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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. ERICH BRANDENBURG
O. PROFEBBOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPEIG
XXI. JAHRGANG 1922
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
1. HEFT
AUSGEGEBEN AM 20. SEPTEMBER 1922
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1922
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig.
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A.1.
Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen
beträgt 150 Mark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite-
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per-
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn
Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, dem als Sekretär Herr
Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) zur Seite steht.
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Poeten-
weg 21) zu richten. Alle Beiträge werden mit 100 Mark für den Bogen
honoriert. l
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I)
erbeten. Im Interesse püņktlicher und genauer bibliographischer Bericht-
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.
INHALT DES 1. HEFTES
Aufsätze: Seite
Zur Reformatio Sigismundi. Von Univ.-Prof. Dr. Alfred Doren in Leipzig. . 1
Friedrichs des Großen Antimachiavell. Von Prof. Dr. Viktor Heydemann in
Bi. wa et et es Bd he Be Br 60
Kleine Mitteilungen:
Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft. Von Univ.-
Prof. Dr. Karl Hampe in Heidelbeeeekekkes. 76
Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482. Von Privatdozent
Dr. Otto Stolz in Innsbrujkk nnn 80
(Fortsetzung auf Umschlagseite 8.)
| HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. ERICH BRANDENBURG
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XXI. JAHRGANG 1922/23
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICATSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1924
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Alle Rechte vorbehalten.
INHALT DES XXI. JAHRGANGS 1922/23.
Aufsätze. Seite
Below, Georg v., Die vergleichende Methode... . 2... 22... 129
Doren, Alfred, Zur Reformatio Sigismundi . . . . 2.2. 222.20. 1
Erben, Wilhelm, Fichte - Studien 282
Hadank, Karl, Die Mesta . aal. 176
Heydem ann, Viktor, Friedrichs des Großen Antimachiavell . . . . 60
Rogge, Helmuth, Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem.
805, 428
Stach, Walter, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechteen . 257
—, Lex Salica und Codex Euricianuun sss 885
Wendorf, Hermann, Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 189
© Kleine Mitteilungen.
Hampe, Karl, Zu der von Friedrich u. 1285 eingesetzten sizilischen
Regentschaft „ ln da ⁵p ] ͤ l ˙ ar ae 76
Has hagen, Justus, Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 444
He ister-Trescher, Hildegard, Ernst Troeltsch . het. 388
Paul, Johannes, Harald Hjarnee 254
Perels, Ernst, Michael Tangl ...... ae r 123
Salomon, Richard, Theodor Schiemann . n 251
Stengel, Edmund E., Albert Werminghoff. . . .. . : 2 2 2 220. 501
Stolz, Otto, Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 80
Besprechungen.
Acta Aragonensia, ed. Heinrich Finke. Bd. III. (Holtzmann) . . . 464
Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariaeque cum Moldavia
et Valachia. (Kaindl). . . 2 ũ oo or. 236
Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiserhofe Rudolfs II. (Friedensburg) 240
Anschütz, Gerhard, Das preußisch -deutsche Problem. (Wendorf) . . 120
Archivinventare der katholischen Pfarreien der Diözese Eichstätt.
(Schreiber) . . .. rinnen... Een 287
IV Inhalt
Archivinventare, Württembergische. Heft 12: Die Pfarr- und Gemeinde-
registration des Oberamts Riedlingen. (Stenzel)
Arndt, E. M., Staat und Vaterland: Der deutsche Staatsgedanke. Erste
Reihe X. (Wendorfꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ nn
Barth, Paul, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. (G. v. Below)
Becker, Otto, Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck)
Bergdolt, Johann, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der
Reformation, 1520—1680 : > 2: aaoo ee
Bernatzik, Edm., Republik und Monarchie. (Koselleck) . . ... . .
Brandenburg, Erich, Die materialistische Geschichtsauffasgung. (Leise-
BAD): u a a ne ee et re
Brandt, Otto, August Wilhelm Schlegel. (Voigt)
Burckhardt, J., Die Kultur der Renaissance in Italien. 13. Aufl. von
W. Goetz. (Wendorff
Butler, G., Studies in State craft. (Trescher»;ͤ; 2 2220.
Cartellieri, Alexander, Philipp II., August, König von Frankreich.
Bd. III u. IV. (Holtzmannꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ
Christern, Hermann, Fr. Chr. Dahlmanns Entwicklung bis 1848.
IJ AAA ²˙ —A—k—̃—-̃̃˙ͤ ͤuſ , ̃ TY
Classen, W., Das Werden des deutschen Volkes. Heft 1—6. (Koselleck)
875,
Concilium Tridentinum. T. VIII actorum P. V. ed. Steph. Ehses.
(Friedensburg) . - . ooa aa rn
Dierauer, Johs., Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Bd.V. eee. a EE E ag
Dilthey, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Bd. IV: Die Jugendgeschichte
Hegels. (Trescher) N
Doelle, Ferdinand, Die Martinianische Reformbewegung in der Säch-
sischen Franziskanerprovinz im 15. und 16. Jahrhundert. (Dersch)
Dopsch, Alfons, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen
Kulturentwicklung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen
(Wopf ner) ee e e
Dünnhaupts Studienführer. Bd. I: Geschichte. (Wendorf)
Ebers, Godhard Josef, Der Papst und die römische Kurie. Bd. I. (Mirbt)
Ebert, Max, Südrußland im Altertum. (Jacob- Fries eng
Es bach, Friedrich Karl v., Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein.
(H. Schulz) „ Äůmœuf 7⅛˙ A. ˙“˙ IX. a N
Festgabe Friedrich v. Bezold zum 70. Geburtstag. (Koselleck). . .
— Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstag. (Kosellec h))
Foerster, R. F., The Italian emigration of our times. (Darmstädter) .
Frölich, Karl, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren
Mittelalter. (Gerlacgjnjͥjnßͤyùͥhꝛ En er rn.
Fueter, Eduard, Weltgeschichte der letzten hundert Jahre. (H. E. Müller)
114
838
498
486
111
vr
244
N Inhalt V
Seite
Gagliardi, Ernst, Geschichte der Schweiz von aen Anfängen bis zu
e , . ee 486
„Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 1494—1516. -
%%%” k ee ee F 486
Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. Bd. II.
Gl“! ⁵ði n ͤðͤ v 289
Görres, Joseph, Rheinischer Merkur. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke.
Erste Reihe XI, 1. (Wendorff 114
Große, R., Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn
der byzantinischen Themenverfassununun-èAadgndgdnzz 2200.20. 484
Haake, P., Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.
Benne 245
Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II, III. (Koselleck ) . . 874
Hellma nn, S., Das Mittelalter bis zum Ausgang der Kreuzzüge. L. M.
Hartmanns Weltgeschichte I, 4. (Doren) 87
Helmolt, Hans F., Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. (Goldhardt) 381
Hertling, Georg v., Erinnerungen aus meinem Leben. Bd. II. (Bergsträßer) 245
Heuss i, Karl, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der F
C ˙VVVVnAnm.m. ͥ0¹ð¹ꝗA I a 191
Hoffmann, Heinrich, Der neuere Protestantismus und die Reformation.
H/ ² ð̊⸗ ð N T ͤ Be a 112
—, Paul Th., Der mittelalterliche Mensch. (Neumann . 459
Jäger, K., Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck) 486
Kaemmel, O., Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck) . . . 875, 490
Kauffmann, Friedrich, Deutsche Altertumskunde. Bd. II ...... 457
Kaser, Kurt, Das spätere Mittelalter. L.M. Hartmanns Weltgeschichte I, 5.
D ⁰ ˙ Aua... ] ꝛ¹ůͥꝛ·ĩ ꝛð2 An 356
Katholizismus, Der politische. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke.
Zweite Reihe III, 1. (Wendorff7ꝛꝛ 2 2 ee 2000. 114
Katsch, Hildegard, Heinrich v. Treitschke und die preußisch - deutsche
Frage von 1860—1866. (Wendorf) . ꝛꝛꝛꝛ 118
Kimpen, Emil, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von
Amerika. (Darmstädter)))))7 475
Klassiker der Politik. Heft 1—6. (Brandenburg) . . . ...... 480
Koebner, Richard, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt Köln.
(Koselleck) ::.. u u.a ch a ar ee 849
Koeniger, A.M., Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. (Manitius) . 488
Kraus, H., Vom Wesen des Völkerbundes. (Trescher 247
Kretzschmar, Johs., Der Heilbronner Bund 1632—1636. (Gallati) . . 467
Krieger, Andreas Frederik —s Dagboger 1848 1880. (Paul) . 477
Kromayer, Johs., Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen Alter-
tum. (Lammert 482
Kuhfahl, G. A., Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. (Meiche) 234
VI Inhalt
Lammert, Friedr., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sonders-
hausen. (Hartungn z
Lange, Chr. L., L'Histoire de l'Internationalisme. (Trescher)
Lenz, Fr., Staat und Marxismus. (Wendorf) . . . - 2 2 2 2 2 20.
Liebermann, F., Die Gesetze der Angelsachsen I—III. (Mayer-Homberg)
Liebig, Hans Frhr. v., Die Politik v. Bethmann Hollwegs. (Richter)
Lippert, W., Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. (Rörig). ))
Loes che, Georg, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. (Heussi). . .
—, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi) . .
Luck, Walther, Die Priegnitz, ihre Besitzverhältnisse vom 12. bis zum
15. Jahrhundert. (Curschmann). . 2 2 2 2 ze men u
Luschin v. Ebengreuth, A., Handbuch der österreichischen Reichs-
geschichte. Bd. I. 2. Aufl. (Wretschko) . hh
— , Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte. 2. Aufl. Ders.)
Madsack, E., Der Antimachiavell. Dorer zzz
Marschall v. Bieberstein, Lüttich - Namur. Der große Krieg in Einzel-
darstellungen. (R. Schmitt) . . 2 2: EI Er nr ren
Mayer, Theodor, Die Verwaltungsorganisation Maximilians I. (Walther)
Meister, Ernst, Moderne Geschichtswissenschaft. (Wendorf) . . .. .
Meister der Politik. (Ders..
Mentz, A., Geschichte der griechisch - römischen Schrift bis zur Erfindung
des Buchdrucks. (Rörig) . . 2: 2: 2 2 vorne
Meyer, Ed., Ursprung und Anfänge des Christentums 1, II. (Leipoldt)
Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius) )):
Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. (Koselleck)
Nuntiaturberichte aus Deutschland 1585—1590. II. Abt. 2. u. 3. Bd.
(Schelllaß). )))
Osten-Sacken und vom Rhein, O. Frhr. v. der, Preußens Heer von seinen
Anfängen bis zur Gegenwart. Bd. III. (R. Schmitt):
Paul, Gertrud, Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung in
den Oktobertagen 1806. (Mente.
Pehlmann, Die Kämpfe der Bug-Armee. Der große Krieg in Einzel-
darstellungen. Heft 26. (R. Schmitt)
Pelster, Franz, Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften
Alberts des Großen. (Schmeidlerr))): n
Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. Jacob - Friesen) .
Pietsch, Ernst, Die Entstehung der Städte des sächsischen Vogtlandes.
(Gerlach)... . ‚˙ ˙ ẽů iir rĩu ] ꝛ u AA a a
Plehn, Hans, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichsgründung.
% ²ð⅛˙¹mnm. ⁵³ ð K ⁊ĩxvʒ ⁊ ̃ m
Popelka, Fritz, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. (Helboek)
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen
Kirche 1530—1560. (Gg. Müller). . . . 2: 2 2 2 2 2000
Seite
249
452
879
494
Inhalt VII
Seite
Rachfahl, Felix, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart
und Zukunft. (Wendorf) jj 120
Radowitz, J.v., Ausgewählte Schriften und Reden. Der deutsche Staats-
gedanke. Erste Reihe XVI. (Ders)... 2... 22220000. 114
Redern, v., Die Winterschlacht in Masuren. Der große Krieg in Einzel-
Assstellungen: Heft 20. (R. Schmitt)))): 2 00. 367
Redlich, Joseph, Das österreichische Staats- und Reichsproblem. (Seidler) 220
Renner, Bruno, Die nationalen Einigungsbestrebungen Fr. K. v. Mosers
1765 —1767. (Meister- Trescher) . . . . 2 2 2 2 2 2 ern. 880
Reuter, K., Der Kampf um die Reichsstandschaft der Städte auf dem
Augsburger Reichstag 1582. (Hartung) . . . .. 2.222200. 877
Rochs, Hugo, Schlieffen. (R. Schmitt) . ... .... ö 865
Rörig, Fritz, Der Lübecker Markt. (Schäfer) . . . 2... 222 020.2. 230
Rosenberg, A., Einleitung und Quellenkunde zur Römischen Geschichte.
(O: Ti. Schulz). 2 =: . ae a Eee a 85
Rothkirch, Leonhard, Graf v. — und Frhr. v. Trach, Gorlice-Tarnow. `
IR: Schmitt)‘ ĩ˙ ͥ ↄ ̃ ara 0 ˙ AVA re A 367
Schäfer, Ernst, Register zur Matrikel der Universität Rostock. (Keussen) 235
Schambach, K., Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß
Heinrichs des Löwen. (Schmeidler) . . . . 2 2 2 nn m 2 nr rau. 110
Schubert, Hans v., Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittel-
alter. Heuss, « ̃ e 486
Schwemer, R., Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III,
1 u. 2. (Bergsträßer VCF 117
Schwink, Otto, Die Schlacht an der Yser und bei Ypern im Herbst
1914. Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Heft 10. (R. Schmitt) 367
Sieber, Ed., Die Idee des Kleinstaates. (Trescher) . . . . .». 2... 243
Steinen, Wolfram v. d., Das Kaisertum Friedrichs II. Nach den An-
schauungen seiner Staatsbriefe. (Baethgenꝰꝛꝛꝛ 22.02. 847
Studien, Franziskanische. 8. Jahrg. 19111111. 489
Sulzbach, Walter, Grundlagen der politischen Parteibildung. (Wendorf) 381
Supan, Alex., Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. 2. Aufl.
( u: er ee an ee ce ne 479
Täubler, E., Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. (Lammert) 483
Teuffel, W. S., Geschichte der römischen Literatur. Bd. 1. (Süß). . . 228
Troeltsch, Ernst, Die Dynamik der Geschichte nach der Geschichts-
philosophie des Positivismus. (Barth) . )): 109
— , Der Historismus und seine Probleme. (Meister - Trescher 334
Ulmann, Heinr., Geschichte der Befreiungskriege 1813 und 1814. Bd. I
u. II. (R. Schmitt) + 2.2.22 2.8 2 a ne en ALT
Unger, W. v., Gneisenau. (Ders) jj 496
Urbare, Rheinische. Bd. III: Die Urbare der Altei Werden an der Ruhr.
// ·˙ ũ / / A re 237
VIII Inhalt
85
Valentin, Veit, Geschichte des Völkerbundgedankens. (Trescher) 247
Videnskap, Norsk Historisk — i femti Ar 1869—1919. (Paul). . 450
Vitense, O., Geschichte von Mecklenburg. (Witteeeee))))))) 200
Vogel, W., Die Befreiung Siebenbürgens. Der große Krieg in Einzel-
darstellungen. Heft 88. (R. Schmitt). . . 2». 2:2 2 2 2 2 2 rn 867
Walther, A., Die Ursprünge der Behördenorganisation im Zeitalter
Maximilians I. (Th. Mayer) . . 2:2 CH more. 876
— , Das Kulturproblem der Gegenwart. (Koselleck). . . . .. . 498
Willburger, A, Die Konstanzer Bischöfe Hugo v. Landenberg, Balthasar
Marklin, Johann v. Lupfen (1496 —1537) und die Glaubensspaltung.
(EOI 4 ae a se ei re 94
Wirth, A., Entwicklung der Deutschen. (Koselleck)ʒ) 280
Wittrock, Georg, Förräderipunkten: Niels Bielkes Prozeß 1704 — 1705.
(Frhr. v. Danckelmann) . . >: 2 2 Er rer ‘e 495
Wolff, Georg, Die Bodenformation der Wetterau in ihrer Wirkung auf
die Besiedlung in vorgeschichtlicher Zeit. (Helbok) )): 228
Wolters, F., Geschichte der brandenburgischen Finanzen 1640 — 1697.
Ba 11. (Seidl) za... Se. ]ðͤ ce EA 241
Wulffen, v., Die Schlacht bei Lodz. Der große Krieg in Einzeldar-
stellungen. Heft 19. (R. Schmitt) . . zd 867
Nachrichten und Notizen.
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti-
ttè are ei Eee EM ee 250, 499
Prei ↄ Y —T——— 122
Personalien 122, 251, 883, 500
Todesfälle: v. Grauert 501. — Leitschuh 500. — Matthaei 500. —
` O. Richter 251. — M. Ritter 500. — Troeltsch 251. — Werminghoff 251
Zedler, Gottfried, Entgegnunnn-nmu i 127
Schauß, E., Berichtigung . ggg 256
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Staats-
archivrat Dr. Viktor Loewe in Breslau.
Zur Reformatio Sigismundi.
Von
Alfred Doren i.
Von der „reformatio Sigismundi“ ist es, nachdem eine Zeit
lang vor allem die Verfasserfrage die Forschung aufs lebhafteste
beschäftigt hatte, seit einigen Jahren auffallend still geworden.
H. Werners? eifrige und zähe Bemühungen um die Lösung dieser
Frage sind von der Kritik im allgemeinen ebenso energisch ab-
1 Die folgenden Ausführungen waren fertiggestellt, als mir der Artikel
Joachimsens „Die Reformation des Kaisers Sigismund“ im Histor. Jahrbuch
41, S. 36—52 zu Gesicht kam. Im ersten Teil berühren sich seine Darlegungen
hie und da mit meinen im ersten Teil der folgenden Arbeit gegebenen Aus-
führungen, ohne diese, wie ich glaube, überflüssig zu machen. Zu seinem Ver-
such der Umdatierung der Reformatio habe ich unten S. 57, Stellung genommen. —
An dem Resultat des 2. Teils dieser Arbeit gebührt meinem früheren Schüler Dr. Reh
(jetzt in Annaberg) ein beträchtlicher Anteil; ihm sei an dieser Stelle nochmals
für seine Mitarbeit herzlich gedankt.
3? Seine Arbeiten zur Reformatio in chronologischer Folge
1. Die Flugschrift onus ecclesiae (1519), mit einem Anhang über sozial-
und kirchenpolitische Prophetien 1901.
2. Uber den Verfasser und den Geist der sogenannten Reformation des
Kaisers Siegmund (Hist. Vierteljahrschrift V, 467- 486).
3. Die Reform des geistlichen Standes nach der sogenannten Refor-
mation des Kaisers Siegmund (Deutsche Geschichtsblätter IV, 1—14
und 45—55).
Die Reform des weltlichen Standes c.s. (ebenda 171—182 und 193—218).
. Zur Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIX, 495 — 506).
Der kirchliche Verfassungskonflikt vom Jahre 1438/39 (ebenda XXXII,
728 — 745).
7. Die Reformation des Kaisers Siegmund, die erste deutsche Reform-
schrift eines Laien vor Luther, herausgegeben von Dr. Heinrich Werner
(3. Erg. H. d. Archivs für Kulturgeschichte) 1908.
Jch zitiere in der Regel nur die letzte Arbeit, in deren Einleitung und
Anmerkungen W. alle seine Einzelargumente zusammengestellt hat.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 1
Rn N
2 Alfred Doren
gelehnt worden!, wie seine Ausgabe als ungenügend, unkritisch
und editionstechnisch geradezu irreführend von den Meisten ver-
worfen ward?. Bestehen blieb vielmehr die resignierte These
Koehnes, dass man als Verfasser einen — abgesehen von seinem
Herkunftsort Augsburg — persönlich nicht näher zu umschreibenden
„Priester Friedrich“ anzusehen habe. Im übrigen billigte man der
Schrift, im Gegensatz zu allzu enthusiastischen Äußerungen älterer
Forscher, wohl einigen Erkenntniswert für den geistigen Gehalt
ihrer Zeit, nicht aber — indem man Werners Anschauungen
hier folgen zu dürfen meinte — absolute Qualitäten als einem
originären Geisteserzeugnis zu: sie erschien vielmehr zugleich
unselbständig und verworren, abhängig von offiziellen Akten des
Basler Konzils, der Reichs- und Städtetage, vom Schwabenspiegel
ebenso wie von allerlei prophetischen Stimmen der jüngsten Ver-
gangenheit; vielfach leichtsinnig in der Anordnung und Verwertung
ihres Materials, soweit nicht ebenfalls durch Vorbilder, wie etwa
Cesarinis heute verlorene Reformschrift, die Vorschläge des Andreas
von Escobar oder durch Anträge und Beschlüsse von Provinzial-
und Diözesankonzilien dem „Reformator“ ein Leitseil gegeben war,
an dem er, mühsam genug, sich vorwärts arbeiten konnte. Wollte
man Werner glauben — und hier bat ihm sogar ein so besonnener
und kenntnisreicher Kritiker wie Karl Zeumer zugestimmt —, so wäre
vor allem der erste, geistliche, Teil der Reformation nichts anderes als
eine mit „Erläuterungen“ versehene Übersetzung solcher Vorlagen,
wie sie dem Basler Konzil von allen Seiten zuströmten, der zweite,
weltliche, Teil aber gedacht als Antwort der Städte auf dieErklärung
der kurfürstlichen Neutralität, angefertigt zu dem Zwecke, dem
liberalen städtepolitischen Standpunkt zu seinem Rechte zu verhelfen.
Wäre dem wirklich so, wäre die reformatio weder die „Trom-
pete des Bauernkriegs“, als welche man sie in der älteren Literatur
ı Vor allem durch eine Reihe von Untersuchungen Köhnes, die sich mit
den oben genannten Arbeiten Werners 2. T. kreuzen.
1. Die sogennannte Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIII,
689—737)
2. Studien zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds (Zeitschrift
für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, VI, 369—430).
3. Zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds, (Artikel im Neuen
Archiv, XXVII, 251 —263, XX VIII, 739—750, XXXI, 215—237).
3 Vgl. z.B. die Besprechung von Zeumer im Neuen Archiv, XXXIV,
260—265 und vor allem die sehr eingehende von Karl Beer in den Mittei-
lungen des Instituts für östereichische Geschichtsforschung XXX, 354—359.
Zur Reformatio Sigismundi 3
bezeichnet findet, noch überhaupt ein Werk, das den Durchschnitt
der in jener Zeit auftauchenden reformatorischen Programme be-
deutsam überragte, wäre sie nur das, wofür Werner sie hält, ein.
aus einer Augenblickssituation geborenes, wesentlich praktischen
Zwecken dienendes Elaborat — dann verlohnte es sich wohl kaum
der Mühe, weiteres Nachdenken an die Identifizierung der Per-
sönlichkeit des unbekannten Nachbeters anderer Meinungen zu
verschwenden. Doch dem ist nicht so; eine genaue Untersuchung.
des geistigen Gehalts der Schrift führt zu abweichenden Ergeb-
nissen und sucht damit auch einen neuen Standpunkt für die Lö-
sung der Verfasserfrage zu gewinnen. |
I. Die Hauptgedanken der Reformatio.
Eine kurze prinzipielle Erörterung sei vorausgeschickt.
Abhängigkeiten, Quellenreihen, -stufen und -stammbäume nach-
zuweisen und die wirr verknoteten Fäden solcher Abhängigkeiten
zu entwirren, ist seit Niebuhr und Ranke zu einem technisch
glänzend durchgebildeten, virtuos gehandhabten System geistiger
Akrobatik geworden und wird heute dem werdenden Historiker
in einer an einzelnen Stellen zu klassischer Höhe entwickelten
Seminar-Tradition als wertvollste Grundlage aller seiner Studien
mit auf den Weg gegeben. Die Eigenart der historischen Produktion
des Mittelalters: das meist dürftige Weiterbauen auf den von den
Vorgängern überlieferten und unverändert oder nur wenig umge-
wandelt übernommenen Grundmauern, das oft fast völlige Ver-
schwinden der eigenen Geistesarbeit hinter den mechanisch, mühsam
und oft geistlos zusammengeflickten Stoffmengen — ward in voller
Klarheit herausgearbeitet, und alle kritischen Folgerungen aus dieser
Grundvoraussetzung der damaligen historischen Produktion wurden
gezogen. Darüber aber ward vielfach eine andere, gegenüber jener
negativ-kritisch abgrenzenden die positiv aufbauende Aufgabe der
Quellenkritik, gegenüber der reinen Analyse die Synthese über
Gebühr vernachlässigt: die Untersuchung der positiven Leistung
im Einzelfall, die ja nicht nur im Neuschaffen und -formen gleich-
sam aus wilder Wurzel, sondern auch in der Auswahl und der
etwa selbständigen Neugruppierung des überlieferten Stoffes selbst
dann bestehen konnte, wenn dieser wörtlich dem neuen Werke
eingereiht wurde; um so mehr aber, wenn eine wie immer geartete
Umarbeitung mit dem überlieferten Bestand vorgenommen wurde,
Dies Problem stellt sich um so dringender dar, je mehr wir uns
1*
4 Alfred Doren
dem Ende des Mittelalters nähern, und damit die neue Geistigkeit
des Humanismus und der Renaissance, die Forderung, in jedem
geistigen Erzeugnis die eigene Individualität zur Geltung zu bringen,
sich selbst in solchen Werken durchzusetzen beginnt, die ihrer
ganzen geistigen Struktur nach noch der ausklingenden Geistes-
welt des Mittelalters angehören.
Wer mit solchen Anschauungen an die Untersuchung der Re-
formatio Sigismundi herantritt, dem wird die bisherige Behandlung
des ganzen Problems keine volle Befriedigung gewähren: über der
genauen Erforschung der Bausteine hat man die der architekto-
nischen Struktur und ihres inneren — geistigen — Zusammenhalts
über Gebühr vernachlässigt“. |
So viel wird man allerdings zugeben müssen: logische Kon-
sequenz, systematisches Durchdenken der einzelnen Fragen, die in
seinem Reformprogramm gestreift werden, ist unserem Verfasser
ebenso wenig eigen, wie allen den Andern, die, prophetischen
Geistes voll und von leidenschaftlichem Temperament getrieben,
unter dem immer mehr lastenden Druck der äußeren und inneren
Not der Zeit damals mit mehr oder minder bewußter Kühnheit
die Schranken der Zeitlichkeit und des unmittelbar Möglichen
übersprangen und ihre letzten und tiefsten Hoffnungen und Wünsche,
ebenso wie ihre quälenden Angste in eine von göttlichem Geist
ihnen geoffenbarte neue Welt, meist am Ende aller Zeiten gelegen,
projizierten. Von diesen Propheten, wie sie in der Periode der
reformatio allerorten auftauchten, von diesen Phantasten, die die
Lösung aller irdischen Nöte von letzten Katastrophen erhofften
und eben deshalb auf alle realistische Anknüpfung an einzelne
Gegenwartszustände verzichten zu dürfen glaubten, unterscheidet
allerdings unseren Verfasser seine auf weiten Strecken seiner Schrift
scheinbar vorherrschende nüchterne Sachlichkeit: scharf faßt er da
die konkreten Probleme der Zeit ins Auge, kennt genau viele der
Mißstände auf wirtschaftlichem, sozialem, politischem, vor allem
kirchlichem Gebiet; formuliert bestimmte Forderungen, oft in enger
Anlehnung an uns bekannte Reformprogramme? oder wenigstens
1 Einige Andeutungen bei Koehne, Neues Archiv XXVIII, 749; neuer-
dings vgl. auch Joachimsen a. a. O.
? Diese Anlehnung, vor allem an einzelne während des Basler Konzils ent-
standene Reformprogramme, nachgewiesen zu haben, ist das allgemein aner-
kannte Verdienst Werners. An einzelnen Punkten bleibt es allerdings fraglich,
ob nicht gleiche Erkenntnis aus sich heraus unseren Verfasser zu gleichen
Forderungen, wie seine Vorläufer, gebracht haben kann.
Zur Reformatio Sigismundi 5
so, daß deren Gedanken im wesentlichen auch die seinen sind: die
Durchführung all dieser Pläne allerdings bleibt dann einem my-
stisch umschleierten und prophetisch verklärten Zukunftshelden
vorbehalten.
Dieses eigentümliche Zwittergesicht: halb prophetisch mit der
Sicherheit des fanatisch Gläubigen in verstiegenem Pathos vor-
getragenes Zukunftsbild, halb konkretes, mit individuellen Zügen
reich und farbig ausgestaltetes Reformprogramm unterscheidet unsere
Schrift von allen anderen der gleichen Zeit; erst die Reformations-
zeit hat ähnliche Werke, keines aber von annähernd gleicher Be-
deutung aufzuweisen. Der Eindruck bleibt zuletzt: nicht ein be-
liebiger Anonymus, sondern eine scharf umrissene Persönlichkeit
hat dies Büchlein uns gegeben, die über den Durchschnitt der Zeit
hinausragte, und von der es wundersam wäre, wenn ihr Wirken
nicht auch sonst noch irgendwo Spuren in der Zeitgeschichte hinter-
lassen hätte.
Eine nähere Untersuchung des geistigen Gehalts und des ge-
danklichen Aufbaus bestätigt diesen ersten Eindruck.
Beginnen wir mit der äußeren Anordnung des Stoffes, so hat
Werner, wie mir scheint, einwandfrei nachgewiesen, daß die Glie-
derung nach den 7 Sakramenten sich eng an die der heute ver-
lorenen Reformschrift Cardinal Cesarinis anlehnt, die nach den
7 Gaben des heiligen Geistes eingeteilt war!. Sehen wir aber
näher zu, so ergibt sich doch wenigstens ein sehr bedeutsamer,
von Werner verkannter, für die gesamte Fragestellung des unbe-
kannten Verfassers aber grundlegender Unterschied. Bei Cesarini
— und ebenso bei Andreas von Escobar?, der Cesarinis Einteilung
übernimmt —, ist der 7. Abschnitt, der von den Laien handelt, nur
ein organischer, den 6 anderen gleichgeordneter Teil des sieben-
geteilten Ganzen, der aus dem Ralımen eines rein kirchlichen
Reformprogramms nicht herausfällt: einzig als von Mitgliedern
einer kirchlichen Gemeinschaft ist hier von Laien die Rede, ihre
weltlichen Beziehungen und Tätigkeiten und die dort etwa nötigen
Reformen stehen dagegen überhaupt nicht zur Debatte. Für un-
seren Reformator dagegen wird die Reform des gesamten
weltlichen Wesens zu einem besonderen Problem; als solches
umfaßt es die verschiedensten zu lösenden Aufgaben, die mit dem
1 Vgl. Werner, R.S. S. XLVIIf.
® Von Werner eigentümlicherweise mit konstanter Bosheit Andreas von
Escabor genannt!
6 l Alfred Doren
Verhältnis der Laien zu Religion und Kirche nichts zu tun haben;
völlig gleichberechtigt tritt die Reform der Weltlichkeit der des
geistlichen Wesens in seiner Gesamtheit an die Seite“. Schon
dadurch aber, daß dies geschieht, zeigt der Verfasser ein hohes
Maß von Selbständigkeit und geistiger Freiheit und hebt damit
seine Arbeit aus der Masse ähnlicher Reformschriften heraus; und
es verschlägt dem gegenüber nichts, daß der weltliche Teil der
reformatio in sich jeder festen inneren Gliederung zu entbehren
scheint und wahllos die verschiedensten in den Gesichtskreis un-
seres Autors tretenden Materien aneinanderreiht.
Von dem eigentlichen zwiegespaltenen Inhalt der reformatio,
der zum Schluß durch ein Kapitel über „ainen gemainen stat,
der die weltlichen und gaistlichen anrurt“ (es handelt sich um
Anthonier, Gaister und Bettelorden) mühsam wieder zusammen-
geschweißt wird, scheiden sich nun klar die Eingangsworte,
sowie einzelne eingeschobene Paraphrasen mit ihrem durchweg,
auch in den eingeschobenen erzählenden Partien, festgehaltenen
Predigerton, ihrem etwas aufdringlichen Pathos, ihrer mabnenden
und drohenden Geste, ihrer eschatologisch orientierten Gläubig-
keit; ein im gleichen Ton gehaltenes Kapitel, das in den meisten
Handschriften als eines der letzten erscheint und wohl ursprünglich
den Schluß bildete, ist deshalb in Werners Ausgabe mit gutem
Grunde an das Ende des Ganzen gerückt worden. Immerhin bleibt
die Möglichkeit bestehen, daß die in den besten Handschriften
noch folgenden Kapitel spätere Zusätze des Verfassers oder, was
uns weniger wahrscheinlich dünkt, eines Abschreibers sind.
Eingangs- und Schlußkapitel, in Gedankengang und Aufbau
stark voneinander abweichend, sind aber nicht nur in dem überall
festgehaltenen ekstatischen Ton, sondern auch in Einzelheiten des
Inhalts und der Form miteinander eng verwandt; beide vor allem
künden sie am Schluß den kommenden Retter aus aller Not. Nur
daß dieser ein Doppelantlitz trägt; im Anfang mehr das des Denkers-
und Predigers, des „Poeta“, der vor der schauerlichen und ver-
rotteten Gegenwart die glorreiche Vision des gewaltsam zu er-
kämpfenden Landes der Verheißung erscheinen läßt und erhobenen
Armes den Weg dorthin zu weisen unternimmt; am Schluß mehr
das des siegreichen Führers und Retters, des Königs oder Grafen
Friedrich, der unter dem Banner des Reichs und geschmückt mit
1 Koehne hat daher völlig recht, wenn er die Zweiteilung des Ganzen,
gegenüber der siebenteiligen Einzelgliederung, betont.
Zur Reformatio Sigismundi 7
dem Kreuze nach hartem Kampfe die „göttliche Ordnung“ in die
Welt zurückführt. Ihm gegenüber erscheint Kaiser Siegmund, der
doch der Schrift seinen klingenden, den breiten Massen wohl-
tönenden Namen! leihen mußte, etwa in der Rolle des jesus-
kündenden Johannes; seines Amtes ist es, kraft göttlicher, im Traum
ihm gewordener Weisung für den größeren, der der Welt die Er-
lösung bringen soll, mit Hilfe seiner „hohen Meister“ den Weg
zu ebnen. —
Soweit die äußere Struktur des ganzen Werkes. Entscheidend
drängt sich als zweite Aufgabe hier noch einmal die Frage auf:
Bildet das Ganze eine lockere, rein mechanische Aneinanderreihung
von Einzelforderungen, meist fremden Vorbildern entlehnt, wenn
auch individuell gefärbt, ohne irgend ein sie zusammenhaltendes
geistiges Band; oder lassen sich bestimmte Prinzipien, leitende,
in einer klaren Weltanschauung wurzelnde Ideen herausschälen,
die das Ganze organisch zu einer Einheit zusammenschließen? Ist
die Reformatio, wie Werner will, das Werk eines „liberal gesinn-
ten“ Städtebürgers, der die Forderungen dieser Klasse den in
der sogenannten kurfürstlichen Neutralität niedergelegten gegen-
überstellt, oder das eines Revolutionärs, als welches sie vor allem
der nächsten Folgezeit und auch heute noch den Meisten erscheint?
Will sie nichts anderes als Gegenwartsschäden durch konkrete
Neuordnungen bessern, oder will sie eine Umwälzung aller Dinge,
die der Welt ein neues, endgültiges, von den Strahlen göttlichen
Geistes erhelltes Angesicht geben soll??
Eine sorgsame Analyse des wesentlichen Inhalts unserer Schrift
genügt, soviel ich sehe, um die gestellten Fragen eindeutig im Sinne
eines das Ganze durchdringenden geistigen Prinzips, einer
formgebenden, weitgespannten Idee zu beantworten. Nicht daß
wir es mit einem jener großen Denker zu tun hätten, die mit
schöpferischer Kraft neue Werte und ein neues Weltbild der
Menschheit schenken; vielmehr wurzelt der Reformator tief im
Erdreich derVergangenheit und ist etwa im gleichen Sinn reaktionär,
wie es die Verfasser der Bauernprogramme von 1525 gewesen sind:
insofern als das Zukunftsprogramm, das er entwirft, nichts anderes
will, als längst vergangene glückliche Zustände, wie eine an Le-
genden und dunklen Erinnerungen genährte Phantasie sie ihm vor
Augen stellt, Zustände, die durch die geschichtliche Entwicklung
1 Darüber vgl. unter S. 35, 55 ff.
1 Zum folgenden vgl. jezt vor allem Joachimsen a. a. O.
8 Alfred Doren
verkehrt, überschüttet oder vergraben worden sind, wiederherzu-
stellen; Ewigkeitswerte von irdischen Zufälligkeiten zu befreien und
in ihrer ursprünglichen Reinheit für die Menschbeit zu retten. —
So aber lautet etwa dieser Grundgedanke des Ganzen, der an
einzelnen Stellen fast axiomatisch zusammengefaßt ist, aber auch
sonst alle Teile, wenn auch natürlich nicht bis in ihre letzten
Einzelbestimmungen und Verästelungen, durchleuchtet: Es gibt in
derWelt kraft göttlichen Ratschlusses eine „göttliche, heilige, selige
Ordnung“. Nach ihr leben heißt zugleich Gott wohlgefällig und
„natürlich“ leben!. Einst, in der guten alten Zeit, war sie auf-
gebaut worden, tl. h. in der Periode, die währte von Christi Wirken
an bis zu Silvester und Constantin?, bis zu der Zeit der Ver-
christlichung der westlichen Welt, der Zeit der „Ordnung des
päpstlichen Hofes“; so hat sie gedauert bis „etwa vor 200 Jahren“?
also etwa bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, bis zum Ende der
kaiserlichen Herrlichkeit. Seitdem ist die Welt aus den Fugen
gegangen; Recht hat sich in Unrecht gekehrt, Gottes „zorn ist
offen“ sein „ungnad hat uns begriffen“, Gehorsamkeit ist tot,
Gerechtigkeit leidet not „nichtes statt in seiner rechten ordnung“.
„Der prest liegt an der christenhait““ usw. Jetzt aber ist die
Krisis gekommen „der fund ist funden“ . Der Augenblick ist da,
um mit einem Schlag, durch eine Reformation des geistlichen wie
des weltlichen Standes, vom „houpt bis an dem minsten“ ° alles wieder
ins rechte Geleise zu bringen; der Held und Prophet ist durch
göttlichen Willen der Welt gegeben, der sie wieder zurechtrenken,
1 R.S. S. 13, Z. 17fl.
2 R. S. S. 4, Z. 1; S. 77, 2.14 — 8. 78, 2.4. Durch Constantin sind nach
der Vorstellung des Reformators zu den Rittern, denen bis dahin der Schutz
des Reichs allein anvertraut war, die Reichsstädte gefügt worden, „wann in
ward empfolhen alle gerecht sälikeit“ usw. Uber die Silvester-Legende vgl.
Döllinger, Pabstfabeln S. 52 —61. Die zur Zeit unseres Reformators weitverbreitete
Legende von der Engelsbotschaft, die die konstantinische Schenkung als ein
Gift für die Kirche verkündete, macht sich der Reformator nicht zu eigen (vgl.
Böhm, Ausgabe der reformatio S. 130 ff).
s R. S. S. 3, Z. 16; S. 5, Z. 7.
4 So in den Einleitungsworten R. S. S 1, Z. 5 — 8. 2, Z. 4.
o R. S. S. 3, 2.6: S. 10, Z. 11. Diese Worte deutet Werner, R. S. S. 3,
A. 3, ohne jeden zwingenden Grund auf die Prophetie des Johann Wünschelburg
auf das Jahr 1439. Es handelt sich offenbar nur um einen gesteigerten Aus-
druck für die Berufenheit des Reformators zu seinem Werk.
s So S. 12, Z. 8 f. und öfters. Auch die Bedeutung dieser Worte ist von
Werner überschätzt worden.
Zur Reformatio Sigismundi | 9
ihr ihre „Freiheit“ wiedergeben und das Erlösungswerk an der
Menschheit vollbringen wird.
Worauf aber beruht diese „göttliche Ordnung“ in der Welt;
welches ist ihr Wesenskern und ihr lebenspendendes, organisieren-
dcs Prinzip, welche Jdeen sollen durch sie verwirklicht werden?
Da finden wir als erste die Jdee der „Wahrheit“, — deren
Symbol das nicht um Geld zu kaufende Siegel ist! und die Christus
mit seinem Tode beglaubigt hat?. Dann die der Gerechtigkeit,
schon bei Plato bekanntlich die zentrale Idee seiner Tugendlehre,
die ebenfalls Christi Gerechtigkeit ist® und die darin besteht,
daß sie jedem Ding in der Welt, jedem Stand, jedem Menschen,
seinen wohlbestimmten Platz und feste Grenzen seiner Wirksam-
keit ein für alle Mal anweist, so daß er sie gleichsam ohne
Störung des funktionellen Gleichgewichts des ganzen Weltsystems
nicht überschreiten kann. Der Reformator schaut sie in voller
Klarheit in ihrem ursprünglichen, d. h. göttlichen Bestand: sie
ist symbolisert durch die 7 Sakramente*, die zusammen das Heil
der Welt bedeuten, von denen ebenfalls jedes einzelne eine nur
ihm zukommende spezifische Heilsaufgabe zu erfüllen hat. — Drittens
ist es die Idee der Freiheit, von der die Gedanken des Refor-
mators erfüllt sind; nicht allerdings — wie Werner das in breiten,
sehr gewundenen, keineswegs aber überzeugenden Ausführungen
nachzuweisen versucht — in dem engeren rein institutionellen Be-
grif der stadtbürgerlichen Freiheit des späteren Mittelalters,
sondern im Sinne des weiteren und tieferen etwa der „Freiheit
eines Christenmenschen“, wie Christi Martertod sie allen denen,
die an ihn glauben, erkämpft hat®. Eine Freiheit, die zur Zeit
des Reformators allerdings nach seiner Anschauung nur noch in
den Reichsstädten gefunden ward und nur von ihnen aus und mit
ihrer Hilfe der Welt wieder zurückgewonnen werden kann; den
1 R. S. 8.20, 2.14ff.; S. 27, Z.12ff.; ferner das 13. Kapitel der weltlichen
Reformation R. S. S. 83 fl.
2 R. S. S. 84, Z. 10 fl.
3 R. S. S. 8, Z. 13 ff.
8. vor allem die entscheidende Stelle S. 9, Z. 17 — S. 10, Z. 9.
s R. S. Einleitung S. XXXIX -XLIII.
e R.B. S. 2, Z. 22ff. Auch S. 10, Z. 28 ff. heißt es ausdrücklich von den
Reichsstädten: „ir habt ewer freyhait von der Cristenhait“. — Besonders klar
S. 14, Z. 4ff.: „Jch han wol gehört, das ewch Jesus Cristus erlözt hab von
der helle und euch im selb gefreyet hab mit seinem tod“ usw ; ähnlich S. 74,
Z. 3 ff.
10 Alfred Doren
Reichsstädten, die da sind „des heyligen glaubens schirmer und
recht vogt“; während auf dem Land gegen dieses Grundgebot
christlicher Ordnung auf Erden schwer gesündigt worden ist und
noch immer gesündigt wird!. — Als letzte endlich die Idee der
rechten „Gemeinschaft“, die allein ein friedliches Zusammen-
leben der Menschheit verbürgen kann. —
Wie aber sollen nun diese geistigen Prinzipien, diese ethischen
Grundforderungen sich in der Welt verwirklichen, in welche äußere
Formen sollen sie sich ergießen, um die zertrümmerte göttliche
Ordnung in ihr wieder herzustellen?
Um es kurz zu sagen: es ist im ganzen das Weltbild der
klassisch-mittelalterlichen Zeit, das Weltbild der großen Rechts-
spiegel, von denen einer, der Schwabenspiegel, wie Köhne richtig
erkannt hat?, offenbar auch auf Einzelforderungen unseres Refor-
mators bestimmenden Einfluß geübt hat; es ist im ganzen noch
das Weltbild Thomas von Aquinos, wie er es in seinen verschiedenen
Schriften, vor allem in denen über den konkreten und den idealen
Staat niedergelegt? hat, von unserem Reformator klar und mit
1 Davon handelt das 8. Kapitel der weltlichen Reformation, das die be-
rühmten, oft zitierten Sätze enthält: (R. S. S. 73 Z. 17). „Aber graffen, freyen,
ritter oder knecht, die auch zwing und benn hand, die aignent leut und hand
sy yetz fur aigen und steurent sy.... Es ist ain ungehörte sach, das man
es in der hayligen cristenhait offnen muß das groß unrecht, so gar fur gatt,
das ainer so gehertzt ist vor got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein
aigen. Wenn gedenck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod
und sein wunden und martern durch unsern willen willeklich gelitten und ge-
habt hatt umb das, das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne
niemant furo erhebt ist ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen
in der losung und freyhait, er sey edel oder unedel, reich oder arm, groß oder
elain, wer getowft ist und gelaubt, die sind in Cristo Jhesu glider gezelt.“ —
Diese Stelle beweist zur Evidenz, daß der Verfasser unter Freiheit eine all-
gemein christliche, in der göttlichen Ordnung verankerte Einrichtung versteht.
2 Neues Archiv- XXXI, 225 fl.
3 Außer der älteren Literatur über Thomas v. Aquinos Staats- und Gesell-
schaftslehre vor allem die Arbeiten von Antoniades: die Staatslehre des Thomas
von Aquino und Maurenbrecher: Thomas v. Aquinos Stellung zum Wirtschafts-
leben seiner Zeit 1. Teil (Fortsetzung nicht erschienen) sind natürlich vor
allem die betreffenden Abschnitte in Troeltsch: Die Soziallehren der christ-
lichen Kirchen und Gruppen einzusehen (vor allem S. 276 fl.). Daneben behält
Gierkes Genossenschaftsrecht III, 515ff., 553 fl. noch heute seine Geltung.
Neuerdings vgl. auch des Schelerschülers P. L. Landsberg: Die Welt des
Mittelalters und wir S. 13 ff. Über Dantes Gesellschaftslehre vgl. Kern, Hu-
mana Civilitas, vor allem S. 88 fl. Der Ständestaat Dantes, dessen Ideal-
Zur Reformatio Sigismundi 11
vollem Bewußtsein erfaßt und als das jetzt zertrümmerte, aber durch
heroische Neuschöpfung wiederherzustellende Idealbild hingestellt.
Nur wenige Züge weisen auf Herkunft aus dem Bereich sek-
tiererischer Anschauungen; von humanistischem Geist, wie Werner
will, ist kaum ein Hauch zu verspüren. Dieses Bild enthält alle
sittlichen, gottgewollten Grundlagen des „natürlichen“ Welt-
geschehens, so daß alle Abweichungen davon zugleich als unna-
türlich, unsittlich und gotteswidrig gebrandmarkt werden können.
„Gott hat nichts vergessen, er hat uns den weg gezeiget der
ewigen sälikait, wir wollen in aber nicht gen.“
Nach dieser Ordnung nun ist die Welt zu deuten als ein Neben-
einander und Übereinander wohlabgegliederter Bezirke, ein „archi-
tektonisch geordnetes System von Zweckstufen“ (Troeltsch), eine
gegliederte und eben dadurch harmonische Mannigfaltigkeit, inner-
halb deren jedem Einzelnen sein Platz ein für alle Mal zugewiesen
ist!. Jede gesellschaftliche Tätigkeit ist Funktion, jedes Glied
ein Organ des Gesamtkörpers?. Äußerlich zusammengehalten und
wesenhaft verschmolzen aber sind alle Teile durch das Mysterium
des göttlichen Weltplans, das sich nur dem gotterfüllten Pro-
pheten offenbart; im Innern, d.h. innerhalb dieser einzelnen Bezirke
selbst aber beruhend auf dem völligen Sichentsprechen von Pflicht
und Leistung, von Arbeit und Verdienst. „Es sol yedermann sein
arbait tun umb sein täglich brot?“ „und ist notturftig, das man
wisse in ainem yeglichen stat, wie ain person sein sol, danach
wie er sein gotesgaben nießen solle, mit wie viel gult, es syen örden
oder weltlich priester, es sey der pabst, cardinal oder bischoff*“.
Niemand darf müßig geben und unverdient Pfründen genießen’;
niemand eines andern Arbeit tun, die dieser selbst verrichten
gestaltung uns der 4. Gesang des Paradiso zeigt, ist in seinen Grundgedanken
dem des Reformators eng verwandt.
1 Siehe die bei Maurenbrecher S. 34 zitierte Stelle bei Thomas Com. in
Pol. I. lect. I, p. 368b: „Natura autem sic non facit, ut unum ordinet ad diversa
officia, sed unum deputat ad unum officium“ (nach Aristoteles). Jede Arbeit
ist ein Amt für die Gesamtheit, die arbeitsteilige Gliederung der Menschheit
zugleich von der Natur und der göttlichen Vorsehung gefordert.
2 Gierke a. a. O. S. 554 f. Troeltsch, S. 296 f. Mit stadtbürgerlichem Geist,
wie Werner, R. S. S. 32 A. 2 will, hat der Grundsatz „nur verdientes genießen“
unmittelbar nichts zu tun.
R. S. S. 45, Z. 19.
Ebenda S. 9, Z. 20 bis S. 10, Z. 2.
® So mit besonderer Emphase im Kapitel von den Domberrn R. S. S. 43 f.
12 Alfred Doren
kann!; niemand dem andern „greiffen in sein hantwerck?.“ „Hulff
man dartzu und täte jederman dartzu, das yeclicher sein regel und
ordnung hielte, als es gotlich und recht angesehen was’°*“.
Durch den ganzen Aufbau der Welt aber geht eine Haupt-
trennungslinie und scheidet ihn in zwei Hälften, die des „Geist-
lichen“ und die des „Weltlichen“. Mit einer auch in derLiteratur
der Zeit, die sich wahrlich mit dem Problem der „Trennung der
Gewalten“ genügend herumgeschlagen hat, fast einzigartigen Schärfe
wird wieder und wieder in allen Tönen einer bis zum Fanatismus ge-
steigerten Leidenschaftlichkeit, durch alle Einzelmaterien hindurch,
die Notwendigkeit der Scheidung der beiden Sphären als die ent-
scheidende, fundamentale Forderung bezeichnet: „es sol sich lauter
in alweg schaiden das gaistlich und das weltlich‘. Fast jede
Not der Zeit wurzelt irgendwie in der auf Menschenwillkür
beruhenden ungöttlichen Verwischung dieser Grenze, in der
Nichtbeobachtung dieses heiligsten Gebots der göttlichen Gerechtig-
keit. Kein Geistlicher, heißt es da im einzelnen, vor allem aber
kein Orden soll Zwing und Bann, d.h. weltliche Zwangs- und
Befehlsgewalt haben, kein Bischof Schloß, Feste oder Gefängnis’;
keiner soll Krieg führen mit Schatzung kirchlichen Gutes®; nicht
Richter darf ein Geistlicher sein in weltlichen Dingen‘, überhaupt
„mit keiner weltlichen sache umbgan“. Wohl muß man auch die
Geistlichen mit irdischem Brot und irdischer Macht für ihr geist-
liches Amt rüsten, persönlich aber sollen sie als geweihte Per-
sonen ihre Hände freihalten von weltlichem Tun. Weltliche Beamte,
Pfleger oder Kassenvögte, sind ihnen daher zur Verwaltung des
von ihnen benötigten weltlichen Gutes zur Seite zu stellen“; das
„Wittum“, dies Gut selbst aber soll — das scheint mir beson-
ders charakteristisch — in erster Linie aus Landbesitz bestehen,
der regelmäßige, vom Wandel der Zeit möglichst unabhängige
Erträge liefert. Sie alle, vor allem die Pfarrkirchen, sollen un-
abhängig sein von jedem fremden Eingriff „es sol yegliche kirch,
das ir zugehört, selber han“ und nicht „anderswahin dienen
1 Ebenda S. 45, Z. 18f.
2 Ebenda S. 70. Z. 17.
3 Ebenda S. 53, Z. 23 ff.
Ebenda S 85, Z. 2f.
5 Ebenda S. 29, Z. 8 ff, S. 63, Z. 3 fl.
s Ebenda S. 29, Z. öff.
7 Ebenda S. 82, Z. I fl.
8 Ebenda S. 40, Z. 19 fl. (Kirchen), S. 48 Z. 16 ff. (Klöster).
Zur Reformatio Sigismundi 13
mit kainem gut“ . Die Pfründe soll den Priestern in einem
Stück zufallen und deshalb alle gebührenartigen Sondereinnahmen,
z. B. aus Privatmessen, wegfallen“. Alles, was den geistlichen
Häuptern nicht zusteht (Schloß, Feste, Zwing und Bann), soll
an das Reich fallen und von diesem an weltliche Gewalten,
an Herren, Ritter etc. zu Lehn ausgeben werden, die das Reich
und die neue Ordnung zu schützen imstande und von altersher
berufen sinds; vor allem aber an solche, die bisher Kirchengut
zu Lehn haben, „wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich
dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir
pillich dienen sol, dann yemant anders““. Also auch hier scharfe
Trennung von berechtigtem Kirchengut, das nur den Kirchen
dienen soll, damit sie ihr Amt recht- und pflichtgemäß erfüllen
können, und den wiederum ungöttlich von den Kirchen usurpierten
Zwing-, Bann- und Besitzrechten, die ihren ursprünglichen welt-
lichen Zwecken wieder zugeführt werden sollen. Aus dem gleichen
Grunde soll ferner jeder aktive Übergriff kirchlicher Organe in
die weltliche Sphäre, wie die Einforderung von Zinsen und Gülten
durch Kirchen und Klöster ihn darstellt, dadurch unmöglich ge-
macht werden, daß alle solche Zins- und Rentenforderungen durch
einmalige Kapitalablösüng beseitigt werden“. Die Bischöfe sollen
so gestellt sein, daß sie nicht darauf angewiesen sind, durch Bann-
gelder und Steuern sich widerrechtliche und widergöttliche Ein-
nahmen zu verschaffen“.
Erst wenn eine solche scharfe, unerbittliche Scheidung zwischen
der geistlichen und der weltlichen Sphäre der Menschheit eintritt,
wird es auch möglich sein, der schwersten aller Sünden Herr zu
werden, des Verkaufs geistlicher Güter um irdischen Reichtum,
gegen den ja die Forderungen der Reformparteien auch sonst
damals ihre schärfsten Pfeile richteten. Das bedeutet vor allem:
Beseitigung aller „Gebührnisse“, durch deren Bezahlung kirchliche
Würden und geistliche Spenden errungen wurden und die vor
allem an der Kurie einen Hauptbestandteil aller Einkünfte bildeten.
Wie der Pfarrer gespeist werden soll aus dem zu seiner Pfarre
1 Ebenda S. 62, Z. 5f.
2 Ebenda S. 41, Z. 19 fl.
3 Ebenda S. 63, Z. 3 ff
Ebenda S. 63, Z. 15 ff.
Ebenda S. 42, Z. 7— 22.
Ebenda S. 83, Z. 10—18.
14 Alfred Doren
gehörenden Landbesitz, so sollen Papst und Kardinäle von dem
leben, was ihnen seit den glücklichen Zeiten Kaiser Konstantins
und Papst Sylvesters rechtmäßig zusteht, d. h. aus den Erträg-
nissen des Kirchenstaats?, der, dem Verfasser nach seinem Umfang
wohlbekannt, nach seiner Ansicht allein völlig imstande ist, der
Kurie und ihrem Haupt die nötigen Einkünfte zü sichern, ohne
daß sie genötigt wäre, „gotsgab, als die sacrament sind und die
pfrenden“ für Geld auszutun, um bestehen zu können. Von diesem
festen und eindeutigen Standpunkt aus erklärt sich denn auch die
in der Literatur viel besprochene und oft mißdeutete Forderung,
allen kirchlichen Organen ein festes Einkommen zu garantieren’,
damit sie von allen gebührenartigen Einkünften ein für alle Mal
befreit würden, eine Forderung, in der man gelegentlich das
Auftauchen von Grundsätzen moderner Staatsverwaltung — feste
Entlohnung der Beamten durch den Staat — erkennen zu dürfen
geglaubt hat. In Wahrheit hat bei dem Reformator der Staat damit
überhaupt nichts zu tun; denn nicht er soll über die Fonds, aus denen
die einzelnen kirchlichen Organe, die geistlichen Beamten, gespeist
werden, verfügen, sondern deren Eigentümerin soll das Bistum“,
1 In der Einleitung S. 3, Z. 16—S.4, 2.13. Die gleiche Forderung, Papst
und Kardinäle aus den Einkünften des Kirchenstaats zu besolden, hatte z. B.
schon Dietrich von Niem gestellt. Vgl. Zimmermann, Kirchliche Verfassungs-
kämpfe im 15. Jahrhundert S. 44. Nicht nur an der Echtheit, sondern auch
an der Gültigkeit der konstantinischen Schenkung hat unser Verfasser keinen
Zweifel.
Diese Forderuug findet sich im geistlichen Teil der Reformation bei allen
einzelnen Gliedern des geistlichen Organismus gleichmäßig, wenn auch in wech-
selnden Formen ausgesprochen.
3 Bei dem Kapitel über die Bischöfe (R.S.S.26) hat der Verfasser aus-
nahmsweise vergessen, die Höhe der Gülte anzugeben. S. 83, 2.15 aber heißt
es: „die bischoff bedurffent kainer stewr mer zenemen“. Wie sie aber bezahlt
werden sollen, da ihnen ja nicht nur Steuern und Gebühren, sondern auch
Schlösser, Städte, Zwing und Bann (S. 63, Z. 8 ff.) genommen werden und an das
Reich fallen sollen, das sie wiederum „Herren, Rittern und Knechten und Reichs-
städten“ zu Lehen geben soll, bleibt also im unklaren. An Reichsbesoldung
ist schwerlich zu denken: woher hätte das Reich die Mittel dafür genommen?
Vielmehr handelte es sich auch hier wohl, wie bei den Pfarrkirchen, um eine
genügende Ausstattung mit eigenem rententragendem Gut, das der Kirche zu
diesem Zweck von den Inhabern, die es lehnsweise oder sonstwie besaßen,
zurückgegeben werden sollte. „Wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich
dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir pillich dienen
sol, dann yemant anders“ (ebenda S. 63, Z. 15—18). Das bezieht sich aller Wahr-
scheinlichkeit nach auch auf die Bistümer.
Zur Reformatio Sigismundi 15
die einzelne Kirche!, das einzelne Kloster, die einzelne geistliche
Bruderschaft sein, die sie nur, um sich nicht durch die Be-
rührung mit weltlichem Gut zu beschmutzen, durch Angehörige
des weltlichen Standes, durch „Kastenvögte“, verwalten lassen.
Nur hiedurch scheint eine Garantie gegeben für die gleichsam
automatische Befriedigung der nun einmal nicht zu vermeidenden
irdischen Bedürfnisse aller geistlichen Personen und Korporationen.
Daher denn auch die Bestimmung, daß, wo die materielle Basis
für die einzelne Kirche zu schmal erscheint, durch Umlegen
und Zusammenlegen eine breitere Grundlage geschaffen werden
soll®. Nicht nur geistliche Würdenträger — das wäre ja Voraus-
setzung für eine Staatsbesoldung im modernen Sinne —, sondern
die gesamte Geistlichkeit, bis herab zu den niederen Trägern
geistlicher Funktionen, soll durch eine derartige Garantie eines
Existenzminimums vor jeder Versuchung, sich durch Gebühren
unmittelbar aus der Weltlichkeit ihr zufließende und von ihr will-
kürlich zu vermehrende Einnahmen zu schaffen, sicher gestellt werden.
Daher gilt diese Regel auch für die Insassen der Klöster: nur daß
bier nicht der Einzelne als solcher Träger der Berechtigung ist,
sondern — indem das Prinzip der Gemeinsamkeit ergänzend und
regulierend hinzutritt — die Gesamtheit, die dem Einzelnen, wieder
durch Vermittlung eines weltlichen Beamten, des Kastenvogts,
seine Teilquote zuweist®.
An einzelnen Stellen scheint dem Verfasser die geforderte
Trennungslinie zwischen geistlichem und weltlichem Stand besonders
gefährdet; und hier vor allem ergießt er die ganze Schale seines
Zornes und erhebt sich zur Höhe biblisch-ekstatischer Warnungen.
Das gilt vor allem von den Deutschherren und Johannitern, die
keine geistliche Ordnung mehr haben und die vom Reformator
ı Siehe oben S. 12.
2 So bei den Pfarrkirchen: ist eine an Gült zu klein, so soll man zwei
zusammenlegen, „wann alle priester sollent gleich pfronden han, gleich arbait
mit singen und mit lesen haben“ R. S. S. 88 Z. 9—11. —
s R. S. S. 41, Z.19ff. „Man sol auch kain iarzeit mehr setzen, denn all
mentag sol man alwegen iarzeit began gemainlich allen sellen, wann die
priesteren nemant ir pfrond an ainem stuck“, vor allem S. 50, Z.16 ff „Jtem in
deu zwain örden sollent schuch, klaider, leinwat, was zu in gehort, hangen an
ainer stangen. Das sol beschließen ain kastenvogt“ etc. S. 54, Z. öff. „Jtem
alle frawencloster sol man beschließen und sol man järlichen ainer geben
dreißig guldin, damit sollent sy sich in dem gemainen stat halten. Sy sollent
alles gmain han, aine nicht mer, dann die ander... Sy sollent auch han
ain vogt, der sy, besorge“.
16 Alfred Doren
völlig zur Erde gestoßen werden sollen!; von den Domherren?
und ihrem weltlich prunkenden Gebahren, die „nun gots junck-
hern geworden sind“, und „als die layen in weyssen schuchen,
in claidern von märdern, die gaistlich lüt nit tragen sollten“ einher-
schreiten, die Einkünfte von Pfarrkirchen genießen und dabei müßig
gehen bei Wein und Spiel und andere für sich die Arbeit tun
lassen; das gilt noch mehr fast von den Domklosterfrauen?, die
buntfarbig einherstolzieren und zu Hof und Tanz gehen „sy sind
weltlich und gaistlich, wenn sy wellent, es ist ain pubrey“. — Ihnen
soll man die Wahl stellen, ob sie ganz „zu der Welt gehen“ oder
wie rechte Klosterfrauen unter Clausur nach Recht und Ordnung
weiterleben wollen. Im innersten verhaßt endlich sind ihm die
Beginen als der „Barfußen Kelnerin“ und die Nolharten*; denn
ihr Zwitterwesen ist notwendig gegeben durch ihren dauernden
Verkehr zwischen weltlichen und geistlichen Bezirken, den falschen
Wundern, die sie tun, und durch die Almosen, die sie widerrecht-
. lich empfangen, um sie den Bettelmönchen zuzuführen.
Auch hier darum die strenge Forderung des Entweder -oder:
„haiss man sie außgan oder die welt unbekumert lassen; beschließ
man sy in, wenn sy gottes sind, nnd leben ir arbait, verkouffen
ir arbait und kauffen ir narung; das vertrag man und nichs mer
anders“. ö
Da aber, wo weltliches Tun und weltliche Sitte unvermeidlich
in den geheiligten geistlichen Tempelbezirk hineinragt, da soll
wenigstens eine unmittelbare Berührung, eine Befleckung der geist-
lichen, reinen Sphäre durch die unreinen Schlacken weltlicher
Sinnlichkeit vermieden werden. Zwar wird das Zölibat verworfen,
weil es notwendig zum Konkubinat führt, die Bischöfe durch will-
fährige Duldung dieser Sünde selbst schwere Schuld auf sich
laden und die Pfarrer, die trotz des Banns unter Duldung der
Bischöfe weiter amtieren, nicht nur sich selbst, sondern auch ihre
Pfarrkinder in die Hölle bringen’. Wenn aber die Priesterehe,
nach orientalischem Vorbild, erlaubt wird, so hat der Priester doch
keine volle gleichsam bürgerliche Freiheit ehelichen Lebenswandels.
1 Ebenda S. 46f.
2? Ebenda S. 43 ff.
® Ebenda S. 56 ff.
Ebenda S. 58 ff.
5 Ebenda S. 37. Das Kapitel: Von der Zahl der Pfarrer an einer Kirche;
vor allem S. 38, Z. 6 ff.
8
Zur Reformatio Sigismundi 17
Indem vielmehr für jede Pfarrkirche zwei Pfarrer als Mindestmaß
gefordert werden!, die abwechselnd je eine Woche amtieren sollen,
erwächst dem Priester die Verpflichtung, sich während der Woche,
da er sein geistliches Amt tatsächlich ausübt, alles fleischlichen
Umgangs mit seinem Weibe zu enthalten, sich am Samstag vor
Beginn dieser Woche leiblich — durch ein Bad — und geistlich
— durch die Beichte — zu reinigen, um so geläutert gleichsam aus.
der fleischlichen in die geistliche Woche einzutreten’. Auch sonst
aber, wer immer mit der Verwaltung von Kirchengut zu tun hat,
darf keiner schweren Sünde schuldig sein“; für den Meßner, der
das Allerheiligste betreut, gelteu ähnliche besondere Reinlichkeits-
gebote, wie für den verheirateten Priester“.
Nirgends tritt die ängstliche Sorge des Verfassers um sauberste
Trennung der beiden Welthälften so klar zutage, wie in dieser
scheinbar nebensächlichen Bestimmung, die, so viel ich sehe, in
keinem anderen Reformprogramm der Zeit enthalten ist. Daneben
plädiert er für sittsame Eheführung und einen züchtigen und
ehrbaren Lebenswandel des Priesters und seiner Frau in der
Welt, auf daß die hohe Aufgabe priesterlichen Amts keinen
Schaden nehme®. Wenn nun aber von einem Beruf, von dem des
Arztes, gesagt wird, daß er „balb gaistlich und halb weltlich“ sei,
als der rechter doctores in der „hailigen (also geistlichen) Kunst
visica“, so ist doch von einer wirklichen Vermischung der beiden
Sphären auch hier nicht die Rede; vielmehr handelt es sich darum,
daß in einer Person zwei wesentlich verschiedene Berufe: Sorge
für den kranken Leib und Sorge für die Seele durch geistliche
Ermahnung, vor allem wohl in extremis, vereinigt sind®; ein lang
wallendes, weitärmliches Gewand, mit einer zweiten Farbe ge-
füttert, soll deshalb auch äußerlich Zeichen ärztlicher Würde sein
1 Ebenda S. 87, Z. 6-8. `
2 Ebenda S. 89, Z. 10—20.
Ebenda S. 62, Z. 9 fl.
Ebenda S. 62, Z. 18 ff.
s R. S. S. 39, Z. 20 bis S. 40, Z. 3. e klein ist die auf Ehebruch
eines Priesters gesetzte Strafe: er soll keine Messe mehr lesen „und sol seiner
arbait leben dannocht verschmachlich“. Die Ehefrau dagegen wird mit lebens-
länglichem Kerker für das gleiche Vergehen bestraft. Wiederverheiratung nach
dem Tode eines Ehegatten ist dem andern untersagt, weil der Priester, der
die Sakramente austeilt, die Heiligkeit des Ehesakraments besonders streng
zu halten bestimmt ist (ebenda Z. 8—15).
s Siehe das 10. Kapitel der weltlichen Reformation: „Von der artzatt ordnung“.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 2
18 Alfred Doren
und durch seine Zweifarbigkeit das Doppelwesen gerade dieses
Berufes Jedem erkennbar symbolisieren.
An einer Stelle allerdings fließen in der Tat die beiden Ströme
doch zusammen, oder werden vielmehr gleichsam die Grundmauern
des Weltgebäudes durch ein sie beide schützendes Doppeldach
zusammengehalten. Wie einst Melchisedech zugleich priesterliche
und königliche Würde hatte, wie indische Herrscher zugleich
Priester sind, so muß auch der Kaiser Priester sein, muß „von
ordnung wegen der cristenhait* das Evangelium lesen’. Auf
der anderen Seite: „alls weltlich und gaistlich recht hand ein
rechtes fundament von dem papst und kardinäl“, sodaß das weltliche
Rechtsleben, in letzter Linie wenigstens, aus geistlicher Quelle
gespeist wird?. Damit ist die Auffassung eines Vorrangs des geist-
lichen Rechtes verbunden, wie auch an anderer Stelle der Satz ver-
treten wird, daß ein rechter Priester Kaisern und Königen im Rang
voranginge. Eine Vermischung von Geistlichem und Weltlichem ist
von dem Reformator damit sicherlich nicht ausgedrückt: vielmehr
bricht hier nur die Überzeugung von dem moralischen Vorrang alles
geistlichen Wesens vor allem weltlichen mit unwiderstehlicher Ge-
walt die Grenzen des Systems, so wie die gleiche Überzeugung am
Schluß von Dantes Monarchie in diese gewaltige Symphonie von
der Gleichberechtigung der zwei Gewalten zum Schluß einen bis
heute von den Meisten als fremd empfundenen Ton gebracht hat. —
Innerhalb der beiden so scharf von einander geschiedenen
Sphären verzweigt sich nun weiter das Prinzip mittelalterlicher
organisch-statischer Staats- und Gesellschaftsauffassung in die
einzelnen Teilbezirke des geistlichen wie des weltlich-
bürgerlichen Lebens. Kraft göttlichen Ratschlusses ist da
jedem Berufe in ständischer Ordnung, jedem Individuum in seinem
Berufe ein bestimmter Platz, eine bestimmte Funktion ein für
alle Mal zugewiesen®, damit zugleich aber und nur wenn diese
1 Ebenda S. 93, Z. 17 bis S. 94 Z. 2 „und mag kain kayser da sein, er sey dann
priester“. Über die eigentümliche Ansicht, daß unter den indischen Kaisern der
Christenheit alles Heil erstanden sei und daß noch zur Zeit des Verfassers die
besten Christen in Indien lebten, näheres an anderer Stelle. — Über den „ordo
Melchisedech“ und seine allgemeine Bedeutung für die Entwicklung reforma-
torischer Ideen vgl. Burdach, Briefe Rienzis, Einleitung S. 240 fl.
1 Vgl. S. 26, Z. 4—7, ferner S. 83, Z. 1—12.
s Vgl. S. 9, Z. 20 ff: „und ist notturftig, das man wisse in ainem yeglichen
stat, wie ain person sein sol“. Die wunderbarste Ausgestaltung bat diese Glie-
derung im Planetenhimmel Dantes gefunden.
Zur Reformatio Sigismundi 19
ständisch-korporative Ordnung gewahrt bleibt auch Jedem die
Existenzmöglichkeit und der ihm zukommende standard of life ge-
währt. Störung der Ordnung, Ausdehnung oder Durchbrechung
der genau abgewogenen und auf göttlich-natürlichem Vernunft-
prinzip beruhenden Grenzen, Störung der gesellschaftlichen Gleich-
gewichtslage ist sündhaft und muß nicht nur bestraft, sondern
auch durch Wiedereinrenkung in die alte Ordnung beseitigt werden.
In der geistlichen Sphäre wird zunächst ein weiterer Schnitt
gemacht zwischen den Funktionen des Regular- und des Welt-
klerus. Was sie scheidet, wird in die beiden Grundbegriffe der
„universalitas“ oder „generalitas“, des „aller welt gemain seyn“,
und der „parcialitas“, des „Sondertums“ irgendwelcher Art, gefaßt.
Gewiß gebührt nach Ansicht des Verfassers dem Weltklerus der.
höhere Rang!, eben weil er für die Allgemeinheit zu wirken be-
rufen ist („es ist kein pfarrkirch so klein, sy ist wirdiger als
das allerhöchste closter“)?, weil ihm allein die höchste und heiligste
christliche Aufgabe, die Verwaltung und Austeilung der sieben
Sakramente, zugeteilt ist, weil er — im Gegensatz zu den Orden —
sich auf seine unmittelbare Einsetzung durch Christus selbst be-
rufen kann’, weil St. Peter ein Weltpriester war und aller Welt
gemein. Wenn dem aber so ist, wenn das Weltpriestertum
wirklich die höchste Aufgabe von allen zu erfüllen hat, so ver-
steht es sich einerseits von selbst, daß ihm nicht nur der Regular-
klerus, sondern alle Weltlichkeit, selbst Kaiser und Könige, unter-
tan sein müssen. Andererseits kann er seiner hohen Aufgabe nur
gerecht werden, wenn alle Pfarrkirchen nur mit würdigen, ge-
lehrten und geprüften Männern besetzt werden und die Kraft
solcher Männer nicht auf Domherrnstellen, Sinekuren für Nichts-
tuer und Nichtskönner, verschwendet wird, wo sie die Pfründe ge-
nießen, ohne selbst am Werk zu sein'. Keineswegs aber erfüllt
unseren Reformator, wie man wohl gesagt hat, Haß gegen die
Orden im allgemeinen, die im Gegenteil nach dem göttlichen
Weltplan, wenn sie nur nicht aus den ihnen gesetzten Schranken
1 Die Priester sollen im Range allen Weltlichen bis zum Kaiser voran
gehen. S 40, Z. 14ff.
2 R. S. S. 18, Z. 3f.
3 R. S. S. 18, Z. 4ff.
Immerhin ist ihm das priesterliche Amt nur das würdigste „nach bischoff-
lichem stat“ (R.S. S. 87, Z. 6). Das geht auch aus der Anordnung der geist-
lichen Reformation hervor.
$ VgL R. S. S.31f., 87ff., 44 ff., 61ff.
2*
20 Alfred Doren
brechen, durchaus wohltätig wirken und ebenfalls heilsnotwendige,
wenn auch niedere Aufgaben zu erfüllen berufen sind. „Es ist
wol war: Gregorius, Bernhardus, Benedictus hand regel, die warn
streng und hert und abgeschaiden von der welt dabey sy haylig
wurden“. Also Weltabgeschiedenheit, Beschlossenheit, kon-
templatives Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam — aber
keine Berührung mit der Welt durch Übernahme von Funktionen
weltgeistlicher Verwaltung, Spenden geistlicher Güter, keinerlei
priesterliche Tätigkeit durch Ordensleute; vor allem aber kein
Eindringen in die hohen und höchsten Stellen geistlicher Ver-
waltungstätigkeit. Hier liegt für den Reformator eine der tiefsten
Wurzeln alles Unheils, das über die Welt gekommen ist: „seid
das die örden aufstonden und von den orden pabst wurden, die
hand iren stat nit gemain“?, d.h. sie sorgen mehr für das „partielle“
Wohl der Orden, denen sie angehören, als für das „generelle“
Wohl der Menschheit, der sie nach Gottes Ratschluß dienen sollten.
Und so wirkt dies Übel weiter hinab durch alle Stufen der
Hierarchie „von den haubt untz auf den minsten“: im Kardinalat,
wo Kardinäle aus den Orden ihren Ordensbrüdern widerrechtlich
Dispense erteilen, daß sie ihr zu Gott getanes Gelübde brechen
dürfen, „es ist der gröste schlag, dardurch die cristenhait ver-
gift ist, dann durch kain ander sach“?; im Episkopat, das, seitdem
es mit Angehörigen von Mönchsorden besetzt wird, ebenfalls diesen
unerlaubte Freiheiten und Eingriffe in weltpriesterliche Funktionen
gewährt hat, als „kyrchen regiren, peicht hörn, begrebnuss halten,
mit den siben sakramenten umbzegan und ze absolvieren, das in
von angende des ordens nit empfohlen ist, noch hewt beytag nit
sein sol“.
Wenn gar die Orden sich rein weltliche Rechte anmaßen, wie
sie selbst den Weltgeistlichen nicht zustehen, wenn sie nicht nur
Pfarren besetzen, sondern „Zwing und Bann“ haben, als Richter
und Vögte wie Grafen und freie Leute auftreten, Herrschaften
kaufen und Kirchen, erworbenen Reichtum nicht wieder von sich
tun, so haben sie ihre heilige Regel aufs strengste verletzt, und
kein Privileg kann die Kraft haben, ihnen solche gottesfeindliche
1 S. 19, Z. 5—7.
2 S. 16, Z. 10fl.
8. 23, Z. 6-8.
4 Die Belege s. o. bei der Erörterung der Trennung von Geistlichem und
Weltlichem.
Zur Reformatio Sigismundi 21
Rechte zu gewähren, ebensowenig wie ein Recht zu völlig welt-
lichem Gebahren „mit spilen, mit zerung, mit gespielschaft und
mit aller geselschaft“!. |
Auch die vier Bettelorden, gegen die man inbesondere bei
unserem Reformator eine grimmige Feindschaft herausgelesen hat,
sind in Wahrheit nach seiner Ansicht zu Hilfe der „cristenhait
gegeben und gefreyet“?. Allein sie müssen ihre Almosen, von
denen sie, nach der ihnen im geistlichen Wesen zugeteilten Rolle,
im Gegensatz zu den anderen Mönchsorden, die über „Wittum“
und „Gult“ verfügen, leben sollen, verdienen“, durch demütiges
Singen und Lesen und derlei Gottesdienst, wie es ihres Amts ist,
und wodurch sie „Regel und Ordnung“ halten, als es „gotlich und
recht angesehen“ ist. — Alle „Gulte“, über die sie verfügen, sind
deshalb zu beseitigen, alle weltlichen Beschäftigungen, profaner
Gesang, jegliches Studium, wie es nur den Laienpriestern zusteht,
Orgelbau, Medizin, Rechtswissenschaft‘ usw., überhaupt jede Be-
rührung mit der Welt, ist ihnen zu verbieten. Einzig in demütig
frommem Gebet für Lebende und Tote besteht ihr Dienst an der
Menschheit nach göttlichem Recht.
Weil aber alle Mönchsorden ihrer Idee nach eine parcialitas
sind und als solche ein Sonderdasein führen, gekennzeichnet durch
eine potenzierte Gemeinsamkeit im inneren, durch eine Art innerer
seelischer Immunität, durch das Fehlen individuellen Eigentums
und die starke Bändigung alles persönlichen Lebens, eben deshalb
darf diese streng „beschlossene“ partielle Gemeinsamkeit nicht
gleichsam ausstrahlen in die große Welt, in die Welt einer viel
weitergreifenden, die gesamte in der Kirche organisch zusammen-
gegliederte Menschheit umfassende Gemeinschaft, zu deren Be-
treuung nur das Weltpriestertum bestimmt ist. Sonst siegt die
Intensität der engeren Gemeinschaftsinteressen über das Prinzip
der Gleichheit für Alle und der weiteren, die ganze christliche
Menschheit umfassenden Gemeinschaft — und Ungerechtigkeit,
Korruption, Todsünde sind die notwendigen Folgen. —
1 R. 8. S. 48. 2.24f.
2 S. 52 fl.
3 8.53, Z. 4 ff. Auch Sie haben selbstverständlich Laienbrüder, „Terminierer“,
zum Einsammeln und Verwalten der Spenden, während die Bettelmönche selbst,
mebr noch als alle anderen, vor jeder Berührung mit der Weltlichkeit behütet
bleiben müssen.
Ebenda Z. 10 fl.
22 Alfred Doren
Sehen wir uns nun nach der Auswirkung jenes die Welt or-
ganisch aufbauenden, grundlegenden Prinzips in der weltlichen
Sphäre um, so läßt hier wohl die Emphase, der oft bis zur Ek-
stase gesteigerte Predigerton etwas nach, die einzelnen Forde-
rungen werden nicht in gleicher Weise immer wieder in geist-
liches, jenseitiges Licht getaucht — am Prinzip selbst wird da-
durch nichts geändert. Auch hier strenge Scheidung der einzelnen
Berufssphären nach göttlicher Ordnung. Also soll etwa der Ritter
kein Krämer sein, aber ebenso auch innerhalb der engeren Sphäre
des bürgerlichen Erwerbs der Kaufmann kein Schneider, der
Schmied kein Kürschner, der Ackerfeldbauer kein Weinbauer.
Jedes Gewerbe — im weitesten Sinne — hat seinen „Beruf“
und nur diesen innerhalb der Gesamtaufgabe weltlicher Wirtschafts-
führung zu erfüllen und darf nicht ins Nachbargebiet einfallen;
niemand vor allem darf zwei Gewerbe treiben, weil er dadurch
dem Nachbar die diesem zugewiesene Arbeitssphäre einengt.
Wird dem Rechnung getragen, so findet jeder sein täglich Brot
— denn darum sind die Handwerke erdacht — „so mag sich yeder-
mann erneren und das ist gottlich“!. Wenn aber der Verfasser
trotz dieser seiner Grundanschauung die Zünfte, in denen man
doch sonst mit Recht den reinsten Ausdruck des mittelalterlichen
Wirtschaftsprinzips der „Nahrung“ hat erkennen wollen, aufs
schärfste bekämpft, so darf man darin wiederum nicht etwa einen
Einfluß moderner liberaler Wirtschaftsauffassungen erblicken, wie
sie später zur Abschaffung der Zünfte geführt haben. Vielmehr
ist die Zunft dem Reformator vor allem als politisches Gebilde
verhaßt, wiederum als eine parcialitas, als welche sie nicht die
„rechte gemainsamkeit“ pflegt, sondern, indem sie durch ihre
politische Wirksamkeit aus den solchen Gebilden auch in der
weltlichen, wie in der geistlichen, Sphäre gewiesenen Schranken
heraustritt, die Idee der Nahrung in ihrer ursprünglichen gött-
lichen Reinheit zerstört. Muß man die Zunft „gröblich kouffen“,
d.h:hohe Matrikel zahlen, ist der Rat durch die Zünfte besetzt,
so wirtschaften diese, vor allem die der Lebensmittelgewerbe, in
den Ratssitzungen in die eigenen Taschen, treiben allerlei Gevatter-
schaft und Durchstecherei, Monopol und Preistreiberei und hindern
so, daß „manglich gemain“ sei, d. h. daß die (Konsum-)Interessen
der Allgemeinheit zu ihrem Rechte kommen?. Nicht Freihandel
1 R. S. S. 71 Z. 5f.
2 Ebenda S. 68 fl.
Zur Reformatio Sigismundi 23
und Gewerbefreiheit bilden also das Ideal, sondern ein Wirtschafts-
zustand, in dem „jedermann dem anderen treu wär“ und „niemand
dem anderen greiffen sol in sein handwerk“ . So ist dem Refor-
mator die mittelalterliche Form der Arbeitsteilung und Berufs-
gliederung, ähnlich wie bei Thomas von Aquino die der standes-
gemäßen Nahrung, fest in der göttlichen Weltordnung verankert.
Diesem organisch -funktionellen Begriff der wirtschaftlichen
Tätigkeit, der klassisch-mittelalterlichen Auffassung, daß Wert
und Stellung des einzelnen im Gesamtsystem der organisch auf-
gebauten und gegliederten Wirtschaft auch die Art und Höhe
seiner Entlohnung bedinge, entspricht es auch, daß alle Be-
strebungen, aus dem Handel einen anormalen, über das Entgelt
„gesellschaftlich notwendiger“ Arbeit hinausgehenden Gewinn zu
machen, als Todsünde angesehen und bestraft werden soll. Für-
kauf, willkürliche Preissetzung durch Verabredung und Aus-
nutzung der Marktkonjunktur, vor allem solche durch die großen
Handelsgesellschaften sind deshalb zu verbieten, letztere zu er-
setzen durch eine in den Importhäfen einzuführende strenge
Kaufhausordnung. Ihre Aufgabe soll es sein, jedem Kaufmann
durch einen prozentualen Aufschlag auf den durch beeidete Sach-
verständige festzustellenden Einkaufspreis einen gerechten Gewinn
zu bestimmen!, Die Gesellschaften selbst sind als gemeinschädlich
zu beseitigen, den sich gegen die Auflösung Sperrenden soll all
ihr Kaufmannskapital von Stadt oder Reich konfisziert werden“.
Besonders charakteristisch für die in der Weltanschauung des
Reformators wurzelnde Vorstellung, daß jedem Verdienst eine be-
stimmte, für die Allgemeinheit nützliche Arbeit entsprechen müsse,
daß auch der Staat nichts von dem Einzelnen fordern dürfe,
wenn er ihm nicht einen entsprechenden, gleichwertigen Dienst
dafür leiste, sind die Abschnitte über das „Zollwesen“. Die alte
deutsch-rechtliche Auffassung von dem Gebührencharakter der
Zölle, die Anschauung also, daß jeder Wegezoll seinen einzigen
rechtlichen (und damit auch sittlichen) Daseinsgrund in der Ver-
wendung seiner Erträge für Unterhaltung und Besserung der Wege .
selbst, für Brücken- und Straßenbau besässe, daß jeder Zoll „ver-
bauet“ werden müsse und nicht „besecklet“ werden dürfe?, wird
gegenüber der rein fiskalischen Ausnutzung der Zölle als Finanz-
ı R.S., S.71, das 6. Kapitel: Von der koufleute ordnung.
2 Ebenda S. 78, das 7. Kapitel und S. 88, das 18. Kapitel.
s Ebenda S. 65, Z. ö.
21 Alfred Doren
quelle, wie sie im späteren Mittelalter sich eingebürgert hat, mit
größter Energie betont. Ja darüber hinaus wird die Ansicht
vertreten, daß Zölle überhaupt nicht zwangsmäßig eingezogen
werden dürfen, sondern daß man bei ihrer Erhebung an den guten
Willen und die vernünftige Einsicht der Einzelnen sich wenden
solle. Jede andere Art der Zollforderung und jede mittelbare
Verwendung zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren der Wege-
besserung, jede „Besecklung“ d. b. Thesaurierung sei Wucher,
„wenn er nympt in ainem ab, der im nichtzit schuldig ist“?. Zölle
müssen also rational, d. h. durch einen vernünftigen Zweck, dem
sie zugeführt werden, begründet sein, oder sie dürfen nicht sein.
Daraus folgt weiter mit innerer gedanklicher Notwendigkeit, daß
nur die Kaufmannschaft Zoll zahlen soll, „die man swarlich über
gepirg und wasser pringen mußt“, und nicht Priester, Ordens-
leute, Ritter und Knechte, ebenso „kain gmain volk, reitend oder
gend“. Denn alle diese Menschen benutzen die Wege gleichsam
nicht berufsmäßig, sondern zufällig und einmalig und haben des-
halb keine Verpflichtung, zu ihrem ständigen Unterhalt etwas bei-
zutragen®. Berechtigt ist ferner die „Bannung“ des Hochwalds
durch das hohe Gericht, berechtigt dann nämlich und nur dann,
wenn die Inhaber des Hochgerichtes, Herren oder Städte, das
Geleitrecht dort wirklich ausüben, für die Sicherheit der Fahren-
den Sorge tragen und dafür die Nutznießung als Entgelt be-
kommen, nicht aber eine besondere Geleitsgebühr dafür fordern‘.
Straßen aber und Gewässer, „die irn gang mußent han, die allen
landen dienent und es niemand wenden mag noch kan, als es
got geordnet hatt“, d. h. alles, was rein natürlich- göttlichen
Wesens und nicht von Menschenhand geschaffen ist, das soll jeder-
mann freistehn, soweit nicht die Zollordnung für Brücken, als
Menschenwerk, anders verfügt. „Es ist leider darzu komen, mocht
man das gantz ertreich zwingen und die wasser, man zwung es“®,
Erlaubt ist endlich auch der Pfundzoll in den Städten von allem
feilen Kauf, aber auch er soll einen gebührenartigen Charakter
dadurch erhalten, daß er zur Entlohnung der städtischen Boten
1 S.64ff., das Kapitel Von den zollen.
2 S. 65, Z. 7f.
3 S. 66,
18. 76,
5 S. 76,
s S. 76,
Zur Reformatio Sigismundi 25
verwandt wird, die im Interesse des städtischen Nachbarverkehrs
ihren Dienst tun!, und daß er somit den ihn Entrichtenden durch
erhöhte Verkehrsleistung wieder zu Gute kommt.
Diese innere, notwendige Wechselbeziehung von Zweck und
Mittel, von Leistung und Gegenleistung, dieses Streben, scheinbar
abstrakte Relationen in eine unmittelbar konkrete, den Sinnen faß-
bare Form zu gießen, liegt denn auch der weiteren, auf den
ersten Blick schwer verständlichen Forderung zu Grunde, daß zu
Wegbesserungen in der Ebene — in Ergänzung zu denen im
Gebirge, die durch Zölle zu tragen sind, — die „Unzuchtgelder“,
d. h. die polizeilichen Strafgelder für Fluchen, Zauberei, Ehebruch
von den Städten „auf der Ebene und in der Pfütz“ zu verwenden
sind, damit, wie es in prachtvoll symbolisierender, fast dantesker
Anschaulichkeit heißt, indem „man das gelt mengklichen unter die
Füß“ wirft, „das sundig gelt zu gutem bracht und die sund ver-
tretten wird“. Strafgelder und „Plutrust und Steterecht oder Herren-
recht“ sollen zum Städtebau verwandt werden: wohl in der Vor-
stellung, daß, weil jene Verbrechen die Sicherheit der Stadt und
ihrer Ordnung gefährden, die für sie bezahlten Sühnegelder zu
deren Wiederherstellung dienen müssen; sodaß auch hier der Ge-
danke einer inneren, anschaulich unmittelbar vorstellbaren Beziehung
zwischen Verbrechen und Strafe gewahrt ist?.
Neben dem Nährstand aber steht der Wehrstand. Auch
den Rittern, und zwar geistlichen wie weltlichen, ist durch
göttlichen Ratschluß ihre Aufgabe in der Welt zugewiesen und
genau umgrenzt. Von Urzeiten — 700 Jahre vor Christi Geburt —
her liegt der weltlichen Ritterschaft die Pflicht ob, dem Kaiser
bei seiner Regierung Beistand zu leisten, ihm mit Leib und Leben
zu dienen; seit den Zeiten Kaiser Constantins aber, seitdem der
Kaiser vom Papst Silvester das Reich zu Lehen empfing, seitdem
es ein geistliches und ein weltliches Recht gibt und den Städten
? S. 90, das 19. Kapitel.
18. 67, das 2. Kapitel. Ähnlich, ans verwandten Gedankengängen heraus,
heißt es dann S. 88, Z. 26 (Kapitel vom „fürkauf“): „Nem man sein war, wa
ein todsunder gatt über die frucht, sy nympt ab und mag nit die frucht noch
naturlich werden.“ Weiter heißt es im gleichen Kapitel (S. 89, Z. 6 ff.) daß,
was der Mensch durch wucherische Praktiken erwirbt. „nit naturlich verzert
werden mag“, sondern „verstolen“, verbrannt oder in Krankheit verzehrt werden
muß. — Der enge Zusammenhang natürlicher Vorgänge mit ethisch-trans-
zendentalen Prinzipien tritt an solchen Stellen besonders klar zu Tage.
26 Alfred Doren
beides zum Schutz anempfohlen ist, wurde auch der Ritterschaft
noch höhere Ehre angetan: alles Unrecht wider Kaiser und Reich
zu bekämpfen uud allen Schutzlosen Schutz angedeihen zu lassen!.
Deshalb gehören Ritter und Städter von göttlichen Rechts wegen
im Idealstaat zusammen; deshalb vor allem sollen die letzteren
auch alles vermeiden, was die auf dem Lande Lebenden in ihren
Interessen verletzen kann: „wann in den stetten alle ding ge-
main wären, herren und yedermann wäre in auch gemain“?. —
Neben die weltlichen Ritter aber treten seit der Neuordnung der
Welt durch Constantin und Silvester die geistlichen, d. h. die
Priester, als die berufenen Beschützer des Seelenheils der Mensch-
heit: so schließt sich gleichsam der Ring, der im Idealstaat der
„Gerechtigkeit“ die Stände zu einheitlichem Werke am Bau
zusammenhält. —
Mit der Idee der Gerechtigkeit steht nun die Idee der „Frei-
heit“ in einer gewissen engen inneren Beziehung. „Freiheit“ im
weitesten Sinne aber ist, wie schon erwähnt, dem Reformator
nichts anderes, als die „Freiheit“ eines Christenmenschen. Alle
Christen sind zunächst durch Christi Tod „gefreiet“, d. h. von ihrer
Sündenschuld erlöst“; sie unterstehen von rechtswegen nur den
gottgewollten Führern und Obrigkeiten, geistlichen und weltlichen.
Wer sonst, als Nicht- Beauftragter, Leute „eignet“ und sie un-
gebührlich besteuert, es seien „graffen, freyen ritter oder knecht“,
der versündigt sich wissentlich wider den Geist des Christentums,
der da will, daß keiner sich über den anderen aus eigner Will-
kür erhebe und daß alle in „gleicher statt“ stehen, „er sey edel
oder unedel, reich oder arm, groß oder clain“. Nur wer einer
Todsünde sich schuldig macht, hat damit seine Freiheit, als Nicht-
1 R. S. S. 77, das 9. Kapitel: Vom ritterlichen Staat.
2 8.69, Z. 15f.
8 S. 14, Z. 6 (Gespräch des Türken mit dem Christen): .. „das ewch
Jesus Cristus erlözt hab von der helle und euch im selb gefreyet hab mit
seinen tod.“ S. 66, Z. 6 ff. Geistliche sollen keinen Zoll geben, weil sie dessen
Diener sind, „von dem alle unser freyhait kompt“. S. 74, Z. 3 fl. „Wenn ge-
denck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod und sein wunden
und martern durch unsern willen willeklich gelitten und gehabt hatt umb das,
das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne niemant furo erhebt
is ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen in der losung und
freyhait“ usw. Wie angesichts dieser Stellen Werner die Freiheit bei dem
Reformator nur als stadtbürgerliche Freiheit auffassen konnte, ist mir uner-
fiudlich.
|
Zur Reformatio Sigismundi 27
christ, verwirkt!. Diese allgemeine Freiheit aller Christenmenschen
aber ist durch menschliche Willkür überall zerstört; am besten
noch gewahrt in den Städten, die deshalb auch in erster Linie
zu Trägern und Verwirklichern der Reform auserseben sind?;
Schützer dieser Freiheit ist der Kaiser, von dem auch die anderen
Stände, Grafen, Ritter, Edle ihre Freiheit haben“; sie wieder in
ihren ursprünglichen Stand zu setzen aber ist Aufgabe des
mystischen Retters, wie in den Schlußworten der Schrift emphatisch
verkündet wird.
Daneben aber gibt es noch eine andere Art von Freiheit, die-
jenige nämlich, die jedem innerhalb der Grenzen seines Standes
und Berufes zusteht und die ihm garantiert ist durch die hohen
Häupter, an ihrer Spitze Kaiser und Papst; eine Freiheit die
neben den Personen auch den einzelnen gottgewollten Institutionen,
vor allem den Gerichten“, oder gewissen Symbolen obrigkeitlicher
Tätigkeit, wie dem Siegeln“, zusteht. Nur Ehrliche, heißt es,
sollen richten „bei Beraubung des Gerichtes Freyheit“. Jedes
Gericht, geistliches wie weltliches, hat seine besondere Freiheit,
weltliche vor allem sollen keine geistliche Sache richten, sondern
nur „was in des Kaysers Freyheit gehört“.
Und so gibt es endlich drittens noch eine falsche Freiheit,
eine, die aus menschlichem, nicht göttlichem Willen stammt, die
die Grenzen innerhalb der gerechten Weltordnung sprengt oder
versetzt und sich dadurch gegen diese versündigt. Hierhin gehören
alle jene „Freiheiten“, d. h. Privilegien“, auf die sich Geistliche
und Weltliche berufen, wenn sie dem göttlichen Weltplan ent-
gegen sich ihnen nicht zustehende Rechte anmassen; alle jene
päpstlichen Dispense vor allem, durch die etwa wider Gottes
Orduung die hohen geistlichen Würden und Amter mit Ordens-
leuten besetzt werden“; denn solches zu gewähren, ist den Päpsten
Aus solcher Auffassung stammt auch die von der Kirche das ganze Mittel-
alter hindurch festgehaltene Vorstellung, daß die Angehörigen nichtchristlicher
Völker (Tartaren usw.) versklavt werden dürften.
2 S. 10, Z. 26 ff., ir wirdigen Reichsstett... . ir habt ewer freyhait von der
Cristenhait, ir sind des hayligen glaubens schirmer und recht vogt; ferner S. 87,
Z. 25fl.; S. 90, Z. 10ff.
3 S. 91, Z. 8f.
4 Vgl. S. 817. Das Kapitel über das Gericht, vor allem Z. 12 ff.
5 883f. Das Kapitel von den „Insigeln“, vor allem S. 84, Z. 6fl.
3 Zu viele Freiheiten und keine Freiheit, sagt später Karl Marx.
7 Vgl. oben S. 20f.
28 Alfred Doren
keine Gewalt gegeben. Oder etwa jene Freiheit, die die Dom-
klosterfrauen für sich beanspruchen und die ihnen erlaubt, in der
Welt zu wandeln und den Gesetzen ihres Ordens untreu zu werden!.
Oder die Übergriffe der Bettelorden, die zwar „gefreyet sind von
den päbsten zu den almussen“®, aber diese ihre Freiheit will-
kürlich erweitert und zu halb weltlichem Tun verfälscht haben
durch Eingriffe in die Sphäre der Weltpriester, durch den Erwerb
von Gütern und anderem Besitz usw.“. In der weltlichen Sphäre
aber ist die wahre Freiheit nicht sowohl von den hohen Häuptern,
„den hohen fürsten, die groß land hand“, sondern von dem
niederen Adel „graffen, freyen, ritter oder knecht“ bedroht und
verfälscht, die sich wider das „kaiserliche Rechtsbuch“ Zwing
und Bann anmassen, willkürlich Freie zu Eigenleuten machen
und ihnen ungebührliche Steuern auferlegen. „Es ist ain unge-
hörte sach, das man es in der hayligen cristenhait offnen muß,
das groß unrecht, so gar für gatt, das ainer so gehertzt ist vor
got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein aigen.“ Noch
schwerer allerdings wird die Sünde, wenn sie von Klöstern aus-
geht, wenn auch diese Leute zu eigen machen um weltlicher Macht
und weltlichen Besitzes willen, wenn sie nicht einmal Witwen
und Waisen schonen, sondern sie um Gut und Freiheit bringen.
Solche Klöster sollen mit völliger Zerstörung bestraft werden.
„Lassent uns unsers fromen warnemen und unser großen freyhait
leben““.
Als letzter Hauptbegriff gesellt sich dazu endlich, dieser vor
allem vieldeutig schillernd und besonders schwer in seinem Wesen
zu fassen, der der „Gemeinschaft“ oder „Gemeinheit“. Es
versteht sich, daß auch er in «erster Linie in der geistlichen Re-
formation, wo wir ihm schon gelegentlich begegneten, eine be-
herrschende Rolle spielt. Gemeinschaft ist vor allem — gegen-
über den mehr formalen Funktionen der Gerechtigkeit und der
Freiheit — das inhaltliche Wesen alles Mönchtums bis zu seinen
Grenzgebieten hin, wie etwa dem der regulierten Chorherren von
St. Augustin. In diesem höchsten, aber auch engsten Sinne be—
deutet Gemeinschaft jene Form des Kommunismus des Eigentums
1 Vgl. S. 55, Z. 1 fl., . es sind ouch thumclosterfrawen, die mainen frey sein,
sy tragend alle farb usw.
2 S. 52, Z. 27fl.
3 Vgl. oben S. 13 fl.
18.74, Z. 14. — S. 75, Z. 15.
Zur Reformatio Sigismundi 29
und des Konsums, wie sie speziell dem christlichen Mittelalter
‚eignet: also Verbot jedes Sondereigens, enge Gemeinschaft der
Lebensführung u.a.m. Alle Klosterinsassen sollen im Sinne dieser
Gemeinschaftsidee ihre Gulte aus der „Gemain“ bekommen, aus
„einem Haffen“ essen, Schuhe, Kleider, Leinwand usw. an einer
Stange hangen und alles von einem Kastenvogt verwalten lassen,
der alle Jahre Rechnung abzulegen hat!. In ihrem engbeschlosse-
nen Rahmen von höchstem Nutzen, wenn auch nicht von wirk-
licher Heilsnotwendigkeit für die christliche Gesamtgemeinde, wird
sie zur größten Gefahr für deren Gedeihen, sobald sie sich und
ihr Prinzip hineineinzwängt in die Nachbargebiete des Sekular-
klerus und der kirchlichen Verwaltung. Dann eben jener enge
innere Zusammenhalt ihrer, durch keinerlei Sonderinteressen der
Einzelnen gestörten, Interessengemeinschaft bewirkt ein so starkes
Verwurzeltsein ihrer Mitglieder in diesem Boden, daß man sie
ihm nicht entreißen darf, ohne die Gefahr eines notwendigen Gegen-
satzes zwischen der engeren Gemeinschaft des Ordens und der
der gesamten Kirche und damit der gesamten christlichen Mensch-
heit heraufzubeschören. Gegenüber der „generalitas“, der großen
weltumspannenden Gemeinschaft der Kirche als der Vertreterin
der gesamten Christenheit, bedeutet eben jedes Kloster, jeder
Mönchsorden eine „parcialitas“, eine Sondergemeinschaft; treffen
beide Prinzipien aufeinander, so hat sich das engere dem weiteren
selbstverständlich ein- und unterzuordnen. Daher auch von diesem
Standpunkt aus vor allem die Forderung, daß kein Pabst, kein
Kardinal, kein Bischof aus einem Orden genommen werden darf,
damit das Recht der weiteren Gemeinschaft gegenüber dem der
engeren gewahrt bleibe. Eine „gemaine ordnung, ein gemain
gebet“ sollen ferner alle Pfarrkirchen und alle Diözesen innerlich
zusammenschließen, „alle priester sollendt gleich pfronden han,
gleich arbait mit singen und mit lesen haben“?. Keine Sonder-
messe soll der einzelnen Seele gelesen werden, sondern jeden Montag
soll man „alwegen jarzeit began gemainlich allen sellen“ 2. Alle
Zinse, die der einzelne Priester oder Domherr bisher bezog, sollen
aufgehoben sein; das Kapital aber, aus dem sie flossen, „das soll
1 Siehe das 5. Kapitel der geistlichen Reformation: von der „gemain-
samkeit“,
2 R.S. S. 87, Z. 9—11.
3 Siehe den 3. Teil der geistlichen Reformation: von Ordnung aller Pfarr-
kirchen.
30 Alfred Doren
man anlegen ze ainem stuck“, es dem Pfleger zur Verwaltung
geben, daß er daraus den Priestern den ihnen zukommenden Ge-
halt auszahle!: ein Gedanke, der, wie schon oben dargelegt ist“,
zwar nicht die Jdee des modernen geldbezahlten Beamtentums
vorausnimmt, wohl aber die enge Verwandtschaft des Prinzips der
Gemeinschaft mit dem der Gerechtigkeit, der Idee der Kongruenz
zwischen Leistung und Bezahlung, klar erkennen läßt.
Es ist wiederum die gleiche Anschauung, die im weltlichen Teil
der Reformation in der Behauptung zu Tage tritt, daß die Zölle
ursprünglich „von gmainer hand gemacht seien“® oder, wie es
an anderer Stelle heißt, „der gemainen welt ze hilff und ze nutz“ “;
die die Abschaffung der Zünfte fordert, auf daß „ain rechte ge-
mainsamkeit“ wieder an Stelle der sündhaften „parcialitas“ trete,
auf daß die Gemeinde der Bürger, die durch jene Gemeinsamkeit
Namen und Wesen erhält, nicht betrogen und auch die Interessen
von Nichtstädtern gebührend gewahrt würden“. „Wenn in den
stetten alle ding gemain wären, herren und yederman wäre in
auch gemain“® „Gemeinsam“ d. h. in diesem Zusammenhang frei
von unberechtigtem Zwing und Bann, von ungebührlichen Steuern,
soll endlich auch Feld und Wald, Wun und Weide sein? — jene
Forderung, die uns aus den Programmen der aufständigen Bauern
von 1525 ja genügsam bekannt ist.
Neben diesem Begriff der „Gemeinschaft“, der sein Wesen durch
den Gegensatz zu jeder „parcialitas“ erhält, sehen wir nun aber
noch einen weiteren in der Vorstellungswelt des Verfassers eine
bedeutsame Rolle spielen: den der breiten Masse des Volkes
gegenüber den Auserwählten, nämlich den Fürsten, der hohen
Geistlichkeit, den Rittern und vornehmen Stadtbürgern; den der
sozial und wirtschaftlich Unterdrückten, der „Gemeinde“ im engeren
Sinne, des unorganisierten, unzünftigen Volkes®, der „amorphen“
Masse gegenüber den korporativ organisierten wohlhäbigen Klassen.
In der Betonung der Rechte der Gemeinde als der großen städti-
1 S. 42, 2.7—22.
1 Vgl. o. S. 14f.
3 S. 65, Z. 2.
S. 66, Z. 3fl.
5 Weltliche Reformation, 3. Kapitel, S. 68 ff.
e S.69, Z. 15f.
7 S. 75, Z. 16 bis S. 76, Z. 10. Ausgenommen ist nur der Hochwald in der
Ebene oder im Gebirge.
e Über diesen Begriff vgl. Bücher, die Bevölkerung von Frankfurt a. M.
Zur Refoımatio Sigismundi 3l
`
schen Konsumgemeinschaft gegenüber den im Rat herrschenden
Zünften berührt sich diese Vorstellung mit der zuvor analysierten +;
einseitig dagegen herrscht sie, wo der Verfasser den „F Gemeinen“
als den Niedrigen, Verachteten, Ungelehrten das Recht und die
Pflicht zuspricht, in der drängenden Not der Zeit nicht nur ihre
Prophetenstimme zu erheben und die Augen offen zu halten, da
„unsere prälaten kardinäle, bischof mit dem haupte blind ge-
geworden und die gelerten gangen in die hell“, sondern auch,
wenn die Großen schlafen, die als notwendig erkannte Reform mit
der Gewalt ihrer Fäuste in die Wege zu leiten? Hier ver-
schwimmt ihm der Begriff der „Gemeinen“ mit dem der „Kleinen“
aus deren Reihen nach dem Spruch vieler Propheten einst der
Retter erstehen soll’; ein „sacer pusillus“ ist zum Heile der Welt
ausersehen; ein „Kleiner“, der aus der Tiefe zur höchsten Höhe
emporsteigen soll. —
8. 68, Z. 14: Ist es ain zunft, die man strafen solt von ira hantwercks
wegen, das sy volfurent, das ainer gemainde in ainer stat nicht wohl kompt.
Ebenso ebenda S. 21 ff.; einige Zeilen vorher aber heißt es bei der Erwähnung
der Beherrschung des Rats durch die Zünfte: diss haist in ainer stat ze latin:
una parcialitas, und ist nit ain rechte gemainsamkeit...
2 So vor allem die Stelle S. 56, Z. 21ff.: Ich main wol, wolten herren und
reichstet nicht darzu tun, man funde getrew cristen in der gmain, die ir
selle noch got nicht übersechen ioch in den tod. Ebenso S. 92, Z. 13: darumb
seien wir die gemainen wol ermanet, unser vernunft . .. zu gutten wercken
pringen; dazu vgl. Werner, Dtsche. Geschbl. VII, S. 88 ff. Die dreifache Bedeu-
tung des Wortes „gemain“: 1. Gemeinsamkeit, 2. Gemeinde im weiteren Sinne,
3. niederes Volk, kann ibm zugegeben werden; nur daß für unsere Art der Be-
trachtung die beiden ersten Bedeutungen aus der gleichen Wurzel stammen.
Was W. aber weiter anführt zur Rechtfertigung seiner These, daß der Ver-
fasser ein Laie sein müsse: daß die Wendungen „gemaine Christen, gemain
welt und wir die gemainen“ unter allen Umständen als „Laienschaft“ zu inter-
pretieren seien, entbehrt aller Uberzeugungskraft. An den beiden ersten Stellen
ist nichts anderes als die „Allgemeinheit“, an der dritten die „Gemeinde“ (im
weiteren Sinne) gemeint.
s Über die Vorstellung eines „Kleinen“ als Retter der Welt vgl. vor allem
die Ausführungen von Bezold in den Sitz- Ber. d. Münch. Akad. philos.-hist.
Kl. 1884 S. 589. Sie knüpft an an Sacharja 12, 7. — Ganz erfüllt davon ist
der Chronist Salimbene von Parma, der von dem Orden der Kleinen, d. h. der
Minoriten, denen er selbst angehört, alles Heil der Zukunft erwartet. In der
Vision Siegmunds von 1401 (über sie vgl. Köhne in der Dtsch. Ztschr. f. Gesch.
wissensch. N. F. I, 882 - 362 und Lauchert: Materialien zur Geschichte der Kaiser-
Prophetie im Mittelalter. Hist. Jahrb. 19, S. 861 ff.) heißt es „Und der chlainst
cbunig wird chomen mit etleichen chunigen“. — Die Tradition läßt sich dann
weiter verfolgen bis zu Lichtenbergers Practica von 1494.
32 Alfred Doren
Fassen wir zusammen: es gibt nach göttlichem Heilsplane eine
heilige selige Ordnung in der Welt, die, heute durch Willkür und
Unverstand der Mächtigen zerstört, durch einen prophetisch an-
gekündigten Retter und Erlöser mit Hilfe der noch nicht völlig
zerrütteten gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte, der Städte
in erster, der Ritter in zweiter Linie, im Notfall durch einen
Appell an die brutale Kraft der breiten Massen wieder hergestellt
werden soll, nachdem sie in dem von dem Erlöser selbst verfaßten
und mit kaiserlicher Autorität zu verbreitenden Ordnungsbuch der
Welt verkündet ist. Diese Ordnung ist eine Ordnung im Sinne
der Wahrheit, wie sie Jesus Christus verkündete; sie ist nach
Gottes Willen eine gerechte, insofern sie jedem Stand und jedem
Einzelnen seinen vorbestimmten Platz in Gesellschaft und Staat,
jeder — wir dürfen den modernen Ausdruck hier wohl anwenden —
gesellschaftlich -notwendigen Arbeit den ihr gebührenden Lohn,
ihren „gerechten Preis“ gewährt, andererseits Drohren und Nichts-
tuer ausschaltet und bestraft; insofern dadurch alle nach göttlich-
natürlicher Weisheit gesteckten Grenzen scharf gezogen und streng
gewahrt bleiben. — Ist dies der Fall, so genießt jeder die Frei-
heit, die ihm zukommt, und es herrscht in kleinen Kreisen wie
in der großen Gemeinde der Christenheit der Geist der wahren
Gemeinsamkeit im Sinne christlich-brüderlicher Liebe. —
Noch einmal sei es gesagt: es braucht kaum besonderer Hin-
weise, um zu erkennen, daß in unserer Schrift jene allgemeinsten
Gedanken mittelalterlicher Staats- und Gesellschaftsanschauung
zu Worte kommen, wie sie bei Thomas v. Aquino ihre letzte
theoretische Formulierung, bei Dante ihre grandioseste poetische
Ausgestaltung gefunden haben. Die Gesellschaft als arbeitsteilig
gegliederter, „von der Verwirklichung des absoluten Heilzweckes
beseelter und gestalteter“! Organismus, patriarchalisch aufgebaut;
die einzelnen Stände und Berufe in sich geschlossen und jeder zu
einer bestimmten Funktion innerhalb des Ganzen erwählt, dies
Ganze selbst solidarisch zu einer allgemeinen Harmonie der sozialen
Interessen, zu einer mystischen Lebenseinheit zusammenklingend,
die die gesamte Christenheit umfaßt und in der Kaiser und Papst.
als Leiter in ihrer ebenfalls gottgewollten Beziehung zu einander,
die dem Papst den höheren Rang zuweist, über den mensch-
lichen Niederungen thronen. — Es ist eine Ordnung eines stati-
1 Troeltsch, Soziallehren a. a. O. Vgl. vor allem die Stellen der R. S.
S. 56, Z. 13ff.
Zur Reformatio Sigismundi 33
schen Gleichgewichts, die, für die Ewigkeit bestimmt, nur vor-
übergehend ins Schwanken kommen konnte, um in allernächster
Zeit durch den von Gott erlesenen, von Kaiser Siegmund ver-
kündeten mystischen Retter und Erlöser, den Verfasser unserer
Schrift, wieder ins Lot gerichtet zu werden. —
In das Gefäß dieser allgemeinen Anschauungen von dem, was
rechtens ist in der Welt, hat nun der Verfasser einen reichen
Jnhalt von kritischen Beanstandungen des bestehenden Zustands und
reformatorischen Forderungen gegossen, der aus sehr verschiedenen
Quellen stammt. Das meiste entnimmt er wohl der eigenen Lebens-
erfahrung, diese im weitesten Sinne genommen; einen weiteren
Teil einer — natürlich vielfach verfälschten und sagenhaft verbräm-
ten — geschichtlichen Tradition; wieder anderes einer phantastisch-
prophetischen Vorstellungswelt, wie sie damals weit verbreitet war
und mit den gleichen, nur in verhältnismäßig nebensächlichen Einzel-
heiten variablen, Grundelementen sich überall, in allen Schichten
und Ständen, in allen Ländern und Völkern der Christenheit vorfand.
Im einzelnen hat die mühsame Arbeit Koehnes und Werners
diesen Bestand auf seine Herkunft genau geprüft und nicht zum
wenigsten aus den Resultaten dieser Prüfung haben beide ihre
Schlüsse auf die Persönlichkeit des Verfassers gezogen. Fest scheint
vor allem sein stadtbürgerlicher Standpunkt zu stehen: hier
ist er ganz zu Hause, weiß trefflich Bescheid in allen Verzweigungen
der städtischen Verwaltung, bis zu relativ unwichtigen Kleinigkeiten
hinunter, vertritt städtische Interessen, kennt die den besitzenden
Bürger vor allem angehenden Gesetze „um Erb und Eigen“', und
erwartet, wie wir sahen, in erster Linie von den Städtern, ihrem
guten Wollen und ihrer im ganzen ungebrochenen Kraft das Heil
der Welt. Auf dem Lande ist er weniger zu Hause; immerhin
kennt er die Nöte der Bauern, vor allem der Weinbauern?, die
Last ihrer Zinse und Gülten, der Bauern, von deren Arbeit doch
alle leben, erhofft ferner von den von ihm gepriesenen städtischen
Reformen auch eine Besserung der Beziehungen zwischen Stadt und
Land, zwischen Bürger- und Rittertum, das auch nur in seinen
1 5.26, 2.2.
2 Er unterscheidet bezeichnenderweise Bauern und Rebleute in der Stadt
und auf dem Lande (R. S. S. 71, Z. 7ff.); die letzteren stellt er an anderer Stelle
den städtischen Handwerkern entgegen (das der pawman und rebman bestan
mugen bey ir arbait und jeder hantwercksman bey seinem lon), unterstellt aber
beide der städtischen Preisaufsicht (ebenda S. 89, Z. 12 — 22).
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 3
34 Alfred Doren
alten Stand wieder eingesetzt zu werden braucht, um eine heils-
notwendige Funktion in der Gesellschaft auszuüben. Die kirch-
liche Hierarchie, ihre Bedürfnisse und ihre Nöte, die Idee, die
ihr zu Grunde liegt und die Verzerrung, die sie sich durch die ab-
wegige Entwicklung der letzten Jahrhunderte hat gefallen lassen
müssen, kennt er genau; in der Gesamtreform, die er predigt,
weist er der Geistlichkeit bei weitem den breitesten Raum an,
sucht ihr vor: allem ihre zerstörte Stellung zurückzuerobern und
erhebt sich bei ihrer Schilderung zur höchsten. Höhe ekstatisch-
leidenschaftlichen Prophetentums. Seine ganze Liebe aber gilt den
Predigern und Leutpriestern — so sehr, daß schon um deswillen
die meisten Forscher der Ansicht waren, nur wer selbst Priester
und durch ihre Standesinteressen gebunden sei, könne ein Werk ver-
faßt haben, in dem den Priestern eine so überragende Rolle zu-
gesprochen wird und sie allen Großen dieser Welt an Würde vor-
angestellt werden.
Sein Wissen in kirchlicher und weltlicher Literatur ist kein
sehr weitreichendes. Seine Zitate aus der Bibel halten sich, wenn
wir sein Werk mit anderen ähnlichen Inhalts und verwandter Ten-
denz vergleichen, in engen Grenzen; die antike Literatur wird eben-
falls nur in bescheidenem Maße herangezogen. Andererseits spricht
vieles dafür, daß der Verfasser ziemlich weit in der Welt herum-
gekommen ist; er kennt Venedig und die dort geübten Praktiken
der Großkaufmannschaft, ebenso wie Wien und Preßburg; über
den Umfang des Kirchenstaates macht er sehr ausführliche, aller-
dings nicht völlig korrekte Angaben. Von Österreich, Savoyen,
Burgund spricht er, wie von ihm wohlbekannten Größen.
Vor allem aber ist ihm, wie gesagt, die prophetische Literatur
der Zeit vertraut. Der ganze Ton seiner Schrift, in Anklage
wie in prophetischer Hoffnungsseligkeit, ist überall da, wo er
sich nicht in breiter Sachlichkeit in Einzelheiten ergeht, ganz
der der glühenden Ekstase, des sich Berufenfühlens, des geist-
erweckten Selbstvertrauens; joachitische Vorstellungen, die Erwar-
tung des siebten erlösenden Weltzeitalters macht er sich zu eigen!.
ı Über die prophetisch-ekstatischen Elemente in der Schrift ist von Koehne
und Werner alles nötige gesagt. Was die Stelle S. 92, Z. 17ff. angeht, wo die
älteren Forscher und mit ihnen Koehne lesen: „der prophet, der jung Hester“
und Koehne das auf Pseudo-Esdra deutet, während Werner die Emendation
„Junghester“ bringt und auf den Amberger Prediger Wünschelburg hinweist,
so scheint mir auch hier Koehne durchaus im Recht und Werners sieghafter
Pomp (S. 92, A.4) gänzlich unberechtigt.
Zur Reformatio Sigismundi 35
Selbst Kaiser Siegmund, den die prophetisch-chilialistische Literatur
Jener Tage sonst zum Liebling erkoren hatte, ist ihm, durch einen
Traum aufgerüttelt, doch nur der „Wegbereiter“ seiner selbst.
Ihm, dem „Kleinen“ und Ungelehrten, ist es bestimmt, das Banner
mit dem Adler, als dem Wahrzeichen der siegreichen Kraft des
Reichs, und dem Kreuz, als dem Zeichen der göttlichen Marter,
die den Menschen die Freiheit gebracht hat, zum Sieg, zur Er-
lösung, zum ewigen Frieden zu führen. Ein Sänger zugleich und
ein Held, Künder und Retter in einer Person, fest wurzelnd im
Erdreich einer einheitlichen Weltanschauung tritt er vor uns hin;
wird es gelingen, nachdem wir dies erkannt, dem Rätsel seiner
Persönlichkeit näher zu kommen?
H.
Zwei Ansichten über die Verfasserfrage stehen sich, wie schon
erwähnt, heute schroff gegenüber, nachdem die ältere, von Böhm
in seiner Ausgabe der Reformation verfochtene Anschauung, der
hussitische Wanderprediger Reiser sei der Verfasser, mit Recht
aufgegeben wurde, weil die Grundlehren der Reformation mit denen
Reisers in unüberbrückbarem Wiederspruch stelıen!. Werner? glaubt
in dem Augsburger Stadtschreiber Valentin Eber, also einem Laien,
einem Mitglied des vor allem durch Joachimsohns Forschungen
uns näher gebrachten Augsburger Frühhumanistenkreises, eine be-
stimmte Persönlichkeit festlegen zu können, auf den — so meint
er — entscheidende Merkmale des Denkens und Wissens unseres
Reformators mit zwingender Kraft als Verfasser weisen. Koehne
hat demgegenüber schlagende Beweise zunächst dafür vorgebracht,
daß Eber schon aus zeitlichen Gründen der gesuchte Verfasser
nicht sein könne; er lehnt einen Laien als Verfasser ab und glaubt
sich bescheiden zu müssen, einen unbekannten „Priester Friedrich“
als Autor unserer Schrift zu benennen. Gemeinsam ist beiden For-
schern nur die eine Erkenntnis, die Koehne verdankt wird und
von Werner, und ebenso von allen andern, die sich mit der Frage
befaßten, akzeptiert wurde, daß die Schrift in einer süddeutschen
Reichsstadt, und zwar in Augsburg, entstanden sei.
Von diesem Resultat wollen wir, als von einem bisher schein-
bar festliegenden Punkt ausgehen, indem wir uns zunächst noch
ı Siehe vor allem die völlig überzeugende Kritik Bernhardis (Jenaer
Literaturzeitung III, 792).
2 Siehe zu folgendem die ganze, oben S. 1f., aufgezählte Literatur.
3%
36 Alfred Doren
einmal mit der Frage des Herkunftsortes beschäftigen, um, wenn
es gelingt diese zu lösen, die gesuchte Persönlichkeit immer enger
einzukreisen und, wenn möglich, zuletzt bei einem einzelnen In-
dividuum halt zu machen.
Die Gründe, die Koehne für Augsburg anführt, sind im wesent-
lichen von doppelter Art. Einmal sucht er den Nachweis einer
engen inhaltlichen Verwandtschaft der vor allem zur Reform städti-
scher Verhältnisse in der Reformation niedergelegten Forderungen
mit Zuständen zu führen, wie sie Augsburg zur Zeit des Re-
formators zeigt. Man wird diesen Beweis als im ganzen gelungen
ansehen und dennoch die Frage aufwerfen dürfen, ob Augsburg
allein solche Verhältnisse aufweist oder ob nicht das gleiche auch
noch von anderen Reichsstädten gilt. Diese letzte Frage aber ist,
wie mir scheint, zu bejahen, und damit die Möglichkeit gegeben,
auch noch andere Reichsstädte als Augsburg auf der Suche nach
dem Verfasser als möglich mit in den Kreis der Betrachtung zu
ziehen‘. Einzig die Überschrift eines Kapitels der geistlichen
Reformation: von den „Thumklosterfrawen als ze Lindaw und sant
Steffan“ scheint eine stärkere Beweiskraft für Augsburg bean-
spruchen zu können, weil gerade zu Augsburg sich ein solches
Steffansstift befand und damit dieWeglassung der Städtebezeichnung
an dieser Stelle sich zwanglos erklärt. Ohne die Beweiskraft
dieses Arguments leugnen zu wollen, ist doch die Möglichkeit zu
betonen, daß hier durch ein einfaches Versehen des Schreibers
oder Abschreibers der Name der Stadt ausgelassen sein kann,
oder daß bei dem Leser das Stift einer benachbarten Stadt als
so bekannt vorausgesetzt wurde, daß die Hinzufügung eines be-
sonderen Hinweises sich erübrigte. Die sprachlichen Beweise aber,
auf die sich Koehne in zweiter Linie stützt, vor allem das Vor-
kommen einiger Dialektworte wie „reichsnen, fardel“ müssen schon
um dessentwillen vorsichtig eingeschätzt werden, weil wir ja nicht
die Urschrift der reformatio besitzen und eine sprachliche Um-
arbeitung in der Handschrift, auf die alle erhaltenen Handschriften
zurückgehen, durchaus im Bereich der Möglichkeiten liegt. Sachlich
aber ist zu bemerken, daß das Wort „reichsnen‘ nicht nur außer-
1 Früher hat man.auch an Straßburg gedacht; daneben taucht auch der
Name Basels einmal auf, ohne aber Beachtung zu finden (Bezold in den G.G.
A.1876, S. 1226). Jedenfalls richtet sich Koehnes Beweisführung in ibrem
polemischen Teil ausschließlich gegen Straßburg, nicht aber gegen Basel (Koehne:
im Neuen Archiv, XXIII, S. 712—723\.
Zur Reformatio Sigismundi 37
halb Schwabens häufig gebraucht wird, sondern nach Grimm sich vor
allen Dingen bei Schweizer Schriftstellern angewendet findet;
„fardel“ aber jn der im allgemeinen sonst nicht gebräuchlichen Be-
deutung als „Unterpfand“ nicht in Augsburger, sondern nur in
Ulmer und Memminger Quellen vorzukommen scheint“.
So kommen wir zu dem vorläufigen Schluß: wenn auch manches
für Augsburg als Herkunftsort unserer Schrift spricht, ein ein-
wandfreier Beweis ist nicht geführt und es bleibt die Möglichkeit
zu anderen Vermutungen offen. —
Da liegt es nun nahe, einmal den Blickkreis des Verfassers
etwas näher ins Auge zu fassen und zugleich damit die wenigen
eigenen Angaben, die er über seine Persönlichkeit wenigstens an-
deutungsweise durch die Wahl des Namens gibt, unter dem er
als Verfasser (poeta) und als König der Zukunft (rex) auftritt.
Friedrich von Lancironii nennt er sich an der einen? — Fried-
rich von Lantnau® an der anderen Stelle. Indem Boehm vor allem
die erstere Bezeichnung als Friedrich von Landskron deutete,
glaubte er seinerzeit ein wichtiges Argument für seinen Friedrich
Reiser gefunden zu haben, da dieser nicht nur den Vornamen mit
dem Reformator teile, sondern auch eine Zeit lang in dem böhmischen
Orte Landskron als Prediger geweilt babe. Mit dem Fall der
Boehmschen Vermutung fiel auch dieses Argument hinweg; seit-
dem war man scheinbar mit gutem Recht der Ansicht, daß die
Wahl des Namens Friedrich aus jener populären Tradition sich
herleite, die von einem mystischen Friedrich Deutschlands Rettung
und Wiederauferstehung erwartete‘. Die Herkunftsbezeichnung
! An den von Koehne a. a. O. S. 715, A. 5 angeführten Stellen aus den
Augsburger Chroniken wird Fardel niemals in dem Sinn von „Pfand“, sondern
stets nur in dem gewöhnlichen von „Bündel“, Ballen gebraucht. — Über den
weiteren Beweis Koehnes, daß der größte Teil der Handschriften der reformatio
aus Augsburg stammt, vgl. u. S. 47.
2 Am Ende der Einleitung R. S. S. 14, Z. 23 fl. „Nomen poete. Der Name
des Verfassers. Man sol wissen, das alles, das in dem buch geschriben stat,
ich Friedrich von Laucironii, ain diener und knecht der gemainen cristenhait
usw. .. dise Ordnung gemacht.“
s So S. 99, Z. 17. „Der ist ain priester .. Er wird genannt Friedrich
von Landnau“; ferner am Schluß des ganzen S. 103, Z. 24. „Item er sol haißen
Friedrich von Lantnaw.“
t Siehe vor allem Kampers, Kaiseridee, passim. Der Verfasser der Reformatio
sagt selbst S.103. Z. 24: „Das er Fridrich genent ist, ist darumb, das er reich-
lich alle land zefride setzt mit kreften“. Damit weist er deutlich auf die sym-
bolische Bedeutung des Namens Friedrich für den Zukunftkaiser hin.
38 Alfred Doren
zu deuten, lehnte man entweder überhaupt ab, indem man sie als
reines Phantasieprodukt bezeichnete, oder aber man half sich, wie
Grauert es tat, mit Deutungen sehr allgemeiner Art, indem man
wenigstens „Friedrich von Lantnau“ gleichsam als eine Ver-
breiterung der Bezeichnung „Landgraf Friedrich“ erklärte und
so unseren Reformator mit jenen — Thüringer — Landgrafen
in Beziehung brachte, aus deren Stamm nach einer zunächst lokalen,
dann aber auch im übrigen Dentschland verbreiteten Anschauung
der Kaiser der Endzeit hervorgehen sollte!.
Daß alle diese Deutungen aber nur Notbehelfe seien, darüber
waren sich alle Forscher selbstverständlich klar.
Wenn man nun schon seit dem 17. Jahrhundert das Wort
„Lancironii“ mit „Landskron“ übersetzt hat, wie das bereits Gold-
ast und Lünig?, dann Boehm und die ihm folgten getan haben,
so darf man sich vielleicht wundern, daß noch niemand bisher auf
den Gedanken gekommen ist, diesen Namen auf der Suche nach
dem unbekannten Verfasser auch anderswo als im fernen Böhmen
aufzustöbern. Er kommt nicht häufig vor, immerhin gibt es eine
Anzahl Orte und vor allem Schlösser und Festen dieses Namens
im Bereiche des alten deutschen Imperiums. Eines von ihnen,
das ist das zunächst überraschende Resultat, liegt nun dicht vor
den Toren Basels, im Westen nach der Seite des Schweizer
Jura zu; im 13. Jahrhundert im Besitz der Freiherrn von Röteln,
wurde es einem der führenden Geschlechter Basels, den Münch,
zu Lehn gegeben, die sich nach ihm Münch von Landskron nannten
und 1459 ausstarben®.
Nehmen wir nun an — und es liegt kein Grund zum Zweifel
vor, solange nicht der Gegenbeweis geführt ist, — daß der Name
Lancironii in der Tat Landskron bedeutet und daß er nicht rein
willkürlich gewählt ist, sondern zum mindesten durch die Kenntnis
eines Schlosses Landskron angeregt wurde; nehmen wir ferner
an, daß die Feste Landskron bei Basel gemeint ist, so werden wir
zur Untersuchung der Frage gedrängt, ob nicht Basel mit ebenso
1 Hist. Jahrb., 1892, S. 111ff. Diese Vermutung Grauerts wird von Werner
ohne weiteres akzeptiert (Einl. S. LIII). Daß Landgraf Friedrich in ein (Graf)
Friedrich von Landnaw auseinandergezerrt worden sei, ist doch reichlich ge-
sucht und reines Verlegenheitsprodukt.
2 Über ihre Ausgaben siehe Böhm, a. a. O., S. 20 ff.
3 Barckhardt- Finster: Die Burgen des Rasler und Solothurner Jura, S.8f.
Zur Reformatio Sigismundi 39
guten oder gar besseren Gründen als Augsburg, als Herkunftsort
unserer Schrift in Betracht zu ziehen ist!“.
Da ist zunächst daran zu erinnern, daß Basel in der älteren
Literatur gelegentlich bereits vermutungsweise neben Straßburg
genannt worden ist, ohne daß man aber merkwürdigerweise dieser
Vermutung irgendwie weiter nachgegangen ist. Es liegt ferner
auf der Hand, daß a priori keine Stadt mit größerer Wahrscheinlich-
keit den Anspruch erheben kann, eine Schrift wie die des Refor-
mators erzeugt zu haben, als der Ort, an dem damals nicht nur
über das Schicksal Deutschlands, sondern über das der Welt be-
raten und entschieden wurde; der Ort, wo die hervorragendsten
Geister aller Nationen sich zu ernster Beratung zusammenfanden;
der Ort endlich, von wo aus, als dem zeitweiligen Mittelpunkt der
westchristlichen Welt, ein Überblick über das Ganze derselben am
besten gewonnen werden konnte. Darüber hinaus aber lösen sich,
wie mir scheint, mit der Annahme, daß der Verfasser unserer Schrift
von Basel aus die Welt anschaute, einige Fragen, die bisher
viel Kopfzerbrechen machten und mit Hilfe der Hypothese Koehnes
nicht gelöst werden konnten. Wenn im 16. Kapitel der weltlichen
Reformation? eine Neueinteilung des Reichs in 4 Verwaltungs-
bezirke (Vikariate) gefordert und zu Vikaren der Fürst von Öster-
reich, die Herren von Mailand, Savoyen und Burgund vorgeschlagen
werden, so ist allerdings schwer abzusehen, aus welchen Gründen
man in Augsburg gerade auf diese eigentümliche Liste hätte ver-
fallen sollen. Von Basel aus gesehen erklärt sie sich völlig un-
gezwungen: Osterreich mit seinen oberrheinischen Besitzungen, die
fast bis an Basels Tore reichten, die drei anderen Länder, alle
hineinreichend in das Gebiet der westlichen und mittleren Alpen
und mit Basel in dauerndem intensivem Handelsverkehr, lagen im
unmittelbaren Blickbereich Basels; sodaß man in Basel unschwer
auf den Gedanken kommen mochte, gerade den Herrschern dieser
Länder die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe der Reichs-
verwaltung zu übertragen; Gesandte der Herzöge von Savoyen,
Burgund und Mailand neben denen Österreichs, d. h. des Kaisers,
waren, wie wir wissen, auf dem Basler Konzil anwesend. Daß
Burgund zeitweise in jener Periode mit dem Kaiser in offener
1 Man könnte vielleicht auch an das Schloß Landser bei Basel denken,
das zu Ende des 15. Jahrhunderts durch die Geburt eines auch von Dürer ge-
zeichneten Wunderschweins zu europäischer Berühmtheit gekommen ist.
? R. S. S. 86.
40 Alfred Doren
Fehde lag, hat dem gegenüber wenig zu bedeuten!: nicht für den
Augenblick, sondern für die Ewigkeit waren die Pläne des Ver-
fassers bestimmt.
Weiter heißt es vom Kaiser „Mimus“, der den Ritterstand der
Welt zu ihrem Schutze schenkte, daß er „Trier bawet und Solo-
tern“*. Das mythische Alter Triers war in einer Fülle von Sagen
und Legenden gepriesen, die überall in Deutschland, nicht nur im
Moselgebiet, verbreitet waren. Durch die Legende der heiligen
Eucharius, Valerius und Maternus ergeben sich überdies besonders
enge Beziehungen zwischen Trier und dem Elsaß’. Aber Solo-
thurn‘? Wie hätte wohl in Augsburg jemand zur Erwähnung dieser
kleinen unbedeutendeu Schweizer Stadt gerade in diesem Zusammen-
hange Anlaß gehabt? In der Schweiz dagegen und am Rhein
war wenigstens im 16. Jahrhundert die Sage von dem märchen-
haften Alter Solothurns, dessen Gründung gleich der Triers auf
das Geschlecht des Ninus zurückgefübrt wurde, allgemein ver-
breitet und fand noch bis ins 18. Jahrhundert hinein überall willig
Glauben. —
1 Unmöglich kann man jedenfalls daraus schlielen, daß der Verfasser ein
weltfremder, über die Zusammansetzung des Reichs völlig unorientierter Mann
gewesen sein muß.
? R. S. S. 77, Z. 5f.
3 Vgl. darüber Wetzer & Welte, Kirchenlexikon IV, Sp. 945 ff., unter
Eucharius. Es handelt sich um die nach der legendarischen Tradition in der
apostolischen Zeit vollzogene Gründung des Bistums Trier, dessen erste drei Ver-
walter die Genannten waren. Maternus, auf der Reise nach Trier zu Ehl im
Elsaß gestorben, wird durch die Berührung eines vom heiligen Petrus geweihten
Stabs von den Toten auferweckt und setzt die Reise mit den Gefährten fort.
Eine sehr gelehrte Abhandlung von Jakob Amiet: Die Gründungssage
der Schwesterstädte Solothurn, Zürich und Trier verfolgt den fast unentwirr-
baren Wust solcher Sagen, wenigstens für Solothurn, leider nur bis zu Glareanus
(Heinrich Toriti) geboren 1488 zu Solothurn, zurück, der in seiner descriptio
Helvetiae und in seinem Panegyricon die Stadt Solothurn verherrlicht und sie
an Alter nur der Schwesterstadt Trier nachstellt (In Celtis nihil est Saloduro
antiquius unis exceptis Treveris, quarum ego (wohl ergo! dicta soror, a. a. O.
S. 32.). Nach ihm, der dann die Tradition bestimmend beeinflußt hat, stammen
die beiden Städte allerdings nicht, wie beim Reformator, von Ninus (Mimus)
selbst, sondern von den Söhnen des Ninus bezw. der Semiramis Trebeta und
Salodorus. — Der spätere Solothurner Chronist Franciscus Haffner vermischt
dann diese Tradition mit der durch Tacitus überlieferten Tuisco-Manussage
{ebda S. 27 f.). — Eine Solothurner Münze des 16. Jahrhunderts trägt die Um-
schrift Salodurum sub Abramo conditum. — Unsere Stelle ist Amiet merk-
würdigerweise entgangen.
Zur Reformatio Sigismundi | 41
Diesen Gründen gegenüber wird man der Erwähnung Venedigs
in dem Kapitel über die Kaufleuteordnung! eine starke Be-
weiskraft für Augsburg kaum zusprechen dürfen: denn abge-
sehen davon, daß es an der betreffenden Stelle heißt „zu Venedig
oder anders wo“: die Königin der Adria stand auch mit Basel
in lebhaften Handelsbeziehungen’. Daß man aber, wie es weiter
heißt’, zu Wien weiß, wie man „hie“, d. h. in der Heimat des
Verfassers kauft, kann von Basel — trotz der größeren Ent-
fernung — ebenso gelten, wie von Augsburg. Täusche ich mich
nicht, so kam es dem Verfasser ja gerade auf den Hinweis an,
daß selbst große Entfernungen solche preistreibende Verabredungen
der Kaufleute nicht hinderten. Die Anführung mehrerer Häfen
aber, in denen nach der Forderung des Verfassers Reichsbeamte
die ankommenden Waren prüfen und taxieren sollten, spricht eher
für Basel als für Augsburg; denn Augsburgs Handel war fast
ausschließlich auf Venedig orientiert, während für Basel das näher-
gelegene, wenn auch an handelsgeographischer Bedeutung Venedig
nachstehende Genua gleichberechtigt in Betracht kam. —
Wir wenden uns zu den Argumenten Koehnes, die aus der
Übereinstimmung einzelner Teilinhalte der Reformation mit gleich-
zeitigen Augsburger Verhältnissen Beweise für die Herkunft ge-
rade aus dieser Stadt gewinnen wollen, um unsererseits den Nach-
weis zu führen, daß für Basel fast alle die von Koehne gemachten
Beobachtungen ebensogut, zum Teil sogar noch besser zutreffen.
Basel war freie Reichsstadt* wie Augsburg, nachdem es in
Kämpfen, die fast ein Jahrhundert währten, in energischen ruck-
weisen Vorstößen alle bischöflichen Rechte an sich gebracht und
ı R. S., S. 71ff.
2 Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel S. 209 fl., und öfters.
3 R. S., S. 72. Z. öff.
s Allerdings betonten in einem Antwortschreiben auf den von König
Rupprecht Basel ausgestellten Schutzbrief Bürgermeister und Rat, daß sie
dem König nur freiwillig Gehorsam leisten wollen „wie doch wir nit eines
richs stat sind“, m. a. W. sie heben den Charakter der Stadt als einer „Frei-
stadt“ hervor (Wackernagel, Geschichte Basels I, 339); nach den Untersuchungen
von Ehrentraut (über die Frage der Frei- und Reichsstädte) aber (vor allem
S. 165 ff.) ist die ältere, von Heusler (Verfassungsgeschichte der Stadt Basel
S. 310ff.) vor allem verfochtene Ansicht von der scharfen Scheidung von Frei-
und Reichsstädten nicht mehr aufrecht zu halten. Gerade in Basel war die
Vogtei lange Zeit beim Reiche; es wurde in der Regel den Reichsstädten
(im weiteren Sinne) zugezählt.
42 Alfred Doren
gegen Versuche der Österreicher, die Stadt in landesherrliche
Abhängigkeit zu bringen, ebenso energisch verteidigt hatte. Die
Eindringlichkeit, mit der Rechte und Pflichten der Reichsstädte in
unserer Schrift betont werden, hatte vielleicht darin ihren Grund,
daß gerade Basel erst vor kurzem (1431) durch die Erwerbung
des Selbstbestimmungsrechtes den Schlußstein! in das Gebäude
seiner Freiheit gesetzt, so daß ein Angehöriger dieser Stadt, stolz
auf das erreichte, aber auch nicht ohne Besorgnis wegen erneuter
drohender Gefahr mit besonderer Energie Rechte und Pflichten
dieser Freiheit, als dem gemeinen Nutzen dienend, den egoistisch-
partikularistischen Interessen weltlicher und geistlicher Machthaber
gegenüberstellen mochte.
Mit besonderem Nachdruck hat Koehne, indem er Augsburg
gegenüber Straßburg, das von Bezold in den Vordergrund ge-
schoben hatte, als Ursprungsort der reformatio zu verteidigen
unternahm, auf die das Zunftwesen behandelnden Stellen hinge-
wiesen“. Augsburg ist für ihn eine Zunftstadt xar e&oyrv: dort
ernannten seit 1368 die Zünfte tatsächlich den Rat und begrün-
deten jene Interessenwirtschaft, die vom Reformator als gemein-
gefährlich so energisch bekämpft wird; dort findet sich jene eben-
falls verworfene „Sperrung“ der Zünfte, die dem fremdbürtigen
nur gegen hohes Eintrittsgeld noch Zulaß gewährte. — Blicken
wir aber nach Basel, so finden wir hier durchaus verwandte Zu-
stände: seit den Zeiten Bischof Heinrichs von Neuenburg die
fast unbestrittene Herrschaft der Zünfte im Rat, den sie zu zwei
Dritteilen besetzen; nach innen sind sie fast souveräne Herren
ihrer Geschicke, unbelästigt von Eingriffen des Rates’; Doppel-
zünftigkeit ist auch in Basel vielfach üblich und führt zu Miß-
ständen — Verengerung des Nahrungsspielraums —, wie sie
unser Verfasser so energisch bekämpft. Nun aber erwähnt der
Reformator, indem er einzelne Beispiele für Doppelzünftigkeit gibt,
neben dem Bäcker vor allem den Wein- oder Rebmann, der nicht
zugleich den Bauer spielen darf. Wo aber fände sich im bier-
gesegneten Augsburg oder in seiner Nähe ein einzelner Weinbauer
oder gar eine Zunft von solchen — während im rebenreichen
Oberrheintal eine Basler Rebleutezunft gut an ihrem Platze ist
—
1 Wackernagel a. a. O. S. 506 f.; Basler Urkundenbuch VI, 28.
2 Vgl. Koehne im N. A. 23, S. 719 fl.
3 Geering: Handel und Industrie der Stadt Basel, S. 23 f., 43 ff.,; Wacker-
nagel S. 261f.
Zur Reformatio Sigismundi 43
und im Gremium der Basler Zünfte tatsächlich einen ehrenvollen
Platz einnimmt“.
„Handelsgesellschaften“ hat es allerdings in Augsburg früher
als in Basel gegeben und sie haben dort schon im 15. Jahrhundert
eine große Bedeutung erlangt; gerade neuerdings aber ist auf die
Rolle, die sie schon damals auch in Basel gespielt haben, hinge-
wiesen worden. Wenn 2. B. 1425 „Halbysen und seine Gesell-
schaft“ dem Rat Silber um 1295 fl. verkauft, so deutet das schon
auf einen Betrieb hin, der durchaus kapitalistischen Charakter im
Styl der großen Handelsgesellschaften des 15. Jahrhunderts trägt.
Daß im übrigen die große Ravensburger Gesellschaft eben damals
den Handel am Oberrhein und in dem dem Verfasser wohlver-
trauten Alpengebiet beherrscht hat, ist durch Schultes Forschungen
ja allgemein bekannt geworden?.
Nur kurz sei darauf hingewiesen, daß die Zollpolitik, die der
Reformator predigt, in den uns bekannten Maßnahmen der gerade
in jener Zeit sehr lebhaften Baseler Zollpolitik und -gesetzgebung
eine Reihe von Parallelen findet. Als z. B. die Stadt sich 1431
zugleich mit dem Recht auf eigene Steuererhebung auch das Recht,
neue Zölle zu erheben, bestätigen läßt, da geschieht es mit der
ausdrücklichen Begründung, daß der Erlös daraus zur Wege-
besserung benutzt werden solle — eine Begründung, die ja auch
bei unserem Verfasser in erster Linie die Erhebung von Zöllen
rechtfertigen soll”. Daneben spielt hier wie dort der Brückenbau
eine beträchtliche Rolle!.
Die Teuerung, auf die Werner als Argument für Augsburg
in den Jahren 1436/37 hinweist, ist in Basel in den Jahren 1438/39
— also der Abfassungszeit der Reformatio unmittelbar benach-
bart — nachweisbar. Der Forderung, daß in jeder Stadt nur
ein öffentlicher Stadtschreiber sein solle, entsprechen die Basler
Verhältnisse durchaus®; noch bedeutsamer ist, daß auch der be-
1 Geering S. 41 f. und öfters; Wackernagel S. 109. — Dies Argument scheint
mir die Frage zu Gunsten Basels einwandfrei zu lösen.
2 Geering S. 219, 287f. Halbisen hat auch die Papierfabrikation in Basel
eingeführt, die erste Papiermühle errichtet. — Schulte, Geschichte des Handels
und Verkehrs usw. I, 624—638.
s Basler Urkundenbuch S. 285 ff.
80 erfolgt z. B. 1433 ff. ein Brückenbau über die Wiese (ebda S. 306, 857).
s Geering S. 267, 290f.
e Heusler. a. a. O. S. 892.
44 Alfred Doren
r
soldete Stadtarzt, der nach der reformatio die Armen umsonst
behandeln soll, sich gerade in Basel findet“.
Blicken wir auf die kirchlichen Zustände. Gewiß: auch hier
wird man methodisch zunächst im allgemeinen betonen müssen,
daß der Verfasser seine Kenntnisse nicht notwendig ausschließlich
aus der Stadt gewonnen haben muß, in der er die reformatio ver-
faßt hat, daß er nicht ausschließlich aus deren Zuständen seine
Schlüsse gezogen zu haben braucht. Immerhin mag darauf hin-
gewiesen sein, daß fast alle in der Reformschrift aufgezählten
Orden und Bruderschaften in jener Zeit in Basel oder in dessen
unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbar sind. Das gilt etwa
von den Johannitern“, die nach dem Willen des Reformators „zu
Boden gestoßen“ werden sollen, sobald die neue Ordnung in der
Welt Platz gegriffen hat; sie haben sogar ihren Hauptsitz un-
mittelbar in der Nähe Basels, in Heitersheim im Breisgau. Dies
gilt von den dem Verfasser ebenfalls verhaßten Deutschherren“, deren
Mitglieder sich im übrigen besonders zahlreich im südwestlichen
Deutschland finden; dies gilt von den in der Reformation er-
wähnten Dominikanern, Augustinern, Bernhardinern, Prämon-
stratensern, Barfüssern, Terminierern, Antoniern, Beginen und
Nollarten, die sämtlich in Basel nachzuweisen sind. Von den
Augustinern weiß eine Basler Chronik unserer Zeit zu erzählen,
daß ihr Propst einen Mantel mit vielfarbigem Pelzbesatz trug,
wie die Domherrn ihn tragen. „Sy gand nun . . . in claidern von
märdern“ klagt unser Reformator®. — Das Kloster der Barfüßer
muß sich kurz nach dem Erscheinen unserer Schrift (1441) eine
Reformation gefallen lassen’; Reformationen von Frauenklöstern
waren desgleichen in Basel damals an der Tagesordnung: so wird
1423 das Frauenkloster zu den Steinen®, kurz darauf das Klarissen-
stift reformiert.
1 Geering S.244. Der Jude Meister Josset ist seit 1372 besoldeter Baseler
Stadtarzt; auch sein Nachfolger Meister Gutleben ist Jude.
2 Wackernagel S. 176.
3 Boehm S. 70f.
Wackernagel S. 176f.
8 Basler, Chroniken V, 400.
eR.S.S.43, Z. 8f.
? Basler Chroniken V, 400; Wackernagel S. 516 erwähnt noch einer Klage
von 1437, daß viele (Basler) Stiftsherren sich nicht scheuten, Turnieren und
Tänzen beizuwohnen; ferner einer Reformation des Leonhardstifts. Das stimmt
ganz zur Tonart unserer Reformation.
s Basler, Chroniken VI, 279.
Zur Reformatio Sigismundi 45
Zu Anfang des Jahrhunderts hatte in Basel ein gewisser
Mulberg! mit fanatischem Eifer gegen das Unwesen der Beginen-
wirtschaft gepredigt, hatte eine Zeit lang große Erfolge gehabt,
Bischof und Kapitel 1404 für seine Forderungen gewonnen, 1405
ein förmliches Inquisitionsverfahren gegen ihre Mißbräuche und
eine allgemeine Bewegung in der Stadt gegen das spätmittelalter-
liche Zwischengebilde durchgesetzt, die sich vor allem gegen ihr
unberechtigtes Almosennehmen richtete. Gesunde starke Laien,
so fordert sein Helfershelfer, der Basler Pastor, müßten arbeiten
und nicht betteln gehen. Auch die, die sich unter dem Mantel
der dritten Regel des heiligen Franeiscus verbergen wollten, sollen
abgetan sein. — Ihren Schutz fanden sie eben bei diesem Orden,
bei den Barfüßern; deren starkem Einfluß vor allem war es denn
auch zu verdanken, daß der Kampf, der ganz Basel ein Jahrzehnt
lang in Atem hielt, durch einen päpstlichen Spruch zu Ungunsten
Mulbergs, zugunsten des Barfüßer und Beginen entschieden ward.
Diesen Mulberg und sein Auftreten in Basel kennt nun unser
Autor aufs genaueste; er erwähnt ibn nicht nur, sondern er macht
sich seine Motive und Argumente zu eigen: die Verwerfung
des Almosennehmens und der Vermischung von geistlichen und
weltlichen Funktionen, den Hinweis auf das sich ducken unter
den Schutz des Minoritenordens. Wenn er sich ferner auch gegen
die notorische Kuppelei und gefährliche Klatschsucht der Beginen
wendet, so waren ähnliche Vorwürfe zur Zeit Mulbergs wenn
nicht gegen die Beginen selbst, so gegen ihre Beschützer, die Bar-
füßer, ebenfalls erhoben worden.
So sehr nun aber die Episode des Auftretens Mulbergs zu
ihrer Zeit die Basler in Aufruhr gesetzt hatte, außerhalb Basels
hat sie, soweit erkennbar, keine große Beachtung gefunden: sie
1 Zum Folgenden vgl. Wurstisen, Basler Chronik I, 218 ff; Mone,
(uellensammlung II, 158. In den zerstreuten Aufzeichnungen in Berlingers
Elterlin, die als Beilage II zu der „Anonymen Chronik der Burgunderkriege“
in den Basler Chr. V, 535 ff., veröffentlicht sind, finden sich auf S. 537 ff. zum
Jahre 1400 kurze Mitteilungen aus einer prophetischen Predigt: Mulbergs.
Darunter die stark an eine Stelle der Reformation anklingenden Worte „Wellen
die großen prelaten der heiligen kilchen und die weltlichen Fürsten und herren
nit darzu thun, so werden die herten steyn reden also vil, das ein reformatz
beschicht“. Darauf, daß die genaue Kenntnis dieser Vorgänge für Basel (oder
Straßburg) spricht, hat schon von Bezold in den G. G. A. 1876 S. 1226 auf-
merksam gemacht. — Daß sie auch in Augsburg bekannt gewesen seien, dafür
bleibt uns Koehne (N. A. 28, 717) den Beweis schuldig.
46 Alfred Doren
blieb ein lokales Ereignis. Sollte man wirklich annehmen, daß
ein Menschenalter später jemand in Augsburg, wie das Koehne an-
nimmt, gerade diesen Kronzeugen als Helfer für seine Forderungen
herbeigerufen habe? In Basel ist es unmittelbar verständlich.
Koehne meint ferner, gegen v. Bezold und dessen Straßburger
Hypothese polemisierend, daß die Friedrichsage über ganz Deutsch-
land verbreitet gewesen sei und daß man wegen des Namens Friedrich
nicht genötigt sei, den Verfasser unserer Schrift am Oberrhein zu
suchen. Dies im allgemeinen zugegeben, so kann doch auf der
anderen Seite nicht geleugnet werden, daß im 15. Jahrhundert
gerade in der Gegend der Basler Ecke, am Oberrhein, in den
Vogesen, sicher nicht ohne den Einfluß der beiden hier abgehaltenen
Konzilien und der dadurch bewirkten besonderen Erregtheit aller
Gemüter in Furcht und Hoffnung, ein besonders guter Nährboden
für Ausbrüche chiliastisch- prophetischer Ekstase vorhanden war.
Schon die Prophetie des sogenannten Gamaleon verkündet den
nahenden Reformkaiser der Zukunft: de Alemannia alta, id est de
Rheno!. Zu Konstanz feiert man zur Zeit des Konzils Siegmund
als „den Verjünger der alternden Welt, als neuen Moses und
König David, welcher das heilige Grab erobern werde“? — den-
selben Siegmund, der in unserer Schrift die Rolle des Vor-
boten und Verkünders des kommenden Erlösers zu spielen hat.
Noch ehe das Basler Konzil zu Ende ging, ward einer von den
„Schwarmgeistern“, Nikolaus von Bulgesdorf, der ganz in den Ideen
des „evangelium aeternum“ aufging, am 8. August 1446 zu Basel
verbrannt?. Wenig später aber ist wieder aus der oberrheinischen
Ecke jene merkwürdigste und bis heute trotz der dankenswerten
Deutungsversuche von Haupt* rätselhafteste aller prophetischen
Schriften des 15. Jahrhunderts hervorgegangen, die unter dem
Namen des „oberrheinischen Revolutionärs“ geht: sie erwartet
die Rettung der Menschheit von einem ebenfalls Friedrich genannten
„König vom Schwarzwald, daz ist in dem Schwarzwald des Landes
Elsas”, zu dessen Städten bekanntlich im Mittelalter Basel meist
gezählt wurde, also wohl den Vogesen, und erblickt im Elsaß
1 Kampers, Kaiseridee S. 127; v. Bezold in den Sitzungsberichten der
Münchner Akademie der Wissenschaften, phil. hist. Kl. 1884, S. 573 ff, 604 ff.
2 Kampers S. 137.
3 Wurstisen S. 430.
4 Haupt, Ein oberrheinischer Revolutionär usw. (Westdeutsche Zeitschrift,
Ergänzungs - Heft 4).
*
Zur Reformatio Sigismundi 47
das „gnadriche Land des Herzen Europa, das ist zwischen Bingen
und Basel“, nach dem die Franzosen, nach der Ansicht des
Propheten, schon damals ihre gierige Hand ausstreckten. Nirgend
sonst in Deutschland ist sicherlich damals das ekstatische Schauen
prophetischer Schwärmer, die brünstige Hoffnung auf den kommenden
Erlöser gleich lebendig geworden, wie in der oberrheinischen Ecke,
in deren Raum die Großen der Welt zweimal vergeblich um eine
tragfähige Neuordnung der Kirche sich mühten. —
Die weiteren Argumente Koehnes lassen sich kurz erledigen.
Bei der Charakterisierung der einzelnen Handschriften der Refor-
matio! gewinnt er zwar aus der Tatsache, daß die meisten von
ihnen aus Augsburg stammen, für seine Hypothese der Herkunft
aus dieser Stadt scheinbar eine gewichtige Stütze; gerade die
Handschrift aber, die nach seiner Ansicht, obwohl sie sich selbst
nur als „Auszug“ aus der Reformatio kennzeichnet, dem Urtext
näher steht, als alleanderen Handschriften, die Stuttgarter nämlich,
von Koehne mit G bezeichnet, stammt aus Basel oder aus dessen
Nähe: denn an der Stelle, wo von den Preisverabredungen der
Kaufleute die Rede ist, die bewirken, daß, wie es in den anderen
Handschriften heißt, „ainer zu Wien weiß, wie man hie kauft“,
steht hier „es weiß einer in Wien wie man hie git zu Basel
oder zu Straßburg“; so erhalten wir damit die einzige hand-
schriftliche Erwähnung der Ursprungsstätte. — Was aber endlich
die Sprache unseres Verfassers angeht, so ist schon oben darauf
hingewiesen worden“, daß, während das eine von Koehne für
Augsburg herangezogene Wort, „Fardel“, sich in Wahrheit weder
in Augsburg noch in Basel in der von dem Reformator angewandten
Bedeutung findet, also für beide Städte außer Betracht bleiben
muß, das Wort „reichsnen“ eine Eigentümlichkeit Schweizer Autoren
in erster Linie ist, also jedenfalls eher für Basel als für Augsburg
in die Wagschale fällt. —
Wir fassen wieder zusammen: liegt es schon a priori nahe, den
Verfasser unserer Schrift in der Zeit des Basler Konzils in der
Stadt zu suchen, die damals das geistig-politische Zentrum der
abendländischen Welt bildet, so spricht für Basel ferner die weit-
gehende Übereinstimmung der Basler Verhältnisse mit den Angaben
und Forderungen unserer Schrift; der Standpunkt des Verfassers
zu den allgemeinen Weltbegebenheiten, die ihn, wie uns vor allem
1 Koehne im N. A. S. 28, 692 ff, vor allem S. 697 ff.
2 Vgl. oben S. 36f.
48 Alfred Doren
die Berufung der Herrscher Mailands, Savoyens und Burgunds
zu „Verwesern des Reichs“ lehrt, durchaus in der Gegend Basels,
nicht Augsburgs suchen lassen; der Name Friedrich von Lancironii,
der wahrscheinlich vom Schlößchen Landskron herstammt, das
nicht weit vor Basels Toren gelegen war; die Kenntnis der
Gründungssage Solothurns und der Mulbergschen Wirren, die Er-
wähnung der in Augsburg unbekannten Rebleute, endlich die Her-
kunft derjenigen Handschrift, die nach Koehnes eigenen Angaben
dem Original relativ am nächsten stand, alles vereint sich, um mit
großer Wahrscheinlichkeit Basel als Entstehungsort unserer
Schrift festzulegen. — Für die Herkunft des Verfassers und
damit für die Möglichkeit seiner Identifikation ist allerdings durch
dieses Resultat noch nicht allzuviel gewonnen; wir wenden uns der
Lösung dieser Frage zu.
III.
Gab es, so werden wir die Frage jetzt zu formulieren haben,
indem wir uns zunächst an Koehnes heute allgemein angenommene
Hypothese anschließen, zur Zeit des Konzils, in den 30er Jahren
des 15. Jahrhunderts, in Basel einen Priester Friedrich, auf
den die Kennzeichen geistiger Eigenart, die wir in den Ausführungen
des ersten Teils zusammenzustellen versuchten, passen; gab es
dort einen Weltgeistlichen, der — insofern wird man den Ein-
wendungen Werners Rechnung tragen müssen — einen offenen
Blick und ein echtes Verständnis für die Schäden auch auf dem
Gebiete weltlicher Verwaltung, vor allem auf dem des Städtewesens
besaß, der auf diesem Gebiete bis in unbedeutende Einzelheiten hinein
Bescheid wissen konnte und der zugleich im Rechtswesen und
im Kanzleibetrieb — man denke etwa an das Kapitel über das
Paßwesen — durchaus zu Hause war?
Vielleicht darf man wiederum seine Verwunderung darüber
äußern, daß es bisher niemandem auf der Suche nach dem unbekannten
Verfasser eingefallen ist, einen Blick in die Kanzlei des Konzils
selbst zu tun und ebenso in die zahlreichen Kanzleien, die in Basel
im Gefolge der dort versammelten geistlichen und weltlichen Großen
auftauchten! nachdem doch Werner selbst in einem Kanzlei-
beamten Augsburgs den Verfasser entdeckt zu haben glaubte; mehr
aber noch darüber, daß Koehne nicht eine Spur weiter verfolgt
1 Die Kanzleibeamten waren (Breßlau, Urkundenlehre I. 459) bis ins
15. Jahrhundert durchweg Geistliche.
Zur Reformatio Sigismundi 49
hat, auf die ihn der von ihm zuerst herangezogene und genau be-
schriebene Stuttgarter Codex! der Reformatio hätte führen können. —
Diese Handschrift enthält, wie Koehne einwandfrei nachgewiesen
hat?, nicht die Reformatio selbst, sondern eine freie Bearbeitung
derselben, die aber an manchen Stellen, wie schon erwähnt, dem
Urtext näher gestanden hat, als die anderen Handschriften, die
wir heute von der Reformatio besitzen®, und deren Autor wahr-
scheinlich ein fahrender Clericus gewesen ist“. In dieser Hand-
schrift heißt es nun’, an einer Stelle, die in den anderen Hand-
schriften fehlt, „Wir haben zu Basel einen jungen Priester
gehebt innder Kanzley bei Hertzog Wilhelm vonn Bayern,
hieß Friderich, der war ein stiller Mann mit allen Sachen,
Saitenspiel, Pfeiffen, Singen war ihm dahainer vor. Der war je
dick angerenndt vonn dem Bropst vonn Sannt Alban, das er sich
in iren Orden keren wöllt. Der jung Herr spricht: Ich wais nit
was ewer Orden ist, gennd mir ewer Regel, die will ich über-
sehenn, was ewer Orden siy. Der Prior gab im ir Regel zu lesen,
die hat er ainen gantzen Monat, er übersah sy woll. Inn dem
Monat kam er zu dem Propst oder Prior; der Probst hieb ann
und sprach: Ich will Euch gebenn die Probstey zu Persach und
gannd in unsern Orden, sy hat me den dritthalb hundert Gulden.
Er sprach: Ich han ewer Regel wol übersehen, sy war mir zu
sauer ann Gebett und an Gehorsami und an Reinigkaitt. Ich
förcht ich möcht sy nit hallten; inn 4 Stundt mag ich Ewer Gebett
nit thun: ich wird tot. Der Propst sprach: Ir sund nit verbunden
das Bett als zu thun, man dispensiert mit Euch, das Ihr das
leichtlich thundt. — Er sprach: gieng ich nun ina ewern Orden,
müst ich nit schweren Ewer Regel zu hallten? — Der Propst
sprach: Ja, Ihr schwerent die Regel, man dispensiert aber mit
Euch. — Der Jung sprach: Ir seindt mechtiger denn der Bapst,
der nem mir mainen Aid nit ab. Horendt eines gedenckennt mir
fein nit meh, ich hann mit Euch gebettet. Ir bettendt nit, alles
1 Ich verdanke es der Liebenswürdigkeit der Stuttgarter Archivverwaltung,
daß mir schon vor längerer Zeit dieser Kodex zur Einsicht nach Leipzig ge-
sandt wurde.
? Neues Archiv 23, 697—702.
3 Ebenda S. 699.
Ebenda S. 702, A. 2. — Seine Anschauungen im ganzen sind, verglichen
mit denen des Reformators selbst, sehr interessant und verdienten wohl ein-
mal eine eingehende Analyse.
è Stuttg. Codex. f. 33. Die gesperrten Stellen sind von mir gesperrt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 4
50 Alfred Doren
ewer Regel halltet. Ewer Dispensiren ist ewig Verdammnuß.
Ir gan all in die Hell, Ir sindt an Gott meineidig. Wer ich
herr, alls unser Herr der Kayser, ich ließ ewer ain nit leben.
Das er allen Orden wirdig (widrig?) ist, das git im Gott inn und
bekennt auch wol ewer Thun und ewer Lohn. Er hat die Layen-
priester lieb, ann dem henget die haillige Kilch. Sie gesehendt
baß, dann die Bischoff oder Prälaten. Verdampnet sönnt Ir ewiglich.
Also schied er von imm“
Eine Anekdote nur, gewiß, und noch dazu eine, die sich in
keinem der anderen Codices findet, die aber den Stempel der
persönlichen Erinnerung und des unmittelbaren Erlebnisses deutlich
an sich trägt. Da haben wir alles, was wir suchen: den Priester
Friedrich, tätig in der Kanzlei des Protektors des Basler Konzils,
Herzogs Wilhelm von Bayern, also an einer Stelle, die ihm den
weitesten Überblick auch über weltliche Dinge und Händel ge-
stattete; jung, so wie der, Reformator immer wieder es zu sein
behauptet! („es sei denn, daß ihr werdet als die jung“), an be-
scheidener Stelle wirkend als einer der Stillen im Lande, als
„Sacer pussillus“, einer, von dem es in der Reformatio mit Recht
heißen kann „er ist alweg gefunden in gedultikait“?; aber doch
zugleich ausgestattet mit einem starken Gefühl für die Bedeutung
des Standes, den er vertritt, der Laienpriesterschaft, die vor allen
Ständen zu ehren ist. Da haben wir, genau wie in der Reformatio,
das sichere Gefühl für die verantwortungsreiche und schwer zu
tragende Bürde der Ordensgelübde, den gleichen fanatischen Haß
gegen die Mißstände in den Orden, als Versündigungen gegen
Gottes ewig wahres Gebot, Haß vor allem gegen die eingerissenen
Lauheiten des Dispensierens, die Mißachtung heiliger Eide und
Ordensregeln. Hier haben wir endlich — und das scheint mir
von entscheidender Bedeutung — auch schon die Vorstellung, daß
er selbst, der junge unscheinbare Priester, einmal an Kaiserstatt
Herrscher sein könnte, um als solcher die meineidigen Ordensleute
zu vernichten, so wie es der Reformator auch mit drohender Gebärde
als seine Absicht verkündet?: eine Ahnung also der Rolle, die
der Reformator später in seiner Schrift sich selber zugeschrieben hat.
1 Siehe die Zusammenstellung der Stellen über die Jugend des Reformators
bei Werner, R S., Einl. S. LVI f.
2 R. S. S. 100, Z. 8.
3 Es bedarf wohl keiner Begründung, daß der Verfasser der im Stutt-
garter Kodex uns vorliegenden Überlieferung unmöglich mit diesem Priester
Zur Reformatio Sigismundi | 51
Mit dieser Entdeckung ist nun aber solange nicht allzuviel
gewonnen, als wir nicht im Stande sind, diesen jungen Priester,
der in der Kanzlei Wilhelms von Bayern tätig ist, mit irgend einer
auch sonst bekannten Persönlichkeit zu identifizieren. Zum Glück
ist dies indes der Fall. In der Tat begegnen wir nämlich in den
von Haller im 2. Band seiner monumentalen Publikation veröffent-
lichten Protokollen des Basler Konzils einem Kanzleibeamten
Friedrich als einem Gehilfen jenes Heinrich Fleckel, der, vom
Konzil zum „Auditor“, zum obersten Gerichtsbeamten ernannt, auch
als Politiker und Diplomat zu wiederholten Malen mit schwierigen
Aufgaben betraut ward und offenbar bei den Konzilsvätern sich
eines besonderen Vertrauens erfreute. Da ist es nun bezeichnend,
daß unser Friedrich, der in den Protokollen und ebenso in den
Reichstagsakten meist als Fridericus, socius domini Henrici (Fleckel)'
erscheint, einmal Magister genannt wird, d. h. eben zu jener
Klasse der niederen, halbgelehrten Konzilsteilnehmer gehört, der
Prälaten des sogenannten zweiten Status, die auf dem Konzil
das radikale Element darstellten und deren Forderungen zum Teil
mit denen des Reformators, wie Werner mit Recht betont hat,
eine enge Verwandtschaft zeigen?. Bedeutsamer aber erscheint
mir, daß dieser einfache Kanzleibeamte, der nur mit seinem Ruf-
namen, ohne die sonst gebräuchliche Beifügung zum mindesten
des Herkunftsortes bezeichnet wird, nun ebenfalls, wie sein Vor-
gesetzter, wiederholt vom Konzil bedeutsame Missionen als dessen
Vertrauensmann übertragen bekommt. So finden wir ihn, als der
Bischof von Chur ausgeschieden war, als dessen Ersatzmann in
die Kommission vom 30. April 1433 gewählt, deren Aufgabe es
war, die gegen die Tätigkeit des Konzils gerichtete Bulle Papst
Eugen IV. vom 14. Februar zu erörtern — eine Aufgabe also von
höchster Wichtigkeit, insofern von ihrer Lösung der Weiterbestand
des Konzils selber abhing, wie denn auch diesem Ausschuß Männer
von der Bedeutung des Kardinals Cesarini, der Erzbischöfe von
Friedrich identisch sein kann; ebenso aber, daß er, indem er die Anekdote
überliefert, nicht ahnt, daß er damit den Schleier der Anonymität des Refor-
mators etwas lüftet.
ı Hie und da wird er fälschlich auch Theodericus genannt.
1 R. S. Einl. S. XV und öfters. Die Verranntheit Werners, in Val. Eber,
einem licentiatus juris (ö), durchaus den Verfasser sehen zu wollen, hat ihn ver-
hindert, aus dieser richtigen Erkenntnis die rechten Folgerungen zu ziehen,
und ihn in die Widersprüche verwickelt, auf die Koehne u. A. aufmerksam
gemacht haben.
4 *
52 Alfred Doren
Lyon und Mailand angehörten‘. — Zur Mitarbeit in dieser Kom-
mission wird Priester Friedrich allerdings kaum Zeit gefunden
haben; denn wenige Tage später wird er der Gesandtschaft des
Konzils zum Frankfurter Fürsten- und Städtetag beigesellt, der
auf Drängen Siegmunds von Herzog Wilhelm v. Baiern einberufen
war, um über die dringend erbetene militärische Hilfeleistung für
den Kaiser in Italien Beschluß zu fassen?. Von Frankfurt zurück-
gekehrt wird er in eine Kommission delegiert, die, unter dem Vorsitz
des Protektors selbst tagend, Streitigkeiten zwischen einigen Adligen
der Straßburger Diözese zu schlichten beauftragt war®, und erhält
endlich am 6. Juli vom Konzil 2 Monate Urlaub, um den Erz-
bischof von Salzburg zu veranlassen, zum Konzil zu kommen, oder,
wenn ihm dies nicht gelänge, selbst dorthin zurückzukehren“.
Uber den Ausgang dieser Mission haben wir keine Nachricht;
aus der Tatsache aber, daß Friedrich seitdem aus den Protokollen
des Basler Konzils — soweit sie wenigstens bisher von Haller
veröffentlicht sind — verschwindet, dürfen wir wohl schließen,
daß er nicht mehr in irgendeiner Funktion an ihm teilgenommen hat.
Was später aus ihm geworden ist, wissen wir einstweilen ebenso
wenig, wie wir von seiner Tätigkeit, bevor er zum Konzil kam,
Kunde haben; archivalische Forschungen in München, Wien
und Basel, vielleicht auch Salzburg, die vorzunehmen ich augen-
blicklich außerstande bin, würden vielleicht weitere Aufschlüsse
gewähren. Was wir aber von ihm aus seiner Basler Zeit wissen,
genügt meiner Meinung nach vollständig, um uns mit großer
Wahrscheinlichkeit (ich wage nicht, mich mit der apodiktischen
Sicherheit Werners zu äußern) in ihm den lange vergeblich gesuchten
Autor der Reformatio vermuten zu lassen. —
Und nun mag zum Schluß die historische Phantasie in ihr
Recht treten, um auf Grund der schon früher erforschten und
der neuen Erkenntnisse ein Bild von der wahrscheinlichen Ent-
stehung der Reformatio zu entwerfen: Ein junger Mann, niederer
Herkunft, zum Pfarrer erzogen, der manches gelernt hat, aber zu
den „Hochgelahrten“ sich nicht rechnen darf, Magister wie Faust,
aber nicht Doktor, wird, in erster Linie wohl aus uns unbekannten
persönlichen Erlebnissen heraus, die seinen weiteren Aufstieg
1 Reichstagsakten 10, 635; Haller, cone. Bas. II, 397.
2 Ebenda 10, 865; Haller, a. a. O. 398, 415. Über die Bedeutung dieses
Frankfurter Tages für die Entstehung der Reformatio vgl. u. S. 56f.
Haller, conc. Bas. II, 436.
Ebenda II, 443.
| Zur Reformatio Sigismundi | 53
hemmen, in innerster Seele ergriffen von den Nöten der Zeit,
von dem Bilde der Zerrüttung aller Verhältnisse, einer verhängnis-
vollen und daher sündhaften Abkehr von dem von Gott gewollten
heilbringenden Wege der Menschheit. So bohrt er sich ein in
die Probleme der möglichen Rettung und Erlösung der Menschen
aus der Wirrnis, in die sie geraten; prophetische Stimmen, die
einen jugendlichen mystischen Retter für die allernächste Zeit
und den großen Tag der Weltenwende verkünden, dringen an sein
Ohr. Verzweifelnd an einer friedlichen Rehabilitation des Priester-
standes, dem er selbst angehört und der, von allen Seiten bedrängt,
sich seiner über alle Weltlichkeit hinausragenden Würde beraubt
sieht, tritt er ein in die Kanzlei Wilhelms von Bayern. Hier
aber, im Mittelpunkt der ganzen konziliaren Arbeit, öffnet sich
ihm ein bedeutsam erweitertes Blickfeld, vor allem auch über die
weltlichen Schäden und Nöte der Zeit. Ob er schon im Gefolge
seines Herren auf jenem Preßburger Reichstag von 1429 anwesend
war!, auf dem Siegmund, schwer erkrankt, den zaudernden Fürsten
und Städten, durch ein Traumbild erleuchtet, einen großen Plan
einer allgemeinen Reform vorgelegt hat, ist einstweilen nicht zu
erweisen: jedenfalls mag die Erinnerung an diese eindrucksvollen
Tage gerade in der Umgebung Herzog Wilhelms, der selbst an
jenem Reichstag teilgenommen hatte, weiter gepflanzt worden sein
und einen Niederschlag in der Erzählung der Reformatio von Sigis-
munds Vision gefunden haben, in der ihm der kommende Heiland
verkündet und seine eigene Johannesrolle zugedacht ward. Damals
hatte ja, wie uns zwei städtische Berichte im ganzen übereinstimmend?
zu erzählen wissen, Siegmnnd die Absicht geäußert, eine Schrift
anfertigen zu lassen und den Ständen vorzulegen, damit sie Besse-
rungen damit vornehmen „nach jeglichen Standes Gelegenheit“,
und diese Absicht auch zur Ausführung gebracht“; damals hatte
ı Riezler, Gesch. Baierns 3, 276. In dem Streit der bairischen Herzöge
fällte Siegmund damals eine den Münchner Brüdern Ernst und Wilhelm günstige
Entscheidung.
2 Deutsche Reichstagsakten 9, 358—869; die Berichte des Frankfurter Ge-
sandten Walter v. Schwarzenberg (Ebenda S. 354f.) sind weit kürzer und bieten
nicht Bemerkenswertes.
s Hier finden sich die Worte von der „Besserung“, auf die Werner so großes
Gewicht legt, hier die anderen, ebenfalls von Werner überstark betonten, (. .. daz
die straffe beschee) „von dem miusten biss an den obirsten“ (a.a. O. S. 367).
Am deutlichsten spricht für den Zusammenhang der Reformatio mit den Vor-
gängen auf dem Preßburger Tag die Stelle in dem Bericht eines ungenannten
54 Alfred Doren
er in seinem, offenbar durch eine schwere Erkrankung bewirkten,
erhöhten Erregungszustand die wenigen anwesenden Stände immer
wieder auf seine gottgewollte Sendung hingewiesen und mit seinem
Rücktritt vom deutschen Königtum gedroht, wenn sieseinen Wünschen
nach einer Fried ensordnung im Reiche und nach energischer Be-
kämpfung der Hussitengefahr sich nicht gefügig erwiesen. — Mit
den Erinnerungen an die Vorgänge auf dem Preßburger Reichstag
von 1429 aber mischten sich Elemente einer populären prophetischen
Tradition von einer Sigmund einst früher ebenfalls zu Preßburg
gewordenen Offenbarung, die ihm das nahende Ende der Welt
verkündet hatte!.
Entscheidend aber müssen für den jungen Priester die Ein-
drücke geworden sein, die er auf dem Basler Konzil selbst erhielt.
Hier, wo alle Fäden der großen europäischen Politik damals zu-
sammenliefen, wo über die zukünftige Gestaltung des Organismus
der katholischen Kirche an Haupt und Gliedern die Entscheidung
ebenso fallen sollte, wie über Fragen der dringend nötigen Reichs-
reform auf den nach Basel berufenen Reichstagen; hier erschien,
längst erwartet, im Herbst 1433 Kaiser Siegmund selbst, um mit
den Vätern und den Ständen des Reichs zu verhandeln. Indem
(vielleicht Straßburger) städtischen Teilnehmers (a. a. O. S. 868): „er wolte
ein verzeigenisse machen of den gemein frieden, doch of unsere herren der
korefursten fursten herren und stette verbessern die sin nottel mogen kurzen
und lengen abe- und zusetzen, und gap disse nottel also ludende: unsers
herren des konigs meinung ist etc“.
1 Das kommt beim Reformator darin zum Ausdruck, daß er R. S. S.99 Z. 11. den
Traum Siegmunds in das Jahr 1403 zur Zeit der „Auffahrt“, also auf den
Himmelfahrtstag verlegt, in eine Zeit, in der Siegmund tatsächlich in Preß-
burg anwesend war. — Daß der Reformator die in den frühesten Drucken
wiederholt mit der Reformatio verbundene, unter Siegmunds, aber auch unter
anderem Namen vielfach überlieferte „Weissagung auf das Jahr 1401“ gekannt
hat (vgl. über sie Koehne in der deutschen Zeitschrift für Geschichtswissen-
schaft N.F.1, S. 352— 362 und Lauchert im Historischen Jahrbuch 19, S. 852—867),
scheint mir festzustehen. Dafür spricht vor allem seine Vorstellung vom
„Kleinsten König“, die offenbar von hierher stammt, ebenso der Ausdruck „rosen-
farwen blut“. Die prophetische Tradition bringt ferner das Datum der „Auf-
fahrt“ für Siegmunds Vision. Hinzuweisen wäre ferner noch auf die Auf-
fassung, daß die 12 Kardinäle die Nachfolger der 12 Apostel seien; auf die
bei Eberhard Windecke (ed. Altınann S. 356) in der dort der heiligen Hildegard
zugeschriebenen Prophetie sich findende Stelle, „also daz ieglicher orden blibe
in seiner gerechtikeit“, auf den dort, ebenso wie in der Reformatio sich findenden.
Hinweis, daß die Priester „thunt vil ee brechen und urteilen uns in solichen.
sunden“. —
Zur Reformatio Sigismundi bb
der junge Priester Friedrich dem Auditor Fleckel als dessen Hilfs-
kraft auf seinem verantwortlichen Posten zugeteilt und von dieser
Stelle aus wiederholt bei bedeutsamen Aufgaben zu aktiver Mit-
wirkung berufen wurde, wuchs das Selbstvertrauen des Mannes
niederer Herkunft, der alles nur der eigenen Kraft verdankte,
langsam ins phantastisch-ungemessene; zugleich aber auch die
trübe Einsicht, daß auf die Selbsterkenntnis und den guten Willen
zur Reform angesichts des schleppenden Ganges der Konzils-
verhandlungen bei den Großen der Welt nicht mehr zu rechnen
sei. Noch hoffte Priester Friedrich allerdings eine Zeitlang mit
vielen Gläubigen im Lande auf Siegmund selbst, dem seit dem
Konstanzer Konzil die Rolle des mystischen Erretters zugeteilt
war!; vor allem, seitdem er durch die Schenkung eines Kleides aus-
gezeichnet war?, damals als beim Einzug Kaiser Siegmunds in
Basel der Protektor Herzog Wilhelm mit seinen Helfern für seine
treuen Dienste seinen Lohn empfing®. Seitdem mochte er sich
wohl als einen „Rat“ Kaiser Siegmunds fühlen, wie manche andere,
mit denen er in Herzog Wilhelms Kanzlei ständig in Berührung
kam und von denen er manches über die Verhältnisse anderer
Länder, Savoyens etwa, Burgunds oder des Kirchenstaates, ebenso
wie über städtische Angelegenheiten erfahren konnte, darunter
der führende Staatsmann im damaligen Basel, Henmann Offenburg,
es tatsächlich waren!. Entscheidend aber vor allem wurde für ihn
ı Zur Zeit des Konstanzer Konzils wird bereits Siegmund als „alter Moses,
qui vides afflictionem fratrum tuorum“ (v. d. Hardt, conc. Const. II, 164), als
Beherrscher aller Völker, um der Welt den Frieden zu bringen (ebenda 170),
als David noster (ebenda 179) bezeichnet; die Kölnische Chronik von 1499 schreibt,
der Papst habe Siegmund bei der Krönung einen neuen Namen gegeben und
„krönte ihn Kaiser Friedrich“ (Bezold i. d. Sitz.-Ber. d. Münch. Akad. phil. hist.
Kl. 1884, S. 583 fl.).
2 R.S. S. 101, Z. 21 ff.
3 Kluckhohn, Herzog Wilhelm von Bayern usw., Forschungen z. dtschen.
Gesch. 2, 580ff. Der Kaiser redete den Herzog, wie dieser in einem Brief
berichtet, mit den Worten an „Lieber Oheim, ihr habt uns also zu Willen ge-
lebt und gedient, daß ihr und alle eure guten Freunde dessen gegen uns billig
und wohl genießen und unergötzt nicht bleiben sollt“.
1 Henmann Offenburg war der ständige Vermittler zwischen dem Konzil
und dem Kaiser, auch sonst für das Konzil, den Kaiser und die Stadt Basel
dauernd diplomatisch tätig. Jn der Kanzlei des Protektors muß er infolge-
dessen eine bedeutende Rolle gespielt haben; er war einer von den drei Räten,
die beordert waren, die Befehle Herzog Wilhelms für den Basler Magistrat
einzuholen und sich auch sonst mit ibm zu besprechen (Kluckhohn, a. a. O. S. 537);
56 Alfred Doren
seine Teilnahme an den Beratungen wichtiger Kommissionen und
insbesondere seine Entsendung zum Frankfurter Fürstentag. Hier
nämlich kam, wie Joachimsen neuerdings mit vollem Recht! her-
vorgehoben hat, Kaiser Siegmunds reformatorische Energie, die
schon in Basel über alle anderen Aufgaben des Konzils hinweg
eine Reformation des Reichs an Haupt und Gliedern, eine sittliche
Erneuerung des geistlichen wie des weltlichen Standes gefordert
und, wenn wir einer privaten Nachricht Glauben schenken dürfen,
sie zuletzt, selbst gegen den Willen der Nation, ihr aufzuzwingen
gedroht hatte, noch einmal zu voller Entfaltung?. In 16 Artikeln
hatte er die wichtigsten Materien der Reichs- und Kirchenreform
niedergelegt, die zunächst in Frankfurt (Dezember 1434) verab-
schiedet und auf einem Reichstag zu Regensburg im April 1435
zum Gesetz erhoben werden sollten. — In Frankfurt soll er dann,
nach einem Bericht Hermann Korners, den Joachimsen zuerst
herangezogen hat’, die Mißstände bei allen weltlichen Ständen
„von Haupt bis zu dem Mindesten“ zur Sprache gebracht und
seine reformatorischen Forderungen in 12 Artikeln niedergelegt
haben; wäre dieWeltlichkeit erst einmal gebessert, so, meinte man,
sei es ein leichtes, auch den Klerus, im Notfalle mit Gewalt, zu
reformieren. — Wie immer es im einzelnen mit der Wahrheit dieses
Berichts beschaffen sein mag, soviel dürfen wir, schon auf Grund
der Akten, als sicher annehmen, daß bei dem Kaiser damals ein
starker, ausgesprochener Wille zur Reform wirksam war, daß dieser
aber bei den in ihren Interessen bedrohten Ständen durchweg
auf einen mehr oder minder starken Widerstand stieß, auf den
stärksten bei der höheren Geistlichkeit und bei den Vertretern
er erscheint auch sonst bei wichtigen Angelegenheiten in seiner Umgebung
(ebenda S. 570, A. 1). Durch ihn dürfte Priester Friedrich wohl auch über die
städtischen, insbesondere die Basler Angelegenheiten unterrichtet worden sein.
Ursprünglich zu den Zünften gehörig, ist er im Jahre 1424 zur „hohen Stube“,
d. h. zu einer Gemeinschaft städtischer Geschlechter übergetreten und später
— allerdings erst nach Entstehung der Reformatio — in einen offenen Konflikt
mit den Zünften geraten, dem wir in erster Linie die Abfassung seiner apo-
logetisch gehaltenen Chronik verdanken (Basler Chron. V, 203—299). Durch
ihn mag die scharf gegnerische Stellung unseres Autors zu den städtischen
Zünften mit beeinflußt sein. Zum „Rat“ hatte ihn Siegmund schon 1414 ernannt;
später hatte er ihn auf der Tiberbrücke zu Rom zum Ritter geschlagen. Vgl.
über Offenburg jetzt vor allem Wackernagel, Gesch. d. Stadt Basel, Bd. 1, passim.
ı A. a. O. S. 44ff. |
? Ebenda S. 46.
Ebenda S. 47f.
Zur Reformatio Sigismundi 57
des Basler Konzils, für das nach wie vor die Frage der Supre-
matie des Konzils über den Papst im Vordergrund seiner Tätig-
keit stand. — Für einen Mann wie Priester Friedrich aber, dessen
Gedanken schon lange um die Frage der Erneuerung der Welt
kreisten, mußte der Eindruck der Unmöglichkeit, auf dem Wege
der Verhandlungen und Besprechungen zum heißersehnten Ziele zu
kommen, wie er ihn in Basel bereits erhalten hatte und wie ihn
die Vorgänge auf den Tagen von Frankfurt und von Regens-
burg im April 14351 bestätigten, von entscheidender Bedeutung
werden. Noch setzte er wohl seine Hoffnung auf Kaiser Sieg-
munds festen reformatorischen Willen; aber diese Hoffnung mußte
immer mehr schwinden, je mehr in den letzten Jahren der Eifer
des Kaisers erlahmte. — Von den großen Reformprojekten, die
am Basler Konzil selbst auftauchten, unserem Reformator bekannt
wurden und sicher nicht ohne Einfluß auf ihn blieben, wie vor
allem das des Kardinals Cesarini?, wurde keines in die Praxis
übergeleitet: im Reiche aber traten die alten Gegensätze zwischen
den einzelnen Ständen immer stärker hervor; nur bei den Be-
ratungen der Städte trat noch ein entschiedener Reformwille, ein
Wille zur „Freiheit“, gelegentlich zutage“; nur bei ihnen, vor
allem bei den in Gärung geratenen unteren Klassen, der amorphen,
unorganisierten Gemeinde, schien noch das Maß von zupackender
Energie vorhanden zu sein, von dem eine wirkliche Besserung der
Zustände im Reich ihren Ausgang nehmen konnte. — Mit dem
Tode Siegmunds aber schwanden die letzten popularen Hoffnungen,
die man auf ihn als den Heiland der zerrütteten Welt gesetzt
hatte; Miß wachs, Pest und Teuerung hatten das Land geschlagen,
als sichtbare Zeichen des göttlichen Zornes; sollte nicht alles ver-
loren sein, so mußte zur erlösenden Tat geschritten werden“. Aus
1 Hier kam es wegen der Frage der Reformation zu einem scharfen Zu-
sammenstoß zwischen dem Deutschmeister als Vertreter des Kaisers und den
Gesandten des Kenzils. (D. R. A. XI, 527.)
2 Vgl. R. S., Einl. S. XLVII ff.
s Darüber vgl. die wiederholt gegebenen Ausführungen von Werner, zuletzt
R. S. Einl. S. XXXIII ff.
+ Joachimsen hat für die Datierung der Entstehung der Reformatio auf
1435 (statt 1438 oder 1439) sehr beachtenswerte Gründe vorgebracht, die gerade
durch meine Hypothese, die die Bedeutung des Frankfurter Tages für das
Werden der Reformatio ebenfalls so stark betont, scheinbar eine neue Stütze
bekommen würden. Trotzdem glaube ich, einstweilen wenigstens, an der alten
Annahme festhalten zu müssen. Auf die Tatsache, daß im Jahre 1437/38 ganz
58 Alfred Doren -
dieser überhitzten, mit Spannungen aller Art überladenen politisch-
sozialen Atmosphäre zuckte der entscheidende Blitz in Priester
Friedrichs aufnahmebereite Seele; er, der Träger des mystischen
Namens Friedrich, der den „Fund gefunden“, der „manchen Kummer
erduldet“ ! hatte, war berufen, seine befreiende Macht zu ver-
künden und zu verbreiten: nicht umsonst hatte er in der Stille
gewartet und war „alwegen gefunden in gedultikait“ ?. So er-
schien ihm jetzt Kaiser Siegmund nur als Vorläufer und Johannes
des größeren Erlösers, der in ihm selbst geboren war; was er
lange schon im Geiste aufgespeichert, alle die Materialien geist-
licher und weltlicher Herkunft, was er z. T. wohl auch schon
früher schriftlich niedergelegt hatte, jetzt schien die Zeit gekommen,
alles der Welt in einer eigenen Schrift zu offenbaren und die
Elemente, die noch zu erwecken waren, aus ihrem geistigen
Schlaf zur befreienden revolutionären Tat aufzurufen. An der
Deutschland, vor allem aber Süddeutschland von Mißwachs und Teuerung be-
troffen ward, während es sich nach dem von J. herangezogenen Bericht Korners
1433 nur um mitteldeutsche Gegenden handelte, will ich kein größeres Ge-
wicht legen. Wohl aber vermag ich mich nicht der von J. gegebenen neuen
Deutung der für die Datierung entscheidenden Stelle (bei Werner R. S. S. 92,
Z. 18 fl.): Jtem man sol mercken usw. anzuschließen, obwohl ich gleich ibm,
wie auch schon Koehne im Gegensatz zu Werner tat, das „überschlagen“ mit
„überlegen“ und nicht mit „übersehen, versäumen“ übersetze. Mir erscheint es
vor allem undenkbar, daß der Reformator mit seiner Schrift sich noch bei Leb-
zeiten Kaiser Siegmunds hätte hervorwagen dürfen. Und wenn es S. 99, Z. 16f.
heißt: „du bist wol ain wegberaitter des, der nach dir komen sol“, so spricht
das, wie ich glaube, mit aller Deutlichkeit dafür, daß Siegmund den Refor-
mator als seinen Nachfolger anerkennt. Wenn dann Siegmund in der weiteren
Erzählung der im gewordenen Offenbarung allerdings davon spricht, daß er
selbst, wenn er den Tag der Erlösung sehen sollte, sich als ein getreuer Christ
finden lassen und mit dem Priester bis in den Tod treten wolle, so ist das
doch wohl nur im Sinne einer vorbildlichen Ermahnung an die gesamte Christen-
heit, nicht als reale Vorstellung zu deuten. Welch einen Grund hätte ferner
unser Reformator gehabt, jene sonst nicht überlieferte Prophezeiung auf das
1439. Jahr heranzuziehen, wenn er in Wahrheit schon 3—4 Jahre früher her-
vorzutreten gedachte! — Völlige Sicherheit scheint mir allerdings einstweilen
nicht zu gewinnen. — Will man Js. Datierung annebmen, so würde eben schon
1435 unter dem Eindruck der Ereignisse zu Frankfurt und Regensburg die
reformatio durch Priester Friedrich abgefaßt sein. In diesem Fall müßte ihn
seine mystische Ekstase bis zu der verstiegenen Hoffuung emporgetragen haben,
daß der regierende Kaiser zurücktreten, sich tatsächlich unter seine Fahnen
stellen und ihm das Szepter überlassen werde,
Ebenda S. 100, Z. 7.
2 Ebenda S. 100, Z. 8.
Zur Reformatio Sigismundi 59
Spitze der Scharen, die, wie er erwartete, seinem Rufe folgen
würden, wollte er, als Graf oder König Friedrich von Lancironi,
unter dem dreifachen Banner, dem selbstgewählten Symbol der
eigenen Herrlichkeit, dem Reichsadler und dem kirchlichen Kreuz
siegreich die Feinde der „göttlichen seligen Ordnung“ niederwerfen,
die zerbrochenen Schranken der gottgewollten Gliederung der
Menschheit wieder aufrichten und im Zeichen der Freiheit und
der Gerechtigkeit, der Wahrheit und der echten Gemeinschaft
das Gottesreich auf Erden „zu ewiger Ruh“ aller Christenmenschen
begründen. —
Zu all dem ist es nicht gekommen. Seine welterlösende Bot-
schaft ist auf dem Papier geblieben und — wir wissen nicht aus
welchen Gründen — nur auf dem Papier weiter gepflanzt worden.
Sie die „Trompete des Bauernkrieges‘ zu nennen, wie das früher
üblich war, hat man keinen rechten Grund; wir sahen, daß bäuer-
liche Forderungen bei dem Reformator nur eine sehr untergeordnete
Rolle spielen. Noch weniger aber darf man mit Werner den revo-
lutionären Grundton der Schrift gänzlich leugnen und sie in ihrem
weltlichen Teil für ein allen Reichsstädten gemeinsames und der
Akzeptionsurkunde paralleles „Aktionsprogramm“! mit wesentlich
städtebürgerlich-konservativer Tendenz erklären. Vielmehr weht
fast durch jede Zeile der Schrift die scharfe, harte und heiße
Luft, in der Revolutionen gedeihen?; göttlichen Geistes voll, im
festen Vertrauen auf die Offenbarung, die ihm geworden, predigt
der Priester radikalen Umsturz, gewaltsame Beseitigung des Ver-
rotteten und Zermorschten, auf daß die überdeckte Tiefe, die
Reinbeit der gottgewollten Ordnung wieder emportauche und das
Gottesreich auf Erden zur ewigen Wahrheit werde.
1 Ebenda S. XXXII, vgl. S. XLI.
2 Es genügt der Hinweis auf eine Stelle wie R. S. S. 7, Z. 23. „Sol man
aber kumen zu gotlicher ordnung, so muß es zugan durch gottes kraft und
durch das weltlich swert“..., auf die vielen Stellen, in denen er zur gewalt-
samen Beseitigung der sündhaften Häupter auffordert, vor allem das oft
zitierte (S. 56, Z. 30): „Aber got lat die seinen nit. Schlach man frölich dran,
sich, es gat leichtlich zu“...
60
Friedrichs des Großen Antimachiavell'.
Von
Viktor Heydemann, Berlin.
Der „Antimachiavell“ ist nicht nur deshalb noch heute lesens-
wert, weil er aus der Feder des großen Königs stammt, sondern
auch weil er die staatsrechtlichen Gedanken des Zeitalters der
Aufklärung und Humanität widerspiegelt und unter der Mit-
wirkung eines Hauptvertreters dieser Zeit, Voltaires, entstanden
ist. Da nun meines Wissens bisher weder der Zusammenhang
der Schrift mit den damals verbreiteten Anschauungen noch Vol-
taires Anteil an ihr eingehend genug behandelt worden ist, will
ich versuchen, ihre Entstehung und Veröffentlichung zu schildern,
daran eine Vergleichung der Tätigkeit beider Autoren an ihr zu
knüpfen und eine Übersicht über ihre Quellen zu geben.
Entstehung und erste Drucke des Antimachiavell.
Im Anfange des Jahres 1738 schickte Voltaire dem Kron-
prinzen sein noch unveröffentlichtes „Zeitalter Ludwigs XIV.“
nach Rheinsberg; Friedrich war über das Werk entzückt und
tadelte nur, daß er Machiavell, einen wegen seiner Irrlehren
„verächtlichen Schurken“, unter die großen Männer seiner Zeit
gerechnet habe?. Aber erst ein Jahr später macht er Voltaire
die Eröffnung, er denke an eine Schrift über den „Fürsten“ des
Machiavell®, und von da an ist zwischen ihnen häufig die Rede
von der Arbeit und ihren Fortschritten. Die Fertigstellung ver-
zögerte sich, weil der Kronprinz „eine Menge Bücher zu lesen
hatte, um zu wissen, was man über Machiavell geschrieben hat““.
Anfang November war die erste Niederschrift vollendet“; sie ist
1 Der Aufsatz war abgeschlossen, ehe die Arbeit von Erich Madsack, „Der
Antimachiavell“, Historische Studien 141, eingesehen werden konnte. Das
Manuskript befindet sich bereits längere Zeit im Besitz der Schriftleitung, hatte
aber nicht früher zum Abdruck gebracht werden können. (Anm. d. Schriftl.)
? 31. 3. 1738. 8 22. 3. 1739. 426. 6. 1739. s 6. 11. 1739.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 61
noch im Staatsarchive vorhanden, aber bisher unveröffentlicht.
Sogleich machte er sich daran, das Werk vom ersten Kapitel an
umzuarbeiten und zu verbessern. Wenn einige fertig waren, schickte
er sie an Voltaire mit der Bitte, ihm offen mitzuteilen, was ver-
besserungsdürftig scheine. Von vornherein ist er gewillt, bei der
Herausgabe sich nicht als Verfasser zu nennen. Aber er hofft,
daß die Schrift trotz ihrer Namenlosigkeit Eindruck machen, ja
ihn überleben werde!. Endlich, am 3. Februar 1740, ist er mit
der Umarbeitung fertig und bittet Voltaire um freimütige Kritik.
Was den Inhalt anbetrifft, hat dieser wenig einzuwenden?;
über die Form äußert er sich damals nicht, hat aber später sehr
vie] Sprachliches ändern zu müssen geglaubt, ja ganze Teile um-
gearbeitet. Dennoch behauptet er in seiner Vorrede, er habe
gewisse Ausdrücke stehen lassen, die nicht französisch seien, aber
verdienten es zu sein. Im allgemeinen war er über das Werk
begeistert oder stellte sich wenigstens so. Denn wer zweifelte
nicht an seiner Aufrichtigkeit, wenn er die Schrift, die doch
immerhin deutlich die Spuren eines Jugendwerkes trägt und an
Bedeutung mit den meisten späteren friederizianischen Schriften
nicht zu vergleichen ist, namentlich nicht mit dem auf reicher
staatsmännischer Erfahrung fußenden politischen Testamente von
1752, wenn er sie stark iibertreibend ein Denkmal für die fernste
Nachkommeuschaft nennt, seit 1500 Jahren — er meint seit Mark
Aurel — das einzige eines Königs würdige Buch?
Inzwischen hatte sich der Zustand des schon lange kränk-
lichen Königs Friedrich Wilhelm I. verschlimmert, so daß der
durch die Sorge um den Vater in Anspruch genommene Kron-
prinz alle Vorbereitungen für den Druck dem Franzosen über-
ließ, der deswegen am 1. Juni, dem Tage nach dem Tode des
Königs, von dem er aber noch nichts wissen konnte, an einen
Verleger namens van Duren im Haag ein Schreiben richtete. Er
bot ihm ein Manuskript zum Drucke an, das von einer der an-
gesehensten europäischen Persönlichkeiten stamme und Kapitel
für Kapitel eine Widerlegung des machiavellischen „Fürsten“ sei.
Er werde es ihm unter der Bedingung schicken, daß van Duren es
abschreiben lasse und ihm die Handschrift zurückschicke, daß er
weiter zwei Dutzend schöngebundene Exemplare des fertigen
Druckes an einen noch näher zu bezeichnenden deutschen Hof
und an ihn selbst zwei Dutzend einfacher gebundene schicke,
1 6. 1. 1740. 23. 2. 1740.
62 Viktor Heydemann
übrigens strenges Schweigen über den Ursprung des Manuskripts
bewahre!. Wie sich denken läßt, ging der Holländer bereitwillig
auf diese Bedingungen ein und begann sofort mit der Drucklegung.
Doch sehr bald nach der Thronbesteigung wurde dem jungen
Könige die Sache leid. Er konnte voraussehen, daß nach dem
Erscheinen der Schrift binnen kurzem an die Öffentlichkeit dringen
werde, wer der Verfasser sei, und wünschte nicht, durch einige
Stellen „gewissen Mächten zu mißfallen?“. So gab er schon Ende
Juni Voltaire den Auftrag, dem Verleger gegen eine Entschädi-
gung die Herausgabe zu verbieten. Voltaire gehorchte, wenn auch
ungern und reiste selbst nach dem.Haag, um mit van Duren über
die Einstellung des Druckes zu verhandeln. Aber davon wollte
dieser nichts wissen — Voltaire hat ihn dafür später den ab-
gefeimtesten Spitzbuben seiner Art genannt — und verweigerte
auch die Herausgabe des Manuskripts. Was nun zwischen beiden
folgte, hat Voltaire selbst dem Könige in einem Briefe mitgeteilt,
der diesen doch wohl über die Rolle, die Voltaire hier spielte,
einigermaßen in Erstaunen gesetzt haben wird*. Der Franzose
erklärte, er wolle nur einige Seiten verbessern (darauf mußte er
sich für jetzt beschränken). „Sehr gern“, erwiderte der Verleger,
„aber nur in meinem Hause kann ich Ihnen Blatt für Blatt an-
vertrauen; verbessern Sie was Sie wollen, aber in meinem Zimmer
eingeschlossen, in Gegenwart meiner Familie und meiner Ange-
stellten.“ Voltaire war einverstanden, verbesserte einige Blätter
und mußte sich gefallen lassen, daß van Duren sie daraufhin
durchlas, „ob er ihn auch nicht getäuscht habe“. Ganz unum-
wunden teilt Voltaire dem Könige auch das Weitere mit, um zu
beweisen, mit welchem Eifer er sich seines Auftrages entledigt
habe. Am folgenden Tage „kehrte er in dasselbe Gefängnis
zurück“, durchstrich nicht nur im Manuskripte nach Belieben,
sondern schrieb auch mit Absicht lächerlich ungereimtes Zeug
zwischen die Zeilen. Dadurch hoffte er, van Duren zu zwingen,
daß er ihm gegen Entschädigung der Unkosten, die er gehabt,
Handschrift und Druck herausgebe. Nach einem gut unterrichteten
gleichzeitigen Schriftsteller bot er ihm 2000 Gulden’. Aber es
1 Oeuvres complètes, herausgegeben von Moland, Paris 1881ff., 35, 1281.
2 Juli 1740. 3 20.7.1740.
4 Siehe denselben Brief.
s Prosper Marchand, Dictionnaire historique ou mémoires critiques et lit-
téraires, à la Haye 1758, Artikel Antimachiavel.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 63
hatte alles keinen Erfolg; selbst der preußische Gesandte im Haag,
der sich auf Befehl des Königs Voltaires annehmen mußte, er-
reichte nichts. Vielmehr drohte der schwer erzürnte Buchhändler,
die Handschrift in diesem mutwillig entstellten Zustande zu drucken.
Doch bald besann er sich eines Besseren und ließ nun ohne
Voltaires Hilfe das Werk erscheinen! unter dem Titel L’Anti-
machiavel ou Examen du Prince de Machiavel, & la Haye chez
Jean van Duren 1741 und gleichzeitig à Londres chez Guillaume
Meyer. Doch ist dieser „Wilhelm Meyer“ nur ein angenommener
Name und kein anderer als van Duren selbst. Man muß dieser
Ausgabe die schöne Ausstattung nachrühmen; der Druck ist un-
gewöhnlich groß und deutlich. Das Exemplar, das die Berliner
Staatsbibliothek besitzt, ist auch durch Einband und Goldschnitt
des Verfassers würdig, eine Augenweide für jeden Bücherfreund.
Da sich aber Voltaire nun einmal mit ihm verfeindet hatte
und ihm seinen buchhändlerischen Erfolg mißgönnte, ließ er in
aller Eile in einem anderen Verlage, aber auch im Haag einen
anderen stark abweichenden Druck herstellen unter dem Titel:
Antimachiavel ou Essai de critique sur le Prince de Machiavel,
publié par M. de Voltaire à la Haye aux dépens de l'éditeur 1740,
so daß der später herausgekommene Druck ein früheres Jahr des
Erscheinens zur Schau trägt als der in Wirklichkeit frühere.
Von beiden Ausgaben erhielt der König im Oktober ein Exem-
plar? Aber der Eindruck, den er von der Lektüre seines eigenen
Werkes hatte, war kein erfreulicher. Wenn er auch seinem Mit-
arbeiter die ausgedehnteste Vollmacht gegeben, ihm erlaubt hatte,
nach Gefallen zu verändern, zu verbessern oder zu ergänzen, SO
konnte ihm doch unmöglich recht sein, wie Voltaire diese Erlaubnis
ausgenutzt hatte, wie unter seiner Hand ganze Kapitel ganz etwas
anderes geworden waren als sie nach des Kronprinzen Nieder-
schrift hatten sein sollen?. Er nahm sich vor, in Berlin eine neue
veränderte Ausgabe zu veranstalten, und ließ vorläufig im Namen
des Verfassers des Essai durch die Zeitungen die beiden Drucke
für unecht erklären.
Dadurch vielleicht wurde die Spannung, die zwischen ihm und
Voltaire entstanden war, weiteren Kreisen bekaunt. Denn schon
im selben Monat teilte der sächsische Gesandte Manteuffel seinem
Minister, dem Grafen Brühl, mit, der König und Voltaire hätten
2 Nach Preuß in den Oeuvres de Frédéric le Grand VIII Ende September 1740.
1 Oeuvres VIII S. XIV. 8 7.11.1749.
64 | Viktor Heydemann
sich wegen des Antimachiavell miteinander veruneinigt“. Freilich
ist ihm über den Grund dafür Zutreffendes nicht zu Ohren ge-
kommen. Er hat nämlich gehört, die Schrift sei eine Kritik der
früheren Regierung und habe deshalb nach der Thronbesteigung
unterdrückt werden sollen, was durch Voltaires übereilten Verkauf
der Handschrift an van Duren vereitelt sei.
Friedrich aber hat seine Absicht, den Antimachiavell selbst
herauszugeben, nicht ausführen können. Wichtigere Ereignisse
nahmen ihn in Anspruch. Am 20. Oktober starb Kaiser Karl VI.
Der König erfuhr es am 26., und schon zwei Tage später schrieb
er an Algarotti: „Der Tod des Kaisers macht aus mir einen sehr
schlechten Textverbesserer. Er ist verhängnisvoll für mein Buch,
vielleicht aber ruhmvoll für mich selbst.“ Im Dezember rückte
er in Schlesien ein.
Für die Verbreitung der Schrift sorgten zahlreiche Nachdrucke
nach der Unsitte der Zeit®. Um sich nach Kräften dagegen zu
schützen, gab van Duren selbst eine sogenannte 3. Auflage heraus
(den essai Voltaires rechnet er als 2.), diesmal in zwei Teilen; ließ
er doch zum Vergleiche den Text des essai unter den seinigen
drucken. |
Noch sei folgendes bemerkt: Der König war es, der aus
guten Gründen die Veröffentlichung seines Werkes noch zu guter
Letzt verhindern wollte. Voltaire hat es später in seinen „Denk-
würdigkeiten“, einer die ärgsten Unwahrheiten enthaltenden Schmäh-
schrift über seine Beziehungen zu Friedrich, so dargestellt, als
hätte er selbst zur Nicht veröffentlichung geraten. „Ich stellte
ihm vor, erzählt er, es ginge nicht an, gerade zu der Zeit sein
Buch zu drucken, wo man ihm die Verletzung seiner Lehren vor-
werfen könnte. Er erlaubte mir, den Druck anzuhalten. Aber
der Verleger forderte soviel Geld, daß der König es vorzog, sich
lieber umsonst gedruckt zu sehen, als ohne diese Genugtuung zu
zahlen.“ Fast soviel Verstöße gegen den wahren Sachverhalt
wie Worte: van Duren forderte kein Geld, sondern wollte trotz
des Angebots einer Summe den Druck nicht einstellen; der König
„erlaubte“ nicht, das Ansinnen an van Duren zu stellen, sondern
1 22.11.1740, siehe den Briefwechsel zwischen Friedrich dem Großen und
Voltaire, herausgegeben von Koser und Droysen II, 62.
2 Die Staatsbibliothek besitzt einen Kopenhagener Nachdruck des essai
aus dem Jahre 1740, ferner einen Göttinger und einen Marseiller, beide von 1741.
3 Oeuvres (Moland) 64, 12.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 65
wünschte und befahl es, und einige Wochen nach dem Tode
Friedrich Wilhelms, wo Voltaire den Auftrag erhielt, mit dem
Holländer zu verhandeln, konnten weder der König noch Voltaire
wissen, daß am Ende des Jahres die Eroberung Schlesiens be-
ginnen und dadurch eine „Verletzung der Lehren des Anti-
machiavell“ eintreten werde. Die Wahrheit ist vielmehr, daß
Voltaire das Nichterscheinen des Antimachiavell lebhaft bedauert
hätte — würde doch sonst der Welt nichts davon bekannt geworden.
sein, welches Vertrauen ihm der junge König schenkte — und
daß er mit dem Verleger ernsthaft überhaupt nur über Änderung
einiger Stellen verhandelt hat.
Voltaires Überarbeitung.
Über hundert Jahre vergingen, bis neben den beiden Texten
des essai und des examen Friedrichs Arbeit bekannt wurde, so
wie sie aussah, ehe Voltaire sich ihrer angenommen hatte. Erst
1848 ließ Preuß im 8. Bande der Oeuvres außer dem Vanduren-
schen Text die Réfutation du Prince de Machiavel — denn so
hat der Kronprinz seine Schrift betitelt — drucken. Seitdem ist
es möglich, genau festzustellen, was Voltaire an Friedrichs Worten
geändert hat.
Beim Vergleiche zwischen beiden Texten fällt zunächst rein
äußerlich die verschiedene Länge auf. Voltaire hat so stark ge-
kürzt, daß in den Oeuvres sein Antimachiavell 105 Seiten um-
faßt, die Réfutation 136. Dabei fehlt hier noch obendrein das
2. Kapitel, das bei Voltaire immerhin über eine Seite lang ist.
Besonders viel hat er im 15. und 16. Kapitel gestrichen, was ja
der König selbst sofort mißbilligte. Sein 15. Kapitel nimmt nur
drei Viertel einer Seite ein, das Friedrichs drei und ein Viertel,
sein 16. anderthalb, Friedrichs vier. Mag Friedrichs Schreibart
zu weitschweifig sein, durch die Kürzungen Voltaires sind beide
Kapitel um so farbloser geworden.
Voltaire rühmt sich, die Ausdrucksweise des Vörfadsers ge-
mildert zu haben. Das trifft vornehmlich auf Stellen zu, in denen
Machiavell gescholten wird. Nennt Friedrich ihn ce politique
misanthrope et hypocondre, so begnügt sich Voltaire mit ce poli-
tique. Statt Machiavel, ce corrupteur de la vertu, setzt er den
bloßen Namen, statt ce sophiste des crimes: le précepteur des `
tyrans. Auch bei dem im Anfang der Vorrede mit Machiavell
verglichenen Spinoza verzichtet Voltaire auf die Bezeichnung cet
Histor, Vierteljahrschrift. 1922. 1. 5
66 Viktor Heydemann
impie. Das Wort monstre läßt er zweimal verschwinden. Be-
zeichnet Friedrich den Machiavellismus als ein System rempli
d'horreurs et de trahisons, so steht bei Voltaire nur plein d'horreur +.
So vermeidet er geflissentlich Schmähungen Machiavells, wohl
weil er im Grunde mehr auf seiner als auf Friedrichs Seite ist.
Zugleich nehmen diese Abschwächungen der Sprache des Ver-
fassers etwas jugendlich Übertreibendes, nicht zu ihrem Schaden.
Keine Milderung, sondern eine Verfeinerung soll Folgendes
sein. Im 1. Kapitel findet sich das berühmte Wort: „Der Fürst
ist selbst nur der erste Diener des Staates.“ Friedrich hatte
domestique geschrieben. Voltaire änderte magistrat?. Offenbar
schien ihm domestique nicht für einen Herrscher zu passen. Dem
Könige muß es übrigens sehr ernst mit diesem Gedanken gewesen
sein, da er ihn noch mehrfach ausgesprochen hat, einmal in den
„Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Hauses Brandenburg“ in
der Form: „Der erste Diener (hier sagt er serviteur) und der erste
Beamte des Staates“ (sollte ihm Voltaires Änderung im Gedächt-
nisse geblieben sein?), sodann im politischen Testament von 1752,
wo auch serviteur steht, in der „Rechtfertigung meines politischen
Verhaltens“ vom Jahre 1757 (ministre), in einem Briefe an die
Kurfürstin Maria Antonia von Sachsen vom 8. März 1766 (wieder
magistrat), endlich in den „Regierungsformen und Herrscher-
pflichten“ vom Jahre 1777 (serviteur)°.
Auf Friedrichs eigenen Wunsch strich Voltaire einige Stellen,
die an europäischen Höfen Anstoß erregen konnten, zunächst einen
Abschnitt, der den hochbetagten, aber noch immer tatkräftigen
und erfolgreichen französischen Minister Kardinal Fleury betraf.
Seine gegen Preußen gerichtete Politik hatte Friedrich von Rheins-
berg aus mit mißtrauischen Augen verfolgt und 1738 gegen ihn
seine erste politische Denkschrift abgefaßt: „Betrachtungen über
den gegenwärtigen Zustand Europas“, deren Veröffentlichung er
plante, dann aber doch unterlassen hat. Fleury habe, wirft er
ihm vor, durch List und Verstellung — darin noch über Richelieu
und Mazarin zu stellen — es verstanden, überall den Glauben zu
erwecken, daß die Franzosen die friedfertigste Nation der Welt
geworden seien und nur um des lieben Friedens willen, wie er
1 VIII, 232 und 111, 245 und 119, 244 und 118, 163 und 61, 299 und 162,
165 und 63, 166 und 64.
3 Magistrat bietet nur der essai, nicht der Vandurensche Text der Oeuvres.
s Oeuvres I, 123, XXVII, III, 279, XXIV, 109, IX, 197.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 67
ironisch ausführt, Lothringen vom Kaiser angenommen hätten.
Die Polemik gegen „den Machiavell in der Kutte, der die Welt
betrügt und dem Ewigen dient“ !, setzte er im Antimachiavell
fort, wenn er am Ende des 4. Kapitels ursprünglich sagte: „Es
ist anzunehmen, daß die französische Regierung, da sie mit einem
Teile der Grundsätze Machiavells soviel Glück gehabt hat, auf
so gedeihlichem Wege nicht stehen bleiben und nicht verfehlen
wird, alle seine Lehren in Anwendung zu bringen. Am Erfolge
braucht man nicht zu zweifeln angesichts der Einsicht und Ge-
schicklichkeit des Ministers, der augenblicklich am Ruder ist.
Doch hören wir lieber auf, sagte der Pfarrer von Colignac, damit
wir keine Dummheiten sagen.“ Der scherzhafte Schlußsatz zeigt,
daß sich der Verfasser bewußt war, einen wegen des Angriffs
auf den zeitgenössischen Staatsmann etwas gefährlichen Boden
zu betreten. Voltaire tilgte die Worte und konnte daher ein
Exemplar der Schrift ohne Bedenken dem Kardinal übersenden
mit einem Begleitschreiben?, in dem der Name des Verfassers
zwar nicht genannt, aber doch angedeutet war. In seiner Ant-
wort lobte Fleury die Grundsätze des Verfassers, der, wenn er
kein Fürst wäre, doch verdiente es zu sein“. |
Im 10. Kapitel spottet Friedrich über die Miniaturstreitmacht
eines deutschen Fürsten, die vielleicht ausreichen würde, im
Theater von Verona eine Schlacht aufzuführen. Damit der Herzog
von Sachsen - Weimar, den Friedrich meinte, sich nicht verletzt
fühlte, beseitigte Voltaire das d’Allemagne hinter un certain
prince.
Anderswo ergänzt Voltaire Lücken, die der Kronprinz ge-
lassen hatte, fügte im 18. Kapitel den Namen des Marschalls
Fabert hinzu, der Friedrich entfallen war, und im 5. Zahlen, die
den Umfang Hollands und die Größe der Bevölkerung Rußlands
betreffen.
Dafür schob er im 23. Kapitel eine Anekdote über Ludwig XIV.
und einen alten Offizier ein, die ebensogut wegbleiben konnte,
und ein Zitat aus Tacitus, aber nicht im genauen Wortlaute.
Im allgemeinen lehrt die Vergleichung: es wäre bedauerlich,
wenn der Antimachiavell nur in der Voltaireschen Fassung auf
uns gekommen wäre. Mag er auch durch die Überarbeitung an
1 Oedvres XIV, 82. 85
3 4. 11. 1740: Oeuvres (Moland) 35, 1374.
3 14. 11. 1740, ebd. S. 1378.
5 *
68 Viktor Heydemann
Glätte der Form gewonnen haben, die Sprache französischer ge-
worden sein, der Eigenart der Niederschrift Friedrichs hat sie
teils durch Weglassen, teils durch Abändern, teils durch Ergänzen
nicht Weniges genommen.
Eines erfordert die Gerechtigkeit hinzuzufügen. Es läßt sich
nicht leugnen, daß Voltaire einige Male sinnstörende Irrtümer
beseitigt hat. Das 15. Kapitel beginnt Friedrich mit den Worten:
„Maler und Geschichtsschreiber gleichen sich darin, daß jene die
Züge und die Gesichtsfarbe des Menschen wiedergeben, diese
seinen Charakter, seine Taten und die Geschichte des mensch-
lichen Geistes.“ Voltaire schaltet richtig ein: „Sie gleichen sich
darin, daß sie die Natur nachbilden müssen, Jene zeichnen“ usw.
Am Schlusse des 2. Kapitels ist die Rede von einem Herzoge von
Lothringen, dessen Gedächtnis dem Volke so teuer war, daß als
seine Witwe Luneville verließ, wie Friedrich schreibt, on n’enten-
dait et on ne voyait que des larmes. „Entendre des larmes, cela
est trop ridicule“, schrieb Voltaire an van Duren und verbesserte:
on n’entendait que des cris etc.
Von vorteilhafter Seite zeigt sich endlich der Herausgeber,
wenn er seinen eigenen Namen bescheiden verschweigt, wo Fried-
rich ihn erwähnt. „Virgil, sagt Friedrich, läßt Dido sprechen wie
Herr von Voltaire Jokaste im Oedipe sprechen lassen würde“ !.
Voltaire hat dafür quelqu’un eingesetzt. Auch geht seine Autoren-
eitelkeit nicht so weit, einem Verse aus demselben Oedipe, den
Friedrich aus dem Gedächtnisse und daher nicht ganz richtig an-
führt, den genauen Wortlaut zu geben. Der Vers in der 1. Szene
des 3. Aktes lautet: Un seul mot, un soupir, un coup d'œil nous
trahit, während in den Oeuvres steht: Un geste, un coup d’eil,
un regard les trahit’. |
Die Quellen.
Ich schicke Einiges über den Inhalt des ganzen Werkes voraus.
Schon das Vorwort spiegelt die tiefe sittliche Entrüstung wieder,
die den Verfasser beim Lesen des „Fürsten“ ergriffen hat und
mit der er auch im weiteren Verlaufe der Schrift nicht müde wird,
das „Ungeheuer“ zu schmähen. So macht er es sich denn zur
Aufgabe, „die Sache der Fürsten wider ihre Verleumder zu führen,
sie von der abscheulichsten Anklage zu reinigen, sie, deren Amt
ı VIII, 241. VIII, 118. 245.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 69
einzig und allein Arbeit zum Wohle der Menschheit ist“. Will
er also der Wahrheit über das Fürstenamt zum Siege verhelfen,
so verträgt sich gut damit, wenn er an anderer Stelle! als seine
einzige Absicht die angibt, sich selbst Befriedigung zu verschaffen,
indem er mit aller denkbaren Freiheit die Wahrheiten, von denen
er überzeugt sei, oder Dinge, die ihm vernünftig scheinen, aus-
spreche. So begründet er die Abfassung der Schrift vor der
Öffentlichkeit, und ohne Zweifel ist die Entrüstung über die Lehren
Machiavells ehrlich und ungeheuchelt, wenn er sich auch selbst
gesagt haben wird, daß später die Erfahrung, die rauhe Wirk-
lichkeit ihm viele Dinge in anderem Lichte erscheinen lassen werde
als er sie damals sah. Jedenfalls lag es dem Thronfulger, der
bei der Kränklichkeit des Vaters vielleicht bald den Thron zu
besteigen berufen war, nahe, über die Aufgaben, die seiner warteten
mit sich ins Reine zu kommen. Der Antimachiavell stellt dem-
nach die Ideale auf, nach denen der künftige Herrscher sich
richten will, und behält so seine Wichtigkeit, wenn es ihm auch
nicht gelungen sein sollte, den Florentiner zu widerlegen. Treitschke
hat mit seinem Urteile recht, der Antimachiavell sei als Kritik
des „Fürsten“ ebenso wertlos wie wertvoll als Programm für die
eigene Regierung Friedrichs. Wertlos, weil auch nach der über-
einstimmenden Ansicht anderer Männer, etwa Herders und Fichtes?,
eine Schrift wie die Machiavells überhaupt nicht widerlegt werden
kann. Der König hat selbst später eingesehen, daß er in seiner
Verurteilung des „Fürsten“ zu weit gegangen war. Es klingt
fast, als wolle er sein früheres unreifes Urteil zurücknehmen,
wenn er im Politischen Testamente von 1752 sich so äußert:
„Machiavell sagt, eine uneigennützige Macht inmitten ehrgeiziger
Mächte müsse schließlich zugrunde gehen; es tut mir leid, aber
ich bin genötigt einzugestehen, daß Machiavell recht hat.“
Damit nun „neben dem Gifte“ das Gegengift bei der Hand
sei“, stellt Friedrich jedem der 26 Kapitel des „Fürsten“, die er
nicht in der Ursprache, sondern der 1683 erschienenen französi-
schen Übersetzung des Amyot de la Houssaye daneben drucken
ı Kap. 14. |
Herder in seinen „Briefen zur Beförderung der Humanität“ von 17%:
Werke 17, 321—323, und Fichte in der sehr lesenswerten Schrift von 1807
„Inwiefern Machiavellis Politik auch noch auf unsere Zeiten Anwendung habe“.
® Ein Gift nennt auch Ranke Machiavells Buch: „Zur Kritik neuerer Ge-
schichtsschreiber“ 1824, S. 201.
70 Viktor Heydemann
ließ, das gegenüber, was er selbst zu sagen hat. So zerfällt auch
sein Werk in 26 Kapitel mit. den gleichen Überschriften wie bei
Machiavell. Nur gegen das letzte, in welchem dieser an Lorenzo
von Medici, den Neffen des Papstes Leo X., die von echter Vater-
landsliebe eingegebene Aufforderung richtet, Italien von fremder
Herrschaft zu befreien, polemisiert Friedrich nicht. Vielmehr
entwickelt er in seinem 26. Kapitel unabhängig von Machiavell
seine Ansicht über „verschiedene Arten diplomatischer Verhand-
lungen und über gerechte Ursachen zum Kriege“. Es lohnt sich
im Hinblick auf seine spätere Politik bei den Worten etwas zu
verweilen, die wir hier über Angriffskriege lesen.
„Sie tragen, sagt er, ihre Rechtfertigung in sich, wenn sie
vorbeugender Art sind. Klugheit empfiehlt immer ein Handeln,
solange man seines Handelns Herr ist. Besser also, zum Angriffs-
kriege schreiten, solange man noch zwischen Ölzweig und Lorbeer
zu wählen hat, als bis zu dem Zeitpunkte warten, wo alles so
verzweifelt steht, daß eine Kriegserklärung nur noch einen Auf-
schub der völligen Knechtung und des Unterganges um Augen-
blicke bedeutet. C'est une maxime certaine qu'il vaut mieux
prévenir que d’être prévenu.“ Aber dieser Satz findet sich nicht
in der réfutation, stammt vielmehr von Voltaire. Das ist um so
bemerkenswerter, als Friedrich später selbst seine Schilderhebung
im Jahre 1756 damit begründet hat, daß er lieber das praevenire
als das praeveniri spielen wolle“, eine Auffassung, die ein ähnlich
Großer, Bismarck, nicht geteilt hat. Er war sowohl in der
Luxemburger Frage 1867 als während der Intrigue Gortschakoffs
1875 nicht für einen „Präventivkrieg“?; es empfehle sich nicht für
einen Staatsmann, einen Krieg anticipando herbeizuführen, bevor
der Gegner zu besserer Rüstung gelange’. Am 13. August 1875
schreibt er an den Kaiser Wilhelm: „Ich würde noch heute wie
1867 in der Luxemburger Frage Eurer Majestät niemals zureden,
1 24. 7. 1756 an Mitchell: Il ne me reste plus que prevenire (nämlich
malle) quam preveniri. . Dieses Wort mit seinem mangelhaften Latein kommt
schon im 3. Kapitel des Antimachiavell vor, und zwar in der frühesten Nieder-
schrift, von der Teile einer Abschrift sich zufällig erhalten haben und im
Jahre 1834 von Gottlieb Friedländer veröffentlicht worden sind: „Was mir in
diesem Kapitel (des „Fürsten“) am besten gefällt, ist die bekannte Maxime:
praevenire usw.“
? Friedrich sagt dafür guerre de précaution: Friedländer, S. 220 und 237.
R£futation 296.
3 Gedanken und Erinnerungen II, 93. 178.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 71
einen Krieg um deswillen sofort zu führen, weil wahrscheinlich
ist, daß der Gegner ihn später besser gerüstet beginnen werde;
man kann die Wege der göttlichen Vorsehung dazu niemals sicher
genug im Voraus erkennen.“ Ganz denselben Gedanken äußerte
er am 11. Januar 1887, also über 11 Jahre später, im Reichstage
mit folgenden Worten, die ich anführe, um zu zeigen, wie die
Begründung beide Male die fast wörtlich gleiche ist: „Der Ge-
danke, einen Krieg zu führen, weil er vielleicht später unver-
meidlich ist und unter ungünstigeren Verhältnissen geführt werden
könnte, hat mir immer fern gelegen, und ich habe ihn immer be-
kämpft. Ich bin dagegen gewesen im Jahre 1867, die Luxem-
burger Frage aufzunehmen, um den Krieg mit Frankreich zu
führen Es konnte damals nur auf die Frage ankommen, ob
wir den Krieg nicht späterhin doch führen müßten, und da sagte
ich: Das ist vielleicht möglich, ich kann das aber so genau
nicht wissen, ich kann der göttlichen Vorsehung nicht so in die
Karten sehen, daß ich das vorher wüßte.“ Zu beiden Zeiten,
1867 sowohl wie 1875, war der Stratege Moltke der Ansicht
Friedrichs.
Nicht in allen Teilen seines Werkes steht Friedrich so auf
eigenen Füßen wie am Schlusse. Naturgemäß huldigt er den
Anschauungen seiner Zeit und läßt er sich durch seine Lektüre
beeinflussen. Er selbst nennt seine Schrift eine Fortsetzung der
Henriade!. „Mit Hilfe der großen Gedanken Heinrichs IV. schmiede
ich den Blitz, der Cäsar Borgiä zerschmettern wird.“ Voltaires
Epos veranlaßte ibn im Jahre 1739 zu einer Schrift: „Vorerinne-
rungen zur Henriade“. Sie ist ihm ein bis zur Vollkommenheit
durchgefeiltes und daher so glänzend gelungenes Kunstwerk, daß
sogar die Ilias und die Äneis dahinter zurückstehen müssen. Und
schon hier weist er im Hinblick auf die Regententugenden Hein-
richs IV. die Könige auf ihre Verpflichtung hin daran zu denken,
daß „wahre Größe weder in der Unbeugsamkeit noch in der
Tyrannei bestehe“. Die humanen Anschauungen, die Voltaire
vertritt, sagten dem Kronprinzen zu. Er rühmt den Dichter, der
mit dem ganzen Feuer seiner Einbildungskraft und Beredsamkeit
die Schrecken der Religionskriege, die schamlose Politik der Großen
und der Geistlichkeit, die Torheiten der Vorfahren unserem Jahr-
hundert vor Augen gestellt habe, um uns davur für immer zu
ı An Voltaire 26. 6. 1739.
72 Viktor Heydemann
bewahren. „Das Wohl und die Ruhe der menschlichen Gesell-
schaft sind der Hauptzweck dieses Gedichtes, und eben deswegen
warnt der Verfasser so oft vor. der gefährlichen Klippe der
Schwärmerei und des Aberglaubens.“ Wo er im Antimachiavell
von Religionskriegen spricht und die Geistlichen tadelt, wo er
die Fürsten vor Begünstigung des Fanatismus warnt, ihnen Milde
und Duldung empfiehlt (z. B. im 21. Kapitel), geschieht es in dem-
selben Sinne. Aber die Henriade hat ihm nicht erst diese Hin-
neigung zu Humanität und Toleranz eingegeben, sondern ihn
höchstens nur in ihr bestärkt, sie hat ihn als Dichtung begeistert
und vielleicht dazu beigetragen, seine sittlichen Begriffe zu läutern,
auf seine politischen Ansichten aber schon als Dichtung nicht ein-
wirken können.
Das ist aber sehr deutlich bei der Schrift Montesquieus der
Fall „Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer
und ihres Niederganges“, aus der er nachweislich eine Fülle von
Gedanken geschöpft hat. Die Schrift, 1734 erschienen, erregte
gleich bei der ersten Lektüre das lebhafteste Interesse des Kron-
prinzen, wie die zahlreichen Noten beweisen, die er an den Rand
seines Handexemplars schrieb und die auf eigentümliche Weise
bekannt geworden sind. Man weiß, daß Napoleon dies Exemplar
aus dem Potsdamer Schlosse an sich nahm und daß es später im
Besitze des Fürsten Talleyrand gewesen ist. Dann ist es ver-
schollen. Aber im Jahre 1858 fiel ein anderes Exemplar der-
selben Schrift einem Bücherfreunde zu Paris in die Hände mit
Randnoten, die nach einer Eingangsnotiz von Friedrich herstammten
und von den echten abgeschrieben waren. Einige Proben davon
wurden an abgelegener Stelle veröffentlicht und gerieten abermals
in Vergessenheit, bis in den siebziger Jahren kurz nacheinander
gleich zwei Pariser Ausgaben der Schrift von Montesquieu die
vollständigen Noten abdruckten. Max Posner hat in der Histo-
rischen Zeitschrift des Jahres 1882 nachgewiesen, daß sie aus
zwei verschiedenen Zeiten stammen, wie er annimmt, aus den
Jahren 1739 und 1748. Das Jahr 1739 erschließt er mit Recht
aus der Übereinstimmung des Inhalts nicht weniger von ihnen mit
Ausführungen des Antimachiavell. Einige Beispiele mögen zum
Beweise dienen. Im 11. Kapitel urteilt Friedrich mit bemerkens-
werter Schärfe über das Drückende der Priesterherrschaft, die
Lasterhaftigkeit mancher Päpste, das Streben der Prälaten, sich
selbst zu bereichern und die Massen in Armut zu erhalten und
Vvĩ—o»n ... —— D
Friedrichs des Großen Antimachinvell 73
auszubeuten. Fast noch stärker lautet die eine Montesquieunote:
„Ein geistlicher Tyrann ist ein sehr gefährliches Tier: er begnügt
sich nicht damit zu unterdrücken, sondern er verlangt auch noch
vom Volke, daß es die Hand segne. die es schlägt.“ Veranlassung
dazu gab ihm Montesquieu mit seinem Worte über die grausamste
Tyrannei: es sei die unter dem Scheine der Gesetzlichkeit aus-
geübte, bei der man sozusagen versuche, Unglückliche auf der
Planke zu ertränken, auf die sie sich beim Schiffbruche gerettet
hätten. Diesen Gedanken macht sich Friedrich zu eigen, wendet
ihn nur antiklerikal. Dieselbe Abneigung gegen den Klerus zeigt
er an anderer Stelle. Macht Montesquieu die Bemerkung, der
Bilderstreit im byzantinischen Reiche habe der Macht der Mönche
gegolten, so schreibt Friedrich am Rande, das Interesse sei der
einzige Dekalog der Geistlichen, genau wie er im Antimachiavell
behauptet: „diese Herren machen sich wenig Sorge um ihre theo-
logischen Spitzfindigkeiten, um so mehr aber um die Größe ihrer
Einkünfte.“
Doch für den Beweis der Abhängigkeit Friedrichs von dem
Franzosen bedarf es des Umweges über die Noten nicht. Die
Vergleichung der beiden Schriften selbst lehrt dasselbe. Wie eng
sich Friedrich mehrfach an seinen Vorgänger hält, hat ebenfalls
schon Posner gezeigt. Die Schilderung des Charakters und der
Regierungsweise des Kaisers Septimius Severus, die Bemerkungen
über Religionskriege, über Frauenregiment und manches andere
sind zuweilen wörtlich Montesquieu entlehnt.
Auch seine frühere Schrift, die „Persischen Briefe“ sind ihm
bekannt. Aus ihnen führt er den eigenartigen Satz an: „Man
hat gesagt, wenn die Dreiecke sich einen Gott machen würden,
hätte er drei Seiten!“. Mit dem 121. persischen Briefe deckt sich
Friedrichs Ansicht über Kolonien, die wenn sie mit starker Kopf-
zahl angelegt werden, das Mutterland entvölkern, wenn mit
schwacher, sich kaum werden halten können (3. Kapitel).
Noch ein dritter Franzose ist als Vorläufer des Antimachiavell
zu nennen, Fenelon in seinem Télémaque. Ihn, den „ehrwürdigen
Erzbischof von Cambray“, stellt er im 5. Kapitel dem „florentiner
Politikus“ und seinem Fürsten, „das Seelengemälde eines Ehren-
mannes voll Güte, Gerechtigkeit und Billigkeit“ dem „Unholde“
Machiavells ausdrücklich gegenüber. Möglich daher, daß er durch
1 Nur in der Réfutation S. 233.
74 Viktor Heydemann
ihn erst auf seinen Ausspruch vom ersten Diener des Staates ge-
führt worden ist, da im Tel&maque der Fürst als „Sklave“ des
Staates bezeichnet wird.
Wer sich weiter nach den von Friedrich benutzten oder er-
wähnten Schriftstellern umtut, wird zu dem Urteil gelangen, daß
seine Belesenheit für einen Sieben- oder Achtundzwanzigjährigen
immerhin ganz achtbar ist. Da wird den Satiren Boileaus ein
Vers entnommen, dort Rousseaus Oden oder dem Oedipe Voltaires,
hier der Ritterroman „Amadis“ oder des Jesuiten Daniel Ge-
schichte Frankreichs gestreift. Aber auch mit der Literatur und
Geschichte der Alten zeigt er sich vertraut, eine Kenntnis frei-
lich, die er nur durch die Vermittlung des Französischen sich an-
geeignet hatte. Im 21. Kapitel führt er kurz nacheinander zwei
Stellen aus Ciceronianischen Reden an, für Ligarius und für den
Dichter Archias, an deren einer der Redner Cäsars Großmut an-
ruft, an deren anderer er das Lob der Wissenschaften verkündigt.
Die zweite Stelle benutzte Friedrich nach der Übersetzung Vol-
taires, die sich in einer Widmungsepistel vor dem Trauerspiele
Alzire findet.
Besonders sagten ihm die stoischen Grundsätze Mark Aurels
zu, wie sie in dessen „Selbstbetrachtungen“ niedergelegt sind.
Daher sieht er in dem „gekrönten Philosophen“ ebenso ein Gegen-
bild gegen Cäsar Borgia wie in Voltaires Heinrich IV. (Kapitel 19
am Schlusse) Ja so ganz nach der Denkweise des römischen
Kaisers ist der Antimachiavell geschrieben, daß Voltaire ihn das
Werk Mark Aurels, damit also Friedrich selbst Mark Aurel nennt.
Wörtlich zitiert er ihn nur einmal, am Schlusse des 21. Kapitels.
Allerdings mag der Kaiser auch „immer gütig, immer sittenrein“
gewesen sein; daß er „bis an seinen Tod keine Ungunst des Ge-
schickes erfuhr“, hätte Friedrich nicht behauptet, wenn er genaueren
Einblick in die Geschichte seiner Markomannenkriege getan hätte,
die doch durch ihren längere Zeit unglücklichen Verlauf dem
Kaiser schwere Kümmernis brachten. Der junge König konnte
nicht ahnen, daß er einst während der dunkelsten Tage des Sieben-
jährigen Krieges, Ende 1761, sich an der Philosophie Mark Aurels
aufrichten werde. Aus jener Zeit hat sich ein in Verse ge-
brachter Auszug aus den „Selbstbetrachtungen“ erhalten!.
ı Le Stoicien Oeuvres XII 181 189. Vgl. Tagebücher de Catts in den
Publikationen aus den preuß. Staatsarchiven 22, 446.
Friedrichs des Großen Antimachiavell 75
Bei der Kritik des Principe geht der Kritiker aus von dem
Ursprung der Macht des Herrschers über seine Untertanen und
von der Entstehung des Staates überhaupt. Ihn leitet er nach
den damals geltenden Meinungen der Naturrechtslehre aus einem
Vertrage ab, den die Mitglieder einer Gemeinschaft mit einem
unter ihnen geschlossen haben. Um ihrer Ruhe, ihrer Erhaltung
willen haben es die Völker für nötig befunden, Richter zu haben,
die ihren Hader schlichten, Schirmherren, die ihren Besitz wider
die Neider decken, Fürsten, die die Interessen aller, so mannig-
faltig sie sind, zusammenfassen könnten zu einem großen Gesamt-
interesse, und die Völker haben aus ihrer Mitte die Männer aus-
gewählt, die sie für die weisesten, gerechtesten, uneigennützigsten,
menschlichsten und tapfersten hielten, über sie Herren zu sein
und die drückende Last der Geschäfte ihnen abzunehmen.“ Zeit
seines Lebens hat er an dieser Auffassung festgehalten, sie z. B.
noch in den „Regierungsformen und Herrscherpflichten“ vertreten,
wo es heißt: „Die Aufrechterhaltung der Gesetze war der einzige
Grund, der die Menschen bewog, sich Obere zu geben; denn das
bedeutet den wahren Grund der Herrschergewalt.“ Friedrich
hielt, ehe er Voltaire näher trat, den von Leibniz abhängigen
Philosophen Christian Wolff besonders hoch und hatte sich mit
Emsigkeit in seine Schriften hineingearbeitet, zunächst seine Logik
studiert, dann seine Unsterblichkeitslehre, und auch, wie wir sehen,
seine „Vernünftigen Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben
des Menschen“ (1720). Lange vor Rousseau (der contrat social
erschien 1762) hatte Wolff den Vertrag als die Grundlage und
Rechtsform des Staates aufgestellt.
Trotz alledem steht der König den Meinungen seiner Zeit nicht
unselbständig gegenüber, hat sich vielmehr sein eigenes Urteil über
sie gebildet. So verrät schon diese Jugendschrift den ganzen
Friedrich in seiner Besonderheit mit seiner lebhaften, temperament-
vollen Ausdrucksweise, seiner Neigung zur Satire, seiner Spott-
sucht, aber auch seiner unbeirrbaren Aufrichtigkeit und seinem
strengen Pflichtgefühl, das sich in der hohen auf das Beste des
Volkes gerichteten Auffassung vom Fürstenberufe zeigt.
76
Kleine Mitteilungen.
Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regent-
; schaft.
In der von mir schon wiederholt ausgebeuteten Briefsammlung in der
Handschrift 275 (früher 1043, 743) s. XIII. ex. der Reimser Stadt-
bibliothek ! findet sich auf Fol. 38v. das folgende Stück:
Venerabili presbitero cardinali et cetera.
Certus sum apud me et in hoc non fallitur, quisquis credit, quod
inter prelatos regni, idest? inter clericos maiores et minimos, vix est
aliquis, qui mandata Romane curie libentius me“ recipiat et benignius
exsequatur, presertim in hiis, in quibus et ex quibus favor imperialis non
leditur et: honori suo contrarium uon occurrit. Scitis, pater, quod idem
dominus imperator feliciter procedens in Alemanniam quosdam nobiles
prelatos et laicos designavit, quibus curam regni et vices suas in ipso“
iuxta beneplacitum suum commisit. Me, Jicet omnium minimum, a tali
gracia non excludens mandavit et statuit esse unum ex eis. Cum igitur
in exsequcione, quam iniungitis, ipse tangatur, iuste vereor, ne indig-
nationem suam incurram et notam male fidei merear, que multos inficit,
dum honorem eorum, quibus serviunt, non observant. Ideoque paternitati
vestre devotus inclinans supplico quantum possum, quatenus super commis-
sione michi facta contra filium magistri R. de Traiecto domini imperatoris
notarii et alios michi parcatis ad praesens, ut proinde me vestris serviciis
obligetis.
In dem Briefe fällt zunächst der Hinweis auf die sizilische Regent-
schaft auf, die von Kaiser Friedrich II. auf dem Hoftage von Fano im
——
1 Vgl. über den Inhalt der Hs. Wattenbach im Neuen Archiv 18, 493 ff.
2 Ides Hs.
3 Libentissime Hs.
4 Ipsos Hs.
be — 1ͥ——œ — — — — —
Zu der von Friedrich II. 1285 eingesetzten sizilischen Regentschaft 77
April 1235 vor seinem Aufbruch nach Deutschland eingesetzt wurde!,
und die bis zum Herbst 1239? gedauert hat. Da wir über ihre Wirk-
samkeit nur unzulänglich unterrichtet sind®, ist jeder neue Beleg will-
kommen. Der Absender des Schreibens zählt sich zu den Prälaten des
Königreiches und erscheint als eines der Mitglieder des Regentschafts-
rates. Diesem gehörten von Geistlichen an Erzbischof Jakob von Capua,
Erzbischof Berard von Palermo und vielleicht auch Erzbischof (Tankred?)
von Otranto, an dessen Stelle später nach seinem Tode Bischof Peter
von Ravello getreten zu sein scheint“, um bei der Auflösung dem Erz-
bischof von Capua als einziger Prälat im Kollegium zur Seite zu stehen.
Einer von ihnen muß also der Absender gewesen sein. Die Anrede
eines Kardinalpresbyters mit „pater“ und „paternitas vestra“ entspricht
selbst für einen Erzbischof nur den damaligen Vorstellungen von der
überlegenen Rangstufe, zu der die Kardinäle damals längst emporgestiegen
waren, gebrauchte doch auch ein Patriarch einem Kardinaldiakon gegen-
über dieselbe Anrede”. Eine Entscheidung zwischen jenen vier Geist-
lichen ist zunächst nicht möglich. Versuchen wir von anderen Seiten
her Anhaltspunkte dafür zu gewinnen. |
Dem Absender ist ein Vorgehen gegen einen Sohn des kaiserlichen
Notars Magister R. de Traiecto und andre Persönlichkeiten zugemutet,
das er voll Besorgnis, er möge sich dadurch den Unwillen Friedrichs
zuziehen und in den Verdacht der Untreue geraten, ablehnen zu müssen
glaubt. Jener Notar Ricardus de Traiecto ist hinlänglich bekannt. In
dem Registerfragment Friedrichs von 1239/40° ist er derjenige, der die
meisten Beurkundungsbefehle überbracht hat; er gehörte also damals zum
engeren Kreise der Vertrauten des Kaisers“. Daher kann auch in dem
Briefe gesagt werden, daß durch ein Vorgehen gegen Richards Sohn
der Kaiser selbst berührt werde. Richard ist zwar von F. Wilhelm im
Register zu Reg. Imp. V 8.2340 zu einem Mann aus Utrecht gemacht,
stammte aber zweifellos aus Traötto östlich von Gaëta, nicht weit von
der Mündung des Garigliano, das z. B. in den Acta Imp. ined. I, 770, 2
als „Traiettum“ begegnet, und wohin auch der ebenda mehrfach im Re-
ı Vgl. Reg. Imp. V, 2085a.
2 Winkelmann, F. z. d. G. 12, 526, Anm. 4 vermutet: bis September 1289.
Vgl. im allgemeinen Samanek, Kronrat und Reichsregentschaft im 13. und
14. Jabrh. (Abh. z. mittl. u. neu. Gesch. H. 18) 1910 S. 45.
Ebenda S. 552 Anm. 4.
s Ygl. z. B. Winkelmann, Acta Imp. ined. I, 565 nr. 718.
s Vgl. nach dem Register zu Huillard-Bréholles V, 2 die bezüglichen Stellen.
’ Vgl. H. Niese, Hist. Zeitschr. 108, 494.
78 K. Hampe
gister vorkommende Notar Johannes de Traiecto sicher gehört. Bei
jenem von der Kurie angestrebten Vorgehen gegen Richards Solın und
Genossen dürfte es sich um die Zurückweisung von Maßnahmen handeln,
die dem Papste als Beamtenübergriffe gegen kirchliche Rechte erschienen.
Das Nähere ist uns nicht bekannt. — Mit einer gewissen Wahrscheinlich-
keit aber dürfen wir wohl bei jenen angeblichen Übergriffen an die
Heimatgegend um Traätto denken; das war seit der kaiserlich-päpstlichen
Auseinandersetzung über Gaäta, die auch mit dem Frieden von S. Germano
zunächst noch nicht zum Abschluß gekommen war, sicherlich ein heikles
Gebiet. Für die Kurie aber mußte es dort am nächsten liegen, ein Vorgehen
dem Capuaner Erzbischof zu übertragen.
Zu derselben Persönlichkeit werden wir auf anderem Wege geführt.
Die Reimser Briefsammlung enthält bekanntlich eine Art Legationsregister
des Kardinalpresbyters Thomas von Capua, des Friedensunterhändlers
von S. Germano!, daneben auch noch andere mit ihm zusammenhängende
Materialien. Daß kein anderer als er mit dem angeredeten Kardinal-
presbyter gemeint ist, dürfte von vornherein als überaus wahrscheinlich
gelten. Dann aber liegt es wiederum nahe, daß er, da er sich in der
Terra di Lavoro vor allem auskannte, mit einer seine engere Heimat
nahe berührenden Angelegenheit von der Kurie betraut wurde und sich
an Jakob von Capua gewandt hät; an diesen als Erzbischof, nicht als
. Mitglied des Regentschaftsrates, denn sonst würde in der Antwort diese
Mitgliedschaft nicht erst mitgeteilt werden.
Was wir endlich von der Persönlichkeit des Erzbischofs wissen, ent-
spricht vollkommen der Haltung, die der Absender unseres Briefes zeigt.
Wir kennen ihn, der zu den Familiaren Friedrichs zählte, in der Rolle
eines Mittlers zwischen Kaiser und Kurie?; wo aber beider Ansprüche
sich kreuzten, hielt er doch lieber zu seinem weltlichen Herrn. Wegen
seiner Mitarbeit an dem Gesetzeswerk von Melfi, diesen „constitutiones
destitutivas salutis et institutivas enormium scandalorum“ ist er von
Papst Gregor IX. am 5. Juli 1231 scharf getadelt worden®, ohne sich
dadurch die dauernde Ungnade der Kurie zuzuziehen*. Damit würde
gut übereinstimmen, daß auch der Absender des obigen Briefes es ab-
lehnt, seine guten Beziehungen zum Kaiser durch Willfährigkeit gegen-
über dem Ansinnen der römischen Kurie zu gefährden.
ı Vorläufig von Rodenberg im Neuen Archiv 18 herausgegeben.
3 Vgl. R. I. V, 6828, 6829, 6831 vom Dezember 1230 und Januar 1231.
3 Vgl. R. I. V, 6857.
4 Ein päpstlicher Auftrag an ihn findet sich z. B. im Register Gregors IX.
ed. Auvray nr. 2685 vom 16. Juli 1235.
Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft 79
Dürfen wir nunmehr mit einiger Wahrscheinlichkeit den Erzbischof
Jakob von Capua als Absender und den Kardinalpresbyter von S. Sabina
Thomas von Capua als Empfänger des Schreibens annehmen, so gelingt
es vielleicht noch, innerhalb der Regentschaftsepoche vom April 1235 bis
zum September 1239 den Spielraum für die Datierung unseres Stückes
etwas zu verengern. Aus der Wendung: „feliciter procedens in Ale-
manniam“ habe Friedrich die Regentschaft eingesetzt, darf man wohl
heraushören, daß der Kaiser zwar inzwischen in Deutschland eingetroffen
(im Mai 1235), aber doch schwerlich schon wieder von da nach Ober-
italien zurückgekehrt ist (im August 1236). Die späteren Jahre kämen
aber auch für Thomas von Capua als Vermittler des päpstlichen Mandats
kaum in Betracht, da wir ihn seit dem 29. November 1236, wo er schon
für die vom Juni bis Oktober 1237 ausgeführte Legafion nach Ober-
italien bestimmt war, wesentlich mit darauf bezüglichen Angelegenheiten
beschäftigt zu denken haben, während seit Cortenuova (27. November 1237)
die Spannung zwischen Kurie und kaiserlichem Hofe überhaupt stärker
wurde, als unser Brief sie voraussetzt. Faßt man danach den Zeitraum
vom Mai 1235 bis August 1236 in erster Linie ins Auge, so ist es
wohl kein Zufall, daß eben in diese Tage der vornehmlich durch die
Entwicklung der Lombardenfrage neu einsetzenden Verstimmung der
Kurie über die Entwicklung der Lombardenfrage die Hauptbeschwerde-
briefe des Papstes über Beeinträchtigung sizilischer Kirchen durch Beamten-
übergriffe und andere Mißstände fallen. Neben dem Schreiben Gregors IX.
an Friedrich vom 29. Februar 1236! steht da vor allem die ausführliche
dem Kardinalbischof Jakob von Palestrina zu Verhandlungen übersandte
Beschwerdeliste vom 17. August 1236?. Da hier die Gravamina ge-
wissermaßen nur in Überschriften angedeutet, nicht ausführlich dargelegt
sind, so ist es natürlich nicht möglich, festzustellen, ob etwa der Sohn
Richards von Traetto in eine der Angelegenheiten verwickelt war. Der
Stimmung nach aber fügt sich unser zu datierendes Schreiben am besten
in diese Zeit ein. |
Es eröffnet uns einen Einblick in die schwierige Stellung, in der
sich die geistlichen Mitglieder des Regentschaftsrates in der Zwickmühle
zwischen Kaiser und Papst befanden. Noch aber war das unerschütterte
und seit dem Frieden ‚von S. Germano gesteigerte Anselıen Friedrichs
der stärkere Magnet.
: K. Hampe.
1 R. I. V, 7124.
2 R. I. V, 7150.
80 Otto Stolz
Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482.
Über eine Stellungnahme der Staatsgewalt zum Ablaßhandel in den
deutschen Ländern vor dem Auftreten Luthers weiß die geschichtliche
Literatur nur wenig zu berichten. Und dennoch wäre das ziemlich
wichtig für die Beurteilung von Luthers erstem reformatorischen Schritt,
denn derselbe müßte noch mehr, als dies bereits erkannt wird, als eine
Folgerung des Zeitgeistes und der Zeitverhältnisse erscheinen, wenn sich
eine ausgesprochene Gegnerschaft gegen das Ablaßwesen in den Staats-
kanzleien vor und neben den Angriffen der Theologen nachweisen ließe.
Meines Wissens hat darauf nur Schulte in seinem Werke „Die Fugger
in Rom“ (1, 142) ein grundsätzliches Augenmerk gerichtet und sehr Be-
achtenswertes über die Haltung deutscher Fürsten, namentlich der Herzüge
von Bayern und Sachsen gegenüber der Ausschreibung jenes Ablasses
mitgeteilt, der im Jahre 1516 durch die Bewerbung Albrechts von Branden-
burg um die Erzbistümer Mainz und Magdeburg veranlaßt wurde und
bekanntlich zu Luthers Thesen geführt hat. Diese Fürsten ließen in
ihren Ländern die Verkündigung des Ablasses schlankweg verbieten, weil
sie in der damit verbundenen Geldabgabe eine Beeinträchtigung des Geld-
besitzes und damit der Steuerkraft der Bevölkerung erblickten. Das
religiöse Moment der Vergebung der Sündenstrafen tritt in diesem Ge-
dankengang gegenüber der rein finanzpolitischen Betrachtung einer sakra-
mentalen Institution ganz in den Hintergrund und wir müssen bierin
eine sehr weitgehende Lockerung des Ansehens dieser Institution und
damit auch der Kirchengewalt, die jene geschaffen hat und anwendete,
erkennen. Das Einsetzen einer von sehr nüchternen Erwägungen ge-
leiteten Kritik gegenüber der gläubigen Hinnahme einer von der Kirche
entwickelten Heilslehre erfährt dadurch eine sehr grelle Beleuchtung,
nicht minder aber auch das Selbstgefühl der Träger der Staatsgewalt,
die sich nicht scheuen, den Interessen der geistlichen Kreise durch ein-
fache Gebote und Verbote entgegenzutreten und ihren Willen auch in
Fragen des inneren kirchlichen Lebens zur Geltung zu bringen.
Die von Schulte mitgeteilten Fälle sind aber nicht die einzigen und auch
nicht die ersten dieser Art. In einem Registerbande der landesfürstlichen
Kanzlei von Tirol! findet sich ein ganz von demselben Geiste diktiertes
Mandat des Erzherzog Siegmund bereits vom Jahre 1482, das ich wegen
seines bedeutsamen Inhalts wortgemäß zum Abdrucke bringe. Man muß
sich zwar in der symptomatischen Wertung dieses Schriftstücks zurück-
halten, solange nicht die Gewähr gegeben ist, daß auch die Registraturen
1 Jetzt Staatsarchiv Innsbruck Kopialbuch II. Serie lit. C. fol. 357.
Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 81
anderer Staatskanzleien der damaligen Zeit auf den Gegenstand hin durch-
forscht wurden. Die Regierung Siegmunds von Tirol hat sich in dem
Kampfe mit dem Kardinal Nikolaus Cusanus sehr nackensteif und erfolg-
reich in der Abweisung allzu vordringlicher klerikaler Ansprüche und
in der Ergreifung entsprechender Mittel nicht verlegen gezeigt. Möglich,
daß der Geist Georg v. Heimburgs noch von jener Zeit her in der Tiroler
Staatskanzlei hie und da wiederum auf blitzte und auch diesen neuen
Vorstoß der Staatsgewalt gegen eine Seite des religiös- kirchlichen Lebens
inspiriert hat, die wie der Ablaßhandel und überhaupt das -ganze päpst-
liche Finanzsystem zu einem offenen Gebrechen Deutschlands und zu einem
Gegenstande der allgemeinen Erbitterung geworden war. Es bedarf, wie
gesagt, noch der Aufklärung, ob der damalige Schritt der Tiroler Re-
gierung vereinzelt oder durch ein ähnliches Vorgehen anderer deutscher
Länder irgendwie beeinflußt war. `
Das Mandat weist die drei Bischöfe, in deren Diözesen sich das da-
malige Tirol teilte, an, die Verkündigung neuer päpstlicher Ablässe zu
verbieten, bevor nicht die landesfürstliche Regierung darüber entschieden
habe. Welche Wirkung das Mandat auf diese Würdenträger ausgeübt
hat, wie sie es an die ihnen unterstellten Organe weitergegeben haben,
wissen wir nicht direkt. Immerhin erließ Bischof Georg von Brixen
am 24. April 1482 eine Verordnung gegen die Almosensammler, die mit
päpstlichen Empfehlungsschreiben versehen, seine Diözese besuchen und
die infolge Miß wachs und Kriegssteuern ohnedies finanziell sehr geschwächte
Bevölkerung noch mehr an Geld entblößen würden 1. Offenbar liegen
diesem Dekrete dieselben Erwägungen zugrunde wie dem Mandate Erz-
herzogs Siegmunds. Vielleicht ist es die unmittelbare Antwort auf letzteres,
indem der Bischof nicht direkt den Ablaß als sakramentale Einrichtung,
sondern nur die Absammlung der Gelder erwähnen und einschränken
wollte. In dem schweizerischen Teil der Diözese Chur war es übrigens
um dieselbe Zeit auch auf geistlicher Seite zu Protesten gegen das Ablaß-
wesen gekommen, die aber der Bischof zurückwies®.
Das Mandat Erzherzog Siegmunds, Grafen von Tirol usw., hat
folgenden Wortlaut:
„In simili an den bischof zu Brichsen, Triennd, Chur.“
„Erwirdiger lieber freund, uns ist angelangt, wie etlich in ditz uuser
land kumen sein mit anzaigung vil und manigerlay ablas und gewalts von
unserm heiligen vater dem babst, und aber in dem vergangen jar durch die
! Sinnacher, Geschichte der bischöflichen Kirche von Brixen 6, 623.
2 Mayer, Geschichte des Bistums Chur 1, 483.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 6
82 Otto Stolz: Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482
Rodiser! vil gelts aufgehebt und daraus gefürt haben, das yetz aber beschehen
möchte, mainen auch, ir soltet solchs ausserhalb unser nit gewilligt haben,
nachdem die leut dadurch an gelt vast emplöst werden und uns wider die
Turcken und ander unser widerwertigen destmynder helffen mochten. Darauf
begeren wir an eu mit ernst, ir wellet mit dem pesten füg fürnemen gegen
in und sagen lassen, daz sy von irem fürnemen aufhören, wann wir das nit
gestatten, sunder sein heiligkait der sachen berichten wellen und allenthalben
in eurem bistumb verpieten, daz die pharrer solch ablass nit weiter verkunden,
als ir das wisset wol fürzunemen und hinfür solchs nit gestatten, sunder vor
an uns gelangen lassen, als ir versteet, das pillichen beschicht. Das kumbt
uns zu sundern willen und gevallen widerumb zu beschulden. Datum sambstag
vor oculi anno ut supra.“ (1482 März 9.)
1 Die Beziehung dieses Namens konnte ich nicht sicher feststellen, wahr-
scheinlich handelt es sich um den Johanniterorden, der 1480 seinen bisherigen
Sitz, die Insel Rhodos, gegen die Türken verloren hat und nun mit Empfehlungen
der Kurie in den verschiedenen christlichen Staaten Gelder zu seiner Unter-
stützung sammelte.
Innsbruck. Otto Stolz.
83
Kritiken.
Erich Brandenburg, Die materialistische Geschichtsauffassung.
Ihre Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920. Verlag von
Quelle und Meyer. 66 8 3 M.
Wer die Schwierigkeiten kennt, die der Erforschung der materiali-
stischen Geschichtsauffassung aus ihrem mannigfach zerstreuten und ständig
auseinanderstrebenden Quellenmaterial, den vielen Schattierungen und
Wandlungen und der über sie handelnden unübersehbaren Literatur er-
wachsen, konnte der straffen und kurzen, aus tiefer Sachkenntnis heraus
gestalteten Rektorratsrede Brandenburgs nur mit dankbarer Anerkennung
folgen und wird es begrüßen, daß sie in etwas erweiterter und mit wert
vollen Hinweisen versehener Fassung auch der breiten Öffentlichkeit zu-
gänglich gemacht wird. Neben einer Geschichte der Theorie und der
musterhaft knappen Darstellung ihres wesentlichen Gehalts gibt Branden-
burg eine Kritik des Marxismus, die nicht darauf ausgeht, dessen Rich-
tigkeit oder Falschheit an der Hand geschichtlicher Tatbestände nach-
zuprüfen, sondern ihm „vom Ganzen, vom innersten Motiv des Systems
aus“ zu Leibe geht. Den inneren Widerstreit der ganzen Theorie findet
er in dem weder von Marx selbst noch von seinen Nachfolgern gelösten
Problem der kausalen Beziehung der als materielle Ursachen gedachten
Produktivverhältnisse zu dem juristisch-politischen und ideologischen
Überbau. Der Kernpunkt seiner Ausführungen liegt in dem Gedanken,
daß es selbst bei weitherzigster Auffassung des Begriffs „Materialismus“
nicht einzusehen ist, wie die zwar von psychischen Faktoren mitbe-
stimmten aber doch letzten Endes in der Materie wurzelnden Produktiv-
verhältnisse den Anstoß zu einer Weiterentwicklung der Menschheit
geben sollen, da doch die der Produktion dienenden Stoffe und Menschen
selbst sich im Laufe der Jahrhunderte nur in kaum merklicher Weise
verändern würden, wenn nicht eben die sich wandelnden geistigen Inter-
essen, die Erfindungen und Entdeckungen, kurz das Ideologische, die
Produkte der Erde und mit ihnen die Produktionsverhältnisse in eine
ständige, aufwärtsstrebende Bewegung versetzten. Noch weniger ist es
6°
84 Kritiken
zu verstehen, daß eine solche Entwicklung in Revolutionen und das Alte
vernichtenden Katastrophen vor sich gehen soll, denn „tatsächlich ver-
schwinden die alten Produktivkräfte — der pflügende Ochse, die Hand-
arbeit mit einfachem Werkzeug, Fischerei, Jägerei und vieles andere —
durchaus nicht, wenn die Maschine auf dem Plane erscheint, sondern sie
bleiben daneben bestehen und behalten einen gewissen Grad der Wirk-
samkeit für die Gesamtproduktion.“ Es handelt sich vielmehr um ein
kontinuierliches Werden, in dem die Produktivverhältnisse wohl ein
Faktor unter vielen anderen, nicht aber der allein ausschlaggebende sind.
Er zeigt dann, wie dieser schwache Punkt der marxistischen Theorie
auch ihren Anhängern und Weiterbildnern zum Bewußtsein gekommen
ist und wie sie sich mit dem Streben nach einer Aufgabe der ursächlich
zwingenden Gewalt der Produktivverhältnisse immer weiter von der
materialistischen Geschichtsauffassung entfernen und der bürgerlichen Ge-
schichtsphilosophie und Geschichtsschreibung nähern, so daß schließlich
der Marxismus als eine vorläufige Versuchshypothese neben vielen anderen
erscheint, unter denen sie sich nur durch den engen, über die west-
europäischen Völker nicht hinausreichenden Gesichtskreis ihrer Urheber
und deren Unkenntnis des nötigsten völkerpsychologischen, religions- und
auch wirtschaftsgeschichtlichen Materials auszeichnet. — So gelungen
auch die scharfe Herausarbeitung der inneren Unstimmigkeiten des Systems
ist, so scheint mir Brandenburg doch an den letzten gedanklichen Motiven,
aus denen der Marxismus in seiner ersten Form entsprang, zu rasch
vorüberzugehen. Er schreibt von Marx und Engels, ihre Theorie ist
„nicht aus Hegels Philosophie erwachsen, im Keime kaum mit ihr ver-
wandt; sie hat sich nur eines Stückes dieser Philosophie als eines brauch-
baren logischen Hilfsmittels bedient.“ Man kann diesem Satze wohl an
sich zustimmen, mit ihm aber ist die Sache nicht abgetan; denn gerade
in dem gründlichen Mißverstehen Hegels und in dem unsinnigen Ge-
brauch des logischen Hilfsmittels seiner Dialektik liegt die Wurzel des
ganzen philosophischen Widersinns der materialistischen Geschichtsauf-
fassung. Dadurch, daß Marx die Dialektik seines Meisters umkehrte
und die Selbstbewegung der Vernunft in die Materie verlegte, von der
er in schroffem Widerspruch zu allen Tatsachen der Naturwissenschaft
behauptete, daß sie sich im Dreitakt der Position, Negation und Negation
der Negation bewege, kam er zu seiner Folgerung einer sich in dem-
selben Rhythmus fortbewegenden Entwicklung der Produktivkräfte und
zu dem Gedanken eines mit Naturnotwendigkeit sich einstellenden Um-
schlags der kapitalistischen Weltordnung in eine Herrschaft des Proletariats.
Dieser philosophische Unsinn einer materialistischen Dialektik ist der
Kritiken 85
wundeste Punkt der Theorie. Mit ihr steht und fällt das ganze Ge-
bäude, sobald man es logisch analysieren will. Diese dialektische Me-
thode meinte Marx, wenn er seine Lehre als „wissenschaftlichen“ So-
zialismus bezeichnete. Hierauf hat Masaryk (Grundlagen des Marxismus
1899, S. 49) zuerst hingewiesen, und Joh. Plenge (Marx und Hegel 1911)
hat in seinen tiefgrabenden Untersuchungen das ganze fadenscheinige
Gedankengewebe bloßgelegt. Wohl mag dem Historiker das rein Philo-
sophische ferner liegen, Marx aber hat sich als Philosoph gefühlt, in
diesen Spekulationen gelebt und aus ihnen die ganze Kraft seiner Be-
weisführung geschöpft; darum sollten sie in einer kritischen Behandlung
seines Systems auch zu voller Geltung kommen.
Leipzig. H. Leisegang.
Arthur Rosenberg, Einleitung und Quellenkunde zur Römischen
Geschichte. Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung, 1921. Gr. 8“.
XII und 304 8.
Es gibt einen der studentischen Sprache des Paukbodens entlehnten
Ausdruck, der unter Akademikern vielleicht am sinnfälligsten die Art des
Rosenbergschen Buches kennzeichnet: es ist „schlankweg aus dem Hand-
gelenk“ geschrieben. Geradezu verblüffend ist neben manch feiner und
kluger Bemerkung oft die Unbekümmertheit und Ungleichmäßigkeit in
Urteil und Stoffbehandlung, wie man sie bisher am allerwenigsten bei
einem Werke anzutreffen gewohnt war, das der Natur der Sache nach
ein besonnener Führer der Jugend sein muß, um seinen Zweck zu erfüllen.
Das hat der Verfasser letzthin auch selbst gefühlt, wenn er S. VI ver-
spricht, „alle Probleme selbständig zu untersuchen und dem Leser stets
Rechenschaft zu geben, worauf sich die Behauptungen des Textes stützen“.
Aber Rosenberg ist mehr als einmal weit davon entfernt, sich an seinen
Vorsatz zu halten, wie er gelegentlich ohne weiteres die Fesseln der
Disposition abstreift, die er kurz vorher selbst angekündigt hat (vgl. z. B.
S. 2 den Schluß von $ 1 und dann die Anordnung von S 2ff. oder S. VI
oben über „Akten und Urkunden“ und dann die Überschriften von Kap. I
bis lII).
Der Historiker von Fach wird gewiß mit Kopfschütteln vernehmen,
daß (S. 291) „prinzipiell zwischen den Geschichtswerken von Gibbon und
Tillemont (!) und etwa denen von Mommsen und Ranke (warum dies
chronologische Aufdenkopfstellen?!) kein Unterschied ist“, und auf die
Begründung solches Urteils gespannt sein; aber Rosenberg läßt es bei
der bloßen Behauptung bewenden. Topographie und Landeskunde werden
S. 58 bzw. 285 mit wenigen Worten abgetan, so daß die Anführung
86 Kritiken
der am nächsten liegenden Literatur einfach unterbleibt: Wie kann man
den kleinen Schulatlas zur Geschichte des Altertums von Sieglin (1900)
als nützlichen Führer erwälınen ohne des viel brauchbarerern Kampen-
schen Atlas Antiquus des Verlages von F. A. Perthes zu gedenken?
Und mußte nicht hier auch auf das treffliche Hilfsmittel der bekannten
französischen „Nouvelle collection à l'usage des classes“, der wir Deutsche
leider noch immer nichts Ebenbürtiges zur Seite zu stellen haben, auf-
merksam gemacht werden, wo in bequemer alphabetischer Form unmittel-
bar an den Index des kleinen deutschen Atlas anschließend M. Besnier
ein unersetzliches Lexique de geographie ancienne (1914) darbietet, das
Goyaus Chronologie de l'empire Romain an Brauchbarkeit fast noch über-
trifft? Ebenso fehlt natürlich Homos Lexique de topographie Romaine
(1900), alles Bücher, die nach des Rezensenten Meinung zum unentbehr-
lichsten Handapparat des täglichen Bedarfs gehören und dem Studierenden
am wenigsten vorenthalten bleiben können.
Was soll man weiter von einer Einleitung in die römische Geschichte
halten, die es verschmäht, zum mindesten die Grundfragen der eigentlichen
Chronologie zu besprechen, in der weder die uns so fremde Zeitrechnungs-
weise der Alten noch die provinzialen Ären behandelt werden, in der
man von der Gegenüberstellung von ägyptischem und römischem Kalender
und von den alexandrinischen Kaisermünzen und ihrer Datierung, die
doch für den römischen Kaiserhistoriker einfach unentbehrlich ist, keine
Silbe hört? Genau auf dem gleichen Niveau steht es, wenn Papyri und
Ostraka mit drei Seiten abgespeist werden, ja die in der Kaiserzeit von
römischen Dingen garnicht mehr zu trennenden Riesensammlungen der
Inscriptiones Graecae (und noch dazu mit bedenklich schiefen Worten)
auf sage und schreibe zwei Zeilen abgetan werden, während mit einer
geradezu unsinnigen Papierverschwendung (auf 23 Halbzeilen stehen fünf
Worte! eine breitspurige Tabelle von fast 1’/, Seiten Umfang S. 234f.
bei den Scriptores Historiae Augustae . .. die Titel der einzelnen Viten
und die nichtssagenden Namen ihrer unbekannten Verfasser vorlegt. Und
dies nur deshalb, weil Rosenberg mit solchem Brustton der Überzeugung
hier eigene Theorien aufstellen zu können glaubt, daß nicht nur der
Anfänger schließlich nicht mehr zu unterscheiden vermag, was Tatsache,
was Hypothese ist. Wer Taxitus Quellen und historischer Leistung und
einem Polybius als Historiker nur praeter propter vier Seiten zugestellt,
sollte die Scriptores Historiae Augustae auf keinen Fall mit elf Seiten be-
denken oder um Appian und seine Quellen ca. 7 Seiten herumschreiben
dazu noch mit der bedauernden Bemerkung, daß sie eigentlich „ein ganzes
Buch erforderten“ (S. VI vgl. S. 203 ff.), und dabei wieder eine unnütze
Kritiken 87
tabellarische Übersicht der einzelnen Bücher anbringen, die abermals eine
der jetzt so kostbaren Druckseiten verschlingt.
Und endlich noch dieses: wer Literatur zur Schlacht von Kannä gibt,
darf nicht nur Delbrücks bedenkliche Geschichte der Kriegskunst nennen,
sondern muß auch Kromayers gedenken als des Gelehrten, der uns zum
ersten Mal den ganzen Verlauf des Kampfes wirklich verständlich ge-
macht hat (S. 195), und wer in die eben wieder brennend gewordene
Frage der Sallustinvektive gegen Cicero (S. 171f.) einführen will, darf
nicht einfach mit Kurfeß die Auffassung von Reitzenstein und Schwartz,
daß hier eine echte Rede vorliege, abtun, aber totschweigen, daß Norden
und Ed. Meyer sich voll und ganz für die Echtheit erklärt haben.
Genau so einseitig und unbedenklich ist Rosenberg in mehreren
anderen Fällen verfahren. Derjenige, der den Rezensent selbst betrifft,
S. 241, sei an dieser Stelle niedriger gehängt. Auch hier vertritt die
leichtfertige Behauptung in der neuartigen Form einer öffentlichen Ause
lobung („Ich verpflichte mich, nach derselben Methode jederzeit aus den
Suetonbiographien eine bisher unbekannte römische Geschichte „sachlich-
historischen“ Charakters zu rekonstruieren“) die Stelle des Beweises.
Ich stehe noch heute auf dem Standpunkt, daß, wie die Scriptores W. Aug.
schreiben, nur aus ihnen selbst auf dem Wege einer internen Quellen-
kritik, die gewiß mancher subjektiven Momente nicht entbehrt, erschlossen
werden kann. Der Beweis, daß dies kein „Irrweg“ war, dürfte am
ehesten daraus erhellen, daß mit den auf ihm gewonnenen Hauptresultaten
heute selbst die Gegner der Methode zu operieren pflegen.
Schließlich wäre es vielleicht in einer Einleitung in die Römische
Geschichte am Platze gewesen, zu den neuen Forschungsergebnissen
Stellung zu nehmen, die sich jetzt auf den Gebieten von Ursprung, Idee
und Wesen des Römischen Kaisertums an die Namen Kromayer, Reitzen-
stein, Ed. Meyer und vielleicht auch ein wenig an meinen eigenen
Namen anknüpfen.
Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz.
Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung, herausgegeben von
Ludo Moritz Hartmann. Bd. 4: Das Mittelalter bis zum
Ausgange der Kreuzzüge von S. Hellmann. Gotha 1920.
„Karl Wilhelm Nitzsch“ zum Gedächtnis. Keine bessere Widmung
hätte dem Bande zum Geleit gegeben werden können. Geist und Wesens-
gehalt des noch immer, wie mir scheint, in seiner Bedeutung für die Ent-
wicklung der Geschichtswissenschaft nicht ausreichend gewürdigten For-
schers geben der Darstellung Hellmanns ihren Charakter. Was Nitzsch
88 Kritiken
in seiner deutschen Geschichte — sicher vielfach mit unzureichenden Mitteln,
allzu impulsiv, geistreich spielend und willkürlich konstruierend, wo die
exakte Grundlage mangelte, — gewagt hat: Den Aufbau der Erzählung
auf der breiten Basis der Massenentwicklung, ein Herauswachsenlassen der
politischen Ereignisse aus dem Zusammentreffen und Gegeneinanderwirken
überindividueller, ständisch und korporativ zusammengefaßter Kräfte —
ist hier zum ersten Male bei einem Versuch, mittelalterliche Weltgeschichte
zu schreiben, verwirklicht worden: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Ver-
fassungsgeschichte nehmen im Rahmen des ganzen einen verhältnismäßig
breiten Raum ein und fügen sich organisch ein. Das Individuum kommt
dabei keineswegs zu kurz: Die in ihrer knappen, scharfen Prägnanz, in der
Kunst, mit wenigen Strichen Umriß und Relief einer großen Persönlichkeit
zu geben an Erich Marcks erinnernde Darstellungskunst des Verfassers hat
uns im Gegenteilin den literarischen Porträts Karls des Großen, Gregors VII.,
Friedrichs II. kleine Meisterwerke gegeben, die schwer zu übertreffen sein
werden.
Die schwierige durch den Plan des Gesamtwerks gestellte Aufgabe:
allen Einzelfakten nur im Rahmen des Gesamtzusammenhangs ihre —
gleichsam symbolische — Bedeutung zu geben und danach ihre Auswahl
zu treffen, die großen Linien der gesamteuropäischen Entwicklung auch
bei der Darstellung der Schicksale der einzelnen Länder und Ländergruppen
nie aus den Augen zu verlieren, ohne doch in vage Allgemeinheiten zu
verfallen, ist, nicht überall mit gleichem Glück, im ganzen aber doch aufs
beste gelöst. Überall spürt man ein sicheres Schreiten auf einem in emsiger
Quellenforschung selbsteroberten und daher tragfesten Grunde, ohne daß
doch die geleistete Arbeit sich irgendwo aufdringlich und vorlaut bemerkbar
machte; sachliche Versehen sind, so viel ich sehe, nicht zu verzeichnen.
Über die Auswahl des historisch Bedeutsamen im Sinne Eduard Meyers
kann man natürlich verschiedener Meinung sein; zuviel hängt hier von
nicht weiter diskutabeln subjektiven Wertungen ab. Immerhin scheint
mir die frühmerovingische Periode — vielleicht weil der Verfasser hier
besonders gut zu Hause war und fürchtete, sich allzubreit geben zu lassen —
etwas stiefmütterlich behandelt zu sein.
Der gewählte Standpunkt der Betrachtung ist der der west- und mittel-
europäischen Kultur, der europäischen Völkerfamilie im Sinne Rankes,
zu der die anderen Kulturen, selten ausstrahlend, häufiger empfangend,
peripherisch in Beziehung gesetzt werden. Denn Weltgeschichte im höchsten
Sinne zu schreiben, d. h. — um mit Nietzsche und Spengler zu reden —
die gesamte Entwicklung der Kulturmenschheit „wie mit dem Auge
eines Gottes zu überblicken“, ist uns Menschen von heute nicht gegeben.
