ver. sächs. Volkskde. 7, m). t 
[1 
Keller. Lnåw., D. Freimaurerei. 14. 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. 39, 888—689 Schuster. [1661 


Stetter, K., G. d. Freimaurerei in Württ. 
T. 1: Bis 1835 (Acta Latomiae I, 1) Berl.: 
Unger. '19. XII, 140 S. 6,40 M [1668 . 


19. 


164 


Geschichte einzelner Verhältnisse, — Das deutsche Altertum bis ca. 500. +53 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. | 


T. Das deutsche Altertum 
bis ca. 500, 
a) Germanische Urzeit und erstes 
Auftreten der Deutschen in der 
Geschichte. 


„Augestad, Arkaeologi og historie. 


i Stiania: Cammermeyer. 19. 12 kr. 


1668 

DE ötefindt H, andglossen zu einigen 

E Pachansdrücken "aus „Gebiet d. vorge- 
schicht|. Archaeologie. (Korr. bl. d. dt. e- 
Sellsch. f. Anthrop., Ethnogr. u. Ur.-G. 49, 
- 7). [1664 


Reallexikon d. german. Altert.kde,, 
hrsg. v Hoops. Bd. 4. Lief. 1—4 


(Schluß). Straßb.: Trübner. 18/19. 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 524f. Beschorner. 


[1635 
Feist, Sigm. Indogermanen u. 
Germanen. Ein Beitr. zur europ. Ur- 


@.forschg. 2. verm. Aufl. Halle: Nie- 
meyer. 19. IV, 105 S. 3,50 M. [1666 


Schrader, 0., 


3. verb. Aufl (Wissensch, u. Bilde. 7 
. Lpz.: Quelle eyer. 19. 132 8. 
2,50 M. [1667 


i Classen, K., Beitrr. zum Indogermanen- 
problem (Korr. bl. d. at. Gesellsch. f. An- 
rop., Ethnogr. u. Ur-G. 49, 1—7) [1668 
, Sehuchhardt, C.; Alteuropa in 
sein. Kultnr. u. Stilentwicklg. Straßb. 
u. Beri.: Trübner. 19. XII, 350 8. 
35 Taf. 101 Abb. N 1669 


Schumacher, K., 
gaben d. bronzezeitl. Forschg. in Dtl. 
(10. Ber. d. Röm. -G 
785). l 
Kossinna, Alt erman. Kulturhöhe. ER 
aus: D, Nornen) / ena: Hartig. 18. 24 8. 


i Rez.: Korr. d. G.-Ver. 67, Sp. 174—75 
"Schulz. j 


Jünger. Steinzeit. I. 
A* Harrassowitz 
XI, 


1672 


„Werth, E., D. tertiäre Mensch 
(Praehist, Zt. 10, 1—39), [1673 


. Schumacher, K., Hacke u. us d. 
Jünger, Steinzeit (Germania, Korr. bl. d. 
m.-germ. Komm. 2, 1—4). 11674 
Kenntnis d. 


Palliardi, J., Beitrr. zur 
Glockenhecherkultur (Wiener Praehist. Zt. 
6, 41-56), [1675 


. zer Archiv 


buch 24, 1—2 ). 


Altert.kde. N. F. 


naturforse 


Ziele (Dt. Gaue. 19, 63—85). 


d. Hist. Ver. Günzhu g in 
Ver. Schwaben u. Neuburg 44, 23—32), 


röm.-germ. Komm. 2, 


zur Praehistorie Badens. ( 
40—57). ` 


Bohn, Fr., 
10, 65-79). 


— 


Kyrle, G., Ur. G. d. Kronlandes 
Wien rg. (Österr K unsttopogr. 17) 
Wien. Schroll. 18. 40M. [1677 


Kyrie, G., Jun Steinzeitl. Funde aus d. 
unter. Flußgebiet Enns (Wiener Praehist. 
Zt. 5, 19—47). 11678 
Hradegh, A., D. Burgstall v. Pottschach 
Bez. „FNiederösterr. (Wiener 
Praehist. Zt. 5, 38 68). 11679 
Hrodegb, A., Beitrr. zur Ur-G. d. Lois. 

„Krems N.-Ö. (Wien. Praehist. 
— 62), {1680 
Tatarinoff, E., 10. Jahresber, d. 
schweiz, Gesellsch. f. Ur-G. 17. (8. 20 
s- Wissenschaft] -statist T., Funde 
u. Lit ). ö [1681 

Rätimeyer, L., Weitere Beitrr. zur 
schweizer. Ur-Ethno Taphie aps d. Kan- 
tonen Wallis Graubünden u. Tessin (Schwei- 

- Volkskde. 22, 1—59). [1682 

ajor, E., Auf d. ältesten Spuren v. 

85 (Anzeiger f. schweiz. G. N. F. 17, 144 
—51). 


(Praehist. 


Pfahlhaus-Urnen 
11676 


Zt. 


1688 
Major, R., D. praehistor. Fall.) Ansied- 
lg. bei d. Gasfabrik in Base (Anzeiger f. 
Schweiz. Altert. kde. N. F. 22, 80 —98; 23, i - 8). 
: [1684 

Stückalberg, E. A., D. La e d. vorröm. 
Basel (Anzeiger f. Schweiz, GN F. 16. H. 4. 
18). [1685 
Tschuni, 0., Totenkult in vorge- 
Schicht]. Zeit (Neues Berner Taschen- 

2 


Bronzedepotfund v. Wa- 
öniz) ( Anzeiger f. schweiz. 
2, 69—79). [1687 
Sarasin, F. u. Stähelln, H, G., D. stein- 
zeitl. Stationen d. Birstales zwischen Basel 
u. 3 (N. Denkschr. d. schweizer. 
Gesellsch. 54, 79—291). 
Birkner, F., D. vorgeschichtliche 
orschg in Bayern, ihre Aufgaben u. 
[1689 


Reinecke, P., Grabungen auf d. Altstadt- 


Tschami, 0., D. 
bern (Amtsbez. K 
2 


hügel in Passau (Germania. Korr.bl. d. röm.- 
germ. Komm. 3, 57—61). 


Oberndorfer R., D. 


Uhlenroth, H., Neuere Funde (Zt. Hist. 
[1693 

Reinecke, P., Zum Grabhügelfund auf 
Kleinen Asperg (Germania. Korr. bl. d. 
17f.). 11693 

Decke, W, Geolog.-mo hol. Bemerk n. 
Stor Ä Drache Zt. 10 

11694 


Pöhlmann, F. Grabungen auf d. Hohen 
Donne (Donon ) (Germania. Korr. bl. d. röm. - 
germ. Komm. 2, 89—93). [1695 


+54 


. Forrer, B., u. Jänger, F. Neolithisches 
Grüberfeld bei Hönheim'Suffelwegersheim 
(Anzeiger f. elskss. Altert. kde. 18, uo 


Wolff, G., Zwei bemerkenswerte neolitb. 
Funde aus d. Umgebg. v. Frankf. a. 


Germania. Korr. bl. d. röm.-germ. Komm. 
, 85—89). . 1697 
Wolff, G., D. Besiedelg. d. Ebs- 


dorfer Grundes in vorgeschicht!. Zeit. 
T. 1. Mit 10 Taf. u. 19 Abb. (Zt. d. 
Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 19, 37 

(1698 


—149) 

Wolff, d., Zur Besiedelg. d. Ebsdorfer 
Grundes (Germania. Korr.bl. d. rüm.-germ. 
Komm. 2, 119—23). 11659 

Wolf, G., Neolithische „Pfablbauten- 
keramik‘ in d. südl. Wetterau (Germania. 
Korr.bl. d. röm.-germ. Komm. 3, 84—86). 

[1700 

Wagner, E, Ein Trockenmauerring am 
Stidosthang d. gr. Feldbergs im Taunus. 
(Germania. Korr.bl. d: röm.-germ. Komm. 
3, 23—28.) . 1701 

Schumacher, K., D. mittelrh. Hall - 
stattkulturen (Germania. Korr. bl. d. 
röm.-germ. Komm. 2, 97—102). [1702 


schumacher, K., Beitrr. zur Siedel.- u. 
Kultur-@. d. Westerwald. u. Taunus in d. 
Hallstätt. u. Früh-La-Tene-Zeit. Mit Kar- 
ten u. Verzeichn. d. Fundstellen v. E. Rit- 
terling (Nass. Annal. 4, 175— 222). [1708 

Kade, C., Vorgeschichtl. Getreidefunde 
v. d. Steinsburg bei Römhild. (Korr.bl. d. 
G.-Ver. 66, 119— 23.) [1704 

Hertlein, Zur Abstammung d. süddt. 
Regenbogenschüsselchen (Germania, Korr.- 
bl. d, röm.-gerin. Komm. 2, 4—5). [1705 

Behrens, G., Germ. Spät-La-Tene-Grab 
aus Rüsselheim a. M. (Germania. Korr. bl. 
d. röm.-germ. Komm. 2, 47 51). [1716 

Behrens, G., Bronzezeitl. Funde v. d. 
unteren Nahe. (29. Veröffentlg. d. Ver. f. 
Heimatkde. zu Kreuznach.) Kreuzn. 18. 
15 S. 5 Abb. [1707 

Behrens, G., D. Hallstattzeit an d. 
unteren Nahe (31. Veröffentlg. d. Ver. f. 
Heimatkde. in reuzuach). 31 8. 8 Abb. 
19. 9 [1708 

Kutsch, E., D. Ubergang d. jüngsten 
Bronze- zur Eisenzeit in d. Südwetterau 
(Germania. Korr.bl. d. röm.-germ. Komm. 
3, 86—87). [1709 

Helmke, P., Hügelgräber im Vorderwald 
v. Muschenheim. — Kunsel, O., Vorge- 
schichtl. aus d. Lumdatale. 1. D. Hügel- 
gräberfeld am Homberg bei Climbach. (Ver- 
gffentlg. d. Oberhess. {vseums u. d. Gail- 
schen Sammign. zu Gießen. 1. 2.) Gießen: 
Toepelmann. 19, IV, 28, VI. 58 S. mit 1210 

7 


af. 

Holwerda, J. H., Nederlaud's 
vroegste Geschiednis. Amsterd. 18. 
249 S. 33 Abb. 1711 


Heß, K., Vorgeschichtl. u. frühmittelalt. 
Mühlen in Thüringen (Mitteil. d. Ver. f 


Gothaische G. u. Altert.forschg. 17/10 112 
1712 


. 


— {U 
Kchmidt, Ludw., Zur Vor- u. Früh-G. 


Sachsens (N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.- 
1713 


kde. 40, 114—122). 

Amende, E., D. Schlöbener Depotfund. 
Mitteil. d. g.- U. altert.forsch. Gesellsch. 
d. Osterlandes 13. 1, 828). — Ders., Ein 


Bibliographie Nr. 1696—1765. | 2 


frühgeschichtl. Fund aus d. Stadt Altenb. 
ebd. 81-88). — Dera., Neue vorgeschichtl. 
unde aus Sachs.-Altenb. (ebd. 89 106. [1714 
Amende, E., D. steinzeitl. Siedign. im 
altenburg. Ostkreise (Mitteil. d. g.- u. 2 tert. 
forsch. Gesellsch. d. Osterlandes 13, 1, 29— 
62). — Ders., D. slawischen Friedhöfe im 
Hrzgt. Sachs.-Altenb. (ebd. 63 63). 11715 
Kupks, P., Neue Funde vorgeschichtl. 
Altertümer aus d. Altmark ( Beitrr. zur, G., 
Landes- u. Volkskde. d. Altmark. Bd. 4. 
Heft 4. 18). {1716 
‚Zahn, M., Unbekannte Urnenfundstätten 
bei Lüderitz, Gr.-Schwarzlosen u. Demker 
(Beitrr. zur G., Landes- u. Volkskde. d. 
Altmark. Bd. 4. Heft 4. 18). [1717 


Wahle, E., Ostdtld. in jungneo- 
lith. Zeit, ein praehist.-geogr. Versuch 
(Mannus- Bibliothek 15). Würzb.: Ka- 
bitzsch. 18. 8 
Rez.: Praehist. Zt. 10, 194—96 Seger; 
Hist. Zt. 121, 157 f. Ebert. ins 
Kostrzewski, J., D. ostgerm Kul- 
tur d. Spät-La-Töne-Zeit. 2 T. (Man- 
nus-Bibliothek. 18/19. Lpz.: Kabitzsch. 
19. XV,. 254 S. u. VI. 1248. [1719 


Grosse, Herm., Vorgeschichtl. aus d. 
Kreise Luckau (Niederlaus. Mitteil. 2 211 
1720 


—24). 

Nordheim, C., D. yore Chic Funde 
v. Leschwitz (Mitteil. d. G.- u. Altert.-Ver. 
zu Liegnitz 7, 164— 82). 11721 

Seger, H:, Ein Brunnenfund aus d. 
Steinzeit Schles. Vorzeit in Bild u. Schr. 
N. F. 7. 9-9:). — Ders., D. Bronzefund v. 
Bergel, Kr. Ohlau (Ebd. 126 f.) — Heilmich, 
M., Einbäume in Schles. (Ebd. 127). [1732 


Seger, H., D. keram. Stilarten d. jüng. 
Eisenzeit Schles. (Schles. Vorzeit in Bild u. 


Schr. N. F. 7, 1-89). (1723 
Sezer, H., D. Schwedenschanze bei 
Oswitz (Zt. 


d. Ver. f. G. Schles. 53, 79—98). 
11726 


Jahn, I., D. schlesischen verzierten 
Waffen d. Eisenzeit (Schles. Vorzeit in Bild 
u. Schr. N. F. 7, 93—112). [1735 

Konsinna, G., D. dt. Ostmark ein Ur- 
heimatboden d. Germanen (Oberschles. '17. 
Heft 12). Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 264 
—66. (1726 

Plettke, A., Germ. Gräber aus d. 3. Jh. 
nach Chr. (Schles. Vorzeit in Bild u. Schr. 
N. F. 7, 1183—25). 11737 

Jahn, I., D. oberschles. Funde aus d. 
röm. Kaiserzeit (Praehist. Zt. 10, 11155 

Kalliefe, H., Kujawische Funde (Prae- 
hist. Zt. 10, 16975). (1729 


b) Einwirkungen Roms. 


Anthes, Röm.- germ. Forschen, 
Neue Bücher u. Schr. (Korr.bl d. G.- 
Ver. 66, 1— 26). [1730 

Koepp, F., Ber. üb. d. Tätigkeit d. Röm. 
germ. Komm. i. J. 1917. (10. Ber. d. röm. 
germ. Komm. 1—6). [1731 

Dopsch, A., Röm.-germ. Kultur- 
zusammenhänge. (Zt. f. d. dt.-österr. 
Gymnas. 69, 129—46.) [1732 


— — i 
gg — 
e A E a E A e N E E E 


Das deutsche Altertum bis ca, 500. *55 


Denkmäler dt. G. Volkstüml. 
Sammir. d. ältesten Urkden. Neu hrsg. 
v. L. Wilsee Bd. 1: Plutarchs 
Leben d. Marius, Lpz.: Weicher. 18. 
VIL, 89 S. 1,20 M. [1733 


Issowa, 6., Interpretatio Ro- 
mana. Rm. Götter im Barbarenlande 
(Archiv f. Relig. wissensch. 19, 1—49). 


1734 
Drexel, r. D. germ. Hätten u d. 
Mark ussäule (Germania Korr bl. d. röm. 
erm. Komm. 2, 11418). _ Behn, F., p 


Nowotny, E., Römerspuren nördl. 
d. Donau. (Sitzgs ber. d. Akad. d. 
iss. in Wien. Phil.-hist. Kl. 187. Bd. 
2. Abhdlg. 18) 40 S. 3 Taf. [1749 


Mähren (Zt. d. dt. Ver. f. d. G. Mähr. 
u. Schles, 22, 197—278), [1750 


Schultheß, 0., D. röm. Forschg, 
in d. Schweiz i. J. 17. (Sep. aus: 
Jahresber. d. schweiz Gesellsch. f 


20 alte. hist. Kunstdenkm.) 18. IV. 
20 8. 


Dragendorf, H., Westdtld. zur 
Römerzeit. 2. verb. Aufl. ( Wissensch. 
u. Bildg. 112.) Lpz.: Quelle & Meyer. 
19. 125 8. ; 

Drexel, v. rätischen Lime. Germania. 
Korr. bl. d. röm.- germ. Komm. 3, 20— 28). 


Miller, K., Itineraria Romana. Eöm. 
Reisewege an d. Hand d. Tabula Peutinge- 
riana dargest. 8. 19, 2075. Rez.: Hist, Jahrb. 

39, 287—91 Miedel. [1736 


K .Ditschek, W., Bemerkgn. zu Konr. 
Millers Itineraria Romana (Zt. f. d. österr. 
ymnas. 68, 7140—54, 864—983), [1737 


Stehlin, k., ÜD, d. Messg. d. Distanzen 
in d. röm. Itinerarien (Basler Zt. f. G. u. 
Altert. kde. 17, 3834—69), 


[1738 | 2654) ao Dain 5 abricius 
Ptolemy's Maps of Northern Imes v. d. 18 zur Aar. 150 S 
Europe. 4 reconstruction of the | 11 Taf. 2 Ka [1754 


Prototypes by G. Schütte, Copen- 
hag.: Hagernp. 17. 

Rez.: Museum 26, 86-41 Lulofs; Berl. 
Philol. Wochenschr., 39, 201—5 Philipp. [1739 

Meblis, C., D. Claudius Ptole- 
maeus „Geographia“ u. d Rhein-Weser- 
landschaft (Sep. aus: Mitteil d. geogr. 

sellsch. in Münch. Ba. 13). 8. 
69 S. 4 Abb. 


Rez.: Geogr. Zt. 25, 872—75 Beckers; 
Berl. hilol, ochenschr. 39, 24345 L 
t. 


b 

„ Loeschke, S., Lampen aus Vindo- 
nissa. Ein Beitr. zur G. v. Vindonissa 
u. d. antiken Beleuchtungswegens. 
Zürich: 19. 358 8. = [1755 
Pagenstecher, R., Röm. Wandmalereien 
am Bodensee u. Jura (Germania. Korr.bl. 
. röm.-germ. Komm. 2 33—39) [1756 


Brandstetter, J. L., D Siedlg. d. 
amannen im K Luzern (D. G. 


ant. 

Schmi [1740 | freund. Mitteil. d. hist. Ver. d. 5 Orte 
Lasgewiesche, Ptolemaeus u. d. Teuto- | 74, 1—178), [1757 
burg. Se gania. Korr.bl. d. rom.-germ, Wegell, R., Ein Fund röm. Silbermünzen 


in Stein am Rh. (Anz. f. schweizer. Altert.- 
kde. N. F. 20, 144—150). [1758 


Schnetz, Jos., D. rechtsrhein. A la- 


Patzie, H., D. Städte Großgermaniens 
bei Ptolemaeus u. die heute entsprech. Orte. 
17. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 96f. Bees. 


[1?42 | mannenorte d. Geographen y. Ravenna 

manfens bor; 575 155 ae (oppida) Tchiv Hist. Ver. Unterfrank u. 
erman ens ei emalos, { eTınania. 2 

Korr. bl. d. röm.- germ. Komin. 3, 78-80), Aschaffenb. 60, 1—80). [1759 


[1743 
Wolin, G., Antike Klassikerstellen im 
Lichte d. röm.-germ. Forschg. (Neue Jahrb. 
klass. Altert. u. f. Pädagog. 21, 181— 
95). [1744 
Koepp, F., v. d. Grenze d. Mittelalters 
(Germania, Korr. bi. d. röm.-germ. Komm. 
8, 33-38, 71—74). 1745 
Behn F., Baugeschichtl. Übergangs- 
formen (Germania, Korr. bl. d. röm.-germ. 
2, 65—68), 


11746 

3 
Schuchhard C., D. sogen. Tra- 
janswälle in d. Dobrudscha (Abhdlg. 
d. Pr. Akad. d. Wiss. 18. Phil.-hist. 
KI. Nr. 2. 668. [1747 


Weiß, J., Römerzeit u. Völker- 
wanderg. auf österr. Boden. Lpz.: 
Haase, 17. y S. 1,20 M. [1748 


Robert. C., Ein röm. Bildwerk in Regens- 
burg (Germania. Korr. bl. d. rom.-germ. 
Komm. 2, 12—44). [1760 


Steinmetz, G., D. prachist. u. röm. Aus- 


F., D. röm. burgi in d. 

Harlach bei Weißenburg i. B., bei u 
u. Steinsdorf (Germania. Korr. bl. d. röm.“ 
germ. Komm. 2, 54—59). 11763 
Reineke, P., D. augusteische Legions- 
lager v. Oberhausen-Augsb. (4t. Hist. Ver, 
Schwaben u. Neuburg 44, 19—28). 11764 
Fickbinger, E., Röm. Brandgräber bei 
Bollstadt Bez.-Amt Nördlingen (Germania, 
Korr.bl. d. röm.- germ. Komm. 3, 8 


256 


Lehner, H., D. antiken Steindenk- 
.mäler d. Provinzialmuseums in Bonn. 
a. Cohen. 18. VIII, 512 8. 140 
Abb. . 


Rez.: Germania. Korr. bl. d..röm.-germ. 


Komm. 2, 127f. Koepp. (1766 


Anthes, E., Spätröm., Kastelle u. 
feste Städte im Rhein- u. Donaugebiet 
(10. Ber. d. Röm.-German. Komm., 86 


187). [1767 
“  Krüeer, E., D. röm. Quellenheiligtum in 
Baden-Baden (Germania. Korr. bl. d. röm.“ 


germ. Komm. 2, 77—84). — Heeg, F., Zu d. 
röm. Altertömern v. Baden-Baden (Ebd. 3, 15 
—17). 11768 

Gutmann, K., Zu den röm. Straßen um 
Breisach (Germania. Korr. bl. d. röm.-germ. 
Komm. 2, 123 27). (1769 


Gatmans, K. S., Röm. u. alemann. Fund- 
Stätten an d. Römerstraße zu Romersheim 
‘u. Ottmarsheim im Elsaß (Germania. Korr. 
bl. d. rom.-germ. Komm. 2, 18—23). [1770 


Forrer, R., D. römische Zabern 
(Mitteil. d. Gesellsch. f. Erhalt. d. ge- 
schichtl. Denkmäl. im Elsaß. 1I. Folge. 
Bd. 25, S. 1-153; Mit 18 Taf. u. 87 
Textabb.). (Auch sep. erschien.) [1771 


For rer, R., Neue Pläne d. Römerfesten 
»Horburg u. Saarburg (Anzeiger f. elsäD. 
Altert. kde. 18, 892—902). 111772 


Forrer, R., Spuren röm. Wasserleitgs.- 
zu. Brunnenanlagen, Thermen. villen u. 
Wirtsch. in Straßburg (Anzeiger f. elsäss. 
Altert.kde. ’ı8, 903—51). [1773 


. Forrer, R., Röm. Mühlen-, Töpferei- u. 
Handelsbetriebe, Metallwerkstätten u. 
Waffenfunde in Straßburg (Anzeiger f. 
elsäss. Altert. kde. 10, 988 — 1078). 11774 


. Forrer, R., Zur Bedachg. d. spätrön. 
Festungstürme in d. Rheinlandern (derma- 
nia. Korr. bl. d. röm.-germ. Komm, 2, 73— 
77). — Walters, P., Zur Bedachg. d. Festgs.- 
türme (Ebd. 8,7—9). — Kebitscheck, M., 
Zur Bedachg. röm. Festgs.türme (Ebd. 3, 9 


—15). ı (17:5 
Mitteilgn. üb. röm. Funde in 
Heddernheim. VI, Frankf. a. M. 18. 


99 S. 5 Taf 


Rez.: Germania. Korr. bl. d. röm.-germ. 
Komm. 3, 62—64 Riese. 11776 
Behrens, G., Bingen. I. (Kataloge 
west- u. süddt. Altert.sammlg. IV.) 
Frankf. a. M.: Baer. 18. IV, 48 8. 24 
Taf. 5 M. [1777 


Wolcke, K., Loculi aus ein. röm. Bronze- 
werkstatt in Mainz (Mainzer Zt. 12/13. 16— 
20) [1778 


Wolff, G., Bemerkgn. zum Mainzer Mili- 
-tärbad (Mainzer Zt. 12/13, 180 f.). 11779 


Neeb, E., Üb. d. Lage d. röm. Amphi- 
-theaters bei Mainz (Mainzer Zt. 14, 1295 
f s 1780 


Quilling, F., D. Nero-Säule d. Sa- 
mus u. Severus. Nachtr. zu: D. Jup- 
nen d. Samus u. Severus. D. 

enkmal in Mainz u. sein. Nachbildg. 


„ 


im Kastellgebiet 


| 
| 
| 


Bibliographie Nr. 1766—1827. 


auf d. Saalburg. Lpz.: Engelmann. 19. 
82 S. 2 Abb. 10 M. 


Rez.: Mainzer Zt. 14, 32 f. Neeb; Korr. - 
bl. d. G.-ver. 87, 89—102 Koepp: Germania. 
Korr.bl. d. rön.-germ. Komm. 3, 78—33 
Drexel. [1781 


Qailling, F., D. Juppiter-Votiv- 
säule der Mainzer Canabarii. Eine 
neue Erklärg. ihres Bildschmucks. 
Frankf a.M.: Schirmer & Mahlau. ’19. 


16 S. mit zahlr. Abb. 20M. 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. '19, 888—90 ME ze 


Quilling, F., Minotauros, d. Vere- 
darierstein im Saalburg-Museum. Lpz.: 


Engelmann. 19. 40 S. mit Abb. u. Taf. 
20 M. i [1788 
Sitte, H., Duhn, F. Veg Schu- 


macher, K., D Germanen-Sarkophag 
Ludovisi im Röm.- German. Central- 
Maseum zu Mainz (Mainzer. Zt. 12/13, 
1-15). [1784 


Reppersberg, A., D. Lage d. vicus Am- 
bitarvius (Germania. Korr.bl. d. röm.-germ. 
Komm. 2, 104 —8). (1783 


Ritterling, E., Eine Juppitersäule aus 
Heddernheim im Landesmus. zu Wiesbad. 
(Nass. Heimatbll. 21, 14—23). 11786 

Authes, k., Frühchristl. Inschrift aus 
Goddelan im Ried (Germania, Korr.bl. d. 
röm -germ. Komm. 2, 25—28 7. — Feist, S., 
D. Namen in d. frühchristl. Inschr. aus Godde- 
lau im Ried (Ebd. 8, 48 52). (1787 


Behrens, G., German. Kriegergräber d. 
4.—7. Jh. im städt. Altert.mus. zu Maing 
(Mainzer Zt. 14, 1—16). [1788 


Quilling, F., Zu den Gigantensäulen 
(Korr.bl. d. G.-Ver. 6, 122— 20). — Haeg, 
Zu d. Juppitergigantensäulen (Ebd. 3824—28). 
. [1789 
röm. Gebäude 
in d. Jahren 1%ı u. 8 
(Mainzer Zt. 12/13, 46—68). (2790 

Körber, K., Aus Mainz stammende Grab- 
steine von Legionaren (Mainzer Zt. 14, 17 
— sl). 11791 

Behrens, G., Neue u. ältere Funde aus 
d. Legionskastell Mainz (Mainzer Zt. 12718, 
21—45). 11792 

Huelsen, Ch., Speyerer Denkmäler in 


Rehrens, G, e 
A 


den Zeichnungen des Codex Pighianus in 


I 


Berlin (Germania. Korr.bl. d. röm.-germ. 
Komm. 3, 65-11). [1793 

Lehner, H. u. Hagen, J., Ausgrabungs- 
ber. d. Provinzialmus. in Bonn. (Bonner 
Jahrbb. 121, 104—91). [1194 


Schippers. A., Röm Funde aus Nieder- 
zissen im Brohlthal (Bonner Jahrbb. 124, 
192 f.). j (1795 

Riese, A., Ub. d. 20. Legion u. ihre Bei- 
namen (Germania, Korr.bl. d. röm.-germ. 
Komm. 2, 10—14). [1796 

Ritterling, E., Ein Mithrasheiligtum u. 
andere röm. Baureste in Wiesbaden (Nass. 
Annalen 4, 380-711). - um 

Riese, A., D, röm. Name von Ems (Ger- 
mania, Korr.bl. d. röm.-germ. Komm. ?, 46f.). 
— Bach, A., D. Ortsname „Bad‘'Ems‘‘ (Ebd. 

11 798 


3, 17f.). ö 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. 


j Cramer, F.. Vercana u. Meduna, die 
SS d. Bades Bertrich (Germania, 
Korr. bl. d. röm.-germ. Komm. 2, es 

Cramer, F., Eine neue Grabinschrift aus 
Lusemburg (Germania. Korr. I. d. röm.- 
germ. Komm. 2, 54-61). 11800 

Littig, F., D. Römerbild bei Eppenbrunn 
(Germania. Korr.-bl. d. röm.-germ. Komm. 
2, 39—41). [1801 

Domasszewski,A.v., Die Legionsmünzen. 
d. Victorinus (Germania. Korr. bl d. röm. 
germ. Komm. 2, 112—14). 11802 

Holwerda, J, H., D Bataverstadt u. d. 
Legionslager der Legio X in Nymwegen 
Germania. Korr.-bl. d. röm.-germ. Komm. 

1 

erm. Sean in 


Schulten, ,, Ein. neue Römerspur in 
Westfalen. (Bonner Jahrbb. 124, ao 
b ` 180 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Seeck, 0., Regesten d. Kaiser u. 
Päpste f.d. J.311—476 n.Chr. 2. Halb- 
bd.: XI, S. 201—487. Stuttg.: Metz- 
ler. 19. 60 M. 1806 


Amwmiani Marcellini rerum gestar. libri 


qui supersunt rec. U. Clark. vol. II. 
ars I. 15. s. 18. 2868. Rez.: Gött. Gel. 
nz. 18, 274—305 Bickel. |1807 


Birt, Th., Charakterbilder Spät- 
roms u. d. Entstehg. d. modernen Eu- 
ropa. Lpz.: Quelle & Meyer. 19. 
492 S. 17,60 M. (S. 269—318: Stilicho 
u Alarich. 389—426: Germanen- 
könige. 427—444: D. Ende.) [1808 


„ Birt, Th., D. Germanen. Erklärg. d. 

Uberlieferg. üb. Bedeutg. u. Herkunft d. 

. Völkernamens. s.’19, 2014. Rez.: Dt. Lit.- 

Zt. 39, 6088-611 Riese; Lit. Zbl. 70, 976—78 

F. Schneider; Mitteil. Hist. Lit. 180 
i 1 


Philipp. [ 
Norden, Ed., Germani. Ein gram- 
| mat.-ethnol. Problem. (Sep.aus: Sitzgs.- 
. ber. d. kgl. preuß. Akad. d.Wissensch. 
18 Phil-hist. Kl.) Berl.: Reimer. 
8. 95 - 138. 2 M. [1810 
Norden, E., D. Germanenepigramm 

d. Krinagoras. (Sitzgs.ber. d. Berl. 
Akad. Phil.-hist. Kl. 17, en 
1811 

Kluge, F., D. Name d. Germanen. 
(Köln. Zt. 18. Okt. 6.) [1812 
Kluge, F., D. Name d. Germanen. 
e ermana, Korr.bl. d. röm.-germ. 
omm. 8, 1—3.) [1813 


Schmidt, Ludw., G. d. dt. Stämme 
"bis zum Ausgang d. Völkerwanderg. 
JI, 4. 2.Abt. 2. Buch (Schluß) u. 


57 


3. Buch (Quell. u. Forsch. zur alten 
G. u. Geogr. 80). Berl.: Weidmann. 
18. VII u. S. 867—649. 12 M [1814 

Flebiger, O. u. Schmidt, L., Inschriften- 
sammlg. zur G d. Ostgermanen. 17. s. :0, 
38 6. Rez.: Ot. Lit.-Zt. 19, 1002 — 1006 Hiller 
v. Gärtringen; Hist. Zt. 128, 143 K. Schröder; 
Berl. philol. Wochenschr. 39, 123—29 aussen. 

Steinberger, L., Wandalen „Weiden 
(Archiv f. slav. Philol, 87, 116—22). ,„ ( 816 

Tourneur-Aumont, J. M., Etudes 
de cartographie historique sur l’Ale- 
manie. Régions du haut-Rhin et du 
haut- Danube du III. au VIII. siècle. 
Paris. 18. 322 8. [1817 

Babelon, E., Le Rhin dans l'his- 
toire. II. Les Francs de l'Est: Francs 
et Allemands. Paris. 17. X, 526 S. 


| * [1818 
| Riese, A., Sind d. „Ripuarier“ 
"Franken? (Germania. Korr.bl. d. 
röm.-germ. Komm. 3, 38—43.) [1819 
Cessl, N., Le crisi imperiali degli 
anni 454—55 e l’incursione vandalica 
a Roma (Archivio della R. societä 
Romana di storia patria 40, 101—201). 
[1820 

Prokop (Procopius Cäsariensia), 
D. Untergang d. Ostgoten im Kampfe 
um Rom. Hrsg. v. A. Keller, (Voigt- 
länders Quellenbb. 63.) 18. 145 S. 
1,50 M. [1821 
Feist, S., D. Ripuarier (Beitrr. 
zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 44, 835 
—37). [1822 
Hund, A., Wandergn. u. Siedelgn. 

d. Alamannen (Forts.). (Zt. f. G d. 
Oberrh. N. F. 34, 300—316, 422 — 64). 
. [1823 

Hellmann, S., Zur Sage v. d. 
Herkunft d. Sachsen (N. Archiv 41, 
679- 81). [1824 
Bauer, Ad., D. Herkunft d. Bas- 
tarner (Sitzgs.ber. d. Wien. Akad. d. 
Wiss. Phil.-hist Kl. 185. Bd. Abhdlg. 2). 


Wien. 18. 318 1.20 M. 
i Rez.: Berl. philol. Wochenschr. 39, 106—8 
L. Schmidt. [1825 


d) Innere Verhältnisse. 


Trüdinger, K., Studien zur G. d. 
griech.-röm. Ethnographie. Lpz.: Teub- 
ner in Komm. 18. 1758. (S.146— 
70: D. Germania d. Tacitus.) [1826 

Cornel. Tacitus. Germanien. Her- 
kunft, Heimat, Verwandtsch. u. Sitt. 
sein. Völk. Neu übers. u. mit Erläut. 
in Wort u. Bild, hrsg. v. L. Wilser. 
Berl.: P. Hobbing. 17. XV, 51 8. 


Rez.: Wien. Praehist. Zt. 5, 92—94 Much. 
' ; [1827 


+58 


Riese, A., Zu Tacitus’ Germania 
cap. 29 (Germania. Korr.bl. d. röm.- 
germ. Komm. 3, 82f.) [1828 


Müllenhoff, Karl, Dt. Altert.kde. 
Bd. 4: D. Germania d. Tacitus erläut. 
Neu. verm. Abdr. bes. durch M. Roe- 
diger. Berl.: Weidmann. 20. XXIV, 

767 S. 86 M. [1829 

Manier, Volksburgen auf d. Keut- 
linger Alb, (Württ. Vierteljhefte f. 
Landes-G. N. F. 27, 1—13.) [1830 


Schmedding, H., D. Wallburg 
Haskenau an d. Ems (Westfalen. 10, 
57—60). 1831 

Oppermann, A. v. u. Schuchhardt, 
C., Atlas vorgeschichtl. Befestiggn. in 
Niedersachs. 

Rez.: Zt. d. hist. Ver. f. Niedersachs. 
82 283 90 Werth; Mitteil. Ver. G. u. Landes- 
kde. Osnabruck 41, 113—650 Knoke. (18323 

Wormstall, A., D. Wallburgen d. 
Paderborner Landes in d. älteren G.- 
quellen. (Westfalen. 10, 61—67.) [1838 


.Kiuge, F., Runenschrift u. Chri- 
stentum (Germania. Korr.bl.d. röm.- 
germ. Komm. 8, 43—48). (1834 


Deonna, W., Les croyances reli- 
gieuses et superstitieuses de la Genève 
antérieure au Christianisme. Genf 17. 
317 N. 


Rez.: Ang. f. schweiz. G. 18, 235 f. Hoff- 
mann-Krayer. [1835 
Kauffmann, Fr., D. Stil d. got. 
Bibel (Zt. ť. dt. Philol. 48, 7—80). [1836 


Feist, S., Runen u. Zauberwesen 
im geim. Altert. (Arkiv för nordisk 
filologi. 19, 243— 87.) [1837 


Leyen, F. v. d., kafa u. 
Weltende in d. Dichtg. d Germanen 
(Bayr. Hefte f. Volks 6, e 


Neckel, d., Studien zu d. eh 
Dichtyn. v. Weltuntergang. (Sitzgs.- 
ber. d. Heidelb. Akad. d. Wiss. Philos.- 
hist. Kl. 18. Abhdlg. 7). Heidelb.: 
Winter 18. 52 S. 1,76M. [1839 


Schiffmann, Konr., Geschichtl. 
zum Nibelungenlied Str. 1295 ff. (Mit- 
teil. Inst. österr. G.forsch. 38, 1820 

1840 


Schröder, Edw., Zur Überlieferg. 
u. Textkritik d. Kudrun III V (Nachr. 
v. d. K. Gesellsch. d. Wiss. zu Gött. 
(Phil.-hist. Kl. 19, 88ff). 1841 
Patzig, H., Dietrich u. sein Sagen- 
is. Dortm.: Kuhfus. 17. 75 8. 


Rez.: I it. bl. f. germ. u. röm. Phil. 40, 
of. Golther. 1842 


—— nn un nn nn nn nie 
— .AG—— nn 


Bibliographie Nr. 1828— 1878. 


Haupt, en Zur nied.dt. Dietrich- 


sage. Berl 
Rez.: Gött. 555 Anz. 181, 4688—71 Droege. 


184 

Haas, A., Slawische Kultstätten 

auf d. Insel Rügen. (Pomm. Jahrbb. 
19, 1—76.) 18432 

Haug, F., D. Irminsul (Germania. 

Korr. bl. d. röm.-germ. Komm. 2, 68 

11844 


). 

Haug, F., D. sogen. germ. Gotter- 
trias. (Germania. Korr. bl. d. röm. 
germ. Komm. 2, 102—4.) [1845 


Rotering, Sippentreue u. Erbbe- 
sitz d. Germanen (Archiv f. Rechts- 
u.Wirtschaftsphilos. 13, 27—84). [1846 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


Scriptores reram Meroving. T. 7 
pars 1. Passiones vitaeque sanctorum 
aevi Merov. (s. 13, 1063) Edd. B. 
Krusch et W. Levison. (Tl. v Nr. 
615.) 40. 440 S. 19. [1847 


Auctores antiquissimi. T. 15, 8: 
Aldhelmi opera ed. R. Ehwald. (8. 
18. 1007.) Fasc. 3. (TI v. Nr. 616.) 
XXV u. S. 555— 765. 30 M. [1848 


Poetarum latin. medii aevi T. 4. 
pars 2, 1. ed. R. Strecker. s. 15/16, 
1008. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 854 f., 
885—88 Vollmer. (1849 

Krusch, B., Urspr. u. Text v. 
Marculfs Formelsammig. 8. 19, 2233. 
Rez.: Hist. Jahrb. 39, 398f. Buchner. 


Kurth, G., Études franques. 
Champion. 19. 2 vol. III, 357 u. 
349 8. [1851 

Halbedel, Fränkische Studien. 
8. 18, 2697. Rez.: Mitteil. Inst. österr. 
G.forsch. 88, 492—96 Heuberger; 
Mitteil. Hist.Lit. 47; 75—78 Koernicke. 

[1852 

Zeiller, J., Les origines chrétiennes 
dans les provinces Danubiennes de 
l'empire Romain. Paris. 18. IV, 667 8. 

[1853 


b) Karolingische Zeit. 


Bonifatius u. Lullus, Briefe. Hrsg. 
v. Tangl. s. 18, 2714. Rez.: Anz. 
f. dt. Alam u. dt. Lit. 88, 97f. E. 
Schroeder; Hist. Zt. 119, 93—96 F. 
Schneider. [1854 

Tangl, M., Bonifatiusfragen (Ab- 
halg. d. preuß. Akad. d. Wiss. Phil.- 
hist. Kl. 19. Nr. 2). 41 8. [1855 


: — . 
. — — 


Das deutsche Altertum ca. 500, — Fränkische Zeit bis 918, 


Müller, K. O., Eine neue Hand- 


` sehr. (Bruchstfick) d. Vita s. Bonifatii 
t 


v. Otloh (N. 


[1866 
Hirschmann, Hat Eichstätts erster 


Archiv 41, 691—704). 


Bischof die erste Lebensbeschreibg. d. 


heil. Bonifaz geschrieben? (Hist. pol. 
Blätter 163, 5618—29.) [1857 
Laux, J. J., D. heil. Kolumban, 
sein Leben u. sein. Schrr. Freib. i. Br.: 
Herder. '19. XVI u. 290 S. 
Rez.: Hist, Zt. 121, 159 Levison. [1858 
Brüning, G., Adamnans Vita Co- 
lumbae u: ihre Ableitgn. Bonn. Diss. 
16. (Sep. aus: Zt. f. kelt. Philol. 
XI, 2. 8. 213—3804.) | 
Rez.: Hist. Jahrb. 39, 874-76 A. L. 
Mayer; N. Archiv 41, 767f. Hofmeister. {1859 
Monachus Sangallensis. De Ca- 
(St. Galler G.quellen, 
hrsg. v. G. Meyer v. Knonau; Mit- 
teil. 1 G. Bd. 36.) St. Gallen. 
164 8. 


18. A [1860 
„„ Halphen, L., Etudes eritiques sur 
Fhistoire de Charlemagne. (Revue 


historique 124, 62 - 63, 125, 287—332, 
126, 211—814, 128, 260—98). 
composition des Annales royales. 2: 
es „Petites Annales“, g: Einhart 
historien de Charlemagne. 4: Le moins 
de S. Gall. | [1860 a 
Buchner, M., Zum Briefwechsel 
Einhards u. d. hlg. Ansegis v. Fonta- 
nelle (St. Wandrille). Zugleich ein 
Beitr. zur Entstehg. d. oe ormular- 
sammlg v. St. Denis (Hist. ierteljschr. 
18, 3853—85). [186 
Lehmann, P., Wert u. Echtheit 
ein. Beda abgesprochen. Schr. en 
ber. d. bayr. Akad d Wiss. Philos.-phil. 
u. hist. Kl. 19. Abhdlg. 4). 21 S. [1862 


[1863 


Caspar, E., Pippin u. d. röm. 
Kirche. 14. 8. 16, 3485. Rez.: Gött. 
Gel. Anz. 18, 401 —25 Brackmann; Dt. 
Lit.-Zt. 18, 422—28 F. Schneider. [1864 


[1864 
Hoffmann, Heinr., Karl d. Gr. 
im Bilde d. G.schreibg. d. früher 
Mittelalt. (800—1250). (Hist. Studien 
hrsg. v. Ebering 187). i 

19. XVI, 166 S. 7.20 M. 


Weltanschaug. 10. s. 11, 3392. Rez.: 
Fist. Zt. 119, 136—38 Hofmeister. 1866 


Vierteljschr. 19, 2317—46). 


1: La 


*59 


Lehmann, Paul, Büchersammig. 
u. Bücherschenkgn. Karls d, Gr. (Hist. 
[1867 

Kampers, F., D. Mär v. d. Bestattg. 
Karls d. Gr. Zur Karlslegende u. zur 
Gralssage (Abhdlg. d. Görres-Gesellsch. 
8. Ver. schir. 18. S. 1—30). [1868 


Teichmann, E., Zum ursprüngl. 
Standort d. Karlschreines (Zt. Aachen. 
G.- Ver. 40, 3839—41). [1869 


Van der Linden, Les Normands 
à Louvain 884—92 (Revue historique 
124, 64—81). [18698 


Voigt, K., D. karoling. Kloster- 
olitik u. d. Niedergang d. westfränk. 
önigtums. s. 19, 2240. Rez.: Hist. 

Jahrb. 39, 304 — 6 Koeniger; Hist. Zt. 
120, 803-5 Dopsch; Theol. Lit.-Zt. 
18, 30 f. Lerche; Zt. d. Savigny-Stifg. 
K. A. 39, 236f. Levison; Theol. Revue 
17, 289 96 Pöschl. [1870 


Schubert, H. v., G. d. christl. Kirche 
im Frühmittelalter I, 1. 16. Rez.: 
Theol. Quartalschr. 100, 3844—46 Bihl- 
mayr. 11871 


Bastgen, H., D. Bilderkapitular 
Karls d. Gr. (libri Carolini) u. d. sogen. 
Decretum Gelasianum (N. Archiv 41, 
682— 40). [1872 

Koeniger, A.M., D. Militärseel- 
sorge d. Karolingerzeit. Ihr Recht u. 
ihre Praxis. Münch.: Lentner. 18. 
1 u igny-Stiftg. f. Rechts-G 

A 8 -DLII LE. I. echts-G. 
K. Ener Werminghoff. [1878 

Bendel, F. J., D. Datierung u. 
Einreihg. d. unechten Diplome K. Lud- 
wigs d. D. f. Amorbach u. Fulda (Mit- 
teil. Inst. österr. G.-forsch. 38, 1 11 

Bendel, F. J., Studien zur Alten 
G. d. Abtei Fulda (Forts.) (Hist. J ahrb. 
89, 244 — 253). l a 

Rez. v. T. 1: N. Archiv 41, 768 Levison. 

[1875 


Stengel, Ed. E., Fuldensia. II. Ub. 
d. karoling. Kartulare d. Klosters Fulda 
(Archiv £. Urkden.forschg. 7, 1-46). 


[1876 

Bendel, F. J., D. Gründg. d. Abtei 
orbach nach Sage u. G. (Studien 

u. Mitteil zur G. d. Bened.-ordens 39, 
1—29). : E 
Bendel, F. J., D. Geburtsj hr d. 
Rabanus Maurus (Studien u. Mitteil. 
2. G. d. Bened.ordens 89, 519f.). [1878 


60 


Hirsch, Hans, D. echten u. un- 
echten Stiftgs.urkden. d. Abtei Banz. 
Ein Beitr. zur G. d. fränk. Eigenkloster- 
tums (Sitz.ber. d. Akad. d. Wissensch. 
zu Wien. Philos.-bist. Kl. Bd. 189. 
Abhdlg. 1) Wien: Hölder. 19. 31 S. 
4M 11879 
Fetter, Ferd., Sankt Otmar, d. 
Gründer u. Vorkämpfer d. Klosters S. 
Gallen. (Jahrb. f. schweiz. G. 43, 91 
198). - [1880 


= Scheiwiler, O., Zur . d. 
heil, Abtes Otmar v. St. Gallen (Zt. f. 
schweizer. Kirchen- G. 13, 1—32). [1881 
Löffler, Kl., D. Anfange d. Christen- 
tums im spater. Bistum Münster. Nebst 
ein. Beil. üb. d. sächs. Stammesver- 
Sammlg. in Marklob (Westtal. 9, T0— 
84). [1882 
Peitz, W. M., Untersuchgn. zu Ur- 
-kden.fülschen. d. Mittelalters 1:T.: D. 
Hamburg. Fälschgn. (Stimmen d. Zt. 
Erg.-Hefte. 2. Reihe. Forschen. 3. 
us i. Br.: Herder. 19. XXVIII, 


819 
: Rez.: Theol. Revue 17, 48338 Baum- 
garten; Hist.-polit. B11. 163, 668—82, er 
1 


Ver. f hamburg. G 22, 135 - 67). 


Rez.: N. Archiv 4ʃ, 769 Levison, ebd. 770f. 
. Schmeidler. (1884 
Levison, W., D. echte u. d. ver- 
fälschte Gestalt v. RimbertsVita Anska- 
rii (Zt. Ver. f. hamburg. G. 23, 89—146) 
(Zur Kritik v. Nr. 1884). [1885 


— — 


c) Innere Verhältnisse. 


Kuemmel, A., D. Landgüterordng. 
‚Kaiser Karls d. Gr. (Capitulare de 
villis et curtis imper.) (Zt. d. berg. G.- 
Ver. 51, 1—207). [1886 

Glöckuer, K., Ein Urbar d. rhein- 
fränk. Reichsguts aus Lorsch (Mitteil. 
Inst. österr. G. forsch. 38, 381—98) 
g [1887 


Äußerungen, gutachtl. üb. Kram- 
mers Ausgabe d. Lex Salica erstattet 
v. O. v. Gierke, R., Hübner, P. Rehme, 
R. Schröder, G. v. Below, W. Levison, 
G. Seeliger, W. Meyer-Lübke, E 
Norden, F. Vollmer (N. Archiv d. Ge- 
sellsch. f. ält. dt. G. kde. 41, 375—418). 
i [1888 


Heymann, E., Zur Textkritik d. 
Lex Salica (N. Archiv d. Gesellsch. f. 
Alt. dt. G. kde. 41, 419—524). [1889 


v. F. Liebermann. B 
8. 19, 2229. 


tes juris germanici antiqui 
scholar. ex monum. Germ.historic. sepa- 
ratim editi). Hannov.: Hahn. „18. 75 8. 


Bibliographie Nr. 1879—1926. 


D. Gesetze d. Ange. 085 i ane 
2 3. 06 — 16. 


Rez : Gött. Gel.-Anz. 18, 186—423. 11850 
Leges Saxonum et lex Thuringorum. 


Hrsg. v. Cl. Frhr. v. Schwerin (Fon- 


in usum 


1,80 M 
Rez.: Lit. Zbl. 69, 869 f. Krusch. 11891 
Dopsch, A., Wirtschaft- ent wickig. 


d. Karolingerzeit 8. 18 1031. Ee. : 
Hist. Zt. 120, 109—15 Hofmeister. [1892 


Koebner, R., Venantius Fortuna- 
tus 8, 2716. Rez.: Theol. 


