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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 20.1920/21"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. ERICH BRANDENBURG 


O. PROFEBBOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPEIG 


XXI. JAHRGANG 1922 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


1. HEFT 


AUSGEGEBEN AM 20. SEPTEMBER 1922 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1922 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig. 
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A.1. 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen 
beträgt 150 Mark. 

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- 
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- 
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn 
Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, dem als Sekretär Herr 
Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) zur Seite steht. 

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Poeten- 
weg 21) zu richten. Alle Beiträge werden mit 100 Mark für den Bogen 
honoriert. l 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung 
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I) 
erbeten. Im Interesse püņktlicher und genauer bibliographischer Bericht- 
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere 
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen 
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim 
Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen. 


INHALT DES 1. HEFTES 


Aufsätze: Seite 
Zur Reformatio Sigismundi. Von Univ.-Prof. Dr. Alfred Doren in Leipzig. . 1 


Friedrichs des Großen Antimachiavell. Von Prof. Dr. Viktor Heydemann in 
Bi. wa et et es Bd he Be Br 60 


Kleine Mitteilungen: 
Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft. Von Univ.- 


Prof. Dr. Karl Hampe in Heidelbeeeekekkes. 76 
Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482. Von Privatdozent 
Dr. Otto Stolz in Innsbrujkk nnn 80 


(Fortsetzung auf Umschlagseite 8.) 


| HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. ERICH BRANDENBURG 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


XXI. JAHRGANG 1922/23 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICATSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1924 


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Alle Rechte vorbehalten. 


INHALT DES XXI. JAHRGANGS 1922/23. 


Aufsätze. Seite 

Below, Georg v., Die vergleichende Methode... . 2... 22... 129 

Doren, Alfred, Zur Reformatio Sigismundi . . . . 2.2. 222.20. 1 

Erben, Wilhelm, Fichte - Studien 282 

Hadank, Karl, Die Mesta . aal. 176 

Heydem ann, Viktor, Friedrichs des Großen Antimachiavell . . . . 60 
Rogge, Helmuth, Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem. 

805, 428 

Stach, Walter, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechteen . 257 

—, Lex Salica und Codex Euricianuun sss 885 


Wendorf, Hermann, Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 189 


© Kleine Mitteilungen. 


Hampe, Karl, Zu der von Friedrich u. 1285 eingesetzten sizilischen 
Regentschaft „ ln da ⁵p ] ͤ l ˙ ar ae 76 
Has hagen, Justus, Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 444 
He ister-Trescher, Hildegard, Ernst Troeltsch . het. 388 
Paul, Johannes, Harald Hjarnee 254 
Perels, Ernst, Michael Tangl ...... ae r 123 
Salomon, Richard, Theodor Schiemann . n 251 
Stengel, Edmund E., Albert Werminghoff. . . .. . : 2 2 2 220. 501 


Stolz, Otto, Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 80 


Besprechungen. 


Acta Aragonensia, ed. Heinrich Finke. Bd. III. (Holtzmann) . . . 464 
Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariaeque cum Moldavia 


et Valachia. (Kaindl). . . 2 ũ oo or. 236 
Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiserhofe Rudolfs II. (Friedensburg) 240 
Anschütz, Gerhard, Das preußisch -deutsche Problem. (Wendorf) . . 120 


Archivinventare der katholischen Pfarreien der Diözese Eichstätt. 
(Schreiber) . . .. rinnen... Een 287 


IV Inhalt 


Archivinventare, Württembergische. Heft 12: Die Pfarr- und Gemeinde- 
registration des Oberamts Riedlingen. (Stenzel) 


Arndt, E. M., Staat und Vaterland: Der deutsche Staatsgedanke. Erste 
Reihe X. (Wendorfꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ nn 


Barth, Paul, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. (G. v. Below) 
Becker, Otto, Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck) 
Bergdolt, Johann, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der 


Reformation, 1520—1680 : > 2: aaoo ee 


Bernatzik, Edm., Republik und Monarchie. (Koselleck) . . ... . . 
Brandenburg, Erich, Die materialistische Geschichtsauffasgung. (Leise- 


BAD): u a a ne ee et re 
Brandt, Otto, August Wilhelm Schlegel. (Voigt) 


Burckhardt, J., Die Kultur der Renaissance in Italien. 13. Aufl. von 
W. Goetz. (Wendorff 


Butler, G., Studies in State craft. (Trescher»;ͤ; 2 2220. 


Cartellieri, Alexander, Philipp II., August, König von Frankreich. 
Bd. III u. IV. (Holtzmannꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ 


Christern, Hermann, Fr. Chr. Dahlmanns Entwicklung bis 1848. 
IJ AAA ²˙ —A—k—̃—-̃̃˙ͤ ͤuſ , ̃ TY 


Classen, W., Das Werden des deutschen Volkes. Heft 1—6. (Koselleck) 


875, 


Concilium Tridentinum. T. VIII actorum P. V. ed. Steph. Ehses. 
(Friedensburg) . - . ooa aa rn 


Dierauer, Johs., Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 
Bd.V. eee. a EE E ag 
Dilthey, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Bd. IV: Die Jugendgeschichte 
Hegels. (Trescher) N 
Doelle, Ferdinand, Die Martinianische Reformbewegung in der Säch- 
sischen Franziskanerprovinz im 15. und 16. Jahrhundert. (Dersch) 
Dopsch, Alfons, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen 
Kulturentwicklung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen 
(Wopf ner) ee e e 
Dünnhaupts Studienführer. Bd. I: Geschichte. (Wendorf) 
Ebers, Godhard Josef, Der Papst und die römische Kurie. Bd. I. (Mirbt) 
Ebert, Max, Südrußland im Altertum. (Jacob- Fries eng 
Es bach, Friedrich Karl v., Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein. 
(H. Schulz) „ Äůmœuf 7⅛˙ A. ˙“˙ IX. a N 
Festgabe Friedrich v. Bezold zum 70. Geburtstag. (Koselleck). . . 
— Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstag. (Kosellec h)) 
Foerster, R. F., The Italian emigration of our times. (Darmstädter) . 
Frölich, Karl, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren 
Mittelalter. (Gerlacgjnjͥjnßͤyùͥhꝛ En er rn. 
Fueter, Eduard, Weltgeschichte der letzten hundert Jahre. (H. E. Müller) 


114 
838 
498 


486 


111 


vr 


244 


N Inhalt V 
Seite 
Gagliardi, Ernst, Geschichte der Schweiz von aen Anfängen bis zu 
e , . ee 486 
„Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 1494—1516. - 
%%%” k ee ee F 486 
Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. Bd. II. 
Gl“! ⁵ði n ͤðͤ v 289 
Görres, Joseph, Rheinischer Merkur. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke. 
Erste Reihe XI, 1. (Wendorff 114 
Große, R., Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn 
der byzantinischen Themenverfassununun-èAadgndgdnzz 2200.20. 484 
Haake, P., Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von Preußen. 
Benne 245 
Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II, III. (Koselleck ) . . 874 
Hellma nn, S., Das Mittelalter bis zum Ausgang der Kreuzzüge. L. M. 
Hartmanns Weltgeschichte I, 4. (Doren) 87 
Helmolt, Hans F., Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. (Goldhardt) 381 
Hertling, Georg v., Erinnerungen aus meinem Leben. Bd. II. (Bergsträßer) 245 
Heuss i, Karl, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der F 
C ˙VVVVnAnm.m. ͥ0¹ð¹ꝗA I a 191 
Hoffmann, Heinrich, Der neuere Protestantismus und die Reformation. 
H/ ² ð̊⸗ ð N T ͤ Be a 112 
—, Paul Th., Der mittelalterliche Mensch. (Neumann . 459 
Jäger, K., Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck) 486 
Kaemmel, O., Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck) . . . 875, 490 
Kauffmann, Friedrich, Deutsche Altertumskunde. Bd. II ...... 457 
Kaser, Kurt, Das spätere Mittelalter. L.M. Hartmanns Weltgeschichte I, 5. 
D ⁰ ˙ Aua... ] ꝛ¹ůͥꝛ·ĩ ꝛð2 An 356 
Katholizismus, Der politische. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke. 
Zweite Reihe III, 1. (Wendorff7ꝛꝛ 2 2 ee 2000. 114 
Katsch, Hildegard, Heinrich v. Treitschke und die preußisch - deutsche 
Frage von 1860—1866. (Wendorf) . ꝛꝛꝛꝛ 118 
Kimpen, Emil, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von 
Amerika. (Darmstädter)))))7 475 
Klassiker der Politik. Heft 1—6. (Brandenburg) . . . ...... 480 
Koebner, Richard, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt Köln. 
(Koselleck) ::.. u u.a ch a ar ee 849 
Koeniger, A.M., Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. (Manitius) . 488 
Kraus, H., Vom Wesen des Völkerbundes. (Trescher 247 
Kretzschmar, Johs., Der Heilbronner Bund 1632—1636. (Gallati) . . 467 
Krieger, Andreas Frederik —s Dagboger 1848 1880. (Paul) . 477 
Kromayer, Johs., Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen Alter- 
tum. (Lammert 482 
Kuhfahl, G. A., Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. (Meiche) 234 


VI Inhalt 


Lammert, Friedr., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sonders- 
hausen. (Hartungn z 
Lange, Chr. L., L'Histoire de l'Internationalisme. (Trescher) 
Lenz, Fr., Staat und Marxismus. (Wendorf) . . . - 2 2 2 2 2 20. 
Liebermann, F., Die Gesetze der Angelsachsen I—III. (Mayer-Homberg) 
Liebig, Hans Frhr. v., Die Politik v. Bethmann Hollwegs. (Richter) 
Lippert, W., Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. (Rörig). )) 
Loes che, Georg, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. (Heussi). . . 
—, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi) . . 
Luck, Walther, Die Priegnitz, ihre Besitzverhältnisse vom 12. bis zum 
15. Jahrhundert. (Curschmann). . 2 2 2 2 ze men u 
Luschin v. Ebengreuth, A., Handbuch der österreichischen Reichs- 
geschichte. Bd. I. 2. Aufl. (Wretschko) . hh 
— , Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte. 2. Aufl. Ders.) 
Madsack, E., Der Antimachiavell. Dorer zzz 
Marschall v. Bieberstein, Lüttich - Namur. Der große Krieg in Einzel- 
darstellungen. (R. Schmitt) . . 2 2: EI Er nr ren 
Mayer, Theodor, Die Verwaltungsorganisation Maximilians I. (Walther) 
Meister, Ernst, Moderne Geschichtswissenschaft. (Wendorf) . . .. . 
Meister der Politik. (Ders.. 
Mentz, A., Geschichte der griechisch - römischen Schrift bis zur Erfindung 
des Buchdrucks. (Rörig) . . 2: 2: 2 2 vorne 
Meyer, Ed., Ursprung und Anfänge des Christentums 1, II. (Leipoldt) 
Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius) )): 
Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. (Koselleck) 
Nuntiaturberichte aus Deutschland 1585—1590. II. Abt. 2. u. 3. Bd. 
(Schelllaß). ))) 
Osten-Sacken und vom Rhein, O. Frhr. v. der, Preußens Heer von seinen 
Anfängen bis zur Gegenwart. Bd. III. (R. Schmitt): 
Paul, Gertrud, Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung in 
den Oktobertagen 1806. (Mente. 
Pehlmann, Die Kämpfe der Bug-Armee. Der große Krieg in Einzel- 
darstellungen. Heft 26. (R. Schmitt) 
Pelster, Franz, Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften 
Alberts des Großen. (Schmeidlerr))): n 
Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. Jacob - Friesen) . 
Pietsch, Ernst, Die Entstehung der Städte des sächsischen Vogtlandes. 
(Gerlach)... . ‚˙ ˙ ẽů iir rĩu ] ꝛ u AA a a 
Plehn, Hans, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichsgründung. 
% ²ð⅛˙¹mnm. ⁵³ ð K ⁊ĩxvʒ ⁊ ̃ m 
Popelka, Fritz, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. (Helboek) 
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen 
Kirche 1530—1560. (Gg. Müller). . . . 2: 2 2 2 2 2000 


Seite 


249 


452 


879 
494 


Inhalt VII 


Seite 
Rachfahl, Felix, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart 
und Zukunft. (Wendorf) jj 120 
Radowitz, J.v., Ausgewählte Schriften und Reden. Der deutsche Staats- 
gedanke. Erste Reihe XVI. (Ders)... 2... 22220000. 114 
Redern, v., Die Winterschlacht in Masuren. Der große Krieg in Einzel- 
Assstellungen: Heft 20. (R. Schmitt)))): 2 00. 367 


Redlich, Joseph, Das österreichische Staats- und Reichsproblem. (Seidler) 220 
Renner, Bruno, Die nationalen Einigungsbestrebungen Fr. K. v. Mosers 


1765 —1767. (Meister- Trescher) . . . . 2 2 2 2 2 2 ern. 880 
Reuter, K., Der Kampf um die Reichsstandschaft der Städte auf dem 

Augsburger Reichstag 1582. (Hartung) . . . .. 2.222200. 877 
Rochs, Hugo, Schlieffen. (R. Schmitt) . ... .... ö 865 
Rörig, Fritz, Der Lübecker Markt. (Schäfer) . . . 2... 222 020.2. 230 
Rosenberg, A., Einleitung und Quellenkunde zur Römischen Geschichte. 

(O: Ti. Schulz). 2 =: . ae a Eee a 85 
Rothkirch, Leonhard, Graf v. — und Frhr. v. Trach, Gorlice-Tarnow. ` 

IR: Schmitt)‘ ĩ˙ ͥ ↄ ̃ ara 0 ˙ AVA re A 367 


Schäfer, Ernst, Register zur Matrikel der Universität Rostock. (Keussen) 235 
Schambach, K., Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß 
Heinrichs des Löwen. (Schmeidler) . . . . 2 2 2 nn m 2 nr rau. 110 
Schubert, Hans v., Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittel- 
alter. Heuss, « ̃ e 486 
Schwemer, R., Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III, 
1 u. 2. (Bergsträßer VCF 117 


Schwink, Otto, Die Schlacht an der Yser und bei Ypern im Herbst 
1914. Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Heft 10. (R. Schmitt) 367 


Sieber, Ed., Die Idee des Kleinstaates. (Trescher) . . . . .». 2... 243 

Steinen, Wolfram v. d., Das Kaisertum Friedrichs II. Nach den An- 
schauungen seiner Staatsbriefe. (Baethgenꝰꝛꝛꝛ 22.02. 847 

Studien, Franziskanische. 8. Jahrg. 19111111. 489 


Sulzbach, Walter, Grundlagen der politischen Parteibildung. (Wendorf) 381 


Supan, Alex., Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. 2. Aufl. 
( u: er ee an ee ce ne 479 


Täubler, E., Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. (Lammert) 483 
Teuffel, W. S., Geschichte der römischen Literatur. Bd. 1. (Süß). . . 228 
Troeltsch, Ernst, Die Dynamik der Geschichte nach der Geschichts- 


philosophie des Positivismus. (Barth) . )): 109 
— , Der Historismus und seine Probleme. (Meister - Trescher 334 
Ulmann, Heinr., Geschichte der Befreiungskriege 1813 und 1814. Bd. I 

u. II. (R. Schmitt) + 2.2.22 2.8 2 a ne en ALT 
Unger, W. v., Gneisenau. (Ders) jj 496 


Urbare, Rheinische. Bd. III: Die Urbare der Altei Werden an der Ruhr. 
// ·˙ ũ / / A re 237 


VIII Inhalt 


85 
Valentin, Veit, Geschichte des Völkerbundgedankens. (Trescher) 247 
Videnskap, Norsk Historisk — i femti Ar 1869—1919. (Paul). . 450 
Vitense, O., Geschichte von Mecklenburg. (Witteeeee))))))) 200 
Vogel, W., Die Befreiung Siebenbürgens. Der große Krieg in Einzel- 
darstellungen. Heft 88. (R. Schmitt). . . 2». 2:2 2 2 2 2 2 rn 867 
Walther, A., Die Ursprünge der Behördenorganisation im Zeitalter 
Maximilians I. (Th. Mayer) . . 2:2 CH more. 876 
— , Das Kulturproblem der Gegenwart. (Koselleck). . . . .. . 498 


Willburger, A, Die Konstanzer Bischöfe Hugo v. Landenberg, Balthasar 
Marklin, Johann v. Lupfen (1496 —1537) und die Glaubensspaltung. 


(EOI 4 ae a se ei re 94 
Wirth, A., Entwicklung der Deutschen. (Koselleck)ʒ) 280 
Wittrock, Georg, Förräderipunkten: Niels Bielkes Prozeß 1704 — 1705. 

(Frhr. v. Danckelmann) . . >: 2 2 Er rer ‘e 495 
Wolff, Georg, Die Bodenformation der Wetterau in ihrer Wirkung auf 

die Besiedlung in vorgeschichtlicher Zeit. (Helbok) )): 228 
Wolters, F., Geschichte der brandenburgischen Finanzen 1640 — 1697. 

Ba 11. (Seidl) za... Se. ]ðͤ ce EA 241 
Wulffen, v., Die Schlacht bei Lodz. Der große Krieg in Einzeldar- 

stellungen. Heft 19. (R. Schmitt) . . zd 867 


Nachrichten und Notizen. 
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti- 


ttè are ei Eee EM ee 250, 499 
Prei ↄ Y —T——— 122 
Personalien 122, 251, 883, 500 


Todesfälle: v. Grauert 501. — Leitschuh 500. — Matthaei 500. — 
` O. Richter 251. — M. Ritter 500. — Troeltsch 251. — Werminghoff 251 
Zedler, Gottfried, Entgegnunnn-nmu i 127 
Schauß, E., Berichtigung . ggg 256 
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Staats- 
archivrat Dr. Viktor Loewe in Breslau. 


Zur Reformatio Sigismundi. 


Von 
Alfred Doren i. 


Von der „reformatio Sigismundi“ ist es, nachdem eine Zeit 
lang vor allem die Verfasserfrage die Forschung aufs lebhafteste 
beschäftigt hatte, seit einigen Jahren auffallend still geworden. 
H. Werners? eifrige und zähe Bemühungen um die Lösung dieser 
Frage sind von der Kritik im allgemeinen ebenso energisch ab- 


1 Die folgenden Ausführungen waren fertiggestellt, als mir der Artikel 
Joachimsens „Die Reformation des Kaisers Sigismund“ im Histor. Jahrbuch 
41, S. 36—52 zu Gesicht kam. Im ersten Teil berühren sich seine Darlegungen 
hie und da mit meinen im ersten Teil der folgenden Arbeit gegebenen Aus- 
führungen, ohne diese, wie ich glaube, überflüssig zu machen. Zu seinem Ver- 
such der Umdatierung der Reformatio habe ich unten S. 57, Stellung genommen. — 
An dem Resultat des 2. Teils dieser Arbeit gebührt meinem früheren Schüler Dr. Reh 
(jetzt in Annaberg) ein beträchtlicher Anteil; ihm sei an dieser Stelle nochmals 
für seine Mitarbeit herzlich gedankt. 

3? Seine Arbeiten zur Reformatio in chronologischer Folge 

1. Die Flugschrift onus ecclesiae (1519), mit einem Anhang über sozial- 

und kirchenpolitische Prophetien 1901. 
2. Uber den Verfasser und den Geist der sogenannten Reformation des 
Kaisers Siegmund (Hist. Vierteljahrschrift V, 467- 486). 

3. Die Reform des geistlichen Standes nach der sogenannten Refor- 
mation des Kaisers Siegmund (Deutsche Geschichtsblätter IV, 1—14 
und 45—55). 

Die Reform des weltlichen Standes c.s. (ebenda 171—182 und 193—218). 
. Zur Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIX, 495 — 506). 
Der kirchliche Verfassungskonflikt vom Jahre 1438/39 (ebenda XXXII, 
728 — 745). 
7. Die Reformation des Kaisers Siegmund, die erste deutsche Reform- 
schrift eines Laien vor Luther, herausgegeben von Dr. Heinrich Werner 
(3. Erg. H. d. Archivs für Kulturgeschichte) 1908. 

Jch zitiere in der Regel nur die letzte Arbeit, in deren Einleitung und 

Anmerkungen W. alle seine Einzelargumente zusammengestellt hat. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 1 


Rn N 


2 Alfred Doren 


gelehnt worden!, wie seine Ausgabe als ungenügend, unkritisch 
und editionstechnisch geradezu irreführend von den Meisten ver- 
worfen ward?. Bestehen blieb vielmehr die resignierte These 
Koehnes, dass man als Verfasser einen — abgesehen von seinem 
Herkunftsort Augsburg — persönlich nicht näher zu umschreibenden 
„Priester Friedrich“ anzusehen habe. Im übrigen billigte man der 
Schrift, im Gegensatz zu allzu enthusiastischen Äußerungen älterer 
Forscher, wohl einigen Erkenntniswert für den geistigen Gehalt 
ihrer Zeit, nicht aber — indem man Werners Anschauungen 
hier folgen zu dürfen meinte — absolute Qualitäten als einem 
originären Geisteserzeugnis zu: sie erschien vielmehr zugleich 
unselbständig und verworren, abhängig von offiziellen Akten des 
Basler Konzils, der Reichs- und Städtetage, vom Schwabenspiegel 
ebenso wie von allerlei prophetischen Stimmen der jüngsten Ver- 
gangenheit; vielfach leichtsinnig in der Anordnung und Verwertung 
ihres Materials, soweit nicht ebenfalls durch Vorbilder, wie etwa 
Cesarinis heute verlorene Reformschrift, die Vorschläge des Andreas 
von Escobar oder durch Anträge und Beschlüsse von Provinzial- 
und Diözesankonzilien dem „Reformator“ ein Leitseil gegeben war, 
an dem er, mühsam genug, sich vorwärts arbeiten konnte. Wollte 
man Werner glauben — und hier bat ihm sogar ein so besonnener 
und kenntnisreicher Kritiker wie Karl Zeumer zugestimmt —, so wäre 
vor allem der erste, geistliche, Teil der Reformation nichts anderes als 
eine mit „Erläuterungen“ versehene Übersetzung solcher Vorlagen, 
wie sie dem Basler Konzil von allen Seiten zuströmten, der zweite, 
weltliche, Teil aber gedacht als Antwort der Städte auf dieErklärung 
der kurfürstlichen Neutralität, angefertigt zu dem Zwecke, dem 
liberalen städtepolitischen Standpunkt zu seinem Rechte zu verhelfen. 

Wäre dem wirklich so, wäre die reformatio weder die „Trom- 
pete des Bauernkriegs“, als welche man sie in der älteren Literatur 


ı Vor allem durch eine Reihe von Untersuchungen Köhnes, die sich mit 
den oben genannten Arbeiten Werners 2. T. kreuzen. 
1. Die sogennannte Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIII, 
689—737) 
2. Studien zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds (Zeitschrift 
für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, VI, 369—430). 
3. Zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds, (Artikel im Neuen 
Archiv, XXVII, 251 —263, XX VIII, 739—750, XXXI, 215—237). 
3 Vgl. z.B. die Besprechung von Zeumer im Neuen Archiv, XXXIV, 
260—265 und vor allem die sehr eingehende von Karl Beer in den Mittei- 
lungen des Instituts für östereichische Geschichtsforschung XXX, 354—359. 


Zur Reformatio Sigismundi 3 


bezeichnet findet, noch überhaupt ein Werk, das den Durchschnitt 
der in jener Zeit auftauchenden reformatorischen Programme be- 
deutsam überragte, wäre sie nur das, wofür Werner sie hält, ein. 
aus einer Augenblickssituation geborenes, wesentlich praktischen 
Zwecken dienendes Elaborat — dann verlohnte es sich wohl kaum 
der Mühe, weiteres Nachdenken an die Identifizierung der Per- 
sönlichkeit des unbekannten Nachbeters anderer Meinungen zu 
verschwenden. Doch dem ist nicht so; eine genaue Untersuchung. 
des geistigen Gehalts der Schrift führt zu abweichenden Ergeb- 
nissen und sucht damit auch einen neuen Standpunkt für die Lö- 
sung der Verfasserfrage zu gewinnen. | 


I. Die Hauptgedanken der Reformatio. 


Eine kurze prinzipielle Erörterung sei vorausgeschickt. 

Abhängigkeiten, Quellenreihen, -stufen und -stammbäume nach- 
zuweisen und die wirr verknoteten Fäden solcher Abhängigkeiten 
zu entwirren, ist seit Niebuhr und Ranke zu einem technisch 
glänzend durchgebildeten, virtuos gehandhabten System geistiger 
Akrobatik geworden und wird heute dem werdenden Historiker 
in einer an einzelnen Stellen zu klassischer Höhe entwickelten 
Seminar-Tradition als wertvollste Grundlage aller seiner Studien 
mit auf den Weg gegeben. Die Eigenart der historischen Produktion 
des Mittelalters: das meist dürftige Weiterbauen auf den von den 
Vorgängern überlieferten und unverändert oder nur wenig umge- 
wandelt übernommenen Grundmauern, das oft fast völlige Ver- 
schwinden der eigenen Geistesarbeit hinter den mechanisch, mühsam 
und oft geistlos zusammengeflickten Stoffmengen — ward in voller 
Klarheit herausgearbeitet, und alle kritischen Folgerungen aus dieser 
Grundvoraussetzung der damaligen historischen Produktion wurden 
gezogen. Darüber aber ward vielfach eine andere, gegenüber jener 
negativ-kritisch abgrenzenden die positiv aufbauende Aufgabe der 
Quellenkritik, gegenüber der reinen Analyse die Synthese über 
Gebühr vernachlässigt: die Untersuchung der positiven Leistung 
im Einzelfall, die ja nicht nur im Neuschaffen und -formen gleich- 
sam aus wilder Wurzel, sondern auch in der Auswahl und der 
etwa selbständigen Neugruppierung des überlieferten Stoffes selbst 
dann bestehen konnte, wenn dieser wörtlich dem neuen Werke 
eingereiht wurde; um so mehr aber, wenn eine wie immer geartete 
Umarbeitung mit dem überlieferten Bestand vorgenommen wurde, 
Dies Problem stellt sich um so dringender dar, je mehr wir uns 

1* 


4 Alfred Doren 


dem Ende des Mittelalters nähern, und damit die neue Geistigkeit 
des Humanismus und der Renaissance, die Forderung, in jedem 
geistigen Erzeugnis die eigene Individualität zur Geltung zu bringen, 
sich selbst in solchen Werken durchzusetzen beginnt, die ihrer 
ganzen geistigen Struktur nach noch der ausklingenden Geistes- 
welt des Mittelalters angehören. 

Wer mit solchen Anschauungen an die Untersuchung der Re- 
formatio Sigismundi herantritt, dem wird die bisherige Behandlung 
des ganzen Problems keine volle Befriedigung gewähren: über der 
genauen Erforschung der Bausteine hat man die der architekto- 
nischen Struktur und ihres inneren — geistigen — Zusammenhalts 
über Gebühr vernachlässigt“. | 

So viel wird man allerdings zugeben müssen: logische Kon- 
sequenz, systematisches Durchdenken der einzelnen Fragen, die in 
seinem Reformprogramm gestreift werden, ist unserem Verfasser 
ebenso wenig eigen, wie allen den Andern, die, prophetischen 
Geistes voll und von leidenschaftlichem Temperament getrieben, 
unter dem immer mehr lastenden Druck der äußeren und inneren 
Not der Zeit damals mit mehr oder minder bewußter Kühnheit 
die Schranken der Zeitlichkeit und des unmittelbar Möglichen 
übersprangen und ihre letzten und tiefsten Hoffnungen und Wünsche, 
ebenso wie ihre quälenden Angste in eine von göttlichem Geist 
ihnen geoffenbarte neue Welt, meist am Ende aller Zeiten gelegen, 
projizierten. Von diesen Propheten, wie sie in der Periode der 
reformatio allerorten auftauchten, von diesen Phantasten, die die 
Lösung aller irdischen Nöte von letzten Katastrophen erhofften 
und eben deshalb auf alle realistische Anknüpfung an einzelne 
Gegenwartszustände verzichten zu dürfen glaubten, unterscheidet 
allerdings unseren Verfasser seine auf weiten Strecken seiner Schrift 
scheinbar vorherrschende nüchterne Sachlichkeit: scharf faßt er da 
die konkreten Probleme der Zeit ins Auge, kennt genau viele der 
Mißstände auf wirtschaftlichem, sozialem, politischem, vor allem 
kirchlichem Gebiet; formuliert bestimmte Forderungen, oft in enger 
Anlehnung an uns bekannte Reformprogramme? oder wenigstens 


1 Einige Andeutungen bei Koehne, Neues Archiv XXVIII, 749; neuer- 
dings vgl. auch Joachimsen a. a. O. 

? Diese Anlehnung, vor allem an einzelne während des Basler Konzils ent- 
standene Reformprogramme, nachgewiesen zu haben, ist das allgemein aner- 
kannte Verdienst Werners. An einzelnen Punkten bleibt es allerdings fraglich, 
ob nicht gleiche Erkenntnis aus sich heraus unseren Verfasser zu gleichen 
Forderungen, wie seine Vorläufer, gebracht haben kann. 


Zur Reformatio Sigismundi 5 


so, daß deren Gedanken im wesentlichen auch die seinen sind: die 
Durchführung all dieser Pläne allerdings bleibt dann einem my- 
stisch umschleierten und prophetisch verklärten Zukunftshelden 
vorbehalten. 

Dieses eigentümliche Zwittergesicht: halb prophetisch mit der 
Sicherheit des fanatisch Gläubigen in verstiegenem Pathos vor- 
getragenes Zukunftsbild, halb konkretes, mit individuellen Zügen 
reich und farbig ausgestaltetes Reformprogramm unterscheidet unsere 
Schrift von allen anderen der gleichen Zeit; erst die Reformations- 
zeit hat ähnliche Werke, keines aber von annähernd gleicher Be- 
deutung aufzuweisen. Der Eindruck bleibt zuletzt: nicht ein be- 
liebiger Anonymus, sondern eine scharf umrissene Persönlichkeit 
hat dies Büchlein uns gegeben, die über den Durchschnitt der Zeit 
hinausragte, und von der es wundersam wäre, wenn ihr Wirken 
nicht auch sonst noch irgendwo Spuren in der Zeitgeschichte hinter- 
lassen hätte. 

Eine nähere Untersuchung des geistigen Gehalts und des ge- 
danklichen Aufbaus bestätigt diesen ersten Eindruck. 

Beginnen wir mit der äußeren Anordnung des Stoffes, so hat 
Werner, wie mir scheint, einwandfrei nachgewiesen, daß die Glie- 
derung nach den 7 Sakramenten sich eng an die der heute ver- 
lorenen Reformschrift Cardinal Cesarinis anlehnt, die nach den 
7 Gaben des heiligen Geistes eingeteilt war!. Sehen wir aber 
näher zu, so ergibt sich doch wenigstens ein sehr bedeutsamer, 
von Werner verkannter, für die gesamte Fragestellung des unbe- 
kannten Verfassers aber grundlegender Unterschied. Bei Cesarini 
— und ebenso bei Andreas von Escobar?, der Cesarinis Einteilung 
übernimmt —, ist der 7. Abschnitt, der von den Laien handelt, nur 
ein organischer, den 6 anderen gleichgeordneter Teil des sieben- 
geteilten Ganzen, der aus dem Ralımen eines rein kirchlichen 
Reformprogramms nicht herausfällt: einzig als von Mitgliedern 
einer kirchlichen Gemeinschaft ist hier von Laien die Rede, ihre 
weltlichen Beziehungen und Tätigkeiten und die dort etwa nötigen 
Reformen stehen dagegen überhaupt nicht zur Debatte. Für un- 
seren Reformator dagegen wird die Reform des gesamten 
weltlichen Wesens zu einem besonderen Problem; als solches 
umfaßt es die verschiedensten zu lösenden Aufgaben, die mit dem 


1 Vgl. Werner, R.S. S. XLVIIf. 
® Von Werner eigentümlicherweise mit konstanter Bosheit Andreas von 
Escabor genannt! 


6 l Alfred Doren 


Verhältnis der Laien zu Religion und Kirche nichts zu tun haben; 
völlig gleichberechtigt tritt die Reform der Weltlichkeit der des 
geistlichen Wesens in seiner Gesamtheit an die Seite“. Schon 
dadurch aber, daß dies geschieht, zeigt der Verfasser ein hohes 
Maß von Selbständigkeit und geistiger Freiheit und hebt damit 
seine Arbeit aus der Masse ähnlicher Reformschriften heraus; und 
es verschlägt dem gegenüber nichts, daß der weltliche Teil der 
reformatio in sich jeder festen inneren Gliederung zu entbehren 
scheint und wahllos die verschiedensten in den Gesichtskreis un- 
seres Autors tretenden Materien aneinanderreiht. 

Von dem eigentlichen zwiegespaltenen Inhalt der reformatio, 
der zum Schluß durch ein Kapitel über „ainen gemainen stat, 
der die weltlichen und gaistlichen anrurt“ (es handelt sich um 
Anthonier, Gaister und Bettelorden) mühsam wieder zusammen- 
geschweißt wird, scheiden sich nun klar die Eingangsworte, 
sowie einzelne eingeschobene Paraphrasen mit ihrem durchweg, 
auch in den eingeschobenen erzählenden Partien, festgehaltenen 
Predigerton, ihrem etwas aufdringlichen Pathos, ihrer mabnenden 
und drohenden Geste, ihrer eschatologisch orientierten Gläubig- 
keit; ein im gleichen Ton gehaltenes Kapitel, das in den meisten 
Handschriften als eines der letzten erscheint und wohl ursprünglich 
den Schluß bildete, ist deshalb in Werners Ausgabe mit gutem 
Grunde an das Ende des Ganzen gerückt worden. Immerhin bleibt 
die Möglichkeit bestehen, daß die in den besten Handschriften 
noch folgenden Kapitel spätere Zusätze des Verfassers oder, was 
uns weniger wahrscheinlich dünkt, eines Abschreibers sind. 

Eingangs- und Schlußkapitel, in Gedankengang und Aufbau 
stark voneinander abweichend, sind aber nicht nur in dem überall 
festgehaltenen ekstatischen Ton, sondern auch in Einzelheiten des 
Inhalts und der Form miteinander eng verwandt; beide vor allem 
künden sie am Schluß den kommenden Retter aus aller Not. Nur 
daß dieser ein Doppelantlitz trägt; im Anfang mehr das des Denkers- 
und Predigers, des „Poeta“, der vor der schauerlichen und ver- 
rotteten Gegenwart die glorreiche Vision des gewaltsam zu er- 
kämpfenden Landes der Verheißung erscheinen läßt und erhobenen 
Armes den Weg dorthin zu weisen unternimmt; am Schluß mehr 
das des siegreichen Führers und Retters, des Königs oder Grafen 
Friedrich, der unter dem Banner des Reichs und geschmückt mit 


1 Koehne hat daher völlig recht, wenn er die Zweiteilung des Ganzen, 
gegenüber der siebenteiligen Einzelgliederung, betont. 


Zur Reformatio Sigismundi 7 


dem Kreuze nach hartem Kampfe die „göttliche Ordnung“ in die 
Welt zurückführt. Ihm gegenüber erscheint Kaiser Siegmund, der 
doch der Schrift seinen klingenden, den breiten Massen wohl- 
tönenden Namen! leihen mußte, etwa in der Rolle des jesus- 
kündenden Johannes; seines Amtes ist es, kraft göttlicher, im Traum 
ihm gewordener Weisung für den größeren, der der Welt die Er- 
lösung bringen soll, mit Hilfe seiner „hohen Meister“ den Weg 
zu ebnen. — 

Soweit die äußere Struktur des ganzen Werkes. Entscheidend 
drängt sich als zweite Aufgabe hier noch einmal die Frage auf: 
Bildet das Ganze eine lockere, rein mechanische Aneinanderreihung 
von Einzelforderungen, meist fremden Vorbildern entlehnt, wenn 
auch individuell gefärbt, ohne irgend ein sie zusammenhaltendes 
geistiges Band; oder lassen sich bestimmte Prinzipien, leitende, 
in einer klaren Weltanschauung wurzelnde Ideen herausschälen, 
die das Ganze organisch zu einer Einheit zusammenschließen? Ist 
die Reformatio, wie Werner will, das Werk eines „liberal gesinn- 
ten“ Städtebürgers, der die Forderungen dieser Klasse den in 
der sogenannten kurfürstlichen Neutralität niedergelegten gegen- 
überstellt, oder das eines Revolutionärs, als welches sie vor allem 
der nächsten Folgezeit und auch heute noch den Meisten erscheint? 
Will sie nichts anderes als Gegenwartsschäden durch konkrete 
Neuordnungen bessern, oder will sie eine Umwälzung aller Dinge, 
die der Welt ein neues, endgültiges, von den Strahlen göttlichen 
Geistes erhelltes Angesicht geben soll?? 

Eine sorgsame Analyse des wesentlichen Inhalts unserer Schrift 
genügt, soviel ich sehe, um die gestellten Fragen eindeutig im Sinne 
eines das Ganze durchdringenden geistigen Prinzips, einer 
formgebenden, weitgespannten Idee zu beantworten. Nicht daß 
wir es mit einem jener großen Denker zu tun hätten, die mit 
schöpferischer Kraft neue Werte und ein neues Weltbild der 
Menschheit schenken; vielmehr wurzelt der Reformator tief im 
Erdreich derVergangenheit und ist etwa im gleichen Sinn reaktionär, 
wie es die Verfasser der Bauernprogramme von 1525 gewesen sind: 
insofern als das Zukunftsprogramm, das er entwirft, nichts anderes 
will, als längst vergangene glückliche Zustände, wie eine an Le- 
genden und dunklen Erinnerungen genährte Phantasie sie ihm vor 
Augen stellt, Zustände, die durch die geschichtliche Entwicklung 


1 Darüber vgl. unter S. 35, 55 ff. 
1 Zum folgenden vgl. jezt vor allem Joachimsen a. a. O. 


8 Alfred Doren 


verkehrt, überschüttet oder vergraben worden sind, wiederherzu- 
stellen; Ewigkeitswerte von irdischen Zufälligkeiten zu befreien und 
in ihrer ursprünglichen Reinheit für die Menschbeit zu retten. — 

So aber lautet etwa dieser Grundgedanke des Ganzen, der an 
einzelnen Stellen fast axiomatisch zusammengefaßt ist, aber auch 
sonst alle Teile, wenn auch natürlich nicht bis in ihre letzten 
Einzelbestimmungen und Verästelungen, durchleuchtet: Es gibt in 
derWelt kraft göttlichen Ratschlusses eine „göttliche, heilige, selige 
Ordnung“. Nach ihr leben heißt zugleich Gott wohlgefällig und 
„natürlich“ leben!. Einst, in der guten alten Zeit, war sie auf- 
gebaut worden, tl. h. in der Periode, die währte von Christi Wirken 
an bis zu Silvester und Constantin?, bis zu der Zeit der Ver- 
christlichung der westlichen Welt, der Zeit der „Ordnung des 
päpstlichen Hofes“; so hat sie gedauert bis „etwa vor 200 Jahren“? 
also etwa bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, bis zum Ende der 
kaiserlichen Herrlichkeit. Seitdem ist die Welt aus den Fugen 
gegangen; Recht hat sich in Unrecht gekehrt, Gottes „zorn ist 
offen“ sein „ungnad hat uns begriffen“, Gehorsamkeit ist tot, 
Gerechtigkeit leidet not „nichtes statt in seiner rechten ordnung“. 
„Der prest liegt an der christenhait““ usw. Jetzt aber ist die 
Krisis gekommen „der fund ist funden“ . Der Augenblick ist da, 
um mit einem Schlag, durch eine Reformation des geistlichen wie 
des weltlichen Standes, vom „houpt bis an dem minsten“ ° alles wieder 
ins rechte Geleise zu bringen; der Held und Prophet ist durch 
göttlichen Willen der Welt gegeben, der sie wieder zurechtrenken, 


1 R.S. S. 13, Z. 17fl. 

2 R. S. S. 4, Z. 1; S. 77, 2.14 — 8. 78, 2.4. Durch Constantin sind nach 
der Vorstellung des Reformators zu den Rittern, denen bis dahin der Schutz 
des Reichs allein anvertraut war, die Reichsstädte gefügt worden, „wann in 
ward empfolhen alle gerecht sälikeit“ usw. Uber die Silvester-Legende vgl. 
Döllinger, Pabstfabeln S. 52 —61. Die zur Zeit unseres Reformators weitverbreitete 
Legende von der Engelsbotschaft, die die konstantinische Schenkung als ein 
Gift für die Kirche verkündete, macht sich der Reformator nicht zu eigen (vgl. 
Böhm, Ausgabe der reformatio S. 130 ff). 

s R. S. S. 3, Z. 16; S. 5, Z. 7. 

4 So in den Einleitungsworten R. S. S 1, Z. 5 — 8. 2, Z. 4. 

o R. S. S. 3, 2.6: S. 10, Z. 11. Diese Worte deutet Werner, R. S. S. 3, 
A. 3, ohne jeden zwingenden Grund auf die Prophetie des Johann Wünschelburg 
auf das Jahr 1439. Es handelt sich offenbar nur um einen gesteigerten Aus- 
druck für die Berufenheit des Reformators zu seinem Werk. 

s So S. 12, Z. 8 f. und öfters. Auch die Bedeutung dieser Worte ist von 
Werner überschätzt worden. 


Zur Reformatio Sigismundi | 9 


ihr ihre „Freiheit“ wiedergeben und das Erlösungswerk an der 
Menschheit vollbringen wird. 

Worauf aber beruht diese „göttliche Ordnung“ in der Welt; 
welches ist ihr Wesenskern und ihr lebenspendendes, organisieren- 
dcs Prinzip, welche Jdeen sollen durch sie verwirklicht werden? 

Da finden wir als erste die Jdee der „Wahrheit“, — deren 
Symbol das nicht um Geld zu kaufende Siegel ist! und die Christus 
mit seinem Tode beglaubigt hat?. Dann die der Gerechtigkeit, 
schon bei Plato bekanntlich die zentrale Idee seiner Tugendlehre, 
die ebenfalls Christi Gerechtigkeit ist® und die darin besteht, 
daß sie jedem Ding in der Welt, jedem Stand, jedem Menschen, 
seinen wohlbestimmten Platz und feste Grenzen seiner Wirksam- 
keit ein für alle Mal anweist, so daß er sie gleichsam ohne 
Störung des funktionellen Gleichgewichts des ganzen Weltsystems 
nicht überschreiten kann. Der Reformator schaut sie in voller 
Klarheit in ihrem ursprünglichen, d. h. göttlichen Bestand: sie 
ist symbolisert durch die 7 Sakramente*, die zusammen das Heil 
der Welt bedeuten, von denen ebenfalls jedes einzelne eine nur 
ihm zukommende spezifische Heilsaufgabe zu erfüllen hat. — Drittens 
ist es die Idee der Freiheit, von der die Gedanken des Refor- 
mators erfüllt sind; nicht allerdings — wie Werner das in breiten, 
sehr gewundenen, keineswegs aber überzeugenden Ausführungen 
nachzuweisen versucht — in dem engeren rein institutionellen Be- 
grif der stadtbürgerlichen Freiheit des späteren Mittelalters, 
sondern im Sinne des weiteren und tieferen etwa der „Freiheit 
eines Christenmenschen“, wie Christi Martertod sie allen denen, 
die an ihn glauben, erkämpft hat®. Eine Freiheit, die zur Zeit 
des Reformators allerdings nach seiner Anschauung nur noch in 
den Reichsstädten gefunden ward und nur von ihnen aus und mit 
ihrer Hilfe der Welt wieder zurückgewonnen werden kann; den 


1 R. S. 8.20, 2.14ff.; S. 27, Z.12ff.; ferner das 13. Kapitel der weltlichen 
Reformation R. S. S. 83 fl. 

2 R. S. S. 84, Z. 10 fl. 

3 R. S. S. 8, Z. 13 ff. 

8. vor allem die entscheidende Stelle S. 9, Z. 17 — S. 10, Z. 9. 

s R. S. Einleitung S. XXXIX -XLIII. 

e R.B. S. 2, Z. 22ff. Auch S. 10, Z. 28 ff. heißt es ausdrücklich von den 
Reichsstädten: „ir habt ewer freyhait von der Cristenhait“. — Besonders klar 
S. 14, Z. 4ff.: „Jch han wol gehört, das ewch Jesus Cristus erlözt hab von 
der helle und euch im selb gefreyet hab mit seinem tod“ usw ; ähnlich S. 74, 
Z. 3 ff. 


10 Alfred Doren 


Reichsstädten, die da sind „des heyligen glaubens schirmer und 
recht vogt“; während auf dem Land gegen dieses Grundgebot 
christlicher Ordnung auf Erden schwer gesündigt worden ist und 
noch immer gesündigt wird!. — Als letzte endlich die Idee der 
rechten „Gemeinschaft“, die allein ein friedliches Zusammen- 
leben der Menschheit verbürgen kann. — 

Wie aber sollen nun diese geistigen Prinzipien, diese ethischen 
Grundforderungen sich in der Welt verwirklichen, in welche äußere 
Formen sollen sie sich ergießen, um die zertrümmerte göttliche 
Ordnung in ihr wieder herzustellen? 

Um es kurz zu sagen: es ist im ganzen das Weltbild der 
klassisch-mittelalterlichen Zeit, das Weltbild der großen Rechts- 
spiegel, von denen einer, der Schwabenspiegel, wie Köhne richtig 
erkannt hat?, offenbar auch auf Einzelforderungen unseres Refor- 
mators bestimmenden Einfluß geübt hat; es ist im ganzen noch 
das Weltbild Thomas von Aquinos, wie er es in seinen verschiedenen 
Schriften, vor allem in denen über den konkreten und den idealen 
Staat niedergelegt? hat, von unserem Reformator klar und mit 


1 Davon handelt das 8. Kapitel der weltlichen Reformation, das die be- 
rühmten, oft zitierten Sätze enthält: (R. S. S. 73 Z. 17). „Aber graffen, freyen, 
ritter oder knecht, die auch zwing und benn hand, die aignent leut und hand 
sy yetz fur aigen und steurent sy.... Es ist ain ungehörte sach, das man 
es in der hayligen cristenhait offnen muß das groß unrecht, so gar fur gatt, 
das ainer so gehertzt ist vor got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein 
aigen. Wenn gedenck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod 
und sein wunden und martern durch unsern willen willeklich gelitten und ge- 
habt hatt umb das, das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne 
niemant furo erhebt ist ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen 
in der losung und freyhait, er sey edel oder unedel, reich oder arm, groß oder 
elain, wer getowft ist und gelaubt, die sind in Cristo Jhesu glider gezelt.“ — 
Diese Stelle beweist zur Evidenz, daß der Verfasser unter Freiheit eine all- 
gemein christliche, in der göttlichen Ordnung verankerte Einrichtung versteht. 

2 Neues Archiv- XXXI, 225 fl. 

3 Außer der älteren Literatur über Thomas v. Aquinos Staats- und Gesell- 
schaftslehre vor allem die Arbeiten von Antoniades: die Staatslehre des Thomas 
von Aquino und Maurenbrecher: Thomas v. Aquinos Stellung zum Wirtschafts- 
leben seiner Zeit 1. Teil (Fortsetzung nicht erschienen) sind natürlich vor 
allem die betreffenden Abschnitte in Troeltsch: Die Soziallehren der christ- 
lichen Kirchen und Gruppen einzusehen (vor allem S. 276 fl.). Daneben behält 
Gierkes Genossenschaftsrecht III, 515ff., 553 fl. noch heute seine Geltung. 
Neuerdings vgl. auch des Schelerschülers P. L. Landsberg: Die Welt des 
Mittelalters und wir S. 13 ff. Über Dantes Gesellschaftslehre vgl. Kern, Hu- 
mana Civilitas, vor allem S. 88 fl. Der Ständestaat Dantes, dessen Ideal- 


Zur Reformatio Sigismundi 11 


vollem Bewußtsein erfaßt und als das jetzt zertrümmerte, aber durch 
heroische Neuschöpfung wiederherzustellende Idealbild hingestellt. 
Nur wenige Züge weisen auf Herkunft aus dem Bereich sek- 
tiererischer Anschauungen; von humanistischem Geist, wie Werner 
will, ist kaum ein Hauch zu verspüren. Dieses Bild enthält alle 
sittlichen, gottgewollten Grundlagen des „natürlichen“ Welt- 
geschehens, so daß alle Abweichungen davon zugleich als unna- 
türlich, unsittlich und gotteswidrig gebrandmarkt werden können. 
„Gott hat nichts vergessen, er hat uns den weg gezeiget der 
ewigen sälikait, wir wollen in aber nicht gen.“ 

Nach dieser Ordnung nun ist die Welt zu deuten als ein Neben- 
einander und Übereinander wohlabgegliederter Bezirke, ein „archi- 
tektonisch geordnetes System von Zweckstufen“ (Troeltsch), eine 
gegliederte und eben dadurch harmonische Mannigfaltigkeit, inner- 
halb deren jedem Einzelnen sein Platz ein für alle Mal zugewiesen 
ist!. Jede gesellschaftliche Tätigkeit ist Funktion, jedes Glied 
ein Organ des Gesamtkörpers?. Äußerlich zusammengehalten und 
wesenhaft verschmolzen aber sind alle Teile durch das Mysterium 
des göttlichen Weltplans, das sich nur dem gotterfüllten Pro- 


pheten offenbart; im Innern, d.h. innerhalb dieser einzelnen Bezirke 


selbst aber beruhend auf dem völligen Sichentsprechen von Pflicht 
und Leistung, von Arbeit und Verdienst. „Es sol yedermann sein 
arbait tun umb sein täglich brot?“ „und ist notturftig, das man 
wisse in ainem yeglichen stat, wie ain person sein sol, danach 
wie er sein gotesgaben nießen solle, mit wie viel gult, es syen örden 
oder weltlich priester, es sey der pabst, cardinal oder bischoff*“. 
Niemand darf müßig geben und unverdient Pfründen genießen’; 
niemand eines andern Arbeit tun, die dieser selbst verrichten 


gestaltung uns der 4. Gesang des Paradiso zeigt, ist in seinen Grundgedanken 
dem des Reformators eng verwandt. 

1 Siehe die bei Maurenbrecher S. 34 zitierte Stelle bei Thomas Com. in 
Pol. I. lect. I, p. 368b: „Natura autem sic non facit, ut unum ordinet ad diversa 
officia, sed unum deputat ad unum officium“ (nach Aristoteles). Jede Arbeit 
ist ein Amt für die Gesamtheit, die arbeitsteilige Gliederung der Menschheit 
zugleich von der Natur und der göttlichen Vorsehung gefordert. 

2 Gierke a. a. O. S. 554 f. Troeltsch, S. 296 f. Mit stadtbürgerlichem Geist, 
wie Werner, R. S. S. 32 A. 2 will, hat der Grundsatz „nur verdientes genießen“ 
unmittelbar nichts zu tun. 

R. S. S. 45, Z. 19. 
Ebenda S. 9, Z. 20 bis S. 10, Z. 2. 
® So mit besonderer Emphase im Kapitel von den Domberrn R. S. S. 43 f. 


12 Alfred Doren 


kann!; niemand dem andern „greiffen in sein hantwerck?.“ „Hulff 
man dartzu und täte jederman dartzu, das yeclicher sein regel und 
ordnung hielte, als es gotlich und recht angesehen was’°*“. 
Durch den ganzen Aufbau der Welt aber geht eine Haupt- 
trennungslinie und scheidet ihn in zwei Hälften, die des „Geist- 
lichen“ und die des „Weltlichen“. Mit einer auch in derLiteratur 
der Zeit, die sich wahrlich mit dem Problem der „Trennung der 
Gewalten“ genügend herumgeschlagen hat, fast einzigartigen Schärfe 
wird wieder und wieder in allen Tönen einer bis zum Fanatismus ge- 
steigerten Leidenschaftlichkeit, durch alle Einzelmaterien hindurch, 
die Notwendigkeit der Scheidung der beiden Sphären als die ent- 
scheidende, fundamentale Forderung bezeichnet: „es sol sich lauter 
in alweg schaiden das gaistlich und das weltlich‘. Fast jede 
Not der Zeit wurzelt irgendwie in der auf Menschenwillkür 
beruhenden ungöttlichen Verwischung dieser Grenze, in der 
Nichtbeobachtung dieses heiligsten Gebots der göttlichen Gerechtig- 
keit. Kein Geistlicher, heißt es da im einzelnen, vor allem aber 
kein Orden soll Zwing und Bann, d.h. weltliche Zwangs- und 
Befehlsgewalt haben, kein Bischof Schloß, Feste oder Gefängnis’; 
keiner soll Krieg führen mit Schatzung kirchlichen Gutes®; nicht 
Richter darf ein Geistlicher sein in weltlichen Dingen‘, überhaupt 
„mit keiner weltlichen sache umbgan“. Wohl muß man auch die 
Geistlichen mit irdischem Brot und irdischer Macht für ihr geist- 
liches Amt rüsten, persönlich aber sollen sie als geweihte Per- 
sonen ihre Hände freihalten von weltlichem Tun. Weltliche Beamte, 
Pfleger oder Kassenvögte, sind ihnen daher zur Verwaltung des 
von ihnen benötigten weltlichen Gutes zur Seite zu stellen“; das 
„Wittum“, dies Gut selbst aber soll — das scheint mir beson- 
ders charakteristisch — in erster Linie aus Landbesitz bestehen, 
der regelmäßige, vom Wandel der Zeit möglichst unabhängige 


Erträge liefert. Sie alle, vor allem die Pfarrkirchen, sollen un- 


abhängig sein von jedem fremden Eingriff „es sol yegliche kirch, 
das ir zugehört, selber han“ und nicht „anderswahin dienen 


1 Ebenda S. 45, Z. 18f. 

2 Ebenda S. 70. Z. 17. 

3 Ebenda S. 53, Z. 23 ff. 

Ebenda S 85, Z. 2f. 

5 Ebenda S. 29, Z. 8 ff, S. 63, Z. 3 fl. 

s Ebenda S. 29, Z. öff. 

7 Ebenda S. 82, Z. I fl. 

8 Ebenda S. 40, Z. 19 fl. (Kirchen), S. 48 Z. 16 ff. (Klöster). 


Zur Reformatio Sigismundi 13 


mit kainem gut“ . Die Pfründe soll den Priestern in einem 
Stück zufallen und deshalb alle gebührenartigen Sondereinnahmen, 
z. B. aus Privatmessen, wegfallen“. Alles, was den geistlichen 
Häuptern nicht zusteht (Schloß, Feste, Zwing und Bann), soll 
an das Reich fallen und von diesem an weltliche Gewalten, 
an Herren, Ritter etc. zu Lehn ausgeben werden, die das Reich 
und die neue Ordnung zu schützen imstande und von altersher 
berufen sinds; vor allem aber an solche, die bisher Kirchengut 
zu Lehn haben, „wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich 
dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir 
pillich dienen sol, dann yemant anders““. Also auch hier scharfe 
Trennung von berechtigtem Kirchengut, das nur den Kirchen 
dienen soll, damit sie ihr Amt recht- und pflichtgemäß erfüllen 
können, und den wiederum ungöttlich von den Kirchen usurpierten 
Zwing-, Bann- und Besitzrechten, die ihren ursprünglichen welt- 
lichen Zwecken wieder zugeführt werden sollen. Aus dem gleichen 
Grunde soll ferner jeder aktive Übergriff kirchlicher Organe in 
die weltliche Sphäre, wie die Einforderung von Zinsen und Gülten 
durch Kirchen und Klöster ihn darstellt, dadurch unmöglich ge- 
macht werden, daß alle solche Zins- und Rentenforderungen durch 
einmalige Kapitalablösüng beseitigt werden“. Die Bischöfe sollen 
so gestellt sein, daß sie nicht darauf angewiesen sind, durch Bann- 
gelder und Steuern sich widerrechtliche und widergöttliche Ein- 
nahmen zu verschaffen“. 

Erst wenn eine solche scharfe, unerbittliche Scheidung zwischen 
der geistlichen und der weltlichen Sphäre der Menschheit eintritt, 
wird es auch möglich sein, der schwersten aller Sünden Herr zu 
werden, des Verkaufs geistlicher Güter um irdischen Reichtum, 
gegen den ja die Forderungen der Reformparteien auch sonst 
damals ihre schärfsten Pfeile richteten. Das bedeutet vor allem: 
Beseitigung aller „Gebührnisse“, durch deren Bezahlung kirchliche 
Würden und geistliche Spenden errungen wurden und die vor 
allem an der Kurie einen Hauptbestandteil aller Einkünfte bildeten. 
Wie der Pfarrer gespeist werden soll aus dem zu seiner Pfarre 


1 Ebenda S. 62, Z. 5f. 

2 Ebenda S. 41, Z. 19 fl. 

3 Ebenda S. 63, Z. 3 ff 
Ebenda S. 63, Z. 15 ff. 
Ebenda S. 42, Z. 7— 22. 
Ebenda S. 83, Z. 10—18. 


14 Alfred Doren 


gehörenden Landbesitz, so sollen Papst und Kardinäle von dem 
leben, was ihnen seit den glücklichen Zeiten Kaiser Konstantins 
und Papst Sylvesters rechtmäßig zusteht, d. h. aus den Erträg- 
nissen des Kirchenstaats?, der, dem Verfasser nach seinem Umfang 
wohlbekannt, nach seiner Ansicht allein völlig imstande ist, der 
Kurie und ihrem Haupt die nötigen Einkünfte zü sichern, ohne 
daß sie genötigt wäre, „gotsgab, als die sacrament sind und die 
pfrenden“ für Geld auszutun, um bestehen zu können. Von diesem 
festen und eindeutigen Standpunkt aus erklärt sich denn auch die 
in der Literatur viel besprochene und oft mißdeutete Forderung, 
allen kirchlichen Organen ein festes Einkommen zu garantieren’, 
damit sie von allen gebührenartigen Einkünften ein für alle Mal 
befreit würden, eine Forderung, in der man gelegentlich das 
Auftauchen von Grundsätzen moderner Staatsverwaltung — feste 
Entlohnung der Beamten durch den Staat — erkennen zu dürfen 
geglaubt hat. In Wahrheit hat bei dem Reformator der Staat damit 
überhaupt nichts zu tun; denn nicht er soll über die Fonds, aus denen 
die einzelnen kirchlichen Organe, die geistlichen Beamten, gespeist 
werden, verfügen, sondern deren Eigentümerin soll das Bistum“, 


1 In der Einleitung S. 3, Z. 16—S.4, 2.13. Die gleiche Forderung, Papst 
und Kardinäle aus den Einkünften des Kirchenstaats zu besolden, hatte z. B. 
schon Dietrich von Niem gestellt. Vgl. Zimmermann, Kirchliche Verfassungs- 
kämpfe im 15. Jahrhundert S. 44. Nicht nur an der Echtheit, sondern auch 
an der Gültigkeit der konstantinischen Schenkung hat unser Verfasser keinen 
Zweifel. 

Diese Forderuug findet sich im geistlichen Teil der Reformation bei allen 
einzelnen Gliedern des geistlichen Organismus gleichmäßig, wenn auch in wech- 
selnden Formen ausgesprochen. 

3 Bei dem Kapitel über die Bischöfe (R.S.S.26) hat der Verfasser aus- 
nahmsweise vergessen, die Höhe der Gülte anzugeben. S. 83, 2.15 aber heißt 
es: „die bischoff bedurffent kainer stewr mer zenemen“. Wie sie aber bezahlt 
werden sollen, da ihnen ja nicht nur Steuern und Gebühren, sondern auch 
Schlösser, Städte, Zwing und Bann (S. 63, Z. 8 ff.) genommen werden und an das 
Reich fallen sollen, das sie wiederum „Herren, Rittern und Knechten und Reichs- 
städten“ zu Lehen geben soll, bleibt also im unklaren. An Reichsbesoldung 
ist schwerlich zu denken: woher hätte das Reich die Mittel dafür genommen? 
Vielmehr handelte es sich auch hier wohl, wie bei den Pfarrkirchen, um eine 
genügende Ausstattung mit eigenem rententragendem Gut, das der Kirche zu 
diesem Zweck von den Inhabern, die es lehnsweise oder sonstwie besaßen, 
zurückgegeben werden sollte. „Wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich 
dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir pillich dienen 
sol, dann yemant anders“ (ebenda S. 63, Z. 15—18). Das bezieht sich aller Wahr- 
scheinlichkeit nach auch auf die Bistümer. 


Zur Reformatio Sigismundi 15 


die einzelne Kirche!, das einzelne Kloster, die einzelne geistliche 
Bruderschaft sein, die sie nur, um sich nicht durch die Be- 
rührung mit weltlichem Gut zu beschmutzen, durch Angehörige 
des weltlichen Standes, durch „Kastenvögte“, verwalten lassen. 
Nur hiedurch scheint eine Garantie gegeben für die gleichsam 
automatische Befriedigung der nun einmal nicht zu vermeidenden 
irdischen Bedürfnisse aller geistlichen Personen und Korporationen. 
Daher denn auch die Bestimmung, daß, wo die materielle Basis 
für die einzelne Kirche zu schmal erscheint, durch Umlegen 
und Zusammenlegen eine breitere Grundlage geschaffen werden 
soll®. Nicht nur geistliche Würdenträger — das wäre ja Voraus- 
setzung für eine Staatsbesoldung im modernen Sinne —, sondern 
die gesamte Geistlichkeit, bis herab zu den niederen Trägern 
geistlicher Funktionen, soll durch eine derartige Garantie eines 
Existenzminimums vor jeder Versuchung, sich durch Gebühren 
unmittelbar aus der Weltlichkeit ihr zufließende und von ihr will- 
kürlich zu vermehrende Einnahmen zu schaffen, sicher gestellt werden. 
Daher gilt diese Regel auch für die Insassen der Klöster: nur daß 
bier nicht der Einzelne als solcher Träger der Berechtigung ist, 
sondern — indem das Prinzip der Gemeinsamkeit ergänzend und 
regulierend hinzutritt — die Gesamtheit, die dem Einzelnen, wieder 
durch Vermittlung eines weltlichen Beamten, des Kastenvogts, 
seine Teilquote zuweist®. 

An einzelnen Stellen scheint dem Verfasser die geforderte 
Trennungslinie zwischen geistlichem und weltlichem Stand besonders 
gefährdet; und hier vor allem ergießt er die ganze Schale seines 
Zornes und erhebt sich zur Höhe biblisch-ekstatischer Warnungen. 
Das gilt vor allem von den Deutschherren und Johannitern, die 
keine geistliche Ordnung mehr haben und die vom Reformator 


ı Siehe oben S. 12. 

2 So bei den Pfarrkirchen: ist eine an Gült zu klein, so soll man zwei 
zusammenlegen, „wann alle priester sollent gleich pfronden han, gleich arbait 
mit singen und mit lesen haben“ R. S. S. 88 Z. 9—11. — 

s R. S. S. 41, Z.19ff. „Man sol auch kain iarzeit mehr setzen, denn all 
mentag sol man alwegen iarzeit began gemainlich allen sellen, wann die 
priesteren nemant ir pfrond an ainem stuck“, vor allem S. 50, Z.16 ff „Jtem in 
deu zwain örden sollent schuch, klaider, leinwat, was zu in gehort, hangen an 
ainer stangen. Das sol beschließen ain kastenvogt“ etc. S. 54, Z. öff. „Jtem 
alle frawencloster sol man beschließen und sol man järlichen ainer geben 
dreißig guldin, damit sollent sy sich in dem gemainen stat halten. Sy sollent 
alles gmain han, aine nicht mer, dann die ander... Sy sollent auch han 
ain vogt, der sy, besorge“. 


16 Alfred Doren 


völlig zur Erde gestoßen werden sollen!; von den Domherren? 
und ihrem weltlich prunkenden Gebahren, die „nun gots junck- 
hern geworden sind“, und „als die layen in weyssen schuchen, 
in claidern von märdern, die gaistlich lüt nit tragen sollten“ einher- 
schreiten, die Einkünfte von Pfarrkirchen genießen und dabei müßig 
gehen bei Wein und Spiel und andere für sich die Arbeit tun 
lassen; das gilt noch mehr fast von den Domklosterfrauen?, die 
buntfarbig einherstolzieren und zu Hof und Tanz gehen „sy sind 
weltlich und gaistlich, wenn sy wellent, es ist ain pubrey“. — Ihnen 
soll man die Wahl stellen, ob sie ganz „zu der Welt gehen“ oder 
wie rechte Klosterfrauen unter Clausur nach Recht und Ordnung 
weiterleben wollen. Im innersten verhaßt endlich sind ihm die 
Beginen als der „Barfußen Kelnerin“ und die Nolharten*; denn 
ihr Zwitterwesen ist notwendig gegeben durch ihren dauernden 
Verkehr zwischen weltlichen und geistlichen Bezirken, den falschen 
Wundern, die sie tun, und durch die Almosen, die sie widerrecht- 
. lich empfangen, um sie den Bettelmönchen zuzuführen. 

Auch hier darum die strenge Forderung des Entweder -oder: 
„haiss man sie außgan oder die welt unbekumert lassen; beschließ 
man sy in, wenn sy gottes sind, nnd leben ir arbait, verkouffen 
ir arbait und kauffen ir narung; das vertrag man und nichs mer 
anders“. ö 

Da aber, wo weltliches Tun und weltliche Sitte unvermeidlich 
in den geheiligten geistlichen Tempelbezirk hineinragt, da soll 
wenigstens eine unmittelbare Berührung, eine Befleckung der geist- 
lichen, reinen Sphäre durch die unreinen Schlacken weltlicher 
Sinnlichkeit vermieden werden. Zwar wird das Zölibat verworfen, 
weil es notwendig zum Konkubinat führt, die Bischöfe durch will- 
fährige Duldung dieser Sünde selbst schwere Schuld auf sich 
laden und die Pfarrer, die trotz des Banns unter Duldung der 
Bischöfe weiter amtieren, nicht nur sich selbst, sondern auch ihre 
Pfarrkinder in die Hölle bringen’. Wenn aber die Priesterehe, 
nach orientalischem Vorbild, erlaubt wird, so hat der Priester doch 
keine volle gleichsam bürgerliche Freiheit ehelichen Lebenswandels. 


1 Ebenda S. 46f. 

2? Ebenda S. 43 ff. 

® Ebenda S. 56 ff. 

Ebenda S. 58 ff. 

5 Ebenda S. 37. Das Kapitel: Von der Zahl der Pfarrer an einer Kirche; 
vor allem S. 38, Z. 6 ff. 


8 


Zur Reformatio Sigismundi 17 


Indem vielmehr für jede Pfarrkirche zwei Pfarrer als Mindestmaß 
gefordert werden!, die abwechselnd je eine Woche amtieren sollen, 
erwächst dem Priester die Verpflichtung, sich während der Woche, 
da er sein geistliches Amt tatsächlich ausübt, alles fleischlichen 
Umgangs mit seinem Weibe zu enthalten, sich am Samstag vor 
Beginn dieser Woche leiblich — durch ein Bad — und geistlich 
— durch die Beichte — zu reinigen, um so geläutert gleichsam aus. 
der fleischlichen in die geistliche Woche einzutreten’. Auch sonst 
aber, wer immer mit der Verwaltung von Kirchengut zu tun hat, 
darf keiner schweren Sünde schuldig sein“; für den Meßner, der 
das Allerheiligste betreut, gelteu ähnliche besondere Reinlichkeits- 
gebote, wie für den verheirateten Priester“. 