Kritiken 89
Daß dadurch manche Linien verzerrt, manche Akzente falsch verteilt
werden, ist ein schwer vermeidbares Übel. — Von dem kulturell so bedeut-
samen Wirken der Irenmönche als Proselyten der in ihrer störrischen
Eigenart so überaus interessanten frühmittelalterlich-keltischen Kultur
hätten wir gern etwas Genaueres erfahren. Byzanz, als bedeutsam wir-
kender Faktor der europäischen Politik, tritt vor allem im Zeitalter der
Kreuzzüge, wo alle Fäden zeitweise am Goldnen Horn zusammenlaufen,
allzusehr in den Hintergrund oder verschwindet hinter den Kulissen der
großen westeuropäischen Aktionen, wie man denn von dem eigentümlichen
erst durch die Forschung der jüngsten Zeit in seiner vollen Bedeutung
gewürdigten Staats- und Kulturleben des mittelalterlichen Griechenreichs,
ebenso wie von dem der Kreuzfalırerstaaten, an irgendeiner Stelle sich
ein umfassenderes Bild wünschte.
Im Mittelpunkt der gesamten Darstellung steht als tiefster Kern und
Gehalt der frühmittelalterlichen Geschichtsperiode der Versuch der abend-
ländischen Völker, sich eine staatliche Organisation zu geben; kulturell
gesehen die allmähliche Verwischung der Kulturgrenze, die zu ihrem An-
fang das mittlere und das westliche, bzw. südliche, das germanische und
das romanische Europa scheidet: auch hier also der Weg von Trennung und
Nebeneinander. zu Verschmelzung und Miteinander. Der staatliche Ge-
sichtspunkt steht dabei durchaus im Vordergrund: kulturelles Leben tritt
nur da in der Darstellung stärker hervor, wo, wie zur Zeit der karo-
lingischen Renaissance oder im Frankreich des 12. Jahrhunderts, eine un-
mittelbare starke Einwirkung des Kulturlebens auf die Gestaltung des
Staates oder ein Überfluten einer Kultur über die staatlichen Grenzen
festzustellen ist; doch hätte auch unter diesem Gesichtspunkt z. B. der
Einfluß der Gewinnung Burgunds und seiner Kultur auf das deutsche
Staatsleben eine energischere. Betonung verdient.
Der Prozeß der Staatenbildung selbst wird als ein in dauernder Aus-
einandersetzung zwischen dem zentripetalen und dem zentrifugalen Prinzip
bei allen abendländischen Völkern gleichmäßig in vier Stufen sich voll-
ziehender geschildert: je zwei Perioden eines absolutistischen und eines, sei es
volksmäßig, sei es aristokratisch beschränkten Königtums lösen einander ab;
republikanische Staatsformen kündigen sich schüchtern in Italien, in Flandern
als zukunftreiche Bildungen an, die allerdings erst in der folgenden Periode
des Spätmittelalters zur vollen Entfaltung gelangen. Wie denn überhaupt
der Verfasser für solche zunächst unter der Oberfläche glimmenden Mächte
einer zum Lichte drängenden neuen Zeit vielfach ein feines Verständnis zeigt.
Innerhalb der abendländischen Kulturzone ist Frankreich nach Hell-
manns Auffassung das eigentlich schöpferisch gestaltende Element, „alle
90 Kritiken
großen Neuschöpfungen der mittelalterlichen Kultur sind auf seinem Boden
entstanden“. Man wird vor allem gegenüber einseitig deutsch orien-
tierten Darstellungen, die sich durch die Blütenpracht der deutschen Kaiser-
macht im Mittelalter allzusehr berauschen ließen, dem im ganzen zustimmen
und doch der allzu scharf zugespitzten Formulierung entgegenhalten dürfen,
daß dabei etwa die stillkeimende Macht der deutschen Mystik oder die
in Italien vor allem heranreifende bürgerliche Kultur nicht in ihrer Be-
deutung richtig eingeschätzt werden. |
Daß nicht alle Teile der Darstellung von gleicher Geschlossenheit und
innerer Reife sind, braucht bei einem derartig weitschichtigen Thema,
in dessen Gesamtumfang kein einzelner gleichmäßig sich zu Hause fühlen
kann, kaum betont zu werden. Als besonders gelungen sei etwa das
siebente Kapitel des dritten Teils hervorgehoben, in dem unter dem Titel
„Vordringen der europäischen Kultur in den Mittelmeerländern“ zum ersten-
mal, wie mir scheint, und mit einer Fähigkeit zu einem Überblicken
weiter historisch- geographischer Raumgrenzen, die etwas von Rankeschem
Geist atmet, die Expansion der europäischen Kultur im westlichen wie
im östlichen Becken des Mittelmeers, in Spanien (Bildung der spanischen
Teilstaaten im Kampf gegen die Araber) und am Bosporus durch dep
vierten Kreuzzug unter einheitlichen Gesichtspunkten großzügig zusammen-
gefaßt wird. Auch sonst begegnen wir einer Fülle geistvoller Einzel-
beobachtungen, neuer eigenartiger Gesichtspunkte und Wertungen, die von
gründlicher geistiger Durchdringung des gesamten Stoffes Zeugnis ablegen:
ich nenne etwa die Betonung des revolutionären Charakters des fränkischen
Großkönigtums (S. 14), die Schilderung des Verhältnisses von Lehnswesen
und Aristokratie (S. 35), die Ausbildung eines kontinentalen Staatensystems
nach dem Vertrag von Verdun (S. 69), die zusammenfassende Darstellung der
Ergebnisse des Investiturkampfs in Deutschland (S. 202 ff.), die des kolo-
nialen Charakters der normannischen Herrschaft in England (S. 227 f.) u. a. m.
Kommt nun hinzu, daß Form und Stil, an den besten Mustern, vor
allem Ranke und Nitzsch, gebildet, ein hohes Maß künstlerischer Kultur,
wohltuender Ruhe und plastischer Bildkraft zeigen, so läßt sich die Leistung
des Münchner Historikers als eine ganz hervorragende bezeichnen.
Und doch bleibt zum Schlusse ein letztes Bedenken, nicht in Anbetracht.
der absoluten Qualität des Geleisteten, sondern in Ansehung des Zweckes,
dem nach dem Plane des Herausgebers die Weltgeschichte im ganzen dienen
soll. Für das Bedürfnis der durch die Entwicklung des letzten Jahr-
hunderts politisierten „großen Massen“ soll sie geschrieben sein, die, zum
Bewußtsein ihrer selbst, ihrer Stellung und Aufgabe in der sozialen Welt
erweckt, „das gesellschaftliche Sein nicht verstehen“ zu können glauben,
Kritiken 91
„solange ihnen das gesellschaftliche Werden noch fremd ist“; die sich
aber nicht mit der Darstellung von Einzelheiten abfinden lassen, sondern
„das Ganze dieses gesellschaftlichen Werdens“ sich zu eigen machen wollen.
— Wer nun die Volksbildungsarbeit dieser letzten Jahre aufmerksam ver-
folgt und sich von den scheinbar glänzenden Anfangserfolgen nicht hat
täuschen lassen, der wird als eins der Hauptergebnisse dieser Aıbeit fest-
stellen müssen, daß ein solches Bedürfnis gerade nach geschichtlicher
Vertiefung und Klärung der eigenen Weltanschauung in den breiten
Massen nur in sehr beschränktem Maße vorhanden ist; daß vielfach nur
die Freude an der romantischen Illusion, der heroisch - patlietischen Geste,
dem im spezifischen Sinne spannenden und interessanten zur Beschäftigung
mit geschichtlichen Fragen lockt; daß aber im übrigen, wo wirklich wissen-
schaftliche Vertiefung gesucht wird, die wahrhaft Bildungsbedürftigen
aus der großen Masse ihr Heil weit eher von philosophischer und reli-
giöser Seite her, als von der der Historie erwarten.
Aber davon abgesehen und das Bedürfnis der breiten Massen nach
historischer Bildung einmal als vorhanden anerkannt, so ist wohl der
Zweifel berechtigt, ob darch Werke, die in Anlage und Durchführung
der Hartmannschen Weltgeschichte gleichen, diesem Bedürfnis in der rechten
Weise Genüge getan wird. Mir scheint vielmehr, daß der Leserkreis
solcher Werke sich immer im wesentlichen aus den Schichten der Ge«
bildeten und Halbgebildeten rekrutieren wird; in erster Linie werden
Lehrer und Studenten von ihnen Nutzen haben, solche also, die nach Er-
ziehung, Vorbildung, Lebensstellung nach schwererer geistiger Kost ver-
langen und sie zu verarbeiten imstande sind, die ferner von vornherein mit
einem schon irgendwie historisch gerichteten Bewußtsein an sie herantreten.
Von den tei Hellmann recht beliebten Fremdwörtern, von denen sicher
manche (Reate!), auch ohne daß man einem extremen Purismus verfällt,
durch gleichwertige deutsche ersetzt werden könnten, sei als von dem
äußerlichsten hier nicht gesprochen, sondern von Inhalt, Aufbau, Auswahl
des Wesentlichen, des historisch Bedeutsamen, das doch auch für den
Leser etwas „historisch Bedeutsames“ sein oder wenigstens werden soll;
von all dem ferner, was von dem Autor ohne weiteres als selbstverständlicher
Besitz der Leser, auf die er rechnet, vorausgesetzt wird.
Man lese etwa mit solchen Erwägungen gleich zu Anfang auf S. 7
die wenigen, an sich ganz vortrefflichen, zusammenfassenden Erörterungen,
mit denen die Darstellung der fränkischen Geschichte und damit des ge-
samten abendländischen Mittelalters eingeleitet wird, und frage sich, ob
die zur Historie drängenden aus der Masse des Volkes mit ihnen einen
ihnen irgend verständlichen Sinn werden verbinden können. Ausdrücke
92 Kritiken
wie „die Antike“, „die königliche Trustis“, „die Afterleihe“ (alle dem
Kapitel über das fränkische Reich entnommen), von den Forschern mit.
naiver Selbstverständlichkeit auch in popularisierenden Darstellungen ge-
braucht, sind dem, der völlig ungeschult zum erstenmal wissensdurstig
an den Stoff herantritt, notwendig leerer Klang, Gefäße ohne greifbaren
Inhalt; und auch der Bestgewillte mag, bald mutlos geworden, die Lust,
am Weiterlesen verlieren. — Alle Popularisierungsversuche auf historio-
graphischem Gebiet (aber durchaus nicht nur auf diesem) kranken an dem
einen großen Mißstand, daß sie ihre Aufgabe gleichsam einzig aus der
Höhenperspektive der reinen Wissenschaft erschauten und sich vielzuwenig
mit der Frage beschäftigten, ob der Boden für die Saat, die sie aus-
streuten, auch aufnahmefähig sei, ob er nicht vielmehr erst in langsam
furchender Vorarbeit aufnahmebereit gemacht werden müsse; ob die Strahlen,
die ausgesandt werden, und seien sie noch so klar und leuchtend, auch dort-
hin treffen und da erhellen, wo sie leuchten und klären sollen. Und so wird,
wie mir scheint, erst dann eine tragfähige Brücke zu den Bildungssehn-
süchtigen im Volke geschlagen werden können, wenn es gelingt, dabei
an unmittelbar lebendige Bewußtseinsinhalte dieser Massen zu appellieren,
d. h. für historische Bildung an erlebnisnahe Inhalte und Vorstellungen
ihres gegenwärtigen Daseins, und sie von diesem festen Standpunkte, von
ihrer seelischen Heimat aus allmählich, vorsichtig und belıutsam, in die
verschlossene Ferne und Fremde der Vergangenheit zu geleiten. Das
ungeheuer schwierige Problem steht zur Erörterung, wie diese Frage zu
lösen ist, olıne daß selbstverständlich von dem wissenschaftlich erarbeiteten
Wahrheitsgehalt auch nur ein Körnchen aufgegeben oder, wie man wohl
schon gelegentlich hören kann, eine neue Art von Wissenschaft für dar
Volk erst geschaffen werden muß: einzig Art und Form der Ausmünzung
des Wissenschaftsgoldes gilt es zu ändern. Wer mit mir der Meinung
ist, daß es für den geistigen Neubau unseres Volkes kaum eine wichtigere
Aufgabe geben kann, als ein klares historisch begründetes Beyußtsein
seiner selbst und seiner Stellung in der Weltgeschichte, das es heute nicht
besitzt, allmählich in ihm zu wecken; wer ferner der Meinung ist,, daß
auf diesem Wege, besser als auf den meisten anderen, die Erlösung aus
der Öde und Flächenhaftigkeit einer noch dazu vielfach mißverstandenen
und ihres philosophischen Gehalts entkleideten materialistischen Geschichts-
auffassung oder vielleicht, besser gesagt die Beschleunigung und Beendung
ihres bereits deutlich erkennbaren inneren Zersetzungsprozesses erreicht
werden kann, der wird es verzeihen, wenn hier einmal auch in einer
historischen Zeitschrift diese von der wissenschaftlichen Kritik etwas
abseits liegenden Pfade beschritten wurden. Alfred Doren.
Kritiken 93
Walther Luek, Die Priegnitz, ihre Besitzverhältnisse vom
12. bis zum 15. Jahrhundert. (Veröffentlichungen des Vereins für
Geschichte der Mark Brandenburg.) Mit mehreren Karten. München
und Leipzig, Duncker & Humblot. 1917. XIX u. 280 S.
Das vorliegende Buch behandelt Landeseinteilung und Besitzverhält-
nisse der nordwestlichsten Landschaft der Mark Brandenburg von der Mitte
des 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, während dreier Jahrhunderte
also. Eine historisch-geographische Arbeit auf einen so eng begrenzten
Zeitraum des Mittelalters zu beschränken, kann Bedenken erregen, denn
es ist längst anerkannter Grundsatz der Wissenschaft, daß Untersuchungen
dieser Art, sollen sie sichere Ergebnisse zeitigen, von der Gegenwart oder
jüngeren Vergangenheit ausgehend Schritt für Schritt sich bis zur älteren
Zeit durcharbeiten müssen. Solcher Weg ist aber weit und daher hat
auch, von einer Ausnahme abgesehen — Georg Sellos historischer Atlas
von Oldenburg — noch kein modernes geschichtliches Kartenwerk das Mittel-
alter erreicht. Deshalb ist es doch zu billigen, wenn ein Autor einmal
kühn den Sprung ins Mittelalter wagt, mit der selbstverständlichen Voraus-
setzung, daß er nur zu vorläufigen, in Zukunft bei weiterer Durcharbeitung
der Verbesserung und Verfeinerung fähigen Ergebnissen gelangen kann.
Mit dieser Einschränkung darf man sich der sorgfältigen, wie methodisch
interessanten Arbeit nur freuen.
Die Priegnitz zerfällt, wie alle Landschaften der Mark Brandenburg
und des ehemaligen Wendenlandes überhaupt, in kleine, seit sehr alter
Zeit bekannte und ihrem Umfange nach fest bestimmte Bezirke, für die
sich nach einigem Schwanken bereits im 10. Jahrhundert die Bezeichnung
Burgward (in den Urkunden latinisiert: burgwardium) durchsetzt, während
sie seit dem 12. Jahrhundert terra, Land oder Ländchen heißen. Von
dieser Art gibt es 11 Länder in der Priegnitz. Ihre Begrenzung, soweit
es geht von Gemeinde zu Gemeinde fortschreitend, stellt der Verfasser
in sorgfältiger Einzeluntersuchung und mit gutem Erfolge im ersten Ab-
schnitte seines Buches (Voruntersuchung) fest. Ihre Ergebnisse sind auf
einer mehrfarbigen Karte 1:200000 niedergelegt.
Nach der Wiederbesetzung des überelbischen Slawenlandes teilten sich
um die Mitte des 12. Jahrhunderts zwei deutsche Reichsfürsten in den
Besitz der Priegnitz: drei Länder gehören dem Bischofe von Havelberg
(mindestens zum Teil auf Grund sehr alter Rechtsansprüche, die bis auf
die Gründungsurkunde des Bistums von 948 zurückgehen), acht dem
Markgrafen von Brandenburg. Nur das Land Wittstock, in dessen gleich-
namigem Hauptort der Bischof von Havelberg seine Residenz hatte, ist
dauernd und ungeteilt im Immediatbesitz seines Herren geblieben, alle
94 Kritiken
anderen Länder wurden im Laufe der Zeit an wechselnde Inhaber zu Lehn
oder Pfandbesitz ausgetan. Wie diese Entwicklung sich vollzog, wird
in vier Kapiteln — Besitzungen des Bistums Havelberg, Besitzungen
der Gänse und Plote, Lehn- und Pfandbesitzungen fremder Fürsten, Grafen
und Herren, Markgräflicher Besitz — vorgeführt; eine Reihe von sechs
kleinen Karten (den Zustand darstellend: um 1250, in den Jabren 1308,
1319, 1322, 1378, um 1450) illustrieren recht anschaulich die Vorgänge.
Das Jahr 1308 bezeichnet den Höhepunkt der markgräflichen Herrschaft,
bis zu diesem Zeitpunkte hatten die Askanier alle schon früher zu Lehn
ausgetanen Länder wieder zu eigenem, immediaten Besitz zurückerworben,
elf Jahre später, beim Tode Waldemars, ist der ganze markgräfliche
Anteil der Priegnitz wieder im Besitz des Havelberger Bischofs und
verschiedener edler und ritterlicher Pfandinhaber. So und äbnlich ist
die Lage auch unter den folgenden Markgrafen aus Wittelsbachischem
und Luxemburgischem Geschlecht und unter den ersten Hohenzollern
geblieben. Als große Grundherren, Lehn- und Pfandbesitzer erscheinen
im Laufe der Zeit neben Markgraf und Bischof das Domkapitel, die
einheimischen großen Familien der Gänse und Plote, von auswärtigen
Großen die Herzöge von Sachsen und Meklenburg, die Grafen von Lindow-
Ruppin, von Schwerin und Dannenberg und die Herren von Werle, dazu
zahlreiche ritterliche Geschlechter: Kröcher, Redern, Alsleben, Lützow,
Klepzig, Quitzow, Rohr u. a. m.
Als wertvolle und willkommene Beigaben sind dem Buche angefügt:
Tabelle der Besitzverschiebungen, eine Reihe der Havelberger Bischöfe
von Walo (c. 1155) bei Wedigo von Putlitz (T 1487), eine Genealogie
der ältesten Gänse von Putlitz, ein recht interessanter Exkurs über das
bischöflich Havelberger Archiv oder vielmehr seine uns noch erhaltenen
Reste und ein Urkundenanhang von 30 Nummern.
Greifswald. F. Curschmann.
A. Willburger. Die Konstanzer Bischöfe Hugo von Landenberg,
Balthasar Merklin, Johann von Lupfen (1496 — 1537) und die
Glaubensspaltung. [== Reform. gesch. Studien und Texte, heraus-
gegeben von Greving, Heft 34f.] Münster 1917.
Das Buch trägt die Namen dreier Persönlichkeiten im Titel. Aber
zu Unrecht. Denn über die Frage, die der Verfasser aufwirft: „Wie
stellten sich die Nächst- und Meistbeteiligten, die Bischöfe, zur Entstehung
und Ausbreitung der neuen Lehre?“ (XV) hinauszugehen, drängte ihn
wohl schon der Umfang des von ihm gesammelten Stoffes. Und dieser
Stuff ist unpersönlich. Gerade die Bischöfe waren alles andere als ziel-
Kritiken 95
bewußte Kämpfer für die katholische Religion. Der erste von ihnen
unternimmt vor der Reformation einige Reformversuche, die am Wider-
stand der Geistlichkeit scheitern. Seine weitere Tätigkeit beschränkt
sich auf Klagen und Hirtenbriefe. Der zweite, der Reichsvizekanzler,
arbeitete olıne Zweifel auf seine sehr äußerliche Art für den Katholizismus;
aber er wieder kommt wegen seiner vielen Geschäfte als Konstanzer
Diözesenbischof überhaupt nicht in Betracht?. Sein Nachfolger endlich
nimmt die Wabl nur an, um alsbald einen intriganten „fein gesponnenen
Resignationsplan“ (175) auszuführen. Wir lesen daher ohne Verwunde-
rung: „Viel geschah unter seiner Regierung nicht.“ (180) Das Ganze
bietet ein klägliches Bild. Was übrig bleibt, hat es nicht eigner Kraft
und innerer Sammlung zu verdanken — auch das Domkapitel läßt, im
Gegensatz zu den Kapiteln anderer Bistümer, jede Entschlossenheit ver-
missen; und die kirchlich-sittlichen Zustände bessern sich nicht etwa
unter dem Druck des Neuen, sondern verschlechtern -sich weiterhin, wie
dargelegt wird —, sondern dem Beharrungvermögen und der Unter-
stützung von außen, besonders der katholischen Kantone und Österreichs,
einer Unterstützung freilich, die weniger vom Geist gehorsamer Unter-
ordnung als dem eıgner Verantwortung und staatlicher Machtbedürfnisse
getragen ist. |
Aus alledem ergibt sich, daß der Verfasser mit seiner obigen Frage
nicht auf ein wissenschaftliches einer umfangreichen Behandlung be-
dürftiges Problem gestoßen ist. Daß er trotzdem seinen Stoff unter
jenen Gesichtspunkt brachte, zeugt nur von ınangelndem Gestaltungs-
1 Gegen Ende seiner Regierung fordert er von den schwäbischen Land-
kapiteln Berichte ein über Stand des Glaubens, Jurisdiktion, Steuereingänge,
Beschwerden. Sie sind z. T. erhalten und schon von Bossert benutzt. Aber
kein Wort, daß irgend etwas daraus gefolgt sei. — Für die Ratlosigkeit von
Bischof und Kapitel bezeichnend eine Sitzung von 1523: Soll der Bischof, auf
Grund eines angeblichen päpstlichen „Privilegium“, mit dem Ketzerprozeß gegen
abtrännige Priester vorgehen? Wenn ja, bringt er die Geistlichkeit gegen sich
auf. Wenn nein, gibt er den rechtgläubigen Obrigkeiten Gelegenheit, ihm die
Jurisdiktion aus der Hand zu nehmen (106).
® Was W. über ihn mitteilt, ist in den Tatsachen dürftig, im Urteil naiv.
Was sich aus gedruckten Quellen erheben läßt, hat seither Hasenclever in
ZGORh. N. F. 35 zumeist treffend und gedanklich durchdrungen vorgeführt.
Mir liegt das aus Merklins großer Mission 1528/29 erbaltene handschriftliche
Material wohl größtenteils vor. Es bestätigt nur Hasenclevers höchstens noch
zu günstiges Urteil. An greifbaren Spuren von Merklins Einfluß ist nicht
eben viel vorhanden. Betreffend seine von W. behauptete Verfasserschaft der
scharfen Reichstagsproposition Speier 1529 wird die Ausgabe der RTA. den
wahren, übrigens sehr interessanten Sachverhalt darlegen.
96 Kritiken
vermögen. Der Stoff ist denn auch übergequollen und hat einen 4. Haupt-
teil erzeugt, in dem „Förderungen und Hemmungen für die bischöfliche
Regierung“ geschildert werden. Hier, möchte ich glauben, stecken die
lesenswertesten Partien, schon weil hier am meisten aus Handschriftlichem!
mitgeteilt wird. Das gilt für das Verhältnis zu Österreich, vor allem
aber für die Mitteilungen über innere Verhältnisse, nicht des bischöflichen
Hofes, von dem wir wenig hören, aber des Domkapitels, der Ordens-
und Pfarrgeistlichkeit, über die Lage, in der sich die geistliche Juris-
diktion und die Besteuerung der Geistlichen seitens des Bischofs befanden.
Die in solchen Zuständlichkeiten liegenden Bedingungen womöglich
für einen größeren Zeitraum noch schärfer zu erfassen — wir hören
kein Wort über den Unterschied von Bistum und bischöflichem Territorium
in der Frage — wäre mir wertvoller erschienen als diese zahllosen
Einzelheiten aneinanderreihende und so viel in anderen Darstellungen
Enthaltenes mitschleppende wenig unterhaltsame Erzählung.
Eine Darstellung der Verhältnisse in Konstanz selbst in fast dem-
selben Zeitraum bietet neuerdings K. Gröber im Freiburger Diözesan-
Archiv 1919 S. 130— 322. Johannes Kühn.
Eduard Fueter, Weltgeschichte der letzten 100 Jahre (1815
bis 1920). Zürich 1921.
Eine Weltgeschichte über die letzten hundert Jahre zu schreiben, auch
wenn der Verfasser das politische Geschehen durchaus als Leitmotiv be-
handelt und sich damit im wesentlichen auf dieses Gebiet beschränkt, ist
eine Aufgabe, die große Anforderungen an den Historiker stell. Nur
wer starkes Zutrauen zu sich hat, — und im Vorwort Fueters kommt
solches zum Ausdruck, — wird sich an dieses Unternehmen heranwagen.
Gehört doch zu einem solchen Unterfangen nicht nur eine umfassende
Stoffkenntnis und außerordentliche Belesenheit in guten Werken, eine
überlegene Beherrschung vieler weitverzweigter Stoffgebiete, es ist vor
allem eine große Schwierigkeit, die richtige Auswahl aus dem riesigen
Material zu treffen, die Verbindung der verschiedenen Stoffgebiete her-
zustellen, die ausschlaggebenden Ursachen einer neuen Erscheinung zu
erkennen, um im ganzen ein abgerundetes, einheitliches Werk, eine über-
sichtliche, geschlossene Darstellung zu geben.
Lagen in vergangenen Epochen die Entscheidungen von weltgeschicht-
licher Bedeutung zum großen Teil in wenigen Händen, war es also durch
1 Hauptsächlich sind die Domkapitalprotokolle (in Karlsruhe), Konstanzer
Akten (in Zürich) und Österreichische und württembergische Akten (in Innsbruck.
und Stuttgart) benutzt.
—— —
— — AMIM
D o —— —
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Kritiken 97
den Stoff bis zu einem hohen Grade ermöglicht, ähnlich wie es Ranke
tut, die ganze politische Entwicklung in das Handeln weniger Personen
zusammenzudrängen, so ist das nicht mehr möglich in einem Zeitalter,
wo breite Kreise, die früher teilweise überhaupt nicht vorhanden waren,
von starkem Einfluß auf das Geschehen sind. Es müssen jetzt infolge-
dessen auch deren Verhältnisse in ihren vielfachen, Beziehungen und Ver-
änderungen, es müssen jetzt Parteien, Presse, Volksstimmungen, soziale
und wirtschaftliche, Bildungs- und andere Verhältnisse geschildert, die
verwickelten Vorgänge in der inneren Politik in erhöhtem Maße berück-
sichtigt werden. Der Begriff der politischen Geschichte muß unter
solchen Verhältnissen weiter gefaßt, Soziales und Wirtschaftliches muß
mehr einbezogen werden als es auch sachlich für die meisten früheren
Epochen geboten ist. Freilich hat uns der Lauf der modernen Entwick-
lung den Blick z.B. für soziale Verhältnisse auch für vergangene Jahr-
hunderte geschärft; wir würden auch das 16. und 17. Jahrhundert nicht
mehr nach der Art Rankes darstellen; aber das hebt nicht auf, daß
schon rein sachlich eine viel eingehendere Berücksichtigung breiter Kreise
in den letzten hundert Jahren durch ihre vergrößerte politische Bedeutung
notwendig ist.
Dazu kommt, daß die Zahl der Staaten, die in regelmäßigen politi-
schen Beziehungen zueinander stehen, außerordentlich zugenommen, daß
der dauernde und intensive politische Verkehr erst im Laufe des letzten
Jahrhunderts die ganze Erde zu umspannen begonnen hat. Und erst
damit, erst seit dem Anfang einer wirklichen Weltpolitik und einer Welt-
wirtschaft kann von einer wirklichen Weltgeschichte die Rede sein,
während diese früher ein „Konglomerat“ sein mußte, das „die Begeben-
heiten einzelner Erdteile äußerlich zusammenfügte“ (siehe Vorwort von
Fueter).
So ist eine gewaltige gedankliche Durchdringung und Verarbeitung
des Stoffes notwendig, um eine den heutigen Ansprüchen genügende
Leistung hervorzubringen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich,
wenn das Werk Fueters einen so ganz anderen Charakter trägt als etwa
ein Werk Rankes. Wie ein packendes, fesselndes Epos, wie ein spannender
Roman beinahe liest sich z. B. dessen französische Geschichte; in leben-
digster Anschaulichkeit und Unmittelbarkeit wickeln sich vor uns die
Taten der wenigen Personen ab. Ganz anders bei Fueter. Wie sehr
tritt hier die Erzählung — man möchte beinahe sagen: — zurück gegen-
über dem Sichten und Wählen, dem Vergleichen und Schließen, in Be-
ziehung setzen, verschlingen und auf Ursachen zurückführen, dem Werten
und Urteilen. Zu der künstlerischen Tätigkeit des Erzählers tritt eine
Histor. Vierteljahrschrift. 1932. 1. 7
98 l Kritiken
sehr energische Tätigkeit des Verstandes, die sich vor allem auch darauf
richtet, aus der chaotischen Masse des Geschehens das weltgeschichtlich
Bedeutsame herauszufinden, es in seiner Bedeutung festzustellen und
seinen Zusammenhang mit der ganzen Ereignisreihe darzulegen. Fueter
gibt nicht einfach eine handbuchartige Stoffzusammentragung, auch nicht
eine Zusammenstellung einzelner, für sich mehr oder weniger selbstän-
diger Teile (vgl. jede Weltgeschichte, die von mehreren Verfassern be-
arbeitet wird, so jetzt Helmolts Weltgeschichte, 8. Bd.), sondern er gibt
eine intensive gedankliche Durchdringung, Verarbeitung und damit inner-
liche Verknüpfang des Materials, die gegenüber dem ungeheuren Um-
fang und der riesigen Verzweigung des Stoffs von einer sehr bedeutenden
Fähigkeit des Kombinierens, des Zusamenschauens, der Stoffbeherrschung
zeugt. Es steckt, hervorgerufen durch das Streben nach kurzer über-
sichtlicher Darstellung eines vielseitigen Materials, so außerordentlich
viel Überlegung in dem Werk, daß es dadurch einen ganz eigenartigen,
fast ungeschichtlich anmutenden Charakter bekommt.
Fueter hat sich für die geschichtliche Betrachtung des einzelnen
Staats ein bestimmtes Schema geschaffen. Er geht aus von dem Ver-
hältnis der Bevölkerungszahl eines Landes zu seinen natürlichen Er-
nährungsmöglichkeiten (Erträgnisse der Landwirtschaft, Bodenschätze,
Industrie), stellt die sich daraus im Zusammenhang mit dem Volks-
charakter und der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Verhält-
nisse und sozialen Umschichtungen dar; diese führen zu den Verände-
rungen im Gebiet der Verfassung und der inneren und schließlich der
äußeren Politik. Auf den Lebensmöglichkeiten einer auf einem bestimmten
Bodeu vorhandenen Volkszahl, auf dem Volkscharakter und der Über-
lieferung der Geschichte baut sich somit bei ihm die historische Ent-
wicklung einer Nation auf. Fueter ist jedoch weit entfernt davon, dieses
Gerüst fortwährend in pedantischer Weise in Anwendung zu bringen;
es schimmert nur überall durch, wo es gilt, die verschiedenen Einzel-
gebiete, wie z. B. Wirtschaftliches und Außenpolitisches, in Verbindung
zu bringen. Es ist ihm nur das Mittel, Übersichtlichkeit und Zusammen-
hang in die ungeheure Masse des Geschehens zu bringen. Gegenüber
seiner „Geschichte des europäischen Staatensystems von 1492 — 1559“
hat Fueter damit einen wesentlichen Fortschritt gemacht. Dort hatte
er sich einen ähnlichen Grundriß zurechtgelegt, diesen systematischen
Teil aber von der geschichtlichen Darstellung getrennt gelassen.
So ist festzustellen, daß Fueter mit seinem jüngsten Werke an Heran-
ziehung der verschiedenen Lebensgebiete, an deren einheitlicher Beziehung
auf die Politik, an Ermittlung der für ein Ereignis bestimmenden Ur-
er
E EEE STR ee es — —
— — — —
Kritiken 99
sachen, an innerer Verknüpfung des Geschehens ein bedeutendes Werk
geschaffen hat.
Dieses Urteil wird auch dadurch nicht erschüttert, daß nicht über-
sehen werden kann, daß an manchen Punkten das Streben des Verfassers
nach gedanklicher Verbindung des Stoffes zu Gewaltsamkeiten geführt
hat. Das gilt z. B. für das 8. Kapitel des 2. Buches, das die Über-
schrift: „Der Zusammenbruch des Ancien Regime in England“ in der
Hauptsache doch wohl nur erhielt in Rücksicht auf den Gesamttitel des
2. Buches und die unmittelbar vorhergehenden Kapitel. Noch unglück-
licher ist es, die Geschichte Irlands im 19. Jahrhundert als „die Liqui-
dierung eines europäischen Kolonialversuchs hinzustellen; auch diese Be-
trachtung ist offenbar nur durch den übergeordneten Titel: „Von der
alten Kolonialpolitik zur neuen“ eingegeben worden. In II, 8 führt
diese Stoff vergewaltigung zu allerlei Unklarheiten der Darstellung. Es
zeigt sich eben auch in diesem Zeitraum, daß der geschichtliche Gang
nicht nach verstandesmäßigen oder vernünftigen, nach logischen Gesetzen
verläuft, daß es deshalb in letzter Linie unmöglich ist, den Reichtum des
historischen Geschehens, auch nur des politischen, unter verstandesmäßige
Gesichtspunkte restlos unterzuordnen. Jedes derartige Gerüst kann nur
ein menschliches Hilfsmittel sein, sich den Weg zum historischen Ver-
ständnis zu bahnen; das (Geschehen selbst, wenn auch gewisse Haupt-
linien in demselben zur Geltung kommen, ist ein Gewebe von Wirkungen
und Gegenwirkungen vielfachster lebendiger Kräfte, die nur zum aller-
geringsten Teil nach logischen Gesetzen sich entladen.
Doch wenn so das vorliegende Werk nach der gedanklichen Durcharbei-
tung des schwierigen Stoffes als eine bedeutende Leistung anerkannt werden
darf, so kann man in anderer Hinsicht nicht zu einem solchen Urteil kommen.
Es ist von vornherein klar, daß jede Gedankenarbeit an dem ge-
schichtlichen Stoff eine große Gefahr mit sich bringt, die Gefahr, den
objektiven Hergang nach der Subjektivität des Denkers umzubiegen,
statt allgemeine Gesichtspunkte und Richtlinien aus dem Material heraus-
zuholen, solche in ihn hineinzulegen. Je energischer die gedankliche
Durchdringung des Stoffes, um so größer die Gefahr. Fueter ist ihr in
keiner Weise entgangen. Ja, man hat den Eindruck, daß er sich ihr
nicht einmal genügend bewußt gewesen ist, daß er kaum oder jedenfalls
nur ungenügend den Willen gehabt hat, ihr entgegenzutreten.
Wenn oben das Gerüst skizziert wurde, durch das Fueter in die ge-
schichtlichen Hergänge eine gewisse Übersicht und Ordnung hineinbringt,
so ist dasselbe zunächst formal; es stellt die Verbindungen zwischen den
einzelnen Stoffgebieten her. Doch bleibt es bei Fueter keineswegs bei
7 *
100 Kritiken
einem formalen Schema, die Dinge zu ordnen. Noch viel stärker machen
sich in dem ganzen Werk inhaltlich bestimmte Gesichtspunkte geltend,
aus denen heraus er die Dinge betrachtet, nach denen er die Handlungen
nicht nur erzählt, sondern auch beurteilt.
Teilweise stehen sie mit seinem formalen Gerüst in Beziehung. So
schon die Frage der Bevölkerungsbewegung. Fueter stellt nicht einfach
fest, in diesem Land steht die Volkszahl zu den natürlichen Ernährungs-
möglichkeiten im Gleichgewicht, in jenem nicht, in diesem vermehrt sich
die Bevölkerung über die günstigen Bedingungen hinaus, in jenem bleibt
die Zahl durch bewußte Beeinflussung stehen, sondern er ist in sehr aus-
gesprochener Weise Anhänger des Malthusianismus und verlangt, daß
kein Volk seine Zahl höher steigen lasse als die natürlichen Hilfsquellen
seine bequeme Ernährung gestatten. Er preist in dieser Hinsicht die
weise Einsicht der Franzosen.
Diese Stellungnahme ist aber nur die Folgerung aus einer anderen
Idee, der Fueter huldigt, aus dem Pazifismus. Bevölkerungseinschränkung
soll getrieben werden, damit Kriege leichter vermieden werden. Fueter
ist des Glaubens, daß die Großmächte ihre Interessengegensätze nicht
notwendig durch Kriege erledigen müssen, sondern dieselben durch fried-
liche diplomatische Auseinandersetzung ausgleichen können. Er behauptet,
daß die westeuropäischen Großmächte und Amerika eine solche Politik
zu ihrem Ideal gemacht haben im scharfen Gegensatz vor allem zum
„Militarismus“ von Preußen - Deutschland (siehe z. B. S. 451; man vgl.
aber auch, wie Fueter selbst kurz vorher ausführt, daß Marokko, „seitdem
der Suezkanal bestand, für Großbritannien bedeutend an Wert verloren“
hatte. Siehe ferner S. 508ff.). Im Zusammenhang damit verurteilt er
jede Gebietsannexion ohne Befragung der Bevölkerung — in Europa! —
als ein modernen Anschauungen nicht mehr entsprechendes Vorgehen
(S.397ff.). Und von hier aus schlägt sich die Brücke zu dem Bekenntnis
Fueters zu demokratischen innerpolitischen Auffassungen.
So ist das ganze Werk Fueters durchsetzt von bestimmten Voraus-
setzungen, von Überzeugungen und Glaubensansichten. Deren Richtig-
keit oder Unrichtigkeit hat uns hier nicht zu beschäftigen; hier kommt
es nur darauf an, den dogmatischen Standpunkt Fueters festzulegen, aus
dem er die Dinge betrachtet, nicht nur berichtend darstellt, sondern zu-
stimmend oder ablehnend beurteilt, ja auch seinen Neigungen oder Ab-
neigungen entsprechend auswählt und verfärbt.
Zur Reihe dieser allgemein dogmatischen Gesichtspunkte kommt aber
noch ein weiteres: die durchaus nicht unparteiische Stellung, die Fueter
den einzelnen Staaten gegenüber einnimmt.
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5 — A Ia ũ —ä— .ẽ ö 4— — t—0 e, p9
‚Kritiken 101
Jene Hinneigung zu pazifistischen Ideen, jenes Eintreten für güt-
liche diplomatische Entscheidungen, für Schiedsgerichte und Völkerbund,
jener Mangel an Verständnis für das Moment der Macht in der Politik
ist zunächst typisch für Bürger kleiner Staaten, denen es an Macht fehlt
und die nun aus der Not! eine Tugend machen, die die notwendiger-
weise von ihnen zu befolgende Politik zu einem gedanklichen System
ausbauen und dasselbe dann zu einem Ideal für alle Staaten, auch für
die auf ganz anderen Grundlagen beruhenden großen, stempeln wollen.
Jeder Treitschke- Leser kennt diese Zusammenhänge.
Aus der Vertretung eines solchen Standpunktes einem Schweizer
Historiker einen starken Vorwurf zu machen, dürfte an sich wohl zu
weit gehen. Die Bedingtheiten, die durch das Verhältnis zur Heimat
gegeben sind, streift kein Historiker ab, und sie beruhen ja nicht auf
unethischen Eigenschaften, sondern auf Vaterlandsliebe. Aber wir können
uns freilich auch nicht der Richtigkeit der Feststellungen von Treitschke
verschließen, daß jene Kleinstaaten in ihrer Abhängigkeit von dem guten
Willen und der Eifersucht der Großstaaten nicht das eigentliche Staats-
ideal darstellen und daß das eigentliche Wesen der Politik infolge ihrer
Eingeschränktheit in ihrem Leben nicht zur Auswirkung kommen kann
daß also ein politischer Historiker, der von diesem Standpunkte aus
schreibt, ‘von vornherein zu den politischen Fragen eine schiefe Stellung
einnimmt. l
Vor allem aber ist es zu verwerfen, daß ein Historiker in seinem
Werk von solchen dogmatischen Glaubenssätzen einen so starken Ge-
brauch macht, wie dies Fueter tut. Wir werden noch mehr darüber
zu sagen haben. Auch wenn ohne weiteres zuzugeben ist, daß kein
Historiker einen vollkommen unparteiischen, unbefangenen Standpunkt zu
erreichen imstande ist, auch ein Deutscher nicht, so muß doch daran
festgehalten werden, daß ein Werk um so weniger Anspruch auf Wissen-
schaftlichkeit hat, je stärker in ihm irgendein subjektiver Standpunkt zum
Ausdruck kommt. Im übrigen bedeutet historische Objektivität bekannt-
lich nicht Verstandeskälte oder Standpunktlosigkeit, sondern die Fähig-
keit der Einfühlung in jeden, auch den dem Verfasser persönlich durchaus
fernliegenden Standpunkt, und die Darstellung jeder geschichtlichen Er-
scheinung von ihrem eigenen Standpunkt, aber nicht von dem des Be-
trachters aus. Mag deshalb die Politik von Kleinstaaten, denen fried-
liche Verständigung der Kabinette Lebensbedingung ist, von diesem Ge-
1 Die Schweiz z. B. hat diese Not während des Weltkriegs in den Über-
wachungskommissionen usw. doch sicher genügend gespürt.
102 Kritiken
sichtspunkte aus gemacht werden; die Geschichte der Großmächte muß
vom Standpunkt der Großmachtpolitik aus geschrieben werden.
Es liegt aber bei Fueter nicht so, daß er schlechtweg von den poli-
tischen Idealen des Kleinstaats aus schriebe und Imperialismus, Aus-
dehnungsdrang, Kriegspolitik aller Großmächte gleichmäßig verurteilte.
. Davon ist Fueter weit entfernt. |
Es ist klar, daß ein Mann, der während des Weltkriegs als Schrift-
leiter für das Ausland an der „Neuen Zürcher Zeitung“ publizistisch
lebhaft tätig war, in dieser Zeit der großen Auseinandersetzungen
Stellung für und wider nahm, auch wenn er vielleicht glaubte, neutral
zu bleiben, oder wenigstens sich in seinem Urteil Mäßigung auferlegte.
Es ist ferner bekannt genug, daß wir Deutsche den Krieg diplomatisch-
publizistisch längst verloren hatten schon zu einer Zeit, wo unser Heer
noch siegreich der Welt von Feinden Widerstand bot. Man weiß, wie
ausgezeichnet es die Publizistik der Entente auf Grund alter Erfahrung
verstanden hat, die eigenen aggressiven, imperialistischen Tendenzen hinter
Worten von Beschützung von Recht und Völkerfreiheit, von Verteidigung
vor dem „Militarismus‘‘ usw. zu verstecken. Auch Fueter mit seiner
grundsätzlichen Hinneigung zu pazifistischen und demokratischen Ideen
ist dieser geschickten Propaganda völlig erlegen. Fueter stand während
des Weltkriegs mit seinem Herzen auf Seiten der Entente gegen die
Zentralmächte. Kann ihm daraus und für seine publizistische Tätigkeit
billigerweise ein Vorwurf nicht gemacht werden, so liegt die Sache
gänzlich anders in einem Werk, das wissenschaftlichen Charakter haben
soll. Daß Fueter keinen dicken Strich zwischen seiner publizistischen
und seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht hat, daß er jenen Stand-
punkt auch in sein jüngstes geschichtliches Werk übertragen hat, und
zwar in sehr ausgesprochener Weise, daraus ist ihm allerdings ein schwerer
Vorwurf zu machen. Fueter stellt sich in seinem Werk durchaus auf
die Seite der Entente und gegen Deutschland.
Er ist nicht imstande zu sehen, daß die politischen Tendenzen jeder
Großmacht durchaus die gleichen sind, nämlich Erhaltung und fort-
währende Ausdehnung ihrer Macht, und daß dazu stets jedes Mittel
benutzt wird, das dienlich erscheint. Er hat kein Auge dafür, daß es
lediglich kluge Berechnung war, die England dahin führte, sich stets
auf schwache, außereuropäische Staaten zu stürzen und allen Kämpfen
mit starken Staaten, die große Anstrengungen erforderten, aus dem Wege
zu gehen. Fueter durchschaut nicht, daß alle die politischen Schlag-
wörtef, die im Lauf der Zeit im bunten Wechsel je nach Bedarf her-
vorgeholt und beiseite gelegt wurden von Legitimität, Selbstbestimmungs-
Kritiken 103
recht der Völker, Gleichgewicht und wie sie alle heißen, nur verschiedene
Masken sind dazu nütze, den einen gleichen Willen zu verhüllen und
durchzuführen, den Willen zur Macht. Statt dessen bringt Fueter es
fertig (S. 511), von England (und den Vereinigten Staaten) zu behaupten,
daß es nur die Marine gepflegt habe, „die ohne Verbindung mit einer
großen Armee nur zur Verteidigung gebraucht werden konnte“. Die
„Verteidigung Englands‘‘ hat bekanntlich darin bestanden, daß es sich
einen sehr ansehnlichen Teil der Erde zusammenerobert hat. Hierüber
sagt Fueter (ebenfalls S. 511): „Gelegentliche kriegerische Operationen
gegen kleinere Staaten oder halbwilde Völkerschaften waren natürlich
nicht zu vermeiden.“ Zu diesen für England so gänzlich „unvermeid-
lichen“ „Verteidigungs“ kriegen gehört bekanntlich der Opiumkrieg gegen
China (ein „kleiner Staat“ oder eine „halbwilde Völkerschaft‘‘?) und
der von Goldgier eingegebene und mit entsprechender Grausamkeit
durchgeführte Raubkrieg gegen die Buren. Man lese nach, wie scho-
nend Fueter bei der Behandlung dieser Ereignisse mit den Engländern
umgeht.
Und ebenso wie er der Eroberungspolitik Englands durch allerlei
Betrachtungen und echt publizistische Stimmungsmache die Spitze abzu-
brechen sucht, ebenso ausgezeichnet versteht er es, alle französischen
Ausdehnungsbetätigungen als gänzlich harmlos und friedfertig hinzustellen.
„Fast nur durch einen Zufall hervorgerufen“ wurde die Gründung eines
französischen Kolonialreichs im nördlichen Afrika (S. 142). Ähnlich spürt
man bei der Behandlung Napoleons III. deutlich das Bestreben, seine
„friedliche wirtschaftliche Arbeit“ möglichst in den Vordergrund zu
rücken (S. 276: „L’Empire, c'est la paix“... „Das Friedensprogramm
des Kaisers war mehr als eine bloße Phrase“). Selbst gegen französische
Historiker sucht Fueter für den Ausbruch des Kriegs 1870/71 Preußen
nach Möglichkeit verantwortlich zu machen. S.407: „An sich hatte
Preußen ein größeres Interesse an einem Krieg als Frankreich, und der
Wunsch nach einer Auseinandersetzung mit den Waffen war in Berlin
sicherlich nicht geringer als in Paris 1.“ Und die französische Nieder-
lage von 1870/71 fühlt sich Fueter schon bei der Behandlung der Er-
oberung von Algier im Jahre 1839ff. (S. 156) gedrungen, entschuldigend
zu erklären. Am merkwürdigsten aber berühren die Behauptungen, mit
denen Fueter die französische Geschichte bis 1914 abschließt (S. 525 f.):
„Man kann denn auch sagen, daß das französische Volk damals allen
1 Man vgl. dazu: Der Nationalismus im Leben der 3. Republik, herausge-
geben von Joachim Kühn. Berlin 1920. S. 220.
104 l Kritiken
weiteren Ambitionen entsagt hatte. Der pazifistische Gedanke hatte
die Leiter der regierenden Parteien und den größten Teil des staatlichen
Erziehungswesens durchdrungen; manche Lehrer traten sogar offen für
den Antimilitarismus ein. Frankreich hatte die Stufe erreicht, da ein
Volk nur noch wünscht, von den übrigen in Ruhe gelassen zu werden,
ohne von diesen etwas zu verlangen. . Wohl pflegten die unter der
Republik von der Herrschaft ausgeschlossenen reaktionären Parteien
nationalistische Tendenzen. Aber ihre Bestrebungen. stießen außerhalb
kleiner intellektueller Kreise auf taube Ohren.“
Man sieht, die einseitige Parteinahme Fueters macht sich um so
stärker bemerkbar, je näher er dem Weltkrieg kommt; aber aucl schon
vorher sind die Ereignisse aus solcher Stellung heraus behandelt, wird
Licht und Schatten verteilt, wird hervorgehoben und verschwiegen, ent-
schuldigt und verurteilt.
Werden so aber, vor allem Frankreich und England, bis zur offen-
kundigen Verfälschung der Tatsachen (man vgl. das soeben über Frank-
reich Angeführte) in günstiges Licht gestellt, so geschieht das Gegenteil
mit „Preußen-Deutschland“. Zum Beispiel in der Kolonialpolitik. Bei
England waren „gelegentliche“ kriegerische Ereignisse gegen kleinere
Staaten oder halbwilde Völkerschaften „natürlich“ nicht zu vermeiden
(S. 511); bei Frankreich erfolgte die Eroberung von Algier, Marokko usw.
„fast nur durch einen Zufall“ (S. 142), bestand „eine absolute Notwen-
digkeit“, „eine Kontrolle über die Verwaltung Marokkos auszuüben“
(S. 461); von Deutschland aber (und „indirekt“ Belgien) heißt es (S. 452):
„bloß vom Wunsche getrieben“, „sich einen Anteil an der Beute zu
sichern“. Von Objektivität kann angesichts solcher Gegenüberstellungen
bei Fueter doch wohl nicht mehr gesprochen werden. Mit Vorliebe wendet
Fueter das System an, alles Deutsche durch eine verächtliche Hand-
bewegung herabzusetzen. Nachdem er 20 Seiten lang über Deutschland
gehandelt hat, stellt er fest, daß vom universalhistorischen Standpunkt
aus die deutsche Geschichte zwischen 1815 und 1848 „so gut wie nichts
Bemerkenswertes“ biete (S. 368). „Das Wunder, einen Staat gegen alle
Voraussetzungen fast allein aus menschlicher Energie entstehen zu lassen“
(mit Beziehung auf Preußen), davon mögen sich „ästhetisch gerichtete
Betrachter begeistern lassen“ (S. 353). Friedrich Wilhelm IV. war nach
Fueter (im Jahre 1848) „in geistiger Beziehung kaum weniger als
in physischer impotent“ (S. 374). Die Grenzen der Begabung Bismarcks
werden sehr stark unterstrichen, während seine diplomatische Genialität
eigentlich nur nachträglich anerkannt wird. Fueter scheut nicht einmal
davor zurück, den Krieg 1870/71 als ein Werk Bismarcks hinzustellen,
Kritiken 105
das „als gutes Geschäft erscheinen sollte“, ihm selbst und anderen große
Dotationen bringen mußte (S. 415 ).
Wenn man ein Ereignis mit allgemeinen Betrachtungen einführt, wie
es Fueter als Einleitung zum Weltkrieg zum Erweis der Schuld Deutsch-
lands beliebt (S. 569 ff.), so läßt sich auf solche Weise für jede Meinung
die gewünschte Stimmung erwecken, mit Wissenschaftlichkeit aber hat
ein solches Verfahren nicht das geringste zu tun. Es ist einfach eine
Verfälschung der Tatsachen, wenn die Leiter der französischen Politik
vor 1914 als vom pazifistischen Gedanken durchdrungen hingestellt werden,
und ebenso, wenn die von Eduard VII. inaugurierte englische Einkrei-
sungspolitik gegen Deutschland verschwiegen wird. Es ist auch be-
zeichnend für Fueter, daß er den maßgebenden Einfluß der geographi-
schen Grenzen eines Landes auf seine äußere Politik völlig außer Acht
läßt. Denn gerade deren Gestaltung ist für den „Militarismus“ Deutsch-
lands der ausschlaggebende Gesichtspunkt, zwingt Deutschland zu einer
ganz anderen Rüstung als Frankreich mit seiner so günstigen Grenze und
als England in seiner maritimen Abgeschlossenheit. |
Wenn Fueter (S. 575) behauptet, die deutsche Regierung habe zur
Ermöglichung der Kriegserklärung an Frankreich u. a. einen Überfall
französischer Flieger auf Nürnberg erfunden, so möge er den Beweis
für diese Unterstellung erbringen und erklären, wie es möglich war, daß
Franzosen, die kurz nachher als Kriegsgefangene durch Nürnberg ge-
bracht wurden, ganz erstaunt waren, dasselbe nicht in Schutt und Trümmern
zu finden.
So wenig Fueter irgendeinen Anstoß an den „unvermeidlichen“ kriege-
rischen Operationen Englands gegen schwache Staaten nimmt, so wenig
hat er Sinn für die Heldenhaftigkeit des Kampfes der Zentralmächte
gegen die ungeheure Übermacht. Vielmehr sucht er die unerreichten
Leistungen des deutschen Generalstabes zu verkleinern dadurch, daß er
das positiv Erreichte möglichst kurz angibt, dagegen dasjenige, was nicht
erreicht worden ist, aufs stärkste unterstreicht. Außerdem werden die
gelegentlichen Erfolge unserer Feinde unverhältnismäßig ausführlich be-
handelt. Die Eroberung Westrußlands 1915 (S. 599) z. B. nimmt nicht
mehr Raum ein als die englischen Erfolge in Palästina (S. 623f.).
Selbstverständlich fehlt auch nicht eine ausführliche Wiedergabe der Le-
gende von der barbarischen Kriegführung der Deutschen, nur die auf-
gespießten Kinder fehlen hier, während der englische Hungerkrieg gegen
—
1 Ahnlich peinlich für den Charakter Fueters wirkt es, wenn er versucht,
durch hinterhältige Andeutungen die Schuld an dem Mord von Serajewo der
österreichischen Regierung in die Schuhe zu schieben (S. 566 fl.).
106 Kritiken
die deutsche Zivilbevölkerung und der „Frieden“ von Versailles aufs
zarteste behandelt werden.
An zahlreichen anderen Beispielen noch ließe sich die Parteilichkeit
Fueters in der Behandlung der Staaten nachweisen; doch mag es an den
angeführten genug sein. Es sei nur noch kurz auf das Gebiet der inneren
Politik eingegangen.
Nach dem Ausgeführten wird niemand mehr erwarten, daß Fueter
hinsichtlich der inneren Politik unparteiisch über die einzelnen Staaten
urteilen werde. Sein Ideal ist ein demokratisches Prinzip; nach diesem
werden die Staaten beurteilt. Über „Preußen-Deutschland‘‘ wird natür-
lich unerbittlich zu Gericht gesessen, da seine inneren politischen Ver-
hältnisse im 19. Jahrhundert bekanntlich nur zu einem geringen Teil
nach diesem Ideal geleitet wurden. Über Wert und Unwert des demo-
kratischen Prinzips soll hier natürlich nicht gesprochen werden; jedes
Regierungssystem hat seine Vorzüge und seine Schattenseiten, seine
Leistungen und sein Versagen; ein für alle Völker und Zeiten allgemein-
gültiges Staatsideal gibt es sicherlich überhaupt nicht, auf keinen Fall
für einen objektiven Historiker. Schließlich ist ja auch kein Deutscher
so befangen, daß er nicht ohne weiteres zugäbe, daß auch in Deutsch-
land nicht alles so war, wie es zu wünschen gewesen wäre. Worauf es
aber für den Historiker ankommt, ist das, daß er gerecht und, objektiv
verfahre, nicht ein bestimmtes innerpolitisches System zum Dogma erhebe
und danach das Geschehen beurteile, sondern jeden Staat aus seinen be-
sonderen Verhältnissen heraus betrachte, sich in jede Art des politischen
Denkens einfühlen könne und die Maßnahmen jeder Regierung von deren
eigenem Standpunkt aus zu verstehen suche; daß er, wo positive Leistungen.
vorliegen, diese anerkenne, wo Mängel der Leistungen vorliegen, diese
konstatiere; daß er jeden Staat gleichmäßig behandle.
Fueter ist weit entfernt davon, solchen Anforderungen an den Historiker
gerecht zu werden. Die vorgefaßten Meinungen auch in innerpolitischer
Hinsicht sind so stark eingewurzelt bei ihm, daß es ihm unmöglich ist,
die Dinge zu berichten, ohne sie umzubiegen und in ein bestimmtes Licht
zu rücken. So wird die Führerschaft, die Deutschland auf sozialpoli-
tischem Gebiet besaß (und besitzt), nicht anerkannt, aber diskreditiert
durch die Behauptung, alle sozialen Maßnahmen der preußischen und
deutschen Regierung zugunsten der Arbeiterschaft hätten nur den Zweck
gehabt, diese materiell zufrieden zu stellen, um sie dafür an politischen
Rechten leer ausgehen lassen zu können.
Daß ‚‚Preußen-Deutschland‘‘ als Hort des bei Fueter eine große
Rolle spielenden „Militarismus“ figuriert, ist nach dem Ausgeführten
— {A
— nn — — — —
Kritiken 107
selbstverständlich.. Sogar den Aufschwung der deutschen Industrie sucht
Fueter möglichst auf den Militarismus zurückzuführen (S. 429 ff.) !. Frank-
reich dagegen ist, wie wir bereits bemerkt haben, nach Fueter vor 1914
pazifistisch regiert worden. Wie sehr damit die Tatsachen verfälscht
werden, sei nur an einem einzigen Beispiele nachgewiesen.
Ein Kennzeichen des militaristischen Systems ist es nach Fueter, daß
die Schule der politischen Leitung der Regierung unterstellt sei, als Er-
ziehungsinstitut für militärische Gesinnung diene. Das sei in Deutschland
der Fall gewesen, in Frankreich nicht. Nun ist aber folgendes Tat-
sache. In Deutschland ist das ganze Schulgebiet selbständig, von einem
eigenen Ministerium aus von Schulfachmännern geleitet. Auch die Volks-
schule ist also in Deutschland nur Fachmännern, teilweise auch dem
kirchlichen Einfluß unterstellt gewesen. Wenn also überhaupt vor dem
Krieg hier politischer Einfluß vorhanden war, so konnte er sich jeden-
falls nur auf Umwegen geltend machen. In Frankreich dagegen ist die
Volksschule einer politischen Behörde, dem Präfekten unterstellt; die
Lehrer kleiner Gemeinden sind vielfach zugleich Gemeindesekretäre; der
politische Einfluß kann also hier direkt auf jeden einzelnen Lehrer aus-
geübt, die Schule direkt als politisches Instrument benutzt werden. Und
wie dies tatsächlich, und zwar im militaristischem Sinne geschah, wie
ein Poincaré und andere ihren Einfluß als übergeordnete Behörde für
die „Revanche“ und für militärische Forderungen einsetzten, darüber lese
man den Aufsatz von Paul Rühlmann nach in der bereits erwähnten
Schrift: „Der Nationalismus im Leben der 3. Republik“. So hätte Fueter
allen Grund gehabt, die Tatsachen anders darzustellen und ein anderes
Urteil abzugeben, wenn schon geurteilt werden muß. Auch das übersieht
Fueter, der jeden demokratisch- liberalen Fortschritt auf der Gegenseite
genau bucht, daß die „Unterwerfung Deutschlands unter Preußen“ (sic),
d. h. der Ersatz der österreichischen Führung in Deutschland durch die
preußische, einen Fortschritt im Sinne des Liberalismus bedeutete. Er weiß
auch nicht, daß es altes Prinzip der preußischen Regierung war, für ihre
Maßnahmen möglichst den Willen breiter Kreise zur Grundlage zu haben,
daß sie also demokratischen Prinzipien nicht verschlossen war, wobei sie sich
allerdings als Regierung verpflichtet fühlte, zu regieren, d. h. zu führen.
ı Was stellt sich Fueter unter Behauptungen vor, wie z.B. S.502: „Der
Umstand..., daß von einem Siege der deutschen Militärmacht [im Weltkriege]
auch eine Einschränkung, wenn nicht gar Vernichtung der politischen Frei-
heiten der britischen Kolonien zu befürchten war“; und S. 507: „Hieß doch eine
Preisgabe der Inseln [der Philippinen] soviel als eine Auslieferung an Deutsch-
land oder Japan.“
108 Kritiken
Unser Urteil über das neueste Werk Fueters zusammenfassend wäre
demnach zu sagen: in der Verarbeitung eines weitschichtigen Stoffes, in
der gedanklichen Verknüpfung und Durchdringung desselben hat Fueter
eine bedeutende Leistung vollbracht. Infolge der starken Einwirkung
seiner politischen Überzeugungen aber ist die überall mit Stimmungsmache
durchsetzte Darstellung in hohem Maße parteiisch. So kann das Werk
nicht als ein wissenschaftliches anerkannt werden. Fueter hat seinen
wissenschaftlichen Ruf vielmehr damit schwer geschädigt. Seine Arbeit
ist leider als ein Abbild der Stimmung anzusehen, die auch heute
noch, vor allem als Wirkung der Northcliffe- Propaganda, im Ausland,
selbst im neutralen, vorherrscht. Die Stellungnahme Fueters ist um so
bedauerlicher, als er bekanntlich der deutschen Wissenschaft sehr viel
verdankt. |
Fueter neigt dem Pazifismus zu. Wohlan, wollte er wirklich der
Wissenschaft im Sinne der Völkerversöhnung einen Dienst leisten, so
mußte und konnte gerade er als Bürger eines neutralen Staates ein un-
parteiisches Werk schreiben, nicht aber ein solches, das eine sehr
geschickte, im Mantel der Wissenschaft auftretende Publizistik zur Ver-
teidigung der französisch-englischen Politik des Weltkriegs ist.
Jena. Hans Ernst Müller.
109
Nachrichten und Notizen.
Ernst Troeltsch, Die Dynamik der Geschichte nach der Geschichtsphilo-
sophie des Positivismus. (Philosophische Vorträge, veröffentlicht von
der Kant -Gesellschaft Nr. 23.) Berlin, Reuther & Reichard 1919. 99 8.
Troeltsch behandelt hier die historische Dynamik oder — teleologisch aus-
gedrückt — das Fortschrittsprinzip in der westeuropäischen positivistischen
Philosophie, nämlich bei Comte, J. St. Mill, Spencer, und in der deutschen
Philosophie bei Wundt. Taine und Lamprecht werden nebenbei gestreift als
Anwender der positivistischen Begriffe.
Am ausführlichsten ist Troeltsch über Comte. Er exponiert dessen Gesetz
der drei Stadien und die Hierarchie der Wissenschaften gibt aucb, sehr sum-
marisch, Comtes Geschichtskonstruktion wieder und findet Comtes Zielsetzung
(die durch den Positivismus und durch Altruismus geeinte Menschheit), instinktiv
und intuitiv“ gewonnen, aber empirisch - positiv begründet, was ohne Inkonse-
quenz unmöglich sei. Denn ohne eine Metaphysik gebe es keinen letzten Zweck,
also keine festen Werte, ohne diese keine Auslese der historischen Erscheinungen,
auch keine Beurteilung. Darum ist für Troeltsch die Hegelsche Dialektik
unentbehrlich. Sie hat den Weltgeist, der als Natur, der Negation unter-
worfen, sich selbst fremd wird, in der Geschichte aber zum Fürsichsein, d. h.
zum Selbstbewußtsein zurückkehrt. Damit ist gewissermaßen ein feststehender
Rahmen gegeben, in dem die Geschichte verläuft, und ein Koordinatensystem,
das Maßbestimmungen ermöglicht. Das formale Gesetz des Verlaufs ist die
durch Negation, das allgemeine Prinzip alles Geschehens, bewirkte Dreiheit:
These, Antithese, Synthese. Hegel kann also systemgemäß ein Ziel setzen,
der Empiriker nicht.
Gleiche Schwäche wie bei Comte findet Troeltsch bei J. St. Mill, der Comtes
Zielbestimmung adoptierte, und bei Spencer. (Aber hat Mill wirklich den
Torminus spiritual sciences, den Troeltsch ihm beilegt (S. 49), nicht vielmehr
moral oder mental sciences”), Wundt wird zwar zugestanden, daß er sich der
Wahrheit nähert, indem er eine physische und eine psychische Kansalität unter-
scheidet, daß er aber doch keine freie sittliche Individualität erlangt, obgleich
der Wille in der „Apperzeption“ bei Wundt den Mechanismus der Assoziation
durchbricht und diesem entgegen durch neue Weichenstellung dem Gedanken-
lauf, und dadurch auch der Handlung neue Richtung geben kann. „Der den
Intellekt in seinen Dienst stellende affektive Wille, sagt Wundt, rankt sich
an allerhand Naturbedingungen, Zufällen, Entdeckungen, Assoziationen bis zur
Möglichkeit jener Apperzeptionen, schöpferischen Synthesen und beziehenden
Analysen auf, in denen der Durchbruch einer geistigen Einheit und Zweck-
welt erfolgt, aber doch eine kausale Folge bleibt, wie die Synthese der chemi-
110 Nachrichten und Notizen
schen Körper aus ihren Elementen.“ Also auch bei Wundt kein Reich der
Überwindung der Kausalität, kein Reich der Freiheit.
Gegen die Metaphysik ist schwer anzukämpfen. Sie bewegt sich in einer
anderen Ebene, in die der bloß empirische Gegner gar nicht hineinragt. Aber
Troeltsch will doch wissenschaftlich bleiben. Und vom wissenschaftlichen Stand-
punkte kann ich die dialektische Methode der genetischen nicht gleichsetzen.
Jene gibt nicht den Modus der Entwicklung, sie führt den Namen einer Ent-
wicklungslehre mit Unrecht, sondern sie setzt jeder Erscheinung in ihrer höchsten
Vollendung die Negation entgegen, verwandelt dann durch eine prinzipielle Gleich-
setzung diesen rein kontradiktorischen Gegensatz in einen konträren, klettert
darauf vom niedrigsten zum höchsten Pole des Gegensatzes empor und zwingt
die Geschichte mit mehr oder weniger Gewaltsamkeit nachzuklettern. So setzt
sie bei Hegel als „unmittelbar“ gegeben die Freiheit des Geistes, damit ist
am Anfang gegeben „Nichtfreiheit“, die sie in „Unfreiheit“ umwandelt, und
die Leiter der Weltgeschichte ist aufgestellt. Dem Staate wird entgegenge-
setzt der „Nichtstaat“, dieser wiederum identifiziert mit dem bewußt fertigen
Anfang des Staates in der „Gesetzgebung“. Wie der Staat aber unbewußt
entstanden ist, wird ignoriert. Ebenso wird der höchsten Kunst, die den
Weltgeist, die „Idee“ darstellt, entgegengesetzt die niedrigste, orientalische,
die ihn nur andeutet, es wird aber nicht die Genesis der Kunst aus dem Kunst-
gewerbe dargelegt. Darum scheint mir die dialektische Methode der genetischen
nicht gleichwertig. Ihren Gegensatz hat Troeltsch nicht genug klargemacht.
Das ist die Schwäche des vorliegenden Vortrags, sein Verdienst ist die lehr-
reiche Gegenüberstellung der metaphysischen gegen die empirische Geschichts-
auffassung.
Leipzig. Paul Barth.
K. Schambach, Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß
Heinrichs des Löwen. Zeitschrift des Histor. Vereins für Niedersachsen,
Jahrgang 81 (1916), S. 1 — 43 und Jahrgang 83 (1918), S. 189 — 276 (zu-
sammen auch im Sonderdruck erschienen) sucht nochmals in ausführlicher
Erörterung die verwickelten Vorgänge dieses so schwer zu deutenden
und vielbehandelten Prozesses weiter zu klären.
Zwei Abschnitte sind wiederum der Gelnhäuser Urkunde gewidmet; im
ersten betont und unterstreicht Sch. nochmals die Zweisätzigkeit ihres berühmten
(besser berüchtigten) Passus, mit Heranbringung neuen Vergleichsmaterials aus
den Urkunden Friedrichs I.; im zweiten stimmt er der Hallerschen Konjektur
trina statt quia zu und erörtert eingehend den aus der nunmehrigen Satz-
gestaltung und -gliederung (die aber einmal an einer Stelle hätte abgedruckt
werden sollen) sich ergebenden Sinn des Passus und den rechtshistorischen
Gehalt und Gang der Dinge, der unter Berücksichtigung aller sprachlichen
und sachlichen Umstände angenommen werden muß, nämlich ein volles land-
rechtliches und ein volles lehenrechtliches Verfahren im vollen Abstande aller
(mindestens 6) dazugehörigen Termine. Doch ist jedenfalls die Konjektur trina
durch F. Güterbock, Die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß Heinrichs des
Löwen (Hildesheim 1920) inzwischen endgültig widerlegt worden. Am förder-
lichsten scheint mir der dritte große Abschnitt zu sein, über die Angaben der
— —
mar
— — — — —— S LT ——— Gigs
—— — — — — — —
Nachrichten und Notizen 111
schriftstellerischen Quellen, in dem versucht wird, das bis dabin durch genaueste
Interpretation der Urkunde gewonnene Bild zu den Nachrichten der Schriftsteller
in Beziehung zu setzen. Der dabei befolgte Grundsatz entschiedener Bevorzugung
der Urkunde, da man von mittelalterlichen Schriftstellern weder Richtigkeit noch
Vollständigkeit sachtechnischer Angaben erwarten dürfe, ist unbedingt richtig;
überhaupt haben nicht wenige der Ergebnisse ynd Schlüsse von Sch., wie mir
scheint, einen guten Grad von Wahrscheinlichkeit für sich, und sind seine Arbeiten
der letzten Jahre auf diesem Gebiet doch wohl höher zu werten, als das manchmal
noch geschieht. Allerdings fordert ihre Form auch mit Recht zu einigem Wider-
spruch heraus und erschwert ihre unbestreitbare Umständlichkeit und Schwer-
fälligkeit es stark, daß sie zam Gemeingut der Wissenschaft werden können.
— Eine kleine Ergänzung zu dieser Arbeit gibt Sch. in der Histor. Zeitschr.
Bd. 122, 8.83—90: Der Prozeß des Erzbischofs Konrad von Salzburg (1166 — 1166);
wo er nachweist, daß in diesem Prozeß eine gleiche letzte Bannfrist nach der
endgültigen Verurteilung vorkommt, wie er sie an einer Stelle im Prozeß
Heinrichs des Löwen annimmt.
Erlangen. B. Schmeidler.
Concilium Tridentinum. Diariorum, actuum, epistularum, tractatuum Nova
Collectio ed. Societas Goerresiana. Tomus VIII actorum Pars V com-
plectens acta ad praeparandum concilium et sessiones anni 1562 a prima
(XVII) ad sextam (XXII), coll., ed., ill. Stephanus Ehses. Friburgi
Brisg. B. Herder 1919. X, 1024 S.
Wie andere Fortsetzungen der größeren, vor dem Weltkriege baren
Veröffentlichungen, so ist auch der neue Aktenband des Concilium Tridentinum
der Görres-Gesellschaft in den Strudel der Zeitereignisse gezogen worden.
Der Bearbeiter mußte, von der kriegerischen Wendung Italiens im Mai 1915
überrascht, froh sein, das dem Abschluß nahe Manuskript, dessen Druck durch
die tipografia Vaticana schon abgemachte Sache war, auf seiner eiligen Flucht
aus Rom über die Alpen mit sich nehmen zu können, während der wissen-
schaftliche Apparat zum Concilium Tridentinum in Rom zurückgeblieben ist.
Entbehrte Ehses somit der Bequemlichkeit, beider letzten Durchsicht und während
des Druckes seine urkundlichen Vorlagen zur Hand zu haben und mußte er
wegen des einstweiligen Verlusts des Apparats die näheren Mitteilungen über
das benutzte Material dem künftigen Schlußbande überlassen, so bot ihm die
Verlegung seines Wohnsitzes in das Vaterland andererseits Gelegenheit, aus
den Informazioni politiche der Berliner Staatsbibliothek und aus Münchener
Archivalien den gesammelten Stoff noch zu ergänzen. Aueh wollte ihm das
Glück so wohl, daß er auf deutschem Boden in der Anstalt von Herder in
Freiburg i. Br. den denkbar besten Verlag fand, dessen Erzeugnissen man die
Schwierigkeiten der Zeitumstände nicht anmerkt.
Der Zeitfolge des Erscheinens nach schließt sich der vorliegende Band an
den zweiten der Aktenserie an, während die Bände 3 und 4, die die weniger
bedeutsame Zwischenzeit von 1549 bis 1561 behandeln, in der Bearbeitung noch
nicht abgeschlossen sind.
Ehses Aufgabe, die neben dem vorliegenden noch einen Schlußband er-
fordern wird, der sich in Vorbereitung befindet, begreift den dritten und ent-
. 112 E Nachrichten und Notizen
scheidenden Zeitabschnitt des Tridentiner Konzils in sich. Er beginnt mit der
Erwählung Pius’ IV., der die Wiederaufnahme und Beendigung des Konzils-
werkes nicht nur versprach, sondern auch ohne Säumen zur Tat machte. So
ergab sich für diesen Band eine Zweiteilung: der erste Hauptabschnitt umfaßt
die Acta ante concilium, die in dieser Veröffentlichung natürlich nicht feblen
durften, d. h. die einschlägigen Materialien aus der Zeit der Ansage des Konzils
und seiner Vorbereitung, d. i. besonders der Beseitigung der jenem noch ent-
gegenstehenden Hindernisse, wie des drohenden Sonderkonzils der gallikanischen
Geistlichkeit, und die Herbeiführung des unentbehrlichen Einverständnisses
mit den großen katholischen Mächten. Ebenso gehören hierhin die natürlich
von vornherein zum Scheitern verurteilten Verhandlungen mit den Evangeli-
schen über den Besuch des Konzils. Im ganzen bringt Ehses 215 Nummern;
die Hauptstücke, die wichtigeren Erlasse und Erklärungen usw., wie auch die
inhaltreichen Commendone-Depeschen aus Deutschland, sind längst, zum Teil
mehrfach, gedruckt; dagegen stellen andere Berichte der Nuntien und einige
Korrespondenzen der in Rom beglaubigten Gesandten samt den dankenswerten
Auszügen aus den Konsistorialakten und Dokumenten über die vorbereitende
Reformaktion an die Kurie eine willkommene Bereieherung des Materials dar.
Überhaupt ist es zu begrüßen, daß wir nun den gesamten Aktenbestand ein-
heitlich redigiert an einer Stelle beisammen haben.
Die „Acta concilii* sodann bilden den zweiten und umfangreicheren Abschnitt
(S. 287—981, Nr. 216—439). Sie umfassen das jeweils den ältesten und echtesten
erreichbaren Fassungen entnommene Material über die ersten 6 Sessionen (in
der Gesamtzählung 17—22) vom 18. Januar bis 17. September 1562 und zerfallen
in die Protokolle, Dekrete, Programmreden und Präsenzlisten der einzelnen
Sessionen und in die natürlich sehr viel weitläufigeren Acta inter sessiones,
d.h. die Akten über die Kongregationen der Konzilsväter, in denen die den
Sessionen vorzulegenden Materien vorberaten und vorbereitet wurden. Wichtig
sind hier besonders die zahlreichen Einzelvoten, unter denen durch Inhalt und
Ausführlichkeit die des Jakob Laynez über die Frage der Kelchgewährung
hervorragt. Eine vortreffliche Übersicht dieser zahlreichen Kongregationen
und ihrer Verhandlungen bietet der Index des Werkes s.v. Tridentiner Konzil,
Unterabteilung Congregationes. Der nämliche Index gibt auch die Ankunfts-
daten der einzelnen Konzilsväter, die zur Entlastung des Textes zweckmäßiger-
weise hierhin verwiesen worden sind.
Den Schluß des letzteren bildet ein Appendix von 6 Urkunden, worunter
eine Preistafel für die Lebensmittel und Hausmiete am Konzilsorte. .
Das Ganze ist vom Bearbeiter mit unendlicher Geduld und peinlichster
Sorgfalt, wie es nur die völlige Versenkung in die gestellte Aufgabe ermög-
licht, gesammelt und — aus gedrucktem wie ungedrucktem Material — er-
läutert worden. Er hat sich den wärmsten Dank aller Benutzer des Bandes
gesichert. Walter Friedensburg.
Heinrich Hoffmann, Der neuere Protestantismus und die Reformation.
(Studien zur Geschichte des neueren Protestantismus, her. von H. Hoff-
mann und L. Zscharnack, Heft 11.) 59 S. Gießen, A. Töpelmann 1919.
Das Problem dieser Untersuchung ist das Verhältnis des „neueren Protestan-
tismus“ zur Reformation. Nach einem Überblick über die Geschichte des Prob-
— —— —— ́ꝙ—
Nachrichten und Notizen 113
lems werden zunächst die charakteristischen Merkmale des neneren Protestan-
tismus ermittelt, d.h. die Kulturwelt, in der er lebt und von der er beeinflußt
wird, die veränderte Stellung zu den Autoritäten, die neue Weltanschauung,
Lebensstimmung, Frömmigkeit. Diese Umwandlungen setzen mit der Auf-
klärung ein, die, wie Hoffmann richtig ausführt, durchaus nicht eine bloße
Episode gewesen ist, vielmehr in ihren Haupttendenzen noch heute andauert.
Darauf untersucht der Verfasser die Herkunft dieser neuprotestantischen Ele-
mente aus den Einwirkungen der modernen Kultur, wie ans gewissen Ansätzen
schon der Reformation (besonders Gewissensfreiheit und Toleranz haben hier
ihre erste \Vurzel) und aus gewissen Einwirkungen des Humanismus, des
Täufertums und des mystischen Spiritualismus des 16. Jahrhunderts. Ein
4. Abschnitt untersucht das Verhältnis der deutschen Aufklärung und des Idea-
lismus zur reformatorischen Rechtfertigungslehre. — Die bei geringem äußeren
Umfange sehr inhaltsreiche Studie, das Ergebnis jahrelanger eifriger Beschäfti-
gung mit dem Problem, ist klar angelegt und mit historischer Feinfühligkeit
geschrieben. Die Grundanschauung ist im wesentlichen die von Troeltsch, der
aber in einigen untergeordneten Punkten korrigiert wird. Die gediegene Schrift
ist trotz ihrer Beschränkung auf die religiösen Strömungen ein aufschlußreicher
Beitrag zur Aufhellung der Genesis der modernen Kultur. Auch im einzelnen
findet sich eine Reihe feiner Bemerkungen. Was Hoffmann tiber das Problem
der Periodisierung der Geschichte (der Kirchengeschichte und S. 53 auch der
Universalgeschichte) ausführt, dürfte freilich nicht das letzte Wort sein, das
sich hierüber sagen läßt. :
Leipzig. Karl Heussi.
Wilh. Diltheys gesammelte Schriften, IV. Band. Die Jugend-
geschichte Hegels und andere Abhandlungen zur Geschichte
des deutschen Idealismus. Leipzig und Berlin (B. G. Teubner) 1921,
X, 583 S. 8°,
Der vorliegende Band, dessen Redaktion von der berufenen Hand des
Hegelforschers und Diltheyschülers Hermann Nohl geleitet worden ist, bringt
in der ersten Hälfte Diltheys Studien über Hegel. Die „Jugendgeschichte
Hegels“ in der Fassung der Druckausgabe von 1906, weche Hegels Entwick-
lung bis 1803 verfolgt, wird hier in glücklicher Weise ergänzt durch Veröffent-
lichungen einiger Fragmente aus dem Nachlaß, die „Zusammenarbeit von Hegel
und Schelling“ und „Die Durchbildung von Hegels philosophischem System“ be-
treffend: Eine Studie über „Die deutsche Philosophie in der Epoche Hegels“
endlich gibt den zeitgeschichtlichen Rahmen für die Gestalt des überragenden
Philosophen. Wir gewinnen somit hier zum ersten Male ein umfassendes Bild
von Diltheys Stellung zu deın einen seiner großen geistigen Väter, ein Bild,
welches trotz der Zusammensetzung aus Fragmenten doch ein einheitliches
Ganzes bietet.
Weniger in sich geschlossen wirkt die zweite Hälfte des Buches: „Ab-
handlungen zur Geschichte des deutschen Idealismus.“
Hier tritt das Skizzenhafte, Fragmentarische, welches Diltheys Einzel-
arbeiten charakterisiert, klar zu Taye. Es sind vereinigt: zwei theologie-
geschichtliche Studien über „Kants Streit mit der Zensur“ und „Briefe Kants
Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 8
114 Nachrichten und Notizen
an Beck“, eine kurze, etwas nüchtern gehaltene Biographie Schleiermachers,
Arbeiten tiber F. Chr. Baur, Ed. Zeller, Suvern und Carlyle und endlich ab-
schließend eine systematische Arbeit über die Typen der Philosophie in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die wertvolle Anregung über „Archive
der Literatur“, welche am Schluß des Bandes abgedruckt ist, gehört wohl
kaum in diesen Zusammenhang und hätte besser in einem späteren, die syste-
matischen Arbeiten Diltheys veröffentlichenden Bande seinen Platz gefunden.
Uber Auswahl und Zusammenstellung der Studien in der zweiten Hälfte
dieses vierten Bandes ließe sich überhaupt noch mancherlei fragen, so z. B.
warum der Herausgeber die Schleiermacherarbeit hier aufgenommen und nicht
für einen späteren Band als Ergänzung der geradezu klassischen, leider aber
auch Fragment gebliebenen Biographie über das „Leben Schleiermachers“ auf-
gespart hat.
Im Grunde jedoch sind solche Fragen über Auswahl und Anordnung der
einzelnen Untersuchungen für den Diltheykenner müßig. Denn die Abhand-
lungen dieses Philosophen, so skizzenhaft und unvollständig, so den verschiedensten
Studiengebieten entnommen sie auch scheinen, bilden doch der leitenden Idee
nach ein großes einheitliches Ganzes: Eine Geschichte des deutschen Geistes
und der deutschen Geisteswissenschaften. Hier liegt nun das besondere Ver-
dienst des Verlags, daß er das in finanzieller Hinsicht nicht ganz gefahrlose
Unternehmen wagt, die bisher verstreuten und teilweise schwer zugänglichen
Arbeiten Diltheys zu sammeln und zu einem großen Werke zu vereinen.
Der Historiker muß die Gesamtausgabe mit ganz besonderer Freude be-
grüßen, denn nun wird er Dilthey, der ihm bisher vorwiegend als Philosoph
genannt worden ist, als einen durch und durch historisch denkenden Forscher
erkennen können. Die Kunst des Verstehens und Nacherlebens, die conditio
sine qua non des Historikers, hat Dilthey mit unvergleichlicher Meisterschaft
geübt, und mit intuitiver Kraft wußte er aus vergangenen Zeiten lebendige
Wirklichkeit zu schaffen. Die geschichtlichen Individuen als solche zu ana-
lysieren, sie gleichzeitig in der Verwebung mit den objektiven Erscheinungs-
formen der Kultur zu schauen und aus dieser lebendigen Wechselbezogenheit
zwischen Einzelindividualität und objektiver Kultnr die Entwicklung der
Weltanschauungen und das Wesen des menschheitlichen Denkens und Wollens
zu verstehen, das war das Ziel von Diltheys Forscherarbeit. Wenn auch der
Meister sein umfassendes Werk nicht vollenden konnte, eine Tatsache, unter der er
selbst schwer gelitten hat, so liegt gerade in der Fülle von Anregungen und Finger-
zeigen für noch zu leistende Arbeit ein besonderer Reiz für den Nachlebenden.
Jedenfalls dürfen wir mit großer Ungeduld die Herausgabe der weiteren
Bände erwarten, die uns u.a. bringen sollen: „Einleitung in die Geisteswissen-
schaften“, „Studien zur Geschichte des deutschen Geistes“, „Die geistige Welt“,
„Aufbau der geschichtlichen Welt“. | Hildegard Trescher.
Der deutsche Staatsgedanke, eine Sammlung, begründet von Arno Duch.
Drei- Masken - Verlag, München. Erste Reihe, X, Ernst Moritz Arndt,
Staat und Vaterland, eine Auswahl aus seinen politischen Schriften,
herausgegeben und eingeleitet von Ernst Müsebeck, 1921, LXXXVI,
175 S. 8°. — Erste Reihe, XI, 1, Joseph Görres, Rheinischer Merkur,
VEA —
P aaa —U—ä
— EN rg if —
Nachrichten und Notizen 115
ausgewählt und eingeleitet von Arno Duch, 1921, XXXVI, 291 S. 8°.
— Erste Reihe, XVI, Josef von Radowitz, ausgewählte Schriften
und Reden, herausgegeben und eingeleitet von Friedrich Meinecke,
1921, XXI, 195 8. 80. — Zweite Reihe, III, 1, Der politische Katholi-
zismus, Dokumente seiner Entwicklung I (1815 — 1870), ausgewählt und
eingeleitet von Ludwig Bergsträßer, 1921, 314 S. 8°.
Die verworrenen politischen Verhältnisse der Gegenwart haben in weiten
Kreisen eine vertiefte Beschäftigung mit den Problemen des Staatslebens ge-
weckt. Diesem staatspolitischen Denken Nahrung zu geben, bringt der Drei-
Masken-Verlag eine Schriftenreihe „Der deutsche Staatsgedanke“ heraus, in-
dem er auf altes Gedankengut des deutschen Volkes zurückgreift und, was noch
lebenskräftig ist von geistigen Werten vergangener Generationen, erneut ans
Licht stellt und weiteren Kreisen des deutschen Volkes, denen selten gewordene
Ausgaben oder umfänglichere Werke vergangener Zeiten nicht zugängig sind,
Gelegenheit gibt, selbst aus dem Urquell deutschen Geistes zu schöpfen. Dem
Fachmann bietet die Sammlung nichts Neues, aber wenn das deutsche Volk
den rechten Gebrauch von ihr macht und sich der Mühe unterzieht, was führende
Denker der Vergangenheit sich erarbeitet haben, von neuem durchzudenken,
und sich von ihnen den Weg weisen lassen, so kann sie vieles zur Erweckung
der deutschen Staatsgesinnung beitragen, die unserem Volke so bitter Not tut.
Geplant sind zwei Reihen, deren erste, „Führer und Denker“, zeigen will, „wie
sich führende Denker und Politiker“ aller Richtungen die Verwirklichung der
Nationalstaatsidee dachten. Die zweite Reihe ist den Gedankengebilden der
Gemeinschaften, vor allem der politischen Parteien gewidmet, sie soll eine Zu-
sammenstellung wichtiger Äußerungen tiber die Grundfragen des staatlichen
und nationalen Lebens enthalten. Daneben werden in einer Reihe von Sonder-
bänden Dokumente geboten, welche „Merksteine in der Entwicklung des na-
tionalen Lebens bedeuten“. Es wird ein Verdienst dieser Sammlung sein, selten
und schwer zugänglich gewordene Werke wieder zu erschließen und viel in
Flug- oder Gelegenheitsschriften zerstreutes Material zusammenzutragen, ihm
so die Möglichkeit neuer Wirksamkeit gebend. — Die Auswahl der Bearbeiter
zeigt das Bestreben, die einzelnen Bände nur in die Hand erster Fachleute zu
legen und bietet hierdurch Gewähr für sachgemäße Bearbeitung und Heraus-
gabe. Das ist der bestimmende Eindruck der ersten erschienenen Bände!. Eine
treffliche Auswahl aus den Schriften des unserer Zeit in mancher Hinsicht so
nahe verwandten E. M. Arndt legt sein Biograph Müsebeck vor. Wie wir
einem staatlichen Zusammenbruch gegenüberstehend, hatte er das Problem er-
kannt, die Bürger zur Verantwortlichkeit und Mitarbeit am Staat zu erziehen,
und so eine Aufgabe zu lösen, die der absolute Staat weder erkannt noch durch-
geführt hatte. A. gehörte zu den ersten, in denen der neue Staatsgedanke
lebendig war, und die Stellung des einzelnen zur politischen Gemeinschaft war
das Problem, das stets im Vordergrunde seines Denkens stand. Die Auswahl
enthält Stücke aus den beiden Perioden seines Lebens, in denen er sich für
die Ausgestaltung des deutschen Staatswesens einsetzte: der Zeit der Freiheits-
kriege und der dentschen Revolution. Wir sehen den Vorkämpfer der deutschen
1 Inzwischen sind noch eine Reihe von Bänden erschienen, über die hier
laufend Bericht erstattet wird.
8*r
116 Nachrichten und Notizen
Einheit und der deutschen Freiheit, der den Namen der Demokratie tiefer
faßt als der Herrschaft der Besten und vom reinsten Willen Beseelten; wir
sehen hier das Ringen um eine neue Staatsform bei einem mit heißer Liebe
au seinem Volkstum Hängenden, der stets ausgeht von der Betonung des ge-
schichtlich Gewordenen, der aber so sehr politischer Realist ist, um unbedenklich
Elemente seiner Theorie preiszugeben, wenn sie sich im Gegensatz befinden zu den
Forderungen des Lebens. Und alles ist durchglüht von einem nationalen Ethos,
einer Unbedingtheit und Reinheit des Wollens, einer Fülle sittlicher Energie,
die ihm noch Wirksamkeit sichert, auch wo das stoffliche Interesse längst er-
loschen ist. M.hat der Auswahl eine Einleitung vorangeschickt, die den Staats-
gedanken Arndts in seinem Werden darlegt, sich mit dem Hauptteil wechsel-
seitig ergänzend und durchdringend, indem eines das Material, das andere
die Auswertung gibt, beides eine höhere Einheit bildend. — In J. Görres be-
handelt A. Duch eine verwandte Gestalt der Erhebungszeit. Hier keine Aus-
wahl aus seinem gesamten Lebenswerk, das ließe die Entwicklungsfähigkeit
dieses Mannes nicht zu, sondern auszugsweise Mitteilung einer einzigen großen
Leistang: des Rh. M., jener Zeitschrift, die Ausdruck geworden ist für den
Hochflug der Ideen, der in den Zeiten der Freiheitskriege mit ihrem gedank-
lichen Ringen um eine neue Staatsform für Deutschland die besten Köpfe der
Gebildeten erfüllte. In der Geringschätzung aller rein äußeren Reformen be-
rührt sich G. mit den Vertretern des deutschen Idealismus. Nur von innen
heraus, durch eine geistige Wiedergeburt kann die Erneuerung kommen, die
neuen Formen der, Staatlichkeit aus sich heraus gebärend. Dabei ist die
öffentliche Meinung als das Gewissen der Nation Organ des Volkstums, und
weil zu diesem hohen Verantwortlichkeitsgefühl noch die Begeisterung der
Freiheitskriege und der reine Glaube an die zu schaffende und heraufzufübrende
neue Zukunft Deutschlands kommt, darum wohnt dem Rh. M. auch noch heute
eine lebendige Kraft inne, nachdem die staatlichen Formen jener Zeit längst
überholt sind. Der Geist, der an sich selbst die höchsten Anforderungen stellt
und Hilfe nicht von außen, sondern von der eigenen Tatkraft erwartet, zugleich
aber einen tiefen Sinn für das historisch Gewordene bewahrt und von den
Lenkern der staatlichen Geschicke verlangt, daß sie auf die Wurzeln der
deutschen Vergangenheit gegründet seien, die sich in uralte Zeit erstrecken
und aus ihr beste uralte Kraft ziehen, dieser Geist ist vielleicht das wert-
vollste Erbe, das uns aus jener Zeit überkommen ist. Den Rh. M. in seinen
lebensnahesten Teilen wieder zum Abdruck gebracht und damit der Gegenwart
fruchtbar gemacht zu haben, ist ein hohes Verdienst des Herausgebers. — In
eine Welt vornehmster Geistigkeit führt uns Fr. Meineckes Bearbeitung von
Radowitz, des aristokratischen Hofmanns, der als Vertreter durchgeistigsten
Konservatismus in der Umgebung eines Fürsten als sein Freund durch ihn
seiner Idee vom deutschen Staate Wirklichkeit zu geben versuchte. M. stellt
in den Mittelpunkt des Bändchens seinen Versuch der Lösung der deutschen
Frage, bei der R. einen mittleren Weg einschlug zwischen dem Werk der Pauls-
kirche und der staatsmännischen Leistung Bismarcks. Den Kern der Auswahl
bilden Denkschriften und Reden R.s aus der Zeit der deutschen Revolution.
Umrahmt werden diese Stücke von Auszügen aus den „Gesprächen aus der
Gegenwart“, von denen die aus der früheren Zeit stammenden in geistvoller
Weise die Schattenseiten des Konstitutionalismus aufzeigen, die späteren aber
— —
F. a EEE nen 5 2 —— See — = [2 — ——
Nachrichten und Notizen 117
durch die Erfahrung seiner staatsmännischen Praxis gereift sich mit Milde zur
Erkenntnis von der Notwendigkeit verfassungsmäßiger Einrichtungen durch-
gerungen haben und in den Parteien nunmehr die Elemente des lebendigen
Organismus sehen, die alle ihren Teil der Wahrheit in sich haben. Zwei Denk-
schriften sind erstmalig aus dem Nachlaß veröffentlicht, eine von 1840 über
das Verhältnis Preußens zum deutschen Bund und eine über die Politik Preu-
Bens in der deutschen Frage vom 12. Juli 1849. Vom Standpunkt der Volks-
bildung aus ist es zu bedauern, daß keine seiner Schriften ans der Zeit des
„Berliner Politischen Wochenblatts“ zu Worte gekommen ist, da m. W. kein
Zeugnis der eigentümlichen Staatsauffassung dieses Kreises, der durch Fried-
rich Wilhelm IV. Einfluß auf die staatliche Wirklichkeit gewonnen hat, pub-
liziert ist, das den Hörern in die Hand gegeben werdeu könnte, um so mehr,
da in der vorliegenden Sammlung kein Vertreter dieses Kreises Platz gefunden
hat. — Von der zweiten Reihe sind als erstes Bändchen Bergsträßers
Dokumente des politischen Katholizismus bis 1870 erschienen. B. müht
sich weniger um eine Herausarbeitung der Stellung des politischen Katholi-
zismus zu dem Grundgedanken des Staatslebens, was allerdings zu entschuldigen
ist, da verschiedenen führenden Persönlichkeiten auf diesem Gebiet eigene
Hefte gewidmet sind und außerdem die Grundeinstellung zu den staatlichen
Problemen in dem festgefügten Organismus der Kirche für alle Zeiten fest-
gelegt war, lange ehe es zu einer Vertretung katholischer Interessen in Par-
lamenten kam. Ist das Bändchen so mehr eine Materialsamınlung zur Ge-
schichte des politischen Katholizismus, so wird das der Hıstoriker dem Heraus-
geber danken, denn er hat eine Fülle von Dokumenten und Zeugnissen zu-
sammengetragen, von denen Entstehen und Wachsen des politischen Katholizis-
mus und seine Stellung zu den verschiedensten Fragen der Politik in reichster
Weise beleuchtet wird, so ein Werk darstellend, das eben so sehr ein anregendes
Quellenlesebuch ist, als es akademischen Übungen zugrunde gelegt werden
kanu. — Die vorliegenden Hefte der Sammlung haben gehalten, was die An-
kündigung versprach; bewegen sich die ferneren Hefte auf derselben Höhe, so
werden sie imstande sein, zu ihrem Teil an der geistigen Wiederaufrichtung
Dentschlands mitzuarbeiten. H. Wendorf.
Richard Schwemer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III, I,
420 S.; III, 2, 586 S. Verlag Joseph Baer, Frankfurt a. M. 1915 und 1918.
Die allgemeinen Vorzüge des Werkes, die Referent in der Besprechung
der beiden ersten Bände hervorhob, gelten auch für diese letzten (vgl. diese
Zeitschrift 18, S. 424).
Besonders gelungen ist die Einordnung der frankfurtischen in die allge-
meine Entwicklung z. B. da, wo Schwemer nachweist, wie die vierziger Jahre
eine Erschlaffung der regierenden Reaktion und ein Erstarken des Liberalismus
bringen, aus denen sich die Revolution fast wie eine reife Frucht entwickelt;
sehr ansprechend auch die Schilderung von Bismarcks Frankfurter Zeit unter
der Perspektive der Stadtgeschichte — ganz abgesehen davon, daß hier wie
überall sehr viel neues Material mitgeteilt wird. Auch die politische Be-
wegung der sechziger Jahre ist in den großen Zügen gewiß zutreffend be-
handelt; im Einzelnen wäre der Presse und ihrer Entwicklung doch mehr Auf-
118 Nachrichten und Notizen
merksamkeit zuzuwenden gewesen, für diese Zeit wie für 1848/49. Für die
Revolutionsjahre gibt Valentin darin mehr als Schwemer, für die sechziger
Jahre bleibt noch viel zu tun; die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung, das Frank-
farter Journal usw. hätten eine eingehende Würdigung auch im Rahmen von
Schwemers Darstellung verdient.
Die Darstellung der politischen Bewegung dieser Zeit leidet vielleicht
überhaupt etwas darunter, daß sie von den Bismarckschen Erfolgen zu sehr
überschattet wird; der Abgeordnetentag rückt dadurch in ein falsches Licht,
wozu beiträgt, daß er überhaupt etwas zu sehr nach links geschoben ist.
Die anschauliche und doch zurückhaltende Schilderung der Mißgriffe des
preußischen Militärs im Jahre 1866 deckt einen Mangel an Psychologie und
eine Hemmungslosigkeit des Eroberertums auf, wie sie ja auch aus weniger
weit zurückliegender Zeit bekannt ist. Sie hatte damals wie später zur Folge,
daß die Elemente abgestoßen wurden, die aus allgemeinpolitischen Gründen
zur Mitarbeit bereit waren. So entbehrt auch dieses wissenschaftliche Werk,
wie jede gute geschichtliche Darstellung, nicht der Beziehungen zur Gegen-
wart; um so erfreulicher, daß es nun vollendet vorliegt als ein Beispiel, Muster,
das viel Nachfolge verdient, um so mehr, als für fast alle Länder und Land-
schaften die Geschichte des 19. Jahrhunderts noch zu schreiben ist.
Potsdam. Bergsträßer.
Hildegard Katsch, Heinrich v. Treitschke und die preußisch-deutsche Frage
von 1860—1866. Ein Beitrag zur Entwicklung von Treitschkes politi-
schen Anschauungen. Historische Bibliothek Bd. 40. München und Berlin
1919. Druck und Verlag R. Oldenburg XVI, 161 8. 80.
Die staatlich - politische Einheit ist dem deutschen Volke von seinem großen
Sohn und Staatsmann als Geschenk dargebracht worden ohne Mitwirkung der-
jenigen Kreise des Volkes und seiner Führer, die über ein halbes Jahrhundert
lang Träger der Sehnsucht nach Einheit und des Strebens nach Freiheit ge-
wesen waren. Wie sich nun diese Führer zum Werke Bismarcks gestellt haben,
das untersucht für Treitschke vorliegende Schrift. Wegen der untrennbaren Ver-
bindung des Bismarckschen Einigungswerkes mit dem Konflikt in Preußen ist
Ausgangspunkt derselben das erste Auftreten der Heeresvorlage im Jahre 1860.
Treitschke, obwohl selbst nur Zuschauer, wird durch seinen leidenschafterfüllten
Willen und seinen hohen Ethos, die Triebkräfte seines Wesens, zu schärfster
Parteinahme getrieben. Anfänglich mit seinen Sympathien auf Seiten der Re-
gierung stehend, geht er in die schroffste Opposition über, sobald sich die Gegen-
sätze zum Kampf um das parlamentarische System weiten. Den Antrag Hagen
begrüßt er als eine „Probe aufs Exempel der parlamentarischen Doktrin*, Bismarck
ist ihm der Ausdruck der vollendeten Frivolität. Sein Temperament gestattet
ihm nicht, bei der Regierung den guten Willen und die Sorge für das Land zu
sehen; so wird ihm eine Politik der Vermittlung unmöglich, wie sie Haym in
den Preußischen Jahrbüchern vertrat. Schließlich fand sich Treitschke auf dem
äußersten Flügel des radikalen Liberalismus, dem er innerlich fremd war. Wenn
sich auch viele Liberale in ihrer Stellungnahme von den Demokraten in nichts
unterschieden, so hätte sich doch bei begrifflich scharfer Scheidung zwischen
Demokratie und Liberalismus manches klarer und deutlicher herausarbeiten
— ————— aea
Nachrichten und Notizen 119
lassen, die Darstellung wäre nicht unwesentlich befruchtet worden. Hat Treitschke
auch bis 1863 alle Fehler des radikalen Liberalismus getreulich mitgemacht,
so scheidet er sich doch an realpolitischem Denken und an Verständnis für die
Notwendigkeiten zwischenstaatlicher Politik von dem Doktrinarismus des
Nationalvereins und der meisten Liberalen seiner Zeit. Treitschke lernt von
den Ereignissen. So nehmen seine Vorstellungen von der Einigung Deutsch-
lands unter dem Eindruck der Vorgänge in Italien deutlichere Gestalt an.
Sein politischer Realismus ließ ihn das Heerwesen als wichtigsten staatlichen
Faktor zum Angelpunkt der Betrachtungen machen und die deutsche Frage in
den Rahmen der europäischen Politik hineinstellen. In Preußen sieht er die
Vormacht, aber trotz dieser Hochschätzung und der Unterscheidung des
preußischen Partikularismus von allen anderen ist er von bedingungsloser Hin-
gabe an diesen Staat weit entfernt. Sein realpolitischer Blick bewirkt seine
frühe Hinwendung zu Bismarck. Obwohl in der schleswig-holsteinischen Frage
zunächst ganz in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung, erkennt er
doch schon aus den ersten Schritten Bismarcks die Möglichkeiten, die sich
hier für die Lösung der deutschen Frage ergeben. Nicht zum Vorteil der
Darstellung hat Vf. nun hier, mitten hinein in die lebendige Entwick-
lung, wohl durch die Chronologie des Erscheinens verführt, ein Kapitel
über Treitschkes Schrift „Bundesstaat und Einheitsstaat“ eingeschoben, das,
weil es sich mehr um bleibende theoretische Überzeugung als um für diesen
Zeitpunkt charakteristische Entscheidungen handelt, besser an anderer Stelle
seinen Platz gefunden hätte, wo es kein organisches Werden zerrissen hätte.
Dann werden die Fäden wieder aufgenommen und in lebendiger Darstellung
die immer vollständigere Wendung zu Bismarck geschildert, die zunächst auf
dem Gebiete der auswärtigen Politik vor sich geht, aber auch auf die inner-
politischen Fragen neues Licht wirft. Seine Beurteilung des Konflikts hat
wesentliche Korrekturen erfahren. Träger der deutschen Zukunft ist jetzt
die Krone und die Regierung Bismarck. Und der Mehrheit des Abgeordneten-
hauses macht er zum Vorwurf, daß sie in doktrinärer und parteipolitischer
Verblendung das große Neue, das heraufkommt, nicht sehen will und, sich in
unfruchtbarer Negation erschöpfend, sich dem entgegenstemmt, was sie ihren
eigenen Grundanschauungen nach begrüßen und fördern müßıe. Aber von seinen
liberalen Anschauungen weicht er keinen Schritt breit zurück, in überzeugungs-
treuer Charakterfestigkeit lehnt er es auch jetzt noch ab, vor Anerkennung
der verfassungsmäßigen Garantien seine Feder in den Dienst der Regierung
Bismarcks zu stelleu; aber als Privatmann setzt er sich mit der ganzen Leiden-
schaftlichkeit seines Wesens für Annexion der Elbberzogtümer und für die
deutsche Politik Bismarcks ein. — Neben dieser Entwicklung hin zu Bismarck
hat sich in diesen Jahren noch eine zweite Wandlung vollzogen. Treitschke
erhofft den deutschen Einheitsstaat nicht mehr durch ein plötzliches Aufflammen
des deutschen Volkes. Er hat mit der Wirklichkeit des staatlichen Lebens
rechnen lernen. Der Einheitsstaat ist noch lange Jahre sein Ideal, aber immer
größeren Raum nimmt in seinem Denken die Idee des Bundesstaates ein, wenn
auch zunächst nur als einer Übergangserscheinung. So stellt sich der von K.
behandelte Zeitraum dar als eine Zeit des Werdens und Reifens, wo die Größe
des nationalen Geschehens Treitschke in ihren Bann zog und zum Lehrmeister
für ihn wurde. Daß Vf. den Stoff gemeistert und durch Fülle und Reich-
120 Nachrichten und Notizen
haltigkeit des Materials sowie durch dessen gewissenhafte, sorgsame und
gründliche Durcharbeitung einen wertvollen Beitrag zur Kenntnis eines der
Meister der historischen Wissenschaft geliefert hat, soll gern und rückhaltlos
anerkannt werden.
Leipzig. H. Wendorf.
Felix Rachfahl, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart
und Zukunft. Recht in Staat und Geschichte in Gegenwart, Heft 13,
Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1919, RZ. S. 8°.
Gerhard Anschütz, Das preußisch - deutsche Problem, Skizze zu einem Vor-
trag, ebenda Heft 22, 1922, 23 S. 8°.
Rachfahl will nicht politische Forderungen erheben, sondern historische
Kräfte in ihrer Wirksamkeit aufzeigen, Möglichkeiten der zukünftigen Gestal-
tungen andeuten. Nachdem mit Gründung des deutschen Reiches das preußisch-
deutsche Problem eine Lösung im Sinne des Aufgehens von Deutschland in
Preußen gefunden und dieses durch Übermittelung seiner Vorzüge an die
übrigen deutschen Staaten neben der machtpolitischen auch seine national-
erzieherische Aufgabe gelöst hatte, und so ganz Deutschland mündig und un-
abhängig von der Berliner Vorherrschaft geworden war, hat der Untergang des
Bismarckschen Reiches die alte Frage von neuem aufgeworfen. Eine „Reihe
von Tendenzen scheinen R. auf Zurückdrängung des preußischen Einflusses
hinzuweisen, so die Mißstimmung gegen Berlin als Reichshauptstadt und die
Auswirkung der neuen Reichsverfassung, die infolge der Aufhebung der Militär-,
Finanz- und Eisenbahnhoheit der Länder Preußen zu einem Schattenreich
herabdrückt. Das Problem der Auflösung Preußens in seine Provinzen wird
erörtert. Weder allgemein politische, noch wirtschafts- und kulturpolitische Er-
wägungen stehen ihr entgegen, die zentrifugalen Provinzen werden durch Zu-
gehörigkeit zu Preußen nicht stärker an das Reich gefesselt, das Reich ist
in viel böherem Grade als Preußen ein einheitlicher Wirtschaftskörper und auf
kulturellem Gebiet ist eine stärkere Betonung von Stammesart und Stammes-
sitte nur wünschenswert. Dabei will R. keineswegs der Zerschlagung Preußens
das Wort reden, sondern lediglich zeigen, daß es keine Gründe gibt, das Aus-
scheiden einzelner Landesteile aus dem preußischen Staatsverbande zu hindern,
wenn ihre Bevölkerung es will.
Nach dem Historiker der Staatsrechtler, der begrifflich scharf den be-
stehenden Zustand untersucht und die Möglichkeiten der Besserung erörtert.
In einer preußischen Regierung neben der Reichsregierung sieht A. eine zweck-
widrige, schädliche Verdoppelung und ein Hindernis vernünftiger Dezentrali-
sation. Die verschiedenen Möglichkeiten der Lösung des prenßisch -deutschen
Problems, die preußische Hegemonie, die Herstellung des Einheitsstaates, die
Auflösung Preußens in seine Provinzen, seine Verwandlung in reichsunmittel-
bares Gebiet werden durchgesprochen und als praktisch ungangbar erkannt.
Nicht durch Radikalkuren sei das Problem zu lösen, sondern nur durch die
Politik der kleinen Mittel. Darum keine Zerlegung Preußens in seine Pro-
vinzen, sondern lediglich tunlichst weitgehende Autonomisierung der Provinzen
im Rahmen des preußischen Staatsverbandes. Zur Beseitigung der Kon-
kurrenz zwischen preußischer und Reichsregierung Wiederherstelluug der
Nachrichten und Notizen 121
Personalunion der leitenden Minister, indem unter Verzicht des preußischen
Landtags auf das Recht der Wahl des Ministerpräsidenten der Reichskanzler
zugleich verantwortlich regierender Erster Minister in Preußen ist, oder, falls
diese Lösung als zu weitgehend abgelehnt werde, der Reichspräsident eine
bestimmte Anzahl von Reichsministern in das preußische Staatsministerium.
zu delegieren habe. H. Wendorf.
MitteilungendeslInstituts fürösterreichischeGeschichtsforschung.
Unter Mitwirkung von A. Dopsch, E. Ottenthal und Osw. Redlich, redigiert
von W. Bauer. XXXIX. Band, I. u. 2. Heft. Wien 1922 (W. Seidel &
Sohn). 192 S. 8°. ö
Nach längerer Unterbrechung nehmen die M. I. G. G. ihr Erscheinen wieder
auf unter der Redaktion des Wiener Universitäts- Professors Wilhelm Bauer.
Das vorliegende 1. u. 2. Heft des 89. Bandes bringt u. a. einen Aufsatz von
Heuberger über „Geländegestaltung und Urkundenwesen in den Alpen“, in dem
Verfasser den Versuch macht, die seit Karl Ritter in der Geschichtsforschung
beimisch gewordene Fragestellung nach den Einflüssen der geographischen Ver-
hültnisse auf das historische Geschehen auf die Diplomatik anzuwenden. Eine
Reihe von Eigentümlichkeiten des Tiroler Urkundenwesens, so z. B. das zähe
Festhalten an der Gerichtsurkunde und der Widerstand gegen das Eindringen
der notariellen Beurkundung, werden aus der durch die Natur des Landes
bedingten Abschließung der Bevölkerung und aus ihrem rein ländlichen Ur-
sprung hergeleitet. Auf die Bedeutung der Talschaften für die Ausgestaltung
des Urknndenwesens und für die Bewahrung der Altertümlichkeiten desselben
wird in eigenen Kapiteln ausführlich eingegangen. In einem zweiten Artikel
„Zur Frage des österreichischen Landrechts“ verteidigt Steinacker seine These,
daß die kürzere Fassung in das Jahr 1237 zu setzen sei, wohingegen die um-
fänglichere eine tendenzlose Privatarbeit darstellt, die in ziemlich mechanischer
Kompilation Stücke der Landfriedensgesetzgebung und der territorialen Rechts-
bildung in die kürzere Fassung hineinarbeitet und in die Jahrzehnte nach
1265 anzusetzen ist, gegen die „Neuen Forschungen über das österreichische
Landrecht“ von A. Dopsch im Archiv f. ö. Gesch. 106, 2. Unter den ausführ-
lichen Besprechungen seien die von Ottenthal über Breßlau, „Handbuch der
Urkundenlehre“, die von Steinherz über Concilium Tridentinum VIII ed. Ehses.
Das Heft wird abgeschlossen durch einen umfangreichen Beitrag von Otto Forst-
Battaglia über die polnische Historiographie der Gegenwart.
Im Verlag von Gebr. Leemann & Co. in Zürich erscheint seit dem vorigen
als Organ des Vereins schweizerischer Geschichtslehrer die Zeitschrift für
schweizerische Geschichte, die Beiträge in deutscher, französischer und
italienischer Sprache enthält und von den Staatsarchivaren Hans Nabholz
(für deutsch und italienisch) in Zürich und Paul E. Martin (für französisch)
in Genf redigiert wird. Die Zeitschrift schließt der üblichen Einteilung der
Beiträge in Aufsätze, Miszellen, Besprechungen an und ist vornehmlich der
Erforschung der Schweizergeschichte zugewandt. Von besonderem Wert sind
die laufenden Literaturberichte, sowie als Beiträge erscheinende „Bibliographie
der Schweizergeschichte*, für die Dr. Helen Wild zeichnet.
| 122 Nachrichten und Notizen
Preisarbeiten: 1. Der Wedekindschen Preisstiftung für Deutsche
Geschichte in Göttingen: „Die Entstehung der deutschen Stadtverfassung.“
Es soll der Gang der Forschung vom Anfang des 19. Jahrhunderts an bis bente
aufgezeigt und unter Berücksichtigung ihrer sicheren Ergebnisse auf Grund
eigenen Quellenstudiums eine lebendige Darstellung gegeben ‚werden, die der
Vielgestaltigkeit der deutschen Verhältnisse gerecht wird, ohne sich in das
Lokale zu verlieren. Die Arbeiten sind in der üblichen Form bis 1. August
1925 an den Direktor des Verwaltungsrats der Stiftung Herrn Prof. Dr. Brandy
in Göttingen einzureichen. Der Preis, der nur ungeteilt zuerkannt wird, be-
trägt 3300 Mark. Die preisgekrönte Schrift geht in das Eigentum der Stiftung
über und wird bei einer Buchhandlung in Verlag gegeben oder auf Kosten der
Stiftung gedruckt. Näheres ist aus einer vom Verwaltungsrat versandten
Werbeschrift zu ersehen.
2. Des Nordischen Instituts der Universität Greifswald: „Dänen
und Schweden auf der Ostsee von den Anfängen bis zum Beginn des 13. Jahr-
hunderts.“ Verlangt wird eine quellenmäßig belegte Darstellung auf Grund
einer möglichst vollständigen Sammlung und kritischen Sichtung der Quellen
aller Art unter Verwertung der vorhandenen deutschen, dänischen, schwedischen
und norwegischen Literatur, soweit sie ohne Auslandsreisen zu beschaffen ist.
Der südlichen Ostseeküste, namentlich auch ihren östlichen Teil, ist besondere
Aufmerksamkeit zuzuwenden, aber die Westhälfte darf ebenfalls nicht ver-
nachlässigt werden. Als Endpunkt ist etwa die Zeit Waldemars II. von Däne-
mark, des Aufblühens des deutschen Wisby und des deutschen Riga neben
dem deutschen Lübeck gedacht, also das erste Viertel des 13. Jahrhunderts.
Es bleibt dem Bearbeiter überlassen, wieweit er die Anfänge von Lübeck,
Wisby und Riga selber noch eingehend behandeln will, falls das mit Rücksicht
auf den sonstigen Umfang seiner Arbeit Schwierigkeit machen würde. Auch
können Einzelfragen, deren erschöpfende Erledigung innerhalb der gestellten
Frist, oder mit den erreichbaren Hilfsmitteln nicht ausführbar erscheint, vor-
läufig zurückgestellt werden, wenn der Grund dafür und der gegenwärtige
Stand des Problems genügend klar angegeben werden. Bearbeitungen sind
in deutscher oder einer der nordischen Sprachen oder auf lateinisch in gut
lesbarer Maschinenschrift unter den üblichen Bedingungen bis zum 1. August
1923 beim Nordischen Institut der Universität Greifswald, Domstraße 14, ein-
zureichen. Der Preis beträgt 3000 Mark.
3. Der Rubenow-Stiftung der Universität Greifswald: Die Bündnis-
politik Bismarcks soll dargestellt werden unter besonderer Berücksichtigung
der Rolle, die das Deutsche Reich 1871—1914 in der europäischen Politik
gespielt hat. Schlußtermin ist der 1. März 1925, der Preis von 5000 Mark
wird am 17. Oktober 1925 zuerkannt.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die Akademien der Wissenschaften in Heidelberg ernannte
den o. Prof. der klassischen Archäologie Dr. Ludwig Curtius zu ihrem ord.
Mitglied.
Die philosophisch - historische Klasse der Gesellschaft der Wissenschaften
in Göttingen ernannte den Direktor des Staatsarchivs in Hannover Dr. Bruno
Krusch zum auswärtigen Mitglied.
* — —
— —— | — E
u ˖C»r%—— — ——— ff.
Nachrichten und Notizen 123
Die Sächs. Akademie der Wissenschaften zu Leipzig ernannte den o. Prof.
der Kunstgeschichte Dr. Wilhelm Pinder zum o. Mitglied.
II. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich in Köln Frl. Dr.
Ermentrude v. Ranke für mittlere und neuere und in Graz Dr. Ferdinand
Bilger für neuere Geschichte.
Zu a. o. Professoren ernannt: die Privatdozenten Dr. Alfred v. Martin
in Frankfurt (Main), Dr. A. Hessel und Dr. Hermann Aubin in Bonn, Dr.
Wolfgang Windelband in Heidelberg, Dr. Theodor Mayer in Wien, Dr.
Rudolf Häpke und Regierungsrat Dr. Karl Brinkmann in Berlin und
Prof. Dr. L. Mollwo an der Technischen Hochschule in Hannover.
Der Lehrauftrag von Prof. Dr. Fritz Rörig in Leipzig wurde auf Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte ausgedehnt.
Zu Ordinarien wurden ernannt: Prof. Dr. Hermann Wätjen (Karlsrube)
in Münster i. W., Prof. Dr. Arnold Oskar Mayer (Kiel) in Göttingen und
Dr. Oertel in Graz.
Berufen die o. Professoren Dr. Albert Brackmann, Dr. Wilhelm An-
dreas und Dr. Erich Marcks nach Berlin, Dr. Fritz Hartung nach Kiel,
Dr. Ritter v. Srbick nach Wien, Dr. Albert Werminghoff nach Leipzig,
Dr. Fritz Kern nach Bonn a. Rh.
b) Kirchenhistoriker: Der a. o. Prof. der Kirchengeschichte in Berlin
D. Karl Schmidt wurde zum Honorarprofessor daselbst, der o. Prof. der prak-
tischen Theologie D. Karl Völker zum o. Prof. der Kirchengeschichte in der
evangelisch -theolog. Fakultät der Universität Wien ernannt, der Privatdozent
Prof. Dr. Leopold Zscharnack in Berlin als o. Prof. der Kirchengeschichte
nach Breslau berufen.
Michael Tangl.
In der Hauptstadt seiner Kärntner Heimat, Klagenfurt, ist am 7. Septem-
ber 1921 Michael Tangl nach kurzem Leiden verschieden. Geboren am 26. Mai
1861 zu Wolfsberg in Kärnten, geschult unter dem vorherrschenden Einfluß
Theodor von Sickels und Engelbert Mühlbachers, zunächst an der Wiener Uni-
versität, dann (1885—1887) besonders im Lehrgang des Instituts für öster-
reichische Geschichtsforschung, wesentlich weiter gefördert und angeregt durch
wissenschaftliche Studien in Rom, hat er nacb mehrjähriger Beschäftigung im
österreichischen Archivdienste von 1892 ab, da er sich in Wien habilitierte,
rasch eine glänzende akademische Laufbahn durcheilt: 1895 wurde er als außer-
ordentlicher Professor nach Marburg, zwei Jahre später, um Wattenbach zu
ersetzen. nach Berlin berufen, wo er seit 1900 als ordentlicher Professor ge-
wirkt hat. i
Als Schüler Sickels und Mühlbachers hat Tangl selbst sich bezeichnet, und
zweifellos hat ihre Einwirkung seine Studien und die Arbeitsgebiete, auf denen
er sich literarisch betätigte, maßgebend bestimmt. Trotz der bedeutenden und
grundlegenden Leistung, die seinen wissenschaftlichen Ruf begründete, den
„Päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200 — 1500“ (Innsbruck 1894), und gelegent-
lichen Ausflügen in die spätere Zeit gilt die große Menge seiner sehr viel-
seitigen Produktion doch dem früheren Mittelalter, in dem er von Gregor I.
ab bis in die spätstaufische Zeit, namentlich als hervorragender Kenner der
124 Nachrichten und Notizen
Papstgeschichte, vollkommen heimisch war. Alles was er schrieb zeichnet
sich aus durch Gediegenheit und Klarheit, durch Ernst und Besonnenheit der
Forschung, vieles durch Scharfsinn und hervorragende Kombinationsgabe —
wobei er aber allem hypothetischen Blendertum stets abhold blieb. Einige
seiner Arbeiten — es sei erinnert an „Das Testament Fulrads von Saint Denis“
(Neues Archiv 82), an die „Studien zur Neuausgabe der Bonifatius- Briefe“
(Neues Archiv 40 und 41) und nicht zum wenigsten an „Die Tironischen Noten
in den Urkunden der Karolinger“ (Archiv für Urkundenforschung 1) — dürfen
wohl geradezu abschließend genannt werden. Sein Interesse galt in erster
Linie den historischen Hilfswissenschaften, die er mit souveräner Meisterschaft
beherrschte, wie denn die Neuausgabe und Erweiterung der Arndtschen „Schrift-
tafeln“ sein bleibendes großes Verdienst sind und die Tironischen Noten in
Deutschland einstweilen vergeblich eines Kenners, der sie mit gleicher Sicher-
heit zu entziffern und zu verwerten verstände, harren werden, und wie außer
Paläographie doch Diplomatik, Handschriften- und Quellenkunde die bevor-
zugten Gebiete seiner Arbeit waren. Aber er brachte auch der allgemeinen
Geschichte lebendiges Verständnis entgegen, und mehrere seiner Aufsätze! sind
ihr gewidmet. Einzelabhandlungen — sie lagen seiner Natur zweifellos am
meisten: die methodische und exakte Untersuchung, die zu gesichertem Er-
gebnis führte und eine feste Grundlage für weitere Forschung bilden konnte,
war ihm offenbar mehr wert als die abgerundete zusammenfassende Darstellung.
Diese erschien ihm vielleicht mehr oder weniger als immer variabler Spielball
der Subjektivität. Und wie er selbst in der Synthese nicht seinen Beruf fand,
so hat er sich auch entsprechenden Leistungen anderer gegenüber oft skeptisch
gestellt. Immerhin bleibt es doch zu beklagen, daß er nicht dazu gekommen
ist, seine außerordentliche Erfahrung auf paläographischem Gebiet systematisch
niederzulegen oder seine trefflichen Bonifatiusforschungen durch eine groß-
zügige Monographie über den angelsächsischen Missionar zu krönen.
Seit langem Mitarbeiter der Diplomata-Abteilung der Monumenta Ger-
maniae historica, gehörte Taugl seit 1902 ihrer Zentraldirektion als Mitglied
an. Als Nachfolger Dümmlers übernahm er bald darauf die Leitung der Epis-
tolae, wenig später nach Mühlbachers Tode auch die der Diplomata Karolinorum.
Außerdem lag ihm bereits seit 1897 die Ausgabe der Placita für die Leges
ob, für die er, wie seine Hinterlassenschaft bezeugt, in rührigster Arbeit ein
gewaltiges Material, namentlich in Frankreich, gesammelt hat. Zu diesen
wissenschaftlichen gesellten sich daun nachmals noch gewichtige Pflichten der
Verwaltungstätigkeit: nach dem Tode Holder- Eggers (1911) die Redaktion des
„Neuen Archivs“ (zunächst in Gemeinschaft mit Zeumer) und nach Kosers
1 Eine vollständige Bibliographie kann an dieser Stelle nicht gegeben
werden. Bemerkt sei, daß die Mehrzahl der jüngeren Abhandlungen T.'s im
Neuen Archiv und im Archiv für Urkundenforschung, dessen Mitherausgeber
er war, der älteren in den Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichts-
forschung veröffentlicht sind. Verwiesen sei ferner auf seine Beiträge für die
Abhandlungen bzw. Sitzungsberichte der Berliner Akademie der Wissenschaften
— seit 1918 gehörte er ihr als ordentliches Mitglied an —, die Zeitschrift der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, das Archiv für Stenographie sowie für
die Büdinger, Schmoller, Brunner, Zeumer und Hauck gewidmeten Festschriften.
Nachrichten und Notizen 125
Hinscheiden (1914) der stellvertretende Vorsitz der Zentraldirektion, den er
durch nabezu fünf Jahre geführt hat. Es ist hier nicht der Ort, Tangls ver-
dienstvolles Wirken für die Monumenta und die Ungunst der Umstände näher
zu erörtern, die dazu führte, eine derartige Fülle schwieriger Aufgaben in seinen
Händen zu vereinigen. Hauptberuflich durch das Lehramt in Anspruch ge-
nommen, war seine Kraft dieser Last, die auch ein andrer schwerlich zu bewältigen
vermocht hätte, nicht gewachsen. Seine eigene Editionstätigkeit ist, wenn man von
den allerdings vielfachen und bedeutenden Vorarbeiten absieht, die er publiziert
hat, beschränkt geblieben auf den sehr hoch einzuschätzenden Anteil aın 1. Bande
der Diplomata Karolinorum und auf die selbständige Neuausgabe der Bonifatius-
Briefe in den Epistolae selectae, der Oktavausgabe der Epistolae, die mit dieser
ausgezrichneten Leistung vielversprechend eröffnet wurde. Sie verdankte Tangls
eigenem Plane ihre Begründung, und es ist überhaupt zu betonen, daß er zwar
vielleicht weniger als Editor und Abteilungsleiter, aber jedenfalls als überaus
sachkundiger Berater, Anreger und Kritiker sich sehr erhebliche Verdienste
um unser großes nationales Geschichtswerk erworben bat. Die nach außen
unsichtbare, vielfach wertvolle und weitgehende Uuterstützung, die zahlreichen
Editionen Anderer von seiner Seite bereitwillig und selbstlos gewährt wurde,
darf ebensowenig vergessen werden wie seine regelmäßige und mit Recht viel-
beachtete Berichterstattung in den „Nachrichten“ des „Neuen Archivs“. End-
lich soll auch daran erinnert werden, daß er den „Geschichtschreibern der
deutschen Vorzeit“, die nach Holder-Eggers Tode gleichfalls seiner Leitung
unterstanden, nicht nur lebhaftes Interesse, sondern in mehreren schönen, feines
Verständnis verratenden Übersetzungen auch aktive Mitarbeit widmete — die
ihm einen recht bedeutenden Bruchteil seiner schon überreichlich in Anspruch
genommenen Zeit kostete.
So groß Tangls Verdieuste als Forscher sein mögen — was er selbst über
Theodor von Sickel ausspricht, gilt auch, ja gilt in noch höherem Maße von
ihm: sein höchstes Verdienst wird unstreitig seine Lehrtätigkeit bleiben. Im
Vortrag hatte er zwar nichts eigentlich Hinreißender. Einen Meister der
fließenden Rede hätte man ihn nicht nennen können: dem war schon die etwas
stockende Art, wie er zu sprechen pflegte, im Wege — obwohl er sich ge-
legentlich als trefflicher Redner, auch durchaus des freien Wortes mächtig gezeigt
hat. Aber seine Vorlesungen waren, wie jede seiner Arbeiten, ausgezeichnet
durch Gründlichkeit und vollkommene Beherrschung des Gegenstandes, durch
Reichtum wie durch unbedingte Zuverlässigkeit des Gebotenen, niemals an der
Oberfläche baftend, vor allem die geschichtlichen Zusammenhänge erfassend,
auch schwierigere Probleme in klarer Darlegung ausbreitend, ohne doch immer
auf ihrer Lösung zu bestehen. Seine Hauptstärke aber war das Seminar, die
Abhaltung historischer, diplomatischer und paläographischer Übungen und die
ebenso vielseitige wie weitblickende Stellung geeigneter, nutzbringender Arbeits-
aufgaben. Er hat hier das Lehramt meisterhaft geübt, ohne allen Zwang: wer
sich nicht beteiligen wollte, konnte passiv bleiben und auch dabei manches aut-
nehmen; wer aber wirklich mitarbeiten wollte und ernsteres Interesse zeigte, dem
wnrde es von dem Leiter der Übungen vielfach erwidert, und er konnte unendlich
viel lernen. Das Verhältnis Tangls zu diesen seinen engeren Schülern war nicht
nur von wissenschaftlicher Teilnahme, sondern von einem persönlichen Wobl-
wollen getragen, das aus ehrlichstem Herzen kam und ihm auch durch Treue und
126 Nachrichten und Notizen
Anhänglichkeit in hohem Maße gedankt wurde. Und auch mit zunehmenden
Jahren bat er, der sich selbst Frische und Jugendmut bis in die Fünfziger hin-
ein in natürlicher Ursprünglichkeit bewahrte, die Fühlung mit der Jugend
niemals verloren: aus ihr strömte ihm ein immer sich erneuernder Born ver-
jüngender Kraft zu. Daß die Frucht dieser seminaristischen Wirksamkeit,
die Tanglsche Schule, ihre Bewährungsprobe bestanden hat, darf wohl obne
alle ‘Anmaßung behauptet werden. Als Leiter historischer Übungen wird
Tangl jedenfalls in seiner eigenen Art und Begabung am schwersten ersetz-
bar sein.
Es ist von höherer Bedeutung, daß, wie einst Julius Ficker und Theodor
Sickel, niedersächsischem Gebiet entstammend, in Österreich eine zweite Heimat
gefunden hatten, nachmals die Österreicher Heinrich Brunner und Michael Tangl
im neuen Reicbe den Boden zu fruchtbringender Tätigkeit gewannen. Wenn
aber Tangl auch in reiferem Alter sich der ihm eigentlich fremden und anfangs
gewiß wenig sympathischen Eigenart des norddeutschen Wesens mehr und
mehr, namentlich auch in seiner politischen Sinnesrichtung (von eigener politi-
scher Betätigung hat er sich übrigens stets ferngehalten), angepaßt hat und
in Berlin immer festeren Fuß faßte: im Grunde seines Herzens bat er sein
starkes oberdeutsches Heimatsgefühl stets bewahrt. Besonders hat er bis zum
letzten Atemzuge mit ergreifeuder Liebe und Treue an seiner engeren Heimat
gehangen, und seltsam hat es sich gefügt, daß, wie er dort im Süden starb,
auch seine letzte wissenschaftliche Arbeit (angekündigt von ihm selbst, Neues
Archiv 43, 440 n. 86) Kärnten zum Gegenstande hatte.
Tangl war ein wirklich wissenschaftlicher Kopf, eine Gelehrtennatur, die
nicht nach äußeren Erfolgen haschte — stellten sie sich ein, so hatte er seine
Freude daran —, unabhängig und von unbestechlicher Wahrheitsliebe, kein
Mann, dem das iurare in verba magistri Prinzip war oder der es von seinen
Schülern verlangt hätte, von sicherem, auf ein gewaltiges präsentes Wissen
und reiche Erfahrung gestütztem Urteil, von vielleicht bisweilen ein wenig
bedachtsamer aber stets den Kern begreifender Auffassung. Wissenschaft-
lichen Schwierigkeiten ist er niemals ausgewichen, vielmehr hatten gerade
verwickelte Fragen — sofern sie iiberhaupt lösbar schienen — für ihn beson-
deren Reiz; ihnen ging er nach bis in die letzten Tiefen. Im Leben dagegen
pflegten ibm Hemmnisse oder Widerstände lästig und störend zu sein, er
wußte sich nicht recht mit ihnen abzufinden, geschweige denn sie zu über-
winden. Er war eine im Grunde durchaus heitere, optimistische Natur, in
guten Dingen überaus mitteilsam und empfänglich, in unbequemen oder uner-
quicklichen aber ebenso zurückhaltend, verschlossen und unzugänglich. Viel-
leicht nicht ganz außer Zusammenhang mit dieser Veranlagung stand eine
gewisse Schwerfälligkeit in der Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten
und vor allem in der Korrespondenzführung, deren große Unregelmäßigkeit
ihm ungewollt manche Verstimmung eintrug. Dabei eigneten ihm durchaus
realer Sinn und praktischer Verstand, auch programmatische Ideen und selbst
die Initiative für wichtige Neuerungen haben ihm nicht gefehlt. Gerade und
ehrlich, wohlwollend und warmherzig, ja weich, im äußeren Auftreten, zumal
in früherer Zeit, fast allzu bescheiden, dabei innerlich des eigenen Wertes
stets sich bewaßt, zuweilen eifrig und scharf in der Kritik, aber im Grunde
doch friedfertig und ein Feind aller Gehässigkeit und Intrigue, humorvoll,
— — ——— —— rn —— en — — —
— ———— ——ů — —
— — — — — ——
Nachrichten und Notizen 127
freundlich, gemütstief, auch kunstfreudig, oft anregend wirkend und mit er-
staunlichem Gedächtnis zahlreiche Erlebnisse und Anekdoten aus älterer Zeit
wiedererzählend: so haben wir ihn von jeher kennen gelernt, so wird er in
unserem Gedächtnis fortleben.
im großen Kriege, dessen Verlauf er, wenn auch nicht gerade mit Pessi-
mismus, so doch mit ernster Sorge folgte, sind ihm Heiterkeit und Freudigkeit
nicht voll erbalten geblieben. Schwer hat er unter dem Dunkel der vergan-
genen Jahre gelitten, und namentlich Österreichs Schicksal hat sein heimats-
treues Herz wohl viel schwerer getroffen, als er es sich anmerken ließ. Ja,
es ist kein leeres Wort, wenn man ihn selbst ein Opfer des Krieges nennt.
Nicht ohne Erschütterung beobachteten die ihm Näherstehenden schon seit
1916 an seiner zwar nicht großen, aber ehedem sehr kräftigen, untersetzten und
breitschultrigen Gestalt die Folgen der Unterernährung; es ist kein Zweifel,
daß die Widerstandsfähigkeit seines Körpers untergraben war, als ihn die
schwere Krankheit befiel, die ihn allzufrlih dahiuraffte.
Berlin. Ernst Perels.
Entgegnung.
Manche Leser dieser Zeitschrift werden wohl nicht in die Lage kommen,
die Berechtigung der abfälligen Kritik, die E. Schaus im vorigen Jahrgang
dieser Zeitschrift S. 473—476 meinen „Kritischen Untersuchungen zur Ge-
schichte des Rheingaues“ hat zu teil werden lassen, weiter nachzuprüfen. Es
scheint mir deshalb doch zweckmäßig, zu zeigen, wie leichtfertig der Herr
Kritiker vorgegangen ist. Ich stütze meine etymologische Erklärung des Orts-
namens Eltville auf zwei Stellen der Vita Bardonis. Hier heißt es kurz hinter-
einander quociens sanctus pater Adeldvile devenit an der ersten und
episcopum Adeldevile futurum esse an der zweiten Stelle. So liest
Wattenbach und ebenso Jaffe, nur daß letzterer in der Druckfehlerliste aus
einem leicht begreiflichen Versehen bemerkt hat, daß an der ersten Stelle
ad Eldvile zu lesen sei, was doch, wie die wenige Zeilen darauf folgende
zweite Stelle beweist, von jedermann sofort als verkebrt erkannt werden muß.
Ich habe, wie ich auch im Vorwort ausdrücklich erkläre, um ganz sicher zu
gehen, durch meinen Kollegen Herrn Prof. Dr. Gottlieb die Wiener Hs. noch
einmal nachprüfen und mir die Richtigkeit der Wattenbachschen, und abgesehen
von der nachträglichen irrtümlichen Korrektur auch der Jaffeschen Lesung
bestätigen lassen. Trotzdem schreibt Schaus: „Die langen Erörterungen über
den Namen Eltville, S. 115, sind noch belastet mit der angeblichen Form
Adeldvile, wie allerdings im Text der Vita Bardonis verdruckt ist; Jaffé aber
hat schon in den Corrigenda zu den Monumenta Mogunt. 750 die selbstver-
ständliche Besserung ad Eldvile gebracht!“ Wer es fertig bringt, in dieser
Weise seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen, von dem darf man sich
nicht wundern, über die Jesuitenfälschung von 1109, in der das in vielen
Hunderten von Urkunden des Mittelalters stets nur Algesheim ohne weiteren
Zusatz genannte Dorf Algesheim „in Pago Gaugia“ gelegen haben soll — zum
Unferschied von Wald-Algesheim heißt Algesheim seit dem 16. Jahrhundert
Gau-Algesheim — die Erklärung entgegennehmen zu müssen, daß man über
diese Urkunde bündig erst sprechen könne, wenn man die leider vermißte
Vorlage von Gudenus’ Druck kenne. Die Urkunde wimmelt dabei so von Unmög-
— — — — ——
128 Nachrichten und Notizen
lichkeiten, daß, wenn es Schaus mit diesem Urteil ernst ist und er nicht bloß
versuchen will, sich damit über das Ärgernis hinwegzuhelfen, daß ihm, der
seit 1897 mit der Herausgabe eines Nassauischen Urkundenbuches betrant ist,
die Ermittlung einer solchen plumpen Fälschung entgangen ist, jedes weitere
Wort überflüssig erscheint. Schaus greift aus der großen Zahl der von mir
für unecht erklärten Urkunden eine heraus, um an diesem Beispiel die Schwäche
meiner Argumente vor Augen zu führen. Durch den Nachweis der Existenz
eines von mir bezweifelten Zeugen glaubt er die Echtheit der Johannisberger
Nikolausurkuude wieder sichergestellt zu haben. Es liegen zwei Johannis-
berger Urkunden des Erzbischofs Adalbert aus dem Jahre 1130 vor, in denen
beiden der Erzbischof, und zwar als noch für seine Zeit gültig, bezeugt, daß-
das Kloster Johannisberg von seinem Vorgänger vor Jahrzehnten in der einen dem
hl. Nikolaus, in der anderen dem hl. Johannes geweiht worden sei. Es ist selbst-
verständlich möglich, daß ein Kloster seinen Patron wechselt; aber es ist doch un-
möglich, daß mehrere Jahrzehnte hindurch sowohl der eine wie der andere Patron
als zu recht bestehend anerkannt wird. So etwas geht über die Begriftsfähigkeit
gewöhnlicher Sterblicher hinaus, während Schaus, da beide Urkunden in aller
Form ausgestellt sind, keinen Anlaß sieht, eine von beiden zu verdächtigen.
Im übrigen ist es Schans, wie es scheint, um so leichter geworden, mich und
meine Arbeit zu verdächtigen, als ob es mir bei ibr nicht um die Wahrheit,
sondern um verblüffende, nicht probehaltige Ergebnisse zu tun gewesen sei.
Sollte das Richtersche Buch über den Rheingau eine neue Auflage erleben,
die es in jeder Beziehung verdient, so dürfte beim Vergleich mit der früberen
Auflage wohl zutage treten, daß der probehaltigen Ergebnisse meiner Arbeit
genug sind, wenn mir bei einem so umfangreichen und schwierigen Stoff im
einzelnen natürlich auch Versehen und Irrtümer nachgewiesen werden mögen.
Wiesbaden, 1. Juli 1922. — Gottfried Zedler.
129
Die vergleichende Methode.
Von
G. v. Below.
C. Bücher hat in der von ihm herausgegebenen „Ztschr. f.d.
ges. Staatswissenschaft“ Jahrg. 1921, S. 535 ff. eine Verteidigung
gegenüber der Kritik veröffentlicht, die ich in meinen „Problemen
der Wirtschaftsgeschichte* an seinen wirtschaftsgeschichtlichen
Arbeiten geübt habe. Soweit seine Verteidigung aber überhaupt
sachliche Gegensätze behandelt, beschränkt er sich auf eine Aus-
einandersetzung mit dem ersten der in meinen „Problemen“ ge-
druckten Aufsätze, der „Das kurze Leben einer vielgenannten
Theorie (Die Lehre vom Ureigentum)“ überschrieben ist!. Ich
hatte in ihm geschildert, wie die Theorie vom Gemeineigentum
am Ackerland als dem bei allen Völkern vorkommenden Ur-
eigentum ein glänzendes, aber kurzes Leben gehabt hat und ein
bezeichnendes Beispiel für das voreilige Vertrauen auf die ver-
gleichende Methode, für deren Mißbrauch liefert.
Bücher ist entrüstet, daß ich es überhaupt gewagt habe, die
Theorie anzutasten. Zu meinen kritischen Bemerkungen über die
in Laveleye-Büchers „Ureigentum“ schroff vertretene Theorie be-
merkt er (S.539): „Sein (Laveleyes) ‚Ureigentum‘ ist mit seinem
Tode mein Eigentum geworden, und wer es antastet, muß wissen,
daß er es mit mir zu tun hat.“ „Ich halte“ — fährt er fort —
„das Buch für eine der ernstesten und gründlichsten Arbeiten
der französischen Literatur.“ „In Zukunft wird man sich in
Deutschland doch etwas mehr Rücksicht in bezug auf die wissen-
schaftlichen Leistungen anderer Völker auferlegen, vor allem aber
sie zuerst zu verstehen suchen müssen, ehe man über sie ab-
ı Weiter äußere ich mich zu Büchers Verteidigung in der „Vierteljahrs-
schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ Bd. 16 S. 443 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 2. 9
130 G. v. Below
urteilt.“ Bücher beruft sich ferner darauf, daß auch berühmte
deutsche Männer die Theorie angenommen haben. Und er fügt
noch den hübschen Seitenhieb an: „Laveleye hatte für diese Art
von Kritik (d.h. die meinige) vielleicht den Fehler, wirklich et-
was von der Landwirtschaft zu verstehen und ein matter- of-
fact-man zu sein,“ wobei dann Bücher auch „die gemeinsamen
Ausflüge in badische und schweizerische Landgemeinden“ „mit
Freuden“ zu erwähnen nicht unterläßt.
Auf diesen Vorwurf des Attentats gegen die Autorität Laveleye-
Bücher und der zu geringen Achtung „der wissenschaftlichen
Leistungen anderer Völker“ erwidere ich zunächst, daß Bücher
offenbar meinen Aufsatz nur sehr flüchtig gelesen hat. Sonst
würde er gesehen haben, daß ich S. 11 gesagt habe, daß Lave-
leyes Buch, unabhängig von dem Urteil über seine eigentliche
These (der vom „Ureigentum“), „durch den Reichtum seines In-
halts jedenfalls verdienstlich bleibt, besonders in Büchers Be-
arbeitung“. Bücher könnte mir hiernach höchstens vorwerfen,
daß ich sein Verdienst im Verhältnis zu dem von Laveleye zu
hoch anschlage. Wie steht es aber ferner mit der Hauptthese
des Buches? Da ist es amüsant zu beobachten, daß Bücher es
für angebracht hält, zu bestreiten, daß die Theorie vom Gemein-
eigentum am Ackerland als Ureigentum die Hauptthese des Buches
sei. Er behauptet nämlich (S. 541), es „wollte bloß zeigen, was
außer dem Individualeigentum sich irgendwo als möglich und als
wirklich erwiesen hatte“, und er wirft mir vor, das Buch „über-
haupt nicht verstanden“ zu haben, weil ich „nicht gesehen“, daß
es jenes „bloß zeigen“ wollte. Bücher fühlt sich also doch un-
sicher in der Hauptthese des Buches und reduziert seinen Inhalt
deshalb in dieser Weise. Indessen ein paar Seiten vorher (S.539)
hatte er unklugerweise doch gestanden, daß in dem Buch „unsere
beiderseitige Überzeugung zum Ausdruck gebracht war, daß
das... Kollektiveigentum an Grund und Boden die ursprüngliche
Rechtsform des Eigentums überhaupt gewesen sei“!! Und er
fügt ebenda hinzu, daß Laveleye gerade mit der Vertretung
dieser seiner Hauptthese zugleich einen praktischen politisch-
sozialen Zweck („Rückkehr zu den alten Grundeigentumsformen‘‘)
verfolgt habe!!
Jedenfalls versichert Bücher, die Aufstellungen des Buches
seien durch meine Kritik „in keiner Weise erschüttert“. Wie
steht es indessen mit meinem Nachweis, daß die Einzelbeweise,
Die vergleichende Methode 131
die Laveleye-Bücher und andere für jene These versucht haben,
durchweg haltlos sind? Bücher sucht meine Kritik dadurch zu
diskreditieren, daß er (S. 540) erklärt, meine „Entdeckungen seien
nicht neu“. Ich will mich bei der Behauptung, daß meine
Kritik nichts „Neues“ gebracht habe, nicht länger aufhalten. Tat-
sächlich habe ich auf verschiedenes hingewiesen, was Laveleye-
Bücher noch garnicht bekannt gewesen ist, da die betreffende
Literatur erst nach dem Erscheinen des Laveleye - Bücherschen
Buches das Tageslicht erblickt hat. Wenn es sich aber wirklich
so verhielte, daß die von mir geltend gemachten Tatsachen
Laveleye-Bücher schon bekannt gewesen sind, dann steht es um
Laveleye-Bücher um so schlimmer. Denn dann müßten sie ihre
These ja aufgestellt haben, obwohl sie wußten, daß ihr die Be-
weise fehlen! In eine schwierige Lage kommen sie jetzt un-
bedingt. Ich hebe nur folgendes hervor. Bücher erklärt, daß er
und Laveleye gewußt hätten, daß der russische Mir und die
Trierer Gehöferschaften jüngere Bildungen seien’. Und trotz-
dem taten sie so, als ob es sich um Beispiele des Ureigentums
dabei handelte?! Bücher verlangt dann weiter den Nachweis
(S. 540), daß „dem Mir oder den Gehöferschaften früher individuelles
Grundeigentum vorausgegangen sei“. Hat er denn die Arbeiten
über das späte Auftreten der Gehöferschaften und des Mir nicht
zur Hand gehabt? Glaubt er im Ernst, daß in der Trierer
Gegend vor dem 13. Jahrhundert oder gar (vgl. Rörigs Unter-
suchung!) noch länger kein „individuelles Grundeigentum“ be-
standen habe? Er nimmt sich Lamprechts gegen meine Kritik
an, hat es aber offenbar für überflüssig gehalten, in dessen Wirt-
schaftsleben, in dem nach dem Vorgang Briesens das späte Auf-
treten der Trierer Gehöferschaften erwiesen wird, auch nur zu
blättern; sonst würde er hier Urkunden in Hülle und Fülle über
individuelles Grundeigentum gefunden haben. Und wir fragen
weiter positiv: wieviel Völker vermag Bücher namhaft zu machen,
bei denen das Gemeineigentum am Ackerland für die Urzeit nach-
weisbar ist? Er weicht dieser Frage aus. Wenn er aber meine
ı Bücher stellt es so Jar, als ob ich nur von diesen beiden Erscheinungen
und den Siegenschen Haubergen gesprochen hätte. Tatsächlich greift mein
Nachweis ja weiter. Hat Bücher übrigens 1879 schon die Untersuchung
Philippis über die Hauberge von 1887 vorausgekannt? ! Bücher (S. 540) tadelt es,
daß bei mir Briesen (er schreibt den Namen falsch) „zu einer agrargeschicht-
lichen Autorität aufgestiegen ist“. Ich habe ibn nur schlicht erwähnt,
9*
132 G. v. Below
Kritik unwirksam machen wollte, so hätte er diejenigen Völker
aufzählen müssen, für die das Gemeineigentum als ursprüngliche
Einrichtung sich nachweisen läßt. Ist er in der Lage, außer
dem deutschen Volk (auch hier ist die Sache nicht vollkommen
sicher) noch ein einziges anderes zu nennen? Seine These wäre
aber nur haltbar, wenn er für eine große Zahl von Völkern das
Gemeineigentum als ursprüngliche Einrichtung erweisen könnte.
Die Frage des Gemeineigentums als Ureigentum ist eins der
allerwichtigsten wirtschaftsgeschichtlichen Probleme. Welche ge-
waltige Rolle sie in der Literatur spielt, braucht nicht dargelegt
zu werden. Und diese Frage erledigt Bücher (um einen milden
Ausdruck zu gebrauchen) so leichtherzig! Der Fall ist typisch
für den Mißbrauch, der mit der vergleichenden Methode getrieben
wird. Man kümmert sich nicht viel um die Zuverlässigkeit der
einzelnen Beispiele, die man für die Aufstellung der Regel, des
„historischen Gesetzes“ verwerten will. Man weiß sogar, daß
einige Beispiele die entsprechende Verwertung direkt ausschließen
(vgl. das von Bücher selbst über die Gehöferschaften und den
Mir gesagte!). Trotzdem konstruiert man das „Gesetz“. Es macht
nichts aus, daß man die Nachrichten über verschiedene Beispiele,
die man verwertet, nur aus dritter oder vierter Hand nimmt. Ein
derartiges Verfahren ist uns ja auch aus andern Arbeiten
Büchers bekannt, vor allem von seiner Wirtschaftsstufentheorie
her. Der geringe Respekt vor den Tatsachen, den Bücher zeigt,
indem er das gesamte antike Wirtschaftsleben in die Kategorie
der geschlossenen Hauswirtschaft hineinpreßt, ist geradezu ein
Schulfall der Vergewaltigung der historischen Nachrichten. Be-
zeichnend ist ebenso die viel zu enge Begrenzung, die er dem
mittelalterlichen Fernhandel gibt. Seine Behauptung, daß -die
mittelalterlichen Handwerker bis ins 14. Jahrhundert im wesent-
lichen Lohnwerker sind, stellt die Dinge direkt auf den Kopf
(s. mein „Territorium und Stadt“ 2. Aufl. S. 228 fl.). Überall wird
ohne ehrfurchtsvolle Rücksicht auf die Einzeltatsachen konstruiert,
und namentlich wird von der „vergleichenden Methode“ ein Ge-
brauch gemacht, der geeignet ist, sie in Mißkredit zu bringen:
man „vergleicht“ ein paar eilig zusammengefaßte Fälle, und das
„Gesetz“ ist fertig. Ich unterschätze Büchers Arbeiten nicht: er
ist ein Autor von Phantasie und feinem Blick und bietet daher
stets viel Anregung; allein stets bedürfen seine Konstruktionen
der gründlichsten Nachkorrektur.
3 - — (Wr
—— —Ä— e e un. = O — — — —
Die vergleichende Methode 133
Doch Bücher steht mit dem Mißbrauch der vergleichenden
Methode nicht allein. Man findet ihn ja leider sehr häufig, vor
allem bei denen, die sich auf der Grenze der Geschichtswissen-
schaft bewegen. Die Welt hallte kürzlich wieder von dem leb-
haften Protest, der von den wissenschaftlichen Stellen aus gegen
die von Spengler mit der „vergleichenden Methode“ vorgenommenen
Konstruktionen erhoben wurde. Aber der Protest war deshalb
so einmütig, weil Spengler die wissenschaftlichen Kreise nicht
überraschte, weil sie vielmehr schon über ein reiches Maß von
Erfahrung auf dem Gebiet luftiger Konstruktionen durch eiliges
„Vergleichen“ verfügten. Infolge des „raschen Verbrauchs von
Gesetzen“ (vgl. Histor. Zeitschrift 81, S. 232 ff.) ist schon seit
geraumer Zeit eine starke Ernüchterung in bezug auf die Theorien
von „den bei allen Völkern nachweisbaren Durchgangsstadien“ —
welche Theorien noch dazu oft genug von zwei oder drei, über-
dies nicht recht übereinstimmenden und unzureichend ermittelten,
Fällen abstrahiert worden sind — eingetreten. Bücher aber ver-
langt, daß wir die von ihm vertretenen Entwicklungstheorien un-
besehens hinnehmen sollen.
Bücher hält meine Kritik an seiner und Lamprechts Art der
Handhabung der vergleichenden Methode für eine Versündigung
an der deutschen Wissenschaft. Meine Kritik — so erklärt er
(S.540) — „kann das Ansehen der deutschen Wissenschaft im
Ausland wahrlich nicht heben. Wollen wir nicht bei den Völkern,
die sich mit Vorliebe der vergleichenden Methode bedienen, in
den Ruf der Rückständigkeit und engherzigen Verzopftheit ge-
raten, so muß dagegen energisch Einsprache erhoben werden.“
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß um des Ansehens der deut-
schen Wissenschaft im Ausland willen umgekehrt energisch Ein-
sprache gegen die Art von vergleichender Methode, wie sie
Lamprecht und Bücher handhaben, erhoben werden muß. Ich
erhebe eine solche Einsprache unter anderm aus dem einfachen
Grunde, weil die beste wissenschaftliche Literatur des Auslands
eine solche Einsprache von uns erwartet. Vgl. z. B., was Benedetto
Croce, Zur Theorie und Geschichte der Historiographie (1915),
8.259 über die „Neuerungen“, die „Entwicklungszeitalter“ von
Lamprecht und Konsorten sagt.
Bücher glaubt — darin prägt sich schon die Schwäche seiner
Position aus — meine Kritik nur dadurch bekämpfen zu können,
daß er mir die Geringschätzung der vergleichenden Methode
134 G. v. Below
überhaupt in die Schuhe schiebt, während ich umgekehrt für
deren rechte Anwendung kämpfe. Im Anschluß an die Be-
merkungen jener Art schreibt Bücher den Satz nieder: „Neben-
bei ist noch viel die Rede (nämlich bei mir) von dem geringen
Erkenntniswert der vergleichenden Methode und von Analogie-
schlüssen und deren wissenschaftlicher Bedeutungslosigkeit“, und
kanzelt mich weiter ab, weil ich die „vergleichende Methode ge-
schmäht“ habe. Er leistet sich die Insinuation, daß ich „die ver-
gleichende Methode deshalb verurteile, weil Lamprecht sie ein-
mal empfohlen hat!“ Solche Insinuationen fallen auf ihren Ur-
heber zurück. Stehe ich denn mit meinen kritischen Bedenken
allein? Stimmt nicht so ziemlich die gesamte Geschichtswissen-
schaft mit mir überein? Natürlich ist es eine Entstellung, daß
ich „die wissenschaftliche Bedeutungslosigkeit der Analogie-
schlüsse“ behauptet und die vergleichende Methode „geschmäht‘“
haben soll. Sogleich der erste Satz meiner „Probleme“ bringt
es zum Ausdruck, daß die Anwendung des Vergleichs zur täg-
lichen Arbeit jedes Forschers und namentlich auch des Historikers
gehört.
Der Zweck meiner Erörterungen ist nur der, die richtige
Anwendung der vergleichenden Methode und des Analogie-
schlusses zu sichern, vor Übertreibung zu warnen, die Irrtümer
aufzuzeigen, zu denen die leichtherzige Verwendung der ver-
gleichenden Methode führt. Von vornherein sind Unterschiede
zu machen zwischen den verschiedenen Zwecken der historischen
und der systematischen Darstellung. Ich begnüge mich für diesen
Gesichtspunkt auf H. Rickert, Die Grenzen der naturwissen-
schaftlichen Begriffsbildung, hinzuweisen, namentlich auf die jetzt
vorliegende 3. und 4. Auflage. Der verschiedene Zweck der histo-
rischen Darstellung bedingt auch eine verschiedene Einschätzung
der Vergleichung. Hätte Bücher von Rickerts Werk Kenntnis
genommen, so würde er nicht so vollkommen im Dunkeln tappen.
Aber von einem philosophischen Hintergrund ist bei ihm hier
nichts zu bemerken. Doch wir können selbst von jenem Gegen-
satz der historischen und der systematischen Darstellung ab-
sehen.
Auch die Systematiker, auch diejenigen Forscher, die ge-
wissermaßen berufsmäßig die Vergleichung betreiben, sind sich
der Grenzen derselben bewußt. Ich nenne z. B. F. Holldack,
Grenzen der Erkenntnis ausländischen Rechts (1919), S.51f.,
Die vergleichende Methode 135
S. 53, S. 55, S. 951, ferner, mit besonderem Hinweis auf die ein-
dringende Behandlung der methodologischen Fragen, Egon Weiß,
Vergleichende Zivilprozeß wissenschaft, Rheinische Zeitschrift für
Zivil- und Prozeßrecht, Bd. 11, S. 1 fl. F. v. Lißt hatte geltend
gemacht, daß die kausale Verknüpfung zwischen den Zuständen
der Gegenwart und der Vergangenheit uns die Möglichkeit ge-
währe, die Umgestaltungen vorauszusehen, die uns die nächste
Zukunft bringen wird; damit sei die einzig denkbare wissen-
schaftliche Grundlage gewonnen für menschliche Zwecksetzung,
für zielbewußtes Eingreifen des Gesetzgebers (Vergleichende
Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts, be-
sonderer Teil 5, 1905, S. 5). Dem gegenüber legt E. Weiß dar,
daß die durch Vergleichung gewonnenen typischen Entwicklungs-
stufen „lediglich auf analytischen Urteilen beruhen, also neue Er-
kenntnisse, namentlich Bewertungsmaßstäbe nicht zu vermitteln
fähig sind“. Sollen wir diese Gegensätze der Auffassung gering
anschlagen? F. v. Lißt stützt seine Auffassung gerade auch auf
die „Entwicklungsstufen des Eigentums“ (wobei eben die Theorie
vom Ureigentum im Vordergrund steht!) und sagt: „mit der An-
nahme solcher typischen Entwicklungsstufen steht und fällt die
Rechtsvergleichung als Wissenschaft; damit ist zugleich die Be-
deutung der vergleichenden Rechtswissenschaft für den Gesetz-
geber, also ihr Wert für die Rechtspolitik dargelegt.“ Wenn
aber die bewußte Zwecksetzung des Gesetzgebers davon ab-
hängig ist, so wird man doch nicht mit Bücher behaupten dürfen,
daß meine kritischen Bedenken gegen die hergebrachte Theorie
von den Entwicklungsstufen des Eigentums eine kleinliche
Mäkelei seien!
Die ahnungslose Blindheit Büchers tritt deutlich in seinem
Satz (S.541) hervor: „Die vergleichende Methode liefert, wo sie
anwendbar ist, zuverlässigere Resultate als die dafür empfohlene
Methode der isolierten Einzelforschung.“ Bücher sieht nicht, daß
die vergleichende Methode die Einzelforschung in ihren Dienst
stellen muß, und daß die vergleichende Methode um so zu-
verlässigere Resultate hervorbringen wird, je sorgsamer die Einzel-
forschung verfährt und je umfassender die Vergleichung die
1 Ich hatte auf diese Schrift schon in meiner Abhandlung „Soziologie und
Marxismus“ Hist. Blätter I, 2. Heft, S. 185 hingewiesen. Aus der letzteren
mag sich Bücher auch über die Haltlosigkeit seiner Bemerkungen über meine
Stellung zur vergleichenden Methode unterrichten.
136 G. v. Below
Einzelforschung verwertet. Natürlich stehen Vergleichung und
Einzelforschung auch in Wechselwirkung. Trivial wird Bücher,
wenn er fortfährt: „Die Resultate der vergleichenden Methode
sind in der Regel [I] auch sicher genug, daß andere sich darauf
stellen und weiterforschen können.“
Büchers eigene „Resultate“ sind bekanntlich „in der Regel“
nicht von dieser Art. Wenn ich, wie bemerkt, die Anregungen,
die seine Arbeiten bieten, hoch schätze und stets dankbar ver-
wertet habe, so würden doch die Gebäude, die auf seinen „Re-
sultaten“ aufgebaut werden sollten, ganz und gar des festen
Fundaments entbehren und mit Krachen zusammenbrechen. Die
Baumeister der soliden Wissenschaft haben es denn auch ver-
mieden, sich auf seine „Resultate zu stellen“. Hat sie denn
nicht ausnahmslos seine Stufentheorie kritisiert (Ed. Meyer, U.
Wilcken usw.) !? Ohne Überbebung darf ich sagen, daß, wenn
von Büchers Stufentheorie etwas noch anerkannt wird, dies dem
Umstand verdankt wird, daß ich das Brauchbare aus dem vielen
Unbrauchbaren herausgelöst habe. Man hat es mir jedoch zum
Vorwurf gemacht, daß ich Büchers Anschauungen nicht noch
schärfer abgelehnt habe; so entschieden hat die Wissenschaft
gegen sie Stellung genommen. Wo die Baumeister sich aber
tatsächlich auf Büchers „Resultate gestellt“ haben — es sei an
die Verwertung der Theorie vom Ureigentum in der sozialistischen
Literatur erinnert —, da ist ein Gebäude auf Sand gebaut ent-
standen.
Fassen wir kurz das zusammen, was über die vergleichende
Methode zu sagen ist. Der Aufstellung von Typen muß stets
die sorgsamste Untersuchung des einzelnen Falls vorausgehen.
Wenn man sich damit begnügt, Nachrichten aus zweiter, dritter
oder gar vierter Hand für die Konstruktion eines Typus zu ver-
wenden, so ist man unrettbar verloren. Büchers Konstruktion
der Haus- und der Stadtwirtschaft und die Einreihung des
klassischen Altertums in die Stufe der Hauswirtschaft und noch
andere seiner Taten bleiben abschreckende Beispiele. Nicht
weniger verhängnisvoll ist es, auf Grund von ein paar vielleicht
wirklich nachweisbaren Fällen sofort eine gesetzmäßige Ent-
wicklung für die ganze Welt zu behaupten. Eine Warnungs-
1 In meinen „Problemen der Wirtschaftsgeschichte“ findet man die ge-
samte Literatur zu diesen Streitfragen.
Die vergleichende Methode 137
tafel haben wir in der noch jetzt von Bücher (obwohl er die Un-
zuverlässigkeit der Grundlagen zugeben muß) verteidigten Theorie
von dem überall vorkommenden Gemeineigentum als Ureigentum.
Natürlich geben wir zu, daß sich auf dem Weg der Vergleichung
typische Entwicklungen oder Tendenzen ermitteln lassen. Aber
deren Zahl ist, wenn man sich auf das wissenschaftlich nach-
weisbare beschränkt, bei weitem nicht so groß, wie diejenigen
annehmen, welche in der vorhin geschilderten Art frisch drauf
los Entwicklungsreihen verfertigen. Eine Verkennung der Auf-
gabe des Geschichtsforschers ist es ferner, wenn man sie dahin
bestimmt, typische Erscheinungen festzustellen. Die geschicht-
liche Betrachtung kann sich nie darauf beschränken, Wieder-
holungen, Typen, Regelmäßigkeiten zu ermitteln; sie geht immer
darüber hinaus; die Aufgabe des Historikers besteht darin, das
für die Entwicklung Bedeutungsvolle zu ermitteln. Für diesen
Zweck richtet er sein Augenmerk auch auf das Typische, sich
wiederholende; er achtet auf dieses und schildert es, um eben
das, was darüber hinausreicht, was in die Zukunft weist (was
natürlich regelmäßig etwas Einmaliges ist), anschaulich zu
machen; aber sein Ziel bleibt die Feststellung dessen, was für
die über das Typische hinausgehende Entwicklung bedeutungs-
voll ist. Anders als der Historiker wird sich der Systematiker
stellen. Zwar wird echte Systematik auch nur das verwerten,
was in zuverlässiger historischer Forschung herausgearbeitet
ist. Immerhin schätzt der Systematiker die Typen mehr als der
Historiker. Daß jedoch auch innerhalb der Systematik vor einer
Überschätzung der Typen zu warnen ist, haben wir vorhin be-
merkt.
Von hier aus ergibt es sich von neuem, wie unangebracht
es ist, wenn Bücher von der vergleichenden Methode rühmt, daß
sie „zuverlässigere Resultate liefert“. Er setzt sich zu diesem
Urteil selbst in Widerspruch mit seinem weiterhin abgelegten
Geständnis (S. 541), daß die vergleichende Methode freilich „nur
grobe Tatsachen feststellen“ könne. An sich klingt es komisch,
daß sie nur „grobe“ Tatsachen feststelle. Warum soll das, was
man durch Vergleich ermittelt, nicht etwas Feines, Interessantes
sein? Warum soll eine typische Erscheinung nicht etwas sehr
Feines sein? Hat G. Dehio in seiner deutschen Kunstgeschichte
nicht seine Typen fein geschildert? Man wird freilich hervor-
heben, daß die Typen nie das volle historische Leben in seinen
138 G. v. Below: Die vergleichende Methode
bedeutungsvollen Einzelerscheinungen erschöpfen und insofern
stets hinter dem zurückbleiben, was die Geschichte im einzelnen
an feinen Blüten bietet. Aber durch die wissenschaftlich ge-
handhabte vergleichende Methode gelangen wir oft. gerade zur
Feststellung der größten Feinheiten der Geschichte, insofern der
Vergleich uns nicht bloß Übereinstimmungen, sondern auch Unter-
schiede aufweist und uns damit die Bedeutung des Einzelnen er-
kennen läßt. Auf dem Weg der Vergleichung können wir also
zu der Erkenntnis der größten Feinheiten der Geschichte ge-
langen. Indessen hinter jener Äußerung Büchers steckt zweifel-
los das Bewußtsein, daß diejenigen, die munter drauflos mit Ent-
wicklungsreihen um sich werfen, sich nicht um sorgsame Einzel-
forschung bemühen, sondern ganz grob verfahren und nicht fein-
formulierte Sätze zur Verfügung stellen, sondern das Publikum
mit groben Klötzen überschütten.
Gegen solches „grobes“ Verfahren Einspruch zu erheben, nr
auch im Interesse der vergleichenden Methode selbst.
Dialektik und materialistische Geschichts-
auffassung.
Von
Hermann Wendorf.
Das Problem Hegel-Marx ist schon so oft zum Gegenstand
von Untersuchungen gemacht worden, daß jede erneute Behand-
lung desselben sich nur rechtfertigen kann, wenn sie zu neuen
Ergebnissen führt. Die bisherigen Bearbeitungen sind meist von
philosophischer oder staatswissenschaftlicher Seite erfolgt, und die
angewandte Methode war in der Regel die des Vergleichs der
beiden Systeme. Allenfalls wurde Hegel in einen ideengeschicht-
lichen Zusammenhang mit früheren Systemen gebracht, aber die
entwicklungsgeschichtlichen Linien sind nicht über ihn hinaus-
gezogen und die Frage ist nicht aufgeworfen worden, ob Marx,
der nicht sein unmittelbarer Schüler war, sondern ihn im Berliner
Doktorklub „der Freien“ kennen gelernt hatte, die Lehren Hegels
noch in ihrer reinen Gestalt übernommen hat, oder ob sie bereits
gewissen Umbildungsprozessen unterworfen waren. Troeltsch hat
die Dialektik im Marxismus einer gesonderten Behandlung unter-
zogen ?, aber trotzdem er auf den großen Einfluß der Junghegelianer
hinweist, macht er diesen Gesichtspunkt für das Problem der
Dialektik nicht fruchtbar, sondern beschränkt sich auf eine Heraus-
stellung der Differenzpunkte der Marxschen von der Hegelschen
Dialektik. Auch Plenge, der in seiner tiefschürfenden und geist-
vollen Studie über Marx’ Verhältnis zu Hegel? auf diese Einflüsse
eingeht, sieht nur eine inhaltlich sachliche Einwirkung in der
Hinwendung zum politischen Radikalismus und in der Bevorzugung
gewisser Teile des Hegelschen Systems, ohne zu bemerken, daß
ı Ernst Troeltsch, Über den Begriff einer historischen Dialektik. 3. Der
Marxismus. Hist. Zeitschr. 120. 1919. S. 393 ff.
2 Johann Plenge, Marx und Hegel. Tübingen 1911.
140 . Hermann Wendorf
diese sich teilweise gar nicht mehr mit der Lehre des Meisters
deckten, sondern, wenn auch mehr oder weniger unbewußt, bereits
nicht unwesentliche Veränderungen erfahren hatten. Diesen Um-
bildungsprozeß gilt es zu untersuchen und in seiner Bedeutung
für das System des Marxismus festzustellen.
Dasjenige Element der Hegelschen Philosophie, das seine
Schüler von der radikalen Linken vorzüglich aufgriffen und zum
Mittelpunkt ihres Philosophierens machten, war die Dialektik, die
auf diesem Wege hinüberwanderte in das Denken von Karl Marx,
in dem sie sowohl als Methode wie auch als soziologisches Ent-
wicklungsgesetz bis an sein Lebensende eine beherrschende Stel-
lung einnahm.
Die Erkenntnis von der Bedeutung der Dialektik für das
theoretische System des Marxismus ist so alt wie die Kenntnis
seiner Abhängigkeit von Hegel. In den Kreisen der Sozialisten
hat man sich lange gegen diese Erkenntnis gesträubt, denn man
befürchtete eine Erschütterung und Schwächung des Systems von
jeder Anzweiflung der Originalität seines Schöpfers. Erst als
Bernstein in der „Neuen Zeit“ und in seiner gleichzeitigen Schrift
„Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozial-
demokratie“ (1898) den Kampf gegen die Marx-Orthodoxie er-
öffnet hatte, brach sich diese Erkenntnis auch in den Kreisen
der sozialistischen Intelligenz Bahn. Für Bernstein war Marx
der realistische Dialektiker, der die Welt der Wirklichkeit von
dem Gesetz der Dialektik beherrscht sieht; er selbst, ebenso wie
der dem Sozialismus nahestehende Ludwig Woltmann, der wohl
die früheste Darstellung des historischen Materialismus! gegeben
hat und zu dem Ergebnis kommt, daß bei Marx die idealistische
Dialektik Hegels fortwirkt, aber zu einer materialistischen Dia-
lektik geworden ist?, hat sich für seine Person frei von dialekti-
schen Gedankenelementen gehalten.
Aber nicht alle haben sich diese Ruhe und Selbständigkeit des
Urteils bewahrt, viele haben unter dem beherrschenden Einfluß
der Marxschen Lehre die Dialektik in das eigene Denken herüber-
genommen und sehen in Marx den Begründer der Sozialwissen-
schaft, der in der Dialektik das wahre Gesetz der gesellschaft-
lichen Entwicklung als erster gefunden und für alle Zeiten sicher-
ı L. Woltmann, Der historische Materialismus. Darstellung und Kritik
der Marxschen Weltanschauung. Düsseldorf. 1900. '
2 Vgl. S. 152.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 141
gestellt hat, sei es nun, daß sie mit Plechanow, um nur einen
Vertreter der Richtung zu nennen, selbst dem Materialismus als
Weltanschauung anhängen und den ganzen Umfang des Seins in
Natur und Gesellschaft für dialektisch geordnet ansehen oder ob
sie mit Max Adler nur einen Antagonismus des gesellschaftlichen
Lebens annehmen, der in stetem Fortschreiten zum Gegensatz
höhere Formen des gesellschaftlichen Lebens hervorbringt. So
haben wir noch heute eine in ihrer zahlenmäßigen Stärke nicht
zu unterschätzende Richtung, welche in der Dialektik das sozio-
logische Entwicklungsgesetz des historischen Lebens sieht und
dieses letztere nach dem Schema der Dialektik konstruiert. Ihren
Beweisgrund hat diese Richtung auf dem Umweg über Marx letzten
Endes in Hegel. Da es sich nun aber hierbei nicht um eine
theoretisch-wissenschaftliche Schule handelt, sondern weil prak-
tische Folgerungen von großer Tragweite aus ihrer Lehre gezogen
werden, ist es um so notwendiger, die theoretischen Ansprüche
auf ihre Berechtigung zu prüfen und auf das richtige Maß zurück-
zuführen. Das heißt aber nichts anderes, als die Hegelsche Ge-
schichtsauffassung daraufhin zu untersuchen, ob mit ihr in der
Tat eine solche Lehre gerechtfertigt werden kann, oder ob hier
nicht mit dem Namen und der Philosophie Hegels ein grober
Mißbrauch getrieben wird. Vorliegende Abhandlung greift somit
aus dem Problem des historischen Materialismus nur die formale
Seite heraus, nämlich die Dialektik als behauptete Gesetzmäßig-
keit der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Darstellung hat sich
daher auf eine Untersuchung der Dialektik bei Hegel und seinen
Anhängern zu beschränken.
Eine zusammenfassende Behandlung der Dialektik Hegels unter
Berücksichtigung aller in Frage kommenden Gesichtspunkte existiert
noch nicht!. Es ist darum ausführlich auf sie einzugehen. Zu-
nächst ist Begriff und Wesen der Dialektik überhaupt zu be-
stimmen. Hegel sieht in ihr die eigentümliche Gesetzmäßigkeit
des Denkens nicht nur als gattungsmäßiger Funktion, sondern
ebenso auch als das Denken der Einzelpersönlichkeit. Sie ist
die imanente Bewegung des Begriffs, die ihn mit Notwendig-
keit treibt, über sich hinauszugeben und zu seinem Entgegen-
gesetzten fortzuschreiten, im Fortschreiten sich selbst und sein
ı Die Arbeit lag bereits abgeschlossen vor, als das Buch von Kurt Leese
über die Geschichtsphilosophie Hegels erschien, das der Darstellung der Ge-
schichtsdialektik größere Aufmerksamkeit zuwendet.
142 Hermann Wendorf
Entgegengesetztes von ihrer Selbständigkeit herabzusetzen zu
Momenten, die sich aufheben (im Hegelschen Sinne in der Be-
deutung des Aufbewahrens sowohl als des Aufhörenlassens),
die sich aber nicht zum Nichts, sondern zu einer höheren Ein-
heit, zu einem reicheren Begriff, nämlich zu dem um das Ent-
gegengesetzte reicheren, aufheben, ihn so auf dem Weg über die
Negation und die Negation der Negation seinem Endzweck, dem
Absoluten, dem unendlichen Beisichsein des Geistes, entgegen-
führend.
Es ist nun im Wesen des Hegelschen Panlogismus begründet,
daß diese logische Gesetzlichkeit nicht nur für das Denken des
Einzelsobjektes ihre Geltung hat, sondern sich zur objektiven
Gesetzmäßigkeit erweitert. Denn das Objekt, dem das auf das
Allgemeine gerichtete Denken zugewandt ist, das Absolute, ist
ja selber ein Geistiges, die Vernunft. Subjekt und Objekt haben
die gleiche Natur, sind also denselben Strukturgesetzen unterworfen,
also auch der gleichen Notwendigkeit: das logische Gesetz des
Denkens erweitert sich zur Gesetzlichkeit des All. Die einzelnen
Glieder der Begriffsentwicklung werden zu eben so vielen Stufen
in der zeitlosen Entwicklung der Idee. Die Bewegung des Be-
griffs, erweitert sich zur Weltsystematik.
Es lassen sich also drei verschiedenartige Bedeutungen der
Hegelschen Dialektik unterscheiden, die allerdings von Hegel
selbst nicht deutlich auseinandergehalten sind; die Dialektik ist:
1. die Methode des Philosophierens, 2. die Gesetzlichkeit des
subjektiven Denkens, 3. die Ordnung der ewigen Bestimmungen
der Welttotalität.
Das Hegelsche System hat sich von dem ihm zunächst vor-
angebenden Schellingschen losgelöst, weil Hegel das Absolute
als die sich selbst gleiche Substanz, die ungetrübte Einheit und
Gleichheit mit sich selbst (oder wie er mit Ironie sagte, die
Nacht, in der alle Kühe schwarz sind) verwarf und es wesent-
lich als Subjekt faßte, das von ewiger Unruhe bewegt ist, sich
dauernd mit sich selbst entzweit und, von rastloser Tätigkeit
erfüllt, im unendlich dialektischen Prozeß alle seine Momente
aus sich heraussetzt. Mit vollem Recht hat man in dem Begriff
der Entwicklung einen zentralen Gedanken der Hegelschen Phi-
losophie erblickt.
Dabei ist man aber in den Fehler verfallen, diesem Entwick-
lungsbegriff eine unhegelsche Fassung zu geben, indem man ihn
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 143
dem modernen, naturwissenschaftlich-darwinistischen Entwick-
lungsbegriff gleichsetzte und so die Dialektik zum Entwicklungs-
gesetz der natürlichen Welt machte. Dieses Mißverständnis ist
fast allgemein, selbst einem sonst so vorzüglichen Hegelkenner
wie Plenge wird die Logik zum Urgrund des Seins, zur Prä-
formationshypothese, indem er in dem realen Entwicklungsprozeß
des Wirklichkeitsganzen nur die „Herausgestaltung der der logi-
schen Entwicklungsnotwendigkeit entsprechenden realen Gestalten“
sieht l.
Hegel hat selbst durch seine dunkle und schwerfällige Sprache
den verschiedenartigsten Auslegungen Tür und Tor geöffnet, und
es bedarf einer tiefen Einfühlung in sein Denken und einer aus-
gebreiteten Kenntnis seines Systems, um seinen Gedanken einen
adäquaten Ausdruck zu geben. Es ist daher ein Verdienst des
Hegelherausgebers und zurzeit wohl genauesten Kenners der
Hegelschen Schriften Georg Lasson, im Vorwort zu seiner Aus-
gabe der Enzyklopädie solchen schiefen Auffassungen und Ent-
stellungen entgegengetreten zu sein.
Der Entwicklungsbegriff Hegels hat keinerlei Verwandtschaft
mit dem modernen Entwicklungsbegriff, wie er in der Deszendenz-
theorie seine sichtbarste Ausbildung gefunden hat, er ist ihm viel-
mehr schlechthin entgegengesetzt, mit ihm unvereinbar und schließt
ihn vollkommen aus. Entwicklung im Sinne Hegels ist stets,
und das ist vor allem bei Betrachtung der geschichtlichen Welt
zu beachten, Auseinanderfaltung eines schon vorgebildeten Inhalts,
oder wie Hegel sagt, „Auseinanderlegung der mannigfaltigen Ge-
dankenbestimmungen, die in dem Begriff schon gegeben sind“.
In der Philosophie der Geschichte erläutert Hegel dies selbst an
einem faßlichen Beispiel: „Wie der Keim die ganze Natur des
Baumes, den Geschmack, die Form der Früchte in sich trägt, so
enthalten auch schon die ersten Spuren des Geistes virtualiter
die ganze Geschichte?.
Die Entwicklung des Seins geht nach der Auffassung Hegels
nicht in der Zeit vor sich, sie ist vielmehr die reine, zeitlose
Bewegung des Begriffs, ohne Anfang und Ende, nicht der Linie
vergleichbar, sondern sich zum Kreise schließend.. Wie Lasson
1 Plenge, a. a. O. S. 88.
2 Philosophie der Geschichte, zitiert nach der Neuausgabe von Lasson in
der Philosophischen Bibliothek Bd. 171 a—e (in der Folge kurz zitiert Lasson
2.2.0.), S. 38.
144 Hermann Wendorf
mit Recht darauf hingewiesen hat, ist: das Hegelsche Vorgehen,
bei dem er mit den leeren einfachen Formen des Seins beginnt
und zu immer erfüllteren und komplizierteren aufsteigt, in keiner
Weise mit innerer Notwendigkeit durch das System bedingt.
Ebensogut hätte Hegel die vollerfüllte Welttotalität, den bei sich
seienden und sich selbst erkennenden Geist an den Anfang setzen
und von ihm aus stufenweise zu den einfacheren Gestalten herunter-
steigen können. Diese Auffassung des Seienden schließt die An-
nahme, daß in der Welt der Natur ein Hervorgehen und Inein-
anderübergehen der einzelnen Stufen und Arten nach dem Leit-
faden der Dialektik stattfinde, schlechterdings aus. In der natür-
lichen Welt hat die Dialektik keine Geltung.
Anders in der Geschichte, die im Gegensatz zur natürlichen
Welt als dem Geiste in seinem Anderssein wiederum ein Geistiges
zum Inhalt und Gegenstand hat. Sie wird als die Auslegung
des Geistes in der Zeit definiert, wodurch ihr also allein eine
Entwicklung in der Zeit zuerkannt wird. Das Werden der ge-
schichtlichen Welt bildet den Gegenstand der Geschichtsphilosophie,
der wir uns nunmehr zuzuwenden haben.
Hegel ist der bedeutendste Vertreter der metaphysischen Ge-
schichtsphilosophie, deren Aufgabe dahin umschrieben werden
kann, daß sie die verwirrende 'Fülle und Vielgestaltigkeit des
historischen Geschehens vom Standpunkt einer metaphysischen
Weltansicht aus sinnvoll zu deuten und nach einem der Welt-
anschauung entnommenen Prinzip einer einheitlichen Ordnung zu
unterwerfen hat. Die Gefahr, hierbei über das berechtigte Aus-
deuten des Geschehens hinauszugehen und Sätze der Philosophie
in die Geschichte hineinzudeuten, liegt bei einer derartigen Ge-
schichtsphilosophie nahe.
Auch Hegel ist der Vorwurf der Vergewaltigung der geschicht-
lichen Wahrheit nicht erspart geblieben. In den Jahrzehnten, in
denen man von ihm im wesentlichen nur das Zerrbild kannte,
welches das gegenständliche Denken eines naturwissenschaftlich-
positivistisch orientierten Zeitalters von ihm entworfen hatte, hat
es zu den allgemein verbreiteten Vorurteilen gehört, er habe die
Geschichte apriorisch nach dem Schema der Dialektik konstruiert.
Das Wiederaufleben Hegels im 20. Jahrhundert hat unter vielen
anderen auch dieses Mißverständnis beseitigt, und gerade in den
letzten Jahren ist es von mehreren Seiten anerkannt worden,
daß er die Geschichte durchaus nicht auf das Prokrustesbett
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 145
einer philosophischen Konstruktion gespannt hat. Am deutlichsten
bringt dies Troeltsch zum Ausdruck, in dem er sagt, daß er durch
„Auslese und Sinngebung gegenüber dem unendlichen Material
unserer historischen, in kritischer Prüfung gesichteten Erinne-
rungen“ zu einer Geschichtsauffassung gekommen sei, die eine
„unter den höchsten Gesichtspunkten erfolgte Überdenkung der
Ergebnisse der empirischen Forschung“ darstelle". Und Heinrich
Scholz kommt unabhängig von ihm in derselben Zeit zu dem
gleichen Urteil”. s
In der Tat dürfte es schwer sein, Hegel dialektische Kon-
struktion des historischen Geschehens nachzuweisen. Nirgends
sind zwei Perioden der Weltgeschichte oder auch nur zwei ge-
schichtliche Zustände in der Entwicklung eines Volkes in das
Verhältnis von Thesis und Antithesis gebracht. Weder wird
Indien als Negation des chinesischen Reiches, noch der nähere
Orient als die des ferneren, noch das klassische Altertum als die
der orientalischen Welt oder gar die germanische als die Negation
der Antike gefaßt oder dargestellt. Ebensowenig werden inner-
halb der Entwicklung eines Volkes die Geschehnisse nach dem
Schema der Dialektik geordnet. Auch in dem „Der Gang der
Weltgeschichte“ überschriebenen Abschnitt der Einleitung, in dem
sich Hegel theoretisch über die Entwicklung in der geschicht-
lichen Welt ausläßt, ist nichts zu finden, was die Auffassung von
dem dialektischen Verlauf des geschichtlichen Werdens recht-
fertigen könnte. In einem Stufengang, so heißt es hier, vollzieht
sich die Entwicklung des Bewußtseins des Geistes von seiner
Freiheit®. Die Orientalen wissen nur, daß einer frei ist, die
Alten, daß einige frei sind, und erst in der germanischen Welt
sind alle frei, weil der Mensch als solcher als frei erkannt ist.
Der von Hegel. durchgeführte Vergleich der einzelnen Stufen mit
den Menschenaltern schließt jede Möglichkeit des dialektischen
Verhaltens derselben zueinander aus, denn die Menschenalter sind
das sichtbarste Zeichen eines allmählichen kontinuierlichen Wachs-
tums ohne Sprünge oder Umschlagen in entgegengesetzte Zustände.
1 E. Troeltsch, Uber den Begriff einer historischen Dialektik. Windel-
band-Rickert und Hegel. Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 414.
2 H. Scholz, Die Bedeutung der Hegelschen Philosophie für das philo-
sophische Denken der Gegenwart. Philosophische Vorträge der Kant-Gesell-
schaft. Berlin 1921. S.8.
3 Lasson, a. a. O. S. 14Bff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/28. 2. | 10
146 Hermann Wendorf
Was nun Hegel in den Ruf des Geschichtskonstrukteurs ge-
bracht hat (denn das ist natürlich nicht geschehen, ohne daß er
selbst den Anlaß dazu gegeben hätte), ist seine Verfahrungsart
bei dem Nachweis, daß das Prinzip oder der Geist eines be-
stimmten welthistorischen Volkes den Erfordernissen der von ihm
eingenommenen Stufe in dem Gang der Weltgeschichte entspricht.
In Religion, Kunst, Sitten und Gebräuchen, Verfassungseinrich-
tungen sucht Hegel das Prinzip eines Volkes zu erkennen, und
der Versuch, in diesen Elementen den Ausdruck des absoluten
Geistes auf der betreffenden Stufe nachzuweisen, führt mitunter
zu Gewaltsamkeiten, die gelegentlich recht seltsam anmuten, so
z. B. wenn er, der große Gegner und Verächter der Demokratie,
der aber zugleich ein warmer Bewunderer des klassischen Altertums
ist, die Demokratie der alten Griechen durch die Erklärung zu
retten sucht: weil in jenen noch der durch Reflexion in sich nicht,
gebrochene, absolut objektive Wille lebendig gewesen sei, deshalb
seien die Griechen zur Demokratie fähig gewesen. Aber selbst
bei solchen Deutungsversuchen findet keine bewußte Entstellung
historischer Tatsächlichkeiten, keine Verfälschung von Verfassungs-
zuständen oder sonstigen objektiven Verhältnissen des Volkes statt,
es handelt sich vielmehr lediglich um kühne Interpretationen,
Hineinprojizierung zu beweisender Sätze, die aber an dem histo-
rischen Tatbestand nichts ändern und darum streng genommen
keine Überschreitung der dem metaphysischen Geschichtsphilo-
sophen gezogenen Grenzen bedeuten.
Aus solchen Erwägungen heraus kommt wohl Scholz in der
zitierten Abhandlung zu dem Schluß, daß Hegel in seiner Ge-
schichtsphilosophie den dialektischen Schematismus fallen gelassen
habe und daß es nur insofern dialektisch in ihr zugehe, „als sie
den Untergang denkwürdiger und großartiger Kulturen nicht als
einen Beweis gegen die Sinnhaftigkeit der Geschichte anerkennt,
sendern den Mut hat, zu erklären, daß gerade diese herausge-
hobenen Sinnwidrigkeiten mit zum Vollzug der angefochtenen
Sinnhaftigkeit gehören!“.
Zu diametral entgegengesetztem Urteil gelangt Troeltsch.
Zwar verteidigt auch er Hegel gegen den Vorwurf aprioristischer
Konstruktion und betont, daß seine Geschichtsphilosophie die em-
pirische kritische Forschung zur Voraussetzung habe (s. o. S. 145),
1 Scholz, a. a. O. S. 10.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 147
aber an das so vorgefundene Material werde dann die Dialektik
als Ordnungsprinzip herangebracht, so daß ein dialektisches Ge-
schichtsbild herauskomme, das „die Wirkungen und Äußerungen
einer im historischen Leben sich beständig entzweienden und ver-
söhnenden, zerstreuenden und sammelnden, verflachenden und auf-
gipfelnden Vernunft“ erkennen lasse!. Aber Troeltsch ist selbst
von dem Problem einer eigenen Geschichtsdialektik so sehr er-
füllt, eigene Gedanken drängen sich ihm so unaufhaltsam in die
Feder, daß es ihm unmöglich ist, die Hegelschen Gedanken rein
und ungebrochen wiederzugeben. Auch in diesem Falle sind wir
nicht in der Lage nachzuprüfen, worauf sich sein Urteil gründet.
Aber daß Troeltsch zu einer solchen Auffassung gelangen konnte,
zeigt deutlich, daß sich starke Ansätze in dieser Richtung bei Hegel
finden müssen. Aus der Verschiedenheit der Urteile zweier Forscher
wie Scholz und Troeltsch ergibt sich die Notwendigkeit einer ge-
nauen quellenkritischen Untersuchung der Hegelschen Geschichts-
philosophie mit der Fragestellung nach Geltung und Bedeutung der
Dialektik in derselben. |
Hauptquelle für Hegels Geschichtsphilosophie sind seine „Vor-
lesungen über die Philosophie der Geschichte“, die nach seinem
Tode in erster Auflage von seinem Schüler Gans, in zweiter von
seinem Sohne Karl herausgegeben sind, aber wie Georg Lasson
zeigt?, in einer Art, die den heutigen Anforderungen an die
Editionstechnik in keiner Weise entspricht. Lasson hat nun selbst
eine Ausgabe vorgelegt, die alle erreichbaren Manuskripte heran-
zieht und der Hegelschen Diktion möglichst nahekommt. Sie ist
in Zukunft bei wissenschaftlichen Arbeiten allein zugrunde zu
legen, kann aber doch niemals eine Ausgabe von Hegels eigener
Hand ersetzen, wie sie z. B. seinen Vorlesungen über die Rechts-
philosophie zuteil geworden ist.
Für das Problem der Dialektik ist dieser Umstand, daß wir
keine von Hegel selbst herrührende Bearbeitung haben, von der
größten Bedeutung, denn in den Vorlesungen hat sich Hegel mit
Rücksicht auf die Zuhörer bemüht, allgemein verständlich zu
sprechen, wie er sich ausdrückt, „das zu Sagende für die ge-
wöhnliche, bei den Zuhörern vorauszusetzende Bildung ihrer Vor-
stellungsweise gehörig annehmbar zu machen““. So finden wir
ı Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 293, 401.
2 Lasson, a. a. O. S. 250 ff.
Ebenda S. 81.
10*
148 Hermann Wendorf
das Bestreben, die philosophische Terminologie nach Möglichkeit
zu vermeiden, auch wird des öfteren die Behandlung von Fragen,
die mitunter gerade unser Problem betreffen, in die Metaphysik
verwiesen. Es ist ja auch verständlich, daß Hegel vor einem
Zuhörerkreis, bei dessen Mehrzahl er die Vertrautheit mit philo-
sophischen Begriffen nicht voraussetzen konnte, das Bestreben
hatte, von der Erörterung des Problems der Dialektik abzusehen,
das er selbst zu dem Schwierigsten und Härtesten rechnete, das
dem Menschenhirn zugemutet werden kann, und dessen Erfassen
der Akt der philosophischen Besinnung vorausgegangen sein muß.
Aus diesem Fehlen der Erörterung der Dialektik nun gleich
die Folgerung zu ziehen, die Dialektik habe in der Geschichts-
philosophie Hegels keine Geltung, dürfte denn doch wohl ein ver-
frühter Schluß sein, besonders wenn man bedenkt, wie Hegels
ganzes Leben mit intensivster Beschäftigung mit historischen
Studien ausgefüllt gewesen ist. Sollte nun Hegel zu gleicher
Zeit seine Lehre vom an sich seienden Geiste, der die natürliche
Welt als sein Anderssein setzt, um dann in der geschichtlichen -
Welt wieder zu sich zurückzukehren und sich im Prozeß der
Weltgeschichte zu seinem Selbstbewußtsein zu erheben, ausge-
bildet haben, und sollte er zugleich die Dialektik als die Gesetz-
lichkeit des Geistes bestimmt haben, ohne in seinem Denken die
Frage nach dem Verhältnis von Dialektik und historischer Ent-
wicklung zu klären? Bei einem Philosophen von der Tiefe und
Kraft der Spekulation wie Hegel dürfte eine solche Inkonsequenz
von der Hand zu weisen sein. So müssen wir schließen, daß
Hegel zweifellos ganz klare Vorstellungen über den dialektischen
Verlauf der Weltgeschichte gehabt hat, die allerdings infolge der
Überlieferung seiner Geschichtsphilosophie aus zweiter Hand und
der oben erwähnten Popularisierungstendenz nicht leicht zu er-
kennen sind.
Aber weß das Herz voll ist, deb geht der Mund über, und
bei der großen Bedeutung der Dialektik in der Gesclichtsphilo-
sophie Hegels ließen sich gelegentliche Hinweise gar nicht ver-
meiden. So finden sich in den Vorlesungen an vielen Stellen
durchsichtige dialektische Erörterungen und deutliche Hinweise
auf die Dialektik, wenn diese selbst auch nicht genannt oder
philosophisch deduziert ist. Unsere nächste Aufgabe ist also,
diese Stellen zu analysieren und zu sehen, ob aus ihnen die er-
forderlichen Aufschlüsse zu gewinnen sind.
Te — — er — . — — ——— — di
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 149
Da wie oben ausgeführt, Hegel bei Darstellung des Ganges
der Weltgeschichte nicht dialektisch verfährt, tun wir gut daran,
einem Fingerzeig zu folgen, den er uns selbst gegeben hat’, und
uns den Übergängen der einzelnen Stufen zu einander zuzuwenden,
vielleicht daß wir dann Aufklärung erhalten.
Der welthistorischen Völker sind nur wenige, denn die Hegelsche
Weltgeschichte ist eine strenge Auslese des Wertvollen unter dem
Gesichtspunkt der Bildung des Geistes zu seinem Endzweck.
Nur diejenigen Völker werden behandelt, die einen Fortschritt
auf dem Wege des Geistes herbeigeführt haben. Alle anderen
werden als unwesentlich ausgeschieden, vor allem das vorstaat-
liche Leben in die Vorgeschichte verwiesen, weil erst im Staate
aus dem Bewußtsein von Gesetzen hervorgegangene klare Taten
möglich sind?.
China und Indien haben zwar zuerst eine Art staatlichen
Lebens ausgebildet, aber weil in ihnen das Geistige und Natür-
liche noch in sinnlich unmittelbarer Einheit verbunden sind und
sie ein statarisches Wesen haben, das sie ihr vegetatives Dasein
bis in die Gegenwart fristen läßt, stehen sie außerhalb der Welt-
geschichte; denn für Hegel bedeutet die bloße Dauer in der Zeit
keinen Vorzug gegenüber der Vergänglichkeit, der ewig fest-
stehende Berg keine höhere Erscheinungsform als die vergäng-
liche Rose.
Mit dem persischen Reiche beginnt erst der Zusammenhang
mit der Weltgeschichte, und erst jetzt hat es einen Sinn, nach
den Formen des Zusammenhangs in ihr zu fragen. Hier finden
wir auch schon den ersten deutlichen Hinweis auf die Dialektik,
denn die Behauptung, daß mit dem persischen Reich der Fluß
der Weltgeschichte beginne, wird damit begründet, daß es „den
Gegensatz lebendig in sich hat“ “.
Was ist nun dieser Gegensatz, der in der persischen Welt
zum ersten Male in Erscheinung tritt? Das ist nicht deutlich
ausgesprochen, geht aber aus dem Zusammenhang hervor. Im
chinesischen und indischen Prinzip als der Einheit des Geistigen
und Natürlichen war das Allgemeine nicht mehr gewesen als ein
Zustand des Individuums, eine abstrakte Regel des Rechttuns in
China, ein religiöses Gefühl in Indien. Aufgabe des Geistes ist
1 Lasson, a. a. O. S. 137. 5
1 Ebenda S. 146.
3 Ebenda S. 278.
150 Hermann Wendorf
es aber, sich von dem ihm anhaftenden Natürlichen zu befreien
. und zu sich selber zu kommen. Bei den Persern beginnt nun
dieser Prozeß der Befreiung, der Loslösung von der Natur und
der Verselbständigung des Menschen. Auf dieser ersten Stufe
wird das Allgemeine zum erstenmal als von dem Menschen unter-
schiedene Gottheit aufgefaßt und ihm als ein Affirmatives, als
ein Gegenständliches gegenübergestellt, zu dem sich der Mensch
als frei verhält: „Hier in Persien geht zuerst das Licht auf, das
leuchtet und andere bescheint!.“ So wird das Licht das Prinzip
der persischen Welt, das Licht, das Freiheit und Erhebung vom
Natürlichen gewährt. So zeigt sich der Geist zum ersten Male
in seiner Entzweiung, in den beiden unterschiedenen Seiten als
absoluter Geist und als Individualität. Aber diese Individaalität
ist noch so mit dem Natürlichen behaftet, daß der Geist sich von
diesem frei zu machen sucht, um zu höheren Formen des Bewußt-
seins seiner selbst zu gelangen.
Persien ist von Hegel wieder in drei Völkerschaften gegliedert,
von denen jede ihr eigenes Prinzip hat. Das Zendvolk mit seiner
Lichtreligion verkörpert die Reinheit, ihm gegenüber die assy-
risch-babylonische Welt die ungeistige rohe Sinnlichkeit: Scheinen
diese beiden auch zwei einander negierende Prinzipien darzu-
stellen, so fehlt zur dialektischen Trichotomie doch das abschließende
Glied, denn das Prinzip der Meder-Perser, welche als dritte der
Völkerschaften den Abschluß bilden, wird gar nicht näher be-
zeichnet. Wir erfahren nur, daß sie die Zendreligion angenommen
haben und die unterworfenen Völker mit großer Toleranz behan-
delten. Vor allem fehlt aber jede Andeutung eines dialektischen
Verhaltens der drei Prinzipien untereinander, so daß wir nicht
feststellen können, wie Hegel sich den dialektischen Fortgang
des Geistes innerhalb der persischen Welt gedacht hat.
Anders in Westasien, das deutliche Spuren der Dialektik auf-
weist und dessen Verhältnis zum persischen Prinzip dahin be-
stimmt werden kann, daß der noch an die Natürlichkeit gebundene
Geist unwillig an seinen Banden rüttelt, sich auch schon zum Be-
wußtsein seiner selbst zu erheben beginnt, aber doch die Fesseln
der Natürlichkeit noch nicht abzustreifen vermag. Die Völker
Westasiens sind die Phöniker, die Juden und die Agypter.
Die beginnende Befreiung des Geistes von Natur und Sinn-
lichkeit äußert sich bei den Phönikern in dem kühnen Mut des
1 Lasson, a. a. O. S. 415.
———— ————— CCC a a
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 151
Seefahrers, der die Natur in Gestalt des Meeres dem Geist unter-
wirft, ferner in ihrer Religion, in der sie bereits ein Geistiges
verehren, wenn auch in beschränkter Gestalt.
Hinsichtlich des jüdischen Prinzips finden sich beträchtliche
Unklarheiten und Widersprüche, die sich vielleicht daraus erklären
lassen, daß Hegel bei der hohen Bedeutung, die er dem jüdischen
Volke für die Menschheitsentwicklung beimaß, nach immer besseren
und tieferen Fassungen rang und daß vielleicht in der Ausgabe,
welche Manuskripte verschiedener Entwicklungsstadien vereinigt,
widerspruchsvolle Äußerungen nebeneinander zu stehen gekommen
sind. Zunächst wird das jüdische Prinzip zu dem plıönikischen
deutlich in Gegensatz gestellt, als das vom Natürlichen völlig ge-
reinigte Geistige, in dem zum erstenmal die Gestalt des einen
Gottes rein hervortritt, aber noch nicht als das Allgemeine
schlechthin, sondern eingeschränkt als der Gott dieses einen
Volkes, wiewohl wir das Bedenken nicht unterdrücken können,
daß es sich hier doch mehr um ein Fortschreiten in gerader Linie
als um einen Übergang zum Gegenteil handelt. Dann kommen
aber Bestimmungen, die nur in Beziehung auf das Schlußglied
einer dialektischen Trichotomie gebraucht werden dürften: im
Judentum soll „das Umschlagen des morgenländischen Prinzips“
erfolgen, es soll sich in ihm der Bruch vollziehen zwischen Osten
und Westen!, Wendungen, welche in gerader Linie auf das Abend-
land und auf das Christentum hinzuführen scheinen; aber diese
Ansätze werden nicht aufgenommen, sondern das Judentum dem
phönikischen Prinzip als negierendes Moment entgegengesetzt und
dem ägyptischen Geist die Aufgabe zugewiesen, beide zu einer
höheren substantiellen Einheit zu versöhnen?®. Es wird somit dem
ägyptischen Prinzip deutlich die Stufe der Synthesis zugewiesen.
Aber trotzdem zeigt die inhaltliche Bestimmung des ägyptischen
Geistes als des durch die Sphinx als Symbol verkörperten ewigen
Rätsels, als des Geistigen, das im Begriff ist, sich dem Tie-
rischen, Natürlichen zu entreißen, aber noch nicht befreit, sondern
noch immer in seinem Widerspruch befangen ist, denselben auf
einer tieferen Stufe als den jüdischen, der ja schon zur Erkenntnis
Gottes als eines rein Geistigen fortgeschritten war. Wenn nun
gerade hier die logische Form der dialektischen Trichotomie be-
sonders deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, so müssen
1 Lasson, a. a. O. S. 453, 455.
? Ebenda S. 460.
152 Hermann Wendorf
wir uns bescheiden, einen Widerspruch festzustellen, den wir nicht
zu erhellen vermögen.
Anzeigen dialektischer Formgebung könnte man beim Über-
gang zur griechischen Welt finden in der Bemerkung, dab von
nun an die Geschichte eines jeden Volkes in drei Perioden zer-
falle, von denen die erste die Entfaltung des Volkes und seinen
Anstieg zu welthistorischer Bedeutung umfasse, die zweite seine
Auseinandersetzung mit den früheren welthistorischen Völkern
und seinen Sieg nach außen und die dritte endlich die Berührung
mit den nachfolgenden Völkern und das Sinken unter sie ent-
halte!, wenn diese Dreiteilung nicht so äußerlicher Natur wäre,
daß es Hegel als Denker herabsetzen hieße, wollte man sie als
Dialektik ansprechen. |
Deutlicher treten deren Züge hervor, wenn dies gleich darauf
näher dahin erläutert wird, daß das Volk in der Periode seines
Aufstiegs das Doppelte seiner eigenen Anlage und der fremden
Kultur des vorangegangenen Volkes zur Einheit zu bringen habe,
denn hier ist in der Tat ein Fortgang zu einem anderen und eine
Verschmelzung zweier Unterschiede zu einer Einheit gegeben.
Der aufgehobene Gegensatz wird dann von dem Volke auf der
Höhe seines Glückes nach errungenem Siege innerhalb seiner
selbst von neuem erzeugt, womit natürlich nur das Formale des
Fortgangs gemeint ist und nicht etwa die inhaltliche Entgegen-
setzung zu dem eben überwundenen Prinzip.
Bei diesem Übergang von der orientalischen zur griechischen
Welt ist wohl rein dem sprachlichen Ausdruck nach ein Gegen-
satz der Prinzipien festzustellen, aber die inhaltliche Fassung
derselben ist derart, daß es sich weit eher um ein Aufsteigen zu
höherer Stufe als um eine Entgegensetzung handelt. Der Geist
weiß jetzt von sich als einem Geistigen, er ist zwar noch mit
der Sinnlichkeit eng verbunden, aber diese Einheit ist nicht mehr
die unmittelbare der Asiaten, sondern sie ist aus dem Geiste her-
vorgegangen.
Deutlicher ist der Versuch antithetischer Fassung beim Über-
gang zur römischen Welt. Es heißt da nämlich, daß dasjenige
Moment, welches das Verderben der griechischen Welt herbei-
geführt hat, die in sich zurückgehende Innerlichkeit, worunter
Hegel die Ausbildung der sich als Eigenwert empfindenden Per-
1 Lasson, a. a. O. S. 530.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 153
sönlichkeit versteht, in Rom der Boden wird, auf dem eine neue
Seite der Weltgeschichte aufgeht, denn in Rom wird die Per-
sönlichkeit zum Prinzip erhoben, die jedoch nicht mit der kon-
kreten schönen Individualität der Griechen verwechselt werden
darf, sondern im Gegensatz zu ihr die abstrakte juristische Per-
son ist, die im Privatrecht ihre Realität hat. Diese wiederum
findet ihren Gegensatz in dem abstrakten Staat, der in Rom zum
erstenmal zur Ausbildung gelangt!. So sind sowohl der griechische
wie der römische Geist dialektisch kontrastiert, als auch im römi-
schen Geist selbst wieder das dialektische Moment des Fortgangs
gegeben ist.
Aber mit der vollendeten Realisation des römischen Prinzips
treten auch hier an die Stelle des allgemeinen Staatszwecks die
partikulären Interessen einzelner Individuen, und die römische
Welt wird zur inhaltleeren Ordnung, in der der Geist schlecht-
hin außer sich ist?.
Da setzt der Geist, der zu sich selbst kommen will, zur Zeit
des Augustus dieser Endlichkeit und Äußerlichkeit in der Unend-
lichkeit und erfüllten Innerlichkeit des christlichen Prinzips den
vollendeten Gegensatz entgegen. Das Christentum erscheint so
als die Negation des römischen Prinzips. Der ins Äußerliche
und in die endlichen Zwecke verlorene Geist des Abendlandes
sehnt sich nach einer tieferen innerlichen Allgemeinheit, die ihm
in Christo aufgeht. So erscheint das Christentum als die Syn-
thesis, welche die Thesis Morgenland und die. Antithesis Antike
aufhebt und zur höheren Einheit versöhnt. Sobald man aber
näher zusehen und die Momente des Fortgangs deutlicher heraus-
heben will, machen sich Ungenauigkeiten des Ausdrucks und un-
lösbare Widersprüche in Einzelheiten sinnstörend geltend, so daß
das Bild verschwimmt und vor den Augen zerfließt.
Diejenigen Völker, welche zu Trägern des christlichen Prinzips
ausersehen sind, sind die Germanen, und bei der Übersicht über
die germanische Welt tritt das Wesen der dialektischen Entwick-
lung am deutlichsten zutage“. Auch hier finden wir die tricho-
tomische Einteilung. In der ersten Periode, die in Karl dem
Großen ihren Abschluß findet, herrscht die rohe Einheit des
Geistigen und Weltlichen, die zweite, die das hohe und späte
ı Lasson, a.a. O. S. 662.
3 Ebenda S. 720.
3 Ebenda S. 768 ff.
154 Hermann Wendorf
Mittelalter umfaßt, zeigt das christliche Prinzip in seinem Gegen-
teil, veräußerlicht und zur inhaltleeren Form geworden; aber der
Durchgang durch dieses Stadium ist notwendig, denn „der Geist
muß sich als ein Anderes wissen, das außer ihm ist“. In der
dritten Periode, die mit der Reformation einsetzt, kehrt der Geist
aus der Dumpfheit des Bewußtseins in sich zurück, „das Prinzip
des freien Geistes ist hier zum Panier gemacht“. Der Geist ist
nun wieder zur Einheit des Geistigen und Weltlichen gekommen,
die aber keine rohe mehr ist wie in der ersten Periode, sondern
eine ideelle, aus dem Geist geborene.
Im Zusammenhang mit dem vorher Dargelegten scheint sich
eine Weltarchitektonik vor unseren Augen herauszukristalli-
sieren, aber gleich darauf wird alles wieder durch Hegel selbst
in Frage gestellt, denn schon auf der nächsten Seite bezeichnet
er die germanische Welt als eine Wiederholung früherer Epochen,
und zwar wird die Periode bis auf Karl den (Großen als das
Reich der substanziellen Einheit dem Perserreich an die Seite
gestellt, dann aber die Zeit der Reformation mit der griechischen
Welt unter Perikles und gar die neuere Zeit seit der Refor-
mation mit der römischen Welt verglichen, wobei Perioden in
engere Beziehung zueinander gebracht werden, die Hegel als
denkbar verschieden charakterisiert hat, wie z. B. die Ausbildung
der formal juristischen Persönlichkeit in der römischen Welt und
die freie Geistigkeit des Protestantismus. Soll dieser Vergleich
mehr sein als eine äußerliche Analogie, worüber Hegel sich nicht
ausgesprochen hat, so würde er das architektonische Gebäude,
das eben vor unseren Augen zu entstehen im Begriff war, aufs
höchste gefährden.
Im ganzen ergeben also die über die gesamte Geschichts-
philosophie zerstreuten Stellen, in denen Hegel die Dialektik er-
wähnt, kein klares Bild, aber man sieht deutlich, daß sich etwas
gestalten will. Eine Reihe von Bestimmungen fangen an, sich
zu einem Bilde zusammenzuschließen. Die letzte Vollendung, der
zentrale Gedanke, aus dem heraus die mannigfachen Widersprüche
geglättet und geklärt werden können, fehlt noch, weil er seiner
Natur nach ein philosophisch-metaphysischer Gedanke sein muß,
den Hegel mit Rücksicht auf das Verständnis seiner Zuhörer nicht
glaubte aussprechen zu dürfen. Um ihn zu ergründen, erinnern
wir uns, daß Hegel sich auch in philosophischen Schriften, wenn
auch bedeutend kürzer, über die geschichtliche Welt ausgesprochen
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 155
hat und ziehen wir diese Schritten in den Kreis der Betrachtungen
herein.
In den Paragraphen 345 und 346 der „Grundlinien der Philo-
sophie des Rechts“ findet sich eine Erörterung des Begriffs der
Geschichte, die unsere Ergebnisse aus den Vorlesungen über die
Geschichtsphilosophie glücklich ergänzt. Dort ist die Geschichte
definiert als „die Gestaltung des Geistes in Form des Geschehens,
der unmittelbaren natürlichen Wirklichkeit“. „Gerechtigkeit und
Tugend, Unrecht, Gewalt und Laster, Talente und ihre Taten,
die kleineren und größeren Leidenschaften, Schuld und Unschuld,
Herrlichkeit des individuellen und des Volkslebens, Selbständig-
keit, Glück und Unglück der Staaten“, kurz, alles was zu dem
Komplex des historischen Geschehens gehört, hat nur in dieser
Welt der natürlichen Wirklichkeit Wert und Bedeutung.
Mit der Wendung, „die Weltgeschichte fällt außer diesen Ge-
sichtspunkten“, scheidet Hegel von der so definierten empirischen
Geschichte eine zweite Art der Geschichtsbetrachtung, die man
als die philosophische bezeichnen kann, weil sie es nicht zu tun
hat mit den historischen Factis, sondern das Allgemeine selbst,
die Volksgeister mit ihren Prinzipien zum Gegenstand hat. Dieser
Begriff der Weltgeschichte ist von dem unserigen verschieden, er
enthält keine Darstellung der wechselseitigen Beziehungen aller
Völker und Staaten, sondern ist seinem Wesen nach philosophisch
geschaute Geschichte, das Ergebnis einer Geschichtsbetrachtung,
welche „die Oberfläche“ durchdringt und sich auf das ihr zu-
grunde liegende „innere stille Werk“ richtet, „worin die Kraft
aller Erscheinungen aufbewahrt wird!“. In dieser Weltgeschichte
finden die Momente der Idee des Weltgeistes in der notwendigen
Aufeinanderfolge der welthistorischen Volksgeister ihre Ausbil-
dung. Bei der Lässigkeit Hegels in der Anwendung der Begriffe
und bei der Art der Uberlieferung seiner Geschichtsauffassung
ist es müssig, die Vorlesungen auf die genaue Scheidung der Be-
griffe Weltgeschichte und Geschichte hin durchzusehen.
Mit einer Wendung, die uns die Paragraphen 483 und 484 der
Enzyklopädie nahelegen, können wir auch von einer äußerlichen,
objektiven und von einer inneren Seite der Geschichte reden,
oder kurz von einem Äußeren und Inneren der Geschichte, welche
Bezeichnungen Hegel mitunter auch in den Vorlesungen ange-
wandt hat. `
1 Lasson, a. a. O. S. 12.
156 Hermann Wendorf
Die Trennung in innere und äußere Geschichte liegt implicite
seiner ganzen Geschichtsphilosophie zugrunde, ohne doch in ihrer
ganzen Bedeutung zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Nur
unter der Voraussetzung dieser Scheidung hat es einen Sinn, von
Mitteln und Material der Verwirklichung des Geistes, von der
List der Idee und dergleichen zu sprechen. Der Prozeß des
Weltgeistes ist ganz etwas anderes als der Gang der geschicht-
lichen Entwicklung, und darum ist es durchaus kein Zufall oder
eine überflüssige Wiederholung, wenn Hegel an zwei verschie-
denen Stellen der Einleitung über die Entwicklung in der Ge-
schichte spricht. Das eine Mal, wo er den Prozeß des Welt-
geistes im Zusammenhang mit der Erörterung des Begriffs des
Geistes und des Inhalts der Geschichte deduziert, hat er die
Entwicklung des Innern derselben im Auge. Der zweite Ab-
schnitt von dem Gang der Weltgeschichte, der hinter der Behand-
lung der Mittel und des Materials zur Verwirklichung des Geistes
eingefügt ist, geht auf die Entwicklung des Äußeren der histo-
rischen Welt. |
Das Innere der Geschichte, das die Vielheit der historischen
Gestalten hervorbringt, hat den Zusammenhang des Begriffs, sagt
Hegel beim Übergang von Indien nach Persien!. Der Zusammen-
hang des Begriffs aber ist die Dialektik. Somit ist die Dialektik
die Form des Prozesses des Weltgeistes. Als Ergebnis unserer
Untersuchung läßt sich ihre Fassung in der Geschichtsphilosophie
Hegels dahin bestimmen:
Die Dialektik ist das allumfassende Entwicklungsgesetz der
Welttotalität. Diese selbst ist als eine zeitlose Trichotomie zu
fassen. Der an sich seiende Geist entläßt aus sich die natürliche
Welt als sein Anderssein, kehrt dann zu sich zurück und ge-
langt in der geschichtlichen Welt in einem Stufengang zu seiner
Freiheit, zur absoluten Erkenntnis seiner selbst. Nur die Welt
der Geschichte hat eine Entwicklung in der Zeit, überall sonst,
herrscht die zeitlose Bewegung des Begriffs.
Die geschichtliche Welt ist wiederum einem dialektischen
Prozeß unterworfen. Die Möglichkeit antithetischer Entgegen-
setzung ist in ihr dadurch gegeben, daß der Geist sich in einem
bestimmten Volke mit seiner Staatsverfassung, seinen Sitten und
Gebräuchen usw. eine physische Wirklichkeit gegeben hat, daß
1 Lasson, a.a. O. S. 414.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 157
er ein Volksgeist auf einer bestimmten Stufe geworden ist, der
als Gattung für sich eine Existenz hat. Der Geist will und muß
zu sich selber kommen, findet sich aber von seiner Existenz auf
dieser Stufe, weil sie noch an Ungeistiges, Natürliches gebunden,
sehr wenig befriedigt. Er strebt daher über sie hinaus und setzt
sich zu ihr in Gegensatz oder er negiert sie.
Die beiden Seiten des dialektischen Gegensatzes sind so der
allgemeine Geist auf der einen und seine Realisation in einer
bestimmten historischen Wirklichkeit auf der anderen Seite.
Die Entwicklung eines welthistorischen Volkes und sein Über-
gang zum nächsten vollzieht sich dialektisch auf folgende Weise:
zunächst führt es alle Momente, die in der Idee, im Prinzip
seines Volksgeistes an sich gegeben sind, in die Wirklichkeit über.
Das ist die Periode des Aufblühens bis zum Erreichen des Höbe-
punktes seiner Entwicklung. Der Volksgeist muß „zu dem Wissen
dessen, was sein Werk ist, gelangen und dazu, sich zu denken!“.
Ist die Entwicklung auf diesem Höhepunkt angekommen, so treten
bei den führenden Individuen an die Stelle des Staatszwecks ihre
eigenen persönlichen Interessen, sie fallen in ihre Partikularität
zurück und reißen so Kräfte an sich, die vorher dem Ganzen
gehört haben. Dieser Rückfall in den Egoismus und das Setzen
der eigenen Interessen über das Gesamtwohl ist das Verderben
des Volkes, es tritt zu dem vorwärtsdrängenden Allgemeinen in
das Verhältnis der Negation. „Der Geist, der sich im Innern
fortgebildet hat, der Welt entwachsen, im Begriffe ist, darüber
hinauszugehen“, findet sein Bewußtsein nicht mehr befriedigt, er
„steht deswegen auf der negativen Seite““.
Aber der Geist ist einer, und weil er einer ist, will er aus
dieser Entzweiung heraus. Er ist stark genug, sie zu überwinden
und die Einheit wieder zu vollbringen. Und er vollbringt sie,
indem er sich auf einer höheren Stufe des historischen Seins ob-
jektiviert und das Sein der überwundenen zerstört, jedoch das
Allgemeine derselben in sich aufnimmt und dadurch seinem Prinzip
eine neue Bestimmung gibt. „Hiermit hat sich die substanzielle
Bestimmtheit dieses Volksgeistes geändert, d. h. Sein Prinzip ist
in ein anderes, und zwar höheres Prinzip aufgegangen““.
1 Lasson, a. a. O. S. 48.
2 Ebenda S. 77.
3 Ebenda S. 49.
. 158 Hermann Wendorf
So erhebt sich im dialektischen Prozeß der Weltgeist von
Stufe zu Stufe, reinigt sich immer mehr von der Bindung an die
Natürlichkeit, bis er in der germanischen Welt zu seiner vollen
Freiheit und Selbsterkenntnis gelangt, indem die Menschen auf
dieser Stufe sich zu dem Bewußtsein erheben, daß sie Teile seiner
selbst sind, alles Irdische und Sinnliche ablegen und ganz in der
Idee des Geistes leben. „Seine Tätigkeit ist Hinausgehen über
die Unmittelbarkeit, das Negieren derselben und Rückkehr in
sich!“, in diese Worte faßt Hegel am Schluß des Abschnittes
noch einmal den Prozeß des Weltgeistes zusammen.
Wir kommen also zu dem Schluß, daß die Hegelsche Ge-
schichtsdialektik keine Gesetzmäßigkeit des kausalen Zusammen-
hangs der geschichtlichen Erscheinungswelt ist. Sie ist kein
Ordnungsprinzip, das an die Ergebnisse der empirischen histori-
schen Forschung herangebracht worden wäre. Sie ist vielmehr
ein wesentlicher Bestandteil der Hegelschen Metaphysik, die nur
vom Standpunkt seiner Philosophie aus und nur innerhalb der-
selben Sinn und Bedeutung hat. Außerhalb seines Systems gibt
es keine Dialektik (in seinem Sinne) als historisches Gesetz, und
nur der darf diesen Hegelschen Begriff in sein Denken herüber-
nehmen, der voll und ganz auf dem Boden seiner Weltanschauung
steht und alle ihre Voraussetzungen mitbringt und erfüllt.
* į *
Diese Geschichtsphilosophie Hegels haben die Junghegelianer
einer Umbildung im zweifachen Sinne unterworfen. Sie haben die
Idee entthront und den Volksgeist seines metaphysischen Charakters
beraubt. Sie haben ihn realistisch als die Summe der in einem
Volke wirkenden aufbauenden und vorwärtsdrängenden geistigen
Kräfte gefaßt. Von der metaphysischen Tiefe der Hegelschen Ge-
schichtsauffassung ist so nicht mehr übriggeblieben als eine
durchgeistigte Auffassung der Geschichte. In derselben Richtung
liegt die Ersetzung des Hegelschen Entwicklungsbegriffes durch
den rationalistischen Begriff des Fortschritts.
Mit der so entstandenen Verdiesseitigung der Geschichte
schwand die Möglichkeit, die Hegelsche Dialektik im Sinne ihres
Schöpfers zu verwenden, denn es gab nun kein Allgemeines mehr,
das durch Negieren der beschränkten Endlichkeit eines Volkes
ı Lasson, a. a. O. S. 50.
—
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 159
höhere Stufen der Menschheitsentwicklung hätte hervortreiben
können. Weil sie für das Mystische in Hegels Philosophie und
Persönlichkeit kein Organ hatten, war die Dialektik dasjenige
Moment, das sie in ihrer rationalistischen Veranlagung aufgriffen
und weiterbildeten. Alles wurde ihnen zur Dialektik, alle Ver-
hältnisse lösten sie in dialektische Polarität auf, alle Dinge sahen
sie im dialektischen Fluß begriffen.
Sie waren nicht wfe ihr Lehrer von dem Trieb nach reiner
Erkenntnis erfüllt, sondern standen mit beiden Füßen in dem
Geisteskampf ihrer Zeit um geistige und bürgerliche Freiheit.
Die Philosophie war ihnen nicht letztes Ziel und Selbstwert,
sondern sie sollte ihnen neben der Erkenntnis auch die Waffen
zum Kampfe liefern. Und hier war es gerade die Dialektik, der
die Hauptaufgabe zugedacht war. In ihr fielen ihnen Geschichts-
auffassung und politische Forderung in eine Einheit zusammen,
aus ihrer dialektischen Geschichtsauffassung sogen sie den un-
erschütterlichen Glauben an die Verwirklichung ihrer politischen
Ideen.
Die Junghegelianer haben ihre Geschichtsauffassung nicht in
geschlossenen theoretischen Schriften niedergelegt, wie sie über-
haupt mehr Publizisten im besten Sinne des Wortes waren, mit
vielleicht alleiniger Ausnahme von David Friedrich Strauß und
Ludwig Feuerbach, deren Werke aber auf anderem Gebiete liegen
und für unsere Untersuchung nicht in Frage kommen. Aber trotz
der aphoristischen Behandlung reichen doch die gelegentlichen
Bemerkungen hin, die Grundzüge ihrer Geschichtslehre in allen
wesentlichen Punkten erkennen zu lassen.
Sie versetzen die Dialektik in die Ebene des historischen Ge-
schehens und kommen so zu der Annahme zweier polarischer
Kräfte im gesellschaftlichen Organismus, die im Verhältnis von
Position und Negation zueinander stehen und durch ihr gegen-
seitiges Negieren den geschichtlichen Fortschritt als ihre Resul-
taute hervorbringen. Unter der Position ist dabei die jeweilige
offiziell anerkannte Gegenwart verstanden, das, was weithin sicht-
bar einer Zeit den Stempel aufdrückt. Staatsform und Regie-
rungsgrundsätze gehören ebenso zum Positiven, wie die offiziell
anerkannte und geübte Religion, Kunst und Wissenschaft, geistiges
Leben, denn alle Lebensäußerungen eines Volkes in einem be-
stimmten Stadium der Entwicklung stehen untereinander in einem
inneren Zusammenhang der Verwandtschaft.
160 | Hermann Wendorf
Diesem Positiven, das man auch, weil jeder, der im Staats-
leben Geltung und Einfluß hat, sich für Erhaltung dieser Staats-
ordnung einsetzt, als den Inbegriff der bewahrenden Kräfte des
Staatslebens bezeichnen kann, steht als das Negative die Summe
der vorwärtsstrebenden Kräfte gegenüber, die der staatlich-ge-
sellschaftlichen Ordnung neuen Inhalt geben wollen und darum
nach neuen Formen des staatlichen Lebens streben müssen.
Indem nun diese aufwärtsstrebenden Kräfte sich durchsetzen,
werden sie die herrschenden im Staat, sie werden in der Epoche,
die sie neu heraufführen, das Positive, das dem Ganzen das cha-
rakteristische Gepräge gibt. Der Zustand der Welt schlägt in
den entgegengesetzten um. In diesem bildet sich dann wieder sein
Gegensatz, seine Negation, die zu ihrer Zeit denselben Übergang
zur Position vollziehen wird. In diesem fortgesetzten Umschlagen,
in diesem stetigen Fortschreiten zur Negation vollzieht sich die
Entwicklung in der Geschichte.
Die Auffassung von Regierung und Opposition als den Gliedern
des dialektischen Prozesses teilt auch Bruno Bauer, der Freund
von Karl Marx, dessen Einfluß in philosophischen Dingen bei
ihrem nahen Verhältnis als recht groß angenommen werden muß.
Er bezeichnet die Regierung, im weitesten Sinne als Vertreterin
der bestehenden Zustände in Staat und Gesellschaft gefaßt, als
die eine Seite des dialektischen Gegensatzes, auf der anderen sieht
er das in sie „noch nicht aufgenommene und in den gesetzlichen
Einrichtungen noch nicht ausgeprägte Selbstbewußtsein .. die Oppo-
sition? “.
Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß diese Geschichts-
auffassung von der Hegelschen völlig verschieden ist. In seinem
Sinn dürfte von Dialektik gar nicht gesprochen werden, weil das
Substrat fehlt, an dem sie sich vollziehen könnte: der Geist, der
alle Entwicklung erst ermöglicht, weil alle Dinge seine Objek-
tivation sind. Der Volksgeist der Junghegelianer ist ja gar nicht
mehr dieser eine Geist, sondern nur noch die Zusammenfassung
der in einem Volke vorhandenen geistigen Energien. Darüber
darf die gelegentliche, streng genommen unberechtigte Anwendung
Hegelscher Terminologie nicht hinwegtäuschen.
Es hat keinen Sinn, nach der Wahrheit einer metaphysischen
Geschichtsphilosophie zu fragen. Ist sie der folgerichtige Aus-
ı Hallische Jahrbücher 1841, S. 553.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 161
druck der ihr zugrunde liegenden Weltanschauung, so ist sie
für deren Anhänger wahr, und sie werden in ihren Gedanken-
gängen leben. Anders aber, wenn die Berufung auf ein System
zu Unrecht erfolgt, weil die Übereinstimmung mit dessen Grund-
lehren nicht mehr vorhanden ist. In dieser Lage befinden sich
die Junghegelianer, denn sie wollten nicht eine eigene Theorie
der historischen Entwicklung aufstellen, sondern Hegel war das
Panier, das sie aufpflanzten, in seinem Zeichen wollten sie siegen.
Sie haben ihn aber falsch verstanden und ausgelegt, und daher
können wir ihre Geschichtstheorie und vor allem ihre Auffassung
von der Dialektik als des Gesetzes der Entwicklung in der Ge-
schichte mit Recht als objektiv falsch bezeichnen.
Alle charakteristischen Eigentümlichkeiten der Junghegelschen
Geschichtsauffassung finden sich im historischen Materialismus
wieder. Die fragmentarische Behandlungsart desselben durch
Marx an den viel interpretierten Stellen der Einleitung der
„Kritik der politischen Ökonomie“, des „Elends der Philosophie“,
des „Kommunistischen Manifests“, des „Bürgerkriegs in Frank-
reich“ u.a.m. läßt eine tiefergehende quellenkritische Auseinander-
setzung nicht zu. Aber die Grundzüge treten klar hervor und
enthalten alles für unsere Untersuchungen Wesentliche.
Ein soziologischer Grundgedanke der Marxschen Lehre ist die
Auffassung von dem antagonistischen und zwieschlächtigen Cha-
rakter des gesellschaftlichen Lebens und der sozialen Entwick-
lung. Immer wieder hat er diesen Gedanken ausgesprochen. Er
sieht jede Zeit von der Polarität zweier Gegensätze beherrscht.
So enthält die feudale Gesellschaft mit ihrer auf den Gegensatz
basierten Produktionsweise zwei antagonistische Elemente, die
Feudalherrn und das Proletariat des Feudalismus, die Leibeigenen.
Aus diesen letzteren gehen die ersten Pfahlbürger hervor, die
wiederum die Bourgeoisie aus sich entwickeln.
Auf einer gewissen Stufe entsprechen die Verhältnisse, unter
denen die feudale Gesellschaft produziert, den übermächtig an-
gewachsenen Produktivkräften nicht mehr, sie werden zu Fesseln,
weiche von der Bourgeoisie gesprengt werden, die somit zur
herrschenden Klasse wird. In die Junghegelianische Terminologie
übersetzt sind die Feudalherren mit ihrer feudalen Organisation
des gesellschaftlichen Lebens das positive Element, das heran-
wachsende Bürgertum ist ihre Negation, der Fortschritt vollzieht
sich, indem das Negative den Sieg davon trägt, zur neuen Po-
Histor, Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 11
162 Er Hermann Wendorf
sition umschlägt und der kommenden Periode ihren. Stempel auf-
drückt. .
Auch die Bourgeoisie entwickelt, sobald sie zur Herrschaft
gelangt ist, mit Notwendigkeit ihr antagonistisches Element; ihre
Produktionsweise erzeugt die Männer, welche dereinst die Waffen
gegen sie führen werden: die Proletarier. Und zu seiner Zeit
wiederholt sich derselbe Vorgang; was erst negativ war, wird
durch die Entwicklung geloben und zur Herrschaft gebracht, es
wird das Positive der neuen Zeit: das Proletariat sprengt die
Fesseln der bürgerlich- kapitalistischen Gesellschaft und schafft
eine neue, seinem Wesen gemäße Ordnung der gesellschaftlichen
Verhältnisse.
Es erübrigt sich zu bemerken, daß auch Marx Begriffe wie
den der Entwicklung und den der Wirklichkeit nicht im Sinne
Hegels, sondern in dem seiner Schüler anwendet. Auf den Doppel-
sinn in der Fassung der „Wirklichkeit“, bald als des vorgefun-
denen empirischen Menschen, bald als der Typus des Menschen,
wie er im Sinne einer überindividuellen Gesellschaftslehre sein
soll, ist Plenge ausführlich eingegangen‘.
Noch eine weitere Übereinstimmung zwischen Marx und den
Junghegelianern ist zu beachten. Hegel selbst hat es abgelehnt,
sich über das Werden in der Zukunft irgendwie zu äußern. Er
sah die Aufgabe des Geschichtsphilosophen nur in der Ausdeu-
tung des Gewesenen, nicht in der Vorausbestimmung des Kom-
menden. Man hat daraus die Folgerung gezogen, er habe seine
Zeit als den Abschluß der Geschichte betrachtet, und hat ihm
den Vorwurf gemacht, er habe der künftigen Entwicklung keinen
Raum gelassen. Fehlen auch Äußerungen Hegels über diesen
Punkt, so führt doch eine einfache Überlegung zu dem Schluß,
daß die Hegelsche Geschichtsauffassung auch eine Weiterentwick-
lung von längerer Dauer nicht notwendig auszuschließen braucht.
Er faßte als Ziel der Geschichte, daß der Mensch sich als ein
Göttliches, als ein Moment des Geistes erkenne. Diese Er-
kenntnis ist durch Christus einmal ausgesprochen worden, aber
es genügt nicht, daß dies einmal abstrakt geschehen ist, die Idee
des Geistes muß auch dem Menschen eingebildet werden, d. h.
sie müssen dazu erzogen werden, alle partikularen Leidenschaften
abzulegen und das Göttliche in sich zu erkennen und seiner Idee
1 Plenge, a. a. O. S. 72 fl.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 163
zu leben!. Diese mit Hinsicht auf Christus getane Äußerung wird
wohl auch auf ihn selber angewandt werden dürfen. Es kann auch
nicht zur Lösung der Aufgabe der germanischen Welt genügen, daß
in ihm sich die Selbsterkenntnis des Geistes einmal (in ihm selbst)
vollzogen hat, es müssen doch alle Menschen zu dieser Erkenntnis
des objektiven Geistes erhoben werden. Und die hierin liegende
Forderung ist so allgemeiner Natur, daß jede Entwicklung in
Staat und Wirtschaft darin ihren Platz findet; auch wird Hegel,
der wie alle großen Männer gering von den Menschen dachte,
wohl kaum mit einer baldigen Erreichung dieses Zieles gerechnet
haben, wo doch in den zweitausend Jahren seit dem Erscheinen
Christi so wenig Fortschritte in der Lösung dieser Erziehungs-
aufgabe zu verzeichnen sind.
In Hegel war der Trieb zum reinen Erkennen der alles Be-
herrschende, er war in ihm so rein ausgebildet, daß Spranger in
seinen „Lebensformen“ ihn dauernd als Beispiel für diesen Men-
schentyp anführt. Demgegenüber war der Wille zu gestaltender
Einwirkung auf die Umwelt sehr schwach entwickelt. Daher hat
er die in seiner Rechtsphilosophie liegenden politischen Folge-
rungen nicht gezogen, ja er ist sogar vor der damals in Berlin
einsetzenden Reaktion zurückgewichen. Das hat ihn in den Ruf
des Philosophen der Reaktion gebracht, sehr zu Unrecht, denn
seine Rechtsphilosophie zeichnete Preußen eine Staatsverfassung
vor, die den damaligen politischen Zuständen gegenüber einen
entschiedenen Fortschritt bedeutete.
Die politischen Forderungen stellt der linke Flügel seiner
Schüler, allerdings in einer Weise, die weit über das hinausging,
was er selbst als Ziel erkannt hatte. Im damaligen Preußen war
eine praktische politische Betätigung nicht möglich, und selbst
die politische Publizistik war starken Beschränkungen unterworfen.
So sahen sie sich auf eine mehr oder minder verklausulierte lite-
rarisch-philosophische Behandlung politischer Fragen angewiesen.
Aus der finsteren Gegenwart wandten sich die Gedanken in die
Zukunft, und da sie in der Dialektik das Entwicklungsgesetz des
historischen Werdens zu haben glaubten, lag ihnen der Gedanke nahe,
an diesem Leitfaden die Gestaltung der Zukunft zu erschließen.
Aus dem Jahre 1838 liegt ein interessanter Versuch einer
solchen Zukunftsbestimmung vor, die „Prolegomena zur Historio-
1 Lasson, a.a. O. S. 738, 747.
11*
164 Hermann Wendorf
sophie“ von A. v. Cieszkowski, die sich zwar enger an das Hegel-
sche Gedankengebäude anschließen, aber in formaler Hinsicht
nahe Berührungspunkte mit der Soziologie des Marxismus haben.
Mit Bedauern wird zunächst festgestellt, daß die logischen
Gesetze, die Hegel als erster aufgestellt habe, sich in seiner Ge-
schichtsphilosophie nicht in genügender Klarbeit widerspiegelten,
daß er es nicht bis „zum Begriff der organischen und ideellen
Ganzheit der Geschichte, bis zu ihrer spekulativen Gliederung
und vollendeten Architektonik gebracht“ habe . Als besonderer
Mangel wird gerügt, daß Hegel mit keiner Silbe der Zukunft
gedacht habe, ohne die „als einem integrierenden Teil der Ge-
schichte“ unmöglich zu einer Erkenntnis „der organischen und
ideellen Totalität“ und „des apodiktischen Prozesses der Welt-
geschichte“ zu gelangen sei“.
Cieszkowski faßt die Gesamtheit der historischen Entwick-
lung, der vergangenen sowohl wie der zukünftigen, in die Form
einer dialektischen Trichotomie, deren thetische Periode das Alter-
tum als die Zeit der Äußerlichkeit und unmittelbaren Objektivität
ist und die Hegelschen Stufen des Orients, Griechenlands und
Roms als Momente in sich enthält; die antithesische Periode bildet
die christlich-germanische Welt und enthält die vierte Hegelsche
Stufe. Sie hat das Element der Innerlichkeit in die Welt ge-
bracht. Die synthetische Periode endlich ist die Zukunft, „deren
eigene Bestimmung aus der einseitigen Entgegensetzung der beiden
vorangegangenen zu erkennen ist?“. Im Übergang zu dieser
Periode sieht Cieszkowski seine Zeit begriffen.
Die Natur der Menschheit und die Gesetze ihres Fortschreitens
können aus der Vergangenheit erkannt werden und aus ihnen ist
dann das Wesen der Zukunft zu erschließen. Wo sich in den
Perioden der Vergangenheit antithetische Momente finden, da wird
die Zukunft in Vereinigung und Aufhebung der Gegensätze in der
Synthesis zu höheren Daseinsformen fortschreiten. So ist aus
der Vergangenheit die Zukunft zu erkennen, aber nur ihrem
Wesen nach, d. h. in den allgemeinen Tendenzen der Entwick-
lung, nicht aber in ihren Einzelheiten und Besonderheiten. Diese
zu schauen ist die Art der Seher und der Propheten. Das philo-
sophisch-spekulative Erkennen geht im Gegensatz zu ihnen nicht
1 Cieszkowski, Prolegomena zur Historiosophie, S. 3.
2 Ebenda S. 9.
3 Ebenda S. 25.
— 3 ß — .. — — ——— e — +
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 165
auf Bestimmungen von Einzelheiten aus, sondern sucht das All-
gemeine in seiner Notwendigkeit zu ergründen.
Daß es sich bei diesem Versuch, die Dialektik in der Fassung
der Junghegelianer zur strengen Gesetzmäßigkeit des historischen
Geschehens zu machen, nicht um die abwegige Auffassung eines
Außenseiters handelt, daß vielmehr diese Gedanken in weiteren
Kreisen Wurzel geschlagen hatten, zeigt die Besprechung dieser
Schrift durch Frauenstädt in den „Hallischen Jahrbüchern“ (1839,
S.476ff.), in der die strenge trichotomische Einteilung der Ge-
schichte und die Hineinbeziehung der Zukunft in das dialektische
Schema als bleibende Verdienste des Buches von Cieszkowski
angesprochen werden.
Da die Gedankenwelt Cieszkowskis sich in engster Anlehnung
an Hegel bewegt, die materialistische Geschichtsauffassung aber
erst nach Marx’ Abkehr von Hegel entstanden ist, kann die er-
wähnte Übereinstimmung der Anschauungen beider nur auf for-
malem Gebiet liegen. Wie Cieszkowski sucht auch Marx die
ganze Entwicklung in Vergangenheit und Zukunft in eine Tricho-
tomie zu pressen. In dieser dialektischen Dreigliederung nimmt
die Produktionsstufe des Feudalismus die Stelle der Thesis ein,
die sie überwindende Bourgeoisie erscheint als Antithesis, während
der Zukunftsstaat des Proletariats sich durch die vollkommene
Harmonie, in der er alle Klassengegensätze aufhebt, sichtlich als
die Synthesis kennzeichnet, wie dies ja auch bei der näheren
Ausführung (S. 161f.) deutlich in Erscheinung tritt. Grundsätz-
lich stimmt dem auch Troeltsch zu, auch er hält die Einfügung
der gesamten Menschheitsentwicklung in die strenge Form der
dialektischen Dreigliederung für gegeben, nur faßt er die Glieder
anders, er sieht das erste in dem indifferenten Urzustand des Ur-
kommunismus, der von der großen Periode sich immer steigender
und nach jeder Synthese vertiefenderer Klassengegensätze ab-
gelöst wird, um schließlich in dem Kommunismus der vollendeten
Humanität mit dem unterdrückten Proletariat als Träger der
Menschheitsentwicklung zu gipfeln!.
Aber wenn Troeltsch als Beweisgrund für diese Auffassung
der Dreigliederung der Marxschen Dialektik das Kommunistische
Manifest anführt, so ist ihm offensichtlich ein Irrtum unterlaufen,
denn im Kommunistischen Manifest ist nichts von dem klassen-
1 Troeltsch, Hist. Zeitschr. 120, S. 409.
166 | Hermann Wendorf
losen Zustand der urkommunistischen Gesellschaft zu finden.
Marx war viel zu sehr von echtem wissenschaftlichen Geist er-
füllt, als daß er sich tiefer in die nebulosen Zeiten der Vor-
geschichte eingelassen hätte. Das war mehr die dilletantische
Art von Engels, sich in den frühesten Zeiten herumzutreiben,
von denen man so wenig Positives weiß und in der man unge-
stört die luftigsten Gedankengebäude der Konstruktion errichten
kann. Es mag sein, ist vielleicht sogar wahrscheinlich, daß Marx
in diesem Punkte die Ansichten seines Freundes Engels teilt, der
positive Nachweis. hierfür dürfte aber schwer zu erbringen sein.
Gerade das Kommunistische Manifest gibt deutlich die Gliede-
rung in Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat an die Hand.
Wohl werden gelegentlich auch die antiken und orientalischen
Verhältnisse erwähnt, aber für das System bleiben sie ohne Be-
deutung. Marx war ja auch kein metaphysischer Geschichts-
philosoph, der der Forderung nach Hereinbeziehung der ganzen
Menschheitsentwicklung in sein System Rechnung zu tragen gehabt
hätte. Er war Realist, und für seine Zwecke genügte es, wenn
er die Entwicklung desjenigen Wirtschaftsganzen aufzeigte, dem
er selbst angehörte und für dessen unterdrückte Glieder den
Kampf aufzunehmen er als seine Lebensaufgabe erkannt hatte.
Beiden Männern ist ferner, wenn auch mit einer gewissen
Nuancierung, der lebendige Glaube gemeinsam, am Anfang des
abschließenden und die Entwicklung krönenden Zeitalters zu
stehen. Cieszkowski hatte in der Hegelschen Philosophie die
befreiende Tat des sich selbst erkennenden Geistes erblickt, die
zugleich den ersten Schritt in die neue Zeit des Selbstbewußt-
seins bedeutet. Marx konnte den klassenlosen Zustand der Ge-
sellschaft nicht gut als schon angebrochen bezeichnen, aber er
glaubte, daß die Krisis der kapitalistischen Welt in kurzer Zeit
hereinbrechen würde. Im Kommunistischen Manifest hat er der
Überzeugung Ausdruck gegeben, daß „die deutsche bürgerliche
Revolution nur das unmittelbare Vorspiel einer proletarischen Re-
volution sein kann“, weil sie sich unter fortgeschritteneren Ver-
hältnissen und bei einem entwickelten Proletariat vollzieht als
irgendeine frühere. Trotz der Enttäuschung, die der Ausgang
der 48er Bewegung ihm bereitete, hat ihm doch erst der Fehl-
schlag der Pariser Kommune zu der schmerzlichen Erkenntnis
verholfen, daß „die Arbeiterklasse nicht die fertige Staats-
maschine einfach in Besitz nehmen und sie für ihre. eigenen
‚Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 167
Zwecke in Bewegung setzen kann“. Der Glaube an den baldigen
Umschlag der kapitalistischen Gesellschaft ist, wesentlich genährt
von Engels, ein Grunddogma der sozialdemokratischen Partei ge-
worden, und diejenigen Sozialisten, welche aus der Erkenntnis
heraus, daß die goldene Morgenröte der proletarischen Freiheit
in absehbarer Zeit nicht anbrechen würde, unter Abschwächung
des Klassenkampfgedankens auf dem Wege staatlicher Reformen
eine Besserung der Lage der Arbeiterklasse erreichen wollten,
haben in der Partei als „Revisionisten“ immer nur die Rolle einer
Sekte gespielt. |
Ein dritter Punkt der Übereinstimmung ist in der Einschätzung
der Zukunft zu sehen. Bei seiner Anlehnung an die Hegelsche
Geschichtsphilosophie mit ihrer idealistischen Zwecksetzung muß
Cieszkowski der Periode der Synthesis als der Zeit, in der die
Individuen den Willen des Weltgeistes unmittelbar und mit vollem
Bewußtsein in die Tat umsetzen, den höchsten Wert beimessen.
Diese selbe Wertung findet sich auch bei Marx, wenn möglich
noch in gesteigertem Grade, denn er geht sogar so weit, alles
bisherige Geschehen nur als Vorgeschichte zu bezeichnen und die
eigentliche Geschichte des Menschengeschlechtes erst mit dem
Anheben der klassenlosen proletarischen Gesellschaft überhaupt
beginnen zu lassen!.
Was Marx zu Hegel hingeführt und ihm die Dialektik in der
Junghegelschen Fassung so einleuchtend und zwingend hatte er-
scheinen lassen, das war jene Struktur seines Denkens, die ihn
überall nach einer notwendigen Verknüpfung der Dinge suchen
und nicht zur Ruhe kommen ließ, ehe er nicht in ihren Verände-
rungen eine strenge Gesetzmäßigkeit gefunden hatte. Diese Gesetz-
mäßigkeit, die bei seiner realistischen Naturanlage nur immanent
gefaßt sein konnte, durchwaltet die materialistische Geschichtsauf-
fassung und ist ihr Lebensnerv. Daher wird auch die grundlegende
Anderung der Verhältnisse der arbeitenden Klasse nicht von der
Einsicht der Besitzenden erwartet, ist auch nicht von dem guten
oder schlechten Willen der Regierungen abhängig, sondern wird von
den mit der Sicherheit des Naturgesetzes wirkenden Kräften des
Wirtschaftskörpers mit Notwendigkeit herbeigeführt. Dieselben
Mächte, welche das kapitalistische System zur vollen Entfaltung
gebracht haben, werden ihm auch den Untergang bereiten, wenn
1 Zur Kritik der politischen Ökonomie. 6. Auflage. S. LVI.
168 Hermann Wendorf
die Zeit gekommen ist, d. h. wenn die durch den Kapitalismus
entfesselten Produktivkräfte übermächtig angewachsen sind und
den zu eng gewordenen Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft
sprengen. Revolutionen können nicht gemacht werden, sie werden
und wachsen mit innerer Zwangsläufigkeit. Die kommende pro-
letarische Revolution wird darum auch nicht von der Arbeiterklasse
„gemacht“, die Proletarier haben vielmehr bei ihr nur den An-
sto zu geben, wie eine unter ihren Gefrierpunkt abgekühlte
Flüssigkeit bei der leisesten Erschütterung sofort erstarrt, oder
wie Marx im „Bürgerkrieg in Frankreich“ sagt, sie haben nur
die Rolle des Geburtshelfers beim Entstehen der neuen Zustände,
die ans Licht wollen, zu spielen. |
Diese Entstehung der neuen Ordnung durch das Walten des
Naturgesetzes ist auch der tiefere Grund, weshalb Marx nichts
Näheres über den Zustand und die Ausgestaltung der Zukunft
geäußert hat. Was er darüber sagt, ist ganz allgemeiner Natur.
Daß in der proletarischen Gesellschaft keine Klassen mehr be-
stehen, daß die Produktionsmittel in Gemeinbesitz übergeführt
sind und daß jedem die volle Freiheit der Entwicklung ermög-
licht wird, so daß in dieser Freiheit der Entwicklung des einzelnen
auch die Freiheit der Entwicklung aller gegeben ist, das ist alles,
was wir aus den Schriften von Karl Marx erfahren. Hierin tritt
der von Cieszkowski ausgesprochene Gedanke von der Erkennbar-
keit des Wesens der Zukunft bei gleichzeitiger Ausschließung der
Möglichkeit einer Voraussage von Einzelheiten deutlich wieder in
Erscheinung, nur daß die Marxsche Lehre von einem anderen
Inhalt erfüllt ist.
Noch bestehende Zweifel über die Zulässigkeit des Vergleichs
zwischen dem Marxschen Zukunftsstaat und der wesenhaft be-
stimmten dialektisch-synthetischen Zukunft Cieszkowskis werden
behoben durch die Reichstagsdebatte des Jahres 1893, in der
Bebel als Sprecher der sozialdemokratischen Partei auf Verlangen
mehrerer Redner in längeren Ausführungen die sozialistische Auf-
fassung über den „Zukunftsstaat“ darlegte. Wie die proletarische
Gesellschaftsordnuug beschaffen sein werde, könne niemand wissen
und voraussagen, weil die Entwicklung des gesellschaftlichen
Körpers nicht in das Belieben der Menschen, weder der Regie-
renden noch der herrschenden Klasse, gestellt sei, sondern sich
nach den Gesetzen des sozialen Organismus mit der Sicherheit
der Naturkausalität entwickeln. Welche Früchte diese Entwick-
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 169
lung im einzelnen zeitige, das vermöge niemand zu sagen, es
ließen sich lediglich die Grundlinien der Entwicklung aufzeichnen,
und sie seien in den Forderungen des Erfurter Programms aus-
gesprochen“.
Mit dieser Gegenüberstellung von Marx und Cieszkowski soll
keineswegs die Abhängigkeit Marx’ von diesem letzteren festgestellt
werden. Das wäre ein lächerlicher Versuch angesichts des Formats
der beiden Männer, von denen der eine als ein rechter Epigone be-
strebt, ist, eine vermeintliche Lücke im System des Meisters in
dessen Geiste auszufüllen, der andere aber, durch die Naturanlage
seiner Persönlichkeit zur Abkehr von Hegel gezwungen, von dessen
Philosophie nur einige Elemente in sein Denken aufnimmt, diese
dann mit einer großzügigen ökonomischen Theorie verschmilzt
und die so entstandene neue Lehre zu einem Ferment von solcher
revolutionärer Kraft bildet, daß sie einer der gewaltigsten Fak-
toren auf der Bühne des politischen Lebens geworden ist.
Es soll auch keineswegs die Bedeutung der Marxschen Leistung
herabgesetzt werden. Es ist im Gegenteil durchaus anzuerkennen,
daß er als erster mit genialer Intuition die Beziehungen zwischen
wirtschaftlicher, sozialer, politischer und geistiger Entwicklung
erfaßt und mit hinreißender Beredsamkeit dargestellt hat. Diese
Beziehungen fallen jedoch außerhalb unserer Untersuchung, die
sich als Ziel gesetzt hat, die Dialektik in ihren Wandlungen zum
soziologischen Entwicklungsgesetz zu verfolgen. Für die inhalt-
liche Seite des historischen Materialismus, die Bedingtheit des
geistig-kulturellen und Rechtslebens durch die Produktionsverhält-
nisse, sei auf die Rektoratsrede von Erich Brandenburg? hinge-
wiesen, in der er als Vertreter der „bürgerlichen“ Wissenschaft
die materialistische Geschichtsauffassung als heuristisches Prinzip
anerkennt und von ihr sagt: „Zweifellos hat sie außerordentlich
anregend gewirkt, weil sie mit mächtiger Kraft und Einseitigkeit
einen früher in seiner Bedeutung für die Gesamtentwicklung zu
gering eingeschätzten Teil des Ursachenkomplexes, den wirtschaft-
lichen, in den Vordergrund schob?.“
1 Stenographische Berichte des Deutschen Reichstags. VIII. Leg.-Periode.
2. Bd., S. 808 ff. bes. S. 815 ff.
® Auch im Buchhandel erschienen unter dem Titel: Die materialistische
Geschichtsauffassung, ihr Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920.
3 A. a. O. S. 59.
170 Hermann Wendorf
Was hier gezeigt werden sollte, ist lediglich dies, daß die
formale Seite der materialistischen Geschichtsauffassung nicht die
originale Fortbildung der Hegelschen Geschichtsdialektik ist, als
die sie in der Regel hingestellt wird. Marx hat die Dialektik in der
von ihm im historischen Materialismus vertretenen charakteristi-
schen Auffassung bereits im Kreise der Junghegelianer vorgefunden,
und was man bisher immer noch als seine eigenste Leistung an-
gesehen hat, nämlich die Ausdehnung der dialektischen Gesetzmäßig-
keit auf die künftige Entwicklung, ist ein Gedanke, der in der Zeit
um 1840 sozusagen in der Luft lag und bereits vor ihm ausge-
sprochen worden ist. Daß Marx diese Gedankengänge gekannt
hat, dürfte bei ihrer Verbreitung unter der junghegelschen In-
telligenz und bei der damals herrschenden Beschränkung der in-
tellektuellen Kreise auf die Erörterung philosophisch-literarischer
Fragen, die jede Erscheinung auf diesem Gebiet zu einem viel-
diskutierten Ereignis werden ließ, mit Sicherheit anzunehmen
sein. i N
*
Haben wir bisher die Dialektik in ihrer ideengeschichtlichen
Entwicklung von Hegel zu Marx verfolgt, so seien zum Schluß
noch einige Bemerkungen über ihre Rolle bei der Entstehung der
materialistischen Geschichtsauffassung gestattet. Der Ablösungs-
prozeß Marx’ von Hegel hat, wenn nicht der allerdings unwahr-
scheinliche Fall des Bekanntwerdens neuer Quellen eintritt, eine
wohl abschließende Behandlung durch Plenge erfahren!. Für die
schnelle Hinwendung zum Kommunismus hat er mit Recht auf
den großen Einfluß der französischen Sozialisten und Historiker,
vor allem aber Lorenz Steins und Engels’ hingewiesen. Die
schnelle Aufnahme der neuen Lehre ist nach der schweren Ent-
täuschung, welche dem reinen Theoretiker der Zusammenstoß mit
der Wirklichkeit während seiner Tätigkeit als Redakteur im Rhein-
lande bereitete, sehr wohl verständlich. Aber daß Marx schon
nach wenigen Jahren mit einem geschlossenen System der gesell-
schaftlichen Entwicklung hervortreten konnte, bleibt in hohem
Grade erstaunlich und läßt sich wohl kaum befriedigend durch
fremde Beeinflussung erklären. Das hieße denn doch seine
Originalität zu gering anschlagen, zumal, wenn man mit Plenge
die Zeit der entscheidenden Einwirkung auf die Monate ein-
ı Plenge, a. a. O. S. 53 fl.
— — — —
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 171
schränkt, die zwischen der „Rheinischen Zeitung* und den
„Deutsch-französischen Jahrbüchern“ liegen !.
Eine scharfe begriff liche Scheidung der Frage seines politi-
schen Glaubenswechsels von der der Ausbildung und Fassung
seines soziologischen Systems wird uns hinsichtlich dieses letzteren
deutlicher sehen lassen. Fällt seine Hinwendung zum Sozialismus
in die Zeit seines engen persönlichen Umganges mit den sozia-
listischen Kreisen von Paris, und hat sie sich in ziemlich kurzer
Zeit vollzogen, so reichen die Anfänge der Entstehung seiner Ge-
sellschaftslehre viel weiter zurück, letzten Endes bis in seine
Berliner Zeit. In der Geschichtsphilosophie Hegels, sowie er sie
von den Junghegelianern aufgefaßt und umgebildet vorfand, war
ihm eine Theorie des geschichtlichen Werdens entgegengetreten,
die mit ihrem charakteristischen Moment einer strengen Gesetz-
mäßigkeit einem Zug seines Wesens glücklich entgegenkam, und
die er deshalb begierig aufgriff und seinem Denken einverleibte.
In den Geist Hegels und seiner Geschichtsphilosophie ist er nie-
mals eingedrungen, und je mehr unter dem Hauche der Wirklich-
keit der. Realist in ihm zum Durchbruch kam und die letzten
Reste der Hegelschen Philosophie in ihm überwand, desto mehr
wurde die Dialektik zum leeren Schema, zur Form ohne Inhalt,
denn alle Dinge in Natur und Gesellschaft einer strengen Ge-
setzlichkeit unterworfen zu sehen, war ihm eine Denknotwendig-
keit von so zwingender Kraft, daß die Dialektik als eben diese
Gesetzmäßigkeit schon ein Stück seines eigenen Denkens gewor-
den war.
Am Rhein erhielt er nun durch die Beratungen der Provinzial-
stände ein Stück Anschauungsunterricht über Klassenunterschiede
und -Interessen; auf die Ironie der Geschichte, daß hier Preußen
in seiner konservativen Vorsicht selbst die Entstehung des So-
zialismus gefördert hat, hat Plenge mit feinem Humor hingewiesen °.
In dieser Zeit fing nun die leere Form an, sich mit Inhalt zu
füllen, die Klassen wuchsen allmählich in die Dialektik hinein,
und als ihm noch durch Stein und die französischen Historiker
der Blick für die Bedeutung der Klassenkämpfe in der Geschichte
geschärft wurde, da standen in kurzer Zeit die Grundzüge seines
Systems fest, und die nächsten Jahre waren mit eifrigen ökono-
1 Plenge, a. a. O. S. 68.
Ebenda S. 59.
172 | Hermann Wendort
mischen Studien ausgefüllt, um dem leeren Gerippe der Form
einen lebendigen Inhalt zu geben. So wurde die Lehre von der
Abhängigkeit des ideologischen Überbaues von den ökonomischen
Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens und des durch das An-
wachsen der Produktivkräfte bedingten Umbildungsprozesses auf-
gestellt. Daß diese Lehre so schnell in der Form eines Systems
von geschlossener Gesetzmäßigkeit auftreten konnte, ist nicht
durch das Walten irgendwelcher äußeren Einflüsse zu verstehen,
sondern die untrügliche Sicherheit des ersten Auftretens ist nur
dadurch zu erklären, daß in der Dialektik die leere Form im
Geiste Marx’ bereit lag, begierig darauf wartend, mit neuem
realistischem Inhalt gefüllt zu werden.
Das lenkt unser Augenmerk auf ein wesentliches Merkmal der
materialistischen Geschichtsauffassung, auf das nicht nachdrücklich
genug hingewiesen werden kann. Sie ist nach der Seite ihrer Gesetz-
mäßigkeit durch und durch philosophische Konstruktion. Plenge hat
schon darauf hingewiesen’, daß es der richtigere Weg gewesen wäre,
sich erst durch eindringende induktive Forschung eine genaue Kennt-
nis des sozialen Organismus zu verschaffen und dann erst zur Auf-
stellung von Gesetzmäßigkeiten fortzuschreiten. Marx ist aber den
umgekehrten Weg gegangen, zuerst Geschichtsauffassung, dann
Volkswirtschaft. Er hat seine soziologische Theorie in wenigen
Jahren ausgebildet, unter äußeren Lebensumständen, die es nicht
wahrscheinlich machen, daß er in dieser Zeit die zur Aufstel-
lung historischer Gesetze notwendige eindringliche Vertiefung in
den Stoff gefunden hat, ganz abgesehen von der wohl unbestreit-
baren Tatsache, daß zu jener Zeit die Geschichtswissenschaft
noch gar nicht so weit fortgeschritten war, um die Aufstellung
solcher Gesetze überhaupt zuzulassen. Hätte Marx den einzig
gangbaren Weg empirischer Forschung eingeschlagen, so wäre es
ihm gar nicht möglich gewesen, schon nach wenigen Jahren mit
einer fertigen Theorie der gesellschaftlichen Entwicklung hervor-
zutreten. Denn Gesetze des historischen Werdens pflückt man
nicht so beiläufig am Wege, sie wollen mit Mühe und Anstrengung
der Entwicklung abgelauscht werden, und es gehören lange Jahre
emsiger Forschertätigkeit dazu, so tief in den Stoff einzudringen,
um Entwicklungsgesetze mit der Aussicht auf Geltung und Wahr-
heit aufstellen zu können. So sehr die Meinungen der Historiker
1 Plenge, a. a. O. S. 64.
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 173
und Soziologen über die Möglichkeit der Aufstellung historischer
Gesetze auseinandergehen, darin sind sich wohl alle einig, daß
solche Gesetze nur dann mit dem Anspruch auf Gültigkeit auf-
treten können, wenn sie auf empiriseher Forschung beruhen.
Diesen Grundsatz erkennt auch Troeltsch an, und seine eigene
Anschauung von dem dialektischen Verlauf der Entwicklung, wenn
sie auch letzten Endes auf einer naturhaften Notwendigkeit, die
Dinge so zu sehen, beruht, tritt doch in dem Gewande einer ein-
dringlichen Beobachtung des historischen Lebens und als das Er-
gebnis einer Vergleichung unendlich vieler einzelner Gegebenheiten
und Vorgänge auf. Wenn er nun doch im historischen Materia-
lismus eine Geschichtsauffassung sieht, die zwar nach der philo-
sophischen Seite eine Verwässerung der Hegelschen, nach der
historischen aber eine beträchtliche Annäherung an die geschicht-
liche Wirklichkeit bedeutet, ihr also einen hohen Wabrheitswert
zuerkennt, so läßt ihn die Tatsache, daß die materialistische Ge-
schichtsauffassung sich mit seinen eigenen geschichtsphilosophi-
schen Anschauungen nahe berührt, es übersehen, daß die wesent-
lichen Teile jenes Umbildungsprozesses gar nicht auf das Konto
von Karl Marx zu setzen sind, und daß seiner Lehre nach der
formalen Seite der Gesetzmäßigkeit hin nur der Charakter einer
pseudophilosophischen Konstruktion, also nur ein geringer Wahr-
heitsgehalt, zukommt.
In einer Äußerung Marx’ aus seinen späteren Jahren ist eine
deutliche Anerkennung dieses Charakters seiner Geschichtslehre
sowie seines Verhältnisses zu Hegel zu erblicken. In dem Nach-
wort zur zweiten Auflage des ersten Bandes des „Kapitals“ rühmt
er von Hegel, daß er als erster die allgemeinen Bewegungsformen
der Dialektik in umfassender und bewußter Weise dargestellt
habe. Aber sein Fehler sei, daß er den Denkprozeß, den er
unter dem Namen Idee in ein selbständiges Subjekt verwandle,
zum Schöpfer des Wirklichen mache, das nur seine äußere Hülle
bilde. Er stelle so die Dialektik auf den Kopf. Die Wahrheit
aber sei gerade das Entgegengesetzte. Das Ideelle sei nichts
anderes als das im Menschenkopfe umgesetzte Materielle. Man
müsse die Hegelsche Dialektik umstülpen, um den rationellen
Kern in der mystischen Hülle zu entdecken. Dies habe er in
seiner materialistischen Geschichtsauffassung getan“.
1 Vgl. „Das Kapital“, 4. Aufl., herausgegeben von Fr. Engels, 8. XVIIf.
174 | Hermann Wendorf
Marx scheint es gar nicht zu bemerken, auf welch schlüpfrigen
Boden er sich mit dieser Materialisierung der Dialektik- begibt.
Für Hegel hatte die Gleichsetzung von Denkgesetz und Seins-
gesetz ihre Berechtigung gehabt, denn die Natur des Denkens
und des Seins ist die gleiche, nämlich die absolute Vernunft, und
alle Entwicklung geht auf dem geistigen Boden vor sich. Weil
das Sein wesensgleich mit dem Denken ist, gelten dessen Gesetze
auch für es. Anders bei Marx. Für ihn hat das Geistige weder
Eigenleben noch Eigenwert. Es ist vielmehr nur eine Ab-
spiegelung des Realen im Menschenhirne und deshalb durfte er
von seinem Standpunkt aus die Gleichung zwischen Seinsgesetz
und Denkgesetz nicht aufstellen. Wollte er aber auch nach seiner
Abkehr von Hegel die Dialektik als Gesetz des Seins und des
Denkens beibehalten, so hätte er zuerst die Dialektik als die Ge-
setzmäßigkeit des gesellschaftlichen Seins nachweisen müssen.
Aber die Dialektik war ihm so evident und so wenig Problem,
daß er die Frage nach ihrer Gültigkeit in seinem System des
Realismus weder in den kurzen Jahren der Konzeption seiner
Gesellschaftslehre aufgeworfen hat noch in seinem späteren Schaffen
irgendwann den Versuch unternommen hätte, diese notwendige
erkenntnistheoretische Grundlegung nachzuholen. In dem ganzen
über 40 Jahre sich erstreckenden Briefwechsel mit Engels, in
dem er über alle ihn bewegenden Fragen sich ausspricht, findet
sich auch nicht ein Hinweis auf die Beschäftigung mit der mate-
rialistischen Geschichtsauffassung. So wenig ist sie in seinem
späteren Leben noch Problem für ibn gewesen, ja es ist über-
haupt fraglich, ob sie es früher für ihn gewesen ist. Nach der
Seite der formalen Gesetzmäßigkeit bestimmt nicht, denn hier
sind die entscheidenden Grundlagen, an denen später nie gerüttelt
worden ist, bereits in seiner Berliner Zeit gelegt worden. Sie
standen für alle Zeit so fest, weil sie nicht auf dem Boden der
Empirie erwachsen, sondern wesentlich aus der Denknotwendigkeit
eines seiner Veranlagung nach in Gesetzmäßigkeiten denkenden
Kopfes geboren waren.
Zusammenfassend können wir als Ergebnis unserer Unter-
suchungen feststellen: die Marxsche Soziallehre ist, als Gesetz-
mäßigkeit der Entwicklung des sozialen Lebens betrachtet, kein
auf induktivem Wege entstandenes System, sondern eine philo-
sophische Konstruktion. Marx hat ein Bruchstück der Hegel-
schen Philosophie, die Dialektik, von dieser losgelöst und ver-
—
Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 175
selbständigt, ohne sie als Gesetz des historischen Werdens nach-
gewiesen zu haben. Der einzige Geltungsgrund, auf den sich
dieser Teil des historischen Materialismus stützt, ist also Hegel.
Aber auch diese Fundierung erweist sich als morsch und un-
zureichend, denn die Dialektik hat bei Marx eine Auffassung
und Ausbildung erfahren, die mit dem Geist und Wortlaut des
Hegelschen Systems unvereinbar ist. Zudem ist er gar nicht
selber der Urheber dieser Umbildung, sondern er hat die Hegelsche
Geschichtsauffassung in der von ihm vertretenen Form im Kreise
der Junghegelianer kennen gelernt. Nur dem Umstand, daß man
den Durchgang der Marxschen Lehre durch das Medium der
Junghegelianer nicht genügend beachtet hat, ist es zuzuschreiben,
daß bisher nicht nachdrücklicher auf den Mangel einer zureichen-
den philosophischen Grundlegung des historischen’ Materialismus
hingewiesen wurde.
176
Die Mesta‘.
Von
Karl Hadank.
Viele Jahrhunderte hindurch hat die Merinowolle einen Haupt-
gegenstand der spanischen Ausfuhr gebildet und bewahrt noch
heute einen guten Ruf, wenn auch ihre Bedeutung für den Welt-
markt stark zurückgegangen ist. Über ein halbes Jahrtausend
hat der „ehrenwerte Rat der Mesta“, die Gilde der spanischen
Wanderherdenbesitzer, bestanden, die ihre Aufgabe in der ein-
heitlichen Regelung und Beherrschung der Merinozucht und im
Verkauf der Schafwolle sah. Bis vor kurzem konnte man sich
über die Geschichte dieser Institution nur aus alten, nicht mehr
zureichenden Darstellungen unterrichten. Nun hat Klein nach
jahrelangen Forschungen in vielen Archiven und Bibliotheken
Spaniens, Frankreichs und Englands, vor allem im Archiv der
Mesta selbst, ein Geschichtswerk dieser Gilde verfaßt, das den
Gegenstand wohl in abschließender Weise behandelt, wenigstens
soweit die Vorführung von Tatsachen in Betracht kommt. Eine
ungeheuere Fülle bisher unbekannter Einzelheiten, meist aus
Primärquellen geschöpft, wird vor uns ausgebreitet. In den An-
hängen teilt Klein eine Anzahl bisher ungedruckter Aktenstücke
mit, — eine kleine Auswahl unter den vielen Hunderten, die er
durchgesehen hat. Einige Tafeln mit verkleinerten Wiedergaben
von Urkunden zieren das auch sonst vortrefflich ausgestattete
Werk. Kunstgeschichtlich wertvoll ist ein Initialbildnis des jungen
Kaisers Karl V. auf der großen Mesta-Urkunde von 1525, deren
Nachbildung neben dem Titelblatt zu finden ist.
ı Julius Klein, The Mesta. A study in Spanish Economic History
1273 1836. Cambridge 1920. (Harvard Economic Studies, vol. XXI.) 444 p.
3 Bildtafeln, 1 Karte.
Die Mesta 177
Die Geschichte der Mesta betrachtet Klein unter zwei Haupt-
gesichtspunkten. Zunächst untersucht er die innere Organisation
der Körperschaft, darauf ihre äußeren Beziehungen zur Krone
und den Landeigentümern, sowohl privaten als auch Öffentlichen,
und zwar in gerichtlicher, finanzieller und agrarischer Beziehung
— eine Stoffeinteilung, die freilich gewisse Wiederholungen un-
vermeidlich nach sich zieht.
Im I. Hauptabschnitt bemüht sich Klein, das Dunkel zu lichten,
das über den Anfängen der spanischen Merinozucht liegt. Er
nimmt an, daß Name und Sache auf die Beni Merines zurück-
gehen, die während des Mittelalters aus Nordwestafrika in Spanien
ein wanderten. Nicht so bestimmt spricht sich Klein über den Ur-
sprung des Namens Mesta aus; nach S. 11 scheint er sich schließlich
für die Herleitung aus dem lateinischen mixta zu entscheiden.
Klein unterscheidet drei zeitlich aufeinanderfolgende Faktoren, aus
deren Zusammenwirken die Mesta entstand: erstens die Schaf-
zucht der Iberer und Westgoten, zweitens die nach Spanien ver-
pflanzten Hirtensitten der Berbern, drittens die Einrichtungen der
mittelalterlichen spanischen Städte. Mit der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts begegnet uns die Mesta als fertiges Gebilde,
noch bevor sie 1273 ihr erstes großes Königsprivileg von Al-
fonso X. erhielt. Älter als die Mesta ist die Einrichtung be-
stimmter Wanderherdenstraßen (cañadas), aber erst die Gilde der
kastilischen Wanderherdenbesitzer baute sie zu einem System aus
und suchte es durch Erlangung von Privilegien und durch An-
stellung besonderer Wegebeamten mit richterlicher Gewalt, der
entregadores, zu behaupten und weiter auszudehnen. Auf eine
Schilderung des Verlaufes einer Herdenwanderung läßt Klein
einen Abschnitt über die Statistik der Mestaherden folgen. Die
Rechnungsbücher der Mesta ergeben erheblich geringere Summen,
als sie in der bisherigen Literatur (z. B. von Ansiaux) angenommen
wurden. Nicht minder wichtig ist die Feststellung, daß, nach
den Mengen der Schafe gerechnet, der Niedergang der Mesta
bereits nach der Mitte des 16. Jahrhunderts eintrat. Freilich ist
damit noch nichts über das Schicksal des gesamten spanischen
Schafbestandes ausgesagt, von dem die Mestaherden nur einen
Teil von wechselnder Stärke bildeten. Die Organisation des
Wollhandels der Mesta war folgenreich für die kastilische Handels-
verfassung, indem sie einen weiträumigen Handelsverkehr er-
leichterte, durch Errichtung von consulados, Einführung einheit-
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 8 12
178 Karl Hadank
licher Normalmaße und -gewichte. Erhöhte Sicherheit schuf die
Einrichtung der heiligen Hermandad (1476). Mit der allmählichen
Schwächung der Mesta in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
ging auch der innere und äußere Wollhandel zurück. Die innere
Organisation der Mesta wird von Klein nicht etwa nur nach den
verschiedenen Sammlungen der Mesta-Gesetze und -Ordonanzen
dargestellt, sondern auch nach zahlreichen Akten. Er schildert
die regelmäßigen Versammlungen der Mesta-Mitglieder, die Vor-
schriften für Abstimmungen und Wahlen, die Erhebung der Mit-
gliedsbeiträge und die Verwaltung der Einnahmen. Wir lernen
Wesen und Schicksale der wichtigsten Amter kennen: des Mesta-
Präsidenten, dann besonders der alcaldes de Mesta, aber auch
die Stellung des Hirten mit seinen Vorrechten. Merkwürdiger-
weise bleibt die Frage nach der Zusammensetzung der Mesta,
der Herkunft und Standeszugebörigkeit ihrer Mitglieder großen-
teils offen. Klein vermutet, daß ungeachtet der Mitgliedschaft
einiger Herzöge und großer Klöster in erster Linie kleine Eigen-
tümer den Hauptanteil an den Wanderherden stellten.
Der II. Hauptabschnitt enthält die Darlegung des Rechts-
wesens der Mesta, mit vergleichender Betrachtung des Herden-
schutzes zu anderen Zeiten und in anderen Ländern. Im Mittel-
punkt der Untersuchung steht die wechselvolle Geschichte, die
das wichigste Amt der Mesta, das das alcalde entregador, auf-
zuweisen hat. Es handelt sich um einen reisenden Beamten mit
richterlichen und administrativen Befugnissen. Die Zurückdrängung
der Mauren schuf neue Verhältnisse und Streitfragen zwischen
den verschiedenen Nationalitäten (Christen, Mauren und Juden),
welche die Ernennung besonderer entregadores erforderlich machten.
Der alcalde entregador ist nicht vor der Zeit Alfonsos X. zu
finden. Bis zum Jahre 1568 waren diese Beamten Vertreter der
königlichen Autorität, wie überhaupt zu Anfang der Schwerpunkt
des Amtes in den Beziehungen zwischen der Mesta und der Krone
gelegen hat. In der zweiten Periode dagegen handelt es sich
hauptsächlich um die Beziehungen zwischen dem alcalde entre-
gador und den beiden bittersten Feinden der Mesta, den Cortes
und den chancillerias (Ober-Appellationsgerichtshöfen). Die Zahl
der entregadores wechselte, war aber im allgemeinen gering; da-
für verfügten sie über einen Stab von Hilfsbeamten. Die drei
Hauptaufgaben der entregadores waren erstens: die Offenhaltung
der Wanderherdenstraßen, zweitens: die Zurückweisung von Über-
Die Mesta 179
griffen benachbarter Grundbesitzer auf die öffentlichen Weiden,
drittens: der Schutz der Hirten gegen die lokalen Beamten und
gegen die Räuber. Die mangelhafte Abgrenzung der Wander-
herdenstraßen gab Anlaß zu vielen Streitigkeiten. Zwar be-
standen zahlreiche städtische Privilegien, sie gewährten aber im
16. und 17. Jahrhundert kaum mehr Schutz gegen Übergriffe der
entregadores. Endlich fanden die Städte in der Berufung an die
chancillerias ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der entrega-
dores. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts ist deutlich ein Rück-
gang des entregador-Amtes zu erkennen, die Lokalbeamten über-
nahmen immer mehr die Gerichtsbarkeit über die Weideflächen.
Die Mesta konnte sich ohne die kräftige Unterstützung durch
die Zentralgewalt nicht behaupten, sondern verfiel mit dem Nieder-
gang der Königsmacht. Wenn schon unter Philipp II. die Cortes
und die obersten Gerichtshöfe die alten Rechte des kastilischen
dritten Standes (der Bürger und der Bauern) wie überhaupt gegen
die Institutionen des absoluten Königtums so auch gegen die
Mesta verteidigten, so gesellte sich den Feinden der Mesta
schließlich auch die Kirche zu. Die Klagen und Beschwerden
über die Mesta nahmen immer mehr überhand. Klein streift
mehrmals die Frage nach dem Anteil der Mesta an der Verant-
wortlichkeit für den Niedergang Spaniens und setzt ihn geringer
an, als es der herrschenden Ansicht entspricht. Der Verfasser
bereichert diesen Hauptabschnitt durch Einflechtung willkommener
Bemerkungen über Eigentümlichkeiten der spanischen Verfassungs-
geschichte und stellt Literaturnachweise über die Geschichte der
spanischen Gerichtsverfassung zusammen.
Am ausführlichsten ist der III. Hauptteil: die Geschichte der
Wanderherdenbesteuerung. In einem einleitenden Kapitel schildert
Klein die Schafsteuern im Mittelmeergebiet seit dem Altertum.
Die Entwicklung der Schafsteuern im mittelalterlichen Kastilien,
des montazgo und des portazgo, folgt wesentlich den Perioden
der Hauptfeldzüge gegen die Mauren. Ursprünglich ihrem Wesen
nach Strafgelder, nahmen die Abgaben später mehr den Charakter
eines Entgeltes für gewisse Leistungen an. Noch zu Beginn des
14. Jahrhunderts war der Begriff des montazgo nicht genau fest-
gelegt; lokale Gewalten stritten sich um das Recht zu seiner Er-
hebung, wie sie sich ebenfalls das portazgo und die alcabala an-
eigneten, obgleich der Theorie nach nur der König diese Steuer-
rechte besaß. In den Zeiten eines schwachen Königtums er-
| 12*
180 Karl Hadank
langten auch viele Städte Privilegien zur Erhebung der montazgos.
Mit der stärkeren Betonung des königlichen Rechtes auf die Er-
hebung von Abgaben durch Alfonso XI. (Mitte des 14. Jahr-
hunderts) fielen zahlreiche lokale montazgos fort, und zugleich
kam das Patronat des Königs über die Mesta wieder zur Geltung.