15. s.1 
Revne 17, 62—65 Bigelmair. [1893 


Buchner, M., Forschgn. zur karo- 
ling. Kunst-G. u. zum Lebensgange 
Einhards (Zt. Aachener G.-Ver. 40, 1 
— 142). [1894 

Buchner, M., 


dien zur dt. 
Heitz. '19. VIII, 149 8. 10 M. 
D. Ausgrabgn. am 
i.d. J. 1908-13. Hrsg. v. J. Vonderau 
(16. Veröffentl. d. Fuldaer G.-Ver.) 
Fulda: Aktiendrucker. 19. 40. 398. - 
11898 
Steinmeyer, E. v., D. kleineren 
althochdt. Sprachdenkmäler 16. 8. 19. 
2179. Rez.: Gött. Gel. Ane. 18, 41— `- 
72 Seemüller; Anz. f. dt. Altert. u. dt. 
Lit. 39, 21—35 Baesecke. (1897 | 
Kluge, Friedr., Hildebrandslied, 
Ludwigslied u. Merseburger Zauber- 
sprüche. hrsg., übers. u erläut (Deutsch- 
Kundl. Bücherei) Lpz.: Quelle & Meyer. 
119. 83 S. 7 S. Faks. 1,40 M. [1898 
Groenewald, C. F., D. 2te Trierer 
Zauberspruch (Zt. f. dt. Philol 47. 372 
— 75). [1899 


3. Zeit der sächsischen, fränki- a 
schen und staufischen Kaiser, 
919—1254£. 


a) Sächsische u. fränkische Kaiser, 
919—1125. 


Teuffel, R., Individuelle Persönl. ™ 
Schildergn. in d. dt. G werken d. 10. u. 
11. Jh. 8. 17, 3522. Rez.: Lit. Zbl i 
69, 900 Hofmeister; Hist. Zt. 120, 305 * 
—7 Hofmeister. [1900 


Fränk. Zeit bis 918. — Zeit der sächs., fränk. u. stauf. Kaiser 919—1254. *6ł- 


Abhandlgn. üb. Corveyer G.schrei- 


bg. Hrsg. v. F. Philippi. R. 2. s. 19, 
2284. Rez.: Gött. Gel. Anz. 181, 67 


Holtzmann, R., D. Urkde. Heinr. 
IV. f. Prag v. J 1086 (Archiv f. Ur. 
kden. forsch. 6, 177-93). [1913 

— ——— 


Rogge, H., Verbrechen des Mordes, 
begangen an weltl. dt. Fürsten in d. 


ital. um d. Wende d. 9. u. 10. Ih (N. Zelt v. 911—1056. Berl. Diss. 18 132 S. 


Archiv 41, 52555). [1802 
Du vernoy, E., Catalogue des actes 
des ducs de Lorraine de 1048 à 1139 et 


de 1176 a 122 Nancy, Crépui- Le- 
blond, 15. 264 S. [1903 
Schmeidler, Beroh., Hamburg- 
rem. u. Nordost- Europa vom 9.—11. 
Jh. Krit. Untersuchgn. zur hamburg. 


rechen -G. d. Adam v. Bremen, zu 
Hamb. Urkdn. u. zur nord. u. wend. G 


Lpz.: Diederich. 18 XIX, 363 S. 2 Taf 
16 M. 


1914 


Gelübde König Heinr. I. (Hist. Viertel. 
Ischr. 19, 169889. [1915 


18, 2728. Rez.: Hist. Zt. 121, 135.— 


Zw. Dtl. u Frankr. in d. J. 953—80. 10. 
8. 14 1075. Rez.: Hist. Zt. 119, 138f. 
Hofmeister. 11917 

Rez.: N. Archiv 41, 771—73 Tangl; Lit. 
Zbl. 20, 52 Lerche. [1904 
Adam v. Bremen, Hamb. Kirchen- 

G. 3. Aufl. Hrsg. v. B. Schmeidler, 


ropa im 10. Jh. 10. 8. 14, 1072. Rez. 


[1918 

Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs, 83, 277 

—79 Gerdes: Hist. Zt. 120, 543f. F, Bm 
1 

Schröder, Ed w., Zur Heimat d. 

Adam v. Bremen (Hans. G. bll. 23, 351 

— 65). 906 


ez.: Mitteil. Inst. österr. G.forschg. 3%, 
496—5u8 Ho meister, 


Hofmeister, 4., Dtl. u. Burgund 


1 
Weiball, C., Saxostudier ise im früher. Mittelalt. 8. 14/15, 3526. 
Tidskrift för Skåneland Bd. 2. H. 2—4. ez.: Mitteil. Inst. österr. Ge 
Arg. '17). 192 Stowasser. 1920 


Rez.: N. Arch. 41, 776 Hofmeister: 11907 

Seriptores minores historiae Dani- 
cae medii aevi. Recensuit M. Cl. Gertz, 
Kopenh.: Gad. 17. 194 8. 

Z.: Hist. Zt. 121, 161—63 e 
Gertz, M. Cl., En ny text af Sven 
gesoens Vaerker &envunden paa 

rundlag af Codex Arnaemagnaens 33. 
Kopenh. 156. 
Rez.: N. Archiv 41. 773— 76 Schmeidler. 


119 
Fabricius, K., Saxos Valdemar- 
skronike 0g hans Danesaga (Dansk 
histor, Tidsskrift 8. R. Bd. 6). — Wei. 
„ C., Saxoforskning. En strids- 

4 5 (Hist. Tidsskrift för Skåneland 


Rez.: Hist. Zt. 121. 529—31 ne 
Gaffrey, B., D. augustin. G. an- 
schauung im liber ad amicum d. Bischofs 
Bouitho v. Sutri, Langensalza. 18. VII, 
89 8. 8 M. 1911 
Lerison, . u. Schulte, A., D. Verz. 
d. Kgl. Tafelgüter v. 1064/66 u. sein. 
Handschr. (N. Archiv 41, 5657—77) 


Franke, W., Romuald v. Camaldoli 
u. sein. Reformtätigkeit zur Zt. Ottos 
III. 13. Rez. Hist. Vierteljschr. 18, 
407f. Kromeyer. [1921 


Naegle, 4., D. neueste Untersuchg. 
d. Reliquien d. hl. Adalbert in d. 
Prager S. Veitskirche (NMitteil. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 56, 226—33). [1922 
Naegle, 4., D. erste Prager Veits. 
kirche (Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 57, 1—33). 11923 
Lerche, L. A., Polit. Bedeutg. d. 
Eheverbindgn. in d. bayr. Herzogs- 
hänsern v. Arnulf bis Heinr. d. Löwen 
15. 8. 18, 2368 ` 


Fliche, A., Etudes sur la polémique . 
religieuse à l'époque de Grégoire VII: 
Les Prégrégoriens. Paris. 16. VIII. 
843 8. 


Schillmann, F., Kaiser u. Papst, 
D. Kampf Heinr. IV. u. ; 
(Voigtländers Quellenbb, 84) 18. 118 S. 
1,25 M. [1928 


Lüttich, R., Ungarnztige in Eu-_ 


3 
Hist. Zt. 120, 116—18 Hofmeister. ' 


Parisot, R., Les origines de la 
Haute-Loraine et sa premiere maison 
ducale (959—1038) 09. 8. 10, 1081. 


[ 
Bezold, F. J., Ein antisimonist, 


artmann, I., G. Italiens im 
Mittelalter. 4, 1: Otton. Herrschaft. 8. 


39 Holtzmann. 11916 


d 


d 


7 


2 | Bibliographie Nr. 1927—1983. 


Schöppler, H.; D. Krankheiten Pelster, F., D. Heinr. v. Gent Hu- 
Kaiser Heinrichs Il. u seine Josefs- geschriebene Catalogus virorum il lu-” 
ehe“. (Archiv f. G. f. Medizin 11927 strium u. sein wirkl. Verfasser 4841 


82) Jahrb. 39, 253—268). 1941 
Gesler, W., D. Ber. à. Monachus Wichmann, K., D. Metzer Bann- 
Hamersleb. üb. d. „Kaiserl. Kapelle“ S. rollen d. 13. Jh. T. 4. 16. s. 13. 3811. 
Simon u. Juda in Goslar. Bonn. Diss. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 4081. Kei Psat 


. Harz-Ver. 51, 97—99 Lülers, Hampe, K., Dt. Kaiser-G. in d. Zeit 
1.923 | d. Salier u. Staufer. 4 Aufl. (Bibl. d. 

Besson, M., Les premiers évêques G.wissensch.) Lpz.: - Quelle & Meyer 
de Bâle (Zt. f. schweiz. Kirchen-G. 12,19. VIII. 2948. 6 M. [1943 
217-25). 11929 Simonsfeld, H., Jahrbb. d. Dt. 
schröder, Frdr., D. G d. Pader- | Reichs unter Friedr. I. Bd. 1: 1152 — 
borner Bischöfe V. Rotho bis Heinr. V. 58. 08 s. 08, 904 Rez.: Mitteil. 
Werl 1036 —1127 (Forts.) (Zt. f. vaterl. | Inst. österr G. forschg. 38, Hadi 


G. u. Altert.kde. (Westfal.) 75, 2, 63 — Hofmeister. 1944 
104). 1930 Steinberger, L., Zu ein. Stelle in 


Biereye, Untersuchg. zur G. d. d. Gesta Friderici I. imperatoris in Lom- 
nordeib. Lande in d. 1. Hälfte d. 11. Jh. 


bardia (Hist. Vierteljschr. 19, 115 5 
Rez.: N. Archiv 41, 777f. 194 
s. 19, 2293. lez N 1931 Schrörs, H Untersuchgn. zu d. 


Schmeidler. İTS, H., 
öde, H, Altenburg, S-A., ist d. Streit Kaiser riean, i Be 
alte Merseburg. D. Aufdeckg. ein. Re Theol N 10 5 Fr 
groß are Altenb. 18. IX, 149 1 Bihlmayt, l BR i 5 j ; 3 [1946 
3,50 M. i achmann, Joh., P. Papst. e- 
jebuhr, C., D. Nachr. v. d Stadt gaten in Dti. u. Skandinavien (1125 
Jann (Hans. Gall. 23, 367 75). —1159) 18. s. 17, 3617. Rez.: Dt. 
1933 Lit.-Zt. 18, 1026—28 Rassow. 11947 


Meyer v. Knonau, G., Friedr. 1. 
Diplome f. d. Capitanei v. Locarno 


50 Staufische Zeit, 1125—1254. (Archiv f. Urkden. forsch. 6, eh 
Radolf v. Ems Weltchronik. Hrsg. ` f , 1948 
v. G. Ehrismann. s 19, 2312. Rez.: Tangl, M., D. Deliberatio Innocenz 
Mitteil. Hist. Lit. 47, 79-83 Hof. III. (Sitzgs.ber. d. Preuß Akad. d. 
meister. [1934 Wiss. 19. 1012—28.) [1949 


r Lenel, W., D. Jstrische Landfrie- 
w Ehrismann, G., Zu Rudolf v Em den d. Patriarchen Wolfger v. Aqui- 
eltehronik (Beitrr. zur G. d. dt. | leja (N. Archiv 41 7091). 1950 
Sprache u. Lit. 44, 268. —78) [1935 | Jen ee an 
: Philippson, M., Heinrich d. Löwe, 
Guigue, E, Les bulles de l'or de | Herzog v. Bayern u. Sachsen. Sein 
Frédéric Barberousse ponE les arche- | Leben u. sein. Zeit. 2. günzl. umge- 
veques de J,yon (Bulletin philol. et | arb. Auf. Lpz.: Leiner. 18 650 S. 
hist. du comité des travaux a 17, 15 M. 
; 1 


b2 — 62). 936 PA Ren Aa Hist. Ver. Niedersachs. 1351 
: : —53 Lerche. 51 
Hofmeister, A., Zur epistola de | "“"Gronen, E., D. Machtpolitik en d 


morte Friderici imperatoris (N. Archiv | 4 Löwen u. sein Gegensatz gegen d. 
41, 105-8). | [1987 Kaisertum (Hist. Stu ien 139). Berl.: 
Greven, Jos., D. Entstehg. d. Vita | Ebering. 19. XXXII, 1575. 10 M. 
Engelberti d Cäsar. V- Heisterbach 195 
(Annal. Hist. Ver. Niederrh. 102, 1—39). Goßmann, Frida, Heinr. v. Her- 

= [1938 | ford u. d. angebl. Einnahme Hanno- 

-, Breßlau, H., D. Vita d. Propstes vers durch d. Gegner Heinr. d. Löwen 
Lambert v. Neuwerk bei Halle (N. um 1180 (N. Archiv 41, 595—618). [1953 
Archiv 41, 579—594). [1939 Moeller, Bich., D. Neuordng. d. 

Hofmeister, Ad., D. Annalen v. Reichsfürstenstandes U. d. Prozeß 
St. Georgen auf dem Schwarzwald (Zt. Heinr. d. Löwen (Zt. d. Savigny-Stiftg. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 33, 31-57). [1940 | f. Rechts-@. G. A. 39, 1—44). [1954 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254. +63 


Stimming, M., Kaiser Friedrich II. 

u. d. Abfall d. dt. Fürsten (Hist. Zt. 
20, 210 — 49). (1968 
Schneider, Fed., Konrad IV. in 
Latisana ( Mitteil. Inst, österr. G. forsch. 
38, 109—21), | [1969 
Wutke, K., Euphemia, geb. Her- 
zogin v. Glogau, verehel. Gräfin y. 
örz u. Tirol, (Grotefend, Stammtaf. 
I, 5.) Berichtigg. zu Zt. 55, 271/75 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 58, 1384—88). 
1970 


Herzog, ; 
tenthronen d. Kreuzfahrerstaaten. Berl. 
Ebering. 19. XI, 1548 6,50 M. [1971 


Schambach, K., Noch einmal d, 

Belnhäuser Urkde. u. d. Prozeß Heinr. 

Löwen (Forts.) (Zt. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. 83, 189—276). 

: Zt. d. Savi ny-Stiftg. f. Rechts- 

66—68 Fehr. [1955 


C G. 4. 40, 8 

Schambach » K., Auch quod mit 
d. Konjunktiv. Ein Nachtr. zur Er- 
Õrterg. üb. d. Gelnhäuser Urkde. 
Hist. Vierteljschr. 19, 80—83). [1956 

Kleist, W., D. Tod d. Erzbischofs 
Eine krit. Studie. 
(Zt. f. vaterl G. u. Altert. kde. (West- 
Tal.) 75, 1, 182—249), (Auch Berl. Diss, 
18). 1957 

Eindars, G., D. Verhältnis d. 
Papstes Urban III zu d. Klöstern 
(1185—87), Greifsw. Diss. 19. V, 
88 S. [1958 

Theloe, Herm., D. Ketzerver- 
felgen. im 11. u. 12. Jh. 18. 8. 16, 1162. 
Rez.: Hist. Zt. 120, 509—11 Haupt. 


1959 
Krohn, Rich., D. päpstl. Kanzler 
Joh. v. Gaëta (Gelasius II ). Marb. Diss. 
18. XI, 84 5. i 


— — 


Bauten d. Hohenstaufen in Unter- 
italien. Erg. bd. I, bearb. v. E. Stha mer. 
8. 16, 3600. Rez.: Hist. Zt. 119, 
50-7 F. Sehneider. [1972 

Wibel, H., D. ältesten dt. Stadt- 
Privilegien, inbes, d. Diplom Heinr. V, 
für Speyer, (Archiv f, Urkden.forschg. 
6, 234— 62) [1973 

Popelka, F., Untersuchgn. zur 
ältesten G d. Stadt Graz (Zt. Hist. 
Ver. f. Steiermark 17, 153-304). [1974 


Pirchegger, H., D. ecclesia Rabe. 
Zur 700. Jahrfeier d. Bistums Seckau 
(Zt. Hist. Ver. Steiermark 16, 1955 

1975 

Bretholz, B., Zur böhm. Koloni- 
sat.frage (Mitteil. Inst. f. österr. G. 
forschg. 38, 213—40), [1976 


Reutter, H., D. Siedlgs. wesen d. 
Dt. in uhren i Schlesien bis zum 


Krebs, Engelb., Frau Uta Her- 
zogin v. Schauenburg D. Ortenau 18, 
38—62). [1962 


Hoppe, W., Markgraf Konrad v. 
Meißen, d. Reichsfürst u. Gründer d. 


G. u. Altert. kde. 40, 1—51). (Auch 
sep.: Dresd.: v. Baensch Stiftg. 19, 
53 S. 2 M. 

Rez.: Korr. bl. d. G.- ver. 67, 134 f. Krabbo. 


11884 
Abegg, Elis., D. Politik Mailands 
in d. ersten J ahrzehnt. d. 13, J h. (Auch 
Lpz. Diss.) Lpz.: Teubner. 18. X, 
1008, 4,80 M. 


11977 
Bretholz, B., G. d. Stadt Brünn. 
d. 1. 11. 5. 15, 265. Rez.: Viertel- 
Jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 312 
—14 Coulin. [1978 
_ Bruns- Wüstefeld, K., Beitrr. zur 
G. d. Kolonis. u. Germanis, d. Ücker- 
mark. Kiel. Diss 15. 
Rez.: Forschg. zur brand. u. pr. G. 31, 
254— 58 Hofmeister. [1979 
Schulte, L., Richtlinien zur schles, 
Siedlgs. forschg. (Kleine Schrr. 86 11980 
1980 
Schulte, L., D. Schenkg. d. Neißer 
Landes (Kleine Schrr. 78 — 85), [1981 


Schulte, L., Heinrichau u. Münster- 
berg (Kleine Schrr. 103 —53). 11982 


Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 47, 23f. Rassow. 


11945 
i Maresch, M. Elisabeth, Landgräfin 
v. Thüringen. Éin altes dt. Heiligen- 
leben im Lichte d. neueren geschichtl. 
Forschg. 18. 8. 

Rez.: Theol. Lit.-Zt. H, 126 f. Wenck. 


1966 
„ Wenck, K., Cividale u. die heil. 
Elisabeth. (Hessenland. Jg. 31. 5 1.) 

| _—_ l 1967 


64 
Jecht, R., Weitere Fo zu 
hrr. 


d. Görlitzer Sachsenrechtsban 
(N. Lausitz. Magazin 95, 104-107). 
[1984 

Jecht, R., Neues zur Oberlayeitz. 
Grensurkde. I Uber- 
liefer., Zeit, 


Zagost 
Lausitz. Magazin 95, 63—94). 
: Jecht, W., Neue Untersuchgn. zur 
Gründgs.-G. d. Stadt Görlitz u. zur 
Entsteng. d. Städtewesens in d. Ober- 
lausitz. (N. Lausitz. Magazin 95, 1—62.) 
ö 1986 


— — 


c) Innere Verhältnisse. 


"Fliche, A., Les théories germa- | 
niques de la souveraineté à la fin du 
11. siècle. (Revue historique 125, 1— 
67.) [1987 
“Wunderlich, B., D. neueren An- 
sichten ub. d. dt. Königswahl u. d. Ur- 
spr. d. Kurfürstenkollegiums. 13. 8. 
14, 2914. Rez. Mittell. aus d. hist. 
Lit. 47, 204— 6 Hofmeister. 1988 

Rörig, F., Lübeck u. d. Ursprg. 
d. Ratsverfassg. 8 18, 2763. Rez. 
Hist. Zt. 119, 139f. Hofmeister. [1989 
Buchner, M., Entstebg. u. Aus- 
bildg- d. Kurfürstenfabel. 8. 13, 2793. 
ez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 98—101 Hof- 
meister. [1990 
Rosenstock „Königsbaus u. Stämme 
in Dtl. 911—1250. s8. 17, 3595. : 
Gött. Gel. Anz. 181, 161 ff. Mayer. [1991 
Dopsch, Aes Nene Forschgn. üb. 
d. österr. Landrecht (Archiv f. österr. 
G. 106, 427— 94). [1992 
Zur würzburg. Her- 
zogtumsfrage (Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch. G. 15, 77—81). [1993 
Möllenberg, W., Eike v. Rep- 
gow. 8. 19, 2320. Rez.: N. Archiv 41, 
78 f. Hofmeister. [1994 
Beyerle, FTZ., D. Entwicklungs- 
problem im germ. Rechtsgang I. 8. 
718, 2706. . 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. 40, 566 — 68 e 
Goldmann, E., Tertia manus u. 
Intertiation im Spurfolge- u. Ane- 
fangsverfahren d. fränk. Rechts. Ein 
Beitr. zur G. d. dt. Fahrnisprozeß. 
Zt. d. Savigny- Stiftg. f. Rechts-G. 
A. 39, 145—222, 40, 199—235.) [1996 


22 


Coulin, A., 


Bibliographie Nr. 1984—2035. 


Riesch, Hel., D. heil. 
Freib. i. B.: 
VI, 160 S. 2,60 M. 


Roth, 
Lebensbeschreibg. d. 
(Studien u. Mitteil. 
ordens 89, 68—118). | [1 

Rothenhäu-ler, M., D. Anlage 
d. el d. hl. Benedikt (Studien u. 
Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 39, 
16770). [1999 

Stutz, U, D. Zisterzienser wiler | 
Gratians Dekret (Zt. d. Savigny-Stittg. 
f Rechts-. K. A. 40, 63—98.) [2000 

Kaiser, J. B., War d. hì. Bona- 
ventura in Metz? (Franzisk. Studien 
6, 1711—74.) [2001 , 

Levison, W., Eine angebl. Urkde. 
Papst Gelasius II. f. d. Regularkano- 
niker (7t. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. K. A. 39, 27—43). [2002 
D. Kanonisations- 
old ILI. d. 


220 S. 20 M. 
Tenckhoff, F., D. angebl. Urkden.- 
fälschgn. d. Bened.klosters Abdinghof 
in Paderborn (Zt. f. vaterl. Altert.- 
kde. (Westf.) 77, 1, 1—35). [2004 
Stara, A, Eine Urkde. 1 70 
Coelestin III. f. d. Kloster U. L. Fr. 
zu Magdeb. (G.bll. Stadt u. Land 
Magdeb. 51/52, 212-16.) (2005 


1 


Denkmäler dt. Prosa d. 11.u. 12. 
Jh. (Abt. B: Kommentar). (München. 
Texte. Hrsg. V. Frdr. Wilhelm. 
Heft 8) Kommentar 2. Hälfte. Münch.: 
Callwey. 18. 8. 129—254. 5 M. [2006 


Brill, R., Althochdt M auritiusglos- 
sen (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 57, 122 
— 27. [2007 

Schwietering, J., 
U. 229 (Zt. f. dt. Altertum u. 
57, 95.) 

Burdach, K., D. Entdeckg. d. 
Minnesangs u. d. dt. Sprache. (Sitzgs. 
ber. d. preuß. Akad. d. Wiss. 18, 

, Up. d. Ursprung d. 
mittelalt. Minnesangs, Liebesromans 
(Ebd. man 


Studien zu d. Minne- 


Singer, S., 
sängern (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache 
(2010 


it. 44, 4286—72). 


Waltharius 337 
dt. Lit. 
[2008 


—— —n— — 
— 
— — 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 91 9—1234. *65 


Palgen, R., Willehalm, Rolands. 
lied u. Eneide (Beitrr. zur G. d 


1 Heinrichs, R., D. Heliand u. Haim 
. dt. i 
Sprache u. Lit. 44, 191—241), [2011 


v. Halberstadt. 16. Rez.: Dt. Lit. 
Zt. 19, 198 ff Wrede. [2024 


Rez.: Zt. d. Savigny. Stiftg. f. Rechts-G. 


K. A. 39, 232—35 Koeniger. 2025 

tst. Ver Niederrh 103, —186, rismann, Gs Studien üb. Ru- 
— Schmeid er, B., Noch einige Be- dol ms eitrr. zur G d. Rhe- 
merkgn. zum Carmen V (IX) des Archi- torik u Ethik im Mittelalt (Sitzgs.- 
ad 08.-hist. K] 


poeta. (Ebd. 1856—91.) [2013 


Schambach, K., Ein neuer Ver- 
such zu Erklärg. d. Carmen V (nocte 
w.) d. Archipoeten (Annal. =e a 

tst. Ver. Niederrh. 102, 82—98), [2014 Rosenberg, Marc, Erster Zellen- 
Schmelz nördl. d. Alpen. (Jahrb. d. K. 
Preuß, Kunstsammlgn. 39, 1—50.) [2027 
Ölfflin, „ D. Bamberger Apo- 
kalypse. Eine Reichenauer Bilder. 
hdschr. v. J. „ Münch.: Franz 
in Komm. 18. 20 8. 53 Taf. 30 M. 


Oxford. Hdrschr. sg. v Ph. 
(Dr. Texte d. Mittelalt. Bd. 30, : 
eidmann. 19. XL, 170 8. 14 M. 


2015 
Werminghofr, A, D. Frauenlob- 


W. [2028 

stein im Kreuzgang q Mainzer Doms. West, R., D. roman. Kreuzgan 

(Mainzer Zt. 14, 39—42), — Neeb, E., an d. Stiftskirche in Berchtesgaden 
einr. Frauenlobs Grab u. ältest. Grab- | | 


Ar. j (Monatshefte f. Kunstwissensch 11, 
stein im Domkreuzgang zu Mainz. 321—40) 


. 2029 

(Ebd. S. 43—46.) [2016 Weese, A., D. Bamberger Dom. 
Plenio, K., Walthers u. Reimers skulpturen. 2. Aufl. 14. g> ; 
Herkunft (Beitrr. zur G.d.dt.S rache | „02: Repert. f. Kunstwiss. 41, 73—77 
a. Lit. 42, 27680) Rez.: Zt. f. G. d. Schütte 0 


umann 8 
Bischof Meinwerk von Paderborn. 
Kraus, C. v., D. Lieder Reimers Aachen: Creutzer. 18. 92 8. 4,50 M. 
: bhd 


„ d. bay [2031 % 
ad. d. Wiss. Philos "Philol. u. hist. Clemen, P., D. roman. Monumental. 
Kl. Bd. 30. Abhd S8. 4. 6. 7.) [2018 malerei d Rheinlande. 16. 9, 1851 


.: Repert f. Kunstwiss. 41, 191—204 
Sauer. 


g } 
d. Heimat Reimars d. Alten u. Walthers Schmarsow, A., Kompositiontge- 
v. d. Vogelweide (Münch. Museum f. setze frühgot. G] gemälde. (Abhdie. 


\ asgemäld 
1 z 15) elalt u. d. Renaiss. Bd. 3, l d. sächs. Gesellsch. d. Wiss, Phil.-hist. 
„1 715). . 1.83. Nr 3.) 122 8. 2033 
Stengel. At. f. G. Oberrh. N. F. 33, 912515 8 Mohlberg, En D. fränkische 
zel. , 5 : i; j la- 
Kurz, J. B. Heimat u. Geschlecht | „ raMentarium Gelasianum ne 
Woltrams v. Eschenbach. 16 an Uberliefer, (Cod a kN 1 


S. 19 ; 

i 5 . 348) St. Galler Sakramentar- 

a Be horn. geschieht. Bi (piturgiegeschichtl, Quellen. Heft 1/2), 

`- Y Ogtherr, ünst.: Aschendorff, 18. CH, 292 S. 

Mayer, Ant., D. Quellen zum Fa- 2 Taf. 15 M. [2034 
bularins d. Konrad v. Mure, Münch. | nd 

iss. 16. i 

Rez.: Theol. Lit.- zp 18, 7—9 Vollmer, | Galler x Sagenleben u 1 1 

Ludwig, K., Untersuchgn. en 2. Früh-G. q, St. Galler Hdschr. sam! 

Chronologie Albr. v. Halberstadt. 15. Nebst Zugabe einig. nag iolog. Texte. 

Rez.: Lit. h. f. erm. n. rom. Phil, 40. 3—- (Texte u. Arheit. hrsg. d. d. Erzabtei 

86 Helm, 12022 Beuron. l. Ahdlg. Heft 3. 4.) Lpz.: 


Jellinek, M. H., Zum Friedr. v. arrassowitz jn Komm. 18. XVI. 
Schwaben (Zt. f. dt. Altertum u. dt. 184 8. II M. [2035 
Lit. 57, 133 — 36), 


[2023 ——— 


*66 


Cohn, Willy, Kaiser Friedr. II. n. 
d. dt. Juden. (Monatsschr. f. G. u. 
Wiss. d. Judent. 63, 315—382.) [2036 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254—1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254—1378. 


Jean XXII., Lettres de, (1310 ff.); Textes 
et analyses publ. p. A. Fay en. T. 1 ff. 1908 ff. 
8.18, 1314. Rez.: Mitteil. Inst. Österr. G.- 
forschg. 38. 156—58 Vogt. [2037 

Benoit XII, Lettres de, Textes et ana- 
lyses publ. p. A. Fierens. 1910, s. 14, 1176. 
Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.forschg. 38, 
156—58 Vogt. [2038 


Vidal, J. M., Benoit XII. (1334— 
42) Lettres closes et patentes intéress. 


les pays autres que la France publ. 


ou analys. d'après les registres du 
Vatican. 2. fasc. Paris, de Boccard. 
19. [2039 

Chronicae bavaricae saec. XIV. 
Bayer. Chroniken d. 14. Jhd. 
v G. Leidinger. (Scriptores rer. 
german. in usum scholar. ex monum. 
German. historicis separatim editi.) 
Hannov.: Hahn. 18. VIII, 202 S. 
4,80 M. 2040 
Kohl, 0.. Eine ungedruckte Urkde. Karls 
(N. Archiv 41, 712-13.“ [2041 
Urkunden und Regesten z. G. d. Rhein- 
lande aus d. Vatikan. Archiv bearb. v. H. V. 
Sauerland bzw. Thimme. Bd.6 u. 7. 8. 
17. 3684. Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. f. 
Reehts-G. K. A. 40, 330— 33 Vigener. 120412 


IV. 


Neumann, Rich., D. polit. Beziehgn. 
zwischen d. dt. Reiche u. Aragon in 
d. Zeit v. Rudolf v. Habsburg bis Ru- 
precht v. d. Pfalz. Freib. Diss. 18. 100 S. 


2043 
Hentze, C., England, Frkr. u. König 
Adolf v. Nassau 1294—98. 14. 8. 17, 363. 
Rez.: Hist. Zt. 119, 489 f. Vogt. [2014 


Ercole, Fr., L'unita politica della 
nazione italiana e l'Impero nel pen- 
giero del Dante. (Archivio stor. ita- 
liano 75, 79—114.) 

Gräfe. K., D. Persönlichkeit Kaiser Hein- 
rich VII, 1. s. 15, 1092. Rez.: Mitteil. Inst. 
österr. G.forschg. 38, 154—56 Samanek. [2046 

Schöpp, N., Papst Hadrian V. C. 19, 
2418. Rez.: Lit. Zbl. 69, 44 f., 98186 F. 
Schneider. 2047 

Neumann. B., D. Colonna u. ihre Poli- 
tik von d. Zeit Nikolaus IV. bis z. Ahzuge 
Ludw. d. Bavern aus Rom. 16. S. 19. 2153, 
Rez.: Franzisk. Stud. 5. 309-12 Oliger. [2048 

Pfaff. J., Kaiser Karl IV. u. Bartolus 
Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 56, 59 — 
Gi.) [2049 


Hrsg. . 


er — 


[2045 


l 


Bibliographie Nr. 2036 — 2093. 


Breßlau, H., Aus d. ersten Zeit 

d. großen abendländ. Schismas. Mit 
1 Tafel. (Abhdig. d. preuß. Akad. d. 
Wiss. Philos.-hist. Kl. 19. Nr. 6. 32 S.. 
| [2050 
Dte. Ritter u. Edel- 
knechte in Italien. Bd. 4. s. 18, 1.50. Rez.: 
Mitteil. Inst. österr. G. forschg. 38. 195 f. 
Erben; Korr. bl. d. G.-Ver. 66, 295—97 Hof- 
meister. Mitteil. Hist. Lit. 47, 85—88 Tio 
2051 


Schäfer, K. H. 


Vavcsa, M., D. inge d. Hauses 
Habsburg in Osterreich. Lpz.: Haase. 
17. 109 8. 1, 20 M. 2052 


Jacksch, A., D. älteren Hohenzollern u. 
Kärnten (Mitteil. Inst. f. österr. G. forschg. 
38, 468 1. 12053 

Wanie, P., D. staatsrechtl. Stellg. Egers 
seit d. endgült. Verpfändg. an Bölnnen (1322) 
bis z. Erwerbg. d. Königr. durch d. Habs- 
burger. s. 18, 522. Rez.: Zt. f. d. österr. 
Gymuus. 68, 138 f. Juritsch. [z054 

Meyer, Karl, D. Schwurverband 
als Grundlage d. urschweizer. Eidge- 
nossenschaft (Anz. f. schweizer. G. N. 
F. 17, 183 — 94). 2055 

Meyer, K., Ub. d. Einwirkg. d. 
Gotthardpasses auf d. Anfänge d. Eid- 
„ (D. G. freund. Mitteil. 

hist. Ver. d. 5 Orte 74, 257 — 304). 
2056 

Vollmer, B., Eine Hofhaltsrechng. 
d. Gräfin Margarete v. Ravensberg 
aus d. J. 1346. (Zt. f. vaterl. G- u. 
Altert. kde. (Westf.) 77,1, 36—45.) [2057 


Krabbo, II., Markgraf Heinrich 


ohne Land von 5 (Festschr. 
Hist. Ver. Brandenbg. a. H. 18, 121 — 
52.) [2058 


Krabbo, H., Markgraf Woldemar 
von Brandenburg. 96 S. (Branden- 
burgia. Monatsbl. d. Gesellsch. f. Hei- 
matkde. d. Prov. Brandenbg. 27 u. 28.) 

2059 

Krabbo, II., D. Erwerbg. d. Ober- 
lausitz durch die askan. Markgrafen 
von Brandenburg (Forschg. z. branden- 
burg. u. preuß. G. 31, 295 - 896). [2060 

Keyser, E., D. Legende von d. 
Zerstörg. Danzigs im J. 1308 (Zt. west- 
preuß. G.-Ver. 59, 163-82). 2061 

Krabbo, H., Danzig u. d. askan. 


. Markgrafen von Brandenburg (Preuß. 


Jahrbb. 177, 47—54). [2062 


Chudzinski, E., D. Eroberg. Kur- 
lands durch d. dt. Orden im 13. Jhd. 
Erlang. Diss. 17. 918. [2063 


Schulte. Wilh., Eine neu aufgefundene 
Urkde. Walter v. Plettenbergs u. ihre G. 
Zt. f. vater). G. u. Altert.kde. (Westf. 76, 
1. 223— 2%.) (2064 


Vom Interreguum bis zur Reformation, 1254—1517. 


Heinze, J., Z. 
meisters d. Dt. Ordens Walter v. Pletten- 
berg Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. 
in d. Grafsch. Mark 32, 112 14). [2065 

Cuny, G., D. beiden Preußenfahr- 
ten Herzog Heinrichs d. Reichen von 
Bayern u. Bartholom. Boreschau. (Zt. 
westpreuß G.-Ver. 59, 1385—62.) [2066 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378 - 1517. 

Repertorlum Germanicum. Verz. d. Per- 
sonen, Kirchen u. Orte. Bda. 1: E. Göller, 
In den Registern u. kameralakten 1878— 
R4. s. 19. 2349. 
Kaiser. (2067 

Günther, Otto, Z. Vor-G. d. Kon- 
zils von Pisa. Unbek. Schriftstücke 
aus einer Danziger Handschr. (N. 
Archiv 41, 633—676.) [2068 

Briefwechsel, Der, d. Eneas Sil- 


(Genealogie d. Herren- 


*67 


Müller. Georg, In welches Jabr gehört 


d. Schreiben Nr. 817 in Cod. dipl. Sax. reg. 


I, 9? 
39, 138.) 


(N. Archiv f. Sächs. G. u. Altert.kde. 
[2078 


Katterbach, B., D. 2. literar. 
Kampf auf d. Konstanzer Konzil im 
Jan. u. Febr. 1415. Fulda: Aktien- 
drucker. 19. VII, 94 S. 3 M. (Auch 
Freibg. Diss. 19.) [2079 

Holtzmann, R., D. Breslau. Reichs- 
tag von 1420 (Schier. G.bll. 20, 1—9). 

[2080 


Neugebauer, H., Kaiser Sigismund in 


Arxeœo (1433). (Forschg. u. Mitteil. z. G. Tirols 


Rez.: Hist. Zt. 119, 304-8 


fränk. u. dt. G. im 15. Jhd. 


vius Piccolomini. Hrsg. v. R. Wolkan. 


Abt. 3. Bd. 1: Briefe 1450—54. (Fon- 
tes rer. Austriac. II, 68.) Wien: Hölder, 
18. XV, 634 8. 2069 

Hebeisen, Eine unbek. Handschr. 
tb. d. Königskröng. Maximil. I. im J. 
1485 (Mitteil. d. Ver. f. G. u. Altert.- 
kde. in Hohenzollern 51, 35—44). [2070 


Loserth, Regesten z. G. d. mähr- 
ungar. Beziehen. vornehml. in d. Zeit 
d. hussit. Söldnerbanden (Zt. d. dt. Ver. 
f. d. G. Mähr. u. Schles. 22, 59 -73). 

[2071 


u.Vorarlb. 15, 109 11.) 12081 
Zivermayr, D. Legation d. Kardin. Nik. 
Cusanus. s. 18, 1248. Rez.: Lit. Zbl. 69, 80» f. 
Wolkan. 12082 
Werminghoff, A., Ludw. v. Eyb 
d. ältere (1417—1502). Ein Beitr. z. 
Halle: 
Niemeyer. 19. XII. 614 S. 40 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 70. 868 f. 12083 


Harder, Rob., Schaff hausens Wie- 
dererlangg. d. Reichsfreiheit im J. 1415 
(Beitrr. z. vaterl. G. d. Kant. Schaff- 
haus. 9, 68—77). [2084 

Büchi, A., D. Friedenskong reh von 


Freiburg 1476 (Freibg. G. bll. 24, 24— 


Siegl, K., Briefe u. Urkden. z. G. 


d. Hussitenkriege (Zt. d. dt. Ver. f. d. 
G. Mähr. u. Schles. 22, 15—58, 167 — 98). 
12072 

Regesten z. Schweizer-G. aus d. 
päpstl. Archiven 1447—1513. Gesamm. 
u. hrsg. vom Bundesarchiv in Bern. 
Heft 6: D. Pontifikate Alexand. VI. 
1492—1503 u. Pius III. 1503 Bearb. 
v. C. Wirz. Bern, WyBß, 18. IV. 407 8. 
5 fr. 2073 
Registres du Conseil de Geneve 
publ. par la société d'histoire et d'ar- 
chéologie de Genève. Tome VI: Du 
31. Janvier 1508 au 27. Octobre 1514 
Genf: Kündig. 19. [2074 
Conr. Pfettisheims Gedicht üb. d. Bur- 
gunderkriege, hrag. v. G. Tobler. ıNeuj.bl. 
d. Lit. Gesellsch. Bern '18.) IV, 30 8. 12075 
Arnpeck. V. Nämtl. Chroniken, hrsg. 

v. Leidinger. 15. S. In. 27904. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 559—861 Jonchimsen: Mitteil. 
lust. osterr. G. forschg. 38,356 —59 v. Ankwiez. 
„ 2076 

Koch, Ernst. Ein altes Schriftstück z. 

(i. . Grafen von Henneberg Zt. Ver. f. thür. 
G. u. Altert.kadle. 31, 483 — 01. 32, 1235-44). 
12077 


— 


IIist. Zr. 119, 312 -15 Bernays. 


74). 2085 
Berchem, V. van, Genève et les 
Suisses au 15. siècle. La folle vie et le 
premier traité de combourgeoisies. I. 
(Jahrb. f. schweizer G. 44, 1—78.) [2086 
Bossert, (i., Ein verschollenes Bild von 
Eberhard im Bart (Württ. Vierteljhefte f. 
Landes- N. F. 27, 424, [2087 
Hertzog, G., Friedr. I. d. Sieg- 
reiche, Kurf. v. d. Pfalz, nach zeitge- 
nöss. Schrr. (Mitteil. d. Hist. Ver. d. 
Pfalz 37 38. 89—128.) 2088 
Stenzel. K., D. Politik d. Stadt Strab- 
burg am Ausgang d. Mittelalters in ibren 
Hauptzůgen dargest. 15. s, 18, 1197. Rez.: 
120 


Redlich, O. R., Herzog Adolf von 
Berg in seinen Beziehgn. zu Bar u. 
Pont- à- Mousson 1400—22 (Düsseld. 
Jahrb. 29, 123 —46). 2090 

Achilles. H., D. Bozichgn. d. Stadt Braun- 
schweig z. Reich. s. 16. 12686. Rez. Hist. 
Vjertelischr. 19. 147 f. Gerlach. 12091 

v. Pflugk-Harttung, J., D. Erwerbz. 
d. Mark Brandenburg durch d. Haus 
Hohenzollern (Forschg. z. brandenburg. 
u. preuß. G. 31, 307 — 44). [2042 

Wolff, Rich., D. Politik d. Hauses 
Brandenburg im ausgeh. 15. Jhd. (1486 
— 1499). Kurf. Johann u. d. Mark- 
grafen Friedr. u. Siegmund. Münch.: 
Duncker & Humbl. 19, XI, 231 8. 7 M. 

2093 


5 * 


+68 


Jecht, R., D. Oberlausitzer Hussiten- 
krieg u. d. Land d. Sechsstädte unter Kaiser 
Sigmund. T. 1 u. L. 11 u. 16. s. 15, 1119. 
Rez.: Mitteil. Inst. österr. G. forschg. 38, 
158 62 Erben; Forschg. . brandenburg. u. 
preuß. G. 31, 2957—59 Hofmeister. (2094 


| 
| 


i 
| 


Kraus, A., Husitství v literature zejména | 


Rez.: Hist. Zt. 120, 548 f. Lo- 
12095 

Jecht, R., Casel im Kr. Luckau wird v. 

d. Oberlausitzern im J. 1406 besetzt u. ver- 
brannt (N. Lausitz. Magazin 95, 98 —103). 2096 


Kunkel, A., Gnesener Hussiten 
verhöre 1450 — 52 (Mitteil. Inst. österr. 
G.forschg. 88, 314—325). [2097 

Koebner, R., D. Widerstand „Breslaus 


egen Georg V. Podiebrad. 16. s. 19, 2479. 
ez. Hist Zt. 119, 311 f. Ziekursch. [2098 

Schönebaum, H., D. Zeitalter d. Huny- 
adi inpol.u.kultur reschichtl.Bedeut. (Schrr. 
z. europ. G. seit dem Mittelalt. 1). Bonn: 
Schröder. 19. 475. 1,50 M. [2099 


nemecké 17. 
serth. 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; 
Rechtsgeschichte; Wirtschafts- 
und Sozialgeschichte. 


Werner, Heinr., Reformation Kai- 
ser Friedr. III. (Dte. G. bll. 19, 189—93.) 
2100 


Herre, Herm., D. Reichskriegs- 
steuergesetz vom J. 1422 (Hist. Vier- 


teljschr. 19, 13—52). 
Rez.: Hist. Zt. 121, 166 f. Werminghoff. 
[2101 


Jahn, P.. 
. J. 1500. 13. 
G.-Ver. 66, 254 f. 
Jensen, W., 
auf Steinburg 1465—85) (Quell. u. Forschg. 
z. G. Schlesw.-Holst. 7, 229 —36). [2108 


D. Kanzlei d. Stadt Zerbst bis 
3. 17, 3726. Rez.: Korr.bl. d. 
E. Müller. [2102 


— WERE RE 


G., D. Hofordng. von 1470 u. 
d. Verwaltung am Berliner Hofe Z. 2. Kurf. 
Albr. s. '14, 1263. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 
18, 202 f. Werminghoff. 12104 


Schapper, 


Carolina, Die, u. ihre Vorgänger. Hrsg. 
u. bearb. v. Ko hler. Bd. 4: Wormser Recht 
u. Wormser Reform. 1: alt. Wormser Recht. 
von Kohler u. Koelme. S. 18, 1474. Rez.: 


D. Hamburger Amtmänner 


— mn 


Mitteil. Hist. Lit. 46, 27 — 32 Hofmeister. 12105 


Nikolaus v. Cues u 


Molitor, E., 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. 


d. dte. Rechts-G. 
f. Rechts-G. G. 


Brandstetter, R., Eine Trilogie 
aus Rechtsleben u. Volksphysiologie 
Alt- Luzerns zur Zeit d. Sempacher- 
schlacht um d. Ehre. 
Mitteil. d. hist. Ver. d. 5 Orte 73, 1— 

2107 


18.) 

Knapp, H., D. Rechtsbuch Ruprechts N. 
Freising (1328) 16, 8. 18, 1232. 
Zt. 120, 503—5 Itehme. 


A. 40, 273—756.) 2106 


(D. G.freund. | 


Rez.: Hist. 
tez: HE | 26—31) [2185 


Bibliographie Nr. 2094—2155. 


Stahl, W., Franz Tunder u. Dietrich 
Buxtehude (Zt. Ver. Lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 20, 1-84). - 2109 

Techen, Fr., Peter Regevardt gegen 
Hans Böle. (Jahrbb. Ver. mecklenburg. C. 
82, 1271—32.) 12110 


Kuske, B., Quellen 2. G. d. Kölner 
Handels u. Verkehrs im Mittelalter 
(Publ. d. Gesellsch. f. rhein. G.kde. 33.) 
Bonn: Hanstein. 17. XX, IV, 855 S. 
28 M. [2111 

Lahaine, L., D. Hanse u. Holland 
von 1474 1525 (Hans. G. bll. 23, 3717 — 
409). 2112 
Evers, W., D. hansische Kontor in Ant- 


werpen. Diss. Kiel. 15. s. ’ıR, 1461. Rez.: 
Hans. G. vll. 28, 255—67 W. Stein. (2113 


Reincke, H., D. Hamburger Messe u. d. 
Weltverkehrspläne Karls IV. (Zt. Ver. f. 
hamburg. G. 28, ln [2114 

Rörig, F., Ein mburger Kaper- 
vertrag vom J. 1471 (Hans. G.bll. 23, 
411—19). [2115 

Sneller, Z. W. Walcheren in de 
vijftiende eeuw. trecht 17. 149 S. 


Rez.: Hans. @.bll. 23, 446 -57 W. Stein. 
(2116 


Popelka, F., Eine Grazer Handwerks- 
ordng. aus d. 18. Jhd. (Zt. 


Hist. Ver. Steier- 
mark 16, 158—66.) [2117 
Karaflat, K., D. in Niklasberg l 


Bergwerksordu „von Schwaz in Tirol aus 


d. J. 1496 (Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. in Böh- 
men 57, 237— 48). [2118 


stadtbuch, D. älteste Böhm.-Kamnitzer. 
Aus Nachl. Horeickas. s. 18, 2839. Rez.: 
Mitteil. Inst. österr. y forschg. 38, 171 -73 
Bretholz. 5 (2119 

Wackernagel, J., Ub. d. Schwy- 
zerische Steuerverfassg. In d. letzten 
Jahrzehnten d. 13. Jhd. (Zt. f. schweizer. 


Recht. N. F. 37, 841—88). 2120 


Lagiader, A., D. Urbar d. Ritters 
Mülner von 1336 (Anz. f. schweizer. G. 
N. F. 17, 128 — 43). [2121 


Weber, P.X., D. älteste Luzerner 
Bürgerbuch 1357—1479 (D. G.freund. 
Mitteil. d. bist. Ver. d. 5 Orte 74, 179— 
256). 2122 

Steuerbücher, Die, von Stadt u. 
Landschaft Zürich d. 14. u. 15. Jhd. 
Bd. 1: D. Steuerrödel d. 14. Jhd. 1357 


76. Bearb. v. H. Nabholz u. Fr. 
81 Zürich: Beer in Komm. 18. 
XLVIII, 692 S. 25 Fr. [2123 


Nabholz, H., Beitr. z. Steuerwesen 
d Stadt Zürich in d. 2. Hälfte d. 14. Jhd. 
Zürich: 18. IV, 28 8. [2124 


Hertzog, G., Ein Augsburger Bür- 
ger d. 15. Jhd. (Korr. bl. d. G.-Ver. 66, 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. *69 


Solleder, F., Münchens Stadtwirt- Kaiser, H., D. Bischofsstadt als 
Schaft im Mittelalter. Kap. V: D. Residenz d. geistl. Fürsten (Archiv f. 
Steuerwesen Münch. Diss. 19. 30 8. Urkden. forschg. 6, 28598). [2140 


(Erscheint später vollst.) [2126 | Loserth, J., D. kirchenpolit. Schrr. 
Mack, E., D. Ae eiler Steuerbuch von Wiclifs u. d. engl. Bauernaufstand v. 
18. 5. Metin Rez.: Korr. bl. d. 185 14381 1 Inst. österr. G. forschg. 


Müller, K. 0., D. Finanzwesen d. 38, . . 1.7 Haufentius v. B. en 

1 ganz, P. H., . entus v. Bolog a, 

J 1anchordenskommendeA Irska eai Bischof v. rau u. Weihbisch, v. Trient 
J. 1414 (Württ. Vierteljhefte f Landes- (Porsche. u. Mitteil. z G Tirols u. Vorarlb. 
F. 27, 88—111). [2128 15, 108.) 1 [2142 
Winterfeld, I. v., Hat König Ruprecht Neamann, Aug,, Fin imährischer Doi- 
1406 d. Jüngere Dortmunder Itudtverfassg. metsch d. 19 Kapistran (Franziskan. Stu- 


anerkannt; (Beitrr. z G. Dortm. u.d. Grafseh. | dien 6. 175 f. [2143 
a Ti E F 2129 | alfte itz a, Ein teil Warez, 0 

r „ I. Vo 2 älschgn. im | 2. Hälfte d. 15. Jp; ‚ (Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. 
Dienste städt. Handels- u. Verwaltgs.- in Böhm. 29, 100-8.) [Bin 


[2130 | üb. seine religiöse u. kirchl. Haltg. 

Röseler, H., D. Wohlfahrtspflege Bern: Wyß. 110 2,50 Er. l 
d. Stadt Göttingen im 14. u. 15. Jhd. e 336. Büchi. [2145 
e Wen , buen, | be P Maupun t piss 
h Bhe ah a Bitschens 15 . K. schweiz. Kirchen-. 12, 58—684), [2148 
145% ouch d. Stadt ‚enitz vom J. Durrer, R., D. älte ten Quellen üb. 
1451 (Mitteil. d. G.. u. Altert.- Ver. zu d. seligen Nikal, v. Flie sein Leben u. 
Liegnitz 7, 194—235), [2132 | sein Einfluß, II, I. Sarnen. 18. S. 205 
0. [2147 


Politik (Zt. Hist. Ver f. Steiermark 15, 5 Herzög, E., Bruder Klaus. Studien 
71—91). 


tze] 
D 
N 
Mauer .. 
faa 
—. 
in 
5 


7 


Neufeld, 8., D Einwirkgn d Clanß, H., E. Ablaßurk. v. J. 1357 f. d. 