Nirgends tritt die ängstliche Sorge des Verfassers um sauberste 
Trennung der beiden Welthälften so klar zutage, wie in dieser 
scheinbar nebensächlichen Bestimmung, die, so viel ich sehe, in 
keinem anderen Reformprogramm der Zeit enthalten ist. Daneben 
plädiert er für sittsame Eheführung und einen züchtigen und 
ehrbaren Lebenswandel des Priesters und seiner Frau in der 
Welt, auf daß die hohe Aufgabe priesterlichen Amts keinen 
Schaden nehme®. Wenn nun aber von einem Beruf, von dem des 
Arztes, gesagt wird, daß er „balb gaistlich und halb weltlich“ sei, 
als der rechter doctores in der „hailigen (also geistlichen) Kunst 
visica“, so ist doch von einer wirklichen Vermischung der beiden 
Sphären auch hier nicht die Rede; vielmehr handelt es sich darum, 
daß in einer Person zwei wesentlich verschiedene Berufe: Sorge 
für den kranken Leib und Sorge für die Seele durch geistliche 
Ermahnung, vor allem wohl in extremis, vereinigt sind®; ein lang 
wallendes, weitärmliches Gewand, mit einer zweiten Farbe ge- 
füttert, soll deshalb auch äußerlich Zeichen ärztlicher Würde sein 


1 Ebenda S. 87, Z. 6-8. ` 

2 Ebenda S. 89, Z. 10—20. 

Ebenda S. 62, Z. 9 fl. 

Ebenda S. 62, Z. 18 ff. 

s R. S. S. 39, Z. 20 bis S. 40, Z. 3. e klein ist die auf Ehebruch 
eines Priesters gesetzte Strafe: er soll keine Messe mehr lesen „und sol seiner 
arbait leben dannocht verschmachlich“. Die Ehefrau dagegen wird mit lebens- 
länglichem Kerker für das gleiche Vergehen bestraft. Wiederverheiratung nach 
dem Tode eines Ehegatten ist dem andern untersagt, weil der Priester, der 
die Sakramente austeilt, die Heiligkeit des Ehesakraments besonders streng 
zu halten bestimmt ist (ebenda Z. 8—15). 

s Siehe das 10. Kapitel der weltlichen Reformation: „Von der artzatt ordnung“. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 2 


18 Alfred Doren 


und durch seine Zweifarbigkeit das Doppelwesen gerade dieses 
Berufes Jedem erkennbar symbolisieren. 

An einer Stelle allerdings fließen in der Tat die beiden Ströme 
doch zusammen, oder werden vielmehr gleichsam die Grundmauern 
des Weltgebäudes durch ein sie beide schützendes Doppeldach 
zusammengehalten. Wie einst Melchisedech zugleich priesterliche 
und königliche Würde hatte, wie indische Herrscher zugleich 
Priester sind, so muß auch der Kaiser Priester sein, muß „von 
ordnung wegen der cristenhait* das Evangelium lesen’. Auf 
der anderen Seite: „alls weltlich und gaistlich recht hand ein 
rechtes fundament von dem papst und kardinäl“, sodaß das weltliche 
Rechtsleben, in letzter Linie wenigstens, aus geistlicher Quelle 
gespeist wird?. Damit ist die Auffassung eines Vorrangs des geist- 
lichen Rechtes verbunden, wie auch an anderer Stelle der Satz ver- 
treten wird, daß ein rechter Priester Kaisern und Königen im Rang 
voranginge. Eine Vermischung von Geistlichem und Weltlichem ist 
von dem Reformator damit sicherlich nicht ausgedrückt: vielmehr 
bricht hier nur die Überzeugung von dem moralischen Vorrang alles 
geistlichen Wesens vor allem weltlichen mit unwiderstehlicher Ge- 
walt die Grenzen des Systems, so wie die gleiche Überzeugung am 
Schluß von Dantes Monarchie in diese gewaltige Symphonie von 
der Gleichberechtigung der zwei Gewalten zum Schluß einen bis 
heute von den Meisten als fremd empfundenen Ton gebracht hat. — 

Innerhalb der beiden so scharf von einander geschiedenen 
Sphären verzweigt sich nun weiter das Prinzip mittelalterlicher 
organisch-statischer Staats- und Gesellschaftsauffassung in die 
einzelnen Teilbezirke des geistlichen wie des weltlich- 
bürgerlichen Lebens. Kraft göttlichen Ratschlusses ist da 
jedem Berufe in ständischer Ordnung, jedem Individuum in seinem 
Berufe ein bestimmter Platz, eine bestimmte Funktion ein für 
alle Mal zugewiesen®, damit zugleich aber und nur wenn diese 


1 Ebenda S. 93, Z. 17 bis S. 94 Z. 2 „und mag kain kayser da sein, er sey dann 
priester“. Über die eigentümliche Ansicht, daß unter den indischen Kaisern der 
Christenheit alles Heil erstanden sei und daß noch zur Zeit des Verfassers die 
besten Christen in Indien lebten, näheres an anderer Stelle. — Über den „ordo 
Melchisedech“ und seine allgemeine Bedeutung für die Entwicklung reforma- 
torischer Ideen vgl. Burdach, Briefe Rienzis, Einleitung S. 240 fl. 

1 Vgl. S. 26, Z. 4—7, ferner S. 83, Z. 1—12. 

s Vgl. S. 9, Z. 20 ff: „und ist notturftig, das man wisse in ainem yeglichen 
stat, wie ain person sein sol“. Die wunderbarste Ausgestaltung bat diese Glie- 
derung im Planetenhimmel Dantes gefunden. 


Zur Reformatio Sigismundi 19 


ständisch-korporative Ordnung gewahrt bleibt auch Jedem die 
Existenzmöglichkeit und der ihm zukommende standard of life ge- 
währt. Störung der Ordnung, Ausdehnung oder Durchbrechung 
der genau abgewogenen und auf göttlich-natürlichem Vernunft- 
prinzip beruhenden Grenzen, Störung der gesellschaftlichen Gleich- 
gewichtslage ist sündhaft und muß nicht nur bestraft, sondern 
auch durch Wiedereinrenkung in die alte Ordnung beseitigt werden. 

In der geistlichen Sphäre wird zunächst ein weiterer Schnitt 
gemacht zwischen den Funktionen des Regular- und des Welt- 
klerus. Was sie scheidet, wird in die beiden Grundbegriffe der 
„universalitas“ oder „generalitas“, des „aller welt gemain seyn“, 
und der „parcialitas“, des „Sondertums“ irgendwelcher Art, gefaßt. 
Gewiß gebührt nach Ansicht des Verfassers dem Weltklerus der. 
höhere Rang!, eben weil er für die Allgemeinheit zu wirken be- 
rufen ist („es ist kein pfarrkirch so klein, sy ist wirdiger als 
das allerhöchste closter“)?, weil ihm allein die höchste und heiligste 
christliche Aufgabe, die Verwaltung und Austeilung der sieben 
Sakramente, zugeteilt ist, weil er — im Gegensatz zu den Orden — 
sich auf seine unmittelbare Einsetzung durch Christus selbst be- 
rufen kann’, weil St. Peter ein Weltpriester war und aller Welt 
gemein. Wenn dem aber so ist, wenn das Weltpriestertum 
wirklich die höchste Aufgabe von allen zu erfüllen hat, so ver- 
steht es sich einerseits von selbst, daß ihm nicht nur der Regular- 
klerus, sondern alle Weltlichkeit, selbst Kaiser und Könige, unter- 
tan sein müssen. Andererseits kann er seiner hohen Aufgabe nur 
gerecht werden, wenn alle Pfarrkirchen nur mit würdigen, ge- 
lehrten und geprüften Männern besetzt werden und die Kraft 
solcher Männer nicht auf Domherrnstellen, Sinekuren für Nichts- 
tuer und Nichtskönner, verschwendet wird, wo sie die Pfründe ge- 
nießen, ohne selbst am Werk zu sein'. Keineswegs aber erfüllt 
unseren Reformator, wie man wohl gesagt hat, Haß gegen die 
Orden im allgemeinen, die im Gegenteil nach dem göttlichen 
Weltplan, wenn sie nur nicht aus den ihnen gesetzten Schranken 


1 Die Priester sollen im Range allen Weltlichen bis zum Kaiser voran 
gehen. S 40, Z. 14ff. 

2 R. S. S. 18, Z. 3f. 

3 R. S. S. 18, Z. 4ff. 

Immerhin ist ihm das priesterliche Amt nur das würdigste „nach bischoff- 
lichem stat“ (R.S. S. 87, Z. 6). Das geht auch aus der Anordnung der geist- 
lichen Reformation hervor. 

$ VgL R. S. S.31f., 87ff., 44 ff., 61ff. 

2* 


20 Alfred Doren 


brechen, durchaus wohltätig wirken und ebenfalls heilsnotwendige, 
wenn auch niedere Aufgaben zu erfüllen berufen sind. „Es ist 
wol war: Gregorius, Bernhardus, Benedictus hand regel, die warn 
streng und hert und abgeschaiden von der welt dabey sy haylig 
wurden“. Also Weltabgeschiedenheit, Beschlossenheit, kon- 
templatives Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam — aber 
keine Berührung mit der Welt durch Übernahme von Funktionen 
weltgeistlicher Verwaltung, Spenden geistlicher Güter, keinerlei 
priesterliche Tätigkeit durch Ordensleute; vor allem aber kein 
Eindringen in die hohen und höchsten Stellen geistlicher Ver- 
waltungstätigkeit. Hier liegt für den Reformator eine der tiefsten 
Wurzeln alles Unheils, das über die Welt gekommen ist: „seid 
das die örden aufstonden und von den orden pabst wurden, die 
hand iren stat nit gemain“?, d.h. sie sorgen mehr für das „partielle“ 
Wohl der Orden, denen sie angehören, als für das „generelle“ 
Wohl der Menschheit, der sie nach Gottes Ratschluß dienen sollten. 
Und so wirkt dies Übel weiter hinab durch alle Stufen der 
Hierarchie „von den haubt untz auf den minsten“: im Kardinalat, 
wo Kardinäle aus den Orden ihren Ordensbrüdern widerrechtlich 
Dispense erteilen, daß sie ihr zu Gott getanes Gelübde brechen 
dürfen, „es ist der gröste schlag, dardurch die cristenhait ver- 
gift ist, dann durch kain ander sach“?; im Episkopat, das, seitdem 
es mit Angehörigen von Mönchsorden besetzt wird, ebenfalls diesen 
unerlaubte Freiheiten und Eingriffe in weltpriesterliche Funktionen 
gewährt hat, als „kyrchen regiren, peicht hörn, begrebnuss halten, 
mit den siben sakramenten umbzegan und ze absolvieren, das in 
von angende des ordens nit empfohlen ist, noch hewt beytag nit 
sein sol“. 

Wenn gar die Orden sich rein weltliche Rechte anmaßen, wie 
sie selbst den Weltgeistlichen nicht zustehen, wenn sie nicht nur 
Pfarren besetzen, sondern „Zwing und Bann“ haben, als Richter 
und Vögte wie Grafen und freie Leute auftreten, Herrschaften 
kaufen und Kirchen, erworbenen Reichtum nicht wieder von sich 
tun, so haben sie ihre heilige Regel aufs strengste verletzt, und 
kein Privileg kann die Kraft haben, ihnen solche gottesfeindliche 


1 S. 19, Z. 5—7. 

2 S. 16, Z. 10fl. 

8. 23, Z. 6-8. 

4 Die Belege s. o. bei der Erörterung der Trennung von Geistlichem und 
Weltlichem. 


Zur Reformatio Sigismundi 21 


Rechte zu gewähren, ebensowenig wie ein Recht zu völlig welt- 
lichem Gebahren „mit spilen, mit zerung, mit gespielschaft und 
mit aller geselschaft“!. | 

Auch die vier Bettelorden, gegen die man inbesondere bei 
unserem Reformator eine grimmige Feindschaft herausgelesen hat, 
sind in Wahrheit nach seiner Ansicht zu Hilfe der „cristenhait 
gegeben und gefreyet“?. Allein sie müssen ihre Almosen, von 
denen sie, nach der ihnen im geistlichen Wesen zugeteilten Rolle, 
im Gegensatz zu den anderen Mönchsorden, die über „Wittum“ 
und „Gult“ verfügen, leben sollen, verdienen“, durch demütiges 
Singen und Lesen und derlei Gottesdienst, wie es ihres Amts ist, 
und wodurch sie „Regel und Ordnung“ halten, als es „gotlich und 
recht angesehen“ ist. — Alle „Gulte“, über die sie verfügen, sind 
deshalb zu beseitigen, alle weltlichen Beschäftigungen, profaner 
Gesang, jegliches Studium, wie es nur den Laienpriestern zusteht, 
Orgelbau, Medizin, Rechtswissenschaft‘ usw., überhaupt jede Be- 
rührung mit der Welt, ist ihnen zu verbieten. Einzig in demütig 
frommem Gebet für Lebende und Tote besteht ihr Dienst an der 
Menschheit nach göttlichem Recht. 

Weil aber alle Mönchsorden ihrer Idee nach eine parcialitas 
sind und als solche ein Sonderdasein führen, gekennzeichnet durch 
eine potenzierte Gemeinsamkeit im inneren, durch eine Art innerer 
seelischer Immunität, durch das Fehlen individuellen Eigentums 
und die starke Bändigung alles persönlichen Lebens, eben deshalb 
darf diese streng „beschlossene“ partielle Gemeinsamkeit nicht 
gleichsam ausstrahlen in die große Welt, in die Welt einer viel 
weitergreifenden, die gesamte in der Kirche organisch zusammen- 
gegliederte Menschheit umfassende Gemeinschaft, zu deren Be- 
treuung nur das Weltpriestertum bestimmt ist. Sonst siegt die 
Intensität der engeren Gemeinschaftsinteressen über das Prinzip 
der Gleichheit für Alle und der weiteren, die ganze christliche 
Menschheit umfassenden Gemeinschaft — und Ungerechtigkeit, 
Korruption, Todsünde sind die notwendigen Folgen. — 


1 R. 8. S. 48. 2.24f. 

2 S. 52 fl. 

3 8.53, Z. 4 ff. Auch Sie haben selbstverständlich Laienbrüder, „Terminierer“, 
zum Einsammeln und Verwalten der Spenden, während die Bettelmönche selbst, 
mebr noch als alle anderen, vor jeder Berührung mit der Weltlichkeit behütet 
bleiben müssen. 

Ebenda Z. 10 fl. 


22 Alfred Doren 


Sehen wir uns nun nach der Auswirkung jenes die Welt or- 
ganisch aufbauenden, grundlegenden Prinzips in der weltlichen 
Sphäre um, so läßt hier wohl die Emphase, der oft bis zur Ek- 
stase gesteigerte Predigerton etwas nach, die einzelnen Forde- 
rungen werden nicht in gleicher Weise immer wieder in geist- 
liches, jenseitiges Licht getaucht — am Prinzip selbst wird da- 
durch nichts geändert. Auch hier strenge Scheidung der einzelnen 
Berufssphären nach göttlicher Ordnung. Also soll etwa der Ritter 
kein Krämer sein, aber ebenso auch innerhalb der engeren Sphäre 
des bürgerlichen Erwerbs der Kaufmann kein Schneider, der 
Schmied kein Kürschner, der Ackerfeldbauer kein Weinbauer. 
Jedes Gewerbe — im weitesten Sinne — hat seinen „Beruf“ 
und nur diesen innerhalb der Gesamtaufgabe weltlicher Wirtschafts- 
führung zu erfüllen und darf nicht ins Nachbargebiet einfallen; 
niemand vor allem darf zwei Gewerbe treiben, weil er dadurch 
dem Nachbar die diesem zugewiesene Arbeitssphäre einengt. 
Wird dem Rechnung getragen, so findet jeder sein täglich Brot 
— denn darum sind die Handwerke erdacht — „so mag sich yeder- 
mann erneren und das ist gottlich“!. Wenn aber der Verfasser 
trotz dieser seiner Grundanschauung die Zünfte, in denen man 
doch sonst mit Recht den reinsten Ausdruck des mittelalterlichen 
Wirtschaftsprinzips der „Nahrung“ hat erkennen wollen, aufs 
schärfste bekämpft, so darf man darin wiederum nicht etwa einen 
Einfluß moderner liberaler Wirtschaftsauffassungen erblicken, wie 
sie später zur Abschaffung der Zünfte geführt haben. Vielmehr 
ist die Zunft dem Reformator vor allem als politisches Gebilde 
verhaßt, wiederum als eine parcialitas, als welche sie nicht die 
„rechte gemainsamkeit“ pflegt, sondern, indem sie durch ihre 
politische Wirksamkeit aus den solchen Gebilden auch in der 
weltlichen, wie in der geistlichen, Sphäre gewiesenen Schranken 
heraustritt, die Idee der Nahrung in ihrer ursprünglichen gött- 
lichen Reinheit zerstört. Muß man die Zunft „gröblich kouffen“, 
d.h:hohe Matrikel zahlen, ist der Rat durch die Zünfte besetzt, 
so wirtschaften diese, vor allem die der Lebensmittelgewerbe, in 
den Ratssitzungen in die eigenen Taschen, treiben allerlei Gevatter- 
schaft und Durchstecherei, Monopol und Preistreiberei und hindern 
so, daß „manglich gemain“ sei, d. h. daß die (Konsum-)Interessen 
der Allgemeinheit zu ihrem Rechte kommen?. Nicht Freihandel 


1 R. S. S. 71 Z. 5f. 
2 Ebenda S. 68 fl. 


Zur Reformatio Sigismundi 23 


und Gewerbefreiheit bilden also das Ideal, sondern ein Wirtschafts- 
zustand, in dem „jedermann dem anderen treu wär“ und „niemand 
dem anderen greiffen sol in sein handwerk“ . So ist dem Refor- 
mator die mittelalterliche Form der Arbeitsteilung und Berufs- 
gliederung, ähnlich wie bei Thomas von Aquino die der standes- 
gemäßen Nahrung, fest in der göttlichen Weltordnung verankert. 

Diesem organisch -funktionellen Begriff der wirtschaftlichen 
Tätigkeit, der klassisch-mittelalterlichen Auffassung, daß Wert 
und Stellung des einzelnen im Gesamtsystem der organisch auf- 
gebauten und gegliederten Wirtschaft auch die Art und Höhe 
seiner Entlohnung bedinge, entspricht es auch, daß alle Be- 
strebungen, aus dem Handel einen anormalen, über das Entgelt 
„gesellschaftlich notwendiger“ Arbeit hinausgehenden Gewinn zu 
machen, als Todsünde angesehen und bestraft werden soll. Für- 
kauf, willkürliche Preissetzung durch Verabredung und Aus- 
nutzung der Marktkonjunktur, vor allem solche durch die großen 
Handelsgesellschaften sind deshalb zu verbieten, letztere zu er- 
setzen durch eine in den Importhäfen einzuführende strenge 
Kaufhausordnung. Ihre Aufgabe soll es sein, jedem Kaufmann 
durch einen prozentualen Aufschlag auf den durch beeidete Sach- 
verständige festzustellenden Einkaufspreis einen gerechten Gewinn 
zu bestimmen!, Die Gesellschaften selbst sind als gemeinschädlich 
zu beseitigen, den sich gegen die Auflösung Sperrenden soll all 
ihr Kaufmannskapital von Stadt oder Reich konfisziert werden“. 

Besonders charakteristisch für die in der Weltanschauung des 
Reformators wurzelnde Vorstellung, daß jedem Verdienst eine be- 
stimmte, für die Allgemeinheit nützliche Arbeit entsprechen müsse, 
daß auch der Staat nichts von dem Einzelnen fordern dürfe, 
wenn er ihm nicht einen entsprechenden, gleichwertigen Dienst 
dafür leiste, sind die Abschnitte über das „Zollwesen“. Die alte 
deutsch-rechtliche Auffassung von dem Gebührencharakter der 
Zölle, die Anschauung also, daß jeder Wegezoll seinen einzigen 
rechtlichen (und damit auch sittlichen) Daseinsgrund in der Ver- 


wendung seiner Erträge für Unterhaltung und Besserung der Wege . 


selbst, für Brücken- und Straßenbau besässe, daß jeder Zoll „ver- 
bauet“ werden müsse und nicht „besecklet“ werden dürfe?, wird 
gegenüber der rein fiskalischen Ausnutzung der Zölle als Finanz- 


ı R.S., S.71, das 6. Kapitel: Von der koufleute ordnung. 
2 Ebenda S. 78, das 7. Kapitel und S. 88, das 18. Kapitel. 
s Ebenda S. 65, Z. ö. 


21 Alfred Doren 


quelle, wie sie im späteren Mittelalter sich eingebürgert hat, mit 
größter Energie betont. Ja darüber hinaus wird die Ansicht 
vertreten, daß Zölle überhaupt nicht zwangsmäßig eingezogen 
werden dürfen, sondern daß man bei ihrer Erhebung an den guten 
Willen und die vernünftige Einsicht der Einzelnen sich wenden 
solle. Jede andere Art der Zollforderung und jede mittelbare 
Verwendung zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren der Wege- 
besserung, jede „Besecklung“ d. b. Thesaurierung sei Wucher, 
„wenn er nympt in ainem ab, der im nichtzit schuldig ist“?. Zölle 
müssen also rational, d. h. durch einen vernünftigen Zweck, dem 
sie zugeführt werden, begründet sein, oder sie dürfen nicht sein. 
Daraus folgt weiter mit innerer gedanklicher Notwendigkeit, daß 
nur die Kaufmannschaft Zoll zahlen soll, „die man swarlich über 
gepirg und wasser pringen mußt“, und nicht Priester, Ordens- 
leute, Ritter und Knechte, ebenso „kain gmain volk, reitend oder 
gend“. Denn alle diese Menschen benutzen die Wege gleichsam 
nicht berufsmäßig, sondern zufällig und einmalig und haben des- 
halb keine Verpflichtung, zu ihrem ständigen Unterhalt etwas bei- 
zutragen®. Berechtigt ist ferner die „Bannung“ des Hochwalds 
durch das hohe Gericht, berechtigt dann nämlich und nur dann, 
wenn die Inhaber des Hochgerichtes, Herren oder Städte, das 
Geleitrecht dort wirklich ausüben, für die Sicherheit der Fahren- 
den Sorge tragen und dafür die Nutznießung als Entgelt be- 
kommen, nicht aber eine besondere Geleitsgebühr dafür fordern‘. 
Straßen aber und Gewässer, „die irn gang mußent han, die allen 
landen dienent und es niemand wenden mag noch kan, als es 
got geordnet hatt“, d. h. alles, was rein natürlich- göttlichen 
Wesens und nicht von Menschenhand geschaffen ist, das soll jeder- 
mann freistehn, soweit nicht die Zollordnung für Brücken, als 
Menschenwerk, anders verfügt. „Es ist leider darzu komen, mocht 
man das gantz ertreich zwingen und die wasser, man zwung es“®, 
Erlaubt ist endlich auch der Pfundzoll in den Städten von allem 
feilen Kauf, aber auch er soll einen gebührenartigen Charakter 
dadurch erhalten, daß er zur Entlohnung der städtischen Boten 


1 S.64ff., das Kapitel Von den zollen. 
2 S. 65, Z. 7f. 

3 S. 66, 

18. 76, 

5 S. 76, 
s S. 76, 


Zur Reformatio Sigismundi 25 


verwandt wird, die im Interesse des städtischen Nachbarverkehrs 
ihren Dienst tun!, und daß er somit den ihn Entrichtenden durch 
erhöhte Verkehrsleistung wieder zu Gute kommt. 

Diese innere, notwendige Wechselbeziehung von Zweck und 
Mittel, von Leistung und Gegenleistung, dieses Streben, scheinbar 
abstrakte Relationen in eine unmittelbar konkrete, den Sinnen faß- 
bare Form zu gießen, liegt denn auch der weiteren, auf den 
ersten Blick schwer verständlichen Forderung zu Grunde, daß zu 
Wegbesserungen in der Ebene — in Ergänzung zu denen im 
Gebirge, die durch Zölle zu tragen sind, — die „Unzuchtgelder“, 
d. h. die polizeilichen Strafgelder für Fluchen, Zauberei, Ehebruch 
von den Städten „auf der Ebene und in der Pfütz“ zu verwenden 
sind, damit, wie es in prachtvoll symbolisierender, fast dantesker 
Anschaulichkeit heißt, indem „man das gelt mengklichen unter die 
Füß“ wirft, „das sundig gelt zu gutem bracht und die sund ver- 
tretten wird“. Strafgelder und „Plutrust und Steterecht oder Herren- 
recht“ sollen zum Städtebau verwandt werden: wohl in der Vor- 
stellung, daß, weil jene Verbrechen die Sicherheit der Stadt und 
ihrer Ordnung gefährden, die für sie bezahlten Sühnegelder zu 
deren Wiederherstellung dienen müssen; sodaß auch hier der Ge- 
danke einer inneren, anschaulich unmittelbar vorstellbaren Beziehung 
zwischen Verbrechen und Strafe gewahrt ist?. 

Neben dem Nährstand aber steht der Wehrstand. Auch 
den Rittern, und zwar geistlichen wie weltlichen, ist durch 
göttlichen Ratschluß ihre Aufgabe in der Welt zugewiesen und 
genau umgrenzt. Von Urzeiten — 700 Jahre vor Christi Geburt — 
her liegt der weltlichen Ritterschaft die Pflicht ob, dem Kaiser 
bei seiner Regierung Beistand zu leisten, ihm mit Leib und Leben 
zu dienen; seit den Zeiten Kaiser Constantins aber, seitdem der 
Kaiser vom Papst Silvester das Reich zu Lehen empfing, seitdem 
es ein geistliches und ein weltliches Recht gibt und den Städten 


? S. 90, das 19. Kapitel. 

18. 67, das 2. Kapitel. Ähnlich, ans verwandten Gedankengängen heraus, 
heißt es dann S. 88, Z. 26 (Kapitel vom „fürkauf“): „Nem man sein war, wa 
ein todsunder gatt über die frucht, sy nympt ab und mag nit die frucht noch 
naturlich werden.“ Weiter heißt es im gleichen Kapitel (S. 89, Z. 6 ff.) daß, 
was der Mensch durch wucherische Praktiken erwirbt. „nit naturlich verzert 
werden mag“, sondern „verstolen“, verbrannt oder in Krankheit verzehrt werden 
muß. — Der enge Zusammenhang natürlicher Vorgänge mit ethisch-trans- 
zendentalen Prinzipien tritt an solchen Stellen besonders klar zu Tage. 


26 Alfred Doren 


beides zum Schutz anempfohlen ist, wurde auch der Ritterschaft 
noch höhere Ehre angetan: alles Unrecht wider Kaiser und Reich 
zu bekämpfen uud allen Schutzlosen Schutz angedeihen zu lassen!. 
Deshalb gehören Ritter und Städter von göttlichen Rechts wegen 
im Idealstaat zusammen; deshalb vor allem sollen die letzteren 
auch alles vermeiden, was die auf dem Lande Lebenden in ihren 
Interessen verletzen kann: „wann in den stetten alle ding ge- 
main wären, herren und yedermann wäre in auch gemain“?. — 
Neben die weltlichen Ritter aber treten seit der Neuordnung der 
Welt durch Constantin und Silvester die geistlichen, d. h. die 
Priester, als die berufenen Beschützer des Seelenheils der Mensch- 
heit: so schließt sich gleichsam der Ring, der im Idealstaat der 
„Gerechtigkeit“ die Stände zu einheitlichem Werke am Bau 
zusammenhält. — 

Mit der Idee der Gerechtigkeit steht nun die Idee der „Frei- 
heit“ in einer gewissen engen inneren Beziehung. „Freiheit“ im 
weitesten Sinne aber ist, wie schon erwähnt, dem Reformator 
nichts anderes, als die „Freiheit“ eines Christenmenschen. Alle 
Christen sind zunächst durch Christi Tod „gefreiet“, d. h. von ihrer 
Sündenschuld erlöst“; sie unterstehen von rechtswegen nur den 
gottgewollten Führern und Obrigkeiten, geistlichen und weltlichen. 
Wer sonst, als Nicht- Beauftragter, Leute „eignet“ und sie un- 
gebührlich besteuert, es seien „graffen, freyen ritter oder knecht“, 
der versündigt sich wissentlich wider den Geist des Christentums, 
der da will, daß keiner sich über den anderen aus eigner Will- 
kür erhebe und daß alle in „gleicher statt“ stehen, „er sey edel 
oder unedel, reich oder arm, groß oder clain“. Nur wer einer 
Todsünde sich schuldig macht, hat damit seine Freiheit, als Nicht- 


1 R. S. S. 77, das 9. Kapitel: Vom ritterlichen Staat. 

2 8.69, Z. 15f. 

8 S. 14, Z. 6 (Gespräch des Türken mit dem Christen): .. „das ewch 
Jesus Cristus erlözt hab von der helle und euch im selb gefreyet hab mit 
seinen tod.“ S. 66, Z. 6 ff. Geistliche sollen keinen Zoll geben, weil sie dessen 
Diener sind, „von dem alle unser freyhait kompt“. S. 74, Z. 3 fl. „Wenn ge- 
denck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod und sein wunden 
und martern durch unsern willen willeklich gelitten und gehabt hatt umb das, 
das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne niemant furo erhebt 
is ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen in der losung und 
freyhait“ usw. Wie angesichts dieser Stellen Werner die Freiheit bei dem 
Reformator nur als stadtbürgerliche Freiheit auffassen konnte, ist mir uner- 
fiudlich. 


| 


Zur Reformatio Sigismundi 27 


christ, verwirkt!. Diese allgemeine Freiheit aller Christenmenschen 
aber ist durch menschliche Willkür überall zerstört; am besten 
noch gewahrt in den Städten, die deshalb auch in erster Linie 
zu Trägern und Verwirklichern der Reform auserseben sind?; 
Schützer dieser Freiheit ist der Kaiser, von dem auch die anderen 
Stände, Grafen, Ritter, Edle ihre Freiheit haben“; sie wieder in 
ihren ursprünglichen Stand zu setzen aber ist Aufgabe des 
mystischen Retters, wie in den Schlußworten der Schrift emphatisch 
verkündet wird. 

Daneben aber gibt es noch eine andere Art von Freiheit, die- 
jenige nämlich, die jedem innerhalb der Grenzen seines Standes 
und Berufes zusteht und die ihm garantiert ist durch die hohen 
Häupter, an ihrer Spitze Kaiser und Papst; eine Freiheit die 
neben den Personen auch den einzelnen gottgewollten Institutionen, 
vor allem den Gerichten“, oder gewissen Symbolen obrigkeitlicher 
Tätigkeit, wie dem Siegeln“, zusteht. Nur Ehrliche, heißt es, 
sollen richten „bei Beraubung des Gerichtes Freyheit“. Jedes 
Gericht, geistliches wie weltliches, hat seine besondere Freiheit, 
weltliche vor allem sollen keine geistliche Sache richten, sondern 
nur „was in des Kaysers Freyheit gehört“. 

Und so gibt es endlich drittens noch eine falsche Freiheit, 
eine, die aus menschlichem, nicht göttlichem Willen stammt, die 
die Grenzen innerhalb der gerechten Weltordnung sprengt oder 
versetzt und sich dadurch gegen diese versündigt. Hierhin gehören 
alle jene „Freiheiten“, d. h. Privilegien“, auf die sich Geistliche 
und Weltliche berufen, wenn sie dem göttlichen Weltplan ent- 
gegen sich ihnen nicht zustehende Rechte anmassen; alle jene 
päpstlichen Dispense vor allem, durch die etwa wider Gottes 
Orduung die hohen geistlichen Würden und Amter mit Ordens- 
leuten besetzt werden“; denn solches zu gewähren, ist den Päpsten 


Aus solcher Auffassung stammt auch die von der Kirche das ganze Mittel- 
alter hindurch festgehaltene Vorstellung, daß die Angehörigen nichtchristlicher 
Völker (Tartaren usw.) versklavt werden dürften. 

2 S. 10, Z. 26 ff., ir wirdigen Reichsstett... . ir habt ewer freyhait von der 
Cristenhait, ir sind des hayligen glaubens schirmer und recht vogt; ferner S. 87, 
Z. 25fl.; S. 90, Z. 10ff. 

3 S. 91, Z. 8f. 

4 Vgl. S. 817. Das Kapitel über das Gericht, vor allem Z. 12 ff. 

5 883f. Das Kapitel von den „Insigeln“, vor allem S. 84, Z. 6fl. 

3 Zu viele Freiheiten und keine Freiheit, sagt später Karl Marx. 

7 Vgl. oben S. 20f. 


28 Alfred Doren 


keine Gewalt gegeben. Oder etwa jene Freiheit, die die Dom- 
klosterfrauen für sich beanspruchen und die ihnen erlaubt, in der 
Welt zu wandeln und den Gesetzen ihres Ordens untreu zu werden!. 
Oder die Übergriffe der Bettelorden, die zwar „gefreyet sind von 
den päbsten zu den almussen“®, aber diese ihre Freiheit will- 
kürlich erweitert und zu halb weltlichem Tun verfälscht haben 
durch Eingriffe in die Sphäre der Weltpriester, durch den Erwerb 
von Gütern und anderem Besitz usw.“. In der weltlichen Sphäre 
aber ist die wahre Freiheit nicht sowohl von den hohen Häuptern, 
„den hohen fürsten, die groß land hand“, sondern von dem 
niederen Adel „graffen, freyen, ritter oder knecht“ bedroht und 
verfälscht, die sich wider das „kaiserliche Rechtsbuch“ Zwing 
und Bann anmassen, willkürlich Freie zu Eigenleuten machen 
und ihnen ungebührliche Steuern auferlegen. „Es ist ain unge- 
hörte sach, das man es in der hayligen cristenhait offnen muß, 
das groß unrecht, so gar für gatt, das ainer so gehertzt ist vor 
got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein aigen.“ Noch 
schwerer allerdings wird die Sünde, wenn sie von Klöstern aus- 
geht, wenn auch diese Leute zu eigen machen um weltlicher Macht 
und weltlichen Besitzes willen, wenn sie nicht einmal Witwen 
und Waisen schonen, sondern sie um Gut und Freiheit bringen. 
Solche Klöster sollen mit völliger Zerstörung bestraft werden. 
„Lassent uns unsers fromen warnemen und unser großen freyhait 
leben““. 

Als letzter Hauptbegriff gesellt sich dazu endlich, dieser vor 
allem vieldeutig schillernd und besonders schwer in seinem Wesen 
zu fassen, der der „Gemeinschaft“ oder „Gemeinheit“. Es 
versteht sich, daß auch er in «erster Linie in der geistlichen Re- 
formation, wo wir ihm schon gelegentlich begegneten, eine be- 
herrschende Rolle spielt. Gemeinschaft ist vor allem — gegen- 
über den mehr formalen Funktionen der Gerechtigkeit und der 
Freiheit — das inhaltliche Wesen alles Mönchtums bis zu seinen 
Grenzgebieten hin, wie etwa dem der regulierten Chorherren von 
St. Augustin. In diesem höchsten, aber auch engsten Sinne be— 
deutet Gemeinschaft jene Form des Kommunismus des Eigentums 


1 Vgl. S. 55, Z. 1 fl., . es sind ouch thumclosterfrawen, die mainen frey sein, 
sy tragend alle farb usw. 

2 S. 52, Z. 27fl. 

3 Vgl. oben S. 13 fl. 

18.74, Z. 14. — S. 75, Z. 15. 


Zur Reformatio Sigismundi 29 


und des Konsums, wie sie speziell dem christlichen Mittelalter 
‚eignet: also Verbot jedes Sondereigens, enge Gemeinschaft der 
Lebensführung u.a.m. Alle Klosterinsassen sollen im Sinne dieser 
Gemeinschaftsidee ihre Gulte aus der „Gemain“ bekommen, aus 
„einem Haffen“ essen, Schuhe, Kleider, Leinwand usw. an einer 
Stange hangen und alles von einem Kastenvogt verwalten lassen, 
der alle Jahre Rechnung abzulegen hat!. In ihrem engbeschlosse- 
nen Rahmen von höchstem Nutzen, wenn auch nicht von wirk- 
licher Heilsnotwendigkeit für die christliche Gesamtgemeinde, wird 
sie zur größten Gefahr für deren Gedeihen, sobald sie sich und 
ihr Prinzip hineineinzwängt in die Nachbargebiete des Sekular- 
klerus und der kirchlichen Verwaltung. Dann eben jener enge 
innere Zusammenhalt ihrer, durch keinerlei Sonderinteressen der 
Einzelnen gestörten, Interessengemeinschaft bewirkt ein so starkes 
Verwurzeltsein ihrer Mitglieder in diesem Boden, daß man sie 
ihm nicht entreißen darf, ohne die Gefahr eines notwendigen Gegen- 
satzes zwischen der engeren Gemeinschaft des Ordens und der 
der gesamten Kirche und damit der gesamten christlichen Mensch- 
heit heraufzubeschören. Gegenüber der „generalitas“, der großen 
weltumspannenden Gemeinschaft der Kirche als der Vertreterin 
der gesamten Christenheit, bedeutet eben jedes Kloster, jeder 
Mönchsorden eine „parcialitas“, eine Sondergemeinschaft; treffen 
beide Prinzipien aufeinander, so hat sich das engere dem weiteren 
selbstverständlich ein- und unterzuordnen. Daher auch von diesem 
Standpunkt aus vor allem die Forderung, daß kein Pabst, kein 
Kardinal, kein Bischof aus einem Orden genommen werden darf, 
damit das Recht der weiteren Gemeinschaft gegenüber dem der 
engeren gewahrt bleibe. Eine „gemaine ordnung, ein gemain 
gebet“ sollen ferner alle Pfarrkirchen und alle Diözesen innerlich 
zusammenschließen, „alle priester sollendt gleich pfronden han, 
gleich arbait mit singen und mit lesen haben“?. Keine Sonder- 
messe soll der einzelnen Seele gelesen werden, sondern jeden Montag 
soll man „alwegen jarzeit began gemainlich allen sellen“ 2. Alle 
Zinse, die der einzelne Priester oder Domherr bisher bezog, sollen 
aufgehoben sein; das Kapital aber, aus dem sie flossen, „das soll 


1 Siehe das 5. Kapitel der geistlichen Reformation: von der „gemain- 
samkeit“, 

2 R.S. S. 87, Z. 9—11. 

3 Siehe den 3. Teil der geistlichen Reformation: von Ordnung aller Pfarr- 
kirchen. 


30 Alfred Doren 


man anlegen ze ainem stuck“, es dem Pfleger zur Verwaltung 
geben, daß er daraus den Priestern den ihnen zukommenden Ge- 
halt auszahle!: ein Gedanke, der, wie schon oben dargelegt ist“, 
zwar nicht die Jdee des modernen geldbezahlten Beamtentums 
vorausnimmt, wohl aber die enge Verwandtschaft des Prinzips der 
Gemeinschaft mit dem der Gerechtigkeit, der Idee der Kongruenz 
zwischen Leistung und Bezahlung, klar erkennen läßt. 

Es ist wiederum die gleiche Anschauung, die im weltlichen Teil 
der Reformation in der Behauptung zu Tage tritt, daß die Zölle 
ursprünglich „von gmainer hand gemacht seien“® oder, wie es 
an anderer Stelle heißt, „der gemainen welt ze hilff und ze nutz“ “; 
die die Abschaffung der Zünfte fordert, auf daß „ain rechte ge- 
mainsamkeit“ wieder an Stelle der sündhaften „parcialitas“ trete, 
auf daß die Gemeinde der Bürger, die durch jene Gemeinsamkeit 
Namen und Wesen erhält, nicht betrogen und auch die Interessen 
von Nichtstädtern gebührend gewahrt würden“. „Wenn in den 
stetten alle ding gemain wären, herren und yederman wäre in 
auch gemain“® „Gemeinsam“ d. h. in diesem Zusammenhang frei 
von unberechtigtem Zwing und Bann, von ungebührlichen Steuern, 
soll endlich auch Feld und Wald, Wun und Weide sein? — jene 
Forderung, die uns aus den Programmen der aufständigen Bauern 
von 1525 ja genügsam bekannt ist. 

Neben diesem Begriff der „Gemeinschaft“, der sein Wesen durch 
den Gegensatz zu jeder „parcialitas“ erhält, sehen wir nun aber 
noch einen weiteren in der Vorstellungswelt des Verfassers eine 
bedeutsame Rolle spielen: den der breiten Masse des Volkes 
gegenüber den Auserwählten, nämlich den Fürsten, der hohen 
Geistlichkeit, den Rittern und vornehmen Stadtbürgern; den der 
sozial und wirtschaftlich Unterdrückten, der „Gemeinde“ im engeren 
Sinne, des unorganisierten, unzünftigen Volkes®, der „amorphen“ 
Masse gegenüber den korporativ organisierten wohlhäbigen Klassen. 
In der Betonung der Rechte der Gemeinde als der großen städti- 


1 S. 42, 2.7—22. 

1 Vgl. o. S. 14f. 

3 S. 65, Z. 2. 

S. 66, Z. 3fl. 

5 Weltliche Reformation, 3. Kapitel, S. 68 ff. 

e S.69, Z. 15f. 

7 S. 75, Z. 16 bis S. 76, Z. 10. Ausgenommen ist nur der Hochwald in der 
Ebene oder im Gebirge. 

e Über diesen Begriff vgl. Bücher, die Bevölkerung von Frankfurt a. M. 


Zur Refoımatio Sigismundi 3l 


` 


schen Konsumgemeinschaft gegenüber den im Rat herrschenden 
Zünften berührt sich diese Vorstellung mit der zuvor analysierten +; 
einseitig dagegen herrscht sie, wo der Verfasser den „F Gemeinen“ 
als den Niedrigen, Verachteten, Ungelehrten das Recht und die 
Pflicht zuspricht, in der drängenden Not der Zeit nicht nur ihre 
Prophetenstimme zu erheben und die Augen offen zu halten, da 
„unsere prälaten kardinäle, bischof mit dem haupte blind ge- 
geworden und die gelerten gangen in die hell“, sondern auch, 
wenn die Großen schlafen, die als notwendig erkannte Reform mit 
der Gewalt ihrer Fäuste in die Wege zu leiten? Hier ver- 
schwimmt ihm der Begriff der „Gemeinen“ mit dem der „Kleinen“ 
aus deren Reihen nach dem Spruch vieler Propheten einst der 
Retter erstehen soll’; ein „sacer pusillus“ ist zum Heile der Welt 
ausersehen; ein „Kleiner“, der aus der Tiefe zur höchsten Höhe 
emporsteigen soll. — 


8. 68, Z. 14: Ist es ain zunft, die man strafen solt von ira hantwercks 
wegen, das sy volfurent, das ainer gemainde in ainer stat nicht wohl kompt. 
Ebenso ebenda S. 21 ff.; einige Zeilen vorher aber heißt es bei der Erwähnung 
der Beherrschung des Rats durch die Zünfte: diss haist in ainer stat ze latin: 
una parcialitas, und ist nit ain rechte gemainsamkeit... 

2 So vor allem die Stelle S. 56, Z. 21ff.: Ich main wol, wolten herren und 
reichstet nicht darzu tun, man funde getrew cristen in der gmain, die ir 
selle noch got nicht übersechen ioch in den tod. Ebenso S. 92, Z. 13: darumb 
seien wir die gemainen wol ermanet, unser vernunft . .. zu gutten wercken 
pringen; dazu vgl. Werner, Dtsche. Geschbl. VII, S. 88 ff. Die dreifache Bedeu- 
tung des Wortes „gemain“: 1. Gemeinsamkeit, 2. Gemeinde im weiteren Sinne, 
3. niederes Volk, kann ibm zugegeben werden; nur daß für unsere Art der Be- 
trachtung die beiden ersten Bedeutungen aus der gleichen Wurzel stammen. 
Was W. aber weiter anführt zur Rechtfertigung seiner These, daß der Ver- 
fasser ein Laie sein müsse: daß die Wendungen „gemaine Christen, gemain 
welt und wir die gemainen“ unter allen Umständen als „Laienschaft“ zu inter- 
pretieren seien, entbehrt aller Uberzeugungskraft. An den beiden ersten Stellen 
ist nichts anderes als die „Allgemeinheit“, an der dritten die „Gemeinde“ (im 
weiteren Sinne) gemeint. 

s Über die Vorstellung eines „Kleinen“ als Retter der Welt vgl. vor allem 
die Ausführungen von Bezold in den Sitz- Ber. d. Münch. Akad. philos.-hist. 
Kl. 1884 S. 589. Sie knüpft an an Sacharja 12, 7. — Ganz erfüllt davon ist 
der Chronist Salimbene von Parma, der von dem Orden der Kleinen, d. h. der 
Minoriten, denen er selbst angehört, alles Heil der Zukunft erwartet. In der 
Vision Siegmunds von 1401 (über sie vgl. Köhne in der Dtsch. Ztschr. f. Gesch. 
wissensch. N. F. I, 882 - 362 und Lauchert: Materialien zur Geschichte der Kaiser- 
Prophetie im Mittelalter. Hist. Jahrb. 19, S. 861 ff.) heißt es „Und der chlainst 
cbunig wird chomen mit etleichen chunigen“. — Die Tradition läßt sich dann 
weiter verfolgen bis zu Lichtenbergers Practica von 1494. 


32 Alfred Doren 


Fassen wir zusammen: es gibt nach göttlichem Heilsplane eine 
heilige selige Ordnung in der Welt, die, heute durch Willkür und 
Unverstand der Mächtigen zerstört, durch einen prophetisch an- 
gekündigten Retter und Erlöser mit Hilfe der noch nicht völlig 
zerrütteten gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte, der Städte 
in erster, der Ritter in zweiter Linie, im Notfall durch einen 
Appell an die brutale Kraft der breiten Massen wieder hergestellt 
werden soll, nachdem sie in dem von dem Erlöser selbst verfaßten 
und mit kaiserlicher Autorität zu verbreitenden Ordnungsbuch der 
Welt verkündet ist. Diese Ordnung ist eine Ordnung im Sinne 
der Wahrheit, wie sie Jesus Christus verkündete; sie ist nach 
Gottes Willen eine gerechte, insofern sie jedem Stand und jedem 
Einzelnen seinen vorbestimmten Platz in Gesellschaft und Staat, 
jeder — wir dürfen den modernen Ausdruck hier wohl anwenden — 
gesellschaftlich -notwendigen Arbeit den ihr gebührenden Lohn, 
ihren „gerechten Preis“ gewährt, andererseits Drohren und Nichts- 
tuer ausschaltet und bestraft; insofern dadurch alle nach göttlich- 
natürlicher Weisheit gesteckten Grenzen scharf gezogen und streng 
gewahrt bleiben. — Ist dies der Fall, so genießt jeder die Frei- 
heit, die ihm zukommt, und es herrscht in kleinen Kreisen wie 
in der großen Gemeinde der Christenheit der Geist der wahren 
Gemeinsamkeit im Sinne christlich-brüderlicher Liebe. — 

Noch einmal sei es gesagt: es braucht kaum besonderer Hin- 
weise, um zu erkennen, daß in unserer Schrift jene allgemeinsten 
Gedanken mittelalterlicher Staats- und Gesellschaftsanschauung 
zu Worte kommen, wie sie bei Thomas v. Aquino ihre letzte 
theoretische Formulierung, bei Dante ihre grandioseste poetische 
Ausgestaltung gefunden haben. Die Gesellschaft als arbeitsteilig 
gegliederter, „von der Verwirklichung des absoluten Heilzweckes 
beseelter und gestalteter“! Organismus, patriarchalisch aufgebaut; 
die einzelnen Stände und Berufe in sich geschlossen und jeder zu 
einer bestimmten Funktion innerhalb des Ganzen erwählt, dies 
Ganze selbst solidarisch zu einer allgemeinen Harmonie der sozialen 
Interessen, zu einer mystischen Lebenseinheit zusammenklingend, 
die die gesamte Christenheit umfaßt und in der Kaiser und Papst. 
als Leiter in ihrer ebenfalls gottgewollten Beziehung zu einander, 
die dem Papst den höheren Rang zuweist, über den mensch- 
lichen Niederungen thronen. — Es ist eine Ordnung eines stati- 


1 Troeltsch, Soziallehren a. a. O. Vgl. vor allem die Stellen der R. S. 
S. 56, Z. 13ff. 


Zur Reformatio Sigismundi 33 


schen Gleichgewichts, die, für die Ewigkeit bestimmt, nur vor- 
übergehend ins Schwanken kommen konnte, um in allernächster 
Zeit durch den von Gott erlesenen, von Kaiser Siegmund ver- 
kündeten mystischen Retter und Erlöser, den Verfasser unserer 
Schrift, wieder ins Lot gerichtet zu werden. — 

In das Gefäß dieser allgemeinen Anschauungen von dem, was 
rechtens ist in der Welt, hat nun der Verfasser einen reichen 
Jnhalt von kritischen Beanstandungen des bestehenden Zustands und 
reformatorischen Forderungen gegossen, der aus sehr verschiedenen 
Quellen stammt. Das meiste entnimmt er wohl der eigenen Lebens- 
erfahrung, diese im weitesten Sinne genommen; einen weiteren 
Teil einer — natürlich vielfach verfälschten und sagenhaft verbräm- 
ten — geschichtlichen Tradition; wieder anderes einer phantastisch- 
prophetischen Vorstellungswelt, wie sie damals weit verbreitet war 
und mit den gleichen, nur in verhältnismäßig nebensächlichen Einzel- 
heiten variablen, Grundelementen sich überall, in allen Schichten 
und Ständen, in allen Ländern und Völkern der Christenheit vorfand. 

Im einzelnen hat die mühsame Arbeit Koehnes und Werners 
diesen Bestand auf seine Herkunft genau geprüft und nicht zum 
wenigsten aus den Resultaten dieser Prüfung haben beide ihre 
Schlüsse auf die Persönlichkeit des Verfassers gezogen. Fest scheint 
vor allem sein stadtbürgerlicher Standpunkt zu stehen: hier 
ist er ganz zu Hause, weiß trefflich Bescheid in allen Verzweigungen 
der städtischen Verwaltung, bis zu relativ unwichtigen Kleinigkeiten 
hinunter, vertritt städtische Interessen, kennt die den besitzenden 
Bürger vor allem angehenden Gesetze „um Erb und Eigen“', und 
erwartet, wie wir sahen, in erster Linie von den Städtern, ihrem 
guten Wollen und ihrer im ganzen ungebrochenen Kraft das Heil 
der Welt. Auf dem Lande ist er weniger zu Hause; immerhin 
kennt er die Nöte der Bauern, vor allem der Weinbauern?, die 
Last ihrer Zinse und Gülten, der Bauern, von deren Arbeit doch 
alle leben, erhofft ferner von den von ihm gepriesenen städtischen 
Reformen auch eine Besserung der Beziehungen zwischen Stadt und 
Land, zwischen Bürger- und Rittertum, das auch nur in seinen 


1 5.26, 2.2. 

2 Er unterscheidet bezeichnenderweise Bauern und Rebleute in der Stadt 
und auf dem Lande (R. S. S. 71, Z. 7ff.); die letzteren stellt er an anderer Stelle 
den städtischen Handwerkern entgegen (das der pawman und rebman bestan 
mugen bey ir arbait und jeder hantwercksman bey seinem lon), unterstellt aber 
beide der städtischen Preisaufsicht (ebenda S. 89, Z. 12 — 22). 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 3 


34 Alfred Doren 


alten Stand wieder eingesetzt zu werden braucht, um eine heils- 
notwendige Funktion in der Gesellschaft auszuüben. Die kirch- 
liche Hierarchie, ihre Bedürfnisse und ihre Nöte, die Idee, die 
ihr zu Grunde liegt und die Verzerrung, die sie sich durch die ab- 
wegige Entwicklung der letzten Jahrhunderte hat gefallen lassen 
müssen, kennt er genau; in der Gesamtreform, die er predigt, 
weist er der Geistlichkeit bei weitem den breitesten Raum an, 
sucht ihr vor: allem ihre zerstörte Stellung zurückzuerobern und 
erhebt sich bei ihrer Schilderung zur höchsten. Höhe ekstatisch- 
leidenschaftlichen Prophetentums. Seine ganze Liebe aber gilt den 
Predigern und Leutpriestern — so sehr, daß schon um deswillen 
die meisten Forscher der Ansicht waren, nur wer selbst Priester 
und durch ihre Standesinteressen gebunden sei, könne ein Werk ver- 
faßt haben, in dem den Priestern eine so überragende Rolle zu- 
gesprochen wird und sie allen Großen dieser Welt an Würde vor- 
angestellt werden. 

Sein Wissen in kirchlicher und weltlicher Literatur ist kein 
sehr weitreichendes. Seine Zitate aus der Bibel halten sich, wenn 
wir sein Werk mit anderen ähnlichen Inhalts und verwandter Ten- 
denz vergleichen, in engen Grenzen; die antike Literatur wird eben- 
falls nur in bescheidenem Maße herangezogen. Andererseits spricht 
vieles dafür, daß der Verfasser ziemlich weit in der Welt herum- 
gekommen ist; er kennt Venedig und die dort geübten Praktiken 
der Großkaufmannschaft, ebenso wie Wien und Preßburg; über 
den Umfang des Kirchenstaates macht er sehr ausführliche, aller- 
dings nicht völlig korrekte Angaben. Von Österreich, Savoyen, 
Burgund spricht er, wie von ihm wohlbekannten Größen. 

Vor allem aber ist ihm, wie gesagt, die prophetische Literatur 
der Zeit vertraut. Der ganze Ton seiner Schrift, in Anklage 
wie in prophetischer Hoffnungsseligkeit, ist überall da, wo er 
sich nicht in breiter Sachlichkeit in Einzelheiten ergeht, ganz 
der der glühenden Ekstase, des sich Berufenfühlens, des geist- 
erweckten Selbstvertrauens; joachitische Vorstellungen, die Erwar- 
tung des siebten erlösenden Weltzeitalters macht er sich zu eigen!. 


ı Über die prophetisch-ekstatischen Elemente in der Schrift ist von Koehne 
und Werner alles nötige gesagt. Was die Stelle S. 92, Z. 17ff. angeht, wo die 
älteren Forscher und mit ihnen Koehne lesen: „der prophet, der jung Hester“ 
und Koehne das auf Pseudo-Esdra deutet, während Werner die Emendation 
„Junghester“ bringt und auf den Amberger Prediger Wünschelburg hinweist, 
so scheint mir auch hier Koehne durchaus im Recht und Werners sieghafter 
Pomp (S. 92, A.4) gänzlich unberechtigt. 


Zur Reformatio Sigismundi 35 


Selbst Kaiser Siegmund, den die prophetisch-chilialistische Literatur 
Jener Tage sonst zum Liebling erkoren hatte, ist ihm, durch einen 
Traum aufgerüttelt, doch nur der „Wegbereiter“ seiner selbst. 
Ihm, dem „Kleinen“ und Ungelehrten, ist es bestimmt, das Banner 
mit dem Adler, als dem Wahrzeichen der siegreichen Kraft des 
Reichs, und dem Kreuz, als dem Zeichen der göttlichen Marter, 
die den Menschen die Freiheit gebracht hat, zum Sieg, zur Er- 
lösung, zum ewigen Frieden zu führen. Ein Sänger zugleich und 
ein Held, Künder und Retter in einer Person, fest wurzelnd im 
Erdreich einer einheitlichen Weltanschauung tritt er vor uns hin; 

wird es gelingen, nachdem wir dies erkannt, dem Rätsel seiner 
Persönlichkeit näher zu kommen? 


H. 


Zwei Ansichten über die Verfasserfrage stehen sich, wie schon 
erwähnt, heute schroff gegenüber, nachdem die ältere, von Böhm 
in seiner Ausgabe der Reformation verfochtene Anschauung, der 
hussitische Wanderprediger Reiser sei der Verfasser, mit Recht 
aufgegeben wurde, weil die Grundlehren der Reformation mit denen 
Reisers in unüberbrückbarem Wiederspruch stelıen!. Werner? glaubt 
in dem Augsburger Stadtschreiber Valentin Eber, also einem Laien, 
einem Mitglied des vor allem durch Joachimsohns Forschungen 
uns näher gebrachten Augsburger Frühhumanistenkreises, eine be- 
stimmte Persönlichkeit festlegen zu können, auf den — so meint 
er — entscheidende Merkmale des Denkens und Wissens unseres 
Reformators mit zwingender Kraft als Verfasser weisen. Koehne 
hat demgegenüber schlagende Beweise zunächst dafür vorgebracht, 
daß Eber schon aus zeitlichen Gründen der gesuchte Verfasser 
nicht sein könne; er lehnt einen Laien als Verfasser ab und glaubt 
sich bescheiden zu müssen, einen unbekannten „Priester Friedrich“ 
als Autor unserer Schrift zu benennen. Gemeinsam ist beiden For- 
schern nur die eine Erkenntnis, die Koehne verdankt wird und 
von Werner, und ebenso von allen andern, die sich mit der Frage 
befaßten, akzeptiert wurde, daß die Schrift in einer süddeutschen 
Reichsstadt, und zwar in Augsburg, entstanden sei. 

Von diesem Resultat wollen wir, als von einem bisher schein- 
bar festliegenden Punkt ausgehen, indem wir uns zunächst noch 


ı Siehe vor allem die völlig überzeugende Kritik Bernhardis (Jenaer 
Literaturzeitung III, 792). 
2 Siehe zu folgendem die ganze, oben S. 1f., aufgezählte Literatur. 


3% 


36 Alfred Doren 


einmal mit der Frage des Herkunftsortes beschäftigen, um, wenn 
es gelingt diese zu lösen, die gesuchte Persönlichkeit immer enger 
einzukreisen und, wenn möglich, zuletzt bei einem einzelnen In- 
dividuum halt zu machen. 
Die Gründe, die Koehne für Augsburg anführt, sind im wesent- 
lichen von doppelter Art. Einmal sucht er den Nachweis einer 
engen inhaltlichen Verwandtschaft der vor allem zur Reform städti- 
scher Verhältnisse in der Reformation niedergelegten Forderungen 
mit Zuständen zu führen, wie sie Augsburg zur Zeit des Re- 
formators zeigt. Man wird diesen Beweis als im ganzen gelungen 
ansehen und dennoch die Frage aufwerfen dürfen, ob Augsburg 
allein solche Verhältnisse aufweist oder ob nicht das gleiche auch 
noch von anderen Reichsstädten gilt. Diese letzte Frage aber ist, 
wie mir scheint, zu bejahen, und damit die Möglichkeit gegeben, 
auch noch andere Reichsstädte als Augsburg auf der Suche nach 
dem Verfasser als möglich mit in den Kreis der Betrachtung zu 
ziehen‘. Einzig die Überschrift eines Kapitels der geistlichen 
Reformation: von den „Thumklosterfrawen als ze Lindaw und sant 
Steffan“ scheint eine stärkere Beweiskraft für Augsburg bean- 
spruchen zu können, weil gerade zu Augsburg sich ein solches 
Steffansstift befand und damit dieWeglassung der Städtebezeichnung 
an dieser Stelle sich zwanglos erklärt. Ohne die Beweiskraft 
dieses Arguments leugnen zu wollen, ist doch die Möglichkeit zu 
betonen, daß hier durch ein einfaches Versehen des Schreibers 
oder Abschreibers der Name der Stadt ausgelassen sein kann, 
oder daß bei dem Leser das Stift einer benachbarten Stadt als 
so bekannt vorausgesetzt wurde, daß die Hinzufügung eines be- 
sonderen Hinweises sich erübrigte. Die sprachlichen Beweise aber, 
auf die sich Koehne in zweiter Linie stützt, vor allem das Vor- 
kommen einiger Dialektworte wie „reichsnen, fardel“ müssen schon 
um dessentwillen vorsichtig eingeschätzt werden, weil wir ja nicht 
die Urschrift der reformatio besitzen und eine sprachliche Um- 
arbeitung in der Handschrift, auf die alle erhaltenen Handschriften 
zurückgehen, durchaus im Bereich der Möglichkeiten liegt. Sachlich 
aber ist zu bemerken, daß das Wort „reichsnen‘ nicht nur außer- 


1 Früher hat man.auch an Straßburg gedacht; daneben taucht auch der 
Name Basels einmal auf, ohne aber Beachtung zu finden (Bezold in den G.G. 
A.1876, S. 1226). Jedenfalls richtet sich Koehnes Beweisführung in ibrem 
polemischen Teil ausschließlich gegen Straßburg, nicht aber gegen Basel (Koehne: 
im Neuen Archiv, XXIII, S. 712—723\. 


Zur Reformatio Sigismundi 37 


halb Schwabens häufig gebraucht wird, sondern nach Grimm sich vor 
allen Dingen bei Schweizer Schriftstellern angewendet findet; 
„fardel“ aber jn der im allgemeinen sonst nicht gebräuchlichen Be- 
deutung als „Unterpfand“ nicht in Augsburger, sondern nur in 
Ulmer und Memminger Quellen vorzukommen scheint“. 

So kommen wir zu dem vorläufigen Schluß: wenn auch manches 
für Augsburg als Herkunftsort unserer Schrift spricht, ein ein- 
wandfreier Beweis ist nicht geführt und es bleibt die Möglichkeit 
zu anderen Vermutungen offen. — 

Da liegt es nun nahe, einmal den Blickkreis des Verfassers 
etwas näher ins Auge zu fassen und zugleich damit die wenigen 
eigenen Angaben, die er über seine Persönlichkeit wenigstens an- 
deutungsweise durch die Wahl des Namens gibt, unter dem er 
als Verfasser (poeta) und als König der Zukunft (rex) auftritt. 

Friedrich von Lancironii nennt er sich an der einen? — Fried- 
rich von Lantnau® an der anderen Stelle. Indem Boehm vor allem 
die erstere Bezeichnung als Friedrich von Landskron deutete, 
glaubte er seinerzeit ein wichtiges Argument für seinen Friedrich 
Reiser gefunden zu haben, da dieser nicht nur den Vornamen mit 
dem Reformator teile, sondern auch eine Zeit lang in dem böhmischen 
Orte Landskron als Prediger geweilt babe. Mit dem Fall der 
Boehmschen Vermutung fiel auch dieses Argument hinweg; seit- 
dem war man scheinbar mit gutem Recht der Ansicht, daß die 
Wahl des Namens Friedrich aus jener populären Tradition sich 
herleite, die von einem mystischen Friedrich Deutschlands Rettung 
und Wiederauferstehung erwartete‘. Die Herkunftsbezeichnung 


! An den von Koehne a. a. O. S. 715, A. 5 angeführten Stellen aus den 
Augsburger Chroniken wird Fardel niemals in dem Sinn von „Pfand“, sondern 
stets nur in dem gewöhnlichen von „Bündel“, Ballen gebraucht. — Über den 
weiteren Beweis Koehnes, daß der größte Teil der Handschriften der reformatio 
aus Augsburg stammt, vgl. u. S. 47. 

2 Am Ende der Einleitung R. S. S. 14, Z. 23 fl. „Nomen poete. Der Name 
des Verfassers. Man sol wissen, das alles, das in dem buch geschriben stat, 
ich Friedrich von Laucironii, ain diener und knecht der gemainen cristenhait 
usw. .. dise Ordnung gemacht.“ 

s So S. 99, Z. 17. „Der ist ain priester .. Er wird genannt Friedrich 
von Landnau“; ferner am Schluß des ganzen S. 103, Z. 24. „Item er sol haißen 
Friedrich von Lantnaw.“ 

t Siehe vor allem Kampers, Kaiseridee, passim. Der Verfasser der Reformatio 
sagt selbst S.103. Z. 24: „Das er Fridrich genent ist, ist darumb, das er reich- 
lich alle land zefride setzt mit kreften“. Damit weist er deutlich auf die sym- 
bolische Bedeutung des Namens Friedrich für den Zukunftkaiser hin. 


38 Alfred Doren 


zu deuten, lehnte man entweder überhaupt ab, indem man sie als 
reines Phantasieprodukt bezeichnete, oder aber man half sich, wie 
Grauert es tat, mit Deutungen sehr allgemeiner Art, indem man 
wenigstens „Friedrich von Lantnau“ gleichsam als eine Ver- 
breiterung der Bezeichnung „Landgraf Friedrich“ erklärte und 
so unseren Reformator mit jenen — Thüringer — Landgrafen 
in Beziehung brachte, aus deren Stamm nach einer zunächst lokalen, 
dann aber auch im übrigen Dentschland verbreiteten Anschauung 
der Kaiser der Endzeit hervorgehen sollte!. 

Daß alle diese Deutungen aber nur Notbehelfe seien, darüber 
waren sich alle Forscher selbstverständlich klar. 

Wenn man nun schon seit dem 17. Jahrhundert das Wort 
„Lancironii“ mit „Landskron“ übersetzt hat, wie das bereits Gold- 
ast und Lünig?, dann Boehm und die ihm folgten getan haben, 
so darf man sich vielleicht wundern, daß noch niemand bisher auf 
den Gedanken gekommen ist, diesen Namen auf der Suche nach 
dem unbekannten Verfasser auch anderswo als im fernen Böhmen 
aufzustöbern. Er kommt nicht häufig vor, immerhin gibt es eine 
Anzahl Orte und vor allem Schlösser und Festen dieses Namens 
im Bereiche des alten deutschen Imperiums. Eines von ihnen, 
das ist das zunächst überraschende Resultat, liegt nun dicht vor 
den Toren Basels, im Westen nach der Seite des Schweizer 
Jura zu; im 13. Jahrhundert im Besitz der Freiherrn von Röteln, 
wurde es einem der führenden Geschlechter Basels, den Münch, 
zu Lehn gegeben, die sich nach ihm Münch von Landskron nannten 
und 1459 ausstarben®. 

Nehmen wir nun an — und es liegt kein Grund zum Zweifel 
vor, solange nicht der Gegenbeweis geführt ist, — daß der Name 
Lancironii in der Tat Landskron bedeutet und daß er nicht rein 
willkürlich gewählt ist, sondern zum mindesten durch die Kenntnis 
eines Schlosses Landskron angeregt wurde; nehmen wir ferner 
an, daß die Feste Landskron bei Basel gemeint ist, so werden wir 
zur Untersuchung der Frage gedrängt, ob nicht Basel mit ebenso 


1 Hist. Jahrb., 1892, S. 111ff. Diese Vermutung Grauerts wird von Werner 
ohne weiteres akzeptiert (Einl. S. LIII). Daß Landgraf Friedrich in ein (Graf) 
Friedrich von Landnaw auseinandergezerrt worden sei, ist doch reichlich ge- 
sucht und reines Verlegenheitsprodukt. 

2 Über ihre Ausgaben siehe Böhm, a. a. O., S. 20 ff. 

3 Barckhardt- Finster: Die Burgen des Rasler und Solothurner Jura, S.8f. 


Zur Reformatio Sigismundi 39 


guten oder gar besseren Gründen als Augsburg, als Herkunftsort 
unserer Schrift in Betracht zu ziehen ist!“. 