Aber die Unterstützung des Königtums ging der Mesta in der
schlimmen Zeit der nächsten 125 Jahre wieder verloren. Die
Neuordnung des Staates durch die Katholischen Könige Ferdinand
und Isabella führte auch zu einer Reorganisation der Mesta im
Sinne einer Zentralisierung und organischen Verbindung dieser
Institution mit dem königlichen Rate. Seit dem Jahre 1500 gab
es einen Präsidenten der Mesta; er war zugleich das älteste Mit-
glied des Königlichen Rates. Die lokalen Auflagen der Wander-
herden wurden beschränkt und statt ihrer die staatliche Besteue-
rung weiter ausgestaltet. Mit der Verminderung der portazgo-
Zollstätten räumte die Regierung zugleich eine Menge von Hinder-
nissen weg, die dem Aufblühen des provinziellen und Landes-
handels im Wege gestanden hatten, und machte durch das Zu-
geständnis zollfreien Transportes von Getreide und anderen Lebens-
mitteln die Mitglieder der Mesta geradezu zu Trägern eines
Handels über größere Räume. Die Herstellung von Frieden und
Ordnung im Innern durch die Katholischen Könige kam natürlich
auch der Mesta zugute. Karl V. setzte die zentralisierende Politik
seiner Vorgänger fort. Die Entsendung von Spezialrichtern (jueces
pesquisidores), unmittelbaren Vertretern oder auch Mitgliedern
des Königlichen Rates, die als Kommissare an besonders wich-
tigen Plätzen der Wanderherdenstraßen tätig waren, diente gleich-
zeitig den Interessen der Mesta wie der Durchführung der Auto-
kratie Karls V. Die Überspannung der Zentralisation rief dann
die obersten Gerichtshöfe in Valladolid und Granada auf den
Plan, als Verfechter der städtischen Vorrechte und des Parti-
kularismus (regionalismo); aus bisherigen Helfern der Mesta wurden
sie zu ihren Gegnern. Mit dem Verfall der Königsmacht unter
Philipp II. schwand auch die Unterstützung, welche die Mesta
von dieser Seite her erfahren hatte, immer mehr dahin. Die
Opposition der Mesta gegen die Lokalzölle wurde immer schwächer.
Unter Philipp III. war die Zeit vorüber, da königliche Dekrete
der Mesta noch etwas helfen konnten. Die finanziellen Bezieh-
ungen der Mesta zu den großen Ritterorden änderten sich mit
der monarchischen Kontrolle über die Ritterorden, desgleichen das
— . . ſ— — — — —
Die Mesta 181
Verhältnis zur Kirche. Klein fördert mit der Untersuchung der
fiskalischen Beziehungen der habsburgischen Herrscher zu den
Stadtgemeinden namentlich unsere Kenntnis der spanischen Ver-
fassungs- und Verwaltungsgeschichte des 16. Jahrhunderts. Der
Kampf der Mesta um die Beseitigung der lokalen Zölle führte
im Laufe der Jahrhunderte mehrmals zu erschöpfenden Zusammen-
stellungen dieser Abgaben, die unter verschiedenen Namen längs
der Wanderherdenstraßen erhoben wurden. Die Statistik des
Jahres 1758 ergibt nicht weniger als 321 verschiedene Zölle; im
Jahre 1828 waren es noch fast 200! Ihre Verminderung zu An-
fang des 19. Jahrhunderts erklärt sich aus der Parteinahme der
reaktionären Monarchen Karls IV. und Ferdinands VII. für die
Mesta.
Staatliche Auflagen auf die Wanderherden lassen sich vor der
Gründung der Mesta nicht nachweisen. Mit dem Fortschreiten
der reconquista gewann man neue Weidenflächen, und die christ -
lichen Eroberer übernahmen maurische Steuern. Dazu kam das
von den Cortes bewilligte servicio, dessen Namen im Jahre 1343
in servicio y montazgo geändert wurde. Klein hat als erster den
Ursprung dieser königlichen Schafsteuer klargestellt, die man
früher mit dem lokalen Schafzoll vermengte. Bei dem Hin- und
Herwogen des Kampfes zwischen Zentralgewalt und Partikularismus
ergaben sich immer wieder Verschiebungen in der Steuergewalt
der rivalisierenden Machtfaktoren. Maria die Katholische ver-
ringerte zwar die Zahl der Zollstätten, gewann aber das ganze
servicio y montazgo wieder für die Krone zurück, nachdem es
ihr in den Zeiten schwacher Monarchen großenteils entfremdet
gewesen war. Bei den starken Finanznöten der Habsburger, die
für ihre Weltpolitik großer Summen bedurften, wurden auch die
Staatsauf lagen auf die Mesta vermehrt. Die Mesta mußte 2. B.
einen Beitrag zur Gewinnung der deutschen Kaiserkrone für
Karl V. bewilligen. Angaben über die Stellung der Mesta zu
den flämischen Höflingen des jungen Kaisers und über die Teil-
nahme von Schafzüchtern und Wollarbeitern am Comuneros- Auf-
stande (1520—1521) lassen die Mesta oder wenigstens einen er-
heblichen Teil ihrer Mitglieder als beachtenswerten politischen
Faktor erscheinen. Die Mesta ließ sich, wenngleich unter Pro-
testen, die starken Eingriffe des Autokraten, insbesondere seine
wiederholten Zwangsanleihen, gefallen, weil sie bei ihrem halb-
religiösen Charakter in Karl V. den Vorkämpfer gegen die Un-
182 Karl Hadank
gläubigen (Muslime, Lutheraner und Indianer) sah und das spanische
Weltreich günstige Aussichten für die Ausbreitung des Merino-
wollhandels eröffnete. Als Bindeglied trat in die Finanzgeschäfte
des Kaisers mit der Mesta auch das Haus der Fugger ein, dessen
der Verfasser übrigens auch sonst einige Male gedenkt. Die finan-
zielle Bedrängnis Philipps II. diente der Mesta zur Stärkung
ihrer Unabhängigkeit von der Krone. Dem Königtum ging die
Aufsicht über das servicio y montazgo verloren. Unter Philipps II.
Nachfolgern nahm mit dem weiteren Rückgang der Königsmacht
der Ansturm der partikularen Gewalten gegen die Mesta zu und
nötigte diese zum Aufwand großer Mittel zur Beschwichtigung
der Opposition. Gleichwohl fallen die größten Jahresgewinne der
Mesta in die Zeit von 1630—1640 infolge bedeutender Konzessionen
der Krone. Aber die Monarchen stellten auch sehr erhebliche
Anforderungen an die Zahlungsfähigkeit der Mesta. Ende des
17. Jahrhunderts hatte die Mesta überhaupt keine Überschüsse
mehr aufzuweisen. Die Überlegenheit der seßhaften Schafzucht
über den Wanderherdenbetrieb trat immer deutlicher hervor.
Karl III. ging nach seinen Erfahrungen in Neapel auf die Auf-
lösung der Mesta aus. Die Reaktion unter Ferdinand VII. er-
weckte die Mesta nur vorübergehend zu neuem Leben, bis sie
1836 als nutzloses Überbleibsel des Mittelalters abgeschafft wurde.
Der IV. Hauptteil ist der Geschichte der Schafweiden ge-
widmet. Nach einer Einleitung über die Geschichte der Weide-
gründe in den Mittelmeerländern verfolgt Klein die Besonderheiten
des Weiderechtes in Kastilien vom westgotischen Fuero Juzgo au,
bespricht Ursprung und Schicksale der dehesas, sowie den Wechsel
in der Einschränkung und Erweiterung der Weiderechte der Mesta.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach der Ent-
waldung Kastiliens und dem Anteil, den der Mesta daran zu-
fällt. Mit Recht versetzt Klein die eigentliche Zerstörung der
Wälder erst ins 16. Jahrhundert, wenngleich die Anfänge dazu
weit ins Mittelalter zurückreichen. Anscheinend sind aber weniger
die Mestaherden als diejenigen der seßhaften Schafzüchter für
den großen Umfang der Waldverwüstung verantwortlich zu machen.
Die Ausdehnung der cañadas (Wanderherdenstraßen) war eine
Streitfrage, die immer wieder neue mojonamientos (Grenzfest-
setzungen) erforderte. Unter schwachen Monarchen oder auch
im Vertrauen auf die stillschweigende Zustimmung ihr wohl-
geneigter willensstarker und mächtiger Herrscher nahm sich die
Die Mesta 183
Mesta Übertretungen städtischer Privilegien und rücksichtslose
Schädigungen des Ackerlandes heraus. Die einseitige Begünsti-
gung der Wanderherden auf Kosten des Feldbaues durch die
katholischen Könige wird hervorgehoben und ihnen damit die
Schuld an den elenden Zuständen auf dem platten Lande in
Kastilien aufgebürdet. Ferdinand und Isabella versäumten die
Gelegenheit zù einer großen Agrarreform. Sie bemühten sich um
die Ausdehnung des Weidelandes, ja traten Unternehmungen zur
Verbesserung des Ackerbaues offen entgegen. Die kastilischen
Verhältnisse wurden künstlich auf eine primitive Wirtschaftsstufe
zurückgeschraubt. Die Cortes von Toledo von 1480 unterstützten
unbegreiflicherweise die Politik der Krone. Klein schildert bei
dieser Gelegenheit kurz die Entwicklung des kastilischen Acker-
baues. Zur Zeit der Katholischen Könige bestand immer noch
das hoja-System (= Brachfeldwirtschaft). Isabella interessierte
sich besonders für deren Durchführung. Man war also noch nicht
bis zur Dreifelderwirtschaft gekommen. Den Rücksichten auf die
Mesta wurde auch die Forstpolitik der Katholischen Könige unter-
geordnet. Klein bezeichnet die Regierung Ferdinands und Isabellas
als die kritische Periode in der Geschichte der kastilischen Wälder.
Freilich trugen auch noch andere Ursachen zur Verödung Kastiliens
bei. Erst Karl III. traf wirksame Vorkehrungen zur Abhilfe.
Das seltsame posesiön-Gesetz vom Jahre 1501 wurde dem Acker-
bau besonders verderblich. Den Landeigentümern wurde in ge-
wissem Sinne. das Eigentumsrecht geraubt, und die seßhaften
Herdenbesitzer wurden den Mesta-Gesetzen unterworfen. Im
Jahre 1505 traten die für den Ackerbau so schädlichen Leyes de
toro hinzu. Kein Wunder, daß nach solch rücksichtsloser Be-
kämpfung des Ackerbaues und blinder Parteinahme für die Mesta
der spanische Wollhandel in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahr-
hunderts seinen Höhepunkt erreichte. Die schlimmen Folgen der
Ausbeutung Kastiliens durch die Schafzucht traten schon kurz
vor Ferdinands Tode zu tage. Aber zum Unglück für Spanien
brauchte man noch zwei Jahrhunderte, ehe man zu der Einsicht
kam, daß sich die Interessen des Ackerbaues und der Viehzucht
nicht notwendig zuwiderliefen, sondern die Ansprüche beider
Wirtschaftszweige wohl miteinander in Einklang zu bringen waren.
Die Weltpolitik Karls V. verschlang rasch so große Summen, daß
der Kaiser nicht auf die allmähliche Entwicklung eines Ge-
werbes warten konnte, sondern in den ausgefahrenen Geleisen der
184 Karl Hadank
Wirtschaftspolitik der Katholischen Könige weiterfahr. Daher
beherrschte auch noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts die
- Mesta das Landleben Kastiliens. Gegen Haebler, der in seinem
Buche „Die Wirtschaftsblüte Spaniens. und ihr Verfall“ einseitig
Folgerungen aus Gesetzen und Dekreten zieht, statt sich um die
Verwaltungsergebnisse zu kümmern, ist zu betonen, daß die Mesta
in der Zeit Philipps II. höchstens äußerlich noch in der Sieger-
stellung verblieb. Die Opposition wuchs seit den letzten Jahren
Karls V. rasch zu immer größerer Stärke, und Philipp II. mußte
ihr bei seinen Finanznöten durch Bewilligung von Vorrechten wie
durch neue Auflagen auf die Mesta wohl oder übel entgegen-
kommen. Die Mesta versuchte durch Gewährung größerer Dar-
lehen die Krone auf ihrer Seite zu halten und trug unter anderem
zur Kostendeckung für die Feldzüge von Lepanto und der großen
Armada von 1588 bei. Klein kommt nochmals auf die Ursachen
für den Ruin des kastilischen Ackerbaues zu sprechen und urteilt,
daß der ansessige Teil der Schafzüchter mehr zum Niedergange
des Landbaues beigetragen haben als die Mesta. Trotz der vielen
Bestätigungen ihrer Weideprivilegien auch im 17. Jahrhundert
konnte die Mesta im wesentlichen nur noch papierene Siege er-
ringen. Der Gegensatz zwischen dem Blendwerk der königlichen
Dekrete und der tatsächlichen Stärke der Mesta wurde immer
auffälliger. Gewisse Anzeichen sprechen für die Vermutung, daß
die Mesta ihren Einfluß bei der Regierung zur Austreibung der
Moriscos im Jahre 1609 geltend gemacht hat. Bei der über-
wiegend agrarischen Beschäftigung der Moriscos bedeutete ihre
Auswanderung einen empfindlichen Verlust für die spanische Land-
wirtschaft. Die Mesta hatte unter dem Befreiungskriege der
Portugiesen (1640—1641) viel zu leiden. Unter den Gegnern der
Mesta waren seit dem Ende der Regierung Philipps II. die Städte
als Vertreter der seßhaften Schafzucht erstarkt. Ein Jahrhundert
später hatte diese schon so sehr das Übergewicht gewonnen, daß
nicht nur der Ackerbau immer weiter vor der Viehzucht zurück-
wich, sondern auch die Mesta nahe vor dem Ruin stand. Mit
dem Niedergang der Mestamacht verfiel auch ihr Wollhandel.
Die Ausdehnung der Mesta-Vorrechte auf Aragonien durch Phi-
lipp V., bezeichnend für die zentralisierende Politik dieses ersten
spanischen Bourbonen, vermochte der Mesta nicht mehr zu nützen.
Das 18. Jahrhundert bedeutet für Kastilien das Erwachen der
Landwirtschaft. Mit der Zunahme der Bevölkerung wuchs der
Die Mesta | 185
Bedarf an Feldern; das alte hoja-System und die veralteten Weide-
ordnungen wurden beiseite geschoben. Im Jahre 1761 begann die
Agrarreform Karls III. Zweimal ließ der Monarch erschöpfende
Untersuchungen über das Weideproblem anstellen. Der Leiter
der zweiten, Campomanes, verfuhr mit solcher Gründlichkeit und
Sachkenntnis, daß er den Ruf eines der hervorragendsten Volks-
wirte verdient. Man schaffte das posesiön-Gesetz ab und hob
das Amt des alcalde entregador auf. Im Zeitalter Napoleons I.
schnellten die Hoffnungen der Mesta-Mitglieder vorübergehend
wieder in die Höhe; Ferdinand VII. wurde persönlich Mesta-
Präsident. Die Arbeit Karls HI. und seiner Ratgeber schien
zunichte gemacht zu sein. Aber auch in diesem Falle darf man
sich nicht durch papierene Edikte über die tatsächliche Lage der
Dinge täuschen lassen. Schon zur Zeit der eitlen Autokraten
nahm Melchor de Jovellanos das Werk des Campomanes mit
Kraft und Geschicklichkeit von neuem auf. Die Reformen von
1834 und 1836 ruhten auf den Arbeiten dieser Männer. Die
Landwirtschaft wurde von den mittelalterlichen Fesseln befreit,
der Name der Mesta verboten und wenige Monate darauf die
Asociación General de Ganaderos del Reino gegründet, die als
Handelsgesellschaft ein wesentlich anderes Programm vertrat.
Seitdem sind die Wanderherden in Spanien zwar nicht ver-
schwunden, sie enthalten aber nur einen sehr kleinen Teil des
gesamten spanischen Schaf bestandes. Man führt sie nicht mehr
Rauf den alten cañadas entlang, sondern befördert sie in kleinen
Eisenbahnwagen. Die Zahl der Merinos Spaniens übertrifft heute
die Höchstsumme in den besten Tagen der Mesta um ein Viel-
faches.
Nach dieser Inhaltsübersicht hätte ich bestimmten Einzel-
fragen noch einige Bemerkungen anzuschließen, mit denen ich
Ausführungen des Verfassers teils bekräftigen, teils bestreiten
möchte.
Es bedeutet einen methodologischen Fortschritt über Colmeiro,
Haebler und ibre Anhänger hinaus, daß Klein das vielfache Aus-
einandergehen von Gesetz und tatsächlicher Entwicklung hervor-
hebt. Ich kann mich an dieser Stelle nicht näher über die vielen
schweren Bedenken äußern, zu denen Haeblers Buch über die
wirtschaftliche Blüte Spaniens Anlaß gibt; namentlich seit meinem
Besuch in Toledo (1913) war ich überzeugt, daß sein in leuchten-
den Farben gehaltenes Bild irrig sein müßte. Ich freue mich der
186 Karl Hadank
Übereinstimmung mit Klein, der mit seiner Darstellung manche
Ansicht Haeblers umgestoßen hat. Damit wird der schon von
Ranke geäußerte Zweifel bestätigt’; wieder einmal kehrt die
Forschung zum Standpunkt unseres Altmeisters zurück. Klein
hatte freilich an sich keinen Grund, Ranke zu zitieren, da dieser
weder in seinen „Geschichten der romanischen und germanischen
Völker“ noch in dem Buche über die „Osmanen und die spanische
Monarchie“ den Namen der Mesta auch nur erwähnt hatte. Diese
Übergehung der Mesta in einer allgemeinen Darstellung der
spanischen Geschichte wäre freilich hinfort nicht mehr zu recht-
fertigen; denn wir erfahren durch Klein Einzelheiten über die
Beteiligung der Mesta an wichtigen politischen Entscheidungen,
ganz abgesehen davon, daß die große Bedeutung der Mesta in
der Geschichte der spanischen Staatsfinanzen zu mehrfachen
Hinweisen auf die Gilde der Wanderherdeneigentümer nötigen
würde.
Zwei störende Widersprüche in Angaben des Buches sind mir
aufgefallen. Ein Ausdruck aus der Terminologie der spanischen
Hirtensprache, rafala, wird S. 5 als „a pen for strays“ erklärt,
S. 12 aber als eine besondere Art „meetings and sometimes the
rules adopted by them“; daß hier Homonyme vorliegen sollten,
ist schwer zu glauben. S.275 liest man, die alcabala de yerbas,
eine Steuer auf Weideeinkünfte, sei von Ferdinand und Isabella
geschaffen worden. S. 334 aber wird behauptet, daß Philipps II.
Geldnot die Einführung der alcabala de yerbas oder Auflage auf
Weideeinkünfte erforderlich gemacht habe. Nachdem sich der
Verfasser S. 8 gegen die Überschätzung der Folgen des „Schwarzen
Todes“ für die Ausbreitung der Wanderherden-Bewegung gewandt
hat, verheißt er uns S. 193, in einem späteren Kapitel die Wir-
kungen des „Schwarzen Todes“ auf die Vergrößerung der Weide-
flächen zu schildern; er hat jedoch sein Versprechen nicht ein-
gelöst. Eine kritische Außerung gegen die übertriebene Vor-
stellung von der Wirkung der mittelalterlichen Pesten findet man
übrigens bei Georg v. Below, Probleme der Wirtschaftsgeschichte
(Tübingen 1920), S. 454.
In Anbetracht des gewaltigen Tatsachenmateriales, das Klein
vorbringt, sind das sehr wenige Mängel. Bedenklicher sind je-
ı „Die Osmanen und die spanische Monarchie“, 4. Aufl. (Leipzig 1878),
S. 299.
Die Mesta 187
doch einige Theorien und anachronistische Mißdeutungen des Ge-
schichtsverlaufes, gegen die wir uns hier wenden müssen.
Die Ursache für das Mißlingen der Merinozucht im spanischen
Mittelamerika während des 16. Jahrhunderts sieht Klein im Unter-
schied des Klimas von dem des Mutterlandes und meint, die
großen Gegensätze im Klima und in der Topographie Spaniens
hätten zu halbjährigen Wanderungen der Herden genötigt. Diese
Behauptung beruht auf falschen Vorstellungen von der historischen
Geographie Innerspaniens; sie versetzt die heutigen klimatischen
Verhältnisse des Innern mit seinen weiten, kahlen Flächen bereits
in das Mittelalter und begeht damit einen Anachronismus. Nun
bemüht sich aber Klein selbst, zu zeigen, daß bis zur Zeit der
Katholischen Könige Kastilien reichlich bewaldet gewesen sei.
Wir können diesen Hinweis dahin ergänzen, daß auch noch zur
Zeit der Verlegung der Residenz nach Madrid (1561) die Wald-
verwüstung noch lange nicht so weit fortgeschritten war wie im
19. Jahrhundert!. Reichliche Bewaldung deutet aber auf ein
etwas anderes Klima als das heutige: auf größere Gleichmäßigkeit
der Temperaturen und Regenfälle. Demnach sind die Merino-
zucht und die Mesta in Spanien unter anderen Naturbedingungen
aufgekommen als den gegenwärtigen Kontinentalklima der Hoch-
flächen. Nun sollte man erwarten, daß die stärkere Ausprägung
des Steppenklimas in der Neuzeit zu einer Nomadisierung der
Schafzucht gedrängt hätte. Die historische Entwicklung ver-
läuft jedoch gerade umgekehrt. Während nach der Klimaände-
rung in Kastilien, die infolge der starken Entwaldung seit dem
16. Jahrhundert eingetreten sein muß, die Mesta allmählich ver-
fiel, um in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ganz zu ver-
schwinden, hat sich die seßhafte Merinozucht weiter ausgebreitet.
Daraus geht hervor, daß irgendein Zusammenhang zwischen den
Schicksalen der Mesta und dem innerspanischen Klima nicht zu
erkennen ist. Ich ziehe daher die frühere Erklärung vor, die der
1 1561 ist das Jahr der Erhebung Madrids zur Hauptstadt, nicht 1860,
wie Klein S. 114 Anm. 1 schreibt; siehe die Erörterung der Streitfrage über
den Zeitpunkt der Verlegung der Residenz von Toledo nach Madrid bei D.
Jerónimo López de Ayala y Alvarez de Toledo Conde de Cedillo, Toledo en
el siglo XVI (Discursos leidos ante la R. Academia de la Historia, Madrid
1901), S. 179—190. Über den Reichtum an Wäldern und Wiesen noch um die
Mitte des 16. Jahrhunderts in der später verödeten näheren und weiteren Um-
gebung von Madrid siehe ebenda, S. 189.
188 | Karl Hadank
Verfasser übrigens auch erwähnt, daß die Übertragung. einer süd-
lich des Mittelmeeres ausgebildeten Nomadengewohnheit auf Spanien
vorliege und daß der Jahrhunderte währende Kriegszustand zwischen
Christen und Mauren mit den fortwährenden gegenseitigen Raub-
und Verwüstungszügen dem Fortbestand einer beweglicheren Form
des Herdenbesitzes günstig gewesen sei. Jede Berufung auf das
Klima versagt gegenüber der Tatsache des dauernden Bestehens
der seßhaften Schafzucht, die sich immer neben dem Wander-
herdenbetrieb behauptet und schließlich die Oberhand über ihn
gewonnen hat. Diese Entwicklung beruht wesentlich auf dem
Erstarken der Städte mit ihrem Bedürfnis nach festen, geordneten
Rechts- und Besitzverhältnissen und ihrem Streben nach der Bil-
dung besonderer kleiner Machtzentren und Wirtschaftskerne. Die
Mesta mit ihrer auffallend langen Lebensdauer gehört zu jenen
Merkwürdigkeiten, an denen die spanische Geschichte so reich ist.
Leider ist Klein bei der Fülle des Stoffes so sehr in den
kleinen Einzelheiten stecken geblieben, daß er darüber stellenweise
den Blick für die großen Linien der spanischen Geschichte ver-
loren hat. Bei dem Versuch einer Einordnung seiner Forschungen
in den größeren geschichtlichen Zusammenhang mangelt ihm der
Sinn für die Tatsache der Entwicklung in solchem Maße, daß
er Ideen des 19. und 20. Jahrhunderts um ein halbes Jahrtausend
zurückversetzt. Es bedeutet doch eine arge Verkürzung der
historischen Perspektive, wenn er gleich im Vorwort gewaltsam
den „imperialistischen“ Gesichtspunkt der „nationalen Kontrolle
von Rohstoffen“ in die Politik der mittelalterlichen Wanderherden-
besitzer des inneren Spanien hineinträgt. Derartige Gedanken
lagen den engherzig partikularistisch gesinnten Binnenland-
bewohnern der kastilischen Feudalzeit ebenso fern wie den kriege-
rischen Monarchen des alten Kastilien das vermeintliche Streben
nach einer Zusammenschweißung der Bevölkerung wieder-
gewonnener Landesteile zu einer einzigen „Nation“. Karls V.
Politik ist ebensowenig als „national“ zu bezeichnen wie die der
Katholischen Könige; sie ist, wie gegen S. 43 zu betonen ist,
nur dynastisch gewesen. Klein führt selbst ein Beispiel dafür an,
wie wenig nationalspanisch Karl V. dachte: Im Jahre 1542 über-
ließ er Genuesen praktisch das Monopol des Wollausfuhrhandels.
Unhistorisch ist ferner eine „merkantilistische Wirtschaftspolitik“,
die Klein für die früheren Jahrhunderte der spanischen Geschichte
konstruiert, unbekümmert um die eindringlichen Warnungen, die
Die Mesta 189
Fritz Karl Mann vor diesem Schlagwort ausgesprochen hat!.
Klein selbst hat bei der kastilischen Wirtschaftspolitik schon des
15. und 16. Jahrhunderts auf das auffällige Hin- und Herschwanken
zwischen Extremen hingewiesen. Wie kann man da von einem
„Merkantilismus“ sprechen, wenn bald diese, bald jene Partei ihre
Wünsche durchsetzt? l
Wenngleich Klein sein Buch großenteils nach Akten geschrieben
hat, so hat er sich außerdem in der spanischen und ausländischen
Literatur zu seinem Thema gut umgesehen, entschieden besser
als z. B. Rudolf Leonhard, der in seiner Abhandlung „Über Hand-
werkergilden und Verbrüderungen in Spanien“? wichtige spanische
und deutsche Spezialarbeiten außer acht gelassen hatte. Bei der
Schwierigkeit, die weit verstreute und recht umfangreiche Lite-
ratur zur spanischen Geschichte zu überblicken, hat begreiflicher-
weise auch Klein nicht sämtliche einschlägigen Schriften kennen
gelernt. Das Verdienst des Verfassers mit seinem mühevollen und
erfolgreichen Sammeleifer bleibt ungeschmälert, wenn wir der Voll-
ständigkeit halber einen beachtenswerten Aufsatz nachtragen. In
dem sozialgeschichtlich und volkskundlich wichtigen Sammelwerke
„Los Españoles pintados por si mismos“ hat Enrique Gil dem
pastor trashumante in Bd. I (Madrid 1843), S. 440-446, einen
besonderen Abschnitt gewidmet. Diese Schilderung des Wander-
hirtenlebens weicht in einigen Punkten von derjenigen bei Manuel
del Rio, Vida pastoril, ab, die Klein benutzt hat.
Die ethnographische Seite des Themas hat Klein naturgemäß
hinter der verwaltungs- und wirtschaftsgeschichtlichen sehr zurück-
treten lassen. Immerhin werden auch nach dieser Richtung dankens-
werte Hinweise und Anregungen gegeben (z. B. S. 17 Anm. 2,
1 Das Hauptverdienst des viel zu wenig beachteten Buches von Fritz
Karl Mann „Der Marschall Vauban und die Volkswirtschaftslehre des Ab-
solutismus* (München und Leipzig 1914) ist die Auflösung des Dogmas vom
Merkantilismus, einer Erfindung des Adam Smith, mit welcher der Engländer,
seine Anhänger und die meisten neueren Wirtschaftshistoriker bis auf Schmoller
und Hintze, sich und anderen die Erkenntnis der Theorie und Praxis der
Wirtschaftspolitik des 16. bis 18. Jahrhunderts versperrt haben. Nicht nur ist
der Name „Merkantilismus“ ganz ungeeignet, weil irreführend, sondern es hat
überhaupt kein „Merkantilsystem“ gegeben. Die wirkliche Geschichte der
Wirtschaftspolitik in den einzelnen Staaten vom 16. bis 18. Jahrhundert zeigt
vielmehr eine recht wechselvolle, bunte Entwicklung, die sich keinesfalls in
ein bestimmtes „System“ pressen läßt.
® „Jahrbücher für Nationalökonomie“, 3. Folge, Bd. 37, S. 721—759.
190 Karl Hadank: Die Mesta
S. 140 Anm. 1, S. 144 Anm. 3, S. 145 Anm. 1). Zur Ergänzung
nenne ich das zusammenfassende Werk des serbischen Geologen
und Geographen Jovan Cvijić, La Péninsule Balkanique (Paris
1918), S. 68, 177—184 (mit weiteren Literaturangaben!), wo be-
sonders von den Aromunen die Rede ist.
Kleins Werk sollte jeder studieren, der sich mit der spanischen
Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte beschäftigt;
er wird reichen Gewinn davon haben. Bietet doch das Buch viel
mehr, als der Titel erwarten läßt. Man trifft in ihm manche
feine Beobachtung, die mitunter höchstens in mittelbarer Be-
ziehung zum Thema steht, z. B. über spanische Handelsgeschichte,
über das Aufkommen der Geldwirtschaft in Spanien, über die
Preisbewegung. Man findet Literaturnachweise über den kirch-
lichen Zehnten in Spanien, Daten zur Geschichte der alcabala
und anderer den Mauren entlehnten Steuern usw. Kurz, das
Buch ist ein gediegener Beitrag zur spanischen Geschichte.
191
Kritiken.
Karl Heussi, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der Kirchen-
geschichte. Ein Beitrag zum Problem der historischen Periodi-
sierung. Tübingen 1921.
Daß Heussi die Titelfrage auf die Kirchengeschichte beschränkt, besagt
nicht, daß er für diese eine eigentümliche Lösung beansprucht. Im Gegen-
teil. Seine Gedanken gehen dahin, den letzten in der Wissenschaft noch
vorhandenen Rest jener aus einer religiösen Grundvorstellung entsprungenen
Idee auszutilgen, nämlich der Vorstellung der Kirche als einer transzen-
denten Macht, die in äußerlicher Wandelbarkeit, aber innerer Unwandel-
barkeit eine absolute Geschichtsperiode bildet. Diese Vorstellung ist nichts
als eine christliche Restform der ältesten und Jahrtausende lang einzigen
Periodisierung des Geschehens nach religiösen Maßstäben. Sie hat äußerlich
in der Darstellung einer „allgemeinen Kirchengeschichte“ fortgelebt; aber
indem man den Inhalt längst nach anderen rein wissenschaftlichen Maß-
stäben gliederte, wurde der religiöse Rahmen gesprengt. So erhob Baur
mit Bewußtsein die Geschichte der „Kirche“ selbst zum rein wissen-
schaftlichen Problem, wenn er von der „Bewegung der Idee der Kirche“
sprach. Heussi möchte nun die ganze „verschwommene“, „nebelhafte“
(47, 49) Vorstellung der Kirche noch gründlicher aus der Geschichts-
methodologie beseitigt wissen, als es etwa in der neuesten Kirchen-
geschichte von K. Müller schon geschehen ist, und schlägt demgemäß
vor, den irrigen universalkirchengeschichtlichen Einheitrahmen aufzugeben.
Aber der eigentliche Grund hiervon liegt für Heussi in der Kern-
frage nach der Möglichkeit einer Universalgeschichte mit durchgehender
Periodisierung überhaupt. Er will diese Frage nicht lösen, sondern auf-
lösen, als wissenschaftliches Gespenst, als „Vexierfrage“ (57) erweisen;
womit dann auch Unterfragen wie die nach Luthers Stellung zu MA
und NZ sich von selbst erledigen (60— 67). Der Verfasser bestreitet
nämlich die Dreiteilung Altertum — Mittelalter — Neuzeit nicht, um eine
bessere vorzuschlagen, sondern um das Recht allgemeiner Teilungen über-
haupt zu leugnen. Wir müssen, sagt er, den „traditionellen Gedanken
192 Kritiken
einer durchgreifenden Periodisierung der Gesamtentwicklung auch nur des
Abendlandes überhaupt aufgeben“ (43). „Es gibt immer nur Geschichten
von Einzelnem... Wissenschaftlich möglich ist nur die Monographie.“
(37, dgl. 43, 55). Es gibt nicht einmal eine allgemeine Geschichte eines
einzelnen Staates in seinem Gesamtleben. Auch Monographien über größere
Zusammenhänge, wie es etwa eine „Geschichte der christlichen Religion“
wäre, welche „die Hauptformen, die Haupttypen der christlichen Religion
darzustellen“ hätte (55), lassen sich nicht periodisieren, sondern nur in
Typen auflösen, d. h. „klassifizieren“. Nur „Klassifikation, nicht Par-
tition“ ist möglich (55f.). Stellt man das kirchliche Altertum, das kirch-
liche Mittelalter, die kirchliche Neuzeit monographisch dar, so handelt
es sich um eigentümliche Komplexe, die sich nicht aneinanderreihen lassen,
die sich überschneiden und überhaupt nicht zu einander passen. Der
letzte Grund ist: sie haben „nur typologische, nicht periodologische Be-
deutung“ (56).
Ich glaube in diesen Sätzen nichts Vereinzeltes, sondern eine Äußerung
der starken und verbreiteten Geistesart zu erblicken, die man als Per-
spektivismus bezeichnen kann, die von der Vorstellung eines durch Er-
kenntnis zu bewältigenden objektiv Gegebenen fortlenkt zu dem Hoch-
gefühl unendlicher Ansichten je nach der Wahl des Standortes; die daher
dazu neigt, in der Geschichte nur Einzelbildungen in unerschöpfli cher,
stets veränderter Wiederholung zu sehen; ja die die Geschichte in ein
bloßes Betätigungsfeld des menschlichen aktiven künstlerischen Bewußt-
seins zu verwandeln scheint.
Ich habe diese Ansicht der Dinge selbst eine Zeitlang für die höchst-
mögliche gehalten. Ich glaube, daß ihr ungemein viel wissenschaftliche
Einsicht verdankt werden kann. Dies aber im höchsten Sinne nur dann,
wenn sie ein Verhältnis zur Idee des Objektiven zu gewinnen und sich
die nötigen erkenntnistheoretischen Grundlagen zu geben weiß. Die-
jenigen, die der Verfasser seinen Thesen gibt (35ff.), scheinen mir nicht
ausreichend durchdacht. Die bloße Behauptung, daß die Periodisierung
nur ein „Vorgang im Geist des Historikers“, daß sie „subjektiv nicht
objektiv, relativ nicht absolut“ sei (39), kann ich nicht für genügende
Erkenntnisgrundlage halten.
Und so muß ich zuletzt den ganzen Standpunkt des Verfassers für
unbefriedigend ansehen aus zwei Gründen. Der erste ruht im logischen
Denken. Wird behauptet, daß die Geschichte als Ganzes keine darstell-
bare Einheit sei, so erhebt sich sofort die Frage: Sind denn Teile der
Geschichte darstellbar? Gibt es „wirklich“ die Geschichte eines Men-
schen, „wirklich“ die Geschichte eines Gedankens? Ja der Baum, der
—
— — p
Kritiken 193
geschlossen und kompakt vor mir steht, ist seine Geschichte nicht die
Geschichte des Erdreichs, in dem er steht, der Winde, die ihn umbrausen,
der Jahreszeiten, die um ihn wechseln, der Sonne, die ihn bestrahlt, und
damit des ganzen Weltsystems? Ich kann natürlich dies alles voraus-
setzen und nur beschreiben, was ich an ihm entstehen und vergehen sehe.
Aber dies ist Fragment. Ist Lösung aus dem allgemeinen Verflochten-
sein. Um dieses Verflochtenseins willen kann es eine gleichsam durch
Wände geschiedene oder doch scheidbare Geschichte von Einzelnem gar
nicht geben. Und die Vorstellung einer im Einzelnen wirkenden, völlig
geschlossenen, völlig selbständigen Entwickelungslinie ist eine noch
nie bewiesene, unbeweisbare Sache, ist vielleicht unentbehrlich, aber eine
bloße Hilfsvorstellung.
Läßt sich so das Einzelgebilde aus dem Allgemeinen immer nur mit
erheblichen Fehlern herausnehmen, so ist die Behauptung seiner Einheit
auch gegenüber den vielfältigen Bestandteilen und Kräften seines Innern
nur sehr relativ zulässig. Heussi beruft sich auf die „beherrschende
Idee“ als selbstverständliche Rechtsgrundlage einer Monographie (38).
Aber damit sind nur erkenntnistheoretische Untiefen verdeckt. Denn was
wollte Heussi dem erwidern, der die „beherrschende Idee“ für eine bloße
Resultante zahlloser Strebungen und Kreuzungen, mehr als das: für einen
„Vorgang im Geist des Historikers“, für eine reine Abstraktion erklärt,
der in der Wirklichkeit niemals etwas Eindeutiges entspricht? Was wollte
er also dem erwidern, der, ein radikalerer Logiker als er, erklärt: Eben-
sowenig wie das Ganze, dessen Darstellbarkeit du leugnest, ebensowenig
ist das (nur scheinbar geschlossene) Einzelgebilde wissenschaftlich dar-
stellbar; deine Monographie ist, wenigstens grundsätzlich, nicht wissen-
schaftlicher als jene allgemeine Darstellung.
Ist demnach logisch die Beschränkung auf das Monographische nicht
zwingend, so kann zweitens das schöpferische Denken noch viel
weniger sich damit zufrieden geben, Geschichte nur anzusehen als viel-
fältige Möglichkeit einzelner Aspekte. Denn entweder sind diese Aspekte
nicht im Wesen der Geschichte, sondern nur in der Willkür des Be-
trachtenden begründet, dann haben sie keinen Erkenntnis-, sondern nur
Fantasiewert. Oder sie liegen im Wesen der Geschichte, dann ist eben
die große unstillbare Frage die nach ihrem inneren Zusammenhang. Gibt
es doch in der Geschichte nichts, keinen Menschen, keinen Gedanken,
keine Erscheinung, die nicht einer unendlichen Reihe von Aspekten an-
gehörte. Nun kann diese Frage nach dem inneren Zusammenhang selbst.
monographisch behandelt werden als Problem der Geschichtsphilosophie.
Ich vermag aber nicht einzusehen, warum das in der Frage sich äußernde
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 13
194 Kritiken
Bedürfnis des menschlichen Geistes nicht auch in nachschaffender Dar-
stellung, welche die ganze Breite des Lebens in seiner erstaunlichen Ver-
flochtenheit widerzuspiegeln unternimmt, sich sollte auswirken können.
Sollte je wieder ein darstellendes historisches Genie auftreten, so wird
es dankbar sein für die Auflockerung und Durchleuchtung, die wir mit
unseren Monographien an der Geschichte vornehmen. Aber seine Tätig-
keit wird gerade darin bestehen, diese Einzelzüge, die keineswegs allein
„wirklich“ und „wissenschaftlich“ sind, wieder einzuschmelzen in den
ganzen Strom des Geschehens. Und ich weiß nicht einmal, ob es als
Gewinn angesehen werden könnte, wenn durch Lehrbücher im Sinne
Heussis der Eindruck auf den Lernenden hervorgebracht würde, die Ge-
schichte bestehe nur aus Ansichten und aus Typen. Ich teile natürlich
seine Abneigung gegen das bisherige äußerlich gewordene Schema. Möchten
wir zu einer Anschauung gelangen, die nicht nur unserem reifen Zer-
gliederungsvermögen, sondern auch dem tieferen Bewußtsein universalen
Lebenszusammenhanges wissenschaftlich Rechnung trägt.
* *
xk
Mit alledem habe ich mich nur mit dem zweiten thetischen Teile der
Schrift beschäftigt und weise nur noch darauf hin, daß der erste eine
geschichtliche Übersicht der Periodisierungen bietet von den ältesten
religiös begründeten Versuchen bis zu den neueren Schemata seit dem
Humanismus. Insbesondere erhalten wir knappe und klare Darlegungen
der Konzeptionen der Kirchenhistoriker seit dem 17. Jahrhundert, wobei
es reizvoll ist, den Zusammenhang der Periodisierungen mit den aus dem
eigenen Lebensgefühl der Verfasser stammenden Wertungen zu beobachten.
Leipzig, August 1921. Johannes Kühn.
A. Mentz, Geschichte der griechisch-römischen Schrift bis zur
Erfindung des Buchdruckes mit beweglichen Lettern.
155 S. Leipzig 1920.
Die Mentzsche Skizze einer Schriftgeschichte führt sich zwar be-
scheiden als Versuch ein, hat aber verschiedene grundsätzliche und
methodische Vorzüge aufzuweisen, die sie zu einer wahrhaft fördernden
Erscheinung des paläographischen Schrifttams erheben. Als solche sind
etwa zu nennen: Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung von
griechischer und römischer Schrift, Beachtung der Epigraphik, sowohl
als formgebendes Element für die ihr zunächst nachstrebende Schreib-
schrift, als auch in der Beeinflussung durch sie, wie sie etwa in
dem Eindringen kursiver und unzialer Elemente in die lateinische Epi-
Kritiken 195
graphik der frühchristlichen Jahrhunderte zum Ausdruck kommt. Was
aber besonders hervorzuheben ist, das ist die Abkehr von einer ratio-
nalistisch-schematischen Behandlung der Schriftgeschichte, wie sie nament-
lich noch in der ausländischen paläographischen Literatur als Nachklang
des Nouveau traité immer noch widerklingt — man denke nur an die
Einteilung: Kapitale, Unziale, Halbunziale —, und der Bewertung dieser
Einteilungsschemen auch als historischer Abwandlungen in chronologischer
Reihe. Statt dessen ist bei Mentz der Schwerpunkt auf eine form-
analytische Behandlung der Schrift gelegt; und ganz von selbst erweist
sich hier die unscheinbare Kursive als der eigentliche Jungbrunnen der
fortschreitenden Schriftentwicklung'. Was bei Bretholz und Tangl noch
zurückhaltend, bei Brandi bereits nachdrücklicher hervorgehoben wurde,
ist bei Mentz zur eigentlichen Grundlage seiner Untersuchungen geworden.
Ich möchte meinen, daß auf diesem Boden über die von Mentz ge-
wonnenen oder gefestigten Erkenntnisse mancher Zusammenhang noch
schärfer zu erfassen ist. So stimme ich Mentz zwar darin durchaus
zu, daß die Unziale durch Stilisierung kursiver Formen entstanden ist;
sie ist sogar das Musterbeispiel der Entstehung einer Kunstschrift aus
der Kursivschrift. Die in der Kursive zuerst unbewußt auftretenden
neuen Formen. (Rundung), deren Aufkommen durch ein „ verändertes
ästhetisches Gefühl“ bedingt ist, werden in ihr harmonisiert und auf ein
bestimmtes Motiv (die Rundung) abgestimmt. Demgegenüber erinnert
bei Mentz der Anfang der S. 73 noch etwas an die übliche Ableitung
der Unziale aus der Kapitale, hinter die ich ein um so kräftigeres
Fragezeichen setzen möchte, als die im Verhältnis zur Unziale überaus
wenigen Fälle erhaltener, wirklich reiner Buchkapitale nicht nachweisbar
älter sind, als die ältesten Unzialhandschriften; auch Mentz vermutet
deren$Vorkommen bereits fürs 2. Jahrhundert”. Auch für die sogenannte
„Halbunziale“ die man besser etwa als „spätrömische Minuskel“ be-
zeichnen könnte, betont Mentz den unmittelbaren Zusammenhang mit
der Kursive; eine solche wird man bereits für das 3. Jahrhundert gelten
lassen müssen: Livius Fragment aus Oxyrhynchos! Es ist selbstverständ-
1 Bei aller Anerkennung der Vorzüge von Ludwig Traubes Arbeitsweise,
die nach der philologischen Seite hin liegen, hat ihm doch eine gewisse, manch-
mal ausdrücklich bekannte Abneigung gegen die Kursive der Urkunden an der
Gewinnung fördernder Kenntnisse nach dieser Richtung hin gehindert. Traubes
Werk bedarf der Ergänzung nach der formanalytischen Behandlung der Schrift.
Diese Fragen habe ich April 1919 in meiner Leipziger Antrittsvorlesung
behandelt. Ich freue mich der Übereinstimmung namentlich der Ausgangs-
punkte mit dem hier zu besprechenden Buche. Nur die Ungunst der Zeit-
verhältnisse hat die Veröffentlichung bisher verzögert.
18*
196 Kritiken
lich, daß Mentz bei der Art seines Vorgehens immer wieder auf die
Zusammenhänge von Schriftentwickelung und allgemeinem Wandel des
Stilgefühls — vor allem in der Architektur — hinzuweisen hat.
Aus der späteren Schriftgeschichte sei hier nur auf die Entstehung
der karolinischen Minuskel hingewiesen; die Erkenntnis, daß sie eine
organische Weiterentwickelung der spätmerowingischen Buchschrift —
ostfränkische Minuskel nennt sie merkwürdigerweise Mentz — ist, wird
jetzt als endgültig gesichert gelten dürfen. Etwas enttäuscht das Schluß-
kapitel. Es geht nicht an, die im 13. Jahrhundert wieder stark ein-
setzende, allgemeine Schriftlichkeit aus dem Aufkommen des Papiers
erklären zu wollen; bereits 100 Jahre vor einem häufigeren Verwenden
des Papiers liegen überall die Zeugnisse gesteigerter Schriftlichkeit
(z. B. Kaufmannsbriefe, Akten auf Pergamentstücken) vor; die Gründe
reichen tiefer. Auch ist Mentz hier von dem erprobten Grundsatz, die
Kursive ausreichend zum Verständnis der Minuskelformen heranzuziehen,
abgewichen; zu S. 139 ist zu bemerken, daß das s der gotischen Minuskel
in seinen Wandlungen nur aus der Kenntnis der gotischen Kursive zu
verstehen ist. Der Schriftgeschichte des 13. bis 15. Jahrhunderts ist
eben noch keine Darstellung wirklich gemacht worden. Der Reichtum
des Materials wird hier fast zum Feind der Erkenntnis. Genug — mag
hier und da etwas auszusetzen, zu ergänzen sein: ein guter Anfang, der
weiter führt, ist von Mentz geschaffen.
Leipzig. Fritz Rörig.
Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen
Kulturentwickelung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen.
II. Teil. Wien 1920. Verlag von L. W. Seidel & Sohn. XI u. 542.1
Der vorliegende zweite Band knüpft durchweg an die Fäden an,
die im ersten Band verwoben wurden. Die Kontinuität der Kultur wird
nunmehr auch in der Ausbildung der staatlichen und kirchlichen Ver-
fassung ersichtlich gemacht. Ist im ersten Band die Geschichte der
Agrarverhältnisse behandelt worden, so werden jetzt auch Handel und
Gewerbe sowie Städtewesen und ihre kontinuierliche Weiterbildung im
frühen Mittelalter untersucht.
Der erste Abschnitt („der politische Aufbau“) befaßt sich mit der
politischen Gliederung des Germanentums in den ersten acht Jahrhunderten
unserer Zeitrechnung. Dopsch nimmt dabei Stellung zu den Begriffen
1 Vgl. die Besprechung des ersten Bandes im 20. Bd. S. 47ff. dieser
Zeitschrift.
— —
——— . —— — =
- — — — — —
— — — — — — nt um
Kritiken 197
civitas, pagus, centena. Die polemisierende Darstellung Dopschs er-
schwert ihm ein klares Herausarbeiten der Bedeutung dieser Begriffe.
Andererseits ist es als Vorzug der Dopschschen Ausführungen zu bezeich-
nen, daß sie dem Wandel dieser Begriffe, wie er im Laufe der Jahr-
hunderte sich vollzog, Rechnung trägt. Der Erläuterung des Begriffes
„pagus“ wäre es wohl zustatten gekommen, wenn Dopsch im Anschluß
an Brunner die Bedeutung des Gaubegriffes in der keltischen Verfassung
festzustellen versucht hätte. Was das Verhältnis von Republik und König-
tum bei den Germanen betrifft, so schließt sich Dopsch hier der Meinung
an, „daß das Königtum bei den Germanen von allem Anfang an vor-
handen gewesen. ist“ (23). In den „principes“ der älteren Zeit will
Dopsch nicht mit Brunner Gaufürsten sehen, sondern Teilfürsten der
einzelnen kleineren Völkerschaften. Dem germanischen Priestertum kam
nach Dopsch doch größere Bedeutung zu, als die bisherige Forschung, ö
gestützt auf eine Angabe bei Cäsar, annahm. Es dürfte Dopsch zu-
zugeben sein, daß die erwähnte Angabe nur von einer geringeren Be-
deutung des germanischen Priestertums gegenüber jenem der keltischen
Druiden spricht. Die Bedeutung des Adels wertet Dopsch schon für
die altgermanische Zeit ziemlich hoch; die Verfassung war keine demo-
kratisch-republikanische, sondern der Adel verfügte bereits in der
Urzeit über erheblichen Einfluß. Die Behauptung, daß dem Adel schon
in altgermanischer Zeit „der maßgebende Einfluß auf die Führung der
Staatsgeschäfte, ja auf die gesamte Politik des Staates zukam“ (41),
möchte ich nicht für genügend erwiesen ansehen.
Für die Fortbildung der deutschen Verfassungsverhältnisse von der
Urzeit bis ins frühe Mittelalter sind nach Dopsch zwei Hauptmotive
entscheidend gewesen: die Berührung mit den Römern und die Gründung
von germanischen Staaten auf dem Boden des Römerreiches. Die Stärkung
der königlichen Gewalt bei den Germanen erfolgte — entgegen den von
Sybel vertretenen Anschauungen — nicht erst im 5. und 6. Jahrhundert,
sondern bereits in jenen Zeiten, als Germanen im Förderatsverhältnis
und auf römischem Gebiet sich niederließen. Daß bereits in dieser Zeit
sich mannigfache Einwirkung auf das germanische Verfassungsverhältnis
vollzogen haben mag, ist Dopsch sicher zuzugeben; die Art dieser Ein-
wirkung liegt aber viel zu sehr im Dunkeln, als daß wir gerade Einfluß
auf die Ausbildung der königlichen Gewalt mit einiger Sicherheit fest-
zustellen vermöchten. Dopsch faßt das germanische Königtum, wie das
auch schon Richard Schröder getan hat, als eine gleichmäßige, organische
Weiterentwickelung aus dem alten Königtum auf und darf wohl das
Verdienst in Anspruch nehmen, die Erkenntnis des Zusammenhanges
198 Kritiken
zwischen altgermanischer und jüngerer fränkischer Verfassung vertieft
zu haben. Die Schwächung der königlichen Gewalt in der späteren
Merowingerzeit betrachtet Dopsch nicht als einen Rückschlag auf die
gewaltige Machter weiterung zur Zeit der Reichsgründung, sondern als
Folge der ständig zunehmenden Gewalt des Adels und der Bischöfe.
Das Edikt Chlotars bedeutet in diesem Zusammenhang nicht einen Wende-
Punkt in der Ausbildung der königlichen Gewalt; es ist vielmehr „der
Abschluß einer Entwicklung, die bereits längst vorher eingesetzt hatte
und nicht so sehr der Anfang zu Neuem“ (93).
Dieselbe Kontinuität der Entwicklung, die Dopsch für den Adels-
Kiand annimmt, will er auch für den Stand der freien Grundbesitzer
Eèlten lassen. Schon in altgermanischer Zeit herrschte nach Dopsch
Ungleichheit des freien, bäuerlichen Grundbesitzes. Dieselben Umstände,
Welche nach der älteren Lehre erst in der Karolingerzeit zur Ver-
drangung des bäuerlichen Grundeigentums führten, seien schon in der
Ufzeit wirksam geworden. Bereits damals habe die Überlegenheit des
toben Grundbesitzes, die Höhe der Bußen und die Härte des Kriegs-
@iönstes einen schweren Druck auf den bäuerlichen Freien ausgeübt und
mir zur Preisgabe des Grundeigentums veranlaßt. Dopsch baut hier
stf die im ersten Band seines Werkes vertretenen Ansichten von den
Ww#ktschaftlichen Zuständen der Urzeit auf. Nun muß aber hier ent-
#&ieden der Einwand erhoben werden, daß unsere Kenntnis von den
Wittschaftlichen Zuständen der Urzeit doch eine viel zu ungenügende ist,
um Dopschs Ansichten als genügend gesichert betrachten zu können. Daß
schon in der Urzeit „Unterschiede des Besitzes und der wirtschaftlichen
Mittel vorhanden waren“, bemerkt auch Kötzschke, hält aber dieselben
Wat für groß genug, „um eine schroffe Klassenbildung nach wirt-
#&#aftlichen Ursachen“ zu bewirken 1. Wir wissen nicht, ob diese Unter-
Nehidde des Besitzes sehr bedeutend waren und haben andererseits guten
Grund zur Annahme, daß dem einzelnen die Verfügung über seinen
Grüüdbesitz erschwert war; er bedurfte noch in geschichtlicher Zeit der
Zustimmung seiner nächsten Verwandten zur Verfügung über Grund
end Boden. War die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen durch die
Lippe beengt, so war es diese letztere andererseits, welche ihm wirt-
genulichen Rückhalt bot. Jedenfalls ist es beim gegenwärtigen Stand
unserer Kenntnis der urzeitlichen Agrarverfassung kaum statthaft, bereits
üP die altgermanische Zeit eine ähnliche Aufsaugung des kleinen bäuer-
_ Ntldl’Grundbesitzes durch den großen Grundbesitz anzunehmen, wie sie
esb Id
ansgaktsche Wirtschaftsgeschichte 3, S. 40.
Kritiken 199
in fränkischer Zeit, bei stärkerer Mobilisierung des Grundbesitzes in
Erscheinung tritt.
Gegen die von Dopsch angenommene kontinuierliche Entwicklung
der Agrarverhältnisse spricht auch die Neugestaltung der Agrarverhält-
nisse, wie sie bei jenen Germanen sich vollzog, die auf erobertem Boden
des Römerreiches sich niederließen. Durch die hierbei vorgenommenen
Landverteilungen kam es zu einer Neugestaltung der Besitzverhältnisse,
durch welche deren Entwicklung in der Vorzeit und auf dem Boden
der älteren Heimat unterbrochen wurde. Die rechtliche Grundlage für
eine stärkere Differenzierung des Besitzes und Aufsaugung des bäuer-
lichen Eigens ward sodann geschaffen, als der Eigentümer in die Lage
kam, freier über seinen Grundbesitz verfügen zu können. Daß eine
solche Differenzierung schon in vorkarolingischer Zeit eingetreten ist,
wird man jedoch Dopsch unstreitig zugeben müssen.
Die Maßregeln Karls des Großen zum Schutze der kleinen bäuer-
lichen Freien gegen die Lasten der Kriegsdienstleistung sind, wie Dopsch
darlegt, keine Neuerung, sondern nur eine Wiederholung älterer Schutz-
gesetze. Der Kaiser verfolgte aber, wie Dopsch ausführt, mit diesen
Schutzgesetzen den Zweck, der Feudalisierung des Heeres entgegen-
zuwirken, „dadurch, daß er eben die alten Grundlagen der Heeres-
verfassung zu festigen suchte“ (144),
Dopsch wirft der älteren Forschung vor, daß sie gegenüber den
unstreitig vorhandenen Tendenzen auf Minderung der Zahl der Gemein-
freien, die große Masse der Halbfreien und deren soziale und wirt-
schaftliche Bedeutung zu gering bewertet habe. Die Ansicht, daß dem,
Herabsinken von Vollfreiheit zu geminderter Freiheit auf der anderen
Seite ein Aufsteigen Unfreier zur Halbfreiheit gegenüberstehe, wird kaum
auf Widerspruch stoßen und kann auch nicht als neu bezeichnet werden.
Ob dieser Aufstieg aber die Lücken, die im Stand der Freien durch
eine ungünstige soziale und wirtschaftliche Entwicklung entstanden
waren, auszufüllen vermochte, muß dahingestellt bleiben. Dopsch ver-
weist noch besonders darauf, daß man der Grundherrschaft bisher allzu
einseitig eine verschlechternde Einwirkung auf die gesellschaftliche
Stellung ihrer Hintersassen zuschrieb. Gerade die Grundherrschaft habe
aber durch Ansetzung von Unfreien auf Hufen und die daraus erwachsende
größere wirtschaftliche Selbständigkeit der Unfreien die rechtliche und
soziale Lage derselben gehoben. Des weiteren hebt Dopsch mit Recht
die mannigfaltigen Vorteile hervor, welche die Einordnung in den relativ
vorgeschrittenen wirtschaftlichen Organismus der Grundherrschaft für
deren Hintersassen mit sich brachte
200 Kritiken
Wenn starke Tendenzen zur Besserung der Lage der untersten Volks-
schichten sich zeigen, so führt Dopsch dieselben vor allem auf zwei
Faktoren zurück, auf die Kirche und auf die Germanen. Im dritten
Abschnitt befaßt sich nun Dopsch dementsprechend mit der Kirche und
ihrer Ausbreitung und Wirksamkeit in den germanischen Staaten. Auch
in dieser Hinsicht werden mannigfache neue Gesichtspunkte vorgebracht.
Das Anwachsen des Kirchenvermögens hat noch in der späten Römer-
zeit zur Entwickelung kirchlicher Grundherrschaften geführt. Die Grund-
sätze des christlichen Sittengesetzes wurden auch auf die Stellung der
Kirche gegenüber ihren Sklaven und Kolonen wirksam. Die Lage dieser
untersten Bevölkerungsschichten wurde infolgedessen auf den kirchlichen
Grundherrschaften günstiger als auf den weltlichen; die Keime einer
neuen, den grundherrlichen Hintersassen günstigeren Entwickelung treten
zutage. Dieselbe wurde sodann durch den Sieg des Germanentums insofern
gefördert, als bei den Germanen schon seit alters sich die Unfreien größerer
Selbständigkeit und besserer Behandlung erfreuten. Der germanische Ein-
fluß und jener der Kirche führten im Frühmittelalter nach Dopsch zur
Ausbildung eines neuen Typus der Grundherrschaft, der sich zwar auf
spätantiker Grundlage aufbaut, aber sich doch wesentlich von der heid-
nisch-römischen Grundherrschaft unterscheidet. Eingehend würdigt Dopsch
die Fürsorgetätigkeit der Kirche für Arme und wirtschaftlich Schwache;
nachdrücklich hebt er „die ungeheure sozialpolitische Bedeutung“ hervor,
welche der Kirche damals „zukam und einen wirksamen Einfluß gerade
in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung sicherte“ (227). Der große
Einfluß, welchen die Kirche in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
erlangte, erklärt die Erscheinung, daß die staatliche Gesetzgebung in
den neu gegründeten germanischen Reichen der kirchlichen folgte und
durch sie bestimmt wurde. Für die Durchsetzung des Kirchenrechtes
und für seine Anerkennung durch den Staat fiel es stark ins Gewicht,
daß weite Kreise an der Durchsetzung der kirchlichen Sozial- und Wirt-
schaftspolitik interessiert waren. Durch ihr Eintreten für die Armen
und wirtschaftlich Schwachen geriet die Kirche in Gegensatz zu den
weltlichen Grundherrschaften, zum Laienadel. In diesem Gegensatz
trafen Kirche und Königtum zusammen; die Interessengemeinschaft dieser
beiden führte zum Anschluß des Königtums an die Kirche und erklärt,
daß der kirchliche Einschlag im öffentlichen Leben so stark hervortrat,
als im 8. Jahrhundert das Königtum den Sieg über die Laienaristokratie
erlangt hatte.
Für die Annahme des katholischen Bekenntnisses durch Chlodovech
sucht Dopsch die Ursache nicht so sehr in Erwägungen der Außen-
Kritiken 201
politik als vielmehr in dem Umstand, daß die Mehrheit seiner Unter-
tanen im römischen Gallien Katholiken waren. Auch die Erwägung,
durch die Annahme des Katholizismus den einflußreichen Episkopat zu
gewinnen, spielte mit herein. Die katholischen Bischöfe hatten schon
in den letzten Zeiten des Römerreiches bedeutenden politischen Einfluß
gewonnen; viele derselben entstammten einflußreichen Familien, verfügten
über hohe Bildung und zufolge früherer Verwendung im Staatsdienst
über politische Erfahrung. Beim Zusammenbruch des Römerreiches fielen
den Bischöfen „vielfach wie von selbst die Aufgaben zu, welche der
sinkende Staat nicht mehr zu erfüllen vermochte“ (351). In den Synoden
besaßen die Bischöfe ein wichtiges Mittel zum Zusammenschluß und zu
gemeinsamer Kraftentfaltung. Die wirtschaftliche Macht, welche die
Kirche durch die Schenkungen der Laien und auf Grund ihrer sozialen
Fürsorgetätigkeit erlangte, kam auch in einem gesteigerten Einfluß der
Bischöfe zum Ausdruck, welche ja über die Erträgnisse des Kirchen-
gutes verfügten. In den Händen der Bischöfe befanden sich also nicht
nur bedeutende kirchliche, sondern auch sehr wirksame wirtschaftliche
und politische Machtbefugnisse vereinigt. Der Zusammenschluß zwischen
fränkischem Königtum und Bischöfen, welcher im beiderseitigen Interesse
erfolgte, trug wesentlich dazu bei, der staatlichen Gewalt jene starke
kirchliche Färbung zu geben, die sie durch lange Zeit hindurch aus-
zeichnet. Hierfür kam freilich auch noch der Umstand in Betracht,
daß der fränkische König in die Rechtsstellung des römischen Kaisers
gegenüber der Kirche eintrat. Die Annahme Schuberts, daß das Staats-
kirchentum in den germanischen Staaten als Rückwirkung des Arianismus
zu erklären sei, lehnt Dopsch ebenso ab, wie dies bereits Stutz getan
hat. Die zeitweise Lockerung der Verbindung zwischen der fränkischen
Kirche und Rom will Dopsch nicht aus bewußten kirchenpolitischen
Erwägungen des fränkischen Königtums herleiten, sondern aus dem
Selbständigkeitsdrang und aus dem Interesse der fränkischen Aristokratie.
Diese wollte ein Eingreifen Roms in die kirchlichen Verhältnisse des
Frankenreiches tunlichst hintanhalten. Der grundbesitzende Adel hatte
zufolge des Eigenkirchenrechtes und seines Schutzrechtes ausgedehnte
Befugnisse über das Kirchengut und die Besetzung kirchlicher Ämter
sich angeeignet. Mitglieder dieses grundbesitzenden Adels gelangten auf
die Bischofsstühle, nicht selten wurden sogar Laien zu Bischöfen ernannt.
Der Widerspruch, der von Rom gegenüber dieser Gestaltung des frän-
kischen Kirchenwesens zu erwarten war, mußte für die adeligen Grund-
herren um so ungefährlicher sein, je größer die Unabhängigkeit von
Rom war.
202 Kritiken
Die Vogtei über kirchliche Anstalten ist nach Dopsch nicht erst in der
Karolingerzeit zu einer allgemeinen Einrichtung geworden, sondern war
dies bereits in der späteren Zeit der Merowinger. Dopsch will in ihr
nicht etwas spezifisch Germanisches sehen; der Eintritt in ein Schutz-
verhältnis brachte schon in spätrömischer Zeit nicht nur persönliche,
sondern auch vermögensrechtliche Abhängigkeit vom Schutzherrn mit
sich. Auf Grund von Eigenkirchenrecht und Vogtei beanspruchte die
Laienaristokratie eine weitgehende Verfügungsgewalt über das Kirchen-
gut. Die Säkularisation durch Karl Martell stellt sich in diesem Zu-
sammenhang nach Dopsch nicht so sehr als ein Anspruch der Staats-
gewalt heraus, das Kirchengut „prinzipiell für öffentliche Zwecke dienst-
bar zu machen; sie erscheint vielmehr als die direkte Konsequenz der
wirtschaftlichen und politischen Vorentwicklung, welche die Hausmeier
aus der privaten Rechtssphäre (Eigenkirchenrecht) kraft der ihnen zu-
gleich eignenden Amtsgewalt (Königsdienst) dann, als sie selbst Träger
der öffentlichen Gewalt würden, in die öffentlich-rechtliche überführt
haben“ (289f.).
Der vierte Abschnitt über das Lehenswesen wendet sich gegen die
grundlegende, von Brunner vertretene Ansicht, daß das Lehenswesen
aus der Verbindung von Vassallität und Benefizialwesen erst in der
Karolingerzeit entstanden sei. Der Unterschied der älteren Auffassung
von der Entstehung des Lehenswesens und der von Dopsch vertretenen
erscheint mir nicht so bedeutend, als Dopsch sie empfindet.
Die Ausführungen des fünften Abschnittes über die Entwicklung
des Städtewesens knüpfen an die schon im ersten Band seines Werkes
vertretene Ansicht an, daß die Römerstädte die Völkerwanderungszeit
viel besser überstanden haben, als die Forschung bisher annahm. Es ist
Dopsch gewiß zuzugeben, daß in einer Reihe von Römerstädten Reste
der romanisierten Bevölkerungen die Stürme der Völkerwanderungszeit
überdauert haben, doch scheint es fraglich, ob diese Reste in der Lage
waren, in größerem Maße als Kulturvermittler zu dienen l. Den Ver-
fall der römischen Munizipalverfassung gibt allerdings auch Dopsch zu;
die germanische Herrschaft brachte eine Umformung der Stadtverfassung
von einer autonomen Bürgergemeinde zu einer Stadtherrschaft des Königs
bzw. Bischofs“ (342) mit sich. Immerhin glaubt Dopsch, daß noch in
der Merowingerzeit Spuren der römischen Verfassung ersichtlich werden.
Was die römischen Städte und stadtartigen Ansiedelungen auf heute
deutschem Boden anbelangt, so gibt Dopsch zu, daß manche derselben
1 Vgl. Jahrg. 1920 dieser Zeitschr. S. 5öf.
Kritiken 203
in der Folge gänzlich verschwunden sind, während bei anderen eine
Verschiebung des Siedelungs- und Wohnbezirkes eintrat. Unter diesen
Umständen scheint es mir geboten, die Fortdauer römischer Stadtkultur
für den Osten vorsichtig einzuschätzen.
Für das altgermanische, von der Römerherrschaft freigebliebene
Gebiet glaubt Dopsch in den Vororten der einzelnen Gaue Vorläufer
der späteren Städte selen zu dürfen. Auch die Fluchtburgen, die in
den einzelnen Gauen seit alters sich befanden, gewinnen nach Dopsch
in den Zeiten der dauernden Ansiedelung nach der Völkerwanderung an
Bedeutung und wachsen sich zu städtischen Siedelungen aus. Nebenbei
soll bemerkt werden, daß die Ansicht Dopschs, daß es bereits in vor-
germanischer Zeit Herrenburgen des Adels gegeben habe, wohl noch
eingehenderer Begründung bedarf. Die Vororte der alten Gaue und
Völkerschaftsgemeinden hatten besondere politische und wirtschaftliche
Bedeutung; soweit sie bei Fluchtburgen lagen oder selbst befestigt waren,
spielten sie auch militärisch eine Rolle. Als Thingstätten waren- sie
Sitze einer — wenn auch primitiven — Verwaltung, ferner des Handels
und des religiösen Kult. An sie knüpft die Entwicklung der fränkischen
Zeit an, die bereits in vorkarolingischer Zeit auf deutschem Boden Städte —
auch abgesehen von den erhaltenen Römerstädten — kannte. Wenn
die ältere Forschung die Bedeutung dieser Städte unterschätzte, so sieht
Dopsch mit Recht die Ursache hierfür in einer zu niedrigen Bewertung
des Handels. Es handelt sich hier freilich nicht um Städte im Rechts-
sinn, um Städte mit eigenartiger städtischer Verfassung, aber von den
Dörfern unterscheiden sich solche Siedelungen doch durch die wirtschaft-
liche Tätigkeit und die soziale Stellung ihrer Bewohner. Bereits in
fränkischer Zeit wohnten in den Städten neben abhängigen Hintersassen
vollfreie, den höheren Ständen angehörige Personen. Dopsch will auch
den Aufenthalt von Kaufleuten in den Städten als einer besonderen Be-
völkerungsschicht, ebenso den von freien Gewerbsleuten und Lohnarbeitern
erweisen. Der durch Dopsch versuchte Nachweis freier Gewerbetreibender
im altdeutschen Gebiet wird kaum befriedigen; was besonders den Hin-
weis auf die Freiheit der fahrenden „Leute, der Belustigungshandwerker“,
betrifft, so muß hiergegen bemerkt werden, daß es sich da um recht-
lose Personen handelt, die außerhalb der übrigen Stände stehen und
wegen ihres Handwerks der Standesehre entbehrten.
Im sechsten, das Gewerbe behandelnden Abschnitt, tritt Dopsch gegen
die ältere Ansicht von einem bedeutenden Rückschritt des Gewerbes,
der nach der Völkerwanderung zu beobachten sein soll, auf; es trat
keine Rückentwickelung zur Hauswirtschaft auf; eine Feststellung, die
204 | Kritiken
übrigens bereits v. Below gegenüber Bücher mit Nachdruck vertreten
hatte. Dopsch zieht nun aus dem Umstand, daß selbst große Grund-
herrschaften ihren Eigenbedarf an gewerblichen Erzeugnissen nicht im
Bereiche der eigenen Wirtschaft zu decken vermochten, den Schluß,
„daß schon damals die Voraussetzungen für die Existenz eines freien Ge-
werbes vorhanden gewesen sind“ (404). Gewiß waren diese Voraussetzungen
gegeben, d. h. die Tatsache, daß es einen Güterverkehr gab, schuf die
Möglichkeit, daß ein Stand freier Gewerbetreibenden bereits in jener
Zeit entstehen konnte, daß er aber auch wirklich entstand, und auch
einige Bedeutung besaß, bedarf — wenigstens für das altdeutsche Gebiet —
doch noch weiteren Nachweises, als ihn Dopsch (S. 413f.) erbringt. Es
war sehr wohl möglich, daß hörige Handwerker den Großteil des Be-
darfes an gewerblichen Erzeugnissen deckten und auch für andere als
ihre Herren arbeiteten, oder — anders ausgedrückt — ihre Waren in
den allgemeinen Verkehr brachten. Dopsch selbst verweist S. 410 auf
unfreie Handwerker, „welche im Dienste eines großen Herrn standen
und daneben eventuell auch für andere arbeiten durften“ 1. Daß die
Zahl der freien Handwerker groß genug gewesen wäre, um für die
soziale Stellung des Standes der Handwerker ins Gewicht zu fallen,
vermögen die Ausführungen bei Dopsch kaum darzutun.
Das Kapitel vom Verkehr und Handel bringt wertvolle Ausführungen
über deren Fortbestand im Frühmittelalter; ebenso verdankt man viele
neue und anregende Gedanken dem letzten Abschnitt: Münzwesen und
Geldwirtschaft. Auch hinsichtlich des Münzwesens vertritt Dopsch die
Ansicht einer kontinuierlichen Entwickelung von der späten Römerzeit
ins frühe Mittelalter. In der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts wurde
die Ausprägung schwerer Denare nötig, weil ein verhältnismäßig leb-
hafter Verkehr bessere Münzen verlangte. Die Annahme, daß ein Über-
gang zur Silberwährung stattfand, lehnt Dopsch ab; es bestand Doppel-
währung, das nötige Gold für eine solche war vorhanden. Dopsch will
die bisherige Ansicht, das Gold sei nach Osten, in die Länder des Orient
abgeflossen, nicht gelten lassen; die Ansicht vom Goldreichtum im ost-
römischen Reich sei irrig, es flossen vielmehr bedeutende Goldmengen
aus demselben ab. Eine Entscheidung dieser Fragen wird m. E. durch
die Dopschschen Ausführungen nicht geboten und ist wohl erst möglich,
wenn die Handelsbeziehungen zwischen dem Orient und dem Abend-
land neuerdings untersucht werden. Nach den trefflichen Untersuchungen
des alten Heyd ergab der Levantehandel eine für das Abendland passive
1 Vgl. auch die Hinweise bei Dopsch S. 416 u. 419.
Kritiken 205
Zahlungsbilanz, was gegen die Dopschschen Ansichten sprechen würde.“
Freilich beziehen sich Heyds Ausführungen vorzüglich auf die den Kreuz-
zügen unmittelbar vorangehende Zeit.
Das Münzregal bestand nach Dopsch auch in der Karolingerzeit:
es konnte aber nicht nur der König, sondern auch der Private Münzen
anf seine Rechnung prägen lassen; nur mußte dabei Münzfuß und
Stückelung der Münze nach den Vorschriften des Königs beschaffen sein.
Die Ausmünzung erfolgte durch Münzergenossenschaften.
* *
*
Ein Werk wie das besprochene, das die Grundlinien der Kultur-
gestaltung in einem so ausgedehnten und gestaltenreichen Zeitraum zu
zeichnen unternimmt, muß notwendig eine gewisse Einseitigkeit und einen
gewissen Hang zu Verallgemeinerungen aufweisen. Der kritische Wider-
spruch gegen ältere, als unrichtig erkannte Ansichten, tritt, um sich
durchzusetzen, regelmäßig mit schärferen Formulierungen auf, die erst
allmählich die mittlere Linie finden; die Darstellung der komplizierten
und mannigfach bedingten geschichtlichen Erscheinungen eines ausgedehnten
Zeitraumes, darf nicht durch ständige Erwähnung von Ausnahmen und
Vorbehalten unklar werden. Wenn die Kritik gegen solche Verall-
gemeinerungen und Übertreibungen einzelner Ergebnisse Stellung nimmt,
so ist sie zwar in ihrem Recht, aber sie muß sich bewußt bleiben, daß
dadurch der Wert der wissenschaftlichen Gesamtleistung eines solchen
Werkes nicht gemindert wird. Soll dies zugunsten des Dopschschen Werkes
hervorgehoben werden, so ist es andererseits vielleicht am Platz, auch
die von Dopsch an einzelnen älteren Werken geübte Kritik in diesem
Sinne richtigzustellen.
Wie Seeliger auf einem enger begrenzten Gebiet den Gedanken einer
kontinuierlichen Entwickelung des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses
vom frühen Mittelalter bis herab ins Hochmittelalter vertreten hat, so
wird in dem Dopschschen Werk die Entwickelungskontinuität für ein weit
ausgedehnteres Gebiet behauptet; ja es wird die bisher angenommene
Kulturzäsur zwischen Antike und Mittelalter in Abrede gestellt. Ich
habe den Findruck, daß hier eine Übertreibung des Entwickelungs-
gedankens vorliegt. Die Darstellung solcher geradlinig verlaufender
Entwickelungszeiten hat, weil sie einfach ist, etwas Bestechendes; aber
stimmt sie auch mit den Tatsachen des geschichtlichen Verlaufes wirklich
überein? Vielleicht darf man auch auf geschichtlichem Gebiet von einem
Gesetz von der Erhaltung der Kraft sprechen; was einmal wirksam gewesen,
pflegt nicht spurlos zu verschwinden. Auch die Kultur des Mittelalters ist
206 Kritiken
durch eine Fülle von Fäden mit der Antike verwoben; aber sie enthält gleich-
wohl soviel des Neuen, daß man doch wohl nicht anders als von einer Kultur-
zäsur zwischen Mittelalter und Altertum sprechen kann. Der Kulturwandel
setzt unter Einwirkung des Christentums freilich schon in der Spätantike
ein; aber Völkerwanderungssturm und Ausbreitung des Germanentums
haben doch katastrophal viel Altes vernichtet und Neues geschaffen. Der
Bewertung dieses Neuen vermag das Dopsche Werk nicht vollauf gerecht
zu werden; beschränkt es sich doch auf die Darstellung der materiellen
Kultur, in deren Umkreis die Elemente des Neuen nicht so scharf
erfaßbar sind, als auf dem Gebiet der geistigen Kultur.
Durch das Dopsche Werk fällt von einem neuen Standpunkt aus
starkes Licht in das Dunkel des Frühmittelalters; der veränderte Stand-
punkt, von welchem aus es einfällt, läßt freilich auch neue Schatten
hervortreten, die nun wieder ihrerseits der Aufhellung harren. Und dies
gehört gerade zum großen Verdienst des Dopschen Buches, daß es
zweifelsohne der Forschung neue Antriebe gibt, neue Ziele und Auf-
gaben weist.
Innsbruck. H. Wopfner.
Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg. (Allgemeine Staaten-
geschichte, herausgegeben von Hermann Oncken. Dritte Abteilung:
Deutsche Landesgeschichten, herausgegeben von Armin Tille, Eiftes
Werk.) XXXIV, 6108.
Eine neue Geschichte Mecklenburgs von den Urzeiten bis tief in die
Tage der neuesten Revolution hinein auf einen Wurf ist ein Ereignis,
das über das zunächst betroffene Land hinaus freudige Anteilnahme ver-
dient. Besonders willkommen wird manchem schon die einleitende ge-
drängte „Literarische Übersicht‘ sein, die, wenn sie auch keine Vol-
ständigkeit anstreben will und kann, doch das selbsttätige Mitarbeiten
anregt und erleichtert. Ein alphabetisches Register und eine Stammtafel
des Fürstenhauses fördern außerdem noch die Brauchbarkeit des Buches.
Der gewaltige Stoff wird — etwas gar zu sparsam nach meinem
Geschmack — in neun Kapiteln bewältigt. Auf Riesenkapitel von 100
und mehr Seiten (VII.: Zeit Friedrichs des Großen und Napoleons I.
S. 294— 411 und VIII.: Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes
S. 412 — 519) wäre wohl besser verzichtet worden zugunsten einer
reicheren Gliederung, wie sie hier und an anderen Stellen sehr nahe
gelegen hätte. Etwas Unausgeglichenes haftet überhaupt dem Werke
an. Schon die Tatsache, daß die lange Zeit, etwa bis 1755, sich mit
der knappen Hälfte des zu Gebote stehenden Raumes begnügen muß,
Kritiken | 207
läßt das erkennen. Die Ausführlichkeit, mit der z. B. der Siebenjährige
Krieg bis in die Einzelheiten örtlicher Truppenbewegungen hinein be-
handelt wird; die behagliche Breite, mit der die Schafwirtschaft (S. 342)
und andere land wirtschaftliche Dinge, wie auch die Entwicklung des
Schulwesens vorgeführt werden, steht mit der Knappheit der ersten Hälfte
in keinem rechten Verhältnis. Ausführliche Lebensläufe von Dichtern
erwartet man auch nicht in einer Landesgeschichte. Mißgriffe der an-
gedeuteten Art haben es leider verhindert, daß ein Werk aus einem Guß
zustande kam.
Im einzelnen bemerke ich, daß die Behauptung, das Land Weningen
sei um 1230 ganz deutsch gewesen (S. 65), auf einem Miß verstehen des
Ratzeburger Zehntenregisters beruhen muß. Die Behandlung dieser für
die Geschichte der Christianisierung und Germanisierung so überaus
wichtigen Quelle steht überhaupt nicht im Einklang mit den neuesten
Forschungen. — Einen nationalen Gedanken in Beschränkung auf Mecklen-
burg, wie er S. 125 auftaucht, gibt es nicht.
Die Abtrennung von Mecklenburg-Strelitz im Hamburger Vergleich
(1701) und die nachfolgenden Streitigkeiten sind (S. 244) mit wenig
glücklicher Oberflächlichkeit behandelt. Daß der Hamburger Vergleich
dem Schweriner Herzog in seinem Bestreben, seinen Strelitzer Vetter zur
Stellung eines apanagierten Prinzen herabzudrücken, „nicht ganz unrecht“
gebe, ist eine Behauptung, wie sie selbst in den neuesten Schweriner
Darstellungen unerhört ist. Und das in einem Werke, in dem nach der
gedruckten Verlagsankündigung „beide mecklenburgischen Länder,
Schwerin und Strelitz, eine ihrer Bedeutung entsprechende gleichartige
Behandlung gefunden haben und mit der stiefmütterlichen Art, in der
die frühere Geschichtsdarstellung oft die Entwicklung des Strelitzer
Landes abzutun pflegte, endlich gebrochen“ sein soll!
Gerechtigkeit für Mecklenburg -Strelitz wird man auch darin kaum
erblicken können, wenn S. 243 behauptet wird, daß der erste Strelitzer
Herzog Adolf Friedrich II., „sogar auf das kleine Strelitz keinen recht-
lichen Anspruch hatte“. Nach unseren heutigen Anschauungen natürlich
nicht! Aber im Mecklenburg von damals hatte sich die Primogenitur
und Linealerbfolge eben noch nicht durchgesetzt. Das ist das allein
Entscheidende für die Beurteilung dieser Vorgänge auch nach der recht-
lichen Seite.
Wie reimt es sich übrigens mit solchen Äußerungen zusammen, wenn
Vitense im gleichen Atem (S. 244) dem Schweriner Herzog Friedrich
Wilhelm gelinde Vorwürfe macht, daß er mit dem Gewinn des Güstrower
Herzogtums ohne das Land Stargard „noch nicht zufrieden“, Anstrengungen
208 Kritiken
machte, „den Strelitzer Herzog Adolf Friedrich II. seiner Oberhoheit zu
unterstellen“? — Wenn auf der gleichen Seite hervorgehoben wird,
daß der Hamburger Vergleich „dem neuen Strelitzer Herzogtum noch
nicht die Stellung eines Reichsfürstentums verlieh“, so durfte nicht ver-
schwiegen werden, daß der Strelitzer Herzog durch den Besitz des
Fürstentums Ratzeburg Reichsfürst war und auch für das Land Stargard
nebst Mirow die volle Landeslioheit hatte.
Der abschließende Satz dieses Abschnittes: „Reichsfürstentum wurde
Mecklenburg-Strelitz erst 1806“ erregt Erstaunen. 1806 hörte das alte
Deutsche Reich auf. Mecklenburg-Strelitz wurde damals nicht Reichs-
fürstentum, sondern souverän.
Die löbliche Absicht, mit der bisherigen stiefmütterlichen Behandlung
von Mecklenburg-Strelitz endlich zu brechen, scheint also nicht ganz
gelungen zu sein. Daß sie es überhaupt nicht konnte, wenn sie auch
nicht so zu scheitern brauchte, mußte von vornherein jedem Kundigen klar
sein. Es fehlt dafür noch so ziemlich an allen Vorbedingungen. Die
Literatur, soweit sie überhaupt auf archivalische Quellen zurückgeht,
beruht fast ausschließlich auf den Schätzen des Schweriner Archivs.
Das gilt besonders auch von Richard Wagners grundlegenden Unter-
suchungen über den Güstrowschen Erbfolgestreit, d. h. also über die
Entstehung des Strelitzer Herzogtums (Jahrbücher 67 u. 68, 1902 u. 1903).
Es war nicht seine Schuld. Er hat sich um die Benutzung des Neu-
strelitzer Hauptarchivs redlich bemüht. Aber er konnte sie nicht erlangen.
Sie war auch durch den trostlosen Ordnungszustand gerade der wich-
tigsten einschlägigen Aktenbestände so gut wie ausgeschlossen.
In dieser Hinsicht ist es, teils infolge des Krieges, teils infolge
dauernden Mangels der allernötigsten Arbeitskräfte i, noch nicht viel
besser geworden. Solange darin nicht ein gründlicher Wandel eintritt,
kann von einer Geschichtsschreibung, die Mecklenburg-Strelitz auch nur
annähernd gerecht wird, keine Rede sein.
Neustrelitz. Hans Witte.
Fritz Popelka, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. Graz
1919. Verlag des Historischen Vereins für Steiermark.
Der Name Graz ist entstanden aus einer Herleitung aus dem slo-
wenischen „gradec“, einem Verkleinerungsworte von „grad“ = Burg.
Neben dem einfachen Graece tritt in Urkunden des 13. und 14. Jahr-
1 Die neuerdings erfolgte Anstellung eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters
am Neustrelitzer Hauptarchiv läßt nunmehr einiges erhoffen.
— —
Kritiken 209
hunderts vielfach der Name „bairisch Grätz“ auf, der sich in Gegensatz
zu Windischgräz stellt. Mit guten Gründen bezweifelt Popelka die
Echtheit der Urkunde von 1128, die Graz zumzersten Male nennt, womit
eine von 1140 an deren Stelle rückt. Graz entstand am Sitze einer
Burg, welche die Markgrafen vom Traungau als Amtslehen vom Reiche
innehatten und die in gewissen Zusammenhängen mit, den. Vorbereitungen
Kaiser Heinrichs III. für seine ungarischen Feldzüge steht. Der Eigen-
besitz der Nachfolger der Traungauer, der Babenberger, ist um Graz
derart gelagert, daß die Stadt auf grundherrlichem Boden erwachsen
zu sein scheint.
Der älteste kirchliche Mittelpunkt ist die Pfarre Feldkirchen-Straß-
gang, von der die heutige Stadtpfarre St. Egydius später abgetrennt
wurde. Diese letztere war zuerst Landpfarre östlich der Mur und wurde
nach Abtrennung zweier Landbezirke zur Stadtpfarre. Sie war unter
den Hängen des Schloßberges gerade dort entstanden, wo die Bevöl-
kerung am dichtesten saß und stellt sich als germanische Gründung dar.
Eine Betrachtung der Handelslinien bringt Popelka zur Auffassung,
daß diese den Markt von selbst ins Leben brachten und sich in diesem
Sinne erst recht auswirken konnten, als im Laufe des 12. Jahrhunderts
der Grenzkampf allmählich aufhörte. Natürlich wird man den Akt einer
willkürlichen Gründung kaum nachweisen können, es sei denn, daß es
gelänge, gewisse noch später aufzuführende Untersuchungen anzustellen.
Popelka schickt der Erörterung über die Entstehung dèr Stadt im Rechts-
sinne eine gute und vorbildliche Darstellung ihrer räumlichen Entwick-
lung voraus, wie eine solche nur eben allen derartigen Betrachtungen
zugrunde liegen sollte. Allerdings ladet das heutige Bild zu einer solchen
Betrachtung besonders ein. Aus dem Lageplan kann man die Altstadt
mit ihren letzten Grenzen und dem Verlaufe der Befestigung, an deren
Stelle jetzt Gärten sind, deutlich herausheben. Auch ihren ältesten Kern
kann man gut wahrnehmen. Die Straßenkreuzung am Stadtplatz zeigt
uns die Stelle des Marktes, um den die Hofstätten gelagert sind. Seinen
Aufschwung bezeichnet die Verlegung der Verwaltungsgebäude der Klöster
in seine Gegend, während aus dem Nacheinander der Gassennamen, die in
den Urkunden entgegentreten, die allmähliche Ausbreitung der Stadt zu
verfolgen ist. Dieser älteste Kern hat in der Richtung zwischen Mur und
Schloßberg eine Fortsetzung, die mir, wegen ihres etwas andersgearteten
Charakters, auffällt, und es sei die Frage aufgeworfen, ob sich nicht so
ähnlich, wie ich dies in Bregenz! getan habe, aus den Steuerbüchern resp.
ı Heft 7 der Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs 1912.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 14
~ -a — . ̃ y ⁵˙ — mä a e — 22 —
210 Kritiken
dem dort ebenfalls auftretenden Hofstättenzins das ursprüngliche Gebiet
der Marktsiedelung genauer erfassen ließe, vielleicht im Gegensatz zu den
Hausstellen im Sack. In manchen Städten lassen sich ja die Hofstätten
der ersten Anlage von jenen einer späteren Erweiterung auf diesem
Wege ermitteln. Der Sack ist seiner Lage nach doch ganz sicher die
erste Siedelung überhaupt, die also vor dem Markt schon bestand. Dies
sagt jedem ein für Siedelungen einigermaßen geschultes Auge. Und
wenn ich Popelka recht verstehe, spricht er S. 28 von einer späteren
Einbeziehung dieses Teiles in die Stadt. Ich meine, die Ansicht, es
liege hier eine ursprünglich slowenische Siedelung vor, die sich nur im
Namen der Stadt eine Erinnerung erhalten hat, liegt einigermaßen nalıe,
und würde es sich empfehlen, diesem Problem nachzugehen.
Die Markteigenschaft von Graz tritt 1164 zum ersten Male urkund-
lich hervor. Ein eigenes Gericht hatte die Stadt 1233 noch nicht,
wenigstens ist in diesem Jahre trotz gebotener Gelegenheit noch nicht
von einem Grazer Stadtrichter die Rede. Aber 1240 tritt dann ein
solcher auf und Popelka nimmt daher die Zeit von 1233 — 1240 als
Termin der Exemtion vom Landgericht an. 1265 ist zum ersten Male
von den Stadtmauern die Rede, aber schon 1252 wird von einer Stadt-
wache gesprochen und so nimmt Popelka vor diesem Jahre die Ent-
stehung der Befestigung an.
Und damit ist die stadtrechtliche Entwickelung zu einem gewissen
Abschlusse gelangt. Die Verlegung der Münze in die Stadt, ferner der
obersten Landesbehörden, sowie die Ausbreitung ihres rechtlichen und
materiellen Einflusses auf die Umgebung, sind dann die nächsten Phasen
der Entwickelung.
Auffallend ist der Werdegang des Stadtrichteramtes, das ursprünglich
nur rechtliche, später allgemein obrigkeitliche Gewalt darstellte. Ins-
besondere seit Verleihung der hohen Gerichtsbarkeit (1281) und Er-
werbung des Grazer Landrichteramts durch die Bürgerschaft Ende des
14. Jahrhunderts wurde seine Stellung bedeutend gehoben. Man denke
nur an Prozesse von Bürgern mit Bauern über Liegenschaften. Der
Stadtrichter hatte schließlich alle Rats-, Steuer- und Verpflegungs-
angelegenheiten in seinen Händen. Anfang des 15. Jahrhunderts erwarb
die Stadt das Recht seiner Wahl. Wenn man diese Frage im Sinne
der heutigen Anschauungen über die Entstehung des Stadtrechtes ins
Auge faßt, so stellt. sich das Stadtgericht insofern als eine Folge des
Marktes dar, als die erhöhte Freiheit der Marktleute ein besonderes
Recht und dieses ein besonderes Gericht hervorrufen. Bleibt der Markt
auch weiterhin die Dominante, dann entsteht ein Bild der freiheitlichen
Kritiken 211
Verfassung, wie sie die meisten Städte des deutschen Kerngebietes zeigen.
In Graz ging die Entwickelung einen anderen Weg, das Stadtgericht
sammelte alles Verfassungsleben einseitig um sich. Vielleicht ist dies
auf das Grenzverhältnis, vielleicht auf den Stadtherrn zurückzuführen.
Ich neige der ersteren Möglichheit zu und glaube, daß hier ein weiteres
Eindringen in die Quellen das eine oder andere Licht schaffen könnte.
Der Schluß der durchaus gediegenen Abhandlung widmet sich der
Betrachtung der Einwohner und ihres Erwerbslebens zu.
Innsbruck, Februar 1921. Adolf Helbok.
Nuntiaturberiehte aus Deutschland nebst ergänzenden Akten-
stücken 1585 (1584)— 1590. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur
am Kaiserhofe. Zweite Hälfte Antonio Puteo in Prag 1587 bis
1589. Bearbeitet und herausgegeben von Dr. Joseph Schweizer
(= Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte, in
Verbindung mit ihrem historischen Institut in Rom herausgegeben
von der Görresgesellschaft, XIV. Band). CXLVI, 629. Pader-
born 1912.
Desgl. 1589—1592. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur am
Kaiserhofe. Dritter Band Die Nuntien in Prag Alfonso Visconte
1589—1591, Camillo Caetano 1591 — 1592. Gesammelt, bear-
beitet und herausgegeben von demselben ( = F. XVIII. Band).
CXXXIII, 672. Paderborn 1919.
Die von Robert Reichenberger in Bd. 10 (1905) der Q. F. mit den
Jahren 1585 (1584)— 1587 April eröffnete Edition der Nuntiatur am
Kaiserhofe liegt mit diesen beiden Bänden für den Pontifikat Sixtus’ V.,
Urbans VII. (1590), Gregors XIV. (1591) und Innocenz’ IX. (1591)
vollständig und für die Regierung des am 30. Januar 1592 gewählten
Clemens VIII. bis Juli 1592 vor. Sie reicht also weiter als die Edition
der Kölner Nuntiatur, die von Ehses-Meister und Ehses in Bd. 4 (1895)
und Bd. 7 (1899) der nämlichen Quellen von 1585 (1584) bis zum
Tode Sixtus’ V. geführt wurde.
Beide Bände Schweizers lassen uns in den Gang der Gegenrefor-
mation, insbesondere auf deutschem Boden, hineinblicken, auch der erste,
während man hier auf Grund der Einführung, die von den 146 Seiten
115 den polnischen Sukzessionswirren widmet, annehmen könnte, daß
diese, die nach dem Tode des Königs Stephan Bathory (t 12. Dez. 1586)
mit der Wahl Sigismunds von Schweden am 20. und des kaiserlichen
Bruders Erzherzog Maximilian am 22. August 1587 einsetzten, das
Hauptinteresse auf sich ziehen müßten. Aber die hierauf bezüglichen
14*
212 Kritiken
Berichte des Erzbischofs von Bari, Puteo, sind doch nur eine höchst
wertvolle Ergänzung zu den bereits von Theiner 1863 im dritten Bande
der Vetera Monumenta Poloniae et Lithuaniae gentiumque finitimarunı
historiam illustrantia S. 65—82, 124—128 veröffentlichten Depeschen
des Kardinallegaten Aldobrandini (des späteren Clemens VIII.). Wie
sich denn auch dessen Bemühungen um einen Vergleicb bis zum Beu-
then-Bendziner Vertrag im März 1589 nicht nur in den von Theiner
S. 52—65, 129—150 wiedergegebenen Depeschen des in Polen als
Nuntius tätigen Erzbischofs von Neapel Annibale von Capua, sondern
vor allem in denen Puteos widerspiegeln. Nicht minder wichtig erscheint
aber, was der Band, ebenso wie der zweite (Q. F. X VIII) über die Be-
mühungen der Kurie und des Kaiserhofes zum Schutz der katholischen
Interessen in Straßburg, Aachen, Cleve, Fulda, Bayern, Böhmen und
sonstwo im Reiche bringt.
Sehr verdienstlich ist es von Schweizer, durch Einreihung von Akten-
stücken, die dem Wiener Staatsarchiv, den Archiven von München,
wichtigen, ins Staatsarchiv von Hannover (Y 17 II und III) verschlagenen
Akten der kaiserlichen Registratur — im zweiten Band auch dem Ar-
chiv von Simancas — entnommen sind, und durch Heranziehung hand-
schriftlichen Materials römischer, florentinischer und auch deutscher
Provenienz, wie der im Germanischen Museum zu Nürnberg liegenden
Khevenhiller- Papiere, in den Anmerkungen, vornehmlich im zweiten
Band das Verständnis der Depeschen der Nuntien dem Leser näher-
gebracht zu haben (unter diesem Gesichtspunkt wären auch die im ersten
Band als Anhang gegebenen, oft recht wichtigen Briefe Puteos aus
seiner Amtszeit an deutsche Adressaten, Aldobrandini und Capua, besser
in die Hauptreihe der Akten verarbeitet worden). Dadurch eröffnet
sich ein Einblick in das deutsche Elend jener Tage, das notgedrungen
zum Zusammenprall der Gegensätze und zu einem langjährigen Krieg,
dem 30jährigen, führen mußte.
Den Grundstock der Edition bilden die Berichte der Nuntien am
Kaiserhofe (von ihnen ist Puteo der sympathischste; Visconti, der von
Schweizer stets Visconte (1) geschrieben, sich aber trotz seiner unklaren
Unterschrift nie so genannt haben wirdt, verrät wenig Initiative; Cae-
tano ist wenig individuell) und wo im zweiten Bande die Berichte vom
September bis Mitte Dezember 1590 und vom Ende September 1591
bis Juli 1592 fehlen, die in Wien liegenden, in der Tat zum Teil sehr
inhaltsreichen Dispacci Veneti. Demgegenüber treten die Weisungen
1 Vgl. aber Nuntiaturberichte II 1 S. XIII Zeile 3: Visconte!
Kritiken | 213
und Gegenschreiben aus Rom (für 1587 fanden sie sich nicht) bis No-
vember 1591, d. h. bis zur Übernahme der Deutschland betreffenden Ge-
schäfte durch Minucci, ungebührlich in den Hintergrund, da Schweizer
methodisch falsch nur die ihm wichtig erscheinenden als besondere
Nummern chronologisch einreiht, die große Masse aber als Regesten in
Anmerkungen am Schluß der Briefe, auf die die Weisungen Bezug
haben, vergräbt. Das erschwert die Übersicht, die Nachprüfung (sie
ergibt manchmal die von Schweizer nicht beachtete Tatsache, daß frühere
Briefe anders datiert sind oder fehlen) und den Einblick in das Werden
der Entschlüsse, zumal man auch gelegentlich den Inhalt einer Ant-
wort an verschiedenen Stellen im Bande suchen muß.
Im ganzen und großen ist die Edition solide nnd kritisch gearbeitet
und angeordnet, man befindet sich durchweg auf sicherem Boden. Doch
darf nicht verschwiegen werden, daß die Interpunktion, auch in den
deutschen Stücken, oft irreführend ist, daß der Text gelegentlich auf
Lesefehler schließen läßt (über dies alles besser mündlich) und
daß Schweizer dem seiner Einführung zum zweiten Bande vorgesetzten
Motto Minucci's „Magna res est historiam prudenter et eleganter
scribere“ stilistisch in keiner Weise Ehre macht (darunter leiden
insbesondere im zweiten Bande seine wertvolle „Ubersicht über die
Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten um [sic] den Profan- und Re-
ligionsfrieden samt dem geistlichen Vorbehalt am Kaiserhof 1587—1591“
und seine Darstellung der polnischen Frage).
Auf Wiedergabe einiger bei der Lektüre der Bände! gemachten
Beobachtungen muß hier verzichtet werden (sie würden ohne weiteres
die Bedeutung der von Schweizer mitgeteilten Akten erweisen, zu
deren Charakteristik die Schweizerschen Einleitungen nur geringe Bei-
träge liefern?“). Erwähnt sei aber folgendes.
ı Das im zweiten Bande S. 605—622 abgedruckte Verzeichnis der am
Kaiserhofe expedierten Schreiben hätte ohne Schaden fortbleiben können.
2 Über Wolf Dietrich, Erzbischof von Salzburg, Bd. 14 n. 177. 188;
S. 382 Anm. 3; n. 217 Abs. 3. Bd. 18 S. 39 Anm. 2; S. 42 Anm. 1; n. 128 (zu
vgl. n. 147); n. 57 (zu vgl. S. 275 Anm. 2), n. 178; S. 349 Anm. 1 (Propstei
Berchtesgaden). Uber Erzherzog Ferdinands Toleranz Bd. 18 S. 376 Anm. 1;
zu vgl. S. 550 f. n. 273. Über die Hansa, adventurers, England, Spanien und
das Reich (Simancas- Akten) Bd. 18 S. 36 Anm. 1; S. 37 Anm. 1, S. 110
Anm. 1; n. 207: zu vgl. S. 200 Anm. 3. Über Nominierung ungarischer Bi-
schöfe und Rom (Gesualdo) Bd. 14 S. 504 — 506; Bd. 18 S. XXI Anm. 3.
Über den Novellara- Streit und ein etwaiges kaiserliches Verbot der Über-
weisung von Prozessen nach Rom Bd. 14 n. 216; S. 397 Anm. 3; S. 424 f.;
S. 453 Anm. 1; S. 465 f.; zu vgl. S. 457 Z. 1f. und Bd. 18 S. 31f. Über
214 Kritiken
. Aus Bd. 14 S. 547 n. 305 ergibt sich, daß Puteo, Erzbischof von
Bari, im Oktober 1575 den jungen aus Rom geflüchteten Herzog Ernst
von Bayern über Civitavecchia nach Rom zurückgeleitete (vgl. hierzu
meine ‚Italienische Schlendertage‘‘ des Prinzen in Q. F. aus ital. Arch.
und Bibl., Bd. 10, 1907, wo S. 357 Anm. 1 das „Sessa“ der Vorlage
also in „Bari“ zu verbessern ist). N |
Die vom Passauer Bischof am 1. Januar 1588 Montalto gegenüber
erwähnten Ninguarda-Akten (a. a. O. S.164f., n. 78) sind nicht ver-
loren und mir bekannt; der S. 164, Anm. 2 genannte Administrator
von Passau, Herzog Ernst, ist der von 1516—1540 regierende
Passauer Bischof Ernst.
Über die von Puteo S. 121 und 510 erwähnte Magdeburger Propstei
enthält mein dritter Portia- Band (N. B. III 5) S 266—268 aufklärende
Mitteilungen; Berchleni, Berchelin ist wohl Lesefehler; der Propst
hieß Böcklin (Bechlin, Pechlin).
Wie hoch Papst Sixtus V. von seiner Stellung als Papst dachte,
zeigt, daß er dem Kaiser angesichts der französischen Wirren am
12. Oktober 1589 zu verstehen gab (18 S. 71 Z. 8ff.), der Papst, nicht
der Kaiser, habe in Frankreich zu richten. Und auf das Gerücht von
der Verleihung des Königstitels an den Großherzog von Toscana durch
Rudolf erhielt Nuntius Visconti am 24. März 1590 den Auftrag (n. 79),
diesen wissen zu lassen, die Verleihung stünde dem Papste und nicht
dem Kaiser zu, denn es sei klar, daß das imperium dem Papsttum
ünterstehe (subietto) und nicht der Papst dem Kaiser.
München. Karl Schellhaß.
Otto Brandt: August Wilhelm Schlegel. Der Romantiker und
die Politik. Stuttgart und Berlin 1919. Deutsche Verlags-Anstalt.
VIII. 258. 8“.
In den Anmerkungen zur jüngsten Auflage von „Weltbürgertum und
Nationalstaat“ kann Friedrich Meinecke die Fülle der Einzeluntersuchungen
buchen, die auf dem von ihm abgesteckten ideengeschichtlichen Arbeits-
felde emporgewachsen sind. Das politische Denken der Romantik ins-
besondere, von Meinecke selbst eingehend berücksichtigt und bereits vor
ihm von Albert Poetzsch in geistvoller Skizze behandelt, ist eifriger
Toleranz Bd. 18 S. 100 Z. 24 v. u. fl. Zu Bd. 14 S. 173 Anm. 1 siehe
Amtliche Sammlung der ältern eidgenössischen Abschiede Bd. 5, 1 S. 98
unter b. Uber diplomatische Feinheit (principe coronato re) Bd. 14 S. 244
Anm. 2. Uber Verleihung von Kanonikaten an Kinder Bd. 14 S. 281 Anm. 1;
S. 407 Anm. 1: Bd. 18 S. 138 Anm. 1.
Kritiken 215
Nachschau unterzogen worden. Beschränkt sich schon die in schwierige
Dialektik gekleidete, ganz allgemein „Politische Romantik“ betitelte
Untersuchung Schmitt-Dorotiés im wesentlichen auf die Anschauungen
einer Eiuzelpersönlichkeit, Adam Müllers, so haben die Brüder Schlegel
eine ausgesprochene monographische Behandlung erfahren. Der Arbeit
von Richard Volpers über Friedrich Schlegel als politischen Denker und
deutschen Patrioten, über deren bedingten Wert sich Meinecke 5. Aufl.,
S. 76, Anm. 2 geäußert hat, gesellt sich jetzt über A. W. Schlegel das
angezeigte Buch von Brandt, dem eine besondere wissenschaftliche Be-
deutung zukommt.
In den Grundlagen freilich wird nicht erschüttert, was wir schon
seit Haym wußten: daß neben Schlegels Hoffnungen auf Wiedererrichtung
eines mittelalterlichen Universalreiches ein klares Bekenntnis zum auf-
geklärten preußisch - protestantischen Staate steht. Während Haym, an
den man sich bisher einzig halten mußte, um über A. W. Schlegels
politische Anschauungen unterrichtet zu werden, diesen Gegensatz ein-
tach durch die Gewalt der Tatsachen überbrückt, die den Romantiker
zum Apostel der politischen Aufklärung und des nationalen Fortschrittes
machte, fördern Brandts zäh eindringende Beobachtungen das über-
raschende Ergebnis, daß in A. W. Schlegel von früh an ein gutes Stück
nationaler Machtpolitiker steckte und je zuweilen seine Verklärungen
mittelalterlich-kosmopolitischer Staatlichkeit durchbrach oder umschlang.
Schlegel hat nicht nur den Stolz auf die deutsche Kulturnation, die durch
universales Verstehen schließlich die Uberlegenheit an sich reißen wird,
er vermag auch in den Deutschen, nach den Römern, die zweiten großen
Welteroberer zu sehen, die in der germanischen Völkerwanderung durch
Zerstörung des Römerreiches im Süden, dann durch Ausbreitung im
Norden das neuere Europa gründeten. Das mittelalterliche Reich deutscher
Nation, mit dem Kaiser, nicht dem Papste an der Spitze, das den von
den Deutschen abstammenden „Neulateinern“, den romanischen Völkern,
gebietet, erscheint ihm als der einzig richtige Ausdruck der höchsten
politischen Macht in Europa. Diese Beobachtung Brandts, „daß Schlegel
von der Idee der deutschen Kulturnation zu einer deutsch- national -
staatlichen Hoffnung fortschreitet, die er an sein Bild des mittelalter-
lichen deutschen Staates anknüpft,“ wird bereits von Rapp in seinem
verdienstlichen Werke von der Entwickelung des deutschen Gedankens
seit dem 18. Jahrhundert zur Charakteristik A. W. Schlegels genützt.
Das Verständnis dafür, daß Schlegel seine nationalen Hoffnungen schließlich
an den dem Romantiker sonst verhaßten Staat Friedrichs des Großen
band, erschließt Brandt durch einige wirkungsvoll herangezogene Stellen
}
216 Kritiken
aus dem Briefwechsel und dem handschriftlichen Nachlaß, in denen die
„ökonomische (lediglich auf das Hausinteresse bedachte) Politik“ der
Habsburger, für die Romantiker sonst die gegebene Dynastie eines neu
erstehenden Reiches, scharf getadelt wird. Wenn Brandt dann in einem
besonderen Kapitel Schlegels Stellung zum aufgeklärten Absolutismus
und zum preußischen Staat untersucht, hätte es sich wohl empfohlen,
die entscheidende Äußerung aus den Vorlesungen über Enzyklopädie in
ihrem ganzen Umfange wiederzugeben. In seinem starken deutschen
Willen mutet A. W. Schlegel fast prophetisch an, wenn er bereits im
Frühjahr 1813 mit dem Verlangen nach Selbständigkeit wenigstens
Holsteins gegenüber der dänischen Regierung die spätere schleswig-
holsteinische Frage anschneidet, und die Forderungen eines Freundes-
briefes an Schleiermacher (vom Juli 1813), daß die Deutschen sich den
ausländischen Einfluß durch Eroberungen vom Leibe halten müßten, daß
das linke Rheinufer, die Niederlande und die Schweiz zu Deutschland
gehörten, stellt Brandt mit Recht den Anschauungen Ernst Moritz Arndts
zur Seite. Das ist die neue Seite in Schlegels politischem Denken, die
Brandt aus der Fülle des scharf gesichteten gedruckten und handschrift-
lichen Materials herausarbeitet. Freilich behauptet sich Schlegel nicht
durchweg auf dieser Höhe des Wollens; häufig genug, in seinen späteren
‚Jahren ausschließlich, erstrebt er für das deutsche Volk nur die geistige
Führung, und durch diese Unentschiedenheit bleibt. ihm die Würde eines
klaren, geschichtlichen Charakters versagt. Brandt versucht bier nichts
zu beschönigen.
Eher noch als durch die deutschen Ziele empfängt Schlegels politisches
Denken und Handeln durch seine Abneigung gegen Frankreich eine
gewisse Einheitlichkeit. In welcher Rolle der Vielgestaltige auftreten
mag, als Betrachter der französischen Revolution, als ästhetischer Be-
urteiler von Racines Phädra, als Reisemarschall der Frau von Staël, als
diplomatischer Gehilfe Bernadottes und Verfechter seiner Ansprüche auf
Norwegen wie auf die französische Königskrone, als Journalist, der sich mit
Napoleon selbst in Artikeln mißt, als Entlarver der französischen Geheim-
polizei, als epigrammatischer Plänkler gegen das Julikönigtum — immer
führt dem äußerlich nach der Pariser Mode zurechtgestuzten Manne der
Haß gegen das Galliertum die Feder. Die Hervorhebung dieses Zu-
summenhangs ist ein weiteres Verdienst der Brandtschen Schrift. Dabei
wahrt sich Brandt durchaus die Besonnenheit des Urteils, er vergrößert
nicht seinen „Helden“, er erkennt seine Fehler, den Mangel an Mut und
eines klaren, politischen Blickes, und betont, daß ein guter Stern Schlegel
davor bewahrte, als handelnder Politiker Proben seiner Fähigkeit zu geben.
— — — — -
Kritiken 217
Brandts Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Entstehungsgeschichte
des deutschen Nationalgefühls in Zeiten, wo auch Größere als Schlegel
kein geklärtes Deutschbewußtsein in sich trugen, und als solcher Beitrag
ist sie vielleicht besser gekennzeichnet als durch ihren eigenen Unter-
titel „Der Romantiker und die Politik“, denn das typische Verhältnis
des Romantikers zur Politik dürfte eher bei Görres und den Restaura-
tionspolitikern als gerade bei A. W. Schlegel zu finden sein. Methodisch
ist diese Kieler Habilitationsschrift vorzüglich gearbeitet. Sie gewinnt
einer Menge von wenig beachtetem oder ganz unbekanntem Material
fruchtbare Ergebnisse ab, bringt für alle Einzelheiten die sorgfültigsten
Literaturangaben und beherrscht immer mit gedankenreicher Durch-
dringung den verschwenderisch ausgebreiteten Stoff. Ihre Lesbarkeit
wie die mancherlei unmittelbaren Beziehungen, die sich zur Gegenwart
ergeben, dürften ihr Freunde auch außerhalb der fachwissenschaftlichen
Kreise sichern. Der Verlag hat das Werk in Druck, Papier und Bild-
schmuck anständig ausgestattet. Walther Voigt.
Heinrich Ulmann, Geschichte der Befreiungskriege 1813 und
1814. München und Berlin, R. Oldenbourg, I. Band 1914, IV und
477 S. und eine Übersichtskarte; II. Band 1915, 558 S. und zwei
Übersichtskarten.
Die Jahrhundertfeier der Befreiungskriege gab den Anlaß zum Er-
scheinen mehrerer neuer Werke, die unsere Kenntnis jenes Zeitalters
wesentlich bereichert haben. Aber überwiegend waren es Militärschrift-
steller, denen wir diese Arbeiten verdanken und dementsprechend über-
wiegt dort die kriegsgeschichtliche Seite der Forschung. Die politische
ist dabei zu kurz gekommen und das war um so mehr zu bedauern, als
es hier an neueren Darstellungen fehlte. N
Ulmann hat uns nun in seiner Geschichte der Befreiungskriege das
Buch geschenkt, das wir brauchen, das in engstem Zusammenhang die mili-
tärischen, wie diplomatischen Vorgänge und ihre gegenseitige Beeinflussung
schildert. Und das geschieht mit der gründlichen, scharfsinnigen Unter-
suchungsweise und der ruhigen, sachlichen Darstellungsweise, die Ulmanns
Schüler so oft bei ihrem Lehrer bewundert haben. Fast ein halbes Jahr-
hundert ist vergangen, seit er in seinem Franz von Sickingen den Todes-
kampf des alten Rittertums unsern Augen vorführte, Noch lange war
dann seine Hauptarbeitskraft jener Zeit der Gährung und Umwälzung
zugewandt, die er in seinem Kaiser Maximilian I. beschrieb, dessen
zweiter Band vor dreißig Jahren erschien. Aber dann trat immer mehr
das Interesse für die Befreiungskriege hervor, das ihn schon in seinem
218 Kritiken
ersten Dozenten-Semester beseelt hatte. Damals hatte er das neue deutsche
Reich entstehen sehen und das Glück empfunden, nach dem die Kämpfer
der ruhmreichen Erhebung gegen Napoleon sich vergeblich gesehnt.
Seitdem ist nun wieder ein Menschenalter dahingegangen und das
herrliche deutsche Reich ist in Trümmer geschlagen worden, obgleich die
Helden von 1914 ihren Urgroßvätern von 1814 an Tapferkeit und
Opfermut gewiß nicht nachstanden und obgleich die militärische Führung
auf derselben Höhe war, wie damals. Oft genug ist darauf hingewiesen
worden, daß das Verhältnis zwischen Hindenburg und Ludendorff wohl
noch besser gewesen ist, als einst das zwischen Blücher und Gneisenau.
Welche Schwierigkeiten ein Koalitionskrieg mit sich bringt, haben alle
vier kennen gelernt.
Aber in einem Pnnkte haben es Blücher und Gneisenau doch wohl
leichter gehabt, als die Helden des Weltkrieges; so sehr hat die staats-
männische Kunst der preußischen Diplomaten 1813 und 1814 nicht ver-
sagt, wie 1914—1918 die der deutschen, das würde wohl selbst Blücher,
der so oft auf die Federfuchser schimpfte, heute zugeben. Ich gestehe,
daß mir ein volles Verständnis für die Schwierigkeiten, die sich der
preußischen Diplomatie 1813 und 1814 entgegenstellten, erst während
des Weltkrieges aufgegangen ist. * |
Mit größtem Interesse bin ich darum den Ausführungen Ulmanns
gefolgt. Vor allem möchte ich ihm in seiner Beurteilung Metternichs
zustimmen. Ulmann sagt mit Recht, daß dieser so viel angefeindete
Minister bedeutender war, als Treitschke ihn einst eingeschätzt hat. Er
war kein bloßer Routinier, sondern ein wirklich hervorragender kluger
Staatsmann. Allerdings vertrat er nicht die Interessen des deutschen
Volkes, sondern des österreichischen Staates. Der Haß, den alle nationalen
Kreise in Deutschland gegen den allmächtigen Mann in Wien hegten, ist
wohl begreiflich. Aber der Historiker muß anerkennen, daß es Metternich
war, dem Osterreich seine führende Stellung verdankte. Von 1814 bis
1848 lag die Schwerkraft Europas in Wien, wie etwa 1809 bis 1812
und 1856 bis 1866 in Paris, 1849 bis 1853 in Petersburg, 1871 bis
1890 in Berlin. Fast alle Kongresse im Zeitalter der Restauration
wurden auf österreichischem Boden abgehalten, wir brauchen bloß Wien,
Teplitz, Karlsbad, Troppau, Laibach, Verona und später Münchengrätz
zu nennen. Und alle diese Erfolge sind das Werk Metternichs. Und
dabei konnte er sich nicht wie die russischen und preußischen Diplomaten
auf militärische Erfolge stützen. Neuere österreichische Darsteller, wie
zum Beispiel Christe, suchen ja nachzuweisen, daß ohne die österreichische
Hülfe der Sieg 1813 nicht zu erringen gewesen sei, sie vergessen dabei,
Kritiken 219
daß dasselbe von der preußischen und von der russischen Armee gilt.
Während des Weltkrieges, gerade als Ulmanns Buch erschien, war es
in einigen Kreisen wieder einmal Mode geworden, Österreichs Verdienste
von 1813 stark zu überschätzen. Auch früher schon ist das gescheben. Ich
habe mich, als ich hier in dieser Zeitschrift den zweiten Band von Friederichs
Geschichte der Befreiungskriege besprach, gegen die günstige Auffassung
gewandt, die dieser treffliche Militärschriftsteller von Schwarzenberg
hatte und ich habe bei Besprechung des dritten und vierten Bandes
mit Freuden konstatieren können, daß Friederich hier zu einem ganz
anderen Urteil gelangt ist. Ulmanns Darstellung zeigt uns, daß Schwarzen-
berg als Mensch wohl Sympathien erwecken kann, aber daß er als Feld-
herr wiederholt versagte. Das ist nicht erst, wie es bei Friederich den
Anschein hat, 1814 geschehen, sondern schon 1813; in den Tagen von
Leipzig tritt es deutlich hervor.
Hier hat nun der russische Kaiser wiederholt eingegriffen. Daß wir
den Russen viel verdanken, weit mehr als den Österreichern, war wohl
jedem unbefangenen Kenner der Geschichte der Befreiungskriege schon
lange klar, daß aber Alexander I. so oft den Ausschlag für die Ent-
scheidung gegeben, tritt erst in Ulmanns Buch deutlich hervor. Angesiclıts
der Schüchternheit Friedrich Wilhelms III. nnd der übergroßen Vorsicht
seines militärischen Beraters Knesebeck würden Blücher und Gneisenau
ihr Ziel nicht erreicht haben, wenn nicht der Zar mehrmals die Pläne
der Vorwärtsstürmer unterstützt hätte.
Auch die Persönlichkeit des Kronprinzen von Schweden tritt deutlich
hervor. Wir können verstehen, wie schmerzlich es gar manchem guten
Deutschen sein mußte, daß in dem gegen die Franzosen gerichteten
Befreiungskampfe Feldherren französischer Abkunft eine große Rolle auf
Seiten der Alliierten spielten. Bernadotte und Moreau waren französische
Generäle gewesen, Langeron war ebenfalls in Frankreich geboren und
hatte dort seine militärische Laufbahn begonnen. Kein Wunder, daß
man diesen Leuten nicht traute. Gegen Bernadotte hegten viele den
Verdacht, er sei ein Verräter. Mit Recht sagte Blücher von ihm: „Um
sich zu gleicher Zeit in Paris und Stockholm in Gnaden zu erhalten,
will der Kronprinz keinen Schweden opfern und keinem Franzosen etwas
zu Leide tun.“ Wir wissen ja heute, daß Bernadotte hoffte, nach
Napoleons Sturz Kaiser der Franzosen zu werden und daß dieser Gedanke
sein Handeln bestimmte. Ulmann war schon früher in einem in der
Historischen Zeitschrift (102. Band) veröffentlichten Aufsatz der Bernadotte-
Frage nahegetreten. Auch in dem vorliegenden Werke finden wir vielfach
Beweise für die Ansicht, daß der schwedische Kronprinz ängstlich bedacht
220 Kritiken
war, nichts zu tun, was ihn in den Augen der Franzosen als Landes-
feind hätte erscheinen lassen.
Auf ein Kapitel möchte ich noch besonders hinweisen, das nicht bloß
dem Historiker und Marineschriftsteller, sondern auch dem Kritiker viel
Anregung bietet, es ist das zweite der Einleitung, I, 22 bis 42: England
während der Höhezeit Napoleons und bis Anfang 1813. Als während
des Weltkrieges viele Deutsche ihren Haupthaß gegen die Engländer
richteten und die Franzosen weit günstiger einschätzten, da hörte man
öfter die Meinung anssprechen, daß Napoleon I. wegen seines Kamptes
gegen das Inselvolk den Dank der Nachwelt verdiene. Mit ruhiger
Objektivität wägt Ulmann ab, wer von beiden wohl damals der Freiheit
Europas mehr genutzt habe, der Korse oder der Brite, und es ergibt
sich, daß die Wagschale zugunsten des letzteren sich neigt. Ulmann
stellt sich auf die Seite Steins, der in jener Zeit urteilte, man habe ein
großes Vertrauen zu England, denn sein und Deutschlands Nutzen stimmten
überein. Und Ulmann schließt das Kapitel mit Aussprüchen Arndts,
welcher meinte, gewiß habe England aus Eigennutz gestritten, aber sein
Vorteil sei auch der Europas gewesen.
Seit dem Erscheinen von Ulmanns Werk ist ein furchtbares Unglück
über unser Volk gekommen, wir stehen wieder gedemütigt und wehrlos
da, ähnlich wie vor 110 Jahren. Damals richtete man sich auf in Er-
innerung an die Taten Friedrichs des Großen. Auch wir denken gern
an den Sieger von Roßbach zurück, aber wir können uns auf mehr noch
berufen, wir denken an Katzbach, Leipzig und Belle-Alliance, an Wörth,
Metz und Sedan, und an das heldenmütige Todesringen von 1914—1918.
Daraus schöpfen wir Hoffnung auf die Zukunft. Darum wird es aber
auch unsere Pflicht sein, die Jugend, die uns anvertraut ist, auf das
Studium der großen Vergangenheit hinzuweisen. Wer über die Geschichte
der Befreiungskriege vorträgt, wird reichen Stoff in Ulmanns Werk finden
und wird seine Zuhörer ermuntern, es selbst in die Hand zu nehmen und
zu lesen. So wird Ulmann, auch nachdem er von seinem Lehramt zurück-
getreten ist, seinen Einfluß auf weite Kreise der deutschen Jugend ferner
behalten.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Redlich, Josef, Das österreichische Staats- und Reichspro-
blem. Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habs-
burgischen Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches.
I. Band. Der dynastische Reichsgedanke und die Entfaltung des
Problems bis zur Verkündigung der Reichsverfassung von 1861.
Kritiken 221
1. Teil: Darstellung erste und zweite Hälfte, 816 Seiten. 2. Teil:
Exkurse und Anmerkungen, 258 S. Leipzig 1920. Der neue Geist,
Verlag Dr. Peter Reinhold.
Erst nach Vollendung des ganzen Werkes wird ein endgültiges Urteil
über den vorliegenden ersten Band möglich sein. Da die behandelte
Geschichtsperiode sich nahezu vollkommen mit der Regierungszeit des
Kaisers Franz Josef deckt, so kann man sich ein einheitliches geschlossenes
Bild von der Regierung dieses Monarchen naturgemäß erst nach Kenntnis
des ganzen geschichtlichen Stoffes machen und man wird die Charakteristik
seiner Persönlichkeit und Regierungspolitik in diesem Bande auf Grund
der späteren geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen
haben. Analoges gilt von den führenden politischen Personen und politischen
Parteien, die während der ganzen Regierungszeit Franz Josefs eine konti-
nuierlich fortwirkende Tätigkeit entfaltet haben. Aus diesem Grunde wird
sich auch erst nach Vollendung des ganzen Werkes beurteilen lassen, ob die
Voraussetzungen objektiver Geschichtschreibung hinsichtlich der für die
unmittelbare Gegenwart bedeutungsvollen politischen Ereignisse im vor-
liegenden Bande gegeben waren. Allein schon jetzt kann festgestellt
werden, daß das Werk vermöge sorgfältiger Verarbeitung eines überaus
reichen archivarischen Aktenmaterials, das bisher unzugänglich war und
erst nach dem Umsturze der wissenschaftlichen Forschung erschlossen
wurde, ein hervorragendes historisches Interesse besitzt und daß der
Verfasser vermöge seiner großen politischen Begabung, seiner tiefen
staats- und verwaltungsrechtlichen Einsicht, sowie seiner klaren, leben-
digen und anschaulichen Darstellungsgabe für die Lösung des schwierigen
geschichtlichen Problems sehr wertvolle Eigenschaften mitbringt. Im
übrigen beschränkt sich Referent vorläufig auf eine kurze Inhaltsangabe.
Der erste Abschnitt befaßt sich mit den geschichtlichen Grundlagen
der österreichischen Reichs- und Staatsgewalt: dem dynastischen Reichs-
und Staatsgedanken. Mit Recht geht der Verfasser bis auf die Ent-
stehung der Monarchie im Jahre 1526 zurück, da der Grundgedanke
des damaligen Zusammenschlusses Ungarns und Böhmens mit den deutschen
Erblanden der Habsburger, der Schutz Mitteleuropas vor der Türken-
gefahr, auch für die folgenden Jahrhunderte der Existenz- und Bestim-
mungsgrund des Habsburgerreiches blieb. In der Entwicklung der fol-
genden Zeit nehmen die Kämpfe zwischen landesherrlicher und ständischer
Macht einen breiten Raum ein, eine österreichische „Gesamtstaatsidee“
kann nur auf dem Wege der Zurückdrängung des ständischen Parti-
kularismus erfolgen. Behördenwesen und Beamtentum haben hierbei eine
führende Rolle. Die von den Ständen selbst ausgehenden Konzentrations-
2 tamrn „
2 F
222 Kritiken
bestrebungen werden von den Herrschern mit Mißtrauen aufgenommen.
Die Niederwerfung der böhmischen Stände nach der Schlacht am Weißen
Berge bildet den Wendepunkt für die Bildung eines höfischen Adels,
der die erste spezifierte österreichische Gesellschaftsklasse repräsentiert.
Die Reformen Maria Theresias und Josefs II. schaffen aus den zislei-
thanischen Ländern einen einheitlichen Staatsverband, dem gegenüber die
Länder der ungarischen Krone eine relative Selbständigkeit behaupten.
Der spätere Dualismus der Gesamtmonarchie kommt hier schon deutlich
zum Vorschein. Der von Maria Theresia geschaffene österreichische
Staat ist bei seinem Entstehen zentralisierender Beamtenstaat, der erst
im Verlaufe der folgenden Generationen im Gefühl der Bevölkerung
Wurzel faßt. Ein Produkt deutscher Kultur trägt dieser Beamtenstaat
durchaus deutschen Charakter an sich und gewinnt auf die Kultur der
nichtdeutschen Nationalitäten einen bestimmenden Einfluß.
Der zweite Abschnitt hat die Entfaltung des österreichischen Problems
durch die Revolution von 1848 zum Gegenstande und schildert zunächst
die Erstarrung des österreichischen „Ancien Régime“ unter Franz II., der
vom Haß gegen die Ideen der französischen Revolution erfüllt, den Staat
zur sorgsam ausgebildeten Maschine machen möchte, deren Aufgabe im
Innern vorzüglich die Erhaltung von Ruhe und Ordnung ist. Unter der
Vorherrschaft von Polizei und Zensur ist die Restaurationsepoche seit
1815 „die Zeit tiefster Herabwürdigung aller Grundkräfte wirklicher
Staatsmoral und gesunden politischen uud gesellschaftlichen Lebens, sowohl
bei den Einzelnen, als auch bei ganzen Völkern und Klassen“. Geschichtlich
durch den Namen Metternichs berühmt, hatte die Epoche im tiefsten
Grunde doch ihren Geist und Charakter von dem Wesen des Kaisers
Franz empfangen. Die Regierung des Reiches durch die wundersame
Hof- und Staatskonferenz unter seinem geistesschwachen Nachfolger
Ferdinand hat das ihrige getan, um im letzten halben Menschenalter
vor der Revolution von 1848 das äußerste Stadium der Erstarrung
aller geistigen und moralischen Kräfte im Leben und Handeln des Staates
herbeizuführen. Seit der Julirevolution macht sich auch in Oesterreich
ein Geist der Opposition bemerkbar, einerseits bei den Stände vertretungen,
die bereits abgestorben schienen, andererseits bei den intellektuellen Kreisen
des Bürgertums, die sich mit den Klagen und Wünschen des vom groß-
grundbesitzenden Adel wirtschaftlich und persönlich durchaus abhängigen
Bauernstandes identifizieren. Über diese revolutionären Triebkräfte hinaus-
wachsend erhebt sich gleichzeitig das Nationalgefühl der nichtdeutschen
Volksstämme und alsbald auch der Deutschen in Oesterreich. Hierzu
gesellen sich sogleich zwei spezifisch österreichische Kraftelemente: die
Kritiken 223
„staatsrechtliche“ Idee, die sich im Wiederaufleben der ehemaligen politischen
Selbständigkeit der Länder äußert und die Abneigung gegen den büro-
kratischen Zentralismus. Einen der letzten Gründe der schweren Krankheit
Oesterreichs im ganzen 19. Jahrhundert erblickt der Verfasser darin, daß
die Deutschen sich immer wieder mit dem absolutistischen Charakter des
Staates versöhnten, weil die Obrigkeit für sie einen nationalen Besitz,
den Ausdruck ihrer alten volklichen Herrenstellung in diesem Reiche
bedeutete. Die regierende Obrigkeit ihrerseits kam über die rein dynastische
Reichs- und Staatsidee nicht hinaus und verstand es nicht, den Übergang
zu der politischen Auffassung zu finden, den der Staat als Vermittlung
zwischen West und Ost, Nord und Süd schrittweise eine kulturelle und
politische Annäherung und Gleichstellung der Völker mit dem Ziele eines
künftigen übernationalen Reiches erstreben müsse, um für sich eine natürliche
Existenzberechtigung zu schaffen. So hatte die verhängnisvolle Erbschaft
franziskanischer Politik den Staat in den Abgrund gestürzt.
Das Hauptproblem der Revolution selbst ist die Frage, ob die Reichs-
gemeinschaft erhalten bleiben könne, wenn die Prinzipien der individuellen
politischen Freiheit des Liberalismus und der volklichen Freiheit des
Nationalismus gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. |
Der Kremsieser Verfassungsentwurf, der als freier Vertrag der
Völker zustandekam, versucht dieses Problem zu lösen, allein die Regierung
verhindert gewaltsam seine Verwirklichung und oktroyiert die Verfassung
vom 4. März 1849 mit Einbeziehung Ungarns in das Reich. Auch diese
Verfassung tritt nicht ins Leben, und das Sylvesterpatent von 1851 führt
den neuen Absolutismus ein. Auf die von Redlich sehr eingehend be-
handelten Einzelheiten dieser hier in aller Kürze skizzierten Entwicklung
soll nicht näher eingegangen werden, ebenso nicht auf die parallel hiermit
geschilderte Gestaltung der Frankfurter Nationalversammlung mit ihren
Beziehungen zum Verlauf der österreichischen Revolution. Nur die eine
von Redlich hervorgehobene, den Idealismus der Deutschen kennzeich-
nende Tatsache sei erwähnt, daß das Prinzip der Gleichberechtigung der
Völker im national gemischten Staate zum ersten Male in der Frank-
farter Versammlung solenne Anerkennung und Formulierung gefunden
hat. Die Folgerungen, die von tschechischer Seite aus diesem Prinzip
gezogen wurden, gingen jedoch dahin, ein Vorrecht der tschechischen
Sprache innerhalb der Länder des alten böhmischen Staates zu prokla-
mieren. In dem durch die folgenden Jahrzehnte fruchtlos geführten
Kampfe um das „Amtssprachenrecht“ sieht Redlich den stärksten Beweis
der politischen und legislativen Unfähigkeit des neuen österreichischen
Obrigkeitsstaates. Die innerösterreichischen Gegensätze der Nationalitäten,
4
224 Kritiken .
das Widerstreben Ungarns gegen Osterreich, die Bestrebungen der
Kroaten und Rumänen innerhalb des Verbandes der Länder der unga-
rischen Krone zeigen die außerordentlichen Schwierigkeiten des öster-
reichisch - ungarischen Reichs- und Staatsproblems.
Im dritten Abschnitt gibt Redlich eine für die Koditikations-
geschichte des Kremsieser Entwurfes sehr lehrreiche Darstellung von
dem Zustandekommen dieses von ihm mit vollem Rechte sehr hoch ge-
werteten Verfassungsentwurfes, der unter der Mitwirkung der Vertreter
aller Nationalitäten Österreichs es zustande brachte, das bisher durch
den Machtwillen der Dynastie zusammengefaßte Reich zu einer orga-
nischen Verbindung der Teile umzugestalten, den Staat zu dekonzen-
trieren und zu dezentralisieren und ihn dabei doch zu erhalten.
Der vierte Abschnitt, der den neuen Absolutismus Österreichs im
Gegensatze zu dem vormärzlichen Regiment und die Entwicklung des
österreichischen Problems von 1849—1859 zur Darstellung bringt, ist
durch die Charakteristik der führenden Persönlichkeiten, wie Windischgrätz,
Schwarzenberg, Stadion, Kübeck, Bach u. a. von besonderem Interesse.
Das Fazit der Entwicklung ist nach Redlich, daß durch die gewalt-
same Beseitigung des konstitutionellen Gedankens und die Einrichtung des
bürokratischen militärischen Absolutismus in der Gesamtmonarchie (mit
Einschluß desseiner verfassungsrechtlichen Sonderstellung beraubten Ungarn)
der Staat auf die zum Abgrund führende Bahn gebracht worden ist.
Die äußerste Konzentration rein bürokratischer Verwaltung, gestützt auf
modernisierte Staatspolizei mit Gendarmerie verbürgte die völlige Willen-
losigkeit und Untätigkeit der Völker. Der Monarch hat eine persönliche
Zentralstellung und ist nach dem Tode Schwarzenbergs sein eigener
Ministerpräsident. Wenn die Verwaltung vom administrativen Gesichts
punkt aus manches Gute geleistet hat, so hat sie politisch schweren
Schaden angerichtet. Die Bevölkerung ist von Mißtrauen gegen die
Regierung erfüllt und von Mißtrauen in die eigene Fähigkeit, politisch
schöpferisch zu wirken. Der Haß Ungarns gegen das Deutschtum
stammt aus dieser Bach’schen Zeit, da die Verwaltung deutsch war.
Bei der großen Ausführlichkeit, mit der Redlich diese Periode behandelt,
muß es auffallend erscheinen, daß er dem folgenschweren Abschluß des
Konkordats so geringe Aufmerksamkeit zugewendet hat.
Der fünfte Abschnitt ist dem Abbau des Absolutismus und Zentra-
lismus in der Gesamtmonarchie und der Erlassung des Oktoberdiploms
gewidmet.
Bei der innigen Wechselwirkung zwischen äußerer und innerer Politik
hat der Zusammenbruch der ersteren auf den lombardischen Schlacht-
Kritiken 225
feldern die Unmöglichkeit des letzteren im Gefolge. Der in der oktroyierten
Verfassung vom 4. März 1849 geschaffene Reichsrat, der als oberster
Staatsrat gedacht war, wurde als verstärkter Reichsrat zur Anbahnung
der erforderlichen Reformen einberufen. Nach seiner Zusammensetzung
hatten die österreichischen und ungarischen konservativen aristokratischen
Mitglieder, die eine einheitliche Partei bildeten, den maßgebenden Einfluß,
Ihr Majoritätsantrag stellt die historisch-politischen Individualitäten der
Länder für die Gestaltung der zukünftigen Verfassungspolitik des ganzen
Reiches in den Vordergrund, bewahrt in der Zentralverfassung die Macht-
stellung der Krone und perhorresziert die Einführung konstitutioneller
Zustände nach dem Muster der westeuropäischen Staaten. Das in Ge-
mäßheit dieser politischen Grundvorstellungen erlassene Oktoberdiplom
erweist sich durch den Widerspruch Ungarns, das seinen konservativen
Adel im verstärkten Reichsrat aufs entschiedenste desavouiert, sowie durch
die allgemeine Ablehnung seitens der Deutschliberalen als undurchführbar.
In welcher Weise es Anton von Schmerling und seinem aus-
gezeichneten Mitarbeiter Perthaler gelingt, im Februarpatent ein Kom-
promiß zwischen bürgerlichem Konstitutionalismus und adeligem „Autono-
mismus“ zustande zu bringen, zeigt uns der sechste und letzte Abschnitt
des Bandes, der auf Grund der Protokolle und Akten eine sehr lehr-
reiche Kodifikationsgeschichte und eine vortreffliche Analyse der staats-
rechtlichen Grundideen der Februarverfassung enthält.
Wien. Gustav Seidler.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 15
— m e —wa4ũ—
— —— AER Eea ve a -e — -m m —— —
rer —
226
Nachrichten und Notizen.
Festgabe Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstage. Dieterichsche Verlags-
buchhandlung. Leipzig 1920. (240 S.)
1. Gritzner, „Die deutschen Reichsfarben“ (8. 1—8), untersucht
ihr Alter („gold“ seit Otto IV. Grundfarbe des Schildes und der Fahne und
„schwarz“ Farbe des Adlers, „rot“ seit Otto III. Farbe der Belehnungsfahnen)
und ihre Zusammenstellung: „Schwarz-rot-gold“ ist eine willkürliche Ver-
schmelzung erst des 19. Jahrhunderts. — 2. Hilliger bestimmt in einer Unter-
suchung, die von einem Merkspruch des 13. Jahrhunderts ausgeht, aber auch
die ortsüblichen rheinischen Maße des 19. Jahrhunderts heranzieht, den, Raum-
inhalt der Kölner Hohlmaße des Mittelalters“ (S. 9—28). — 3. Kühn,
„Zur Kritik der Weistümer“ (S. 29—50), erörtert in einer straff aufge-
bauten quellenkritischen Bearbeitung oberrheinischer Weistümer eine Methode
für die Untersuchungen über Alter und Herkunft der Weisungen. Indem er
die Weistümer nach Herrschaftskreisen zusammenstellt und ursprünglich ge-
meinsame Bestandteile durch Vergleich aussondert, gewinnt er für das Alter
der Weistümer wichtige Kriterien aus der Besitz- und Verwaltungsgeschichte
der Herrschaften und für ihre Herkunft einen Einblick in den überraschend
großen Einfluß der herrschaftlichen Politik. Das Interesse an der Bildung
und Wiederholung der Weisungen als eines Rechtsvertrages lag nach Kühns
Quellen ursprünglich wesentlich auf herrschaftlicher Seite. Erst als die Fron-
hofs verfassung ins Wanken gekommen war, setzten sich neue Schichten lokaler
Färbung an. „Jetzt erst begannen hier und da die Weistümer die Sprache
der Bauern zu reden.“ Die klärende Untersuchung gibt beiläufig eine sehr
einleuchtende Konjektur für das Münchweier Hofrecht des 12. Jahrhunderts.
— 4. In Rörigs Arbeit „Luft macht eigen“ (S. 51—78) ist der frucht-
bare Gesichtspunkt der, daß sie die Entwicklung dieses Rechtssatzes mit der
Entwicklung der über Grundbesitz hinausragenden Bannherrschaft verbindet,
auf deren Bedeutung Seeliger häufig hingewiesen hat. Die Standesminderung
durch Eintritt in einen bestimmt umgrenzten Herrschaftsbezirk kann sich erst
durchsetzen, als die territorialen Herrschaftsgewalten die Zugehörigkeit der
in den Umkreis ihrer Herrschaft Eintretenden zu persönlichen Herrschafts-
verbänden oder zu dem persönlichen Stande der Freien nicht mehr achten, als
das Territorialitätsprinzip das Personalprinzip des Rechts durchbricht. Das-
selbe Territorialitätsprinzip äußerte in der Stadt infolge seiner autonomen
Ausprägung die soziale Wirkung „Luft macht frei“, auf dem Lande unter
herrschaftlicher Initiative die entgegengesetzte: „Es lag letzten Endes ganz
bei den Herrschaften, ob sie die Summe der ihnen zustehenden Machtbefug-
nisse über die Bezirkseingesessenen in dem Sinne steigern wollten, daß
*
Nachrichten und Notizen 227
die Luft ihres Bezirks nicht nur die Untertanenbindung hervorrief, sondern
im engeren Sinne des Wortes eigen machte“ (S. 64). — 5. Kötzschke be-
handelt „Die deutschen Marken im Sorbenland“ (S. 79—114), ihre Bil-
dung und, zum Teil im Anschluß an Arbeiten aus der Schule Seeligers, ihre Ver-
fassung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt einmal in dem Hinweis auf das
Zusammenwachsen slavischer und deutscher Einrichtungen, denn in der Ab-
grenzung der slavisch-deutschen Burgwarde gegen die deutschen Burggraf-
schaften. — 6. OB wald, „Anteil an der gemeinen Mark in der nieder-
ländischen Herrschaft Dvente“ (S. 115—140), gibt eine Entwicklungs-
geschichte des Gerichts- und Verwaltungswesens dieser Marken, in denen sich
anscheinend sehr alte demokratische Einrichtungen bis ins 17. Jahrhundert rein,
dann zum Teil in aristokratischer Umbildung erhalten haben. Für die Motive
dieser Umbildung kann Verfasser im Rahmen der Arbeit nur Andeutungen
geben. — 7. Gerlach, „Über den Marktflecken- und Stadtbegriff im
späteren Mittelalter und in neuerer Zeit“ (S. 141—159), weist gegen-
über der allgemeinen These Rietschels, Spieß’ und anderer, die Stadt unter-
scheide sich im späteren Mittelalter durch ihre Befestigung von dem Markt,
urkundlich eine ganze Reihe von Märkten mit Befestigung nach: Man kann
eben die fließende Buntheit mittelalterlicher Zustände nicht ohne Gewaltsam-
keit begrifflich sondern. — 8. Strieder, „Die Frachtfubrleute aus
Frammersbach in Antwerpen“ (S. 160—166), hat in Antwerpener Quellen
die eigenartige Beschäftigung der Bewohner ganzer Dörfer und Landstriche
als Fuhrleute für den Frachtenverkehr im 15. und 16. Jahrhundert erkannt. —
9. Bemmann, „Thomas Münzer, Mühlhausen i. Th. und der Bauern-
krieg“ (S. 167—175), schränkt auf Grund lokalgeschichtlicher Untersuchungen
die allgemeinen Darstellungen etwa Lamprechts und Kautskys von der sozialen
Notwendigkeit der Mühlhausener Revolution und dem Anteile Münzers an ihr
erheblich ein. — 10. Stählin entwirft von „den inneren Verhältnissen
Englands um das zweite Jahrzehnt der Elisabeth“ (S. 176—188) ein
zum Teil anschauliches Bild, besonders im Anschluß an Harrisons „Description
of England“: Trotz der Umbildung des feudalen in das gewerbliche England,
trotz der beginnenden Opposition der Puritaner eine glückliche nationale Ge-
schlossenheit gegenüber den katholischen Mächten. — 11. Herre gibt in großen
Zügen einen Überblick über „Völkergemeinschaftsidee und Interessen-
politik in den letzten Jahrhunderten“ (S. 189—218), über die Be-
nutzung der Völkergemeinschafts- nud Konvenienzidee durch den Macht-
egoismus der Großstaaten im 17. und 18. Jahrhundert, die Herrschaft desselben
Machtinteresses im 19. Jahrhundert im Grundsatz der „Legitimität“, aber auch
in dem diesem entgegengestellten, des „Selbstbestimmungsrechtes“. Für
Deutschland falle gegenwärtig realpolitisches Interesse mit der Aufgabe zu-
sammen, den Völkerbundsgedanken in seiner Reinheit zu vertreten. — 12.Kap-
hahn versucht in der Arbeit „Der Begriff und die Formen der histo-
fischen Schwelle“ (S. 219—240) Simmels Definition, daß ein Ereignis die
Schwelle vom historisch Irrelevanten zum Relevanten dadurch überschreite,
daß es ein bestimmtes Quantum Wirkung ausübe, dadurch weiterzuführen,
daß er das Kriterium der zeitlichen Fixierung und der Mitwirkung an einem
geschichtlichen „Wandel“ einführt. Er endet aber bei der meines Erachtens
wichtigeren Frage nach der Bedeutung, die das veränderliche subjektive histo-
15*
E
228 Nachrichten und Notizen
rische Interesse für die Bestimmung der „Schwelle“ hat; diese Frage hleibt
offen.
Die Aufsätze sind selbstverständlich nicht gleichwertig. Aber als Ganzes
gibt der Sammelband wertvolle Anregungen nach zwei Richtungen: Einmal
durch dieGruppe von Aufsätzen, die bestehende allgemeine Thesen aus den Quellen
heraus einer Kritik unterziehen (Kühn, Gerlach, Bemmann), und dann durch
zusammenfassende Übersichten, die Einzeluntersuchungen Richtung weisen
können (vor allem Herre, Rörig, Kötzschke).
Görlitz. A.Koselleck.
W.S. Teuffels Geschichte der römischen Literatur. Sechste Auflage, unter
Mitwirkung von E. Klostermann, R. Leonhard und P. Wessner neu be-
arbeitet von W. Kroll und F.Skutsch +. I. Band. Die Literatur der
Republik. Leipzig- Berlin 1916. X und 540 S. 84.
Trotz mannigfaltigster Konkurrenz ist der „Teuffel“, das Reichskursbuch :
des Philologen, doch um seiner vorbildlichen Knappheit und klaren Übersicht-
lichkeit willen schlechthin unersetzlich. Die Neubearbeitung des ersten Bandes,
mit dem die Erneuerung des Werkes ihren Abschluß findet, lag fast ganz in
den Händen von W. Kroll, der ja für weitausgreifende, knapp sachliche Re-
ferate dieser Art eine ganz besondere Erfahrung und Veranlagung mitbringt.
Hier kommt zunächst der allgemeine, sachliche Teil in Betracht, in dem
Teuffel die einzelnen Literaturgattungen Revue passieren ließ, eine Betrach-
tungsweise, die in gewissem Sinn gerade jetzt modern ist, wo die zwingende
Bedeutung der Gattung und des Vorbilds viel höher, als das früher geschah,
gewertet wird. Es sind, wie auch im speziellen Teil, vor allem die Anmer-
kungen, die das Referat über die wissenschaftliche Forschung bringen, also
am deutlichsten die Spuren der entsagungsvollen, auf Schritt und Tritt nach-
bessernden und ergänzenden Tätigkeit des Herausgebers tragen. Die oft etwas
eigenwillig dreinfahrenden Werturteile Teuffels, die sich gerade in einem Werk
dieser Art recht merkwürdig ausnahmen, begegneten bei der Literatur der
republikanischen Zeit verhältnismäßig weniger. Trotz peinlichster Raum-
ökonomie und Entfernung manches Ballastes, besonders veralteter Literatur-
angaben — das Werk soll ja nicht eine vollständige Bibliographie des Gebietes
liefern —, ist der Umfang nicht unerheblich gewachsen. Aber man wird sich
dieses Zuwachses, der sich nach Stil und Charakter i. a. vortrefflich dem Werk
anpaßt, von Herzen freuen dürfen. Es will doch etwas besagen für die saubere,
solide Grundlage eines Handbuches, wenn es mit einem so großen Teil seines
Gutes die Feuerprobe einer durchgreifenden Erneuerung übersteht.
Leipzig. Wilhelm Süß.
In einem Artikel im Archiv für hessische Geschichts- und Altertums-
kunde N.F.13, der auch als Sonderdruck erschien (Die Bodenformation
der Wetterau in ihrer Wirkung auf die Besiedlung in vorgeschicht-
licher Zeit 1920), hat Georg Wolff festgestellt, daß das Lößgebiet die
Spuren der ältesten Menschen der Wetterau trägt, die dort allerdings erst in
der neolithischen Zeit auftreten. Die Bandkeramiker bewohnten dörfliche Gruppen
von teilweise erheblicher Ausdehnung, die uns eine Ackerbau und Viehzucht
treibende, friedliche Bevölkerung erkennen lassen. Die Ausbreitung dieser
Nachrichten und Notizen 229
Siedlungen in der Lößformation ist so grundsätzlich, daß sie als einzige Siede-
lungsmöglichkeit jener Zeit erscheint. Dabei blieb die Bevölkerung bis an die
Schwelle der historischen Perioden im Kerne dieselbe, sind also keine wesent-
lichen Einwanderungen anzunehmen.
Der La-Töne-Zeit, und zwar dem jüngeren germanischen Abschnitte,
gehören die Trichtergruben an, die sich vereinzelt im Lößgebiete finden.
Diese Vorratsräume breiten sich kreisrund unter der Humusdecke aus und
erweitern sich durch Unterscheidung nach unten so, daß der kreisrunde
Boden dieser Höhlungen einen Durchmesser von 1,5—2 m erhält. Über
ihnen dürften sich die wohl rechteckigen Wohnstätten (Lehmverstakungs-
häuser) befunden haben. Im Gegensatz zu den Neolithikern haben diese La-
Tene-Leute ihre Wohnräume nicht mehr tief in den Boden eingeschnitten, weil
sie gutschützende Fachwerkhäuser hatten. Den nächsten Fortschritt stellen
die römischen Fachwerkhäuser mit ungemauerten Kellerchen in den Lager-
dörfern der Zeit Domitians dar, in denen sich gebrannte Lehmpatzen mit
Holzverstakungsröhren befinden. Sie zeigen Spuren von weißem Wandverputz
wie die La-Töne-Zeit. Sonst sind die römischen Keller gemauert, es folgten
also die Römer dem Ortsbrauche. Diese Bauart der La-Tene-Zeit entspricht
ganz der Schilderung in Tacitus’ Germania über die Wohnhäuser der Germanen.
Vor und nach 100 n. Chr. bewohnten Sueven dieses Gebiet, die hier aus der
ersten vorchristlichen Wanderzeit der Sueven zurückgeblieben oder nach Ariovists
Niederlage hierher zurückgekehrt waren. Den vielbesprochenen Ausdruck des
Tacitus „dubiae possessionis solum“ bezieht Wolff auf die Wetterau, deren
politische Verhältnisse damals noch ungeklärt waren.
Mit dem Einmarsch der Römer entstanden aber sehr schnell zahlreiche
Gutshöfe, die alle vorfindbaren vorzüglichen Trinkwasser - und Heilquellen sich
zunutze machten. Dabei zeigt sich, daß die Römer mehr auf regelmäßige Ver-
teilung des Landes als auf Lage der Quellen sahen, die sie nicht weniger
schätzend sich durch lange Wasserleitungen nutzbar machten. Wolff bestätigt
in diesem Zusammenhange auch die Auffassungen Meitzens über die Römer-
anlagen in Friedberg, die nicht unbestritten geblieben. waren, insofern, als
er feststellt, daß das durchschnittliche Maß der Entfernung größerer Hof-
seiten voneinander in der Südwetterau vollkommen den Feststellungen in Fried-
berg entsprechen. Je ein römischer Gutshof hatte nach ihm bei 90 — 120 m
langen Mauern etwa 1 Quadratkilometer Ausdehnung (= 100 Hektar oder
400 Morgen).
Bezüglich der Ortsnamen auf -heim scheint er auf dem Standpunkte zu
stehen, daß sie für fränkische Siedelungen charakteristisch sind, wie er für
Hessen die auf -hausen in ähnlicher Stellung sieht. Er findet sie an Fluß-
ufern, was gerade für die Franken bezeichnend sei. Andreas Hund hat be-
kanntlich erst neulich in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (Bd.73)
nachgewiesen, daß die heim-Orte als Einzelsiedelungen anzusehen sind und,
da sie nicht mit Personen- sondern mit Sippennamen zusammengesetzt sind,
noch der Zeit der Landnahme angehören. Wenn auch Wolff zugibt, daß die
weitaus meisten heim- Orte seines Gebietes mit Genetiven von Personennamen
zusammengesetzt sind, so bestreitet er doch die Möglichkeit der Einzelhof-
siedelung, kommt aber schließlich wenigstens doch zur Annahme, daß sie Groß-
grundbesitzer als Gründer haben. Auch die spezifisch fränkische Provenienz
230 Nachrichten und Notizen
der heim-Orte schwächt er ab, indem er findet, daß ähnliche Erscheinungen
in anderen Landschaften auf ähnliche Ursachen zurückzuführen seien. So dürfte
die neuere Auffassung über die heim- Orte, die durch die Untersuchungen Hunds
auf schwäbischem Boden bestätigt wurde, auch in dieser gut geschriebenen
Schrift, die zum Schlusse beachtenswerte Erfahrungsseiten formuliert, keine
Widerlegung erfahren.
Innsbruck, November 1920. Adolf Helbok.
Wirth, Albrecht, Entwickelung der Deutschen. Halle 1918. 232 8.
Wirth stellt die Entwickelung des deutschen Volkes mit der Entwickelung
des einzelnen Menschen in Parallele, ohne daß dieser Gedanke besonders
fruchtbar wird. Dann zieht er fremde Kulturentwickelungen zum Vergleich
heran; diese Vergleiche sind zwar sehr summarisch, aber doch manchmal an-
regend. Als Ganzes ist das Buch für eine Geschichtserzählung zu sprung-
haft, für eine Betrachtung über die deutsche Geschichte zu gedankenarm.
Görlitz. A.Koselleck.
Godhard Josef Ebers, Prof. Dr., Der Papst und die Römische Kurie.
I. Wahl, Ordination und Krönung des Papstes (Quellensammlung zur
kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 3) VIIE, 216 S. 8°.
Paderborn, F. Schöningh 1916.
Der Herausgeber eröffnet mit diesem Heft eine Serie, die nach dem Vor-
wort „Die Quellen zur Geschichte der kirchlichen Verfassung und des kirch-
lichen Amterrechts bieten sollen“. Das vorliegende, dem Papstwahlrecht ge-
widmete Heft, dem zwei weitere, über die Geschichte der päpstlichen Juris-
diktions- und Ehrenrechte und über die Organisation der Kurie, folgen werden,
umspannt in 20 Nummern die gesamte Geschichte der Besetzung des päpst-
lichen Stuhles bis zur Gegenwart (1. Das Papstwahlrecht bis Alexander III.
1179; 2. Von Alexander III. bis Gregor XV 1621; 3. das geltende Papstwahl-
recht; 4. Ordination, Inthronisation, Possess und Krönung). Die Nachprüfung
einiger mitgeteilter Texte durch O. Lerche in Theol. Literaturzeitung 1918
Nr. 1 Sp. 9 ff. hat zu Feststellungen geführt, deren sorgfältige Beachtung für
die weiteren Hefte dringend geboten ist. Geschieht das, dann ist die Fort-
setzung des besonders für Seminarzwecke geeigneten Unternehmens zu
wünschen.
Göttingen. Mirbt.
In einer überaus beachtenswerten Schrift: „Der Markt von Lübeck.
Topograpbisch-statistische Untersuchungen zur Deutschen Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte Mit einer Karte.“ (Leipzig, Quelle &
Meyer, 1922) behandelt Fritz Rörig auf Grund eingehender Durchforschung der
Eintragungen des Lübecker Oberstadtbuchs hochwichtige Fragen der älteren
Städtegeschichte. Er stellt fest, daß in Lübeck ein stadtherrliches Eigentums-
recht am Markt nicht bestand, daß ursprünglich wahrscheinlich nur Ratsfamilien
Eigentumsrecht an Buden besaßen, daß aber der Besitz Anderer im Laufe des
13. und des beginnenden 14. Jahrhunderts im Wachsen war. Wechsel des Be-
sitzes war sehr in Übung. Er macht walırscheinlich, daß die ursprünglichen
Nachrichten und Notizen 231
Besitzer die Gründungsunternehmer Heinrichs des Löwen gewesen sind. Der
Stadtherr hat in Lübeck keinen Wortzins gehabt. Rörig erklärt das mit Ab-
kauf seitens der Unternehmer und zieht dabei die bekannten Belege für Hein-
richs des Löwen Liebe zum Gelde heran. Er tritt für das Bestehen einer
Unternehmergilde ein; ihre Mitglieder sind die Begründer der Stadt, die loca-
tores, die sich zu einer conjuratio zusammenschließen. Aus ihnen wird der
Rat; er ist nicht aus der Gemeinde hervorgegangen. An den Gewandschneider-,
Fleischer- und Bäckerbuden des Marktes haben die Unternehmer gemeinsames
Eigentamsrecht. Rörig meint, daß der Gewandschnitt ursprünglich von allen
Unternehmern geübt, im 18. Jahrhundert allmählich von vielen aufgegeben
worden sei. Die Zuwandernden wurden von den Unternehmern zugelassen und
mit Grundstücken gegen Wortzins ausgestattet. Es wird versucht, die Ver-
kaufsmöglichkeiten (Verkaufsstellen) zu beziffern; es ergibt sich für die Zeit
um 1290 die hohe Zahl von 1072, davon 300 bewegliche Stände auf dem Markt;
doch handelt es sich dabei wohl mehr um Berechtigung zum Verkauf als um
tatsächliche Ausübung. Eine Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung
anf die einzelnen Berufe. Allgemeinen Marktzwang stellt Rörig in Abrede;
er bestand für Fleischer und Bäcker; der Handel mit Lebensmitteln stand
überhaupt unter Kontrolle. Einzelne Fälle von Marktzwang werden besprochen.
Durch Verlegung des Verkaufsrechtes in die Wohnhäuser ist die Bedeutung
des Marktes zurückgegangen. Mit vollem Recht weist Rörig auf die Wichtig-
keit des statistisch -topographischen Materials der Stadtbücher für die Stadt-
geschichte hin. Seine scharfe Abweisung Sombartscher Vergewaltigung der
Überlieferung (8. 75) ist vollberechtigt. Ein mit größter Sorgfalt und zweifel-
los mühevoll gezeichneter, überaus klarer und inhaltreicher Plan des Lübecker
Marktes 1285 — 1325 macht Rörigs Buch besonders wertvoll. Es darf von
keinem städtegeschichtlichen Forscher übersehen werden.
Berlin- Steglitz, Friedrichstr. 7. D. Schaefer.
Franz Pelster S. J., Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften
Alberts des Großen. (Ergänzungshefte zu den Stimmen der Zeit. Zweite
Reihe, Forschungen. 4. Heft.) Freiburg i. Br., Herdersche Buchhand-
lung, 1920. XV, 179 S. i
Es ist umfangreiche und umsichtige Forschung, die hier in drei Haupt-
abschnitten dargeboten wird. Der erste behandelt die mittelalterlichen Le-
genden Alberts des Großen nach ihren Quellen und ihrem Werte. Da diese
Legenden ziemlich spăt und nicht sehr ausführlich sind, ist dieser Abschnitt
der am wenigsten wichtige; in der Tatsachenerforschung aus Alberts Leben
und Schriften spielen nachher kritische Ergebnisse dieses ersten Abschnittes
auch nur gelegentlich einmal eine Rolle. Zur Sache kann man bemerken, dal;
es manchmal scheint, als ob Pelster etwas zu sehr dazu neigt, verlorene Quellen
and Mittelglieder anzunehmen und nicht immer die einfachsten Erklärungs-
möglichkeiten bevorzugt. Der zweite Hauptabschnitt bietet Untersuchungen
zu einigen Daten aus dem Leben Alberts des Großen. In der gerade neuer-
dings vielumstrittenen Frage des Geburtsjahres Alberts tritt Pelster wiederum
in recht eindrucksvoller Weise für die Geburt schon 1193 ein. Ort und Zeit
des Eintritts in den Dominikanerorden, ob Padua 1223 oder Koln zu nicht
sicher bekannter Zeit, worauf Pelster erstmalig die Aufmerksamkeit lenkt,
— F TTT. ͥ ¹·¹ðw¹;¹¹1A³ ³ m ²ðÜſ ·˙ - - ³ð·⅛wꝛ En, u
232 Nachrichten und Notizen
lassen sich nicht sicher ausmachen. Ein Studium der Theologie in Padua,
Bologna oder Paris nimmt Pelster nicht an, seine theologische Ausbildung,
von der wir äußerst wenig wissen, habe Albert wahrscheinlich in den Ordens-
häusern der Provinz Teutonia und teilweise wenigstens in Köln empfangen.
Als Zeit, in der Thomas von Aquino in Köln bei Albert studierte, nimmt
Pelster, was in schwierige Fragen der Chronologie auch des Thomas hinein-
führt, 1245, vielleicht schon 1244 an. Vorher übte er Lehrtätigkeit nach 1233
und vor 1240 in Hildesheim aus, 1235 in Freiburg und wohl schon vor 1244
in Köln. Dann wird sein Leben bekannter, wir tappen nicht mehr so ganz
im Dunkeln. Wichtig, weil auch für die Chronologie der Albertschen Schriften
folgenreich, ist in diesem Abschnitt der Nachweis eines längeren, von 1261—1263
dauernden Aufenthaltes an der Kurie und in Süditalien. Die Teilnahme Alberts
am Lyoner Konzil von 1274, die v. Loë schon 1914 urkundlich bewiesen hat,
erschließt Pelster, dem dieser Nachweis erst nachträglich bekannt wurde, auch
aus anderen Gründen; wichtig ist die dafür bezeugte Beziehung Alberts zu
Rudolf von Habsburg. Diese beiden Abschnitte (bis S. 98) der exakten Ver-
gegenwärtigung der äußeren Tatsachen sind für den anschaulich denkenden
Historiker die unerläßliche Voraussetzung für das Lebendigmachen des geistigen
Gehaltes und der eigentlich wichtigen Zusammenhänge, aber sie sind doch eben
nur Mittel zum Zweck. Die Hauptergebnisse enthält der dritte Abschnitt
zur Chronologie der philosophischen und dogmatischen Schriften Alberts, und
hier fehlt es denn auch nicht an den wichtigsten neuen Nachweisen. Eine
kleine Schrift De laudibus beate virginis bezeichnet Pelster als wahrscheinlich
das Erstlingswerk des Autors, die große Summa de creaturis, die man zum Teil
erst in die sechziger Jahre hat setzen wollen, weist er als gegen 1250 um
die Zeit des Pariser Aufenthaltes entstanden nach. Bald darauf sind dann
die Erklärung zum Lombarden und der Kommentar zu Dionysius Areopagita
geschrieben worden. Dagegen die großen Kommentare zu Aristoteles, die
zuletzt Mandonnet und Endres schon 1256/57 fertiggestellt sein lassen wollten,
sind erst nach 1263 und vor 1270 ausgearbeitet worden. Die summa theologie
und zwei Werke tiber die Eucharistie gehören in Alberts letztes Lebensjahr-
zehnt. An Einzelheiten bemerke ich, daß mir auf S. 76 der Sinn zu fordern
scheint: „oder aus der richtigen Zahl 50 die falsche 48 wird“ statt des umge-
kehrten Satzes bei Pelster, S. 112 ist wohl „passibilis“ statt „possibilis“ zu lesen.
Von eigenen Studien her möchte ich noch folgendes zu Pelsters Arbeit
bemerken. In der gesamten Geschichte und Überlieferung der Scholastik des
späteren 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts spielen die Schriften des Tholo-
meus von Lucca eine nicht unwichtige Rolle, auch Pelster hat sich viel mit
Angaben von ihm auseinanderzusetzen; er operiert dabei auch mehrfach mit
der von mir nachgewiesenen chronologischen Unzuverläßigkeit dieses Autors.
Ohne meine diesbezüglichen früheren Sätze irgendwie verändern zu wollen,
möchte ich auf Grund neuerer Studien, die ich mit der Ausgabe der Annalen
künftig vielleicht einmal vorzulegen hoffe, ergänzend doch sagen, daß man bei
Tholomeus zwischen seiner (wissenschaftlichen) Bearbeitung der früheren Zeiten
und seinen eigenen Angaben über zeitgenössische Ereignisse und eigene Erleb-
nisse noch unterscheiden muß. Auch die letzteren können chronologisch unzuver-
lässig sein und sind es manchmal in sehr sonderbarer Weise, man muß sich
jedesmal durch genauere Einzeluntersuchung über den wirklichen Gehalt und
Nachrichten und Notizen 233
die inbaltliche Möglichkeit dieser Angaben zu vergewissern suchen; aber sie
können auch sehr richtig und zuverlässig sein. Man darf nicht jede Angabe
des Tholomeus für die Zeit etwa von 1260, 1265 ab, nur weil sie von ihm stammt,
als zeitlich unsicher behandeln. Ich hoffe über das ganze äußere Leben des
Tholomeus und die Quellen seiner Kenntnisse zur Zeitgeschichte neue Unter-
suchungen später einmal vorlegen zu können, die manches Nene bringen
dürften. Manche Resultate, die Pelster nur zweifelnd und unsicher formuliert,
weil er sich auf Tholomeus nicht verlassen zu können meint, hätte er, soweit es
darauf ankommt, mit größerem Zutrauen geben können.
Die Scholastik ist eines der größten, vielleicht das größte Erzeugnis des
eigentlich mittelalterlichen Geistes. Sie ist bei weitem noch nicht ausreichend
bekannt, vor allem nicht allseitig gewürdigt, vielmehr ist das noch eine wich-
tige Aufgabe mittelalterlicher Geistesgeschichte. In den letzten Jahren sind
manche wichtige Ansätze nach solcher Richtung gemacht worden. Pelster
liefert dafür einen soliden und wertvollen Beitrag zur Erforschung des äußeren
Tatsachengerüstes sowohl des Lebens als auch der Schriften eines der größten
Scholastiker.
Erlangen. B. Schmeidler.
Friedrich Lammert, Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen
(Bücherei der Kultur und Geschichte, herausgegeben von S. Hausmann,
Bd. 10, Bonn und Leipzig 1920, X VIII und 268 S.).
Das vorliegende Werk entspricht nicht den Erwartungen, die der Unter-
titel „Entwicklung einer deutschen Territorialverfassung in kulturgeschicht-
lichem und staatsrechtlichem Zusammenhange“ erweckt. Die ganze Arbeit
macht einen unausgereiften Eindruck. Das gilt vom Stil, ganz besonders
aber von der Art, wie die gedruckte Literatur benutzt wird. Eine 268 Seiten
starke Verfassungsgeschichte eines Ländchens vom Umfang Sondershausens
müßte die Hauptsachen selbst bringen, statt den Leser zu zwingen, sie in
entlegenen Drucken (Fabers Staatskanzlei, Bundesratsdrucksachen usw.) selbst
nachzuschlagen; auch eine Nachricht wie die von der 1896 erfolgten Änderung
des 8 38 der Verfassung bleibt nutzlos, solange nicht gesagt wird, worum es
sich in diesem Paragraphen handelt, denn nicht jeder hat einen Text der Ver-
fassung zur Hand.
Noch weniger genügt der Inhalt. Zwar hat sich Lammert Mühe gegeben,
die Geschichte Sondershausens in den allgemeinen Rahmen der deutschen
Verfassungsgeschichte einzuordnen; er hat die Bücher von Keutgen, Rachfahl,
Spangenberg u. a. gelesen und zu ihnen Stellung genommen. Aber die Be-
sonderheit seiner Aufgabe hat er nicht recht erkannt. Die Verfassungs-
entwickelung Sondershausens ist dadurch gehemmt worden, daß es bis 1806 kein
selbständiger Staat gewesen ist, sondern sich in Lehnsabhängigkeit von Sachsen
befunden hat. Das hat namentlich die Herausbildung einer landständischen
Verfassung gehindert. Um so wichtiger wäre es gewesen, daß der Verfasser
auf die anderen Elemente des Staates, auf die Verwaltungsorganisation und
das Finanzwesen, eingegangen wäre. Gerade für die Anfänge einer staat-
lichen Geschichte genügt es nicht, nur das zu betrachten, was dem 19. Jahr-
hundert als das Wesen der Verfassung erschien, das Verhältnis von Regierung
und Landesvertretung. Infolge dieses Mangels hat es Lammert nicht ver-
r
234 Nachrichten urd Notizen
standen, die Verhältnisse vor 1806 zu klarer Anschauung zu bringen. Besser
ist ihm die Darstellung des 19. Jahrhunderts gelungen. Hier versuchte
Sondershausen nachzuholen, was er in der älteren Zeit versäumt hatte, um
ein selbständiges Staats- und Verfassungsleben zu entwickeln. Die rechtliche
Möglichkeit dazu bestand seit 1806 und 1815; aber die Kleinheit des Staates
ließ eben doch kein ernsthaftes politisches Leben aufkommen. Und Treitschkes
Wort, daß sich in der Kleinstaaterei alle Geschichte in Anekdoten auflöse,
wird auch durch diese Sondershausensche Verfassungsgeschichte belegt.
Kiel. F. Hartung.
Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. Ein Beitrag zu ihrer
Erforschung und Zweckbestimmung von Dr. G. A.Kuhfahl. Sonder-
‚ausgabe aus den Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimat-
schutz. Dresden 1918. 8°. 128 8.
Die alte Streitfrage über Ursprung und Bedeutung der Steinkreuze und
Kreuzsteine, die nicht nur allerwärts in deutschen Gauen stehen, sondern von
Norditalien bis zu den schottischen Inseln und Norwegen, ja bis tief nach Ruß-
land hinein vorkommen, kann ihre endgültige Lösung erst dann finden, wenu
dem Forscher ein Überblick über das ganze Verbreitungsgebiet dieser inter-
essanten Denkmale möglich sein wird oder wenn wenigstens über mehrere
ethnographische Landschaften erschöpfende Sammlungen vorliegen. Einen
dankenswerten Schritt zu diesem Ziele macht die vorliegende Arbeit Kuhfahls.
Ihr Hauptwert beruht eben darin, daß sie ein fast lückenloses Verzeichnis der
im vormaligen Königreich Sachsen heute noch vorhandenen oder literarisch
nachweisbaren Steinkreuze darstellt. Einige Nachträge hat Kuhfahl im Dresdner
Anzeiger 1919, Nr. 125, S. 7 und in den Mitteilungen des Landesvereins Säch-
sischer Heimatschutz IX, 16 gebracht; andere, namentlich solche aus sächsi-
schen Urkunden, bot der Referent im Neuen Archiv f. S. G. XL, 189 fl. Dar-
nach beläuft sich die Zahl der bekannten Steinkreuze Sachsens auf mehr als
400. Wesentliche Ergänzungen sind kaum mehr zu erwarten. Kuhfahls Schrift
bringt genaue, meist durch den Augenschein gewonnene Nachweise über Stand-
ort, Material und Form der noch vorhandenen sächsischen Kreuze, deren Malie
(cm) genau angegeben werden; auch jetzt verschwundene Steine werden, soweit
das noch möglich ist, eingehend beschrieben. Wo sich Sagen um das Denk-
mal ranken oder historische Ereignisse sich anknüpfen, gedenkt ihrer Kuhfahl
in angemessener Form. ‚Namentlich verzeichnet er auch die wenigen bisher
bekannten Sühneurkunden aus seinem Gebiete, in denen die Errichtung von
Steinkreuzen gefordert wird. Wenn er sich in einem Kapitel „Von Ursprung
und Bedeutung“ dafür entscheidet, daß die Mehrzahl dieser alten Mäler aus
dem Sühnegedanken des germanischen Rechts entstanden seien, so dürften ihm
die Steinkreuzforscher wohl meist zustimmen. Kubfahl selbst scheint allerdings
(vgl. Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz VIII, 80f.) in
seiner Ansicht wieder schwankend geworden zu sein. Wie dem auch sei: seine
fleißige, abschließende Sammelarbeit bleibt eine verdienstvolle Gabe. Daß sie
mit 77 prächtigen Abbildungen nach (zumeist) eigenen photographischen Auf-
nahmen des Verfassers geschmückt ist, verleiht ilır noch einen besonderen
Wert und Reiz. Alfred Meiche.
Nachrichten und Notizen 235
Register zur Matrikel der Universität Rostock, bearbeitet durch
Ernst Schäfer. I. Personen- und Ortsregister A- O. Schwerin 1919.
XII und 736 88. |
Von den zahlreichen Matrikel- Ausgaben deutscher Universitäten waren
bisher zwei Ausgaben schwer nutzbar, die Erfurter wegen ihrer hervorragend
unpraktischen und unvollständigen Register und die Rostocker wegen des
Fehlens von Registern überhaupt. Diesem Mangel ist jetzt für Rostock gründ-
lich abgeholfen; infolge des neuen Registers, dessen erster Teil jetzt erschienen
ist, wird die Rostocker Matrikel nun zu den bestbenutzbaren zählen. Die
Matrikel selbst 1419—1831 ist in 5 Bänden in den Jahren 1889—1912 ver-
öffentlicht worden, die vier ersten von Ad. Hofmeister (t 1904) bearbeitet, der
fünfte von Ernst Schäfer, dem wir das vorliegende Register verdanken. Der
noch ausstehende 2. Band soll außer den Buchstaben P—Z noch ein Sachregister
und das nach Familiennamen und Herkunft geordnete Verzeichnis der Im-
matrikulierten 1831—1919 enthalten. Damit ist der Personalbestand der Hoch-
schule während fünf Jahrhunderten in Zahl von rund 60000 Namen aufs be-
quemste zugänglich gemacht. Wie groß, rein äußerlich betrachtet, die Register-
Arbeit gewesen ist, ergibt sich aus der Mitteilung des Verfassers, daß ein Zettel-
material von über 150000 Stück bearbeitet werden mußte. Der Verfasser
bittet in Anbetracht dessen um Nachsicht bei der Benutzung. Aber trotz sehr
starker Beanspruchung des Registers habe ich bisher noch keine einzige falsche
Angabe gefunden, ein Beweis für die Sorgfalt, welche auf die Arbeit verwandt
worden ist. Auch sind die Grundsätze, nach denen die Bearbeitung erfolgt,
im ganzen durchaus zu billigen; hauptsächlich hat Erlers Register zur Leip-
ziger Matrikel zum Muster gedient. In einem wesentlichen Punkt, in dem
auch dem Referenten Erlers Register unpraktisch erscheint, weicht Schäfer ab;
er hat die Gruppierung der Personen unter den Ortsnamen nach den Familien-
namen nicht übernommen, sondern unter den Ortsnamen die chronologische
Folge beobachtet, da sie gleichzeitig den Wechsel der Frequenz für den Uni-
versitätsbesuch aus einem Ort oder einem Lande erkennen lasse. Aber sowohl
die Erlersche wie die Schäfersche Art erschweren das rasche Auffinden eines
Namens, der doch so oft nur nach Vor- und Ortsnamen bekannt ist. In dem
vom Referenten vorbereiteten Hauptregister über die Kölner Matrikel sind unter
jedem Ortsnamen die Vornamen alphabetisch angeordnet und bei jedem Vor-
namen die Träger in zeitlicher Folge aufgeführt, das ist meines Erachtens die
praktisch vorteilhafteste Art. Bei dem Rostocker Register ist sehr zu loben die
straffe Zusammenziehung der verschiedenen Namensformen von sachlich gleichen
Personennamen, wodurch eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der
Benutzung eintritt; z. B. findet man unter Karsten die sämtlichen Personen,
die in der Matrikel unter Carsten, Carstenius, Carstens, Carsteneus, Carstiani,
Christiani, Kersten usw. erscheinen, unter Hinrichs auch Henrici u. a., unter
Georgii Jorges und Jürgensen, unter Arends Arndes, Arndt, Arnoldi, unter
Gerdes auch Gardes, Gerardi, Gerth usw. Die Dehnungen sind durchweg für
die alphabetische Ordnung nicht berücksichtigt, wie es die Zweckmäßigkeit
erfordert; aber nicht ganz folgerichtig ist Schäfer bei den modernen Ortsnamen
verfahren, sodaß z. B. Aachen, Aalborg und Aarhuus auf der ersten Seite des
Registers aufgeführt sind, während unter Alborck darauf verwiesen ist. Dem
Referenten erscheint auch für diese Namen die Folgerichtigkeit des Verfahrens
236 Nachrichten und Notizen
angebracht. Lippia ist wie in der Kölner Matrikel wohl durchweg nicht als
das Land Lippe, sondern als Lippstadt anzusprechen.
An der Hand des Registers ist es dem Referenten leicht gewesen, eine
sehr große Zahl von Studenten zu ermitteln, die ihr Studium sowohl in Rostock
wie in Köln betrieben haben, vor allem auch festzustellen, daß es für viele
Studenten aus den norddeutschen Städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Münster
u.a. im 15. Jahrhundert üblich geworden war, die in Rostock begonnenen
Studien in der Kölner juristischen Fakultät fortzusetzen, ein Zeugnis für den
guten Ruf der Kölner Juristen. Ebenso war Rostock Durchgangsstadt für die
zahlreichen Skandinaven, die in Köln ihr Studium fortsetzten; besonders viele
Dänen waren unter ihnen.
Die entsagungsvolle Arbeit des Herausgebers fordert volle Anerkennung.
Möge es ihm bald vergönnt sein, den Schlußband i der Forschung vorzulegen
und damit das vor mehr als 30 Jahren begonnene Werk zu vollenden. Es ist
ein ehrender Gedenkstein für die alte Pflegestätte der Wissenschaft im nörd-
lichen Deutschland.
Köln. Hermann Keussen.
Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariaeque cum
Moldavia et Valachia. Collegit et edidit D. Andreas Vereß I
(1468—1540) Budapest 1914 8° XII, 842.
A. Vereß gibt in Klausenburg seit 1911 ein Sammelwerk „Fontes rerum
Transylvanicarım® heraus, von denen Bd. 1 und 2 Briefe und Akten der Je-
suiten in Siebenbürgen aus dem 16. Jahrhundert, Bd. 3 eine Schilderung
Siebenbürgens aus der Feder des Jesuiten Antonio Possevino aus dem Jahre
1584. endlich Bd. 4 die vorliegende Urkunden- und Briefsammlung zur Ge-
schichte der Beziehungen Ungarns mit der Moldau und Walachei enthalten.
Die Moldau und Walachei waren bekanntlich Lehensstaaten Ungarns.
Die ungarischen Herrscher suchten die Abhängigkeit stets zu erhalten. Die
Bedrohung durch die Türken machten den Besitz dieser Länder besonders
wichtig. Diese Beziehungen zur Ausbreitung der türkischen Herrschaft einer-
seits, andrerseits der Umstand, daß mit dem 16. Jahrhundert die Habsburger
als ungarische Herrscher in den Kreis dieser Begebenheiten eintraten, heben
die hier mitgeteilten geschichtlichen Urkunden weit über die beschränkten
örtlichen Verhältnisse heraus. Die Masse der im vorliegenden Bande ver-
öftentlichten Schriftstücke rührt daher auch aus dem Hof- und Staatsarchiv
in Wien, außerdem aus ungarischen, siebenbürgischen, polnischen und anderen
Archiven (zusammen aus 17 europäischen Archiven). Vieles davon war schon
früher bekannt, doch hat Vereß aus dem Wiener Archiv allein 101 bisher un-
veröffentlichte Dokumente mitgeteilt. Außer den politischen Verhältnissen
werden auch kulturelle Zustände der östlichen Karpathenländer beleuchtet.
Von besonderem Interesse ist z. B. Nr. 104: „Janusch Groff mit sampt seinen
geschworenen Bürgern auf der Czocza“, d.i. also Richter und Rat der nach
1 Inzwischen ist auch der Schlußband erschienen, Personen- und Orts-
register P—Z und das Sachregister enthaltend (Schwerin 1922, 512 S.). Der
beabsichtigte Anhang, die Inskribienten von S. 1831 bis W. 1919/20, mußte
der zunehmenden Teuerung wegen fortfallen.
“ & e
— a,
Nachrichten und Notizen 237
deutschem Recht eingerichteten deutschen Gemeinde in Suczawa (Bukowina,
Moldau) schreibt am 15. Juli 1526 an den „ehrsamen und weisen nomhoftigen
Herrn, den Richtern mit sampt den ehrsamen wohlweisen nomhoftigen Herren
den ganzen Roth“ von Bistritz im Siebenbürger Sachsenland und bittet, einem
Mitbürger bei Einziehung einer Schuldforderung behilflich zu sein. Dieses
Schreiben ist ein wertvolles Zeugnis für den Bestand der alten deutschen An-
siedlergemeinden in der Moldau, die mit den deutschen Orten in Siebenbürgen
und Galizien in engem Zusammenhang standen. Ich habe diesen und ähn-
liche Briefe schon in meiner „Geschichte der Deutschen in den Karpatben-
ländern“ 1I (1906) benutzt und in den „Studien zur Geschichte des deutschen
Rechts in Ungarn und dessen Nebenländern* (Wien 1908) veröffentlicht. Die
Nachbildung einer dieser deutschen Urkunden, die interessante Denkmäler
je ner mittelalterlichen Ansiedlungswelle sind, findet man in meinem Buch „Die
D eutschen in Galizien und in der Bukowina“ (1916). Von dem dem Werke
von Vereß beigegebenen Faksimile verdient besonders die Tafel der Wasser-
zeichen Beachtung.
Graz. R. F. Kaindl.
Rheinische Urbare. III. Band: Die Urbare der Abtei Werden an der Ruhr.
B. Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert.
Herausgegeben von Rudolf Kötzschke. Publikationen der Gesellschaft
für Rheinische Geschichtskunde. XX. Bonn, Hermann Behrendt 1917.
Der vorliegende zweite Band der Werdener Urbare enthält zumeist nur
einzelne Teilurbare, Verzeichnisse der Einkünfte aus einzelnen Höfen und
Amtern. Einem Haupturbar kommen nahe das zur Zeit der Klosterreform
angelegte große Register der Pacht- und Rentengüter (1474—77) sowie das
Pacht- oder Rentenbuch des Stifts Werden von 1589/90. Die Register über
beide Bände der Ausgabe sind dem dritten Bande vorbehalten. Die Wieder-
gabe auch jüngerer urbarialer Quellen in Zusammenhang mit den älteren
möchten wir als einen besonderen Vorzug des Werkes bezeichnen. Auch im
vorliegenden Band beschränkt sich Kötzschke nicht darauf, den Text seiner
Urbare durch Anmerkungen zu erläutern, sondern gibt zahlreiche Rechnungen
sowie einzelne Urkunden der Ausgabe bei. Was wir hier über Kaufpreise
der Güter, Maße, Münzwerte und dergleichen erfahren, bildet eine wertvolle Be-
reicherung der Ausgabe. Nur zu billigen ist es, daß Kötzschke gelegentlich
an Stelle wörtlicher Wiedergabe der Quellen tabellarische Zusammenstellungen
treten läßt. Daß auch diese von Kötzschke bearbeitete Ausgabe den Eindruck
größter Sorgfalt erweckt, bedarf kaum besonderer Hervorhebung.
Innsbruck. H. Wopfner.
Franz Xaver Buchner, Archivinventare der katholischen Pfarreien der
Diözese Eichstätt (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische
Geschichte). München und Leipzig, Duncker & Humblot. XXXV u.
941 8.
Eine wertvolle Quellen veröffentlichung zur Geschichte des Eichstätter Bis-
tums, die ja neuerdings auch durch das von Franz Heidingsfelder gebotene
Regestenwerk eine hervorragende Bereicherung gefunden hat. Aber Buchners
Quellenausgabe greift doch gleichzeitig über den ortsgeschichtlichen Rahmen
` — ——— — — n
238 Nachrichten und Notizen
weit hinaus. Denn es führt in größere und bedeutendere Zusammenhänge.
Wenn man diesen umfänglichen Stoff einmal stärker auf sich wirken läßt, er-
sieht man sofort, welch gewaltigen Ertrag in Erkenntnissen uns diese pfarr-
lichen Urzellen kirchlichen Kulturlebens noch abzuwerfen vermögen. Die Be-
stände der Pfarrarchive werden nun von Buchner in fünf Gruppen ausgeschieden:
Urkunden (etwa 900 Stück in der Zeit vor 1500, etwa 2000 in der Zeit nach
1500), Zins- und Salbücher, Rechnungen, Akten und Matrikeln. Über diese
Stoffgruppen berichtet im einzelgen ein lehrreiches und dankenswertes Vorwort,
das manche Mitteilungen ttber pfarrliche Urkunden, Notariatsurkunden, Siegel,
Geburtsbriefe, Pfarrbücher, Pfarragenden, Jahrbuchverzeichnisse, Pfarrchroniken,
Prozeß - und Zehntakten zu geben vermag. Zahlreiche Ergänzungen zu Buchners
Darlegungen bieten die auch pfarrgeschichtlich bedeutsamen Forschungen von
Adolph Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter (zwei Bände,
Freiburg 1909), und über die quellenkundliche und karitasgeschichtliche Stellung
der Pfarrbücher wird nenerdings bei G. Schreiber, Mutter und Kind in der
Kultur der Kirche (Freiburg 1918, S. 47ff.) gehandelt. — Über die Grund-
sätze, die Buchner seiner Veröffentlichung und insbesondere seinen Regesten
zugrunde legt, kann man natürlich verschiedener Auffassung sein. Das Inter-
esse, das die einzelnen Spezialhistoriker vom Standpunkte ihres Faches bean-
spruchen, ist ja stets ein unterschiedliches. Aber man wird doch dem Heraus-
geber gern das Urteil zubilligen, daß er eine befriedigende mittlere Linie ein-
zuhalten verstanden hat. Die Bearbeiter der Bau- und Kunstgeschichte, die
Freunde der Kultgeschichte, Liturgiegeschichte und kirchlichen Volkskunde,
die Interessenten für die neuestens aufblühende karitasgeschichtliche Forschung
werden nun daran gehen müssen, den hier aufgespeicherten prachtvollen Roh-
stoff für ihre Forschungsfelder zuzuschneiden. Auch für die Geschichte des
Volksschul- und ländlichen Bildungswesens, das bei bayerischen Gelehrten
(Hintringer u. a.) in letzter Zeit stärkere Aufmerksamkeit gefunden hat, fällt
ein ansehnlicher Ertrag ab. Doch mehr als alle anderen Disziplinen scheint
mir die kirchliche Wirtschaftsgeschichte aus dieser Veröffentlichung Nutzen
ziehen zu können.
Münster i. W. Georg Schreiber.
Die Kultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch von Jacob
Burckhardt, 13. Aufl., durcbgesehen von Walter Goetz, Professor
a. d. Universität Leipzig. Stuttgart (Alfred Kröner) 1921. XX, 446 S. 8°.
Seit der 3. Auflage ist Burckhardts Kultur der Renaissance in Italien
unter der Hand Ludwig Geigers ständig an Umfang gewachsen, sodaß sie in
der 12. Auflage allmählich zu einem Handbuch und Nachschlagewerk für die
Kulturgeschichte der Renaissancezeit geworden ist. Dabei hat sich aber Geiger
nicht auf Erweiterungen und Exkurse beschränkt, sondern ist auch vor tieferen
Eingriffen in die Seele des Werkes nicht zurückgescbreckt, sodaß das Werk
nicht mehr das Gepräge des Burckhardtschen Geistes trägt. Ausgehend von
der Überzeugung, daß „dieses klassische Werk für sich bestehen könne, auch
wenn die fortschreitende Forschung an der und jener Stelle neue Ergebnisse
erziele oder behaupte“, legt Goetz eine Neuausgabe der ursprünglichen Burck-
hardtschen Fassung vor und erwirbt sich, indem er so dem Geist Jacob Burck-
hardts, neue Möglichkeiten des Wirkens gibt, weit über den Kreis der Verehrer
Nachrichten und Notizen 239
des Meisters hinaus Verdienst und Dank. Im Text ist die Burckhardtsche
Diktion rein wiederhergestellt, alle Hinweise auf Fortschritte der Forschung
sind auf das allernotwendigste beschränkt, in Anmerkungen verwiesen und
deutlich als Zusätze des Herausgebers gekennzeichnet.
Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg.
Herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landes-
geschichte. Zweiter Band. Geschichte des humanistischen Schulwesens
in den zu Beginn des 19. Jahrhunderts württembergisch gewordenen
Landesteilen von 1559—1805. Erster Halbband. Geschichte des huma-
nistischen Schulwesens der Reichsstädte. Zweiter Halbband. Geschichte
des humanistischen Schulwesens in den landesherrlichen und geistlichen
Gebieten. Stuttgart, Druck und Verlag von W.Kohlbammer, 1920. Gr. 8°.
VII, VI und 1284 Seiten.
Schon das reichlich 100 zweispaltige, enggedruckte Seiten füllende Namen-
und Sachverzeichnis, von Adolf Diehl sorgsam gefertigt, bezeugt den reichen
Inhalt. Die in W. Heyds Bibliographie der württembergischen Geschichte,
Bd. 1 (Stuttgart 1895), S. 240 ff. und Bd. 3 (Stuttgart 1907), S. 107ff und an
zahlreichen andern Stellen gebotenen Nachweise erfahren eine vielseitige Er-
gänzung. Auch veranlaßt die Darstellung zu interessanten Vergleichen mit
den Arbeiten von J. Eitle, Die einstigen Klosterschulen und jetzigen niederen
evangelisch - theologischen Seminarien in Württemberg (Mitteilungen der Gesell-
schaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Beiheft 11, 1916, S. 1—37)
und der Unterricht in den einstigen württembergischen Klosterschulen von
1556 bis 1816 (3. Beiheft zur Zeitschrift für Gesch. d. Erz. u. d. Unt., Berlin 1913).
Zur Vorgeschichte des höheren Mädchenschulwesens, dessen Entwickelung
Julius Desselberger dargestellt hat (herausgegeben von der Gruppe Württem-
berg der Gesellschaft für d. Erz.- u. Schulgeschichte 1916), tinden sich zahl-
reiche Einzelangaben. Aber die Bedeutung des Werkes reicht weit über
Württemberg hinaus. Die gesamte deutsche Schulgeschichte mit ihren Haupt-
erscheinungen, Reformation und Gegenreformation, Pietismus und Aufklärung,
Klassizismus und Romantik, Humanismus und Neuhumanismus ist mit mehr
oder weniger charakteristischen Vertretern geschildert, z. B. in den Aus-
führungen über Benediktiner-, Jesuiten- und Deutschordensschulen. Welche
Mannigfaltigkeit der Behörden tritt in ihrer Wirksamkeit zutage! Vom Kaiser,
der „vom allerhöchsten Throne durch allerhöchste Verordnungen Direktorial-
würde und Rechte selbst bestätigte und unterstützte“, bis zur bescheidensten
Stadtverwaltung beschäftigte man sich mit Schul- und Erziehungsfragen, freilich
meist nur dann, wenn schwere Übelstände in Unterricht, Disziplin- und Gehalts-
fragen das Eingreifen nötig machten. In unendlich vielseitigen Bildern wird
uns dies vorgeführt. Von den Reichsstädten behandelt Greiner Ulm und Rottweil,
G. Lang Heilbronn, O. Mager Eßlingen, F. Votteler Reutlingen, Br. Klaus
Schwäbisch-Gmünd, W. Kolb Schwäbisch - Hall und A. Diehl Biberach, Ravens-
burg, Isny, Leutkirch, Wangen, Buchau, Buchhorn, Weilderstadt, Aalen, Bop-
fingen und Giengen; aus den landesherrlichen und geistlichen Gebieten A. Wolf
Öhringen, Hehle Ehingen, A. Nägele Studienanstalten und Klosterschulen der
Benediktiner, Schermann Ellwangen, Mergentheim und Rottenburg, Weißen-
bacher ehemals vorderösterreichische und herrschaftliche Lateinschulen. Die
240 Nachrichten und Notizen
verschiedenen Seiten des Schullebens in diesen Anstalten erfahren eine durch
zahlreiche Einzelzüge fesselnde Beleuchtung. Ausdrücklich genannt seien die
Schulbücher, deren Zahl um so reichhaltiger ist, als alle Unterrichtsstufen von
der Universität bis zur Volksschule, von der für die Zeit höchsten Ausbildung
bis zur einfachsten Form vertreten sind. Wertvolles Material zur Kenntnis
der Schüler nach Leistungen und Verhalten wird in ausgiebigen Verhandlungen
geboten, ebenso zur Charakteristik der Lehrer in ihren persönlichen und amtlichen
Verhältnissen, in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung. Weitere
Studien werden noch wünschenswerte Ergänzungen bringen. Verwiesen sei
bezüglich der Reichsstadt Aalen auf die beiden Hefte von G. W. Zapf, Sämt-
liche Reformations - Urkunden usw., Ulm 1770. Die Beziehungen zu anderen
deutschen Gebieten sind mannigfach. Erinnert sei an das schon im ersten
Bande erwähnte Verhältnis zu Sachsen; letzteres u.a. hier vertreten durch den
Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Trier, einen sächsischen Fürstensohn. Wenig
ist von dem Schularzte die Rede. Ein Arzt, der genannt wird, erscheint nicht als
ärztlicher Berater, sondern als Vertreter akademischer Bildung in der Verwaltung.
Leipzig. Georg Müller.
Die Herausgabe der Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiser-
hofe Rudolfs II. zur Zeit Papst Sixtus V. und seiner nächsten
Nachfolger durch das Römische Institut der Görresgesellschaft, die B.
Reichenberger begonnen und J. Schweizer fortgeführt hatte, kommt in
einem dritten, von Schweizer bearbeiteten Bande, der bis in den Juli
1592 führt, zum Abschluß. (Nuntiaturberichte aus Deutschland nebst er-
gänzenden Aktenstücken 1589 —1592: Abt. II die Nuntiatur am Kaiser-
hofe, Bd.3 — Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte
in Verbindung mit ihrem historischen Institut zu Rom herausgegeben von
der Görresgesellschaft, Bd. XVIII. Paderborn, Schöningh 1919. CXXXIII,
672 S.)
Der Band wurde schon 1911 im wesentlichen fertiggestellt, hat aber seit-
dem noch Nachträge und Ergänzungen erhalten. Zwischen den dem vati-
kanischen Archiv entstammenden Depeschenwechsel der Nuntien mit der
römischen Kurie sind zahlreiche andere Aktenstücke aus einer Reihe sonstiger
Archive, fremde Gesandtschaftsberichte, Staatsakten, auch Konsistorialakten usw.
eingestrent. Die ausführliche Einleitung des Herausgebers beleuchtet die Lage
der Dinge am Kaiserhofe und im Deutschen Reiche, wie sie die Nuntien vor-
fanden und zu beeinflussen suchten; man sieht hier wie überall die Gegensätze,
meist konfessioneller Natur, sich verschärften und bereits den allgemeinen
gewaltsamen Ausbruch, der ein Vierteljahrhundert später erfolgen sollte, sich
vorbereiten. Die einzelnen Aktenstücke selbst werden sorgfältig erläutert,
vielfach an weiterem archivalischen Material; das chronologische Verzeichnis
der benutzten Akten (S. 623— 651) ergibt ein Gesamtmaterial von mehr als
tausend, durchweg bisher unbekannten Stücken. W. F.
Württembergische Archivinventare, herausgegeben von der Württem-
bergischen Kommission für Landesgeschichte 12. Heft Die Pfarr- und
Gemeinderegistration des Oberamts Riedlingen, bearbeitet von Gustar
Merk). Stuttgart, Kohlhammer 1919. 113 S.
Nachrichten und Notizen 241
Nach einer durch den Krieg erzwungenen Zäsur wird auch dies für die
landesgeschichtliche Forschung Württembergs so überaus dankenswerte Unter-
nehmen, das der Inventarisierung der kleineren Archive des Landes gewidmet
ist, mit dem vorliegenden Hefte weitergeführt. Merk stellt darin in sauberer
und Übersichtlicher Weise auf Grund älterer Vorarbeiten die Inventare der
erhaltenen Gemeinde- und Pfarregistraturen des an der Donau gelegenen,
ganz aus neuwürttembergischen Gebieten bestehenden Oberamts Riedlingen
zusammen. Gut die Hälfte des Heftes nimmt der interessanteste Bestandteil,
die verschiedenen Registraturen der Stadt Riedlingen selbst, ein. Nur aus-
nahmsweise reichen die im Original erhaltenen Urkunden in die 1. Hälfte des
14. Jahrhunderts zurück; die ältesten der verzeichneten Kirchenbücher beginnen
mit dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. — Hoffentlich schließen sich
trotz der widrigen Zeitumstände bald weitere Hefte dem vorliegenden an.
K. Stenzel.
Friedrich Wolters, Geschichte der brandenburgischen Finanzen in der
Zeit von 1640— 1697. Darstellung und Akten. Zweiter Band. Die
Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern. München und Leipzig,
Verlag von Duncker & Humblot, 1915.
Dem 1895 erschienenen, von Kurt Breysig bearbeiteten ersten Band,
der die Zentralstellung der Kammerverwaltung, das Kassenwesen und die
Domänen der Kurmark zum Gegenstand hatte, folgt in dem vorliegenden
zweiten Band in teilweiser Abänderung des ursprünglichen Planes die Ge-
schichte der Zentralbehörde der Kommissariatsverwaltung (Kriegsrat und
Generalkriegskommissariat) mit ihren Mittel- und Unterbehörden, während
ein weiterer Band die Kommissariats- und Steuerverwaltung der Kurmark
besonders umfassen soll.
Dem Wunsche der Kommission für die Urkunden und Aktenstücke ent-
sprechend ist die Darstellung nicht eine bloße Erläuterung der Akten, sondern
eine erschöpfende und selbständige Erledigung des Themas, während die bei-
gegebenen Akten mehr der Kontrolle und Anschaulichkeit zu dienen bestimmt
sind. Es ist überaus dankenswert, daß der Verfasser trotz genauen Eingehens
auf das einzelne den Zusammenhang mit den großen Notwendigkeiten der
auswärtigen Politik, ohne den gerade die Entwicklung der Heeres- und Steuer-
verwaltung im 17. Jahrhundert nicht verstanden werden kann, gewahrt und
den Einfluß der kriegerischen Ereignisse auf die innere Gestaltung des
brandenburgischen Staates an den wichtigen Wendepunkten festgehalten hat.
In der Einleitung schildert der Verfasser in einer kurzen Übersicht die
europäischen Vorbilder der Zentralverwaltung für Heer und Steuern und hebt
deren Einwirkung auf den neuentstehenden Brandenburgisch-Preußischen Staat
hervor, die allerdings bei einem schöpferischen Mann, wie es der Große Kur-
fürst war, das Entstehen einer selbständigen und eigenartigen Verwaltungs-
organisation nicht hinderte.
Das erste Kapitel behandelt den Kriegsrat und das Generalkriegs-
kommissariat mit seinen Mittel- und Unterbehörden, während das zweite
Kapitel den Finanzhaushalt des Generalkriegskommissariates darlegt. Es
würde zu weit führen, auf die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde,
die gesamtstaatliche Militär- und Steuerverwaltung und die Begründung der
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 16
242 Nachrichten und Notizen
Kommissariate im Heer und in den Provinzen, sowie die Kompetenzen des
Generalkommissariates in ihrem Verhältnis zu den anderen Organen der
Zentralregierung, die jede einen besonderen Abschnitt des ersten Kapitels
ausmachen, im einzelnen einzugehen. Ebensowenig kann Referent sich auf
den Inhalt der drei Abschnitte des zweiten Kapitels, die das Etatwesen, die
Finanzquellen und Kassenverwaltung, endlich die Verrechnung und Kontrolle
der Finanzen betreffen, des näheren einlassen. Referent beschränkt sich viel-
mehr darauf, hervorzuheben, daß der Verfasser in seinem Werke stärkeren
Nachdruck auf die Finanzverwaltung gelegt hat, da die brandenburgische
Heeresverwaltung, wie er im Vorwort bemerkt, schon öfters eine eingehende
Darstellung gefunden hat, daß der Verfasser sowohl die einschlägigen Akten-
publikationen als auch die für die behandelten Gebiete in Betracht kommende
wissenschaftliche Literatur sorgfältig benutzt hat, daß er den Personen der
Amtsträger gebührende Aufmerksamkeit geschenkt und damit einen sehr be-
achtenswerten Beitrag zur Geschichte des preußischen Beamtentums geliefert
hat, endlich, daß die Darstellung sich überall durch Klarheit auszeichnet, was
bei dem mitunter etwas spröden Stoff besonders verdienstlich ist. Die ab-
gedruckten 81 Akten, welche zwei Fünftel des Buches einnehmen, erfüllen
den eingangs erwähnten Zweck, der Kontrolle und Anschaulichkeit der Dar-
stellung zu dienen, in musterhafter Weise.
Wien. Gustav Seidler.
Dr. Erich Madsack’, Der Antimachiavell. Ein Beitrag zur Entstehungs-
geschichte und Kritik des Antimachiavell. Berlin 1920. Historische
Studien (Ebering), Heft 141.
Die fleißige, gut aufgebaute und disponierte Erstlingsarbeit setzt sich zur
Aufgabe, aus Persönlichkeit, Milieu, Erziehung, Lektüre des jungen Friedrich
die wesentlichen Gedanken seiner politisch - moralischen Bekenntnisschrift ab-
zuleiten. Dabei wird vor allem die Korrespondenz mit Voltaire in reichstem
Maße ausgenutzt: in diesem Gedankenaustausch entwickeln sich bei Friedrich
die Grundideen des moralisch- rationellen Systems, das den Hauptinhalt des
Antimachiavell bildet, der ersten großen Bekenntnisschrift des aufgeklärten
Absolutismus. Wie wenig der wahre Machiavell von Friedrich gekannt wurde,
welches Zerrbild er vom Standpunkt seines durch Marc Aurel, Fénélon und
Bayle gespeisten naturrechtlich-optimistischen Moralismus von den Lehren
des großen Florentiner Menschenkenners und -verächters geben mußte, ist ja
heute wohl Gemeingut wissenschaftlicher Erkenntnis. Doch scheint es mir,
daß auch Madsack in seinen allzukurzen Erörterungen tiber Machiavell selbst,
entgegen der neuerdings fast durchweg sich durchsetzenden Auffassung, dem
großen Denker, mit dem die moderne Politik als Wissenschaft beginnt, nicht
völlig gerecht wird, wenn er, auf veraltete Darstellungen wie Baumgartens
Karl V. statt auf die neuere reiche Machiavelliteratur sich stützend, in dem
Buch vom Fürsten eine „latente Tendenz“ wittert, „die gegen den geistig
moralischen Fortschritt der Menschheit gerichtet“ sei. — An diesem Fort-
schritt, so wie er ihn verstand, glaubte auch der Florentiner Denker mitarbeiten
zu sollen; nur daß ihm die Wege dazu so versperrt und verbaut erschienen,
ı Verspätet abgedruckt!
Nachrichten und Notizen 243
daß nur unbarmherzig-brutales Vorgehen sie freimachen konnte. Auch Machia-
vell glaubte, wie das ganze Mittelalter und die Renaissance, im Gegensatz zu
Hobbes und seiner Schule, an die ursprüngliche paradiesische Güte der Menschen-
natur; nur daß der Sündenfall und die weitere weltgeschichtliche Entwicklung
sie rettungslos verderbt hatte. — Gut gelungen ist dem Verfasser die Analyse
des Antimachiavell selbst; nur wäre eine breitere Einbettung der Darstellung
in den geschichtsphilosophischen Zusammenhang, wie sie jetzt mit Hilfe der
grundlegenden Darstellungen von Dilthey, Troeltsch usw. unschwer zu er-
möglichen ist, der Arbeit sehr zugute gekommen. — Papier, Satz und Druck
lassen leider, woran man sich immer mehr gewöhnen muß, viel zu wünschen
übrig. 3
Leipsig- Gohlis. ` Alfred Doren.
Ed. Sieber: „Die Idee des Kleinstaates bei den Denkern des 18. Jahr-
hunderts in Frankreich und Deutschland.“ Basler Dissertation
1920.
Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, zu untersuchen, wie weit die Da-
seinsberechtigung und der Wert des Kleinstaates von Staatstheoretikern bejaht
oder verneint wird. Er wählt dazu eine Reihe politischer Denker aus der
klassischen Zeit des Rationalismus. Das Ergebnis der Arbeit lautet dahin, daß
die Staatsphilosophen des 18. Jahrhunderts in Frankreich sowohl als in Deutsch-
land ihr Ideal in dem zentralistisch organisierten Großstaat sehen. Gegen
Ende des Jahrhunderts macht sich jedoch eine Strömung geltend, die aus ethischen
und historischen Gründen dem Kleinstaat als Hort der Freiheit und Individualität,
als Hüter der Kultur und Tugend den Vorzug gibt. In Frankreich geht diese
Entwicklung von Voltaire, als dem Vertreter des Grußstaatideals über Montes-
quieu, dessen Anschauungen über den Wert des Kleinstaates der Verfasser
wohl zu einseitig zeichnet, indem er Montesquieus Grundgedanken von der Re-
lativität aller Staatsformen übersieht, bis zu Rousseau, dem Verherrlicher der
freien, kleinstaatlichen Republik. Interessant ist ferner die Stellung der fran-
zösischen Physiokraten, von denen der Schweizer Iselin durchaus abhängig ist,
zu dieser Frage. Aus wirtschaftlichen Gründen verwerfen sie das merkanti-
listische System des absoluten Großstaates, politisch aber erklären sie sich als
Anhänger des Absolutismus.
In Deutschland vollzieht sich eine ähnliche Wandlung in der Wertschätzung
des Kleinstaates. Friedrich der Große und Schlözer bezeichnen hier den prak-
tischen und theoretischen Vertreter des reinen Großmachtideals. Spittler und
Heeren treten dann für den „Staat mittlerer Größe“ ein, während endlich Möser,
Herder und der Schweizer Johannes von Müller in grundsätzlichem Gegensatz
zur Aufklärung im Kleinstaat den Förderer von Kultur und Humanität sehen.
Freilich die schwache Stelle des Kleinstaates können alle seine Anhänger
nicht verleugnen: die Unfähigkeit, sich im Machtkampf der Staaten zu behaupten.
Deshalb empfehlen sie durchgängig eine Förderation der Kleinstaaten und
lenken damit teilweise zurück in rationale Gedankengänge.
Die Arbeit bietet eine gründliche Untersuchung der aufgeworfenen Frage,
nur hätte vielleicht die Einheit des Buches gewonnen durch ein stärkeres
Hervorheben des staatsphilosophischen Grundgedankens: dem rationalistischen
Denken ist die Ablehnung des Kleinstaates charakteristisch; das allmählich
16 *
244 Nachrichten und Notizen
aufkeimende historische Bewußtsein, welches die Irrationalität und Individualität
historischer Gebilde betont, kommt im Gegensatz zur Aufklärung zur Aner-
kennung des Kleinstaates. In dieser Hinsicht wäre auch ein Ausblick auf den
vom Verfasser nur flüchtig gestreiften, allmählich auftauchenden Nationalstaats-
gedanken und seinen Einfluß auf die Wertschätzung der Kleinstaaten erwünscht
gewesen. H. Trescher.
Dierauer, Johannes, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Fünfter Band bis 1848. (Allgemeine Staatengeschichte. Erste Abteilung:
Geschichte der europäischen Staaten. 26stes Werk.) Gotha 1917, Friedrich
Andreas Perthes A.-G. 807 S. 8°.
Der fünfte Band des bekannten Werkes behandelt die Zeit von 1798—1848,
im einzelnen die Helvetik, die Mediationszeit, die Restauration, die Be-
wegungen infolge der Julirevolution, den Sonderbund und die aus dem Bürger-
krieg sich ergebende Gründung des Einheitsstaats. Es ist keine Glanzzeit
der Schweizergeschichte: Die Helvetik bringt unsäglichen Jammer über das
Land, während der Mediationszeit ist die Schweiz völlig von Napoleon ab-
hängig, dann folgt die zerfahrene Politik der wieder selbständig gewordenen
Kantone unter einer immerhin weit milderen Vormundschaft der Mächte des
Wiener Kongresses. Die Julirevolution gibt den Liberalen und Radikalen
Oberwasser, die tapfer im Strom der Zeitideen plätschern; während die Kon-
servativen am historisch gewordenen Recht und der kantonalen Selbständig-
keit festhalten wollen, propagieren jene im Interesse ihrer politischen Ziele
einen straffer geordneten Bundesstaat. Seit 1839 erschüttern die Schweiz ge-
fährliche Krisen, welche zuletzt zum Bürgerkrieg führen, weil den Radikalen
eine recht selbstsichere klerikale Demokratie entgegentritt, die Jesuiten
werden ausgetrieben, der Einheitsstaat aufgerichtet, doch diesmal unter
Schonung des Eigenrechts der Kantone. Alle diese Händel werden von meist
mäßigen Geistern, vielfach gewalttätigen Doktrinären, ausgefochten, während
überragende Persönlichkeiten kaum hervortreten; es fehlt die sittliche Größe,
die der gleichzeitigen nationalen Bewegung in Deutschland eigen ist. Die
Darstellung dieses halben Jahrhunderts bot dem Verfasser manche Schwierig-
keiten, insbesondere die Zeit der wiederhergestellten Kantonsherrlichkeit von
1815 an, da die Schweizergeschichte vorwaltend in den zahlreichen Kantonen
sich abspielt und von einem einheitlichen politischen Willen kaum ge-
redet werden kann. Der Verfasser hat sich bemüht, das Tatsächliche nach
bestem Wissen und Gewissen zu erforschen; er benützt eine überreiche ge-
schichtliche und Memoirenliteratur, auch manche Handschriften und Archivalien,
ohne daß er natürlich die Kantonsarchive hätte systematisch ausschöpfen
wollen oder können. Es ist eine sorgfältige, wohlgeordnete Arbeit. Weniger
gelungen ist ihm, in seiner Schilderung der wüsten Parteikämpfe den ver-
schiedenen Standpunkten auch wirklich gerecht zu werden. Er beurteilt alles
einseitig vom liberalen Gesichtswinkel aus; während die Abneigung gegen die
konservativ Gerichteten unverhüllt zutage tritt, werden die radikalen und
revolutionären Bestrebungen übermilde beurteilt, so tritt auch das Grund-
stürzende der zahlreichen Revolutiönchen von 1830, die Einführung der Volks-
souveränität in verschiedenen Kantonen, nicht scharf genug heraus. Mit dem
vorliegenden fünften Band schließt Dierauer die Arbeit an seiner verdienst-
Nachrichten und Notizen 245
vollen Schweizergeschichte, die ihn über 80 Jahre beschäftigt hat, ab und über-
läßt es anderen, die allerneueste Zeit zu bearbeiten. Der Band ist auch der
erste der Allgemeinen Staatengeschichte unter der Leitung Hermann Onckens,
der ihn mit einem gutgeschriebenen Vorwort einleitet.
Stuttgart. Karl Weller.
Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. 6. Auflage.
München — Berlin (R. Oldenbourg) 1922. X, 553 S. 8°.
Die 6. Auflage unterscheidet sich nur wenig von der vorhergehenden
fünften. Die neuere Literatur ist nachgetragen, in Einzelheiten sind mit leise
dessernder Hand kleine Veränderungen vorgenommen. Erweitert ist das Werk
um ein Kapitel: „Das preußisch - deutsche Problem im Jahre 1921“, das im
März 1921 in der Zeitschrift „Die deutsche Nation“ als Aufsatz erstmalig
veröffentlicht war.
Paul Haake, J. P. F. Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von
Preußen. (Historische Bibliothek Bd. 2), München 1920. 180 S. 20 M.
Haake hat den Briefwechsel zwischen dem Kronprinzen und seinem Er-
zieher eingehend benutzt; er gibt in seiner Ausarbeitung viele Auszüge. So
kann sich der Leser ein von der Darstellung unabhängiges Urteil bilden. Der
Kronprinz erscheint darin in dem nach Charakter und politischem Verstande
so ungünstigen Lichte wie seine späteren Taten. Wo er konsequent ist, ist
er es nicht aus Überlegung, sondern aus Eigensinn — genau wie 1848/49.
Ancillon durchschaut die Schwächen und sucht sie zu bessern — aber er ist eben
Prinzenerzieher.
Ancillon ist konservativ im Sinne teils des Bureaukratismus, der von der
absolutistischen Zeit kommt, teils beeinflußt von romantischen Gedankengängen
und von Haller. In den Freiheitskriegen ist er rein preußisch, während
der Kronprinz mehr national empfindet. Im Jahre 1815 wird er revolutions-
fürchtiger Schwarzseher und stemmt sich mit Zähigkeit und kluger Intrigue
allen Versuchen entgegen, Preußens innere Politik weiterzubringen.
Haakes Darstellung, die schriftstellerisch sehr ungewandt ist, gibt nicht
viel Eigenes; auch keine großzügige Einordnung Ancillons in die geistige
Bewegung. Eine ne wäre darum wohl besser gewesen als eine Dar-
stellung.
Potsdam. Bergsträßer.
Georg von Hertling, Erinnerungen aus meinem Leben, Bd. II, Kempten
1920, Verlag Kösel 312 S.
Dieser Band umfaßt die Jahre 1882 — 1902, während eines großen Teiles
dieser Zeit war Hertling Mitglied des Reichstages, zuletzt in führender Stellung;
leider ist das Ergebnis der Erinnerungen in dieser Beziehung nur mager.
Windthorsts absolute Führerstellung in den 80er Jahren, die Gegensätze in
der Zentrumsfraktion über die Sozialgesetzgebung werden verschiedentlich
erwähnt, ebenso die Schwierigkeiten die sich nach dem Tod des großen Taktikers
für die Partei ergeben und die wachsen, je weiter sie sich von den Kampfzeiten
entfernen. Aus den Notizen zur Flottenvorlage ergibt sich, daß Spahn in seinem
Büchlein über Liebert doch im ganzen die Linien richtig zog.
246 Nachrichten und Notizen
Einen verhältnismäßig großen Teil des Bandes nimmt die Schilderung der
Verhandlungen ein, die zur Errichtung der katholischen Fakultät an der Uni-
versität Straßburg führten.
Hertling gehört noch zu der Generation, die ausführliche Briefe schrieb.
Es wäre sehr zu wünschen, daß die Familie sich entschlösse, aus diesen für
die Geschichte der inneren Politik Deutschlands nach den Proben ungemein
aufschlußreichen Quellen mehr mitzuteilen, auch die Partei Hertlings sollte
ein Interesse daran haben, ihre Politik so der öffentlichen Beurteilung zugänglich
zu machen, und die Publikation der Münchener Akademie wäre die geeignete Stelle.
Potsdam. Bergsträßer.
Robert F. Foerster, The Italian emigration of our times (Harvard Economic
Studies XX) Cambridge, Harvard University Press 1919.
In diesem stoffreichen, gründlichen und dabei ganz vortrefflich geschriebenen
Buche behandelt der Harvard - Professor Robert Foerster die italienische Aus-
wanderung und beleuchtet dies vielgestaltige Problem unter den verschiedensten
Gesichtspunkten: die Ursachen der Auswanderung, die Wirkungen der Aus-
wanderung auf Italien, sowie die Bedeutung der italienischen Einwanderung
für diejenigen Länder, nach denen die Italiener vorzugsweise ihre Schritte
gelenkt haben, d.h. Frankreich, Deutschland, die Schweiz, Nordafrika, Argentina,
Brasilien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Es fallen somit höchst
interessante oft überraschende Streiflichter auf die wirtschaftlichen Zustände
dieser Länder. Am wichtigsten dürften neben den eingehenden Betrachtungen
über die italienische Volkswirtschaft — vor allem über die Agrarverhältnisse —
die Abschnitte sein, die sich auf Argentina und auf die Vereinigten Staaten
beziehen. Das Buch kann als ein wichtiger Beitrag zur Wirtschafts- und Sozial-
geschichte der Welt in den letzten drei bis vier Jahrzehnten bezeichnet werden.
Göttingen. Paul Darmstädter.
W. Lippert, Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. Sein Werden und Wesen.
Dresden 1922.
Ein ausgezeichnetes Büchlein, das zunächst in vortrefflicher Anschaulichkeit
das Werden eines Archives im Zusammenhang mit der Verwaltungsorganisation
einerseits, der politischen Geschichte andererseits schildert. 1834 entstand das
heutige Hauptstaatsarchiv, dem eine Mehrzahl einzelner Behördenarchive voraus-
gingen: 1873 wurde mit ihm das Finanzarchiv vereinigt, 1921 folgte das Ober-
hofmarschallsamtsarchiv. Selbstständig blieb das Kriegsarchiv, das neuerdings
der sächsischen Zweigstelle des Reichsarchivs überlassen wurde. Willkommen
für den praktischen Gebrauch ist vor allem die Inhaltsübersicht der einzelnen
Abteilungen. Beachtenswert ist des Verfassers Unbefangenheit älteren Ordnungs-
gesichtspunkten im Archivwesen gegenüber, wenn sie nur die praktische Benutz-
barkeit sichern (S. 9f.) Aber gerade solche Dinge, wie die von C. v. Weber
willkürlich geschaffene Gruppe Genealogica in Abt. III (S. 21) oder die Ver-
mischung der eigentlich in Abt.X gehörenden neuen Akten einzelner Ministerien
mit älteren Beständen „älteren Inhaltes“ der Abt. III (S. 25 f.), weisen doch
darauf hin, daß für moderne Archivarbeit das Provenienzprinzip jedenfalls
unbedingte Berechtigung hat.
Leipzig. Fritz Rörig.
—
Nachrichten und Notizen 247
Der Pariser Völkerbund, nächst dem Versailler Friedensvertrag wohl das
vielbesprochenste politische Gebilde der Gegenwart, hat Anstoß zu einer Fülle
von Publikationen über Geschichte, Wesen und Zweck des Völkerbundes gegeben.
Die Verfasser der vorliegenden Schriften scheiden sich nach der Methode der Unter-
suchung in zwei scharf zu trennende Gruppen: in die Staatsrechtslehrer, welche
die Frage quid iuris stellen und in die Historiker, welche die tatsächliche
geschichtliche Entwicklung des Völkerbundgedankens verfolgen.
Die juristisch-normative Methode vertritt Dr. H. Kraus, Professor des
öffentlichen Rechts an der Universität Königsberg in Preußen, in seiner
Schrift: „Vom Wesen des Völkerbundes“, Berlin 1920, Deutsche Verlags-
gesellschaft für Politik und Geschichte m. b. H. Professor Kraus ist Schrift-
leiter des gegenwärtig von der deutschen Liga für Völkerbund vorbereiteten
Kommentars zum Friedensvertrage, deshalb verdienen seine Ausführungen ein
besonderes Interesse. Er geht aus von der Frage: „Was soll der Völkerbund
seinem Wesen nach sein?“ In logisch zwingenden Gedankengängen kommt der
Verfasser zu der Antwort: der Völkerbund ist, staatsrechtlich betrachtet, eine
besondere Abart des Staatenbundes, und zwar eines Staatenbundes mit welt-
umfassenden Tendenzen, dessen spezifische Aufgabe es ist, „den Gedanken
einer organisierten Weltrechtsordnung bei internationalen Interessenkonflikten
mit der Unabhängigkeit und Selbständigkeit seiner Mitglieder“ zu vereinen.
An diesen grundlegenden Maßstäben wird nun der Pariser Völkerbund
gewertet. Der Pariser Völkerbund trägt zwar alle Merkmale eines Staatenbundes
an sich, aber mehr kann er nicht sein; denn einmal trägt er keinen weltum-
fassenden Charakter, zweitens ist er keine „organisierte Friedensordnung“ sondern
ein Instrument der Sieger zur Knebelung der Besiegten und drittens steht an
Stelle der Selbständigkeit der Mitglieder die Oligarchie weniger großer Mächte.
In scharfsinniger Weise weist der Verfasser sodann im einzelnen die Lücken
nnd die Doppelzüngigkeit der Völkerbundsatzungen nach.
Das Ergebnis der Untersuchung ist demnach ein durchaus negatives: Der
Pariser Völkerbund ist kein Völkerbund im Rechtssinne, sondern nur ein Staaten-
bund alten Stils. Deutschland ist deshalb nicht verpflichtet, diesem politischen Mach-
werk beizustimmen, bevor es nicht einer grundlegenden Umgestaltung unter-
zogen worden ist. „Der Pariser Völkerbund mit dem Januskopf ist in der Tat
ein Ding, das überwunden werden muß.“
Im Gegensatz zu der staatsrechtlichen Untersuchung von Kraus unternimmt
es der Historiker V. Valentin, die moderne Völkerbundidee als das Produkt
einer geschichtlichen Entwicklung darzulegen. Veit Valentin: „Ge-
schichte des Völkerbundgedankensi in Deutschland“, Berlin 1920,
Verlag J. K. Engelmann.
In drei Hauptabschnitten versucht Valentin an Hand der Lehren von
Philosophen, Juristen und Männern der politischen Praxis die Völkerbundidee
als ein altes deutsches Gedankengut zu erweisen.
Den Philosophen ist die Völkerbundidee ein Problem der Weltanschauung.
In dieser Gruppe stehen überragend die Gedanken Kants. Anknüpfend an die
Humanitätsidee des 18. Jahrhunderts (Wolf, Lessing. Herder) vollbrachte er
die „kopernikanische Tat“, daß er die Frage des Völkerbundes aus der Sphäre
des bloßen Gefühls in die des Rechts versetzte und im Geiste des Kritizismus
i
248 Nachrichten und Notizen
scharf durchdachte. Der „ewige Friede“ ist für Kant eine unbedingte sittliche
Forderung, die Vereinigung der Völker in einem auf Rechtsgrundlagen fundierten
Friedensbund die unerläßliche Voraussetzung zu deren Realisierung.
Während bei Kant und seinen Nachfolgern, Schelling, dem jungen Fichte,
Fries und Friedrich Krause, der Völkerbund eine rechtlich-sittliche Notwendigkeit
ist, wird er bei den Romantikern, Novalis voran, zu einem religiösen Postulat:
Das Christentum soll in einem gewaltigen Konzilium Europa versöbnen.
Die Herrschaft des Völkerbundgedankens zu Beginn des 19. Jahrhunderts
wird zuerst erschüttert durch Hegel, der das Eigenrecht jeder Nation betont
und im Kriege ein schöpferisches Moment sieht, unentbehrlich für die sittliche
Gesundung der Völker. Unter seinem Einfluß steht Ranke.
Der aufkommende Sozialismus endlich gibt der Völkerbundidee eine neue
Stärkung durch die Forderung der Internationale des Proletariats und durch
die sozielphilosophische Vertiefung der Friedensfrage, wie sie etwa Ludwig
Stein versucht hat.
Während der Philosoph den Völkerbund als allgemeine sittliche Forderung
erweist, durchdenkt der Jurist die staatsrechtlichen Möglichkeiten einer Reali-
sierung. Aufbauend auf die Gedanken der Naturrechtler des 17. und 18. Jahr-
hunderts haben Gelehrte wie Kaufmann, R. v. Mohl, Holtzendorf, Bluntschli
und Schücking wertvolle Arbeit zur Klärung internationaler Rechtsfragen ge-
leistet. Auch in der politischen Praxis ist die Frage überstaatlicher Vereinigungen
immer wieder aufgetaucht. Der Gedanke des europäischen Gleichgewichts, die
Heilige Allianz, der Deutsche Bund von 1815 sind erste unzulängliche Versuche
in dieser Richtung. Die Publizisten Goerres, Gentz, Börne, Vertreter des älteren
Liberalismus wie Rotteck, die Demokraten von 1848 und Pazifisten wie Kiparski,
bahnen den Weg zur ersten Haager Friedenskonferenz, welche eine neue Ära
in der Geschichte des Völkerbundgedankens einleitet.
Das Buch schließt mit einem Blick auf die Gegenwart. „Der Ausgang des
Weltkrieges hat den Völkerbundgedanken auf den Plan gerufen wie einen
Erlöser.“ Und wenn auch die Form, die er nun in Versailles angenommen hat,
alle Hoffnung auf wahre internationale Rechtsgemeinschaft vernichtet, so ist
doch auch ein solcher „partieller Völkerbund imstande, die internationalen
Gegensätze zu vereinfachen und das Weltstaatensystem im Sinne der Welt-
organisation fortzuentwickeln“.
Das vorliegende Buch ist geschrieben auf Veranlassung der Deutschen
Liga für Völkerbund und vertritt deshalb eine gewisse Tendenz, wie das ja
aus dem optimistischen Ausblick auf die Zukunft obne weiteres hervorgeht.
Um so mehr ist es dem Verfasser zu danken, daß er sich mit Erfolg bemüht,
die geschichtliche Entwicklung der Völkerbundidee objektiv darzustellen. Der
Historiker kann das Buch begrüßen, denn es bietet nicht nur eine gute Zusammen-
fassung der auf diesem Gebiete vorhandenen mannigfachen Einzelliteratur, sondern
auch mancher bisher wenig beachtete Staatsphilosoph oder Rechtslehrer ist
herangezogen und sorgfältig durchforscht worden. Ebenso bedeutet die um-
fassende Literaturübersicht im Anhang zweifellos eine Bereicherung für dieses
Forschungsgebiet.
Das Buch wendet sich nicht nur an Gelehrte vom Fach, sondern gleichzeitig
an weitere Kreise der Gebildeten. Darin liegt seine Stärke, aber auch seine
Schwäche: es leidet unter einem Zwiespalt. Der Gelehrte wünschte stellenweise
Nachrichten und Notizen 249
eine genauere Untersuchung dieser oder jener Frage, z. T. auch eine schärfere
begriffliche Durcharbeitung; dem gebildeten Laien wird umgekehrt etwas zu
viel geboten, so daß sich ihm die großen ideengeschichtlichen Zusammenhänge
leicht verwischen. Trotz dieser Schwäche bleibt das Buch ein wertvoller Beitrag
zur Geschichte der politischen Ideen.
Anf ungleich breiterer Grundlage ist ein zweites demselben Gegenstand ge-
widmetes Werk angelegt: Christian L. Lange „Histoire de l'Inter-
nationalisme“ Tome I. Veröffentlichungen des Nobelinstituts, Norwegelll,
Bd. IV Duncker u. Humblot 1919.
In drei umfangreichen Bänden plant der Verfasser die Entwicklung der
internationalen Ideen und Institutionen im Abendlande darzulegen. Davon liegt
einstweilen der erste Band vor, der von den Anfängen des Internationalismus
in Griechenland bis zum Westfälischen Frieden 1648 führt. Einleitend recht-
fertigt der Verfasser den Titel des Werkes. Er will keine Geschichte des
Pazifismus schreiben, sondern die wechselnden Gestaltungen des Internationalis-
mus verfolgen. Internationalismus in Langes Sinn ist also keine Weltanschauung,
die aus religiösen, ethischen oder utilitarischen Gründen den Krieg tberhaupt
verwirft und für ewigen Frieden und Einheit des Menschengeschlechts propagiert ;
im Gegenteil der Internationalismus, bejaht den Krieg, aber nicht als selbständige
sittliche Macht im Leben der Völker wie die „Militaristen“, sondern als Diener
und Hüter von Recht und Gerechtigkeit. Er tritt ein für das Selbstbestimmungs-
recht der nationalen Staaten innerhalb der internationalen Welt. Er verficht
deshalb nicht unitarische, sondern föderalistische Tendenzen. Und endlich be-
günstigt er wie nach außen hin so auch innerhalb eines jeden Staates demo-
kratische Einrichtungen. Somit ist der Internationalismus wohl verneinbar
mit einem recht verstandenen Nationalismus, er berührt sich aber andererseits
mit dem Pazifizismus, indem auch er ungerechte Kriege verdammt und die
wachsenden internationalen Verflechtungen wirtschaftlicher und geistiger Art
begünstigt.
Der Verfasser will eine Geschichte der Ideen schreiben. Deshalb versucht
er den allgemeinen Unterströmungen nachzuspüren, die schwer erfaßbar jeder
geschichtlichen Epoche ihr typisches Gepräge verleihen, indem sie jeweils
bestimmte Ideen aus ihrem dunklen Schoße hervorwachsen lassen und gleich-
zeitig einzelne Individuen emportragen, die dann Vorkämpfer eben dieser Ideen
werden. Unter dieser geschichtsphilosophischen Grundkonzeption untersucht
Lange das Hervorkeimen der internationalen Ideen in der Antike, im Christen-
tum und in den mittelalterlichen Kämpfen zwischen Kaiser und Papst. Nach
dem Verfall der mittelalterlich-christlichen Internationale retten sich diese
Ideen in die Gedankenwelt des Humanismus, Kirchen und Sekten machen sich
zu ihrem Anwalt, und Hugo Grotius und seine Gesinnungsgenossen legen die
Grundlagen zu einer Wissenschaft des internationalen Rechts. Paxifistische
Ideen werden durch die Literatur Gemeingut der Völker, und das Problem der
internationalen Organisation wird von Campanella, Cruc& uud Sully eingehend
erörtert. Einen gewissen Abschluß in dieser Entwicklung bildet der Westfälische
Friede von 1648. Die universale Kirche und das universale Kaiserreich werden
hier endgültig begraben. Desorganisation und Anarchie herrschen. Aber
hinter dem Westfälischen Frieden steht der Gedanke des politischen Gleich-
250 Nachrichten und Notizen
gewichts als das neue internationale Prinzip im Leben der aufsteigenden
nationalen Staaten. |
Dieser hier nur in den gröbsten Umrissen skizzierte Gedankengang ist
von Lange mit größter Sorgfalt bis ins einzelne ausgebaut‘, ohne sich in
Einzelheiten zu verlieren. Die Vielseitigkeit und Belesenheit des Verfassers
auf den verschiedenen Geistesgebieten ist staunenswert und nur als Ergebnis
jahrzehntelanger, eingehender Arbeit in dieser Materie zu verstehen.
Ein endgültiges Urteil zu fällen, ist nicht möglich, bevor das Werk ab-
geschlossen vorliegt. Soviel aber steht fest, daß der Historiker, der tiefer in
die Probleme der internationalen Idee eindringen will, an diesem Buche nicht
vorübergehen darf. Wenn die zwei noch zu erwartenden Bände sich auf
gleicher wissenschaftlicher Höhe halten wie der vorliegende, so ist die Annahme
berechtigt, daß diese Arbeit ein grundlegendes Werk des Internationalismus
werden wird.
Beachtung verdienen ferner die „Studies in State craft“ von Sir
Geoffrey Butler, K. B. E, M. A; Fellow, Librarian and Praelector in
Diplomatic History at Corpus Christi College, Cambridge, herausgegeben von
der University Press 1920.
Der Verfasser nennt das Buch anspruchslos Studien. In der Tat bietet
er eine Reihe von scheinbar lose zusammengestellten Untersuchungen aus der
Geschichte der internationalen und pazifistischen Ideen im 15. und 16. Jahr-
hundert: Über den Pazifismus der Renaissance repräsentiert durch Bischof
Rodericus Sancius von Avevalo; über die inneren Zusammenhänge von römischem
und französischem Recht und beider Einfluß auf die Gestaltung der französischen
Monarchie; über den französischen Gelehrten Postel, welcher allein durch ein
Weltreich den Weltfrieden garantiert sah; endlich über die Pläne einer inter-
nationalen Organisation von Sully und Cruce.
Hinter diesen Einzelstudien steht nun als der übergreifende Gesichtspunkt
der sich seit der Renaissance entwickelnde Nationalstaatsgedanke, der im Gegen-
satz zu den universalistischen Tendenzen des Mittelalters den Friedensapostel
vor ganz neue Probleme stellt. Durch diesen einheitlichen Grundgedanken
werden die vorliegenden Untersuchungen über das Niveau bloßer Skizzen
hinausgehoben und in einen großen weltgeschichtlichen Zusammenhang gestellt.
Wertvoll sind ferner die im Anhang gegebenen quellenmäßigen und biblio-
graphischen Ergänzungen der Studien, so z.B. Bibliographien von Sully und
Postel.
Die hier besprochenen Arbeiten bieten somit dem Historiker ein erfreuliches
Bild. Die vielumstrittene, von der Parteien Haß und Gunst zerrissene Frage
des Völkerbundes wird hier von deutscher, norwegischer und englischer Seite
mit echt wissenschaftlicher Objektivität behandelt, und die Überzeugung, daß
die aktuellen Probleme der Gegenwart nur auf historischer Grundlage, d. b.
als Produkt der Vergangenheit sachlich gewürdigt werden können, tritt uns
aus allen Untersuchungen entgegen. H. Trescher.
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Von der 55. Plenarver-
sammlung der Badischen historischen Kommission ist zu berichten, daß das
Weitererscheinen der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins“ trotz der
wirtschaftlich schwierigen Lage sichergestellt ist. Im Berichtsjahr ist in
Nachrichten und Notizen 251
Winters Verlag in Heidelberg erschienen: „Oberrheinische Stadtrechte, I. Abt.:
Fränkische Rechte, 9. Heft Ergänzungen, Berichtigungen, Register, bearbeitet
von Carl Koehne.
Aus dem Jahresbericht der Sächsischen Kommission für Geschichte ent-
nehmen wir, daß im laufenden Berichtsjahr der 2. Band der sächsischen
Bibliographie von Dr. Bemmann und Dr. Jatzwauk und der 1. Band der Akten
zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland bearbeitet von dem
verstorbenen Archivrat Dr. Merx, zum Druck gebracht von Prof. Dr. Geß,
erschienen sind. Im kommenden Jahr soll neben anderen Arbeiten vor allem
die Bibliographie der sächsischen Geschichte im Druck fortgeführt werden.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannte
den o. Professor der Geschichte Erich Marcks in Berlin zum ordentlichen Mit-
glied ihrer philosophisch-historischen Klasse.
II. Universitäten und technische Hochschulen. Es habilitierte sich Dr.
Viktor Ehrenberg in Frankfurt a.M. für alte Geschichte.
Berufen der o. Professor Hermann Oncken von Heidelberg nach München
auf den Lehrstuhl von Erich Marcks, Robert Holtzmann als Nachfolger Albert
Werminghoffs von Rreslau nach Halle a. S., Willy Andreas von Berlin nach
Heidelberg.
b) Kunsthistoriker. Es habilitierte sich in Berlin Dr. Hans Kaufmann
für Kunstgeschichte. Der a. o. Professor der Ägyptiologie in Heidelberg
Dr. Hermann Ranke wurde zum Ordinarius ernannt.
e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler. Prof. Dr. Georg
Jahn in Braunschweig wurde zum o. Professor der Nationalökonomie und So-
ziologie an die technische Hochschule in Dresden berufen.
Todesfälle. Am 3. Oktober starb in Dresden wenige Wochen nach Voll-
endung seines 70. Geburtstages Professor Dr. Otto Richter, bis Ende 1912
Leiter des Ratsarchivs und Stadtbibliothekar von Dresden. Mit 27 Jahren in diese
Stellung berufen, ist er der eigentliche Begründer dieser wissenschaftlichen An-
stalten gewesen, denen er ein stadtgeschichtliches Museum angliederte, zugleich
der erste umfassende Historiker der Stadtgeschichte von Dresden, worauf er
konsequent seine bedeutenden Arbeiten beschränkte. Die 3bändige Verfassungs-
und Verwaltungsgeschichte ist noch jetzt vorbildlich und für andere Städte
nicht erreicht.
Am 80. Januar starb in Berlin der o. Professor der Philosophie Ernst
Troeltsch im Alter von 56 Jahren. Die H.V. wird dem um die Geistes-
geschichte bochverdienten Gelehrten einen besonderen Nachruf widmen.
Anfang Februar starb in Halle nach langem Leiden, noch ehe er sein Lehr-
amt in Leipzig antreten konnte, im Alter von 54 Jahren der o. Professor der
mittleren und neueren Geschichte Albert Werminghoff. Wir werden seiner
besonders gedenken.
Theodor Schiemann
(geb. 17. Juli 1847 in Grobin [Kurland], gest. 26. Jauuar 1921 in Berlin).
Theodor Schiemanns Lebenswerk zu würdigen, ist eine Aufgabe, die sich
heute noch nicht völlig lösen läßt. Was er als Historiker geleistet hat, läßt
252 Nachrichten und Notizen
sich wohl abschliefsend beurteilen. Schwerer ist die kritische Würdigung
seines großen publizistischen Vermächtnisses, solange wir die Voraussetzungen
und Zusammenhänge nicht im einzelnen kennen, in denen seine vielgelesenen
Artikel entstanden sind; und vollends unmöglich ist heute die richtige Ein-
schätzung seines politischen Wirkens in der Vertrauensstellung, die er bei
Kaiser Wilhelm II. einnahm. Schiemann ist zeitweise, namentlich von Frank-
reich her, malslos angegriffen worden als einer der angeblich meistgehörten
Ratgeber des Kaisers; und noch neuerdings haben wir (durch Eckardstein)
erfahren, dafs Jaurès sich gelegentlich über den „Schiemannisme“ der deut-
schen Politik beklagt hat. Aber Positives wissen wir heute über rein äußer-
liche Dinge hinaus in diesem Punkte noch äußerst wenig und müssen hier
der zukünftigen Forschung das Wort lassen.
Schiemanns Stellung in der deutschen Geschichtswissenschaft ist bezeichnet
durch die besondere Richtung seiner Studien, durch seine Beschäftigung mit dem
Osten. Er begann, wie die Mehrzahl seiner Landsleute, mit landesgeschichtlichen
Studien; seine Dissertation, ein solides Erzeugnis der Waitzschen Schule (1874),
behandelt einen heimischen Chronisten, Salomon Henning. Aber schon bald war
er auf russischem Gebiet tätig. 1876 erschien seine Übersetzung von Bestushew-
Rjumins Quellenkunde zur russischen Geschichte, und für die weitere Entwick-
lung seiner Interessen ist es von Bedeutung gewesen, daß er bis ins reife Mannes-
alter in der Heimat blieb, wo er in seiner Tätigkeit als Stadtarchivar in Reval
(1883 —1887) erneute Anregung zur Beschäftigung mit Rußland fand. Noch
in Reval ist der erste Band des Werkes entstanden, das seinen Namen zuerst
bekanntgemacht hat, der Geschichte Rußlands, Polens und Livlands bis ins
17. Jahrhundert (2 Bde. 1886—87). Dem populären Charakter der Onckenschen
Sammlung, der das Werk angehört, hat die Darstellung gewisse Zugeständ-
nisse machen müssen; aber wer den Gegenstand und die ungemein weit-
schichtige russische Fachliteratur näher kennt, wird die Arbeit zu schätzen
wissen, die in dem Buche steckt.
Als Schiemann sich 1887 in Berlin habilitierte,gab es außer ihm in Deutsch-
land kaum jemand, der sich ernsthaft mit russischer Geschichte beschäftigte.
Ernst Herrmann und Theodor von Bernhardi waren tot, und für ein Weiter-
arbeiten in der von ihnen gewiesenen Richtung war niemand ausgerlistet. Nur
langsam und in zäher Arbeit ist es Schiemann gelungen, bei dem Nachwuchs
der Historiker Interesse für sein Spezialfach zu wecken und eigene Schüler
zu finden. Für seine Lehrtätigkeit erhielt er schließlich im Jahre 1902 durch
die Begründung des Berliner Seminars für osteuropäische Geschichte und
Landeskunde eine gesicherte Grundlage. Hier konnte er dank seinen Be-
ziehungen zu den wissenschaftlichen Kreisen Rußlands bald eine stattliche
Fachbibliothek aufbauen; und in seinen Übungen, deren Teilnehmerkreis frei-
lich wegen der erforderlichen Sprachkenntnisse immer eng gezogen blieb, hat
er im Laufe der Jahre eine achtbare Zahl eigener Schüler herangebildet. Die
„Beiträge zur russischen Geschichte*, die ihm die Schüler zu seinem 60. Ge-
burtstag 1907 überreichten, waren ein erstes specimen der Leistungsfähigkeit
des Seminars. Der gleiche Kreis stellte dann einen Teil der Mitarbeiter für
die 1910 von Schiemann gemeinschaftlich mit L. K. Goetz, Hoetzsch und
Uebersberger begründete, leider mit Kriegsausbruch wieder eingegangene
„Zeitschrift für Osteuropäische Geschichte“.
Nachrichten und Notizen 253
In seinen Vorlesungen beschränkte Schiemann sich nicht auf den Osten.
An der Kriegsakademie las er viele Jahre über allgemeine neuere Geschichte;
seit er (1906) Ordinarius an der Universität geworden war, trug er auch hier
regelmäßig politische Geschichte der letzten Jahrzehnte vor. Befähigt war er
dazu durch seine fortdauernde Beschäftigung mit den politischen Problemen
der Gegenwart, zu der ihn seine alsbald nach der Übersiedelung nach Berlin
begonnene publizistische Tätigkeit führte. Von 1893 bis 1914 schrieb er zu-
nächst anonym, später mit seinem Namen für die Kreuzzeitung die bald all-
gemein beachtete Mittwochs- Rundschau über auswärtige Politik. Seit 1901
liegen die Aufsätze in Jabresbänden gesammelt vor („Deutschland und die
große Politik“, 14 Bde., Berlin 1902—1915), ein Kommentar zur Zeitgeschichte,
der namentlich für die Beurteilung der darin stets besonders eingehend be-
handelten Vorgänge in Rußland seinen dauernden Wert behalten wird. Das
Bild der ersten russischen Revolution, wie sie sich in seinen Aufsätzen dar-
stellt, wird für den Historiker noch lange unentbehrlich sein; es ist nüchterner
und mit besserer Kenntnis der historischen Voraussetsungen entworfen als das
meiste, was damals in Europa und in Rußland selbst in begreiflicher Erregung
über das alte Regime geschrieben wurde.
Dies Leben mit und in der Politik des Deutschen Reiches hat nun auch
Schiemanns wissenschaftliche Produktion wesentlich beeinflußt. Er machte
in sich den Wandlungsvorgang durch, den v. Below kürzlich interessant und
überzeugend als eine Erscheinung in der Gesamtentwicklung der deutschen
Geschichtswissenschaft geschildert hat: den Übergang von der kulturhistorischen
Betrachtungsweise zur erneuerten politischen Geschichtschreibung. Am An-
fang seiner literarischen Produktion steht, 1877 erschienen, ein Bändchen
„Charakterköpfe und Sittenbilder aus der baltischen Geschichte“ — in Idee
und Anlage unzweifelhaft von Gustav Freytag beeinflußt —, am Ende dagegen
ein typisches Werk politischer Historie, die „Geschichte Rußlands unter
Nikolaus I.“ (4 Bde. 1904—1919). Es war das Bedürfnis nach wirklichem Ver-
ständnis der russischen Gegenwart, das Schiemann zur Beschäftigung mit der
Geschichte des 19. Jahrhunderts trieb. Ein erster Ertrag dieser sehr ein-
gehend betriebenen Studien war der Quellenband über die Ermordung Pauls I.
und die Thronbesteigung Nikolaus I. (1902); die darstellende Arbeit begann
bald darauf.
Die deutsche Geschichtswissenschaft hat auf dem Gebiet der russischen
Geschichte bisher nichts aufzuweisen, was an Gründlichkeit und eingehender
Erfassung des Gegenstandes mit dieser Geschichte Nikolaus I. — wie man das
im wesentlichen doch biographisch gerichtete Werk lieber nennen möchte — in
Wettbewerb treten könnte. Vor Bernhardi, der einen Teil der gleichen Periode,
aber nur nach preußischen Staatsakten behandelte, hat Schiemann die unvergleich-
lich reichere Quellenkenntnis voraus, die er sich in geduldiger Arbeit in allen
großen Archiven Europas erwarb. Auch die russische Geschichtsliteratur be-
sitzt für diese Periode nichts Entsprechendes. Man mag über der Beurteilung
der Persönlichkeit des Zaren vielleicht mit dem Biographen rechten, aber
man wird die Fülle des Neuen an Tatsachen und Einblicken, die das Werk
in allen seinen Teilen darbietet, dankbar aufnehmen.
Das Werk war noch nicht vollendet, als Schiemann noch einmal mit
einer großen Mission in die Heimat zurückkehren durfte. Es muß für ihn
254 Nachrichten und Notizen
ein stolzer Moment gewesen sein, als er, zum Kurator der unter deutscher
Verwaltung neu entstandenen deutschen Universität Dorpat ernannt, den alten
Bau wieder betrat, in dem er fünfzig Jahre früber, in der Glanzzeit der alten,
damals noch ganz deutschen Hochschule, seine Studien begonnen hatte. Einen
Teil des einzigen Semesters, das die erneuerte Universität erlebt hat, hat Schie-
mann in Dorpat zugebracht; dann kam der Zusammenbruch, der die Neugründung
vernichtete und die schwerste Katastrophe für das baltische Deutschtum brachte.
Schiemann hat unter den Ereignissen seit November 1918 schwer ge-
litten: alles, was geschah, stand in schneidendem Widerspruch zu seiner
Weltanschauung und seinen politischen Idealen. Besonders bitter war für
ihn das Schicksal der engeren Heimat. Er hatte dem baltischen Lande die
treueste Anhänglichkeit bewahrt und war in den Berliner Jahren, so schnell
er sich auch äußerlich in die anderen Verhältnisse schickte, in seiner Wesens-
art durchaus Balte geblieben: stolz und stammesbewußt, bei oberflächlicher
Bekanntschaft leicht schroff wirkend, erfüllt von jener dem Stamme eigenen
herrischen Festigkeit, die ihn Kämpfe und Anfeindungen leicht ertragen ließ
in der stets lebendigen Überzeugung, für das sittlich Gute zu streiten. Auch
die bei den Balten häufig besonders ausgeprägte Neigung zur Heldenverehrung
war ihm eigen. Wie die heroische Persönlichkeit ihn anzog, davon gab die
Art, in der er gelegentlich von dem rauhen alten Schirren sprach. und die
beiden liebevoll und bescheiden geschriebenen Biographien Victor Hehns (1894)
und Treitschkes (1896) ein schönes Zeugnis. Selbst die Beziehungen zu seinen
Schülern gestalteten sich vorwiegend nach dem Eindruck, den die Persönlich-
keit des einzelnen bei ihm erweckte: wo er Willen, Kraft und Selbständig-
keit sah, vertraute er gern; und denen, die ihm so näher traten, ist er der
zuverlässigste Freund geblieben. Sein Andenken bleibt unvergessen.
Hamburg, Oktober 1921. Richard Salomon.
Harald Hjärne.
Am 6. Januar 1922 starb in Uppsala nahezu 74jährig Harald Hjärne.
Man soll mit Ausdrücken „wie Schwedens größter Historiker“ vorsichtig
sein, aber in diesem Falle dürfte sich von keiner Seite Widerspruch er-
heben, so anerkannt überragend war die Stellung, die Hjärne innerhalb der
schwedischen Geschichtsforschung einnahm. Dabei hat er keine vielbändigen
Monumentalwerke geschrieben, wie Ranke, Treitschke, Sybel oder sein schwe-
discher Vorgänger C. G. Geijer. Und doch gibt es keine Zeit und kaum ein
Gebiet der Geschichte, das er nicht in scharfen Sonderabhandlungen durch-
leuchtet hat. So zahlreich, leider auch so zerstreut in Sammelwerken, Zeit-
schriften und —, was in Schweden nichts Ungewöhnliches ist, — in Tages-
zeitungen sind seine Aufsätze, daß seine Schüler sich vor einigen Jahren an
die Herausgabe einer eigenen Hjärnebibliographie gemacht haben.
Hjärne nahm seinen Ausgangspunkt von der klassischen Philologie und
hat immer die Bedeutung klassischer Studien für den Historiker betont. In
seiner letzten Zeit ist er zu ihnen zurückgekehrt und hat mit einer Reihe von
Aufsätzen über die griechische Kultur gleichsam den Kreis seiner Tätigkeit
geschlossen.
Von der griechisch-römischen Kulturwelt zu der germanischen übergehend,
hat er sich besonders in den Jahren, in denen er die „Svensk Tidskrift“ herans-
Nachrichten und Notizen 255
gab, 1874 — 1876,- mit rechts- und verfassungsgeschichtlichen Arbeiten be-
schäftigt. Seine „Skandinavische Gesetzesgeschichte“ und unsere „Ständereichs-
tage“ erschienen damals.
Reisen nach Rußland erweckten in ihm das Interesse für Schwedens alten
Erbfeind und die Spuren Karls XII. verfolgend, durchforschte er russische und
schwedische Archive. Das Ergebnis waren nicht nur neue Gesichtspunkte für
die Beurteilung des Entscheidungskampfes zwischen Schweden und Rußland
um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts, sondern auch ein feines Ver-
ständnis für den modernen russischen Staat, wie es kaum einer seiner west-
europäischen Kollegen aufzuweisen hatte. Längst hatte sein scharfes Auge die
schwache Seite der russischen Macht erkannt, als noch niemand eine Er-
schütterung des Kolosses im Osten für möglich hielt. Auch sonst verstand er
es, aus historischen Gegenwartstatsachen Schlüsse zu ziehen, die an „Prophe-
zeiungen“ erinnerten. Es waren aber keine losen Voraussagen, sondern es
waren Schlußfolgerungen, entstanden dadurch, daß er die historische Kritik auch
auf alle Einzelerscheinungen der Gegenwart anwandte, und da er es verstand,
von Gefühlsmomenten und anderen Einflüssen, die sonst den Blick des Zeit-
genossen trüben, abzusehen, bekamen die Schlüsse, die er auf die Zukunft zog,
jene Sicherheit, die um so größeres Aufsehen erregte, als der Gang der Er-
eignisse sie fast ausnahmslos bestätigt hat.
Der russisch-japanische Krieg gab ihm die Veranlassung zu eingehenden
Studien über die Entwicklung Japans und Ostasiens. So umspannten seine
Interessen schließlich den gesamten Erdkreis. Dabei fesselten ihn nicht nur
die politische Entwicklung, die rechts- und staatswissenschaftlichen Fragen,
sondern ebensosehr geschichtsphilosophische und kirchliche Probleme. Seine
Aufsatzsammlung „Staat und Kirche“ wird vielfach als sein reifstes Werk
angesehen.
Seit 1889 war Hjärne ordentlicher Professor für Geschichte in Uppsala und
hatte als solcher Gelegenheit, seine glänzende pädagogische Begabung zu zeigen.
Selbst begeistert, verstand er es, alle, die mit ihm in Berührung traten, mit sich
fortzureißen und weiterhin zu selbständigen Arbeiten anzuleiten. Alle jüngeren
Historiker Schwedens bekennen sich mit Stolz als Hjärnes Schüler, und die
zahlreichen guten, gründlichen, kritischen Untersuchungen, die gerade Schweden
in letzter Zeit geliefert hat, gehen fast alle irgendwie auf seine Anregangen
zurück. Auch einige Deutsche hat er zu seinen Schülern gezählt, sie vereinigen
sich mit ihren schwedischen Freunden in der Trauer um H. Hjärne als Ge-
lehrten, Politiker und Menschen.
Hjärnes lebhaftes Interesse flir Gegenwartsfragen führte ihn frühzeitig auch
in das politische Leben seines Vaterlandes, und bis vor kurzem war er eine
der Stützen der konservativen Partei in der ersten Kammer des Reichstages.
Als hervorragender Kenner Rußlands wußte er, welche Gefahren Schweden
und ganz Skandinavien von Osten drohten, was das letzte Ziel der Verrussungs-
bestrebungen in Finnland war. Mit Sven Hedin und P. Fahlbeck gehörte er
deshalb zu den Rufern, die in langem, zähem Kampfe um eine zeitgemäße
Heeresreform das Land aus dem Schlafe weckten, so daß Schweden im Welt-
kriege seine Neutralität wenigstens einigermaßen schützen konnte.
Hätte er auch politisch ein energischeres Auftreten Schwedens im Weltkriege
nicht ungern gesehen, so war er doch ein entschiedener Gegner des sogenannten.
256 | Nachrichten und Notizen
Älandsaktivismus, jener Bewegung, die die Schwierigkeiten des jungen finni-
schen Staates dazu benutzen wollte, diesem die wichtige Inselgruppe abzujagen.
Er hatte jahrzehntelang den Kampf Finnlands gegen das Moskoviterjoch mit
seiner Feder unterstützt. Es war ihm eine bittere Enttäuschung, daß das
offizielle Schweden beiseite stand, als Finnlands Freiheitsstunde schlug. Um s0
nachdrücklicher forderte er nun, daß die schwedische Regierung die dadurch
entstandene Wunde nicht durch den Raub finnischen Gebietes unheilbar machte.
So etwa war seine Beweisführung: Finnland und Schweden haben nur einen
gemeinsamen Feind. Er ist jetzt durch die deutschen Feldzüge wieder beinahe
so weit von der Ostsee zurückgedrängt wie zur Zeit Gustav Adolfs. Aber
Rußland wird sich bestimmt erholen und seine Ostseepolitik wieder aufnehmen.
Dann müssen Schweden und Finnland zusammenstehen, wenn sie nicht einzeln
überrannt werden wollen. Es gibt deshalb nur eine vernünftige Lösung der
Alandfrage: ein Schutz- und Trutzbündnis zwischen Schweden und Finnland und
Aland die gemeinsame Bundesfestung. Damit würde die Frage der territorialen
Zugehörigkeit der Iuseln von selbst jegliche Bedeutung verlieren.
Auch die Geschicke unseres deutschen Vaterlandes in alter und neuer Zeit
haben ihn lebhaft bewegt. Gewisse Erscheinungen der deutschen Politik be-
trachtete er schon seit den neunziger Jahren mit unverhohlener Sorge, und obwohl
die deutschen Erfolge im Weltkriege alle Bedenken zu zerstreuen, ja die Ver-
wirklichung kühnster pangermanistischer Träume zu-ermöglichen schienen,
drängte sich ihm doch immer wieder der Gedanke an den letzten Krieg der
Großmacht Schweden auf, in dem Karls XII. Heere siegreich halb Europa
durchzogen und der stolze Bau Gustav Adolfs trotzdem zusammenbrach, weil
die militärischen Erfolge nicht diplomatisch ausgewertet wurden.
Johannes Paul.
Berichtigung.
Meine Anzeige der Zedlerschen Untersuchungen, Jg. XX 473, s. die Ent-
gegnung oben, XX1,127 muß ich in einem Punkte berichtigen. Die Urkunde
von 1492, deren Unechtheit ich durch Zedler als schlagend erwiesen ansah, findet
sich nach freundlicher Mitteilung meines Kollegen Dr. Herrmann in Darmstadt
eingetragen im Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 46 des Staatsarchivs zu Würzburg:
das war zweifellos die Quelle Bodmanns. Und meine voreilige Anerkennung
hat sich in den Vorwurf umzuwandeln, daß auch hier Zedler die einfachste
Forscherpflicht verabsäumt hat. Im übrigen bleibe ich bei meiner Warnung
und meinem Widerspruch auch für die anderen nicht weiter durchzuknetenden
Einzelheiten. Die von mir irregeführten Leser der Vierteljahrschrift wollen
aus den inzwischen ausgegebenen Göttingischen Gelehrten Anzeigen von 1922
Nr. 4—6, S. 114—182 ersehen, wie ein Diplomatiker, A. Hessel, und ein Rechts-
historiker, Herb. Meyer, die Zedlersche Festschrift als völligen wissenschaft-
lichen Fehlschlag erweisen mit ausführlicher, jeden Belehrbaren fiberzeugender
Begründung.
Koblenz. E. Schaus.
257
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten.
Ein Beitrag zur Germanischen Altertumskunde .
Von
Walter Stach.
= Über den Hund im Dienste des mittelalterlichen Jägers ist
seit K. G. Antons „Geschichte der teutschen Landwirthschaft“
(1799; I 147ff.) wiederholt geschrieben worden. Doch wird man
bezweifeln müssen, daß dieses Thema schon allseitig erschöpfend
und methodisch befriedigend behandelt wäre, auch wenn man nicht
den für solche Aufgaben idealen Maßstab anlegt, dem Hoops in
seinen „Waldbäumen und Kulturpflanzen“ vorbildlich entsprochen
hat. Zwar für die nachgermanische Zeit des Mittelalters besitzen
wir die moderne Prachtausgabe des „Master of game“, deren
kommentierende Beigaben — die Frucht zehnjähriger mühsamer
Andacht zum Kleinen — das Sachgebiet insonderheit für Eng-
land und Frankreich nach allen Richtungen beleuchten und klären‘.
Auch an eindringenden Studien über die Jagdhunde des Altertums
fehlt es nicht®. Dagegen für das Quellenmaterial der Zwischen-
zeit, das noch in den Bereich der Germanischen Altertumskunde
fällt, für eine Zeitspanne also, in der die Jagd nicht nur sport-
lich, sondern als Nahrungsquelle und zum Schutze der Flur auch
wirtschaftlich von höherer Bedeutung war, ist außer in sprach-
geschichtlieher Hinsicht seit 1884 wenig getan worden. Damals
3 Abkürzungen‘ entsprechen Hoops Reallexikon der Germanischen Alter-
tnmsk unde; ebenso der zeitliche Umfang des Begriffes „germanisch“.
? The master of game. By Edward, second Duke of York. The oldest
English book on hunting. Edited by W.A.and F. Baillie-Grohmann (London
1904). — Über den Norman Conquest geht der beigefügte Appendix 115 ff.
grundsätzlich nicht zurück.
Vgl. Otto Keller, Hunderassen im Altertum, Jahreshefte d. öst. archäol.
Inst. VIII 243 ff.; ders., Die antike Tierwelt I (1909) 91ff. — Über Jagd und
Jagdhunde der Urzeit vgl. den Artikel „Jagd“ in Schraders Reallexikon d. Idg.
Altertumskunde (1923? ed. Nehring) I 519ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 8. 17
258 | Walter Stach
hatte v. Wagner in einer von rein jägerischem Standpunkt ge-
schriebenen Abhandlung eine Reihe von Hypothesen zur Diskussion
gestellt, die für den Sachgehalt gerade der frühesten Überliefe-
rung einschneidende Behauptungen enthielten!. Aber seine Hoff-
nung auf deren quellenkritisch vertieften Ausbau blieb so gut wie
unerfüllt. Soweit nicht Heyne in die Lücke trat?, der sie viel-
leicht vollends geschlossen hätte, wenn es ihm vergönnt gewesen
wäre, seinem ursprünglichen Plane gemäß den Schlußband der
„Deutschen Hausaltertümer“ zu schreiben (vgl. ebd. II 229), be-
gnügte man sich, v. Wagners Vermutungen weiterzutragen oder
ohne zulängliche Begründung zu variieren, wie etwa Schwappach,
Palander, Wendt? und auch Heyne zeigen. Ja zum Teil wurde
die Arbeit v. Wagners sogar übersehen, und man fiel in sachlich
unmögliche Auffassungen zurück, wie z. B. gelegentlich einer
Quellenanalyse v. Schwind“. Im Hinblick darauf — zur Zeit
steht selbst der einschlägige Artikel über „Jagd bei den Deutschen“
in Hoops’ Reallexikon noch aus — dürfte nicht des Interesses
entbehren, wenn wir im folgenden das für die Frühzeit zumeist
en passant behandelte Thema zum Gegenstand einer Sonder-
betrachtung erheben. Daß wir zugleich deren Umfang auf Jagd-
hundbestimmungen in den Volksrechten einschränken, scheint uns
aus methodischen Erwägungen gerechtfertigt. Denn bei der kärg-
lichen und hier besonders schwer deutbaren Überlieferung gilt es
zunächst, sich Schritt vor Schritt an deren Tatsachenkern heran-
zuarbeiten: to reach the bed-rock of fact, wie Baillie-Grohmann
sagt (137), und dazu halten wir jene Bestimmungen der Volks-
rechte in erster Linie für geeignet. Denn einerseits ist die Jagd-
hundfrage selbst für eine solche Vertiefung stofflich belangvoll
genug, da bis zur Verwendung von Feuerwaffen jede nicht mehr
primitive Jagd im eigentlichen Sinne eben eine „Kunst des Hunde-
führens“ war, wie sie bezeichnend im Griechischen heißt (xvr-
nyerixij sc. rexriy). Andererseits sind die Angaben darüber gerade
aus den Leges von hervorragendem Zeugniswert. Nicht nur dab
1 Über die Jagd des großen Wildes im Mittelalter, Germ. XXIX 110ff.
3 Moriz Heyne, Hausaltert. II (1901) 222 f.
3 Adam Schwappach, Handbuch d. Forst- u. Jagdgeschichte Deutschlands
I (1886) 64 ff.; Hugo Palander, Die ahd. Tiernamen (1899) 33 fl.; Ulrich Wendt,
Kultur und Jagd. Ein Birschgang durch d. Geschichte I (1907): Das Mittel-
alter (ein vielfach dilettantisches Buch).
E. v. Schwind, Kritische Studien zur L. Bai., NA. XXXIII (1908) 641 f.
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 259
sie äußerlich zwischen den bekannten xvvnyerixoi des Altertums
und der Jagdliteratur des späteren Mittelalters in markanter
Weise mitteninne stehen, sondern sie bilden als Niederschlag
der realen Verhältnisse einen natürlichen Sachzusammenhang,
dessen innere Einheit von keinerlei sonstigen Gelegenheitsnach-
richten erreicht werden könnte, selbst wenn man diese zu zeit-
licher und räumlicher Geschlossenheit künstlich vereinigte.
Aufnahme in die Volksrechte fand der Hund in doppelter Hin-
sicht. Zum Teil (vgl. namentlich L. Vis. VIII 4, 18—20) behandelt
man, gesondert von anderweitigem Ungefährwerk durch Tiere,
die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar durchgehends mit
charakteristischer Abschwächung der ursprünglichen Urheberfolgen
(vgl. Brunner DRG. II 255), deren „antiqua calumnia“ (L. Burg.
XVIII 1) in der L. Bai. XX 10 zwischen den Zeilen noch hörbar
wird: dominus canis... conponat ac si ipse fecisset. Im übrigen
gilt die Regelung hauptsächlich umgekehrt der Sicherstellung von
Eigentümeransprüchen bei Diebstahl oder Tötung eines Hundes
durch Dritte. Vergleicht man hierin die Leges genauer, so stellt
sich wie von selber eine Stufenreihe ein. Zunächst wird der Hund
schlechthin als Nutzhund rechtlich berücksichtigt, wie im Ed. Roth.
229f. Dann treten daneben in exzeptioneller Stellung die Jagd-
hunde auf, wie in der Spezialnorm der L.Burg. XCVII, während
im Gegensatz dazu ib. LVIII vom bloßen canis gesprochen wird.
Schließlich erfährt auch der Hirten- und Hofhund eine Sonder-
behandlung, wie der Textzuwachs der L. Sal. VI von cod. 1, der
nacheinander Jagd- und Schäferhund aufführt, zu den codd. 2—4
erkennen läßt, in denen überdies der Kettenhund für sich genannt
wird‘. Mithin sind es zuerst die besonderen Dressurqualitäten
der Jagdhunde gewesen, die zur Separatstellung einzelner Hunde-
typen führten und damit den Anstoß zu jener reichhaltigen Kasuistik
gegeben haben, die uns in der L. Bai und L. Al. entgegentritt.
Warum sehr bald gerade der Hirtenhund (vgl. Heyne 221) an
dieser Bevorzugung teilnahm, sagen die Leges selbst. Auch er
mußte gewissen Dressuranforderungen genügen. Die L. Fris. IV
5—7 staffelt seine Buße vom bloßen custos pecoris mit 1 sol. bis
zum scharfen wolfbizzo mit 3 sol. und die L. Al. LXXVIII 5 nennt
unter den Bedingungen für seine erhöhte Einschätzung: der dem
ı Zur salischen Textentwicklung sowie zu den nachstehenden Ausführungen
zu L. Burg. XCVII vgl. Heymann NA. XLI 467f.
17*
260 Walter Stach
Wolfe das geraubte Vieh wieder entreißt, und wenn ein Geschrei
wegen eines Wolfes erhoben wird, weithin zur Hilfe eilt“. Erst
beim Hofhund waren schließlich anderweitige Umstände im Spiele;
seine nächtliche Tötung galt bekanntlich deshalb für qualifiziert,
weil man sie als Vorbereitung zum Diebstahl aus der bewachten
Were bzw. als Versuchsdelikt auffaßte. Alledem läßt sich nicht
entgegenhalten, daß entwicklungsgeschichtlich der Hund als Wächter
des Hauses mutmaßlich älter ist als seine Verwendung im Dienste
des Hirten und vor allem älter als seine Abrichtung zur Jagd’,
da ja diese Etappen der Domestizierung weit vor jeder Kodi-
fikation vorausliegen. Höchstens könnte verwundern, daß wir die
Aufzeichnung von Titel XCVII der L. Burg., der nicht zum
engeren Bestande der Konstitutionen gehört, verglichen mit Titel
LVII, im Sinne einer fortgeschrittenen Legislatur interpretiert
haben, während man vielfach geneigt ist, besonders in XOVII sq.
Bruchstücke einer ältesten Gesetzgebung zu sehen. Doch ist für
unseren Zusammenhang schon die Tatsache entscheidend, daß bur-
gundisch überhaupt die Jagdhunde neben der generell gehaltenen
Fassung von LVIII auftreten. Im übrigen sind wir durchaus
der Ansicht Zeumers, daß es sich in diesen beiden wie in allen
Zusatztiteln der L. Burg. um wirkliche Novellen handelt“, und
wir finden in dem oben gekennzeichneten Entwicklungszuge nur
eine erneute Bestätigung dessen. Daß die Drastik der Rechts-
folgen in XCVII (coram omni populo posteriorem ipsius canis
osculetur aut.. cogatur exsolvere) ihrerseits auf alte, rauhe
Jägergewohnheit zurückgehen mag, steht dem nicht im Wege.
Vielmehr paßt die Vermutung, daß man zugleich mit der Adkapi-
tulation einer Ausnahmenorm für Jagdhunde jenes derbe „Wahl-
recht“ sanktionierte, aufs beste zu einer nachträglichen Redaktion,
die gegen die romanisierende Tendenz der ursprünglichen Lex
gestimmt war. Wollte man schließlich fragen, wie dann vor der
Kodifikation von XCVI der Diebstahl an Jagdhunden burgun-
disch geregelt gewesen sein könnte, so möchte außer den gelegent-
lich von Heymann erwogenen Möglichkeiten wohl auch in Betracht
ı Vgl. Karl Roth, Geschichte des Forst- u. Jagdwesens in Deutschland
(1879) 8 37.
1 Zur entwicklungsgeschichtlichen Seite der Frage vgl. Eduard Hahn, Die
Haustiere und ihre Beziehungen zur Wirtschaft des Menschen (1896) 60 fl.
3 Karl Zeumer, Zur Textkritik u. Geschichte der a Burg., NA. XXV
(1900) 257 ff. (285).
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 261
zu ziehen sein, daß sich entweder in IV de furtis ehedem eine
bloße canis-Bestimmung befunden hätte oder daß LVII implicite
auf beides, Tötung und Diebstahl, gemünzt war, was nach Analogie
der salischen, bayrischen und alamannischen Leges vielleicht am
nächsten liegt. Für XCVII allerdings wäre ein solcher Doppel-
sinn ausgeschlossen und man hat anzunehmen, daß auch später
noch die Tötung eines Jagdhundes — als culpose Handlung bei
gemeinschaftlicher Ausübung der Jagd gewiß nicht selten! — wie
die jedes anderen Hundes zu Titel LVIII gehört habe und daß
die Summe von 5 sol. Buße und 2 sol. Gewette samt der entschieden
schimpflichen Prozedur des „Unter-den-Schwanz-Küssens“ aus-
schließlich dem qualifizierten furtum vorbehalten war.
Was nun die namhaft gemachten Jagdhunde selbst anlangt,
so handelt es sich im ganzen um folgenden Stellenkomplex: L.
Bai. XX 1—7, L. Al. LXXVIII 1—4, L. Sal. VI 1 der codd.
1ff. und 2 der codd. 6,5 ff, L. Burg. XCVII und, soweit man sie
diesem Quellenkreis überhaupt einreihen darf, L. Fris. IV 4 (8).
Am knappsten sind die Angaben der schon gestreiften L. Burg.
und der L. Fris. Jene nennt einen canis veltravus, segutius und
petrunculus, die außer dem dritten auch sonst vorkommen. Diese
kennt nur einen canis acceptoricius (acceptor) mit einer Buße von
4 bzw. 8 sol., der bayrisch als hapuhhunt begegnet, und einen
braco parvus (barmbraccus) mit 4 bzw. 12 sol. Um so ergiebiger
ist dafür die L. Bai. Sie führt an: § 1— § 3 leitihunt, triphunt,
und spurihunt, drei canes sëuces; § 4 — 8 7 piparhunt, veltrix,
hapuhhunt und canes qui ursos vel bubulos (swarzwilt) persecuntur,
wobei Leit-, Spür-, Biberhund und Hunde für Schwarzwild mit
6 sol., Treib-; Wind- und Habichthund mit 3 sol. Buße angesetzt
sind. Ahnlich verfährt die L. Al. Sie zählt auf: § 1—§ 3 primus
cursalis, secundus (sc. cursalis) und leitihunt, vermutlich gleichfalls
canes sëuses; $ 4 porcaritius, ursaritius vel qui vaccam aut taurum
prendit? und veltrives leporarius. Hinsichtlich der Bußen steht mit
ı Geffckens Bemerkung (L. Sal., Erläuterungen 112), das occiderit bei
Jagdhunden sei auffällig, da es nicht als Vorbereitung zum Diebstahl an-
gesehen werden könne, ist ebenso verfehlt, wie etwa die Meinung, man habe
damals, entsprechend späterer weidlicher Spagat auf der Jagd mit Hunden
keine Waffe verwandt.
? Lehmann in der Quartausgabe der MG. interpungiert in den codd. A
zwischen ursaritius und vel, in den codd. B aber nicht. Daß es sich tatsäch-
lich nur um eine Jagdhundgruppe handelt, wie umgekehrt Em. § 2 trotz des
sive zwischen porcarius und leporarius um deren zwei, darüber unten.
262 Walter Stach
12 sol. am höchsten der Leithund, dem mit 6 sol. der primus cursalis
und wiederum die Hälfte niedriger die übrigen Jagdhunde folgen.
Die L. Sal. dagegen zeigt folgendes Bild. Die codd. 1—4 haben
nur den sigusius canis magister, die codd. 6,5 dazu einen acuta-
rius, den die codd. 7—9 noch durch den Zusatz velter (veltrus)
verdeutlichen, während die Em. ihrem seusius qui magister sit
einen seusius reliquus gegenüberstellt und außer dem veltris lepo-
rarius qui et argutarius dicitur auch einen veltris porcarius kennt.
Als Buße gelten einheitlich 15 sol.; nur die Em. springt vom
kleinen zum großen Diebstahlssatz, indem sie für ihren magister
45 sol. normiert. Einer besonderen Auseinandersetzung bedarf
schließlich die Frage der Tatbestände. Die L. Bai. erwähnt
§ 1—§ 3 das Stehlen“, sonst nur das Töten, soweit die Delikts-
formulierung nicht elliptisch ist, wie durchgängig in der L. Fris.
Entsprechend verteilt die Tatbestände die L. Al., die § 1—§ 3
aur vom furtum spricht und in $ 4 von der Tötung. Völlig regellos
erscheint zunächst die L. Sal. Zwar gibt die Titelrubrik als Leit-
gedanken das furtum an. Doch innerhalb der Hss. wechseln in
bunter Reihe Diebstahl und Tötung mit der Angabe beider Delikte,
so daß sich die drei Fassungen ungefähr die Wage halten, wenig-
stens sobald man auch den Ketten- und Schäferhund einbezieht.
Konsequent sind nur cod. 1 und die Em., indem sie durchweg das
furaverit mit dem occiderit verkoppeln. Da nun auch im späteren
Landrecht für den gleichen Fall die Formel begegnet: stilt oder
ze tode sleht?, so vermuten wir, daß in diesem Prinzip eine Er-
klärung der anscheinenden Willkür zu suchen ist, zumal L. Bai.
und L. Al. eine analoge Deutung erlauben. Allerdings behauptet
v. Schwind (645), alamannisch sei der Diebstahl nur für die kleinen
Hunde, für die großen nur die Tötung angesetzt, und die L. Bai.
folge im allgemeinen der gleichen Gliederung. Doch ist diese
auch sachlich höchst sonderbare Interpretation nach Lage der
Texte völlig unhaltbar. Denn der bayrische piparhunt, bei dem
zuerst die Tötung hervorgehoben wird, muß nach dem ausdrück-
lichen Zusatz: qui sub terra venatur ein ausgesprochen kleiner
Hund sein. Andererseits ist der primus cursalis der L. Al., ein
seusius, höchst wahrscheinlich von großem, starkem Bau und
ı Das occiderit einiger Hss. in $ 1 lassen wir als vermutliche Interpolation
beiseite.
3 Vgl. Schwsp. (ed. v. Laßberg) 333ff.: von aller hande hunden der die stilt
oder sleht. l
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 263
gerade bei ihm heißt es involaverit. Uns scheint vielmehr folgende
Auffassung am Platze“. Bekanntlich unterwerfen L. Al. und L.
Bai. Diebstahlsfälle einer generellen Neungeldbestimmung. Wo
nun ihre Hundenormen nur das occidere vorbringen, wollen sie als
selbstverständlich das furare jener Generalregel unterstellt wissen.
Und umgekehrt: wo sie nur das furare hervorheben, meinen sie
zwar unausgesprochen auch die Tötung, wollen aber mit Nach-
druck betonen, daß in diesen Fällen die Generalklausel durch-
brochen und der Diebstahl genau wie die Tötung gebüßt werden
soll. Derartige Neungeldabweichungen in Gestalt fester Diebstahls-
taxen kommen häufig genug vor. Brunner (DRG. II 644) zitiert
u. a. unsere beiden Titel als typisches Beispiel und meint, daß
man dann den Wert gewisser Objekte festsetzte, wenn man Streitig-
keiten darüber voraussah. Dazu paßt u. E., daß unter den be-
troffenen Hundearten alamannisch wie bayrisch offensichtlich die
wertvollsten Tiere sind. Denn solche gewinnen als vertraute
Gehilfen in den Augen ihres Herrn nur zu leicht einen rein sub-
jektiven Affektionswert. Daß all dies in den Texten höchst
unzulänglich zum Ausdruck kommt, kann bei der ungefügen For-
mulierung in den Volksrechten nicht wundernehmen. Höchstens
könnte die Kompliziertheit der gesetzgeberischen Absicht befrem-
den. Jedoch im nächsten Titel bringt die L. Bai., wenn auch
vereinfacht, tatsächlich denselben Gedanken. Sie normiert dort
für Beizvögel stets nur die Tötung, setzt aber in $ 5 hinzu: si
vero furto ablati fuerint, per omnia furtivo more cogantur solvere
ut lex conpellit, wobei das pleonastisch scheinende per omnia
nochmals darauf hinweisen dürfte, daß im vorangehenden Titel
eben bloß per partes so verfahren worden war.
Es fragt sich, wie nun die einzelnen Jagdhundbezeichnungen,
die wir in kursorischem Überblick vorgeführt haben, sachgeschicht-
lich zu interpretieren sind. Die Hauptaufgabe sehen wir darin,
die in ihrer Kürze schwer zugänglichen Texte zwar Wort für
Wort zum Sprechen zu bringen und dabei doch die Homogenität
des Quellenkreises nach Möglichkeit auch exegetisch zu wahren.
Zum Ausgangspunkt dürfte sich die Gruppe der canes seusii
empfehlen. Soweit der äußere Wortlaut einen Anhalt gibt, kommen
als solche zunächst in Frage: der burgundische segutius, der
ı Vgl. dazu die Bemerkung bei Roth § 83, Note a u.b, mit dem Hinweis
auf das furatis aut occisis in der Titelrubrik der L. Al.
264 Walter Stach
salische magister nebst reliquus, der bayrische leiti-, trip- und
spurihunt sowie der alamannische cursalis nebst ductor (leitihunt),
und zwar der spurihunt, da ihn mehrere Hss. ausdrücklich als
seucis kennzeichnen, der secundus nach dem Vorgange des primus
cursalis und der ductor nach Maßgabe seines dialektischen Isonyms
in der L. Bai. Beim spurihunt heißt es: qui in ligamine vestigium
tenet, und beim ductor: qui hominem sequentem ducit. Danach
waren beides Hunde, die zum Ausmachen des Wildes dienten,
indem man mit ihrer Hilfe Fährten, möglichenfalls auch Spuren
ausarbeitete. Sie wurden dabei, wie zu erwarten, von einem
einzelnen Jäger am Hängeseil geleitet? und mußten nicht nur
gewöhnt sein, eine angefallene Fährte anzunehmen und die
gewünschte dauernd einzuhalten, wie das tenere in der L. Bai.
zu betonen scheint, sondern durften auch keinesfalls Hals geben‘,
wie wir aus Gründen der Sache bestimmt hinzufügen können.