St. Georgskire 2. Wendelstein ; IETT. z. 
Schwarzen Todes“ auf d. sächs.-thür. | a Kirchen G 25 ae elstein CRN a 
Juden (Thür.-sächs. Zt f. G. u. Kunst | Homanner, w., E. Reichertshofener An. 
9, 41 — 82). [2133 latzbrief aus d. J. 1469 (Neuburg. Kollektan«- 
j Loserth, J., Z. Blutbeschuldige. d. Juden enbl. 845 38—41). [2149 


in Schwaben im J. 1429 (Mitteil. Inst. österr, 
G. forschg. 38, 471-74). [2134 


1357140715 a ar Ka ng mat (Histor.-polit. Bll. 162, 150 ft.) 


18, 2837. = 

119, 146—50 Hofmeister. 12135 [2150 
Bin a e | Bauermeister, K., ae G. 

5 d. kirchl. Verwa] d. Erzbisch. ainz 
Hilmmerich, Fes Quellen u. Unter- im später. Mittelalt. (Archiv f, kathol. 


z 
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4 
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N 
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2 
cd 
5 


auchgn. z. Fahrt d. ersten Dten. nach :ht 17. 50 2 
d. portug. Indien 1505/6. (Abhdl / | e i 50135). 12151 
el I 5. d Wise, Philo pu, g be be pee 
u. hist Kl Bå. 30. A h lg 3.) 158 S. ‚ischr. 16/18, 256—59. Schreiber. 12152 
(2136 | Eberhard, Hild., D. Diözese 

3 ; -n Orms am Ende des 15. Jhd. nach d. 

B) Religion und Kirche. Erheb. listen d. „gemein. Pfennigs“ u 


Schäfer, K. H., D. AI. . , apostol. dem Wormser Synodale v. 1496 (Vor- 


18 8774. en Johann XXIL s. lien. |) reform. gesch. Forsch - 9) Münster: 
i ; IFS pen d. apostol. Kammel i A 

(1888 Bened. XII. Klemen, VI, Junoz. VI. Aschendorff. 19. XVI, 192 S. 12 M. 

(1885—1362) 14. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 25 [2153 

* Rest. [2137 Louis, P. J., D. Vorstufen d. erz- 


„ Sägmüller, J. B., D. Idee von d bischöfl. Wahlkapitulationen zu Köln 
Säkularisation d. Kirchenguts im aus- jm 14. Jhd. Bonn. Diss. 18. 48 S. (Teil. 
gehend. Mittelalt. — auch eine der Ur. dr.) [2154 


sachen d. Reformat, (Theol. Quartals- ; 


dtörmans, A., D st; 1 6 keitss inn d Münster. Domgeist]. im 15. 
„D. Städt. at vamina zegen Ne: 
d. Klerus am er d. Mittelalt. 8. 19.2550 Jhd. u. d. Stiftg. d. Domelemosyne, (Zt. 


Rez.: Archiy f. kathol. Kirchenrecht 98 619 f. vaterl. G. U. Altert. kde. (Westf.) 77, 
nes Mlline; Dte, Lit zu 19, 294 —96 Ro. l, 46—105). [2155 


niger; Zt. d. Savigny. Stifte K. A. 39. 263— 
65 Hasenclever. 2139 


*70 


Wintruff, Landesherrl. Kirchenpolitik in 
Thüringen 14. 8. 1. 3710. Rez.: Mitteil. 
Hist. Lit. 47, 26—28 Taube. 12156 

Kurtscheid, B., Heinr. v. Merseburg. ein 
Kanonist d. 33, Jhd. Franzisk. Studien 5, 
239-253). [2157 

Feldkamm, J., D. Erfurter Weihbischof 
Albert Graf v. Beichlingen (Franziskan. 
Studien 5, 282-88). 12158 

Schulte, L., D. Rechnung üb. den 
Peterspfennig von 1447. Studien üb. d 
dte. Besiedelg. u. d. Parochialverfassg. 
Oberschlesiens. (Kl. Schrr. 193 — 244). 

[2159 

Nieborowskil, Peter v. Wormditt. s. 19, 

2447. Rez.: Lit. Zbl. 69, 4f. Holtzmann. 
f , 42100 

Günther, 0., Eine Predigt v. preuß. 
Provinzialkonzil in Elbing 1427 u. die 
„Ermahnung des Carthäuser“ (Zt. 
Westpreuß. G.-Ver. 59, 69— 112). 

[2161 


Borne, F., van den, D. Franzis- 
kus-Forschg. in ihrer Entwicklg. dar- 
gestellt. (Veröff. aus d. kirchen-hist. 
Seminar München IV, 6.) Münch.: 
Lentner. 17. XII, 106 S. 3,20 M. 

2162 

Kybal, V., D. Ordensregeln d. hl. Franz 
v. Assisi u. d. ursprüngl. Verfasse. d. Miuno- 
ritenordens. 15. ee Franzisk. Studien 6, 
375—77 Schnürer. [2163 

‚ Loserth, J., Aus d. Annales diffi- 
niciones d. Generalkapitels d. Zister- 
zienser i. d. Jabren 1290—1330 (N. 
Archiv 41, 619—632) [2164 


Zibermayr, J., D. Reform von Melk 
(Stud. u. Mitteil. z. G. d. Bened.orden. 39, 
ISH, [2165 

Straranz. M., D. Altesten Statuten d. 
Klarissenklosters zu Brixen Tirol iFran- 
zisk. Stud. 6, 143—70). [2166 

Hengeler. k., D. sel. Bruder Nikolaus 
v. Flür u. d. Bevued.orden. (Stud. u. Mitteil. 
. G. d. Beurd.ordens 39, 30-44. 12167 


Büchi, A., Urkden. u. Akten z. G. 
Augustiner-Chorherrnstifts auf dem 
Groben St. Bernhard 1503 —13 (Zt. f. 
schweizer. Kirchen-G. 12, 81—100). 

[2168 


Straranz, M., Ansprachen d. Fr. Olive- 
rius Maillard an d. Klon zu Nüruberg 
(Frauzisk. Studien 5, 68—85), [2169 

Doelle, F., P. Joh. Kerbereh von Braun- 
schweig üb. d. Armut in d. sachs Provinz z. 
Beginn d. 15. Jhd. (Franzisk. Stud. 5. 13— 
25 12170 

Olleer, L.. Joh. Kkannemann., ein dt. 
Franziskaner aus d. 15. Jhd. Franzisk. Stud. 
5, 39— 089. 2171 

Hofmeister. A., Rotenburg, nicht Roden- 
berg. Zud. Vorladg. d. vertrieben. Zinnaer 
Abts Balthasar dureh Bischof Joh. v. Verden 
7. Fehr. 1446 (Forschez. z. brandenburg. u. 
preub. 6.31. 130f.). 12172 


| 


Bibliographie Nr. 2156—2213. 


Schatten, E., Kloster Böddeken 
n. seine Reformtätigkeit im 15. Jhd. 
Münster: Borgmeyer. 18. XII, 148 S. 
6 M. [2173 

Lemmens, L., Z. Biographie d. P. Au- 
gustiu von Alfeld (Franzisk. Studien 5, 
131—33). — Ollger, L., Z. August v. Alfeld 
Regelerklärg. d. Klarissenordens Ebd. 220 
— 58). 42174 


Neu bauer. Tb., D. Inventar d. Erfurter 
Marienknechtsklösters vom J. 1485 (Zt. Ver. 
f. thür. G. u. Altert. kde. 31, 505 - 26). [2175 

Demuth, M., Joh. Wintzler, ein 
Franzisk. aus d. Reformat. zeit (Fran- 
zisk. Stud. 5, 254 — 94). 2176 

Frost, G. A., Z. Heeresdienst d. sächs. 
Klöster N. Archiv f. sächs. G. u. Altert. k 1e. 
39. 138 f.). [2177 

Müller, Frauziska, Kloster Buckow. 
Von seiner Gründung bis z. J. 1325 
(Baltische Studien. N. F. 22, 1—84). 

[2178 


Schulte, L., Gehörte d. Trebnitzer Jung- 
frauenkloster ursprüngl. d. Gemeinschaft d. 
Zisterz.ordens an? — Ders., D. Translation 
d. hl. Hedwig :K1. Schrr. 154—80). (2179 


Zöpf, D. Mystikerin Marg. Ebner. 14. 
s. 18. 1245. Rez.: Stud. u. Mitteil. z. G. d. 
Bened.ordens 39, 490-94. (2180 


Strauch, Ph., Zu Taulers Pre- 
digten (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. 
Lit. 44, 1—26). [2181 

Matthiessen, W., Theophrast v. 
Hohenheim. gen Paracelsus. 10 theol. 
Abhillg. III. IV. (Archiv f. Reformat. 
G.15, 1—29, 125 — 56). [2182 


Lehmann, Walt., Meister Ecke- 
bart (D. Klassiker d Religion 14. u. 15.) 
Gött.: Vandenh.u Rupr. 19. IV, 3128 
6 M. [2183 


Gebhard, A., D. Briefe u. Predig- 
ten d. Mystikers Heinr. Seuse gen. Suso, 
nach ihren weltl. Motiven u. dichter. 
Formeln betrachtet. Ein Beitr. z. dt. 
Lit.- u. Kultur-G. d. 14. Jhd. Straßb. 
Diss. '18. VI, 66 S. (Teildruck). [2184 


y) Bildung, Lite ratur und Kunst; 
Volksleben. 


Ankwicz, H., Neuere Lit. z. G. d. 
Humanismus u. d. Renaissance (Mitteil. 
d. Inst. f. österr. G.-forschg. 38, 509 — 
539). 2185 

Stammler, W., u. Bonwetsch, G., 
Neuere Lit. z. G. d. Humanismus (Mit- 
teil. aus d. Hist. Lit. 47, 198 - 99). 

[2186 


Vom Interregnum bis 


zur Reformation, 1254 


~1517. *71 


Burdach, K., Reformat., Renais- | Zedler, G., D. Ackermann aus 
sance, Humanismus. 2 Abhdlgn. üb. Böhmen, d. älteste, mit Bildern ausge- 
d. Grundlage modern. Bildg. u. Sprach- (stattete u. mit bewegl. Lettern ge- 

Aust Berl.: Paetel. 18. 220 8 7,50 M. drugkte dte. Buch u. seine Stellg. in 
i [2187 d. Uberlieferg. d. Dichtg. (Sep. aus 16. 

Pestalozzi, R., Seelische Probleme Jahresber. d. Gutenberg-Gesellsch. 
d. Hochmittelalters (N. Jahrbb. f. - | Mainz). 18. 65 S. [2200 
E ass. Altert. usw, 4l, 192 - 203). [2188 Pfeiffer, Rud., D. Meistersinger- 

Bezold, F. v., Konr. Celtis, „d. dte. | schule in Augsburg u. d. Homerüber- 
Erzhumanist“ Aus Mittelalt. u Renais- setzer Joh. Spreng (nehwäb.G.-Quellen 
Sauce 82—152), 2189 u. -Forschg. 2 Münch.: uncker & 

Lehmaan, Paul, Joh Sichardus l d. v. | Humblot 15 A 97 8. 6 M. [2201 
ihin benutzten Bibliotheken u. Handschrr. ` ` = 
2 FR 5 + erte 8 8 De 9 a9 11. MU, 8 . 
Du et Westen 1 l 19190 Mittel wer f en Bohnen sn 

‚Härele, 6.5 Frantz 95 Rete. Ein N P Rheinisches Osters a 
Beitr.z.Gelehrten-G. d. Dominik.ordens einer Häschr. d. 17. Jhd. (Zt. dt. Altert. 56, 
u. d. Wiener Univers. am Ausgange d. 100—8.) (2203 
Mittelalt Innsbr.: Tyrolia. 18. XXIII, | Krollmaan, C., D. Herkunft u. d. Per. 
422 8. 6 Taf. 12 M. Sönlichk. d. Deutschordensdiehters Heinr. 

Rez.: Zbl. f. Bibl.wexen 36, 129 Eichler. v. Hesler (At. westpreuß. G. Ver. 58, 93—110), 

12191 [2204 

N l Dinkelsbähl us | Er EZ 

33) -Dinkelsbühl 6, 1-48; 2192 
1438) (Alt-Dinke a „„ Lüthgen, E., D. abendländ. Kunst 
Benary, Fr., Z. G. d. Stadt u. d. d. 15. Jhd. I Z.: Seemann. Bonn: 
Univers. Erfurt am Ausgang d. Mittel. d. 15. „ f : 
alt. Hrsg v Overmann. Gotha. | Schroeder 20. X, 112 S. 68 Abb. auf 
Perthes. 19. VIII, 284 Uu. 72 8 15M. 64 1 . 185 
2193 ' a 9 . Ve . ug m . 
Keußen, Herm., D. Matrikdl d. h, d. Prendi Ku treten (Jabr. 
Univers. Köln 2 Bd.: 1476 — 1559. b. ` + reub. Kunstsammlgen, Bl Ing: 
(Publ. d, Gesellsch. f. rhein. G. kde. VIII. | 92). [2206 
un: Hanstein. 19. 1128 S. e 
97,40 M. [2194 i Peltzer, R. A., Hans Rotten- 
Keußen, H., Regesten u. Auszüge | hammer. (Jahrb. d. kunsthist, Samm] g 
2. ”. d. Univers. Köln 1388 — 1599, d. Allerh. Kaiserhauses Bd. 33. Heft 5 
Köln: Dumont-Schanberg 18. X. 6088 16. 
lieh Re: Korr. bl. d. G.-Ver. 67, 269 f. 1555 | Rez.: At. a Ver. Schwaben u. Nen- 
€ vE UTE 44, 23—56 riesenegger. 12207 
en | Schinnerer, J., D. gotische Plastik 
bomel, G. Gutenberg. d. Erfindg. i Regensburg (Stud. Z. dt. Kunst-G. 
4. Tpeng nase $ seine Prühdruele 108) Straßb.: Heitz. 18. 122 S. Taf. 
Köln. Privatdr. 19, VII, 108 8. 19 10 M. N [2208 
Beil. M. [2196 | „Hagen, 0., Mathias Grünewald. 
Hupp, E., 2. Streit um d. Missale 45 en Piper. 19. 227 8. 1 0 
Speziale Constantinense. Ein 3. Beitr. # 115 t. P., 2. (. l. Prein n , Münster 
1 a Druckwerke, Straßh.: . J. 1 ee W e 15. Br 
2. 1 0 2210 
Sehne uf 1 Lit. Zul. Klingelschnitt, F, Th., Magister 
18, 65-67. S, init. 2197 Val. Lapicida de Moguntia. Ein Beitr. 
Zülch, W. K., u. Mori, G., Frank. 2. Mainzer Kunst-G. d. 15. Jhd. Gießen. 
farter Urkdenb. zur PR d. Buch. Diss. 19. XII. 110 8. [2211 
drucks. Frkf.: Baer. 20. VIII. 75 8. Bode, W, v., u. Volbach, W. F., 
15 M. [2198 | Mittelrhein. Ton- u. Steinmodel aus d. 


89 
ulkskile. 2 BE 
765 f. Demeter; 


Petsch. 


Schles. Ges f. V 
N 
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1. Hälfte d. 15. Jhd. (Jahrb. d. K. 
Preuß. Kunstsammlgen. 39, 89 — 134). 


2212 
Struck, R.. Bo it rr. z. lübeck. Kunsf-G. 1: 
Z. Kenntnis d. lübeck. Tafelnalerej u.Plastik 
in d. 1. Hälfte q 15. Jhd. Mitteil. d. Ver. f. 


13. 109 42). 


+72 


Kämmerer, L., Nordniederländ. 
Buchkunst u. ostdte. Tafelmalerei im 
15. Jhd. (Jahrb. d. Preuß. Kunstsamm- 
lgen. 40, 36—60). 2214 

Bilderhandschrift, Die, d. ham- 
burg. Stadtrechts v. 1497 im hamburg. 
Staatsarchiv. Hrsg. v. d. Gesellsch. d. 
Bücherfreunde z. Hamburg 17. 

Rez.: Zt.-Ver. Lübeck. G. u. Altert. kde. 
20. 135—40 Pappenheim; Zt. d. Savigny- 
Stifte. f. Rechts-G. G. A. 40, 308 — 18 V. 
Amira. 12215 

Wahl, H., D. 92 Holzschnitte d. 
Lübecker Bibel aus d. J. 1494 von 
einem unbekannten Meister. Weimar: 
Kiepenheuer. 17. 90 Bl. 100 M. [2216 

Freyer, K., Sehleswiger Taufsteine 
(Monatshefte f. Kunst wissenschaft 12, 113— 
24) (2217 

Knötel, P., Schles. Iweinbilder 
aus d. 14. Jhd. (Mitteil. d. Schles. Ge- 
sellsch. f. Volkskde. 20, 72—98). [2218 


Drexel, G., Ostdte. Tafelmalerei 
in d. letzten Hälfte d. 14. u. d. ersten 
Drittel d. 15. Jhd. (Abhdl. z. Landes- 
kde. d. Prov. Westpreuß. Heft 15). 
Danzig: Kafemann. 19. VIII, 14 S. 
14 Abb. 6 M. [2219 


Ehrlieb, B., Keramische u. andere or- 
denszeitl. Funde in d. Stadt Elbing u. in d. 
Elbinger Umgebg. Thorn. 17. 

Rez.: Altpreuß. Monatsschrift 56, 
Ulbrich. | 


167 f. 
[2220 


Sudhoff, K., Pestschriften aus d. 
ersten 150 Jahren nach d. Epidemie 
d. „schwarzen Todes“ 1348 (Archiv f. 
G. d. Mediz. 11, 121 —76). [2221 


Sudhoff, K., Eines Rostocker Arztes aus 
d. Mitte d. 14. Jhd., Magister Henricus de 
Rodestock Gesundheitsregel Mitteil. g. G. 
d. Mediz. u. Naturwiss. 18, 32 f.. [2222 


Schröder, F., D. Reise d. Klevers Arn. 
Heyinerick üb. d. Gr. St. Bernhard (1460) 
(Annal. Hist. Ver. Niederrhein 10%, 40—81). 

[2223 

Lemmens, L., D. Pilgerbuch d. Franzisk. 
Wilh. Walter v. Zierickzee. (Franzisk. Stud. 
6, 262— 66). [2224 

Hampe. Th., D. Anachoret Bruder Jakob 
in Nürnberg 1504 Mitteil. Ver. G. Stadt 
Nürnberg 22, 2941—97). ? 

Erhart Wameszhaffts Hodoepori- 
con od. Beschreibg. d. Reise d. Land- 
graf. Philipp v. Katzendlenbogen nach 
d. Hl. Lande 1433/34. Nach d. Klitsch- 
dorf. Handschr. hrsg. v. A. Ba ch. (Nass. 


Annalen 44, 107 — 52). 2226 


Loserth, E. Raubanfall auf d. Olmützer 
Domherru Dalibor v. Houczowitz u. Andr. 
y. Keltsch, d. Gesundten d.Olmitzer Bischofs 
an d. rom, Kurie. im Okt. 1403 Zt. d. dt. Ver. 
f. d. G. Mähr. u. Schles. 23, 82-925. 12227 


[2225 


= $ = — en H— 


Bibliographie Nr. 2214—2255 


5. Zeit der Reformai ion, 
Gegenreformation und 
des 30 jährigen Krieges, 
1517—1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Wolf, G., Quelleukde. d. dt. Reformat.- 

G. Bd. 1 u. 2. 15 u. 16. s. 15/16, 1285. Rez.: 
Hist. Viertjschr. 19. 261—63 Kalkoff; Lit. 
Zbl. 18, 314 f. Buchwald; Zt. Ver. f. thür. 
G. u. Altert. kde. 31. A339 —41 Mentz: Gött. Gel. 
Anz. 181, 288—301 W. Köhler. 2228 
Köhler, W., Reformatiousschriften (Theo- 
log. Lit-Zt. ir. 154—159, 251— 55: 19. 128 — 
31, 201-6). 12229 
Wolf, G., Reformat.jubiläums-Literatur 
(Mitteil. Hist. Lit. 46, 145—861, 225—31). [2230 
Grisar, H., D. Literatur d. Lutherjubi- 
läums 1917, ein Bild d. heut. Protestantis- 


mus. (Zt. f. kathol. Theol. 42. 591— 28, 785 
—814) (Auch sep.: Innsbr. Rauch. 18. 2 M.). 
12241 


Rassow, P., Luther-Schriften 1917 Preuß. 
Jahrbb. 172, 198—311.. 12232 


Beitrr. z. G. d. Renaissance u. Re- 
format. Jos. Schlecht . . als Fest- 
gabe z. 60. Geburtstage dargebr. v. C. 
Baeumker u. a. Münch. u. Freising: 
Datterer. 17. 426 8. 

Inhalt: C. Baeumk er, Mittelalte rl. 
u. Renaiss.- Platonismus. — A. Bigel- 
mair, Okolampadius im Kloster Alto- 
münster. — K. Bihlmeyer, Kleine 
Beitrr. z. G. d. dt. Mystik.— B Duhr, 
Eine Teufelsaustreibg. in Altötting. 
— St. Ehses, Briefe vom Trienter 
Konzil an Herzog Albr. V. v. Bayern. 
— Ludw. Fischer, Veit Trolmann 
v. Wending, genannt Vitus Amer- 
pachius. Jugendzeit u. Studienjal re 
(1503—1530). — E. Freys, Bruch- 
stücke d. 36zeil. Bibel in d. K. Hof- 
u. Staatsbibl. z. München. — F. X. 
Glasschröder, D. kirchl, Reformbe- 
strebgen. des Speyerer Dompropsts 
Georg v. Gemmingen (1488—1511). — 
Greving, J., Ecks Pfründen u. Woh- 
nong in Ingolstadt. — O. Hartig, 
D. Katalog d. „Bibliotheca Eckiana“. 
— P. Joachimsen, Z. Konr. Peu- 
tinger. — Er. König, „Studia huma- 
nitatis u. verwandte Ausdrücke bei d. 
dt. Frühhumanisten. — A. M. Koeni- 
ger, Brenz u. d. Send. — G. Lei- 
dinger, E.unbekanntes Gedicht Aven- 


` tins. — H. v. Grauert, Widmungs- 


epistel nebst einig. Bemerkgen. z. Kai- 
serkröng. Karls d. Gr. — P. Minges, 
Job. Link, Franzisk.prediger ( 1545). 
— L. Oliger, D. sozialpolit. Reform- 
programm d. Eichstätter Eremiten An- 


** 


Z 
Z 
ꝶ6»ẽLͤ K 

—— — 


— — 


— — 


des 80 jähr. Krieges, 1517—1648. *73 
ton. Zipfer aus d. J. 1462, _ K 


Ried, Mandel, ( Pristssgesehientl Stell 

Urstbischof Mor. v. Hutten u. seine d. Reformat. (Preuß. Jahrbb. 172, 153 

Stellg. z. Konzilsfrage. — K. Schot. —71). [2240 

tenloher, Conr, einfogel. Ein Nürn- | Kaerst, J., D. Reformation als dtes, Kul- 

erger Mathematiker aus d. Freundes. | turprinzip 17. Rez. Dte. Lit.-Ztg. 19, 870, 

ise Albr. Dürers. „ 9 Köhler. [2241 
laria Stuart u. d dt Schottenklöster V,: Hauck, Alb 


d. dt. ; H „D. Reformat. in ihrer 
ine Sammlg, v. Aktenstücken. _ E. Wirkg. auf d. 1. 


. eben. 6 Volkshoch- 
riedenscameo ! schulvortrr. Lpz.: Teubner. 113 8. 


[2242 
oster d. S 12. — F. X. T urn- ä 

of er, Willibald Pirkheimer u Hiero- ö PEN 
nymus Emser. : Randlinger, | euer Pere leur.) Luther im Lichte 
Mamane lufee v fan linger, d. neuern Forsch 


chg. Ein krit. Bericht. 
umanisten aus (l Anf. d. 16. Jhd. — verm. u. 316 8. Si - Lpz.: Teub- 


i ner. VIII. 316 8 s ; 
Wolff, Conradus Leontorius, 12233 i Rez. v. Aufl. 4: Theol. Lit.-Ztg. 18, 210 
St dien Z. Systemat, Theologie. W. Köhler, 12243 
Th. v. Haering 2.70. Geburtstag dar- 


‚ag | Berger, Arn. E., Martin Luther 

gebr. Hrsg. v. „raub. Tübing. in kulturgeschichtl. Darstellg, 2.T. 

Mohr. 18. VII, 273 8. 8 M. 2. Hälfte; Luther u. d. dte. Kultur. 

Inhalt u. a. F. Kattenbusch, (Geisteshelden 66—68.) Berl.: E. Hof. 
Luthers » Pecca fortiter“, _ G. Weh- 


| | mann. 19. XIV, 754 8 18,50 M. 12244 
ru ng, Reformator., Glaube u. dt. Idea- | Bichler, F., Luther in Vergangenh. 
lismus. — J. Wendland, Refor mat. u. egenwart Regensbg. Pustet. 18. 
u. dt. Idealismus. G. Obbermin, 240 S. 3M 
2. gemeins. Glaubensbesitz d. christl. 

Kirchen. 


ö Rez.: Zt. f. kath. Theol. 42, 147—655 Grisar, 

2234 f [2:45 

Revue de metaphysigne et de mo. |a dt. Veri, B., Martin ather A 

rale. Numéro exceptionnel. Sept. — 1. 14 er. r. d. G. Mähr. u. Schtes 22, 

2 7 O. H 8 ). [2246 
Dec. 18. 8. 9—959: 4 propos du N ; 1 

nme Centenaire de la Rn dn ER Re rare Luther u, 1 

lt u. a.: C. A. Bern uilli, La Mir ist. Lit. 46, 322 Barge. 2247 
Reforme de Luther et le problèmes | Luthervorträge, 2. 400. Jahres. 
de la culture présente. mbar tage Reformat. ehalten in Greifs 
e la our, Pourquoi ather n'a. t. il | wald v. E. F v. d. Goltz u a. Berl 
creé 7 Christianis è allemand? Siegismund. 18. 90 8 2,50 M [2248 

rhar 


z $ ı8 de la révolu- Körner, E., Lutherim Urteilseines 
tion religieuse et mor: < accomplie bar Schülers E. Alber. (Neue kirch], Zt. 
Lut N. > TOrme et pré- | 18, 5538—89) [2249 
de la N an Les 19 Naumann, Frdr., D. Freiheit 
„ „„ Luthers. Berl.: Reimer. 18. 45 8. 
esprit conservateur et! esprit revolu- 1,20 M 2250 
tionaire dans le luthéranisme. [2235 1,0 M. 3 


Walther, W., Luthers Anteil an 
5 d. Siege d neuen Weltansch aug. Rostock: 
rt p. Ursachen d. ' 
ez.: 


, , ormu tion. Warkentien, 17. 20 8. 50 Pf. 2251 
17. y, 19, 2807. n „: t. d. vieux. Stiftg. | 5 
f. Rechts. K. A. 45, 334—39 Hermelink. i Lietzmann, H., Luthers Ideale in 
x 12236 Vergangenh. u. Gegenwart Bonn: 
aller. J, p. Ursachen d. Reformat. S. reus eber. 18. 16 8. 80 Pf. 
19, 2802. Rez. Hist. Jahrh. 39, 337 f. Pfleger. arcus & W be 1 


7. 2252 
8 [2237 27 
a en E., D. er T Reformation Kittel, Rud., me u. d. Refor- 
ne Spätmittela ferl. Abla araxis, 8. 19, Í ; : 8. ; 
404 : t. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 33, EM Rede Gotha ertag 18. 24 > 
48 Bossert. 2238 : , 
l Paquier, J., Lutheret l Allemagne. 
i 18. 


| Paris: Lecoffre. 4,80 Fr. [2254 

| ‚ürner, Th., von d. großen Lu- 

' pe PZ: Teubner, 8. 8S. 1M. therischen Narren, Hrsg. v. FP. Merker. 
Rez. t. f. kath Theol. 43, 509—14 Krus. Straßbg.: Trübner. 18. XI, 427 8. 

f 12239 Rez.: Lit. Zbl. 19, 147f. [2255 


*74 


Ritschl, O., Luthers religiös. Ver- 
mächtnis u. d. dte. Volk. Boun: Mar- 
cus & Weber. 8. 28 S. IM. [2256 

Hirsch, E., Luthers Gottesanschaug. 
Gött: Vandenhoeck & Ruprecht. 18. 
36 S. 1,20 M. 2257 

Kiefle, F. X., Martin Luthers re- 
ligiöse Psyche (Hochland 15, 1, 7—28). 

[2258 

Müller, A. V., Luther u. Tauler | 
auf ihren theolog. Zusammenhang neu 
untersucht. Bern: Wyb. 18. 168 8. 

j [2259 
Luther üb. christl. 
Staat (Hist. 


M. 
Meinecke, Fr., 
Gemeinwesen u. christl. 
Zt. 121, 1—22). 


Jordan. H., Luthers Staatsanffasse. 17 


hr. f. Sozial- u. 


S. 19, 2905. Rez.: vierteljs« 
Wirtsch.-G. 15, 125—29 Brinkmann. 2261 
Holl, k., Luther u. d. mittel- 


alterl. Zunftverfassg. (Luther. Mitteil. 
d. Luther-Gesells ch. 1, 22 — 28. (2262 

Benrath, P., Goethe u. Luther. 
(Theol. Arbeit. ans d. rhein.-wissen- 
schaftl. Prediger-Ver. N. F. 18, 76— 


g8.) [2263 
Holl, K., Luther u. Calvin (Staat, 
Recht u. Volk 2). Berl.: 


Weidmann. 

19. 20 8 1 NM. 2264 
Holmquist, 

Calvin i deras reformatoriska genesis. 

Diss. Lund. 17. 160 8. 2265 

Schaunkell, E., Rich. Rothes Be- 


urteilg. Luthers u. d Reformat. (Zt. 
f. Kirchen-G. 38, 119—387.) 2266 


Entwicklg. u. Kata- 
Hist. Zt. 119, 

2267 
Maarten Luthers 


Freitag, A., 
strophe Martin Luthers 
24789). 

van Slee, J. C., 
kloosterjaren van 1505 tot 
Theol. Tijdschr. 7. 223—47). 2268 

Hirsch, Em., Luthers Eintritt ins 
Kloster (Theol. Stud. u. Kritiken 9, 
307—14). — Kʒattenbusch, F., 
„Turmerlebnis“ Luthers (Ebd. 872 fl.). 


2269 


zwischen Petrus 


Holl, K., D. Streit 
seiner Be- 


u. Paulus z. Antiochien in 
deutg. f. Luthers innere 
(Zt. f. Kirchen-G. 38, 23—40.) 

Dietze, P., I 
burger Archiven (Archivf 
16, 84—100). 

Chors, F., 
(Zt. Hist. Ver. 
— 45). 


2260 


Eutwicklg. 
2270 
‚utherana aus Alten- 
Reformat.-G. 

2271 
Luther u. Niedersachsen 


f. Niedersachs. 82. 227 
[2272 


(Zu f. Bücherfreunde. N.F. 


jüd. u. latein. 


H., Luther, Loyola, 
prief. Z. I. Malehrsg. v. 


1513 (Nieuw ` 


- , übersetzg. 5. 6. 


Bibliographie Nr. 2256 — 2319. 


Rothert, H., Luthers Beziehgn. z. 
Westfalen (Jahrb. d. Ver. f. d. evang. 
Kirchen- Q. Westfalens 19, 1—48). [2273 

Schnitzleia, A., Ein unbek. Lutherbild. 

„ F. . 1 5—78., [227 

Schubart, Cbr., D. Berichte üb. Luthers 
Tad u. Begräbnis. S. 1%, 273% Rez.: Throi. 
Lit.-Ztg. 44, 178 Köhler; Theol. Stud. u. 
Kritiken 92, 335 — 53. (227E 

Luthers Briefe. In Auswahl hrsg. 
v. R. Buchwald. Lpz.: Insel- Verlag. 
18. 222 S. 4 M. 2276 

Kawerau, G., Zu Luthers Brief- 
wechsel (Theol. Stud. u. Krit. 91, 293 — 
304). [22377 

Müller, Georg, Wo wurden die uns Þe- 
kannten Erstdrueke von Luthers Ablab- 
thesen hergestellt? J. Archiv f. Sächs. 
G. u. Altert.kde. 39, 396 f.) 12278 

Schottenloher, K., D. Druckauf lagen d. 
Fahne Lutherbulle „Exsurge Domine”. (Zt. 

“Biicherfreunde. N.F 9, »01—8). — Günther, 
®.. D. Drucker von Luthers Ablaßrhesen 
Ebd. 259 f.) — Zaretsky. O., Zwei Kölner 
Ausgaben d. Lutherbulle „Exsurge‘ (Ebd. 
N. F. 10. 19. [2273 

Freier, M 
u. Psalter. 


„ Luthers Bußpsalmen 
Krit. Untersuchg. nach 
Quellen. Lpz.: inrichs. 


18. VIII. 134 S. 7M. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 44, 59 Ficker; Lit. 
Zbl. 70, 801 —3 Herrmann. 1280 
Luthers Vorlesgn. üb. d. Galater- 
H.v.Schubert. 
d. Heidelb. Akad. d. Wiss. 
Kl. 18. Abhdlg. 5.) Mit 
Heidelb.: Winter. 
18. 
G. 16. 125f. 
2281 


Ficker, Joh., Hebräische Hand- 


psalter Luthers (Sitzgs. ber. d. Heidelb. 


Akad. Philos.-hist Kl. 19. Abhdlg. 5). 
Heidelb. Winter. 31 8. 1,50 M. [2282 
Ernst, H., Ein unbek. handschriftl. 
Fragment von Luthers Genesisvorlesg. 
aus d. 16. Jhd. (Archiv f. Reformat.- 
G. 16, 200 —20). [2283 
Brenner, O., Stud. z. Luthers Bibel - 
(Neue kirchl. Zt. 30. 

362 - 68, 47984.) [2284 
å, R, Luthers V 


erse auf Friedr. d. 
dt. Í. Bücherfreunde. 


N. F. h, mi. 
2285 
Albrecht, O., Quellenkritisches 2. 
Aurifahrers n. Rörers Sammlgn. d. 
Buch- u. Bibeleinzeichngn. Luthers 
' (Theol.Stud.u, Krit. 92,279—306). [2286 


| Nutzhorn, Ad., Ein Tafelbüchlein 
aus d. Reformat. zeit (Archiv f. Refor- 
mat.-G. 15, 89—99). (Mit Ergänzg. T. 
O. Albrecht ebda. S. 22629. |2287 


| Ewal 
Weisen ( 


3 
— — — - 
— ——.— a a 
— ͤ — — Es RTIETEE 
ee a 4 - 


— . — — — 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. des 30 jähr. Krieges, 1617. 1648. *75 


Knoke, K,, Z. G. d. ey, Gesang- | Pfleger, L. Geiler v. Kayserberg 
bücher bis Z. Luthers Tode. (Theol. u. d. S. Mag dal. kloster in Straßburg 
Stud u. Krit. 91, 228—76, 307 87.) | (Straßbg. Dibzesanbl. 87, Be 

2 63). 2303 

Reichert, 0., Wert u. Bedeutg. d. „ Kalkoft, P., Hedio u. Geldenhauer 
Bibel 1548 (Theol, Stud. u. Krit. 91, (Noviomagus) als Chronisten (Zt. f. 
193—227), [2289 6. d. Ob F. 3 


Althaus, I., Z. Einführg. n d. Stück, W., Graf Wilhelm Iv. von 


. — Henneberg (1485 — 1559), (Schrr. q, 
Yuther. Agenden d, 16. Jhd. Lpz.: Henneberg. C.-Ver. Nr. 11). 67 S. [2305 


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? | 
Edelmann 19. 74 S. 3 M [2290 Schornbaum, G., Aus d. Briefwechsel 
~- m — | 6. Kargs (Archiv f, HR. format.- G. 16, P 
i 2306 
Zoepfi, Frdr., Joh. Altenstaig. ! narei F. ug Alex Kroner" 
maniem wel eben ais d. deit d. Hu- | 104 Arehiv f. Sächs. G. u. e 
„ a To Clemen, 0. Z. Mathesiusbibliogra hie 
&eschichtl. Stud. u. Texte 36) Münst.: | (Mitteil. Ver. f. 8.4 Dt. in Böhm. 58, 109 f.). 
Schendorff, 1 III, 72 S. 2 M. : [2308 
2291 Busch, Hugo, Melanchthons Kir- 
Kaiser, H, Z. Lebens- G Hirony- chenbegrift. Bonn. Diss. 18. IV, 68 8. 


F. 2309 

34 521 f.) [2292 | Wachtel; Ta 4 r Yelanch thons 5 
Trenkle, Th., Bisher ungedruckte HS 16. a er Kirchen. [2310 
Br tiefe v. Joh. Brenz u, Erh. Schnepff Hasenclever, 4., Balthas. Merklin, 
(Beitr. z. bayr. Kirchen. G. 25,162 73), i Propst z. Waldkirch, Reichsyizekanzj i 
s , [2293 | Unter Kaiser Karl V. (Zt. f. G. d. Oberrh, 
Köhler, W., Brentiana u. andere J. F 34, 485 — 502). 2311 
Keformatoria VII. (Archiv f. Refor- | Albert, P., Freiburger Erinnergu. an 
Mat.-G. 16, 234 —46) (8. 19, 2740). [2294 Thomas Murner (Frauzisk. Stud. 6, 
i 2312 

; Rotscheidt, W., Georg Cassander, Scherrer, M., D. alten christl. 
ein rhein. Ireniker d. 16. Jhd. (Monats. Bären Testamente Eine Kam fschr 
hefte f. rhein, Kirchen-G. 12, 105—22), 8 ke ` 
hom. urners (Anz, f schweizer., G. 

F. 17, 6—38), 2313 


2295 
Bossert, G., Theob. Diedelhuber 


= un 


Didelh , Titelhof hiv f. Re. Vetter, p. Thomas Naogeorgs 
praa i 15 1 = 7. rc) 12296 Flucht aus Kursachsen (Archiv f. Re. 

Hofmann, G., Markgräfin Dorothea format.-G. 16, 1—53, 1 4—89). [2314 
von Brandenbur ‚Abtissind.St. Klara- E Knoke, K., Leben u. Schrr. d. hess, 


klosters z, Bamberg. (Hist.-polit. Bil, Humanisten Petr. Nigidus (1501—83), 
g. u. d. 


161, 740—45). [2297 (t. f. G. d. Erziehg Unterr. 7, 
Eck, Joh., Defensio contra ama- | 77—137.) 2315 
rulentas J. Andr. Bodenstein Carol- Staehelin, E., Oekolampadbiblio- 


starini invectiones (1518). Hrsg. v. J, graphie. Verz, d. im 16. Jhd. erschien. 
ung (Corpus Catholicorum 1). Qekolampaddrucke (Sep. ans: Basler 
Münster: Aschendorff. 19. VII, 75 nu. Zt. f. G. u. Altert. kde.) Basel: Helbing 
96 S. 9 M. Subskr.-Pr. 7,30 M. [2298 & Lichtenhaln. 18. 119 S. 6 M. 2316 
Schauerte, H., D. Bußlehre d. Joh. Hirsch Em., D. Theologie d. Au- 
Eck. ( Reformat. geschicht]. Stud. u. dreas Osiander u. ihre geschichtl. Vor- 
19 3 4740 M. e aussetzen, Gött.. Vandenh, & Rupr. 
un, 250 S. 11,90 M a 18 VIII 296 S. 15 JI. 2317 
Schmitt, Ch., Neuere Ablaßstud, | Willburger, 4. Dr. Georg ee; a 
(Theol. Revue 17, 193—200, A | yisliuzen, sin Fe d. Reformat zeit 
2300 Rotten urg. matsse „ a Bar 

Ernst, Heinr., D. Frömmigkeit d. ` Vinz. Hartwe, S z Ah. Pfarrer d. Re- 


5 $ ormat.zejt (Ebd. F. = Sellg, Joh. Feillel- 
Erasmus (Theol. Stud. u. Krit, 92, 46 mair, Pridikant von Riedlingen 1520—23 
77). 2301 (Ebd. F. 182 ff.. [2318 


[2 
Nichols, F. M., The epistles of Kvacala, J., Wilh. Postell. Seine 
rasmus, from his earliest letters to Geistesart u. seine Reformgedanken, 
his fifty- third year. Vol. 3. London: III. (Archiv f. Reformat.-G. 15, 157— 
ongmans 18. 500 S. 18 sh. 12302 203) (8. 19. 2775). 2319 


*76 


Friedensbare W., Zwei Briefe Michael 
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format.-G. 16, 2431—51). (2320 

Kleeberg, As, Georg Spalatins 
Chronik f. d. Jahre 1513—20. Jenaer 
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Kalkoff, P., Livin v. Veltheim. 
ein Vorkämpfer d. kathol. Kirche in 
Norddtl. (Archiv f. Reformat.-G. 15, 
30—64). [2322 


Rinck-Wagner, O., Dirck Vol- 
kertszoon Coornbert 1522—72 m. bes. 
Berücksichtg. seiner polit. Tätigkeit. 
(Hist. Stud. hrsg. v. Ebering 188) Berl.: 
Ebering. 19. VI, 111 S. 4, 80 M. 2323 


Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. Hrzg. 
Georgs v. Sachsen. 2: 1525 —.27. Hrsg. V. 
F. 6% 6. s. 19, 2770. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 19, 125-28 Kalkoff; Franzisk. Stud. 
6, 267—770 Doelle: Zt. d. Savign 
A. 39. 267 Rieker; Zt. Ver. 
205 Küch. 

Akten u. Urkunden, Niederländ. z. G. d. 
Hanse u. z. dt. See-G. bearb. V. Häpke. 1. 
„13. 8. 13, 3929. Rez.: Hist. vierteljschr. 
19. 286— 288 Daenell. [2325 

Nuntlaturberlchte aus Dtl. nebst ergänz. 
Aktenstücken: I. Abt. 1533- 59. Bd. 7. Be- 
arb. v. L. Cardauns. 12. 3. 16, 1102, Rez.: 
Mitteil. Hist. Lit. 46, 105 —7 G. Wolf. 


Fueter, Ed., 
systems v. 1492—1559 


f. hess. G. 19, 
i [2324 


Bibliographie 


| 


2320—2380. 


Kroker, E., Tetzel u. d. Beraubg. 
seines Ablaßkastens (N. Archiv f. Sächs. 


G. u. Altert.-kde. 40, 154—161) [233 5 


Stiftg. K. 


2326 
G. d. europ. Staaten- 
(Handbuch d. 


mittelalt. u. neuer. G. II.) Münch.: Ol- 


denbourg. '19. XXI, 343 S. 15 M. 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 178, 488—98 997 
. 2 é 


hm. 

Schiff, O., Forschgen. z. Vor-G. d. 
Bauernkrieges (Hist. Vierteljschr 
1—12, 189—219). 

Büchi, A., D. Freiburger 
Chiasserzuge (1508) 
1383—43). 
Gagliardi, E., 


Ho- 
bo 


eim 


329 

D. Anteil d. Schwei- 
zer an d. italien. Kriegen 1494—1616. 
Bd. 1: 1494—1509. ür.: Schultheß 
& Co. 19. XIII, 910 S. 2 Kart. 32 M. 
Rez.: Anz. f. schweizer G. 18, 54 f. Die- 
rauer. , , (2330 
Vetter, F., D. Mailänderkrieg v. 
1516 u. Nikl. Manuel (Archiv d. Hist. 
Ver. d. Kant. Bern 23, 141—237). 2331 
Kalkoff, P., D. Wormser Edikt. s. 19. 
2764. — Ders., Luther u. d. Eutscheides.jahre 
d. Reformat. s. 19. 2864, Rez.: Hist. Zt. 
119, 491—97 K. O. Meyer; Hist. Jahrh. 39. 338 f. 
Paulus; Theol. Lit.-Zt. 18. 2277—29 Köhler: 
Mitteil. Hist. Lit. 47, 88—90 Herr. (2332 
Paulus, Nik., Z. G. d. Wormser 
Reichstages v. 1521 (Hist. Jahrb. 39. 
269—177). [2338 
Kalkoff, P., Restliche Wünsche f. 

d. Anfangsperiode d. Retormat.-G. (Ar- 
chiv f. Reformat.-G. 16, 129— 43). [2334 


19, 

2328 

(Freibg. G. bll. 25, 
[2 


Mordtmann, J. H., Z. Kapitula- 
tion von Buda i. J. 1526. Lpz. : Hier- 
semann in Komm. 18. 15 8. 1,70 M. 

[2336 


Wörtzsob, O., Reichshilfe gegen da. Tür- 
ken im J. 15283 (Zt. f, hist. Watfenkde. 8, 
24-27). [2337 

Kalkoff, P., Kleine Beitrr. z. G. 
Hadrians VI. (Hist. Jahrb. 39, 31—72). 

1: Z. Wahl Hadrians VI. 2: D. 
Seefahrt Hadrians VI. 3: D. unechte 
Breve an Friedr. v. Sachsen gegen 
Luther. 4: D. Breve z. Schutze d. Do- 
minikaner gegen Hutten. 5: D. Breve 
an d. Univers. Köln. 6: D. Mitarbeiter 
Hadrians VI. [2338 


Schubert, H. v., D. Quellen d- 
Kommunismus d. Münsterschen Wieder- 
täufer ne d. Heidelb. Akad. d. 
Wiss. Phil.-hist. Kl. 19. Abh. 11) 50 S. 

[2339 


Schönebaum, H., Kommunisten 
im Reformat.-Zeitalter. Humanisten — 
Reformatoren — Wiedertäufer. Bonn: 
Schröder. 19. 438. 1,50 M. 


Techen, Fr., Z. d. Gefangennahme 
König Christians II. Mitteil. aus d. 
Wismarschen Ratsarchiv (Hans. G. bll. 
23, 2371—51). 2341 

Häpke, R., D. Resierg. Karls V. u. d. 
europ. Norden. 14. 8. 18, 2894. Rez.: Hist. 
Zt. 120, 118- 21 Walther. 12342 

Bossert, G., Bucers Vergleichs- 
vorschlag an d. Kurfürsten Johann v. 
Sachsen vom Jan. 1531 (Archiv f. Re- 
format.-G. 16, 221—34). [2343 


Kirch, J., D. Fugger u. d. Schmalkald. 
Krieg. 15. S. 18, 2900. Rez.: Zt. Hist. Ler- 
Schwaben u. Neuburg 44, 33-41 Roth; Mit- 
teil. Hist Lit. 47, 35—37 Koehne. [2344 

Derscb, W., E. Brief aus d. Tagen d. 
Lpz. luterims (N. Archiv f. Sächs. G. u, Al- 

[2345 


tert.kile. 39, 4149—52). 

Haußleiter, J., Joh. Aurifabers 
Trostheft f. d. gefangenen Kurfürsten 
Joh. Friedr. d. Großmütigen (Frühjahr 
1549) u. Melanchthons Loci consolatio- 
nis (1547) (Archiv f. Reformat.-G. 16, 
190— 99). [2346 

Dorn, E., Protestant. außerbayr. 
„Intercessionsschreiben“ gegen Maß- 
nahmen d. hzgl. bayer. Regierg. unter 
Albr. V. (Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 
25, 10717) 2847 

Mayer, E. W., D. polit. Testament 
Karls V. von 1555 (Hist. Zt. 120, 452 
— 494). [2348 


Loserth, J., Matthes Ammann v 
ein (unerösterr. Staats- 
(Archiv f österr. G. 
[2349 


Bd. 1. 5 
19, k 23— 
[2350 


—88). 
E., Neuer e G. Polens. 


18. Hist. Vierteljge ur. 


— —ê—B' 


Waldenmaier, H.,D. Entstelg. d. evan- 
Cel. e een Süddtis im a 
Alter í t. Zormat, 16. S. 19 2752. Re 
Theol, E [2351 

is Wen u. gelehrte Bildg. 

a farkgrafseh, Ansbach-Bayreuth © S. 
Rez Hist. Jahrb. 39, 339 Paulus: 

; Krziehe u. d. Unt tarr. 7, 291— 
[2352 
a _ ‚Kinführg. d. Reformat. in 


0. s. 19, 2978, Rez.: Hist. 
schmann; Theol -Zt. 


Clauß „IH. 


Jaha 39, 344 Hi 


L it. 
18, 134 f. Schornbat 


(2353 

Heinisch, H., Ein en Z. Reg Leusburg. 
Kirchen-G. d. 16. Jhd. (Beitir Z. bayr. 1 
chen-G. 25, 17.— —3,). [2354 


Schoeffel, S., D. Kirchenhoheit d. 
c urt. I 


Ihre Ent- 
Zeitalter d. Reformat. bis 
- Erlang. 1 7 18. IV 


Peter, 4. „ Z. Nürnberger Kirchenvisi- 
tationen 17. Jhd. 38551 rr. 2. bayr. Kirchen- 
2 5—61). 


5. 97—107, 1 [2356 
Homanner. „ M., 3 Briefe Philipp 
Melanchthons in Sachen d. Kirch en- 
ordng. d. Herzo s Wolfg. in Pfalz-Neu- 
bg. v. 7 1559 ( eubg. Kollektaneenbl. 
84, 30—38). 2357 

Ried, Durchführg. 
Rot bf. 4 0, eißenhp. 


d. Reformat, 
8 
Korr.b] d. 


BIL. f. württ. Kirchen-G. 2 2, 3—41). 
2359 


D. Hauskalender d. Über- 
linger Chronisten Jak Reutlinger (Schr. d. 
er. f. G. d. Bodensees u. d. Um: xehe. 47, 196 


235) [2360 
Lauer, H., D. Glanbenserneuer 

in der Baar (Freibg. . Diöcesan-A rch 

N. F. 18, 81—119), [2361 


Albert, P., D. reformat. Bewegg. 


zu Freiburg i Br. bis z. J, 135 (Frei- 
bg. Diöeesan-Archr N. F. 1 8, 1—80), 
2362 


12363 
Wiliberger, A., D. Konstanzer Bischöfe 
Landenberg Balth. Merklin, Joh. 
1496 — 1437) u. dd. Glaube nsspultg. 
: 2 t. .d. Oberrh. N F. 34 „236 f. 

z. G. 


Stud. u. Mitt. il. . Bened. ordeng 39, 


des 30jähr, Krieges, 1517—1648. 


77 


498 f. 
clever 


Brinzin ger; 
: Mitteil. 


Hist. Zt. 


121 168f. Hasen- 
ist. Lit. 46 


244 46 Rest. 