Da ist zunächst daran zu erinnern, daß Basel in der älteren 
Literatur gelegentlich bereits vermutungsweise neben Straßburg 
genannt worden ist, ohne daß man aber merkwürdigerweise dieser 
Vermutung irgendwie weiter nachgegangen ist. Es liegt ferner 
auf der Hand, daß a priori keine Stadt mit größerer Wahrscheinlich- 
keit den Anspruch erheben kann, eine Schrift wie die des Refor- 
mators erzeugt zu haben, als der Ort, an dem damals nicht nur 
über das Schicksal Deutschlands, sondern über das der Welt be- 
raten und entschieden wurde; der Ort, wo die hervorragendsten 
Geister aller Nationen sich zu ernster Beratung zusammenfanden; 
der Ort endlich, von wo aus, als dem zeitweiligen Mittelpunkt der 
westchristlichen Welt, ein Überblick über das Ganze derselben am 
besten gewonnen werden konnte. Darüber hinaus aber lösen sich, 
wie mir scheint, mit der Annahme, daß der Verfasser unserer Schrift 
von Basel aus die Welt anschaute, einige Fragen, die bisher 
viel Kopfzerbrechen machten und mit Hilfe der Hypothese Koehnes 
nicht gelöst werden konnten. Wenn im 16. Kapitel der weltlichen 
Reformation? eine Neueinteilung des Reichs in 4 Verwaltungs- 
bezirke (Vikariate) gefordert und zu Vikaren der Fürst von Öster- 
reich, die Herren von Mailand, Savoyen und Burgund vorgeschlagen 
werden, so ist allerdings schwer abzusehen, aus welchen Gründen 
man in Augsburg gerade auf diese eigentümliche Liste hätte ver- 
fallen sollen. Von Basel aus gesehen erklärt sie sich völlig un- 
gezwungen: Osterreich mit seinen oberrheinischen Besitzungen, die 
fast bis an Basels Tore reichten, die drei anderen Länder, alle 
hineinreichend in das Gebiet der westlichen und mittleren Alpen 
und mit Basel in dauerndem intensivem Handelsverkehr, lagen im 
unmittelbaren Blickbereich Basels; sodaß man in Basel unschwer 
auf den Gedanken kommen mochte, gerade den Herrschern dieser 
Länder die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe der Reichs- 
verwaltung zu übertragen; Gesandte der Herzöge von Savoyen, 
Burgund und Mailand neben denen Österreichs, d. h. des Kaisers, 
waren, wie wir wissen, auf dem Basler Konzil anwesend. Daß 
Burgund zeitweise in jener Periode mit dem Kaiser in offener 


1 Man könnte vielleicht auch an das Schloß Landser bei Basel denken, 
das zu Ende des 15. Jahrhunderts durch die Geburt eines auch von Dürer ge- 
zeichneten Wunderschweins zu europäischer Berühmtheit gekommen ist. 

? R. S. S. 86. 


40 Alfred Doren 


Fehde lag, hat dem gegenüber wenig zu bedeuten!: nicht für den 
Augenblick, sondern für die Ewigkeit waren die Pläne des Ver- 
fassers bestimmt. 

Weiter heißt es vom Kaiser „Mimus“, der den Ritterstand der 
Welt zu ihrem Schutze schenkte, daß er „Trier bawet und Solo- 
tern“*. Das mythische Alter Triers war in einer Fülle von Sagen 
und Legenden gepriesen, die überall in Deutschland, nicht nur im 
Moselgebiet, verbreitet waren. Durch die Legende der heiligen 
Eucharius, Valerius und Maternus ergeben sich überdies besonders 
enge Beziehungen zwischen Trier und dem Elsaß’. Aber Solo- 
thurn‘? Wie hätte wohl in Augsburg jemand zur Erwähnung dieser 
kleinen unbedeutendeu Schweizer Stadt gerade in diesem Zusammen- 
hange Anlaß gehabt? In der Schweiz dagegen und am Rhein 
war wenigstens im 16. Jahrhundert die Sage von dem märchen- 
haften Alter Solothurns, dessen Gründung gleich der Triers auf 
das Geschlecht des Ninus zurückgefübrt wurde, allgemein ver- 
breitet und fand noch bis ins 18. Jahrhundert hinein überall willig 
Glauben. — 


1 Unmöglich kann man jedenfalls daraus schlielen, daß der Verfasser ein 
weltfremder, über die Zusammansetzung des Reichs völlig unorientierter Mann 
gewesen sein muß. 

? R. S. S. 77, Z. 5f. 

3 Vgl. darüber Wetzer & Welte, Kirchenlexikon IV, Sp. 945 ff., unter 
Eucharius. Es handelt sich um die nach der legendarischen Tradition in der 
apostolischen Zeit vollzogene Gründung des Bistums Trier, dessen erste drei Ver- 
walter die Genannten waren. Maternus, auf der Reise nach Trier zu Ehl im 
Elsaß gestorben, wird durch die Berührung eines vom heiligen Petrus geweihten 
Stabs von den Toten auferweckt und setzt die Reise mit den Gefährten fort. 

Eine sehr gelehrte Abhandlung von Jakob Amiet: Die Gründungssage 
der Schwesterstädte Solothurn, Zürich und Trier verfolgt den fast unentwirr- 
baren Wust solcher Sagen, wenigstens für Solothurn, leider nur bis zu Glareanus 
(Heinrich Toriti) geboren 1488 zu Solothurn, zurück, der in seiner descriptio 
Helvetiae und in seinem Panegyricon die Stadt Solothurn verherrlicht und sie 
an Alter nur der Schwesterstadt Trier nachstellt (In Celtis nihil est Saloduro 
antiquius unis exceptis Treveris, quarum ego (wohl ergo! dicta soror, a. a. O. 
S. 32.). Nach ihm, der dann die Tradition bestimmend beeinflußt hat, stammen 
die beiden Städte allerdings nicht, wie beim Reformator, von Ninus (Mimus) 
selbst, sondern von den Söhnen des Ninus bezw. der Semiramis Trebeta und 
Salodorus. — Der spätere Solothurner Chronist Franciscus Haffner vermischt 
dann diese Tradition mit der durch Tacitus überlieferten Tuisco-Manussage 
{ebda S. 27 f.). — Eine Solothurner Münze des 16. Jahrhunderts trägt die Um- 
schrift Salodurum sub Abramo conditum. — Unsere Stelle ist Amiet merk- 
würdigerweise entgangen. 


Zur Reformatio Sigismundi | 41 


Diesen Gründen gegenüber wird man der Erwähnung Venedigs 
in dem Kapitel über die Kaufleuteordnung! eine starke Be- 
weiskraft für Augsburg kaum zusprechen dürfen: denn abge- 
sehen davon, daß es an der betreffenden Stelle heißt „zu Venedig 
oder anders wo“: die Königin der Adria stand auch mit Basel 
in lebhaften Handelsbeziehungen’. Daß man aber, wie es weiter 
heißt’, zu Wien weiß, wie man „hie“, d. h. in der Heimat des 
Verfassers kauft, kann von Basel — trotz der größeren Ent- 
fernung — ebenso gelten, wie von Augsburg. Täusche ich mich 
nicht, so kam es dem Verfasser ja gerade auf den Hinweis an, 
daß selbst große Entfernungen solche preistreibende Verabredungen 
der Kaufleute nicht hinderten. Die Anführung mehrerer Häfen 
aber, in denen nach der Forderung des Verfassers Reichsbeamte 
die ankommenden Waren prüfen und taxieren sollten, spricht eher 
für Basel als für Augsburg; denn Augsburgs Handel war fast 
ausschließlich auf Venedig orientiert, während für Basel das näher- 
gelegene, wenn auch an handelsgeographischer Bedeutung Venedig 
nachstehende Genua gleichberechtigt in Betracht kam. — 

Wir wenden uns zu den Argumenten Koehnes, die aus der 
Übereinstimmung einzelner Teilinhalte der Reformation mit gleich- 
zeitigen Augsburger Verhältnissen Beweise für die Herkunft ge- 
rade aus dieser Stadt gewinnen wollen, um unsererseits den Nach- 
weis zu führen, daß für Basel fast alle die von Koehne gemachten 
Beobachtungen ebensogut, zum Teil sogar noch besser zutreffen. 

Basel war freie Reichsstadt* wie Augsburg, nachdem es in 
Kämpfen, die fast ein Jahrhundert währten, in energischen ruck- 
weisen Vorstößen alle bischöflichen Rechte an sich gebracht und 


ı R. S., S. 71ff. 

2 Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel S. 209 fl., und öfters. 

3 R. S., S. 72. Z. öff. 

s Allerdings betonten in einem Antwortschreiben auf den von König 
Rupprecht Basel ausgestellten Schutzbrief Bürgermeister und Rat, daß sie 
dem König nur freiwillig Gehorsam leisten wollen „wie doch wir nit eines 
richs stat sind“, m. a. W. sie heben den Charakter der Stadt als einer „Frei- 
stadt“ hervor (Wackernagel, Geschichte Basels I, 339); nach den Untersuchungen 
von Ehrentraut (über die Frage der Frei- und Reichsstädte) aber (vor allem 
S. 165 ff.) ist die ältere, von Heusler (Verfassungsgeschichte der Stadt Basel 
S. 310ff.) vor allem verfochtene Ansicht von der scharfen Scheidung von Frei- 
und Reichsstädten nicht mehr aufrecht zu halten. Gerade in Basel war die 
Vogtei lange Zeit beim Reiche; es wurde in der Regel den Reichsstädten 
(im weiteren Sinne) zugezählt. 


42 Alfred Doren 


gegen Versuche der Österreicher, die Stadt in landesherrliche 
Abhängigkeit zu bringen, ebenso energisch verteidigt hatte. Die 
Eindringlichkeit, mit der Rechte und Pflichten der Reichsstädte in 
unserer Schrift betont werden, hatte vielleicht darin ihren Grund, 
daß gerade Basel erst vor kurzem (1431) durch die Erwerbung 
des Selbstbestimmungsrechtes den Schlußstein! in das Gebäude 
seiner Freiheit gesetzt, so daß ein Angehöriger dieser Stadt, stolz 
auf das erreichte, aber auch nicht ohne Besorgnis wegen erneuter 
drohender Gefahr mit besonderer Energie Rechte und Pflichten 
dieser Freiheit, als dem gemeinen Nutzen dienend, den egoistisch- 
partikularistischen Interessen weltlicher und geistlicher Machthaber 
gegenüberstellen mochte. 

Mit besonderem Nachdruck hat Koehne, indem er Augsburg 
gegenüber Straßburg, das von Bezold in den Vordergrund ge- 
schoben hatte, als Ursprungsort der reformatio zu verteidigen 
unternahm, auf die das Zunftwesen behandelnden Stellen hinge- 
wiesen“. Augsburg ist für ihn eine Zunftstadt xar e&oyrv: dort 
ernannten seit 1368 die Zünfte tatsächlich den Rat und begrün- 
deten jene Interessenwirtschaft, die vom Reformator als gemein- 
gefährlich so energisch bekämpft wird; dort findet sich jene eben- 
falls verworfene „Sperrung“ der Zünfte, die dem fremdbürtigen 
nur gegen hohes Eintrittsgeld noch Zulaß gewährte. — Blicken 
wir aber nach Basel, so finden wir hier durchaus verwandte Zu- 
stände: seit den Zeiten Bischof Heinrichs von Neuenburg die 
fast unbestrittene Herrschaft der Zünfte im Rat, den sie zu zwei 
Dritteilen besetzen; nach innen sind sie fast souveräne Herren 
ihrer Geschicke, unbelästigt von Eingriffen des Rates’; Doppel- 
zünftigkeit ist auch in Basel vielfach üblich und führt zu Miß- 
ständen — Verengerung des Nahrungsspielraums —, wie sie 
unser Verfasser so energisch bekämpft. Nun aber erwähnt der 
Reformator, indem er einzelne Beispiele für Doppelzünftigkeit gibt, 
neben dem Bäcker vor allem den Wein- oder Rebmann, der nicht 
zugleich den Bauer spielen darf. Wo aber fände sich im bier- 
gesegneten Augsburg oder in seiner Nähe ein einzelner Weinbauer 
oder gar eine Zunft von solchen — während im rebenreichen 
Oberrheintal eine Basler Rebleutezunft gut an ihrem Platze ist 


— 


1 Wackernagel a. a. O. S. 506 f.; Basler Urkundenbuch VI, 28. 

2 Vgl. Koehne im N. A. 23, S. 719 fl. 

3 Geering: Handel und Industrie der Stadt Basel, S. 23 f., 43 ff.,; Wacker- 
nagel S. 261f. 


Zur Reformatio Sigismundi 43 


und im Gremium der Basler Zünfte tatsächlich einen ehrenvollen 
Platz einnimmt“. 

„Handelsgesellschaften“ hat es allerdings in Augsburg früher 
als in Basel gegeben und sie haben dort schon im 15. Jahrhundert 
eine große Bedeutung erlangt; gerade neuerdings aber ist auf die 
Rolle, die sie schon damals auch in Basel gespielt haben, hinge- 
wiesen worden. Wenn 2. B. 1425 „Halbysen und seine Gesell- 
schaft“ dem Rat Silber um 1295 fl. verkauft, so deutet das schon 
auf einen Betrieb hin, der durchaus kapitalistischen Charakter im 
Styl der großen Handelsgesellschaften des 15. Jahrhunderts trägt. 
Daß im übrigen die große Ravensburger Gesellschaft eben damals 
den Handel am Oberrhein und in dem dem Verfasser wohlver- 
trauten Alpengebiet beherrscht hat, ist durch Schultes Forschungen 
ja allgemein bekannt geworden?. 

Nur kurz sei darauf hingewiesen, daß die Zollpolitik, die der 
Reformator predigt, in den uns bekannten Maßnahmen der gerade 
in jener Zeit sehr lebhaften Baseler Zollpolitik und -gesetzgebung 
eine Reihe von Parallelen findet. Als z. B. die Stadt sich 1431 
zugleich mit dem Recht auf eigene Steuererhebung auch das Recht, 
neue Zölle zu erheben, bestätigen läßt, da geschieht es mit der 
ausdrücklichen Begründung, daß der Erlös daraus zur Wege- 
besserung benutzt werden solle — eine Begründung, die ja auch 
bei unserem Verfasser in erster Linie die Erhebung von Zöllen 
rechtfertigen soll”. Daneben spielt hier wie dort der Brückenbau 
eine beträchtliche Rolle!. 

Die Teuerung, auf die Werner als Argument für Augsburg 
in den Jahren 1436/37 hinweist, ist in Basel in den Jahren 1438/39 
— also der Abfassungszeit der Reformatio unmittelbar benach- 
bart — nachweisbar. Der Forderung, daß in jeder Stadt nur 
ein öffentlicher Stadtschreiber sein solle, entsprechen die Basler 
Verhältnisse durchaus®; noch bedeutsamer ist, daß auch der be- 


1 Geering S. 41 f. und öfters; Wackernagel S. 109. — Dies Argument scheint 
mir die Frage zu Gunsten Basels einwandfrei zu lösen. 

2 Geering S. 219, 287f. Halbisen hat auch die Papierfabrikation in Basel 
eingeführt, die erste Papiermühle errichtet. — Schulte, Geschichte des Handels 
und Verkehrs usw. I, 624—638. 

s Basler Urkundenbuch S. 285 ff. 

80 erfolgt z. B. 1433 ff. ein Brückenbau über die Wiese (ebda S. 306, 857). 

s Geering S. 267, 290f. 

e Heusler. a. a. O. S. 892. 


44 Alfred Doren 


r 


soldete Stadtarzt, der nach der reformatio die Armen umsonst 
behandeln soll, sich gerade in Basel findet“. 

Blicken wir auf die kirchlichen Zustände. Gewiß: auch hier 
wird man methodisch zunächst im allgemeinen betonen müssen, 
daß der Verfasser seine Kenntnisse nicht notwendig ausschließlich 
aus der Stadt gewonnen haben muß, in der er die reformatio ver- 
faßt hat, daß er nicht ausschließlich aus deren Zuständen seine 
Schlüsse gezogen zu haben braucht. Immerhin mag darauf hin- 
gewiesen sein, daß fast alle in der Reformschrift aufgezählten 
Orden und Bruderschaften in jener Zeit in Basel oder in dessen 
unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbar sind. Das gilt etwa 
von den Johannitern“, die nach dem Willen des Reformators „zu 
Boden gestoßen“ werden sollen, sobald die neue Ordnung in der 
Welt Platz gegriffen hat; sie haben sogar ihren Hauptsitz un- 
mittelbar in der Nähe Basels, in Heitersheim im Breisgau. Dies 
gilt von den dem Verfasser ebenfalls verhaßten Deutschherren“, deren 
Mitglieder sich im übrigen besonders zahlreich im südwestlichen 
Deutschland finden; dies gilt von den in der Reformation er- 
wähnten Dominikanern, Augustinern, Bernhardinern, Prämon- 
stratensern, Barfüssern, Terminierern, Antoniern, Beginen und 
Nollarten, die sämtlich in Basel nachzuweisen sind. Von den 
Augustinern weiß eine Basler Chronik unserer Zeit zu erzählen, 
daß ihr Propst einen Mantel mit vielfarbigem Pelzbesatz trug, 
wie die Domherrn ihn tragen. „Sy gand nun . . . in claidern von 
märdern“ klagt unser Reformator®. — Das Kloster der Barfüßer 
muß sich kurz nach dem Erscheinen unserer Schrift (1441) eine 
Reformation gefallen lassen’; Reformationen von Frauenklöstern 
waren desgleichen in Basel damals an der Tagesordnung: so wird 
1423 das Frauenkloster zu den Steinen®, kurz darauf das Klarissen- 
stift reformiert. 


1 Geering S.244. Der Jude Meister Josset ist seit 1372 besoldeter Baseler 
Stadtarzt; auch sein Nachfolger Meister Gutleben ist Jude. 

2 Wackernagel S. 176. 

3 Boehm S. 70f. 

Wackernagel S. 176f. 

8 Basler, Chroniken V, 400. 

eR.S.S.43, Z. 8f. 

? Basler Chroniken V, 400; Wackernagel S. 516 erwähnt noch einer Klage 
von 1437, daß viele (Basler) Stiftsherren sich nicht scheuten, Turnieren und 
Tänzen beizuwohnen; ferner einer Reformation des Leonhardstifts. Das stimmt 
ganz zur Tonart unserer Reformation. 

s Basler, Chroniken VI, 279. 


Zur Reformatio Sigismundi 45 


Zu Anfang des Jahrhunderts hatte in Basel ein gewisser 
Mulberg! mit fanatischem Eifer gegen das Unwesen der Beginen- 
wirtschaft gepredigt, hatte eine Zeit lang große Erfolge gehabt, 
Bischof und Kapitel 1404 für seine Forderungen gewonnen, 1405 
ein förmliches Inquisitionsverfahren gegen ihre Mißbräuche und 
eine allgemeine Bewegung in der Stadt gegen das spätmittelalter- 
liche Zwischengebilde durchgesetzt, die sich vor allem gegen ihr 
unberechtigtes Almosennehmen richtete. Gesunde starke Laien, 
so fordert sein Helfershelfer, der Basler Pastor, müßten arbeiten 
und nicht betteln gehen. Auch die, die sich unter dem Mantel 
der dritten Regel des heiligen Franeiscus verbergen wollten, sollen 
abgetan sein. — Ihren Schutz fanden sie eben bei diesem Orden, 
bei den Barfüßern; deren starkem Einfluß vor allem war es denn 
auch zu verdanken, daß der Kampf, der ganz Basel ein Jahrzehnt 
lang in Atem hielt, durch einen päpstlichen Spruch zu Ungunsten 
Mulbergs, zugunsten des Barfüßer und Beginen entschieden ward. 

Diesen Mulberg und sein Auftreten in Basel kennt nun unser 
Autor aufs genaueste; er erwähnt ibn nicht nur, sondern er macht 
sich seine Motive und Argumente zu eigen: die Verwerfung 
des Almosennehmens und der Vermischung von geistlichen und 
weltlichen Funktionen, den Hinweis auf das sich ducken unter 
den Schutz des Minoritenordens. Wenn er sich ferner auch gegen 
die notorische Kuppelei und gefährliche Klatschsucht der Beginen 
wendet, so waren ähnliche Vorwürfe zur Zeit Mulbergs wenn 
nicht gegen die Beginen selbst, so gegen ihre Beschützer, die Bar- 
füßer, ebenfalls erhoben worden. 

So sehr nun aber die Episode des Auftretens Mulbergs zu 
ihrer Zeit die Basler in Aufruhr gesetzt hatte, außerhalb Basels 
hat sie, soweit erkennbar, keine große Beachtung gefunden: sie 


1 Zum Folgenden vgl. Wurstisen, Basler Chronik I, 218 ff; Mone, 
(uellensammlung II, 158. In den zerstreuten Aufzeichnungen in Berlingers 
Elterlin, die als Beilage II zu der „Anonymen Chronik der Burgunderkriege“ 
in den Basler Chr. V, 535 ff., veröffentlicht sind, finden sich auf S. 537 ff. zum 
Jahre 1400 kurze Mitteilungen aus einer prophetischen Predigt: Mulbergs. 
Darunter die stark an eine Stelle der Reformation anklingenden Worte „Wellen 
die großen prelaten der heiligen kilchen und die weltlichen Fürsten und herren 
nit darzu thun, so werden die herten steyn reden also vil, das ein reformatz 
beschicht“. Darauf, daß die genaue Kenntnis dieser Vorgänge für Basel (oder 
Straßburg) spricht, hat schon von Bezold in den G. G. A. 1876 S. 1226 auf- 
merksam gemacht. — Daß sie auch in Augsburg bekannt gewesen seien, dafür 
bleibt uns Koehne (N. A. 28, 717) den Beweis schuldig. 


46 Alfred Doren 


blieb ein lokales Ereignis. Sollte man wirklich annehmen, daß 
ein Menschenalter später jemand in Augsburg, wie das Koehne an- 
nimmt, gerade diesen Kronzeugen als Helfer für seine Forderungen 
herbeigerufen habe? In Basel ist es unmittelbar verständlich. 
Koehne meint ferner, gegen v. Bezold und dessen Straßburger 
Hypothese polemisierend, daß die Friedrichsage über ganz Deutsch- 
land verbreitet gewesen sei und daß man wegen des Namens Friedrich 
nicht genötigt sei, den Verfasser unserer Schrift am Oberrhein zu 
suchen. Dies im allgemeinen zugegeben, so kann doch auf der 
anderen Seite nicht geleugnet werden, daß im 15. Jahrhundert 
gerade in der Gegend der Basler Ecke, am Oberrhein, in den 
Vogesen, sicher nicht ohne den Einfluß der beiden hier abgehaltenen 
Konzilien und der dadurch bewirkten besonderen Erregtheit aller 
Gemüter in Furcht und Hoffnung, ein besonders guter Nährboden 
für Ausbrüche chiliastisch- prophetischer Ekstase vorhanden war. 
Schon die Prophetie des sogenannten Gamaleon verkündet den 
nahenden Reformkaiser der Zukunft: de Alemannia alta, id est de 
Rheno!. Zu Konstanz feiert man zur Zeit des Konzils Siegmund 
als „den Verjünger der alternden Welt, als neuen Moses und 
König David, welcher das heilige Grab erobern werde“? — den- 
selben Siegmund, der in unserer Schrift die Rolle des Vor- 
boten und Verkünders des kommenden Erlösers zu spielen hat. 
Noch ehe das Basler Konzil zu Ende ging, ward einer von den 
„Schwarmgeistern“, Nikolaus von Bulgesdorf, der ganz in den Ideen 
des „evangelium aeternum“ aufging, am 8. August 1446 zu Basel 
verbrannt?. Wenig später aber ist wieder aus der oberrheinischen 
Ecke jene merkwürdigste und bis heute trotz der dankenswerten 
Deutungsversuche von Haupt* rätselhafteste aller prophetischen 
Schriften des 15. Jahrhunderts hervorgegangen, die unter dem 
Namen des „oberrheinischen Revolutionärs“ geht: sie erwartet 
die Rettung der Menschheit von einem ebenfalls Friedrich genannten 
„König vom Schwarzwald, daz ist in dem Schwarzwald des Landes 
Elsas”, zu dessen Städten bekanntlich im Mittelalter Basel meist 
gezählt wurde, also wohl den Vogesen, und erblickt im Elsaß 


1 Kampers, Kaiseridee S. 127; v. Bezold in den Sitzungsberichten der 
Münchner Akademie der Wissenschaften, phil. hist. Kl. 1884, S. 573 ff, 604 ff. 

2 Kampers S. 137. 

3 Wurstisen S. 430. 

4 Haupt, Ein oberrheinischer Revolutionär usw. (Westdeutsche Zeitschrift, 
Ergänzungs - Heft 4). 


* 


Zur Reformatio Sigismundi 47 


das „gnadriche Land des Herzen Europa, das ist zwischen Bingen 
und Basel“, nach dem die Franzosen, nach der Ansicht des 
Propheten, schon damals ihre gierige Hand ausstreckten. Nirgend 
sonst in Deutschland ist sicherlich damals das ekstatische Schauen 


prophetischer Schwärmer, die brünstige Hoffnung auf den kommenden 


Erlöser gleich lebendig geworden, wie in der oberrheinischen Ecke, 
in deren Raum die Großen der Welt zweimal vergeblich um eine 
tragfähige Neuordnung der Kirche sich mühten. — 

Die weiteren Argumente Koehnes lassen sich kurz erledigen. 
Bei der Charakterisierung der einzelnen Handschriften der Refor- 
matio! gewinnt er zwar aus der Tatsache, daß die meisten von 
ihnen aus Augsburg stammen, für seine Hypothese der Herkunft 
aus dieser Stadt scheinbar eine gewichtige Stütze; gerade die 
Handschrift aber, die nach seiner Ansicht, obwohl sie sich selbst 
nur als „Auszug“ aus der Reformatio kennzeichnet, dem Urtext 
näher steht, als alleanderen Handschriften, die Stuttgarter nämlich, 
von Koehne mit G bezeichnet, stammt aus Basel oder aus dessen 
Nähe: denn an der Stelle, wo von den Preisverabredungen der 
Kaufleute die Rede ist, die bewirken, daß, wie es in den anderen 
Handschriften heißt, „ainer zu Wien weiß, wie man hie kauft“, 
steht hier „es weiß einer in Wien wie man hie git zu Basel 
oder zu Straßburg“; so erhalten wir damit die einzige hand- 
schriftliche Erwähnung der Ursprungsstätte. — Was aber endlich 
die Sprache unseres Verfassers angeht, so ist schon oben darauf 
hingewiesen worden“, daß, während das eine von Koehne für 
Augsburg herangezogene Wort, „Fardel“, sich in Wahrheit weder 
in Augsburg noch in Basel in der von dem Reformator angewandten 
Bedeutung findet, also für beide Städte außer Betracht bleiben 
muß, das Wort „reichsnen“ eine Eigentümlichkeit Schweizer Autoren 
in erster Linie ist, also jedenfalls eher für Basel als für Augsburg 
in die Wagschale fällt. — 

Wir fassen wieder zusammen: liegt es schon a priori nahe, den 
Verfasser unserer Schrift in der Zeit des Basler Konzils in der 
Stadt zu suchen, die damals das geistig-politische Zentrum der 
abendländischen Welt bildet, so spricht für Basel ferner die weit- 
gehende Übereinstimmung der Basler Verhältnisse mit den Angaben 
und Forderungen unserer Schrift; der Standpunkt des Verfassers 
zu den allgemeinen Weltbegebenheiten, die ihn, wie uns vor allem 


1 Koehne im N. A. S. 28, 692 ff, vor allem S. 697 ff. 
2 Vgl. oben S. 36f. 


48 Alfred Doren 


die Berufung der Herrscher Mailands, Savoyens und Burgunds 
zu „Verwesern des Reichs“ lehrt, durchaus in der Gegend Basels, 
nicht Augsburgs suchen lassen; der Name Friedrich von Lancironii, 
der wahrscheinlich vom Schlößchen Landskron herstammt, das 
nicht weit vor Basels Toren gelegen war; die Kenntnis der 
Gründungssage Solothurns und der Mulbergschen Wirren, die Er- 
wähnung der in Augsburg unbekannten Rebleute, endlich die Her- 
kunft derjenigen Handschrift, die nach Koehnes eigenen Angaben 
dem Original relativ am nächsten stand, alles vereint sich, um mit 
großer Wahrscheinlichkeit Basel als Entstehungsort unserer 
Schrift festzulegen. — Für die Herkunft des Verfassers und 
damit für die Möglichkeit seiner Identifikation ist allerdings durch 
dieses Resultat noch nicht allzuviel gewonnen; wir wenden uns der 
Lösung dieser Frage zu. 


III. 


Gab es, so werden wir die Frage jetzt zu formulieren haben, 
indem wir uns zunächst an Koehnes heute allgemein angenommene 
Hypothese anschließen, zur Zeit des Konzils, in den 30er Jahren 
des 15. Jahrhunderts, in Basel einen Priester Friedrich, auf 
den die Kennzeichen geistiger Eigenart, die wir in den Ausführungen 
des ersten Teils zusammenzustellen versuchten, passen; gab es 
dort einen Weltgeistlichen, der — insofern wird man den Ein- 
wendungen Werners Rechnung tragen müssen — einen offenen 
Blick und ein echtes Verständnis für die Schäden auch auf dem 
Gebiete weltlicher Verwaltung, vor allem auf dem des Städtewesens 
besaß, der auf diesem Gebiete bis in unbedeutende Einzelheiten hinein 
Bescheid wissen konnte und der zugleich im Rechtswesen und 
im Kanzleibetrieb — man denke etwa an das Kapitel über das 
Paßwesen — durchaus zu Hause war? 

Vielleicht darf man wiederum seine Verwunderung darüber 
äußern, daß es bisher niemandem auf der Suche nach dem unbekannten 
Verfasser eingefallen ist, einen Blick in die Kanzlei des Konzils 
selbst zu tun und ebenso in die zahlreichen Kanzleien, die in Basel 
im Gefolge der dort versammelten geistlichen und weltlichen Großen 
auftauchten! nachdem doch Werner selbst in einem Kanzlei- 
beamten Augsburgs den Verfasser entdeckt zu haben glaubte; mehr 
aber noch darüber, daß Koehne nicht eine Spur weiter verfolgt 


1 Die Kanzleibeamten waren (Breßlau, Urkundenlehre I. 459) bis ins 
15. Jahrhundert durchweg Geistliche. 


Zur Reformatio Sigismundi 49 


hat, auf die ihn der von ihm zuerst herangezogene und genau be- 
schriebene Stuttgarter Codex! der Reformatio hätte führen können. — 

Diese Handschrift enthält, wie Koehne einwandfrei nachgewiesen 
hat?, nicht die Reformatio selbst, sondern eine freie Bearbeitung 
derselben, die aber an manchen Stellen, wie schon erwähnt, dem 
Urtext näher gestanden hat, als die anderen Handschriften, die 
wir heute von der Reformatio besitzen®, und deren Autor wahr- 
scheinlich ein fahrender Clericus gewesen ist“. In dieser Hand- 
schrift heißt es nun’, an einer Stelle, die in den anderen Hand- 
schriften fehlt, „Wir haben zu Basel einen jungen Priester 
gehebt innder Kanzley bei Hertzog Wilhelm vonn Bayern, 
hieß Friderich, der war ein stiller Mann mit allen Sachen, 
Saitenspiel, Pfeiffen, Singen war ihm dahainer vor. Der war je 
dick angerenndt vonn dem Bropst vonn Sannt Alban, das er sich 
in iren Orden keren wöllt. Der jung Herr spricht: Ich wais nit 
was ewer Orden ist, gennd mir ewer Regel, die will ich über- 
sehenn, was ewer Orden siy. Der Prior gab im ir Regel zu lesen, 
die hat er ainen gantzen Monat, er übersah sy woll. Inn dem 
Monat kam er zu dem Propst oder Prior; der Probst hieb ann 
und sprach: Ich will Euch gebenn die Probstey zu Persach und 
gannd in unsern Orden, sy hat me den dritthalb hundert Gulden. 
Er sprach: Ich han ewer Regel wol übersehen, sy war mir zu 
sauer ann Gebett und an Gehorsami und an Reinigkaitt. Ich 
förcht ich möcht sy nit hallten; inn 4 Stundt mag ich Ewer Gebett 
nit thun: ich wird tot. Der Propst sprach: Ir sund nit verbunden 
das Bett als zu thun, man dispensiert mit Euch, das Ihr das 
leichtlich thundt. — Er sprach: gieng ich nun ina ewern Orden, 
müst ich nit schweren Ewer Regel zu hallten? — Der Propst 
sprach: Ja, Ihr schwerent die Regel, man dispensiert aber mit 
Euch. — Der Jung sprach: Ir seindt mechtiger denn der Bapst, 
der nem mir mainen Aid nit ab. Horendt eines gedenckennt mir 
fein nit meh, ich hann mit Euch gebettet. Ir bettendt nit, alles 


1 Ich verdanke es der Liebenswürdigkeit der Stuttgarter Archivverwaltung, 
daß mir schon vor längerer Zeit dieser Kodex zur Einsicht nach Leipzig ge- 
sandt wurde. 

? Neues Archiv 23, 697—702. 

3 Ebenda S. 699. 

Ebenda S. 702, A. 2. — Seine Anschauungen im ganzen sind, verglichen 
mit denen des Reformators selbst, sehr interessant und verdienten wohl ein- 
mal eine eingehende Analyse. 

è Stuttg. Codex. f. 33. Die gesperrten Stellen sind von mir gesperrt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 4 


50 Alfred Doren 


ewer Regel halltet. Ewer Dispensiren ist ewig Verdammnuß. 
Ir gan all in die Hell, Ir sindt an Gott meineidig. Wer ich 
herr, alls unser Herr der Kayser, ich ließ ewer ain nit leben. 
Das er allen Orden wirdig (widrig?) ist, das git im Gott inn und 
bekennt auch wol ewer Thun und ewer Lohn. Er hat die Layen- 
priester lieb, ann dem henget die haillige Kilch. Sie gesehendt 
baß, dann die Bischoff oder Prälaten. Verdampnet sönnt Ir ewiglich. 
Also schied er von imm“ 

Eine Anekdote nur, gewiß, und noch dazu eine, die sich in 
keinem der anderen Codices findet, die aber den Stempel der 
persönlichen Erinnerung und des unmittelbaren Erlebnisses deutlich 
an sich trägt. Da haben wir alles, was wir suchen: den Priester 
Friedrich, tätig in der Kanzlei des Protektors des Basler Konzils, 
Herzogs Wilhelm von Bayern, also an einer Stelle, die ihm den 
weitesten Überblick auch über weltliche Dinge und Händel ge- 
stattete; jung, so wie der, Reformator immer wieder es zu sein 
behauptet! („es sei denn, daß ihr werdet als die jung“), an be- 
scheidener Stelle wirkend als einer der Stillen im Lande, als 
„Sacer pussillus“, einer, von dem es in der Reformatio mit Recht 
heißen kann „er ist alweg gefunden in gedultikait“?; aber doch 
zugleich ausgestattet mit einem starken Gefühl für die Bedeutung 
des Standes, den er vertritt, der Laienpriesterschaft, die vor allen 
Ständen zu ehren ist. Da haben wir, genau wie in der Reformatio, 
das sichere Gefühl für die verantwortungsreiche und schwer zu 
tragende Bürde der Ordensgelübde, den gleichen fanatischen Haß 
gegen die Mißstände in den Orden, als Versündigungen gegen 
Gottes ewig wahres Gebot, Haß vor allem gegen die eingerissenen 
Lauheiten des Dispensierens, die Mißachtung heiliger Eide und 
Ordensregeln. Hier haben wir endlich — und das scheint mir 
von entscheidender Bedeutung — auch schon die Vorstellung, daß 
er selbst, der junge unscheinbare Priester, einmal an Kaiserstatt 
Herrscher sein könnte, um als solcher die meineidigen Ordensleute 
zu vernichten, so wie es der Reformator auch mit drohender Gebärde 
als seine Absicht verkündet?: eine Ahnung also der Rolle, die 
der Reformator später in seiner Schrift sich selber zugeschrieben hat. 


1 Siehe die Zusammenstellung der Stellen über die Jugend des Reformators 
bei Werner, R S., Einl. S. LVI f. 

2 R. S. S. 100, Z. 8. 

3 Es bedarf wohl keiner Begründung, daß der Verfasser der im Stutt- 
garter Kodex uns vorliegenden Überlieferung unmöglich mit diesem Priester 


Zur Reformatio Sigismundi | 51 


Mit dieser Entdeckung ist nun aber solange nicht allzuviel 
gewonnen, als wir nicht im Stande sind, diesen jungen Priester, 
der in der Kanzlei Wilhelms von Bayern tätig ist, mit irgend einer 
auch sonst bekannten Persönlichkeit zu identifizieren. Zum Glück 
ist dies indes der Fall. In der Tat begegnen wir nämlich in den 
von Haller im 2. Band seiner monumentalen Publikation veröffent- 
lichten Protokollen des Basler Konzils einem Kanzleibeamten 
Friedrich als einem Gehilfen jenes Heinrich Fleckel, der, vom 
Konzil zum „Auditor“, zum obersten Gerichtsbeamten ernannt, auch 
als Politiker und Diplomat zu wiederholten Malen mit schwierigen 
Aufgaben betraut ward und offenbar bei den Konzilsvätern sich 
eines besonderen Vertrauens erfreute. Da ist es nun bezeichnend, 
daß unser Friedrich, der in den Protokollen und ebenso in den 
Reichstagsakten meist als Fridericus, socius domini Henrici (Fleckel)' 
erscheint, einmal Magister genannt wird, d. h. eben zu jener 
Klasse der niederen, halbgelehrten Konzilsteilnehmer gehört, der 
Prälaten des sogenannten zweiten Status, die auf dem Konzil 
das radikale Element darstellten und deren Forderungen zum Teil 
mit denen des Reformators, wie Werner mit Recht betont hat, 
eine enge Verwandtschaft zeigen?. Bedeutsamer aber erscheint 
mir, daß dieser einfache Kanzleibeamte, der nur mit seinem Ruf- 
namen, ohne die sonst gebräuchliche Beifügung zum mindesten 
des Herkunftsortes bezeichnet wird, nun ebenfalls, wie sein Vor- 
gesetzter, wiederholt vom Konzil bedeutsame Missionen als dessen 
Vertrauensmann übertragen bekommt. So finden wir ihn, als der 
Bischof von Chur ausgeschieden war, als dessen Ersatzmann in 
die Kommission vom 30. April 1433 gewählt, deren Aufgabe es 
war, die gegen die Tätigkeit des Konzils gerichtete Bulle Papst 
Eugen IV. vom 14. Februar zu erörtern — eine Aufgabe also von 
höchster Wichtigkeit, insofern von ihrer Lösung der Weiterbestand 
des Konzils selber abhing, wie denn auch diesem Ausschuß Männer 
von der Bedeutung des Kardinals Cesarini, der Erzbischöfe von 


Friedrich identisch sein kann; ebenso aber, daß er, indem er die Anekdote 
überliefert, nicht ahnt, daß er damit den Schleier der Anonymität des Refor- 
mators etwas lüftet. 

ı Hie und da wird er fälschlich auch Theodericus genannt. 

1 R. S. Einl. S. XV und öfters. Die Verranntheit Werners, in Val. Eber, 
einem licentiatus juris (ö), durchaus den Verfasser sehen zu wollen, hat ihn ver- 
hindert, aus dieser richtigen Erkenntnis die rechten Folgerungen zu ziehen, 
und ihn in die Widersprüche verwickelt, auf die Koehne u. A. aufmerksam 
gemacht haben. 

4 * 


52 Alfred Doren 


Lyon und Mailand angehörten‘. — Zur Mitarbeit in dieser Kom- 
mission wird Priester Friedrich allerdings kaum Zeit gefunden 
haben; denn wenige Tage später wird er der Gesandtschaft des 
Konzils zum Frankfurter Fürsten- und Städtetag beigesellt, der 
auf Drängen Siegmunds von Herzog Wilhelm v. Baiern einberufen 
war, um über die dringend erbetene militärische Hilfeleistung für 
den Kaiser in Italien Beschluß zu fassen?. Von Frankfurt zurück- 
gekehrt wird er in eine Kommission delegiert, die, unter dem Vorsitz 
des Protektors selbst tagend, Streitigkeiten zwischen einigen Adligen 
der Straßburger Diözese zu schlichten beauftragt war®, und erhält 
endlich am 6. Juli vom Konzil 2 Monate Urlaub, um den Erz- 
bischof von Salzburg zu veranlassen, zum Konzil zu kommen, oder, 
wenn ihm dies nicht gelänge, selbst dorthin zurückzukehren“. 

Uber den Ausgang dieser Mission haben wir keine Nachricht; 
aus der Tatsache aber, daß Friedrich seitdem aus den Protokollen 
des Basler Konzils — soweit sie wenigstens bisher von Haller 
veröffentlicht sind — verschwindet, dürfen wir wohl schließen, 
daß er nicht mehr in irgendeiner Funktion an ihm teilgenommen hat. 
Was später aus ihm geworden ist, wissen wir einstweilen ebenso 
wenig, wie wir von seiner Tätigkeit, bevor er zum Konzil kam, 
Kunde haben; archivalische Forschungen in München, Wien 
und Basel, vielleicht auch Salzburg, die vorzunehmen ich augen- 
blicklich außerstande bin, würden vielleicht weitere Aufschlüsse 
gewähren. Was wir aber von ihm aus seiner Basler Zeit wissen, 
genügt meiner Meinung nach vollständig, um uns mit großer 
Wahrscheinlichkeit (ich wage nicht, mich mit der apodiktischen 
Sicherheit Werners zu äußern) in ihm den lange vergeblich gesuchten 
Autor der Reformatio vermuten zu lassen. — 

Und nun mag zum Schluß die historische Phantasie in ihr 
Recht treten, um auf Grund der schon früher erforschten und 
der neuen Erkenntnisse ein Bild von der wahrscheinlichen Ent- 
stehung der Reformatio zu entwerfen: Ein junger Mann, niederer 
Herkunft, zum Pfarrer erzogen, der manches gelernt hat, aber zu 
den „Hochgelahrten“ sich nicht rechnen darf, Magister wie Faust, 
aber nicht Doktor, wird, in erster Linie wohl aus uns unbekannten 
persönlichen Erlebnissen heraus, die seinen weiteren Aufstieg 


1 Reichstagsakten 10, 635; Haller, cone. Bas. II, 397. 

2 Ebenda 10, 865; Haller, a. a. O. 398, 415. Über die Bedeutung dieses 
Frankfurter Tages für die Entstehung der Reformatio vgl. u. S. 56f. 

Haller, conc. Bas. II, 436. 

Ebenda II, 443. 


| Zur Reformatio Sigismundi | 53 


hemmen, in innerster Seele ergriffen von den Nöten der Zeit, 
von dem Bilde der Zerrüttung aller Verhältnisse, einer verhängnis- 
vollen und daher sündhaften Abkehr von dem von Gott gewollten 
heilbringenden Wege der Menschheit. So bohrt er sich ein in 
die Probleme der möglichen Rettung und Erlösung der Menschen 
aus der Wirrnis, in die sie geraten; prophetische Stimmen, die 
einen jugendlichen mystischen Retter für die allernächste Zeit 
und den großen Tag der Weltenwende verkünden, dringen an sein 
Ohr. Verzweifelnd an einer friedlichen Rehabilitation des Priester- 
standes, dem er selbst angehört und der, von allen Seiten bedrängt, 
sich seiner über alle Weltlichkeit hinausragenden Würde beraubt 
sieht, tritt er ein in die Kanzlei Wilhelms von Bayern. Hier 
aber, im Mittelpunkt der ganzen konziliaren Arbeit, öffnet sich 
ihm ein bedeutsam erweitertes Blickfeld, vor allem auch über die 
weltlichen Schäden und Nöte der Zeit. Ob er schon im Gefolge 
seines Herren auf jenem Preßburger Reichstag von 1429 anwesend 
war!, auf dem Siegmund, schwer erkrankt, den zaudernden Fürsten 
und Städten, durch ein Traumbild erleuchtet, einen großen Plan 
einer allgemeinen Reform vorgelegt hat, ist einstweilen nicht zu 
erweisen: jedenfalls mag die Erinnerung an diese eindrucksvollen 
Tage gerade in der Umgebung Herzog Wilhelms, der selbst an 
jenem Reichstag teilgenommen hatte, weiter gepflanzt worden sein 
und einen Niederschlag in der Erzählung der Reformatio von Sigis- 
munds Vision gefunden haben, in der ihm der kommende Heiland 
verkündet und seine eigene Johannesrolle zugedacht ward. Damals 
hatte ja, wie uns zwei städtische Berichte im ganzen übereinstimmend? 
zu erzählen wissen, Siegmnnd die Absicht geäußert, eine Schrift 
anfertigen zu lassen und den Ständen vorzulegen, damit sie Besse- 
rungen damit vornehmen „nach jeglichen Standes Gelegenheit“, 
und diese Absicht auch zur Ausführung gebracht“; damals hatte 


ı Riezler, Gesch. Baierns 3, 276. In dem Streit der bairischen Herzöge 
fällte Siegmund damals eine den Münchner Brüdern Ernst und Wilhelm günstige 
Entscheidung. 

2 Deutsche Reichstagsakten 9, 358—869; die Berichte des Frankfurter Ge- 
sandten Walter v. Schwarzenberg (Ebenda S. 354f.) sind weit kürzer und bieten 
nicht Bemerkenswertes. 

s Hier finden sich die Worte von der „Besserung“, auf die Werner so großes 
Gewicht legt, hier die anderen, ebenfalls von Werner überstark betonten, (. .. daz 
die straffe beschee) „von dem miusten biss an den obirsten“ (a.a. O. S. 367). 
Am deutlichsten spricht für den Zusammenhang der Reformatio mit den Vor- 
gängen auf dem Preßburger Tag die Stelle in dem Bericht eines ungenannten 


54 Alfred Doren 


er in seinem, offenbar durch eine schwere Erkrankung bewirkten, 
erhöhten Erregungszustand die wenigen anwesenden Stände immer 
wieder auf seine gottgewollte Sendung hingewiesen und mit seinem 
Rücktritt vom deutschen Königtum gedroht, wenn sieseinen Wünschen 
nach einer Fried ensordnung im Reiche und nach energischer Be- 
kämpfung der Hussitengefahr sich nicht gefügig erwiesen. — Mit 
den Erinnerungen an die Vorgänge auf dem Preßburger Reichstag 
von 1429 aber mischten sich Elemente einer populären prophetischen 
Tradition von einer Sigmund einst früher ebenfalls zu Preßburg 
gewordenen Offenbarung, die ihm das nahende Ende der Welt 
verkündet hatte!. 

Entscheidend aber müssen für den jungen Priester die Ein- 
drücke geworden sein, die er auf dem Basler Konzil selbst erhielt. 
Hier, wo alle Fäden der großen europäischen Politik damals zu- 
sammenliefen, wo über die zukünftige Gestaltung des Organismus 
der katholischen Kirche an Haupt und Gliedern die Entscheidung 
ebenso fallen sollte, wie über Fragen der dringend nötigen Reichs- 
reform auf den nach Basel berufenen Reichstagen; hier erschien, 
längst erwartet, im Herbst 1433 Kaiser Siegmund selbst, um mit 
den Vätern und den Ständen des Reichs zu verhandeln. Indem 


(vielleicht Straßburger) städtischen Teilnehmers (a. a. O. S. 868): „er wolte 
ein verzeigenisse machen of den gemein frieden, doch of unsere herren der 
korefursten fursten herren und stette verbessern die sin nottel mogen kurzen 
und lengen abe- und zusetzen, und gap disse nottel also ludende: unsers 
herren des konigs meinung ist etc“. 

1 Das kommt beim Reformator darin zum Ausdruck, daß er R. S. S.99 Z. 11. den 
Traum Siegmunds in das Jahr 1403 zur Zeit der „Auffahrt“, also auf den 
Himmelfahrtstag verlegt, in eine Zeit, in der Siegmund tatsächlich in Preß- 
burg anwesend war. — Daß der Reformator die in den frühesten Drucken 
wiederholt mit der Reformatio verbundene, unter Siegmunds, aber auch unter 
anderem Namen vielfach überlieferte „Weissagung auf das Jahr 1401“ gekannt 
hat (vgl. über sie Koehne in der deutschen Zeitschrift für Geschichtswissen- 
schaft N.F.1, S. 352— 362 und Lauchert im Historischen Jahrbuch 19, S. 852—867), 
scheint mir festzustehen. Dafür spricht vor allem seine Vorstellung vom 
„Kleinsten König“, die offenbar von hierher stammt, ebenso der Ausdruck „rosen- 
farwen blut“. Die prophetische Tradition bringt ferner das Datum der „Auf- 
fahrt“ für Siegmunds Vision. Hinzuweisen wäre ferner noch auf die Auf- 
fassung, daß die 12 Kardinäle die Nachfolger der 12 Apostel seien; auf die 
bei Eberhard Windecke (ed. Altınann S. 356) in der dort der heiligen Hildegard 
zugeschriebenen Prophetie sich findende Stelle, „also daz ieglicher orden blibe 
in seiner gerechtikeit“, auf den dort, ebenso wie in der Reformatio sich findenden. 
Hinweis, daß die Priester „thunt vil ee brechen und urteilen uns in solichen. 
sunden“. — 


Zur Reformatio Sigismundi bb 


der junge Priester Friedrich dem Auditor Fleckel als dessen Hilfs- 
kraft auf seinem verantwortlichen Posten zugeteilt und von dieser 
Stelle aus wiederholt bei bedeutsamen Aufgaben zu aktiver Mit- 
wirkung berufen wurde, wuchs das Selbstvertrauen des Mannes 
niederer Herkunft, der alles nur der eigenen Kraft verdankte, 
langsam ins phantastisch-ungemessene; zugleich aber auch die 
trübe Einsicht, daß auf die Selbsterkenntnis und den guten Willen 
zur Reform angesichts des schleppenden Ganges der Konzils- 
verhandlungen bei den Großen der Welt nicht mehr zu rechnen 
sei. Noch hoffte Priester Friedrich allerdings eine Zeitlang mit 
vielen Gläubigen im Lande auf Siegmund selbst, dem seit dem 
Konstanzer Konzil die Rolle des mystischen Erretters zugeteilt 
war!; vor allem, seitdem er durch die Schenkung eines Kleides aus- 
gezeichnet war?, damals als beim Einzug Kaiser Siegmunds in 
Basel der Protektor Herzog Wilhelm mit seinen Helfern für seine 
treuen Dienste seinen Lohn empfing®. Seitdem mochte er sich 
wohl als einen „Rat“ Kaiser Siegmunds fühlen, wie manche andere, 
mit denen er in Herzog Wilhelms Kanzlei ständig in Berührung 
kam und von denen er manches über die Verhältnisse anderer 
Länder, Savoyens etwa, Burgunds oder des Kirchenstaates, ebenso 
wie über städtische Angelegenheiten erfahren konnte, darunter 
der führende Staatsmann im damaligen Basel, Henmann Offenburg, 
es tatsächlich waren!. Entscheidend aber vor allem wurde für ihn 


ı Zur Zeit des Konstanzer Konzils wird bereits Siegmund als „alter Moses, 
qui vides afflictionem fratrum tuorum“ (v. d. Hardt, conc. Const. II, 164), als 
Beherrscher aller Völker, um der Welt den Frieden zu bringen (ebenda 170), 
als David noster (ebenda 179) bezeichnet; die Kölnische Chronik von 1499 schreibt, 
der Papst habe Siegmund bei der Krönung einen neuen Namen gegeben und 
„krönte ihn Kaiser Friedrich“ (Bezold i. d. Sitz.-Ber. d. Münch. Akad. phil. hist. 
Kl. 1884, S. 583 fl.). 

2 R.S. S. 101, Z. 21 ff. 

3 Kluckhohn, Herzog Wilhelm von Bayern usw., Forschungen z. dtschen. 
Gesch. 2, 580ff. Der Kaiser redete den Herzog, wie dieser in einem Brief 
berichtet, mit den Worten an „Lieber Oheim, ihr habt uns also zu Willen ge- 
lebt und gedient, daß ihr und alle eure guten Freunde dessen gegen uns billig 
und wohl genießen und unergötzt nicht bleiben sollt“. 

1 Henmann Offenburg war der ständige Vermittler zwischen dem Konzil 
und dem Kaiser, auch sonst für das Konzil, den Kaiser und die Stadt Basel 
dauernd diplomatisch tätig. Jn der Kanzlei des Protektors muß er infolge- 
dessen eine bedeutende Rolle gespielt haben; er war einer von den drei Räten, 
die beordert waren, die Befehle Herzog Wilhelms für den Basler Magistrat 
einzuholen und sich auch sonst mit ibm zu besprechen (Kluckhohn, a. a. O. S. 537); 


56 Alfred Doren 


seine Teilnahme an den Beratungen wichtiger Kommissionen und 
insbesondere seine Entsendung zum Frankfurter Fürstentag. Hier 
nämlich kam, wie Joachimsen neuerdings mit vollem Recht! her- 
vorgehoben hat, Kaiser Siegmunds reformatorische Energie, die 
schon in Basel über alle anderen Aufgaben des Konzils hinweg 
eine Reformation des Reichs an Haupt und Gliedern, eine sittliche 
Erneuerung des geistlichen wie des weltlichen Standes gefordert 
und, wenn wir einer privaten Nachricht Glauben schenken dürfen, 
sie zuletzt, selbst gegen den Willen der Nation, ihr aufzuzwingen 
gedroht hatte, noch einmal zu voller Entfaltung?. In 16 Artikeln 
hatte er die wichtigsten Materien der Reichs- und Kirchenreform 
niedergelegt, die zunächst in Frankfurt (Dezember 1434) verab- 
schiedet und auf einem Reichstag zu Regensburg im April 1435 
zum Gesetz erhoben werden sollten. — In Frankfurt soll er dann, 
nach einem Bericht Hermann Korners, den Joachimsen zuerst 
herangezogen hat’, die Mißstände bei allen weltlichen Ständen 
„von Haupt bis zu dem Mindesten“ zur Sprache gebracht und 
seine reformatorischen Forderungen in 12 Artikeln niedergelegt 
haben; wäre dieWeltlichkeit erst einmal gebessert, so, meinte man, 
sei es ein leichtes, auch den Klerus, im Notfalle mit Gewalt, zu 
reformieren. — Wie immer es im einzelnen mit der Wahrheit dieses 
Berichts beschaffen sein mag, soviel dürfen wir, schon auf Grund 
der Akten, als sicher annehmen, daß bei dem Kaiser damals ein 
starker, ausgesprochener Wille zur Reform wirksam war, daß dieser 
aber bei den in ihren Interessen bedrohten Ständen durchweg 
auf einen mehr oder minder starken Widerstand stieß, auf den 
stärksten bei der höheren Geistlichkeit und bei den Vertretern 


er erscheint auch sonst bei wichtigen Angelegenheiten in seiner Umgebung 
(ebenda S. 570, A. 1). Durch ihn dürfte Priester Friedrich wohl auch über die 
städtischen, insbesondere die Basler Angelegenheiten unterrichtet worden sein. 
Ursprünglich zu den Zünften gehörig, ist er im Jahre 1424 zur „hohen Stube“, 
d. h. zu einer Gemeinschaft städtischer Geschlechter übergetreten und später 
— allerdings erst nach Entstehung der Reformatio — in einen offenen Konflikt 
mit den Zünften geraten, dem wir in erster Linie die Abfassung seiner apo- 
logetisch gehaltenen Chronik verdanken (Basler Chron. V, 203—299). Durch 
ihn mag die scharf gegnerische Stellung unseres Autors zu den städtischen 
Zünften mit beeinflußt sein. Zum „Rat“ hatte ihn Siegmund schon 1414 ernannt; 
später hatte er ihn auf der Tiberbrücke zu Rom zum Ritter geschlagen. Vgl. 
über Offenburg jetzt vor allem Wackernagel, Gesch. d. Stadt Basel, Bd. 1, passim. 

ı A. a. O. S. 44ff. | 

? Ebenda S. 46. 

Ebenda S. 47f. 


Zur Reformatio Sigismundi 57 


des Basler Konzils, für das nach wie vor die Frage der Supre- 
matie des Konzils über den Papst im Vordergrund seiner Tätig- 
keit stand. — Für einen Mann wie Priester Friedrich aber, dessen 
Gedanken schon lange um die Frage der Erneuerung der Welt 
kreisten, mußte der Eindruck der Unmöglichkeit, auf dem Wege 
der Verhandlungen und Besprechungen zum heißersehnten Ziele zu 
kommen, wie er ihn in Basel bereits erhalten hatte und wie ihn 
die Vorgänge auf den Tagen von Frankfurt und von Regens- 
burg im April 14351 bestätigten, von entscheidender Bedeutung 
werden. Noch setzte er wohl seine Hoffnung auf Kaiser Sieg- 
munds festen reformatorischen Willen; aber diese Hoffnung mußte 
immer mehr schwinden, je mehr in den letzten Jahren der Eifer 
des Kaisers erlahmte. — Von den großen Reformprojekten, die 
am Basler Konzil selbst auftauchten, unserem Reformator bekannt 
wurden und sicher nicht ohne Einfluß auf ihn blieben, wie vor 
allem das des Kardinals Cesarini?, wurde keines in die Praxis 
übergeleitet: im Reiche aber traten die alten Gegensätze zwischen 
den einzelnen Ständen immer stärker hervor; nur bei den Be- 
ratungen der Städte trat noch ein entschiedener Reformwille, ein 
Wille zur „Freiheit“, gelegentlich zutage“; nur bei ihnen, vor 
allem bei den in Gärung geratenen unteren Klassen, der amorphen, 
unorganisierten Gemeinde, schien noch das Maß von zupackender 
Energie vorhanden zu sein, von dem eine wirkliche Besserung der 
Zustände im Reich ihren Ausgang nehmen konnte. — Mit dem 
Tode Siegmunds aber schwanden die letzten popularen Hoffnungen, 
die man auf ihn als den Heiland der zerrütteten Welt gesetzt 
hatte; Miß wachs, Pest und Teuerung hatten das Land geschlagen, 
als sichtbare Zeichen des göttlichen Zornes; sollte nicht alles ver- 
loren sein, so mußte zur erlösenden Tat geschritten werden“. Aus 


1 Hier kam es wegen der Frage der Reformation zu einem scharfen Zu- 
sammenstoß zwischen dem Deutschmeister als Vertreter des Kaisers und den 
Gesandten des Kenzils. (D. R. A. XI, 527.) 

2 Vgl. R. S., Einl. S. XLVII ff. 

s Darüber vgl. die wiederholt gegebenen Ausführungen von Werner, zuletzt 
R. S. Einl. S. XXXIII ff. 

+ Joachimsen hat für die Datierung der Entstehung der Reformatio auf 
1435 (statt 1438 oder 1439) sehr beachtenswerte Gründe vorgebracht, die gerade 
durch meine Hypothese, die die Bedeutung des Frankfurter Tages für das 
Werden der Reformatio ebenfalls so stark betont, scheinbar eine neue Stütze 
bekommen würden. Trotzdem glaube ich, einstweilen wenigstens, an der alten 
Annahme festhalten zu müssen. Auf die Tatsache, daß im Jahre 1437/38 ganz 


58 Alfred Doren - 


dieser überhitzten, mit Spannungen aller Art überladenen politisch- 
sozialen Atmosphäre zuckte der entscheidende Blitz in Priester 
Friedrichs aufnahmebereite Seele; er, der Träger des mystischen 
Namens Friedrich, der den „Fund gefunden“, der „manchen Kummer 
erduldet“ ! hatte, war berufen, seine befreiende Macht zu ver- 
künden und zu verbreiten: nicht umsonst hatte er in der Stille 
gewartet und war „alwegen gefunden in gedultikait“ ?. So er- 
schien ihm jetzt Kaiser Siegmund nur als Vorläufer und Johannes 
des größeren Erlösers, der in ihm selbst geboren war; was er 
lange schon im Geiste aufgespeichert, alle die Materialien geist- 
licher und weltlicher Herkunft, was er z. T. wohl auch schon 
früher schriftlich niedergelegt hatte, jetzt schien die Zeit gekommen, 
alles der Welt in einer eigenen Schrift zu offenbaren und die 
Elemente, die noch zu erwecken waren, aus ihrem geistigen 
Schlaf zur befreienden revolutionären Tat aufzurufen. An der 


Deutschland, vor allem aber Süddeutschland von Mißwachs und Teuerung be- 
troffen ward, während es sich nach dem von J. herangezogenen Bericht Korners 
1433 nur um mitteldeutsche Gegenden handelte, will ich kein größeres Ge- 
wicht legen. Wohl aber vermag ich mich nicht der von J. gegebenen neuen 
Deutung der für die Datierung entscheidenden Stelle (bei Werner R. S. S. 92, 
Z. 18 fl.): Jtem man sol mercken usw. anzuschließen, obwohl ich gleich ibm, 
wie auch schon Koehne im Gegensatz zu Werner tat, das „überschlagen“ mit 
„überlegen“ und nicht mit „übersehen, versäumen“ übersetze. Mir erscheint es 
vor allem undenkbar, daß der Reformator mit seiner Schrift sich noch bei Leb- 
zeiten Kaiser Siegmunds hätte hervorwagen dürfen. Und wenn es S. 99, Z. 16f. 
heißt: „du bist wol ain wegberaitter des, der nach dir komen sol“, so spricht 
das, wie ich glaube, mit aller Deutlichkeit dafür, daß Siegmund den Refor- 
mator als seinen Nachfolger anerkennt. Wenn dann Siegmund in der weiteren 
Erzählung der im gewordenen Offenbarung allerdings davon spricht, daß er 
selbst, wenn er den Tag der Erlösung sehen sollte, sich als ein getreuer Christ 
finden lassen und mit dem Priester bis in den Tod treten wolle, so ist das 
doch wohl nur im Sinne einer vorbildlichen Ermahnung an die gesamte Christen- 
heit, nicht als reale Vorstellung zu deuten. Welch einen Grund hätte ferner 
unser Reformator gehabt, jene sonst nicht überlieferte Prophezeiung auf das 
1439. Jahr heranzuziehen, wenn er in Wahrheit schon 3—4 Jahre früher her- 
vorzutreten gedachte! — Völlige Sicherheit scheint mir allerdings einstweilen 
nicht zu gewinnen. — Will man Js. Datierung annebmen, so würde eben schon 
1435 unter dem Eindruck der Ereignisse zu Frankfurt und Regensburg die 
reformatio durch Priester Friedrich abgefaßt sein. In diesem Fall müßte ihn 
seine mystische Ekstase bis zu der verstiegenen Hoffuung emporgetragen haben, 
daß der regierende Kaiser zurücktreten, sich tatsächlich unter seine Fahnen 
stellen und ihm das Szepter überlassen werde, 
Ebenda S. 100, Z. 7. 
2 Ebenda S. 100, Z. 8. 


Zur Reformatio Sigismundi 59 


Spitze der Scharen, die, wie er erwartete, seinem Rufe folgen 
würden, wollte er, als Graf oder König Friedrich von Lancironi, 
unter dem dreifachen Banner, dem selbstgewählten Symbol der 
eigenen Herrlichkeit, dem Reichsadler und dem kirchlichen Kreuz 
siegreich die Feinde der „göttlichen seligen Ordnung“ niederwerfen, 
die zerbrochenen Schranken der gottgewollten Gliederung der 
Menschheit wieder aufrichten und im Zeichen der Freiheit und 
der Gerechtigkeit, der Wahrheit und der echten Gemeinschaft 
das Gottesreich auf Erden „zu ewiger Ruh“ aller Christenmenschen 
begründen. — 

Zu all dem ist es nicht gekommen. Seine welterlösende Bot- 
schaft ist auf dem Papier geblieben und — wir wissen nicht aus 
welchen Gründen — nur auf dem Papier weiter gepflanzt worden. 
Sie die „Trompete des Bauernkrieges‘ zu nennen, wie das früher 
üblich war, hat man keinen rechten Grund; wir sahen, daß bäuer- 
liche Forderungen bei dem Reformator nur eine sehr untergeordnete 
Rolle spielen. Noch weniger aber darf man mit Werner den revo- 
lutionären Grundton der Schrift gänzlich leugnen und sie in ihrem 
weltlichen Teil für ein allen Reichsstädten gemeinsames und der 
Akzeptionsurkunde paralleles „Aktionsprogramm“! mit wesentlich 
städtebürgerlich-konservativer Tendenz erklären. Vielmehr weht 
fast durch jede Zeile der Schrift die scharfe, harte und heiße 
Luft, in der Revolutionen gedeihen?; göttlichen Geistes voll, im 
festen Vertrauen auf die Offenbarung, die ihm geworden, predigt 
der Priester radikalen Umsturz, gewaltsame Beseitigung des Ver- 
rotteten und Zermorschten, auf daß die überdeckte Tiefe, die 
Reinbeit der gottgewollten Ordnung wieder emportauche und das 
Gottesreich auf Erden zur ewigen Wahrheit werde. 


1 Ebenda S. XXXII, vgl. S. XLI. 

2 Es genügt der Hinweis auf eine Stelle wie R. S. S. 7, Z. 23. „Sol man 
aber kumen zu gotlicher ordnung, so muß es zugan durch gottes kraft und 
durch das weltlich swert“..., auf die vielen Stellen, in denen er zur gewalt- 
samen Beseitigung der sündhaften Häupter auffordert, vor allem das oft 
zitierte (S. 56, Z. 30): „Aber got lat die seinen nit. Schlach man frölich dran, 
sich, es gat leichtlich zu“... 


60 


Friedrichs des Großen Antimachiavell'. 


Von 
Viktor Heydemann, Berlin. 


Der „Antimachiavell“ ist nicht nur deshalb noch heute lesens- 
wert, weil er aus der Feder des großen Königs stammt, sondern 
auch weil er die staatsrechtlichen Gedanken des Zeitalters der 
Aufklärung und Humanität widerspiegelt und unter der Mit- 
wirkung eines Hauptvertreters dieser Zeit, Voltaires, entstanden 
ist. Da nun meines Wissens bisher weder der Zusammenhang 
der Schrift mit den damals verbreiteten Anschauungen noch Vol- 
taires Anteil an ihr eingehend genug behandelt worden ist, will 
ich versuchen, ihre Entstehung und Veröffentlichung zu schildern, 
daran eine Vergleichung der Tätigkeit beider Autoren an ihr zu 
knüpfen und eine Übersicht über ihre Quellen zu geben. 


Entstehung und erste Drucke des Antimachiavell. 


Im Anfange des Jahres 1738 schickte Voltaire dem Kron- 
prinzen sein noch unveröffentlichtes „Zeitalter Ludwigs XIV.“ 
nach Rheinsberg; Friedrich war über das Werk entzückt und 
tadelte nur, daß er Machiavell, einen wegen seiner Irrlehren 
„verächtlichen Schurken“, unter die großen Männer seiner Zeit 
gerechnet habe?. Aber erst ein Jahr später macht er Voltaire 
die Eröffnung, er denke an eine Schrift über den „Fürsten“ des 
Machiavell®, und von da an ist zwischen ihnen häufig die Rede 
von der Arbeit und ihren Fortschritten. Die Fertigstellung ver- 
zögerte sich, weil der Kronprinz „eine Menge Bücher zu lesen 
hatte, um zu wissen, was man über Machiavell geschrieben hat““. 
Anfang November war die erste Niederschrift vollendet“; sie ist 


1 Der Aufsatz war abgeschlossen, ehe die Arbeit von Erich Madsack, „Der 
Antimachiavell“, Historische Studien 141, eingesehen werden konnte. Das 
Manuskript befindet sich bereits längere Zeit im Besitz der Schriftleitung, hatte 
aber nicht früher zum Abdruck gebracht werden können. (Anm. d. Schriftl.) 

? 31. 3. 1738. 8 22. 3. 1739. 426. 6. 1739. s 6. 11. 1739. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 61 


noch im Staatsarchive vorhanden, aber bisher unveröffentlicht. 
Sogleich machte er sich daran, das Werk vom ersten Kapitel an 
umzuarbeiten und zu verbessern. Wenn einige fertig waren, schickte 
er sie an Voltaire mit der Bitte, ihm offen mitzuteilen, was ver- 
besserungsdürftig scheine. Von vornherein ist er gewillt, bei der 
Herausgabe sich nicht als Verfasser zu nennen. Aber er hofft, 
daß die Schrift trotz ihrer Namenlosigkeit Eindruck machen, ja 
ihn überleben werde!. Endlich, am 3. Februar 1740, ist er mit 
der Umarbeitung fertig und bittet Voltaire um freimütige Kritik. 