Beides waren mithin Hunde von vorzüglicher Nase und ihr zum
Teil instinktfremdes Verhalten, wie das Nichtbeachten einer
kreuzenden frischen Fährte und das Nichtlautgeben, setzt eine
sachkundige Abrichtung voraus, die für einen fermen Hund um so
langwieriger sein mußte, je nachdem man auf bloßes Aufsprengen
ausging oder auf regelrechte Vorsuche oder gar auf förmliches
Bestätigen. Mit diesen hohen Dressurqualitäten stehen auch ihre
Bußsätze im Einklang. Man wird daher beide sowohl. den in
analoger Tätigkeit beschriebenen canes „nare sagaces“ des Alter-
tums (vgl. Keller 124ff.) als auch ihren Namensverwandten im
späteren Mittelalter, dem leit- bzw. spürhunt? sowie dem limier
und limer, an die Seite zu stellen haben, zwar kaum in allen
Einzelheiten, aber sicherlich dem Typus nach“. Freilich mehr läßt
sich mit Bestimmtheit schwerlich sagen, obschon es an detaillierten
Behauptungen keineswegs fehlt. Ganz verkehrt ist darunter die
Meinung v. Schwinds (641 f.), der die seusii außer dem spurihunt,
aber samt dem ductor für Hetzhunde hält, weil zufällig im cod. B 30
ı Hängeseil (mhd. leiteseil): at proper tension, not straining his liam, not
trailing it on the ground (Baillie- Grohmann 172). Einen Anhalt zu dieser
präzisen Auslegung sehen wir außer in sachlichen Momenten auch in der sprach-
lichen Entwicklung: ligamen > franz. limier — engl. limer, liam (Iyome).
2 unlütes heißt es im Tristan 17257.
s Auch suochhuni begegnet (Iwein 3894), wie für den begleitenden Jäger
suochmann.
Vgl. Baillie-Grohmann ebd.: a limer had to be keen on the scent, staunch
on the line, not too fast, and was taught to run mute.
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 265
der L. Al. deren seusius primus cursalis mit hessehunt glossiert
ist. Wenn man sich vorstellt: einen Hetzhund in voller Tätigkeit
und dazu den armen homo sequens an der Leine, dann wirkt das
wie ein unfreiwilliger Witz; abgesehen davon, daß man die Glosse,
falls sie überhaupt zutrifft, trotz ihrer Stellung hinter seusius nur
auf den cursalis beziehen dürfte“. Unhaltbar ist ferner die Ver-
mutung Antons (152) und Roths (59; 77), der spurihunt sei ein
spezifischer Schweißhund. Damit hat sich bereits v. Wagner (123;
117; 129f.) genügend auseinandergesetzt. So sehr wir Roth bei-
pflichten, daß damals kranke Fährten tatsächlich jagdtechnisch
eine Rolle gespielt haben, kann doch der Spürhund mit seiner
hohen Buße unmöglich bloß zu deren Verfolgung gedient haben,
geschweige daß er sich mit dem am Riemen geführten Schweiß-
hund des 17. Jahrhunderts zusammenbringen ließe oder mit dessen
Vorgänger, dem Bluthund, den man im 16. Jahrhundert und wahr-
scheinlich auch vorher gerade nicht am Riemen arbeiten ließ.
Noch unbegründeter ist schließlich die seit Jacob Grimm herr-
schende Ansicht (vgl. z.B. v. Wagner 120 und jüngst Heymann
467f.), auch der salische magister müsse ein Leithund im Sinne
des ductor sein. Daß die Franken einen seusius in solcher Funk-
tion kannten, ist freilich ohne weiteres wahrscheinlich. Nur ob
die cod. 1—9 ausschließlich von ihm handeln, ist die Frage. Grimms
Behauptung (Vorrede zu Merkels Ausg. der L. Sal. p. XXIII):
„der canis sigusius magister ist der doctus der L. Al.“, dürfte
sich lediglich auf die Bemerkung im Du Cange (s. y. canis) ge-
gründet haben: „doctus L. Al LXXIX, qui magister sit L. Sal.
VI: un chien dresse“, und von dort auf die älteren salischen
codd. bezogen worden sein. In Wahrheit tritt dieses doctus im
ganzen Hundetitel der L. Al. nirgends auf, sondern findet sich
ausschließlich beim triphunt der L. Bai.“, so daß man nur berechtigt
wäre, dieses doctus mit magister gleichzusetzen, und zwar eben
‚als dressé = abgerichtet. Höchstens könnte man sich nach Analogie
von maitre-homme, maitre-autel usw. versucht fühlen, auf dem
Umwege über „Meister- bzw. Haupthund“ zu einer Art Leithund
—
ı Derartige Sachwidrigkeiten stehen auf einer Stufe mit der Bemerkung
Lamprechts (DWL. I 10), der salische sigusius magister sei ein zu Kunst-
stückchen abgerichteter Haushund.
2 Trotzdem schreibt Geffcken (112) den Irrtum nach. Auch Kern bei
Hessels (L. Sal. $ 50): magister is an ill chosen expression for doctus, dürfte
mit Grimm zusammenhängen.
>
266 Walter Stach
N
zu kommen. Doch stünden solche Übersetzungskünste auf einer
Linie mit dem Bemühen, diesen Begriff andererseits aus dem
sigusius herauszupressen und etwa auf den bayrischen $1 ver-
weisen zu wollen, wo anscheinend seusius tatsächlich mit leiti-
hunt paraphrasiert wird. Denn dann würde man übersehen, daß
der lateinische Ausdruck der L. Bai. den zu definierenden Begriff
nur anzudeuten pflegt und dem Dialektwort überläßt, den „Zu-
sammenhang ganz selbständig wesentlich und prägnant zu er-
gänzen!“. Es hilft daher nichts: sigusius canis magister bedeutet,
nicht mehr als dressierter seusius und ist von den codd. 1— 9
zweifellos pro toto gemeint, d.h. im Sinne aller Betätigungen,
zu denen überhaupt seusii verwandt wurden. Denn nur dazu
paßt, daß deren Spezialitäten unerwähnt bleiben und daß seine
Buße den magister weder im Titel heraushebt noch sonst unter den
salischen Diebstahlsbußen auffällt. Dazu stimmt auch der Aufbau
der salischen Jagdhundbestimmungen, wenigstens wie wir ibn
verstehen: Erst wird der seusius genannt als Repräsentant der
„Jaghunde?“, die das Wild mittels der Nase verfolgen (mhd. nase-
wise), dann der acutarius als Inbegriff der Hetzhunde, die nach
dem Gesichtssinne arbeiten („naselöse“), Richtlinien, die wie in
der L. Burg. für den Umkreis der Delikte ausreichten, wenn man
von vornherein auf eine Wertklassifikation der Jagdhunde ver-
zichtete. Es wird daher weder von dem magister schlechtweg
als Leithund noch gar von einer salischen Leithundbuße zu reden
` sein, obgleich auch nach unserer Auffassung der salische § 1 diesen
Spezialverfolger kalter Fährten implicite einschließt. Anders liegen
die Dinge erst für den seusius qui magister sit der Em. und dessen
45 sol. Ein Kopfhund, wie Wendt (36), oder gar bloßer Meute-
hund, wie Schwappach (65f.) will, kann damit nicht gemeint sein,
da es sinnlos wäre, einem der beiden die höhere Buße zuzubilligen
als dem hochdressierten Leithund, der unbedingt weit wertvoller
1 Vgl. v. Kralik, Die deutschen Bestandteile der L. Bai., NA. XXXVII
(1913) 404.
2 Wir gebrauchen den jüngeren Ausdruck „Jagdhund“ im Binne jedes
canis venaticus; dagegen den älteren Ausdruck „Jaghund“ prägnant als Gegen-
satz zu den wirklichen Hetzhunden, und zwar i. w. S. für alle auf Fährte
arbeitenden „Riechhunde“ einschließlich der eigentlichen Spürhunde, sowie i.
e. S. für die vielfach als Parforcehunde bezeichneten und in Meute jagenden
Hunde (vgl. den ähnlichen Gebrauch von „Jaghund“ bei v. Wagner 113 u.a.)
Begründen können wir die obige Gegenüberstellung von seusii und veltres erst
bei Besprechung der allgemeinen Bedeutung von. seusius.
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 267
war. Sondern hier muß es sich in der Tat um diesen selbst
handeln, und man wird der Em. kaum zuviel zutrauen, wenn man
annimmt, sie habe das bloße magister gerade deswegen zum kau-
salen Relativsatz erweitert, um sich auch sprachlich von dem
Inhalt der älteren Texte abzuheben. Dann aber ist zugleich hin-
fällig, wenn man mit Wendt das reliquus als Meutehund fassen
wollte. Vielmehr hat dieses offenbar eine ähnliche Sinnfunktion, wie
das magister der älteren codd., d. h. es begreift alle diejenigen
seusii in sich, die geringwertiger sind als der Leithund, darunter
vermutlich den Führer der Jaghundmeute genauso wie den ge-
wöhnlichen Jaghund, die uns als cursales in der L. Al. entgegen-
treten. Bevor wir jedoch auf diese näher eingehen können,
müssen wir nochmals zu dem oben berührten leitihunt der L. Bai.
zurück. ' |
Gemeinhin identifiziert man diesen einfach mit seinem Isonym
in der L. Al. Dann aber entsteht die Merkwürdigkeit, die zudem
im Schwsp. unverdächtig wiederkehrt, daß in getrennten Kapiteln
der L. Bai. (SS 1 und 3) Spezialhunde mit anscheinend gleicher
Funktion auftreten. v. Wagner (120 — 124) und nach ihm Schwap-
pach haben dieser Schwierigkeit auf Kosten des Spürhundes bei-
zukommen versucht. Unter Berufung auf die Tatsache, daß seit
dem 16. Jahrhundert ein Leithund am häufigsten bloß auf Rot-
wildfährte gearbeitet war, glaubt v. Wagner, auch die Leithunde
der Leges hätten ausschließlich dieser Sonderbestimmung gedient.
Dagegen dem Spürhund weist er, gestützt auf einen Jagdbericht
des Nibelungenliedes, die einfacher gedachte Vorsuche auf Elch,
Wisent, Ur und allenfalls Bären zu. Schwappach beutet das
stillschweigend aus, nur daß er den Bären völlig streicht und
überdies von besonderen Hunderassen redet. An Rasse zu denken ist
hier auf jeden Fall verfehlt. Nicht einmal die beiden berühmtesten
Jagdbücher des Mittelalters, die „Chasse“ des Gaston de Foix
(14. Jh.) und der „Master“ (15. Jh.) kennen so etwas wie eine
Leithundzucht, sondern aus einem der renommierten breed of
scenting hounds wählte man nach Bedarf das etwa einjährige
Exemplar eines künftigen limer aus, um es für seine Sonder-
bestimmung abzurichten. Doch auch das Analogieverfahren
v. Wagners erregt starke Bedenken. Gewiß: hätte man nach-
weislich in volksrechtlicher Zeit irgendwelches Großwild nach Art
ı Vgl.v. Wagner 116, der sich dabei auf Clammorgan (16. Jh.) beruft.
268 ; Walter Stach
der hirschgerechten Jägerei bestätigt, dann wäre auch ein Leit-
hund vorauszusetzen, der um seiner Zuverlässigkeit willen jeweils
auf ein und dieselbe Fährte eingearbeitet war. Aber v. Wagner
dürfte zuwenig den prägnanten Zusammenhang beachten, in dem
dieses strenge Bestätigen geschichtlich mit der mittelalterlichen
Entwicklung der Hirschjagd steht. Denn es scheint uns ein
wesentliches Stück von deren verfeinerter Technik, die sich wahr-
scheinlich herausgebildet hat, als das sonstige Großwild in seinen
mächtigsten Arten ausstarb und selbst Edelwild rarer wurde, so
daß weniger vorbereitete Jagden nicht mehr in alter Weise lohnten.
Erst gegen Ende dieser Entwicklung‘, die mit einer charakte-
ristischen Wandlung des weidmännischen Denkens Hand in Hand
ging, finden wir das Rotwild in der bis heute unbestrittenen Rolle
des vornehmsten Jagdtieres und dazu die fast ausschließliche
Verwendung der im 16. Jahrhundert auf die Höhe der Brauch-
barkeit gesteigerte Methoden des „Jagens und Hetzens“, so daß
v. Wagner hier — im Gegensatz zur modernen Schießjagd, die
seit dem 17. Jahrhundert allgemeiner wird — von einer aus-
gesprochenen Fangjagd sprechen kann. Dagegen im Anfang dieser
Entwicklung — und das verkennt v. Wagner völlig — steht neben
der in die Urzeit hinaufragenden „Fallenstellerei?“ eine Auf-
fassung und Übung des Weidwerkes, wonach der Mann es liebte,
dem Tier auf gleich und gleich entgegenzutreten, und wo auch
nicht erlegtes Edelwild, sondern ein gefällter Wildochs® des Jägers
höchster Stolz gewesen ist. Aufdieser Kampfjagd, wie wir sie sport-
lich und technisch charakterisieren möchten, betätigtesich mit sicht-
licher Lust am Einsatz des Lebens noch vorwiegend der Jagdeifer
der Karolinger, weit entfernt, die Formen der reinen Fangjagd
für weidmännischer zu halten. Sogar in der Nibelungenliedstelle
(854 ff.), mit der v. Wagner seine Spürhundhypothese zu begründen
versucht, klingt der gleiche Standpunkt wie ein Ton vergangener
Zeiten vernehmlich an: Was immer der Bracke ersprengt, schlägt
1 Soweit man aus Reflexen, die diese Entwicklung in die mhd. Literatur
geworfen hat, Schlüsse ziehen darf, lassen sich die Zustände, von denen
v. Wagner ausgeht, etwa bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen.
3 Vgl. die Ausführungen bei Schrader-Nehring a. a. O. § 2 — § 5.
3 Wir urteilen nach Caesar, B. G. VI 28; Gregor v. Tours, Hist. Franc.
X 10; Nibelungenlied 880 (starker ûre viere) Vgl. dazu die Zitate bei
Heyne 241 und die Artikel ûr und wisent von Schade, Altdeutsches Wörter-
buch II 1173 fl. u. 1178 ff.
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 269
Siegfried mit siner hant, d. h. mit Schwert und Spieß und Bogen,
sö noh goute jägere tuont. Danach wird man Bedenken tragen,
mehr als früheste Ansätze zu den sachlichen Voraussetzungen
v. Wagners bis in die germanischen Jahrhunderte hinaufzurücken,
und seine Verallgemeinerungen von den weidlichen Zuständen des
Spätmittelalters her erscheinen von vornherein ziemlich vag. In
diesen Zweifeln wird man noch bestärkt, wenn v. Wagner nun
umgekehrt aus dem Bereiche des Spürhundes das Rotwild ent-
gegen der von ihm angezogenen Quelle wieder hinausdisputiert. In
dem obigen Nibelungenliedpassus sprengt nämlich der Bracke,
ein guoter spürhunt, unter anderem wisent, ür, elch, hirz, hinde,
ber und eber. Daß das Edelwild nur beiläufig darunter erwähnt
wird, weil die ganze Jagdschilderung vom Dichter darauf zuge-
schnitten ist, Siegfrieds Überlegenheit im Kampfe gerade mit dem
gefährlichsten Wilde darzutun, ist zweifellos richtig‘. Und doch
zieht daraus v. Wagner die Folgerung, der von Siegfried geforderte
Bracke wäre vermutlich auf jenes gröbste Wild besonders dressiert
gewesen. Selbst Bär und Schwein hätte er eigentlich nicht auf-
tun sollen, jenen nicht, weil zu dessen Vorsuche im 16. Jahrhundert
ein einfacher Jaghund diente, dieses nicht, weil man hier die
Suche mit dem Findrüden ausführte. Dabei weiß Baillie- Groh-
mann für seine Zeit auf Grund eines weit zuständigeren Quellen-
materials von einer solchen Differenzierung der limers nichts; sondern
außer der Birsch und der Suche auf kleineres Wild, wobei man
Bracken nach Leithundart gebrauchte, betont er ausdrücklich:
Deer, wild boar, bear and wolves were harboured by means of a
limer. Danach ist ungleich wahrscheinlicher. daß die Tatsachen-
beziehungen, mit denen v. Wagner operiert, umzukehren und viel-
mehr der Findrüde und jener Jaghund aus dem Obsoletwerden
eines vordem universal gebrauchten Spür- bzw. Leithundes zu
begreifen sind, dessen spezifische Einarbeitung auf Hirschfährte,
wie wir oben vermuteten, sich in demselben Maße nötig gemacht
hatte, wie andererseits seine vielseitige Verwendungsfähigkeit mit
dem Rückgange der übrigen Großwildgattungen entbehrlich ge-
worden war.
Angesichts all dieser Fragwürdigkeiten, die den Hypothesen
v. Wagners anhaften, scheinen uns einige Behauptungen Wendts
ı Vgl.die eingehende Exegese bei E. Matthias, Die Jagd im Nibelungen-
liede, Zeitschrift f. Deutsche Philologie XV (1883) 471 ff., insb. 491 ff.
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270 Walter Stach
(36) näherer Erwägung wert, die von ganz anderer Seite in das
dunkle Nebeneinander der bayrischen SS 1 und 3 nebst deren
Pendants im Schwsp. (333; 335) Licht bringen könnten. Wendt
nämlich sieht in dem triphunt der L. Bai. einen Meutehund und
in deren leitihunt den Führer der Rotte, einen sog. Kopf hund, der
sich durch Nase, Schnelligkeit und Erfahrung bervortat und von
dessen Verläßlichkeit der Erfolg des Jagens wesentlich abhing.
Er setzt also den bayrischen Leithund mit dem alamannischen
primus cursalis qui primus currit, den Treibhund mit dem secundus
und den alamannischen Leithund mit dem Spürhund gleich. Da-
nach wäre die Aufeinanderfolge der ersten drei Paragraphen des
bayrischen und des alamannischen Titels völlig konform, was immer-
hin zugunsten der Wendtschen Ansicht ins Gewicht fallen könnte,
da ja nach anderweitigen quellenanalytischen Kriterien feststeht,
daß die alamannischen Texte den Redaktoren der L. Bai. im all-
gemeinen zur Vorlage gedient haben!. Im übrigen scheint uns
die Sachlage folgende. Schon oben deuteten wir an, daß zum
mindesten die beiden „Laufhunde“ der L. Al. in der angegebenen
Weise verstanden werden müssen. Es sind auf keinen Fall Hetz-
hunde, das Wort in seinem eigentlichen Sinne genommen. Wie
sollten auch seusii, deren sonstige Vertreter als Fährtenverfolger
par excellence auftreten, zugleich Hunde sein, die das Wild mittels
des Gesichtes verfolgen! Sondern es sind jagende Riechhunde,
deren Gesamtheit Baillie-Grohmann (185) als running hounds zu-
sammenfaßt, ganz gleichgültig, auf welches Wild sie verwandt
wurden, und für die er aus frühenglischen Quellen (records of the
Kings) die charakteristischen Bezeichnungen belegt: canes de mota,
currentes, sousos. An dieser Deutung vermag die laxe Sprach-
gewohnheit, chasse à courre (aux chiens courants) mit „Hetzjagd“
wiederzugeben, auch wo man nicht auf eine mit wirklichen Hatzen
untermischte Jaghundmeute abzielt, genau so wenig zu rütteln,
wie der Anschein, daß man ahd. hesse- und jagahunt vielleicht
promiscue verwendet hat?. Auch halten wir für unbedenklich,
! Freilich Wendt selber, der seine Einfälle überhaupt nicht motiviert, hat
nicht im entferntesten an diesen Umstand gedacht. Warum wir im Gegensatz
zu ihm (88) die Inhaltsparallele nicht bis auf die §§ 4 der L. Al. und 7 der
L. Bai. ausdehnen, darüber unten.
2 Der Sache nach muß gleichwohl der Unterschied bekannt gewesen sein,
genauso wie der dadurch bedingte technische Gegensatz zwi:chen jagön und
hazjan.
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n%
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 271
den Gebrauch solcher jagenden Hunde in volksrechtlicher Zeit
zu verallgemeinern, zumal die L. Sal. (XXXIII codd. 6, 5 $ 4)
wenigstens indirekt aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihre Be-
tätigung Bezug nimmt!. Nur ob man damit gerade die Hunde
der bayrischen §§ 1 und 2, identifizieren darf, ist eine heikle
Frage, weniger weil dann in der L. Bai. zwei Gruppen von
jagenden Hunden mit verschiedener Bewertung auftreten würden’,
sondern wegen der ‚entstehenden Homonymie von leitihunt, die im
Hinblick auf die alamannisch-bayrische Textfiliation um so auf-
dringlicher wirkt. Denu man müßte annehmen, der bayrische
Dialektgebrauch habe verlangt, sowohl das alamannische leitihunt
durch spurihunt zu ersetzen als auch umgekehrt den Begriff des
primus cursalis gerade durch ein idiomatisches leitihunt wieder-
zugeben. Ließe sich diese Konsequenz rechtfertigen’, dann wäre
im übrigen, soviel wir sehen, die Bahn für die Wendtschen
Behauptungen frei. Weder würde stören, wie an den Hypothesen
v. Wagners, daß bayrisch die näheren Angaben über die Betätigung
des eigentlichen Leithundes dem gröberen Typ des Spürhundes
beigefügt wären und daß ein solcher Verfolger für Großwildfährten
außer denen des Hirsches nur in der L. Bai. und im Schwsp. auf-
träte. Noch brauchte bloßer Zufall zu sein, daß der Schwsp. Leit-
und Treibhund im Gegensatz zum Spürhund gewissermaßen als
Gruppe behandelt, indem er bei Erörterung des Reinigungseides
die beiden unter der Rubrik Treibhund redaktionell zusammen-
schließt (wil er swern, ... daz tut er wol mit einem biderben
manne dez leit hundes sol er lougenen mit drin mannen). Schließlich
könnte ein Vorzug der Wendtschen Annahme selbst darin gefunden
werden, daß sie zugleich eine plausible Erklärung für den trip-
ı Wie man sie damals einjagte, ist freilich schwer zu sagen. Sicherlich
u. a. auf Rotwild. Doch genüigten z. B. für einen Hirsch bereits deren zwei
oder drei, so daß schon anachronistisch sein kann, in den Leges von eigent-
lichen Meuten zu sprechen, zu denen später mindestens zwölf gehörten.
2? Wie noch zu untersuchen, können auch die Hunde in § 7 Jaghunde
sein. Doch wird bei ihnen ausdrücklich hinzugefügt: spezifisch für das gröbste
Wild. Mithin verblieben den Treibhunden noch immer u. a. Rot- und Rehwild.
Eine Differenzierung in dieser Art wäre nicht auffällig. Vgl. Baillie-Groh-
mann: running hounds are mentioned specifically: as cervericiis, deimericiis,
as heyrectorum and foxhounds, as gupillerettis or wulpericiis.
® Hier könnten nur historisch -lexikographische Spezialstudien weiter
helfen, etwa nach Art der Diss. von E. Bormann, Die Jagd in den altfranz.
Artus- und Abenteuer- Romanen (1887).
272 Walter Stach
hunt bietet, mit dem man bisher nichts Rechtes anzufangen ge-
wußt hat. v. Wagners (126) Vermutung, es handle sich um einen
spezifischen Findrüden, der die Sauen zu den Hatzen trieb, haben
wir in ihrer gezwungenen Begründung schon oben beleuchtet.
Nimmt man dazu die Feststellung Baillie-Grohmanns (207), daß
vor dem 16. Jahrhundert als Saufinder ein lime hound fungierte,
und hält sie zusammen mit der noch heute gültigen Erfahrung,
wonach dazu überhaupt jeder Hund tauglich ist, der Sauen „liebt“,
so wird man einen frühen Spezialhund in dieser Verwendung wohl
fallen lassen müssen. Daß der Treibhund andererseits ein Kopf-
hund wäre, wie Heyne (222) will, scheint uns vollends ausge-
schlossen. Denn sind die Hunde des bayrischen $ 7 auch Jaghunde,
so können diese trotz ihrer Sonderbetätigung nicht doppelt so
hoch gebüßt worden sein als jener, ein Mißverhältnis, das noch
sachwidriger würde, falls man im § 7 Hetzhunde annimmt, abge-
sehen von dem dann schwer begreiflichen Schweigen der L. Bai.
über die einem Kopf hunde zugehörigen Meutehunde. Allenfalls
noch könnte an einen Bluthund zu denken sein, wie wir früher
in Anbetracht der niedrigen Buße mutmaßten und wie auch
v. Wagner nicht rundweg ablehnt. Aber selbst diese Deutung bleibt
höchst fragwürdig. Wohl wird man an sich die Verfolgung blutiger
Fährten mit Hilfe von Hunden bestimmt voraussetzen dürfen,
entsprechend der Kampfjagd mit Pfeil und Speer und Schwert,
die zu schwerkranken Stücken genug Veranlassung bot!. Auch
ist unwahrscheinlich, daß man dazu einen regulären Jaghund
herausgegriffen hätte, der durch Arbeit auf starkem Schweiß für
seinen eigentlichen Zweck nur zu leicht verdorben worden wäre.
Aber es ist durchaus möglich, daß man dafür Exemplare ver-
wertete, die auf gesunder Fährte für unzuverlässig galten, und
daß daher Ed. Hahn (Hoops’ Reallexikon II 570) recht behält, der
für die Frühzeit bezweifelt, ob „auch der Bluthund als besondere
Rasse behandelt worden ist“. Jedenfalls erscheint solchen Ver-
legenheitsvermutungen gegenüber die Annahme Wendts noch immer
am natürlichsten und nächstliegenden, zumal die Dialektbezeichnung
sowie das Attribut doctus (= „eingejagt“) zu einem Vertreter
1 v. Wagner (129) denkt irrtümlich an Pfeilschüsse allein. Vgl. dagegen
die Angaben bei Baillie-Grohmann (123) über die Keilerjagd, wonach es noch
zur Zeit des „Gaston Phöbus“ für besonders fair galt, das Schwein mit der
Waffe zu töten, ohne daß es von Hunden gepackt war. Ferner Matthias 476 fl.
über die Jagdausrüstung Siegfrieds.
— — —
ze
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 273
dieses Schlages am ehesten passen dürften, wie auch die Benennung
eines Kopfhundes mit leitihunt guten Sinn gibt, während anderer-
seits die gleichsinnige Besehreibung des ductor in der L. Al. und
des Spürhundes in der L. Bai. nur bei erzwungener Ausdeutung
erlaubt, die beiden Typen irgendwie in ihrer jagdtechnischen
Funktion voneinander zu sondern.
Überblickt man das bisher über die seusii Gesagte, so erhellt
hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung dieses terminus, daß ihn
die Leges nach Art eines Oberbegriffes handhaben, dem eine Reihe
Spezialbezeichnungen unterzuordnen sind. Noch aber ist offen,
ob nur die behandelten, die uns der Wortlaut der Texte an die
Hand gab, oder darüber hinaus auch andere. Zum Teil ist der
Entscheidung in dieser Frage bereits vorgegriffen, indem wir die
seusii als jagende im Sinne qualifizierter Nasenhunde zusammen-
faßten und den veltres als hetzenden Hunden gegenüberstellten.
Doch bedarf dies noch einer näheren Begründung, weil wir uns
damit in ausdrücklichen Widerspruch zu Heyne gestellt haben,
nach dessen Meinung der siuso der Leges überhaupt nicht als
bestimmte Hundegattung auftritt, sondern ebenso Leit- und Treib-
hund, wie Hasenhund (veltris leporarius) und Saurüde (v. por-
carius) sein kann!. Im Hinblick auf die L. Al. schiene das primo
obtutu möglich. Denn sie benennt als seusius ausschließlich den
cursalis (codd. B 81), hat aber die ganz summarische Titelrubrik:
de canibus siusibus, und wenn das die codd. B durch ein vel aliis
furatis aut occisis berichtigen, brauchte die Einschränkung noch
immer nur dem Hirten- und Hofhunde zu gelten. Indessen ver-
bietet sich diese Auslegung von selbst, sobald man die L. Burg.
und L. Sal. vergleicht. Denn wie schon beim magister betont,
reiht jene in der- Überschrift wie im Kontext nebeneinander:
veltravus, segutius, petrunculus, offenbar um damit ihren Jagdhund-
1 A. a. O. II 222 (vgl. seine einschlägigen Beiträge im DWb.). Er fügt hinzu:
Entsprechend allgemeine Ausdrücke wären — gemäß einem segusi vel brachi
bei Du Cange — Bracke und Jagdhund, wofür Burgunden, Alamannen, Bayern
und Franken auch ein romanisches veltrahus aufgenommen hätten. U.E. kann
man zu einem derartigen Durcheinander verschwommener Synonyma nur ge-
langen, wenn man ohne Rücksicht auf zeitliche, räumliche oder sachliche Be-
dingtheit der einzelnen Belege den semasiologischen Durchschnittsbefund einer
lexikalen Streife vom Ahd. bis zum Mhd. rückläufig in die Terminologie der
Leges hineinträgt, statt umgekehrt den Weg einzuhalten, den wir schon ein-
gangs als methodische Notwendigkeit charakterisiert haben, sobald die bloß
wortgeschichtliche Betrachtung auf sachgeschichtliche Momente übergreift.
Histor. Vierteljahrschrift 1922/23. 3. 18
274 Walter Stach
bestand erschöpfend zu umschreiben, und ähnlich. verfährt die
L. Sal. Daß aber diese Gegenüberstellung tatsächlich auf dem
Sachunterschied von Jag- und Hetzhund beruht, beweist wohl
durchschlagend L. Bai. $5: qui leporem non persecutum sed sua
velocitate conprehenderit. Da nämlich ein solcher leporarius auch
anderwärts auftritt (L. Al., L. Sal.), ist anzunehmen, daß die veltres
zu dieser Spezialbetätigung in hohem Maße geeignet waren.
Andererseits ist erfahrungsgemäß bekannt, daß unter den Jagd-
hundtypen überhaupt nur ein Hetzhund und speziell ein Wind-
spiel imstande sind, den flüchtigen Hasen zu fangen. Somit wird
man folgern dürfen, die physische Eigenart der veltres müsse,
der gleichen Leistung entsprechend, damals im wesentlichen die-
selbe gewesen sein wie die der heutigen Hasenfänger. Dann
aber will jene Beschreibung der L. Bai. besagen: der den Hasen
nicht (sc. nach der Spur, d. h. mittels der Nase) verfolgt, sondern
(sc. den gesichteten Hasen) vermöge seiner spezifischen Schnellig-
keit einholt und packt. Ja es liegt die Vermutung nahe, daß
prägnant gebrauchtes(com)prehendere überhaupt alsjagdtechnischer
terminus für Hetzen anzusehen ist (vgl. v. Wagner 124), während
umgekehrt (per)sequi, das in der Glossierung der Spürhunde mit
secutor (vgl. Palander 34) eine völlig einwandfreie Parallele hat,
das eigentliche Jagen wiedergibt. Nimmt man vollends zu diesen
Sachmomenten hinzu, daß zuverlässige Schriftsteller berichtet.
haben, wie gerade gallische Windspiele als solche Hasenhetzer
im Altertume bekannt und berühmt geworden sind!, daß ferner
. zahlreiche Glossen (Belege bei Palander 37) bestätigen, darunter
drei in der L. Al. selbst, veltris sei identisch mit ahd., mhd. wint,
und daß man schließlich für hinlänglich gesichert erachten darf,
daß das črvuov von veltris als appellativum „arro ts wxdenroc“
auf keltisch vertragus zurückgeht?, von dem ahd. wint vielleicht
1 Arrianus Atheniensis (vgl. Schrader- Nehring 524) bemerkt bezeichnender-
weise gegen seinen Vorgänger Xenophon, dessen Ansicht, der Hase würde nur
ausnahmsweise von Hunden überholt, sei einfach daraus zu erklären, daß dem
Xenophon eben jene keltischen Hetzhunde noch unbekannt geblieben waren.
3 Aus der reichhaltigen etymologischen Literatur zu veltris und seusius
vgl. u. a. Franz Schramm, Sprachliches zur L. Sal., Marburger Beiträge z. Rom.
Philologie III (1911) 50 ff., insbesondere dessen Annahme, das salische acutarius
(S acturarius) sei eine volksetymologische Parallelbildung zu vertragus. — Die
Möglichkeit, in der sprachwissenschaftlichen Kontroverse zu veltris und seusius
Stellung zu nehmen, verdanke ich Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Wilhelm Streitberg.
Lpz., der mir auf diesbezügliche Anfragen in der gütigsten Weise Auskunft gab.
— ——UE—Uä — — — ur — k —— — — ii Nm — u
— — ——
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 275
nur eine volksetymologische Umprägung darstellt: dann begreift
man um so weniger die Hyperkritik Heynes (223 Anm. 26), der
trotz allem bezweifelt, òb wir es bei den veltres mit einem unseren
Windhunden homologen Hetzhundtyp zu tun haben, zumal an Ver-
wandtschaft beider durch Abstammung in Anbetracht des sicherlich
polyphylen Ursprunges aller heutigen Hunderassen ohnehin niemand
denken wird. Daß im übrigen auch ein porcarius als veltris vor-
kommt (Em. § 2), genügt jedenfalls nicht, den Bedeutungsumfang
von veltris über den Windhundtyp auszudehnen und etwa zu „Hetz-
hund überhaupt“, geschweige zu „Jagdhund“, zu erweitern, obzwar
andererseits noch weniger angeht, wenn- v. Schwind (641; 643)
umgekehrt leporarius und porcarius der Em. identifiziert und dem
porearitius der L. Al. § 4 so entgegenstellt, als ob diese unter ihrem
leporarius zugleich den salischen porcarius verstünde und außerdem
einen porcaritius besonders anführte. Die Sachlage scheint uns
vielmehr folgende. Da es ein Unding wäre zu glauben, daß die
Franken dieselben veltres, die als Hasenfänger abgerichtet waren,
zugleich zur Sauhatz verwendet hätten — dort bedurfte es spezi-
fisch schneller, hier spezifisch kräftiger Exemplare —, so ist für
die Em. ein doppelter und nach dieser Richtung differenzierter
Schlag von Windhunden anzusetzen, eine Annahme, die von den
Verhältnissen des späteren Mittelalters aufs beste gestützt wird.
Denn auch da begegnet ein robusterer Typ zur Hetze auf Hirsch,
Wolf und Wildschwein, den man in Frankreich lévrier d’attache
nannte, neben dem eigentlichen harehound, der französisch petit
lévrier pour lièvre hieß (Baillie-Grohmann 142). Mithin dürften
sich die leporarii aller Leges in jeder Beziehung geglichen haben,
während sich der porcarius der Em. und der porcaritius der
L. Al. zwar in ihrer Verwendung auf dasselbe Wild entsprachen,
dagegen in ihrem rassenmäßigen Habitus durchaus verschieden
waren, indem die Em. einen auf Sauen abgerichteten Windhund
Danach besteht die oben zitierte Ableitung Arrians von der wxurns durchaus zu
Recht. Denn vertragus (mit & trotz der metrischen Länge der Mittelsilbe) hat wie
das jüngere, durch Dissimilation entwickelte veltrahus zum ersten Kompositions-
gliede das steigernde Präfix ver- (vgl. Vercingetorix usw.), während das zweite
Kompositionsglied zwar nicht unmittelbar (vgl. air. droch = tpoyo;) zu E
gehören kann, obgleich das zumeist ohne weiteres angenommen wird, wohl
aber tretz seines nicht völlig geklärten a (aus e vor g?) zu got. thragjan
„laufen“ zu stellen und mit air. tricc „schnell“ und traig (hier dasselbe a wie
in vertragus) „Fuß“ (< traghet) zu verknüpfen ist.
18*
x
276 Walter Stach
im Sinne hat’, mit dem man vermutlich die gewöhnlichen Hatz-
hunde untermischte, während die L. Al. von solchen Saupackern
selbst spricht. Dazu stimmt, daß sie daran eine Gruppe von
schweren Rüden für das gröbste Wild angliedert: den ursaritius
vel qui vaccam aut taurum prendit. Daß auch damit keine
jagenden Hunde gemeint sein können, die an Schnelligkeit über-
legenes Wild durch ausdauerndes Verfolgen auf dessen Fährte
ermüden und so sich zu stellen zwingen (vgl. movere et. (ad)lassare
L. Sal. XXXIII), sondern wirkliche Hetzhunde, die es überholen
und festhalten bzw. niederziehen, ergibt schon das prendere,
dessen prägnante Bedeutung hier durch die Nachbarschaft der
Glosse (cod. B 30) qui capit ursos (konform einem qui capit
porcos) noch bekräftigt wird. Demgemäß scheint kaum erforder-
lich, innerhalb dieser Gruppe — den leporarius ausgenommen —
wesentliche Unterschiede vorauszusetzen. Denn die für diese Art
Hunde in Frage kommende Dressur ist relativ einfach zu denken
(vgl. v. Wagner 117 f.); vermutlich bemaß sich ihre jeweilige
Eignung hauptsächlich nach dem natürlichen Verhalten bestimmtem
Wild gegenüber, worüber allerdings jede Überlieferung fehlt, und
nach ihrer besonderen körperlichen Stärke, so daß wir glauben,
daß sich wenigstens hinter der Anknüpfung mit vel keinerlei
jagdtechnischer Gegensatz verbirgt. Wie freilich die Beziehung
dieses alamannischen $4a zu dem verführerischen Analogon L.
Bai. § 7: qui ursos vel bubulos, i. e. maiores feras quod swarzwilt
dicimus, persecuntur aufzufassen ist, ob als wirkliche Sachgleichung,
wie man gemeinhin glaubt, oder im Sinne v. Wagners (124), der
— wie nach ihm Palander und Heyne — die Hunde des bayrischen
Kapitels im Gegensatz zur L. Al. für Jaghunde hält, ist schwerer zu
entscheiden. Am unzulänglichsten erscheint uns, was v. Schwind
darüber gesagt hat. Er findet die Schwierigkeit der Übereinstimmung
lediglich in den Wildarten und möchte den canis qui vaccam aut
taurum prendit von der Parallele ausgeschlossen wissen, jedoch ohne
zu verraten, was man sich dann unter „Kuh oder Stier“ vorstellen
soll, wenn nicht, den bayrischen bubuli entsprechend, Wisent und
Auerochs®. Etwa verwilderte Rinder? Gewiß hat es solche
1 In diesem Sinne schon Palander 87f.
2 Allerdings ist die alamannische Ausdrucksweise auffällig. Ohne etwa
die verjährte germanistische Köntroverse zwischen Pusch und v. Brandt, die
begreiflicherweise unsere Stelle nicht beachtet haben (vgl. Matthias a. a. O. 493 fl.),
neu beleben zu wollen, möchten wir mutmaßen: Bei taurus schwebte das ahd.
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 277
boves silvani gegeben, aber auf keinen Fall für deren Jagd be-
sondere Hatzhunde, die von denen zur eigentlichen Wildochsen-
jagd verschieden gewesen wären, ganz zu geschweigen der doch
wohl beachtlichen Stellung vacca— taurus und deren Trennung
durch aut. Statt dessen kann nur die Frage sein, ob es sich in
der L. Bai. um Jaghunde handelt, und weiterhin, ob diese dann
trotz mangelnder Angaben darüber für seusii zu halten sind; denn
weil alle anderweit auftretenden seusii jaghundartig sind, brauchten
nicht umgekehrt alle damaligen Jaghunde seusii zu sein. Davon ist
der erste Teil der Frage wohl unstreitig zugunsten v. Wagners zu
beantworten. Zwar würde dazu der lexikale Unterschied: prendit
L. Al. — persecuntur L. Bai. allein noch nicht ausreichen, selbst
wenn man die Tatsache hinzunimmt, daß auch der Schwsp. seinen
Parallelpassus (339) mit jagehunt überschreibt, da gerade der
Schwsp., von inhaltlichen Veränderungen abgesehen (... hirze
unde wolve unde elliu grozzen tier .), für die Betätigung dieser
Hunde vähen gebraucht, einen terminus, den er im Gegensatz zur
L. Bai. auch beim wint (337) verwendet: der den hasen vahet.
Zum mindesten ließe sich zweifeln, ob er sich in 339 ausschließlich
an die L. Bai. anlehnt und nicht etwa zugleich aus der L. Al.
kompiliert hat. Für durchschlagend sehen wir darum nur den
Gegensatz der Bußzahlen an: in der L. Bai. $7 deren höchste
Hundebuße und in der L. Al. § 4 nur ein Viertel der ihren. Denn
diese verschiedene Wertung wird nur verständlich, sofern man
für die L. Bai. hochwertige Tiere, für die L. Al. aber jene oft
zusammengewürfelte Masse von Rüden in Ansatz bringt, die sich
bekanntlich auch aus Hirten-, Fleischer- und Hofhunden ergänzen
ließen. Eben dieses wenig strengen Jagdhundcharakters wegen
könnten bayrischerseits solche groben Hunde in der Lex über-
gangen worden sein oder vielleicht, weil man in stammesmäßig
gefärbter Vorliebe das „Über-Land-Jagen“ und die Formen der
Kampfjagd dem Hetzen vorzog, während die L. Al. durch ein
signifikant vorangesetztes bonus offenbar abwehren wollte, daß
compositum rohso vor, zumal der ür ja tatsächlich das Aussehen eines Ochsen
gehabt hat, und entsprechend könnte das Muster zu vacca wisuntin gewesen
sein. Zwar meinen alle uns erreichbaren Belege mit diesem movierten wisunt
auschließlich die Wisentkuh. Aber wäre unmöglich, daß wisuntin provinzialistisch
auch im Sinne der Gattung gebraucht wurde? Oder sollten die alamannischen
Redaktoren bos primigenius und bos bison, wie vielfach später, nicht als ver-
schiedene Arten auseinandergehalten haben”?
278 Walter Stach
man etwa jeden kräftigen Köter unter ihren § 4a einreihen
konnte, statt nur solche, die sich wenigstens schon jägerisch be-
tätigt und bewährt hatten. Weit unsicherer bleibt dagegen die
Antwort auf den zweiten Teil der Frage, ob nun die Jaghunde
in L. Bai. $7 auch seusii sind. Während das Palander (34) ohne
weiteres bejaht, glaubt v. Wagner (127f.), der dazu neigt, seusius
für keine bloße Gattungsbezeichnung, sondern für eine „Art“ zu
halten, in Rücksicht auf das nackte canibus in $7 die jagenden
Hunde in der „Zeit des bayerischen Rechts“ von dieser Benennung
ausschließen und somit einen wesentlichen Bedeutungswandel gegen-
über der L. Sal. und L. Al. konstruieren zu dürfen. Das scheint
uns in dieser Weise kaum angängig, zumal nach unserer Auf-
fassung die Hunde in L. Bai. § 1 und $2 möglichenfalls auch Jag-
hunde und dann bestimmt zugleich seusi sind. Vielleicht könnte
man aber zu dem argumentum ex silentio, mit dem auf Grund des
bayerischen Textes allein wenig anzufangen ist, noch hinzunehmen,
daß bayrisch wie anderwärts die als seusii benannten Hunderedak-
tionell eine zusammenhängende und geschlossene Gruppe bilden,
von der der bayrische $ 7 durch andere Spezialhunde getrennt ist,
die — wie bestimmt der veltrix in §5 — nicht zu den seusii gehören.
Dürfte man hierauf Gewicht legen, dann wäre allerdings zu
folgern, daß die Verwendung des Ausdruckes seusius in der Leges
(von der Möglichkeit rein literarischer Rezeption, an die Heyne
denkt, ganz abgesehen) tatsächlich nicht als Gattungsbegriff bloß
technischer Art fungiert, sondern den Namen einer bestimmten
Jaghundzucht bildet, die zwar gemäß der L. Bai. nicht die einzige,
wohl aber die wertvollste, verbreitetste und zugleich die älteste
war. Sachliche Bedenken stünden dem kaum entgegen. Im Gegen-
teil spricht das gemeinsame Merkmal der hervorragend feinen
Nase, die die seusii besonders zur Leithundarbeit qualifizierte,
durchaus dafür, in dieser Eigenschaft das Produkt einer hoch-
gezüchteten Anlage zu sehen, wie ihre differenzierte Verwendung
sicherlich nicht auf physischer Verschiedenheit, sonder auf spezia-
lisierter Abrichtung beruhte!. Auch wird man zwei weitere unter-
stützende Momente nicht ganz von der Hand weisen dürfen: daß
einerseits siuso später zur vox obsoleta wurde, was sich leicht
mit der Verdrängung dieser durch eine andere, für die gleichen
ı Für Leit-, Jag- und Bluthund des 16. Jh., die analogen Verfolger kalter,
frischer und kranker Fährten, steht solche Dressurdifferenzierung bei gemein-
samer Abstammung hinreichend fest.
— — — —
Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 279
Zwecke geeigneten Rasse erklären ließe, und daß andererseits die
Etymologie dieses Wortes entschieden auf einen lokalen gallischen
Ursprung im Sinne Arrians zurückweist, sei es nun auf Segusium
oder sei es auf die Segusiaven. Freilich mehr als eine Mutmaßung
ist das nicht, und wir möchten daneben ausdrücklich die Möglich-
keit offen lassen, daß in den Jahrhunderten bis zur Abfassung
unserer Leges jene ursprüngliche keltische Rassenbenennung schon
zur Artbezeichnung a potiori der Betätigung gewandelt war, so
daß, wie Palander will, bereits jeder auf Fährte arbeitende Jagd-
hund seusius genannt wurde. Nur in dieser Bedeutungserweite-
rung, die sich ja erst für die nachgermanische Zeit wirklich
nachweisen läßt, so weit wie Heyne und auch Schramm (51) zu
gehen, die den seusius zum bloßen venaticus überhaupt stempeln,
das halten wir im Umkreise der Leges auf keinen Fall für zu-
treffend. | |
Damit sind die volksrechtlichen Jagdhundangaben insoweit
erörtert, als deren paralleles Auftreten ermöglicht, mehrere Leges
zu vergleichen und den Sachgehalt durch eine immanente Kritik
zu eruieren. Für den verbleibenden Rest an Spezialtypen: den
Habichthund in der L. Bai. und L. Fris., den bayrischen pipar-
hunt, den burgundischen petrunculüs und den friesischen braco
parvus, sind infolgedessen die Aussichten einer sachgeschichtlichen
Aufhellung von vornherein nur gering. Daß es sich bei dem
acceptoricius alias hapuhhunt, der mhd. als beiz- oder vogelhunt
begegnet, um einen Stöber „zum Aufsuchen des Federwildeg bei
der Beize“ und beim Biberhund um einen zur Erdjagd besonders
geeigneten Jagdhund handeln muß, ist freilich nach deren deutlicher
Bezeichnung ohne weiteres klar. Auch wird man kaum fehlgreifen,
wenn man sich bei letzterem, wie Hoops (Reallexikon I 277), über-
dies an die Zusammensetzung seines Dialektnamens hält und ihn
speziell auf die Biberjagd abgerichtet denkt, nämlich zum Aus-
hetzen aus dessen Bau, jedoch ohne dabei zu verkennen, daß es
sich um eine Bezeichnung a potiori handeln kann, ähnlich wie bei
unserem Dachshund, dessen Betätigung ja auch weit vielseitiger
ist als sein Name verrät. Den Biberhund dagegen auf die Dachs-
schliefe zu beschränken, wie Heyne will (222), fehlt jeder Anhalt,
und ihn, wie Wendt (46), mit dem Typus der Otterhunde in Zu-
sammenhang zu bringen, scheint uns nach der Bemerkung der
L. Bai.: qui sub terra venatur geradezu falsch. Allerdings könnte
zu seiner Erdarbeit auch das Aushetzen des Fischotters gehört
280 Walter Stach
haben, aber nur um diesen springen zu machen, damit er dann
den Jägern oder den eigentlichen Otterhunden zum Opfer fällt.
Vollends haltlos aber ist es, wenn weiterhin Schwappach (66)
den friesischen Habichthund ausgerechnet mit dem barmbraccus
identifiziert, obgleich § 8 der L. Fris. die beiden nach den Bußen
offensichtlich scheidet. Vermutlich steckt hinter dieser Behauptung
nicht mehr als eine durch die Gleichheit der Bußen in § 4 ver-
anlaßte Flüchtigkeit!, zumal sich im übrigen, soviel wir sehen, die
Jagdhundzugehörigkeit des friesischen Bracken nicht im geringsten
erhärten läßt. Denn daß bracke späterhin eine Spürhundbezeich-
nung etwa im Umfange des volksrechtlichen seusius geworden
ist, besagt im Hinblick auf den innerhalb der Tiernamen außer-
ordentlich lebendigen Bedeutungswandel weder etwas über den
Ursprung des Wortes noch über dessen Sinngehalt in der L. Fris.
Vielmehr steht etymologisch außer allem Zweifel, daß die Wort-
fügung barmbraccus „Schoßhund“ heißt, so daß allenfalls noch
ein junger Jagdhund damit gemeint sein könnte. Nur wäre dann
sonderbarerweise im Gegensatz zum parvus das ausgewachsene
und doch wohl wertvollere Exemplar unerwähnt geblieben. Dazu
kummt, daß sich alle sonstigen ahd. Zeugnisse für den bracko auf
den Hof- oder Hirtenhund beziehen und daß dessen fast durch-
gängige Glossierung mit einem aus der römischen Literatur über-
nommenen liciscus, das mit mistbella in wechselseitige Inter-
pretation tritt, doch wohl auf eine ahd. einheitliche und nicht
jagdhundmäßige Bedeutung hinweist, ja daß selbst noch spätmhd.
prack als spilhunt und frawenhuntlin vorkommt (vgl. die Belege
bei Palander 38f. und Heyne 220). Deshalb wird man u. E. den
friesischen braco parvus, wenn nicht überhaupt aus der Reihe der
Jagdhunde ausscheiden, so doch als @rra& Asyousror auf sich be-
ruhen lassen müssen. Nicht viel günstiger ist es schließlich um
die Deutung des burgundischen petrunculus bestellt. Das beste
darüber ist bereits bei Roth (§ 36) gesagt, der darunter den petronius
der Römer wiederzufinden glaubt und mit Hilfe einer Gratiusstelle
ı U. E. verdient Schwappach durchaus nicht, im Umkreise unseres Themas
als Gewährsmann xar dEoynv behandelt zu werden, wie das z. B. Gareis in
seiner Ausgabe des Cap. de villis tut, der sogar Schwappachs eigenmächtigen
Zusatz braco zum petrunculus der L. Burg. in seinen Kommentar übernimmt
(vgl. Gareis 55 Anm. 58). Durch den Ton unfehlbarer Gewißheit, in dem Schw.
seine ohne Angabe des Gewährsmannes fast ausschließlich erborgten Behaup-
tungen vorträgt, sollte sich jedenfalls niemand täuschen lassen.
Jagd nud Jagdhunde in den Volksrechten 281
näher zu interpretieren sucht. Danach würde es sich um einen
Riechhund handeln, der „anhaltend in felsigem Terrain zu jagen
imstande war“. Da ihn die L. Burg. ausdrücklich dem segutius
zur Seite stellt, würden wir damit erneut auf eine besondere
Jaghundrasse neben den seusii stoßen. Freilich mehr als eine
unsichere Mutmaßung können wir auch darin nicht sehen, und es
ist wohl besser, sich mit der alten Wahrheit zu bescheiden: est
quaedam etiam nesciendi ars et scientia.
Wir stehen am Ende unseres Weges und hoffen, unsere Dar-
legungen möchten gezeigt haben, daß die besondere methodische
Absicht, die uns leitete, die Leges soweit als möglich aus den
Leges selbst zu verstehen, zum mindesten im Umfange ihrer
eigenen Jagdhundbestimmungen über deren bereits vorliegende
dsachgeschichtliche Auswertung berichtigend und ergänzend hinaus-
geführt hat. Freilich ist damit selbst im Rahmen unseres engen
Themas weder alles Notwendige noch das Wichtigste schon getan:
Zunächst wird ebenso das weitere Material der Leges zur Ge-
schichte frühmittelalterlicher Jagd, wie Angaben über Beizvögel
und die jägerische Verwendung gezähmten Wildes, über mechanische
Fangvorrichtungen und Jagdwaffen, mit allen Mitteln kritischer
Methode, soweit das nicht bereits geschehen ist, in seinem Sach-
gehalt zu sichern und schließlich durch eine umfassende Sammlung
und klärende Sichtung von Jagdnachrichten der erzählenden Quellen
zu vervollständigen sein. Dann erst schiene es uns an der Zeit,
Hand anzulegen an die Zeichnung eines geschlossenen Bildes
germanischen Weidwerkes, um dieses, nach seiner materiellen und
ideellen Seite in die historischen Beziehungen zum römisch-keltischen
Süden und Westen verankert, dem Riesenmosaik der Gesamtkultur
germanischer Völker einzufügen, wie das dem hohen und letzten
Ziele der Germanischen Altertumskunde entspricht.
282
Fichte-Studien.
Von |
Wilhelm Erben.
I.
Von verschiedenen Ursachen ist in dem abgelaufenen Jahr-
zehnt die Anteilnahme an Johann Gottlieb Fichte angefacht und
in weite Kreise getragen worden. Zuerst zwangen Gelegenheits-
anlässe, wie die Jubelfeier der Berliner Universität und das Ge-
dächtnis der deutschen Befreiungskriege, zu erneutem Studium
seines „Deduzierten Plans einer zu Berlin zu errichtenden höhern
Lehranstalt“ und seiner „Reden an die deutsche Nation“. Dann
lenkte der Krieg, sein unglücklicher Ausgang und die Einführung
republikanischer Staatsformen in Deutschland den Blick auf diesen
Philosophen des Lebens, der ähnlich erschütternde Vorgänge mit-
erlebt und so oft über die von der Zukunft zu erhoffende vernunft-
gemäße Verfassung gesprochen hatte. Aber neben den äußeren
Gründen wirkte auch der Gang der wissenschaftlichen Arbeit in
gleicher Richtung. Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat“
brachte zum Bewußtsein, wie das Ringen der beiden politischen
Grundgedanken Deutschlands sich in Fichte spiegelt. Zugleich
trug die von Medicus besorgte Neuausgabe von Fichtes Werken,
die eine Auswahl in sechs Bänden bietet, wesentlich zur Ver-
breitung seiner Schriften bei, und der Verlag, der sie aufnahm,
wurde zu einem fruchtbaren Mittelpunkt neuer Erscheinungen
der Fichte-Literatur.
Bei so gesteigerter, auch den wissenschaftlichen Zielen des
Historikers zugute kommender Veröffentlichungstätigkeit ist eine
neue zusammenfassende Darstellung von Fichtes Leben besonders
willkommen. Fritz Medicus, der schon dem 1911 erschienenen
ersten Band der eben erwähnten Ausgabe eine umfangreiche bio-
graphische Einleitung (CLXXX S.) vorangeschickt und diesen Teil
im Jahre 1914 auch getrennt veröffentlicht hat, schenkt uns nun
Fichte‘- Studien 283
in schönerem Druck und erweiterter Gestalt eine zweite Auflage
seiner großen, gehaltvollen Arbeit!. Das ist eine Neuauflage, die
überall auf, dem festen Grundbau der ersten Auflage beruht und
die damit” eine sorgsame Verwertung neuer Erscheinungen und
Funde verbindet. Es traf sich glücklich, daß dem Verfasser
seine jetzige Wirkungsstätte, die Stadt Zürich, in der der junge
Fichte von 1788 bis 1790 wirksame Eindrücke und Verbindungen
gewann und drei Jahre darnach Klopstocks Nichte, Johanna Rahn,
als Gattin heimführte, die Benützung nicht bloß entlegener Druck-
werke, sondern auch des in der dortigen Zentralbibliothek ver-
wahrten Lavaternachlasses ermöglichte. So konnte Medicus sowohl
jenen ersten Züricher Aufenthalt des werdenden Philosophen als
auch die während seines zweiten Aufenthaltes daselbst durch einen
comes palatinus an Fichte knapp vor Antritt der Jenaer Professur
vollzogene Doktorpromotion aufhellen und über seine weiteren
Beziehungen zu dem berühmten Physiognomiker, insbesondere
während des Atheismusstreites, wertvolle Ergänzungen bringen.
Aber auch spätere Abschnitte von Fichtes Leben, so sein zweiter
Königsberger Aufenthalt (1806/7), seine Gegensätze zu Kant und
dessen Schule wie zu den Romantikern, der Plan seiner Wissen-
schaftslehre und seine Beschäftigung mit der Theologie des Jo-
hannes - Evangeliums erfahren in größeren Zusätzen, unter Heran-
ziehung deutscher und italienischer Literatur, neue Beleuchtung.
Für Osterreich sind zwei einst von Alfred Stern bemerkte, nun
von Medicus in den Rahmen der Fichtebiographie eingereihte
Tatsachen, beachtenswert: ein Schreiben des Kaisers Franz an
Metternich, das vor einer „Sekte, welche Prof. Fichte zu stiften
bemüht sein soll“, warnt (1811), und eine im folgenden Jahr von
dem österreichischen Gesandten in Berlin an Fichte gerichtete
Bitte um Auskunft über die theologischen und philosophischen
Lehreinrichtungen der Berliner Universität, die dem Befragten
zu einer knappen, aber bezeichnenden Schilderung seines eigenen
Wirkens Anlaß gab.
Nur an wenigen Stellen lassen sich diesen Zusätzen der Neu-
auflage nach dem jetzigen Stand der Forschung weitere Er-
gänzungen beifügen. Auf Fichtes Schulzeit werfen einige in der
Landesschule zu Pforta erhaltene Stücke, die Medicus noch nicht
1 Fichtes Leben von Fritz Medicus. Zweite umgearbeitete Auflage.
Leipzig, Felix Meiner 1922 (240 S. mit Lichtdruckbildnis Fichtes nach der
Büste Arthur Kampfs in der Universität zu Jena).
.
284 Wilhelm Erben
heranzog und die Maximilian Runze als „Neue Fichtefunde aus
der Heimat und Schweiz“ (Gotha 1919) teils im Wortlaut, teils
in Übersetzung veröffentliehte, bemerkenswerte nege Lichter.
Unbenützt ist auch S. 121 f., wo Medicus die früher nur in einer
Anmerkung berührte Stellungnahme der preußischen Regierung
zum Atheismusstreit mit gutem Grund im Text behandelt, der
auf Berliner Archivalien beruhende Aufsatz von Müsebeck in
der Hist. Zeitschr. CXV, 278 fl., der in die Gründe der kgl. Ent-
scheidung genauen Einblick gewährt und die berechtigte Ver-
mutung ausspricht, daß die Fassung der Kabinettsordre vom
25. März 1799 von Beyme herrührt, demselben, der später mehr-
mals die wohlwollendste Haltung gegen Fichte bewies. Gerne
sähe man auch dort, wo von diesem Kabinettsvorstand des Königs
gesprochen wird (S. 144, 224), einen Hinweis auf das schöne
Charakterbild, das der Geschichtsschreiber der Berliner Uni-
versität (Lenz, Gesch. der Univ. Berlin I, 24 bis 33) ihm ge-
widmet, und was Medicus S. 225 f. über Fichtes Berliner Uni-
versitätsplan und S. 230 ff. über sein kampferfülltes Rektoratsjahr
erzählt, wird von den tiefergreifenden Ausführungen dieser glän-
zenden Universitätsgeschichte, die Medicus nicht benützt (Lenz I,
83 ff., 92 ff., 111 ff. und 399 ff.), stark in Schatten gestellt. Aber
auch die bei Lenz nicht erwähnte Ordnung und Einrichtung der
Burschenschaft, die von Friesen und Jahn entworfen, dem
Philosophen während seines Rektorates überreicht worden sein
soll!, verdiente schon wegen der denkwürdigen Worte, mit denen
Fichte dazu Stellung nahm?, Erwähnung. Man darf wohl hoffen,
daß Medicus in weiteren Auflagen seines Werkes Gelegenheit
finden wird, auch diese Seiten des bedeutenden Gegenstandes
auszuführen. Daß der Gesamteindruck unter solchen Nachträgen
leiden würde, ist kaum zu fürchten. Jetzt wenigstens hat es
der Verfasser in glücklicher Weise verstanden, die Nachträge in
die ältere Fassung einzufügen. Diese selbst ist auch in der
sprachlichen Form, durch Verminderung entbehrlicher Fremd-
worte, verbessert worden, sodaß sie ein künstlerisch abgerundetes,
würdiges Lebensbild bietet. Ob sich etwa durch ausführliche
1 Vgl. Haupt in den Quellen und Darstellungen zur Geschichte der
Burschenschaft I, 19 ff., 31 f. (wo ein Neudruck in Aussicht gestellt ist), 120
Anm. 8 und Wentzke ebenda VI, 81ff.
3 J. H. Fichte, J. G. Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Auf-
lage, 1862) lI, 133 ff.
Fichte - Studien 285
Gestaltung der Inhaltsangabe oder Beifügung von Sach- und
Namensregister die Übersicht erleichtern ließe, mag der Er-
wägung des Verfassers anheimgestellt sein. Immer liegt ja die
Schwierigkeit, ein Gelehrtenleben darzustellen, in der Notwendig-
keit, äußere Schicksale zugleich mit wesentlichen Fortschritten
und Gegensätzen des inneren Lebens, also ein Stück wissen-
schaftlicher Geistesarbeit im Rahmen menschlicher und staat-
licher Schicksale darzustellen. Diese Schwierigkeit war bei einer
Lebensgeschichte Fichtes auf keine Weise zu umgehen. Sie be-
wirkte eine größere Breite derjenigen Abschnitte des Buches,
in denen die Auseinandersetzung der Fichteschen Lehre mit ihren
Gegnern darzustellen war, also der von seinem Jenaer und seinem
ersten Berliner Aufenthalt handelnden Kapitel. Hier treten die
äußeren Vorgänge stark zurück hinter der genauen, auf Briefe
. und Druckschriften gestützten Wiedergabe der philosophischen
Anschauangen und der auch die großen Geister entzweienden
Mißverständnisse. Der Leser wird es dankbar begrüßen, hier an
Medicus einen scharfblickenden, unparteiischen Führer zu be-
sitzen, auch wenn seine eigene Aufmerksamkeit sich mehr der zeit-
lichen Folge der Begebenheiten und ihrer wechselseitigen Wirkung
zuwendet.
Indes findet der Historiker bier auch mancherlei noch nicht
ganz geklärte Einzelheiten und so mag auf einige näherer Unter-
suchung harrende Punkte in dem Leben dieses deutschen Denkers
hingewiesen werden, in der Absicht, andere Forscher zur Lösung
einzuladen. Sehr gering sind unsere Kenntnisse über Fichtes Vor-
fahren. Auch der Sohn, Immanuel Hermann, wußte sie nur bis
auf den Großvater Johann Gottliebs zurückzuführen, der schon
als kleiner Grundbesitzer und Weber in dem oberlausitzischen
Dorfe Rammenau gelebt habe!, aber er erwähnte zugleich eine
Familiensage, die einen im Dreißigjährigen Kriege in die Gegend
gekommenen und verwundet dort zurückgebliebenen schwedischen
Wachtmeister als Ahnherrn ansah. Ist es möglich, dieser Spur
mit Hilfe von Tauf-, Trau- und Sterbebüchern nachzugehen, so
wird sich das bei einem so überragenden Vertreter deutschen
Geisteslebens wohl verlohnen?. Auch in der Jugendgeschichte
1 Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Aufl.) I, 4.
3 Der von Ehrenthal in der Ztschr. f. hist. Waffenkunde IV, 264 angenommene
Büchsenmacher Georg Fichte beruht nur auf Deutung einer „sprechenden
Marke“, die sich, einen Fichtenbaum darstellend, auf einer mit G. F. 1673
286 Wilhelm Erben
Fichtes und bei seinen Beziehungen zum Elternhaus, die Medicus
nach der von dem Sohn verfaßten Lebensbeschreibung und der
Briefveröffentlichung Weinholds! erzählt, bleiben manche Fragen
offen; wir kennen weder die einzelnen Schritte seiner in Leipzig,
Jena und nach seinem eigenen Zeugnis auch in Wittenberg? von
1780 an verbrachten Studienzeit, noch alle die Leidensstufen
seiner gleichzeitig zurückgelegten Hauslehrerlaufbahn. Erst von
Fichtes 25. Lebensjahr angefangen, fließen die Quellen etwas reich-
licher, zunächst in Gestalt von Briefen, Tagebüchern und ver-
wandten Aufzeichnungen®. Trotzdem sind auch da noch viele
Rätsel zu lösen. Wie sorglos Fichtes Sohn in seinen Zeitbestim-
mungen war, zeigen die unmöglichen Datierungen, die er dem
„Plan anzustellender Redeübungen“ und den dichterischen Ver-
suchen seines Vaters gab, sowie das einem Brief, in welchem
von erfolgter Vermählung die Rede ist, beigesetzte Datum „6. Okt.
1793“, da doch der 22. Okt. 1793 als Hochzeitstag feststeht‘. Den
geistigen Kreis zu umgrenzen, in den Fichte in Zürich hineinwuchs,
sind die Hilfsmittel vielleicht noch nicht ganz erschöpft. Er hat
nach Ausweis seines Züricher Tagebuches wenigstens einmal, im
Mai 1789, an einer Tagung jener geistig angeregten Helvetischen
Gesellschaft teilgenommen, die sich seit 1761 alljährlich, zuerst
in Schinznach, dann in Olten, versammelte und in zunehmendem
bezeichneten Büchse fand; sie kann wohl ebenso gut auf ein Mitglied der
Suhler Büchsenmacherfamilie Feuchter (a. a. O. VII, 257) gedeutet werden.
1 M. Weinhold, Achtundvierzig Briefe von J. G. Fichte und seinen Ver-
wandten (1862). |
2 Zu dieser durch die Universitätsmatrikel nicht bestätigten Angabe vgl.
die gute Erklärung bei Medicus S. 15.
s Die schon angeführten Veröffentlichungen des Sohnes und Weinholds
ergänzten Kabitz in den Kant-Studien VI (1901), 184ff. durch elf den Jahren
1785 bis 1793 entstammende Stücke (zumeist Briefentwürfe) und Schulz,
Johann Gottlieb Fichte als Hauslehrer (Pädagogisches Magazin 709. Heft,
Langensalza 1919) durch den Abdruck der höchst bezeichnenden Tagebücher
von 1789 (erster Züricher Aufenthalt), diejenigen von der Königsberger Reise
(1791) hatte schon der Sohn (Leben und Briefwechsel I, 118 bis 187) stück-
weise verwertet.
4 Vgl. die Anmerkungen bei Medicus S. 21, 28, 61. Der zuletzt genannte
Widerspruch kann vielleicht in der Weise entstanden sein, daß I. H. Fichte
ein „6. X ber“ seines Vaters irrig mit 6. Oktober statt mit 6. Dezember auf-
löste. Dazu im allgemeinen meine Beobachtungen, Fichtes Universitätspläne
S. 13 Anm. 15, Schulz, Aus Fichtes Leben (Berlin 1918) S. 21f. und 41 und
die Zweifel von Medicus S. 132.
Fichte - Studien 287
Maß auch politische Erörterungen mit ihrer frohen Geselligkeit
verband’. Fichte stand damals in seinem aufnahmsfähigsten Alter
und es ist nach allem, was wir über sein Denken und das Leben
von Zürich wissen, durchaus wahrscheinlich, daß er sich dort Ein-
drücke geholt hat, welche die genaueste Untersuchung verdienen“.
Fichte trat aber um jene Zeit noch mit einer anderen deutschen
Stadt in Beziehung, und auch deren staatliche Gedanken gehören
zu dem Hintergrund seiner Entwicklung. Seine beiden 1793 ohne.
Nennung des Verfassernamens in die Welt gegangenen politischen
Schriften, die „Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten
Europas“ und der „Beitrag zur Berichtigung der Urteile des
Publikums über die französische Revolution“ sind in Danzig ge-
druckt’, und zwar dürfte der Druck ohne Zweifel noch vor der
Besitzergreifung dieser Stadt durch Preußen zum mindesten ein-
geleitet worden sein. Fichte hatte bis kurz vor dem Einmarsch
der Truppen (4. April 1793) nahe bei Danzig als Hofmeister in
dem Haus des Grafen Krockow geweilt. Von Krockow“ aus
mag er Danzig öfter besucht und so in mündlichem Verkehr
seine Verabredungen über Druck und Verlag getroffen haben.
Er war noch in der Stadt in den bewegten Tagen, als dort die
Nachricht von der bevorstehenden Übergabsaufforderung bekannt
wurde®. Schrieb er damals, am 5. März 1793, von Danzig an
seine Braut, daß man ihn in Danzig sehr ungern weglasse®, so
möchte man das fast auf Verbindung mit den verantwortlichen
Kreisen deuten, die in den nächsten Tagen vor schwere Ent-
scheidungen gestellt waren. Bestanden solche Beziehungen, so
hat Fichte sich dieser Gelegenheit „des unmittelbaren Thuns“,
die ihn leicht zu einem Zeugen der nutzlosen Schießereien“ des
ı Dierauer, Gesch. der Schweizerischen Eidgenossenschaft IV, 367 ff.
2 Vgl. Hist. Ztschr. CXXVII, 126 f. |
® Die „Zurückforderung der Denkfreiheit“ nennt als Druckort „Helio-
polis“, was bei Weller, Die falschen und fingierten Druckorte 1?, 156 auf den
Buchdrucker Troschel in Danzig bezogen wird. Die zweite Schrift nennt
keinen Druckort, wird aber in Kaysers Bücherlexikon 1750—1832, I, 188
demselben Drucker zugeschrieben.
Die Beziehungen der Familie Krockow zu Kant und Fichte berührt
auch Schultz in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 45. Heft
(1903) 8. 181 ff.
e Damus in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 20. Heft
(1887) S. 161. l
e Leben und Briefwechsel I, 149.
7 Damus a. a. O. 163.
288 Wilhelm Erben
28. März machen konnte, mit richtiger Berechnung des Kommenden
entzogen. Noch im März 1793 trat er über Berlin, wo sein Auf-
enthalt am 28. März und 2. April 1793 bezeugt ist, in langer
Wanderung die Reise nach Zürich an. In den ersten Wochen
dieses zweiten Züricher Aufenthaltes, also von Juni bis August 1793,
ist dann die Arbeit an dem „Beitrag“ beendet worden!, begonnen
aber war sie, wie dieser Uberblick der Ereignisse zeigt, in Danzig.
So wird man die Stimmung dieser fernen ostdeutschen Stadt, die
` durch die zweite Teilung Polens aus der losen Oberherrschaft
Polens in die strammere Gliederung des preußischen Staates
treten sollte, bei den heißblütigen Urteilen des jungen Philosophen
über das absolute Fürstentum mit in Rechnung ziehen dürfen. Hat
er doch selbst in späteren Jahren“, auf jene jugendlichen Aus-
lassungen zurückblickend, die „kleine nordische Republik“, bei
der er zu Gaste war, und die „Tage, da sie verschlungen wurde“,
mit verantwortlich gemacht für den „Unwillen über die Über-
treibungen, die sich damals die Verteidiger der gesetzlosen Will-
kür der Mächtigen erlaubten“.
Zu allerlei Unwillen gegen die Politik der Kabinette war in
Danzig allerdings Ursache vorhanden, seitdem Friedrich II. im
September 1772 den Danziger Hafen auf Grund der in der ersten
Teilung Polens erworbenen Rechte besetzt hatte und von den neuen
westpreußischen Gebieten her die Stadt mit seinen Handelsmaß-
regeln zu bedrängen anfing®. Der Danziger Handel erlitt schweren
Rückgang, aber auch die Erwerbsquellen der unter preußische
Herrschaft geratenen und von ihr begünstigten Vorstädte drohten
zu versiegen, eine infolge der Handelsstreitigkeiten von preußischer
Seite im Herbst 1783 über die Stadt verhängte Blokade legte ihr
neue Opfer auf, und als sich nach der im Frühjahr 1785 in diesen
Fragen geschlossenen Konvention abermals Zwistigkeiten erhoben,
schlug die Hoffnung der Danziger auf russische Hilfe fehl. Unter
1 Leben und Briefwechsel I, 164 ist eine für die Entstehungszeit des zweiten
Heftes maßgebende Briefstelle gedruckt, die man aber II, 196 (vor dem Absatz
über die Zurückforderung der Denkfreiheit) vermißt.
2 Sämtl. Werke V, 288; Strecker, Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie
S. 213. Auf Anregung durch Gespräche in Königsberg und im Haus des
Grafen Krockow wollte Fichte bei anderer Gelegenheit das Lobenswerte jener
Schrift zurückführen (Brief an Böttiger, ohne Datum erwähnt bei Schulz,
Aus Fichtes Leben, S. 4).
3 Vgl. zu alledem Damus a. a. O. 40 ff. und Margot Herzfeld in den For-
schungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 35, 70f.
Fichte - Studien 289
der Kaufmannschaft bildete sich nach solchen Erfahrungen eine
Partei, die den Anschluß an Preußen erstrebte. Sie wagte Sich
zu Anfang 1788 offen hervor, drang zwar gegenüber dem Rat und
der Mehrheit der Gewerke nicht durch, aber die Erwartung einer
endlichen Lösung der Frage im preußischen Sinn nahm zu und
militärische Maßnahmen der Jahre 1789 und 1790 schienen sie
vorzubereiten. Dennoch ließ jede Schwankung der großen Politik
die Hoffnungen der Gegenseite wieder emporsteigen und es wollte
den Danzigern nicht gelingen, den Schleier der diplomatischen Ver-
handlungen, die ihr eigenes Schicksal betrafen, zu lüften’. Als
die Stadt im Sommer 1792 den für die gegen Frankreich auf-
brechenden preußischen Truppen bestimmten Getreidelieferungen
Schwierigkeiten bereitete und bald danach ein der Verbreitung
aufrührerischer Schriften verdächtiger Franzose von Berlin nach
Danzig flüchtete, erhielt die preußische Regierung zu weiterem
Vorgehen den willkommenen Grund, Danzig nicht, wie es in Polen
schon zutraf, zu einem Herd gefährlicher Umtriebe werden- zu
lassen. So wenig das unter anderen Umständen von der Bürger-
schaft dieser Stadt zu befürchten gewesen wäre, im Augenblick
waren in der Tat die Gegensätze, die sich seit zwei Jahrzehnten
gebildet, aufs schärfste zugespitzt. Die Nachricht von dem zu
Ende Januar 1793 erfolgten Einrücken der Preußen in Polen und
von der Besetzung von Thorn muß die Aufregung so sehr gesteigert
haben, daß Meldungen über revolutionäre Kundgebungen der
Danziger in Berlin glaubhaft schienen“. Es gehört mit zu der
Beurteilung von Fichtes stürmischen Schriften über die Denkfreiheit
und über die französische Revolution, daß sie im Bereich solcher
Stimmungen in Danzig entstanden sind. |
Daneben hat auf die „Zurückforderung der Denkfreiheit‘
freilich auch die persönliche Erfahrung gewirkt, die Fichte bei
dem in Halle nur mühsam durchgesetzten Druck seiner Offen-
barungskritik gemacht hatte“. Und noch andere Gründe der Un-
zufriedenheit mit preußischen Verhältnissen mögen mit im Spiel
gewesen sein. Fichte hat, wahrscheinlich in Krockow oder Danzig,
ı Drei politische Satyren, die während dieser schwankenden Stimmungen
1784 bis 1788 in Danzig entstanden, hat Günther in den Mitt. des west-
preußischen Geschichtsvereins 8. Jahrgang (1904), S. 88 ff. mitgeteilt.
3 Damus a. a. O. 159 f.
s Vgl. Medicus S. 53 und Strecker 8. XI der Einleitung zur Neuausgabe
der „Zurückforderung der Denkfreiheit“.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 19
290 = Wilhelm Erben
einen „Zuruf an die Bewohner der preußischen: Staaten“ zu ent-
werfen begonnen, der sich mit dem Wöllnerschen Religionsedikt
von 1788 befassen sollte. Was über diese unvollendete und
unveröffentlichte Arbeit bisher bekannt ist, reicht zu einem be-
stimmten Urteil nicht aus, aber es sollte als Ansporn dazu dienen,
diesem unausgeführten dritten Glied in der Reihe der staats-
philosophischen Erstlingsschriften Fichtes weiter nachzugehen.
Vielleicht ist auf diesem Wege auch neues Licht für das Ver-
ständnis der beiden anderen zu gewinnen. Das Religionsedikt von
1788 wird nebenbei, und zwar als Seitenstück zu den 1792 er-
gangenen Manifesten des Herzogs von Braunschweig, also als ein
Beispiel von überspannter Fürstenmacht, auch in dem „Beitrag
zur Berichtigung‘ (Sämtl. Werke VI, 56 = S.20 der sogleich zu
nennenden Neuausgabe) angeführt. Fand Imanuel Hermann Fichte
in der durchgesehenen Bruchstücken jenes „Zurufs“ nicht die
zu erwartende Richtung, so liegt es nahe, daß ihm bloß Auszüge
einer fremden Arbeit vorlagen, die sein Vater zu widerlegen sich
vorbereitete. Die Überschrift bezeichnet ja den „Zuruf“ als ver-
anlaßt durch die „freimütigen Betrachtungen und ehrerbietigen
Vorstellungen über die neuen preußischen Anordnungen in geist-
lichen Sachen“. Vermutlich wird der Titel der zurückzuweisenden
Gegenschrift so, wie ich es durch die von mir eingefügten An-
führungszeichen andeute, gelautet haben“. Die Widerlegung selbst
könnte sich, wenn sie überhaupt zustande kam, kaum wesentlich
von dem Ton und der Art des Beweisganges unterschieden haben,
die wir aus den uns vorliegenden Proben jener Krockow - Danziger
Zeit kennen.
II. ;
Medicus bezeichnet diese beiden Arbeiten als „etwas wilde
Schößlinge, die das sozialphilosophische Interesse (Fichtes) hervor-
getrieben hat“ (S. 57), und er hat sie nicht in die Auswahl der
neuherauszugebenden Werke aufgenommen. Mit Recht, soweit
1 Zu den dunklen Andeutungen des Sohnes, Leben und Briefwechsel I,
147 vgl. Fröhlich, Fichtes Reden an die Deutsche Nation (Berlin 1907), S. 14 f.,
wo mit Recht auf das Bedürfnis weiterer Aufklärung dieses Punktes hin-
gewiesen war.
Zu vergleichen wären die bei Kayser, Bücherlexikon 1750 — 1832, I, 244
verzeichneten „Betrachtungen und Vorstellungen über die neuen preußischen
Anordnungen in geistlichen Sachen“ (von E. Chr. Trapp, 1792); „Freimütige Be-
trachtungen über das Edikt“ (von Villaume, 1788), verzeichnet Kayser, ebenda.
Fichte- Studien 291
es sich bier um neue, bahnbrechende und für die Weiterbildung
philosophischer Systeme bleibend wirksame Gedanken handelte.
Ungern dagegen wird sie derjenige vermissen, dem es vor allem
um ein Bild von Fichtes Persönlichkeit und um die Anfänge
seines geschichtlichen Denkens zu tun ist. In solcher Hinsicht
- bilden sie beide und besonders der weit umfangreichere „Beitrag
zur Berichtigung der Urteile über die französische Revolution“
eine unentbehrliche Quelle. In solchem Sinn war es denn sehr
zu begrüßen, daß auch diesen Jugendschriften Neudrucke zuteil
wurden? und es erweckte gute Erwartungen, daß sich ihrer Neu-
ausgabe ein besonderer Kenner der Anfänge von Fichtes Staats-
philosophie, Reinhard Strecker, widmete, der denselben Gegen-
stand schon im Jahre 1917 besonders behandelt hatte. Und
niemand wird leugnen, daß diese Neuausgabe nicht bloß. vom
wissenschaftlichen, sondern auch wie der Herausgeber betont,
vom Standpunkt einer mit den „Problemen der Republik, der
Demokratie, des Sozialismus, des Völkerbundes“ beschäftigten
Gegenwartspolitik beurteilt sein will. Es mag mit diesen Gegen-
wartsrücksichten zusammenhängen, daß die Einleitungen über die
Einrichtung der Edition sehr rasch hinweggehen und von den
‚staatsphilosophischen Ansichten Fichtes ein die demokratischen
Züge stark herausarbeitendes Bild entwerfen, welches dem spä-
teren tatsächlichen Anschluß Fichtes an den bestehenden Staat
und seiner gereifteren Erkenntnis von der politischen Bedingtheit
seines Ich nicht viel Raum gewährt. Strecker durfte sich freilich
auf seine eigene weiterblickende und besser abwägende Würdigung
der Revolutionsschrift in den Schlußbetrachtungen seines Buches
„Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie“ S.212 ff. berufen, die neben
der Ausgabe ihren Wert behält.
Hält man sich an die Ausgabe selbst, so ist zunächst mit
Bedauern festzustellen, daß Strecker auf sachliche Erklärung
des Textes ganz verzichtet hat“ Er stellt zwar in den Ein-
leitungen eine Scheidung zwischen den Anmerkungen Fichtes und
denen, die er selbst hinzufügte, in Aussicht; aber er befolgt
nicht immer diese Ankündigung (S. 44 und 47 hätten Kreuze
1 Diese Schriften erschienen in Meiners Verlag, die „Zurückforderung der
Denkfreiheit“ 1919, der „Beitrag über die französische Revolution“ 1922, beide
herausgegeben von Reinhard Strecker. Die zweitgenannte Ausgabe (XII und
255 S.) soll hier genauer betrachtet werden und auf sie beziehen sich die Seiten-
angaben der folgenden Ausführungen.
19°
292 Wilhelm Erben
statt der Sterne gesetzt werden müssen); und was er selbst bei-
fügt, sind nur Varianten und keinerlei Sacherklärungen. Nun
sind die Stellen, wo Fichte auf geschichtliche Ereignisse anspielt,
andere Schriftsteller herbeizieht oder bekämpft, ohne die Namen
zu nennen, wenigstens in dem „Beitrag“ nicht selten, der nene
Herausgeber aber läßt den Leser in allen diesen Fällen ohne die
Hilfen des Verständnisses, die man von ihm erhofft hätte. Zu-
meist werden ja diese Dinge den zeitgenössischen Lesern leichter
verständlich gewesen sein als uns, und manchmal mag gerade
ihretwegen Fichte die genauere Bezeichnung mit Absicht unter-
lassen haben. Heute bedarf man der Erklärung. Die Anspie-
lungen auf das Religionsedikt von 1788 und die Manifeste von
1792 (S. 20 der Ausgabe, s. auch oben S. 290), auf die Teilung
Polens (S. 58, wobei nur zweifelhaft, ob nur an die erste oder
auch schon an die zweite zu denken ist) und die prachtvolle
Zeichnung Luthers (S. 63f.) sind leicht verständlich; weniger der
spöttische Hinweis auf neuestens gegen Rom bewiesene Unter-
würfigkeit (S. 63t) und die Bezugnahme auf die vor einigen Jahren
erfolgte Bauernerhebung „eines gewissen Staates“ (S. 198), womit
die sächsischen Vorgänge von 1790 gemeint sind’, oder den Aus-
lieferungsvertrag zweier Nachbarn (S. 200 f). Aufklärungsbe-
dürftige Hinweise auf andere Autoren stehen S. 10, 181, 19t, 25,
35 f. (hier eine wörtlich angeführte Stelle ohne Quellenangabe),
46, 51 (hier Worte aus „les Incas“ von Marmontel). Auch gegen
wen Fichte S. 33 ff., 40 ff. ankämpft, hätte angemerkt werden sollen.
In bezug auf den Plan des „Beitrags“ vertritt Strecker in
der Einleitung seiner Ausgabe wieder die schon in seinem Buch“
ausgesprochene Anschauung, daß Fichte nicht bloß die „Recht-
mäßigkeit“, sondern auch die „Weisheit“ der Staatsveränderung
zu behandeln vorgehabt hätte, so daß wir nicht bloß die letzten
Abschnitte des von der „Rechtmäßigkeit“ handelnden ersten,
sondern auch das ganze zweite Buch als unausgeführt zu be-
klagen hätten. Strecker meint (S. VI seiner Einleitung): „Was
fehlt, ergibt sich aus der Disposition,. die er (Fichte) selbst im
zweiten Kapitel (S. 69 dieser Neuausgabe) aufstellt.“ An der
Stelle, welche damit gemeint sein wird (S. 71 f. der Neuausgabe),
1 Fichte hat, als er im’ Mai 1791 durch die Lausitz nach Warschau
wanderte, vor Görlitz eine von dieser „Bauernrevolution“ betroffene Gegend
gesehen. Leben und Briefwechsel I, 120.
2 Strecker, Anfänge der Staatsphilosophie, S. 210.
Fichte- Studien 293
sind in der Tat die verschiedenen Wege, die zu einem Verzicht
auf das Recht zur Verfassungsänderung führen könnten, aufge-
zählt, und indem man diese Aufzählung mit den nun noch weiter
folgenden Kapitelüberschriften (S. 72, 123, 156 und 211) ver-
gleicht, ergibt sich wirklich, daß Erörterungen über derartige
Verträge mit dem Souverän und mit fremden Staaten fehlen.
Das sind also die unausgeführten Teile des von der Rechtmäßig-
keit von Staatsveränderungen handelnden ersten Buches. Von
einem zweiten Buch, das der Frage der Zweckmäßigkeit (Weis-
heit) solcher Veränderungen gewidmet sein sollte, ist aber hier
nicht die Rede, und damit stimmt auch die „Nacherinnerung “
(5. 254) überein, welche nur von „zwei noch übrigen wichtigen
Kapiteln“ spricht, aber nicht von einem noch übrigen Buch. An
einer früheren Stelle, in der Vorrede (S. 6), hatte Fichte freilich
ein solches zweites Buch erwähnt, welches, wenn man noch S. 12
hinzuhält, sichtlich auf die Frage der Weisheit oder Zweck-
mäßigkeit bestimmter Veränderungen eingestellt sein sollte. Aber
schon an jener ersten Stelle hatte sich Fichte über die etwaige
Ausführung dieses zweiten Buches ganz unsicher geäußert; zwei-
felt. er doch schon hier, ob er auch nur das erste vollenden
werde, und deutet er doch zugleich die Erwartung an, daß die
französische Nation einen reichlicheren Stoff für jenes zweite
liefern werde. In dem zweiten Teile der die Methotik seiner
Untersuchung vorbereitenden Einleitung (S. 26 ff.) hat Fichte
allerdings auch über die dem zweiten Buch vorbehaltene Frage
der Zweckmäßigkeit und der Art, wie ihr beizukommen wäre,
sehr bemerkenswerte Untersuchungen angestellt, die sich mit der
Geschichte auseinandersetzen, die Forderung der Erfahrungs-
seelenkunde aufstellen, die Anwendbarkeit von geschichtlichen
Analogien erörtern und in der für Fichte höchst bezeichnenden,
schon an seine Universitätspläne anklingenden Forderung gipfeln,
man sollte die Geschichte zwar nicht „eingehen lassen“, müsse sie
aber aus den Händen derer nehmen, die sie bisher pflegten, und in
die Hände des wahren Philosophen übergeben. Diese weitgehenden
methodischen Erörterungen zeigen jedoch nirgends eine Spur
davon, daß die Ausführung wirklich geplant gewesen sei, und so
muß mit Rücksicht auf die vorhin dem 2. Kapitel und der
Nacherinnerung entlehnten Zeugnisse ein frühzeitiger Verzicht
Fichtes auf jenes zweite Buch angenommen werden. Hätte Fichte
es ausgeführt, so würde ihn die Arbeit gezwungen haben, mit
294 Wilhelm Erben
den gegebenen Wirklichkeiten zu rechnen, deren mannigfache
Natur und Bestimmtheit er wohl schon fühlte“, deren Beherrschung
und Durchdringung seinem Geist aber weniger entsprach als die
Welt der moralischen Forderungen. Schon bei seinem Abschied
von Danzig wird er darüber im klaren gewesen sein, daß er sich
entscheiden müsse zwischen den auseinandergehenden Wegen
des Politikers und des Philosophen. Sein Verzicht auf jenes zweite
Buch bedeutete den Verzicht auf aktives Eintreten in die Welt
der politischen Zweckmäßigkeit und zugleich wohl die auf-
dämmernde Erkenntnis von der Natur des geschichtlichen Lebens.
Somit ist das oben angeführte Kapitel der Einleitung, in welchem
er die Geschichte so heftig angreift, im Grunde ein Rückzugs-
gefecht, das pur zum Schein die Preisgabe eines dem Philosophen
unerreichbaren Zieles deckt.
Bedanerlicher als das Fehlen solcher und anderer sachlichen
Erklärungen, das unter Umständen (wenn die Ausgabe für Ubungs-
zwecke verwendet wird) sogar als ein Vorzug aufgefaßt werden
könnte, ist die Art der Textherstellung. Das Titelblatt der 1919
neugedruckten „Zurückforderung der Denkfreiheit“ enthält den
hoffnungerweckenden Vermerk „Nach dem Erstdruck des Jahres
1793 neu herausgegeben von Dr. Reinhard Strecker, Präsident
des Landesamtes für das Bildungswesen in Hessen“. Aber den
Schluß der Einleitung bildet schon hier die betrübliche Erklärung,
daß der Text den „Sämtlichen Werken“ (VI, 1—35), also einer
Ausgabe von 1845, entnommen und daß nur die Anmerkungen
„auf die (übrigens unbedeutenden) Abweichungen der beiden Aus-
gaben voneinander“ hinweisen. Der Neudruck des „Beitrags“, der
auf dem Titelblatt keinen entsprechenden Vermerk trägt, beruht
gleichfalls, wie Strecker in der Einleitung erklärt, auf dem 1845
erschienenen Druck in den „Sämtlichen Werken“ Fichtes (VI, 37
bis 288), auf welchen auch hier, sowie in dem anderen Fall, durch
die der Neuausgabe beigefügten Randzahlen hingewiesen wird.
ı Man beachte S. 12 die Fragestellung: „sind die zur Erreichung des be-
absichtigten Zweckes gewählten Mittel die angemessensten? Welche der Billig-
keit gemäß so zu stellen ist: waren es unter den gegebenen Umständen die
besten?“ und S. 32 den schönen Schluß einer gegen das Suchen göttlicher
Vorsehung in der Geschichte gerichteten Anmerkung: — Das einzig Wahre ist
wohl folgendes: daß ein unendliches Mannigfaltige gegeben ist, welches an
sich weder gut noch böse ist, sondern erst durch die freie Anwendung ver-
nünftiger Wesen eins von beiden wird, und daß es in der Tat nicht besser
werden wird, als bis wir besser geworden sind.“
Fichte - Studien 295
—
Strecker nennt daneben auch die Ausgaben von 1793 und 1795,
ohne sich auf deren wirklichen Druckort einzulassen und ohne zu
erwähnen, daß auch die Seitenzahlen der Erstausgabe an den
Rand seines Neudrucks gestellt wurden!; die Abweichungen dieser
älteren Ausgaben werden als unbedeutend („in der Hauptsache
Druckfehler“) bezeichnet, sie sullen jedoch, wie der Herausgeber
ankündigt, mit den Siglen a (1793) und b (1795) angemerkt werden.
Ein solches Verfahren, Zugrundelegung der jungen, lange nach dem
Tode des Verfassers veranstalteten Ausgabe und Buchung der in der
Originalausgabe vorkommenden Lesarten unter dem Strich, konnte
gerechtfertigt erscheinen, wenn Immanuel Hermann Fichte, der
Herausgeber der „Sämtlichen Werke“ seines Vaters, ‚überall oder
doch in diesem besonderen Fall einen besseren, etwa nach den
Manuskripten des Vaters überprüften Text bieten würde. Das trifft
aber weder im allgemeinen noch in unseren Beispielen zu. Die
sorglose Willkür, mit welcher Immanuel Hermann verfuhr, ist schon
in vielen Fällen klargestellt und beklagt worden“, und so hat
auch Medicus seine Auswahl, wo es möglich war, nicht auf die
Ausgaben des Sohnes, sondern auf die von dem Vater selbst
veranstalteten Drucke aufgebaut. Indem Strecker diesen Weg,
der auch bei den Revolutionsschriften ganz selbstverständlich
gewesen wäre, verlassend, die Ausgaben von 1793 und 1795 unter
den Strich verwies und den Text der Sämtlichen Werke wiedergab,
tat er überflüssige Arbeit (denn die in allen größeren Bibliotheken
vertretene Gesamtausgabe bedarf keiner Wiederholung) und er
versäumte die Gelegenheit, allen denen, die nun in der Neuaus-
gabe den jungen Fichte kennen lernen wollen, seine sprachliche
Eigenart zu zeigen. Wir wissen, wie hoch Fichte von früher
Jugend an die Form des Gedankenausdrucks schätzte, wie er durch
Übersetzungen seinen Stil übte und in seiner ersten Züricher Zeit
an die Einrichtung einer Schule der Vortragskunst dachte. Ein
Brief an Schiller deutet an, daß Fichte bei dem Herrichten seines
Manuskriptes auch auf Interpunktion und Beibehaltung oder Weg-
lassung der stummen e recht genau achtete“; er wußte, daß solche
ı Die der Ausgabe von 1795 fehlen.
2? Vgl. meine Zusammenstellung in Fichtes Universitätspläne S. 13 Anm. 15.
3 Außer den schon von Schulz in der Einleitung zur Neuausgabe von Fichte,
Der Patriotismus und sein Gegenteil, S. VIII, mit Recht angeführten Worten
des Briefes vom 21. Juni 1795 („Ich lasse bitten, die Interpunktion, auf die
mir es ankommt, und die andre, oder andere und dergl. zu beobachten“) kommt
296 Wilhelm Erben
Kleinigkeiten den Inhalt beeinflussen und daß von ihrer richtigen
Wiedergabe das Verständnis seines oftmals schwierigen Perioden-
baus abhänge!. Fichte der Jüngere scheint für diese feineren
Unterscheidungen weniger Sinn gehabt zu haben; er ließ seinen
Setzern die schleppenden Formen „unsere“, „gewordene“, „eigenen“,
„gegebenen“ usw. hingehen, wo die Ausgabe von 1795 „unsre“,
„gewordne“, „eignen“, „gegebnen“ usw. bot; er druckte „Sklave“
statt des von dem Vater geschriebenen „Sklav“ (S. W. VI, 91),
„gieß“ statt „geuß“ (S. W. VI, 104) u. dgl.; und nun ist Strecker
diesem überarbeiteten sprachlichen Bild gefolgt, anstatt daß er
das ursprüngliche wieder erweckt hätte. Man kann es dem Neu-
herausgeber dann freilich nicht zum Vorwurf machen, daß er in
orthographischen Dingen die neuen Regeln anwendet, sich also
auch von der Ausgabe von 1845 freimacht, deren Rechtschreibung
eine genaue Nachahmung gewiß nicht verdient. Leider sind aber
Druckfehler unterlaufen, die in der Ausgabe des Sohnes nicht vor-
kommen und einem Neudruck sehr schlecht anstehen?. Eine andere
Verschlechterung des Druckes, die der Sohn versündigt und der
neue Herausgeber ihm nachgemacht hat, zeigt sich in der Art,
wie Worte und Sätze hervorgehoben werden, die dem Verfasser
besonders wichtig erschienen. Die Ausgabe von 1795 zeigt sie
in gesperrtem Satz: der Sohn folgte dem nur im ersten Fall dieser
Art und ließ weiterhin den Sperrdruck der Vorlage durch Kursiv-
schrift ersetzen, übersah aber, daß dieselbe Kursivschrift auch
für fremdsprachige Wendungen (a priori, a posteriori, volont&
generale u. dgl.) dient, die nun die vom Vater selbst beabsich-
tigten Hervorhebungen in Schatten stellen. Strecker, der dieser
widersinnigen Einrichtung der S. W. folgt, übersah- überdies S. 11,
daß das erste Wort der Einleitung „Was“ (entsprechend dem
Sperrdruck von 1795) und ebenso S. 15 Z. 10 von unten „Recht“
noch die Nachschrift desselben Briefes in Betracht, wo die von Fichte „mit
Fleiß* geschriebene Wortform „Buchstab“ gegenüber der „erwässernden Zwei-
deutigkeit“ von „Buchstaben“ verteidigt, aber doch Schiller die Entscheidung
gelassen wird, Leben und Briefwechsel II, 376.
1 Fichte an Schiller, 27. Juni 1795: „Der Anschein der Härte in meinem
Periodenbau kommt größtenteils daher, daß die Leser nicht deklamieren
können“, Leben und Briefwechsel II, 383.
2 Als störend vermerke ich S. VIII Z. 12 von unten lies „Runzes“ statt
„Runges“; S. 15 Z. 8 von unten lies „die ihr“ statt „die die“; 8.24 Z. 1 lies
„begehrt“ statt „begeht“. Andere Fehler (S. X, 16, 22, 29 usw.) wirken nur
als Flüchtigkeitsbelege und Schönheitsfehler.
. | l Fichte - Studien 297
kursiv sein sollten. Herzlich ungeschickt ist die Fassung der von
den Varianten handelnden Fußnoten!. Ganz irreführend ist es
endlich, wie die Neuausgabe mit dem Druck von 1795 verfährt;
was Strecker als Lesarten von 1795 (b) zu dem ersten Heft des
Beitrags (S. 1—119 des Neudruckes) anführt, trifft zur Hälfte?
gar nicht zu; man gewinnt vielmehr aus dem Druck von 1795,
von dem Strecker ein falsches Bild gibt, den Eindruck, daß Fichte
diese zweite Ausgabe seines Beitrags selbst durchgesehen und von
einigen bei dem Erstlingsdruck übersehenen Fehlern gereinigt hat.
Um so bedauerlicher ist es, daß die Neuausgabe nicht von dieser
Ausgabe des Verfassers, sondern von einer so späten und in sprach-
licher Hinsicht wertlosen Grundlage ausging.
III.
Die beiden jugendlichen Staatsschriften Fichtes harren also
auch nach Streckers Ausgaben noch eines den wissenschaftlichen
Anforderungen entsprechenden Bearbeiters. Einen strengeren
Maßstab vertragen die schon oben erwähnten Erstlingsausgaben
bisher unveröffentlichter Stücke aus seinem Nachlaß. Willy
Kabitz hat bei dem Abdruck der Briefe und Entwürfe aus Fichtes
Frühzeit' über die Beschaffenheit der benutzten Blätter gute
Rechenschaft abgelegt, die Eigentümlichkeiten der Schreibweise
mit offenbarer Sorgfalt wiedergegeben, die ausgestrichenen Worte
sowie alle, die der Entzifferung Schwierigkeiten bereiten,. sehr
genau angezeigt und sich durch diese mühsame Arbeit den
größten Dank aller derer verdient, die Fichte zu kennen wünschen.
Es gibt kaum rührendere Blicke in das Werden eines Großen als
die zaghaften und doch so ehrlichen Worte, mit denen sich der
Fünfundzwanzigjährige bei dem Konsistorialpräsidenten von Sachsen
1 Die Fußnote S. 190 ist unverständlich, sie scheint andeuten zu sollen,
daß die alten Ausgaben „herüber brachten* getrennt druckten (so wenigstens &;
b ist mir hier nicht zugänglich), das hätte aber anders gesagt werden sollen;
unklar ist S. 224**, wo die Siglen (a und b?) ganz fehlen. Die Fußnote 8. 164 *
gehört nicht hierher, sondern zu S. 165 Z. 9.
2 Was B. 5, 7, 14 und 74 über Lesarten von a (1793) und b (1795) gesagt
wird, mag für a (welcher Druck mir für dieses Heft nicht vorliegt) zu-
treffen; b hingegen stimmt in diesen vier Fällen schon mit den Sämtl. Werken
überein. Richtig sind (soweit auf b bezüglich) die S. 17, 24, 60, 79 verzeich-
neten Lesarten; aber wenn S. 24 „nicht Verbotnen“ () statt des Nicht - ver-
botenen“ der S. W. gebucht wird, hätte es S. 22 mit „nicht dürfen“ statt „Nicht-
dürfen“ ebenso geschehen sollen.
8 Kant-Studien VI, 184—205, s. oben 8. 286 Anm. 3.
298 Wilhelm Erben
um eine Predigerstelle bewirbt, und da hier alle Aussichten schwin-
den, einen seiner Leipziger Professoren um Rat wegen etwaigen
Übertrittes zur juristischen Laufbahn bittet 1. Aber der Wert
dieser Zeugnisse liegt nicht minder in der Form als in der Sache;
der Briefschreiber, der wenige Jahre danach als gewaltiger
Meister der Sprache dastand, ringt hier nach den Worten, wir
sehen ihn mit sich selber jene Übungen im Reden und im Stile
durchmachen, die er bald darauf anderen zuteil werden lassen
wollte. Und gerade darum ist die Sorgfalt der Ausgabe besonders
zu begrüßen. Im Vergleich zu der gefälligen Form, in der Fichtes
Sohn die Briefe seines Vaters in dem Rahmen seiner Lebens-
beschreibung verwertet und in dem Anhang dazu gesammelt hat,
mag man diese Editionsweise als schwerfällig empfinden. In der
Tat bleibt es ein großes Verdienst des Sohnes, den Schatz des
väterlichen Briefwechsels erschlossen zu haben. Fichtes Briefe
an seine Braut und Frau, Johanna, die durch den Sohn der Öffent-
lichkeit geschenkt wurden, sind ein Denkmal eines deutschen
Lebens, wie es kaum schöner gedacht werden kann. Die Freude
daran darf aber den Blick nicht davor verschließen, daß Immanuel
Hermann Fichte eine höchst mangelhafte Editionsarbeit geleistet
hat. Auf seine Unzuverlässigkeit in den Zeitangaben wurde schon
früher hingewiesen‘. Man vermißt ferner häufig klare Angaben
darüber, ob beim Abdruck der einzelnen Briefe deren Originale
oder etwa die Entwürfe benutzt seien“; man bemerkt in solchen
Fällen, wo der Biograph seiner Darstellung einschlägige Stellen
von Briefen einfügt, die im Anhang voll abgedruckt werden,
Abweichungen des Wortlautes, die das Vertrauen zu den mit-
geteilten Texten bier und dort erschüttern“; und man bedauert,
1 Uber die seitliche Folge dieser Briefe (bei Kabitz Nr. 2, 3 und 5) vgl.
Medicus S. 16f.
2 S. oben S. 286 Anm. 4.
s Für zwei Schiller- Briefe (Leben und Briefwechsel II, 376, 885) werden
die Konzepte als Quelle genannt; in ähnlicher Weise ebenda II, 320, 487 und
I, 27, 178, 181 für Briefe Fichtes. Andererseits ist bei den langen Reihen der
Briefe an Kant, Jacobi, Reinhold, Schelling und selbstverständlich bei allen
Familienbriefen Benützung der Originale anzunehmen, wie sie II, 383 u. 848f.
durch Berücksichtigung der Empfängervermerke, und ausdrücklich auch II.
546, 550 bezeugt wird. Dazwischen bliebe aber in vielen Fällen bestimmte
Aufklärung über die Quelle wünschenswert.
4 Man vgl. die I, 19 angeführte Briefstelle an Reinhold mit II, 212 (Ohn-
erachtet: Ungeachtet); die I, 164 f. angeführte Stelle betreffend den „Beitrag“
to ea tra 4
Fichte- Studien 299
daß bei dem aus den Entwürfen mitgeteilten Briefen! gar nichts
über zweifellos darin vorkommende Streichungen und Verbesse-
rungen berichtet wird, welche in die Arbeit des Schreibenden
hineinsehen ließen, wie es bei Kabitz der Fall ist. So erwacht
jedem, der sich mit Fichtes Leben befaßt, der Wunsch nach einer
neuen Zusammenfassung seiner Briefe.
Ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser dringendsten Auf-
gabe, welche die Fichte-Forschung jetzt bietet, ist geschehen, indem
Hans Schulz eine stattliche Sammlung bisher ungedruckter Briefe
zustande brachte und sie unter dem Titel „Aus Fichtes Leben,
Briefe und Mitteilungen zu einer künftigen Sammlung von Fichtes
Briefwechsel“ herausgab (Kant-Studien, Ergänzungsheft 44, Berlin
1918). Es sind mehr als fünfundzwanzig bisher zumeist ungedruckte
Briefe Fichtes, die der um die Geschichtsschreibung des deutschen
Geistesleben jener Zeit vielfach verdiente Forscher in den Biblio-
theken von Berlin, Dresden, Gießen, Hamburg, Heidelberg, Lübeck,
München und Trier gefunden hat und die er uns nun, zusammen
mit drei Stammbuchblättern und einer in Jena gehaltenen Rede
Fichtes, in sorgfältigstem Abdruck und mit reichen Erklärungen
versehen, in sein Lebensbild verflochten vorlegt. Nach dieser in
den Stoff tief eindringenden Probe ist lebhaft zu wünschen, daß
die am Schluß ausgesprochene Bitte um Bekanntgabe weiterer
Handschriften von Fichtebriefen erfüllt und auch die äußeren Be-
dingungen geschaffen werden, damit Schulz eine abschließende
Ausgabe dieses kostbaren Briefschatzes vollenden könne. Sie wird
mehr noch als alle Darstellungen seines Lebens und seiner Lehren
dazu beitragen, das geistige Wesen dieses Großen seinem Volke
zu erhalten.
Einstweilen darf man sich freuen, daß die Überzeugung von
der Unzulänglichkeit derjenigen Ausgaben, mit denen bisher ge-
arbeitet wurde, mehr und mehr durchdringt. Sie betrifft nicht
bloß die Briefe, sondern auch die eigentlichen Werke Fichtes, und
verschiedene Ansätze zur besseren Bewältigung dieses ganzen
Stoffes, die einander folgen, bezeugen das Bedürfnis der Neu-
fehlt, wie schon oben S.288 Anm. 1 angedeutet wurde, II, 196, wo man sie
suchen müßte; auch was I, 180 aus einem Brief an Jacobi als wörtlich ent-
nommen wird, stimmt nur ganz ungefähr mit II, 176 und die aus Briefen an
Reinhold I, 200 und 228f. angeführten Worte decken sich wieder nicht genau
mit II, 235f.
3 S. die zweitvorige Anmerkung.
300 Wilhelm Erben
bearbeitung‘. Es ist höchst bezeichnend, daß sie fast gleichzeitig
und ganz unabhängig voneinander einsetzten. Als schönste Fest-
gabe zum hundertsten Wiegenfest der Berliner Universität hatte
im Jahre 1910 Eduard Spranger die bedeutendsten bei ihrem
Ursprung verfaßten Schriften über das Wesen der Universität
neu herausgegeben, darunter an erster Stelle Fichtes „Deduzierten
Plan einer zu Berlin zu errichtenden höhern Lehranstalt“. Diese
gedankenreiche in amtlichem Auftrag 1807 ausgeführte Arbeit des
Philosophen, die Spranger so nach dem 1817 erschienenen Erstlings-
druck neu auflegte, beruht teilweise auf seinen nur anderthalb
Jahre älteren „Ideen für die innere Organisation der Universität
Erlangen‘, welche Fichtes Sohn im dritten Band der Nachgelassenen
Werke des Vaters im Jahre 1835 veröffentlicht hatte. Daß das
im Berliner geheimen Staatsarchiv erhaltene Original dieser
für Hardenberg bestimmten und von dessen Rat Altenstein be-
gutachteten Erlanger Denkschrift in mehreren Dingen von dem
Druck von 1835 abweiche, war von Max Lenz (Gesch. der
Universität zu Berlin I, 112 Anm. 1) im Jahre 1910 bemerkt
worden, und zwei Jahre später brachte Lenz an einer etwas
abgelegenen Stelle (Aus Deutschands kirchlicher Vergangenheit,
Festschrift für Th. Brieger) diesen Originaltext der „Ideen“ zum
Druck. Ohne davon zu wissen, griff auch ich im Jahre 1914, über
Fichtes Universitätspläne handelnd (Beilage zum Innsbrucker
Rektoratsbericht für das Studienjahr 1912—13), auf jenes
Berliner Original zurück und veröffentlichte es nochmals, so dab
nun neben dem mangelhaften und willkürlich datierten Abdruck
des Sohnes zwei neue Ausgaben dieses Erlanger Planes vorliegen’.
Mehrfach gedruckt wurde in den letzten Jahren die in Königs-
berg 1807 entstandene Macchiavelli-Schrift Fichtes, jenes merk-
würdige kleine Werk, in dem sich zwei „große Willensmenschen“,
wie Meinecke sagt, zwei „radikale Wahrheitssucher“ in die Augen
sehen. Teile der Schrift waren während des Krieges von Erich
ı Außer den oben besprochenen Ausgaben erschienen u. a. bei Meiner in
Leipzig: „Predigten“ mit Einleitung von Runze, 1919; „Rechtslehre von 1612“
- nach der Hs. herausgegeben von Schulz, 1920; „Philosophie der Freimaurerei
(Briefe an Konstant)“, herausgegeben von Flitner, und „Wissenschaftslehre von
1804“, herausgegeben von Medicus, 1922.
® Dem Neudruck, welchen Lenz, Kleine Schriften II (1920), 244 ff. von seinem
Aufsatz über Fichtes Erlanger Professur veranstaltete, ist der Text der Denk-
schrift nicht beigegeben.
Fichte - Studien 801
Brandenburg (Privatdruck) und Hans Schulz (Fichte, Vom
ehrenvollen Frieden, Halle, Niemeyer 1917) gedruckt worden, und
etwa gleichzeitig erschien der ganze Macchiavelli Fichtes, von
Josef Hofmiller eingeleitet, in doppelter Auflage in Reclams
Universalbibliothek (Nr. 5928). Diese Drucke gaben indes stets
nur eine Gestalt des Textes wieder. Auf breiterer Grundlage
hatendlich Hans Schulz im Jahre 1918 eine Ausgabe des Werkchens
geschaffen (Joh. Gottlieb Fichte, Macchiavell, nebst einem Briefe
Carls von Clausewitz an Fichte, Leipzig, Felix Meiner 1918).
Schulz hat die beiden bei Fichtes Lebzeiten erschienenen, recht
stark voneinander abweichenden Ausgaben (die von 1807 in der
Zeitschrift „Vesta“ und die von 1813 in den „Musen‘“) berück-
sichtigt und überdies die handschriftlich in der Berliner Bibliothek
erhaltenen Vorarbeiten Fichtes, seine bis zum 20. Kapitel des
„Principe“ reichenden „Realbemerkungen“ sowie andere erklärende
Hinweise unter dem Strich beigefügt und so ein treffliches Vor-
bild für kritische Bearbeitung von Fichtes Werken geschaffen.
Hans Schulz hat seine Editionskunst noch an mehreren
anderen Schriften Fichtes geübt. Die eine, von Fichte selbst
“überhaupt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, seine Tagebuch-
aufzeichnungen aus dem ersten Züricher Aufenthalt (vom 2. August
bis 20. September 1789 reichend), war von dem Sohn zwar benutzt,
aber keiner wörtlichen Mitteilung gewürdigt worden!. Jetzt sind
die in der Berliner Bibliothek und im Besitz der Familie Fichte
erhaltenen Bruchstücke nicht bloß von Schulz (Joh. Gottlieb Fichte
als Hauslehrer, Heft 709 des Pädagogischen Magazins, Langen-
salza1919), sondern gleichzeitig auchvonMaximilian Runze (Neue
Fichte-Funde aus der Heimat und Schweiz, Gotha 1919) veröffent-
licht worden”. Stimmen diese beiden Ausgaben an vielen Stellen,
insbesondere in der Auflösung der Namen, nicht überein, so wird
1 Leben und Briefwechsel I, 32.
2 Auf die von Kunze ebenda gedruckten Stücke aus der Schulzeit in
Pforta (Fichtes Probeübersetzung von 1774, seine im Jahre 1780 mit zwei
Kollegen als „Inspektoren“ an den Rektor der Schule gerichtete Eingabe,
betreffend die Aufrechterhaltung der Ordnung, und die leider nur in deutscher
Übersetzung mitgeteilte Abschiedsrede) ist schon oben S. 284 hingewiesen worden.
Zu der Abschiedsrede vgl. Leben und Briefwechsel I, 17 Anm. und Medicus
8.21. — Nach dem Tagebuch druckt Runze noch einige Bemerkungen Fichtes
über den Schweizer Dialekt und die schon in den Sämtl. Werken VIII, 439ff.
enthaltene Novelle „Das Tal der Liebenden“; zu deren Datierung vgl. Medicus
8.28, Anm. 1.
12. RE ern — — — — — — — -
302 Wilhelm Erben
jedenfalls den Lesarten von Schulz, der auch hier erklärende An-
merkungen beifügt, so lange der Vorzug zu geben seint, bis etwa
eine dritte Ausgabe dieses merkwürdigen Jugenddenkmals alle
Zweifel beheben wird. Vor eine besonders schwierige Aufgabe
sieht sich der Herausgeber bei den „Patriotischen Dialogen“ ge-
stellt, in welchen Fichte unmittelbar vor und nach dem Zu-
sammenbruch Preußens, 1806 und 1807, den „Patriotismus und
sein Gegenteil“ behandelte. Diese für Fichtes politisches Denken
aufschlußreiche Schrift war zur Veröffentlichung bestimmt, ist
aber bei Fichtes Lebzeiten nicht mehr zum Druck gelangt. Erst
sein Sohn nahm sie in die Nachgelassenen Werke (III. Bd. = Sämt!.
Werke XI. Bd.) auf. Außer diesem Druck besitzt man aber auch
Fichtes Manuskript, reichlich mit Streichungen und Zusätzen ver-
sehen, in den Sammlungen der Bibliothek zu Berlin. Indem sich
Schulz auch dieses Werkes annahm, war er bemüht, dem Leser
sowohl von dem Druck als von der Handschrift ein vollständiges
Bild zu bieten. Seine Ausgabe (J. G. Fichte, „Der Patriotismus
und sein Gegenteil.“ Leipzig, Meiner 1918) verfolgt diesen Zweck
mit einem reichlichen Gerüst von Lesarten. Und es verlohnt sich
in der Tat, sie zu beachten. Was Fichte selbst geändert hat,
kommt freilich für den Sinn kaum in Betracht, es zeigt ihn eben
bei der Arbeit des Wortewählens und Ordnens?; erwähnenswert
ist nur sein Schwanken in bezug auf die Anordnung der beiden
Gespräche, von denen er das 1806 entstandene, wie es scheint,
vorübergehend an die zweite Stelle rücken wollte“. Wichtiger
ist es, sich aus der Ausgabe den Umfang der Veränderungen
klarzumachen, die Fichtes Sohn handschriftlich und dann noch
1 Eine Aufzeichnung der Abweichungen würde allzu viel Raum einnehmen.
Runze übergeht einzelne Worte (vgl. R. 81, Z. 20 mit Sch. 6, Z. 18; R. 85 unten
mit Sch. S. 11), und entstellt andere (zu R.88 „Wehr“, vgl. Sch. 9, Anm. 1).
Das schließt nicht aus, daß stellenweise Runze das Richtige fand, wo Sch.
zweifelt oder vielleicht fehlgreift.
2 Man muß wohl annehmen, daß alle Ausbesserungen, bei denen Schulz
über die Hand nichts bemerkt, von dem Vater vorgenommen seien; bei bloßer
Durchstreichung (S. 4b, 5c, 8c usw.) wird das vielleicht nicht immer zu er-
kennen sein, sicher aber, wo statt des Gestrichenen anderes eingefügt wird
(wie etwa S. 5a, 8b, 9c usw.).
s Wenn die Ausbesserungen, welche Schulz S. 7a, 88 a bucht, von Fichte
selbst herrühren, dann muß er allerdings selbst, wie Schulz, Einleitung S. VII
trotz der anderslautenden Stelle in Fichtes Vorbericht, S.3, annimmt, diese
Ordnung wieder umgestoßen haben. Gerne hätte man unter diesen Umständen
über die Seitenzählung (vgl. S. VII) Genaueres erfahren.
Fichte - Studien 303
weitergehend in dem Druck von 1835 vornahm. Ihre Aus-
schaltung ist das Hauptverdienst des Neudruckes!, sie sind aber
lehrreich für das Verfahren des Sohnes und ein Warnungszeichen
für die Wege, bei denen man auf seine Führung angewiesen ist.
Inn stören gewisse Härten des Ausdruckes, die dem Vater eigen
waren; statt „ungerner“ setzt er „weniger gern“ (S. 7 b), statt
„ausgeloschen“, obwohl gleich darauf erstorben vorkommt, „aus-
gestorben“ (S. 12 b), statt „der flüchtigste Blick aus Ihnen her-
aus“ sagt er „der flüchtigste Blick in die Zeit“ (S. 12 d), statt
„drin in der Menschheit“ wählt er den Ausdruck „verborgen in
der Menschheit“ (S. 12h), statt „den festesten Glauben abstatten“
heißt es „zugeschworen haben“ (S. 13a), auf verschiedene Weise
vermeidet er die „existente Möglichkeit“ (S. 12 f, g), und das an-
stößige Wort „seiner Notdurft zu pflegen“ wird zu einem ganz
unbedenklichen „das Wort zu führen“ (S. 6a), wodurch freilich
der Ausfall gegen die Zensur seine Schärfe verliert.
Sehr deutlich zeigt sich das Streben nach Milderung, wenn
der Feind der Wissenschaft sich bei dem Vater nicht scheut „zu
verleumden, zu verdrehen“, während bei dem Sohn ihm nur zu-
gemutet wird, „Gerüchte in Umlauf zu bringen, Äußerungen fallen
zu lassen“ (S. 27a), und wenn von der bitteren Schilderung dieser
Mittel, die der Vater „als Austilgung alles Respektes für Wissen-
schaft und überhaupt alles Ernstes“ und als „Verbreitung des
Leichtsinns und der Frivolität“ brandmarkt (S. 27 Anm. Z. 10—14),
bei dem Sohn (S. 28. Z. 1) nur ein „recht ordentlich systematisch
zu Werke gehn“ übrig bleibt!. Und dieses Streben abzuschleifen
und zu glätten läßt auch den Hauptpunkt der Erörterungen nicht
unberührt, den Gegensatz eines beschränkten, bildungsfeindlichen,
auf künstlichen Grenzen beruhenden Patriotismus, den Fichte be-
kämpft, zu einem von der Natur begründeten, durch gemeinsamen
1 Vielleicht hätte Schulz in dieser Hinsicht noch strenger vorgehen können;
wenn S. 5b „indem“ in liegender Schrift eingesetzt ist, so ist das zur Her-
stellung eines lesbaren Textes dienlich; dagegen ist Aufnahme anderer Zusätze
des Sohnes in den Text (S. 8a, 8a, 9a, 18 c) entbehrlich; zweimal (24 a, 27 b),
sind es ganze Sätze oder Satzglieder. Auf der anderen Seite waren Worte,
von denen zu vermuten, daß erst der Sohn sie getilgt, in den Text aufzunehmen,
wie es S. 30c auch geschah.
1 In diesem Falle hatte schon der Vater zu kürzen angefangen, aber dann
doch wieder (s. S. 28a) jene scharfen Worte beibehalten die der Bohn opfert;
so zweifle ich auch nicht, daß die S. 27a angegebene Streichung von dem
Sohn herrührt.
304 Wilhelm Erben
Nationalcharakter zusammengehaltenen Streben nach den höchsten
Gütern der Menschheit, das er als die alleinberechtigte Form
politischer Gesinnung anerkennt. Als Vertreter jener beschränkten
Richtung erscheint in dem Gespräch ein Preuße; Fichte erklärt
das in einer Anmerkung nur als die notwendige Folge davon, daß
er in Berlin schreibe; an anderem Orte könnte es mit demselben
Fuge „ein Sachse, Bayer, Oesterreicher usw.“ sein (S. 14*); er
hält aber dennoch an der Gegenüberstellung des Preußen und des
Deutschen durchaus fest, wenn er auch an einer Stelle (S. 280)
einen besonders heftigen Ausfall gegen die in der preußischen
Hauptstadt lebenden Exempiare bewußter Unwissenheit nachträg-
lich selbst gestrichen hat. Der Sohn aber hat das Wort „preußisch‘
gelegentlich beseitigt, um die Schärfe des Angriffs ein wenig zu
lindern; dort, wo Fichte den Vertreter seiner Ansicht sein Urteil
zusammenfassen und schließen läßt mit den Worten „überzeugt,
daß jener dunkle und verworrene Begriff eines besonderen preu-
Bischen Patriotismus eine Ausgeburt der Lüge und der ungeschickten
Schmeichelei sei“, läßt der Druck von 1835 das „preußischen*
weg (S. 15d); und vielleicht ist es auch eine Streichung des Sohnes,
wenn der böse Pfeil, der S. 28b gegen „solche Patrioten“ abge-
schossen wird, die „mit den übrigen deutschen Stämmen um den
Preis der Ignoranz, der Frivolität, des undeutschen Sinnes“ ringen,
nicht, wie es ursprünglich hieß, gegen „preußische Patrioten“
fliegt. Der Grundton, der sich gegen das bei Jena geschlagene
Preußen gekehrt hatte, war dadurch nicht verändert, aber die
Härte einzelner Stellen war umgangen. Es ist eine ähnliche
Arbeitsweise wie die, welche wir von dem Erlanger Universitäts-
plan her kennen; dort hat der Sohn die heftigen und allzu selbst-
sicheren Worte, die sich sein Vater gegen die Erlanger Kollegen
herausgenommen hatte, in sanftere Formen gegossen und die per-
sönlichen Ziele, die jener recht offen verfolgte, schonend verhüllt“.
Hier hält er sich für berufen, dem scharfen Angriffe gegen eng-
herziges Preußentum die verletzendsten Spitzen zu nehmen. Hier
wie dort mag eine falsch verstandene Pietät gegen den Vater die
Triebfeder gewesen sein; wer diesen starken Geist nicht in Über-
malung, sondern in seiner wahren Gestalt sehen will, der muß
das Zurückgreifen auf die Handschriften willkommen heißen und
ihm rüstigen Fortgang wünschen.
1 Erben, Fichtes Universitätspläne S. 11f.
305
Bismarcks Kolonialpolitik
als außenpolitisches Problem.
Von
Helmuth Rogge.
Die Kolonialpolitik Bismarcks ist ein Gebiet, auf dem sich
von den Tagen ihres Beginns an wissenschaftliche Arbeit, mehr
noch politische Publizistik gern bewegt hat. Wenn sie doch nur
selten zu befriedigenden Resultaten gekommen sind, so liegt das
nicht zuletzt daran, daß sie immer wieder in die Leidenschaftlichkeit
der inner-dentschen Kolonialkämpfe hineingezogen wurden, ohne
iñ einer kolonialen und nationalen Tradition, ohne auch in den sehr
zahlreichen aber vielfach gegensätzlichen Außerungen des Kanzlers
immer eine Stütze finden zu können!. Bismarck selbst hat eine
abschließende Beurteilung seiner Kolonialpolitik in den Gedanken
und Erinnerungen nicht gegeben, sondern nur nach seinem Sturz in
der Presse und mit Ansprachen und Gesprächen in den kolonialen
Meinungskampf, vornehmlich zur Bekämpfung des Nenen Kurses,
eingegriffen. Polemisch gehalten und daher historisch nur mit
Vorsicht zu werten ist auch das in der frischen Erbitterung der
ersten 90er Jahre geschriebene Kapitel über den Helgoland-
Sansibarvertrag, das er dem 3. Band seiner Erinnerungen bei-
gegeben hat. Und im Grunde haben wir bis heute in Deutsch-
land zu einer einheitlichen kolonialpolitischen Auffassung nicht zu
gelangen vermocht.
In der deutschen Kolonialgeschichte prägt sich dies deutlich
aus. Wir haben gründliche Darstellungen, die die Geschichte
der deutschen Kolonialbewegung, die Geschichte der einzelnen
kolonialen Erwerbungen und ihres Ausbaus zuverlässig verfolgen .
und auch versuchen, der Bedeutung Bismarcks für diese Dinge
1 Man lese z. B. die unklare und zwiespältige Beurteilung der Haltung
Bismarcks gegenüber der Kolonialfrage bei von Eckardstein, Lebenserinnerungen
und politische Denkwürdigkeiten I, 807.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 20
306 | Helmuth Rogge
gerecht zu werden, so etwa die 1914 erschienene Geschichte
der deutschen Kolonialpolitik von Zimmermann. Anläufe, die
Kolonialpolitik Bismarcks in dem Rahmen seiner Gesamtpolitik
zu beurteilen, haben erst spät eingesetzt. Und die in fast er-
drückender Fülle uns in den letzten Jahren bescherte Bismarck-
literatur hat sich — von manchem rein biographischen abgesehen —
ebenso unter dem Druck des deutschen Schicksals seit 1918 wie
der Masse der neuzuströmenden historischen Quellen ganz über-
wiegend auf die Erörterung der kontinentalen Grundlagen seiner
auswärtigen Politik beschränkt. So ignoriert z. B. Hans Plehn
in seinem wertvollen nachgelassenen Werk über Bismarcks aus-
wärtige Politik nach der Reichsgründung die Kolonialpolitik voll-
ständig.
Ansätze zu einer die Zusammenhänge mit der europäischen
Gesamtpolitik wahrenden historisch-kritischen Betrachtung der
kolonialen Politik Bismarcks liegen seit den letzten Jahren vor
dem Kriege in zahlreichen Arbeiten des aus der Onckenschen
Schule stammenden Maximilian v. Hagen vor, so z. B. zur deutschen
Marokkopolitik, zur Helgolandfrage, zu Bismarcks Ägyptenpolitik,
Arbeiten, die sich schon damals durch die sorgsame Verwertung
auch der ausländischen Quellen auszeichneten und bei allem Ein-
gehen auf den vorliegenden Einzelfall doch stets den Zusammen-
hang nicht nur mit der Kolonialpolitik überhaupt, sondern auch
mit den großen Linien der gesamten auswärtigen Politik Bismarcks
mit Erfolg zu verdeutlichen suchten. Sie fanden eine erste Ab-
rundung in einer 1914 erschienenen Studie, die in wirkungsvoller
und großzügiger Weise — wenn auch vielleicht nicht unanfechtbarer
Grundeinstellung — die europäischen Fundamente der Bismarckschen
„Weltpolitik“ bloßlegte. Die Verwirklichung der der Schrift voran-
gestellten Ankündigung, daß sie ein Teil einer „demnächst er-
scheinenden größeren Arbeit über Bismarcks Kolonialpolitik“ sei,
hat der Weltkrieg mit seinen Folgen jahrelang hinausgeschoben.
Erst jetzt, Anfang Dezember 1922, erscheint das Werk, das, wie
der Verfasser mitteilt, schon 1914 im wesentlichen vollendet war, in
einem fast 600 Seiten starken Bande!. Seinem Umfange und seiner
ganzen Anlage nach wird man es für absehbare Zeiten als die
Geschichte der Bismarckschen Kolonialpolitik ansehen dürfen.
1 Maximilian von Hagen, Bismarcks Kolonialpolitik. Verlag Fr. A. Perthes
A. G. Stuttgart-Gotha 1923.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 307
Hagens Werk, mit weitem historischen Blick und in vornehm
abwägendem Ton geschrieben, ermöglicht zum ersten Male, die
Bismarcksche Kolonialpolitik in ihrem ganzen Verlauf in stetem
Zusammenhang mit der inneren und äußeren Reichspolitik des
großen Kanzlers zu verfolgen, wobei immer Verbindung mit den
Fragen der Gegenwart hergestellt wird. Die Arbeit beginnt
einleitend mit einer ausgezeichneten Darstellung der „deutschen
Kolonialbewegung von ihren ersten Anfängen an, ihren Ursachen
und Folgen“, charakterisiert dann im ersten Buch „die Stellung
Bismarcks zur Kolonialpolitik“ bis zu seinem Eintritt in die
Bewegung und bespricht im zweiten „die Voraussetzungen und
Veranlassungen für Bismarcks Eintritt in die Weltpolitik“. Im
dritten, besonders wertvollen Buch wird zum ersten Male eine
geschlossene Darstellung der „inneren Kolonialpolitik“ gegeben
und das Bismarcksche „ Kolonialpolitische System“ mit seinem
„kaufmännischen Grundgedanken‘ und seine „Kolonialpolitik im
Reichstage“ — ein parteiengeschichtlich sehr interessantes Kapitel —
kritisch untersucht, während die 32 Kapitel des 4. Buches, die
die Hauptmasse des ganzen Werkes bilden, „die Erwerbung der
deutschen Kolonien‘ auf der Basis des europäischen Mächtesystems
vorführen. Bei aller Kritik an dem Helden und seinem Werk,
namentlich an dem kaufmännischen System seiner Kolonialpolitik,
läßt Hagen doch die überragende politische Schöpferkraft des
Kanzlers auch auf diesem, ihm verhältnismäßig fernliegenden
Gebiet, deutlich hervortreten. Mit sicherem Scharfblick versteht
es Hagen dabei, die diffuse Masse der Bismarckschen Kolonial-
äußerungen kritisch auszuwerten und mit ihren Zitaten seine
Darstellung zu beleben. Die stete Fühlungnahme mit den großen
Wirtschaftsproblemen erweist sich für das Ganze fruchtbar und
ergibt einen wertvollen und anregenden Beitrag zur deutschen
Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Gleichzeitig mit der
kritischen Darstellung der Hergänge gibt Hagens Buch in un-
aufdringlicher Form einen Lehrgang Bismarckscher Staatskunst, die
an sich schon die Lektüre lohnt. Die historische Bismarckliteratur
erfährt mit dieser großzügigen Arbeit eine lange schon als not-
wendig empfundene Ergänzung.
Hagen gibt nach „der alten Methode des den Stoff kritisch
durchdringenden Historikers, der es nicht verschmäht, zum Belege
seines Urteils umfassende Zitate heranzuziehen“, eine erschöpfende
Auseinandersetzung mit der ungeheuren Fülle des vorhandenen
20%
308 Helmuth Rogge
Akten-, Buch-, Zeitschriften- und Zeitungs-, ja sogar bildlichen
Materials, das in einem nahezu 600 Nummern umfassenden
Literaturverzeichnis am Beginn des Werkes vorgeführt wird. Ein
vorzügliches Register, in dem auch die Verfasser der benutzten
Werke genannt sind, und ein ausführliches Inhaltsverzeichnis
ermöglichen bequeme Benutzung. Die Berechtigung zu „um-
fassenden Zitaten“ wird man dem Verfasser angesichts des grund-
legenden Charakters seiner Arbeit nicht absprechen wollen, ob-
schon sie den Aufbau des Ganzen komplizieren und ihre Lesbar-
keit beeinträchtigen. Sie lassen aber einen Mangel noch schärfer
hervortreten, für den letzten Endes weder der Verlag noch
der Verfasser, sondern unsere durch das Versailler Schicksal
unseres Vaterlandes bedingte wirtschaftliche und wissenschaft-
liche Notlage verantwortlich gemacht werden muß: der Quellen-
apparat des Buches entspricht infolge der jahrelangen Druck-
legung nicht mehr überall dem gegenwärtigen Stande der For-
schung. Hagen hat Bücher wie z. B. die Plehns, Windelbands
über Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters, Herzfelds
über die Kriegsgefahr von 1875 und die Denkwürdigkeiten von
Eckardstein, die er in den preußischen Jahrbüchern selbst aus-
führlich besprochen hat, nicht mehr herangezogen. So gibt Hagen,
im wesentlichen seine Darstellung aus der bereits erwähnten
Studie von 1914 wiederholend, eine Geschichte des Zweibundes
von 1879, die Pribram nicht nennt, geschweige denn die diplo-
matischen Akten des Auswärtigen Amtes heranzieht. Mehrere
Abschnitte, wie z. B. über das österreichisch-rumänische Bündnis
oder die Frage des deutsch-englischen Bündnisses oder auch den
Rückversicherungsvertrag, überhaupt das in seiner Fragestellung
an sich wertvolle erste Kapitel des zweiten Buches über die
„Universale Konstellation“ sind damit schon bei Erscheinen ver-
altet. Geradezu als tragisch für das Werk Hagens wird man
es bezeichnen dürfen, daß es nach 8 Jahren des Ausreifens ein
halbes Jahr nach der Herausgabe der diplomatischen Akten des
Auswärtigen Amtes erscheint, ohne diese Akten — von einem
kümmerlichen 5seitigen Nachtrag abgesehen — zu verwerten.
Denn was man auch über das Aktenwerk vom editionstechnischen
Standpunkte aus sagen mag, es kann niemand bestreiten, daß es,
ebenso wie für die übrigen Bezirke der Bismarckschen Außen-
politik, so auch für seine Kolonialpolitik, soweit sie Außenpolitik,
von einschneidender Bedeutung ist. Hier wird, wenn auch nur
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 309
in einer Dokumentenauswahl, zum ersten Male in innerdienst-
lichen geheimen Anweisungen und Notizen des Reichskanzlers die
Durchsetzung der deutschen Kolonialpolitik im Machtkampf mit
den Mächten sichtbar. Den Historiker wird dieses Schicksal des
Hagenschen Buches um so mehr mit Bedauern erfüllen, je mehr er
überzeugt ist, daß diese wissenschaftliche Leistung zunächst nicht
wiederholt werden kaun. Es mag daher der Versuch gerechtfertigt
erscheinen, das große Thema Hagens, soweit es die Kolonialpolitik
Bismarcks als auswärtige Politik umfaßt, hier im Zusammenhang
mit den neuesten Quellen an den Dokumenten des Auswärtigen
Amts zu verfolgen.
Die Aktenherausgeber haben diese kolonialpolitischen Dokumente
im 4. Bande unter den Gesichtspunkt der Stellung Deutschlands
zu England eingeordnet. Sie fassen die Jahre des kolonialen Auf-
schwungs zusammen unter dem Titel: Englisch-deutsche Be-
ziehungen 1879—85, die der ausgehenden Kolonialperiode unter
der Bezeichnung: Deutsch-englische Beziehungen 1885—88 und
wollen wohl damit schon die Verschiebung des Schwergewichts
von Deutschland auf England, die in diesen beiden Perioden
enthalten ist, andeuten. Dazwischen stellen sie das Kapitel:
Englisch-russische Kriegsgefahr 1885 und zum Schluß des Bandes
lassen sie die Verhandlungen über Helgoland, nachdem sie die
Akten über die Einbeziehung Englands in das Bismarcksche
Bündnissystem gebracht haben, dem Allianzangebot an England
folgen.
Man wird in der Tat, wie dies auch Hagen tut, die ganze
Kolonialpolitik Bismarcks, soweit sie in den Rahmen seiner großen
Politik gehört, als eine Auseinandersetzung mit England auf-
fassen können, bei der Frankreich aus Interessengemeinschaft
Deutschland sekundiert, während Rußland, obwohl -auch seiner-
seits wirkend, doch mehr im Hintergrund bleibt. Daß diese
Gruppierung sich gerade so gestaltete, war wiederum in den
Notwendigkeiten der europäischen Politik Bismarcks begründet, aus
denen heraus er die Aktivität der geschlägenen französischen
Nation von Mitteleuropa nach Afrika dirigierte.
Eine besondere Bedeutung in der kolonialen Auseinander- -
setzung mit England erlangte für Bismarck eine Frage, die auclı
in dem ersten Kapitel des 4. Bandes des Aktenwerkes bis zur ersten
Kolonialnote von 1884 im Vordergrunde steht: die ägyptische.
Sie bildet in gewisser Weise den Knotenpunkt zwischen seiner
310 | Helmuth Rogge
Kolonial- und seiner Englandpolitik und damit seiner europäischen
Gesamtpolitik. In fesselnder Weise hat Hagen schon 1915 diese
Zusammenhänge dargelegt in seiner Schrift „England und Ägypten
in besonderer Rücksicht auf Bismarcks Ägyptenpolitik“ und auch
in seinem neuen Werk hat er, auf dieser Studie fußend, den vollen
Nachweis erbracht, daß die Ägyptenpolitik des Kanzlers „Trumpf
und Hebel“ seiner Kolonialpolitik war. In Ägypten liegt für
Bismarck die Vorbereitung der Kolonialpolitik. Und ich möchte
aus gewissen Anzeichen heraus vermuten, daß diese Vorbereitung
sich nicht nur faktisch aus den Konsequenzen seiner europäischen
Politik ergab, sondern auch subjektiv von Bismarck für eine
künftig vielleicht mögliche Erweiterung seiner Politik über den
europäischen Rahmen hinaus gepflegt wurde.
Bevor die hierfür maßgebenden Zeugnisse besprochen werden,
sei mit ein paar Worten darauf eingegangen, wie Bismarck solche
Möglichkeiten an sich beurteilte.
Hagen schildert ausführlich, daß und warum Bismarck in den
ersten 10 Jahren nach der Reichsgründung Kolonialpolitik nicht
getrieben, vielmehr alle ihm nahe gebrachten Kolonialprojekte
abgelehnt hat. 1875 äußerte der Kanzler Besorgnisse, daß
das Vorgehen der Marine anläßlich der Schädigung deutscher
Interessen auf den Fidjiinseln durch England zu einer „kaiserlich-
deutschen Kolonie“ führen könnte. Er wollte keine „Kolonial-
provinzen“ mit Beamten und Truppen nach französischem Muster,
er war „nicht unabhängig von liberalen Wirtschaftspolitikern, die
in ihm den Glauben erweckt haben mögen, daß Kolonien nur ein
kostspieliger Anachronismus und Handelsvorteile auch ohne sie
durch internationale Verträge zu gewinnen seien, auch glaubte
er, bis ihn weitere Erfahrungen eines Besseren belehrten, an
solidarische Behandlung Deutschlands im System des liberalen
Welthandels... (Hagen S. 53). Und überdies hielt er in den
ersten Jahren dafür, daß Deutschland mit der Stabilisierung seiner
inneren und äußeren Verhältnisse genug zu tun habe, und daß es
bei dem Mangel an einer achtunggebietenden Flotte nicht die
Aufgabe des Reiches sein könne, sich durch koloniale Unter-
nehmungen in Händel mit den Mächten zu verwickeln. „Kolonial-
geschäfte“, so lautet einer seiner markantesten Aussprüche in
dieser Richtung, „wären für uns genau so wie der seidene Zobel-
pelz in polnischen Adelsfamilien, die keine Hemden haben“. Er
wollte hier wie überhaupt in seiner ganzen Politik nichts künstliches,
—
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 311
sondern organisches, aus dem Volke herauswachsendes. Deswegen
machte er auch immer wieder die Stellung der Regierung zu den
kolonialen Fragen abhängig von dem Willen, dem Impuls der
Nation. Andererseits aber konnte sich seine aktive Natur wie
überall so auch hier mit einem bloßen Abwarten nicht begnügen.
Er stand dem kolonialen Gedanken keineswegs prinzipiell ablehnend
gegenüber. Er betrachtete es vielmehr aus nationalen sowohl wie
wirtschaftlichen Gesichtspunkten als seine Aufgabe, die seit der
Gründung des Reichs neu hervortretenden, nach Betätigung in
der Welt drängenden Volkskräfte zu schützen und zu fördern.
Als Graf Münster, der Londoner Botschafter, im Juni 1884 eine
Äußerung Lord Granvilles berichtete, des Sinnes, Deutschland
wolle anscheinend ja doch gegen seine Erwartung Kolonialpolitik
treiben, schrieb Bismarck an den Rand des Berichts: „Was
ist Kolonialpolitik? Wir müssen unsere Landsleute schützen.“
(Akten IV, 64). Aus solchen Erwägungen ließ er der spanischen
Regierung bereits 1874 im Hinblick auf die Behinderung der
deutschen Schiffahrt in der Südsee erklären: „Wenn sich die
Regierung Sr. Maj. des Kaisers die Verfolgung einer eigentlichen
Kolonialpolitik versagt, so hat sie um so mehr den Beruf, den
deutschen Handel gegen unberechtigte Eingriffe in die Freiheit
seiner Bewegung zu schützen.“ Und der Annektion der Fidji-
inseln durch England im Herbst 1874 ließ er damals den Abschluß
von Freundschaftsverträgen mit den Tonga- und Samoainseln
folgen, Formen kolonialpolitischer Einflußnahme, die vor allem der
Zukunft dienen wollten. In der Vertretung der Samoafrage und
der Postdampfervorlage im Reichstag vor 1884 wird man zwar,
worauf Hagens Darstellung hinausgeht (110), nicht Absichten zur
„Vorbereitung und Unterstützung etwa geheimer Kolonialpläne“,
aber doch Versuche und Fühler erkennen können, die koloniale
Bereitschaft des Volkes zu prüfen und aufzurütteln. Das Scheitern
dieser Versuche bestimmte Bismarck selbst zunächst zu größerer
Reserve, hinterließ aber doch kräftige Anregungen für die Weiter-
entwicklung der kolonialen Bewegung. Wie Bismarcks Politik
überhaupt zwar stets aus dem Augenblick erwuchs, aber doch auf
weite Ziele ging, so auch seine Kolonialpolitik.
In diesem Sinne erklärte er 1876 zwei deutschen Unternehmern,
die ihn zu kolonialer Betätigung in Südafrika anregen und die
Unterstützung des Reichs für ihre Pläne gewinnen wollten — es
waren Lüderitz und Ernst v. Weber, die schon 1875 Bismarck
312 Helmuth Rogge
vergeblich für die Erwerbung südafrikanischer Territorien zu
interessieren versucht hatten —, daß er schon seit längerer Zeit
die Kolonisationsfrage eifrig studiere und zu der Uberzeugung
gekommen sei, daß eine so große Nation wie die deutsche auf die
Dauer der Kolonien nicht entbehren könne, aber so sehr er im
Prinzip für die Erwerbung von Kolonien sei, so wäre doch die
Frage eine so überaus schwierige, daß er sich scheue, ohne ent-
sprechende Vorarbeit und ohne einen Impuls aus der Nation selbst
die Sache in die Hand zu nehmen. Auch sei die politische Lage
noch zu ungünstig, er müsse die Eifersucht Frankreichs und die
Empfindlichkeit Englands schonen. Die äußere Situation müsse sich
erst verändern. Er rechne mit Gewißheit darauf, daß dies geschehen
werde, und dann sei der Zeitpunkt zum Handeln gekommen.
Hagen (S. 52) teilt das Gespräch mit, als „einen ersten Auf-
schluß“ über die tieferen Gründe für Bismarcks ablehnende Haltung
gegenüber den an ihn gelangenden Kolonialprojekten. Man wird
aber, wie ich glaube, diesen Äußerungen noch eine besondere
Bedeutung für die Anfänge der Kolonialpolitik zumessen dürfen,
wenn man sie in Verbindung setzt mit zwei anderen Ereignissen,
die jenen vorhergingen, der schon erwähnten englischen Annektion
der Fidjiinseln Ende 1874 und der Sendung Lothar Buchers nach
London im Dezember 1875.
Das erstere Ereignis hat in seinen Auswirkungen, worauf Hagen
selbst u. a. schon früher aufmerksam gemacht haben und wie er auch
jetzt wieder betont, einen entscheidenden Antrieb für Bismarcks
Eintritt in die kolonialpolitische Initiative gegeben. Das Fidji-
weißbuch „bietet den Schlüssel zum Verständnis der Methode seines
nunmehrigen Vorgehens“ im Jahre 1884 (S. 96). Nach neuesten,
von Hagen nicht mehr benutzten Quellen haben die Fidjiereignisse
vielleicht schon viel früher zu einer wichtigen kolonialpolitischen
Aktion Bismarcks Veranlassung gegeben. Eckardstein berichtet
in seinen Denkwürdigkeiten (I, 308) über die Mission Lothar
Buchers: Der Vertraute Bismarcks habe u. a. den Auftrag gehabt,
„mit Hilfe Englands ein weitgehendes Kolonialprogramm aufzustellen
und in Angriff zu nehmen und das englische Kabinett über die
für Deutschland in Zukunft notwendige koloniale und wirtschaft-
liche Ausdehnung aufzuklären und zu versuchen, einen Modus der
Zusammenarbeit mit England in dieser Richtung zu finden““.
1 Die Tatsache des Fühlers nach England durch die Mission Buchers Mitte
Dezember 1875 ist durch den von Eckardstein I, 296 mitgeteilten Brief des
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 313
Es wird doch bei aller Skepsis, die man geneigt sein mag dieser
Mitteilung entgegenzustellen, nicht von der Hand zu weisen sein,
daß Bismarck hier höchst. wahrscheinlich die Lehre zog aus dem
üblen Verlauf der Fidjifrage dahin, daß Deutschland bei seiner
Unterlegenheit gegen England zunächst versuchen müsse, sich
über seine koloniale Zukunft, wenn es auf sie nicht verzichten
wolle, mit England im Rahmen eines Einvernehmens zu verstän-
digen . Die unsichere Haltung Englands in der Krieg-in-Sicht-
Krise von 1875, in deren Verlauf es seine Stellung gegen Deutsch-
land mehrfach gewechselt?, und die Unbefriedigung, die sie in
weiteren englischen Kreisen hinterlassen hatte, ließen den Versuch
gerechtfertigt erscheinen, England aus seiner Isolierung heraus-
zuführen. Der Auftrag Bismarcks an Bucher bot dazu sozusagen
zwei Möglichkeiten zur Auswahl, ein deutsch-englisches Zusammen-
gehen auf europäischem oder auf kolonialem Gebiet. Fürchtete
England in Europa deutsche Fallstricke und Hegomonieabsichten,
so bot sich vielleicht auf dem von den europäischen Wirren
unberührten Felde in Übersee eine Aussicht zu einer Entente mit
England, die Deutschland kolonialpolitische Möglichkeiten sicherte
und zugleich wieder Rückwirkungen auf die europäische Lage
gestattete.
Tatsächlich wurde schon 1874 in englischen Diplomatenkr eisen
warnend die Ansicht ausgesprochen, daß Deutschland eigentlich
notwendig zu kolonialer Expansion übergehen müsse, daß es an-
gesichts seiner wachsenden Bevölkerung bei dem Prinzip der
Fürsten Münster vom 14. April 1898 belegt. Von dem kolonialen Programm
Bismarcks bei der Entsendung Buchers sagt dieser Brief nichts. Eckardstein
stützt sich bei seinen dahingehenden Angaben auf „wiederholte Bekundungen*
des Nachfolgers Münsters in London, des Grafen Hatzfeldt. Wie ich einer freund-
lichen persönlichen Mitteilung Herrn Prof. Rachfahls an mich entnehme, sollen
sich auch Holstein und Herbert Bismarck so geäußert haben. Vgl. auch Rach-
fahl, Bismarcks englische Bündnispolitik S.7, ferner die Anmerkung der Heraus-
geber der Bismarckakten IV, 3 und die Bemerkung Brinckmanns dazu im
Septemberheft 1922 der „Deutschen Nation“.
1 Auf diesen Zusammenhang scheint auch die Stelle in einem Erlaß des
Auswärtigen Amts an die Londoner Botschaft vom 30. April 1876 zu deuten,
wo von „unserem aufrichtigen gerade in letzter Zeit bei verschiedenen Anlässen
wieder bekundeten Wunsche, in allen Fragen von maritimer und kommerzieller
Bedeutung uns von der Voraussetzung einer Identität der deutschen und eng-
lischen Interessen leiten zu lassen“, gesprochen wird (Hagen 66).
2 Vgl.jetzt Herzfeld, Die deutsch-franz. Kriegsgefahr von 1875, Forschungen
und Darstellungen aus dem Reichsarchiv Heft 3, S. 43ff. und 54.
314 Helmuth Rogge
Saturiertheit nicht stehenbleiben könne’. Und bei Ausbruch des
Weltkrieges wurde von englischen Publizisten der höhnische und
natürlich in dieser Einseitigkeit durchaus ungerechtfertigte Vor-
wurf erhoben, daß Bismarck in den 70er Jahren „im blinden
Eifer des Kampfes gegen die klerikale und sozialdemokratische
Opposition den günstigen Moment versäumt habe, ein großes Ko-
lonialreich für Deutschland aufzubauen?“.
Gerade aber, weil die Engländer ein kolonialpolitisches Vor-
gehen Deutschlands damals wohl mit einer Art instinktiver Sicher-
heit erwarteten, lehnten sie — so wird man annehmen dürfen —
den Fühler Bismarcks 1875 auch nach dieser Richtung hin ab.
Es war wahrscheinlich der Fehlschlag dieses Versuchs, auf den
Bismarcks vorhin zitierte Äußerungen von 1876 zielen, daß die äußere
Lage für koloniales Handeln Deutschlands noch zu ungünstig sei,
daß er Englands Empfindlichkeit schonen müsse. Der Wert der
Londoner Absage von 1875 lag dann nach auch sonst bekannter
Bismarckscher Weise darin, daß er sozusagen den diplomatischen
Beleg dafür erhielt, daß England freiwillig einer deutschen Be-
teiligung an der Erschließung überseeischer Gebiete nicht Raum
geben werde, daß Bismarck selbst vorläufig noch die Handhaben
fehlten, um mit England zu operieren, geschweige denn es für ein
Herausgreifen der deutschen Politik nach Übersee zu gewinnen.
Aus diesen Zusammenhängen heraus wird man Bismarcks Politik
in Ägypten nach der europäischen wie nach der kolonialen Seite
seiner Gesamtpolitik hin als Vorbereitung der Konstellation der
80er Jahre ansehen dürfen. Von Ägypten aus gelang es Bismarck
in den folgenden Jahren zwar nicht ausschließlich, aber doch in
besonders wirksamer Weise, die in Europa schwer faßbare eng-
lische Politik zu beeinflussen, sie in seine Kreise hineinzuziehen
und sich zu verpflichten, von hier aus auch die Beziehungen Eng-
lands zu dessen großen Rivalen Rußland und Frankreich zu
regulieren, je nach Bedarf für seine Ziele zu verwerten und
so die Machtverhältnisse zu schaffen, die ein kolonialpolitisches
Vorgehen, nötigenfalls auch gegen Englar.d, ermöglichten. Wer
solche Kombinationen abweisen will, wozu Hagen nach seinen
Ausführungen gegen „eine lange Vorausberechnung der Bismarck-
schen Kolonialpolitik“ (S. 116) sicher geneigt sein dürfte, wird doch
1 Newton, Lord Lyons II, 74. Vgl. Herzfeld S. 10.
3 O. Hintze, „Deutschland und das Weltstaatensystem“ („Deutschland und
der Weltkrieg“) S. 25.
Ea a o
Bin e T
I. * 2
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 315
anerkennen müssen, daß sie dem Problem förderlich sein können.
Eime endgültige Lösung kann freilich erst die Durchforschung
aller Kolonialakten ergeben.
Indem Bismarck gleichzeitig Frankreich die Wege nach Nord-!
und Westafrika und nach Ostasien ebnete, gab er den beiden
Westmächten fern von Europa neue Aufgaben, die ihre macht-
politischen Tendenzen zugleich befriedigten und in Reibung brachten
und ihrer Vereinigung gegen Deutschland nicht nur in Europa
sondern auch in Afrika zunächst im Wege standen. Und während
sich der auf Deutschland liegende Druck der großen Mächte
lockerte, konnte er es die ersten Schritte übers Meer tun lassen.
Auf die Einzelheiten dieser selbst für einen Bismarck erstaun-
lich vielseitigen und beweglichen Politik, für die in den Akten
des Auswärtigen Amts vom zweiten Bande ab höchst interessante
Belege vorhanden sind, in der Bismarck seinen Sohn Herbert in
wiederholten Londoner Missionen zum Staatsmann heranbilden
konnte, kann hier nicht näher eingegangen werden. Ihr Ergebnis
war die Festsetzung Englands in Ägypten, erkauft durch Gegner-
schaft zu Rußland und Frankreich und Abhängigkeit von Deutsch-
land. Granville stand unter dem Druck dieser Zusammenhänge,
wenn er in einer Unterredung mit Herbert im Herbst 1882 nicht
nur auf das stetige Vorrücken der Russen in Afghanistan hinwies,
sondern auch hinsichtlich Ägyptens seinem Mißtrauen gegen Ruß- `
land mit der Frage Ausdruck gab, ob Herbert nicht wisse, wie
man dort eine weitere Verstärkung des englischen Einflusses in
Agypten aufnehmen werde. Herbert antwortete vorsichtig und
doch vielsagend, daß Rußland allein die englische Festsetzung
nicht würde hindern können. Der Kanzler selbst aber gab mit
seiner lakonischen Randantwort „Schlecht!“ zu verstehen, wie
grausam realistisch er die von ihm selbst begünstigte Situation
1 An eine Festsetzung Frankreichs in Tunis als eine vom Standpunkt der
deutschen Politik nützliche Wendung hat Bismarck schon frühzeitig gedacht
(Akten 11I, 387ff.). Die Aktenherausgeber betonen zwar, daß die neuerdings
von französischer Seite wiedergegebene Mitteilung des französischen Botschaf-
ters in Berlin, Graf St. Vallier, wonach Bismarck schon während des Berliner
Kongresses den französischen Minister des Äußeren Waddington auf Tunis als
zu Frankreichs „sphère d’expansion naturelle“ gehörig hingewiesen habe, in
den Akten keine Bestätigung finde (III, 889 A.), aber die Tatsache, daß Graf
Münster bereits im April 1878 in einer Unterredung mit Lord Salisbury Tunis
als französisches Ziel bezeichnete (II, 292), läßt die Mitteilung St. Valliers
durchaus glaubhaft erscheinen. Vgl. Plehn S. 147.
— — dr tn — —
|
316 Helmuth Rogge
betrachtete, wie wenig er im Grunde und auf die Dauer von dem
Feigenblatt der türkischen Souveränität hielt, mit dem England
seine Blöße in Agypten bedeckte. (Akten IV, 39). Bismarck ver-
fehlte dabei nicht, durch Herbert den Engländern diese raffinierte
Politik nur als einen Ausfluß des deutschen Wohlwollens zu
erklären und den Wunsch zu betonen, „ein gutes Einvernehmen
zwischen England und Frankreich erhalten zu sehen“ (Akten
IV, 47). „Daß wir mit Agypten allein gelassen wurden“, sagte der
englische Innenminister Sir Harcourt im Januar 1883 zu Herbert,
„haben wir lediglich dem Wohlwollen Deutschlands zu verdanken.
Wir wissen alle sehr wohl, daß Fürst Bismarck in einem gewissen
Augenblick den Wagen hätte umwerfen können, wenn er es gewollt
hätte“ (Akten IV, 48).
Ein Jahr später sah sich Bismarck durch die Gegnerschaft
Englands gegen die deutschen Kolonialanfänge genötigt, den
Wagen wirklich umzuwerfen. Während sich die Engländer noch
in Versicherungen ihres Dankes für die großen Dienste, die Bis-
marck ihnen in Ägypten geleistet habe, nicht genugtun konnten,
überreichte der Kanzler ihnen mit seiner Instruktion an den Lon-
doner Botschafter Graf Münster vom 4. April 1884 über die
Fidjilandfrage die koloniale Gegenrechnung. |
Inzwischen hatte bereits der allgemeine Wettlauf um die Auf-
teilung Afrikas begonnen. In seinem Kapitel „Die unmittelbaren
Anlässe für Bismarcks kolonialpolitische Initiative“ weist Hagen
diese Anlässe, deren wichtigster das durch die Unternehmungen
Belgiens im Kongoland hervorgerufene Eingreifen Englands und
Frankreichs in Westafrika war, ausführlich nach, und zeigt auch,
wie das Vorgehen von Lüderitz in Südwestafrika nicht nur die
Kolonialfrage seit 1883 in ein neues Stadium führte, sondern auch
psychologisch starke Antriebe für Bismarcks Entschließungen gab.
„Die Konsequenzen einer Tat wußte Bismarck immer mit voller
Schärfe zu ziehen“ (S. 163) Der Lage in Afrika sowohl als
der eigenen außerordentlich günstigen Situation entnahm er die
Aufforderung, nunmehr aktiv vorzugehen.
Das Charakteristisch und Neue, ja vom Standpunkt der
Bismarckischen Gesamtpolitik geradezu Umwälzende dieses Mo-
ments?! und der in der folgenden deutsch-englischen Auseinander-
1 Schon 1917 hat Oncken in seinen historisch - politischen Betrachtungen
über „Das alte und das neue Mitteleuropa“ Bismarcks Wendung zur Kolonial-
politik 1884/85, mit der er die ausschließliche Kontinentalpolitik verließ, als
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 317
setzung weiterentwickelten Situation liegt darin, daß Bismarck
die deutsche koloniale Frage damit in die Wagschale seiner all-
gemeinen politischen Beziehungen zu England wirft, sie in ihrer
Bedeutung für Deutschland den Lebensfragen Englands im Orient
und in Ägypten koordiniert und damit unzweideutig seinen Willen
erkennen läßt, aus der Rolle der für England so bequemen kolonialen
Passivität endgültig herauszutreten.
In freundschaftlichem aber durchaus ernstem Tone läßt der
Kanzler die englische Regierung vor die Wahl stellen, entweder
die deutschen kolonialen Interessen anzuerkennen, oder die Unter-
stützung der deutschen Politik zu verlieren. England sei bisher
in der ägyptischen Frage immer der empfangende Teil gewesen,
Deutschland müsse jetzt einmal die Gegenseitigkeit verlangen.
Eine Absage werde „notwendig auf unser politisches Verhältnis
zurückwirken“ (Akten IV, 49) Ehe er sich aber zu unter Um-
ständen entscheidenden Schritten entschließt, sucht er sich über
die zu erwartende Haltung der englischen Regierung noch einmal
Anhaltspunkte zu verschaffen. Er beauftragt Münster, Englands
Verständigungsbereitschaft durch das Anerbietemr zu sondieren,
gegen eine weitere Gewährung der deutschen Unterstützung in
den für England brennenden Fragen, namentlich in Ägypten,. die
Insel Helgoland an Deutschland abzutreten. England könnte
dadurch „Deutschland die freundschaftliche Begünstigung der eng-
lischen Politik. .. für die Zukunft sehr erleichtern“. Zugleich
legt Bismarck in der Instruktion an Münster dar, in welchem
Maße Deutschland nötigenfalls in der Lage sei, die Stellung Eng-
lands zu dessen großen Rivalen Frankreich und Rußland zu kom-
plizieren. „Wir glauben“, sagt er, „daß unser Verhalten — ich will
nicht sagen zu England selbst, da wir einen Streit mit demselben
niemals beabsichtigen — aber unser Verhalten zu Gegnern oder
Rivalen Englands für die englische Politik von höherer Wichtigkeit
ist, als der Besitz von Helgoland und als alle Handelsrivalitäten
deutscher und englischer Firmen in entlegenen Meeren... Wir
werden wie seit 22 Jahren, so auch ferner gewiß die Politik
beobachten, die Freunde unserer Freunde zu sein. Wir würden,
wenn wir das nicht wären, immer noch nicht die Feinde Englands
sein, aber es würde nicht schwer für uns sein, den geborenen
und wegen Unverträglichkeit praktischer Interessen permanenten
„den schärfsten Einschnitt in seine Auslandspolitik seit der Reichsgründung“
bezeichnet (S. 42).
318 Helmuth Rogge
Gegnern Englands Dienste zu erweisen, durch welche wir dann
unsere guten Beziehungen zu ihnen zweifellos fördern würden“
(Akten IV, 51).
Hagen (S. 341) hat vor Kenntnis der Akten diese Darlegungen
Bismarcks, soweit ihr Inhalt aus englischen Quellen bekannt war,
als ein „Bündnisgesuch“ an England aufgefaßt und auch in seinem
Nachtrag über die Akten des Auswärtigen Amts hierauf verwiesen,
allerdings mit der Abschwächung, daß es sich um die „Anbahnung
einer deutsch-englischen Interessengemeinschaft“ gehandelt habe.
Nach einer aufmerksamen Lektüre der Auslassung vom 5. Mai kann
aber doch kein Zweifel sein, daß der Kanzler mit ihr wirklich nur
„einen Druck auf England ausüben und zugleich die Perspektiven
zeigen wollte, die sich eröffneten, wenn England sich seiner im
Hintergrund stehenden Kolonialpolitik wiedersetzen würde“ (Hagen
X. 332). Mit ihren Seitenblicken auf Rußland und Frankreich
besagt die Instruktion selbst am deutlichsten, daß sich Bismarck
England gegenüber völlig in der Vorhand fühlte. Das gestattete
ihm, England die Abtretung Helgolands als „Kriterium“ dafür
vorzuschlagen, ob es geneigt sei, „für das weit wichtigere Aner-
bieten unseres Beistandes in den politischen Geschäften Englands,
Deutschland in der Südsee und in Afrika klaglos zu stellen“,
wobei er wohl von vornherein mit einer Ablehnung als mit einem
für spätere Auseinandersetzungen garnicht unerwünschten Erfolg
seiner Taktik rechnete. Die englischen, durch Scharfsichtigkeit
nicht ausgezeichneten Staatsleiter aber glaubten unter dem Ein-
druck der beruhigenden Berichte ihres Berliner Botschafters und
der bisherigen von Bismarck geschickt benutzten Haltung des
deutschen Reichstages gerade damals nicht recht an den Ernst
solcher Sprache (vgl. Hagen S. 35), sie betrachteten „die Mög-
lichkeit eines Umschlags unserer Politik wegen Mangels an Gegen-
seitigkeit nicht als eine ernsthafte Eventualität“ (Akten IV, 62).
Bismarck schob die Schuld hierfür zum guten Teile dem Grafen
Münster zu. Tatsächlich brachte auch der Botschafter in seiner
Sondierung bei Lord Granville am 17. Mai die Bismarckische
Instruktion nur bezüglich Helgolands zur Ausführung, und zwar
faßte er die Frage nicht in erster Linie als einen taktischen Zug,
sondern als ein Bismarck an sich wichtiges Ziel auf. Münster
glaubte in Verkennung der Sachlage aus der Instruktion seines
Chefs entnehmen zu sollen, daß Bismarck mit dem Helgoländer
Plan gerade das Prinzip betonen wollte, erst „Herr vor der
`
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 319
eigenen Tür“ zu sein, daß er überseeische Unternehmungen für
schädlich halte, und er dachte sicher, Bismarcks Linie zu treffen,
wenn er in seiner Antwort — mit deutlicher Spitze gegen Carl
Peters’ Gesellschaft für deutsche Kolonisation — von den seiner
„unmaßgeblichen Meinung nach ganz unpraktischen und unreifen
Kolonialbestrebungen, welche zur Bildung von Vereinen geführt
haben“, sprach. Die Erwerbung Helgolands und der Bau des
Nordostseekanals, das waren Ziele, deren Erreichung Münster,
wie wir auch aus seinem Briefwechsel mit Bennigsen wissen,
durch Bismarck erhoffte (Akten IV, 53 f.). Auf die unendlich
viel wichtigere Frage, für deren Aussichten Helgoland nur „ein
Kriterium“ sein sollte, „ob England in seiner gegenwärtigen Situ-
ation geneigt sei, für unser schwerwiegendes Anerbieten, die eng-
lische Politik ferner wie bisher zu unterstützen, jenseits der Meere
uns klaglos zu stellen und den berechtigten Unternehmungen
deutscher Reichsangehöriger nicht. in den Weg zu treten“, ver-
schaffte Münster Bismarck keine Antwort. |
Hagen sagt in seinem Kapitel „Bismarcks amtliche koloniale
Mitarbeiter“ über den Grafen Münster, er sei „durch Tradition,
Bildung und Heirat allzusehr zum Engländer geworden, als daß
er die gegen England geführte Kolonialpolitik von sich aus hätte
billigen können. Er hielt die Welt für verteilt und zürnte den
Berliner Geheimräten, die Bismarck zu solchem Unsinn überredet
hätten. Bismarck ließ ihn daher im Unklaren über seine Ziele,
sodaß man im englischen Lager behauptete, niemand sei letzten
Endes mehr über Bismarcks Kolonialpolitik erstaunt gewesen als
der Londoner Botschafter.“ Das ist die Kehrseite der außer-
ordentlich geschickten Regie, mit der Bismarck den Engländern,
die sich weitgehend von innerpolitischen Rücksichten in ihrer aus-
wärtigen Politik bestimmen ließen, immer wieder seine ganze
Kolonialpolitik aus innerpolitisch-taktischen Erwägungen erklärte.
Sie hat ihren Eindruck in England, wie man sieht, nicht verfehlt,
aber auch den eigenen Botschafter geblendet“.
1 Münster selbst hatte z. B. die Haltung des englischen Kabinetts in der
Krieg-in-Sicht-Krisis von 1875 Bennigsen gegenüber mit Motiven der inner-
englischen Politik erklärt (Oncken, Bennigsen II, 286). Mit der notwendigen
Rücksicht auf die englische Innenpolitik motivierte Salisbury auch — von
weiteren Beispielen abgesehen — seine Zurückhaltung in der Frage des Orient-
dreibundes, weswegen Bismarck umgekehrt dem englischen Premierminister
eine aktivere Beteiligung an den europäischen Problemen als Ablenkung von
den inneren Nöten zu empfehlen suchte (Akten IV, 348f.).
320 Helmuth Rogge
Andererseits zeigen aber jetzt die Akten des Auswärtigen
Amts, daß Münster, der später, wie Eckardstein bezeugt, so gern
über das Auswärtige Amt als über das „Zentral-Rindvieh“ schimpfte,
mehrfach aus Unvermögen und Voreingenommenheit die Politik
seines Chefs mißverstanden hat. Es sei hier nur an seine Ver-
tretung des Fühlers nach England 1879 (Akten IV, 3ff.) erinnert.
Und 1886 hat er als Botschafter in Paris durch seine Bismarck
völlig entgegengesetzte, ja dessen Politik geradezu durchkreuzende
Auffassung der Lage in Frankreich den schärfsten Widerspruch
des Kanzlers, vielleicht nur halb bewußt, herausgefordert (Akten
VI, 160ff.). Wenn Bismarck ihn trotzdem hielt und von London
nach Paris sandte, geschah dies wohl, um die in Münsters Be-
gabung und gesellschaftlichen Beziehungen liegende Fähigkeit der
Beobachtung fremder Verhältnisse auszunutzen, obwohl er auch
hierin mit dem unglücklichen Immediatbeı icht von 1886 den Kanzler
schwer enttäuscht haben mag.
Als dann die deutsch-englischen Verhandlungen wegen Angra
Pequena, die schon seit Ende 1883 zu Verwahrungen Deutschlands
geführt hatten, nach langer Verschleppung durch die englische
Regierung erkennen ließen, daß England gesonnen war, die Küste
Westafrikas vom Standpunkt einer „afrikanischen Monroedoktrin“
als ausschließlich englische Interessensphäre anzusehen, zog Bis-
marck den Fühler wegen Helgoland schnell zurück: „Helgoland
würde den Vorwand liefern, die Gerechtigkeit unserer afrikanischen
Ansprüche auf die Linie unseres Rechts auf Helgoland herabzu-
drücken“ (Akten 4, 56). Am 8. Juni empfing der deutsche Reichs-
kanzler ostentativ den Burenpräsidenten Krüger mit besonderen
Ehrungen (Hagen S. 358 ff.).
Ein entscheidender Schritt war inzwischen geschehen: Bismarck
hatte am 24. April 1884 Lüderitz und seine Erwerbungen in Süd-
westafrika unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt und
damit in aller Form Deutschlands Eintritt in die Reihe der Kolonial-
mächte vollzogen. Die englische Regierung aber ging über diesen
Schritt einfach zur Tagesordnung über, ja sie forderte die Kap-
regierung wiederholt zur Besitznahme der südwestafrikanischen
Küste auf und ließ im Parlement verlauten, daß England zwar keine
formellen Ansprüche an Angra Pequena habe, aber das Recht für sich
beanspruchen müsse, andere Mächte von dem Besitze auszuschließen.
Diese Nichtachtung der wohlbegründeten deutschen Ansprüche gab
dem Kanzler, wie er in einem Erlaß an Münster vom 1. Juni 1884
— — — 2 A
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 321
scharf betont, „Anlaß zu einer Erwiderung, um nicht zu sagen
zu einer Verwahrung unserer Rechte als einer Macht von gleicher
Unabhängigkeit und Freiheit des Handelns wie England ....
Wenn Lord Granville mit der Meinung, daß Deutschland Kolonial-
politik treiben wolle, eine wohlwollende Stimmung des eng-
lischen Parlaments für uns unvereinbar findet, so wären wir be-
gierig zu erfahren, weshalb das Recht zu kolonisieren, welches
England im weitesten Maße ausübt, uns versagt sein sollte. .
Wenn wir wirklich Absichten hätten Kolonien einzurichten, wie
kann Lord Granville unser Recht dazu bestreiten in dem Augen-
blick, wo die englische die Ausübung desselben Rechtes der
Kolonialregierung am Kap nach Belieben anheimstellt. Es liegt in
dieser Naivität des Egoismus eine Verletzung unseres National-
gefühls, auf die Ew. pp. Lord Granville aufmerksam machen
wollen. Das ‚quod licet Jovi‘ etc. kann Deutschland nicht auf
sich anwenden lassen“ (Akten IV, 60 f.).
Das Ergebnis solcher Vorstellungen, denen Herbert Bismarck
in London persönlich Nachdruck verlieh, war ein Beschluß des
englischen Kabinetts zur bedingungslosen Anerkennung der
deutschen Schutzherrschaft über Angra Pequena und die formelle
Preisgabe des englisch-portugisischen Kongovertrages, Ereignisse,
die in Deutschland ebenso wie in England als ein voller diplo-
matischer Sieg Bismarcks empfunden wurden (vgl. Hagen S. 367).
Indessen kam es durch das von Bismarck freilich schnell durch-
schaute Verfahren, mit dem sich das englische Kolonialamt im
Zusammenspiel mit der Kapregierung aus der Affäre zu ziehen,
d. h. die englischen Zugeständnisse praktisch unwirksam zu
machen suchte, bald zu neuen Reibungen. Am 16. Juli 1884
faßte das Kapparlament auf Betreiben des englischen Kolonial-
amts einen Beschluß zur Annexion der Küste nördlich und süd-
lich Angra Pequena. In ihrer Note vom 19. Juli krüpfte die
englische Regierung die Anerkennung der deutschen Ansprüche
an der westafrikanischen Küste an die neue Bedingung, daß
Deutschland in diesen Gebieten keine Strafkolonien anlege, wor-
auf Bismarck mit einer „umgehenden energischen und stolzen
Zurückweisung“ antwortete. Um dieselbe Zeit erfolgten um-
fassende deutsche Flaggenhissungen an der südwestafrikanischen
Küste und in. Kamerun, Togo und Neuguinea (Akten IV, 77 Anm.).
Die deutsche Regierung unter Bismarck entwickelte mit diesen
Schritten eine kolonial-politische Initiative, die mit dem auch
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 21
322 Helmuth Rogge
jetzt noch maßgebenden Prinzip, die Flagge dem Handel folgen
zu lassen, tatsächlich doch einen neuen macht- und in gewissem
Sinne weltpolitischen Zug verband.
Die deutsch-englischen Beziehungen traten nunmehr in eine
Krise, deren Ergebnis anscheinend nur noch der offene Bruch
sein konnte. Bismarck ließ jetzt die englische Politik den vollen
Druck des mächtigen Deutschen Reiches an der Stelle fühlen,
wo sie, wie schon gezeigt wurde, nicht ohne seinen Anteil, be-
sonders druckempfindlich war, in Ägypten. Hier tobte im Sudan
seit 1883 der Aufstand des Mahdi. England, das eben noch die
Verminderung seiner Truppen in Ägypten beschlossen hatte, sah
sich vor die Frage größeren militärischen Eingreifens gestellt.
Die ägyptischen Finanzen gingen dem Bankrott entgegen. Ein
Vorschlag des englischen Kabinetts, zu ihrer Sanierung die Groß-
mächte in einer Londoner Konferenz zusammentreten zu lassen,
war von Deutschland, wie Lord Granville bereits Ende April 1884
in einer Unterredung mit Herbert Bismarck dankbar anerkannt hatte
(Akten IV, 50), zuerst von allen Eingeladenen akzeptiert worden.
Das erste Symtom des Umschwenkens der deutschen Ägypten-
politik — der Hagen ein eigenes Kapitel widmet (S. 371 ff.) —
zeigt sich jetzt darin, daß der Kanzler plötzlich zu Granvilles
Bestürzung den bisher immer betonten Standpunkt der mate-
riellen deutschen Uninteressiertheit in Agypten fallen und damit
seine Absicht erkennen läßt, die Sonderstellung, die Deutschland
bisher zugunsten Englands in der ägyptischen Frage eingenommen
hatte, aufzugeben und in die Reihe der finanziell interessierten
Mächte zu treten (Akten IV, 64 ff.). Auf der Londoner Konferenz
tritt dieser Umschwung deutlich in Erscheinung. Es kommt dort
zu einem förmlichen Frontwechsel der deutschen Poljtik, zu einem
Zusammengehen mit Frankreich. Da Bismarck sich hierbei auf
den Dreibund und das damals erneuerte Dreikaiser verhältnis
stützen kann, steht England wie in den Tagen Napoleons I. dem
geschlossenen Block der kontinentalen Mächte gegenüber.
Aus den englischen Quellen wußten wir schon, wie Bismarck
auf der Konferenz Frankreichs Wünsche vertreten und die Tagung
durch wiederholtes Vorbringen einer vom Programm ausge-
schlossenen Frage, das zu scharfem Zusammenprall zwischen
Münster und Granville führte, schließlich sprengen ließ. Aus den
Akten erfahren wir jetzt, daß Bismarck das antienglische Zu-
sammengehen Münsters mit dem französischen Vertreter noch
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 323
nicht weit genug gegangen ist. England hatte zwar eine offen-
sichtliche diplomatische Niederlage erlitten, war aber tatsäch-
lich doch in seiner Stellung in Agypten befestigt worden. Dies
Ergebnis war insofern echt Bismarckisch, als es für England
wie für Frankreich neben einem Erfolg auch einen Fehlschlag in
sich schloß. Aber Bismarck hätte damals, worüber jetzt erst
die Akten vollen Aufschluß geben, anscheinend darüber hinaus
gewünscht, daß Frankreichs Absichten, die nicht auf Abbruch,
sondern auf Vertagung der Konferenz mit der Aussicht auf Wieder-
aufnahme des Verfahrens in Agypten gingen, volle Befriedigung
gefunden hätten. In einem Erlaß an Münster (vom 12. August 1884)
stellt der Kanzler die ägyptischen Fragen scharf in den Zu-
sammenhang mit seinen kolonialen Beschwerden. Er bedauert,
daß Münster die kühle Haltung Deutschlands als „Folge der
englischen Behandlung unserer überseeischen Interessen“ nicht
noch schärfer akzentuiert habe, daß er namentlich in der Unter-
stützung der französischen Stellungnahme nicht noch weiterge-
gegangen sei. Wenn wir die Rechte unseres überseeischen Handels
„nicht energisch vertreten, laufen wir Gefahr, durch Verdunkelung
derselben in eine inferiore Stellung zu England zu geraten und
die anmaßliche Überhebung zu bestärken, mit welcher England
und seine Kolonialregierungen gegen uns auftreten. Wir können
dadurch schließlich vor die Eventualität eines vollen Bruches ge-
trieben werden, wenn es Ew. Exz. nicht gelingt, der englischen
Regierung selbst diese Gefahr mehr als bisher anschaulich zu
machen. Schüchternheit ist bei der Rücksichtslosigkeit der eng-
lichen Kolonialpolitik nicht angebracht und kein Mittel, in guten
Verhältnissen mit England zu bleiben.“ Eine Fortsetzung der
englischen Politik wird uns nötigen, „unsere Fühlung mit Frank-
reich zu befestigen. Diese Eventualität hat ohne Zweifel ihre
bedenklichen Seiten, insofern es Frankreich einfallen könnte, für
eine Vereinigung seiner Politik mit der unserigen England gegenüber
eine Kompensation in Lothringen zu verlangen, . aber nur durch
Entschiedenheit und nötigenfalls auch Schärfe in unserer Haltung
gegen England kann ihr vorgebeugt werden“ (Akten IV, 77 ff. u. 95)!.
1 Diese wie auch andere Direktiven Bismarcks aus der Geschäftsführung
seiner auswärtigen Politik in den 80er Jahren hat übrigens merkwürdiger-
weise bereits K. A. v. Müller 1915 in den von ihm, A. v. Brauer und E. Marcks
herausgegebenen „Erinnerungen an Bismarck S. 239 ohne Belege als „zeit-
genössische Aufzeichnungen“ (ö) publiziert. |
21“
324 Helmuth Rogge
Die Befestigung der Fühlung mit Frankreich äußerte alsbald
ihre Wirkung. In der Instruktion, die der deutsche Generalkonsul
Nachtigal für sein im Einverständnis mit Frankreich vorbereitetes,
aber vor England und sogar vor dem Reich verheimlichtes Vor-
gehen in Westafrika mitbekam, wurde ihm Schonung der franzö-
sischen Interessen ausdrücklich zur Plicht gemacht, da Deutsch-
land die westafrikanischen Fragen möglichst im Einvernehmen
mit Frankreich zu behandeln wünschte (Akten IV, 425). Diesen
Standpunkt hielt die deutsche Politik auch im weiteren Verlauf
der Kolonialauseinandersetzungen fest. Er fand seinen interna-
tionalen Ausdruck in dem deutsch-französischen Zusammenarbeiten
auf der vom 15. November ab unter Bismarcks Vorsitz in Berlin
tagenden Kongokonferenz.
Bismarck war sich dabei stets bewußt, daß die deutsch-franzö-
sische Kolonialentente bei dem Charakter der französischen Nation
und der französischen Politik nichts Dauerndes sein, vielmehr
nur eine taktische, zeitlich begrenzte Aushilfe darstellen könnte,
Daher verhielt er sich auch gegen französische Anregungen, in
der ägyptischen Frage selbst die Initiative im Sinne der franzö-
sischen Wünsche zu nehmen, ganz reserviert und ließ Graf Hatzfeldt
in seiner Besprechung mit Courcel, dem französischen Botschafter in
Berlin, sagen: „Frankreich müsse doch endlich einmal einsehen, daß
es sich mit unserer ganzen Situation nicht vertrüge, uns für Ägypten
en avant zu setzen“ (Akten III, 416. Er versuchte vielmehr, die Fran-
zosen zu weiterem Vorgehen in Ägypten gegen England zu gewinnen.
Wie richtig Bismarck die damalige französische Politik beur-
teilte, zeigen schon die Äußerungen Jules Ferrys im Juli 1885,
in denen er nach seinem Sturz in der französischen Kammer zu
verstehen gab, daß er die elsaß-lothringische Frage keineswegs
aufgegeben, sondern nur für die Zeit der kolonialen Zusammen-
arbeit mit Deutschland vertagt habe. Wir wissen heute auch,
daß selbst ein Courcel, der die deutsch- französische Kolonial-
verständigung von französischer Seite vermittelte, nicht von der
Politik des „jamais rien pardonner, jamais rien oublier“ abwich,
vielmehr auch Ferry gegenüber das Programm vertrat: „Pacifier
le présent, réserver l'avenir“ (Akten III, 421), daß also auch
Courcels „aufrichtige Versöhnungsbereitschaft“ (Hagen S. 426) mit
starken Vorbehalten belastet war.
Die Einzelheiten der gemeinsamen deutsch-französischen Schritte,
in deren Verlauf es sogar zu persönlichen Konferenzen zwischen
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 325
Bismarck und Courcel in Varzin und Berlin und zwischen Herbert
und Jules Ferry in Paris kam (Akten III, 414 ff.), erstreckten sich
vor allem, da Frankreich in der ägyptischen Frage zu Bismarcks
Bedauern sich zunächst einer ziemlichen Reserve befleißigte, auf
die Abgrenzung der deutschen und französischen Interessen in
Westafrika, wie sie die Kongokonferenz dannfixierte(AktenIV, 264).
Die späteren Monate, zu Beginn des Jahres 1885, fanden dann
auch in Agypten wieder Deutschland und Frankreich in gemein-
samem Auftreten gegen England (Akten III, 430 ff.). Vervollständigt
wird dieses Bild durch die Billigung und Unterstützung, die
Bismarck der französischen Expansion in vorsichtiger doch wirk-
samer Form in Ostasien gewährte !.
Bediente sich Bismarck so des französisch- englischen Kolonial-
gegensatzes zur Unterstützung seiner eigenen Kolonialpolitik gegen
England, so wünschte er ihn doch nicht mit anderen als diplomatischen
Mitteln ausgefochten zu sehen. „Ein französisch- englischer Krieg
würde für uns, auch wenn wir unbeteiligt blieben, eine ähnliche
Kalamität sein, wie ein russisch- österreichischer“, so telegraphierte
er am 5. Oktober 1884 dem bereits auf dem Wege zu Jules Ferry
befindlichen Sohn Herbert. Denselben Standpunkt hat dieser
selbst den Engländern gegenüber vertreten. Und in einer späteren
Instruktion an Hohenlohe vom 25. Mai 1885 heißt es: „Wir dürfen
uns keine von beiden Mächten ohne Not verfeinden und weder
ihre Intimität anbahnen helfen, noch die Verstimmung zwischen
ihnen bis zum Kriege zwischen beiden fördern“ Akten IV, 446).
Es kann danach kein Zweifel sein, daß Ferrys Argwohn, Bis-
marck wünsche Frankreich durch einen Kampf mit England für
eine Reihe von Jahren geschwächt zu sehen (Akten III, 431 A),
wirklich unbegründet war. Bismarcks Politik zielte auch nicht
dahin, wie Ferry argwöhnte, die jeweilige deutsch-französische
Annäherung dazu auszunutzen, „der englischen Regierung Nasen-
stüber zu versetzen und Frankreich nachher wieder fallen zu
lassen“ (Akten III, 418), sie sah vielmehr in einem Einvernehmen
mit Frankreich, auch außerhalb der kolonialen Fragen, so lange es
ohne anderweitige Nachteile zu haben war, ein deutsches Interesse“.
ı Vergleiche z. B. Bismarcks Äußerungen über seine Haltung Frankreich
gegenüber in der Tonkingfrage zu Fürst Hohenlohe vom 24. Januar 1884
(Hohenlohe II, 848) und Herbert Bismarcks Außerungen zu Ferry vom
6. Oktober 1884 (Akten III, 436 f.).
3 Siehe die von Randolph Churchill (W. Sp. Churchill, Randolph Churchill IT,
478) berichtete Außerung Bismarcks nach Ferrys Tod vom 6. August 1893.
326 Helmuth Rogge
Herbert Bismarck hatte im Sommer und Herbst 1884 die
schwierige Aufgabe, die englischen Politiker persönlich im Sinne
der Politik seines Vaters, in die er wie kein anderer Einblick
hatte, zu bearbeiten . Die innerenglischen Regierungsverhältnisse
boten ihm hierfür zahlreiche Ansatzpunkte. Seine Londoner
Meldungen geben uns in ihrer Schonungslosigkeit höchst ein-
drucksvolle Bilder von der Uneinheitlichkeit und Zerfahrenheit
des englischen Kabinetts. Gladstone kümmerte sich verhältnis-
mäßig wenig um die Einzelzüge der auswärtigen Politik. Gran-
ville war in den kolonialen Dingen unorientiert und im Gegensatz
zu Bismarck nicht imstande, sich den Uberblick über alle an ihn
herantretenden Fragen zusammen mit der Vertretung seiner Politik
im Parlement zu wahren. Er sucht in seinen Unterredungen mit
Herbert alle möglichen Ausflüchte, haftet an Nebensächlichkeiten
und verschanzt sich hinter dem ausgesprochen deutschfeindlichen
und aktiven Kolonialamt, das seinerseits einzelne Kolonial-
regierungen, wie namentlich die Kapkolonie vorschob. Deutsche An-
fragen nach dem Vorhandensein englischer Ansprüche faßte das
Kolonialamt mit stillschweigender Billigung der Regierung als
eine Ermunterung auf, konkurrierende englische Besitzergreifungen
nachträglich vorzunehmen. Hieran erinnert Bismarck in einem
Erlaß an Graf Hatzfeld vom 2. April 1886, Akten IV, 145).
Lord Derbys Kolonialagenten traten den deutschen Bestre-
bungen, auch nachdem die englische Regierung die Deutschen an
den noch herrenlosen Punkten der afrikanischen Küste offiziell
begrüßt hatte, wo sie nur konnten, entgegen. In Südwestafrika
und Kamerun hetzten sie die Eingeborenen zur Vertreibung der
Deutschen auf. Es kam zu Zusammenstößen zwischen Deutschen
und Engländern in den Kolonien. Wo die deutsche Flagge bereits
gehißt war, suchten die Engländer das deutsche Gebiet
schleunigst abzuriegeln. Kamerun wurde vom Hinterland abge-
schnitten, Südwestafrika die Verbindung mit den Buren unter-
bunden (Akten IV, 92).
Schon Münster gegenüber hatte Bismarck rücksichtslos betont,
daß „das Versteckspielen mit dem Kolonialamt und die Berufung
auf die Selbständigkeit der englischen Kolonien nichts als Winkel-
ı Vgl. Windelband, Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters (1921),
wo auch (S. 11) auf „das eigentlich unmögliche Verhältnis“, das durch die Aus-
schaltung des offiziellen Botschafters durch den jungen Sohn des Kauzlers
geschaffen wurde, hingewiesen wird.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 327
züge seien, solange die letzteren unter dem Zepter der Königin
stehen und das Mutterland mit seiner Macht dieselben in Schutz
nimmt, wenn deren Politik sie in Händel mit fremden Mächten
verwickelt“ (Akten IV, 61). Und in einer späteren Instruktion vom
5. Dezember 1884 gab Bismarck ihm auf, Lord Granville offen
zu sagen, „daß wir uns nicht dazu verstehen könnten, zwei
Konti über unsere Beziehungen zu England zu führen: das eine
mit dem Auswärtigen Amt, auf dem wir nur freundliche Worte
als unser Kredit einzutragen hätten, das andere mit dem Kolonial-
amt, auf dem wir mit Schädigungen belastet werden“ (Akten IV, 93).
Bismarck ging also nicht von „falschen Prämissen“ aus, „wenn
er die Ansichten des Kolonial- und des Auswärtigen Amtes trennte“
(Hagen S. 410) Er durchschaute vielmehr durchaus „die machia-
vellistische Seite der englischen Weltpolitik, bei der das schein-
bar kolonial-unlustige Auswärtige Amt erst handelte, wenn das
Kolonialamt durch die Organe seiner überseeischen Regierungen
vollendete Tatsachen geschaffen hatte“. (Hagen S. 442).
Die Ergänzung zu dieser Politik Bismarcks, die in dem
wechselseitigen Ausspielen von Kolonial- und Auswärtigem Amt
liegende englische „Zwickmühle“ mattzusetzen, bildeten die Be-
mühungen Herberts, die jüngeren englischen Kabinettsmitglieder,
die nicht in dem Maße wie der Grand Old Man, wie Granville
und Derby in den Traditionen der liberalen englischen Schule
gefesselt waren, sondern ein lebhafteres Gefühl für die europä-
ischen Argumente der Bismarckischen Staatskunst besaßen und
teilweise sogar England mit Kolonien schon überlastet glaubten
(Akten IV, 84 und 86), für seine Auffassung zu gewinnen. Zugleich
konnte Bismarck dadurch hoffen, die innerenglische Kluft zu ver-
tiefen, die Aktionskraft des englischen Kabinetts und sein Ansehen
im Lande zu schwächen und es für den Rücktritt reif zu machen.
„Fast die gesamte englische Presse hallte in den letzten Wochen
wider von Anklagen gegen ein Ministerium, welches durch eine
eigentümliche Mischung von Halsstarrigkeit und Schwäche den
englischen Namen in Mißachtung gebracht hat“, schrieb die offi-
ziöse Kölnische Zeitung mit sichtlicher Genugtuung am 28. Fe-
bruar 1886. Wenn Herbert Bismarck im Oktober 1884 Ferry
gegenüber das Interesse Deutschlands wie der anderen Mächte
an der Erhaltung Gladstones im Amt betonte und versicherte,
daß die deutsche Regierung nicht daran denke, ihn stürzen zu
wollen (Akten III, 434), so hatte er dafür natürlich seine besonderen
328 Helmuth Rogge
diplomatischen Gründe, namentlich im Hinblick auf Ägypten. Die
Pall Mall Gazette sprach im September 1884, gegen Gladstone
polemisierend, ganz offen von Bismarcks Wunsch, jenen durch
Salisbury zu ersetzen (Hagen S. 407).
Es ist erstaunlich, in Herberts Berichten zu lesen, mit welcher
Offenheit einzelne englische Minister wie z. B. Harcourt und
Hartington, die Staatssekretäre des Inneren und des Krieges,
oder der wohl bedeutendste Kopf der Regierung Joe Chamberlain
und Granvilles Unterstaatssekretär Charles Dilke die Kolonial-
politik ihres eigenen Kabinetts Herbert gegenüber verurteilen,
ja verächtlich machen. Sie lassen sowohl das Foreign Office als
das Colonial Office dem deutschen Vertreter gegenüber fallen und
erkennen die Berechtigung des deutschen Standpunktes und die
England geleisteten deutschen Dienste voll an. Dabei verfehlen
sie nicht, ihre Unorientiertheit in den deutschen Kolonialsachen
zu dokumentieren und sich erst von Herbert über sie au fait
setzen zu lassen. Sir Harcourt erklärte noch am 22. Juni Herbert:
„Den meisten Ministern war die ganze Frage bisher unbekannt,
ich weiß auch jetzt noch nicht, wo Angra Pequena liegt“ (Akten
IV, 174). Auch der Prinz von Wales äußerte zu Herbert neben
dem Wunsch, „eine wirkliche und dauernde Alliance mit Deutsch-
land“ geschaffen zu sehen, „daß er die jetzigen englischen Tor-
heiten mit Kummer sehe“ (Akten IV, 85 fl.).
Aber eine unmittelbare Bedeutung für die deutschen Kolonial-
interessen konnte all den zahlreichen, von Herbert sehr lebendig
wiedergegebenen deutsch-freundlichen Äußerungen dieser englischen
Staatsmänner, selbst wenn sie ganz ehrlich gemeint waren, nicht
zukommen. Die englische Regierung bequemte sich zwar Ende
September 1884 dazu, „Deutschland an den Teilen der afrika-
nischen Küste zu begrüßen, die noch nicht innerhalb der Grenzen
der Kapkolonie und überhaupt tatsächlich noch nicht im britischen
Besitz sich befinden“, aber die Politik der zwei Konten blieb
weiter eine fühlbare Schädigung und SAL der deutschen
Kolonialinteressen.
Um so schärfer aber wurde die antiengiische Haltung der
deutschen Politik, um so straffer und schmerzhafter für England
zog Bismarck den Knoten an, der die ägyptische Frage mit der
kolonialen zusammenband. Er war der Meinung, daß nur äußerste
Festigkeit die materielle Unterlegenheit Deutschlands über See
ausgleichen könne. Im Dezember 1884 und Januar 1885 ver-
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 329
öffentlichte er in einer Reihe von Weißbüchern den umfangreichen
Notenwechsel, den er mit der englischen Regierung über die
kolonialen Fragen geführt hatte.
Schon in seiner später im Weißbuch „Angra Pequena“ ab-
gedruckten Instruktion vom 10. Juni 1884 an Münster hatte er
die Kolonialinteressen als „vitale“ bezeichnet. Jetzt erklärte er,
„daß alle ägyptischen Dinge für uns nur ein mittelbares Interesse
haben, daß die Kolonialfrage aber schon aus Gründen der inneren
Politik eine Lebensfrage für uns ist“. Und er bat Münster, „nicht
zu vergessen, daß Ägypten als solches für uns ganz gleichgültig
und für uns nur ein Mittel ist, den Widerstand Englands gegen
unsere kolonialen Bestrebungen zu überwinden. Der kleinste Zipfel
von Neuguinea oder Westafrika, wenn derselbe objektiv auch ganz
wertlos sein mag, ist gegenwärtig für unsere Politik wichtiger
als das gesamte Ägypten und seine Zukunft“ (Akten IV, 96f.).
Münster muß es sich dabei gefallen lassen, daß Bismarck seinen
Mangel an Entschiedenheit bei der Vertretung dieser kolonialen For-
derungen in London für die zunehmende Verschlechterung der deutsch-
englischen Beziehungen verantwortlich macht (Akten IV, 100).
Granvilles Versuche die Sachlage dadurch zu verschieben, daß
er die ägyptische Politik Deutschlands als Ursache für die un-
freundliche englische Kolonialpolitik hinstellte (Akten IV, 93),
parierte Bismarck damit, daß er französischen Gegenvorschlägen
auf englische Finanzreformpläne bezüglich Ägyptens durch seine
Unterstützung zur Annahme verhalf (Akten III, 412). Den
scharfen Ton der deutschen Kolonialnoten unterstrichen heftige
Angriffe der deutschen Presse. Die Kölnische Zeitung brachte
am 2. Januar 1885 einen Artikel über die deutsch-englischen Be-
ziehungen, der das Verhalten der Engländer in St. Luciabai im
Zululand und in Kamerun geißelte und mit den Worten schloß:
„Wenn John Bull glaubt, durch derartige Schnurrpfeifereien uns
Deutschen die Kolonialpolitik zu verleiden, so mag er sich gesagt
sein lassen, daB er seine Liebesmühe umsonst verschwendet.
Deutschland ist gewillt, festzuhalten was es besitzt, und es
kennt die vielen verwundbaren Stellen des englischen Kolonial-
reiches gut genug, um den Briten mit gleicher Münze dienen zu
können.“ Der Kanzler sandte diesen Artikel am 3. Februar an Graf
Münster mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß er „seiner Auf-
fassung über unser Verhältnis zu England vollständig entspreche“
(Akten IV, 99).
330 Helmuth Rogge
Das Druckmanometerder englischen Politik stieganallen Punkten.
In Ägypten fiel Karthum in die Hände des Madhi. In Afghanistan
rückten die Russen vor. Die Opposition in England wuchs an-
gesichts dieser Ereignisse von Tag zu Tage. In dieser schwierigen
Situation flüchtete Lord Granville in die Öffentlichkeit. Am 27. Fe-
bruar 1885 gab er im Oberhaus zu verstehen, daß England sich
durch die deutsche Kolonialpolitik in der eigenen Freiheit der Be-
wegung auf kolonialem Gebiet beeinträchtigt fühle. Und mit einer
weiteren Erklärung, daß der deutsche Reichskanzler den Eng-
ländern in Ägypten nur deshalb Schwierigkeiten mache, weil sie
seinen Rat, “to take it“ nicht befolgt hätten, versuchte er (wie
Hagen S. 352 nachweist, nicht zum ersten Male), einen Keil in die
deutsch-französische Kolonialentente zu treiben. |
Es ist bekannt, wie Bismarck diese Indiskretion mit der
großen Hödurrede vom 2. März beantwortete, wie er in ihr mit
Rücksicht auf Frankreich und die anderen ägyptischen Vertrags-
mächte leugnete, den Engländern einen solchen Rat jemals ge-
geben zu haben, und am Schluß zwar seine Versöhnlichkeit be-
tonte, aber doch an die „geharnischten Männer von 1813 und
1870“ drohend erinnerte, wie er gleichzeitig tagelang die Nord-
deutsche Allg. Zeitung gegen die englische Politik eifern ließ’.
Die große deutsch-englische Kolonialauseinandersetzung hatte mit
diesem Rededuell im englischen und deutschen Parlament einen
Höhepunkt erreicht.
Hagen hebt wie schon früher, so auch in seinem neuen Werk
hervor, daß Bismarck jetzt schon mit Rücksicht auf das miß-
trauische Frankreich zum Einlenken gegen England bereit sein
mußte, daß er deswegen bereits in seiner Rede seine Bereit-
willigkeit zu versöhnlicher Erledigung des Falles zu erkennen
gegeben habe, und darum auch unmittelbar nach der Rede
Herbert zur vertraulichen Aussprache mit den englischen Staats-
männern nach London schickte.
Sicher konnte Bismarck die öffentliche Denunziation Granvilles
an Frankreichs Adresse nicht angenehm sein. Aber es war, wie
man aus den Akten ersehen kann, nicht der erste derartige Ver-
such, dem eine praktische Wirkung gegenüber den von Bismarck
geschaffenen politischen Tatsachen versagt geblieben war. Im
1 Vgl. die Außerungen Bismarcks, die Eckardstein (I, 85 und 281) zu 1888
berichtet.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 331
Augenblick war das Frankreich Jules Ferrys sowohl in den
Kolonien als auch in Ägypten noch auf die Unterstützung der
deutschen Politik angewiesen und seine Besorgnis ging ja gerade
dahin, daß Deutschland mit England wieder zusammengehen könnte.
So sind denn die Verhandlungen Herberts in London getragen von
dem Bewußtsein nicht nur des guten Rechts der bescheidenen
kolonialen Ansprüche Deutschlands, sondern auch der Überlegen-
heit der eigenen politischen Stellung. Stellte doch Bismarck, wie
Hagen selbst (S. 510) sagt, „mit der Publizierung des ersten
Schutzbriefes für die Erwerbungen der Petersschen Gesellschaft
für deutsche Kolonisation“ am 3. März 1885, also gerade als
Herbert auf dem Wege nach London war, „England vor das
schwerwiegendste fait accompli, dem es während der ganzen
Zeit diplomatischer Verhandlungen über deutsche Überseepläne
jemals ausgesetzt worden war“. Und ganz richtig weist Hagen
weiter unten (S. 521) hin auf „die Weltlage, die Bismarck ver-
anlaßte, auch den Schutzbrief für Ostafrika in die Wagschale
seiner an England gerichteten Forderungen zu werfen“.
Für die Sprache, die Herbert, wie uns seine Berichte jetzt zeigen,
in London vor den leitenden Ministern des mächtigen englischen
Reiches führte, wird es schwer sein, in der neueren Geschichte
eine zureichende Parallele zu finden. „Sobald ich bei Granville
zu Worte kam, spannte ich den Ton so stramm als möglich,
setzte alle deutschen Gravamina in das grellste Licht und blieb
ihm in der Aufdeckung von den Schwachheiten und Winkelzügen
seiner Politik nichts schuldig“ (Akten IV, 100ff.). Er steigerte
jetzt noch den schroffen Ton, den er schon im Juni 1884 in
London angeschlagen hatte. Hagen hat die Mitteilungen Buschs
in dessen Tagebuchblättern (III, 171ff.), hierüber schon in der
Schrift über „England und Agypten“ (S. 68) und jetzt wiederum
in seinem neuen Werk (S.170 und 365), angezweifelt. Sie schmeckten
allzu stark nach politischem Klatsch, als daß sie ernst genommen
werden könnten; auch stünden sie „in direktem Gegensatz zu
der von englischer Seite von jeher berichteten Verbindlichkeit,
mit der Bismarcks Sohn bei aller Bestimmtheit die politischen
Geschäfte zu erledigen pflegte“. Die Akten geben aber an
zahlreichen Stellen neue und interessante Kunde von der be-
rühmten Herbertschen Grobheit im diplomatischen Verkehr, nicht
nur England gegenüber. Außerdem aber ergeben sie, was Hagen
in seinem Aktennachtrag nicht vermerkt, daß die groben Wen-
332 Helmuth Rogge
dungen Herberts gegenüber Granville, die Bucher an Busch er-
zählte mit dem Bemerken, der Kanzler habe sich über die Derb-
heit seines Sohnes gefreut, wörtlich genau mit den in Herberts
amtlichem Bericht angeführten (Akten IV, 69) übereinstimmen,
daß Bismarck also Bucher den Originalbrief seines Sohnes ge-
zeigt hat. Wenn Gladstone, wie Hagen betont, Herberts „be-
scheidenes“ Auftreten hervorhebt (Granville II, 431), so findet
das, wie man jetzt aus Herberts Bericht ersieht, sehr einfach
seine Erklärung darin, daß es zwischen ihm und Herbert nur zu
ein paar Redensarten bei einem Diner, nicht zu einer materiellen
Besprechung kam, da Herbert es für zwecklos ansah, sich mit
Gladstone „auf das Wesen der auswärtigen Politik eines großen
Landes einzulassen, weil ihm einfach das Verständnis dafür ab-
` geht“ (ö) (Akten IV, 104). Ja Herbert Bismarck ging zu Lord
Granvilles lauter Entrüstung so weit, zu sagen, „wir ständen
unter dem Eindruck, daß England uns mit Frankreich und wo-
möglich auch mit Rußland verhetzen wolle, daß hier noch die
Meinung vorherrsche, England stünde sich am besten, wenn
große Kontinentalmächte sich bekriegten und England unterdes
seinem Handel nachginge“. Und die, ebenfalls von Hagen an-
gezweifelte und aus der englischen Nervosität erklärte Mit-
teilung Dilkes in Granvilles Biographie, daß Herbert Gladstone
gegenüber Granvilles und Derbys Entlassung gefordert habe, er-
scheint mindestens als Drohung nach Herberts Meldungen an
seinen Vater nicht ganz unwahrscheinlich. Herbert hat sich
mit Dilke, mit dem er die einzelnen kolonialen Fragen durch-
ging, über die Möglichkeit einer Beseitigung Granvilles und
Derbys unterhalten, und auch Lord Hartington hat Herbert
darin zugestimmt, daß die Aufnahme Derbys in das Kabinett
ein Fehler gewesen sei. — Das sind Einzelzüge, die doch sehr
scharf den persönlichen Einsatz der beiden Bismarck in der
Kolonialfrage und damit die Bedeutung, die sie ihr gegenüber
England damals beimaßen, beleuchten.
Der Erfolg blieb dieser Haltung nicht versagt. Unter Glad-
stones Einfluß, der an Granville schrieb, daß es jetzt wichtiger
sei, Bismarck zu befriedigen als die australischen Kolonien, gab
Granville Schritt für Schritt nach. Man kann sich heute des
Gefühls der Erschütterung nicht erwehren, wenn man in Herberts
Brief vom 7. März an seinen Vater liest, wie der englische Außen-
minister schließlich dem jungen Sohne des deutschen Reichs-
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 333
kanzlers die Rede zur Probe vorgelesen hat, in der er eine
Stunde später im Oberhaus seine Angriffe vom 27. Februar
rektifizierte. Am 12. März begrüßte Gladstone im Unterhause
Deutschland als Genossen Englands auf dem Gebiete der zivili-
satorischen Bestrebungen. England erkannte die deutsche Besitz-
nahme des Nordostteils von Neuguinea, des späteren Kaiser-
Wilhelm-Landes, Kameruns und Ostafrikas und die Freiheit des
deutschen Handels auf Sansibar an. Die Karolinen- und Marshall-
Inseln wurden der deutschen Interessensphäre zugewiesen.
Leider ist in den Akten nichts mitgeteilt darüber, wie Herbert
Bismarck die kolonialen Forderungen Deutschlands im einzelnen
vertreten hat. Man wird aber kaum fehlgehen, wenn man an-
nimmt, daß der Kanzler in ihnen die Gunst der Lage voll aus-
nutzen ließ. Es lag nicht an ihm, wenn doch nicht alles Er-
strebte in die deutschen Scheuern zu bringen war, und es
erscheint charakteristisch, daß im Auswärtigen Amt später die
Meinung dahin ging, die deutschen Zugeständnisse, die hinsicht-
lich des Betschuana-Landes, des Hinterlandes von Deutschsüd-
westafrika, und mit der Zurücknahme des Protestes gegen die
Hissung der englischen Flagge in der Luciabai! gemacht wurden,
seien durch mangelhafte Kartenkenntnisse Graf Herberts ver-
ursacht worden. Es waren dies aber Gebiete, um derentwillen
Bismarck die große Kolonialbereinigung mit England angesichts
des erheblichen Entgegenkommens, das die englische Regierung
gezeigt hatte, nicht gefährden wollte. Er gab sich hier wie in
Neuguinea, wie schließlich auch in Ostafrika und Kamerun aus
höheren allgemein-politischen Erwägungen mit einem Kompromiß
zufrieden.
Indes hatte sich, als Herbert Bismarck am 25. April die
koloniale Spannung mit England so zu einem vorläufigen Ab-
schluß brachte, schon eine neue europäische Entwicklung an-
gekündigt.
1 Daß Bismarck an eine Aufgabe der deutschen Position in der Luciabai
ursprünglich nicht dachte, wird man auch aus dem bereits zitierten offiziösen
Artikel der Kölnischen Zeitung vom 2. Januar 1885 schließen dürfen. Er
verstand sich schließlich dazu, wie Hagen, der den Artikel übrigens nicht
erwähnt, im einzelnen darlegt (S. 484 fl.), aus Gründen „der großen aus-
wärtigen Politik“.
(Fortsetzung folgt.)
334
Kritiken.
Ernst Troeltsch: „Der Historismus und seine Probleme.“ Erstes
Buch: Das logische Problem der Geschichtsphilosophie. Tübingen
1922; J. C. L. Mohr (Paul Siebeck). XI, 777 S. 8°.
Ein Suchen und Ringen um die Probleme des Historismus — so
sollte der Titel des Buches vollständiger lauten, das uns der viel zu früh
dahingegangene Philosoph Ernst Troeltsch als letzte und vielleicht reifste
Frucht seines geistigen Schaffens hinterlassen hat. Wohl selten ist ein
Werk ein so getreuer Spiegel der Persönlichkeit seines Schöpfers wie
das vorliegende. Der ernste Wille zu Sachlichkeit und Objektivität in
der Behandlung geschichtsphilosophischer Probleme und Standpunkte und
zugleich der leidenschaftliche Drang, das Gegebene mit seinem Geiste
zu durchsetzen und gleichsam in einem gewaltigen Schmelzprozeß eine
Synthese ganz persönlicher Art zu schaffen, etwas Neues, das über das
Vorhandene, wenn auch oft nur wegweisend und problemdeutend hinaus-
führt —, diese zwei Seiten seiner Denkerpersönlichkeit lassen sich auch
in den Gedankengängen seines Werkes klar erkennen. Wie aber in
seinem Ich diese beiden Wesensmomente niemals auseinanderfielen, son-
dern eins das andere durchdrang und wie gerade in dieser Durchdringung
das Geheimnis seiner einzigartigen geistigen Produktivität lag, so gehen
auch in seinem Werke die objektive Darstellung fremder Systeme und
die an das Bekenntnismäßige grenzende Entwicklung des eigenen Stand-
punktes niemals als zwei gesonderte Reihen nebeneinander her, sondern
eins reift am anderen: die sachliche Einstellung auf fremde Gedanken-
gänge und deren Vergleichung schärft den Blick für die Problemlage
und läßt den eigenen Standpunkt sich klären — wie umgekehrt die
persönliche Überzeugung hilft, wertvolle Ansätze und neue Bahnen in
anderen Systemen zu erkennen.
Die schier unübersehbare Fülle der Probleme und Systeme, die
Troeltsch in seinem Werke vor uns auftut, auch nur einigermaßen voll-
ständig durchzusprechen, wäre unmöglich. Das Buch will gelesen, besser
in strengster Konzentration durchgearbeitet sein. Nur drei Haupt-
gedanken sollen herausgegriffen und skizziert werden.
Kritiken 335
Da interessiert zunächst der geistige Untergrund, aus dem das ganze
Werk mit Notwendigkeit herausgewachsen ist: es ist das von Troeltsch
ausdrücklich am Eingang seiner Erörterungen betonte Bewußtsein einer
„Krisis des historischen Denkens“ in der Gegenwart. Die Fachwissenschaft,
die Geschichtsforschung wird allerdings von dieser Krisis nicht unmittel-
bar berührt, aber die allgemeinen philosophischen Grundlagen des histo-
rischen Denkens, die historischen Werte, haben sich schon seit langem
von innen heraus entwickelt und drängen nun, nach ihrer Erschütterung
durch Weltkrieg und Revolution mit ungeheurer Gewalt nach neuen
Zielen und neuen Gestalten. Aber gerade weil der politisch - soziale
Zusammenbruch unseres Volkes den letzten entscheidenden Anstoß zu
jener Krise gegeben hat, so kann sie niemals eine interne Angelegenheit
des theoretisierenden Geschichtsphilosophen bleiben, sondern bedeutet
„eine Grundfrage unseres heutigen geistigen Lebens, nichts Geringeres
als das Problem des sogenannten Historismus überhaupt, d. h. der aus
der grundsätzlichen Historisierung unseres Wissens und Denkens sich
ergebenden ‚Vorteile und Nachteile‘ für die Bildung eines persönlichen
geistigen Lebens und für die Schaffung der neuen politisch - sozialen
Lebensverhältnisse“. Wenn aber die Geschichtsphilosophie, eingedenk
dieser gegenwärtigen geistigen Mission, aufhört, bloße „Systematik des
Geschichtsverlaufs und teleologische Konstruktion der stufenweisen Zweck-
verwirklichung“ zu sein, dann darf seinerseits der Fachhistoriker nicht
mehr, wie es bisher oft geschah, aus seiner vorwiegend empirischen Ein-
stellung heraus die Geschichtsphilosophie als lebensfremde Metaphysik
verwerfen; vielmehr ist die Stellungnahme zu den letzten Sinn- und
Wertfragen in der Geschichte, zu den Problemen der formalen Geschichts-
logik und der materialen Geschichtsphilosophie, zu den methodischen
Auseinandersetzungen zwischen ‚Naturalismus und Historismus‘ auch für
den Geschichtsforscher eine unumgängliche Voraussetzung seines Schaffens.
Der zweite Problemkreis, den Troeltsch behandelt, gilt der Frage
nach den „Maßstäben zur Beurteilung historischer Dinge und ihr Ver-
hältnis zu einem gegenwärtigen Kulturideal“. Es sind die Gedanken,
die seit der Kaisergeburtstagsrede von 1916 die Geschichtsphilosophie
und vor allem unseren Philosophen selbst in immer neuem Ringen um
geistige Klärung beschäftigt haben, wenn auch wesentlich erweitert und
vertieft, so doch dem Geiste jener ersten Veröffentlichung treu. Aus-
gangspunkt aller Maßstabbildung ist ihm die Individualität des histo-
rischen Gebildes, das an seinen eigenen Idealen und Möglichkeiten ge-
messen werden muß. Welche begrifflichen Mittel aber haben wir, um
von diesem Individuellen zu Einheitswerten, zum Sinn-Allgemeinen zu
336 Kritiken
gelangen? Die Versuche, diese Frage zu lösen, sind mannigfaltig und
bewegen sich zwischen den Grenzstandpunkten eines Schleiermacher, der
dem Optimismus seiner Zeit gemäß Individuelles und Allgemeines har-
monisierte —, und dem Pessimismus eines Hammacher, Simmel oder
gar Dilthey, der im Alter zu dem Resultat einer ‚Anarchie der histo-
rischen Werte‘ kam. Die Antworten der Marburger Kant-Schule, Hegels,
Euckens und Schopenhauers, die Versuche eines Nietzsche, Simmel,
Bergson u.a., sowie die Praxis der Historie werden in eingehender
sachlicher Untersuchung herangezogen, um dann abschließend den eigenen
Standpunkt darzutun: Die Geschichte kann auf Maßstäbe nicht ver-
zichten. Aber sie darf nicht zeitlose, absolute Werte fordern. Histo-
rische Maßstäbe bleiben vielmehr individuelle Setzung, spontanes Schaffen
aus dem Wesen und Ideal einer großen kulturell-politischen Gesamt-
situation heraus; sie sind darum weder eine Konstruktion der Vernunft,
noch eine instinktive Intuition. Sie bleiben eine Tat, deren Wahrheits-
gehalt beglaubigt ist durch innere Selbstgewißheit und historische Selbst-
besinnung. Die Bildung der Maßstäbe ist also letzten Endes „Sache
des Glaubens in dem tiefen und vollen Sinne des Wortes: Die Betrach-
tung eines aus dem Leben herausgebildeten Gehaltes als Ausdruck und
Offenbarung des göttlichen Lebensgrundes und der inneren Bewegung
dieses Grundes auf einen uns unbekannten Gesamtsinn der Welt hin,
die Ergreifung des aus der jeweiligen Lage erwachsenden Kulturideals als
eines Repräsentanten des unerkennbaren Absoluten. Sie ist nicht möglich
ohne künstlerische Gestaltungskraft, aber nicht selbst das Werk einer solchen,
sondern das Werk eines wissenschaftlich geschulten, die tausend Zusammen-
hänge und Wechselwirkungen des historischen Lebens kennenden und die
besonderen individuellen Entwicklungszusammenhänge mit einem in der Ver-
gleichung geübten Blick aufspürenden intuitiven Denkens.“ (p. 175/76.)
So steht Troeltsch auf dem Boden einer grundsätzlichen Wertrelativität
in der Geschichte, aber nicht jener schlechten Relativität, die er als
Anarchie und Willkür nicht müde wird zu bekämpfen, sondern verstanden
als ein „stets bewegliches und neu- schöpferisches Ineinander des Faktischen
und des Seinsollenden.“
Die Theorie der historischen Maßstabbildung und des damit eng ver-
knüpften Kulturideals enthält nun zweifellos ein starkes dynamisches
Moment. Jede Selbstbesinnung ist Frucht einer geistigen Bewegung,
wie umgekehrt jede geistige Tat Anstoß zur Weiterbildung ist. So wächst
ihm der dritte große Problemkreis seines Werkes: „der historische Ent-
wicklungsbegriff und die Möglichkeit einer Universalgeschichte“ unmittel-
bar aus dem der Maßstabbildung heraus. Auch hier wird wieder die
Kritiken 337
Fülle der verschiedensten Lösungsversuche in glänzender Durcharbeitung
vor dem Leser ausgebreitet. Rickerts Theorie als kritischer Ausgangs-
punkt, die Hegelsche und Marxistische Dialektik, die „Organologie“ der
historischen Schule und ihre Gegner, die historische Dynamik des Positi-
vismus, Metaphysiker, Lebensphilosophen, Formdenker des 19. und
20. Jahrhunderts und endlich die positivistisch-neuromantischen Meta-
physiker Italiens und Frankreichs, — alle diese das Entwicklungsproblem
mehr oder weniger zentral empfindenden Denker werden kritisch betrachtet,
um die Schwierigkeit und Verzweigung der Frage darzutun und den
eigenen Standpunkt zu klären.
Troeltsch will das Entwicklungsproblem nicht als ein rein logisches
fassen, wie es Rickert, Hegel, Marx u. a. getan haben. Vielmehr macht
er zum Kernpunkt die Frage, ob mit jenen logischen Konstruktionen auch
der wirkliche geschichtliche Zusammenhang erfaßt und geschaut werden
könne. Es ist der Streit der „Lebensanschauer“ und „Formdenker“,
der hier von Troeltsch zugunsten der ersteren entschieden wird. Der
historische Entwicklungsbegriff beruht — im Unterschied zum kosmischen
— in erster Linie auf Anschaulichkeit. Auf dem Wege zu dieser Er-
kenntnis sind die empirischen Forscher zielsicher einem großen Teil der
Geschichtsphilosophen vorangegangen. Je weiter nun das Material ist,
auf das dieser Begriff ausgedehnt wird, um so mehr muß er seine An-
schaulichkeit verlieren, muß er abstrakt, konstruktiv, analogiehaft werden.
Es sind also zunächst Einzelentwicklungskreise, in denen der Entwicklungs-
begriff anschaulich und fruchtbar gemacht werden kann.
Naturgemäß aber drängen jene Einzelkreise zu einer Zusammenschau
in Form der Universalgeschichte. Die Menschheitsideen der Aufklärung,
die Humanitätsidee Herders, Hegels und Comtes geschichtsphilosophische
Konstruktionen sind solche Versuche einer universalgeschichtlichen Ent-
wicklung. Gerade ihre Abstraktheit aber hat die realistischen Historiker
des 19. Jahrhunderts immer mehr auf die Untersuchung von Einzelkreisen
zurückgetrieben, und auch solche Geschichtsforscher, die wie Ranke und
Guizot an der Universalgeschichte festhielten, blieben im Grunde doch
bei einer Entwicklungsgeschichte des europäischen Kulturkreises.
Mehr kann und darf nach Troeltsch auch die Geschichtsphilosophie
nicht leisten wollen, wenn sie nicht wieder in den alten Fehler der
Spekulation und Konstruktion oder den neuen einer geistreichen Fein-
schmeckerei oder einer quietistischen Skepsis fallen will. Was über die
Universalgeschichte des europäischen Kulturkreises hinausgeht, etwa ein
Vergleich der sozialen Formen der Völker der Erde oder eine Typisierung
der Hauptformen der Sozialökonomie, das ist nicht mehr Geschichte oder
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 22
338 Kritiken
Geschichtsphilosophie, sondern Soziologie und als solche eine interessante,
wenn auch noch unentwickelte Hilfswissenschaft beider.
Wenn aber die Universalgeschichte sich auf die Darstellung der uns
wesenseigentümlichen Entwicklung des Europäertums beschränkt, so wird sie
ihrerseits wieder fruchtbar für die Bildung des gegenwärtigen Kulturideals,
sie hilft des eigenen Wesens und Sinnes sicher zu werden und zugleich aus
dieser Wesensschau heraus bestimmte Zukunftsziele entscheiden zu wollen.
Der weise Verzicht Troeltschs auf absolute Wertmaßstäbe in der
Geschichte einerseits, auf die Konstruktion einer Menschheitsent wicklung
andrerseits ebnen den Weg für ein Zusammengehen von realistischer
Forschung und Geschichtsphilosophie. Wie er vom Historiker eingangs
die Auseinandersetzung mit geschichtsphilosophischen Problemen als Voraus-
setzung fruchtbaren Schaffens fordert, so sind die philosophischen Dar-
legungen seines Buches durchdrungen von der Notwendigkeit eines scharfen
realistischen Sinnes, der alle Hilfsmittel der Forschung gewissenhaft be-
nutzt. In dieser Anbahnung eines neuen gegenseitigen Verstehens von
Geschichtswissenschaft und Geschichtsphilosophie sehe ich einen Haupt-
wert dieses an Anregungen und Problemstellungen überreichen Buches.
Hildegard Meister-Trescher.
Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie.
Erster Teil: Grundlegung und kritische Übersicht. 3. u. 4.,
wiederum durchgesehene und erweiterte Auflage. Leipzig 1922,
O. R. Reisland. XI und 870 Seiten.
Das vorliegende Buch gehört zu den Veröffentlichungen, deren po-
sitive Aufstellungen der Rezensent abzulehnen sich genötigt sieht, die
er aber trotzdem als eine sehr nützliche Arbeit zu empfehlen nicht
Bedenken trägt. Vor allem gibt Barth eine Schilderung der verschiedenen
soziologischen Systeme mit reichen Literaturnachweisen. Man kann
freilich auch hier Ausstellungen machen, einmal in bezug auf die Ein-
reihung dieses oder jenes Autors in eine von Barth aufgestellte Kate-
gorie, sodann und mehr noch hinsichtlich der Darstellung der Herkunft
der gesamten soziologischen Vorstellungen. Barth bevorzugt in seiner
Schilderung diejenigen „Soziologen“, die gewissermaßen offiziell als solche
gelten, namentlich als „Soziologen“ tituliert werden, während Autoren,
die herkömmlich nicht als „Soziologen“ gerechnet werden, oft viel
interessantere soziologische Anschauungen vorgetragen haben und weit
erfolgreicher in ernster wissenschaftlicher Forschung tätig gewesen sind.
Insbesondere fehlt auch die Darlegung des Zusammenhanges, in dem die
„Soziologie“ mit der großen romantischen Bewegung steht. Was Barth
Kritiken 339
S. 128 hierüber sagt, ist sehr dürftig. Savigny wird nebenbei in einer
Anmerkung kurz erwähnt, Jakob Grimm gar nicht, auch Adam Müller
nicht. Es fehlt jede Würdigung der historischen Rechtsschule und der
historischen Schule der Nationalökonomie .in höherem Stil. Bruno
Hildebrand kommt nur in einem Zitat aus Stammler zur Erwähnung.
Wie fruchtbar aber gerade eine ausgreifende literargeschichtliche Be-
handlung dieses Themas ist, glaube ich in meinen Abhandlungen „Das
Verhältnis der deutschen Geschichtswissenschaft zur Romantik und zu
Hegels Philosophie“ und „Soziologie und Marxismus in ihrem Verhältnis
zur deutschen Geschichtswissenschaft* in den „Historischen Blättern“
(herausg. von O. Stowasser), Bd. I, 1. und 2. Heft, früher auch schon in
meiner „Geschichtsschreibung von den Befreiungskriegen bis zu unseren
Tagen“ (1916), deren in Kurzem erscheinende 2. Aufl. diese Dinge ein-
gehender noch behandelt, dargelegt zu haben!. Mit feiner Ironie hat
Benedett Croce, zur Theorie und Geschichte der Historiographie (deutsch von
Enrico Pizzo), S. 250ff., von der Unselbständigkeit der Positivisten und
Naturalisten und der Vergröberung, die die Anschauungen der Romantiker
durch sie erfahren haben, gesprochen. Wie noch immer weiter die „Sozio-
logie“ von der Romantik zehrt, dafür kann man Barths eigener Dar-
stellung ein bezeichnendes Beispiel entnehmen (S. 467, Anm. 5); er stellt
die Abhängigkeit von Giddings von dem ganz romantischen G. Hansen
(„Die drei Bevölkerungsstufen“) in einem wesentlichen Stück fest. Es
ist eine bekannte Tatsache, daß viele Soziologen sich ihrer Abhängigkeit
von der Romantik nicht bewußt sind. So verhält es sich auch mit
Tönnies, wie ich im „Weltwirtschaftlichen Archiv“, Bd. 16, S. 513 ff.
und in den „Historischen Blättern“, a. a. O. S. 184 fl., nachgewiesen
habe. Barth, S. 152, Anm. 1, hätte sich über die Stellung von Tönnies
zweifellos anders ausgedrückt, wenn er jene Nachweise schon gekannt hätte.
Wir müssen also die Darstellung Barths in den angedeuteten Rich-
tungen als unvollständig bezeichnen. Da seit der Romantik die ge-
1 Vgl. auch meine Schriften „Soziologie als Lehrfach“ (1920) und „Die
parteiamtliche neue Geschichtsauffassung* (1921). Gegen die Kritik, die ich
an letzterer Stelle an der Darstellung von W. Götz geübt habe, hat G. Seeliger
in dieser Zeitschrift, 20. Jahrgang, S. 863 ff., Stellung genommen. Eine Ent-
gegnung, die ich ihm darauf zugesandt hatte, hatte er auch zugesagt zu ver-
öffentlichen. Nach seinem Tode muß ich jedoch auf den Abdruck verzichten und
begnüge mich, auf die Würdigung der Götzschen Schrift durch O. Westphal in der
Historischen Zeitschrift 124, S. 519 und H. v. Srbik, Mitteilungen des Instituts
für österreichische Geschichtsforschung Bd. 39, S. 247 fl. hinzuweisen. Vgl. ferner
Vierteljschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 17, S. 228 ff., Preußische
Jahrbücher 1923, Septemberheft und „Historische Blätter“, a. a. O. S.217, Anm.2.
22°
340 ‘ Kritiken
samte historische Literatur, in allen ihren Verzweigungen, von der
Theologie bis zur Nationalökonomie, den soziologischen Gesichtspunkten
Rechnung trägt, so kann eine Gesamtwürdigung der suziologischen
Bestrebungen nur im Rahmen einer allgemeinen, umfassenden historio-
graphischen Schilderung gegeben werden, während Barth wesentlich nur
die sog. Soziologen herausgreift. Aber die Schilderung von deren Tun
und Treiben bleibt, wie angedeutet, sehr dankenswert. Wir besitzen
nichts, was, im ganzen genommen, darüber mehr bietet als Barths
Buch. Am ausführlichsten setzt sich Barth mit der ökonomischen Ge-
schichtsauffassung auseinander. Die fleißige Literaturverwertung und
die Menge der geltend gemachten kritischen Gesichtspunkte mögen hier
ausdrücklich anerkannt werden.
Den positiven Aufstellungen Barths über das Wesen der Geschichts-
wissenschaft und das Verhältnis von Geschichts wissenschaft und Sozio-
logie muß ich, wie bemerkt, entgegentreten. Näher mich hierzu zu
äußern unterlasse ich, da ich mich darüber in meinen angeführten Ab-
handlungen kürzlich ausgesprochen habe. Auch liegt ja jetzt in der
neuen Auflage von H. Rickerts „Grenzen“ ein Gegenwerk gegen Barths
Auffassung von klassischer Gestalt vor (über Barth vgl. Rickert S, 245;
vgl. auch S. 200). Auf den Widerspruch gegen Barths Auffassung bei
Heinrich Maier, das geschichtliche Erkennen (1914), sei auch hingewiesen.
Auffällig ist mir, daß Barth, der sonst die Literatur so fleißig ver-
wertet, bei der Würdigung der Theorien über die Abfolge der Ver-
fassungsformen nicht O. Hintzes eindringenden Beitrag dazu (Historische
und politische Aufsätze IX, S. 35ff.) ausgenutzt hat.
Nachschrift. Nach der Niederschrift der obigen Rezension ist in
Tröltsch, „Historismus“ ein Parallelwerk zu Barths Buch erschienen,
das freilich ganz anders die Probleme erfaßt und den wahrhaft geschicht-
lichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Über die Vorgänge und Mängel
von Tröltsch Werk s. meine Auszüge in den Jahrbüchern für National-
ökonomie. Neben diesem behält Barths Buch übrigens als literargeschicht-
liche Übersicht über „Soziologische“ Arbeiten seinen Wert.
Freiburg i.B. G. v. Below.
Eduard Meyer, Ursprung und Anfänge des Christentums. In
drei Bänden. 1. Band: Die Evangelien. 2. Band: Die Entwicklung
des Judentums und Jesus von Nazareth. Stuttgart-Berlin 1921,
Cotta. XII, 340, VII, 462 S., 8°.
Arthur Drews, der Bestreiter der Geschichtlichkeit Jesu, sprach ge-
legentlich den Wunsch aus, ein Historiker möge einmal die Überlieferung
Kritiken 341
von Jesus mit seiner Kritik durchleuchten. Hier ist der Wunsch er-
füllt. Freilich anders, als Drews erwartete. Auf die vielen religions-
geschichtlichen Fragen, die für Drews im Mittelpunkte des Problems
stehen, geht Meyer verhältnismäßig wenig ein. Wir wissen, daß Meyer
sich gern um die Religionsgeschichte müht, in Einzelschriften und in
seiner Geschichte des Altertums. So geht er auch in dem vorliegenden
Werke der Frage, welchen Einfluß persische Religion auf das Judentum
ausübte, mit Eifer und Erfolg nach: ein Unternehmen, das um so dankens-
werter ist, als die sonstige neuere Literatur über Persien und das
Judentum zum Teile bedenkliche Wege ging. Aber manche andere
Tatsachen, die die vergleichende Religionsgeschichte ans Licht stellte,
kommen bei Meyer nicht recht zur Geltung; das gilt insbesondere von
den Dingen, die bei Drews im Vordergrunde stehen. Ich bedauere das
(obwohl ich im Ergebnisse mit Drews keineswegs übereinstimme), des-
halb, weil mir Drews auf verschiedene wirklich wichtige Umstände den
Finger zu legen scheint. Dürfen wir hoffen, daß der noch ausstehende
dritte Band Meyers hier Ergänzungen bringen wird? Natürlich leidet
unter dieser Einseitigkeit das Bild Jesu, das Meyer zeichnet. Es muß
meines Erachtens ernsthafter untersucht werden, welche Gedanken der
älteren israelitischen (besonders der prophetischen) Entwicklung bei Jesus
wieder lebendig werden; ob nicht überhaupt manche Elemente alt-
semitischer Frömmigkeit bei ihm von neuem hervortreten. Ebenso scheint
es mir genaueren Studiums wert, ob westliche Einflüsse irgendwelcher
Art bei Jesus vorliegen. Fragt man, was Meyer an Neuem bringt, so
darf man auch hier seine Erwartungen nicht zu hoch spannen. Das
Neue Testament und seine Umwelt ist nun schon so lange und nach 80
vielen Richtungen durchackert worden: es ist nicht leicht, hier zu sagen,
was noch nicht gesagt wurde. Ich mache Meyer nicht zum Vorwurfe,
daß er nicht die ganze Literatur über das Urchristentum kennt, die es
gibt. Auch für den Spezialisten ist sie zu umfangreich. Aber es ist
klar, daß das Interessanteste an Meyers Werk sein persönliches Urteil
ist. Für dieses sind wir außerordentlich dankbar. Es ist von eigenem
Reize, einen Historiker über Dinge eingehend reden zu hören, denen
die übliche Geschichtsschreibung meist in weitem Bogen ausweicht. Schon
die Auswahl von Parallelen ist bemerkenswert, die Meyer aus seinem
übrigen Arbeitsgebiete beibringt. Vor allem aber finde ich lehrreich,
zu sehen, was Meyer in den überlieferten Geschichten möglich und un-
möglich findet. Er urteilt oft bestimmter, als der Spezialist wagen
würde. Das gilt vom Bejahen, wie vom Verneinen. Dem Kritiker
wird besonders auffallen, wie oft Meyer am Uberlieferten festhält. Er
342 Kritiken
zweifelt nicht, daß Nazareth Jesu Heimat war; er erkennt Heilwirkungen
Jesu an; er läßt in den Todesweissagungen Jesu einen geschichtlichen
Kern bestehen usw. Alles in allem: wir wollen nicht betonen, was
wir an Meyers Werk vermissen. Das Ganze ist doch eine wertvolle
Gabe, die auch dem Spezialisten Dienste leistet. Sie nötigt ihn, durch
Aufzeigen neuer Lichter, zu immer neuer Erwägung von Dingen, über
die er vielleicht längst glaubte, endgültig im klaren zu sein.
Leipzig. Leipoldt.
Arnold Luschin von Ebengreuth, Handbuch der österreichischen
Reichsgeschichte, 2. verbesserte und erweiterte Auflage. I. Band:
Österr. Reichsgeschichte des Mittelalters. Bamberg, C. C. Buchner,
1914. XX 469 8. |
Derselbe, Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte, 2. ver-
besserte und erweiterte Auflage. Bamberg, C. C. Buchner, 1918.
XVI + 430 8.
Als man um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Österreich daran
ging, den Rechtsunterricht von den vormärzlichen Anschauungen zu be-
freien und zu modernisieren, empfahl man den angehenden Juristen
dringend auch das Studium der österreichischen Geschichte. Die Studien-
ordnung von 1893 aber förderte die juristische und politische Bildung
der Rechtshörer namentlich auch durch Einführung einer neuen Disziplin,
die sich — ähnlich wie schon die deutsche Reichshistorie vor 1806 —
nicht nur mit der Geschichte der Staatsbildung sondern auch des
öffentlichen Rechts, und hier vor allem mit der Entwicklung der
Verfassung und Verwaltung in diesem aus so disparaten Elementen ge-
bildeten, schließlich nur mehr vom Herrscherhaus und den Deutschen
zusammengehaltenen Staatengebilde befassen sollte, und die man kraft
gesetzlicher Anordnung mit dem wenig passenden Namen „österreichische
Reichsgeschichte“ zu bezeichnen hatte.
Lehr- und Handbücher gab es damals für diese neue Wissenschaft
noch nicht. Die Behelfe für das Studium der österreichischen Geschichte
eigneten sich recht wenig für diesen Zweck. So entschlossen sich
Bachmann und Huber ihre seit Jahren für Juristen gehaltenen Vor-
lesungen rasch zu entsprechenden Lehrbüchern auszubauen. L. aber, der
sich von Jugend auf in erfolgreichster und bahnbrechender Weise Pro-
blemen der österreichischen Rechtsgeschichte widmete, schuf in kurzer
Zeit (1896) ein Lehrbuch und (1899) einen Grundriß dieses Faches.
Beide Werke waren ganz hervorragende Leistungen. Vielfach auf eigener
Forschung fußend, schlossen sie den umfangreichen Stoff in meisterhafter
Kritiken 343
Weise zu einem übersichtlichen, freilich vorerst nur halbwegs abgerundeten
Bilde zusammen. War die Stoffbehandlung im Lehrbuch, der ersten
selbständigen Bearbeitung dieses wissenschaftlichen Neulandes, dort wo
eigene Forschung vorlag, stellenweise zu ausführlich, wogegen andere
Fragen nur kurz gestreift würden, so hat schon der Grundriß hierin
manches verbessert. Einmütig zollte die wissenschaftliche Kritik dem
Verfasser rückhaltlose Anerkennung.
In den folgenden Jahren nahm die Literatur dieses Faches durch
Arbeiten von Juristen und Historikern einen ungeahnten Aufschwung.
Dies bestimmte L. zu einer vollständigen Umarbeitung des Stoffes, da
die Bücher längst vergriffen waren. Freilich sprengte diese sehr bald
den Umfang des Lehrbuches und so ging er daran, es zu einem zwei-
bändigen Handbuch auszubauen, dessen 1. Band noch kurz vor Kriegs-
beginn fertiggestellt war. War die erste Auflage und selbst der Grund-
riß für die Periode bis 1526, bis zum Erwerb von Böhmen und Ungarn
durch die Habsburger und die Schaffung einer Großmacht Österreich,
im wesentlichen eine Darstellung der Entwicklung der Verfassung und
Verwaltung und der Rechtsquellen in Altösterreich, der sich, fast
möchte ich sagen, nur anhangsweise die beiden anderen Ländergruppen
anreihten, so haben nunmehr auch diese Teile eine wissenschaftlich er-
forschte und abgerundete Besprechung erhalten. Für die Alpenländer
ist die Darstellung nach 2 Perioden gegliedert, deren erste in kürzerer
Fassung die Zeit bis 976 — dem Einzug der Babenberger in die Ost-
mark — behandelt, die zweite aber, ohne der Maximilianischen Zeit
eine getrennte Darstellung zu widmen, bis 1526 reicht. Leider ist der
2. Band noch nicht erschienen. Auch für ihn bedarf der Stoff in wich-
tigen Fragen völliger Umarbeitung und Ausgestaltung. Namentlich die
großen Reformen des 18. Jahrhunderts waren viel zu kurz behandelt
und es müßte die Entwicklung jetzt wohl bis zum Zusammenbruch, bis
zum Zerfall der altehrwürdigen Monarchie geführt werden. Wir erhoffen von
der Rüstigkeit und staunenswerten Arbeitskraft des nunmehr schon achtzig-
jährigen Altmeisters unserer Wissenschaft, daß er auch dieses gewaltige
Problem mit sicherem scharfsinnigen Blick in meisterhafter Weise lösen wird.
Als Vorläufer für diesen 3. Band mag die 2. Auflage des Grund-
risses gelten, der für die mittelalterliche Periode eine gekürzte Wieder-
gabe des 1. Bandes ist, für die spätere Zeit uns aber reiche Andeutungen
gibt, wie der Verfasser die ausführliche Darstellung gestalten wird.
Tiefgründige Kenntnis der Quellen, selbständige Verwertung der
Literatur, anschauliche, fließende und übersichtliche Darstellungsweise,
streng verläßliche, ruhige und vornehme Geschichtsbetrachtung machen
344 Kritiken
diese Bücher zu den wertvollsten Studienbehelfen für Lehrer und Hörer.
Sie bieten bei eingehender Würdigung der wirtschaftlichen und sozialen
Unterlagen einen klaren und namentlich für die Zwecke des juristischen
Unterrichts in Österreich sehr förderlichen Einblick in den Werdegang
der Verfassung und Verwaltung in der alten Monarchie, auf den auch
in unserer Republik das Studium des öffentlichen Lebens, soll es wissen-
schaftlich fundiert sein, nicht verzichten darf. Besonders wertvoll für die
Forschung sind auch die Abschnitte über die Rechtsquellen.
Innsbruck. A. Wretschko.
Alexander Cartellieri, Philipp II., August, König von Frank-
reich. Band III: Philipp August und Richard Löwenherz (1192 bis
1199). Mit fünf Stammtafeln. Band IV, I. Teil: Philipp August
und Johann ohne Land (1199 —1206); II. Teil: Bouvines und das
Ende der Regierung (1207—1223). [Mit vier Stammtafeln und
einer Ahnentafel]. Leipzig, Dyksche Buchhandlung, 1910, 1921
u. 1922. XXXIII u. 263, X u. XVI u. 7218.
Alexander Cartellieri hat 1891 in Berlin mit einer aus der Schule
- Arndts und Scheffer-Boichorsts hervorgegangenen Dissertation über die
Jugend Philipp Augusts bis zur Thronbesteigung promoviert, und die
Geschichte dieses französischen Königs blieb seitdem im Mittelpunkt der
Arbeiten des Karlsruher Archivassistenten, des Heidelberger Privat-
dozenten, des Jenaer Professors. Im Jahr 1899 begann der erste Band
seiner großen Geschichte Philipp Augusts zu erscheinen, die nun, nach
einer dreißigjährigen Lebensarbeit, mit Bd. 4 abgeschlossen vorliegt.
Die beiden ersten Bände sind in dieser Zeitschrift III, 108 ff., VI,
399 ff., XI, 548 ff., angezeigt worden. Der dritte, der die Zeit der
ziemlich ergebnislosen Kämpfe Philipp Augusts mit Richard Löwenherz
von der Rückkehr vom Kreuzzug bis zum Tod des englischen Königs
(1199) behandelt, erschien 4 Jahre nach dem zweiten und entspricht in
Anlage, Arbeit, Form und Umfang durchaus seinen Vorgängern. Dann
folgte eine lange Pause, der Weltkrieg kam dazwischen mit seinen, von
allen Gelehrten, die sich in Deutschland mit französischer Geschichte
beschäftigt haben, besonders schmerzlich empfundenen Nebenwirkungen,
und jetzt erst vermochte der Verfasser den Schluß seines Werkes vor-
zulegen in einem vierten Band, der in zwei Halbbänden erschienen ist
und trotz einer stellenweise gedrängteren Darstellung ! einen so mächtigen
1 In den Noten hätte gelegentlich noch mehr gekürzt werden können.
Hinweise wie IV, 362 A.4 oder 513 A.3 sind überflüssig. Doppelte Angaben
IV, 582 A.1.
— == u
Kritiken 345
Umfang angenommen hat, daß man sich frägt, warum er nicht in zwei
gesonderte Bände (mit Grenze bei 1212/13) zerlegt worden ist. Er ist
so dick wie zwei der bisherigen Bände zusammen und umfaßt 24 Jahre,
d. h. mehr als die Hälfte von der ganzen Regierung des Königs. Im
ersten Teil von Bd. 4 steht im Mittelpunkt die Zertrümmerung des
angevinischen Reichs durch Philipp August (1202 — 1206), im zweiten
Teil die Schlacht bei Bouvines (1214), durch welche die gefährliche
englisch-welfische Koalition endgültig unschädlich gemacht worden ist.
Die letzten neun Jahre der Regierung (1215—1223) treten dahinter
etwas zurück.
Was Verfasser bietet, ist eine politische Geschichte Philipp Augusts,
die die Mitte hält zwischen einer rein annalistischen und einer nach
sachlichen Kategorien zuSammenfassenden Behandlung, vergleichbar etwa
der Geschichte des Ostfränkischen Reiches von Dümmler. Die Arbeit
schöpft überall aus den Quellen und zeugt von einer souveränen Be-
berrschung der gesamten Literatur, sodaß in dieser Hinsicht höchstens
eine sehr dürftige Nachlese von Ergänzungen oder kritischer Meinungs-
verschiedenheit übrig bleiben kann!. Die vortreffliche, sachlich-ruhige
Darstellung ? läßt ein gesundes politisches Urteil zum Wort kommen
und verliert auch da, wo sie stark ins Einzelne geht, nicht die Über-
sichtlichkeit, die durch geschickte Rückblicke am Ende der einzelnen
Abschnitte besonders gewahrt wird. Den Schluß der Darstellung bildet
ein Kapitel über Philipp August als Mensch und König, das allerhand
interessante Notizen aus den Quellen verzeichnet, aber darüber hinaus
die selbständige Kombination aus den Tatsachen wohl nicht genügend
sprechen läßt. Es will mir scheinen, daß man von dem ganz außer-
gewöhnlichen Politiker, der Philipp August war, bei zusammenfassender
ı Zu III, 124—27, vgl. jetzt F. M. Powicke, Phil. Aug. u. d. Erzb. v.
Rouen 1196, English hist. review Bd. 27 (1912), S. 106 ff. Zu III, 177: Otto IV.
scheint 1198 Poitou abgegeben zu haben; Böhmer-Ficker nr. 198b. Gegen IV,
15, wonach Frauen im Kaiserreich nicht erbberechtigt waren, vgl. u. a. Waitz,
Verfg. VII, 12f. Die Rechtslage im Prozeß gegen Johann ohne Land wird
IV, 149, 182 fl. abweichend von Bémont gezeichnet, doch ohne zureichenden
Grund und mit dem bedenklichen Erfolg, daß sie jetzt als unentwirrbar er-
scheint; auch die Vermutung einer Beseitigung von Akten durch Ludwig d.
Hig. schwebt in der Luft. Die Pläne, die Phil. Aug. in bezug auf die loth-
ringischen Bistümer verfolgt hat, werden IV, 825 wohl zu harmlos beurteilt.
IV, 662 Ann. Elnon. lies St. Amand-les-Eaux; die Pevele liegt weiter westlich,
von Mons-en-P. bis Bouvines (vgl. auch IV, 461 A. J).
2 IV, 69 A. 1 findet sich ein Verweis auf die Nachträge, die aber nichts
zur Sache bringen. IV, 99, unten ist der Text mit der Klammer in Un-
ordnung. IV, 4 Z. 2, setze am Schluß ein Komma.
346 Kritiken
Durchdenkung seiner Ziele, seiner Wege und seiner Leistungen doch
noch ein gewaltigeres Bild entrollen könnte. Von den „Beilagen“
seien aus Bd. 3 das Verzeichnis der Urkunden des Richard Löwenherz,
aus Bd. 4 die Zusammenstellung über die Größe der Wegemaße (Meile,
leuca u. dgl.), die Erörterung über das angebliche Verbot des Studiums
des römischen Rechts und die Mitteilungen aus ungedruckten Quellen
dankbar hervorgehoben. Mehrere Register! und Tafeln schließen das
Werk ab.
Sehr Zu bedauern ist der Verzicht auf eine Darstellung der inneren
Geschichte Frankreichs zur Zeit Philipp Augusts, insonderheit auf die
staats- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung, wie sie etwa in der
Leipziger Dissertation des Amerikaners W. Walker, On the increase
of royal power in France under Philipp Augüstus (1888) zu zeichnen
versucht wurde. Verfasser ist sich des Mangels durchaus bewußt,
obgleich er in den Vorreden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat,
Er hatte die innere Geschichte ursprünglich in seinen Plan aufgenommen,
glaubte nun aber wegen der Unzugänglichkeit der archivalischen und
auch mancher gedruckten Quellen (Cartulaires) darauf verzichten zu
sollen. So erhalten wir denn in dieser Hinsicht nur gelegentliche Be-
merkungen, wie z. B. IV, 104f. über die Pairs, ohne daß aber die
schwierigen Fragen erschöpfend behandelt und gelöst würden. Verfasser
hat sich allerhand Punkte, insonderheit aus dem Geistesleben der Nation,
für später vorbehalten. Vielleicht entschließt er sich doch noch zu
einer zusammenfassenden inneren Geschichte des Königtums Philipp
Augusts, ohne die dessen administratives Geschick gar nicht gewürdigt
werden kann. Wir Deutschen müssen uns daran gewöhnen, zur Not
auch ohne vollständige Materialkenntnis große Leistungen zu wagen.
Dann wird der wissenschaftliche Sinn der Nationen, die den Boykott über
uns verhängt haben, schließlich doch am Pranger der Menschheit stehen.
Wer es heute in Deutschland unternimmt, ein wissenschaftliches
Buch über französische Geschichte zu schreiben, der nimmt ein schweres,
ein entsagungsvolles, aber ein besonders verdienstliches Amt auf sich.
Wir danken dem Verfasser, daß er den guten Ruf deutscher Wissen-
schaft auch in dieser schweren Zeit zur Geltung gebracht und gemehrt
hat, und wir wünschen ihm von Herzen Glück zur Vollendung seines
großen Werkes.
Halle. Robert Holtzmann.
1 Das dankenswerte Sachverzeichnis S. 718 ff. könnte noch erweitert werden;
vgl. z. B. die Kriegssichel (faussart) IV, 463 A.4, 464.
Kritiken 347
Wolfram von den Steinen, Das Kaisertum Friedrichs II. Nach
den Anschauungen seiner Staatsbriefe. Berlin und Leipzig 1922.
Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 111 S. |
Diese saubere, kenntnisreiche und gut geschriebene Arbeit verrät,
wenngleich von einem Anfänger herrührend, eine so bestimmte allgemeine
Haltung, daß sie einige Worte grundsätzlicher Auseinandersetzung in
gleicher Weise rechtfertigt wie herausfordert. Der Verfasser selbst be-
zeichnet als das Ziel seiner Darlegungen „Die Schau des Kaisertums“,
die „ohne an Maßstäben gemessen, in Bezüge zergliedernd aufgelöst,
als Problem interessant gemacht zu werden, aus den Staatsbriefen wieder-
gegeben“ werden soll. Was man dementsprechend erhält, ist eine kluge und
feinsinnige Analyse der Anschauungen und Vorstellungen von Kaisertum
und Herrscheramt, seinen Aufgaben, Rechten und Pflichten, die in den
Manifesten, diplomatischen Aktenstücken und Arengen von (Gesetzen
und Urkunden Friedrichs II. ihren Niederschlag gefunden haben; eine
Analyse, die, ohne eigentlich Neues zu bringen, doch um mancher guten
Einzelbeobachtung willen gelesen zu werden verdient. Nur bleibt es
einigermaßen zweifelhaft, wie weit sich der Verfasser über den eigent-
lichen Sinn und die historische Bedeutung des so gewonnenen Bildes
wirklich im klaren gewesen ist. Dabei sei noch ganz davon abgesehen,
daß auf jeglichen Versuch, die einzelnen Elaborate der kaiserlichen
Kanzlei nach ihren verschiedenen Verfassern zu scheiden, vor allem den
besonderen Anteil des Petrus de Vinea festzulegen, in bewußter Absicht
verzichtet wird; das Wahldekret der Reichsfürsten von 1237 durfte
allerdings in keinem Falle so unbesehen, wie es S. 63 und S. 81 ge-
schieht, den Staatsbriefen Friedrichs zugerechnet werden. Viel wesent-
licher ist, daß eine Untersuchung, die den wirklichen und bestimmenden
Staatsanschauungen des großen Hohenstaufen nachgehen wollte, natürlich
niemals an den eigentlich primären Zeugnissen, den politischen Hand-
lungen des Kaisers, vorübergehen dürfte. Gerade die auch für den Ver-
fasser wesentliche Frage nach der realen Bedeutung, die dem Begriff
des universalen Kaisertums für Friedrich II. noch inne wohnte, läßt sich
letzten Endes nur von der wirklichen Politik des Kaisers her beant-
worten, ganz ebenso wie die positiven Bestimmungen der sizilischen
Konstitutionen für Friedrichs Staatsbegriff im Grunde sehr viel mehr
besagen, als die theoretischen Erörterungen des Proemiums! Dem Ver-
fasser fehlt bei seiner Art des Vorgehens jeder sichere, mehr als ge-
fühlsmäßige Maßstab zur Unterscheidung zwischen vollgewichtigen Formu-
lierangen politischer Grundsätze und bedeutungsentleerten, historischen
Floskeln, so daß etwa der für Friedrich so bezeichnende Begriff der
348 Kritiken
monarchischen Solidarität, den v.d. Steinen ganz mit Unrecht etwas von
oben herab behandelt, nicht genügend ins Licht tritt. Trotz der ge-
legentlich geäußerten Absicht, zur Charakteristik Friedrichs II. bei-
zutragen, gibt daher das Buch tatsächlich nicht mehr als eine Darlegung
des in Friedrichs Staatsbriefen enthaltenen publizistischen Gedanken-
vorrats, viel eher einen ' Beitrag zur Geschichte literarischer Formen als
eine Studie zur Geschichte des politischen Denkens. Indem der Ver-
fasser weiter seine Analyse absichtlich heraushebt aus der Kontinuität
der historischen Entwicklung, werden die Konturen noch mehr ver-
wischt und die Akzente zuweilen vollkommen verschoben. Nur weil er
es grundsätzlich unterläßt, die in den Staatsbriefen formulierten Theorien
auf ihre Vorstufen hin zu untersuchen, sie mit diesen zu vergleichen
und an ihnen zu messen, kann er beispielsweise zu dem irrigen Urteil
gelangen (S. 23, vgl. 104), Friedrichs Begründung der Staatsgewalt
in der Vorrede seiner Konstitutionen stelle „die unbedingteste Bejahung
des Staates zwischen der Antike und Dante“ dar, während in Wirklich-
keit sich ganz die gleichen Gedanken, abgesehen allein von dem Be-
griff der necessitas rerum, bereits in der Staatslehre der Kirchenväter
finden (vgl. Carlyle, A history of mediaeval political theory I, 119
Anm. 1; 129; vgl. II, 144 fr.). Ähnliches wäre öfter einzuwenden und
brauchte gewiß bei einer Anfängerarbeit nicht übermäßig schwer ge-
nommen zu werden, wenn nicht eben hier die eigentümliche Grundeinstel-
lung des Verfassers ganz deutlich würde. Es gehört zu seinem — in
leicht erkennbare geistige Zusammenhänge führenden — Begriff der
historischen Schau, daß er die Auswertung geschichtlicher Beziehungen
auch da vermeidet, wo diese ihm durchaus geläufig sind; sonst könnte
er nicht, um nur einzelne Fälle herauszugreifen, auf S. 89ff. die —
in Wahrheit ganz und gar traditionelle — Vorstellung von der gott-
gesetzten Gemeinschaft der geistlichen und weltlichen Gewalt in breiter,
isolierter Darstellung als Element der Staatsanschauungen Friedrichs
entwickeln, um erst auf S. 92 anmerkungsweise nur eben zu bemerken,
daß die Eintracht zwischen Kaiser und Papst natürlich auch päpstliches
Ideal gewesen sei, oder auf S. 73 völlig beziehungslos die Rolle des
Gerechtigkeitsbegriffes in den Staatsbriefen erörtern, bis man dann auf
S. 92 in ganz anderem Zusammenhang an die uralte Idealfigur des rex
iustus erinnert wird. Und doch kann ernsthaft nicht darüber gestritten
werden, daß die wirkliche historische Bedeutsamkeit solcher Begriffe im
einzelnen Falle ihrer Anwendung nur von derartigen Voraussetzungen
her zutreffend beurteilt werden kann. Insofern freilich der Verfasser,
wie man wohl den Eindruck hat, sich bei seinem Verfahren mehr von
Kritiken 349
ästhetischen Rücksichten als von solchen der Erkenntnis hat leiten lassen,
wird er für Einwände wie die eben erhobenen schwerlich zu haben sein!
Nur muß dann um so nachdrücklicher betont werden, daß er sich damit
zu einer neuen Form der Erkenntnis bekennt, die die bisher geübten
Methoden historischer Forschung nicht so sehr überwindet als vielmehr
von ihnen ohne weiteres abstrahiert, und die mir jedenfalls in ihrer
Fruchtbarkeit für die Aufgaben der Geschichtswissenschaft zum mindesten
als sehr problematisch erscheint.
Heidelberg. F. Baethgen.
Richard Koebner, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt
Köln. Zur Entstehung und ältesten Geschichte des deutschen Städte-
wesens. Bonn, P. Hansteins Verlag 1922. XXIV u. 606 8.
Die Stadtgeschichtsforschung hat immer wieder die Kölner Verfassungs-
einrichtungen zu deuten versucht, diese allerdings dabei oft genug nur
in das Schema einer jeweils geltenden allgemeinen Theorie über die Ent-
stehung der deutschen Stadtverfassung hineingepreßt. Hier ist aus gründ-
licher Kenntnis der allgemeinen verfassungsgeschichtlichen Probleme des
Mittelalters und selbständiger, tief eindringender Analyse der Kölner
Quellen ein Werk entstanden, das seinen Untertitel mit Recht trägt.
Die wertvollen Ergebnisse der Arbeit folgen mehr oder weniger alle aus
der eigenartigen Problemstellung: Es sollen die Institutionen des städtischen
Lebens nicht nur in ihrem Inhalt und in ihrer Veränderung gezeigt,
sondern auch im Zusammenhange mit „dem städtischen Körperschafts-
gedanken, dem Bewußtsein der mittelalterlichen Bürger von der Einheit
ihres Gemeinschaftszusammenhangs“, mit der „Geschichte des Stadt-
gedankens“ begriffen werden. In dieser Fragestellung liegt auch die
allgemeine Bedeutung der Arbeit: „Ob die Stadtverfassung am Ende einer
allmählichen Ausgestaltung älterer Formen der örtlichen Selbstverwaltung
steht oder ob ihre wesentlichen Bestandteile durch einen schöpferischen
Akt, durch ein eigentümliches — wenn auch darum nicht ıotwendig
traditionsloses — verfassungsrechtliches Wollen ins Dasein gerufen
worden sind.“
Zwei grundlegende Voraussetzungen für das Verständnis der Kölner
Stadtgeschichte gibt Koebner im Kapitel „Voruntersuchungen“ (S. 1— 92):
die topographische Entwicklung der Stadt, sehr anschaulich und auch
gegenüber Keussens Topographie der Stadt Köln (1910) selbständig in
der Auffassung des merovingischen Köln und der Entwicklung der Markt-
siedelung, und das Verfassungsbild in der Reimchronik Gottfried
Hagens (1270) und dem „Chronicon rhytmicum Coloniense“ derselben
350 Kritiken 7
Zeit. Dieses „verändert“, wie Verfasser mit Recht betont, „völlig das Bild,
das man sich bisher von der Kölner Selbstregierung machte“: Noch im
13. Jahrhundert treten allgemeine Bürgerversammlungen und Versamm-
lungen des Patriziates als willensbildende Gemeinschaften auf und er-
scheinen als notwendige Äußerungen des verfassungsrechtlichen Denkens
des Bürgertums. Nur muß man stärker als der Verfasser dabei berück-
sichtigen, daß es sich um Kriegs- und Revolutionszeiten handelt.
Die entwicklungsgeschichtliche Darstellung setzt mit der Schilderung
des Aufstandes von 1074 ein. (II. Kapitel „Vorgeschichte“ S. 93—249).
Rechtmäßiger Träger der Gewalt in der Stadt ist noch der Erzbischof,
aber eine bürgerliche Gewalt ist im Werden, getragen von dem kauf-
männischen Patriziat, noch ohne Organisation, aber als „ein auf einen
bürgerlichen Willenskörper hintastendes Gefühl“ lebendig. Die Ver-
fassungseinrichtungen der erzbischöflichen Stadtherrschaft
sind von einem einheitlichen Organisationsprinzip aus zu verstehen —
das Suchen nach derartigen einheitlichen gedanklichen Grundlagen ist
eine Stärke der Arbeit — nämlich dem, die Macht derart zu verteilen,
daß selbständige, dem Erzbischof geführliche Herrschaften sich nicht
bilden können. Dabei kommt Verfasser zu dem von der bisherigen
Forschung abweichenden Ergebnis, daß der Burggraf ursprünglich
auf die drei Wizzehtdinge beschränkt gewesen sei. So einleuchtend
die Ansicht im Zusammenhange der Verfassungsrekonstruktion ist, ganz
geschlossen erscheint mir der Beweis nicht; denn wie ist die Teilnahme
des Untergrafen an den gebotenen Schöffendingen zu erklären, wenn sie
seinem Herrn nicht zugestanden haben soll? Vom Interesse der Bürger
aus ist sie zu verstehen, nicht aber von dem des Stadtvogtes (vgl. auch
Scab. 2 III 5). Für die Entwicklung des späteren bürgerlichen Gemein-
wesens ist wichtig, daß schon durch die Organisation der Stadtherrschaft
die Stadtbevölkerung bis auf einen kleinen Bezirk einheitlich einem Hoch-
und Niedergericht angehörte. „Der einzige Verband, durch dessen Ein-
richtungen und Normen das Privatleben der Stadtbewohner allseitig dem
Rechte unterworfen wurde, war und blieb bis zur Aufrichtung des Ge-
meinwesens die Gerichtsgemeinde.“ Man kann die Bedeutung dieser
Tatsache noch von einer anderen Seite, als Verfasser tut, beleuchten und
ihre Gültigkeit gleichzeitig etwas einschränken: Es gab in Köln Ministerialen
kirchlicher Stifter und des Stadtherrn und Unfreie dieser Herrschaften.
Die Unfreien leisteten die Hörigkeitsabgaben (Koebners Angaben S. 165
Anm. und 339 sind nicht ganz zutreffend), ein kleiner Kreis von ab-
hängigen Leuten war für gewisse Fälle dem Stadtgericht entzogen, aber
im allgemeinen war dieses auch für Ministerialen und Hörige zuständig
Kritiken 351
— ein wichtiger Unterschied von anderen rheinischen Städten. (Darüber
und für abweichende Auffassungen im folgenden vgl. meine Arbeit „Unter-
suchungen über die Entstehung des Kölner Bürgerstandes“, Dissertation
Leipzig, 1914, bes. Kapitel IV „Ministerialität und Bürgertum“ und
Kapitel V „Bürgerrecht, Grundbesitz und Unfreiheit“). — Die wirtschaft-
liche Zusammensetzung dieser Gerichtsgemeinde wandelt sich, die Markt-
handwerker, die Kaufleute treten auf, von Koebner einleuchtend mit
politischen Veränderungen im Reich in Zusammenhang gebracht, mit
ihnen „die stärkste stadtbildende Kraft“. Bis ins 12. Jahrhundert hat
die Stadtbevölkerung keine autonomen Gemeindeinstitutionen, fühlt sich
aber doch schon als Einheit. Wodurch? Koebners Antwort auf diese
Frage macht Kerns Forschungen zur mittelalterlichen Verfassungs- und
Rechtsgeschichte für die Stadtgeschichtsforschung fruchtbar. Das Gemein-
schaftsgefühl knüpft an die „anschaulichen Tatsachen der städtisch-bürger-
lichen Gesellschaft an“ und unter diesen besonders an die gegebene soziale
Differenzierung: die Auflehnung des kaufmännischen Patriziates gegen
den Stadtherrn bekundet das von den „primores“ vertretene „Wider-
standsrecht“ einer Volksgemeinschaft; „die bürgerliche Gemeinschaft
ist Volk im alten Rechtssinne des deutschen Verfassungs-
lebens, aber in neuer Gestalt geworden.“
Dieses Volk (III. Kapitel Grundlegung 8 11—14, S. 250—440) kommt
in der Erhebung für Heinrich IV. 1106 zu organisiertem Gesamthandeln,
zu militärischer Macht und begründet in der conjuratio de libertate 1112
die städtische Freiheit: die Parochialämter entstehen als Organe der Ge-
samtstadt zur Überwachung der bürgerlichen Wehr- und Steuerpflicht,
bürgerliche Unterrichter ziehen ins Stadtgericht ein zur Überwachung
der obrigkeitlichen Rechtspflege und Beschleunigung des Rechtsgangs.
Koebner faßt diese Bewegung auf nicht als.einen Kampf um die „Selbst-
bestimmung . . . weder als Prinzip der verfassungsrechtlichen Unabhängig-
keit, noch als Prinzip ungehemmten Machtgebrauchs“, sondern versteht
sie als eine weitere Entfaltung der „überlieferten Grundsätze des Unter-
tanenrechts“: „die Bürger haben damals die beiden Funktionen des Unter-
tanenrechts, das Widerstandsrecht und das Konsensrecht, auf die Dauer
sichergestellt“ und begonnen, den Rechtsschutz in der Stadt zu über-
nehmen; „das städtische Gemeinwesen war ein echtes Erzeugnis des
frühen Mittelalters“. Die Selbstverwaltung wächst über die der Unter-
tanenpflichten hinaus: das Schreinswesen entsteht, die Stadt übernimmt
die Gewerbeaufsicht, den Zunftschutz, gewisse Polizei- und Strafgewalt,
den Handelsschutz und eine selbständige Handelspolitik, der bürger-
liche Verband greift umgestaltend in das Prozeßrecht ein, eignet sich
352 Kritiken
gesetzgebende Gewalt an. Inhaltlich sind alle Neuordnungen durch die
neuen Interessen der städtisch-bürgerlichen Gesellschaft bestimmt; „den
Rechtstitel, auf den die Stadt ihre allseitige Einmischung gründete,
besaß sie bereits auf Grund der Erfolge von 1112: es war der Anspruch
auf Ausübung eines genossenschaftlichen Rechtsschutzes. Im Bürgertum
leben die Wertvorstellungen der alten Volksgemeinschaft unter ver-
änderten materiellen Daseinsbedingungen fort.“ — Gewiß konstruiert
Koebner einen solchen Zusammenhang der Rechtsidee einleuchtend bis in
die Einzelheiten der neuen Institutionen; es ist aber fraglich, ob er damals
lebendig wirksam gewesen ist. Denn Koebner übersieht, daß gerade damals
in der Kölner Urkundensprache der Vorstellungsinhalt der Begriffe urbs,
civitas, burgenses, cives sich wandelt: Bis ins zweite Drittel des 12. Jahr-
hunderts topographische Bezeichnungen, scheiden sie später die bürger-
liche Gemeinschaft von anderen Ständen, auch nicht-bürgerlichen Stadt-
einwohnern. Das bedeutet verfassungsgeschichtlich, daß das Neuartige
in dem Rechtswillen der Bürger stärker empfunden wurde als die alten
Rechtsinhalte der Volksgemeinschaft und sozialgeschichtlich, daß sich die
Zeitgenossen eines neuen Standes bewußt wurden nicht an den neuen
Wirtschaftsformen, nicht an städtischen Revolten, sondern erst als das
Streben der neuen Gemeinschaft das geltende Verfassungsrecht zu durch-
brechen begann. |
Auch die Buntheit des bürgerlichen Verfassungsrechtes (III,
§ 15, S. 440 — 498) sucht K. aus seiner „inneren Notwendigkeit“, „der
Rechtsidee des Bürgertums und der Stadt selbst“ zu begreifen. „Die
Idee der Volksgemeinschaft ist auch hier das oberste Prinzip“.
Wenn K. dieses vor allem noch darin lebendig sieht, daß „die Gemein-
schaft der wollenden und handelnden Glieder des Gemeinwesens den
populus Coloniensis schlechthin, die in der Stadt ansässigen Männer des
Laienstandes insgesamt umfaßt“, so widerspricht dem, wie gesagt, die
Urkundensprache: das Bewußtsein der „Volksgemeinschaft eines räumlich
umschriebenen Rechtsgebietes“ ist durch das Bewußtsein einer neuen
rechtlichen (Umbildungen des Prozeßrechts, Leiherechts, Erbrechts, des
Rechts der Hörigen) und politischen Willensgemeinschaft verdrängt worden.
Im übrigen ist gerade Koebners systematische Darstellung des bürger-
lichen Verfassungsrechtes sehr klärend, vor allem seine scharfe Scheidung
zwischen bürgerlichem Amtsrecht und gemeinbürgerlicher Willens-
setzung. Diese steht nur der Bürgerversammlung und den meliores
civitatis zu, Ämter mit Kollegialverfassung und bestimmt umgrenzter
Befugnis sind die Parochialbehörden, das Schöffenkolleg und die Richer-
zeche — auch sie ohne umfassende Verordnungsgewalt, keine entschei-
Kritiken 353
dende Instanz in der bürgerlichen Willensbildung, daher auch keine Vor-
läuferin des Rates. Vielleicht waren die Grenzen zwischen Amtsrecht
und Gemeinschaftswillen fließender, als K. annimmt; denn was 1149
dessen Handlung ist, ist 1178/82 Ausfluß des Amtsrechtes, die Zunft-
bestätigung, und die Schöffen nehmen als solche, nicht nur als meliores
civitatis an der Bildung des Gemeinwillens teil. Vielleicht überschätzt
auch K. die organisatorische Kraft der Idee des Amtsrechts: denn die
Bildung der Richerzeche scheint mir nicht allein von ihr aus, sondern
auch aus innerpolitischen Vorgängen innerhalb der Bürgerschaft verstanden
werden zu müssen. Aber die grundsätzliche Scheidung ist wertvoll
und fruchtbar. |
Im Kampf um die Selbstbehauptung des Bürgertums entstand zuletzt
der Rat (III, S 16 u. 17, S. 499, 548), nicht als Amt mit Amtsverfassung,
sondern als Ausschuß des Patriziates — nun als Ausdruck bewußten An-
spruchs auf städtische Souveränität gegen erzbischöfliche Reaktion. — Von
der Untertanengemeinschaft des Gerichtsbezirks, die sich ihres Volksrechts
auf Widerstand gegen die Stadtherrschaft bewußt wird, über Rechts-
schutzgemeinschaft und Selbstverwaltung zur Souveränität — das ist,
etwas grob zusammengefaßt, nach K. der Weg der städtischen Verfas-
sung und des „Stadtgedankens“.
Wenn ich auch K. nicht überall folgen kann, als Ganzes ist seine
Arbeit sehr ergebnisreich für die Kölner Lokalgeschichte und für die
allgemeine Stadtgeschichtsforschung. Dafür eine kurze Zusammenstellung.
Für die Geschichte Kölns: Eine neue topographische Anschauung
des fränkischen Köln mit ihrer wirtschaftsgeschichtlichen Auswertung,
eine neue systematische Darstellung der Gerichtsorganisation der Stadt-
herrschaft, der Versuch, den Inhalt der conjuratio von 1112, die bisher
manchen phantasievollen Deutungen offenstand, festzulegen und sie da-
durch mit der kommunalen Bewegung Nordfrankreichs in Zusammenhang
zu bringen, damit verbunden eine neue Auffassung der Parochialämter
und der Unterrichter, der Stellung der Richerzeche in der Verfassungs-
geschichte, vor allem eine neue Darstellung der bürgerlichen Willens-
bildung und des bürgerlichen Amtsrechts, neben kleineren Ergebnissen
wie über die Entstehung des Gerichts Unterlan, des Räumungsrechtes
des Burggrafen, des Schreinswesens und der Urkunde Lac. I, 269 bzw.
Ou. I, 35 von angeblich 1106. Für die allgemeine Stadtgeschichts-
forschung: die Auseinandersetzung mit der Landgemeindetheorie (etwa
237 Anm. 1, 280 Anm. 1, 347 Anm. 1, 409f., 450, 525 Anm. 531),
der Markt- (121) und Gildetheorie (227 Anm.), mit den Anschauungen
von Dopsch (187 Anm. 3, 599/600), die weit über die Lokalgeschichte
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 3. 23
354 Kritiken
ausgreifende Darstellung der Zunftorganisation und der Entstehung des
Rates. Besonders wertvoll aber für die Kölner und die allgemeine
Forschung erscheint mir der Versuch, in der Problemstellung wie in
der Durchführung die konkrete Verfassungsentwicklung einer Stadt von
ihrer Rechtsidee und deren Entwicklung aus einheitlich zu erfassen und
diese mit den Rechtsvorstellungen des Mittelalters zu verbinden. Das
Urteil darüber, was dabei begriffliche Konstruktion ist und was lebendig
wirksame Kräfte aufdeckt, kann verschieden sein, dazu bedarf es noch
eines breiteren Unterbaues durch Vergleiche mit der Entwicklung anderer
Städte und andersartiger Gemeinschaften; aber gerade dafür gibt die
Arbeit Koebners ein wertvolles Vorbild.
Görlitz. f Koselleck.
- Ernst Pietsch, Die Entstehung der Städte des sächsischen
Vogtlandes. (Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte
und Altertumskunde zu Plauen i. V., 32. Jahresschrift.) Plauen i. V.,
Selbstverlag des Vereins. 1922. VIII, 128 88. Mit 3 Karten-
` beilagen.
Die vorliegende Abhandlung sucht die Frage zu beantworten: Auf
welche Weise und unter welchen Bedingungen sind die Stadtsiedlungen
des sächsischen Vogtlandes entstanden? In einem ersten Kapitel werden
die Vorbedingungen für die Entstehung dieser Städte besprochen: Die
Besiedlung des sächsischen Vogtlandes, die alten Handels- und Ver-
kehrswege und die Bildung von herrschaftlichen Gewalten. Dann wendet
sich der Verfasser in einem zweiten und dritten Kapitel der Entstehung
der Stadt Plauen (die ersten Nachrichten über Plauen, der slavische Ort
Plauen, der deutsche Burgort Plauen, die Gründung der Stadt, die An-
legung der Neustadt, Überblick über die topographische Entwicklung
der Stadt bis zum 19. Jahrh.) und der übrigen Städte des sächsischen
Vogtlandes zu. Ihrer Entstehungsart nach lassen sich für dieses Gebiet
zwei Gruppen aufstellen: 1. die in Anlehnung an schon bestehende
Siedlungen gegründeten Städte: Plauen (zwischen 1230 und 1240),
Reichenbach (um 1240), Adorf (um 1290), Ölsnitz (zwischen 1328 und
1358), Auerbach und Elsterberg (um 1350), Pausa (um 1390) und 2. die
jenigen städtischen Siedlungen, die sich im Anschluß an Burgen all-
mählich entwickelt und seit dem 14. Jahrhundert durch Rechtsakt
städtischen Charakter erhalten haben: die altslavischen Dorfanlagen
Netzschkau, Mylau, Neumark, die deutschen Dörfer Markneukirchen.
Mühltroff, Treuen, Lengenfeld und die alten suburbien Schöneck und
Falkenstein. Die ehemalige Hammerwerksniederlassung Klingenthal ist
Kritiken 355
erst 1919 Stadtgemeinde geworden. — Zu diesen Ergebnissen gelangt
der Verfasser, indem er sich auf folgende vier Grundlagen stützt: 1. auf
die vorhandenen urkundlichen Nachrichten geschichtlicher Überlieferung,
2. auf die ältesten Pläne und Bilder, 3. auf die Bodenfunde geschicht-
lichen und vorgeschichtlichen Alters und 4. auf die Prüfang der geo-
logisch-geographischen Vorbedingungen. |
Mit dieser stadtgeschichtlichen Untersuchung hat E. Pietsch nicht
nur eine Lücke in der landeskundlichen Literatur des Vogtlandes aus-
gefüllt, sondern zugleich eine Arbeit geliefert, der die allgemeine Städte-
forschung wird Beachtung schenken müssen. Seitdem von J. Fritz und
S. Rietschel die topographischen Gesichtspunkte der Grundrißbildung in
Aufnahme gebracht worden sind, haben während der letzten 20 Jahre
Historiker und Architekten sich wiederholt mit der baulichen Entwicklung
der „gewordenen“ und „gegründeten“ Städte beschäftigt und damit die
Städteforschung wesentlich gefördert. Der Kenner der einschlägigen
Literatur wird wissen, welche Rolle hierbei die Annahme gespielt hat,
jede Stadt müsse als eine ummauerte Marktansiedlung angesehen werden,
die neben einer älteren Siedlung gegründet worden sei. So einfach, wie
man oft angenommen hat, ist nun in Wirklichkeit der bauliche Werde-
gang der mittelalterlichen Stadt durchaus nicht gewesen. Ein Nach-
prüfen der Siedlungselemente, aus denen eine Stadt besteht, ergibt, daß
die bauliche Entwicklung einer Stadt sich sehr verschieden gestalten
konnte und daß sowohl die Stadt des früheren, wie die des späteren
Mitttelalters in den meisten Fällen ein recht kompliziertes Gebilde war.
Das bestätigen die vorliegenden Studien Pietschs von neuem. Die bisber
geltende Annahme, daß die eigentliche Stadt sich stets neben einer älteren
Siedlung rechtlich und räumlich scharf getrennt entwickelt habe, daß die
ältere Ansiedlung fast ausnahmslos außerhalb der Stadtmauer geblieben
sei, ist durchaus irrig. Bei den meisten Städten des sächsischen Vogt-
landes wurden in den Mauerring der neugegründeten Stadt ältere, all-
mählich herangewachsene, offene Siedlungen mit einbezogen. So wurden
z. B. in Adorf, Olsnitz, Elsterberg, Pausa die ältere Kirchensiedlung
und in Plauen und Elsterberg das suburbium mit in den Mauerring
aufgenommen. — Als ein Fortschritt in der Städteforschung muß es
bezeichnet werden, daß der Verfasser in der Verwertung der Siedlungs-
bezeichnungen viel vorsichtiger vorgegangen ist, als es meist zu ge-
schehen pflegt. Es ist eben nicht angängig, in die lateinischen und
deutschen Siedlungsbezeichnungen des Mittelalters so festkonstruierte Be-
griffe hineinzutragen (vgl. meine Untersuchungen: „Die Entstehungs-
zeit der Stadtbefestigungen in Deutschland“, Leipzig 1913 und „Uber
23*
356 Kritiken
den Marktflecken- und Stadtbegriff im späteren Mittelalter und in neuerer
Zeit“, Leipzig 1920). Das in einem vierten Kapitel (die Siedlungs-
bezeichnungen in der Sprache des urkundlichen Materials) zusammen-
gestellte Material beweist abermals, daß die Bezeichnungen durchaus
nicht in dem oft angenommenen Maße eindeutig sind. So wird z.B.
„oppidum“ im ausgehenden Mittelalter sowohl im Sinne von offener als
auch ummauerter Siedlung verwendet; so wird seit dem ausgehenden
Mittelalter sowohl der offene Markt als auch die ummauerte Bürger-
siedlung mit „Stadt“ bezeichnet. Ebenso wie Pietsch mit Recht vor
einer Überschätzung des Wertes der Terminologie für die Frage der
Stadtentstehung warnt, ebenso mahnt er mit Recht, das topographische
Moment der Befestigung für den Begriff „Stadt“ nicht zu hoch anzu-
schlagen. Die wiederholt vertretene Ansicht, die Ummauerung sei bis
ins 17. Jahrhundert hinein für die Stadt begriffsnotwendig, nur die um-
mauerte Siedlung sei als Stadt anzusehen, ist nicht haltbar. Pietsch
vermag meine Widerlegung dieser Anschauung (vgl. „Festgabe für Gerhard
Seeliger“, Leipzig 1920, S. 141ff.) auf Grund des hier in Betracht kom-
menden Materials stark zu unterstreichen. Stadt wurde schlechthin der
Ort genannt, „dem eine städtische Verfassung und Verwaltung eigen
war, in dem städtisches Wirtschaftsleben herrschte, gleichviel, ob diese
Siedlung ummauert war oder nicht“.