Hoffm nn, Wilh., Z. Reformat. -G. von 
Jugenheim in Rheinhessen. (Beitrr. z. hess, 
Irchen-G. Bd. 7. H. 2. 18). 


[2367 
Preuschen, E., K Erbacher Kir- 


chenordng. y 1560 u. Phil. Melanch- 
thon (Archiy f. hiesa. G, u. Altert.kde. 
N. F. 13, 17— —39), [2368 

Herrmann „F., D. ber d. Pfarrkire zhe 
in Friedh aus d. J ? (Arechi IV f. hess, G. 
u. Altert.kde. N.F 16). 12369 


Diehl, „W., 1 10 b. d. evangel, Pfar- 


reien d. Gr.hrzt. Hessen. 17. 8. 19. 3007. 
Rez.: : Theol. Lit. tg 1, 133 . Bossert. 

12370 

Diehl Z. G. d d. Reformat. u. 


g Heer in in d. Fatronatspfarreien 
a Ade nstedt (Archivf. hess. 
N. F. 13, 40—74), 


371 
Rotscheidt, W., Die Protokoll, d. 
Classis Duisburgensis 1611—49, 


natshefte f. rhein, 50 hen. G. 12, 
94, 123— , 247— 6 ff.) 


Grone. Dresselhaus, D. Einführg. 
eformat. i. d. Grafschaft Tecklen. 
bg. (Mitteil. d. Ver f. G. u u. Ldskde. v. 
Osnabr. 41, 11120 (Auch Münst. Diss. 
18). 


84— 
12372 


hefte f. rhein. Kirclien-G. 12, 3 — 
— Rodewald, H., Irmenach' im Reformat | 


Jhd. (Ebd, 33_ —83). 12375 

Bösken, W, Z G. d. Gemeinde Halt- 
Düffelward' „Monatshefte f. rhein. Kirchen- 
7. 12, 364 — 


12376 
Szebge, A d. Kire 'henbüe ern v. Siegen 


(Jahrb. d. „eing. Kirchen-! Westf. 
19, 49—77). — Josten, H.. Auszuge aus d. 
Kirchenbb, d. ev, Gemeinde Müsen (Ehd. 78 

12377 


EN Z. G. d. Nachjahrs am Nieder- 
m, 2 Monatshefte f. rhein. Kirchen- G. 12. 13 


[2378 
fl. Gesc "hicht]. ke 


Imann 
ba. Refor mat. - 


Ham 
Neuausen abe, 


Münster ( ev. 
G. W estfalens 20 Ps 


*78 
Fank, Y., D kleine Katechismus Luthers 
in Lübeck Mitteil. d Ver. f. Lübeck. Q. u. 


Altert.kde. 13, 69—76). 12381 

Kretschmar, J., Neue Beitrr. z. Lübeck. 
Reformat.-G., (Mitteil. d. Ver. f. Lübeck. G. 
u Altert.kde. H. 13. Nr. 10. 18). 12382 

Andersen, J. O., Overlor kirke- 
pruddet. Den förste Lutherske bevae- 
gelse og Christiern II s forhold der- 


til. Kopenhag. 17. 202 S. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 44, 296 Scheel. 


Bartels, H., G. d. Reformat. in d. 
Stadt Northeim. Götting. Diss. 18. 
97 S. [ 

Bertheau, Fr., D. Reformat. d. adl. 
Klosters Preetz (Zt. Gesellsch. schlesw.- 
holst. G. 48, 196—253). [2385 


Doelle, F., D. Observanzbewegg. 
in d. sächs, Franzisk.provinz (Mittel- 
u. Ostdtl) bis z. Generalkapitel v. 
Parma 1529. (Reformat. geschichtl. 
Stud. u. Texte 30.31) Münster: Aschen- 
dorff. 18. XXII, 280 S. 7,60 M. 


Rez.: Thür. sächs. Zt. 9. 188—41 Arndt; 
Zt. Hist. Ver. Niedersächs. 84, 153—55 Ma- 
ring. 2386 


Wappler, D. Täuferbewegg. in hitr. 
15235—84.8.18,2910. Rez.: N. Archiv f. sachs. 
G. 40. 200-2 Hecker. 12387 

Wähler, M. D. Einführg. d. Re- 
format. in Orlamünde. Zugl. ein Beitr. 
z. Verständn. v. Karlstadts Verhältnis 
zu Luther, Erfurt: Villaret. 18. VIII, 
135 S. 3 M. 

Reformstion, Die, u. ihre Wirkg. in Er- 
nestin. Landen. Hrsg. v. G. Se holz. S. 19. 
3011. Rez.: Zt. d. Vor. f. thür. G. 32, 17755 
74 Dobenecker. 12389 

Pallas, D. Wittenberger Ördinir- 
tenb. (Zt. f. Kirchen- G., 38, 56-66). 

2390 
ev. Geist- 
48 (Zt. 


Flemming, Die Ordinationen 
lichen zu Mersebg. in d. Jahren 154 
d. ver. f. Kircheu-G. d. Prov. Sachsen 
on, 

Riemer, M., D. Reforwat.-G. d. 
Kirchenkreises, Eilsleben (G. bll. Stadt 
u. Land Magdebg. 51/2, 217 - 68). 

[2392 

Müller, Georg, Eme Dorfkirchenordng. 
aus d. J. 1223. (N. Archiv f. Sachs. G. u. 
Altert.kde. 40. 11-61.) , [2393 

Mehlhose, Ph., Beitrr. z. Retor- 
mat.- Q.d. Ephorie Borna. Lpz.: Strauch 
18. 208 S. 2.50 M. | 

Rez.: N. Archiv f. Sächs. G. u. Altert.- 
kde. 39, zıf. Müller. [2394 

/scharnack, L., D. Werk Martin 
Luthers in d. Mark Brandenburg. Von 
Joach. I. bis z. Gr. Kurf. Berl.: Voß. 
Buchhdl. 47. VIII, 187 8. 3.50 M. 

Rez.: Mitteil. aus d. hist. Lit. 47, 211— 
13 Gumlich. ; [2395 


8,40 M. 


[2388 


16.1 
4291 


— Köhler, W., 


Bibliographie Nr. 2881 — 2440. 


Pommern z. Zeit 
(Balt. Stud. 

2396 
d. Re format 


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d. beginnend. Reformat. 
N. F. 21, 1—70.) 

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in Schlesien. s. 19, 3045. Rez.: 
Ztg‘ 19, 689 f. Kawerau. 


Schubert, Heiar., D. Reformat. u. d. 
Klöster in Schweidnitz (Korr.bl. d. Ver. f. 
G. d. ev. Kirche Schles. 16, 28—93.. 348 


Klapper, Mischelsdorf im Riesengebirge 
von Einfuhrg. d. Reforınat. bis Wegnahm e 
d. Kirche (Korr.bl. d. Ver. f. G. d. ev. Kirche 


Schles. 16, 2994—97). 2399 

Loserth, J., Z. kirchl. Bewegg. in MA h- 
ren im J. 1528 (Zt. d. dt. Ver. f. d. G. Mihr. 
u Schles. 23, 118 f.) 12100 


D. böhm. Konfession, 
ihre Entstehg., ihr Wesen u. ihre G. 
(Forts.). Gahrb. d. Gesellsch. f. G. d 
Protestantism. in Österr. 38, 96—174.) 
2401 

Blaschke, D. älteste Friedländer farr- 


matrik 1598—1657. (Zt. d. dt. Ver. f.d. G. 
Mähr. u. Schles. 22, 111—1939.) 12402 


Krejsa, F., 


Kidrič, Fr., D. protestant. Kirchen- i 
ordng. d. Blovenen im 16. Jhd. Eine 
literar.- kulturhist.- philol. Untersuchg. 
Heidelb.: Winter. 19. XVIII, 158 S. 
2403 

Wotschke, Th., Wittenberg u. d. 
Unitarier Polens. II. (Archiv f. Re- 


format -G. 15, 65—88.) 2404 
Lwingliana. Mitteil. z. G. Zwinglis 


u. d. Reformat. (s. 19, 2933). 18, 1— 
19, 1. Gagliardi, E., Zwinglis Pre- 
digt wider d. Pensionen. — Meyer 
v. Knonau, G., Z. Vor-G. d. Berner 
Reformat. — Gauß. K, D. Beziehgn. 
Zwinglis z. d. Pfarrern d. Baselbiets. 
— Eckhof, A., Zwingli in Holland. 
— Farner, O., Zwingli u. sein Werk. 
— Ficker, J, Zwinglis Bildnis. — 
Köhler, W., Zwingli Student in Paris? 
Weitere Beitrr. z. G. 
d. Titels Antistes. — Wild, H.. D. 
Züricher Reformat.jubiläum von 1819. 
— Anrich, G., D. Zwinglifeier in 


Straßburg 1819. [2405 
Corpus reformatorum. Vol. 96. 
Lief. 5: Huldr. Zwinglis sämtl. 
Werke (s. 18, 1302). Hrsg. v. E. Egli 
u. a. Bd. 9. Lief.: 5: 18. S. 321 
400. 3 NM. 2406 


wing ti, Ulr,, Eine Auswahl aus 
seinen Schrr. Übers. u. hrag. v. G. 
Finsler u. a. 1. Lief. Zür.: Schult- 


heß. 18. (1160). 1,20 M. 2407 
Wuhrmann, W. I.. Zwinglis Werke. 
(Schweizer. theol. Zt. 36, 21—28.) [2408 


Zeit der Reformat ; Gegenreformat. u. des 30 jahr. Krieges, 1517—1648. 


Zwingli, Ulrich, Z, Gedächtnis d. 
Züricher Reformat. 1519—1919. Zür.: 
Buchdruck. Berichthaus, 

Taf. Gr. 4°. 50 Fr. 


format.in d.Schweiz (Relig.-@ Volksbh 
4. Reihe. Heft 30/31). üb.: Mohr 
19. 102 S. 1 M 2410 


Köhler, W., Ulr. Zwingli. Rede. 
(I nternat. Monatsschr. 18, 362—86). 2411 


sönl. u. seines Lebens werkes. ; 
f. Schweizer Artu. Kunst 74/77). Zür.: 
Rascher. 18. 136 S. 3 M. [2412 

Wernle, P, s D. Verhältn. d. Schweiz, 
Z. dt. Reformat. (Sep. aus Basler Zt. 
f. G. u. Altert.kde. 17.) Basel. 18. 

2M. 418 


2 
Schweizer, P., Ein Vorschlag z. Versähng. 


in einem Strei unserer Theologen betr, 
Zwingli u. Luther (Schweizer. theol. Zt. 36, 
72—83), 2414 


Hemmann, C.. Zwinglis Stelle. z. Tauf- 
frage im lit. Kampf mit d. Anabaptisten 
(Schweizer. theol. Zt. 36, 79—33). [: 

Aktensammlung Z. G. d. Berner 
Reformat, 1521—32. H rsg. v. R. Steck 
u. G. Tobler. Lief. 1—3. Bern: Wyß,. 
19. 


Rez.: Anz. f. schweizer. G. 18, 17577. 
20, 35—37 Köhler. [2416 
Stock, R., Zwingli u. Bem (Schweizer, 
theol. Zt. 36. 215 [2417 
Waldburger, A, Schweizer, züricher. 
Reformat. (Schweizer. theol, Zt. 36, 15—21). 
[2118 

Stauber, E., D. Züricher nb 0 er 

d. Reformat. zeit (Zür. Taschenb. . F. 

8—76) 


39, 5 [2419 


Bergmann, C. D. Jäuferbe wegs, im 
Kant. Zürich. 16. S. 19, 289% Rez. : Mitteil. 
Hist. Lit. 47, 32—34 Barge, [2120 


Köhler, W., Armenpflege u. Wobl- 
tätigkeit in Zürich z. Z. Ulr. winglis. 
(Neuj. bl. d. Hilfsgesellsch. 
Zür.: Beer & Co. 19. 56 U. 6 S. 3 Tat. 
3 M [2421 
J., Sebast, Hofmeister, d. 

Schaffhausens (Beitrr. z. 
vaterl, G., hrsg. v. hist.-antiqu. Ver. d. 
Kant. Schaffhausen. Hett 9, '18.)[2422 


Bingholz, .. D. ehemal. Protestant., 
Pfarreien d. Stifts Einsiedeln (At. f. sehu ej- 
zer. Kirchen- 12. 1—2? | [2423 

Heer, G., Fridolin Brunner, 
formator d. Landes Glarus. 
Zürcher & Furrer. 17, 5 


Rez. Theol. J. it.-Ztg. 


H. 152 7. Eck. 2423 


— . — 


ö 


— v 


in Zürich) i 


*79 


Lan „ Reformat. u. Gegen- 
reformat Gesamm. Aufs vornehml. z 
G. u. z, Verständn. Calvins u. d, re- 
form Irche, Detmold: Meyer. 18. 
339 S. 6M. [2426 

Wernle, P., D. er. Glaube nach 
d. Hauptschrr d. Reformatoren. III: 

vin. Tüb.: ohr. 19. XI 412 8. 

M. 2427 

Grau, M., Calvins Stellg. z. Kunst. 
Münch. Diss. 17. 88 S. 12428 

Dürr, E. Macchiavellis Urteil ub. 
d. Schweizer (Basler Zt. f. G u. Altert.- 
kde. 17, 162 —94). [2429 


Schultze, As, tadtgemeinde u. 
Reformation. Tüb.: Mohr. 18. 51 8. 
1,80 M. 


Rez.: Zt. Jaxiguy-Stiftg. K. A. 39, 269 f. 
\ 


Werminghoff; Zt. Ver. f. lamburg. G. 23, 
147—51 Keutgen. 12430 
Kawerau, G., Eine Bannordn von 
mit Luthers A Pprobation (Theol, 
Stud. u. Krit. 92, 327— [2431 
Hirschmann, Joh. Reichard. Ein 
Sittenbild ans d. Zeit d exenver- 


folggn. (FHist.-polit. Bl. 161, 669— 81). 


|2432 

Haselbeck, G., P. Aegidius Aegidi, 
ein Förderer d. eucharist. Bewegsr im 
17. Jhd. (Franzisk. Stud. 5, 83—102). 


[2433 
Schwarz, V. E., D. Testament d. Kanz- 
lers Everh.v. Elen Zt. f. Vater. G. u. Altıert.- 
kde, (Westf.) 77, 1, 133 — 125. [2134 
Brand, Aa D. Testament d.m Änsterschen 
Domprohstes Philipp v. Hörde. Ei 
Sprach- u. Kultur| 
Leit (Zt. - Vater]. 
75. 1. 20- 80%. 


eke, t: f. vaterl. 6. 
Westf. 77, 1, 150—55. 12123 
Schmertosch r. Riesenthai, R., 2 Naeh- 
laBverzeichn. vier Prager Patrizierfamilie 
aus d. 16. Jhd. (Familien-an. 15, 24140). 
12437 

Techen. Fr., D. Wismarsche Wasserkunst 

U. Meister Heinr. Dammert Mitteil. d. Ver 
f. Lübeck, G.u. Altert kunde. 13. 60 - 68.. 12488 


Krieg, 1555 — 1048, 


it. üb. d. Konzil z. 


Trient seit 1800 (Dte. G.bll. 19, 145— 
82) (s. 19, 3048), [2439 

Sosta, J., D. van. Kurie u. . Konzil 
von Trient nnter Pins IV. 14. s, 10, 3901, 
Rez.: Mitteil. aus I. hist. Lit. 17, 209—171 
G. Wolf. [2440 


*80 


Concilium Tridentinum. Diario- 
rum .. nova collectio . Tom. 8. Freibg.: 
Herder. Actorum pars V (1562), coll. 
St. Ehses. XI. 1024 S. '19. 


Rez. v. Tom. 10 ed. Buschbell, (s. 18, 
2014): Hist. Vierteljschr. 19. 129—531 Friedens- 


2441 
Nuntlaturberichte aus Dtl. nebst ergänz. 
Aktenstücken. 1585—90. Abt. II. 2. Hrsg. 
v. Schweizer. s. 16, 3907. Rez.: Mitteil. 
Hist. Lit. 46, 34—836 G. Wolf. 2412 


120 M. 


| 


f. d. dt.-österr. Gyninasien 


Steig herz. Briefe d. Prager Erzbischofs 


Anton Brus von Müglitz 1562—63. 
Nuntiaturverichte aus Dtl. nebst ergänz. 
Aktenst. 2. Abt. 1560—72. Bd. 4, bearb. V. 
Steinberz. 12. S. 14/15. 3907. Rez.: Mit- 
teil. Inst. österr. G. forschg. 38. 1274—84 Vol- 
telini. [2443 

Nuntiatur, Die, d. Giov. Franc. 
Bonhomini 1579 —1581 Dokumente. 


Bd. 2: D. Nunt.berr. Bonhominis u. 


keiten aus d. Schweiz aus d. J. 1580. 
Bearb. v. F. Steffens u. H. Reinhardt. 
Solothurn. 17. 654 8. 


Rez.: Anz. f schweizer. G. 
Fueter. 444 
D. Korrespondenz Maximil. II. Bd. 1: 
Falnilienkorr. 1564 - 66. Bearb. v. V. Bibl. 


„18. 239f. 
[244 


516. S. 18, 2915. Rez.: Gött. Gel. Anz. 18. 
426—47; Hist. Zt. 120, 310—13 voltelini: Dte. 
(2445 


Lit.-Ztg. 19, 805—8 V. Srbik. 
Biaurer, Ambros. u.Thom., Briefwechsel, 
bearb. v. Fr. Schieb. 3: 1549—67. . 12, 
3617. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 289 f. Wolf. 
[2446 


Jannsen, J., G. d. dt. Volkes seit d. Ans- 


gong d. Mittelalt Bd. i u. 2. 19. u. 20. Aufl. 
es. durch L. v. Pastor. 13 u. 15. S. 17. 
3712. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G. forschg. 
38. 373 f. v. Ankwiez. (2147 
Kratz, W., Aus alten Zeiten. D. 
marian. Kongregationen in d. Ländern 
dt. Zunge. Ihr Werden u. Wirken 
1575 — 1650. Innsbr.: 
288 S. 3,20 M. 
Scheuber. J., Kirche u. Reformat. Auf- 
plühend. kath. Leben im 16. U. 17. Jhd. 
3. Aufl. s. 19, 2500. Rez.: Theol. Revue. 17, 
403—8 Marx. [2449 


Tyrolia. o. J. XVI, 
2448 


07. — I 


l 
` 


burg: Mitteil. Hist. Lit. 47, 15154 G. Wolf. Don Carlos (Österr. Zt. f. 


Bibliographie Nr. 2441—2496. 


D. Tod d. Don Carlos 


Bibl, V., 
XIX, 377 B. 


Wien: Braumtiller. 18. 


14 M. 
Rez.: Gött. Gel. Anz. 181, 43—50 V. Srbik. 
12453 
Stowasser: O. H.. Neue Forschg. üb. 
6. 1. 238-671. — 
d. G. u. Dichtg. (Zt. 


Bibl, V., Don Carlos in L 
68. 241—80,. [2454 


Friedrichsdorf, R., Markgarf Albr. 
Alcibiades als Reiterführer. Berl. Diss. 
19, 76 S. [2455 

Schornbaum, K., Markgraf Georg 
Friedr. von Brandenburg u. d. Tage 


von Naumburg 1561 u. Fulda 1562. 


t 


34). 


l 


| 


| 


* 


} 


4. Besterer in Schnürpflingen 


1 
x 
I 
1 
l 


| 


Drei, G., La politica di Pio IVe 


del cardinale Ercole Gonzaga (1559 — 
— 60). (Archivio della R. società Ro- 
mana di storia patria 40. 65-116). — 
Ders., Il cardinale Erc. Gonzaga alla 
presidenza del concilio di Trento (Ebd. 
40, 205—46). . [2450 

Bibl, v., Z. Frage d. religiösen 
Haltg. K. Maximilian II. (S.-A. aus 
Archiv f. österr. G. 106). Wien: Hölder. 
17. 137 S. 6 M. 2451 

Bibl, V., D. angebl. Textfälschg. 
Kaiser Maximil. II (Mitteil. Inst. österr. 
G.torschg. 38. 423—49). [2452 


| 
l 


nischen Krieg. Münst. 


„ 
i 


seine Korrespondenz mit Persönlich- | 


118— 
i 2456 

Henner, Th., Jul. Echter von 
Mespelbrunn, Fürstbischof von Würz- 
burg und Herzog von Ostfranken 1573 
—1617 (Neuj.bll., hrsg. v. d. Gesellsch. 
f. fränk. G. 13) Münch.: Duncker & 
Humblot. 18. 968. 3.75 M. [2457 


Fehleisen, G. Limpurgisches. IV. (Württ. 
Vierteljhefte. f. Landes-G. N. F. 7, 158 — 62.) 
[24158 


Hotzelt, W., Veit II. von Würz- 
burg, Fürstbischof von Bamberg 1561 
—1577. (Stud. u. Darstellgn. aus d: 
Gebiet d. G. IX, 3 u. 4.) Freibg.: 


Herder. 19. XI, 238 S. 7M. 
Rez. Korr. bl. d. G.-Ver. #7, 227f. Pregler; 
Theol. Lit.-Ztg. 44, 249f. Schornbaum. [2459 
Loesche. G., Truheriaua (Beitrr. Z. bayr. 
Kirchen-G. 26, 17-25). 12460 
Merk, G., D. Gegenreformat u. d. Ende 
(Württ. Vier- 
telſhefte. f. Landes-. N. F. 27, 124—32. [2661 
Schellhaß, K., Z. G. d. Gegenre- 
format. im Bistum Konstanz (Zt. f. d. 
G. d. Oberrh. N. F. 33, 316 —47, 449 
_95 N. F. 34, 145—181, 273—99). 
[2462 
D. Kampf um d. 
Städte auf d. 


(Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 


Reuter, Rud., 
Reichsstandschaft d. 
Augsburger Reichstag 1582. (Schwăb. 
G.-Quell. u. Forschg. 3.) Münch.: 
Duncker & Humblot. 19. VIII, 112 S. 

2463 


6M. 
Zierenberg, Br., Pfalzgraf Joh. 
Kasimir u. seine Beziehgn. z. Köl- 
Diss. 18. 66 S. 
[2464 
Gauß, C., D. Gegenreformation im 
basler.-bischöfl. Laufen. (Basler J ahrb. 
17 u. 18. 31 —75, 91—154). [2466 
Rhotert, Ferd. v. Kerssenbrock, Dom- 
probst u. Statthalt. im alten Hochstift Os- 


nabrück. Zt. f. vaterl. G. u. Altert.kde 
(Westf.) 77, 2, 190 96.) [2465 


— 


* 


— — 28 


—— — — en 


— — T 
Be — a — 

— ——— nat 

—— — u 

— En 


Scheiwiler, A., Fürstabt Joachim 
Ein Beitr. z. Geg 


[2467 
Aus Jakob Monaus Brief- 

Wechsel mit Beza (Korr.bl d. Ver. f. G. d. 
Sv. Kirche Schley. 16, 314—483), [2468 
Werner H., Ein Prozeß üb. d Wieder- 
aufrichtg. d. Abtei Allerheiligen in Schaf. 


ausen nach d. Reformat. 1551—55 (Beitrr. | 


=. vaterl. G, Kant. Schaffhausen 9, 78 ff.). [2469 


Steiger, K., D. St. Gallische Syno- 
dalwesen unter d. Ordinariat d. Fürst - 


Abte (Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 18, 
191—208). 


wissensch. 


Rez.: 


Anz. f. schweizer. G. 19, 371—783 
de Crue. 


12471 


Zür.: Leemann. 19. 2228. 5,60 M. 


81 
l Steinwenter, A., D. Wehrmaß- 


nahmen d. steir. Landtages eg. Tür- 
weizer, Kirchen-G. k 2 Ñ 
6). 


en u. Hajduken 1605 (Zt. Hist. Ver. 
Steiermark 16, 51—157. [2481 
Ebengreuth, A., Ve. 
nezian. Anschläge auf Triest (Österr. 


f. G. 1. 2723—87). Eine 
steiermärk. mi- 


'  Loserth, J., Z. 
j ..Gesellsch. f. G. d. 


tion. (Jahrb. d 
otestantism. in Osterr. 38; 71—95.) 
[2483 


S 


. 


— 
— 


. Z. ; 23.) 
Lpz.: Teubner., 17. 158, 155 S. 4,80 M. 
2484 

Briefe u. Akten 2. G. d. 30jähr. 
Krieges. N. F. D. Politik Maximil. I. 
von Baiern u. seiner Verbündeten 1618 
51. T. 2. Bd. 2 1625. Bearb. v. 
W. Goetz. Lpz.: Teubner. 18. XIV, 
539 S. 20 M. J2485 
Rikskansleren Axel Oxenstiernas 
: Skrifter och Brefvexling ifna 
| af kungl. Vitterh. .. . Akad. Förra 
Aldeln., Sjätte Band. Bref, 1681. Stock- 
holm: Norstedt. 18. XII, 677 8. 18 Kr. 


Plakkaat der | [2486 
1581 (Bijdragen voor vaderl. geschie- 
denis en oudheidkunde 5 Reeks, Dee! Dollacker, D. Ende d. kurpfälz. 
„39 — [2473 | Herrschaft in d. oberen Pfalz 1618 
De Remonstranten. Gedenkboek | #2. Amberg: Fenzl. 18. VIII, 90 8 
bij het 300 jarig bestaan der Remon- | 3,50 M. 2487 
Strantsche rœderschap, Samengesteld | p Zukal, J., 5lezké konfiskace 1620—30. 
door G. J. Heering u. a. eiden: Sijt- | (Historicky Archiv 1 [2488 


hoff. 19. 1868. 


Bickerich, W., D. Beziehgn. zw. 
d. großpoln. Unität u. d. Neumark. 
(Jahrb. f. brandenburg, Kirchen-G. 17, 
47.) 


[2475 
Halecki, O., Zgoda Sandomierska 
1570r. 


(D. Sendomirer Union 1570.) 
Warschau ’15. IX, 422 8. 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 18, 272—74 Völker. 

12476 

Mahnke, D, D. religiöse Duldg. in Stade 

am 1600 (Aus d. Studlar Heimat 18, 9—23) 


12477 
Rottenkolber, J., D. Kemptener 
Fürstabt Heinr. von Ulm 1607 —16. 


Würzbg. Diss. 19. XII, 


Loserth, Schreib. d. evang. Stände von 
ber- u. Niederösterr. an Karl v. Zierotin 
137 dt. Ver. f. d. G. Mähr. u. Schles. 22, 
156 f.). 


Losertk, Zwei Briefe d. Kardinals ö 
trichstein 7. Ausweise, d, Wiedertäufer aus 
ähren. (Zt. d dt. Ver. f. d. G. Mahr. u. 
Schles. 23. 17375). 12480 


[2474 


2479 | 


E Wiegandt, M., 


Loesche, G., Z. Gerenreformat. in Schles. 
3. 18, 1414. Rez.: Schles. G. bll. 18, 16 — 20 
Heinzelmann. [2489 

Zwanziger H., H. Ph. Fuchs v. Bimbach- 
Möhren u. d. Friedensyermitties ba d. 


Pfalzgrafen Wolfg. Wilh. v. Neuburg, im 
| niedersächs.-dän. Kriege. (Neubg. Kollek- 
; taneenbl. 84, 21—30.) 12490 


Willerdin F., b. 1 Stades durch 
N 


d. Dänen im „1619 (Zt. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 82, 28—54) 12491 

Freu entheil, Aus Studes Schwedenzeit 
(Aus d. Stader Heimat 18, 1—4). 12492 

Gallati, Frida, Eidgenöss. Politik 
Z. Z. d. 30jähr. Krieges, (Jahrb. f. 
schweiz. G. 43, 5— 149; 44, 1— 257.) 


2493 


2 
S 
E 
* 
— . 
2 
© 
S 


2494 

N., Gustav Adolf inför 
Stockholm. 18. XXVII, 
[2495 

Wismar im 30 jähr. 

(Jahrbb. V. mecklenburg. G. 
26). 2496 


| Ahnlund, 
' Tyska Kriget. 
430 S. 
Kriege. 
| 82, 1-1 


6 


82 


Kaiser, H., Herzog Ludw, Friedr. 
von Württemberg u. H. J. Wurmser 
von Vendenheim. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 84, 182 —190.) 2497 

Reinkober, M., Herzog nz 
Albr. von Sachsen- Lauenburg vor d. 
kaiserl. Gericht. Eine quellen - krit. 
Untersuchg. Greifsw. Diss. 18. VIII, 
68 S. [2498 


Lehmann, Bud., Bruchstück eines Tage- 
buches aus d. Zeit d. Sujähr. Krieges. g 
Archiv f. Sächs. G. u. Altert. kde. 40, 15455 


178). 

"Häberle, D., D. Rückzug d. Spanier 
durch d. nordpfälz. Bergland im Mai 1682. 
(Mitteil. d. Hist. Ver. d. Pfalz 37/38, 0 


Zwanziger, K. H., Balth. Jak. v. Schlam- 
mersdorff, sehwed. General im 80 ähr. Kriege 
berfranken 

12501 


Schieß, F., Oberst Joh. Ludw. 
Zollikofer u. d. Belagerg. von Kon- 
stanz im J. 1683 (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Bodensees u. d. Umgebg. 47, 83— 

[2508 


102). 

Stiefelhagen, D. französ. Feldzug 
von 1684/35 in elsäss. Beleuchtg. (12. 
Jahresber d. Ver. z. Erhaltg. d. Alter- 
tümer in Weißenbg. u. Umgebg., er 


71). 

Batifell, L., Comment l'Alsace 
est venue d'elle-même à la France au 
XVII. siècle (Revue de Paris 18. S. 
798—819). 2505 

Kolb, Chr., D. Stift in Stuttg. 
währ. d. Okkupation durch d. Jesuiten. 
(Bil. f. württ. irchen-G. 22, ar 


Schmid, E., D. Jesuiten in Stuttg. 
1634—48 (Württ. Vierteljhefte. f. Lan- 
des-G. N. F. 27, 1388—51). [2507 


Loesche, G. Spottverse aus d. 30jähr. 
Kriege (Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 
57, 50-81). (2508 


Schöttle. G., Ein Flugbl. aus d. Kipper- 
zeit (Berl. Münzbll. 17). [2509 
Rauch, M. v., Ein heilbronn.-württemb. 
Pfründenstreit im 17. Jhd. (Ber. d. Hist.Ver. 
Heilbronn 15 — 18, (2510 
Loesche, G., 
lanten in Sachsen 
G. u. Altert. kde. 39, 288—310). [2511 


c) Innere Verhältnisse 
(unter Ausschluß von Religion 
und Kirche). 


Rode, B., D. Kreisdirektorium im westf. 
Kreise v. 1522—1609. 1, $. 29, 3215. Rez.: 
Mitteil. Hist. Lit. 46, 248 f. Bonwetsch. [2518 


Bibliographie Nr. 2497—2560. 


SchwenJ, E., Entwicklgs.- G. d. 


bayr. Kreisverfassg. von 531 — 42. 
Münch. Diss. 18. 54 8. [2514 

Thiel, V., Z. Verwal „G. Inner- 
österr. im 16. Jhd. (Zt. Hist. Ver. f. 
Steierm. 15, 92— 101). 12515 


. Ständeakten Kurmärk. aus d. Reg. zeit 
Kurf. Joachims II. Hrsg. v. W. Friedens- 
burg. .2. s. 18 2955. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 819— 21 
Goldschmidt; Forschg. z. brandbg. u. preuß. 
G. 81, 2600—68 Rachfahl. (2516 

Rippmaan, F., D. Landeshoheit d. Stadt 
Zürich üb. Stadt u. Kloster Stein am Rhein 
z. Reformat.zeit (Zt. f. schweizer. Recht. 
N. F. 87, 65 fl.“). (2517 


Steinemann, J., Reformen im bern. 


Kriegswesen zw. 1560 u. 1658. Bern: 
2518 


Francke. 20. 148 S. 6 Fr. 
Salzmann, E. Todschlagsurteil d. Land- 
erichts Utzenstorf von 1558 (Zt. d. bern. 
uristenver. 54, 114 fl.). 12519 
Lappe, Willküren d. Stadt Geseke (Zt. 

f. vaterl. ö. u. Altert. kde. (Westf.) 75, 2, 105 
89. — Ders., Instruction wie sic ein neu- 
ekorner Bürgermeister verhalten soll. 
(Ebd. S. 140 f.). (2530 
Schulze, Rad., D. älteste Fassung d. 
domkapitular. Gödingsartikel vom J. 1578 
(Zt. f. vaterl. G. u. A tert.kde. wer) 76, 
1, 212—22). 2521 
Gebauer J. H., D. Abl erpflicht 

d. Brandenburg. Domkapi ee 
schr. Hist. Ver. Brandenbg. a. H. 18, 
153— 68). [2522 
Tetzuer, F., D. kürfürstl. Schloß zu Wer- 
dau 1561—1670 u. d. Werdauer Landgericht 
(N. Archiv f. Sächs. G. u. Altert.kde. 89, 352 
—80). (2623 


Elizabethan Keswick. Extracts 
from the original account books 1564 
—77, of the German Miners, in the 
archives of Augsburg. Transer. and 
translat. by W. G. Collingwood. 


Kendal 12. 

Rez.: Zt. Hist. Ver. Schwaben u. Neu- 
bg. 44, 56—58 Schmidbauer. [2634 

Bijlsma, R., Rotterdams Welvaren 
1650—1650. s. ’Gravenh.: Nijhoff. 18. 
XII, 208 S. 

Rez.: vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 
15, 1831—83 Wätjen. [2535 

Urk. buch z. G. d. Mansfeld. Saigerhan- 
dels im 16. Jhd. Bearb. v. W. Möllenberg. 
15. Rez.: Zt. Ver. f. thür. G. u. Altert.kde. 
31, 542—45 Devrient. 12526 

Smit, J., De 
tiek in den Haag 
1572 74 (Bijdragen voor vaderl. ge- 
schiedenis en oudheidkde. 6. Reeks, 
Deel 6, 26176). [2527 


Stephanus, Henr., (Henri Es- 
tienne), D. Frankf. Markt od. d. Frankf. 


levensmiddelenpoli- 
gedurende de jaren 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. des 30 jähr. Krieges, 1617—1648, 83 


Messe. In dt. Übers. hrag. v. Ziehen, Heim, H., Fürstenerziehg. im 16. 
Mit 13 Abb. u. d. Marktschiff-Gedicht Jhd. Ein Beitr, z. G. ihrer Theorie. 
v. J. 1596 als Anh. Frankf. a.]M.: Würzbg. Diss. 19. XII, 179 8. [2545 
Diesterweg. 19. 848. 4 M. 12528 Stölzle, R., Joh. Fr. Coelestin als 

Willerding, D. engl. Handelsge- Erzieh.theoretiker(Archivf Reformar 
sellsch. in Stade (Stader Archiv N. F. | G. 15, 204— 25; 18, 54—78). [2546 
9, 16—43). [2529 l Pisehel, F., D. Erziehg. d. Herzogs To- 


: öbne u. Lel ittel- hann v. Sachsen-Weimar (Zt. f. G. d. Erziehg. 
Siegl, k., Werklöhne u Lebensmittel | u. d. Unterrichts 8 1-39, E 


| i el, F., Z. 55 d. n Hude JC 
Heinemann, 0., Ein Ber. tib. d. Kipper- schen rinzenerziehg. am Ende d. 16. . 
u. ipperunruhen in Magdebg. 1622 ( FL IN. Archiv f, Sächs. & u. Altert.kde. 39, 258 
Stadt u d Magdeb. 51/52, 215—719). (2531 —87). 


[4548 
sch D. Kurf. August Hofordng. 
werksordng. d. Müller- u. Bäckerzunft in vom 19. Sept. 1578 f. d. Aufenthalt d. Jung. 
Neumarkt 1599. 1699) (Mitteil. Ver. f. G. d. Herzog Friedr. Wilh. V. Sachsen 2. Jena 
Dt. in Böhmen 57, 86—96). 12582 (Archiv f. 1 14, 122—30). , [2549 
Bertheau, Fr., Wirtschafts-G. d. „ Mahnke, b., ektor Casmann in Stade, 
Tha. gt en f à 2 Halfte d. 16. | Feen g (Archiv t G PNE 
d. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- holst. G. turwiss. u. Techn. b, 158 ff.). 
49, 26—93). [2533 Sillib, R., Joh. Amos Comenius 
Mischell, A., D. Haushalt d. Esse- in Heidelberg u. seine Beziehgn. z. d. 
mer Damenkapitels v. 1550—1648 (Bei- | Pf. en bei Rhein (Zt. f G. d. 
trr- z. G. v. Stadt u. Stift Essen 88, 8 | Oberrh. N. F. 33, 363 — 72). [2551 
15) 2584 


—ı . | 1 S., P. Heinr. Roth S. J. v. 
Sallager, x. 5 Kurt, Christians Kch en- | Dillingen (Jahrb. Hist. V. Dillingen A 
o ang. vom 9. Juni ı 27, cmv f.Sächs. Bolleder, A., P. Schulen d. Stadt Steyr 
G. u. Altert.kde. 89, 1532—67). „ 2885 jn d. Reformat. zeit (In: Beitrr. z. österr. 
eg Miny, D. Friedrichstädter Erziehg.- u. Schul-G. H. 18. 18). [2553 
Lotteriev. . 1624/28 (Quell. u. Forschg. z. G. 


Loserth, J, D. rotestant. Schulen d. 
[2536 Steiermark. 16 P; Rez.: 


„ 83. 19, 1687. Rez.; Hist. 
Zt. 120, 524 f. Maetschke; Theol. Lit. zeit. 
18, 297 f. Knoke. 12554 
Rotscheidt, W., Z. G. d. theolog. 
Fakultät d. Universität Duisburg (Mo- 
natshefte f. rhein. Kirchen-G. 12, 257 
—3801, 321—49). 2555 
E., Z. G. d. Münstersch. 

Domschule im 16. Jhd. (Zt. f. vaterl. G. u. 
Altert.kde. (Westf.) 76, 1. 227—43)— Schmitz. 


Kalles berg, L., Z. Biographie d. Domschul- 
rektors Timann Kemener (Ebd, 244—47). 


[2556 

Plantiko, D. ommersche Schul- 
wesen auf Grund Kirchenordng. v. 
1563 (Baltische Stud. N. F. 22, 85— 
142). 12557 


Schlesw.-Holst. 7, 147— 84) 
= 
Hartig, O,, D. ade. d. Münch. Hof- 
bibl. durch Albr. V. u. Joh. Jak. Fugger. 17. 
Ss. 19, 3276. Rez. Hist. Zt. 120, 515 19 Riez. 
ler; Zt. G. Oberrh. N. F. 33, 285 f. Sillib. 


12587 
Glauning, 0., D. Holzdeckelkata- 
log in d. Stadtbibl. z, Nördlingen. D. 
Terz. eines Geistl. aus d. 1. 
Hälfte d. 16. Jhd. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
f. Nördl. u. Umgeg. 18, 19—72). [2588 
Bömer, A., D. Münstersche Buch- 
druck im 1. Viertel d. 16. Jhd. Mit 
Nachwort v. M. Geisberg (Westf. 10, 
1—46). 2589 


Bias, G.. Lit. Kriegsbeute aus Mainz in 
schwed. Bibl. (Mainzer Zt. 12/13, 157—65), 


Bezold, P. v., E. Kölner Gedeukh 
d. 16. Jhd. (Aus Mittelalter u. Renaiss. 
153—684). [2541 
Rehottealoher K., H. Seilers Verhältnis 


2. Joh. Schöners Erdglobus v. J. 1520 (Mit- 
teil. aus d. German. Nat.mus. 17, 65—72). 


12542 

Sensb W., D. Karte d. J. A. Rauch 

in Münch. nebst Nach übte, 

kartogr. Arbeiten (Mitteil. 

sch. in München 13, 127—44). [25483 
Bora, Joh., D. Gebetbiichlein d. Erzher- 


zogs Maximilian. Ein Beitr. z. G. d. Mili- 
seelsorge. (Hist.- polit. Bil. 161, 855—60). 


„ 


— 


Creizenach, W., G. d. neuer. Dra- 
mas. 2. Bd. Renaiss. u. Reformat. Teil 
I. 2. verm. u. verb. Aufl. Halle: Nie- 
meyer. 18. XV, 581 S. 20 M. 2558 

Koch, C., D. Sprache d. Magdal. 
u. d. Balthas. Paumgartner in ihrem 
Briefwechsel. Z, G.d. Nürnb. Mund- 


German. Nat. mus. 17, 77—93), [2559 
Ellinger, G., Georg Fabricius u. 
Siber. Ein Beitr. Z. G. d. neu- 
latein. Dichtg. Dtls. im 16. Jhd. (Beitrr, 
z. Lit. -u. Theater- „Lud w. Geiger dar- 
gebr. 18, 1—12). 2560 


— — 


6 * 


— ä —ͤ— 


* 84 Bibliographie Nr. 2561—2625. 


Sturm, J., Dramat. Aufführgn. an d. 
Gymnasien zu Speier im 16., 17. u. 18. Jhd. 
Progr. Speier 17. 69 8. [2561 


Rothert, H., Uranfänge d. Faust 
u. ein westf. Dichter (Westf. 9, 97— 
110). [2562 


Stöffler, Frär., D. Romane d. An- 
dr. Heinr. Bucholtz (1607—71), ein Bei- 
tr. z. Lit.-G. d. 17. Jhd. Marbg. Diss. 
18. 123 S. [2563 


Forsthoff, Tersteegens Mystik (Mo- 
natshefte f. rhein. Kirchen-G. 12, 129 
—91, 193—201). Ders., D. Mystik in 
Tersteegens Liedern (Ebd. 125 
2564 


Heinemann, O., Ein Brief Georg Rollen- 
hagens (G.bll. Stadt u. Land Magdebg. 51/52 
269 74). [2565 

Hahr, A., Studier i Nordisk Re- 
nässanskonst. 2: Osteuropeiska Stil- 
drag i nordisk Renässansarkitektur 
(Scrifter utgivna af K. Human. Ve- 
tenskaps - Samfundet Uppsala) 18. 2). 
166 S. 18. [2566 

Welßbach, W., Renaiss. als Stil- 
begriff (Hist. Zt. 120, 250— 80). [2567 


Bezold, G. v., Beitrr. z. G. d. Bild- 
nisses (Mitteil. aus d. German. Nat.- 
mus. '17, 8—48) [2568 

Sauer, J., Reformation u. Kunst 
im Bereich d. heutigen Baden (Freibg. 
Diöcesan-Archiv N. F. 18, 323—506). 

2569 

Weser, R., D. Kirchenschatz von Ulm bei 
Beginn d. Reformat. (Archiv f. christl. Kunst 
36, 70—82, 86—101). [2570 

Ficker. Job., Bilduisse d. Grafen Sigm. 


v. Hohenlohe. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 38, 
1-16). (2571 

Grolman, W. v., Z. Würdigg. d. Veit 
Stoß (Monatshefte f. Kunstwissensch. 11. 
297—309). 12572 


Stlerling. H., Kleine Beitrr. z. Peter 
Vischer (Monatshefte f. Kunstwisseusch. 
11, 1 ff.). 2573 


Pauli G., D. Dürerliteratur d. 
letzten drei Jahre (Repertor. f. Kunst- 
wiss. 41, 1— 34). [2574 

Veth, J. u. Muller, F., Albr. Dü- 
rers niederländ. Reise. 2 Bde. Berl.: 
Grote. 18. XII, 98 m. 86 Taf; V, 
309 S. 300 M. [2575 


Wustmann, R., Albr. Dürer. 2. 
Aufl. neubearb. v. A. Matthaei. 
(Aus Natur u. Geistesw. 97/113 S. 19. 

[2576 

Clemen, O., Melanchthon u. Dürer (Bei- 

trr. z. bayr. Kirchen-G. 26, 29—38). [2577 


Gämbel, A.. Altfränk. Meisterlisten 
(Forts.) (Repertor. f. Kunstwiss. 41, in 
2578 


Schulz, F. Tr., D. Schlaudersbachische 
Monument in d. Egidienkirche zu Nürnbg.. 
ein Werk v. Albr. Dürer u. Loy Herin; ? 
(Mitteil. aus d. Germ. Nat.mus. 18 u. 19, 
18796). [2579 

Ehlers, E., Hans Döring, ein hess. 
Maler d. 16. Jhd. Frankf. a. / M.: Baer 
in Komm. 19. IV, 868. 42 Taf. 100 M. 


er 
Halm, Pb. M., Ein Augsburger olz- 
relief d. Frührenaiss. (Zt. Hist. Ver. Schwa- 
ben u. Neubg. 44, 42—47). [2551 


Habicht, V. C., D. Bildniskunst Jak. 
Elsners (Mitteil. aus dem Germ Nat.mus. 
17, 59-64). (25652 

Ungerer, E., Elsässische Alter- 
tümer in Burg und Haus, in Kloster 
u. Kirche. Inventare vom Ausg. d. 
Mittelalt. bis z. ee aus Stadt 
u. Bist Straßbg. 2. Bd., 3. Teil. Straß- 
bg.: Trübner. 17. VI, 171 S. 8 M. 

2583 

Hufschmid, M., Joh. Schoch als kurf. 


Baumeister in Heidelb. (1601—19) (Zt. f. d. 
G. d. Oberrh. N. F. 34. 317—357). 12584 


Kne tach, C., D. Kasseler Hofmaler Chris- 
toph Jobst (1557—1680) (Hessenland Jg. 32. 
Nr. 5). 12585 

Sonnen, M., D. Weserrenaiss. D. 
Bauentwicklg. um d. Wende d. 16. u. 17. 
Jhd. an d. ob. u. mittl. Weser u. in d. 
angrenz. Landesteilen. Münst.: Aschen 
dorf. 18. LXIV. 203 S. 250 Abb. 


38 M. 
Rez.: Zt. Hist. Ver. Nieders. 84, 155— 
57 Steinacker. [2586 


Krieg, R., D. neue Baukunst d. 16. Jhd. 
in Erfurt (Zt. d. Ver. f. Kirchen-G. d. Prov. 
Sachsen 16, 62 f.) (2587 

Lütgendorff, W. L. Fhr. v., D. Kerekring- 
Altar v. 1520 in Riga (Zt. Ver. G. u. Altert.kde. 
Lübecks 20, 117— 28). [2588 

Stettiner, R., D. Kleinodienbuch d. Ja- 
kob Mores in d. Hambg. Stadtbibl. Eine Un- 
tersuchg. z. G. d. hambg. Kunstgewerbes 
um d. Wende d. 16. Jhd. ’16. s. 18, 3347. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hambg. G. 22, 224 —28 
Sauermann. [2583 


D. Briefe d. Pet. Paul Rubens. 
Übers. u. eingel. v. O. Zoff. Wien: 
Schroll. 18. 555 S. 24 M. 2590 

Schmidt, Harry, D. Hamburger Maler 
David Kindt (Zt. Ver. f. hamburg. G. 23, 
25—51). [2591 


Weinmann, D. Konzil v. Trient u. 
d. Kirchenmusik. Lpz.: Breitkopf & 
Härtel. '19. IX, 155 S. 2592 
Rchänemann, G.. D. Bewerber um d. 
Freiberger Kantorat (1556—1798). (Archiv 
f. Musikwissensch. 1, 179—204). [2593 
Wolffbeim, W., D. Musikkränzlein in 
Worms (1561). (Archiv f. Musikwissensch. 1, 
43—48. 12594 


Vom Westfal. Frieden bis zum Tod e Karls vi. u. Friedr. Wilh. I 216481740. 85 


Brasse. E. verhdlgn. zwisehen Spanien Königs Friedr Wilh. I von Preußen 
Wa. d. Abtei Gladbach wegen Ubertragg. d. e 3 ur 

nrentius. Hauptes nach d. Escorial. Eine ( Yoigtländers Quellenbb. 65). 18. 1218. 
Feliquien-G. aus d. 16. u. 17. Jhd. Annal. 1, 25 M. 


t. Ver. Niederrh. 103, 48 75). 12595 
un, F. v., „Was sich auf meiner 
(Stephan Brauns) Reise nach Kon tautinopel 
Engetragen“ (Schluß). (Mitteil. aus d. Ger- 
an. Nat. mus. 17. 49—58.) [2596 


Rönsch, W. Zwei Eeldposthriefe aus 
Alter Zeit (N. Archiv f. Sächs. G. u. Altert.- 
Ede. 39, 158—63). 12597 


[2609 

Droysen, H., D. handschriftl. Über. 
lieferg. d. „Mémoires de ma vie“ q. 
kgräfin Wilhelmine von Bayreuth 
(Forschg, z, brandenburg, u. preuß, G. 
82, 191—205), [2610 


— ET en 


Rauch, X. Ye, Eine Romreise Zweier gambel, Otto V. Guericke in Nürnberg 
Heilbronner im J 1574 (Württ. Vierteljhefte. | . itteil. Va. 8 
Landes-G. 5 27 6185) lj 8 im J. 1649 (Mitteil. Ver. G. Stadt Nürnberg 
Schmid, W., Eine Fußwander d. Mar- Iapikee, N., Joh. de Witt, d. Hüter d. 
tin Crusiug von Tübingen auf d. Hohen- freien Meeres. Dt 17, 8. 
staufen Pfingsten 1588 (Wirte Vierteljhefte. 


„ V. W. He gen. 
ü 19, 3129, Rez.: Mitteil. Hist. Ja. 46, 176 
f. Landes-G. N. F. 27, 14—88 üller. 


S 


Behrend F., eorg Pistorius Archiater 
n u 


[2599 


9 
zu Ensisheim gegen Vo "geberglauben 19, 220—286 2613 
Kurpfuscherei (Archiv f. G. d. Medizin 11, Winckelmann, O., D. Straßbur Drachen- 
218— 22). [3 schlössel als Baden-Durlacher Hof (Zt. f. 
Mittel-. G5 4 iA Z. EN een Oberrh. N F. 33, 58—113). [2614 
eil. Z. G. d. Mediz . Natur : e 
is, 24—32). big > nal endland, A. Sechs Briefe d. 
E., Joh. Rosenbach v. Ha issi 


Roth, F. w. g, f 
ein dt. Astrolog 1487—1537 (Archiv f. G. d. 
Medizin 11. 324209). | [2602 


Rott, Ed., Histoire de la repré- 
sentation diplomatique de la France 


Friedrich Wilhelms . auprès des cantons Sulsses, de leurs 
1648—1740 á alliés et de leurs confédérés, Tome 6: 

° 1643 — 63. ern: Stämpfli. 17. 
Sonden, P. Riksarkivets Stegeborgs- Rez.: Anz. f. schweizer. G. 18, 12732 
samling, — Boëthias. B., Förteckning Feller. , i [2616 
över Bergamentsbrev i Steceborgsamling. Schneller, Adelh,, Ein 1664 (hr, d. 
— Sonden, P., örteckning Över Pfalzgreven Erzherzogs Sigmund Franz 1664 orschg. 