Was den Inhalt anbetrifft, hat dieser wenig einzuwenden?; 
über die Form äußert er sich damals nicht, hat aber später sehr 
vie] Sprachliches ändern zu müssen geglaubt, ja ganze Teile um- 
gearbeitet. Dennoch behauptet er in seiner Vorrede, er habe 
gewisse Ausdrücke stehen lassen, die nicht französisch seien, aber 
verdienten es zu sein. Im allgemeinen war er über das Werk 
begeistert oder stellte sich wenigstens so. Denn wer zweifelte 
nicht an seiner Aufrichtigkeit, wenn er die Schrift, die doch 
immerhin deutlich die Spuren eines Jugendwerkes trägt und an 
Bedeutung mit den meisten späteren friederizianischen Schriften 
nicht zu vergleichen ist, namentlich nicht mit dem auf reicher 
staatsmännischer Erfahrung fußenden politischen Testamente von 
1752, wenn er sie stark iibertreibend ein Denkmal für die fernste 
Nachkommeuschaft nennt, seit 1500 Jahren — er meint seit Mark 
Aurel — das einzige eines Königs würdige Buch? 

Inzwischen hatte sich der Zustand des schon lange kränk- 
lichen Königs Friedrich Wilhelm I. verschlimmert, so daß der 
durch die Sorge um den Vater in Anspruch genommene Kron- 
prinz alle Vorbereitungen für den Druck dem Franzosen über- 
ließ, der deswegen am 1. Juni, dem Tage nach dem Tode des 
Königs, von dem er aber noch nichts wissen konnte, an einen 
Verleger namens van Duren im Haag ein Schreiben richtete. Er 
bot ihm ein Manuskript zum Drucke an, das von einer der an- 
gesehensten europäischen Persönlichkeiten stamme und Kapitel 
für Kapitel eine Widerlegung des machiavellischen „Fürsten“ sei. 
Er werde es ihm unter der Bedingung schicken, daß van Duren es 
abschreiben lasse und ihm die Handschrift zurückschicke, daß er 
weiter zwei Dutzend schöngebundene Exemplare des fertigen 
Druckes an einen noch näher zu bezeichnenden deutschen Hof 
und an ihn selbst zwei Dutzend einfacher gebundene schicke, 


1 6. 1. 1740. 23. 2. 1740. 


62 Viktor Heydemann 


übrigens strenges Schweigen über den Ursprung des Manuskripts 
bewahre!. Wie sich denken läßt, ging der Holländer bereitwillig 
auf diese Bedingungen ein und begann sofort mit der Drucklegung. 

Doch sehr bald nach der Thronbesteigung wurde dem jungen 
Könige die Sache leid. Er konnte voraussehen, daß nach dem 
Erscheinen der Schrift binnen kurzem an die Öffentlichkeit dringen 
werde, wer der Verfasser sei, und wünschte nicht, durch einige 
Stellen „gewissen Mächten zu mißfallen?“. So gab er schon Ende 
Juni Voltaire den Auftrag, dem Verleger gegen eine Entschädi- 
gung die Herausgabe zu verbieten. Voltaire gehorchte, wenn auch 
ungern und reiste selbst nach dem.Haag, um mit van Duren über 
die Einstellung des Druckes zu verhandeln. Aber davon wollte 
dieser nichts wissen — Voltaire hat ihn dafür später den ab- 
gefeimtesten Spitzbuben seiner Art genannt — und verweigerte 
auch die Herausgabe des Manuskripts. Was nun zwischen beiden 
folgte, hat Voltaire selbst dem Könige in einem Briefe mitgeteilt, 
der diesen doch wohl über die Rolle, die Voltaire hier spielte, 
einigermaßen in Erstaunen gesetzt haben wird*. Der Franzose 
erklärte, er wolle nur einige Seiten verbessern (darauf mußte er 
sich für jetzt beschränken). „Sehr gern“, erwiderte der Verleger, 
„aber nur in meinem Hause kann ich Ihnen Blatt für Blatt an- 
vertrauen; verbessern Sie was Sie wollen, aber in meinem Zimmer 
eingeschlossen, in Gegenwart meiner Familie und meiner Ange- 
stellten.“ Voltaire war einverstanden, verbesserte einige Blätter 
und mußte sich gefallen lassen, daß van Duren sie daraufhin 
durchlas, „ob er ihn auch nicht getäuscht habe“. Ganz unum- 
wunden teilt Voltaire dem Könige auch das Weitere mit, um zu 
beweisen, mit welchem Eifer er sich seines Auftrages entledigt 
habe. Am folgenden Tage „kehrte er in dasselbe Gefängnis 
zurück“, durchstrich nicht nur im Manuskripte nach Belieben, 
sondern schrieb auch mit Absicht lächerlich ungereimtes Zeug 
zwischen die Zeilen. Dadurch hoffte er, van Duren zu zwingen, 
daß er ihm gegen Entschädigung der Unkosten, die er gehabt, 
Handschrift und Druck herausgebe. Nach einem gut unterrichteten 
gleichzeitigen Schriftsteller bot er ihm 2000 Gulden’. Aber es 


1 Oeuvres complètes, herausgegeben von Moland, Paris 1881ff., 35, 1281. 

2 Juli 1740. 3 20.7.1740. 

4 Siehe denselben Brief. 

s Prosper Marchand, Dictionnaire historique ou mémoires critiques et lit- 
téraires, à la Haye 1758, Artikel Antimachiavel. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 63 


hatte alles keinen Erfolg; selbst der preußische Gesandte im Haag, 
der sich auf Befehl des Königs Voltaires annehmen mußte, er- 
reichte nichts. Vielmehr drohte der schwer erzürnte Buchhändler, 
die Handschrift in diesem mutwillig entstellten Zustande zu drucken. 
Doch bald besann er sich eines Besseren und ließ nun ohne 
Voltaires Hilfe das Werk erscheinen! unter dem Titel L’Anti- 
machiavel ou Examen du Prince de Machiavel, & la Haye chez 
Jean van Duren 1741 und gleichzeitig à Londres chez Guillaume 
Meyer. Doch ist dieser „Wilhelm Meyer“ nur ein angenommener 
Name und kein anderer als van Duren selbst. Man muß dieser 
Ausgabe die schöne Ausstattung nachrühmen; der Druck ist un- 
gewöhnlich groß und deutlich. Das Exemplar, das die Berliner 
Staatsbibliothek besitzt, ist auch durch Einband und Goldschnitt 
des Verfassers würdig, eine Augenweide für jeden Bücherfreund. 

Da sich aber Voltaire nun einmal mit ihm verfeindet hatte 
und ihm seinen buchhändlerischen Erfolg mißgönnte, ließ er in 
aller Eile in einem anderen Verlage, aber auch im Haag einen 
anderen stark abweichenden Druck herstellen unter dem Titel: 
Antimachiavel ou Essai de critique sur le Prince de Machiavel, 
publié par M. de Voltaire à la Haye aux dépens de l'éditeur 1740, 
so daß der später herausgekommene Druck ein früheres Jahr des 
Erscheinens zur Schau trägt als der in Wirklichkeit frühere. 

Von beiden Ausgaben erhielt der König im Oktober ein Exem- 
plar? Aber der Eindruck, den er von der Lektüre seines eigenen 
Werkes hatte, war kein erfreulicher. Wenn er auch seinem Mit- 
arbeiter die ausgedehnteste Vollmacht gegeben, ihm erlaubt hatte, 
nach Gefallen zu verändern, zu verbessern oder zu ergänzen, SO 
konnte ihm doch unmöglich recht sein, wie Voltaire diese Erlaubnis 
ausgenutzt hatte, wie unter seiner Hand ganze Kapitel ganz etwas 
anderes geworden waren als sie nach des Kronprinzen Nieder- 
schrift hatten sein sollen?. Er nahm sich vor, in Berlin eine neue 
veränderte Ausgabe zu veranstalten, und ließ vorläufig im Namen 
des Verfassers des Essai durch die Zeitungen die beiden Drucke 
für unecht erklären. 

Dadurch vielleicht wurde die Spannung, die zwischen ihm und 
Voltaire entstanden war, weiteren Kreisen bekaunt. Denn schon 
im selben Monat teilte der sächsische Gesandte Manteuffel seinem 
Minister, dem Grafen Brühl, mit, der König und Voltaire hätten 


2 Nach Preuß in den Oeuvres de Frédéric le Grand VIII Ende September 1740. 
1 Oeuvres VIII S. XIV. 8 7.11.1749. 


64 | Viktor Heydemann 


sich wegen des Antimachiavell miteinander veruneinigt“. Freilich 
ist ihm über den Grund dafür Zutreffendes nicht zu Ohren ge- 
kommen. Er hat nämlich gehört, die Schrift sei eine Kritik der 
früheren Regierung und habe deshalb nach der Thronbesteigung 
unterdrückt werden sollen, was durch Voltaires übereilten Verkauf 
der Handschrift an van Duren vereitelt sei. 

Friedrich aber hat seine Absicht, den Antimachiavell selbst 
herauszugeben, nicht ausführen können. Wichtigere Ereignisse 
nahmen ihn in Anspruch. Am 20. Oktober starb Kaiser Karl VI. 
Der König erfuhr es am 26., und schon zwei Tage später schrieb 
er an Algarotti: „Der Tod des Kaisers macht aus mir einen sehr 
schlechten Textverbesserer. Er ist verhängnisvoll für mein Buch, 
vielleicht aber ruhmvoll für mich selbst.“ Im Dezember rückte 
er in Schlesien ein. 

Für die Verbreitung der Schrift sorgten zahlreiche Nachdrucke 
nach der Unsitte der Zeit®. Um sich nach Kräften dagegen zu 
schützen, gab van Duren selbst eine sogenannte 3. Auflage heraus 
(den essai Voltaires rechnet er als 2.), diesmal in zwei Teilen; ließ 
er doch zum Vergleiche den Text des essai unter den seinigen 
drucken. | 

Noch sei folgendes bemerkt: Der König war es, der aus 
guten Gründen die Veröffentlichung seines Werkes noch zu guter 
Letzt verhindern wollte. Voltaire hat es später in seinen „Denk- 
würdigkeiten“, einer die ärgsten Unwahrheiten enthaltenden Schmäh- 
schrift über seine Beziehungen zu Friedrich, so dargestellt, als 
hätte er selbst zur Nicht veröffentlichung geraten. „Ich stellte 
ihm vor, erzählt er, es ginge nicht an, gerade zu der Zeit sein 
Buch zu drucken, wo man ihm die Verletzung seiner Lehren vor- 
werfen könnte. Er erlaubte mir, den Druck anzuhalten. Aber 
der Verleger forderte soviel Geld, daß der König es vorzog, sich 
lieber umsonst gedruckt zu sehen, als ohne diese Genugtuung zu 
zahlen.“ Fast soviel Verstöße gegen den wahren Sachverhalt 
wie Worte: van Duren forderte kein Geld, sondern wollte trotz 
des Angebots einer Summe den Druck nicht einstellen; der König 
„erlaubte“ nicht, das Ansinnen an van Duren zu stellen, sondern 


1 22.11.1740, siehe den Briefwechsel zwischen Friedrich dem Großen und 
Voltaire, herausgegeben von Koser und Droysen II, 62. 

2 Die Staatsbibliothek besitzt einen Kopenhagener Nachdruck des essai 
aus dem Jahre 1740, ferner einen Göttinger und einen Marseiller, beide von 1741. 

3 Oeuvres (Moland) 64, 12. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 65 


wünschte und befahl es, und einige Wochen nach dem Tode 
Friedrich Wilhelms, wo Voltaire den Auftrag erhielt, mit dem 
Holländer zu verhandeln, konnten weder der König noch Voltaire 
wissen, daß am Ende des Jahres die Eroberung Schlesiens be- 
ginnen und dadurch eine „Verletzung der Lehren des Anti- 
machiavell“ eintreten werde. Die Wahrheit ist vielmehr, daß 
Voltaire das Nichterscheinen des Antimachiavell lebhaft bedauert 
hätte — würde doch sonst der Welt nichts davon bekannt geworden. 
sein, welches Vertrauen ihm der junge König schenkte — und 
daß er mit dem Verleger ernsthaft überhaupt nur über Änderung 
einiger Stellen verhandelt hat. 


Voltaires Überarbeitung. 


Über hundert Jahre vergingen, bis neben den beiden Texten 
des essai und des examen Friedrichs Arbeit bekannt wurde, so 
wie sie aussah, ehe Voltaire sich ihrer angenommen hatte. Erst 
1848 ließ Preuß im 8. Bande der Oeuvres außer dem Vanduren- 
schen Text die Réfutation du Prince de Machiavel — denn so 
hat der Kronprinz seine Schrift betitelt — drucken. Seitdem ist 
es möglich, genau festzustellen, was Voltaire an Friedrichs Worten 
geändert hat. 

Beim Vergleiche zwischen beiden Texten fällt zunächst rein 
äußerlich die verschiedene Länge auf. Voltaire hat so stark ge- 
kürzt, daß in den Oeuvres sein Antimachiavell 105 Seiten um- 
faßt, die Réfutation 136. Dabei fehlt hier noch obendrein das 
2. Kapitel, das bei Voltaire immerhin über eine Seite lang ist. 
Besonders viel hat er im 15. und 16. Kapitel gestrichen, was ja 
der König selbst sofort mißbilligte. Sein 15. Kapitel nimmt nur 
drei Viertel einer Seite ein, das Friedrichs drei und ein Viertel, 
sein 16. anderthalb, Friedrichs vier. Mag Friedrichs Schreibart 
zu weitschweifig sein, durch die Kürzungen Voltaires sind beide 
Kapitel um so farbloser geworden. 

Voltaire rühmt sich, die Ausdrucksweise des Vörfadsers ge- 
mildert zu haben. Das trifft vornehmlich auf Stellen zu, in denen 
Machiavell gescholten wird. Nennt Friedrich ihn ce politique 
misanthrope et hypocondre, so begnügt sich Voltaire mit ce poli- 
tique. Statt Machiavel, ce corrupteur de la vertu, setzt er den 
bloßen Namen, statt ce sophiste des crimes: le précepteur des ` 
tyrans. Auch bei dem im Anfang der Vorrede mit Machiavell 
verglichenen Spinoza verzichtet Voltaire auf die Bezeichnung cet 


Histor, Vierteljahrschrift. 1922. 1. 5 


66 Viktor Heydemann 


impie. Das Wort monstre läßt er zweimal verschwinden. Be- 
zeichnet Friedrich den Machiavellismus als ein System rempli 
d'horreurs et de trahisons, so steht bei Voltaire nur plein d'horreur +. 
So vermeidet er geflissentlich Schmähungen Machiavells, wohl 
weil er im Grunde mehr auf seiner als auf Friedrichs Seite ist. 
Zugleich nehmen diese Abschwächungen der Sprache des Ver- 
fassers etwas jugendlich Übertreibendes, nicht zu ihrem Schaden. 

Keine Milderung, sondern eine Verfeinerung soll Folgendes 
sein. Im 1. Kapitel findet sich das berühmte Wort: „Der Fürst 
ist selbst nur der erste Diener des Staates.“ Friedrich hatte 
domestique geschrieben. Voltaire änderte magistrat?. Offenbar 
schien ihm domestique nicht für einen Herrscher zu passen. Dem 
Könige muß es übrigens sehr ernst mit diesem Gedanken gewesen 
sein, da er ihn noch mehrfach ausgesprochen hat, einmal in den 
„Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Hauses Brandenburg“ in 
der Form: „Der erste Diener (hier sagt er serviteur) und der erste 
Beamte des Staates“ (sollte ihm Voltaires Änderung im Gedächt- 
nisse geblieben sein?), sodann im politischen Testament von 1752, 
wo auch serviteur steht, in der „Rechtfertigung meines politischen 
Verhaltens“ vom Jahre 1757 (ministre), in einem Briefe an die 
Kurfürstin Maria Antonia von Sachsen vom 8. März 1766 (wieder 
magistrat), endlich in den „Regierungsformen und Herrscher- 
pflichten“ vom Jahre 1777 (serviteur)°. 

Auf Friedrichs eigenen Wunsch strich Voltaire einige Stellen, 
die an europäischen Höfen Anstoß erregen konnten, zunächst einen 
Abschnitt, der den hochbetagten, aber noch immer tatkräftigen 
und erfolgreichen französischen Minister Kardinal Fleury betraf. 
Seine gegen Preußen gerichtete Politik hatte Friedrich von Rheins- 
berg aus mit mißtrauischen Augen verfolgt und 1738 gegen ihn 
seine erste politische Denkschrift abgefaßt: „Betrachtungen über 
den gegenwärtigen Zustand Europas“, deren Veröffentlichung er 
plante, dann aber doch unterlassen hat. Fleury habe, wirft er 
ihm vor, durch List und Verstellung — darin noch über Richelieu 
und Mazarin zu stellen — es verstanden, überall den Glauben zu 
erwecken, daß die Franzosen die friedfertigste Nation der Welt 
geworden seien und nur um des lieben Friedens willen, wie er 


1 VIII, 232 und 111, 245 und 119, 244 und 118, 163 und 61, 299 und 162, 
165 und 63, 166 und 64. 

3 Magistrat bietet nur der essai, nicht der Vandurensche Text der Oeuvres. 

s Oeuvres I, 123, XXVII, III, 279, XXIV, 109, IX, 197. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 67 


ironisch ausführt, Lothringen vom Kaiser angenommen hätten. 
Die Polemik gegen „den Machiavell in der Kutte, der die Welt 
betrügt und dem Ewigen dient“ !, setzte er im Antimachiavell 
fort, wenn er am Ende des 4. Kapitels ursprünglich sagte: „Es 
ist anzunehmen, daß die französische Regierung, da sie mit einem 
Teile der Grundsätze Machiavells soviel Glück gehabt hat, auf 
so gedeihlichem Wege nicht stehen bleiben und nicht verfehlen 
wird, alle seine Lehren in Anwendung zu bringen. Am Erfolge 
braucht man nicht zu zweifeln angesichts der Einsicht und Ge- 
schicklichkeit des Ministers, der augenblicklich am Ruder ist. 
Doch hören wir lieber auf, sagte der Pfarrer von Colignac, damit 
wir keine Dummheiten sagen.“ Der scherzhafte Schlußsatz zeigt, 
daß sich der Verfasser bewußt war, einen wegen des Angriffs 
auf den zeitgenössischen Staatsmann etwas gefährlichen Boden 
zu betreten. Voltaire tilgte die Worte und konnte daher ein 
Exemplar der Schrift ohne Bedenken dem Kardinal übersenden 
mit einem Begleitschreiben?, in dem der Name des Verfassers 
zwar nicht genannt, aber doch angedeutet war. In seiner Ant- 
wort lobte Fleury die Grundsätze des Verfassers, der, wenn er 
kein Fürst wäre, doch verdiente es zu sein“. | 

Im 10. Kapitel spottet Friedrich über die Miniaturstreitmacht 
eines deutschen Fürsten, die vielleicht ausreichen würde, im 
Theater von Verona eine Schlacht aufzuführen. Damit der Herzog 
von Sachsen - Weimar, den Friedrich meinte, sich nicht verletzt 
fühlte, beseitigte Voltaire das d’Allemagne hinter un certain 
prince. 

Anderswo ergänzt Voltaire Lücken, die der Kronprinz ge- 
lassen hatte, fügte im 18. Kapitel den Namen des Marschalls 
Fabert hinzu, der Friedrich entfallen war, und im 5. Zahlen, die 
den Umfang Hollands und die Größe der Bevölkerung Rußlands 
betreffen. 

Dafür schob er im 23. Kapitel eine Anekdote über Ludwig XIV. 
und einen alten Offizier ein, die ebensogut wegbleiben konnte, 
und ein Zitat aus Tacitus, aber nicht im genauen Wortlaute. 

Im allgemeinen lehrt die Vergleichung: es wäre bedauerlich, 
wenn der Antimachiavell nur in der Voltaireschen Fassung auf 
uns gekommen wäre. Mag er auch durch die Überarbeitung an 


1 Oedvres XIV, 82. 85 
3 4. 11. 1740: Oeuvres (Moland) 35, 1374. 
3 14. 11. 1740, ebd. S. 1378. 
5 * 


68 Viktor Heydemann 


Glätte der Form gewonnen haben, die Sprache französischer ge- 
worden sein, der Eigenart der Niederschrift Friedrichs hat sie 
teils durch Weglassen, teils durch Abändern, teils durch Ergänzen 
nicht Weniges genommen. 

Eines erfordert die Gerechtigkeit hinzuzufügen. Es läßt sich 
nicht leugnen, daß Voltaire einige Male sinnstörende Irrtümer 
beseitigt hat. Das 15. Kapitel beginnt Friedrich mit den Worten: 
„Maler und Geschichtsschreiber gleichen sich darin, daß jene die 
Züge und die Gesichtsfarbe des Menschen wiedergeben, diese 
seinen Charakter, seine Taten und die Geschichte des mensch- 
lichen Geistes.“ Voltaire schaltet richtig ein: „Sie gleichen sich 
darin, daß sie die Natur nachbilden müssen, Jene zeichnen“ usw. 
Am Schlusse des 2. Kapitels ist die Rede von einem Herzoge von 
Lothringen, dessen Gedächtnis dem Volke so teuer war, daß als 
seine Witwe Luneville verließ, wie Friedrich schreibt, on n’enten- 
dait et on ne voyait que des larmes. „Entendre des larmes, cela 
est trop ridicule“, schrieb Voltaire an van Duren und verbesserte: 
on n’entendait que des cris etc. 

Von vorteilhafter Seite zeigt sich endlich der Herausgeber, 
wenn er seinen eigenen Namen bescheiden verschweigt, wo Fried- 
rich ihn erwähnt. „Virgil, sagt Friedrich, läßt Dido sprechen wie 
Herr von Voltaire Jokaste im Oedipe sprechen lassen würde“ !. 
Voltaire hat dafür quelqu’un eingesetzt. Auch geht seine Autoren- 
eitelkeit nicht so weit, einem Verse aus demselben Oedipe, den 
Friedrich aus dem Gedächtnisse und daher nicht ganz richtig an- 
führt, den genauen Wortlaut zu geben. Der Vers in der 1. Szene 
des 3. Aktes lautet: Un seul mot, un soupir, un coup d'œil nous 
trahit, während in den Oeuvres steht: Un geste, un coup d’eil, 
un regard les trahit’. | 


Die Quellen. 


Ich schicke Einiges über den Inhalt des ganzen Werkes voraus. 
Schon das Vorwort spiegelt die tiefe sittliche Entrüstung wieder, 
die den Verfasser beim Lesen des „Fürsten“ ergriffen hat und 
mit der er auch im weiteren Verlaufe der Schrift nicht müde wird, 
das „Ungeheuer“ zu schmähen. So macht er es sich denn zur 
Aufgabe, „die Sache der Fürsten wider ihre Verleumder zu führen, 
sie von der abscheulichsten Anklage zu reinigen, sie, deren Amt 


ı VIII, 241. VIII, 118. 245. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 69 


einzig und allein Arbeit zum Wohle der Menschheit ist“. Will 
er also der Wahrheit über das Fürstenamt zum Siege verhelfen, 
so verträgt sich gut damit, wenn er an anderer Stelle! als seine 
einzige Absicht die angibt, sich selbst Befriedigung zu verschaffen, 
indem er mit aller denkbaren Freiheit die Wahrheiten, von denen 
er überzeugt sei, oder Dinge, die ihm vernünftig scheinen, aus- 
spreche. So begründet er die Abfassung der Schrift vor der 
Öffentlichkeit, und ohne Zweifel ist die Entrüstung über die Lehren 
Machiavells ehrlich und ungeheuchelt, wenn er sich auch selbst 
gesagt haben wird, daß später die Erfahrung, die rauhe Wirk- 
lichkeit ihm viele Dinge in anderem Lichte erscheinen lassen werde 
als er sie damals sah. Jedenfalls lag es dem Thronfulger, der 
bei der Kränklichkeit des Vaters vielleicht bald den Thron zu 
besteigen berufen war, nahe, über die Aufgaben, die seiner warteten 
mit sich ins Reine zu kommen. Der Antimachiavell stellt dem- 
nach die Ideale auf, nach denen der künftige Herrscher sich 
richten will, und behält so seine Wichtigkeit, wenn es ihm auch 
nicht gelungen sein sollte, den Florentiner zu widerlegen. Treitschke 
hat mit seinem Urteile recht, der Antimachiavell sei als Kritik 
des „Fürsten“ ebenso wertlos wie wertvoll als Programm für die 
eigene Regierung Friedrichs. Wertlos, weil auch nach der über- 
einstimmenden Ansicht anderer Männer, etwa Herders und Fichtes?, 
eine Schrift wie die Machiavells überhaupt nicht widerlegt werden 
kann. Der König hat selbst später eingesehen, daß er in seiner 
Verurteilung des „Fürsten“ zu weit gegangen war. Es klingt 
fast, als wolle er sein früheres unreifes Urteil zurücknehmen, 
wenn er im Politischen Testamente von 1752 sich so äußert: 
„Machiavell sagt, eine uneigennützige Macht inmitten ehrgeiziger 
Mächte müsse schließlich zugrunde gehen; es tut mir leid, aber 
ich bin genötigt einzugestehen, daß Machiavell recht hat.“ 
Damit nun „neben dem Gifte“ das Gegengift bei der Hand 
sei“, stellt Friedrich jedem der 26 Kapitel des „Fürsten“, die er 
nicht in der Ursprache, sondern der 1683 erschienenen französi- 
schen Übersetzung des Amyot de la Houssaye daneben drucken 


ı Kap. 14. | 

Herder in seinen „Briefen zur Beförderung der Humanität“ von 17%: 
Werke 17, 321—323, und Fichte in der sehr lesenswerten Schrift von 1807 
„Inwiefern Machiavellis Politik auch noch auf unsere Zeiten Anwendung habe“. 

® Ein Gift nennt auch Ranke Machiavells Buch: „Zur Kritik neuerer Ge- 
schichtsschreiber“ 1824, S. 201. 


70 Viktor Heydemann 


ließ, das gegenüber, was er selbst zu sagen hat. So zerfällt auch 
sein Werk in 26 Kapitel mit. den gleichen Überschriften wie bei 
Machiavell. Nur gegen das letzte, in welchem dieser an Lorenzo 
von Medici, den Neffen des Papstes Leo X., die von echter Vater- 
landsliebe eingegebene Aufforderung richtet, Italien von fremder 
Herrschaft zu befreien, polemisiert Friedrich nicht. Vielmehr 
entwickelt er in seinem 26. Kapitel unabhängig von Machiavell 
seine Ansicht über „verschiedene Arten diplomatischer Verhand- 
lungen und über gerechte Ursachen zum Kriege“. Es lohnt sich 
im Hinblick auf seine spätere Politik bei den Worten etwas zu 
verweilen, die wir hier über Angriffskriege lesen. 

„Sie tragen, sagt er, ihre Rechtfertigung in sich, wenn sie 
vorbeugender Art sind. Klugheit empfiehlt immer ein Handeln, 
solange man seines Handelns Herr ist. Besser also, zum Angriffs- 
kriege schreiten, solange man noch zwischen Ölzweig und Lorbeer 
zu wählen hat, als bis zu dem Zeitpunkte warten, wo alles so 
verzweifelt steht, daß eine Kriegserklärung nur noch einen Auf- 
schub der völligen Knechtung und des Unterganges um Augen- 
blicke bedeutet. C'est une maxime certaine qu'il vaut mieux 
prévenir que d’être prévenu.“ Aber dieser Satz findet sich nicht 
in der réfutation, stammt vielmehr von Voltaire. Das ist um so 
bemerkenswerter, als Friedrich später selbst seine Schilderhebung 
im Jahre 1756 damit begründet hat, daß er lieber das praevenire 
als das praeveniri spielen wolle“, eine Auffassung, die ein ähnlich 
Großer, Bismarck, nicht geteilt hat. Er war sowohl in der 
Luxemburger Frage 1867 als während der Intrigue Gortschakoffs 
1875 nicht für einen „Präventivkrieg“?; es empfehle sich nicht für 
einen Staatsmann, einen Krieg anticipando herbeizuführen, bevor 
der Gegner zu besserer Rüstung gelange’. Am 13. August 1875 
schreibt er an den Kaiser Wilhelm: „Ich würde noch heute wie 
1867 in der Luxemburger Frage Eurer Majestät niemals zureden, 


1 24. 7. 1756 an Mitchell: Il ne me reste plus que prevenire (nämlich 
malle) quam preveniri. . Dieses Wort mit seinem mangelhaften Latein kommt 
schon im 3. Kapitel des Antimachiavell vor, und zwar in der frühesten Nieder- 
schrift, von der Teile einer Abschrift sich zufällig erhalten haben und im 
Jahre 1834 von Gottlieb Friedländer veröffentlicht worden sind: „Was mir in 
diesem Kapitel (des „Fürsten“) am besten gefällt, ist die bekannte Maxime: 
praevenire usw.“ 

? Friedrich sagt dafür guerre de précaution: Friedländer, S. 220 und 237. 
R£futation 296. 

3 Gedanken und Erinnerungen II, 93. 178. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 71 


einen Krieg um deswillen sofort zu führen, weil wahrscheinlich 
ist, daß der Gegner ihn später besser gerüstet beginnen werde; 
man kann die Wege der göttlichen Vorsehung dazu niemals sicher 
genug im Voraus erkennen.“ Ganz denselben Gedanken äußerte 
er am 11. Januar 1887, also über 11 Jahre später, im Reichstage 
mit folgenden Worten, die ich anführe, um zu zeigen, wie die 
Begründung beide Male die fast wörtlich gleiche ist: „Der Ge- 
danke, einen Krieg zu führen, weil er vielleicht später unver- 
meidlich ist und unter ungünstigeren Verhältnissen geführt werden 
könnte, hat mir immer fern gelegen, und ich habe ihn immer be- 
kämpft. Ich bin dagegen gewesen im Jahre 1867, die Luxem- 
burger Frage aufzunehmen, um den Krieg mit Frankreich zu 
führen Es konnte damals nur auf die Frage ankommen, ob 
wir den Krieg nicht späterhin doch führen müßten, und da sagte 
ich: Das ist vielleicht möglich, ich kann das aber so genau 
nicht wissen, ich kann der göttlichen Vorsehung nicht so in die 
Karten sehen, daß ich das vorher wüßte.“ Zu beiden Zeiten, 
1867 sowohl wie 1875, war der Stratege Moltke der Ansicht 
Friedrichs. 

Nicht in allen Teilen seines Werkes steht Friedrich so auf 
eigenen Füßen wie am Schlusse. Naturgemäß huldigt er den 
Anschauungen seiner Zeit und läßt er sich durch seine Lektüre 
beeinflussen. Er selbst nennt seine Schrift eine Fortsetzung der 
Henriade!. „Mit Hilfe der großen Gedanken Heinrichs IV. schmiede 
ich den Blitz, der Cäsar Borgiä zerschmettern wird.“ Voltaires 
Epos veranlaßte ibn im Jahre 1739 zu einer Schrift: „Vorerinne- 
rungen zur Henriade“. Sie ist ihm ein bis zur Vollkommenheit 
durchgefeiltes und daher so glänzend gelungenes Kunstwerk, daß 
sogar die Ilias und die Äneis dahinter zurückstehen müssen. Und 
schon hier weist er im Hinblick auf die Regententugenden Hein- 
richs IV. die Könige auf ihre Verpflichtung hin daran zu denken, 
daß „wahre Größe weder in der Unbeugsamkeit noch in der 
Tyrannei bestehe“. Die humanen Anschauungen, die Voltaire 
vertritt, sagten dem Kronprinzen zu. Er rühmt den Dichter, der 
mit dem ganzen Feuer seiner Einbildungskraft und Beredsamkeit 
die Schrecken der Religionskriege, die schamlose Politik der Großen 
und der Geistlichkeit, die Torheiten der Vorfahren unserem Jahr- 
hundert vor Augen gestellt habe, um uns davur für immer zu 


ı An Voltaire 26. 6. 1739. 


72 Viktor Heydemann 


bewahren. „Das Wohl und die Ruhe der menschlichen Gesell- 
schaft sind der Hauptzweck dieses Gedichtes, und eben deswegen 
warnt der Verfasser so oft vor. der gefährlichen Klippe der 
Schwärmerei und des Aberglaubens.“ Wo er im Antimachiavell 
von Religionskriegen spricht und die Geistlichen tadelt, wo er 
die Fürsten vor Begünstigung des Fanatismus warnt, ihnen Milde 
und Duldung empfiehlt (z. B. im 21. Kapitel), geschieht es in dem- 
selben Sinne. Aber die Henriade hat ihm nicht erst diese Hin- 
neigung zu Humanität und Toleranz eingegeben, sondern ihn 
höchstens nur in ihr bestärkt, sie hat ihn als Dichtung begeistert 
und vielleicht dazu beigetragen, seine sittlichen Begriffe zu läutern, 
auf seine politischen Ansichten aber schon als Dichtung nicht ein- 
wirken können. 

Das ist aber sehr deutlich bei der Schrift Montesquieus der 
Fall „Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer 
und ihres Niederganges“, aus der er nachweislich eine Fülle von 
Gedanken geschöpft hat. Die Schrift, 1734 erschienen, erregte 
gleich bei der ersten Lektüre das lebhafteste Interesse des Kron- 
prinzen, wie die zahlreichen Noten beweisen, die er an den Rand 
seines Handexemplars schrieb und die auf eigentümliche Weise 
bekannt geworden sind. Man weiß, daß Napoleon dies Exemplar 
aus dem Potsdamer Schlosse an sich nahm und daß es später im 
Besitze des Fürsten Talleyrand gewesen ist. Dann ist es ver- 
schollen. Aber im Jahre 1858 fiel ein anderes Exemplar der- 
selben Schrift einem Bücherfreunde zu Paris in die Hände mit 
Randnoten, die nach einer Eingangsnotiz von Friedrich herstammten 
und von den echten abgeschrieben waren. Einige Proben davon 
wurden an abgelegener Stelle veröffentlicht und gerieten abermals 
in Vergessenheit, bis in den siebziger Jahren kurz nacheinander 
gleich zwei Pariser Ausgaben der Schrift von Montesquieu die 
vollständigen Noten abdruckten. Max Posner hat in der Histo- 
rischen Zeitschrift des Jahres 1882 nachgewiesen, daß sie aus 
zwei verschiedenen Zeiten stammen, wie er annimmt, aus den 
Jahren 1739 und 1748. Das Jahr 1739 erschließt er mit Recht 
aus der Übereinstimmung des Inhalts nicht weniger von ihnen mit 
Ausführungen des Antimachiavell. Einige Beispiele mögen zum 
Beweise dienen. Im 11. Kapitel urteilt Friedrich mit bemerkens- 
werter Schärfe über das Drückende der Priesterherrschaft, die 
Lasterhaftigkeit mancher Päpste, das Streben der Prälaten, sich 
selbst zu bereichern und die Massen in Armut zu erhalten und 


Vvĩ—o»n ... —— D 


Friedrichs des Großen Antimachinvell 73 


auszubeuten. Fast noch stärker lautet die eine Montesquieunote: 
„Ein geistlicher Tyrann ist ein sehr gefährliches Tier: er begnügt 
sich nicht damit zu unterdrücken, sondern er verlangt auch noch 
vom Volke, daß es die Hand segne. die es schlägt.“ Veranlassung 
dazu gab ihm Montesquieu mit seinem Worte über die grausamste 
Tyrannei: es sei die unter dem Scheine der Gesetzlichkeit aus- 
geübte, bei der man sozusagen versuche, Unglückliche auf der 
Planke zu ertränken, auf die sie sich beim Schiffbruche gerettet 
hätten. Diesen Gedanken macht sich Friedrich zu eigen, wendet 
ihn nur antiklerikal. Dieselbe Abneigung gegen den Klerus zeigt 
er an anderer Stelle. Macht Montesquieu die Bemerkung, der 
Bilderstreit im byzantinischen Reiche habe der Macht der Mönche 
gegolten, so schreibt Friedrich am Rande, das Interesse sei der 
einzige Dekalog der Geistlichen, genau wie er im Antimachiavell 
behauptet: „diese Herren machen sich wenig Sorge um ihre theo- 
logischen Spitzfindigkeiten, um so mehr aber um die Größe ihrer 
Einkünfte.“ 

Doch für den Beweis der Abhängigkeit Friedrichs von dem 
Franzosen bedarf es des Umweges über die Noten nicht. Die 
Vergleichung der beiden Schriften selbst lehrt dasselbe. Wie eng 
sich Friedrich mehrfach an seinen Vorgänger hält, hat ebenfalls 
schon Posner gezeigt. Die Schilderung des Charakters und der 
Regierungsweise des Kaisers Septimius Severus, die Bemerkungen 
über Religionskriege, über Frauenregiment und manches andere 
sind zuweilen wörtlich Montesquieu entlehnt. 

Auch seine frühere Schrift, die „Persischen Briefe“ sind ihm 
bekannt. Aus ihnen führt er den eigenartigen Satz an: „Man 
hat gesagt, wenn die Dreiecke sich einen Gott machen würden, 
hätte er drei Seiten!“. Mit dem 121. persischen Briefe deckt sich 
Friedrichs Ansicht über Kolonien, die wenn sie mit starker Kopf- 
zahl angelegt werden, das Mutterland entvölkern, wenn mit 
schwacher, sich kaum werden halten können (3. Kapitel). 

Noch ein dritter Franzose ist als Vorläufer des Antimachiavell 
zu nennen, Fenelon in seinem Télémaque. Ihn, den „ehrwürdigen 
Erzbischof von Cambray“, stellt er im 5. Kapitel dem „florentiner 
Politikus“ und seinem Fürsten, „das Seelengemälde eines Ehren- 
mannes voll Güte, Gerechtigkeit und Billigkeit“ dem „Unholde“ 
Machiavells ausdrücklich gegenüber. Möglich daher, daß er durch 


1 Nur in der Réfutation S. 233. 


74 Viktor Heydemann 


ihn erst auf seinen Ausspruch vom ersten Diener des Staates ge- 
führt worden ist, da im Tel&maque der Fürst als „Sklave“ des 
Staates bezeichnet wird. 

Wer sich weiter nach den von Friedrich benutzten oder er- 
wähnten Schriftstellern umtut, wird zu dem Urteil gelangen, daß 
seine Belesenheit für einen Sieben- oder Achtundzwanzigjährigen 
immerhin ganz achtbar ist. Da wird den Satiren Boileaus ein 
Vers entnommen, dort Rousseaus Oden oder dem Oedipe Voltaires, 
hier der Ritterroman „Amadis“ oder des Jesuiten Daniel Ge- 
schichte Frankreichs gestreift. Aber auch mit der Literatur und 
Geschichte der Alten zeigt er sich vertraut, eine Kenntnis frei- 
lich, die er nur durch die Vermittlung des Französischen sich an- 
geeignet hatte. Im 21. Kapitel führt er kurz nacheinander zwei 
Stellen aus Ciceronianischen Reden an, für Ligarius und für den 
Dichter Archias, an deren einer der Redner Cäsars Großmut an- 
ruft, an deren anderer er das Lob der Wissenschaften verkündigt. 
Die zweite Stelle benutzte Friedrich nach der Übersetzung Vol- 
taires, die sich in einer Widmungsepistel vor dem Trauerspiele 
Alzire findet. 

Besonders sagten ihm die stoischen Grundsätze Mark Aurels 
zu, wie sie in dessen „Selbstbetrachtungen“ niedergelegt sind. 
Daher sieht er in dem „gekrönten Philosophen“ ebenso ein Gegen- 
bild gegen Cäsar Borgia wie in Voltaires Heinrich IV. (Kapitel 19 
am Schlusse) Ja so ganz nach der Denkweise des römischen 
Kaisers ist der Antimachiavell geschrieben, daß Voltaire ihn das 
Werk Mark Aurels, damit also Friedrich selbst Mark Aurel nennt. 
Wörtlich zitiert er ihn nur einmal, am Schlusse des 21. Kapitels. 
Allerdings mag der Kaiser auch „immer gütig, immer sittenrein“ 
gewesen sein; daß er „bis an seinen Tod keine Ungunst des Ge- 
schickes erfuhr“, hätte Friedrich nicht behauptet, wenn er genaueren 
Einblick in die Geschichte seiner Markomannenkriege getan hätte, 
die doch durch ihren längere Zeit unglücklichen Verlauf dem 
Kaiser schwere Kümmernis brachten. Der junge König konnte 
nicht ahnen, daß er einst während der dunkelsten Tage des Sieben- 
jährigen Krieges, Ende 1761, sich an der Philosophie Mark Aurels 
aufrichten werde. Aus jener Zeit hat sich ein in Verse ge- 
brachter Auszug aus den „Selbstbetrachtungen“ erhalten!. 


ı Le Stoicien Oeuvres XII 181 189. Vgl. Tagebücher de Catts in den 
Publikationen aus den preuß. Staatsarchiven 22, 446. 


Friedrichs des Großen Antimachiavell 75 


Bei der Kritik des Principe geht der Kritiker aus von dem 
Ursprung der Macht des Herrschers über seine Untertanen und 
von der Entstehung des Staates überhaupt. Ihn leitet er nach 
den damals geltenden Meinungen der Naturrechtslehre aus einem 
Vertrage ab, den die Mitglieder einer Gemeinschaft mit einem 
unter ihnen geschlossen haben. Um ihrer Ruhe, ihrer Erhaltung 
willen haben es die Völker für nötig befunden, Richter zu haben, 
die ihren Hader schlichten, Schirmherren, die ihren Besitz wider 
die Neider decken, Fürsten, die die Interessen aller, so mannig- 
faltig sie sind, zusammenfassen könnten zu einem großen Gesamt- 
interesse, und die Völker haben aus ihrer Mitte die Männer aus- 
gewählt, die sie für die weisesten, gerechtesten, uneigennützigsten, 
menschlichsten und tapfersten hielten, über sie Herren zu sein 
und die drückende Last der Geschäfte ihnen abzunehmen.“ Zeit 
seines Lebens hat er an dieser Auffassung festgehalten, sie z. B. 
noch in den „Regierungsformen und Herrscherpflichten“ vertreten, 
wo es heißt: „Die Aufrechterhaltung der Gesetze war der einzige 
Grund, der die Menschen bewog, sich Obere zu geben; denn das 
bedeutet den wahren Grund der Herrschergewalt.“ Friedrich 
hielt, ehe er Voltaire näher trat, den von Leibniz abhängigen 
Philosophen Christian Wolff besonders hoch und hatte sich mit 
Emsigkeit in seine Schriften hineingearbeitet, zunächst seine Logik 
studiert, dann seine Unsterblichkeitslehre, und auch, wie wir sehen, 
seine „Vernünftigen Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben 
des Menschen“ (1720). Lange vor Rousseau (der contrat social 
erschien 1762) hatte Wolff den Vertrag als die Grundlage und 
Rechtsform des Staates aufgestellt. 

Trotz alledem steht der König den Meinungen seiner Zeit nicht 
unselbständig gegenüber, hat sich vielmehr sein eigenes Urteil über 
sie gebildet. So verrät schon diese Jugendschrift den ganzen 
Friedrich in seiner Besonderheit mit seiner lebhaften, temperament- 
vollen Ausdrucksweise, seiner Neigung zur Satire, seiner Spott- 
sucht, aber auch seiner unbeirrbaren Aufrichtigkeit und seinem 
strengen Pflichtgefühl, das sich in der hohen auf das Beste des 
Volkes gerichteten Auffassung vom Fürstenberufe zeigt. 


76 


Kleine Mitteilungen. 


Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regent- 
; schaft. 


In der von mir schon wiederholt ausgebeuteten Briefsammlung in der 
Handschrift 275 (früher 1043, 743) s. XIII. ex. der Reimser Stadt- 
bibliothek ! findet sich auf Fol. 38v. das folgende Stück: 


Venerabili presbitero cardinali et cetera. 


Certus sum apud me et in hoc non fallitur, quisquis credit, quod 
inter prelatos regni, idest? inter clericos maiores et minimos, vix est 
aliquis, qui mandata Romane curie libentius me“ recipiat et benignius 
exsequatur, presertim in hiis, in quibus et ex quibus favor imperialis non 
leditur et: honori suo contrarium uon occurrit. Scitis, pater, quod idem 
dominus imperator feliciter procedens in Alemanniam quosdam nobiles 
prelatos et laicos designavit, quibus curam regni et vices suas in ipso“ 
iuxta beneplacitum suum commisit. Me, Jicet omnium minimum, a tali 
gracia non excludens mandavit et statuit esse unum ex eis. Cum igitur 
in exsequcione, quam iniungitis, ipse tangatur, iuste vereor, ne indig- 
nationem suam incurram et notam male fidei merear, que multos inficit, 
dum honorem eorum, quibus serviunt, non observant. Ideoque paternitati 
vestre devotus inclinans supplico quantum possum, quatenus super commis- 
sione michi facta contra filium magistri R. de Traiecto domini imperatoris 
notarii et alios michi parcatis ad praesens, ut proinde me vestris serviciis 
obligetis. 


In dem Briefe fällt zunächst der Hinweis auf die sizilische Regent- 
schaft auf, die von Kaiser Friedrich II. auf dem Hoftage von Fano im 


—— 


1 Vgl. über den Inhalt der Hs. Wattenbach im Neuen Archiv 18, 493 ff. 
2 Ides Hs. 

3 Libentissime Hs. 

4 Ipsos Hs. 


be — 1ͥ——œ — — — — — 


Zu der von Friedrich II. 1285 eingesetzten sizilischen Regentschaft 77 


April 1235 vor seinem Aufbruch nach Deutschland eingesetzt wurde!, 
und die bis zum Herbst 1239? gedauert hat. Da wir über ihre Wirk- 
samkeit nur unzulänglich unterrichtet sind®, ist jeder neue Beleg will- 
kommen. Der Absender des Schreibens zählt sich zu den Prälaten des 
Königreiches und erscheint als eines der Mitglieder des Regentschafts- 
rates. Diesem gehörten von Geistlichen an Erzbischof Jakob von Capua, 
Erzbischof Berard von Palermo und vielleicht auch Erzbischof (Tankred?) 
von Otranto, an dessen Stelle später nach seinem Tode Bischof Peter 
von Ravello getreten zu sein scheint“, um bei der Auflösung dem Erz- 
bischof von Capua als einziger Prälat im Kollegium zur Seite zu stehen. 
Einer von ihnen muß also der Absender gewesen sein. Die Anrede 
eines Kardinalpresbyters mit „pater“ und „paternitas vestra“ entspricht 
selbst für einen Erzbischof nur den damaligen Vorstellungen von der 
überlegenen Rangstufe, zu der die Kardinäle damals längst emporgestiegen 
waren, gebrauchte doch auch ein Patriarch einem Kardinaldiakon gegen- 
über dieselbe Anrede”. Eine Entscheidung zwischen jenen vier Geist- 
lichen ist zunächst nicht möglich. Versuchen wir von anderen Seiten 
her Anhaltspunkte dafür zu gewinnen. | 

Dem Absender ist ein Vorgehen gegen einen Sohn des kaiserlichen 
Notars Magister R. de Traiecto und andre Persönlichkeiten zugemutet, 
das er voll Besorgnis, er möge sich dadurch den Unwillen Friedrichs 
zuziehen und in den Verdacht der Untreue geraten, ablehnen zu müssen 
glaubt. Jener Notar Ricardus de Traiecto ist hinlänglich bekannt. In 
dem Registerfragment Friedrichs von 1239/40° ist er derjenige, der die 
meisten Beurkundungsbefehle überbracht hat; er gehörte also damals zum 
engeren Kreise der Vertrauten des Kaisers“. Daher kann auch in dem 
Briefe gesagt werden, daß durch ein Vorgehen gegen Richards Sohn 
der Kaiser selbst berührt werde. Richard ist zwar von F. Wilhelm im 
Register zu Reg. Imp. V 8.2340 zu einem Mann aus Utrecht gemacht, 
stammte aber zweifellos aus Traötto östlich von Gaëta, nicht weit von 
der Mündung des Garigliano, das z. B. in den Acta Imp. ined. I, 770, 2 
als „Traiettum“ begegnet, und wohin auch der ebenda mehrfach im Re- 


ı Vgl. Reg. Imp. V, 2085a. 

2 Winkelmann, F. z. d. G. 12, 526, Anm. 4 vermutet: bis September 1289. 

Vgl. im allgemeinen Samanek, Kronrat und Reichsregentschaft im 13. und 
14. Jabrh. (Abh. z. mittl. u. neu. Gesch. H. 18) 1910 S. 45. 

Ebenda S. 552 Anm. 4. 

s Ygl. z. B. Winkelmann, Acta Imp. ined. I, 565 nr. 718. 

s Vgl. nach dem Register zu Huillard-Bréholles V, 2 die bezüglichen Stellen. 

’ Vgl. H. Niese, Hist. Zeitschr. 108, 494. 


78 K. Hampe 


gister vorkommende Notar Johannes de Traiecto sicher gehört. Bei 
jenem von der Kurie angestrebten Vorgehen gegen Richards Solın und 
Genossen dürfte es sich um die Zurückweisung von Maßnahmen handeln, 
die dem Papste als Beamtenübergriffe gegen kirchliche Rechte erschienen. 
Das Nähere ist uns nicht bekannt. — Mit einer gewissen Wahrscheinlich- 
keit aber dürfen wir wohl bei jenen angeblichen Übergriffen an die 
Heimatgegend um Traätto denken; das war seit der kaiserlich-päpstlichen 
Auseinandersetzung über Gaäta, die auch mit dem Frieden von S. Germano 
zunächst noch nicht zum Abschluß gekommen war, sicherlich ein heikles 
Gebiet. Für die Kurie aber mußte es dort am nächsten liegen, ein Vorgehen 
dem Capuaner Erzbischof zu übertragen. 

Zu derselben Persönlichkeit werden wir auf anderem Wege geführt. 
Die Reimser Briefsammlung enthält bekanntlich eine Art Legationsregister 
des Kardinalpresbyters Thomas von Capua, des Friedensunterhändlers 
von S. Germano!, daneben auch noch andere mit ihm zusammenhängende 
Materialien. Daß kein anderer als er mit dem angeredeten Kardinal- 
presbyter gemeint ist, dürfte von vornherein als überaus wahrscheinlich 
gelten. Dann aber liegt es wiederum nahe, daß er, da er sich in der 
Terra di Lavoro vor allem auskannte, mit einer seine engere Heimat 
nahe berührenden Angelegenheit von der Kurie betraut wurde und sich 
an Jakob von Capua gewandt hät; an diesen als Erzbischof, nicht als 
. Mitglied des Regentschaftsrates, denn sonst würde in der Antwort diese 
Mitgliedschaft nicht erst mitgeteilt werden. 

Was wir endlich von der Persönlichkeit des Erzbischofs wissen, ent- 
spricht vollkommen der Haltung, die der Absender unseres Briefes zeigt. 
Wir kennen ihn, der zu den Familiaren Friedrichs zählte, in der Rolle 
eines Mittlers zwischen Kaiser und Kurie?; wo aber beider Ansprüche 
sich kreuzten, hielt er doch lieber zu seinem weltlichen Herrn. Wegen 
seiner Mitarbeit an dem Gesetzeswerk von Melfi, diesen „constitutiones 
destitutivas salutis et institutivas enormium scandalorum“ ist er von 
Papst Gregor IX. am 5. Juli 1231 scharf getadelt worden®, ohne sich 
dadurch die dauernde Ungnade der Kurie zuzuziehen*. Damit würde 
gut übereinstimmen, daß auch der Absender des obigen Briefes es ab- 
lehnt, seine guten Beziehungen zum Kaiser durch Willfährigkeit gegen- 
über dem Ansinnen der römischen Kurie zu gefährden. 


ı Vorläufig von Rodenberg im Neuen Archiv 18 herausgegeben. 

3 Vgl. R. I. V, 6828, 6829, 6831 vom Dezember 1230 und Januar 1231. 

3 Vgl. R. I. V, 6857. 

4 Ein päpstlicher Auftrag an ihn findet sich z. B. im Register Gregors IX. 
ed. Auvray nr. 2685 vom 16. Juli 1235. 


Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft 79 


Dürfen wir nunmehr mit einiger Wahrscheinlichkeit den Erzbischof 
Jakob von Capua als Absender und den Kardinalpresbyter von S. Sabina 
Thomas von Capua als Empfänger des Schreibens annehmen, so gelingt 
es vielleicht noch, innerhalb der Regentschaftsepoche vom April 1235 bis 
zum September 1239 den Spielraum für die Datierung unseres Stückes 
etwas zu verengern. Aus der Wendung: „feliciter procedens in Ale- 
manniam“ habe Friedrich die Regentschaft eingesetzt, darf man wohl 
heraushören, daß der Kaiser zwar inzwischen in Deutschland eingetroffen 
(im Mai 1235), aber doch schwerlich schon wieder von da nach Ober- 
italien zurückgekehrt ist (im August 1236). Die späteren Jahre kämen 
aber auch für Thomas von Capua als Vermittler des päpstlichen Mandats 
kaum in Betracht, da wir ihn seit dem 29. November 1236, wo er schon 
für die vom Juni bis Oktober 1237 ausgeführte Legafion nach Ober- 
italien bestimmt war, wesentlich mit darauf bezüglichen Angelegenheiten 
beschäftigt zu denken haben, während seit Cortenuova (27. November 1237) 
die Spannung zwischen Kurie und kaiserlichem Hofe überhaupt stärker 
wurde, als unser Brief sie voraussetzt. Faßt man danach den Zeitraum 
vom Mai 1235 bis August 1236 in erster Linie ins Auge, so ist es 
wohl kein Zufall, daß eben in diese Tage der vornehmlich durch die 
Entwicklung der Lombardenfrage neu einsetzenden Verstimmung der 
Kurie über die Entwicklung der Lombardenfrage die Hauptbeschwerde- 
briefe des Papstes über Beeinträchtigung sizilischer Kirchen durch Beamten- 
übergriffe und andere Mißstände fallen. Neben dem Schreiben Gregors IX. 
an Friedrich vom 29. Februar 1236! steht da vor allem die ausführliche 
dem Kardinalbischof Jakob von Palestrina zu Verhandlungen übersandte 
Beschwerdeliste vom 17. August 1236?. Da hier die Gravamina ge- 
wissermaßen nur in Überschriften angedeutet, nicht ausführlich dargelegt 
sind, so ist es natürlich nicht möglich, festzustellen, ob etwa der Sohn 
Richards von Traetto in eine der Angelegenheiten verwickelt war. Der 
Stimmung nach aber fügt sich unser zu datierendes Schreiben am besten 
in diese Zeit ein. | 

Es eröffnet uns einen Einblick in die schwierige Stellung, in der 
sich die geistlichen Mitglieder des Regentschaftsrates in der Zwickmühle 
zwischen Kaiser und Papst befanden. Noch aber war das unerschütterte 
und seit dem Frieden ‚von S. Germano gesteigerte Anselıen Friedrichs 
der stärkere Magnet. 

: K. Hampe. 


1 R. I. V, 7124. 
2 R. I. V, 7150. 


80 Otto Stolz 


Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482. 


Über eine Stellungnahme der Staatsgewalt zum Ablaßhandel in den 
deutschen Ländern vor dem Auftreten Luthers weiß die geschichtliche 
Literatur nur wenig zu berichten. Und dennoch wäre das ziemlich 
wichtig für die Beurteilung von Luthers erstem reformatorischen Schritt, 
denn derselbe müßte noch mehr, als dies bereits erkannt wird, als eine 
Folgerung des Zeitgeistes und der Zeitverhältnisse erscheinen, wenn sich 
eine ausgesprochene Gegnerschaft gegen das Ablaßwesen in den Staats- 
kanzleien vor und neben den Angriffen der Theologen nachweisen ließe. 
Meines Wissens hat darauf nur Schulte in seinem Werke „Die Fugger 
in Rom“ (1, 142) ein grundsätzliches Augenmerk gerichtet und sehr Be- 
achtenswertes über die Haltung deutscher Fürsten, namentlich der Herzüge 
von Bayern und Sachsen gegenüber der Ausschreibung jenes Ablasses 
mitgeteilt, der im Jahre 1516 durch die Bewerbung Albrechts von Branden- 
burg um die Erzbistümer Mainz und Magdeburg veranlaßt wurde und 
bekanntlich zu Luthers Thesen geführt hat. Diese Fürsten ließen in 
ihren Ländern die Verkündigung des Ablasses schlankweg verbieten, weil 
sie in der damit verbundenen Geldabgabe eine Beeinträchtigung des Geld- 
besitzes und damit der Steuerkraft der Bevölkerung erblickten. Das 
religiöse Moment der Vergebung der Sündenstrafen tritt in diesem Ge- 
dankengang gegenüber der rein finanzpolitischen Betrachtung einer sakra- 
mentalen Institution ganz in den Hintergrund und wir müssen bierin 
eine sehr weitgehende Lockerung des Ansehens dieser Institution und 
damit auch der Kirchengewalt, die jene geschaffen hat und anwendete, 
erkennen. Das Einsetzen einer von sehr nüchternen Erwägungen ge- 
leiteten Kritik gegenüber der gläubigen Hinnahme einer von der Kirche 
entwickelten Heilslehre erfährt dadurch eine sehr grelle Beleuchtung, 
nicht minder aber auch das Selbstgefühl der Träger der Staatsgewalt, 
die sich nicht scheuen, den Interessen der geistlichen Kreise durch ein- 
fache Gebote und Verbote entgegenzutreten und ihren Willen auch in 
Fragen des inneren kirchlichen Lebens zur Geltung zu bringen. 

Die von Schulte mitgeteilten Fälle sind aber nicht die einzigen und auch 
nicht die ersten dieser Art. In einem Registerbande der landesfürstlichen 
Kanzlei von Tirol! findet sich ein ganz von demselben Geiste diktiertes 
Mandat des Erzherzog Siegmund bereits vom Jahre 1482, das ich wegen 
seines bedeutsamen Inhalts wortgemäß zum Abdrucke bringe. Man muß 
sich zwar in der symptomatischen Wertung dieses Schriftstücks zurück- 
halten, solange nicht die Gewähr gegeben ist, daß auch die Registraturen 


1 Jetzt Staatsarchiv Innsbruck Kopialbuch II. Serie lit. C. fol. 357. 


Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 81 


anderer Staatskanzleien der damaligen Zeit auf den Gegenstand hin durch- 
forscht wurden. Die Regierung Siegmunds von Tirol hat sich in dem 
Kampfe mit dem Kardinal Nikolaus Cusanus sehr nackensteif und erfolg- 
reich in der Abweisung allzu vordringlicher klerikaler Ansprüche und 
in der Ergreifung entsprechender Mittel nicht verlegen gezeigt. Möglich, 
daß der Geist Georg v. Heimburgs noch von jener Zeit her in der Tiroler 
Staatskanzlei hie und da wiederum auf blitzte und auch diesen neuen 
Vorstoß der Staatsgewalt gegen eine Seite des religiös- kirchlichen Lebens 
inspiriert hat, die wie der Ablaßhandel und überhaupt das -ganze päpst- 
liche Finanzsystem zu einem offenen Gebrechen Deutschlands und zu einem 
Gegenstande der allgemeinen Erbitterung geworden war. Es bedarf, wie 
gesagt, noch der Aufklärung, ob der damalige Schritt der Tiroler Re- 
gierung vereinzelt oder durch ein ähnliches Vorgehen anderer deutscher 
Länder irgendwie beeinflußt war. ` 

Das Mandat weist die drei Bischöfe, in deren Diözesen sich das da- 
malige Tirol teilte, an, die Verkündigung neuer päpstlicher Ablässe zu 
verbieten, bevor nicht die landesfürstliche Regierung darüber entschieden 
habe. Welche Wirkung das Mandat auf diese Würdenträger ausgeübt 
hat, wie sie es an die ihnen unterstellten Organe weitergegeben haben, 
wissen wir nicht direkt. Immerhin erließ Bischof Georg von Brixen 
am 24. April 1482 eine Verordnung gegen die Almosensammler, die mit 
päpstlichen Empfehlungsschreiben versehen, seine Diözese besuchen und 
die infolge Miß wachs und Kriegssteuern ohnedies finanziell sehr geschwächte 
Bevölkerung noch mehr an Geld entblößen würden 1. Offenbar liegen 
diesem Dekrete dieselben Erwägungen zugrunde wie dem Mandate Erz- 
herzogs Siegmunds. Vielleicht ist es die unmittelbare Antwort auf letzteres, 
indem der Bischof nicht direkt den Ablaß als sakramentale Einrichtung, 
sondern nur die Absammlung der Gelder erwähnen und einschränken 
wollte. In dem schweizerischen Teil der Diözese Chur war es übrigens 
um dieselbe Zeit auch auf geistlicher Seite zu Protesten gegen das Ablaß- 
wesen gekommen, die aber der Bischof zurückwies®. 

Das Mandat Erzherzog Siegmunds, Grafen von Tirol usw., hat 
folgenden Wortlaut: 


„In simili an den bischof zu Brichsen, Triennd, Chur.“ 


„Erwirdiger lieber freund, uns ist angelangt, wie etlich in ditz uuser 
land kumen sein mit anzaigung vil und manigerlay ablas und gewalts von 
unserm heiligen vater dem babst, und aber in dem vergangen jar durch die 


! Sinnacher, Geschichte der bischöflichen Kirche von Brixen 6, 623. 
2 Mayer, Geschichte des Bistums Chur 1, 483. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 6 


82 Otto Stolz: Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 


Rodiser! vil gelts aufgehebt und daraus gefürt haben, das yetz aber beschehen 
möchte, mainen auch, ir soltet solchs ausserhalb unser nit gewilligt haben, 
nachdem die leut dadurch an gelt vast emplöst werden und uns wider die 
Turcken und ander unser widerwertigen destmynder helffen mochten. Darauf 
begeren wir an eu mit ernst, ir wellet mit dem pesten füg fürnemen gegen 
in und sagen lassen, daz sy von irem fürnemen aufhören, wann wir das nit 
gestatten, sunder sein heiligkait der sachen berichten wellen und allenthalben 
in eurem bistumb verpieten, daz die pharrer solch ablass nit weiter verkunden, 
als ir das wisset wol fürzunemen und hinfür solchs nit gestatten, sunder vor 
an uns gelangen lassen, als ir versteet, das pillichen beschicht. Das kumbt 
uns zu sundern willen und gevallen widerumb zu beschulden. Datum sambstag 
vor oculi anno ut supra.“ (1482 März 9.) 


1 Die Beziehung dieses Namens konnte ich nicht sicher feststellen, wahr- 
scheinlich handelt es sich um den Johanniterorden, der 1480 seinen bisherigen 
Sitz, die Insel Rhodos, gegen die Türken verloren hat und nun mit Empfehlungen 
der Kurie in den verschiedenen christlichen Staaten Gelder zu seiner Unter- 
stützung sammelte. 


Innsbruck. Otto Stolz. 


83 


Kritiken. 


Erich Brandenburg, Die materialistische Geschichtsauffassung. 
Ihre Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920. Verlag von 
Quelle und Meyer. 66 8 3 M. 


Wer die Schwierigkeiten kennt, die der Erforschung der materiali- 
stischen Geschichtsauffassung aus ihrem mannigfach zerstreuten und ständig 
auseinanderstrebenden Quellenmaterial, den vielen Schattierungen und 
Wandlungen und der über sie handelnden unübersehbaren Literatur er- 
wachsen, konnte der straffen und kurzen, aus tiefer Sachkenntnis heraus 
gestalteten Rektorratsrede Brandenburgs nur mit dankbarer Anerkennung 
folgen und wird es begrüßen, daß sie in etwas erweiterter und mit wert 
vollen Hinweisen versehener Fassung auch der breiten Öffentlichkeit zu- 
gänglich gemacht wird. Neben einer Geschichte der Theorie und der 
musterhaft knappen Darstellung ihres wesentlichen Gehalts gibt Branden- 
burg eine Kritik des Marxismus, die nicht darauf ausgeht, dessen Rich- 
tigkeit oder Falschheit an der Hand geschichtlicher Tatbestände nach- 
zuprüfen, sondern ihm „vom Ganzen, vom innersten Motiv des Systems 
aus“ zu Leibe geht. Den inneren Widerstreit der ganzen Theorie findet 
er in dem weder von Marx selbst noch von seinen Nachfolgern gelösten 
Problem der kausalen Beziehung der als materielle Ursachen gedachten 
Produktivverhältnisse zu dem juristisch-politischen und ideologischen 
Überbau. Der Kernpunkt seiner Ausführungen liegt in dem Gedanken, 
daß es selbst bei weitherzigster Auffassung des Begriffs „Materialismus“ 
nicht einzusehen ist, wie die zwar von psychischen Faktoren mitbe- 
stimmten aber doch letzten Endes in der Materie wurzelnden Produktiv- 
verhältnisse den Anstoß zu einer Weiterentwicklung der Menschheit 
geben sollen, da doch die der Produktion dienenden Stoffe und Menschen 
selbst sich im Laufe der Jahrhunderte nur in kaum merklicher Weise 
verändern würden, wenn nicht eben die sich wandelnden geistigen Inter- 
essen, die Erfindungen und Entdeckungen, kurz das Ideologische, die 
Produkte der Erde und mit ihnen die Produktionsverhältnisse in eine 
ständige, aufwärtsstrebende Bewegung versetzten. Noch weniger ist es 

6° 


84 Kritiken 


zu verstehen, daß eine solche Entwicklung in Revolutionen und das Alte 
vernichtenden Katastrophen vor sich gehen soll, denn „tatsächlich ver- 
schwinden die alten Produktivkräfte — der pflügende Ochse, die Hand- 
arbeit mit einfachem Werkzeug, Fischerei, Jägerei und vieles andere — 
durchaus nicht, wenn die Maschine auf dem Plane erscheint, sondern sie 
bleiben daneben bestehen und behalten einen gewissen Grad der Wirk- 
samkeit für die Gesamtproduktion.“ Es handelt sich vielmehr um ein 
kontinuierliches Werden, in dem die Produktivverhältnisse wohl ein 
Faktor unter vielen anderen, nicht aber der allein ausschlaggebende sind. 
Er zeigt dann, wie dieser schwache Punkt der marxistischen Theorie 
auch ihren Anhängern und Weiterbildnern zum Bewußtsein gekommen 
ist und wie sie sich mit dem Streben nach einer Aufgabe der ursächlich 
zwingenden Gewalt der Produktivverhältnisse immer weiter von der 
materialistischen Geschichtsauffassung entfernen und der bürgerlichen Ge- 
schichtsphilosophie und Geschichtsschreibung nähern, so daß schließlich 
der Marxismus als eine vorläufige Versuchshypothese neben vielen anderen 
erscheint, unter denen sie sich nur durch den engen, über die west- 
europäischen Völker nicht hinausreichenden Gesichtskreis ihrer Urheber 
und deren Unkenntnis des nötigsten völkerpsychologischen, religions- und 
auch wirtschaftsgeschichtlichen Materials auszeichnet. — So gelungen 
auch die scharfe Herausarbeitung der inneren Unstimmigkeiten des Systems 
ist, so scheint mir Brandenburg doch an den letzten gedanklichen Motiven, 
aus denen der Marxismus in seiner ersten Form entsprang, zu rasch 
vorüberzugehen. Er schreibt von Marx und Engels, ihre Theorie ist 
„nicht aus Hegels Philosophie erwachsen, im Keime kaum mit ihr ver- 
wandt; sie hat sich nur eines Stückes dieser Philosophie als eines brauch- 
baren logischen Hilfsmittels bedient.“ Man kann diesem Satze wohl an 
sich zustimmen, mit ihm aber ist die Sache nicht abgetan; denn gerade 
in dem gründlichen Mißverstehen Hegels und in dem unsinnigen Ge- 
brauch des logischen Hilfsmittels seiner Dialektik liegt die Wurzel des 
ganzen philosophischen Widersinns der materialistischen Geschichtsauf- 
fassung. Dadurch, daß Marx die Dialektik seines Meisters umkehrte 
und die Selbstbewegung der Vernunft in die Materie verlegte, von der 
er in schroffem Widerspruch zu allen Tatsachen der Naturwissenschaft 
behauptete, daß sie sich im Dreitakt der Position, Negation und Negation 
der Negation bewege, kam er zu seiner Folgerung einer sich in dem- 
selben Rhythmus fortbewegenden Entwicklung der Produktivkräfte und 
zu dem Gedanken eines mit Naturnotwendigkeit sich einstellenden Um- 
schlags der kapitalistischen Weltordnung in eine Herrschaft des Proletariats. 
Dieser philosophische Unsinn einer materialistischen Dialektik ist der 


Kritiken 85 


wundeste Punkt der Theorie. Mit ihr steht und fällt das ganze Ge- 
bäude, sobald man es logisch analysieren will. Diese dialektische Me- 
thode meinte Marx, wenn er seine Lehre als „wissenschaftlichen“ So- 
zialismus bezeichnete. Hierauf hat Masaryk (Grundlagen des Marxismus 
1899, S. 49) zuerst hingewiesen, und Joh. Plenge (Marx und Hegel 1911) 
hat in seinen tiefgrabenden Untersuchungen das ganze fadenscheinige 
Gedankengewebe bloßgelegt. Wohl mag dem Historiker das rein Philo- 
sophische ferner liegen, Marx aber hat sich als Philosoph gefühlt, in 
diesen Spekulationen gelebt und aus ihnen die ganze Kraft seiner Be- 
weisführung geschöpft; darum sollten sie in einer kritischen Behandlung 
seines Systems auch zu voller Geltung kommen. 
Leipzig. H. Leisegang. 