Diese selbständige und sorgfältige Arbeit, die dem Städteforscher
viel Interessantes bietet, mag den Anstoß dazu geben, auf gleichem
Wege der Entstehung anderer Städtegruppen Deutschlands nachzugehen.
Allerdings wird es ratsam sein, künftig bei derartigen Untersuchungen
gleichzeitig mit den topographischen Verhältnissen auch die rechts- und
wirtschaftsgeschichtlichen zu untersuchen und darzustellen. Gerade die
wechselseitige Erhellung der topographischen, rechtlichen und wirtschaft-
lichen Probleme wird uns auf dem Gebiete der Städteforschung vorwärts
bringen können.
Schneeberg. Walther Gerlach.
Kurt Kaser, Das spätere Mittelalter. Verlag von F. A. Perthes,
A.-G., Gotha 1921. VI und 268 S.
Das vorliegende Buch bildet den fünften Band von L. M. Hartmanns
Weltgeschichte „in gemeinverständlicher Darstellung“. Ob angesichts
des massenhaften Stoffes auf so engem Raum eine solche gemeinverständ-
liche“ Darstellung erzielt werden kann, ist sehr fraglich. Denn da wird
Vieles übergangen oder flüchtig berührt und werden Zusammenhänge
zerrissen werden müssen. Diese Weltgeschichte betont bekanntlich die
Kritiken | | 357
Massenwirkungen und zieht gegenüber den diplomatischen und mili-
tärischen Vorgängen und Ereignissen die wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse in den Vordergrund; dabei kommt das biographische Moment
zu kurz. So fehlt es auch hier an einer entsprechenden Würdigung
historischer Persönlichkeiten, von denen etwa nur einige Könige Eng-
lands, wie Eduard I. oder Heinrich VII. markanter hervortreten. Als
Epoche für das spätere Mittelalter nimmt der Verfasser den Ausgang
des staufischen Kaiserhauses; aber dieser Einschnitt, so bedeutsam er
für die Geschichte des Deutschen Reiches ist, ist es nicht auch für die
Weltgeschichte. Das entscheidende Moment ist hier der Übergang der
Vorherrschaft von der einen der beiden großen m. a. Potenzen an die
andere: vom Imperium an das Sacerdotium. Demnach wird man als
Grenze den Regierungsantritt Innocenz’ III. wählen dürfen, jenes Papstes,
der den Anspruch des geistlichen Armes auf die Leitung des Welt-
regimentes nicht bloß theoretisch begründet, sondern auch durchsetzt.
Die weitere Gliederung der Geschichte des späteren Mittelalters wird
sich aus diesen Erwägungen ergeben müssen. Demgegenüber gliedert
der Verfasser den Stoff in sechs Abschnitte: Kurie und Reich vom
Untergang der Staufer bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, die
wirtschaftliche Vorherrschaft der mitteleuropäischen Völker (frühkapi-
talistische Epoche), die Bildung starker Monarchien in Westeuropa, der
Zustand Mittel- und Osteuropas im 15. Jahrhundert und die Anfänge
europäischer Politik, europäisches Wirtschaftsleben im Ausgang des
Mittelalters und die Kirche in dieser Periode. Wenn wir auf Einzel-
heiten eingehen, so kommen zunächst einzelne Wünsche in Betracht, die
bei einer etwaigen Neubearbeitung Berücksichtigung verdienen. Zu-
nächst sind die Literaturangaben außerordentlich dürftig. Die knappe
Fassung wird manchen Leser bewegen, Genaueres über Dinge erfahren
zu wollen, die hier nur berührt sind. Man wird beispielshalber bei der
englischen Geschichte den Namen: Gneist, bei der französischen den
Cartellieris schwer vermissen. Meine Forschungen zum Wiclifismus und
Hussitismus sind zwar sehr eingehend ausgenützt, mein Name aber und
mein Werk nirgends genannt. Beim ersten Abschnitt wäre eine zu-
sammenhängende Darstellung der päpstlichen Machtansprüche geboten, deren
Behauptung bzw. Bekämpfung ja den wesentlichen Teil des Inhalts dieses
Buches bildet. In diesem Buche wird Einzelnes erst im letzten Abschnitt vor-
getragen; so gut zusammenfassend aber dort die Mißbräuche Avignons
dargelegt sind, so gehört die Sache doch um so mehr an die frühere Stelle,
als sonst Manches, wie z. B. die kirchenpolitischen Kämpfe des 14. Jahr-
hunderts in England und Deutschland, oder Schriften wie der Defensor
358 Kritiken
Pacis, nicht in der richtigen Beleuchtung erscheinen wird. Wenn man
in diesem Buche die Schillersche Phrase von der kaiserlosen, der
„schrecklichen“ Zeit wieder findet, so muß doch darauf hingewiesen
werden, daß dies eben die Zeit neuer großer Entwicklungen auf poli-
tischem und wirtschaftlichem Gebiete ist. Die steigende Machtfülle des
Hauses Anjou und damit Frankreichs, dessen Einfluß immer drückender
wird, ist stark hervorzuheben. Was die ostwärts gerichteten Pläne
Karls von Anjou betrifft, darf man daran erinnern, daß sie das Erbe
der normannisch-staufischen Zeit sind. Die Sekte der Albigenser gehört
ihrem Entstehen nach in eine frühere Zeit, als sie hier im Zusammen-
hang mit den Waldensern gegeben erscheint. Aus der Zahl kleinerer
Versehen und sonstiger Mängel mögen hier nur einige genannt sein.
Das Attentat von Anagni wurde von der Welt doch nicht ganz schwei-
gend hingenommen (s. Dante, Fegefeuer XX, 85). Der Sieg Rudolfs
bei Dürnkrut 1278 ist nicht als Sieg des Germanen- über das Slawentum
zu werten: fürs erste ist Ottokar deutscher Reichsfürst und zweitens
in seinen Ländern der hervorragendste Förderer des Deutschtums; daher
sein Lob bei den deutschen, sein Tadel beim tschechischen Geschicht-
schreiber. Ansprechend ist die Schilderung der italienischen Staatenwelt
1200—1400, so auch die einzelner Kapitel des dritten Abschnittes.
Die Schlacht bei Crecy fand am 26. August 1346 statt, der Friede von
Bretigny sollte nicht unerwähnt bleiben. Der nationale Aufstieg in Frank-
reich ist nicht erst im 14. Jahrhundert, sondern schon in den Tagen
von Bouvines sichtbar, wie dies richtig auch an einer späteren Stelle
gesagt ist. Besser als die ersten sind die letzten Abschnitte des Buches,
und hier vor allem die wirtschaftsgeschichtlichen Teile. Die Darstellung
als solche ist eine sachliche. 8
Graz. f Bo J. Loserth.
Friedrich Christoph Dahlmanns politische Entwicklung bis 1848.
Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Liberalismus von Her-
mann Christern. 1921. H. Hässel, Verlag, Leipzig. 248 8.
(Sonderabdruck aus Band 50 der Zeitschrift der Gesellschaft für
Schleswig- Holsteinische Geschichte.)
Je mehr wir uns von der Zeit entfernen, in der sich der Über-
gang von dem unpolitischen zum politischen Deutschland vollzog, um 80
deutlicher tritt die Gestalt Dahlmanns als eines Erziehers des deutschen
Bürgertums zu staatlicher Gesinnung und politischer Betätigung hervor.
In zahlreichen historischen Publikationen neueren Datums wird auf
Dahlmann Bezug genommen, ein Beweis, daß das Interesse an ihm in
Kritiken 359
Zunahme begriffen ist. Um so auffälliger ist die Tatsache, daß man
sich über seine Stellung innerhalb der Gesamterscheinung des Libera-
lismus noch nicht hat einigen können. Die einen erblicken in ihm einen
typischen Vertreter des doktrinären Liberalismus, während die anderen ihn
mehr der konservativen Richtung zurechnen und ihn als konservativ-
liberal oder als liberal-konservativ charakterisieren.
Die Schemata der Parteipolitik sind aber für die Geschichte des
älteren Liberalismus wenig zu gebrauchen, weil die politischen Begriffe
der Generation vor 1848 viel zu unbestimmt und wandelbar sind, .als
daß sich nach ihrer Maßgabe eine Gruppierung vornehmen ließe.
Christern tut recht daran, daß er eine engumgrenzte Formulierung
verwirft und rein induktiv verfährt. Daraus folgt aber nicht, daß er
auf jede begriffliche Erfassung der Ideenbewegung in jener Übergangs-
zeit verzichtet; er betont nur die Notwendigkeit einer vertieften psycho-
logischen Erforschung, ehe man zu einer prägnanten, kritisch gesicherten
Gesamtauffassung fortschreiten kann.
Was er an den biographischen Schriften über Dahlmann auszusetzen
hat, ist, daß ihre Verfasser es unterließen, Dahlmann in den Zusammenhang
der geistigen Strömungen seiner Zeit einzuordnen. Nur E. Marcks hat in
einem kurzgefaßten Essay die ideengeschichtliche Entwicklung Dahlmanns
behandelt, aber mehr andeutungsweise als ausführend. Im Anschluß an
diesen Aufsatz will Christern die vorhandene Lücke auszufüllen suchen.
Dablmann kommt von der idealistischen Gedankenwelt, in der
Deutschland um die Wende des 18. Jahrhunderts lebte. Sie ist und
bleibt der geistige Nährboden seiner politischen Anschauungen. Er tritt
wie die anderen Führer des gebildeten Bürgertums durch das Tor der
Ethik in das Gebiet der politischen Theorien. Er legt sich die Frage
vor, wie sich die Ziele seines Humanitätsglaubens mit denen des Staates
in Einklang bringen lassen. Während W. von Humboldt noch in seinen
späteren Schriften seine Abneigung gegen den Staat mit seinem Zwangs-
charakter nur mit Mühe überwindet, hat sich Dahlmann frühzeitig zu
einer sittlichen Würdigung des Staates durchgerungen. Er ist der
Überzeugung, daß die individnelle Persönlichkeit erst in der staatlichen
Gemeinschaft zur vollen Entfaltung gelangt und daß es eine sittliche
Aufgabe bildet, freies Menschentum in den Staat und in die Politik
hineinzutragen. Freilich von einer Anerkennung des autonomen Wesens
des Staates ist er noch weit entfernt. Über dem Staat stehen auch
für ihn die Menschheitsziele. Sein Nationalgefühl ist noch zu sehr
naturhaft, noch zu wenig in die Reflexion aufgenommen, als daß es
ihm ein Verständnis für das in sich rahende Daseinsrecht des Staates
360 Kritiken
eröffnen konnte. Einen Einheitsstaat für alle Deutsche erstrebt er
nicht. Er begnügt sich mit der Vorstellung einer kulturellen Zu-
sammengehörigkeit des deutschen Volkes. Aber der einzelne deutsche
Staat steht doch für ihn da als eine reale Größe von sittlicher Be-
schaffenheit, dazu bestimmt, Volk und Regierung in gemeinsamer Arbeit
zu verbinden und zu einigen. Dahlmann richtet dabei seinen Blick auf
den Staat, wie er sein soll, denn der Staat seiner Zeit, wo der bleierne
Druck der Reaktion auf Deutschland lastete, war zu spröde, um dem
Bürgertum willig eine Mitarbeit zuzugestehen.
So treffen sich in Dahlmanns Anschauung idealistische und realistische
Elemente. Für die letzteren machte ihn seine nüchterne, besonnene
Denkungsart empfänglich. Er blieb immer ein Norddeutscher, im
Unterschied von den radikaleren Süddeutschen Rotteck und Welcker,
ein Sohn des kulturellen Bodens, dem er entstammte, jenes Grenzlandes,
wo sich das deutsche Wesen mit dem skandinavischen Norden berührte.
Sein Beruf als Historiker verstärkte den realistischen Zug seiner Ver-
anlagung. So ist es nicht zu verwundern, daß er von der historischen
Schule eine starke Einwirkung erfuhr. Seine Staatslehre zeigt in vielen
Punkten eine Abhängigkeit von ihren Begriffsbestimmungen. Aber er
verwarf ihre Mystik und ihren Quietismus. Wie er sich nie in an-
dächtiger Bewunderung der Vergangenheit verlor und nie seine kritische
Haltung gegenüber dem überlieferten Glauben der Kirche aufgab, so
ist ihm auch die geruhsame Selbstbescheidung der romantisch gesinnten
Staatstheoretiker zuwider. Nicht der Volksgeist in unbewußter Wirk-
samkeit, sondern die bewußte, aktive Teilnahme der Bürger am Staats-
leben soll die gute Verfassung herbeiführen. In diesem Ideal einer
guten Verfassung verbirgt sich ein Stück. rationalistischen Denkens, er
verbindet es aber sofort wieder mit realistischen Vorstellungen, wenn
er fordert, daß die Reste ständischer Freiheit und die alten Rechts-
und Staatsanschauungen bei der Einführung einer Konstitution zur
Anknüpfung dienen sollen, um die gute Verfassung lebenskräftig zu
gestalten. Die englische Konstitution, wie er sie im Anschluß an
de Lolme und Blackstone auffaßte, gilt ihm als ein Muster für die Her-
stellung staatsbürgerlicher Freiheit auf Grund des Gleichgewichts der
staatlichen Gewalten. Er geht nicht so weit wie Montesquien, daß er
die Freiheit in den Urwäldern Germaniens gegründet sah, aber er meint
doch, daß die englische Freiheit und die altgermanischen Staats- und
Rechtsanschauungen in ihrem innersten Sinn und Kern zusammentreffen
und daß die Kontinuität der Entwicklung in Deutschland nur durch den
landfremden Absolutismus unterbrochen worden sei.
—— — —
Kritiken 361
Christern zeigt uns, wie Sich die politischen Anschauungen Dahl-
manns allmählich erweiterten und vertieften. In Kiel wird er zuerst im
Kreise jugendlicher Gelehrter in die Politik eingeführt. Als Sekretär
der Holsteinischen Ritterschaft nimmt er den Kampf für die Privilegien
des Adels auf, in der Uberzeugung, damit die nationale Selbständigkeit
der Holsteiner gegen die Bedrückung durch die dänische Regierung zu
verteidigen. In Göttingen beteiligt er sich an dem hannoveranischen
Verfassungswerk, aber sein Hauptinteresse ist auf das benachbarte
Preußen gerichtet, von dessen Konstitutionalisierung er die Durch-
führung einer wahrhaftigen Verfassung für ganz Deutschland erwartet.
In Bonn lernt er den preußischen Staat von innen kennen und nimmt
sofort teil an dem heftigen Meinungsstreit über die preußische Ver-
fassungsfrage. Seine Schriften über die englische und über die französische
Revolution sind dazu bestimmt, die Gefahren eines Verfassungskon-
flikts den streitenden. Parteien vor Augen zu führen. Sie sind gleich-
sam die „Sturmvögel“, die das nahende Unwetter des Jahres 1848
anzeigen. Hier, in Bonn, beendigte Dahlmann keine Vorbereitung zum
praktischen Politiker. l
Im Anschluß an diese Erlebniszentren zu Kiel, Göttingen und Bonn
stellt Christern im einzelnen die Abwandlung und Ausreifung der
politischen Gedanken Dahlmanns dar. Während Dahlmann in seiner
Erstlingsschrift, die Christern als erster ausgiebig verwertet, die Be-
deutung der Macht des Staates richtig einzuschätzen beginnt, ver-
schwindet in der windstillen Zeit der Restaurationsepoche diese Einsicht
fast gänzlich; das Interesse an den innerpolitischen Zuständen über-
wiegt. Macht und Wohlfahrt, Freiheit und Friede — alles erscheint
ihm durch eine gute Konstitution gewährleistet. Erst später, als ihn
aufs neue die Schleswig-Holsteinische Frage tief erregte, kommt er
über der Betrachtung der politischen Konstellation im Norden auf die
Anerkennung der Machtfaktoren des Staates zurück. Zu gleicher Zeit
lernt er auch deu absolutistischen Staat besser beurteilen und beginnt
sein Verdienst um die Hebung des Bürgertums zu würdigen.
Hinsichtlich des Wesens der Konstitution hatte er anfangs vage
Vorstellungen. Ständische und repräsentative Verfassungen scheinen ihm
ziemlich gleichbedeutend zu sein. Aber mit dem Mißerfolg seiner Be-
mühungen um die Erhaltung der ständischen Privilegien in Holstein
wandelt sich sein Urteil, und bereits geraume Zeit vor der Abtassung
seiner „Politik“ gewinnt er einen klaren Einblick in den Unterschied
der beiden Verfassungsformen. Die deutsche Frage tritt erst in Göt-
tingen im Zusammenhang mit der preußischen Frage in seinen Gesichts-
362 Kritiken
kreis, aber er behandelt sie immer von einem innerpolitischen Standpunkt
aus. Es steht für ihn fest, daß Preußen in der Lösung der Ver-
fassungsfrage in Deutschland vorangehen muß, nicht Österreich, denn
dieses ist wegen seiner nationalen Vielgestaltigkeit nicht imstande, ein
Verfassungsstaat zu werden und auf Deutschland vorbildlich zu wirken.
Preußen soll also nicht um seiner selbst willen, sondern zum Heile
Deutschlands konstitutionell werden; eine durchaus doktrinäre Forderung.
Aber dadurch, daß er Preußen vor Österreich stellt, im Gegensatz zu
seinem Urteil in der Erhebungszeit, wo er beide Staaten als gleich-
berechtigt zur Führung Deutschlands betrachtete, bekundet er einen
Sinn für das praktisch Realisierbare und bereitet in sich die klein-
deutsche Lösung der Einheitsfrage vor.
Bei allen diesen Wandlungen seiner politischen Anschauungen bleibt
er sich selbst treu in seinem Gegensatz zu dem absolutistischen System,
in seinem Bekenntnis zur Monarchie, d. h. zu einem volksfreundlichen König-
tum, und in seiner entschiedenen Ablehnung der Lehre von der Volks-
souveränität, wenn er sich auch in seiner Betonung des Widerstands- und
Notwehrrechtes mit den Konsequenzen der rousseauischen Doktrin berührt.
So steht das Bild Dahlmanns in der Zeichnung Christerns vor uns
als eines eifrigen Vertreters des konstitutionellen Gedankens. Er war
ein Liberaler, dem noch ein gut Teil Doktrinarismus anhaftete, ein
Liberaler der älteren Generation, die mit ihren theoretischen Erwägungen
den Dingen der Wirklichkeit nahe zu kommen, sie zu erfassen und zu
leiten glaubte. Durch den Zuschuß an realistischen Elementen, die er
in sein Denken aufnahm, ist er der Vorkämpfer eines maßvollen Libera-
lismus geworden, er verkörperte bis weit über 1848 hinaus, bis in die
60°r Jahre, das Prinzip des besonnenen Fortschritts. Seine Bedeutung
als Historiker ist vielleicht nicht so hoch zu stellen, als es bisher
geschah, Er wird aber doch, trotz des Widerspruchs Fueters, als ein
Vorläufer der politischen Geschichtschreibung zu gelten haben, da er
aus seinen historischen Untersuchungen immer eine politische Lehre für
die Gegenwart zu gewinnen suchte und in seiner Person den Beruf des
Historikers und Politikers zu vereinigen strebte.
Die Arbeit Christerns wird endgültig mit der falschen Vorstellung
aufräumen, als seien die älteren Liberalen nur die Nachbeter fremder
Verfassungsformen gewesen. Das waren auch die süddeutschen franzö-
sierenden Liberalen nicht. Dahlmann hat die Verfassung Englands als
vorbildlich angesehen, aber er dachte nicht daran, sie ohne weiteres auf
die deutschen Verhältnisse zu übertragen. Was er übernahm, hat er
durch sein deutsches Empfinden hindurchgehen lassen und innerlich
Kritiken 363
umgestaltet, so daß der englische Freiheitsbegriff ein ganz deutsches
Gepräge erhielt.
Christern schildert uns in de Entwicklungsgang Dahlmanns einen
der Wege, die vom unpolitischen zum politischen Deutschland führten.
Anstatt seinen Helden auf das Prokrustesbett der schematischen Formu-
lierungen zu legen, geht er lieber den feinen geistesgeschichtlichen Zu-
sammenhängen nach -und sucht die Eigenart seiner Persönlichkeit in-
mitten der Wechselwirkungen der geistigen Strömungen nachzuweisen.
So lieferte er eine echt historische Untersuchung, die durch immer
-neue Perspektiven dem Leser den Anblick einer lebensvollen Wirklichkeit
darbietet. Nur in gelegentlichen Bemerkungen geht er über das Jahr
1848 hinaus. Offenbar sind bis zu diesem Zeitpunkt die grundlegenden
Entscheidungen bei Dahlmann getroffen. Aber die stürmischen Ereig-
nisse der deutschen Revolution haben ihn doch tief erschüttert und weit
nach links gedrängt, wenn auch zuletzt immer die Besonnenheit bei
ihm obsiegte. Jedenfalls hat er im Jahre 1848 erst die Höhe seiner
praktischen Wirksamkeit erstiegen. Deshalb bedarf die Untersuchung
Christerns notwendigerweise einer Fortführung. Wenn Christern mit
derselben Gründlichkeit der psychologischen Forschung und mit derselben
vielseitigen Betrachtungsweise, die die vorliegende Schrift auszeichnen,
die ktinftige bearbeitet, dann besitzen wir an dem Ganzen nicht nur
eine wohlgelungene Biographie, sondern auch ein getreues Spiegelbild
der deutschen Geistesgeschichte ads der Epoche, wo sich das Bürgertum
erhob, um sich Geltung und Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten
zu verschaffen.
Heidelberg. | Wild.
Plehn, Jlavs, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichs-
gründung. XII. u. 381 S. München und Berlin, 1920.
R. Oldenbourg.
Der Ausgang des Weltkrieges und das Aufrollen der Schuldfrage
haben uns eine Unterlassungssünde der deutschen Geschichtsforschung,
die Vernachlässigung der sogenannten neuesten Geschichte seit 1871,
deutlich zum Bewußtsein gebracht. Denn die wahren Gründe des Welt-
krieges liegen nicht, wie immer wieder behauptet wird, in der letzten
„schwarzen“ Woche des Juli 1914, sie reichen zurück bis auf die Be-
gründung des Deutschen Reiches durch den Krieg von 1870/71. Und
in diesen vier Jahrzehnten ist noch Vieles, was auch zum Verständnis
der Gegenwart notwendig ist, zu durchforschen und aufzuhellen. Schon
deshalb ist jede wissenschaftliche Arbeit darüber zu begrüßen.
364 l Kritiken
Das vorliegende Buch ist das Vermächtnis eines Toten, das O. Hoetzsch
aus dem Nachlaß herausgegeben hat; der durch seine Forschungen über
die Agrargeschichte Ostpreußens bekannte Verfasser hat sich im De-
zember 1918 aus Verzweiflung über die deutsche Niederlage das Leben
genommen. Während des Krieges geschrieben, trägt das Werk durch-
aus einen historisch-politischen. Charakter; es behandelt die Staaten-
geschichte von 1871—1890. Allerdings beschränkt es sich auf die euro-
päische Entwicklung. Die für die internationale Politik der 80er Jahre
und zumal für die deutsch-englischen Beziehungen so ungemein wichtige
Kolonialpolitik ist völlig beiseite gelassen, nicht zum Vorteil des Ganzen.
Den breitesten Raum nimmt die orientalische Frage ein, die ja in der
Tat während der zweiten Hälfte der 70er Jahre und während der bul-
garischen Krisis von 1885/87 im Vordergrund der europäischen Politik
stand. Nach dem Vorwort von Hoetzsch scheint es so, als ob auch die
persönliche Stellung Plehns, seine scharfe Verurteilung der Orientpolitik
des Neuen Kurses, zu dieser starken Betonung beigetragen hat.
Gerade in der Behandlung der orientalischen Frage offenbart sich
die diplomatische Meisterschaft Bismarcks vielleicht am augenfälligsten.
In der Freiheit Deutschlands im Orient erblickte er nach seinen eigenen
Worten „eines der wenigen Aquivalente für die militärischen und politischen
Nachteile der geographischen Lage Deutschlands“. Wie er diese Freiheit
ausnutzte, um den deutschen Einfluß auf die europäische Konstellation
zu wahren, die Mächte gegeneinander auszuspielen und gegenseitig in
Schach zu halten, um den europäischen Frieden und damit die Macht-
stellung seines Reiches zu sichern, das hat Plehn ebenso gründlich wie
überzeugend dargelegt. Sein Buch wächst sich zu einer Charakteristik
des Außenpolitikers Bismarck aus, wie wir es so umfassend noch nicht
besaßen. Es ist ein literarisches Denkmal für die Riesengröße des
ersten Kanzlers. In der Beurteilung einzelner Schritte wird man
natürlich hie und da anderer Ansicht sein können. Ob Bismarck bei
seiner Stellung zu Rußland die öffentliche Meinung des Zarenreiches
richtig gewertet hat, erscheint mir trotz der ausführlichen Erörterung
(S. 125 ff.) nicht ausgemacht. Dagegen wird jeder dem Verfasser darin
zustimmen, daß sich Bismarck 1878 dem Wunsche Alexanders II., den
Kongreß nach Berlin einzuberufen, nicht widersetzen konnte. In der
vielumstrittenen Frage der Rückversicherung verteidigt Plehn den Ver-
trag von 1887 gegen die Anhänger des Neuen Kurses und besonders
gegen Hammanns Angriffe. Das letzte Wort darüber ist noch nicht
gesprochen, die soeben erschienenen Aktenveröffentlichungen des Aus-
wärtigen Amtes geben indes Plehn in der Hauptsache Recht. Sehr beachtens-
Kritiken 365
wert ist Plehns Hinweis auf die Rückwirkung der Nichterneuerung auf
das deutsch-italienische Verhältnis (S. 341).
Der größte, von Plehn selbst nicht verschuldete Mangel des Buches
ist es, daß es die bis 1920 erschienenen Publikationen, zumal Pribrams
Geheimverträge Österreich- Ungarns, nicht berücksichtigt. Dadurch ist
es in wesentlichen Punkten überholt und viele Erörterungen sind gegen-
standslos geworden. Aber wertlos ist es dadurch nicht. Ein Haupt-
verdienst Plehns liegt darin, daß er die gedruckte Literatur so voll-
kommen und beinahe lückenlos herangezogen hat, wie keiner seiner Vor-
gänger. Daraus hat er schon manches geschöpft, was später bei den
Aktenpublikationen als sensationelle Enthüllung wirkte, wie z. B. das
österreichisch-serbische Bündnis von 1881. Ein längerer Aufenthalt in
London machte ihm die englische Memoirenliteratur völlig zugänglich,
wie es den auf deutsche Bibliotheken angewiesenen Forschern leider nicht
möglich ist. Daraus ergaben sich vor allem für die englische Orient-
politik die wertvollsten Aufschlüsse. Wir sehen jetzt, daß Salisburys
Fühler bei Deutschland über eine Aufteilung der Türkei aus dem Jahre
1895 nicht so unvermittelt war, wie er vielfach aufgefaßt worden ist.
Schon in den 70er Jahren hat er diesen Gedanken erwogen. Auch die
Tätigkeit und Bedeutung des Generalkonsuls und späteren Botschafters
in Konstantinopel, William A. White, werden hier in die gebührende
Beleuchtung gerückt. Auf diesem Gebiet sind noch manche Fragen und
Aufgaben zu lösen. |
| So wird kein Historiker, der sich mit der europäischen Politik von
1871 bis 1890 beschäftigt, an diesem Buche vorübergehen, und auch
breitere Schichten würdem daraus Anregung und Belehrung schöpfen
können.
Bonn. Walter Platzhoff.
Hugo Rochs, Schlieffen. Mit einem Bildnis und zwei Ubersichts-
skizzen. Berlin 1921. Vossische Buchhandlung, IV und 92 8.
Der. Verfasser ist Obergeneralarzt z. D. Ein Militärschriftsteller
oder ein Historiker würde das Buch anders geschrieben haben, beide
werden Verschiedenes zu bemängeln haben, vor allem die Anordnung
des Stoffes. Aber der Verfasser hat dafür den Vorzug, daß er Haus-
arzt des Generalfeldmarschalls gewesen ist und seine menschlichen Seiten
gut kennengelernt hat. Rochs ist ein begeisterter Anhänger Schlieffens
und ist fest davon überzeugt, daß wir den Weltkrieg gewonnen haben
würden, wenn nicht der jüngere Moltke, sondern Schlieffen an der
Spitze des deutschen Generalstabes gestanden hätte. Der Historiker,
366 Kritiken
der sich nur mit dem beschäftigen kann, was geschehen ist, ist immer
in schlimmer Lage, wenn er ein Urteil abgeben soll über das, was
unter anderen Umständen hätte geschehen können. Ich glaube auch,
daß unter Schlieffens Leitung der Krieg für uns wesentlich günstiger
verlaufen sein würde, aber daß Schlieffen den Franzosen unbedingt ein
Canna geliefert haben würde, wie Rochs immer wieder betont, bleibt
eben doch leider nur eine Annahme. Rochs bemerkt mit Recht (S. 29),
daß des älteren Moltkes Plan, den Feind auf beiden Flügeln ver-
nichtend zu umfassen, dreimal mißlungen war, bei Königgrätz, an
der Saar und bei St. Privat — Gravelotte, ehe er endlich bei Sedan
glückte. Ich möchte hinzufügen, daß Moltke schon 1864 eine Ent-
täuschung erlebte, als sein Plan, die Dänen gleich bei Ausbruch des
Krieges zu vernichten, von dem preußischen Oberkommando nicht aus-
geführt wurde. Niemand weiß, ob die Heerführer von 1914 es besser
verstanden haben würden, die Absichten des Großen Generalstabes zu
verwirklichen, als die von 1864, 1866 und 1870. Alle Anhänger
Schlieffens behaupten, der Plan mußte gelingen, da die Franzosen ihre
Anstrengungen gegen das Elsaß richteten und deshalb in Nordfrankreich
schwach waren. Wenn aber jemand sagt, daß unser Einmarsch in
Belgien das Völkerrecht verletzte, dem entgegnet man: nein, denn die
Franzosen hatten die Neutralität Belgiens schon vor uns verletzt. Man
muß doch endlich einmal einsehen, daß diese beiden Behauptungen sich
logischerweise ausschließen. Entweder hatten die Franzosen Truppen
nach Belgien gesandt, dann bestand eben die Wehrlosigkeit der franzö-
sischen Nordfront nur in der Einbildung der Cannä-Enthusiasten. Oder
aber die Franzosen hatten keine Truppen dorthin gesandt, sondern ihre
ganze Armee in den Vogesen versammelt, dann war unser Einmarsch
in Belgien nicht berechtigt. Ich glaube überhaupt, daß die politischen
Nacliteile die militärischen Vorteile überwogen. Ob Bismarck diesen
Schritt gebilligt haben würde? Der Umstand, daß er 1866 bereit ge-
wesen, einen Einmarsch der Franzosen in Belgien nicht zu hindern, be-
weist nichts, denn dann würde das Odium auf Napoleon gefallen sein. Wohl
aber beweisen die Vorgänge im Juli 1866, daß Bismarck es verstand,
den Militärs, auch Moltke, in den Arm zu fallen, wenn er ihre Pläne
für gefährlich ansah.
Und nun komme ich zu einem anderen Punkt: Wilhelm I., Roon,
Bismarck und Moltke können nicht voneinander getrennt werden, ein
jeder konnte sich auf den anderen verlassen, selbst dann, wenn die
Meinungen so scharf aufeinander platzten, wie im Juli 1866. Aber
1914 lagen die Verhältnisse ganz anders. Die Kriegsminister des 20. Jahr-
Kritiken 367
hunderts hatten das Schwert nicht so geschärft, wie es fünfzig Jahre
vorher Roon getan, an Bismarcks Stelle stand Bethmann Hollweg, und
Wilhelm II. war ein ganz anderer Monarch, als sein Großvater.
Schlieffen würde es weit schwerer gehabt haben, seinen Willen durch-
zusetzen, als einst der ältere Moltke. Daß das Verhältnis zum Kaiser
kein vertrautes war, geht doch aus der Schrift von Rochs deutlich
hervor. Leider erfahren wir über die Art der Verabschiedung Schlieffens
nur wenig. Rochs sagt, daß sie stark an die Vorgänge bei Bismarcks
Entlassung erinnern (S. 27) und S. 64ff. erwähnt er, wie Persönlich-
keiten, die er nicht nennt, gegen Schlieffen intrigiert hätten. Daß
Schlieffen die Schwächen Wilhelms II. sehr deutlich erkannt und deshalb
mit größter Besorgnis, ähnlich wie Bismarck, der Zukunft entgegensah,
wird von Rochs bestätigt, ebenso, daß er wenig Vertrauen auf unsere
Bundesgenossen setzte. So sehen wir, daß auch Schlieffen zu den
vielen Warnern gehörte, die leider recht behalten haben. |
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Unter Benutzung amt:
licher Quellen herausgegeben im Auftrage des Generalstabes des
Feldheeres. Heft 1: Rittmeister Marschall v. Bieberstein:
Lüttich- Namur. Mit einer Reliefkarte und vier Kartenskizzen.
96 S. Heft 10: Hauptmann Otto Schwink: Die Schlacht an der
Yser und bei Ypern im Herbst 1914. Mit einer Reliefkarte, fünf
Kartenskizzen und sieben Textekizzen. 98 S. Heft 19: Major
v. Wulffen: Die Schlacht bei Lodz. Mit einer Reliefkarte und
achtzehn Kartenskizzen. 110 S. Heft 20: Hauptmann der Reserve
v. Redern: Die Winterschlacht in Masuren. Mit zwei Relief karten
und neun Kartenskizzen. 56 S. Heft 31: Oberleutnant der Reserve
Leonhard Graf von Rothkirch, Freiherr v. Trach: Gorlice-
Tarnow. Mit einer Reliefkarte und fünf Kartenskizzen. 88 S.
Heft 26: Hauptmann Pehlmann: Die Kämpfe der Bug- Armee.
Mit einer Reliefkarte und acht Kartenskizzen. 63 8. Heft 33:
Hauptmann Walther Vogel: Die Befreiung Siebenbürgens und die
Schlachten bei Targu Jiu und am Argesch. Mit einer Reliefkarte
und fünfzehn Kartenskizzen, 134 S. Sämtliche Hefte sind erschienen
Oldenburg im Großherzogtum, bei Gerhard Stalling, 1918.
Die vorliegenden Schriften sind im Auftrage des Generalstabes des
Feldheeres verfaßt worden. Der Generalstab selber hat ihnen ein Vor-
wort gewidmet, das gleichlautend jedes einzelne Heft einleitet. Dort wird
ausdrücklich gesagt: „Was diese Darstellungen bringen, ist noch nicht
368 Kritiken
Kriegsgeschichte“, und weiterhin: „Die Schriftenfolge ist nicht für die
Kriegswissenschaft bestimmt, sondern für das deutsche Volk in seiner
ganzen Breite als den Träger des Krieges, vor allem für die Mitkämpfer
selbst.“ Es ist gut, daß das klar und deutlich gesagt wird, man wird
dadurch vor Enttäuschungen behütet. Der Ton, der in diesen Heften
zum Ausdrack kommt, erinnert mehr an den Kriegsberichterstatterstil,
als an die Schreibweise unserer Generalstabsoffiziere. Auch gehören von
den Verfassern nur wenige dem Generalstabe an. Wer die kriegsge-
schichtlichen Arbeiten unserer heute lebenden Militärschriftsteller kennt
und an ihre rahige sachliche Darstellungsweise gewöhnt ist, der fühlt
sich unangenehm berührt durch den Hurraton, der in den meisten der
obengenannten Hefte sich breit macht. Ausdrücke wie: „ein deutscher
Soldat kennt das Wort ‚unmöglich‘ nicht“, können wohl im Augenblick
höchster Anstrengung dem Soldaten zur Ermunterung zugerufen werden,
aber wenn sie als allgemeines Urteil in einem Buche ausgesprochen
werden, dann ist das bramarbasieren. Auch das wiederholte Betonen
des Siegeswillens, der alle vom obersten Feldherrn bis zum jüngsten
Soldaten beherrschte, entspricht doch leider nicht dem Zustande, der schon
1917 an der Front herrschte.
Manche schmerzliche Erinnerung taucht auf, wenn man die Schriften
liest. Man denkt zurück an die schönen Tage, wo die Siegesnachrichten
von Ost und West einliefen, wo niemand ahnen konnte, daß der Krieg
so furchtbar für uns enden würde. Man denkt aber auch zurück an
Manches, was den scharfen Beobachter gleich bei der ersten Meldung
unangenehm berührte. Wenigstens muß ich von mir sagen, daß mir be-
reits im August 1914 ein recht unangenehmes Gefühl aufstieg, als ich
sah, daß die amtlichen Kriegsberichte nicht jene schlichte Wahrheitsliebe
zeigten, die wir von 1870 her gewohnt waren, als untrügliches Merkmal
deutscher amtlicher Berichterstattung anzusehen. Wer das obige erste
Heft liest, der sieht, wie unberechtigt es war, am 8. August dem deutschen
Volke zu melden, daß Lüttich genommen sei. Wohl war die Stadt be
setzt, die Forts aber noch in den Händen der Belgier. Als die Wahr-
heit anfing durchzusickern, da meldete Wolffs Telegraphisches Bureau am
9. August, wie wunderbar die deutschen Geschütze gewirkt, wie die Forts
in Trümmerhaufen verwandelt worden seien und wie Lüttich jetzt dem
deutschen Heere ein Stützpunkt geworden. Schlimmer noch ist es, daß
in einer amtlichen Nachricht des Generalstabes ausdrücklich erklärt wurde,
man sage die volle Wahrheit, bausche keine Erfolge auf. Die Forts, die
sich noch hielten, feuerten nicht mehr. Man habe die Forts in Rube
zusammenschießen können, ohne nur einen Mann zu opfern. Wenn man
Kritiken 369
nun im oben genannten Heft liest, wie noch eine ganze Woche lang
gekämpft werden mußte, wie erst am 16. August das letzte Fort fiel,
dann begreift man nicht, wie man das deutsche Volk damals täuschen
konnte. Den Feind hat man durch solche Nachrichten nicht getäuscht.
Daß es der General v. Ludendorff war, dem in erster Linie das Ge-
lingen des Unternehmens zu danken ist, ergibt sich aufs neue durch die
Darstellung in oben genanntem Hefte. — Auf S. 95 sind einige Stellen
unverständlich, es ist wohl beim Drucken eine Zeile oder mehrere aus-
gefallen.
Im 10. Heft, das die Schlacht an der Yser behandelt, findet sich S. 62
eine kleine Bemerkung, an der der Historiker nicht achtlos vorübergehen
kann. Wir erfahren dort, daß deutsche Truppen weiße Armbinden an-
gelegt, um sich im nächtlichen Nahkampfe vom Gegner zu unterscheiden.
Wir ersehen daraus, daß der vom Feinde uns gemachte Vorwurf, wir
hätten durch Mißbrauch der Genfer Binde getäuscht, doch nicht so ganz
ungerechtfertigt ist, denn in einiger Entfernung ist eine solche weiße
Binde von der Genfer nicht zu unterscheiden. Vor Einführung derselben
lag kein Hindernis vor, solche Binden zu tragen, 1814 bildeten sie be-
kanntlich das Abzeichen der Alliierten. Auch 1864 und bei der Mainarmee
noch 1866 sind sie angewandt worden. 1914 hätte das nicht mehr ge-
schehen dürfen, denn jetzt führt das zu Mißverständnissen und unlieb-
samen Folgerungen. |
Was die Hefte anbelangt, die die Kämpfe auf dem östlichen Kriegs-
schauplatz behandeln, so haben deren Verfasser wohl manches verschweigen
müssen, was zum Verständnis eigentlich notwendig ist. Aber natürlich
konnten die Reibereien, die zwischen der deutschen und der österreichisch-
ungarischen Heerführung stattfanden und die oft störend wirkten, 1918
vor dem Zerfall des Bündnisses noch nicht erwähnt werden.
Die Leistung des Verlages möchte ich noch rühmend erwähnen.
Nicht nur den Umstand, daß die Hefte mit recht gutem Kartenmaterial
ausgestattet sind, wirkt angenehm, sondern auch der Druck und die Aus-
stattung sind angesichts der Schwierigkeiten, die 1918 vorlagen, eine
anerkennenswerte Leistung.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 24
370
Nachrichten und Notizen.
Festgabe Friedrich v. Bezold, dargebracht zum 70. Geburtstag von seinen
Schülern, Kollegen und Freunden. Kurt Schroeder, Verlag, Bonn und
Leipzig 1921.
Ein stattlicher Band von fast 850 Seiten vereinigt in zeitlicher Anordnung
Arbeiten tiber Probleme, die der Geschichte von vier Jahrtausenden angehören,
subtile Einzelforschungen und großzügige Überblicke — in der häufig mög-
lichen Anknüpfung an Bezolds Forschungen zugleich ein Zeichen seiner Wirk-
samkeit.
Unter dem Titel „Chronos“ gibt Ad. Dyroff lose geordnete, aber an-
regende Betrachtungen tiber das Zeitproblem. Nachdem die Frage nach
Realität oder Idealität der Zeit in ihrer Bedeutung für den Historiker ge-
streift worden ist, gipfelt die Untersuchung in dem Satz, daß der Historiker
die Zeit überwindet, indem er intuitiv ewige Wertideale auf die ihm in der
Erfahrung gegebenen Fundamente seiner Wertungen bezieht. — Alfr. Wiede-
mann, Die ägyptische Geschichte in der Sage des Altertums be-
spricht stoffreich die Ausbildung geschichtlicher Sagen im Niltal durch Ägypter,
Griechen, Israeliten und ihre Bedeutung für die Kunst. — In bis ins ein-
zelste durchgeführter Kleinarbeit bestimmt Conr. Cichorius, Ein Heirats-
projekt im Hause Cäsars den Bräutigam der Kaisertochter Julia vor
ihrer kurzen Ehe mit Pompeius. Er kommt zu einem anderen Ergebnis als
Münzer, Röm. Adelsparteien. — Wilb. Levison, Die Politik in den
Jenseitsvisionen des frühen Mittelalters untersucht die Jenseits-
visionen des 6. bis 9. Jahrhunderts auf ihren politischen Zweck. Dieser tritt
im Gegensatz zur älteren Zeit in der Karolingerzeit manchmal so stark her-
vor, daß eine Erfindung ad hoc wahrscheinlich wird. — Gerhard Kallen,
Die angebliche Kölner Synode von 878 weist in einer straff aufgebauten
Untersuchung die Akten über die Provinzialsynode von 873 m. E. überzeugend
als Fälschung nach. Damit füllt die Schwierigkeit, zwei Synoden 870 und 873
annehmen zu müssen, damit auch die noch von Hauck geteilte Auffassung, daß
sich die vita canonica in Köln schon im 9. Jahrhundert aufzulösen begann. —
Rud. Meißner, cuonio uuidi sucht die alte Streitfrage, ob der 2. Merse-
burger Zauberspruch christlichen oder heidnischen Ursprungs sei, für diesen
dadurch zu entscheiden, daß er cuonio uuidi als einen aus ältester Zeit stam-
menden Ausdruck germanischen Rechtes erklärt. — K. Hampe, Stilübungen
zur Ketzerverfolgung unter Kaiser Friedrich II. druckt mit einigen
Erläuterungen zwei Stücke einer Reimser Hofchronik ab, vor allem dadurch
interessant, daß sie ein frühes Zeugnis für einen „Ketzerpapst“ enthalten. —
Herm. Aubin, Ein Gutachten über die Verbesserung der kurköl-
Fr —— — EEE EEE
Nachrichten und Notizen 371
nischen Zentralverwaltung von etwa 1440 erschließt in diesem Akten-
stück wie in einem Querschnitt ein anschauliches Bild von den treibenden und
hemmenden Kräften, die die Zentralverwaltung des Territorialstaates schufen
— eine Bestätigung der Belowschen Darstellung. — Al. Schulte, Die Deut-
schen und die Anfänge des Buchdrucks in Spanien bestimmt die
deutschen Kaufleute, die als kapitalistische Unternehmer des ersten Buch-
drucks in Spanien auftraten, und ihre Beziehungen zu der „Ravensburger
Handelsgesellschaft“, über deren Geschichte er eine Darstellung ankündigt. —
J. Hashagen gibt eine sorgfältig und übersichtlich aufgebaute und aufschluß-
reiche Untersuchung über Erasmus und die Klevischen Kirchen-
ordnungen von 1532/33, die nicht nur den überragenden Einfluß dieses
Humanisten zeigt, gerade weil seine praktische Mitarbeit gering gewesen ist,
sondern auch wertvolle Einblicke in die praktische Wirkung der „Devotio
Moderna“ gibt. — Georg Ellinger charakterisiert Simon Lemnius als
Lyriker anschaulich und lebendig, ohne die bisher gewonnenen Vorstellungen
wesentlich zu erweitern. — Georg Küntzel, Derjunge Friedrich und die
Anfängeseiner Geschichtsschreib ung arbeitet die Unterschiede zwischen
Friedrichs und Montesquieus Staatsanschauung heraus. Sie lassen sich auf eine
höhere Wertung der schöpferischen Kraft des einzelnen, bei Friedrich des
absoluten Monarchen, zurückführen, die man auch sonst bei der Übernahme
französischer Staatstheorien durch deutsche im 18. Jahrhundert beobachten
kann. Hoffentlich können wir bald die angekündigte Erweiterung dieser wert-
vollen Studie begrüßen. — G. Beyerhaus, Der Kuchenheimer Religions-
klub (1791/92) behandelt eine weder durch Zahl der Mitglieder noch durch
agitatorische Wirksamkeit bedeutende katholische, separatistische Gemeinschaft,
die aber als eines der spärlichen Zeugnisse für das Eindringen der Aufklärung
in die niederen katholischen Volksschichten eine gewisse Bedeutung hat. —
Tb. Bitterauf, Preußen und Bayern im Frühjahr 1813 kommt nach
eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis, daß im Gegensatz zur Haltung
seines Ministers und zu den Möglichkeiten der politischen Lage der bayrische
König selbst den jähen Abbruch der Verhandlungen mit Preußen herbeigeführt
hat. — Rud. Reuter, Ferdinand Röse gibt uns einen Einblick in die
soziologisch - politische Gedankenwelt dieses fast nur aus Storms Briefen be-
kannten „Individualphilosophen“. Zweifellos weisen einige dieser Gedanken
in die Gegenwart. Ob Röse aber, wie Verfasser will, uns heute Führer sein
kann oder ob seine Gedanken nicht zu fest in einer überwundenen Vergangen-
heit wurzeln, muß erst die vom Verfasser angekündigte Biographie und Neu-
ausgabe der Schriften erweisen. — Die beiden letzten Arbeiten sind durch
politische Interessen der Gegenwart angeregt. W. Platzhoff, Die Stellung
der Rheinlande in der deutschen Geschichte gibt ein kleines Gegen-
stück zu Marcks „Ostdeutschland in der deutschen Geschichte“. Es ähnelt
diesem in dem Nachweis, wie eng Reich und Grenzland verbunden sind, unter-
scheidet sich von ihm dadurch, daß es in der Zeichnung der politischen Ge-
schichte stehen bleibt. — Luckwaldt, Die Vereinigten Staaten und
Europa weist in einem großzügigen Überblick die untrennbare Verknüpfung
zwischen amerikanischem Imperialismus und kalvinistisch gefärbten Welt-
befreiungsgedanken nach, die uns in Wilson so überraschend entgegengetreten ist.
Görlitz. A.Koselleck.
24*
372 Nachrichten und Notizen
Edm. Bernatzik (+ Prof. in Wien), Republik und Monarchie. Tübingen,
Mohr. 1919. 2. Aufl. 54 8. M.3,60.
Die Untersuchung ist „eine rein staatsrechtliche“, in besonderer Absicht.
Denn es ist nach Bernatzik das Kennzeichen der germanischen Staatsanschauung,
daß „die staatliche Ordnung .. stets als ein Komplex von Rechtsnormen auf-
gefaßt wurde . . jedes Herrschaftsverhältnis von vornherein ein Rechts ver-
hältnis war, d. h. mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ausgestattet“
(S. 22), während sich die Antike nie über die Auffassung des Staates als den
sinnlichen Ausdruck einer naturnotwendigen menschlichen Gliederung erhoben
habe. Das auf der Grundlage des römisch- griechischen Herrscha ftsbegriffes
unverständliche Wesen der germanischen Monarchie ist gekennzeichnet durch
die unlösbare Verknüpfung der Auffassung des Herrscherrechtes als eines
patrimonium des Herrschers einerseits und zugleich als eines Amtes der Ge-
samtheit. In der Monarchie liegt ein zwischen dem Staat und dem Monarchen
geteiltes Gesamtrecht vor, wie es dergleichen Rechtsgebilde zu Tausenden in
den germanischen Rechten gab und gibt“ (8.80); vgl. Erbschulzen, Erbrichter
usw. Daraus ergibt sich die unterscheidende Definition: „Ein Staat, dessen
oberstes Organ ein eigenes Recht auf seine Organstellung hat,
ist eine Monarchie; wo dagegen der Inhaber des höchsten Amtes
nur Beauftragter, Diener des Staates ist, ohne daßer ein Recht
auf seine Stellung hat, da ist die Verfassung eine Republik*
(S. 33). Dieses Kennzeichen ist für die Monarchie entscheidend, nicht die Ein-
zahl des Herrschers; denn es gab Doppelkönige. Auch das parlamentarische
- Königtum bleibt Monarchie, solange der Herrscher staatliche Funktionen kraft
eigenen Rechtes ausübt; und ein Staat mit einem Präsidenten, dessen tatsäch-
liche Macht größer ist als die eines Königs, bleibt Republik, solange der
Herrscher seine Funktionen nur als Beauftragter des Staates ausübt.
Daß nach 28 Jahren eine Neuauflage dieser Schrift gerade jetzt nötig
wurde, zeigt das wachsende Bedürfnis an, über die Formen des Staatslebens
sich ein Urteil zu bilden. Nur ist es die Frage, ob für die Aufgabe, eine
neue Staatsform zu bilden, das Zurückgehen auf rein rechtliche Unterschei-
dungsmerkmale fruchtbarer ist oder die vom Verfasser mit einem „ethischen
Defizit“ oder „intellektuellem Defekt“ erklärte griechische Stastsauffassung,
die, wenigstens auf ihren Höhepunkten, den Staat als den organischen Aus-
druck einer eigenartigen menschlichen Persönlichkeitsform — wir würden
sinngemäß sagen: Volksindividualität — zu verstehen suchte.
A.Koselleck.
Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. Aus der technologischen
Abteilung des städtischen Museums in Weimar. 8°. Mit 540 meist
Original— Abbildungen im Text. Jena, Gustav Fischer, 1920.
Bisher hat sich die prähistorische Wissenschaft hauptsächlich mit chrono-
logischen und ethnogeographischen Fragen beschäftigt. Das war sicherlich
unbedingt notwendig, um dem Ganzen zunächst einmal das nötige Skelett zu
geben. Dabei kam aber die prähistorische Kulturkunde entschieden zu kurz
weg. Pfeiffer ist einer von denen, die sich ibr mit aller Tatkraft zuwandten.
Die vorliegende Arbeit gibt eine vorzügliche Zusammenfassung seiner bisherigen
Einzeldarstellungen. Der Verfasser gliedert sein Werk in die drei Abschnitte:
=_ == — —
Nachrichten und Notizen 373
Werkzeuglehre, Ackerbau und Keramik, eine scheinbar recht willkürliche und
ungenügende Disposition. Aber nur scheinbar, denn um diese drei Haupt-
gebiete herum gruppiert er eine solche Fülle von Wirtschaftserscheinungen,
daß wohl kaum ein Gebiet unberührt geblieben ist. Gerade die prähistorische
Zeit und ihr erster Abschnitt, die Steinzeit, birgt ja die Anfänge der meisten
Erfindungen in ihrem Schoß. Als Parallelen zur steinzeitlichen Technik zieht
Pfeiffer die Völkerkunde, die Volkskunde und seine reiche im städtischen
Museum zu Weimar erprobte praktische Erfahrung heran. Die Arbeit ist so
erschöpfend, daß wir nur wünschen können, sie würde im Sinne des inzwischen
verstorbenen Verfassers für die Metallzeit weitergeführt und würde von der
materiellen Kultur auch auf die geistige hinübergeführt.
Hannover. K. H. Jacob-Friesen.
Ebert, Max, Südrußland im Altertum. 8°. 436 Seiten mit 145 Abbildungen.
Bücherei der Kultur und Geschichte. Bd.12. Bonn und Leipzig. 1921.
Kurt Schroeder.
Die Urgeschichte Osteuropas ist bis heute erst durch einige wenige Strahlen
erhellt. Das ist um so bedauerlicher, als gerade dieses alte Kulturgebiet sicher-
lich eine Fülle der wichtigsten Quellen enthält, die für die Urgeschichte West-
europas von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Eine Urgeschichte
Rußlands fehlt uns noch, aber Eberts vorliegende Arbeit, die die Ukraine
behandelt, stellt eine wichtige Vorarbeit hierzu dar.
Man hatte lange daran gezweifelt, daß es in den Steppenländern am
Schwarzen Meer vor der griechischen Zeit eine ackerbauende seßhafte Be-
völkerung gegeben habe, bis um die Wende des Jahrhunderts Grabungen bei
Kiew und in Bessarabien ihr Vorhandensein schon für die neolithische Periode
erwiesen. Wir können heute schon drei jungsteinzeitliche Kulturen in Süd-
rußland erfassen: die Tripoljekultur mit ihren Wohnhäusern (Zemljanka) und
Bestattungsplätzen (Plozéadki), die nordische Kultur mit ihren Steinkisten
und Flachgräbern und die Kultur der Kurgane mit Ockergräbern. Weitere
Untersuchungen führten sogar bis ins jüngere Paläolithikum (Aurignacien)
hinab, wo sich aber nur vorübergehend besiedelte Stellen (Halteplätze) fanden.
Die Ockergräberkultur leitet in die Bronzezeit tiber, die man für Stidrußland
ebenfalls lange geleugnet hat. Sie ist aber jetzt durch so reiche und glänzende
Funde belegt, daß sie gleichwertig neben die westeuropäischen Formengruppen
tritt. Ebert setzt ihren Beginn um ca. 2200 an, für die mittlere und jüngere
Bronzezeit (von etwa 1000 v. Chr. an) glaubt er, die Kimmerer als Kultur-
träger nachweisen zu können. Mit dem Beginn der Eisenzeit im 7. und 6. Jahr-
hundert v.Chr. treten die Skythen auf. Sie hinterließen uns aus ihrer Blüte-
zeit (von der Mitte des 4. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts) die riesigen
Fürstengräber (Goldkurgane) mit prachtvollem Inhalt skythischer, griechischer
und orientalischer Arbeiten. Als Wiege des skythischen Stiles weist Ebert
das ionische Südrußland nach, als älteste griechische Keramik die milesische.
An der Hand der Funde führt uns Ebert dann in die reiche Kultur der
griechischen Kolonien am Schwarzen Meer und der einheimischen Bevölkerung
in späthellenistischer und römischer Zeit. Die „Goten am Pontus‘ und der
„Hunneneinfall“ beschließen das Werk. K. H. Jacob- Friesen.
374 Nachrichten und Notizen
Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II herausgegeben von
Koch u. Philipp (1916), Bd. III herausgegeben von Friedrich (1922),
Verlag von. Quelle u. Meyer.
Eine dreifache Aufgabe sucht das Handbuch zu erfüllen: Als Nachschlage-
buch für Einzelheiten und Quellenzitate den Gang des Unterrichts zu be-
gleiten, den Lehrer in Verbindung mit dem neuesten Stand der Forschung
zu halten und Anregungen für die Verwendung von Hilfsmitteln und die
Gliederung des Unterrichts zu geben. In einer großen Arbeitsleistung ist
die umfangreiche Aufgabe im ganzen gut erfüllt.
Der 2. Band gibt auf 420 S. für die Zeit von 27 v.Chr. bis 1648 eine
Fülle von Tatsachen über Persönlichkeiten, politische, militärische, soziale
Vorgänge, die oft bis in kleine Einzelheiten gehen und dem Lehrer zeit-
raubendes Suchen ersparen. Auch die Quellenzitate verraten einen sicheren
Blick für die Bedürfnisse der Schüler nach drastischer Anscbaulichkeit.
Nicht immer scheint mir die Auswahl und Anordnung der Stichwörter ge-
glückt (etwa § 82 Besiedelung des Ostens); wenn das mit der Anlehnung an
Kochs Lehrbuch zusammenhängt, empfiehlt sich eine größere Befreiung. Die
Einführung in den Stand der Forschung ist durch die Problem- und Literatur-
angaben geschickt erreicht bis auf manche Ungleichheiten; so werden die ent-
gegengesetzten Meinungen bei Einzelheiten wie etwa über die Ursachen der
Verzögerung von Friedrichs II. Kreuzfahrt oder die Entstehung des Luther-
liedes genau zitiert, wäbrend solche Zitate für die verschiedenen Urteile über
die zu den Kreuzzügen treibenden Kräfte fehlen. Inhaltlich kommen in den
Abschnitten über die innere Entwicklung des Reichs manche schiefe und
ungenaue Urteile vor, z. B. in 8 81 „Städtewesen“ über die städtische Ge-
richtsbarkeit, Vogtei, Entstehung des Rates. Das hängt damit zusammen,
daß hier große Stoff- und Problemmassen zu stark zusammengedrängt werden.
Größere Ausführlichkeit, für die der Raum an anderen Stellen zu gewinnen
ist, würde größere Klarheit bringen und dann auch wünschenswerte Vergleiche
mit modernen Verhältnissen durch kurze Tatsachenzusammen- und Gegenüber-
stellung ermöglichen. Die Literaturangaben sind natürlich jetzt nieht mehr
ausreichend.
Der 3. Band umfaßt die Zeit nach dem 80jährigen Kriege bis zur Vor-
bereitung der französischen Revolution. Auch die amerikanische und russische
Geschichte ist ausführlich behandelt, bei dieser mit der ausgesprochenen
Absicht, die hier schwer zugängliche Literatur einigermaßen zu ersetsen.
Aber auch für die deutsche, englische, französische Geschichte machen
manche übersichtliche Zusammenstellungen wie über die Verfassung des
deutschen Reichstages und der Reichsbellörden oder über den französischen
Staatshaushalt vor der Revolution oder über wirtschaftliche Zustände in
England das Werk zu einem nützlichen Nachschlagebuch. Nicht so unmittel-
bar für den Unterricht fruchtbar ist es, wenn in den geistesgeschichtlichen
Abschnitten nur die Lebensdaten einzelner Männer oder Titel und Er-
scheinungsjahr ihrer Schriften angegeben werden. Auch Charakteristiken wie
die „weltberühmt gewordene Schrift Miltons“ oder „Lockes bahnbrechender
Essay“ oder „großer Heerführer, aber gemeiner Charakter“ führen nicht viel
weiter. Größere Beschränkung der mitgeteilten Tatsachen und ausführlichere
Behandlung der aufgenommenen, wie es ja an einigen Stellen versucht ist,
——— —
Nachrichten und Notizen 375
ist für den Unterricht brauchbarer. Dabei könnte auch in einzelnen Ab-
schnitten, z. B. bei der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates,
die Kriegsgeschichte zugunsten der inneren Entwicklung beschränkt werden.
Gewiß soll die politische Staatengeschichte, deren lebenbestimmende Be-
deutung wir unmittelbar spüren, nicht durch eine Modeströmung aus dem
Unterricht hinausgedrängt werden; aber für diese sind die Tatsachen dem
Lehrer leichter zugänglich, während ihm für die Sozial- und Verfassungs-
geschichte das Handhuch anschauliche Einzelheiten, Problemstellung, Ver-
gleiche zur Verfügung stellen kann. Wertvoll wäre, wenn an Stelle kurzer
Hinweise am Schlusse einiger Abschnitte größere Überblicke vielleicht in Form
einer Stoffgliederung eingeschoben würden etwa wie „Der alte preußische
Staat“, „Die französische Rheinlandpolitik*, die „Nachwirkungen der Auf-
klärung“ u. a. m. Man muß die damit notwendig verbundene Einseitigkeit
wagen, um auch den Geist des Unterrichts durch das Handbuch zu be-
einflussen. Die Literaturangaben sind gut; vermißt habe ich u. a. Brandi,
Deutsche Geschichte 1919, Schmoller, Preußische Verfassungs-, Verwaltungs-
und Finanzgeschichte 1921, auch (trotz ungleicher Kritik) Spahn, Die Groß-
mächte oder ein Hinweis auf v. der Leyens Sammlung: Deutsche Stämme,
deutsche Lande. Bei neueren Werken würde ein Hinweis auf wichtige Be-
sprechungen der Aufgabe des Handbuches, in den Problemstand der Forschung
einzuführen, oft gut entsprechen.
Schon in seinem jetzigen Zustande kann man dem Handbuch eine recht
weite Verbreitung wünschen.
Görlitz. Koselleck.
1. Der Werdegang des deutschen Volkes: Zeitalter Bismarcks und
Wilhelms II. Historische Richtlinien für gebildete Leser von
O. Kaemmel, bearbeitet von A. Reimann. Berlin und Leipzig 1923.
Walter de Gruyter u.Co.
2. Das Werden des deutschen Volkes: H. 5: Die deutschen Volks-
könige als Kaiser. H.6: Das bürgerliche Mittelalter von
W. Classen. Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1921 und 1922.
Zwei Fortsetzungen schon bekannter und bei gleichen Absichten, populär
zu sein, recht verschiedenartiger Werke: das erste ist eine gut orientierende
Darstellung. In der Kulturgeschichte bleibt sie im ganzen bei einer summarischen,
oft etwas trockenen Aufzählung von künstlerischen oder philosophischen und
wissenschaftlichen Strömungen und Persönlichkeiten stehen. Die politische,
besonders die außenpolitische Geschichte ist mit Verwertung neuerer Akten-
publikationen und mit Berücksichtigung der allgemeinen europäischen Lage,
vor allem auch der Österreich-Ungarns, übersichtlich und lebendig dargestellt.
Das Urteil des Verfassers ist klar und begründet; zu wünschen wäre auch
für die Absichten dieses Buches, daß es dem Leser eine Nachprüfung durch
Angabe der Quellen für die Zitate nahelegt. — Das zweite drängt das Werden
za einzelnen lebensvollen und farbenfrohen, auch im Rahmen der Landschaft
geschauten Bildern zusammen. Eine starke Kraft der Anschauung und Ein-
fühlung hat sie geformt, die sich auch in der knappen, eindringlichen Sprache
äußert. In dem Ganzen lebt eine kräftige Freude an dem Lebensdrang des
376 Nachrichten und Notizen
deutschen Volkes und ein zielsicherer sittlicher Wille, der bisweilen das Urteil
etwas verengt, aber doch willenerregend wirken will und kann.
Görlitz. A. Koselleck.
7
Andreas Walther, Die Ursprünge der deutschen Behördenorganisation im
Zeitalter Maximilians L Stuttgart u. Berlin, W. Kohlhammer 1919. 92 8.
Der Titel des Buches verspricht mehr, als wirklich geboten wird. Nicht
um eine objektive Darstellung auf breiter Grundlage handelt es sich, sondern
um eine scharf polemische Schrift, die ihre Entstehung dem heftigen Wider-
spruche F. Rachfahls! gegen die von W. im Anhang VI zu seinen „burgundi-
schen Zentralbehörden unter Maximilian I. und Karl V.““ ausgesprochene An-
sicht über die Ursprünge der maximilianischen Behördenreformen verdankt.
Hat Maximilian das burgundische Muster nach Tirol-Österreich übertragen
oder hat er die tirolische Verwaltungsorganisation zum Vorbild genommen
und weiter ausgestaltet? Rachfahl glaubt an den burgundischen, W. hin-
gegen an den tirolischen Einfluß. Obwohl beide Forscher für das Studium der
tirolischen Verhältnisse das gleiche archivalische Material benutzt haben, kommen
sie also, hauptsächlich infolge ungenügender Durcharbeitung der Quellen, zu ganz
entgegengesetzten Resultaten. W. geht so weit, zu behaupten, daß Max sogar
tirolische Einrichtungen nach Burgund übertragen habe. Für diejenigen Re-
formen, für welche Tirol nicht das Vorbild gewesen sein konnte, waren nach
W. die Ansichten und Anregungen der internationalen Gesellschaft am Hofe
Maximilians maßgebend.
Der durch Ws. Buch gehende stark polemische Zug stört den positiven Wert
der Arbeit und läßt kein rechtes Bild über die tirolische Verwaltung unter
Sigismund, die tatsächliche Einwirkung auf die maximilianischen Reformen und
deren Ursache erkennen. Einer tieferen Begründung bedurfte der versuchte
Nachweis, daß Max das tirolische Muster nach den Niederlanden übertragen
habe. W. läßt sich zu stark von Zahlenübereinstimmungen, die sich übrigens
bei genauer Nachprüfung des tirolischen Materials als unrichtig erweisen, leiten.
Es ist sehr dankenswert, daß W. auf den allgemein europäischen Kultur-
kreis hingewiesen hat, doch verfällt er in Einseitigkeit, wenn er die Bedeutung
dieser Einflüsse fast allein maßgebend erklärt und alles Burgundische ausschaltet.
Selbst wenn das burgundische Muster für die Organisation der Verwaltungs-
stellen abgelehnt wird, bleibt noch immer die Frage, ob und inwieweit die von
Maximilian in Burgund aufgenommenen Eindrücke auf die Tendenz der Ver-
waltungsreformen überhaupt eingewirkt haben.
Das letzte Wort über alle diese Fragen stellt auch diese Arbeit Ws. noch
nicht dar, mit den tirolischen Verhältnissen im besonderen ist er zu wenig ver-
traut und es fehlt ihm der Einblick in die eigentlich treibenden Momente.
Das Wertvollste an den mitunter allzu selbstbewußten und manchmal klein-
lichen Ausführungen Ws. sind die leider kurzen Hinweise auf dieVerwaltungs-
reformen in anderen deutschen Territorien, sie bieten lehrreiche Analogien und
ı Hist. Zeitschrift Bd. 110. Die niederländische Verwaltung des 15./16. Jahr-
hunderts und ihr Einfluß auf die Verwaltungsreformen Maximilians I. in Öster-
reich und Deutschland.
2 Leipzig 1909.
Nachrichten und Notizen l 377
beweisen, daß die Reformtätigkeit Maximilians nicht als singuläre Tatsache
aufzufassen ist, daß sie vielmehr nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen
Reformtătigkeit richtig verstanden und gewürdigt werden kann.
Wien. Theodor Mayer.
R. Reuter behandelt im 8. Heft der von P. Dirr herausgegebenen
schwäbischen Geschichtsquellen und Forschungen den „Kampf um die Reichs-
tandtschaft der Städte auf dem Augsburger Reichstag 1582“ (München 1919,
112 S.). Er vermag durch Heranziehung neuer Quellen aus städtischen
Archiven, darunter aus dem uns einstweilen unzugänglichen Straßburger, die
von M. Ritter gegebene Darstellung im einzelnen zu ergänzen und zu be-
reichern; am Gesamtergebnis, das für die ganze Geschichte jener Zeit
charakteristisch ist, der Verschleppung der Entscheidung, wird nichts ge-
ändert. Daß R. den Begriff der Reichsstandtschaft falsch faßt, indem er das
Votum decisivam als notwendiges Merkmal bezeichnet, hat auf seine Arbeit
keinen Einfluß, denn der Kampf des Jahres 1582 ist unter konfessionellen
nicht unter reichsrechtlichen Gesichtspunkten geführt worden. Stärker als
gewöhnlich hebt R. die finanzielle Notlage der Städte als Grund für ihre
schwächliche Politik hervor; aber mir ist doch zweifelhaft, ob die Städte in
der Tat so sehr hinter den Territorien des 16. Jahrhunderts zurückstanden.
Berlin. F. Hartung.
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evan-
gelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600.
Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt von D. Jo-
hann Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen Wart-
bnrg-Seminar zu Dubuque, Ja. Erster Teil. Quellen zur Geschichte
des Katechismusunterrichts. III. Band: Ost-, Nord- und Westdeutsche
Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. Zweite Hälfte Gütersloh
1920. Druck und Verlag von C. Bertelsmann. gr. 8. S. 562 —981. 380 M.,
geb. 38 M. N
Hannovers Katechismusgeschichte ist neuerdings mehrfach Gegenstand der
Darstellung gewesen. Erinnert sei an Friedrich Ehrenfeuchters Geschichte des
Katechismus mit besonderer Berücksichtigung der hannoverischen Landeskirche
Göttingen 1857) und Wilhelm Schäfers Geschichte mit fast gleichlautendem
Titel (Hannover 1912). Beide haben auch einzelne Quellen zum Ahdruck ge-
bracht, wie auch die neuere Katechismusliteratur manchen Quellenbeitrag ge-
liefert hat. Der vorliegende stattliche Band des großzügigen Unternehmens
ist ausschließlich den Braunschweigisch-Hannoverschen Katechismen gewidmet
und bietet den Text von 18 Katechismen. Die historisch -biographische Ein-
leitung dazu wird in einem besonderen Bande in Aussicht gestellt.
Mit drei Arbeiten von Urbanus Rhegius wird der Anfang gemacht. Die
niederdeutsche Ausgabe der 12 Artikel des Glaubens wird wegen des Krieges
nach einem photographischen Abdruck wiedergegeben. Dann folgt der Cate-
chismus minor von 1585, aus dem nach einer Bemerkung auf S. 614 die Er-
klärung von 8—12, d. h. des dritten Artikels, weggelassen worden ist. Es ist
von Interesse, den Text mit der Fassung in den Opera Urbani Rhegii, Nürn-
berg 1562, zu vergleichen, weil hier z. B. die Interpunktion oft viel klarer
378 Nachrichten und Notizen
und praktischer ist, bisweilen auch der Wortlaut Änderungen aufweist, z. B.
eine Erweiterung zum 1. Gebot, S. 594, Z. 42: incarnatus ille in Nazareth,
natus in Bethlehem, et crucifixus pro nobis extra portam Jerusalem, in loco
Calvariae, Joan. 19. Hebr. 18, S. 596, Z. 28/29 heißt es hier: donec spiritus
sanctus corda nostra tide in Christum purificaverit, in der späteren Gesamt-
ausgabe: sed spiritus sanctus corda nostra fide in Christum assidue magis ac
magis purificat. Eine ähnliche Erweiterung S. 599, Z. 3. — Auf S. 614 hat
der Herausgeber die Erklärung der Artikel 8—12, d. h. des dritten Artikels,
laut der eingefügten Bemerkung gestrichen. Als unrichtige Lesarten seien
notiert: S. 594, Z. 7, Cellanae scholae zu setzen statt schola, S. 594, Z. 44: in
vanum, S. 595, Z.21 zu lesen Potestates, S. 596, Z.27 figmentum (Klotz,
Wörterbuch der lateinischen Sprache. 1, 1540).
An dritter Stelle steht die Catechesis von Urbanus Rhegius von 1541.
Auf dem Titelblatt hat der Herausgeber wesentliche Streichungen vorgenommen.
Es fehlen die Verse: |
Difsce puer Christum, Pater hunc tibi misit ut efset
Justicia et vitae Regula certa tuae.
Auch sind nicht aufgenommen die Verse der in der Catechesis sich unter-
redenden Prinzen an ihren Lehrer. Franz Otto schreibt:
Nomine quem nostro pepigisti Urbane libellum
Hunc ego mente pia nocte dieque legam.
Hoc faciant pueri, puer ipse suadeo, cuncti:
Cura quibus summa est scandere ad astra poli.
Und sein Bruder Friedrich:
Quaeque fibi meritas exposeunt munera grates:
Munere, sed quaenam gratia, digna tuo est?
Auf S. 684 ist nach Z. 35 die Erklärung des 4. Gebots bis mit 2. Artikel
gestrichen worden, ohne daß eine Bemerkung im Texte darauf aufmerksam
macht. S. 660 schließt mit der Lehre von der Auferstehung und dem ewigen
Leben. Bei der mir zur Verfügung stehenden Ausgabe von 1541 folgt dann
noch die Erklärung des Vaterunsers Bl. q 5° bis r! und der 107. Dankpsalm
mit dem Argument von Veit Dietrich und Erbanus Hessus, sowie 48 lateinischen
Distichen.
Bei dem an vierter Stelle stehenden Katechismus des Lukas Lossius hätte
noch Erwähnung verdient die Vorrede zu seiner Ausgabe der Catechesis,
Vitebergae 1545, die gewidmet ist „Ingenuo et optimae spei adolescenti Hie-
ronymo Doring, Patricio Luneburgensi“. Es heißt hier: Jussimus autem hunc
libellum Graecae Catecheseos separatim propterea excudi, ut eum seiunctim sibi
comparare possint, qui latinum iam antea emerant, ne gemino sumptu graus-
rentur tenuiores. Tibi vero, mi Hieronyme, hoc opusculum dedico, ut hoc quali-
cunque literario munusculo declarem meam ergate, tuumque patrem, virum
honestissimum, benevolentiam ac studium. Praecipue autem existimavi hanc
significationem mei erga te studii gratam fore avo tuo et susceptori viro pru-
dentissimo, clarissimoque Luneburgensis Reipublicae florentissimae Consuli
longeque optime et de Ecclesia Dei et schola nostra merito et cuius profecto
plurimae sunt excellentes vereque heroicae virtutes: eximia erga Deum pietas,
prudentia singularis in administranda Republica, magna in consiliis sapientia
Nachrichten und Notizen ` 379
et fides, placida in omni vita moderatio, humanitas summa cum seueritate iuncta,
ardentissimum patriae libertatis defendendae studium, magna erga cives bene-
volentia, liberalitas erga pauperes, maxime literarum studiosos: quae aui tui
landatissima virtutum ornamenta ac decora merito te extimulare debent ad
simile studium pietatis, virtutum et literarum, aliarumque bonarum rerum
omnium, ut non solum avitum referas nomen et genus, sed virtutum etiam in
te conspiciantur propagata semina, quae deinde liberalibus artibus et ratione
foveas, excites et confirmes.
Es folgen die Katechismen von Huberinus (1544), Mauwer (1575), L. Rhodo-
mannus (1579), Christoph Vischer (1593), Ch. Barbarossa (1595), Corvinus (1553/54),
G. Stenneberg (1545), J. Wörlin (1547/1666), H. Boethius (1592), A. Ellinger
(1560 resp. 1559), K. Hojer (1594/98), J. Aumann (1597) und J. Sötefleisch
(1589—1608). Mit Spannung darf man der historisch- biographischen Einleitung
entgegensehen.
Leipzig. l Georg Müller.
Georg Loesche, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. Ein Beitrag
zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges und der Gegenreformation
auf archivalischer Grundlage (Jahrbuch der Gesellschaft für die Ge-
schichte des Protestantismus im ehemaligen Österreich, Jahrgang 42 bis
44). Wien, Manz, bez. Leipzig, Jul. Klinkbardt 1923. XII u. 585 S.
Loesches neuestes Werk bietet mehr, als der Titel vermuten läßt. Fast
die Hälfte des Textes ist den großen Zusammenhängen gewidmet, in die man
die Geschichte der böhmischen Exulanten einreihen muß. Wir erhalten hier
eine sehr lebendig und anregend geschriebene, eine erstaunliche Fülle farbigen
geschichtlichen Stoffes verarbeitende Geschichte des böhmischen Protestantis-
mus vom Majestätsbrief bis auf Joseph II; auch Mähren, Schlesien und die
Lausitzen werden behandelt. Ein zweiter Teil S.97— 215) schildert dann,
wiederum mit vielem konkreten Material, die Schicksale der Exulanten selbst,
den Hergang bei der Auswanderufg mit allen damit verbundenen Mißständen,
die Lebensbedingungen an den Zufluchtsorten, das Verhalten der sächsischen
Kurfürsten, die kirchliche Versorgung usw. Esfolgen sehr wertvolle archivalische
Beilagen (8. 298—542), aus deren Lektüre eine vielgestaltige, vielfach ergreifende
Wirklichkeit ersteht, — schließlich sehr sorgfältige Register, unter denen die
für die Familiengeschichtsforschung wichtigen, auch Bauern, Handwerker,
Tagelöhner umfassenden Exulantenverzeichnisse S. 558—5685 hervorzuheben
sind (auf Grund einer ungedruckten, fast 2000 Folioseiten umfassenden Arbeit
des Dresdener Oberlehrers Alwin Bergmann). Im einzelnen kann jeder
Historiker dem wertvollen Buche viel entnehmen; ich verweise nur auf die
scharfen Charakteristiken der Fürsten, z. B. Leopolds I., Maria Theresias, des
„Vater“ August und seiner so wenig anziehenden Nachfolger, — auf die
treffende Beurteilung Martin Opitz’ (S.48) oder Zinzendorfs (S. 105, 212), —
der freilich immer noch als Patenkind Speners bezeichnet wird, — auf das
gesunde Urteil über viele Ereignisse, z. B. über die Schlacht am Weißen
Berge (8.64f.), auf die zahlreichen hochinteressanten kulturgeschichtlichen
Einzelheiten (z. B. über Kepler S. 208 f.), und erschütternden Sittenbilder. Der
tschechische Adel erscheint in sehr ungünstigem Lichte; das Gleiche gilt aber
auch von zahlreichen protestantischen Exulanten und von den sächsischen
380 Nachrichten und Notizen
Kurfürsten, die gelegentlich vor schändlicher Beraubung bei ihnen Zuflucht
suchender böhmischer Adliger nicht zurückscheuten (vgl. die unerhörten Vor-
fälle S. 117f.). Man spürt dem warmen Atem des Buches an, daß sein Ver-
fasser jahrzehntelang auf konfessionell und national heiß umkämpftem Boden
gestanden hat. Daher das scharfe Urteil über die Jesuiten (S. 94). Doch ist
der protestantische Verfasser aufrichtig um geschichtliche Unparteilichkeit
bemüht; wie die vom Winterkönig (übrigens einem „Bimplicissimus-Serenissi-
mus“) nach Prag mitgebrachten Calvinisten in den dortigen herrlichen
Kirchen gehaust haben und wie von dort aus betrachtet manche Züge der
katholischen Gegenreformation in milderem Lichte erscheinen, wird ebens-
wenig verschwiegen, wie das geringe Maß von Duldung, das katbolische
Minderheiten in protestantischen Ländern fanden. Von der Objektivität
„deutscher Unwirklichkeitsmenschen“, die den Jesuitenorden verherrlichen zu
müssen glauben, will der Verfasser freilich genau so wenig wissen, wie von
den unhistorischen Vorstellungen der katholischen (besonders tschechischen)
Neuromantik, die im Verschweigen und Entstellen immer noch Unglaubliche
leistet (vgl. S. 87). Eigentümlich sind dem Buche die zahlreichen, nicht immer
ganz ungefährlichen, weil oft etwas weit abbiegenden Gegenwartsbeziehungen,
die es aber zu einer sehr fesselnden Lektüre machen. Unter der dem nun
versunkenen alten Österreich gewidmeten historischen Literatur wird Loesches
Werk auf lange hin einen sehr ehrenvollen Platz einnehmen.
Leipzig. Karl Heussi.
Einen kleinen aber nicht unwesentlichen Beitrag zur Geschichte der nationalen
Idee in Deutschland liefert die Königsberger Dissertation von Bruno
Renner: „Die nationalen Einigungsbestrebungen Friedrich
Karl von Mosers 1765 — 1767.“
Die 60er Jahre des 18. Jahrhunderts sind bedeutsam für die Geschichte
der nationalen Idee. Einmal drangen in dieser Zeit die Gedanken Montes-
quieus und Voltaires über den „esprit des nations“ nach Deutschland; ander-
mal begann in Deutschland selbst unter dem Eindruck des siebenjährigen Krieges
der Begriff „Nation“ sich mit anschaulichem Inhalt zu füllen. In diese Zeit
fällt nun die publizistische Tätigkeit F. K. von Mosers. So zukunftweisend
seine Ausführungen über den „deutschen Nationalgeist“ z. T. klingen, so sind
sie doch letzten Endes getragen von einem konservativ-historischen Sinn, und
seine Begeisterung gilt einer verlorenen Sache. Nicht im Preußen Friedrichs
des Großen sieht er den Hort eines geeinten deutschen Nationalstaates, sondern
das alte heilige römische Reich deutscher Nationen unter Habsburgs Führung
will er neu erstehen sehen. Obwohl er die Fehler der alten Reichsverfassung
klar erkennt, ja aus ihnen die innere Zerrissenheit Deutschlands z. T. erklärt,
sieht er doch das Heil der Nation in der Wiederaufrichtung dieser selben Ver-
fassung, deren Wirksamkeit er garantiert glaubt durch die Einigkeit zwischen
Kaiser und Ständen und durch ein neu erstarkendes Gemeinbewußtsein aller
Deutschen.
Moser ist somit eine der typischen Erscheinungen politischer Übergangs-
zeiten. Neuer Geist und alte Formen vereinigen sich bei ihm zu einem selt-
samen Gedankengebäude, und nicht mit Unrecht weist der Verfasser auf eine
gewisse Verwandtschaft mit den politischen Anschauungen des Freiherrn vom
Nachrichten und Notizen | 381
Stein hin. Der innere Widerspruch in Mosers politischen Ideen erklärt auch
die Anfeindungen seiner Zeitgenossen und das Scheitern seiner Hoffnungen.
Positiven Einfluß auf die Realisierung des deutschen Nationalstaates hat Mosers
publizistische Tätigkeit wohl kaum gehabt; aber durch die Reinheit seiner
patriotischen Gesinnung und die tiefe Sehnsucht nach dem deutschen National-
staat ragt er als Mensch weit über den Kosmopolitiamus bez. Partikularismus
vieler seiner Zeitgenossen hinaus. H. Meister-Trescher.
Walter Sulzbach, Die Grundlagen der politischen Parteibildung. Tübingen
I. C. B. Mohr (Kurt Siebeck) 1921. VII, 181 S. 8°.
Nach einem Buche, das unter so vielverheißendem Titel erscheint, wird
jeder mit Erwartung greifen, der sich um die Probleme der Parteiwissenschaft
müht. Aber er wird sehr enttäuscht sein, wenn er sieht, daß der Ver-
fasser jede soziologische Problemstellung weit von sich weist und sich ledig-
lich auf psychologische Hilfsmittel beschränkt, dabei aber in einer handfesten
Vulgärpsychologie stecken bleibt, die nirgends auch nur die geringste fach-
männische Schulung verrät. Die schon im Vorwort betonte grundsätzliche
Gegnerschaft gegen die Vertreter der spekulativen Parteilehre, die „den
politischen Parteien einen Platz in umfassenden kosmischen oder geschichts-
philosophischen Zusammenhängen anweisen“, zieht sich als offene oder versteckte
Polemik durch die ganze Schrift hindurch. Ihren „tiefen“ Erklärungen gegenüber
will er sich auf die Sphäre der „Oberflächenerscheinungen“ beschränken, bleibt
dabei aber bedenklich an der Oberfläche in einem weniger tiefen Sinn kleben.
Merkel, Rohmer, Mill, Macaulay u. a. sind für ihn die Vertreter der Partei-
wissenschaft, er scheint nicht bemerkt zu haben, daß die wissenschaftliche
Problemstellung eigentlich schon über sie hinausgekommen ist. Und wenn es
gelegentlich irgendwo in den Text eingestreuter (S. 116) methodologischer
Bemerkungen heißt, zwecks Ermittlung der Grundlagen der Parteibildung
dürfe das Augenmerk nicht auf die konkreten Parteien in den verschiedenen
Ländern gerichtet werden, so ist nicht einzusehen, welch greifbares Er-
eignis ein solch nebelhaftes Vorgehen zeitigen soll. Es soll gern anerkannt
werden, daß das Werk eine Fülle treffender Beobachtungen und fruchtbarer
Gedanken enthält, aber sie sind mosaikartig aneinandergereiht und entbehren
der methodischen Verknüpfung, welche allein zu wertvollen Ergebnissen führen
kann. So ist leider in diesem Versuch trotz vieler Vorzüge in Einzelheiten
eine Bereicherung und Weiterführung der Wissenschaft von’ den Parteien
nicht zu erblicken. H. Wendorf.
Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. 1894—1919. Von Hans
F. Helmolt. Charlottenburg 1919. Deutsche Verlagsgesellschaft für
Politik und Geschichte. 152 S. (mit Lit. u. Reg.)
Auf 120 Seiten das weltpolitische Geschehen der letzten 25 Jahre dar-
zustellen, ist eine Aufgabe, dem sich nicht gerade Viele werden unterziehen
wollen. Helmolt, Historiker und Journalist in einem, hat es gewagt, and es
ist ihm gelungen. Klar ist der Plan, eindeutig die Ausdrücke, nüchtern, wie
sie sein muß, die Sprache. Die Wechselbeziehungen mit der inneren Politik
beschränkt er auf das Nötigste; immerhin ist eine kurze Erwähnung der
neuen Ordnung in Deutschland notwendig: Rat der Volksbeauftragten, Reichs-
382 Nachhrichten und Notizen
arbeiter- und Soldatenrat, Kampf um die Wahl zur Nationalversammlung,
diese selbst und ihre Mehrheiten. Dafür könnten die im Wortlaut mit-
geteilten Österreichischen Dokumente vom Kriegsausbruch und der Bericht
des bayrischen Legationsrats — Eisner- Fechenbachschen Angedenkens —
wohl fallen. Der Wert des Buches besteht doch eben darin, daß er Dar-
stellung, Verwertung ist, der Quellen, die betäubend rauschen. Auch die
Erzählung des Krieges selbst dürfte sich noch mehr auf die Ergebnisse be-
schränken.
Lange Erörterungen sind vermieden, aber mit Urteil ist darum nicht
zurückgehalten. Die deutsche Politik nach Bismarck leidet an Entschluß-
schwäche und Schwanken der Ziele („Hintergedanken“ S. 26). Die Bindung
an Österreich, fester, als sie Bismarck wollte, macht uns abhängig von dessen
Balkanplänen 1908, 1914. (Mit dieser Kritik scheint mir freilich ein so
bedingungsloses Jasagen zur Vorderasienpolitik nicht recht vereinbar.) Die
österreichischen und deutschen Staatsmänner haben die Kriegsgeneigtheit
Rußlands unterschätzt. „Frankreich war in der Tat das Spielzeug Rußlands.
und England hatte mindestens moralisch längst seine Entschließungsfreiheit
dahingegeben“ (S. 90). Die erstere Behauptung läßt sich nach den nener-
lichen russischen Veröffentlichungen der Berichte Iswolskis nicht mehr halten,
wenn anders man nicht Frankreich von seiner Regierung trennen will.
Chemnitz. Goldhardt.
Hans Frhr. v. Liebig, Die Politik v. Bethmann Hollwegs. Eine Studie.
I. Teil: Das B-System vor dem Kriege. II. Teil: Das B-System im
Kriege. III. Teil: Das B- System als Sieger. (2. Ausgabe.) 2 Bände. 8°.
VII, 559 S. München, J. F. Lehmanns Verlag, 1919.
Sehr spät erst nach Erscheinen seien dem Buche v. Liebigs einige Worte
gewidmet. Es ist unter großen Schwierigkeiten verfaßt in den Kriegsjahren,
also als dem Verfasser die Kenntnis geheimer Akten und Urkunden, die sich
auf die politische Leitung des Reichs bezogen, noch fehlte; er druckt nur ab,
was an offiziellen Erklärungen und Zeitungsmeldungen ihm bekannt war. Das
ist das, was den Wert des Buches deutlich kennzeichnet: es steht vieles darin,
was heute, wo das amtliche. Material in Weißbüchern veröffentlicht ist und
die (horribile dietu') Untersuchungsausschüsse unseligen Andenkens viel Un-
bekanntes ans Tageslicht gebracht haben, nicht mehr zu halten ist. Aber für
den Historiker wird es trotz alledem seinen Wert behalten, er wird stets
daraus ersehen, welche Kritik von einem Teil des Volkes an der Haltung
Bethmann Hollwegs und seiner Diplomaten im Kriege geübt worden ist, was
das Mißfallen dieses Volksteils erregt hat. Sicher wird man manches ver-
urteilen, was v. Liebig schreibt, aber Referent muß doch gestehen, daß ihm
sehr vieles richtig beurteilt scheint, so das über die Beziehungen (vor 1914)
zu England, Italien, Frankreich und Rußland Gesagte, ebenso Liebigs
Meinungen über die Elsaßpolitik des B-Systems, über die Marokkoaffäre
über Riezlers bekanntes Buch, über die Militärpolitik, über das „Unrecht an
Belgien“, über die deutsche Diplomatie bei Ausbruch des Krieges und während
dessen Verlaufs usw. Und schließlich soll nicht der Parteistandpunkt ent-
scheiden: maßgebend für ein solches historisch-politisches Buch ist doch nur,
ob der Verfasser lediglich aufhetzen oder ob er das Beste seines Volkes im
Nachrichten und Notizen 383
Sinne hatte, und das Letztere gewollt zu haben, dieses Zeugnis wird man
v. Liebig stets ausstellen müssen. Er sah eben im fünften Kanzler einen
Schädling, wie viele Deutsche es auch taten, von- dessen Beseitigung er das
Heil erwartete, weshalb er in seinem konfiszierten Buche dazu beizutragen
beabsichtigte. Die bona fides gilt auch für den Historiker.
Dresden -N. H. Richter.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. a) Gelehrte Gesell-
schaften und wissenschaftliche (Publikations-)Institute: Die
Wiener Akademie der Wissenschaften ernannte den ord. Professor der
alten Geschichte an der Universität Berlin Dr. Eduard Meyer zum Ehren-
mitglied, ferner die ord. Professoren der alten Geschichte Dr. Ulrich Wilcken
in Berlin und Dr. Alfred von Damaszewski in Heidelberg zu korrespon-
dierenden Mitgliedern.
Die Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen ernannte den
ord. Prof. em. der Kunstgeschichte Dr. August Schmarsow in Leipzig und
den ord. Prof. der Kirchengeschichte D. Karl Müller in Tübingen zu aus-
wärtigen Mitgliedern.
U. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und
historische Hilfswissenschaftler: In Leipzig habilitierte sich Dr.
Johannes Kühn für mittlere und neuere Geschichte.
Der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte an der deutschen
Universität in Prag Dr. Wilhelm Wostry wurde zum a.o. Professor der
tschechoslowakischen Geschichte daselbst ernannt. Der Privatdozent an der
Universität Wien Prof. Dr. Theodor Mayer wurde als a.o. Professor der
mittelalterlichen Geschichte und der Hilfawissenschaften an die deutsche Uni-
versität in Prag berufen.
Der a.o. Prof. der Historischen Hilfswissenschaften an der Universität
Leipzig Dr. Fritz Rörig wurde als Ordinarius nach Kiel berufen. Der
ord. Professor der neueren Geschichte Dr. Fritz Hartung fulgte einem Ruf
nach Berlin als Nachfolger von Prof. Dr. Willy Andreas.
b) Kirchenhistoriker: Der Direktor des evang.-luth. Theologischen
Seminars in Breslau D. Werner Ebert wurde als ord. Prof. der Kirchen-
geschichte nach Erlangen berufen.
c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Andreas
Rumpf für Archäologie.
III. Archive und Bibliotheken: Der Btaatsarchivar Dr. Walter Möllen-
berg in Magdeburg wurde zum Direktor der staatlichen Archive daselbst
ernannt.
Ernst Troeltsch.
Mit Troeltsch ist wieder einer der Großen aus dem Reiche des deutschen,
ja des europäischen Geisteslebens geschieden, groß nicht so sehr durch die
Fülle seiner Werke oder die Universalität eines abgeschlossenen Systems,
sondern groß vor allem durch seine überragende geistige Persönlichkeit, von
der jeder ergriffen werden mußte, der einmal mit ihm in Berührung kam.
Wer ihn zum ersten Male sah, wenn er das Katheder oder das Seminar be-
trat, der mochte in dem breitschultrigen Manne mit dem frischen Gesicht
381 | Nachrichten und Notizen
nicht ohne weiteres den rastlosen Forscher vermuten, in dem ein geistiges
Feuer verzehrend brannte, sondern eher einen Menschen, der sicher und gu-
frieden seinen geebneten Weg geht. Sobald aber dann im Vortrag oder der
Debatte eine interessante Wendung kam, die ihn ein Problem in neuer Be-
leuchtung sehen ließ, so brach es los in ihm. Der ganze Mensch wurde
erfaßt von dem Gedanken, und mit Schärfe und Klarheit arbeitete er das
Angeregte durch bis zu dem Punkte, in dem es in ein neues Problem mündete.
Da leuchtete aus ihm eine brennende Sehnsucht nach Wahrheit, und nicht nur
Augen und Kopf, sondern der ganze Körper stand im Banne konzentriertester
Geistigkeit. Wir Studenten schwelgten in solchen Stunden in dem Hochgefühl,
das Werden und Wachsen eines ganz Großen in nächster Nähe miterleben,
ja in den uns beschäftigenden Fragen mit ihm Schritt halten zu können.
Aber schon zu Beginn der neuen Stunde mußten wir unsere Vermessenheit
erkennen, denn der nimmer Ruhende hatte in der Zwischenzeit die auf-
geworfene Frage wieder und wieder durchdacht und war dabei weit über die
das letzte Mal abgesteckten Grenzpfähle hinausgedrungen.
Jene ungeheure Sehnsucht nach Klarheit, die Art, wie er eine religiöse,
eine wissenschaftliche, eine politische Frage anfaßte als eine allerpersönlichste
Angelegenheit, für deren Lösung oder Aufhellung gerade er verantwortlich
sei, jene Einheit von Wissenschaft und Leben, die er nicht nur lehrte, sondern
selbst aus ureigenstem Wesen beraus lebte, das scheint mir neben allem Wert-
vollen das Größte, das Troeltsch uns gegeben hat.
Mag man ruhig die Grenzen in Troeltsch’ Lebenswerk anerkennen. Es
ist viel Unabgeschlossenes, Problematisches in seinen Schriften. Wie könnte
das bei einem so rastlosen Sucher anders sein. Mag der Fachgelehrte an
seinen religions-, sozial- und geschichtsphilosophischen Darlegungen und an
seiner praktisch-politischen Betätigung tadeln, daß er zu sehr Kulturphilosoph,
zu sehr optimistischer Verteidiger des Humanitätsideals gewesen sei, als daß
er jenen drei Wissensgebieten in ihrem innersten Wesenskern hätte gerecht
werden, als daß er in der Politik einen erlösenden Ausweg hätte finden
können. In diesen vermeintlichen Schwächen seines Schaffens liegt doch aueb
gerade seine Größe. Denn indem er von der höheren Warte der Geistes-
geschichte aus urteilte, gelang ihm die Befreiung aus fachwissenschaftlichen
Grenzen. Erst von diesem Standpunkte aus konnte er die Theologie aus
ihrem Absolutheitswahn herausführen und in die Geschichte verweisen, was
am Christentum geschichtlich und damit wandelbar ist; erst so konnte er es
wagen, in seinen „Soziallehren der christlichen Kirche“ Kirchengeschichte zu
schreiben unter sozialethischen Gesichtspunkten, eine Einstellung, die eine
Fülle ganz neuer Probleme auf diesem Gebiete aufgeworfen hat; nur so
endlich konnte er in seinen „Problemen des Historismus“ alte Grenzmauern
niederreißen, die einseitige Geschichtslogik oder kühne Spekulation aufgebaut
hatten zwischen Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie.
Auf allen Gebieten, auf denen Troeltsch gearbeitet hat, hinterläßt er uns
nichts Endgültiges, kein System. Aber in dieser unserer Zeit, die er selbst
so sehr als geistige Weltenwende empfunden hat, ist er ein mächtiger Wege-
bereiter; und wie auch die Geisteswissenschaften sich in Zukunft ihre Wege
über ihn hinausbauen werden, sie können Troeltsch als Fundament und Eck-
stein nicht entbehren. Hildegard Meister-Trescher.
— ain
385
Lex Salica und Codex Euricianus.
Eine textkritische Studie zur Abhängigkeitsfrage
des salischen Rechtes.
Von
Walter Stach.
Wer der vor einigen Jahren noch viel erörterten Frage näher-
zutreten sucht, ob und inwieweit die bedeutendsten Leges barbaro-
ram durchgehends von den ältesten Gesetzen der Westgoten be-
einflußt sind, sieht sich im Hinblick gerade auf das wichtigste Teil-
problem: die textliche Abhängigkeit auch der Lex Salica, in „schwer
zu verfolgende Auseinandersetzungen“ ! verstrickt, die großenteils
auf ein unerträgliches Nebeneinander widerstreitender Behauptungen
hinauslaufen“. Diese eigenartige Sachlage, die zum mindesten sa-
lischerseits den wahren Stand der Frage verdunkelt, laßt angebracht
erscheinen, daß wir zunächst einmal über den seitherigen Forschungs-
gang berichten, um die vorliegenden, vielfach beziehungslos ge-
bliebenen Untersuchungsergebnisse zu einer übersichtlichen Problem-
stellung zusammenzufassen.
Urheber der folgenreichen These westgotisch vermittelter Seiten-
verwandtschaft unter den Leges war bekanntlich H. Brunner,
der 1887 auf eine Reihe Entsprechungen in Ausdrucksweise und
Themenordnung zwischen Lex Salica, Lex Burgundionum und Leges
Visigothorum verwies. Zur Erklärung dieser Übereinstimmungen,
die man bis dahin „allgemein übersehen“ hatte, nahm Brunner
an®, daß einerseits die beiden ostgermanischen Leges textlich einen
1 So zuletzt v. Schwerin, Einführung in das Studium der germanischen
Rechtsgeschichte (192) 99, 2.
® In diesem Sinne G. Seeliger, L. Sal. u. König Chlodowech, Archiv f.
Urkundenforschung VI (1918) 157.
s DRG. 1! 300f., 44. Nicht daß der älteren Forschung solche textlichen
Analogien völlig entgangen wären (vgl. Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechts-
quellen 1 90; 159 f.). Aber die L. Sal. hatte tatsächlich noch niemand in der-
artige Abhäugigkeitserwä zungen einbezogen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 25
386 i Walter Stach
gemeinsamen Ausgangspunkt hätten, und zwar in der Kodifikation
König Eurichs, mit der er schon damals die sog. Pariser Frag-
mente identifizierte, und daß andererseits diese Leges Eurici auch
bei der grundlegenden Redaktion der Lex Salica zum Vorbild ge-
dient hätten. Hinsichtlich der Gundoboda gelang es ihm auch,
seine Hypothese höchst wahrscheinlich zu machen (a. a. O. 339f.).
Weit schwieriger und undurchsichtiger lagen dagegen die Dinge
für die Lex Salica, wo lediglich formale Anklänge an eurizianisch
abgeleitete Leges zu Gebote standen: an jüngere westgotische
Satzungen, denen zumeist auch burgundische Parallelen entsprachen.
Dabei schien es, als ob die salische Textverwandtschaft weniger
auf der Fassung der Rechtsfolgen, als auf der Formulierung der
Tatbestände beruhe. Daher vermutete Brunner, man habe bei
Aufzeichnung einheimischer salischer Weistümer Eurichs Gesetze
in der Weise benutzt, daß man das fremde Muster zwar für die
Fragstellung der Rechtssätze heranzog, dagegen die zugehörige
Antwort (das „culpabilis iudicetur“) selbständig prägte. Ausdrück-
lich setzte er aber hinzu, der ganze Problemkomplex erfordere
noch eingehende Untersuchung; so namentlich das stellenweise
Übergreifen der Parallelen auch auf andere Leges, wie auf die
Lex Baiuuariorum! (ebd. 314f., 317£f.) und auf den Edictus Rothari,
auf den Brunner durch Zeumer aufmerksam gemacht worden war
(ebd. 369) Besonders die bayrischen Textgleichungen, die ja von
jeher aufgefallen waren, erschienen völlig zwingend. Etwa die
Hälfte war unmittelbar aus den Pariser Fragmenten zu belegen,
und bei den übrigen trugen die meisten westgotischen Leges die
Überschrift „Antiqua“. Danach mußten Eurichs Konstitutionen
auch von den bayrischen Redaktoren verwertet worden sein, zumal
der Widerspruch, daß zu der von Brunner angenommenen Ent-
stehungszeit der Lex Baiuuariorum (ca. 750) gotisch längst die Lex
Reccessvindiana galt, sich leicht durch den Hinweis behob, daß
in den Gebieten Galliens, die den Westgoten durch die Nieder-
lage Alarichs II. verloren gingen, Eurichs Gesetze nach wie vor
in Kraft geblieben waren, und daß es an Beziehungen Bayerns
zu diesem Gallien nicht gefehlt hat.
Der erste, der Brunners Anregung aufgriff, war G. Tamassia.
Bereits 1889 veröffentlichte er eine Spezialanalyse zum Edictus
Rothari, die er unter Ausdehnung auf die späteren Leges Lango-
1 Zur Begründung der Schreibweise vgl. v. Kralik, Neues Archiv (künftig
zit. NA.) AXXVIII 46 ff.
Lex Salica und Codex Euricianus 387
bardorum 1897 abschloß!. Seitdem galt der westgotische Ein-
schlag — und zwar in der Gestalt, die Leovigilds Codex revisus
entspricht — auch innerhalb dieses Quellengebietes für erwiesen,
mochte immerhin Tamassia die Behauptung ursächlich verknüpfter
Analogien im einzelnen unkritisch übertrieben haben?. Inzwischen
war ein weiterer Fortschritt dadurch in die Wege geleitet, daß
K. Zeumer die westgotischen Rechtsquellen für die MG. heraus-
gab. Nicht nur, daß vor seiner Edition ein sicheres Urteil im
Vergleichen mit westgotischen Texten fast unmöglich gewesen war,
sondern in den begleitenden Abhandlungen“ erhob er zugleich die
verworrene Uberlieferung und das bis dahin meist verzeichnete
Bid der Geschichte westgotischer Gesetzgebung zu ungeahnter
Klarheit und Anschaulichkeit. Es sei nur erinnert an seinen
glänzenden Indizienbeweis für Eurichs Autorschaft an jenem Pariser
Palimpsest, dem „Codex Euricianus“ (vgl. NA. XXIII 424 fl.), an
seine scharfsinnige Bestimmung der Bezeichnung Antiqua als den
Inbegriff westgotischer Konstitutionen bis zum Jahre 586, soweit
diese über Leovigilds Codex bis in die Lex Reccessvindiana herüber-
genommen und damit bis auf uns gelangt sind (ebd. 430 fl.), und
schließlich an seine meisterhafte Erschließung von Leges Eurici
mittels jüngerer westgotischer und bayrischer Gesetze (ebd. 104 ff.,
Vis. praef. p. XVII. sq.), wobei sich Brunners Beobachtung erneut
bestätigte, daß sich gerade im bayrischen Volksrecht eurizianisches
Gepräge vieltach getreuer widerspiegelt als in den entsprechenden
Satzungen Rekkesswinths. Für solche Rekonstruktionen stellte
nun Zeumer schon 1894 den Grundsatz auf: Certe eas leges
„antiquas“ Eurico attribuere debemus, quae in Leges Baiuvariorum,
Burgundionum, Francorum receptae vel ibi adhibitae sunt“. Damit
war unter Berufung auf Brunner dessen Hypothese eine Bahn
gewiesen, die schließlich dahin führte, daß man überhaupt bei
textlichen Zusammenklängen der älteren Volksrechte in erster
Linie an eine Euricianusgrundlage dachte. Wenigstens geschah
1 Le fonti dell’ editto di Rotari, Pisa 1889, ders., Römisches u. west-
gotisches Recht in Grimowalds u. Liutprands Gesetzgebung, ZSav RG (GA).
XXXL 148ff.
- 2 Vgl. Zeumers Rezensionen NA. XV 217; XXIII 588.
3 Vgl. das Literaturverzeichnis in Zeumers Quartausgabe der Leges Visi-
gothorum (MG. LL. I, 1; zit., Vis.“) p. XI.
4 Leges Visigothorum antiquiores (u G. Oktavausgabe) praef. p. XIV. In
praxi tritt freilich bei Zeumer selbst die „Lex Francorum“ sehr zurück.
25*
388 Walter Stach
es ausdrücklich in Zeumers Namen, wenn später Krammer diese
zunächst heuretische Regel wie eine mechanische Formel hand-
habte (NA. XXX 261 ff.). Auch v. Schwind, der wiederholt von
einer „Zeumer- Brunner- Krammerschen Hypothese“ spricht (ebd.
X XXIII 616; 618), hat Zeumers Darlegungen offenbar in äbnlichem
Sinne verstanden, Er fügte mit Recht noch den Namen Brunners bei,
weil sich dieser inzwischen ganz entsprechend geäußert hatte!: Eine
vorsichtige Konjekturalkritik vermöge die lückenhafte Eurichüber-
lieferung auszugleichen, da feststünde, daß die Lex Euriciana nicht
nur bayrisch, burgundisch und langobardisch, sondern auch in der
Lex Salica und in salischen Kapitularien verwertet worden sei.
Zugleich (a. a. O. 949f.) erweiterte er das Euricianusproblem auch
seinem Umfange nach, indem er noch die Lex Alamannorum in
den Kreis der Euricianussprößlinge einbezog. Es handelte sich
um L. Al XLII 2 und 1, zwei Stellen, bei denen Zeumer für ala-
manrische Abhängigkeit von den bayrischen Leges eingetreten war,
und L. Al. Titel XXXIX, dessen nahezu wörtliches Korrelat in
L. Bai VII 1—3 Zeumer überzeugend als ein Euricianum bestimmt
hatte. Gegen Zeumer blieb Brunner bei seinem Altersvorzug der
alamannischen Lex und bei seiner Vermutung, daß vielmehr
bayrischerseits außer westgotischen auch alamannische Gesetze
benutzt worden seien, während er für die fraglichen Stellen der
Lex Alamannorum selbst direkte oder indirekte westgotische Vor-
lagen supponierte.
Bis zu diesem Problemstande war man seit 1887 gelangt, als
M. Krammer 1905 die Euricianusfrage in den Kernpunkt seiner
Vorarbeiten zur kritischen Herausgabe der Lex Salica in der Leges-
serie der MG. erhob?. Auf Grund einer Quellenscheidung von
neun salischen Titeln behauptete er: Die Spuren Eurichs fänden
sich vom Titel VI ab in allen salischen Hss. Doch hätten die
codd. 6,5 die westgotischen Abdrücke zumeist weit besser bewahrt.
Mithin müsse auch die herrschende Einschätzung der Textklasse I
und insbesondere des bisherigen cod. 1 der schon von Pertz ver-
fochtenen Höherbewertung der codd. 6,5 weichen, mit deren Hilfe
vorwiegend der salische Grundtext herzustellen wäre. Es lasse
sich zeigen, daß vielfach ein salischer Titel durch eurizianische
„Motive“ erheblich bereichert, ja oft in seiner Einheit und Klar-
1 Über ein verschollenes merowingisches Königsgesetz d. 7. Jh., SBAk.
Berlin XXXIX (1901) 937f.
3 Kritische Untersuchungen zur L. Sal, NA. XXX 260 ff.
Lex Salica und Codex Euricianus 389
heit gefährdet worden sei, wie der Textzuwachs in jenen beiden
Hss. verriete. Die jüngeren Hss. (also die codd. 1—4) hätten diese
Zutaten meistens wieder hinausgeschafft, sogar mehrfach mit Preis-
gabe wertvoller Bestandteile alten Rechtes. Zustimmung, wenn
auch bedingungsweise, fand Krammer zunächst in der 2. Auflage
der Deutschen Rechtsgeschichte Brunners (I? 438f.; 430), die im
Jahre darauf erschien. Nicht nur, daß Brunner allgemein seiner
Befriedigung Ausdruck verlieh, wie durch Zeumer, Tamassia und-
Krammer seine Eurichliypothese bestätigt worden sei; er erkannte
auch an, daß Krammers Beginn „einer systematischen Vergleichung
der Lex Salica mit dem Euricianus und dessen Sprößlingen“ den von
Pardessus und Waitz aufgestellten Stammbaum der salischen Hss.
ins Wanken bringe. Nur müsse bei fernerer Bewahrheitung seiner
Ergebnisse der Ausgangspunkt der salischen Überlieferung in eine
verlorene ältere Vorlage der codd. 6,5 verlegt werden, da unmöglich
selbst christianisierte Stellen der II. Textklasse von den codd. 1—4
nachträglich wieder ausgestoßen sein könnten.
Mit diesem Resümee Brunners war der Höhepunkt quellen-
analytischer Auswertung des Codex Euricianus erreicht. Niemand
schien Eurichs Konstitutionen ihre überragende Bedeutung zu be-
streiten, als das älteste geschriebene Recht der germanischen Welt
die Aufzeichnung der übrigen Stammesrechte auf römischem Boden
einschließlich der ehrwürdigen salfränkischen Lex bahnbrechend
beeinflußt zu haben. Doch vertrug sich mit den jüngsten Thesen
schlecht, daß v. Halban später — freilich ohne Kenntnis von
Krammers Studie — zu dem Ergebnis gelangte, die Mehrzahl euri-
zianischer Lehnstellen fände sich tatsächlich in den ältesten
codd. 1—4 der Lex Salica, eine „technische Abhängigkeit“, die
v. Halban mit. einem rezeptionswirkenden Satzungsdualismus unter
Chlodowech in Verbindung brachte, der das altsalische Volks-
recht zielbewußt revidiert hätte. Zwar hätten Westgotengesetze
vielleicht auch da den Zwischenträger gespielt, wo salischerseits
Bestandteile römischen Vulgarrechtes nachweisbar seien; aber im
allgemeinen müsse betont werden, wie sehr sich das salische Recht
durch seine Widerstandskraft gegenüber jedweder fremdrechtlichen
Beeinflussung vor allen anderen Leges auszeichnet, Und bald
ı v. Halban, Das römische Recht in den germanischen Volksstaaten III
(1907) 37ff. Eine im wesentlichen gleichstimmige Paraphrase der Brunner-
hypothese batte v. Halban schon 1894 gegeben: Blumenstock, Entstehung des
deutschen Immobiliareigentums 202f.
390 Walter Stach
sollten Stimmen laut werden, die noch schärfer vor einer Über-
schätzung des westgotischen Einflusses warnten. Das geschah
zuerst durch den Neubearbeiter der Merkelschen Lex Baiuuariorum
v. Schwind, als dieser im Hinblick auf die alte Streitfrage nach
der Redaktion der bayrischen Texte das Verhältnis des bayrischen
Volksrechtes zu anderen Leges einer umfassenden Prüfung unter-
zog. Dabei erwog er grundsätzlich neben der hypostasierten
„gemeinsamen Mutter Euriciana“ auch die Möglichkeit mehrfacher
geradliniger Verwandtschaft, und die Zurückführung aller Filiationen
auf die „Pandorabüchse des Euricianus“ erschien ihm besonders
da gekünstelt, wo die westgotischen Grundlagen erst ad hoc
rekonstruiert werden mußten. Ohne eigentlich Brunners Hypo-
these antasten zu wollen, zog er daher doch — „wenigstens da-
neben“, wie er sich gelegentlich ausdrückt — die unmittelbare
Abhängigkeit der bayrischen Lex von der Lex Alamannorum, der
Lex Salica und dem Edictus Rothari dem Umwege über Eurich
vielfach als wahrscheinlicher vor. Doch zu einer Kontroverse,
wie v. Schwind wohl erhofft hatte, führte seine polemisierende
Haltung nirgends. Krammer, der sich an erster Stelle hätte ge-
troffen fühlen müssen, hatte unterdessen seine früheren Ansichten
kurzerhand im Stiche gelassen und schien mit Eurich nichts mehr
zu tun haben zu wollen?.
So sollte der Stein erst ins Rollen kommen, als sich 1916 der
bekannte Streit um die schon im Druck befindliche Salica-Ausgabe
erhob. Außer den beiläufigen Streifzügen F. Beyerles, die in ganz
1 Kritische Studien zur L. Bai.. NA. XXXIII (1908) 616; pas-im; zu-
sammenfassend 648 ff. Im I. Teile dieser Studien (ebd. XX XI 447 fl.) batte
v. Schwind in Eurichfragen noch ganz im Banne Brunners gestanden, abge-
sehen von seiner Ansicht (XXXI 416 fl.), zwischen L. Al. und L. Bai. stehe ein
verlorener Text; in diesem Punkte war er im II. Teile (trotz Brunner DRG. !
459, 24) ganz auf dessen Seite getreten, während hinsichtlich des Ed. Roth.
Brunner wie Zeumer meinten, die bayrisch - laugobardische Verwandtschaft
müsse durch Enrich vermittelt sein. — Betreffs der jüngsten Revision der
Schwindschen Thesen über die hs. Grundlagen der L. Bai. durch Krusch und
Heymann vgl. die vorläufigen Bemerkungen im NA. XLIV 6.
2 Vgl. Krammer, Zur Entstehung d. L. Sal., Sonderabdruck 1910 aus der
Festschrift f. Brunner; ders., Forschungen z. L. Sal, NA. XXXIX 599 ff. Danach
sollte die Texiklasse III (codd.7—9) die Grundlage der salischen Überlieferung
sein; aus III (bzw. aus einer verderbten Fassung davon) seien die übrigen
Textklassen abzuleiten, und zwar I als austrasische Umarbeitung, II aber als
Kombination von III und J.
Lex Salica und Codex Euricianus 391
anderem Zusammenhang standen’, hatte bis dahin nur S. Rietschel
aus der alten Rüstkammer frische Waffen geholt?. Als Parteigänger
Krammers führte er für dessen neueste Ansichten ins Feld: Die
Zugehörigkeit der ersten 74 Titel der salischen codd. 7 — 9 zur
älteren Regierungszeit Chlodowechs werde auch dadurch bestätigt,
daß die Eurichspuren gerade bis dorthin reichten, während die
späteren Titel frei davon seien. Nur stimmte ihn bedenklich, daß
die codd. 6,5 plötzlich eine bloße Mischung aus den Textklassen III
und I sein sollten, weil dann salisch dreimal und zu verschiedener
Zeit aus Eurich interpoliert sein müßte: bei der Herstellung des
Urtextes, der von I und der von II. Denn neben Eurizianismen,
die allen drei Textfamilien zukämen, böte II solche, die III und I
abgingen, und ferner fehlten allein in III manche, die I und II
enthielten. Von den Gegnern der Krammerschen Ausgabe befaßte
sich zunächst nur B. Krusch mit dem Verhältnis zwischen Lex
Salica und Euricianus®. Krammer (NA. XXX) habe zu Unrecht
die bei der sukzessiven Entstehung der Leges Visigothorum nahe-
liegende Möglichkeit ihrer eigenen Beeinflussung durch die Lex
Salica überhaupt ausgeschlossen. Gleichermaßen habe er den Ge-
danken an nachträgliche Einschwellungen aus Eurich, etwa in
Verbindung mit einer nach dem Grundtexte anzusetzenden, jüngeren
Redaktion der Lex Salica unbesehen verworfen. Im übrigen hätte
er, statt von „Eindrücken“ auf „sichere“ Entlehnung zu schließen,
sich lieber sagen sollen, daß seine häufigen Rekonstruktionen aus
mutmaßlich eurizianisch abzuleitenden Quellen ein recht phantasti-
sches Betätigungsfeld darboten. Krammer jedoch wandte sich in
seiner „Erwiderung“ (NA. XLI 103ff.) überraschend auf den
ı Das Entwicklungsproblem im germanischen Recbtsgang (1915) passim.
Von der Frage röwisch-rechtlicher Einflüsse auf die L.Sal., hinsichtlich deren
Beyerle westgotische Vermittlung weit dezidierter vertrat als v. Halban, der
auch an Übertragung durch die Kirche dachte, sind diese gelegentlichen Bei-
träge zum salischen Eurichproblem im Rohstoff stecken geblieben und scheinen
durchaus an die Voraussetzung geknüpft, daß die allgemeine Eurichabhängigkeit
der L. Sal. eine erwiesene Tatsache sei (vgl. a.a. O. 392, 34; 383, 1). Eing-hender
werden nur zwei neue Kriterien erörtert, die die Eurichherkunft der zugehörigen
Salicastellen summarisch sichern sollen: die certa probatio (383 ff.) und die
Sonderstellung des Romanus (388 fl.) Aber auch deren Eingliederung in die
salische Textgeschichte wird nicht erörtert. Ob man bei der certa probatio
wohl an Oktroyierung eines fremdrechtlichen Elementes zugunsten richterlicher
Sachkognition in Form nachträglicher Texteinechaltung denken soll?
3 Die Münzrechnung der L. Sal., Exkurs, Vjschr. Soz. WG. IX (1911) 78ff.
3 Der Umsturz der kritischen Grundlagen der L. Sal., NA. XL (1916) 515 fl.
392 Walter Stach
Euricianus als „eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste
Mittel“ der Textkritik zurück. Aus einer erneuten Quellenscheidung
salischer Titel sollte hervorgehen, daß seine allerjüngsten An-
schauungen, zu denen er „bisher auf einem ganz anderen Wege
und auf Grund eines ganz anderen Materials“ gelangt sei, auch
von dieser Seite bestätigt würden. Eurichs Gesetze hätten der
Lex Salica allgemein zum Vorbild gedient; es sei ihre Art, dem
Westgotenrecht ein „Motiv“ zu entnehmen, um es dann selbständig
auszugestalten. Dem entspräche auch die III. Textfamilie am meisten,
namentlich in ihrer Legalordnung. Schon damit erweise sie sich
als die ursprünglichste. Außerdem sei die Fassung IlI burgun-
disch, bayrisch, langobardisch, ribuarisch und anscheinend auch
alamannisch benutzt worden. Mithin müsse sie, die unter Pippin
redigiert sei, eine verlorene Vorlage voraussetzen, die schon gegen
Ende des 5. Jahrhunderts existiert habe und die der „Urtext der
Lex Salica“ wäre. Andererseits hätten die codd. 1 — 4 neben ihren
westgotischen Lehnstellen umgekehrt aus bayrischem und namentlich
ribuarischem Rechte entlehnt. Aus diesem ribuarischen Lehngut wäre
auch zu erklären, daß die codd. 1—4 die Forscher so oft durch
ihren altertümelnden Charakter geblendet hätten. Statt solcher
Altertümlichkeitsmomente sei von vornherein klar: Nicht den Leges
Austrasiens, wo allein sich altes Recht frei zu entfalten vermocht
hätte, sondern nur den neustrischen Stammesrechten, dem Euricianus
und der Gundoboda, könne die chlodowe&ische Urlex geglichen haben,
mit deren Ursprung sie zeitlich und räumlich eng zusammenstoße.
Freilich vermochte auch dieser Weichselzopf von Rezeptionen die
Krammersche Edition nicht zu rehabilitieren. In den eingeforderten
Gutachten nahmen überhaupt bloß v. Gierke und R. Schröder auf
das neue Beweismittel Bezug. Jener erklärte (NA. XLI 393f),
er habe den Eindruck, daß vielfach auf rein äußerliche Anklänge
zu viel Gewicht gelegt sei, ja daß eine übertriebene Wertung
der salischen Eurichbenutzung, die wohl schon Zeumer überschätzt
habe, eine Hauptquelle der Krammerschen Abirrung zu sein scheine.
Dieser (ebd. 403 ff.), der sich wie Rietschel die Ansichten Krammers
über die Vorzüge der codd. 7—9 zum Teil zu eigen gemacht hatte,
hob unter sonstiger Ablehnung hervor: Selbst wenn man den Alters-
vorzug der Textklasse III im Sinne Krammers nicht anerkennen
wolle, gehörten diese codd. dennoch ebenbürtig neben den 65-Titel-
text, schon wegen ihres größeren Reichtumes an Eurizianismen, ein
„Reichtum“, der allerdings durchaus auf einem Irrtum Schröders
Lex Salica und Codex Euricianus 393
beruht. Im übrigen unterzog sich E. Heymann der Mühe, Krammers
„Erwiderung“ Schritt für Schritt zu entkräften. Wohl hatte er
selbst noch kurz zuvor darauf hingewiesen, daß der salische Zu-
sammenhang mit Eurich kaum zur Genüge geklärt sei (a. a. O. 442).
Aber diese Art Problemlösung, wie sie Krammer NA. XLI vor-
getragen hatte, lehnte er restlos ab. Ohne bestreiten zu wollen,
daß Eurichs Gesetze als legislatorisches Muster eine Art Mitiler-
rolle zwischen den Leges gespielt haben, warnte er, die volks-
rechtliche Rezeptionsidee alexandrinisch zu übertreiben. Was im
besonderen die salische Eurichfrage anlange, so sei in abstracto
zweifellos denkbar, daß die salischen Texte während ihrer reichen
Entwicklung wiederholt westgotischer Einwirkung unterstanden
hätten. Inwieweit derartige Beziehungen aber faktisch vorlägen,
stehe dahin. Nach den Parallelen, die er selbst contra Krammer
zur Sprache gebracht habe, darunter Hauptfälle wie die Schüttung,
scheine es ihm, daß mehr als die Möglichkeit solcher Verwandt-
schaft bislang noch nicht erwiesen sei. Immerhin bedürfe die
Rezeptionsfrage weiterer Verfolgung, insonderheit auch nach der
Seite römischrechtlicher Influenz.
Mit dieser Entgegnung Heymanns wurde offiziell der „Fall
Krammer“ ad acta gelegt, und zugleich brach jede Eurichdiskussion
wie mit einem Schlage ab, für die Lex Salica wie überhaupt; nur
daß Pétrau-Gay ohne Beweisführung anmerkungsweise erklärte,
Brunners Parallelen seien zu unbedeutend, salischerseits die Hypo-
these zu rechtfertigen?, und daß v. Schwerin die Skepsis Heymanns
noch an einigen Punkten unterstrich °.
Blickt man auf diese Problemgeschichte zurück, so erhellt wohl
ohne weiteres, daß die allgemeine Frage nach dem Verhältnis
überhaupt zwischen salfränkischem und westgotischem Recht in
drei Komplexe aufzuspalten ist, deren relative Selbständigkeit eine
getrennte Behandlung methodisch gestattet, wenn nicht empfiehlt:
in die Frage nach der Textverwandtschaft mit den ältesten West-
gotengesetzen, insbesondere den Leges Eurici, die mit der Redak-
tion der ersten drei salischen Hss.-Klassen in Verbindung gebracht
worden sind, ferner in die Frage westgotischer Übermittlung
römischrechtlicher Elemente an die Lex Salica, namentlich auch
1 Zur Textkritik der L. Sal, NA. XLI (1918) 461 fl.
3 La notion de „lex“ dans la coutume salienne et ses transformations dans
les capiıulaires (Grenoble 1920) 38, 1.
3 In der eingangs zitierten „Einführung“ 37, 2; 113, 2; 114.
394 Walter Stach
in terminologischer Hinsicht, und schließlich in die Frage west-
gotischer Einwirkungen auf die fränkische Kapitulariengesetz-
gebung. Darunter bedeutet die erste Frage, auf deren Erörterung
wir uns ausschließlich beschränken, zweifellos das Hauptproblem,
dessen Konsequenzen weit über den Umkreis der dornigen Text-
geschichte salischer Hss. hinausreichen. Gerade über diesen Kern-
punkt wissen wir aber, wie unser Gang durch die seitherige
Literatur gezeigt hat, trotz apodiktischer Behauptungen noch so
gut wie nichts, ja nicht einmal, ob diese Unsicherheit irreparabel
dem Überlieferungszustande der Quellen verhaftet ist, mag immer-
hin anderweitig der Anteil westgotischer „Antiqua“ an den bay-
rischen, burgundischen und langobardischen Leges und vielleicht
an einigen Stellen der alamannischen Lex schon bis zu dem Grade
geklärt und bestimmt sein, der in so hypothetischen Dingen erreich-
bar ist. Denn auf der einen Seite steht die an Brunner ange-
schlossene herrschende Meinung, wie sie z. B. in den neueren
Darstellungen der germanischen Rechtsgeschichte durchgängig zum
Ausdruck kommt, die ausnahmslos die westgotische Abhängigkeit
der salischen Texte ohne Fragezeichen versichern. Auf der andern
Seite steht das vorsichtige non liquet Heymanns, gestützt von
einer gewichtigen Opposition (Krusch, v. Schwerin), das die Ent-
scheidung bei allen Bedenken noch in der Schwebe läßt. Dazwischen
aber ranken sich die einander überwuchernden?! Untersuchungs-
resultate derer, die sich forschend in den Dienst der Brunner-
hypothese vom Jahre 1887 gestellt haben:
Krammer 1905: Die Abhängigkeit ist am stärksten in den
codd. 5 und 6, die mithin dem salischen Grundtext am nächsten
kommen, während die codd. 1—4 den Euricheinschlag nachträglich
vielfach wieder entfernten.
Halban-Blumenstock 1907: Die Mehrzahl westgotischer Lehn-
stellen findet sich in den ältesten codd. 1— 4, und ihre Eingliederung
geht auf eine clrlodowäısche Revision des altsalischen Volksrechtes
zurück.
Krammer 1917: Zwar tritt westgotische Färbung in allen
salischen Hss. zutage, am besten und sichtlichsten aber in den
codd. 7—9, die daher den Grundstock der salischen Überlieferung
bilden.
1 Als drastisches Beispiel vgl. die wortwörtliche Umkehrung in Krammers
Analyse von L. Sal. XXIII (zuletzt über den Titel v. Schwerin a. a. O. 114) im
NA. XXX 312f. mit der ebd. XLI 125 fl.
Lex Salica und Codex Euricianus 395
Daß es bei diesem Konglomerat von Lösungen, die noch dazu
ohne den üblichen organischen Fortschritt wissenschaftlicher Er-
kenntnis zustande gekommen sind, auf die Dauer sein Bewenden
hätte und die hauptsächlich wegen ihrer personalen Verflechtung
mit der verfehlten Monumenta-Edition der Lex Salica abgebrochene
Eurichfrage salischerseits ohne eigentlichen Abschluß liegen bliebe,
wäre u. E. weder der Bedeutung des Gegenstandes noch dem Auf-
wande einer von Brunner inaugurierten Spezialliteratur von dreiJahr-
zehnten angemessen. Vielmehr scheint uns angebracht, das Problem,
abgerückt von ira et studium der aktuellen Kontroverse, erneut
aufzurollen, indem wir 1. im Gegensatz zu unseren Vorgängern
yöllig voraussetzungslos fragen, ob überhaupt Beziehungen zwischen
den salischen Texten und den ältesten Gesetzen der Westgoten
durch quellenanalytische Kriterien nachweisbar sind und indem
wir 2. statt des seitherigen extensiven Verfahrens, das auf immer
neue Parallelen eingestellt war, den besonderen Schwierigkeiten
des Problems sozusagen qualitativ beizukommen versuchen. Wir
wählen zu diesem Zweck folgende typischen Fälle: Lex Salica
Titel XXVII, der zusammen mit IX den Mutterboden der ganzen
Hypothese gebildet hat, und Titel VI—VIII, die deren weitere
Komplikationen charakterisieren dürften!.
Lex Salica XXVII de furtis diversis?.
L. Vis. VII 2,11; VIII 3,2; VIII 4,1.
L. Burg. IV 5. 6; XXV 1.
L. Bai. IX 11. 12. Ed. Roth. 2893.
Für diese Stellengruppe ist nach Brunner folgendes zu er-
wägen: |
! Diese Auswahl gründet sich auf eine Sichtung des gesamten bisher
geltend gemachten Belegmaterials (vgl. meine Diss., hs. Lpz. 1922). Für den
aus Brunners Belegstellen weggelassenen Schüttungstitel IX sei ausdrücklich
auf Heymann NA. XLI 472f., 474, 518 verwiesen.
1 Wir zitieren künftig mit Al.: L. Alamannorum, ed. Lehmann, MG.LL.I5,1;
mit Bai.: L. Baiuvariorum, ed. Merkel, ebd. LL. III (Folio); mit Burg.: LL.
Burgundionum, ed. v. Salis, ebd. LL. I 2,1; mit Roth.: Edictus ceteraeque
Langobardorum LL., ed. Bluhme, ebd. Oktavausgabe; mit Sal.: Hessels, L. Salica
(1880); mit Vis.: LL. Visigothorum, ed. Z umer, MG. LL. I I.
3 An Lit. vgl. Brunner DRG. I 300, 44 (1? 438, 49); Blumenstock, Immobiliar-
eigentum 205 f., v. Halban a. a. O. 11140; Krammer NA. XXX 267, 305f.; ebd.
XLi 122f.; v. Schwind, ebd. XXXI 411 f., 448f.; XXXIII 635; Heymann, ebd.
X L1 480 ff.
396 . Walter Stach
1. Inhalt der Rechtssätze:
a) tintinnabulum - Fall:
Sal. XXVII2 si vero de pecoribus (tintinno) involaverit...
Burg. 1V5 qui tintinnum caballi furto abstulerit...
Vis. VII 2, 11 si quis tintinnabulum involaverit ... (weiter unten:)
pecoribus...
Bai. IX 11 si quis tintinnabulum furaverit...
Roth. 289 si quis... tintinno... furaverit...
b) pedica- Fall:
Sal. XXVII3 si quis pedica ad caballo imbulaverit...
ib. 4 si vero caballi ipsi perierunt, ipsos in capite restituat.
Burg. IV 6 si autem inpedicato caballo... pedicam tulerit...
Vis. VIII 4,1 si quis caballum ... de pedica ... tulerit... et si
perierit, eiusdem meriti caballum... restituat.
Dazu bemerkt Brunner anderweitig (1? 340, 26), Sal. § 3 = Burg.
§ 6 beweise, daß die Stelle der Reccessvindiana umgearbeitet sei
und ursprünglich mehr der Gundoboda geglichen haben müsse;
denn die burgundische Schadenersatzforderung (eiusdem meriti
caballum se redditurum esse cognoscat) würde erst verständlich,
wenn man aus Vis. = Sal. ergänze: si (su)per hanc occasionem
perierit.
c) hortus- Fall:
Sal. XXVII6 si quis in orto alieno in furtum ingressus...
Burg. XX V 1 si quis cuiuslibet ortum violenter (aut furtim)'
inyressus...
Vis. VIII3,2 si quis alienum hortum vastaverit...
Bai. IX 12 si quis in orto furtive alicuius intraverit...
2. Reihenfolge der Rechtssätze:
tintinnabulum Sal. § 2 Burg. § 5 Bai. 8 11
pedica „ 88 3.4 „ 86
hortus „ 86 „ 812.
Im Hinblick darauf, daß sich mit dem bayrischen $ 12 noch
die Bestimmung verknüpft: ita et de pomeriis lex servanda est,
die an Sal. codd. 6,5 § 8 erinnert: si quis ... de pomario ... deruperit,
ı Dieses bei Brunner betonte furtim entfällt von vornherein; denn „aut
furtim ex emend. add. Bluhme“.
—
daks 2
1 17
Lex Salica und Codex Euricianus 397
betont Brunner, man könne daraus die „ursprüngliche Anordnung
der Vis. als mit der Sal. identisch“ erschließen. Man hätte danach
anzunehmen, die gesamte Parallelengruppe einschließlich des sali-
schen Titeleinganges spiegle ein verlorenes Eurichstück wider,
das — zusammengehalten durch den Leitgedanken des Diebstahls
— erst über die Herdenglocke, dann über die Fußfessel für Pferde,
und schließlich über den Garten und dessen Obstkultur gehandelt
haben müßte.
Nun sind wir hinsichtlich des End E 888 in
der geradezu einzigartig günstigen Lage, mit aller wün-
schens werten Sicherheit voraussetzen zu können, wie der
zu vergleichende Eurichtext tatsächlich gelautet haben
mag. Denn gegen die L. rest. 8, die Zeumer (Vis. 30) aus der Antiqua
(tintinnabulum de iumento vel bove, de vacca, de verbicibus vel
quibuscumque pecoribus) und vor allem aus der Bai. rekonstruiert hat,
läßt sich kaum etwas Erhebliches vorbringen: Si quis tintinnabulum
furaverit de cavallo vel de bove, unum sol. conponat; si de vacca, duos
tremisses; si de minutis pecoribus, tremisses singulos. Mithin stand
bei Eurich an der Spitze die Pferdeglocke, und die kasuistische
Anreihung sonstiger tintinnabulum-Fälle verlief, nach dem Sach-
wert der Tiere in altertümlichen Bußsätzen abgestuft, vom gleich-
gestellten Ochsen über die Kuh bis zum Kleinvieh. Darf man
eine Andeutung dieses Gesichtspunktes und das Anfangsglied der
Aufzählung auch aus Burg. (tintinnum caballi; simili de bove con-
ditione servata) und Roth. (tintinno de super cavallo aut bove)
herauslesen!, dann ließe sich der Einfluß jenes Euricianums allen-
falls auch hier unterstellen, obschon — von den abweichenden
Strafsätzen (Roth. 6 sol; Burg. Leistung einesgleichwertigen Pferdes)
ganz abgesehen — der Gebrauch von tintinnus statt tintinnabulum
nicht wenig stört. Was weiterhin die Sal. anlangt, so beginnen
ihre Fälle nach dem Vorgange der ältesten codd. in § 1 mit der
Glocke, die die Leitsau einer Schweineherde trägt (tintinnus de
porcina); daran knüpft sich $ 2 der tintinnus de pecoribus, dem
sich in den codd. 6, 5 § 3 nachtragsweise noch die eschilla de
caballo anreiht. Von eurizianischer Sachwertabstufung ist dabei
schlechterdings keine Rede, sondern auf Grund eines irgendwie
1 Das scheint insofern möglich, als caballus und bos ausdrücklich gleich-
gestellt werden. Allerdings mangeln gerade die Glieder, mit denen die eigent-
liche Antiklimax erst hei vortritt. Insofern hätte Heymann (483) recht, wenn
er hervorhebt, die Burg. kenne „keine Abstufung wie die Antiqua“.
398 Walter Stach
anderen Maßstabes! normiert die Sal. in den $S 1 und 3 die Buße
von 15 sol., in S2 aber von nur 3 sol. Mithin erschöpft sich die
Übereinstimmung in dem Umstand, daß auch salisch unter dem
furtum tintinni die wirtschaftlich wichtigsten Haustiere vorkommen
und daß sich überdies hier und dort einige termini technici ent-
sprechen. Dabei gibt jener sachliche Anklang von vornherein zu
bedenken, daß ohnehin die tatsächlichen Wirtschaftsverhältnisse
als im wesentlichen gleichartig anzusetzen sind und daß sich daraus
ganz von selbst verwandte Bedürfnisse nach rechtlicher Regelung
ergeben mußten, die in sich zureichen, um die vorliegenden Zu-
sammenstellungen analoger Praktiken auch ohne die Annahme
textlicher Vorlagen zu begreifen. Der gleiche unbezweifelbare
Wirkungs zusammenhang von Wirtschaft und Recht dürfte auch
umgekehrt abhalten, Verschiedenheiten des Inhaltes textkritisch
auszuwerten und etwa deswegen gegen Brunner zu entscheiden,
weil salischerseits das Schwein markant hervortritt, während es
bei Eurich allenfalls unter den minuta pecora verschwindet. Denn
man braucht zur Erklärung dieses Gegensatzes, unbeschadet
etwaiger Textbeziehungen, salisch nur an freien Waldlauf der
sich selbst überlassenen Herden zu denken, um daraus — neben
der überragenden Bedeutung der Schweinezucht für die Franken
— die Verselbständigung einer Schweineglockennorm als sach-
bedingt zu verstehen, zumal westgotisch diese Weideart, den fort-
geschrittenen Eigentumsverhältnissen am Waldgebiet und der da-
durch bedingten Rechtslage gemäß, ausgeschlossen scheint, sicherlich
für die Antiquae VIII5, also eventuell schon für Eurich®?. Jeden-
falls fehlt jegliche Handhabe, mit leidlicher Bestimmt-
ı Dessen Prinzip dürfte strittig sein. Mit Meitzen, Siedelung und Agrar-
wesen der Westgermanen und Ostgermanen 1 594 (15 sol., weil „leichter zu
stehlen“) und Geffeken, L. Sal., Erläuterungen 137 („entsprechend der ökono-
mischen Bedeutung des Schweins“) ist wenig anzufangen. U. E. ist für die
15 sol. die um der größeren Schadenswahrscheiulichkeit willen höhere Gefähr-
lichkeit des Diebstahles bestimmend gewesen, da in den $$ 1 und 3 wohl an
freiere Weide gedacht werden darf, dıe beide Male Waldlauf gewesen sein
könnte (vgl. Hahn, Hoops Reallexikon III 409 § 6 und die interessante Stelle
bei Meitzen 593: Aimon Hist. Franc. bei Freher), während in § 2 gewöhnliche
Viehweide unter Hirten vorausgesetzt ist.
2 Gegen Meitzen, der salisch „weiteren Austrieb unter eigenen Hirten“
vermutet, vgl. Hahn a. a. O. IV 150 85. Selbst die sehr bald angeordneten
decimae porcorum bedeuten noch nicht dieselben Beschränkungen der freien
Eichelmast wie die westgotischen decimae, da hier der Dem an Privateigentümer
jeweiliger Waldstücke, dort aber an den fränkischen König zu entrichten war.
Lex Salica und Codex Euricianus 399
heit festzustellen, ob jene realen Faktoren das Bestehen
textlicher Beziehungen nur vorspiegeln, was uns ansich
am wahrscheinlichsten dünkt, oder inwieweit sie wirkliche
Textabhängigkeit etwa gekreuzt und dadurch verwischt
haben könnten. Dann aber bleibt nichts übrig als die bloße
Abwägung reiner Formalien, wie das ja auch Brunner
tut, wenn er auf salisches tintinnus, involare und pecus
verweist. Doch leider sind auch diese drei Kriterien wiederum
adiaphora. Denn schon zu Burg. und Roth. hatten wir bemerkt,
daß sich kaum rechtfertigen ließe, das durch Bai. und Vis. ge-
sicherte tintinnabulum Eurichs einer erst zu begründenden Filia-
tionsmöglichkeit zuliebe ohne weiteres preiszugeben. Natürlich
wäre denkbar, daß man salisch irgendwelcher Sprachgewohnheit
zufolge von der gegebenen Vorlage synonym abgewichen wäre.
Aber eine solche faktische Abweichung zu einem Beweismittel
für Abhängigkeit umzustempeln, wäre doch wohl widersinnig.
Wie fragwürdig weiterhin der Ansatz Brunners bei involare ist,
das außer in der Antiqua auch in den codd; 1 und 9 der Sal.
auftritt, zeigt zur Genüge die L. rest. 8; denn Zeumer konjiziert
gerade umgekehrt für Eurich furaverit und nicht involaverit.
Räumt man vollends ein, daß sich Zeumer dabei mit Fug an die
Bai. hielt und daß ihn im vorliegenden Punkte das furatis in der
Kapitelüberschrift der Vis. noch unterstützt, so führt Brunners
Beweisgang wie vorhin geradezu in ein „canis a non canendo“.
Schließlich die pecus-Gleichung! Man fragt sich vergebens, wie
deren nichtssagender Alltäglichkeit aufzuhelfen wäre. Sollte
Brunner haben andeuten wollen, daß die Sal. hier durch Eurich
von ihrer idiomatischen Gepflogenheit, für Vieh bzw. Rind animal
zu sagen, abgelenkt worden seı? Aber animal und pecus finden
sich salisch auch sonst promiscue gebraucht, abgesehen noch davon,
daß vor allem den „späteren Abschreibern pecus als Vieh geläufiger“
war!. Überdies ist mit diesem pecus salisch und westgotisch ja
nicht einmal dasselbe gemeint. Eurich und die Reccessvindiana
denken an „Kleinvieh“ im üblichen Sinne, unter Ausschluß von
Pferd und Rind. Die Sal. dagegen spannt den Umfang viel weiter
und meint sonstiges „Vieh“ im Gegensatz zum Schwein’, eine
1 Zum Gebrauch von animal und pecas in der Sal. vgl. Krusch, Der neu
entdeckte Urtext der L. Sal., Gött. Nachr. (1916) 702f.
2 Vgl. die Anm. bei Behrend, L. Sal.“ zu XXVII 2. C. E. dürfte dieses
pecus selbst innerhalb der sal. Hss. nicht einstimmig sein. Die codd. 1—4
400 Walter Stach
Koppelung, die sich in dieser antithetischen Zuspitzung auca
anderweit in der Lex belegen läßt, wie die bei Krusch a. a. O.
zitierten Fälle dartun: XVL4 cum porcis aut... animalibus; IX 4
quislibet porci aut qualibet pecora. Darf man darin eine lexikale
Sondertümlichkeit sehen — und sie ist sicherlich mehr als for-
maler Zufall — so würde auch die angebliche pecus-Parallele
das. Gegenteil von dem beweisen, was sie beweisen soll. Jeden-
falls kommt sie als Stütze für Brunners Hypothese nicht in
Betracht. Vollends ungünstig gestaltet sich die Sachlage, sobald
man indirekt die Schwierigkeiten abmißt, die sich bei einer sozu-
sagen fiktionellen Anwendung der Brunnerhypothese herausstellen.
Legt man nämlich der vorgeblichen Eurichverwandtschaft die
salischen codd. 1—4 zugrunde, so stünde zu erwarten — wenn
das Motiv redaktioneller Erleichterung seinen Sınn behalten soll
— daß man, von dem gegebenen pecus-Beispiel ausgehend, das
Eigengut einer besonderen Schweinenorm stilistisch daran angelehnt
hätte. Statt dessen ist umgekehrt der salische pecus-Satz nach
Stellung und Formulierung auf den „nichteurizianischen“ § 1 be-
zogen, wie deutlich erhellt, wenn man beachtet, daß es § 1 und
§ 3 der Sal. si quis heißt, dagegen in $ 2 häufig si vero, und wie
vor allem § 2 das „tintinnum“ eben x«t% tintinnum des § 1 syn-
taktisch unterdrückt worden ist. Operiert man aber nach Krammers
Art NA. XXX mit dem codd. 6,5 55 1—3, so fäude man die
westgotische Tierliste rätselvollerweise auf den Kopf gestellt, des
auffälligen Barbarismus eschilla ganz zu geschweigen, der den
Gedanken selbst an nachträgliche Interpolation aus Eurich ver-
bietet. Vollends absurd aber wäre, etwa die III. Textklasse (cod. 9)
ins Spiel bringen zu wollen, wo ja gewalısam die Kasuistik getilgt
ist, die für das Euricianum das hervorstechendste Merkmal bildet.
Das volle Gewicht all dieser Bedenken und Schwierigkeiten er-
gibt sich jedoch erst dann, wenn man die Leichtigkeit und Glätte
anderweitiger Erklärung für das Zustandekommen des salischen
Titeleinganges daneben hält. Oder wäre es nicht ein sonderbarer
Zufall, daß die Reihenfolge der 88 1—3 offensichtlich in der Legal-
ordnung der Gesamtlex wiederkehrt? Denn entsprechend der
inhaltlichen Hss.-Entwicklung in XX VII geht im grußen Aufbau
= 6,5 meinen übereinstimmend das Pferd nicht mit (was in L-4 immerbiu
denkbar wäre), wohl aber das Rind. Dagegen cod. 9, der offenbar auch $ 3
von 6,5 einbeziehen will, besagt mit seinem ausdrücklichen qualibet pecus
preter porcus: „Vieh außer Schwein überhaupt“.
Lex Salica und Codex Euricianus 401
der Lex deren Titeln III—V de furtis animalium, ovium, caprarum
(also den pecora im Sinne von XXVII 2) auch der weiterhin
als technisches Schema benützte Titel II de furtis porcorum
voran, während analog dem Zusatz XXVII codd. 6,5 §3 das
Titelpendant de furtis caballorum erst in XXXVIII nachgeholt
wird. Da nun dieser Titelfolge sich entnehmen läßt, daß
neben die überwiegende Schweinezucht der älteren Zeit
erst später eine ausgedehnte Aufzucht von Pferden trat,
liegt zweifellos am nächsten, auch in der Sukzession
der vorliegenden Salica-Stellen zugleich den natür-
lichen Niederschlag fränkischer Agrarentwicklung zu
sehen. Was wäre auch einfacher, als daß man tatsächlich bei
Redaktion der tintinnus-Fälle, durch deren greifbare Inhalts-
beziehung zu den großen Hauptgruppen der Viehdiebstähle ver-
anlaßt, an jenen Titelköpfen der eigenen Lex entlangging? Frei-
lich scheint dem zunächst zu widerstreiten, daß in unmittelbarem
Anschluß an unsere Paragraphen die pedica caballi nicht erst im
Bestande jüngerer Hss., sondern schon in den codd. 1—4 auf-
tritt. Doch läßt sich dem entgegenhalten, daß zwar die Pferde-
schelle auf umfängliche Pferdezucht hinweisen dürfte, daß
aber mit dem Auftreten der Fußfessel auch bloßes Halten von
Pferden durchaus vereinbar ist. Jedenfalls ist die übliche Inter-
pretation, die Pferde hätten gefesselt und zugleich mit Glocken
geweidet, weder sachlich wahrscheinlich noch aus den Texten zu
rechtfertigen, wie sowohl die Burg. mit ihrer klaren Scheidung
von IV 85 und S 6 lehrt, als auch die Sal., deren schilla kein Zu-
satz zur pedica ist, wie Meitzen (a. a. O. 593) anzunehmen scheint,
sondern deutlich genug eine Ergänzung der tintinnus- Bestimmungen
bildet. Damit aber hat sich die Brunnersche tintinnus-
Parallele für die Lex Salica erledigt. Nicht nur, daß
die Richtigkeit seiner Hypothese hier. unerweislich ist
und, konsequent zu Ende gedacht, zu Widersprüchen
zwingt, die erklärungsbedürftiger sind, als die gering-
fügigen Tatsächlichkeiten, derentwegen sie aufgestellt
wurde, sondern sie muß, gemessen an der Annahme un-
abhängiger und bodenständiger Textgestaltung der Lex
Salica, als die weniger wahrscheinliche Vermutung fallen
gelassen werden, ein Ergebnis, das über die besprochene
Stelle hinaus auf das Ganze der Hypothese ein eigen-
artiges Licht wirft, weil wie gesagt gerade hier die
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 26
402 Walter Stach
seltene Gunst der Quellen gestattet, Eurich und Lex
Salica einmal unmittelbar gegenüberzustellen. _
Hinsichtlich des pedica-Falles, über den sich Grund-
legendes bei Heymann (481 ff.) vorfindet, dürfte den
Kern der Brunnerschen Beweisunterlage die Behaup-
tung bilden, die Norm der Burg. setze notwendig eine
Sinnergänzung durch Sal. und Vis. voraus. Unbestreitbar
ringt jede der drei Leges über den Schematismus der furtum-
Behandlung hinaus nach Abspaltung und verselbständigter Aus-
gestaltung der Viehbefreiung zu einem bloßen Gefährdungsdelikt.
In dem innerlichen Formalismus, der sich aus dem concretum
der pedica-Wegnahme nicht recht herausfindet, steckt sichtlich
am tiefsten noch die Sal. Sie läßt § 3 das imbulare (so cod. 1;
furare die übrigen Hss.) mit 3 sol. büßen, hat also bei aller Ab-
‚zielung auf die gefährliche Eventualfolge ein regelrechtes furtum.
Tritt allerdings Pferdeverlust wirklich ein, so verpflichtet sie über-
dies § 4 zu unmittelbarer Restitution. Doch wird man dem kaum
die Absicht entnehmen dürfen, sie habe dadurch den Tatbestand
in der Richtung auf gesteigerte Abstraktion begrifflich bewältigen
wollen, mag immerhin die unbewußte Heterogonie der Zwecke
auch das bewirkt haben. Vielmehr scheint man nur den sinn-
fälligen Umstand im Auge gehabt zu haben, daß im Falle dieser
Komplikation 3 sol. dem Sachwert insofern nicht Rechnung trugen,
als die Lex sonst bei Verlust durch Diebstahl an großen Haus-
tieren mit 15 sol. Buße und mehr zu schalten pflegt. Fort-
geschrittener und doch auch eigenartig ungelenk verfährt sodann
die Burg., vorausgesetzt, daß man ihren Text zunächst einmal
läßt, wie er dasteht. Während sie nämlich „in der unbedingten
Büßung der Tat mit einem gleichwertigen Pferde die Herkunft
aus der Schadensidee“ verrät, formuliert sie andererseits den Tat-
bestand als wirklichen Diebstahl der Fessel und bespricht ihn
demgemäß unter der Überschrift de furtis. ‘Am weitesten vor-
geschritten in der Entwicklung ist schließlich die Antiqua. Von
einem Wegnehmen der pedica ist keine Rede, sondern vom Los-
machen eines Pferdes von der Fessel (caballum de pedica ferre);
sie handelt darüber auch nicht innerhalb ihrer Diebstahlsnormen
(VII 2 de furibus et furtis), sondern ausdrücklich unter dem Ge-
sichtspunkt der Viehschädigung (VIII 4 de damnis animalium),
wobei sie einfache Viehbefreiung mit 1 sol. und erfolgten Verlust
mit Schadenersatz (caballum eiusdem meriti) straft. — Man fragt
Lex Salica und Codex Euricianus 403 Ä
sich danach vergebens, warum eigentlich Brunner in der Burg.
zwischen den Zeilen bestimmt ein westgotisch-salisches „si perierit“
heraus- oder hineinlesen wollte. Etwa um der rationalistischen
Erwägung willen, zum Ersatz gehöre logisch das Korrelat eines
entsprechenden Schadens? Heymann, der sich eingehend mit der
Stelle befaßt, hat von einer derartigen Notwendigkeit offenbar
auch nichts verspürt. Und wie sonderbar wären die Konsequenzen!
Zunächst müßte man wohl die gleiche Sinnergänzung auch für
Burg. $5 verlangen, wo im tintinnus-Fall in der nämlichen Weise
festgesetzt wird: caballum alium talem reddat. Ferner bliebe
offen, wie dann die Burg. das „nisi perierit“ geregelt haben soll.
„Straffreiheit“ würde die eben erst bewerkstelligte Beziehung zu
Sal. und Vis. erneut zunichte machen. Eine hineingeflickte Buße
aber verkehrte das demonstrandum vollends in ein demonstrans, und
man würde mit solcher Textprosthese nicht mehr aus Texten deren
Verwandtschaft, sondern mittels Verwandtschaft Texte erschließen.
Solange daher die Sinnlücke nicht anderweit zwingend
erwiesen wird, bricht u. E. die Hauptstütze Brunners
völlig in sich zusammen. Im übrigen versagt eine positive Ent-
scheidung nach sachlichen Kriterien auch sonst. Auf den ersten
Blick könnte allerdings bestechen, daß sich die pedica-Sätze der Sal.,
Burg. und Vis. zwanglos zu einer entwicklungsgeschichtlichen Reihe
ordnen, als ließen sie, jeder in seiner Art, ein zugrunde liegendes
Euricianum gemeinsam durchschimmern. Doch ist in solchen Fällen
zu unterscheiden, ob dann die Reihenglieder als isolierte Typen
sui generis auftreten, deren Ahnlichkeit auf ihrer bloßen Zu-
gehörigkeit zu einem als natürliches Gemeingut anzusprechenden
Thema beruht, oder ob man von ihrer Verwandtschaft reden
darf, weil die Merkmalskomplexe der Glieder so miteinander ver-
bunden sind, daß sich zunächst äußerlich jedes in ein Quantum
Übereinstimmung neben einem Quantum Verschiedenheit zerlegen
läßt. Denn nur in diesem Falle ist überhaupt möglich, zur Kon-
struktion einer hypothetischen Basis zu schreiten und etwa darin
einen Wink von Abhängigkeit zu vermuten. Dagegen in jenem
Falle ist eine solche Rekonstruktion nur gewaltsam möglich. Das
gilt von unserer pedica -Materie in ganz besonderer Weise. Denn
der Tatbestand ihrer Wegnahme ist kategorial in drei grundver-
schiedene Auffassungen von solcher Geschlossenheit differenziert,
daB man einerseits keinerlei gemeinsamen Wesensbestand heraus-
zuschälen vermag und daß es andererseits bare Willkür wäre,
26*
404 Walter Stach
einen der drei Typen als „den eurizianischen“ abzusondern. Denn
mag man die Sal. herausgreifen wollen, weil ibr pedica-Typ die
vergleichsweise älteste Stufe repräsentiert, oder gar die Vis., weil
ihr wenigstens im allgemeinen eine Beziehung zu Eurich zukommen
muß, obschon an sich den Leges Eurici eine pedica-Spezialnorm
genauso gefehlt haben könnte wie der Bai !: nur leere Spekulation
würde fertigbringen, statt der einzig erkennbaren ideellen Linie
einer Rechtsentwicklung überhaupt, die für textliche Ableitung
nichtssagend ist, an den drei Leges Züge eines empirischen Sach-
zusammenhanges aufzuzeigen, die allein textkritischer Ausdeutung
fähig wären. Ja gemessen an der schätzungsweisen Selten-
heit, daß wirklich jedes Glied einer solchen Reihe ein
durchgängiges Vorbild .dermaßen produktiv assimiliert
hätte, daß allenthalben die Spuren der Rezeption bis
auf den letzten Rest schwanden, wird man vielmehr
umgekehrt einem Quellenbefunde dieses Schlages ziem-
liche Wahrscheinlichkeit bodenständiger und aus eigenen
Mitteln bestrittener Rechtsgestaltung zuschreiben
müssen. Zum mindesten wäre etwaige lineare Abhängig-
keit noch immer weit näherliegend als gerade Seiten-
verwandtschaft, die ohne Zweifel für ein solches Text-
gefüge die künstlichste Erklärung abgibt. Läßt sich somit
die Brunnerhypothese hier, soweit Sachmomente in Frage kommen,
höchstens als entfernte Möglichkeit dritten Grades ins Spiel
bringen, dann müßten sich schon äußerst gewichtige Formalien
finden, die diese schwächere Sache zur stärkeren machen könnten.
Daß die drei Leges Pferd mit caballus wiedergeben und, den
Alten gleich, eine Fußfessel pedica nennen oder Verlust durch
perire ausdrücken, genügt dazu nicht, obgleich es Brunner durch
Kursive hervorhebt. So bliebe nur noch abzuwägen, daß salisch-
burgundisch Pferdeschelle und Pferdefessel einander folgen und
daß salisch- westgotisch in der Schadenersatzformel restituere ver-
wendet ist. Aber jenes büßt seine Wirkung ein, sobald man da-
nebenbält, daß einerseits gerade die Vis. tintinnabulum und pedica
I Die pedica-Bestimmung in Vis. VIII 4,1 könnte sehr wohl jünger sein.
Man vgl., wie caballus darin durch vel aliut animal verallgemeinert wird und
wie überdies unmittelbar an die Viebbefreiung die Gebrauchsanmaßuı g an-
schließt, die VILI 4,9 speziell für den Ochsen, aber mit denselben Rechtsfolgen
nochmals bringt, so daß die Ursprünglichkeit von VIII 4,1 trotz der Über-
schrift Antiqua einigermaßen verdächtig erscheint.
Lex Salica und Codex Euricianus 405
auf zwei verschiedene Bücher verteilt und daß andererseits die
Pferdeglocken-Fessel-Folge ausschließlich für die codd. 6,5 der
Sal. zutrifft, während in den codd. 1—4 die Viehglocke voran-
geht, über die die Burg. schweigt. So hängt schließlich der ganze
Beweis an dem restituere, worüber man jedoch nur die Ausführungen
bei Krammer NA. XXX 305ff. einzublicken braucht, um sich zu
überzeugen, daß zwar selbstverständlich dieser Anklang auf das
Eurich- Konto kommen könnte, wenn anderweit — wie Krammer
ebd. 306 in der Tat voraussetzt — die eurizianische Herkunft von
Sal. X XVII 3 bereits erwiesen wäre, daß es aber methodisch un-
zulässig ist, über die allgemeinen Schwierigkeiten dieser Annahme
hinwegzusehen und eine an sich mehrdeutige Einzelheit einfach
für eindeutig zu nehmen. Denn erst ist die Hauptsache ein-
leuchtend zu machen; dann verstehen sich Nebendinge von selbst.
Ganz entsprechend liegt der hortus-Fall. Auch hier
steht und fällt Brunners Hypothese mit der einen Be-
hauptung, der salisch-bayrische hortus-Konnex müsse
durch Eurich vermittelt sein. Denn die übrigen Textkonkor-
danzen besagen für sich genommen nichts, selbst wenn man
Brunners Angaben noch durch Roth. 284 de orto (si quis in orto
alterius introierit aut salierit ad furtum faciendum) zu Hilfe kommen
wollte. Über das furtim der Burg. haben wir uns bereits oben
geäußert. Daß im übrigen der Deliktscharakter der Vis. allein-
steht (selbst Zeumer unterläßt bei VIII 3,2 jeden Hinweis auf
Parallelen) und höchstens mit dem violenter der Burg. inhaltlich
zusammengerückt werden kann, zeigt schon ein oberflächlicher
Einblick in die Texte. Sonstige lexikalen Anklänge aber, wie
hortus und ingredi, mit denen Brunner operiert, können so wenig
die Vermutung gemeinsamer Beziehungen zu Eurich tragen, daß
sie umgekehrt anderweitiger Evidenz bedürfen, um in diesem Sinne
überhaupt diskutabel zu werden. Prüft man nun daraufhin die
salisch-bayrische Parallele, ob ihr diese Durchschlagskraft zu-
kommt, so unterliegt keinem Zweifel, daß der Schlußsatz der Bai.,
auf den Brunner anspielt: ita de pomeriis lex servanda est, stark
nach Interpolation aussieht, daß ihm ferner § 8 der salischen
codd. 6, 5: si quis... de pomario . .. deruperit, auffallend ent-
spricht, wie vorher das bayrische in orto furtive intrare dem
salischen in orto in furtum ingredi (XXVII 6). Aber für mehr
als fraglich muß gelten, daß dieser Gleichklang, statt
auf geradlinige Abhängigkeit der Bai. von der Sal., deren
406 - Walter Stach
Annahme gemäß den Untersuchungen v. Schwinds ja auch
von anderen Stellen der beiden Leges sattsam getragen
wird, notwendig auf Eurich zurückginge. Denn da sich
der salische Passus de pomario ausschließlich in den codd. 6,5
findet, so müßte man Brunner zufolge annehmen, man hätte
salischerseits zunächst bei Redaktion der ältesten Hss.-Klasse den
allgemeinen hortus- Satz aus Eurich rezipiert und wäre dann später
bei Aufnahme des Zusatzes § 8 in die II. Textklasse nochmals
auf denselben Eurichkonnex zurückgekommen. Doch abgesehen
davon, daß diese komplizierte Vermutung hinter jeder gleich-
möglichen, aber einfacheren zurücksteht, würde sie weder die
eigenartige Fassung der Bai. erklären noch begreiflich machen
können, wieso in der Vis. auch nicht die geringste Andeutung
eines solchen Euricianums spürbar geblieben wäre. Dazu kommt,
daß ein ähnlich auffallender Zusammenhang auch Sal. codd. 6,5
VII 11—13. und Bai. XXII de pomariis begegnet, der die engen
Beziehungen dieser Leges in derselben Materie bestätigt und schließ-
lich zur gleichen Auslegung nötigt wie hier. Es handelt sich da-
bei im ganzen um folgenden Stellenkomplex, der den zweiten Haupt-
gegenstand unserer Untersuchung bildet:
L. Sal. VI—VIII de furtis canum etc.
L. Vis. VIII 4. 3. 6.
L. Burg. XCVII, XCVII; XVII I, LVIII.
L. Bai. XX— XXII; L. Al. LXXVIII, XCVI 1.
Ed. Roth. 329—331; 317, 320, 321;
300—302; 318, 3191.
Was darunter die Hundebestimmungen anbetrifft, so ergeben
bereits die bloßen Tatbestände: Diebstahl im Wechsel mit Tötung,
wenigstens innerhalb der Jagdhundgruppe einen gewissen Anhalt
für die die Verwandtschaftsfrage, freilich weder zugunsten Brunners
noch Krammers. Abseits bleibt zunächst die Burg. Denn selbst
falls ihr Titel LVIII, der die Tötung des Nutzhundes schlechthin
1 An Lit. vgl. v. Halban III 39; Krammer NA. XXX 269ft.; ebd. XLI
111ff.; 149ff.; v. Schwind ebd. XXXI 441f., 451; XXXIII 610ff.; Heymann
ebd. XLI 466 ff., 512 ff. — Zugleich möchte ich nicht unterlassen, Herm Geh.
Archivrat Dr. Bruno Krasch, Hannover, auch an dieser Stelle meinen Dark
abzustatten für seine gütigen brieflichen Hinweise, die mir textkritisch über
den Quellencharakter der bayrischen Schlußtitel und deren ana zur Sal.
wertvolle Klarheit gaben.
Lex Salica und Codex Euricianus é 407
regelt, ehedem auf beide Delikte: Tötung und Diebstahl, gerichtet
gewesen sein sollte, so unterstellt ihre Sammelnorm XCVII die
drei Jagdhundtypen jedoch sicherlich nur dem Gesichtspunkt
des furtum’. Aber auch die Sal. (VI § 1 und codd. 6,5 ff. § 2) steht
für sich, obwohl sie trotz der Schwankungen in den einzelnen Hss.
das furare mit dem occidere wahrscheinlich prinzipiell verkoppelt
denkt. Denn Al. LXXVIII 1—4 und Bai. XX 1—7 fußen bei
ihrem anscheinend ähnlichen Vorgehen auf der eigentümlichen und
gänzlich abweichenden Voraussetzung einer generellen Neungeld-
bestimmung (Jagdhunde 262f.), so daß nur zwischen diesen beiden
Leges von einer wirklichen Tatbestandsparallele die Rede sein
kann, die aber dafür weit gewichtiger ist, als sich v. Schwind
auf Grund seiner unhaltbaren Textauffassung (Diebstahl wechsle
bayrisch -alamannisch mit Tötung, je nachdem es sich um kleine
oder große Hunde handle) vorgestellt hat. Statt einer solchen
Äußerlichkeit liegt u. E. Übereinstimmung der beiden Leges in
einem komplizierten Rechtsgedanken und Gleichheit seiner Moti-
vierung vor. Wenn daher v. Schwind an diesem Punkte die
unmittelbare Vorlage der Bai. in der Al. gesucht hat, dürfte er
mit dieser Folgerung trotz seiner falschen Sachvoraussetzung
zweifellos das Richtige getroffen haben?. Denn selbst. wenn dabei
die Herübernahme desalamannischen Prinzipskeineswegs mechanisch
erfolgt wäre, da hier und dort verschiedene Dressurtypen von der
an sich übereinstimmenden Regelung betroffen sein könnten, würde
das nach unserer Darlegung des Sachverhaltes nicht stören. Jeden-
falls ist in dieser Deliktsfrage an eine Eurichgrundlage insbesondere
der Sal. überhaupt nicht zu denken.
Zur selben Ablehnung führt weiterhin die Betrachtung der
Bußsätze. Sogar Bai. und Al. für sich genommen haben dabei
pur insofern miteinander zu tun, als anscheinend beide bestrebt
sind, ihre Hundebußen im Verhältnis 1:2 zu staffeln. Im übrigen
ist von Haus aus ein Vergleich der Leges nur sehr bedingt möglich.
ı Hierzu (wie überhaupt zu den nachfolgenden Auseinandersetzungen bin-
sichtlich der Jagdhunde) verweisen wir auf den ausführlichen Sachkommentar:
Stach, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten, Hist. Vjschr. XXI 257 ff.
(zit. „Jagdhunde“), obne dessen Berücksichtigung vieles unbegrtiudet erscheinen
könnte und der wohl dartut, daß man an diesen Stellen mit unzulänglichen
exegetischen Voraussetzungen an die Abhängigkeitsfrage herangerreten ist.
2 Dieselbe Situation: brauchbare Ergebnisse bei unbrauchbaren Prämissen
wiederholt sich u. E. in der Schwindschen Analyse des bayrischen Titels XX,
so daß wir den Textvergleich nochmals in extenso geben.
408 Walter Stach
Die Burg. XCVII wird durch ihre bekannte Drastik völlig isoliert,
und andererseits bauen sich die bayrisch-alamannischen Bußsätze
augenscheinlich auf Realwerten auf, während die salischen Dieb-
stahlsbußen (vgl. Brunner DRG. II 644 f., 59) vermutlich ursprüngliche
Redemptionstaxen sind, die zwischen stabilen Grenzen nach dem
Sonderwert einzelner Objekte bzw. der Gefährlichkeit eines Dieb-
stahles mit teilweiser Willkür abgestuft scheinen. Daher auch der
unverhältnismäßige Sprung der Em. auf 45 sol. bei ihrem säusius
magister (Jagdhunde 266 f.), lediglich der Schritt vom kleinen zum
großen furtum, sozusagen echt salisch und kaum mit der Annahme
vereinbar, die hohe Leithundbuße der Al. stünde damit in irgend-
welchem Bezug, zumal die relativ besser entsprechenden 30 oder
35 sol. salisch sonst als Diebstahlssatz vorkommen.
Auf beachtliche Übereinstimmungen stößt man sodann in Aufbau
und Sachgehalt der Titel. Zunächst beginnen Sal., Bai. und Al. ihre
Hundesatzungen mit. Jagdhunden, und zwar den seusii, um mit
Hirten- und Hofhund, bzw. die Sal. mit Ketten- und Hirtenhund
zu schließen. Freilich wiegt in diesen gröbsten Zügen die Parallele
nur leicht. Denn wie der Fortschritt in der Umfangserweiterung
der salischen Texte deutlich verrät (vgl. Heymann 467f.; Jagd-
hunde 259f.), bedeutet diese Dreiteilung: Jagd-, Hirten-, Hofhund
wohl eine natürliche, entwicklungsgemäße Folge, mit der man
infolgedessen textliche Beziehungen zum mindesten nicht zu be-
weisen vermag. Weit eher schon könnte belangvoll scheinen, daß
unter den Jagdhunden gerade die sëusii jedesmal den Ausgangs-
punkt bilden. Doch dürfte selbst diese Spitzenstellung noch
immer in der Natur der Sache gelegen haben. Denn wie wir
Jagdhunde 263 —x79 ausführlich dargetan haben, bestanden die
s&usii — eine dem Ursprunge nach keltische Hunderasse, die vielleicht
am frühesten bei den germanischen Stämmen jagdtechnisch eine
fachmännische Verwendung gefunden hatte — möglicherweise noch
zur Zeit unserer Leges als besondere Zucht und waren auf alle
Fälle die damals am meisten verbreitete und zugleich wertvollste
Gruppe der Jagdhunde überhaupt, keinesfalls aber ein singulärer
Dressurtyp, dessen Erwähnung an signifikanter Stelle allein schon
ein Hinweis aufTextverwandtschaft wäre. Jedoch die Sachgleichung
greift höchst wahrscheinlich tiefer und weiter. Denn wenn es
zutrifft (Jagdhunde 269ff.), daß der bayrische leitihunt dem primus
cursalis der Al., der triphunt deren secundus und der spurihunt
der Bai. dem alamannischen ductor entsprechen, dann ist die An-
Lex Salica und Codex Euricianus 409
ordnung auch innerhalb der sëusii- Gruppe in beiden Leges völlig
konform. Ja selbst wenn man statt dessen bayrisch leitihunt und
alamannisch ductor identifizieren und den spurihunt als bayrischen
Sondertyp irgendwie davon abtrennen wollte (ebd. 267ff.), verbliebe
noch immer ein nicht unbeträchtlicher Rest von Ahnlichkeit
zwischen Bai. und Al, während zugleich die Bai. der salischen
Em. ($ 1 und § 2a) etwas näher träte, an deren § 1 der bayrische
Eingangssatz § 1 — zumal im Hinblick auf die Einschwellung
vel occiderit in einigen Hss. des bayrischen $ 1 — vielleicht ohne-
hin erinnert. Denn auch dann würden Bai. und Al. — außer dem
ihnen gemeinsamen Grundsatz der Deliktsbehandlung (Diebstahl
— Tötung) und ihrer verwandten Staffelung der Bußen (1:2) —
die auffallende kasuistische Klassifikation der séusii im allge-
meinen teilen, nur daß die Bai. im Gegensatz zur Al. von der
wertvollsten Spezies, dem Leithund zur Hirschjagd, sozusagen
abwärts stiege, wie im Prinzip auch die salische Emendata. Mit-
hin wäre von beiden Sacherklärungen der säusii - Bestimmungen
aus möglich; wie ja v. Schwind gewollt hat, daß die Bai. unmittelbar
dem doppelten Einfluß von Al. und Sal. unterstand, vorausgesetzt,
daß sie salisch einen der Emendata ähnlichen Text benutzt hätte
und sich ihre Selbständigkeit in hohem Maße wahrte. Wie man
aber angesichts der generalisierenden Jagdhundbehandlung in Sal.
und Burg. hierbei die Leges gemeinsam auf ein verlorenes Euri-
cianum fundieren sollte, scheint uns schlechterdings unerfindlich.
Denn auch der Rest der Hundebestimmungen: über Jagdhunde Em.
§ 2b, Al. § 4, Bai.$$ 5 und 7) sowie über den Hirten- und Hof-
hund (Em. 55 4 und 3, Al. §§ 5 und 6, Bai. §§ 8 und 9) geben dazu
keinerlei Anlaß. Was zunächst jene anlangt, ist an den Aus-
führungen v. Schwinds wiederum mancherlei sachlich zu beanstanden,
und selbst seine textkritischen Folgerungen sind zum Teil (NA.
XXXIII 643) recht unglücklich formuliert. Fürs erste liegt auf
der Hand, daß Al. und salische Emendata nichts miteinander zu
schaffen haben. Denn die porcarii und leporarii veltres der Emen-
data sind mittlere und leichtere Hetzhunde von Windhundcharakter,
statt deren die Al. schwere Rüden zur Hatz auf das gröbste Wild
meint (Jagdhunde 275 fl.). Daß dabei salisch (von cod. 5 ab) wie
alamannisch das allerorts verbreitete Windspiel zur Hasenhetze
auftritt, hilft noch keine Filiation begründen, geschweige einen
verlorenen Archetypus der Emendata, wie das v. Schwind an-
scheinend möchte. Dagegen hinsichtlich der bayrisch-alamannischen
410 Walter Stach
Texte kann immerhin auffallen, daß die Bai. statt der durch die
Sache gegebenen Folge: segusiavische Jaghunde (Jagdhunde 266
Anm. 2), sonstige Jaghunde, Hetzhunde, die Jaghunde für Schwarz-
wild in $7 abspaltet und trotz deren Buße von 6 sol., die sie an
sich zu den 85 1—4 rücken würden, dafür gerade den veltrix ein-
schiebt, mit dem sich dann der gleich gebüßte Habichthund ver-
knüpft. Man könnte danach mutmaßen, der alamannische $ 4 mit
seiner Anreihung der Hetzhunde, insbesondere des leporarius, an
die säusii habe den Anlaß zu jener sprunghaften Aufzählung in
der Bai. geboten und die Bai. habe die Hunde ihres § 7 gerade
darum soweit abgeschoben, weil die Redaktoren sich dessen be-
wußt waren, eine andere Gruppe (Jagdhunde 276ff.) im Sinne zu
haben als die Al. § 4a. Ein solcher Textzusammenhang, so ge-
küustelt er klingt und so wenig zwingend er allein genommen
sein kann, vermiede wenigstens die Sachwidrigkeiten, denen
v. Schwind verfallen ist. Ähnlich unsicher bleibt das Textver-
hältnis auch beim Hirtenhund. Denn wenn v. Schwind aufmerksam
macht, der salische pastoralis finde sich alamannisch durch Attribute
beschrieben, von denen das erste: qui lupum mordet, auch bayrisch
vorkomme, so ist dem gegenüber zu erwägen, daß in allen drei
Fällen wohl nur eine Übersetzung von ahd. wolfbizzo vorliegt“,
eines Ausdruckes, der gemäß dem nomen agentis im zweiten Kom-
positionsgliede wörtlich besagt: Hund, der den Wolf beißt. Darum
mangelt dieser Dublette u. E. die rechte Beweiskraft, zumal Bai
und Al. im übrigen getrennte Wege gehen, indem die Al. bemerkt
der pastoralis müsse gewissen Dressuransprüchen genügen, wovon,
die Bai. nichts weiß. Was dagegen die Hofhundbestimmungen
angeht, dürften einzelne Konkordanzen allerdings auf textliche
Beziehungen hinweisen. Die Bai. bespricht hier mit erhöhter Buße
zunächst (§ 9 a) die nächtliche Tötung, ähnlich und doch zugleich
verschieden wie die salische Emendata. Sie regelt sodann ($ 9b)
die einfache Tötung bei Tage, und zwar .bußfällig wie die Al.
(S 6a), während dieser die qualifizierte Nachttötung fehlt. Sie fügt
schließlich (S 10) den Sonderfall an, daß man einen von sich aus
angreifenden Hofhund de manu (vgl. Dahn, Könige der Germanen
IX 437) getötet hat. Sie hält auch dafür Eısatzpflicht des Täters
aufrecht (similem reddat), stellt dem aber eine strenge Haftung
des Eigentümers gegenüber: dominus canis quod canis fecit con-
ı Zur Etymologie vgl. Palander, Die ahd. Tiernamen 37.
Lex Salica und Codex Euricianus 411
ponat de medietate ac si ipse fecisset. Damit ist die Al.($ 6b)
insofern vergleichbar, als auch sie die Notwehrtötung erörtert,
jedoch lediglich. unter Forderung des Reinigungseides und ein-
fachen Schadenersatzes. Wollte man nun bei dieser doch wohl
beachtlichen Textverwandtschaft an ein zugrunde liegendes Euri-
cianum denken, so hieße das den Charakter der Vis. vollständig
ignorieren. Denn deren Antiquae VIII 4, 18—20 behandeln aus-
nahmslos die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar in folgen-
der Weise: 18 erklärt Selbstverschuldung, wenn der Hund gereizt
worden war; 19 befreit von jeder Haftung, wenn man seinen
„nicht als bösartig bekannten Hund“ (Dahn, Westgotische Studien
108) nicht oder wenigstens auf keinen Unschuldigen gehetzt hat;
20 ordnet den Fall, daß ein Hund „anfängt“ bissig zu werden.
Nimmt man dazu: Burg. XVIII 1 über Hundebiß als Ungefähr-
werk, LVIII über die Tötung eines fremden Hundes ohne ersicht-
lichen. Grund und Roth. 330, der bußlose Notwehr (bei Tötung
mit mittlerer Handwaffe) und Schadenersatzfall (bei Tötung nach
Reizung durch Wurf) trennt, so läßt sich aus alledem im Hinblick
auf die Vis. nur deren cap. 19 herausgreifen und enger mit Burg.
XVII 1 zusammenbringen, wie das schon Zeumer vertreten hat
(Vis. 339 Anm. 2). Dagegen würde gerade dieses Euricianum mit
seiner vorauszusetzenden Aufhebung der „antiqua calumnia“ (Burg.)
durchaus dem altertümlichen Grundsatz der Bai. widerstreiten:
dominus quod canis fecit ... conponat. Betrachtet man jedoch
die verbleibende Gruppe von Sal., Bai. und Al. für sich, so dürfte
zwischen ihnen zwar ein material fundiertes Rezeptionsverhältnis
unbegründbar sein, wenigstens zwischen Sal. und Bai.! aber inner-
halb der Formalien wird man die These v. Schwinds nicht von
der Hand weisen, wonach der umfängliche Hofhundpassus der
Bai. technisch ein alamannisch-salisch gefärbtes mixtum darstellt,
zum mindesten hinsichtlich der Al, mag auch die Beweisführung
v. Schwinds noch einiges zu wünschen übrig lassen. Daß z.B.
mit dem bloßen Gleichklang: custos curtis (Em.) — qui curtem
defendit alicuius (Al) — qui curtem domini sui defendit (Bai.)
etwas entschieden sei, möchten wir bezweifeln. Denn àn sich
stecken dahinter nicht mehr als variierende und deshalb um so
eher spontane Versuche, die ahd. Bezeichnungen hofawart bzw.
1 Vgl. dazu Heymann 512 fl. contra Krammer, der Rezeption der bayrischen
Norm in die Sal. hehauptet hatte.
412 Walter Stach
warthund lateinisch wiederzugeben. Daß die Bai. die Dialekt-
bezeichnung noch außerdem bringt, hebt unseren Einwand nicht
auf. Denn sie scheint an und für sich bemüht, soweit als möglich
lateinisch zu schreiben. Aber während ihr beim Hirtenhund in
pastoralis ein adäquater Ausdruck zugefallen war, mußte sie hier
noch deutlich machen, daß sie einen spezifischen Hofhund meint,
nicht irgend einen beliebigen Köter. Daher das nochmalige hofa-
wart, das konzinn mit ihrem § 8 etwa catenarius hätte lauten
müssen und das die Sal. mit ihrem qui ligamen noverit und noch
umständlicher die Emendata umschreibt! Statt dessen hätte
v. Schwind den Nachdruck u. E. auf das bayrische domini sui ver-
legen sollen, einen Pleonasmus, der sich am besten motivieren
läßt, wenn man darin das eingerenkte alicuius der Al. sieht, wofür
deren codd. A 1 und B nicht weniger ungeschickt aliquis schreiben.
Jedoch bedürfen wir für unsere Aufgabe eines näheren Eingehens
auf diese Dinge nicht.
Wir haben bisher gefunden: Es ist ein Unding, irgend-
einen inhaltlichen oder formalen Zusammenhang des
salischen Titels VI mit der ältesten westgotischen Ge-
setzgebung zu behaupten. Sobald überhaupt Berührungen
der Lex Salica mit anderen Leges hervortreten, handelt
es sich um lineare Abhängigkeiten, bei denen die Salica
die Rolle des Gebers gespielt hat. Dieses Ergebnis
richtet sich gegen v. Schwind, sofern er offen läßt, daß
man die Benutzung der Salica durch die Bai. „auf dem
Wege der Zeumer-Brunnerschen Annahme... eliminieren“
könne. Es richtet sich vollends gegen Krammer“, der
seinerzeit mit Zustimmung Zeumers und Brunners ver-
kündete: seit dem Titel VI sei der cod. Eurici „der
ständige Begleiter des salischen Redaktors“ gewesen;
er mache seinen Einfluß hier „zum ersten Male“ und
sogleich „in stärkster Weise“ geltend; in diesem und den
folgenden Titeln VII und VIII zeige sich „gleichsam die
Bresche, durch die er in das feindliche Lager gelangte“.
Daran ist hinsichtlich des Titels VI auch nicht ein
wahres Wort, und für die Titel VII und VIII, denen wir
uns nunmehr kurz zuwenden, gilt dasselbe.
Wohl läßt sich Sal. VII de furtis avium einigermaßen mit
Bai. XXI, Al. XCVI 1 (Pact. III 14), Burg. XCVIII und Roth. 317,
1 NA. XXX 270f.
Lex Salica und Codex Euricianus 413
320, 321 zusammenstellen, und sofern in den codd 6, 5 ff. desselben
salischen Titels von Bäumen die Rede ist, auch mit Vis. VIII 3, 1;
Bai. XXII 1—7 und Roth. 300—302. Entsprechend kann man
mit -Sal. VIII de furtis apium Vis. VIII 6,1—3, Bai. XXII 8—10
und Roth. 318 — 320 vergleichen. Aber von der äußeren Auf-
einanderfolge dieser Vögel-, Bäume-, Bienennormen in Bai. und
Sal. abgesehen, gehen all diese Stellen nach Inhalt und Form
soweit auseinander, daß höchstens für etwaige geradlinige Ver-
wandtschaftsmöglichkeit Raum bleibt. Wir sagen ausdrücklich
auch in dieser Beziehung: Möglichkeit. Denn die auftretenden
Anklänge, wie die wiederholte Verwendung von domesticus zur
Bezeichnung zahmer Vögel in Sal., Roth. und Bai., wie der zu
spervarius latinisierte sparwäri in Sal. und Bai. und das pomarium
in denselben Leges, besitzen für sich allein ebensowenig Beweis-
kraft, wie die bloße Tatsache, daß alamanhisch und bayrisch für
Beizvögeltötung die gleiche Buße von 6 und 3 sol. vorkommt. Die
Darlegungen bei v. Schwind (NA. X X XIII 645ff.) erscheinen uns
nach dieser Richtung vielfach übertreibend und darum irreführend,
abgesehen davon, daß die ganze Sachlage: Schlußkapitel der Bai.
einerseits und der Al. andrerseits, weit schwieriger und heikler
sein dürfte, als v. Schwind angenommen hat. Wohl lassen sich
jene Parallelen im Sinne seiner These vom formal-kompilatorischen
Charakter der Bai. auslegen; aber sie müssen es nicht, und sie
können es nur, soweit sie von anderweitiger Evidenz getragen
werden. Das scheint uns allerdings auch innerhalb dieses Kom-
plexes an einem Punkte der Fall zu sein, nämlich binsichilich
des längst beachteten Zusammengehens der Sal. mit der Bai. in
der Titelfolge:
Hunde Sal. VI Bai. XX (Burg. X CVII)
Vögel „ VII | „ XXI (Burg. XCVIII)
Bäume „ VIIb bzw. VIII „ XXII a
Bienen „ VIII bzw. IX „ XXIIb
Hier gilt es sorgsam zu klären. Krammer (NA. XXX 270)
hatte dafür mit größter Bestimmtheit auf eine gemeinsame Eurich -
vorlage verwiesen; man sähe förmlich, wie „der Sammler der
salischen Satzungen das westgotische Vorbild neben sich liegen
gehabt“ habe. Dann meinte v. Schwind (NA. XXXIII 640 f., 644),
es sei wohl möglich, in dieser Weise zu argumentieren; aber da
nur die Sal. mit der Bai. die Titelfolge gemeinsam habe, sei un-
0
414 Walter Staca
mittelbare Benutzung der Sal. durch die Bai. doch wahrschein-
licher. Ähnlich, aber zurückhaltend äußerte sich schließlich Hey-
mann (NA. XLI 470). — Nimmt man den Ausgangspunkt von der
Sal. — deren Hss.-Verhältnisse aufgefaßt wie zuletzt bei Krusch
(NA. XL 569f.) — so zeigt ein schrittweiser Vergleich folgendes
Bild. In den ältesten codd. 1—4 bildet die Folge VI bis VIII ein
völlig organisches Ganzes und gehört als integrierendes Schlußstück
zur Sachgruppe der Tierdiebstähle (Il de furtis porcorum sqq.),
wie das auch äußerlich in der Konzinnität der Überschriften zum
Ausdruck kommt. Dieser ursprüngliche systematische Aufbau liegt
den übrigen codd. noch ersichtlich zugrunde, nur daß sie ihn in
VII mit Baumbestimmungen durchbrochen haben. Nach durchaus
sachgegebenen Ergänzungen, wie Sperber, Hahn, Huhn ist näm-
lich in den codd. 6,5 VII 11— 13 (= VIIb) plötzlich vom Obstbaum
in Gehöft und Garten und vom Diebstahl eines Messers die Rede.
Aus diesem Einschub formen dann die codd. 7— 9 einen eigenen
neuen Titel VIII de furtis arborum, indem sie das Messer weg-
lassen, aber dafür aus Titel XX VII der älteren codd. den Zugriff
auf fremdes Bau- und Brennholz hinzunehmen. Hält man nun die
Bai. daneben, so ergibt zunächst die Folge Hunde — Vögel, die
ja auch in der Burg. wiederkehrt, eine glatte Übereinstimmung.
Doch ist gerade dieses Parallelenstück für sich allein noch text-
kritisch nichtssagend. Denn die Verknüpfung der Jagdhunde mit
den zur Jagd abgerichteten Falken entspricht so sehr spontaner
Ideenassoziation, daß die einfachste Erklärung trotz des dreifachen
Auftretens unter allen Umständen der Zufall bleibt (vgl. Heymann
470). Weit eher schou ließe sich mit v. Schwind geltend machen,
daß innerhalb des Vögeltitels salisch wie bayrisch erst von Habichten
und Sperbern und dann von Hausvögeln gesprochen wird, obgleich
sonst die leitenden Gesichtspunkte der beiden Leges erheblich
voneinander abweichen. Denn die Bai. normiert durchgäneig für
den Fall der Tötung; die Sal. dagegen handelt ausschließlich vom
Diebstahl!. Die Bai. gibt ferner eine Wertklassifikation der Beiz-
vögel nach Art ihrer Dressur und Verwendung, und dem sind
auch die spervarii eingeordnet, nämlich im Gegensatz zum kranuh-
ari, gans- und anuthabuh als solche, die auf kleines Federwild
1 v.Schwinds Bemerkung, Bai, XX15 sei überhaupt nur eingeschoben, weil
man durch die Sal. an den Diebstahl erinnert worden wäre, dürfte sich durch
den Hinweis auf das von uns über die Deliktsbehandlung in Bai. XX Gesagte
erübrigen.
Lex Salica und Codex Euricianus 415
abgetragen werden. Die Sal. aber: modifiziert beim accipiter den
Diebstahl (de arborem, vgl. dazu Bai. XXII 11 und Roth 321;
de perteca, de intro clavem, wie nachher: de rete, de trapa) und
ergänzt erst in jüngeren Rezensionen den spervarius, zusammen-
hängend mit anderen kasuistischen Einschaltungen von nicht zur
Falknerei gehörigen Nutz- und Luxusvögeln (codd. 6,5 §§ 4— 7)
Schließlich bringt dann die Bai. eine summarische Norm für alles,
was sonst noch auf den curtes nobilium flattert und singt, während
die Sal. eine offene bunte Liste von einzelnen Hausvögeln anfügt,
die erst die Emendata zu straffen und abzurunden sucht. Bei
dieser Divergenz bleiben auch hier noch alle Schlüsse auf das
innere Verhältnis der Texte problematisch, die lexikale Dublette
spervarius einbezogen (trotz v. Kralik NA. XXXVIII 36f.). Denn
zufällige Berührung in den verdächtigen Punkten ließe sich sehr
wohl motivieren. Jede Lex könnte für sich durch ihre Jagdhund-
bestimmungen (darunter bayrisch eine solche über den Habicht-
hund) auf Beizvögel gelenkt worden sein, sodann — logisch wie
psychologisch naheliegend — zuerst die großen und danach die
kleinen, minder wertvollen und wohl auch weniger verwendeten
besprochen haben, um schließlich, da nun einmal von diesem Sach-
gebiet die Rede war, auch anderweitige Bestimmungen über sonstige
Vögel anzureihen. Aber der Zusammenhang der beiden Leges ist
damit nicht erschöpft. Es folgt in der Bai. mit völligem Bruch
der seitherigen Gedankenkette XXII de pomariis, ein Sprung,
der verblüffend an die salischen Einschübe VIIb bzw. VIII de
furtis arborum erinnert, die noch dazu ebenfalls de pomario ein-
setzen, was uns wiederum die Brunnerparallele zu Sal. XXVII
codd. 6,5 § 8 ins Gedächtnis zurückruft. Mit dieser sonderbaren
Kongruenz könnte allerdings der archimedische Punkt gegeben
sein, der verstattet, die sonstigen leeren Möglichkeiten einer
Filiation aus den Angeln zu, heben, mag selbst unmittelbar danach
die Tragfähigkeit der Parallele erneut zu Ende sein. Denn daß
der Inhalt von Bai. XXII 2ff. mit den salischen „Baumnormen“
nichts mehr zu tun hat, räumt auch v.Schwind ein. Aber ebenso er-
weist sich die weitere anscheinend identische Folge Bäume - Bienen,
allein genommen, als recht schwacher Zusammenklang. Denn
weder läßt sich ignorieren, daß der salische Bienentitel aller Hss.
ein Glied der Tierdiebstähle bildet, stofflich, weil er Diebstähle
an Bienenstöcken bespricht, textgeschichtlich, weil er zweifellos
dem ursprünglichen Bestande der Lex angehört, wo ihm gar nicht
416 Walter Stach
Bäume, sondern wie in den codd. 1— 4 Vögeldiebstähle voraus-
gehen. Noch darf andererseits übersehen werden, daß umgekehrt
der bayrische Bienenabschnitt organisch aus dem eigenen Titel
de pomeriis erwächst und vom furtum apium überhaupt nicht
handelt. Liegt doch der § 8 der Bai., der von Bäumen zu Bienen
überleitet, noch völlig im Gedankenkreise der vorangegangenen
$§ 1—7: Dort war von Delikten an fremden Baumkulturen die
Rede, und im Hinblick auf die Eventualität solcher Schädigungen
wird jetzt das Eigentumsrecht an einem verflogenen Schwarm
geregelt; er darf auf fremdem Baum nur unter Kautelen eingefaßt
werden, die in erster Linie den Baumeigentümer schützen. Erst
dann dehnt sich die Erörterung auf Tatbestände aus, denen diese
Bezugnahme auf Bäume abgeht, bis schließlich $ 11 erneut das
alte Thema aufgreift, so daß man fast bezweifeln möchte, ob sich
das Zwischenstück (§§ 8—10) herauslösen und überhaupt mit Sal.
de furtis apium auf eine Stufe rücken läßt. Jedenfalls steht nach
dem Gesagten außer Frage: Kern und Stern der ganzen
Titelparallele ruht in dem einen textkritisch einwand-
freien Umstand, daß in beiden Leges nach Vögeln plötzlich
Bäume kommen. Ist hierin die Abhängigkeit zu erhärten, dann
lassen sich auch die übrigen Parallelpunkte trotz ihrer Fragwürdig-
keit im einzelnen wohl unbedenklich in demselben Sinne deuten,
während anderenfalls die ganze Sachlage zweifelhaft bleibt. Zu-
nächst könnte man freilich versucht sein, selbst bei dieser markanten
Stelle an bloßes Zufallsspiel zu glauben, zumal sich daraus die sonstige
und nicht wegzuleugnende Differenzierung der Texte von selber ver-
stünde. Doch nicht nur, daß eine solche Annahme in Rücksicht
auf Sal. XXVII und andere Konkordanzen mit der Bai. wenig
befriedigen würde, sondern sie hätte auch nur insoweit Sinn, als
lediglich das äußere Zusammentreffen der beiden Leges Zufall
wäre, so daß sich vom Standort der Einzellex aus noch immer
zum mindesten psychologisch begreifen lassen müßte, welches
assoziative Band im Zuge der eigenen Textentwicklung den auf-
fälligen Gedaukensprung vermittelt haben könnte. Nun ist zwar
auf Seiten der Sal. ein solches „geistiges Gelenk“ zwanglos auf-
zuzeigen, dagegen nicht oder kaum auf Seiten der Bai. Denn
während hier mit dem neuen Titel XXII jeder Gedankenfaden
einfach durchgerissen scheint, läßt sich für die Sal. plausibel
machen, daß die codd. 6,5 offenbar den „Obstbaum am Hause“
und das „(Garten-)Messer‘‘ an die „Hausvögel“ hängen wollten,
Lex Salica und Codex Euricianus 417
ein wirtschaftlicher Zusammenhang, den erst die codd. 7—9 mit
Dingen zersprengten, die allerdings mit „Haus und Garten nichts
mehr zu tun haben“ 1. Danach kann man von einem Bruch der
salischen Gedankenkette überhaupt nicht sprechen, sondern ein-
schließlich der Bildung einer neuen Überschrift fügt sich in der
Hss.-Entwicklung allmählich und deutlich verfolgbar Glied an
Glied. Gibt man diesem Umstande das ihm gebührende Gewicht,
dann ist salischerseits die Annahme irgendwelcher Abhängigkeit
weder erforderlich noch wahrscheinlich. Dagegen auf Seiten der
Bai., die das unorganische Nebeneinander eines Vögel- und Baum-
titels lediglich als fait acconſpli enthält, ist Beeinflussung von
außen überhaupt die einzige Möglichkeit einer Motivierung®.
Wollte man daher nicht behaupten, die Bayernredaktoren hätten
zufällig den Einfall gehabt, an die Vögel die Bäume zu reihen
und darunter ebenso zufällig gerade zuerst den Obstbaum erwischt,
was dann ebenso zufällig wieder zu einer frappanten Koinzidenz
mit den jüngeren Textklassen der Sal. geführt hätte, so bleibt in
der Tat nichts übrig, als trotz der bayrischen Selbständigkeit in
der Einzelausführung in einer „salicaähnlichen“ Quelle die Vor-
lage der bayrischen Titelgruppierung zu sehen. Daß freilich eine
bestimmte salische Hss.-Familie, so wie sie uns vorliegen, direkt
die Grundlage dieser Anlehnung abgegeben hätte, wäre wohl zu-
viel behauptet. Falls es überhaupt Sinn hat, auf der schmalen
Basis unserer bisherigen Untersuchung sich nach dieser Richtung
festzulegen, so ließe sich vielleicht sagen: Nach Sal. XXVII
könnte es ein Text gewesen sein ähnlich den codd. 5 und 6 (vgl.
Heymann 501), während den codd. 7—9 die fragliche Stelle genauso
fehlt, wie vorher in VI die Hofhundnorm mit dem post occasum
solis. Anderwärts wieder in der Titelserie VI—VII ist es die
salische Emendata, die der Bai. noch am besten entspricht. Nimmt
man hinzu, daß gerade die codd.6,5 als Quelle der Emendata zu gelten
haben, so erscheint jener gegensätzliche Eindruck durchaus nicht
widersprechend, sondern es wäre bloß noch die Frage, ob man
dem vorstehenden Vergleichsbefund zu Bai. XX— XXII darin
entgegenkommen dürfte, daß man zwischen die vorhandenen Texte
der Sal. und die Bai. eine Textvermittlung schiebt, die einen Teil
ı So Heymann 474 (anders Krammer XXX 270).
® Daß nicht etwa die einfache Assoziation Vögel— Bäume selber ver-
fängt, zeigt die Schlußstellung von XXII 11 über das aves tollere de
alterius silva.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. : 27
Ze ET
— —
418 Walter Stach
der Inkongruenzen zwischen den beiden Leges ausgliche und eine
Textentwicklung der Sal. in der Richtung auf die Bai. noch ver-
ständlicher machte. Unangängig aber erschiene uns, um dieses
Gemisches aus Ähnlichkeiten und Unterschieden willen, das dem
Vergleichsbild der beiden Leges jenen eigenartigen Mosaikcharakter
verleiht, etwa auf indirekte Verwandtschaft im Sinne der Brunner-
hypothese zuzukommen und mit Krammer zu glauben, Sal. VIIb
sei nur deswegen angehängt worden, weil solche Bestimmungen
bei Eurich auf den Titel folgten, der vom Geflügel (sic!) handelte.
Denn nimmt man an, die Folge Hunde— Vögel Bäume — Bienen
sei tatsächlich der Abdruck einer eurizianischen Vorlage, obgleich
` sich in der Vis. alle Erinnerungen daran verwischt hätten, dann
müßte die Titelreihe der codd. 1—4 ohne die Bäume ebenso aus
Eurich entlehnt sein wie die Totalreihe der übrigen codd. mit
den Bäumen. Mithin müßte auch salisch zweimal aus Eurich
rezipiert worden sein, erst bei der Redaktion der Hss.- Klasse I
und dann nochmals bei Aufnahme der Zusätze in die cudd. 5 und 6,
ja womöglich zum dritten Male, als die codd. 7-9 auf den Ge-
danken kamen, ihren besonderen Titel VIII de furtis arborum zu
bilden, da man Eurich doch wohl gerade für diese hervorstechendste
Gemeinsamkeit zwischen Sal. und Bai. verantwortlich machen
möchte. Wollte man aber versuchen, die eurizianische Reihe zu
reduzieren und etwa bloß den Titel VIII der codd. 7—9 als eine
Einschwellung aus Eurich hinstellen, so ist das nach dem Ana-
logon der Bai. und vor allem nach Lage der salischen Text-
verhältnisse auch unmöglich. Denn die Existenz dieses Titels
läßt sich nicht von den §§ 11—13 der codd. 6, 5 ablösen, die an-
erkanntermaßen zuerst „die Brücke von den Vögeln zu den
Bäumen“ geschlagen haben, zu geschweigen, daß dieser Titel wie
die Baumnormen der Bai. eben doch zwischen den Vögeln und
den Bienen mitten drinsteht, deren Erörterung den salischen
Hss. insgesamt angehört. Mithin wäre der letzte Ausweg, um
dieser lästigen Konsequenz einer mehrfachen, zwar an derselben
Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten Interpolation
aus Eurich zu entgehen, den salischen Hss.- Stammbaum auf
den Kopf zu stellen, ein_Ausweg, auf den heute wohl niemand
mehr verfallen wird. Bleibt es aber bei der sozusagen ruckweisen,
wiederholten Patenschaft Eurichs, die sich nicht beweisen läßt,
so dürfte ihr die schlichte lineare Beziehung zwischen Sal. und
Bai. unbedingt vorzuziehen sein, zumal sie von anderweitigen
Lex Salica und Codex Euricianus 419
gleichsinnigen Parallelstellen der beiden Leges hinlänglich gestützt
und getragen wird.
Zusammenfassung.
Nehmen wir zum Schluß nochmals rückschauend zum Ganzen
unserer Themafrage Stellung! Eingangs haben wir uns bemüht,
den gegenwärtigen und nicht ohne weiteres übersehbaren Stand
der salischen Euricianusfrage übersichtlich darzulegen, wie er sich
unter möglichster Einbeziehung des burgundischen, bayrischen,
langobardischen und alamannischen Nachbarproblemes auf Grund
der seitherigen Forschungen ergibt. Sodam sind wir bestrebt
gewesen, an der Hand der ausgewählten Titel der Lex Salica
XXVII und VI—VII, innerhalb deren noch am ehesten ein für
die Behauptung salischer Abhängigkeit von den Leges Eurici
günstiges Ergebnis der Textvergleichung zu erwarten schien, der
Möglichkeit einer Eurichbeeinflussung der salischen Textklassen
I—III (codd. 1—9) bis in die letzten Einzelheiten des Parallelen-
geflechtes nachzugehen, das sich zwischen diesen salischen Texten
und denen der anderen für eurizianisch beeinflußt geltenden Leges
herstellen läßt. Fünf Momente nötigten uns dabei, nicht nur von
vornherein die salische Verwandtschaftsfrage so voraussetzungslos
als möglich zu stellen, sondern auch im einzelnen bei der Durch-
führung der textkritischen Untersuchung tunlichste Zurückhaltung
in allen Schlußfolgerungen zu wahren: 1. Im Gegensatz zum
burgundischen und namentlich bayrischen Spezialfall eurizianischer
Abhängigkeit fehlte salischerseits Brunners Ausführungen noch
jeder Beweis; denn hier hatte Brunner seine Hypothese nur auf
den locker. gefügten Analogieschluß gegründet, weil in der bur-
gundischen und bayrischen Lex Entlehnungen aus Eurich evident
seien, wäre am nächstliegenden, die salischen, auf jene Leges viel-
fach übergreifenden Textanklänge in gleicher Weise zu erklären.
2. Erst aus diesem bestenfalls intuitiven Ergebnis hatte Brunner
dann den chlodoweischen Ursprung der Lex Salica und nicht etwa
umgekehrt aus deren niederem Alter ihre Abhängigkeit gefolgert“,
während an sich bei dem umstrittenen Alter der salischen Lex
zu untersuchen gewesen wäre, ob nicht aus textlichen Merkmalen
ı Ein wunder Punkt zum mindesten für den, der in der Datierung der
salischen Lex nicht zufällig mit Brunner insoweit übereinstimmt, daß auf Grund
anderer Indizien ein hinreichendes Ausmaß in der Priorität der Leges Eurici
von Haus aus festgehalten werden darf.
27*
420 Walter Stach
selbst sich erschließen ließe, nach welcher Richtung die etwaige
Filiation weist. 3. Ferner war mit Brunners Vermutung die Mög-
lichkeit direkter Beziehungen zwischen der Lex Salica und den
angezogenen Leges, die ja durchweg jünger sind, einfach über-
sprungen. Das bedeutete, methodologisch angesehen, ein Präjudiz?,
sachlich aber auf alle Fälle eine beweisbedürftige Antizipation;
denn da der Rückschluß auf Eurich salischerseits ausnahmslos
auf die Behauptung einer verlorenen Quelle hinauslief, war er
noch immer ohne alle Gewähr, bevor nicht die_gegenseitige Un-
abhängigkeit der unmittelbar beteiligten Texte einwandfrei ge-
sichert werden konnte. 4. Dazu kam, daß Brunner wohl Beleg-
stellen gegeben hatte, aber noch keine Belege, da in seinem
Parallelenverzeichnis auch nicht ein einziges markantes Beispiel
enthalten war, dessen durchschlagende Kraft selbst fragwürdige
Anklänge noch hätte tragfähig machen können. 5. Schließlich
war Brunners Hypothese zunächst bloß auf einmalige technische
Anlehnung bei der Urredaktion der Lex Salica gerichtet, während
(wie bereits Rietschel hervorkehrte) sich in seinem eigenen Parallelen-
bestande ein angebliches Euricianum befand (Sal. còdd.6,5 XX VII8),
das der I. und III. salischen Textfamilie fehlte. Danach bedurfte
die ursprüngliche Grundtexthypothese entweder einer wesentlichen
Modifizierung in der Richtung auf eine etwaige sukzessive Inter-
polation seitens der Lex Salica oder sie konnte an der namentlich
unter Krammer immer deutlicher zutage getretenen Klippe solcher
Komplikationen überhaupt scheitern. Der Verlauf unserer Unter-
suchung dürfte dargetan haben, wie tatsächlich an dieser fünf-
fachen Fragwürdigkeit jede Wahrscheinlichkeit einer eurizianischen
Textbeeinflussung der salischen Lex innerhalb der ersten drei Hss.-
Klassen Stück für Stück zerbröckelt, ein Ergebnis, das keines-
wegs von den besprochenen Titelgruppen begrenzt wird, da wir
ja diese auf Grund einer Sichtung des gesamten Belegmateriales
lediglich als typisch ausgewählt haben. Weder ist es möglich,
irgendeine evidente Übereinstimmung zwischen dem Wortlaut der
salischen und westgotischen Gesetze nachzuweisen, geschweige
denn einen zeilenlangen Zusammenhang, wie das z. B. in so reichem
Maße zwischen der Lex Baiuuariorum und den Leges Visigothorum
der Fall ist; vielmehr ergibt sich gerade an der einzigen Stelle,
ı Vgl. v. Schwerin a. a. O. 113, 2: „Ist geradlinige Abhängigkeit nicht zu
erweisen, so ist die Annahme einer seitlichen Abhängigkeit mit besonderer
Vorsicht zu prüfen, da sie eher als jene zu Unrecht angenommen wird.“
*
Lex Salica und Codex Euricianus 421
wo es halbwegs gelingt, den salischen Texten die Leges Eurici
unmittelbar gegenüberzustellen, die offenbare Unabhängigkeit der
salischen Formulierung. Noch bringt ein Textvergleich darauf
eine Antwort, ob Eurichs Gesetzbuch oder die Lex Salica älter
ist, sondern — rein formal angesehen — könnte an sich ebenso-
gut fränkisches Recht in Eurichs Konstitutionen eingedrungen
sein. Weder besteht die stillschweigende Voraussetzung Brunners
zu Recht, daß in die Parallelen der Lex Salica mit anderen west-
gotisch affizierten Leges keinerlei direkte Filiationen hineinspielen,
sondern gerade den auffälligsten Textkonkordanzen der Lex Salica:
denen mit dem bayrischen Volksrecht, die Brunner ohne weiteres
im Sinne seiner Hypothese ausgemünzt hatte, liegt zweifellos eine
unmittelbare Abhängigkeit der Lex Baiuuariorum von der Lex
Salica zugrunde. Noch lassen sich die übrigen Belegstellen, die
bisher von Brunner und seinen Nachfolgern für die salische An-
lehnung an Eurich geltend gemacht worden sind, als wirkliche
Belege erhärten, sondern führen höchstens zu einem non liquet,
während anderweitige und einfachere Erklärungen für das Zu-
standekommen solcher gelegentlichen Anklänge salischerseits weit
näherliegen. Und schließlich sollte trotz allem die salische Eurich-
benutzung wenigstens in abstracto noch immer denkbar erscheinen
(denkbar in diesem Sinne ist letzten Endes alles): an der immer
weiter um sich greifenden Komplikation einer stückchenweisen und
an derselben Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten
Rezeption aus Eurich muß ihre Wahrscheinlichkeit in. concreto
zerbrechen, soweit die Annahme einer solchen Abhängigkeit sich
auf die üblichen Kriterien textkritischer Praxis berufen kann.
Danach müßte also die landläufige Annahme einer Eurichabhängig-
keit des salischen Rechtes, und zwar einschließlich jeder Modi-
fikation dieser Annahme, künftig aufgegeben werden. Doch soll
in der Schärfe dieser Absage nicht der geringste Vorwurf gegen
Brunner enthalten sein. Er hatte eine Anregung gegeben, die in
vielfacher Beziehung höchst fruchtbar war und erwartete salischer-
seits ihre Verifikation mit gutem Recht von Spezialuntersuchungen.
Erst deren Verhängnis ist es gewesen, daß man wohl unter dem
Eindrucke der autoritativen Stellung Brunners in der rechts-
geschichtlichen Forschung seine Hypothese wie eine Theorie über-
nahm, deren Richtigkeit a priori feststeht. Infolgedessen schlug
man alle Warnungen einer gewichtigen Opposition in den Wind
und jagte nach weiteren Parallelen, wobei selbstverständlich auch
422 Walter Stach: Lex Salica und Codex Euricianus
aus weiterem Vergleichsmaterial herauszuholen war, was man
schon voraussetzte.
Ist es an dem, so kommt unserer Korrektur einer viel be-
rufenen These auch eine allgemeinere Bedeutung zu als nur die
einer Bekräftigung und Steigerung all der negativen Kritik, die
schon durch v. Schwind, durch Krusch und Heymann und zuletzt
durch v. Schwerin laut geworden ist: zunächst sachlich und sodann
symptomatisch. Sachlich wäre noch in ganz anderem Sinne als
bei v. Halban zu betonen, daß dem salischen Recht selbst formal
die denkbar größte Resistenzfähigkeit gegenüber fremdrechtlichen
Einflüssen eignet, die selbst die des langobardischen Rechtes noch
bei weitem übertrifft. Symptomatisch aber wäre unsere Reduktion
der jahrzehntelangen Forschung, die sich salischerseits in den
Dienst der Brunnerhypothese vom Jahre 1887 gestellt hat, ein
erneutes und lehrreiches Beispiel dafür, daß es in mancher Be-
ziehung einen wirklichen Fortschritt bedeuten würde, wenn man
in der Behandlung mittelalterlicher Quellen zurückkehrte: „Zurück
zu Waitz!“ Sollte unsere vorliegende Studie geeignet sein, an
ihrem Teile dieser Losung von Ulrich Stutz zu dienen, dann hätte
die entsagungsvolle Aufräumungsarbeit an einem liegengelassenen
Detailproblem ihren schönsten Lohn in sich.
423
Bismarcks Kolonialpolitik
als außenpolitisches Problem.
Von
Helmuth Rogge.
(Fortsetzung.)
Am 30. März hatte die französische Kammer Jules Ferry
wegen der französischen Schlappe in China — wohl nicht ganz
ohne Einwirkung der englischen Liberalen, wie Hagen (S. 936)
vermutet, gestürzt. England atmete erleichtert auf; es sah in
dem Ereignis einen Wendepunkt seiner Politik. Zweifellos wollte
man mit ihm in Frankreich die Abwendung von der Kolonial-
entente mit Deutschland, die Aufgabe des Desinteressements in
Europa, vor allem im Hinblick auf die Vogesen dokumentieren !.
Insofern hatten die Engländer Anlaß zur Befriedigung. Aber die
unmittelbare Wirkung des französischen Ministerwechsels auf Bis-
marcks damalige Politik, vor allem auf seine Kolonialpolitik, darf
doch nicht überschätzt werden. Erst die Kammerwahlen vom
4. Oktober 1885 gaben Frankreich die parlamentarische Basis
für die neue Revanchepolitik. Frankreich trat unter dem neuen
Außenminister Freycinet keineswegs sogleich an die Seite Eng-
lands?, schon deshalb nicht, weil es seine Ansprüche auf Ägypten
nicht ohne weiteres preisgeben konnte. Der koloniale Gedanke,
den Ferry in seiner zweijährigen Regierung mit Unterstützung
Bismarcks durch große Erfolge propagiert hatte, blieb in Frank-
1 In den Akten befindet sich darüber eine sehr lebendige Schilderung aus
der Feder des deutschen Militärattach6s in Paris vom 28. Februar 1886
(Akten IV, 129).
3 Wie Hagen noch in „England und Agypten“ S. 76, gesagt hatte. In
seinem jetzigen Buch (S.537), gibt er die wesentlich zurückhaltendere For-
mulierung, daß „der Sturz Ferrys das Signal für die Rückkehr zu der
negativen Politik der Revanche“ gewesen und damit „die Gefahr entstanden
sei, daß Frankreich auf die Seite Englands trat.
424 | Helmuth Rogge
reich lebendig. Die deutsch-französische Kolonialentente reicht
in die Periode der beginnenden französischen Revanchepolitik noch
hinein!. Die englisch-französische Rivalität erfuhr sogar 1886/87
eine neue Belebung, aus der Bismarck Nutzen ziehen konnte.
Andererseits aber wanderte 1885 der englisch-russische Gegen-
satz unter dem Druck der neuen Balkanverwicklungen, die die
bulgarische Krisis brachte, zu Englands Vorteil aus Europa nach
Asien. Die bisher vorwiegend extensiv gerichteten Kräfte der
großen Mächte begannen damit, sich wieder dem Zentrum Europas
zuzuwenden. Der französische Revanchegedanke gewann seitdem
schnell an Intensität. Das drohende Gespenst des Zweifronten-
krieges beherrscht mehr und mehr die letzten Jahre der Bis-
marckschen Außenpolitik. Die europäische Situation erfuhr mit
diesen Vorgängen eine steigende Komplizierung; die Fäden der
großen Politik verwirrten sich gegen die einfachere Lage der
ersten Hälfte der 80er Jahre von neuem. Bismarck konnte
fortan der englischen Politik nicht mehr mit der gleichen Frei-
heit entgegentreten wie bisher.. Er mußte vielmehr im Hinbljck
auf die neuen Kombinationen ein Einvernehmen mit England,
eine englische Rückversicherung gegen den östlichen und west-
lichen Nachbar erstreben. Und andererseits veranlaßten ihn die
englischen Versuche, das sich anbahnende deutsch-englische Ein-
vernehmen zu gemeinsamem Auftreten gegen Rußland mit Öster-
reich als englischen Wachposten auf dem Balkan auszunutzen
(Akten IV, 139), zu äußerstem Mißtrauen. Seit 1885 dachte er,
wie die Akten zeigen, außerdem an eine mögliche Wiederholung
der Gladstuneschen englisch-russischen oder englisch-russisch-
französischen Kombination (Akten IV, 124f). Um so stärker
empfand er für seine Politik das Bedürfnis, mindestens mit einer
der beiden Seemächte auf freundschaftlichem Fuße zu stehen
(Akten VI, 127). Deshalb fühlte er sich auch in den Zeiten der
nun einsetzenden deutsch-englischen Kolonialverständigung ver-
pflichtet, Möglichkeiten eines etwa erwünscht werdenden Zu-
sammengehens mit Frankreich offenzubalten. Aus alledem er-
gab sich für Bismarck, wenn er unter so erschwerten Verhältnissen
die Zügel in Europa zur Sicherung des Friedens in der Hand be-
halten wollte, die Notwendigkeit, die Präponderanz der europäischen
1 Vgl. die Charakteristik O. Hintzes (Deutschland und das Weltstaaten-
system) in „Deutschland und der Weltkrieg“ S. 38.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 425
Fragen vor den kolonialen wieder stärker zu akzentuieren und für
seine Kolonialpolitik mehr als früher einzelne günstige Gelegen-
heiten wahrzunehmen, ja sie schließlich sogar einzuschränken.
Dies sind in einigen groben Strichen die Linien der großen
Politik, die für Bismarcks Kolonialpolitik seit 1885 maßgebend
wurden. |
Die Einigung mit England von 1885 hatte nur eine vorläufige
sein können, schon deshalb, weil die Grenzen der kolonialen Ge-
biete, deren innere Erforschung ja noch in den Anfängen stand,
nicht im einzelnen bestimmt waren. Dies galt neben Samoa be-
sonders von Sansibar und seinem ostafrikanischen Hinterlande. An
beiden Punkten fand England in der durch Abkommen mit anderen
. Großmächten garantierten Unabhängigkeit der einheimischen Herr-
scher willkommene Möglichkeiten, der Ausbreitung der deutschen
Unternehmungen und des deutschen Einflusses entgegenzutreten.
Die Unsicherheit der beiderseitigen territorialen Rechte gab außer-
dem den englischen Kolonialorganen immer wieder Gelegenheit,
der Festigung der deutschen Kolonialpositionen Hindernisse zu be-
reiten. Je länger je mehr zeigte es sich, daß nun die kolonialen
Schwierigkeiten erst eigentlich begannen. Die englische liberale
Regierung fand sich zwar 1885 unter Berücksichtigung der damals
für sie sowohl in Ägypten als in Asien ungünstigen Lage ver-
schiedentlich zum Einlenken bereit. Und als im Juni 1885 die
konservative Regierung Salisburys der liberalen folgte, schien
mit der allgemeinen Erwärmung der Atmosphäre auch die Zeit
für eine weitere Applanierung der kolonialen Gegensätze ge-
kommen zu sein. Bismarck und Salisbury kamen sich denn auch
in einigen kolonialen Personalfragen freundschaftlich entgegen.
Bismarck berief den in England ungern gesehenen und bei aller
Tüchtigkeit doch undiplomatischen Generalkonsul Rohlfs (vgl.
Hagen S. 535)! aus Sansibar und den deutschen Konsul auf
Samoa, der mehrfach eigenmächtig Flaggenhissungen vorgenommen
ı v. Hagen S.585. Über Kitcheners Tätigkeit in Sansibar siehe Sir
G. Arthur, Life of Lord Kitchener (London 1920) II, 140ff., wo (S. 146), aus-
drücklich bemerkt wird, daß Kitchener in seiner Handlungsfreiheit von
Deutschland in Sansibar durch die Rückkehr des liberalen englischen Ka-
binetts gestärkt wurde. Bei E. S. Grew, Fieldmarshal Lord Kitchener (London
1916) 1, 135, ist das Schreiben mitgeteilt, in dem Lord Iddesleigh im Sep-
tember 1885 Kitchener seine Anerkennung für dessen Tätigkeit in Sansibar
ausspricht.
426 Ä Helmuth Rogge
hatte, zurück. Salisbury wirkte nach Bismarcks späterem Zeugnis
mit Erfolg in deutschfreundlichem Sinne auf den englischen General-
konsul in Sansibar, Sir Kirk, ein. Aber Salisburys Regierung blieb
zunächst Episode. Er mußte Ende Januar 1886 einer neuen liberalen
Regierung, diesmal mit Lord Rosebery als Außen- und Granville
als Kolonialminister, das Feld räumen. Alsbald treten charakte-
ristischerweise in den Akten seit Mitte März 1886 wieder Be-
schwerden Bismarcks über das deutschfeindliche Verhalten eng-
lischer Kolonialagenten auf. Vor allem die englischen Mitglieder
der ostafrikanischen Grenzkommission, Generalkonsul Kirk und
Oberstleutnant Kitchener, der spätere Feldmarschall, und der
Konsul Powell auf Samoa waren bemüht, bei Vermeidung offenen
Widerstandes gegen die Instruktionen ihrer Regierung „doch
unter der Hand unsere Interessen zu durchkreuzen und die Ein-
geborenen gegen uns einzunehmen“ (Akten IV, 143ff.). Es kenn-
zeichnet das Fortwirken der deutsch-französischen Kolonialentente -
noch in diese bereits vom Boulangismus und Panslawismus um-
wölkten Tage, daß im Gegensatz zu England Frankreich seinen
Deutschland nicht genehmen Vertreter aus Samoa abberief und
den neuen wiederholt zur Vertretung des deutschen Standpunktes
bestimmte (Akten IV, 146). . Schließlich sah sich allerdings auch
Salisbury veranlaßt, Sir Kirk von dem Sansibarer Posten zu
entfernen.
Wie günstig Bismarck vom allgemeinen außenpolitischen Stand-
punkt damals seine koloniale Position noch beurteilte, wird da-
durch belegt, daß er Anfang April 1886, wie aus einer Instruk-
tion an Graf Hatzfeldt, der Nachfolger Münsters in London,
hervorgeht, die Erwerbung der Somaliländer, in denen Carl Peters
Leute 1885 und 1886 an verschiedenen Punkten ihre Flagge auf-
gezogen hatten, geplant hat. Da eine Anfrage an das liberale
englische Kabinett, ob eine solche Ausdehnung der deutschen
Machtsphäre in Ostafrika nach Norden mit englischen Rechten
kollidieren würde, dilatorisch behandelt wurde, ließ er nach-
drücklichst die Priorität der deutschen Ansprüche auf diese Ge-
biete erklären. Aber dabei ist es anscheinend geblieben (Akten IV,
144f. Vgl. Hagen S. 545). Den endgültigen Verzicht auf sie hat
erst der Neue Kurs ausgesprochen. |
Die Beschwerden, die Bismarck in seinen Verhandlungen mit
der englischen Regierung im Frühjahr 1886 vorbringt, erinnern
an die Situation von 1884/85, enthalten aber doch schon andere
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 427
Nuancen. „England hat“, sagt Herbert sachlich und stilistisch
deutlich nach dem Vorbild seines Vaters, „einen so gewaltigen
Kolonialbesitz in allen Weltteilen, daß es schwer verständlich
sein würde, wenn es den verhältnismäßig bescheidenen Kolonial-
anfängen des ihm stammverwandten deutschen Volkes Mißtrauen
und Übelwollen entgegensetzen und seinen traditionellen Einfluß
in überseeischen Ländern benutzen wollte, um unsere dortigen
Unternehmungen zu kreuzen... Die sich immer wiederholenden
Reibereien zwischen den englischen und deutschen Konsular-
beamten wirken verstimmend auf das ganze Verhältnis zwischen
Deutschland und England in jenen Gegenden zurück, und wir
laufen Gefahr, daß wie bei den Familien Montecchi und Capuletti
jeder eben beigelegte Konflikt durch fortgesetzte Streitigkeiten
der Untergebenen aufs Neue angefacht wird“ (Akten IV, 143f.).
Bismarcks Wunsch, koloniale Reibungen mit England möglichst
auszuschalten, mußte sich noch stärker geltend machen, als Lord
Salisbury Ende Juli 1886 endgültig zur Macht zurückkehrte und
in dem Maße, als die Gefahr russisch-französischen Zusammen-
schlusses dringlicher wurde. Bismarck wie Hatzfeldt, der ganz
anders als Münster mit den Wandlungen der Bismarckschen Politik
mitging', kamen immer mehr zu der Überzeugung, daß man Eng-
land die Erfüllung kolonialer Forderungen nach jeder Möglichkeit
durch Maßhalten erleichtern müsse. Als Hatzfeldt im Oktober 1886
mitteilte, daß seinem Eindruck nach in London die koloniale Ver-
ständigung mit Deutschland gewünscht werde, „wenn wir nicht
zu große Forderungen stellen“, schreibt der Kanzler an den Rand:
„Dieser Fehler unserer Kolonial-Jingos, deren Begehrlichkeit viel
größer ist als unser Bedürfnis und unsere Verdauungsfähigkeit, muß
mit Sorgfalt vermieden werden?“ (Akten IV, 154). Wenn er die
deutsche Unterstützung der englischen Politik davon abhängig
macht, daß „England uns in kolonialer Beziehung die Aufgaben,
welche wir uns zur Erschließung transatlantischer Gebiete gestellt
haben, in freundschaftlicher Weise erleichtere“, so verfehlt er
nicht beruhigend hinzuzusetzen: „Es handelt sich dabei nur um
Sansibar und Samoa“ (Akten IV, 153). Und es war sicher ganz
in Bismarcks Sinne, wenn Hatzfeldt im Hinblick auf Samoa be-
ı Daß Bismarck den Grafen Hatzfeldt ala Diplomaten hochschätzte, ist
bekannt. Herberts günstiges Urteil siehe bei Windelband, Herbert Bismarck
als Mitarbeiter seines Vaters, S. 12.
2? Die Äußerung war schon bekannt. Vgl. Hagen S. 271.
428 Helmuth Rogge
tonte, „daß wir darauf ausgehen müssen, die Konzessionen, die wir
verlangen, in eine Form zu kleiden, welche die hiesige Regierung
in den Stand setzt, uns gefällig zu sein, obne deshalb mit Australien
in Differenzen zu geraten“ (a. a. O. S. 155). So sah denn auch
die Instruktion, die der deutsche Delegierte für die Sansibar-
verhandlungen, Geheimrat Krauel, der selbst sehr gemäßigte
kolonialpolitische Ziele vertrat, nach London mitbekam, soweit die
Abgrenzung deutscher Interessen gegen englische in Frage stand,
ausdrücklich deutsches Entgegenkommen vor (Akten IV, 155.
Hagen S. 546).
Derselben Gesamtauffassung der außenpolitischen Lage ent-
sprach es, wenn Bismarck wie auch Graf Hatzfeldt die kolonial-
politischen Verhandlungen mit England unter den Gesichtspunkt
stellten, die Hereinbringung unabweisbarer Forderungen möglichst
zu beschleunigen und die seltener werdenden Konjunkturen schnell
auszunutzen. „Man kann nicht wissen, sagt Hatzfeldt im Hin-
blick auf Sansibar, welche Veränderungen eintreten und wie der
Wind sich dreht, und es wäre, wie mir scheint, ein großer Vor-
teil, diese Frage ins Trockene gebracht zu haben.“ Hatzfeldts
Meldung, daß er in seiner ersten Kolonialunterredung mit Salis-
bury den Vorschlag gemacht habe, daß Deutschland und England
sich vor Eintritt in eine internationale Sansibarkonferenz zunächst
am besten untereinander vertraulich darüber verständigten, be-
antwortet Bismarck mit der charakteristischen Randbemerkung:
„Man muß nicht darüber, sondern mit benannten Zahlen ver-
handeln. Wir müssen unsere Forderung jetzt ohne Verzug formu-
lieren, so lange die Ägyptische Bewegung in Frankreich dauert“
(Akten IV, 150).
Diese Politik führte denn auch zum Erfolge, zunächt in Sansibar.
Ende Oktober waren alle Streitfragen durch beiderseitiges Entgegen-
kommen beseitigt, so daß die Abgrenzung der Gebiete des Sultans
von Sansibar und zwischen Deutsch- und Britisch Ostafrika in
einem Notenaustausch zwischen Graf Hatzteldt und Lord Iddesleigh
fixiert werden konnte!.
Noch einmal kam es dann seit dem März 1887 durch die
deutsch - feindliche Agitation des englischen Konsuls Holmwood
1 Akten IV, 158 A. — Carl Peters nimmt das Verdienst für sich in Anspruch,
den Kilimandsjaro, auf den Krauel zu verzichten bereit war, durch seinen
Protest für Deutschland gerettet zu haben. Die Gründung von Deutsch-
Ostafrika B. 132.)
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 429
in Sansibar, den Carl Peters merkwürdigerweise als seinen
Freund bezeichnet“, (während Hagen ihn garnicht erwähnt) zu
Zusammenstößen mit England. Die englische Regierung behandelte
die deutschen Vorstellungen zunächst dilatorisch und wollte sich,
darauf zur Rede gestellt, zu der von Bismarck verlangten Ab-
berufung ihres Beamten nicht verstehen. Das führte wieder zu
einem längeren Notenwechsel und mündlichen Verhandlungen in
London, in denen Bismarck von Anfang an eine sehr scharfe
Sprache hören ließ,
Bismarck wird sich durchaus darüber klar gewesen sein, daß
diese Haltung der englischen Regierung in kolonialen Personal-
fragen, ebenso wie in früheren Beschwerdefällen, keineswegs bloß
oder überwiegend auf Schikane beruhte, daß sie vielmehr dem
innersten Wesen der englischen Weltpolitik entsprang. England
hat jeder Zeit mit Recht seinen Stolz darin gesehen, selbständige,
verantwortungsfreudige Vertreter in seinen überseeischen Be-
sitzungen zu haben, die ohne ängstlich nach London zu blicken,
die Interessen ihres Staates wahrnehmen können in dem Bewußt-
sein, stets vollen Rückhalt an der Macht des britisches Reiches
zu finden. Die Erfolge der englischen Politik beruhen nicht zum
wenigsten auf dieser großzügigen Nutzbarmachung individueller
Energien für die britischen Reichsinteressen. Im Grunde wird
auch hierin für Bismarck, so sehr er sich auch über das Anmaßende
und Verletzende der britischen Kolonialvertreter ärgern mochte,
garnicht der tiefere Anlaß gelegen haben, der englischen Regierung
schroff entgegenzutreten. Zu der kolonialen Tragweite der deutsch-
feindlichen Machinationen eines englischen Konsuls in Afrika
standen an sich die europäischen Waffen, mit denen Bismarck
dem britischen Reich entgegentrat, weil es jenen so lange wie
möglich deckte, in keinem Verhältnis. Bismarck benutzte viel-
mehr, wie ich glaube, diese vom Standpunkt seiner Gesamtpolitik
bereits relativ geringfügigen Streitigkeiten, um England näher an
Deutschland heranzuholen.
Bismarck war im Begriff, ein großes, durch die freundschaftliche
Stellung Englands charakterisiertes Rückversicherungssystem dem
östlichen an die Seite zu stellen. Er war aber überzeugt, daß
England nur dann ein wertvoller Faktor in dieser Politik sein
konnte, wenn es sich selbst des Wertes der deutschen Freundschaft
1 A. a. O. S. 178.
430 Helmuth Rogge
für die britische Machtstellung dauernd bewußt war. Aus diesem
Gesichtspunkte heraus läßt er Lord Salisbury mit Herbertscher
Grobbeit erklären, „daß Se. Durchlaucht sich von englischen
Agenten im Auslande, deren Verhalten mit den Versicherungen
ihrer Regierung nicht im Einklange steht, nicht länger an der
Nase herumführen lassen will... Wird durch Lord Salisbury
nicht ein Exempel statuiert, indem solche Agenten rücksichtslos
fallengelassen und desavouiert werden, so müssen wir annehmen,
daß ihm an unserer Freundschaft weniger gelegen ist, als wir sie
für wert halten. Wenn England uns an Stellen, die für die eng-
lische Macht so wenig Bedeutung haben wie Sansibar und Samoa,
nicht einmal soweit gefällig sein will, wie wir es beanspruchen, so
werden wir unser Verhalten danach einrichten und England dort
entgegentreten, wo seine wichtigsten Interessen auf dem Spiele
stehen“ (Akten IV, 164).
Diese Stelle war Ägypten und die ägyptische Frage nimmt
denn auch in dem letzten Abschnitt der Bismarckschen Kolonial-
politik einen wichtigen Platz ein. Leider wird die Verfolgung
einer solchen Querfrage durch das von den Herausgebern befolgte
chronologische Durcheinander der Bismarck-Akten recht erschwert.
Das Material zur ägyptischen Frage seit 1886 ist in 5, in 2 ver-
schiedenen Bänden enthaltenen Kapiteln zerstreut. Im 6. Bande
des Aktenwerkes (S. 137 ff.) findet man Stücke, aus denen hervor-
geht, daß Frankreich seit dem im Herbst 1886 erfolgten Botschafter-
wechsel in Berlin durch den Nachfolger Courcels Herbette versuchte,
unter dem Mantel einer neuen deutsch-französischen Verständigung
sich Deutschlands Mitwirkung zu gemeinschaftlicher Aktion gegen
die englische Okkupation Ägyptens zu sichern. Bismarck hatte
damals wohl, wie schon erwähnt, diese Situation gern wahr-
genommen, um.koloniale Forderungen gegen England zu verfechten,
aber auf das französische Ansinnen hütete er sich einzugehen. Er
behandelte es dilatorisch und ließ England wissen, daß es auf
freundschaftliche Haltung Deutschlands in Ägypten rechnen könne,
wenn es Deutschland in kolonialen Sachen gefällig sein würde
(Akten IV, 271 und 151). Bismarck freute sich, wie er in einem
Telegramm an den Botschafter in Rußland, v. Radowitz, Anfang
Februar 1887 sagte, „ein neutrales Feld zu haben, auf welchem wir
die Fühlung mit England pflegen können, da die zweifelhafte
Haltung Rußlands uns die Notwendigkeit auferlegt, diese Fühlung
zu halten“ (a. a. O. 165, V, 119).
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 431
- Geht diese Äußerung durchaus in der Richtung der englischen
Rückversicherung gegen Rußland, die damals eines der Haupt-
momente seiner europäischen Staatskunst ausmachte, so zeigen
doch auch andere, daß er etwa vorhandene, wenn auch im
Augenblick skeptisch beurteilte Möglichkeiten mit Frankreich
für die Zukunft nicht verbauen wollte. Deshalb ließ er Ende
Oktober 1886 Frankreich wissen, daß er einem französisch-
russischen Einvernehmen, „um England aus Ägypten zu ver-
drängen, nicht im Wege stehen wolle (a a. O VI, 96), und im übrigen
auf der Basis einer „abstention bienveillante“ (a.a. O. 151 f.) zu
einer freundschaftlichen Vermittlung zwischen England und Frank-
reich, zur Übernahme einer „Briefträgerrolle“ zwischen beiden
Seemächten gern bereit sei (Akten IV, 161). Bestimmend war
Bismarck hierfür die Rücksicht auf die Wirkung in Rußland.
Am 22. Oktober 1886 läßt er dem Grafen Hatzfeldt sagen: „Er
möchte, wenn er Spuren einer Verständigung Englands mit Frank-
reich über Ägypten begegnete, denselben nicht entgegentreten und
andererseits kein Mißtrauen erwecken, als wenn wir uns daran
erfreuten, die Franzosen den Engländern auf den Hals.zu hetzen:
Die Erneuerung eines westmächtlichen Bundes wäre Sr. Durch-
laucht garnicht unerwünscht.‘ Für die Akten ließ er dabei noch
vertraulich hinzufügen, „infolge einer Verständigung mit Frankreich
würde England vielleicht in unseren Kolonialfragen schwieriger
werden, aber ihm wäre ein Gegengewicht gegen den russischen
Übermut, der unbequem werden könnte, nicht unlieb“ (Akten IV, 156).
Er erblickte in einem englisch-französischen Ausgleich, in einer
dem Krimkrieg anologen Gruppierung „das einzige Mittel, Ruß-
land zu entkaulbarsen, d. h. verträglich zu stimmen (Akten IV, 162).
Diese Äußerungen beleuchten die Veränderung, die die kolonial-
politische Auffassung Bismarcks unter der Abwandlung der poli-
tischen Konstellation in Europa erfahren hat. Der kühne Gedanke
der kolonialen Expansion, der 1884/85 Bismarcks Auftreten gegen
England bestimmte, muß jetzt zurücktreten vor den europäischen
Bedürfnissen seiner Politik, der Entente mit England, der Siche-
rung gegen Rußland, des Auseinanderhaltens der großen Flanken-
mächte, kurz, vor dem so verglichen doch tief skeptischen und
resignierenden Gedanken der kontinentalen Selbsterhaltung. Der
kühle Ton, mit dem der Kanzler diese Konsequenzen zieht, läßt
keinen Zweifel daran, daß er der Kolonialpolitik im Augenblick
innerlich abgesagt hat, daß er „kolonialmüde‘“ ist. Die Regierung
432 Helmuth Rogge
bekam, wie Peters schreibt (S. 129) das ewige Flaggenhissen, die
unausgesetzten Zusammenstöße mit britischen, französischen und
arabischen Rechtsansprüchen satt.
Noch einmal hat dann der Kanzler — seit Ende März 1887 —
wegen der Unterstützung des deutsch-feindlichen Konsuls Holm-
wood in Sansibar durch die englische Regierung das ägyptische
Gegengewicht spielen lassen. Aber die veränderte Stellung Deutsch-
lands zu England zeichnet sich doch ab.
War die ägyptische Frage für Bismarck bis 1885 ein wesent-
liches Mittel, um den Eintritt Deutschlands in die Kolonialpolitik
zu erleichtern, um der vorwärtsdrängenden „kolonialfreudigen
Erwerbungspolitik“ europäische Stützen und Antriebe zu geben,
so bot sie jetzt Handhaben für den Übergang zur „kolonial-
pessimistischen Erhaltungspolitik“, zur Kolonialentente mit Eng-
land. Während Bismarck den ganzen Winter 1886 zu 1887
hindurch England in Agypten die Stange gehalten (Akten IV, 310;
313 f.) und es stark gemacht hat, Frankreich jede Konzession
zu verweigern (Akten IV, 163 f.), erklärt er im Frühjahr 1887
der englischen Staatsleitung offen, „daß unsere Politik in der
kürzesten Frist eine Schwenkung machen muß, wenn wir nicht
auf Gegenseitigkeit bei England in Fragen rechnen können, die
für dasselbe im Vergleich mit der orientalischen und ägyptischen
eine verschwindende Bedeutung haben“ (Akten IV, 168). Der
Botschafter Radowitz wird noch einmal angewiesen, den eng-
lischen Bemühungen um Ägypten gegenüber in Konstantinopel die
kühle deutsche Passivität zum Ausdruck zu bringen. „Wenn aber
diese Demarche erfolglos bleiben sollte“, ließ Bismarck durch Herbert
sagen, „so werden wir nicht umhin können, Herrn v. Radowitz
anzuweisen, daß er seinen Einfluß in aktiver Weise gegen Eng-
land in die Wagschale werfe“ (a. a. O. 4, 371). Ob es soweit
gekommen ist, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls gab Salisbury
Anfang Mai 1887 nach und erklärte, Holmwood demnächst aus
Sansibar entfernen zu wollen (a. a. O. 173).
Wichtig ist für die Beziehungen zwischen Kolonial- und
Agyptenpolitik wieder, wie Bismarck in dem Notenwechsel mit
Salisbury, der diese Wendungen begleitet, in meisterlicher Weise
die beiden damals beherrschenden Motive seiner politischen Taktik
gegen England miteinander verknüpft hat, nämlich das eine,
durch die Betonung der Wichtigkeit der kolonialen Fragen für
Deutschland seinen kolonialen Rückzug zu decken, und das andere,
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem l 433
durch politische Tatsachen der englischen Regierung die Nachteile
einer einseitig-egoistischen und brüskierenden englischen Politik
zu demonstrieren, es zu einer Politik gegenseitiger Interessen-
vertretung und Rücksichtnahme zu erziehen. Die Bedeutung
dieser Haltung Bismarcks für seine damalige Politik wird noch
überzeugender, wenn man in den Akten des 5. Bandes die Ver-
handlungen verfolgt, die Herbert in London im Auftrage seines
Vaters geführt hat, im Mai 1887, um eine Verständigung
zwischen England und Rußland in der bulgarischen Krise zu
erzielen (Akten V, 175 f.), im August 1887, um den „Orient-
dreibund“ zwischen England, Osterreich und Italien zu ermög-
lichen (Akten IV, 345 ff.). Beide Male galten die Bemühungen
Herberts auch der Vertiefung der deutsch- englischen Kolonial-
verständigung. Herberts Bericht über seine Unterredung mit
Lord Salisbury am 24. August, die dieser herbeigeführt hatte,
zeigt die beiden Staatsmänner in voller Ubereinstimmung. Die
bewundernswerte Polyphonie der Bismarckschen diplomatischen
Stimmführung tritt hierbei wieder in der Geschicklichkeit hervor,
mit der Herbert es, natürlich auf Anweisung seines Vaters, ver-
stand, seinen Partner von der in der Richtung gegen die stärker
hervortretenden imperialistischen Neigungen Amerikas im Stillen
Ozean liegenden Gemeinsamkeit der deutsch- englischen Interessen
in Samoa zu überzeugen (a. a. O. 175 ff.).
Das seitdem unverändert enge Zusammengehen Deutschlands
und Englands trat nach außenhin vor allem in dem gemeinsamen
Vorgehen zur Unterdrückung des ostafrikanischen Aufstandes
und in den mit ihr zusammenhängenden Fragen in Erscheinung.
Damals sprach sich Herbert Bismarck in einem Privatbrief an Graf
Hatzfeldt auf das wärmste über die loyale Haltung Salisburys
aus: „Seine Stellung und sein Verbleiben im Amt ist für uns
hundertmal mehr wert als das ganze Ostafrika; mein Vater ist
genau derselben Ansicht.“ Die damalige Wichtigkeit des Ein-
vernehmens mit England vor den kolonialen Aspirationen hat
Bismarck selbst in seiner großen Reichstagsrede vom 26. Januar 1889
hervorgehoben. Es ist das der politische Zustand, den Herbert
als die „deutsch- englische Kolonialehe“ bezeichnete. Der höhere
politische Gedanke, unter dem sie für Bismarck stand, war die
Überzeugung von der Notwendigkeit der Anlehnung an England
angesichts der unsicheren Haltung Rußlands und der offenen
Feindschaft Frankreichs, angesichts wohl auch der Tatsache, daß
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. 28
434 Helmuth Rogge
England durch Bismarcks eigene Hilfe allmählich in Ägypten so
stark wurde, daß die Frage der Unterstützung oder Gegnerschaft
Deutschlands in Ägypten gegen Frankreich für England die
frühere Bedeutung mehr und mehr verlor. Der letzte kon-
sequente Ausdruck dieser Konstellation war das Bündnisangebot,
das Bismarck nach dem Regierungsantritt Wilhelms II. in London
machte l.
Aber die Situation der beiden Partner war im Grunde zu ver-
schieden, als daß dieses Anerbieten damals hätte Erfolg haben
können. Für England war die Kolonialentente mit Deutschland
wichtig, weil sie die koloniale Konkurrenz des neuen Wett-
bewerbes einschränkte und damit der englischen Ausbreitung die
Wege ebnete. Man muß sich erinnern, daß 1888 das britische
Reich die Neubegründung seiner Seemacht auf Grund des Two
Power Standard vornahm, nachdem die Isolierung Englands durch
die europäischen Mächte unter Bismarcks Führung schon 1884/86
zu einer Flottenpanik geführt hatte (vgl. Hagen S. 430). Bismarck
sah in der „Kolonialehe“, die deutsch- englische Kolonialkonflikte
ausschaltete, eine Vorstufe und Voraussetzung zu einem allgemeinen
politischen Zusammengehen der beiden Länder, und er war jetzt
bereit, dafür auch koloniale Opfer zu bringen.
Diesen Gesichtspunkten, die er in der Reichstagsrede vom
26. Januar 1889 näher entwickelt hat, in der deutschen Kolonial-
politik Geltung zu verschaffen, wurde Bismarck von den kolonialen
Kreisen verständlicherweise keineswegs leicht gemacht. Man
konnte die tiefgreifende Umwandlung in der Kolonialpolitik des
Auswärtigen Amts nicht begreifen“. Zu der immer sorgsamer auf
1 Bismarcks, von Lucius v. Ballhausen (Bismarckerinnerungen S. 500 be-
richtete Äußerung vom August 1888 zum Kaiser von Österreich: „das ganze
Ziel und Objekt der deutschen Politik seit 10 Jahren sei, England für den
Dreibund zu gewinnen“ ist ein typisches Beispiel dafür, wie Bismarck ge-
legentlich aus dem Bedürfnis einer bestimmten Situation heraus vorhandene
Tendenzen seiner Politik überscharf akzentuierte. Die Äußerung, welche
Bismarck nach Eckardstein I, 307, „wiederholt in engerer Umgebung getan
hat“: „Die Freundschaft Lord Salisburys ist mir mehr wert als 20 Sumpf-
kolonien in Afrika“ kennzeichnet nicht, wie Eckardstein sagt, „seine wahren
Gefühle in dieser Hinsicht,“ sondern nur seine englische Politik in der Zeit
der Kolonialehe.
® Carl Peters sah die Ursache der Verschlechterung seines Verhältnisses
zu Bismarck in persönlichen Intrigen des Kolonialdezernenten im Auswärtigen
Aut, Dr. Kayser (Gründung von Deutsch - Ostafrika S. 151, vgl. v. Hagen
S. 171). Von seinen Freunden soll Peters noch 1889 bei seinem Aufbruch zur
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 435
die Schonung der englischen Empfindlichkeit bedachten Politik der
Reichsleitung stand das aggressive Vorgehen von Carl Peters und
seinen Anhängern, die in Afrika „um sich fressen wollten, wie
die Wölfe“, in schroffem Gegensatz. |
Nach Möglichkeit griff Bismarck selbst hemmend in ihre
Aktivität ein: 1888 hat er die Hissung der Flaggen der Ost-
afrikanischen Gesellschaft an der Küste von Sansibar, also im
Hoheitsgebiet des Sultans, wodurch die dortigen Unruhen ihren
Anfang genommen hatten, scharf verurteilt!. Die Peterssche Emin-
Pascha-Expedition, deren eigentlicher Zweck die Erwerbung des
nordöstlichen Afrika für Deutschland wurde, hat er entschieden
desavouiert. „Die bestehende Freundschaft mit England“, ließ
er in der Norddeutschen Allg. Zeitung sagen, „ist für uns von
größerem Wert als alles, was die Expedition am oberen Nil im
günstigsten Falle erreichen könnte?“. Im Reichstag half er sich
damit, daß er mit Rücksicht auf das Zentrum die Bekämpfung
des Sklavenhandels voranstellte — einen Gesichtspunkt, den er
auch den Engländern gegenüber geltend machte — und die Ver-
antwortung für die weitere Duldung dieser Zustände „den christ-
lichen und humanitären Erwägungen der Herren Abgeordneten“
zuschob. Überhaupt zog er sich selbst stark zurück und erklärte,
daß er „kein Kolonialmensch von Hause gewesen sei“ und nur
dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben habe. |
Ja, Bismarck ging noch weiter: Die finanziellen Schwierigkeiten
der kolonialen Unternehmungen, namentlich der Ostafrikanischen
Gesellschaft, der er schließlich durch die Seehandlung beispringen
lassen mußte, die geringen Aussichten in Südwestafrika, die Kon-
flikte in Samoa, die unaufhörlichen Angriffe im Reichstage gegen
die ganze Kolonialpolitik ließen in ihm sogar die Erwägung reifen,
schon im deutschen Besitz befindliche Kolonialgebiete wieder auf-
zugeben. So soll er unter dem Eindruck der blutigen Ereignisse
in Ostafrika und dem Versagen der Ostafrikanischen Gesellschaft
1888 einen Augenblick an die Aufgabe dieser Kolonie gedacht
haben (Hagen S. 543). Ähnliches hören wir jetzt aus den Bismarck-
Erinnerungen von Lucius v. Ballhausen (S. 500f.). In einer Staats-
Emin- Pascha - Expedition für das heimliche Werkzeug des Kanzlers gehalten
worden sein.
ı Siehe Bismarcks Schreiben an den deutschen Generalkonsul in Sansibar,
Bismarcks Reden XII, 518 f.
® Zimmermann S. 157, Peters S. 244 ff., Hagen S. 545.
28*
436 . Helmuth Rogge
ministerialsitzung vom 17. August 1889 sei der Kanzler gegen den
„deutschen Kolonialschwindel“ losgezogen, welcher seine Kreise,
d. h. seine Bemühungen um England, tölpelhaft störe. „Er werde
sich ganz davon losmachen, ein Kolonialamt einsetzen, von der
Marine geleitet wie in Frankreich, oder kaufmännisch von den
Hanseaten. . Er werde Ostafrika und Samoa — wo infolge des
energischen Durchgreifens des deutschen, vom ‚morbus consularis
befallenen’ Konsul Knappe blutige Konflikte entstanden waren —,
ganz fallen lassen.“ Und er soll unzweideutig zu verstehen ge-
geben haben, daß ihm an guten Beziehungen zu England mehr
gelegen sei als an den Kolonien selbst und dem Wohlwollen der
deutschen Kolonialfreunde. Daß solche Erwägungen nicht nur
der Ausfluß momentaner Verstimmungen, sondern ernsthafte Pläne
waren, zeigen die Akten des Auswärtigen Amtes. In ihnen ist
zwar von einer Aufgabe Deutsch-Ostafrikas oder Samoas nicht
die Rede, wohl aber hören wir in ihnen zum erstenmal von Ver-
handlungen über einen Austausch Deutsch-Südwestafrikas gegen
Helgoland.
Die Anregung dazu gab nach einem Bericht Herberts an seinen
Vater vom 27. März 1889 (IV, 408) Joe Chamberlain, der damals
ja nicht Minister war, aber dem Kabinett nahestand und den
Herbert deswegen nach dem Scheitern seines Bündnisantrages
bei Salisbury aufgesucht hatte. Als Minister hatte Chamberlain
noch 1884 im Gespräch mit Herbert das ganze Südafrika als
„Last“ bezeichnet. England brauche nur die Kapstadt mit dem
Hafen, wenn es den Rest loswerden könnte, wäre das nur ein
Gewinn (a. a. O., 84). Inzwischen war Chamberlain zum radikalen
Imperialisten geworden, sein Ziel die Unterwerfung ganz Süd-
afrikas unter die britische Flagge. Die südwestafrikanischen
Mineralfunde mögen ihm jetzt den Anstoß gegeben haben, den
Versuch zu machen, Deutschland das damals tatsächlich sehr un-
bequeme Land zu entwinden. So versuchte er nunmehr, Herbert
Bismarck den Austausch nach prononzierter Betonung seiner
Deutschfreundlichkeit und starken Ausfällen gegen Granvilles
antideutsche Kolonialpolitik! mit der Erwägung plausibel zu
1 Über Chamberlain und sein Bramabarsieren Bismarck 12. Mai 1896 su
Eugen Wolf (S. 205): „Chamberlain kommt mir immer so vor, wie der Riese
in einem englischen Bilderbuch, das ich besessen, der sich in seine Höhle
zurückzieht, die Stiefel davor aufhängt und hineintritt und ungefähr so sagt:
The man who wauh these boots to sleat-must first to my strength appeal.“
— ——
—
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 437
machen, daß das Schutzgebiet für Deutschland nur wertloser
Ballast, für England dagegen wichtig sei, um die Kapkolonie
im Zaume zu halten. Herbert wandte zwar dagegen ein, daß
Deutschland schon aus Prestigegründen auf Deutsch- Südwest-
afrika als den Ausgangspunkt der deutschen Kolonialpolitik
nicht verzichten könne, nahm aber den Gedanken doch mit
heimlicher Genugtuung auf und leitete sogleich seine Ausführung
ein. Mit dem jungen Kaiser! stand er der Frage sehr sym-
pathisch gegenüber. Er hielt ein solches Geschäft angesichts
der Schwierigkeiten mit der faulen, bankrotten und unlustigen
Südwestafrikanischen Gesellschaft für „sehr vorteilhaft“ und
„enorm populär“ in Deutschland. „Viele Leute möchten Angra
Pequena blank aufgeben. Helgoland ist aber nach Sr. Majestät
und unserer Marine? Ansicht unbezahlbar für uns in der Nord-
see für kriegerische Eventualitäten“ (IV, 408f.), wobei Herbert
wohl wie sein Vater nur an solche mit Frankreich dachte. Der
Kaiser hoffte außerdem, durch den Abschluß eines Helgoland-
vertrages seinem bevorstehenden Besuche in England eine be-
sondere Bedeutung zu geben (IV, 414). Gerade das aber stimmte
Bismarck bedenklich, er wollte die Anfänge seines neuen Souveräns
vor der Belastung mit wahrscheinlichen Verlegenheiten und Ab-
sagen bewahren. Und da man englischerseits auf die Sache nicht
zurückkam, Chamberlain also mit ihr anscheinend keinen weiteren
Boden in England gefunden hatte“, erschien Bismarck das Fehl-
schlagen einer solchen Initiative in dieser Frage als wahrschein-
1 Die Ausführungen Wilhelm II. in seinen „Ereignisse und Gestalten“ (1922),
S. 46 f., sagen von der Frage des Austausches Deutsch - Südwests gegen Helgo-
land nichts. Sie zeigen im übrigen, daß er Bismarcks England - Politik nicht
verstanden hat (S. 8f.).
3 Caprivi hatte als Chef der Admiralität schon bei der Interpellation Kalle
sein Interesse für Helgoland gezeigt (v. Hagen a. a. O. S. 86). Tirpitz behauptet
dagegen in seinen „Erinnerungen“ (S. 59): „Die Marine legte keinen großen
Wert auf die Erwerbung Helgolands. Ich selbst hatte allerdings schon 1870
in einem Brief an meinen Vater, der eine Art von erstem Flottenplan entbielt,
auch Helgoland gefordert.“ Der militärischen Bedeutung der Insel hätte die
Marine 1890 kaum Beachtung geschenkt. ö
3 Noch am 2. Juni 1890, also unmittelbar vor dem Abschluß des Helgoland-
vertrages, lehnte das englische Unterhaus mit erheblicher Majorität einen An-
trag des Liberalen Sir G. Campbell auf Streichung des Gehalts des Helgo-
länder Gouverneurs und damit also auch die Abtretung Helgolands ab. Siehe
Reventlow, Deutschlands auswärtige Politik, 3. Aufl., S. 49.
438 | Helmuth Rogge
lich. In zwei Randbemerkungen formulierte er seine Ansicht
dahin: „Ich glaube nicht, daß nach Lage der Sache irgend-
welche Initiative unsererseits ratsam ist. Sie würde dieses
Geschäft gefährden und andere Eindrücke abschwächen, auch
die jetzt guten Beziehungen zur Queen; wir würden begehrlich
erscheinen. Man muß die englische Initiative abwarten und
dafür den Moment, wo England uns braucht. Bisher brauchen
wir England, wenn der Frieden noch etwas erhalten werden
soll“ (IV, 417). Hierbei ist es denn geblieben. Der Kaiser
fügte sich damals anscheinend noch ohne weiteres der staats-
männischen Autorität seines Kanzlers.
Hagen formuliert in seinem Aktennachtrag seine Ansicht
dahin, daß der Gedanke des Austausches von Deutsch-Südwest-
afrika gegen Helgoland, obwohl von Herbert Bismarck nahe-
gelegt, sich doch nicht der „aktenmäßigen Billigung“ und „jeden-
falls keiner endgültigen Anerkennung des Reichskanzlers erfreuen“
könne. Das ist richtig, läßt aber nicht genügend erkennen, wie
weit sich trotzdem der Kanzler die Anregung seines Sohnes zu
eigen gemacht hat. Er hielt das Zustandekommen des „Ge-
schäfts“ an sich für erwünscht und wollte es „nicht erschweren“.
Er erklärte ausdrücklich, daß er „die Motivierungen des Staats-
sekretärs vom 21. d. Mts. für durchweg zutreffend“ halte, die mit
dem Satze schlossen: „Immerhin glaube ich, daß, abgesehen von
militärischen Erwägungen, der Erwerb Helgolands doch so populär
bei uns sein würde, daß ich angesichts unserer erwähnten natio-
nalen Mängel für eigene Kolonialpolitik den Tausch für annehm-
bar halten würde“ (Akten IV, 417). Die Bemerkung Hagens
(S. 254), daß die „Preisgabe der neuerworbenen Positionen in
Wirklichkeit nie sein (Bismarcks) Ernst gewesen sein kann“,
wird durch diese neuen Quellen widerlegt. Es kann nach den
Akten kein Zweifel sein, daß Bismarck 1889 bereit war, Kolonial-
land an England abzutreten, freilich nicht, die ganze Kolonial-
politik aufzugeben. Für so weitgehende Absichten ist sein gleich-
zeitiger Vorschlag vom 5. Mai 1889 an Crispi, Italien möge die
deutschen Kolonien abkaufen, wenn es nach Afrika gehen wolle
(Hagen S. 240), allein kein hinreichender Beleg. Voraussetzung
für eine Kolonialabtretung an England war ihm, daß das Insel-
reich einen entsprechenden Gegenwert im Bereiche der deutsch-
englischen Beziehungen zusicherte. Diese Aussicht eröffnete sich
nicht, und deswegen ließ er den Gedanken alsbald wieder fallen.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 439
Diese letzte kolonialpolitische Angelegenheit der Bismarck-
schen Amtsführung rührt noch einmal an die Grundfragen seiner
ganzen Kolonialpolitik. Von hier aus wird, möchte ich unfgekehrt
wie M.v. Hagen (S. 574) sagen, wenn man von Persönlichem ab-
sieht, eigentlich erst recht die leidenschaftliche Kritik verständ-
lich, mit der Bismarck später den Helgolandvertrag des Neuen
Kurses bekämpft hat. |
Sicher ist ja, daß Bismarck den Wert Sansibars ebenso über-,
wie den Helgolands unterschätzt hat. Aber die Gesichtspunkte,
die Bismarck im Helgolandkapitel des 3. Bandes der „Gedanken
und Erinnerungen“ (S. 148), vorbringt, sind doch auch für seine
eigene Kolonialpolitik, die wir eben verfolgt haben, wichtig und
aufschlußreich. Sie lassen erkennen, daß die „Kolonialehe“ nicht
seiner kolonialpolitischen Weisheit letzter Schluß sein sollte, daß
er vielmehr bei veränderter Konstellation mit neuen kolonialen
Möglichkeiten rechnete, und daß er sich den Weg zu ihnen offen-
halten wollte. Und er bekämpfte die Politik der neuen Regierung
hauptsächlich wohl deswegen, weil sie mit den beiden Taten, mit
denen sie ihre Tätigkeit eröffnete, dem Helgolandvertrag und der
Aufgabe der russischen Rückversicherung, von vornherein auf die
Bismarcksche Ausnutzung der verschiedenen europäischen Kräfte-
richtungen, die auch den Schritt nach Übersee erst ermöglicht
hatten, zu verzichten schien!, weil sie eine Situation des Augen-
blicks in die Zukunft verlängerte.
Dennoch wird man sich heute rückschauend fragen müssen,
ob nicht die Resignation, mit der die Bismarcksche Kolonial-
politik endet, mehr bezeichnet als ein von weiterer Sicht her zu-
fälliges Ergebnis einer schließlich vorübergehenden Konstellation.
Die Betrachtung dieser Politik nach den Akten des Auswärtigen
Amtes läßt immer wieder erkennen, wie empfindlich Bismarck
bei ihrer Handhabung auf die Schwankungen der Politik der
großen Mächte in Europa reagierte. Der mit verfeinertster
Überlegung und höchster Bewußtheit handelnde Staatsmann war
aber hierbei auch der Exponent gegebener, naturgesetzlicher
Kräfte Man wird hier an das denken dürfen, was Otto Hintze
1 Dietrich Schäfer (Deutsche Geschichte 2. Aufl. II, 430 und Weltgeschichte
der Neuzeit 7. Aufl. II, 404), betont, daß die Bedeutung des Helgolandvertrags
vor allem in der Tatsache lıegt, „daß er der erste Schritt war, Deutschlands
Sache in Afrika von der Frankreichs zu trennen, ...ohne daß irgendwelcher
Zwang für eine endgültige Regelung der betreffenden Fragen vorlag“.
440 Helmuth Rogge
und ihm folgend und noch weitergehend u. a. Kjellen und Oncken
über die eigentümliche unveränderliche, weil durch geographisches
Schicksal gegebene Weltstellung Deutschlands als des eigentlichen
Repräsentanten Europas, mit dem es durch seine zentrale Lage
solidarischer ist als die anderen Mächte, geschrieben haben, von
dem „Stief kind im Staatensystem“, „mit ungesichert verfließenden
Landgrenzen und allzu schmalen Seeausgängen, von den stärksten
selber rückenfreien Nachbarn, gleichsam wie von Wächtern unserer
Stärke anf allen Seiten umringt“, gegenüber dem „Sonntagskind
des Staatensystems“ England. Sie haben darauf hingewiesen, daß
es Deutschland im Vergleich zu den übrigen Mächten, namentlich
England, an der „natürlichen Operationsbasis* für den Auf bau
und die Beherrschung eines großen Kolonialreiches fehle“. Aus
dieser tiefen Einsicht heraus sei auch Bismarcks koloniale Reserve
zu erklären. ’
Daß Bismarck dieses Schicksal bei der Verfechtung seiner
Kolonialpolitik lebhaft empfunden hat, läßt sich unschwer be-
legen. Ich möchte bier nur hinweisen auf Äußerungen, in denen
er gewissermaßen als Anwalt seines Mandanten Deutschland vor
den eigenen anklagenden Volksgenossen im Reichstage gebeten
hat, man möchte ihn doch nicht verantwortlich machen für
Dinge, die tausend Meilen entfernt von der Heimat geschähen,
in die sein Arm eben nicht immer hinreiche®. In solchen Äuße-
rungen kommt das lastende Gefühl der zentraleuropäischen deut-
schen Gebundenheit deutlich zum Ausdruck. Aus ihm heraus
äußerte er 1889 im Hinblick auf die kolonialen Schwierigkeiten,
„er könne nicht die Verantwortung übernehmen für Dinge, welche
er nicht übersehen könne? “. Aus ihm heraus ist schließlich der
koloniale Pessimismus seiner ausgehenden Kanzlerschaft zu er-
klären. Dasselbe Gefühl hat Carl Peters bei seinen Unter-
nehmungen vielfach bedrückt“.
ı Hintze, Deutschland und das Weltstaatensystem a. a. O. S. 24; Oncken,
Das alte und das neue Mitteleuropa (1917), S. 3, und Kjellen, Die Großmächte
der Gegenwart (1917), S. 59 f., und Studien zur Weltkrise, S. 98.
3 Reichstagsrede vom 26. Januar 1889. Bismarcks Reden XII, 568f.
Schon am 9. Januar 1885 sagte er im Reichstag: „Andere Nationen haben
viel bereitere und nähere Krafte, um Kolonien einzurichten (a. a. O. X, 879).
s Lucius v. Ballhausen, a. a. O. S. 501.
Peters, a. a. O. S. 103. Vgl. zu diesen Bemerkungen Hagens Kapitel
„Die Grenzen des Bismarckischen Reichsschutzes“ (S. 17), das aber vom Stand-
punkt des freihändlerischen Charakters des B.schen Kolonialsystems ausgeht.
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 441
Man würde aber der Geschichte Gewalt antun, wenn man
diese kolonialpolitische Resignation mit der Vorsicht der kolonialen
Anfänge identifizieren wollte. Jene Resignation greift vielmehr
bezeichnenderweise im wesentlichen erst Platz, als die Kolonien
erworben waren, als die Kräfte mehr und mehr zu wirken be-
gannen, die Bismarck, wenn nicht selbst gerufen so doch ge-
fördert hatte, nämlich diejenigen des Imperialismus.
Sicher haben ja die Expansionsbestrebungen der großen Mächte
nach Übersee erst von der Jahrhundertwende ab, namentlich seit
dem Hinzutritt der Vereinigten Staaten und Japans ganz den
Charakter erhalten, den man mit dem Schlagwort „Imperialismus“
treffen will: den Drang dieser Mächte auf Unterwerfung möglichst
großer Räume unter ihren Einfluß, den Drang zur Weltmacht, die
Entstehung eines Weltstaatensystems. Aber es kann doch kein
Zweifel darüber bestehen, daß die imperialistische Bewegung
bereits in den 80er Jahren ihren Anfang genommen hat — ein
Ereignis, wie der bewußt zur Sicherung des Seeweges nach
Indien erfolgte Ankauf der Suezkanalaktien durch Disraeli 1875
war z.B. schon eine Ankündigung —, und daß Bismarck diese
Anfänge gefördert hat, weil er von der Beschäftigung der
europäischen Mächte fern von Europa eine Entlastung der deut-
schen Politik erhoffte. Andererseits wird man auch nach einer
Betrachtung seiner Kolonialpolitik fragen dürfen, ob er nicht,
wenn er England nach Ägypten, Frankreich nach Tunis und
Ostasien geleitete, wenn er die ganze koloniale Bewegung, die
seit der Mitte des Jahrbunderts, namentlich in England, in
Stagnation geraten war, wieder mit in Fluß brachte, wenn er
so die politischen Räume für die anderen Mächte wie für sein
eigenes Land mit erweitern half, ob er durch eine solche Lockerung
der Gefüge nicht auch seinem Volke weltpolitische Möglichkeiten
eröffnen wollte. In diesem Sinne wird man allerdings, wie ich
glaube, gegenüber Hagen großzügigere Ideen hinter seinem kolonial-
politischen System vermuten dürfen. Mindestens kann es nichts
schaden, wofür ja auch Hagen einzutreten scheint, daß diese
Frage für spätere Forschungen im Auge behalten wird. Ein-
leitend habe ich zu zeigen versucht, daß Bismarck den nach
außen drängenden deutschen Volkskräften keineswegs ablehnend
gegenüberstand. Noch im Januar 1889, an dem Höhepunkt seiner
Kolonialmüdigkeit spricht er im Reichstag mit ungeheuchelter
Wärme von dem „großen Zuge der nationalen Bewegung“, von
442 Helmuth Rogge
der man sich nicht loslösen könne. Er wollte der überseeischen
deutschen Ausbreitung die Wege freihalten, er hielt sich nicht
für ermächtigt, wie er sagte, „der großen Reichslokomotive, wenn
sie ihren Bahnstrang einmal gewählt hat, Steine in den Weg zu
werfen“ (Reden XII, 577). Ja, wenn man die kolonialpolitischen
Noten und Erlasse an England von 1884 und 1885 liest, wenn
man, ich möchte beinah sagen, klopfenden Herzens verfolgt, mit
welchem Feuer, mit welcher inneren Leidenschaft und Schärfe
er die, wie er selbst oft betont, unbedeutenden, in ihrem Werte
bezweifelten kolonialen Erwerbungen bis unmittelbar an die Grenze
offenen Bruches gegen England verteidigt und dabei immer wieder
die Gesichtspunkte: der nationalen Ehre und Würde hervorhebt,
wie er hier und dort die Reichsflagge in afrikanischem Sande
hissen läßt, dann hat man doch den Eindruck, daß Bismarck
selbst, wenn auch fußend in der nationalstaatlichen Politik seines
Jahrhunderts, unter dem Zuge der neuen Bewegung, mag man
sie nun imperialistisch nennen oder nicht, steht, daß in dieser
seiner damaligen Kolonialpolitik ein gutes Stück Macht-, ja
vielleicht sogar Prestigepolitik steckt. 5
Aber gerade aus der imperialistischen Bewegung erwuchsen
zunächst der Kolonialpolitik, dann überhaupt der deutschen
Außenpolitik Widerstände und Gefahren. Die wesentliche Ten-
denz des britischen Imperialismus auf Zusammenschluß und Aus-
breitung des britischen Reiches, die sich gerade in den 80er
Jahren herauszubilden begann, war es im letzten Grunde, die
die englischen Regierungen, ob sie nun liberal oder konservativ
waren, nachgiebig machte gegen die natürliche Deutschfeindlich-
keit ihrer Kolonialorgane. „Mit jedem dazwischen liegenden
Land“, sagt Kjellén, „das in Englands Besitz übergeht, werden
die strategischen Befürchtungen für die alten Besitzungen um
ein Teil erleichtert!“. Kein noch so unbedeutend und wertlos
erscheinendes deutsches Kolonialland war dies für den englischen
Imperialismus, sondern im Gegenteil jedes ein Pfahl im Fleisch
des britischen Weltkörpers®. Es ist dies schließlich die Auf-
ı Die Großmächte der Gegenwart, S. 117.
2 Bismarck selbst spricht in einem Erlaß an Graf Hatzfeldt vom 7. August 1884
(III, 414), von den „exklusiven englischen Bestrebungen nach möglichster Allein-
herrschaft in den außerenropäischen Meeren“, welche „die anderen handel-
treibenden Nationen in die Notwendigkeit setzen werden, durch Assoziation
untereinander ein Gegengewicht der englischen Kolonialsuprematie herzustellen“.
— —
— a — m am
Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 443
fassung, die die Parole „vom Kap bis Kairo“ oder „von Kairo
bis Kalkutta“ hervorgerufen, die, das englische Imperium be-
stimmt hat, im Weltkriege auch im schwarzen Erdteil gegen
Deutschland zu kämpfen. — Indem Bismarck selbst sogar das
Gladstonesche England in das „Pförtnerhäuschen bei Suez“ auf
dem Wege von Europa nach Asien und Afrika zu führen und
dort festzuhalten vermochte, hat er mit dazu beigetragen, den
britischen Liberalismus zu diesem Imperialismus heranzuziehen
der dann noch unter seiner Kanzlerschaft, wie das Verhalten
Englands, wie das Tauschangebot Chamberlains zeigt, auf die
deutsche Kolonialpolitik seine Schatten zu werfen begann.
Diese Momente wird man neben den europäischen Faktoren
berücksichtigen müssen, wenn man die Aussichten der deutschen
Kolonialpolitik, überhaupt deutscher Expansion über See erwägt.
Und außerdem wird man in Rechnung stellen müssen, daß das
auf Deutschland drückende Schwergewicht der Großmächte aus
seinen Schwingungen über Europa hinaus mit immer stärkerem
Druck, gleichsam draußen neu beladen, nach der Mitte Europas
zurückkehrte. |
Das ist die ungeheuer schwere Lage, die einer deutschen
Kolonialpolitik auferlegt worden ist. Welche Stellung auch die
deutschen Staatsleitungen nach Bismarck zu ihr nehmen mochten,
sie mußten mit ihr rechnen. Freilich, die Situationen änderten
sich wie die Männer, die Welt wurde eine andere. Aber die
Lehre, die Bismarck gegeben hat, und das scheint mir auch das
eigentlich Wichtige an den neuen Kolonialakten des Auswärtigen
Amts, wurde davon nicht berührt: Deutsche Kolonial- oder
Expansions- oder Weltpolitik durfte nur aufgefaßt und getrieben
werden als unlösbares Glied der deutschen auswärtigen Politik.
Daß das Bewußtsein hiervon den Lenkern der deutschen Ge-
schicke und dem deutschen Volk selbst nicht immer lebendig
geblieben ist, büßen wir heut mit dem Verlust unserer gesamte
Kolonien.
Kleine Mitteilungen.
Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte.
Das größte Hindernis für eine gedeihliche Erforschung und Darstellung
der Zeitgeschichte liegt in dem Mangel an Distanz auf Seiten des Be-
schauers. Er sieht sich fortgesetzt einer Fülle von Kausalreihen gegen-
über, von denen er nicht weiß, wohin sie führen, da sie noch nicht
abgeschlossen sind. Die kausale Verknüpfung, mit der sich der Historiker
sonst immer zu beschäftigen hat, wird durch den Mangel an Distanz
außerordentlich erschwert. Außerdem sind Unparteilichkeit und Sach-
lichkeit aus demselben Grunde stets gefährdet. Daß aber ein radikales
Heilmittel gegen diese und andere Fehlerquellen gefunden werde, ist aus-
geschlossen. Schon aus diesem Tatbestande erklärt sich zu einem be-
trächtlichen Teile die besonders vor dem Kriege in Deutschland stark
entwickelte Abneigung der Fachkreise gegen eine Beschäftigung mit der
Zeitgeschichte: man befürchtete die Auslieferung der Wissenschaft an die
Tagespolitik und den Journalismus und sah damit der Unsachlichkeit
schon Tor und Tür geöffnet. Man verspürte deshalb auch wenig Laust,
die vielberufene und vielgerühmte, mit einiger Sicherheit erlernbare histo-
rische Methode, auf die gerade die deutschen Historiker als auf ihre
eigenste Schöpfung so stolz waren, bei Behandlung der Zeitgeschichte in
den Bankerott hineinzuführen und damit das Ansehen der ganzen Wissen-
schaft zu schädigen.
Wenn nun auch diese Abneigung gerade der Fachkreise gegen die
Zeitgeschichte auf unleugbar berechtigte Beweggründe zurückgeht, so
konnte sie doch auch gewissen Übertreibungen verfallen. Eine theore-
tische Begründung zeitgeschichtlicher Enthaltsamkeit mit dem Hinweis
auf jenen Distanzmangel konnte leicht den Anschein erwecken, als wenn
es möglich wäre, weiter zurückliegende Perioden der Vergangenbheits-
geschichte „objektiv“ zu behandeln, deren unschätzbarer wissenschaftlicher
Vorzug eben in der grüßeren Distanz liege. Es ist hier nicht der Ort,
die Frage nach der Objektivität des Historikers erkenntnistheoretisch zu
Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 445
behandeln. Nur soviel wäre einzuwenden, daß auch weiter zurückliegende
Perioden der Vergangenheitsgeschichte die Objektivität des Historikers
den schwersten Belastungsproben aussetzen. Am augenfälligsten wird
das bei allen Perioden, denen wie etwa der Reformationsgeschichte noch
heute eine besondere Aktualität innewohnt, nur daß die Erforschung
solcher Perioden durch diese ihre Aktualität nicht zurückgehalten, sondern
in steigendem Maße belebt worden ist. Man hat jedenfalls zu be-
denken, daß der Mangel an Distanz keineswegs die einzige Quelle der
Unsachlichkeit fließen macht. Es kann nicht zugegeben werden, daß
die Zeitgeschichte schon allein wegen dieses Mangels an Distanz alle
wissenschaftliche Betrachtung unmöglich mache, wenn doch auch ältere,
Jahrhunderte zurückliegende Perioden, die diesen Mangel nicht auf-
weisen, der wissenschaftlichen Durchdringung so viel Kopfzerbrechen
verursachen. |
Wie man den der Objektivität drohenden Gefahren für jene älteren
Perioden der Vergangenheitsgeschichte am ehesten einigermaßen begegnen
- kann, wenn man sie scharf ins Auge faßt und ihren Aktionsradius genau
berechnet, so darf man sich auch bei einer methodologischen Grundlegung
der Zeitgeschichte durch den Mangel an Distanz von einem ähnlichen
Geschäfte nicht abschrecken lassen. Man muß die Fehlerquellen auf-
suchen, um sie zu vermeiden. Nur auf diesem Wege wird größere Klar-
heit über die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen sein.
Diese Fehlerquellenuntersuchung allseitig auch nur andeutungsweise vor-
zunehmen, ist in begrenztem Rahmen unmöglich. Es muß genügen, eine
der verderblichsten aufzuzeigen, um sogleich eine Warnungstafel dabei
aufzurichten und weit davon abzubiegen, um auch einen ersten positiven
Einblick in die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen.
Die Sachlichkeit der Zeitgeschichte wird besonders durch das Messen
mit zweierlei Maß schwer geschädigt. Auch wissenschaftlich gerichtete
Schriftsteller scheuen sich nicht, bei Betrachtung der jüngsten Vergangen-
heit mit zweierlei Maß zu messen. Dem einen Volke wird zum Vor-
wurf gemacht, was als selbstverständliches Recht des anderen aufgefaßt
wird. Die eine Partei wird wegen einer grundsätzlichen Anschauung
oder einer taktischen Maßnahme verworfen, während die andere wegen
derselben Dinge wohl gar verherrlicht wird. Der Grund für das Messen
mit zweierlei Maß, was man als den Krebsschaden der zeitgeschichtlichen
Arbeit bezeichnen kann, ist ein gänzlich unwissenschaftlicher. Er liegt
zumeist in der persönlichen Stellung des betreffenden Zeithistorikers.
Dieser hält es für sein gutes Recht, überall da mit zweierlei Maß zu
messen, wo er seinen politischen Interessen damit zu dienen glaubt. Eine
446 Justus Hashagen
einigermaßen paritätische, Licht und Schatten annähernd gerecht ver-
teilende Betrachtung würde er für Vaterlands- oder Parteiverrat halten.
Je klarer ein politisches Pflichtbewußtsein entwickelt ist, um so weiter
verbreitet sich die Übung des Messens mit zweierlei Maß. Und doch
versündigt sie sich an der vornehmsten wissenschaftlichen Pflicht auch
des Zeithistorikers: dem Streben nach Wahrheit. Man kann eben die
Frage nach den Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte nur dann klären,
wenn der gewohnheitsmäßigen, vorwiegend politisch bedingten Übung des
Messens mit zweierlei Maß die alte Forderung des Strebens nach Wahr-
heit entgegengestellt wird. Sie ist heute, angesichts der besonderen
geistigen und sittlichen Einstellung der beteiligten Kreise um so zeit-
gemäßer, als unser allgemeiner Wahrheitssinn infolge des Krieges, des
Nachkrieges und der Revolution auf ein Mindestmaß gesunken ist.
Darunter hat auch die Zeitgeschichte aufs schwerste zu leiden. Sie kann
sich nur dann durchsetzen, wenn sie Dienst an der Wahrheit ist. Dieser
. Dienst kann aber wieder nur geleistet werden, wenn er sich dessen be-
wußt ist, daß er gerade gegenwärtig außerordentlich erschwert wird.
Denn mehr als vor dem Kriege hat der Zeithistoriker zu kämpfen gegen
unbewußte und bewußte Unwahrheiten, Entstellung der Geschichte, Ge-
schichtsklitterung und Geschichtsfälschung, gegen Irrtum uud Lüge. Die
Verbandslegende beispielsweise, die sich besonders auf die Vorgeschichte
des Krieges, den Krieg selbst und die ganze deutsche Geschichte erstreckt,
hat sich tief nach Deutschland hineingefressen und dort mit der Revo-
lutionslegende verschwistert. Die geborenen Führer derer, die sich da-
gegen auflehnen, sind die Historiker. Sie können aber die Führung in
diesem großen Kampfe der Geister nur dann übernehmen, wenn sie dem
Messen mit zweierlei Maß grundsätzlich absagen, auch da, wo ihre per-
sönlichen Interessen, welcher Art sie auch sein mögen, in Mitleidenschaft
gezogen werden. In diesem Sinne ist für die Gestaltung der Beurteilungs-
maßstäbe der Zeitgeschichte als Grundforderung zu erheben: daß sie
paritätisch sein müssen.
Es soll damit nicht einer äußerlichen Gleichmacherei in der neuesten
Staatengeschichte das Wort geredet werden. Man mißt nicht mit Zweierlei
Maß, wenn man individualisiert. Die besonderen Lebensbedingungen
jeder politischen Macht bedürfen eingehender Beachtung. Für die äußere
Politik braucht man hier nur den starken Anregungen, die von Ranke.