( 
Johan Casimirs och hans gemals arkiv j u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vorarlb. 15, 51—76). 
Stegebor samlingen (Meddelanden fran 
500. KA iksarkivet. Ny Följa. I. 9 
Levinson, A., Nuntiaturberr. vom 
Kaiserhofe Leopolds IJ. T.2. (1670 
Mai bis1679 Aug.) (Archiv f. österr. G. 
106, 495—728.) 


Schleichert's, Isidor, Fuldaer 
Chronik 1633—1833. Nebst Urk. Z. 
Entstehg. d. Bist. Fulda 1662—1757. 


Peez, C. v., Joh. v. Ri 
kaiserl. Resident b. d. hohen Pforte 
teil. Inst. österr. G. forschg. 38, 122—31). 


Keller, R. A., Joh. Wilhelm. Vortr. 
Düsseld. Jahrb. 29, 89—122.) [2620 
Schafmeister Herzo Ferdin. von Bayern, 
Erzbischof von Köln als Fürstbischof von 
Münster. Mtinst. Diss. 12. 8. 13/14, 1588, 
Rez.: Westf. 9, 98 f Schwarz. [2631 
Wimarson, N., Sveriges Krig i Tyskland 
1675—79, 3, 12. 8. 18, 4188. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 18, 414 f. Hirsch. 12622 
Imendörffer, B., D. Verteidigg. 
Wiens im J. 1683. Lpz.. Haase, 18. 
98. 1,20 M. [2623 


[2605 

In satir. Gedicht auf d. poln. Königs- 

wahl von 1697. Mitget. v. Herm. Freytag, 

N o f. Sächs. G. u. Altert. kde. 39, 
— 20, 


von 1726 (G. bil Barbar, 2. Wirtschaftl. Grundla e d. 

u. Land Magdebg. 51/53, 2 D. [2607 Feldzuges gegen d. Türken 1683. 16. N 

1 Wille, % Ber. d Kardinals Damian Zt. f. olitik 11, 571 Hasenclever. [2624 
ugo Fürstbischofs von Speier üb d. Papst f 

wahl v. f. G. d. Ober. N. Be Zeller, G., Louvois, Colbert de 

14-21) 2 Croissy et les réunions de Metz. (Re- 


vue historique 9, mai—juin S. 267—7565.) 


i [2608 
Pantenius W. M. Vom Vater 
G lasse. [2625 


Friedr. d. Gr. Er asse u. Briefe d. 


Am 


86 


Freytag, Rich., D. Verhauung d. Wälder 
an d. vogtländ. Grenzen u. d. Auf bietg. d. 
Jägerei wider d. Einbruch d. Franzosen im 
J. 1688 (Mitteil. d. Ver. f. vogtl. G. u. Altert.- 
kde. 29, 69—74). (26 


26 
Born, M., D. englischen Ereignisse 
d. J. 1685—90 im Lichte d. gleichzeit, 
Flugschriftenliteratur Dtls. Bonn. Diss. 
19. 194 8. [2627 

Danckelmann, E. Frhr. v., D. 
Friedenspolitik Wilhelms III. von Eng- 
land u. Priedr. III. von Brandenburg 
in d. J. 1694—97 (Forschg. z. branden- 


burg. u. preuß. G. 81, 1—68). 
Rez.: Hist. Zt. 120, 165 f. Michael. [2628 


Dittrich, Aus d. Zeit d. Fürstbischofs 
Franz Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein 1683 
1732 ı Jahresber. d. Neißer Kunst- u. Altert.- 
ver. 21, 15—%7). : [2629 
Wendland,A., Elisabeth, Pfalzgräf. 
bei Rhein, Abtissin von Herford (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 83, 135— 
88). 2680 
Kull, J. V., Elis. Charlotte Pfalzgräfin 
bei Rhein u.Maria Anna Christiana Prinzessin 
von Baiern in ihren Denkmünzen (Mitteil. 
aus d. Germ. Nat. mus. 17, 78—76). (2681 


Generalstaben. Karl XII. pa slag- 
fältet. Karolinsk a res Sedd 
mot bakgrunden utveckling fran äldsta 
tider. 1. Stockh.: Norstedt. 18. 4°. 

[2682 

Herlitz, N., Studie över Carl XII Politik 
1703—04. Stockholm: Norstedt & Söners. 
16. 838 S. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 292 f. 
v. Danckelmann. 2688 


{ 
Feldmann, Fr., D. angebl. kur- 
bayr. Manifest von 1704. (Oberbayr. 
Archiv 61, 193—227.) [2634 


Loewe, V., Preuß.-österr. Anleihever- 
hilgn. im J. 1703. s. 19, 3399. Rez.: Hist. 
Zt. 119, 160 f. Michael. 27 


Reinitz, I., Geldsorgen u. Finanzpläne 
eines großen Feldherrn (Österr. Rundschau, 


55, 171 ff.) [2636 

Eberle, W., D. Reichsfürstentum 
Mindelheim unter Marlborough 1705— 
15. Münch. Diss. 17. 122 S. 2637 

Vierneisel, E., Neutralitätspolitik 
unter Markgraf Karl Wilhelm von 
Baden- Durlach (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 33, 873—417, 495—525. N. F. 
84, 358- 84. 503—15). [2638 

Egenolf, P., D. Erbfolge im Für- 
stent. Nassau-Hadamar von 1711—1743 
(Nass. Annalen 33, 1—68). [2639 


Menge, 200 Jahre deutsch Stader Archiv. 
N. F. 9. 1—17). (2640 
Volz, G. B., Friedr. Wilh. I. u. d. preuß. 
Erbanspräche auf Schlesien. s. 19, 3407. 
Rez.: Hist. Zt. 119, 159f. Michael. 12641 
Hampe, Th., Joh. Phil. Andreae u. d. 
Medaillen-Pasgnill auf d. Nürnberger Rat 
vom J. 1731 NMitteil. Ver. G. Stadt Nürnb. 
22, 244—179). 12642 


Bibliographie Nr. 2626—2692. 


Bessire, P. O., Le rôle des Suisses dans 
les troubles de l seveché de Bale 1726 —s0. 
Delemont. 18. IV. 40 8. 12643 


Innere Verhältnisse. 


Nauma R., D. kursächs. Defensions- 
werk 1613—1709. 17. Res.: Mitteil. Hist. 
Lit. 47, 91—94 Levinson; Hist. Zt. 121, 170 f. 
Erben. 264. 

Schultze, Maxim., D. erste kurbran den- 
burg. Generalfeldmarschallspatent (Forschg. 
z. brandenburg. u. preuß. G. 37, 1865—89). 


Gebauer, J. H., Noch einmal d. Plan 
einer Verlegg. d. Reichskammergerichts nach 
Hildesheim (Zt. d. Hist. Ver. Niedersachs. 


82, 1—3). [zeat 
Meinardus, 07 Protokolle u. — 


lationen d. brandenburg. geheimen 
Rates aus d. Zeit d. Kurfürst. Friedr. 
Wilhelm. 7. Band. 1. Hälfte: 1663— 


1666. (Publ. aus d. preuß. Staats- 
archiv. Bd. 95 Lpz.: Hirzel 19. 
IV, 599 8. 60 M. [2647 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. d. inner. 
Politik d. Kurf. Friedr. Wilh. von Branden- 
burg. Tl. Bd. 2, bearb. v. Wolters s. 18, 
1548. Rez.: Lit. Zbl. 69, 647 f. Schwinkowski. 


2643 

Schmidt, Herm., D. Glückstääter 
Regierungs- u. Justizkanzlei d. kgl. 
Anteils in d. Herzogtüm. Schleswig 
u. Holstein 1648-1774. (Zt. Ges. 
schlesw.-holst. G. 48, 297—881.) [2649 


Gebauer, J. H., D. Hildesheimer 
Handwerkswesen im 18. Jhd. u. d 
Reichsgesetz von 1731 üb. d. Hand- 
werksmißbräuche (Hans. G.bll. 28, 157 
—88). [2650 

Wiechmann, J., Hannovers Finanz- 
G. vom Ausgang d. 30jähr. Krieges 
bis z. Tode Johann Friedr. Gött. Diss. 
19. 37 8. (Erscheint später vollst.) 

2651 

Schrohe, H., Hessen-Darmstadt u. d. 
Mainzer Stapelrecht in d. J. 1658—83 Quar- 
talbll. d. Hist. Ver. f. d. Großhzgt. Hessen. 
N. F. 6, 129—34). 12052 

Casssel, G. 0., D. Hirschberger 
Kaufmannssocietät von 1658 — 1740. 
Ein Beitr. z. G. d. Weberei im Riesen- 
gebirge im Rahmen d. österr. Merkantil- 
politik in Schlesien. Greifsw. Diss. 
19 III. 64 8. [2658 


Heldemann, H., Bevölkergs.zahl u. berufl. 
Gliederg. Münsters i. W. am Eule d. 17. Jhd. 
Münst. Diss. ’17. s. 19, 3451. Rez.: Viertel- 
pr f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 183—85 Im- 

erg. 2654 
Bahrfeldt, E., Halberstadt als kurbran- 
denburg. Münzstätte (Berlin. Münzbll. 5 


Schrötter, F. Frhr. v., D. Ber- 
liner Münzprägg. d. märk. Stände 
1661—64 (Forschg. z. brandenburg. u. 
preuß. G. 31, 401—15). (2658 


Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. u. Friedr. Wilh. I., 1648—1740. 


Symane, E., Teuerg. im Hochstift Mün- 
ster am Ende 1. 17. Jhd. (Zt. f. vaterl. G. 
u. Altert.kde. (Westf.) 77. 1, 148f.) [2657 

Röhrieh, Vict., D. Gewichtsnachweisgn. 
f. d. Bäcker d. Altstadt Braunsberg vom J. 
1670. Ein Beitr. z. Wirtsch.-G. d. Ermlands 
im 17. Jhd. (In: Braunsberg. Akadem. Verz. 
d. Vorles. Sommerhalbj. 18. 36 S.) [2658 


Müller, Hans, D. Fischersche Post 
in Bern in d. J. 1675 —98 (Archiv Hist. 
Ver. Kanton Bern 24, 1—188). [2659 


Hellweg, O., Kurbrandenburg. Politik 
am Niederrhein. s. is, 3028. Rez.: Hist. 
Zt. 119, 851 f. Michael. 2660 


Wieser, M., Dt. u. roman. Reli- 
giosität. Fénelon, seine Quellen u. 
seine Wirkgn. Berl.: Furche-Verlag. 
19. XII, 1848. 6,50M. [2661 

Loesche, G., Ein steir. Exulantenstamm- 
buch. (Zt. Hist. Ver. Steiermark 16, ar 
2662 

Rademacher, D. Stolgebührenwesen im 
Fürstent. Liegt um 1655 (Korr.bl. d. Ver. 
f. G. d. ev. Kirche in Schles. 16, 809—13). 
[2668 
Burnand, A., La conférence évangelique 
internationale de Payerne du 1/10 au 4/14 
octobre 1655 (Revue historique vaudoise 18, 
330 fl. [2664 
Lehmann, H., D. Brief wechsel zw. Spenser 

u. Landgraf Ernst in d. J. 1690 u. 91 (Jahrb. 
f. brandenburg. Kirchen-G. 17, 114 - 24: . [2665 


Lehmann, Hugo, Z. Briefwechsel 
zw. Spener u. Landgraf Ernst von 
Hessen-Rheinfels. (Zt. f. Kirchen-G. 
38, 95—119.) [2666 

Wotschke, Th., Brandenburg. Briefe an 


Hülsemann u. Calov (Jahrb. f. brandenburg. 
Kirchen-G. 17, 48—80). (2667 


Wotschke, Th, Z. Stettiner Gebetsstreit. 
(Pomm. Jahrbb. 19, 77-177.) [2668 

Husung, M. J., D. kursächs. Socie- 
tät d. christl. Liebe u. d. Wissensch. 
(Familiengeschichtl. Bll. 15, 209—16, 
233 —42, 281 —88). 2669 


Paulig, C. E., Christian Knorr 
von Rosenroth (Korr.bl. d. Ver. f. G. 
d. ev. Kirchen Schles. 16, 2, 177—242). 

[2670 

Dresbach, E., Ubelstände u. Mängel d. 
luther. Kirchenwesens in d. 4rafsch. Mark 
im 18. Jhd. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heim.- 
kde. in d. Grafsch. Mark 32, 1 40). 12671 


Trenkle, Th., Pietist. Regungen in d. 
evangel. Gemeinde z. Regensburg in d. 1. 
Hälfte d. 18. Ind. (Beitrr. z. bayr. Kirchen- 
G. 25, 49—67). [2672 

Teufel, Eb., Joh. Andr. Rothe. 
1638—1758. E. Beitr. z. Kirchen-G. d. 
Oberlausitz im 18. Jhd. (Sep. aus: Bei- 
trr. z. sächs. Kirchen-G. 30/31.). 

Rez.: Zt. f. Brüder-G. 13, 104—18 Reichel. 

2673 
= Lisek, H., Amtsachwie rigkeiten eines 
ietist. Pfarrers in Partenheim (Archiv f. 
iess. G. u. Altert.kde. N. F. 13, 75—85). 12674 


Sozialpolitiker (Mitteil. Ver. G. d 


*87 


Mas, U., Einige Aktenst. betr. Erbau- 
ungsgesellsch. od. Pietistenver. im Kreise 
Teltow (Jahrb. f. brandenbg. Kirchen-G. 17 
125—27). [2675 


Konschel, P., Z. G. d. Predigt d. Pietis- 
mus in Ostpreußen. Kgbg.: Gräfe& Unzer. 
17. 435. 1M. [2676 

Büttner, K., Vom Domkantor Laur. Lau- 
renti. (Brem. Jahrb. 27, 85—92.) [2677 


* 


Duhr, Bernh., S. J., D. Jesuiten 
am Hofe zu Münch. in d. 2. Hälfte d. 
17. Jhd. (Hist. Jahrb. 39, 78ff.) [2678 


Veit, 1. L., Beitrr. z. G. d. Erzdiözese, 
d. Stadt u. d. Univers. Mainz 1695— 1724. 
Mainz, Falk, 18. (2679 

Henniges, D., Gründg. d. Fıanzisk.- 
klosters in Wiedenbrück (Franzisk. Stud. 
b, 134—387). (2680 

Köferl, J., Kaufkontrakt üb. d. Herr- 
schaft Tachau u. Vergleich mit d. Paulaner- 
orden bezügl. d. Fundation d. Klosters 
Heiligen (Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 
57, 2232—36) 2681 

Kohl, B.; Wie d. Prager Kreuzherren 
an d. Karlskirche in Wien kamen (Mitteil. 
Ver. f. G. Dt. in Böhmen 57, 97—100). 12682 


Eisele, F., Visitationsprotokoll vom J. 
1681 d. Kapitel Trochtelfingen betr. (Mitteil. 
d. Ver. f. G. u. Altert.kde. Hohenzollern 51, 
1—13). (2683 


Schlager, P., Z.G. d. Rekollektenreform, 
insbes. in d. kölnischen Franzisk.-provinz 
(Franzisk. Stud. 6, 36—51). (2684 
Straganz, I., Erzherz. Maximil. d. 
Deutschmeister u. d. Franzisk. in Innsbr. 
(Forsch. u.Mitteil. z. G. Tirols u. Voralb. 15, 
22—50). [2685 
Schiel, D., Ein Zistörgienseraht i als 

„ in 
Böhmen 58, 15—38). [2686 
Kratz, W., Landgraf Ernst v. Hessen- 
Rheinfels u. d. dt. Jesuiten. 14. s. 15/16. 
1561. Rez.: Theol. Revue 17, 71—78 Dürr- 
wächter. 12687 
Eilenstein, A., Abt. Maximil. Pagl. v. 
Lambach u. s. Tageb. (1705-25) (Forts.) 
(Stud. u. Mitteil. z. G. d. Bened.ordens 89, 
119—4 8.376 — 422). 12688 
Helbling, M., Tagebuch des Einsiedler 
Konventuals P. Josef ietrich (F 1704) unter 
d. Fürstäbten Raphael u. Maurus 1692—1704 
(D. G.-freund. Mitteil. d. hist. Ver. d. 5 Orte 
73, 63—176). [2689 
Schnock, H., Ein Regist. üb. d. Einnalım. 

u. Ausg. d. Burtscheider Abteikirche in d. 
Jahren 1691—1708 (Zt. Aachener G.-Ver. 40, 
320— 29). [2690 

J., 


Kleyntjens, Jansenistische 
bereringen omstrecks 1690 (Archief 
gesch. aartsbidom van Utrecht 44. 167 
256). 2691 


Stieda, D. Pommersche Chor in Rostock 
(Jahrbb. u. Jahresber. d. Ver. f. mecklenbg. 
G. u. Altert.kde. 84, 1-98). — Krause, L., 
D. Seitreibg. alter Studentenschulden am 
Ende d. 17. Jhd. (Ebd. 181 - 38). — Kohfeldt, 
6, Chr. Ludw. Liscow als Rostocker Stud. 
(Ebd. 99— 122). 12692 


88 


Reinhard, k., Ein Brief d. medizin. 
Fakultät z. Erfurt an d. Schwesterfakultät 
z. Köln (Hist. Jahrb. 39. 27786). [2693 

Leube, M., D. Stiftung Tifferns beim 
Tübinger Stift (Blätter f. wärttembg. Kir- 
hen U. N. F. 23, 171—714). [2694 

Mengin, E., D. Ritter-Academie 
z. Christian-Erlangen. Ein Beitr. z. G. 
d. Pädagogik. Erlang.: Palm& Enke 19. 
XVI, 128 S. 6 M. (Auch als Erlang. 
Diss.) [2695 


Acta Nicolaitana et Thomana. 12. 8. 13. 
1076. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 418 f. G. 
Müller. (2696 

Sieverding, L., D. Helfersystem in d. 
lt. Jesuitengymnas. I. Münst. Diss. 17. 
BIN. 2697 

Wagner, K., Gotth. Guggenmoos u. seine 
Lehranstalt. in Hallein u. Salzburg Mitteil. 
d. Ges. f. Salzbg. Ldeskde. 59, 43—62). [2698 


Schönebaum, H., D. Sachsen-Al- 
tenbx. Elementarschulwesen von 1672 
—1787 (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Un- 
terrichts 7, 239— 85). [2699 


Paals, E., Vertrag zw. d. Kupener Bür- 
zermeistern u. einem Schulmeister aus d.J. 
1739 (Zt. Aachener G.-Ver. 40. 332—34). [2700 

Patin, A., D. Kampf um d. Schulhaus 
z. Mantel 1665 (Vhdlg. Hist. Ver. Oberpfalz 
u. Regenshg. 68, 187—98,. [2701 

Götzelmasa, A., D. Stud. Marianum 
Theologieum im Franzisk.kloster z. Dettel- 
bach a. M. (Franzisk. Stud. 6, 3871—68.) 2702 


0, J., Z. Berufg. Pufendorfs 
nach Heidelb. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
33, 1388—89). [2708 

Lerehe, O., Herzog August d. Jüdug. z. 
Braunschw.-Wolfeub.. D. Joh. Bulth. Schupp 
u. d. Obrist Schott 1657/59. s. 15/16, 1544. 
Rez.: Euphorion 22, 393—95 Vogt. [2704 

Sommerfeldt, G., Wann ist Peter Albi- 
nus geboren? (N. Archiv f. Sächs. G. u. Al- 
tert.kde. 39. 147 f.) — Ders., Weiteres üb. 
d. G.schreiber Peter Albinus (Ebd. 398— 411). 
Philipp, O., Reimsprüche aus Petrus Albinus 
(Ebd. 412—15). [2705 

Feucht, P., Joh. Val. Andreae in d. frucht- 
bringenden Gesellsch. (Württ. Vierteljhefte 
f. Ldes-G. N. F. 27. 215—720). [2706 

Diele, H., Leibniz als Vorkämpfer f. d. 
Dte. Reich u. d. dte. Sprache. (Sitz. ber. d. 
Berlin. Akad. 18, 67787). [2707 

Lammert, F., Mitteil. üb. W. E. 
Tentzel (Mitt. d. Ver. f. Goth. G. u. 
Altert.forschg. 19, 67—72). 2708 

Schulze. F., Leben u. Wirken d. Jenaer 
Prof. d. Rechte u. d. G. Chr. Gottl. Buder 
1693—1763 (Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Altert.- 
kde. 31, 347—404; 32, 89—104.. 2709 

Schmidt. Ad., D. Biblioth. d. Landgrafen 
Philipp v. Butzbach (Quartalbl. d. Hist. Ver. 
f. d. Großhrzt. Hessen N. F. 6. 175-91). [2710 

Wotschke. D. Znaimer Pfarrers Stumpf 
Briefe an Prof. Meisner in Wittenberg (Zt. 
d. dt. Ver. f. d. G. Mähr. u. Schles. 23. 93— 
117). 12711 


Wille 
d 


Bibliographie Nr. 2698—2758. 


Hewitt, T. B., Paul Gerhardt as 
a hymn writer and his influence on 
English hymnody. London: Milford, 
18. 186 8. [2712 


Suchler, W., August. Drachstedt .. - 
Pfänner zu Halle (1654—91) u. seine Gedichte 
aus 3 Jenenser Stud. jahren (Thür.-säclıs. 
Zt. f. G. u. Kunst 9, 1—40). 1713 


Snchier, Welfr., Dr. Christoph Phil. 
Hoester. Ein dt. kaiserl. gekrönter Dichter 


d. 18. Jhd. Borna: Noske. 18. 112 8. 3 M. 
Rez.: 2t. V. hess. G. 19, 188f. E. 
Schröder. l (2714 


Borcherdt,H. H., Augustus Buch- 
ner u. seine Bedeutg. f. d. dte. Lit. d. 
17. Jhd. Münch.: ck. 19. VIII, 
175 S. 12 M. 2715 


van d. Briele, W., Paul Winckler 
(1630 — 86). Ein Beitr. z. Lit.-G. d. 17. 
Jhd. Rostock. Diss. 18. 99 8. [2716 


Förster, Rich., D. Urheber d Bauplanes 
f. d. Univers. Breslau Zt. d. Ver. f. G. Schles. 


58, 55— 83, 12717 
Fuchs, W. P., D. hist. Entwicklg. d. 
Massengliederg. dter. Barockpaläste (Mo- 


natshefte f. Kunstwissensch. 12, 39— 46). 
[2718 
Eckert, G., Balthasar Neumann u. d. 
Würzburger Residenzpläne. 17. Rez.: Lit. 
Zbl. 19. 354 f. Maurer. 12719 


Hausladen, A., D. kirchl. Malerei 
am fürstbischöfl. Hofe z. Würzbg. im 
17. Jhd. Würzb. Diss. 19. VI, 114 8. 
6 Taf. [2720 

Weser, R., D. Freskomaler Ant. u. Joh. 
Bapt. Enderle v. Söflingen (Mitteil. Ver. f. 
Kunst u. Altert. Ulm u. Oberschwaben 21, 


3—87) (Nachdr. aus: Archiv f. christl. Kunst. 
7). 12721 


Schmerber, H., Eine Nachricht üb. An- 
drea Spezza (Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 57, 82—85). 12722 

Schaefer, Z. Lebens-G. d. Lübeck. Bild- 
hauers Claus Berg (Mitteil. d. Ver. f. Lü- 
beck. G. u. Altert.kde. H. 13. Nr. 10. 2 

[27 


Sommerfeldt, &., Eine sächs. Künstler- 
satire v. J. 1732. (N. Archiv f. sächs. G. u. 
Altert. kde. 40, 389 —91). 12724 

Heß, W., b. eine geogr. Widing. d. 
Zisterzienserordens an d. Bened.orden in d. 
ehemal. Abteikirche z. Waldsassen. Kin 
Beitr. handwerkl. Globenkunst d. 18. Jhd. 
(Vhadlg. Hist.-Ver. Oberpfalz u. Regensbg. 
67, 85—108). [2725 

Gurlitt, C., Warschauer Bauten 
aus d. Zeit d. sächs. Könige. Berl.: D. 


Zirkel. 17. X, 120 S. fol. 60 M. 
Rez.: N. Archiv f. süchs. G. u. Altert.- 
kde. 40, 202—206 Lippert. [2726 


Ströbel, H., Ludwigsburg, d. Stadt 
Eberh. Ludwigs. Ein Beitr. z. G. d. 
landesfürstl. Stadtbaukunst um 1700. 
Ludwigsbg.: Aigner 18. III, 56 8. 
10 Taf. 6 M. 2727 


Göbel, H., J Hor. emes, 
Frankenthaler Wirker im Dienste d. Her- 
zo Christoph v. Wiürttemb. (Monatshefte 
f. unstwiss. 12, 26—36) [2728 


cler neh K, Barocke Kunst u. 


7. Zeitalter Friedrichs des 
Grossen, der /ranzös, Revo- 
lution u, Napoleons, 


1 740-1815. 
Kleinschmidt, A., Karl VII. u. Hessen 
(Forts.) (Oberbay. Archiv 61, 226—58). 12746 


Hein, Max, Friedrich d. Große, Velhag. 
& Klasings Volksbb. Nr. 35. 36) Biele „: Velh. 
& Klas. 19. 144 S. 3,20 M. 12747 


Ia g des Ant. Raphael Mengs Ein Friedrich d. Gr.: Gespräche, Mit 
Beitr. z. Erklärg. d. Kunstempfindens 77 Illustr, v. A. v. Me f Hrsg. L 
18 iter. 18. Jhd. Basel. Schwabe olz Apeln-Bronikowsk; u. G. B. 
g 1 4,50 M. [2730 olz. Berl. Hobbing. 19. VII E 

— — 2748 


Lavisse, E., D. Ju nd Friedrichs 
d. Gr. 1712—33. Bere t. Verdeutschg 


. 0 ; : 
Hobbing 19. VII, 253 S. 6 Taf. 14 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 70, 913—915 Penner. 


Paulke, K., Joh. Theod. Roemhildt (1684 
1756) (Archiv f. Musik. wiss. J, 372—401). 


12731 
En elke, B., D. Rudolstädter Hofkapelle 
nnter L a u. Joh. Graf (Archiv f. Musik- 
Wissensch. 1, 594—606), [2732 

einmann, K., Andreas Hofer (Archiv 
f. Musikwissensch. 1, 68—83). (2738 

chünemann, „ D. Bewerber um d. 
Freiberger Kantorat (15 —1798), (Archiv f. 
Musikwissensch. 1, 179 204), [ 2734 


Friedrichs d. Gr. Briefwechsel mit Mau- 
ertuis u. Voltaire nebst verwandt. Stücken. 
achtry, Hrsg. y r 

G. B. Volz 8. 19, 859i. Rez. : Forschg. 
z. brandhg. u. preuß. G. 31, 264—67 Volz. 


— 


br a „asik-Q, von Delitzsch [2750 
(Archiv f. Musik wissenge 1. 1. 535—64).— ! 8 ; 
Aber, A., D. Convivium musicum in Weida . Sommerfeld, W, v. D. Philos. Ent- 
(Ebd. 565—792). [2735 Wicklg.d. Kronprinzen Friear.(Korsche 


Sandberger, 4., z. G. d. Oper in När. . brandbg. u. reub. G. 31, 69.— ; 
berg in d. 2. Hälfte d. 17. u. z. een d. 18. u & proua i 7 1 


Jhd. (Archiv f. Musikwissensch. 1, 84—107). 8 
Mersmann, h., pj Weihnacht a | Weil, M. H., La morale politique 
1 nnasiume Weihnachtss nd da and Frederic d'après sa correspon- 

Görlitzer G mnasiums v. 1668 Arc, f. Sr 
Musikwissensch. 1, 24466), i [2737 dance. Paris, Plon, 17. 586 S. 2752 
— | „ Hintze, 0., Friedr. d. Or. nach d. 
es dozeh, Simon Segers üb. d. 7jähr Kriege u. d. Polit. Testament v 

! 


Rei . A 
Stud. reise d. Frhr. Friedr. 2. Eulenburg. 1768 Forsch Z. brandb u. preuß. G. 
Forts. 7; Italien, Spanien (Fohr.-Mai 1664). 32 a 8 g Pp [2753 
Von G. Sommerfeldt (Mitteil. d. Lit. Ge- | 7 i 
sellseh, Masovia 22/23, 173—252), [2738 | 

Stöbel, m „Chr. Ludw, v. Hagedorn, ein 
Diplomat u. Sammler q 18. Jhd. Lpz, 12. 

ez.: Hist. Vierteljschr. 18, 415 Philipp. 


Fr eng 


Hamacher. K., D. Beurteilg. d. Fran- 

Zosen in d. dt. Zeiten. u. in d. dt. Publizis- 

12739 tik während d. drei schles. Kriege, 15. 8. 

Stern, Mar,, Salomon Kajjem Kaddisch, 18, 1611. Rez.: Hist, Zt. 120, 555 v. Karg- 
d. 1. Kurbrandanbg. Landrabbiner Berl.: Behenbgr., [2754 
Verlag Hausfreund. 19. 15 8. 2 M. (2740 Frisch, E. v. Z. G. d. russ. Feld- 


Rätimeyer W., Dr. Joh. Kupferschmid : P 
1691—17; g in 'Heitr. z. (. d Schweizer. wi ım 7jähr nege .. vornehm], 


Arztestandes. Rasel. Hiss. 1. 97 S. [2741 1. d. Kriegsjahren 1757/58. Heidb. Ab- 
Anger. (., Zensur u. Vereidieg, d. Dres- | hdlg. z. mittl. u. neuer. G. 52) Heidelb.: 
dener Buchdrucker im 17. Jhd. (ZÒ f. Bibl.- Winter. 19. IV, 144 8. 3,90 M. [2755 


wesen 35, 1 0—180), 2742 . . 
l i l Herrmann, 0., Prinz Ferdinand 


Tietga H., Ein Besuch in Wien beim ; 
Reg.untritt Kaiser Leopold { (Ber. u. Mitteil. v. Preußen üb. den Feldzug v. J. 1757 
Wi ) 


d. Altert.-Ver. zu , 5, 24— 38). 2749 5 (Forschg. Z. brandbg. u. preuß. G. 31, 


Larger, V.. E. schlesische Duellaffüre | 85 — 105). 275 6 
15 733609 Zt. f. G. u. Wie ee Penkert, Fr.. D. Verleihe, q. Schwarzen 
j Alerordens an Fürst Moritz Z. Anhalt-Hes. 
— — sau (Forschg. 2: brandbg. u. preuß. G. 31 


164—59) 12757 


Wentz B. R., The beginnings of Urbanek, V., Friedr. d Gr. u. Polen 
the German Element in Vork Country nach d. Konvention vom 5. Aug. 1772 


Pennsylvania, Lancaster. 16. 217 8. ' (Altpreuß,. Monatsschr. 54, 287—826; 
el 66, 21—54). [2758 


*90 


Des Reichsgrafen 
Heinr. Lehndorffs Tageb. nach seiner 
Kammerherrenzeit. ach d. französ. 
Original bearb. v. K. E. Schmidt- 
Lötzen (Mitteil. d. Lit. Gesellsch. 
Masovia 22/28, 1—172). 9 


Gaglia, E., Maria Theresia. Ihr Leben 
u. ihre Regierg. 8. 19, 3623. Rez.: Hist. Zt. 
120, 121—24 Vo telini; Zt. f. d. österr. Gymn. 
68, 1839—89 V. Landwehr. (3 60 


Kretschmayr, H., vom Hofe Maria The- 
resias (Österr. Zt. f. G. 1, 92—101). 2761 
Schlitter, H., D. Testament Maria 
Theresias (Österr. Zt. f. G. 1, 143— 5b). 
Ä [2762 


Weber, Ott., Maria Theresia u. Böhmen 


(Mitteil. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 57, 101 
12763 


). 

Schmitt, Rich., D. angebl. österr. Gene- 
ral v. Meyer in d. Schlacht bei Freib. (Hist. 
Vierteljschr. 19. 58—178). [2764 

Bretholz, B., Nepomuk Hauspers- 
kys v. Fanal, Herm auf Rossitz, An- 
nalen von Mähren 1767—90 (Zt. d. 
Mähr. Landesmuseum. 16, 84—116). 
2765 


Ruffert, Bernh., D. Zus. kunft 
Friedr. d. Gr. mit Joseph II. z. Neiße 
i. J. 1769. (Sep. aus: 37. Bericht d. 
Neißer Philomathie) 18. Neiße: Gra- 
veur. 668. 1 M [2766 


Modelski, Th. E., Ein Vorschlag 
z. Teilg. d. Türkei aus d. J. 1771 (Oster- 
reich. Zt. f. G. 1, 126--89). [2767 
Selfarth, L., D. auswärt. Politik 
Friedr. d. Gr. V. 1772—74. Münch. 
Diss. 18. VIII, 62 S. 2768 


Müller-Kolshorn, Otto, Azmi 
Efendis Gesandschaftsreise an den 
reuß. Hof. Ein Beitr. z. G. d. dip- 
omat. Beziehgn. Prenßens z. Hohen 
Pforte unter Friedr. ilh. II. Kieler 
Diss. 18. 110 S, (Auch: Türk. Bibl. 
19). [2769 

Clemes, O., Kaiser Joseph II. v. Österr. 


u. Kronprinz Friedr. Wilh. II. v. Preuben 
780 in Mitau. (Hist. Vierteljschr. 18, 386 
(2770 


— 94). 
Losch, Ph., D. letzte Herzogin v. Gotha 
(Preuß. Jahrbb. 175, 207- 26). 12771 


Monzani, E., La politica europea 
in Oriente sulla fine del secolo 18., 
secondo documenti di fonte veneziana 
1789 —92 (Nuovo Archivio Veneto 88, 
243— 80). [2772 

Sagnac, Ph., Le Rhin français 
pendant la révolution et l'empire. Pa- 
ris, Alcan, '17. 391 S. [2773 


Ernst Ahasv. | 


— 


2 Een 


Bibliographie Nr. 2759 — 2827 


Marcère, E. de, La Prusse. et la 
rive gauche du de 
Bâle 1794—95, d apres des doc. iné 
dits tirés des archives des af. étran 
gères. Paris, Alcan, 18. 248 S. [2774 

Gailly de Taurines, Ch., Le Rhin et la 
liberté (1792 - 1814) (Nouvelle Revue 18. 
Mai). (2775 

Tuetey, A., Les frais de pentretien d 
ötages al emands au debut de l'an III (La 
revolution francaise '18, 418 - 57). 8 


— EZ 


D. norddte. Neutralitäts- 
8. 13/14, 1898. Rez.: 
G. 20, 159f. Wilmanns. 
2777 


Trammel, W., 
verband 1795 —18U1. 
Zt. Ver. f. läbeck. 


d. Stadt 


Kriegsdrangsale 
Heimat- 
(2779 


Geisler, K., 
Juni 1796) (Nassau. 


Herborn (7.—16. 
bll. 21, 34—87). 
Hebeisen, Brief eines Aufurch ar üb. 
d. Durchmarsch d. Franzosen durch Villingen 
1799 (Mitteil. d. Ver f. G. u. Altett. Kk de. in 
Hohenzoll. 51, 45—51). [2780 
Merk, G.. Ravensbg. u. 
J. 1796 (Württ. Vierteljhefte. 
27, 112-1831. 
Meyer, Wolfg-, 
in d. Franzosenzeit. Gießen. Diss. 


d. Franzosen i. 
f. Lds.-G. N. F. 
(2781 


Stadt u. Festg. Gießen 
18. 98 5. 
[278% 


Eder, D. Tätigkeit der Aachener Be- 
hörden während d. ersten Jahre d. franz. 
Fremdherrschaft. Rez.: Mitteil. Hist. 
Lit. 47, 39—41 Windelband. [2783 


Ledos, E., Le bureau des traducteufs 
au ministere des relations extérieures sous 
le consulat et au Empire (Revue 
des étud. histor. ; (2784 

de Girardia, 
yetits còtés du traité 
d'un témoin oculaire) 
historiques 85, 1—43). 

Brandt, O., England u. d. Nap oleon 
Weltpolitik 1800—3, 2. A. 16. Rez.: Mit- 
teil. Hist. Lit. 46, 109—11 Herse. [2786 

Brandt, O., Polit. Gleichgewicht 
u. Völkerbund im Zeitalter Napoleons 
(Preuß. Jahrbb. 178, 885 —97). [2787 
Driault, E., Napoleon et Europe. 
Tilsit, France et Russie sous le pre- 
mier empire. La question de Popfff 
1806—9. Paris, Alcan, 17. VIII, 
491 8. [278€ 

* Gent. Ein europ. Staatsmann 
dter Nation. Ein Versuch. (Dte. Rund- 
schau 176, 17—33, 196—210, 339—650: 
177. 52 ff.) . [2789 


de Cléry, A. R., Les idées p 
Frédéric de Gentz. 7.819 
Hist. Zt. 120. 556 f. Brandt. 


olitiques de 
3393. Bez.: 
[2790 


mn 


Zeitalter Friedr. d. Gr., der französ. Revolution u. Napoleons, 1740—1815. 


Petersdorff, H. t., Königin Luise. (Vel- 
bag. & Klasings Volksbb. Nr. 48.) Bielef.: 
Velhag. & Klas. 19. 6 S. 2,40 M. [2791 


Müller, Willi, D. Tätigkeit d. 
Herzogs Friedr. Wilh. v. Braunschweig- 
Oels währ. d. Kämpfe in u. um Lü- 
beck am 6. Nov. 1806 (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. 83, 1—64). 2792 


‚ Ulmann, H., Heinr. Bardeleben, 
ein Patriot d. Franzosenzeit (Forschg. 
z. brandenburg. u. preuß. G. 31, 159— 
90). l [2798 
Rothfels, H., Eine Denkschr. Carls 
v. Clausewitz aus d. J.1807u.8. (Preuß. 
Jahrbb. 178, 223— 45.) [2794 

v. Unger, Denkwürdigkeiten d. Generals 

A. Frhr. Hiller v. Gaertringen. 12. 8. 13/14, 
188°. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 417 Schmitt. 
2795 

Blüchers Briefe, hrsg. von v. 1 
18. 8. 13/14, 3829. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
19, 1173 Schmitt. 12796 
Haseuelovor, A., Ungedruckte Briefe 
Theod. v. Schöns an den Hallenser Professor 
L. H. v. Jakob (1805—21). (Forschg. z. brau- 
denburg u. preuß. G. 81, 3845—72.) [2797 
Raumer, v., Lebensbeschreibg. d. Gene- 
ralltn. Eug. v. Raumer, Kommandanten von 
Neiße 1809/15 (Jahresber. d. Neißer Kunst- 
u. Altert.ver. 21, 11—14). [2798 


Marmottan, P., La mission de J. 


de Lucchesini à Paris en 1811. (Re- 
vue historique 19, 69—95). [2799 


Marwitz, v. d., Ein märk. Edelmanu im 
Zeitalter d. Befreiungskriege. Hrsg. von 
Meusel. Bd. 2. 8. 14, 1835. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 266—71 Haake. 2800 


Friedrich, R., D. Befreiungskriege 1813 
—15. Bd. 3. 18. 8. 13, 4477. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 18, 428 f. Schmitt. [2801 


Humboldt, W. v., Gesamm. Schrr. 
Hrsg. von d. Preuß. Akad. d. Wissensch. 
Bd. 15. Abt. 3: Tagebücher II. Bd. 2: 
1799—1835 hrsg. v. Leitzmann. Berl.- 
Stegl.: Behr. 18. V, 585 S. 22 M. [2802 

Chuquet, A., Décembre 1812. Le retour 


de l'Empereur. À travers l'Allemagne. (Re- 
vue de Paris. 18, 574—99, 774—99.) 12803 

Meinecke, Fr., Stein u. d. Erhebg. von 
1813 (Preußen u. Dtl. im 19 u. 20. Jhd. 125— 
39 2804 


). ( 
Lefebvre de Behaine, Le typa dle Mayence 
(Nov. et Déc. 1813). (Revue des étud. hist. 
Jg. 84, 3843—61.) [2805 
Krebs. J., D. Erbeutg. d. Napoleon- 
Wagens am Abend d. Schlacht bei Belle- 
Alliance. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 53, 94— 
116.) [2806 


Fournier, A., Londoner Präludien z. 
Wiener Kongreß (Geheime Berr. Metternichs 
an Kaiser Franz) (Dte. Revue 43, 1, 125 fl.) 
— xv. Gleichen -Ruflwurs. A., Plıysiognomie 
u. Fernwirkgn. d. Wiener Kongresses. (Ebd. 
280 ff.) 12807 

Fournier, A., D. Pariser Friedenskonfe- 
renz von 1814. Eine hist. Parallele. (Dte. 
Rundschau 180, 1—9.) 12808 


491 


Bertachs, Carl, Tagebuch vom Wiener 
Kongreß. Hrsg. v. H. Frhr. v. Egloff- 
stein. 14. s. 19, 8788. Rez.: Hist. Zt. 120, 
501—383 Ulmann. 2809 

Babelon, E., Sarrebräck et la diplomatie 
Denn en 1815 (Rovue des 2 mondes 18. 

uni 15). (2810 


Frledjang, H., D. Schlacht bei Aspern 
(Hist. Aufs. 1—8). 12811 

Hirn, Ferd., G. Tirols von 1809—14. 13. 
8. 18/14, 4291. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.- 
forschg. 38, 662—64 Voltelini. (2812 


Troger, A., D. Mann von Rinn (Forschg. 
u. Mitteil. z. 8. Tirols u. Vorarlb. 15, 120 — 
25). 12813 


Rauch, J,, Erinergn. eines Offi- 
ziers aus Altösterr. Hrsg. v. A. Weber. 
(Denkwürdigk. aus Altösterr. 21.) 
Münch.: G. Müller. 18. L, 581 S. 80 M. 

[2814 


Wohlwill, Neuere G. d. freien u. Hanse- 


stadt Hamburg. s. 13/14, 4810. Rez.: Zt. 
Ver. Lübeck. G. u. Altert.kde. 20, 140 -147 
Wilmanns. 12815 


Tumbält, d., Aus d. Tagen d. Großher- 
zogs Karl von Baden (1811—18). (Dte. Rund- 
schau 176, 34—49.) 18 


28 
Thürauf, UIr., G. d. öffentl. Meing. 
in Ansbach - Bayreuth 1789—1815. 


Münch. Diss. 18. VIII, 151 8. 
Rez.: Hist. Zt. 121, 174 f. S. K. 12817 


Schornbaum, Z. Auf lösg. d. Nürnberg. 
Rats im J. 1808. (Mitteil. d. Ver. f. G. d. 
Stadt Nürnberg 23, 94—99.) 12818 


Scherer, W., Z. Gedächtnis Karl v. Dal- 
bergs an seinem 100. Geburtstage. (Yhdig. 
d. Hist. Ver. Oberpfalz u. Regensbg. 67, 109 
TOR 12819 

ehmidt, Franz, Sachsens Politik von 
Jena bis Tilsit. 13. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
18, 423 Philipp. 12820 


Schneider, Mor., Feldzugsbriefe eines 
k. sächs. Offlziers aus d. J. 1807—18. (N. 
Archiv f. Sächs. G. u. Altert.kde. 40, 392 — 
401.) 2821 

Johann» Georg, Herzog zu Sachsen, Karl 
v. Watzdorf 1759—1810 (N. Archiv f. Sächs. 
G. u. Altert. kde. 39, 1-35). 12822 


Johann Georg, Herzog zu Sachsen. 
König Friedr. August d. Gerechte vom 
14. Dez. 1812 bis 7. Juni 1815. (N. 
Archiv f. Sächs. G. u. Altert.kde. 40, 
52—113.) [2823 


Freistaat, Der, d. III Bünde u. d. Frage 
d. Veltlins. Urse. v. A. Rufer. 8. 19, 3772. 
Rez.: Anz. f. Schweiz. G. 18, 242 -45 Puorger; 
Hist. Zt. 119, 118 20 Meyer v. Knonau. [2824 


Tröseh, E., D. helvet. Revolution im 
Lichte d. dt.-schweizer. Dichtg. 11. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. u. dte. Lit. 38, 161—66 
E. Geiger. [2825 

Nabholz, H., D. Volk d. Landes Schwyz 
im Kriegs). eh z. Besten d. Waisen- 
hauses in Zürich Nr. 81). 18. 888. [2836 

wild, H., D. letzte Allianz d. alten 
Eidgenossenschaft mit Frankreich. Zür.: 
17. S. 19. 8641. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 
18. 240—42 Vischer. [2827 


* 92 


Junod, Ch., L'ancien evéché de 
Bâle à l’époque napoléonienne 1800 — 
13. Berner Diss. 18. VIII, 159 S. 2828 


Schäle, A., D. olit. Tätigkeit d. Ob- 
manns Joh. H. Füßli von Zürich 1745-1832 | 
(Schweiz. Stud. z. G wissensch. 10, 3). Zür. | 
18. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 18, 58—61 | 
Steiner. 2829 

Büchi, H., 
zustände im ausgehenden ancien ré- 
f.G. 


gime (ca. 1750—98). (Basler Zt. 


u. Altert.kde. 15, 56—116.) [2830 
Balzer, H., D. Kanton Graubünden 

in d. Mediationszeit 1803—18. Berner 
Diss. 18. [2831 
Delnon, B., Gaudenz v. Plata, ein 
bündner. Staatsmann (1757 — 1834). 
Chur: Keller. '17, XI, 328 S. 8M. 
[2832 

Steiner, d., Rheinbund u. „König- 


reich Helvetien“ 18057 (Basler Zt. 
f. G. u. Altert.kde. 18, 1—159). [2833 


Leutenegger, 
tätsverletzg. im Krie rsj. 1809. 


s (Thurgau. 
Beitrr. z. vaterl. G. 57 58, 1— 35). [2834 


Innere Verhältnisse. 


Arndt, Fel, Z. Publizistik üb. 
Kirche u. Staat vom Ausgange d. 18. 
Jhd. bis z. Beginn d. 19. Kiel. Diss. 
18. XII, 88 

Feiner, J., Gewissensfreiheit u. 
Dune. in d. Aufklärungszeit. Lpz.: 

14 (ausgeg. 19), VII, 72 55 
6 


— Ze 


Uttendörfer, 0. Zinzendorf u. d. 
Frauen. Kirchl. Frauenrechte vor 
200 J. Herrnhut: Missionsbuchhdl. 19. 
71 S. 1.50 M. 2887 

Uttendörfer, 0., Zinzendorf u. d. 
theolog. Seminar d. Brüderunität. II. T.: 
D. Seminar in d. Wetterau von 1739 — 49 
(Zt. f. Brüder-G. 12, 1-78, 18, 1 

2 


838 
Uttendörfer, 0., D. Entwürfe 
Zinzendorfs zu seiner Religionsschr. 


(Zt. f. Brüder-G. 13, 64—98). [2839 
Teufel, E., Z. G. d. Brüder-Gemeine in 
Sorau NL. (Zt. f. Brüder-G. 12, 79—116). 
(2840 

Schornbaum. Herrnhuter in Franken 
(Beitrr. z. bayr. Kirchen-. 26, 18—17). 12841 
Blanckmeister, F., D. Prophet 
von Kursachsen Val. Ernst Löscher u 
seine Zeit. Dresden: Sturm & Co. 20 
VIII. 306 S. 9M. 2842 
Auer. K., Zwei märkische Landgeistliche 

aus d. Aufklärungszeit Jahrb. 1. branden- 
burg. Kirchen-. 17, s1—113). [284 


68). 
l 1 H. 
Solothurnische Finanz- | ven, i 


} 


1 
j 


| (Theol. Stud. u. Krit. 92, 81-112). 
A., Ein Fall von Neutrali- ` 


| 


j 
l 


(Teildruck). [2835 | 


3 | Zt. 19, 89 f. Mirbt. 


| pädagog. Grundanschaugn. 
Pe 


Bibliographie Nr. 2828—2889. 


Haßenstein, J., 
im Ermlande seit 1 
Gräfe & Unzer. '18. 


772. 


Rigascher Su erintendent (Albanus). 


Archiv f. Sächs. 


als Religionshistoriker. Fran 
Harnecker. 


D.G.d.ev. Kirchen 
Königsb.: 
1168. 3 M. [2844 


Clomen, O., Ein aus Sachsen gebürtigsr 


G. u. Altert.kde. 39, 163— 
(2845 


Christoph Meiners 
kf. a. O.: 
17. 87S. 2,50 M. [3846 


Gerland, 0., Z. Aufhebg. d. 4 luther. 
Kirchen in Hildesh. im J. 1809 (Zt. d. Hist- 
Ver. f. Niedersachs. 82, 246 65). (2847 


Hering, H., S. E.Th. Stubenrauch 


u. sein Neffe Friedr. 
(Beitrr. z. Förderg. 
8 u. 4). Gütersloh: 
1248. AM. 


‘ Hering, Berm., 
Familienheimat u. 


Friedr. Schleiermachers 


wechsel mit seiner 
H. Meisner. Gotha: Perthes. 
414 8. 14 M. 

Rez.: Theol. Stud. 
Reuter, Hans, 
(Zt. f. G. 


Reuter, H., Schleiermachers Stellg. 
u. d. national. Staates 


z. Idee d. Nation 
Krit. 91, 439 — 504). 
[2852 


(Theol. Stud. u. 
' Benrath, G. A., Schleiermachers 
| Bekenntnispredigten v.1830. Königsb.: 
| Hartung. 17. 1118 2M. [28563 


Holskuecht, G., Ursprg. u. Herkunft d. 
Reformideen Kaiser Josefs Ii. auf kirchl. 
Gebiet. s. 18, 1650. Re. : Hist. Vierteljschr. 
19, 131-32 Rieker. 12854 

Loesche, G., Inneres Leben d. österr. To- 
leranzkirche. s. 18, 2563. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 19, 150 f. Heussi. 12855 

Reatz, As Reformversuche in d. 
kathol. Dogmatik Dtls. z. Beginn 1 


19. Jhd. Freiburg. Diss. 18. 8 
2856 


(Teildruck.) f 
Bastgen, H., Dalbergs u. Napoleons Kir- 
ehenpolitik in Dtl. 8. 19. 3892. Rez.: Hist- 


Kuu. Abt. 39. 281—84 Windelband: Hist. 