Arthur Rosenberg, Einleitung und Quellenkunde zur Römischen 
Geschichte. Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung, 1921. Gr. 8“. 
XII und 304 8. 


Es gibt einen der studentischen Sprache des Paukbodens entlehnten 
Ausdruck, der unter Akademikern vielleicht am sinnfälligsten die Art des 
Rosenbergschen Buches kennzeichnet: es ist „schlankweg aus dem Hand- 
gelenk“ geschrieben. Geradezu verblüffend ist neben manch feiner und 
kluger Bemerkung oft die Unbekümmertheit und Ungleichmäßigkeit in 
Urteil und Stoffbehandlung, wie man sie bisher am allerwenigsten bei 
einem Werke anzutreffen gewohnt war, das der Natur der Sache nach 
ein besonnener Führer der Jugend sein muß, um seinen Zweck zu erfüllen. 
Das hat der Verfasser letzthin auch selbst gefühlt, wenn er S. VI ver- 
spricht, „alle Probleme selbständig zu untersuchen und dem Leser stets 
Rechenschaft zu geben, worauf sich die Behauptungen des Textes stützen“. 
Aber Rosenberg ist mehr als einmal weit davon entfernt, sich an seinen 
Vorsatz zu halten, wie er gelegentlich ohne weiteres die Fesseln der 
Disposition abstreift, die er kurz vorher selbst angekündigt hat (vgl. z. B. 
S. 2 den Schluß von $ 1 und dann die Anordnung von S 2ff. oder S. VI 
oben über „Akten und Urkunden“ und dann die Überschriften von Kap. I 
bis lII). 

Der Historiker von Fach wird gewiß mit Kopfschütteln vernehmen, 
daß (S. 291) „prinzipiell zwischen den Geschichtswerken von Gibbon und 
Tillemont (!) und etwa denen von Mommsen und Ranke (warum dies 
chronologische Aufdenkopfstellen?!) kein Unterschied ist“, und auf die 
Begründung solches Urteils gespannt sein; aber Rosenberg läßt es bei 
der bloßen Behauptung bewenden. Topographie und Landeskunde werden 
S. 58 bzw. 285 mit wenigen Worten abgetan, so daß die Anführung 


86 Kritiken 


der am nächsten liegenden Literatur einfach unterbleibt: Wie kann man 
den kleinen Schulatlas zur Geschichte des Altertums von Sieglin (1900) 
als nützlichen Führer erwälınen ohne des viel brauchbarerern Kampen- 
schen Atlas Antiquus des Verlages von F. A. Perthes zu gedenken? 
Und mußte nicht hier auch auf das treffliche Hilfsmittel der bekannten 
französischen „Nouvelle collection à l'usage des classes“, der wir Deutsche 
leider noch immer nichts Ebenbürtiges zur Seite zu stellen haben, auf- 
merksam gemacht werden, wo in bequemer alphabetischer Form unmittel- 
bar an den Index des kleinen deutschen Atlas anschließend M. Besnier 
ein unersetzliches Lexique de geographie ancienne (1914) darbietet, das 
Goyaus Chronologie de l'empire Romain an Brauchbarkeit fast noch über- 
trifft? Ebenso fehlt natürlich Homos Lexique de topographie Romaine 
(1900), alles Bücher, die nach des Rezensenten Meinung zum unentbehr- 
lichsten Handapparat des täglichen Bedarfs gehören und dem Studierenden 
am wenigsten vorenthalten bleiben können. 

Was soll man weiter von einer Einleitung in die römische Geschichte 
halten, die es verschmäht, zum mindesten die Grundfragen der eigentlichen 
Chronologie zu besprechen, in der weder die uns so fremde Zeitrechnungs- 
weise der Alten noch die provinzialen Ären behandelt werden, in der 
man von der Gegenüberstellung von ägyptischem und römischem Kalender 
und von den alexandrinischen Kaisermünzen und ihrer Datierung, die 
doch für den römischen Kaiserhistoriker einfach unentbehrlich ist, keine 
Silbe hört? Genau auf dem gleichen Niveau steht es, wenn Papyri und 
Ostraka mit drei Seiten abgespeist werden, ja die in der Kaiserzeit von 
römischen Dingen garnicht mehr zu trennenden Riesensammlungen der 
Inscriptiones Graecae (und noch dazu mit bedenklich schiefen Worten) 
auf sage und schreibe zwei Zeilen abgetan werden, während mit einer 
geradezu unsinnigen Papierverschwendung (auf 23 Halbzeilen stehen fünf 
Worte! eine breitspurige Tabelle von fast 1’/, Seiten Umfang S. 234f. 
bei den Scriptores Historiae Augustae . .. die Titel der einzelnen Viten 
und die nichtssagenden Namen ihrer unbekannten Verfasser vorlegt. Und 
dies nur deshalb, weil Rosenberg mit solchem Brustton der Überzeugung 
hier eigene Theorien aufstellen zu können glaubt, daß nicht nur der 
Anfänger schließlich nicht mehr zu unterscheiden vermag, was Tatsache, 
was Hypothese ist. Wer Taxitus Quellen und historischer Leistung und 
einem Polybius als Historiker nur praeter propter vier Seiten zugestellt, 
sollte die Scriptores Historiae Augustae auf keinen Fall mit elf Seiten be- 
denken oder um Appian und seine Quellen ca. 7 Seiten herumschreiben 
dazu noch mit der bedauernden Bemerkung, daß sie eigentlich „ein ganzes 
Buch erforderten“ (S. VI vgl. S. 203 ff.), und dabei wieder eine unnütze 


Kritiken 87 


tabellarische Übersicht der einzelnen Bücher anbringen, die abermals eine 
der jetzt so kostbaren Druckseiten verschlingt. 

Und endlich noch dieses: wer Literatur zur Schlacht von Kannä gibt, 
darf nicht nur Delbrücks bedenkliche Geschichte der Kriegskunst nennen, 
sondern muß auch Kromayers gedenken als des Gelehrten, der uns zum 
ersten Mal den ganzen Verlauf des Kampfes wirklich verständlich ge- 
macht hat (S. 195), und wer in die eben wieder brennend gewordene 
Frage der Sallustinvektive gegen Cicero (S. 171f.) einführen will, darf 
nicht einfach mit Kurfeß die Auffassung von Reitzenstein und Schwartz, 
daß hier eine echte Rede vorliege, abtun, aber totschweigen, daß Norden 
und Ed. Meyer sich voll und ganz für die Echtheit erklärt haben. 

Genau so einseitig und unbedenklich ist Rosenberg in mehreren 
anderen Fällen verfahren. Derjenige, der den Rezensent selbst betrifft, 
S. 241, sei an dieser Stelle niedriger gehängt. Auch hier vertritt die 
leichtfertige Behauptung in der neuartigen Form einer öffentlichen Ause 
lobung („Ich verpflichte mich, nach derselben Methode jederzeit aus den 
Suetonbiographien eine bisher unbekannte römische Geschichte „sachlich- 
historischen“ Charakters zu rekonstruieren“) die Stelle des Beweises. 
Ich stehe noch heute auf dem Standpunkt, daß, wie die Scriptores W. Aug. 
schreiben, nur aus ihnen selbst auf dem Wege einer internen Quellen- 
kritik, die gewiß mancher subjektiven Momente nicht entbehrt, erschlossen 
werden kann. Der Beweis, daß dies kein „Irrweg“ war, dürfte am 
ehesten daraus erhellen, daß mit den auf ihm gewonnenen Hauptresultaten 
heute selbst die Gegner der Methode zu operieren pflegen. 

Schließlich wäre es vielleicht in einer Einleitung in die Römische 
Geschichte am Platze gewesen, zu den neuen Forschungsergebnissen 
Stellung zu nehmen, die sich jetzt auf den Gebieten von Ursprung, Idee 
und Wesen des Römischen Kaisertums an die Namen Kromayer, Reitzen- 
stein, Ed. Meyer und vielleicht auch ein wenig an meinen eigenen 
Namen anknüpfen. 

Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz. 


Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung, herausgegeben von 
Ludo Moritz Hartmann. Bd. 4: Das Mittelalter bis zum 
Ausgange der Kreuzzüge von S. Hellmann. Gotha 1920. 


„Karl Wilhelm Nitzsch“ zum Gedächtnis. Keine bessere Widmung 
hätte dem Bande zum Geleit gegeben werden können. Geist und Wesens- 
gehalt des noch immer, wie mir scheint, in seiner Bedeutung für die Ent- 
wicklung der Geschichtswissenschaft nicht ausreichend gewürdigten For- 
schers geben der Darstellung Hellmanns ihren Charakter. Was Nitzsch 


88 Kritiken 


in seiner deutschen Geschichte — sicher vielfach mit unzureichenden Mitteln, 
allzu impulsiv, geistreich spielend und willkürlich konstruierend, wo die 
exakte Grundlage mangelte, — gewagt hat: Den Aufbau der Erzählung 
auf der breiten Basis der Massenentwicklung, ein Herauswachsenlassen der 
politischen Ereignisse aus dem Zusammentreffen und Gegeneinanderwirken 
überindividueller, ständisch und korporativ zusammengefaßter Kräfte — 
ist hier zum ersten Male bei einem Versuch, mittelalterliche Weltgeschichte 
zu schreiben, verwirklicht worden: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Ver- 
fassungsgeschichte nehmen im Rahmen des ganzen einen verhältnismäßig 
breiten Raum ein und fügen sich organisch ein. Das Individuum kommt 
dabei keineswegs zu kurz: Die in ihrer knappen, scharfen Prägnanz, in der 
Kunst, mit wenigen Strichen Umriß und Relief einer großen Persönlichkeit 
zu geben an Erich Marcks erinnernde Darstellungskunst des Verfassers hat 
uns im Gegenteilin den literarischen Porträts Karls des Großen, Gregors VII., 
Friedrichs II. kleine Meisterwerke gegeben, die schwer zu übertreffen sein 
werden. 

Die schwierige durch den Plan des Gesamtwerks gestellte Aufgabe: 
allen Einzelfakten nur im Rahmen des Gesamtzusammenhangs ihre — 
gleichsam symbolische — Bedeutung zu geben und danach ihre Auswahl 
zu treffen, die großen Linien der gesamteuropäischen Entwicklung auch 
bei der Darstellung der Schicksale der einzelnen Länder und Ländergruppen 
nie aus den Augen zu verlieren, ohne doch in vage Allgemeinheiten zu 
verfallen, ist, nicht überall mit gleichem Glück, im ganzen aber doch aufs 
beste gelöst. Überall spürt man ein sicheres Schreiten auf einem in emsiger 
Quellenforschung selbsteroberten und daher tragfesten Grunde, ohne daß 
doch die geleistete Arbeit sich irgendwo aufdringlich und vorlaut bemerkbar 
machte; sachliche Versehen sind, so viel ich sehe, nicht zu verzeichnen. 
Über die Auswahl des historisch Bedeutsamen im Sinne Eduard Meyers 
kann man natürlich verschiedener Meinung sein; zuviel hängt hier von 
nicht weiter diskutabeln subjektiven Wertungen ab. Immerhin scheint 
mir die frühmerovingische Periode — vielleicht weil der Verfasser hier 
besonders gut zu Hause war und fürchtete, sich allzubreit geben zu lassen — 
etwas stiefmütterlich behandelt zu sein. 

Der gewählte Standpunkt der Betrachtung ist der der west- und mittel- 
europäischen Kultur, der europäischen Völkerfamilie im Sinne Rankes, 
zu der die anderen Kulturen, selten ausstrahlend, häufiger empfangend, 
peripherisch in Beziehung gesetzt werden. Denn Weltgeschichte im höchsten 
Sinne zu schreiben, d. h. — um mit Nietzsche und Spengler zu reden — 
die gesamte Entwicklung der Kulturmenschheit „wie mit dem Auge 
eines Gottes zu überblicken“, ist uns Menschen von heute nicht gegeben. 


Kritiken 89 


Daß dadurch manche Linien verzerrt, manche Akzente falsch verteilt 
werden, ist ein schwer vermeidbares Übel. — Von dem kulturell so bedeut- 
samen Wirken der Irenmönche als Proselyten der in ihrer störrischen 
Eigenart so überaus interessanten frühmittelalterlich-keltischen Kultur 
hätten wir gern etwas Genaueres erfahren. Byzanz, als bedeutsam wir- 
kender Faktor der europäischen Politik, tritt vor allem im Zeitalter der 
Kreuzzüge, wo alle Fäden zeitweise am Goldnen Horn zusammenlaufen, 
allzusehr in den Hintergrund oder verschwindet hinter den Kulissen der 
großen westeuropäischen Aktionen, wie man denn von dem eigentümlichen 
erst durch die Forschung der jüngsten Zeit in seiner vollen Bedeutung 
gewürdigten Staats- und Kulturleben des mittelalterlichen Griechenreichs, 
ebenso wie von dem der Kreuzfalırerstaaten, an irgendeiner Stelle sich 
ein umfassenderes Bild wünschte. 

Im Mittelpunkt der gesamten Darstellung steht als tiefster Kern und 
Gehalt der frühmittelalterlichen Geschichtsperiode der Versuch der abend- 
ländischen Völker, sich eine staatliche Organisation zu geben; kulturell 
gesehen die allmähliche Verwischung der Kulturgrenze, die zu ihrem An- 
fang das mittlere und das westliche, bzw. südliche, das germanische und 
das romanische Europa scheidet: auch hier also der Weg von Trennung und 
Nebeneinander. zu Verschmelzung und Miteinander. Der staatliche Ge- 
sichtspunkt steht dabei durchaus im Vordergrund: kulturelles Leben tritt 
nur da in der Darstellung stärker hervor, wo, wie zur Zeit der karo- 
lingischen Renaissance oder im Frankreich des 12. Jahrhunderts, eine un- 
mittelbare starke Einwirkung des Kulturlebens auf die Gestaltung des 
Staates oder ein Überfluten einer Kultur über die staatlichen Grenzen 
festzustellen ist; doch hätte auch unter diesem Gesichtspunkt z. B. der 
Einfluß der Gewinnung Burgunds und seiner Kultur auf das deutsche 
Staatsleben eine energischere. Betonung verdient. 

Der Prozeß der Staatenbildung selbst wird als ein in dauernder Aus- 
einandersetzung zwischen dem zentripetalen und dem zentrifugalen Prinzip 
bei allen abendländischen Völkern gleichmäßig in vier Stufen sich voll- 
ziehender geschildert: je zwei Perioden eines absolutistischen und eines, sei es 
volksmäßig, sei es aristokratisch beschränkten Königtums lösen einander ab; 
republikanische Staatsformen kündigen sich schüchtern in Italien, in Flandern 
als zukunftreiche Bildungen an, die allerdings erst in der folgenden Periode 
des Spätmittelalters zur vollen Entfaltung gelangen. Wie denn überhaupt 
der Verfasser für solche zunächst unter der Oberfläche glimmenden Mächte 
einer zum Lichte drängenden neuen Zeit vielfach ein feines Verständnis zeigt. 

Innerhalb der abendländischen Kulturzone ist Frankreich nach Hell- 
manns Auffassung das eigentlich schöpferisch gestaltende Element, „alle 


90 Kritiken 


großen Neuschöpfungen der mittelalterlichen Kultur sind auf seinem Boden 
entstanden“. Man wird vor allem gegenüber einseitig deutsch orien- 
tierten Darstellungen, die sich durch die Blütenpracht der deutschen Kaiser- 
macht im Mittelalter allzusehr berauschen ließen, dem im ganzen zustimmen 
und doch der allzu scharf zugespitzten Formulierung entgegenhalten dürfen, 
daß dabei etwa die stillkeimende Macht der deutschen Mystik oder die 
in Italien vor allem heranreifende bürgerliche Kultur nicht in ihrer Be- 
deutung richtig eingeschätzt werden. | 

Daß nicht alle Teile der Darstellung von gleicher Geschlossenheit und 
innerer Reife sind, braucht bei einem derartig weitschichtigen Thema, 
in dessen Gesamtumfang kein einzelner gleichmäßig sich zu Hause fühlen 
kann, kaum betont zu werden. Als besonders gelungen sei etwa das 
siebente Kapitel des dritten Teils hervorgehoben, in dem unter dem Titel 
„Vordringen der europäischen Kultur in den Mittelmeerländern“ zum ersten- 
mal, wie mir scheint, und mit einer Fähigkeit zu einem Überblicken 
weiter historisch- geographischer Raumgrenzen, die etwas von Rankeschem 
Geist atmet, die Expansion der europäischen Kultur im westlichen wie 
im östlichen Becken des Mittelmeers, in Spanien (Bildung der spanischen 
Teilstaaten im Kampf gegen die Araber) und am Bosporus durch dep 
vierten Kreuzzug unter einheitlichen Gesichtspunkten großzügig zusammen- 
gefaßt wird. Auch sonst begegnen wir einer Fülle geistvoller Einzel- 
beobachtungen, neuer eigenartiger Gesichtspunkte und Wertungen, die von 
gründlicher geistiger Durchdringung des gesamten Stoffes Zeugnis ablegen: 
ich nenne etwa die Betonung des revolutionären Charakters des fränkischen 
Großkönigtums (S. 14), die Schilderung des Verhältnisses von Lehnswesen 
und Aristokratie (S. 35), die Ausbildung eines kontinentalen Staatensystems 
nach dem Vertrag von Verdun (S. 69), die zusammenfassende Darstellung der 
Ergebnisse des Investiturkampfs in Deutschland (S. 202 ff.), die des kolo- 
nialen Charakters der normannischen Herrschaft in England (S. 227 f.) u. a. m. 

Kommt nun hinzu, daß Form und Stil, an den besten Mustern, vor 
allem Ranke und Nitzsch, gebildet, ein hohes Maß künstlerischer Kultur, 
wohltuender Ruhe und plastischer Bildkraft zeigen, so läßt sich die Leistung 
des Münchner Historikers als eine ganz hervorragende bezeichnen. 

Und doch bleibt zum Schlusse ein letztes Bedenken, nicht in Anbetracht. 
der absoluten Qualität des Geleisteten, sondern in Ansehung des Zweckes, 
dem nach dem Plane des Herausgebers die Weltgeschichte im ganzen dienen 
soll. Für das Bedürfnis der durch die Entwicklung des letzten Jahr- 
hunderts politisierten „großen Massen“ soll sie geschrieben sein, die, zum 
Bewußtsein ihrer selbst, ihrer Stellung und Aufgabe in der sozialen Welt 
erweckt, „das gesellschaftliche Sein nicht verstehen“ zu können glauben, 


Kritiken 91 


„solange ihnen das gesellschaftliche Werden noch fremd ist“; die sich 
aber nicht mit der Darstellung von Einzelheiten abfinden lassen, sondern 
„das Ganze dieses gesellschaftlichen Werdens“ sich zu eigen machen wollen. 
— Wer nun die Volksbildungsarbeit dieser letzten Jahre aufmerksam ver- 
folgt und sich von den scheinbar glänzenden Anfangserfolgen nicht hat 
täuschen lassen, der wird als eins der Hauptergebnisse dieser Aıbeit fest- 
stellen müssen, daß ein solches Bedürfnis gerade nach geschichtlicher 
Vertiefung und Klärung der eigenen Weltanschauung in den breiten 
Massen nur in sehr beschränktem Maße vorhanden ist; daß vielfach nur 
die Freude an der romantischen Illusion, der heroisch - patlietischen Geste, 
dem im spezifischen Sinne spannenden und interessanten zur Beschäftigung 
mit geschichtlichen Fragen lockt; daß aber im übrigen, wo wirklich wissen- 
schaftliche Vertiefung gesucht wird, die wahrhaft Bildungsbedürftigen 
aus der großen Masse ihr Heil weit eher von philosophischer und reli- 
giöser Seite her, als von der der Historie erwarten. 

Aber davon abgesehen und das Bedürfnis der breiten Massen nach 
historischer Bildung einmal als vorhanden anerkannt, so ist wohl der 
Zweifel berechtigt, ob darch Werke, die in Anlage und Durchführung 
der Hartmannschen Weltgeschichte gleichen, diesem Bedürfnis in der rechten 
Weise Genüge getan wird. Mir scheint vielmehr, daß der Leserkreis 
solcher Werke sich immer im wesentlichen aus den Schichten der Ge« 
bildeten und Halbgebildeten rekrutieren wird; in erster Linie werden 
Lehrer und Studenten von ihnen Nutzen haben, solche also, die nach Er- 
ziehung, Vorbildung, Lebensstellung nach schwererer geistiger Kost ver- 
langen und sie zu verarbeiten imstande sind, die ferner von vornherein mit 
einem schon irgendwie historisch gerichteten Bewußtsein an sie herantreten. 

Von den tei Hellmann recht beliebten Fremdwörtern, von denen sicher 
manche (Reate!), auch ohne daß man einem extremen Purismus verfällt, 
durch gleichwertige deutsche ersetzt werden könnten, sei als von dem 
äußerlichsten hier nicht gesprochen, sondern von Inhalt, Aufbau, Auswahl 
des Wesentlichen, des historisch Bedeutsamen, das doch auch für den 
Leser etwas „historisch Bedeutsames“ sein oder wenigstens werden soll; 
von all dem ferner, was von dem Autor ohne weiteres als selbstverständlicher 
Besitz der Leser, auf die er rechnet, vorausgesetzt wird. 

Man lese etwa mit solchen Erwägungen gleich zu Anfang auf S. 7 
die wenigen, an sich ganz vortrefflichen, zusammenfassenden Erörterungen, 
mit denen die Darstellung der fränkischen Geschichte und damit des ge- 
samten abendländischen Mittelalters eingeleitet wird, und frage sich, ob 
die zur Historie drängenden aus der Masse des Volkes mit ihnen einen 
ihnen irgend verständlichen Sinn werden verbinden können. Ausdrücke 


92 Kritiken 


wie „die Antike“, „die königliche Trustis“, „die Afterleihe“ (alle dem 
Kapitel über das fränkische Reich entnommen), von den Forschern mit. 
naiver Selbstverständlichkeit auch in popularisierenden Darstellungen ge- 
braucht, sind dem, der völlig ungeschult zum erstenmal wissensdurstig 
an den Stoff herantritt, notwendig leerer Klang, Gefäße ohne greifbaren 
Inhalt; und auch der Bestgewillte mag, bald mutlos geworden, die Lust, 
am Weiterlesen verlieren. — Alle Popularisierungsversuche auf historio- 
graphischem Gebiet (aber durchaus nicht nur auf diesem) kranken an dem 
einen großen Mißstand, daß sie ihre Aufgabe gleichsam einzig aus der 
Höhenperspektive der reinen Wissenschaft erschauten und sich vielzuwenig 
mit der Frage beschäftigten, ob der Boden für die Saat, die sie aus- 
streuten, auch aufnahmefähig sei, ob er nicht vielmehr erst in langsam 
furchender Vorarbeit aufnahmebereit gemacht werden müsse; ob die Strahlen, 
die ausgesandt werden, und seien sie noch so klar und leuchtend, auch dort- 
hin treffen und da erhellen, wo sie leuchten und klären sollen. Und so wird, 
wie mir scheint, erst dann eine tragfähige Brücke zu den Bildungssehn- 
süchtigen im Volke geschlagen werden können, wenn es gelingt, dabei 
an unmittelbar lebendige Bewußtseinsinhalte dieser Massen zu appellieren, 
d. h. für historische Bildung an erlebnisnahe Inhalte und Vorstellungen 
ihres gegenwärtigen Daseins, und sie von diesem festen Standpunkte, von 
ihrer seelischen Heimat aus allmählich, vorsichtig und belıutsam, in die 
verschlossene Ferne und Fremde der Vergangenheit zu geleiten. Das 
ungeheuer schwierige Problem steht zur Erörterung, wie diese Frage zu 
lösen ist, olıne daß selbstverständlich von dem wissenschaftlich erarbeiteten 
Wahrheitsgehalt auch nur ein Körnchen aufgegeben oder, wie man wohl 
schon gelegentlich hören kann, eine neue Art von Wissenschaft für dar 
Volk erst geschaffen werden muß: einzig Art und Form der Ausmünzung 
des Wissenschaftsgoldes gilt es zu ändern. Wer mit mir der Meinung 
ist, daß es für den geistigen Neubau unseres Volkes kaum eine wichtigere 
Aufgabe geben kann, als ein klares historisch begründetes Beyußtsein 
seiner selbst und seiner Stellung in der Weltgeschichte, das es heute nicht 
besitzt, allmählich in ihm zu wecken; wer ferner der Meinung ist,, daß 
auf diesem Wege, besser als auf den meisten anderen, die Erlösung aus 
der Öde und Flächenhaftigkeit einer noch dazu vielfach mißverstandenen 
und ihres philosophischen Gehalts entkleideten materialistischen Geschichts- 
auffassung oder vielleicht, besser gesagt die Beschleunigung und Beendung 
ihres bereits deutlich erkennbaren inneren Zersetzungsprozesses erreicht 
werden kann, der wird es verzeihen, wenn hier einmal auch in einer 
historischen Zeitschrift diese von der wissenschaftlichen Kritik etwas 
abseits liegenden Pfade beschritten wurden. Alfred Doren. 


Kritiken 93 


Walther Luek, Die Priegnitz, ihre Besitzverhältnisse vom 
12. bis zum 15. Jahrhundert. (Veröffentlichungen des Vereins für 
Geschichte der Mark Brandenburg.) Mit mehreren Karten. München 
und Leipzig, Duncker & Humblot. 1917. XIX u. 280 S. 


Das vorliegende Buch behandelt Landeseinteilung und Besitzverhält- 
nisse der nordwestlichsten Landschaft der Mark Brandenburg von der Mitte 
des 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, während dreier Jahrhunderte 
also. Eine historisch-geographische Arbeit auf einen so eng begrenzten 
Zeitraum des Mittelalters zu beschränken, kann Bedenken erregen, denn 
es ist längst anerkannter Grundsatz der Wissenschaft, daß Untersuchungen 
dieser Art, sollen sie sichere Ergebnisse zeitigen, von der Gegenwart oder 
jüngeren Vergangenheit ausgehend Schritt für Schritt sich bis zur älteren 
Zeit durcharbeiten müssen. Solcher Weg ist aber weit und daher hat 
auch, von einer Ausnahme abgesehen — Georg Sellos historischer Atlas 
von Oldenburg — noch kein modernes geschichtliches Kartenwerk das Mittel- 
alter erreicht. Deshalb ist es doch zu billigen, wenn ein Autor einmal 
kühn den Sprung ins Mittelalter wagt, mit der selbstverständlichen Voraus- 
setzung, daß er nur zu vorläufigen, in Zukunft bei weiterer Durcharbeitung 
der Verbesserung und Verfeinerung fähigen Ergebnissen gelangen kann. 
Mit dieser Einschränkung darf man sich der sorgfältigen, wie methodisch 
interessanten Arbeit nur freuen. 

Die Priegnitz zerfällt, wie alle Landschaften der Mark Brandenburg 
und des ehemaligen Wendenlandes überhaupt, in kleine, seit sehr alter 
Zeit bekannte und ihrem Umfange nach fest bestimmte Bezirke, für die 
sich nach einigem Schwanken bereits im 10. Jahrhundert die Bezeichnung 
Burgward (in den Urkunden latinisiert: burgwardium) durchsetzt, während 
sie seit dem 12. Jahrhundert terra, Land oder Ländchen heißen. Von 
dieser Art gibt es 11 Länder in der Priegnitz. Ihre Begrenzung, soweit 
es geht von Gemeinde zu Gemeinde fortschreitend, stellt der Verfasser 
in sorgfältiger Einzeluntersuchung und mit gutem Erfolge im ersten Ab- 
schnitte seines Buches (Voruntersuchung) fest. Ihre Ergebnisse sind auf 
einer mehrfarbigen Karte 1:200000 niedergelegt. 

Nach der Wiederbesetzung des überelbischen Slawenlandes teilten sich 
um die Mitte des 12. Jahrhunderts zwei deutsche Reichsfürsten in den 
Besitz der Priegnitz: drei Länder gehören dem Bischofe von Havelberg 
(mindestens zum Teil auf Grund sehr alter Rechtsansprüche, die bis auf 
die Gründungsurkunde des Bistums von 948 zurückgehen), acht dem 
Markgrafen von Brandenburg. Nur das Land Wittstock, in dessen gleich- 
namigem Hauptort der Bischof von Havelberg seine Residenz hatte, ist 
dauernd und ungeteilt im Immediatbesitz seines Herren geblieben, alle 


94 Kritiken 


anderen Länder wurden im Laufe der Zeit an wechselnde Inhaber zu Lehn 
oder Pfandbesitz ausgetan. Wie diese Entwicklung sich vollzog, wird 
in vier Kapiteln — Besitzungen des Bistums Havelberg, Besitzungen 
der Gänse und Plote, Lehn- und Pfandbesitzungen fremder Fürsten, Grafen 
und Herren, Markgräflicher Besitz — vorgeführt; eine Reihe von sechs 
kleinen Karten (den Zustand darstellend: um 1250, in den Jabren 1308, 
1319, 1322, 1378, um 1450) illustrieren recht anschaulich die Vorgänge. 
Das Jahr 1308 bezeichnet den Höhepunkt der markgräflichen Herrschaft, 
bis zu diesem Zeitpunkte hatten die Askanier alle schon früher zu Lehn 
ausgetanen Länder wieder zu eigenem, immediaten Besitz zurückerworben, 
elf Jahre später, beim Tode Waldemars, ist der ganze markgräfliche 
Anteil der Priegnitz wieder im Besitz des Havelberger Bischofs und 
verschiedener edler und ritterlicher Pfandinhaber. So und äbnlich ist 
die Lage auch unter den folgenden Markgrafen aus Wittelsbachischem 
und Luxemburgischem Geschlecht und unter den ersten Hohenzollern 
geblieben. Als große Grundherren, Lehn- und Pfandbesitzer erscheinen 
im Laufe der Zeit neben Markgraf und Bischof das Domkapitel, die 
einheimischen großen Familien der Gänse und Plote, von auswärtigen 
Großen die Herzöge von Sachsen und Meklenburg, die Grafen von Lindow- 
Ruppin, von Schwerin und Dannenberg und die Herren von Werle, dazu 
zahlreiche ritterliche Geschlechter: Kröcher, Redern, Alsleben, Lützow, 
Klepzig, Quitzow, Rohr u. a. m. 

Als wertvolle und willkommene Beigaben sind dem Buche angefügt: 
Tabelle der Besitzverschiebungen, eine Reihe der Havelberger Bischöfe 
von Walo (c. 1155) bei Wedigo von Putlitz (T 1487), eine Genealogie 
der ältesten Gänse von Putlitz, ein recht interessanter Exkurs über das 
bischöflich Havelberger Archiv oder vielmehr seine uns noch erhaltenen 
Reste und ein Urkundenanhang von 30 Nummern. 

Greifswald. F. Curschmann. 


A. Willburger. Die Konstanzer Bischöfe Hugo von Landenberg, 
Balthasar Merklin, Johann von Lupfen (1496 — 1537) und die 
Glaubensspaltung. [== Reform. gesch. Studien und Texte, heraus- 
gegeben von Greving, Heft 34f.] Münster 1917. 


Das Buch trägt die Namen dreier Persönlichkeiten im Titel. Aber 
zu Unrecht. Denn über die Frage, die der Verfasser aufwirft: „Wie 
stellten sich die Nächst- und Meistbeteiligten, die Bischöfe, zur Entstehung 
und Ausbreitung der neuen Lehre?“ (XV) hinauszugehen, drängte ihn 
wohl schon der Umfang des von ihm gesammelten Stoffes. Und dieser 
Stuff ist unpersönlich. Gerade die Bischöfe waren alles andere als ziel- 


Kritiken 95 


bewußte Kämpfer für die katholische Religion. Der erste von ihnen 
unternimmt vor der Reformation einige Reformversuche, die am Wider- 
stand der Geistlichkeit scheitern. Seine weitere Tätigkeit beschränkt 
sich auf Klagen und Hirtenbriefe. Der zweite, der Reichsvizekanzler, 
arbeitete olıne Zweifel auf seine sehr äußerliche Art für den Katholizismus; 
aber er wieder kommt wegen seiner vielen Geschäfte als Konstanzer 
Diözesenbischof überhaupt nicht in Betracht?. Sein Nachfolger endlich 
nimmt die Wabl nur an, um alsbald einen intriganten „fein gesponnenen 
Resignationsplan“ (175) auszuführen. Wir lesen daher ohne Verwunde- 
rung: „Viel geschah unter seiner Regierung nicht.“ (180) Das Ganze 
bietet ein klägliches Bild. Was übrig bleibt, hat es nicht eigner Kraft 
und innerer Sammlung zu verdanken — auch das Domkapitel läßt, im 
Gegensatz zu den Kapiteln anderer Bistümer, jede Entschlossenheit ver- 
missen; und die kirchlich-sittlichen Zustände bessern sich nicht etwa 
unter dem Druck des Neuen, sondern verschlechtern -sich weiterhin, wie 
dargelegt wird —, sondern dem Beharrungvermögen und der Unter- 
stützung von außen, besonders der katholischen Kantone und Österreichs, 
einer Unterstützung freilich, die weniger vom Geist gehorsamer Unter- 
ordnung als dem eıgner Verantwortung und staatlicher Machtbedürfnisse 
getragen ist. | 
Aus alledem ergibt sich, daß der Verfasser mit seiner obigen Frage 
nicht auf ein wissenschaftliches einer umfangreichen Behandlung be- 
dürftiges Problem gestoßen ist. Daß er trotzdem seinen Stoff unter 
jenen Gesichtspunkt brachte, zeugt nur von ınangelndem Gestaltungs- 


1 Gegen Ende seiner Regierung fordert er von den schwäbischen Land- 
kapiteln Berichte ein über Stand des Glaubens, Jurisdiktion, Steuereingänge, 
Beschwerden. Sie sind z. T. erhalten und schon von Bossert benutzt. Aber 
kein Wort, daß irgend etwas daraus gefolgt sei. — Für die Ratlosigkeit von 
Bischof und Kapitel bezeichnend eine Sitzung von 1523: Soll der Bischof, auf 
Grund eines angeblichen päpstlichen „Privilegium“, mit dem Ketzerprozeß gegen 
abtrännige Priester vorgehen? Wenn ja, bringt er die Geistlichkeit gegen sich 
auf. Wenn nein, gibt er den rechtgläubigen Obrigkeiten Gelegenheit, ihm die 
Jurisdiktion aus der Hand zu nehmen (106). 

® Was W. über ihn mitteilt, ist in den Tatsachen dürftig, im Urteil naiv. 
Was sich aus gedruckten Quellen erheben läßt, hat seither Hasenclever in 
ZGORh. N. F. 35 zumeist treffend und gedanklich durchdrungen vorgeführt. 
Mir liegt das aus Merklins großer Mission 1528/29 erbaltene handschriftliche 
Material wohl größtenteils vor. Es bestätigt nur Hasenclevers höchstens noch 
zu günstiges Urteil. An greifbaren Spuren von Merklins Einfluß ist nicht 
eben viel vorhanden. Betreffend seine von W. behauptete Verfasserschaft der 
scharfen Reichstagsproposition Speier 1529 wird die Ausgabe der RTA. den 
wahren, übrigens sehr interessanten Sachverhalt darlegen. 


96 Kritiken 


vermögen. Der Stoff ist denn auch übergequollen und hat einen 4. Haupt- 
teil erzeugt, in dem „Förderungen und Hemmungen für die bischöfliche 
Regierung“ geschildert werden. Hier, möchte ich glauben, stecken die 
lesenswertesten Partien, schon weil hier am meisten aus Handschriftlichem! 
mitgeteilt wird. Das gilt für das Verhältnis zu Österreich, vor allem 
aber für die Mitteilungen über innere Verhältnisse, nicht des bischöflichen 
Hofes, von dem wir wenig hören, aber des Domkapitels, der Ordens- 
und Pfarrgeistlichkeit, über die Lage, in der sich die geistliche Juris- 
diktion und die Besteuerung der Geistlichen seitens des Bischofs befanden. 

Die in solchen Zuständlichkeiten liegenden Bedingungen womöglich 
für einen größeren Zeitraum noch schärfer zu erfassen — wir hören 
kein Wort über den Unterschied von Bistum und bischöflichem Territorium 
in der Frage — wäre mir wertvoller erschienen als diese zahllosen 
Einzelheiten aneinanderreihende und so viel in anderen Darstellungen 
Enthaltenes mitschleppende wenig unterhaltsame Erzählung. 

Eine Darstellung der Verhältnisse in Konstanz selbst in fast dem- 
selben Zeitraum bietet neuerdings K. Gröber im Freiburger Diözesan- 
Archiv 1919 S. 130— 322. Johannes Kühn. 


Eduard Fueter, Weltgeschichte der letzten 100 Jahre (1815 
bis 1920). Zürich 1921. 


Eine Weltgeschichte über die letzten hundert Jahre zu schreiben, auch 
wenn der Verfasser das politische Geschehen durchaus als Leitmotiv be- 
handelt und sich damit im wesentlichen auf dieses Gebiet beschränkt, ist 
eine Aufgabe, die große Anforderungen an den Historiker stell. Nur 
wer starkes Zutrauen zu sich hat, — und im Vorwort Fueters kommt 
solches zum Ausdruck, — wird sich an dieses Unternehmen heranwagen. 

Gehört doch zu einem solchen Unterfangen nicht nur eine umfassende 
Stoffkenntnis und außerordentliche Belesenheit in guten Werken, eine 
überlegene Beherrschung vieler weitverzweigter Stoffgebiete, es ist vor 
allem eine große Schwierigkeit, die richtige Auswahl aus dem riesigen 
Material zu treffen, die Verbindung der verschiedenen Stoffgebiete her- 
zustellen, die ausschlaggebenden Ursachen einer neuen Erscheinung zu 
erkennen, um im ganzen ein abgerundetes, einheitliches Werk, eine über- 
sichtliche, geschlossene Darstellung zu geben. 

Lagen in vergangenen Epochen die Entscheidungen von weltgeschicht- 
licher Bedeutung zum großen Teil in wenigen Händen, war es also durch 


1 Hauptsächlich sind die Domkapitalprotokolle (in Karlsruhe), Konstanzer 


Akten (in Zürich) und Österreichische und württembergische Akten (in Innsbruck. 
und Stuttgart) benutzt. 


—— — 


— — AMIM 


D o —— — 
r —— —— 


Kritiken 97 


den Stoff bis zu einem hohen Grade ermöglicht, ähnlich wie es Ranke 
tut, die ganze politische Entwicklung in das Handeln weniger Personen 
zusammenzudrängen, so ist das nicht mehr möglich in einem Zeitalter, 
wo breite Kreise, die früher teilweise überhaupt nicht vorhanden waren, 
von starkem Einfluß auf das Geschehen sind. Es müssen jetzt infolge- 
dessen auch deren Verhältnisse in ihren vielfachen, Beziehungen und Ver- 
änderungen, es müssen jetzt Parteien, Presse, Volksstimmungen, soziale 
und wirtschaftliche, Bildungs- und andere Verhältnisse geschildert, die 
verwickelten Vorgänge in der inneren Politik in erhöhtem Maße berück- 
sichtigt werden. Der Begriff der politischen Geschichte muß unter 
solchen Verhältnissen weiter gefaßt, Soziales und Wirtschaftliches muß 
mehr einbezogen werden als es auch sachlich für die meisten früheren 
Epochen geboten ist. Freilich hat uns der Lauf der modernen Entwick- 
lung den Blick z.B. für soziale Verhältnisse auch für vergangene Jahr- 
hunderte geschärft; wir würden auch das 16. und 17. Jahrhundert nicht 
mehr nach der Art Rankes darstellen; aber das hebt nicht auf, daß 
schon rein sachlich eine viel eingehendere Berücksichtigung breiter Kreise 
in den letzten hundert Jahren durch ihre vergrößerte politische Bedeutung 
notwendig ist. 

Dazu kommt, daß die Zahl der Staaten, die in regelmäßigen politi- 
schen Beziehungen zueinander stehen, außerordentlich zugenommen, daß 
der dauernde und intensive politische Verkehr erst im Laufe des letzten 
Jahrhunderts die ganze Erde zu umspannen begonnen hat. Und erst 
damit, erst seit dem Anfang einer wirklichen Weltpolitik und einer Welt- 
wirtschaft kann von einer wirklichen Weltgeschichte die Rede sein, 
während diese früher ein „Konglomerat“ sein mußte, das „die Begeben- 
heiten einzelner Erdteile äußerlich zusammenfügte“ (siehe Vorwort von 
Fueter). 

So ist eine gewaltige gedankliche Durchdringung und Verarbeitung 
des Stoffes notwendig, um eine den heutigen Ansprüchen genügende 
Leistung hervorzubringen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, 
wenn das Werk Fueters einen so ganz anderen Charakter trägt als etwa 
ein Werk Rankes. Wie ein packendes, fesselndes Epos, wie ein spannender 
Roman beinahe liest sich z. B. dessen französische Geschichte; in leben- 
digster Anschaulichkeit und Unmittelbarkeit wickeln sich vor uns die 
Taten der wenigen Personen ab. Ganz anders bei Fueter. Wie sehr 
tritt hier die Erzählung — man möchte beinahe sagen: — zurück gegen- 
über dem Sichten und Wählen, dem Vergleichen und Schließen, in Be- 
ziehung setzen, verschlingen und auf Ursachen zurückführen, dem Werten 
und Urteilen. Zu der künstlerischen Tätigkeit des Erzählers tritt eine 


Histor. Vierteljahrschrift. 1932. 1. 7 


98 l Kritiken 


sehr energische Tätigkeit des Verstandes, die sich vor allem auch darauf 
richtet, aus der chaotischen Masse des Geschehens das weltgeschichtlich 
Bedeutsame herauszufinden, es in seiner Bedeutung festzustellen und 
seinen Zusammenhang mit der ganzen Ereignisreihe darzulegen. Fueter 
gibt nicht einfach eine handbuchartige Stoffzusammentragung, auch nicht 
eine Zusammenstellung einzelner, für sich mehr oder weniger selbstän- 
diger Teile (vgl. jede Weltgeschichte, die von mehreren Verfassern be- 
arbeitet wird, so jetzt Helmolts Weltgeschichte, 8. Bd.), sondern er gibt 
eine intensive gedankliche Durchdringung, Verarbeitung und damit inner- 
liche Verknüpfang des Materials, die gegenüber dem ungeheuren Um- 
fang und der riesigen Verzweigung des Stoffs von einer sehr bedeutenden 
Fähigkeit des Kombinierens, des Zusamenschauens, der Stoffbeherrschung 
zeugt. Es steckt, hervorgerufen durch das Streben nach kurzer über- 
sichtlicher Darstellung eines vielseitigen Materials, so außerordentlich 
viel Überlegung in dem Werk, daß es dadurch einen ganz eigenartigen, 
fast ungeschichtlich anmutenden Charakter bekommt. 

Fueter hat sich für die geschichtliche Betrachtung des einzelnen 
Staats ein bestimmtes Schema geschaffen. Er geht aus von dem Ver- 
hältnis der Bevölkerungszahl eines Landes zu seinen natürlichen Er- 
nährungsmöglichkeiten (Erträgnisse der Landwirtschaft, Bodenschätze, 
Industrie), stellt die sich daraus im Zusammenhang mit dem Volks- 
charakter und der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Verhält- 
nisse und sozialen Umschichtungen dar; diese führen zu den Verände- 
rungen im Gebiet der Verfassung und der inneren und schließlich der 
äußeren Politik. Auf den Lebensmöglichkeiten einer auf einem bestimmten 
Bodeu vorhandenen Volkszahl, auf dem Volkscharakter und der Über- 
lieferung der Geschichte baut sich somit bei ihm die historische Ent- 
wicklung einer Nation auf. Fueter ist jedoch weit entfernt davon, dieses 
Gerüst fortwährend in pedantischer Weise in Anwendung zu bringen; 
es schimmert nur überall durch, wo es gilt, die verschiedenen Einzel- 
gebiete, wie z. B. Wirtschaftliches und Außenpolitisches, in Verbindung 
zu bringen. Es ist ihm nur das Mittel, Übersichtlichkeit und Zusammen- 
hang in die ungeheure Masse des Geschehens zu bringen. Gegenüber 
seiner „Geschichte des europäischen Staatensystems von 1492 — 1559“ 
hat Fueter damit einen wesentlichen Fortschritt gemacht. Dort hatte 
er sich einen ähnlichen Grundriß zurechtgelegt, diesen systematischen 
Teil aber von der geschichtlichen Darstellung getrennt gelassen. 

So ist festzustellen, daß Fueter mit seinem jüngsten Werke an Heran- 


ziehung der verschiedenen Lebensgebiete, an deren einheitlicher Beziehung 


auf die Politik, an Ermittlung der für ein Ereignis bestimmenden Ur- 


er 


E EEE STR ee es — — 


— — — — 


Kritiken 99 


sachen, an innerer Verknüpfung des Geschehens ein bedeutendes Werk 
geschaffen hat. 

Dieses Urteil wird auch dadurch nicht erschüttert, daß nicht über- 
sehen werden kann, daß an manchen Punkten das Streben des Verfassers 
nach gedanklicher Verbindung des Stoffes zu Gewaltsamkeiten geführt 
hat. Das gilt z. B. für das 8. Kapitel des 2. Buches, das die Über- 
schrift: „Der Zusammenbruch des Ancien Regime in England“ in der 
Hauptsache doch wohl nur erhielt in Rücksicht auf den Gesamttitel des 
2. Buches und die unmittelbar vorhergehenden Kapitel. Noch unglück- 
licher ist es, die Geschichte Irlands im 19. Jahrhundert als „die Liqui- 
dierung eines europäischen Kolonialversuchs hinzustellen; auch diese Be- 
trachtung ist offenbar nur durch den übergeordneten Titel: „Von der 
alten Kolonialpolitik zur neuen“ eingegeben worden. In II, 8 führt 
diese Stoff vergewaltigung zu allerlei Unklarheiten der Darstellung. Es 
zeigt sich eben auch in diesem Zeitraum, daß der geschichtliche Gang 
nicht nach verstandesmäßigen oder vernünftigen, nach logischen Gesetzen 
verläuft, daß es deshalb in letzter Linie unmöglich ist, den Reichtum des 
historischen Geschehens, auch nur des politischen, unter verstandesmäßige 
Gesichtspunkte restlos unterzuordnen. Jedes derartige Gerüst kann nur 
ein menschliches Hilfsmittel sein, sich den Weg zum historischen Ver- 
ständnis zu bahnen; das (Geschehen selbst, wenn auch gewisse Haupt- 
linien in demselben zur Geltung kommen, ist ein Gewebe von Wirkungen 
und Gegenwirkungen vielfachster lebendiger Kräfte, die nur zum aller- 
geringsten Teil nach logischen Gesetzen sich entladen. 

Doch wenn so das vorliegende Werk nach der gedanklichen Durcharbei- 
tung des schwierigen Stoffes als eine bedeutende Leistung anerkannt werden 
darf, so kann man in anderer Hinsicht nicht zu einem solchen Urteil kommen. 

Es ist von vornherein klar, daß jede Gedankenarbeit an dem ge- 
schichtlichen Stoff eine große Gefahr mit sich bringt, die Gefahr, den 
objektiven Hergang nach der Subjektivität des Denkers umzubiegen, 
statt allgemeine Gesichtspunkte und Richtlinien aus dem Material heraus- 
zuholen, solche in ihn hineinzulegen. Je energischer die gedankliche 
Durchdringung des Stoffes, um so größer die Gefahr. Fueter ist ihr in 
keiner Weise entgangen. Ja, man hat den Eindruck, daß er sich ihr 
nicht einmal genügend bewußt gewesen ist, daß er kaum oder jedenfalls 
nur ungenügend den Willen gehabt hat, ihr entgegenzutreten. 

Wenn oben das Gerüst skizziert wurde, durch das Fueter in die ge- 
schichtlichen Hergänge eine gewisse Übersicht und Ordnung hineinbringt, 
so ist dasselbe zunächst formal; es stellt die Verbindungen zwischen den 
einzelnen Stoffgebieten her. Doch bleibt es bei Fueter keineswegs bei 

7 * 


100 Kritiken 


einem formalen Schema, die Dinge zu ordnen. Noch viel stärker machen 
sich in dem ganzen Werk inhaltlich bestimmte Gesichtspunkte geltend, 
aus denen heraus er die Dinge betrachtet, nach denen er die Handlungen 
nicht nur erzählt, sondern auch beurteilt. 

Teilweise stehen sie mit seinem formalen Gerüst in Beziehung. So 
schon die Frage der Bevölkerungsbewegung. Fueter stellt nicht einfach 
fest, in diesem Land steht die Volkszahl zu den natürlichen Ernährungs- 
möglichkeiten im Gleichgewicht, in jenem nicht, in diesem vermehrt sich 
die Bevölkerung über die günstigen Bedingungen hinaus, in jenem bleibt 
die Zahl durch bewußte Beeinflussung stehen, sondern er ist in sehr aus- 
gesprochener Weise Anhänger des Malthusianismus und verlangt, daß 
kein Volk seine Zahl höher steigen lasse als die natürlichen Hilfsquellen 
seine bequeme Ernährung gestatten. Er preist in dieser Hinsicht die 
weise Einsicht der Franzosen. 

Diese Stellungnahme ist aber nur die Folgerung aus einer anderen 
Idee, der Fueter huldigt, aus dem Pazifismus. Bevölkerungseinschränkung 
soll getrieben werden, damit Kriege leichter vermieden werden. Fueter 
ist des Glaubens, daß die Großmächte ihre Interessengegensätze nicht 
notwendig durch Kriege erledigen müssen, sondern dieselben durch fried- 
liche diplomatische Auseinandersetzung ausgleichen können. Er behauptet, 
daß die westeuropäischen Großmächte und Amerika eine solche Politik 
zu ihrem Ideal gemacht haben im scharfen Gegensatz vor allem zum 
„Militarismus“ von Preußen - Deutschland (siehe z. B. S. 451; man vgl. 
aber auch, wie Fueter selbst kurz vorher ausführt, daß Marokko, „seitdem 
der Suezkanal bestand, für Großbritannien bedeutend an Wert verloren“ 
hatte. Siehe ferner S. 508ff.). Im Zusammenhang damit verurteilt er 
jede Gebietsannexion ohne Befragung der Bevölkerung — in Europa! — 
als ein modernen Anschauungen nicht mehr entsprechendes Vorgehen 
(S.397ff.). Und von hier aus schlägt sich die Brücke zu dem Bekenntnis 
Fueters zu demokratischen innerpolitischen Auffassungen. 

So ist das ganze Werk Fueters durchsetzt von bestimmten Voraus- 
setzungen, von Überzeugungen und Glaubensansichten. Deren Richtig- 
keit oder Unrichtigkeit hat uns hier nicht zu beschäftigen; hier kommt 
es nur darauf an, den dogmatischen Standpunkt Fueters festzulegen, aus 
dem er die Dinge betrachtet, nicht nur berichtend darstellt, sondern zu- 
stimmend oder ablehnend beurteilt, ja auch seinen Neigungen oder Ab- 
neigungen entsprechend auswählt und verfärbt. 

Zur Reihe dieser allgemein dogmatischen Gesichtspunkte kommt aber 
noch ein weiteres: die durchaus nicht unparteiische Stellung, die Fueter 
den einzelnen Staaten gegenüber einnimmt. 


——— E — 
T ; 


5 — A Ia ũ —ä— .ẽ ö 4— — t—0 e, p9 


‚Kritiken 101 


Jene Hinneigung zu pazifistischen Ideen, jenes Eintreten für güt- 
liche diplomatische Entscheidungen, für Schiedsgerichte und Völkerbund, 
jener Mangel an Verständnis für das Moment der Macht in der Politik 
ist zunächst typisch für Bürger kleiner Staaten, denen es an Macht fehlt 
und die nun aus der Not! eine Tugend machen, die die notwendiger- 
weise von ihnen zu befolgende Politik zu einem gedanklichen System 
ausbauen und dasselbe dann zu einem Ideal für alle Staaten, auch für 
die auf ganz anderen Grundlagen beruhenden großen, stempeln wollen. 
Jeder Treitschke- Leser kennt diese Zusammenhänge. 

Aus der Vertretung eines solchen Standpunktes einem Schweizer 
Historiker einen starken Vorwurf zu machen, dürfte an sich wohl zu 
weit gehen. Die Bedingtheiten, die durch das Verhältnis zur Heimat 
gegeben sind, streift kein Historiker ab, und sie beruhen ja nicht auf 
unethischen Eigenschaften, sondern auf Vaterlandsliebe. Aber wir können 
uns freilich auch nicht der Richtigkeit der Feststellungen von Treitschke 
verschließen, daß jene Kleinstaaten in ihrer Abhängigkeit von dem guten 
Willen und der Eifersucht der Großstaaten nicht das eigentliche Staats- 
ideal darstellen und daß das eigentliche Wesen der Politik infolge ihrer 
Eingeschränktheit in ihrem Leben nicht zur Auswirkung kommen kann 
daß also ein politischer Historiker, der von diesem Standpunkte aus 
schreibt, ‘von vornherein zu den politischen Fragen eine schiefe Stellung 
einnimmt. l 

Vor allem aber ist es zu verwerfen, daß ein Historiker in seinem 
Werk von solchen dogmatischen Glaubenssätzen einen so starken Ge- 
brauch macht, wie dies Fueter tut. Wir werden noch mehr darüber 
zu sagen haben. Auch wenn ohne weiteres zuzugeben ist, daß kein 
Historiker einen vollkommen unparteiischen, unbefangenen Standpunkt zu 
erreichen imstande ist, auch ein Deutscher nicht, so muß doch daran 
festgehalten werden, daß ein Werk um so weniger Anspruch auf Wissen- 
schaftlichkeit hat, je stärker in ihm irgendein subjektiver Standpunkt zum 
Ausdruck kommt. Im übrigen bedeutet historische Objektivität bekannt- 
lich nicht Verstandeskälte oder Standpunktlosigkeit, sondern die Fähig- 
keit der Einfühlung in jeden, auch den dem Verfasser persönlich durchaus 
fernliegenden Standpunkt, und die Darstellung jeder geschichtlichen Er- 
scheinung von ihrem eigenen Standpunkt, aber nicht von dem des Be- 
trachters aus. Mag deshalb die Politik von Kleinstaaten, denen fried- 
liche Verständigung der Kabinette Lebensbedingung ist, von diesem Ge- 


1 Die Schweiz z. B. hat diese Not während des Weltkriegs in den Über- 
wachungskommissionen usw. doch sicher genügend gespürt. 


102 Kritiken 


sichtspunkte aus gemacht werden; die Geschichte der Großmächte muß 
vom Standpunkt der Großmachtpolitik aus geschrieben werden. 

Es liegt aber bei Fueter nicht so, daß er schlechtweg von den poli- 
tischen Idealen des Kleinstaats aus schriebe und Imperialismus, Aus- 
dehnungsdrang, Kriegspolitik aller Großmächte gleichmäßig verurteilte. 
. Davon ist Fueter weit entfernt. | 

Es ist klar, daß ein Mann, der während des Weltkriegs als Schrift- 
leiter für das Ausland an der „Neuen Zürcher Zeitung“ publizistisch 
lebhaft tätig war, in dieser Zeit der großen Auseinandersetzungen 
Stellung für und wider nahm, auch wenn er vielleicht glaubte, neutral 
zu bleiben, oder wenigstens sich in seinem Urteil Mäßigung auferlegte. 
Es ist ferner bekannt genug, daß wir Deutsche den Krieg diplomatisch- 
publizistisch längst verloren hatten schon zu einer Zeit, wo unser Heer 
noch siegreich der Welt von Feinden Widerstand bot. Man weiß, wie 
ausgezeichnet es die Publizistik der Entente auf Grund alter Erfahrung 
verstanden hat, die eigenen aggressiven, imperialistischen Tendenzen hinter 
Worten von Beschützung von Recht und Völkerfreiheit, von Verteidigung 
vor dem „Militarismus‘‘ usw. zu verstecken. Auch Fueter mit seiner 
grundsätzlichen Hinneigung zu pazifistischen und demokratischen Ideen 
ist dieser geschickten Propaganda völlig erlegen. Fueter stand während 
des Weltkriegs mit seinem Herzen auf Seiten der Entente gegen die 
Zentralmächte. Kann ihm daraus und für seine publizistische Tätigkeit 
billigerweise ein Vorwurf nicht gemacht werden, so liegt die Sache 
gänzlich anders in einem Werk, das wissenschaftlichen Charakter haben 
soll. Daß Fueter keinen dicken Strich zwischen seiner publizistischen 
und seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht hat, daß er jenen Stand- 
punkt auch in sein jüngstes geschichtliches Werk übertragen hat, und 
zwar in sehr ausgesprochener Weise, daraus ist ihm allerdings ein schwerer 
Vorwurf zu machen. Fueter stellt sich in seinem Werk durchaus auf 
die Seite der Entente und gegen Deutschland. 

Er ist nicht imstande zu sehen, daß die politischen Tendenzen jeder 
Großmacht durchaus die gleichen sind, nämlich Erhaltung und fort- 
währende Ausdehnung ihrer Macht, und daß dazu stets jedes Mittel 
benutzt wird, das dienlich erscheint. Er hat kein Auge dafür, daß es 
lediglich kluge Berechnung war, die England dahin führte, sich stets 
auf schwache, außereuropäische Staaten zu stürzen und allen Kämpfen 
mit starken Staaten, die große Anstrengungen erforderten, aus dem Wege 
zu gehen. Fueter durchschaut nicht, daß alle die politischen Schlag- 
wörtef, die im Lauf der Zeit im bunten Wechsel je nach Bedarf her- 
vorgeholt und beiseite gelegt wurden von Legitimität, Selbstbestimmungs- 


Kritiken 103 


recht der Völker, Gleichgewicht und wie sie alle heißen, nur verschiedene 
Masken sind dazu nütze, den einen gleichen Willen zu verhüllen und 
durchzuführen, den Willen zur Macht. Statt dessen bringt Fueter es 
fertig (S. 511), von England (und den Vereinigten Staaten) zu behaupten, 
daß es nur die Marine gepflegt habe, „die ohne Verbindung mit einer 
großen Armee nur zur Verteidigung gebraucht werden konnte“. Die 
„Verteidigung Englands‘‘ hat bekanntlich darin bestanden, daß es sich 
einen sehr ansehnlichen Teil der Erde zusammenerobert hat. Hierüber 
sagt Fueter (ebenfalls S. 511): „Gelegentliche kriegerische Operationen 
gegen kleinere Staaten oder halbwilde Völkerschaften waren natürlich 
nicht zu vermeiden.“ Zu diesen für England so gänzlich „unvermeid- 
lichen“ „Verteidigungs“ kriegen gehört bekanntlich der Opiumkrieg gegen 
China (ein „kleiner Staat“ oder eine „halbwilde Völkerschaft‘‘?) und 
der von Goldgier eingegebene und mit entsprechender Grausamkeit 
durchgeführte Raubkrieg gegen die Buren. Man lese nach, wie scho- 
nend Fueter bei der Behandlung dieser Ereignisse mit den Engländern 
umgeht. 

Und ebenso wie er der Eroberungspolitik Englands durch allerlei 
Betrachtungen und echt publizistische Stimmungsmache die Spitze abzu- 
brechen sucht, ebenso ausgezeichnet versteht er es, alle französischen 
Ausdehnungsbetätigungen als gänzlich harmlos und friedfertig hinzustellen. 
„Fast nur durch einen Zufall hervorgerufen“ wurde die Gründung eines 
französischen Kolonialreichs im nördlichen Afrika (S. 142). Ähnlich spürt 
man bei der Behandlung Napoleons III. deutlich das Bestreben, seine 
„friedliche wirtschaftliche Arbeit“ möglichst in den Vordergrund zu 
rücken (S. 276: „L’Empire, c'est la paix“... „Das Friedensprogramm 
des Kaisers war mehr als eine bloße Phrase“). Selbst gegen französische 
Historiker sucht Fueter für den Ausbruch des Kriegs 1870/71 Preußen 
nach Möglichkeit verantwortlich zu machen. S.407: „An sich hatte 
Preußen ein größeres Interesse an einem Krieg als Frankreich, und der 
Wunsch nach einer Auseinandersetzung mit den Waffen war in Berlin 
sicherlich nicht geringer als in Paris 1.“ Und die französische Nieder- 
lage von 1870/71 fühlt sich Fueter schon bei der Behandlung der Er- 
oberung von Algier im Jahre 1839ff. (S. 156) gedrungen, entschuldigend 
zu erklären. Am merkwürdigsten aber berühren die Behauptungen, mit 
denen Fueter die französische Geschichte bis 1914 abschließt (S. 525 f.): 
„Man kann denn auch sagen, daß das französische Volk damals allen 


1 Man vgl. dazu: Der Nationalismus im Leben der 3. Republik, herausge- 
geben von Joachim Kühn. Berlin 1920. S. 220. 


104 l Kritiken 


weiteren Ambitionen entsagt hatte. Der pazifistische Gedanke hatte 
die Leiter der regierenden Parteien und den größten Teil des staatlichen 
Erziehungswesens durchdrungen; manche Lehrer traten sogar offen für 
den Antimilitarismus ein. Frankreich hatte die Stufe erreicht, da ein 
Volk nur noch wünscht, von den übrigen in Ruhe gelassen zu werden, 
ohne von diesen etwas zu verlangen. . Wohl pflegten die unter der 
Republik von der Herrschaft ausgeschlossenen reaktionären Parteien 
nationalistische Tendenzen. Aber ihre Bestrebungen. stießen außerhalb 
kleiner intellektueller Kreise auf taube Ohren.“ 

Man sieht, die einseitige Parteinahme Fueters macht sich um so 
stärker bemerkbar, je näher er dem Weltkrieg kommt; aber aucl schon 
vorher sind die Ereignisse aus solcher Stellung heraus behandelt, wird 
Licht und Schatten verteilt, wird hervorgehoben und verschwiegen, ent- 
schuldigt und verurteilt. 

Werden so aber, vor allem Frankreich und England, bis zur offen- 
kundigen Verfälschung der Tatsachen (man vgl. das soeben über Frank- 
reich Angeführte) in günstiges Licht gestellt, so geschieht das Gegenteil 
mit „Preußen-Deutschland“. Zum Beispiel in der Kolonialpolitik. Bei 
England waren „gelegentliche“ kriegerische Ereignisse gegen kleinere 
Staaten oder halbwilde Völkerschaften „natürlich“ nicht zu vermeiden 
(S. 511); bei Frankreich erfolgte die Eroberung von Algier, Marokko usw. 
„fast nur durch einen Zufall“ (S. 142), bestand „eine absolute Notwen- 
digkeit“, „eine Kontrolle über die Verwaltung Marokkos auszuüben“ 
(S. 461); von Deutschland aber (und „indirekt“ Belgien) heißt es (S. 452): 
„bloß vom Wunsche getrieben“, „sich einen Anteil an der Beute zu 
sichern“. Von Objektivität kann angesichts solcher Gegenüberstellungen 
bei Fueter doch wohl nicht mehr gesprochen werden. Mit Vorliebe wendet 
Fueter das System an, alles Deutsche durch eine verächtliche Hand- 
bewegung herabzusetzen. Nachdem er 20 Seiten lang über Deutschland 
gehandelt hat, stellt er fest, daß vom universalhistorischen Standpunkt 
aus die deutsche Geschichte zwischen 1815 und 1848 „so gut wie nichts 
Bemerkenswertes“ biete (S. 368). „Das Wunder, einen Staat gegen alle 
Voraussetzungen fast allein aus menschlicher Energie entstehen zu lassen“ 
(mit Beziehung auf Preußen), davon mögen sich „ästhetisch gerichtete 
Betrachter begeistern lassen“ (S. 353). Friedrich Wilhelm IV. war nach 
Fueter (im Jahre 1848) „in geistiger Beziehung kaum weniger als 
in physischer impotent“ (S. 374). Die Grenzen der Begabung Bismarcks 
werden sehr stark unterstrichen, während seine diplomatische Genialität 
eigentlich nur nachträglich anerkannt wird. Fueter scheut nicht einmal 
davor zurück, den Krieg 1870/71 als ein Werk Bismarcks hinzustellen, 


Kritiken 105 


das „als gutes Geschäft erscheinen sollte“, ihm selbst und anderen große 
Dotationen bringen mußte (S. 415 ). 

Wenn man ein Ereignis mit allgemeinen Betrachtungen einführt, wie 
es Fueter als Einleitung zum Weltkrieg zum Erweis der Schuld Deutsch- 
lands beliebt (S. 569 ff.), so läßt sich auf solche Weise für jede Meinung 
die gewünschte Stimmung erwecken, mit Wissenschaftlichkeit aber hat 
ein solches Verfahren nicht das geringste zu tun. Es ist einfach eine 
Verfälschung der Tatsachen, wenn die Leiter der französischen Politik 
vor 1914 als vom pazifistischen Gedanken durchdrungen hingestellt werden, 
und ebenso, wenn die von Eduard VII. inaugurierte englische Einkrei- 
sungspolitik gegen Deutschland verschwiegen wird. Es ist auch be- 
zeichnend für Fueter, daß er den maßgebenden Einfluß der geographi- 
schen Grenzen eines Landes auf seine äußere Politik völlig außer Acht 
läßt. Denn gerade deren Gestaltung ist für den „Militarismus“ Deutsch- 
lands der ausschlaggebende Gesichtspunkt, zwingt Deutschland zu einer 
ganz anderen Rüstung als Frankreich mit seiner so günstigen Grenze und 
als England in seiner maritimen Abgeschlossenheit. | 

Wenn Fueter (S. 575) behauptet, die deutsche Regierung habe zur 
Ermöglichung der Kriegserklärung an Frankreich u. a. einen Überfall 
französischer Flieger auf Nürnberg erfunden, so möge er den Beweis 
für diese Unterstellung erbringen und erklären, wie es möglich war, daß 
Franzosen, die kurz nachher als Kriegsgefangene durch Nürnberg ge- 
bracht wurden, ganz erstaunt waren, dasselbe nicht in Schutt und Trümmern 
zu finden. 