M. Lenz und Kjellen ausgegangen sind, weiter zu folgen. Besonders
die geopolitischen Verschiedenheiten gilt es herauszuarbeiten. Es ist un-
möglich, ein auf allen Seiten von Feinden umdrohtes Reich der Mitte
wie Deutschland mit demselben Maßstabe zu messen wie das insulare
Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 447
England oder das fast nur auf einer Seite mit einer Festlandsgrenze
belastete Frankreich. Jene Paritätsforderung erstrebt ja nicht eine mecha-
nische Parität der Eifersucht, sondern eine verinnerlichte Parität der
Gerechtigkeit. Gerade wenn also die Beurteilungsmaßstäbe der Zeit-
geschichte paritätisch sein wollen, müssen sie individualisieren. Das ist
aber auch bei Würdigung innerpolitischer Größen notwendig. Auch ein
Parlament oder eine Partei haben individuell verschiedene Lebens-
bedingungen, von denen man zuvor Kenntnis nehmen muß, ehe man ihre
Arbeit würdigen kann. Schon hier können die Fehlerquellen, die im
festen Gestein politischer Gesinnungen und Interessen entspringen, teil-
weise verstopft werden, wenn man das Gestein durch ruhige Überlegungen
erweicht. Die Blässe des Gedankens und ein dünkelhafter Rationalismus,
eine blutleere Neutralität, „Keinseitigkeit“, wie die Holländer sagen,
werden freilich nicht viel nützen, wohl aber eine ständige innige Be-
rührung mit der politischen Naturgeschichte, mit der Gesellschaftslehre
(Soziologie) und mit dem öffentlichen Recht, mit der allgemeinen Erfahrung
überhaupt, die in der Gegenwart zwar bestimmt geformt ist, aber doch
ihren Zusammenhang mit aller Erfahrung festhält. Wie der Erforscher
der neuesten Kunst scheitert, wenn er der Kunst als solcher fernbleibt,
so bedarf es bei Aufstellung von Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte
außerhalb des Bereichs persönlich-politischer Velleitäten, vor allem eines
erheblichen Maßes von allgemeiner begrifflich- empirischer Einsicht, ohne
die der Historiker auch bei Darstellung weiter zurückliegender Perioden
scheitern müßte.
Die Schwierigkeiten für die Gewinnung von Beurteilungsmaßstäben
der Zeitgeschichte wachsen, wenn man ihren Zusammenhang mit all-
gemeinen Voraussetzungen der Welt- und Lebensanschauung untersucht.
Wie jeder Historiker, so ist auch der Zeithistoriker von ihnen abhängig,
und es ist nur Selbsttäuschung, wenn er wähnt, aus seiner Haut heraus-
fahren oder über seinen eigenen Schatten springen zu können. Er kann
gar nicht anders als mit und in seiner Arbeit zu dem für die Zeit-
geschichte wichtigsten Gegensätzen der Welt- und Lebensanschauung
Stellung zu nehmen. Aber ist das im Rahmen seiner Wissenschaft über-
haupt noch möglich? Zeigt es sich hier nicht von neuem, daß wissen-
schaftliche Anforderungen an das Studium der Zeitgeschichte der Qua-
dratur des Zirkels gleichzuachten sind?
Zwischen der Beurteilung der Zeitgeschichte vom Standpunkte im-
perialistischer Machtpolitik oder pazifistischer Versöhnungspolitik scheint
ein Ausgleich auf wissenschaftlichem Wege und mit wissenschaftlichen
Mitteln unmöglich zu sein. Der Standpunkt hier und dort wird um so
448 Justus Hashagen
fester eingenommen und behauptet, als für seine Wahl nicht in erster
Linie wissenschaftliche Erwägungen bestimmend gewesen sind. Ja, die
ganze Betätigung auf dem Gebiete der Zeitgeschichte wird von dem
betreffenden Historiker vielleicht gar nur unternommen, um den einen
oder den anderen Standpunkt zu rechtfertigen. Der Zeithistoriker wird
zum Apologeten der besonderen Färbung seiner Welt- und Lebensan-
schauung. Die Wahrheitserforschung als Selbstzweck kann er dann un-
möglich. mehr verfolgen. Mit anscheinend unentrinnbarer Naturgewalt
wird er aus dem wissenschaftlichen Fahrwasser immer weiter abgetrieben,
um schließlich auf den Sandbänken der Tagesschriftstellerei und tenden-
ziösen Mache festzufahren. Gibt es eine Navigation, die davor be-
wahren könnte?
‚Auch im Welt- und Lebensanschauungskampfe der Gegenwart sollte
sich der gewissenhafte, noch mit einem wissenschaftlichen Pflichtbewußt-
sein, d.h. mit Wahrheits- und Wirklichkeitssinn ausgestattete Zeithistoriker
bemühen, seine Beurteilungsmaßstäbe nicht nur und nicht sofort dem
Räsonnement zu entnehmen, sondern vor ihrer Aufstellung erst die Tat-
sachen zu Worte kommen zu lassen und vor allem dafür Sorge zu tragen,
daß dieser vielstimmige Chorus in vollem Umfange und mit all seinen
Dissonanzen, die nicht künstlich harmonisiert werden dürfen, vernehmbar
bleibe. Die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte sind unablässig an
der Welt der Erfahrung nachzuprüfen. Diese Welt der Erfahrung darf
nicht auf das eigene Ich, möge es noch so reich sein, eingeengt werden.
Für einen Historiker kann die persönliche Erfahrung nie allein maßgebend
sein. Gewissermaßen von Amts wegen muß er gegen sie von kräftigem
Mißtrauen erfüllt und ständig bemüht sein, sie durch geschichtliche Er-
fahrung im weitesten Sinne zu ergänzen. Diese geschichtliche Erfahrung
kann freilich der Aufstellung und Bereinigung der Beurteilangsmaßstäbe
nur zugute kommen, wenn sie sich von der Veräußerlichung freimacht,
die in bloßer Stoffsammlung ihre Genüge findet, und zu vergleichender
Betrachtung auf Grund umfassender begrifflich- soziologischer Schulung
übergeht. Nur ein solcher mühsamerer Weg könnte die Benrteilungs-
maßstäbe der Zeitgeschichte der Beherrschung durch das persönliche
Sentiment und Ressentiment entziehen. Von einem unbeirrbaren Wahr-
heitssucher und also einem Wissenschaftler stammt der Satz: Neque flere,
neque ridere, nec admirari, sed intelligere. Der rationalistische Bei-
geschmack, den dieser Satz in Spinozas Munde noch hat, kann heute
neutralisiert werden durch eine allseitige Bearbeitung der geschichtlichen
Erfahrung, die allein dazu berechtigen würde, den Beurteilungsmaßstäben
der Zeitgeschichte festere Formen zu geben.
Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 449
Mit der vielgerühmten historischen Methode allein ist es auf dem
menschheits- und weltumfassenden Gebiete der Zeitgeschichte nicht getan.
Um für sie Beurteilungsmaßstäbe von halbwegs wissenschaftlichem Cha-
rakter zu gewinnen, bedarf es eines herzhaften Ausbaus der allgemeinen
historisch- politischen Methodenlehre. Ein solcher Ausbau würde fester
gegründet werden, wenn er sich von dem Flugsande der geschichts-
philosophischen Spekulation und der Spenglerei fernhielte und den reichen
Boden geschichtlicher Erfahrung bevorzugte.
Köln. Justus Hashagen.
l
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 29
450
Kritiken.
Norsk Historisk Videnskab i femti Ar, 1869—1919. Utgift av
den Norske Historiske Forening, Kristiania, Grøndal & Sen, 1920,
352 Seiten.
Bei der in Deutschland im allgemeinen recht mangelhaften Kenntnis
der nordischen Geschichte und der gegenwärtig aus Valutagründen kaum
zu überwindenden Schwierigkeit, die skandinavische Fachliteratur zu ver-
folgen, ist es zu begrüßen, wenn durch eine zusammenfassende Dar-
stellung wie die vorliegende einmal Gelegenheit geboten wird, wenigstens
im Überblick zu erfahren, was in einem bestimmten Zeitraum in dem be-
treffenden Lande gearbeitet worden ist. 1919 konnte die Norwegische
Historische Vereinigung auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken,
und aus diesem Anlaß hat sie eine Übersicht nicht nur über die schweren
Kämpfe, die sie zu bestehen gehabt hat, sondern auch über die norwegische
Geschichtsschreibung während dieses halben Jahrhunderts gegeben.
Norwegens Geschichte ist durch die „500 jährige Nacht“ der dänischen
Herrschaft in zwei Teile gespalten. Das Land hat in der Wikingerzeit
und im frühen Mittelalter eine nationale Blüte erlebt, die die übrigen
skandinavischen Staaten hell überstrahlte. Ein starkes, adelsfeindliches
Königtum, wie es Harald Haarfargar und seine Nachfolger begründeten,
war die Ursache von Norwegens Größe, aber auch von seinem Fal,
denn des Landes Schicksal war fortan an das Königshaus geknüpft. Als
das ausstarb und das Erbrecht erst die Folkunger, dann die dänischen
Könige auf den norwegischen Thron führte, da gab es keinen Stand,
keine nationale Organisation, die des Landes Selbständigkeit hätte wahren
können. Die fünfhundertjährige Nacht hob an. Norwegen wurde zur
dänischen Provinz, bis der Tag von Eidsfold (17. Mai 1814) ein neues
Erwachen brachte.
Die Trennung der norwegischen Geschichte in zwei Halbkreise, die
anscheinend nicht zueinander passen, spiegelt sich in der norwegischen
Geschichtsschreibung wieder. Wir haben eine Gruppe, die die Erinnerung
an die norwegische Großzeit pflegt, die mit Keyser und Munch die Edda
Kritiken 451
und Sagakultur als nur norwegisch in Anspruch nimmt und die Sophus
Bagge nahesteht, und wir haben Unionshistoriker, die wie Yngvar Nielsen,
L. K. Daae u. a., die Entstehung, Lockerung und Auflösung der schwedisch-
norwegischen Union zu ihrem Hauptarbeitsgebiet erkoren haben. Diese
letzte Gruppe wurde naturgemäß vielfach in die politischen Tageskämpfe
mit hineingezogen, und die enge Verbindung mit Gegenwartsfragen hat
auch den zur Zeit führenden norwegischen Historiker ein ganz eigen-
tümliches Gepräge gegeben. Ihre parteipolitische Einstellung bringt sie
dazu, die Hauptaufgabe der Geschichte darin zu sehen, die Entstehung
der Klassengegensätze zu erforschen und damit in die modernen Klassen-
kämpfe einzugreifen. Rückwärtsgehend verschleppen dann Halvdan Koht
und Christian Collin marxistische Schlagworte wie Klassenkampf und
Militarismus sogar bis in die Sagazeit.
Es hat in der norwegischen Geschichtsschreibung der letzten Jahr-
zehnte natürlich nicht an Versuchen gefehlt, eine Verbindungsbrücke
zwischen der glänzenden Vorzeit und dem Norwegen der Gegenwart zu
schlagen, und darüber, sowie über die Erforschung der Gründe des nor-
wegischen Niedergangs im Mittelalter ist manche Fehde ausgefochten
worden. Derjenige, dem es schließlich gelungen ist, die verborgenen
Fäden aufzudecken, die von dem Norwegen des Frühmittelalters durch
das-Dunkel der Dänenzeit bis zum neunzehnten Jahrhundert führen, ist
Ernst Sars. Er hat die Gründe dargelegt, weshalb die Norweger ihre
äußere Selbständigkeit verlieren mußten, ihre innere aber behielten,
wie aus dieser heraus der norwegische Staat im 19. Jahrhundert neu
geboren wurde, und warum das ehedem aristokratischste Land später
das demokratischste wurde. Seine Arbeit „Norge under Foreningen med
Danmark“ bezeichnet den Beginn eines neuen Abschnittes in der nor-
-wegischen Geschichtsforschung. Mit Recht setzt man Sars’ Namen an
erste Stelle, ist er doch auch der einzige norwegische Historiker, der —
wenn auch mit Hilfe der Franzosen, Fustel de Coulange, Guizot,
Tocqueville — sich eine eigene geschichtliche Gesamtauffassung ge-
bildet hat.
Die Zeit, in der die Deutschen mit Norwegen in nähere Verbindung
getreten sind, ist natürlich auch verschieden berurteilt worden. Sars
meint, daß die Hanseaten eine Lücke ausgefüllt und Norwegen wirt-
schaftlich gehoben hätten. Alexander Buggt und viele der jüngeren be-
haupten, daß die Deutschen verheißungsvolle Anfänge norwegischen
Bürgertums und norwegischen Seehandels vernichtet hätten.
Bis zu einem gewissen Grade kann die vorliegende Schrift eine nor-
wegische historische Bibliographie ersetzen. Die Haupterscheinungen
29*
452 Kritiken
sowohl was norwegische Reichs- wie Lokalgeschichte anbetrifft, sind
verzeichnet, ebenso die Quellenveröffentlichungen. Auch nordische Alter-
tumskunde, Kunst- und Literaturgeschichte sind in besonderen Aufsätzen
berücksichtigt. Darüber hinaus erfahren wir, wie schon gesagt, das
Wichtigste über die Hauptrichtungen der jüngeren norwegischen Ge-
schichtsschreibung. Wenn man bedenkt, auf wie verhältnismäßig wenigen
Schultern in dem kleinen Lande die Arbeit geruht hat, so wird man
den norwegischen Historikern seine Hochachtung für das, was sie in den
letzten 50 Jahren geleistet haben, nicht vorenthalten können, und was die
vorliegende Schrift betrifft, so muß man bedauern, daß sie nicht auch
in deutschem Gewande erschienen ist. Sie würde der norwegischen Ge-
schichtswissenschaft in Deutschland sicherlich manchen Freund werben
können.
Greifswald. Johannes Paal.
Friedrich Lenz, Staat und Marxismus. Grundlegung und Kritik
der marxistischen Gesellschaftslehre. Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta
Nachf., 1921. XXIV, 1758. 8,1.
Nachdem die Sozialdemokratie, durch die Revolution zur Macht empor-
gehoben, sich in die Möglichkeit versetzt sah, ihr soziales Reformprogramm
in die Wirklichkeit überzuführen, trat das Überraschende ein, daß sie
resignierte und von wesentlichen Eingriffen in das gesellschaftliche und
wirtschaftliche Leben absah. Diesen Punkt nimmt Lenz zum Ausgang
für seine Betrachtungen, entwickelt aber vorerst, um einen sicheren Be-
ziehungspunkt zu haben, seine eigene Staatsauffassung an Hand der polaren
Begriffe Macht und Wirtschaft, dabei Macht ganz im Sinne Rankes
fassend als ein geistiges Wesen, das sein eigenes Leben hat und sich
seinen Wirkungskreis bildet. Da das Verhältnis von Macht und Wirt-
schaft in ruhigen Zeiten verborgen ist und erst zutage tritt in „den
Konstellationen jener kritischen Momente ..., in denen ein gewaltiger
Staatenkampf die sonst latenten Abhängigkeiten offenbart“, wählt Lenz
für seine staatstheoretischen Erörterungen das Jahr 1918 als Schnitt-
fläche und weist mit gründlicher Kenntnis weltwirtschaftlicher Zusammen-
hänge nach, daß die staatliche Macht das Primäre ist und daß alles wirt-
schaftliche Leben von ihr die entscheidenden und bestimmenden Impulse
erhält. Diesem „Gesetz der Außenkonstellation“ hat sich auch die Sozial-
demokratie nicht entziehen können, als sie in dem für die Verwirklichung
ı Die Tatsache, daß vor kurzem bereits eine zweite Auflage notwendig
wurde, zeugt von der Beachtung, die die Schrift gefunden hat:
Kritiken 453
ihrer Ideen denkbar ungeeigneten Augenblick zur politischen Macht ge-
langte. So erklärt sich die eigentümliche Zurückhaltung der Sozial-
demokratie, die sie erst gar. nicht ernstlich versuchen ließ, ihre Gesell-
schaftsordnung an die Stelle der bisherigen zu setzen, auf die Gefahr hin,
durch die Unterwerfung unter das Diktat des Feindbundes den Keim
der Zersetzung in ihre eigenen Reihen zu tragen. Auch in der ganz
andersartigen Entwicklung des Sozialismus in Rußland sieht Lenz nur
eine Bestätigung des Gesetzes der Außenkonstellation, denn der russische
Marxismus in seiner radikalsten Form verdanke die Möglichkeit seiner
Durchsetzung nicht zuletzt der Tatsache, daß ihn sich der russische Staats-
gedanke angeglichen und zur äußersten gegensätzlichen Formulierung seines
Standpunktes veranlaßt habe.
Zum eigentlichen Thema übergehend sieht Lenz den „Kernpunkt der
marxistischen Gesellschaftslehre“ in der Auffassung vom gesetzmäßigen
Ablauf der geschichtlichen Entwicklung in der Form einer dialektischen
Trichotomie, deren erste Stufe erfüllt ist von dem „Dämmern einer Ur-
geschichte, die nur kommunistisch lebende primitive Gruppen kennt“,
auf deren zweiten Stufe dann die gesellschaftlichen Kräfte den Klassen-
staat mit seiner engen Verbindung von politischer Macht und herrschender
Klasse bervorbringen, während auf der letzten Stufe der Staat zugleich
mit den Klassengegensätzen von der Gesellschaft in sich aufgehoben wird
und abstirbt.
Durch die Art der Behandlung hat Marx selbst der Erkenntnis seiner
Geschichtsauffassung die größten Schwierigkeiten bereitet. Will man
seine Lehre aus den einzelnen zerstreuten Bruchstücken rekonstruieren,
so hat man auszugehen vom unbedingt Feststehenden, Sicheren. Das
ist bei Marx wie bei den anderen Junghegelianern, die sich zur Frage
der geschichtlichen Entwicklung geäußert haben (Lenz nennt Gustav
Lenz, es könnten noch mehrere andere Namen beigebracht werden), die
Überzeugung, am Anfang des die Entwicklung des Menschengeschlechts
abschließenden Zeitalters zu stehen. Gehen wir sodann mit der Frage-
stellung nach der Eigenart der vorangehenden Glieder des dialektischen
Prozesses an die vielinterpretierten Stellen seiner Werke heran, in denen
er seine Geschichtsauffassung niedergelegt hat, so zeigen die Abschnitte
im „Elend der Philosophie“ und in der Einleitung zur „Kritik der poli-
tischen Ökonomie“ mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß die Ideal-
gesellschaft der Zukunft aus der Gesellschafts- und Wirtschaftsstufe der
Bourgeoisie dadurch hervorgeht, daß deren antagonistisches Element, das
Proletariat, die Fesseln der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung
sprengt, wie auch die Bourgeoisie ihrerseits wieder auf eben dieselbe
454 Kritiken |
Weise aus dem antagonistischen Element der von ihr gesprengten feudalen
Gesellschaftsordnung hervorgegangen ist. Diesen dialektisch - trichoto-
mischen Dreiklang Feudalismus — Bourgeoisie — klassenloser Zukunftsstaat
können wir also ebenfalls als gesichertes und feststehendes Ergebnis
buchen. Alle Versuche aber, durch Interpretation der in Frage kommenden
Stellen deutlich zu machen, wie Marx sich den organischen dialektischen
Zusammenhang der Vorgeschichte, der antiken und der orientalischen
Wirtschaftsstufen mit dieser sich so deutlich abhebenden Trichotomie ge-
dacht hat, sind mir bisher infolge der Unbekümmertheit der Marxschen
Diktion zuschanden geworden, so daß ich glaube, daß wir uns in diesem
Punkte mit einem non liquet werden bescheiden müssen. In Marxens
Sinn ist das kein Fehler, denn er war philosophischer Realist, dem es
durchaus genügte, die Entwicklung, in der er selbst stand und der seine
Ziele angehörten, einer strengen Gesetzmäßigkeit unterworfen aufzeigen
zu können.
Angesichts dieses so klar gezeichneten dialektischen Verhältnisses von
Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat der Urgeschichte die von Lenz
angenommene Stellung der Position in der dialektischen Trichotomie zu-
weisen zu wollen, das hieße denn doch Marx eines Mangels an logischer
Folgerichtigkeit zeihen, der bei einem so scharfen philosophischen Kopf
nicht gut vorausgesetzt werden kann. Lenz kommt auch nur zu dieser
unmöglichen Annahme, weil er nicht scharf genug zwischen Marx und
Engels unterschieden hat.
Das einzigdastehende Verhältnis beider Männer hat zur Voraussetzung
nicht ihre Wesensgleichheit oder auch nur -ähnlichkeit, sondern es beruht
im Gegenteil auf ihrer Ungleichheit und Grundverschiedenheit. Nur in
gegenseitiger Ergänzung vermochten sie das Werk zu schaffen, das als
eine Einheit fortwirkte. Engels hat auf anderen Gebieten, besonders
dem ökonomischen, so viele Verdienste, daß es keine Herabsetzung für
ihn bedeutet, wenn wir feststellen, daß er ein völlig unphilosophischer
Kopf war. Dieses Urteil ist wohl nicht zu hart bei einem Mann, der
z. B. der philosophischen Leistung Kants so verständnislos gegenüber-
stand, daß er die Frage nach der Übereinstimmung von Ding an sich
und Erscheinung durch den Hinweis auf den praktischen Gebrauch, den
wir von den Dingen machen, glaubte lösen zu können. „The best proof
of the pudding is in the eating!.“ Ebenso läßt seine Anwendung des
Begriffs der Dialektik Zweifel entstehen, ob er sie je wirklich ver-
standen hat.
1 „Neue Zeit“ 1893 I, 15.
Kritiken 455
Die Lehre von der Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Werdens
ist aber durchaus philosophische Konstruktion und kann daher nur als
eine Leistung von Karl Marx in Anspruch genommen werden, wogegen
Engels’ Bedeutung für die Gesellschaftslehre sich im wesentlichen in der
Rolle des Popularisators erschöpft, und was er an Eigenem zur Frage
der Geschichtsauffassung gegeben hat, weist ihm, schon durch den Zeit-
punkt seines Erscheinens, seinen Platz unter den Fortbildnern der Marx-
schen Geschichts- und Gesellschaftslehre an. Lenz hat diesen Niveau-
unterschied der beiden Männer wohl erkannt und weist mehrfach anf
ihn hin, aber er hat dieser Erkenntnis nicht die aus ihr sich für sein
Problem ergebenden fruchtbaren Folgerungen zu ziehen gewußt.
In den nun folgenden Abschnitten stellt Lenz Marx in den geistes-
geschichtlichen Zusammenhang hinein und spürt, unter Aufzeigung aller
Umbiegungen und Fortbildungen, die sich diese Ideen gefallen lassen
mußten, die Quellen auf, aus denen Marx bewußt oder unbewußt geschöpft
hat: Hegel, von dem er die Gesetzmäßigkeit des sozialen Geschehens als
Schema für die Entwicklung der. Menschheit hatte, Rousseau, dessen
societe und forces propres zur „Gesellschaft“ und zu den „gesellschaft-
lichen Kräften“ umgebildet wurden,, die Ideen der französischen Revo-
lution, die ihm mit ihrer Abstraktion der Begriffe homme und citoyen
das Vorbild zu seiner Trennung der Gesellschaft vom bürgerlichen Staat
gaben. Dabei wird die nahe Verwandtschaft der Marxschen Produktiv-
kräfte mit dem absoluten Geist Hegels und dem ursprünglichen Genius
Rankes ins hellste Licht gerückt. Aber es wird auch das große Neue
betont, das Marx gebracht hat: sein Hinausschreiten über die naturrecht-
liche Konstruktion des vereinzelten Jägers und Fischers, diese Schöpfung
des phantasielosen 18. Jahrhunderts, seine Überwindung der Smith und
Ricardo, denen die Produktionsverhältnisse ihrer Zeit ewige Gesetze der
Gesellschaft waren, durch die Erkenntnis, daß „die Formen der Gesell-
schaft keine absoluten“ sind, sich vielmehr „mit dem empirischen Dasein,
das sie veranschaulichen, selber wandeln“. |
Aber die Kritik der marxistischen Gesellschaftslehre bleibt nicht beim
Aufzeigen dieser inneren Bedingtheiten und Abhängigkeiten stehen, das
theoretische Gebäude wird auch von außen her mit guten Gründen in
seinen Fundamenten erschüttert. Es wird als philosophische Konstruktion
aufgezeigt, der eine entsprechende Unterbauung durch empirische Er-
fahrung durchaus fehlt, zudem keineswegs entstanden als das Ergebnis
des Strebens eines nach Erkenntnis dürstenden Geistes, sondern wesent-
lich geschmiedet als Waffe zum Kampf von einem Manne, der, vom
preußischen Staat aus seiner Bahn geschleudert, den Staat schlechthin
*
456 Kritiken
mit glühendem Hasse bedachte, in diesem Hasse zur grundsätzlichen
Negierung des Staates fortgeschritten war und zu diesem Zwecke in seiner
Lehre die Gesellschaft begrifflich von ihm losgetrennt hatte. Diese
Scheidung von Staat und Gesellschaft, die einen wesentlichen Bestandteil
der marxistischen Sozialtheorie ausmacht, wird einer doppelten Probe
unterworfen, der der Geschichte und der Politik zu Anfang des Aus-
einandertretens beider und bei ihrer schließlichen Wieder vereinigung, und
weiterhin wird gezeigt, daß Marx den begrifflichen Widerspruch, der darin
liegt, daß die staatlichen Rechtsnormen schon in der gesellschaftlichen
Basis enthalten sind, dann aber infolge der Lostrennung des politischen
Staates von derselben noch einmal im Überbau auftreten, weder an den
Produktionsverhältnissen früherer Zeiten, noch an den konkreten Rechts-
verhältnissen der bürgerlichen Epoche aufzulösen vermocht hat. Als
einen der schlimmsten Mängel im Denken von Marx und Engels empfindet
es Lenz, daß sie alles politische Geschehen rein innerstaatlich sehen, ohne
zu bemerken, daß der Staat auch ihm eigentümliche, für sein Wesen
entscheidende außenpolitische Aufgaben hat.
Diese kritischen Ausführungen „unterbaut“ nun Lenz in einem „Ur-
sprung des Marxismus“ überschriebenen Abschnitt. Hier wird die Hin-
wendung Marxens zum Sozialismus vom historischen Standpunkt aus
| gewürdigt, es werden die Einflüsse untersucht, unter denen er seinen
Weg nahm, und im ganzen wohl richtig, wenn vielleicht auch mit einer
gewissen Überschätzung Feuerbachs bei gleichzeitig zu geringer Ein-
schätzung Lorenz Steins .gezeichnet, vor allem aber wird der Primat
des wollenden Politikers vor dem erkennenden Gesellschaftswissenschaftler
betont. Wieder drängt sich die Parallele mit Hegel auf, der auch mit
seinem System die Periode der wahren und endgültigen Erkenntnis herauf-
gebracht zu haben glaubte.
Zum Schluß verfolgt Verfasser in zwei Kapiteln die Wandlungen der
marxistischen Gesellschaftslehre in Rußland und Deutschland und gibt
wertvolle Anregungen und Problemstellungen für eine Geschichte des
Sozialismus in diesen Ländern.
Im ganzen ist festzustellen, daß Lenz sehr richtig erkannt hat, daß
philosophische Systeme nicht in sich selbst ruhende logische Gedanken-
gebäude sind, sondern bedingt durch die persönliche Eigenart ihres Schöpfers,
aus der sie mit Notwendigkeit hervorwachsen. So schickt er denn seiner
Schrift in einer umfangreichen Einführung ein Bild des Menschen Marx
voraus, das mit zu dem Besten gehört, was über diesen Denker geschrieben
worden ist. Lenz ist bis ins Innerste der Marxschen Persönlichkeit vor-
gedrungen, von wo aus erst die synthetische Einheit dieser Individualität
Kritiken 457
sichtbar wird. Aber auch diese Erkenntnis hätte noch in ganz anderer
Weise für die Untersuchung fruchtbar gemacht werden können; vielleicht
hätte dann die Schrift jene innere Einheit und Geschlossenheit erhalten,
deren Fehlen sich gelegentlich recht störend geltend macht. So ist die
Linienführung mitunter ein wenig kraus, Probleme werden aufgeworfen,
aber sprunghaft geht die Darstellung an ihrer Lösung vorüber anderen
Gedankengängen zu. Mag das auch zu einem guten Teil in der Eigenart
der Arbeit liegen, denn sie soll keine monographische Behandlung des
Themas sein, das stellt Lenz ausdrücklich fest, sondern eine Schrift pro-
grammatischen Charakters, so wird man dies doch bedauern und fragen,
ob es der Gesellschaftswissenschaft nicht dienlicher gewesen wäre, wenn
Verfasser sich noch einige Jahre mit dem Stoff getragen und dann die
abschließende Arbeit vorgelegt hätte, zu der er sich in seinem vorläufigen
Buche von vielen Seiten her als qualifiziert erweist. Aber vielleicht
kommt das noch. H. Wendorf.
Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte.
München 1923, Beck. (A. u. d. T.: Handbuch des deutschen Unter-
richts für höhere Schulen. Herausgegeben von A. Matthias. Bd. V, 1.) |
710 8., 30 Taf.
Das Erscheinen der zweiten Hälfte der Kauffmannschen Altertums-
kunde (die erste kam 1914 heraus und wurde in dieser Zeitschrift XVII
[1914], 103f. angezeigt) war bereits für 1915 angekündigt worden. Die
Befürchtung, das Werk werde ein Torso bleiben, hat sich erfreulicher-
weise als unbegründet erwiesen. Man darf den Verfasser zur Vollendung
seiner großangelegten, mühevollen Arbeit aufrichtig beglückwünschen, die
ein wertvolles Hilfsmittel für die Studien auf dem Gebiete der germa-
nischen Altertumskunde bildet. Der vorliegende Band behandelt die
Staatengründungen der Ost- und Westgermanen auf römischem Boden
und der in der Heimat zurückgebliebenen Völker, das Siedelungswesen,
die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die künstlerische Ent-
wicklung. Der Hauptwert ruht in der übersichtlichen Zusammenfassung
der bisherigen Forschungsergebnisse, wobei auclı die ausländische Literatur
ausgiebig herangezogen ist; nur weniges ist übersehen worden. Ob es
zweckmäßig war, bei den Personennamen die altgermanischen uns fremd
anmutenden Formen (Audwaker, Thiuderic, Gailamir usw.) statt der uns
geläufigen, auf die römische Überlieferung zurückgehenden (Odowakar,
Theoderich, Gelimar) anzuwenden, darüber läßt sich streiten. Dann hätte
aber konsequenterweise dasselbe Verfahren bei den Volksnamen durch-
geführt werden müssen, z. B. Austrogoten statt Ostgoten, Wisigoten
458 Kritiken
statt Westgoten, wie der Verfasser ja auch sonst von Chimberu, Haugen,
Hasdingen spricht. Inkonsequent ist es auch, wenn einerseits von Mer-
wingern, andererseits von Karolingern die Rede ist. Zu den zahlreichen
Theorien über den Ursprung der Alemannen stellt Verfasser die neue
(S. 89 f.), daß diese von den Chatten ausgegangen seien, ohne jedoch
irgendwelche sicheren Beweise dafür erbringen zu können; es wird viel-
mehr bei der Ansicht, daß die Semnonen als die Urväter jener zu gelten
haben, verbleiben müssen. In seiner lehrreichen, von Kauffmann über-
sehenen Schrift: Chatten — Hessen — Franken führt Georg Wolff aus,
daß die Chatten, deren Identität mit den Hessen wohl nicht zu bestreiten
sei, sich nicht wesentlich über ihre ursprünglichen Wohnsitze, das Gebiet
der Fulda mit der Eder und Schwalm sowie das der oberen und mitt-
leren Lahn ausgebreitet haben. Wahrscheinlich sei nur, daß sie nach
dem Untergange der Römerherrschaft sich des Teiles des nordmainischen
Limesgebietes nördlich des Zusammenflusses von Nidda und Nidder be-
mächtigt haben. Wenn ich auch im Gegensatze zu Wolff die Chatten
als einen ursprünglichen Bestandteil der Franken ansprechen möchte, so
ist doch sicher, daß ihr Anteil an der germanischen Kolonisation sehr
gering zu veranschlagen ist. Zu S. 135ff. ist die Arbeit Plettkes, Ur-
sprung und Ausbreitung der Angeln und Sachsen (Schuchardt, Die Urnen-
friedhöfe in Niedersachsen III, 1), Hildesheim 1921, zu vergleichen.
Dieser kommt auf Grund des archäologischen Materials zu dem Schluß,
daß die Besiedler des Landes nördlich der Themse, die archäologisch nahe
verwandten Angeln und Sachsen, aus Schleswig-Holstein und Nordhannover
stammten, während die Bewohner Kents, die Jüten, deren Kultur von
der anglosächsischen scharf zu trennen ist, aus dem gegenüberliegenden .
Frankreich oder Nordbrabant gekommen sind. Nach Kauffmann wären
dagegen nur Sachsen (Niedersachsen und Niedersweben, Jüten und Nord-
friesen) und Angeln zu unterscheiden. Unter dem Einflusse der An-
sicht von Dopsch nimmt Verfasser S. 320 an, daß bei der Landnahme
der Baiern die Sippen nicht mehr die Grundeigentümer gewesen seien;
doch vergleiche dazu die neueren Bemerkungen Riezlers, Sitzungsberichte
der Münchener Akademie 1920, 16. Abhandlung. Irrig ist die Bemerkung
S. 334, daß schon Chlodowech die Römer in den fränkischen Heeres-
verhand aufgenommen habe; vgl. meine Geschichte der deutschen Stämme
II, 554. Zu mehreren Ausstellungen geben die Ausführungen über die
ostgotischen Einrichtungen Anlaß (S. 386 fl.). Es ist falsch, daß Theoderich
d. Gr. das Münzregal besessen und Münzen mit seinem eigenen Bildnis
geprägt hat. Die bekannte oft abgebildete vermeintliche Goldmünze mit
des Königs Porträt ist kein kursfähiges Geld, sondern ein Medaillon,
Kritiken 459
das zur Feier seiner Tricennalien ausgegeben worden ist. Theoderich
war ferner nicht König von Italien, sondern nur König der Goten und
zugleich kaiserlicher Statthalter von Italien. Was S. 398 über „das
Oberhaupt der Gefolgsleute (Seneschall)“ gesagt wird, „der das Verdienst
gehabt habe, gegen die unaufhaltsame Romanisierung das germanische
Bildungsideal hochgehalten zu haben“, ist mir unverständlich. Die Diener-
schaft am ostgotischen Hofe stand unter dem praepositus cubiculi bzw.
dem cura palatii und dem magister officiorum; einen maior domus, der
wie bei den Franken der Vorsteher des militärischen Gefolges gewesen
wäre, gab es bei den Ostgoten nicht. Wie das Verhältnis der ostgotischen
maiores domus, deren es mehrere gleichzeitig gab, zu den übrigen gotischen
Gefolgsleuten gewesen ist, wissen wir nicht. Der vandalische praepositus
regni entspricht einem heutigen Ministerpräsidenten. Die in der Lex
Burg. erwähnten domestici (S. 401) bezeichnen nicht die Hofdienerschaft
im allgemeinen, sondern sind Beamte mit bestimmten Funktionen, ebenso
wie die mit ihnen in gleicher Linie genannten cancellarii (vgl. dazu
Mommsen, Neues Archiv XIV, 476 fl.), maiores domus; sie gehören der
Domänenverwaltung an. Die burgundischen maiores domus nostrae sind
ohne Zweifel königliche Hausbeamte und weder mit den fränkischen noch
mit den ostgotischen zu vergleichen. — Zur Kunstentwicklung sei hin-
gewiesen auf die soeben erschienenen Bücher von Aberg, Die Franken
und Westgoten in der Völkerwanderungszeit — Die Goten und Lango-
barden in Italien. Upsala 1923. |
Dresden. Ludwig Schmidt.
l
Paul Th. Hoffmann, Der mittelalterliche Mensch. Gesehen aus
Welt und Umwelt Notkers des Deutschen. Friedrich Andreas Perthes
A.-G., Gotha 1922. 356 S.
Hoffmann war zu der Erkenntnis gekommen, daß er „den mittel-
alterlichen Menschen in seiner typischen und zugleich umfassenden Artung“
umreißen könne, wenn er „Notkers Gestalt in seiner ganzen weiten Um-
welt, in seiner seelischen und geistigen Sphäre zu zeichnen“ versuche
(S. 290). So hat er sich denn mit Andacht und Ernst gemüht, das
reiche Leben, das im Tale der Steinach von den Tagen des irischen
Gallus bis etwa zum Tode Notkers des Breitlippigen, also bis in das
erste Viertel des 11. Jahrhunderts blühte, vor allem aber diesen Notker
selbst neuzeitlichen Augen sichtbar zu machen. Er will an Notker nicht
bloß das Einmalige beachten, sondern zugleich herausheben, wie dieser
Mönch in der Besonderheit seines Lebens das Wunschbild des mittel-
alterlichen Menschen überhaupt verkörpert. Dieser sein mittelalterlicher
s
460 Kritiken
Mensch soll den überwirklichen Träger eines Lebenswillens darstellen,
der sich etwa von der Völkerwanderungszeit bis gen Dante hin seine
Welt baut. Hoffmann bekundet übrigens, daß er nicht wähnt, mit Notker
„den ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ aufweisen zu können,
daß vielmehr das Klösterliche und Heimatliche der Notkerwelt Grenzen
setze (S. 290). Er glaubt mithin, nur den mönchischen Menschen ia
dem von jener Zeit gewollten Umriß gezeigt zu haben.
Wer sich gegenwärtig hält, wie sich das deutsche Schrifttum, also
auch das deutsche Geistesleben ‚während des Mittelalters entwickelt hat,
wird mit einer gewissen Unruhe zu einem Buche greifen, das in dem
sprachgewaltigen Lehrer, der unter den Ottonen wuchs und am Ende
der sogenannten althochdeutschen Zeit verschied, den „mittelalterlichen
Menschen“ festlegen will. N otker starb am Peterstage des Jahres 1022.
Ich erinnere kurz daran, wieviel Erkenntnisse und Erlebnisse drei, vier
Menschenalter später zu Mönchen und Laien gehören. Seit dem späten
11. Jahrhundert sind die eigentlichen Scholastiker da, die eine durch die
Forderungen der Religion bestimmte Welt mit dem Geiste zu umgreifen
suchen. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts werden durch den
Kampf, der zwischen den Trägern der weltlichen und geistlichen Macht
ausbricht, Gesamtheiten erregt, weil der mittelalterliche Reichsgedanke
und der mittelalterliche Begriff der Kirche jetzt in weiten Kreisen ge-
öffnete Seelen finden. Im endenden 11. Jahrhundert drängt man zum
Heiligen Lande, da die Menschen in die Weite sehen und die heiligen
Stätten als ein ergreifbares Ziel auffassen. Um 1100 beginnt eine zu-
sammenhängende Literatur romanischer und deutscher Sprache, weil die
Geister eine höhere Stufe der Mündigkeit erstiegen haben. Bald nach
Notkers Tode wellt über St. Gallen die mönchische Reformbewegung bin,
die durch die Hirschauer im letzten Teile des Jahrhunderts besondere
Wucht erhalten sollte. Dies Ereignis nenne ich zuletzt, da ich mich
nicht damit begnügen darf, es in einem Satze zu erwähnen. Hoffmann
beklagt mit anderen, was der Reformeifer hinwegschwemnite (S. 72, 77,
81). Für den Erforscher deutschen Schrifttums ist es ebenso wichtig zu
erkennen, was aus dem aufgerissenen Erdreich vermönchter Seelen auf-
wuchs. Gewiß, die inselhafte Kultur des althochdeutschen Klosters mit
ihrer bunten Mischung von Strenge und Lässigkeit war unwiderbring-
lich dahin. Aber gerade deutsche geistliche Dichtung, in der etwas vom
Feuer der Reformer lodert, zeigt, was gewonnen war. Damals scheiden
sich die Seelen der Mönche und auch der Laien mit einem gegen die
vorausliegenden Zeiträume gesteigerten Bewußtsein von der Umwelt ab,
damals entdecken die Seelen stärker als zuvor ihre Verbundenheit. Sie
Kritiken 461
werden geweitet, in die Höhe gewölbt, vertieft. Beachtet man so, was
um 1100 die Seelen erregen kann, so sieht man leicht, daß Notker noch
in einer anderen Welt lebte. Er stellt als Lehrer einer Klosterschule
die Kenntnis geistlicher Bücher über die Kenntnis der sieben freien Künste.
Gleichwohl merkt man, wenn er erläutert, daß er selbst ganz da ist,
wenn er über Rhetorisches und Logisches spricht, wenn er Sacherklärungen
herbeiträgt. Er ist weder ein eigentlicher Theologe, noch ein eigentlicher
Dialektiker, noch ein eigentlicher Naturgelehrter, noch gar ein eigent-
licher Humanist. Alles, was im hohen und späten Mittelalter als selb-
ständige Richtung geistigen Strebens erscheint, als Richtung auf das
Theologische, auf das Dialektische, auf die Natur, auf die mit der Antike
gegebene Weltlichkeit, all das ruht in Notker noch ungeschieden. Zwar
weist er weit über seine Zeit binaus dadurch, daß er bewußt das Latein
darch das Deutsche ersetzt; aber als Gelehrter, als Mönch, als Mensch
gehört er zur Jahrtausendwende Wer aus diesem Notker das Urbild
des mittelalterlichen Mönches herausarbeiten will, setzt sich der Gefahr
aus, daß er entweder allzuweit von jenen großen Mönchen des 12. und
13. Jahrhunderts abbleibt, die aus reicher Seele mit großer Bewegung
spenden oder daß er die Seele des frühmittelalterlichen, des althoch-
deutschen Menschen künstlich aufdehnt. Hat Hoffmann diese Gefahren
gebannt?
In den einleitenden Abschnitten (1 — 4) sieht der bewegliche Verfasser
aus großer Entfernung, in der Farbenunterschiede verschwinden, auf den
weiten Raum der Spätantike und des Mittelalters. Darum kann er seine
Beobachtungen in die unglückliche Formel, die aus vielen Gefächern eins
macht, fassen: Ziel des Mittelalters sei das „Reich nicht von dieser
Welt“ (S. 3). Laotsze und Buddha, also Fremdartiges soll Mittelalter-
liches, also Nahes erläutern (vgl. das Register unter Buddha, Laotsze,
Nirwana, Tao). Der schwere Körper historischer Erscheinungen droht
auf diese Weise gelegentlich zur durchsichtigen flatternden Hülle zu
werden.
Hoffmann plaudert sodann über die Benediktinerregel (5), schildert
das alte St. Gallen, spricht von den Mönchen des Klosters (6—9). Mich
dünkt es eine besonders schwierige Aufgabe zu sein, das Erlebnisfeld f
der frühmittelalterlichen Menschen abzustecken. Der Verfasser deutet
allerdings ohne Hemmung, was uns die Überlieferung zurückließ. Aber
die alten Mönche stehen oft in einer Lebendigkeit da, die erweist, daß
zu viel in spröde Nachrichten hineingelesen ist.
Die Hälfte des Buches gehört Notker und seinen Schriften. Hoff-
mann legt dar, was Notkers Schriften enthalten, d. h. was Notker vor-
462 Kritiken
getragen, im Unterricht hingereicht hat. So wird des Boethius Conso-
latio philosophiae, so des Martianus Capella Hochzeit des Merkur und
der Philologie klug durchgesprochen. Nirgends ist jedoch ganz scharf
die Frage gestellt, wie weit Notker und seinen Zeitgenossen der Gehalt
dessen, was sie weitergaben, zu lebendigem Besitz geworden war. Aus
der Art, wie Notker eindeutscht, wird man gewißlich schließen müssen,
daß er, der Zeitgenosse Gerberts, das, was er lehrt, ganz anders be-
herrschte als Mönche der beiden vorausliegenden Jahrhunderte. Aber
das Verständnis hat Grade. Und wieviel von dem, was Notkers Worte
an sich enthalten können, hell beleuchtet im Lichtkegel seines Bewnßt-
seins stand, bedarf sorgsamer Untersuchung. Nur auf eine Stelle will
ich hindeuten. Besonders stark zeigt sich, wie sorglos Hoffmann er-
läutert, als er von „Notkers Mystik“ spricht (S. 280—282). Er führt
. da Psalmenworte und zugehörige Erklärungen an, die Notker, anerkannten
Kommentatoren folgend, in seine Sprache hinübergerissen hat. Ich weiß
nicht, ob von Hoffmann gründlich nachgeprüft ist, was Notker seinen
Quellen verdankt. Mir fällt auf, daß er die Schrift H. Naumanns über
Notkers Boethius (Quellen und Forschungen 121, 1913) nie anführt.
Wie dem aber auch sei, selbst wenn über einigen Stellen, so wie sie
die Überlieferung bringt, ein mystischer Glanz liegt, so darf man doch
noch nicht von „Notkers Mystik“ reden. Daß Notker dem Urbild des
Mönchs, wie er es sah, mit aller Kraft nachstrebte, daran ist mir kein
Zweifel. Aber man hat sich zu fragen, ob Notkers religiöser Drang aus
den tiefsten Gründen der Seele kommt, oder ob Notker doch nicht der
Richtung seines Innern nach vor allem ein Gelehrter ist, und zwar ein
Gelehrter, der Sacherklärung will, der ganz besonders sich um die Form,
die Verkörperung seiner Gedanken müht. Hoffmann hebt einmal hervor,
daß Notker mit seiner Verdeutschung logischer Schriften „unbestreitbar
weit über seine Epoche“ hinausragt (S. 185). Leider erzählt er über
Notkers Sprache und Stil viel zu wenig. Da Notker zu den großen
Sprachmeistern unseres Volkes gehört, sollte ein Notkerbuch vor allem
dem Sprachmeister Notker gelten !. Den Verfasser mag gerade sein
Hauptziel, in Notker den mittelalterlichen Menschen hinzustellen, verhin-
dert haben, das, was nicht allgemein mittelalterlich an Notker ist, in
den Mittelpunkt der Notkerwelt zu rücken. Die Folge ist leicht zu
erschließen. Weil Hoffmann nicht ausreichend erläutert, wie die Sprache
ı Wie wenig der Verfasser uns die Sprache Notkers, also das Größte, was
wir von Notker haben, verstehen lehrt, darüber sage ich Einiges im Anzeiger
für deutsches Altertum.
Kritiken 463
Notkers aufgebaut ist, weil er obendrein nicht vorsichtig genug unter-
sucht, bis zu welchem Grade Notker den Inhalt seines Wissens durch-
seelt, kann er kein hinlänglich scharfes Notkerbild geben.
Ich habe den Eindruck, daß Hoffmann mit anderen kein sicheres Gefühl
dafür hat, wie sehr der weite Zeitraum, dem man den Namen „Mittel-
alter“ aufzudrücken pflegt, in sich Zeitspannen eigenwertigen Lebenswillens
und Lebensstiles birgt. Es ist etwas Eigenes um den Völkerwanderungs-
stil, etwas Eigenes um den Schwung der Karolingerkreise, etwas Eigenes
um die Jahrtausendwende, etwas Eigenes um die Stauferzeit, etwas
Eigenes um das späte Mittelalter, das für Deutschland das gotische
Mittelalter ist. Es lassen sich Kennzeichen angeben, die alle oder einen
Teil solcher Zeitspannen und Stile gegenüber der Antike und dem, was
sich nach dem Mittelalter erhebt, einen. Es lassen sich die überwirk-
lichen Urbilder der mittelalterlichen Berufe — Herrscher, Priester, Mönch,
Ritter, Handwerker — in unbestimmten Umrissen zeichnen. Mit solchem
allgemein Mittelalterlichen vermag man natürlich nicht die Sonderwelt
einer Einzelperson, eines Einzelstiles auszufüllen. Man kann umgekehrt
nicht von irgend einer Einzelperson oder von irgend einer begrenzten Zeit-
spanne aus das allgemein Mittelalterliche bestimmen, ohne sehr genau
zugleich die Eigenart der übrigen Zeitspannen vor sich zu haben. Wer
jedoch die verschiedenen Zeitspannen des sogenannten Mittelalters mit
dem Blick für das Unterscheidende betrachtet, der wird allerdings aus
ihnen einen Abschnitt oder Abschnitte herausgreifen können, in dem oder
in denen Träger der Berufe das Urbild ihres Berufes in großer Voll-
kommenbeit sichtbar machen. Er wird aber schwerlich feststellen und
auch vor der Untersuchung nicht annehmen, daß bereits der mönchische
Lehrer eines althochdeutschen Klosters in seinen Schriften den Seelen-
raum des vollkommenen Mönches hoch auswölbt.
Hoffmann hat viel zu gewalttätig und oft mit der Kraft recht neu-
zeitlicher Begriffe die Notkerwelt zu einer allgemein mittelalterlichen Welt
aufgetrieben. So ist er trotz aller Liebe zum Gegenstand weiter von
Notker abgeblieben, als es nach dem Stande unseres Wissens notwendig
war. Er glaubte, wie ich schon sagte, mit Notker deshalb nicht „den
ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ darstellen zu können, weil
deutsche Heimat und mönchisches Dasein Grenzen setze (S. 290). Daß
neben Herkunft und Beruf zugleich die Zeitlage von Bedeutung sei, das
hat er nicht genügend beachtet. So viel Schönes er auch im einzelnen
gesagt hat, sein Buch, in dem Echt und Unecht zusammengebaut ist, wirkt
auf mich so wie etwa künstliche Gotik des 19. Jahrhunderts.
Leipzig. | Friedrich Neumann.
464 Kritiken
Acta Aragonensia. Quellen zur deutschen, italienischen, französischen,
spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der diploma-
tischen Korrespondenz Jaymes II. (1291—1327). Herausgegeben
von Heinrich Finke. Bd. III. Berlin und Leipzig, Walther
Rothschild, 1923. LX, 583 S. Grundzahl M. 22,—, gebd. 27,—.
Den beiden inhaltsreichen ersten Bänden der „Acta Aragonensia“ vom
Jahre 1908 (vgl. diese Zeitschrift XII, 428ff.) hat Finke nun einen
dritten folgen lassen, die Frucht neuer spanischer Reisen und ein neuer
Beweis für den fast unerschöpflichen Reichtum, über den das Kronarchiv
zu Barcelona für die Zeit des Königs Jayme (Jakob) II. von Aragonien
sowie seiner nächsten Vorgänger und Nachfolger verfügt. Mit der Fest-
stellung, daß Finke hier abermals 264 Nummern, und zwar zum Teil
recht ausführliche Akten, aus den Jahren 1281—1332 veröffentlicht, ist
die Summe des Gebotenen keineswegs genügend umschrieben, da sehr
zahlreiche weitere Stücke in den beigefügten Noten oder auch in der
Einleitung zitiert, verwertet, ganz oder teilweise abgedruckt werden. (In
der Einleitung auch spätere Stücke, z. B. S. XXIX ein eigenhändiger
Brief Urbans V. an Pedro IV. vor der Rückkehr des Papstes nach Avignon
1370.) Dennoch aber heißt es auch jetzt wieder, daß wir nur einen
bescheidenen Teil der Bestände kennen lernen, eine Auswahl des Wich-
tigsten, die aber späterer Nachprüfung und Ergänzung noch manches zu
tun übriglassen wird.
Den ganzen Inhalt des vorliegenden Bandes in einer kurzen Anzeige
zu erschöpfen, ist nicht möglich. Im Vordergrund dürften wiederum die
ausführlichen Korrespondenzen vom päpstlichen Hof stehen, die uns von
der Persönlichkeit der Päpste (Bonifaz VIII., Benedikt XI., Clemens V.,
Johann XXII.) sprechende Bilder geben und alles, was die Kurie be-
wegte, erörtern. Doch auch von vielen anderen Seiten kamen den ara-
gonesischen Königen Briefe und Berichte zu, und manchmal ist es schwer
zu erraten, wie das betreffende Stück überhaupt ins Kronarchiv zu Bar-
celona gekommen ist (so S. 225 ein Vikar Heinrichs VII. zu Arezzo
an den Podesta von Viterbo 1312). Ganz besonders werden naturgemäß
die Mittelmeerländer bedacht. Der Kampf um Sizilien, den zwei Schüler
Finkes, Hans Eduard Rohde (1913) und Eugen Haberkern (1921), be-
handelt baben, die sardinische Frage und anderes, was damit zusammen-
hängt, nimmt einen breiten Raum ein; aber auch die oberitalienischen
Seestädte, der Türkenkrieg, die Templerangelegenheit usw. spielen eine
erhebliche Rolle. Zur deutschen Geschichte bringt der Band, nach Bei-
trägen zur Zusammenkunft Rudolfs von Habsburg mit Karl II. von Neapel
1291 (Böhmer-Redlich 2443 a) und zur Gesandtschaft Albrechts I. an
Kritiken | 465
Clemens V. 1306 (Fritz Gutsche, Beziehungen 18ff.), eine ganze Reihe
neuer und recht interessanter Stücke zum Römerzug Heinrichs VII.
1310—1313, zu der Doppelwahl von 1314 und dem anschließenden Kampf
der Gegenkönige, zum Romzug Ludwigs des Bayern 1327 1330 sowie
zu den Unternehmungen König Johanns von Böhmen 1329—1331. Am
meisten Beachtung verdienen dabei die Nachrichten zur Geschichte Hein-
richs VII.: die Opposition mehrerer Kardinäle gegen die dem Papst von
Philipp dem Schönen aufgenötigte Politik (S. 238), die hochgespannten,
an Dantes Monarchie erinnernden Anschauungen Friedrichs von Sizilien
und seines Kreises über die Macht und Bedeutung des Kaisertums (S. 251,
265, 273 f.), aber auch der ausschweifende französische Imperialismus,
der u. a. die „Monarchia“ in Spanien gewinnen zu können hoffte (S. 231).
Das anfangs recht rege Interesse Jaymes für seinen Schwiegersohn,
Friedrich den Schönen, flaute mit der Schlacht bei Mühldorf alsbald ab;
offenbar hat sich der Realpolitiker damals keiner Täuschung über den
Stand der Dinge in Deutschland hingegeben.
Neben das politische Material zur Geschichte der weltlichen Staaten
tritt ein reiches kirchenpolitisches, über das Finke in der Einleitung (nach
einem Abschnitt über die Archive) eine recht instruktive Zusammen-
stellung gibt. Es handelt sich um das Verhältnis des aragonesischen
Staates zur Kirche, die Besetzung der Bistümer und anderen geistlichen
Stellen, Synoden, Ehedispense, Inquisition, Spiritualen, Michael von Cesena
und Wilhelm von Occam (1328/29), tonsurati (geschorene Laien), Juden
u. dgl. m. Auf Schritt und Tritt stoßen wir dabei auf die engste Ver-
bindung von Staat und Kirche in Aragonien, wo die Cortes bereits im
15. Jahrhundert die unbefleckte Empfängnis Mariae zum Staatsgesetz
erhoben haben (S. XLIX). In diesen Zusammenhang gehören auch
S. XXVIIf. die beiden ersten erhaltenen Originalsuppliken Jaymes II.
mit den eigenhändigen Anweisungen, die Clemens V. und sein Referendar,
der Nepote Wilhelm Ruffati, dazu geschrieben haben (1305). Sehr groß
ist schließlich die Fülle kulturgeschichtlicher Notizen, die uns das Leben
und Treiben, die Formen und Sitten, das Denken und Fühlen der Menschen
dieser Vorrenaissance näherbringen. Man vergleiche etwa S. 86 f. die
an den bekannten Streit Friedrich Barbarossas mit Hadrian IV. erinnernde
Beschwerde Jaymes über einen Brief Philipps des Schönen, in dem der
Name des Briefschreibers dem des Adressaten vorangestellt war (1299),
oder S. 155ff. die ausführliche Denkschrift über die Kaufleute und die
Möglichkeit eines Handelskriegs mit Frankreich (1306?) Hier gibt
Finke erwünschte Ergänzungen zu der wichtigen Publikation von Antonio
Rubió y Llach, Documents per l'historia de la cultura Catalana mig-eval,
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 80
466 Kritiken
2 Bände, 1908—1922; vgl. auch Finkes Abhandlung über die Beziehungen
der aragonesischen Könige zur Literatur, Wissenschaft und Kunst im
13. und 14. Jahrhundert, Archiv für Kulturgeschichte 8 (1910).
Es soll zum Schluß nicht verschwiegen werden, daß der Band eine
gewisse Sorglosigkeit in der äußeren Gestaltung aufweist. Namentlich
das Register hat darunter gelitten. Schon daß die zahlreichen Namen
aus der, 60 Seiten umfassenden, mit Texten durchsetzten Einleitung darin
keine Aufnahme fanden, ist ein empfindlicher Mangel. Aber auch aus
dem Hauptteil fehlt vieles. Eine Durchsicht von 15 Nummern (auf
35 Seiten) ergab folgende Lücken: Alfonso III. 26f.; Alle 31f.; val
d'Aran 42; Barchinona 25, Grfsch. 35, 53; Basilicata 21, 48; Bastida,
A. ca 20f.; Blanca v. Frankreich 34, 36, 39f., 41f.; Carolus II. 32;
Karles 38; Castella, Infant Alfonso 33, 36, 44; Ferrando de Cast. 36;
Fridericus III. 28; Gerardus ep. Sabin. 24; Jerusalem 48; Neapel 28f.;
Orleans (succentor Aurelianensis) 40; Paulus abbas 54; Petrus III. 32;
Pere 39; Procida, insula 22, 48; Romana curia, ecclesia 37, 39, 41f.,
46, 52; Seruaria 40; Siurana 27; Tarantol 35; Valencia 41; Valois,
Carolus de 21, 28, 30, 37; Xatabe archidiac. 54. Das ist eine etwas
lange Liste für so wenige Seiten! Und manchmal sind gerade recht
wichtige Zahlen weggefallen; bei Ludwig dem Bayern z. B. wäre am
Schluß (statt 520f., 525, 543, 552f.) zu lesen: 521, 525—534, 540,
542f., 549—551, 553f. Auch an anderen Irrtümern fehlt es nicht.
Albrecht I. z. B. kommt S. 298 nicht vor, Bertrandi villa = Villa
Bertrandi, Brolio lies G. de, Canellis l. 32, Montecatheno (Moncada) ist
in Guilelmus und Guillerma (S. 39) zu scheiden (und vielleicht hängt
damit auch irgendwie der rätselhafte „Kardinal Wilhelm“ im Regest
S. 34 zusammen, von dem im Text gar nicht die Rede ist). Bezeich-
nungen wie „Infantin von Kastilien“ (34, 40), „König von England“
(35, 42) usw. sind im Register zu deuten. Sieht man ferner, daß bei
Doppelnamen, bei Varianten, Herrschern u. dgl. viele Verweise vermißt
werden, daß für die Erklärung der Ortsnamen mehr hätte geschehen
können usw., so kann man dieses Register nur mit etwas gemischten
Gefühlen betrachten. — Mehr als einmal eröffnet uns Finke die Hof-
nung auf eine nochmalige Fortsetzung der großen Publikation (Einleitung
S. XI, XIII, XLIX). Indem wir unserem Dank und unserer Freude
darüber Ausdruck geben, möchten wir zur Erwägung stellen, ob es nicht
angängig wäre, dem 4. Band der Acta Aragonensia, der zeitlich die Ver-
bindung zu den Acta concilii Constanciensis schlagen soll, ein sorgfältig
gearbeitetes, in jeder Hinsicht vollständiges Gesamtregister beizugeben.
Halle a. S. R. Holtzmann.
Kritiken 467
Johannes Kretzschmar, Der Heilbronner Bund 1632 — 1635.
3 Bde. Lübeck 1922. XXIII, 486, 626 u. 503 S. 8°.
Dieses Werk, das die erschöpfende Behandlung eines zeitlich auf
einige Jahre beschränkten, aber ungemein weitschichtigen historischen
Stoffes darstellt, wurde im Auftrag der sächsischen Kommission für Ge-
schichte in Leipzig im Jahre 1918 vollendet, konnte aber der Zeit-
umstände halber erst 1922 mit Hilfe interessierter Kreise in Schweden
fertig gedruckt werden. Kretzschmar, der Verfasser von „Gustav Adolfs
Plänen und Zielen in Deutschland“, war wie kein anderer zu dieser
Arbeit berufen, da die genaue Kenntnis der ersten schwedischen Epoche
im Dreißigjährigen Krieg notwendig ihr Fundament bilden muß. Sie
setzt Kretzschmar in den Stand, in einer äußerst instruktiven Einleitung
das Verhältnis der deutschen protestantischen Stände zu ihrem Befreier
und seinen Absichten auseinanderzusetzen, die Kräfte und Gegenkräfte,
die für die Verwirklichung jener Absichten maßgebend waren, einzu-
schätzen und damit zum Verständnis für die Entstehung und die Schick-
sale des Heilbronner Bundes den Grund zu legen. Es ergibt sich, daß
Gustav Adolf kurz vor seinem Tode weder militärisch noch politisch auf
dem Gipfel seiner Laufbahn stand und daß seine Macht nur auf seiner
Persönlichkeit und der Armee, nicht auf Verträgen beruhte. Mit aller
Schärfe kündigte sich schon der. Gegensatz zwischen dem immer deut-
licher als Eroberer auftretenden König und den Ständen an, die um ihre
Libertät nicht weniger besorgt waren, als um ihre Religion. Der Reichs-
kanzler Oxenstierna hat den großartigeren Teil von Gustav Adolfs Pro-
gramm, die sogenannte Assecuratio, die Zusammenfassung aller protestan-
tischen Kräfte unter erblicher schwedischer Führung, aufgegeben, weil
dieses im einzelnen nicht aufgehellte Projekt mit der unersetzlichen
Person des Königs stehen und fallen mußte; um so zäher verteidigte er
den andern Teil, die Satisfactio, die Erwerbung von günstig gelegenen
deutschen Gebieten. Zugleich sollte dieser Preis ohne weitere Belastung
Schwedens errungen werden; den Krieg mußte man fortsetzen, aber die
Mittel dazu sollten die deutschen Stände liefern, die militärische und
politische Leitung jedoch sollte der Krone Schweden verbleiben. Es
ist klar, daß sich Oxenstierna hier eine Aufgabe stellte, deren Lösung
auf die Dauer unmöglich war. Der Konflikt zwischen den Zielen des
schwedischen Patrioten und den entgegengesetzten Bedürfnissen der
evangelischen deutschen Stände drückt der Geschichte des Heilbronner
Bundes den Stempel auf.
Gestützt auf ein gewaltiges Quellenmaterial schildert Kretzschmar
in ausführlichster Art, aber immer mit dem Ausblick auf das Wesentliche,
30*
468 Kritiken
die Entstehung und Entwicklung des Versuchs, das begonnene Werk
Gustav Adolfs teilweise fortzusetzen, eine Menge der verschiedensten
und sich durchkreuzenden Interessen im Zeichen des Kampfes um die
Religion zu vereinigen und aus der deutschen Zerfahrenheit einen straff
organisierten Körper mit fremder, nun aber der Autorität des königlichen
Siegers entbehrender Spitze zu gestalten. Die Darstellung Kretzschmars
beschränkt sich natürlich nicht auf die Politik der Stände, welche die
Heilbronner Konföderation wirklich geschlossen haben, sondern sie zieht
alle dazu Prädestinierten in ihren Kreis und geht sämtlichen politischen
und militärischen Ereignissen, die das Schicksal des Bundes mitbestimmt
haben, bis ins einzelne nach. Schon die einleitenden Maßregeln Oxenstiernas
und seine Taktik mittel- und norddeutschen Fürsten gegenüber erwecken
lebhaftes Interesse. Wenn er der einen dank der Abhängigkeit ihres
Glücksstandes von Schweden sicher sein konnte, wenn er bei anderen die
Aussicht auf territoriale Vergrößerung und militärische Würden wirken
ließ oder durch weitgehende Konzessionen, wie bei Kurpfalz, das Miß-
trauen zerstreute, so traten ihm doch schon bald widerstrebende Tendenzen
entgegen, die ihren schärfsten Ausdruck in der „Braunschweiger Revolte“,
einem zwar vorübergehenden, aber symptomatischen Selbständigkeits-
gebaren des Herzogs Friedrich Ulrich, fanden. Für die von Anfang an
sich von Schweden loslösende Politik Kursachsens und die entgegen-
gesetzte Brandenburgs liegt neben anderem besonders die eingehende
Arbeit W. Strucks vor, doch erfährt auch sie durch neue Archivalien
Ergänzung. So mißt Kretzschmar namentlich auf Grund der branden-
burgischen Geheimratsprotokolle dem bekannten Projekt einer Heirat
zwischen dem brandenburgischen Kurprinzen und Gustav Adolfs Tochter
für die damalige Schwedenfreundlichkeit Brandenburgs eine viel größere
Bedeutung zu, als Struck. Auch die Anstrengungen der antischwedischen
Friedenspartei in Dresden erhalten durch die Darmstädter Akten weitere
Aufklärung. Die Verhandlungen des Heilbronner Konventes, der an die
Stelle der von Gustav Adolf geplanten Vorstufe zum Corpus Evangeli-
corum, des Ulmer Konventes, trat, sind zwar im großen und ganzen be-
kannt, aber über ihren Gang, die Haltung der süddeutschen Stände, das
sehr geschickte Vorgehen Oxenstiernas gibt erst Kretzschmar an Hand
ausgedehnten archivalischen Materials den erwünschten Aufschluß. Man
gewinnt einen tiefen Einblick in das anfängliche Schwanken einzelner
Stände, vor allem Württembergs, zwischen Schweden und Kursachsen,
in den Kampf Oxenstiernas gegen einen allgemeinen evangelischen Konvent,
den die kursächsische Rivalität unerwünscht und unmöglich machte, und
seinen Sieg im Prinzip, als am 8. April 1633 die Angehörigen der vier
Kritiken | 469
oberen Kreise erklärten, mit Schweden eine Konföderation eingehen zu
wollen. Die Beratungen über die Ausgestaltung derselben, besonders
über die Befugnisse Oxenstiernas als Direktor, der Wettstreit um die
Entscheidung in militaribus und die Verfügung über die Einkünfte, das
Markten um die Truppenstärke, um die Leistungen für die Armee und
die Reform derselben, der Erfolg der Stände im Punkte der Schaffung
von Kreisräten, die an die Stelle der verhaßten schwedischen Statthalter
treten sollten, deren Autorität aber gering blieb, die Errichtung des
Bundesrates!, der neben Oxenstierna ebenfalls keine große Bedeutung
hatte, dies alles erfährt neue helle Beleuchtung, nicht weniger die Regelung
der Donationen und die sonstigen Vorkehrungen, durch welche Oxenstierna
in Heilbronn seine Gegenspieler an Schweden fesselte, ferner das nur
allzu begründete mißtrauische Zögern der ständischen Deputierten, dem
Vertrage Schwedens mit Frankreich beizutreten. Das Resultat des Heil-
bronner Konventes war äußerlich ein voller Sieg des Reichskanzlers,
dennoch war die Stellung Schwedens im Vergleich zu Gustav Adolfs
Zeit schwächer: aus der schwedischen Armee war eine Bundesarmee ge-
worden, die Eroberungen sollten gemeinsam sein, die Zentralisation hatte
an Straffheit eingebüßt, der Direktor des Bundes „leitete ihn nur und
beherrschte ihn nicht“, und die Ziele der Kontrahenten waren nicht
ganz die gleichen. Am verhängnisvollsten gestaltete sich die finanzielle
Frage. Da Oxenstierna keine militärische Niederlage riskieren durfte,
mußte sein System der Kriegführung ein defensives sein, und dies ver-
langte von den Ständen Anstrengungen, die ihre Kräfte überschritten.
Schon in Heilbronn kündigten sich diese Schwierigkeiten an, erst die
Kunde von der Offiziersmeuterei bewirkte bei den Ständen größere
Bereitwilligkeit.
Die Erweiterung des Bundes war ein dringendes Gebot, dem Oxen-
stierna in der Folge die größten Anstrengungen widmete. Seine Vor-
bereitungen dazu in Norddeutschland, seine Vermittlertätigkeit bei den
fortwährenden Streitigkeiten der Heerführer auf dem niederdeutschen
Kriegsschauplatz, wo ein richtiges Oberkommando fehlte und fast alle
ı Ein Irrtum, der nicht Kretzschmar (I, S. 336), sondern P. Schweizer
(Geschichte der Schweizer. Neutralität, S. 223) zur Last fällt, sei hier berichtigt.
Das pfälzische Mitglied des Bundesrates, Oberst Georg Hans v. Peblis, war
kein Schotte, sondern gebürtiger Pfälzer, und kam nicht erst mit der Prin-
zessin Elisabeth nach der Pfalz. Diese Meinung Schweizers entstammt einem
Lesefehler; die betreffende Stelle in dem Briefe des Obersten Peblis an den
englischen Schatzkanzler vom 13. April 1636 lantet folgendermaßen: „sum
namque is qui iam triginta annos domus Palatinae Electoralis consiliarius
audivi“. Schweizer las statt domus fälschlich dominae.
470 Kritiken
von persönlichen Motiven geleitet waren, zeugen von seiner diplomatischen
Kunst, die freilich auch Täuschungen nicht verschmähte. Es gelang
ihm nicht nur, leidliche Verhältnisse zwischen den Generälen berzu-
stellen, sondern auch die fürstlichen Rivalitäten zu beruhigen und bei
dem wichtigsten Stand des niedersächsischen Kreises, bei Friedrich Ulrich
von Braunschweig, einen dauernden Umschwung zugunsten Schwedens
zu bewirken. Selbst die militärischen und politischen Sonderbestrebungen
des Landgrafen von Hessen-Kassel und seine weitschweifenden, bis zum
Kölner Kurhut reichenden Pläne — die Ausführungen Kretzschmars
darüber sind sehr beachtenswert — verstand er klug auszunützen, um
diesen Fürsten bei Schweden und dem Bund zu halten. Besondere Genug-
tuung bereitete ihm das Scheitern des von Dänemark und Kursachsen
angestrebten Friedenskongresses. Die Friedensfrage war ein Haupt-
traktandum des Frankfurter Konventes im Herbst 1633. Dieser erste
Bundestag hat als Ganzes vor Kretzschmar keinen Bearbeiter gefunden,
nur die damalige Politik der Reichsstädte hat Joh. Müller auf Grund
von Augsburger Akten eingehend behandelt und ihren -Anteil bei den
Beratungen über die Kriegsmittel und die Friedensbedingungen, sowie
bei den Verhandlungen mit Frankreich geschildert. Die weit voll-
ständigeren Quellen ermöglichen Kretzschmar viele Ergänzungen, nament-
lich in bezug auf die Stellung der anderen Stände. Ganz neuen Auf-
Schluß erteilt er über die erfolgreichen Bemühungen des Landgrafen
Georg von Hessen-Darmstadt, seine Neutralität zu wahren und dennoch
gegen Erstattung seiner Kontributionsquote den Schutz des Bundes für
sein Land und selbst die streitigen „Inhabungen“ zu genießen, während
der katholische Neutralist, der Pfalzgraf von Neuburg, in Frankfurt
nichts erreichte. Im ganzen war das Resultat des ersten Bundestages
kein günstiges, ein Fortschritt des Bundesgedankens war nicht zu ver-
zeichnen, das Direktorium hatte keine Stärkung erfahren weder im Punkt
seiner Kompetenz bei künftigen Friedensverhandlungen noch beim Ver-
langen nach Erhöhung der Kriegsmittel, die von den Ständen abgelehnt
1 Ein Versehen, das sich schon bei Müller (Mitteil. d. Inst. f. öst. Geschichtsf.,
Bd. XXIV, S. 276) findet, hat sich auch bei Kretzschmar (I, S. 482f.) einge-
schlichen. Bei Anlaß der Erläuterungen zum Religionsartikel 6 des franzö-
sischen Bündnisvertrags kann sich die Forderung der französischen Gesandten,
man möge in dem Satze „cupit Regia Majestas . . . ut in illis locis, quae a
statibus in posterum occupari contigerit et ubi catholica religio ante exortum
bellam intestinum semper viguit et etiam nunc viget, ejusdem exercitium
etiam in posterum relinquatur“, das „et“ durch „vel“ ersetzen, nicht auf das
erste „et“, sondern muß sich auf das zweite „et etiam nunc viget“ bezogen
haben.
Kritiken 471
wurde. Peinlich war der Präzedenzstreit zwischen den Städten und der
Ritterschaft, die tragikomische Begleiterscheinung der Plenarversamm-
lungen, und die nicht minder lebhafte Meinungsverschiedenheit über die
Kompensation des Magazinzehntens durch eine städtische Geldsteuer
hinterließ bei den Städten eine tiefe Mißstimmung. Der wachsende Ein-
fluß Frankreichs machte sich immer fühlbarer und erhielt nun durch
den Beitritt der Stände zur französisch-schwedischen Allianz die recht-
liche Grundlage. Die Untersuchungen Kretzschmars über die Leistungen
und die Leistungsfähigkeit der Heilbronner Konföderierten und den ver-
hängnisvollen Einfluß, den die übermäßige, im Defensivsystem begründete
Inanspruchnahme auf die Stimmung mancher ausübte, lassen übrigens
die Friedenssehnsucht, den zunehmenden Egoismus und Partikularismus
der Städte, das allmähliche Abrücken Württembergs von Schweden, somit
den Verlust der besten finanziellen Stützen, begreiflich erscheinen. Wenn
das militärische Ziel in Süddeutschland trotz der fatalen Uneinigkeit und
Eifersucht Horns und Bernhards von Weimar dank den gegnerischen
Fehlern erreicht und der Besitzstand gewahrt war — das objektive
Urteil Kretzschmars über die Kriegführung beider Generäle berührt
nach Droysens und Jacobs einseitiger Parteinahme sehr angenehm — so
war die ungemein wichtige finanzielle Aufgabe durchaus nicht gelöst.
Alle Hoffnungen in dieser Hinsicht richteten sich auf den Norden.
Im obersächsischen Kreis kamen neben dem abseits stehenden Kur-
sachsen hauptsächlich Herzog Wilhelm von Weimar und der Kurfürst
von Brandenburg in Betracht. Die schwankende Haltung des thüringischen
Fürsten, der in Verkennung seiner Fähigkeiten an der schwedischen
Generalleutnantschaft, dieser ihm einst von Gustav Adolf übertragenen
Würde, festhielt und vor lauter Illusionen zu nichts Wirklichem kam,
wird trefflich illustriert. Im allgemeinen befanden sich die thüringischen
Stände, zwischen Schweden und Kursachsen gestellt, in übler Lage. Mit
größter Genauigkeit verfolgt der Verfasser die Windungen der kur-
brandenburgischen Politik seit dem Sommer 1633 und den Kampf zwischen
Oxenstierna und Kursachsen um diesen wertvollsten Bundesgenossen und
seine Truppen. Die Frage der schwedischer Satisfaktion gab den An-
stoß zu einer energischen Mobilmachung und wurde immer mehr zum
Angelpunkt der brandenburgischen Staatskunst. Die ursprüngliche Bereit-
schaft zum Eintritt in den Heilbronner Bund, weil man damals hoffte,
Oxenstierna würde den Anspruch auf Pommern fahren lassen, wandelte
sich bis zum Ende des Jahres in die feste Entschlossenheit Georg Wilhelms,
den Eintritt von der Sicherung seines Anrechtes auf Pommern abhängig
zu machen. Besonders interessiert hier die Aufdeckung des verborgenen
472 Kritiken
Gegensatzes zwischen dem persönlich mehr zu seinen Standesgenossen
neigenden Kurfürsten und der schwedenfreundlichen Mehrheit seines Ka-
binettes, das in der Verpflichtung des Heilbronner Bundes, die Kon-
föderierten bei ihren Rechten zu erhalten, eine Garantie für den Anfall
Pommerns an Brandenburg erblickte und alles auf diese Karte setzte.
Trotz der bedenklichen Anzeichen machte Oxenstierna einen Versuch,
der sich nachher als großer Fehler herausstellte: er beharrte darauf,
beide sächsischen Kreise in den Bund hereinzuziehen und begab sich
zu diesem Zwecke anfangs 1634 nach Norddeutschland. Der nieder-
sächsische Kreistag in Halberstadt verlief dank dem Beispiel Braun-
schweigs sehr befriedigend; der formelle Anschluß der Niedersachsen an
die Heilbronner Konföderierten wurde zwar auf den bevorstehenden
zweiten Frankfurter Konvent verschoben, schien aber so gut wie sicher,
und auch bei den Verhandlungen über die Kreisverfassung war Oxen-
stiernas Ansicht maßgebend. Im obersächsischen Kreis begegnete der
Reichskanzler bei den kleineren Fürsten zunächst keinen besonderen
Schwierigkeiten, seine persönliche Zusammenkunft mit dem branden-
burgischen Kurfürsten jedoch ließ ihn die ganze Gefährlichkeit der Satis-
faktionsfrage für die Weiterentwicklung des Bundes erkennen, obgleich
er in anderen Dingen seine Wünsche erfüllt salı, so in der Beschickung
des Frankfurter Konventes durch den Kurfürsten und in der Vereinigung
des brandenburgischen Kontingentes mit den Schweden, eine Abmachung,
die anderseits wieder das Verhältnis zu Kursachsen verschlimmerte.
Daß auf diesen wichtigsten Stand des obersächsischen Kreises nicht zu
rechnen war, wußte Oxenstierna freilich längst. Die ärgerlichen Quartier-
streitigkeiten zwischen Schweden und Kursachsen in Thüringen hätten
bei gutem Willen beigelegt werden können, aber unleidlich für Johann
Georg, den geborenen Führer der deutschen Protestanten, war das
schwedische Direktorium, bedrohlich für seine territorialen Hoffnungen
die völlige Beiseitesetzung der kursächsischen Ansprüche in Magdeburg-
Halberstadt und jetzt vor allem die Rivalität in Schlesien, die mit der
Errichtung einer neuen Armee unter Baner, dem auch die kurbranden-
burgischen Truppen unterstellt wurden, recht gefährliche Formen annahm.
Die kursächsischen Friedensverhandlungen mit den Kaiserlichen erhielten
dadurch einen entscheidenden Antrieb. Den Schein wahrten zwar sowohl
der Kurfürst als Oxenstierna vorläufig noch, und ersterer entschloß sich
zur Sendung von Deputierten nach Frankfurt, freilich nicht, um die
dortigen Schwierigkeiten zu erleichtern,
Die verwirrende Fülle der Verhandlungen auf dem allgemeinen evange-
lischen Konvent in Frankfurt, an deren zusammenhängende Darstellung
—— —— — BE
Kritiken 473
sich bis jetzt kein neuerer Historiker gewagt hatte, meistert Kretzschmar
in vorbildlicher Weise. Mit Recht rückt er den entscheidenden Punkt,
die Konjunktion aller sechs Kreise, in den Vordergrund des trübseligen
Schauspiels, das diese vielköpfige und langdauernde Versammlung in ihrer
totalen Unfruchtbarkeit bietet. Noch einmal erheben sich sieghaft alle
gegen die Vereinigung wirkenden Kräfte, der Selbständigkeitstrieb der
Niederdeutschen, ihre Abneigung, für die Oberdeutschen Opfer zu bringen,
die Unvereinbarkeit der Ansichten über die schwedische Satisfaktion und
das starre Festhalten Oxenstiernas und Brandenburgs an dem Objekt
ihrer Wünsche, der ausgeprägt negative, für einzelne obersächsische
Stände maßgebende Einfluß Kursachsens, der zusammen mit der pommer-
schen Frage die Universalkonjunktion zum Scheitern brachte. Daß
damit auch das Schicksal des Heilbronner Bundes besiegelt war, zeigt
der Verfasser in der mühevollen und interessanten Darlegung der inneren
Verhältnisse desselben, wie sie in den Beratungen über die Neubewilligung
der Kriegsmittel und in der einzigen positiven, obgleich nutzlosen Arbeit
des Konvents, der Rechnungsprüfung, zum Vorschein kommen. Wenn
man erfährt, daß die tatsächlichen Beiträge mancher Stände trotz aller
Restanten der Sollkontribution die festgesetzte Quote übertrafen, daß
aber der Verwaltungsapparat gänzlich versagt hatte, daß Schweden nichts
in die Bundeskasse lieferte, daß für viele weitere Leistungen einfach
nicht mehr möglich waren und somit beim Mangel militärischer Erfolge
die einzige Rettung auf dem Anschluß der finanzkräftigeren Nieder-
deutschen beruhte, wird man sich über den Triumph der partikularen
Interessen, das Fehlen jedes Opfermutes, die unglaubliche Langsamkeit
und Unentschlossenheit der Heilbronner Konföderierten, selbst in den
Tagen höchster Gefahr, weniger wundern. Was Kretzschmar beweisen
wollte, nämlich daß die Ursache des Zusammenbruchs nicht in den Kriegs-
ereignissen allein liegt, sondern nicht minder in den Schwächen und
Mängeln, die dem Bunde und der Stellung Schwedens von vornherein
anhafteten, dazu liefert der Verlauf des zweiten Frankfurter Konventes die
überzeugende Illustration. Die Nördlinger Katastrophe hat nur einem Gebilde,
das durch die Absage des Nordens an den Süden schon tödlich getroffen war,
den Rest gegeben. Die Erörterung, wie es auch zum militärischen Miß-
erfolg auf allen drei Kriegsschauplätzen des Jahres 1634 kam, wie das Hinein-
spielen politischer Motive eine zielbewußte Kriegführung hemmte, beschließt
der Verfasser mit einer fesselnden, die Schuldfrage durchaus gerecht beant-
wortenden Schilderung des Unglücks bei Nördlingen, dessen Wurzeln in
der Rivalität Horns und Herzog Bernhards und in dem unhaltbaren, die
Kräfte zersplitternden Defensivsystem Oxenstiernas zu suchen sind.
474 Kritiken
Die Gleichzeitigkeit der militärischen und diplomatischen Niederlage
bedeutete für den Heilbronner Bund das Ende. Nicht ohne innere An-
teilnahme verfolgt man seinen Todeskampf, die verzweifelten Anstrengungen
zur Neuaufrichtung der Armee, den Wettstreit zwischen den fremden
Mächten, den Ständen und dem weimarischen Heerführer um den Besitz
dieses Werkzeuges, das Abrücken der Konföderierten voneinander, die
Opferung der gegenseitigen Interessen in den Beziehungen zu Frankreich,
die Auslieferung Süddeutschlands an diesen gefährlichsten aller Bundes-
genossen, das tatsächliche Ausscheiden Schwedens aus dem Bund und
die zwei letzten Tagungen desselben mit ihrer Unsicherheit, ihren pa-
piernen Beschlüssen und verspäteten Maßregeln, die Scheinexistenz und
Scheintätigkeit des Bundesrates, bis das Vordringen der Feinde und der
Prager Friede allen Fiktionen ein Ende bereitete. Mit dem Bericht
über das Schicksal der übriggebliebenen, in dem feindlich gewordenen
Frankfurt um ihr Leben kämpfenden Bundesräte, vor allem des Vize-
kanzlers Löffler, dessen politisches Vollbringen im Vergleich zu seinem
Wollen der Tragik nicht entbehrt, schließt Kretzschmar sein großes
Werk.
Nur wer sich eine Vorstellung von dem Umfang der Literatur und
der Quellen dieser Zeit machen kann, wird die Geistesarbeit, welche die
Beherrschung und Durchdringung eines so gewaltigen Stoffes, das Heraus-
arbeiten der großen Linien neben der Würdigung aller einzelnen Momente
erfordert, richtig einschätzen können. Alle wichtigeren, in Betracht
kommenden Archive Deutschlands hat der Verfasser in augenscheinlich
gründlichster Weise durchforscht, auch aus Bibliotheken interessantes
Material herbeigezogen und das Gewonnene mit strengster Objektivität
verwertet. Von den ausländischen Archiven diente namentlich das Stock-
holmer Reichsarchiv als Fundgrube, den Besuch der Pariser und Kopen-
hagener Archive verwehrte die Ungunst der Zeit. Von einer bis vor
kurzem etwas verschollenen Sammlung, der im Wiener Staatsarchiv
liegenden sogenannten „Nördlinger Aktenbeute“ erhielt Kretzschmar
leider zu spät Kunde (vgl. Zeitschrift f. Schweiz. Gesch., 2. J ahrg. 1922,
S. 234). Der größte Teil jener von ihm (I, S. 214 Anm. 2 u. S. 221
Anm. 2) vermißten Dokumente, die nach der Schlacht und beim Sieges-
zug durch Württemberg und Franken den Kaiserlichen in die Hände
fielen, ist hier in acht Faszikeln vereinigt; vier davon enthalten Akten
aus der württembergischen Kanzlei, darunter solche zum Heilbronner
Konvent, die teilweise auch aus den Kanzleien von Dinkelsbühl und Ulm
stammen, in zwei weiteren befinden sich reichsstädtische Dokumente aus
Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm und Windsheim, in den beiden letzten
Kritiken 475
vornehmlich die Papiere Feldmarschall Horns. Da jedoch dem Verfasser
andere ähnliche Quellen ergiebig flossen, würde diese Sammlung seine
Darstellung schwerlich um wesentliche Züge bereichert haben. Das
Verdienst Kretzschmars, die Geschichte des Heilbronner Bundes im Aus-
maß des Möglichen für immer erforscht und geschrieben zu haben, bleibt
ungeschmälert.
Glarus, Schweiz. Frieda Gallati.
Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten
von Amerika. Deutsche Verlagsanstalt. Stuttgart, Berlin 1923.
Noch im Jahre 1895 konnte James Bryce in der dritten Auf lage
seines berühmten Werkes sagen, daß man die auswärtige Politik der
Union nur erwähne, wie etwa ein Reisender von Schlangen in Island
spricht, nur um zu sagen, daß es in Island eben keine Schlangen gäbe.
Das war zwar auch schon für jene Zeit eine witzige Ubertreibung, aber
sie zeigt doch klar und deutlich das „Tempora mutantur“. Von diesem
Wechsel der Zeiten, von dem Wechsel der herrschenden Anschauungen
ist leider in dem Buche Kimpens nur wenig zu finden. Der vorherr-
schende Eindruck, den man aus der Lektüre des Buches gewinnt, ist
der, daß die Amerikaner zu allen Zeiten raffgierige Eroberer und wilde
Imperialisten gewesen seien. Man muß, wenn man sonst über ameri-
kanische Verhältnisse nichts weiß, zu dem Glauben kommen, daß die
Ausbreitungspolitik den Hauptinhalt der amerikanischen Geschichte aus-
mache.
Den Vorzug des Buches sehe ich darin, daß in ihm manche uns
heute unzugängliche oder schwer erreichbare Quellen und Darstellungen
benützt sind, die in dem ausführlichen Literatur verzeichnis aufgeführt
werden. Andererseits ist die Darstellung mit vielen Einzelheiten über-
laden, die auf den deutschen Leser ermüdend wirken.
In den einleitenden Kapiteln ist die amerikanische Revolution und
die Entstehung der Bundesverfassung berührt; es ist gewiß richtig, daß
bei diesen Vorgängen wirtschaftliche Motive mitgewirkt haben, und
vielleicht mehr, als es in älteren Darstellungen zum Ausdruck kam,
aber gegen eine so grob materialistische Auffassung, wie sie Verfasser
vorträgt, muß doch nachdrücklich Widerspruch erhoben werden.
Ausbreitungspolitik bedeutete in den Vereinigten Staaten vor 1848
und nach 1897 etwas völlig verschiedenes: vor 1848 die Erwerbung
des Hinterlandes und die Abrundung des Staatsgebiets, nach 1897 die
Erwerbung überseeischen Besitzes. Dazwischen lag ein Zeitraum von
50 Jahren, den Verfasser ziemlich mißverständlich als „die Zeit der
476 Kritiken
amerikanisch-britischen Golfgegnerschaft“ bezeichnet. Im ersten Haupt-
teil schildert Kimpen in bekannter Weise die Erwerbung des Hinter-
landes bis zum Mississippi, (sehr breit) die Erwerbung Floridas, den
Louisianakauf, dann die Annexion von Texas, die Erwerbung des Oregon-
gebiets sowie die Eroberung Kaliforniens und Neumexikos. Verfasser
behandelt nicht nur die auf diplomatischem oder kriegerischem Wege er-
folgte Erwerbung aus der Hand Englands, Frankreichs Spaniens oder
Mexikos, sondern auch die Okkupation des Landes im Kampfe mit den
Indianern, nicht aber die friedliche Besitznahme, die eigentliche Koloni-
sation. Kimpen zeigt, daß die auswärtige Politik der Vereinigten Staaten
mit den gleichen Mitteln gearbeitet hat wie die ihrer Partner; auch
die Indianerpolitik wird gebührend gebrandmarkt. So richtig das auch
alles ist, so muß doch das Kimpensche Buch die Vorstellung erwecken,
als ob die Methoden der Vereinigten Staaten ganz besonders arg ge-
wesen seien. |
Im zweiten Hauptteil, der die Zeit von 1848—1897 behandelt, kann
man, wenn man von der Erwerbung Alaskas und dem unbedeutenden
Gadsden-Ankauf absieht, überhaupt nicht von einer Ausbreitungspolitik
sprechen. So hören wir denn nur von gescheiterten Plänen, die darauf
abzielten, Cuba, Haiti, die dänischen Antillen oder Hawai zu erwerben.
Viel fruchtbarer für Kimpens Auffassung erweist sich dann der dritte
Zeitraum, von 1897 bis zur Gegenwart. In dieser Epoche hat die
Union Portorico, die dänischen Antillen, die Hawaiinseln, die Philippinen,
sowie einige andere Inseln im Stillen Ozean als unmittelbaren Besitz
erworben, und außerdem eine Schutzherrschaft über Cuba, Panama, Haiti,
St. Domingo und Nicaragua aufgerichtet. Außer dieser Ausbreitungs-
politik im engeren Sinne wird auch die' mexikanische und ostasiatische
Politik sowie das Eingreifen der Vereinigten Staaten in den Weltkrieg
behandelt. So mächtig auch in den letzten 30 Jahren die imperialistische
Strömung in den Vereinigten Staaten gewesen ist und so siegreich sie
sich in vielen Fällen durchgesetzt hat, so durfte doch die sehr starke
Gegnerschaft, die diese Strömung gerade in Amerika gefunden hat, nicht
übergangen werden. Dann hätte in einem Buche, das so von materia-
listischen Vorstellungen durchzogen ist, die wirtschaftliche Expansion der
Amerikaner wohl eingehender dargestellt werden müssen, als es geschehen
ist. Es hätte doch nicht nur gelegentlich und nebenbei gezeigt werden
müssen, zu welchen Ergebnissen die wirtschaftliche Expansion der Ameri-
kaner in Mittel- und Südamerika, in Ostasien und im näheren Osten
gelangt ist. Dann vermißt man eine Darstellung der Beziehungen der
Union zur kanadischen Föderation in der Gegenwart. Es hätte unbedingt
Kritiken 477
gesagt werden müssen, warum die Ausbreitungsgelüste, die früher in s0
hohem Maße nach Norden gingen, jetzt nicht mehr oder nur noch aus-
nahmsweise nach dieser Richtung gehen. Endlich ist zu bedauern, daß
dem so stoffreichen Buche, das „als ein unentbehrliches Nachschlagebuch
für den praktischen Politiker“ empfohlen wird, kein Sach- und Personen-
register beigegeben ist.
Alles in allem zeigt das Buch so erhebliche Mängel, daß es nur
mit Einschränkungen als eine Bereicherung unserer Amerikaliteratur
bezeichnet werden kann.
Göttingen. Paul Darmstaedter.
Andreas Frederik Kriegers Dagbøger 1848—1880. Paa Carls-
bergfondens Bekostning utgivet af Elise Koppel, Aaage Friis,
P. Munch. — Gyldendalske Boghandel, Nordisk Forlag, Kopen-
hagen, Kristiania I, 1920, II—IV, 1921.
Andreas Krieger ist in Deutschland verhältnismäßig wenig bekannt.
Aber in seinem dänischen Vaterlande hat er fast ein halbes Jahr-
hundert lang eine recht bedeutsame Rolle gespielt, allerdings in der
Hauptsache — und das erklärt sein Unbekanntsein bei uns — in der
inneren Politik. Ursprünglich Professor der Rechte in Kopenhagen, hat
er von der Mitte der vierziger Jahre ab bis fast zu seinem Tode 1893
im politischen Leben gestanden. Zweimal war er Finanzminister, ein-
mal Justizminister und einmal Minister des Inneren, das letztemal
1874. Dann ist er bis 1890 nur noch als Reichstagsabgeordneter
hervorgetreten.
Bei seinem Tode hinterließ Krieger außer einem umfangreichen Brief-
wechsel eine zusammenhängende Reihe von Tagebüchern, die die für die
dänische Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts interessanteste Zeit von
1848—1880, vom Beginn der schleswig-holsteinschen Kämpfe bis zur
Aufhebung des Paragraph 5 des Prager Friedens umfassen. Da er jahre-
lang Tag für Tag seine Aufzeichnungen gemacht hat, sind diese Tage-
bücher eine wichtige Quelle, nicht nur für die dänische, sondern für die
europäische Geschichte. Bei seinem starken historischen Sinn, bei seiner
stets wachen Wißbegierde, seinen zahlreichen Verbindungen mit dänischen
und ausländischen Diplomaten, und schließlich der Möglichkeit, Staats-
protokolle und Geheimakten einzusehen, hat Krieger eine gewaltige Menge
von Material gesammelt, und das in einer Zeit, wo Dänemark in zwei
Fragen von europäischer Bedeutung aktiver Mitspieler war, in der des
Skandinavismus, jener ursprünglich literarischen Bewegung, die Dänemark
geschickt auf das politische Gebiet hinüberzuspielen verstand, um die
478 Kritiken
Kräfte Schweden-Norwegens für die Erreichung seiner Ziele einzu-
spannen, und in der schleswig-holsteinischen. 1848—1849 ist es den
Dänen tatsächlich gelungen, Schweden-Norwegen zum Eingreifen in die
schleswig-holsteinischen Wirren zu bewegen. Aber als 1864 die Ent-
scheidung nahte und Dänemark Bundeshilfe heischte, da erkannte der
schwedische Reichstag trotz der gegenteiligen Sympathien des Königs,
Manderströms und anderer noch rechtzeitig, daß es sich hier um rein
dänische und nicht um skandinavische Belange handelte.
Und dann kam die Zeit, wo Dänemark sich bemühte, wenigstens die
dänischen Teile Nordschleswigs auf diplomatischem Wege, zunächst mit
Hilfe Napoleons, wieder zu bekommen. Auch über diese Verhandlungen
findet man wertvolle Aufschlüsse in den Tagebüchern. Sie sind teilweise
bereits von einem der Herausgeber, Aage Friss, in seinem „Den Danske
Regeringen og Nordslesvigs Genforening med Daumark“, dessen erster
Band 1921 in Kopenhagen erschienen ist, verwertet worden.
Bisher liegen von den Tagebüchern die ersten ‚vier Bände vor, die
vom 1. Januar 1848 bis zum 12. Juni 1870 reichen. Es erscheint frag-
lich, ob Krieger ihre Veröffentlichung überhaupt ins Auge gefaßt hat.
Er hat in seinen letzten Lebensjahren angeordnet, daß sie nach seinem
Tode dem ihm befreundeten Reichsarchivar Jörgensen, für dessen historische
Arbeiten zur Verfügung gestellt werden sollten. In einem Briefe an
Jörgensen sagt er, daß nichts in den Tagebüchern im Hinblick auf eine
spätere Veröffentlichung niedergeschrieben worden wäre. Er weist auf
die Subjektivität seiner Aufzeichnungen hin und bittet, die Tagebücher
nach der Benutzung zu vernichten. Einige Blätter hat Krieger selbst
noch herausgeschnitten und verbrannt,” und daraus hat Jörgensen die
Folgerung gezogen, daß Krieger doch mit einer Veröffentlichung ge-
rechnet habe. Jörgensen ist dazu nicht mehr gekommen, sondern er hat
diese Aufgabe mit bestimmten Anweisungen seinen Kindern überlassen.
Seine Tochter Elise Koppel hat sich zusammen mit Aage Friis und
P. Munch dieser Aufgabe unterzogen. Ihnen gebührt der Dank dafür,
daß eine nicht zuletzt für die Geschichte der deutsch-dänischen Be-
ziehungen wertvolle Quelle der Vergessenheit entrissen worden ist, nnd
man kann nur hoffen, daß die mustergültige Ausgabe der Tagebücher
bald zum Abschluß gelangen möge.
Greifswald. Johannes Paul.
479
Nachrichten und Notizen.
Alexander Supan, Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. Natur-
lehre des Staates. 2. umgearbeitete Auflage, besorgt von Erich Obst.
Berlin und Leipzig 1922, Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 199 S.,
7 Textfiguren und ein Bild des Verfassers.
Seit Fr. Ratzel seine abstrakt verfaßte und nicht leicht lesbare Politische
Geographie veröffentlichte, ist — wenn wir absehen von dem in Ratzels Fuß-
tapfen wandelnden Buche von Schöne und dem den Gegenstand betreffenden
Abschnitt in dem Lehrbuche der Geographie von Hermann Wagner — keine zu-
sammenfassende Darstellung der politischen Geographie erschienen, da die
Schriften des Schweden Kjellén mehr eine Staatslehre sind!. Um so mehr ist das
Supansche Werk gerade jetzt zu begrüßen, wo die politische Geographie durch
Weltkrieg und Umwälzung in Europa wieder an Bedeutung gewonnen hat.
Nach Supan ist die politische Geographie die Lehre von den natürlichen Grund-
lagen der Staaten, die er von der Physiogeographie (allgemeinen physikalischen
Geographie) und der Anthropogeographie (Geographie des Menschen) als be-
sonderen Teil der allgemeinen Geographie abtrennt. Er betrachtet so nach-
einander Gestalt, Größe, physische, völkische und wirtschaftliche Struktur
der Staaten, Einfluß der wirtschaftlichen auf die völkische Struktur, Verkebr
und Weltwirtschaft und die wirtschaftspolitischen Möglichkeiten. Der Ver-
fasser legt gegenüber Ratzel Wert darauf, Länder und Völker untrennbar
miteinander zu behandeln; die politische Geographie soll sich nicht nur auf
das Land, den Raum, beschränken, dessen Bedeutung Ratzel übermäßig betonte
und der nur den Verhältnissen von Staat und Boden nachging, sondern auch
das Volk, seine Bewohner und die wirtschaftlichen Kräfte der Staaten mit in
ihre Betrachtung einbeziehen. Mit Recht sagt Supan im Vorwort zur ersten
Auflage, daß die politische Geographie ein Gegengewicht zu der einseitig mor-
phologischen Entwicklung der Geographie der letzten Jahrzehnte sein muß,
denn der Hauptgegenstand der geographischen Betrachtung ist die belebte
Natur in ihrem Wechselspiel von Erde und Mensch. Nach dem Tode des Ver-
fassers im Jahre 1920 hat Erich Obst die zweite Auflage, deren Manuskript
Supan druckfertig hinterlassen hat, und die den Stempel seiner persönlichen
1 Inzwischen sind neu erschienen: Artur Dix, Politische Geographie. Welt-
politisches Handbuch. München und Berlin 1922. — Derselbe, Politische Erd-
kunde. Breslau 1922. — Walter Vogel, Politische Geographie. Leipzig 1922.
— Friedr. Ratzel, Politische Geographie. 3. Aufl., herausgegeben von E. Ober-
hummer. München und Berlin 1923.
480 Nachrichten und Notizen
Auseinandersetzung mit dem großen Problem des Wagen: Territorial-
politik oder Nationalpolitik trägt, herausgegeben.
Leipzig. Hans Rudolphi
Klassiker der Politik. Herausgegeben von Friedrich Meinecke und
Hermann Oncken. Band 1—6. 1922.
Es ist ein glücklicher Gedanke, diejenigen Schriften, welche für die Ent-
wicklung der politischen Anschauungen maßgebend oder bedeutungsvoll geworden
sind, oder für ihre Zeit als besonders charakteristisch erscheinen, in einer
Samnılung zu vereinigen. Soweit sie in fremden Sprachen erschienen sind,
werden sie in Übersetzungen gegeben. Es ist dabei besonderer Wert darauf
gelegt worden, einen möglichst korrekten Text zu bieten. Die ersten sechs
Bände dieser Sammlung liegen bisher vor und machen einen vortrefflichen
Eindruck. Der erste Band bringt eine Neuübersetzung von Thomas Morus
Utopia von Gerhard Ritter mit einer Einleitung von Hermann Oncken, der
zweite Macchiavells_Discorsi, übersetzt von F. v. Oppeln-Bronikowski, der dritte
Pufendorfs unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentlichte
berühmte Schrift über die Verfassußg des Deutschen Reiches, übersetzt und
eingeleitet von H. Breßlau, der vierte des Abbé de Saint-Pierre Traktat über
den ewigen Frieden, übertragen von Oppeln-Bronikowski mit einer Einleitung
von W. Michael. Der fünfte Band enthält die erste vollständige Übersetzung
der beiden politischen Testamente Friedrich des Großen von 1752 und 1768,
übersetzt von Oppeln-Bronikowski und eingeleitet von dem Herausgeber des
französischen Originaltextes, Bertold Volz, der sechste endlich eine Auswahl
von den politischen Schriften Wilhelms von Humboldt von Siegfried Kähler.
Die Einleitungen bieten nicht nur eine allgemeine Orientierung tiber Wert
und Charakter der betreffenden Werke und tiber deren Verfasser, sondern zum
Teil auch eigene neue Forschungen von erheblichem Wert. Es ist dringend
zu wünschen, daß diese höchst nützliche Sammlung in möglichst schnellem
Tempo weitergeführt werde. Erich Brandenburg.
Meister der Politik. Eine weltgeschichtliche Reihe von Bildnissen. Heraus-
gegeben von Erich Marcks und Karl Alexander von Müller.
2. Aufl. 3 Bände. Stuttgart und Berlin (Deutsche Verlags-Anstalt) 1923.
Bd. I: VI, 676 S., Bd. II: 664 S., Bd. III: 509 S. 80.
Eine Zeit, der täglich der Mangel an politischen Führern aufs schmerz-
lichste zum Bewußtsein gebracht wird, wendet ihren Blick gauz instinktiv zurück
zu den großen Zeiten der Geschichte, in denen Männer von welthistorischem
Format die Geschicke ibrer Völker gelenkt haben. Wie sehr die vorliegende
Sammlung von Charakterbildern dem Sehnen unserer Tage entgegenkommt,
ist daran zu ermessen, daß bereits nach wenig mehr als einem Jahre eine neue
Auflage notwendig wurde. Die Bilder von zweiundvierzig „Meistern der Politik“
von den frühesten Zeiten bis nahe an die Schwelle der Gegenwart heran sind
in den drei Bänden vereinigt. Darius und Leo XII. bezeichnen die zeitliche,
Thomas Jefferson und Fürst Ito die räumliche Spannweite des Unternehmens.
Die Herausgeber haben es verstanden, für die einzelnen Beiträge Fachleute
von gediegener Kennerschaft zu gewinnen, deren Führung man sich vorbehaltlos
anvertrauen kaun. Einzelne herauszuheben wäre ein Unrecht gegen die übrigen.
\
Nachrichten und Notizen 481
Als Gesamtheit betrachtet ergeben diese Skizzen infolge ihrer großen Zahl
einen Abriß der Weltgeschichte, gesehen im Spiegel der großen schöpferischen
Persönlichkeiten. Ganz gleich, ob die Herausgeber mit ihrem Unternehmen
ein Bekenntnis zur individualistischen Geschichtsauffassung geben wollten, die
Frage nach dem Persönlichkeitswert tür die Geschichte wird aufs lebendigste
angeregt. Der Antwort auf diese Frage, die E. Meyer in bei aller. Bestimmt-
heit doch vorsichtig abwägender Art in seiner Abhandlung über Darius ge-
geben hat, werden wohl Herausgeber wie Mitarbeiter zustimmen können, „daß
. .. bedeutende Persönlichkeiten mit starker Willenskraft in ständigem Ringen
mit den allgemeiuen Tendenzen und den Massenbewegungen eine maßgebende
Rolle gespielt und nicht selten durch geschickte Ausnützung der gegebenen
Bedingungen den Gang der Entwicklung beherrscht und ihm auf lange Zeit
hinaus die Bahnen angewiesen haben, kann keinem Zweifel unterliegen“.
H. Wendorf.
Dünnhaupts Studien- und Berufsführer. Bd.1. Geschichte. Von Dr.
Kurt Jagow und Dr. Friedrich Matthaesius. Dessau (C. Dünn-
haupts Verlag) 1922. 70 S. 8°.
Jeder, der Anfänger in das Studium einzuführen hatte, wird dieses kleine
Büchlein mit Freude begrüßen. Von Wert ist der Hinweis, daß nicht allein
flüchtige Neigung für die Wahl des Studienfaches entscheidend sein sollte, sondern
sorgfältige Prüfung der Eignung für den späteren Beruf. Was über die An-
forderungen der dem Historiker offenstehenden Berufe Studienrat, Bibliothekar,
Archivar usw. gesagt ist, dürfie wohl allenthalben Zustimmung finden, ebenso
die Bemerkungen über Einrichtung des Studiums, Studiengang, Kolleg und
Seminar, Examen usw., obwohl gerade in diesen Fragen bei der Vielgestaltigkeit
der Verhältnisse an den deutschen Universitäten nicht alles überall zutreffen
wird. Mit Ratschlägen für Benützung von Bibliotheken und Archiven, die
auch manchen älteren Studenten noch empfohlen werden könnten, schließt der
praktische Teil des Führers. Eine kurze anschließende Darstellung der Ent-
wickluog der Geschichtswissenschaft und der historischen Richtungen der Gegen-
wart ermöglicht dem Neuling anfängliche Orientierung. Reiche Literatur-
angaben über Quellenkunde, Hilfswissenschaften, die wichtigsten Werke der
allgemeinen und speziellen Geschichte sowie Zeitschriften machen das Büchlein
zu einem schätzenswerten Ratgeber für die ganze Studienzeit. H. W.
Ernst Meister, Moderne Geschichtswissenschaft. Eine Einführung in ihre
Probleme. Perthes’ Bildungsbücher. Gotha und Stuttgart (Fr. Andr.
Perthes A. G.) 1924. VI, 77 S. 80.
Entsprechend der Bestimmung der Sammlung, in der es erschienen, rückt
das Schriftchen die Probleme in den Vordergrund, die den Gebildeten unserer
Tage interessieren: Kollektivistische oder individualistische Geschichtsauf-
fassung, das historische Verstehen, das Wertproblem in der Geschichte, der
Unterschied natur wissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung, der Sinn
des geschichtlichen Werdens. Zum Schluß zeigt Verfasser die in der geschicht-
lichen Betrachtungsweise liegenden Möglichkeiten für die Ausbildung einer
Weltanschauungslehre an den Systemen zweier neueren Geschichtsphilosophen:
Spengler und Natorp. Dieser Betrachtung der modernen Geschichts wissenschaft
Histor.Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 31
482 Nachrichten und Notizen
ist ein knapper, aber gut gezeichneter Überblick über die Entwicklung der
Historik vorangeschickt, in dem die beiden sich ergänzenden Arbeitsgebiete
der Geschichtsphilosophie und der Geschichtsforschung in ihrer wechselseitigen
Verflechtung und ihren wechselnden Schicksalen verfolgt werden. Auf Zeiten
engster Verwandtschaft folgt mit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schroffe
Trennung, bis in der Gegenwart die Läuterung der Geschichtsphilosophie eine
Annäherung beider „wesensverwandten Töchter der einen Mutterwissenschaft Ge-
schichte“ herbeiführt, so daß für den Historiker Kenntnis der geisteswissenschaft-
lichen Problematik unserer Tage selbstverständlich zu sein beginnt. H.W.
Johannes Kromayer, Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen
Altertum. Abhandlungen der philologisch-historischen Klasse der Säch-
sischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XXXIV. Nr.5. Leipzig 1921.
M.7,50. 808. Mit 6 Karten auf 2 Tafeln.
Verfasser behandelt die Schlacht bei Marathon, die Entscheidung an der
Allia und die Kämpfe bei Caudium. Nach einer Darlegung der bisherigen An-
sichten vom Verlaufe der Perserschlacht, in der er besonders gegen Delbrück
polemisiert, stimmt Verfasser der Annahme Eduard Meyers bei, der die Stellung
der Athener südlich des Vranatales auf der Argielikihöhe sucht. Er entwirft
sodann, was E. Meyer unterlassen hat, da er im übrigen Delbrücks Ansicht
billigte, ein Bild des Verlaufes der Schlacht auf Grund der Betrachtung des
Geländes, der Beschreibung bei Herodotos und einer allgemeinen aus den Perser-
kriegen überhaupt gewonnenen Vorstellung von der Taktik der Perser. Verfasser
bezieht sich mehrfach auf die Schlacht bei Plataiai und nennt eine noch un-
gedruckte Arbeit von F. Ufer darüber, Ziel der Darstellung ist es, einen mili-
tärisch durchaus verständlichen Verlauf herauszustellen; ob sich eine Über-
legung dazu eignet, ist aber auch ihr einziges Wahrheitskriterium. So ist, schon
rein erkenntniskritisch betrachtet, der Subjektivität Tür und Tor geöffnet, und
der Zirkelschluß, daß nun doch der Bericht des Herodotos mehr tauge, als man
bisher annahm, ist S. 24 die natürliche Folge.
Und doch verwirft auch Kromayer genug vom Berichte des Herodotos,
nämlich den Kampf bei den Schiffen, und setzt dafür willkürlich einen Kampf
am Charadrabache und am Eingange des Schiffslagers ein. Er tut das aber
mit weit weniger durchschlagenden Gründen, als seinerzeit Delbrück die Er-
zählung vom Kampfentschlusse des Miltiades ablehnte. Auch Delbrück arbeitet
naturgemäß mit Annahmen, aber er ist sich über deren Tragweite und Durch-
schlagskraft klarer. Er hat inzwischen Kromayers Darlegungen in seinem Auf-
satze „Marathon und die persische Taktik“, KlioX VII(1921) 221—229 besprochen,
. Kromayers Anschauung der persischen Taktik widerlegt und die darauf beruhende,
eben erwähnte teils Überschätzung, teils Unterschätzung des Herodotosberichtes
abgelehnt.
Konrad Lehmann, der Kromayers Schrift in der Philologischen Wochen-
schrift 1922 Sp. 409—416 und 433—440 besprach, stimmt, in einigen Punkten
zwischen Kromayer und Delbrück vermittelnd, in der Hauptsache Delbrück xu.
Erfreulich sind die beigegebenen Karten, die es gestatten, die verschiedenen
Hypothesen leicht zu übersehen.
Die Erörterung der Alliafrage leitet ebenfalls eine sehr übersichtliche
Darstellung der bisherigen Lösungsversuche ein; es wäre angenehm, wenn
Nachrichten und Notizen 483
letztere, wie es bei Marathon geschehen ist, ebenfalls in die beigegebene Karte
eingetragen wären. Kromayer nimmt das Schlachtfeld, wie O. Richter, Nissen
und Kornemann auf dem linken Tiberufer an, indem er sich mit Mommsen und
E. Meyer auseinandersetzt. Er gelangt S. 33 zu dem Ergebnis, „daß der Ur-
bericht über den Verlauf der Schlacht, welcher der Schilderung sowohl des
Diodor als des Livius zugrunde liegt, den Schauplatz des Kampfes auf das
linke Ufer des Flusses verlegt hat“ usw. und erklärt die bestimmte Angabe
bei Diodor, die Römer hätten beim Ausmarsch den Tiber überschritten, für
einen Irrtum. Hierin liegt, wie K. Lehmann a. a. O. 433/34 mit Recht betonte,
ein schwacher Punkt von Kromayers Beweisführung. So wird man sich nach
Betrachtung der sachlichen Würdigung der Quellenberichte und des Bildes,
das Verfasser vom Verlaufe der Alliaschlacht entwirft, dahin bescheiden müssen,
daß eine Entscheidung auch hier mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich
ist. Inzwischen sind R. Laqueur, Diodors Bericht über die Schlacht an der
Allia, Philologische Wochenschrift 1921, 861 und Lehmann a. a. O. 437ff. wieder
mit guten Gründen für das rechte Ufer eingetreten.
Der dritte Teil der Arbeit, der die Falle von Caudium gegen Nissen, der,
Rhein. Woch. 25 (1870) 1 ff., die große Ebene von Montesarchio als solche annahm,
in dem viel engeren Gebirgstale zwischen Arienzo und Arpaja sucht, ist der
gelungenste. Betrachtung des Geländes im Verein mit militärischen Überlegungen
einerseits und Erörterung der Überlieferung bei Livius andererseits führen zu
dem gleichen überzeugenden Ergebnis. Ermöglicht ist es insonderheit durch
die größere Klarheit, der wir uns gegenüber der Zeit von Nissens Darstellung
bezüglich der Heereszahlen erfreuen. Cocchia, der die Möglichkeit, daß das Tal
des Isclero bei Mojano in Betracht kam, abgewiesen hat, und Stürenburg, der,
obwohl im Endergebnis mit Nissen einig, gewichtige Einwände gegen diesen
erhoben hat, haben Kromayer vorgearbeitet. Wie weit dies bezüglich derjenigen,
welche die Übergabe der Römer schon bei Arpaja annahmen, Daniele, Niebuhr,
Klimke, Cocchia, der Fall ist, ist unerörtert geblieben. Die angebliche Größe
des römischen Heeres, für Nissen später der Hauptgrund zu seiner Annahme,
hat schon Niebuhr, Römische Geschichte III (1832) 249f. gegen Swinburne be-
stritten, wie Kromayer gegen Nissen, nur daß er bei dem Fehlen der Vor-
arbeiten über Bevölkerung und Heereszahlen keine bestimmten Zahlen angibt.
Klimke, Der zweite Samniterkrieg, (1882) S. 6, nennt zwar Forchia und Arpaja,
verweist aber wunderbarerweise auf Nissen, der doch diese Gegend gerade ab-
lehnte. Die Schriften von Daniele und Cocchia waren mir nicht zugänglich.
Magdeburg. Friedrich Lammert.
E. Täubler, Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. Berlin 1921.
Schwetschke & Sohn. 121 S.
Täubler behandelt hier, weiterbauend auf Ed. Meyers Untersuchungen zur
Geschichte des zweiten PunischenKrieges, Sitzungsberichte der Berliner Akademie
1913, 6r8ff. eine Kriegsschuldfrage, bestens dazu gerüstet durch seine Erfahrung
auf dem Gebiete des Vertragswesens im Altertum, wie sie in seinem Werke
Imperium Romanum I: Die Staatsverträge und Vertragsverhältnisse 1913 her-
vortrat. Die Darlegung der bisherigen Ansichten über die Entstehung des
Krieges und der allgemeinen Zusammenhänge bildet die Einleitung. Es folgen
drei Abschnitte über die Wegnahme von Sardinien und Korsika und die damals
31*
484 Nachrichten und Notizen
einsetzende Wandlung der römischen Außenpolitik, über Saguntum, über den
Ebrovertrag. Auf Grund dieser Auseinandersetzungen wird sodann die Rechts-
frage erörtert, eine Schuldfrege, die bezeichnend ist für solche Schuldfragen
überhaupt. Bezüglich der Beurkundungsform und Geltung der Bundesgenossen-
liste des Vertrages von 241 standen sich 218 die Ansichten der Karthager und
der Römer unvereinbar gegenüber. Im fünften Abschnitt wird die Politik der
beiden Gegner von 238—218 besprochen und schließlich die Überlieferung, die
sich uns heute als wesentlich im römischen Sinne berichtend bietet. Die An-
lagen bringen einmal eine Ergänzung der Erschließung des Vertrages von 41 `
im oben genannten früheren Werke des Verfassers, die zweite handelt über
Polybios und Diodoros.
Es ist viel historisch -politische Belehrung aus diesem Buche, das in der
Hanptsache zu festen Ergebnissen gelangt, zu schöpfen, besonders auch für
das politische Verstän inis der neusten Zeit. Das Weitergreifen der römischen
Politik nach dem Friedensschlusse des ersten Punischen Krieges gehört beispiels-
weise dahin, die Einsicht in die Tragweite von Verträgen und ihren Einfluß auf
das politische Geschehen, der klare Einblick in das Werden einer die Ereig-
nisse von bestimmtem Standpunkte aus auffassenden Überlieferung. Ich habe
deswegen schon in der Philologischen Wochenschrift 1922, 755—758 dies wert-
volle Buch freudig begrüßt und den Wunsch ausgesprochen, daß es auf die
Darstellung dieser Zeit im Unterricht wirken möge. Kahrstedt hat es in der
Historischen Zeitschrift 126 (1922) 104—106 zustimmend besprochen.
Magdeburg. Friedrich Lammert.
R.Grosse, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der
byzantinischen Themenverfassung. Berlin 1920. XV und 846 8.
Das Buch Grosses behandelt ein schwieriges, bisher nur hier und da durch
Einzelforschungen aufgehelltes Gebiet zum ersten Male im Zusammenhange.
Deshalb bezeichnet er es selbst bescheiden als eine vorläufige Zusammenstellung.
Doch ist es mehr. Es stellt einen ersten Führer durch etwa drei Jahrhunderte
der römischen Militärgeschichte dar.
Die erste etwas größere Hälfte des Buches S. 1—220 ist den einschneidenden
Neuerungen der auch sonst den Staat in neue Bahuen lenkenden Kaiser Gallienus,
Aurelianus und vor allem Diokletianus und Konstantinus gewidmet. Lie zweite
S.221—338 behandelt abschnittsweise das vierte, fünfte und sechste Jahrhundert.
Daran schließt sich S. 339—346 ein Sach- und Namenverzeichnis. Einige er-
gänzende Hinweise gab O. Fiebiger in seiner Besprechung des Buches in der
Philologischen Wochenschrift 1921, 659—663. Der hier 662/63 erwähnte Auf-
satz Grosses über die Fahnen in der römisch-byzantinischen Armee des 4. bis
10. Jahrhunderts erscheint im diesjährigen Jahrgange der Byzantinischen Zeit-
schrift, seine Ergebnisse für die in Betracht kommende Zeit sind in der Militär-
geschichte schon aufgenommen. Gegenüber H. Delbrücks Kritik, Hist. Zeit-
schrift 124 (1921) 280-285 hat sich E. Gerland in den Byzantinisch-Neugriechischen
Jahrbüchern III, S. 182 ff., die mir jetzt nicht zugänglich sind, günstig über
das Buch ausgesprochen; Delbrück bemängelt, daß sich der Verfasser begnügt
hat, zusammenzustellen und zu beschreiben, was er in den Quellen gefunden hat.
Magdeburg. Friedrich Lammert.
Nachrichten und Notizen 485
Hans v. Schubert, Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter.
Ein Handbuch. 8088. Tübingen, Mohr, 1921. Grundzahl M. 16.—, geb. 20.—.
Das vorliegende Buch ist fraglos eine der bedeutendsten Erscheinungen
der historischen Literatur der letzten Jahre. Von Schuberts Neubearbeitung
des I. Bandes der Möllerschen Kirchengeschichte, die 1902 vollständig wurde
und bis 484 reicht, war zum größten Teil ein eigenes Werk v. Schuberts ge-
worden, das nur noch unter der Flagge Möllers segelte; es ist nur recht, daß
v. Schubert die Fortsetzung von der Titelverbindung mit der Möllerschen
Kirchengescbichte getrennt und als selbständiges Buch herausgegeben hat.
Dieses umfaßt nun die Zeit von Theoderich und Chlodwig bis zum Ausgang
der Karolinger. Dabei ruht das Schwergewicht der Darstellung im Abendland;
doch wird auch die morgenländische Kirche, die im Zeitalter Justinians, der
Araberstürme und der Streitigkeiten um die Bilderverehrung noch Bedeutsames
erlebte, ausführlich behandelt. War man schon durch allerlei Vorstudien des
Verfassers (über den „Arianismus* der Germanen, über Staat und Kirche in
den arianischen Königreichen und bei Chlodwig, die Bekehrung der Burgunder,
die sogenannten Slavenapostel Methodius und Cyrill, sowie durch den I. Band
einer groß angelegten Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins) auf eine äußerst
sorgfältige und gründliche Arbeit vorbereitet, so ist man nun, wo man das
umfangreiche Werk, die Arbeit vieler Jahre, vor sich hat, doch von der Leistung
überrascht. Das Ganze ist, wie es sich bei v. Schubert von selbst versteht, nicht
nur eine Zusammenfassung, sondern eine selbständige, an zahlreichen Stellen
eine eigene Auffassung bietende Durchdringung des Stoffes, der so vollständig
wie möglich unter Heranziehung aller irgendwie wertvollen Literatur dar-
geboten wird. Besonders wertvoll ist die Einarbeitung der Quellenhinweise
und zahlreicher kürzerer Qnellenstücke in den Text. Die Darstellung erfreut
wie durch ibre Gründlichkeit und Zuverlässigkeit, so durch ihre Klarheit und
Übersichtlichkeit; für diese kann man etwa an der Darstellung so verwickelter
Vorgänge wie der kirchlichen und staatlichen Geschichte der ausgehenden
Karolingerzeit eine Probe machen. Neben der großen Masse von Detail treten
die großen Zusammeuhänge, die fahrenden Linien klar heraus, vor allem das,
was dem Verfasser ala das eigentliche Thema dieser Jahrhunderte erscheint,
nämlich das vielverschlungene Problem der Germanisierung des Christentums,
besonders die Frage nach dem Verhältnis des von den Germanen selbst Er-
rungenen zu dem, was ihnen von der katholischen Kirche überliefert wurde.
Es ist einleuchtend, daß diese Frage nur durch eine Analyse des gesamten
historischen Prozesses der Kirchengeschichte vom 5. bis zum 9. Jahrhundert
beantwortet werden kann. Es gereicht, auch abgesehen von diesem Problem,
der Darstellung sehr zum Vorteil, daß v. Schubert Universalkirchengeschichte
schreibt und nicht dem Kardinalfehler Haucks verfällt, der eine universale
Institution, wie die katholische Kirche des sogenannten Mittelalters, in einer
territorialen Begrenzung darzustellen suchte (uoch dazu in einer ständig
sich verschiebenden und überdies aus einer sehr viel späteren Zeit in die Ver-
gangenbeit projizierten Begrenzung: „Deutschland“ im Zeitalter der Merowinger!).
Bei dem engen Zusammenhang, in dem in den hier behandelten Jahrhunderten
Kirchengeschichte und „Profan“-Geschichte stehen, geht das Werk selbstver-
ständlich nicht nur den Kirchenhistoriker an; es ist unentbehrlich für jeden,
der sich irgendwie mit der Geschichte dieser Periode beschäftigt. Hervorheben
486 Nachrichten und Notizen
möchte ich noch das 250 Seiten umfassende Schlußkapitel, das in einem Quer-
schnitt die kirchlichen Zustände der Karolingerzeit vorführt. Ein weiterer
Band, der das Hochmittelalter schildern soll, ist nach dem Vorwort in Vorbereitung.
Leipzig. Karl Heussi.
K. Jaeger, Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes — Eugen
Mogk, Uber Runen und Hakenkreuze — Eugen Mogk, Die heidnisch-
germanische Sittenlehre im Spiegel der eddischen Dichtung — Ludwig
Wilser, Die nordeuropäische Menschenart und die germanischen Völker
— Der Ritter vom Hakenkreuz. Verlag Leipzig 1921.
Jm Unterschied von den übrigen genannten Schriften gibt die von Jaeger
eine klare Übersicht über ihr Problem und ausführliche Literaturangaben.
Görlitz. | A. Koselleck.
W. Classen, Das Werden des deutschen Volkes. 1. Heft: Wie der deutsche
Osten entstanden ist. 2. Heft: Rassen und Völker. 3. Heft: Von der
Steinzeit bis zur Hermannsschlacht. 4. Heft: Die Germanen und das
Christentum. Hanseatische Verlagsanstalt A. G., Hamburg.
Das zweite Heft bildet die Einleitung des ganzen Werkes; es gibt für
die deutsche Geschichte die Voraussetzungen in Land und Rassen und versucht,
durch Einführung teleologischer Gedanken eine materialistische Rassentheorie
zu Überwinden; es läßt auch die Absicht des Verfassers erkennen, den Gegen-
wal tsmenschen die Vergangenheit so erleben zu lassen, daß er ihre verpflich-
tende Gewalt verspürt. Um das zu erreichen, erzählt Verfasser in den folgenden
Heften nicht Geschichte, sondern formt sie zu einzelnen Bildern. Man kann
über die Auswahl dieser Bilder streiten, gewiß verlieren sie bisweilen an
künstlerischer Kraft, weil sie gleichzeitig Kenntnisse übermitteln sollen, aber
als Ganzes scheint mir der Versuch gelungen. Das Werk ist für Schüler und
Volksbüchereien geeignet.
Görlitz. A.Koselleck.
Ernst Gagliardi, Geschichte der Schweiz von den Anfängen bis zur Gegen-
wart. Erster Band: Bis zum Abschluß der italienischen Kriege (1516).
283 S. Zweiter Band: Seit der Reformation (1519). 444 S. 1—3 Tausend.
Verlag von Rascher & Co., Zürich 1920.
Ernst Gagliardi, Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen
1494—1516. Herausgegeben von der Stiftung Schnyder von Wartensee
in Zürich. I. Band. Von Karls VIII. Zug nach Neapel bis zur Liga
von Cambrai 1494—1509. 909 S. Zürich 1919, Verlag von Schultheß & Co.
Die vortrefflich geschriebene Geschichte der Schweiz, zwei Bände mit
fein ausgelesenen Illustrationen, kann als die beste gemeinverständliche Dar-
stellung der eidgenössischen Vergangenheit betrachtet werden, die es derzeit
gibt. Sie beruht auf guter Kenntnis der Quellen wie der Literatur. Was
sie besonders auszeichnet, ist die Weite des Gesichtskreises; die Schweizer
Geschichte wird in ihrem Zusammenhang mit den umwohnenden Ländern, in
ihren internationalen Beziehungen geschildert und eben dadurch erst verständlich.
Sie ist arm an hervorragenden politischen Führern; zahlreicher sind führende
Nachrichten und Notizen 487
Persönlichkeiten in der Geistesgeschichte, wie denn die Reformationszeit darum
weitaus der weltgeschichtlich bedeutendste Teil der eidgenössischen Geschichte
bleibt. Gagliardi schreibt mit ernstem Wahrheitssinn und hat die Fähigkeit,
die Dinge zu sehen,. wie sie sind, er hält sich frei von der in der Schweiz
üblichen Verberrlichung der eigenen Vergangenheit und vermag sich auch über
die Parteianschauungen zu stellen, was in der Schweizer Geschichtsschreibung
verhältnismäßig selten ist. Aus äußeren Gründen ist die Geschichte von 1848
an nur sehr summarisch gegeben, was nm so mehr zu bedauern ist, als der
Verfasser durch sein Buch über Alfred Escher sich als über diese Zeit wohl-
unterrichtet gezeigt hat. f
In dem zweiten der oben angegebenen Werke hat Gagliardi einen Aus-
schnitt aus der Schweizer Geschichte bearbeitet, der in der geschichtlichen
Wissenschaft bis jetzt stiefmütterlich behandelt worden ist: die Machtstellung
der Schweizer Eidgenossenschaft um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts
und die Feldzüge nach Italien. Die allgemeine europäische Geschichte dieser
Jahre kann obne Berücksichtigung des Schweizer Anteils garnicht dargestellt
werden, wie sich andererseits die besondere Geschichte der Schweizer Stadt-
staaten und Landgemeinden erst aus dem Gang der europäischen Verhältnisse
erklären läßt. Forschung und Darstellung haben mit manchen Schwierigkeiten
zu kämpfen. Die Quellen sind massenhaft und dabei außerordentlich zersplittert;
Gagliardi hat die, schweizerischen Archive wie die des Auslands ausgeschöpft.
Auch der Darstellung werden hohe Aufgaben gestellt: das Getriebe der euro-
päischen Diplomatie, das geschildert werden muß, ist sehr verwickelt, eine
einheitliche politische Leitung der Eidgenossenschaft fehlt trotz der Kriegs-
macht und Staatrklugheit der Berner so gut wie ganz; dazu kommt die Ver-
rohung und Korruption der damaligen Schweizer, ihre Unbotmäßigkeit gegen
die heimischen Oberen. Der Verfasser wollte den Schweizer Anteil an den
weltgeschichtlicheu Ereignissen der Zeit gründlich darlegen, was natürlich
eine gewisse Breite der Darstellung hervorgerufen hat. Das Werk ist eine
sehr erfreuliche, dankenswerte Veröffentlichung. Am Schluß des Bandes sind
noch eine ziemliche Anzahl ungedruckter Berichte erstmals wiedergegeben.
Stuttgart. Karl Weller.
F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen, 1 Bd.: Text und Übersetzung
(LXII u. 675 S.), 1903; II. Bd., 1. Hälfte: Wörterbuch, 1906, 2. Hälfte:
Rechts- und Sachglossar, 1912(VIIIu.758S.); III. Bd.: Einleitung zu jedem
Stück, Erklärungen zu einzelnen Stellen (356 S.). 1916. (Halle, Max
Niemeyer).
Das große, im Auftrage der Savigny - Stiftung für Rechtsgeschichte ge-
schaffene Editionswerk liegt nun seit einigen Jahren fertig abgeschlossen vor
uns. Leider haben die Unterbrechung der Zeitschrift und die Kriegsverhält-
nisse das Referat verhindert. Doch soll wenigstens kurz auf die außerordent-
liche Bedeutung des Werkes hingewiesen werden. Die Textausgabe, welche
die angelsächsischen Gesetzesquellen von Aeshelberht bis zu den Privatarbeiten
des 12. Jahrhunderts umfaßt, bringt außer dem gesamten textkritischen Apparat
— zuweilen sind drei oder mehr Handschriften vollständig nebeneinander ab-
gedruckt — auch eine fortlaufende deutsche Übersetzung. Das Wörterbuch
will jedes Wort des englischen und des französischen Textes, sowie vom
488 Nachrichten und Notizen
lateinischen diejenigen erklären, die den Lexicis der klassischen Sprache fehlen,
ferner durch Vollständigkeit der Quellennachweise die sofortige Auffindung
jeder Stelle der Gesetze ermöglichen.
Im Glossar wird der Stoff, den die Gesetze in rechts-, wirtschafts- und
sozialgeschichtlicher Beziehung bieten, nach Stichwörtern geordnet vorgelegt
unter strenger Anlehnung an die edierten Quellen und unter nur gelegentlicher
Heranziehung anderer Literatur des mittelalterlichen England bzw. festländi-
scher Parallelen. Der dritte Band endlich bringt Erläuterungen zu den ein-
zelnen Quellen im Zusammenhange, über Überlieferung, Sprache, Anordnung,
Abfassungszeit, Geltungsbereich usw., sowie Erklärungen einzelner Stellen.
E. Mayer-Homberg.
Monachus Sangallens is Notkerus Baltulus), De Carolo Magno. St. Gallische
Geschichtsquellen. Nen herausgegeben von G. Meyer von Knonan. VI.
(Separatabdruck aus: „Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte*, her-
ausgegeben vom historischen Verein des Kantons St. Gallen, Bd. XXXVI)
64 S. 8°. St. Gallen, Fehrsche Buchhandlung 1918.
Die Neuausgabe von Notkers „De Carolo Magno“, die Meyer von Knonau
seinen St. Gallischen Geschichtsquellen als Spätling anreiht, ist ein Abdruck
des Jafféschen Textes, dessen Grundlagen die Zwifaltener und Wiblinger Hand-
schriften bildeten. Der handschriftliche Apparat ist dabei weggeblieben. Vor-
ausgeht eine ausführliche und alles Notwendige zusammentragende Einleitung,
der man, wie auch dem fleißigen Kommentar, nur noch die Möglichkeit ge-
wünscht hätte, die mannigfachen neuen Resultate L. Halphens (Études critiques
sur l'histoire de Charlemagne IV. Le moine de Saint-Gall. Revue historique
t. 128, 1918) mit zu verarbeiten. Gleichwohl ist die auch äußerlich sebr ge-
fällige Ausgabe sehr zu begrüßen; denn ein handlicber und leicht zugäng licher
Text des Werkchens war ein längst gehegter Wunsch, den H. Wartmann schon
1870 Meyer von Knonau gegenüber äußerte. Besonderen Dank wird man dem
Herausgeber für die sachlichen Anmerkungen schulden, die zugleich auch das
quellenanalytische Material bringen. Hinzufügen möchte ich noch eine Vergil-
stelle, die auch bei Halphen keine Berücksichtigung gefunden hat: Lib. Ic.
31. p. 29 Z. 2 von oben: „... gradiens alta pulsat sydera et in medio Jonio
latera non tinguit ardna .. . nach Aen. III, 619 und 664/65. K. Manitius.
A. M. Koeniger, Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. Ihr Recht und ihre
Praxis. Veröffentlichungen aus dem Kirchenbistorischen Seminar München.
IV. Reihe. Nr.7. München 1918. Verlag der J. J. Lentnerschen Bach-
handlung (E. Stahl). 78 S. 8°.
Die mit reichlichen Quellenbelegen versehene Schrift zerfällt in zwei Teile.
Im ersten breitet der Verfasser das Quellenmaterial für die rechtliche Stellung
und Organisation der Feldgeistlichen im 8. und 9. Jahrhundert aus. In Frage
kommen dabei hauptsächlich drei juristische Zeugnisse: Die Akten der deut-
schen Synode von 742, Karls d. Gr. erstes Kapitular von 769 und der sogenannte
Benedictus Levita. Auf dem „Concilium Germanicam“ wurde unter maßgeb-
lichem Einfluß Bonifatius’ „erstmals für die Karolingerzeit ... eine geregelte
Militärseelsorge rechtlich und förmlich ins Leben gerufen und organisiert“. Ein
weiterer Schritt war dann die Wiederholung jener Bestimmungen in Karls
412
Nachrichten und Notizen 489
Kapitular von 769. Neben zwei Briefen Hadrians I. und Nikolaus I., die die
päpstliche Auffassung über den Gegenstand erörtern, zieht der Verfasser dann
vor allem die sehr weitgehenden und ganz im klerikalen Sinne gerichteten
Forderungen im Benedictus Levita heran, die sich als erweiterte und tendenziös
umgefürbte Bearbeitung der Kapitularbestimmungen erkennen lassen. — Der
zweite Teil sucht dann auf Grund dieser Zeugnisse ein Bild von der Praxis
der karolingischen Feldgeistlichen zu entwerfen, indem ihre Tätigkeit im ein-
zelnen besprochen wird. Obwohl dem Verfasser hierzu einige erzählende Quellen
zu Gebote standen, erscheint mir seine Schilderung nicht völlig gesichert; denn
ihre hauptsächlichen Stützen bleiben doch jene rechtlichen Satzungen, päpst-
lichen Mahnschreiben und die klerikale Fälschung des „Benedictus Levita“.
Die methodische Frage, inwieweit die in diesen Quellen geforderten Zu-
stände für die historische Wirklichkeit Bedeutung gewonnen haben, scheint
dabei allzu wenig erwogen. K. Manitius.
Franziskanische Studien. Quartalschrift. 8. Jahrgang 1921. 4 Hefte.
Münster i. W., Aschendorff. 8208. M. 20.—.
Die von Dr. P. Ferdinand Doel le O. F. M. auf dem Kreuzberg bei Bonn
geleitete Zeitschrift hat sich in den Kriegsjabren und der schweren Zeit des
Niederganges behauptet und steht heute, was Inhalt und Ausstattung anlangt,
mit an der Spitze aller Ordenszeitsehriften. Aus dem reichen, vielseitigen Stoff
dieses Jahrganges, der sich besonders in einer vornehmen Festnummer (2 und
3. Heft) zur Siebenhundertjahrfeier der Geburt des hl. Kirchenlehrers Bona-
ventura ausgezeichnet, sind an geschichtlichen Beiträgen hier hervorzuheben:
K. Eubel, Die 700 jährige Niederlassung der Franziskaner - Minoriten zu Würz-
burg (S. 1— 47): Der Verfasser der Geschichte der oberdeutschen (Straßburger)
Minoriten- Provinz (1886) behandelt hier die Geschichte eines der ersten Kon-
vente in Deutschland, dem er selbst angehörte. F. Pelster, Wilhelm von Vorillon,
ein Skotist des 15. Jahrhunderts (48—66): Aus Vaurouaut in der Bretagne, ein
typischer Vertreter der Pariser Schule, } 1468. Gg. Buchwald, Die Ars
praedicandi des Erfurter Franz iskaners Christian Borgsleben (67—74): Hand-
schrift der Leipziger Universitätsbibliothek. J. Kartels, Klöster und Zünfte
im alten Mainz (74—79): Der Kapuzinerlaienbruder Seraphin v. Cantalicio als
Patron der Maurerzunft 1768. F. Ehrle, Der hl. Bonaventura, seine Eigenart
und seine drei Lebensaufgaben (109—124): Eine knappe Darlegung der wissen-
schaftlichen Eigenart, der Individualität des apostolischen Wirkens und der
Bedeutung des Ordensgeneralats des seraphischen Kirchenlehrers. Die Beiträge
von M Grabmann, E. Krebs, B. Trimolé, F. Andres, R. Boving und J. Stöckel
gelten der philosophisch-theologischen Eigenart Bonaventuras. N. Paulus, Die
Ablaßlehre des hl. Bonaventura (145—155), ist bier zu nennen wegen Bona-
venturas Stelluug zur Ablaßfrage und der überirdischen Wirksamkeit des Ab-
lasses. Dann: B. Kruitwagen, Die älteste Ausgabe der Opuscula des hl.
Bonaventura (Coloniae 1484) und H. Dausend, Eine bedeutsame Wertung
des heiligen Bonaventura aus jüngster Zeit (217f.): K. Burdachs Wertung der
überragenden Bedeutung Bonaventuras für Mystik und Kunst des ausgehenden
Mittelalters. — M. Bihl, Die sogenannten Statuta Julii II. und deren Lübecker
An:gabe vom Jahre 1509 (225-259): Der wirkliche Urheber der Statuten ist
der Provinzialminister von Franzien, Bonifatius von Ceva. Der Lübecker Druck
490 Nachrichten und Notizen
gibt das an den sächsischen Provinzialminister Ludwig Henning gerichtete
Exemplar der Statuten wieder, und dieser Druck ist bisher nur in der Münchener
Staatsbibliothek aufgetaucht. Er hat als einzige authentische Ausgabe der
Statuten, die außerdem 1512 in Paris erschienen sind, zu gelten. G. Haselbeck,
Die älteste gedruckte Franziskanerpredigt über die unbefleckte Empfängnis
(283—292): Von dem Pariser Magister Johannes Vitalis 1389. L. Oliger
Eulogius Schneider als Hofprediger in Stuttgart nach der Korrespondenz seines
Kollegen P. Firmus Bleibinhaus (292—297): Ergänzungen für die Jahre 1786
bis 1789 zu des Verfassers Aufsätzen in den „Franziskanischen Studien“ 4 und 5.
Als „Kleinere Beiträge“ seien aufgezählt die Aufsätze von G. Sommerfeldt
über die Franziskaner in Zwickau (80ff.), N. Paulus über Johannes Kannemann
(1469, S. 84f.), J. B. Kaiser die Anwesenheit Bonaventuras 1270 in Saarburg
(206 ff.) und- P. Pütz die St. Josephsverehrung in der vortridentinischen Zeit
(298 ff.). Jedes Heft enthält außerdem Besprechungen, das erste Hett (96—108)
eine Bücher- und Zeitschriftenschau seit 1912 und das vierte ein Personen-
und Ortsverzeichnis, sodaß die Weiterarbeit anf dem Gebiet der Franziskaner-
ordensgeschichte wesentlich angeregt und erleichtert wird. Die Zeitschrift
erfüllt gut ihr Programm: „die Erforschung des Einflusses, den das Franzis-
kanertum auf das gesamte Geistesleben der Vergangenheit ausgeübt bat, und
der äußeren und inneren Geschichte der Stiftungen des hl. Franziskus mit be-
sonderer Berücksichtigung des germanischen Sprachgebietes“.
Marburg. l Wilhelm Dersch.
O. Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes. Historische Richt-
linien für gebildete Leser. 4. Aufl. Bearbeitet von A. Reimann. Berlin
u. Leipzig 1920. (1273—1648.)
Das Buch gibt weniger große Richtlinien als eine bisweilen in die Einzel-
heiten der Territorialgeschichte gehende Darstellung hauptsächlich der poli-
tischen Geschichte. Diese ist übersichtlich, leicht lesbar, umgeht allerdings
mauchmal schwierigere Fragen oder gibt eine bestimmte Lösung, ohne auf
andere Auffassungen hinzuweisen; im allgemeinen gut orientierend.
Görlitz. 2 A. Koselleck.
Karl Frölich, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren Mittel-
alter. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar, Heft 1.) Goslar a. H.,
Kommissionsverlag von L. Koch, 1921. VIII, 99 8.
Während der letzten 10 Jahre ist die Verfassungsgeschichte der Stadt Goslar
wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Untersnchungen gewesen. Allerdings
bat in der Hauptsache nur das ältere Verfassungsleben dieser Stadt die Forscher
beschäftigt, während Goslars Verwaltung und Verfassung im ausgehenden Mittel-
alter bisher überhaupt noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Diese
Lücke ist nicht anf Interesselosigkeit der Forscher, sondern auf den Mangel
an nötigem Material zurückzuführen. — Nunmehr ist eine „Annales“ betitelte
Niederschrift aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts aufgefunden worden, die
vielleicht als Amtsbuch des Kämmerers, des städtischen Oberzeremonienmeisters,
angesehen werden darf und in der wie in einem laufenden Terminkalender
„die den Mitgliedern des Goslarer Rates und den städtischen Beamten und
Nachrichten und Notizen 491
Dienern im Laufe des Amtsjahres obliegenden Verrichtungen unter Mitteilung
des Zeitpunktes ihrer Vornahme und des bei ihnen zu beobachtenden Ver-
fahrens“ aufgezählt werden: Dieses interessante Schriftstück ermöglicht es,
eine Skizze der Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im ausgehenden
Mittelalter abzufassen. Dieser Aufgabe hat sich Karl Frölich unterzogen,
der wohl zurzeit als der gründlichste Kenner der Verfassungsgeschichte Goslars
gelten kann und dem die Städtefors:hung schon mehrere wertvolle Beiträge
zu verdanken hat („Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter“, Breslau
1910; „Zur Ratsverfassung von Goslar im Mittelalter‘, Hans. Geschichtsbl.
1915, „Zur Topographie und Bevölkerungsgliederung der Stadt Goslar im Mittel-
alter“, Hans. Geschichtsbl. 1921; „Städte und Wüstungen“, Vierteljahrschr. f.
Sozial- u. Wirtschaftsgesch., Bd. XV). Der Verfasser behandelt die Zusammen-
setzung des Rates, die Ratsämter, die städtischen Bediensteten, die Ratswahl
und Ratsänderung, die Verrichtungen des Rates, die Ratsessen, die Amtsent-
schädigungen des Rates und der städtischen Bediensteten und bietet uns damit
ein böchst anschauliches Bild von der Ratsverfassung und Verwaltungsorgani-
sation einer deutschen Stadt im ausgehenden Mittelalter. Für die allgemeine
Städteforschung ist diese Untersuchung besonders dadurch wertvoll, daß Frölich
in den Anmerkungen reiches Vergleichsmaterial aus der gesamten Städteliteratur
zusammengestellt hat. Ein Anhang bringt die „Annales“ von 1508 und die
Ratswahlordnung von 1754. l
Schneeberg. Walther Gerlach.
P. Dr. Ferdinand Doelle O. F. M., Die Martinianische Reformbewegung in
der Bächsischen Franziskanerprovinz (Mittel- und Nordostdeutschland)
im 15. und 16. Jahrhundert (Franziskanische Studien, Beiheft 7). Münster
i. W., Aschendorff 1921. XII, 159 S.
Vor drei Jahren schenkte uns der Vf. seine Darstellung der Observanz-
bewegung in der Sächsischen Franziskanerprovinz bis zum Generalkapitel von
Parma (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 80 und 31, Münster 1918),
jetzt liegt das Gegenstück: die Martinianische Reformbewegung als „Festschrift
zur Ankunft der ersten Franziskaner in Deutschland 1221 - 1921“ vor. Vorher
hatte D. im Beiheft 8 der Franziskanischen Studien die Reformtätigkeit des
Provinzials Ludwig Henning (1507 1515) bereits besonders dargestellt (1915).
Hier handelt es sich um die von Papst Martin V. auf dem Generalkapitel von
Assisi 1430 erlassenen Constitutiones, die tatsächlich geeignet gewesen wären,
den gesamten Franziskanerorden auf einer Mittellinie zu refo mieren und die
getrennten Familien zu vereinigen — wie D. richtig bemerkt. Aber sehr bald
darauf milderte der Papst auf Drängen des Oidensgenerals seinen Erlaß und
machte Zugeständnisse in der Armutsfrage. Die Sächsische Provinz hielt an
den Konstitutionen fest und führte die Reform in den einzelnen Konventen
durch. Landesherren, Städte oder die Brüder selbst veranlaßten die Durch-
führung, die unter dem Visitator regiminis sich auswirkte. Auf der Gegenseite
standen die Konventualen, von ihrem Minister, und die Observanten, von
ibrem Vikar geleitet. Auch diese Arbeit des Verfassers zeichnet sich aus
durch umfassende und sorgfältige Ausnutzung der urkundlichen Quellen unter
Berücksichtigung der gedruckten Darstellungen.
Marburg. Wilhelm Dersch.
492 Nachrichten und Notizen
Theodor Mayer, Die Verwaltungsorganisationen Maximilians I., ihr Ursprung
und ihre Bedeutung (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs,
„herausgegeben von A. Dopsch, Heft 14). Innsbrack, Wagner, 1920. 106 S.
Durch einen Exkurs meiner Burgundischen Zentralbehörden 1909 wurde
eine Diskussion über die damals herrschende These angeregt, daß Maximilian I.
seine Organisationen von Burgund her übernommen habe, woraus die weit-
tragende Konsequenz gezogen wurde, daß die deutsche Behördenorganisation
der Neuzeit eine Rezeption aus dem französischen Kulturkreis darstelle. Meine
Bestreitung dieser Annahme erregte eine heftige Polemik, nach deren Vorüber-
zug die Fragestellungen sich als fruchtbar genug geklärt erweisen. Die bier
angezeigte, auf umfangreichen Forschungen am Innsbrucker Archiv und genauer
Vertrautheit mit der Landesgeschichte ruhende Schrift kommt in den Haupt-
ergebnissen mit meiner positiven Skizze von 1913 überein: 1. „Die Organisations-
form der deutschen Behörden der Neuzeit ist hauptsächlich in Tirol entstanden
und nicht aus Burgund übertragen worden“ (S. 84; die Wirkung der tirolischen
Einrichtungen auf das übrige Deutschland bedarf noch weiterer Untersuchnngen).
2. „Die ‚Reformen‘ (Maximilians) bezeichnen sich als die Übernahme der tiro-
lischen Einrichtungen unter besonderer Bedachtnahme auf die politischen Ver-
hältnisse, im übrigen aber setzten sie sich aus einer Reihe von Augenblicks-
maßregeln zusammen“ (S. 57). 3. „Eine scharfe Unterscheidung zwischen mon-
archischen und ständisch - verfassungsmäßigen Organisationen ist im allgemeinen
nicht berechtigt ...; man kann sogar sagen, daß die kollegialen Behörden...
ihre Ausbildung und die Erreichung des behördlichen Charakters hauptsächlich
ständischen Einflüssen zu danken haben“ (S. 75 f., 21, 23£., 25, 60, 72). 4. „Die
Verwaltungsorganisation in allen deutschen Territorien ging grundsätzlich den-
selben Weg, aber die einzelnen Länder hatten am Ende des Mittelalters ganz
verschiedene Stufen erreicht“ (S. 75). Dem Verfasser erscheint gegenüber
diesem gleichartigen Wachsen aus gleichen Verhältnissen und Bedürfnissen die
von mir daneben betonte diffusionsartige Vereinheitlichung unter der Wirkung
der Renaissancebewegung, der Humanisten und der neuen Diplomateukreise
internationalen Horizonts als zu „schwer faßbar“ (S. 80). Aber wenn wir erst
mehr Milieuanalysen, wie ich sie für den Hof des jungen Karls V. versuchte
. und Biographien der Humanisten, die die Reformen ausarbeiteten, haben werden
wird man vielleicht gerade die Gruppenpsyche der die Reformbewegung tra-
genden Schichten als einen der am konkretesten faßbaren und dabei wesent-
lichsten Faktoren werten. In der Darstellung des Überganges zur maximilia-
nischen Epoche ist die besonders wichtige Finanzverwaltung noch zu summa-
risch behandelt worden. Sie verdient eine eingehende Untersuchung (die auch
einige Grundbegriffe, wie besonders den der Finauz-, Kontrolle“ in Anwendung
auf die eigentümlichen Verhältnisse jener Zeit, gründlich zu klären hätteı
Daß dazu noch viel Material vorhanden ist, besonders eine stattliche Reihe
von Raitbüchern, die Mayer nicht auswertet, mag aus meiner Schrift über die
Ursprünge der deutschen Behördenoıganisation 1918, S. 4 ff., 13ff., 30 ff., ersehen
werden. Von Einzelheiten hebe ich die Bemerkung Mayers S. 18 über die
soziale Eigenart Tirols, das „stark durchgebildete politische Recht der bürger-
lichen Klassen“ heraus. Ein neuer Anlaß übrigens, zur Erklärung des Vor-
sprungs Tirols den Blick nochmals nach Italien zu lenken. Nur Befangenheit
kann das doch für ein Nachbarland Italiens und für das Zeitalter der Renaissance
Nachrichten und Notizen 493
als weit hergeholt empfinden. Auch für das Eindringen einiger romanischer
Amtsbezeichnungen ist die Möglichkeit italienischer Einflüsse neben franzö-
sischen gebührend mit in Betracht zu ziehen, in erster Linie freilich das Latei-
nisch - Parlieren der oberen Beamtenkreise, besonders wenn zu der allgemeinen
Wahrscheinlichkeit (die man meinetwegen „spekulativ“ nennen mag, wenn man
dieselbe Konsequenz für den größten Teil historischer Kausalzurechnung über-
haupt ziehen will) ein ausdrückliches Quellenzeugnis hinzutritt wie bei dem
„Schatzmeister generalis“ des Raitbuchs von 1491, und dazu diese Bildung an
einem württembergischen Receptor generalis und sonst Analogien findet. Aber
die Entscheidung solcher Einzelheiten kann nichts mehr an dem Ergebnis
ändern, daß die Rezeptionstbese bis auf ganz unwesentliche Reste nunmehr
erledigt ist.
Göttingen. Andr. Walther.
Johann Bergdolt, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der Re-
formation, 1520—1580. Quellen und Forschungen zur bayerischen Kirchen-
geschichte, herausgegeben von Hermann Jordan. V.Bd. Leipzig, Deichert,
1921. XIII, 305 S.
Schon frühzeitig fand in Windsheim der evangelische Glaube freundliche
Aufnabme. Dies hatte seinen Grund in dem Einfluß des 1520—24 im benach-
barten Unternesselbach als Vikar wirkenden Kaspar Löner, der — was Bergdolt
übersieht — schon 1518 Luther auf seiner Reise durch Franken begleitet hatte.
Führer der neuen Richtung waren gerade iu den Kreisen des vornehmsten
Bürgertums zu finden. Mit deren Hilfe setzte der im Oktober 1522 als Prediger
berufene Thomas Appel schon Ende dieses Jahres die Aufrichtung des Gemeinen
Gotteskastens durch. Nach Annahme der in Ansbach aufgestellten 23 Artikel
ging der Rat gegen die altgläubige Geistlichkeit vor, die er zur Entlassung
ihrer Konkubinen zwang. 1525 wurden auch äußerliche katholische Gebräuche,
vor allem die Seelenmessen, abgeschafft. Die Messe dagegen blieb noch bestehen.
Endlich gelang es der Stadt nach langen Verhandlungen, auch das Patronats-
recht der Pfarrkirche von der Dentschherrn - Komthurei Virnsberg zu erreichen,
die diese in Hinblick auf die hohe Baulast trotz Einspruchs des Bischofs von
Würzburg gerne hergab. Im Bauernkrieg ging es der Stadt schlecht. Durch
den sogenanuten Versicherungsbrief vom 31. März 1525 wußten sich die unteren
Schichten große Rechte zu sichern. Den Bauern und ihren Gegnern gegenüber
suchte die Stadt Neutralität zu bewahren, indem sie beiden Proviant zukommen
ließ. Dadurch zog sie sich die Feindschaft des Markgrafen Kasimir zu, der
nach Beendigung des Feldzugs ihre Bestrafung beim Schwäbischen Bund durch-
setzte. Zum Glück wurde die Exekution Nürnberg übertragen, das am 6. Au-
gust 1626 den Versicherungsbrief für ungültig erklärte und zahlreiche Bürger
hart bestrafte. Kasimir aber war noch lange nicht zufrieden. Im Besitze der
Urgicht eines Bauernführers und eines Schreibens der Stadt an die Bauern
wollte er selber gegen sie vorgehen, als er zum Glück schon am 21. Juli 1527
starb. Inzwischen wurde die lutherische Lehre ohne Gewaltanwendung ganz
durchgeführt, daher schloß sich Windsheim dem Speyerer Protest an und blieb
auch zu Augsburg 1680 der Sache des Evangeliums treu. Mit den Widertäufern
ging es meist sehr glimpflich um, zumal da sich hier meist nur die wenigst
radikale Richtung bemerkbar machte. Unangenehmer war für die Stadt der
—
494 Nachrichten und Notizen
ebemalige Ansbacher Kanzler Georg Vogler, der hier seinen Wohnsitz aufschlug
und sich mit einer Tochter des Oberrichters Michael Bernbeck verheiratete.
Er kam mit mehreren Bürgern in Streit und unterstützte auch seinen Schwieger-
vater in dessen Kampf mit der Stadt wegen der Besetzung einer Kirchenpfründe.
Als sich dieser an das Kammergericht wandte, wurde er seiner Ämter entsetzt
und siedelte nach Rothenburg über, wohin ihm dann Vogler bald folgen mußte,
da er einen Ratsherrn in einer Schmähschrift in gröbster Weise angegriffen
hatte. Beide starben hier im Jahre 1550. Der Pfründenstreit kam aber erst
im Jabre 1567 durch einen Vergleich zum Abschluß. In den Zeiten des schärfsten
Gegensatzes zwischen Karl V. und den Protestanten hielt sich die Stadt unter
dem Einfluß Nürnbergs sorgfältig von den Schmalkaldenern zurück. Auch
1546 ging sie nicht mit ihnen, da der Kaiser erklärt hatte, er wolle nur gegen
„etliche ungehorsame betrüber gemeinen friedens“ vorgehen. Allein wie im
Banernkrieg ging es der Stadt trotz ihrer Neutralitätspolitik nicht gut. Der
Kaiser nahm ihr 8000 und später nochmals 2000 fl. Kriegskontribution ab, ja
ließ sie sogar 12 Wochen durch seine Spanier besetzen. Das Interim führte
der Rat trotz des Sträubens eines Teils der Geistlichkeit durch. Erst 1558
wurde das Meßgewand wieder außer Gebrauch gesetzt und 1555 auch die letzten
Einschränkungen beseitigt. In den Wirren von 1552 suchte die Stadt besser
als 1525 und 1546 durch strengsten Anschluß an Nürnberg zu fahren. Allein
sie mußte Markgraf Albrecht große Lieferungen an Proviant und Pferden zu-
kommen lassen. Als sich Nürnberg mit den drei fränkischen Bischöfen gegen
diesen wandte, wurde die Stadt mit einer Nürnberger Garnison belegt. Nachdem
Albrecht endlich verjagt worden war, durfte sie für ihre geschädigten Unter-
tanen Holz aus den markgräflichen Wäldern beziehen. Nach dem Religions-
frieden machte sie ganz im Schlepptau Nürnbergs die Einigungsbestrebungen
der Lutheraner mit. Sie nahm mit diesem und Ansbach 1573 die von Karg und
Heling ausgearbeitete „Norma doctrinae et iudicii“ an und blieb damit wie auch
Weißeuburg, der andere Trabant Nürnbergs, bei diesem Corpus doctrinae, das
die mildere Form des Protestantismus festhielt.
Am Schluß der fleißigen und geschickten Arbeit sind noch zahlreiche wichtige
Aktenstücke abgedruckt und findet sich endlich auch ein sorgfültiges Register.
Franz Joetze.
Georg Loesche, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Jahrbuch
für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, Jahrgang 40 u. 41.)
Wien, Manz, bez. Leipzig, Julius Klinkhardt, 1921. 333 8.
Diese neue, stark erweiterte Auflage von Loesches bekanntem Buch zeigt
alle Vorzüge der Arbeiten Loesches auf seinem Spezialgebiet: eine in lang-
jähriger Forschertätigkeit erworbene gründliche Kenntnis der primären Quellen,
plastisch anschauliche und temperamentvolle Darstellung, scharfe Charakteristik
der geschichtlichen Persönlicukeiten (z. B. Josephs II., von dem man ein
wesentlich anderes Bild erhält, als gewöhnlich), unbefangenes Urteil und guten
Blick für die geschichtlichen Zusammenhänge. Der eıste Teil, Reformation
und Gegenreformation überschrieben, schildert, nach einem Überblick tiber die
Kirchenpolitik der einzelnen Kaiser, die Begebenheiten ın den einzelnen Kron-
ländern, der zweite Teil in geschlossenem Zusammenhang den Gang der Dinge
von der Toleranzpolitik Josephs II. bis zur großen Liquidation des alten
Nachrichten und Notizen 495
Österreich in der jüngsten Vergangenheit. Das Buch ist nicht nur kirchen-
geschichtlich, sondern auch territorialgeschichtlich und politisch, für die Ge-
schichte der Nationalitäten im alten Österreich, von Wert.
Leipzig. | Karl Heussi.
Georg. Wittrock. Förräderipunkten: Niels Bielkes Process 1704—1705.
Särtryck ur Karolinska Förbundets Ärsbok 1917. Lund 1917. Berlinska
Boktryckeriet. 418.
Unter den großen politischen Prozessen um die Wende des 17. Jahrhunderts
spielt der gegen den Grafen Bielke eine besondere Rolle. Die Frage des schwe-
disch-brandenburgischen Bündnisses und die des Verhältnisses Bielkes zur dritten
Partei und zu Frankreich steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die erstere
hat Wittrock, soweit das bei dem ihm zu Gebote stehenden Material möglich
war, ziemlich erschöpfend beantwortet, die zweite bedürfte wohl noch einer
Ergänzung aus hannoverschen und französischen Akten. Bielke galt ebenso
wie Lilieroth und Gyllenstolpe in den Augen Falaiseaus und, man darf es sagen,
des Berliner Hofes als franzosenfreundlich. Es ist anderseits bekannt, wie
durchaus abhängig Friedrich III. und sein leitender Staatsmann von Wilhelm III.
waren. Es wäre von Wichtigkeit zu wissen, ob und wie weit letzterer in die
Oranienburger Verhandlungen eingeweiht war, wie weit er sie billigte? Ein
enges Zusammengehen mit Schweden schien dem König von England ja im
Hinblick auf den künftigen Frieden erwünscht.
Aus den Prozeßverhandlungen geht hervor, eine wie große Rolle gewissen-
lose Abenteurer wie Ebrenstolpe, aber auch wie du Cros in der Politik spielten.
Doch sie waren nur Werkzeuge größerer Mächte.
Es wäre interessant gewesen, wenn. Wittrock gezeigt hätte, wie der Tod
Karls XI. die Lage für Bielke veränderte, welches die Bedingungen waren,
unter denen die vormundschaftliche Regierung, insbesondere de la Gardie und
dann Karl XII. die politische Tätigkeit Bielkes ansahen? Wittrock hätte da
freilich auf die äußere Politik näher eingehen müssen, er hätte den Rabmen
der Darstellung des Prozesses überschritten. Und es ist ja sicher auch leichter,
die inneren Zustände, die zur Zeit der Leitung in einem Lande durch einen
bestimmten Staatsmann herrschten zur Darstellung zu bringen, wie es Kurt
Breysig in seinem „Prozeß Danckeiman* getan hat, als die äußeren Begeben-
heiten zu schildern. Danken wir dem schwedischen Forscher, daß er durch
seine fleißige und gewissenhafte Arbeit uns wertvolles neues Material er-
schlossen hat.
Naumburg a. Saale. Eberhard Freiherr v. Danckelman.
Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. Ihre wirt-
schaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse. Diss. Breslau 1921.
Die Arbeit liefert einmal einen Beitrag zum Verbältnis zwischen Stadt
und Staat in Sachsen: Der absolute Staat setzte im Gegensatz zu Preußen
nur eine Reorganisation der städtischen Finanz verwaltung durch; die Autonomie
des Rates blieb erhalten. Darüber hinaus eutrollt die Arbeit, auf umfangreiche
archivalische Forschungen gestützt, ein auschauliches Bild von dem politischen,
496 Nachrichten und Notizen
sozialen, kulturellen Leben einer deutschen Mittelstadt des Ostens um 1700,
wobei besonders die statistische Verarbeitung des Materials sehr dankenswert
ist. Es ist zu wünschen, daß Verfasser diese Art der Forschung auf größere
Gebiete ausdehnte.
Görlitz. A. Koselleck.
Ottomar Freiherr von der Osten- Sacken und von Rhein, Preußens
Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III. Band: Das preußisch -
deutsche Heer bis zur Gegenwart. Berlin 1914, E. S. Mittler & Sohn.
XXV, 543 8.
Mit diesem dritten Bande, der kurz vor Ausbruch des Weltkrieges erschien,
ist das vortreffliche Werk abgeschlossen worden. Man kann es jetzt nur mit
Schmerz und Bitterkeit lesen, denn das Heer, das von der Osteu-Sacken mit Recht
als das erste der Welt 1914 bezeichnen konnte, ist auf eine kleine Macht von
100000 Söldnern verringert worden, also zwei und einhalb mal so stark, als die
Armee, die Napoleon 1807 dem kleinen Preußen erlaubte. Und Deutschland
zählt trotz aller Abtretungen immer noch zwölfmal mehr Einwohner als Preußen
1807 halte. Die erste Milıtärmacht der Welt ist aber wieder Frankreich geworden.
Wohl sind die Hoffuungen, die nicht bloß von der Osten-Sacken, sondern wohl
wir alle, auf das deutsche Heer setzten, in Erfüllung gegangen, denn ruhmvoll
hat es sich vier Jal re lang gewehrt und siegreich ist es bis in Gegenden vor-
gedrungen, die früher nie eines dentschen Soldaten Fuß betreten hat. Unter-
legen ist es erst, als der alte Geist zermürbt war. Die Gefahr, vor der aueh
von der Osten-Sacken in seinem Buche wiederholt warnt, ist größer gewesen,
als die Optimisten meinten, das Heer ist ihr erlegen und der Krieg ging ver-
loren. Je tiefer wir aber gesunken sind, desto mehr haben wir nötig, zu den
Quellen der Kraft zurückzukehren, die uns einst groß gemacht haben. Auch
der Historiker wird nie die Zeiten unserer ruhmvollen Vergangenheit schildern
können, wenn er nicht Verständnis hat für die Geschichte des deutschen Heeres.
Darum sei ihm von der Osteu-Sackens Werk bestens empfohlen.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
W. v. Unger: Gneisenau. Mit vier Bildnissen und 17 Skizzen im Text. Berlin,
E. S. Mittler & Sohn, 1914. VIII, 448 S.
Dem General von Unger, dem Biographen Blüchers, verdanken wir nun
auch eine Lebensbeschreibung Gneisenaus. Wohl war hier das Bedürfnis nicht
so groß, wie dort. Gneisenaus Leben zu schildern, hat schon vor einem halben
Jahrhundert einen Forscher, wie Pertz, gereizt; was er begonnen hat Delbrück
in glüchlicherer Form vollendet. Seitdem sind andere derselben Aufgabe nach-
gegangen. Trotzdem begrüßen wir es mit Freude, daß auch ein so verdienter
Militärschriftsteller, wie Unger, der durch seine früheren Arbeiten dem Stoffe
besonders nahe stand, wiederum ein literarisches Denkmal dem großen Strategen
der Befreiungskriege gesetzt hat.
Wir wissen, wie schwer Gneisenau oft mit dem Unverstande ringen mußte,
der auch im Hauptquartier König Friedrich Wilhelms III. mächtige Vertreter
hatte. Mehr Verständnis faud er bei dem Kaiser Alexander 1., dessen Verdienste
um die Sache der Alliierten iu Deutschland viel zu rasch vergessen worden sind.
Nachrichten und Notizen 497
Wie Blücher litt auch Gneisenau schwer unter der Zurücksetzung in den
Tagen des Wiener Kongresses. Warm trat er ein für die Einführung einer
Verfassung. Nur das dreifache Primat der Waffen, der Konstitution und der
Wissenschaften könne Preußen aufrecht zwischen seinen mächtigen Nachbarn
erhalten (S. 8310). Merkwürdig unpolitisch dachte Gneisenau, wenn er glaubte,
daß Frankreich dadurch ungefährlich gemacht werden könnte, daß man es in
ein bourbonisches und in ein napoleonisches teilte (S. 818). Da urteilte Blücher
weit einsichtiger, welcher ebenso, wie sechzig Jahre später Bismarck, ein re-
publikanisches Frankreich für Deutschland am unschädlichsten ansah.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Gertrud Paul, Dr. phil., Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung
in den Oktobertagen 1806. Nach den Quellen dargestellt. (Zeitschrift
des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, N. F.,
9. Beiheft.) Jena, Gustav Fischer, 1920. 149 S.
Die Schlacht bei Jena ist begreiflicherweise stets in erster Linie von Militärs
in ihrer Bedeutung als erster Zusammenstoß Napoleons mit der preußischen
Armee gewürdigt worden. Als Eduard Leidolph im Jahre 1896 mehr vom
Standpunkt des Lokalhistorikers aus seine Monographie über „die Schlacht bei
Jena“ veröffentlichte, fügte er der eigentlichen Schlachtdarstellung ein Kapitel
„Jena während des Krieges“ an, in dem er auf 21 Seiten zusammenstellte, was
ihm darüber bekannt geworden war. Wieviel mehr sich bei gründlicherer
Forschung feststellen läßt, zeigt das 149 Seiten umfassende wertvolle Buch
von Fräulein Dr. Paul. Neben umfassender Heranziehung der gesamten all-
gemeinen und lokalen Literatur über die Schlacht und über die Vorgänge speziell
in Jena hat sie auch manches Ungedruckte, ja auch noch mündliche Überliefe-
rungen verwendet. Sie hat das reiche so gewonnene Material kritisch gesichtet
und legt die Ergebnisse ihrer Forschung in sehr angenehm lesbarer Darstellung
vor. Wie außerordentlich groß die Heimsuchung der Stadt gewesen ist, kommt
einem erst durch ihre Schilderung so recht zum Bewußtsein. Zunächst wird
das Gebotene ja den Jenenser fesseln, Die Arbeit hat aber auch ein allge-
-meineres Interesse, denn wir besitzen nicht viele so genaue Schilderungen, um
uns über das Verhalten der Armeen jener Zeit und speziell der Napoleons der
Zivilbevölkerung gegenüber zu unterrichten.
Die Schlacht selbst fällt außerhalb des Rahmens der Aufgabe, die Fräulein
Dr. Paul sich gestellt hat. Es wird eigentlich nur der Transport der Kanonen
auf das Schlachtfeld berübrt (S. 48, 115), wobei mir auf die Ergebnisse der
Taysenschen Untersuchungen etwas zu wenig Kücksicht genommen zu sein
scheint. Außerdem werden in den Beilagen noch zwei Fragen behandelt, die
mit dem eigentlichen Thema nur wenig zu tun haben, die nach dem Standort
von Napoleons Biwak in der Nacht vom 13. zum 14. Oktober und die nach
Hohenlohes Verhalten am Morgen des 14. Oktober. Man wird sich mit der
Verfasserin durchaus einverstanden erklären können, wenn sie jenes auf die
Südseite des Windknollens verlegt und ebenso wenn sie Hohenlohe von den
gegen ihn erhobenen Vorwürfen reinigt. Unberührt bleibt dabei allerdings die
Frage, wie weit sich Hohenlohe doch erst durch Grawert zur Annahme der
Schlacht bei Vierzehnheiligen hat drängen lassen. l
Jena. G. Mentz.
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 32
498 - Nachrichten und Notizen
Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein. Ein Lebensbild der
Mutter unserer Kaiserin. Von Dr. jur. Friedrich Carl v. Esbach. Mit
Abbildungen, Bildnissen, Genealogien und Stammtafeln. Stuttgart, Ver-
lag von W. Kohlhammer, 1917.
Das mit Hilfe eines Stifters sehr gut ausgestattete Buch berichtet leider
herzlich wenig von der Frau, deren Namen es als Titel trägt, gibt dafür viel
drum und dran an genealogischem und höfischem Kleinkram, ohne dabei wich-
tiges Neues zu bringen. Die vom Verfasser angeführte Auskunft von Erich
Marcks (S. 68), daß Fürst Bismarck an der Herstellung der Verlobung des
Prinzen Wilhelm unmittelbar beteiligt gewesen sei, entspricht Außerungen des
vor kurzem verstorbenen Herzogs Ernst Günther. Übrigens liegen die Ahnen
nicht im Dome zu Schleswig (S. 71), sondern im Schlosse zu Sonderburg auf
Alsen. Das Buch ist für die Wissenschaft ohne Bedeutung.
Jena. Hans Schulz.
Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung, die Erneuerung
der Staatsgesinnung auf Grund der Lehren unserer jüngsten Vergangen-
heit von Dr. Otto Becker. C. Heymanns Verlag. 121.
Mit starkem nationalen und demokratischen Willen sucht Verfasser den
Weg zum Aufstieg aus den Fehlern der Vergangenheit. Bei aller Achtung
vor der Größe Bismarcks sieht er in seiner Reichsverfassung die Hauptursache
des Unglücks: Das Zwittergebilde Preußen- Deutschland hat die Reichs-
regierung eines einheitlichen, starken politischen Willens beraubt; die Ver-
hinderung parlamentarischer Regierung hat unser Parteiwesen zersetzt, die
Verwaltung und die auswärtige Politik ständisch-dynastischen Interessen aus-
geliefert, eine Führung, wie die durch Wilhelm II., möglich gemacht, dem
deutschen Gedanken die politische Werbekraft genommen. Die Kritik ist oft
treffend, verwertet sehr geschickt Urteile aus den zahlreichen Schriften unserer
letzten politischen und militärischen Führer. Doch idealisiert Verfasser die
dentsche demokratische Bewegung: Er, überschätzt ihre Geschlossenheit 1848,
ihren Willen zur kriegerischen Lösung der deutschen Frage (S. 28, 54); er
unterschätzt die Möglichkeit, daß bei einem Sieg des Parlamentes 1862 die
Gelegenheit zur Reichsbildung verpaßt worden wäre. Er erwartet zu viel von
der Änderung des „Systems“.
Görlitz. , i A. Koselleck.
Andreas Walther, Das Kulturproblem der Gegenwart. Gotha 1921.
Auf 43 Seiten das Kulturproblem der Gegenwart zu behandeln, setst Be-
schränkung auf wenige eindrucksvolle Grundlinien voraus. Diese scheint mir
gelungen. Wenn aber Verfasser die „Zersetzung“ (1. Kapitel) dadurch über-
winden zu können glaubt, daß die vielen Kräfte der neuen „Ursprünglichkeit“
(2. Kapitel) zu gemeinsamem Kulturbewußtsein durch eine neue „Gemeinschaft“
(3. Kapitel) gebracht werden können, vämlich durch die, nachbarliche“ Gemein-
schaft, die Arbeitsgemeinschaft von Persönlichkeiten an Stelle der speziali-
sierenden überlokalen Partei oder Berufsgemeinschaft, — so Übersieht er, daB
diese Gemeinschaft nicht aus der rationalen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit
Nachrichten und Notizen 499
Dauer gewinnen kann (vgl. Volkshochschulen), sondern eine gemeinschafts-
bildende Kraft voraussetzt wie etwa die des Kalvinismus im Angelsachsentum.
Görlitz. A. Koselle ck.
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die Monumenta Ger-
man iae historica waren in dem Katastrophenjahr 1923 von den schwersten
Gefahren, zeitweise sogar in ihrer Existenz bedroht. Aber der Tatkraft und
dem Opferwillen der Zentraldirektion gelang es, das Weiterbestehen des Unter-
nehmens zu sichern. Die Abteilungsleiter verzichteten auf die ihnen zustehenden
Vergütungen, um die Besoldung wenigstens einiger Mitarbeiter zu ermöglichen.
Im Berichtsjahr sind ausgeschieden: der Leiter der SS.-Abteilung Prof. Dr.
Harry Breßlau, um sich ganz der Herausgabe der Urkunden Heinrichs III.
und der Vollendung des 2. Bandes seiner Urkundenlehre widmen zu können,
ferner Herr Prof. Dr. Ernst Perels, der neben seiner Tätigkeit als Professor
der Hilfswissenschaften an der Universität Berlin die für die M. G. h. erforder-
liche Zeit nicht mehr erübrigen kann, und Herr Privatdozent Dr. Baethgen
in Heidelberg. Mit ihnen ist die mittlere Generation zum größten Teil auf
Lehrstühle hinübergewechselt und ausgeschieden, Hauptaufgabe wird nunmehr
die Heranbildung des Nachwuchses zu den altbewährten Grundsätzen. Ein
Wechsel ist ferner eingetreten in der Schriftleitung des „Neuen Archivs“ durch
die Berufung von Herrn Professor Perels; an seine Stelle ist getreten Herr
Prof. Dr. M. Krammer. — Die alte Folioserie der SS. ist von der Hahn-
schen Buchhandlung in Hannover an den Verlag von K. W. Hiersemann in
Leipzig übergegangen und soll nunmehr durch XXX, 2, das die Supplementa
aevi Karolini, Saxonici, Salici enthalten soll, endgültig abgeschlossen werden.
Im letzten Berichtsjahr sind erschienen: Deutsche Chroniken IV, 2, enthaltend
die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen (ed.
H. Naumann), Gregorii VII. Registrum II ed. E. Caspar aus der Serie der
Epistolae selectae, Band IV, 2 und 3 der Poetarum latinorum medii aevi ed.
K. Strecker, Cosmae Pragensis Chronica Boemorum ed. Bretholz und Chronica
Johannis Vitodurani ed. R. Brun (SS. nova Series tom II und III). In Zukunft
wird auch, trotz der eingetretenen Verringerung der Zahl der Mitarbeiter, die
Editionstätigkeit der M. G. h. infolge der großen Zahl druckfertig vorliegender
Manuskripte ihre einzige Beschränkung in den nicht mehr so reichlich zur
Verfügung stehenden Mitteln finden.
In Berlin ist durch Zusammenlegung der wertvollsten Bibliotheken früherer
militärischer Dienststellen, so der Kriegsakademie, der Militärtechnischen
Akademie, des Generalstabes, der Inspektion der Verkehrstruppen u.a. m. die
„Deutsche Heeresbücherei“ ins Leben gerufen worden, die den Zweck
haben soll, diese reichen Bücherschätze der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Es ist hier eine Bibliothek geschaffen, die in allen die Heereswissen-
schaften betreffenden Fragen möglichste Vollständigkeit nicht nur erstrebt,
sondern auch nahezu erreichen dürfte, da die Bibliothek die überwiegende
Zahl der Neuerscheinungen auf ihrem Gebiet erworben hat. Der Lesesaal,
in dem sich außer einer umfangreichen Handbibliothek die in- und aus-
ländischen Fachzeitschriften befinden, ist täglich 10 bis 6 Uhr im Gebäude der
Heeresbücherei, Dorotheenstr. 48, geöffnet. Bis Ende des Sommers soll die
82*
Ss
500 Nachrichten und Notizen
Fertigstellung des alphabetischen handschriftlichen Zettelkatalogs beendigt
sein. Die Ausleihe von Büchern findet auch nach außerhalb statt.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. Universitäten und Tech-
nische Hochschulen: a) Historiker und Historische Hilfs wissen-
schaftler: Es habilitierten sich: in Berlin der Archivrat am Reichsarchiv in
Potsdam Dr. Hans Rothfels und Dr. Fritz Klingner, in Göttingen Dr.
Wilhelm Mommsen, sämtliche für mittlere und neuere Geschichte.
Das Ordinariat des + Prof. Tangl in Berlin wurde in der alten Form nicht
wieder besetzt, an seine Stelle wurden Prof. Dr. Ernst Perels und Prof.Dr.
H. Krabbo zu außerordentlichen Professoren der Historischen Hilfswissen-
schaften ernannt. Prof. Dr. Manfred Stimmung in Breslau wurde als Extra-
ordinarius für Historische Hilfswissenschaften nach Leipzig berufen.
Als Ordinarius berufen: Prof. Dr. Reinke-Bloch von Rostock nach
Breslau, Prof. Dr. Wilhelm Schüßler von Rostock nach Kiel, Prof. Dr.
S. Hellmann von München nach Leipzig.
b) Kirchenhistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Erich Hans
Leube. Prof. Dr. Hans Lietzmann von Jena nach Berlin, Prof. Dr. Gustav
Anrich von Bonn nach Tübingen berufen.
c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Berlin Dr. Kurt Valentin
Müller für Archäologie.
Der Direktor des Landesmuseums in Weimar Privatdozent Dr. Wilhelm
Köhler wurde zum a.o. Professor der mittleren und neueren Kunstgeschichte
an der Universität Jena ernannt.
Der Privatdozent für Ägyptologie an der Universität Leipzig Dr. Her-
mann Kees als Ordinarius nach Göttingen berufen.
Todesfälle. Mitte Januar starb in Bonn im Alter von 84 Jahren der em.
o. Professor der mittleren und neueren Geschichte Dr. Moriz Ritter. Wir
werden des verdienten Gelehrten in einem besonderen Nachruf gedenken.
Ende Janvar starb in Danzig im Alter von 67 Jahren der o. Professor der
Bau- und Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule daselbst Dr. Adalbert
Matthaei, weiteren Kreisen bekannt geworden durch seine kleine in „Natur
und Geisteswelt“ erschienene „Geschichte der deutschen Baukunst“. Von seinem
reichen Schaffen war ein gut Teil der Baugeschichte zugewandt, so 1893 seine
„Beiträge zur Baugeschichte der Zisterzienser in Frankreich und Deutschland‘,
seine „Deutsche Baukunst seit dem Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert“ (1910)
und seine „Deutsche Baukunst im 19. Jahrhundert“ (1918). Der Kunstgeschichte
seiner schleswig - holsteinischen Heimat widmete er zwei Werke: „Die mittel-
alterlichen Schnitzaltäre Schleswig - Holsteins“ (1898) und „Werke der Holz-
plastik in Schleswig- Holstein“.
Ende Januar starb in Freiburg (Schweiz), 56 Jahre alt, der o. Professor
der Kunstgeschichte an der dortigen Universität Dr. Friedrich Leit schuh,
der Verfasser der Hefte Straßburg und Würzburg von Seemanns „Berühmten
Kunststätten“. Neben zahlreichen Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften
sei aus seinem Schaffen erwähnt: die „Geschichte der karolingischen Malerei“,
—
Nachrichten und Notizen 501
die „Peter Ritner - Studien“, „Beiträge zur Kunstentwicklung im Elsaß“,
„Quellen und Studien zur deutschen Kunstgeschichte des 15. und 16. Jahr-
hunderts“.
Anfang März starb in München der Präsident der Görres - Gesellschaft
em. o. Professor der Geschichte an der Universität München Dr. Hermann
Heinrich von Grauert im Alter von 74 Jahren. Wir werden seiner in einem
besonderen Nachruf gedenken. |
Albert Werminghoff.
Am 2. Februar 1923 starb in Halle a. S. der ordentliche Professor der
mittleren und neueren Geschichte an der Universität Leipzig Albert Werming-
hoff, geboren am 8. August 1869 zu Wiesbaden, Student in Freiburg, Leipzig
und in Berlin, wo er mit einer von seinem Leipziger Lehrer Wilh. Arndt an-
geregten Schrift über „Die Verpfändungen der mittel- und niederrheinischen
Reichsstädte während des 13. und 14. Jahrhunderts“ 1893 promovierte, 1894
in Karlsruhe Hilfsarbeiter der badischen historischen Kommission, 1896 in Berlin,
wo er auch die Gattin fand, Mitarbeiter der M.G.h. unter Zeumer, 1902
Privatdozent in Greifswald und 1907 in Berlin, bier zugleich Abteilungsleiter
und Mitglied der Zentraldirektion der M. G., 1907 Ordinarius in Königsberg,
1913 in Halle, im Sommer 1922 nach Leipzig berufen, doch, ohne in den er-
sehnten neuen Wirkungskreis eingetreten zu sein, von einer seit Jahren an
seinem kräftigen Körper und seinem lebensfrohen Geiste zehrenden Krankheit
dahingerafft.
Das ist das Besondere in Werminghoffs äußerem Lebensgang, daß er,
Jahre lang durch harte Arbeit gehemmt, erst verhältnismäßig spät, dann aber
schnell seine Höhe erklomm und daß er zu früh vor dem Tor der Erfüllung
sich vollenden mußte. Sonst ist sein Leben von Phase zu Phase normal
abgelaufen. Aber es war nicht so wie bei so vielen Gelehrtennaturen, die sich
restlos aus ihren Studien begreifen lassen; selten wird man unter ihnen eine
so innige Wechselwirkung zwischen Leben und Leistung finden wie bei Albert
Werminghoff. Das rührt daher, daß er mit allem, was er auch schuf, nicht
nur geistig, sondern seelisch verwuchs, daß er sich an die ihm einmal durch
Anlage und Entwicklung zugefallenen Arbeitsgebiete wie ein Lebnsmann ge-
bunden fühlte mit der Treue, die man wohl die stärkste Eigenschaft seiner
Persönlichkeit nennen mag. 9
So ist er zum ausgehenden Mittelalter, das er bei der Abfassung
seiner Doktorschrift und als Mitarbeiter der Konstanzer Regesten lieb-
gewann, in späteren Jahren wie von selbst zurückgekehrt: dem Staat und der
Kultur dieser Zeit gelten gerade seine letzten monographischen Arbeiten, 80
die Lebensschilderung des hohenzollernschen Staatsmannes Ludwig von Eyb
d. Alteren (1919) und die Ausgabe der „Norinberga“ des Humanisten Celtis
(1921). Freilich auch die dazwischenliegenden Monumentenjahre, über deren
kärrnerischen Frondienst er selber oft klagte, sind von nachhaltigstem Einfluß
auf seine Studienrichtung gewesen. Sie haben ihn lange ganz ins frühere
Mittelalter abgelenkt, so stark, daß er eine Zeitlang eine Darstellung der
Staatsgeschichte dieser Zeit plante. Die unmittelbare Frucht dieser Tätigkeit
war nach dem Abschluß der Kapitularien- Ausgabe die mit unsäglichem Fleiß
502 Nachrichten und Notizen
und einer staunenswerten Arbeitskraft durchgeführte Edition der frühkaro-
lingischen Konzilien (M. G. Conce. II, 1904—1908), die er, meist im Neuen Archiv,
mit einer Fülle von Einzeluntersuchungen — genannt sei die bedeutendste über
die „Beschlüsse des Aachener Konzils von 816“ (Neues Archiv Bd. 27, 1902) —
begleitete.
Weit wichtiger aber wurde für Werminghoff, daß sie in ihm die Rich-
tung auf das Studium der kirchlichen Verfassungsgeschichte zum Durchbruch
brachte: sein in allen Fragen der praktischen Lehre ungemein sicherer Blick
erkannte die Größe der Aufgabe, dieses Neuland auf dem von U. Stutz auf-
gestellten Programm weiterbauend der zünftigen Geschichtswissenschaft als
ein Ganzes zu erschließen. So wagte er 1905 den Wurf seines ersten Bandes
einer „Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter“, aus dem
dann in vervollständigter Umarbeitung die „ Verfassungsgeschichte der deutschen
Kirche im Mittelalter“ (in Meisters „Grundriß“ 1907, 2. Aufl. 1913) geworden
ist, ein Werk, das nicht beansprucht, eine in sich abgeschlossene, künstlerisch
geformte Darstellung persönlicher Prägung zu bieten — für sie war die Zeit
noch nicht gekommen —, wohl aber in Handbuchform den Stoff in überquellender
Fülle und doch übersichtlich allenthalben den Stand der Forschung erkennbar-
machend zusammenfaßt, gewiß — mag man auch eines und das andere be-
mängeln — in Anlage und Durchführung einer der zuverlässigsten und reich-
haltigsten Führer im Gebiet mittelalterlicher Geschichte, die wir heute besitzen.
Diese Leistung rückte Werminghoff mit einem Schlage, wie sie ihn neben
U. Stutz zum Herausgeber der damals entstehenden kanonistischen Abteilung
der Zeitschrift für Rechtsgeschichte werden ließ, in der kirchenverfassungs-
geschichtlichen Forschung an einen führenden Platz: sie verschaffte ihm ehren-
halber die theologische Doktorwürde der Albertusuniversität und sichert ihm
auch für die Zukunft den Ruhm, einer der ältesten und wirksamsten Pioniere
dieses Gebietes gewesen zu sein. Warer, derin jeder von ihm angepackten Sache
persönlich aufging, hier auf etwas stolz, so war es das Bewußtsein, daß es
ihm, dem überzeugten Protestanten, dem begeisterten Verehrer Luthers, ge-
lungen sei, sich in die Gedankenwelt des katholischen Mittelalters so einzu-
leben, wie es dem Historiker der Kirche not tue. In der Tat hat ihn gerade
die Erscheinung des Papsttums, dessen welthistorische Größe ihn auf seiner
Romreise gepackt hatte, besonders stark gefesselt; ihm galt eine seiner liebsten
Vorlesungen und eine lange Reihe von Artikeln in dem Sammelwerk „Die
Religion in Geschichte und Gegenwart“; mehrfach hat er die römische Frage
bis in ihre modernste Entwicklung literarisch erörtert. Im übrigen lagen ihm
aber offenbar die Probleme des Verhältnisses von Staat und Kirche am nächsten;
das läßt z. B. das Buch „Nationalkirchliche Bestrebungen im deutschen Mittel-
alter“ (1910) erkennen (vgl. auch „Nationalkirchliche Phantasien eines Eng-
länders“ in den „Grenzboten“ 1916), und seiner „Verfassungsgeschichte“ mag
man mit einigem Rechte vorwerfen, die staatskirchlichen Kapitel nähmen darin
verhältnismäßig zu viel Raum ein.
Hier liegt wohl eine Naht in dem Gewebe seines wissenschaftlichen
Werdens zutage. Die Neigung zur kirchengeschichtlichen Forschung ist in
ihm erst nachträglich, wie wir sahen, unter dem Einfluß der „Monumenta“
so bestimmend geworden. Älter und im Grunde stärker war seine Liebe zur
nationalen Geschichte, auf der Begeisterung des rein preußisch fühlenden
Nachrichten und Notizen 503
jungen Nassauers für Bismarck und Treitschke gegründet, zugleich aber in
für den Rheindeutschen bezeichnender Weise halbromantisch auf des alten
Reiches Herrlichkeit gerichtet. Von ihr hat er immer wieder in Wort und
Schrift gehandelt, mit Vorliebe auch über antiquarische Themen, wie die
Ikonographie der deutschen Kaiser, die Reichsinsignien, Krönungsordnungen,
die „Quaternionen“ der deutschen Reichsverfassung, über Fürstenspiegel des
frühen und späten Mittelalters; besondere Hervorhebung verdient die Rede
„Deutsches Reich und deutsche Nation“ (1909) und „Der Rechtsgedanke von
der Unteilbarkeit des Staates in der deutschen und brandenburgisch - preußischen
Geschichte“ (1915), beide von grundlegender Bedeutung.
Noch fehlt ein Zug im wissenschaftlichen Bilde Werminghoffs: seine Art
wurzelt zum guten Teile tief in der deutschen Landschaft. Sein Wesen, das
zwischen genußfrohem, geselligem, seine ganze Umgebung erwärmendem Be-
hagen und bis zur Starrheit gefestigter Bestimmtheit der Grundanschauungen
hin- und herschwang, kann man gut verstehen als ein aus der westfälischen
Heimat seines ursprünglich bäuerlichen Geschlechtes und seinem rheinisch-
nassauischen Geburtslande gemischt empfangenes Erbe. Auf seiner akademi-
schen Fahrt durch Deutschland hat es ihm dann namentlich Königsberg angetan.
Mit dem ostpreußischen Lande ist er in diesen seinen glücklichsten Jahren auch
wissenschaftlich auf das engste verwachsen; zwei seiner Arbeiten sind hier
vorzüglich zu nennen: „Der deutsche Orden und die Stände in Preußen“ (Han-
sische Pfingstblätter 1912) und „Der Hochmeister des deutschen Ordens und
das Reich“ (Histor. Zeitschr. 110, 1913), ein Aufsatz, dessen Ergebnisse eine
künftige Forschung noch weiter zu führen haben wird. Die eigentümlichsten
Antriebe hat Werminghoff aber doch wohl von seiner Vorliebe für das mittel-
und suddeutsche Heimatland erfahren, das wir in seinen gesunden Tagen durch
die thüringisch - hessischen Berge, durch Harz, Rhön und Spessart oft mitsammen
durchwandert haben, dessen Burgen und Städte, vorab Nürnberg, als die sicht-
baren steinernen Zeugen unserer älteren Geschichte ihn immer wieder in ihren
Bann zogen, seine ausgebreitete. historische Lektüre bestimmten und so auf
seine Forschung zurüickwirkten, nicht nur im „Celtis“ und „Eyb“, sondern fast
allenthalben.
Will man A. Werminghoffs Stellung in der historischen Wissenschaft be-
zeichnen, so wird man nicht voranstellen den großen Umfang und die Viel-
seitigkeit seiner literarischen Leistung, die ihresgleichen suchen, freilich neben
dem Bleibenden manches Vergängliche — er selber wollte es so angesehen
wissen — enthalten. Als das Bedeutendste an ihm ist mir immer erschienen
die Befähigung, die aus dem jeweiligen Stande der Forschung, die er wie
Wenige verfolgte und überschaute, sich gerade ergebenden Problee treffsicher
herauszufinden und mit dem ihm eigenen Sinn für das Praktische zu bezeichnen.
Diese Begabung für fruchtbare Fragestellung tritt ebensowohl in seinen eigenen
Arbeiten zutage als in der Fülle von z. T. außerordentlich ergiebigen Aufgaben,
die ihm aus seiner durch fortwährende Lektüre genährten Belesenheit für seine
Schüler zuzuströinen pflegten. Dies war die seltene schöpferische Eigenschaft,
die ihn ebenso scharf vom eingefleischten Spezialisten wie vom flachen Schön-
redner unterschied und gewiß wettmacht, daß er ein Meister mehr der nüch-
ternen Klarheit des Ausdrucks als der messerscharfen Kritik, der geschliffenen
Gedankenführung und, trotz bedeutender Erfolge in Rede und Schritt, der
504 Nachrichten und Notizen
lebendigen Darstellungskunst gewesen ist. Aus dem Gesagten erklärt sich
schon ein Teil der starken Wirkung, die von dem akademischen Lehrer Wer-
minghoff im Hörsaal wie im Seminar ausgegangen ist. Hinzu kam die nur
einer so großen Arbeitskraft mögliche Hingabe an den Einzelnen und seine
technische Ausbildung, auf die Werminghoff mit Recht viel Gewicht legte. Vor
allem war es doch seine auf der innigsten Verbindung von Kopf und Hers
beruhende Persönlichkeit, die die Jugend so stark zu ihm zog. Ihr Zauber
ergriff wohl Jeden, der ihm näher trat. Er wird die Erinnerung an einen wahr-
haft guten Menschen viel länger, als sonst Gelehrtenlos ist, lebendig erhalten,
nach dem Dichterworte Platens, das ihm so lieb war:
„Ein jedes Band, das noch so leise
Die Geister aneinander reiht,
Wirkt fort auf seine stille Weise
Durch unberechenbare Zeit.“
Marburg. Ed mund E. Stengel.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. DR. ERICH BRANDENBURG IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1922
BEARBEITET VON
Dr. VICTOR LOEWE
STAATSARCHIVRAT IN BRESLAU
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1924
Inhalt. |
A. Allgemeine Werke.
Seite
I. Gesammelte’Abhandlungen und Zeitschriften. 1
II. Hilfs wissenschaften:
1. Bibliographien und Literaturberichte 4
2. Geographie . . . 2. nenne 55
3. Sprachkunde ; ee Be a rs a ee 7
4. Palaeographie, Diplomatik, Chronologie C
5. Heraldik und Sphragistigggggggggggggggggg 212
6. Numismatik. 213
7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie 14
III. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen 17
2. Geschichtsschreibbfeeeeee nn 218
3. Urkunden, Akten und Regesten kax r 218
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler a 119
IV. Bearbeitungen: l
1. Allgemeine deutsche Geschichten *21
2. Territorialgeschichte . . . . noaoae e ben. 22
3. Geschichte einzelner verhältnisse S „ 5
a) Verfassung und Verwaltung. b) Wirtschafts- und Sorlalgeschlehte c) Recht
und Gericht. d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur
und Kunst. g) Volksleben. N
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
. der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . .. 2 2 2 2.0. . *50
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte,
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger-
manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918 . .... wege ae DD
a) Merovingische Zeit. b) Karolingische Zeit. = innere Verhältnisse.
3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254 . *58
a) Sächsische und fränkische Kaiser. 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1234.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517. III. 662
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur
Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. d) Religion und Kirche. e) Bil-
dung, Literatur und Kunst, Volksleben.
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges
1517—1648 ; c ͤ 0
a) Reformationszeit, 1517—1555. b) Gegenreformation und 30jähriger Krieg,
1555—1648. c) Innere Verhältnisse.
6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I. 1648—1740 . .... u 581
7. Zeitalter Friedrichs des Großen, der französischen Revolution und
Napoleons 1740 —1810 . 05
8. Neueste Lett. RER ER MM
. 112
Alphabetisches Register . . 2.2. 2 222 20200
— a ee. ee TS Sn nn nn en nn a ca nn
ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 31. Dezember 1921.
Lenz, Max, Kleine hist. Schriften.
Bd.2: Von Lutherzu Bismarck. Münch.:
Oldenbourg. 20. VIII, 356 S. 24 M.
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41. 478-88 Oncken;
Hist. Vierteljschr. 20, 3721. Wendorf. 1
Koser, R., Zur preuß. u. dt. G.
Aufs. u. Vortrr. Stuttg.: Cotta. 21.
VII. 432 8. 25 M.
Rez.: Hist. Zt. 124, 2773—75 Haake. [?
Below, d. v., Probleme d. Wirt-
schafts-G. E. Einführg. in d. Studium
d. Wirtschafts-G. Tüb.: Mohr. 20.
XX. 711 8. 36 M.
Rez.: Hist. Zt. 125, 84—87 Do 1955 Vier-
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- '200—2
v. Below; Hans. G. bil. 26, 20510 5
Zt. d. „Savigny - -Stiftg. G. A. 42, 555 —558
Rehme; Zt d. ges. Staatswiss. 76, 535 —
4: Bücher. [3
Festgabe Gerh. Seeligerzum60. Ge-
ae e dargebr. von Rud. Bemmann,
Gerlach ete. Lpz.: Dieterich. 20.
V. 240 S. 32 M.
Rez.: Hist. Zt. 124, 270—72 Erben. I4
Festgabe Friedr. v. Bezold dar-
gebr. von seinen Schülern, Kollegen
u. Freunden. Bonn: Schroeder. 21.
346 8. 5
Vom staatl. Werden u. Wesen. Fest-
schrift Erich Marcks zum 60. Geburts-
tage dargebr. von L. wer, K Stab iin
M. Laubert, A. O. Meyer, K. Stählin
V. Valentin, O. Westphal, K. Wild,
W. Windelband. Stuttg.: Cotta. 21.
233 8. | [6
Aufsätze zur Sprach- u. Lit.- G.,
Wilh. Braune zum 20. Februar 1920
dargebr. von Freunden und Schülern.
Dortm.: Ruhfuß. 20. VII, 408 S. er
a
Harnack- Ehrung. Beitrr. zur
Kirchen-G.ihrem Lehrer Ad. v. Harnack
zu sein. 70. Geburtstage (7. Mai 1921)
dargebr. von einer Reihe seiner Schüler.
Lpz.: Hinrichs. 21. XX, 483 S. 50 M.
7
Festgabe von Fachgenossen u.
Freunden Adolf v. Harnack zum 70.
Geburtstage 1 Tüb.: Mohr. 21.
IV, 406 S. 120 e
15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothe
Dem scheidenden Generaldirektor Exz.
Ad. v. Harnack. . überreicht von d.
wissenschaftl. Beamten d. Preuß. Staats-
bibliothek. Berl.: 21. VI, 385 S. 10
Aufsätze Fritz Milkau gewidmet.
(Hrsg.: G. Leyh). Lpz.: Hiersemann.
21. vi
II, 879 S. 260 M. [10
Festgabe f. Fr. Clem. Ebrard z.
Vollendg. sein. 70. Lebensjahrs am
26. 6. 1920 gewidmet von sein. u
den. Mit 5 Taf. Frankf. a. M.:
20. V, 210 S. 100 M. fi
Forschengen u. Versuche z. G. d. Mittel-
alt.u.d.Neuzeit. Festschr.f.Dietr. Schäfer.
15. Rez.: Hist. Zt. 122, 105—12 v. Below.
[12
N F. v., Aus Mittelalt. u. Rena iss.
18. 8 1563. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver.
68, 39 f. W erminghoff; Hist. Zt. 124, 85—89
a [13
Festschrift z. 50jähr. Jubil. d. Nord-
häus. G.- u. Altert.-Ver. Nordhaus.: C.
Haacke in Komm. ’20. [14
Vergangenheit, Aus Oberschlesiens,
Beitrr. zur schles. G., hrsg. vom Ver. f. G.
Schlesiens. Gleiwitz: Heimatverlag. 21.
94 S. 3,50 M. [15
Festschrift zu Dr. Fr. Volkmers 75.
Geburtstag. Habelschwerdt: Franke. 21.
VII, 129 8. (= Glatzer Heimatschrr. V.) [16
Geschlehtsquellen, Dte., d. 19. Jh. 7. 3.
17
Bibliothek, Hist., 42—47. (17a
Quellen u. Forschen. aus d. Gebiet d. G.
18. 19. (18
Abhandig. z. mittl. u. neuer. G. 67. 119
Stadien, Hist., 139 —47. 20
Wei Hist., u. Forschgn., hrsg. von
Schlecht 21
Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. 173
Forschungen, Fraukfurter hist., N. F.
2. 3. 4.
Abhandlg., Heidelb., z. mittl. u. neuer.
G. 83. 124
1
*2 Bibliographie Nr. 25— 202
Beiträge z. Kultur-G. d. Mittelalt. u. 15
Renaiss. 26. [2
nellen u. Darstellgn. z. G. d. Burschen-
schaft u. d. dt. Einheitsbewegg. 5. [26
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-
G. 129— 32. 27
Arbeiten z. dt. Rechts- u. Verf.-G. nn
an z. Sozial-, Wirtsch.- u. Ver-
waltg.-G. (29
Lenrinten, Ver. f. Reformat.-G. 131— 34.
[30
Quellen u. Forschen. Z. Roma ©:
Abbandlur gon, kirchengeschichtl., begr
v. Sdralek. 11. (32
Corpas Catholicorum. 2—4, [38
Beiträge z. G. d. alt. Mönchtums u. d.
Bened.ordens. 8. [34
Quellen u. 3 z. G. d. Dominik. -
ordens in Dtl. [35
Zentralblatt, Lit. 20. ’21. [36
Literatar-Zeitung, Dte. 20. 21. 137
Anzeigen, Gött. Gelehrte. 182. 183. [38
Ztechr., Hist. 121, 8 125. [39
Vierteljahrsebrift, Hist. 19, 3—20. [40
„„ Hist., d. Görres- Gesellsch. 141
D Forrespongeszblatt, d. Ge -Ver. d. dt.
G.- u. Altert.-Ver. ’20. 21. 142
Blätter, Hist. 1, 1, 2. [43
Mitteil, Inst. österr. G.forschg. 38, 4. [44
Mittell., Hist. Lit. 49. [45
Archiv, Denes; d. Ges. f. ältere dte. 116
kde. 41—43,
Archiv 1. Urkan. forschg. 7. 17
Ztschr. f. Kirchen-G. 88, 3—39. [48
literatur-Zeitung, Theol. 20. 21. 149
Literaturblatt, Theol. 20. 21. [50
Hevne, Theol. 17—19. (51
Stadien u. Mitteil. z. G.d. Benannte
= Studien, Theol., u. Kritiken. 19. a0 z
Archiv f. Reformat.-G. 17, 18. 154
Analecta Bollandiana. 38. 39. [55
Revue d'histoire ecclésiastique. 15, 3. [56
Revue Bénédictine. 32. [57
Studien, Franzisk. 7. 8, 1—4. [58
Archiv f. kath. Kirchenrecht. 100. [59
= Momatsschrift f. G. u. Wissensch. d.
Judent. 64. [60
Ztschr. d Sne -Stiftg. f. Rechts- 91
Germ. bzw. Kan. Abt. 41. 42. [61
Jabrbuch, Schmollers, 48—45, 3. [62
e f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 15, 3. 4. 16, 0 163
Jahrbücher 1.2 Nat. 6k. u. Statistik. 113—
64
117. [
Ztschr. f. d. gesamten Staatswissensch.
76 [65
“Archiv f. G. d. Sozialismus. 9. [66
Literaturblatt f. germ. u. rom. Philo-
logie. 19— 21. (67
Esphorien. Zt. f. Lit.-G. 22, 3—23, ?.
Erg. heft 12. 188
Be, 2 Ztschr. f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 7, =
[
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 1
2 2
Zischr. f. dte. Mundarten. 21. 71
Jahrbach Ver. f. niederdte. Ban.
forschg. 46, 47.
München. Mustum f. Philol. d. Mittel.
alt. 4, 1. (73
Ztschr. f. bildende Kunst. 53—55. Ti4
Monatshefte f. Kunstwissensch. 13. 1125
1
Bepertor. f. Kunstwissensch. 42—43. 3.
sell: aus d. germ. Nationalmus.'19.
7
20/21 *
Jahrbuch d. Preuß. Kunstsamnilgn. 41.
78
Ztsehr., Praehist. 11/12. [79
Mannus. Ztschr. f. Vor-G. 11/12. [80
Germaais. Korr. bl. d. röm.-germ. Komm
4—5, 1. [81
11. u. 12. Bericht d. röm.-germ. Komin.
-
Ztschr., Wiener Praehist. 6. [83
Blätter, Familiengeschichtl. 15. 19. [84
Mitteil. Zentralstelle f. dte. Personen-
u. Familien-G. 12/14. 24—27. (85
Herold, Dter. 51. 52. [86
Blätter f. Münzfreunde. 56. [87
Ztechr. f. Numismat. 32—33, 2. 188
Ztschr., Numismat. 58. (63
Ztsebr. f. hist. Waffenkde. 8, 9—12. a
Ztschr. f. G. d. Erziehg. '19, 2. 3. [91
Archiv f. österr. G. 108, 2. „PR
ir Veröffentl. d. Komm. f. neuere G. oste
` Forschungen z. inner. G. Österr. 18. ni
Quellen zur G. d. Stadt. Wien Abt. 1
Bd. 9; Abt. 2? Bd. 1. (35
Zischr. Hist. Ver. Steiermark. 17, Ze
Forsch, z. B u. Verwaltg.-6. l
Steiermark. 10, [97
Carinthia. 110 1—6. (98
Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vor-
arlb. 18. 17. [99
Ztsebr. d. Ferdinandeums. 60. [100
Quellen z. G. Vorarlbergs u. Ke
steins. 1.
Ztschr. G. u. Kultur-G. Schles. As
Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 1105
Jahi buch f. schweizer. G. 45. (104
Anz. f. schweizer. G. N. F. 18. (1%
Ztechr. f. schweizer. G. Jg. 1. [106
Aur. f. schweizer. Altert.kde. 33. 22. [107
biinden. 50.
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Ztschr. f. schweizer. Kirchen-G.14. [108
Archiv, Schweizer. herald. 33. (109
Argovia, 38. [110
Ztschr., Basler, f. G. 19, 1. 1111
Jahrbuch, Basler. 20. 1112
Beiträge, Thurgauer, z. vaterl. G. 59.
[118
Taschenbuch, Neues Berner. 20. 114
Blätter f. bern. G. 16. [115
Geschiehtefreund d. 5 Orte. 75. 76. [116
Jahrbuch Hist.-antiqu. Ges. v. sau
Mitteil, vaterl. Ges. S. Gallen. 35. 1118
Archiv, Oberbayr. 62. [119
Quellen u. Forschen. z. bayr. Kirchen- 10
Hefte, Bayr., f. Volkskde. 7. fa
Neuj.blätter d. Ges. f. fränk. G. 15. [122
Vorhandl. Hist. Ver. Niederbayern. 55.
[123
Archiv f. G. Oberfranken. 28, 1. [124
Sammelblatt Hist. Ver. Eichstätt. 83—35.
[125
Jahrbuch Hist. Ver. Dillingen. 82. [126
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg. 76. [127
Sammelblatt Hist. Ver. Freising. 12. [128
Sammelblatt Hist. Ver. Ingolstadt. 39
[
129
„Jierteljshrhofte, Württ., f. nd o
28. 29
Geschichtsquellen, Württemberg. 17; 1181
Blätter f. württ. Kirchen-G. 24. 28. [182
Ztsehr, f. G. d. Oberrh. N. F. 35. 36. [138
tschr. . . G. kde. Freiburg. 36. [134
Diözesanarchiv, Freiburger. 19-21. [135
Schriften Ver. G. d. Bodensees. 49. [136
Geschichtsblätter, Mannheimer. 21. (197
Schriften Ver. G. d. Baar. 14. [138
Arehiv, Neues, G. v. Heidelberg. in
Anzeiger f. elsäss. Altert.kde. 3. 140
Jahrbuch G., Sprache u. Lit. Els.-Lothr.
84. 141
Heimatblätter, Nassau. 22. [142
5 ze f. hess. G. u. Altert.kde. 1
Archiv f. G. Frankf. a. M. 12. 144
Veröffentl. d. Hist. Komm. d. Stadt
Frankf. a. M. VII, 2. VIII. [145
Witteil. Oberhess. G.-Ver. N. F. 23. [146
Beiträge z. G. d. Stadt Mainz. 5. [147
Blätter, Hess., f. Volkskde. 19. [148
Zeitschrift Ver. f. hess. G. 53. [149
Geschichtsblätter, Fuldaer. 14. [150
Publik. d. Ges. f. rhein. G.kde. 87. [151
Jahrbücher, Bonner. 125. [152
Jahrbuch, Diisseldorfer. 30. [153
Ztschr. Aachener G.-Ver. 41. 42. [154
Beiträge G. von Stadt u. Stift Essen. 39.
[155
Zeitschrift f. vaterl. G. Westfal. 78, 1. 2.
[156
* 3
Westfalen. 11, 1. [157
Westfalen, Sdrheft. 1 [158
Jahrbuch Ver. f. Orts- u. es
Grafsch. Mark. 33. [15
Geschichteblätter, Hans., 25. 26, [160
Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. 12. [161
Ztschr, f. hamburg. G. 24. (162
Mitteil. Ver. lüb. G. 14. [163
Ztschr, Ver. lüb. G. 20, 2. [164
8. Erg.heft.
32.
10—
Jahrbuch G.-Ver. Oldenburg. 19/20. [165
Ztschr. Ges. f. schlesw.-holst. G. 50. [166
Mitteil, Ges. f. Kieler Stadt-G. 30. [167
Ztschr. Hist. Ver. Niedersachs. 84, 3—85.
[168
Ztschr. d. Harz-Ver. 53. 54. [169
Beiträge z. G. Niedersachs. u. Wine
[1
Forschungen z. G. Niedersachs. V,4. [171
Queileu u. Darstellgn. z. G. Niedersachs.
(172
Geschichteblätter, Hannov. 23. [173
Mitteil. Ver. G. Osnabrück. 42. (174
Jahrbech Männer vom Morgenstern. 18.
[175
Mitteil. lipp. G. u. Landeskde. 11. 1176
Magasla, Braunschw. 19, 20. 1177
nellen u. Forschgn. z. braunschw. G.
y = [178
1 Thür.-sächs. f. G. u. au
1.
[1?
Ztschr., Ver. f. thür. G. u. Altert. 1180
FVorgasgenheſt. Aus Sachsens. 4. [181
Geschichtsguellem d. Prov. . 1
Jes]. blätter d. Hist. Komm. f. Prov.
Sachsen u. Anhalt. 43. 1183
Ztschr. f. Kirchen-G. d. Prov. SAAGI
` Geschichteblätter f. Stadt u. 1288
Magdeb. 53—55. [18
berg. 34
kde.
Geschichtsblätter, Mühlhäus. 20. 21. =
Schriften d. Henueberg. G.-Ver. 12. [187
Beiträge, Neue, z. G. dt. Altert. (Heint)
1
Archiv, Neues, f. sächs. G. 41—42, 2. 1189
Beiträge z. sächs. Kirchen-G. 83. [190
Mitteil. Ges. Osterlandes. 13, 2. 191
Schriften d. Ver. f. G. Leipzigs. 1, a
Mitteil. G.- u. Altert.forsch. Ver. Eisen-
; 9
Geschichtablätter, Dresdener. 19. 1192
Mittell. vogtl. G.-Ver. Plauen. 30. [195
Mitteil. d. dt. Ges. Leipzig. 11, 3. [196
Mitteil. Altert.-Ver. Zwickau. 12. [197
Jahrbuch Ver. mecklenburg. G. 85. [198
Studien, Balt. 23. [199
Jahrbücher, Pommersche. 20. [200
* blatt d. Ges. f. pomm. G. u. e
Tonen Z. brandenburg. u. preuß. G.
: [202
32, 2-34, 1
19
*4
Jabrbach f. brandenburg. Kirchen-G. 2
[
Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 51. [204
Mitteil., Niederlausitz. 15, 1. [205
Magasin, Neues Lausitz. 96. [206
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 27.
Bibliographie Nr. 203—272.
Monateblätter Hist. Ges. Posen. 20. [?1?
Ztschr. Westpreuß. G.-Ver. 60. 61. [213
Hitteil. Westpreuß. G.-Ver. 19—20, 2. [214
Jahrbuch, Elbinger. 1. (n53
Mitteil. Coppernicus-Ver. Thorn. 28. 29.
(316
Ztschr. Ver. G. Ermlands. 21, 1. {%17
[ Quellen u. Darstellgn. z. G. Westpreub. I
Nitteil, schles. Ges. Volkskde. 22. [208 21
Ztschr. Ver. f. G. Schles- 51. 55. [209 FF
Geschichtsblätter, Schles. 20. 21. [210 ,
Aus Oberschles. eee u. Gegen- Mittell. aus d. livländ. G. 21. [70
wart. aut von V. Loewe. Heft 1. Glei- Sitsuugsbericht Ges. f. G. u. ee
witz 1922.
[211 | zu Riga. 14 (14 — 21). m
II. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien
und Literaturberichte,
Loewe, V. u. Stimming, 15
Jahresberr. d. dt. G. Jg. 2: 1919
Bresl.: Priebatsch. 21. 100 S.
Rez. von Jg. 1 bzw. 2: 8 2 123,
339 f., 125, 511f. igener: Korr. bl. d. G.-Ver.
68, 246 Klinkenborg; Fatiiliengeschiehtl Bll.
19, 83 f. v. Klocke; Lit. Zbl. 71, 325 f. Kende;
Theol. Lit.-Zeit. 46, 10 f. Lerche); Viertelj schr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 189 f. Bast 1285
22
Mensi, Verzeichnis d. im J. 1900 bis
einschl. 1919 veröffentl. Aufs. (Zt. Hist. Ver.
f. Steiermark 17, 310-29). 1224
Brun, C., Neue hist. Lit. über d.
dte. u. ital. Schweiz (Anz. f. schweizer.
G. N. F. 18, 40—55, 291 —833). [225
Wild, H., Bibliographie d. Schweizer
G. (Beil. zu Bd. 18. N. F. Anz. f.
schweizer. G. 84 8.) 226
Wild, H., Bibliographie d. Schweizer
G. Jg. 20 (Beil. zur Zt. f. schweizer.
G. Bd.1. 112 S. — Brun, C., Neue
hist. Lit. über d. dte. Schweiz (Zt. f.
schweizer. G. 1, 77—104, 334—70). [227
T argiadèr, A., Inhaltsverzeichnis zu
Bd. 11—48 des Anz. 10 schweizer. G. (Anz. f.
schweizer. G. N. F. 18). [228
Steinmann, St. Gallische Lit. aus d. J.
1919 (Neuj.bl. Hist. Ver. Kantons St.Gallen.
20, 50—59). [229
Braadstetter, J. L., Lit. der 5 Orte
1916—18 (D. G. freund. Mitteil. d. Hist.; Ver.
d. 5 Orte. 75, 175—243). [230
Meyer, W. an Bibliographie zur schwei-
zer. Kirchen-G. 1. Sept. 1918 bis 1. Sept. 1919
(Zt. f.schweizer. Kirchen-G. 13, 237—55). [231
Leuze, O., Württ. G.lit. vom J.
1918 bzw. 1919 (Württ. Vierteljhefte
f. Landes-G. N. F. 28, 336—653, N. F.
29, 189—2183). [232
e a nn D — a —
Gaub, F., Württ. Lit. vond. Jahren 1915
bis18 (W ürtt. Jahrbb. f. Statistik u. Landes-
kde. 17/18, XII— L). (233
Mehring, D. württ. G.-Vereine in d. Jah-
ren 1917—19 (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 8
Rieser, F., Badische G.-Lit. .J.
1916 bis einschl. 1918 (Zt. f. d. G. d.
Oberrh. N F. 85, 365—442). [235
Rieser, F., Badische G.-Lit. der
J. 1919 u 20 (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
36, 42172). [286
Hefele, Fr., D. kirchengeschichtl.
Lit. Badens in d. Jahren 1914—18
(Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. 20,
184—19). [237
Lautenschlager, F., Die bad. G.-u. Altert.
vereine in d. Jahren 1919 u. 20 (Korr. o d.
G.-Ver. 69, 166—76).
Häberle, D., Pfälzische Biblio-
graphie. IV. Die landeskundl. Lit. d.
heinpfalz von 1908—18. 2. Teil Dürk-
heim: Rheinberger. 20. VII, 245 S
[239
Bär, M., Bücherkde. zur G. der
Rheinlande. Bd. 1: Aufs. in Zt. u.
Sammelwerken bis 1915 (Publik. d. Ges.
f. rhein. G. kde. 87). Bonn: Hanstein.
20. LX, 716 8. 48 M
Rez.: Lit. Zbl. 72, 349 Wentzeke. 110
Hirschfeld, Die G.-Vereine in d. südl.
Teile d. Rheinprovinz 1916—18 (Korr. bl. d.
G.-Ver. 68, 16166). (241
Dersch, W., Bücher- u. Zt.schau
(Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 53,
116— 85). [242
Häpke, Hans. Umschau (Hans.
G.bll. 26, 235—46). [243
Pauls, V., Literaturber. für 1919/0
(Zt. d. Ges. f. Schlesw.- Holst. G. 60,
460—568). [2H
Bibliographien und Literaturberichte. * 5
Lerche, O., Die Hist. Vereine Nieder-
sachs. im letzten Jahrfünft (Korr. bl. d. G.-
Ver. 68, 180-91). 1245
Bemmann, R., Bibliographie d.
sächs. G. Bd. 1. Halbbd. 2. Lpz. u. Berl.:
Teubner. 21 (= Schrr. d. Sächs. Komm.
f. G.) XVIII. 614 S. 44 M. + 1209],
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 42, 284—86
Lippert. [246
Richter, H., Lit. d Landes- u.
Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen. Gene-
ralreg. üb. d. Lit. d J. 09 — 17. Hälfte 1.
(Jahresber.d sächs. Landesbibl. auf 18,
S. 17—80). [247
Jabresber. d. Sächs. Landesbibl. zu
Dresden. Jg. 19 u.’20. Nebst Beil.: Rich-
ter, P. E., Lit. d. Landes- u. Volkskde. u.
G. d. Kgr. Sachsen. Generalreg. üb. d. Lit. d.
J. 1909 —17, bearb. v. H. Richter. T. 2. Dresd.:
v. Baensch Stiftg. 21. 76 S. 10 M. 1218
Bemmann, R., Ubersicht über
neuerd. erschien. Schrr. u. Aufs. z. sächs.
G. u. Alt. kde. (N. Arch. f. sächs. G. 41,
168 —82, 332 —42; 42, 153—67). [249
Devrient, E. u. Dobenecker, O.,
Übersicht über d. neuerd. erschien. Lit.
zur thür. G. u. Altert.kde (Zt. d. Ver. f.
thür. G. u. Altert. kde. 82, 461-97). 250
Laue, M., Bibliographie z. thür.-
sächw. G. (Thür.-sächs. Zt. f. G. u. Kunst
10, 45—64, 101—19; 11, 41—60). [251
Thiele, d., Inhaltsverzeichnis n
1—19 der Mühlhäuser G. bil. (Mühlhaus. G. b
19/ 20, 1—24). (252
Brendieke, H., Verzeichnis märkischer
Städtechroniken. 2. Aufl. Berl.: Mittler. 20.
21 S. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34,
133 ff. Hoppe. l 1253
Jecht, R., Lausitzer Lit. i. alphabet.
Folge (Neues Lausitz. Magazin 96,
1387—42). [254
Nentwig, H., Lit. zur schles. G. für
1918 u. 1910 (Zt. d. V. f. G. Schles. 54,
155 —82). [255
Karger u. Wiater, Literaturübers. zur
schles. G. 1919/20 (Zt. f. G. u.Kultur-G.Schles.
14.15, 107-12). [256
Häpke, R., D. geschichtl. u. landes-
kundl. Forschg. in Litauen u. Balten-
land 1915—18 (Hans. G.bll. 25,
257
Krüger, G., Literature on Church
History 1914—20 (Harvard Theolo-
gical Review 14, 287—374). [258
Kauffmann, Fr., Altgerm. Religion
(Archivf. Relig.wıssensch. 20,205—29).
[259
Bibliographie de la Revue d histoire
ecclésiastique t. X V année 1914 Juillet
15 (Revue d'histoire ecclésiastique 15,
277—383) 260
Brackmau», A., Lit, zur kirchl. Ver-
fassgs.-G. (Hist. Zt- 184, 3817—22). [261
Rosenbaum, A., Bibliographie der
in d. Jahren 1914—18 erschien. Zt.auf-
sätze u Bücher zur dt. Lit.-G. Abt. 1
u. 2 (= Euphorion. Erg.heft 12) Lpz. u.
Wien: Fromme. 21. 192S. 80M. [262
Arnold, B. F., Allgem. Bücherkde. zur
neuer. dt. Lit.-G. 2. A. 19. s. 20, 286. Rez.:
Dte. Lit.-Zeit. 41, 165—367. R. Kaiser; Hist.
Vierteljschr. 20, 110 Loewe; Zbl. f. Bibl. wesen
37, 41 f. Daflls. ö [263
Wrede, F., Dte. Mundartenforschg.
u. -dichtg. in d. Jahren 1917 u. 18 (mit
Nachtrr.), zus.gestellt am Sprachatlas
d. dt. Reichs (Zt. f. dte. Mundarten. 20,
1—63). [264
Bea. Internationale, der
Kunstwissenschaft. Hrsg. v. F. Gold-
schmidt. Bd. 15: 1917/18. Berl.-Steg-
litz: Behr. 20. VIII, 250S. 18M.+
150%. 265
Hoffmann-Krayer, E., Volkskundl.
Bibliographie f. d. J. 1917. Straßb.:
Trübner. 19. XV, 108 S. 7,40 M.
Rez.: Korr. bl d. G.-Ver. 68, 44f. ae
Bibliographie, Volkskundl. f. d. J.
1918. Hrsg. v. E. Hoff mann-Krayer.
Berl.: Ver. wissensch. Verleger. 20.
XVII, 126 S. 20 M. [267
Krapp, H., Literaturber. betr. Rechts-G.
(Zt. f. d. gesamte Strafrechtswissensch. 40,
2385—39, 64147; 41, 261—66, 620— 23). 268
Brosch, A., Schrifttum über innere
Kolonisation. Berl.: Dte Landbuch-
hulg. 19. VII, 97 S. M. 14,50. [269
Catalogus van de pamflettenver-
zameling berustende in de koninklijke
bibliotheek bewerkt door W. P. C.
Knuttel, 9. Deel. Alphabet. register
van onderwerpen. 1486—1795. s' Gra-
venh. 20. 148 8. 270
Erichsen, B. og Krarup, A., Dansk
historisk Bibliografi. 1. Bd., Heft 1—3.
Kopenh.: Gad. 19 — 20.
Rez.: Zt. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. G. 50,
461—61 Pauls. [271
2. Geographie.
Norlind, A., D. Problem d. gegenseit.
Verhältnisses v. Land u. Wasser u. seine Ab-
wandle im Mittelalt. s. 20, 397. Rez.: Berl.
philol. Wochenschr. 39, 7352—54 Philipp. 1272
* Bibliographien Nr. 273 — 322.
Much, R., Dte. Stammeskde. 3. Aufl.
(Sammlg. Göschen 126). 20. 144 8.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41, 161 f
König. [278
Klimesch, J. M., Beitrr. z. hist. Topo-
graphie d. Böhmerwaldgebietes (Mitteil.Ver.
d. Dt. in Böhmen 58, 138—54). [274
Atlas, Hist., d. österr. Alpenländer.
Hrsg. v. d. Akad. d. Wissensch. in Wien.
Abt. 1. Die Landgerichtskarte. Lief. 3.
Wien: Holzhausen. 21. 15 M.
8: Das welsche Südtirol (von H. v. Volte-
lini), Kärnten (von A- Jaksch u. M. Wutte),
Görz u. Gradiska (von A. Mell). 1275
Schmid, W., Beitrr. z. G. d. früh-
mittelalt. Besiedelg. der Steiermark (Zt.
Hist. Ver. Steiermark 18, 27—45). [276
Vischer, G. M.: Topographia
Austriae inferioris 1672. Orig. getreue
Neuausg., veranst. vom Ver. f. Landes-
kde. Nied.oesterr. Wien: Mickl. 20.
15 S., 26 S., 266 Taf. 400 M. [277
Eisler, M., Hist. Atlas d. Wiener
Stadtbildes (Arbeiten d. kunsthist. Inst.
d. Univers. Wien Bd.16). Wien: Staats-
druckerei. 19. 50 Taf. u. 84 S. 280 M.
Rez.: Monatshefte f. Kunst wissensch. 13,
339—41 P. J. Meier. 1278
Faldus, J., D. militär. Aufnahmen
im Bereiche d. habsburg. Länder aus d.
Zeit Kaiser Josefs II. E. Beitr. z. hist.
Landeskde. (Denkschr. d. Akad. d. Wis-
sensch. in Wien. Phil.-hist. Kl. Bd. 68,
Abh. 2). 112 S., 20 Taf. 19. 66 M. [279
Gerber, A. M., Die Entwicklg. d.
8 Darstellg. d. Landes Tessin.
erner Diss. 20. IV, 80S. 280
Helbeck, A., Konr. Türsts Karte d. Eid-
genossensch. vom Ende d. 15. Jhd. über Vor-
arlberg. — Ders., Ulrici Campelli Raetiae
alpestris topographica deseriptio (Viertel-
un f. G. u.
eft 2).
Hilber, P., Prospekte u. Veduten d. Stadt
Luzern in d. Kupferstichsammlg. d. Bürger-
bibl. (D. G. Freund 76, 181—94). 1282
andeskde. Vorarlbergs. 4.
1281
Derr, A., Aus d. Siedlgs.-G. von Gunzen-
hausen u. Umgebg. Progr. Gunzenhausen.
20. 218. 1283
Slebert, A., Die Ortenau im Bilde (Die
Ortenau. Mitteil. d. Hist. Ver. f. Mittelbaden
6/7, 24—39). 1284
Rösser, J., Beitrr. z. Siedelungs-
kde. d. südl. Rhön u. d. fränk. Saaletals.
Münch.: Verlag Natur u. Kultur. 20.
143 S. 10 M. » [285
Tourneur-Aumont, L'Alsace et
l’Alemanie. Origine et Place de la
tradition germanique dans la civilisa-
tion alsacienne (études de géographie
historique). Nancy- Paris. 19. 285 8.
10 fr. | [286
Haas, Th., Alte Fuldaer Markbeschreibgen.
(Fuldaer G. bll. 14, 27—32, 49—55, 75—80, 89
96). — Vondersu, J., Vor- u. früh eschichtl.
Durchgangswege im Fuldaer Lande (Fuldaer
G. bll. 15, 1—16). [287
Schumacher, K., Siedelgs.- u. Kul-
tur-G. d. Rheinlande von d. Urzeit bis
in d. Mittelalt. Bd. 1: Die vorröm. Zeit.
Mainz: Wilckensin Komm. 21. 2548.
20 Taf. 40 M. (288
Heinzerling, J., Die Siedign. d.
Kreises Siegen. Siegen: Ver. f. Hei-
matkde. 20. VIII, 768. 7 M. [289
Cramer, Fr., 3 Eifeler Berge. Mons
Achon, Nore, Antiquest u. ihre Nach-
barsch. E.siedl.geschichtl. Studie(Dts-
seld. Jahrb. 30, 161—84). [290
Geschiedkundige Atlas van Nederland
geteekend door. A. A. Beekman. 13 ff. s. 20.
321. Rez-: Hist. Zt. 121, 925—35 Fabricius.
1291
J e apneni; H., Die Rittersitze
u. Edelhöfe d. Kreises Melle im Beg.
bez. Osnabr. mit e. Anhang über dess.
Höfenamen. Osnabr: Meinders & Elster-
mann. '20. 48 S. 2,50 M. [292
Lappe, J., Die Wüstungen d. Provinz
Westfalen. Binleitg.: Die Rechts-G.d.wüsten
Marken. 16. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 15, 566-858: Karl Fröhlich, Städte
u. Wüstungen; Hist. Vierteljschr. 20, 96f.
Curschmann. [293
Kelter, E., E. Elbkarte d. 16. Jhd. im
Museum f. hamburg. G. (Jahrb. d. hamburg,
wissensch. Anst. 38. 18. Beiheft: Mitteil.
aus d. Mus. f. hamburg. G. Nr. 5.) Hamb.:
Meißner. 19 S. 3 M. [294
Rëthsiag, Die Hoheitsgrenze zwischen
Spiekeroog u. Wangeroog, . Wort zur Ab-
wehr (Oldenburg. Jahrb. 19/20, 349 —68). [7%
Studien u. Vorarb. z. hist. Atlas
Niedersachs. 5. Heft: Schmidt,
Günther, D. alte Grafsch. Schaumburg.
Grundlegg. d. hist. Geogr. d. Staates
Schaumburg-Lippeu.d.KreisesGrafsch.
Rinteln. Gött.: Vandenh. & Rupr. 20.
VI, 96 S. 16 M. 296
Bothert, B., Dersaburg u. Iburg. Eine
Bemerkg. zum Atlas vorgeschichtl. Be-
festiggu.in Niedersachs. (Zt. Hist. Ver.
Niedersachs. 85, 1833—85). — Büttner, E.,
Alte Landwehren in d. ehemal. Amtern
Brackenberg u. Friedland (Ebd. 84, 298—830..
1297
ses Grafsch. Wernigerode. Berl.: Hen-
del, 21. IV, 80 S. 10 M. (SG. quellen
d. Prov. Sachsen. 46) [298
Borchers, C., Villa u. Civitas Goslar. 8.
20, 325. Rez.: Hist. Vierteljschr. 30, 339-41
Gerlach. [293
Geographie.
Stein, W., Zur Topographie u.
Bevölkergs.gliederg. d. Stadt Goslar
im Mittelalt. (Hans. G. bll. 26, „
Graf, 0., D. 1 d.
Grhrzgt. Sachsen- Weimar- isenach in
sein. geschichtl. Entwicklig. (Mitteil.
d. geogr. Ges. zu Jena 35, 86,
| 30
Hampe, K., Der Zug nach dem
Osten. Die kolonisator. Großtat d.
dt. Volkes im Mittelalt. (Aus Natur
u. Geisteswelt 731). Lpz.: Teubner.
21. 108 8 2,80 M. + 120%. [302
Witte, H., Erforschg. d. Germanisation
unseres Ostens (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 63—
66). — Ders., Organisation d. Erforschg. d.
Germanisation unseres Ostens (Ebd. 69, 104
—10). [303
Meiche, A., D. alte Zellwald an
d. Freiberger Mulde. E. Beitr. zur G.
d.ostmitteldt. Kolonis. mit einer Neben-
untersuchg. über d. fränk. Hufe. (N.
Archiv f. sächs. G. 41, 1—42.) — Härt-
wig, R., Zur Besiedelg. d. Aue rechts
d. Elbe im Gaue Nisan unterh. Dres-
den-Neustadt (Ebd. 42, 211—26). [304
Vetter, E., Die Formelemente d.
Tales der Zwickauer Mulde u. der
Mulde innerhalb Sachsens u. ibre Be-
deutg. f. d. Besiedelg. (Mitteil. d. Ges.
f. Erdkde. zu Leipzig. ’19, a)
3
Maesser, W., D. Bevölkerg. d. Kreises
Schleusingen vornehml. im 17. Jhd. 16. Rez.: :
Hist. Vierteljschr. 19, 417—19 G. H. Müller.
[306
Schönebaum, H., D. Besiedelg. d. Alten-
burger Ostkreises. 17. s. 20. 332. Rez.: Dte.
Lit.-Zeit. 41, 209—12 Beschomer. — Ders.
Ist Altenburg S.-A. das alte Merseburg?
(N. Archiv f. sächs. G. 41, 109—16.) (307
Langer, H., Biedigs.geograph.-
systemat. Studie über d. rechtselb. Sächs.
Schweiz u. d. böhm. Niederland (N.
Archiv f. sächs. G. 42, 196 210). [308
Rudolphi, H., Die Entwicklg. d.
Stadtplans von Leipzig (Praesent, Bei-
trr. z. dten. Kartographie. 21, 13—81).
— Beschorner, H., Die ältesten Kar-
tendarstellgn. d. Stadt u. Festg. Dres-
den (Dresdner G.bll. 80, 1). [309
Kroker, E., Barthol. Scultetus u. seine
Karte von Sachsen (1568). (N. Archiv f. sächs.
G. 42, 270—77.) [310
Beschorner, H., Landesvermessg. `
u. Kartenwesen Sachsens bis 1780.
(Aus: Beitrr. z. dt. Kartographie). Lpz.:
Akad. Verlagsges. 21. S. 31—46. 4 M.
[311
u. Wansen.
*7
Treitschke, C., Die Landesauf-
nahme Sachsens von 1780—1921. (Aus:
Beitrr. z. dt. Kartographie.) Lpz.:
Akad. Verlagsges. 21. S. 47—60. Fr
12
Schultze-6Gallöra, S. v., Topo-
gra hie oder Häuser- u. Straßen-G. d.
tadt Halle a. S. Bd.2. Hälfte. 1.
Halle: Hendrichs. 21. XVIII, 203 S.
22,50 M. [813
Bruus- Wüstefeld, Die Uckermark in
slawischer Zeit, ihre Kolonisation u. Ger-
manisierg. 19. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68,
178 f. Witte; Mitteil. Hist. Lit. 49, 58 f. Abb.
[314
Drolshagen, C., D.schwed.Landes-
aufnahme u. Hufenmatrikel von Vor-
ommern als ältestes dtes. Kataster.
‚1. (Beiheft z. 17/18. Jahresber. d.
Geogr. Ges. Greifswald.) [815
Reutter, H., Das Siedlgs. wesen d.
Dten. in Mähren u. Schlesien bis 2.
14. Jhd. s. 20, 307.
Rez.: Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15,
198—207 Wolf. 3 a
| [
Bretholz, B., Zur böhm. Kolonis.-
frage s. 20, 1976. Erwiderg. v. E.
Maetschke: Mitteil. Inst. österr. G.-
forschg. 38, 695—98 u. Antwort von
Bretholz 699—702. — Kaindl, R. F.,
Zur älteren G. d. Dten. in d. Sudeten-
ländern (Hist.Vierteljschr. 19, 377 11 70
815
Jahn, M., Die germ. Besieig
Oberschles. in vor- u. frühgeschichtl.
Zeit. (Mannus 11/12, 416—3834). [316
Wendt, H., Beitrr. zur älteren Ortskde.
Breslaus (Schles. G. bll. 20, 42—44, i
Engelbert, K., Wiesche u. Ar
Zwei ehemal. Siedlgn. zwischen Grottkau
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 118
19). — Geschwendt, H., Zur Siedles.-G.
von Mörschelwitz Kr. Schweidnitz (Schles.
G.bll. 21, 68—46). [318
Söhnel, Die Kastellanei Bytom (Beuthen
a. O.). (Schles. G.bll. 21, 10—12). [819
Zippel, O., Die Kolonisation des
Ordenslandes Preußen bis z. J. 1309
(Altpreuß. Monatsschr. 58, 176—218,
289 — 79). ' [320
Keyser, E., Die Besiedelg. d. Alt-
stadt Danzig (Zt. d. Westpreuß. G.-
Ver. 61, 149—92). — Ders., Die Her-
kunft d. Danziger Bevölkerg. im 14.
Jhd. (Mitteil. Westpreuß. G.-Ver. 20,
8—14). [321
Praesent, H., Die geograph. Lage
d. Weichselgebietes im Lichte poln.
Darstellg. (Mitteil. d. Ges. f. Erdkde.
zu Leipzig. '19, 89—100). [322
*g Bibliographie Nr. 323—3877.
Mentz, F., Dte. Ortsnamenkde.
(Dt. kundl. Bücherei). Lpz.: Quelle &
Meyer, 21. 115 S. 4 M.
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 140 e
132
Briegleb, 0., Von unseren Ortsnamen
u. Verwandtes. Lpz.: Weicher. 19. 79 S.
. [324
Voilckmann,E., Straßennamen u. Städte-
tum. s. 20. 342. Rez.: Hist. Zt. 12? 183f.
Goetze; Mitteil. d. Schles. Ges. f. Volkskde.
22,104 f. Jantzen ; Lit. Zbl. 71,206 Beschorner.
[3%5
Beschorner, Flurnamenforschg. —
VII. Flurnamenber. (Korr.bl.d.G.-Ver.
69, 6—36). (326
Lessiak, P., Die kärntnischen Sta-
tionsnamen. Mit ein. austührl. Ein-
leitg. über d. kärtn. Ortsnamenbildg.
(Carinthia. 112, 1—120). [327
e St. Marxen, „Paben-
stein“ u. „Brün d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 17, 10— 22). [328
Iarneller, J., Die Hofnamen
im unteren Eisacktal. II. Die alten
Gerichte Kastelrut u. Gudifaun (Archiv
f. österr. G. 109,1- 152). [329
Lug, V., Dte.Ortsnamen in Ungarn.
Berl.: Allgem. dt. Sprachverein. ’17.
VIII, 143 S. 1 M. [830
Slegfried, P., Basels Straßennamen.
Basel: Helbing & L.ichtenbahn. 21.
III, 105 S. 8 fr. [331
Schnürer, G., Die Namen Chäteau
d'Oex. Ogo, Uechtland (Jahrb. f.schwei-
zer. G. 45. 77 — 130).
Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 321—25
Muret. [332
Miedel, J., Bayr.Ortsnamenforschg.
1910— 20 (Bayr. Hefte f. Volkskde. 7,
21—34) 333
Buchner, G., Die ortsnamenk undl.
Lit. von Südbayern. Progr. d. Maxi-
miliansgymnas. München. 20. 28 8.
3 M. l [334
Ziegelhöfer, A. u. Hey, d., Die
‚Ortsnamen d. ehemal. Fürstent. Bay-
reuth. Bamb.: Buchner. 20. 1 V, 259 8.
8,40 M. (Auch in: Archiv f. G. u. Altert.-
kde. von Oberfranken 27.) [335
Buchner, G., Die Ortsnamen d.
Werdenfelser Landes (Oberbayr. A rebiv.
62, 131-62). — Ders., Die Ortsnamen
d. Karwendelgebietes. Nachtrr. (Ebd.
62. 16365.) 336
Schröder, A., Die Ortsnamen im
Amtsbezirk Dillingen Jahrb. Hist. Ver.
Dillingen 33, 33— 64). — Meixner, H.,
Die Ortsnamen der Gegend um Rosen-
heim. Progr. Rosenheim. 20. 66 S. [337
Bobnen berger, K., Die Ortsnamen Würt -
tembergs in ihrer Bedeutg. f. die Siedlgs.
G. (S.-A. aus: Bll. d. Schwäb. Albvereins.
Jg. 20. 29 8. . [338
Kaspers, W., Die — acum — Orts-
namen d. Rheinlandes. E. Beitr. z.
älter. Siedigs.-G. Halle: Niemeyer.
'21. VII, 41 S. 6 M. f [339
Schoof, Saalburg, Altkönig u. Hohe
Mark. Eine Flurnamenstudie (Saal-
burg-Jahrb. 21. 9.126-44). - [340
Bommel, H.. Der Ortsname „Marmin-
choven in pago Phunzingowe* (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 36, 111 f.). [341
Teichmann, E., Zur Erklärg. u. G. des
Namens Lousberg (Zt. Aachen. G.-Ver. 42,
295—814). 31
[
Schnetz, J., D. Name „Idistaviso“
(Tacitus ann. Il, 16) Münch.: Piloty
& Löble. '19. 19 S. 1,50 M. [348
Cramer, F., Alteste westfäl. Fluß-
u. Ortsnamen besonders im Münster-
land (Zt. f. vater). G. u. Altert.kde.
Westfal. 78, 1, 1—24). [34
Feit, P.. Hastethouge. Zum HUB III,
602 (Hans. G.bll. 26, 191-95). — Schröter,
a sera u. „Kattegatt“ (Eb.
3—45). i
Kohl, Die Straßen der Stadt Olden-
burg (Oldenburg. Jahrb. 19 / 20, 68—
185). 346
Beschorner, H., Sachsens Anteil
and Flurnamenforschg. (nach d. Stande
vom März 1920 (N. Archiv f. sächs. G.
u. Altert. kde. 42, 77 — 196). [847
Schneider, Ed., D. Orts- u. Flur-
namen d. Kreises Schleusingen (Schrr.
d. henneberg. G.-Ver. 12) 20. 86 8.
3 M. — Eberlein, K., Orte- u. Ge-
wässernamen unserer engeren Heimat.
(Mühlhäus. G. bll. 19/20, 46— 50.) [348
Göbel, I, Die Brieger Straßennamen
Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens. 55, IH). —
choenaleh, H., Der Ketzerberg (Schles.
G.bll. 21, 88-37). (349
Lorentz, Fr., Der Name Danzigs
(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 60, .
35
Paaske, Deutungsversuch des we
der Koschnalwjer (Mitteil. d. Coppernikus-
ver. in Thorn. 16, 47 ff.). [351
Baß, A., Die Sette Comuni Vicen-
tini auf d. lessinischen Alpen. — Ders.,
Bibliographie d. dt. Sprachinseln in
Südtirol u. Oberitalien. — Ders., Dte.
Ortsnamen in Südtirol u. Oberitalien,
vornehml. im Gebiet d. dt. Sprach-
inseln .. (Veröffentl. d. Bundes d.
Sprachinselfreunde = Wissensch. Bei-
hefte zur dt. Alpenforschg. H. 1-5.)
Lpz.: '19. [852
Geographie. — Sprachkunde.
Brinckmann, A. E., Die geschichtl.
Anlage d. dt. Städte (Monatshefte f.
Kunst wissensch. 14, 14 — 28). [353
Hoenig, A., Dter. Städtebau in
Böhmen. Die mittelalt. Stadtgrund-
risse Böhmens mit besonder. Berücks.
d. Hauptstadt Prag. Mit 13 Abb.
ete. Berl.: W. Ernst & Sohn. '21. 55
113 S. 4°. 33 M.
Kuhn, W., Kleinbür 11 5 Sede a
in Stadt u. Land. E. Untersuchg. d.
Siedelgs.formen an Hand von Beispielen
aus d. Zeit von 1500—1850. Münch.:
Callwey. 21. 168 S. 156 Abb. 4°. i M.
355
3. Sprachkunde.
Grimm, J. u. W., Dtes. Wörter-
buch. Bd. 10. Abt 3. Lief. 3 (Sp. 321
— 480); Bd. 11. Abt. 2. Lief. Fb. 321
— 480); Bd. 11. Abt. 8. Lief. 7 (S p. 961
— 1120); Lief.8 (Sp. 1121—1280); Bd. 13.
Lief. 17 (Sp. 2753—2912). 21. Je 8 5
bzw. 10 M. 131
Paul, H., Dtes. Wörterbuch. 8. Aufl.
Halle: Niemeyer. 21. VI, 682 S. 70 M.
[857
Fischer, H., Schwäb. Wörterbuch.
Bd. 5: O. R.S. Tüb.: Laupp. 20. IV
u. 1976 Sp. 37,80 M. -+ 50% . [858
Lexer, I., Mittelhochdt. Taschen-
wörterbuch. 15. Aufl. Lpz.: Hirzel.
20. VII. 4138. 8 M. [369
Flemes, Chr., 2. Nachtrag zu meinem
Plattdt. W örterbuche d. Kalenberg - Stadt-
Hannoverschen Mundart (Hannov. G. bll. 23,
85—115). — Techen, F., Beisteuer II zum
mittelniederdten. Wörterbuch (Jahrb. Ver.
niederdte. Sprachforschg. 46, 1—27). [360
Lehmann, P., Aufgaben u. Anregen. d.
lat. Philol. d. Mittelalt. 18. 8. 50, 18%. Rez.:
Litt.bl. f. germ. u. rom. Philoi. 41, 54—56
Hilka; Hist. Zt. 121, 6f. Hofmeister. [361
Martin, J., Volkslatein, Schrift-
latein, Kirchenlatein. (Hist. Jahrb. 41,
201 —14.) 362
Weymann, C., Analecta. (Hist.
Jahrb. d. Görres-Ges. 40, 180—86, 41,
76—80). 1368
Jellinek, Zur Aussprache des latei-
nischen im Mittelalt. (Aufs.zur Sprach-
u. Lit.-G., Wilh. Braune dargebr.) [363 a
Schäfer, D., Honor, citra, eis im
Mittelalterl. Latein. (Aus.: Sitzgs.-
ber. d. Preuß. Akad. d. Wissensch.
Phil.-bist. Kl. 21. XXIII.) Berl.: Ver-
ein. wissenschaftl. Verleger. S. 372—
81. 1,50 M [364
*9
Kluge, F., Dte. Sprach-G. Werden
u. Wachsen unserer Muttersprache von
ihren Anfängen bis A Seron mart Lpz :
1 & Meyer. VIII, 345 8.
1 M. [366 °
Güntert, H., Kalypso. PE .geschichtl-
Untersuchgn. auf d. Gebiet indogerm.
Sprachen. '1r. s. 20, 881. Rez.: Lit. Zbl. 71. 60
—62. 1566
Karsten, T. E., Germ.-finnische
Lehnwortstudien (= Acta soc. scient.
Fennicae 45, Nr. 2). Helsingfors 15.
IV, 282 8.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 40
6—1? Hartmann. t36}
Heißenbüttel, K., Die Bedeutg. d.
Bezeichngn. f. „Volk“ u. „Nation“ bei
d. G.schreibern d. 10.—13. Jhd. Gött.
Diss. 20. 127 S. (Teildr.)
Rez.: Hist. Zt. 123, 528 Hofmeister. [968
Jacobsohn, H., D. Ursprg. d. Wor-
tes „Hansa“. (Hans. G.bll. 25, 71—
102) [369
Wilhelm, F., Zur G. d. Schrift-
tums in Dtl. bis z. Ausgang d. 13. Jhd.
1. Von d. Ausbreitg. d. dt. Sprache
im Schriftverkehr u. ihren Gründen.
(München. Archiv f. Philol d. Mittel-
alt. u. d. Renaiss. 8). Münch.: Call-
wey. 20. VII, 55 S. 8 M. [370
Burdach, K., Ber. üb. d. Forschgn.
z. neuhochdt. Sprach- u. Bildgs.-G.
(Sitzgs.ber. d. Preuß. Akad. d. Wis-
sensch. 20, 71—86). [371
Böttcher, K., Das Vordringen d.
hochdten. Sprache in den Urkden. d.
niederdten. Gebietes vom 13.—16. Jhd.
(Zt. f. dte. Mundarten. 21, 62— 67). [372
Franke, C., Zu Luthers Schriftsprache
(Zt. f. dte. Philol. 48, 449). [373
Zollinger, J., D. Übergang Zürichs
zur neuhochdt. Schriftsprache unter
Führg. d. Züricher nn Zürich. Diss.
20. 107 S. — Moser, V., Zur G. d.
neuhochdt. Schriftsprache in Bern (Bei-
trr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 45,
149— 91). [374
Moser, V., E. Züricher Reformorthograph
d. 17. Jhd. (Münch. Mus. f. Philol. d. Mittel-
alt. u. d. Renaiss. 4, 77—86). [375
Götze, Å., Frühneuhochdt. Lese-
buch. Gött.: Vandenh. & Rupr. 20.
IV, 140S 7M.
Rez.: Hist. Zt. 123, 168 f. Stammler;
Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 140 f. Demeter; Hist.
Jahrb. d. Görres-Ges. 41, Ing König. 378
Güntber, I.., Die dt. Gaunersprache, u.
Verwandte Geheim- u. Berufssprachen. 19.
8. 20. 340, Rez.: Mitteil. d. Schles. Ges. f.
Volkskde, 22, 102 f. Wocke. 1377
*10 Bibliographie Nr. 378—433.
Ricker, L., Beitrr. zur Wortgeo-
graphie d. dt. Handwerkernamen (Zt.
f. dte. Mundarten. 20, 97—118). [378
Förstemann, k., Altdtes. Namenbuch. Bd. 2.
2. Hälfte. 8. Aufl. 16. Rez.: Dte. Lit. Zeit.
42, 421 f. Meringer; Gött. Gel. Anz. 132,179 ff.
Bückmann. [379
Birt, Th., Die Germanen. '17. 8. '19, 2014.
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 49, 212
—14 Schumacher. 1880
Much, R., Der Name Germanen.
(Sitzgs. ber. d. Akad. d. Wissensch. in
Wien. Phil.-hist Klasse. Bd. 195,
Abh. 2). Wien: Hölder. 20. 80 S.
26 M. [381
Henning, R., Zum Germanen-
namen (Zt. f. dt. Altert. u. dte. Lit.
57, 266— 72). — Feist, S., D. Name
d. Germanen (Neophilologus 6, 29—41)
„die Echten“. (Berl. philol. Wochenschr.
40, 660 — 72.) 382
Uhl, W., Immanuel (Altpreuß. Monats-
schr. 57, 11339, 21016). — Schröder, E.,
Gedrut (Zt. f. dt. Altert. u. dte. Lit. .
[
Arnnwaldt, W. I. v., Seltene u. ver-
stümmelte Vornamen u. ihre familienge-
schichtl. Zusammenhänge. (Familienge-
schichtl. Bil- 18, 1—6.) 384
Taube, G., Die Eigennamen bei Wolf-
ram v. Eschenbach. E. Wörterbuch. 8
Bergerhoff, H., Humanist. Ein-
flüsse in d. dten. Familiennamen. T. 1.
Freib Diss. 20. 36 S. (Teildruck ) [387
Götse, A., Familiennamen im bad. Ober-
land. 18. S. 20, 419. Rez.: Anz. f. dtes.
Altert. u. dte. Lit. 39, 17172 E. Schröder.
[358
Briegleb, O., Erklärg. d. süddt. Familien-
namen Kroidl, Kraitlein, Rüdlin (Zt. f. dte.
Mundarten. 19/20, 177 —78). [389
Metzger, H., Die weibl. Taufnamen
zu Freiburg i. Br. von 1200—1600
(Freiburg. Diözes.-Archiv. N. F. 21,
55—106). , u [390
Sturm, K., Die Familiennamen u.
die Bevölkerg.d.Insel Usedom bis 1700.
Greifsw. Diss. 20. 64 S.
Rez.: Monatsbl. d G. f. pomn. G. u.
Altert.kde. 20, 31—32? Grotefend. [391
Schiff, Adelh., Die Namen der
Frankfurter Juden zu Anfang d. 19. Jhd.
Freiburg. Diss. '17. 81 S.
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol.
50, 158 Götze. [392
Schön, F., G. d. dt. Mundartendichtg.
Teil 1: Vom Ende d. 16. Jhd. bis z. d. nieder-
dt. Klassikern. Freib. i. Br.: Fehsenfeld.
120, 678. 6M. [393
Frings, Th., Die dte. Sprachwis-
sensch. u. d. dte. Mundartenforschg.
(Zt. f. dte. Mundarten. 31. 2—12). [394
Maußer, O., Ergebnisse n. Auf-
gaben d. Mundartenforsch. in Bayern
(Bayer. Hefte f. Volkskde. 5, 145—76).
395
Wilhelm, Fr., Bayr. Deutsch in d. Ba
Verwaltg.zur Reformat.zeit (München. Mus.
f. Philol. d. Mittelalt. u. d. Renaiss. 4, 100.
(3%
Schwartz, E, Zur Kenntnis d. bayr.
Mundart in Ungarn (Zt. f. dte. Mundarten.
). (3%
Schön, F., G. d. fränk. Mundartdichtg.
2, ; f. germ. u. rom.
Philol. 42, 13 —15 Streuber. (398
regiment u. ihr Nachwuchs (Jahrb. d. Ver.
f. niederdte. Sprachforschg. 47, 25—90). [399
Kloeke, . d., D. niederländ. Mund-
forschg. (Zt. f. dte. Mundarten. 20, 80-91:.
, [400
Dialektgeographie, Dte., Heft 16:
Frings, Th. u. Vandenheuvel, J.,
Die südniederländ Mundarten. 1. Teil:
Texte. Marb.: Elwert. 21. XXVII,
149 S. 35 M. [30
Tille, E., Niederfränkisch.-niederländ.
Stud. I: Wechselformen in d. Geldernschen
Urkden.sprache (Zt. f. dte. Mundarten. '?!,
18—23). [402
Teuchert, H., Ein Schlaglicht auf d.
ripuar.-niederfränk. Sprachenkampf im 15.
Jhd. (Zt. f. dte. Mundarten. 21, 23—25). [403
Lasch, A., Mundart in d. nordnieder-
sächs. Zwischenspielen d. 17. Jhd. (Aufs.
zur Sprach- u. Lit.-G. W. Braune dar-
gebr.). 403 a
Brand, J., Stud. zur Dialekte e
d. Hochstiftes Paderborn u. d. Abtei Corvey.
14. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 95 Denen:
Hojberg- Christensen, Studier over Ly-
baeks kancellisprog fra ca. 1300 —1470 8. ®0,
114. Rez : Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 40.
34— 42 Lasch.
[495
Schütt, 0., Die G. der Schrift-
sprache im ehemal .Amt u. in d. Stadt
lensburg bis 1650. Flensb.: West-
phalen. '19. 275 S.
Rez.: Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert.-
kde. 20. 3890-47 Lasch. [406
Wix, Hans, Stud. z. westfäl. Dia-
lektgeographie im Süden d. Teutoburg.
Waldes. (Dte. Dialek graphie 9)
Marb.: Elwert. 21. VIII, 182 S. i
Hentrich, K., Dialektgeographie
d. thür. Eichsfeldes u. sein. Nachbar-
gebiete (Zt. f. dt. Mundarten. 19 20.
133—63). E 408
Müller, 6. H., Uber d. Sprach-
ebiet d. Wenden. (Mitteil. Ver. f
rdkde. zu Dresden. 3, 209—27.) —
Ders., Hist. Betrachtgn. zar Wenden-
frage (Mitteil. Ver. f. sächs. Volkskde.
8, 105-8). [409
Sprachkunde. — Palaeographie; Diplomatik; Chronologie.
Dialektgeographie, Dte. Berichte
u. Stud. üb. G. Wenkers Sprachatlas
d. Dt. Reichs. Hrsg. von F. Wrede.
Heft 6. Marb.: Elwert. 20. (VII,
294 S.) |
Wenzel, F., Stud. z. Dialektgeographie
d. südl. Oberlausitz u. Nordböhmens. —
Mitzka, W., Ostpreuß. Niederdt. nördl. v.
Ermland. — Ehrhardt, R., D. schwäb.
Colonie in Westpreußen. [410
Soelmann, W., Mittelniederl. Wörter in
d. Mark Brandenb. (Jahrb. d. Ver. f. nieder-
dte. Sprachforschg. 47, 40—45). [811
Schoppe, G., E. schles. Dialektprobe aus
d. 17. Jhd. (Mitteil. d. schles. Ges. f. Volks-
kde. 22, 74—80). [412
Steentrup, J., Maends og Kvinders
Navne i Danmark gennem Tiderne.
Kopenh.: Gad. 18.
Rez.: Hans. G. bll. 25, 8417—58 E. .
141
4. Palaeographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Traube, L., Vorlesgn. u. Abhdlgn.
Hrsg. von Fr. Boll. Bd.3: Kleine
Schriften. Hrsg. von S.B ra nd t. Münch.:
Beck. 20. XVI, 3443S. 35 M.
Inhalt: S. 1—92: Zur alten Philologie.
S. 93—210: Zurmittelalterl. Philologie. S. 211
—288: Zur Palaeographie u. Handschriften-
kde. S. 291—83?: Anhang. S. 8383—44 : Regist.
für Bd. 1—3. Rez.: Lit. Zbl. 72, 13f. Ostern.
[414
Lauer, Ph., Sciences auxiliaires de
T'Histoire. Paléographie, Diplomatique, Bib-
liographie, Divers. (Revue historique 137,
226—43).
Brandi, K., Urkden. u. Akten. Für
akad. Ubgen. zus. gestellt. 2 erw. Abdr.
Berl.: Verein. wissenschaftl. Verleg.
21. VIII, 134 S. 20 M. [416
Heuberger, R., Allgem. Urkd.lehre
f. Dtl. u. Italien. Z.: Teubner. 21.
VI, 67 S. 15 M. (= Grundriß d. G. wis-
senschaft. Reihe 1. Abt. 2 a. [417
Philippi, F., Einführg.in die Urkd.
lehre d. dt. Mittelalters (Bücherei d.
Kultur u. G. 3). Bonn: Schroeder. 20.
VIII, 256 S. 12 M.
Rez.: Hist. Zt. 125, 95—98 Erben. [418
Urkunden u. Siegel in Nachbildgen. für
d. akad. Gebrauch, hrsg. von G. Seeliger.
Heft 2—4. s. 18, 294. Rez.: Hist. Zt. 124, 99
—104 Krabbo. [419
Mentz, A., G. der griech. - röm.
Schrift bis z. Erfindg. d. Buchdrucks mit
bewegl. Lettern. E. Versuch. Lpz.:
Dieterich. 20. 155 S. 28 M.
Rez.: Hist. Zt. 124, 97—99 Brandi. [420
11
Mioses, M., D. Gesetze d. Schrift-
G.. Konfession u. Schrift im Leben der
Völker. Wien: Braumüller. 19. 506 8.
28 M. - [421
Schiaparelli, L., La scrittura
latina nell'età romana (note paleo-
grafiche): avviamento allo studio della
scrittura latina nel medio evo, con
appendice bibliografica. Como: Tip.
Östinelli. 21. XI, 208 S. L. 20. [422
Loew, E. A., The Beneventan Script. A
History of the South Italian Minuscule, 14.
8. 17, 3209. Rez: Revue d'histoire eeclésiasti-
que 15, 5s1—42 Liebaert. [423
Novak, V., Scriptura Beneven-
tana.. Palaeografijska studija. Zagreb.
20. VIII, 91S. 18 Taf. 4°. [424
Hessel, A., Stud. zur Ausbreitg. d.
karoling. Minuskel. I. Spanien. (Archiv
f. Urkden.forschg. 7, 197—202.) [425
Dröscher, E., Die Methoden der
Geheimschriften (Zifferschriften) unter
Berücksichtigg. ihrer geschichtl. Ent-
wicklg. (Frankfurter hist. Forschgen.
N. F. 3). Lpz.: Koehler. 21. VII,83S.
15 M. [426
Peitz, W., Das Register Gregors I.
Beitrr. zur Kenntnis d. päpstl. Kanzlei- u.
Registerwesens bis auf Gregor VII. ’1.
Rez.: Lit. Zbl. 72, 8723—74 F. Schneider. [427
Posner, E., Das Regist. Gregors I.
(N. Archiv d. Ges. f. ältere dte. G.kde.
48, 243—315). [428
Heckel, R. v., Untersuchgn. zu den
Registern Innozenz III. (Hist. Jahrb.
40, 1—43). [429
Register, Das, Gregor VII. Hrsg.
von E. Caspar. I. Buch, 1—4. (Episto-
lae selectae in usum scholar. ex Monum.
German. separatim editae). Tom. II.
fasc. 1. Berl.: Weidmann. 20. XLII,
852 S. 20 M. |
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42, 450
—53 Wermiughoft. [430
Luntz, J., D. allgem. Entwicklg.
d. Wiener Privaturkde bis z. J. 1860.
— Beitrr. z. G. d. Wiener Ratsurkde.
= Abhdlg.z.G.u.Quellenkde. d. Stadt
ien I). 16. XIV, 162 S. 16 Taf.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 66—69 Rorig.
[431
Heuberger, R., Aufgaben d. nord-
tirol. Urkd.forschg. (Forsch. u. Mitteil.
z. G. Tirols u. Vorarlb. 16/17. 14—57).
[432
Gerber, L., D. Notariatsurkde. in Frankf.
a M. im 14. u. 15. Jhd. Diss. Marb. 16. 1355.
Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.-Forsch. 88, 672
—76 Seidl. [433
*12
Stengel, E. E., Fuldensia. (Archiv
f. Urkden. forschg. 7, 1—46) (vgl. 16, 267).
II. Uber d. karoling. Cartulare d. Klosters
Fulda. — Beilagen. [434
Busch, F., Beitrr. z. Urkden- u.
Kanzleiwesen d. Herzöge zu Braunschw.
u. Lün eb. im 13. Jhd. Teil 1. Wolfenb.:
Zwißler in Komm. 21. VIII, 84 8.
82 M. 1435
Ottenthal, E., Die gefälschten
Magdeburg. Diplome u. Melchior Gold-
ast. (Sitzgs. ber. d. Akad. d. Wissensch.
in Wien. Phil.-hist Kl. Bd. 192. Abh. 5).
Wien: Hölder. 19. 57 8. 4 M. [436
Abb, G., Märkische Klosterstud -
I. Die Signaturen d. Urkden. d. Klosters
Chorin (Forsch. z. brandenburg. u preuß.
G. 84, 79—86). |437
Wetke, k., Über schles. Formelbücher
d. Mittelalt. s. 20, 486. Rez.: N. Archiv 45,
160 Levison. [438
Weise, E., D. Urkden.wesen d.
Bischöfe von Samland. Königsb. Diss.
21. 124 S. (Masch.schr.). [439
Treiter, M., Die Urkden.datierg.
in angelsächs. Zeit nebst Überblick über
d. Datierg.in d.anglo-normann. Periode
(Archiv f. Urkden.forschg. 7, 53— 160).
[440
Barth, M., Ein Straßburger Kalender
aus d. 1°. Jhd. (Anz. f. elsäß. Altert.kde. 8,
1282—92). [441
Levillain, L., La formule „quod
ficit mensis N...“ et ses variantes du
VI. au IX. siècle (Bibliothèque de l'école
des chartes 73. 410 — 85)
Rez.: N. Archiv 43, 425 Krusch. [442
3. Heraldik und Sphragistik.
Siebmacher, J., Großes u. allgem.
Wappenbuch... neu hrsg. Lief. 599 u.
601: Witting,J.B.,Steiermärkischer
Adel (Sp. 225—344 mit 24 Taf.), Lief.
600: Die dten. Souveräne u. Lande, be-
arb. von G. A. Seyler. (Sp. 73—88 mit
16 Taf.) 12 M. [443
Sacken, E., Frhr. v., Heraldik,
Grundzüge d. Wappenkde. 8. Aufl., neu
bearb. von E. Frhr. v Berchem. Lpz.
Weber. 20. VIII. 159 S. 264 Abb.
13 M. [444
Koerner, B., Handb. d. Herolds-
kunst, wissenschaftl. Beitrr. z. Deutg.
d. Hausmarken, Steinmetzzeichen u.
Wappen... Bd. 1.. Lief. 1: Altgerm.
Zahlzeichen, Silben- u. Buchstaben-
Bibliographie Nr. 434—492.
runen. Görlitz: Starke. 20. S. 1—60.
17 Taf. 28 M. Lief. 2 (S. 61—120) mit
10 Taf. 28 M. 445
Klocke, F. v., Guido List, Bernh.
Koerner u. der Mantel der Wissensch.
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 289—96,
825—34). [446
Hupp, O., Runen u. Hakenkreuz.
E.archäol. Stud. mit herald. Schlußfolge.
Münch.: Kellerer. 21. 159 S. 15 M.
Rez.: Familiengeschichtl. Bl. 19, 247f.
Mogk. [467
Philippi, F., Runen u. Wappen.
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 12982]
— Hupp, O., Zur neueren Heraldik.
(Ebd. 18, 265— 70). [48
Hupp, Wider die Schwarmgeister. Teil3,
8. 20, 448. Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18,
74—78 Rheude; Hist. Jahrb. d. Görres- Ges.
41, 189f. Riedner. [449
Hauptmann. Von d. Schwelle d. Wappen-
wesens (Schweizer. Herald. Archiv 38, 57—
59). — Leonhardt, K. F., Urzeitl. ind. Wap-
i chichtl. Bil. 19, 75
[4
3 (Familienges
).
Jigen, Th., Zur Entstebgs- u. Ent-
wickl.-G. der Wappen (Korr.bl. d. G.-
Ver. 69, 185—207, 227—48). [451
Staehelina, W. R., Bastardwappen D.
dte. Herold 50, 84f. — Böller, W., Wappen
änderg. bei Geschlechtsverzweiggn. Ena.
52, 86 f.). . 1452
„ Stückelberg, E. A., Schutzvor-
richtgn. mittelalt. Wachssiegel (Anz.
f. schweizer. Altert. kde. N. F. 22, 69—
71). 453
Leonhardt, K. F., Zur Heraldik d. Ritters
St. Georg (Der dte. Herold 52, 19). — Ders.,
Ein bayr. Wappenkodex des „Herold“ (Ebd.
28 ff.). [64
Staehelin, W. R., Wappenbuch d.
Stadt Basel. Teil1. Folge 4. Basel:
Helbing & Lichtenbahn. 21. 4°. II. S.
50 Taf. 10 fr. [455
Merz, W., Wappenbuch d. Stadt
Baden u. Bürgerbuch, m. Tafeln usw.
Aarau. 20 VIII, 469 8. 456
‚ Curti, N., Die Wappen d. Abte von
Disentis seit 1500 (Schweizer. Herald.
Archiv 33, 10515). [457
Staehelin, W. R., Beitrag zur G.
d. Dten. Ordens in Basel (Schweizer.
Archiv f. Heraldik 34, 25—381). [458
Schmitz -Kallenberg, L., Fine angebl.
urkdl. Erwähng. d. westfäl. Wappens (West-
fäl. Familienarchiv 1, 2). [459
Kahike, M. u. W., Die Wappen d. alten
Bauernfamilien in d. holstein. Elbmarschen.
Altona: Riegel & Jensen. 20. 29 S. 18 Taf.
45 M. [460
Sprachkunde. — Heraldik und Sphragistik. — Numismatik.
Ewald, W., Siegelkde. — Hauptmann, F.,
Wappenkde. 8.17, 311. Rez.: Korr.bl. d. G.-
Ver. 68, 247f. Kunz v. Kauffungen. [461
Siegelabbildungen zum Urkdenb.
d. Stadt u. Landsch. Zürich. Bearb. von
P. Schweizer u. P. Hegi. 10. Lief.
(9 Taf. u. S.181—213). 20. Zürich: Beer
& Co. 5 fr. 462
Krabbo, Mittelalterl. Eisen d.Stadt -
Havelberg (Der Dte. Herold 51, 55).
463
Watte, K., Die Bedeutg. d. Siegelum-
schrift: Sigillum burgensium bezw. civium
für d. älteste Stadt-
33-42).
[464
Gritzner, E., D.dten. Reichsfarben.
(Festgabe f. Gerh. Seeliger. S. 1—8)
[465
6. Numismatik.
Buchenau, H., Grundriß d. Münz-
kde. II. D. Münze in ibr. geschicht!.
Entwicklig. vom Altert. bis z. Gegen-
wart (Aus Natur u. Geisteswelt 657).
Lpz.: Teubner. 20. 128 S. 2 M. [466
Buchenau, H., Mitteil. zur Bracte-
atenkde. (Bll. f. Münzfreunde 56, 143,
171—73). 467
Schöttle, G., Systematik d. Marken
alter u. neuer Zeit (Wiener Numismat.
Zt. 58, 1—35). [468
Friedensburg, F., Aus dem Bil-
derschatz d. Mittelalt. (Zt. f. Numismat.
33, 118 —23). [469
Pflugk, A., Brillenmünzen u. Bril-
lenmedaillen. Halle: Riechmann. 21.
ILI, 20 S. 3 Tafeln. 19,20 M. [470
Bernhart, M., D. Bildnismedaillen
Karls V. Münch.: Helbing. '19. 988.
16 Taf.
.: Numismat. Zt. 53, 156—58 Dwor-
schak. [471
Nagl, A., D. österr. Münzordng.
Kaiser Maximil. I. von 1510 u. 11 u.
ihre Vor-G. (Wien. Numismat. Zt, 53,
111-40). [472
Miller zu Aichholz, V. v., Österr.
Münzprägungen 1519—1918. Wien:
Münzkabinett. XXXII, 352 S. 27,5 ><
37,6 cm. 1000 Kr. [478
Dworschak, F., Stud. zum österr.
Münzwesen (1247—1460). (Wiener Nu-
mismat. Zt. 58, 53—99). [474
Dwerschak, F., Neue Schaumünzen der
Familie Bachofen v. Echt (Numismat. Zt. 52,
159—66). [475
Karger, V., Kleine Beitrr. zur Teschner
Münz-G. des 16. u. 17. Jhd. (Zt. f. G. u. Kul-
tur-G. Schles. 14/15, 181—83). — Ders., Denk-
male d. Teschner Friedens. I. Teschner
Friedensmedaillen (Ebd. 184—88). [476
. (Schles. G.bll. 20.
*13
Luschin v. Ebengreuth, A., Beitrr.
zur Münzkde. u. Münz-G. Tirols im
Mittelalt. III. VII. (Numismat. Zt. 52,
129—57; 53, 37—52). [477
Haas-Zembähl, F., Die Goldmünze n d.
Kantons Luzern (D. G. freund 76, 101—9). [478
Bissegger, A., Die Silberversorgg.
d Basler Münzstätte bis zum Ausgang
d.18. Jhd. Basl. Diss. 17. 226 S.
Rez.: Hist. Zt. 125, 504—8 Luschin-Eben-
greuth. [479
Noss, A., Zur F d. e
Gemeinschaftspfennige von Bischof u. Stadt
(Bll. f. Münzfreunde 56, 121—25). 1480
Kull, J. V., Die Schaumünzen d. Her-
Zonin Susanna als Markgräfin v. Brandenb.-
Kulmbach u. Pfalzgrätin v. Neuburg (Mit-
teil. aus d. Germ. Nat.mus. '20/'21. E R
Buchenau, Münzfund von Heuchlingen
(Württ. Vierteljhefte f. Landes-G. 28, 21—23).
— GoeBler, Neue Münzfunde aus Württ.
1912—18 (Ebd. 24 - 81). [482
Bechenau, H., Untersuchgn. zu d. spät-
mittelalterl. Münzreihen von Pfalz, Mainz
usw. (Forts.) (Bll. f. Münzfreunde 56, 178 — 75).
— Stange, E., Die Godera- Pfennige d. Abtei
Herford (Ebd. 56, 208 ff.). [483
Cahn, J., Ein Wetterauer Königabrakteat
m. hebräisch. Umschrift (Zt. f. Numismat. 83,
97—112). [14
Schrötter, F., Frhr. v., Ergänzgn. u.
Berichtiggn. zu Frhr. v. Schrötter, Die Mün-
zen von Trier. Bonn 1908. (Zt. f. Numismat.
33, 143 f.). [485
Schrötter, F., Frhr. v., D. Münz-
u. Geldwesen in d. Grafschaft, Mark u.
in d. Herzogt. Cleve in d. 2. Hälfte d.
17. Jhd. (Annal. Hist. Ver. Niederrh.
105, 75—115). [486
Barczat u. Pieper, W., Münzstud.
zur Entwicklgs.- u. Bau-G. Soests (Bll.
f. Münzfreunde 56, 178f.. 185—94). [487
Jesse, W., Lit. zurhamburg. Münz-
kde. (Zt.d. Ver. f. Hamburg. G. 24, 217
—28). 7 [488
Stange, E., Nachtrr. u. Ergänzgn.
zur Mindener Geld- u. Münz-G. (Berl.
Münzbll. 41, 58 fl.). — Engelke, B.,
Zur Münz-G. d. Stadt Göttingen im
Anfange d. 17. Jhd. (Ebd. 41, 177 a
488a
Thubert, G. u. Schwinkowski, W., 1 155
auf Medaill. u. Münzen d. Albertin. Hauses
u. Landes Sachsen (Jahrb. d. Numismat. Ver.
zu Dresden auf 19/20). [489
Buchenau, H., Pepen Kurf. Joh.
Friedr. v. Sachsen (Bil. f. Munzfreunde 56),
170f.). j [490
Schrötter, F., Frhr. v., Die Münz-
stätte zu Halberstadt 1651—80 (Zt. d.
Harz- Ver. f. G. u. Altert. kde. 54, 9— 28).
491
Schrötter, F., Frhr. v., Der Münzfund
von Hennstedt (Zt. f. Numismat. 33, H
192
*14
Schrötter, F., Frhr. v., Zur brandenburg.
Münzkde. (Numismat. Zt. 52, 121—24). [493
Bodenustein, F., Ein Groschen Joachim II.
von Brandenburg (Berl. Münzbll 41, 17f.).
— Bahrfeldt „ Vierdukatenstück 1675
Friedrich Wilhelms des Großen Kurfürsten
(Ebd. 41. 251 ff.) 493a
Friedensburg, F., D. Warmbrunner Mün-
zensammlg. (Schles. G.bll. 20, 14—19). [494
Friedensburg, F., Ein neuer schles. Me-
daillenkünstler (Schles. G.bll. '21,5—6). [495
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Bräuning-Vctavio, Jahresber. d. geneal.
Lit. (Jan. 1912 bis Oct. 1913) (Mitteil. d. Zen-
tralstelle f. dte.Person.- u. Fainilien-G. 2)
1
Rose, R., Familiengeschichtl. Bibliogra-
phie. Heft i. 17. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver.
68, 38 f. Wecken. [447
Klocke, F. v., Organisation d ge-
samten genealog. Forschg. (Familien-
geschichtl. Bll. 18, 65—74). [498
Taschenbuch f.Familien-G.forschg.
Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per-
sonen- u. Familien-G. Bearb. von Fr.
Wecken. Lpz,: Degener. '19. VII,
1588. 6M.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 95 f. Rine
4
[
Heydenreich, E., Handb. d. prakt. Genea-
logie. 21 Bde. 13. 8. 20, 513. Rez.: Mitteil.
Inst. österr. G.-forschg. 38, 637—48 Hof-
meister. — Forst- Battaglia, O., Genealogie.
13. 8.16, 809. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68,
17113 Hofmeister. . 500
Klocke, F, v., Familienkde., Gesellsch.
kde., Heimatkde. Umrisse e. Binführg. in
die Aufgaben d. Genealogie (Flugschrr. d.
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien-
G. 1). Lpz. 20. 16 S. 2,50 M. [501
Klocke, F. v., Die Genealogie Verwandt-
schaftswissensch. ? (Familiengeschichtl. BH.
19,97—102).— Korselt, Th., Verwandtschafts-
wissensch. u. Recht (Ebd. 18, 97 ff.). [502
Hönger, Die Entwicklg. d. lit. Dar-
stellgs.form d. Genealogie im dt. Mittel-
alt. von d. Karolingerzeit bis zu Otto
v. Freising (Forts.) (Mitteil. d. Zentral-
stelle f. dte. Personen- u. Familien-G.
12/14). [603
Mitteilungen d. Zentralstelle f. dte. Per-
sonen- u. Familien-&G. Heft 11—15. 24. 25.
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 244-46 Krabbo. -
[504
Achelis, Th. O., Schtilerverzeich-
nisse höherer Lehranstalten Dtls. E.
bibliograph. Versuch (Mitteil. d. Zentral-
stelle f. dte. Personen- u. Familien-G.
26). Lpz.: Degener. 20. 91 8. 11506
Gebhardt, P. v., Verzeichnis d.
Leichenpredigten u. personengeschichtl.
Gelegenheitsschriften d. 16. u. 17. Jhd.
in d. Univ. bibl. zu Leipzig (Mitteil. d.
Bibliographie Nr. 493—553.
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fami-
lien-G. 24 u. 25, 5—16).
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 42, 151f.
Faass. 506
Arndt, G., Beitr. zu einer Bibliographie
d. Presbyterologien (Prediger geschichten
(Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. Fami-
lienkde. 49, 1ff.). [507
Biber, A., Gelegenheitsschrr., Familien-
kde. u. Bibliotheken (Aufsätze F. Milkau ge-
widmet, 1—9). [508
Ahnentafeln, Dte., in Listenform.
Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per-
sonen- u. Familien-G. Bearb. von F.
Wecken. Bd. 1. Lief. 1. Lpz. 21. Sp.
10—161. gr. 40. |
Rez.: Familiengeschichtl. Bl. 19, 257—862.
v. Klocke. [509
Michael, G., Joh. Justus Winckelmann,
ein Genealoged. 17. Jhd. (Familiengeschichtl.
Bll. 19, 363—: 8). [510
Kloch e, F. v., D. Entwicklg. d. Gothaisch.
Genealogisch. Taschenbücher (Familienge-
schichtl. Bil. 18, 129—34). [511
Taschenbuch, Gothaisch. Geneal.
d. adl. Häuser. Alter Adel u. Briefadel.
15. Jg. 21. — Dt. Uradel. 22. Jg. 21.
— Freiherrl. Häuser. 71. Jg. '21. —
Gräfl. Häuser. 94. Jg. 21. je 48 M. [612
Brandstetter, J. L., Regist. zum
ältesten Luzerner Bürgerbuch (D. G.
Freund 76, 219—92). [513
Lebensläufe aus Franken. Hrsg. von
A. Chroust. s. 20, 535. Rez.: Hist. Zt. 122,
140—45 Riezler. Lit. Zbl. 71, 167f. Bock. [514
Kögel, H., D. Etas hien d. Garnisoun-
kirche in Ingolstadt. rogr. Ingolst. 1815
S.
Reutlinger Geschlechterbuch,
hrsg. von B. Körner. Bd. 1. Görlitz:
Starke. 21. LI, 598 S. (= Dtes. Ge-
schlechterbuch. Bd. 34.) [616
Zink, Th. Himmelkroner Grüfte (Archiv
G. u. Altert. kde. Oberfranken 28, 5—13). [511
Westermann, A., Das Bürgerbuch d
Reichstadt Memmingen 1401—24 (Familien-
geschichtl. Bll. 19, 301—4, 383 — 36). [518
Nekrolog, Württ., f. d. J. 1916.
Hrsg. von K. Weller u. V. Ernst.
Stuttg.: Kohlhammer. 20. IV, 220 8.
8 M. — Für d. J. 1917. 21. IV, 181 8.
10 M. 519
Strack, Das Kontraktenbuch d. Stadt
Tauberbischofsheim 155€—86. (Mitteil. d
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien.
G. 12/14). 150
Gas, J., Inscriptions et Epitaphes de
Molsheim (Anz. f. elsäß. Altert. kde. 3, u
—94).
Kindler v. Knobloch, J. u. Stot-
zingen, 0. Frhr. v., Oberbadisches
Geschlechterbueh. 8. Bd. 9. Lief.
Heidelb.: Winter. 19. III, S. 641—832.
5 M. 522
Genealogie, Familiengeschichte und Biographie. * 15
Strack, P., D. Durlacher „Pfündungs-
buch“ von 1551 (Familiengeschichtl. B11. 18
39—46). [5
aldeck, F., Alte Mannheimer
Familien. Mannh.: Familiengeschichtl.
Vereinigg. 20. 103 S. 20 M. [524
Geschlechterbuch, Dtes., hrsg. von
B. Koerner. Bd. 82 (= Hessisches
Geschlechterbuch, bearb. in Gemeinsch.
mit H. Knodt. Bd. 1). Görlitz: Starke.
20. XLVII. 565 S. 30 M.
Rez. von Bd. 25—30 :. Korr. bl. d. G.-Ver.
69, 92 f. Wecken. [525
Biographien, Hess., hrsg. von H.
Haupt. (Arbeiten d. hist. Komm. f.
d. Freistaat Hessen). Bd. 2. Lief. 1.
Darmst.: Buchhdlg. d. hess. Staatsverl.
20. S. 1—96. 4,50 M. [526
Panl, d., E. wiederaufgefund. Schüler-
verzeichnis d. Gießener Pädagogiums aus
d. J. 1616 (Mitteil. Oberhess. G.-Ver. N. F
23, 62—69). , [527
Siebert, K., Hanauer Biographien
aus drei Jahrhunderten (Hanauer G.bll.
N.F. 3/4). [528
Barich, F., Die Dortmunder Mor-
5 1558 — 1586 (Beitrr. z. G.
ortmunds u. d. Grafsch. Mark. 27/28,
1516). [529
Botscheidt, W., Wo haben die Düssel-
Karen studiert? Düsseld. Jahrb. 30. 11885
.) 153
Ritter, H., Alte rheinische Fabri-
kantenfamilien u. ihre Industrien (Per-
sönlichkeiten u. Geschlechter vom
Rhein. 1). Köln: Gonski. 20. III, 74 S.
11 M. [531
Gelsberg, Die Mitglieder des Münster-
schen Domkapitels 1553—1811 (Westfäl. Fa-
milienarchiv. 1, 1 u. 2). — Ders., Die Fürstl.
Münsterschen Offiziere in d. Hofkalendern
1716—1802 (Ebd. 1). [532
Sichart, Oldenburger Studenten
auf dt. u. außerdt. Hochschulen (Old en-
burg. Jahrb. 19 / 20, 186—293). [533
Meyer, Tb., Bürger verzeichnisse d. Stadt
Münder am Deister aus d. 15. Jhd. (Familien-
geschichtl. B11. 19, 7—10, 41—46). 1534
Achelis, Tb, 0., Familiengeschichtl.
Stud. zur Matrikel d. Univers. Kiel. II.
(Familiengeschichtl. BI. 18, 5—12.) (535
Nahnsen, G., Quellen u. Beitrr.
zur G. Stadthannov. Familien (Han-
nov. G. bll. 23, 121—288). [536
Suchler, W., Die Mitglieder d. dt. Ges.
zu Göttingen von 1735 bis Anf. 1755. ’16.
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 42, 13
Zimmermann. (537
Geschlechterbuch, Obersächsisch.,
hrsg. von B. Koerner, Bd.1. Gör-
litz: Starke. (= Dtes. Geschlechter-
buch. 33). 20. LXIV, 560 S. 50 M. [538
Meyer, F., Die Stammbücher d.
Univers.bibliethek zuJ ena(Vierteljschr.
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde.
47,81— 96; 49, 17—32, 41—48, 78 — 80).
539
Schulze, Th., Die Zerbster e
von 1667—1768 u. ihre Familien (Familien-
geschichtl. Bl). 18, 299—943, 359—64). 540
Suchler, W., D. 298 Studenten am Frei-
tisch d. Waisenhauses zu Halle Os
geschichtl. Bll. 18, 101-6, 137—42). [541
Söhnel, A., Niederlausitzer auf d. Uni-
versität Frankf. a. O. (Niederlaus. Mitteil.
15, 28—70). [542
Prowe, I., Schles.Emigranten (Familien-
geschichtl. Bll. 19, 181—384). 1543
Randt, E., Neue ae zur
Kenntnis d. nationalen Her ;
oberschles. Adels. (Aus Oberschles.
Vergangenheit u. Gegenwart. 1, 3—23.)
644
Andreae, Fr., Gestalten d. la
schles. Adels. (Aus Oberschles. Ver-
gangenheit u. Gegenwart. 1, 57—73).
[545
Semrau, A., Die Bürgerlisten d.
Stadt Thorn aus d. 17. Jhd.: II.:
Ausländ. Bürger (Mitteil. d. Copperni-
kusver. zu Thorn. 28, 40—70). [546
Körner, B., Sachsen u. Thüringer als
Ansiedler in Westpreußen. (Mitteil. d.
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien-
G. 12/14.) (547
Tiesler K., KönigsbergerStadtgeschlech-
ter u. ihre Verwandten (Familiengeschichtl.
Bll. 19, 197 fl.). 1548
Kirchner, M., Die dten. Kaiserinnen in
d. Zeit von Konrad I. bis zum Tode Lothars
v. Supplinburg. 10. — Kowalski, V., Die
dten. Königinnen u. Kaiserinnen von Kon-
rad III. bis z. Ende d. Iuterregnums. 18. 8.
16,458. Rez.: Hist. Zt. 123, 525 f. Hofmeister.
549
[
Hofmeister, Ad., Wipos Verse
über d. Abstammg. d. Kaiserin Gisela
von Karl d. Gr. (Hist. Vierteljschr.
19, 3886—92). [550
Kahler, E. Ves D. Geschlecht Habs-
burg. (Bücher d. Neuen Merkur.)
Münch. '19. 118 S. 7,50 M. [651
Curschmann, F., Stammtafeln d.
Herzöge von Schwaben u. Bayern
(Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u.
Familienkde. 47, 55—58).
Rez.: Hist. Zt. 123, 526f. ORE
Houwald, Frhr. v., Zur G. des
Hauses Oettingen (Vierteljschr. f. Wap-
pen-, Siegel- u. Familienkde. 47, 22—
54). [553
Curschmann, F., 2 Ahnentafeln.
Ahnentafeln Kaiser Friedr. I. u. Heinr.
d. Löwen zu 64 Ahnen. (= Mitteil. d.
— —— —
- r em > — r- -4 a —
b
*16
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fa-
milien-G. 27.) Lpz.: Degener. 21.
VIII. 106 S. 6 Taf.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 141—43
Krabbo; Familiengeschichtl. Bil. 19, 208f.
Rörig; Zt. G. d. Oberrh. 36, 482—84 Hof-
meister; Hist. Zt. 125, 160 Hofmeister. [554
Berkhardt, A., Herkunft der Ehefrau
Graf Rudolf d. Alten von Habsburg u. Be-
ziehgn. d. Habsburger zu d. Eptingern sowie
den Schalern u. Münch. (Basler Zt. f. G. u.
Altert.kde. 15, 3711—91). [555
Ulrich, P. A., Die Ahnenprobe d. Pfalz-
pren Philipp von Bayern. Bischofs von
reising (Sammelbl. Hist. Ver. Freising. 5
[356
„
Old tmann, E. v., Nachkommen d. her-
zogl. Hauses Jülich (Zt. d. Aachener 5 ;
[557
Ver. 41, 254—81).
Knetsch, C., Die 128 Ahnen Land-
graf Philipps von Hessen (Hess. Chro-
nik. 10, 73). [558
Sepp, B., Stammbaum der Welfen. 15.
8. 17, 2240. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20,
878 Wecken. [559
Herrmann, K., Die Erbteilgn. im
Hause Schwarzburg. Hall. Diss. 20.
110 S. [560
Studtmann, J., Neue Beitrr. zur Genea-
logie d. Grafen von Regenstein-Blanken-
burg (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altertk.de.
54, 45—50). [661
Hofmeister, A., D. Ahnentafeln
d. Markgrafen von Brandenburg von
d. Askaniern bis zu den älteren Hohen-
zollern als allgem. G.quelle. (Forschg.
z. brandenburg. u. preuß. G. 38, 4509
l 562
Hofmeister, A., Die Abstammg.
d. Gräfin Agnes von Brandenburg
(+ 22. Juli 1345). (Forschg. z. bran-
denburg. u. preuß. G. 34, 86—92.) [563
Amelenten, J. v., D. Corveyische Adels-
geschlecht v. Åmelunxen. 2 Bde. 12. u.
14. 8. 17, 366. Rez.: Familiengeschichtl.
Bll. 18, 145 f. v. Klocke. 1564
Thiele, d, Die Familie Bach in Mühl-
hausen (Mühlhäus. G.bll. 19, 62—25). [565
Klingemann, H., Die Familie
Ballhorn-Rosen. E. Beitr. zu dt.
Sippen- u. Bürgerkde. von weil. Dr.
G. Rosen, neubearb. von .. Koblenz.
17. VII, 102 S. [566
Siebs, B. E., D. Lüdingworther Schulzen-
geschlecht Beymgraben (Jahrb. d. Männer
vom Morgenstern. 18, 11—40). [567
Berdrow, W., Die Familie v. Boh-
len u. Halbach. Essen. 21. 894 S.
[568
Rentschler, A., Zur Familien-G.
d. Reformators Joh. Brenz. Tüb.:
Fischer. 21. 80 S. 15 M. [569
Klocke, F. v., Die Ahnentafel der Annette
v. Droste-Hülshoff (Westfäl. Familien-
archiv. 1, 2). (570
| I: Jolly. II: Artaria.
Bibliographie Nr. 554 619.
Düring, K. v., Die Stammtafeln
d. Familie v. Düring. . 20. 140 8. 4“.
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 369—
—71 v. Klocke. [571
Grotefend, H., Stammtafel der Familie
Ebeling aus Gr.-Salze u. Schwerin.
Schwerin. 19. IV. 22 8. [572
Roth, F., Der Herold, G.schreiber u.
Poet Hans Lutz Flächs enhaa r von Augs-
burg u. sein Sohn, d. Pritschenmeister
Leonh. Fläxel (Oherbayr. Archiv. 62, 91—13:.
[573
Hedemann, W. v., G. d. Familie v. Hede-
mann. 8. 20, 577. Rez.: Hist. Zt. 125, 5
—4 Gundlach. (574
Gutackeı, H. Ph., Genealog. Stammtafel
d. Geschlechtes Herr vom J. 1720 bis 2.
J. 199. Rheinbrohl. 20. 33 X 43 cm. 8 M.
(575
Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch.
II. s. 14, 340. Rez.: Annal. Hist. Ver. Nie-
derrh. 105, 1564—58 Knipping. 1578
Hornstein- Grüningen, E. Frhr. v.,
Die v. Hornstein u. v. Hertenstein.
Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz.
11 20. CXV, 738 S. 25 M.
Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18. 33 v.
Klocke. [377
Schröder. A., Die Edelfreien von Gun-
delfingen in Bayern (Hist.-polit. Bll. 163,
422 —81.) (578
Boyer, O., Die Familie Hoyer in Olden-
burg. (Oldenb. Jahrb. 19/ 20, 358 60). [579
Janßen, G.: Aus großer Zeit. Beitrr. z.
Orts- u. Familien-G. 8. Heft. Oldenb. 0.
170 S. 5,50 M. 580
Waldeck, r., Alte Mannheimer Familien:
(Mannheimer G. bll.
21, —13, 58—86). E
Kelli-ahusen, H., G.d Familie Kelling-
husen. Teil 1. Hamburg: Dr. v. Lüttke &
Wulff. 19. IV, 32 S. 4%. Rez.: Zt. d. Ver.
f. hamburg. G. 24, 210 f. Weidler. 1582
Kießelbuch, G. A., Kießelbachsche
Familienchronik. Hamburg. 19. Privatdr.
52 5. [583
Clemm, L., Die Stammfolge Knodt im
Hess. Geschlechterbuch, ein Schulbeispiel
d. Familienforschg., wie sie nicht sein soll
(Familiengeschichtl. Bil. 19, 321 —26, oh
Bender, 6., Heimat u. Volkstam
d.Familie Koppernigk(Coppernicus).
(Darstellgn. u Quell. z. schles. G. 27.)
Bresl.: Hirt. 20. 608. 3 M.
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 175 War-
schauer. , [5%
Löde, H., Die Familie Löbe. Beiu.
zu sam Familien-G. Heft 1. Altenb. 20.
44 8.
Klocke, F. v., Die ständische Ent-
wicklg. des durch d. Weltkrieg er-
löschenden Geschlechts v. Michels.
(Familiengeschichtl. Bll. 18, 231—38,
293—98, 325 — 28.) 587
Siebs, B. E., Des Staatsmanns
u. G.schreibers B. G. Niebuhr Ge-
schlecht (Familiengeschichtl. Bll. be
39—42, 69—74).
Noodt, W., G. d. Familie Noodt von
1540—1929. Altona: Selbstverl. 21. 56 5.
21 M. [589
Genealogie, Familiengeschichte u. Biographie. — Allgem. Sammlungen. *1 7
v. d. Oelsnitz, Die v. Koberse u. v. d.
Oelsnitz im Ermlande (Zt. f. d. G. u.
Altert. kde. Ermlands 21, 131—38). [590
v. Oldtmaun. E., Weiterer Nachtr. zu
Arnoldus Parvus, Stammvater des Ge-
schlechts v. Palant (Zt. Aachen. G.-Ver.
47, 3 [591
Oswald, @., Die Herren von Puchberg
(Vhdlgn. Hist. Ver. Niederbayern 55, 19—32).
[592
Freytag, R, Die freiherrl. Familien
Reichlin v, Meldere, v. Horben und v.
Gemmingen in ihren Beziehgn. zum firstl.
Hause Thurn u. Taxis (Familiengeschichtl.
Bli. 19, 1693—68, 2016). [593
Becker, E. E, Die Riedesel zu Eise-
nach. Beift 1. Offenbach. 20. 61 8. [5%
Sommerfeldt, G., Sächs. Verwandte d.
Dichters Friedr. Schiller? E. geneal.
Quellenforschg. (Euphorion 22, 449 —52). [595
Rehleler macher, L., Zu Friedr. Schleier -
machers Vorfahren (Theol. Stud. u. Kri-
tiken 98, 88—91). À , ~ [596
Müller, C., Die Urheimat d. Dy-
nasten von Schönberg. E. hausge-
schichtl. Studie. Lpz.: Seemann. 20.
88 S. 6 M.
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 111—
14 Devrient; N. Archiv f. sächs. G. 42, 144
—51 Gritzner. [597
Posse, 0., Die Urahnen d. fürstl. u.
üfl. Hauses Schönburg. 14. s. 16, 2629.
ez.: N. Archiv f. sächs. G. 43, 144—51 Gritz-
ner. . [598
F. v., Stammbaum d. Fami-
lien Schwedler und v. Schwedler. Karls-
ruhe. 19. 15 S. 5 M. [599
Sommerfeldt, d., E. v. Seckendorf-
sche Gült zu Würzburg vom J. 15% (Fami-
liengeschichtl. Bll. 18, 38f.). [600
Panske, P., Zur ältesten Familienkde.
d. pommerellischen Semrau (Mitteil. d.
Coppernikusver. zu Thorn 28, 22—31). (60
Sommer, R., Die schweizer. Soldan-
Familien. Gießen: v. Münchow. 21. 195S.
4 M. [602
Strants, K. v., Dynastische Forschgn.
am Beispiel d.Strantzschen Gəschlechts-
kde. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u.
Familienkde. &7, 97—100; 49, 49—61, 81 —96).
[608
Toae,
Häsnseler, Breitenwerder u. die v. Un-
friedt (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 4—
48). [60
Wallroth, W., Chronik der Familien
Wallroth-Tischbein etc. Altona: Riegel
& Jensen. 20. 96 Sp. 20 M. (605
Die Welser. Des Freiherrn Joh.
Mich. v. Welser Nachrr. üb. d. Familie,
f. d. Druck bearb. 2 Bde. Nürnb. ’17.
797 u. 372 S. 80 M.
Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 35, 135
—39 Roth. [606
Bamge, d., Das Wormser Ratsherrn-
geschlecht Weyher (Hess. Chronik 10, 1007
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Lehmann, P., Quellen zur Fest-
stellg. u. G. mittelalterl. Bibliotheken,
Handschrr. u. Schriftsteller. (Hist.
Jahrb. 40, 44—105.) [608
Delehaye, H., A travers trois
siècles. 'œuvre des Bollandistes
(1615—1915). Bruxelles. 20. u S.
609
Breßlau, H., G. der Monumenta
Germaniae historica. Im Auftr. ihrer
Zentraldir. bearb. (= N. Archiv 42.)
Hann.: Hahn. 21. XV, 769 8.
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42
511—15 Stutz. 1610
Mitteilungen aus d. Kgl. Biblio-
thek. III: Neue Erwerbgn. d. Hand-
schriftenabt. II: Die Schenkung Sir
Max Wächters 1912. Berl.: Weidmann.
17. V, 164 S. 10 M. 1611
Catalogus codicum manuscriptorum
bibliothecae Monacensis. Tomi V pars
I: Petzet, E., Die dt. Pergament -
Handschrr. Nr. 1— 200 d. St zatsbiblioth.
in München. Münch.: Palm. 20. XXI,
381 S. 25 M. + 100 /, [612
Gragger, R., Dte. Handschrr. in
ungar. Bibliotheken. (Ungar. Biblio-
thek. Reihe 1, 2.) Berl.: Verein.
wissenschaftl. Verleg. 21. III, 56 S.
1 Taf. 8M. [613
Rooth, E., Die mittelalterl. dten.
Handschrr. einschließl. d. latein. mit
dten. Bestandteilen d. Univers.biblioth.
zu Upsala (Upsala Universitetsbiblio-
thekes Minneskrift 1621—1921, S. 40—
98). (614
Catalogus codicum Plagensium
manuscriptorum. Auctore Godef. Viel-
haber .. edidit G. Indra. — Lincii
1918. 417 S. Kr. 120.
Rez.: Zbl. f. Bibl.wesen 37, 181 f.-Eich-
ler. [615
Sinn, R., Aus Salemer Handschrr. IV.
D. Rhetorik d. Claus Schreig, Mönches von
Thennenbach aus d. J. 1475 (Zt. f. d. G. d.
Oberrh. N. F. 35, 443—45). [616
Geschichtsqaellen, Württ., hrsg. von d.
württ. Komm. f. Landes-G. Bd. 9—15. 10— 18.
8. 16, 389. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 69—75
Stenzel. [617
Lehmann, P., Corveyer Stud. 19. 3. 20,
631. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 851 f. Löffler;
N. Archiv 48, 408f. Levison. [618
Degering, H., Handschrr. aus
Echternach u. Orval in Paris (Aufs. F.
Milkau gewidmet, 48—85). [619
Theele, J., Die Handschrr, d.
Benedikt.klosters S. Petri zu Erfurt.
2
+16
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fa-
milien-G. 27.) Lpz.: Degener. 21.
VIII. 106 S. 6 Taf.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver.
- Krabbo; Familiengeschichtl. Bil. 19, 208 f.
Rörig; Zt. G. d. Oberrh. 86, 482—84 Hof-
meister; Hist. Zt. 125, 160 Hofmeister. [554
Berkhardt, A., Herkunft der Ehefrau
Graf Rudolf d. Alten von Habsburg u. Be-
ziehgn. d. Habsburger zu d. Eptingern sowie
69, 14148
den Schalern u. Münch. (Basler Zt. f. G. u.
Altert. kde. 15, 3721—91). [555
Ulrich, P. A., Die Ahnenprobe d. Pfalz-
Ben Philipp von Bayern. Bischofs von
reising (Sammelbl. Hist. Ver. Freising. 12,
131—88). [556
Oidtmaun, E. v., Nachkommen d. her-
zogl. Hauses Jülich (Zt. d. Aachener G.-
Ver. 41, 254—81). [557
Knetsch, C., Die 128 Ahnen Land-
graf Philipps von Hessen (Hess. Chro-
nik. 10, 78). [658
Sepp, B., Stammbaum der Welfen. 15.
8. 17, 2240. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10,
878 Wecken. a , [55
Herrmann, K., Die Erbteilgn. im
Hause Schwarzburg. Hall. Diss. 20.
110 S. 560
Studtmans, J., Neue Beitrr. zur Genea-
logie d. Grafen von Regenstein-Blanken-
burg (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altertk. de.
54, 45—50). [661
Hofmeister, A., D. Ahnentafeln
d. Markgrafen von Brandenburg von
d. Askaniern bis zu den älteren Hohen-
zollern als allgem. G.quelle. (Forschg.
z. brandenburg. u. preuß. G. 33, u
562
Hofmeister, A., Die Abstammg.
d. Gräfin Agnes von Brandenburg
(+ 22. Juli 1345). (Forschg. z. bran-
denburg. u. preuß. G. 34, 86—92.) [563
Amelenxen, J. v., D. Corveyische Adels-
geschlecht v. Ämelu nxen. 2 Bde. 12. u.
14. 8. 17, 366. Rez.: Familieugeschichtl.
Bll. 18, 145 f. v. Klocke. [564
Thiele, @, Die Familie Bach in Mühl-
hausen (Mühlhäus. G.bll. 19, 62—25). [565
Klingemaun, H., Die Familie
Ballhorn-Rosen. E. Beitr. zu dt.
Sippen- u. Bürgerkde. von weil. Dr.
G. Rosen, neubearb. von . Koblenz.
17. VII, 102 8. [566
Siebs, B. E., D. Liidingworther Schulzen-
geschlecht Beymgraben (Jahrb. d. Männer
vom Morgenstern. 18, 11—40). [567
Berdrow, W., Die Familie v. Boh-
len u. Halbach. Essen. 21. 894 S.
[568
Rentschler, A., Zur Familien-G.
d. Reformators Joh. Brenz. Tüb.:
Fischer. 21. 80 S. 15 M. [569
Klocke,F.v., Die Ahnentafel der Annette
v. Droste-Hülshoff (Westfäl. Familien-
archiv. 1, 2). 1570
Bibliographie Nr. 554-619.
Düring, K. v., Die Stammtafeln
d. Familie v. Düring. . 20. 140 S. 40.
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 389—
—71 v. Klocke. 57
Grotefend, H., Stammtafel der Familie
Ebeling aus Gr.-Salze u. Schwerin.
Schwerin. 19. IV. 22 8. (572
Roth, F., Der Herold, G.schreiber u.
Poet Hans Lutz Flächsenhaar von Augs-
burg u. sein Sohn, d. Pritschenmeister
Leonh. Fläxel (Oherbayr. Archiv. 62, 971—130..
[573
Hedemann, W. v., G. d. Familie v. Hede-
mann. 8. 20, 577. Rez.: Hist. Zt. 125, n
—4 Gundlach. (574
Gutacke:, H. Ph., Genealog. Stammtafel
d. Geschlechtes Herr vom J. 1720 bis z.
J. 193. Rheinbrohl. 20. 83 X 48 cm. 1855
(57
Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch.
II. s. 14, 340. Rez.: Annal. Hist. Ver. Nie-
derrh. 105, 154—583 Knipping. [576
Hornstein-Grüningen, E. Frhr. v.,
Die v. Hornstein u. v. Hertenstein.
Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz.
11 20. CXV, 738 S. 25 M.
Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18. 343 v.
Klocke. 157
Schröder. A., Die Edelfreien von Gun -
delfingen in Bayern (Hist.-polit. Bll. 163.
422 -81.) 1578
Hoyer, O., Die Familie Hoyer in Olden-
burg. (Oſdenb. Jahrb. 19/20, 358 609. [379
Janßen, G,, Aus großer Zeit. Beitrr. z.
Orts- u. Familien-G. 3. Heft. Oldenb. 0
170 8. 5,50 M. [580
Waldeck, f., Alte Mannheimer Familien:
I: Jolly. II: Artaria. (Mannheimer G.bll.
31, 513, 5866). ‚sl
Kelliaghusen, H., G.d FamilieKelling-
husen. Teil 1. Hamburg: Dr. v. Lüttke á
Wulff. 19. IV, 42 S. 4%. Rez.: Zt. d. Ver.
f. hamburg. G. 24, 210 f. Weidler. 1581
Kießelbuch, G. A., Kießelbachsche
Familienchronik. Hamburg. 19. Privatdr.
52 8. 583
Ciemm, L., Die Stammfolge Knodt im
Hess. Geschlechterbuch, ein Schulbeispirl
d. Familienforschg., wie sie nicht sein soll
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 321 —26, 3857—64..
[584
Bender, G., Heimat u. Volkstum
d. Familie Koppernigk(Coppernicus).
(Dars ‚u Quell. z. schles. G. 27.)
Bresl.: Hirt. 20. 60 S. 3 M.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 175 War-
schauer. 45
Löve, H., Die Familie Löbe. Beitrr.
a aa Familien-G. Heft 1. Altenb. 53
Klocke, F. v., Die ständische Ent-
wicklg. des durch d. Weltkrieg er-
löschenden Geschlechts v. Michels.
(Familiengeschirhtl. Bll. 18, 231—38.
293—98, 325—28.) (587
Siebs, B. E., Des Staatsmanns
u. G.schreibers B. G. Niebuhr Ge-
schlecht (Familiengeschichtl. BIL 19,
39—42, 69—74). [688
Noodt, W., G. d. Familie Noodt von
1540—192u. Altona: Selbstverl. 21. 56 5.
21 M. (589
Genealogie, Familiengeschichteu. Biographie. — Allgem. Sammlungen. *1 7
v. d. Oelenits, Die v. Koberse u. v. d.
Oelsnitz im Ermlande (Zt. f. d. G. u.
Altert. kde. Ermlands 21, 131-38). [590
v. Oldtmann. E., Weiterer Nachtr. zu
Arnoldus Parvus, Stammvater des Ge-
schlechts v. Palant (Zt. Aachen. G.-Ver.
47, 314—17). [591
Oswald, @., Die Herren von Puchberg
(Vhdlgn. Hist. Ver. Niederbayern 55, W
[592
Froytag, R, Die freiherrl. Familien
Reichlin v. Meldegg, v. Horben und v.
Gemmingen in ihren Beziehgn. zum fürstl.
Hause Thurn u. Taxis (Familiengeschichtl.
Bll. 19, 16868, 2016). [593
Beckar, E. k, Die Riedesel zu Eise-
nach. Beift 1. Offenbach. 20. 61 S. [59%
Sommerfeldt, G., Sächs. Verwandte d.
Dichters Friedr. Schiller? E. geneal.
Quellenforschg. (Euphorion 22, 449 —52). [595
Rchleler macher, L., Zu Friedr. Schleier -
machers Vorfahren (Theol. Stud. u. Kri-
tiken 98, 88—91). , [596
Mülier, C., Die Urheimat d. Dy-
nasten von Schönberg. E. hausge-
schichtl. Studie. Lpz.: Seemann. 20.
88 S. 6 M.
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 111—
14 Devrient; N. Archiv f. sächs. G. 42, 144
—51 Gritzner. (597
Posse, 0., Die Urahnen d. fürstl. u.
äfl. Hauses Schönburg. 14. 8. 16, 2629.
ez.: N. Archiv f. Sächs. G. 42, 144—51 Gritz-
ner. . [598
Schweäler, F. v., Stammbaum d. Fami-
lien Schwedfer und v. Schwedler. Karls-
ruhe. 19. 15 S. 5 M. [599
Sommerfeldt, d., E. v. Seckendorf-
sche Gült zu Würzburg vom J. 1520 (Fami-
liengeschichtl. Bill. 18. 38f.). {600
Paaske, P., Zur ältesten Familienkde.
d. pommerellischen Semrau (Mitteil. d.
Coppernikusver. zu Thorn 28, 22—31). [60.
Sommer, R., Die schweizer. Soldan-
Familien. Gießen: v. Münchow. '21. 195.
4 M. [602
Straats, K. v., Dynastische Forschgn.
am Beispield.Strantzschen Gaschlechts-
kde. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u.
Familienkde. 47, 97—100; 49, 49—61, 81—896).
603
Bänseler, Breitenwerder u. die v. Un-
friedt (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 4—
48). [604
Waliroth, W., Chronik der Familien
Wallroth -Tischbein ete. Altona: Riegel
& Jensen. 20. 96 Sp. 20 M. [605
Die Welser. Des Freiherrn Joh.
Mich. v.Welser Nachrr. üb.d. Familie,
f. d. Druck bearb. 2 Bde. Nürnb. 17.
797 u. 372 S. 80 M.
Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 135
—39 Roth. [606
Ramge, G., Das Wormser Ratsherrn-
geschlecht Weyher (Hess. Chronik 10, 70).
[607
III. Quellen.
1. Aligemeine Sammlungen.
Lehmann, P., Quellen zur Fest-
stellg. u. G. mittelalterl. Bibliotheken,
Handschrr. u. Schriftsteller. (Hist.
Jahrb. 40, 44 — 105.) [608
Delehaye, H., A travers trois
siècles. ’æuvre des Bollandistes
(1615—1915). Bruxelles. '20. i S.
609
Breßlau, H., G. der Monumenta
Germaniae historica. Im Auftr. ihrer
Zentraldir. bearb. (= N. Archiv 42.)
Hann.: Hahn. 21. XV, 769 8.
Rez.: Zt. d. Saviguy-Stiftg. G. A. 42
511—15 Stutz. [816
Mitteilungen aus d. Kgl. Biblio-
thek. III: Neue Erwerbgn. d. Hand-
schriftenabt. II: Die Schenkung Sir
Max Wächters 1912. Berl.: Weidmann.
17. V, 164 S. 10 M. [611
Catalogus codicum manuscriptorum
bibliothecae Monacensis. Tomi V pars
I: Petzet, E., Die dt. Pergament-
Handschrr. Nr. 1—200 d.Staatsbiblioth.
in München. Münch.: Palm. 20. XXI,
381 S. 25 M. + 100%, [612
Gragger, R., Dte. Handschrr. in
ungar. Bibliotheken. (Ungar. Biblio-
thek. Reihe 1, 2.) Berl.: Verein.
wissenschaftl. Verleg. 21. III, 56 S.
1 Taf. 8 M. [613
Rooth, E., Die mittelalterl. dten.
Handschrr. einschließl. d. latein. mit
dten. Bestandteilen d. Univers.biblioth.
zu Upsala (Upsala Universitetsbiblio-
thekes Minneskrift 1621—1921, S. 40—
96). [614
Catalogus codicum Plagensium
manuscriptorum. Auctore Godef. Viel-
haber .. edidit G. Indra. — Lineii
1918. 417 S. Kr. 120.
Rez.: Zbl. f. Bibl.wesen 37, e
ler. [61
Sin, R., Aus Salemer Handschrr. IV.
D. Rhetorik d. Claus ae: Mönches von
Thennenbach aus d. J. 1475 (Zt.f.d.G.d.
Oberrh. N. F. 35, 443—45). [616
Geschlehtadsellen, Württ., hrsg. von d.
württ. Komm. f. Laudes-G. Bd. 9—15. 10— 18.
s. 16, 389. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 69—75
Stenzel. [617
Lehmann, P., Corveyer Stud. 19. s. 20,
631. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 851f. Löffler;
N. Archiv 48, 408f. Levison. [618
Degering, H., Handschrr. aus
Echternach u. Orval in Paris (Aufs. F.
Milkau gewidmet, 48 — 85). [619
Theele, J., Die Handschrr, d.
Benedikt.klosters 8. Petri zu Erfurt.
2
18
Ein bibl. geschichtl. Rekonst. versuch.
Mit 1 Beitr.: Die Buchbinderei d. Pe-
tersklosters von P. Schwenk e. (Zbl.
f. Bibl. wesen 48. Beiheft). Lpz.: Har-
rassowitz. 20. XI. 220 S. 32 M.
Rez.: Zbl. f. Bibl. wes. 38, 132 nl
ann. ` [
Abb, d., Die Lehniner Handschrr.
d. Staatsbibliothek zu Berlin. (Zbl.
f. Bibl. wesen 88, 60—67). [621
Günther, 0., Mittelalterl. aus d.
Handschrr. d. Marienkirche in Danzig.
(Aufs. F. Milkau gewidmet. 123—41).
622
Günther, O., Aus der G. u. dem Inhalt d.
Bibliothek der Danziger Marienkirche (Mit-
teil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 10—15). [623
Perlbach, M., Elbinger Handschrr. in
Cambridge (Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver.
20, 83—87). 1624
Handschriftensammlung d. Wie-
ner Stadtbibliothek. Beschreib. Ver-
zeichnis d. Briefe, hrsg. von d. Gemeinde
Wien. Bd. 1. Wien: Gerlach & Wied-
ling. 19. XII, 405 8. N
Rez.: Hist. Zt. 123, 99—101 E. ä
In
2. Geschichtsschreiber.
Munding, E., D. Verzeichnis d. St. Galler
Heiligenleben u. ihrer Handschrr. in Cod.
Sangalli. nr. 566. 18. Rez.: Lit. Zbl. 71, 267f.
v. Dobschütz; Theol. Revue 18, 171-783 Wey-
man. 1826
Arapeck, Veit, Sämtl. Chroniken. Hrsg.
von G. Leidinger. 15. 8. 18, 2794. Rez.:
Archiv 43, 441 f. Hofmeister. (627
Geschichtsquellen Mindener. Bd. 1: Die
Bischofschroniken d. Mittelalt... Hrsg. von
Kl. Löffler. 17. S. 19, 661. Rez.: Hist. Zt. 124,
490 f. Lerche. [628
Chroniques, Les Grandes, de
France, publiées pour la Société de
l'histoire de France par J. Viard.
Tome 1: Des origines à Clotaire II.
Paris. 20. XXXII, 355 S. 15 fr. [629
Annales Danici medii aevi. Edi-
tionem novam curavit Ellen Jorgensen.
Forste Haefte. Kopenh.: Gad. 20.
144 8.
Rez.: N. Archiv 43, 435 f. Hofmeister.
[630
3. Urkunden, Akten und
Regesten.
Schindler, V., Regesten aus d.
Zentralarchive d. Dt. Ritterordens zu
Wien. 170 S. 21. 4. (= Quellen zur
G: d. Stadt Wien. Abt. 1. Bd. 9). [631
Hango, H., u. Ressel, 6. A., Re-
gesten d. Orig.urkden. d. ehemal. Wiener
Bürgerspitalarchivs aus d. J. 1264—
Bibliographie Nr. 620—668.
1529. Heft 1. (= Regesten aus d. Archiv
d. Stadt Wien. Bd. 5. = Quellen z. G.
d. Stadt Wien. Abt, 2, 1). 21. Wien:
Gerold in Komm. 21. 136 S. [632
Urkundenbuch, Salzburger, Bd. 3, bearb.
von Hauthaler u. Mart in. 18. s. 20, 640.
Rez.: Hist. Zt. 122, 554 f. Jaksch. Rez. von
1—8: Zt. Hist. Ver. Steiermark 16, 15-8
Pirchegger; Gött. Gel. Anz. 183, 62- 64 E.
Schröder. [683
Begesten vonVorarlbergu. Lichten-
stein bis z. J. 1260. 1. Lief. bis 1000 u.
1 Excurs. Bearb. von A. Helbock.
(Quellen zur G. ar u. Lichten-
steina Bd. 1). Bregenz: Teutsch. 20.
VIII, III. 108 u. 88 S. 80 Kr.
Rez.: Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18. 131
—88 Meyer v. Knonau; Zt. f. G. d. Oberrh.
36, 240 f. Baier; Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol.
42, 258—61 Meyer-Lübke. [634
Urkundenbuch, Thurgauisches. Bd. ?,
bearb. von F. Schaltegger, s. 20, 650.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 8f.
Büchi. [635
Urkundenbuch d. Stadt u. Land-
schaft Zürich. Bd. 11: 1826—36. 2.
Hälfte (III u. S. 201 — 645). Zurich:
Beer & Co. 20. 20 fr. [636
Heidingsfelder, F., Die Regesten
d. Bischöfe von Eichstätt. Bd. 1. Lief.4
(S. 241— 820.) Innsbr.: Wagner. 21.
60 M. (= Veröffentl. d. Ges. f. fränk. G.
Reihe 6). [637
Selleder, F., Urkdenb. d. Stadt Stran-
bing. Bd. 1. '11—’18. s. 20, 658. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 20, 101 f. Jeetze; Hist. Zt. 123,
503-5 Aubin. 6 [é38
Regesten, Württ., von 1301—1500. 1,1.
16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 29, 4—46
Stenzel. (639
. Regesten, Die, d. Erzbischöfe von Köln
im Mittelalt. Bd. 3, 2 u. Bd. 4, bearb. von R.
Kuipping bzw. W. Kisky. 13. 15. 8. 18, 2324.
Rez.: Hist. Zt. 122, 826—29 Vigener. [640
Huyskens, W., D. Klöster d. Landschaft
an d. Werra. 16. 8.20, 658. Rez.: Hist. Zt. 121,
370 f. Dersch; Theol. Revue 17, 16—21 Schmidt;
Korr. bl. G. Ver. 69, 182 f. Schultze. [641
Urkundenbuch, Westfäl., Hrsg.
vom Ver. f. G. u. Altert.kde. Westfal.
Bd. 8: Personenregister, bearb. von O0.
Weerth. Münster: l i. Komm.
21. VII, 154 S8. 60 M. [642
Lippert, Zur Frage thür.-sächs. Urkden.
publikation (Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 16 f.. '8.
20, 667). [643
Codex diplomaticus Lusatiae supe-
rioris. Im Auftr. d. Oberlausits. G. d.
Wissensch., hrsg. von R. Jecht. H. 4
umfassend die Oberlausitz. Urkden.
1452— 1454. Görlitz: Tzschachel. 18
— 20. S. 737—930. 5 M. [644
Urkundenbuch zur G. d. Markgrai-
thums Niederlausitz. III. Bd.: Urkdenb.
Geschichtsschreiber. — Urkunden, Akten und Regesten.
d. Stadt Lübben. Bd. 2: D. Lübbener
Stadtrechngn. d. 15. u. 16. Jhd. Bearb.
von rn Dresd.: v. Baensch
Stiftg. 19. X, 66 u. 872 S. 24 M.
Rez.: Hist. Zt. 124, 491-94 Rehme; N.
Archiv f. sächs. G. 42, 140 f. Ermisch; Korr. bl.
d. G.-Ver. 68, 207 f. Lehmann. [
Krabbo, H., Regesten der Mark-
grafen v. Brandenbg. aus askan. Hause.
5. Lief. (S. 321 — 400). (Veröffentl. d. Ver.
f. G. d. Mark Brandenbg). Münch.:
Duncker & Humblot. 20. 16,50 M.
Rez. von Lief. 1-5: Hist. Zt. 125, 187f.
Spangenberg. [646
Beisch, P., Urkdenb. d. Kustod. Gold-
berg u. Breslau. I. 17. s. 20, 670. Rez.: Hist.
Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 808 f. Seppet Theol.
Revue 17, 69 f. Schlager; Theol. Lit.- Zeit.
45, 10 f. Wenck. [647
Perlbach, M., Zur Kenntnis einiger
prenn. Urkden. u. G.quellen aus neuer.
eröffentl. (Zt. Westpreuß. G.ver. 60,
1—12). [648
Repertorium Germanicum. I. 16. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 19, 528—30 Wenck; Revue
historique 186, 92 f. Jordan. 1649
£. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Bretschneider, P., D. Pfarrer als Pfleger
d. wissenschaftl. u. künstler. Werte seines
Amtsber. 8.20, 695. Rez.: Franzisk. Stud.
7, 2558-61 Dersch. [650
Grotefend, O., Die Inventarisation d.
nichtstaatl. Archive (Korr.bl. d. G.-Ver. 68
225—36). [651
Szekfä, J., Die ungar. G.forschg. u. die
Wiener Archive (Hist. Bll. 1, 15566). [652
Archivberichte aus Niederösterr. Redig.
von F. Wilhelm. Bd. I, 1. 2. 15. 16. 8. 18,
2318. Rez. : Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 68 f. Krabbo.
: 6
[658
Mitteilungen d. Archivrates. Redig.
von F. Wilhelm. Bd. 3. Heft 1. Wien.
19. 129 8. 654
Feger, A., Die Pfarrbücher Lichtensteins.
(Jahrb. Hist. Ver. Fürstent. Lichtenstein 20,
37—84). 1655
Archivinventare d. kath. Pfarreien in d.
Diözese Eichstätt. Bearb. von F. X. Buch-
ner. 18. s. 20, 652. Rez.: Hist. Zt. 184, 122
—24 Clemen. [656
Merk, G., D. Pfarr- u. Gemeinde-
registr. d. Oberamts Riedlingen. (Württ.
Archivinventare. 12.) Stuttg.: Kohl-
hammer. '19. VI, 118 S. 2,50 M. [657
Inventare d. nichtstaatl. Archive
im Freistaat Hessen. Herrmann, F.,
Inventare d. evangel. Pfarrarchive.
2. Hälfte. (XXX, III u. S. 5629—1232).
Darmst.: Buchhdlg. d. hess. Staatsver-
lags. 20. 12 M. 658
*19
Derseb, W., Die Bestände d. hess. evangel.
Pfarrarchive (korr. bl. d. G.-Ver. 69, es
Veröffentlichungen d. hist. Komm.
d. Prov. Westfalen. Invent. d. nicht-
staatl. Archive d. Prov. Westfalen. II.
Beibd. Reg.bez. Minden. 1. Invent. d.
Archivs d. bischöfl. Generalvikar. zu
Paderborn. Bearb.von J. Linneborn.
Münst.: Aschendorff. 20. XI, 386 8.
12 M.
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. K. A. 41,
330—32 Stutz. [860
Peters, A., Inventare d. nicht-
staatl. Archive im Kreise Springe.
(Forschg. z. G. Niedersachs. V, 4). Han-
nov.: Gersbach. 19. V, 2108. 1a M.
661
Koch, H., Die protestant. Kirchenarchive
d. Grhrzgt. Sachsen (Mitteil. d. Zentralstelle
f. dte. Personen- u. Familien-G. 12/140. —
Ders., Inventare der kath. Kirchenarehive
im Fürstent. Hohenzollern (Ebd.). 1662
Tille, A., Die Weimarer Archive
u. die Zukunft d. staatl. Archive im
Lande Thüringen. (Korr. bl. d. G.-Ver.
68, 212 — 256). [663
Müller, Gg. H., D. Kgl. Sächs.
Kriegsarchiv nach d. Entstehg. u. Zus,
setzg. seiner Bestände (N. Archiv f.
sächs. G. 41, 74—108, 113—218). [664
Lehmann, R., Aus d. Museumsarchiv zu
Senftenberg l. Geleitsrechngn. aus d. 1. Hälfte
des 18. Jhd. (Niederlausitz. Mitteil. 15, 3—
20). — Ders., Das Ratsarchiv in Senften-
berg (Ebd. 15, 21—27). 1665
Warschauer, A., D. dte. Archiv-
verwaltg. bei d. Generalgouvernement
Warschau u. ihre wissenschaftl. Ver-
öffentl. (Forschg. z. brandenburg. u.
preuß. G. 33. 230 — 40). [666
Altmann, W. u. Bernheim, E.,
Ausgewählte Urkden. z. Erläutg. d.
Ve 1 Dtls. im Mittelalt. 5. Aufl.
Anast. Neudr. Berl.: Weidmann. 20.
XIV, 463 S. 14 M. [667
Monumenta Germaniae historica.
Legum sectio IV, -Constitutiones et
acta publica imperatorum et regum.
Tomi VIII pars altera. S. 389—746.
Hannov.: Hahn. 19.
Rez.: Hist. Zt. 122, 537f. Vigener. [668
Monumenta German. bistor. Ne-
crologia Germaniae. Tom. IV. Berl.:
Weidmann. 20. X, 792 S.: Dioec.
Pataviensis pars prior. I. Dioec. Patav.
regio Bavarica. II. Dioec. Patav. regio
2%
*20
Austriaca. Edid.M. Fastlinger, post
eius obitum complevit J. Sturm.
Rez.: Gött. Gel. Anz. 183, 124—26 E.
Schröder; Hist. Jahrb. 41, 183f. Heuwieser.
66
Testamente, Die politischen, der Hohen-
zollern nebst ergänz. Aktenstücken. Bd. 2.
3. erw. Aufl. (Quellensammlg. z. dt. G.), be-
arb. von G. Küntzel. Lpz.: Teubner. 20.
VI, 169S. 4M. [670
Quellen zur G. der Rezeption. Bd. 1:
Leipziger Schöffenspruchsammlig., hrsg. von
G. Kisch. 19. Rez.: Hist. Zt. 124, 118—21
v. Künßberg; Gött. Gel. Anz. 183, 65—84 H.
Meyer; Schmollers Jahrb. 45, 2094—97 Rehme.
[671
Küeb, P., Quellen zur Rechts-G. d. Stadt
Marburg. Bd. 1. s. 20, 630. Rez.: Hist. Zt.
124, 327 f. v. Below. [672
Quellen z. Rechts- u. Wirtsch.-G.
d. rhein. Städte. Jülichsche Städte. I.
Düren. Bearb. von A.S choop. (Publik.
d. Ges. f. rhein. G.kde. XXIX). Bonn:
Hanstein. 20. XXX, 244 u. 523 S.
64 M.
Rez.: Zt. Aachen. G.-Ver. 43, 322—323
Lennarz; Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42
518—21 Schultze. [678
Landtagsakten, Württ., I, 1, 1498—1515.
Bearb. von Ohr u. Kober. 13. 8.16, 423.
Rez.: Hist. Zt. 121, 369 f. Aubin. 1674
Weistümer, Badische, u. Dorf-
orüngn. Abt. l: Pfälz. Weistüm. u. Dorf-
ordngn. Hrsg. von d. Bad. Hist. Komm.
Heft 1. Bearb. von C. Brinkmann.
Heidelb.: Winter. 17.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 38, 394
—87 v. Künßberg. [675
Neubauer, k., Die Schöffenbücher von
Burg (@.bll. f. Stadt u. Land Magdeburg, 5%
O 5 7
Handfesten d. Komturei Schlochau.
Nebst verwandt. Urkden., bearb. von
P. Panske. (= Quell. u. Darstellgn.
zur G. Westpreuß. 10). Danzig: Kafe-
mann in Komm. 21. XVI, 240 8.
37,50 M. 677
Danmark-Norges Traktater, 1523
—1750 med dertil horende Aktstykker.
Udgiv. af L. Laursen. Bd. 3: 1589
—1625. Bd. 4: 1626—49. Bd. 5: 1651
—64. 16 — 20.
Rez.: Zt. d. G. f. schlesw.- holst. G. 50
524f. [678
Poelman, H. A., Bronnen tot de Ge-
schiedenis van den Oostzeehandel, 8. 20, 683.
Rez.: Hans. G.bll. 25, 355—65 W. Stein. [679
Quellien u. Forschangen z. G. d. Juden
in Dt.-Osterr. 6: Rosenberg, Steiermark.
8. 21, 1202. Rez.: Zt. Hist. Ver. Steiermark
16, 167—74. v. Srbik. [680
Kober, A., Grundbuch d. Kölner
Judenviertels 1135—1425. E. Beitr. zur
mittelalt. Topographie, Rechts -G. u.
6T
Bibliographie Nr. 669—718.
Statistik d. Stadt Köln. (Publik. d. Ges.
f. rhein. G.kde. 34). Bonn: Hanstein.
20. XX. VIII, 232 S. 40 M.
Rez.: Zt. d.Savigny-Stiftg. G. A. 41, 472
—74 Rehme. [681
Kunstdenkmäler, Die, von Bayern.
8. Reg.bez. Unterfranken u. Aschaffen-
burg. 21. Bez.-Amt Mellrichstedt. Be-
arb. von K. Groeber. Mit hist Ein-
leitg. von M. Kaufmann. Münch.:Olden-
bourg in Komm. 21. 4°. V, 1748.
. 166 Abb. 44 M. [682
Kunstdenkmäler, Die, von Bayern.
Bd.4: Reg.bz. Niederbayern: Mader,
F., Bez.-Amt Passau. Mit hist. Ein-
leitg. von M. Heuwieser. Heft4. Münch.:
Oldenbourg in Komm. 20. V, 292S.
25 Taf. usw. 32 M. (683
Kunstdenkmäler, Die, von Bayern.
IIL Bd. Reg. bez. Unterfranken u.Aschaf-
fenburg: A. Feulner, Bez.-AmtGmün-
den. Mit hist. Einleitg. von H. Bing
Münch.: Oldenbourg. 20. V. 166 8.
7 Taf, 112 Abb. 40M. (684
Kunst- u. Altertumsdeakmale,
die, in Württ. Lief. 60/64. Donaukreis
Q. Oberamt Kirchheim. Bearb. von
Christ. Eßlingen: Neff. 21. 238 S.
310 Abb. [685
Kunstdenkmäler, Die, im Frei-
staat Hessen. D. Kunstdenkmäler d.
Kreises Gießen. Bd. 2: Kloster Ams-
burg m. Altenburg. 19. XV, 1818.
140 Abb. 15 M. [686
Kunstdenkmäler, Die, im Frei-
staate Hessen: Kautzsch, Rud. u
Neeb, E., D. Dom zu Mainz. Teill.
Darmst.: Hess. Staatsverlag. 19. X.,
519 S. 117 Abb. im Text u. 85 Taf.
36 M.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 119-2
Anthes. les:
Luthmer, F.), Die Bau- u. Kunst-
denkmäler d. Reg. bez. Wiesbaden. Bd. 6.
Nachlese u. Ergänzgn. zu Bd. 1—5.
Frankf. a / M.: Keller. 21. 4°. XIU,
242 S. 30 M. 688
Kunstdenkmäler, Die, der Provinz
Hannover. IV. Reg. bez. Osnabrück. 4.
D. Kreise Lingen u. Grafsch. Bentheim.
Bearb. von A. Nöldeke (s. Heft 14 d.
Gesamtwerks). Hannov.: Schulze in
Komm. 19. XIV, 230 S. 19 Taf. 254 Abb.
10 M. [689
Bau- u. Kunstdenkmäler, Die. d
freien u. Hansestadt Lübeck. Bd. 3.
Teil 2: Kirche zu Alt-Lübeck usw.
Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allgem. deutsche Geschichte. 21
Bearb. von J. Baltzer u. F. Bruns.
Lüb.: Nöhring. 21. XII, S. 305—6575.
2 Taf. 25 M. [690
Darstellung, Beschreibende, d.
älter. Bau- u. Kunstdenkmäler in Sach-
sen. Heft 40: C. Gurlitt, Meißen
(Burgberg). 19. 504 S. 602 Fig. 6 Taf.
60 M. [691
Kunstdenkmäler, Die, der Provinz Bran-
denburg. Bd. 1 ff. Rez.: Forschg. z. branden-
burg. u. preuß. G. 32, 479 -84 Kohte. (692
Bau- u, Kuustdenkmäler, D., d. Kreises
Marienburg. Hälfte l. Bearb. von B. Schmid.
19. 8.20, 04. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68,
29—38? Ziesemer. 1693
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Brinkmann, C., Begriff u. Auf-
abee. geschichtl. Staatenkde. (Schmol-
ers Jahrb. 44, 191—202). [694
Rachel, H., G. der Völker u. Kul-
turen von Urbeginn bis heute. Berl.:
Parey. 20. „418 S. 38 M. 695
Weltgeschichte i.gemeinverständl.
ars Hrsg. von L. M. Hartmann.
Bd. 5: Kaser, K., Das spätere Mit-
telalt. Gotha: Perthes. VI, 278 8. 9
696
Kralik, R., Grundriß u. Kern d.
Welt-G. Graz: Styria. 20. 447 S. 20 M.
697
Cartellieri, A., Grundzüge der Welt-G.
’19. 8. 20, 705. Rez.: Hist. Zt. 122, 278 f Wal-
ther. [698
Freytag - Loringkoven, Frhr. v., Ange-
wandte G. Ein Versuch. Berl.: Verein. wis-
senschaftl. Verleg. 20. VII, 233 S. 22 M. [699
Schäfer, D., Staat u. Welt. E. ge-
schichtl. Zeitbetrachtg. Berl.: Elsner
22. VII, 302S. 40 M. [700
Weltgeschichte, Begr. von H. F.
Helmolt. Hrsg. von A. Tille. 2. neu-
be arb. u. verm. Aufl. Bd. 6: Ost- u. Nord-
europa. Von K. Weule u. a. Mit ö Kar-
ten usw. Lpz.: Bibliogr. Instit. 2l.
XII, 463 S. 65 M.; Bd. 7: Westeuropa.
1350—1859. Von A. Tille u. a. Mit
6 Karten usw. 20. XII, 4408. 65 M.
[701
Abbott, W. C., The Expansion of
Europe (1415 — 1789). 2 vols. Lond.:
Bell. 19. 512 u. 463 S. [702
Lindner, Th., Welt-G. d. letzt. 100 Jahre.
Bd. 2. 16. Rez.: Hist. Zt. 122, 513— 15 Jacob.
[:03
Cartellieri, A., G. der neueren
Revolutionen vom engl. Puritanismus
bis zur Pariser Kommune (1642—1871).
Lpz.: Dyk. 21. VII, 2298. 25 M. [704
Joachimsen, P., Vom dt. Volk zum
dt. Staat. Eine G. d. dt. Nationalbewußt-
seins. 2. veränd. Aufl. (Aus Natur u.
Geisteswelt 511). Lpz.: Teubner. 20.
133 S. 2,80 M. + 100%. [705
Bassenge, E., Der nationale Gedanke in
d. dt. G. Lpz.: Voigtländer. 21. 1088. 125
Brandi, K., Dte. G. 19. 8.20, 717. Rez.:
Forsch. 2. drandenbur . u. preuß. G. 32, 470
—72 Dreyhaus; Hist. Zt. 122, 187—40 Hann
[i07
Hofmann, A. v., Polit. G.d. Dten.
Bd, 1. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21.
444 S. 80 M.
Rez.: Lit. Zbl. 72, 574 f. Friedrich. [708
Wirth, A., Welt- G. d. Dten. Berl.: Siegis-
mund. 12. VII, 440 S. 30 M. [709
Wirtb, d., D. Entwicklg. d. Dten. s. 20,
720. Rez.: Lit. Zbl. 71, 280 Heinz; Hist. Zt.
12), 339 f. A. Walther. [710
Hofmann, A. v., Das dte. Land u.d.dte.
G. 8. 20,718. Rez.: Dte-Lit.-Zeit. 42, 452— 54
Rapp; Vierteljschr. f. Sozial- u.Wirtsch.-G.
16, 215f. v. Below; Hist. Jahrb. d. Görres-
Ges. 41, 154 f. König. 1711
Steinacker, H., Geschichtl. Notwendig-
keiten dter. Polit. (Hist. Bll. 1, 31—46). [712
Marcks, E., Ostdtl. in d. dt. G.
Lpz.: Quelle & Meyer. 20. IV, 6I 8.
4,50 M. 1713
Schäfer, D., Reichs- u. Landes-G.
(Bll. f. württ. Kirchen-G. N. F. 25, 86
95). [714
Blok, P. J., Geschiedenis van het
Nederl.Volk. 2. Aufl. I—III. 12— 14. 8. 17, 561.
Rez,: Hist. Vierteljschr. 19, 500—2 Mentz. [715
Schoch, G. v., Die polit. Beziehgn.
zwischen Dtl. u. England vom Ausgang
d. Mittelalt. bis z. J. 1815. Bonn: Schroe-
der. 21. VIII, 282 S. 22 M. [716
Jürgens, A., Skandinavien u. Dtl.
in Vergangenheit u. Gegenwart (=
Pfingstbll. d. hans. G. ver. 12). Lübeck:
Schmidt. 21. 978. 6M. [717
Pirenne, H., Histoire de Belgique.
Tome V: La fin du régime espagnol.
Le régime autrichien. La révolution
brabanconne et la révolution liégeoix.
Bruxelles: Lamertin. 20. .
7
22
Histoire de la nation francaise,
ublitee sous la direction de Gabr.
anotaux. Tome3: Histoire politique
(premier volume) des origines à 15 15
ar P. Imbart de la Tour. Paris:
lon - Nourrit. 5908. 46 fr.
Rez.: Revue historique 139, 260 — 67
Petit - Dutaillis. [719
Mathorez, J., Histoire de la for-
mation de la population française. Les
étrangers en France sous l'ancien ré-
ime. T.2: Les Allemands, les Hol-
andais, les Scandinaves. Paris: Cham-
pion. 21. XI, 446 S. [720
2. Territorialgeschichte.
Bedlicb, O., Über Aufgaben d. Wiener
G.forschg. (Mitteil.Ver. f. G. d. Stadt Wien 1).
721
Pirchegger, H., G. der Steiermark.
Bd. 1: Bis 1283. (Allgem. Staaten -G.
Abt. 3: Dte. Landes- G. 12, 1) Gotha:
Perthes. 20. XVI, 436 S. 30 M.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 343—44
Vanesa; Hist. Zt. 125, 8384—40 Loserth 1722
Unlirs, I., Schloß Plankenwarth u.
seine Besitzer. 16. Rez.: Hist. Vierteljschr.
19, 396—98 Steinacker. 1723
Herrmann, A, G. der Stadt St. Pölten.
Redig. von K. Hübner. 3. u. 4. Lief. St.
Pölten: Sydy. 20. S,193—836. 30 M. [724
Bretholz, B., G. Böhmens u.
Mährens. Bd. 1: Das Vorwalten d.
Dt. tums bis 1419. Reichenberg: Sollors.
21. VII, 237 8. [725
Beer, K., G. Böhmens mit besond.
Berücksichtigg. d. G. d. Dt. in Böhmen.
Reichenberg: Sudetendt. Verlag. 20.
VIII, 304 S. 10 M. 726
Bretholz, B., Neuere G. Böhmens.
Bd. 1: D. polit. u. religiös. Kampf zw.
Ständen u. Königtum unt. Ferdin. I.
u. Maximil. II. (Allgem. Staaten -G.
Abt. 1: G. d. europ. Staat. 40, 1.)
Gotha: Perthes. 20. XI, 391 S 26 M.
Rez.: Zt. f. Kirchen-. N. F. 2, 227f.
Hasenclever. 1727
Schmidt, G., 1. Privilegien u. Urkden.
d. Stadt Mies in Regestenform. 2. Ver-
schwundene Dörfer d. Umgegend von Mies.
Aus: Festschr. z. Halbjahrhundertfeier d.
Staatsgymm. in Mies). Mies: Selbstverl.
21. 34 S. 3,50 M. 728
Gagliardi, E., G. d. Schweiz von
d. Anfängen bis auf d. Gegenwart.
Zürich: Rascher. 20. VIII, 283, 444 8.
Rez.: Revue historique 139,100 — 102 Reuß;
Zt. d. Saviguy-Stiftg. G. A. 42, 538 1
Dierauer, Joh., G. d. schweizer.
Eidgenossensch. 2. Bd.: Bis 1516.
3. verb. Aufl. (Allgem. Staaten-G.
Bibliographie Nr. 719 — 783.
Abt. I. Werk 26. Bd. 2.) Gotha: Per-
thes. 20. XIV, 584 S. 30 M. [730
Weder, P. X., Die Schrattenfluh in d.
G. u. Sage (D. G. freund. 76, 1—%). {731
Geiser, K., Langenthal unter der
Zwingherrschaft d. Klosters S. Urban.
(Sep. aus: Archiv d. hist. Ver. d. Kan-
tons Bern. 25). Bern: Franke. 20.
moane 5. 1 en [732
ehmann, H., Burg Wild u.
ihre Bewohner. Teil 2: 16051912
(Argovia 88, 221—423). [733
Büchel, J. B., G. d. Eschnerberges' Jahrb.
Hist. Ver. Fürstent. Liechtenstein 20, 5—38),
1734
Biedner, O., Aus d. kirchl. u
bürgerl. Früh-G. der Stadt Schwein-
fart (Hist. Jahrb. 40, 187—203). [735
Göbel, S., Zur G. des Guttenberger
Waldes. 2 Abhdlgn. (Archiv Hist.
Ver. Unterfrank. u. Aschaffenburg 62,
1—36.) 786
Kitzinger, W., Zur alten G. von
Neustadt a. D. (Verhdlg. Hist. Ver.
Niederbayern 55, 33—58.) 787
Schnelder, E., Abriß d. württ. G.
2. verm. Ausg. Stuttg.: Krabbe. 20.
64 S. 1,80 M. [738
Bames, C., Chronica von Reut-
lingen . . (von 1803—1874). Reutl.:
Oertel & Spörer. 20. 303 S. 12 M. [739
Weller, K., G. von Schwäb.-Hall bis za
Beginn d. 19. Jhd. Schwäb.-Hall: German.
20. 48 S. 2 M. (3740
Krieger, A., Badische G. (Sammlg.
Göschen 280). Berl.: Verein. wissen-
schaftl. Verleg. 21. 137 S. 2,10 M.
+ 100 %,
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 2391.
Obser. (741
Kienitz, O., Die fürstl. Löwen-
stein- Wertheimischen Territorien u.
ihre Entwicklg. (Jahrb. Hist. Ver.
Alt-Wertheim 19, 33 — 104.) 742
Stenzel, K., Joh. Heinr. Eschlinspergers
Kollektaneen u. Aufzeichngn. zur G. Uber-
9 (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 15
v. Hornstein-Binningen, K., Zur G. der
Burgen zu Stoffeln u. ihrer letzten Bewoh-
ner (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 955
83—98).
Behrle P., Beitrr. zur G. d. Sta
L. dt
Renchen (Die Ortenau 8, 42—51). 178
Gaerttner, V. d., Bilder aus d. G. der
Stadt Bretten. Bretten: Leitz. 18. 80 S. [146
Kemm, F., Burg u. Dorf Graben
einst u. jetzt. Selbstverlag. Dr. von
O. Katz in Bruchsal. 20. 844 u. 58 8.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 4 ,
U
Feurstein. Beitrr. zur G. von Donau-
eschingen (Schrr. d. Ver. f. G. u. Natur-G.
der Baar . . in Donaueschingen 14, 108— 17).
— Ders., Fürstenbergica (Ebd. 131—40). [748
Albert, P., 800 Jahre Freiburg
i. Br. 1120—1920. Freib.: Herder. 20.
VII, 128 S. 8 M. [749
Finke, H., Universität u. Stadt
Freiburg in ihren wechselseit. Be-
ziehgn.. Rede. Freib. i. Br.: Boltze.
20. 32 S. 6,20 M. [750
Schulte. A., Frankreich u. das linke
Rheinufer. s. 20, 728. Rez.: Hist. Jahrb.
d. Görres-Ges. 41, 149f. Meister. [751
Stählin, K., G. Elsaß-Lothringens.
un Oldenbourg. 20. IX, 295 8.
Rez.: Hist. Zt. 125, ff. Wentzcke; Zt.
G. d. Oberrh. 36, 117—20 Kaiser. 752
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16,
753
Wentzcke, P., Drei Darstellgn.
elsaß-lothring. G. (Hist. Zt. 125, 19—
44). 755
Herr, E., Lit. zur G. Elsaß-Lothr. Mit-
teil. aus d. hist. Lit. 49, 78—83). 756
Batifoll, L., Les anciennes répu-
bliques alsaciennes. Paris: Flammarion.
18. IV, 310 S.
Rez.: Revue historique e
Walter, Th., Der Freihof Brunn bei
Lutter (Jahrb. f. G., Sprache u. Lit. Elsaß-
Lothr. 34, 10—17).
1758
Parisot, R., Histoire de Lorraine.
T. 1: Des origines à 1552. Paris. 19.
XIV, 520 8. 759
Platzhoff, W., Die Stellg. d.
Rheinlande in d. dten. G. (Festgabe
für F. v. Bezold 3014—20). [760
Schrohe, H., D. Stadt Mainz unter
kurfürstl. Verwaltg. 1462—1792 (Bei-
trr. z. G. d. Stadt Mainz 5). Mainz:
Wilkens. 20. X, 252 S. 25 M.
Rez.: Archiv f. hess, G. N. F. 13, 277—
81 Herrmann; Hist. Jahrb. 41, 351 f. Veit.
[761
Henkelmann, K., G. d. Stadt Bens-
heim bis z. Ausgang d. 30j. Krieges.
Festschrift. Bensheim: Kaulbach. 20.
VII, 188 8. 25 M. 762
Richter, G., Urkdl. zur G. von Klein-
heiligkreuz (Fuldaer G.bll. 14, 88—35, 56 —
64). (763
Stölzel, A., E. karoling. Königshof in
1000 jähr. Wandlun . 19. s. 20, 811. Rez.:
Zt. d. Savigny-Sti te. G. A. 41, 4107—10 v.
- Künßberg; Zt. Ver. hess. G. 53, 129 f. Gund-
lach; Hist. Jahrb. 41, 350 Riedner. [764
Hinsberg, d., Sayn Wittgenstein-Berle-
burg. Heft 1: Die Gesamtgrafsch. Wittgen-
stein bis z. Bildg. d. selbst. Grafsch. Witt-
Territorialgeschichte.
*23
enstein-Berleburg um 1603/5. Heft 5: G.
. Grafsch. Wittgenstein - Berleburg 1773—
1800. Berleb.: Selbstverl. 20. XI, 239 u.
VIII, 145 S. 27 u. 22 M. [765
Rlehter, E., Das Bopparder Reich (Die
Westmark 1, 495—507). 1766
Went zeke, E., Die geschichtl. Einheit d.
Rheintals (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 101 —4).
i in: Die Westmark. Jg. 1. ve;
Fr. 1). 76
Wiedemaun, A., G. Godesbergs u.
seiner Umgebg. Godesberg: Schugt.
20. XVI. 575 S. 22,50 M.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 42
636—38 Strutz. 1768
Pick, R., Die Aachener Pfalzen. Aachen:
Creutzer. 20. 43 5. 4 M. (769
Redlich 0. R., Urdenbach am Rhein.
Stud. zur d. Orts u. d. ev. Gemeinde.
Festgabe. . . Benrath. 20. 770
Mertens, Gd. B., G. der Stadt
Orsoy u. ihrer Umgegend nebst ge-
schichtl. Urkden. Orsoy. 21. 269 S.
25 M. gn
Benuer, W, u. Bemes, K., Zur G. d.
Stadt Gräfrath. Gräfrath: 20. 96 8. n
Kontenich, d., G. der Stadt Trier von
ihrer Gründg. bis z. Gegenwart. ’15. Rez.:
Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 78—83 Knipping. [773
Rübel. G. d. Grafsch. u. d. freien Reich-
stadt Dortmund. Bd. 1. 17. Rez.: Haus.
G. bll. 26, 214—21 Keußen. i (774
Dresbach, E., G. d. Grafsch. Mark im
Abriß (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimats-
kde. in d. Grafsch. Mark 33, 5—108). (Auch
sep.: Witten: Pott. 20. 103 S. 7M.) - [776
Hovestadt, A., Geschichtl. Nachrr. über
e. Heft 1. Münst.: Regensberg. 20.
. 6,40 M. (776
Rotbert, Stiftsburg u. Flecken Vörden
(Mitteil. Ver. G. u. Landeskde. Osnabrück
47, 1—52). (777
Bödige, N., Natur- u. G.denkmäler d.
Osnabrücker Landes. Osnabr.: Pillmeyer.
20. 110 S. Rez.: Nachr.bl. f. Niedersachs.
Vor-G. 1, 55f. Jacob. (778
1 d., Hamburgs Vergangenheit.
ei
Eine G. d. mat. Hamb.: Boysen & Maasch.
22. XII, 334 S. 40 M.
Tel
64 8
[279
Meyer, K., Die Widen- oder Weyden-
burgk zwischen Petersdorf u. Steigertal
(Zt. d. Harz- Ver. f. G. u. Altert,kde. 53,
79—80). [780
Zeller, E., Aus 7 Jahrhunderten
der G. Beuggens 1246—1920. Wernige-
rode: Koezle. 21. 441 S. 75 M. [781
Wolf, Joh., weil. Kanonikus. Polit.
G. des Eichsfeldes. Nebst sein. Artikel
„Eichsfeld“ in d. Enzyklop. von Ersch
u. Gruber. Neu bearb. u. hrsg. von
Kl. Löffler. Duderst.: Mecke. 20.
XX, 327 S. 35 M. [782
Friedensbarg, W., Aus d. G. Thüringens
D. thüring. Frage 3). Halle: Gebauer-
Schwetschke. 20. 34 S. 2 M. [783
*24
Devrient, A., Thüring. G. 2. verb.
Aufl. (Sammig. Göschen 352.) Berl.:
Verein. wissenschaftl. Verleg. 21. 186 M.
2,10 M. + 110 %, [784
Auerbach, A., Ostthüringen. Als Hand-
schr. gedr. Gera. 19. 63 S. 1785
Arnstadt, A., Vargula, ein Beitr.
z. Thür. Kultur-G. Großvargula. 20.
620 8. 25 M. [786
Naumann, C. W., Urkden. d. Stadt Quer-
furt. Querfurt: Jaeckel. 20. 48 S. 5 M. [787
Bühring, J., G, d. Stadt Arnstadt 704—
1904. 2. Teil: Quellennachweise. 1. Abschn.:
Mittelalter (Alt-Arnstadt 5, 1—58). (788
Schmidt, B., G. d. Stadt Schleiz. Bd.
1—3. 08— 16. Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69,
143f. Kunz v. Kauffungen. [789
Derseb, W., Hennebergisch-poln. Be-
ziehgn. im 16. Jhd. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 19, 43—48.) [790
Bürger, K., D. Regenstein b. Blanken-
burg a. Harz. 2. verb. Aufl. Harzburg:
Stolle. 20. 51 S. 2, M. (791
Müller, Ad., Chronik d. Stadt
Gr.-Salze. Hrsg. im Auftr. d. Magist-
rats von F. Werneke. Gr.-Salze. 20.
283 S, [792
[Barckefeldt, J.,] Duderstadt oder aus-
führl. Traktatus v. d. Stadt Duderstadt
Ursprung, Fortgang, Rechten .. Hrsg. v.
J. Jäger. Duderst.: Mecke. 20. VI, 175 8.
4 M. 1793
Steinbrück, H., G. d. Herrsch. Raben-
stein. Reichenbrand. 20. 66 S. Rez.: N.
Archiv f. sächs. G. 42, 288— 91 Ermisch. [794
Vitense, O., G. von Mecklenburg.
(Allgem. Staaten- G. Abt. 8: Dte.
Landes-G. 11. Werk.) Gotha: Pertbes.
20. XXXIV, 610 S. 30 M.
Rez.: Hist. Zt. 124, 126— 29 Wehrmann;
N. Archiv 43, 414 Hofmeister. (795
Witte, H., Mecklenburg. G. Bd. 2. 13.
Rez.: Hans. G.bll. 26, 222 26 Hofmeister.
796
[7
Jesse, W.,.G. d. Stadt Schwerin.
Von d. ersten Anfängen bis zur Ge-
genwart. Bd.2: Das 19. Jhd. Schwerin:
Bärensprung. 20. S. XXI— XXV, 351
—601, 57—149. 52 M. [797
Barnewits, F.. G. d. Hafenorts Warne-
münde. ’19. s. 20, 870. Rez.: Hans. G. bll.
26, 227— 28 Techen. [798
Spatz, W., Der Teltow. Teil 2.
Berl.: Rohde. 20. XI, 248 S. 45 M.
[799
Mucke, E., Bausteine z. Heimatkde. d.
Luckauer Kreises. s. 20, 863. Rez.: Forschg.
z. brandenburg. u. preuß. G. 33, 286—88
Hoppe; N. Archiv f. sächs. G. 41, 159—61
Lippert. [800
Johanusen, P. H., Die ehemalige Stadt
Tankow (Brandenburgia 29, 1—11). (801
Rehfeldt, E., G. v. Niederschön-
hausen. E. Beitr. z. Kultur-G. d.
Barnimer Landes. Berl.: Selbstverlag.
20. 327 S. 10 M. [802
Bibliographie Nr. 784—849.
Muhs
jetzt.
224 8.
Rez.: Forschg. z. brandenburg. u. put
wo
G. 32, 491 f. Hoppe. (
Rebmann Milder aus Landsbergs Ver-
gangenheit (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark
87, 45—80). [804
Berg, G., G. der Stadt u. Festung Cüst-
rin. s. 20, 867. Rez.: Hist. Zt. 121, 5531.
Hartung.
Wohrmans, I., G. von Pommern. Bd. 1.
2. Aufl. 19. 8. 20, 871. Rez.: Korr. bl. å. G.-
Ver. 68, 126 f. Gaebel; Forschg. z. branden-
burg. u. preuß. G. 33, 288f. Grotefend. {$08
Schnize, Th., Alt-Schwabendorf. Bilder
aus d. Niederlausitz. Dorfleben. Zerbst:
Gast. 20. VII, 111 S. 4 M. 807
Burkhardt, R., Die Entstehg. u.
Entwicklg. d. Stadt Swinemünde bis
z. J. 1806. Swinem.: Fritzsch. 21.
VIII, 167 S. 15 M. [808
Burkhardt, R., G. d. Hafens u.
d. Stadt Swinemünde. Teil 1. Swinem.:
Fritzsche. 20. VIII, 120 S. 10 M. [809
U., Lichterfelde einst u.
Heimatbuch. Berl.: 19.
Seeliger, E. A., Zur G. des Löbauer
Gemeindegrundeigentums (Neues Lausitz.
Magaz. 97, 1—87), — Ders., G. der Stadt
Löbau u. ihrer Umgebg. bis zur Mitte d.
18. Jhd. (Ebd. 88—1 2). 1810
Albert, F., Die Glatzer Heimatkde., ihre
Bedeutg. u. ihre Aufgaben. (= Glatzer
Heimatschrr. 2). Mittelwalde: Walzel.“ 20.
48 S. 3 M. 1811
Tsehltschke, M., Beitrr. zur G. d. Stadt
u. Herrschaft Mittefwalde (Festschr. zu F.
Volkmers 75. Geburtstag 11—17). le 12
Siebelt, A., Die Burg Kynast, ihr Ur-
sprg. u. ihre G. bis zur 5 Warm-
brunn: Leipelt. 21. 57 S. 4 M. 1518
Ruffert, B., Bilder aus d. G. der Stadt
Neiße. Neiße: Graveur. 20. 54 M. 2,50 M. —
Ders., Schildergn. aus Alt-Neiße. Neiße:
Graveur. 21. 8x S. 7 M. (514
Laubert, M., Schles. im Rahmen
d. Ostmarkenfrage (Aus Oberschles.
Vergangenheit u. Gegenwart 1, 24 -
40). [816
Schwarzer, 0., Die oberschles. Städte
Aus Oberschles Vergangenheit 26—85). —
andt, Oberschles. Stadtgeschichten (Ebd.
44—46). [816
Holtsmaan, B., Oberschles. Deutschtum
im Mittelalt. (Aus Oberschles. Vergangrn-
heit 72—11). — Seppelt, F. B., Die Bedeute.
d. dt. Besiedlg. Schles. f. d. kirchl. Ent-
wicklg. (Ebd. 13—25). [217
Warschauer, ©., G. d. Stadt Gnesen `8.
Rez.: Forschg. z. „ u. preuß.
G. 34, 168 f. Bartolomäus; Hist. Monatsbl. f.
d. Prov. Posen 20, 56—61 Rummler. Sis
Just, Frdr., G. des Dorfes Neudorf bei
Schönlanke. 18. 188 S. 4 M. Rez.: Monatshll.
Hist. Ges. Prov. Posen 20, 54—56 Ben
l
Bickerich, V., Die nationale Zusammen-
setzg. u. Haltg. der Bevölkerg. Lissas ın
d. Vergangenheit (Schles. G.bll. '30, 25—34,
49—59). [8:0
Paaske, P., Costrin-Berent, Bütow (Mit-
teil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 6—8). 811
Territorialgeschichte. — Geschichte einzelner Verhältnisse.
Mahlau, L., G. d. Freien Stadt Danzig.
Danzig: Danzig. Verlagsges. 21. 119 S. 2 15
2
Keyser, E., G. Danzigs. Danzig:
Kafemann. 21. 285 S. 20 M.
Rez.: Mitteil. Westpreuß. G.-Ver. 20,
55 f. Schmidt. 1828
Kaufmann, J., Das staatsrechtl. Ver-
hältnis Danzigs zu Polen von 1454—1793 u.
1807-14. Danzig: Kafemann. 20. 36 S. 9 M.
[824
Kerstan, Beitrr. zur G. der El-
binger Hafthöhe in d. Ordens- u. Polen-
zeit. I. (Elbinger Jahrb. 1, 1—42.) [825
Jörgens. K., Die Beziehgn. d. Hohen-
zollern zu Ostpreußen (Altpreuß. Monats-
schr. 57, 1— 19).
1826
Zachau, J., Chronik d. Stadt Anger-
burg. Angerb.: Priddat. 21. VI.
214 8. 75 M. 827
Heimat, Unsere masurische Zum
100 jähr. Bestehen des Kreises Sens-
burg, 5 von K. Templin. Sens-
burg, Selbstverlag d. Kreisausschußes.
18. 528 S. 15 M. [828
Sommerfeldt. d., Von masur. Güter-
sitzen in besond. Beziehg. auf d. 16.—18.
Jhd. IV: Gehlweiden im Kr. Goldap (Alt-
preuß. Monatsschr. 57, 95—121). 1829
2. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung und Verwaltung.
(Reich, Territorien, Städte).
Westphal, O., Philosophie d. Polit.
Einheiten u. Mächte d. Universal -G.
Münch.: Rösl. 21. 339 S. 55 M. [830
Kjellen, R., Grundriß zu einem
System der Polit. Lpz.: Hirzel. 20.
105 S. 6,50 M.
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 266—71. [831
Rotthaus, K., Staatsform u.
auswrärtige Politik. Eine Rankestud.
(Preuß. Jahrbb. 179, 1— 35.) [832
Jusserand, J. J., The school for
Ambassadors (The American Historical
Review 27, 426 — 64). 832 a
v. Grauert, Zur G. d. Weltfriedens,
d. Völkerrechts u. d. Idee e. Liga d.
Nationen (Schluß). (Hist. Jahrb. d.
Görres-Ges. 89, 557—673.) [833
Ter Meulen, J., D. Gedanke d.
international. Organisation in sein.
Entwicklg. 1300—1800. Haag: Nij-
hoff. 17. XI, 397 S. 12,75 M. [834
Herre, P., Völkergemeinschafts-
idee u. Jnteressenpolitik in d. letzten
Jahrhunderten (Festgabe f. Gerh.
Seeliger S. 189—218). [835
*25
Pratz, H., D. Friedensidee. 17. Rez.:
Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 32,
464f. Kaeber; Hist. Jahrb. d. Görres-Ges.
39, 858—60 Löffler. , „1836
Schmitt-Dorotit, C., Die Dikta-
tur. Von d. Anfängen d. modern.
Souveränitätsgedankens bis z. proletar.
Klassenkampf. Münch.: Dunker& Hum-
blot 21. XV, 211 S. 30 M.
Rez.: Schmollers Jahrb.
Herrfahrdt. , g 1837
Koser, R., Die Epochen d. abso-
luten Monarchie in der neueren G.
(Koser, Zur preuß. u. dt. G. 3830—75).
. 838
| [
Mitscherlich, W., D. Nationalis-
mus Westeuropas. Lpz.: Hirschfeld.
20. XV, 8788.
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 1198—1201
Breysig. 839
45, 597—99
83
Zorn, Ph., D. dte. Staatsgedanke.
Lpz.: Voigtländer. 21. 94 S. 8 M.
840
Schulte, A., Fürstentum u. Ein-
heitsstaat in d. dt. G. (Öffentl.-rechtl.
Abhdlg. I, 1). Berl.: Liebmann. 21.
82 S. 8,50 M.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41,
162 f. Eichmann; Zt. d. Savigny-Stiftg. G.
A. 42, 484—91 O. v. Gierke. 1811
Keutgen, F., D. dte. Staat d. Mittelalt.
s. 20, 905. Rez.: Hist. Zt. 121, 296— 300
Rosenthal. 1842
v. Below, d., D. dte. Staat d. Mittel-
alt. s. 15, 598. Rez.: Revue historique 128,
343—47 M. Bloch. 1843
Kern, b., Gottesgnadentum u. Wider-
standsrecht im früheren Mittelalter. 14. s.
15, 2412. Rez.: Hist. Zt. 125, 303—5 Brink-
mann; Revue historique 138, 247—53 ra
4
Rörig, E., Luft macht eigen. E.
verfassgs -geschichtl. Stud. (Festgabe
f. Gerh. Seeliger. S. 61—78.)
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41,
419—21 Haff. [845
Wolzendorf, K., D. Polizeigedanke d.
modernen Staats. 18. s. 20, 913. Rez.: Dte.
Lit.-Zeit. 41, 45—48, 74 —76 Thoma; Hist. Zt.
125, 478 f. Schnabel. 184
Stimming, M., Dte. Verfassgs.-G.
vom Anfange d. 19. Jhd. bis zur Ge-
genwart. (Aus Natur u. Geistes welt
639.) Lpz.: Teubner. 20 118 S. 2, 80 M.
+ 100 %. [847
Brandi, K., Erbrecht u. Wahl-
recht (Hist. Zt. 123, 221—238). Auch
sep.: Gött.: Vandenhoeck & Ruprecht.
20. 2 M. >
Werminghoff, A., Die Wahl d.
Staatsoberhaupts in d. dt. G. (Neue
Jahrbb. f. d. klass. Altert. . . 23, 414
—434) (Auch in: Korr.bl. d. G.-Ver.
69, 6 ff.) [849
*26
Hoyer, E., Die Selbstwahl vor,
in u. nach d. Goldenen Bulle (Zt. d.
Savigny-Stiftg. G. A. 42, 1— 109). [850
Rosenstock, E., Königshaus u. Stämme
in Dtl. zwischen 914 u. 1250. s. 14, 8595.
Rez.: Hist. Zt. 128, 104—7 Stimming. 1851
Baeseler, G., D. Kaiserkröngn. in Rom
u. d. Römer von Karl d. Gr. bis Friedr. II.
19. s. 20, 919. Rez.: Hist. Zt. 122; 358f.
Hofmeister: Theol. Lit.-Zeit. 45, 59 Wenck:
Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 206f. Werminghoff;
N. Archiy 43, 445 Krammer; Theol. Revue
18, 359f. Eichmann. [852
Sperling, Stud. z. G. d. Kaiserkröug.
u. Weihe. s. 20, 92). Rez.: Theol. Lit.-Zeit.
45, 81 Kern. (858
Eichmann, E., Stud. zur G. d.
abendländ. Kaiserkröng. I. D. Betei-
ligg. d. lateranens. Bischöfe (Hist.
Jahrb. d. Görres-Ges. 89. 714—30). [854
Bauer. H., Das Recht d. ersten Bitte
bei d. dten. Königen bis auf Karl IV. 8.
20, 926. Rez.: Archiv f. kath. Kirchenrecht
100. 160 Hilling. | l {855
Klippel, A., D. völkerrechtl.
Grundlagen d. dt. Königsrechte auf
Italien (Hist. Stud. 140). Berl.: Ebe-
ring. 20. 82 S. 5 M. (45 S. als Berl.
Diss. 20). [856
Baethgen, F., D. Anspruch d.
Papsttums auf d. Reichsvikariat. Unter-
suchgn. zur Theorie u. Praxis der
potestas indirecta in temporalibus
(Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 168
— 268). 20
Schoenian, E., D. Idee d. Volks-
souveränität im mittelalt. Rom (Frankf.
hist. Forsehg. 2). Lpz.: Köhler. 19.
128 S. 15 M.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41,
163 f. Eichmann. 1858
Waas, A., Vogtei u. Bede in d. dt.
Kaiserzeit. Teil 1. s. 20, 925. Rez.: Zt. d.
Savigny-Stiftg. G. A. dt, 421—33 Planitz;
Hist. Zt. 124, 107 f. Fehr: Hist. Jahrb. 41,
357—59 K. O. Müller. 859
Hofmann, Konr., Die engere Immunität
in dt. Bischofsstädten im Mittelalt. 14. Rez.:
Hist. Zt. 123, 107—9 Hofmeister. 1860
Schneider, F., D. Reichsverwaltg. in
Toskana von d. Gründg. d. Langobarden-
reichs bis z. Ausgang d. Staufer. (568 —
12681. Bd. 1. 14. Rez.: Hist. Zt. 122, 145 —
48 R. Holtzmann; Dte. Lit.-Zeit. 41, 755f.
Hofmeister. [861
‚Eberbach, O., D. dte. Reichsrittersch.
in ihrer staatsrechtl.-polit. Eutwieklg. von
d. Anfängen bis 1495. 18. Rez.: Mitteil.
Inst. österr. G. forschg. 38, 662—64 Coulin.
862
Feine. H. E., Die Besetzg. er
Reichsbistümer vom Westfäl. Frieden
bis zur Säkularisation 1648—1803
(=Kirchenrechtl. Abhdlg. H. 97 u. 98).
Stuttg.: Enke. 21. XVIII, 444 S.
120 M.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42,
496 - 502 Anschütz. [863
Bibliographie Nr. 850—902.
Feine, H. E., Einwirkgn. d. ab-
soluten Staatsgedankens auf d. dte.
Kaisertum im 17. u. 18. Jhd. insbes.
bei d. Besetzg. d. Reichsbistümer (Zt.
d. Savigny-Stiftg. G. A. 42, 414186
864
Schmoller, G., Preuß. Verfassgs.-,
Verwaltgs.- u. Finanz-G. Berl.: Tägl.
Rundschau. 21. 236 S. 18 M. [865
Ritter, G., Geschichtl. Grundlagen
d.monarch.Staats kens in Preuß.
Dtl. (Preuß. Jahrbb. 184, 234 — 52). [566
Winkler, A., Stud. über Gesamtstaats-
idee, Pragmat. Sunktion u. Nationalitäten-
frage im Majorat Österreich. 17. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 20, 376 Koselleck. [87
Wretschko, A., Die Frage der
Landstandschaft der Universität Inns-
bruck (Zt. d. Bavigay-Stiftg. f. Rechts-
G. G. A. 41, 40—74). 1858
Heusler, A., Schweizer. Verfassgs.-
G. Basel: Frobenius. 20. 392 8.
Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 49-54
Fehr; Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 4, 50
—11 Stutz.
[862
Largiader, A., Untersu zur
zürcher. Landeshoheit. Zürich: Schult-
hess. ’20. VII, 59 S.
Rez.: Hist. Zt. 124, 550 f. Götze. [170
Meyer, K., Solothurnische Ver-
fassgs.zustände zur Zeit d. Patriziats.
Olten: Dietschi. 21. VI, 389 S. 871
Feldmaler, J., Aus Ferchl „hayr. Be-
hörden u. Beamte 1550—1804" u. d. magist-
rat. Akten zu Pfarrkirchen (Vhdlg. Hist.
Ver. Niederbayern 55, 1—18). 2
Stimming, M., D. Entstehg. des weltl.
Territoriums d. Erzbistums Mainz. 15. 3.
1516, 2376. Rez.: Hist. Zt. 123, 3294-25
Waas; Hist. Vierteljschr. 19, 527f. er
Aubin, H., D. Entstehg. d. Landes -
hoheit nach niederrh. Quellen. Stud.
über Grafsch., Immunität u. Vogtei.
(Hist. Stud. hrsg. von Ebering. 143
Berl.: Ebering. 20. XVI, 448 S. 20 M.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41.
583—89 Planitz. (834
Sello, W., Die Häuptlinge von
Jever. E. Beitr. zur fries. Territorial-
u. Verfassgs.-G. (Oldenburg. Jahrb.
19/ 20, 1—67.) [875
v. d. Osten, Untersuchg. d. alten
Verfassgs.-G. Wurstfrieslands (Jahrb.
d. Männer vom Morgenstern 18, 62—
97). [876
Krusch. B., D. hannov. Klosterkammrr
in ihrer geschichtl. Entwicklg. s. 20, 9.
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2, 28-5
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Hennecke; Hist. Zt. 128, 549f. Grotefend;
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 228f. Lerche; Zt. d.
Savigny-Stiftg. K.A. 42, 490—94 Stutz. [877
Feldmann, F., Aus d. polit. Vergangen-
heit d. Hansestadt Bremen. Verfassgs.-
kämpfe Gesamm. Aufs. Bremen:
Schmalfeldt. 0. 80 S. 9 M. 1879
Lammert, F., Verfassgs.-G. von
Schwarzburg - Sondershausen. Ent-
wicklg. e. dt. Territorialverfassg. in
kulturgeschichtl. u. staatsrechtl. Zus.-
hange (Bücherei d. Kultur u. G. 10).
Bonn: Schroeder. 20. XVIII, 268 S.
17,50 M. [880
Maetschke, B., Das Amt der Glatzer
Burggrafen zum Anfang d. 16. Jhd. (Fest-
schr. zu F. Volkmers 75. Geburtstag 9—11).
— Ders., Das Recht d. dt. Adels im Glatzer
Lande (Ebd. 18—20). (881
Ankuth, P., Dò Verzeichnis d. Burg-
afen von Wormditt von 1570—1772 (Zt. f.
. u. Altert.kde. Ermlands 21, 2149—51). [882
Gerlach, W., Krit. Bemerkgn. zu
neuen Untersuchgn. über d. Anfänge
d. Städte im Mittelalt. (Hist. Viertel-
Jschr. 19, 3381—45). ‘ [888
Gerlach, W., Uber d. Marktflecken-
u. Stadtbegriff im späteren Mittelalt.
u. in neuer. Zeit. (Festgabe f. Gerh.
Seeliger. S. 141—59). [884
Below, 6. v., Dte. Städtegründg.
im Mittelalt. mit besond. Hinblick —
Freiburg i. Br. Freiburg i. Br.:
Boltze. 20. 59 S. 6,50 M. — Ders.,
Zur Deutg. d. ältesten Freiburg. Stadt-
rechts. Überlingen. 20. 30 8.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 374 Boris:
Schultze, Stadtgemeinde, Kirche u.
Reformation. 18. Rez.: Hist. Vierteljschr.
20, 37—46 Frölich. , [886
Burckhardt, A., Bürgerschaft u. Regi-
ment im alten Basel. Basel: Helbing &
Lichtenhan. 19. IV, 38 S. 1887
Hafen, E., Verfassgs.-G. d. Stadt Über-
lingen bis z. 16. Jhd. Uberlingen: Feyel.
20. 34 S. 1,50 M. 1888
Teufen, H., Köln im Mittelalt. Topo-
graphis u. rer 18. s. 20, 962. Rez.:
ist. Zt. 124, 184f. Keutgen. [889
Frölich, K., Verfassg. u.Verwaltg.
d. Stadt Goslar im späteren Mittelalt.
(= Beitrr. zur G. d. Stadt Goslar 1).
Gosl.: Koch. 21. IV, 99 S. 14 M. [890
Schranii, B.,Stadtverfassg.nach Magdeb.
Recht. Magdeb. u. Halle. s. 18, 2428. Rez.:
Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 84, 3881—36; Mit-
teil. Hist. Lit. 49. 118 f. Bonwetsch; Viertel-
sehr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 225 v.
innigerode. 1891
Semrau,A., Die Organe d. Stadtgemeinde
nach kulm. Recht (Mitteil. d. Coppernicus-
Ver. in Thorn 29, 1—26). [892
*27
Quassowski, B., Obrigkeitl. Wohl-
fahrtspflege in d. Hansestädten d. dt.
Ordenslandes (Braunsberg, Elbing,
Königsberg, Kulm u. Thorn) bis 1525.
II. III. (Zt. Westpreuß. G.-Ver. 60,
27— 6, 61, 103 — 48.) [893
v. Below, G., Die älteste dte.
Steuer (Probleme d. Wirtsch.-G. 622—
662). [894
Mensi, F., G. d. direkten Steuern
in Steiermark bis z. Reg.antritt Maria
Theresias. Bd. 3, 1 (= Forschg. z.
Verfassgs.- u. Verwaltgs.-G. d. Steier-
mark 10, 1). Graz: Styria. 21. VIII,
174 S. 24 M. 895
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse,
Gewerbe, Handel, Verkehr,
Stände, Juden.)
Handwörterbuch d. Staats wissen-
schaften. 4. Aufl. Hrsg. von L. Elster
u. a. Lf. 1. Jena: Fischer. 21. 96 S.
15 M. 896
Schmoller, G., Grundriß d. all-
gem. Volkswirschaftslehre. 2 Teile.
11. u. 12. bzw. 7.— 12. Taus. Ergänzt
u. vermehrt. Münch.: Duncker & Hum-
blot. 19. 52 M. [897
Sombart, W., Probleme d. Wirtsch.-
G. (Schmollers Jahrb. 44, 73—92). [898
Salin, E., Zu Methode u. Auf-
gabe d. Wirtsch.-G. (Schmollers Jahrb.
45, 483—506). [899
Häpke, R., Das Ernährungspro-
blem in d. G. (Schmollers Jahrb. 45,
507—382). un
Biicher, K., Die Entstehg. d. Volks-
wirtschaft. Vortrr. u. Aufs. 2. Sammlg.
18, Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 15, 507—12. [901
Kötzschke, R., Grundzüge d. dt.
Wirtsch.-G. bis z. 17. Jhd. 2. um-
gearb. Aufl. (Grundriß d. G. wissensch.
II, 1) Lpz.: Teubner. 21. VI, 194 S.
12 M. + 100%. 902
n A., Wirtschaftl. u. soziale
Grundlagen d. europ. Kulturentwicklg.
aus d. Zeit von Caesar bis auf Karl
d. Gr. (s. 20, 1076). 2. Teil. Wien:
Seidel. 20. XI, 542 8. 80 M.
Rez. v. Bd. 1 bzw. 2: Hist. Vierteljschr.
20, 47—64 Wopfner; Zt. d. Savigny-Stiftg.
G. A. 41, 394—400 Brinkmann; Hist. Zt. 124,
323—36 v. Below; Jahrbb. f. Nat.ök. u.
Statist. 115, 350—64; 117, 461—65 Keutgen;
28
Schmollers Jahrb. 44, 2983—96 Aubin; Dte.
Lit.-Zeit. 41, 777—82 Much; Gött. Gel. Anz.
182, 45 ff. Philippi; Zt. f. Sozialwissensch.
N. F. 10, 717—23 Koehne; Hist. Jahrb. d.
Görres-Ges. 39, 836 f. Koenig. 1903
Schmidt, L., Bemerkgn. zu Dopsch,
Wirtschaftl. u. soziale Grundlagen d. europ.
Kulturentwieklg. .. Bd. 1 (Germania 5, 128
— 30). 904
v. Below, G., Uber Theorien d.
wirtschaftl. Entwicklig. der Völker mit
besond. Rücksicht auf d. Stadtwirtsch.
d. dt. Mittelalt. (Probleme d. Wirtsch.-
G. 143—257). [905
v. Below, G., D. Untergang d.
mittelalt. Stadtwirtsch. (über den Be-
griff d. Territorialwirtsch.). (Probleme
d. Wirtsch.-G. 501—621). [906
| Haacke, H., Wirtschaftspolit. Be-
stimmgn. in den Reichsabschieden. Ein
Beitr. zur Wirtschaftspolit. d. Reichs-
zentralgewalt am Ausgang d. Mittel-
alt. u. zu Beginn d. Neuzeit (Jahrbb.
f. Nat.ök. u. Statist. 116,465—506). [907
Kapbabn, F., „1618“ u. „1919“. g. 20, 1084.
Rez.: Hist. Zt. 123, 173 Michael. {908
Sommer, L., Die österr. Kamera-
listen. In dogmengeschichtl. Darstellg.
T.1. (Stud. z.
Verwaltgs.-G. 12).
20. VIII, 119 S. 24 M. 909
Sieveking, H., Grundzüge d. neuer.
Wirtsch.-G. vom 17. Jhd. bis z. Gegen-
wart. 3. verb. Aufl. (Grundriß d. G.-
wissensch. II, 2.) Lpz.: Teubner. 21.
IV, 1108. 7 M. + 100%.
Rez. v. Aufl. 2: Jahrbb. f. Nat.ök. u.
Statist. 114, 263—65 v. Below. 1910
Sombart, W., D. dte. Volkswirt-
schaft im 19. Jhd. u. im Anf. des 20.
4. durchges. Aufl. Volksausg. Berl.:
Bondi. 19. XVI, 582 S. 8 M. 911
Söbn. G. d. wirtschaftl. Lebens d. Ab-
tei Eberbach im Rheingau, vornehml. im
15. u. 16. Jhd. 14. Rez.: Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 119—29 P. Richter.
191
Schoop, A., Rechts- u. Wirtsch.-
G. d. Stadt Düren bis z. J. 1794. (S.-A.
aus: Publik. d. Ges. f. rhein. G. kde.
XXI). Bonn: Hanstein. 20. X, 244 8.
20 M. [913
Fischer, F., D. Wirtsch.-G. d. Präinon-
stratenserinnenklosters Glinghausen. 17.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 809
Greven. (914
Laufköter, C., Die wirtschaftl.
Lage d. ehemal. braunschweig. Zister.-
kloster Michaelstein von 1300—1544
(Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert.kde.
53, 1-58). [915
ozial-, Wirtsch.- u.
Wien: Konegen. `
Bibliographie Nr. 903—959.
Schwiderski, P., Preis- u. Lohn-
verhältnisse im Dt-Ordensland vor u.
nach d. Schlacht bei Tannenberg.
Königsb. Diss. 21. 182 8. W
916
v. Below, G., Die Haupttatsachen
d. älteren dten. Agrar-G. (Probleme
d. Wirtsch.-G. 27—77). [917
v. Below, &., Die Fürsorge des
Staats für d. Landwirtsch. (Probleme
d. Wirtsch.-G. 78—142). [918
Schumacher, K., Die Dorfgemarkg. als
frühgeschichtl. Bodenurkunde (Germania
5, 3—0). 919
Krapp, Th., Neue Beitrr. zur Rechts
u. Wirtsch.-G. d. württ. Bauernstandes. s.
20, 1111. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök. u. Statist.
114, S62—»-4 Brunner; Schmollers Jahrb. 45,
6085—10 Aubin; Zt. d. Savignv-Stiftg. G. A.
41, 486— 91 Stutz; Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 16, 2383—36 v. Schwerin. [9.0
Bosch, M., Die wirtschaftl. Be-
dinggn. d. Befreig. d. Bauernstandes
im Hrzgt. Kleve u. in d. Grafsch.
Mark im Rahmen d. Agrar-G. Westdtls.
(Tüb. staats wissenschaftl. Abhdig. 21).
Stuttg.: Kohlhammer. 20. XVII, 240 S.
25 M. 1921
Lappe, J, Die Entstehg. u. Feldmark-
verfassg. d. Stadt Werne. Rez.: Viertel-
. Sozial- u. Wirtsch.-G.
por 16, 222 fl.
Frölich; Lit. Zbl. 71, 30 f. Lerche.
4921
Floer, E,, D. Stift Borghorst u. die
Ostendorfer Mark. Grundherrsch. u. Mark-
i im Münsterlande. 14. Rez.:
ahrbb. f. Nat. ök. u. Statist. 113, 7U ff. os
923
Philippi, F., Der Streit um uen
Wittgensteiner Wald (Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 39—69). [924
Oßwald, P., D. Anteil an der ge-
meinen Mark in der niederländ. Land-
schaft Drente (Festgabe f. Gerh.
Seeliger. S. 117—40). [925
Wrasmann, A., D. Heuerlinge-
wesen im Fürstent. Osnabrück (Mit-
teil. Ver. G. u. Landeskde. Osnabr.
42, 53—171). [926
Brüning, O., Zur G. der Weidenzucht
in Geesthacht u. den benachbarten Ele-
marschen. (Zt. d. Ver. f. hamburg. G. %,
193 - 204). pn
Parchman»,W,,Mecklenburg. Bestandes-
verhältnisse u. Forstwirtschaften in früber.
Jahrhunderten. Rostock: Hinstorff. 21. III.
106 S. 10 M. Iv28
Dietrich, C., Die Entwicklig. d.
Kartoffelfeldbaues in Sachsen. Lpz.
Diss. '19. 105 S.
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 43, 46 f.
Zaunick. [y3
Sombart, W., D. moderne Kapi-
talismus. Hist.-syst. Darstellg. d. ge-
Geschichte einzelner Verhältnisse.
samteurop. Wirtsch.lebens von sein.
Anfängen bis z. Gegenwart. 3. unver.
(Ster.) Aufl. 2 Bde. Münch.: Duncker
& Humbl. '19. In 4 Teilen. 75 M.
Rez. v. Aufl. 2. Bd. 1 u. 2: Hist. Zt. 124,
92—97 v. Below; Häpke, R., Zur neueren
Wirtsch.-G. (Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch -G. 16, 168 88.) [930
v. Below, G., Die Entstehg. d.
modernen Kapitalismus (Probleme d.
Wirtsch.-G. 399—500) [931
v. Below, d., Die wirtschaftsge-
schichtl. Auftassg. W. Sombarts. Zur
Begriffsbestimmg. d. Kapitalismus
(Schmollers Jahrb. 44, 237—61) 932
Strieder, J., Stud. zur G. kapitalist.
Organisationsformen. 14. Rez : Hist. Jahrb.
d. Görres-Ges. 40, 337—39 Stoll. [933
Zehentbauer, F., Das Ziusproblem
nach Moral u. Recht. Geschichtl. be-
handelt unter besond. Berl ehsieh ee
auf c. 1543 Cod. jnr. can. (Theol.
Stud. d. österr. Leoges. 24) XVI,
160 S. Wien: ’20.
Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 16, 94—103 Braßloff. [934
hilling, Das Zinsproblem. Mit
e. hist. Einleitg. (Theol. Quartalschr.
100, 103—383). [935
Srbik, H. v., Stud. z. G. d. österr. Salz-
wesens. 8. 19, 1219. Rez.: Zt. Hist. Ver.
Steiermark 18, 186-91 v. Mensi; Dte. Lit.-
55 18, 637 f. Zycha; Mitteil. Inst. österr.
G. forschg. 38, 664—72 Zycha; Hist. Zt. 128,
507 f. O. Weber. [936
Iten, A., Die ehemal. Fischereirechte
d. Stadt Zug am Zugersee. Hist.-dogm.
Stud. Zug. 40. VIII, 129 S. [asi
Herbster, C., D. Rheintischerei zwischen
Säckingen u. Basel (Bll. aus. d. Markgrafsch.
19, 38—37). 93
U
Kölner, 1 Basler Salz wesen
i
seit d. 13. Jhd. bis zur Neuzeit. Basel:
Frobenius. ’20. VII, 127 S. ö fr. [939
Köluer, P., Basel u. der Tabak (Basler
Jahrb. 20, 253—77). 1510
chs, E, Vom Weinbau am Oberrhein.
(Zt. f. dte. Mundarten 19/10, 163— 71). (911
Sommerfeld, d., Vom Weinbau
in Dresdens Vororten nebst Erörterg.
einer Wappenfrage (Dresdner G. bll.
30, 1/2). — Bruger, P., Weinbau im
alten Bautzen (Bautzener (I. bll. 4). [942
Wätjen, H., Zur G. d. holländischen
Walfischfanges von d. 2. Hälfte d. 17.
bis zum Beginn d. 19. Jhd. (Hans.
G. bll. 25, 247 90.)
Arlt, H., Ein Jhd. preuß. Berg-
verwaltg. in d. Rheinlanden. Festschr.
aus Anlaß d. 100 jähr. Bestehens d.
Oberbergamts zu
21. II, 149 S. 6 Taf. 36 M. [944
[943 `
I
onn. Bonn: Cohen.
129
Wiedenfeld, K., Ein Jhd. rhein.
Montanindustrie 1815—1915. Bonn:
Marcus & Weber. 16. VIII, 155 8.
5 M.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 139 f.
Schultze. 2: [943
Frölich, K., Zur Kritik der Nach-
richten über d. älteren Bergbau am
Rammelsberge bei Goslar (Archiv f.
Urkden.forschg. 7, 161—96). [946
Felsch, G., Die Wirtschaftspolit-
d. preuß. Staates bei d. Gründg. d.
(oberschles. Koblen- u. Eisenindustrie
1741—1872). (Aus: Zt. f. Berg-, Hüt-
ten- u. Salinenwesen im preuß. Staate.
Jg. 19. (Auch Würzb. Diss. ’20.) |947
v. Below, G., Die Motive d.
Zunftbildg. im dt. Mittelalt. (Probleme
d. Wirtsch.-G. 258—301). [948
Volkmann, E., Alte Gewerbe u.
Gewerbegassen. Dte. Berufs-, Hand-
werks- u. Wirtsch.-G. älterer Zeit.
Würzburg: Memminger. 21. VIII,
854 S. 30 M 85
Wussoni, 6., Die Eisengewerkschaft
Achtal 1537—1919 (Mitteil. d. Ges.
burger Landeskde. 60, 1—82). 1950
Vaite, M., Zur G. d. dt. Handwerks in
Klagenfurt (Carinthia 110, 8—33). 4951
Hegi, F., G. der Zunft zur Schmieden
in Zürich 1338—1912. Festschr. Zürich. 12.
400 S. Rez: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch,-G. 15, 577—79 Nabholz. (952
Iseher, R., Die Freiheiten d. Ges. zu
Kaufleuten inBern (Neues Berner Taschenb,
720, 99 13). De . 1953
Bein, G. F., Die hist. Entwicklg.
d. Leinwandweberei im Kanton Bern
mit besond. Berücksichtigg. d. ländl.
Meisterschaftsverbände. Bern. Diss.
20. VIII, 108 S. [954
Klein, W., G. des Gmünder Gold-
schmiedegewerbes. Stuttg.: Greiner
& Pfeiffer. 20 VIII, 144 8 30M [955
Ruppersbere. Die Saarindustrie in Ver-
gangenheit u. Gegenwart (Die Westmark 1,
520—41). [956
Koch, J., G. d. Aachener Näh-
nadelzunft u. Nähnadelindustrie bis
zur Aufhebg. d. Zünfte in d. französ.
Zeit (1798). (Zt. d. Aachener G.-Ver.
f. Salz-
41, 16 - 122). [957
Kley, H, G. u. Verfassg. d. Aachener
Wollenambachts. 13. Rez.: Zt. Aachen.
G.-Ver. 42, 33u—31 Lennarz. 958
Bartenstein, H., Das Ledergewerbe
im Mittelalt. in Köln, Lübeck u.
Frankfurt. (Volkswirtsch. Stud. hrsg.
v. Ebering 5). Berl: Ebering. 20.
VIII, 112 8. 12 M. 959
Lauenstein, W., Das mittelalterl.
Böttcher- u. Küferhandwerk in Dtl.
*30
mit besond. Rücksicht auf Lübeck,
Cöln, Frankf. a. M., Basel u. Über-
lingen. Freiburg. Diss. 17. 68 S.
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol.
50, 157 f. Götze. (960
Winterfela, L. v., D. Dortmunder Wand-
schneider- u. Erbsassenges. Vortr. Dortm.:
Rubfuß. 20. 20 S. 1,80 M. [901
Hähnsen, F., G. der Kieler Hand-
werksämter. E. Beitr. zur schlesw.-
holst. Gewerbe-G. (Mitteil. d. Ges. f.
Kieler Stadt-G. 80). Kiel: Lipsius &
Tischer. 20. XV, 467 S. 30 M.
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 911f. v.
Below. 4962
Jensen, V., Die Gilden im Amte Stein-
burg (Zt. d. Ges. f. schles.-holst. G. 50, 895—
(918
425).
Friedrich, L. W., Die wirtschaftl.
u. ethisch-soziale Bedeutg. d. Müller-
u.Bäckerzunftin Ndr.-Ramstedt-Traisa
(Hess. Chronik 10, 121 ff.) [964
Schulze, Franz, D. Handwerkerorgani-
sation in Freiberg i. Sa. bis z. Ende d. 16.
Jhd. '19. Rez.: N. Archiv f. sächs G. u.
Altert.kde. 41, 326-28 Ermisch. [965
Beutler, A., Die Entwicklig. d.
sozial. u. wirtschaftl. Lage d. Weber
im sächs. Vogtland. Greifsw.: Bam-
berg. 21. VIII. 184 S.
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 42, 295 f.
Tille. (956
Roemer, H., D. Baumwollspinnerei in
Schles. bis zum preuß. Zollgesetz von 1818.
14. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.forschg.
38, 686f. Bretholz. 17
Kohte, J., Die Innung d. Goldschmiede
in Fraustadt (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 19, 72—.76), 968
Matz, Die Zünfte d. Stadt Elbing
bis zum Einzug d. Schweden 1626
(Elbinger Jahrb. 1. 43—94). [969
Semrau, A.. Die Grapengießer u. Rot-
gießer in Preußen (Mitteil. d. Coppernikus-
ver. in Thorn 26, 37 ff.). 1970
Matschoß, C., Preußens Gewerbe-
förderg. u. ihre großen Männer. Berl.:
Verl. d. Ver. dter. Ingenieure. 21.
165 8.
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 907 f. Kuske.
10571
Crebert, H.. Künstl.
durch Für- u. Aufkauf. 16.
jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 572—77
Frölich. 1972
v. Below, d., Großhändler u. Klein-
händler im dt. Mittelalt. (Probleme d.
Wirtsch.-G. 302 — 398). [973
Goetz, L. K., Dt.-Russische Han-
dels-G. d. Mittelalt. (Hans. G.bll. 26,
196— 204). [974
Fiesel, L., Zur Entstehg.-G. des
Zollgeleites (Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 15, 466—506). [975
Preissteigerg.
Rez.: Viertel-
Bibliographie Nr. 960—1020.
Lasch, A., Die Schra u. der
Schragen (Zt. f. dte. Mundarten 21,
42—51). [976
Lotz, W., Verkehrsentwicklg. in
Dtl. seit 1800. 4. verb. Aufl. (Aus
Natur u. Geisteswelt 15). Lpz.: Teub-
ner. 20. 153 S. 2 M. [977
Fluß, M., Donaufahrten u. Donau-
handel im Mittelalt. u. in neuer. Zeiten.
(Aus Österr. Vergangenheit 22). Lpz.:
Haase. 20. 78 S. 3 M. [978
Schelling, A., D. kaufmänn. Botenan-
stalt St. Gallen-Nürnber E. Beitr. z.
schweizer.-dt. Verkehrs-G. Zürich. Diss.
19. 60 8. 1979
Buc, St., Beitrr. zur Verkehrs-G.
Graubündens. D. Churer Gütertransit
im 17. u. 18. Jhd. Diss. Zürich. 17.
VIII, 118 8.
Rez.: Anz. f. schweizer. G. N. F. 18,
136 f. Vollenweider. 950
Bastian, F., D. Manual d. Regens-
burger Kauthauses Runtinger u. die
mittelalterl. Frauenfrage. (Jahrb. f.
Nat. ök. u. Statist. 115, 385—442). [981
Dietz, A., Frankfurter Handels-G.
Bd. 3. Frankf. a M.: Knauer. 21. VIII,
402 S. 80 M. 1982
Hilliger, B., D. Rauminhalt d.
Kölner Hohlmaße d. Mittelalt. nach d.
Merkspruch von S. Severin (Festgabe
f. Gerh. Seeliger, S. 9— 28). [983
Rasmussen, M., Die G. d. Handels
Flensburgs bis zum J. 1700. Kiel.
Diss. 21. 97 S. (Masch.schr.) [984
Jürgens, Aå., Zur schlesw.- holst. Han-
dels -G. des 16. u. 17. Jhd. 14. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 19, 408—10 Daenell. [985
Hohl, Th., Beitrr. zur Flößerei
auf d. Saale in geschichtl. u. wirt-
schaftl. Hinsicht (Jahrbb. f. Nat.ök. u.
Statist. 117, 385—438). [986
Hagedorn, B., D. Entwicklg. d. wichtig-
sten Schiffstypen bis ins 19. Jhd. ’14. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 19, 3:8—400 Daenell. {987
Busley, C., D. Entwicklg. d. Segel-
schiffes, erläutert an 16 Modellen d. dt.
Mus. in München. Berl.: Springer. 20.
VIII, 2388. 180 Abb. 4°. 30 M. [988
Maedge, C. M., Über d. Ursprg. d. ersten
Metalle, der See- u. Sumpferzverhüttg., d.
Bronzewerksindustrie u. ihrer ältesten Or-
anisation in Schweden. Jena: Fischer. 16.
ez.: Hans. G.bll. 26, 229—34 e
f
v. Below, G., Das kurze Leben
einer viel genannten Theorie (über die
Lehre vom Ureigentum) (Probleme d.
Wirtsch.-G. 1—26). [990
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Mayer, E., Dorf-Geschlechtsver-
band (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts-
G. G. A. 41, 3755—76). — Ders., Pairs
(Ebd. 376 —81). [991
Erast, V., Die Entstehg. des niederen
Adels. 16. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 15, 565-68 v. Minnigerode; Mit-
teil. Inst. f. österr. G.forschg. 38, 656 — 58
Coulin ; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 284—36
Stenzel. 1992
Koß, Rud., D. Wesen d. ältesten dt.
Adels u. die Lehre von d. Urdemo-
kratie. Prag: Calve. 19. 60 S. 7 M.
993
Hodemann-Hoespen, P. v., Die DR ;
d. Adels. Vortr. Kiel: Mühlau. 21. 11 8.
2,50 M. 991
Ernst, V., Mittelfreie. E. Beitr. z.
schwäb. Standes-G. Stuttg.: Kohl-
hammer. 20. VII, 119 8. 12 M
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
G. A, 41, 410 19 Glitsch ; Hist. Jahrb. d. Görres-
Ges. 41, 164 f. K. O. Müller; Zt. f. schweizer.
G. 1, 42 ff. Wackernagel. 1995
Ferst-Battaglla, O, Vom Herrenstande.
Heft 1. 16. Rez.: Mitteil., Inst. österr. G.-
forschg. 3%, 658—62 Coulin. [996
Handelsman, M., D. mittelalterl.
poln. Sozial- G., Beitrr. z. Fragestellg.
(Bep. aus: Zt. f. vergleich. Rechtswis-
sensch. 36). Stuttg.: Enke. '19. 74 S.
5 M.
Rez.: Zt d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
(997
G. A. 41, 401— 2 Holtzmann.
Grog, L., Zur Frage der Wiener Erb-
bürger. (Mitteil. Ver. f. G. d. Stadt ma:
[
Wackernagel, J., Freie Leute im
Schächental. (Zt. f. schweizer. G. 1, 35
— 389). [999
Troß, E., D. oberdte. Bauer zur
Zeit d. Entstehg. d. neuzeitl. Kultur.
Ein Beitr. zur Stände-@. Mit besond.
Berücksichtigg. d. bayr. Verhältnisse.
(Oberbayer. Archiv f. vaterl. G. 62, 1 —
96 1000
Bast, J., Die Ministerialität d. Erzstifts
Trier. 18. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 15, 568— 72 Aubin. 11001
j Reitz, G., Die Größe des geistl.
u. ritterschaftl. Grundbesitzes im ehe-
-mal. Kur-Trier. Bonn. Diss. '18. 535.
[1002
Philippi, D., Die Erbexen. Stud.
zur säehs. Rechts-G. Bresl.: Marcus.
20. VIII, 196 S. (= Untersuchgn. 2.
dt. Staats- u. Rechts -G. 130).
Rez.: Hist. Zt. 125, 335—37 Ilgen; Zt. d.
Savigny - Stiftg. G. A. 42, 558-75 Frölich.
11003
Cappelle, R., D Stände d. Erz-
stifts Bremen im 16. Jhd. (Jahrb. d.
Männer vom Morgenstern 18, 41—61).
[1004
*31
Luck, W., D. Priegnitz, ihre Besitzver-
hültnisse vom 12. bis 15. Jhd. 17. Rez.:
Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 32. 484
—88 Bier. [1005
Spielberg, W., Worauf beruhte in d.
wettinischen Gebieten die Fähigkeit Bür-
gerl. 0 zu erwerben? (Familien-
geschichtl. Bil. 19, 65—30, 101—4, 1055
{
König, B., Die Lehnsvasallen d. Fürst-
bischöfe von Breslau (Zt. f. G. u. Kultur-G.
Schles. 14/15, 167— 80). [1007
Germania Judaica, hrsg. von M. Brann
u. A. Freimann. 17. Rez.: Hist. Zt. 127, 348 f.
Beer. - ]1008
Hauser, O., G. d. Judentums. Wei-
mar: A. Duncker. 21. VIII. 585 S.
40M. 1009
Kernholt, O., Vom Ghetto zur
Macht. Die G. d. Aufstiegs d. Juden
auf dt. Boden. Lpz.: Weicher. 21.
XI, 419 S. 40 M. [1010
Caro, 6. Sozial- u. Wirtsch.-G. d.
Juden im Mittelalt. u. in d. Neuzeit.
Bd. 2: Das spätere Mittelalt. Lpz.:
Fock. 20. XII, 413 8. 30M. [1011
Fuchs, E., Die Juden in d. Kari-
katur. E. Beitr. zur Kultur-G. Mit
807 Jll. usw. Münch.: Langen. '21.
VII, 311 S. 200 M. [1012
Dubnow, 8. M., Die neueste G.d.
jüd. Volkes (1789 — 1914). Dt. v. A.
liasberg. Bd. 1 u. 2. Berl.: Jüd. Ver-
lag. 334 u. 518 8. 20. 36 u. 50 M.
[1013
Wolf, A., Die Juden in Basel. 1513 —
1872. Basel. 20. 158 5. [1014
Kohn, J., Die Bedeutung der Inden für
d. Leipziger Messen. (Jahrb. d. Jüds. Lit. G.
13). (1015
Davidsohn, L., Beitrr. z. Sozial-
u. Wirtsch.-G. d. Berliner Juden vor d.
Emanzipation. Berl.: Lamm. 20. 98 S.
8 M. [1016
Freudentbal, J., Chronik d. Synagogen-
gemeinde zu Luckenwalde u. deren Vor-G.
Berl.: Poppelauer. 20. 92S. 6M. [1017
c) Recht und Gericht.
Schröder, Rich,, Lehrb. d. dt. Rechts-(i.
Teil 1. 6. Aufl. 19. 8. 20, 976. Rez.: Korr. bl.
d. G.-Ver. 68. 36— 38 U. Stutz: Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 562— 64 Merk.
[1018
Schröder, Rich., Dte. Rechts-G. I.: Bis
z. Ende d. Mittelalt. 2. Aufl. bes. von H.
Glitsch (Sammlg. Göschen 621). 160 8. II:
Die Neuzeit. 2. Aufl. (Sammlg. Göschen 668).
20. 908. [1019
Mittels, Rechtspflege n.Staatsentwickle.
in Dtl. u. Frankreich (Archiv f. öffentl. Recht
40, 1-21). [1020
32
Schwind, E., Frhr. v., Dtes. Pri-
vatrecht. Teil 1. Wien: Fromme. 19.
254 S.
Rez.: Hist. Zt. 125, 347 Merk. 11021
Glese, Fr., Preuß. Rechts-G. Ubers.
über d. Rechtsentwicklg. d. preuß. Mo-
narchie u. ihrer Landesteile. Berl.:
Verein. wissenschaftl. Verleg. 20. 2708.
12 M.
Rez.: Hist. Zt. 122, 515—19 Hintze; Zt.
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 488
— 6 Heymann; Preuß. Jahrbb. 182, 117-19
Meisner. [10223
Hintze, O., Preußens Entwicklg.
zum Rechtsstaat (Forschg. z. branden-
burg. u. preuß. G. 32, 385—451). [1023
Stutz, U., D. Schweiz in d. dt.
Rechts-G. (Sep. aus: Sitz. ber. d. preuß.
Akad. d. Wissensch. 20. Phil.-hist. Kl.).
S. 92— 114. Berl.: Verein. wissenschaftl.
Verleg. 2 M.
Rez.: Hist. Zt. 123, 546 f. Fehr; Korr. bl.
d. G.-Ver. 9, 47 f. Glitsch. [1024
Volckmann, E., Rechtsaltertümer
in Straßennamen. Germanist. Abhdlg.
Würzburg: Memminger. 20. 47 8.
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 6R, 176 Stutz;
Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41,
474—76 v. Künßberg. [1025
v. Künßberg, Arbeit u. Rythmus im
Rechtsleben (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-
G. A. 42, 370 73). (10.6
Künßberg, E., Frhr. v., Schwurfinger-
deutg. u. Schwurgebärde. S.-A. aus: Zt. f.
schweizer. Recht N. F. 39. 36 8. - Ders.,
Reclhtsgebrauch u. Kinderspiel. Untersuchg.
z. dt. Rechts-G. u. Volkskde. (Sitz. ber. d.
Heidelb. Akad. Phil. -hist. Kl. 20. Abh. 7).
64 8. Rez.: t. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41,
464—71 A. B. Schmidt; Hist. Zt. 125, 153f.
Goetze. 11027
Amira, K. v., D. Stab in d. german.
Rechtssymbolik Rez.: Hist. Vierteljschr. 19,
39496 Hofmeister. [1028
Friedrichs, K., Das Recht in d. Kinder-
u. Hausmärchen. (Mitteil. d. Schles. Ges. f.
Volkskde. 22, 16 —4?). {1029
Sello, G., Der Roland von Neu-
haldensleben. Mit Stadtplan von 1721
u. 1 Taf. Festschr. z. Erinnerg. a. d.
50jähr. Bestehen d. Allervereins). Neu-
Baldenel Zabel. 20. 29 8. 3,25 M.
1030
Allen der, W., Dat Blicken u. Kakwien.
(G. bll. f. Stadt u. Land Magdeburg 55, 97—
94). [1031
His, R., Das Strafrecht d dt. Mit-
telalt. 1. Teil: Die Verbrechen u. ihre
Folgenim Allgemeinen. Lpz.: Weicher.
20. XVI, 6718. 54 M.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G.
43—63 Eb. Schmidt;
Stutz.
A. 41,
Hist. Zt. 124. 285 — 93
(1032 `
Bibliographie Nr. 1021—1076.
Goldschmidt, H., Eigentum u.
Eigentumsteilrechte in ihrem Verhält-
nis zur Sozialisierg. Marburg: Elwert.
20. IV, 231 S. (Betr. Eutwicklg. des
Fiscbereirechts). :
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42.
523—29 H. Meyer. [1033
Mayer, E., Geschworenengericht u. In-
quis.prozeß s. 19, 1403. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 19, 515 - 27 Meyer-Homberg; Gött. Gel.
Anz 182, 129 ff. Pappenheim. [1034
Mayer - Homberg, E., Beweis u.
Wahrscheinlichkeit nach älterem dten.
Recht. Marburg: Elwert. 21. VIII,
304 8.
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 47,
578—83 v. Schwerin. [1035
Kühn, Joh., Zur Kritik d. Weis-
tümer. Nach oberrh, Quellen. (Festgabe
f. Gerh. Seeliger. S. 29—50) [1036
Mayer, E., Hundertschaft u. Zehntschaft
nach niederdt. Rechten. 16. s. 19, 1074. Rez.:
Dte. Lit.-Zeit. '19, 23-40 Philippi. (1037
Beyerle, F., Das Entwicklgs. problem im
germ. Rechtsgang. I. 15. Rez.: Hist. Zt. 124.
116-18 Merk. [1088
6litsch, H., D.alamann. Zentenar u. sein
Gericht. 17. Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrh. N.
F. 8>, 11820 Merk; Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 16, 219 f. Merk. [1033
Petran-Gay, J., La notion de „lex“
dans la coutume salienne et ses trans-
formations dans les capitulaires. Gre-
noble. 20. 837 8.
Rez.: Zt. d. Savigny - Stiftg. f. Rechts-
G. G. A. 41, 401—7 Stutz. [1040
Fiesel, L., Zum früh- u. hoch-
mittelalt. Geleitsrecht. (Zt. d.Savigny-
Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 1— 40.
[1041
Müller, K. 0., D. Rechtsbrauch d.
Verpfählens. (Zt. d. Savigny-Stiftg. G.
A. 42, 110—386). |1042
Mayer, E., D. Ureprg. d. german.
Gottesurteile. (Hist. Vierteljschr. 29,
289—316). [1043
Schwerin, C., Frhr. v., Zur alt-
schwed. Eideshilfe (Sitz.ber.d. Heidelb.
Akad. Phil. -hist. Kl. 19. Abh. 25).
59 8.
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 41.
464 f. Pappenheim. [1044
Koß, Rud., Forschen. zur mittel-
alt. Gerichtsverfassg. Böhmens u. Mäh-
rens. Prag: Calve. ’19. 638. 7M.
[1045
Hraschka, A., E. dtes. Weist um aus Stid-
böhmen. (Mitteil. Ver.-G. d. Dt. in Bohmen
56, 1609—91). [1046
Pantsebart, P., Das „Inwärts-Eigen“ im
österr. Dienstrecht d. Mittelalt. (Zt. Hist.
Ver. Steiermark 18, 55—66). [1047
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Moeser, K., Stand dem Stadtgerichte
Innsbruck auch d hohe Gerichtsbarkeit zu ?
Forsehg. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vorarlb.
16/17, 193—256 [1048
Schieß, Ek., Das Gerichtswesen u. die
Hexenprozesse in Appenzell. Berner Diss,
19. 2088. 11049
Ribeaud, A., Le moulin féodal.
Étude de droit et d'histoire sur la
principauté épiscopale de Bâle. Lau-
sanne: Payot. 20. 323 S.
Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 225f. Stutz.
[1050
Gmür, M., Rechtsame u. Gerech-
tigkeiten. (Festgabe, Phil. Lotmar z.
70. Geb.tage gewidm. 20. S.11—38).
1051
Stärler, R. v., Die 4 Beruer Landgerichte
Seftigen. Sternenberg. Konolfingen u. Zolli-
kofen. Ihre Entstehg. u. Rechtsentwicklg.
bis 1798. Bern: Francke. 20. XIV, 287 8.
6 fr. 11052
Grab, F. Aachener Sehöffenstuhl.
(Schl.). At. 1 G.-Ver. 42, 1—89). [1053
Krabbo, II., Die Gerichtsstätte auf dem
Eınmersberge b. Oschersleben Ai d. Harz-
Ver. f. G. u. Altert. kde. 54, 29 — 11054
Stäsche, T., Wann smid im Fürstentum
Oelsd. Schöppenbücher entstanden? 2 (Schles.
G. pll. 21, 23—24).
Wutke, K., Dtes. Recht in Ober-
schles. im Mittelalt. Ein Ortsverzeich-
nis, auf urkdl. Grundlage zus. gestellt.
(Aus Oberschles. Vergangenheit 12 —
22). 1056
Gierke, J., Die G. d. dt. Deichrechts.
Teil 2. 17. 8. 19, 1867. Rez.: Zt. d. Ges. f.
Sschlesw.- holstein. C. 50, 485—44 Pauls. [1057
Haape, H., G. u. Rechtsnatur d. Minera-
lien u. d. Bergwerkeigentuns. Greifsw. Diss.
19. 58 8. (1058
Schultze Be Uber Gläubigeran-
fechtgn. u. beschränkgn. d.
Schuldners nack dt. tadtrecht d. Mit-
telalt. (Zt. d. Sa vigny-Stiftg. t. Rechts-
G. G. A. 41, 210-80). [1059
Schönfeld, W., Die Vollstreckg.
d. Verfüggn. von Todes wegen im Mit-
telalt. nach sächs. Quellen. (Zt. d.
Savigny -Stiftg. G. A. 42, 240 — 379).
1
Bückling, G., D. Rechtsstellg. d.
unehel. Kinder im Mittelalt. u. in d.
heutig. Reformbewegg. (Unters. z. dt.
Staats- u. Rechts-G. 129). Bresl.: Mar-
cus. 20. VIII, 118 8. 10 M.
Rez: Zt. d. Savigeny-Stifte. f. Rechts-.
G. A. 41. 480-82 Eschenhagen, [1061
Bloch, M., Serf de la Glebe. Histoire
d’une expression toute faite (Revue histo-
rique 136, 220 42). 11062
Dumas, A., Encore la question
„fileles ou vassaux“ à propos du 4. vo-
lume des origines de l'ancienne France
(1055.
*33
de M. Flach (Nouvelle Revue histori-
que du droit francais et étranger 44,
159—229). = [1083
Schulin, P., Zur G. d. mittelalterl.
Miete (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts-
G. G. A. 41, 127—209). 1064
Meyer, F. E., Zur G. des Immo-
biliarrechts d. dt. Schweiz im 13. bis
15. Jhd. (Untersuchgn. z. dt. Staats- u.
Rechts- G. 181). Bresl: Marcus. 21.
20 M. l i
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42,
8—5? Stutz. (1065
His, R., Eine eigentünl. Klausel in west-
fäl. Schuldurkden. (Zt. d. Savigny-Stiftg. G.
A. 42. 481—83). 11066
Große, W., MECTRE Gerade im Stifts-
gebiet Quedlinburg. (Zt. d. Harz-Ver. f. tr.
u. Altert.kde. 58, 59—79). [1067
Riggenbach, C., Die Töt
ihre Folgen. E. Beitr. z. alam.-schweizer.
Rechts -G. im Mittelalt. Basel. Diss.
19. 184 BI. 1068
His, R., Die Körperverletzg. im
Strafrecht des dt. Mittelalt. (Zt. d.
Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41,
75— 126). 11069
Knapp, H., Schuld u. Sühne im
alten bairischen Recht (Archiv f. Straf-
recht 66, 221—70, 389—469). [1070
Knorr, W., D. Ehrenwort Kriegsge-
fangener in sein. rechtsgese hichtl.Entwickle.
18. s. 20, 997. Rez.: Hist. Zt. 121, 351 Erben.
11071
Sägmüller, J. B., Die Stellg. d.
kirchl. Rechts-G. in d. akad. Disziplin
d. Kirchenrechts. (Theol. Quartalsschr.
100, 59—102). [1072
Rohm, D. altkath. Kirchenrecht u. das
Dekret Gratians. s. 20, 1038. Rez.: Hoch-
land 16, 2, 64 -78 Roseustock (Die PrN
d. Kirchenrechts); Hist. Vierteljschr. 19.
505 —13 Schling; Archiv f. kath. Kirchen-
recht 100, 172—75 Göller. {1073
Kaas, L., D. geistl. Gerichtsbarkeit d.
kath. Kirche in Preußen. '16. 8. 16/18, 2528.
Rez.: Zt. f. Kirchen-. 38,410 f. Schmeidler;
Theol. Revue 17, 1183—24 Koeniger. (1074
Friesel, L., Die kirchl. Empfehlgs.-
briefe u. d. klösterl. Geleitswesen (Zt.
d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 157—67).
go
Bombiero- Kremenac, J.,
Recht der „portio congrua“ mit besond.
Berücksichtgg. Osterr. (Zt. d. Savigny-
Stiftg. K. A. 41, 31—124). [1075a
Jastak, J., Die Stolgebühren bis
z.J.1215. Bresl. Diss. 20. XIII, 1238.
1076
*34
Prochnow, Spolienrecht u. Testierfähig-
keit d. Geistlichen im Abendland bis z.
13. Jhd. s. 20, 1047. Rez.: Zt. d. Savigny-
Stifte. K. A. 42, 453 -b6 Stutz. 1107
Tumntlt, ., Uber Kirchenpatronat u.
Kirchensatz. E. kirchenrechtl, Stud. (Zt. f.
d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 245— 61). [1077
Moresco, M., Jl patrimonio di S.
Pietro, studio storico giuridico sulle
istituzioni finanziarie della Santa Sede.
Turin: Bocca 16. XVI, 346 8.
Rez.: Revue historique 186, 71—73 Jor-
dan. [1078
Stelger, K., Das St. Gallische Synodal-
wesen unter d. Ordinariat d. Fürstäbte. 11.
(Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 13, 191208).
[1079
B.,
Hanser, Kloster Scheyern.
Rechtsgeschichtl. Forschgn. Münch.
20 168 8.
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 360 f. K. O. Müller.
[1080
Bauermeister, E., Die korporative Stellg.
d, Domkapitels u. d. Kollegiatstifter d. Erz-
diozese Mainz währ. d. später. Mittelalt.
(Archiv f. heb, G. u. Altert.kde. N. F. 18, 185
— 2010. 1081
Glasschröder, F., Die Pfründen liberae |
collationis d. Speyerer Bischöfe im Mittel-
alt. (Freiburger Diöz.archiv. N. F. 2, 155
—68). 108?
Gescher, F., D. köln. Dekanat u.
Archidiakonat in ihrer Entstehg. u.
ersten Entwicklg. Stuttg.: Enke. 20.
XXII. 197 S. (= kirchenrechtl. Abbdlg.
95)
Rez: Zt. f. Kirchen-6. N. F. 8. 246f.
Keußen; Archiv f. kath. Kirchenrecht 100,
142- 59 Löhr; Theol. Lit.bll. 42. 3 f. Werming-
hoff; Anmal. Hist. Ver Niederrh.105, 148—b4
Kallen; Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42, 49—
76 Koeniger. [1083
Foerster, H., Die Organisation d.
erzbischöfl. Offizialatsgerichts zu Köln
bis auf Herm. v. Wied. (Zt. d. Savigny-
Stifte. K. A. 41, 254—3850). [1084
Leineweber, I., D. Besetzg. d. Seelsorge-
benefizien im alten Hrzgt. Westfal. bis Z.
Reformat. s. 20. 1084, Rez.: Theol. Revue
19, 184 f. Löhr. [1055
Linnebern. J., D. kirehl. Baulast im ehe-
maligen Fürstbistum Paderborn. 17. x. 20,
1067. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39,
833—35 Maring. g 11086
Pohl, H., G. des Mischehenrechts
in Preußen. Berl.: Dümmler. 20. 65 8
Rez.: At. d. Savigny -Stiftg. K. A. 41,
332- 34 Schmidt. , . 1086 a
Machens. J., Die Archidiakonate
d. Bistums Hildesheim im Mittelalt.
E. Beitr. zur Rechts- u. Kultur-G. d.
mittelalt. Diözesen. (Beitrr. f. d. G.
Niedersachs. u. Westfal. Bd. 8. Erg. -
Heft) Hildesh.: Lax. 20. XXX, 400 S.
28 M.
Rez: At. d. Suvignuy-Stiftg K. A. 42,
477—58 Frölich. [1087
Bibliographie Nr. 1076a—1134.
Korselt, Th., D. völkerrechtl.
Handlungsfähigkeit d.dt.Einzelstaaten
in Vergangenheit u. Gegenwart. Lpz.:
Weicher. 17. XXIII, 206 S. 7.50 M.
Rez.: Hist. Zt. 123. 104—7 Stimming:
Hist. Vierteljschr. 20, 243 f. Hartung. [108
v. Martitz, Der Recueil Martens.
Ein Beitr. zur Literär-G. des Völker-
rechts (Archiv f. öffentl. Recht 40, 22
— 72). [1089
dì Kriegswesen.
Delbrück, H., G. der Kriegskuvst
im Rahmen d. polit. G. Teil 4: Neu-
zeit. Berl.: Stilke. 20. X, 552 8.
|1090
Priebatacb, F., G. des preuß. Offizier-
korps. '19. Rez.: Hist Zt. 128. 155 Haermg:
Forschg. z. brandenburg, u. preuß. G. 33. 28
-81 Hein; Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 224 Hoin.
(vl
Post, P., Waffe u. Kostüm. Beziehgu.
zwischen Harnisch u. Bürgertracht. . f.
hist. Waffen- u. Kostümkde. 17-22. ( 092
Rathgen, B., Eisenguß u. Urkdenb ol
Waffen-G. t. f. hist. Waffenkde. &, E
1683
Engel, B., Laufende Knechte Zt.
f. hist. Waffen- u. Kostümkde. 9. 43
84). [1094
Herwitz, H, Th., Zur Eutwieklgs-G. der
Armbrust. (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, nn
[1095
Wocke, H.. Zur soldat Volkskde. Mit-
teil. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 22, 91— 95
[109%
Karger, V., Zur Herkuuftsfrage der
Teschinken. E. waffengeschichtl. Problem.
(At. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15, .
1
Schener, O0. F., Das Waffentragen auf
Dtls. hohen Schulen. E. Beitr. zur dt. Kul-
tur-. (Zt. f. hist. Waffen- u. Kostumkde. 4,
58—68). E:
Schmid, W. I.. Rüstungssticke dter.
Kaiser. At. f. hist. Waffenkde. &, 35-60.
1109
Erben, W., Die Waffen d. Wiener
Schatzkammer. Zt. f. hist. Waffenkde.
8, 361 — 70. [1100
PreradoviC. D., Das Artillerieinventar
von Schloß Säros in Oberungarn 1569) At.
f. hist. Waffenkde. 8, 88689). 11101
Geher, A. F., Die Entwieklg. d. (ieschutz-
wesens in d. Schweiz von seinen Anfangen
bis zum Ende d. Burgunderkriege. 18 Rez.:
Zt. f. hist. Waffen- u. Kostümkde. 9, Bam!
Rathgen. 11102
Heß, 0., Die fremden Büchsen-
meister u. Söldner in den Diensten d.
Eidgenossenschaft bis 1516. Zürich.
Diss. 20. 100 8.
Rez.: At. f. schweizer G. 1, 325 —29 (edler
110
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Weber, P. X., D. alten Luzerner Hoch-
D.G.
wachten ( Freund. Mitteil. d. hist. Ver.
d. 5 Orte 73, 19—60). [1104
Michel, J., Zur G. d. bündnerischen
Schützenwesens vom 15. bis ins 20. Jhd
(50. ‚Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges von
Graubünden 99—146). [1105
Bernouilli, A., Basels Kriegsführg.
im Mittelalt. (Basler Zt. f. G. u. Altert.-
kde. 19, 106 — 29). 1106
Hers, Herm., D. Schiegwesen in d. Schweiz
(Schweizer. Kriegs-G. 11). Bern. 17. Rez.:
Anz. f. schweizer. G. 18. 247—49 Fisch. [1107 -
Mantel, A., G. der Züricher Stadt-
befestigg. Teil 2 u. 3. (Neujahrsbl. d.
Feuerwerkerges. in Zürich). Zürich:
Beer in Komm. 20. 21. Je 55 8. Je
4,80 fr. [1108
Wegell, R., Inventar d. Waffen-
sammlg. d. Bernischen hist. Mus. in
Bern 1. Schutzwaffen. Bern: Wyss.
20. 93S. 15 Taf. 10 fr.
Rez.: Anz. f. schweizer. G. N. F. 18, 229
—31 GeßBler. 1109
Stöcklein, H., Münchener Klingen-
schmiede, Zt. f. hist. Waftenkde. 8, 205 ff.,
370 fl.) 11110
Schmid, W. I., Passauer Waffen-
wesen (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, 317—
420. 11111
Gengier, H. G., Zur G. der Erlanger
Schützen u. d. i Erlangen.
Erlang,: Junge. 20. 71 8. 5 M. 11112
Winckelmann, O., D. Glocken- u. Büchsen-
gießer Georg Guntheim von Straßburg (Zt.
f. hist. Waffenkde. 8, 230—88). [1113
Atlas vor- u. frühgeschichtl. Be-
festiggn. in Westfal. Hrsg. von d.
Altert.kommission. Heft 1—3. Münster:
Coppenrath. 20. 498. Taf. 1—22. 50M.
Rez.: Germania 5, 46—48 Wolff. [1114
Buhsfeld. Thk., Lübecker Geschütz u.
Lübecker treschütziuschriften (Mitteil. Ver.
f. Lübeck. G. u. Altert.kde. 14, 1—16). [1115
Rathgen, B., Die Feuer- u. Fern-
waffen in Naumburg von 1348—1440.
Naumb.: Sieling. 21. 48 8. [1116
Loßnitser, J. v., Stud. aus d. Waffen-
sanımlg. der Veste Coburg (Zt. f. hist. Waf-
fenkde. 8, 3486—49). [1117
Beutler, Notizen über d. Mühlhauser
Schützenkompagnie (Mühlhaus: G.bll.”19/°20,
40—43). 1118
Sommerfeldt, G., Biographisches tiber
die Rüstmeister in Dresden, Joh. v. Schu-
kowski u. Joh. Kempff. At. f. hist. Waffen-
kde, 8, 350—52). 1119
e) Religion und Kirche.
Lenz, M., Eine neue Auffassg. d.
Kirchen- G. (Kleine hist. Schrr., 2.
296— 333.) [1120
Heussi, K., Altert., Mittelalt. u.
Neuzeit in d. Kirchen-G. E. Beitr.
zum Problemd.hist. Periodisierg. Tüb.:
Mohr. '21. IV, 688. 15 M. [1121
*35
Göller, Die Periodisierg.d.Kirchen-
G. u. die epochale Stellg. d. Mittelalt.
. zwisch. d. christl. Altert. u. d. Neuzeit.
s. 20, 1238. Rez.: Zt. f. Kirchen-G.
N. F. 2. 202f. Zscharnack. [1122
Knöpfler, Al., Lehrb. d. Kirchen-
G. 6. verm. u. verb. Aufl. Freib. i. Br.:
Herder. 20. XXVIII, 862 S. 30 M.
[1123
Funk, F. X., Lehrb. d. Kirchen-
G. 7. stark verm. u. teilw. neu bearb.
Aufl., hrsg. v. K. Bihlmeyer. 2 Bde.
Paderb.: Schöningh. 21. XXVII,
1080 S. 46 M. + 50%. [1124
Hergenröther, J., Handb. d. allgemein.
Kirchen-G. Neubearb. v. J. P. Kirsch.
5. Aufl. Bd. 4. 17. Rez.: Theol. Revue in,
70—71 Koeniger. 11125
Müller, Kari, Kirchen-G. II, 2. 19. $. 20,
1234; Rez.: Hist. Zt. 123, 110 23 Köhler; Theol.
Lit. bl. 41, 5—7 Grützinacher; Die christl.
Welt 34, 50 E. Förster; Hist. Jahrb. d.
Görresges. 41, 120 f. Ehses. [1126
Achelis, H., Kirchen-G. Lpz.:
Quelle & Meyer. 21. XI. 236 S. 28 M.
Rez.: Theol. Lit.bl. 42, 314 f. Seeberg.
1127
Schremmer, B., Lebensbilder aus d.
Kirchen-G. s. 20, 1247. Rez.: Hist. Jahrb.
d. Görresges. 41. 121 f. Seppelt. [1128
.Overbeck, F., Christentum u.
Kultur. Gedanken u. Anmerkgn. zur
modernen Theologie. Aus dem Nachlaß
hrsg. v. C. A. Bernouilli. Basel:
Schwabe & Co. XXVI u. 3025.
Rez.: Hist. Zt. 122, 279—87 Troeltsch.
[1129
Kirche im Frithmittelalt. Tüb.: Mohr.
21. XII u. XXIV. 808 S. 96M.
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht. 101,
159—61 Hiling; Theol. Lit.-Zeit. 44, 33—35
Krüger; Hist. Jahrb. 10, 233-36 Bigelmair;
Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 237—10 Seeberg.
11130
Erzieher, Religiöse, d. kath. Kirche
aus den letzten 4 Jhd. Hrsg. v. S.
Merkle u. B. Beß. Lpz.: Quelle &
Meyer. 20. VIII, 349 8. 30 M.
Rez.: Hist. Zt. 125, 109—13 Vigener. [1131
Hauck, A., Kirchen-G. Dtls. 5. T.
2. Hälfte. Lpz.: Hinrichs. 20. VIII
u. S. 585—1212.
Rez.: Theol. Lit.bl. 11, 3596558 Bossert;
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41,318 24 Stutz.
[1132
Böhmer, H., Das germ. Christentum.
Theol. Stud. u. Kritiken. ’13.) 8. 18, 3583.
ez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G.
16, 213 f. v. Below. 11133
Menge, G., Versuche zur Wieder-
vereinigg. Dtls. im Glauben. Beitrr. zur
Kirchen-G. Steyl.: Missionsdruckerei.
21. XV, 205 S. 27M. [1134
39
*36
Metzler, Joh., S. J. D. apostol.
Vikariate des Nordens. Ihre Entstehg.,
ihre Entwicklg. u. ihre Verwalter.
Beit. z. G. d. nord. Missionen, Paderb.:
Bonif.- Druckerei. '19. XXIV, 337 S.
15 M.
Rez.: At. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
K. A. 10, 3144—66 Martens; Hist. Jahrb. 40,
252—5 Stiglmayr. [1135
Mauthner, F., D. Atheismus u.
seine G. im Abendlande. Bd. 2. 1
Dte. Verlagsanst. 21. V, 593 8. 11 7
l
Tomek, d., G. d. Diözese Seckau. Bd. 1.
8. 19. 1501. Rez.: Stud. u. Mitteil. zur G.
d. Bened.ordens 40, 361 68 Wonisch; Theol.
Revue 17, 310—12 Koenig er: Hist. Jahrb. 41,
331 f. Bigelmair. 11137
Tomek, F., Die Pfarre Groß-St. Florian
an der Labnitz in Steiermark. Graz: Styria.
21. III, 116 S. 16 M. 11138
Wonisch. 0., Kleine Beitrr. zur Kirchen-
G. Steiermarks (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier-
mark 17, 1—9). Ah „ 1139
Pöschl, A., Steirische Kirchen-
hospize im Mittelalt. (Zt. Hist. Ver.
Steiermark 18, 46—50.) [1140
Naegle, A., Kirchen-G. Böhmens. Bd. 1
bzw. 2. 8. 20, 1260. Rez.: Theol. Lit.-Zeit.
45, 60—61 Loesche; Zt. f. Kirchen-G. N. F.
2, 203—5 Loesche; Hist. Jahrb. d. Görres-
ges. 40, 236 —44 Seppelt; Hist. Zt. 123. 508—
12 Loserth; Neues Archiv 43, 115 f. Tangl;
Zt. d. Savigny-Stiftg. K A. 41, 302—4 Holtz-
mann. a | [1141
Simonet, J. J., D. kath. Welt-
geistlichen Graubündens (50. Jahres-
ber. d. Hist. - antiquar. Ges. v. Grau-
btinden 1—98). [1142
Roth, C., Kirche u. Landgut von
St. Margarethen (Baseler Jahrb. ’20,
105 — 73). 1143
Fi, J. u. Zemp. J., Geschichtl. über d.
alte Pfarrkirche S. Georg auf Oberkirch-
Kaltbrunn (Anz. f. schweizer. Altert. kde.
23, 51—61). [1144
Kocher, E., Mitteil. aus d. G. d. ehemal.
Kapitels Büren (Bll. f. bern. G. 16, 1115
1145
Hoppeler, R., D. Kollegiatstift
S. Peter in Embrach. I. (Mitteil. d.
Antiquar. Ges. in Zürich 29, 1.) [1146
Marti-Wehren, B., Die Mauritiuskirche
zu Saanen. E. hist. Stud. Saanen: Müller.
20. VII, 52 8. 4 fr. (1147
Mayer, Joh, d., G. des Bistums Chur.
2 Bde. '07—'14. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 18,
32 f. Heugi. 11148
Heller, J., Nördlinger Gotteshäuser.
Nördl.: Beck. 20. III, 57 8. 0,60 M. (1149
Schröder, A., G. d. Pfarrkirche u. des
Schlosses zu Haunsheim (Jahrb. Hist. Ver.
Dillingen 30, 120—43). 11150
Wiedemann, E., Die Frühmesse zu
Wendelstein. (Beitrr. z. bayr. Kirchen-.
26, 69—814.) [1151
|
Bibliographie Nr. 1135—1200
Weigel, H., Die Dt.ordenskomturei
Rothenburg o. Tauber im Mittelalt.
Ihre Entstehg., ihre wirtschaftl. u.
kirchl. Bedeutg. u. ihr Niedergang im
Kampf mit d. aufstreb. Reichsstadt.
(= Qnell. u. Forsch. z. bayr. Kirchen-
G.6.) Lpz.: Deichert. ’21. XVI, 166 8.
45 M. 1152
Rauscher, J., Die ältesten Prälikaturen
ee (Bil. f. württ. AE
Lauer, H., G. d. kath. Kirche in
der Baar. Donauesch.: Danubiana. 2.
VII, 8768. 24 M. [11%
Bossert. @, Hausen ob Verena al
Hohenkarpfische Patronatspfarrei 1513— Ira?
(Bil. f. württ. Kirchen-G. 25, 195—212. [113
Albert, P. P., Das 8. Martins-
und Veitskirchlein zu Steinbach bei
Mudau u. seine Meister (Freib. Dios.
archiv N. F. 21, 107—654). [1156
Stein, E. L., Die G. des Kollegiat-
stiftes Jung- Sankt Peter zu Straß-
burg i. E. von sein. Gründg. bis z.
Ausbruch d. Reformat. Freib. i. Br.:
Künzer. '20. XVI, 167S. 15 M. [1157
Dechent, H., Kirchen-G.von Frank-
furt a. M. seit d. Reformat. Bd. 2.
Frankf.: Kesselring. ’21. VIII, 588 8.
36 M. 1158
Herrmann, F., Aus d. kirchl. Vergangenh.
d. Dorfes Schwanheim an d. Bergstraße.
Darmst.: 21. 44 S. 3 M. [1159
Möller, W.. Die Kirchen zu Zwingenberg
u. Ingenheim u. d. Kloster auf dem Heiligen-
berg (Archiv f. hess. G. u. Altert. kde. N. F.
13, 173—84). 4 11165
Lager, D. Kirchen u. klösterl. Ge-
nossenschaften Triers vor d. Säkulari-
sation. Nach d. Aufzeichngn. v. Fr. T.
Müller u. a. Quell. bearb. Trier: Lintz.
20. IV, 268 S. 7 M. 1161
Schäfer, K. H., Die kirchl. Altertümer
d. Stadt Witzenhausen. Witzenh.: Weber.
21. 65 S. 6 M. (= G. bll. f. Stadt u. Kreis
Witzenh., Heft 1.) 1162
Rhotert, J., D. Dompröpste u. Dom-
dechanten d. vormals Osnabrücker Kapitels.
Osnabr.: Wehberg. 20. 34 S. 1, % M. (116
Gottlob, A., Das Volkmarser Pfarrwesen
im Mittelalt. (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.-
kde. (Westfal.) 78, 2, 31-64). 111
Zuborn, W., Kirchen-G. d. Stadt Waren-
dorf. I. s. 20, 1276. Rez.: Hist. Jahrb. d.
Görresges. 41, 135 Löffler. 118»
Borchmeyer, J., Das Großarchidiakonat
Soest seit d. Reformat. (Zt. f. vaterl. G. u.
Altert.kde. (Westfal.) 78, 2, 1-30). [116s
Jensen, W., Das Kirchspiel Brokdori
(1220—1920). (Heimatverein. d. Wilster-
N 2.) Wilster: Schwarck. 20.
3
67 S.
: lun:
Behrmann, G., Die St. Petri - u.
Paulikirche zu Bergedorf. Bergedorf:
Köster & Wobbe. 21. 136 S. es
4 | 116
— n
— è = —
Geschichte einzelner Verhältnisse,
Köhne, B., Die Kirche zu e a.
Harz (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert. kde.
M, 19). 11169
Kastner, K., Kirchen-G. Schles. A
1170
hütte. 20. 59 8. 2,50 M. 70
Morr, J., D. ehemals österreich.
Anteil d. Diözese Breslau nach d.
Visit.berr. d. 16. u. 17. Jhd. Teil 2:
Teschener Kommissariat (2. Abschn.).
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15,
73—160.) [1171
Skotnik, P., Die Entwicklig. d.
kirchl. Verhältnisse im oberschles.
Industriebezirk unter d. Breslauer
Bischöfen (Aus Oberschles. Vergangenb.
61—69). 1172
Kaleschke, Gründg. d. ältesten
Kirchen im Hauptamt Insterburg (Zt.
d. Altert.ges. Insterburg 17, 911175
1173
Wiegand. F., 700 J. balt. Kirchen-
G. Gütersloh: Bertelsmann. 21. 67 8.
8 M. [1174
Hoppe, Lit. zur Ordeus-G. (Alit-
teil. aus d. hist. Lit. 49, 91—96). [1175
Schenten, P., D. Mönchtum in d. alt-
franz. Profandichtg. (12.-14. Jhd.).
(Beitrr. z. G. d. alt. Möuchtums u. d.
Bened. ordens. (Heft 7.) Münst.: Aschen-
dorff. 19. XX, 124 S. 7,20 M. [1176
Borne,F.van den, D.Franziskus-Forschg.
in ihrer Entwicklg. dargestellt. 17. Rez.:
Zt. f. Kirchen-G. 38, 400—3 K. Wenck. [1177
Simon, A., L'ordre des Pénitentes de
Ste. Marie-Madeleine en Allemagne au XIII.
siècle. 18. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-
ges. 39, 797 f. Schnürer; Korr.bl. d. G.-Ver.
67, +7f. Grotefend; Theol. Revue 18, 218—20
Eubel. 11178
Zack, A., Zum oo jahr. Jubiläum d.
Pru inonstratenserordens (1120—1920). Fran-
zisk. Stud. 7, 21852). 11179
Grütsmacher, G., Zur Charakteristik d.
Frömmigkeit d. Bened.regel (Harnack-
Ehrung 212—18). [1180
Butler, C., Benedictine Mouuchism.
Studies in Benedictine life and Rule. Lon-
don: 19. 8.20, 1246. Rez.: Stud. u. Mitteil.
zur G. d. Bened.ordens 40, 370—72 Rothen-
häuser ; Revue Bénédictine 32. 2327—37 ; Theol.
Lit.-Zeit. 46, 3% Krüger, Revue historique
136, 68—70 Jordan. [1181
Dörholt, D. Predigerorden u. seine Theo-
logie. s. 20, 1243. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 46,
231 f. Lempp; Theol. Revue 17, 313f. Grab-
mann: [1182
Meyer, J., Liber de viris illustr. ordinis
Praedicatorum. Hrsg. v. P. v. Loë. 18. 8.
20, 124. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges.
49, 798 f. Paulus. 1183
Wilms, G. d. dt. Dominikanerinnen. Rez.:
Theol Lit.-Zeit. 16, 232 f. Lempp. [1181
+37
Duhr, B., G. der Jesuiten in d.
Ländern dter. Annie: Bd. 3: In d.
2. Hälfte d. 17. Jhd. Münch.: Manz.
21. 4°. XII. 923 S. 150 M. [1185
Stoeckius, Untersuchgn. zur G. d. No-
viziates in d. Ges. Jesu. s. Lo, 1250. Rez.:
Dte. Lit.-Zeit. 41, 467 f. Ganschinietz; Theol.
Revue 18, 27—29 Paulus. [1186
Schönsteiner, F., D. kirchl. Freiheits-
briefe d. Stifts Klosterneuburg. 16. Rez.:
Theol Revue 17, 67—68 Schreiber. 11187
Scheiwiler, A., G. des Chorstifts
St. Pelagius zu Bischofzell im Mittel-
alt. Zürich. Diss. S. 102 S.
Rez.: Anz. f. schweizer. G. 18, 10—51
Kallen. [1188
Wind, S., Beitrr. zur G. d. ehe-
mal. Frauenklosters in Attinghausen
(Hist. Neuj.bl. f. d. J. 20... von Uri,
45—68). — Ringholz, O., Uri u. Ein-
siedeln (Ebd. 1—44). [1189
Wüseher-Beechl, E.. D. Abtei Allerheilig.
zu Schaffhausen. Von ihr. Ursprg. bis nach
ibrer Säkularisierg. Basel: Krebs. '17. [1190
Leistle, D., Die Abte d. S. Magnus-
stifts in Füssen (Schluß), (Stud. u.
Mitt. zur G. des Bened.ordens 40, 75 —
118.) . [1191
Lins, B., G. d. ehemal. Augustiner-
u. jetzigen (unteren) Franzisk.-Klosters
in Ingolstadt. (Sammelblatt d. hist.
Ver. Ingolstadt 39.) Ingolst.: Gang-
hofer. 20. VII, 183 S. 8 M. [1192
Zak, A., Der Prämonstratenserorden im
Bayern- u. Schwabenlande (Hist.-polit. BI.
166, 443 19). [1193
Zindel, F., D. Klösterlein Maria-Kem-
mathen (Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 68—
779. 1191
Buchner, F. X., Zur G. des 9925
maligen Franzisk.- Klosters auf dein
Möning erberge. (Franzisk. Stud. 7,
39— 74.) 1195
Eubel, K., Die 700 jähr. Nieder-
lassg. der Franzisk.- Minoriten zu
Würzburg (Franzisk. Stud. 8, 1—47).
[1196
Lins, B., G. des Franzisk.-Klosters
in Ingolstadt (Sammelbl. Hist. Ver.
Ingolstadt 37. 1—115). [1197
Rottenkolber, J., Stud. zur G.
Stiftes Kempten. Die Abte von 1270
—1523 (Stud. u. Mitteil. zur G. d.
Bened.ordens 40, 1—42). [1198
Schäfer, A., Die Orden des hl.
Franz in Württemberg v. 1350—1517
(Bll. f. württ. Kirchen-G. 24, 55—103).
[1199
Möhrle, H., Die Zisterzienser-
2 Birnau bei Uberlingen am
odensee. Uberlingen: Feyel. 20.
92 S. 12 Taf. 6,50 M. 1200
*38
Neundörfer, D., Stud. z. ältesten
G. des Klosters Lorsch (Arbeiten z.
dt. Rechts- u. Verfassg.-G. 3). Berl.:
Weidmann. 20. VIII. 112 8. 8 M.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stifte. K. A. 12,
445—50 Werminghoff. 11201
Sillib,. R., Zur G. d. Augustinerklosters
in Heidelberg (Neues Archiv f. G. d. Stadt
Heidelb. 12, 18890). [1202
Knetsch, C., Vom Kloster Berich im
Ausgang d. Mittelalt. (Hess. Chronik 9 Nr.
3 u. 4). 11203
Kartele, J., Klöster u. Zünfte im alten
Mainz (Franzisk. Stud. 8, 74—79). 1120
Löhr, 6. M., Beitrr. zur G. d.
Kölner Dominik.-Klosters im Mittel-
alt. (Quell. u. Forsch. z. G. d. Domi-
nik. ord. in Dtl. 15). Teil 1. Lpz.:
40 —43).
|
|
© berr. d. Klosters Oliva.
preuß. G.-Ver. 20. 30—34, 11—46.
Harrassowitz. 20. XV, 159 S. 20 M.
' 1205
Kühn, G., D. Immunität d. Abtei Gr.“
S. Martin zu Köln. 13. Rez.: Hist. Viertel-
jsehr. 19, 552 f. Glitsch. [1206
Schnogk, H., Stad. über d. Reihen-
folge d. Abte u. Abtissinnen in d.
ehemal. Herrlichkeit Burtscheid (Zt.
d. Aachener G.-Ver. 41, 205—563). [1207
Gaspers, J., Die Sakraments-
bruderschaft von St. Foillan in Aachen,
1521—1921. Aachen: Creutzer. 21.
VI, 120 S. 30 M.
Jesuitenordens in Livland (Si
d. Ges. f. G. u. Altert. kde. zu iga,
i
Bibliographie Nr. 1201—1260.
den (Aus Oberschles. Vergangenh.
1216
Sanermann, F., G.der Malteser-
kommende Glatz von d. Hussitenzt.
bis zum Verkauf an die Ges. Jesu
(ca. 1420 — 1629). (Festschr. zu F. Volk-
mars 75. Geburtstage 58—92.) (1217
Waschinski, E., Bilder aus d. Leben
å. ehemal. Posener Jesuitenklosters Hist.
Monatsbll. f. d. Provinz Posen 19, 97—117..
; 1218
Waschinski, E., Nachrr. aus d. visit
I. Mitteil. d. West-
[1219
Roth, W., Die Dominikaner u.
Franziskaner im Dt. - Ordenslande
Preußen bis z. J. 1466. Königsb. Diss.
19. 155 8. 3
Heine, W., Miszellen zur G. d.
ber
14— 21, 94—116). — Fehre, E.,
vonica im Archiv d. Jesuitenordens in
1208
Schulze, Rad., Beitrr. zur G. d.
Prämonstratenserklosters Klarholz
1138—1803 (Zt. für vater. G. u.
Altert.kde. Westf. 78, 1, 25—64). [1209
Weining, R., Das freiweltl.-adel.
Fräuleinstift Borchorst. V. d. Gründg.
des Stifts 968 bis zu dess. nt
1811. Münst.: Schöningh. 21. XVI,
3528. 50M. [1210
Wellstein, G., Das Zisterziense-
rinnenkloster Herchen a. Sieg (Schluß).
(Stud. u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens
40, 43—74). [1211
Link, Hanna, D. geistl. Brüder-
schaften d. dt. Mittelalt., insbes. die
Lübecker Antoniusbrüderschaft (Zt. d.
Ver. f. Lübeck. G. u. Alt.kde. 20,
181 —269). [1212
Francke. H. G., Das Nounenkloster d.
glücksel. Maria Magdalena Prediger Ordens
zu Weida in Thür. Mitteil. d. Ver. f. vogti.
(i. u. Altert. kde. 30). , 11213
Kloster, Das, Unser Lieben Frauen
zu Magdeburg in Vergangenh. u.
Gegenw. Festschr. zur Feier d. 900-
jähr. Bestehens. Magdeb.: Selbstverlag.
20. 278 8.
Rez.: G. Il. f. Stadt u. Land Mugdeb. 50,
105 Möllenberg. [1214
Hoppe. W., Kloster Zinna. 11. 8. 15/16,
oR. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 126 f. Cursch-
manu. 8 [1215
Klapper, Geistiges Leben bei d.
Zisterziensermönchen im Kloster Rau-
Rom. (Ebd. 26—31.) [1221
Eubel, C., Hierarchia catholica medii
aevi. 2. Aufl. 15. s. 19, 1487. Rez.: Revue
d'histoire ecelesiastique 15. 5351—30 Essen.
* 1125
Browe, Die Kommunion in d.
likan. Kirche d. Merowinger- u
arolingerzeit (Theol. Quartalschr. 102,
22—563, 133—565). [1223
Paulus, N., Der Ablaß im Mittel-
alter als Kulturfaktor. (1. Vereinaschr.
d. Görresges. f. 1920.) Köln: Bachem.
20. [1224
Dausend, H., Die Bedeutg. der
Urkden. für die G. der Liturgie. (Hist.-
polit. Bil. 166, 571—95.) [1225
Mohlberg, K., D. Aufgaben d.
liturg. Forschg. in Dtl. Vors:hläge
u. Anreggn. (Theol. Revue 17, 145 1220
6
Rentorff, Neuere Beitrr. z. liturgie-
geschichtl. Forschg. (Theol. Lit.- Zt.
45, 5—10.) [1227
Schneider, Fed., Uber Kalendae
Januariae u. Martiae im Mittelalter
(Archiv f. Relig.wissensch. 20, 82 — 134.
| [1228
Richstätter, C., Die Herz-Jesu-
Verehrg. d. dt. Mittelalters. 2 Bde. 19.
Rez.: Theol. Revue 19, 265—6% Pelster.
(1223
Stingeder, F., G. der Schrift-
predigt. E. Beitr. zur G. der Predigt.
Paderb.: Schöningh. 20. XVI, 238 S.
12 M.
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2. 1f.
Schian; Franzisk. Stud. 7, 2535—58 Pütz. [17%
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Watkins, O. D., A history of Pe-
nance. London: Longmans, Green and
Co. 20. 2 vol. XXIV, XIX, 775 8.
Rez.: Anal. Bolland. 39. 361 f. H. Dele-
have. 11231
„ W., D. Anteil d. Franzisk.ordens
an d. St. Josephsverehrg. in d. vortrident.
Zeit (Franzisk. Stud. 8, 298—303). [1232
Stückelberg, E. A., Bibliotheken
u. Reliquien. (Zt. f. d. G. d. Oberrh.
N. F. 35, 103— 5.) [1233
Hennecke, E., Patrozinienforschg.
(Zt. f. Kirchen-G. 38, 337—55). [1234
Stäckelberg, E, A., Die ältesten Bilder
schweizer. Heiliger (Anz. f. schweizer.
Altert. kde. 21, 23758). [1235
Beyschlag, Pfarrer als Zuchttierhalter
(Beitrr. zur bayr. Kirchen-G. 28, 14—?4).
[1236
Chrzaszez, J., Ahblaß u. Kirmes in Ober-
schles. (Aus Oberschles. Vergungenh. 87—93).
i [1237
Schäfer, K. H., Frühmittelalterl.
Kirchenpatrozinien in Hessen (Fuldaer
G.bll. 14, 97- 112). [1238
Brachvogel, E., Die Chorkleidg.
d. ermländ. Dom- u. Kollegiatstifts-
herren (Zt. f. d. G. u. Altert.kde. Erm-
lands 21, 103—29). [1239
Lemmens, L., D. Heidenmissionen
d. später. Mittelaſt. Festschr. z. 700-
jähr. Jubil. d. Franzisk.miss. (1219—
1919) Franzisk.-Stud.Beiheft5‘. Münst.:
Aschendorff. 19. XI, 112 S. 4,80 M.
[1240
Anor, K., Das Luthervolk. E. Gang
dureh d. G. seiner Frömmigkeit. 17. $. 19.
1626. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 3505—57
Kühn. 11211
Fabricius, C., Vom Luthertum
zum Sozialismus (Harnack Ehrung
434 —50). 11242
Grützmacher, R. H., Alt- u. Neu-
protestantismus. E. geistes- u. theologie -
Eeschichtl. Untersuchg. Lpz.: Deichert.
20. XII. 119 8. 15 M.
Rez.: Theol. Lit. bl. 12, 136 ff. Jelke; Hist.
Zt. 125, 358 Köhler. 11213
Kaftan, J., Philosophie des Pro-
testantismus. E. Apologetik d. evang.
Glaubens. Tüb.: Mohr. 17. VI. 412 8.
Rez.: Hist. Zt. 122, 195 —- n W. er
Graff, P., G. d. Auflösg. d. alten
gottesdienstl. Formen in d. evang. Kirche
Dtls. bis z. Eintritt d. Aufklärg. u. des
Rationalismus. Gött.: Vandenhoeck &
Ruprecht. 21. VIII, 478 S. 75 M. [1245
Mahrholz, W., D. dte. Pietismus.
E. Auswahl v. Zeugnissen, Urkden. u.
39
Bekenntnissen aus dem 17., 18. u. 19.
Jhd. Eingel. u. hrsg. Berl.: Furche-
verlag. 21. 456 8. 32 M. 1246
Kißling, J. B., D. dte. Protestautis-
mus. 1817—1917. 8. 20, 1324. Rez.: Hist. Zt.
121, 513 f. Köhler; Dte. Lit.-Zeit. 41, 721-21
Köhler; Theol. Lit.-Zeit. 15 Wendland. [1247
Loesche, G., G. des Protestantismus
in Osterreich. 2. stark verm. u. bis zur
car fortgef. Aufl. (Jahrb. d. Ges.
f. d. G. d. Protestantismus in Oster-
reich 40/41, 1 —333). [1248
Schelling, G. A., G. d. evang.
Landeskirche d. Kantons St. Gallen.
Lf. 2. St. Gallen. 18. IV, 97—267.
[1249
Schaufelberger, R., G. des eid-
genöss. Bettages. Mit besond. Berück-
sichtigg. d. reform. Kirche Zürichs.
Zürich. Diss. 20. VI, 184 S. [1250
Clauß, Untersuchgen. zur G. des
Pietismus in d. Markgrafsch. Ansbach
(Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26,97 — 189).
[1251
Bürckstämmer, D. ev. Kirchenpflege zu
ae (Beitrr. z. bayr. a
v. Kolb, G.. dur er. Gemeinda Lud ige
burg (Bll. f. württ. Kirchen-G. 21, 2
Eitle, E., Das evang. - theol. Se-
minar in Urach von 1818 — 1920. Tüb.:
Benz. 20. 88 8. ſ1254
Fritz, F., Die Liebestätigkeit d.
altwürtt. Pfarrhauses (Bil. f. württ.
Kirchen-G. 25, 213—44). 1255
Ruprecht, R.. D. Pietismus d. 15. Jhd.
in d. hannov. Stammländern. . 20, 1332.
Rez.: Zt. Hist. Ver. f. Niedersachs. NI. 337 —
40; Theol. Lit.-Zeit. 15. 206 f. Steinmetz. [1256
Danneil, H., D. Magdeburger Reformat.-
jubelfestfeiern 1617, 1717. 1817, 1917 (G. pl.
f. Stadt u. Land Magdeb. 53 51, 77— 10h. [1257
Rosenkranz, A. E., G. d. dt.
evangel. Kirche in Liverpool. (= Schrr.
d. dt. Auslandsinstituts A 3). Stuttg.
21, VIII, 224 S. 12 M. 1258
f) Bildung, Literatur und Kunst.
Paulsen, F., G. d. gelehrten Unter-
richts auf d. dt. Schulen u. Universi-
täten vom Ausgang d. Mittelalt. bis
z. Gegenwart. 3. erw. Aufl. hrsg. v.
R. Lehmann. Bd. 2. Berl.: Vereinigg.
wiss. Verleg. 21. XII, 834 S. 65 M.
1259
Kaufmann, G., Die dt. Universi-
täten, ihre Entwicklg. vom 16.— 19.
Jhd. (Hist. Vierteljschr. 20, 121 11260
1260
*40
Borshak, C., Geschichtl. Grundlagen d.
dt. Universitätsverfassg. (Dte. Rundschau
182, 188— 200, 438—586). [1261
Kaufmans, G., 2 kathol. u. 2 pro-
test. Universitäten vom 16.—18. Jhd.
(Sitz.ber.d.bayr. Akad. d. Wiss. Philos.-
phil. u. hist. Kl. Jg. 20. Abt. 5.)
63 S. 1262
Müsebeck, E., Neue Veröffentlen. zur G.
d. dt. Universitäten (Korr. bl. d. G.-Ver. 6,
15-61). 11263
Goldmann, A., Die Wiener Uni-
versität 1519 — 1740. (S.-A. aus: „G.
der Stadt Wien.“ hrsg. vom Altert.-
ver. zu Wien, Bd. 6.) Wien: Holz-
hausen. 18. V, 205 S. gr. 4°. 6 Taf.
18 Il. [1264
Ludewig, A., Vorarlberger an in-
u. ausländ. Hochschulen vom Aus-
gange d. 13. bis z. Mitte d. 17. Jhd.
(Forsch. z. G. Vorarlb. u. Lichtensteins.
Kulturgeschicht). Abteil.Bd.1). Stuttg.:
Kohlhammer. 20. XXII, 331 S. 25 M.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 121—
2% Krieger. [1265
Leube, M., G. d. Tübinger Stifts.
T. 1. (= Bll. f. württ. Kirchen - G.
Sonderheft 1.) 244 S. 21. 18 M. [1266
Lenel, O., Die Universität Straß-
burg 1621—1921. Gedenkrede. Freib.:
Boltze. 21. 30 S. 3 M. [1267
Veit, A. L., Aus der G. der Uni-
versität zu Mainz 1477—1731 (Hist.
Jahrb. 40, 106— 136). [1268
Promotionsbuch, Das, der Artistenfakul-
tät. Bearb. v. Keil. (Triersches Archiv.
Ergzg.heft 16.1 17. Rez.: Theol. Lit.-Zeit.
11. 177 Vigener. 11269
Matrikel, Die, d. Univers. Köln. Bd. 2:
1176— 1559. Beart. v. H. Keupen. 19. 8. 20,
2191. Rez.: Lit. Zbl. 71. 206 G. Kaufmann.
[1270
Keußen, H.. Regesten u Auszüge zur G.
d. Universität Köln 1388—1559. II. Orts-, Per-
sonen u. Sachregist. Von Ph Nottbrock. 18
s. 20, 2105. Rez.: Hist. Zt. 123, 07 Clemen.
11271
Ritschl, O., D. evangel.-theol. Fa-
kultät zu Bonn in d. 1. Jhd. ihrer G.
1819—1919. Bonn: Marcus & Weber' 9.
VII. 119 S. 7 M. 1272
Ring, W., G. d. Universität Duis-
burg. Duisburg: Selbstverlag d. Stadt-
verwaltg. 20. 257 8. [1273
Kohfeldt, G., Rostocker Professoren
u. Studenten im 18. Jhd. Schilderg. nach
(ql. Akten u. nach zeitgendss. Berr. Rost.:
Leopoldt. '19. 207 S. 7 Taf. 7 M. [1274
Friedensbure, W., G. d. Universität
Wittenberg. s. 19. 1682, Rez.: Hist. Zt. 121,
287 - Frischeisen-Kohler. 11275
Lenz, I., Freiheit u. Macht im Lichte
d. Entwicklg. d Universität Berlin (Kleine
hist. Schrr. 2, 258-7, 11276
|
Bibliographie Nr. 1261—1319.
Watrikel, Die, der Alwertus-Universität
zu Königsberg i. Pr. Bd 3. 8. '19, 1683. Rez.:
Hist. Zt. 125, 547 f. Luschin-Ebengreuth. [1777
Hesselbach, E., Die „dte.“ Schule
im Mittelalt. (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d.
Unterrichts 10, 1—56). [1278
Kalberer, W., Die Anfänge d.
Schule d. Bened.ordens. Entstehg. Un-
terricht u. Erziehgs. methode unter bes.
Berücksichtigg. d. Klosters St. Gallen.
Münch. Diss. 20. 62 S. [1279
Laumann, J., Materialien zur G. d.
elementar. Unterrichts in d. Geometrie
im 16. Jhd. (Zt. f. G. d. Erziebg. u. d.
Unterrichts 8/9, 87—118). [1280
Müller, Clara, G. d. aargauischen Schul-
wes. vor d. Glaubenstrenng. Diss. Freib. i.
Ue. 17. 147 8. 11281
Schaer - Bis, Die G. der Thuner Stadt-
schulen (1266-1803). Berner Diss. 19. 1955.
12
Peter, I., Zur fränkischen Schul-.
(Beitrr. z. bayr. Kirchen-. 26, 25— 20. [128
Gd. ues humanist. Schulwesens in
Württemberg. Hrsg. v. d. württ. Komm.
f. Landes-G. Bd. 2: G. d. humanist.
Schulwes. in den zu Beginn des 19. Jhd.
württ. geword. Landesteilen v. 1559 —
1805. 1. u. 2. Halbbd. Stuttg.: Kohl -
hammer. 20. VII, 614 u. 615 — 1284 8.
25 M.
Rez.: Lit. Zbl. 72, 218 f. Schnell. [I
Rhotert, J., Die Entwicklg d. kath.
Volksschulwes. im Bistum Osnabrück.
Osnabr.: Wehberg. 21. 82 S. M. 4,50.
1285
Wehrmann, M., Ein ae in
Belgard 1611 (Monatsbl. d. Ges. f. ponnn. G.
u. Altert. kde. '%0. 19f.) — Ders., Die Schul-
zu Freienwalde i. J. 1742 (Ebd. f. — Ders.,
Altere Nachrr. von d. Schule in Kamin
(Ebd. 3 ff.). — bers, Ein Wolgaster Schul-
buch v. 1613 (Ebd. 36. 4128
Klawitter, 100 J. preuß. Volks-
schulpolit. in Oberschles. (Aus Ober-
schles. Vergangenh. u. Gegenwart 1,
41—56). l [1287
Wiegendrucke u. Handschriften.
Festgabe Konr. Haebler zum 60. Ge-
burtstage dargebr. von J. Collijn u.
a. Lpz.: Hiersemann. ’19. X, 2068.
26 Taf. usw. 140M. Inhalt u. a.: E.
Vouill&me, Nachtrr. zu d. Buchbänd-
leranzeigen d. 15. Jhd. in getreuen Nach-
bildg. hrsg. v. K. Burger. Ad. S ch mi dt,
Baron Hüpsch in Köln als Inkunabeln-
sammler u. Händler. J. Collijn, D.
Wanderung eines Druckerzeichens. E.
Cronus, Münster i. Westf. u. der Wie-
Geschichte einzelner Verhältnisse.
gendruck. P. Schwenke, Die Buch-
biuder mit dem Lautenspieleru. Knoten.
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 7—10 0
Gardthausen, V., Handb. d. wissen-
schaftl. Bibliothekskde. 2 Bde. Lpz.:
Quelle & Meyer. 20. 239 u. 147 S. 48 M.
Rez.: Hist. Zt. 125, 479—82 Willkomm.
[1289
Bibliothekskataloge, mittelalterl., Dtls.
I. s. 19, 1730. Rez.: Theol. Revue 18, 20 —
»3 Weyman; Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 13,
s—41l Morin; Gött. Gel. Anz. 183, 246—52
E. Schröder. . „11290
Bıbliothekskatalog, Mittelalterl. Oster-
reichs. I: Niederösterr. Bearb. v. Th. Gott-
lieh. 15. Rez.: Hist. Vierteljahrschr. 19,513
— 15 Leidinger. 11201
Schettenloher, K., Das alte Buch. 2.
verm. Aufl. Mit 106 Abb. (Bibl.f. Kunst-
u. Antiquit.sammler 14) Berl.: Schmidt.
21. 432 8. 45 M. [1292
. _8ehottenloher, K., Buchwidmungsbilder
in Handschrr. u. Frühdrucken (Zt. f. Bücher-
freunde X. F. 12. 157 ff.). [1293
Ludwig, V. O., Die Klosterneubur-
ger Inkunabeln. (Jahrb. d. Stiftes Klo-
sterneuburg VIII, 2) Wien: Braumüller.
20. XXIII, 2473. 50 M. [1294
Bihl, W., D. Katalog des P. Joh. Find- |
ling vom J. 1533, dessen Schrr. u. Leben...
e. Beitr. zur G. d. Ingolst. Franzisk.bibl.
Sammelbl. Hist. Ver. Ingolst. 40). [1295
v. Kolb, Die alte Konsistorialbibliothek
(Bll. f. württ. Kirchen-G. 25, 187— 94). [1296
Johne, E., Die Fürstl. Fürstenber-
gische Hofbibliothek in Donaueschingen
(Badische Heimat 8, 56 - 82). [1297
Gab, J., Zur Schlettstadter Jesuiten-
bibliothek (Anz. f. elsäss. Altert.kde. 3, 1106
— 8).
11295
Löffler, Kl., Kölnische Bibliotheks-
G. im Umriß. (Zt. d. dt. Ver. f. Buch-
wes. u. Schrifttum 21, 32—46). [1299
Fliegel, u., D. Dombibliothek zu Bres-
lau im ausgehenden Mittelalt. S. 20, 1387.
Rez.: Zt. dt. Ver. f. Buchwes. u. Schrifttum
3, 37 ff. P. Lehmann. [1300
Schöne, W., Zur G. u. Statistik
des Zeitungswes. (Jabrbb. f. Nat. zk.
u. Statist. 116, 426 —85.) [1801
Gloël. H., Wetzlarer Wochenschrr. (Mit-
teil. d. Wetzlarer G.-Ver. 7, 17—23.) [1302
Körner, F., D. Zeitungswes. in
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211 S. 12 M. [1803
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im Schönburgischen. S.-A. Glauchau:
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Neubauer, E., Beitrr. z. G. des
Magdeb. Zeitungswes. (Gbll. f. Stadt
u. Land Magdeb. 53/54, 63—76). 1805
7
41
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tung 1820/1920. Bresl. 20. VIII, 328 8.
10,50 M. [1306
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europ. Kultur-G. (Schmollers Jahrb.
44, 633 ff.) [1307
Rothacker, E., Einleitg. in die
Geisteswis⸗sensch. Tüb.: Mohr.’20. X VI,
288 8. 24 M. + 75%.
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jschr. 19, 4181—83 Bernheim. [1309
Barth, P., Q. der sozialpädagog.
Idee (Sozialpädagog. Abende 2.) Berl.:
Mittler. 20. 29S. 2M. [1310
Below, d v., Was ist „Soziologie“? Eine
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16, 1, 550—55). 1311
Bauer, W., D. Schlagwort als
sozialpsychische u. geistesgeschichtl.
Erscheing. (Hist. Zt. 122, 189—240).
[1312
` [1308
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Bernheim, E., Mittelalt. Zeitanschaugn.
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18. s. 20, 725. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 150
—55 v. Martin; Theol. Lit.-Zeit. 45, 81 f.
Lerche; Zt. f. Kirchen-G. 38, 423 f. Zschar-
nack; Theol. Revue 19, 201—7 Bigelmair.
[1313
Overbeck, F., Vor-G. u. Jugend
d. mittelalt. Scholastik. Aus d. Nachi.
hrsg. v. C. A. Bernoulli. Basel: Schwabe.
17. XII. 815 S.
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gang; Dte. Lit.-Zeit. 41, 32—35 Seeberg. [1314
Verweyen, J. M., Die Philosophie
d. Mittelalt. = G. d. Philosophie. Bd. 4).
Berl.: Ver. wissenschaftl. Verleger. 21.
X, 308 S. 35 M. [1315
Petersen, P., G. d.aristotel. Philo-
sophie im protestant. Dtl. Lpz.: Meiner.
21. XII, 542 S. 100 M. [1316
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alt. u. Werden d. Renaissance. An-
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Rienzo u. d. geistige Wandlg. seiner
Zeit (Zt. f. dte. Philol. 48, 459 75).
[1817
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Perioden d. Idee-G. d. Neuzeit u. ibr
Verhältnis zur Vegeuwart (Hist. Zt.
122, 1—43). [1318
Stemplinger, E. u. Lamer, M.,
Dt.tum u. Antike iu ihrer Verknüpfg.
nn Natur u. Geisteswelt 689). 20.
120 S.
Hist. Zt. 125, -h Iumisch. [1319
*42
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Stud. zur dt. Geistes-G. Berl.: Cassirer.
17. 575 8. a
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160—373 J. Körner. [1320
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Bd. 4. Lpz.: Teubner. '21. X, 583 S.
38 M. 11921
Rapp, A., Der dte. Gedanke, seine
Eutwicklg. im polit. u. geistig. Leben
seit d. 18. Jhd. (Bücherei d. Kultur u.
G. 8. Bonn: Schroeder. 20. 373 8.
22,50 M. [1322
Bauer, W., Eintührg. in das Stu-
dium d. G. Tüb.: Mohr. 21. XI, 395 S.
96 M. [1323
Ries, L., Historik, E. Organon geschichtl.
Denkens u. Forschens. I. 12. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 19, 475-1 Bernheim. [1324
Paul, Herm., Aufgabe u. Methode
d. G. wissensch. Berl.: Ver. wissensch.
Verleger. 20. III, 57 S. 3,75 M. [1325
Bernheim, E., Einleitg. in d. G.-
wissensch. 2. neubearb. Aufl. (Sammlg.
Göschen 270). Berl.: Ver. wissenschaftl.
Verleger. 20. 174 S. 2,10 M. + 100%,
| 1326
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19. 8. 20. 1397. kez.: Hist. Vierteljschr.
19.184 -89 Brinkmann; Hist. Jahrb. d. Gorres-
ges. 40, 3133—44 König: Hist. Zt. 124, 75-85
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über Bexriff u. Struktur d. „histor.
Denkens“ (Vierteljschr. f. Sozial- u.
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Entwicklgs.-G. d. hist. Sinnes (Hist.
Stud., hrsg. v. en 142). Berl.:
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Rez.: Hist. Zt. 124.517 Rosenzweig. [1329
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Formen d. hist. Schwelle (Festgabe f.
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Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 16, 191—9? Rothacker. [1330
Brinkmann, C., Versuch ein. Ge-
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& Humbl. 19. 138 S. 6 M.
Rez.: Hist. Zt. 124. 485 —89 Ma,
Litt, Th., G. u. Leben. Von d.
Bildgs.aufgaben geschichtl. u. sprachl.
Unterrichts. Lpz.: Teubner. 18. V,
199 8.
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Brandenburg, E., D. materialist.
G.auffassg., ihr Wesen u. ihre Wandlgu.
Lpz.: Quelle & Meyer. 20. 66 S.
Rez.: Hist. Zt. 123, 338f. A. Walther.
[1.533
Goetz. W., Die dte. G.schreibg. d. letzten
Jhds. u. die Nation. s. 20, 1403. Rez.: Lit.
Zbl. 72, +f. Steffens. , 11
Below, G. v., Die parteiamtl. neue
G. auffassg. E. Beitr. z. Frage d. hist.
Objektivität (Manns e Magaz.
801). Langensalza: Beyer. 20. 86 S.
3,40 M. + 80%.
Rez.: Hist. Zt. 121. 519 Westphal. [13%
Seeliger, Q., G. wissensch. u. Nation.
Die Betrachtg. einer g. wissenschaftl.
Polemik. (Hist. Vierteljschr. 20, er
71). 1336
Below. G. v., Die dte. G.schreibg. 2 d.
Befreiuugskriegen bis zu unseren Tagen .
18. 2591. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök. u. Statist.
113, 564-66 Glagau. 11357
Lenz, M., Die Bedeutg. d. dt. d.“
schreibg. seit d. Befreiungskriegen f.
d. nationale Erziehg. (Kleine hist. Schrr.
2, 275 — 95). [1338
Lempicki, S. v., G. d. dt. Lit-
wissensch. bis z. Ende d. 18. Jhd. Gött.:
Vandenhoek & Ruprecht. 20. XII,
469 S. 28 M. Gr
Merker, P., Der Ausbau d. dt.
Lit.-G. (Neue Jahrb. f. d. klass. Altert.
usw. 23, 63—88). 1340
Merker, P., Neue Aufgaben d. dt
Lit.-G. Lpz.: Teubner. 21. VI, 828.
5 M. + 120%, [1341
Goedeke, (rundriß zur G. d. dt. Dichte
3. bzw. 2. Aufl. 12 ff. Rez.: Anz. f. dt. Alten.
u. dte. Lit. 39. 113-18 Strauch. 1141:
Aschner, S., G. d. dt. Lit. Bd. 1:
Vom 9. Jhd. bis zu d. Staufern. (Germ.
Stud., hrsg. v. Ebering. 6.) Berl.
Ebering. 20. VII, 512 S. 28 M. [1343
Fhrinmann, G., G. d. dt. Lit. bis 2. Ausg.
d. Mittelalt. T. 1. 18. . 20. 1421. Bez.:
Dte. Lit.-Zeit. 11. 6-65, 95—96 Golther:
Preuß. Jahrbb. 177. 11—15 Gürtler: Viertel-
N t. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 216f. 10 5
OW. 8
Unwerth, W. v., u. Siebs, Th.,
G. d. dt. Lit. bis z. Mitte d. 11. Jod.
(Grundriß d. dt. Lit.-G. 1). Berl.: Ver.
wissenschaftl. Verleger. 20. IX, 261 8.
22 M. 11365
Scherer, W., G. d. dt. Lit. Mit
e. Anhang: Die dte. Lit. v. Goethes
Tode bis zur Gegenwart. Von O. Walzel.
Berl.: Askar. Verlag. o. J. (18).
Rez.: Litbl. f. germ. u. rom. Philol. #.
211—23 Körner. 131
Scherer, W. u. Walzel, 0., G. 4.
dt. Lit. Mit e. Bibliographie von J.
Körner. 3. Aufl. Berl.: Askan. Ver-
lag. 21. XVI, 878. 75 M. [1347
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Borinski, K., G. d. dt. Lit. von d.
Anfängen bis z. Gegenwart. Mit 165
Bild. Bd. 1. 2. Stuttg.: Union. 21.
XVI, 643; VIII, 673 S. 98 M. [1848
Vogt, F. u. Koch, M., G. d. dt. Lit.
v. d. ältesten Zeiten bis z. Gegenwart.
4. neubearb. u. verm. Aufl. Bd. 3. Lpz.:
Bibliogr. Inst. 20. VIII, 415 8. 1 M.
1349
Stammler,G. d. ndd. Lit.’20. (Aus
Natur u. Geisteswelt 815.) 128 8.
Rez.: Jahrb. d. Ver. f. nd.dt. Sprach-
forsch. 46, 79 f. Seelimann. [1350
Kober, A. H., G. d. religiösen
Dichtg. in Dtl. E. Beitr. z. Entwicklgs.-
G. d. dt. Seele. Essen: Baedecker. 19.
X, 384 S. 20 M.
Säßmilch, H., D. latein. Vagi aD. | d. 18. n. 19. Jhd.
d. 12. u. 13. Jhd. als Kulturerscheing. !
20, 1428. Rez.: Lit. Zbl. 71. 37f. F. Samen
der; Hist. Zt. 122, 161 f. Hofmeister. [1352
[1351
Lit. 40, 9—6? Riemann.
Walther, H., D. Streitgedicht in
d. latein. Lit. d. Mittelalt. (Quell. u.
Unters. z. latein. Philol. d. Mittelalt.
V, 2.) Münch.: Beck. 20. 256 S. 25 M.
Rez.:
Lit. Zbl. 72. 214 f. Wolkan. 11353
Sch wietering, J., Die Demuts-
formel mittelhochdt. Dichter. (= Abhdlg.
d. Ges. d. Wiss. zu Gött. Phil.-hist.
ꝑKl. N. F. Bd. 17, 3). II, III, 89 8.
7 M. [1854
Texte, Dte., des Mittelalt., hrag.
v.d. prenß. Akad. d. Wissensch. Bd. 27:
Päpke, M., Das Marienleben d. Schweiz.
Wernher, aus d. Heidelb. Handschrr.
hrsg. Berl.: Weidmann. 20. XVIII,
2878. 40 M. 1355
Stammler, W., Die mittelnied. dt.
geistl. Lit. (Neue Jahrbb. f. d. klass.
Altert. usw. 23, 114 — 44). [1356
Stammier, W., D. dte. Hause u.
d. dre. Lit. (Hans. Gbll. 25, 35—70).
Krafft.
zen in
in d. dt. Dichtg. Bresl.:
1357
Müller-Freienfels, R., Gotische
Formgebg. in d. dt. Lit. (Germ.- rom.
Monatsschr. 8, 21 fl.). [1358
Müller, B. v., Beitrr. zur Bibliographie
d. dt. Diehtz. IV. Zu d. sogen. Volksbb. von
Dr. Faust. N. F. 12,
101-200. [1350
Ermatinger, E., Die dte. Lyrik
in ihrer geschichtl. Entwickl
‚Zt. f. Bücherfreunde.
der bis zur Gegenwart. 2 T. Lpz.:
Teubner. 21. VI, 444 u. 311 S. 16 u
12 M. + 100%, [1360
Witkop, Ph., Die dt. Lyriker von
Luther bis Nitzsche. Bd. 1. 2. veränd.
Aufl. Lpz.: Teubner. 21, IV. 271 8.
14 M. + 100%. 1361
|
43
Wittner, 0., Dte. Lit.-G. vom
westfäl. Frieden bis zum Ausbruch d.
Weltkrieges. Bd. 1. Dresd.: Kaden.
20. III, 411 8. 80 M. 1862
Price, L. M., English-German lite-
rary influence. Bibliography and sur-
vey. Berkeley: Univ. of California
Press. 19 / 20. 616 8. [1363
Klaiber, Th., Die dte. Selbstbio-
| grapte, RE d.eigenen Lebens,
. v. Her-
emoiren, Tagebb. Stuttg.: Metzler.
21. VIII, 358 S. 35 M. [1364
Mahrhoiz, W. 5 Dte. Selbstbekenntnisse.
20, 1433. Rez.: Preuß. Jahrbb. 180, 143 —
45 Stecher; Hist. Zt. 121, 340 v. Grolman. [1365
Touaillon, Chr., D. dte. Frauenroman d.
18. Jhd. 18. Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt.
[1366
Findlinge. Briefe zur dt. Lit.-G.
Lpz.: Fromme. 21.
768. 36 M. (= Euphorion. 6.4136
1367
Oehlke, W., Die dte. Lit. seit
Goethes Tode u. ihre Grundlagen dar-
gest. Halle: Niemeyer. 21. XI, 711 8.
60 M. [1368
Csaki, R., Vorbericht zu ein. G.
d.dt. Lit.inSiebenbürgen. Hermannst.:
20. 118 S. 1369
Leuzinger, P., Balladen u. Roman-
d. Schweiz vor Conr. Ferd.
Meyer. Zürich. Diss. 19. 255 S. [1370
Bertram, E., Le genie du Rhin.
Anmerkgn. zu e. akad. Vortragsreihe
von M. Barrös (Die Westmark 1, 542 —
68). [1371
Reiter, H., Niederdt. Gelegenheitsge-
dichte d. 17. n. 18. Jhd. aus Niedersachsen
(Zt. f. dte. Mundarten '21, 52—61). [1372
Hillebrand, L., Das Riesengebirge
Hirt. 22.
183 S. 22 M. [1373
Öron bacher, K., Der dte. Bürger
im Literaturspiegel von Lessing bis
Sternheim. Münch.: u
20. 146 S. 7 M. [13
Götze, A., Vom dten. Volkslied.
Freib. i. Br.: on 21. 122 S. 15 M.
1875
Moser, H. J., G. d. dt. Musik. Bd. 1:
Bis z. Beginn d. 30 jähr. Krieges. Stuttg.:
Cotta. 20. XVI, 519 S. 50 M. [1376
Netti, P., Aus Egers musikal. Ver-
gang enheit (Mitteil. Ver. tr. d. Dt. in Böh-
men 58, 26T. [1377
*44
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19. Jhd. Basel: Helb. & Lichtenh. 20.
XI, 238 S. 6 fr. [1378
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[137
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Heidelberg bis z. Ende d. 18. Jhd.
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| [1880
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(Mitteil. aus d. lipp. G. u. Landeskde. 11,
SR 118). 11382
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36 S. 8 Taf. 6 M. [1383
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Bis zur Auflösg. d. Weimarer Hof-
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30 U. 1384
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Küan,W.. Die Musikantenzunft in Danzig
(Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 46-52).
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Burgtheater (Aamalthea-Bücherei 16 u.
17). Wien: Amalthea-Verlag. 20. VII.
258 S. 28 M. , o
Tulla, A., Kleine Bausteine zur Biblio-
graphie d. Wiener dt. Theaters im 18 Jhd.
11. iu. (Zt. f. Bücherfreunde N.F. 11, 83 bis
87, 249 fl.). [1383
Becker, W. J., Gesammelte Beitrr. z.
Lit.- u. Theater-G. von Coblenz. Cobl.:
Krabben. 20. 47 8. 14M. [1349
Woermann, K., G. der Kunst aller
Zeiten u. Völker. 2. neubearb. u. verw.
Aufl. Bd. 5: Die Kunst d. mittler. Neu-
zeit v. 1550—1750. Lpz.: Bibliogr. Inst.
20. XII, 516 S. 56 Taf. usw. 80 M
Rez. v. Bd. 1 u. 2: Hist. Zt. 122. 490 bis
95 Gronau. 11390
Dehio, G., G. d. dt. Kunst. Bd. 1.
T. 1 u. 2. Bd. 2. Berl.: Ver. wissenschaftl.
Verleger. 19. 21. (Text- bzw. Abbild.
bde.).
` Rez. von Bd. 1 bzw. 2: Dte. Lit.-Zeit.
11. 217— 23 Woermann: Hist. Zt. 123. 81—85
Neumann; Dte. Lit.-Zeit. 12, 611-45 Wölfflin ;
Preuß. Jahrbb. 181. 91—93 Pinder; Monats-
hefte f. Kunstwissensch. 13, 3160—19 Gersten-
berg. Fap [1391
Leidinger, d., Miniaturen aus
Handschrr. d. bayer. Staatsbibliothek.
Bd.6: Evangeliariumaus d. Domschatze
zu Bamberg. Münch.: Riehn & Rensch.
21. 37 S. 23 Taf. 125 M. [1392
|
Bibliographie Nr. 1378—1436.
Leidinger, G., Meisterwerke d.
Buchmalerei. Aus Handschrr. d. bayer.
Staatsbibliothek München ausgew. u.
hrsg. Münch.: Schmidt. ’20. 50 farb.
Taf. n. 33 S. 52,5 , 40, f em. Subskr.-Pr.
1475 M + 10%. [1393
Reitlechner, 6., Beitrr. zur kirchl.
Bilderkde. Mit besond. Bezug auf d.
Klöster d. Bened.-u.Zister.ordenıM- Zy
(Stud. u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens
40, 193—242). [1394
Baum, J., Dte. Bildwerke d. 10.
bis 18. Jhd. (Kataloge d. Kgl. Alter-
tümersammlg. in Stuttgart 8) Stutte.:
Dte. Verlagsanst. 17. XII, 392 S. 476
Abb. 20 Taf. 75 M.
Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrli. N. F. %5,
41-75. [1345
Museen, Staatliche, zu Berlin. Die
Zeichngn. alter Meister im Kupferstich-
kabinett. Bock, E., Die dt. Meister.
Beschreib.- Verzeichnissämtl.Zeichngn.
2 Bde. Text- u. Tafelbd. Berl.: Bard.
21. VII, 375 S. 193 Taf. 450 M. [1896
Hagen, O., Dt. Sehen. Mit 64 Taf.
Münch.: Piper. 20. 18 M.
Rez.: Monatshefte f. Kunst wissensch. 13,
311 f. P. F. Schmidt. 41207
Brinckmann, A. E., Dte. Stadtbau -
kunst in d. Vergangenh. 2. erw. Aufl.
Mit 136 Abb. u. 8 Taf. Frankf. a. M.:
Frankf. Verlagsanst. 21. VI, 199 S.
40 M. [1398
Jessen, P., Der Ornamentstich. G.
der Vorlagen d. Kunsthandwerks seit
d. Mittelalt. Berl.: Verlag f. Kunst-
wissensch. 20. 384 S. 223 Abb. 90 M.
1399
Rosenberg, M., G. der Goldschmie-
dekunst auf techn. Grundlage. Zellen-
schmelz.1.Entstehg. 2. Technik. Frankf.
a. M.: Baer. 21. 36% 26,5 em. XI, 808.
99 Abb. 460 M. [1400
Schlosser, J., Die dt. Reichsklei-
nodien, beschrieben. Mit 46 Abb. Wien:
Schroll. 20. 81 S. 10 M. [1401
—
—
Schultze, V., Gruudrib d. christl. Archa-
ologie. Münch.: Beck. 19. VIII, 1598.—Sybel,
L. v., Frühehristl. Kunst. Leitfaden ihrer Ent-
wieklg. Münch. '20. — Strzygowski, J., Ur-
spr. d. christl. Kirchenkunst. Lpz.: Hinrichs.
20. XI. 201 8. 36 Taf. — Achells, f., Der Ent-
wicklgs.gang d. altchristl. Kunst. Lpz.:
Quelle & Never. 19. Rez.: Zt. f. Kirchen-.
N. F. 2, 196 — 200 Stuhlfauth. [142
Becker, F., Mittelalterl. Kunstwerke in
d. Sammler. d. Dt. Gesellschaft. Mit 21 Taf.
(Mitteil. d. Dt. Ges. in Leipzig 11, 3. 3-23.
E ELISS
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Schmitz, H., Die Gotik im dten.
Kunst- u. Geistesleben. Berl.: Verlag
f. Kunstwissensch. 21. 261 S. 110 Abb.
1404
75 M.
Pinder, W., D. dichterische Wurzel
der Pietà (Repertor. f. Kunstwissensch.
42, 145—63). er
Saner, J., Die spätmittelalterl.
Kreuzi sdarstellgn. (Ehrengabe dt.
Wissensch. 337 — 66). 1406
Zoege v. Manteuffel, K., D. dte.
Holzschnitt. Sein Aufstieg im 15. Jhd.
u. seine große Blüte in d. 1. Hälfte d.
16. Jhd. Mit 77 Abb. Münch.: Schmidt.
21. 128 S. 18 M. [1407
Berling, K., Altes Zinn (Biblioth.
f. Kunst u. Antiquit.sammler 16) Berl.:
R. C. Schmidt. '19.
Rez.: Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert.-
kde. 20, 337 — 40 Warucke. [14108
Brinckmann, A. E., Barockskulp-
tur. Entwickl.-G. d. Skulptur in d. rom.
u. germ. Ländern seit Michelangelo bis
z. 18. Jhd. T. 1. (Handb. d. Kunst-
wissensch.). Neubabelsberg: Athenaion.
20. VIII, 212 S8. 222 Abb. 68,90 M. [1409
Schlosser, J., Materialien z. Quel-
lenkde. d. Kunst-G. 7. Heft: D. G.
schreibg. des Barocks u. des Klassizis-
mus 1 d. Akad. d. Wissensch.
in Wien. Phil.-hist. Kl. Bd. 195. Abh. 8)
79 8. i [1410
Weisbach, W., Der Barock als Kunst
d. G formation. Berl.: Cassirer.
21. VII, 282 S. m. Abb. 80 M. [1411
Glück, H., Kunst u. Künstler an
d. Höfen d. 16.— 18. Jhd. u. d. Bedeutg.
d. Osmanen f. d. europ. Kunst (Hist.
BU. 1. 803 — 255. [1412
Waetzoldt, W., Dte. Kunsthisto-
Tiker von Sandrart bis Rumohr. Lpz.:
Seemann. 21. 333 S. 45 M. [1413
Justi, L., Dte. Malkunst im 19.
Jhd. E. Führer durch d. Nationalga-
lerie. Mit 100 Abb. Berl.: Bard. 21.
371 S. 90 M. [1414
Tietze-Conrat, E., Österreichs Ba-
rockplastik: Mit 97 Abb. Wien: Schroll.
20. 144 S. 35 M. [1415
Gaby, R., D. Hochaltar d. Michaeliskirche
zu Wien. — Frey, b., D. Landhaussaal in
Wien (Mitteil. Ver. f. G. d. Stadt Wien 1).
11116
Paaker, F., Das Augustiner Chorherrn-
stift Klosterneuburg in Niederösterr. 1. Die
imittelalt. Klosteranlage. 2. Die Stiftskirche.
(Österr. Kunstbb. 11, 12). Wien: Hölzel. ’21,
13 u. 18 S. je 10 Taf. je 12 M. 11417
Riegl, A., Salzburgs Stellg. in d.
Kunst-G. (Osterr. Kunstbb. 18). Wien:
Hölzel. 21. 26 S. 10 Taf. 12 M. [1418
—
45
„ Martia, F., Die Salzburger Residenz.
ls Kunstbb. 20). Wien: Hölzel. 21. 16
S. 10 Taf. 12 M. 11419
Schuerich, 4., Maria Saal in Kärnten
(Österr. Kunstbb. 16). Wien: Hölzel. 16 S.
10 Taf. 12 M. [1420
| Guby, R., Die Stiftskirchen zuWilhering
u. Engelszell (Jahrb. d. Kunsthist. Inst. Wien.
18, 76—84). 11121
Hammer, H., D. baugeschichtl.
Entwicklg. Innsbrucks (Forsch. u. Mit-
teil. z. G. Tirols u. Voralb. 16/17, 58
— 109, 1422
Fuchs, W. P., D. Ursprg. u. d. Entwickle.
d. Sog. Voralberger Münsterschemas (Württ.
Vierteljhefte f. Landes-G. 28, 67.750. [1423
e B., Die monumentalen Ge-
mäldefolgen d. Domes zu Gurk. (Osterr.
Kunstbb. 15). Wien: Hölzel. 21. 148. 10 Taf.
12 M. 11121
Neuwirth, J., Künstler. Beziehgn. Nord-
böhmens zum anstoßenden dt. Nuchbarge-
biet (Ehrergabe dt. Wissensch. 445 — 54). [1425
Stuckert,C., DieMiniaturenschätze
d. Ministerial- u. Stadtbiblioth. Schaff-
hausen (Anz. f. schweizer. Altert.kde.
28, 182—44). [1426
| Lehman, B., Zur G. der Keramik in d.
Schweiz (Anz. f. schweizer. Altert. kde 22.
33 ff.). 11127
Escher, K., Die Bild werke d. Baseler
Münsters im Lichte d. neuesten Forschgu.
(Anz. f. Schweizer. Altert. kde. 22, 120
— 33). 1428
Escher, K. Der Skulpturenzyklus
im Chor des Basler Münsters u. seine
Deutg. (Basler Zt. f. G. u. Altert. kde.
19, 165 — 74). [1429
Schlatter, R., Baugeschichtl. über d.
Stadtbefestigungen v Solothurn. Solothurn:
Gaßınann. 21. II, 66 8. 7,50 Fr. RESI
Morgenthaler, H., Bern u. die Holzspar-
kunst (Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18, 93 bis
105). i i [1431
Buß, E., Die Kunst im Glarner-
land v. d. ältesten Zeiten bis z. Gegen-
20. 159 8.
[1432
wart. Glarus: Bäschlin.
6 Fr.
Hauttmann, M., G. d. kirchl. Bau-
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1550—1780. Mit 105 Taf.-u.90 Textabb.
Münch.: Verlag f. prakt. Kunstwissen-
sch. 21. 40. 273 S. 130 M. 1433
Bendel, F. J., Die Reliquienschätze d.
Klosterkirche zu Hiersau (Stud. u. Mitteil.
zur G. d. Bened.ordens 10, 256-59). [1134
Fink, W., Die Mettener Stiftskirche,
ihre G. u. ihre Kunst. Progr. Metten.
20. 84 S. 1435
Karlinger, H., Die hochrom. Wand-
malerei in Regensburg. (Einzeldarstel-
lgn. z. süddt. Kunst 1). Münch.: Schmidt.
20. 84 S. m. Abb. 60 M. [1486
46
Kitt, K., Die gotischen Madonnen-
statuen in Unterfranken. Würzb. Diss.
19. 59 8. [1437
Hintze, E., Nürnberger Ziun. Mit
84 Taf. Lpz.: Klinkbardt & Biermann.
21. VIII, 22 S. 180 M. [1438
Hintze, k., Nürnberger Zinn (Der Ci-
cerone 12, 577—83, 611-15). [1439
Hintze, E., Nürnberger Zinngießer.
Mit 341 Abb. Lpz.: Hiersemann. 21.
VIII, 1758. 4°. 120M. — Ders., Sächs.
Zinngießer. Mit 1531 Abb. Ebd. 21.
XI, 345 S. 140 M. 1I144⁰0
Rüchert, d., Beitrr. zur Kunsttopogra-
pire des Bezirksamts Dillingen (Jahrb. Hist.
‘er. Dillingen 30, 95—119). 11441
Traber, F. X., Die Grabkapelle d. letzten
Abtes v. Hl. Kreuz in Donauwörth. (Stud.
u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 40, 260 —
62.) 11442
Von werden, F., Die ehemalige Peters-
kirche in Eichstätt (Sammelbl. Hist. Ver.
Eichstätt 33, 5—28). [1443
Mitterwieser u. Ehrenwirth,
Landshuts Kunstdenkmäler. Die Lands-
buter Klöster vor d. Säkularisation.
Vortr. Landshut: Thomann. 20. 80 S.
8,60 M. |1444
Memminger, Th., Würzburgs
Straßen u. Bauten. 2. verb. u. verm.
Aufl. Würzburg: Memminger. 21. 481
S. 13 M. [1445
Kautzsch, R., Die Kunstdenkmäler
in Wimpfen am Neckar. Wimpfen. 20.
VI. 134S. 5 M. [1446
Weise, G., Die got. Holzplastik
um Rottenburg, Horb u. Hechingen.
T. 1. Tübing.: Fischer. 21. 207 S. 61
Abb. 50 M. [1447
Klein, J., Die Gedankeuwelt im
Salemer Münster. Eine Beschreibg. u.
Erklärg. d. Bilder im Münster d. ehe-
mal. Zisterz. Reichsabtei nach d. theol.
hist. Inhalt. Überlingen: Feyel. 21.
IV. 166 8.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36. 487
— % Feurstein. [1448
Beriuger, J. A., Die Kiünstlerfamilie
Kobell (Zt. f. bild. Kunst 54. 1—18). 11449
Huffschmid, W.. Die Heiliggeistkirche in
Heidelberg als Begräbnisstatte bis 1693 (N.
Archiv f. G. d. Stadt Heidelb, 12, 191-213).
(1450
Edelmaier, R., Zur Bau-G. d. Hei-
delberger Schlosses. Grundlagen d. Ge-
staltg. d. Ottheinrichbaues (Mitteil. z.
G. d. Heidelberg. Schlosses 7, 1—34).
[1451
Riff, A., L'orfèvrerie étain Stras-
bourgeoise (Anz. f. elsäss. Altert. kde. 3,
10 1185). [1152
Bibliographie Nr. 1437—1495.
Weise, G., Stud. über Denkmäler
rom. Plastik am Oberrh. (Monatshefte
f. Kunstwissensch. 13, 1—18). [1453
Ring. d., Niederl. Kunst d. 15. u. 16.
Jhd. Fortschritte d. Forschg. 1914—1% In-
ternat. Monatsschr. 15, 85 - 98). 11451
Schmarsow, A., Zur G. d. altniederländ.
Malerei (Repertor. f. Kunstwissensch. 42.
263—72). , (1455
Hofstede de Groot, C., Künstler.
Beziehgn. zwischen Holland u. Dtl. im
17. Jhd. (Zt. f. bild. Kunst 55, 3—10).
1456
Ciemen, P., Die rom. Monumentalma-
lerei d. Rheinlande. ’16. 8. 19, 1851. Rez.:
Monatshefte für Kunstwissensch. 13, 1165—15
Goldschmidt. {1457
Lüthgen,E., Rhein. Kunst d. Mittel-
alt. aus Kölner Privatbesitz. Mit 107
Abb. Bonn: Schroeder. 21. VIII, III
S. 30 M. [1458
Hanptmann, C., Die Münsterkirche in
Bonn u. ihr Kreuzgang. Bonn: Rhenania-
verlag. 15. 468 Rez.: Theol. Revue 15,
132—341 Neuß. [119
Bisegger, H. E. „Das Krämvier-
tel in Aachen“ nach d. grossen Brand
bis z. preuß. Zeit, 1656 bis nach 1815,
e. archit.- hist. Bearbeitg. dieses Ge-
bietes (Aachener Beitrr. für Bau-G. u.
Heimatkunst 1) Aachen: ‘Creutzer V,
119S. 18 Abb. u. 10 Taf. 20. 15 M. [1460
Klapheck, R., Die Baukunst am
Niederrhein (Veröffentlichen. d. Kunst-
vereins f. d. Rheinlande u. Westfalen)
Bd. 1: Von d. Baukunst d. Mittelalt.
bis z. Ausg. d. 17. Jhd. Düsseldorf,
Kunstverein, '15/’16. 4°. 342 S. Bd. 2:
Von Jan Wellen u. d. Baukunst d. Jhd.
Karl Theod. v. d. Pfalz. Berlin: Was-
muth. 19. 40. 258 8.
Rez.: Zt d. Aachener G.-Ver. 41, 3 —5
Huyskens. 11161
Weiß, d., Beit rr. z. Bau-G. d. Stiftskirche
zu Hersfeld. (Jahrb. d. Denkmalspflege im
Reg. bez. Kassel. Sonderheft 1) Marburg:
Elwert. 20. 24 S. 9 Taf. 10 M. (14?
Weißgerber, O., Die baugeschichtl. Ent-
wicklg. d. Alten Paulinum zu Münster i. W.
(-Westfalen Sonderheft 2). Münster: Coppen-
rath. 21. 388. Mit 10 Taf. 28 M. (18
Much, H., Norddte. Backsteingotik.
E. Heimatb. 3. Aufl. Braunschw. 19.
48 S. 87 Taf. — Rosenthal, d., Lü-
becker Gotik. Streifzüge durch Lübecks
altdte. Kunst. Heft 1. Lüb. 21.
Rez.: Hans. Gbll. 26. 211—13 Rörig. [141
Fischer, Kurt, D. St. Annenkloster
zu Lübeck. E. Beitr. z. Kunst-G.
Lübecks (Zt. d. Ver. f. Lübeck G. u.
Altert.kde. 20, 271— 802). [1465
Geschichte einzelner Verhältnisse.
v. Lütgendorf, W., Lübecker Briefmaler,
. u Kartenmacher. (Mitteil.
Ver. f. Lübeck. G. u. Altert. kde. 11, 101—
34). [1166
Hartlaub, G. F., Zur nania
Kunst. d. Mittelalt. iI. (Zt. f. bild.
Kunst 55, 57—72.) [1467
Tack, P., D. Tonfries ain alten Rathaus
(Hannov. Gh. 23, 13—59). [1468
Sauermann, E., Alt-Schleswig-
Holstein u. d. freie u. Hansestadt Lü-
beck. Heim. Bau- u. Raumkunst aus
5 Jhd. Berl.: Verlag f. Kunstwissensch.
20. XVI, 178 S. 75 M. [1469
Lorenz, A. F., Die Universitäts-
ebäude zu Rostock u. ihre G. Rost.:
opoldt. 19. 80 S. 84 Abb. 5 M.
11470
Mälier, Led.. D. Franziskanerkirche zu
Worbis (Franzisk. Stud. 7, 30—38). 11471
Honbach, Die weimarische Künstler-
familie Richter (1612—1768). (Korr. bl. d. G.-
ver. 69, 112—22.) 11472
Ahrendts, F., Die bauliche Entwickl
Arnstadts his in d. 15. Jhd. (Alt-Arnstadt
5, 59—102). [1473
Seidlitz, W. v., Die Kunst in
Dresden vom Mittelalt. bis zur Neu-
zeit. Buch 1—3 (1464—1625). 424 8.
u. Taf. usw. Dresd.: v. Baensch Stiftg.
20. 21.
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 42, 1386—59 Woer-
mann 11471
Plaul, R., Die Stuckdecken in
Sachsen. Ihre geschichtl. Entwicklg.
u. ihre künstler. Bedeutg. Berl.:
Zirkel. 20. VI, 74 S. Fol. 20 M.
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.-
kde. 42. 143 f. Müller. 11475
Ermisch, H. G., Sächsische Rat-
häuser. Beitrr. z. * G. d. Rat- u
Kaufhausbauten aus d. Gebiet n
Saale u. Neiße. Borna: Noske. 20.
VIII, 156 S. 136 Abb. 25 Taf. 8 M.
Rez.: N. Archiv f. Sächs. G. 41, 328—32.
11476
Röttinger, H., Beitrr. zur G. d.
sächs. Holzschnitts (Stud. z. dt. Kunst-
G. 213). Straßb.: Heitz. 21. 104 S.
12 Abb. 30M. 1477
Langer, Uber 3 Kunstwerke d. Marien-
kirche zu Zwickau Mitteil. Altert.-Ver.
Zwickau 12, 75—101). [1478
Plathuer, Cao Zur Bau-G. d. Klosters
auf d. Petersberge (Thür.-Sächs. Zt. f. G.
u. Kunst 10, 66-93, 11. 1—36). [1479
Honbauer, E., Zur G. d. Magdeburger
Doms (Gbll. f. Stadt u. Land Magdeb. 34/5
122— 25). — Greischel, W. 11e, J. u. S.
Denis (Ebd. 116—19). — Kohte D. Lieb-
franenkirche in Magdeb. (Ebd. 10 21). [1480
|
Der
Fredrich, C., Die ehemalige Ma-
rienkirche zu Stettin u. ihr Besitz. II.
(Balt. Stud. N. F. 23, 1—60).
1481
plastik von i
47
Die Breslauer Holz-
en en bis zum
d. weichen Stils. Bresl. Diss.
20. (Auszug). [1482
Kuötel, P., Von dter. Kunst in Ober-
schlesien (Aus Oberschles. Vergangenh. 36 —
179 — Bretschneider, P., Kunstwerke ober-
schles. Ursprungs in Wartha (Ebd. 47—31).
[1483
Knötel, P., Die Entwicklig. d.
Hedwigtypus in d. schles. Kunst (Zt.
d. Ver. f. G. Schles. 55, 17—28). [1484
Buffert. D. Andreas v. Jerinsche Stift
für adelige Knaben oder „Haus d.hl. Andreas”
in Neiße (Jahresber. d. Neißer Kunst- u.
Altert.-Ver. 22, 19—23). 11485
Schmid, B., Die Miniaturmalereien
d. Elbinger Wiesenbuches (Elbinger
Jahrb. 1, 65—100). [1486
Ehrenberg, Herm., Dte. Malerei
u. Plastik v. 1350—1450. Neue Beitrr.
zu ihr. Kenntnis aus d. ehemal. Dt.-
ordensgebiete. Bonn: K. Schröder.
20. . 998. 82 Abb. 13 M. [1487
Schmid, B., Baugeschichtl.
15 . über d. Marienburg (Korr. bl.
er. 69, 129 f.) [1488
PR Die, d. Hohenstaufen in
Unteritalien. Hrsg. vom preuß. hist.
Inst. in Rom. Bd. 1 v. A. Haseloff.
Lpz.: Hiersemann. XXI V, 448 S. Textbd.
m. 92 Abb. 31,5 024 cm. Tafelbd.: 61
Taf. 57><41 cm. 960 M. 1489
Wiese, E.
Kretzschmar, Joh., D. Glocken Gerhard
Wous in St. Petri (Mitteil. Ver. f. Lübeck.
G. u. Altert. kde. 14, 50-52). 11400
Pfeifer, H., Die Kirchenglocken im
ur Braunschw. (Braunschw. Magaz. 19,
11191
i Magdeburger Glockenitibll.
f. Stadt u. Land Magdeb. 53/54. 1050—15). —
Heinemann „ D. Glocken d. Kirche in
ee er (Ebd. 134 f). [1102
Wolff, F., D. Glocken d. Provinz
Brandenb. u. ihre Gießer (Denkmal-
archiv d. Prov. Brandenb.). Berl.: Der
Zirkel. 20. 208 S. 12 Taf. 30 M. [1493
Gurlitt, C., Die Pflege d. kirch!.
Kunstdenkmäler. E. Handbuch für
Geistliche, Gemeinden u. Kunstfreunde.
Lpz.: Deichert. 21. IV, 153 S. 12 M.
[1494
g) Volksleben.
Reichmann, H., Schneider, J.,
Hofstaetter, W., Ein Jahrtausend dt.
Kultur. Quellen v. 800—1800. Lpz.:
Klinkhardt. 21. X, 390 S. 40 M. [1495
*48
Steinhausen, G., G. d. dt. Kultur. 2. Aufl.
13. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 497—500
Hampe. 11496
Seiler, F., Die Entwicklg. d. dt.
Kultur im Spiegel d. dt. Lehnworts.
T. 5. Halle: Buchhälg. d. Waisenhaus.
21. IX, 305 S. 45 M. [1497
Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel-
alters. 5. Bd. 1. Hälfte (2. vollst. neue
Bearb.). Paderborn: Schöningh. 19.
VIII, 397 S. 15 M.
Rez.: Hist. Zt. 123, 101 —3 E. Schröder;
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 885 f. Werminghoff;
Rez. auch von Bd. 4: Dte. Lit.-Zeit. 42, 169
—71 Steinhausen. 1498
Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel-
alt. Bd. 1: 3. stark verb. u. verm. Aufl.
Paderb.: Schöningh. 21. VIII, 369 S.
22 M. 1499
Fuchs, Ed., Illustr. Sitten-G. vom
Mittelalt. bis z. Gegenwart. Bd. 2:
D. galante Zeit. Münch.: Langen. 20.
X, 484 S. 429 11l. 65 Beil. 125 M.
l - [1500
Fuchs, Ed., Illustr. Sitten-G. vom
Mittelalt. bis z. Gegenwart. Bd. 3:
D. bürgerl. Zeitalter. Münch. : Langen.
20. X, 496 S. Mit 500 Illustr. usw.
150 M. [1501
Steinhausen, d., D. Aufschwung
d. dt. Kultur v. 18. Jhd. bis zum Welt-
krieg. Veränd. Abdr. aus des Verf.:
G. d. dt. Kultur“. Lpz.: Bibliogr.
Inst. 20. VII, 184S. 8 Taf. 24 M.
1502
Reuschel, K., Dte. Volkskde. im
Grundiiß. I. (S Aus Natur u. Geistes-
welt 644.) 20. 138 8.
Rez.: Hist. Zt. 125, 313 Basler. 11503
Lauffer, O., Dte. Altertümer im
Wandel d. Jhd. (Deutschkundl. Büche-
rei). Lpz.: Quelle & Meyer. 20. 45 S.
0,80 M. [1504
Gausenmäller, W., D. Naturgefühl im
Mittelalt. 14. s. 20, 1564. Rez.: Hist. Zt.
121. 300—4 Hofmeister; Lit.bl. f. germ.
u. rom. Philol. 49, 142 f. Helm. [1505
‚Schäfer, D., Mittelalterl. Brauch
bei d. Uberführg. von Leichen. (Sitzgs.-
ber. d. Berlin. Akad. Phil.-hist. Kl.
20. S. 478-98). |
Rez.: Hist. Zt. 123, 531 Finke. [1506
Bühler, J., Klosterleben im dt.
Mittelalt.nachzeitgenöss. Aufzeichngn.
hrsg. Lpz.: Inselverlag. 21. 528 8.
32 M.
Baier: Zt d. Savigny-Stiftg.
— ir Werminghoft. ö
N. F. 36. 241f.
K. X. 12. Hë
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106 S. 12 M.
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hochdt. Vol
hdlg. 54).
. Gesellschaftsroman d. 17. Jhd. Stud.
zur dt. Bildgs
-G. (= Germ. Stud. 13.
Berl.: Ebering. 21. VIII, 239 S. 30 M.
ö [1509
Boehn, M. v., Dtl. im 18. Jhd.
Das Hl. Röm. Reich dt. Nation. Nit
8 Taf. 344 Illustr. usw. Berl.: Askan.
Verlag. 21. VIII, 610 S. 240 M. [1510
Grauert, H. v., Das Schulterkreaz
der Helden mit besond. Beziehg. auf
das Haus Wettin (Ehrengabe dt. Wis-
sensch. 703 — 20). 11
Kampers, F., Der Waise (Hist.
Jahrb. d. Görresges. 39, 438—86). [1512
Burdach, K., D. Longinus-Speer
in eschatolog. Lichte. Sal eher d.
Braun Akad. d. Wissensch. Phil.-hist.
lasse. 20, 294—321.) 1513
Bindel, R., Guter Montag (Mitteil. Ver.
G. u. Landeskde. Osnabrück 42, 172. [IH
Köhne, K., Stud. z. G. d. blauen Mon-
tags. I. (Zt. f. Sozialwissensch. N. F. 11.
268 ff.) 11513
Schulz, W., Zur G. d. dt. Hauses (Mannus
11/12, 175ff.). 1715
Lauffer, O., D. dte.. Haus in Dorf a.
Stadt. 19. 8. 20, 1607. Rez.: Korr. bl. d. G.
Ver. 68, 41 f. Brenner. pan
Sehäfer, W. A.. Hausiuschrr. u. Haus-
sprüche (Hess. Bll. f. Volkskde. 19, 1-11.
(11
Graber, d., Der Einritt d. Herzogs von
Kärnten am Fürstenstein zu Karnburg. >.
20. 1582. Rez.: Neues Archiv 43. 440 Tanzl.
N i lum
Luer, , Inventarium d. Pulverergutt»
in Steinberg in Nordtirol (Zt. f. dte. Mund-
arten 20, 119—32). (13V
Keller, C., G. d. schweizer Haus-
tierwelt, Eine krit. Darstellg. d. Haus-
tierzustände von d. praehist. Zeit bis
zur Gegenwart. Frauenfeld: Huber.
19. VII, 84 8. 5 fr. 71521
Gmr, I., Schweizer: Bauerumarken
u. Holzurkdn. 17. Rez.: Anz. f. schweizer.
G. 18, 58—58 Glitsch. . (1322
Anneler, Lötschen, das ist: Landes-
u. Volkskde. d. Lötschentals. Bern.
17. 360 S. [1523
Ringholz, U., Einsiedler Wallfahrts-
andenken einst u. jetzt (Schweizer. Archiv
f. Volkskde. 22, 176 ff). (1523
Kingholx, O., Kriegswallfahrten zu“ L
Fr. v. Einsiedeln in alter u. neuer Zeit Hist.
polit. BI. 162, 511—57, 617 2%). 10
Hauser. K., Fahrendes Volk in Winter-
thur (Neuj.bl. d. Hilfsges. v. Winterthur,
A). 60 8. l (m
Geschichte einzelner Verhältnisse.
Clauß, H., D. Schutzbrief d. Rit-
ters Chr. Furer (Bayr. Hefte f. Volks-
kde. 7, 48—58). 1527
Mader, F., G. d. Eichstätter Friedhöfe
(Sammelbl. Hist. Ver. Eichstätt 35, ee
152
.. Höhn, H., Mitteil. über volkstüml.
Uberliefergn. in Württemberg. (Württ.
Jahrbb. f. Statist. u. Landeskde. 17/18,
60—158). 1529
Hoerth, O., Schwarzwälder Volkskunst
in ihrer volkskundl. u. kulturpsychol. Be-
deutg. (Schwäbischer Bund 3, 115 —27). [1530
Bist, M., Gebräuche im ehemaligen
Kloster Weißenau (Schrr. d. Ver. f.
G. d. Bodensees 49, 101—76). [1581
Wrede, Ad., Rheinische Volkskde. 19. 8.
20. 15%. Rez.: Hist. Zt. 123. 127—28 Götze;
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 9f. Lauffer. 1532
Wrede, A., Köln u. Flandern - Bra-
brant.” Kulturhist. Wechselbeziehgn.
vom 12.—17. Jhd. Köln: Gonski. 20.
1528. 16M. [1533
Lengler, K., Birkenfelder Bilder. E.
Beitr. z. Birkenfelder Volks- u. Heimatkde.
Birkenf.: Fillmann. 20. 112 S. 6 M. [53
Imme, Th., Alte Sitten u. Bräuche im
Essenschen. Totenbräuche (Beitrr. zur G.
von Stadt u. Stift Essen 39). 11535
Kiesel, O E., Die alten hamburg. Fried-
höfe. Ihre Entstehg. u. Beziehg. z. städt.
u. geist. Leben Alt- Hamburgs. Hamb.:
Broschek. 101 S. u. Abb. 25 [1536
Bilder aus d. Volksleben d. Ratzeburger
Landes. Hrsg. vomAltert.-Ver. f. d. Fürstent.
Ratzeburg. Bd. 1. Schönberg: Hempel 20.
1537
VIII. 112 Š. 5 M. 11537
Müller, E., Die Adelshöfe der
Stadt Münster i. W. Münster: Aschen
dorff. 21. 256 8. 15 M. 11538
Schwanold, H., Beitrr. zur Lippischen
Volkskde. (Mitteil. aus d. lipp. G. u. Landes-
kde. 11, 62—77). [1539
Peßler, W., Beitrr. zur vergleichenden
Volkskde. Niedersachsens (Hannov. G.bll.
23. 239—52). [1540
Meier, H., u. Schadt, W., Die Kirchhöfe
vor d. Toren d. Stadt Braunschw. (Braun—
schw. Magaz. 20. 1—9). 11541
Möller, W., D. Bauernhaus u. d. Industrie-
haus im Kreise Herrschaft Schmalkalden
Neue Beitrr. z. G. d dt. Altert. hrsg v.d.
Henueberg Ver. 30, 9-49). N (11542
Schöpp, A., Alte volkstüml. Möbel
u. Raumkunst aus Norddtl. 63 Taf.
Elberf.: Schöpp. 120 M. [1548
Rubohn, Über Hauszeichen im Oderbruch
xZt. f. Ethnologie 50, 64—69). 154
Gat, A, D. Berliner Wohnhaus. 18. 8.
20, 1618. Rez : Forsch. z. brandenb.u.preuß -
G. 32, 4885—90 Kothe. — 1515
Andreae, Fr., Die zivilisator. Ent-
wicklg. Oberschlesiens. Aus Reisebe-
schreibg. u. Memoiren (Aus Oberschles.
Vergangenh. 70—76). [1546
Kothe, J., Zur Kenntnis bäuerl. Bau-
weise in Östdtl. u. Posen (Hist. Monatshill.
f. d. Prov. Posen 20. 3—9). 11517
+49
Gebauer, C., Ein alter jüd. Totenbrauch
(Schles. G.bil. 20, 35—38). [1518
Semrae, A., Die Register über d. Be-
‚wachg. d. Altstadt Elbing (Mitteil. d. Cop-
pernicus-Ver. in Thorn 29, 50—61). 11519
Somrau, A., Die beiden Schießgärten in
d Altstadt Elbing ae d. Coppernieus-
Ver. in Thorn 29, 27—49). (1550
Clemen, O., Beitrr. z. dt. Kultur-
G. aus Riga, Reval n. Mitau (Baltische
Bücherei 19) Berl.-Steglitz: Würtz.
281 S. 10 M. [1551
Niederle, L., Slovanské starožit-
nosti. III: Pavod a počátky Slovanu
zäpadnich. (Slav. Altertümer. III: Ur-
sprungu. Anfünge d. Westslaven.) Prag.
19. 258 8.
Rez.: Hist. Zt. 123, 158 f. Treimer. [1552
Holländer, E., Wunder, Wunder-
geburt u. Wundergestalten in Ein-
blattdrucken d. 15.—18. Jhd. Kultur-
hist. Studie. Mit 202 Abb. Stuttg.:
Enke. 21, XVI, 873 S. 230 M. [1553
Lewin, L., Die Gifte in der Welt-
G. Toxikolog., allgemeinverständl. Un-
tersuchgn. d. hist. Quellen. Berl.:
Springer. 20. XII, 596 8. 1554
Lippmann, E v., Entstelig. u. Ausbreitg.
der Alchemie. 19. 8. 20, 1617. Rez.: Dte.
Lit.-Zeit. 11, 223-39 Winderlich, Hist. Zt.
123, 299—303 Sudhoff. , [1555
Stemplinger, E., Sympathieglaube
u. Re ekue ın Altert. u. Neu-
zeit. Münch.: Verlag d. Arztl. Rund-
schau. '19. #18.
Rez.: Hist. Jahrbuch d. Görresges 41,
170 f. C. W. [1556
Brunner, C. u. Muralt, W. v., Aus
d. Briefen hervorragender Schweizer
Arzte d. 17. Jhd. Basel: Schwabe. 19.
IX, 878 8. [1557
Schwarz, J., G. d. Wiener Apo-
thekenwes. im Mittelalt. Nach archival.
Quellen bearb. (=G. d. Apotheken u.
d. Apothekenwes. in Wien von d. ältest.
Zeit bis z. Gegenw. I.) Wien. 17. XXIII,
289 8. 25 M. [1558
Sedhoff, K., Zum Breslauer und Diemer-
schen Arzneibuche (Zt. f. dt. Altert. u dt.
Lit. 57, 191 f.). 1559
Temming, J., Die G. d. gerichtl.
Medizin an d. Universit. Gött. im 18.
bd. Gött. Diss. 20. 48 8. — Jochum,
W., Die G. d. gerichtl. Medizin an d.
Universit. Gött. v. 1800—1860. Gött.
Diss. 20. 31 8. 1560
Brunn, W, v., Von den Gilden d.
Barbiere u. Chirurgen in d. Hansa-
städten. Lpz.: Barth. 21. VI, 80 S. 12 M.
[1561
4
*50
Ischer, R., D. Armen u. Vormund-
schaftswes. d. Gesellschaft zu Kauf-
lenten in Bern (Neues Berner Taschenb.
Denzler, A., G. d. Armenwes. im
Kanton Zürich im 16. u. 17. Jhd. Zürich.
Diss, 20. 216 S. [1563
Retzbach, A., Die Freiburger Armen-
pflege von d. Gründg. d. Stadt bis z. 16. Jhd.
(Zt. d. Gesellsch. f. G.kde. Freiburg 36, 40
— 57). 115861
Wehrmann, M., Von Pommerschen Elends-
häusern (Monatsbll. d. Gesellsch. f. pomm.
G. u. Altert.kde. 20. 10 f.). [1565
Wolfstieg, A., Ursprung u. Ent-
wicklg.d.Freimaurerei. Ihre geschichtl.,
Bibliographie Nr. 1562 — 1625.
geistigen u. sozialen, Wurzeln. 3 Bde.
Berl.: Unger. 20. XVI, 257, VI, 310,
V, 172 S. 100 M. 1566
Keller, L., Die Freimaurerei. E.
Einführg. in ihre Gedankenwelt u. ihre
G. 2. Aufl., bes. v. G. Schuster. (Aus
Natur u. Geisteswelt 463). 20. 117 S.
Rez.: Hist. Zt. 124, 268 70 v. Martin. [1567
Keller, A., D. Scharfrichter in d.
dt. Vergangenh. Bonn: Schroeder. 21.
VIII, 324 S. 22 M. [1568
Jung, G., Die Geschlechtsmoral d.
dten. Weibes im Mittelalt. E. kultur-
hist. Studie. Lpz.: Krauß. 21. 252 S.
40 M. [1569
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
| Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis
ca. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen inder Geschichte.
Bieder, Th., G. der Germanenfor-
schg. 1. T.: 1500—1806. Lpz.:Weicher.
21. IV, 116 S. 10 M. 1570
Schrader, O., Reallexik. d. indo-
germ. Altert. kde. 2. verm. u. umgearb.
Aufl., hrsg. v. A. Nehring. 2.
S. 209—338. 14 M. 20. [1571
Kossinna, G., Die dte. Vor-G., e.
hervorragend nationale Wissensch. 8.
verb. Aufl. (Mannus-Bibliotb. Nr. 9.)
Lpz.: Kabitzsch. 21. VIII, 255 8. 456
Abb. 50 M. 1572
Wolff, G., Altert. forschg., Praehi-
storie u. Territorial-G. im Betriebe d.
hist. Ver. (Korr. bl. d. Ges.-Ver. 68, 89
—96). [1573
Conwentz, H., Die Beziehgn. d.
Naturdenkmalpflege zur Vor-G. u. zur
Volkskde. (Zt. f. Ethnol. 51, 31—60).
1574
Schuchhardt, C., 11. Tagg. des Nordwest-
dt. Verbandes f. Altert.forschg. Bückeburg
EN 8.4.1720 iKorrbl. d. G.-Ver. 68, =
Schuchhardt, C., Alteuropa in sein. Kul-
tur- u. Stilentwieklg. 19. s. 20, 166%. Rez.:
Prähist. Zt. 11/12. 214—18 Ebert; Germania
4, 43-46 Holwerda; Anz. f. dt. Altert. 40,
1— 6 Much: Nachr.bl. f. Nied.sachs. Vor-G.
1.4 f. Jacob; Hist. Zt. 123,483 - 35 Mötefindt;
Gött. Gel. Anz. 183, 4—9 Schumacher. [1576
Feist, 8., Indogermanen u. Germanen.
2. Aufl. 19. s. 20. 1666. Rez.: Dte. Lit.-Zeit.
42. 24012 Fraenkel. [1577
ief.:
|
Hein, H., Sumerer u. Indogermanen Man-
uus 11/12, 183 ff.). 11578
Kossinna, G., Die Herkunft d.
Germanen. Zur Methode d. Siedlgs. ar-
chäologie. 2. Aufl. (Mannus- Bibliothek
Nr. 6) Lpz.: Kabitzsch. 20. II, 30 S.
10 M. [1679
Kossinna, G., Höhepunkte vorindoger-
man. Kultur Mannus 11;12, 219—75). [1vas
Wilke, U. Archäologie u. Indo-
germanenproblem (Veröffentl. d. Prov.“
mus. zu Halle 1, 1—17). [1581
Kossinna, G., Das siegreiche Vordringen
meiner wissenschaftl. Anschaugn. als Ergeb-
nis meiner wissenschaftl. Methode (Mannus
11712, 396—104), 11
0
Aberg, N., D. nord. Kulturgebiet in Mit-
teleuropa während d. jünger. Steinzeit. 18.
s. 20, 1672. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 272 f.
Jacob. 115
Kostrzewski, J., D. ostgerman. Kultur
d. Spätlatönezeit. 2 Bde. 19. S. 20. 1719. Rez.:
Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 77 f. Mötefindt-; Man-
uus 11/12, 419—27 Jahn. 11581
Jacobi, A., Das Naturbild Nord-
dtls. zur ausgehenden Eiszeit (Zt. f.
Ethnol. 51, 205 — 38). [1685
‚Wilke, d., Über d. Beginn d. Bronze-
zeit in Mitteleuropa (Mannus 11/12, 145 fl.,
1155
Ebert, u., D. Bootfahrt ius Jenseits
(Prachist. Zt. 11/12, 179-960. (1387
Beha, F., Beitrr. zur Ur-G. d. Hauses.
(Praehist. Zt. 1112. 70—101). 115
Fleischer, O., Vorgeschichtl. Musik-
theorie in Europa (Mannus 11/12, 276—3083).
1580
Mielke, R, Die Herkunft d. Runddortex
(Zt. f. Ethnol. 52, 273- 301). 1a
Das deutsche Altertum bis ca. 500.
Oswald, F. et Davies-Pryce, T.,
An introduction to the study of Terra
Sigillata. Lond.: Longmans, Green
& Co. 20. XII, 286 S. 85 Taf. [1591
Knorr, R., Töpfe aus Fabriken
verzierter Terra-Sigillata d. 1. Jhd.
Stuttg.: Kohlhammer. 19. 140 S. 100 Taf.
us w. 25 M.
Rez. Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 87 Ant hes.
[1592
Jahn, M., Der Reitersporn, seine
Entstehg. u. früheste Entwicklg. Mit
90 Abb. (Mannus-Bibliothek 21). Lpz.:
Kabitzsch. 21. VI, 128 S. 35 M. [1593
Jahn. I., D. Entstehg, u. Entwicklg. d.
ältesten Sporenforinen At f. hist. Waffen-
kde. 8, 305—100. (1594
Niklasson, N., Zur Chronologie d. älter.
Steinzeit (Korr. bl. d. dt. Ges. f. Anthropol..
Ethnol. u. Ur-G. 51, 19—321). 11595
Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des
Steinzeit- Menschen. Aus dl. technol.
ac d. städt. Museums in Weimar.
Jena: Fischer. 20. X, 415 S. 540 Abb.
48 M. 1596
Rademacher, C., Der Piltdown-Fund u.
seine Bedeutg. in d. Eutwicklgs.-G. d.
Menschheit (Mannus 11/12, 361-76]. 11597
Stephan, Vorgeschichtl. Steinkalender
(Mannus 11/12, 30 —8). [1598
Werth, K., Absolute Dauer d. Spät- u.
Postglazinlzeit u. d. zugehör. Kulturen
(Korr.bl. d. dt. Ges. f. Anthrop., Ethnol. u.
Ur-G. 51, 7-9).
Wolff, ©., Menhire auf n. neben praehist.
Gräbern (Germania t, 16—19). 11600
Bayer, J., D. Alter von La Micoque
(Praehist. Zt. 11/12, 201-8). [1601
Wilke, G., Baum n. Schiff (Mannus 11/12,
155 ff.) [150
Beba, F., Praehist. Festungstore (Prue-
hist. Zt. 11/12, 10—16). [1603
Lehner, b., Hölzerne u. verzierte Men-
}
i
1599
hire auf vorgeschichtl. Gräbern (Germania
5, 6—10). [1604
Freudenberg, W., D. Eutdeekg. von
menschl. Fußspuren u. Artefakten Prae—
hist. Zf. 11/12, 1-58). [1605
Schnchhardt, C., Die Anfänge
d. Leichenverbrenng. (Sitzgs.ber. d.
Preuß. Akad. d. Wiss. 20, 499 — 524).
Hoernes, M., D. Gräberfeld ven
Hallstatt, seine Zusammensetzg. u.
Entwicklg. Mit 80 Abb. Lpz.: Ka-
bitzsch. 21. 45 S. 30 M. [1607
Bell, M., Zur vorgeschichtl. Besiedelg.
d. Hellbrunner Berges bei Salzburg (Mit-
teil. d. Anthrop. Gesellsch. in Wien 51, 31—
39). — Brodegh, A., Die urgesehichtl. Station
in Grädl, Bez. Krems (Ebd. 40—45).
Bayer, J., D.erste neolith. Grab in Österr.
südl. d. Donau (Ebd. 48 f.). 1160
Menghin, 0., Chronologie d. praehist.
Perioden in Nordtirol (Forsch. u. Mitteil.
Z. (J. Tirols u. Voralb. 16/17, 1—13). [1609
*51
Tatarinoff, E., 11. Jahrber. d.
Schweiz. Gesellsch. f. Ur-G. Zürich.
(Darin S. 17—113: Wissenschaft]. Teil:
Funde u. Lit.). [1610
Tatarinoff, E., 12. Jahresber. d.
Schweiz. Gesellsch. f. Ur-G. Zürich.
(Darin S. 32 —126: Wissenschafil. Teil:
Funde u. Lit.) |1611
Ischer, Th., Die Chronologie des Neo-
lithikums d. Pfahlbauten d. Schweiz (Anz.
f. schweiz. Altert. kde. N. F. 21, 129—5h. [1612
Major, E., Die prachist. (gallische) An-
siedlg. bei d. (rasfabrik in Basel Forts.).
(Anz. f. schweizer. Altert. kde. 23, 172— 5).
11613
Tschami, 0., Die steinzeitl. Hocker-
gräber d. Schweiz (Anz. f. schweizer. Altert.-
kde. 23, 1—10, 65—75.. (1614
Utzinger, R., Uber frühgerm. Skelett-
reste aus d. Kanton Beru (Korr.bl. d. dt.
Ges, Anthropol., Ethnol. u. Ur-G. 51, 14—16).
. [1615
Scherer, E., Die Anfänge der Boden-
forschg. im Kanton Luzern (D. G.freund 76,
35—80). 11616
Wahle, E., Die Besiedlg. Südwest-
dtl. in vorröm. Zeit nach ihren natürl.
Grundlagen (12. Ber. d. röm.-germ.
Komm. 1—75). [1617
Wolff, G., Zur Besiedelg. Südwestdtl. in
d. jüngeren Steinzeit (Praebist. Zt. 11/12, 208
— io). 11618
Winkelmann, F., Zur Vor-G. von Eich-
stätt (Sammelbl. Hist. Ver. Eichstätt 34, 3—
11
f [1619
Goeßler, P., Vor- u. Früh-G. von
Stuttgart-Cannstatt. E. archäol. Hei-
matkde. Mit 4 Taf. Stuttg.: Strecker
& Schröder. 20. IV, 88 S. 10 M. [1620
Wagner, F., Neuere Lit. zur Vor-G.
Württembergs (Mannus 11/12, 387-95). [1621
Paret, 0., Ur-G. Württembergs
mit besond. Berücksicht. d. mittler.
Neckarlandes. Mit 4 Taf. usw. Stuttg.:
Strecker & Schröder. 21. VIII, 226 S.
22 M. [1622
Kaorr, R., Eine keltische Steinfignr d.
Latènezeit aus Württemberg u. das Kultbild
von Holzgerlingen (Germania 5, 11—17). —
Drexel, Zu d. kelt. Steintigur aus Württem—
berg (Ebd. 18—19). [1623
Revellio, P., E. Hiigelgrab aus d. Hall-
stattzeit bei Bittelbrunn (Schrr. d. Ver. f.
G. u. Natur-. d. Baar in Donaueschingen
14, 81—91). — Tambêlt, d., D. Fund von
Hintschingen in sein. wissenschaftl. Be-
denter. (Ebd. 101-7). — Reveillo, P., E. röm.
Bauernhaus in Deggenreuschenwald bei
Hüfingen (Ebd. 92 — 19). [1624
Forrer, R., En foyer de chasseurs de
mammouths a Achenhenn et les autres gise-
ments paléolithiques de VAlsare (Anz. f.
elsäss. Altert.kde. 3, 1128 ->0), [1625
*4
*52
Behrens, G., Eine vorgeschichtl. Höhen-
siedelg. bei Feubamberg (Rheinhess.). (Ger-
mania 5. 49—57). — Ders., Das Neolithikum
im Südwesten Rheinhessens (Germania 5,
97—102). [1626
Rademacher, C., D. vorgeschichtl. Be-
sSiedlg. d. Heideterasse zw. Rheinebene,
Acher u. Sülz. D. Entstehg. des Dorfes
Altenrath, e. Beitr. z. Siedelgs.-Archäol. d.
Rheinl. (Mannus-Biblioth. Nr. 20). Lpz.:
Kabitzsch. 20. VII. 35 S. 9 M. Rez.: Ger.
mania 4, 88 f. Schumacher. [1627
Schumacher, K., D. Hallstattkul-
tur am Mittelrh. (Praehist. Zt. 11/12,
123—78). [1628
Jacob, K. H., Die Megalithgräber d.
Kreisesl’lzen u.der Schutz der vorgeschichtl.
Denkmäler (Nachrr.bl. f. Niedersachs. Vor-
G. 1, 1—43). [1629
Hahne, H., Vorzeitfunde aus Nie-
dersachsen. Hrsg. vom Prov. mus. zu
Hannover. Hannov.: Gersbach. 20.
Lief. 4 u. 5. (S. 29—48 mit 14 Taf.)
40 M 1630
Hauschild, M. W., Die Entstehe. d.
niedersächs. Volkstypus (Nachrr. bl. f. Nie-
dersachs. Vor-G. 1, 43—47). 11631
Schwantes, G., Vorgeschichtl. zur Lango-
bardenfrage (Nachrr. bl. f. Niedersachs. Vor-
i [1632
G. 2 1—25).
noke, Ber. über Ausgrabgn. iu d. Bauer-
schaft Holzhausen, Kr. Osnabr. (Mitteil.
Ver. G. u. Landeskde. Osnabrück 42, 181— `
910. [1633
Olshausen, O., Amrum. Ber. über
Hügelgräber auf d. Insel nebst ein.
Anhang über d. Dünen. (Erg.bd. zu
Jg. '15—'18 d. Praehist. Zt.) Berl.
20. 280 S. 1 Karte, 2 Taf., 214 Abb.
40 M. 11684
Lienau, M. M., Oldenburger Grabgn.
mit einer Stud. über Braudgrubengräber
(Manus 11/12, Uff. . 11635
Heßler. C., Ur-G. u. Besiedelg.
der Umgegend v. Cassel. Mit 20 Abb.
Lpz.: Kabitzsch. 20. V, 68 S. 5 M.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G u. Landes-
kde. 53, 121— 23 Lange. [1636
Lehmann, H. u. K.. Die ältere Steinzeit.
in Mitteldtl. (Mannus 13, 269 ff.) [1637
Wilke, M.. Die Bewohner Ostthüringeus
in vorgeschichtl. Zeit. 4 Vortrr. Zeitz: Sis-
Verlag. 21. 80 8. 27 Taf. 18M. [163x
Dutschmann, G.. G. Lit. zur Vor- u.
Früh-G. Sachsens. Lpz.: Kabitzseh. 21. V,
32 8. (=Manus-Biblioth. 27). [1639
Amende, E., Führer dureh d. vorge-
sehichtl. Sammlg. des Altenburger Heimat-
museums. Zugleich eine Vor-. d. Alten-
burger Landes (Mitteil. d. .- u. Altert.-
forsch. Gesellsch. d. Osterlandes. 13, 107 84).
[1640
Veröffentlichungen d. Provinz.mus. zu
Halle. Bd. I. 1—3., 18. Rez.: Korr.bl. d.
G.-Ver. 68, 70 f. Mötefindt. 11641
Beltz, R., Das. Urnenfeld von
Körchow. Mit Taf. I —XIII. (Jahrbb.
Ver. f. mecklenb. G. u. Altert. kde. 85,
1—98). [1642
Belts. R., Lit. zur mecklenburg. Vor-
G. (Mannus 13. 200 ff.) — Walter, d., Neuere
Lit. zur Vor-G. Pommerns Ebd. 215 ff.). [1613
Bibliographie Nr. 1626 — 1699.
Götse, A., D. vor- u. frühgeschichtl. Denk-
mäler d. Kreises Lebus mit 4 Taf. u. 151 Abb.
— Die vor- u. frühgeschichtl. Denkmäler d.
Stadt Frankfurt a. O. Mit 17 Abb. Kunst-
denkmäler d. Prov. Brandenb. 6. 1 u. 2. Bei-
hefte). Berl.: Voss. Buchhdlg. in Komm.
XXI, 75 u. IV. 7 S. 3 M. 11811
alter, Die Ergebnisse d. vorgeschichtl.
Forschg. i. J. 1920 mit besond. Berücksich-
tigg. von Pommern (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. u. Altert. kde. 20, 16—30). [1645
Kossinna, d., Nachtrr. I: Wandalen an
d. Oder in d. frünen Eisenzeit. — II: Zu
meiner Abhdlg. über d. Eisenfund von
Wahren bei Leipzig. — III: Germ. Nieren-
knaufschwerter der Periode Y der Bronze-
zeit (Mannus 11/12, 405 —15). (1am
Lienau, M. M., Vor- u. Früh-.
d. Stadt Frankfurt a. O. von d. ältest.
Anfängen bis z. J. 1253. (= Maunus-
Biblioth. 25). Lpz.: Kabitzsch. 21.
32 S. 11 M. [1847
Strauß. K., Vorgeschichtl. Funde Nie-
derlaus. Mitteil. 15, 71—785). 1151
Wahle, E., Ostdtl. in jung-neolith. Zeit.
18. S. 20, 1718. Rez.: Hist. Vierteljschr. ®.
23 f. Jacob. 116¹¹
Jahn, I., Aus Oberschlesiens Vorzeit
(Aus Oberschles. Vergangenh. 4—63. 16
Seger. H., Die Grafsch. Glatz in vorge-
schichtl. Zeit (Festschr. zu F. Volkmers 5.
Geburtstage 24—2 ty 11651
La Baume, W., Vor-G. v. West-
reußen in ihren Grundzügen dargest.
anzig. 20. 102 S. 18 Taf. 84 Abb.
9 M. 11682
La Baume, \Westpreußens Bevölkerg. in
vorgeschichtl. Zeit (Mitteil. d. westpreuß.
G.-Ver. 20, 4-8). _ 110
Niklasson. N., Neuere Ausgrabgu. in
Rössen (Mannus 11,12, 309—337). u
Buchholtz, A. u. Spreckelsen, A.,
Bibliographie d. Archäologie Lir-,
Esth- u. Kurlands von d. Anfängen
bis 1913 (Balt. Stud. zur Archäol. u.
G. 14, 296 - 411). l [1659
Antonle wies, W., Die Vorgesch.furschg. in
Galizien (Wiener praehist. Zt. 6. i-
(rn
b) Einwirkungen Roms.
Koepp, F., Ber. über d. Tätigkeit d.
Röm.-Germ. Komm. i. J. 1920 (12. Ber. d.
röm.-germ. Komm. 21, T-AÄX). (17
Schumacher, K., Jahresber. d. Röm.
Germ. Zentralmns. zu Mainz 1919 20 Korr. l.
d. G.-Ver. 68, 197—203). e
Berichte d. Provinzialmuseen zu
Bonn u. Trier für d. Zeit vom 1. April
1916 bis 31. März 1918 u. Ber. d.
Altert.-Ver. d. Rheinprovinz (= Bel-
lage zu Bonn. Jahrbb. 125). Bonn:
Georgi. 19. 168 S. XII Taf. [1669
Wolff, €., Wandelgn. in d. Auf-
fassg. d. röm.-germ. Altert.forschg.,
ihrer Quellen u. Ergebnisse (Korr.bl.
d. G.-Ver. 68, 17780, 69, 157-8.
[1660
— m
Das deutsche Altertum bis ca. 500.
Cramer, Franz, Dtl. in röm. Zeit.
Mit 23 Abb. Neudr. (Samml. Göschen
633). Berl.: Ver. wissenschaftl. Ver-
leger. 20. 168 S. 1,60 M. [1661
Woyte, C., Antike Quellen z. G. der Ger-
manen. T.i: Lon d. Kämpfen Domitians bis
z. Völkerwanderg. (Voigtländers Quellenbb.
98) 61 S. 20. 2 M (1662
Äberg, Nils., Striden mellan Rom och
Germanienk Hist. Tidsskrift 41, 257—72).[1663
Miller, K., Itineraria Romana. 16. 8. 19,
2075. Rez.: Zt. f. Ethnol. 50, 179 f. Dragen-
dorff. [1664
Meyer, E., Tougener u. Teutonen (Sitz.-
ber. d. Preuß. Akad. d. Wissensch. 21, 750
bis 55). 1665
Cramer, F., Buruncum-Worringen u. die
Namenordg. im Antonin. Itinerar (Germa-
nia 5, 120—22). [1666
Schaetz, J., D. rechtsrhein. Alamannen-
orte d. e von Ravenna. s. 20, 1759,
Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 462 bis
61 Hund; Berl. philol; Wochenschr. 40, 169
bis 74 Philipp; Hist. Jahrb. d. Görresges.
41, 155f. Riedner; Lit.bl. f. germ. u. rom.
Philol. 50, 305—8 Cramer. [1667
Schnetz, J., Zur Beschreibg. d. Alaman-
nenlandes beim 0 hen von Ravenna
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 33540). [1668
Schnetz, J., Untersuchgn. zum Geo-
graphen von Ravenna. Progr. München
19. 87 8.
Rez.: Berlin. philol. Wochenschr. 40, 169
— 74 Philipp; Hist. Jahrb. 41, 367 f. 911855
1 2
Patzig, H., Die Städte Großgermaniens
bei Ptolemäus u. die heut entsprechenden
Orte. 17. 8. 20, 1742. Rez.: Lit. bl. f. germ.
u. rom. Philol. 49, 77—80 Cramer. [1670
Langewiesche, F., Die Angaben d. Pto-
lemäus über das freie Germanien (Westf.
11, 1-5). [1671
Cramer, F., Drei Orte bei Ptolemäus
(Germania 4, 19—22). , [1672
Esperandieu, E., Recueil general
des bas-reliefs, statues et bustes de la
Gaule Romaine. Tome VII: Gaule ger-
manique. I: Germanie supérieure. Paris.
18. 897 S. fig. 5270—6890.
Rez. : Revue historique 136, 267 f. Grenier;
Germania 4, 92—91 Koepp. [1673
Koepp, F., Ogmios. Bemerkgn. zur gall.
Kunst (Bonner Jahrbb. 125, 38—73). 1674
Kröger, Das Verbreitgs.gebiet d. röm.
Grabtürme (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, er
675
Uuversagt, W., Terra sigillata mit Räd-
n (Materialien Z. röm.-germ.
Keramik III) Frkf. a. M.: 508.
7 Taf. 7, . 11676
Baer. 19.
Stockhammer, G., Beitrr. zur Kenntnis
d. röm. n v. Niederösterr. (Mo-
natsbl. d. Ver. f. Laudeskde. v. Niederösterr.
20, 3ff.). 11677
Stähelin, F., Zur G. der Helvetier.
(Zt. f. schweiz. G. 1, 129—57). [1678
Wassmer, J., D. Auszug d. Helveter in
neuer Beleuchtg. (Schweiz. Rundschau 19,
28 — 90). 11679
Heuberger, 8., Grabg. d. Gesellsch. Pro
Vindonissa i. J. 1919 (Anz. f. schweiz. Al-
tert. kde. 23, 76—88). [1680
+53
Leeseheke, Lampen aus Vindonissa. s.
20, 1755. Rez.: Germania 4, 89—91 Oxé. [1681
Stähelin, F., Aus d. Religion d. röm.
Helvetiens (Anz. f. schweiz. Altert. kde. 23,
17—30). - [1682
Nasen, F., Aus d. bayr. Römerforschg.
(Bayr. Hefte f. Volkskde. 7, 34—43». [1683
Zeiß, Uber d. röm. Grenzmark von d.
Donau bis zur württ. Grenze (Dte. Gaue.
Sdrheft. 114) Kaufbeuren. 21. 168. [1684
Winkelmann, F., D. vorröm. u. röm.
Straßen in Bayern zwischen Donau u. Limes
(XI. Ber. d. röm.-germ. Kommiss. 4—56). [1685
Wolff, G., Kastelle u. Bäder im Limes-
gebiet (XI. Bericht d. röm.-germ. Kommiss.
íl- 7 [1686
ehlis, Chr., Raetia u. Vindelicia
bei Claudius Ptolemaeus. Zur Lösg. d.
Räterfrage. Mit 10 Abb. (Aus: Archiv
f. Anthropol. N. F. 18) Münch.: Lindauer.
21. 87 S. 20 M. [1687
Goepfert, G., Castellum. Castellum
Atimoin, Hamulo Castellum, Castellum
Wirziburg . . . E. Klärg. d. Früh-G.
Altfrankens. Würzb.: Verlagsdruckerei.
20. VIII. 1608. 6 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 347 f. O. R. [168
Cannstatt zur Römerzeit. Neue
archäol. Forschgn. u. Funde. Hrsg. vom
Württ. Landesamt f. Denkmalpflege.
T. 1. Stuttg.: Schweizerbarth. 21. 40.
75 8. 1689
Hertlein, Fr., Römerstraßen im rätischen
Limesgebiet Württembergs (XL Ber. d. röm.-
germ. Komm. 57—70,. [1690
F., Die Romanisierg. d.
(Die Westmark 1, 956 —
i 1691
Forrer, R., Ein Fund röm. Waffen in
Königshofen bei Straßburg(Zt.f.hist. Waffen-
u. Kostümkde. 9, 39—43). 11692
Forrer, k., Jüngere, ältere u. älteste
Römermauer u. ein neuer röm. Halbturm
Brandgaße 3 zu Straßburg (Anz. f. elsäss.
Altert. kde. 3, 1264—76). [1693
Forrer É., Das röm. Zabern. 18. 8. 20,
1771. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 220 f. Anthes.
[1694
Forrer, B., Un char de culte a quatre
roues et trone découvert dans un tumulus
gaulois à Ohnenheim (Alsace) (Anz. f. elsäss.
Itert.kde. 3, 1195—1242). [1695
Forrer, B., Ein römisches Schlachtfeld
bei Straßburg- Königshofen (Anz. f. elsäss.
Altertkde. 3, 1158—1174). [1696
Forrer, R., Un sanituaire d’Epona et
une station romaine a Mussig—Vicenz (Anz.
f. elsäss. Altert.kde. 3, 1249—1260). (1697
Schramm, E., D.antiken Geschütze
d. Saalburg. Bemerkgn. zu ihrer Re-
konstruktion. Neubearb. d. Schr. „Grie-
chisch-röm. Geschütze“. Berlin: Weid-
mann. 18. 88 S. 11 Taf.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 94f. Leise-
gang, [1698
ahle, 0., Wandergn. durch d. Trümmer
röm. Horrea in Germanien u. Rätien (Die
Saalburg II, 2. 20). [1699
Koe
Rheinlande
64)
*54
Padjera, E., Die bastionäre Befestigg.
von Frankf. a. M. Archiv f. Fraukfurts G.
u. Kunst. 3. F. 230—302). [1700
Wolff, G., D. römische Militärbad auf
dem Salisberg bei Hanau -Kesselsstadt (XI.
Ber- d. röm.-germ. Komm. 99—119). [1701
Bingemer, H., Der röm. Gutshof „Auf
dem Keller“ hei ergen. Mit Anhang von
G. Wolff. (Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst.
3. F. 12, 303—3834). [1702
Bremer, W., German. Siedelg. bei Unter-
weißenborn Kr. Hersfeld (Germania 5, 60
— til). Wahle, k., Friihgerman. Grab aus
d. bad. Bauland (iermanin 5, 1283—28). [1703
Kunkel, O. u. Schumacher, K., Ans dem
Gießener Museum (Germania 4, 68—77).—
Anthen, (., Bildwerk ans dem Odenwald
(66 d. 4. 37-39). (1701
Quilling, F., Die Juppitersäule des
Samus u. Severus. Das Denkmal in
Mainz u. seine Nachbildg. auf d. Saal-
burg. Lpz.: Engelmann. 18. 2378. fol.
150 M. + 50°/,— Ders., Die Nero-Säule
des Samus u. Severus. Nachtr. zu: Die
Juppitersäule... Ebd. 19. 82 S. 10 M.
Rez.: Lit. Zbl. 72, 80 f. A. R. [1705
Nantes F., Die Juppiter-Votivsäule
der Mainzer Canabarii. 8. 20, 1782. Rez.: Lit.
Abl. 72, 274 Ostern. (1706
Quilling, D. Veredarierstein im Saal-
burgmnseum. 19. 8. 20, 1783. Rez.: Berlin.
philol. Wochenschr. 40, 322—26 Authes. [1707
Anthes, Nochmals d. Mainzer Juppiter-
sänle (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 1—11). [1708
Bitterling, E., Ein Amtsabzeichen der
beneficiarii consularis im Museum zu Wies-
baden (Bonner Jahrbb. 125, 9—37). [1709
Vonderaa, J., Vor- u. frühgeschichtl.
Durchgangswege im Fuldaer Lande Fuldaer
G. bil. 14. 129 fl.). 11710
Schamaseber, K., Wo war d. Schlacht
bei Rigodulum? (Germania 4, 22). (1711
Metz, C., Aliso-Solicinium. Früh-
u. spätröm. Befestigungsbauten bei
Wetzlar. Gießen: Richter. 20. 39 8.
3,50 M.
Rez.: Germania. Korr.bl. d. röm.-germ.
Komm. 4. 1—7 Koepp („Revolution auch in
d. dt. F 1712
Keskel, O.; D. Higelgräberfeld am
Schabenberg bei Muinzlar a. d. Lumda (Ger-
mania 4, 23-25), [1713
Krencker, D., D. röm. Felsdenkmal bei
Schweinschied im Kr. Meisenheim (Germania
5. 1613). [1714
Oelmann, F., Die villa rustica bei Stahl
u. verwandtes (Germania 5. 61—73). [1715
Lehner, H., 1). Tempelbezirk der Ma-
tronaeVarallinehae beiPesch(BonnerJahrbb.
125. 74—162), — Ders., Zum Teinpelbezirk
von Pesch in d. Eifel (Germania 4, 63-665.
[1716
Kutsch, F., D. Grabe. im Mainzer Le-
gionslager 1919 (Germania 1, 25—30: — Ders ;
Glaskammern aus d. Mainzer Legionslager
(Ebd. 4, 78—87). [1717
Günther, A., Zur Topographie d ältesten
Coblenz (Zt. f. Heimatkde. v. Coblenz u.
Umgeg. 1. 12fl.). 11718
ehner, H., Eine spätröm. Warte bei
Mayen in d. Eifel (Germania 5, 25—27). [1719
Ritterling, E., Eine Bauinschrift aus d.
Legionslager Novaesium Bonner Jahrbb.
125, 183- 58). 11720
Bibliographie Nr. 1700— 1772.
Drexel, F., Neue luschriftfunde (wer-
| mania 4, 2—85). — Ders., Die Basilika von
| Pesch (Ebd. 4, 4-37). 11721
Bach, A., Die Römer u. die Emser Quellen
(Nass. Heimatbll. 22. 31—361. 11722
Behrens, d., Römerstraßen u. Straßen-
stationen im vorderen Hunsrück (Germania
4, 12—16). pT
Lückxer, H. J., D. röm. Hafen von Koln
Bonner Jahrbb. 125, 163-77). — Ders., U.
larmorkopf von Klettenberg u. d. rän,
Fundamente in d. Fr.-Wilh.-Str. in Köln. Elul.
125, 17882). 1721
Loeschcke, S., Zur angeblich röm. Glas-
hütte von St. Menehould in d. Argonuen
(Gerinania 5, 35 - 43). 1725
Oelmann, F., D. Staudlager der ala Ve-
contiorum bei Soissons (Germania 1. 7-12
11755
= Oelmann, F., Haustypen in Bibracte
(Germania 4, 49—60). 727
Strohm, d., E. Spät röm. Glashütte in d.
Argonnen (Germania 4, 30—34). [1735
Riese, A., Bataver u. Mattiaker Ger-
mania 4, 60—6?). (ir
Riese, A., Ein römischer Krieg gegen
die Friesen? (Germania 5, 123). (170
Fiebiger, O., Zu den cuneus-Inschriften
d. Friesen (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache 1.
Lit. 44, 490), pa
Philippi. F., Römerforschgn. in West
falen (Bonner Jahrbb. 125. 1849—91). Antwert
von A. Schulten ebd. 191 f. p:
Laugewiesche, F., Neue Wege zur Tento-
burg (Nachrr.bl. f. Niedersachs. Vor.-t. I.
48—50,.—Heeren,EinireBemerkgn. zu Lange-
wiesches Teutoburgtheorien (Ebd. vH.
117
Koenen, K., Römisches in Paderborn Man-
nus 13, 185 ff.). uns
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
| Bühler, J., Die Germanen in d.
Völkerwanderg. Nach zeitgenöss. Quel-
len. Mit 16 Taf. usw. Lpz.: Insel-
verlag. 22. 453 8. 55 M. (S Hemoiren
' u. Chroniken.) [1735
Cessi, R.. Regnum et imperium in
Italia, contributo alla storia della co-
stituzione politica d'italia dalla caduta
allo ricostituzione dell' impero romano
d' Occidente. I. Bologna: Zanichelli.
19. VI, 222 8. [1736
Dopsch, A., Der Wiederaufbau Europas
i
nach d. Untergang d. alten Welt. Inang;
Rede. Wien: Seidel. 00. 18 N. 3 M. (,
Fiebiger, O. u. Schmidt, ©., Inschriften-
1 z. G. d. Ostgermanen. 17. 8. .
1815. Rez.: Lit. Zbl. 71, 30. 10
Seeck, O., G. d. Untergangs d.
antiken Welt. 6. (Schluß-) Bd. Stuttg.:
Metzler. 20. VII. 380 S. 20 M. 1739
S8oeeck, O., Regesten der Kaiser u. papat
für d. Jahre 311—476 n. Chr. 2. Halhbd. >
Rez.: Neues Archiv 43, 42 f. Lett
20, 1800.
sou. 117
Schmidt, L., G. d. dt. Stämme bis f.
Ausgang d. Völkerwanderg. II. I. S. W.
1814. Rez.: Germania 1, 47-48 sonaa
17
Das deutsche Altertum bis ca. 500.
Pastor, W., Theoderich. Im Leben, in d.
Kunst, im Ruhm. Berl. 20. 208 5. 25 M.
Kossiana, G., Wandalen in d. Wetterau
<Mannus 11/12, 405-8). [1743
Plettke, A., Ursprg. u. Ausbreitg.
d. Angeln u. Sachsen. Beitrr. z. Siedlgs.-
archäol. d. Ingväonen (= Die Urnen-
friedhöfein Niedersachs. 8, 1). Hildesh.:
Lax. 21. VII, 11 S. Mit 55 Taf. usw.
100 M. [1744
Dobiaš, J., Dva pfispvky k topo-
grafii válek markomanských a kvád-
ských (Ceský Casopis Historický 27,
135—566). [1745
d) Innere Verhältnisse.
Mällenhoff, K., Die Germania d. Taci-
tus. Neuer Abdruck. Bd. 4. s. 20, 1829, Rez.:
Dte. Lit.-Zeit. 41. 750—5? Wissowa; Berl.
philol. Wochenschr. 40, 778 K1 Wolff; Zt.
Savigny-Stifte. G. A. 41, 391—91 Hübner.
[1746
Norden, E., Die germ. Ur-G. in
Tacitus Germania. Lpz.: Teubner. 20.
X, 505 S. 30 M. + 100%.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-
G. G. A. u. 301i Hübner; Lit. Zbl. 72.
156-58 Reeb; Dte. Lit.-Zeit. 42, 298—303
Gelzer; Hist. Zt. 125. 296-303 Aly; Korne-
mann, Aus d. Anfängen dt. G. (Internat.
Monatsschr. 15, 167—78): Hist. Jahrb. 41, 355f.
König; Germania 5, 95 f. Gelzer. [1747
Wissowa, G., Die germ. Ur-G. in
Tacitus Germania. (Neue Jahrbb. f.
d. klass. Altert. usw. 24, 14—30). [1748
Wilke, d., Archäol. Erläutergn. z.
Germania d. Tacitus. Lpz.: Kabitzsch.
21. 84 S. 74 Abb. 12 M. [1749
a
Mogk, E., Germ. Religions-G. u.
Mythologie. 2. umgearb. Aufl. (Sammlg.
Göschen 15). Berl.: Ver. wissenschaftl.
Verleger. 21. 144 S. 2,10 M. + 100%.
[1750
Löwenthal, J., Religionswissen-
schaftl. Parerga zur germ. Altert.kde.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 45,
239 — 68). 1751
Wey nan, C., Zu den latein. Versen aus
d. Ostgotenzeit (Hist. Jahrb. d. Görresges.
39, 713). 41752
Petsch, R., Die tragische Grundstinung.
d. altgerm. Heldenliedes (Aufsätze z. Sprach-
u. Lit.-G., W. Braune dargebr.). [1753
Heusler, A., Se eane u.
Nibelungenlied. Die Stoff-G. d. dt.
Heldenepos dargest. Dortmund: Ruh-
fus. 21. 236 S. 20 M. [1754
Beusler, A., Die Quelle der Brunhild-
sage in Thidrekssaga u. Nibelungenlied
(Aufsätze z. Sprach- u. Lit.-G., W. Braune
durgebr.). — Neckel, G., Die Nibelungen-
balladen. — Panzer, F., Siegfriedinä rehen
(Ebd) [1755
*55
Droege, K., Zur G. der Niblungen-
dichtg. n. der Thidrekssaga (Zt. f. dt.
Altert. u. dt. Lit. 58, 1—40). [1756
Neckel, G., Die Überliefergn. vom
Gotte Balder. Dargest. u. vergleichend
untersucht. Dortmund: Ruhfus. 20.
VII, 267 8. 20 M. [1757
_ Patzig, H., Zum Texte der Liederedda
(Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58. 65 -N). [1758
Much, R., D. germ. Osten in d.
Heldensaye (Zt. f. dt. Altert. u. dte.
Lit. 57, 145—76\. [1759
Wallner, E., E.altbayr. Zeugnis zur Diet-
richsage (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit, 5m
Kauffmann, F., Der Stil d.gotischen
Bibel (Zt. f. dte. Philol. 48, 349—88,
49, 11—56). [1761
Feist, F., Die Runenschrift d. größeren
Nordendorfer Spange (Zt. f. dte. Philol. ih,
1—10). 11762
Panzer, F., Das germ. Tierornament u.
d. Stil d. Stabreimepik (Germania 5, 30—91).
[1763
Delbrück, H., G. d. Kriegskunst
im Rahmen d. polit. G. T. 2: Die Ger-
manen. 3. neu durchgearb. u. vervollst.
Aufl. Berl: Stilke. 21. VIII, 508 S.
70 M. [1764
Schuchhardt,C .Rethra u. Arkona (Sitz. -
ber. d. Preuß. Akad. Wissensch. 21. 736 —
74). [1765
Katach, F., Frühfränkisches Grab aus
Biebrich (Germania 5, 27-355. [1766
Boar, R. S., tiräberfunde im Metzer
Dom. E. hist.-archäol. Untersuchg. (S.-A.
aus: Metzer Dombl. Nr. 198. 56—19). 18.
11767
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merovingische Zeit.
Delehaye, H., Saint Martin etSulpice
Sévère (Analecta Bollandiana 38, 5—
186). [1768
Coens, M., Vita S. Hilarii Auciacensis
Confessoris in Cenomannorum finibus (Anal.
Bolland. 39. 89-112). . [1769
Kurth, G., A propos du Vita Genovefae.
uelques mots de réponse a Mr.Bruno Krusch.
(Revue d'histoire ecclésiastique 15, 115 .
1770
Serlptores rerum Meroving. T. 7, b. L
Passiones vitaeque sanctor. aev. Merov.
Ed. B. Krusch et W. Levison. s. 20. 1847.
Rez.: Anal. Bolland. 39, 184—! Coens; Anz.
f. dtes. Altert. 39, 168 70 E. Schröder; Lit,
Jbl. 72. 278. mf. Weyman; Revue histo-
rique 138, 224f. Halphen. 1771
Auctores antiquissimi. T. 15. 3: Ald-
helmi opera ed. R. Ehwald fase. 3. S. 20,
Idi. Rez.: Hist. Zt. 123. 160 f. Levison;
Gött. Gel. Anz. 183, 56—59 Meyer v. Knonau.