119, 99 f. Wahl; 
Schnütgen. 

| Ruck, E., D. röm. Kurie u. d. dte. 

| Kirchenfrage auf d. Wiener Kongreß. 
| Basel: Finckb. 17. 170 S. 6 M 

Rez.: Zt. d. Suvigny-Stiftg. f. Rechts: 


Fan. Abt. 39, 284—86 Windelband; Dte. Lit- 
[283 


u. Krit. 92, 1993—98. 
2850 


Schleierm ers 


Erziehg. u. d. Unterrichts 8/9, 48 
[2851 


Schleiermacher 
christl. Theol. 23, 
Bertelsmann 19. 

[2848 
Friedr. Schleiermachers 


Vorfahr. väterlicherseits 
12849 


Braut. Hrsg. V. 
19. 


Zeitalter Friedr. d. Gr., der französ, Revolution u. Napoleons, 1740—1815. *93 


Bastgen, H., Fürstbischof Hieronym. 
Colloredo u. sein Domkapitel (Mitteil. d. 
- Laskde. 59 37—47). 12859 
Specht, Th., G. d. ehemal. Priestergemi- 
Pafen E 1734—1804 Ports.) Jahrb. 
Hist. Ver. Dillingen 31, 41-48, 12860 


Rößler J. D. kirchl. Aufklärg. unter d. 


Brachmäller, w., Freußisch-sgchgigchag 
aus d. J. 1815 (N. Archivf. Sächs. G. u. Altert.- 
kde. 40, 402—405. (2875 


— —— — 


Vollmer, Ferd. 


Speirer rstbischof Aug. v. Limburg-Sti. 8 r. (Mo- 
Tün (1770—97) Wärzb. Diss. 14. 8. 1916 num. Germaniae aedagog 46) Berl.: 
1634. Rez. ött. Gel.-Anz. 18, 45663 Has- eidma 18. IV 338 8 
hagen [2861 Fr > 01 
ns, J. Straßburger Theologen im Auf- 119 on Ce. 19, 72 f.; Dte ai a 
klärun Szeltalter (1766— 90). 17. 8. 19, 38K0. i Adi D f : 
eZ.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 83, 443—45 L er, B., Uuterrichtsver 439g Kaiser 
Anrich. [2862 15 148 5 181 28 Heth H. S 
lam, M., Labbé Claude Ignace Lau- 15 Iter, x 63 Rethwisch, 
rent, évêque nommé de Metz (Publicaga ater, K., D, Schulorduung d. Wilh 


e | s 
e la section histor. de PInstitut G.-D. de 
Luxembourg 59, 97— 208). [2863 
Wetterer, A., Joh. Ad. Gürtler, Prediger 
u. Kanonikus an d. Stiftskirche in Bruch- 
Sal. Ein Beitr. 2. G. d. Aufklärgs.- u. 
Tut. zeit. Mainz: Kirchheim 18. 68 S. (Sep. 
Aus: D. Katholik). 
= Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 34,527 f. 
ier. 2864 
Wetterer, A., D. Säkularisation d. 
Ritterstifts Odenheim in Bruchsal. 


Ernst -G mnas. in Weimar aus d. J. 1770. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Altert. kde. 32, 145 

). [2878 
. Clemen 0., Eines sächs. Philologen Be- 
Ziehgn. z. Baltenlande (N. Archiv f. Süchs. 
G. u. Altert. kde 40, 179—189) 12879 


E e Zürich in d. J ugendzeit 
Pestalozzis (Mann 8 Pädag. Magaz. 714) 
Kangensalza Beyer & Söhne. 19. III, 
109 S. 3,20 M. 


[2880 
Gullelminetti, A., D. Volksschul- 
wesen im Hochstift u. Bistum Augs- 
burg unter d. letzt. Fürstbischofe Kle- 
mens Wenzeslaus, Münch. Diss, 17. 
90 8. 12881 

Lamers, Joh., D. Industrieschulen 
d. Herzogt, Westf. um die Wende d. 


ter d. Bist, Hildesheim unter preuß. 
Herrsch. (1802—6) (Beitr. f, d. G. 
Niedersachs, u. Westf. 48) Hildesh.: 

19. 4 M. [2866 


Arndt, G. Wissenschaftl. Tätigkeit im 
wanziekanerkloster zu Halberstad; um d. 
n 


ende 18. u. 19. Jhd. (Franzisk. Stud. 


18. XII, 64 8. 2882 
5 10830). [2867 


Knoke, E., Niederdt. Schulwesen z. Zt. 
d. französ.-westf. Herrschaft 1808 — 13, y. 
15/16, 8257. Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 46, 253 f. 
M ist. Zt. 120, 314—17. Spranger. 


[2883 
Schwartz, P., D. bürgerl. Konfirmation 
als Abschluß d. Schulzeit. Ein Vorschlag 
aus d. J, 1787 


3 


"Hang, H., D. Göttin er Universitäts- 
bibliothek im 18, Jhd. ( annov. G. bll. 21 
312—24). 


; (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Un- 
tg einer Universit, in Durlach im J terrichts 8/9. 40—47). [2884 
T79 ( d. Oberrh. . 88, 270 ee nn, 
98). [2869 | 


i rdr., Wel ertum 
Schaeider, K.. G. d. Universit. Heidel- u Nano ko, F 55 9 bürg Aufl 
berg im ersten Jahrzehnt nach d. Reorga- : 5355 
nisat, durch Kar! Friedr. (1808—13), " — Münch.; Oldenbourg. 19. 539 8. 
Reg R, A, Dasselbe. 13. g. 13/14, 2032. 1g M. 
ez.: His 


13. 2885 

st. Vierteljschr. 18, 422 f. Keuben. ö Meinecke, Fr., Aus d. Eutsteh.-G. 14 dt. 

. 12870 | Jationalstaats edankens (Preußen u. Dei. 

‚Schrohe, H., Z. Hröffng. d. ersten Bonner im 19. u. 20. Jhd. 178_ 9t), [2886 - 
. (Annal. Hist. er. Niedei 285 ö Heinemann, E., 2. G. d. Staatsanschau. 


i - Währ. d. 18. Ind. I. fran- 
Stleda, w., P. Oniversit. Wittenberg | Ungen in Del 105 d. 18. Jhd. vor d. fra 


268. i ; ; 15/16, 1633, 5 

u. d. Londoner Philosophical Transactions list. zen 172 v. Kar ay en [2867 
pri f. sächs. G. u. Altert. kde. 40 a Braune, F., Edm. Burke 110 1115 Rez.: 

. RS: ist. Zt. 120 415 - 99 y. artin, Dte, Lit. 

N Orermann Å., D. letzten Schick - Fei 39, 633—36 Brinkmann; Zt. f. Politik 11, 
sale u. d, Aufhebg. 4. Universit, Er- | sag Pact [2886 
(Thür.-saehs. t. f. G. u. Kunst 9. Elkan, A., D. Entdeckg. Machia- 


105 [2873 | vellis in Dtl. zu B d. 19. Jhd. 


| eginn d. 
Studentonstamm buch eines Westf. aus (Hist. Zt. 119, 427—458). [2889 
d. Jahren m (Jahrh. d. Ver, f Orts- 


u. 
Heim.kde. in d. Grafsch. Mark 31, 135/36.) Metzger, W., Gesellsch., Recht u. 


[2874 | Staat in d. Ethik d dt. Idealismus. 


a O 
En 
—̃äx 


94 


een: Winter. 17. VIII, 845 S. 
9 


Rez.. Hist. Zt. 121. 113 17 J. Cohn; Dte. 
Lit.-Zeit. 40, 836—39 Toennies. [2890 


Gentz, F., Üh. d. ewigen Frieden (1800) 
(Dte. Rundschau 177, 65 - 89). (2891 
Leitzmann, A., Wilh. v. Humboldt. 
Charakteristik u. Lebensbild. Halle: 
Niemeyer. 19. VII, 102 S. 8,50 M. 
2892 

Humboldt, W. v., im Verkehr mit 
seinen Freunden. E. Auslese seiner 
Briefe. Hrsg. v. Th. Kappstein. 
Berl.: Borngräber. 17. 461 8. 6,50 M. 


N 2893 
Fichtes Briefe. Ausgew. u. hrsg. 
v. E. Bergmann. 19. Lpz.: Insel- 
verlag. XV, 843 8. 9 M. 2894 
Strecker, R., D. Anfänge von Fichtes 
Staatsphilosopbie. 12. 8. 19, 8926. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 19. 1000—2 Boos. 2805 
Runze, Maxim., Neue Fichte- 
Funde aus d. Heimat u. Schweiz, Gotha: 
Perthes. 19. VII, 128 S. 4 M. [2896 
Meinecke, Fr., Fichte als nationaler Pro- 
phet (Preußen u. Dtl. im 19. u. 20. Jhd. 134 — 
49). 12897 
Briefe an u. von Joh. George 
Scheffner. Hrsg. v. A. Ward a Bd. I. 
Tl. 2 (Veröff. d. Ver. f. d. G. von Ost- 
u. Westpreußen). Münch.: Duncker 
& zum ot. 18. XII u. S. 283—528. 
8 M. 


Rez.: 
bach. 

Raof, Fr., Joh. Wilh. v. Archenholtz. 
s. 15/16, 8260. Rez.: Bist. Zt. 120, 313 f. 
Jacob. 12899 


Reißig. E., Heinr. Luden als Publicist 
u. Politiker. (Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Al- 
tert. kde. 31, 205—346 32, 54— 88.) [2900 


Hasenclever, A., Ungedruckte Briefe 
lust. Chr. v. Loders an d. Nat.ökonomen L. 
H. Jacob aus d. J. 1810—13 (Archiv f. G. d. 
Medizin 11, 300— 14). 12901 


Dte. Lit.-Zeit. 19, 439—41 Perl- 
[2898 


Rosonmöller, Schulenburg-Kehnert un- 
ter Friedr. d. Gr. 3. 14. 4146. Rez.: Preuß. 
Jahrhb. 173, 238—40 Rothfels. 2902 


Herzfeld, Margot, D. poln. Han- 
delsvertrag v. 1775. 1. (Forschg. z. 
brandbg. u. pr. G. 32, 57—107). [2908 


Acta Borussica. Münzwesen. Bd. 4: 
1765—1808. s. 13014, 1755. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 19, 140 f. v. Srbik. [2904 

Lädicke, R, Bürger u. Militär vor d. 
Berliner Stadtgericht. Eme Kabinettsorder 
v. 1766 (Forschg. z. brandbg. u. preuß. G. 
32, 189—91). [2905 

Mayer, k. W., D. Retahlisseinent. Ost- u. 
Westpreuß. unter d Mitwirkg. u. Leitg. Th. 
v. Schöns. Rez.: Mitteil. d. Lit. Gesellsch. 
Masovia 22/23, 303—7 Sembritzki; Forschg. 
z. brand.bg. u. preuß. G. 31, 286 f. Sommer. 
feldt. [2906 


Bibliographie Nr. 2890—2951. 


Hasse, G., Th. v. Schön u. d. Steinsche 
Wirtschaftsreform s. 18, 3233. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 151 f. E. W. Mayer. 

Stein, Rob., Die Umwandlg. d. 
Agrarverfassg. Ostpreuß. durch d. Re- 
form d. 18. Jhd. Bd. 1: D. ländl. Ver- 
fassg. Ostpreuß. am Ende d. 18. Jhd. 
Jena: Fischer. 18. X, 543 S. (283 8. 
als Kgbger. Diss. 18). 


Rez.: Jahrb. f. Nat.ökon. u. Statist, 112 
97—102 Aubin. 6 [2908 


Heydebreek, C. v., Beitrr. z. G. d. Stet- 
tiner Kriegs- u. Domän. kammer 1806—8 
(Balt. Stud. N. F. 21, 115—17). [2909 

Mauer, H., D. preuß. Domänen- 
verpfändgn. v. 1808 u. 18 in ihrer 
Einwirkg. auf d. Domänenverkäufe 
(Forschg. z. brandbg. u. preuß. G. 32, 
205— 19). [2910 


Sommerlad, Theo, D. alte u. d. 
neue Kontinentalsperre. Halle: Nie- 
meyer. 18 80 S. 1 M 


Rez.: Mitteil. aus d. hist. Lit. 47, 218— 
20 Koehne 12911 


Schmidt, Eb., Preußische Gefängnis-Re- 
form.versuche bis 1806 (Archiv f. Strafrecht 


u. Strafpruzeß 67, 351 — 71). (1x 


Kallbranner, J., Z. Neuo 3 
Österr. unter Maria Theresia. F. W. 
Grf. Haugwitz u. d. Reform v. 1749 


(Österr. Zt. f. G. I, 1165—26). [2913 


Herzfeld, M. v., Z. Orienthandels- 
politik Österreichs unter Maria The- 
resia i. d. Zeit v. 1740—1771. Wien: 
Hölder. '19. 130 S. 6,20 M, (Sep. aus: 
Archiv f. österr. G. 108). [2914 

Großmann, H., D. Anfänge u. geschichtl. 
Entwicklg. d. amtl. Statistik in Osterreich 
s. 19, 3658. Rez.: Mitteil. Inst. öst. G. forschg. 
88, 377 f. v. Irbik. (2915 

Raudnitz, I., Italienisch - französ. 
Bankozettelfälschgn. (Archiv f. österr. 
G. 108, 1, 69 - 214). [2916 

Rager, F., D. Wiener Kommer- 
zial-Leih- u. Wechselbank (1787—1830). 
Ein Beitr. z. G. d. österr. Aktienbank- 
wesens. Wien: Hölder. 18. VIII. 


130 S 
Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 15, 272—80 Silberschmidt. {2917 
Rofmaan, V., Eine österr. Baumwoller- 
satzfabrik z. Zeit der Kontinentalsperre 
(Mitteil. Inst. österr. G.forschg. 38, 450 67). 
[2918 
Loehr. A. v. „Österr. Münz- u. Geldwesen 
unter d. Regierg. Maria Theresias ‚Österr. 
Zt. f. G. 1, 101—15). (2919 
Kraft, J., D. Volkszäblg. v. 1754/55 in 
Tirol u. ihr Ergebn. im Gerichte Landeck 
(Forschg. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vorarlb. 
15, 17—87). 


a ſ — — — 


Zeitalter Friedr. d. Gr., der französ. Revolution u. Napoleons, 1740—1815. *96 


Wille, J., Dienstvorschrift f. d. Bruch- 
saler Hofmarschall 1775 (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 34, 385— 93). [2921 

Windelbaud, W., 
grafsch. Baden z. Zeit Karl 
19, 3652. Rez.: Lit. Zbl. 70, 49 
Hist. Zt. 119, 1058 Brinkmann; Vier sehr 
t Soz.- u. Wirtsch.-G. 15, 821—29 Coulin. 


Friedrichs. 8. 
496 f. Best: 


Lenel. P., Badens Rechtsverwalt . u. 
Rechtsverfassg. unter Markgraf Karl Friedr. 
1738 -1808. 13. s.’13, 4271. Rez.: Hist. Zt. 
120, 511-15 Andreas. [2923 

Plathner, F., Reformbestrebgn. in 
d. inner. Verwaltg. d. Königreichs 
Sachsen währ. d. Generalgouvernem. 
von 1813 u. 1814 (N. Archiv f. Sächs. 


G. u. Altert.kde. 40, 294—346). [2924 


Schuler, B., Verkehrsverhältn. u. 
Handel in d. Herzogttimern Jülich u. 
Berg z. Zt. d. Herzogs Karl Theod. 
v.d. Pfalz (Düsseld. Jahrb. 29, 1.2525 


Baedeker, P., Dortmund 1740—66. Aus- 
züge aus Ratsprotokollen (Forts.). Beitrr. 
z. G. Dortm. u. d. Grafsch. Mark 25, 511 


40). 

Molly, F., D. Reform d. Armen- 
wesens in Stadt u. Stift Osnabrück in 
d. Zeit d. französ. Herrschaft 1806— 
13. T. 1. Münst. Diss. 19. (T.2 
ersch. später.) [2927 


Prats, H., D. Kampf um d. Leibeigen- 
schaft in Livland. 14. Rez.: Mitteil. Hist. 
Lit. 46, 53 f. Girgensohn. [2928 


Toualllon, Chr., D. dte. Frauen- 
roman d. 18. Jhd. Wien: Braumüller. 
19. IX, 664 8. 30 2929 

Frensdorf, F., Gottsched in Göt- 
tingen (Zt. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
82, 173—226). [2930 

Drees, H,, Graf Christ. Friedr. zu Stol- 
a REN in seinen Verhältn. zu Gleim 
u. d. Halberst. Dichterkreis (Zt. d. Harz- 
ver. 52, 31—02). 2931 

Brüstle, W., Klopstock u. Schu- 
bart. Beziehgn. in Leben u. Dichten. 
Münch. Diss. 17. 104 8. 2932 

Schulze-Malzier 9 F., Wieland in 
Erfurt (1769—72). (Jahrbb. d. Akad. 
gemeinnütz. Wiss. in Erfurt. N. F. 
44/45.) [2933 

Stammier, W.. Aus dem Leben Joh. Ad. 
Schlegels (Hannov. G.bll. 21, 202— 24). [2934 

Hoffart, Elis., Herders „Gott“. 
(Bausteine z. G. d. dt. Lit. 16). Halle: 
Niemeyer. 18. XII, 96 S. 3,40 M. 


2935 

Gemmingen, 0. Frhr. v., Vico, 
Hamann u. Herder. Ein Studie z. G. 
d. Erneuerg. d. dt. Geisteslebens im 
18. Jhd. Münch. Diss. 18. IV, 51 S. 


[2936 


| 

| 

(2922 | 
E 

. 


D. Verwaltg. d. Mark- 


Oehlke, W., Lessing u. seine Zeit. 
2 Bde. Münch.: Beck. 19. XIV, 478 
u. VII, 603 S. 27 M. 2937 
Bartels, A., Lessing u. d. Juden. 
Eine Untersuchg. Dresden: Koch. 18. 


III, 880 S. 7,50 M. 12988 


Kuhn, Hugo, Bilder u. Skizzen 
aus d. Leben d. Großen Weimars. 2. 
veränd. Aufl. Weimar: A. Duncker. 
19. 1888. 8 M 2989 

Hartang, F., Neue Mitteil. aus Goethes 
amtl. Tätigkeit (Jahrb. d. Goethegesellsch. 
6, 252—82). — Urebber, A., Goethe u. sein 
Gut Ober-Roßla. (Ebd. 195— 242.) 40 

Goethes Briefwechsel mit Heinr. 
Meyer. Hrsg. v. M. Hecker. Bd. 1: 
1788—97. (Schrr. d. Goethegesellsch. 
32.) XXII, 458 8. 17. [2941 

Beik, K., Z. Entstehgs.-G. von 
Goethes Torquato Tasso. Lpz.: Schunke. 
18. IX, 1008. 3M. 2942 

Roethe, &., Goethes Campagne in 
Frankreich. Eine philol. Untersuchg. 
aus d. Weltkriege. Berl.: Weidmann. 
19. XI. 383 S. 16 M. 2943 

Schulz, Hans, Goethe u. le. 
Halle: Niemeyer. 18. 568. 2, 50 M. 

2944 


Schröder, Ed w., Goethes Beziehgn. 
zu Kassel u. zu hessischen Persönlich- 
keiten (Zt. d. Ver. f hess. G. u. Lan- 
deskde. 19. 21—36). 2945 

ꝑKlef mann, R., Leopold Friedr. 
Franz v. Dessau u. seine Beziehgn. 
zu Goethe (Jahrb. d. Goethegesellsch. 
5, 40 — 55). 2946 

Berger, K., Vom Weltbürgertum 
Z. Nationalgedanken. 12 Bilder aus 
Schillers Lebenskreis u. Wirkungsbe- 
reich. Münch.: Beck. 18. VII, 864 8. 
8,50 M. [2947 

Anemtiller, E.,Schilleru.d.Schwe- 
stern v. Lengefeld. Detmold: Meyer. 
20. 185 8. 4 M. 2948 


Korff, H. A., Voltaire im literar. Dtl. d. 
18. d. Ein Beitr. z. G. d. dt. Geistes von 
Gottsched bis Goethe. 17. Rez.: Lit. Zbl. 
19, 284 f. Kersten. 2949 

Briefwechsel, Aus d., d. Magus 
im Norden. Joh. G. Hamann an Fr. 
Kasp. Buchholtz 1784—88. Hrsg. v. 
L. Schmitz- Kallenberg. Münst.: 
Coppenrath. 17. 184 S. 5 M. 2950 


Briefe von u. an J. M. R. Lenz. 
Gesamm. u. hrsg. v. K. Freye u. W. 
Stammler. 2 Bde. Lpz.: Wolff. 18. 


XV, 331 u. 312 8. 18 M. 
Rez.: Lit. Ztbl. 18, 487 f. Knudsen. [2951 


+96 


Herold, F., Jean Paul als Oberfranke. 
Wunsiedel: Kohler. 19. 318. 1M [2952 
Klatt, F., Jean Paul u. d. Krieg (Preuß. 
Jahrbb. 171, 144—164). 2958 
Timpel, M.. Graf Gotter u. Schloß Mols- 
dorf (Mitteil. Ver. G. u. Altert.kde. Erfurt 
89, 128—156). (2954 
Rrlefe an Elisa v. d. Recke. Aus d. 
Origin. in d. Mus.bibl. in Mitau, hrsg. v. 
O. Clemen (Kurland in à. Vergangh. u. 
Gegenw. 3). Berl.-Steglitz: Wurtz. '18. 80 S. 
1.50 M. — Clemes, O., Briefe von Elisa v. 
d. Recke aus Mitau u. Riga. (N. Archiv f. 
Sächs. G. u. Altert.kde. 40, 8347—68). [2955 
Hellinghaus, O., Friedr. Leop. 
Grafen zu Stollberg erste Gattin Agnes 
eb. v. Witzleben. Ein Lebenbild aus 

. Zeit d. Empfindsamkeit (2. Vereins- 
schr. d. Görresges. 19) Köln: Bachem 
in Komm. 121 S. 2,50 M. [2956 
Deetjen, Iffland u. Weimar (Hannov.G.bll. 

21, 482—147). 12957 
Briefe Lavaters an seine Bremer 
Freunde 1798. Zür.: Rascher. 18. 
156 S. 3 M. 2958 
Gots., E., Unser Urteil üb. Georg Forster 


. d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. 
essen. N. F. 6, 134 — 44). pa 
Greiner, W., Ein Roman Herzog Emil 


Leop. Augusts von Sachsen-Gotha u. Alten- 
burg (Mitteil. d. Ver. f. Goth. G. u. Altert.- 
forsehg. 19, 1—16). l (2960 

wüuther, C., Heinr. Zschob kes 
Jugend- u. Bildungsjahre (bis 1798). 
Aarau: Sauerländer. 18. V, 280 S. 
7 M. 2961 


Huch, Ric., D. Romantik. 2 Bde. 
8. u. 9. bzw. 6. u. 7. Aufl. Lpz.: Haessel. 
20. VII, 391 u. V, 369 S. 22 M. [2962 


Schmitt-Dorotic, C., Politische 
Romantik. Münch.: Duncker & Hum- 
blot. 19. VI. 162 S. 5 M. 2968 

Elkuß, S8. Z. Beurteilg. d. Ro- 
mantik u. z. Kritik ihrer Erforschg. 
Münch. Diss. 18. 118 S. (Auch: Hist. 
Bibl. Nr. 39). 


Rez.: Dte. Lit.-Ztg. °19, 501—4, 530— 32 
Joachimi-Dege. Entgegn. vV. Schultz & 
Jonchimi-Dege ebd. Nr. 19. 12964 


Kad auer. 8., Gottfr. Aug. Bürgers Ein- 
fluß auf Aug. Wilh. Schlegel. Kiel. Diss. 
19. 118 8. 2965 

Brandt, Otto, Aug. Wilh. Schlegel. 
D. Romantiker u. d. Politik. Stuttg.: 
Dte. Verlagsanst. 19. VIII, 258 8. 
9,60 M. Subskr.-Pr. 8,40 M. [2966 


Finke, Heinr., U b. Friedr. Schlegel. 
(Universit. Freiburg i. Br. Reden bei 
d. öffentl. Feier d. Übergabe d. Pro- 
rektorats 18. S. 25-108). — Ders., 
Ub. Friedr. u. Dorothea Schlegel. (2. 
Vereinsschr. d. Görresges. 18.) Köln: 
Bachem. 119 8 


Rez.: Lit. Handweiser 19, 154 —58 Flas- 
kamp. [2967 


Baselland (Basler Jahrb. 19, 68—90). 


Leipzig. Hr 


Bibliographie Nr. 2952 3015. 


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Körner, J., Friedr. Schlegels kath. 
Glaubensbekenntnis. (Hochland 15, 1, 849— 


56.) (296 3 
Körner, Jos., Aus Friedr. Schlegels 
Brieftasche. Ungedruckte Briefe. (Dte. 
Rundschau 174, 377—88 ; 175, 104 —27.) 
en 

Bab, J., Preußen u. d. dte. Geist. 
TET v. Kleist.) Konstanz: Reuß & 
tta. 18. 68 S. 70 Pf. 2971 
Wächter, K., Kleists Michael Kohl- 
haas, ein Beitr. zu seiner Entstehgs.-G. 
Weimar: Duncker. 18. VIII, 92 8. 
5 M. (Forschg. z. neuer. Lit.-G. 52.) 
[2972 


Jolles, A., Von Schiller z. Gemein- 
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19. XII, 136 S. 440 M. [2973 


Michael, Fr., D. Anfänge d. Thea- 
terkritik in Dtl. Lpz. Diss. '18, 110 S. 
[2974 


Jang, E., Basels Komödienwesen im 
18. Jhd. Basler Jahrb. 19, 177—348.) [2975 


Houben, H. H., Kaiser Josephs II Zen- 
surreform (Zt. f. Bücherfreunde. N. E. 10, 
83—93). 2976 

Weber, Karl, D. Anfänge d. Presse in 
[2977 

Briefen, Aus d., der Göschensammlg. 
d. Börsenver. d. dt. Buchhändler zu 
v. J. Goldfriedrich. 
(Gesellsch. d. Freunde d. Dt. Bücherei. 
Jahresgabe f. 1918.) 72 8. [2978 

Badt, B., Graf Gustav v. Schlab- 
rendorff, d. dte. Einsiedler in Paris 
(Zt. f. Bücherfreunde. N. F. 9, 211— 
26). 2979 


Brill, k.. Zacharias Zahn u. sein Kreis 
(Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. 84, 121—29). 
* [2980 


Eberlein, K., D. dte. Literär-G. 
d. Kunst im 18. J hd. Ein Beitr. z. G. 
d. Kunstwissensch. Berl. Diss. 19. 
79 S. - [2981 

Thiersch, H., Winckelmann u. seine 
Bildnisse. Münch.: Beck. 18. IV, 59 8. 
3,50 M. 2982 

Ermisch, H., Winckelmann u. 
Sachsen. (N. Archiv f. Sächs. G. u. 
Altert. kde. 39, 52—83.) 2983 

Zimmermann, M. G., Winckel- 
mann, d. Klassizismus u. d. märkische 
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29 S. 6 S. Abb. IM. 2984 


Koller, L., Prandtauer u. seine Schule 
(Mitteil. d. K. K. Zentralkommiss. f. Denk- 
malpflege 16, 57—76). [2985 


Neueste Zeit 


1815—1917. 


*103 
Von e. Parii ler. Lpz.: Köhler. Bab, J.. Die dte. Kriegsiyrik 1914 — 18, 
5 246 S. 20 . [3167 E. krit. Ibliographie. Stettin? Norddt. Ver- 
lag. 20. 1808. 12 J. 18182 
„ Freytsg-Lorin hoven, Frhr. Yo | 
Sein Leben val raf v. Schlieffen. enn 
Sein Leben u. d. exwertg. sein. geis. v. Bethmann- Hollwe Th., Be- 
tigen Erbes im Weltkriege. Lpz.: His. trachtgen. zum Weltkriege. Teil 1: 
ei toria- Verlag. 20. 160 S. 20 M. [3168 Vor dem Kriege. Berl.: Hobbing. 19. 
a 8 un, 55 vo. d. Inf., “er dte. XI, 197 S. 18 M. [3183 
5 eneralstab in Vor ereitg. u. Durch. ä : 
brg. d. Weltkrieges, Berl.; Min N 
1 20. VI, 234 S. 15 M. 1169 Thimm e. Stuttg.: Dte Verl sanst. 
N z 1 8 antun; des großen LXII, 274 8. 19. 12 : 813184 
5 rieges. Unter itwirkg. vs. 1 9 me 
; nrag. ie m 5 7 arte. Berl.: M 19 75 i Bde. Berl Uli: an 2 8 
. 20. 489 S. 34 M. 3170 ` 5 13185 
: ; wirke ga ie im Weltkrieg e „ Erxzberger, M., Erlebnisse im Welt- 
Gen.-Leutn. M. Schwarte. Berl.: Mitt. VII. 86 8.25 128 e 
>, ler. 20. X, 610 8. 141 Abb. 33 M. i j i 
zr [8171 = 
8 Behncke, P. Vizeadmir., Unsere 
z Marine im Weltkriege u. ihr Zusam. Lpz.: menburg,y., u dos Sen 
8 3 F. bruch. Berl.: Curtius. 19. 72 8. 5 ee [3187 
. 3172 N 1 = 
Nicolai, w., Nachrichtendienst, TA vabik wU i 1 Hier | 
a Presse u. Volksstimm ‚im Weltkriege. 19. VIII. 650 S. 30 3 a N 
ee Berl.: Mittler. 20. VI I, 226 S. TN Rez.: Preus Jahrbb 17g. 85. 10 Delbrück, 
E 3188 
i Möhssm, K., Wie wir belogen 19 5 Delbrück, H.. Ludendorff, Tirpitz 1 
= D. aintl. Irreführg. d. dt. Volkes, Münch.: kenhayn. Verb. u. erw, S.-A. aus den Preuß, 
5 „angen. 18. 189 8. k M. 13174 Jahrhß. Berl.: Curtius. 20. 78 C. 6M. 13189 
— Doegen, W., Kriegsgefangene Völ- . Ziekerseb. J., Ludendorffs Kriegserin— 
1 ` ker. Bd. 1. e Kriegsgefangenen herzen. E. Vortrag. (Hist. Zt. 121. 441—65.) 
et Haltg. u. Schicksal in Der „„ e nik von ul, 
> amtl. Auftr. d. Reichswehrminist, Mit S ECTE UDREA fag, 15190 
N. 10 Abb. 5 5 5 i ' „Marsch: Aur Steuer ı "ahr- 
ab 10 = Ss Taf. Berl.: y Net Romen Zur Stener d. Manr 
—5 ? a N i a l Kriegserimergen, Amtl. Urk. d. französ, 
a iber 4 Pnagel, 0. v., Die Wahrheit ' Kroun Beri fte Vorwort von R. 
= über d. dt. riegs verbrechen. Berl. ee. eri: Helmrich. 19. 80 S. 3 M. 
| Staatspolit. Verlag 20. x 70 Sp. a 
P 27 M. po = 0 X, 4 18126 recleng it E., Ten. d. obersten 
Za Delbrück , H., Krieg u. Politik. Heeres eitg. üb. ihre ätigkeit 1916/18, 
2. T.: 1916 — 17. 3. T.;: 1918. Berl.: erl.: Mittler. 20. VII, 718 8. 77 M. 
i Stilke. 18. XV, 380 u. X VI 269 S. 13192 
* 16 u. 18 M. ’ Baat, général, Ludendortf, Lausanne: 
3 Fried, A. H., Mein Kriegs-Tage- Payot. 20. "EN. 18 M. 13193 
a buch. Bd. 2. D. 2te riegsjahr. (Eu- Falkenbayn, E. „ D. oberste 
8 ropäische Bücherei.) Zürich: Rascher Heeresleitg. 1914—16 in ihren wich- 
19. 384 S, 3178 tigsten Entschließgn. Mit 12 Karten. 
aR . „Gothein, G., Warum verloren wir den Berl.; Mittler, 20. VIII, 252 S. 15 M. 
b Krieg? 2. völlig umgearb, Aufl. Stuttg.: [8194 
7 Dte, Verlagsanst. 20. 239 S. 16 M. 13179 Tirpitz 4 y Erinnergn Lp 
i R ; 01 rs : . e sn da EDER S 9 . 29 . Z. 
„ mnn gaan e Fier vont Il, 5265. 20 M. 
5 schriften des Tag Nr. 2. Berl.: Scherl. 10. b, z,: Preuß. nh. 178, 30925 W 
75 70 8. 2 J. [8180 brick: Forsch. 4. brandbg. u. preu. G. 33. 
£ Drahn, E. u. Leonhard » S.s Un- ' 98-83 Granier. [3195 
er terirdische Lit. im revolutionär. Dil. ‚Pohl, Hugo v., Admir., Aus Auf- 
währ.d. Weltkrieges, Ber} Fichtenau. zeichngn. u. Briefen währ. d. Kriegs- 
| 2008. 1 M. [3181 zeit. Berl.. Siegismund. 20. 1508. 
M. [3196 


*104 

Scheer, Admiral, Dtls. Hochsee- 
fotte im Weltkriege. Persönl. Er- 
innergn. Berl.: Scherl. 20. 524 8. 
30 M. [3197 

Liman v. Sanders, Fünf Jahre 
Türkei. Berl.: Scherl. 20. 408 S. 
40 M [3198 


v. Stein, Erlebnisse u. Betrachtgn. 


aus d. Zeit d. Weltkrieges. Lpz.: 
Köhler. 19. 196 8. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 149—51. 


Bernstorff, Gf. Joh. Heinr., Dtl. 
u. Amerika. Erinnergn. aus d. 5jähr. 
Kriege. Berl.: Ullstein. 20. XII, 
414 8. 20 M. 3200 


Ray -d, K., Verschwörer? D. ersten 
17 Kriegsmonate in d. Verein. Staaten v. 
Nord-Amerika. Erinnergn. 
20. 128 8. 6 M. 13201 


[Gerard, J. W.]. „Meine 4 Jahre 
in Dtl.“ v. James W. Gerard, Bot- 
schafter d. Verein. Staaten. Berl.: 
Verlag Neues Vaterland. 19. 395 8. 
25 M. [3202 


Schnee, H., Dt.- Ostafrika im Welt- 
kriege. Lpz.: Quelle & Meyer. ’19. 
XII, 439 S. 49 Taf. 24,20 M. [3203 


Lettow- Vorbeck, v., Gen.- Maj., 
Meine Erinnergn. aus Ostafrika. Lpz.: 
Koehler. 20. XV, 302 S. 21 Taf. etc. 
28,50 M. [3204 


13199 


Berl.: Scherl. 


Deppe. I.., Mit Lettow-Vorbeck durch 


Berl.: Scherl. 19. 507 S. 16 M. 
1320 

Aralue, V.. Vier Jahre Weltkrieg in 
Dt.-Ostafrika. Hannov.: Jane cke. 19, VIII. 


324 8. 20 M. [3206 


Afrika. 


Morgen, C. v., Wen.-Leutn., Meiner 
Truppen Heldenkämpfe. Aufzeichngn. Berl.: 
Mittler. 20. VIII. 182 8. 7,20 M. 13207 


Moser, O. v., Feldzugsaufzeichngn. als 
Brigade-. Divisionskommandeur u. als 
kommandierender General 1914 — 18. Stuttg.: 
Besler. 20. XII, 368. 12 M. 13208 


Goßler, C v., Eriunergn. an d. großen 
Krieg, d. VI. Keservecorps gewidm. Bresl.: 
Korn. 19. 155 S. 8,50 1. [3209 

Behr, H. v., Bei d. 5. Reserve-Division 
in Weltkriege. Tugebuch-Aufzeichngn. Berl.: 
Mittler. 19. V, 204 S. 6 M. 


Cramon, A. v., Unser österr. - un- 
gar. Bundesgenosse im Weltkriege. 
Erinnergn. aus meiner 4jähr. Tätigk. 
als bevollm. dt. General beim k. u. k. 
Armeeoberkommando. Berl.: Mittler. 
20. VII, 205 S. 16 M. [3211 


Czernin, Ottok., Im Weltkriege. 
Berl.: Ullstein. 19. XI, 428 S. [3212 


[3210 


Bibliographie Nr. 3197—8257. 


Nowak, K. F., D. W zZ. Kata- 
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10 M. [8213 
Andrassy, Gf. Julius, Diplomatie 
u. Weltkrieg. Berl.: Ullstein. 20. 
VIII, 349 S. 20 M. [3214 
Cserain- Morzin,. Gf. Rad., kriegsein- 
drücke u. Erinnergn. e. freiwill. Veteranen. 
Wien: Gerold. 20. XIII, 613 S. 43 M. [3215 


Krasß, Alfr., D. Ursachen unserer Nie- 
derlage. Krinnergn. u. Urteile aus d. Welt- 
kriege. Münch.: Lehmann. 20. 326 8. ee 

Windischgrätz, Prinz L., Vom 
roten z. schwarzen Prinzen. Mein 
Kampf gegen das k. u. k. System. 
Berl.: Ullstein. 20. XV, 459 S. 20 M. 

. l [3217 
„ Auffenberg-Komarow, Min. a. D., 
Österr.- Ungarns Teilnahme am Welt- 
kriege. Berl.: Ullstein. 20. 393 8. 
18 M. 3218 


Uhle, P., Chemnitz im Weltkriege. Im 
Auftrage d. Rats dargest. Chemnitz : Weller. 
19. 645 8. 25 M. 13219 

Quentie, E. u. Reyländer, C., Tilsit 
191419. D. Schicksale d. Hauptstadt Preuß.- 
Litauens. Tilsit: Reyländer. 19. 204 S. 10 M. 

{3220 

Asfseb, O. Frhr. v., Kriegs-Chronik von 
Kochel. Dießen: Huber. 20. VII, 168 u. 
144S. 36 M. 18221 

Ham et, d. F., Kriegschronik d. Stadt- 
gemeinde Ebingen. Stuttg.: Steinkopf. 19. 
304 S. 12 M. {3222 

Briefe e. Heidelberger Burschenschaft 


1914—18. Zu Ehren student. dt. Gesinux. 
hrsg. v. K. Heycek. Lahr: Schauenburg. 
19. 216 S. 12 M. 13278 


Urkunden d. dt. Generalstabs üb. d. 
militärpolit. Lage vor d. Kriege. Hat d. 
dt. Generalstab zum Kriege getrieben? 
Berl.: Mittler. 19. 17 S. 1,50 M. — Ledon- 
dorf, E, Französ. Fülschg. meiner Denkschr. 
v. 1912 üb. d. drohend. Krieg. E. Beitr. z. 
«Schuld am Kriege. Berl.: 19. 
21 8. 1 M 13224 


Dokumente, D. dt., z. Kriegsaus- 
bruacb. Vollst. Sammlg. d. v. Kautsky 
zus.gest. amtl. Aktenstücke, hrsg. v. 
Grf. M. Montgelas u. W. Schücking. 
4 Hefte. Charlottenbg.: Dte. Verlags- 
ges. 19. 268, 198, 188, 221 8. 

Rez.: Hist. Zt. 122, 1330—88 Ritter. 13225 

Weißbuch, D. dte., üb. d. Schuld 
am Kriege mit d. Denkschr. d. dt. 
Viererkomm. z. Schuldber. d. alliiert. 
u. assoz. Mächte. (Materialien betr. 
d. Friedensverhälgn. Im Auftr. d. 
Ausw. Amts. Tl. 6.) Charlottenbg.: 
Dte. Verlagsges. 19. VII, 208 S. 3 M. 

{3226 

Republik Österreich. Staatsamt 

f. Auswärtiges. Diplomat. Akten- 


Mittler. 


V, 299 8. 


Neueste Zeit 1815—1918. *105 


stücke z. Vor-G. d. Krieges. Ergänz, gar. 
u. Nachtrr. z. österr. Rotbuche. Wien: u. d. Entstehg. d. Weltkrieges. Auf 


Staatsdruckerei. 19. [8227 Grund aktenmäß, Forschg. dargest. 
Groß, R., D. Wiener Kabinett u. Wien: Seidel. 19. 64 8. ë M. 

d. Entstehg. d. Weltkriegs. Wien: | Rez.: Hist. Zt. 122, 321 f. M. Ritter. [3243 

Seidel. ‘19. — Rez.: Hist. Zt. 122, 

130 - 36 Ritter. | [8228 Schwertfeger, B, D. geistige 


i Kreiogiübi ung, D. dte. u. d. Völkerrecht. ; Kampf um d. Verletzg. d. belg. Neu- 


25 1526 191 S. 7 3244 
Schwertfeger, B., Belg. Landes- 
1 Verteidigg. u. Bürgerwacht (garde ci- 


. an 1% vi 14. In amtl. Auftr. bearb. 
Kautsky, K. Wie d. Weltkrieg rique) 1914. 
entstand. Dargest. nach d. Akten-. Berl.: Hobbing. 20. 312 S. 6 M. [3245 


material d. dt. Auswärt. Amts. Berl. — 


Cassirer. 19. 182 8. 6 M. 13230 Baumgarten-Crusius, D. Marne- 
Kautskr, K., Delbrück u. Wilhelm II. schlacht 1914 inbes. auf q. Front d. 
E. Nachwort zu meinem Kriegsbuch. Berl.! 3. dt. Armee. 5. Aufl. 19. Lpz.: 


Verlag Neues Vaterland. 20. 55 S. 5 M. [3231 Lippold 192 8 5 M [3246 
Montzalss Grf. M, Glossen z. Kautsky- a 

Buch. Charlottenbg. 5 Dte. Verlagsges. 20. Francois, H. Ves Marneschlacht u. 

4˙% . 2,50 M. i 13232 Tannenberg. Betrachtgn. z. dt. Krieg 


Helmolt, H. v., Kautskx d. Historiker. führg. d ersten 6 Kriegswochen. Berl.: 
D. Grünbuch Kar! Kuutskys „Wie d. Welt- Scherl. 20. 296 8. 60 M. [3247 
krieg entstand“ im Lichte d. Kuutsky-Akten, . 

E. krit, Untersuchg. (harlottenbg.: Dte. v. Bülow, Gen. feldmarsch., Mein 


Verlagsges. f. Politik u. G, 20. 119 C. 12 M. Bericht 2. Marneschlacht. Berl.: Scherl. 
5 M. 


14238 

| Sauerbeck, E., D. Nehuldfrage vom 19. 868 ; [3248 
` taudpunkt Schweizers. Bern: Semminger, Hausen, des Generalobersten Frhr. 
40. 109 S. 8 M. latoa. v., Erinnergn. an d. Marnefeldzug 1914. 
iedee ditada Mie ane i dea 
Wegener, G., D. Keograph. Ursachen d. 246 8. 9 arten. 20 x [3249 
Weltkrieges. E. Beitr. z, Schuldfrage. Kluck, 4. V., Gen. - Oberst, D. 
Berl.: Siegismund. 20. 144 S. 5,40 fl. [3236 Marsch auf Paris u. d. Marneschlacht 


Ritter, Mor., Dtl. u. d. Ausbruch eA Berl.: Mittler. 20. VI, 167S 
16 


d. Weltkrieges (Hist. Zt. 121, 23—92). [8250 
3237 Tappen, Bis z, Marne 1914. Beitrr. 
Wolff, Rich., D. dt. Regierg. u.d. Kriegs- z. Beurteilg. - Kriegführg. b. z. Ab- 


2 usbruch. E. Darstellg. auf Grund d. amtl. 
Vorkriegsakten, Berl.: Hobbing., 120 8. 
19. 4 M. 


schluß d. Marneschlacht. Oldenbg.: 
Stalling. 20. 32 S. 9,80 M. 13251 


` 75 Missrolli-Fitrgeraia, General, D. An- 
Sauer beck, E., D Kriegsausbruch. fang v. Ende. Österr.-Ungarns Niederbruch 

. Darstelle. v. neutraler Seite an 1914. Wien: Waldheim. 0. 122 S. 4,50 M. 
Hand d. Aktenmater. Stuttg.: Dte. [8252 


Schaltheß? euron G.kalender. N. 
Verlagsanst, 19. XVI, 7428 1% Jg.: 1916. Hrsg. v. E. Neil 


K. Hönn. 2 Hälften. Munch. Beck. 
Hoeniger, R. Rußlands Vorbe- a 
reitg. z, Welikriege. Auf Grund un- 19. LVII, 1454 S. 60 M. [3258 


— 
So 
2 
& 


, ; Se Russe, Aus d. belagerten Feste Boyen. 
veröff. russ. Urkde a. Berl.: Mittler. Feldzugsbriefe d. Kommandanten. Berl.; 
19. IV, 139 8. 6 M. 18240 Siegismund. 12. 15 S. 5 M. u. 15% 3234 


Pourtales, Gf., Am Scheidewege „ Spaban, M., D. pästl. Friedensvermitt ; 
zwischen Krieg u. rieden. Meine 153 K. chrr, d. „Tag“ v.) Berl.: a i 
letzten Verhdign. in Petersburg Ende Schönowsky - Sohänwios, u. u. Ange- 

m 


Juli 1914. Charlottenbg.: Dte. Ver- Fetter, ., Luck. D. russ. Durchbruch 
’ Juni 1916. Aus d. G. d. bestand. k. u. k. 
lagsges. 19. 94 8. 3 [3241 | Schützenregim. er g % Wien: p 
Jagow, G. v., Ursachen u. Aus- müller. 19. XX, 862 8. 1 , l 
. j Ihaf, G., Hist.-polit, Jah sübers. f. 
brach d, Weltkrieges. Berl.. Hobbing. 1918. Stutz iat.-polit es 5,60 M. 


19. III, 195 S. 6M [3242 l 181257 


*106 


Hertling, K., Gf. v., E. Jahr in 
d. Reichskanzlei. Erınnerzn. an d. 
Kanzlerschaft meines Vaters. Freib.: 
Herder. 19. VII, 192 S. 12 M. [8258 


Irrtam, D., d. Marschalls Foch, Gründe 
d. dt. Kapitulation vom 11. 11. 1913. Nach 
amtl. Urkden. d. franz. großen Generalstabs. 
Mit Vor- u. Nachwort von B. Schwertfeger. 
(D. Gegenseite. Heft 1.) Berl.: Hobbing. 
19. en, 3 M. u , [3209 

Wieser, F., Osterreichs Ende. 
(Männer u. Völker 23.) Berl.: Ullstein. 


19. 318 8. 3 M. 


Vor- Gesch. des Waffenstillstands. 
Amtl. Urkunden hrsg. im Auftrage d. 
Reichsminist. v. d. Reichskanzlei. Berl.: 
Hobbing. 19. 1298. 10 M. [3261 


Ludendorff, E., Das Friedens- u. 
Waffenstiilstandsangebot.— Ders., Das 
Scheitern der neutralen Friedensver- 
mittlung Aug. Sept. 1918.— Ders., Das 
Verschieben d. Verantwortlichkeit (Ent- 
gegn. auf d. amtl. Weißbuch: Vor-G. 
d. Waffenstillst., Heft 1, 2. 3). Berl.: 
Mittler. 19. 80, 56, 135 8. 2,50, 2. 
3 80 M. 

Bley, F., Am Grabe d. dt. Volkes. 
Zur Vor- G. d. Revolution. Berl.: Scherl. 
19. 316 S. 8 M. 


| 
h 
| 
! 


Bibliographie Nr. 3258—3320. 


c) Innere Verhältnisse. 


Meisner, H. O., Lehre v. monarch. Prinzip. 
8. 14. 2186. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 400 f. 
v. Voltelini. 13271 


Fleiner, R., Einflüsse von Staats- 


theorien d. Aufklärungs- u. Revol. zeit 
in d. Schweiz, in ihrer Entwicklg. u. 


13260 


t. 119, 62—84). 


6. 80, 31765, 32, 109—80.) 
13262 


13263 


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3268 


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halle. 4. Reihe. Nr. 17.) Lpz.: Haase. 18. 
93 S. 1.50 M. 13292 

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Piloty, R., 100 Jahre baver. Verfass.- 
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30 8. 2 [3296 

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[3288 


„ 


| 


*107 


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Voigtländer. 17. VIII. 64 8. 2,20 M. 

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G. H. Pertz (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
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in. Zu hen: Thieme. 19. [3358 19. XVI, 410 S. 15 M. [8378 


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(Preußen u. Dti, im 19. u. 70. Jhd. 2651—79), polit. Blätt, 163, 1293—57 208—14, 3U6—14.) [3374 


Meinecke, Fr., Alfr. Dove — Max Leh- 
mann — Louis Erhardt — Theod. Ludwig 
(Preußen u. Dtl. im 19. u. 20. Jhd. 402— 61). 


[3,75 
Seeliger, d., Karl Lam Precht (Hist. 
Vierteljschr. 19, 133 — 144), — Lam- 
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Perthes. 18. VIII, 98 8. 3 M. 
: —Kötzschke,R.u Tille,A.,K. Lamp: 
| h 069. Rez.: Mitt. Hist. 


an Frau v. Quast. Hrsg. v. N. Bon- 
wetsch. (Nachr. Ges. d. Wiss. Götti ugen. 
’18. Philos.-hist. Kl. 3, 347 —77). [3360 

Heider, J., Antonin 
česká politika y letech 1848—50. 
14. 235 8. 


e —— 


F 
Ne 
SE” 
ER p 


Wohlwill, 4. s Beitrr.zu ein. Lebens- 
@. Chr. Fr. Sum (Zt. d. Ver. f. hamb. Lit. 46, 46 — 49 Bleich 3376 


G 22, 21—12 ) 18362 f 
Í f Stein r,E,v, M. Roediger N. Archiv 
Meyer, Irma, Dahlmann als His. 4, 15956) 2 Mötefindt, H., ( le 
e 


g 
2 
2 
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je +] 
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— 
D 
2 


„Gust 8 
toriker d. franz. Revolut. Greifsw. Dis- zu sein. 60. Geburtstage (Dte. G. bli. 19, 8 — 
7 39). — Wort €., Th. artwig (Zt. d. Ver. f. 
sert. 18, 64 S. [8368 ! hess. G. 19, 1-3). i [3377 


Kinter u. Bretbolr D. Korres ondenz P. R i 
a Sgor Wolnys (Et. d'at. Pon. G6. Mahr. wake. ade Alb. Hauck iss., phil" 
n. Schles. 22, 74—96.) [3304 ist. Nel. Bd. 70. Heft :). — Böhmer, fl., u. 
Österreich u. Preußen-Dti. Briefe | 10 ep Bauck (N. sächs. „irchenbl. 3, 
: T Decke, G., G. awerau (96. Jahres er. 
v. Onno Klopp an Fr. v. Hurter 1858 4 Schles. Ges. f' vateri Kultur. 18, 81—34). 