So wenig Fueter irgendeinen Anstoß an den „unvermeidlichen“ kriege- 
rischen Operationen Englands gegen schwache Staaten nimmt, so wenig 
hat er Sinn für die Heldenhaftigkeit des Kampfes der Zentralmächte 
gegen die ungeheure Übermacht. Vielmehr sucht er die unerreichten 
Leistungen des deutschen Generalstabes zu verkleinern dadurch, daß er 
das positiv Erreichte möglichst kurz angibt, dagegen dasjenige, was nicht 
erreicht worden ist, aufs stärkste unterstreicht. Außerdem werden die 
gelegentlichen Erfolge unserer Feinde unverhältnismäßig ausführlich be- 
handelt. Die Eroberung Westrußlands 1915 (S. 599) z. B. nimmt nicht 
mehr Raum ein als die englischen Erfolge in Palästina (S. 623f.). 
Selbstverständlich fehlt auch nicht eine ausführliche Wiedergabe der Le- 
gende von der barbarischen Kriegführung der Deutschen, nur die auf- 
gespießten Kinder fehlen hier, während der englische Hungerkrieg gegen 


— 


1 Ahnlich peinlich für den Charakter Fueters wirkt es, wenn er versucht, 
durch hinterhältige Andeutungen die Schuld an dem Mord von Serajewo der 
österreichischen Regierung in die Schuhe zu schieben (S. 566 fl.). 


106 Kritiken 


die deutsche Zivilbevölkerung und der „Frieden“ von Versailles aufs 
zarteste behandelt werden. 

An zahlreichen anderen Beispielen noch ließe sich die Parteilichkeit 
Fueters in der Behandlung der Staaten nachweisen; doch mag es an den 
angeführten genug sein. Es sei nur noch kurz auf das Gebiet der inneren 
Politik eingegangen. 

Nach dem Ausgeführten wird niemand mehr erwarten, daß Fueter 
hinsichtlich der inneren Politik unparteiisch über die einzelnen Staaten 
urteilen werde. Sein Ideal ist ein demokratisches Prinzip; nach diesem 
werden die Staaten beurteilt. Über „Preußen-Deutschland‘‘ wird natür- 
lich unerbittlich zu Gericht gesessen, da seine inneren politischen Ver- 
hältnisse im 19. Jahrhundert bekanntlich nur zu einem geringen Teil 
nach diesem Ideal geleitet wurden. Über Wert und Unwert des demo- 
kratischen Prinzips soll hier natürlich nicht gesprochen werden; jedes 
Regierungssystem hat seine Vorzüge und seine Schattenseiten, seine 
Leistungen und sein Versagen; ein für alle Völker und Zeiten allgemein- 
gültiges Staatsideal gibt es sicherlich überhaupt nicht, auf keinen Fall 
für einen objektiven Historiker. Schließlich ist ja auch kein Deutscher 
so befangen, daß er nicht ohne weiteres zugäbe, daß auch in Deutsch- 
land nicht alles so war, wie es zu wünschen gewesen wäre. Worauf es 
aber für den Historiker ankommt, ist das, daß er gerecht und, objektiv 
verfahre, nicht ein bestimmtes innerpolitisches System zum Dogma erhebe 
und danach das Geschehen beurteile, sondern jeden Staat aus seinen be- 
sonderen Verhältnissen heraus betrachte, sich in jede Art des politischen 
Denkens einfühlen könne und die Maßnahmen jeder Regierung von deren 


eigenem Standpunkt aus zu verstehen suche; daß er, wo positive Leistungen. 


vorliegen, diese anerkenne, wo Mängel der Leistungen vorliegen, diese 
konstatiere; daß er jeden Staat gleichmäßig behandle. 
Fueter ist weit entfernt davon, solchen Anforderungen an den Historiker 


gerecht zu werden. Die vorgefaßten Meinungen auch in innerpolitischer 


Hinsicht sind so stark eingewurzelt bei ihm, daß es ihm unmöglich ist, 
die Dinge zu berichten, ohne sie umzubiegen und in ein bestimmtes Licht 
zu rücken. So wird die Führerschaft, die Deutschland auf sozialpoli- 
tischem Gebiet besaß (und besitzt), nicht anerkannt, aber diskreditiert 
durch die Behauptung, alle sozialen Maßnahmen der preußischen und 
deutschen Regierung zugunsten der Arbeiterschaft hätten nur den Zweck 
gehabt, diese materiell zufrieden zu stellen, um sie dafür an politischen 
Rechten leer ausgehen lassen zu können. 

Daß ‚‚Preußen-Deutschland‘‘ als Hort des bei Fueter eine große 
Rolle spielenden „Militarismus“ figuriert, ist nach dem Ausgeführten 


— {A 


— nn — — — — 


Kritiken 107 


selbstverständlich.. Sogar den Aufschwung der deutschen Industrie sucht 
Fueter möglichst auf den Militarismus zurückzuführen (S. 429 ff.) !. Frank- 
reich dagegen ist, wie wir bereits bemerkt haben, nach Fueter vor 1914 
pazifistisch regiert worden. Wie sehr damit die Tatsachen verfälscht 
werden, sei nur an einem einzigen Beispiele nachgewiesen. 

Ein Kennzeichen des militaristischen Systems ist es nach Fueter, daß 
die Schule der politischen Leitung der Regierung unterstellt sei, als Er- 
ziehungsinstitut für militärische Gesinnung diene. Das sei in Deutschland 
der Fall gewesen, in Frankreich nicht. Nun ist aber folgendes Tat- 
sache. In Deutschland ist das ganze Schulgebiet selbständig, von einem 
eigenen Ministerium aus von Schulfachmännern geleitet. Auch die Volks- 
schule ist also in Deutschland nur Fachmännern, teilweise auch dem 
kirchlichen Einfluß unterstellt gewesen. Wenn also überhaupt vor dem 
Krieg hier politischer Einfluß vorhanden war, so konnte er sich jeden- 
falls nur auf Umwegen geltend machen. In Frankreich dagegen ist die 
Volksschule einer politischen Behörde, dem Präfekten unterstellt; die 
Lehrer kleiner Gemeinden sind vielfach zugleich Gemeindesekretäre; der 
politische Einfluß kann also hier direkt auf jeden einzelnen Lehrer aus- 
geübt, die Schule direkt als politisches Instrument benutzt werden. Und 
wie dies tatsächlich, und zwar im militaristischem Sinne geschah, wie 
ein Poincaré und andere ihren Einfluß als übergeordnete Behörde für 
die „Revanche“ und für militärische Forderungen einsetzten, darüber lese 
man den Aufsatz von Paul Rühlmann nach in der bereits erwähnten 
Schrift: „Der Nationalismus im Leben der 3. Republik“. So hätte Fueter 
allen Grund gehabt, die Tatsachen anders darzustellen und ein anderes 
Urteil abzugeben, wenn schon geurteilt werden muß. Auch das übersieht 
Fueter, der jeden demokratisch- liberalen Fortschritt auf der Gegenseite 
genau bucht, daß die „Unterwerfung Deutschlands unter Preußen“ (sic), 
d. h. der Ersatz der österreichischen Führung in Deutschland durch die 
preußische, einen Fortschritt im Sinne des Liberalismus bedeutete. Er weiß 
auch nicht, daß es altes Prinzip der preußischen Regierung war, für ihre 
Maßnahmen möglichst den Willen breiter Kreise zur Grundlage zu haben, 
daß sie also demokratischen Prinzipien nicht verschlossen war, wobei sie sich 
allerdings als Regierung verpflichtet fühlte, zu regieren, d. h. zu führen. 


ı Was stellt sich Fueter unter Behauptungen vor, wie z.B. S.502: „Der 
Umstand..., daß von einem Siege der deutschen Militärmacht [im Weltkriege] 
auch eine Einschränkung, wenn nicht gar Vernichtung der politischen Frei- 
heiten der britischen Kolonien zu befürchten war“; und S. 507: „Hieß doch eine 
Preisgabe der Inseln [der Philippinen] soviel als eine Auslieferung an Deutsch- 
land oder Japan.“ 


108 Kritiken 


Unser Urteil über das neueste Werk Fueters zusammenfassend wäre 
demnach zu sagen: in der Verarbeitung eines weitschichtigen Stoffes, in 
der gedanklichen Verknüpfung und Durchdringung desselben hat Fueter 
eine bedeutende Leistung vollbracht. Infolge der starken Einwirkung 
seiner politischen Überzeugungen aber ist die überall mit Stimmungsmache 
durchsetzte Darstellung in hohem Maße parteiisch. So kann das Werk 
nicht als ein wissenschaftliches anerkannt werden. Fueter hat seinen 
wissenschaftlichen Ruf vielmehr damit schwer geschädigt. Seine Arbeit 
ist leider als ein Abbild der Stimmung anzusehen, die auch heute 
noch, vor allem als Wirkung der Northcliffe- Propaganda, im Ausland, 
selbst im neutralen, vorherrscht. Die Stellungnahme Fueters ist um so 
bedauerlicher, als er bekanntlich der deutschen Wissenschaft sehr viel 
verdankt. | 

Fueter neigt dem Pazifismus zu. Wohlan, wollte er wirklich der 
Wissenschaft im Sinne der Völkerversöhnung einen Dienst leisten, so 
mußte und konnte gerade er als Bürger eines neutralen Staates ein un- 
parteiisches Werk schreiben, nicht aber ein solches, das eine sehr 
geschickte, im Mantel der Wissenschaft auftretende Publizistik zur Ver- 
teidigung der französisch-englischen Politik des Weltkriegs ist. 

Jena. Hans Ernst Müller. 


109 


Nachrichten und Notizen. 


Ernst Troeltsch, Die Dynamik der Geschichte nach der Geschichtsphilo- 
sophie des Positivismus. (Philosophische Vorträge, veröffentlicht von 
der Kant -Gesellschaft Nr. 23.) Berlin, Reuther & Reichard 1919. 99 8. 


Troeltsch behandelt hier die historische Dynamik oder — teleologisch aus- 
gedrückt — das Fortschrittsprinzip in der westeuropäischen positivistischen 
Philosophie, nämlich bei Comte, J. St. Mill, Spencer, und in der deutschen 
Philosophie bei Wundt. Taine und Lamprecht werden nebenbei gestreift als 
Anwender der positivistischen Begriffe. 

Am ausführlichsten ist Troeltsch über Comte. Er exponiert dessen Gesetz 
der drei Stadien und die Hierarchie der Wissenschaften gibt aucb, sehr sum- 
marisch, Comtes Geschichtskonstruktion wieder und findet Comtes Zielsetzung 
(die durch den Positivismus und durch Altruismus geeinte Menschheit), instinktiv 
und intuitiv“ gewonnen, aber empirisch - positiv begründet, was ohne Inkonse- 
quenz unmöglich sei. Denn ohne eine Metaphysik gebe es keinen letzten Zweck, 
also keine festen Werte, ohne diese keine Auslese der historischen Erscheinungen, 
auch keine Beurteilung. Darum ist für Troeltsch die Hegelsche Dialektik 
unentbehrlich. Sie hat den Weltgeist, der als Natur, der Negation unter- 
worfen, sich selbst fremd wird, in der Geschichte aber zum Fürsichsein, d. h. 
zum Selbstbewußtsein zurückkehrt. Damit ist gewissermaßen ein feststehender 
Rahmen gegeben, in dem die Geschichte verläuft, und ein Koordinatensystem, 
das Maßbestimmungen ermöglicht. Das formale Gesetz des Verlaufs ist die 
durch Negation, das allgemeine Prinzip alles Geschehens, bewirkte Dreiheit: 
These, Antithese, Synthese. Hegel kann also systemgemäß ein Ziel setzen, 
der Empiriker nicht. 

Gleiche Schwäche wie bei Comte findet Troeltsch bei J. St. Mill, der Comtes 
Zielbestimmung adoptierte, und bei Spencer. (Aber hat Mill wirklich den 
Torminus spiritual sciences, den Troeltsch ihm beilegt (S. 49), nicht vielmehr 
moral oder mental sciences”), Wundt wird zwar zugestanden, daß er sich der 
Wahrheit nähert, indem er eine physische und eine psychische Kansalität unter- 
scheidet, daß er aber doch keine freie sittliche Individualität erlangt, obgleich 
der Wille in der „Apperzeption“ bei Wundt den Mechanismus der Assoziation 
durchbricht und diesem entgegen durch neue Weichenstellung dem Gedanken- 
lauf, und dadurch auch der Handlung neue Richtung geben kann. „Der den 
Intellekt in seinen Dienst stellende affektive Wille, sagt Wundt, rankt sich 
an allerhand Naturbedingungen, Zufällen, Entdeckungen, Assoziationen bis zur 
Möglichkeit jener Apperzeptionen, schöpferischen Synthesen und beziehenden 
Analysen auf, in denen der Durchbruch einer geistigen Einheit und Zweck- 
welt erfolgt, aber doch eine kausale Folge bleibt, wie die Synthese der chemi- 


110 Nachrichten und Notizen 


schen Körper aus ihren Elementen.“ Also auch bei Wundt kein Reich der 
Überwindung der Kausalität, kein Reich der Freiheit. 

Gegen die Metaphysik ist schwer anzukämpfen. Sie bewegt sich in einer 
anderen Ebene, in die der bloß empirische Gegner gar nicht hineinragt. Aber 
Troeltsch will doch wissenschaftlich bleiben. Und vom wissenschaftlichen Stand- 
punkte kann ich die dialektische Methode der genetischen nicht gleichsetzen. 
Jene gibt nicht den Modus der Entwicklung, sie führt den Namen einer Ent- 
wicklungslehre mit Unrecht, sondern sie setzt jeder Erscheinung in ihrer höchsten 
Vollendung die Negation entgegen, verwandelt dann durch eine prinzipielle Gleich- 
setzung diesen rein kontradiktorischen Gegensatz in einen konträren, klettert 
darauf vom niedrigsten zum höchsten Pole des Gegensatzes empor und zwingt 
die Geschichte mit mehr oder weniger Gewaltsamkeit nachzuklettern. So setzt 
sie bei Hegel als „unmittelbar“ gegeben die Freiheit des Geistes, damit ist 
am Anfang gegeben „Nichtfreiheit“, die sie in „Unfreiheit“ umwandelt, und 
die Leiter der Weltgeschichte ist aufgestellt. Dem Staate wird entgegenge- 
setzt der „Nichtstaat“, dieser wiederum identifiziert mit dem bewußt fertigen 
Anfang des Staates in der „Gesetzgebung“. Wie der Staat aber unbewußt 
entstanden ist, wird ignoriert. Ebenso wird der höchsten Kunst, die den 


Weltgeist, die „Idee“ darstellt, entgegengesetzt die niedrigste, orientalische, 


die ihn nur andeutet, es wird aber nicht die Genesis der Kunst aus dem Kunst- 
gewerbe dargelegt. Darum scheint mir die dialektische Methode der genetischen 
nicht gleichwertig. Ihren Gegensatz hat Troeltsch nicht genug klargemacht. 
Das ist die Schwäche des vorliegenden Vortrags, sein Verdienst ist die lehr- 
reiche Gegenüberstellung der metaphysischen gegen die empirische Geschichts- 
auffassung. 

Leipzig. Paul Barth. 


K. Schambach, Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß 
Heinrichs des Löwen. Zeitschrift des Histor. Vereins für Niedersachsen, 
Jahrgang 81 (1916), S. 1 — 43 und Jahrgang 83 (1918), S. 189 — 276 (zu- 
sammen auch im Sonderdruck erschienen) sucht nochmals in ausführlicher 
Erörterung die verwickelten Vorgänge dieses so schwer zu deutenden 
und vielbehandelten Prozesses weiter zu klären. 


Zwei Abschnitte sind wiederum der Gelnhäuser Urkunde gewidmet; im 
ersten betont und unterstreicht Sch. nochmals die Zweisätzigkeit ihres berühmten 
(besser berüchtigten) Passus, mit Heranbringung neuen Vergleichsmaterials aus 
den Urkunden Friedrichs I.; im zweiten stimmt er der Hallerschen Konjektur 
trina statt quia zu und erörtert eingehend den aus der nunmehrigen Satz- 
gestaltung und -gliederung (die aber einmal an einer Stelle hätte abgedruckt 
werden sollen) sich ergebenden Sinn des Passus und den rechtshistorischen 
Gehalt und Gang der Dinge, der unter Berücksichtigung aller sprachlichen 
und sachlichen Umstände angenommen werden muß, nämlich ein volles land- 
rechtliches und ein volles lehenrechtliches Verfahren im vollen Abstande aller 
(mindestens 6) dazugehörigen Termine. Doch ist jedenfalls die Konjektur trina 
durch F. Güterbock, Die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß Heinrichs des 
Löwen (Hildesheim 1920) inzwischen endgültig widerlegt worden. Am förder- 
lichsten scheint mir der dritte große Abschnitt zu sein, über die Angaben der 


— — 


mar 


— — — — —— S LT ——— Gigs 


—— — — — — — — 


Nachrichten und Notizen 111 


schriftstellerischen Quellen, in dem versucht wird, das bis dabin durch genaueste 
Interpretation der Urkunde gewonnene Bild zu den Nachrichten der Schriftsteller 
in Beziehung zu setzen. Der dabei befolgte Grundsatz entschiedener Bevorzugung 
der Urkunde, da man von mittelalterlichen Schriftstellern weder Richtigkeit noch 
Vollständigkeit sachtechnischer Angaben erwarten dürfe, ist unbedingt richtig; 
überhaupt haben nicht wenige der Ergebnisse ynd Schlüsse von Sch., wie mir 
scheint, einen guten Grad von Wahrscheinlichkeit für sich, und sind seine Arbeiten 
der letzten Jahre auf diesem Gebiet doch wohl höher zu werten, als das manchmal 
noch geschieht. Allerdings fordert ihre Form auch mit Recht zu einigem Wider- 
spruch heraus und erschwert ihre unbestreitbare Umständlichkeit und Schwer- 
fälligkeit es stark, daß sie zam Gemeingut der Wissenschaft werden können. 
— Eine kleine Ergänzung zu dieser Arbeit gibt Sch. in der Histor. Zeitschr. 
Bd. 122, 8.83—90: Der Prozeß des Erzbischofs Konrad von Salzburg (1166 — 1166); 
wo er nachweist, daß in diesem Prozeß eine gleiche letzte Bannfrist nach der 
endgültigen Verurteilung vorkommt, wie er sie an einer Stelle im Prozeß 
Heinrichs des Löwen annimmt. 
Erlangen. B. Schmeidler. 


Concilium Tridentinum. Diariorum, actuum, epistularum, tractatuum Nova 
Collectio ed. Societas Goerresiana. Tomus VIII actorum Pars V com- 
plectens acta ad praeparandum concilium et sessiones anni 1562 a prima 
(XVII) ad sextam (XXII), coll., ed., ill. Stephanus Ehses. Friburgi 
Brisg. B. Herder 1919. X, 1024 S. 


Wie andere Fortsetzungen der größeren, vor dem Weltkriege baren 
Veröffentlichungen, so ist auch der neue Aktenband des Concilium Tridentinum 
der Görres-Gesellschaft in den Strudel der Zeitereignisse gezogen worden. 
Der Bearbeiter mußte, von der kriegerischen Wendung Italiens im Mai 1915 
überrascht, froh sein, das dem Abschluß nahe Manuskript, dessen Druck durch 
die tipografia Vaticana schon abgemachte Sache war, auf seiner eiligen Flucht 
aus Rom über die Alpen mit sich nehmen zu können, während der wissen- 
schaftliche Apparat zum Concilium Tridentinum in Rom zurückgeblieben ist. 
Entbehrte Ehses somit der Bequemlichkeit, beider letzten Durchsicht und während 
des Druckes seine urkundlichen Vorlagen zur Hand zu haben und mußte er 
wegen des einstweiligen Verlusts des Apparats die näheren Mitteilungen über 
das benutzte Material dem künftigen Schlußbande überlassen, so bot ihm die 
Verlegung seines Wohnsitzes in das Vaterland andererseits Gelegenheit, aus 
den Informazioni politiche der Berliner Staatsbibliothek und aus Münchener 
Archivalien den gesammelten Stoff noch zu ergänzen. Aueh wollte ihm das 
Glück so wohl, daß er auf deutschem Boden in der Anstalt von Herder in 
Freiburg i. Br. den denkbar besten Verlag fand, dessen Erzeugnissen man die 
Schwierigkeiten der Zeitumstände nicht anmerkt. 

Der Zeitfolge des Erscheinens nach schließt sich der vorliegende Band an 
den zweiten der Aktenserie an, während die Bände 3 und 4, die die weniger 
bedeutsame Zwischenzeit von 1549 bis 1561 behandeln, in der Bearbeitung noch 
nicht abgeschlossen sind. 

Ehses Aufgabe, die neben dem vorliegenden noch einen Schlußband er- 
fordern wird, der sich in Vorbereitung befindet, begreift den dritten und ent- 


. 112 E Nachrichten und Notizen 


scheidenden Zeitabschnitt des Tridentiner Konzils in sich. Er beginnt mit der 
Erwählung Pius’ IV., der die Wiederaufnahme und Beendigung des Konzils- 
werkes nicht nur versprach, sondern auch ohne Säumen zur Tat machte. So 
ergab sich für diesen Band eine Zweiteilung: der erste Hauptabschnitt umfaßt 
die Acta ante concilium, die in dieser Veröffentlichung natürlich nicht feblen 
durften, d. h. die einschlägigen Materialien aus der Zeit der Ansage des Konzils 
und seiner Vorbereitung, d. i. besonders der Beseitigung der jenem noch ent- 
gegenstehenden Hindernisse, wie des drohenden Sonderkonzils der gallikanischen 
Geistlichkeit, und die Herbeiführung des unentbehrlichen Einverständnisses 
mit den großen katholischen Mächten. Ebenso gehören hierhin die natürlich 
von vornherein zum Scheitern verurteilten Verhandlungen mit den Evangeli- 
schen über den Besuch des Konzils. Im ganzen bringt Ehses 215 Nummern; 
die Hauptstücke, die wichtigeren Erlasse und Erklärungen usw., wie auch die 
inhaltreichen Commendone-Depeschen aus Deutschland, sind längst, zum Teil 
mehrfach, gedruckt; dagegen stellen andere Berichte der Nuntien und einige 
Korrespondenzen der in Rom beglaubigten Gesandten samt den dankenswerten 
Auszügen aus den Konsistorialakten und Dokumenten über die vorbereitende 
Reformaktion an die Kurie eine willkommene Bereieherung des Materials dar. 
Überhaupt ist es zu begrüßen, daß wir nun den gesamten Aktenbestand ein- 
heitlich redigiert an einer Stelle beisammen haben. 

Die „Acta concilii* sodann bilden den zweiten und umfangreicheren Abschnitt 
(S. 287—981, Nr. 216—439). Sie umfassen das jeweils den ältesten und echtesten 
erreichbaren Fassungen entnommene Material über die ersten 6 Sessionen (in 
der Gesamtzählung 17—22) vom 18. Januar bis 17. September 1562 und zerfallen 
in die Protokolle, Dekrete, Programmreden und Präsenzlisten der einzelnen 
Sessionen und in die natürlich sehr viel weitläufigeren Acta inter sessiones, 
d.h. die Akten über die Kongregationen der Konzilsväter, in denen die den 
Sessionen vorzulegenden Materien vorberaten und vorbereitet wurden. Wichtig 
sind hier besonders die zahlreichen Einzelvoten, unter denen durch Inhalt und 
Ausführlichkeit die des Jakob Laynez über die Frage der Kelchgewährung 
hervorragt. Eine vortreffliche Übersicht dieser zahlreichen Kongregationen 
und ihrer Verhandlungen bietet der Index des Werkes s.v. Tridentiner Konzil, 
Unterabteilung Congregationes. Der nämliche Index gibt auch die Ankunfts- 
daten der einzelnen Konzilsväter, die zur Entlastung des Textes zweckmäßiger- 
weise hierhin verwiesen worden sind. 

Den Schluß des letzteren bildet ein Appendix von 6 Urkunden, worunter 
eine Preistafel für die Lebensmittel und Hausmiete am Konzilsorte. . 

Das Ganze ist vom Bearbeiter mit unendlicher Geduld und peinlichster 
Sorgfalt, wie es nur die völlige Versenkung in die gestellte Aufgabe ermög- 


licht, gesammelt und — aus gedrucktem wie ungedrucktem Material — er- 
läutert worden. Er hat sich den wärmsten Dank aller Benutzer des Bandes 
gesichert. Walter Friedensburg. 


Heinrich Hoffmann, Der neuere Protestantismus und die Reformation. 
(Studien zur Geschichte des neueren Protestantismus, her. von H. Hoff- 
mann und L. Zscharnack, Heft 11.) 59 S. Gießen, A. Töpelmann 1919. 


Das Problem dieser Untersuchung ist das Verhältnis des „neueren Protestan- 
tismus“ zur Reformation. Nach einem Überblick über die Geschichte des Prob- 


— —— —— ́ꝙ— 


Nachrichten und Notizen 113 


lems werden zunächst die charakteristischen Merkmale des neneren Protestan- 
tismus ermittelt, d.h. die Kulturwelt, in der er lebt und von der er beeinflußt 
wird, die veränderte Stellung zu den Autoritäten, die neue Weltanschauung, 
Lebensstimmung, Frömmigkeit. Diese Umwandlungen setzen mit der Auf- 
klärung ein, die, wie Hoffmann richtig ausführt, durchaus nicht eine bloße 
Episode gewesen ist, vielmehr in ihren Haupttendenzen noch heute andauert. 
Darauf untersucht der Verfasser die Herkunft dieser neuprotestantischen Ele- 
mente aus den Einwirkungen der modernen Kultur, wie ans gewissen Ansätzen 
schon der Reformation (besonders Gewissensfreiheit und Toleranz haben hier 
ihre erste \Vurzel) und aus gewissen Einwirkungen des Humanismus, des 
Täufertums und des mystischen Spiritualismus des 16. Jahrhunderts. Ein 
4. Abschnitt untersucht das Verhältnis der deutschen Aufklärung und des Idea- 
lismus zur reformatorischen Rechtfertigungslehre. — Die bei geringem äußeren 
Umfange sehr inhaltsreiche Studie, das Ergebnis jahrelanger eifriger Beschäfti- 
gung mit dem Problem, ist klar angelegt und mit historischer Feinfühligkeit 
geschrieben. Die Grundanschauung ist im wesentlichen die von Troeltsch, der 
aber in einigen untergeordneten Punkten korrigiert wird. Die gediegene Schrift 
ist trotz ihrer Beschränkung auf die religiösen Strömungen ein aufschlußreicher 
Beitrag zur Aufhellung der Genesis der modernen Kultur. Auch im einzelnen 
findet sich eine Reihe feiner Bemerkungen. Was Hoffmann tiber das Problem 
der Periodisierung der Geschichte (der Kirchengeschichte und S. 53 auch der 
Universalgeschichte) ausführt, dürfte freilich nicht das letzte Wort sein, das 
sich hierüber sagen läßt. : 
Leipzig. Karl Heussi. 


Wilh. Diltheys gesammelte Schriften, IV. Band. Die Jugend- 
geschichte Hegels und andere Abhandlungen zur Geschichte 
des deutschen Idealismus. Leipzig und Berlin (B. G. Teubner) 1921, 
X, 583 S. 8°, 

Der vorliegende Band, dessen Redaktion von der berufenen Hand des 
Hegelforschers und Diltheyschülers Hermann Nohl geleitet worden ist, bringt 
in der ersten Hälfte Diltheys Studien über Hegel. Die „Jugendgeschichte 
Hegels“ in der Fassung der Druckausgabe von 1906, weche Hegels Entwick- 
lung bis 1803 verfolgt, wird hier in glücklicher Weise ergänzt durch Veröffent- 
lichungen einiger Fragmente aus dem Nachlaß, die „Zusammenarbeit von Hegel 
und Schelling“ und „Die Durchbildung von Hegels philosophischem System“ be- 
treffend: Eine Studie über „Die deutsche Philosophie in der Epoche Hegels“ 
endlich gibt den zeitgeschichtlichen Rahmen für die Gestalt des überragenden 
Philosophen. Wir gewinnen somit hier zum ersten Male ein umfassendes Bild 
von Diltheys Stellung zu deın einen seiner großen geistigen Väter, ein Bild, 
welches trotz der Zusammensetzung aus Fragmenten doch ein einheitliches 
Ganzes bietet. 

Weniger in sich geschlossen wirkt die zweite Hälfte des Buches: „Ab- 
handlungen zur Geschichte des deutschen Idealismus.“ 

Hier tritt das Skizzenhafte, Fragmentarische, welches Diltheys Einzel- 
arbeiten charakterisiert, klar zu Taye. Es sind vereinigt: zwei theologie- 
geschichtliche Studien über „Kants Streit mit der Zensur“ und „Briefe Kants 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 8 


114 Nachrichten und Notizen 


an Beck“, eine kurze, etwas nüchtern gehaltene Biographie Schleiermachers, 
Arbeiten tiber F. Chr. Baur, Ed. Zeller, Suvern und Carlyle und endlich ab- 
schließend eine systematische Arbeit über die Typen der Philosophie in der 
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die wertvolle Anregung über „Archive 
der Literatur“, welche am Schluß des Bandes abgedruckt ist, gehört wohl 
kaum in diesen Zusammenhang und hätte besser in einem späteren, die syste- 
matischen Arbeiten Diltheys veröffentlichenden Bande seinen Platz gefunden. 

Uber Auswahl und Zusammenstellung der Studien in der zweiten Hälfte 
dieses vierten Bandes ließe sich überhaupt noch mancherlei fragen, so z. B. 
warum der Herausgeber die Schleiermacherarbeit hier aufgenommen und nicht 
für einen späteren Band als Ergänzung der geradezu klassischen, leider aber 
auch Fragment gebliebenen Biographie über das „Leben Schleiermachers“ auf- 
gespart hat. 

Im Grunde jedoch sind solche Fragen über Auswahl und Anordnung der 
einzelnen Untersuchungen für den Diltheykenner müßig. Denn die Abhand- 
lungen dieses Philosophen, so skizzenhaft und unvollständig, so den verschiedensten 
Studiengebieten entnommen sie auch scheinen, bilden doch der leitenden Idee 
nach ein großes einheitliches Ganzes: Eine Geschichte des deutschen Geistes 
und der deutschen Geisteswissenschaften. Hier liegt nun das besondere Ver- 
dienst des Verlags, daß er das in finanzieller Hinsicht nicht ganz gefahrlose 
Unternehmen wagt, die bisher verstreuten und teilweise schwer zugänglichen 
Arbeiten Diltheys zu sammeln und zu einem großen Werke zu vereinen. 

Der Historiker muß die Gesamtausgabe mit ganz besonderer Freude be- 
grüßen, denn nun wird er Dilthey, der ihm bisher vorwiegend als Philosoph 
genannt worden ist, als einen durch und durch historisch denkenden Forscher 
erkennen können. Die Kunst des Verstehens und Nacherlebens, die conditio 
sine qua non des Historikers, hat Dilthey mit unvergleichlicher Meisterschaft 
geübt, und mit intuitiver Kraft wußte er aus vergangenen Zeiten lebendige 
Wirklichkeit zu schaffen. Die geschichtlichen Individuen als solche zu ana- 
lysieren, sie gleichzeitig in der Verwebung mit den objektiven Erscheinungs- 
formen der Kultur zu schauen und aus dieser lebendigen Wechselbezogenheit 
zwischen Einzelindividualität und objektiver Kultnr die Entwicklung der 
Weltanschauungen und das Wesen des menschheitlichen Denkens und Wollens 
zu verstehen, das war das Ziel von Diltheys Forscherarbeit. Wenn auch der 
Meister sein umfassendes Werk nicht vollenden konnte, eine Tatsache, unter der er 
selbst schwer gelitten hat, so liegt gerade in der Fülle von Anregungen und Finger- 
zeigen für noch zu leistende Arbeit ein besonderer Reiz für den Nachlebenden. 

Jedenfalls dürfen wir mit großer Ungeduld die Herausgabe der weiteren 
Bände erwarten, die uns u.a. bringen sollen: „Einleitung in die Geisteswissen- 
schaften“, „Studien zur Geschichte des deutschen Geistes“, „Die geistige Welt“, 
„Aufbau der geschichtlichen Welt“. | Hildegard Trescher. 


Der deutsche Staatsgedanke, eine Sammlung, begründet von Arno Duch. 
Drei- Masken - Verlag, München. Erste Reihe, X, Ernst Moritz Arndt, 
Staat und Vaterland, eine Auswahl aus seinen politischen Schriften, 
herausgegeben und eingeleitet von Ernst Müsebeck, 1921, LXXXVI, 
175 S. 8°. — Erste Reihe, XI, 1, Joseph Görres, Rheinischer Merkur, 


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Nachrichten und Notizen 115 


ausgewählt und eingeleitet von Arno Duch, 1921, XXXVI, 291 S. 8°. 
— Erste Reihe, XVI, Josef von Radowitz, ausgewählte Schriften 
und Reden, herausgegeben und eingeleitet von Friedrich Meinecke, 
1921, XXI, 195 8. 80. — Zweite Reihe, III, 1, Der politische Katholi- 
zismus, Dokumente seiner Entwicklung I (1815 — 1870), ausgewählt und 
eingeleitet von Ludwig Bergsträßer, 1921, 314 S. 8°. 


Die verworrenen politischen Verhältnisse der Gegenwart haben in weiten 
Kreisen eine vertiefte Beschäftigung mit den Problemen des Staatslebens ge- 
weckt. Diesem staatspolitischen Denken Nahrung zu geben, bringt der Drei- 
Masken-Verlag eine Schriftenreihe „Der deutsche Staatsgedanke“ heraus, in- 
dem er auf altes Gedankengut des deutschen Volkes zurückgreift und, was noch 
lebenskräftig ist von geistigen Werten vergangener Generationen, erneut ans 
Licht stellt und weiteren Kreisen des deutschen Volkes, denen selten gewordene 
Ausgaben oder umfänglichere Werke vergangener Zeiten nicht zugängig sind, 
Gelegenheit gibt, selbst aus dem Urquell deutschen Geistes zu schöpfen. Dem 
Fachmann bietet die Sammlung nichts Neues, aber wenn das deutsche Volk 
den rechten Gebrauch von ihr macht und sich der Mühe unterzieht, was führende 
Denker der Vergangenheit sich erarbeitet haben, von neuem durchzudenken, 
und sich von ihnen den Weg weisen lassen, so kann sie vieles zur Erweckung 
der deutschen Staatsgesinnung beitragen, die unserem Volke so bitter Not tut. 
Geplant sind zwei Reihen, deren erste, „Führer und Denker“, zeigen will, „wie 
sich führende Denker und Politiker“ aller Richtungen die Verwirklichung der 
Nationalstaatsidee dachten. Die zweite Reihe ist den Gedankengebilden der 
Gemeinschaften, vor allem der politischen Parteien gewidmet, sie soll eine Zu- 
sammenstellung wichtiger Äußerungen tiber die Grundfragen des staatlichen 
und nationalen Lebens enthalten. Daneben werden in einer Reihe von Sonder- 
bänden Dokumente geboten, welche „Merksteine in der Entwicklung des na- 
tionalen Lebens bedeuten“. Es wird ein Verdienst dieser Sammlung sein, selten 
und schwer zugänglich gewordene Werke wieder zu erschließen und viel in 
Flug- oder Gelegenheitsschriften zerstreutes Material zusammenzutragen, ihm 
so die Möglichkeit neuer Wirksamkeit gebend. — Die Auswahl der Bearbeiter 
zeigt das Bestreben, die einzelnen Bände nur in die Hand erster Fachleute zu 
legen und bietet hierdurch Gewähr für sachgemäße Bearbeitung und Heraus- 
gabe. Das ist der bestimmende Eindruck der ersten erschienenen Bände!. Eine 
treffliche Auswahl aus den Schriften des unserer Zeit in mancher Hinsicht so 
nahe verwandten E. M. Arndt legt sein Biograph Müsebeck vor. Wie wir 
einem staatlichen Zusammenbruch gegenüberstehend, hatte er das Problem er- 
kannt, die Bürger zur Verantwortlichkeit und Mitarbeit am Staat zu erziehen, 
und so eine Aufgabe zu lösen, die der absolute Staat weder erkannt noch durch- 
geführt hatte. A. gehörte zu den ersten, in denen der neue Staatsgedanke 
lebendig war, und die Stellung des einzelnen zur politischen Gemeinschaft war 
das Problem, das stets im Vordergrunde seines Denkens stand. Die Auswahl 
enthält Stücke aus den beiden Perioden seines Lebens, in denen er sich für 
die Ausgestaltung des deutschen Staatswesens einsetzte: der Zeit der Freiheits- 
kriege und der dentschen Revolution. Wir sehen den Vorkämpfer der deutschen 


1 Inzwischen sind noch eine Reihe von Bänden erschienen, über die hier 
laufend Bericht erstattet wird. 


8*r 


116 Nachrichten und Notizen 


Einheit und der deutschen Freiheit, der den Namen der Demokratie tiefer 
faßt als der Herrschaft der Besten und vom reinsten Willen Beseelten; wir 
sehen hier das Ringen um eine neue Staatsform bei einem mit heißer Liebe 
au seinem Volkstum Hängenden, der stets ausgeht von der Betonung des ge- 
schichtlich Gewordenen, der aber so sehr politischer Realist ist, um unbedenklich 
Elemente seiner Theorie preiszugeben, wenn sie sich im Gegensatz befinden zu den 
Forderungen des Lebens. Und alles ist durchglüht von einem nationalen Ethos, 
einer Unbedingtheit und Reinheit des Wollens, einer Fülle sittlicher Energie, 
die ihm noch Wirksamkeit sichert, auch wo das stoffliche Interesse längst er- 
loschen ist. M.hat der Auswahl eine Einleitung vorangeschickt, die den Staats- 
gedanken Arndts in seinem Werden darlegt, sich mit dem Hauptteil wechsel- 
seitig ergänzend und durchdringend, indem eines das Material, das andere 
die Auswertung gibt, beides eine höhere Einheit bildend. — In J. Görres be- 
handelt A. Duch eine verwandte Gestalt der Erhebungszeit. Hier keine Aus- 
wahl aus seinem gesamten Lebenswerk, das ließe die Entwicklungsfähigkeit 
dieses Mannes nicht zu, sondern auszugsweise Mitteilung einer einzigen großen 
Leistang: des Rh. M., jener Zeitschrift, die Ausdruck geworden ist für den 
Hochflug der Ideen, der in den Zeiten der Freiheitskriege mit ihrem gedank- 
lichen Ringen um eine neue Staatsform für Deutschland die besten Köpfe der 
Gebildeten erfüllte. In der Geringschätzung aller rein äußeren Reformen be- 
rührt sich G. mit den Vertretern des deutschen Idealismus. Nur von innen 
heraus, durch eine geistige Wiedergeburt kann die Erneuerung kommen, die 
neuen Formen der, Staatlichkeit aus sich heraus gebärend. Dabei ist die 
öffentliche Meinung als das Gewissen der Nation Organ des Volkstums, und 
weil zu diesem hohen Verantwortlichkeitsgefühl noch die Begeisterung der 
Freiheitskriege und der reine Glaube an die zu schaffende und heraufzufübrende 
neue Zukunft Deutschlands kommt, darum wohnt dem Rh. M. auch noch heute 
eine lebendige Kraft inne, nachdem die staatlichen Formen jener Zeit längst 
überholt sind. Der Geist, der an sich selbst die höchsten Anforderungen stellt 
und Hilfe nicht von außen, sondern von der eigenen Tatkraft erwartet, zugleich 
aber einen tiefen Sinn für das historisch Gewordene bewahrt und von den 
Lenkern der staatlichen Geschicke verlangt, daß sie auf die Wurzeln der 
deutschen Vergangenheit gegründet seien, die sich in uralte Zeit erstrecken 
und aus ihr beste uralte Kraft ziehen, dieser Geist ist vielleicht das wert- 
vollste Erbe, das uns aus jener Zeit überkommen ist. Den Rh. M. in seinen 
lebensnahesten Teilen wieder zum Abdruck gebracht und damit der Gegenwart 
fruchtbar gemacht zu haben, ist ein hohes Verdienst des Herausgebers. — In 
eine Welt vornehmster Geistigkeit führt uns Fr. Meineckes Bearbeitung von 
Radowitz, des aristokratischen Hofmanns, der als Vertreter durchgeistigsten 


Konservatismus in der Umgebung eines Fürsten als sein Freund durch ihn 


seiner Idee vom deutschen Staate Wirklichkeit zu geben versuchte. M. stellt 
in den Mittelpunkt des Bändchens seinen Versuch der Lösung der deutschen 
Frage, bei der R. einen mittleren Weg einschlug zwischen dem Werk der Pauls- 
kirche und der staatsmännischen Leistung Bismarcks. Den Kern der Auswahl 
bilden Denkschriften und Reden R.s aus der Zeit der deutschen Revolution. 
Umrahmt werden diese Stücke von Auszügen aus den „Gesprächen aus der 
Gegenwart“, von denen die aus der früheren Zeit stammenden in geistvoller 
Weise die Schattenseiten des Konstitutionalismus aufzeigen, die späteren aber 


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F. a EEE nen 5 2 —— See — = [2 — —— 


Nachrichten und Notizen 117 


durch die Erfahrung seiner staatsmännischen Praxis gereift sich mit Milde zur 
Erkenntnis von der Notwendigkeit verfassungsmäßiger Einrichtungen durch- 
gerungen haben und in den Parteien nunmehr die Elemente des lebendigen 
Organismus sehen, die alle ihren Teil der Wahrheit in sich haben. Zwei Denk- 
schriften sind erstmalig aus dem Nachlaß veröffentlicht, eine von 1840 über 
das Verhältnis Preußens zum deutschen Bund und eine über die Politik Preu- 
Bens in der deutschen Frage vom 12. Juli 1849. Vom Standpunkt der Volks- 
bildung aus ist es zu bedauern, daß keine seiner Schriften ans der Zeit des 
„Berliner Politischen Wochenblatts“ zu Worte gekommen ist, da m. W. kein 
Zeugnis der eigentümlichen Staatsauffassung dieses Kreises, der durch Fried- 
rich Wilhelm IV. Einfluß auf die staatliche Wirklichkeit gewonnen hat, pub- 
liziert ist, das den Hörern in die Hand gegeben werdeu könnte, um so mehr, 
da in der vorliegenden Sammlung kein Vertreter dieses Kreises Platz gefunden 
hat. — Von der zweiten Reihe sind als erstes Bändchen Bergsträßers 
Dokumente des politischen Katholizismus bis 1870 erschienen. B. müht 
sich weniger um eine Herausarbeitung der Stellung des politischen Katholi- 
zismus zu dem Grundgedanken des Staatslebens, was allerdings zu entschuldigen 
ist, da verschiedenen führenden Persönlichkeiten auf diesem Gebiet eigene 
Hefte gewidmet sind und außerdem die Grundeinstellung zu den staatlichen 
Problemen in dem festgefügten Organismus der Kirche für alle Zeiten fest- 
gelegt war, lange ehe es zu einer Vertretung katholischer Interessen in Par- 
lamenten kam. Ist das Bändchen so mehr eine Materialsamınlung zur Ge- 
schichte des politischen Katholizismus, so wird das der Hıstoriker dem Heraus- 
geber danken, denn er hat eine Fülle von Dokumenten und Zeugnissen zu- 
sammengetragen, von denen Entstehen und Wachsen des politischen Katholizis- 
mus und seine Stellung zu den verschiedensten Fragen der Politik in reichster 
Weise beleuchtet wird, so ein Werk darstellend, das eben so sehr ein anregendes 
Quellenlesebuch ist, als es akademischen Übungen zugrunde gelegt werden 
kanu. — Die vorliegenden Hefte der Sammlung haben gehalten, was die An- 
kündigung versprach; bewegen sich die ferneren Hefte auf derselben Höhe, so 
werden sie imstande sein, zu ihrem Teil an der geistigen Wiederaufrichtung 
Dentschlands mitzuarbeiten. H. Wendorf. 


Richard Schwemer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III, I, 
420 S.; III, 2, 586 S. Verlag Joseph Baer, Frankfurt a. M. 1915 und 1918. 


Die allgemeinen Vorzüge des Werkes, die Referent in der Besprechung 
der beiden ersten Bände hervorhob, gelten auch für diese letzten (vgl. diese 
Zeitschrift 18, S. 424). 

Besonders gelungen ist die Einordnung der frankfurtischen in die allge- 
meine Entwicklung z. B. da, wo Schwemer nachweist, wie die vierziger Jahre 
eine Erschlaffung der regierenden Reaktion und ein Erstarken des Liberalismus 
bringen, aus denen sich die Revolution fast wie eine reife Frucht entwickelt; 
sehr ansprechend auch die Schilderung von Bismarcks Frankfurter Zeit unter 
der Perspektive der Stadtgeschichte — ganz abgesehen davon, daß hier wie 
überall sehr viel neues Material mitgeteilt wird. Auch die politische Be- 
wegung der sechziger Jahre ist in den großen Zügen gewiß zutreffend be- 
handelt; im Einzelnen wäre der Presse und ihrer Entwicklung doch mehr Auf- 


118 Nachrichten und Notizen 


merksamkeit zuzuwenden gewesen, für diese Zeit wie für 1848/49. Für die 
Revolutionsjahre gibt Valentin darin mehr als Schwemer, für die sechziger 
Jahre bleibt noch viel zu tun; die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung, das Frank- 
farter Journal usw. hätten eine eingehende Würdigung auch im Rahmen von 
Schwemers Darstellung verdient. 

Die Darstellung der politischen Bewegung dieser Zeit leidet vielleicht 
überhaupt etwas darunter, daß sie von den Bismarckschen Erfolgen zu sehr 
überschattet wird; der Abgeordnetentag rückt dadurch in ein falsches Licht, 
wozu beiträgt, daß er überhaupt etwas zu sehr nach links geschoben ist. 

Die anschauliche und doch zurückhaltende Schilderung der Mißgriffe des 
preußischen Militärs im Jahre 1866 deckt einen Mangel an Psychologie und 
eine Hemmungslosigkeit des Eroberertums auf, wie sie ja auch aus weniger 
weit zurückliegender Zeit bekannt ist. Sie hatte damals wie später zur Folge, 
daß die Elemente abgestoßen wurden, die aus allgemeinpolitischen Gründen 
zur Mitarbeit bereit waren. So entbehrt auch dieses wissenschaftliche Werk, 
wie jede gute geschichtliche Darstellung, nicht der Beziehungen zur Gegen- 
wart; um so erfreulicher, daß es nun vollendet vorliegt als ein Beispiel, Muster, 
das viel Nachfolge verdient, um so mehr, als für fast alle Länder und Land- 
schaften die Geschichte des 19. Jahrhunderts noch zu schreiben ist. 


Potsdam. Bergsträßer. 


Hildegard Katsch, Heinrich v. Treitschke und die preußisch-deutsche Frage 
von 1860—1866. Ein Beitrag zur Entwicklung von Treitschkes politi- 
schen Anschauungen. Historische Bibliothek Bd. 40. München und Berlin 
1919. Druck und Verlag R. Oldenburg XVI, 161 8. 80. 


Die staatlich - politische Einheit ist dem deutschen Volke von seinem großen 
Sohn und Staatsmann als Geschenk dargebracht worden ohne Mitwirkung der- 
jenigen Kreise des Volkes und seiner Führer, die über ein halbes Jahrhundert 
lang Träger der Sehnsucht nach Einheit und des Strebens nach Freiheit ge- 
wesen waren. Wie sich nun diese Führer zum Werke Bismarcks gestellt haben, 
das untersucht für Treitschke vorliegende Schrift. Wegen der untrennbaren Ver- 
bindung des Bismarckschen Einigungswerkes mit dem Konflikt in Preußen ist 
Ausgangspunkt derselben das erste Auftreten der Heeresvorlage im Jahre 1860. 
Treitschke, obwohl selbst nur Zuschauer, wird durch seinen leidenschafterfüllten 
Willen und seinen hohen Ethos, die Triebkräfte seines Wesens, zu schärfster 
Parteinahme getrieben. Anfänglich mit seinen Sympathien auf Seiten der Re- 
gierung stehend, geht er in die schroffste Opposition über, sobald sich die Gegen- 
sätze zum Kampf um das parlamentarische System weiten. Den Antrag Hagen 
begrüßt er als eine „Probe aufs Exempel der parlamentarischen Doktrin*, Bismarck 
ist ihm der Ausdruck der vollendeten Frivolität. Sein Temperament gestattet 
ihm nicht, bei der Regierung den guten Willen und die Sorge für das Land zu 
sehen; so wird ihm eine Politik der Vermittlung unmöglich, wie sie Haym in 
den Preußischen Jahrbüchern vertrat. Schließlich fand sich Treitschke auf dem 
äußersten Flügel des radikalen Liberalismus, dem er innerlich fremd war. Wenn 
sich auch viele Liberale in ihrer Stellungnahme von den Demokraten in nichts 
unterschieden, so hätte sich doch bei begrifflich scharfer Scheidung zwischen 
Demokratie und Liberalismus manches klarer und deutlicher herausarbeiten 


— ————— aea 


Nachrichten und Notizen 119 


lassen, die Darstellung wäre nicht unwesentlich befruchtet worden. Hat Treitschke 
auch bis 1863 alle Fehler des radikalen Liberalismus getreulich mitgemacht, 
so scheidet er sich doch an realpolitischem Denken und an Verständnis für die 
Notwendigkeiten zwischenstaatlicher Politik von dem Doktrinarismus des 
Nationalvereins und der meisten Liberalen seiner Zeit. Treitschke lernt von 
den Ereignissen. So nehmen seine Vorstellungen von der Einigung Deutsch- 
lands unter dem Eindruck der Vorgänge in Italien deutlichere Gestalt an. 
Sein politischer Realismus ließ ihn das Heerwesen als wichtigsten staatlichen 
Faktor zum Angelpunkt der Betrachtungen machen und die deutsche Frage in 
den Rahmen der europäischen Politik hineinstellen. In Preußen sieht er die 
Vormacht, aber trotz dieser Hochschätzung und der Unterscheidung des 
preußischen Partikularismus von allen anderen ist er von bedingungsloser Hin- 
gabe an diesen Staat weit entfernt. Sein realpolitischer Blick bewirkt seine 
frühe Hinwendung zu Bismarck. Obwohl in der schleswig-holsteinischen Frage 
zunächst ganz in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung, erkennt er 
doch schon aus den ersten Schritten Bismarcks die Möglichkeiten, die sich 
hier für die Lösung der deutschen Frage ergeben. Nicht zum Vorteil der 
Darstellung hat Vf. nun hier, mitten hinein in die lebendige Entwick- 
lung, wohl durch die Chronologie des Erscheinens verführt, ein Kapitel 
über Treitschkes Schrift „Bundesstaat und Einheitsstaat“ eingeschoben, das, 
weil es sich mehr um bleibende theoretische Überzeugung als um für diesen 
Zeitpunkt charakteristische Entscheidungen handelt, besser an anderer Stelle 
seinen Platz gefunden hätte, wo es kein organisches Werden zerrissen hätte. 
Dann werden die Fäden wieder aufgenommen und in lebendiger Darstellung 
die immer vollständigere Wendung zu Bismarck geschildert, die zunächst auf 
dem Gebiete der auswärtigen Politik vor sich geht, aber auch auf die inner- 
politischen Fragen neues Licht wirft. Seine Beurteilung des Konflikts hat 
wesentliche Korrekturen erfahren. Träger der deutschen Zukunft ist jetzt 
die Krone und die Regierung Bismarck. Und der Mehrheit des Abgeordneten- 
hauses macht er zum Vorwurf, daß sie in doktrinärer und parteipolitischer 
Verblendung das große Neue, das heraufkommt, nicht sehen will und, sich in 
unfruchtbarer Negation erschöpfend, sich dem entgegenstemmt, was sie ihren 
eigenen Grundanschauungen nach begrüßen und fördern müßıe. Aber von seinen 
liberalen Anschauungen weicht er keinen Schritt breit zurück, in überzeugungs- 
treuer Charakterfestigkeit lehnt er es auch jetzt noch ab, vor Anerkennung 
der verfassungsmäßigen Garantien seine Feder in den Dienst der Regierung 
Bismarcks zu stelleu; aber als Privatmann setzt er sich mit der ganzen Leiden- 
schaftlichkeit seines Wesens für Annexion der Elbberzogtümer und für die 
deutsche Politik Bismarcks ein. — Neben dieser Entwicklung hin zu Bismarck 
hat sich in diesen Jahren noch eine zweite Wandlung vollzogen. Treitschke 
erhofft den deutschen Einheitsstaat nicht mehr durch ein plötzliches Aufflammen 
des deutschen Volkes. Er hat mit der Wirklichkeit des staatlichen Lebens 
rechnen lernen. Der Einheitsstaat ist noch lange Jahre sein Ideal, aber immer 
größeren Raum nimmt in seinem Denken die Idee des Bundesstaates ein, wenn 
auch zunächst nur als einer Übergangserscheinung. So stellt sich der von K. 
behandelte Zeitraum dar als eine Zeit des Werdens und Reifens, wo die Größe 
des nationalen Geschehens Treitschke in ihren Bann zog und zum Lehrmeister 
für ihn wurde. Daß Vf. den Stoff gemeistert und durch Fülle und Reich- 


120 Nachrichten und Notizen 


haltigkeit des Materials sowie durch dessen gewissenhafte, sorgsame und 
gründliche Durcharbeitung einen wertvollen Beitrag zur Kenntnis eines der 
Meister der historischen Wissenschaft geliefert hat, soll gern und rückhaltlos 
anerkannt werden. 

Leipzig. H. Wendorf. 


Felix Rachfahl, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart 
und Zukunft. Recht in Staat und Geschichte in Gegenwart, Heft 13, 
Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1919, RZ. S. 8°. 


Gerhard Anschütz, Das preußisch - deutsche Problem, Skizze zu einem Vor- 
trag, ebenda Heft 22, 1922, 23 S. 8°. 


Rachfahl will nicht politische Forderungen erheben, sondern historische 
Kräfte in ihrer Wirksamkeit aufzeigen, Möglichkeiten der zukünftigen Gestal- 
tungen andeuten. Nachdem mit Gründung des deutschen Reiches das preußisch- 
deutsche Problem eine Lösung im Sinne des Aufgehens von Deutschland in 
Preußen gefunden und dieses durch Übermittelung seiner Vorzüge an die 
übrigen deutschen Staaten neben der machtpolitischen auch seine national- 
erzieherische Aufgabe gelöst hatte, und so ganz Deutschland mündig und un- 
abhängig von der Berliner Vorherrschaft geworden war, hat der Untergang des 
Bismarckschen Reiches die alte Frage von neuem aufgeworfen. Eine „Reihe 
von Tendenzen scheinen R. auf Zurückdrängung des preußischen Einflusses 
hinzuweisen, so die Mißstimmung gegen Berlin als Reichshauptstadt und die 
Auswirkung der neuen Reichsverfassung, die infolge der Aufhebung der Militär-, 
Finanz- und Eisenbahnhoheit der Länder Preußen zu einem Schattenreich 
herabdrückt. Das Problem der Auflösung Preußens in seine Provinzen wird 
erörtert. Weder allgemein politische, noch wirtschafts- und kulturpolitische Er- 
wägungen stehen ihr entgegen, die zentrifugalen Provinzen werden durch Zu- 
gehörigkeit zu Preußen nicht stärker an das Reich gefesselt, das Reich ist 
in viel böherem Grade als Preußen ein einheitlicher Wirtschaftskörper und auf 
kulturellem Gebiet ist eine stärkere Betonung von Stammesart und Stammes- 
sitte nur wünschenswert. Dabei will R. keineswegs der Zerschlagung Preußens 
das Wort reden, sondern lediglich zeigen, daß es keine Gründe gibt, das Aus- 
scheiden einzelner Landesteile aus dem preußischen Staatsverbande zu hindern, 
wenn ihre Bevölkerung es will. 

Nach dem Historiker der Staatsrechtler, der begrifflich scharf den be- 
stehenden Zustand untersucht und die Möglichkeiten der Besserung erörtert. 
In einer preußischen Regierung neben der Reichsregierung sieht A. eine zweck- 
widrige, schädliche Verdoppelung und ein Hindernis vernünftiger Dezentrali- 
sation. Die verschiedenen Möglichkeiten der Lösung des prenßisch -deutschen 
Problems, die preußische Hegemonie, die Herstellung des Einheitsstaates, die 
Auflösung Preußens in seine Provinzen, seine Verwandlung in reichsunmittel- 
bares Gebiet werden durchgesprochen und als praktisch ungangbar erkannt. 
Nicht durch Radikalkuren sei das Problem zu lösen, sondern nur durch die 
Politik der kleinen Mittel. Darum keine Zerlegung Preußens in seine Pro- 
vinzen, sondern lediglich tunlichst weitgehende Autonomisierung der Provinzen 
im Rahmen des preußischen Staatsverbandes. Zur Beseitigung der Kon- 
kurrenz zwischen preußischer und Reichsregierung Wiederherstelluug der 


Nachrichten und Notizen 121 


Personalunion der leitenden Minister, indem unter Verzicht des preußischen 
Landtags auf das Recht der Wahl des Ministerpräsidenten der Reichskanzler 
zugleich verantwortlich regierender Erster Minister in Preußen ist, oder, falls 
diese Lösung als zu weitgehend abgelehnt werde, der Reichspräsident eine 
bestimmte Anzahl von Reichsministern in das preußische Staatsministerium. 
zu delegieren habe. H. Wendorf. 


MitteilungendeslInstituts fürösterreichischeGeschichtsforschung. 
Unter Mitwirkung von A. Dopsch, E. Ottenthal und Osw. Redlich, redigiert 
von W. Bauer. XXXIX. Band, I. u. 2. Heft. Wien 1922 (W. Seidel & 
Sohn). 192 S. 8°. ö 


Nach längerer Unterbrechung nehmen die M. I. G. G. ihr Erscheinen wieder 
auf unter der Redaktion des Wiener Universitäts- Professors Wilhelm Bauer. 
Das vorliegende 1. u. 2. Heft des 89. Bandes bringt u. a. einen Aufsatz von 
Heuberger über „Geländegestaltung und Urkundenwesen in den Alpen“, in dem 
Verfasser den Versuch macht, die seit Karl Ritter in der Geschichtsforschung 
beimisch gewordene Fragestellung nach den Einflüssen der geographischen Ver- 
hültnisse auf das historische Geschehen auf die Diplomatik anzuwenden. Eine 
Reihe von Eigentümlichkeiten des Tiroler Urkundenwesens, so z. B. das zähe 
Festhalten an der Gerichtsurkunde und der Widerstand gegen das Eindringen 
der notariellen Beurkundung, werden aus der durch die Natur des Landes 
bedingten Abschließung der Bevölkerung und aus ihrem rein ländlichen Ur- 
sprung hergeleitet. Auf die Bedeutung der Talschaften für die Ausgestaltung 
des Urknndenwesens und für die Bewahrung der Altertümlichkeiten desselben 
wird in eigenen Kapiteln ausführlich eingegangen. In einem zweiten Artikel 
„Zur Frage des österreichischen Landrechts“ verteidigt Steinacker seine These, 
daß die kürzere Fassung in das Jahr 1237 zu setzen sei, wohingegen die um- 
fänglichere eine tendenzlose Privatarbeit darstellt, die in ziemlich mechanischer 
Kompilation Stücke der Landfriedensgesetzgebung und der territorialen Rechts- 
bildung in die kürzere Fassung hineinarbeitet und in die Jahrzehnte nach 
1265 anzusetzen ist, gegen die „Neuen Forschungen über das österreichische 
Landrecht“ von A. Dopsch im Archiv f. ö. Gesch. 106, 2. Unter den ausführ- 
lichen Besprechungen seien die von Ottenthal über Breßlau, „Handbuch der 
Urkundenlehre“, die von Steinherz über Concilium Tridentinum VIII ed. Ehses. 
Das Heft wird abgeschlossen durch einen umfangreichen Beitrag von Otto Forst- 
Battaglia über die polnische Historiographie der Gegenwart. 


Im Verlag von Gebr. Leemann & Co. in Zürich erscheint seit dem vorigen 
als Organ des Vereins schweizerischer Geschichtslehrer die Zeitschrift für 
schweizerische Geschichte, die Beiträge in deutscher, französischer und 
italienischer Sprache enthält und von den Staatsarchivaren Hans Nabholz 
(für deutsch und italienisch) in Zürich und Paul E. Martin (für französisch) 
in Genf redigiert wird. Die Zeitschrift schließt der üblichen Einteilung der 
Beiträge in Aufsätze, Miszellen, Besprechungen an und ist vornehmlich der 
Erforschung der Schweizergeschichte zugewandt. Von besonderem Wert sind 
die laufenden Literaturberichte, sowie als Beiträge erscheinende „Bibliographie 
der Schweizergeschichte*, für die Dr. Helen Wild zeichnet. 


| 122 Nachrichten und Notizen 


Preisarbeiten: 1. Der Wedekindschen Preisstiftung für Deutsche 
Geschichte in Göttingen: „Die Entstehung der deutschen Stadtverfassung.“ 
Es soll der Gang der Forschung vom Anfang des 19. Jahrhunderts an bis bente 
aufgezeigt und unter Berücksichtigung ihrer sicheren Ergebnisse auf Grund 
eigenen Quellenstudiums eine lebendige Darstellung gegeben ‚werden, die der 
Vielgestaltigkeit der deutschen Verhältnisse gerecht wird, ohne sich in das 
Lokale zu verlieren. Die Arbeiten sind in der üblichen Form bis 1. August 
1925 an den Direktor des Verwaltungsrats der Stiftung Herrn Prof. Dr. Brandy 
in Göttingen einzureichen. Der Preis, der nur ungeteilt zuerkannt wird, be- 
trägt 3300 Mark. Die preisgekrönte Schrift geht in das Eigentum der Stiftung 
über und wird bei einer Buchhandlung in Verlag gegeben oder auf Kosten der 
Stiftung gedruckt. Näheres ist aus einer vom Verwaltungsrat versandten 
Werbeschrift zu ersehen. 

2. Des Nordischen Instituts der Universität Greifswald: „Dänen 
und Schweden auf der Ostsee von den Anfängen bis zum Beginn des 13. Jahr- 
hunderts.“ Verlangt wird eine quellenmäßig belegte Darstellung auf Grund 
einer möglichst vollständigen Sammlung und kritischen Sichtung der Quellen 
aller Art unter Verwertung der vorhandenen deutschen, dänischen, schwedischen 
und norwegischen Literatur, soweit sie ohne Auslandsreisen zu beschaffen ist. 
Der südlichen Ostseeküste, namentlich auch ihren östlichen Teil, ist besondere 
Aufmerksamkeit zuzuwenden, aber die Westhälfte darf ebenfalls nicht ver- 
nachlässigt werden. Als Endpunkt ist etwa die Zeit Waldemars II. von Däne- 
mark, des Aufblühens des deutschen Wisby und des deutschen Riga neben 
dem deutschen Lübeck gedacht, also das erste Viertel des 13. Jahrhunderts. 
Es bleibt dem Bearbeiter überlassen, wieweit er die Anfänge von Lübeck, 
Wisby und Riga selber noch eingehend behandeln will, falls das mit Rücksicht 
auf den sonstigen Umfang seiner Arbeit Schwierigkeit machen würde. Auch 
können Einzelfragen, deren erschöpfende Erledigung innerhalb der gestellten 
Frist, oder mit den erreichbaren Hilfsmitteln nicht ausführbar erscheint, vor- 
läufig zurückgestellt werden, wenn der Grund dafür und der gegenwärtige 
Stand des Problems genügend klar angegeben werden. Bearbeitungen sind 
in deutscher oder einer der nordischen Sprachen oder auf lateinisch in gut 
lesbarer Maschinenschrift unter den üblichen Bedingungen bis zum 1. August 
1923 beim Nordischen Institut der Universität Greifswald, Domstraße 14, ein- 
zureichen. Der Preis beträgt 3000 Mark. 

3. Der Rubenow-Stiftung der Universität Greifswald: Die Bündnis- 
politik Bismarcks soll dargestellt werden unter besonderer Berücksichtigung 
der Rolle, die das Deutsche Reich 1871—1914 in der europäischen Politik 
gespielt hat. Schlußtermin ist der 1. März 1925, der Preis von 5000 Mark 
wird am 17. Oktober 1925 zuerkannt. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die Akademien der Wissenschaften in Heidelberg ernannte 
den o. Prof. der klassischen Archäologie Dr. Ludwig Curtius zu ihrem ord. 
Mitglied. 

Die philosophisch - historische Klasse der Gesellschaft der Wissenschaften 
in Göttingen ernannte den Direktor des Staatsarchivs in Hannover Dr. Bruno 
Krusch zum auswärtigen Mitglied. 


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Nachrichten und Notizen 123 


Die Sächs. Akademie der Wissenschaften zu Leipzig ernannte den o. Prof. 
der Kunstgeschichte Dr. Wilhelm Pinder zum o. Mitglied. 


II. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich in Köln Frl. Dr. 
Ermentrude v. Ranke für mittlere und neuere und in Graz Dr. Ferdinand 
Bilger für neuere Geschichte. 

Zu a. o. Professoren ernannt: die Privatdozenten Dr. Alfred v. Martin 
in Frankfurt (Main), Dr. A. Hessel und Dr. Hermann Aubin in Bonn, Dr. 
Wolfgang Windelband in Heidelberg, Dr. Theodor Mayer in Wien, Dr. 
Rudolf Häpke und Regierungsrat Dr. Karl Brinkmann in Berlin und 
Prof. Dr. L. Mollwo an der Technischen Hochschule in Hannover. 

Der Lehrauftrag von Prof. Dr. Fritz Rörig in Leipzig wurde auf Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte ausgedehnt. 

Zu Ordinarien wurden ernannt: Prof. Dr. Hermann Wätjen (Karlsrube) 
in Münster i. W., Prof. Dr. Arnold Oskar Mayer (Kiel) in Göttingen und 
Dr. Oertel in Graz. 

Berufen die o. Professoren Dr. Albert Brackmann, Dr. Wilhelm An- 
dreas und Dr. Erich Marcks nach Berlin, Dr. Fritz Hartung nach Kiel, 
Dr. Ritter v. Srbick nach Wien, Dr. Albert Werminghoff nach Leipzig, 
Dr. Fritz Kern nach Bonn a. Rh. 

b) Kirchenhistoriker: Der a. o. Prof. der Kirchengeschichte in Berlin 
D. Karl Schmidt wurde zum Honorarprofessor daselbst, der o. Prof. der prak- 
tischen Theologie D. Karl Völker zum o. Prof. der Kirchengeschichte in der 
evangelisch -theolog. Fakultät der Universität Wien ernannt, der Privatdozent 
Prof. Dr. Leopold Zscharnack in Berlin als o. Prof. der Kirchengeschichte 
nach Breslau berufen. 


Michael Tangl. 