11772
*56
Levison, W., Die Politik in den
Jenseitsvisionen des frühen Mittelalt.
(Festgabe für F. v. Bezold 81—100).
[1773
Spearing, E., The patrimony of
the Roman Church in the time of
Gregory the Great. Cambridge: Uni-
versity Preß. 18. XX, 1478.
Rez.: Revue historique 136, 69—70 Jor-
dan. [1774
Levillain, L., Etudes sur l'abbaye
de Saint-Denis à lépoque méro-
vingienne (Bibliothèque de l'école des
chartes 82, R—16). [1775
‚Sehätte, å., Die hhl. Brüder Ewald u.
d. Ortlichkeit ihres Martyriums (Zt. f. vaterl.
G. u. Altert.kde. Westfal. 78, 1, 65—68). [1776
Könnecke, M., D. alte thüring. König-
reich u. sein Untergang 531 n. Chr. Quer-
furt: Schneider. 19. 55 S. 2,50 M. 11777
b) Karolingische Zeit.
Die Briefe des hl. Bonifatius u. Lullus.
Hrsg. v. M. Tang l. 16. s. IX, 2714. Rez.:
Dte. Lit.-Zeit. 42, 626 — 29 Levison. [1778
Arbeonis episcopi Frisingensis vitae
sanctorum Haimhrammi et Corbiniani.
Recogn. Bruno Krusch. Hannov.:
Hahn. 20. VIII, 244 S. 16,80M.+
50% (Scriptores rer. Germ. in usum
scholarum). [1779
Königebrief Karls d. Gr. an Papst
Hadrian über Abt-Bischof Waldo von Reiche-
nau-Pavia. Palimps.-Urkde. aus Cod. Lat.
Mon. 6333 hrsg. v. E. Munding. (= Texte
u. Arbeit ne durch die Erzabtei Beuron
1, 6). Lpz.: Harrassowitz in Komm. 20.
68 S. 11,50 M. Rez.: Neues Archiv 43, 464
—6t Levison; Lit. Zbl. 72, 52—51 5 55
i 1780
Rutau, F.. Beitrr. zur Kritik d.
Annales Mettenses priores. Königsb.
Diss. 21. (Auszug). (1781
Hofmeister, A., Weißenburger Auf-
zeichnen. vom Ende d. 8. u. Anf. d. 9. Jhd.
s. 20, 1863. Rez.: Neues Archiv 43, 433f.
Levison n. Krusch. 11782
Prou, I., Examen d'un Diplome
de Charles le Chauve pour Saint-
Pierre de Gand (Académie Royale de
Belgique. Bulletin de la Commission
Royale d'Histoire. Tome 84, 41—63).
1783
Degering, H., Das Prümer ee
eliar (Ms. lat. theol. Fol. 733) in
erlin (15 Jahre Kgl. u. Staatsbiblio-
thek 132—47). [1784
Fournier, P., L'œuvre canonique
de Réginon de Prüm (Bibliothèque de
Vécole des chartes t. 81. 20). [1786
Levison, T Zur ältesten Urkde. d.
Klosters Prüm (Neues Archiv d. Gesellsch.
f. ältere dte. G.kde. 43, 383-8). =
Bibliographie Nr. 1773—1835.
Monum, German. hist. Epistolar. tomi
VI partis alterius fasc. 1: Nicolai papae
epistol. ed. E. Perels. — Epistolar. toni
VII pars prior: Joh. VIII. papae registr.
edid. E. Caspar. 12. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 20, 216 —19 Levison. [1787
Peltz, W. M., Untersuchgn. zu Urkd.-
fálschgn. d. Mittelait. T. 1: Die Hamburger
Fälschgn. s. 20, 1883. Rez. Zt. f. Kirchen-
G. N. 2, 205 f. Schmeidler; Neues Archiv 13,
454 Kehr. 117
Reincke, H., Untersuchgn. tiber
Hamburgs mittelalt. G.schreibg. Zt.
Ver. hamburg. G. 24, 1-31). [1189
Liebermann, F., Zu Bußbüchern d. latein.
Kirche (Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 11,
292—301). 11700
Hobklber«, K., D. fränkische. Sacramen-
tarium Gelasianum in alamann. Überlieierg.
s. 20, 2034. Rez.: Theol. Revue 19. 10-8:
Stapper. 11791
E. vorhadrian. gregorian. Palimpsest-
Sakramentar in Gold-Unzialschrift . . hrsg.
v. A. Dold. 19. Rez.: Lit. Zbl. 71, 116f.
v. Dobschütz; Theol. Revue 18. 2120—13 Mohl-
berg. 1179
Strecker, K., Zu den Quellen für da
Leben d. hl. Ninian (Neues Archiv d. tie
sellsch. f. ältere dt. G.kde. 43, 1— 26. [13
Beebaß, O., Ein Beitrag zur Rekonstruk-
tion der Regel Columbas des Jüngeren t.
f. Kirchen-G. N. F., 3, 132 —37). 1179
Kurth, d., Études franques. 19.
2 vol. VIII, 856. 349 S. Paris: Champion.
Rez.: Anal. Bolland. 39, 376 — 78 1 55
haye. 1
Halbedel, Fränkische Stud. '18. s.
18, 2697. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver.
41, 296—300 Frielingsdorf. 1796
Schäfer, K. H., Hofgeismar die Stätte
der von Winfried - Bonifatius efällten
Donareiche. S.-A. Kassel: Weber & Weide-
meyer. 19. 16 S. — Jestädt, W., Wo stand
die vom hl. Bonifatius gefällte Donareichr!
n G. bill. 14, 17—27). Rez.: Zt. Ver.
. hess. G. u. Landeskde. 53, 157 f. Pfaff. (179%
Schäfer, K. H., Missionsstätten des hl.
Bonifatius in Hessen (Fuldaer G. bill. M. 65
—75, 113— 38). [179
Hirschmann, Hat Eichstätts erster
Bischof die erste Lebensbeschreibg. des hl.
Bonifaz geschrieben? (Hist.-polit. Bll. 16.
13—29). (I
Vonderaa, J., Vorläufiger Bericht über
d. Ausgrubgn. am Dome zu Fulda i. J. 09
(Fuldaer G bll. 14, 1—16). TELL
Caspar, E., Pippin u. die röm. Kirche.
14. s. '16, 3485. Rez.: Hist. Zt. 121, 314—13
Voigt; Hist. Vierteljschr. 20, 430—37 Levi-
son. 8 un [1801
Halphen, L., Etudes critiques sur
l’histoire de Charlemagne. Paris:
Alcan. 20. 14 fr.
Inh.: Les sources de l'histoire de Charle-
magne — La conquete de la Saxe — Le
couronuement nn rial — L’agriculture et
la propriété rurale — L'industrie et le com-
merce. Rez.: Anal. Bolland. 39, a
18
Fränkische Zeit bis 918.
Hoflmann, H., Karl d. Gr. im
Bilde d. G.schreibg d. früheren Mittel-
alt. 19. s. 20, 1865. Rez.: Theol. Lit.
Zeit. 46, 57 Bonwetsch. [1803
Buchner, I., Forschgn. zur karoling.
Kunst-G. u. zum Lebensgange Einhards. s.
20, 1894. — Ders., Zum Briefwechsel Ein-
hards u. des hl. Ansegis von Fontanelle. s.
20, 1861. Rez.: Neues Archiv 43, 428—373
Levison. [1804
Himmelreich, L., Papst Leo III
u. d. Kaiserkröng. Karls d. Gr. i. J.
800. Münch. Diss. 19. X, 115 S. [1805
Kaufmann, F., Vom Talisman
Karls d. Gr., Kanonikus A. J. Blees
u. d. Aachener Münsterschatz z. Zeit
d. französ. Revolution. 2. Abhdlg. z.
G. d. Münsterschatzes. Aachen: Creutzer.
20. 112 S. 7,50 M. 1806
. Kaafmann, F., Vom Talisman Karls
d. Gr. u. der Vergabung anderer Stücke d.
Aachener Münsterschatzes i. J. 1804 (Ehren-
gabe dt. Wissenschaft 639—70). [1807
Nottarp, H., D. Bistumserrichtg.
in Dtl. im 8. Jhd. (Kirchenrechtl. Ab-
halg. 96). Stuttg.: Enke. 20. VII,
259 S. 34M.
Rez. : Theol. Lit.bl. 42, 1f. Werminghoff ;
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 304—7 Wer-
minghoff. [1808
Heldmann, K., Kommendation u.
Königsschutz imVertrage von Ponthion
(754). (Mitteil. Inst. österr. G.forsch.
88, 541—70). [1809
Thomas, H., Die rechtl. Festsetzg.
d. Pactum Ludovicianum von 817. Ein
Beitr. zur Echtheitsfrage. (Zt. d. Sa-
vigny-Stiftg. K. A. 41, 124 —74). [1810
Voigt, ., Die karoling. Klosterpolitik
u. d. Niedergang d. west fränk. Königtums.
g. 19, 2240. Rez.: Revue Bénédictine 32, 240
— 41. [1811
Lot, F., Les jugements d’Aix et
de Guierzy 28. avril et 6. septembre
838. (Bibliothèque de l'école des chartes
82, 281—315). [1812
Perels, E., Papst Nikolaus I. u.
Anastasius Bibliothecarius. E. Beitr.
z. G. des Papsttums im 9. Jhd. Berl.:
Weidmann. 20. XII, 327 S. 20 M.
Rez.: Archiv f. kath. Kirchenrecht 100,
170-72 Göller; Neues Archiv 43, 466—67
Levison; Anal. Bolland. 39, 387 f. Coens;
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 307 10
Werminghoff; Zt. f. Kirchen-G. 3, 243—45
Arnold. [1813
Hofmeister, A., Die Zahlungen Sikonulfs
von Salerno an das Fränk. Reich 844 (Vier-
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G 15, 530—
320. [1814
Kallen, d., Die angebliche Kölner
Synode von 878 (Festgabe für F. v.
Bezold 101—256). [1815
v. Schubert, H., Zur Germani-
sierg. d. Christentums (Festgabe f.
Harnack 389—404). [1816
*57
Vogt, H. G., Die Anfänge d.
Christentums zwischen Saale u. Unstrut
(= Neuj.bll. d. Hist. Komm. f. d. Prov.
Sachsen u. Anhalt 43). Halle: Hendel.
21. 568. 3 M. [1817
Schmeidiler, B., Hamburg -Bremen u.
Nordost-Europa vom 9.—11. Jhd. 18. 8. 20,
1904. Rez.: Lit. Zbl. 71, 52 Lerche; Hist.
Zt. 121, 472—77 Hofmeister; Zt. f. Kirchen-
(+. 38, 393—97 K. Müller; Zt. Ver. f. lübeck.
G. 20, 314—27 Hofmeister; Hist. Vierteljschr.
20, 337—39 Krabbo. [1818
Brackmann, A., D. neuesten
Forschgn. zur älteren Hamburger G.
(Zt. Ver. hamburg. G. 24, 61—85)
1819
Vonderau, J., An welcher Stelle d.
Fuldaer Domes lag das Grab des Königs
Konrads I.? (Fuldaer G. bll. 16, 25—38.) [1820
Barekhardt, A., Basel im frühesten
Mittelalt. (Baseler Jahrb. 20, 295.307). [1821
Nehring, G., Eine Zelle der Karolinger-
zeit in Schw.-Gmünd? (Bll. f. württ. Kir-
chen-G. 25, 9% -106). [1822
Collard, D. fränkische Krongut Hammel-
burg (Dte. Gaue. Sdrheft.113). Kaufbeuren.
21. 16 S. 1823
Buchner, M., Stud. zur Vor-G. Münchens
(Hist.-polit. Bll. 166, 193—221, 267 - 81, 337—
51), — Dora, J., Zur Vor-G. Münchens (Hist.-
polit. Bil. 168, 91—101). 11824
c) Innere Verhältnisse.
Dopsch, A., Die Wirtschaftsent-
wicklg. d. Karolingerzeit vornehml.
in Dil. T. 1. 2. veränd. u. erweit.
Aufl. Weimar: Böhlau.“ 21. XIV, 402 S.
64 M. | [1826
Diepenbach, W. A., „Palatium“
in spätröm.u. fränk. Zeit. Gießen. Diss.
21. 788. [1827
Weise, Staatl. Baufronden in frän-
kischer Zeit (Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 15, 341— 80). [1828
Lesne, E., Les origines du droit de
régale (Nouvelle Revue historique de droit
francais et étranger 21, janv.) [1829
Könieer, Die N d. Karo-
lingerzeit. s. 20, 1873. Rez.: Hist. Jahrb.
d. Görresges. 40, 294 f. Bigelmair. 11530
Behaghel, O., Deutsch (Beitrr. zur
G. d. dt. Sprache u. Lit. 45, 180—382).
. [1831
Ochs, E, Die heiligen n. die seligen
(Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. #5,
102—11). [18332
Schiecht, J., Die selige Irmengard von
Chiemsee (Hist.-polit. Bll. 168, 125— 47, 212
— 31). [1833
adeja, E.,AusWalahfried Strabos Lehr-
jahren (Stud. u. Mitteil. zur @. d. Bened.or-
dens 40, 251—56)- [1834
Wilmart, D. A., Les All&gories sur l'Ecri-
ture attribuées à Raban Maur (Revue Béné-
dietine 32, 47—56). Ä [1835
*58
Bruckner, W., zu ersten Merseburger
5 (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit.
282— [1836
Strecker. K., Drei Rhythmen Alkuins
(Neues Archiv 43, 386—43). „ [11837
Danielowski, E., Das Hiltibrant-
lied. Beitrr. z. Überliefergs.-G. auf
palaeogr. Grundlage. Berl.: Mayer &
Müller. 19. IV, 103 S.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u dt. Lit. 40,
inf. Steinmeyer. [1838
Henning, R., Wettu irmingot u. das
Hildehr: A d (At. f. dt. Altert. u. dt. Lit.
58, 11051). 11839
Fraenkel, H., Aus d. Früh-G. des dt.
Kudreims (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58.
11-1). [1810
Löweuthal, F.. Zu den Quellen des He-
liand (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 57, 273
— a 11841
wierzine, K., Stevrer Bruchstück von
Notkers Psalmenübersetze. (Beitrr. zur G.
d. dt. Sprache u. Lit. 45. 192—211). [1842
Grienberger, Th., Althochdte. Texter-
klärgu. (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u.
Lit. 45. 219—348, 4041-28), [1843
Strecker, K., Zum Rhythmus von d.
x hlacht bei Fontanetum t. f. dt. Altert.
. dte. Lit. 57. 177—81). [1844
Strecker, K., Franci Nebulones (Zt. f.
dt. Altert. u. dte. Lit. 57, 1855—88), (1545
Heißer, R., cuonio uuidi (Festgabe für
F. v. Bezold 126—141). [1817
Neckel, G., Das Gedicht von Walt.
harius manu fortis (Germ.-rom. Monats-
schr. 9, 139—49, 209 —21). [1848
Weise, G., Zur Archaeologie d.
früher. Mittelalt. Jahresber. 1915--17.
I. II. (Hist. Zt. 121, 304—14, 122, 304
— 16). 1849
Haseloff, A., D. vorkaroling. Buch-
malerei im Lichte der großen Veröf-
fentlg.
tor. f. Kunstwissensch. 42, 164—217).
[1850
Burgen
Ethnologie m, 187 —
Heiligen-
Diss. 20.
[1852
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und staufischen Kaiser
Mötefindt, H., Frühgeschichtl.
im Harzgebiet (Zt. f.
197).
Jaegerschmid, A., D., weibl.
typus d. Merovingerzeit. Freib.
11 8.
919 — 1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser
919—1125.
Hampe, K., Dte. Kaiser-G. in d. Zeit d.
Salier u. Staufer. 3. Aufl. 16. S. 20. 1943.
Rez.: Hist. Zt. 122. 1112—16 Hofme ister. 11851
Teuffel, B., Individuelle Persönlichkeits-
schilderg. in d. dten. G. werken d. 10. u. 11.
Jhd. s 17, 3522. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch. -K. 16, 21½f. v. Below. [1855
Schmeidler, B., Kleine Forschgn.
zu lit. Quellen d. 11. Jhd. (Hist. Vier-
teljschr. 20, 129—49). [1856
des Deutschen Vereins (Reper-
Bibliographie Nr. 1837 — 1908.
Jessen, H., DieWirkgn.d. augustin.
G.-philosophie auf d. Weltanschaug. u.
G.schreibg. Lindprands von Cremona.
Greifsw.: anne 21. 63 S. [1857
Leben, Das, des Bischofs Meinwerk
von Paderborn (Vita Meinwerci episcopi
Patherbrunnensis). Hrsg.v. Fr. Tenck-
hoff. Hannov.: Hahn. 21. XXVIII,
181 S. 15 M. + 50% (Scriptor. rer.
German. in usum seholar.).
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 320—2? A. L. Meyer.
41 *
Tenckhoff, F., Eine kurze Zusammeu—
fassg. d. Lebens d. Bischofs Meinwerk von
Paderborn in Hexametern (kt. f. vaterl. G.
u. Altert.kde. Westfal. 78, 2, 71-131. 1
Vorwahl, H., Heinrich „d. Städtegrün-
der“ (Zur Kritik N von Corvey At.
Hist. Ver. Nied. sachs. 86, 135 f.). (17e:
Kullen, F., Zur „Vita Heinrici IV.“
Münch. Diss. 20. 1818. [1861
Walther, Chr., Zur ne Reim-
chronik (Jahrb. d. Ver. f. nied.dt. Sprach-
forschg. 46, 76 f.). [18%
Hofmeister, A., Der Sermo de in-
ventione saniti Kataldi. Zur G. Tarents
am Ende d. 11. Jhd. (Münch. Mus. f.
Philol. d. Mittelalt. u. d. Renaiss. 4
101—14). [1863
Morin, G., D'où provient le Missel d'An-
dechs“? (Hist. Jahrb. 41, 273—78. 1181
Widel, H., Drei Urschriften Cremaucser
Diplome aus d. 10. u. 11. Jhd. Neues Archiv
43, 215— 24, ie:
Lubenow, H., Die Slavenkriege
d. Ottonen u. Salier in d. Anscha
ihrer Zeit. Greifsw. Diss. 20. 51 S. Il
Pavani, G., Un vescovo belga in
Italia nel secolo X : studio storico-critico
su Raterio di Verona. Torino; Soc. na-
zionale. 20. 181 S. |1867
Bönger, TI., Wo wurde Heinrich IV. zuin
2. Male gebannt? Greifsw. Diss. 20. 318.
(Masch. schr.) [er
Herzfeld, d., D. Strafverfahren
Gregors VII. im Lichte der Ideen Au-
gustins u. Gregors]. (Hist. Vierteljschr.
19, 305—3830). [1869
Schneider, W., Papst Gregor VII.
u. das Kirchengut. Greifsw. Diss. 20
206 S.
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 11.
310—12 Scharnagel. [ii
Weinert, E., Die Bedeutg. der su-
perbia u. humilitas in d. Briefen Gre-
gor VII. Greifsw. Diss. 20. 48 S. [1871
Fliche, A., Etudes sur la polèmique re-
ligieuse a l'epoque de Grégoire VII. Les
Prégrégoriens. s. 20. 1925. nen, Saint Gri-
goire VII. Paris. "20. X. 192 S. 3.0 fr. Rez.:
Anal. Boll. 39. 199—203; ar historique
136, 9-0 Joridan. 11°?
Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919—1254. *59
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Kehr
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——— —s .
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Weber, P. X., D. älteste Luzerner
Bürgerbuch (1857—1479) Teil 2. (D.
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Brandstetter, R., „Um den Frieden“.
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pay cuol Alt-Luzerns (D. G.freund. Mitteil.
. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 1—16). [2072
Glitsch, H., u. Müller, K. O.,
Die alte Ordng. des Hofgerichts zu
Rottweil (um 1435) (Zt. d. Savigny-
Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 281—
369). 2078
Winckelmann, O., Zur Entstehg.
G. der Straßburger e u.
Dreizehn (Zt. f. G. d. Oberrh. 0 . F.
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Krieger, A., E. Salbuch der Grafsch.
(Zt. f. d
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Oberrh. N. F. 35, 125—59, 262—77). 2075
Aubin, H., Ein Gutachten über d.
Verbesserg. der kurköln. Zentralver-
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F. v. Bezold 150 — 64). 2076
Frölich, K., D. Privilegien polit. d.
Goslarer Rates in d. 2. Hälfte d. 14. Jhd.
(Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 86, 87—
120). [2077
61, 1—102).
*65
Frölich, R., D. Goslarer Domstift
in d. 2. Hälfte d. 13. Jhd. Ein Beitr.
zur G. d. Verhältn. zwisch. Stadtge-
meinde u. Kirche im Mittelalt. (Zt. d.
Savigny-Stiftg. K. A. 41, 84 156).
l [2078
Frölich, K., Ein urkdl. Beitr. zum Steuer-
wes. d. Stadt Goslar in d. 1. Hälfte d. 15.
Jhd. (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert.kde.
54, 33—41). (2079
Frölich, K., Eine vorreformator.
Gotteshaus- u. Kirchenpflegerordng.
(für d. Marktkirche in Goslar v. J.
1472). (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 142
— 48). 2080
Techen, F., E. Fälschg. u. ihre Sühne
(Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert. kde. 20,
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Koch, E., D. Lehenbuch d. Abtes Georg.
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2082
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Maetschke, E., D. Entstehg. u. Zusam-
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Müller, Aug., Die Abfassg. d. Tabula
„ provinciae Nizensis (Zt. d.
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Günther, ©., Kein Danziger Kastellan
von 1388 (Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20,
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Semrau, A., Der Markt nach kulm. Recht
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zu Thorn 28, 83—92). 2088
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208
[
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um 1400 (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver.
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Krag, W., Die l'aumgartner von Nürn—
berg uu Augsburg. E. Beitr. zur Handels-.
d. 15. u. 16 Jhd. 19. s. 20, 1132. Rez.:
Familiengeschichtl. BIL 19, 49—53? v. Klocke.
: 12097
Völker, A., Die Forstpolit. d.
Reichsstadt Goslar bis z. J. 1552. Heidelb.
Diss. 21. 97, 60 S. (Masch. Schr.). [2098
Frölich, K., D. Verzeichnisse über
d. Grubenbesitz d. Goslarer Rates am
Rammelsberge um d. J. 1400. E. Beitr.
z. Bergpolit. d. Stadt Goslar im 14. Jhd.
(Hans. G. bll. 25, 103— 72). 2099
Ermisch, H., D. Innungsordng. d. Frei-
berger Kramerinnung von 1283. E. Nachtr.
zum Freiberger Urkdnb. (N. Archiv f. sächs.
G. u. Altert kde. 41, 279—86). [2100
Hämmerich, F., Quellen u. Untersuchen.
Z. Fahrt d. ersten Dten. nach d. portugies
Indien 1505/6. s. 20, 2136. Rez.: Dte, Lit.
Zeit. 41, 121f. Hacbler., [2101
b) Religion und Kirche.
Göller, E., Die Einnahmen d.
apostol. Kammer unter Benedikt XII.
(Vatikan. Quellen z. G. d. päpstl. Hof-
u. Finanzverwaltg. 1316—1378. Hrsg.
v. d. Görresgesellsch. Bd. 4.) Paderb.:
Schöningh. 20. IX, 24 u. 285 S. 40 M.
+ 400%, 2102
j Vatikan. Qoellen z. G. d. päpstl. Hof-
u. Finanzverwaltg. 1316—75. Bd. 3 Bearb.
v. K. H. Schäfer. 14. Rez.: Zt. f. Kirchen-
G. 38. 10 f. Wenck. 12103
Hofmann. W. v., Forschen. z. G. der
kurialen Behörden vom Schisma bis zur
Reformation 2 Bde. 14. s. 19, 1488. Rez.:
Theol. Revue 18, 152—63 Göller 12101
Bierbaum, M., Bettelorden u. Welt-
geistlichkeit an d. Universit. Paris.
Texte u. Untersuchg. zum lit. Armuts-
u. Exemtionsstreit d. 13. Jhd. (1255 —
1272). (Franzisk. Stud. 2. Beiheft.)
a Aschendorff. 20. XIII, 406 8.
22 M.
Rez.: Revue historique 136, 84—87 Jor-
dan; Theol. Lit.-Zeit. 16, 179-81 Wenck.[2105
Bursche, E., Die Reformarbeiten
d. Basler Konzils. E. kirchengeschichtl.
Untersuchg. Basel. Diss. 21. XII, 1248.
[2106
Vansteenberghe, E., Le Cardinal
Nicolas de Cues (1401—66), l'action,
la pensée. Lille. 20. XX, 506 S.
ez.: Revue historique 136, ‘H f. Jordan.
[2107
Alfeld (Franzisk. Stud. 7, 78 f.).
Bibliographie Nr. 2094 — 2160.
Doelle, F., D. martinian. Reform-
bewegg. in d. sächs. Franzisk.provinz
im 15. u. 16. Jhd. Münst.: Aschendorff.
21. XI, 159 8. [2108
Störmans, A, D. städtischen Gravamina
gegen den Klerus. 16. s. 19, 2556. Rez.:
ist. Vierteljschr 20, 103 f. Kalkoff; Theol.
Revue 17, 21— 25 Löhr. 12105
Barulkol, E., Stud. zur G. d. Brüder
vom gemeinsamen Leben. 17. s. 19, 2559.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges. 39, 799 f.
Löffler; Hist. Zt. 124, 530 f. Köhler. [2110
Loserth, J., Zu d. hist. Quellen
in Wiclifs Summa Theologiae (Zt. f.
d. dt.-österr. Gymnas. 69,673 —88). 2111
Dorsch, W., E. Brüderschaftsbrief d. hl.
Johannes von Capistrano (Franzisk. Stud.
7, 75-78), 2112
Kenße», H., Ein Kölner Traktat von ca.
1440—49 über d. Verhalten d. Gläubigen zur
Zeit d. Schismas (Zt. f. Kirchen-G. N. F.
3, 138— 41). (2113
Rhijn, M. van, Wessel Gansfort.
s Gravenh.: Nijhoff. 17. XI, 263,
-LXXIX BI.
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. 38, 406 f. gema.
Schlecht, J., Zur Mainzer Agende von
1480 (Hist.-polit. Bll. 168, 46—54). 2
Buchwald, E. latein. Meßpreligt Bert-
holds v. Regensburg (Zt. f. Kirchen-G. 39,
77—8?). [2116
Paulus, N., Alex. v. Hales u. die Ablas-
frage (Franzisk. Stud. 7, 173-78). 12117
Paulus, N., Joh. Kannemann, 1169 Ab-
laßprediger (Franzisk. Stud. 8, 81 f.) [2115
Buchwald, d., Die Ars praedicandi d.
Erfurter Franziskaners Chr. Borgsleben
(Franzisk. Stud. 8, 67—74). 12119
— Polster, F., Wilh. v. Vorillon ein Skotist
d. 15. Jhd. (Franzisk. Stud. 8, 48-66). [2120
Machen, J., Eine Fälschg. Erd wins v.
d. Hardt (Zt. d. Hurz-Ver. f. G. u. Alte rt. -
kde. 51, 4115). 12121
Lehmann, P., Nochmals Augustin v.
12122
Zak, A., Die Aachenfahrt von 1433 u. d.
Prämonstratenser Stift Geras (Niederösterr.)
(Zt. d. Aachen. G-Ver. 41, 294—986). 2123
Erben, W., Bittschrr. steir. Klöster an
e. päpstl. Nuntius (Zt. Hist. Ver. Steiermark
18, 57—94). [2124
Glasschröder, F. X., Tristan von Nuß-
berg, Domkustos zu Freising (F 1518). (Sam-
melbl. Hist. Ver. Freising 11, 1444—47). [2125
Pfleger, L., Peter Wiekram d. letzte
kath. Münsterprediger d. Mittelalt. (Bulletin
ecclés. de Strasbourg 39, 146—51, 175—%5).
(2126
Dunker, Die kirchl. Zustände Heilbronns
v. d. Reformat. zeit (Bl. f. württ. Kirchen-
G. 25, 111—27). BR 2127
Willburger, A., D. religiöse Ver-
sorgg. Oberschwabens vor d. Reformat.
(Hist.-polit. Bll. 162, 150 —57, 282—95).
. [2128
Stuklfauth, d., War Joh. Fabri von
Leutkirch Dominikaner? (Zt. f. Kirchen-G.
N. F. 3, 152 —58. 12129
Eberhard, H., D. Diözese Worms am
Ende d. 15 Jhd. 19. s. 20, 2153. Rez : Archiv
f. kath. Kirchenrecht 100, 162 f. Hilling:
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1617.
Theol. Lit.-Zeit 45. 203 f. Vigener; Hist. Zt.
125, 1698-65 Riedner; Zt. d. Savigny-Stiftg.
K. A. 41, 327—30 Stutz. (2130
den, J., Ein Zinsregister d. Klosters
Dietkirchen bei Bonn von 1393 (Annal. Hist.
Ver. Njederrh. 105, 116—42). [2131
Schatten, E., Kloster Böddeken u seine
Reformtätigkeit im 15. Jhd. s 20, 2173 Rez.:
Hist. Jahrb. d. Görresges. 41, 128 f. Löffler.
12132
Bosttleher, W. v., Alte Zinsregister des
Hospitals zum hl. Geiste in Görlitz (Neues
Laus. Magaz. 96, 1—41). 12133
Wehrmann, M., Vom Bischofsgeld im
Lande Bütow (Monatsbll. d. Gesellsch. f.
pommer. G. u. Altert.kde. 20, 18 f.). 12144
Schaefer, Aennl, Die Legation d Bischofs
von Lavant, Rudolf Nußhaum v Rüdesheim,
in d. höhın. Kirchenfrage 1465-68. Bresl.
Diss. 19 (Auszug). [2135
Bieszk, K., D. dte. Orden u. Polen
im Kampfe um d. kirchl. Zugehörig-
keit d. Archidiakonats Pommerellen
1343 —1433. Freib. Diss. 21. IV, 69 8.
(Masch.-Schr.). [2136
Schmauch, H., Die Besetzg. d.
Bistümer im Dt.ordensstaate bis z. J.
1410 1 (Zt. f. dt. G. u. Altert.-
kde. Ermlands 21, 1-102.) 12137
d) Bildung, Literatur und Kunst,
Volksleben.
i Krult wagen, B., De uitvinding van de
boekdrukkunst en hare eerste voortbreng—
selen. Leiden: Brill. in. 38 8. Rez.: Zbl.
f. Bibl.wes. 36. 38 f. Schwenke. [2138
Zedler, G., Von Coster zu Guten-
berg. D. holländ. Frühdruck u. die
Erfindg. d. Buchdrucks. Mit 26 Doppel-
taf. usw. Lpz.: Hirsemann. 21. XI,
194 8. 2139
Gottschalk, P., D. Buchkunst Guten-
bergs u. Schäffers. Mit ein. einleit. Ver-
such üb. d. Entwieklg. d. Buchkunst v. ihr.
frühest. Anfängen bis auf d. heutige Zeit.
Berl.: Gottschalk '18. 15 N. 8 Taf. u Erkl.
Großfol. Rez : Lit. Zbl. 70, 566 f. A. Schmidt:
Zbl. f. Bibl. wes. 36, 129 f. Schwenke. [2110
Domel, d., Gutenberg, d. Erfindg. d.
Typengusses u. 8. Frühdlrucke. 8. 20, 2196.
Rez.: Zbl. f. Bibl.-wes. 37, 47f. 12141
Haberditzl, F. M., Die Einblatt-
drucke d. 15. Jhd. in d. Kupferstich-
sammlg. d. Hofbibliothek zu Wien.
2 Bde. Wien: Gesellsch. f. vervielfält.
Kunst. 20. 171 Lichtdrucktaf. 2°.
700 M.
Rez.: Zbl. f. Bibl. weg. 38, 82—84 En
Butsch, A. F., Bücher-Ornamentik
d. Renaissance. Hist.-krit. dargest.
2 Bde. in 1 Bd. (Neue Titelaufl. d. Ausg.
v. 1878/81). Münch.: Hirth. 21. IV,
72 S., 108 Taf.; VIII, 56 S. 118 Taf.
360 M. 2143
—— jj ̃ ——v —— . ——ü—2—b — —oä—'—ůy—— ä́«—fmu — —— —
+67
Schramm, A., D. Bilderschmuck
d. Frühdrucke. 3: Die Drucke von
Joh. Baemler in Augsburg. Lpz.:
Dtes. Museum f. Buch u. Schrift. 21.
26 S. 113 Taf. 20. 400 M. 2144
‚Jacobs, E., Ars scripturarum (Aufs. F.
Milkau gewidmet) 177-86. 12145
Herrmann, F., Verkauf von Handschrr.
aus Arnsburg nach Maulbronn i. J. 1439
(Zbl. f. Bibl. Wes. 37, 80—81). [2146
Lehmann, P., Konstanz u. Basel als
Büchermärkte während d. großen Kirchen-
versammlgu. (Zt d. Ver. f. Buchwesen u.
Schrifttum 4, 6-11). 12147
Lehmann, P., E. Bücherverzeichnis d.
Dombibliothek v. Chur aus d. J. 1457 1
ber. d bayr. Akad d. Wiss. Phil.-usw. Kl.
20. Abhdlg. 1). 228. 12148
Croes, B., Der Buchdruck Münsters im
15. Jhd. (Westfal. 11, 6-13). [2149
Baumeister, E., Formschnitte d.
15. Jhd. in d. Universit.biblioth. zu
München (= Einblattdrucke d. 15. Jhd.
51). Straßb.: Heitz. 20. 17 S. 41 Abb.
124 M. [2150
Obser, R., Jodocus Lorichius ù. d. Vita
S. Landelini (Zt. f G. d. Oberrh. N. F. 36,
476 f.). . 12151
Schramm, A., Die Drucke von
Anton Sorg in Augsburg. Lpz.: Hierse-
mann in Komm. 21. 52 382 Taf.
1200 M. 2152
Schuster, W., Das Planetenbuch (Jahrb.
d. Ver. f. niederdte. Sprachforschg. 47, 1 ff.)
[2153
Schottenloher, K., Das Regens-
burger Buchgewerbe im 15. u. 16. Jhd.
mit Akten u. Druckverzeichnis. Mit
15 Taf. (=Veröffentlg. d. Gutenberg-
gesellsch. 14—19). Mainz. 21. XIII,
289 S. 450 M. 2154
Schulte, A., Die Dten. u. die An-
fänge d. Buchdrucks in Spanien (Fest-
gabe für F. v. Bezold 166—80). [2155
Vaulllleème. E., Peter Attendorn, ein
Buchhändler u Drucker in Straßburg um
1490 (Aufs. F. Milkau gewidmet 31-53). [2156
Zülch, W. K. u. Mori, G., Frank-
furter Urkdnb. zur Früh-G. d. Buch-
drucks. Frankf. a. M.: Baer. 20. 75 S.
15 M.
Rez.: Zbl. f. Bibl. wes. 37, 88 f. Vouilliéme.
[2197
Burdach, K., Vom Mittelalt. zur Refor-
mat. II. 12. 13. 8. 17, 3777. Rez.: Zt. f. dte.
Philol. 49, 96—104 Borinski. [2158
Walser, E., Stud. zur Weltan-
schaug. d. Renaissance (Basler Zt. f.
G. u. Altert.kde. 19, 130—64). [2159
Hasse, K. P., D. dte. Renaissance.
1. T.: Ihre Begründg. durch d. Huma-
nismus. Meerane: Herzog. 20. VII,
439 S. 20 M. (2160
5
+68
Arnold, R. F., Die Kultur d.
Renaissance. Gesittg., Forschg., Dichtg.
3. verb. u. verm. Aufl. (Sammilg. Göschen
189). 20. 141 8. [2161
Burdach, K., Dte. Renaissance.
Betrachtgn.über unsere künftige Bildg.
Berl.: Mittler. 2. verm. Aufl. 18. 99 8.
Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol.
49, 1—5 Vobler. [2162
Hashagen, J., Rheinisches Geistes-
leben im späteren Mittelalt. (Hist.
Zt. 124, 189—219). [2163
Strsygowski, J., Norden u. Renaissance
(Zt. f. bild. Kunst 55, 98-103). [2164
Joachimsen, P., Aus d. Entwicklg.
d. italien. Humanismus (Hist. Zt. 121,
189 — 233). [2165
Herrie, Th., Reden bei d. Erwerbg. d.
akad. Grade im 15. Jhd. in Leipzig (N.
Archiv f. sächs. G. 42, 227-41). [2166
Benary, F., Zur G. d. Stadt. u. d. Uni-
versität Erfurt am Ausg. d Mittelalt. '19,
s. 20, 2193. Rez.: N. Arehiv f. sächs. G.
41, 161-63 Ermisch; Hist Zt. 123, 497 f.
Keußen: Mitteil. Hist Lit 49, 101-8 Schill-
mann; Hist. Jahrb. d. Görresges. 41, 157f.
Veit. [2167
Müller, K. O., E. neuer Brief von. Ulr Zasius
an Konr. Stürztel (1491). (Hist. Jahrb. 10,
203 22). (2168
Schlecht, J., Lob- u. Spottgedichte
Ingolstädter Humanisten (Hist. Jahrb 41.
215-46). 2169
Mestwerdt, P., D. Anfänge des Eras-
mus. Humanismus u. devotio moderna. 17.
s. 19, 2627. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges.
39, 752 54 Pfleger. [2107
Eck, Job., Universits.studium d. Zister-
zienser mit besond. Berücksichtigg. d.
Klosters Arnsburg Mitteil. Oberhess G.
Ver. N. F. 23, 70-72). 12171
Letta, I., Johannes Butzbach, a wande-
ring scholar of the fifteenth century (Eng-
lish Historical Review vol. 32, 22— 33). (2172
Zoepfl, Frär,, Johannes Altenstaig. ’18.
8. 20, 2291. Rez.: Dte Lit.-Zeit. 41, 30f.
Clemen, 2173
Häfele, d. I., Frantz v. Retz. E. Beitr.
zur Gelehrten-G. . . S. 20, 2191. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 20, 102 f. G. Müller; Theol.
Revue 18, 311-15 Grabmann. 12174
Nieländer, F., Noctumae vigiliae. E.
bisher unbekannte kurze Zusammenstellg.
d. Barthol. Stein über den Wert des Wachens
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 109—12), 2175
Zahn, J., Taulers Mystik in ihrer Stellg.
zur Kirche (Ehrengabe dt. Wissensch. 125—
4 2176
). l
Strauch, Pb., Zu Taulers Predigten
(Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 4,
1—26). 217
Gebhard, A., Die Briefe u. Pre-
digten d. Mystikers Heinr. Seuse gen.
Suso, nach ihren weltl. Motiven u.
dichter. Formeln betrachtet. Berl.:
Verein wissenschaftl. Verleger. 20.
XII, 272 8. [2178
Bibliographie Nr. 2161—2229.
Geiger, O., Stud. über Bruder
Berthold. S. Leben u. seine dt. Werke
(Freiburg. Diözes.archiv. N. F. 21,
1—54). [2179
Winterfeld, L. v., Das Cleppinger Spe-
culum humanae salvationis in d. Landes-
biblioth. zu Darmstadt (Beitrr. z. G. Dort-
munds u. d Grafsch. Mark 26, 96—118). (210
barrer, R., D. Frauenkloster Engel-
berg als Pflanzstätte d. Mystik. . (D. 6.-
freund 76, 195—218). [2181
Schmidt, Jos., Johannes v. Wünschel-
burg (Festschr. zu F. Volkmers 75. Geburts-
tag 32 - 43). [21m2
Batton, A., Wilh. v. Rubruk, ein Welt-
reisender aus d Franzisk orden u. seine
Sendg. in d. Land d. Tataren (Franzisk.
Stud, Beiheft 6). Münst.: Aschendorff. 21.
XII, 78 8. 5 121
7
edler, d., D. Ackermann aus Böhmen.
D. älteste mit Bildern ausgestatt. .. dt.
Buch. 18. s. 20, 2200. Rez : Hist. Zt. 12,
166 f. Götze. 5 (2184
Thoma, B., E. neues Bruchstück des
Gedichtes auf Kaiser Ludwig d. Baiern ı Zt.
f. dt. Altert u. dt. Lit. 58, 87—91). (2155
Sealmann, W., St. Laurentius. Mittel-
niederdt. Gedicht d. 13. Jhd. Jahrb. d Ver.
f. niederdt. Sprachforschg. 46, 73—75. [218
Liepe, W., Elisabeth v. Nassau-
Saarbrücken. Entstehg. u. Anfänge
d. Prosaromans in Dti. Halle: Nie-
meyer. 20. XVI, 277 8. [2187
Roeder v. Diersburg, E. Freiin,
Komik u. Humor bei Geiler v. Kaisers-
berg (Germ. Stud. hrag. v. Ebering 9).
Berl.: Ebering. 21. VIII, 120 S. [2188
Klemenz, P., Die Herkunft d ältesten
Grafschafter Dichters Dietrich Festschr.
zu F. Volkmers 75. Geburtstag 20-28). [2188
Dutachke, B., Über Dirick Bauts u d.
Wesen germ. Kunst (Zt. f. bild. Kunst 51.
127 36) BEL
Habicht, V. C.. Zur dten. Tafelmalerei
um 1500 (Monatshefte f. Kunstwissensch 14,
2266). 12191
Strohmer, E., Michael Pachers Altar in
St. . Abersee (Osterr. Kunstbb.
14). Wien: Hölzel. 21 16 S. 10 Taf. 2192
Schneider, Bans, Beitrr. zur G. d. nieder-
länd. Einflusses auf d. oberdt. Malerei u.
Graphik um 1460 80. Basler Diss. 15. 12155
: 2193
Voß, H., Uber d. 1 d bayr. Renais-
sancemalerei (Zt. f. bild. Kunst 55, 148—51).
2191
Halm, Ph. M., Stud. zur Augs-
burger Bildnerei der Frührenaissance
(Jahrb. d. Preuß. Kunstsammign. 41,
214 f). [2195
Hitterwieser, A., Der Dom zu Freising
u. sein Zubehör zu Ausgang d. Mittelalt.
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 11, 1—98) (2198
Baum, J.. Schwäbische Bildwerke im
Zeitalter d. Mystik (Zt. f. bild. Kunst 53,
1 10). 12197
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517.
Rathgen, B., FrankfurterPrunkgeschütze
u. ihre Meister (Zt. f. hist. Waffen- u. Kostüm-
kde. 9, 83—108) [2198
Obser, K., Verding e. badischen Dorf-
kirche an Jörg von Lachen (Zt. f. d G. d.
Oberrh. N. F. 35, 110-15). — Ders.. Meister
Jörg von Lachen ein Schweizer (Ebd. 218).
2199
Wingenroth, I., Das Scheibenkreuz u.
der Fürstenberger kelch im Münsterschatz
zu Villingen (Badische Heimat 8, 1411—19).
i 12200
Nägele, A., Des letzten Grafen v. Zim-
mern Erzgrabmal von Meister Wolfgang
Neidhart in Ulm (Württ.Vierteljhefte f. Lau-
des-G. 28, 40—60. 2201
Gatmaes, K., Martin Schongauer u. die
Fresken im Münster zu Breisach ıRepertor.
f. Kunstwissensch. 43, 62—79). [2202
Rleffel, F., Ein Grünewaldbildnis? (Kunst-
chronik u. Kunstmarkt 55, 13—20). 12203
Voerelen, M., Zülch, W. K, Martin, A.,
Zur Grünewald-Forschg. (Repertor. f. Kunst-
Wissensch. 43, 9 - 43). (2204
Bieff-1, F., u. Roifa, W., Zur Grünewald-
Forschg. (Repertor. f. Kunstwissensch. 42,
220 49% (2205
Obser,K „ Der Hohenlandenberger Altar
in d. Kunsthalle zu Karlsruhe. Seine Her-
kunft u. seine Schicksale (Zt. f. G. d. Ober-
rheins N. F. 36, 192—201). [2206
Käch, F., Ludw. Juppe. Eine Nachlese
(Hessenkunst 14, 26-37). — Ders., Hans Ja-
kob von Ettlingen, ein hess. Baumeister d.
15. Jhd. (Ebd. 15, 34—50). 2207
Hölker, C., Meister Conrad v. Soest
u. seine Bedeutg. für d. norddte. Ma-
lerei in d. 1. Hälfte d. 15. Jhd. (Beitrr.
zur westf. Kunst- H. 7). Münstef Cop-
penrath. 21. 63 S. 21 Taf. [2208
Meier, P. J., Werk u. Wirkg. des
Meisters Konrad v. Soest. (Westfalen,
Sonderheft 1) Münster: Coppenrath.
21. 95 S. 10 Taf. [2209
Witting, F, Cort Borgentryk, d.
Meister d. Braunschweiger Dombildes.
(Stadien z. dt. Kunst-G. 214). Straßb.:
Heitz. 107 S. [2210
Rohde, A.. Die Ausklänge des Bertram-
schen u. die Vorbedinggn. des Franckeschen
Stils im Norden (Monatshefte f. Kuustwissen-
Sch. 13, 225 — 33). 7 pa
Buchwald, d., Die Gemälde im Kreuz-
gang zu Altzelle (Kunstchronik u. Kunst-
markt 55, 65762). 12212
Mayer, W., Breslauer Holzplastik der
Spätgotik im ausgeh. 15. Jhd. Bresl. Diss.
20. (Auszug.) 12213
Miniaturen, Kulturgeschichtl., vom
Ausgang d. Mittelalt. aus e. alten Chronik
Fr. Lübeck: Chronica u. Annales der
tadt Göttingen) hrsg. v. B. Crome,
Götting.: Vandenhoeck u. Ruprecht.
21. X, 122 8. 2214
Cartellleri. O.. Der Pas de la Dame
Sauvaige am Hofe Herzog Karls des Kühnen
von Burgund (Hist. Blätter 1, 47 54). [?215
+69
Krauß, S., Die Wiener Geserah
vom J. 1421. Wien: Braumüller. 20.
XI, 264 S.
Rez.: Lit. Zbl. 72, 92 Bamberger; S to-
Wasser, O. H. Zur, G der Wiener Geserah
(Vierteljschr. . Sozial- u. Wirtsch.-G. 16,
10418). [2216
Morgestbaler, H., Zur Kinderfahrt von
1458 (Anzeiger f. Schweizer-G. N. F. 18, 30
—31). . 12217
Meier. J.. Zur ältesten dten. Gauner-
sprache (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u.
Lit. 45, 138 — 40). 12218
Veit, Ph., Das erste Auftreten der
Syphilis (morbus Gallorum) in Mainz
im J. 1496 (Zt. f. G. d. Oberrheins
N. F. 36, 3865—77). 2219
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30 jähr. Krieges 1517—1648.
a) Reformationszeit 1517—1555.
Morel-Fatio, A., Historiographie de
Charles-Quint. 13. s. 1/15, 1391. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 19, 539-41 Hasenclever.
` 2220
Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. Hrzg.
Georg von Sachsen. Hrsg. von Ge 6. 2. 8.
19, 2770. Rez.: Neue Jahrbb. f. klass. Altert.
23, 14042 Wolf. [2221
Hasenclever, A., Eine Kanzlei-
ordng. Gattiuaras aus d. J. 1524 (Archiv
f. Urkdn.forschg. 7, 41—52). [2222
Fueter, E., G. des europ. Staatensystems
von 1492—1559. 8. 20, 2327. Rez.: Hist. Zt
122, 116—21 Platzhoff; Hist. Vierteljschr.
19, 531—38 W. Bauer; Zt. f. Kirchen-GC. N.
. 2. 218—21 Hartung; Dte. Lit.-Zeit. 41,
650 53 G. Wolf; Neue Jahrbb. f. d. klass.
Altert. . . 24, 126—28 Bonwetsch; Zt. f.
schweiz. G. 1, 455—58 Nabholz. 2233
Mentz, G., Europ. G. im Zeitalt.
Karls V., Philipp II. u. der Elisabeth.
(= Aus Natur u. Geisteswelt 528) 21.
125 S. ‚ [2224
Erben,W., Betrachtgn. zu d.italien.
Kriegstätigkeit d. Schweizer (Hist. Zt.
124, 1—40). [2225
Steiner, A., Zur G. d. Schweizer
Söldner unter Franz I. DieVertreibg. d.
Frauzosen aus Mailand u. die Eroberg.
von Parma u. Piacenza i. J. 1521.
Zürich. Diss. 19. 160 8. [2226
Wutte, M., Eine Reise Karls V. durch
Kärnten (Carinthia 111, 84—90). [2227
Björkman, W., Ofen zur Türken-
zeit, vornehml. nach türk. Quellen
(Abhdlg. aus d. Gebiet d. Auslandskde.
Bd. 3) Hamb.: Friedrichsen. 20.
XVII, 78 8. 2228
Lenz, M., D. Ausbruch d. Schmal-
kald. Krieges (Kleine hist. Schrr. 2,
25—75). [2229
*70
Ledeuil d' Ende, J., Captivite en France
deGeorges d’Autriche,grandoncle deCharles-
Quint 1541—43 (Revue historique ae 56).
22298
Richter, P., Aus d. Reichskammer-
gerichts-Protokoll d. Assessors Math.
Neser 1536—44. (Hist. Zt. 125, 439—
67) [2230
‘Ciemos, O., Beinerkgn. zu einem Ge-
dicht über d. Gefangennahme Hrzg. Heinr.
von Braunschweig (Zt. Hist. Ver. Nieder-
sachs. 86, 24 — 31). 12231
Lenz, I., Aus d. Sterbestunde d. Kurf.
Moritz von Sachsen (Kleine hist. Schrr. 2,
76 — 83). 12232
Baier, H., Französische Werbgn.
im Hegau (1536—1558). (Zt. f. d. G.
d. Oberrh. N. F. 35, 81—102). [2233
Mayr, J. K., D. politische Testa-
ment Karls V. (Hist. Bll. 1, 218— 51).
2234
Lenz, M., Päpstl. Nuntiaturen in
Dtl. im 16. Jhd. (Kleine hist. Schrr. 2,
84—116). [2285
~ Seraphim, A., Soziale Beweggn.
in Altpreußen i. J. 1525 (Altpreuß.
Monatsschr. 58, 1—36, 71—104). [2236
Barge, H., Florian Geyer. E.
biogr. Stud. (Beitrr. z. Kultur-G. d.
Mittelalt. -u. d. Renaiss. 26). Lpz.:
Teubner. 20. IV, 40 8.
Rez.: Hist. Zt. 125, 166 f. Hasenclever.
2237
Schubert, H. v., D. Konma
mus d. Wiedertäufer in Münster u.
seine Quellen (Sitzgs.ber. d. Heidelb.
Akad. Phil.-hist. K].’19. Abhdlg. 1)).
58 8. [2238
Schottenloher, K., Philipp Ul-
hart, ein Augsburg. Winkeldrucker u.
Helfershelfer d. „Schwärmer“ u. „Wie-
dertäufer“. (1523—29). (Hist. Quellen u.
Forsch., hrsg. von Schlecht. Heft 4).
Freising: Datterer 21. 160 S. 6 Tat.
[2259
Hasenclever, A., Beitrr. zur G.
Kurfürst Friedr. II. von d. Pfalz (Zt.
f. d. G. d. Oberrb. N. F. 35, 278—312;
N. F. 36, 259— 94). [2240
Lenz, M., Landgraf Moritz von
Hessen (Kleine hist. Schrr. 2, 117—41).
[2241
Lather- Jahrbuch. Jahrb. d.
Luther-Gesellsch. Hrsg. von J. Jor-
dan. Jg. 2/3. 20/21. Lpz.: Breit-
kopf & Härtel. 21. 136 S. [2242
Kaulfuß-Diesch, C., Die Neuerwerben.
d. Luthersammlg. (15 J. Kgl. u. Stuatsbibl.
4760). 2213
Jordan, J., Aus d Sammlgn. d. Luther-
halle (Jahrb. d. Luthergesellsch. 1, 135 ff.).
(2244
Bibliographie Nr. 22294 — 2295.
Wolf, G., Quellenkde. d. dt. Re-
format.-G. II, 2: Kirchl. Reformat.-G.
T. 2. Gotha: Perthes. 22. X, 296 S.
Rez. von II. 1: Theol. Stud. u. Krit. 93,
114. 12245
Lenke - OGltebh ert, E., D. G.schreibg. d.
Reformat. u. Gegenreformat. 12. 3. 14/15
3837. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 75—7
Joachimsen. ; (2245
Heussi, K., Centuriae (Harnack-
Ehrung 328—34). [2247
Smith, P., A Decade of Luther
Study (Harvard theological Review 14,
2). 2248
Tities, Reformat.lit. (Theol. Lit.-Zeit.
45, 11—18). 12219
Schottenlokher, d., Beitrr. z. Bücherkde,
d. Reformat. zeit (Zbl. f. Bibl. wesen 38, 20—
33, 67—78). 2250
Clemen, Aus seltenen reformat. ge-
schichtl. Druckschrr. (Zt. f. Kirchen-G. 39,
83-91). 2251
Ciemen, O., Autographen aus d. Refor-
mat. zeit im Kestnermuseum in Hannover
(Zbl. f. Bibl. wesen 38, 99—113). 12252
sar, f., Kleine Schrr. zu Luthers
Reformat. (Theol. Revue 18. 111—14). [53
Grisar, H., Lutheranalekten (Hist.
Jahrb. d. Görresgesellsch. 39, 487— 516).
1: Zu Luthers Romfahrt. Neues über
d. Reiseweg. 2: D. vermeintl. Lutherbibel
92 —
in d. Vaticana. 3: Zum vatikan. Luther-
brief. 4: Luther im Urteil von neugläuh.
Gegnern. 12251
Grisar, H., Lutheranalekten (Hist.
Jahrb. 41, 247 67).
5: Cur non manus nostras in sanguine
istorum lavamus? 6: Melanchthons rätsel-
ha fte Nichgiebigkeit auf d. Augsburg. Iteichs-
tag 1530. g 15
Albrecht, O., Mathias u. Andreas
Wanckels Sammign. Lutherscher Buch-
u. Bibeleinzeichngn. (Theol. Stud. u.
Kritiken 20/21, 249—77). [2256
Grisar, H., Einige Bemerkgu. zur pro-
testant. Kritik meines Lutherwerks Theol.
Revue 18, 1—7). 2257
Scheel, O., Martin Luther. Bd. 2. 17.
s 19, 2837. Rez : Dte. Lit.-Zeit. 41. 281— 3
Baur: Hist. Zt. 124. 110— 16 Troeltsch; Theol.
Revue 19, 207—11 Grisar. , 2255
Berger, A. E., Martin Luther in
kulturgeschichtl. Darstellg. T. 3: 1532
—46. (Geistesbelden 71, 72). Beil.:
E. Hofmann & Co. 21. X, 370 8.
Rez. von T. 2, 2: Lit. Zbl. 72,
Burdach.
Kala off, P., Luther u. die Entscheid.“
po d. Reformat. 17. s. 19, 2861. Rez.:
ist. Vierteljschr. 20, 77—50 G. Wolf. [2269
Müller, A. V., Luthers Werde-
gang bis zum Turmerlebnis neu unter-
sucht. Gotha: Perthes. 20. X, 140 S.
Rez.: Theol. Stud. u. Krit. 92, 3853—69;
Erklär. voh W. Köhler: Dte. Lit.-Zeit. 41,
257 — 59; Hist. Zt. 123. 310—1? Krüger; Theol.
Revue 19, 297f. Grisar. 12261.
Boehmer, J., Luther im Vaterhaus,
Vaterstadt u. Vaterland (Jahrb. d. Luther-
gesellsch. 1, 71- 81). 2262
Zeit der Reformat., Gegenreformat.u. d.30jähr. Krieges 1517—1648. *71
Barnikol, E., Luther in Magde-
burg u. die dortige Brüderschule.
(S.-A. aus Theol. Arb. aus d. rhein.
wiss. Predigerverein. N. F. 17). 62 S.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch.
40, 298 f. Löffler. [2263
Müller, A. V., Nochmals Luthers
Eintritt ins Kloster (Theol. Stad. u.
Kritiken 20/1, 278— 85). 2264
Müller, A. V., Der Augustiner-
Observantismus u. die Kritik u. Psy-
chologie Luthers (Archiv f. Reformat.-
G. 18, 1—34). 2265
Bech wald, d., Zur Primiz Luthers (Zt.
f. Kirchen-G. N. F. 3, 148—50). [2266
Kalkoff, P., Erasmus, Luther u.
Friedr. d. Weise. E. reformat.ge-
schichtl. Stud. (Schrr. d. Ver. f. Re-
format.-G. 132). Lpz.: Haupt in Komm.
„19. XVIII., 113 8.
Rez.: Hist. Zt. 123, 169 Köhler. (2267
Boehmer, H., Luther u. d. 10. Dez.
1520. (Aus: Luther-Jahrb.) Lpz.:
Breitkopf & Härtel. 21. 48 8. [2268
Kalkoff, P., D. große Wormser
Reichstag von 1521. Darmst.: Waitz.
21. 109 8.
Rez.: Hist. Zt. 124, 534 Köhler. [2269
Emser, Hleron., De disputatione
Lipsicensi, quantum ad Boemos obiter
deflexa est (1519). A venatione Lute-
riana aegocerotis assertio (1519). (=
Corp. catholic. 4). Hrsg. von F. X.
Thurnhofer. Münst.: Aschendorff. 21.
VIII. 111 8. 2270
Joh. Eck, Defensio contra. Boden-
stein .. invectiones. Hrsg. von J. Grevin g.
. . Rez.; Hist. Vierteljschr. 20,
106 f. Loserth. 1.82271
Eck, Johannes, Epistola de ratione
studiorum suorum (1538). Erasmus
Wolph: De obitu Joan. Eekii adversus
calumniam Viti Theodorici (1543).
Hrsg. von Joh. Metzler. (= Corpus
catholicor. 2). Münst.: Aschendorff.
21. VII, 106 8. [2272
Cochlaeus, Joh., adversus cucul-
latum Minotaurum Wittenbergeusem.
Hrsg. von J. Schweizer. (Corpus
Catholicorum 3). Münst.: Aschendorff.
20. VII, 66 S.
Rez.: Theol. Lit. bl. 42, 104 Bossert. [2273
Clemen, O., Luther u. d. Rüge
der Sorbonne gegen Cajetan (Theol.
Stud. u. Kritik. 20/21, 294—3804). [2274
Saxo, Ein Pamphlet „Von der München
5 vom J. 1521 (Zt. f. Bücherfreunde.
N. F. 12, 77f.). (2275
. Grisar, H., Luther zu Worms u.
die un 3 Jhd.feste d. Reformat.
Freib.: Herder. '21. VII, 89 S. (=
Luther-Stud.) [2276
Grisar, H. u. Heege, F., Luthers
Kampfbilder. I. Freib.: Herder. 21.
XIII, 68 S. (= Luther-Stud.)
1: Passional Christi u. Antichristi.
Eröffng. d. Bilderkampfes (1521). [2277
Lenz, M., Luthers Tat in Worms.
(Schrr. Ver.f. Reformat.-G. 134.) Lpz.:
Heinsius. 21. 45 S. [2278
Spitta, F., Die Textgestalt von „Ein
feste Burg“ u. d. Reichstag zu Worms. (S.-A.
aus: Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchl.
Kunst 21. S. 65—73.) e
22
& Ruprecht. 21. 1,20 M. RS:
Kalkoff, P., Kardinal Schiner,
ein Mitarbeiter Aleanders auf dem
Wormser Reichstage (Archiv f. Re-
format.-G. 18, 81—120). 2280
Vogel, J., Luther als Junker Georg
f. dild. Kunst 52, 57—64). ;
Ehses, St., Luthers en
an e. allgem. Konzil (Hist. Jahrb. d.
Görresgesellsch. 39, 740—48). [2282
Krebs, E., Das Urteil d. Universität
Freiburg vom 12. Okt. 1524 über Luthers
Lehren Tat. d. Gesellsch. f. G.kde. Freiburg
36, 58—67). ne [2283
Kalkoff, P., Die Vollziehg. der
Bulle „Exsurge“ insonderheit im Bis-
tum Würzburg (Zt. f. Kirchen-G. 89,
1— 43). [2284
Kalkoff, Ein neugefundenes Ori-
ginal der Bulle „Exsurge“ (Zt. f. Kir-
chen-@. 89, 134—39). 2285
Kalkoff, P., Nachtrag betr. Vollziehg.
d. Bulle „Exsurge“ in Würzburg (Zt. f.
Kirchen-G. N. F. 3, 150 — 51). 2286
Clemen, 0., Zur Kritik d. Quellen
über Luthers Lebensende (Zt. f. Kirchen.
G. N. F. 3, 73—83). 2287
Clemes, O., Gedichte auf Luthers Tod
(Jahrb. d Luthergesellsch. 1, 59—71). [2288
Schubart, Die Berr. über Luthers Tod
u. Begräbnis. 3. 19, 2735. Rez.: Theol. Revue
19, 299—302 Grisar. 2289
Grisar, B., E. untergeschobener Ber.
über Luther als Tonsetzer u. — Stammgast
(Khrengabe dt. Wissensch. 693 - 7020. 12290
Kroker, E., Luthers Arbeitsstube
(Archiv f. Reformat.-G. 17, 801710)
22
Ficker, Joh., Alteste Bildnisse
Luthers. (S.-A. aus d. Zt. d. Ver. f.
Kirchen-G. d. Prov. Sachsen). Magdeb.:
Holtermann. 20. 50 S. 16 Taf. [2292
(Zt.
(2281
D. Mart. Luthers Werke. Krit. Gesamt-
ausgabe. Tischreden. 1. 2. 12. '13. Rez.:
Zt. f. dte. Philol. 49, 114—19 Götze. 12293
Latbers, D. Martin, Werke. Krit. Ge-
samtausg. Tischreden. 4 Bde. 12— 16.
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 83 f. W. rn
DD
Wernie, P., D. evangel. Glaube nach d.
Hauptschrr. d. Reformatoren. 3 Bde. 18/19.
8. 20, 2427. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 58—60
W. Köhler; Lit. Zbl. 71, 322f. Mehlhorn;
Theol. Lit.bl. 41, 193— 99. [2295
"72
Seeberg, R., Die Lehre Luthers.
D. Entstehg. d. protest. Lehrbegriffs.
(Lehrb. d. Dogmen-G. 4. Bd. 1. Abt.)
2. u. 3. Aufl. Lpz.: Deichert. 17.
XII. 393 S.
Rez.: Theol. Revue 18, 241—47 mar
Köhler, W., Wie Luther den Dten. dus
Leben Jesu erzählt hat. (Schrr. Ver. f.
Reformat.-G. 127/281. '17. Rez.: Theol. Lit.-
Zeit. 46, 181 Schornbaum. [2297
Schubert, H. v. u. Meißinger,
K., Zu Luthers Vorlesungstätigkeit.
(Sitzgs.ber. d. Heidelb. Akad. d. Wis-
sensch. Phil.-hist. Kl. Jg. 20. Abh. 9).
47 S. [2298
Thomas, H., Zar Würdigg. d.
Psalmenvorlesg. Luther von 1513—15.
Weimar: Böhlau. 20. X, 41 S8. [2299
Hausleiter, J., Ein Stück d. Ge-
nesisvorlesg. Luthers in einer Greifs-
walder Handschrr. (Archiv f. Refor-
mat.-G. 17, 82—104.) [2300
Schmidt, F. W., Der Gottesge-
danke in Luthers Römerbriefvorlesg.
(Theol. Stud. u. Kritiken '20/21, 117 —
248.) [2301
Luthers Vorlesg. über d. Galaterbrief
1516/17. Hrsg. von H. v. Schubert. 8.
20. 2281. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 107 W.
Köhler. [2302
Luther, Joh., Martin Luthers Aus-
legg. d. 90. Psalmes. E. lit. Fest-
gruß d. Wittenberg. Theologen an d.
Königin Dorothea von Dänemark i. J.
1548. Berl.: Breslauer. 20. 51 8.
1 farb. Tafel. [2303
Moser, H. J., Der Zerbster Lutherfund
(Archiv f. Musikwissensch. 2, 337—55). [2304
Wobhermin, G., D. Frage nach Gott in
Luthers großem Katechismus (Festgabe f.
.. J. Kastan .. zu sein. 70, Geburtstage.
20. S. 418—353). — Kattenbusch, E., Deus
absconditus bei Luther (Ebda. S. 170 219).
— Foerster, E., Frugen zu Luthers Kirchen—
begriff aus d. Gedankenwelt s-ines Alters
Ebda S. 87—10). — Scheel, O., Taulers
vst ik u. Luthers reformat. Entdeckg i Ebda.
S. 298 31%). — Hirsch, E., Initium theologiae
Lutheri (Ebda. S. 15069). 1230
Wünsch, G., Die Bergpredigt bei
Luther. E. Studie zum Verhältn. von
Christentum u. Welt. Tüb.: Mohr.
20. 227 8.
Rez.: Theol. Lit-Zeit. 46, 207 f. Köhler;
Hist. Zt. 125, 526 f. Schian. , [2306
Kroker, E., Luthers Tischreden
als geschichtl. Quelle (Jahrb. d. Luther-
gesellsch. 1, 81—131). ‚ [2307
. Wahl, Ad., Beitrr. z. Kritik d.
Überlieferg. von Luthers Tischge-
sprächen d. Frühzeit (Archiv f. Re-
format.-G. 17, 11—40). 2308
Martin Luther in seinen Tisch-
reden. Hrsg. von G. Buchwald. Lpz.:
Voigtländer. 21. VIII, 216 8. [2309
Bibliographie Nr. 2296—2361.
Bornemane,W., Der Charakter d. kleinen
Katechismus Luthers (Harnack-Ehrung 28.
80). [2310
Braun, W., Luthers Reichstagsrede über
Heil. Schrift, Vernunft, Gewissen (Neue
kirchl. Zt. 32, 217—48). 12311
Buchwald, d., Eine noch unveröffentl.
Vorarbeit Luthers zu seiner Schrift: „Dab
diese Worte Christi, das ist mein Leib noch
fest stehn.“ (Archiv f. Reformat.-G. 18,
57—62.) 12312
Westman, K. B., Reformationens
genomhrottlär i Sverige. Stockholm.
19. XV, 462 8. l
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 253—55 Scheel.
[2313
Wehrung, G., Reformat. Glaube
u. dter. Idealismus (Stud. z. system.
Theol. Festgabe f. Th. v. Häring.
18. S. 189—225).
Rez : Hist. Zt. 125, 355 —57 v. Below.
2314
Lans, l., Reformat. u. Gegenwart. Ge-
samm. Aufsätze. s. 20, 2426. Rez.: Theol.
Lit. Zeit. 45, 152 f. Köhler. [2315
Holl, K., Gesamm. Aufsätze zur
Kirchen-G. Bd. 1. Tüb.: Mohr. 21.
VII, 458 8.
I: Luther. Inh.: 1. Was verstand L.
unter Religion? 2. D. Recht fertigungslehre
in L's Vorlesgn. über d. Römerbrief mit
besond. Rücksicht auf d. Frage d. Heils-
gewißheit. 3. D. Neubau d. Sittlichkeit.
4. Die Entstehg. von L's. Kirchenbegriff.
5. I., u. dus landesherrl. Kirchenregiment.
6. L's. Urteile über sich selbst. 7. Die
Kulturbedeutg. d. Reformat. 8. L's. Be-
deutg. f. den Fortschritt d. Auslegungs-
kunst. „316
Scheel, O., Die weltgeschichtl.
17 5 d. Wittenberger Reformat.
(Festgabe f. Harnack 362—88). [2317
Köhler, W., Martin Luther u. die dte.
Reformat. (Aus Natur u. Geisteswelt 513.“
16. Rez.: Theol. Lit. bl. 42, 271—77 Stein-
lein. (2318
Harnack, A., Mart. Luther u die Grund-
lagen d. Reformat. 17. Rez.: Theol. Lit. bl.
42, 315 f. Steinlein. (2319
Haller, J., Die Ursachen d. Reformat.
s. 19, 2802. Rez.: Theol. Revue 18, 19—33
Grisar. [2320
v. Below. G., Die Ursachen d Reformat.
17 8. 18, 2887. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 15, 580— 82 v. Below: Hist.
Zt. 121, 319 -25 Köhler: Hist. Vierteljschr.
20, 349 53 Kühn; Theol. Revue 18, 49-33
Grisur. 12321
Göttler, Ek., D. Ausbruch d. Reformat u.
d. spätmittelalterl. Ablabpraxis. 17. s. 19,
2803. Rez.: Hist. Zt. 123, 109—12 Köhler.
[2322
Paulus, N., Der Ablaßstreit in
moderner Beleuchtg. (Hist.-polit. BU.
Paulen, N., Ablaßfeiern zu Wittenbe
in den Reforinationsjahren (Hist. polit Bll.
168, 503—15). [2321
Brieger, Th., Martin Luther ua wir. 16.
8. 18. 2888. — Böhmer, H., Luther im Lichte
d. neuer. Forschg. 4. Aufl 17. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 20, 83—87 Kalkoff. (2325
Zeit der Reformat., Gegenreformat. u.d.80jähr. Krieges 1517—1648.
Müller, A. V., Agostino Favaroni
(+ 1443) e la teologia di Lutero (Bi-
Iychnis III. fasc. 6. 14). — Ders., G.
erez di Valenza et la teologia di
Lutero (Ebd. IX fasc. 5/6).
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 16, 86 ff. Katten-
busch. 12327
Müller, A. V., Luther u. Tauler auf
ihren theol. Zus.hang neu unters. 9. 20, 2259.
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 108 f. W. Köhler;
Theol. Revue 19. 1393—41 Zahn: Theol. Quar-
talsschr. 102, 231 Bihlmeyer. (2328
Wolff, R., Studien zu Luthers
Weltanscha E. Beitr. zur Frage
d. Einordng. Luthers in Mittelalt. od.
Neuzeit. (Hist. Bibliothek 43.) Münch.:
Oldenbonrg. 20. VII. 65 S.
Rez : Hist. Zt. 125, 98—100 Schian; Theol.
Lit.bll. 42, 73 Preuß: Theol. Lit.-Zeit. 46,
207 f. Köhler; Vierteljse hr. f.Soz.-u.Wirtsch -
G. 16, 231—33 Jordan; Hist. Jahrb. 41, 326f.
N. Paulus. 1239
Lenz, M., Luther u. d. dte. Geist
(Kleine hist. Schrr. 2, 9—24). [2330
Jordan ne Stedani, 17. 8.
19, 2905. ez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 2 5
23
Berger, A. E., Luther u. d. dte.
Staatsgedanke (Jahrb. d. Luther- Ge-
sellsch. 1. 34—56). 2332
Stephenson. G. M., The Conservative
Cbaracter of Martin Luther. Philadelphia.
’21. 143 S. [2333
Walther, W., Luther u. die Juden All-
gem. Ev.-Luther. Kirchenzeit. 51, 130-33,
146 —50). 12 334
Walther, W., Luther u. die J uden
u. die Antisemiten. Lpz.: Dörffling &
Franke. 21. 39 S. 12835
Jordan, Luther u. der Bann in
seinen u. seiner Zeitgenossen Aus-
sagen. Lpz.: Breitkopf & Härtel. 20.
64 8. [2336
Preuß, B., Luther u. der gothische
Mensch. Lpz : Deichert. 19. 29 8. I N.
Rez.: Theol. Be -Zeit. 45, 130 Köhler. [2337
4 D. Martin Luthers Bedeutg.
dte. ir ’18. — Merker, P., Reformat.
8 Ti 18. Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom.
Philol. 49, 287—90 A. E. Berger. 12338
Steinleie, H., Luthers Stellg. zur Pfarr-
besoldg. (Neue kirchl. Zt. 32, 433—350). [2339
Söderblom, N., Humor och Me-
lankoli och andıaLutherstudiers. Stock-
holm. '19. X, 383 8.
Rez : Theol. Lit.-Zeit. 15, 228 f. Scheel.
12310
Hoffmann, Relar,, D. neuere Protestan-
tismus u. d. Reformat. '19. Rez.: Hist Zt.
122, 168 — 70 v. Below. (2311
Guthe. R., Luther u. die Bibelforschg.
d. Gegenwart. 17. Rez : Hist. Jahrb. d.
Görresgesellsch. 39, 800 f. Walde. 12342
Waldeemaler, H., D. Entstehg. d. evangel.
Gottesdienstordng. im Zeitalt. e
16. Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G.
86 — 88 Schornbaum, [2 a
Merk)
Patristische Fragen im
16. Jhd
è ..
Bist Jahrb. 41, 289 —96). RHH
*73
Rauch, M. v., Theologen u. Ketzer in
d. Beleuchtg. eines luther. Gelehrten nach
d. Reformat. (Bl. f. württ. Kirchen-G, 25,
181 - 86.) (2345
Völker, Zur Reformations-G. Polens
(Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2,176 87). 12346
Smith, Pr., Englishmen at Wittenberg
in the 16. "Century (English historical Re-
view 36). [2347
Clemes, O., Ein Zeugnis für d. früheren
Beziehg. zw. Holland u. Wittenberg (Theol.
Stud. u. Kritiken 20%1, 286 - 93). [2348
Bauer, K., Die letzten sn n. Me-
lanchthons zu Frankf. a. M. (Zt. f. Kirchen-
G. N. F. 3, 158-67.) [2:349
Kraft, L, Philipp Melanchthon in W
sischem Reisegeleit (Archiv f. hess. G. u.
Altert.kde. N. F. 13, 266 - 67). 42350
Clemen, O., Melanchthon u. Dürer (Beitrr.
Z. bayr. Kirchen-G. 26, 29-38). 12351
Hirsch, Em., Melanchthon u. d. Interim
Archiv f. Reformat.-G. 17. 62 - 66). — Bossert,
„Drei Briefe Melanchthons (Ebd. 6770).
12352
Murray, R. H., Erasmus and
Luther. Their attitude to Toleration.
20. XXIII, 503 S. [2353
Kalkoff, P., Erasmus u. Hutten
in ihrem Verhältnis zu Luther (Hist.
Zt. 122, 260—67). 2354
König, E., Erasmus u. Luther
(Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 41,
52—75). 2356
Kalkoff, P., Ulrich v. Hutten u.
d. Reformat. E. krit. G. seiner wich-
tigsten Lebenszeit u. d. Entscheidgs.-
jahre d. Reformat. (1517 — 23). (Quellen
u. Forsch. z. Reformat.-G. Bd. 4).
Lpz.: Hanpt in Komm. 20. XV, 601 S.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 219 - 21 Herr-
mann; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 351—
56 Kaiser; Korr.bl. d. G.-Ver. 69. 133—37
Hasenclever; Gött. Gel. Anz. 183. 52—56
Baur; Hist. Zt. 125, 187-95 Joachimsen;
Theol. Lit.-Zeit. 46, 155 f. Köhler. 12356
Bömer, A., Ist Ulr. v. Hutten am ersten
Teil der epistolae obscuror. virorum nicht
beteiligt gewesen? (Aufs. F. Milkau ge-
widmet 10—18). (2357
Bauer, A., D. Einfluß Lukians v. Samo-
sata auf Ulr.v. Hutten (Schluß). (Philologus
76, 192—207). [2358
Hashagen, J., Erasmus u. die
Klevischen Kirchenordngn. von 1532/33
(Festgabe f. F.v.Bezold,181 — 220). [2359
Stähelln, Die Zwingliliteratur d.
Jahre 1913—20. (Zt. Kirchen-G.
N. F. 2, 166—765). 2860
Köhler, W., D. Geisteswelt Ul-
rich Zwinglis. Christentum u. An-
tike (Brücken. III). Gotha: Perthes.
20. IX, 156 8. [2361
*74
Huldr. Zwinglis Briefe, übers. von
O. Farner 1: 1512—23. Bd. 2:
1624—26. Zürich: Rascher. 18. XI,
255. 20. 272 8. [2362
Köhler, W., Huldrych Zwinglis
Bibliothek. (Neuj.bl. zum Besten d.
Waisenhaus. in Zürich, hrsg. v. d. ge-
lehrten Gesellsch. Stück 84). Zürich:
Beer & Co. 21. 34 u. 51 S.
a Zbl. f. Bibl.wes. 38, 34 f. v. N
“Köhler, W., Aus Zwinglis Biblio-
thek (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 41—
731. 12364
Pestalozzi, Die iridh, s Zwinglis am
Großmünsterstiftin Züri ae Rez.:
Anz. f. schweizer. G. F. 18, 133— 35
Wernle. [2365
Walter, J. v., Die Kirche Dt.-
Österr. am Vorabend d. Reformat.
Dekan.rede. Wien: Haim. 21. 24 S.
[2366
Loesche, G., Die reformat. Kir-
re Ober- u. Innerösterreichs
(Archiv f. Reformat.-G. 17, 209—380,
277—300, 18, 35 — 556). 2367
Aktensammlung z.G.d.Berner Reformat.
1521-32. Hrsg. von R. Steck u. G. Tobler.
Lief. 2 u. 3. 8. 20, 2416. Rez.: Anz. f. e
G. N. F. 18, 35-37 Köhler.
Beurle, E., Ver polit. Kampr um
die religiöse Einheit d. Eidgenossensch.
1520—27. E. Beitr. zu Zwinglis
Staatspolitik. Zürich. Diss. 20. X,
132 S.
Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 229f. Burck-
hardt. [2369
Frei, O., Die Reformat. im Toggenburg
1522-32, Zürich: Beer & Co. 20. 48 S. 12370
Knappe, W., Wolf Dietrich v.
Maxlrain u. d. Re format. in d. Herrsch.
Hohenwaldeck (Quellen u. Forsch. z.
bayr. Kirchen-G. 4). Lpz.: Deichert.
20. IV, 156 8.
Rez.: t. f. Kirchen-G. N. F. 2, 225.
Hartung. 12371
Rentschler, D. Reformat. im Be.
zirke Nagold (BII. f. württ. Kirchen-
G. 17, Heft 1—4). [2372
Stenzel, K., Bischof Wilhelms III. (von
Honstein) Eintritt 2 Straßburger Dom
kapitel (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N.F.
103—10). 12475
Lauer, H., D. theolog. Bilag. d.
Klerus d. Diözese Konstanz in d. Zeit
d. Glaubenserneuerg. (Freiburg. Diö-
zesanarchiv. N. F. 20, 113—64). [2374
Lauer, H., D. Glaubenserneuerg.
in d. Baar (Freiburg. Diöz. archiv. N.
F. 19, 81—115). 2375
Albert, P. P., D. reformat. Be-
wegg. zu Freiburg bis
(Freib. Diöz. archiv. N. F. 19, 1—80).
Rez.: Theol. Lit. bl. 41, 37.39, 134 —36
Bossert. [2376
Z. J. 1525
——— ũ Vſa2aa — — e
Bibliographie Nr. 2362 — 2428.
Sauer, J., D. evangel. Katechismus von
Gengenbach (Freiburg. Diöz.archiv. N. F.
21, 193 — 207). [2377
Lederle, K. Fr., Zur G. d. Re-
format. u. Gegenreformat. in d. Mark-
grafsch. Baden vom Tode Pbiliberts
bis z. Ende d. kirchl. Bewegg. (Frei-
burger Diözesanarchiv. N. F. 20, 5
Gröber, K., D. Reformat. in Kon-
stanz von ihrem Anfang bis zum Tode
Hugos v. Hohenlandenberg (1517—32).
(Freiburger Diözesanarchiv. N. F. 19,
120—322). ; [2379
Fleig, P., D. Aufhebg. d. Klosters Herren-
alb (Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. ee
=
Clerval, A., Strasbourg et la Réforme
française oct. 1525 — déc. 1526 (Revue d'his-
toire de l'église de France 7, 139—60). [2381
Hoffmann, W., Zur Reformat. -G. von
Jugenheim in Rheinhessen (Archiv f. hess.
G.- u. Altert. kde. N. F. 13. 163—72). [2882
Bauer, K., Die Beziehgn. Calvins
zu Frankf. a. M. (Schrr. d. Ver. f.
Reformat.-G. Nr. 188). Lpz.: H ein-
sius, 20. 76 8.
„sen Theol. Lit.-Zeit. 46, 209 f. Be a-
ma
Ven, A. L., Kirche- u. Kirchen-
reform in d. Erzdiöz. Mainz im Zeit-
alter d. Glaubensspaltg. u. d. beginnend.
tridentin. Reformat. (1517—1618). (Er-
läut. u. Ergänz. zu Janssens G. d. dt.
Volkes 10, 3.) Freib.: Herder. 20.
III, 98 8.
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2, 235
n Hist. 2 124, 532 f. Herrmann:
f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 120 f. Lossen;
Theol. Lit. bl. 42 167 f. Schornbaum: Hist.
Jahrb. 41, 129 f. Schrohe. [2384
Rotscheidt, W Zur G. der Eheschliebg.
in d. reformiert. Gemeinden des Niederrh.
(Monatshefte f. Kirchen-G. 13, =
18). 25
Rotscheldt, Übergang der Gemeinde
Wesel von dem luther. zum reform. Be-
kenntnis im 16. ‚Jhd. (Monatshefte f. rhein.
Kirchen-G. 13, 225—55). — Ders., Zur G. ler
luther. Gene Wesel 1541—1709 (Ebd.
257-98). 128
Kessel, H., Reformat. u. Gegen-
reformat. im Hrzgt. Cleve 1517—1609
(Düsseld. Jahrb. 30, 1— 160). [2387
rhein.
Jensen, W., Zur Einführg. d. Reformat.
in Nortorf u. Heiligenstedten (Schrr. d.
Ver. f. schlesw.- holst. Kirchen-G. 2. Reihe.
Bd. 7, S. 289—298). Ficker, G., Eine
niederdte. evangel. Messe Aue Reformat.-
zeit (Ebd. 257—88). — BKolfs, Zur G. d.
Lehrstreitigkeiten in Schlesw. om an
299—307).
E., D. Anfänge der
Varnove
Hildesh. Stiftsfehde u. die Chronisten
H. Brandis u. J. Oldecop (Zt. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 84, 169—240). |2389
Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 80jähr. Krieges 1517— 1648.
Bartels, H., G. der Reformat. in der
Stadt Northeim. 18. Rez.: Hist. Zt. 122,
860f. Hasenclever. [2390
Buchwald, G., Die Franziskaner der
Matriculaordinatorum des Hochstifts Merse-
burg (Franzisk. Stud. 7, 135—55. 214 — 25).
(2391
Müller, ©.. Colditzer Kirchenordngn.
von 1529 u. 1534 N. Archiv f. sächs. G.
u. Altert.kde. 41, 236 —303). 12392
Wähler, M., Die Einführg. der Reformat.
in Orlamünde. 18. s. 20, 2388. Rez.: Dte.
Lit.-Zeit. 41, 113f. Kawerau. [2393
Sommerfeldt, G., Zum Schneeberger
Mönchspasquill vom J. 1522 (Euphorion 23,
171— 72). 1312391
Basedow, å., Die Einführg. der Refor-
mat. in Eisenberg (Mitteil. Ver. G. Alt.
Eisenberg 34, 175—97). [2395
Summerfeldt, (J., D. Zwist d. Zwickauer
Franzisk. mit d. Pfarrgeistlichkeit u. dem
Rat d. Stadt Zwickau 1522 (Frauzisk. Stud.
8, 80—84). (2396
Heinemann», O., E. stürmische Sitze. d.
Magdeb. Domkapitels (1530). (G. bill. f. Stadt
u. Land Magdeb. 53,54, 125— 34). 12397
Fröhlich, A. R., D. Einführg. d.
Reformat. in Zwickau (Mitteil. Altert.-
Ver. Zwickau 12, 1— 74). [2398
Cieme», 0., Ein Lutherischer Meißner
Domvikar 1521 (N. Archiv f. sächs G. 42,
259— 61). [2399
Die Berichte u. Briefe d. Rats
u.Gesandten Herzog Albr. von Preußen
Osw. v. Brandt.. Hrsg. von A.Bezzen-
berger. H.4. Kgbg.: Gräfe. & Unzer.
21. 4°. 4: 1550—56 (VI, S. 423—641).
[2400
Benrath, Die fünf Agendenrefor-
men unter Herzog Al brecht (Altpreuß.
Monatsschr. 57, 235-64; 58, 87— 63).
2401
Arbusow, L., Wolter v. Pletten-
berg u. d. Untergang d. dt. Ordens in
Preußen. E. Studie aus d. Re foi mat.
zeit Livlands. (Schrr. d. Ver. f. Re-
format.-G. Nr. 131). Lpz.: Haupt in
Komm. 19. 85 8. 2402
Arbusow, L., Die Einführg. d.
Reformat. in Liv-, Est- u Kurland.
(= Quell. u. Forsch. z. Reformat.-G.
3). Lpz : Heinsius. 21. XIX, 851 8.
[2403
Bossert, G., Kiingold Bodenstein ‚Archiv
f. Reformat.-G. 17. 153). (24104
Bossert, G., Brenz u. die Ritterschaft
1523 (Bl. f. württ. Kirchen-G. 25, 70-74).
[2405
Clemen, O., Briefe von Georg Buchholzer
1256 u. 27 (Jahrb. f. brandenb. Kirchen-.
18, 1-19). [2406
Blase, J. E. B., Johannes Colerus
en de groote twisten in de nederlandsche
Luthersche kerk zijner dagen.
Amsterd.: Ten Brink & De Viers. '20.
VII, 204 S. [2407
‘lemen, O., Ein Brief v. Wilh. Cruse
(Altpreuß. Monatschr. 57, 30—35). [2408
*75
Wotschke, Ein Kölner Freund
Paul Ebers (Monatshefte f. rhein.
Kirchen-G. 14, 126—37). [2409
Becker, H., Zur Charakteristik
des Herzogs Georg v. Sachsen als
kirchl. Schriftsteller (Harnack-Ehrung
308—16). 2410
‚Buchwald G., Georgs elts
Wittenberger Predigttageb. (Archiv f.
Reformat.-G. 17, 183—208, 241—76).
2411
Trenkle, Th., Beitrr. zur Würdigg. des
Dr. jur. Joh. Hiltner, Ratskonsulent in Re-
Be von 1523—67 (Beitrr. zur bayr.
irchen-G. 28, 1—14, 33- 52). [2412
Buchwald, G., Magnus Hund der ältere
von Magdeburg ( 1519). (Zt f.Bücherfreunde.
N. F. 11, 275—79.) 12413
Freytag, Zur Lebens-G. des Joh. Hyali-
nus (Mitteil. des e in Thorn
26, 1f.) — Heuer, Neue Urkde. z. Thorner
Reformat.-G. (Ebd. Aff.) 12414
Schaefer, Albr., D. Aufzeichngn. d.
Franzisk observanten Joh. Ulr. v. Kaisers-
berg über seine Verhdig. mit Konr. Sam
vor dem Ulmer Rat am 5. Aug. 1527 (Fran-
zisk. Stud. 7, 156—65). 12415
Clomen, O., E. Brief von Kilian König
N. Archiv f. sächs. G. 41, 1209—23). —
ommerfeldt. d., Zu d. Briefen Mart. Baum-
garts 1522 — 44. (Ebd. 123 40). 12416
Wotschke, Th., Joh. Laski u. d. Aben-
teurer Heraklid Basilikus (Archiv f. Re-
format.-G. 17, 47—61). [2417
‚ Hasenclever, A., Balthasar Merk-
lin, Propst zu Waldkirch, Reichsvize-
kanzler unter Kaiser Karl V. (Schluß).
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 36— 80).
[2418
Kaiser, H., Jakob Merswin aus
Straßburg (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N.
F. 35, 160 - 81). [2419
Bemmann, L., Thomas Münzer,
Mühlhausen i. Thür. u. d. Bauernkrieg
(Festgabe f. Gerh. Seeliger S. 167-75).
[2420
Hübeer, A., Stud. zu Naogeorgus (Zt. f.
dtes. Altert. u. dte. Lit. 57, 193-222). [2421
Birsch, E., Die Theologie des Andreas
Osiander. 8.20, 2317. Rez.: Theol. Lit. bl. 41,
209— 13 Althaus (Osiander u. Luther); Dte.
Lit.-Zeit. 42, 318 f. Köhler. — Mayer, A. L.,
Ein Brief Andr. Osianders (Hist. Jahrb, 41
281 K9), 2422
König, E., Peutingerstud. 14. Rez.:
Neues Archiv 43, 400 f. A. H. [2123
bhser, St., E. Brief d. Bischofs Jul. Pflug
v. Naumburg an Joh. v. d. Leyen, Kurfürst-
Erzbischof v. Trier (Ehrengabe dt. Wissen-
sch. 721 26). 2424
Bossert. G., E. Brief fragment von Jul.
Pflug (Archiv f. Reformat.- G. 17, 2331-33).
12125
Clemen, O., Der Prozeß des Johannes
Pollicarius (Archiv f. Reformat.-G. 18, 63 —
74). [2426
Vetter, P., E. Episode ans d. Leben Paul
Rebhuns N. Archiv f. sächs. G. 41, 43—73).
[2427
Mich. Tiffernus in sein. Beziehg. zu d.
Regier.hdlgn. des Herzogs Christoph (Württ.
Viert.j.hefte f. Landes-G. 28, 325—329). (2428
*76
Paulus, N., Tetzel ein Bullen-
fälscher? (Hist. Jahrb. d. Görresgesell-
sch. 41, 82—86). 2429
Loesche, G., Truheriana für d. Wirk-
samkeit in Kempten (Beitrr. z. bayr. Kir-
chen- G. 26, 17—25). [2430
Kalkoff, P., Wimphelings letzte
lutherfreundliche Kundgebg. (Zt. f. d.
G. d. Oberrh. N. F. 35, 1—35). [2431
Clemen, O., Georg Witzel u. Justus
Jonas (Archiv f. Reformat.-G. 17, 132
—52). | [2432
b) Gegenreformation und 30 jähriger
Krieg, 1555—1648.
Pastor, L. Frhr. v., G. der Päpste
im Zeitalt. d. kath. Reformat. u. Re-
taurat.: Pius IV (1559—65) — Pius V
(1566—72) (G. d. Päpste seit d. Aus-
gang d. Mittelalt.). Bal. 7. 8. Freib.:
Herder. 20. XL, 706, XXXVI, 676 8.
Rez. von Bd. 7 bzw. 8: Hist. Jahrb. d.
Görresges. 4, 218 —52 Ehses; Hist. Viertel].
schr. 20, 353—55 Friedensburg; Theol Quart.“
schr. 102, 72- 74 Bihlmeyer; Hist. Zt. 125,
309 —13 Anrich; Rez. von Bd. 4—6 bzw. 6:
Anal. Bollandiana 38, 227-32 Ortroy; Revue
d'histoire ecelesiast. 15, 560—66 Richard. [2433
Concilium Tridentieum, Tom. 8 bzw.
10, 8. 20, 2111. Rez.: Hist. Zt. 121, 447—52
Brandi; Lit. Zbl. 71, 305 f. W. Köhler; Hist.
Jahrb. 40, 211-48 Paulus. [7134
Ehses, St., Neues zu Paolo Sarpis
G. des Konzils von Trient. (In: Görres-
ges. z. Pflege d. Wissensch. im kath.
Dtl. 3. Vereinsschr. '19.) 12435
Nuntiaturberichte aus Dtl. nebst
ergänzend. Aktenstücken 1589—92.
II. Abt. D. Nuntiatur am Kaiserhofe.
3. Bd. D. Nuutien in Prag. Hrsg. v.
J. Schweizer (Quellen u. Forsch. aus
d. Gebiet d. G. Bal. 18). Paderborn:
Schöningh. 19. CXXXIII, 678 8.
Rez.: Hist. Zt. 124, 297 300 Loserth. [2436
Zur Heschiehte der Nuntiatur in der
Schweiz (Hist.- polit. Bil. 166, 101—9, 142 -
50). 2437
Korrespondenz, Die, Maximilians
II. Bearb. v. V. Bibl. Bd. 2. Wien:
Holzhausen. 21. 4°. (= N österr.
Herrscher = Veröffentlg. d. Komm. f.
neuere G. Österr. 16.) XX, 308
Rez. v. Bd. 1: Hist. Vierteljschr. 19, 414 f.
Schellhaß. [2438
Blarer, Gerwig., Abt von Wein-
garten u. Ochsenhausen: Briefe u.
Akten. Bearb. v. H. Günter. Bd. 2:
1547— 1567 (= Württemberg. G.quellen
Bd. 17). Stuttg.: Kohlhammer. 21.
XXXII, 572 8.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 242
— 11 Haering. 12439
Spitta, Fr., D. Gesangbuch Am-
bros. Blaurers (Zt. f. Kirchen-G. 38,
238—61). [2440
Bibliographie Nr. 2429—2490.
Bibl, V., Zur Frage d. religiös. Haltung
Kaiser Maximil. II. 17. s. 20, 2451. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 20, 80-82 G. Wolf. [241
Rachfahl, F., Don Carlos. Krit
Untersuchgn. Freib. i. Br.: Boltze. '21.
IV, 1685.
Rez.: Hist. Zt. 125, 145—47, v. Srbik;
Hist. Jahrb. 41, 345 Ehses; Bibl, V., Das Don-
Carlos-Problem im Lichte d. neuesten For-
schg. (Hist. Blätt. 1, 3265-41). [2442
Bibi, V., D. Tod des Don Carlos. 18. 3.
20, 2453. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 10 f.
Schellhaß; Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch.
40, 256—60 Elıses. pri [H3
Bibl, V., Die Religionsreformat.
K. Rudolfs II. in Oberösterreich (Ar-
chiv f. österr. G. 109, 373—446). [2444
Schornbaum, K., Markgraf Georg
Friedr. von Brandenb. u. die Einigungs-
bestrebgu. d. protestant., Stände 1556
—59 (Archiv f. Reformat.-G. 17, 105
—31, 161—82). [2145
Schornbaum, K., D. Bündnisbe-
strebgn. der dt. evangel. Fürsten u.
Markgr. Georg Friedr. von Brandenb.-
Ansbach (Zt. f. Kirchen-G. 38, 262 —
82). [2446
Hotzelt, W., Veit II. von Würtzburg.
Fürstbischof von Bamberg 1561—1577. 18. 8.
20, 2459. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 107f.
Joetze; Hist. Zt. 121. 359 f. Hasenclever. [247
Heinzeimenn, P., Aus alten Kirchen-
rechngn. (1570 - 1660) d. evangel. Stadtpfarr-
kirche in Reichenstein (Festschr. zu F.
Volkmers 75. Geburtstag 29-31). (243
Braunsberger, O., Petrus Canisius. 17.
s. 19. 3106. Rez.: Hist. Zt. 123, 172 Köhler.
(2449
Gauß, K., Die Gegenreformat. im
basler.-bischöfl. Laufen. II, (Basler
Jahrb. ’19, 91—154). [2450
Ringholz, O., Eine zeitgenöß. Denkschr.
über d. religiös. Zustände in Einsiedeln beim
Beginn der schweizer. Glaubensspaltg. (Zt.
f. schweizer. Kirchen-G. 13, 129151. [211
Loesche, d., Zur Gegenreformation in
Schlesien: Troppau, Jägerndorf, Leobschütz.
15 u. 16. s. 18, 1414. Rez.: Hist. Viertelj-
schr. 19, 413 f. Kalkoff. 1245
Erhard. O., D. Aufstand d. Rotenfelser
Bauern 1595—1598 (Allgäuer G. freund. 21.
13—33). [2453
Rotteskolber, D. Kemptener Fürstabt
Heinr. v. Ulm (1607—16). 8. 20, 2478. Rez.;
Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26, 39 f. Roth. [213
Ried, K.. Moritz von Hutten, Fürst-
bischof von Eichstätt u. die Jesuiten (Hist.-
polit. BH. 166, 596—607). [2655
Reinle, K. E., Dr. Christoph Leibfried
(1566—1635) Markgr. badischer Landschreiber
zu Rötteln (Bll. aus d. Markgrafsch. = 21
—34 2455
[üller, Jos., Karl Borromeo u. d. Stift
St. Gallen (Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 14.
81-98). 1245
Krieger, A., D. Kloster S. Blasien i. J.
1591 (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35. 4
51). [2453
Fröhlich, H., Das Wild- u. Rhein-
gräfl. Visitationsprotokoll von 1584.
(Monatshefte f. rhein. Kirchen- G. Jö,
177 95.) [2459
Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 30jähr. Krieges 1517 1648.
Hashagen, Bundesgenossen d. je-
suit. Gegenreformation am Rhein (Mo-
natshefte f. rhein. Kirchen-G. 15, 3—
26). ` [2460
Tuckermann, W., Vom älteren
niederrh. Protestantismus und seinem
Kirchenbau (Monatshefte f. rhein. Kir-
chen-G. 14, 198 — 231). [2461
Rotscheidt, W., Die Protokolle d.
Classis Duisburgensis 1611 — 49 (Forts.)
(Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 13,
41 ff) [2462
Bruiningk, v., DieNachwirkgn.d. Gegen-
reformat. in Livland (Sitzgsber. d. Gesell-
sch. f. G. u. Altert. kde. zu Riga. 14 — 21,
86—94). [2463
Eppenstein, Lisa, Beitrr. z. G. des
auswärt. Kriegsdienstes der Dt. in d.
2. Hälfte d. 16. Jh. (Forsch z. brandenb.
u. preuß. G. 32, 283—367). 2464
Müller, d. H., Die Wendg. in der Polit.
d. Herzogs Heinr. Julius 1599—1603 (Braun-
schw. Magaz. 19, 1—4). [2465
Milchsack, G., Herzog August d. J.
von Braunschw. u. sein Agent Philipp
Hainhofer 1613—47 (Braunschw. Magaz.
20, 25 — 84). 2466
Stein wenter, A., D. Frühjahrse in-
fall d. Hajduken in Steiermark (Zt. d.
Hist. Ver. f. Steiermark 17, 23—152).
[2467
Waßner, E., D. Italien. Discurs.
Ein intercipirtes Nuntiusschreiben u.
seine Schicksale. Eine Flugschr. aus d.
Jülicher Erbfolgestreit 1609. Königsb.
Diss. 20. 224 S. (Masch.schr.) [2468
Glücklich, J., O defensorech a
českém povstáni 16 18—20 (Ceský Casopis
Historicky 27, 63—93). — Ders., K
-= rozboru Skälovych zpráv, o popravč
staroměstské dne 21. června 1621 (Ebd.
1559—62). [2469
Politik, Die, Maximilians I. von Baiern
u. seiner Verbündeten 1618—51. 2. Teil. 2. Bd.:
1625. Bearb. v. W.Götz. s. 20, 2485. Rez.:
Hist. Zt. 123, 112 - 14 Günter. , 2470
Pragensia. Hrsg. v. F. Pick. I.
Der Prager Fenstersturz im J. 1618.
Flugbll. u, Abbildgn. (Veröffentlg. d.
Gesellsch.dt.BücherfreundeinBöhmen).
Prag. 18. 4 Bl. 44 S.
ez.: Hist. Zt. 123. 536 O. Weber. [2471
Schlenz, J., D. Plünderung d. St. Veits-
doms in Prag im Dez. 1619 (Mitt. Ver. G. d.
Dt. in Böhmen 58, 155—67). [2472
Mennicke, C., Markgraf 951715 Friedr.
v. Baden u. Graf Ernst v. Mansfeld in ihren
Beziehgn. zur Schweiz insbes. zu Basel (Bll.
aus d. a 19, 58—78). 2473
Gallati, Eidgenöß. Politik zur Zeit d.
80 jähr. Krieges. 8. 20, 2493. Rez.: Anzeig.
f. Schweizer. G. N. F. 18, 237—60 Lensing
Entgegn. von F. Gallati ebd. 260—290. [2474
77
Srbik, H. v., Wallensteins Ende.
Ursachen, Verlauf u. Folge d. Kata-
strophe. Auf Grund neuer Quellen
unters. u. dargest. Wien: Seidel. 20.
XVI. 408 8.
Rez.: Revue historique 139, 102 — 4 12123
Wiegler, P., Wallenstein. G. eines
Herrscherlebens. Berl.: Ullstein. 20.
427 S.
Rez.: Hist. Zt. 125, 530 v. Srbik. [2476
Leman, A., Urbain VIII et la ri-
valité de la France et de la maison
d' Autriche de 1631 à 1635. Lille: Giard.
20. XXI. 621 8. N
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 8327—29 v. B 1
[2477
Lenz, M., Gustav Adolf. (Kleine
hist. Schrr. 2, 142 - 66.) 2478
Carlsson, A. B., Jonas Hallenbergs An-
teckningar och Samlingar till Gustaf II.
Adolfs Historia i Upsala Univ. bibliothek.
(Upsala Universitetsbibliotheks Minneskrift
1621—1921, S. 198-525). 12179
Geyso, F. v., Beitrr. zur Politik
u. KAR CUE Hessens im Zeitalt. d.
30jähr. Krieges u. Grundlagen zu einer
Lebens-G. des Generalleutn. Joh. Geyso
(Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Landeskde.
53, 1—115).
Rez.: Hist. Zt. 125, 168f. (2480
Lippert, W., Beitrr. z. Polit. Ferdinands
v. Köln im 30jähr. Kriege. 16. Rez.: Korr.
bl. d. G.-Ver. 68, 174f. Redlich. [2481
Deuticke, K., Die Schlacht bei
Lützen. Gießen. Diss. 17. 87 S. [2482
Knudsen, J., Hollandsk Indflydelse paa
Navngivningen i Farvandene omkring Dau-
mark (Historisk Tidsskrift. forste Bind, 398
420) — Olses, A., Steffen Rodes N
A Studehandel 1637—1650 (Ebd. 255
0 "E
—81). 2483
Samuel, T., Joh. Baner als ihr.
mattungsstratege 1634—39. Gießen.
Diss. 21. 67 8. 2484
Striedinger, J., Hans Georg Pucher
(Frhr. v. Purch), ein Freisinger Dip-
lomat d. 17. Jhd. (Sammelbll. Hist.- Ver.
Freising 12, 1— 130). 2485
Batifoll, L., Richelieu et la question
de l'Alsace (Revue historique 188, 161
— 200). 2486
Steckz en, B., Karl Gustav Wrangels
fälttag 1646— 47 till och med fördraget
i Ulm. Lund. 20. XV, 160S. [2487
Stecken, B., Arriargardesstriden vid
Zusmarshausen 7. maj 1648 (Histor. Tidsskrift
21, 135-8). [2
Probszt-Obstorff, d., Die Kipperzeit in
Kärnten (Numismat. Zt. 52, 1—70). [2489
Bachmann, A., Die Grenzbesetzung
Zürichs während d. 30jähr. Krieges.
Zürich. Diss. 20. 108 8. [2490
*78
Arret, R., D. Geldgeschäfte d. bad. Mark-
grafen mit Stadt u. Bürgersch. Basel (Bll.
aus d. Markgrafsch. 19, 1—37) (Auch
delb. Diss. 20). . 2491
Hecht, J., Pforzheim u. das Restitutions-
edikt (1629—32) (Freiburg. Diöz.archiv N.
F. 21, 189—92). 12492
Baler, H., D. zeitgeschichtl.Aufzeichngn.
d. Propstes Norbert Hodapp von Allerhei-
ligen (1610-53) (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
33, 98—119). 112493
Ehrenpfordt, I., Schicksale Amöneburgs
im 30 jähr. Kriege (Fuldaer G. bll. 15, ss
Beyhoff, F., Stadt und Festung
Gießen im Zeitalter d. 30jähr. Krieges.
II. D. Festung Gießen. (Mitteil. Ober-
hess. G.-Ver. N. F. 23, 1—61). [2495
Rodewald, Irmenach im Jhd. d. großen
Kriege (Monatshefte f. rhein. Kirchen -G.
14, 145—89). 12496
Schlager, P., Zur 6. des Annuntiaten-
klosters in Düren (Annal. Hist. Ver. Nieder-
hr. 81, 150 - 73). 12497
Strahlmann, 5 zur
Zeit des 30jähr. Krieges. Greifsw.
Diss. 21. 215 S. (Masch. schr.). [2498
nöllenberg, W., Die Grafsch. Regenstein
zu Ausgang d. 30 jähr. Krieges (Zt. d. Harz-
Ver. f. G. u. Altert.kde. 51, 51—58). [24%
Schulze, Th., Zerbst im 30 jähr. Kriege.
Zerbst: Gast. 20. 218. 1,0 M. 12500
Schneider, M., Kipper u. Wipper in
Eisenberg nach Rechuungsbb. des Steuer-
amts (Mitteil. Ver. G. Alt. Eisenberg 4,
215—20). (2501
Schneider, M., Berr. über d. 30jähr.
Krieg aus d. Handelsbb. d. Amtsgerichts
Eisenberg in Auszügen (Mitteil. Ver. G.
Alt. Eisenberg 34, 198-214). [2502
Arras, P., Exulanten aus Böhmen in
Bautzen (1640). (Neues Laus, Magaz. 96,
130—35.) 02503
Koch, E., Die Oberlausitz in den
Kriegsjahren 1631—35 (Neues Laus.
Magaz. 96, 42—101). 2504
a) Innere Verhältnisse
(unter Ausschluß von Religion und
Kirche).
Rent, J., Die Leichenfeier d. Kurfürsten
Ludwig VE von". Pfalz (At. f. G. d. Oberrh.
N. F. 36, 311—19). [2505
Richter, O., Dresdens Aufblühen unter
Herzog Georg (Dresdener (bil. 19). [2506
Jessen, W., Die Befestigg. Rendsburgs
1539/40 (Zt. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. G. 50,
A208). 12507
Grotefend, O., Die Dörfler des Amts
Rügenwalde i. J. 1618 Monatsbil. d. Gesellsch.
f. pomm. G. u. Altert. kde. 20, 11—14). [2508
Meinecke, Frdr., Die Lehre von
den Interessen der Staaten im Frank-
reich Richelieus. (Hist. Zt. 123, 14—
80). [2509
D. Walliser Landrats-Abschiede seit d.
J. 1500, bearb. von D. Imeseh. 1: 1500 —9.
16. Rez.: Hist. Zt. 122, 181 Sieveking.
2510
Bibliographie Nr. 2491 — 2560.
Reuter, B., D. Kampf um d. Reichs-
standsch. d. Städte auf d. neou Reichs-
tag 1582. 19. 8. 20. 2463. ez.: Zt. d. Sa-
viguy-Stiftg. G. A. 42, 501—3 Feine; Hist.
Jahrb. 41, 359 K. O. Müller. 12511
Landtagsakten, Württemb., Unter
Herzog Joh. Friedr. 1608 — 20. Bearb.
von A. E. Adam. (Württ.“ Landtags-
akten II. 8.) Stuttg.: Kohlhammer.
19. XXXXVIII, 862 8.
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42,
522 Stutz. 12312
Rommel, d., 2 Weistümer f d. Dörfer
Hemsbach u. Zimmern a. d. J. 1519 u. 15%
(Fränk. Bll. 3, Nr. 12). 12513
Leunarz, A., Ein Reichskammergerichts-
urteil von 1539 über einen Weiderechtsstreit
bei Luchem (Kr. Düren). (Zt. d. Aachen. G.-
Ver. 41, 291—91). 2514
Niırabeim, H., Die Urkde. über d. Ver-
einigg. d. hamburg. Kirchspiele zur Ab-
wehr geistl. Ubergriffe vom 2. Sept. 1322
(Zt. d. Ver. f. hamburg. G. 24, 186 - 2). [2515
Pfligg, Bemerkgn. zu d. Strafrechte d.
Landrechts f. d. Herzogt. Preußen von 16%
(Zt. f. d. ges. Strafrechtswisseusch. 43, ar 12).
2516
Strieder, J., Levantin. Handels-
fahrten dt. Kaufleute d. 16. Jhd.
(Meereskde. Heft 149.) Berl.: Mittler
& Sohn. 19. 34 8. [2517
Müller, J., Ein unveröffentl. Abschied
vom 6. Dez. 1501 (Anz f. schweiz. G. N F.
18, 217). — Ders., Zum Züricher Abschied
vom 6. Nov. 1515 (Ebd. 218), 2515
Frey - Schlesinger, Anna, Die
volkwirtschaftl. Bedeutg. der habsburg.
Post im 16. Jhd (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 15, 897—465).. [2519
Fischer, Jos., Tirols Getreide-
polit. von 1527—1601 (Forsch. z. inner.
G. Osterreichs 13). Innsbr.: Wagner.
19, XIV. 127 8.
Rez.: Hist. Zt. 121. 374 f. v. Srbik;
Jahrbb. f. Nat. 6k. u. Statist. 115, 367 f Aubin.
2520
Bothe, F., Frankfurts wirtschaftl.-
soziale Entwicklg. vor d. 30jähr.
Kriege u. d. Fettmilchaufstand. (1612
1616.) T. 2: Statist. Bearbeitgn. u.
urkdl. Belege. (Veröffentlg. d. Hist.
Komm. d. Stadt Frankf. a. M. VII,
2). (T. 1 noch nicht erschien.) Frankf.
a. M.: Baer. 20. XV, 695 S. [2521
Onken, Chr., Die landwirtschaftl.
Verhältnisse in der Herrschaft Kni
hausen im 17. Jhd. (Oldenburg. Jahrb.
19/20, 294—348). [2522
Tom fohrde, Tb., D. Heringsflscherei-
periode an d. Bohus-Len-Küste von 1558
89. 14. Rez.: Hist. Zt. 121, 358 f. Wätjen.
Willerding, Die engl. Handels-
gesellsch. in Stade (Zt. Hist. Ver
Niedersachs. 86, 1 — 23). 12824.
Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 30jähr. Krieges 1517 - 1648.
Baasch, E., D. Interessengegensatz
zwisch. Kaufmann u. Reeder in älter.
Zeit namentl. in Hamburg (Schmollers
Jahrb. 44, 515 - 36). [2525
Baasch, E., Aus d. Geschäfts-
korrespondenz eines Hamburger Kauf-
manns 2. Z. des 30 jähr. Krieges (Jahrbb.
f.Nat.ök. u. Statist. 114, 48—59). [2526
Rauch, M. v., Hamburger Brief-
wechsel eines Heilbronner Handels-
hauses 1591—1600 (Zt. d. Ver. f. ham-
ommerfeldt, G., Zum Bergbauwesen
im 16. Jhd.: Die von Iphoffschen Händel bis
1572 (Neues Arch. f. sächs G. u. Altertkde.
42, 123—36). [2528
Wutke, K., Die angeblichen alten Zoll-
privilegien von Neustadt O. S. in d. öster-
reich. Erblanden (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
55, 77 92). ° [2529
Kleinpaul,J., Die Fuggerzeitungen
1598—1605. (Gekr. Preisschr.) Lpz.:
Reinicke. 21. ITI, 128 S.
Rez : Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 16, 236—38 Strieder. 2530
Kleinpaal, J., Geschriebene Zeitgn.
in d. Lpzger. Univers.bibliothek (Zt. f.
d. ges. Staats wissensch. 76, 190—96).
2531
Cohen, G., Eerivains francais en
Hollande dans la premiere moitié du
17. siècle. Paris: Champion. 20. 756 S.
Rez.: Revue historique 138, 256—59
Baldensperger. [25332
Hartig.
r. O., Die Gründg. d. Münchener
Hofbibliothek durch Albr. V. u. Joh. Jakob.
Fugger. 1. 8. 19. 3276. Rez.: Lit. bl. f.
germ. u. rom. Philol. 49, 48—50 Pfandl. [2533
Hampe, Ih., Beitrr. zur G. d.
Buch- u. Kunsthandels in Nürnberg.
(Mitteil. aus d. germ. Nat. museum.
20/21, 1837—70). 2534
Koegler, H., Die Schrötersche Druckerei
in Basel 1594-1635 (Anz. f. Schweiz. Altert.-
kde. 21, 220 —25; 22, 54-65). pa
Leuze, 0., Isuyer Altdrucke (Bl. f.
Württ. Kirchen-G. 25, 128—72). [2536
Kaiser, W., Alt-MemmingensBuchdrucker
u. Verleger (Allgäuer G.freund '19, 7—29).
12537
Moser, V., Die Straßburger
Druckersprache z. Z. Fischarts (1570 —
1590). Münch.: Selbstverlag. 20. VIII,
176 8. 2538
Jung, R., Joh. Adolf v. Glauburg
u. seine Frauen. Kulturbilder aus d.
Frankfurter Spätrenaissance. (Archiv
f. Frankfurts G. u. Kunst. 3. F. 12,
181 — 229). 2539
Bihl, M., Die sogen. Statuta Julii II u.
deren Lübecker Au rabe vom J. 1509 (Fran-
zisk. Stud. 8, 225—59). [240
Norvia, W., Bidrag til Gottorperbiblio-
tbekets Historie (Nordisk Tidskrift för Bok-
och Biblioteksväsen 37 20 ff., 5, 193 fl.) Rez.:
Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.-Holst. G. 50,
464 f. 12511
79
Luther, J., Drucker- u. Verlegernöte in
Wittenberg zur Zeit d. Schmalkald. Krieges
(Aufs. F. Milkau gewidmet 229.—13). [2542
Kuhnert, E., Die Nova Bibliotheca
des Herzogs Albrecht (Aufs. F. Milkau
gewidmet 209— 19). [2543
Eckhof, A., De Teologische Facul-
teit te Leiden in de 17de Eeuw. Ut-
recht: Ruys. 21. VII, 506 S. [2544
Kawerau, G., Aus d. Wittenberger Uni-
versitätsleben (Archiv f. Reformat.-G. 17
1—10). (2545
oepfl, F., G. d. ehemal. Univer-
sität Ottobeuren. (S.-A. aus: Archiv
f. G. d. Hochstifts Augsburg 5, 517
—62). [2546
Sommerfeldt, G., Nachtrr. zum Brief-
wechsel Martin Baumgarts, 1522—44 u. zu
Peter Albinus (N. Archiv f. sächs. G. u.
Altert.kde 41, 286—96). [2547
Sommerfeldt, G., Die historiogr. Tätig-
keit. d. Helmstedter Professors Rein. Rei-
necius in Sachsen 1573 ff. (Braunschw Magaz.
20, 34—36). (2548
Stammler, W., Zur Paderborner G.
schreibg. (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.kde.
(Westfal.) 78, 2, 65—71). 25109
Schwartz, b., Ein streitbarer Schul- u.
Gottesmann (Zt. f. G. d Erziehg. u. des
Unterr. 10, 75—93) [2550
Schott, E., D. Ulmer Münsterpfarrer
Konr. Dieterich (1573—1039) als Sitten- u.
Schulprediger aus d. Zeit d. 30jähr. Krieges
(Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unterr. 8/9, 114—
30). , [2551
Thom. Murners dte. Schriften. Bd.9:
„Von dem großen luther. Narren.“ Hrsg.
von P. Merker. 18. S. 20, 2255. Rez.: Lit. bl.
f. germ. u. rom. Philol. 50, 226—29 v. Grol-
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Borries, E. v., Die Rolle der Siebenzahl
in einer wissenschaftl. Fehde zwischen
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G. d. ansgeh. Mittelalt. (Jahrb. d. Ver. f.
G., Sprache u. Lit. Els.-Lothr. 34, wa
2553
Spanier, I., Die Chronologie von Mur-
ners Narrenbeschwörg. u. Schelmenzunft
nun zur Sprach- u. Lit.-G., W. Braune
argebr.). 12551
ebermeyer, d., Zur Murnerforschg.
(Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 50, 87—97).
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Diss. 21. 165 S. (Masch.schr.) [2560
2552
*80
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tum des Hans Sachs u. insbes. zum Holz-
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(Zt. f. Bücherfreunde. N. F. 11, en
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Bohr, F., Die Dramen des Valentin Boltz.
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germ. u. rom. Philol. 49, 363 f. Götze. [2562
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K. Weinhold 53). Bresl.: Marcus. 21. 107 S.
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hausens Simplicissimus (Euphorion 23, 288
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Bechtold, A., Joh. Jac. Chr. v. Grimmels—
hausen u. seine Zeit. 14. Rez.: Euphorion
23, 301-13 Borcherdt. — Ders., J. J. Chr.
v. Grimmelshausen u. W ürzburg (Arch. Hist.
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Kern, O., Joh. Rist als weltl.
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aus d. Zeit um 1509 21. f. bild. Kunst 54,
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haus aus d. Anfang d. 16. Jhd. (D. G. freund
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Renaissancezeit (Schrr. d. Ver. f. G. d.
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Wille, J. u. Christ, d., E. fürstl. Haus-
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Schaefer, K.,Das Triptychon d. Lübecker
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zu Riga (Zt. f. bild. Kunst 55, 74—76). [2600
Steinacker, K., D. Schöpfer d. Prunk-
front des Gewandhauses zu Braunschweig
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Kraker, E., D. 5 ziger Ratssteinmetz
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betrieb d. 16. Jhd. (N. Archiv f. sächs. G
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Gödel, H., Heinr. v. d. Hohenmad...
Wirker im Dienste Joh. Friedr. d. Groß-
mütigen (Monatshefte f. Kunstwissensch.
14, 98). 12604
Sommerfeldt, Zu Wolfg. Kirschners
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Altert.-Ver. Zwickau 12, 102 f.). [2605
Cany., d., D. Bildhauer Willem Boy
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Westpreuß. G.-Ver. 20, 16-22). [2606
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bis zum Tode Bachs. Lpz.: Fries. 20. 55 S.
[2607
Stieda, W., Die Anfänge der kurfürstl.
Kantorei von 1548 (N. Archiv f. sächs. G.
42, 261— 69). [2608
Durrer, R., E. italien. Sehilderg.
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würdigkeiten aus d. J. 1588 (D. G.freund.
Mitteil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 165—74).
2609
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u. 17. Jhd. nach d. Stadtbuch vom J. 1560.
(Fränk. Bil. 3, Nr. 6). .. [2610
Clemen, O., E. eipziger Kalender auf
d. J. 1513 (N. Archiv f. sächs. G. 41, 116 -
19). [2611
Arndt, d., Zwei Bruderschaften bei d.
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Doelle, F., Die Tafel des ersten Provinz-
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München i. J. 1517 (Franzisk. Stud. 7, 226—
31). [2613
v. Bonin, B., Aus d. brandenb.
Artikelsbriefen. (Zt.f.d.ges.Strafrechts-
wissensch.41, 155—74,395— 423). [2614
Bilfinger, E., Schießregister d Pfalz-
rafen Joh. Casimir Mitteil. Hist. Ver. d.
falz 37/38, 129—45). [2615
Badjaha, G., Die Zene Arznei 1530.
Faksimiledruck. Mit ein. duellenkrit. Unter-
suchg. .. Berl.: Meußer. 21. 72 8. Rez.:
N. Archiv f. sächs. G. 42, 304 Clemen. [2616
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bis zum Tode Karls VI. und
Friedrich Wilhelms I.,
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Platzhoff, W., Europäische G. im
Zeitalt. Ludw. XIV. u. des Großen
Kurfürsten. (Aus Natur u. Geistes-
welt 530.) 21. 108 8. [2617
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—1750. Udgivne af L. Laursen.
Bd. 5: 1651—64. Kopenh.: Gad. 20.
IV, 628 8. [2618
Svenska riksradets-protokoll ut-
ifv. af S. Ber gh. D. 15: 1661—53.
tockholm: Norstedt. 571 S. [2619
*81
Meinardes, ©., Protokolle u. Relationen
d. brandenb. Geheimen Rates. 7, 1. 19.
s. 20, 2647. Rez.: Hist. Zt. 124, 329—31 Har-
tung. ” , [26230
(Huber, A.) G. Österreichs. Be-
gonnen von A. Huber. Bd.6 (=All-
gem. Staaten-G., Abt. 1. Werk 25.
Bd. 6). Gotha: Perthes. 21.
6: Österr. Großmachtbildg. in d.
Zeit Kaiser Leopolds I. Von O. Red-
lich. XV, 644 S. [2621
Levinson, A., Nuntiaturber, vom Kaiser-
hofe Leopolds I. s. 20, 2604. Rez.: Hist.
Zt. 123, 356 f. Michael. [2622
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Kurfürsten zur Erwerbg.von Schlesien
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Hahne, O., Rosine Elisab. Menten, die
morganat. Gemahlin d. Herzogs Rudolf
N (Brauuschw. Magaz. 20, 54—59, 61
w
Loewe, V., Französ. Rheinbund-
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preus Königin (Koser, Zur preuß. u. dt.
. 38—63 2656
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preuß. Königstitels durch d. Kurie
(Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 442
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Herlitz, N., Fran Thorn till Alt-
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Norstedt. 16. XXV, 338 8.
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. u. Altert. -
kde. 41, 3514—16 Daenell. 12661
Erben, W., Prinz Eugens italie-
nischer Feldzug i. J. 1701 (Mitteil.
Inst. österr. G.forschg. 88, 611— 22).
[2662
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de Langenthal (12.—20. décembre 1707) (Zt.
f. schweiz. G. 1, 181—200). [266? a
Biens, P., D. Durchmarsch schwed.
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preuß. Polit. im Nordischen Kriege L
(Altpreuß. Monatsschr. 58, er
2664
Albert, P. P., Obristwachtmeister v.
Rehlingen, der Leonidas Freiburgs beim
Sturm der Franzosen am 14. Okt. 1713 (Zt.
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v. Andler, K. K. Feldzeugmeister Graf
v. Harrsch y 'ürtt. Vierteljhefte. f. Landes-
G. 28, 329f. 12
Almquist, H., Holstein-Gottorp,
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II, 897 S.
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80—88 Bonnesen. [2667
Lundberg, P., Den franske am-
bassadören Croissy sasom medlare
mellam Karl XII och Fredrik Vil-
helm I. (Karolinska förbundets arsbok
19, 65—171). [2668
Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. u. Friedr. Wilb. I., 1648-1740. *83
Michael, W., Englische (+. im
18. Jhd. Bd. 2: Das Zeitalter Robert
Walpoles. T.1. Berl.: Rothschild. ’20.
640 8.
Rez.: Hist Zt. 124, 140—42 O. Weber. [2669
Den store Koalition med Sverig
af 1715. Udarbejde af A. P. Tuxen
u. a. Kopenh.: Gyldendal. 20. VIII,
835 S. — Sörrenson, P., Sverige och
Frankrike 1715—18. Lund: Lindstedt
21. X, 168 8. [2670
Tiele, H. J., De zending Pesters
naar Hannover (aoft—dec. 1723).
8’Gravenh.: Nijhoff. 21. XII, 114 S.
[2671
Biehringer, F., Herzog Karl I.
von Braunschw. (Quell. u. Forsch. z.
braunschw. G. 11). Wolfenbüttel:
Zwißler. 20. VIII, 189 S.
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 71, 587 f. D. S:
2672
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Amtes durch König Friedr. Wilh. I. i. J.
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Loesche, E. handschriftl. Benediktiner
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Innere Verhältnisse.
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den Grafen F. A. Sporck (Mitteil. Ver. G.
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Tobissch, K. F., Zigeunerjustiz im
18. Jhd. (Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen
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Wyman, E., D. Protokoll d. Urner Nach-
emeinde vom 12. Mai 1737 (D. G. freund.
fitteil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 155—64).
(2685
Wille, J. u. Christ, G., Judenordng. d.
Kurf. Karl Ludwig vom 16. April 1662
(Mannh. G.bll. 18, 34—39). 2686
8
Feine, H. E., D. protestant. Fürst-
bistum Lübeck (Zt. d. Savigny-Stittg.
K. A. 41, 48942). 2687
Biens, P., 2 Gerichtsurteile vor 200 Jahren
(Schrr. d. Ver. f. G. der Neumark 37, nn
Fabricius, K., Kongeloven, dens
Tilblivelse og Plads i Samtidens natur-
og arveretlige Udvikling. Kopenb.:
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werk 1613—1709. 17. s. 20, 26H. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 19, 555 f. Hofmann; Lit. Zbl.
71, 1011. [269V
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ers nach d. Sojähr. Kriege (Zt. f. d.
G. d. Oberrh. N. F. 35, 313 — 45). [2691
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sozietät. 8. 20, 2653. Rez.: Jahrbb. f. Nat.-
ök. u. Statist. 115, 78f. Aubin. 12692
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Färbereiprivileg d. Kurf. Christian Il. für
Thom. Lebzelter in Leipzig. (N. Archiv
f. Sächs. G. u. Altert.kde. 41, 303—8). [2693
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322— 24). — Springer, Königsberger Hofpost-
meister (Ebd. 329—56), olf, E., Die
Leipzig Prager Post im 1. Schles. Krieg
(Ebd. 715 f). 12691
Freytag, B., Zur G. der Poststrecke
Rheinhausen— Brüssel! (Archiv f. Post u.
Telegraphie '21, 219-95). — Müller, k., D.
Dragonerpost (Trabantenpost) Berlin —Osna—
br.— Münster 1647—49 (Ebd. 320—22). 2695
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Lambach u. sein Tageb. 1705—25) IV. (Stud.
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Zoepfi, F., Die Feier d. Karfreitags im
Mindelheim d. 17. u. 18. Jhd. (Jahrb. Hist.
Ver. Dillingen 30, 79-94). [2697
Dahr, B., D. kurpfälz. Hofbeichtvater
P. Ferd. Orban S. J. (Hist.-polit. Bll. 168,
369— 3, 44—61). [2698
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allemande a Paris au XVIII. siècle (Bulle-
tin Bibliophile ’21. juill.—aoüt. S. ar
W
Müssener, H., Die Statuten d. Köln.
Diözesansynode von 1663 u. die Verordng.
d. Erzbischofs Josef Clemens von 1715 über
d. kirchl. Baulast. Freib. Diss. 21. XVI,
125 S. (Masch. schr.) [2700
6%
+84
Fersthof, Tersteegen u. der Katholizis-
mus (Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 13,
129—49). — Ders., Tersteegen in Lehrstreitig-
keiten (Ebd. 177- 99). [2701
Sinemus, D. Tagebuch d. Pfarrers G. W.
Streccius 1743—74 (Monatshefte f. rhein.
Kirchen-G. 14, 86 - 101). [2702
Suchier, W., Prof. D. Chr. Raab in Duis-
burg, nebst 3 Briefen desselb. an A. H.
Francke (Monatshefte f. rhein. Kirchen-G.
13, 65—85). [2703
Hollweg, D Mystiker Joh. Chr. Zollinger
(Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 15, 113—
55). [2704
l Dechent, Was ist aus den Spenerschen
Collegia pietatis in Frankfurt geworden?
(Zt. d Kirchen-G. 39, 92- 95). [2705
Weiser, Chr. Fr., Shaftesbury u. d. dte.
Geistesleben. 16. Rez.: Hist. Vierteljschr.
19, 4002 Barth. 12706
Merkel, F. R., G. W. v. Leibniz
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schrr. in Hannover. (Dte. Rundschau 184,
236—46, 360 — 74). 3 [2708
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& Pustet. 21. V, 34 S. [2709
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38, 292—311). 2712
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Fuchs, A., Aus d. Itinerarium des
Christian Knorr v. Rosenroth. Ubersetzg.
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Heidelberger Palatina (Zbl. f. Bibl.wesen
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Thomasschen Chronik (Mühlhäus. G.bll. 19,
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Peribach, M., E. hist.-polit. Zeitschr.
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Christian-Krlang. Diss. Erlang. 19. 8. 20,
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Columbia Press. 21. 156 8. [2723
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von Württemb., geb. Landgrätin zu Hessen-
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F. C. kbrard, S. 51—74 2725
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Moscheroschs u. seiner Familie (Zt. f. d. G.
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N. F. 12, 133 ff.). 1272
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1686). Ein Beitr. zur Lit.-G. d. 17. Jhd.
Rostock. Diss. 17. 8. 20, 2716. Rez.: Lit. bl.
f. germ. u. rom. Philol. 50, 158 f. Ulrich. [27283
Därrwächter, ., Jakob Gresser u. seine
Dramen. E. Beitr. zur G. d. Jesuitendramas
in Dtl. 12. Rez.: Euphorion 23, 120-122
"Flemming, W.; Andreas Gryphius
emming, W., Andreas Gryphius
u. die Bühne. Halle: Niemeyer. XII.
450 8. 2730
Hempel, P., Die Kunst Friedr.
v. Logau. (= Palaestra 130.) Berl.:
Mayer & Müller. 17. 281 8.
Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 50,
4—6 Götze. 12731
Schauer, H., Christian Weises bib
Dramen. Görlitz. 21. X, 127 8. 12732
Goebel, Jobst Sackmann im Briefwechsel
d. Kurfürstin Sophie von Hannover u. d.
Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans.
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Weybmann, A., D. „schwedische Mars“.
F. polit.-satir.-dramat. Szene aus d. J. 1860
n 22, 453 - 60). 12741
ummenhof, W., Ein Schmähgedicht
auf d. Aachener Ratsherrn Karl v. Münster
(1663). (Zt. d. Aachener G.-Ver. 41, 282-90.)
(2735
Brönnimann, F., Der Zinkenist u. Musik-
direktor J. U. Sultzberger u. d. Pflege d.
Musik in Bern in d. 2. Hälfte d. 17. Jhd.
Berner Diss. 20. 108 S. 12786
Kocairz, A., Das Kollegium d. sächs.
Stadt- u. Kirchenmusikanten von 1653(Archiv
f. Musikwissensch. 2, 280 - 88). 12787
Werner, Th. N., Melchior Schildt u.
seine Familie (Archiv f. Musikwissensch.
2, 356—67). 12738
Riechel, A., Ein Frankfurter Theater-
pioprimm vom J. 1668 (Festgabe f. F. C.
brard. S. 1171—27). 12739
Vom westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. u. Friedr. Wilh. I., 1648-1740.
Hager, E., Joh. Worath .. . ein bisher
unbekannter Meister d. Frühbarocks im
oberen Mühlviertel. Linz: Pirngruber. ’20.
14 S. 12 Taf. (2740
Hajdecki, å., Vergessene Wiener Barock-
künstler. Archival. Quellenstud. 1. Heft:
D. Malerfamilie Astorffer. (Quellenstud. z.
Wiener Kunst-G. 1, 1). Wien: Schwarz. 20.
[2741
Harti, F., Zu Georg Raphael Donners
Tätigkeit in Salzburg (Kuustchronik u.
Kunstmarkt 55, 215—20). 2742
Guyer, 8. Bürglen u. Seedorf, 2 Barock-
bauten von Ende d. 17. Jhd. (D. G.freund
76, 113 52). [2743
Gümbel, A., Die Nürnberger Gold-
schmiedefamilie der Groland (Mitteil. aus
dem Germ. Nat.mus. 20 51, 3—36).
Göbel, R., Würzburg u. Fulda. E. Beitr.
zur G. d. dt. Wirkteppichmanufakturen im
18. Jhd. (Der Cicerone 12, 3184—23, 848—56.)
[2745
Eckert, 6., Balth. Neumann u. die Würz-
burgerResidenz(Repertor.f.Kunstwissensch.
43, 99—110). i [2746
Lobmeyer, K., Uber die Jagdfreule u.
dieJagdschlösser des Kurfürsten Joh. Philipp
von Trier (Mitteil. d. Rhein. Ver. f. Denk-
malpflege u. Heimatschutz 12, 99—112). [2747
Lohmeyer, K., Barock-Kunst u.
-Künstler in Ehrenbreitstein. Das
Wirkeu einer rhein. Künstlerfamilie
(Mitteil. d. Rhein. Ver. f. Denkmal-
pflege u. Heimatschutz 18, 1-78). [2748
v. Stössel, E. L., Ferdinand Tietz,
ein Rokokobildhauer u. seine Tätig-
keit an d. geistl. Fürstenhöfen in Köln,
Trier, Speyer, Würzburg, Bamberg
(76. Ber. u. Jahrb. 18 d. Hist. Ver. zu
Bamberg 1 107). 2749
Runge, W., G. A. Urlaub, ein fränkischer
Schüler Tiepolos (1713-59). Würzb. Diss.
0. 69 S. 15 Taf. [275
Lohmeyer, K., Balthas. Neumann in
Nymphenburg u. Schleißheim 1730 (Das
Bayerland 32. H. 3). 12751
Sauer, J., Die Joh. Nepomukkapelle d.
Stadtkirche zu Meßkirch. E. Beitr. zur G.
der Brüder Asam (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
36, 4 f.). [2752
Michel, F., Das ehemal. Jesuitenkolleg
u. seine Bauten (Trier. Archiv 28:29, 80—145).
(2753
Eberlein, K. K., Ein Empfehlungs-
schreiben für Matth. Merian (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 36, 226 —28). 12754
Drollioger, E., Die v. Wittinannsche
Nordostansicht des Heidelb. Schlosses v. J.
1687 (Mitteil. zur G. d. Heidelberg. Schlosses
7, 35—40). (2755
Lohmeyer, K., Pfälz. Thorbauten Nicol.
v. Pigages u. verwandte Bildwerke (Neues
f. G. d. Stadt Heidelberg 12, 169—87
(Schl.). 12756
Wendland, A., Pfälz. Portraits in han-
noverschen Sammlgn. (Mannheim. G. bll. 21,
53—58). [2757
Warncke, J., D. Silberschatz d. ehemal.
Kaufleutekompagnie. (Mitteil.Ver. f.Lübeck.
G. u. Altert.kde. 14, 79—90). 12758
Döring, A., Die neue Königsstadt.
Alten-Dresdens Aufban nach d. Brande
von 1685. Dresden: Ver. f. G. Dres-
dens. 20. XII, 105 S. 32 S. Abb. [2759
12744
+85
Patzak, B., D. Jesuitenbauten in Bres-
lau u. ihre Architekten. 18. 8. 20, 1547.
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 266 f. Gurlitt. [2760
Waetzold, W., Mengs als Kunsthistoriker
(Zt. f. bild. Kunst. 54, 121—26). [2761
Wecken, F., Franz Phil. Fel. Greß u. d.
Ende seiner Würde als kais. Hofpfalzgraf
(Familiengeschichtl. BII. 19. 353—58). [2762
Thüna, L. Frhr. v., Hans Rud. v. Thüna,
.. kurf. sächs Kammerherr u. Rittmeister
1642—1701. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel-
u. Familienkde. 47, 1—21). f 12763
Stählin, K., Jacob v. Stählin. E. biogr.
Beitr. z. dt.-russ. Kultur-G. d. 18. Jhd.
en u. Aufs. z. russ. G. 1). Lpz.:
chräpler. 20. 48 S. (2764
7. Zeitalter Friedrichs des
Grofsen, der französischen
Revolution und Napoleons,
1740—1815.
Koser, R., Friedr. d. Große (Koser,
Zur preuß. u. dt. G. 110—27). |2765
Sommer, R., Friedr. d. Gr. vom Stand-
punkt d. Vererbgs.lehre (Klinik f. psychische
u. nervöse Krankheiten X, 1). 12766
Küntzel, G., D. junge Friedrich u.
die Anfänge seiner G.schreibg. (Fest-
gabe für F. v. Bezold 234—49). [2767
Madsack, E., D. Antimachiavell.
E. Beitr. z. Entsteh.-G. u. Kritik d.
Antimachiavell. (Hist. Studien 141.)
Berl.: Ebering. 20. 133 S.
Rez.: Hist. Zt. 124, 169 Hintze. _ [2768
Volz, G. B., Z. Entstehg. d. Polit.
Testamente Friedr. d. Gr. v. 1752 u.
1768 (Forsch. z. brandenb. u. preuß.
G. 32, 3869—84). 2769
Nauke, G., Die Gesandten d. großen
Mächte am Hofe Friedr. II. von Preußen.
Bresl. Diss. 21. 145 S. (Masch. schr.)
[2770
Volz, G. B., Friedr. d. Gr. Plan
einer Losreißung Preußens von Del.
(Hist. Zt. 122, 267 77). 2771
Lippert, W., D. Besuch d. sächs. Ministers
v. Fritsch bei Friedr. d. Gr. 1771 (Forsch z.
brandenb. u. preuß. G. 33, 224—30). [2772
Lehndorff, Des Reichsgrafen Erust
Ahasv. Heinr., Tagebb. nach seiner
Kammerherrenzeit. Nach d. französ.
Orig. bearb. von K. E. Schmidt-
Lötzen. Bd. 1. Gotha: Perthes. 21.
III, 460 S. 2773
Voitaire,MeinAufenthaltin Berlin. Hrsg.
u. übersetzt von H. Jacob. München-Recht.
21. 81 S. Rez.: Forsch. z. brandenb. u. preuß.
G. 31. 139 Volz. 12774
Friedr. d. Großen letzte Tage. Er-
innergn. von Joh. Georg Zimmermann.
Mit Zimmermanns tragischer Biogra-
hie von Ricarda Huch. Basel. 20.
hein-Verlag. 102 8.
Rez.: Forsch. z. braudenb. u. preuß. G.
4.’ 139 f. Volz. [2775
*86
Guglin, E., Maria Theresia. 17. 8. 19,
3623. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 87—91
Schmitt; Dte, Lit.-Zeit. 41, 247—55 v. Srbik;
Mitt. Inst. österr. G.forschg. 38, 676- 82 rn
2776
Waddington, R., La guerre de sept ans.
Tome 5. 14. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.
forsch. 38, 682—86 Wagner. 12777
Hintze, O., Delbrück, Clausewitz
u. die Strategie Friedr. d. Gr. E. Er-
widerg. (Forsch. z. brandenb. u. preuß.
G. 88, 131—78). [2778
Delbrück, H., Auseinandersetzg.
mit Hintze. (Forsch. z. brandenb. u.
Schlußwort (Ebd. 125—26). 2779
Bock, F.. Die freie Reichsstadt Fried-
berg im 7jähr. Kriege. Gieß. Diss. 21. 2 80
2
Henkel, P., Eine Klage gegen d. Kom-
mandanten von Glatz General Fouqué (Fest-
schrift zu F. Volkmers 75. Geburtstag 44—
57) — Albert, F., Joh. Bartlıolom. d’O. (Ebd.
93—117). —Rchaetzke, V., Die Besuche Friedr.
d. Gr. in Glatz (Ebd. 1185—23). [2781
Neubauer, E., Magdeburg 176? in der
Hand å. Osterreicher (G.bll. f. Stadt u. Land
Magdeburg 55, 99—101). 12782
Czeike, J. B., Kleine Beitrr. zur schles.
Kriegs-G. (Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15,
189—94). | 12783
Schmidt, 0. E., Minister Graf
Brühl u. Karl Heinr. v. Heinecken.
Briefe u. Akten, Charakteristiken u.
Darstellgn. zur sächs. G. (1733—63).
Lpz.: Teubner. 21. VIII, 887 S. (=
Schrr. d. Sächs. Komm. f. G. 25).
Rez.: Lit. Zbl. 72, 972—74 ee
Friis, Aage, Bernstorfferne og
Danmark. Bidrag til den danske Stats
politiske og kulturelle Udviklingshis-
torie 1750—1835. II. Bind: J. H. E.
Bernstorff i Frederik V’s Konseil.
Kopenh.: Gyldendal. 19.
Rez.: Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.-Hol-
st. G. 50, 453—47 Pauls. 12785
Arup, E., Kritiske Studier i nyere
dansk Historie I. Bernstorff og
stein (Historisk Tidsskrift, forsie Bind,
129—213). — Friis, Aage, Bernstorff
og Moltke under Krisen 1762 (Ebd.
3817—54). 2786
Stern, S., Karl Wilhelm Ferdinand
Herzog zu Braunschw. u. Lüneb. (Ver-
öffentl. d. bist. Komm. f. Hannover usw.)
Hildesh.: Lax. 21. XVI, 402 S. [2787
Kreuter, k., Kurfürstin Elisabeth Au-
gusta .. E. heimatsgeschichtl. Beitr, z, 700-
ühr. Jubil. d. Anfalls d. Pfalz an d. Haus
ittelsbach. Oggersheim. 14. (19.) 124 8. [2788
Oursel, P., La dipiomatie de la
France sous Louis XVI. Succession de
Bavière et paix de Teschen. Paris.:
Plon. 21. 397 S. [2789
ol- |
„ nF ee ᷣ—. ]ͤ :... ̃ ne Sen — ——
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öst. G.-forsch. 38, 631—36). [2838
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gel. v. G, Gugitz. 2 Bde. (Denkwürd.
aus Alt-Österr. 15. 16). Münch.: G.
Müller. 18. XXVII, 357 u. 324 8.
Rez.: Lit. Zbl. 71. 168 f. Körner. [2839
+88
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Andreas Hofers (Forsch. u. Mitteil. z. G.
Tirols u. Vorarlb. 16/17, 169—92). [2840
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Knesebecks nach Petersburg (1812)
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im Frühjahr 1818 (Festgabe für F. v.
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: Hoff, F., D. Mediatisiertenfrage in d.
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Andreas. 12849
Jordan, Russische Truppen in Mühlhausen
(Mühlhaus. G. bll. 19/20, 25—39). 12850
Lampe, K. H., Aus Danzigs schweren
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u. m. Anm. verseh. Bonu.: Schroeder. 20.
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Holtzmann, W., Demosthenes an
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(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 295—
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(auping, Monatsschr. 57, 36—4%). [2853
'arl August auf dem Wiener Kongreß.
12816
[2551
Bearb. v. H. Frhr. v. Egloffstein, 15, Rez.:
Hist. Zt. 122, 121—23 Audreas. > [2554
Godet, M., Un chapitre des relations entre
Neuchatel et Berne sous l’ancien régime
(1777—98) (Neues Bern. Taschenb. ’20, 166—
206). — Türler, Aus d. Erinnernen. K. L.
Stettlers. Vom Mai 1798—Ende 1799 (Ebd.
45—98), , [2855
Caliezi, B., D. Ubergang d. Herrschaft
Räzüns an d. Kanton Graubünden. Chur:
Keller. 20. VII, 197 S. 7,50 fr. Rez.: Anz.
schweizer. G. N. E. 18, 220—22 Rufer. [2856
Rirschi, Th., Leistungen u. Lieferngu.
d. Kantons Zürich für d. französ.Besatzungs-
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27. Apr. 1798 —6. Juni 1799. Zürich. Diss. 20.
132 S. [2857
Steiner, G., Rheinbund u. Königreich
Helvetien 1805—7. 8. 20, 2833. Rez.: Zt. f. d.
G. d. Oberrh. N. F. 35, 357—60 Obser. [2858
Merlan, W., Briefe aus d. Zeit d. Hel-
vetik I. (Basler Jahrb. ’19, 249—87). [2859
Tsehui, J., Schweizer. Geheimverhandlg.
mit Frankreich zur Einverleibg. Vorarlbergs
(Bll. f. bern. G. 16, 95 - 96). [2860
Oppliger, E., Neuenburg, die Schweiz
u. Preußen 1798—1506. 15. Rez.: Anz. f.
Schweiz. G. N. F. 18, 141f. Piaget. [2861
Lessing, K., D. Schlüssel zu einer Ge-
heimkorresp. Ende 1813 od. Auf. 1814 (Anz.
f. schweizer. G. N. F. 17, 213—18). [2862
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Möser, Justus: Gesellsch. u. Staat.
E. Auswahl aus sein. Schrr. uns: u.
eingel. v. K. Brandi. Münch.: Drei
Masken Verlag. 21. VIII, XXXI, 2668.
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2863
Renner, B., Die nationalen Eini-
gungsbestrebgn. Fr. Carl v. Mosers
(1765—67) Königsb. Diss. 21. [2864
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audesherr (Hist. Zt. 124,
41—62). [2865
Apdreas, W., G. der bad. Verwalt.or-
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ist. Vierteljschr. 19, 541 f. Bitterauf. 12836
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Friedr. d. Gr. (Hist. Zt. 122, 44—82).
[2867
Graber, E., 2 Kabinettsordres Friedr. d.
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118— 20), [2868
Selle, d. v., Die Gravamina d.
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2869
Etzin, F.. D. Freiheit d. öffentl.
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Gr. (Forsch. z. brandenb. u. preuß. G.
33, 89—129; 34, 1— 84). [2870
Holtze, F., Die Kodiflkatoren d. mår-
kischen Provinzialrechts Wilke u. Scholtz
(Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 34, 103—
10)
). 2871
Berg, G., Die Verlegg. d. Provinzialbe-
hörden d. Neumark nach Frankfurt a. O.
Sai d. Ver. f. d. G. d. Neumark 37, 87—
93). 2872
Martell, K., Zur Einrichtg. d. Oberge-
richts in Posen zu südpreuß. Zeit (Hist.
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Watke, K., Friedr. Wilh. Graf v. Reden,
d. Begründer der Montanindustrie Ober-
schlesiens (Aus Oberschl. Vergangenh. 77—
86 [2888
). 2
Wegener, E., Zur Vor-G. des
Pfandbriefs. (Schmollers Jahrb. 44.
805 fl.) 2889
ie volkswirt-
89
Wallich, P., Gebr. Berend & Co.
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u. Industrielle aus d. Anfang d. 19. Jh.
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XIV. 97 8. 2891
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u. Westpreußens unter d. Mitwirkg. u. Lei-
tg. Th. v. Schöns. 16. Rez.: Jahrbuch f.
At. kon. u Statist. 113, 170— 741 Goldschmidt;
Schmollers Jahrb. 45, 1217—21 Skalweit [2892
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Sachsen. (N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.
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dt. Wissensch. 7271—42). [2908
Schnütgen, A., E. Kölner Nuntius
d. Aufklärgs. zeit u. d. rhe in. Kurfürsten
u. Bischöfe (Ehrengabe dt. Wissensch.
743— 66). [2909
Specht, Th., G. d. ehemal. Priestersemi-
nars Pfaffenhausen 1734 1804 (Jahrb. Hist.
Ver. Dillingen 30, 1-78, 32. 1—15, 33, 1 - 32).
. [2310
Baier, H., Die Briefe des P. Firmin
Bleibinhaus. E. Beitr. z. G. d. kirchl.
Aufklärg. am Hofe des Herzogs Karl
Eugen v. Württemb. (Württ. Viertel-
jhefte. f. Landes-G. 28, 76—166). [2911
Matzke, H., Die Aufklärg. im
Kurerzbistum Mainz u. ihre besondere
Wirkg. auf d. Einführg. d. dt. Kir-
chengesanges. Berner Diss. 19. 164 S.
[2912
Rest, J, Die Einkünfte des Fürstbischofs
von Straßburg vor Ausbruch d. französ.
Revolution (Die Ortenau 8, 75—78). (2913
Beyerhaus, G., Der Kuchenheimer
Religionsklub (1791/92): (Festgabe für
F. v. Bezold 250—63). [2914
Lohmann, F. W., Das Ende d.alten
Kölner Domkapitels nach d. Säkula-
risation d. Kurstaates. Köln: Stauf.
20. VIII, 158 8.
= Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41,
502 f. Mitterer. 12915
Wille, J., D. Fürstbistum Speyer u.
seine letzten Bruchsaler Vertreter (Badische
Heimat 7, 1—16). [2916
Kaufmaan, F., Kanonikus Ant. Jos.
Blees. Seine Erlebnisse u. Schicksale als
Hüter d. Aachener Stiftsschatzes währ. d.
französ. Fremdherrsch, (Zt. d. Aachener
G.-Ver. 41, 151—204). [2917
Lager, Visitationsreisen d. Bischofs
Mannay in d. Diözese Trier im J. 1807 (Trier.
Archiv 28/29, 145— 72). [2918
Fleischer, D Kirchenraub in Gnojau (Zt.
f. G. u. Altert.kde. Ermlands 21, 236 - 48).
[2919
‚‚Bladas, A., Die Aufhebg des Kollegiat-
stifts Guttstadt (Zt. f. G. u. Altert.kde.
Ermlands 21, 149 — 235). [2920
Wendland, W., D. pietistische
Bekehrg. (Zt. f. Kirchen-G. 38, 193—
238). l [2921
‚Zscharnack, L., Die Pflege d.
religiösen Patriotismus durch d.evangel.
Geistlichkeit 1806— 15 (Harnack-Ehrg.
894—423). [2922
Clans, Zur G. der Konfirmation in
Franken. Die Grafsch. Pappenheim (Beitrr.
Z. bayr. Kirchen-G. 28, 62 - 61). 12923
Schornbaum, Herrnhuter in Franken
(Beitrr. z. bayr. Kirchen- (J. 26, 13—17). [2924
Gelges, R, Die Ansiedlgs.pläne d. Brü-
dergemeine in Württemberg (BH. f. württ.
Kirchen-G. 25, 245-63). [2925
Mayer, V., Kirchl. u. Schulzustände in
d. evang. Diözese Hornberg (Ortenau 86/7,
84—91). [2926
nn
— . tn a m ne nn er — a N
Bibliographie Nr. 2908—2982.
zeit d. Auf-
echent, H.. Die Anfa
(Festgabe L
klärg. in Frankfurt a. M.
C. Ebrard. 8. 89—96). [2927
Schreibmüller „ Die Vereinigg. d.
Lutheraner u. Reformierten zu Lambrecht
in der Pfalz i. J. 1805 (Beitrr. z. bayr. Kir-
chen-G. 26, 139—150). 12928
Diehl. W., Die luther. Pfarrkandidaten
in Kurpfalz 1740—1802? (Hess. Chronik 10,1 ft );
Blanek melster, F., D. Prophet v. Kur-
sachsen Val. E. Löscher u. seine Zeit. Dresd.:
Sturm. 20. VIII, 306 S. Rez.: N. Archiv f.
sächs. G. 41, 140 f. G. Müller. 2930
Müller, B., Joh. Dav. v. Reichen-
bach. E. Beitr. zur G. d. Aufklärg.
in Schwed.-Pommern. Greifsw. Diss.
20. 120S. (Auch: Pommersche Jahrbb.
20, 1—120). [2931
Auer, K., 2 märkische Landgeistliche
aus d. Aufklärgs.zeit (Jahrb. f. brandenb.
Kirchen-G. 18, 20-34) (Schluß). [2932
Parisius, A., Zur Würdigg. der Persün-
lichkeit G. A. L. Hansteins (Jahrb. f. bran-
denb. Kirchen-G. 18, 35—51). [2833
Schleiermacher als Mensch. Sein
Werden u. Wirken. Familien- u.
Freundesbriefe. In neuer Form
hrsg. von H. Meisner. Bd. 1. Gotha:
Perthes. 22. 368 8. 2934
Schleiermachers Briefwechsel mit seiner
Braut. Hesg. v. H. Meisner. s. 20, 28.
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 11? f. Viëtor. [2935
Benrath, A., Ein Schreiben Schleier-
machers v. J 1802 aus Stolp, das Friedr.
Wilh. III. im Interesse der Union entgegen-
tritt. (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 172—373.
een Ye [z936
Koser, R., Friedr. d. Große u. die
preuß. Universitäten (Koser, Zur preuß.
u. dt. G. 128—201). [2937
Schaub, F., Die Universität Freiburg
während d. Belagerg. u. Besetzg. d. Stadt
durch die Franzosen 1744/45 (Zt. d. Gesellsch.
G.kde. Freiburg 36, 85—94). [2438
Wasner. K., Register zur Matrikel d.
Univers. Erlangen 1743—1843., 18. S. 20, 1345.
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 42— 44 Werming-
hoff; Hist. Zt. 121, 551 f. Keußen. [2939
Haug, F., G. d. Friedrichsuniversität
Ellwangen 1812—17. Rez.: Theol. Revue 18,
4441—43 Schnütgen. [79409
Leyh, G., D. Gesetze der Univers.biblioth.
zu Göttingen vom 28. Okt. 1761 (Zbl. f.
Bibl. wesen 37, 1—30). [2941
Nelson, A., Aus I. H. Lidéns Tagebuch
über sein Aufenthalt in Göttingen 1765—69
(Aufs. F. Milkau kewane 2535—63). [798
Seyb, A., E Plan zur Errichtg. e. Uni-
versität in Rastatt. (Zt. f. d. G. d. Oberrh.
N. F. 35, 205—17). 12213
Reinhard. E., Die Universität Kassel
(Hist.-polit. Bll. 168, 516-27). 12241
Hippe, I., Zur Vor-G. d. Breslauer
Stadtbibliothek (Aufs. F. Milkau gewidmet)
162 76. 12945
Pfeilschifter, G., Die St. Blasia-
nische Germania sacra. E. Beitr. zur
Historiographie d. 18. Jhd. Kempten:
Kösel & Pustet. 21. XII, 198 S. [2946
>
Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740— 1815.
Regli, M. A., Isaak Iselins „G.
der Menschheit“. E. Vorarbeit zu
Joh. Gottfr. Herders „Ideen zur Philo-
sophie der G. d. Menschheit“. Münch.
Diss. 19. VI, 117 8. [2947
Schmitt - Dorotie, C., Polit. Romantik.
19. 8. 20, 2963. Rez.: Hist. Zt. 121, 292—97,
Meinecke, Hist. Vierteljschr. 20, 357 — 59
yolteini ; Schmollers Jahrb. 35, 883—87 Rach-
ahl. [2948
Schmitt-Dorotic, C., Politische
Theorie u. Romantik (Hist. Zt. 123,
377—97). [2949
Klawitter, W., G. d. Schlesischen In-
telligenzblätter (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 55,
45—64). , [2950
„ Lenz, M., Dtes. Nationalempfinden
im Zeitalt. unserer Klassiker (Kleine
hist. Schrr. 2, 204—29). 2951
Elsasser, R., D. polit. Bildungsreisen
d. Dten. nach England (vom 18 Jhd. bis
1815). 17. s. 20, 915. Rez.: Hist. Zt 122,
363 f. Michael. 2952
Wilh. v. Humboldts Werke. Hrsg.
v. A. Leitzmann. Bd. 13: Nachtrr.
(= Wilh. v. Humboldts Gesamm. Schrr.
Hrsg. v. d. Preuß. Akad. d. Wissensch.
Bd. 13. Abt. 1: Werke 13). Berl.:
Behr. 20. 319 8.
Inh.: 1— 196: Die Vasken oder Bemerkęn.
auf einer Reise durch Biscaya u. dus franz.
Basquenland im Frühling 1801. S. 197—206;
2 amtl. Berr. aus d. röm. Zeit (bearb. von
Ed. Kähler). S. 207—319: Amtl. Arbeiten
aus d. Jahren 1809 u. 1810 (bearb. von E.
Spranger). [2953
Humboldt, Wilh. v., u. Caroline
v. Humboldt in ihren Briefen 1788—
1835. Hrsg. von Anna v. Sydow. Ge-
kürzte Ausgabe in 1 Bd. Berl.: Mittler.
20. XIII, 378 S. 2955
Brautbriefe, Die, Wilh. u. Karol.
v. Humboldts. Hrsg. von A. Leitz -
mann. Lpz.: Insel-Verlag. 20. XX,
466 8. 2956
Leits mainz, A., W. v. Humboldt. s 20,
2892. Rez.: Arch. f. d. Stud. d. neuer. Spr.
u. Lit. 40, 267 f. Ludwig. . [2957
Messer, A., Fichte. Seine Per-
sönlichkeit u. seine Philosophie. Lpz.:
Quelle & Meyer. ’20. VIII, 156 S. [2958
Medicas, F., J G. Fichte als Anhänger
u. als Kritiker d. Völkerbundsgedaukens
(Zt. f. Völkerrecht 11, 14151) [2959
Lenz, I., Fichtes Erlanger Professur
(Kleine hist. Sehrr 2, 2445—07). [2O
Strecker, R, D. Anfänge von Fichtes
Staatsphilosophie. 17. Rez.: Hist. Zt. 121.
289—92 v. Martin. 12961
Fichte, J. d., Rechtslehre. Vor-
etr. von Ostern bis Mich. 1812. Nach
. Hs. hrsg. von Hans Schulz. Lpz.:
Meiner. 20. VIII. 176 8. [2962
Reiter, 8.. Friedr. Aug. Wolf u. Friedr.
Schlegel (Euphorion 23, 226 — 32). 12963
Ba ² — —— u — N A aig a : a er a a
„richts 89, 12-33).
20. XVI, 224 S.
*91
Schulze, Alfr., Fünf Briefe von Christ.
Jak. Kraus (Altpreuß. Monatsschr. 57, 6 —
83). [2964
Strack, G., Friedr. Bouterwek. Sein
Leben, seine Schrr. u. sein philos. Lehren.
Rost.: Hinstorff. 19. XIV, 310 S. (Auch
Rost. Diss. 17.) [2965
Joachim, J., Aus Briefen Chr. Gottl.
Heynes an Friedr. Aug. Carus (Aufs. F.
Milkau gewidmet 187—208). — Leyh. G.,
Chr. G. Heynes Eintritt in die Göttinger
Bibliothek (Ebd. 220—28). [2966
Krieger, A., Posselt, Grandidier u. das
Kloster Schwarzach (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 36, 228—31), , [2967
Frensdorff, F., J. D. Michaelis u.
die Berliner Akademie (Internat. Monats-
schr. 15, 261 — 90). [2968
Hartung, F., E. Brief J. G. Schlossers
an Herzog Carl August von Weimar (Zt. f.
d. G. d. Oberrh. N. F. 33, 418— 23). Betr.
d bad. Hofgerichtsordng. v. 1752). (269
Nicolay, W. 0., Pestalozzis Stellg. zu
Religion u. Religionsunterricht (Manns Pä-
dog, Magazin 750). Langensalza: Beyer 20.
VHI, 206 8. [2970
Vellmer, F., Die preuß Volksschulpolit.
unter Friedr A. Gr. s 20, 2876. Rez.: Hist.
Jahrb. d. Görresgesellsch. 40, 350—532 Hin-
dempa [2971
Zlichert, B., Tobias Gottfr. Schröer
(Christian Oeser). E dt. Schulmann in
Ungarn (Zt. f. 6. d Erziehg. u. d. Unter-
j 12972
GoeBler, D. Grundstein d. Eberh.-Lud w.“
Gymnasiums (Württ. Vierteljhefte. f. Landes-
G. 28, 32—39). [2973
Mayer, H.. Aus d. G. d. Freiburger
Gymnasiums (Zt d. Gesellsch. f. G.kde.
Freiburg 36, 95-10%). 12974
Walter, K.. Die Sehuloring: des Wilh.-
Ernst-Gymuasl in Weimaraus d. J. 1770 (Schl.).
(Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Altert kde. 32,
381— 430). 12975
Erlemann. H., G. der Volksschule an d.
Mosel u. am Mittelrhein zur Zeit d franz.
Fremdherrsch. 1794—1514. Bonn. Diss. 21.
30 8. 12976
Aschner, 8., Basedow u seine Freunde
in Briefen (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unter-
richts 8,9, 131—11). 2977
— —
Rcherrer, M., Kampf u Krieg im dt.
Drama von Gottsched bis Kleist. s. 20, 2317.
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 42
5—9 Sulger-Gebing. [2978
Liepe, W. D Religionsproblem im neuer.
Drama von Lessing bis zur Romantik 14.
Rez.: Anzeiger f. dt. Altert. u. dte. Lit. 39,
151—58 Petersen; Euphorion 23, 122—33 En-
zinger. 12979
Tornius, V., Schöne Seelen. Stud.
über Männer u. Frauen aus d. Werther-
zeit. Lpz.: Klinkhardt & Biermann.
[2980
Wagner, K. O., Die Lit.-Zeit, von Salz-
burg u. Süddtls. pragmat. Annalen d. Lit.
u. Kultur (Mitteil. d. Gesellsch. f. Salzburg.
Landeskde. 60, 33—61). [2981
Payer v. Tharn, R., Joseph II. als Thea-
terdirektor Ungedruckte Briefe u. Akten-
stücke aus den Kinderjahren d. Burgtheaters.
Wien: Heidrich. 20. 9 S. [2982
*92
Köhler, A., D. Göttinger Dichterbund
u. die Lyrik d. Befreiungskriege (Germ -
rom. Monatsschr. 8, 317 ff.) [2983
Valentin, C.. Theater u. Musik am fürstl.
Leiningischen Hofe. Dürkheim 1780—92;
Amorbach 1503—14 (= Neu Wa „ hrsg. v. d.
Gesellsch. f. fränk. G. 15). Würzb. 21. 168 S.
[2984
A., S. J., Die dte.
Wesenszüge u. ihre
Freib.: Herder. ’21.
XI, 218 S. [2985
Haym, R., D. romant. Schule. E.
Beitr. z. G. d. dt. Geistes. 4. Aufl.
Bes. von O. Walzel. Berl.: Weid-
mann. 20. XII, 994 S. [2986
Elkuß, J., Zur Beurteile. d. Romantik
u. zur Kritik ihrer Erforse hg S. 20. 2964.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u dt. Lit. 10, 62—
69 Enders: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol.
41, 7—13 Koerner. [2987
Nadler, J., Die Berliner Roman-
tik 1800—14. Berl.: Reiß. ’21. XIX,
235 S. 2988
Weber, A., Aus d. Lager d. Berliner
Romantik. (Archiv f. d. Stud. d neuer.
Sprache u. Lit. 40, 185-9) [rund
Levin. H., Die Beziehen. der Romantiker
zum Herzogtum Braunschw. (Braunschw.
Magaz. 19, 57—t4, 69—76). 12990
Jost „W., Von Lud w. Tieck HE. T;
A. Hoffmann. Stud. zur Entwickl.-G.
d. romant. Subjektivismus (= Dte.
Forschgn. 4). Frankf. a. M.: Diester-
weg. 21. X, 139 8. 2991
Jack, E. G., Madame de Staël
and the Spread of German Literature.
New Vork. 15. 358 8.
Rez.: Lit. bl f. germ. u. rom. Philol. 49,
22127 Paterna. [2992
Heckel, H., Die Schlesischen Pro-
vinzialblätter von 1785—1849 in ihrer
literargeschichtl. Bedeutg. (= Wort u.
Brauch 15). Bresl.: Marcus. ’21. VIII,
Stockmann,
Romantik. Ihre
ersten Vertreter.
186 S. [2993
Welnmann, R., Joh. Wilh. Gleim als
Erneuerer d. altdt. Minnesangs. E. ger-
manist. Studie. T. 1. Ansbach: Brügel. 20.
70 5. [2994
Hahn,. K., Ewald v. Kleist in Zwickau
u. Wildenfels 1758 u. 1759 (Neues Archiv f.
sächs. G. u. Altert.kle 42, 64—88). [2995
Stammier, W., Herders Mitarbeit am
Wandsbecker Boten (Schl.). (Zt. f. dte.
Philol. 48, „
Stettner b., J. P. Uz.
freunde. X. To 12, 181 ff.). 12997
Koepp, Justus Moser u. die Gesellsch.
d. Freunde heimischer Altert.forschg. (Korr.
J. d. G.-Ver. 09, 67—76). 12998
Wagner, 4. M., Heinr. Will. v.
Gerstenberg u. d. Sturm u. Drang.
Bd. 1. Heidelb.: Winter. 20. VIII,
208 S. 2999
Sommerfeld, M., Friedr. Nicolai
u. der Sturm u. Drang. Ein Beitr.
zur G. d. dt. Aufklärg. Mit e. Anhang:
[2996
(Zt. f. Bücher-
Bibliographie Nr. 2983 — 3068.
Briefe aus Nicolais Nachlaß.
Niemeyer. 21. XV, 400 S. [3000
Briefe an u. von Joh. George
Scheffner. Hrsg. v. A. Ward a. Bd.2.
Lief. 1. (S. 1—96.) Münch.: Duncker
& Humblot. 20. 3001
Lichtenbergs Briefe an Joh. Fr.
Blumenbach. Hrsg. v. A. Leit zmann.
Lpz.: Dietrich 21. III, 136 S. [3002
Consentiles, F., Aus Heinr. Christian
Boies Nachlaß (Zt. f. dte. Philologie 48,
389—432). [nd
Consentius, R., Aus H. Ch. Boies Nach-
Halle:
laß (Zt. f. dte. Philol. 49, 57—76). [3004
Beste, J.. Joh. Joachim Eschenhurg
[395
bei
12,
(Braunschw. Magaz 20, 4954).
Prochnow, G., Herzog Karl n
Bürger. (Zt. f. Bücherfreunde.
141
Gottfr. Aug. Bürger u. Philippine
Gatterer. E. Briefwechsel aus Göt-
tingens empfindsamer Zeit. Hrsg. v.
E. Ebstein. Lpz.: Dieterich. 21. 221 S.
[3007
Lehmana, Rud., Die dten. Klas-
siker. Herder, Schiller, Goethe. (Die
1 Erzieher 9. 10.) Lpz.: Meiner.
VIII, 342 8. 3008
n K., Schiller, Goethe
u. d. dte. Menschheitsideal. Lpz.:
Teubner. 20. VI, 135 8. [3009
Cassirer, E., Ideeu.Gestalt. Goethe,
Schiller, Hölderlin, Kleist. 5 Aufs.
Berl.: Cassirer. 21. VI. 200 8. [3010
Gundolf, F., Goethe. 117 Rez : Hist.
Zt. 122, 498—502 Frischeisen-Köhler. [3011
Ludwig, E., Goethe. G. eines
Menschen. 3 Bde. Stuttg.: Cotta. 20.
XIV, 415; V, 352; V, 483 S. [3012
Brown, B. H., Life of Goethe Vol. 1. 2.
London: 5 20. 410 u. 416 8. [3013
Croce, Bened., Goethe. Verdeutscht
von J. Schlosser. (Amalthea-Bücherei
14. Wien: Amaälthea-Verlag. 20.
XVI, 1448. 7
Bode, W., Goethes Leben.
Jahre 1749—71. Berl.: Mittler & Sohn.
20. XVI, 455 8. 5 5
Bode, W., Goethes Leben.
1774—76. Die Geniezeit.
Mittler. 22. XII, 356 8. Taole
Bode, W., Goethe in vertraulichen
Briefen sein. Zeitgenossen. Bd. 2.
Berl.: Mittler. '21. VIIT, 507 S. [3017
Obenauer, K. J., Goethe in rein. Ver-
hältnis zur Religion. Jena: Diederichs 21.
233 8. (3018
Bode, W., Neues über Goethes Liebe.
Berl.: Mittler. 21. VII, 152 8. [3019
Hofer, K., Goethes Ehe. Stuttg.:
Cotta. 20. 411 8. 3020
. W. 1 B Reisen.
Lpz : Haessel. 22; „ 288 S. 13021
Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740—1815.
Bode, W., Die Schicksale der
Friedericke Brion vor u. nach ihrem
Tode. Berl.: Mittler. 20. VIII, 208 8.
3022
Otto, Aur., Goethe in d. Grafsch. Glatz.
(Zt. Ver. f. G. Schles. 54, ie) [3023
Sommerfeldt, M., Goethes Studienaus-
flug nach Dresden 1768 (Euphorion 23, 581—
83). [3024
Albrich, I., Goethe u. Christ. Gotth.
Salzmann. Langensalza: Beyer. 18. 62 S.
3025
Dennert, F., Goethe u. der Harz.
(Harzer Heimatbb. 2). Quedlinb.: Schwa-
necke. 20. 184 8. [3026
Gahmke, R., Goethe u. die Jenaer Bur-
schenschaft (Jahrb. d. Goethegesellsch. 3,
67—71). [3027
Porsthoff, Goethe u. der westdte. Pro-
testantismus (Monatshefte f. rhein. Kirchen-
G. 15, 27—37). [3028
Gose, H., Goethes Werther“. (Bausteine
zur G. d. dt. Lit. 18.) Halle: Niemeyer.
21. VII, 105 S. [3029
Polimer. A., Frdr. Wilh. Riemer u. seine
Mitteil. über Goethe“. (= Probefahrten 30.)
pz.: Voigtländer 22. V, 140 S. [3030
kiemer, F. W., Mitteil. über Goethe.
Auf Grund d. Ausgabe von 1811 u. d. hand-
schriftl. Nachlasses, hrsg. von A. Pollmer.
Lpz.: Jnsel-Verlag. 21. 429 8. [3031
Berendsohn, A., Lichtenberg u. der
junge Goethe (Euphorion 23, 33—55, 10— 214).
[3032
Roethe, d., Die Enstehg. des
Urfaust (Sitzgs.ber. d. Preuß. Akad.
d. Wissensch. 20, 642—-78). [3033
Pniower, 0.,
als Quelle Goethes (Zt. f. dt. Altert.
u. dte. Lit. 57, 248— 66). [3034
Ulrich, O., Charlotte Kestner. E.
Lebensbild. Bielef.:Velhagen&Klasing.
21. VIII, 196 S. 3035
Vogel, J., Kätchen Schönkopf. E.
Frauengestalt aus Goethes Jugend-
zeit. art Klinkhardt & Biermann.
20. XI, 119S. 12 Abb. [3036
Berger, K., Schiller. Sein Leben
u. s. Werke. 2 Bde. 12. u. 11. Aufl.
Münch.: Beck. 20. [3037
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45, 892—91 Hashagen. 13101
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Hardenber aa u proun Verfassgs.frage. 8.
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Präsident Ibell (1819) (Ebd. 153— 70).
Die Zentraluntersuchg. kom-
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Hrsg. von L. v. Schlöser. Stuttg.: Dte.
Verlagsanst. 21. XV, 303 S. [3228
Erbach - Schönberg, Fürstin, Entschei-
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2 Teile. XXXV, 1048 u. III, 1067 S.
Münch.: Beck. 20. 13342
Stegemann, H., G. des Krieges.
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yY:
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2. durchges. Aufl. Lpz.: Köhler. ’21.
XVI, 250 S. [3351
Kuhl, H. v., D. dte. Generalstab
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Hertling, Gf. v., Ein Jahr in d. Reichs-
Kanzlei. ’19. s. 20, 3258. Rez.; Dte. Lit.-
Zeit. 42, 16—18 Ulmann. [3363
Die Iragödie Dtls. Im Banne d.
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Duncker & Homblot. 22. X, 451 8.
[3364
Scheer, Dtls. Hochseeflotte im
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Scherl. o. J. 524 S. [3365
Scheidemann, Ph., Der Zusam-
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Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. 227 8.
Rez.: Hist. Zt. 125, 541 f. Roloff. 13367
Gleich, G. v., Gen.-Maj., Vom
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Erinnergn. an den Orient. erl.:
Scherl. '21. 185 S. [3368
Auffenberg-Komarow, Aus Öster-
reichs Höhe u. Niedergang. E. Lebens-
schilderg. Münch.: Drei Masken- Verl.
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Stürgkh, Gf. Jos., Gen. d. Inf.
Im dt. großen Hauptquartier. Lpz.:
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Montrelas, Gf. M., Zur Schuld-
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Schiemann Th., Dtls. u. Kaiser Wil-
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Ver. wissensch.
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meyer. 21. 76 S. [3378
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Schwertfeger, B., Belg. Landesvertei-
digg. u. Bürgerwacht Garde civique). 20.
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März 1915. Berl.: Mittler. 21. X,
290 S. 12 Kart. (= Der Krieg zur See.
Bd. 2). 3351
Kluck, A. Der Marsch auf Paris u
die Merneschiucht 1914. 8. 20, 3250. Rez.:
Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 93f. Krabbo. (3382
Kuhl, H. v., Der VE, 268 $;
1914. Berl. : Mittler. 21 266
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Baumgarten-Crusius, Die.
Heerführy. im Manche 1914.
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Berl.: Scherl. '21. 266 S. [3384
Dreyhaus, H., Die Marneschlacht 1914
(Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 111—??
18385
Falkenhayn, E. v., D. Feldzug
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Russen 1916/17. 2 Teile. Berl.: Mitt-
ler. 21, V, 102. III, 127 S. [3386
Zwehl, v. Maubeuge, Aisne- Ver-
dun. Das 7. Reserve- Korps im Welt-
kriege v. sein. Beginn bis Ende 1916.
Berl.: Curtius. 21. 216 8. 43387
Daniels, E., Der Kampf um die Darda-
nellen i. J. 1915 (Preuß. Jahrbb. 182, 74—
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loth, P., D. polit. Entwirkle. in Kon-
reßpolen während d. dt. Okkupation. 19.
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Wedel, Graf, Zur Wiener Hofpolitik
(Preuß. Jahrhb. 181. 289—96). — Ders., Win-
dischgraetz u. seine Erinnergn. (Ebd. 182
289—97). [3 390
Nowak, K. F., Der Sturz der
Mittelmächte. Münch.: Callwey. 21.
VII, 435 8. 8391
Thimme. Fr., Der ehemalige Kron-
prinz als Politiker (Preuß. Jahrbb. 182,
361-80). [3393
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Zusammenbruch d. österr.-ung. ehr⸗
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491—093 Hintze. 13111
Raten. F. å.. Verfasse. u. Sitz der Ge-
richte in Köln im Gesamtbilde der Stadt.
Dusseld.: Schwann. 21. V. 74 8. Rez.: Zt.
d. Su vigny-Stiftg. G. A. 12, 503 f. Stutz. [3412
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d. Görresgesellsch. 41, 131—33 Schnütgen.
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Stadt Frankfurt an d. Stifte. d. Bistums
Limburg nach d. Manuslakten d Syndikus
Dr. Danz. Frankf.: Carolusdruckerei. 21.
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Frhr. v. Altenstein über d. Frauenburger
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XXIII. 461 8. Rez.: Hist. Jahrb. 41, 329—31
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20. 3456. Rez.: Hist. Zt 125, 125-28 Vigener.
[3452
Kastner, K., Ein Prophet in Wort u.
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Oberschles). (Aus Oberschles. Vergangenh.
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Birkner, R., Dompropst Dr. Mart. v.
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12, 13962), [3154
Bierbaum, I.. Ein Nuntiaturber. über
d. Münsterschen Domdechanten F. A. Frhr.
v. Spiegel (Hist. Jahrb. 41, 297—300). [3455
Vigener, F., Ketteler vor d. J.
1848 (Hist. Zt. 123, 398 — 479). [3456
Doeberl, A., Ernst v. Lasaulx. (Hist.
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Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Prinz
Georg v. Sachsen u. Jgnaz Döllinger (Hist.
polit. BI. 166, 709—1%). [A458
Mayer, Herm., Karoline Kaspar, Supe-
riorin d. Lehrinstituts St. Ursula zu Freib.
i. Br. (1809—60. Ein Stück Freiburger Schul-
G. d. 19. Jhd. Uberlingen: Feyel. 20. 102 8.
43139
Spahn, M., Jugendbriefe Georg v. Hert-
lings. (Ehrengabe dt. Wissenschaft 767—802.)
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Hertling, G. df. v., Aus meiner Jugend-
zeit. (Hochland 16, 1, 597—609.) 13161.
Pastor, L. Frhr. v., Stiftspropst Dr. Franz
Kaufmann 1862—1920. Freib. i. B.: Herder.
21. 78 8. [3162
Schofer, J., Dr. Andr. Schill, Konvikts-
direktor n. Univ.professor. Ein Lebensbild.
Freib.: Herder. 21. VII, 106 8. [3463
Don dere, A., P. Bonaventura 1862—1911.
18. S. 20, 3469, Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-
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Fischer, W.. Die persönl. Beziehungen
Richard Monckton Milnes’, ersten Barons
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sichtigg. seiner Freundschaft mit Varnhagen
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IX. 91 8. Rez.: I. it. bl. f. germ. u. rom. Philol.
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Endres, F. C., Georg Hirth, ein
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Erman, G. d. Bonner L'niv. bibliothek. s.
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u. Senat hrsg. von P. Gast. Aachen. ’21. 4°,
VII „ 486 S. 13192
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10, 94—116.) [3
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e Niebuhr, L. Ranke, J. Grimm
u. Ferd. Meyer. Hrsg. v. W. Oechs li.
Frauenfeld: Huber. 15. X, 243 8.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 113—15.
Hübner. (3512
Jordan, H., J. G. Veit Engelhardt (1791 —
1855). E. Beitr. 7. G. d. Erlanger theol. Fa-
kult. Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26, 0—65.)
[3503
Haeckel, E., Entwicklgs.-G. einer
Jugend. Briefe an d. Eltern 1852/56.
Lpz.: Köhler. 21. VIII, 216 S. [3504
Jodl, M., Friedr. Jodl. S. Leben
u. Wirken. Stuttg.: Cotta. 20. XIV,
844 S. [3505
Neueste Zeit 1815—1918. *107
Eucken, R., Lebenserinnergn. E.
Stück dt. Lebens. Lpz.: Köuler. 21.
V, 127 S. 3506
Meyer, E. v., Lebenserinnergn. Als Mskr.
gedr. Lpz.: Dr. v. Metzger u. Wittig. o. J.
159 S. [3507
Wundt, W., Erlebtes u. Erkanntes.
Stuttg.: Kröner. 20. XII, 899 S. [3608
Troeltsch, E., D. hist. Entwiekl. begriff
in der modernen Geistes- u. Lebensphilo—
sophie. I.: Lotze, v. Hartmann, Eucken,
Nietzsche, Dilthey. II.: Die Marburger Schule,
die südwestdte. Schule, Simmel (Hist. Zt.
122, 377—435, 124, 377—H7). [3509
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sophie (Hist. Zt. 125. 377—438). [3510
Kera, L, L'erudition historique en Suisse
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te. Verlagsges. 21. 29 S.) [3512
Cuuow,H., Die Marxsche Gesch’s.-,
Gesellschatts- u. Staatstheorie. Grund-
züge d. Marxschen Soziologie. Bd. 1.
Berl.: Buchhdlg. Vorwärte. 20. 346 8.
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agner, P., D. nassauische Altert.ver-
ein 1821—1921 (Nass. Heimatbll. 22, 1—17).
O [3515
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Hegels Philosophie (Hist. Bll. 1, 1-30). —
Ders., Zur G. d. dt. G.wissensch. II.
(Ebd. 1, 173—217). [3616
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Ludw. v. Rochaus 1810—50 (= Heidelb.
Abhdl. z. mittl. u. neuer. G. 53). Heidelb.:
Winter. 21. VIII, 88 8. 13517
Rathgen, B. u. Schalten, A., B. G. Nie-
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Reißig, E., Heinr. Luden als
Publizist u. Politiker (Schluß). (Zt.
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von Georg Waitz, aus d. Frühzeit
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Helmolt, H. F., Leop. Rankes Leben u.
Wirken. Nach d. Quellen dargest. Mit 18
bisher ungedr. Briefen Rankes. Lpz.:
Historia-Verlag. 21. 222 8. Rez.: Viertel-
jsehr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 16. 242 f. v.
Below; Mitteil. Hist. Lit. 49, 16— 18 Bleich.
; 1521
Oncken, H., Aus Rankes Früh-
zeit. Mit d. Briefen Rankes an seinen
Verleger Fr. Pertbes u. and. unbek.
Stücken seines Brief wechsels. Gotha:
Perthes. 22. VIII, 149 8. [3522
—
Bonwetsck, N., D. Historiker Heinr. Leo
in seinen Brief n an Hengstenberg. 17.
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 39,
843 f. König. [3523
Brachmäller, W., Aus Karl v. Hases
Lpzger. Studentenzeit 1818—21 (Schl.). (Dte.
Revue 45, 2, 36—45). . [3524
Janssen, Joh., Briefe. Hrag. v.
L. Frhr. v. Pastor. 2 Bde. Freib. i.
Br.: Herder. 20. XL, 441 u. XXXV,
836 S.
Rez.: Hist. Zt. 125, 128—33 Vigener;
Hist. Jahrb. 41, 369 Seppelt. [3525
Pastor, Frhr. v., Briefe von Onno
Klopp an Joh. Janssen (Hochland 16,
2, 229— 53, 885 — 405, 484—511, 678—
607). [8526
Lenz, M., Joh. Janssen (Kleine hist.
Schrr. 2, 334—440). 13527
Pfleger, L., Joh. Janssen nach seinen
Briefen (Hochland 17, 2, 74—7). (3528
Neumann, C., Jakob Burckhardt als Red-
ner (Hist. Zt. 121, 256—56). 13529
Marck wart, O., Jakob Burckhardt.
Persönlichkeit u. Jugendjahre. Basel:
Schwabe. 20. 402 8.
Rez.: Hist. Zt. 125, 498—500 Neumann:
DD
Joöl, K., Jakob Burckhardt als G.philo-
soph. 18. Rez : Hist. Vierteljschr. 20, 372
Barth. 13531
Hönig, J., Ferdin. Gregorovius d.
G. schreiber d. Stadt Rom. Mit Briefen.
Stuttg.: Cotta. 21. XIII. 551 8.
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 91 f. Kehr.
13532
Schultze, J., Zur Entstehgs.-G. d. Hist.
Zt. (Hist. Zt. 124, 47483). (3533
Heinr. v. Treitschkes Briefe. Hrsg.
v. M. Cornicelius. Bd. 3: 1866—
1886. Lpz.: Hirzel. 20. VIII, 669 S.
Rez.: Hist. Zt. 123, 315—21 Meinecke;
Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 150 f. Drey-
haus. 8 13531
Bilger, H., Briefe eines Dt.-Osterreichers
an Heinr. v. Treitschke (Quell. u. Darstell.
zur G. d. Burschensch. u. d. dt. Einheits-
beweg v. 5, 279—301). [3535
Obser, K., H. v. Treitschkes Entlassgs.-
gesuch vom Juni 1866 (Zt. f. d. G. d. Oberrh.
N. F. 35, 222—21), [3536
Oppermann, O., Heinr. v. Treitschke in
54566). [3537
Daniels, E., Die Briefe Treitschkes
(Preuß. Jahrbb. 184, 1—36). [3538
Katach, H., H. v. Treitschke u. die preuß.-
dte. Frage von 1860—66. 19. 8. 20, 3371. Rez.:
Forsch. z. brand. u. preuß. G. 31, 12 f. Drey-
haus. [3539
Ulman», H., Heinr. v. Treitschke u. der
Krieg (Preuß. Jalirbh. 181, 156) [3540
Fischer, Herm, Die beiden Heyd (Württ.
Vierteljhefte. f. Landes-G. 28, 265—323). [3541
Bërger, K., Ed. Jacobs (Zt. d. Harz-Ver.
f. G. u. Altert.kde. 53, I—-VIII, mit Ver-
zeichn. d. Schrr. IN—XVI. [3342
Wermi»ghoff, A., Theod. Lindner z. Ge-
dächtnis. Berl.: Hendel. 20. 24 8. [3543
E K A A
*108
Hein, M., Theod. Schiemann + (Hist. Tids-
skrift 41, 311—14). ö [354
Lenz, M., Theod. Brieger (Kleine hist.
Schrr. 2, 1—8). [3545
Rachfahl, F., Max Lenz u. d. dte.
G.wissensch. Zu sein. 70. Geburtstage.
(Hist. Zt. 123, 189—220). [3546
Heckel, R. v., Michael Tangl (Hist.
Jahrh. 41, 399—103). — Bernheim, E.. J. v.
Pflugk-Harttung (Hist. Vierteljschr. 19, 562
5). [3547
Bauer, W., Aug. Fournier (Hist. Vier-
teljschr. 20, 2541—56). — Sehüßler, W., Heinr.
Friedjung (Hist. Zt. 123, 187f.). [3548
Frersdorff, F., Zur Erinnerg:an Wolfe.
Schlüter (Hans. G.bll 25, 1—17.. [3549
Hönig, J., Karl Jentsch (Hochland 17,
1, 551—90). [3550
Seeliger, G., Rudolf Sohm (Hist. Vier-
teljschr. 19, 5413—49). — Ders., Ad. Stölzel
(Ebd. 19, 560f.). (3551
Krieger, A., Ernst Wagner + (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 35, 116— 18). [3552
Schäfer, D, Nachrufe: Gosw. Frhr. v.
d. Ropp u Walther Stein (Haus. G.bll. 26,
1—13). — Busch, W., Gosw. Frhr. v. d. Ropp
(Hist. Zt. 121, 373—7686) [3553
Steiameyer, E. v., Jos. Seemüller (Neues
Archiv 43, 402—686). i [3554
Stioda, W., Zur Erinnerg. an
Gust. Schmoller u. seine Straßburger
Zeit (Schmollers Jahrh. 45. 1155 — 93).
— Eulenburg, F., Zur Erinnerg. an
Gust. Schmoller u. Ad. Wagner (Hist.
Vierteljschr. 19, 430—38!. [3555
Savelsberg, fl., Geh. Studienrat Mart.
Scheins (Zt. d. Aachener G.-Ver. 41, 1—15)
3556
Beebhmer, H., Alb. Hauck. Ein Charakter-
bild. (Beitrr. z. sächs. Kirchen-G. 33, 1—
78). — Seeliger, G., Alb. Hauck (Hist. Vier-
teljschr. 19, 438—40). [3557
Neppelt, F. X., P. Dr. Lambert Schulte.
O. F. M. + (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 120—
54). — Schlecht, J., Jos. Greving (Hist.
1 Bll. 164, 129—39). — Spahn. M., Edm.
örg (Hochland 17, 1, 273 ff. [3558
Rörig, F., Gerh. Seeliger (Hist. Zt. 125,
552—514). [3559
Bütler, P., Joh Dierauer (Anz. f. Schwei-
zer. G. N. F. 18, 76—832). 13560
Warschauer, A., R. Prümers 7 (Korr. bl.
d. G.-Ver. 69, 85 f). [3561
Mauser, A., Zur Erinnerg. an Alfr. Hol-
der u. seine Arbeit für Reichenau (Stud u.
Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 40, 354—60).
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Doblinger, M. u. Riutelen, M., Arnold
Luschin-Ebengreuth u. sein. 80. Geburtstag
(Zt. Hist. Ver. Steiermark 18, 1—36). [3563
Rother, C. U., Die Schrr. u. Aufsätze
Franz Volkmers (Festschr. zu F. Volkmers
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Mombert, P., Aus d. Literatur
über die soziale Frage u. die Arbeiter-
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Grünberg, C., Die Londoner Kom-
munist. Zt. u. andere Urkden. aus d.
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Bibliographie Nr. 8544—3625.
lismus u. d. Arbeiterbewegg. 9, 249—
341), [3566
Die Londoner Kommunistische Zelt-
schrift u. andere Urkden. ans den Jahren
1847/48. Mit e. einl. Abhdlg. über „Die Ent-
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v. C. Grünberg (= Hauptwerke d. Sozialis-
mus u. d. Sozialpolit. N. F. H 5). Lpz:
Hirschfeld. 21. IV, 93 8. 1567
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Buchhdl. Vorwärts 20. 167 8. 13570
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Lebensbild Karl Marx’ in biogr.-bibliogr.
Daten. Berl.: Dte. Verlagsgesellsch. f.
Polit. u. G. 20, 59 8. 3572
Lens, P., Karl Marx (Hist. Zt. 124, 466—
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Mayer, G., Friedr. Engels. E. Bio-
graphie. Bd. 1. Ergänzgsbd.: Schrr.
d. Frühzeit, Aufsätze ... aus d. J.
1838—44 ... Berl.: Springer. 20
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Herkner, H., Uber Engels u. Las-
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Rothfele, H., D. junge Engels (Das neue
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u. Schrr. Hrsg. v. G. Mayer. Bd.1:
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Würdigg. des Lehrers u. Kämpfers. Berl.:
Cassirer. 19. 309 8. 1352
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Buwert, B., Die wirtschaftl. Fragen in
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heit in Hamburg 148—68 (Zt. Ver. hamburg.
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0 88 „ Gust. Mevissens Stellg. in d.
Ent
Wirtsch. wicklez. E. Beitr. zur G. d. dt.
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Univers.reden 2). Köln: Müller. 21. 16 8
[3595
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Österr. v. 1848—1918. E. geschichtl. Dar-
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Geiger, H., (renossenschaftl. Bestreben.
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74 S. Rez.: Anz. f. Schwei er. G. N. F. 18,
225—27 Vollenweiler [3597
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Balbleib, F., Die Finanzwirtschaft d.
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Br. 17. 1368. Rez.: Zt. d. Ver. f. heb. G.
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Baasch, E.. Zur G. d. ersten dt. Dampf-
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Hamburg u. England. (Jahrbb. f. Nat.ökon.
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20. 72 S. (Teildr.) [3601
Gebauer, J., H., E. Jnnersteregulierplan
vor 100 Jahren (Zt. Hist. Ver. f. Nied.sachs.
84, 2141—55.) [3602
Baldauf, E., D. Haushalt d. Sechsstadt
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1802—30. Greifsw. Diss. 21. (Auszug 2 Bl.)
[3603
Grünfeld, F. V., Streiks in der schles.
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Beitrag zur G. d. schles. Weberelends. Greifs-
W. Diss. 20. 117 8. 13604
3587
109
Laubert, M., E. Bauernrevolte im Kreise
Fraustadt 1829. (Schles. G.bll. 21. 16—19).
13605
Krebs, E., u. Briefs. G., G. des Bank-
hauses J. A. Krebs in Freiburg i. Br. 1721—
1921. Freib.: Herder. 21. VIII. 488. [3606
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1820-1920. Denkschrift. Köln. 20. 78 S. Rez.:
Schmollers Jahrbuch 45, 9085—11 Kuske. 13607
Muß, I., Leopold Bleibtreu (1777 - 1839).
(Beitrr. z. rhein.-westfäl. Wirtsch.-G. Ver-
öffentl. 2. Reihe H. 1.) Essen: Baedeker. 20.
XI, 55 S. [3608
Hardegen, F., H. H. Meier, d. Gründer
d. Norddt. Lloyd. Lebensbild e. Bremer Kauf-
manns. 1809—48. Fort ges. v. K Smidt. Berl.:
Verein. wissensch. Verleger. 20. VIII, 262 8.
d 13609
Müller, Adam, Vorlesgn. über d.
dte. Wissensch. u. Literatur. Mit e.
Vorwort hrsg. v. A. Salz. Münch.:
Drei Masken Verlag. 20. XXVI, V,
282 8. 13610
Bischoff. H., Nikol. Lenaus Lyrik, ihre
G., Chronologie u. Textkritik. Bd. 1. Berl.:
Weidmann. 20. XVI, 815 8. 13611
Ober, K., Aus J. P. Hebels Verlassen-
schaftsakten (Pyramide 20, Nr. 31). 3612
Tlesemer, W., Eichendorff u. die Marien-
burg. (Altpreuß. Monatsschr. 57, 105
361:
Nowack, A., In Eichendorffs Heimat
(Aus OberschlesiensVergungenh.51—53). (3614
Schulhof, H., Kleine Bemerkungen zu
Eichendorff Euphorion 23, 109—12). [3615
Seng elder, B., Holtei u. Obernigk (Zt.
d. Ver. f. G. Schlesiens 55, 1—16). [3616
Ebrard, F. u. Liebmann, L., Joh.
Konr. Friederich. e. vergeßener Schrift-
steller. Frankf. a. M.: Rütten & Löning.
18. 333 8.
Rez.: Hist. Zt. 123, 323—26, V. Valentin.
[3617
Gaebel, d., Georg Karl Lange, ein ver-
schollener pommerscher Dichter. (Balt.
Studien N. F. 23, 61—146.) [3618
Reinhold, C. F., Heinr. Heine. Berl.:
Ullstein. 20. 426 8. [3619
Limper, W., Ein verschollener Heine-
brief (Annal. Hist. Ver. Niederrh. 105, 1150
= Marcas, F., Jean Paul u. Heinr. Heine.
Marburg. Diss. 20. 174 8. [3621
Maync, H., Jmmermann. D. Mann
u. sein Werk im Rahmen d. Zeit- u.
Lit.-G. München: Beck. 21. VII, 6278.
[3622
Schneider, Herm., Uhland. Leben,
Dichtg., Forschg. (Geisteshelden 69 u.
70). Berl.: E. Hofmann & Co. 20. IX,
527 S. [3623
Schneider, Herm., Uhlands Ge-
dichte u. d. dte. Mittelalter. (Palaestra
134.) Berl.: Mayer & Müller. '20. VI,
130 S. 13624
Schneider, A., Aus Joh. G. Regis Bres-
lauer Tagen (Aufsätze, F. Milkau gewidmet
321—38). (3625
*110
Behrend, F., D. Tunnel über d.
Spree. I. Kinder- u. Flegeljahre 1827 —
40. (= Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins
51.) Berl.: Mittler. 19. X, 151 S.
Rez.: Forsch. Z. brand. u. preuß. G. 33,
284 f. bedr W. [3626
Oenl, W., E. unbekanntes Gedicht Frei-
ligraths (Euphorion 23, 72—81). [3627
Wackerneil, J. E., 'Gilms Jesuiten - S0-
nette (Euphorion 22, 607—31). [3628
Teller, F., Grillparzers Ahnen in seiner
Dichtg. (Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. 23,
2254). [3629
Enzinger, M. Grillparzers Gedichte u.
das bayr. Erbe (Euphorion ' 23, 271—87). [3630
Dirr, o., Karl Gutzkow u. seine groben
Zeitromane. Freib. Diss. 20. 2128. (Masch.
schr.) [3631
Maenner, L., Karl Gutzkow u.
der demokrat. Gedanke. (Hist. Biblio-
thek 46.) Münch.: Oldenbourg. ’21. X,
149 S. 3632
Deutsch, O. E., Briefe Ferdin. Kürn-
bergers an Heinr. Laube. (Dte. Rundschau
181, 14—52, 286—304.) [3633
Bayer, J., Alban Stolz. Freib.: Herder.
21. 619 S. [3634
Edna, J., Ein vergessener Baltendichter:
Alexander v. Steruberg (Preuß. Jahrbb. 180,
101—118, 216—36, 3441—63). [3635
Brun, L., Hebbel. Sa personnalité
et son œuvre lyrique. Paris: Alcan.
19. XIV, 884 8. [3636
Federn, E., Friedr.Hebbel. Münch.:
Pepini nie 20. 848 S. [3637
artels, A., Hebbels Herkunft u. andere
Hebbel- Fragen. Berl.: Behr. 21. 126 S. [3638
Honben. H. ei Friedr. Hebbels Zensur-
erlebnisse (Zt. f . Bücherfreunde. N. F. 13.
13110). [3639
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Gottfr. u. Johanna Kinkel. Hrsg. v.
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Sybel (15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothek
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1 49—92? At
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Luise Perty (Dte. Rundschau 184, 71— 14).
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Roethe, 6.. Zum Gedächtnis Th. Fon-
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Bettelheim, A., Marie v. Ebner-Eschen-
bach u. Jul. Rodenberg (Dte. Rundschau
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m —— —— — —
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Cicerone 12, 717—324, 783—88). [3678
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den Kunst. Beitrr. zur Heimatkde. ...
Mit 13 Abb. Darin u. a.: Minutolis amtl.
Berr. über d. Aufstand v. 1816 von M. Lau-
bert. Berl.: Ver. wissenschaftl. Verleger.
21. ROS., [3679
*11l
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seiner öffentl. Tätigkeit u. ein Beitr. zur
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Bern: Wyb. 21. 5728. Rez.: Zt. f. schweiz.
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Basel: Helbing & Lichtenhan. 20. 66 8.
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Cardauns, H., Aus d. alten Köln. Vor
60 u. 120 Jahren. Köln: Volkswachtverlag.
20. 87 S. 1365
*112
Alphabetisches Register.
Alphabetisches Register.
Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften, anouym
erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter neuer Auflagen.
Abb, G. 437. 621
Abbott, W.C. 702
Abegg, E. 1923
Aber, A. 1384
Aberg, N. 1583. 1663
Achelis, H. 1127
Achelis, T. O. 505. 535.
2903
Adam, A. E. 2512
Aengeneyndt, G. 2814
Ahrendts, F. 1473
Albert, F. 811
Albert, P. 749. 2376. 2665
Albrecht, K. 3141
Albrecht, O. 2256
Albrich, K. 3025
Almquist, H. 2667
Altmann, W. 667
Altenburg, O. 3274
Amelunxen, J. v. 564
Amende, E. 1640
Amira. K. v. 1028
Ammann, H. 2093
Andler, v. 2666
Andreae, Fr. 545. 1546
Andreas, W. 2828. 2866.
2867. 3580
Andresen, L. 2633
Aner, K. 1241. 2932
Angyal, D. 3213
Anhuth, P. 882
Anneler 1523
Anthes 1708
Antoniewicz, W. 1656
Apel 3439
Appens, W. 3182
Arbusow, L. 2402. 2403
Arlt, H. 944
Arndt, G. 507. 2612
Arnheim, F. 2822
Arnold, R. F. 263. 2161
Arnstadt, A. 786
Arnswaldt, W. K. v. 384
Arras, P. 2503
Arret, R. 2491
Arup, E. 2786 |
Aschner, S. 1343. 2977
Asen, J. 2131
Aubin,H. 874. 2076. 2091
Auerbach, A. 785
Auffenberg- Komarów
3369
Aulard, A. 2792
Baasch, E. 2525. 2526.
2894. 3589. 3590. 3591.
8694. 3600
Bach, A. 1722
Bachmann, A. 2490
Bär, M. 240. 3411
Baeseler, G. 852
Baethgen, F. 857
Bahr, H. 3210 s
Baier, H. 2233.2493.2911
Baldauf, E. 3603
Bames, C. 739
Barczat 487
Barge, H. 2237
Barich, F. 529
Barnewitz, F. 798
Barnikol, E. 2210. 2263
Baron, S. 8095
Bartels, A. 8638
Bartels, H. 2390
Bartenstein, H. 959
Barth, M. 441
Barth, P. 1309. 1310
Basedow, A. 2395
Baß, A. 852
Bassenge, E. 706
Bassermann, J. 3337
Bast, J. 1001
Bastgen, H. 2906
Bastian, F. 981
Batifoll, L. 757. 2486
Batton, A. 2183
Batzer, E. 2569
Bauer, A. 2358
Bauer, H. 855
Bauer, K. 2349. 2383.
3423
Bauer, M. 3362
Bauer, W. 1312. 1323. 3548
Bauermann, J. 2004
Bauermeister, K. 1081.
2043
Baum, J. 1395. 2197
Baumeister, E. 2150
Baumgarten-Crusius, A.
3384
Baxa, J. 3115
Bayer, J. 1601
Bebermayer, G. 2555
Bechtold, A. 25738
Becker, E. E. 594
Becker, F. 1403
Becker, H. 2058. 2410
Becker, W. 3475
Becker, W. 3320
Becker, W. J. 1389
Beekman, A. 291
Beer, K. 726
Behaghel, O. 1831
Beun, A. 3239
Behn, F. 1588. 1603
Behrend, F. 3226
Behrens, G. 1626. 1723
Behrle, L. P. 745
Behrmann, G. 1168
Behse, A. 2719
Bein, G. F. 954
Below, G. v. 3. 843. 885.
894. 905. 906. 917. 918.
931. 932. 948. 973. 990.
1311. 1835. 1337. 1936.
2321. 3516
Beltz, R. 1642. 1643
Bemmann, R. 246. 249.
2420
Benary, F. 2167
Bendel, F. J. 1434
Bender, G. 585
Benedikt, H. 2688
Bennemann, P. 2607
Benner. W. 772
Benrath, A. 2936
Benrath, 2401
Berchem, V. van. 2048
Berdrow, W. 568
Berendsohn, A. 3032
Berg, G. 805. 2872. 3079.
3082. 3083
Berger, A. E. 2259. 2832
Berger, K. 3037
Berger, M. 3128
Bergerhoff, H. 387
Bergh, S. 2619
Bergstraesser, L. 3101.
3184. 3236
Beringer, J. A. 1449. 3072
Berlière, U. 1920
Berling, K. 1408
Bernhard, L. 3110
Bernhart, M. 471
Bernheim, E. 1313. 1326
3547
Bernouilli, A. 1106
Bernstein, Ed. 3582
Berrer, J. W. 3071
Bertram, E. 1871
Beschorner, H. 309. 811.
326. 347
Beste, J. 8005
Bethmann-Hollweg, Th.
v. 3326
Bettelheim, A. 3653. 3654
Bettelheim-Gabillon, H.
3659
Beurle, E. 2369
Beutler, 1118
Beutler, A. 966
Beyerhaus, G. 2914
Beyerle, F. 1038
Beyhoff, F. 2495
Beyschlag 1236
Bezold, F. v. 13. 3482
Bezold, G. v. 2589
Bezzel, H. v. 3433
Bezzenberger, A. 2400
Biber. A. 508
Bibl, V. 2438. 2441. 2443.
2444
Bieder, Th. 1570
Biehringer, F. 2672
Biens, P. 2663. 2688.
Bierbaum, M. 2105.
3455
Bieszk, K. 2136
Bihl, M. 1295. 2540
Bickerich, W. 820
Bihlmeyer, K. 3445
Bilfinger, E. 2615
Bilger, H. 3535
Bindel, R. 1514
Bingemer, H. 1702
Bippen, W. v. 3281
Birkner, R. 3454
Birt, Th. 380. 382
Bischoff, H. 3611
Bisegger, H. E. 1460
Bissegger, A. 479
Bigy, 3598
Bitterauf, Th. 2848
Bj orkman, W. 2228
Blanchard, M. 2808
Blanchet, A. 2801
Blanckmeister, F. 2930
Blase, J. E. B. 2407
Blesch, J. 8164
Bloch, M. 1062
Blok, P. J. 715
Bludau, A. 2920
Blunt, W. S. 8313
Bock, E. 1396. 2583 a
Bock, F. 2780
Bode, W. 8015 17. 3019.
3021. 3022
Bode, W. 2034
Bodenstein, F. 493 a
Bödige, N. 778
Alphabetisches Register.
Boehmer, H. 1133. 2268.
2825. 8557.
Boehmer, J. 2262
Boehn, M. v. 1510
Bömer, A. 2357
Börner, K. 3229
Böttcher, K. 872
Boetticher, W. v. 2133
Bohnenberger, K. 838
Bombiero - Kremenac, J.
1075 a
Bonbard, O. 3332
Bonin, B. v. 2614
Bonniols, G. 3262
Bon wetsch, N. 3528
Borchers, C. 299
Borchert, G. 3081
Borcherdt, H. H. 2570.
2572
Borchmeyer, J. 1166
Borinski, K. 1817. 1348
Born, M. 2647
Borne, F. van den. 1177
Bornemann, W. 2310
Bornhak, C. 1261. 3295
Bornhausen, K. 3009
Borries, E. v. 2553
Bosch, M. 921
Bossert, G. 1155. 2404.
2405. 2425
Bothe, F. 2521
Bottacchiari, R. 2574
Bouard, A. de. 2011
Bour, R. S. 1767
Brachvogel, E. 1239
Brackmann, A. 261. 1819
Bräuning-Octavio 496
Brahms, Joh. 3666
Brand, J. 404
Brandenburg, E. 1833.
3216
Brandi, K. 416. 707. 848.
2863
Brandstetter, R. 2072
Brandstetter, J. L. 230.
518
Brann, M. 1008
Brandt, O. 2807. 3051
Brandt, O. H. 3078
Braun, P. 2818
Braun, W. 2311
Braune, W. 1968
Braunsberger, O. 2449
Bremer, W. 1708
Brendicke, H. 258
Brennecke, A. 3185
Breßlau, H. 610
Bretholz, B. 315b. 725.
127
Bretschneider, P. 650
*113
Breuer, K. 3199
Brieger, Th. 2325
Briegleb, O. 324. 889
Briele, W. van der. 2728
Brinckmann, A. E. 353.
1898. 1409
Brinkmann, C. 675. 694.
1331. 3415
Brinkmann, E. 2716. 2899.
3086
Brock, J. 3178
Brönnimann, F. 2736
Brombacher, K. 1874
Brown, B. H. 8013
Brosch, A. 269
Browe, 1223
Bruchmüller, 3488. 3489.
3524
Bruckner, W. 1836
Brügel, L. 3596
Brüning, O. 927
Bruiningk, v. 2468
Brun, C. 225. 1995
Brun, L. 3636
Brunhuber, K. 3089
Brunn, W. v. 1561
Brunner, C. 1557
Bruns-Wüstefeld, 314
Buat, 3349
Buc, St. 980
Buchenau, H. 466. 467.
482. 488. 490
Buchholtz, A. 1655
Buchner, F. X. 656. 1195
Buchner, G. 384. 386
Buchner, M. 1804. 1824
Buchwald, G. 2116. 2119.
2212. 2266. 2309. 2312.
2391. 2411. 2413. 3073
zu G. as
Bücher, K
Büchel, J. B. A
Büchi, 'A. 2026. 2027
Bückling, G. 1061
Bühler, J. 1507. 1735
Bühlmann, F. 2878
Bühring, J. 788
Bueler, G. 2557
Bünger, Tr. 1868
Bürckstümmer 1252
Bürger, K. 791. 3542
Burckhardt, A. 555. 887.
1821 .
Bütler, P. 3560
Burckhardt, J. 3640
Burdach, K. 371. 1513.
2158. 2162
Burkhardt, R. 808. 809
Bursche, E. 2106
Busch, F. 435
8t
*114
Busley, C. 988
Buß, E. 1432
Buß, J. P. 3226
Busse, 1973
Butler, C. 1181
Butsch, A. F. 2143
Buwert, H. 8593
Cahn, J. 484
Caliezi, B. 2856
Callet, A. 3262
Calmes, A. 8166
Cappelle, R. 1004
Cardauns, H. 2908. 3690
Carlsson, A. B. 2479
Caro, G. 1011
Cartellieri, A. 698. 704.
1904. 2005. 3272. 3325
Cartellieri, O. 2215
Carteron, 2639
Caspar, E. 430. 1801
Cassel 2692
Cassirer, E. 1320. 3010
Cessi, R. 1736
Charmatz, R. 3102
Christ, G. 2644. 2649
Christ, H. 685
Christern, H. 3190
Chroust, G. 514
Chrzaszcz, J. 1237
Clapham, J. H. 3584
Clark, G. N. 2648
Clauß, H. 125 1.1527. 2923
Clemen, O. 1551. 2231.
2251. 2252. 2274. 2287.
2288. 2348. 12351. 2399.
2406. 2408. 2416. 2426.
2432. 2611. 2711. 2800.
3090. 3091
Clemen, P. 1457
Clemm, L. 584
Clerval, A. 2381
Clery, A. R. de. 2834
Coens, M. 1769
Cohen, G. 2532
Cohn, E. 1509
Collard, 1823
Collijn, J. 1288
Consentius, E. 3003. 3004
Cornicelius, M. 3534
Corti, E. C. 3291
Cosack, H. 2061
Cramer. Fr. 290. 344. 166 l.
1666. 1672
Crebert, H. 972
Croce, B. 3014
Crome, B. 2214
roon, G. 3413
Crous, E. 1288. 2149
Csaki, R. 1369
Alphabetisches Register.
Cunow, H. 3518
Cuny, G. 2606
Curschmann, F. 552. 554.
1909
Curti, N. 457
Czedik, A. Frhr. v. 8417
Czeike, J. B. 2783
Danielowski, E. 1838
Daniels, E. 3875. 3388.
3538
Danneil, H. 1257
Darmstädter, P. 3293
Daudet, E. 3281
Dausend, H. 1225
Davidsohn, L. 1016
Davilié, M. 2710
Dawson, D. 3232
Dawson, W. H. 3261
Dechent, H. 1158. 2705.
2927
Dedieu, J. 2642
Deetjen, W. 3157
Degering, H. 619. 1784.
1897
Dehio, G. 1391
Deiter, H. 1872
Delbrück, H. 1090. 2779.
3361. 3373. 3345. 3512
Delehaye, H. 609. 1768
Dennert, F. 8026
Denzler, A. 1563
Dersch, W. 242. 659. 790.
2112
Deschanel, P. 3280
Deuticke, K. 2482
Deutsch, O. E. 3191.3633
Devrient, E. 250. 784
Diehl, W. 2558. 2929
Diepenbach, W. A. 1827
Dierauer, Joh. 730
Dietrich, C. 929
Dietz, A. 982
Dilthey, W. 1321
Dirr, O. 3631
Dobiaš, J. 1745
Doblinger. M. 3563
Doeberl, M. 3103. 3230.
3450. 3457. 8477. 3478
Dorlle, F. 2108. 2613
Dörhoit 1182
Döring, A. 2759
Dörzbacher, E. 3331
Dold, A. 1792
Domel, G. 2141
Donders, A. 3464
Dontenville,J.2803.2821a
Dopsch, A. 903. 1787. 1826
Dorr, A. 283
Drahn, E. 3672
|
|
|
|
|
|
|
Dresbach, E. 775
Drexel, F. 1721
Dreyhaus, H. 3385
Droege, K. 1756
Dröscher, E. 426
Drollinger, E. 2755
Drolshagen, C. 315
Dubnow, S. M. 1013
Dubruel, M. 2651
Duch, A. 3126. 3127
Düring, K. v. 571
Dürrwächter, A. 2729
Duhr, B. 1185. 2698. 8137
Dumas, A. 1063
Du Moulin-Eckart 3667
Dunker 2127
Durrer, R. 2181. 2609
Datschke, H. 2190
Dutschmann, G. 1639
Dworschak, F. 474. 475
Dyroff, A. 2907
Ebel, K. 2804
Ebersbach, O. 862
Eberlein, K. K. 2754
Ebert, M. 1587. 1881
Ebert, W. 3419
Ebrard, F. 3617
Ebsteiu, E. 3007
Eck, Joh. 2171
Eckardstein, H. Frhr. v.
8315. 3316
Eckardt, J. v. 3114. 3309
Eckart, F. 2896
Eckert, G. 2746
Eckhof, A. 2544
Edelmaier, R. 1451
Egloftstein, H. Frhr. v.
2845. 2854. 3045
Ehrenberg, Herm. 1487
Ehrismanu, G. 1344. 1956
Ehlers, E. 2585
Ehrenpfordt, M. 2494
Ehses, St. 2282.2424.2435
Ehwald, R. 1772
Eichmann, E. 854
Eilenstein, A. 2696
Eilers, G. 779
Eisler, M. 278
Eitle, E. 1254
Elkuß, J. 2987
Ellinger, G. 2567
Eleasser, R. 2952
Elster, L. 896
Elster, H. M. 2831
Emerton, F. 2032
Endres, F. 3330. 3479
Engel, B. 1094
Engelbert, K. 318
Enzinger, M. 3630
Eppenstein, L. 2464
Eppstein, G. Frhr. v. 8306
Erbach- Schönberg 3224
Erben, W. 1100. 2124.
2225. 266 2
Erhard, O. 2453
Erichsen, B. 271
Erlemann, H. 2976
Erman 3483
Ermatinger, E. 1360
Ermisch, H. 2055. 2100
Ermisch, H. G. 1476
Ernst, V. 992. 995 S
Eschenburg, B. 3498
Escher, K. 1428. 1429
Esperandieu, E. 1673
Ettlinger, M. 2709
Etzin, F. 2870
Eubel, K. 1196. 1222
Eucken, R. 3506
Ewald, W. 461
Fabricius, C. 1242
Fabricius, K. 2689
Fäh, J. 1144
Färber, O. 2014
Faerber, P. 3070
Falkenhayn, E. v. 3386
Farner, O. 2362
Fastling er, M. 669
Federn, E. 3637
Feger, A. 655
Feine, H. E. 863. 864.2687
Feist, S. 1577. 1762
Feit, P. 345
Feldmaier, J. 872
Feldmann, F. 879
Felsch, G. 947
Fester, R. 3527
Feulner, A. 684. 3069
Feurstein 748
Fichte, J. G. 2962. 2880
Ficker, Joh. 2292
Fiebiger, O. 1731. 1738
Fiesel, L. 975. 1041
Fink, W. 1135
Finke, H. 750. 1998. 2064.
3052. 3053
Finster. E. 3601
Firle, R. 3381
Firmenich- Richartz, E.
3671
Fischer, E. 1905
Fischer, F. 914
Fischer, K. B. 8682
Fischer, F. R. 2046
Fischer, H. 358. 3541
Fischer, Jos 2520
Fischer, K. 1465
Fischer, W. 3467
Alphabetisches Register.
FUN. W. 2730
Flemes, Chr. 360
Fleig, P. 2380
Fleischer, O. 1589
Fleischer 2919
Fliche. A. 1872
Fliegel. M. 1300
Floer, E. 923
Fluß, M. 978
Focke, W. 2031
Förstemann, E. 379
Foerster, H. 1084
Foerster, W. 3350
Ford, G. S. 2793 a
Forrer, R. 1625. 1692—97
Forst- Battaglia, O. 996.
2623
Forster, R. 3675
Forsthoff 2701. 3028. 3427
Fournier, A. 2844. 3118
Fournier, P. 1785
Fraenkel, H. 1840
Francke. H. G. 1218
Franke, C. 373
Frankhauser, F. 2648
Frantz. Const. 3245
Fredrich, C. 1481
Freckmann, K. 3673
Frei, O. 2370
Frensdorff, F. 2968. 3054.
8248. 3549
Freudenberg, W. 1605
Freudenthal, J. 1017
Freytag, R. 593
Freytag -Loringhoven,
Frhr. v. 699
Frey- Schlesinger, A. 2519
Freytag 2414
Freytag. R. 2695
Friedensburg; W. 783.
1275. 3493
Friedensburg, F. 469.494.
495
Friedrich, R. 2845 a
Friedlaender, M. J. 2582
Friedrich, Fr. 1318
Friedrich, L. W. 964
Friedrichs, K. 1029
Friesel, L. 1075
Friis. A. 2785. 3243
Frings, Th. 394. 401
Fritz, A. 3497
Fritz, F. 1255
Fröhlich, A. R. 2398
Fröhlich, H. 2459
Frölich, K. 890. 946.
207780. 2099
Fuchs, A. 2714
Fuchs, E. 1012. 1500.
1501
*115
Fuchs, G. 198+
‚Fuchs, W. P. 1423
Fueter, E. 2223. 3096
Funk, F. X. 1124
Gaebel, G. 8718
Gaerttner, W. G. 746
Gaffrey, B. 1949
Gagliardi, E. 729
Gahmke, R. 3027
Galiffe 3273
Gallati 2474
Ganszyniec, R. 1974
Garber, J. 2588
Gardthausen, V. 1289
Gaspers, J. 1208
Gaß, J. 521. 1298. 2802.
2802 a.
Gassen, K. 2568
Ganzenmüller, W. 1505
Gaub, F. 233
Gauß, K. 2450
Gebauer, C. 1548
Gebauer, J. H. 3602
Gebhard, A. 2178
Gebhardt, P. v. 506
Geel, J. 3688
Geiger, H. 3597
Geiger, O. 2179
Geiges, R. 2925
Geisberg 532
Geiser, K. 732
Geisler, W. 1957
Geist-Länyi, P. 3212
Gengler, H. G. 1112
Gerber, A. M. 280
Gerber, L. 433
Gerlach, W. 883. 884
Gescher, F. 1083
Geß 2221
Geßler, A. F. 1102
Geyso, F. v. 2480
Gierke, J. 1057
Giese, Fr. 1022
Glaser, C. 2583b
Glasschröder, F. 1082.
2125
Gleich, G. v. 3368
Glitsch. H. 1039. 2073
Glossy, K. 3660
Gloel, H. 1302
Glück, H. 1412
Glücklich, J. 2469
Gmür, M. 1051. 1522
Gnyer, S. 2743
Godet, M. 2855
Göbel, H. 2604. 2745
Göbel, M. 349
Göbel, S. 736
Goebel 2733
*116
Goedeke 1342
Göhler, R. 3644
Göller 1122. 2102. 2322
Goeßler, P. 1620. 2973
Goetz, L. K. 974
Goetz, W. 1334. 2470
Götze, A. 376. 388. 1375
Götze, A. 1644
Goepfert, G. 1688
Goldmann, A. 1264
Goldschmidt, H. 1033
Goldschmit 3104
Goldschmit, R. K. 8661
Gooch, G. P. 2791. 3323
Gose, H. 3029
Gottlieb, Tb. 1291
Gottlob, A. 1164
Gottschalk, P. 2140
Graber, E. 2868
Graber, G. 1519
Grabmann, M. 1950
Graf, G. E. 3401
Graf, O. 301
Graff, P. 1245
Gragger; R. 613
Granichstädten-Czerva,
K. 8418
Granier, H. 3222
Graß, F. 1058
Grauers, L. 2636
Grauert, v. 833. 1511
Green, J. E. S. 3142
Grellet, P. 3044
Greving, J. 2271
Greyerz, Th. 3683
Grienberger, Th. 1843
Grimm, J. u. W. 356
Grimschitz, R. 1424
Grisar, H. 2253—55. 2257.
2276. 2277. 2290
Gritzner, E. 465
Gröber, K. 2379
Groener, W. 3347
Groos, K. 3256
Groß, E. 3043
Gruß, L. 998
Große, W. 1067
Grotefend, H. 572
Grote fend, O. 651. 2508
Grünberg, C. 3566. 3567
Groth, H. 386
Grünfeld, F. V. 3604
Grützmacher, G. 1180
Grützmacher. R. H. 1243
Grumbkow, W. v. 3405
Grundmann, P. 2811
Grupp, G. 1498.1499.3144
G'sell, A. 1843
Guby, R. 1416. 1421
Gülzow, E. 3119
—
Alphabetisches Register.
Günter, H. 2439
Güntert, H. 366
Günther, A. 1718
Güntber, Joh. 3658
Günther, L. 377
Gtinther, O. 622. 623.
2030. 2086
Gürtler, H. 3501
Güterbock, F. 1914. 1915
Guglia, E. 2776
Guichen, de. 8155
Gümbel, A. 2744. 2816
Gundolf, F. 3011. 8657
Gurlitt, C. 691. 1494
Gut, A. 1545
Gutacker, H. Ph. 575
Guthe, H. 2342
Gutmann, K. 2202
Haacke, H. 907
Haake, P. 2640. 3145.
8146. 3147
Haape, H. 1058
Haas, Tb. 287
Haas-Zumbühl, F. 478
Haberkern, E. 2006
Haberkorn, P. 1934
Haberditzl, F. M. 2142
Habicht, V. C. 2191
Haccius, G. 3429
Häberle, D. 239
Haeckel, E. 3504
Häfele, G. M. 2174
Hähnsen, F. 962
Hänseler 604
Häpke 243. 257. 900
Haering, H. 3163
Haten, E. 888
Haffner, O. 3162
Hatner, A. E. 2016
Hagedorn, A. 3416
Hagedorn, B. 987
Hagen, O. 1397
Hager, E. 2740
Halın, K. 2995
Halıne, H. 1630
Hahne, O. 2654
Hajdecki, A. 2741
Halbedel 1796
Halbleib, F. 3599
Haller, J. 1917.1958.2320
Halm, Ph. M. 2195
Halphen, L. 1802
Hamann, O. 3311
Hammer, H. 1422
Hampe, K. 302. 1854. 1929
Hampe, Th. 2534
Handelsman, M. 997
Hango, H. 632
Hankamer, P. 3061
Hansen, J. 3105. 3106.
8136
Hanser, B. 1080
Hardegen, F. 3609
Harich, W. 3057
Harnack, A. 2319
Harnack, A. v. 3186
Hartig, O. 2533
Hartig, M. 1984
Hartlaub, G. F. 1467
Hartmann, L. 1878
Hartung, F. 2067. 2865.
2969. 3294
Haseloff, A. 1489. 1850
Hasenclever, A. 2222.
2240. 2418. 2900. 3156
Hashagen, J 576. 2163.
2359. 2460. 2837. 8112.
8485. 3571
Hasse, K. P. 2160
Hauck, A. 1182
Hauffen, K. 2564
Haug, F. 2940
Haug, F. L. 1967
Haupt, H. 526. 3488
Haupt, R. 1992
Hauptmann 450. 1459
Hauschild, M. W. 1631
Hauser, O. 1009
Hauser, K. 1526
Hausleiter, J. 2300
Hauthaler 633
Hauttmann, M. 1433
Haym, R. 2986
Hecht, J. 2492
Heck, R. 2650
Heckel, H. 2993
Heckel, R. v. 429. 3547
Hedemann -Heespen, P. v.
994
Hedemann, W. v. 574
Hefele, Fr. 237
Hegi, F. 952
Heidingsfelder, F. 637
Hein, H. 1578
Hein, M. 3544
Heine, W. 1221
Heinemann, O. 2397
Heinzelmann, P. 2448
Heinzerling, J. 289
Heißenbüttel, K. 368
Helbock, A. 281. 634
Heldmann 3201
Heldmarn, K. 1809. 3302
Helfferich, K. 3355
Hell, M. 1608
Heller, H. 3123
Heller, J. 1149
Hellinghaus, O. 8047
Helm, K. 1994
Helmolt, H. F. 3283. 3298.
3339. 3521
Hempel, P. 2731
Hendel, M. 2882
Henggeler, R. 2593
Hengsberger, K. 8048
Henkel, P. 2781
Henkelmann, K. 762
Hennecke, E. 1234
Henning, R. 382. 1839
Hentrich, K. 408
Herbster, C. 938
Hergenröther, J. 1125
Herkner, H. 3578
Herlitz, N. 2661
Herold, E. 3058
Herr, E. 756
Herre, H. 2023
Herre, P. 835. 3187
Herrfahrdt, H. 3408
Herrle, Th. 2166
Herrmanı, A. 724
Herrmann, F. 658. 1159.
2146. 3087
Herrmann, K. 560
Hertlein, Fr. 1690
Hertling, G. v. 3284. 8461
Hertling, Gf. v. 8363
Herzfeld, G. 1869
Heß, O. 1103
Hessel, A. 425
Hesselbach, E. 1278
Heßler, C. 1636
Heubach 1472
Heuberger, R. 417. 432
Heuberger, S. 1680
Heuer, R. 3672
Heusler, A. 1754. 1755
Heusler, A. 869
Heussi, K. 1121. 2247
Heydenreich, E. 500
Heyderhuff, J. 8247
Hilber, P. 282
Hildenbrand, F. 1987
Hillebrand, L. 1373
Hilliger, B. 983
Hilsenbeck, A. 3194
Himmelreich, L. 1805
Hindenverg, J. 1989
Hiusberg. G. 765
Hintze, E. 1438. 1439.
1440
Hintze, O. 1028. 2778. 2779
Hippe, M. 2945
Hirn, F. 2898
Hirsch, B. 1899
Hirsch, Em. 2352. 2452
Hirschfeld 241
Hirschl, Th. 2857
Hirschmann 1799
Alphabetisches Register.
Hirtb, F. 8269
His, E. 2877
His, R. 1032. 1086. 1069
Hobohm, M. 3346
Höhn, H. 1529
Hölker, C. 2208
Hönger 503
Hölscher, W. 1938
Hoenig, A. 354
Hönig, J. 8532
Hoerth, O. 1530
Hofer, J. 3451
Hofer, K. 3020
Hoff, F. 2849
Hoffmann, Heinr. 2341
Hoffinaun, H. 1803
Hoffmann, W. 2382
Hoffmann-Krayer, E. 266
Hofmann, A. v. 708. 711
Hofmann, F. H. 3074
Hofmann, Konr. 860
Hofmann, K. 2610
Hofmann, V. 2897
Hofmann, W. v. 2104
Hofmeister, Ad. 550. 562.
563. 1782. 1814. 1863.
1875. 18 98. 2003
Hofstede de Groot, C. 1456
Hohenemser, P. 2676
Hohl, Th. 986
Hojberg- Christensen 405
Holl, K. 2316
Holl. K. 3150
Holländer, E. 1553
Hollweg 2704
Holtze, F. 2871
Holtzmann, R. 817. 1902
Holtzmann, W. 2852
Honig, J. 3550
Hoppe 1175. 1215
Hoppeler, R.1146
Horwitz, H. Th. 1095
Hornstein-Grüningen, E.
Frhr. v. 577. 744
Hotzelt, W. 2447
Houben, H. H. 3639
Houwald, Frhr. v. 553
Hovestidt, A. 776
Hoyer, E. 850
Hoyer, O. 579
Hruschka, A. 1046
Hübner, A. 2421
Hueffer, H. 1927
Hümmerich, F. 2101
Huffschmied, M. 1450.
2652. 2726
Huldermann, B. 3335
Hunziker, O. 8225
Hupp, O. 447. 449
Humann, G. 1988
*117
Hurny, J. 2879
Huyskens, W. 641. 1940
Ilgen, Th. 451
Imbart de la Tour, P. 719
Imesch, D. 2510
imme, Tn. 1535
Indra, G. 615
Ineichen, A. 3642
Ischer, R. 958. 1562
Ischer, Tb. 1612. 2629
Iseler, J. 3108
Iten, A. 937
Jacob, K. H. 1629
Jacobi, A. 1585
Jacobs, E. 298
Jacobs, E. 2145
Jacobsohn, H. 369
Jacobson, J. 3094
Jack, E. G. 2992
Jaeger, F. M. 2628 b
Jäger, J. 793
Jaegerschmid, A. 1852
Jahn, M. 316. 1593. 1594.
1650
Janßen, G. 580
Japikse, N. 2628 a
Jastak, J. 1076
Jecht, R. 254. 644. 1944.
1947. 2019
Jellinek 363 a. 1969
Jellinghaus, H. 292
Jenisch, E. 8050
Jenny, E. 3687
Jensen, W. 963. 1167.
2388. 2507
Jesse, W. 488. 797
Jessen, H. 1857
Jessen, P. 1899
Joachim, J. 2966
Joachimsen, P. 705. 2033.
2165
Jodl, M. 3505
Jöhlinger, O. 3258
Joel, K. 3531
Jörgens, K. 826. 3685
Johann Georg, Herzog
zu Sachsen 3067. 3143.
3219. 3277. 3468
Johannsen, P. H. 801
Johne, E. 1297
Jordan 2850
Jordan, H. 3238
Jordan, J. 2242. 2244.
2331. 2336. 3503
Jobst, W. 2991
Jürgens, A. 717. 985
Jung, (+. 1569
Jung, R. 2589. 2641
a
*118
Junius, W. 2584
Jusserand, J. J. 832a
Just, Frdr. 819
Justi, L. 1414
Kaas, L. 1074
Kaeber, E. 3354
Kähler, S. 3275. 3404
Kaftan, J. 1244
Kahler, E. v. 551
Kahlke, M. 460
Kaindl, R. F. 315 b. 3215
Kaiser, B. 2721
Kaiser, E. 1508
Kaiser, H. 2419
Kaiser, J. B. 1939
Kaiser, W. 2537
Kalberer, W. 1279
Kaleschke 1173
Kalkoff, P. 2260. 2269.
2280. 2284. 2285. 2286.
2354. 2366. 2431
Kallen, G. 1815
Kaminski, E. 2577
Kampers, F. 1512
Kampffmeyer, P. 3570
Kanner, H. 3379
Kaphahn, F. 908. 1830
Karger 256. 476. 1097
Karlinger, H. 1436
Karll, A. 2810
Karmin, O. 3138
Karo, G. 3378
Karsten, T. fi. 367
Kartels, J. 1204
Kaser, K. 696
Kasper», W. 839
Kastner, K. 1170. 3453
Katsch, H. 3539
Kaufmann, F. 1806. 1807.
2917
Kauffmann, Fr. 259. 1761
Kaufmann, G. 1260. 1262
Kaufmann, J. 824
Kaulfuß Diesch, C. 2243
Kautsky, K. 3576
Kautzsch, R. 687. 1446
Kazbunda, K. 8242
Kehr, P. 1873. 1883
Keller, K. 3299 `
Keller, A. 1568
Keller, L. 1567
Keller, C. 1521
Kellinghusen, H. 582
Kellner. L. 3470
Kelly, J. A. 2728
Kelter, E. 294
Kemm, F. 747
Kentenich, G. 773
Kerchnawe, H. 3393
Alphabetisches Register.
Kern, L. 3511
Kern, F. 844
Kern, O. 2576
Kernholt, O. 1010
Kerstan 825 f
Kessel, H. 2387
Kehler, F. 2563
Keußen, H. 889. 1270.
1271. 2036. 2113
Keußler, F. v. 1901
Keutgen, F. 842
Keyser, E. 321. 823
Kienitz, O. 74%
Kiesel, O. E. 1536
Kießelbach, G. A. 583
Kindler v. Knobloch, J.
522
Kirchner, M. 549
Kisch. G. 671
Kißling, J. B. 1247. 8276.
3487
Kitt, K. 1487
Kiewning 2795
ꝑKjellén, R. 831. 3303.
3322
Klaar, K. 2840
Klaiber, Th. 1364. 3643
Klaje 2824
Klapheck, R. 1461
Klapper 1216
Klawitter 1287. 2950
Kleeberg, L. 3055
Klein, J. 1448
Klein, W. 955
Kleinpaul, J. 2530. 2581
Kleist, W. 1912
Klemenz, P. 2189
Kley, H. 958
Klik, J. 2056
Klimesch, J. M. 274
Klingemann, H. 566
Klippel, A. 856
Klocke, F. v. 446. 498.
501. 502. 511. 570. 587
Kloeke, G. G. 400
Kluck, A. v. 3382
Kluge, F. 365
Knapp, H. 268. 1070. 2065
Knapp, Th. 920
Knappe, W. 2371
Kneebusch, E. 2020
Knipping, R. 640
Knetsch, C. 558. 1203
Knöpf ler, Al. 1123
Knötel, P. 1483. 1484
Knoke 1633
Knorr, R. 1071 1592. 1623
Knudsen, J. 2483
Kober, A. H. 1351
Kober, A. 681
Koch, E. 2082. 2504
Koch, F. 3098
Koch, H. 662
Koch, J. 957
Koch, M. 3665
Kocher, E. 1145
Koczirz, A. 2787
Koebner, R. 2059
Kögel, H. 515
Koegler, H. 2536
Köhler, A. 2983
Köhler, H. 1925
Köhler, W. 2297. 2318.
2361. 2363. 2364
Köhne, K. 1515
Kölner, P. 939. 940
Koenen, K. 1784
König, B. 1007
König, E. 2355. 2423
Königer 1830
Könnecke, M. 1777
Koepp, F. 1657. 1674.
1691. 2998
Koerner, B. 445. 516. 525.
538. 547
Körner, F. 1303
Körner,J.1962.1965. 2838
Köster, A. 8066
Köster, A. 2578
Kötzschke, R. 902. 1945
Kohlfeldt, G. 1274
Kohl 346
Kohn, J. 1015
Kohte, J. 968
Kolb, v. 1253. 1296
Korselt, Th. 1088
Koser, R. 2. 838. 2624.
2637. 2638. 2656. 2672a.
2765. 2792 . 2793. 2876.
2937. 3194. 3196
Koß, Rud. 993. 1045
Kossinna, G. 1572. 1579.
1580. 1582. 1646. 1743
Kostrzewski, J. 1584
Kothe, J. 1547
Krabb0463.646.1054.2018
Kracauer, J. 2678
Kraft, L. 2350
Krag, W. 2097
Kralik, R. 697
Krammer, M. 1933
Kratz 2904
Krauß, S. 2216
Krebs, E. 2283. 3606
Kıebs, R. 2691
Krencker, D. 1714
Kretzschmar, Joh. 14%.
3689
Kretzschmayr, H. 2038
Kreuter, K. 2788
Kreuzer, O. 3085
Krieger, A. 741. 2075.
2458. 3552
Kröning, E. 1874
Kroker, E. 310. 2291.
2307. 2602
Kronthal, A. 3679
Krüger 1675
Krüger, C. 3038
Krüger, G. 258
Kruitwagen, B. 2138
Krusch, B. 877. 1779
Küch, F. 672. 2207
Kühn, G. 1206
Kühn, J. 2806. 3383. 3635
Kühn, Joh. 1036
Kühn, W. 1386
Kühne, B. 1169
Künßberg, v. 1026. 1027
Küntzel, G. 670. 2767.
8131
Kuhl, H. v. 3352
Kuhn, W. 355
Kuhnert, E. 2543
Kull, J. V. 481
Kullen, F. 1861
Kunkel, A. 3252
Kunkel, O. 1704
Kupfer, K. 3068
Kurth, G. 1770. 1795
Kusche, L. 3204
Kuske, B. 3595
Kutsch, F. 1717. 1766
La Baume, W. 1652. 1658
Lager 1161. 2918
Lammert, F. 880
Lampe, K. H. 2851
Lampen, W. 1953
Lane, M. 1880
Lang, A. 2315
Lange, H. 3471
Lange, W. 3663
Langer, H. 308
Lang- r 1478
Langewiesche, F. 1671.
1733
Lappe, J. 293. 922. 3148
Largiarder, A. 228. 870
Lasch, A. 403 a. 976
Laslowski, E. 2057
Laubert, M. 815. 3109.
3167 —73. 8205. 3431.
3448. 3419. 3499. 3500.
3605
Laue, M. 251.
Lauenstein, W. 960
Lauer, H. 1 154. 2374. 2375
Lauer, Ph. 415
Lauffer, O. 1504. 1517
Alphabetisches Register.
Lauf köter, C. 915
Laumann, J. 1280
Laursen, L. 678
Lauscher, A. 3484
Lautenschlager, F. 288.
3183. 3198
Lederer, M. 3059
Lederle, K. Fr., 2378
Ledeuil d'Enquin, J.
2229 a.
Lehmann, H. 733. 1427
Lehmann, H. 1637
Lehmann, H. 2708
Lehmann, M. 2830
Lehmann, P. 861. 608.
618. 2122. 2147. 2148
Lehmann, R. 3008
Lehmann, R. 665
Lehner, H. 1604. 1716.
1719
Leidinger, G. 627. 1392.
13893
Leineweber, L. 1085
Leininger, F. 3160
Leistle, D. 1191
Leitzmann, A. 1971. 2953.
2956. 2957. 3002
Leman, A. 2477
Lemmens, L. 1240
Lempfried, W. 3161
Lempicki, S. v. 1339
Lenel, O. 1267
Lenel, P. 2833
Lenel, W. 1924
Lengler, K. 1534
Lennarz, A. 2514
Lenz, F. 3573
Lenz, M. 1. 1120. 1276.
1338. 2229. 2232. 2235.
2241. 2278. 2330. 2478.
2797. 2826. 2951. 2960.
3310. 3481. 3527. 3545
Leonhardt, K. F. 454
Lerche, O. 245
Lesne, E. 1829
Lessiak, P. 327
Lessing. K. 2862
Letts, M. 2172
Leube, M. 1266
Leutenegger. A. 2559
Leuze, O. 232. 2536
Leuzinger, P. 1370
Levillain, L. 442. 1775
Levin, H. 2990
Levinson, A. 2622
Levison, W. 1773. 1786
Lewin, L. 1554
Lexer, M. 359
Leyh, G. 2941
Lieberknecht, P. 3444
119
Liebermann, F. 1790
Liebschütz, H. 1930
Lienau, M. M. 1635.
1647
Liepe, W. 2187. 2979
Lindau, H. 3646
Lindner, Th. 703
Link, H. 1212
Linneborn, J. 660. 1086
Lins, B. 1192. 1197
Linvald, A. 3237
Lippert 643. 645. 2481.
2772
Lippmann, E. v. 1555
Litt, Tb. 1332
Löbe, H. 586
Löffler, K. 628. 1299
Löhr, G. M. 1205
Lösch, St. 8446
Loesche, G. 1248. 2367.
2430. 2452. 2675
Loeschcke 1681. 1725
Loew, E. A. 423
Loewe, V. 223. 2655
Läwenthal, J. 1751. 1841
Lohmann, F. W. 2915
Lohmeyer, K. 2747. 2748.
2751. 2756
Lorentz, Fr. 350
Lorenz, A. F. 1470
Loserth, J. 2111
Loßnitzer, J. v. 1117
Lot, F. 1812
Lotz, W. 977
Lubenow. H. 1866
Lucius v. Ballbausen, R.
Frhr. 3289
Luck, W. 1005
Luckwaldt, F. 3300
Ludendorf, E. 3358
Ludewig, A. 1265
Ludwig, E. 3012. 3255
Ludwig, K. 1982
Ludwig, V. O. 1294
Lüdtke, G. 3480
Lückger, H. J. 1724
Lülmann, H. 3517
Luers, F. 1520
Lütgendorff, W. v. 1466
Lüthgen, E. 1458
Lütolf, K. 1885
Lug, V. 330
Lundberg, P. 2668
Lundgreen, F. 1931
Lunper, W. 3620
Luntz, J. 431
Luthmer, F. 688
Luschin v. Ebengreuth, A.
477
Luther, J. 2542
*120
Machens, J. 1087. 2121
Madeja, E. 1834
Mader, F. 683. 1628
Madsack, E. 2768
Maedge, C. M. 989
Maenner, L. 3632
Maercker 3399
Maesser, W. 806
Maetschke, E. 881. 2084
Mahlau, L. 822
Mahling, F. 3421
Mahrholz, W. 1246. 1365
Maier, J. U. 3495
Mainz, Chr. 1906
Major, E. 1613
Mantel, A. 1108
Marcks, E. 713
Marckwart, O. 3530
Marcus, F. 3621
Marées, H. v. 3680
Marino 2674
Martell, K. 2878
Marti-Wehren, R. 1147
Martin, F. 1419. 2742
Martin, J. 362
Martin, M. 1952
Martin, P. E. 3139
Martitz, v. 1089
Mathorez, J. 720. 2699
Matschoß, C. 971
Matz 969
Matzke, H. 2912
Mauer, H. 2891
Mauser, A. 3562
Mausolf, W. 3056
Maußer, O. 395
Mauthner, F. 1136
Mayer, E. 991. 1034. 1037
Mayer, E. W. 2892
Mayer, E. W. 1921
Mayer, Gust. 3125. 3674.
3581
Mayer, H. 2974. 3495
Mayer, Joh. 8634
Mayer, Job. G. 1148
Mayer, M. 2926
Mayer, Th. 2066. 2095
Mayer, W. 2218
Mayer-Homberg, E. 1035
Mayne, H. 3622. 3656
Mayr, J. K. 2234
Medicus, F. 2959
Mehlis, Chr. 1687
Mehring 234. 1822
Meiche, A. 304
Meier, J. 2218
Meier, H. 1541
Meier, P. J. 1890. 1891.
2209 N
Meinardus, O. 2620
Alphabetisches Register.
Meinecke, Frdr. 2509.
2827. 3188. 3329
Meininghaus, A. 1889
Meisner, H. 2934. 2935
Meisner, H. O. 2841. 2842
Meißner, R. 1847. 3486
Melvin, F. E. 2818
Memminger. Th. 1445
Menge, G. 1134
Menghin, O. 1609
Meng in, F. 2720
Menke-Glückert, E. 2246
Mennicke, C. 2478
Mensi 224 895
Mentz, A. 420
Mentz, F. 323
Mentz, G. 2224
Merbach, P. A. 3042
Merian, W. 1378. 2859
Merk, G. 657
Merkel, F. R. 2707
Merker, P. 1340. 1841.
2552
Merkle, S. 1131. 2344
Merores, M. 1879
Mertens, G. B. 771
Merz, Herm. 1107
Merz, W. 456
Messer, A. 2958
Mestwerdt. P. 2107
Metz, C. 1712
Metzger, H. 390
Metzler, Joh. 1135. 2272
Meyer, A. O. 2836
Meyer, E. 1665
Meyer, E. v. 3507
Meyer, F. 539
Meyer, F. E. 1065
Meyer, J. 1183
Meyer, K. 780. 871. 2015
Meyer, Th. 534
Meyer, W. J. 231
Meyer-Rahn, H. 2594
Meysenbug, Frhr. v. 1382
Mezger, V. 2596
Michael, E. 2000
Michael, G. 510
Michael, J. 2669
Michaelis, C. 2575
Michaelis, G. 3334
Michel, F. 2753
Michel, W. 1105
Michels, R. 3107
Miedel, J. 333
Mielke, R. 1590
Mieses, M. 421
Milchsack, G. 2466
Miller, K. 1664
Miller zu Aichholz, V. v.
473
Minor, J. 1387
Mitscherlich, W. 839
Mitteis 1020
Mitterwieser 1444. 2196
Möhrle, H. 1200
Möllenberg, W. 1031.
1891. 2499
Möller, W. 1160. 1542
Moeser, K. 1048
Mötefindt, H. 1851
Mogk, E. 1750
Mohl, O. v. 3836
Mohlberg, K. 1226. 1791
Mohr, F. 2562
Molitor, E. 2085
Molden, B. 8400
Moll, Ew. 8406
Mombert, P. 3565
Moninger, K. 2560
Montgelas, Gf M. 3372
Morel-Fatio, A. 2220
Moresco, M. 1078
Morgenthaler, H. 1431.
2217
Morin, G. 1864
Morr, J. 1171
Moser, H. J. 1376. 2304
Moser, V. 375. 2538
Motzki, A. 1997
Much, H. 1464
Much, R. 273. 381. 1759
Müllenhoff, K. 1746
Müller, A. V. 2261. 2264.
2265. 2327. 2328
Müller, Ad. 792
Müller, Aug. 2085
Müller, B. 2931
Müller, C. 597. 1946
Müller, C. 1281
Müller, E. 2694
Müller, E. 1588. 2599
Müller, G. 2083. 2392.
3430 .
Müller, G. H. 409. 664.
2465. 3664
Müller, H. v. 1359
Müller, Joh. 2817
Müller, Jos. 2457. 2518
Müller, K. 1126. 1961
Müller, K. O. 1042. 2168
Müller, Lud. 1471
Müller 2893
Müller- Freienfels. R.
1358
Müller-Jabusch, M. 3398
Müller-Kolshorn. O. 2794
Münzel, G. 2597
Müsebeck, E. 1263. 3117.
8403
Müssener, H. 2700
Mucke, E. 800
Muhs, U. 803
Muhsfeld, Th. 1115
Mummenhoff, W. 2735
Munding, E. 626. 1780
Murray, R. H. 2353
Mussoni, G. 950
Muß, M. 3608
Näf, W. 3174
Naegle, A. 1141
Nägele, A 2201
Nauler, J. 2988
Nagl, A. 472
Nahnsen, G. 536
Nauke, G. 2770
Naumann, C. W. 787
Naumann, H. 1978
Naumann, R. 2690
Naumann, R. 2821
Neckel, G. 1757. 1848
Neill Raymond, D. 3268
Nelson, A. 2942
Nentwig, A. 255
Nettl, P. 1377
Neubauer, E. 676. 1305.
1480. 1492. 2782
Neubauer, H. 3084
Neumann, A. 3569
Neumann, C. 3529
Neumann, J. 3266
Neumann, W. 2001
Neundörfer, D. 1201
Neuwirth, J. 1425
Nicolai, W. 3353
Nicolay, W. O. 2970
Niederle, L. 1552
Niedner, C. 2823
Nieländer, F. 2175
Niemann, W. 3668
Niklasson, N. 1595. 1654
Niklasson, N 1948
Nikolay, W. O. 3438
Nirrnheim, H. 2515
Nißl, J. 3496
Noodt, W. 589
Norden, E. 1747
Norlind, A. 272
Norvin, W. 2541
Noß, A. 480
Nottarp, H. 1868
Novak, V. 424
Nowack, A. 8614
Nowak, K. F. 3891
Obenauer, K. J. 8018
Obser, K. 2151. 2199.
2206. 3120. 3121. 3152.
3153. 3536. 3612
Ochs, E. 941. 1832
Alphabetisches Register.
Oechsli, W. 3502
Oeftering, W. E. 3394
Oehl, W. 3627
Oehlke, A. 1806
Oehlke, W. 1368
Oelmann, F. 1715. 1726.
1727
Oelsnitz, v. d. 590
Oetker, Fr. 3267
Ohr 674
uidtmann, E. v. 557. 591
Oliger, L. 3088
Olshausen, O. 1634
Oncken, H. 3402. 3522.
3577
Onken, Chr. 2522
Oppermann, O. 3537
Oppliger, E. 2861
Ortner, M. 1964
Oswald, F. 1591
Oswald, G. 592
OBwald, P. 925
Osten, v. d. 876
Ottenthal, E. 436
Otto, Aug. 3028
Otto, H. 1895
Oursel, P. 2789
Overbeck, F. 1129. 1314
Padjera, E. 1700
Päpke, M. 1355
Paldus, J. 279
Palmarocchi, R. 1876
Panske 351. 601. 677.
821
Panzer, F. 1763
Paret, O. 1622
Parchmann, W. 928
Pariset, G. 2790
Parisius, A. 2933
Parisot, R. 759
Parker, K. Th. 2582a
Pasculli, M. A. 1922
Pastor, L. 2433. 3482.
8525. 3526
Pastor, W. 1742
Patzak, B. 2760
Patzig, H. 1670. 1758
Pauker, F. 1417
Paul, G. 527
Paul, H. 357. 1325
Pauls, V. 244
Paulsen, F. 1259
Paulus, N. 1224. 2117.
2118. 2323. 2324. 2429
Pavani, G. 1867
Payer v. Thurn, R. 2982
Peitz, W. 427. 1788. 2592
Pelster, F. 1951. 2120
Pembaur, K. 1383
*121
Perels, E. 1787. 1813
Perlbach, M. 624. 648.
1896. 2717. 2718
Perty, L. 3649
Peßler, W. 1540
Pestalozzi 2365
Peter, A. 1283
Peters, A. 661
Petersdorff, v. 3149. 3260
Petersen, P. 1816
Petony, R. 2643
Petran-Gay, J. 1040
Petrich, H. 2681
Petsch, R. 1753. 8040
Petzet, E. 612
Pfeifer, H. 1491
Pfeiffer, L. 1596
Pfeilschifter, G. 2946
Pfister, Chr. 2631. 2632
Pfleger, L. 2126. 3528
Pfligg 2516
Pflugk, A. 470
Philipp, A. 2677
Philippi, D. 1003
Philippi, F. 418. 448.
924. 1732
Philippson, M. 1913
Piaget, A. 2662a. 3151
Picavet, C. G. 2630
Pick, F. 2471
Pick, R. 769
Picotti, G. B. 2039
Pinder, W. 1405
Pirchegger, H. 328. 722.
2044
Pirenne, H. 718
Pitron, R. 3647
Plathuer, C. 1479
Platzhoff, W. 760. 2617.
2625. 2628. 3376
Plaul, R. 1475
Plehn, H. 3287
Plener, E. 3585. 3286
Plettke, A. 1744
Pniower, O. 3084
Poelman, H. A. 679
Pöschl, A. 1140
Pohl, H. 1086 a
Pollmer, A. 3030
Popelka, F. 1887
Posch, A. 1954
Poschinger, H. v. 3257
Posner, E. 428
Posse. O. 598
Post, P. 1092
Prae sent, H. 322
Prechner, W. 3154
Preradović, D. 1101
Preuß 2337. 2583 6
Pribram, A. F. 3312
*122.
Price, L. M. 1363
Priebatsch, F. 1091
Probset-Ohbstorff, G. 2489
Prochnow 1076 a. 8006
Proesler, H. 1329
Prou, M. 1783
Prowe, M. 543
Prutz, H. 836
Pscholka, &. 2069
Pütz, W. 1232
Puntschart, P. 1047
uassowski, B. 893
uilling, F. 1705. 1707
Rachel, H. 695
Rachfahl, F. 2442. 3192.
3240. 3646
Radcke, F. 1955
Rademacher, C. 1597.1627
Rager, F. 2845
Ramge. G. 607
Randt, E. 544
Rapp, A. 1322. 3208
Rasmussen, M. 984
Raschdau, L. 3259
Rathgen, B. 1043. 1116.
2198. 3518
Ratjen, F. A. 3412
Rauch, M. v. 2345. 2527
Rauscher, J. 1153
Redlich, J. 3209
Redlich, O. 721. 2621
Redlich, O. R. 770. 2041.
3587
Refardt, E. 1379
Regli. M. A. 2947
Rehfeldt, E. 802
Rehmann, M. 804. 3080
Reichardt, J. F. 2839
Reichmann, H. 1495
Reicke, E. 2050
Reinach, J. 3234
Reincke, H. 1789
Reinhard, E. 2944. 3132.
3173
Reinhold, C. F. 3619
Reinle, K. E. 2456
Reisch, P. 647
Reißig, E. 3519
Reiter, S. 2963
Reitlechner. G. 1394
Reitz, G. 1002
Renner. B. 2864
Reutorff 1227
Rentschler, A. 569, 2372
Resch, F. 1304
Rest, J. 2505. 2913
Rethwisch, C. 8180
Retzbach, A. 1564
Alphabetisches Register.
Reuschel, K. 1503
Reuter, L. v. 8397
Reuter, R. 2511. 3468
Reutter, H. 815 a
Revellio, P. 1624
Reventlow, Gf. E. 3296
Rhein, P. 2682
Rheindorf, K. 2660
Rhijn, M. van. 2114
Rhotert, J. 1163. 1285
Ribeaud, A. 1050
Richel, A. 2739
Richstätter, C. 1229
Richter, E. 766
Richter, G. 763
Richter, H. 247
Richter, O. 2506
Richter, P. 2230
Richter, P. E. 248
Ricker, L. 378
Riedner, O. 735
Rieffel, F. 2208. 2205
Riegl, A. 1418
Riemann, R. 3100
Riemer, F. W. 3031
Riese, A. 1729. 1730
Rieser, F. 235. 286
Rieß, L. 1324
Rift, A. 1452
Riggenbach, C. 1068
Ring, G. 1454
Riug, W. 1273
Ringholz, O. 1524. 1525.
2451
Rist, M. 1531
Ritschl, O. 1272
Ritter, G. 866
Ritter, H. 3351
Ritter, H. 531.
Ritter, M. 1327
Ritterling, E. 1709. 1720
Ritzinger, W. 737
Rodewald 2496
Röckl, S. 3662
Roeder v. Diersburg, E.
2188
Röhr, K. 3203
Roemer, H. 967
Rönsch, W. 2799
Rörig, E. 815. 3559
Rösser, J. 285
Roethe, G. 2338. 3033.
3652
Rohde, A. 3678
Rohde, A. 2211
Röttinger, H. 1477
Rohrbach, P. 3314
Roloff, G. 3348
Rommel. H. 341. 2513
Rooth, E. 614
Rose, R. 497
Rosenbaum, A. 262
Roseuberg, M. 1400
Rosenberg 680
Rosenkranz, A. E. 1258
Rosenstock, E. 851
Rosenzweig, F. 3124
Roth, C. 1143
Roth, F. 573
Roth, H. 2657
Roth, P. 3389
Roth, W. 1220
Rothacker, E. 1308. 1828
Rother, C. H. 3564
Rothert, H. 297
Rothfels, H. 2829. 2843.
3251. 3307. 3579
Rotscheidt, W. 530. 2385.
2386. 2462
Rottenkolber, J. 1198.
2455
Rotthaus, K. 832
Roulin, A. 2025
Rubehu 1544
Rudolphi, H. 309
Rübel 774
Rückert, G. 1441
Rüthning 295
Ruffert. B. 814. 1485
Rumler, M. 2885
Runge, W. 2750
Ruppersberg 956
Ruprecht, R. 1256
Rutau, F. 1781
Ruville, A. v. 1908
Sacken, E. Frhr. v. 444
Sägmüller, J. B. 1072.
3435
Sahrmann, A. 3140
Salin, E. 899
Salomon, F. 3317.
Salomon, G. 1958
Salomon, H. 3270
Salz, A. 8610
Samuel, T. 2484
Sartorius v. Walters-
hausen, A. 3583
Satow, E. 2881
Sauer, J. 1406. 2377.2595.
2752
Sauermann, E. 1469
Sauermann, F. 1217
Savelsberg, H. 3656
Schaer-Ris 1282
Schaefer, Ae. 2135
Schäter, A. 1199. 2415
Schäfer, D. 364. 700. 714.
1506. 3514. 3553
Schaefer, K. 2600
Schäfer, K. H. 1162. 1238.
1797. 1798. 1996. 2103
Schäfer, W. M. 1518
Schalk, K. 2045
Schaliegger, F. 635
Schambach, K. 1916
Schatten, E. 2132
Schaub, F. 2938
Schaudel, L. 1926
Schauer, K. 2732
Schantelberger, R. 1250
Scheel, O. 2258. 2317
Scheer 3365
Scheffler, W. 2009
Scheidemann, Ph. 3366
Scheiwiler, A. 1188
Schelling, A. 979. 1249.
2094
Schemann, L. 3469
Schempp, A.v. 2812
Scherer, E. 1616
Scherer, W. 1348. 1317
Schering, A. 1385
Scherrer, M. 2978
Scheuer, O. F. 1098
Scheuten, P. 1176
Schiaparelli, L. 422
Schiemann, Th. 3220. 3377
Schierenberg, H. 2902
Schieß, E. 1049
Schieß, Tr. 2070
Schiff, A. 892
Schift, O. 3249
Schilling 935
Schindler, V. 631
Schippers, A. 1985
Schlager, P. 2497
Schlatter, E. 1430
Schlecht, J. 1833. 2028.
2115. 2169
Schleiermacher, L. 596
Schleiner, H. 2566
Schlenz, J. 2472
Schleutker, H. 2884
Schlitter, H. 3206. 8207.
3211
Schlözer, K. v. 3158. 3223
Schlosser, J. 1401. 1410
Schmarsow. A. 1455
Schwauch, H. 2137
Schmeidler, B. 1818. 1856
Schmertosch v. Riesen-
thal R. 2693
Schmid, B. 693. 1486. 1488
Schmid W. 276
Schmid, W. M. 1099. 1111
Schmidt, Ad. 2727
Schmidt, B. 789
Schmidt, Ch. 2809
Schmidt, E. 2874
Alphabetisches Register.
Schmidt, G. 296
Schmidt, Jos. 2182
Schmidt, L. 1738. 1741
Schmidt, F. W. 2301
Schmidt, G. 728
Schmidt, L. 904
Schmidt, O. E. 2784
Schmidt, P. F. 8062
Schmidt-Lotzen, K. E.
2773
Schmitt, K. H. 1911
Schmitt-Dorotic, C. 837.
2948. 2949
Schmitz, E. 3193
Schmitz, H. 1404
Schmitz-Bonn, A. 1381
Schmitz-Kallenberg, L.
459
Schmoller, G. 865. 897.
. 3328
Schnabel, F. 3410
Schnack, J. 1907
Schneider, A. 3625
Scbneider, E. 738. 1888.
3271
Schneider, Ed. 348
Schneider, F. 2010. 2037.
8292
Schneider, F. J. 3060
Schneider, F. 861. 1228
Schneider, F. 3409
Schneider, H. 2193
Schneider, H. 1959. 3623.
3624
Schneider, M. 3118
Schneider, M. 2501. 2502
Schneider, W. 1870
Schnerich, A. 1420
Schnetz, J. 343. 1667—69
Schnizer, O. 3189
Schnock, H. 1207
Schnürer, G. 332
Schnütgen, A.2909. 3436.
3437
Schoen, W. Frhr. v. 3367
Schön, F. 393. 398
Schöne, W. 1501
Schönebaum, H. 307. 2060
Schönfeld, W. 1060
Schoenian, E. 858
Schönsteiner, F. 1187
Schöpp, A. 1543
Schoepp, N. 2007
Schöttle, G. 468
Schoch, G. v. 716
Schofer, J. 3463
Scholz, R. 1993
Schoof 340
Schoop, A. 673. 913
Schoppe, G. 412
*123
Schornbaum, K. 2445.
2446. 2924
Schott, E. 2551
Schottenloher, K. 1292.
1293. 2:30. 2250. 2154
Schramm, A. 2144. 2152
Schramm, E. 1698
Schrader, O. 1571
Schranil, R. 891
Schreibmüller, H. 2928
Schremmer, B. 1128
Schröder, A. 337. 578.
1150
Schröder, C. A. 8684
Schröder, E. 845. 383.
1960
Schröder, F. R. 1963
Schröder, R. 1018. 1019
Schrörs, H. 3440. 3442
Schrohe, H. 761
Schrötter, F. Frhr. v. 486.
486. 491—93
Schubart 2289
Schubert, H. v.1130.1816.
2238. 2298. 2302
Schuchhardt, C. 1575.
1576. 1607. 1765
Schüßler, W. 3228. 3305
Schütt, O. 406
Schütte, A. 1776
Schulhof, H. 36 15
Schulin, P. 1064
Schulte, A. 751. 841. 2155
Schultze, A. 1059
Schultze, J. 3533. 3645
Schultze, V. 1402 i
Schultze 886
Schultze-Gallera, S. v. 313
Schulz, W. 1516
Schulze, Alfr. 2964
Schulze, F. 2713
Schulze, F. 965
Schulze, Rud. 1209
Schulze, Tb. 540. 807.
2500
Schumacher, K. 288.919.
1628. 1658. 1711
Schumacher, F. 3677
Schuster, G. 3340
Schuster, W. 2158
Schwann, M. 3607
Schwanold, H. 1539
Schwantes, G. 1632
Schwartz, E. 397
Schwartz, P. 2550
Schwarz, J. 1558
Schwarz, W E. 2565
Schwarzer, O. 816
Schwedler, F. v. 599
Schweizer, J. 2273. 2436
124
Schweizer, P. 462
Schwemer, R. 8218
Schwenk, K. 3200
Schwerin, C. Frhr. v. 1044
Schwertfeger, B. 3374.
3380
Schwiderski, P. 916
Schwietering, J. 1354
Schwind, E. Frhr. v. 1021
Scott 2883
Scriba, O. 2586
Secker, J. E. 3077
Seebaß, O 1794
Seeberg, E. 2712
Reeberg, R. 2296
Seeck, O. 1739. 1740
Seeliger. G. 419. 810.
1336. 3551. 3557
Seelmann, W. 399. 411.
2186
Seger. H. 1651
Seidel, V. 2021
Seidlitz, W. v. 1474
Seignobos, G. 3179
Seiler, F. 1497
Selle, G. v. 2869
Sello, G. 1030
Sello, W. 875
Semrau, A. 546. 892. 970.
1549. 1550. 2087. 2088
Sengfelder, B. 8616
Sepp, B. 559
Seppelt, F. X. 1884. 1999.
3558
Seraphim, A. 2236. 2664
Seyb, A. 2943. 3676
Sichart 533
Siebelt, A. 813
Siebert, A. 284
Siebert, B. v. 3324
Siebert, K. 528
Siebmacher, J. 443
Siebs, B. E. 567. 588
Siegfried, P. 331
Sielmann, A. 2029. 2090
Sieveking, H. 910
Sillib, R. 616. 1202. 2715
Simon, A. 1178
Simon, K. 3075. 3076.
8670
Simonet, J. J. 1142
Sinemus 2702
Singer, S. 1979
Skotnik, P. 1172
Slawitschek, R. 3214
Smith, P. 2248. 2347
Söderblom, N. 2340
Söhu 912
Söhnel 319. 542
Sohm 1073
Alphabetisches Register.
Solleder, F. 638
Sombart, W. 898. 911.
930
Sommer, L. 909
Sommer R. 602. 2766
Sommerfeld, M. 3000.3024
Sommerfeldt, G. 595. 600.
829. 942. 1119. 1943.
2053. 2394. 2396. 2528.
2547. 2548. 2603. 2605
Spahn, M. 754. 3097. 3460
Spang 2051
Spanier, M. 2554
Spatz, W. 799
Spearing, E. 1774
Specht, Th. 2910
Sperling 853
Spickernagel, W. 3319
Spielberg, W. 1006
Spielhofer, H. 3250
Spiero, H. 3651
Spindler. G. 3122
Spitta, F. 2279. 2440
Srbik, H. v. 936. 2475
Stähelin, F. 1678. 1682.
2360
Staehelin, W. R. 452.
455. 458
Stählin, K. 752. 2764
Stäsche, T. 1055
Stammler, W. 1856. 1857.
2549. 2996
Stange, E. 488 a
Stauber, E. 2722
Stecher, G. 8150
Steck, R. 2368
Steckz&en, B. 2487. 2488
Steentrup, J. 413
Stefansky, G. 3039
Stegemann, H. 3343. 3344
Stelger, K. 1079
Stein, E. L. 1157
Stein, F. 1380
Stein, H. 8568
Stein, R. 3129
Stein, W. 300
Stein 2887
Steinacker, H. 712
Steinacker, K. 2601
Steiubrück, H. 794
Steinberger, H. 1980
Steinberger, L. 2049
Steiner, G. 2858
Steiner, A. 2226
Steinhausen, G. 1496. 1502
Steinlein, H. 2839
Steinmann 229
Steinwenter, A. 2467
Steinmeyer, E. v. 3054
Steller, W. 1970
Stemplinger, E. 1319.
1556
Stengel, E. E. 434. 3250
Stenzel, K. 743. 2373
Stephan 1598
Stephenson, G. M. 2333
Stern, A. 8165. 3217. 3221.
3235. 3466
Stern, S. 2787. 2805
Sternfeld, R. 3253
Stettner, Th. 2997
Stieda, W. 2092. 2608.
2819. 2820. 2901. 3490
Stierling, H. 2583
Stimming, M. 847. 878.
1928
Stingeder, F. 1230
Stockhammer, G. 1677
Stockmann, A. 2985
Stoeckius 1186
Stöcklein, H. 1110
Stölzel, A. 764
Stölzel, R. 2556
Störmann A. 2109
Stössel, E. L. v. 2749
Storck, W. F. 3681
Stowasser, O. H. 2068
Strack 520. 523
Strahlmann, F. 2498
Strantz, K. v. 603
Strauch, Ph. 2177
Strauß, K. 1648
Strecker, K. 1793. 1837.
1844. 1845. 1975. 1977
Strecker, R. 2961
Strieder, J. 933. 2096.
2517
Striedinger, J. 2485
Strohm, G. „1128
Strohmer, E . 2192
Struck, G. 2965
Strunz, J. 2627
Strzygowski, J. 2164
Stuckert, C. 1426
Studtmaun, J. 561
Stückelberg, E. A. 453.
1233. 1235
Stürgkh, Gf. Jos. 3370
Stublfauth, G. 2129. 2561
Sturler, R. v. 1052
Sturm, K. 391
Stutz, U. 1024. 1982. 2002.
2068. 2703. 8425. 3426.
8441
Suchier, W. 537. 54 1. 2708
Sudhoff, K. 1559
Süßmilch, H. 1352
Sydow, A. v. 2955
Sydow, E. v. 3674
Szekfü, J. 662
Tack, P. 1468
Tangl, M. 1778. 1918
Tanner, K. 2047
Tarrach, A. 3669
Tarneller, J. 829
Tatarinoff, E. 1610. 1611
Taube, G. 885
Täabert. G. 489
Taylor, F. 2658
Tebbe, H. 2008
Techen, F. 2081
Teichmann, E. 342
Teige, J. 1937
Teller, F. 3629
Temming. J. 1560
Tenckhoff, Fr. 1858. 1859
Tenhagen, F. 1941
Ter Meulen. J. 884
Teuchert, H. 403
Teuftel, R. 1855
Theele, J. 620
Thiel, M. 1966
Thiele, G. 252. 565
Thimm, P. 1919
Thimme, Fr. 3375. 3392
Thimme, H. 2832
Thoma, H. 2185
Thomas, H. 1810
Thomas, H. 2299
Thormann, W. E. 2571
Thüna, L. Frhr. v. 2763
Thurnhofer, F. 2054.2270
Tiele, H. J. 2671
Tiesler, K. 548
Tille, A. 701
Titius 2219
Tietze-Conrat, E. 1415
Tille, E. 402. 663
Tobiasch. K. F. 2684
Toll, J. M. 1882
Tomek, G. 1137. 1138
Tomfohrde, Th. 2523
Tornius, V. 2980
Touaillon, Chr. 1366
Tourneur-Aumont 286
Traber, F. X. 1442
Traube, L. 414
Treiter, M. 440
Treitschke, C. 812
Treitschke, H. v. 3095
Trenkle, Th. 2412
Troeltsch, E. 1307. 3424.
3509. 3510
Troß, E. 1000
Troiter, K. 1903
Tschitschke, M. 812
Tschui, J. 2860
Tschumi, O. 1614
Tschuppik, W. 3395
Tuckermann, W. 2461
Alphabetisches Register.
Tulla, A. 1388
Tumbült, G. 1077
Turgeniew, J. S. 3265
Tuxen 2670
Uhde-Bernays, H. 8063
Uhl, W. 383
Uhlirz, M. 723
Ulmann, H. 2846. 3184.
3135. 3246. 3548
Ulrich, O. 3035
Ulrich, P. A. 556
Unverzagt, W. 1676
Unwerth, W. v. 1345
Utziuger, R. 1615
valentin, C. 2984
Valentin, V. 3181. 3197.
3297
Vansteenbergbe, E. 2107
Varnové. E. 2389
Vaux de Foletier, de. 2680
Veeck, W. 2052
Veit, A. L. 1298. 2384
Veith, Ph. 2219
Verweyen, J. M. 1315
Vetter, E. 305
Vetter, P. 2427
Vietor, L. 3049
Vigener, F. 3434. 3443.
3456
Villarl, Pasq. 1877
Vischer, G. M. 277
Vitense, O. 795
Voegelen, M. 2204
Völker, A. 2098
Völker 2346
Voelker, J. 1910
Vogel, J. 2281. 3036
Vogt, F. 1349
Vogt, H. G. 1817
Voigt, K. 1811
Volkmann, E. 325. 949.
1025
Vollert, M. 3487
Vollmer, F. 2971
Volpers, R. 3116
Voltelini 1886
Volz, G. B. 2769. 2771
Vonderau, J. 1710. 1800.
1820
Vonwerden, F. 1443
Vorwahl, H. 1860
Voß, H. 2194
Voß, Rich. 3655
Vouillième, E. 2156
Waas, A. 859
Wachter, F. 2679
Wackernagel, J. 1935
*125
Wackernagel, P. 1894
Wackernagel, R.753. 999
Wackernell, J. E. 3628
Waddivgton, R. 2777
Wähler, M. 2393
Wätjen, H. 943
Waetzoldt, W. 1413. 2761.
3064. 3065
Wagner, A. M. 2999
Wagner, F. 1621. 1683
Wagner, K. 1976
Wagner, K. 2939
Wagner, K. O. 2981
Wagner, P. 3515
Wahl, Ad. 2308. 3254.
3288
Wahle, E. 1617. 1649.
1699
Waldeck, F. 524. 581
Waldenmaier, H. 2343
Waldner, E. 2626
Wallich, P. 2890
Wallner, E. 1760
Wallroth, W. 605
Walser, E. 2159
Walter, J. v. 2366
Walter, K. 2975
Walter 1645
Walter, Th. 758
Walther, Chr. 1862
Walther, H. 1353
Walther, W. 2334. 2335.
3432
Wannemacher. H. 2659
Warda, A. 3001
Warncke, J. 2758
Warschauer, A. 666. 818.
3561
Waschinski, E. 1218. 1219
Wassmer, J. 1679
Waßner, E. 2468
Watkins, O. D. 1231
Weber, A. 2989
Weber, P. X. 731. 1104.
2071
Wechßler, E. 3338
Wecken, F. 499. 2762
Wedel, Gf. 3390
Weerth, O. 642. 2796
Wegeli, R. 1109
Wegener, E. 2889
Wehrmann, M. 806. 1288.
1565. 2017. 2134
Wehrung, G. 2314
Weil, M. H. 2815
Weigel, H. 1152
Weinert, E. 1871
Weining, R. 1210
Weinmann, R. 2994
Weisbach, W. 1411
*126
Weise, E. 439
Weise, G. 1447. 1458. 1828.
1849
Weiser, Chr. Fr. 2706
Weiß, J. B. v. 3279
Weiß, Th. 3686
Weiß, G. 1462
Weißgerber, O. 1468
Weller, K. 519. 740
Wellstein, G. 1211
Welser, v. 606
Wenck, K. 1990. 2012.
3491
Wendel, H. 3592
Wendland, A. 2757
Wendland, W. 2921
Wendt, H. 317. 2022
Wenke, F. W. 1986
Wentzcke, P. 755. 767.
3159. 3318. 3396
Werminghoff, A. 849.
2040. 2062. 3543
Werner, Th. W. 2738
Wernle, P. 2295
Werth, E. 1599
Wertheimer, E. 8233.
3241. 3264. 3278. 3282.
3308
West, R. 2587. 2591
Westenberger 3588
Westermann, A. 518.
2835
Westman, K. B. 2313
Westphal, O. 830. 3244
Wetzel, F. 2905. 3476
Weule, K. 701
Weyhmann, A. 2734
Weymann, C. 368. 1752
Wibel, H. 1865
Wiedemann, A. 768. 2673
Wiedemann, E. 1151
Wiedenfeld, K. 945
Wiegand, F. 1174. 8428
Wiegler. P. 2476
Wiese, E. 1482
Wild, H. 228. 227
Wild, K. 3130
Wilhelm, F. 653. 2590
Alphabetisches Register.
Wilhelm, F. 870. 396.1972
Wilhelm II. 3301
Wilke, G. 1581. 1586.
1602. 1749
Wilke, M. 1638
Wilms 1184 |
Wille, J. 2598. 2686.2916
Willburger, A. 2128
Willerding 2524
Willrich, H. 3240
Wilmart, D. A. 1835
Winckelmann, O. 1113.
2074
Windelband, W. 2645
Wimarson, N. 2635
Wind, S. 1189
Wingenroth, M. 2200
Winkelmann, F. 1619.
1685
Winkler, A. 867. 3175.
3176. 3177
Winterfeld, L.v.961.2180
Wirth, A. 709. 710
Wissowa, G. 1748 l
Witkop, Ph. 1361. 3041
Witte, H. 308. 796
Witting, F. 2210
Wittner, O. 1362
Wittrock, G. 2634
Witz, F. 3472
Wix, H. 407
Wocke, H. 1096
Wölfflin, H. 1983
Wöhrmann, O. 2653
Woermann, K. 1890
Wohlers, G. 3333
Wohlwill, A. 2798
Wolf, A. 1014
Wolf, G. 2245
Wolf, Joh. 782
Wolff. F. 1493
Wolff, G. 1573. 1618. 1660.
1686. 1701
Wolff, R. 204 2. 2329. 3871
Wolfsgruber, C. 3452
Wolfstieg, A. 1566
Wolkan, R. 2024
Wolzendorf, K. 816
Wonisch, O. 1139. 2013
Wotschke 2409. 2417
Woyte, C. 1662
Wrasmann, A. 926
Wrede, Ad. 1532. 1533
Wrede, F. 264
Wretschko, A. 868
Wrisberg, E.v. 3356.8367
Wünsch, G. 2306
Wüscher-Becchi, E. 1190
Wuessing, E. 3099
Wundt, W. 3508
Wutke, K. 438. 464. 1056.
2529. 2875. 2886. 2888
Wutte, M. 951. 2227
Wymann, E. 2685
Zachau, J. 827
Zack, A. 1179. 1193. 1900.
1942. 2123
Zahn, J. 2176
Zedler, G. 2139. 2184
Zeheutbauer, F. 934
Zehnder, E. 3111
Zeiß 1684-
Zeller, A. 1991
Zeller, E. 781
Ziehen, J. 2725
Ziekursch Joh. 3359. 3360
Ziesemer. W. 2089. 3613
Ziegelhöfer, A. 335
Zincke, P. 3046
Zindel, F. 1194
Zink, Th. 517
Zippel, O. 320
Zlichert, R. 2972
Zobelv.Zabeltitz, M. 2724
Zoege v. Manteuffel, K.
1407
Zoepfl, Frdr. 2173. 2546.
2697
Zollinger, J. 374
Zorn, Ph. 840. 3321
Zscharnack, L. 2922
Zülch, W. K. 2157
Zuhorn, W. 1165
Zündel, Fr. 3422
Zwehl, v. 3387
Seite
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Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte. Von Prof. Dr.
F % 2-2... 5 0 2 0 u - ² ˙ 457
Paul Th. Hoffmanu, Der mittelalterliche Menscu. Von Univ.-Prof. Dr. Fr. Neu-
% E52. a a Be re I DEE 459
Acta Aragonensia. Bd III. Von Univ.-Prof. Dr. R. Holtzmann in Halle a. S. 464
Johannes Kretzschmar: Der Heilbronner Bund 1632 — 1635. Von Frau Dr.
Friede Gallati in Glarus (Schwein) s » u: +3 ss was 00“ 467
Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika.
Von Univ.-Prof. Dr. Paul Darmstaedter iu Göttingen re
Andreas Frederik Kriegers Dägboger 1848—1880. I—IV. Von Privatdozent
| DEAD Feul EEE ee ee a Q = a
Nachrichten und Notizen:
Supan, Leitlinien der allgemeinen Geographie. 2. Aufl. (Rudolpbi.) S. 479. —
Klassiker der Politik. (Brandenburg) S.480. — Meister der Politik.
(Wendorf.) S. 480. — Dünnhaupts Studienführer I, Geschichte. (Ders.)
S. 481. — Meister, Moderne Geschichtswi:senschaft. (Ders.) S. 481. —
J. Kromayer, Drei Schlachten aus dem Griechisch- Römischen Altertum.
(Lammert. S. 482. — Täubler, Vorgeschichte des 2. Punischen Krieges. (Ders.)
S. 483. — Große, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zur byzan-
tinischen Themenverfassung. (Ders.) S. 484. — H.v. Schubert, Geschichte
der christlichen Kirche im Frühmittelalter. (Heussi.) S. 485. — Jäger, Zur
Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck.) S.486. — Classen,
Werden des deutschen Volkes. (Ders.) S. 436. — Gagliardi, Geschichte der
Schweiz. (Weller.) S. 486. — Ders., Anteil der Schweizer an den italienischen
Kriegen 1494—1516. (Ders.) S.486. — Liebermann, Gesetze der Angel-
sachsen. S. 487. — Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius.)
S. 488. — Koeniger, Militärseelsorge der Karolingerzeit. (Ders.) S. 488. —
Franziskanische Studien. 8. Jahrg. (Dersch.) S. 489. — Frölich, Ver-
fassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späten Mittelalter. (Gerlach.)
S. 490. — Kaemmel, Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck.) S. 490. —
Doelle, Die Martinianische Reformbewegung in der sächsischen Franziskaner-
provinz im 15, und 16. Jahrhundert. (Dersch.) S. 491. — Mayer, Verwaltungs-
organisation Maximilians I. (Walther.) S. 492. — Bergdolt, Die Freie Reichs-
stadt Windsheim während der Reformationszeit. (Joetze.) S. 498. — Loesche,
Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi.) S. 494. — Wittrock,
Niels Bielkes Prozeß 1704—1705. (v. Danckelmann.) S. 495. Neubauer,
Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. (Koselleck.) S. 495. — v. d. Osten-
- Sacken, Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III.
(R. Schmitt.) S. 496. — W. v. Unger, Gneisenau. (Ders.) S. 496. — G. Paul,
Schicksale der Stadt Jena 1806. (Mentz.) S. 497. — v. Esbach, Herzogin
Adelheid von Schleswig- Holstein. (H. Schulz.) S. 498. — Becker, Deutsch-
lands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck.) S. 498. — Walther,
Kulturproblem der Gegenwart. (Ders.) S. 498.
Wissenschaftliche ([Publikations) Institute 499
Personalien: Ernennungen, Beförderungen 500
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Albert Werminghoff. Von Univ.-Prof. Dr. Edmund E. Stengel in Marburg 501
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Archivrat Dr. Viktor Loewe
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