—#1. Hrsg. v. E. Scherer. (Schwei- 

: 8 37 fl. Watke, K. Otto Meinardus. E. Lebens- 
ASK = an 95 on Bu 112368 ‚ bild RE Ver. f. G. Schles. 53, 1— 28). — Loewe, 
m ? „„ Jak. rekhar ’ V., O. Meinardus (9>. Jahresber. d. Schles. 
Dtl. u. d. Schweiz (Brücken I.) Gotha: Gesellsch. f. vaterl. Kultur 53-55), _ Loone, 
Perthes. 19. VII, 83 S. 8 Mk. [3366 v., Jos. Jungnitz (Dte. G. bll. 19, 46 f.). [3379 
Grohne, E. Jak.BurckhardtsWelt. | kes, berg, Dürrwächter (15. Ber. Hist. 
; = rs i Ver. Bamberg, 1—6 :). — keißenderger, F., 
bild. E. philos. Studie. (Dte. Rund- Fr. Ilwof (Zt. Hist Ver. f. Steiermark 17, 857 
schau 178, 79— 93.) — Neumann, C., Ts). 7 Aller, K. A., Zur Erinnerg. A K. 
anken über Jak. Bure Mar berl, K Mayr (Jahrb. d. bayr. Akad. d. 


Wissensch. 18). — f 
N. Archiv 41, 760—6?), — Nestler, H., Hugo 


f 44—6 | raf v. Walderdorff, d. G.schreiber Regens- 
Österr. Zt. f. G. l, 2 8). [3367 i burgs (Vhdlg. Hist. Ver. Oberpfalz u. Re- 
| 
ö 


4 — — 


Ta 
2 
& 


Erben, w., Sybels Beziehgen. zu Österr. Kensb. 68, 1— 0). 
(Österr. Zt. f G. 1, 598—609). (3368 

Friedjung H., A. v. Arneth (Histor. Auf- 
sätze 198—209), — Ant. Springer als Österr. l 
Historiker (Ebd. 210223). — J. A. Frhr. v. | (Korr.bl. d. Ges.-Ver. > 2 ae oTi 
Helfert (Ebd. 224 — 38). — 4. v. Peez (Ebd. aul Simson (Hans. Gesch. blIl. 23, 8*— 12°), _ 
38698), — M. v. Angeli (Ebd. 4814—42 _ | Warschauer, A., K. Schottmüller (Korr. bl. 
Winter, G , Zu Alfr v. Ameths 100. (Geburts-. d. Ges.-Ver. 67, 220). [8381 
tage. (Osterr. Rundschau 60, 23—30). [3369 | 


ente, A., 
Fortschr. d. klass. Altert. wissensch. Jg. 45. 


Fischer, Max, Heinr. v, Treitschkes | 
Lebenswerk (Hochland 16, 2, 239—49, _ Tämpel. H., 


7 
40 reits 0 100. — Hepner, F., Heinr 17. 758. M. —Friedensbarg, 
: ; (Korr. bl. d. Ges.-Ver. 67, 258 — 62). — Hede- 
x Treitschke. Das Werden d. Kämpfers Mann-Heeanen, Y., Prof. Fr Bertheau u. Sein 


u Histoikers. Berl.: Heymann. 18. Preetzer Werk (Zt. d. Ges. f. schlesw.- holst. 
0—43). 


61S. 2M _ Meinecke, Pr., Heinr. 6.49 4 43) [3 82 


v. Treitschke. (Preußen u. Dtl. im 18. i 15 0 or alt Stölzel dental. In d. Mit- 
Sliederd.Ver. f. ess. G. u. Ldes e. JB.’18/19, 
u. 20. Jhd. 380— 401). [3370 | 1 18 mira, K. r., Rud. Sohm 10 


18). A 
d. pr Akad. d. Wissensch. 18). — ehme, 
P., W. v. Brünneck (Zt. d. Jaxigny-Stiftg. f. 
Rechts-G. G. A. 34, V- XXIV.) — Sebuſtse, 
A., Rich. Schröder (Hist. Zt. 119 181— 84.) _ 
Heymana, E., Karl Lehmann (N. Archiv 41, 


Katach, Hildeg., Heinr. v Treitsch- 
ke u. d. Entwicklg. der preuß.-dt. Frage 
von 1860—66. (Hist. Bibliothek, 40.) 
Münch. u. Berl. Oldenbourg. 19. XVI, 


—— — 


618. (Teildr. als Mün hn. Diss. 19. 78660 [3383 
XII 18) ma Di 78571 ' Paal, g., Herm. Kalbfuß (Quartalbl. d. 
7 ; Hist. Ver. f. d. Großhzgt. Hessen N. F. 6, 235 
Treitschke, H. y, Briefe. Bd.8. T 1. : — 40). — bers. zrnst Vogt (Ebda. 6 305—190) 


8. 19. 4266. Rez.: Forsch. z. brandhg. u. preuß. i Röllenderr, W., F. Rosenfeld (G. bll. f. Stadt 
tr. 4. 4161—63 reyhaus, 13872 u. Land Magdeh. 51 52. 283 — 86. — Schelize, 


110 


A., Joh. Lahusen (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 
33 kora — Bouwetsch. G., Ed. Wilh. Mayer 
(Mitteil. Hist. Lit. 44. Anh.). — Andreas, W., 
P. Lenel (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 34, 51620). 


[3384 

Hintze, O., Gustav Schmoller. E. 
Gedenkblatt. (Forsch. z. brandenbg. u. 
preuß. G. 81, 8375—99.) — Marcks, E., 
Gust. v. Schmoller (Jahrb d. bayr. Akad. 
d. Wissensch. 18). — Spiethoff, A., G. 
v. Schmoller (Schmollers Jahrb. Jg. 435 

338 


Sehumscher, H., Adolf Wagner. E. Ge- 
dächtnisrede (Schmollers Jahrb. f. Gesetz- 
geb. etc. 42, 31— 46). [3386 

Bippen, W. v., Ad. Wohlwill (Zt. 
d. Ver. f. hamburg. G. 22, 1—20). — 
Sauer, A., Ad. Wohlwill (Euphorion 
22, 263—67). [3387 

.G.- 


Nenbauer, E., D. l A 
an 


Ver. 1866—1915 (G.bll. Stadt u. 
Magdeb. 51/52. 1—46). [3388 
Tschirch, 0., 50 Jahre d. histor. 
Ver. zn Brandenburg (KOE d Hist. 
Ver. Brandenbg. a. H. 18. 251 — 7“). 
[3389 
Wolfart, 50 Jahre d. Ver. f. d. G. 
d.Bodensees u.sein.Umgebgen. (Schrift. 
Ver. G. d. Bodensees u. d. Umgeb. 47, 
3—15). [3390 


Meinecke, Fr., D. dte. G.wissen- 
schaft u.d. modernen Bedürfnisse (Preu- 
Ben u. Dtl. im 19. u. 20. Jhd. 462— 74). 


; (3391 
Troeltsch, E., Uber den Begriff 
einer histor. Dialektik. Windelband- 


Rickert u. Hegel (Hist. Zt. 119, 373 — 
426). j 3392 

Troeltsch, E., Uber den Begriff 
einer bistor. Dialektik. 8. Der Marxis- 
mus (Hist. Zt. 120, 393—451). [8393 


Schollenberger, H., Grundriß z. 
G.d.dt.-schweizer. Dichtg. I. Bd.: 1789 
—1830. Bern: Francke. 19. III, 191 
S. 9 fr. (Sep. aus: Grundriß z. G. d. dt. 
Dichtg. v. K. Goedeke. 2. Aufl.) [3394 

Sigmann, L., D. englische Literat. 
v. 1800—1850 im Urteil d. zeitgenöss. 


Bibliographie Nr. 3384 3441. 


Goethes Briefwechsel m. J. S. Grü- 
ner u. J. St. Zauper (1820—32). (Bi- 
blioth. dt. Schriftsteller aus Böhmen 17). 
Hrsg. v. J. Sauer. Prag: Calve. II. 
CI, 535 8. 10 M. [3397 

Floeck, O., Skizzen u.Studienköpfe. 
Beitrr. z. G. d. dt. Romans seit Goethe. 
Innsbr.: Tyrol ia. 18. VI, 515 8B. = = 


Steig, R., Achim v. Amim u. Bettina 
Brentano. s. 18/14. 20574. Rez.: Euphorion 
22, 416—25 Körner. 13399 

Czygan, P., Neue Beitrr. zu M. v. 
Scheukendorfs Leben, Denken u. Dich- 
ten (Altpreuß. Mon. schrift 54, 3847—59). 

[3400 


Bettelheim, L., Grillparzers Öster- 
reichertum (Österr. Rundschau 59, 257 
— 68). [3401 

Vancsa, M. . Rudolf v. Habsburg 
in d. Dichtg. (Österr. Rundschau 55, 
114— 20.) [3402 

Wilhelm, 6., Adalb. Stifter als 
polit. Schriftsteller. (Österr. Rundschau 
60, 173—84.) (8403 

Kisch, P., D. Kampf um die Königin- 
hofer Handschrift. E. Beitr. z. Jahr- 


‚ hundertfeier. Prag. 18. 36 S. 0,80 M. 
s [3404 


— — 


i 


dt. Kritik (Anglist. Forsch. 55). Hei- 


delb.: Winter. 18. 3198. 12, 20 M. [3395 


Carl August, Darstellgn. u. Briefe 


z. G. d. weimar. Fürstenhauses u. Landes. 
J. A. d. Grhzgs. Wilh. Ernst z. Hundert- 
jahrfeierd. Grhrzgts. hrsg. v. E. Marcks. 
4. Abt. Bd. 3: Briefwechsel m. Goethe: 
hrsg. v. H. Wahl: 1821—28 (Schluß). 
Berl.: Mittler. 18. 491 S. 12 M. 3396 


Knudsen, H., E. ungedr. Brief v. 
Annette v. Droste-Hülshof (Westfalen. 
10, 77—85). — Schöne, H., Aus d. 
Briefwechsel Annette v. Droste-Hüls- 
hofs (Ebd. 86—88), [3405 


Neumann, Wilh., Friedr. Franz 
Kosegarten (Jahrbb. d. Ver. f. meckl. 
G. u. Altert.kunde 83, 59—74). [3406 


Rosenbacher, M. G., D. Unter- 
suchg. wegen d. „Lieder eines Han- 
seaten“ (1843). (Mitteil. Verein ham- 
burg. G. 38, 171— 75). — Ders., Barry 
Heine & Co. (Ebd. 191—94). [3407 


Meyer-Benfey, H., Heinr. Heines 
Hamburger Zeit (Zt. Ver. f. hamburg. 
G. 23, 1—24). (3408 

Mayne, H., Immermanns polit. An- 
schauuugen (Internat. Monatsschr. 13. 
419—38). 3409 

Done, Das Jahr 1848 im dt. Drama u. 
Epos. S. 18, 4814. Rez.: Euphorion 22, 385 
—92 Sauer. 13410 

Hohenstatter, E., Uber d. polit. 
Romane von Rob. Prutz. München. 
Dissert. 18. 77 8. [3411 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Kleinmayr, H. v., Zu Theod. Mundts 
„Freihafen“. E. Studie. (Zt. f. d. österr. 
Gymnas. 68, 385 — 410, 481 —533). [3412 

Ebrard, F. C., u. Liebmann, L., 
Joh. Konr. Friederich, e. vergessener 
Schriftsteller. Frkf. a. M.: Rütten & 
Löning. 18. 25 M. [3413 

Schneider, H., Uhland u. d. dte. 
Heldensage. (Abhdlg. d. Berl. Akad. 
Phil.-bist. Kl. 18. Nr. 9). 91 S. [3414 


Briefwechsel zw. Herm. Kurz u. Ed. 
Mörike. Hrsg. v. H. Kindermann. 
19. Stuttg.: Strecker & Schröder. V, 
250 S. 11 M. (3415 


Mörike, Ed.u.M.v.Schwind, Brief- 
wechsel. Hrsg. v. H. W. Rath. 
Stuttg.: Hoffmann. VII, 212 5. 
6 M. 

Petzet, E., P. Heyse u. d. Politik. 
Mit unveröff. Briefen aus d. Freundes- 
kreise des Dichters (Dte. Revue 44, 1, 
238 ff.) [8417 

Steiner, d., Gottfr. Keller. 6 Vor- 
träge. Basel: Helbing & Lichtenhahn. 
18. 192 S. 6 M. [3418 

Klaiber, Th., Gottfr. Keller u. die 
Schwaben. Stuttg.: Strecker & Schrö- 
der. 19. III, 111 S. 2,80 M. [3419 


18. 


Paul Heyse u. Gottfr. Keller im 


Briefwechsel. Hrsg. v. M. Kalbe ck. 
Bra unschw.: Westermann. 19. VIII, 
443 S. 15 M. 


13420 


3416 


Weimann - Bischoff, A., Gottfried 


Keller n. d. Romantik. Münch. Diss. 
17. IX, 95 8. [8421 
Kuudsen, M., Berthold Auerbach in Dres- 
den (N. Archiv f. Süchs. G. u. Altert. kde. 
40, 3 59— 9) 342 
Droescher, G., Gust. Freytag u. 
seine Lustspiele. Berl. Diss. 19. 1188. 
3423 

Droescher, G., Gust. Freytags 
Schriftwechsel mit d. Generalintendanz 
d. Kgl. Schauspiele zu Berlin (Dte. Rund- 
schau 177, 129 —46). 3424 


Jeß, H., Theod. Storm. S. Leben 
u. s. Schaffen. Braunschw.: Wester- 
mann. 17. VII, 159 S. 2,70 M. [3425 


Brecht, W., Conr. Ferd. Meyer u. 


d. Kunstwerk seiner Gedichtsammlg. 
Wien: Braumüller. 
10 M. [3426 

Wüst, P., Conr. Ferd. Meyer in 
franz. Lichte (Mitteil. d. lit.-hist. Ge- 
sellsch. Bonn. 11. Jg. Heft 1). Bonn: 
Cohen. 18. 30 S. 0,75 M. [3427 


18. XV, 234 8. 


111 


Wandrey, Conr., Theodor Fontaue. 
Müuch.: Beck. 19. XII, 280 S. 9,75 M. 
; 3428 


Diels, A., Dte. u. russische Liter. 
in älterer Zeit (Internat. Monatsschr. 13, 
163 fl.). [3429 
Rodenberg, Jul., Aus seinen Tage- 
büchern. Berl.: Fleischel. 19. XXIII, 
191 S. 5 M. [3430 


Kurz, Isolde, Aus meinem Jugend- 
land. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 18. 
264 S. 6 M. [8431 


Bertram, E., Nietzsche. Versuch 
e. Mythologie. Berl.: Bondi. ’18. VIII, 
368 S. 15 M. [3432 


Scheller, W., Stefan George. E. 
dt. Lyriker. Lpz.: Hesse & Becker. 
18. 142 8. 2,50 M. [3433 


Soergel, A., Dichtg. u. Dichter der 
zeit. E. Schilderg. d. dt. Lit. d. letzten 
Jahrzehnte. 4. unveränd. Abdr. Lpz.: 
Voigtländer. 18. XII, 892 S. 18 M. 

[3434 


Seedorf, H., D. Autobiographie d. 
bremischen Theaterfreundes Dr. Dan. 
Schütte (1763 — 1850) (Bremisch. Jhb. 
27, 115—31). [3435 

Bruchmüller, W., E. Leipziger 
Theaterskandal vor 100 Jahren (N. 


Archiv f. Sächs. G. u. Altert kde. 40, 


406—408). 13436 


Kißling, J. B., D. dte. Protestan- 
tismus 1817—1917. E. geschichtl. Dar- 
stellg. Bd.2. Münster: Aschendorff 18. 
XI, 440 S. 6,50 M. [3437 

Aus40.Jahrendt. Kirchen-G. Briefe 
an E. W. Hengstenberg. 2. Folge. 
Hrsg. v. G. N. Bonwetsch. (Beitrr. 
2. Förderg. christl. Theol. 24, 1 u. 2). 
Gütersloh: Bertelsmann. 150 8. 
4,80 M. [3438 

Kanne, J. A., Aus mein. Leben. 
Aufzeichn. d. dt. Pietisten K. Hrsg. v. 
C. Schmitt-Dorotic. Berl.: Furche-Ver- 
lag. 19. 668. 1,40 M. 3439 


Union, D. Hanauer. Festschr. z. 
Hundert jahrfeier .. hrsg. v. C. Henß. 
Hanau: Grasmeyer. 18. XIV, 559 8. 
8,50 M. [3440 

Stepp, A., D. Vereinigg. d. Re- 
formierten u. Lutheraner in d. Pfalz. 
Kaiserslaut.: Tascher. 18. IV, 114 8. 
4,40 M. [8441 


'19. 


2112 Bibliographie Nr. 8442—3502. 


Fabricius, C., Carl v. Tschirschky- | Aus Karl Ernst Jarckes Leben 
Boegendorff. E. Beitr. z. G. d. Erweckg. (Hist.-pol. Bl. 163, 606— 14, 65567, 
a 5 = 1 b | 124—835). (3457 
d. Reichs ers Michaelis rb. Schirmer, W., W b 
a. Ver, f. evang. Kirchen-G. Wege (Internat. kirchl. Zt. 9, 88869. 3488 
0 x . Götz, Neuere Lit. z. G. d. Kardi- 
8 . 5 . nals Reisach (Bist.-polit. BIL. 161, 266 
in Höxter (Jahrb. d. Ver. f. evang. =) [3459 
Kirchen-G. Westfal. 20, 1380—47). [8443 Wagner, J., Joseph (Ludw. Aloys) 
Dibelius, O., D. kgl. Prediger- | T Bonn; Ba v. Trier DS 
vn min ar = Wittenberg 6 8. 15 K. | To: Petrus- Verlag. '17. u = 
85 . 18. j . 15 M... j a 
j ange, 1 a Schrörs, H., Hermesianische Pfar- 


Albrecht, O., Mitteil. aus Briefen | rer (Annal. Hist. Ver. e 


von H. E. Schmieder u. K. F. Göschel | 


(Zt. d. Ver. f. Kirchen-G. d. Prov. 


Sachsen 16. 27—61. [8445 


19. Jhd. (Archiv f. hess. G. u. Altert.- 
kde. 


Fehlmann, Joh., Staat u. Kirche 


im Kanton Aargau (Schweiz) von 1803 
76. Lpz. Diss. 18. 138. [3447 


Wiget, G., D. reformierte Kirchen- 


wesen d. Kanton S. Gallen 1803—1919. 
(Zt. d. dt. ver. f. d. G. Mähr. u. Schles. 
[8465 


TI. 1. Flawil. 19. 1V, 768. 3448 


Henrici, H., D. Enstehg. d. Bas- ` 


ler Kirchenverfassg. (Schweizer theol. 
Zt. 35, 6—15, 40— 


Wurster, P., D. kirchl. Leben d. 19 
Landeskirche in Württemb. 


evang. 
(Du Kirchenkde. 7). Tüb.: 

19. 1, 356 S. 9 M. 
Spaeth, Rich., 
Kircnenwesen i 
(Ze. d. Ver. f. G. Schles. 53, 38—61). 
[3451 


Mohr. 
[3450 


— 


Schwahn, L., 


Patin, W. A., D. bayr 
lage. 


Sebastian, L., 


1849 u. seine Gebetsbeilgn. 
Kösel. 18. 
Würzb. Diss.). 


Wolfsgruber, C., Friedr. Kardinal | 
yer. 
3456 


Schwarzenberg. Bd. 3. Wien: Ma 


17. XXI, 870 S. 24M. 


d. evang. Kate- 


chismus im Grhrzgt. Hessen währ. d. strebgn. in d. KA 
N (Korr. bl. d. Ver. f. G. d. evang. 


(8446 | Schles. 16. 243—82). 


52, 103—12). (3449 


: 1866/72. 


Stadtgemeinde u. ( 
in Breslau 1891—1912 i 


D. Beziehgn. d. kath. 
Rbeinlande u. Belgiens 1830 — 40. 13. s. 15/18, 
1928. Rez.: Hist. Zt. 120. 14—29 Vigener. [8452 
Religions- Herder. 18. VII, 325 S. 6 M. [3469 

edikt vom 26. Mai 1818 u. seine Grund i 
E. staatskirchenrechtl. Studie. 
Erlang. Diss. 19. VII, 116 8. 3458 
Geiger, K. A., D. bayr. Konkor- 
dat vom 5. Juni 1817. Regensb.: Ver. 
lagsanstalt. 18. VII, 190 8. 4 M. [3454 
Fürst Alexander 
v. Hohenlohe - Schillingsfürst 1794 
Kempten: 
XIX, 176 S. 3,60 M. (Auch 
3455 


d. israel. Tempels in 


16—183). 
Merkle, S., Döllinger als Mensch 
(Hochland 15, 2, 628—39). [3462 


Hirschhofer, D. reformator. Be- 
in d. kath. Kirche Schlesiens 
Kirche 
[3463 
Laubert, M., Preußen u. d. Kra- 
kauer Bildungsanstalten nach dem 
Warschauer November aufstand (Schles. 
Gbll. 20, 10—14). 3464 
Kettner, Melchior v. Diepenbrock 


22, 140— 55). 

Hertling, G. J., Erinnergn. aus 
mein. Leben. Bd. 1. Kempten: Kösel. 
19. VII, 384 S. 11,35 M. [8466 
Weber, Jos., D. kath. Presse Süd- 
westdtls. u. d. Begründg. d. Dt. Reichs 
Straßbg. Diss. 18. 45 S. 
Teildr.) [8467 
Kißling, J. B, G. d. Kulturkampfes im 


Dt. Reich. Bd. 8. „16. 8. 18, 3409. ez 
Zt. Savigny-Stiftg. 


' Rothenbücher; Mitteil. Hist. Lit. 46, 94 


Dreyhaus; 


Donders, A., 
Pr. 1862—1914 


Seifensieder, Jes Gabriel Riesser. 
E. dt. Mann jtid. Glaubens. Frkf. a. M.: 
Kauffmann. 20. VI, 177 S. 10 M. 8470 
Festschrift 2. 100 jähr. Bestehen 
mbg. 1818— 


1918. Hrsg. v. D Leimdörter. 


Hambg.: Glogau. 18. 105 S. 12,50 M. 
3471 


G. d. Kgl. Friedrich- 


Lenz, I., 


| Wilhelms-Universit. zu Berli n. (s. Il, 


619.) Bd. II, 2: Auf d. Wege 2. dt. 


C 


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Neueste Zeit 1815—1918 


Einheit im neuen Reich. Halle: Buch- _ 


hdlg. d. Waisenhauses. 18. XI, 512 S. 
[3472 

Döberl, A., Rekatholis.bestrebgn. 
gegenüber d. Universit. Würzburg u. 
München unter d. Regierg. König 
Ludwig I. (Hist.-polit. BU. 161, 28— 
34, 81—98, 28797, 518— 26). [3473 


Vollert, M., G. d. Kuratel d. Uni- 


versit. Jena (Zt. d. Ver. f. thür.G. u. 
Altert.kde. 31, 1—54; 32, 1—53). [3474 
Kehr, P., Friedr. Althoff (Inter- 
nat. Monatsschr. 13, 1—16). 13475 
Cohn, G., Universitätsfragen u. Er- 
innergn. Stutg.: Enke. 18. 230 S. 
10M. 
Bücher, K., Lebenserinn ergn. Bd. l: 
1847—90. Tab.: Laupp. 19. VII, 462 S. 
15 M. 3477 
Königsberger, L., Mein Leben. 
Heidelb.: Winter. 19. 217 S. 5 M. [3478 
Herzog, W., D. kath. theol. Fakul- 
tät an d. Universit. Bern (Internat. 
kirchl. Zt. 9, 295—333). 3479 


*113 


Richter, W., Beitrr. z. G. d. Pader- 
borner Volksschulwesens im 19. Jhd. 
(Forts.) (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.- 
kde. (Westfal.) 75, 2, 1—62). [3488 

Wiedemann,F.. D.schles. Blinden- 
unterr.anstalt u.d. Blindenwesen d.Pro- 
vinz Schlesien 1818—1918. Festschr. 
Bresl.: Max. 18. 116 S. 5 M. [3489 


Spranger, E., 25 Jahre dt. Erzieb.- 


politik. 2. A. (Dte. Erzieh. Heft 2.) 


3476 


Ver. Niederrh. 102, 140— 45). 


Grotefend, H., Z. G. d. Rostocker 


Burschenschaft (Jahrbb d. Ver. f. 
mecklenbg. G. u. Altert.kde 84, 123— 
30). [3480 

Haupt, H., Z. G. d. ältest. Königs- 
berg. Burschenschaft 1817—19 (Alt- 
preuß. Monatsschr. 54, 422—29). [3481 

Haupt, H., D. allgem. Gießener 
Burschenschaft Germania (Hessenlaud 
Jg. 82. Nr. 13). 


Reh, Joh., Gottl. Lebrecht Schulze, 
d. Verfasser d. ersten sächs. Volks- 
schulgesetzes v. 1835. Lpz. Diss. 19. 
113 S. [3483 


Richter, Wilh., D. Paderborner 
Gymnasium im 19. Jhd. (Zt. f. vaterl. 
G. u. Altert.kde. (Westfal.) 76, 2, 1—58, 
77, 2, 3— 75). 3484 

Seibel, M., D. Gymnasium Passau 
i. J. 1812 bis z. J. 1824. II. Progr. 
Passau. 17. 32 8. 3485 

Bratvogel, G., G. d. Realgymnas. 
zu Magdeburg. Magdebg.: Peters. 19. 
81 8. 4 M. [3486 

Lockemann, Th., Friedr. Kohl- 
rausch u C. W. Göttling. Z. G. d. ge- 
lehrt. Unterrichts im Königr. Hannover 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 84, 
130 — 147). [3487 


| 


[3482 


Berl.: Union. 19. VI, 58 8. 3 M. [3490 


Meyer, A. G., Karl Emil Gruhl! 
weil. Wirkl. Geh. Oberreg. rat. E. Lebens 
bild. Lpz.: Reisland. 18. 126 S. 4,20 M. 

| [3491 


Deri, M., D. Malerei im 19. Jhd- 
Entwicklgs.geschichtl. Darstellg. auf 
psychol. Grundlage. Berl.: P. Cassirer. 
19. 2 Bde. 588 S. XIII S u. 200 S. 
Abb. 65 M. [3492 

Firmenich-R!charts, E., D. Brüder Bois- 
seree. Bd. 1. 16. 8. , 8258. Rez.: Gött. 
Gel. Anz. 18, 443—56 Walzel. [3198 

Fritz, Alf., Joh. Bapt. Jos. Bastiné, 
d. Lebrer Alfr. Rethels (Annal. Hist. 
(3494 

Lütgendorff, L. Frbr. v., Carl Jul. 
Milde, e. dt. Maler aus d. Biedermeier- 
zeit. Lübeck: Borchers. 19. VI, 26 S. 
31 Abb. 15 M. 3495 

Laves, Briefe von, an Frhr. v. d. 
Wense aus Italien u. England. Hrsg. 


v. E. Eicke. (Hannov. Goll. 22, 165 — 
94.) [3496 
Johann Georg, Herzog zu 


Sachsen, Prinz Georg v. Sachsen u. 
Julius Schnorr v. Caro'sfeld (N. Archiv. 
f. Sächs. G. u. Altert.kde. 39, 325—51) 
[3197 

Aus d. Jugenderinnergn. A. v. 
Werners. Karlsruhe 1866 (Dte. Revue 
43, 1, 78—87; 145 — 52). 3498 
Waetzoldt, W., Dte. Malerei seit 
1870. 2. verm. u. verb. Aufl. (Wissensch. 
u. Bildg. 144.) Lpz.: Quelle & Meyer. 
19. 110 S. 3 M. [3499 
Waetzoldt, W., D. Entwicklg. d. 
kunstgewerbl. Unterrichtswes. in 
Preußen (Dte. Rundschau 176, 228fl.) 
[3500 

Lichtwark, Alf., E. Auswahl sein. 
Schrr. Besorgt v W. Mannhardt 
2 Bde. Berl.: Cassirer. '17. XXVIII, 
351 u. 453 S. 30 M. [3501 
Schulltgen, Al., Persönl.Erinnergn. 
(Annal. Hist. Ver. Niederrh. 102, 146 
—61). [3502 


8 


*114 Bibliographie Nr. 3503—3515. 


Schnütgen A., Heimatklänge. Sternberg, A. V., Erinnerungsbll- 

(Beitrr. 2. G. v. Stadt u. Stiit Essen aus d. Biedermeierzeit. Hrsg. v dJ- 

37, 1—83). 13503 Kühn. Potsd.: Kiepenheuer. 19. XII, 
[3 


467 S. 8M. 510 


Fischer, Georg; Marschner-Er- Müll 

: 3 8 er, Eug., Alt- Münstersches 

innergn. (Hannov. Gbll. 21, 1 201.) | (sesellschaftsleben( Westfalen, 38-0 ; 
[351 


3504 1 
Koch, M., Rich. Wagner. 3. TL: l 
1859 - 83. (Geisteshelden 63—65). Berl.: Braun-Artaria, R., Von berühmten 


E. Hofmann. 18. XVI, 774 8. 17,50 M. Zeitgenossen. Erinnergn. e. Sieb- 
13505 zigerin. Münch.: Beck. 18. ILI, 215 S. 
Waack, C., Rich. Wagner. E. 4,0 M. [3512 


Erfüller u. Voilender dt. Kunst. Lpz.: i 

5 ` 85 . EN Wantoch-Rekowtki, F. v., Aus d. Leben 
Breitkopf & Härtel. 18. X, 415 8. ein. Generalkonsuls 1574-1995. Stuttg. : 
750 M. 3506 Dte. Verlagsanst. 19. 506 Ss. 12M. 13513 


M 
Raabe, P., Grhrzg. Carl Alexand-r 
u. Liszt. Lpz.: Breitkopf & Härtel. 18. 
V, 113 S. 4 M. 35 . 
Brahms, Joh., Briefwechsel. Bd. 13. Pinner, F., Emil Rathenau U. d 


Lpz.: Engelmann. 18. 182M.9M. (3508 eher, Zee, anner 6) y 
5 f 


Specht, R. D. Wiener Opernthea- 
ter. Erinnergu. aus 50 Jahren. Wien: 408 S. 12,60 M. [9534 
Knepler. 19. 126 S. 8M. 13509 Kastan, L., Berlin wie es war. 


Berl.: Mosse. 19. 276 S. 12 M. [8515 


Alphabetisches Register. "115 


Alphabetisches Register. 


Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“, anonym 
erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter neuer Auflagen. 


Änßergn., gutachtl. 1888 Behrends 3304 


Abegg 1965 


Aberg 1672 : Augestad 1663 Behrens 1706—8. 1777. 
Abert 2997 Augst 3284 1786. 1790. 1792. 
Achelis 1229 b | | Beik 2442 
ActaBorussica 2904, Acta Baas 1641 Beiträge zur G. d. Renaiss. 
Nicolaitana et Thomana | Baasch 1139. 1384 u. Reformat 2233 
2696 Bab 749. 2971. 3182 Beiträge zur Lit.- u. The- 
Alam 3299 Babelon 1818. 2810 ater-G. 1421, zur G. d. 
Adler 2877 Bac 3071 Uuixversit Rostock 1352 
a... 267 Bach 359f. 1798. 2226 Below, v., 1078. 181.1178. 
Ahulund 2495 | Bachem 3233 1404. 2235. 2239 
Alber 3314 | Bachmann 1947 Bemmann 274. 275. 276 
Albert 465. 2210. 2362 | Bait 2479 ` Benary 2193 

Alberti, v. 462 Baedeker 2926 Bendel 1299. 1874. 1875. 
Albrecht 2288, 3445 Baehr 1099 1877. 1878 

Alsaticus 791 Bär 3288 ' Beneke 1600 i 
Althaus 2290 ' Baeseler 919 Benrath, G. A. 2853 
Altmann 691 l Baenmker 2233 | Benrath, P. 2263 
Altrichter 758 ı Bahrfeldt, v. 506. 508 Benz 938. 1019 
Amende 1714. 1715. ‚ Bahrfeldt 510. 2655 Berchem, v. 444 
Amira, v. 774 Baltzer 1532 ' Berchem, van 2086 

d' Amman 568 Balzer 2831 Berg 867 

Amrhein 1057 Barbar 2624 Berger, A. E 2244 


Andersen 2383 Barnewitz 870 ı Berger, K. 2947 
An'iler 2235 Bırnikol 1249 Bergmann, C. 2420 
Andreae 1604 Bartels, H. 2884 ‚ Bergsträsser 3032. 3036. 
Andreas 3384 Barth 246 3045 

Andresen 380. 842. 843 Ba-t 1191 Bernheim 725 


Bastven 1872. 2857. 2859 Bernoulli, A. 1219. 1220. 


| 

| 
Andrassy, Gf. 3214 Bartels. A. 2938 Bergmann, E 2894 

Andriessen 1061 

| 


Anemüller 2448 Batifoll 2505 2235 

Aner 1321. 2843 ı Baner 3180 Berns 660 

Angyal 3049 Bauer, Ad. 1825 Hernstorff, Gf. 3200 
Ankwicz 2185 Bauer, H. 924 Bernt 319. 2199 
Anrich 788. 2405 Bauer, M. 1565 Berres 1140 

Anschütz 3164 Bauer, W. 731. 897 ; Bertheau 840. 2385. 2533 
Anthes 1730. 1767. 1787 Bauermeister 2151 Bertram 343% 

Apel 1068 Baumann 1271 ı Beschorner 346 

Arens 1525. 1527 Bauingaiten-Crusius 3246 Beß 1231 

Arndt, A. 1006 | Baumstark 1253 | Bessire 2643 

Arndt, F. 2835 Berk 654 Besson 1929 

Arndt, G. 954. 1071.1072. | Becker, A. 3003. 3297 : Bethmann-Hollweg, v.. 
2867 Becker, Fr. 922 3183. 3184 

Arning 3206 | Becher, K. 362 : Bettelheim 3401 
Arnold, C. F. 1241 : Beckmann, G. 1447 Beyerle 1024, 1995 


Arnold, R F. 286 | Beckmann, H. 868 
Arnswaldt, v.526. 555.605 Beer 1175 


! 


Bezold, F. v. 907. 1344. 
1398. 1400. 1401. 1568. 


Aubin 596. 1174 Begemann 557 1571. 1915. 2189 2541 
Auffenberg-Komarow Behn 1576. 1735. 1746 Bezold, G. v. 1454. 2568 
3218 Behncke 3172 Bibl 2446.2451.2452.24533 
Aufhauser 1229a Behr, v. 3210 Bibliogr.d. Kunstwissen- 
Aufseß, Frhr. v. 3221 Behrend 2600 sch. 287 


80 


*116 


Bichler 2245 

Bickerich 2475 

Bie, de 542 

Biereye 1931 

Bigelmair }229a. 2238 
Bihlmeyer 2233 

Bijlsma 2525 

Bıjvanck 1522 

Binz 2540 

Bippen, v. 8328.1156.3387 
Birkenmaier 1153 
Birkner 1689 

Birt 1808. 1809 

Bittner 734 | 
Blanckmeister 2842 l 
Blaschke 2402 
Blaser 651 
Blau 1584 
Bley 3263 
Bleyer 2968 
Bloch 1619 
Block 541. 825 | 
Bloys van Treslong 470 | 
Blum 2863 
Bobe 1194 
Bode, v. 2212 
Boehm 1572 
Böhme 1427 
Boehmer 2243. 3378 i 
Bömer 2539 
Bönhoff 850. 1259 
Boerner 3044 
Bösken 2376 | 
Boëtb.us 2603 
Boetticher, v. 550 
Bohn 1630 
Bohnenberger 401 
Bolte 1626 

Bonin 692 
Bonwetsch, N. 3360 
Bonwetsch. G. 1106. 1240. 
3384. 3438 

Borcherdt 2715 
Borchers 325 

Borinski 1394 

Born, W. 3310 

Born 2627 

Borne, van d. 2162 
Bossert 2087. 2296. 2343. 
2365 

Bothmer, Frhr. v. 546 
Boy, Ed. 3201 

Brahier 939 

Brand 365. 1804. 2435 
Brandenburg 3026. 3072. | 
3275 
Brandi 717 
Brandstetter 1757. 2107 
Brandt 2787. 2788. 2966 
Brasse 2595 


Brat vogel 3486 


Bretholz 648. 1977. 1978. 


Brieger 2247 
Brill 2007. 2980 


Brück 1303 


Brunner, H. 979 
‘ Bruns- Wüstefeld, 1979 


Buchner, M. 1861. 1894. 


Buchwald, R. 2276 
Buchwald, W. 1356 


Alphabetisches Register. 


Braun 478 
Braun-Artaria 3512 
Braune, E. 2888 
Braune, R. 3080 
Braune, W. 383 
Brecht 3426 
Bredius 1471 
Bremer 635 
Brenner 2284 
Breßlau 425. 1939. 2050. 
3356 


2246. 2765. 3364 
Bretschneider 551. 695 
Briefe u. Akten zur G. 

d. 80j. Krieges 2485 


Briele, van d. 2716 


— —— —ü—k — ͤ —— —— ——᷑ ũ ⁵́—— 4 —ää— 


Brinkmann, 3015 


Brock 3020 


Bruchmüller 2875. 8436 


Brüggemann 3267 
Brüning 1859 
Brünneck, v. 1036 
Brüstle 2932 
Brum 1270a 
Bıun 248. 402 
Brunner, G. 767 


Brunner, J. 775 


Buat 8193 

Buch 999 

Buchner, G. 353 
Buchner, F. X. 652. 1044 


1895. 1990 
Buchwald, C. 1545 


Büchel 643. 697 

Bücher 1074. 1164. 3477 

Büchi2085 2168 2329.2830 

Bühler 1287. 3298 

Buff, 3383 | 

Bülow, v. 3248 

Bünte 831 
t 
| 


| Bütler 554. 563. 762 


Büttner 2677 

Buisson 2235 

Bunzel 1652 

Burchardi 3331 
Burckhardt, F. 247. 807 
Burckbarit, P. 2412 
Burda 1376 

Burdach 1393. 2009.2087. 
2199 


Burger 1452 
Burwand 2664 
Busch 2809 
Busse 3254 
Butler 1246 
Buttenberg 1310 
Byvanck 3358 


Cämmerer, v. 689 
Chamberlain 8350 
Caminada 155 
Cardauns 2326 
Cartellieri 705 

Caspar 1864 

Cassel 2653 

Cassirer 896 

Cessi 1820 

Cnarmatz 787. 3010. 3115. 
3291 

Chelius 634 

Christ, K. 1381 

Christ, W. 539. 799 
Christoffel 2730 
Chroniken d. dt. Städtet 32 
Chroust 424. 635 
Chrzaszez 875 
Chudzinski 2063 
Chuquet 2803. 3127 
Cipolia 675 

Claar 8149 

Clark 1807 

Classen 1668 

Clauß 1592. 2148. 2353 
Clemen, O. 2308. 2577. 
27:10. 2845. 2879. 2955 
Clemen, P. 2032 

Cléry, de 2790 

Cohn, G. 3476 

Cohn, W. 2036 

Cohrs 2272 

Collingwood 2524 
Concilium Tridentinum 
2441 

Corti 3133 

Coulia 1062. 1993 
Cramer 363. 1799. 1800 
Cramon, v. 3211 
Crebert 988 

Creizenach 1430. 2558 
Croon 955 

Cumme 604 

Cuny 2066 

Curtius, J. 3313 
Curtius, F. 8156 

Czedik, Frhr v. 3294 

Czernin, Gf. 8212 

Czernin-Morzin, Gf. 3215 

Czygan 3400 


Damaschke 1073 
Damköhler 833. 834 


Danckelmann, Frhr. v. 2628 
Daudet 3132 
Daur 1632 
Ausend 1526 
Dawson 8129 
ke 3378 
Decken-Offen, v.d. 1193 
ee 2425 
Deecke 1694 
eetjen 2957 
Dehio 792. 1454 
Delbrück 8096. 3177. 3189 
ella Valle 1806 
Delnon 2832 
Demeter 406 
Denl 251 
Demuth 2176 
Denker 1095 
eonna 1835 
Depdolla 1313 
Deppe 3205 
erendinger 3022 
eri 3492 


T BERGES 


— u T nz, 


— — 


Dersch 259f. 668.1300. 2345 | 
euerlein 352 
Devrient 614. 844 
Dexel 1552 
Dibelius 1337. 3444 i 
Dieffenbacher 2988 | 
iehl 1328 1329.2370.2371 
Diels, A. 3429 | 
Diels, H. 2707 
Diepgen 1638 
ieraner 761 


ö 
1 


k 


5 


Alphabetisches Register. 


Dorst 2990 

Dove 392 

Draeger 974 
Dragendorff 1752 
Drabn 693. 3181 
Drees 2931 

Dreher 809 

Drei 2450 

Dresbach 2671 
Drexel 1735. 1758. 2219 
Dreyhaus 3159 
Driault 2788 
Droescher 8423. 3424 
Droysen 2610. 2750 
Dryander, v. 8235 
Dürr 2429 ; 
Dürrwächter 1494 
Duhr 2233. 2678 
Dungern, Frhr. v. 935 
Durrer 2147 
Duvernoy 1903 
Dvorak 1466 

yhrn, Gfin. v. 567 


Eberhard 2153 
Eberle 2637 


Eberlein 2981 


Ebers 1050 

Eberstadt 1148 

Ebert, A. 1166 

Ebert, W. H. 1152 
Ebrard 3413 
Eckardstein. Frhr. v.3 145 
Eckardt 558 


Diersch 3302 | Eckert 2719 
Dieterich 802 Eckhof 2405 
Dietz 1134 ' Eder 2783 


Dietze 2271 - 
Dietzsch 8315 ! 


Dilthey 1438 | E 


Dittrich 477. 2629 


Dobritzsch 1660 Eh 


Doebber 2996 

Doeberl 770. 8006. 3119. | 
8295. 8342. 3380. 3473 

Doegen 3175 

Doelle 2170. 2386 

Dörholt 1243 

Dohn 3410 

Dollacker 2487 

Doller 1408 
omaszewski, v. 1802 

Domel 2196 

Domenig 1128 
onders 3469 

Dopsch 735. 1010. 1076. | 
1732. 1892. 1992. 3112 
orn, E 2347 

Dorn, J. 1040. 1041. 12292. 
2544 


e ln 


Tk 


— — — 


d 


Egelhaaf 8076. 3257 
Egenolf 2639 
gli 2406 
Eyloffstein, v. 2809 
lers 2580 
Ehrenberg 1455 
Ehret 889 
Ehrhardt 2235 
Ehrismann 1424. 1569. 
1934. 1935. 2026 
Ehrlich 2220 

hrmann 942 
Ehses 2233 
Ehwald 1848 
Eichler 628 
Eilenstein 2688 
Eisele 781. 2683 
Elbogen 1199 
Elkan 2889 
Elkuß 2964 
Ellinger 2560 
Ellissen 2494 
Elsasser 916 

® 


*117 


Elster 3345 


„„ 


ö 
i 


RT er en BT a Eu 


Endres 1611 
Engelke 2732 
Engländer 2999 
Eppenstein 1201 
Erben 1210. 8368 
Ercole 2045 
Erichsen 268 
rismann 3057 
Erler 2880 
Ermisch 2983 
Ernst, H, 2283. 2301 
Ernst, V. 538 
Erzberger 3186 
scher, K. 766. 1492 
Esselborn 808 
Euringer 2552 
Evers 2113 


Ewald 2285 


| 


HB BEEN 


Festgabe f 


—— 16 


— 


me eg 


t 
U 


Faber 3062 


Fabricius, E. 


Falke, v. 2206 

Falkenhayn, v. 3194 

Farner 2405 

Faust 732 

Fayen 2037 

Fehleisen 2458 

Fehling 839 

Fehlmann 3447 

Fehr 984. 985. 986 

Feiner 2836 

Feist1666.1787.1822 1837 
eldkamm 2158 

Feldmann 2034 

Knöpfler 
1229 a, d. Bad. Hist. 
Kommiss. 7 

Festschrift für G. N. 
Bonwetsch 1229 b 

Feucht 2706 

Ficker 2282. 2405. 2571 

Fickhinger 1765 

Fiebiger 1815 

Fierens 2038 

Finke 2967 

Finkous 1449 

Finsler 2407 

Firmenich-Richartz 8493 

Fischer, E. L. 1267 

Fischer, G. 1109. 3504 

Fischer, Herm 378 

Fischer, J. L. 1288 

Fischer, K. R. 1103 

Fischer, L. 1229 a. 2233 

Fischer, M. 3028. 3370 

Flach 619 

Flegler 810 


*118 


Fleiner 3272 

Flemming 2391 

Fliche 1925. 1987 
Fliegel 1387 

Floeck 3398 

Foerster, H. 433 

Foerster. R. 1357. 2717 

Forrer 1216. 1696. 1771 
— 1775 
Forsthoff 2564 
Fournier 2807. 
Fraknoi 8243 
Francois, v. 3247 
Francke 847 

Franke 1921 

Frantzen 2012 

Fredrich 1544 

Freier 2280 

Freitag 2267 

Frensdorff 1032. 2930 
Freudentheil 2492 

Freudlsperger 1579 
Frey 1127 

Freye 2951 

Freyer 2217 

Freys 2233 

Freytag, H. 585. 1282 
Freytag, R. 2626 
Freytag- Loringhoven, 
Frhr. v. 1229. 3166. 3168 
Fried 3178 
Friedensburg, F. 511 
Friedensburg, W. 845. 
1353. 2320. 2516. 3382 
Friedjung 4. 744. 2811. 
3049. 3108. 3111. 3112. 
3114. 3116. 3117. 3134. 
3152. 3318. 3343. 3363 
Friedrich 2801 
Friedrichsdorf 2455 

Friis 27. 3095 

Frings 407f 

Frisch, v. 2755 

Fritz 1507 

Fritz, Alt. 3494 
Frölich 969 

Froriep 3309 

Frost 2177 

Fuchs, B. A. 1181 
Fuchs, W. P. 2718 
Fuchs, W. 1490 

Fueter 2327 
Funck-Brentano 730 
Fuucke 1983 

Funk 2381 


2808 


Geisberg 469 
Geisler 2779 
Gaitrey 1911 
Gagliarıli 2330.2405.3128 


Alphabetisches Register. 


Gaisberg -Schöckingen, 
Frhr. v. 463 
Gallati 2193 
Gally de Taurines 2775 | 


Gander 280 


| 


Gaul 3446 


Geiger, O. 1094 


Gantzer 566 
Ganzenmüller 1187. 1564 
Gasparian 1409 

Gaß 796. 2862 


i 
Gauß 2405. 2466 | 
Gebauer 2522. 2646. 2650. 

2778 | 
Gebert 496 l 
Gebhard 2184 | 
Gebbardt 873 
Gebhardt, v. 584 | 

| 
| 
| 
| 


Geiger, K. A 3454 


Geisler 339 
Geldern-Crispendorf,v.548 
Gellhorn, v. 582 
Gemmingen. v. 2936 
Gentz 2891 

Gerard 3202 

Gerdes 1104 
Gerlach 3357 
Gerland 2847 | 
Germar 1160 

Gertz 1908—1909 
Geschlechterbuch, Dt.529 
Gesler 1928 

GeB 2324 

Geßler 1216 

Gierke, J. v. 987. 1119 ` 
Gierke, O. v. 902 
Giese 852 

Gietl 1229a | 
Girardin, de 2785 
Girtanner-Saıchli 495 
Glasschröder 2233 
Glauning 25 48 2989 
Gleichen-Rußw urm, v. 2807 
Glö«kner 1887 

Glossy 3012. 3054 

Gmiir 1020 

(10€ 326 

Göbel, H. 2728 

Goebel, O. 1349 

Goedel 2375 
Göller 1238. 2067. 2238 | 
Göttler 12294 i 
Götzelmann 2702 
(oob 3228 
Gördes 1645 l 
(werke 1117 i 
Götz, J. B. 562 
Götz, L. K. 1144 
Goetz, W. 1403. 2485.3 142 
Götz 3459 ' 


Götze, A. 387. 419 
Goldtriedrich 2978 
Goldmann 1996 
Goldschmidt, A. 1463 
Goluschwidt, E. F. 1227 
Guldschmit 3301 
Gold»tern 1580 

Goltz, Frhr v. d. 2248 
Gosses 1031 


i Gußler, v 3209 


Goßmann 1953 


Gothe iu 3148. 3179 


Gotz 2959 
Grabau 1331 


Graber 1582 


(iradmann 1505. 1506 
Graebisch 1636 
Gräfe 2046 


Graf 1495 


Granichstädten - Czerva 
936. 3255 

Grau 2428 

Grauert, v. 895. 2233 


Greiner 2960 


Greven 1938 
Greving 2233. 2298 
Grijpink 1273 
Grimm, J. u. W. 373 
Grimschitz 1486 
Grisar 2231 
Gritzner 464. 547 


Groeben, Gf. v. d. 968 
Gröber 2363 
Groenewald 1899 


Grohne 3367 
Grolman, v. 2572 
Gromer 1229a 
Gronen 1952 
Groos 3165 


Große 1720 


Große- Dresselhaus 2373 


. Großmann, H 2915 


Großmann, St. 3321 
Grotefend, H. 441. 3480 
Grünenwald 3347 
Grupp 1562. 3300 
Gülzow 3330 

Gümbel 1501. 2578. 2611 
Günther, C. 2961 
Günther, L. 390 
Günther, O. 975. 2068. 
2161. 2279. 3581 
Güntert 381 

Gürtler 3335 
Guggenbühl 619 

Guglia 2760. 3367 
Gulgue 1936 


Ä (rnlielminetti 2881 


Gumowski 512 
Gurlitt 2726 


Gutacker 575 
Gutmann 1769. 1770 
Guts 1618 
Guttenberg, v. 1593 


Haak 2472 

Haake 3276 

Haas 1843 a 

Haase, A. 1115 

Haase, J. 1489 
Habicht 1460. 1531. 2582 

Häberle 255. 2500 

Haeckel 8-4 

Häfele 2191 

Haeften, v. 3104 

Haenel 1225 

Hapke 2325. 2342 

Haering, v. 2234 

Härtwig 331 

Haff 1016 

Haffner 413 

Hagen 2209 

Hagenah 3043 

Hann 8307 

Hahn, Joh. 244 

Habr 2506 

Halbedel 1852 

Haldane 3158 

Halecki 2476 

Halm 2581 

Haller 2237 

Hallermann 947 

Halphen 1860a 

Hamacher 2754 

Hamaun 1470. 3141 

Hammer 1488 

Hampe, K. 1943 

Hampe, Th. 1496. 1505. 
1634 2225. 2642 

Handwerker 628 

Hann 1583 

Hanselmann 1131 

Hansen, J. 3007. 3008. 3018 

Hansen, R. 995 

Han- lick 736 

Harder 2084 

Harms 3320 

Harms z. Spreckel 593 

Hartig 2233. 2537 

Hart! 752 

Hart mann, L. 1916 

Hartmann, M. 3012 
Hartmann. R. J. 1346 

Hartung 929 2940 

Hartwig 443. 1167 
Haselbeck 2433 

Hasenclever 2311. 
2901 


2797. 