In der Hauptstadt seiner Kärntner Heimat, Klagenfurt, ist am 7. Septem- 
ber 1921 Michael Tangl nach kurzem Leiden verschieden. Geboren am 26. Mai 
1861 zu Wolfsberg in Kärnten, geschult unter dem vorherrschenden Einfluß 
Theodor von Sickels und Engelbert Mühlbachers, zunächst an der Wiener Uni- 
versität, dann (1885—1887) besonders im Lehrgang des Instituts für öster- 
reichische Geschichtsforschung, wesentlich weiter gefördert und angeregt durch 
wissenschaftliche Studien in Rom, hat er nacb mehrjähriger Beschäftigung im 
österreichischen Archivdienste von 1892 ab, da er sich in Wien habilitierte, 
rasch eine glänzende akademische Laufbahn durcheilt: 1895 wurde er als außer- 
ordentlicher Professor nach Marburg, zwei Jahre später, um Wattenbach zu 
ersetzen. nach Berlin berufen, wo er seit 1900 als ordentlicher Professor ge- 
wirkt hat. i 

Als Schüler Sickels und Mühlbachers hat Tangl selbst sich bezeichnet, und 
zweifellos hat ihre Einwirkung seine Studien und die Arbeitsgebiete, auf denen 
er sich literarisch betätigte, maßgebend bestimmt. Trotz der bedeutenden und 
grundlegenden Leistung, die seinen wissenschaftlichen Ruf begründete, den 
„Päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200 — 1500“ (Innsbruck 1894), und gelegent- 
lichen Ausflügen in die spätere Zeit gilt die große Menge seiner sehr viel- 
seitigen Produktion doch dem früheren Mittelalter, in dem er von Gregor I. 
ab bis in die spätstaufische Zeit, namentlich als hervorragender Kenner der 


124 Nachrichten und Notizen 


Papstgeschichte, vollkommen heimisch war. Alles was er schrieb zeichnet 
sich aus durch Gediegenheit und Klarheit, durch Ernst und Besonnenheit der 
Forschung, vieles durch Scharfsinn und hervorragende Kombinationsgabe — 
wobei er aber allem hypothetischen Blendertum stets abhold blieb. Einige 
seiner Arbeiten — es sei erinnert an „Das Testament Fulrads von Saint Denis“ 
(Neues Archiv 82), an die „Studien zur Neuausgabe der Bonifatius- Briefe“ 
(Neues Archiv 40 und 41) und nicht zum wenigsten an „Die Tironischen Noten 
in den Urkunden der Karolinger“ (Archiv für Urkundenforschung 1) — dürfen 
wohl geradezu abschließend genannt werden. Sein Interesse galt in erster 
Linie den historischen Hilfswissenschaften, die er mit souveräner Meisterschaft 
beherrschte, wie denn die Neuausgabe und Erweiterung der Arndtschen „Schrift- 
tafeln“ sein bleibendes großes Verdienst sind und die Tironischen Noten in 
Deutschland einstweilen vergeblich eines Kenners, der sie mit gleicher Sicher- 
heit zu entziffern und zu verwerten verstände, harren werden, und wie außer 
Paläographie doch Diplomatik, Handschriften- und Quellenkunde die bevor- 
zugten Gebiete seiner Arbeit waren. Aber er brachte auch der allgemeinen 
Geschichte lebendiges Verständnis entgegen, und mehrere seiner Aufsätze! sind 
ihr gewidmet. Einzelabhandlungen — sie lagen seiner Natur zweifellos am 
meisten: die methodische und exakte Untersuchung, die zu gesichertem Er- 
gebnis führte und eine feste Grundlage für weitere Forschung bilden konnte, 
war ihm offenbar mehr wert als die abgerundete zusammenfassende Darstellung. 
Diese erschien ihm vielleicht mehr oder weniger als immer variabler Spielball 
der Subjektivität. Und wie er selbst in der Synthese nicht seinen Beruf fand, 
so hat er sich auch entsprechenden Leistungen anderer gegenüber oft skeptisch 
gestellt. Immerhin bleibt es doch zu beklagen, daß er nicht dazu gekommen 
ist, seine außerordentliche Erfahrung auf paläographischem Gebiet systematisch 
niederzulegen oder seine trefflichen Bonifatiusforschungen durch eine groß- 
zügige Monographie über den angelsächsischen Missionar zu krönen. 

Seit langem Mitarbeiter der Diplomata-Abteilung der Monumenta Ger- 
maniae historica, gehörte Taugl seit 1902 ihrer Zentraldirektion als Mitglied 
an. Als Nachfolger Dümmlers übernahm er bald darauf die Leitung der Epis- 
tolae, wenig später nach Mühlbachers Tode auch die der Diplomata Karolinorum. 
Außerdem lag ihm bereits seit 1897 die Ausgabe der Placita für die Leges 
ob, für die er, wie seine Hinterlassenschaft bezeugt, in rührigster Arbeit ein 
gewaltiges Material, namentlich in Frankreich, gesammelt hat. Zu diesen 
wissenschaftlichen gesellten sich daun nachmals noch gewichtige Pflichten der 
Verwaltungstätigkeit: nach dem Tode Holder- Eggers (1911) die Redaktion des 
„Neuen Archivs“ (zunächst in Gemeinschaft mit Zeumer) und nach Kosers 


1 Eine vollständige Bibliographie kann an dieser Stelle nicht gegeben 
werden. Bemerkt sei, daß die Mehrzahl der jüngeren Abhandlungen T.'s im 
Neuen Archiv und im Archiv für Urkundenforschung, dessen Mitherausgeber 
er war, der älteren in den Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichts- 
forschung veröffentlicht sind. Verwiesen sei ferner auf seine Beiträge für die 
Abhandlungen bzw. Sitzungsberichte der Berliner Akademie der Wissenschaften 
— seit 1918 gehörte er ihr als ordentliches Mitglied an —, die Zeitschrift der 
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, das Archiv für Stenographie sowie für 
die Büdinger, Schmoller, Brunner, Zeumer und Hauck gewidmeten Festschriften. 


Nachrichten und Notizen 125 


Hinscheiden (1914) der stellvertretende Vorsitz der Zentraldirektion, den er 
durch nabezu fünf Jahre geführt hat. Es ist hier nicht der Ort, Tangls ver- 
dienstvolles Wirken für die Monumenta und die Ungunst der Umstände näher 
zu erörtern, die dazu führte, eine derartige Fülle schwieriger Aufgaben in seinen 
Händen zu vereinigen. Hauptberuflich durch das Lehramt in Anspruch ge- 
nommen, war seine Kraft dieser Last, die auch ein andrer schwerlich zu bewältigen 
vermocht hätte, nicht gewachsen. Seine eigene Editionstätigkeit ist, wenn man von 
den allerdings vielfachen und bedeutenden Vorarbeiten absieht, die er publiziert 
hat, beschränkt geblieben auf den sehr hoch einzuschätzenden Anteil aın 1. Bande 
der Diplomata Karolinorum und auf die selbständige Neuausgabe der Bonifatius- 
Briefe in den Epistolae selectae, der Oktavausgabe der Epistolae, die mit dieser 
ausgezrichneten Leistung vielversprechend eröffnet wurde. Sie verdankte Tangls 
eigenem Plane ihre Begründung, und es ist überhaupt zu betonen, daß er zwar 
vielleicht weniger als Editor und Abteilungsleiter, aber jedenfalls als überaus 
sachkundiger Berater, Anreger und Kritiker sich sehr erhebliche Verdienste 
um unser großes nationales Geschichtswerk erworben bat. Die nach außen 
unsichtbare, vielfach wertvolle und weitgehende Uuterstützung, die zahlreichen 
Editionen Anderer von seiner Seite bereitwillig und selbstlos gewährt wurde, 
darf ebensowenig vergessen werden wie seine regelmäßige und mit Recht viel- 
beachtete Berichterstattung in den „Nachrichten“ des „Neuen Archivs“. End- 
lich soll auch daran erinnert werden, daß er den „Geschichtschreibern der 
deutschen Vorzeit“, die nach Holder-Eggers Tode gleichfalls seiner Leitung 
unterstanden, nicht nur lebhaftes Interesse, sondern in mehreren schönen, feines 
Verständnis verratenden Übersetzungen auch aktive Mitarbeit widmete — die 
ihm einen recht bedeutenden Bruchteil seiner schon überreichlich in Anspruch 
genommenen Zeit kostete. 

So groß Tangls Verdieuste als Forscher sein mögen — was er selbst über 
Theodor von Sickel ausspricht, gilt auch, ja gilt in noch höherem Maße von 
ihm: sein höchstes Verdienst wird unstreitig seine Lehrtätigkeit bleiben. Im 
Vortrag hatte er zwar nichts eigentlich Hinreißender. Einen Meister der 
fließenden Rede hätte man ihn nicht nennen können: dem war schon die etwas 
stockende Art, wie er zu sprechen pflegte, im Wege — obwohl er sich ge- 
legentlich als trefflicher Redner, auch durchaus des freien Wortes mächtig gezeigt 
hat. Aber seine Vorlesungen waren, wie jede seiner Arbeiten, ausgezeichnet 
durch Gründlichkeit und vollkommene Beherrschung des Gegenstandes, durch 
Reichtum wie durch unbedingte Zuverlässigkeit des Gebotenen, niemals an der 
Oberfläche baftend, vor allem die geschichtlichen Zusammenhänge erfassend, 
auch schwierigere Probleme in klarer Darlegung ausbreitend, ohne doch immer 
auf ihrer Lösung zu bestehen. Seine Hauptstärke aber war das Seminar, die 
Abhaltung historischer, diplomatischer und paläographischer Übungen und die 
ebenso vielseitige wie weitblickende Stellung geeigneter, nutzbringender Arbeits- 
aufgaben. Er hat hier das Lehramt meisterhaft geübt, ohne allen Zwang: wer 
sich nicht beteiligen wollte, konnte passiv bleiben und auch dabei manches aut- 
nehmen; wer aber wirklich mitarbeiten wollte und ernsteres Interesse zeigte, dem 
wnrde es von dem Leiter der Übungen vielfach erwidert, und er konnte unendlich 
viel lernen. Das Verhältnis Tangls zu diesen seinen engeren Schülern war nicht 
nur von wissenschaftlicher Teilnahme, sondern von einem persönlichen Wobl- 
wollen getragen, das aus ehrlichstem Herzen kam und ihm auch durch Treue und 


126 Nachrichten und Notizen 


Anhänglichkeit in hohem Maße gedankt wurde. Und auch mit zunehmenden 
Jahren bat er, der sich selbst Frische und Jugendmut bis in die Fünfziger hin- 
ein in natürlicher Ursprünglichkeit bewahrte, die Fühlung mit der Jugend 
niemals verloren: aus ihr strömte ihm ein immer sich erneuernder Born ver- 
jüngender Kraft zu. Daß die Frucht dieser seminaristischen Wirksamkeit, 
die Tanglsche Schule, ihre Bewährungsprobe bestanden hat, darf wohl obne 
alle ‘Anmaßung behauptet werden. Als Leiter historischer Übungen wird 
Tangl jedenfalls in seiner eigenen Art und Begabung am schwersten ersetz- 
bar sein. 


Es ist von höherer Bedeutung, daß, wie einst Julius Ficker und Theodor 


Sickel, niedersächsischem Gebiet entstammend, in Österreich eine zweite Heimat 
gefunden hatten, nachmals die Österreicher Heinrich Brunner und Michael Tangl 
im neuen Reicbe den Boden zu fruchtbringender Tätigkeit gewannen. Wenn 
aber Tangl auch in reiferem Alter sich der ihm eigentlich fremden und anfangs 
gewiß wenig sympathischen Eigenart des norddeutschen Wesens mehr und 
mehr, namentlich auch in seiner politischen Sinnesrichtung (von eigener politi- 
scher Betätigung hat er sich übrigens stets ferngehalten), angepaßt hat und 
in Berlin immer festeren Fuß faßte: im Grunde seines Herzens bat er sein 
starkes oberdeutsches Heimatsgefühl stets bewahrt. Besonders hat er bis zum 
letzten Atemzuge mit ergreifeuder Liebe und Treue an seiner engeren Heimat 
gehangen, und seltsam hat es sich gefügt, daß, wie er dort im Süden starb, 
auch seine letzte wissenschaftliche Arbeit (angekündigt von ihm selbst, Neues 
Archiv 43, 440 n. 86) Kärnten zum Gegenstande hatte. 

Tangl war ein wirklich wissenschaftlicher Kopf, eine Gelehrtennatur, die 
nicht nach äußeren Erfolgen haschte — stellten sie sich ein, so hatte er seine 
Freude daran —, unabhängig und von unbestechlicher Wahrheitsliebe, kein 
Mann, dem das iurare in verba magistri Prinzip war oder der es von seinen 
Schülern verlangt hätte, von sicherem, auf ein gewaltiges präsentes Wissen 
und reiche Erfahrung gestütztem Urteil, von vielleicht bisweilen ein wenig 
bedachtsamer aber stets den Kern begreifender Auffassung. Wissenschaft- 
lichen Schwierigkeiten ist er niemals ausgewichen, vielmehr hatten gerade 
verwickelte Fragen — sofern sie iiberhaupt lösbar schienen — für ihn beson- 
deren Reiz; ihnen ging er nach bis in die letzten Tiefen. Im Leben dagegen 
pflegten ibm Hemmnisse oder Widerstände lästig und störend zu sein, er 
wußte sich nicht recht mit ihnen abzufinden, geschweige denn sie zu über- 
winden. Er war eine im Grunde durchaus heitere, optimistische Natur, in 
guten Dingen überaus mitteilsam und empfänglich, in unbequemen oder uner- 
quicklichen aber ebenso zurückhaltend, verschlossen und unzugänglich. Viel- 
leicht nicht ganz außer Zusammenhang mit dieser Veranlagung stand eine 
gewisse Schwerfälligkeit in der Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten 
und vor allem in der Korrespondenzführung, deren große Unregelmäßigkeit 
ihm ungewollt manche Verstimmung eintrug. Dabei eigneten ihm durchaus 
realer Sinn und praktischer Verstand, auch programmatische Ideen und selbst 
die Initiative für wichtige Neuerungen haben ihm nicht gefehlt. Gerade und 
ehrlich, wohlwollend und warmherzig, ja weich, im äußeren Auftreten, zumal 
in früherer Zeit, fast allzu bescheiden, dabei innerlich des eigenen Wertes 
stets sich bewaßt, zuweilen eifrig und scharf in der Kritik, aber im Grunde 
doch friedfertig und ein Feind aller Gehässigkeit und Intrigue, humorvoll, 


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Nachrichten und Notizen 127 


freundlich, gemütstief, auch kunstfreudig, oft anregend wirkend und mit er- 
staunlichem Gedächtnis zahlreiche Erlebnisse und Anekdoten aus älterer Zeit 
wiedererzählend: so haben wir ihn von jeher kennen gelernt, so wird er in 
unserem Gedächtnis fortleben. 

im großen Kriege, dessen Verlauf er, wenn auch nicht gerade mit Pessi- 
mismus, so doch mit ernster Sorge folgte, sind ihm Heiterkeit und Freudigkeit 
nicht voll erbalten geblieben. Schwer hat er unter dem Dunkel der vergan- 
genen Jahre gelitten, und namentlich Österreichs Schicksal hat sein heimats- 
treues Herz wohl viel schwerer getroffen, als er es sich anmerken ließ. Ja, 
es ist kein leeres Wort, wenn man ihn selbst ein Opfer des Krieges nennt. 
Nicht ohne Erschütterung beobachteten die ihm Näherstehenden schon seit 
1916 an seiner zwar nicht großen, aber ehedem sehr kräftigen, untersetzten und 
breitschultrigen Gestalt die Folgen der Unterernährung; es ist kein Zweifel, 
daß die Widerstandsfähigkeit seines Körpers untergraben war, als ihn die 
schwere Krankheit befiel, die ihn allzufrlih dahiuraffte. 

Berlin. Ernst Perels. 


Entgegnung. 

Manche Leser dieser Zeitschrift werden wohl nicht in die Lage kommen, 
die Berechtigung der abfälligen Kritik, die E. Schaus im vorigen Jahrgang 
dieser Zeitschrift S. 473—476 meinen „Kritischen Untersuchungen zur Ge- 
schichte des Rheingaues“ hat zu teil werden lassen, weiter nachzuprüfen. Es 
scheint mir deshalb doch zweckmäßig, zu zeigen, wie leichtfertig der Herr 
Kritiker vorgegangen ist. Ich stütze meine etymologische Erklärung des Orts- 
namens Eltville auf zwei Stellen der Vita Bardonis. Hier heißt es kurz hinter- 
einander quociens sanctus pater Adeldvile devenit an der ersten und 
episcopum Adeldevile futurum esse an der zweiten Stelle. So liest 
Wattenbach und ebenso Jaffe, nur daß letzterer in der Druckfehlerliste aus 
einem leicht begreiflichen Versehen bemerkt hat, daß an der ersten Stelle 
ad Eldvile zu lesen sei, was doch, wie die wenige Zeilen darauf folgende 
zweite Stelle beweist, von jedermann sofort als verkebrt erkannt werden muß. 
Ich habe, wie ich auch im Vorwort ausdrücklich erkläre, um ganz sicher zu 
gehen, durch meinen Kollegen Herrn Prof. Dr. Gottlieb die Wiener Hs. noch 
einmal nachprüfen und mir die Richtigkeit der Wattenbachschen, und abgesehen 
von der nachträglichen irrtümlichen Korrektur auch der Jaffeschen Lesung 
bestätigen lassen. Trotzdem schreibt Schaus: „Die langen Erörterungen über 
den Namen Eltville, S. 115, sind noch belastet mit der angeblichen Form 
Adeldvile, wie allerdings im Text der Vita Bardonis verdruckt ist; Jaffé aber 
hat schon in den Corrigenda zu den Monumenta Mogunt. 750 die selbstver- 
ständliche Besserung ad Eldvile gebracht!“ Wer es fertig bringt, in dieser 
Weise seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen, von dem darf man sich 
nicht wundern, über die Jesuitenfälschung von 1109, in der das in vielen 
Hunderten von Urkunden des Mittelalters stets nur Algesheim ohne weiteren 
Zusatz genannte Dorf Algesheim „in Pago Gaugia“ gelegen haben soll — zum 
Unferschied von Wald-Algesheim heißt Algesheim seit dem 16. Jahrhundert 
Gau-Algesheim — die Erklärung entgegennehmen zu müssen, daß man über 
diese Urkunde bündig erst sprechen könne, wenn man die leider vermißte 
Vorlage von Gudenus’ Druck kenne. Die Urkunde wimmelt dabei so von Unmög- 


— — — — —— 


128 Nachrichten und Notizen 


lichkeiten, daß, wenn es Schaus mit diesem Urteil ernst ist und er nicht bloß 
versuchen will, sich damit über das Ärgernis hinwegzuhelfen, daß ihm, der 
seit 1897 mit der Herausgabe eines Nassauischen Urkundenbuches betrant ist, 
die Ermittlung einer solchen plumpen Fälschung entgangen ist, jedes weitere 
Wort überflüssig erscheint. Schaus greift aus der großen Zahl der von mir 
für unecht erklärten Urkunden eine heraus, um an diesem Beispiel die Schwäche 
meiner Argumente vor Augen zu führen. Durch den Nachweis der Existenz 
eines von mir bezweifelten Zeugen glaubt er die Echtheit der Johannisberger 
Nikolausurkuude wieder sichergestellt zu haben. Es liegen zwei Johannis- 
berger Urkunden des Erzbischofs Adalbert aus dem Jahre 1130 vor, in denen 
beiden der Erzbischof, und zwar als noch für seine Zeit gültig, bezeugt, daß- 
das Kloster Johannisberg von seinem Vorgänger vor Jahrzehnten in der einen dem 
hl. Nikolaus, in der anderen dem hl. Johannes geweiht worden sei. Es ist selbst- 
verständlich möglich, daß ein Kloster seinen Patron wechselt; aber es ist doch un- 
möglich, daß mehrere Jahrzehnte hindurch sowohl der eine wie der andere Patron 
als zu recht bestehend anerkannt wird. So etwas geht über die Begriftsfähigkeit 
gewöhnlicher Sterblicher hinaus, während Schaus, da beide Urkunden in aller 
Form ausgestellt sind, keinen Anlaß sieht, eine von beiden zu verdächtigen. 
Im übrigen ist es Schans, wie es scheint, um so leichter geworden, mich und 
meine Arbeit zu verdächtigen, als ob es mir bei ibr nicht um die Wahrheit, 
sondern um verblüffende, nicht probehaltige Ergebnisse zu tun gewesen sei. 
Sollte das Richtersche Buch über den Rheingau eine neue Auflage erleben, 
die es in jeder Beziehung verdient, so dürfte beim Vergleich mit der früberen 
Auflage wohl zutage treten, daß der probehaltigen Ergebnisse meiner Arbeit 
genug sind, wenn mir bei einem so umfangreichen und schwierigen Stoff im 
einzelnen natürlich auch Versehen und Irrtümer nachgewiesen werden mögen. 


Wiesbaden, 1. Juli 1922. — Gottfried Zedler. 


129 


Die vergleichende Methode. 


Von 
G. v. Below. 


C. Bücher hat in der von ihm herausgegebenen „Ztschr. f.d. 
ges. Staatswissenschaft“ Jahrg. 1921, S. 535 ff. eine Verteidigung 
gegenüber der Kritik veröffentlicht, die ich in meinen „Problemen 
der Wirtschaftsgeschichte* an seinen wirtschaftsgeschichtlichen 
Arbeiten geübt habe. Soweit seine Verteidigung aber überhaupt 
sachliche Gegensätze behandelt, beschränkt er sich auf eine Aus- 
einandersetzung mit dem ersten der in meinen „Problemen“ ge- 
druckten Aufsätze, der „Das kurze Leben einer vielgenannten 
Theorie (Die Lehre vom Ureigentum)“ überschrieben ist!. Ich 
hatte in ihm geschildert, wie die Theorie vom Gemeineigentum 
am Ackerland als dem bei allen Völkern vorkommenden Ur- 
eigentum ein glänzendes, aber kurzes Leben gehabt hat und ein 
bezeichnendes Beispiel für das voreilige Vertrauen auf die ver- 
gleichende Methode, für deren Mißbrauch liefert. 

Bücher ist entrüstet, daß ich es überhaupt gewagt habe, die 
Theorie anzutasten. Zu meinen kritischen Bemerkungen über die 
in Laveleye-Büchers „Ureigentum“ schroff vertretene Theorie be- 
merkt er (S.539): „Sein (Laveleyes) ‚Ureigentum‘ ist mit seinem 
Tode mein Eigentum geworden, und wer es antastet, muß wissen, 
daß er es mit mir zu tun hat.“ „Ich halte“ — fährt er fort — 
„das Buch für eine der ernstesten und gründlichsten Arbeiten 
der französischen Literatur.“ „In Zukunft wird man sich in 
Deutschland doch etwas mehr Rücksicht in bezug auf die wissen- 
schaftlichen Leistungen anderer Völker auferlegen, vor allem aber 
sie zuerst zu verstehen suchen müssen, ehe man über sie ab- 


ı Weiter äußere ich mich zu Büchers Verteidigung in der „Vierteljahrs- 
schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ Bd. 16 S. 443 ff. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 2. 9 


130 G. v. Below 


urteilt.“ Bücher beruft sich ferner darauf, daß auch berühmte 
deutsche Männer die Theorie angenommen haben. Und er fügt 
noch den hübschen Seitenhieb an: „Laveleye hatte für diese Art 
von Kritik (d.h. die meinige) vielleicht den Fehler, wirklich et- 
was von der Landwirtschaft zu verstehen und ein matter- of- 
fact-man zu sein,“ wobei dann Bücher auch „die gemeinsamen 
Ausflüge in badische und schweizerische Landgemeinden“ „mit 
Freuden“ zu erwähnen nicht unterläßt. 

Auf diesen Vorwurf des Attentats gegen die Autorität Laveleye- 
Bücher und der zu geringen Achtung „der wissenschaftlichen 
Leistungen anderer Völker“ erwidere ich zunächst, daß Bücher 
offenbar meinen Aufsatz nur sehr flüchtig gelesen hat. Sonst 
würde er gesehen haben, daß ich S. 11 gesagt habe, daß Lave- 
leyes Buch, unabhängig von dem Urteil über seine eigentliche 
These (der vom „Ureigentum“), „durch den Reichtum seines In- 
halts jedenfalls verdienstlich bleibt, besonders in Büchers Be- 
arbeitung“. Bücher könnte mir hiernach höchstens vorwerfen, 
daß ich sein Verdienst im Verhältnis zu dem von Laveleye zu 
hoch anschlage. Wie steht es aber ferner mit der Hauptthese 
des Buches? Da ist es amüsant zu beobachten, daß Bücher es 
für angebracht hält, zu bestreiten, daß die Theorie vom Gemein- 
eigentum am Ackerland als Ureigentum die Hauptthese des Buches 
sei. Er behauptet nämlich (S. 541), es „wollte bloß zeigen, was 
außer dem Individualeigentum sich irgendwo als möglich und als 
wirklich erwiesen hatte“, und er wirft mir vor, das Buch „über- 
haupt nicht verstanden“ zu haben, weil ich „nicht gesehen“, daß 
es jenes „bloß zeigen“ wollte. Bücher fühlt sich also doch un- 
sicher in der Hauptthese des Buches und reduziert seinen Inhalt 
deshalb in dieser Weise. Indessen ein paar Seiten vorher (S.539) 
hatte er unklugerweise doch gestanden, daß in dem Buch „unsere 
beiderseitige Überzeugung zum Ausdruck gebracht war, daß 
das... Kollektiveigentum an Grund und Boden die ursprüngliche 
Rechtsform des Eigentums überhaupt gewesen sei“!! Und er 
fügt ebenda hinzu, daß Laveleye gerade mit der Vertretung 
dieser seiner Hauptthese zugleich einen praktischen politisch- 
sozialen Zweck („Rückkehr zu den alten Grundeigentumsformen‘‘) 
verfolgt habe!! 

Jedenfalls versichert Bücher, die Aufstellungen des Buches 
seien durch meine Kritik „in keiner Weise erschüttert“. Wie 
steht es indessen mit meinem Nachweis, daß die Einzelbeweise, 


Die vergleichende Methode 131 


die Laveleye-Bücher und andere für jene These versucht haben, 
durchweg haltlos sind? Bücher sucht meine Kritik dadurch zu 
diskreditieren, daß er (S. 540) erklärt, meine „Entdeckungen seien 
nicht neu“. Ich will mich bei der Behauptung, daß meine 
Kritik nichts „Neues“ gebracht habe, nicht länger aufhalten. Tat- 
sächlich habe ich auf verschiedenes hingewiesen, was Laveleye- 
Bücher noch garnicht bekannt gewesen ist, da die betreffende 
Literatur erst nach dem Erscheinen des Laveleye - Bücherschen 
Buches das Tageslicht erblickt hat. Wenn es sich aber wirklich 
so verhielte, daß die von mir geltend gemachten Tatsachen 
Laveleye-Bücher schon bekannt gewesen sind, dann steht es um 
Laveleye-Bücher um so schlimmer. Denn dann müßten sie ihre 
These ja aufgestellt haben, obwohl sie wußten, daß ihr die Be- 
weise fehlen! In eine schwierige Lage kommen sie jetzt un- 
bedingt. Ich hebe nur folgendes hervor. Bücher erklärt, daß er 
und Laveleye gewußt hätten, daß der russische Mir und die 
Trierer Gehöferschaften jüngere Bildungen seien’. Und trotz- 
dem taten sie so, als ob es sich um Beispiele des Ureigentums 
dabei handelte?! Bücher verlangt dann weiter den Nachweis 
(S. 540), daß „dem Mir oder den Gehöferschaften früher individuelles 
Grundeigentum vorausgegangen sei“. Hat er denn die Arbeiten 
über das späte Auftreten der Gehöferschaften und des Mir nicht 
zur Hand gehabt? Glaubt er im Ernst, daß in der Trierer 
Gegend vor dem 13. Jahrhundert oder gar (vgl. Rörigs Unter- 
suchung!) noch länger kein „individuelles Grundeigentum“ be- 
standen habe? Er nimmt sich Lamprechts gegen meine Kritik 
an, hat es aber offenbar für überflüssig gehalten, in dessen Wirt- 
schaftsleben, in dem nach dem Vorgang Briesens das späte Auf- 
treten der Trierer Gehöferschaften erwiesen wird, auch nur zu 
blättern; sonst würde er hier Urkunden in Hülle und Fülle über 
individuelles Grundeigentum gefunden haben. Und wir fragen 
weiter positiv: wieviel Völker vermag Bücher namhaft zu machen, 
bei denen das Gemeineigentum am Ackerland für die Urzeit nach- 
weisbar ist? Er weicht dieser Frage aus. Wenn er aber meine 


ı Bücher stellt es so Jar, als ob ich nur von diesen beiden Erscheinungen 
und den Siegenschen Haubergen gesprochen hätte. Tatsächlich greift mein 
Nachweis ja weiter. Hat Bücher übrigens 1879 schon die Untersuchung 
Philippis über die Hauberge von 1887 vorausgekannt? ! Bücher (S. 540) tadelt es, 
daß bei mir Briesen (er schreibt den Namen falsch) „zu einer agrargeschicht- 
lichen Autorität aufgestiegen ist“. Ich habe ibn nur schlicht erwähnt, 

9* 


132 G. v. Below 


Kritik unwirksam machen wollte, so hätte er diejenigen Völker 
aufzählen müssen, für die das Gemeineigentum als ursprüngliche 
Einrichtung sich nachweisen läßt. Ist er in der Lage, außer 
dem deutschen Volk (auch hier ist die Sache nicht vollkommen 
sicher) noch ein einziges anderes zu nennen? Seine These wäre 
aber nur haltbar, wenn er für eine große Zahl von Völkern das 
Gemeineigentum als ursprüngliche Einrichtung erweisen könnte. 

Die Frage des Gemeineigentums als Ureigentum ist eins der 
allerwichtigsten wirtschaftsgeschichtlichen Probleme. Welche ge- 
waltige Rolle sie in der Literatur spielt, braucht nicht dargelegt 
zu werden. Und diese Frage erledigt Bücher (um einen milden 
Ausdruck zu gebrauchen) so leichtherzig! Der Fall ist typisch 
für den Mißbrauch, der mit der vergleichenden Methode getrieben 
wird. Man kümmert sich nicht viel um die Zuverlässigkeit der 
einzelnen Beispiele, die man für die Aufstellung der Regel, des 
„historischen Gesetzes“ verwerten will. Man weiß sogar, daß 
einige Beispiele die entsprechende Verwertung direkt ausschließen 
(vgl. das von Bücher selbst über die Gehöferschaften und den 
Mir gesagte!). Trotzdem konstruiert man das „Gesetz“. Es macht 
nichts aus, daß man die Nachrichten über verschiedene Beispiele, 
die man verwertet, nur aus dritter oder vierter Hand nimmt. Ein 
derartiges Verfahren ist uns ja auch aus andern Arbeiten 
Büchers bekannt, vor allem von seiner Wirtschaftsstufentheorie 
her. Der geringe Respekt vor den Tatsachen, den Bücher zeigt, 
indem er das gesamte antike Wirtschaftsleben in die Kategorie 
der geschlossenen Hauswirtschaft hineinpreßt, ist geradezu ein 
Schulfall der Vergewaltigung der historischen Nachrichten. Be- 
zeichnend ist ebenso die viel zu enge Begrenzung, die er dem 
mittelalterlichen Fernhandel gibt. Seine Behauptung, daß -die 
mittelalterlichen Handwerker bis ins 14. Jahrhundert im wesent- 
lichen Lohnwerker sind, stellt die Dinge direkt auf den Kopf 
(s. mein „Territorium und Stadt“ 2. Aufl. S. 228 fl.). Überall wird 
ohne ehrfurchtsvolle Rücksicht auf die Einzeltatsachen konstruiert, 
und namentlich wird von der „vergleichenden Methode“ ein Ge- 
brauch gemacht, der geeignet ist, sie in Mißkredit zu bringen: 
man „vergleicht“ ein paar eilig zusammengefaßte Fälle, und das 
„Gesetz“ ist fertig. Ich unterschätze Büchers Arbeiten nicht: er 
ist ein Autor von Phantasie und feinem Blick und bietet daher 
stets viel Anregung; allein stets bedürfen seine Konstruktionen 
der gründlichsten Nachkorrektur. 


3 - — (Wr 


—— —Ä— e e un. = O — — — — 


Die vergleichende Methode 133 


Doch Bücher steht mit dem Mißbrauch der vergleichenden 
Methode nicht allein. Man findet ihn ja leider sehr häufig, vor 
allem bei denen, die sich auf der Grenze der Geschichtswissen- 
schaft bewegen. Die Welt hallte kürzlich wieder von dem leb- 
haften Protest, der von den wissenschaftlichen Stellen aus gegen 
die von Spengler mit der „vergleichenden Methode“ vorgenommenen 
Konstruktionen erhoben wurde. Aber der Protest war deshalb 
so einmütig, weil Spengler die wissenschaftlichen Kreise nicht 
überraschte, weil sie vielmehr schon über ein reiches Maß von 
Erfahrung auf dem Gebiet luftiger Konstruktionen durch eiliges 
„Vergleichen“ verfügten. Infolge des „raschen Verbrauchs von 
Gesetzen“ (vgl. Histor. Zeitschrift 81, S. 232 ff.) ist schon seit 
geraumer Zeit eine starke Ernüchterung in bezug auf die Theorien 
von „den bei allen Völkern nachweisbaren Durchgangsstadien“ — 
welche Theorien noch dazu oft genug von zwei oder drei, über- 
dies nicht recht übereinstimmenden und unzureichend ermittelten, 
Fällen abstrahiert worden sind — eingetreten. Bücher aber ver- 
langt, daß wir die von ihm vertretenen Entwicklungstheorien un- 
besehens hinnehmen sollen. 

Bücher hält meine Kritik an seiner und Lamprechts Art der 
Handhabung der vergleichenden Methode für eine Versündigung 
an der deutschen Wissenschaft. Meine Kritik — so erklärt er 
(S.540) — „kann das Ansehen der deutschen Wissenschaft im 
Ausland wahrlich nicht heben. Wollen wir nicht bei den Völkern, 
die sich mit Vorliebe der vergleichenden Methode bedienen, in 
den Ruf der Rückständigkeit und engherzigen Verzopftheit ge- 
raten, so muß dagegen energisch Einsprache erhoben werden.“ 
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß um des Ansehens der deut- 
schen Wissenschaft im Ausland willen umgekehrt energisch Ein- 
sprache gegen die Art von vergleichender Methode, wie sie 
Lamprecht und Bücher handhaben, erhoben werden muß. Ich 
erhebe eine solche Einsprache unter anderm aus dem einfachen 
Grunde, weil die beste wissenschaftliche Literatur des Auslands 
eine solche Einsprache von uns erwartet. Vgl. z. B., was Benedetto 
Croce, Zur Theorie und Geschichte der Historiographie (1915), 
8.259 über die „Neuerungen“, die „Entwicklungszeitalter“ von 
Lamprecht und Konsorten sagt. 

Bücher glaubt — darin prägt sich schon die Schwäche seiner 
Position aus — meine Kritik nur dadurch bekämpfen zu können, 
daß er mir die Geringschätzung der vergleichenden Methode 


134 G. v. Below 


überhaupt in die Schuhe schiebt, während ich umgekehrt für 
deren rechte Anwendung kämpfe. Im Anschluß an die Be- 
merkungen jener Art schreibt Bücher den Satz nieder: „Neben- 
bei ist noch viel die Rede (nämlich bei mir) von dem geringen 
Erkenntniswert der vergleichenden Methode und von Analogie- 
schlüssen und deren wissenschaftlicher Bedeutungslosigkeit“, und 
kanzelt mich weiter ab, weil ich die „vergleichende Methode ge- 
schmäht“ habe. Er leistet sich die Insinuation, daß ich „die ver- 
gleichende Methode deshalb verurteile, weil Lamprecht sie ein- 
mal empfohlen hat!“ Solche Insinuationen fallen auf ihren Ur- 
heber zurück. Stehe ich denn mit meinen kritischen Bedenken 
allein? Stimmt nicht so ziemlich die gesamte Geschichtswissen- 
schaft mit mir überein? Natürlich ist es eine Entstellung, daß 
ich „die wissenschaftliche Bedeutungslosigkeit der Analogie- 
schlüsse“ behauptet und die vergleichende Methode „geschmäht‘“ 
haben soll. Sogleich der erste Satz meiner „Probleme“ bringt 
es zum Ausdruck, daß die Anwendung des Vergleichs zur täg- 
lichen Arbeit jedes Forschers und namentlich auch des Historikers 
gehört. 

Der Zweck meiner Erörterungen ist nur der, die richtige 
Anwendung der vergleichenden Methode und des Analogie- 
schlusses zu sichern, vor Übertreibung zu warnen, die Irrtümer 
aufzuzeigen, zu denen die leichtherzige Verwendung der ver- 
gleichenden Methode führt. Von vornherein sind Unterschiede 
zu machen zwischen den verschiedenen Zwecken der historischen 
und der systematischen Darstellung. Ich begnüge mich für diesen 
Gesichtspunkt auf H. Rickert, Die Grenzen der naturwissen- 
schaftlichen Begriffsbildung, hinzuweisen, namentlich auf die jetzt 
vorliegende 3. und 4. Auflage. Der verschiedene Zweck der histo- 
rischen Darstellung bedingt auch eine verschiedene Einschätzung 
der Vergleichung. Hätte Bücher von Rickerts Werk Kenntnis 
genommen, so würde er nicht so vollkommen im Dunkeln tappen. 
Aber von einem philosophischen Hintergrund ist bei ihm hier 
nichts zu bemerken. Doch wir können selbst von jenem Gegen- 
satz der historischen und der systematischen Darstellung ab- 
sehen. 

Auch die Systematiker, auch diejenigen Forscher, die ge- 
wissermaßen berufsmäßig die Vergleichung betreiben, sind sich 
der Grenzen derselben bewußt. Ich nenne z. B. F. Holldack, 
Grenzen der Erkenntnis ausländischen Rechts (1919), S.51f., 


Die vergleichende Methode 135 


S. 53, S. 55, S. 951, ferner, mit besonderem Hinweis auf die ein- 
dringende Behandlung der methodologischen Fragen, Egon Weiß, 
Vergleichende Zivilprozeß wissenschaft, Rheinische Zeitschrift für 
Zivil- und Prozeßrecht, Bd. 11, S. 1 fl. F. v. Lißt hatte geltend 
gemacht, daß die kausale Verknüpfung zwischen den Zuständen 
der Gegenwart und der Vergangenheit uns die Möglichkeit ge- 
währe, die Umgestaltungen vorauszusehen, die uns die nächste 
Zukunft bringen wird; damit sei die einzig denkbare wissen- 
schaftliche Grundlage gewonnen für menschliche Zwecksetzung, 
für zielbewußtes Eingreifen des Gesetzgebers (Vergleichende 
Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts, be- 
sonderer Teil 5, 1905, S. 5). Dem gegenüber legt E. Weiß dar, 
daß die durch Vergleichung gewonnenen typischen Entwicklungs- 
stufen „lediglich auf analytischen Urteilen beruhen, also neue Er- 
kenntnisse, namentlich Bewertungsmaßstäbe nicht zu vermitteln 
fähig sind“. Sollen wir diese Gegensätze der Auffassung gering 
anschlagen? F. v. Lißt stützt seine Auffassung gerade auch auf 
die „Entwicklungsstufen des Eigentums“ (wobei eben die Theorie 
vom Ureigentum im Vordergrund steht!) und sagt: „mit der An- 
nahme solcher typischen Entwicklungsstufen steht und fällt die 
Rechtsvergleichung als Wissenschaft; damit ist zugleich die Be- 
deutung der vergleichenden Rechtswissenschaft für den Gesetz- 
geber, also ihr Wert für die Rechtspolitik dargelegt.“ Wenn 
aber die bewußte Zwecksetzung des Gesetzgebers davon ab- 
hängig ist, so wird man doch nicht mit Bücher behaupten dürfen, 
daß meine kritischen Bedenken gegen die hergebrachte Theorie 
von den Entwicklungsstufen des Eigentums eine kleinliche 
Mäkelei seien! 

Die ahnungslose Blindheit Büchers tritt deutlich in seinem 
Satz (S.541) hervor: „Die vergleichende Methode liefert, wo sie 
anwendbar ist, zuverlässigere Resultate als die dafür empfohlene 
Methode der isolierten Einzelforschung.“ Bücher sieht nicht, daß 
die vergleichende Methode die Einzelforschung in ihren Dienst 
stellen muß, und daß die vergleichende Methode um so zu- 
verlässigere Resultate hervorbringen wird, je sorgsamer die Einzel- 
forschung verfährt und je umfassender die Vergleichung die 


1 Ich hatte auf diese Schrift schon in meiner Abhandlung „Soziologie und 
Marxismus“ Hist. Blätter I, 2. Heft, S. 185 hingewiesen. Aus der letzteren 
mag sich Bücher auch über die Haltlosigkeit seiner Bemerkungen über meine 
Stellung zur vergleichenden Methode unterrichten. 


136 G. v. Below 


Einzelforschung verwertet. Natürlich stehen Vergleichung und 
Einzelforschung auch in Wechselwirkung. Trivial wird Bücher, 
wenn er fortfährt: „Die Resultate der vergleichenden Methode 
sind in der Regel [I] auch sicher genug, daß andere sich darauf 
stellen und weiterforschen können.“ 

Büchers eigene „Resultate“ sind bekanntlich „in der Regel“ 
nicht von dieser Art. Wenn ich, wie bemerkt, die Anregungen, 
die seine Arbeiten bieten, hoch schätze und stets dankbar ver- 
wertet habe, so würden doch die Gebäude, die auf seinen „Re- 
sultaten“ aufgebaut werden sollten, ganz und gar des festen 
Fundaments entbehren und mit Krachen zusammenbrechen. Die 
Baumeister der soliden Wissenschaft haben es denn auch ver- 
mieden, sich auf seine „Resultate zu stellen“. Hat sie denn 
nicht ausnahmslos seine Stufentheorie kritisiert (Ed. Meyer, U. 
Wilcken usw.) !? Ohne Überbebung darf ich sagen, daß, wenn 
von Büchers Stufentheorie etwas noch anerkannt wird, dies dem 
Umstand verdankt wird, daß ich das Brauchbare aus dem vielen 
Unbrauchbaren herausgelöst habe. Man hat es mir jedoch zum 
Vorwurf gemacht, daß ich Büchers Anschauungen nicht noch 
schärfer abgelehnt habe; so entschieden hat die Wissenschaft 
gegen sie Stellung genommen. Wo die Baumeister sich aber 
tatsächlich auf Büchers „Resultate gestellt“ haben — es sei an 
die Verwertung der Theorie vom Ureigentum in der sozialistischen 
Literatur erinnert —, da ist ein Gebäude auf Sand gebaut ent- 
standen. 

Fassen wir kurz das zusammen, was über die vergleichende 
Methode zu sagen ist. Der Aufstellung von Typen muß stets 
die sorgsamste Untersuchung des einzelnen Falls vorausgehen. 
Wenn man sich damit begnügt, Nachrichten aus zweiter, dritter 
oder gar vierter Hand für die Konstruktion eines Typus zu ver- 
wenden, so ist man unrettbar verloren. Büchers Konstruktion 
der Haus- und der Stadtwirtschaft und die Einreihung des 
klassischen Altertums in die Stufe der Hauswirtschaft und noch 
andere seiner Taten bleiben abschreckende Beispiele. Nicht 
weniger verhängnisvoll ist es, auf Grund von ein paar vielleicht 
wirklich nachweisbaren Fällen sofort eine gesetzmäßige Ent- 
wicklung für die ganze Welt zu behaupten. Eine Warnungs- 


1 In meinen „Problemen der Wirtschaftsgeschichte“ findet man die ge- 
samte Literatur zu diesen Streitfragen. 


Die vergleichende Methode 137 


tafel haben wir in der noch jetzt von Bücher (obwohl er die Un- 
zuverlässigkeit der Grundlagen zugeben muß) verteidigten Theorie 
von dem überall vorkommenden Gemeineigentum als Ureigentum. 
Natürlich geben wir zu, daß sich auf dem Weg der Vergleichung 
typische Entwicklungen oder Tendenzen ermitteln lassen. Aber 
deren Zahl ist, wenn man sich auf das wissenschaftlich nach- 
weisbare beschränkt, bei weitem nicht so groß, wie diejenigen 
annehmen, welche in der vorhin geschilderten Art frisch drauf 
los Entwicklungsreihen verfertigen. Eine Verkennung der Auf- 
gabe des Geschichtsforschers ist es ferner, wenn man sie dahin 
bestimmt, typische Erscheinungen festzustellen. Die geschicht- 
liche Betrachtung kann sich nie darauf beschränken, Wieder- 
holungen, Typen, Regelmäßigkeiten zu ermitteln; sie geht immer 
darüber hinaus; die Aufgabe des Historikers besteht darin, das 
für die Entwicklung Bedeutungsvolle zu ermitteln. Für diesen 
Zweck richtet er sein Augenmerk auch auf das Typische, sich 
wiederholende; er achtet auf dieses und schildert es, um eben 
das, was darüber hinausreicht, was in die Zukunft weist (was 
natürlich regelmäßig etwas Einmaliges ist), anschaulich zu 
machen; aber sein Ziel bleibt die Feststellung dessen, was für 
die über das Typische hinausgehende Entwicklung bedeutungs- 
voll ist. Anders als der Historiker wird sich der Systematiker 
stellen. Zwar wird echte Systematik auch nur das verwerten, 
was in zuverlässiger historischer Forschung herausgearbeitet 
ist. Immerhin schätzt der Systematiker die Typen mehr als der 
Historiker. Daß jedoch auch innerhalb der Systematik vor einer 
Überschätzung der Typen zu warnen ist, haben wir vorhin be- 
merkt. 

Von hier aus ergibt es sich von neuem, wie unangebracht 
es ist, wenn Bücher von der vergleichenden Methode rühmt, daß 
sie „zuverlässigere Resultate liefert“. Er setzt sich zu diesem 
Urteil selbst in Widerspruch mit seinem weiterhin abgelegten 
Geständnis (S. 541), daß die vergleichende Methode freilich „nur 
grobe Tatsachen feststellen“ könne. An sich klingt es komisch, 
daß sie nur „grobe“ Tatsachen feststelle. Warum soll das, was 
man durch Vergleich ermittelt, nicht etwas Feines, Interessantes 
sein? Warum soll eine typische Erscheinung nicht etwas sehr 
Feines sein? Hat G. Dehio in seiner deutschen Kunstgeschichte 
nicht seine Typen fein geschildert? Man wird freilich hervor- 
heben, daß die Typen nie das volle historische Leben in seinen 


138 G. v. Below: Die vergleichende Methode 


bedeutungsvollen Einzelerscheinungen erschöpfen und insofern 
stets hinter dem zurückbleiben, was die Geschichte im einzelnen 
an feinen Blüten bietet. Aber durch die wissenschaftlich ge- 
handhabte vergleichende Methode gelangen wir oft. gerade zur 
Feststellung der größten Feinheiten der Geschichte, insofern der 
Vergleich uns nicht bloß Übereinstimmungen, sondern auch Unter- 
schiede aufweist und uns damit die Bedeutung des Einzelnen er- 
kennen läßt. Auf dem Weg der Vergleichung können wir also 
zu der Erkenntnis der größten Feinheiten der Geschichte ge- 
langen. Indessen hinter jener Äußerung Büchers steckt zweifel- 
los das Bewußtsein, daß diejenigen, die munter drauflos mit Ent- 
wicklungsreihen um sich werfen, sich nicht um sorgsame Einzel- 
forschung bemühen, sondern ganz grob verfahren und nicht fein- 
formulierte Sätze zur Verfügung stellen, sondern das Publikum 
mit groben Klötzen überschütten. 

Gegen solches „grobes“ Verfahren Einspruch zu erheben, nr 
auch im Interesse der vergleichenden Methode selbst. 


Dialektik und materialistische Geschichts- 
auffassung. 
Von 
Hermann Wendorf. 


Das Problem Hegel-Marx ist schon so oft zum Gegenstand 
von Untersuchungen gemacht worden, daß jede erneute Behand- 
lung desselben sich nur rechtfertigen kann, wenn sie zu neuen 
Ergebnissen führt. Die bisherigen Bearbeitungen sind meist von 
philosophischer oder staatswissenschaftlicher Seite erfolgt, und die 
angewandte Methode war in der Regel die des Vergleichs der 
beiden Systeme. Allenfalls wurde Hegel in einen ideengeschicht- 
lichen Zusammenhang mit früheren Systemen gebracht, aber die 
entwicklungsgeschichtlichen Linien sind nicht über ihn hinaus- 
gezogen und die Frage ist nicht aufgeworfen worden, ob Marx, 
der nicht sein unmittelbarer Schüler war, sondern ihn im Berliner 
Doktorklub „der Freien“ kennen gelernt hatte, die Lehren Hegels 
noch in ihrer reinen Gestalt übernommen hat, oder ob sie bereits 
gewissen Umbildungsprozessen unterworfen waren. Troeltsch hat 
die Dialektik im Marxismus einer gesonderten Behandlung unter- 
zogen ?, aber trotzdem er auf den großen Einfluß der Junghegelianer 
hinweist, macht er diesen Gesichtspunkt für das Problem der 
Dialektik nicht fruchtbar, sondern beschränkt sich auf eine Heraus- 
stellung der Differenzpunkte der Marxschen von der Hegelschen 
Dialektik. Auch Plenge, der in seiner tiefschürfenden und geist- 
vollen Studie über Marx’ Verhältnis zu Hegel? auf diese Einflüsse 
eingeht, sieht nur eine inhaltlich sachliche Einwirkung in der 
Hinwendung zum politischen Radikalismus und in der Bevorzugung 
gewisser Teile des Hegelschen Systems, ohne zu bemerken, daß 


ı Ernst Troeltsch, Über den Begriff einer historischen Dialektik. 3. Der 
Marxismus. Hist. Zeitschr. 120. 1919. S. 393 ff. 
2 Johann Plenge, Marx und Hegel. Tübingen 1911. 


140 . Hermann Wendorf 


diese sich teilweise gar nicht mehr mit der Lehre des Meisters 
deckten, sondern, wenn auch mehr oder weniger unbewußt, bereits 
nicht unwesentliche Veränderungen erfahren hatten. Diesen Um- 
bildungsprozeß gilt es zu untersuchen und in seiner Bedeutung 
für das System des Marxismus festzustellen. 

Dasjenige Element der Hegelschen Philosophie, das seine 
Schüler von der radikalen Linken vorzüglich aufgriffen und zum 
Mittelpunkt ihres Philosophierens machten, war die Dialektik, die 
auf diesem Wege hinüberwanderte in das Denken von Karl Marx, 
in dem sie sowohl als Methode wie auch als soziologisches Ent- 
wicklungsgesetz bis an sein Lebensende eine beherrschende Stel- 
lung einnahm. 

Die Erkenntnis von der Bedeutung der Dialektik für das 
theoretische System des Marxismus ist so alt wie die Kenntnis 
seiner Abhängigkeit von Hegel. In den Kreisen der Sozialisten 
hat man sich lange gegen diese Erkenntnis gesträubt, denn man 
befürchtete eine Erschütterung und Schwächung des Systems von 
jeder Anzweiflung der Originalität seines Schöpfers. Erst als 
Bernstein in der „Neuen Zeit“ und in seiner gleichzeitigen Schrift 
„Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozial- 
demokratie“ (1898) den Kampf gegen die Marx-Orthodoxie er- 
öffnet hatte, brach sich diese Erkenntnis auch in den Kreisen 
der sozialistischen Intelligenz Bahn. Für Bernstein war Marx 


der realistische Dialektiker, der die Welt der Wirklichkeit von 


dem Gesetz der Dialektik beherrscht sieht; er selbst, ebenso wie 
der dem Sozialismus nahestehende Ludwig Woltmann, der wohl 
die früheste Darstellung des historischen Materialismus! gegeben 
hat und zu dem Ergebnis kommt, daß bei Marx die idealistische 
Dialektik Hegels fortwirkt, aber zu einer materialistischen Dia- 
lektik geworden ist?, hat sich für seine Person frei von dialekti- 
schen Gedankenelementen gehalten. 

Aber nicht alle haben sich diese Ruhe und Selbständigkeit des 
Urteils bewahrt, viele haben unter dem beherrschenden Einfluß 
der Marxschen Lehre die Dialektik in das eigene Denken herüber- 
genommen und sehen in Marx den Begründer der Sozialwissen- 
schaft, der in der Dialektik das wahre Gesetz der gesellschaft- 
lichen Entwicklung als erster gefunden und für alle Zeiten sicher- 


ı L. Woltmann, Der historische Materialismus. Darstellung und Kritik 
der Marxschen Weltanschauung. Düsseldorf. 1900. ' 
2 Vgl. S. 152. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 141 


gestellt hat, sei es nun, daß sie mit Plechanow, um nur einen 
Vertreter der Richtung zu nennen, selbst dem Materialismus als 
Weltanschauung anhängen und den ganzen Umfang des Seins in 
Natur und Gesellschaft für dialektisch geordnet ansehen oder ob 
sie mit Max Adler nur einen Antagonismus des gesellschaftlichen 
Lebens annehmen, der in stetem Fortschreiten zum Gegensatz 
höhere Formen des gesellschaftlichen Lebens hervorbringt. So 
haben wir noch heute eine in ihrer zahlenmäßigen Stärke nicht 
zu unterschätzende Richtung, welche in der Dialektik das sozio- 
logische Entwicklungsgesetz des historischen Lebens sieht und 
dieses letztere nach dem Schema der Dialektik konstruiert. Ihren 
Beweisgrund hat diese Richtung auf dem Umweg über Marx letzten 
Endes in Hegel. Da es sich nun aber hierbei nicht um eine 
theoretisch-wissenschaftliche Schule handelt, sondern weil prak- 
tische Folgerungen von großer Tragweite aus ihrer Lehre gezogen 
werden, ist es um so notwendiger, die theoretischen Ansprüche 
auf ihre Berechtigung zu prüfen und auf das richtige Maß zurück- 
zuführen. Das heißt aber nichts anderes, als die Hegelsche Ge- 
schichtsauffassung daraufhin zu untersuchen, ob mit ihr in der 
Tat eine solche Lehre gerechtfertigt werden kann, oder ob hier 
nicht mit dem Namen und der Philosophie Hegels ein grober 
Mißbrauch getrieben wird. Vorliegende Abhandlung greift somit 
aus dem Problem des historischen Materialismus nur die formale 
Seite heraus, nämlich die Dialektik als behauptete Gesetzmäßig- 
keit der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Darstellung hat sich 
daher auf eine Untersuchung der Dialektik bei Hegel und seinen 
Anhängern zu beschränken. 

Eine zusammenfassende Behandlung der Dialektik Hegels unter 
Berücksichtigung aller in Frage kommenden Gesichtspunkte existiert 
noch nicht!. Es ist darum ausführlich auf sie einzugehen. Zu- 
nächst ist Begriff und Wesen der Dialektik überhaupt zu be- 
stimmen. Hegel sieht in ihr die eigentümliche Gesetzmäßigkeit 
des Denkens nicht nur als gattungsmäßiger Funktion, sondern 
ebenso auch als das Denken der Einzelpersönlichkeit. Sie ist 
die imanente Bewegung des Begriffs, die ihn mit Notwendig- 
keit treibt, über sich hinauszugeben und zu seinem Entgegen- 
gesetzten fortzuschreiten, im Fortschreiten sich selbst und sein 


ı Die Arbeit lag bereits abgeschlossen vor, als das Buch von Kurt Leese 
über die Geschichtsphilosophie Hegels erschien, das der Darstellung der Ge- 
schichtsdialektik größere Aufmerksamkeit zuwendet. 


142 Hermann Wendorf 


Entgegengesetztes von ihrer Selbständigkeit herabzusetzen zu 
Momenten, die sich aufheben (im Hegelschen Sinne in der Be- 
deutung des Aufbewahrens sowohl als des Aufhörenlassens), 
die sich aber nicht zum Nichts, sondern zu einer höheren Ein- 
heit, zu einem reicheren Begriff, nämlich zu dem um das Ent- 
gegengesetzte reicheren, aufheben, ihn so auf dem Weg über die 
Negation und die Negation der Negation seinem Endzweck, dem 
Absoluten, dem unendlichen Beisichsein des Geistes, entgegen- 
führend. 

Es ist nun im Wesen des Hegelschen Panlogismus begründet, 
daß diese logische Gesetzlichkeit nicht nur für das Denken des 
Einzelsobjektes ihre Geltung hat, sondern sich zur objektiven 
Gesetzmäßigkeit erweitert. Denn das Objekt, dem das auf das 
Allgemeine gerichtete Denken zugewandt ist, das Absolute, ist 
ja selber ein Geistiges, die Vernunft. Subjekt und Objekt haben 
die gleiche Natur, sind also denselben Strukturgesetzen unterworfen, 
also auch der gleichen Notwendigkeit: das logische Gesetz des 
Denkens erweitert sich zur Gesetzlichkeit des All. Die einzelnen 
Glieder der Begriffsentwicklung werden zu eben so vielen Stufen 
in der zeitlosen Entwicklung der Idee. Die Bewegung des Be- 
griffs, erweitert sich zur Weltsystematik. 

Es lassen sich also drei verschiedenartige Bedeutungen der 
Hegelschen Dialektik unterscheiden, die allerdings von Hegel 
selbst nicht deutlich auseinandergehalten sind; die Dialektik ist: 
1. die Methode des Philosophierens, 2. die Gesetzlichkeit des 
subjektiven Denkens, 3. die Ordnung der ewigen Bestimmungen 
der Welttotalität. 

Das Hegelsche System hat sich von dem ihm zunächst vor- 
angebenden Schellingschen losgelöst, weil Hegel das Absolute 
als die sich selbst gleiche Substanz, die ungetrübte Einheit und 
Gleichheit mit sich selbst (oder wie er mit Ironie sagte, die 
Nacht, in der alle Kühe schwarz sind) verwarf und es wesent- 
lich als Subjekt faßte, das von ewiger Unruhe bewegt ist, sich 
dauernd mit sich selbst entzweit und, von rastloser Tätigkeit 
erfüllt, im unendlich dialektischen Prozeß alle seine Momente 
aus sich heraussetzt. Mit vollem Recht hat man in dem Begriff 
der Entwicklung einen zentralen Gedanken der Hegelschen Phi- 
losophie erblickt. 

Dabei ist man aber in den Fehler verfallen, diesem Entwick- 
lungsbegriff eine unhegelsche Fassung zu geben, indem man ihn 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 143 


dem modernen, naturwissenschaftlich-darwinistischen Entwick- 
lungsbegriff gleichsetzte und so die Dialektik zum Entwicklungs- 
gesetz der natürlichen Welt machte. Dieses Mißverständnis ist 
fast allgemein, selbst einem sonst so vorzüglichen Hegelkenner 
wie Plenge wird die Logik zum Urgrund des Seins, zur Prä- 
formationshypothese, indem er in dem realen Entwicklungsprozeß 
des Wirklichkeitsganzen nur die „Herausgestaltung der der logi- 
schen Entwicklungsnotwendigkeit entsprechenden realen Gestalten“ 
sieht l. 

Hegel hat selbst durch seine dunkle und schwerfällige Sprache 
den verschiedenartigsten Auslegungen Tür und Tor geöffnet, und 
es bedarf einer tiefen Einfühlung in sein Denken und einer aus- 
gebreiteten Kenntnis seines Systems, um seinen Gedanken einen 
adäquaten Ausdruck zu geben. Es ist daher ein Verdienst des 
Hegelherausgebers und zurzeit wohl genauesten Kenners der 
Hegelschen Schriften Georg Lasson, im Vorwort zu seiner Aus- 
gabe der Enzyklopädie solchen schiefen Auffassungen und Ent- 
stellungen entgegengetreten zu sein. 

Der Entwicklungsbegriff Hegels hat keinerlei Verwandtschaft 
mit dem modernen Entwicklungsbegriff, wie er in der Deszendenz- 
theorie seine sichtbarste Ausbildung gefunden hat, er ist ihm viel- 
mehr schlechthin entgegengesetzt, mit ihm unvereinbar und schließt 
ihn vollkommen aus. Entwicklung im Sinne Hegels ist stets, 
und das ist vor allem bei Betrachtung der geschichtlichen Welt 
zu beachten, Auseinanderfaltung eines schon vorgebildeten Inhalts, 
oder wie Hegel sagt, „Auseinanderlegung der mannigfaltigen Ge- 
dankenbestimmungen, die in dem Begriff schon gegeben sind“. 
In der Philosophie der Geschichte erläutert Hegel dies selbst an 
einem faßlichen Beispiel: „Wie der Keim die ganze Natur des 
Baumes, den Geschmack, die Form der Früchte in sich trägt, so 
enthalten auch schon die ersten Spuren des Geistes virtualiter 
die ganze Geschichte?. 

Die Entwicklung des Seins geht nach der Auffassung Hegels 
nicht in der Zeit vor sich, sie ist vielmehr die reine, zeitlose 
Bewegung des Begriffs, ohne Anfang und Ende, nicht der Linie 
vergleichbar, sondern sich zum Kreise schließend.. Wie Lasson 


1 Plenge, a. a. O. S. 88. 

2 Philosophie der Geschichte, zitiert nach der Neuausgabe von Lasson in 
der Philosophischen Bibliothek Bd. 171 a—e (in der Folge kurz zitiert Lasson 
2.2.0.), S. 38. 


144 Hermann Wendorf 


mit Recht darauf hingewiesen hat, ist: das Hegelsche Vorgehen, 
bei dem er mit den leeren einfachen Formen des Seins beginnt 
und zu immer erfüllteren und komplizierteren aufsteigt, in keiner 
Weise mit innerer Notwendigkeit durch das System bedingt. 
Ebensogut hätte Hegel die vollerfüllte Welttotalität, den bei sich 
seienden und sich selbst erkennenden Geist an den Anfang setzen 
und von ihm aus stufenweise zu den einfacheren Gestalten herunter- 
steigen können. Diese Auffassung des Seienden schließt die An- 
nahme, daß in der Welt der Natur ein Hervorgehen und Inein- 
anderübergehen der einzelnen Stufen und Arten nach dem Leit- 
faden der Dialektik stattfinde, schlechterdings aus. In der natür- 
lichen Welt hat die Dialektik keine Geltung. 

Anders in der Geschichte, die im Gegensatz zur natürlichen 
Welt als dem Geiste in seinem Anderssein wiederum ein Geistiges 
zum Inhalt und Gegenstand hat. Sie wird als die Auslegung 
des Geistes in der Zeit definiert, wodurch ihr also allein eine 
Entwicklung in der Zeit zuerkannt wird. Das Werden der ge- 
schichtlichen Welt bildet den Gegenstand der Geschichtsphilosophie, 
der wir uns nunmehr zuzuwenden haben. 

Hegel ist der bedeutendste Vertreter der metaphysischen Ge- 
schichtsphilosophie, deren Aufgabe dahin umschrieben werden 
kann, daß sie die verwirrende 'Fülle und Vielgestaltigkeit des 
historischen Geschehens vom Standpunkt einer metaphysischen 
Weltansicht aus sinnvoll zu deuten und nach einem der Welt- 
anschauung entnommenen Prinzip einer einheitlichen Ordnung zu 
unterwerfen hat. Die Gefahr, hierbei über das berechtigte Aus- 
deuten des Geschehens hinauszugehen und Sätze der Philosophie 
in die Geschichte hineinzudeuten, liegt bei einer derartigen Ge- 
schichtsphilosophie nahe. 

Auch Hegel ist der Vorwurf der Vergewaltigung der geschicht- 
lichen Wahrheit nicht erspart geblieben. In den Jahrzehnten, in 
denen man von ihm im wesentlichen nur das Zerrbild kannte, 
welches das gegenständliche Denken eines naturwissenschaftlich- 
positivistisch orientierten Zeitalters von ihm entworfen hatte, hat 
es zu den allgemein verbreiteten Vorurteilen gehört, er habe die 
Geschichte apriorisch nach dem Schema der Dialektik konstruiert. 
Das Wiederaufleben Hegels im 20. Jahrhundert hat unter vielen 
anderen auch dieses Mißverständnis beseitigt, und gerade in den 
letzten Jahren ist es von mehreren Seiten anerkannt worden, 
daß er die Geschichte durchaus nicht auf das Prokrustesbett 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 145 


einer philosophischen Konstruktion gespannt hat. Am deutlichsten 
bringt dies Troeltsch zum Ausdruck, in dem er sagt, daß er durch 
„Auslese und Sinngebung gegenüber dem unendlichen Material 
unserer historischen, in kritischer Prüfung gesichteten Erinne- 
rungen“ zu einer Geschichtsauffassung gekommen sei, die eine 
„unter den höchsten Gesichtspunkten erfolgte Überdenkung der 
Ergebnisse der empirischen Forschung“ darstelle". Und Heinrich 
Scholz kommt unabhängig von ihm in derselben Zeit zu dem 
gleichen Urteil”. s 

In der Tat dürfte es schwer sein, Hegel dialektische Kon- 
struktion des historischen Geschehens nachzuweisen. Nirgends 
sind zwei Perioden der Weltgeschichte oder auch nur zwei ge- 
schichtliche Zustände in der Entwicklung eines Volkes in das 
Verhältnis von Thesis und Antithesis gebracht. Weder wird 
Indien als Negation des chinesischen Reiches, noch der nähere 
Orient als die des ferneren, noch das klassische Altertum als die 
der orientalischen Welt oder gar die germanische als die Negation 
der Antike gefaßt oder dargestellt. Ebensowenig werden inner- 
halb der Entwicklung eines Volkes die Geschehnisse nach dem 
Schema der Dialektik geordnet. Auch in dem „Der Gang der 
Weltgeschichte“ überschriebenen Abschnitt der Einleitung, in dem 
sich Hegel theoretisch über die Entwicklung in der geschicht- 
lichen Welt ausläßt, ist nichts zu finden, was die Auffassung von 
dem dialektischen Verlauf des geschichtlichen Werdens recht- 
fertigen könnte. In einem Stufengang, so heißt es hier, vollzieht 
sich die Entwicklung des Bewußtseins des Geistes von seiner 
Freiheit®. Die Orientalen wissen nur, daß einer frei ist, die 
Alten, daß einige frei sind, und erst in der germanischen Welt 
sind alle frei, weil der Mensch als solcher als frei erkannt ist. 
Der von Hegel. durchgeführte Vergleich der einzelnen Stufen mit 
den Menschenaltern schließt jede Möglichkeit des dialektischen 
Verhaltens derselben zueinander aus, denn die Menschenalter sind 
das sichtbarste Zeichen eines allmählichen kontinuierlichen Wachs- 
tums ohne Sprünge oder Umschlagen in entgegengesetzte Zustände. 


1 E. Troeltsch, Uber den Begriff einer historischen Dialektik. Windel- 
band-Rickert und Hegel. Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 414. 

2 H. Scholz, Die Bedeutung der Hegelschen Philosophie für das philo- 
sophische Denken der Gegenwart. Philosophische Vorträge der Kant-Gesell- 
schaft. Berlin 1921. S.8. 

3 Lasson, a. a. O. S. 14Bff. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/28. 2. | 10 


146 Hermann Wendorf 


Was nun Hegel in den Ruf des Geschichtskonstrukteurs ge- 
bracht hat (denn das ist natürlich nicht geschehen, ohne daß er 
selbst den Anlaß dazu gegeben hätte), ist seine Verfahrungsart 
bei dem Nachweis, daß das Prinzip oder der Geist eines be- 
stimmten welthistorischen Volkes den Erfordernissen der von ihm 
eingenommenen Stufe in dem Gang der Weltgeschichte entspricht. 
In Religion, Kunst, Sitten und Gebräuchen, Verfassungseinrich- 
tungen sucht Hegel das Prinzip eines Volkes zu erkennen, und 
der Versuch, in diesen Elementen den Ausdruck des absoluten 
Geistes auf der betreffenden Stufe nachzuweisen, führt mitunter 
zu Gewaltsamkeiten, die gelegentlich recht seltsam anmuten, so 
z. B. wenn er, der große Gegner und Verächter der Demokratie, 
der aber zugleich ein warmer Bewunderer des klassischen Altertums 
ist, die Demokratie der alten Griechen durch die Erklärung zu 
retten sucht: weil in jenen noch der durch Reflexion in sich nicht, 
gebrochene, absolut objektive Wille lebendig gewesen sei, deshalb 
seien die Griechen zur Demokratie fähig gewesen. Aber selbst 
bei solchen Deutungsversuchen findet keine bewußte Entstellung 
historischer Tatsächlichkeiten, keine Verfälschung von Verfassungs- 
zuständen oder sonstigen objektiven Verhältnissen des Volkes statt, 
es handelt sich vielmehr lediglich um kühne Interpretationen, 
Hineinprojizierung zu beweisender Sätze, die aber an dem histo- 
rischen Tatbestand nichts ändern und darum streng genommen 
keine Überschreitung der dem metaphysischen Geschichtsphilo- 
sophen gezogenen Grenzen bedeuten. 