Alphabetisches Register. 


Hasse 2907 
Hassenstein 1342. 2844 
Hassinger 306 

Hauber 2374 

Hauck 2242 

Hauffe 3030 


Hauffen 1567 


Hashagen 293. 579, 3130. 


3149. 3160 


Haug 1535. 2868 
Hang, F. 1844. 1845. 1768 
1889 

Haupt, H. 540. 3481. 3482 
Haupt, W. 1843 
Hausen, Frhr. v. 
Hausenstein 1473 
Hausladen 2720 
Hausmann 1646 
Haußleiter 2346 
Hauthaler 640 
Hautkappe 2025 
Hebeisen 2070. 2780 
Heck 1197. 1518 
Hecker 2941 


3249 


Heedemann-Heespen, I. v. 


*119 


Henniges 2680 


| 


Henrici 1046. 3449 
Hentrich 330 


Hentze 2044 


Hering 2848. 


Hepner 3870 
Herber 1025 

2849 
Herlitz 2633 
Herold 2952 

Herr 2202 

Herre 2101 
Herrmann, A. 751 


Herrmann, F. 803 


Herrmann, M. 1431 
Herrmann, O. 2756 
Hertlein 1705 
Hertling, G. v. 3466 
Hertling, K. Gf. v. 3258 
Hertzog 2088. 2125 


Herzfeld, v. 2914 


269. 577. 952. 1159. 3382 


Heer 2424 

Heering 2474 
Heerwagen 252. 1595 
Hegels 912 

Hegler 820 

Heidemann 2654 
Heider 3361 

Heidri:h 1456 

Heim 2545 

Hein 2747 

Heinemann, E. 2887 
Heinemann, O. 258 1. 2565. 
2607 

Heinisch, 457f. 2354 
Heinrich 931 
Heinrichs 2024 
Heinze 578. 822 
Heise 1580 
Helbling 2689 
Helbock 760 
Held 1138 
Heldmann 3348 
Helfferich 3185 
Hellinghaus 2956 
Hellmann 1824 
Hellmich 369. 1649 
Helmke 1710 
Helmolt 3233 
Helmreich 2601 
Hemmann 2415 
Hempel 848 
Henggeler 1369. 2167 
Henne am Rhyn 1559 
Hennecke 1258 
Henner 2457. 3118 
Hennig 1125 


2065 


Herzfeld 2903 
Herzog, A. 1971. 2145 
Herzog, W. 3479 
Heß, K. 1712 

Heß, W. 2725. 3380 
Heß v. Wich !orff 1093 
Hesselbarth 3092 
Heubach 1516. 1517 
Heucke 3316 

Heuser 1322 

Heusler 763 

Heussi 1235 

Hewitt 2712 

Heyck 3223 


Heydebrand, v. 561 


Heydebreck, v. 2909 
Heyden, v. 509 


Hindenburg, 


Heydenreich 513 
Heyer 290 

Heymann 1889. 3383 
Hibler 1085 

Hilber 1493 
Hiltebrandt 3139 

v. 3187 
Hıltmann 855 
Hinrichs 328 

Hintze, E. 1546 
Hintze, O. 2753. 3385 
Hirn 2812 

Hirsch, E. 2257.2269.2317 


Hirscu. H. 1879 
Hirschmann 1857. 2432 
Hirt 382 


Hoeber 1469 
Hoeniger #240 
Hörmann 1229a. 1649 
Hörnicke 1903 

Hofer 3140 

Hoffart 2935 
Hoffmann, H. 1865 


*120 


Hoffmann, W. 2367 
Hoffmann-Krayer, E. 288 
Hofkalender, Gotha. 518 
Hofmann, G. 2297 
Hofmann, V. 2918 
Hofmeister 1223. 1224. 


1863. 1902. 1920. 1937. 


1940. 2172 

Hofstede de Groot 1472 
Hohenlohe, Prinz zu 3147 
Hohenstatter 3411 
Höjberg 411 

Holbeck 1028 

Holder 629 

Holl, K. 1323. 2262. 2264. 
2270 

Hollack 569 
Hollweg 2660 
Holmquist 2265 
Holsten 1361 
Holtze 10.5 
Holtzmann 903. 
2080. 3037 
Holwerda 1711. 1803 
Holzknecht 2854 
Homan 490 
Homanner 2149. 2357 
Hoops 1665 

Hoppe 281. 667. 1964 
Horcicka 2119 
Hornbach 1608 
Hotzelt 2459 


1913. 


Houben 1412. 2976. 3339 ` 


Hrodegh 753. 1679. 1680 
Hubany 445 
Huber 3058 
Hubrich 900. 1009 
Huch 2962 
Hudeczek 3317 
Hübl 1283 

Hübner 980 
Hülsen 1793 
Huemer 1284. 1285 
Hümmerich 2136 
Hufschmid 2584 
Hugelmann 6. 921 
Hulshof 435 
Human 1279. 2031 
Hummel 1658. 3222 
Hund 1823 

Hupp 447f. 2197 
Husung 2669 
Hutter 779 
Huyskens 658 


Idiotikon, schweiz. 377 
Imbart de la Tour 2235 
Imendörffer 2623 

Imme 1597. 1598 

Israel 862 


Alphabetisches Register. 


Issendorff, v. 616 
Iwand 522. 1190 


Jacksch 2053 

Jacob 910 

Jäger 714 

Jänecke 1524 

Jagow, v. 3242 

Jahn, M. 1725. 1728 
Jahn, P. 973 2102 
Jahresber. d. dt. G. 9 
Jausen 1623 

Janßen 841. 2447 
Japikse 2478. 2612 
Jecht, R. 279. 1410. 1984 
— 86. 2094. 2096 
Jecht, W. 1983 
Jecklin 698. 765. 1055 
Jeiter 1087 

Jellinek 389. 890. 2023 
Jellinghaus 364 
Jensen 2103 

Jeremias 1230 

JeßB 3425 

Jiriczek 1625 
Joachimsen 898 2233 
Joetten 1184 


Johannsen 1211 
Jolies 2973 


deJonge vanEllemet 1114 


Jordan 2261. 2352. 3091 
Joseph 500. 505 


: Josten 2377 
Jud 403 


Jürgens 324.826.827.829 


J ung 24756 


Junod 2828 


Jutz 400 


Kaas 1052 
Kade 1704 
Kuadner 2965 


Kämmerer 2214 

Kaerst 899. 2241 
Kaindl 742. 977. 1575 
Kaiser, J. B. 1296. 2001 
Kaiser, H. 657. 2140 2292 
2497 

Kalbeck 3420 

Kalbow 886 

Kalkoff 2304. 2322. 2332. 
2334. 2338 
Kalibrunner 2913 
Kalliefe 1653. 1729 
Kallmorgen 1457 


' Kampeıs 1648. 1866. 1868 


Kaphahn 636. 1084 
Karatiat 2118 


Karger 248. 493.645. 149 1. 
2744 

Karl 880 

Karlinger 1614 

Kartels 1298 


- Kastan 3515 
Katsch 3371 
Katteubusch 2234 


Katterbach 2079 
Kauffmann 1886 
Kautsky 3230. 3231 
Kawerau 2277. 2431 
Kehr 3475 


Keil 1514 


Keiper 357 

Keller, A. 1821 

Keller, L. 580. 1661 
Keller, R. A. 2620. 2870 
Kempken 1089 
Kentenich 623 

Keppler, v. 1229 


| Kern 906 


| 


Kerstan 1343 
Kettner 3465 
Keußen 962. 2194. 2195 


Ä Keutgen 905 


Keyser 1170, 2061 
Johann Georg, Herzog zu 
Sachsen 2822.2823 3497 
Kiener 943 


Kidrič 2403 
Kiefle 2258 


Kiesel 797 

Kießmann 2946 
Kindermann 3415 
Kindler v. Knobloch 538 


Kirch 2344 


Kirchhofer 3463 

Kisch 990. 1003. 1004. 
1005. 8404 

Kißling 1324. 3437. 3468 

Kittel 830. 2253 

Klaiber 3419 

Klapper 1650. 2399 
Klarhorst 1534 

Klatt 2953 

Kleeberg 2321 

Kleinberg 3337. 3338 

Kleinmayr, v. 3412 

Kleinschmidt 2746 

Kleist 1957 

Kley 1155 

Kleyntjens 2691 

Klingelschmitt 2211 

Klingler 772 

Klinkenborg 724 

Klocke, v. 515. 573. 610 
1189. 1274 

Kluck, v. 3250 

Kluge1811.1812.18341898 

Knapp, H. 994. 2108 

Knapp 1111 


| 


Knauth 66 


Knetsch 523. 2585 


Öpfier 1229a 
Kuötel 874. 2218 


Knoke, K. 1229b. 2288, 
88 


2315. 28 
Knorr 997 
Knott 598. 601 


Knudsen 5334. 3405. 3422 K 


| Krans, v, 2018 


Krans 2095 
Krause 2692 
rauß 1133. 8216 

Krebs, E. 1962 
Krebs, J. 1100. 2806 
Kreiser 2998 

rejsa 2401 
retschmer 376 


Alphabetisches Register. 


121 


Lange wiesche 1741 
Lappe 1113, 2520 
asch 412 


aubert 3279. 3464 


Lauberg 337 
Laue 273 


Lauer 2361 


Laufter 1560, 1607. 1615 
Laufköter 1090 


Kober 1207 Kretzschmar, H 1105 2382 Lautenschlager 254. 3059 
Kober, A. 438 etschmayr 2761 Lauth 981 
och, C. 2559 l Krieg 1056. 1058. 2587 Laux 1838 
och, E. 1586. 2077 Krohn 1960 ; Laves 3496 
Koch, 1419. 3505 Kroker 2385 Lederle 782 
Koch, 3126 Krollmann 881.155.2204 Ledos 2784 
oebner 1893, 2098 rosch 950 Lefebvrede Behaine 2805 
Köferl 2681 | ger 1768 Legge 3829 
Köhler 2229. 2294. 2405. Krumbholtz 609 Lehmann, Haus 767 
2410. 2411. 242 = Krus 1253 Lehmann, Hugo 2666 2666 
Koehne 1007. 1008 Krusch 948. 1847. 1850 Lebmann, P.681.1377 1990 
öllner 1129 Tzyzanowski 437 51391. 1862. 1867. 2190 
König 2233 Kubik 2146 Lehmann, R. 2499 
Oeniger 1037. 1229 a. Kubitschek 1787. 1775 Lehmann, Walt. 2183 
1873. 2233 . Ktich 680 Lehner 1768, 1794 
Koepp 1731. 1745. 1762 Kuefstein, Grf. 586 Lehr 3303 
Körber 1791 Kühn 1107 Leibrecht 1425 
Koerner, E. 2249 uemmel 1886 Leidinger 2040.2076.2233 
Körner, J, 2969, 2970 : Künßberg, v. 2192 eineweber 1064 
Köstler 1043 Küntzel 690 Leistle 1292 
Kötzschke 682. 3376 Kuhfahl 1654. 1659 Leitzmann 2802. 2892 
Kogler 1021 Kubl, v. 3169 ; Lemmens 1311.2174.2224 
Kohfeldt 329. 414. 2692 ı Kuhn, H. 2939 Lenckner 1327 
ohl, D. 560 Kuhn, W. 2994 Lenel 1950. 2923 
Kohl, O. 2041 Kull 497f. 2631 Lenz, G. 2995 
Kohl, R. 2682 Kuna 3089 enz, M. 1406 3472 
Kohler 998. 2105 Kunkel 1710. 2097 Lerche, L. A. 1924 
Kohte 1162 Kuntze 953 Lerche, O. 2704 
Kolb 2506 Kupka 1716 Lettow- Vorbeck, v. 3204 
Koller 2985 Kupke 3093 Leube 2694 
Kondziella 1570 | Kurth 1851 Leutenegger 2834 
Konietzny 1444. 1550 Kurtscheid 2157 Leuze 253 
Konrad 2397 Kurz, J. 3431 Levinson 2604 
Konschak 2866 Kurz, J. B. 776. 2020 Levison 1847. 1885. 1912. 
Konschel 2676 usche 3070 2002. 3382 
Korff 2449 Kuske 2111 ' Lexer 374 
Kossinna 1671. 1726 Kutsch 1709 Leyen, v. d. 1238 
Kostrzewski 1719 : Kutzke 1542 ; Liber ecanorum 1354 
othe 1543 | Kvacala 2319 ' Lichnowsky, Fürst 3154 
oväts 1012 Kybal 2163 Lichtwark 3501 


owalewski 2492 
rabbo 2058-60.2062.31 90 
acauer 1205 
rämer 1628 
Kraepelin 1639 


Kraft, J. 1014. 2920 L 
Kraft 1519 | 
Krag 1132 

Kralik, v. 5 

K ranawetter 1581 LL 


ratz 2448. 2687 


Kyrle 1677. 1678 


Lacour-Gayet 3075 
Lagiader 2121 
Lahaine 2112 


amers 2882 
ammert 2708 


Lampe 583. 1198 
Lamprecht 3376 


ang 2426 


Langenbeck 1120 


| Ligtenberg 1523 


| 


IL 


! 
t 


! 


lebermann 1890 

Lienhard 1418 

Liese 1172 

Lietzmann 2252 
Iman v. Sanders 3198 

Lindeboom 1818 

Lindblom 1521 

Linck 2674 

Lindner, D. 1039 

Lindner, F. 1266 


*122 


Linneborn 1067. 1304 

Lippmann, 7. 

Litscher 1018 

Littig 1801 

Lockemann 8487 

Löbe 858. 1932 

Löffler 699. 90. 1146. 
1301. 1378 1382. 1882. 
2379. 2380. 3069 

Löhr 1053 

Loehr, v. 488. 2919 
Loesche 2460. 2489. 2508. 
2511. 2662. 2855 
Loeschke 1755 
Löschke, Th 8 


32 
Loewe 9 240. 2635. 3379 


Lohmeyer 2729 

Lorenz 685 

Losch 2771 

Loserth 646. 1367. 2071. 
2134 2141. 2164. 2227. 


+ 
t 
l] 
l 


Alphabetisches Register. 


Marzell 


Masch 423 


| 


\ 


Matthiessen 341. 2182 
Mauer 2910 

Maußer 391 

» A. 2021 

Ernst 991 

E. W. 2348. 2906. 


M yr. S. 696 
Mehͤlhose 2394 


2349. 2400. 2479. 2480. 


2483. 2554. 304 6 
Louis 2154 

Luckwaldt 3135 

3188. 3192. 


Lütgendorfi,v. 2588. 3495 
Lüthgen 2205 

Lüthi- Schanz 3002 
Lüttich 1918 
Lundgreen 1961 
Luschin V. Ebengreuth 
489. 932. 2482 

Lutze 856 


Mack 1042. 2127 
Mader 701 
Maetschke 872 
Mager 323 
Mahnke 2477. 2550 
Mahrholz 1433 
Maier 1830 

Major 602 1683. 1684 
Malkowsky 1551 
Mandel 2240 
Manecke 828 
Mannhardt 1341 
Manitius 620 
Mautel 1217 
Marcère 2774 


. Meier, S. 


Mehlis 1740 
Mehring 3322 
Meiche 333 
Meier, O. 507 
5886 
Meinecke 3. 1402. 2260. 
2804. 2885. 2886. 2897. 
3004. 3005. 3011. 3027. 
3081. 3002. 3085. 3274. 
3276. 3359. 3370. 8375. 
3391 


| Meininghaus?88.945.946. 


Meisner, H. 


| 


o = meee 


. Mentz, 


Mareka 1.3074.3078.3885 


Maresch 1966 
Marian 1150 
Marmottan 2799 


965. 966. 1029. 1030.1192 
O. 911. 3271 
Meisner, H. 2850 
Meibner 39 

Mell 360 
Menadier, 
Menadier. J. 
Menge 2640 
Menghin 696 

Men in 2695 
Mensing 415 

A. 3381 
Mentz, F. 356 

2461. 2781 


Meyer, Joh. 12-44 
Meyer, Karl 855.940.2055 


2056 
`. Meyer, Kathi 1449a 
Ne yer, 


W. 2782 


Meyer, W. J. 249 f. 


MNeyer-Benfey 3108 


‚ Meyer v. Knonau 


1860. 
1948. 2405 


ö Michael 2974 


| 


Michuiewicz 3083 
Miedel 343 

Miller 1736 

Minarelli- Fitzgerald3252 
Minges 2283 

Mirbt 1319 

Mischell 2534 


Mitterwieser 1380 


Mitteil. aus d. 


i 


| 


d. Kgl. Bi- 
blioth. Berlin 622 
Mittler 2471 
Modelski 2767 
Möllenberg 272.1994.2526 
3384 
Moeller, R. 1954 
W. 468. 564. 611 


gk 
Mohlberg 


| Mollen 3014 3151 


Molhuysen 541 


Molitor 2106 


Molly 2927 
Moltke 686. 1142 
Mombert 3305 


Monum. palaeogr. 424 


Monumenta German. 615 


Monum. Germ. paedag. 694 
Montgelas, Gf. 3225. 3232 


| Montmorillon 3016 
- Monzani 2772 


Mordtmann 2336 
Morgen, V. 3 
Moser 1449 
Moser. V. 3208 
Mucke 863 
Mühsam 3174 
Mülinen, V- 456 
Müllenhoff 1829 
Müller, Alf. 1097 
Müller, A. V 
Müller, C. 

Müller, E. 1076.1135.3511 
Müller, Franziska 2178 
Müller, G. 1226. 2078. 
2278. 2393 

Müller, G. H. 743. 859 


Müller, Hans 2659 
Müller, Herm. 3327 
Müller, Joh. 239 

Müller, J 1086. 1098 
Müller, Jos. 405 

Müller, Karl 1234. 1320 
Müller, Konr. 1651 
Müller, K. A. v. 3336 
Müller, K. O. 679. 1112. 
1856. 2128 

Müller, Mor. 263 
Müller, Nik. 3332 
Müller, R. O. 2360 
Müller, W. 854 

Müller, Willi 2792 
Müller- Kolshorn 2769 
Münzer 1200 

Müseheck 3273. 8277 
Muhsteldt 1222 

Muller 659 

Mummenhoff 459. 461. 
520. 773. 1163 
Muncker 1432 

Munding 2035 

Mus 2675 

Muser 3344 

Muther 1453 

Mylius 3124 


Nabholz 937. 2123. 2124. 
2826 

Nadler 1420 

Naegle 1260. 1261. 1922. 
1923 

Nagel 960 

Nagl 491 

Nahrstedt 3105 

Naumann, F. 2250 

Naumann, R. 2644 

Neckel 1839 | 

Neeb 1513. 1780. 2016 

Nebel 1307 

Needon 861 

Nentwig 282 

Nes-el 499 

Nestler 3380 

Neubauer, E.687.1624.3388. 

Neubauer, Th. 2175 

Neubaur 1556 

Neuburger 1640 

Neudegser 592 

Neufeld 1209 2133 

Neugebauer 2081 

Neuhaus 1302 

Neumann, A. 2143 

Neumann, C. 3366. 3367 

Neumann, F. 31406 

Neumann, J. 3103 

Neumann, R. 2043, 2048 

Neumann, W. 1533 


Alphabetisches Register. 


Neupert 857 

Neuwirth 1480. 148 1. 1554 
Nichols 2302 

Nicolai 3173 
Nieborowski 2160 
Niebuhr 1933 

Niedner 3099 

Niemeyer 8161. 316% 


Nilsson 1573 ‘ 
Nitschke 284 


Norden 1392. 1810. 1811 
Nordheim 1721 

Norlind 297 

Noß 502f 


Nowack, A. 1280 
Nowack 86 


Nowak 3213 

Nowotny 1749 
Nuntiat.berr. 2326. 2442 
Nutzborn 2287 


Oberndorfer 1691 
Oberndorff, Gf. v. 656 
Obser 1295. 1509. 1510 
Oefftering 3264 

Ochlke, A 2937 
Oehlke 1417 

Obmann 385 

Oelsch 3024 

Oer, v. 1262 

Ohlenroth 1692 

Oliger 2171. 2233 
Oncken 2.3131.3319. 3325 
Opet 1033 
Oppeln-Bronikowski, v. 
2748. 2749 
Opperm nu. v. 1832 
Ostwald 1091 
Overmann 2873 
Oxenstierna's Skrifter 
och Brefvexling 2486 


Paus 1272 
Pagenstecher 1756 
Palgen 2011 
Pallas 2390 
Panofsky 1528 
Palliardi 1674 
Pantenius 2609 
Pappenheim 996 
Paquier 2254 
Parisot 1919 
Partsch 296 

Pas- ow 1077 
Patin 2701. 3453 
Patzak 1547. 1549 
Patzig 1742. 1842 
Paul 3384 

Pauli 2474 
Paulig 2670 
Paulke 2731 


1 


*123 


Pauls 926. 1206. 2700 


Paulsen 1366 


Paulus 2333 

Paur 3040 
Pechhold 756 
Peez, v. 492. 2618 
Peitz 440. 617.1883. 1884 
Pelka 1475 
Pelster 1941 
Peltzer 2207 
Pentmann 3306 
Perlick 1605 
Pernthaler 642 
Pestalozzi 2188 
Peter, A. 1372 
Peter 2356 
Peters 1541 
Petersdorff, v. 2791. 3079 
Petersen 1422 
Petzet 3417 
Peucker 1196 
Peuckert 1627 
Peukert 2759 
Peyre 2619 

Pfaff 2049 

Pfalz 1002 
Pfeiffer, A. 1643 
Pfeiffer, E. 1548 


Pfeiffer, R. 2201 


Pfleger 1270. 1642. 2303 

Pflugk-Harttung, v. 2092 
8098 

Pfordten, v. d. 1446 

Puilipp 333. 2705 

Philippi, F. 591. 614. 1065 
1901 

Philippson 1951 


Philippson, J. 3285 


Pick, L. 2991 


Pick, R. 813 


Pijper 1242 


Piloty 3296 


Pinner 3514 
Pirchegger 300. 532. 1975 


Pischel 2547 — 49 


Pistohlkors, v. 887 
Plauitz 939. 993 
Plantiko 2557 
Platen 851 


' Plathner 2924 


Plenio 2017 
Plessner 1467 
Plettke 1727 
Plotho, v. 1188 
Pöhlmann 1695 
Poelman 683 
Pöschl 1045 

Pohl, v. 3196 
Pohlig 1499 1500 
Popelka 1974. 2117 


„ 


*124 


Posse 473 
Pottmeyer 823 
Pourtales, Gf. 3241 
Praun, v. 2596 
Preisendanz 393 
Preitz 1173 
Preuschen 2368 
‚Pribram 1204 
Priebatsch 1228 
Probszt, v. 486 
Prochnow 1047 
Prutz 884. 894. 1436. 2928 
Prys 1865 

Pusch 1809 
Puttkammer, v. 3158 


uarck 853 
uassowski 1175 
uehl 8333 
uentin 3220 
Quilling 1781—83. 1789 


Raabe 3507 

Rachfahl 727. 3029 

Rademacher 1339. 2663 
Rager 2917 

Randlinger 2233 

Ranke 1333 

Rapp 3047 

Rassow 2232 

Rath 3416 

Rathgen 1212 

Rauch, v. 595. 2510. 2598 
3061. 3312 

Rauch 2814 

Rauda 1538 

Raudnitz 2916 

Raumer, v. 2798 

Reatz 2856 

Redlich 261. 2090 

Rée 1500 

Regesten a. d. Archiv d. 
St. Wien 638 d. Pfalzgr. 
b. Rhein 656 z. Schweiz. 
G. 2073 

Regesta chartar. Ital. 674 

Registraturen, preuß. 673 
Registres du Conseil de 
Genève 2074 

Reh 3483 

Rehm 524 

Rehme 3383 

Reichert 2289 

Rein 1399 

Reincke 1617. 2114 
Reinecke 1690. 1693. 1764 
Reineke 1000 

Reinhard 2693 
Reinhardt 3019 

Reinitz 2636 

Reinpober 2498 


Alphabetisches Register. 


Reinöhl 3080 
Reischl 1576 
Reißig 2900 
Reiß-nberger 3380 


. Reißinger 694 


Reiter 1156 
Reitlechner 1478 


Renard 1621 


| 


| 
! 
| 


| 


Rieß 1214 


Rentschler 2359 
Repertorium Germani- 
cum 2067 

Ressel 565 

Retzbach 1171. 3001 
Reusch 1015 

Reuß 421. 2366 
Reuter, H. 2851. 2852 
Reuter, R. 2463 
Reutter, H. 241. 307.1013. 
1278. 1977 | 
Reventlow, Gf. 713. 3137 
Rhotert 2465 

Ribbeck 818 

Richet 1558 

Richter, Gr. 2605 


: Richter, P. E. 277 
- Richter, W. 3484. 3488 
Richthofen, v. 3088 


Ricker 388 

Rid 1229a 
Ridder 824 

Ried 2233. 2358 
Riednrr 1060 
Riemer 587. 2392 
Riesch 1997 


Riese17%6.1798.1819.1828 
Riezler 3380 

Rinck- Wagner 2323 
Rippmann 2517 

Ringholz 2423 

Ritschl 2256 

Ritter, G. 3087 
Ritter, M. 1397. 3237 
Ritterling 1786. 1797 
Robert 1760 | 
Roch 1540 

Rocholl 794 | 
Rode 2513 | 
Rodewald 2375 | 
Rodocanachi 3013 
Rodt, v. 768 | 
Röder 3268 | 
Röhrich 2658 

Rönsch 2597 | 
Rörig 1168. 1989. 2115 
Röseler 2131 | 
Rößler 2861 | 


Roethe 14:5. 2943 


Rogge 1914 | 


Rohrbach 3155 


Roll 494 

Rolleder 1368. 2553 
Roller 517 

Rollin Conquerque 684 
Roloff 3148 
Romanowski 285 
Rosenbacher 3407 
Rosenberg. M. 1476. 202 7 
Rosenberg 1202 
Rosenblum 1385 
Rosenkranz 3041 
Rosenmöller 2902 
Rosenstock 928. 1991 
Rotering 1846 

Roth, F. W. E. 1998. 2602 
Roth, W. 1315 
Rothenhäusler 1999 
Rothert 544. 1277. 2273. 
2562 

Rothfels 2794 
Rotscheidt 2295. 2372. 
2378. 2555 

Rott 1512 2616 


RKRottenkolber 1291. 2478 


Rotter 750 
Rovere 3009 
Ruck 2858 
Ruchti 3150 
Rübel 815 
Rückert 1360 
Rüger 2742 
Rühfel 1589 
Rühlmann 892 
Rüthning 525 
Rütimeyer 1682. 2741 
Rudolph 681 
Rufer 2824 
Ruffert 877. 2766 
Rummel 3107 
Runze 2896 
Ruof 2899 
Ruppel 795 


Ruppersberg 1785 
Ruprecht 1332 


Rzehak 1750 


Sachße 2377 

Sägmüller 2138 

Sagnac 2778. 3017 
Salfeld 1208 

Salinger 2535 
Salzmann 2519 
Sandberger 2736 
Sarasin 1688 

Sauer, A, 3387 

Sauer, J. 2569. 3397 
Sauerbeckg3 138.3284. 3239 
Sauerland 2042 

Sa vatier 1080 
Schaefer, A. 1248. 1293. 1294 


fer, Cl. 2723 


Alphabetischeg Register. 


Schae Schmidt, Eb. 1034 
Schäfer, D. 711. 715. Schmidt, F. A. 804 
716. 722. 885 ‘ Behmidt Franz 2820 
Schäfer, H. 2051. 2137 Schmidt, Günther 941 
Schaefer, R. 1049 f Schmidt, G. 2532 


Scha fmeister 2621 
Schaltegger 8121 


Sch midt, Harry 972. 2536. 
09 


Schambach 1955. 1956, | Schmidt, Herm. 2649 
2013. 2014 ' Schmidt, H. 3086 
chantz 633 Schmidt, L. 1713 1814.1815 

happer 2104 chmidt O, 1511. 1515 

Schatten 2173 Schmidt, O. E. 338 

chauerte 2299 


Schaumkell 2266 
Schedler 599 
Scheer 3197 
Sche ffel 1126 
Scheffler 1462, 3077 
Scheiwiler 1881. 2467 
Schell 1330. 8123 

3 


Schellhaß 2462 
emann 3373 
Scherer, E. 3355 
Scherer, W. 2819 
chering 1385 
cherrer 2312 
Scheu 3269 
Scheuber 2149 
Schiel 2686 
Schieß 2446. 2503 
Schiff 2328 
Schiffmann 1840 
Schillmann 621. 1926 
Chinke 3064. 3065 
Schinnerer 2208 
Chippers 1795 
irmer 3458 
Schlager 1312. 2684 
illing 1229 4 
Schlawe 460 


j 


Schneider, P, 1657 


| Schnabel 3120 


Schmidt, Ph. 1379 
| Schmidt, R. 901 
| Schwidt, U. 
Schmidt, V. 2144 
Schmidt, W. 1051 
Schmidt Breitung 3136 
Schmidt-Ewald 849 
Schmidt-Lötzen 2759 
Schmitt, Ch. 2300 
Schmitt, M, 777 
Schmitt, R. 2764 
Schmitt-Dorotic 2963.3439 
Schmitz, K. 428 


Schmitz-Kallenberg 262. 
439. ; 


l 


chmoller 1075. 1121 


chnapper- 
chnee 320 
Schneider 944 
Chneider, Eg. 327 
chneider, F. 1969 
chneider, H. 3414 
chneider, K. 2870 
Schneider, Mor. 2821 


Schneller 2617 
chnepp 521 | 


! 


| 
1068. 2566. 2950 | 8 h 


Arndt 1165 Sch 
3 


125 


Schöttle 1182. 2509 

| Schollenberger1441. 3394 

| Schoof 342. 844. 347. 361. 
20 


Schoppe 370. 384. 417 
Schornbaum 2306. 2456. 
20818. 2841 

Schottenloher 1889. 2233. 
2279. 2642 
| Schottmü’ler 1477 

Schrader, H. 814 

Schrader, O. 1667 

chrammer 1606 

Schranil 959 

Schreiber, A. 318 

Schreiber, G. 1254 

chreibmüller 358 

chremmer 1237 

chreuer 904 

Schröder, Alfr. 574 

chröder, Edw. 395 f. 

f. 1841. 1906. 2945 
Schröder, F. 1930. 2223 
Schröder, Kl. 421 
Schröder, R. 976 
Chroeder, v, 1145 

chrörs 1946. 3461 
Schrötter, Frhr. v. 504.2666 
Schrohe 2652. 2871 
chubart 2275 
Chubert, H. 2398 
Schubert, v. 1232. 1871. 
2281. 2339 


Schuchardt, Ott. 3349 
Schuchhardt 1669. 1747. 
1833 


Schudel 1218 
Schue 1574 
Schitcking 8225 
Schüle 2829 


hlecht 2233 | Schnettler 816. 817 Schünemann 2593. 2734 

Schlitter 2762. 3109. 3110 Schnetz 354. 1759 | Schüßler 3 84 3097. 3289 
chlözer, v. 3000 Schnitzlein 2274 Schüpferling 1245 
chlosser, y, 1484. 1485 chuizer 3039 chütte 545. 1739 
blottmann 338, 368 Chnock 2690 Schuler 2925 

Schlütter 688. 1388 Schnürer 3374 Schulte, A. 7128.1186.1912 
camarsow 2033 | Schnütgen 3502. 8503 chulte, L. g. 345. 476. 
hmedding 1831 Schoeffel 1059. 2356 878. 956. 1281. 1980— 
Schmeidler 429. 1123. Schön 404 | 


mertosch v. Riesen- 
tha! 2437 


Schmid, B. 704, 1555 


Schoene 1917 
Sch önebaum 


Schönecke 836 | 


332. 334. | 
860. 2099. 2340, 2699 


82. 2159. 2179 
Schulte, W, 2064 
Schulten 1805 
Schultheiß 3253 
Schultheß 1751 


; Schöner 559, 612 Schultze, A. 2430. 3383. 
Schmid, E. 2507 chönherr 927 J | 8384 
Schmid, M, 1656 chönowsky-Schönwies | Schultze, M. 2645 
Schmid, W. 2599 3256 Schultze, R. 1465 
Schmidt, A. 1382.1644.2710 Schöpp 2047 | Schultze, Th. 866 
Schmidt, B, 846 | Schöppler 1927 Schultze, W. A. 837 


*126 
Schulz, H. 2484. 2944 
Schulz, F. T. 1612. 2579 
Schulze, Fr. 1161 
Schulze, F. 2709 
Schulze, R. 2521 
Schulze, Rul. 819 
Schulze- Maizier 2933 
Schumacher, G. 3443 
Schumacher, H. 8386 
Schumacher, K 1670. 
1674. 1702f. 1734 
Scrnumann 3266 
Schuster 3073 
Schwab 745 
Schwab. H. 1604 
Schwäbl 1497 
Schwaederle 355 
Schwahn 3452 
Schwann 3286 
Schwarte 3170. 3171 
Schwarz 784 
Schwartz 2884 
Schwarz, P. 1537 
Schwarz, W. E. 2155. 
2434. 2435. 2556 
Schweizer, L. 8031 
Schweizer, P. 2414 
Schwemer 3034 
Schwend 2314 
Schwendimann 1130 


| 


Alphabetisches Register. 


Siebmacher 446 
Siebs 556 

Siegl 2072. 2530 
Sieger 299. 301 
Sieveking 1185. 3311 
Sieverding 2697 
Sigmann 3395 
Sillib 630. 2551. 2869 
Sunon, K. 1474 
Simon, R. H. 1017 
Sımonet 1263 

Simo sfeld 1944 
Simson 479, 879 
Singer, H. F. 1568 
Singer, S. 2010 
Sitte 1784 
Slawitschek 3292 
van Slee 1347. 2268 
Smit 1136. 2527 
Sneller 2116 

Söhnel 1359 
Soergel 3434 

Sohm 1038 
Solleder 053. 2128 
Sombart 1177 
Sommerfeld, v. 2751 


| Sommierteldt,G. 549.571. 


Schwerin, Frhr. v. 978. 


981. 1841 


Schwertfeger 3144. 3244. 


3245 

Schwietering 2008. 
Schwind, Frhr. v. 982 
Schwinkow-ki 474 482 
Sebastian 3455 

Seeck 1806 

Seckel 427 

Sedlatek 639 

Seedorf 3435 

Seeliger, A. 1411 


| 


Seeliger,@.42#.3376.3378 ` 


Seger 1722—24 
Segesser 454 
Seidenschnur 1054 
Seifarth 2768 
Seifensieder 3470 
Seiler 1633 

Selle 3021 
Sembritzki 882 
Semrau 372. 552. 883 
Sen-burg 2543 
Sepp 2233 
Seraphim 886 
Seydel 1102 
Sickenberger 1229 a 
Siibert, A. 1183 
Siebert, K. 783 


600. 2705. 2724. 2738 
Sommerlad 2911 N 
Sonnen 2585 
Sonnenwend 755 | 
Souden 2603 
Spaeth 3451 i 
Spahn 789. 3255 
Specht 2850. 3509 
Spengler 712 
Speri 780 | 
Sperling 920 
Spettmann 1247 | 
Spielberg 613 | 
Spieß, W. 823 | 
Spieß 998 
Spiethuff 3385 
Spindler 1539 
Spirkner 1290 
Spranger 3490 | 
Spreng 3023 
Sprengel 1487 | 
Springer, A 1459 
Springer, C H 1557 
Sıbık.v. 1092.2130.3048 
Staehelin 452 f. 
Staelielin, E. 2316 
Stählin 787 
Stahl 2109 | 
Stammler, W. 413.909.2934 
Stammler 2186 

j 


Stange 1229b 
Stapper 1257 
Stara 2005 


Stauber 2419 
Stechele 771 

Steck 2416. 2417 
Steften 1118 
Steffens 2444 
Stegemaun 3163 
Stehlin 1738 

Steig 3399 

Steiger 399. 2470 
Stein 1208. 1374 
Stein, R. 778. 2908 
Stein, W. 1137. 1147 
Stein, v. 3199 
Steiuacker 1011 
Steinberger ı816. 1445 
Sıeiubrucker 2993 
Steinemann 2518 
Steiner 2833. 3418 
Steinert 606 
Steinhausen 292 
Steinmetz 17861 
Steiumeyer, v. 1897 


Steinmeyer 3377 


Steiuweuter 2481 
Stendal 1439 

Stenzel, E. 1876 
Stengel. W. 1502 
Stengel 256. 2039 
Stepp 3441 

Stern, A. 3025. 3056. 334 1 
Stern, M. 2740 
Steruberg, v. 3510 
Stetter 1662 

Stettiner 2589 

Sthamer 1972 

Stieda 812. 2692. 2872. 
3125 

Stiefelhagen 2504 
Stierliug 2573 
Stimmiug 9 805. 1968 
Stöcker 1229 a i 
Stocker] 1289 | 
Stoeckins 1250 
Stocklein 1221 

Stöffler 2563 

Stulzel 811 

Stölzie 1364 2546 
Störmaun 2139 

Stohr 1151 

Stolz 805 

Stolze 1371 

Storck 1416 1445 
Storzingen, Frhr v. 538 
Stowasser 431 637. 2454 
Straganz 2142.2166.2169. 
2585 

Strakosch Graßmann 
1082. 1083 

Strasser 468 

Straßmayr 678 ` 


Strauch 2181 
Strauch, Ph. 2015 
Strauß 1101 
Strecker 1849, 2895 
Strelli 774 
Strieder 676. 1180 
Stritzko 3052 
Strobl 1487 
Ströbel 2727 
ScTröhl 449 

S truck 471. 603. 2213 
Strupp 787 

trutz 264 

SS tübel 2739 

Stück 2305 
Stückelberg 455. 481. 

1255. 1265. 1685. 2233 

Stückrath 1561 
Stülpnagel, v. 8176 

Stuhlfauth 1316 
Stuhr 271 

Sturm, E. 958 
Sturm, J. 2561 
Stutz 294. 1001. 2000 
Suchier 2713. 2714 
Sudhoff 1637. 2221 f. 
Süßmaun 2135 
Süßmilch 1428 
Suffner 3281 

Susta 2440 

Symann 2657 

Szekfu 746 

Szymanski 1141 


Tangl 427.440.1854 

Tappen 3251 

Tarneller 351 

Taschenbuch,G 
atarinoff 1681 

Techen 266. 409. 666. 1169 
2110 2341. 2438 
Teichmann, E. 700 

Teichmann 1869 
Tenckhoff 2004 

Tenhaeff 434 

Tetzner 2523 

Teufel 2673. 2840 


eneal. 527 


£.1949 | 


Alphabetisches Register. 


1483, 2743 


Tietze 1482, 
7. 710. 8376 


Tiille 472. 67 
| Timpel 2954 
Tirpitz, v. 8196 
| Tobler 2075 
Tode 597 
! Töwe 2986 
Tomek 739 
Touaillon 2929 
E ourneur-Aumont 1817 i 
Traub 2234. 3113 
Trautmann 1591 
rautınann, O. 333 
Trautmann, R. M. 608 
rautwein 1566 | 
Ireitschke, v. 891 ö 
| Treixler 759 | 
Trenkle 2293. 2672 
Trescher 914 
Tioeltsch1395 
Trösch 2825 
Troger 2813 
Axotter 590 
Trüdinger 1826 
; Trummel 2777 
; Tschirch 3389 
Tschumi 1686. 1687 
Tuetey 2776 
Tämpel 930 
: Tumbült 1269. 2816 
Turba 747 


| Uhle 2502. 3219 

Uhlirz 533 

Uhlmann 821 

/llrich 1613 

Ulmann 2793 

Unger, v, 2795. 2796 
ngerer 2583 

Urbanek 2758 

Uthendörfer 2837—39 


Vaester 1027 
Valentin 3033 
alentiner 1451 


FE ee an 


1396. 3392 f 


7 


TT e —— al. wel —— — 


ancsa 2052. 3050. 3402 w 


an der Linden 18698 | 
annerus 798 


Teuffel 1900 Veeck 1334 

Jentsch 748. 1326 Veit 2679 

Theloe 1959 Velden, v. d. 594 | 
Thiel 2515 Veth 257 


Thiele 1336 

Thiersch 2982 

Thimme 3184. 3287. 3382 

Thode 1458 

Thormodsoeter 1355 
hüna, v, 607 

Thürauf 2817 

Thurnhofer 2233 

Tieche 3340 


Vetter, F. 1880. 2331 

Vetter. P. 2307. 2314 | 

Vidal 2039 

Vierneisel 2638 | 
igener 2152 

Völker 1325 

Vogel 1122 

Vogt, E. 3102 

Vogt, F. 1415 


127 


Vogts 1616 
Vogtherr 534 
oigt, F. 3063 
| oigt, K 1870 
/ 01gt 970 


Volbach 1479 


’olckmann 340. 366 

ollert 3474 

ollmer, B. 2057 

ollmer, F. 2876 

oltelini, v. 432. 1002 

Volz 2641. 2748. 2750 
onderau 1896 


Waack 3506 
Waas 258. 925 
Wach 893 
W achstein 1203 
ackernagel 764. 
ackernell 1631 
Wächter 2972 
Wäger 1286 
Wähler 2388 
Waetzoldt 8499. 3500 
ageumann 2487 
Wagner, E. 1701 
Wagner, G. 1154 
Wagner, H. 1498 
Vagner, J. 3460 
Wagner, K. 1345. 2698 
Wagner, P. 2203 
Wagner, Th. 442 
Wahl, H. 2216. 3094. 3396 
Wahle 1718 
Wahrheit 800 
Waldburger 2418 
aldeumaier 2351 
Walter, F. 570 
Walter, K. 2878 
alter, v. 1229 b 
Walther 2251 
Wania 1414 
Wandrey 3428 
Wanie 2054 


786.2120 


| antoch-Rekowski, v. 
3513 


Wappler 2387 

Waria 2898 

Warncke 471. 1157 

Warucke, J. 1622 

Warntjen 1375 
"arschauer 672. 3381 
Vaschinski 1314 
"asserzieher 375 

Waters 1275 

Weber, G. 708 

Weber. Jos. 3467 

Weber, Ott. 2763.3035.329g 

Weber, P. X. 2122 


Weber, T. 1426 


„128 


Wecken 516.5 19.53 1.543. 


576. 581. 1351 
Weese 2030 
Wegener 3236 
Wegeli 1758 
Wehrhan 1599 
Wehrli 1587 
Wehrmann 871. 2396 
Wehrung 2234 
Weibull 1907 
Weigel 1215 
Weil 2752 
Weinmann 2592. 2733 
Weisbach 1468 
Weise, G. 93. 1464 
Weise, O. 397 
Weiß, J. 1748 
Weiß, N. 2235 
Weiß, v. 709 
Weißbach 2567 
Weißmann 1373 
Weisweiler 1026 
Weizsäcker 1108 
Weller 536 
Wellstein 1297. 1305 
Welz 420 
Wenck 1967 


Wendland, A. 2615. 2630 


Wendland, J. 
Wendorf 3282 
Wendt 8280 


2234 


Wendt, H. 283. 475. 1143 


Wentscher 553. 589 
Wentz 2744a 


Wentzke 3035.8066.3067. | 
Witte 869 


3068. 3157 
Wenzel 2846 


Werminghoff 289. 723. 


908 2016. 2083. 
Werland 1529 
Wernecke 379 
Werner, A. 2735 


Werner, H. 2100. 2469 


Werner, J. 627 
Werner, T. W. 1448 
Wernle 2413. 2427 
Werth 1673 
Werunsky 933 
Werwach 572 
Weser 2570. 2721 
West 2029 
Westphal 3090 
Wetterer 2864. 2865 
Wever 1149 

Weyl 1350 

Wibel 1973 
Wichmann 1942 
Wiechmann 2651 
Wiedemann 3489 
Wiegand 1239 


Windelband, W. 


Alphabetisches Reg ister. 


Wiegandt 2496 
Wiemers 1096 
Wiener 1627 | 
Wieser, F. 8260 
Wieser 2661 

Wiget 3448 

Wilbrandt 3323 

Wild, H. 247. 2405. 2827 
Wildberger 769 


Wilhelm, F 430. 2006.2019 


Wilhelm, G. 3403 
Willburger 2150 2318.2364 
Willer 2608. 2703. 2921 
Willerding 2491. 2529 
Willmann 1023 
Wilser 1733. 1827 
Wimarson 2622 

Wind 1284 


2922. 
8354. 3355 

Windelband 731 
Windischgrätz, Prinz 8217: 
Winds 1423 
Winkelmann 1763 


Winckelmann 2614 


Wlodarecyk 371 


Wolfart 3390 


` Wolft, R. 2093. 3238 


Woltsgruber 3456 


| 
Witzmann 1335. 3033 
| 


Winkler 934. 3053 
Winter 3369 
Winterfeld, L. v. 661. 
964. 2129 | 
Wintruff 2156 | 
Wipf 2422 

Wirth 720 
Wissowa 1734 
Witkop 1434. 1443 
Witt 1158 


Wittmayer 3290 
Wittrupp 963 


Wobbermin 2234 
Wocke 1635 

Wölfflin 2028 
Woermann 1450 
Wohlwill 2815. 3362 
Wolcke 1778 

Wolf, G. 726. 1405. 2228. 
2230. 2439. 

Wolf, Rud. 1251. 1308 


Wolff, C. 1.79 
Wolff, G 801.1667 — 1700. 
1744. 2233. 3377 


Wolffheim 2594 
Wolfram 793 


Wolfstieg 291 
Wolkan 2069 
Wolters, E. G. 835 | 


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Wolters 1775. 2647 


Woizendorf 913. 916.917. 
983 
Wonisch 625 


; Wormstall 1833 


Wotke 1868 

Wotschke 1338. 2310. 
2404. 2468. 2667 f. 2711 
Wrede, A. 410. 1596 
Wrede, F. 295. 398 
Würth 467 

Wüst 3447 

Wüstefeld 1602 


Wütschke 867 
Wuhrmann 2408 


Wunderlich 1988 

Wurster 3450 

Wustmann 2576 

Wutke 418. 436. 671. 
1970. 8379 

Wutte 302--4.644.788.740 
Wyß 1370 


| York v. Wartenburg, Gf. 


707 


Zack 64. 1577 

Zahn, F. 3106 

Zahn, W. 1717 
Zange 1286 

Zaretsky 2279 

Zedler 257. £06. 2200 
Zeh 1594 

Zeiller 1853 


Zeller 2625 
Zeppenfeldt 1601 


Zibermayr 2082. 2165 


Ziegler, B. 3000 


Ziegler, Th. 1363 


Ziehen 2528 
' Ziekursch 1116. 3190 
Zielenziger 1079 


Zierenberg 2464 
Ziesemer 957 
Zimmermann, F. X 741 
Zimmermann, M. G. 2684 
Zindars 1958 

Zingerle, v. 350 

Zivier 2350 

Zöpf 2180 

Zoepfl 1504. 2291 

Zoff 2590 

Zscharnack 1317. 2395 
Zülch 2198 

Zuhorn 1276 

Zukal 2488 

Zum Winkel 2132 
Zwunziger 2490. 2501 
Zwingmann 918. 2613 
Zycha 733 


Seite 
Besprechungen selbständiger Schriften: Archivberichte aus Niederöster- 
reich I,1u.2. (Vancsa.) S. 496. — Papyrusurkunden der öffentlichem 
Bibliothek der Universität zu Basel. (Oertel.) S.496.-, — Wilhelm 
Dersch, Hessisches Klosterbuch. (Schans) S. 497~— Albert Huyskens, 
Die Klöster der Landschaft an der Werra, Regesten und Urkunden. (Ders.) 
S. 497. — Julius Krieg, Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum 
Ende des 14. Jahrhunderts. (Joetze.) S.498. — Österreichische Urbare. 
III. Abt. (Vancsa.) 8.500. — Württembergische Geschichtsquellen. 
Bd. 19. (Stenzel.) S. 500. — Walter Friedensburg, Die Provinz Sachsen, 


Sr 


ihre Entstehung und Entwicklung. (Hartang ) 8.501. — Otto Forst, Die 
Ahnenproben der Mainzer Domhefren. (Devrient.) S. 502. — Theodor 
Lindner, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung. Bd. 9. (Goldbardt.) 
S. 602. l 
. Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. ... 2: 2222200. 503 
Erklärung von Univ.-Prof. Dr. Fritz Rörig. ...... ee 504 


Bliographie- zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Weins Dr. Viktor Loewe 
r. ⁰ a a ee a . * 97— 128 


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Verlag n | 
Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, 
Dresden 


Professor Dr. Paul Haake 


Privatdozent an der Universität Berlin 


AUGUST DER STARKE 


im Urteil seiner Zeit und der Nachwelt 


VII, 125 Seiten / Brosch. 18 Mark 


Die Schrift, Erich Marcks zum 60. Geburtstag gewidmet, bringt nach einigen 
Sätzen zur Einführung eine Zusammenstellung der Ansichten der Zeitgenossen 
über August den Starken, darunter Abdrucke noch unbekannter Charak- 
teristiken jenes Wettiners vom Grafen Flemming, von Budäus, Benemann, 
Glafey; im zweiten Hauptteil die sich rasch wandelnden, widerspruchsvollen 
Urteile der Nachwelt über August auf dem Hintergrund der allgemeinen An- 
schauungen der verschiedenen Epochen. Eine Übersicht über den jetzigen 
Stand der Forschung und die Aufgaben, die sie auf diesem Gebiet zu lösen 
hat, bildet den Abschluß. 


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