Aus solchen Erwägungen heraus kommt wohl Scholz in der 
zitierten Abhandlung zu dem Schluß, daß Hegel in seiner Ge- 
schichtsphilosophie den dialektischen Schematismus fallen gelassen 
habe und daß es nur insofern dialektisch in ihr zugehe, „als sie 
den Untergang denkwürdiger und großartiger Kulturen nicht als 
einen Beweis gegen die Sinnhaftigkeit der Geschichte anerkennt, 
sendern den Mut hat, zu erklären, daß gerade diese herausge- 
hobenen Sinnwidrigkeiten mit zum Vollzug der angefochtenen 
Sinnhaftigkeit gehören!“. 

Zu diametral entgegengesetztem Urteil gelangt Troeltsch. 
Zwar verteidigt auch er Hegel gegen den Vorwurf aprioristischer 
Konstruktion und betont, daß seine Geschichtsphilosophie die em- 
pirische kritische Forschung zur Voraussetzung habe (s. o. S. 145), 


1 Scholz, a. a. O. S. 10. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 147 


aber an das so vorgefundene Material werde dann die Dialektik 
als Ordnungsprinzip herangebracht, so daß ein dialektisches Ge- 
schichtsbild herauskomme, das „die Wirkungen und Äußerungen 
einer im historischen Leben sich beständig entzweienden und ver- 
söhnenden, zerstreuenden und sammelnden, verflachenden und auf- 
gipfelnden Vernunft“ erkennen lasse!. Aber Troeltsch ist selbst 
von dem Problem einer eigenen Geschichtsdialektik so sehr er- 
füllt, eigene Gedanken drängen sich ihm so unaufhaltsam in die 
Feder, daß es ihm unmöglich ist, die Hegelschen Gedanken rein 
und ungebrochen wiederzugeben. Auch in diesem Falle sind wir 
nicht in der Lage nachzuprüfen, worauf sich sein Urteil gründet. 
Aber daß Troeltsch zu einer solchen Auffassung gelangen konnte, 
zeigt deutlich, daß sich starke Ansätze in dieser Richtung bei Hegel 
finden müssen. Aus der Verschiedenheit der Urteile zweier Forscher 
wie Scholz und Troeltsch ergibt sich die Notwendigkeit einer ge- 
nauen quellenkritischen Untersuchung der Hegelschen Geschichts- 
philosophie mit der Fragestellung nach Geltung und Bedeutung der 
Dialektik in derselben. | 

Hauptquelle für Hegels Geschichtsphilosophie sind seine „Vor- 
lesungen über die Philosophie der Geschichte“, die nach seinem 
Tode in erster Auflage von seinem Schüler Gans, in zweiter von 
seinem Sohne Karl herausgegeben sind, aber wie Georg Lasson 
zeigt?, in einer Art, die den heutigen Anforderungen an die 
Editionstechnik in keiner Weise entspricht. Lasson hat nun selbst 
eine Ausgabe vorgelegt, die alle erreichbaren Manuskripte heran- 
zieht und der Hegelschen Diktion möglichst nahekommt. Sie ist 
in Zukunft bei wissenschaftlichen Arbeiten allein zugrunde zu 
legen, kann aber doch niemals eine Ausgabe von Hegels eigener 
Hand ersetzen, wie sie z. B. seinen Vorlesungen über die Rechts- 
philosophie zuteil geworden ist. 

Für das Problem der Dialektik ist dieser Umstand, daß wir 
keine von Hegel selbst herrührende Bearbeitung haben, von der 
größten Bedeutung, denn in den Vorlesungen hat sich Hegel mit 
Rücksicht auf die Zuhörer bemüht, allgemein verständlich zu 
sprechen, wie er sich ausdrückt, „das zu Sagende für die ge- 
wöhnliche, bei den Zuhörern vorauszusetzende Bildung ihrer Vor- 
stellungsweise gehörig annehmbar zu machen““. So finden wir 


ı Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 293, 401. 
2 Lasson, a. a. O. S. 250 ff. 
Ebenda S. 81. 
10* 


148 Hermann Wendorf 


das Bestreben, die philosophische Terminologie nach Möglichkeit 
zu vermeiden, auch wird des öfteren die Behandlung von Fragen, 
die mitunter gerade unser Problem betreffen, in die Metaphysik 
verwiesen. Es ist ja auch verständlich, daß Hegel vor einem 
Zuhörerkreis, bei dessen Mehrzahl er die Vertrautheit mit philo- 
sophischen Begriffen nicht voraussetzen konnte, das Bestreben 
hatte, von der Erörterung des Problems der Dialektik abzusehen, 
das er selbst zu dem Schwierigsten und Härtesten rechnete, das 
dem Menschenhirn zugemutet werden kann, und dessen Erfassen 
der Akt der philosophischen Besinnung vorausgegangen sein muß. 

Aus diesem Fehlen der Erörterung der Dialektik nun gleich 
die Folgerung zu ziehen, die Dialektik habe in der Geschichts- 
philosophie Hegels keine Geltung, dürfte denn doch wohl ein ver- 
frühter Schluß sein, besonders wenn man bedenkt, wie Hegels 
ganzes Leben mit intensivster Beschäftigung mit historischen 
Studien ausgefüllt gewesen ist. Sollte nun Hegel zu gleicher 
Zeit seine Lehre vom an sich seienden Geiste, der die natürliche 


Welt als sein Anderssein setzt, um dann in der geschichtlichen - 


Welt wieder zu sich zurückzukehren und sich im Prozeß der 
Weltgeschichte zu seinem Selbstbewußtsein zu erheben, ausge- 
bildet haben, und sollte er zugleich die Dialektik als die Gesetz- 
lichkeit des Geistes bestimmt haben, ohne in seinem Denken die 
Frage nach dem Verhältnis von Dialektik und historischer Ent- 
wicklung zu klären? Bei einem Philosophen von der Tiefe und 
Kraft der Spekulation wie Hegel dürfte eine solche Inkonsequenz 
von der Hand zu weisen sein. So müssen wir schließen, daß 
Hegel zweifellos ganz klare Vorstellungen über den dialektischen 
Verlauf der Weltgeschichte gehabt hat, die allerdings infolge der 
Überlieferung seiner Geschichtsphilosophie aus zweiter Hand und 
der oben erwähnten Popularisierungstendenz nicht leicht zu er- 
kennen sind. 

Aber weß das Herz voll ist, deb geht der Mund über, und 
bei der großen Bedeutung der Dialektik in der Gesclichtsphilo- 
sophie Hegels ließen sich gelegentliche Hinweise gar nicht ver- 
meiden. So finden sich in den Vorlesungen an vielen Stellen 
durchsichtige dialektische Erörterungen und deutliche Hinweise 
auf die Dialektik, wenn diese selbst auch nicht genannt oder 
philosophisch deduziert ist. Unsere nächste Aufgabe ist also, 
diese Stellen zu analysieren und zu sehen, ob aus ihnen die er- 
forderlichen Aufschlüsse zu gewinnen sind. 


Te — — er — . — — ——— — di 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 149 


Da wie oben ausgeführt, Hegel bei Darstellung des Ganges 
der Weltgeschichte nicht dialektisch verfährt, tun wir gut daran, 
einem Fingerzeig zu folgen, den er uns selbst gegeben hat’, und 
uns den Übergängen der einzelnen Stufen zu einander zuzuwenden, 
vielleicht daß wir dann Aufklärung erhalten. 

Der welthistorischen Völker sind nur wenige, denn die Hegelsche 
Weltgeschichte ist eine strenge Auslese des Wertvollen unter dem 
Gesichtspunkt der Bildung des Geistes zu seinem Endzweck. 
Nur diejenigen Völker werden behandelt, die einen Fortschritt 
auf dem Wege des Geistes herbeigeführt haben. Alle anderen 
werden als unwesentlich ausgeschieden, vor allem das vorstaat- 
liche Leben in die Vorgeschichte verwiesen, weil erst im Staate 
aus dem Bewußtsein von Gesetzen hervorgegangene klare Taten 
möglich sind?. 

China und Indien haben zwar zuerst eine Art staatlichen 
Lebens ausgebildet, aber weil in ihnen das Geistige und Natür- 
liche noch in sinnlich unmittelbarer Einheit verbunden sind und 
sie ein statarisches Wesen haben, das sie ihr vegetatives Dasein 
bis in die Gegenwart fristen läßt, stehen sie außerhalb der Welt- 
geschichte; denn für Hegel bedeutet die bloße Dauer in der Zeit 
keinen Vorzug gegenüber der Vergänglichkeit, der ewig fest- 
stehende Berg keine höhere Erscheinungsform als die vergäng- 
liche Rose. 

Mit dem persischen Reiche beginnt erst der Zusammenhang 
mit der Weltgeschichte, und erst jetzt hat es einen Sinn, nach 
den Formen des Zusammenhangs in ihr zu fragen. Hier finden 
wir auch schon den ersten deutlichen Hinweis auf die Dialektik, 
denn die Behauptung, daß mit dem persischen Reich der Fluß 
der Weltgeschichte beginne, wird damit begründet, daß es „den 
Gegensatz lebendig in sich hat“ “. 

Was ist nun dieser Gegensatz, der in der persischen Welt 
zum ersten Male in Erscheinung tritt? Das ist nicht deutlich 
ausgesprochen, geht aber aus dem Zusammenhang hervor. Im 
chinesischen und indischen Prinzip als der Einheit des Geistigen 
und Natürlichen war das Allgemeine nicht mehr gewesen als ein 
Zustand des Individuums, eine abstrakte Regel des Rechttuns in 
China, ein religiöses Gefühl in Indien. Aufgabe des Geistes ist 


1 Lasson, a. a. O. S. 137. 5 
1 Ebenda S. 146. 
3 Ebenda S. 278. 


150 Hermann Wendorf 


es aber, sich von dem ihm anhaftenden Natürlichen zu befreien 
. und zu sich selber zu kommen. Bei den Persern beginnt nun 
dieser Prozeß der Befreiung, der Loslösung von der Natur und 
der Verselbständigung des Menschen. Auf dieser ersten Stufe 
wird das Allgemeine zum erstenmal als von dem Menschen unter- 
schiedene Gottheit aufgefaßt und ihm als ein Affirmatives, als 
ein Gegenständliches gegenübergestellt, zu dem sich der Mensch 
als frei verhält: „Hier in Persien geht zuerst das Licht auf, das 
leuchtet und andere bescheint!.“ So wird das Licht das Prinzip 
der persischen Welt, das Licht, das Freiheit und Erhebung vom 
Natürlichen gewährt. So zeigt sich der Geist zum ersten Male 
in seiner Entzweiung, in den beiden unterschiedenen Seiten als 
absoluter Geist und als Individualität. Aber diese Individaalität 
ist noch so mit dem Natürlichen behaftet, daß der Geist sich von 
diesem frei zu machen sucht, um zu höheren Formen des Bewußt- 
seins seiner selbst zu gelangen. 

Persien ist von Hegel wieder in drei Völkerschaften gegliedert, 
von denen jede ihr eigenes Prinzip hat. Das Zendvolk mit seiner 
Lichtreligion verkörpert die Reinheit, ihm gegenüber die assy- 
risch-babylonische Welt die ungeistige rohe Sinnlichkeit: Scheinen 
diese beiden auch zwei einander negierende Prinzipien darzu- 
stellen, so fehlt zur dialektischen Trichotomie doch das abschließende 
Glied, denn das Prinzip der Meder-Perser, welche als dritte der 
Völkerschaften den Abschluß bilden, wird gar nicht näher be- 
zeichnet. Wir erfahren nur, daß sie die Zendreligion angenommen 
haben und die unterworfenen Völker mit großer Toleranz behan- 
delten. Vor allem fehlt aber jede Andeutung eines dialektischen 
Verhaltens der drei Prinzipien untereinander, so daß wir nicht 
feststellen können, wie Hegel sich den dialektischen Fortgang 
des Geistes innerhalb der persischen Welt gedacht hat. 

Anders in Westasien, das deutliche Spuren der Dialektik auf- 
weist und dessen Verhältnis zum persischen Prinzip dahin be- 
stimmt werden kann, daß der noch an die Natürlichkeit gebundene 
Geist unwillig an seinen Banden rüttelt, sich auch schon zum Be- 
wußtsein seiner selbst zu erheben beginnt, aber doch die Fesseln 


der Natürlichkeit noch nicht abzustreifen vermag. Die Völker 


Westasiens sind die Phöniker, die Juden und die Agypter. 
Die beginnende Befreiung des Geistes von Natur und Sinn- 
lichkeit äußert sich bei den Phönikern in dem kühnen Mut des 


1 Lasson, a. a. O. S. 415. 


———— ————— CCC a a 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 151 


Seefahrers, der die Natur in Gestalt des Meeres dem Geist unter- 
wirft, ferner in ihrer Religion, in der sie bereits ein Geistiges 
verehren, wenn auch in beschränkter Gestalt. 

Hinsichtlich des jüdischen Prinzips finden sich beträchtliche 
Unklarheiten und Widersprüche, die sich vielleicht daraus erklären 
lassen, daß Hegel bei der hohen Bedeutung, die er dem jüdischen 
Volke für die Menschheitsentwicklung beimaß, nach immer besseren 
und tieferen Fassungen rang und daß vielleicht in der Ausgabe, 
welche Manuskripte verschiedener Entwicklungsstadien vereinigt, 
widerspruchsvolle Äußerungen nebeneinander zu stehen gekommen 
sind. Zunächst wird das jüdische Prinzip zu dem plıönikischen 
deutlich in Gegensatz gestellt, als das vom Natürlichen völlig ge- 
reinigte Geistige, in dem zum erstenmal die Gestalt des einen 
Gottes rein hervortritt, aber noch nicht als das Allgemeine 
schlechthin, sondern eingeschränkt als der Gott dieses einen 
Volkes, wiewohl wir das Bedenken nicht unterdrücken können, 
daß es sich hier doch mehr um ein Fortschreiten in gerader Linie 
als um einen Übergang zum Gegenteil handelt. Dann kommen 
aber Bestimmungen, die nur in Beziehung auf das Schlußglied 
einer dialektischen Trichotomie gebraucht werden dürften: im 
Judentum soll „das Umschlagen des morgenländischen Prinzips“ 
erfolgen, es soll sich in ihm der Bruch vollziehen zwischen Osten 
und Westen!, Wendungen, welche in gerader Linie auf das Abend- 
land und auf das Christentum hinzuführen scheinen; aber diese 
Ansätze werden nicht aufgenommen, sondern das Judentum dem 
phönikischen Prinzip als negierendes Moment entgegengesetzt und 
dem ägyptischen Geist die Aufgabe zugewiesen, beide zu einer 
höheren substantiellen Einheit zu versöhnen?®. Es wird somit dem 
ägyptischen Prinzip deutlich die Stufe der Synthesis zugewiesen. 
Aber trotzdem zeigt die inhaltliche Bestimmung des ägyptischen 
Geistes als des durch die Sphinx als Symbol verkörperten ewigen 
Rätsels, als des Geistigen, das im Begriff ist, sich dem Tie- 
rischen, Natürlichen zu entreißen, aber noch nicht befreit, sondern 
noch immer in seinem Widerspruch befangen ist, denselben auf 
einer tieferen Stufe als den jüdischen, der ja schon zur Erkenntnis 
Gottes als eines rein Geistigen fortgeschritten war. Wenn nun 
gerade hier die logische Form der dialektischen Trichotomie be- 
sonders deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, so müssen 


1 Lasson, a. a. O. S. 453, 455. 
? Ebenda S. 460. 


152 Hermann Wendorf 


wir uns bescheiden, einen Widerspruch festzustellen, den wir nicht 
zu erhellen vermögen. 

Anzeigen dialektischer Formgebung könnte man beim Über- 
gang zur griechischen Welt finden in der Bemerkung, dab von 
nun an die Geschichte eines jeden Volkes in drei Perioden zer- 
falle, von denen die erste die Entfaltung des Volkes und seinen 
Anstieg zu welthistorischer Bedeutung umfasse, die zweite seine 
Auseinandersetzung mit den früheren welthistorischen Völkern 
und seinen Sieg nach außen und die dritte endlich die Berührung 
mit den nachfolgenden Völkern und das Sinken unter sie ent- 
halte!, wenn diese Dreiteilung nicht so äußerlicher Natur wäre, 
daß es Hegel als Denker herabsetzen hieße, wollte man sie als 
Dialektik ansprechen. | 

Deutlicher treten deren Züge hervor, wenn dies gleich darauf 
näher dahin erläutert wird, daß das Volk in der Periode seines 
Aufstiegs das Doppelte seiner eigenen Anlage und der fremden 
Kultur des vorangegangenen Volkes zur Einheit zu bringen habe, 
denn hier ist in der Tat ein Fortgang zu einem anderen und eine 
Verschmelzung zweier Unterschiede zu einer Einheit gegeben. 
Der aufgehobene Gegensatz wird dann von dem Volke auf der 
Höhe seines Glückes nach errungenem Siege innerhalb seiner 
selbst von neuem erzeugt, womit natürlich nur das Formale des 
Fortgangs gemeint ist und nicht etwa die inhaltliche Entgegen- 
setzung zu dem eben überwundenen Prinzip. 

Bei diesem Übergang von der orientalischen zur griechischen 
Welt ist wohl rein dem sprachlichen Ausdruck nach ein Gegen- 
satz der Prinzipien festzustellen, aber die inhaltliche Fassung 
derselben ist derart, daß es sich weit eher um ein Aufsteigen zu 
höherer Stufe als um eine Entgegensetzung handelt. Der Geist 
weiß jetzt von sich als einem Geistigen, er ist zwar noch mit 
der Sinnlichkeit eng verbunden, aber diese Einheit ist nicht mehr 
die unmittelbare der Asiaten, sondern sie ist aus dem Geiste her- 
vorgegangen. 

Deutlicher ist der Versuch antithetischer Fassung beim Über- 
gang zur römischen Welt. Es heißt da nämlich, daß dasjenige 
Moment, welches das Verderben der griechischen Welt herbei- 
geführt hat, die in sich zurückgehende Innerlichkeit, worunter 
Hegel die Ausbildung der sich als Eigenwert empfindenden Per- 


1 Lasson, a. a. O. S. 530. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 153 


sönlichkeit versteht, in Rom der Boden wird, auf dem eine neue 
Seite der Weltgeschichte aufgeht, denn in Rom wird die Per- 
sönlichkeit zum Prinzip erhoben, die jedoch nicht mit der kon- 
kreten schönen Individualität der Griechen verwechselt werden 
darf, sondern im Gegensatz zu ihr die abstrakte juristische Per- 
son ist, die im Privatrecht ihre Realität hat. Diese wiederum 
findet ihren Gegensatz in dem abstrakten Staat, der in Rom zum 
erstenmal zur Ausbildung gelangt!. So sind sowohl der griechische 
wie der römische Geist dialektisch kontrastiert, als auch im römi- 
schen Geist selbst wieder das dialektische Moment des Fortgangs 
gegeben ist. 

Aber mit der vollendeten Realisation des römischen Prinzips 
treten auch hier an die Stelle des allgemeinen Staatszwecks die 
partikulären Interessen einzelner Individuen, und die römische 
Welt wird zur inhaltleeren Ordnung, in der der Geist schlecht- 
hin außer sich ist?. 

Da setzt der Geist, der zu sich selbst kommen will, zur Zeit 
des Augustus dieser Endlichkeit und Äußerlichkeit in der Unend- 
lichkeit und erfüllten Innerlichkeit des christlichen Prinzips den 
vollendeten Gegensatz entgegen. Das Christentum erscheint so 
als die Negation des römischen Prinzips. Der ins Äußerliche 
und in die endlichen Zwecke verlorene Geist des Abendlandes 


sehnt sich nach einer tieferen innerlichen Allgemeinheit, die ihm 


in Christo aufgeht. So erscheint das Christentum als die Syn- 
thesis, welche die Thesis Morgenland und die. Antithesis Antike 
aufhebt und zur höheren Einheit versöhnt. Sobald man aber 
näher zusehen und die Momente des Fortgangs deutlicher heraus- 
heben will, machen sich Ungenauigkeiten des Ausdrucks und un- 
lösbare Widersprüche in Einzelheiten sinnstörend geltend, so daß 
das Bild verschwimmt und vor den Augen zerfließt. 

Diejenigen Völker, welche zu Trägern des christlichen Prinzips 
ausersehen sind, sind die Germanen, und bei der Übersicht über 
die germanische Welt tritt das Wesen der dialektischen Entwick- 
lung am deutlichsten zutage“. Auch hier finden wir die tricho- 
tomische Einteilung. In der ersten Periode, die in Karl dem 
Großen ihren Abschluß findet, herrscht die rohe Einheit des 
Geistigen und Weltlichen, die zweite, die das hohe und späte 


ı Lasson, a.a. O. S. 662. 
3 Ebenda S. 720. 
3 Ebenda S. 768 ff. 


154 Hermann Wendorf 


Mittelalter umfaßt, zeigt das christliche Prinzip in seinem Gegen- 
teil, veräußerlicht und zur inhaltleeren Form geworden; aber der 
Durchgang durch dieses Stadium ist notwendig, denn „der Geist 
muß sich als ein Anderes wissen, das außer ihm ist“. In der 
dritten Periode, die mit der Reformation einsetzt, kehrt der Geist 
aus der Dumpfheit des Bewußtseins in sich zurück, „das Prinzip 
des freien Geistes ist hier zum Panier gemacht“. Der Geist ist 
nun wieder zur Einheit des Geistigen und Weltlichen gekommen, 
die aber keine rohe mehr ist wie in der ersten Periode, sondern 
eine ideelle, aus dem Geist geborene. 

Im Zusammenhang mit dem vorher Dargelegten scheint sich 
eine Weltarchitektonik vor unseren Augen herauszukristalli- 
sieren, aber gleich darauf wird alles wieder durch Hegel selbst 
in Frage gestellt, denn schon auf der nächsten Seite bezeichnet 
er die germanische Welt als eine Wiederholung früherer Epochen, 
und zwar wird die Periode bis auf Karl den (Großen als das 
Reich der substanziellen Einheit dem Perserreich an die Seite 
gestellt, dann aber die Zeit der Reformation mit der griechischen 
Welt unter Perikles und gar die neuere Zeit seit der Refor- 
mation mit der römischen Welt verglichen, wobei Perioden in 
engere Beziehung zueinander gebracht werden, die Hegel als 
denkbar verschieden charakterisiert hat, wie z. B. die Ausbildung 
der formal juristischen Persönlichkeit in der römischen Welt und 
die freie Geistigkeit des Protestantismus. Soll dieser Vergleich 
mehr sein als eine äußerliche Analogie, worüber Hegel sich nicht 
ausgesprochen hat, so würde er das architektonische Gebäude, 
das eben vor unseren Augen zu entstehen im Begriff war, aufs 
höchste gefährden. 

Im ganzen ergeben also die über die gesamte Geschichts- 
philosophie zerstreuten Stellen, in denen Hegel die Dialektik er- 
wähnt, kein klares Bild, aber man sieht deutlich, daß sich etwas 
gestalten will. Eine Reihe von Bestimmungen fangen an, sich 
zu einem Bilde zusammenzuschließen. Die letzte Vollendung, der 
zentrale Gedanke, aus dem heraus die mannigfachen Widersprüche 
geglättet und geklärt werden können, fehlt noch, weil er seiner 
Natur nach ein philosophisch-metaphysischer Gedanke sein muß, 
den Hegel mit Rücksicht auf das Verständnis seiner Zuhörer nicht 
glaubte aussprechen zu dürfen. Um ihn zu ergründen, erinnern 
wir uns, daß Hegel sich auch in philosophischen Schriften, wenn 
auch bedeutend kürzer, über die geschichtliche Welt ausgesprochen 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 155 


hat und ziehen wir diese Schritten in den Kreis der Betrachtungen 
herein. 

In den Paragraphen 345 und 346 der „Grundlinien der Philo- 
sophie des Rechts“ findet sich eine Erörterung des Begriffs der 
Geschichte, die unsere Ergebnisse aus den Vorlesungen über die 
Geschichtsphilosophie glücklich ergänzt. Dort ist die Geschichte 
definiert als „die Gestaltung des Geistes in Form des Geschehens, 
der unmittelbaren natürlichen Wirklichkeit“. „Gerechtigkeit und 
Tugend, Unrecht, Gewalt und Laster, Talente und ihre Taten, 
die kleineren und größeren Leidenschaften, Schuld und Unschuld, 
Herrlichkeit des individuellen und des Volkslebens, Selbständig- 
keit, Glück und Unglück der Staaten“, kurz, alles was zu dem 
Komplex des historischen Geschehens gehört, hat nur in dieser 
Welt der natürlichen Wirklichkeit Wert und Bedeutung. 

Mit der Wendung, „die Weltgeschichte fällt außer diesen Ge- 
sichtspunkten“, scheidet Hegel von der so definierten empirischen 
Geschichte eine zweite Art der Geschichtsbetrachtung, die man 
als die philosophische bezeichnen kann, weil sie es nicht zu tun 
hat mit den historischen Factis, sondern das Allgemeine selbst, 
die Volksgeister mit ihren Prinzipien zum Gegenstand hat. Dieser 
Begriff der Weltgeschichte ist von dem unserigen verschieden, er 
enthält keine Darstellung der wechselseitigen Beziehungen aller 
Völker und Staaten, sondern ist seinem Wesen nach philosophisch 
geschaute Geschichte, das Ergebnis einer Geschichtsbetrachtung, 
welche „die Oberfläche“ durchdringt und sich auf das ihr zu- 
grunde liegende „innere stille Werk“ richtet, „worin die Kraft 
aller Erscheinungen aufbewahrt wird!“. In dieser Weltgeschichte 
finden die Momente der Idee des Weltgeistes in der notwendigen 
Aufeinanderfolge der welthistorischen Volksgeister ihre Ausbil- 
dung. Bei der Lässigkeit Hegels in der Anwendung der Begriffe 
und bei der Art der Uberlieferung seiner Geschichtsauffassung 
ist es müssig, die Vorlesungen auf die genaue Scheidung der Be- 
griffe Weltgeschichte und Geschichte hin durchzusehen. 

Mit einer Wendung, die uns die Paragraphen 483 und 484 der 
Enzyklopädie nahelegen, können wir auch von einer äußerlichen, 
objektiven und von einer inneren Seite der Geschichte reden, 
oder kurz von einem Äußeren und Inneren der Geschichte, welche 
Bezeichnungen Hegel mitunter auch in den Vorlesungen ange- 
wandt hat. ` 


1 Lasson, a. a. O. S. 12. 


156 Hermann Wendorf 


Die Trennung in innere und äußere Geschichte liegt implicite 
seiner ganzen Geschichtsphilosophie zugrunde, ohne doch in ihrer 
ganzen Bedeutung zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Nur 
unter der Voraussetzung dieser Scheidung hat es einen Sinn, von 
Mitteln und Material der Verwirklichung des Geistes, von der 
List der Idee und dergleichen zu sprechen. Der Prozeß des 
Weltgeistes ist ganz etwas anderes als der Gang der geschicht- 
lichen Entwicklung, und darum ist es durchaus kein Zufall oder 
eine überflüssige Wiederholung, wenn Hegel an zwei verschie- 
denen Stellen der Einleitung über die Entwicklung in der Ge- 
schichte spricht. Das eine Mal, wo er den Prozeß des Welt- 
geistes im Zusammenhang mit der Erörterung des Begriffs des 
Geistes und des Inhalts der Geschichte deduziert, hat er die 
Entwicklung des Innern derselben im Auge. Der zweite Ab- 
schnitt von dem Gang der Weltgeschichte, der hinter der Behand- 
lung der Mittel und des Materials zur Verwirklichung des Geistes 
eingefügt ist, geht auf die Entwicklung des Äußeren der histo- 
rischen Welt. | 

Das Innere der Geschichte, das die Vielheit der historischen 
Gestalten hervorbringt, hat den Zusammenhang des Begriffs, sagt 
Hegel beim Übergang von Indien nach Persien!. Der Zusammen- 
hang des Begriffs aber ist die Dialektik. Somit ist die Dialektik 
die Form des Prozesses des Weltgeistes. Als Ergebnis unserer 
Untersuchung läßt sich ihre Fassung in der Geschichtsphilosophie 
Hegels dahin bestimmen: 

Die Dialektik ist das allumfassende Entwicklungsgesetz der 
Welttotalität. Diese selbst ist als eine zeitlose Trichotomie zu 
fassen. Der an sich seiende Geist entläßt aus sich die natürliche 
Welt als sein Anderssein, kehrt dann zu sich zurück und ge- 
langt in der geschichtlichen Welt in einem Stufengang zu seiner 
Freiheit, zur absoluten Erkenntnis seiner selbst. Nur die Welt 
der Geschichte hat eine Entwicklung in der Zeit, überall sonst, 
herrscht die zeitlose Bewegung des Begriffs. 

Die geschichtliche Welt ist wiederum einem dialektischen 
Prozeß unterworfen. Die Möglichkeit antithetischer Entgegen- 
setzung ist in ihr dadurch gegeben, daß der Geist sich in einem 
bestimmten Volke mit seiner Staatsverfassung, seinen Sitten und 
Gebräuchen usw. eine physische Wirklichkeit gegeben hat, daß 


1 Lasson, a.a. O. S. 414. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 157 


er ein Volksgeist auf einer bestimmten Stufe geworden ist, der 
als Gattung für sich eine Existenz hat. Der Geist will und muß 
zu sich selber kommen, findet sich aber von seiner Existenz auf 
dieser Stufe, weil sie noch an Ungeistiges, Natürliches gebunden, 
sehr wenig befriedigt. Er strebt daher über sie hinaus und setzt 
sich zu ihr in Gegensatz oder er negiert sie. 

Die beiden Seiten des dialektischen Gegensatzes sind so der 
allgemeine Geist auf der einen und seine Realisation in einer 
bestimmten historischen Wirklichkeit auf der anderen Seite. 

Die Entwicklung eines welthistorischen Volkes und sein Über- 
gang zum nächsten vollzieht sich dialektisch auf folgende Weise: 
zunächst führt es alle Momente, die in der Idee, im Prinzip 
seines Volksgeistes an sich gegeben sind, in die Wirklichkeit über. 
Das ist die Periode des Aufblühens bis zum Erreichen des Höbe- 
punktes seiner Entwicklung. Der Volksgeist muß „zu dem Wissen 
dessen, was sein Werk ist, gelangen und dazu, sich zu denken!“. 
Ist die Entwicklung auf diesem Höhepunkt angekommen, so treten 
bei den führenden Individuen an die Stelle des Staatszwecks ihre 
eigenen persönlichen Interessen, sie fallen in ihre Partikularität 
zurück und reißen so Kräfte an sich, die vorher dem Ganzen 
gehört haben. Dieser Rückfall in den Egoismus und das Setzen 
der eigenen Interessen über das Gesamtwohl ist das Verderben 
des Volkes, es tritt zu dem vorwärtsdrängenden Allgemeinen in 
das Verhältnis der Negation. „Der Geist, der sich im Innern 
fortgebildet hat, der Welt entwachsen, im Begriffe ist, darüber 
hinauszugehen“, findet sein Bewußtsein nicht mehr befriedigt, er 
„steht deswegen auf der negativen Seite““. 

Aber der Geist ist einer, und weil er einer ist, will er aus 
dieser Entzweiung heraus. Er ist stark genug, sie zu überwinden 
und die Einheit wieder zu vollbringen. Und er vollbringt sie, 
indem er sich auf einer höheren Stufe des historischen Seins ob- 
jektiviert und das Sein der überwundenen zerstört, jedoch das 
Allgemeine derselben in sich aufnimmt und dadurch seinem Prinzip 
eine neue Bestimmung gibt. „Hiermit hat sich die substanzielle 
Bestimmtheit dieses Volksgeistes geändert, d. h. Sein Prinzip ist 
in ein anderes, und zwar höheres Prinzip aufgegangen““. 


1 Lasson, a. a. O. S. 48. 
2 Ebenda S. 77. 
3 Ebenda S. 49. 


. 158 Hermann Wendorf 


So erhebt sich im dialektischen Prozeß der Weltgeist von 

Stufe zu Stufe, reinigt sich immer mehr von der Bindung an die 
Natürlichkeit, bis er in der germanischen Welt zu seiner vollen 
Freiheit und Selbsterkenntnis gelangt, indem die Menschen auf 
dieser Stufe sich zu dem Bewußtsein erheben, daß sie Teile seiner 
selbst sind, alles Irdische und Sinnliche ablegen und ganz in der 
Idee des Geistes leben. „Seine Tätigkeit ist Hinausgehen über 
die Unmittelbarkeit, das Negieren derselben und Rückkehr in 
sich!“, in diese Worte faßt Hegel am Schluß des Abschnittes 
noch einmal den Prozeß des Weltgeistes zusammen. 
Wir kommen also zu dem Schluß, daß die Hegelsche Ge- 
schichtsdialektik keine Gesetzmäßigkeit des kausalen Zusammen- 
hangs der geschichtlichen Erscheinungswelt ist. Sie ist kein 
Ordnungsprinzip, das an die Ergebnisse der empirischen histori- 
schen Forschung herangebracht worden wäre. Sie ist vielmehr 
ein wesentlicher Bestandteil der Hegelschen Metaphysik, die nur 
vom Standpunkt seiner Philosophie aus und nur innerhalb der- 
selben Sinn und Bedeutung hat. Außerhalb seines Systems gibt 
es keine Dialektik (in seinem Sinne) als historisches Gesetz, und 
nur der darf diesen Hegelschen Begriff in sein Denken herüber- 
nehmen, der voll und ganz auf dem Boden seiner Weltanschauung 
steht und alle ihre Voraussetzungen mitbringt und erfüllt. 


* į * 

Diese Geschichtsphilosophie Hegels haben die Junghegelianer 
einer Umbildung im zweifachen Sinne unterworfen. Sie haben die 
Idee entthront und den Volksgeist seines metaphysischen Charakters 
beraubt. Sie haben ihn realistisch als die Summe der in einem 
Volke wirkenden aufbauenden und vorwärtsdrängenden geistigen 
Kräfte gefaßt. Von der metaphysischen Tiefe der Hegelschen Ge- 
schichtsauffassung ist so nicht mehr übriggeblieben als eine 
durchgeistigte Auffassung der Geschichte. In derselben Richtung 
liegt die Ersetzung des Hegelschen Entwicklungsbegriffes durch 
den rationalistischen Begriff des Fortschritts. 

Mit der so entstandenen Verdiesseitigung der Geschichte 
schwand die Möglichkeit, die Hegelsche Dialektik im Sinne ihres 
Schöpfers zu verwenden, denn es gab nun kein Allgemeines mehr, 
das durch Negieren der beschränkten Endlichkeit eines Volkes 


ı Lasson, a. a. O. S. 50. 


— 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 159 


höhere Stufen der Menschheitsentwicklung hätte hervortreiben 
können. Weil sie für das Mystische in Hegels Philosophie und 
Persönlichkeit kein Organ hatten, war die Dialektik dasjenige 
Moment, das sie in ihrer rationalistischen Veranlagung aufgriffen 
und weiterbildeten. Alles wurde ihnen zur Dialektik, alle Ver- 
hältnisse lösten sie in dialektische Polarität auf, alle Dinge sahen 
sie im dialektischen Fluß begriffen. 

Sie waren nicht wfe ihr Lehrer von dem Trieb nach reiner 
Erkenntnis erfüllt, sondern standen mit beiden Füßen in dem 
Geisteskampf ihrer Zeit um geistige und bürgerliche Freiheit. 
Die Philosophie war ihnen nicht letztes Ziel und Selbstwert, 
sondern sie sollte ihnen neben der Erkenntnis auch die Waffen 
zum Kampfe liefern. Und hier war es gerade die Dialektik, der 
die Hauptaufgabe zugedacht war. In ihr fielen ihnen Geschichts- 
auffassung und politische Forderung in eine Einheit zusammen, 
aus ihrer dialektischen Geschichtsauffassung sogen sie den un- 
erschütterlichen Glauben an die Verwirklichung ihrer politischen 
Ideen. 

Die Junghegelianer haben ihre Geschichtsauffassung nicht in 
geschlossenen theoretischen Schriften niedergelegt, wie sie über- 
haupt mehr Publizisten im besten Sinne des Wortes waren, mit 
vielleicht alleiniger Ausnahme von David Friedrich Strauß und 
Ludwig Feuerbach, deren Werke aber auf anderem Gebiete liegen 
und für unsere Untersuchung nicht in Frage kommen. Aber trotz 
der aphoristischen Behandlung reichen doch die gelegentlichen 
Bemerkungen hin, die Grundzüge ihrer Geschichtslehre in allen 
wesentlichen Punkten erkennen zu lassen. 

Sie versetzen die Dialektik in die Ebene des historischen Ge- 
schehens und kommen so zu der Annahme zweier polarischer 
Kräfte im gesellschaftlichen Organismus, die im Verhältnis von 
Position und Negation zueinander stehen und durch ihr gegen- 
seitiges Negieren den geschichtlichen Fortschritt als ihre Resul- 
taute hervorbringen. Unter der Position ist dabei die jeweilige 
offiziell anerkannte Gegenwart verstanden, das, was weithin sicht- 
bar einer Zeit den Stempel aufdrückt. Staatsform und Regie- 
rungsgrundsätze gehören ebenso zum Positiven, wie die offiziell 
anerkannte und geübte Religion, Kunst und Wissenschaft, geistiges 
Leben, denn alle Lebensäußerungen eines Volkes in einem be- 
stimmten Stadium der Entwicklung stehen untereinander in einem 
inneren Zusammenhang der Verwandtschaft. 


160 | Hermann Wendorf 


Diesem Positiven, das man auch, weil jeder, der im Staats- 
leben Geltung und Einfluß hat, sich für Erhaltung dieser Staats- 
ordnung einsetzt, als den Inbegriff der bewahrenden Kräfte des 
Staatslebens bezeichnen kann, steht als das Negative die Summe 
der vorwärtsstrebenden Kräfte gegenüber, die der staatlich-ge- 
sellschaftlichen Ordnung neuen Inhalt geben wollen und darum 
nach neuen Formen des staatlichen Lebens streben müssen. 

Indem nun diese aufwärtsstrebenden Kräfte sich durchsetzen, 
werden sie die herrschenden im Staat, sie werden in der Epoche, 
die sie neu heraufführen, das Positive, das dem Ganzen das cha- 
rakteristische Gepräge gibt. Der Zustand der Welt schlägt in 
den entgegengesetzten um. In diesem bildet sich dann wieder sein 
Gegensatz, seine Negation, die zu ihrer Zeit denselben Übergang 
zur Position vollziehen wird. In diesem fortgesetzten Umschlagen, 
in diesem stetigen Fortschreiten zur Negation vollzieht sich die 
Entwicklung in der Geschichte. 

Die Auffassung von Regierung und Opposition als den Gliedern 
des dialektischen Prozesses teilt auch Bruno Bauer, der Freund 
von Karl Marx, dessen Einfluß in philosophischen Dingen bei 
ihrem nahen Verhältnis als recht groß angenommen werden muß. 
Er bezeichnet die Regierung, im weitesten Sinne als Vertreterin 
der bestehenden Zustände in Staat und Gesellschaft gefaßt, als 
die eine Seite des dialektischen Gegensatzes, auf der anderen sieht 
er das in sie „noch nicht aufgenommene und in den gesetzlichen 
Einrichtungen noch nicht ausgeprägte Selbstbewußtsein .. die Oppo- 
sition? “. 

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß diese Geschichts- 
auffassung von der Hegelschen völlig verschieden ist. In seinem 
Sinn dürfte von Dialektik gar nicht gesprochen werden, weil das 
Substrat fehlt, an dem sie sich vollziehen könnte: der Geist, der 
alle Entwicklung erst ermöglicht, weil alle Dinge seine Objek- 
tivation sind. Der Volksgeist der Junghegelianer ist ja gar nicht 
mehr dieser eine Geist, sondern nur noch die Zusammenfassung 
der in einem Volke vorhandenen geistigen Energien. Darüber 
darf die gelegentliche, streng genommen unberechtigte Anwendung 
Hegelscher Terminologie nicht hinwegtäuschen. 

Es hat keinen Sinn, nach der Wahrheit einer metaphysischen 
Geschichtsphilosophie zu fragen. Ist sie der folgerichtige Aus- 


ı Hallische Jahrbücher 1841, S. 553. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 161 


druck der ihr zugrunde liegenden Weltanschauung, so ist sie 
für deren Anhänger wahr, und sie werden in ihren Gedanken- 
gängen leben. Anders aber, wenn die Berufung auf ein System 
zu Unrecht erfolgt, weil die Übereinstimmung mit dessen Grund- 
lehren nicht mehr vorhanden ist. In dieser Lage befinden sich 
die Junghegelianer, denn sie wollten nicht eine eigene Theorie 
der historischen Entwicklung aufstellen, sondern Hegel war das 
Panier, das sie aufpflanzten, in seinem Zeichen wollten sie siegen. 
Sie haben ihn aber falsch verstanden und ausgelegt, und daher 
können wir ihre Geschichtstheorie und vor allem ihre Auffassung 
von der Dialektik als des Gesetzes der Entwicklung in der Ge- 
schichte mit Recht als objektiv falsch bezeichnen. 

Alle charakteristischen Eigentümlichkeiten der Junghegelschen 
Geschichtsauffassung finden sich im historischen Materialismus 
wieder. Die fragmentarische Behandlungsart desselben durch 
Marx an den viel interpretierten Stellen der Einleitung der 
„Kritik der politischen Ökonomie“, des „Elends der Philosophie“, 
des „Kommunistischen Manifests“, des „Bürgerkriegs in Frank- 
reich“ u.a.m. läßt eine tiefergehende quellenkritische Auseinander- 
setzung nicht zu. Aber die Grundzüge treten klar hervor und 
enthalten alles für unsere Untersuchungen Wesentliche. 

Ein soziologischer Grundgedanke der Marxschen Lehre ist die 
Auffassung von dem antagonistischen und zwieschlächtigen Cha- 
rakter des gesellschaftlichen Lebens und der sozialen Entwick- 
lung. Immer wieder hat er diesen Gedanken ausgesprochen. Er 
sieht jede Zeit von der Polarität zweier Gegensätze beherrscht. 
So enthält die feudale Gesellschaft mit ihrer auf den Gegensatz 
basierten Produktionsweise zwei antagonistische Elemente, die 
Feudalherrn und das Proletariat des Feudalismus, die Leibeigenen. 
Aus diesen letzteren gehen die ersten Pfahlbürger hervor, die 
wiederum die Bourgeoisie aus sich entwickeln. 

Auf einer gewissen Stufe entsprechen die Verhältnisse, unter 
denen die feudale Gesellschaft produziert, den übermächtig an- 
gewachsenen Produktivkräften nicht mehr, sie werden zu Fesseln, 
weiche von der Bourgeoisie gesprengt werden, die somit zur 
herrschenden Klasse wird. In die Junghegelianische Terminologie 
übersetzt sind die Feudalherren mit ihrer feudalen Organisation 
des gesellschaftlichen Lebens das positive Element, das heran- 
wachsende Bürgertum ist ihre Negation, der Fortschritt vollzieht 
sich, indem das Negative den Sieg davon trägt, zur neuen Po- 

Histor, Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 11 


162 Er Hermann Wendorf 


sition umschlägt und der kommenden Periode ihren. Stempel auf- 
drückt. . 

Auch die Bourgeoisie entwickelt, sobald sie zur Herrschaft 
gelangt ist, mit Notwendigkeit ihr antagonistisches Element; ihre 
Produktionsweise erzeugt die Männer, welche dereinst die Waffen 
gegen sie führen werden: die Proletarier. Und zu seiner Zeit 
wiederholt sich derselbe Vorgang; was erst negativ war, wird 
durch die Entwicklung geloben und zur Herrschaft gebracht, es 
wird das Positive der neuen Zeit: das Proletariat sprengt die 
Fesseln der bürgerlich- kapitalistischen Gesellschaft und schafft 
eine neue, seinem Wesen gemäße Ordnung der gesellschaftlichen 
Verhältnisse. 

Es erübrigt sich zu bemerken, daß auch Marx Begriffe wie 
den der Entwicklung und den der Wirklichkeit nicht im Sinne 
Hegels, sondern in dem seiner Schüler anwendet. Auf den Doppel- 
sinn in der Fassung der „Wirklichkeit“, bald als des vorgefun- 
denen empirischen Menschen, bald als der Typus des Menschen, 
wie er im Sinne einer überindividuellen Gesellschaftslehre sein 
soll, ist Plenge ausführlich eingegangen‘. 

Noch eine weitere Übereinstimmung zwischen Marx und den 
Junghegelianern ist zu beachten. Hegel selbst hat es abgelehnt, 
sich über das Werden in der Zukunft irgendwie zu äußern. Er 
sah die Aufgabe des Geschichtsphilosophen nur in der Ausdeu- 
tung des Gewesenen, nicht in der Vorausbestimmung des Kom- 
menden. Man hat daraus die Folgerung gezogen, er habe seine 
Zeit als den Abschluß der Geschichte betrachtet, und hat ihm 
den Vorwurf gemacht, er habe der künftigen Entwicklung keinen 
Raum gelassen. Fehlen auch Äußerungen Hegels über diesen 
Punkt, so führt doch eine einfache Überlegung zu dem Schluß, 
daß die Hegelsche Geschichtsauffassung auch eine Weiterentwick- 
lung von längerer Dauer nicht notwendig auszuschließen braucht. 
Er faßte als Ziel der Geschichte, daß der Mensch sich als ein 
Göttliches, als ein Moment des Geistes erkenne. Diese Er- 
kenntnis ist durch Christus einmal ausgesprochen worden, aber 
es genügt nicht, daß dies einmal abstrakt geschehen ist, die Idee 
des Geistes muß auch dem Menschen eingebildet werden, d. h. 
sie müssen dazu erzogen werden, alle partikularen Leidenschaften 
abzulegen und das Göttliche in sich zu erkennen und seiner Idee 


1 Plenge, a. a. O. S. 72 fl. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 163 


zu leben!. Diese mit Hinsicht auf Christus getane Äußerung wird 
wohl auch auf ihn selber angewandt werden dürfen. Es kann auch 
nicht zur Lösung der Aufgabe der germanischen Welt genügen, daß 
in ihm sich die Selbsterkenntnis des Geistes einmal (in ihm selbst) 
vollzogen hat, es müssen doch alle Menschen zu dieser Erkenntnis 
des objektiven Geistes erhoben werden. Und die hierin liegende 
Forderung ist so allgemeiner Natur, daß jede Entwicklung in 
Staat und Wirtschaft darin ihren Platz findet; auch wird Hegel, 
der wie alle großen Männer gering von den Menschen dachte, 
wohl kaum mit einer baldigen Erreichung dieses Zieles gerechnet 
haben, wo doch in den zweitausend Jahren seit dem Erscheinen 
Christi so wenig Fortschritte in der Lösung dieser Erziehungs- 
aufgabe zu verzeichnen sind. 

In Hegel war der Trieb zum reinen Erkennen der alles Be- 
herrschende, er war in ihm so rein ausgebildet, daß Spranger in 
seinen „Lebensformen“ ihn dauernd als Beispiel für diesen Men- 
schentyp anführt. Demgegenüber war der Wille zu gestaltender 
Einwirkung auf die Umwelt sehr schwach entwickelt. Daher hat 
er die in seiner Rechtsphilosophie liegenden politischen Folge- 
rungen nicht gezogen, ja er ist sogar vor der damals in Berlin 
einsetzenden Reaktion zurückgewichen. Das hat ihn in den Ruf 
des Philosophen der Reaktion gebracht, sehr zu Unrecht, denn 
seine Rechtsphilosophie zeichnete Preußen eine Staatsverfassung 
vor, die den damaligen politischen Zuständen gegenüber einen 
entschiedenen Fortschritt bedeutete. 

Die politischen Forderungen stellt der linke Flügel seiner 
Schüler, allerdings in einer Weise, die weit über das hinausging, 
was er selbst als Ziel erkannt hatte. Im damaligen Preußen war 
eine praktische politische Betätigung nicht möglich, und selbst 
die politische Publizistik war starken Beschränkungen unterworfen. 
So sahen sie sich auf eine mehr oder minder verklausulierte lite- 
rarisch-philosophische Behandlung politischer Fragen angewiesen. 
Aus der finsteren Gegenwart wandten sich die Gedanken in die 
Zukunft, und da sie in der Dialektik das Entwicklungsgesetz des 
historischen Werdens zu haben glaubten, lag ihnen der Gedanke nahe, 
an diesem Leitfaden die Gestaltung der Zukunft zu erschließen. 

Aus dem Jahre 1838 liegt ein interessanter Versuch einer 
solchen Zukunftsbestimmung vor, die „Prolegomena zur Historio- 


1 Lasson, a.a. O. S. 738, 747. 
11* 


164 Hermann Wendorf 


sophie“ von A. v. Cieszkowski, die sich zwar enger an das Hegel- 
sche Gedankengebäude anschließen, aber in formaler Hinsicht 
nahe Berührungspunkte mit der Soziologie des Marxismus haben. 

Mit Bedauern wird zunächst festgestellt, daß die logischen 
Gesetze, die Hegel als erster aufgestellt habe, sich in seiner Ge- 
schichtsphilosophie nicht in genügender Klarbeit widerspiegelten, 
daß er es nicht bis „zum Begriff der organischen und ideellen 
Ganzheit der Geschichte, bis zu ihrer spekulativen Gliederung 
und vollendeten Architektonik gebracht“ habe . Als besonderer 
Mangel wird gerügt, daß Hegel mit keiner Silbe der Zukunft 
gedacht habe, ohne die „als einem integrierenden Teil der Ge- 
schichte“ unmöglich zu einer Erkenntnis „der organischen und 
ideellen Totalität“ und „des apodiktischen Prozesses der Welt- 
geschichte“ zu gelangen sei“. 

Cieszkowski faßt die Gesamtheit der historischen Entwick- 
lung, der vergangenen sowohl wie der zukünftigen, in die Form 
einer dialektischen Trichotomie, deren thetische Periode das Alter- 
tum als die Zeit der Äußerlichkeit und unmittelbaren Objektivität 
ist und die Hegelschen Stufen des Orients, Griechenlands und 
Roms als Momente in sich enthält; die antithesische Periode bildet 
die christlich-germanische Welt und enthält die vierte Hegelsche 
Stufe. Sie hat das Element der Innerlichkeit in die Welt ge- 
bracht. Die synthetische Periode endlich ist die Zukunft, „deren 
eigene Bestimmung aus der einseitigen Entgegensetzung der beiden 
vorangegangenen zu erkennen ist?“. Im Übergang zu dieser 
Periode sieht Cieszkowski seine Zeit begriffen. 

Die Natur der Menschheit und die Gesetze ihres Fortschreitens 
können aus der Vergangenheit erkannt werden und aus ihnen ist 
dann das Wesen der Zukunft zu erschließen. Wo sich in den 
Perioden der Vergangenheit antithetische Momente finden, da wird 
die Zukunft in Vereinigung und Aufhebung der Gegensätze in der 
Synthesis zu höheren Daseinsformen fortschreiten. So ist aus 
der Vergangenheit die Zukunft zu erkennen, aber nur ihrem 
Wesen nach, d. h. in den allgemeinen Tendenzen der Entwick- 
lung, nicht aber in ihren Einzelheiten und Besonderheiten. Diese 
zu schauen ist die Art der Seher und der Propheten. Das philo- 
sophisch-spekulative Erkennen geht im Gegensatz zu ihnen nicht 


1 Cieszkowski, Prolegomena zur Historiosophie, S. 3. 
2 Ebenda S. 9. 
3 Ebenda S. 25. 


— 3 ß — .. — — ——— e — + 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 165 


auf Bestimmungen von Einzelheiten aus, sondern sucht das All- 
gemeine in seiner Notwendigkeit zu ergründen. 

Daß es sich bei diesem Versuch, die Dialektik in der Fassung 
der Junghegelianer zur strengen Gesetzmäßigkeit des historischen 
Geschehens zu machen, nicht um die abwegige Auffassung eines 
Außenseiters handelt, daß vielmehr diese Gedanken in weiteren 
Kreisen Wurzel geschlagen hatten, zeigt die Besprechung dieser 
Schrift durch Frauenstädt in den „Hallischen Jahrbüchern“ (1839, 
S.476ff.), in der die strenge trichotomische Einteilung der Ge- 
schichte und die Hineinbeziehung der Zukunft in das dialektische 
Schema als bleibende Verdienste des Buches von Cieszkowski 
angesprochen werden. 

Da die Gedankenwelt Cieszkowskis sich in engster Anlehnung 
an Hegel bewegt, die materialistische Geschichtsauffassung aber 
erst nach Marx’ Abkehr von Hegel entstanden ist, kann die er- 
wähnte Übereinstimmung der Anschauungen beider nur auf for- 
malem Gebiet liegen. Wie Cieszkowski sucht auch Marx die 
ganze Entwicklung in Vergangenheit und Zukunft in eine Tricho- 
tomie zu pressen. In dieser dialektischen Dreigliederung nimmt 
die Produktionsstufe des Feudalismus die Stelle der Thesis ein, 
die sie überwindende Bourgeoisie erscheint als Antithesis, während 
der Zukunftsstaat des Proletariats sich durch die vollkommene 
Harmonie, in der er alle Klassengegensätze aufhebt, sichtlich als 
die Synthesis kennzeichnet, wie dies ja auch bei der näheren 
Ausführung (S. 161f.) deutlich in Erscheinung tritt. Grundsätz- 
lich stimmt dem auch Troeltsch zu, auch er hält die Einfügung 
der gesamten Menschheitsentwicklung in die strenge Form der 
dialektischen Dreigliederung für gegeben, nur faßt er die Glieder 
anders, er sieht das erste in dem indifferenten Urzustand des Ur- 
kommunismus, der von der großen Periode sich immer steigender 
und nach jeder Synthese vertiefenderer Klassengegensätze ab- 
gelöst wird, um schließlich in dem Kommunismus der vollendeten 
Humanität mit dem unterdrückten Proletariat als Träger der 
Menschheitsentwicklung zu gipfeln!. 

Aber wenn Troeltsch als Beweisgrund für diese Auffassung 
der Dreigliederung der Marxschen Dialektik das Kommunistische 
Manifest anführt, so ist ihm offensichtlich ein Irrtum unterlaufen, 
denn im Kommunistischen Manifest ist nichts von dem klassen- 


1 Troeltsch, Hist. Zeitschr. 120, S. 409. 


166 | Hermann Wendorf 


losen Zustand der urkommunistischen Gesellschaft zu finden. 
Marx war viel zu sehr von echtem wissenschaftlichen Geist er- 
füllt, als daß er sich tiefer in die nebulosen Zeiten der Vor- 
geschichte eingelassen hätte. Das war mehr die dilletantische 
Art von Engels, sich in den frühesten Zeiten herumzutreiben, 
von denen man so wenig Positives weiß und in der man unge- 
stört die luftigsten Gedankengebäude der Konstruktion errichten 
kann. Es mag sein, ist vielleicht sogar wahrscheinlich, daß Marx 
in diesem Punkte die Ansichten seines Freundes Engels teilt, der 
positive Nachweis. hierfür dürfte aber schwer zu erbringen sein. 
Gerade das Kommunistische Manifest gibt deutlich die Gliede- 
rung in Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat an die Hand. 
Wohl werden gelegentlich auch die antiken und orientalischen 
Verhältnisse erwähnt, aber für das System bleiben sie ohne Be- 
deutung. Marx war ja auch kein metaphysischer Geschichts- 
philosoph, der der Forderung nach Hereinbeziehung der ganzen 
Menschheitsentwicklung in sein System Rechnung zu tragen gehabt 
hätte. Er war Realist, und für seine Zwecke genügte es, wenn 
er die Entwicklung desjenigen Wirtschaftsganzen aufzeigte, dem 
er selbst angehörte und für dessen unterdrückte Glieder den 
Kampf aufzunehmen er als seine Lebensaufgabe erkannt hatte. 

Beiden Männern ist ferner, wenn auch mit einer gewissen 
Nuancierung, der lebendige Glaube gemeinsam, am Anfang des 
abschließenden und die Entwicklung krönenden Zeitalters zu 
stehen. Cieszkowski hatte in der Hegelschen Philosophie die 
befreiende Tat des sich selbst erkennenden Geistes erblickt, die 
zugleich den ersten Schritt in die neue Zeit des Selbstbewußt- 
seins bedeutet. Marx konnte den klassenlosen Zustand der Ge- 
sellschaft nicht gut als schon angebrochen bezeichnen, aber er 
glaubte, daß die Krisis der kapitalistischen Welt in kurzer Zeit 
hereinbrechen würde. Im Kommunistischen Manifest hat er der 
Überzeugung Ausdruck gegeben, daß „die deutsche bürgerliche 
Revolution nur das unmittelbare Vorspiel einer proletarischen Re- 
volution sein kann“, weil sie sich unter fortgeschritteneren Ver- 
hältnissen und bei einem entwickelten Proletariat vollzieht als 
irgendeine frühere. Trotz der Enttäuschung, die der Ausgang 
der 48er Bewegung ihm bereitete, hat ihm doch erst der Fehl- 
schlag der Pariser Kommune zu der schmerzlichen Erkenntnis 
verholfen, daß „die Arbeiterklasse nicht die fertige Staats- 
maschine einfach in Besitz nehmen und sie für ihre. eigenen 


‚Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 167 


Zwecke in Bewegung setzen kann“. Der Glaube an den baldigen 
Umschlag der kapitalistischen Gesellschaft ist, wesentlich genährt 
von Engels, ein Grunddogma der sozialdemokratischen Partei ge- 
worden, und diejenigen Sozialisten, welche aus der Erkenntnis 
heraus, daß die goldene Morgenröte der proletarischen Freiheit 
in absehbarer Zeit nicht anbrechen würde, unter Abschwächung 
des Klassenkampfgedankens auf dem Wege staatlicher Reformen 
eine Besserung der Lage der Arbeiterklasse erreichen wollten, 
haben in der Partei als „Revisionisten“ immer nur die Rolle einer 
Sekte gespielt. | 

Ein dritter Punkt der Übereinstimmung ist in der Einschätzung 
der Zukunft zu sehen. Bei seiner Anlehnung an die Hegelsche 
Geschichtsphilosophie mit ihrer idealistischen Zwecksetzung muß 
Cieszkowski der Periode der Synthesis als der Zeit, in der die 
Individuen den Willen des Weltgeistes unmittelbar und mit vollem 
Bewußtsein in die Tat umsetzen, den höchsten Wert beimessen. 
Diese selbe Wertung findet sich auch bei Marx, wenn möglich 
noch in gesteigertem Grade, denn er geht sogar so weit, alles 
bisherige Geschehen nur als Vorgeschichte zu bezeichnen und die 
eigentliche Geschichte des Menschengeschlechtes erst mit dem 
Anheben der klassenlosen proletarischen Gesellschaft überhaupt 
beginnen zu lassen!. 

Was Marx zu Hegel hingeführt und ihm die Dialektik in der 
Junghegelschen Fassung so einleuchtend und zwingend hatte er- 
scheinen lassen, das war jene Struktur seines Denkens, die ihn 
überall nach einer notwendigen Verknüpfung der Dinge suchen 
und nicht zur Ruhe kommen ließ, ehe er nicht in ihren Verände- 
rungen eine strenge Gesetzmäßigkeit gefunden hatte. Diese Gesetz- 
mäßigkeit, die bei seiner realistischen Naturanlage nur immanent 
gefaßt sein konnte, durchwaltet die materialistische Geschichtsauf- 
fassung und ist ihr Lebensnerv. Daher wird auch die grundlegende 
Anderung der Verhältnisse der arbeitenden Klasse nicht von der 
Einsicht der Besitzenden erwartet, ist auch nicht von dem guten 
oder schlechten Willen der Regierungen abhängig, sondern wird von 
den mit der Sicherheit des Naturgesetzes wirkenden Kräften des 
Wirtschaftskörpers mit Notwendigkeit herbeigeführt. Dieselben 
Mächte, welche das kapitalistische System zur vollen Entfaltung 
gebracht haben, werden ihm auch den Untergang bereiten, wenn 


1 Zur Kritik der politischen Ökonomie. 6. Auflage. S. LVI. 


168 Hermann Wendorf 


die Zeit gekommen ist, d. h. wenn die durch den Kapitalismus 
entfesselten Produktivkräfte übermächtig angewachsen sind und 
den zu eng gewordenen Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft 
sprengen. Revolutionen können nicht gemacht werden, sie werden 
und wachsen mit innerer Zwangsläufigkeit. Die kommende pro- 
letarische Revolution wird darum auch nicht von der Arbeiterklasse 
„gemacht“, die Proletarier haben vielmehr bei ihr nur den An- 
sto zu geben, wie eine unter ihren Gefrierpunkt abgekühlte 
Flüssigkeit bei der leisesten Erschütterung sofort erstarrt, oder 
wie Marx im „Bürgerkrieg in Frankreich“ sagt, sie haben nur 
die Rolle des Geburtshelfers beim Entstehen der neuen Zustände, 
die ans Licht wollen, zu spielen. | 

Diese Entstehung der neuen Ordnung durch das Walten des 
Naturgesetzes ist auch der tiefere Grund, weshalb Marx nichts 
Näheres über den Zustand und die Ausgestaltung der Zukunft 
geäußert hat. Was er darüber sagt, ist ganz allgemeiner Natur. 
Daß in der proletarischen Gesellschaft keine Klassen mehr be- 
stehen, daß die Produktionsmittel in Gemeinbesitz übergeführt 
sind und daß jedem die volle Freiheit der Entwicklung ermög- 
licht wird, so daß in dieser Freiheit der Entwicklung des einzelnen 
auch die Freiheit der Entwicklung aller gegeben ist, das ist alles, 
was wir aus den Schriften von Karl Marx erfahren. Hierin tritt 
der von Cieszkowski ausgesprochene Gedanke von der Erkennbar- 
keit des Wesens der Zukunft bei gleichzeitiger Ausschließung der 
Möglichkeit einer Voraussage von Einzelheiten deutlich wieder in 
Erscheinung, nur daß die Marxsche Lehre von einem anderen 
Inhalt erfüllt ist. 

Noch bestehende Zweifel über die Zulässigkeit des Vergleichs 
zwischen dem Marxschen Zukunftsstaat und der wesenhaft be- 
stimmten dialektisch-synthetischen Zukunft Cieszkowskis werden 
behoben durch die Reichstagsdebatte des Jahres 1893, in der 
Bebel als Sprecher der sozialdemokratischen Partei auf Verlangen 
mehrerer Redner in längeren Ausführungen die sozialistische Auf- 
fassung über den „Zukunftsstaat“ darlegte. Wie die proletarische 
Gesellschaftsordnuug beschaffen sein werde, könne niemand wissen 
und voraussagen, weil die Entwicklung des gesellschaftlichen 
Körpers nicht in das Belieben der Menschen, weder der Regie- 
renden noch der herrschenden Klasse, gestellt sei, sondern sich 
nach den Gesetzen des sozialen Organismus mit der Sicherheit 
der Naturkausalität entwickeln. Welche Früchte diese Entwick- 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 169 


lung im einzelnen zeitige, das vermöge niemand zu sagen, es 
ließen sich lediglich die Grundlinien der Entwicklung aufzeichnen, 
und sie seien in den Forderungen des Erfurter Programms aus- 
gesprochen“. 

Mit dieser Gegenüberstellung von Marx und Cieszkowski soll 
keineswegs die Abhängigkeit Marx’ von diesem letzteren festgestellt 
werden. Das wäre ein lächerlicher Versuch angesichts des Formats 
der beiden Männer, von denen der eine als ein rechter Epigone be- 
strebt, ist, eine vermeintliche Lücke im System des Meisters in 
dessen Geiste auszufüllen, der andere aber, durch die Naturanlage 
seiner Persönlichkeit zur Abkehr von Hegel gezwungen, von dessen 
Philosophie nur einige Elemente in sein Denken aufnimmt, diese 
dann mit einer großzügigen ökonomischen Theorie verschmilzt 
und die so entstandene neue Lehre zu einem Ferment von solcher 
revolutionärer Kraft bildet, daß sie einer der gewaltigsten Fak- 
toren auf der Bühne des politischen Lebens geworden ist. 

Es soll auch keineswegs die Bedeutung der Marxschen Leistung 
herabgesetzt werden. Es ist im Gegenteil durchaus anzuerkennen, 
daß er als erster mit genialer Intuition die Beziehungen zwischen 
wirtschaftlicher, sozialer, politischer und geistiger Entwicklung 
erfaßt und mit hinreißender Beredsamkeit dargestellt hat. Diese 
Beziehungen fallen jedoch außerhalb unserer Untersuchung, die 
sich als Ziel gesetzt hat, die Dialektik in ihren Wandlungen zum 
soziologischen Entwicklungsgesetz zu verfolgen. Für die inhalt- 
liche Seite des historischen Materialismus, die Bedingtheit des 
geistig-kulturellen und Rechtslebens durch die Produktionsverhält- 
nisse, sei auf die Rektoratsrede von Erich Brandenburg? hinge- 
wiesen, in der er als Vertreter der „bürgerlichen“ Wissenschaft 
die materialistische Geschichtsauffassung als heuristisches Prinzip 
anerkennt und von ihr sagt: „Zweifellos hat sie außerordentlich 
anregend gewirkt, weil sie mit mächtiger Kraft und Einseitigkeit 
einen früher in seiner Bedeutung für die Gesamtentwicklung zu 
gering eingeschätzten Teil des Ursachenkomplexes, den wirtschaft- 
lichen, in den Vordergrund schob?.“ 


1 Stenographische Berichte des Deutschen Reichstags. VIII. Leg.-Periode. 
2. Bd., S. 808 ff. bes. S. 815 ff. 

® Auch im Buchhandel erschienen unter dem Titel: Die materialistische 
Geschichtsauffassung, ihr Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920. 

3 A. a. O. S. 59. 


170 Hermann Wendorf 


Was hier gezeigt werden sollte, ist lediglich dies, daß die 
formale Seite der materialistischen Geschichtsauffassung nicht die 
originale Fortbildung der Hegelschen Geschichtsdialektik ist, als 
die sie in der Regel hingestellt wird. Marx hat die Dialektik in der 
von ihm im historischen Materialismus vertretenen charakteristi- 
schen Auffassung bereits im Kreise der Junghegelianer vorgefunden, 
und was man bisher immer noch als seine eigenste Leistung an- 
gesehen hat, nämlich die Ausdehnung der dialektischen Gesetzmäßig- 
keit auf die künftige Entwicklung, ist ein Gedanke, der in der Zeit 
um 1840 sozusagen in der Luft lag und bereits vor ihm ausge- 
sprochen worden ist. Daß Marx diese Gedankengänge gekannt 
hat, dürfte bei ihrer Verbreitung unter der junghegelschen In- 
telligenz und bei der damals herrschenden Beschränkung der in- 
tellektuellen Kreise auf die Erörterung philosophisch-literarischer 
Fragen, die jede Erscheinung auf diesem Gebiet zu einem viel- 
diskutierten Ereignis werden ließ, mit Sicherheit anzunehmen 


sein. i N 


* 


Haben wir bisher die Dialektik in ihrer ideengeschichtlichen 
Entwicklung von Hegel zu Marx verfolgt, so seien zum Schluß 
noch einige Bemerkungen über ihre Rolle bei der Entstehung der 
materialistischen Geschichtsauffassung gestattet. Der Ablösungs- 
prozeß Marx’ von Hegel hat, wenn nicht der allerdings unwahr- 
scheinliche Fall des Bekanntwerdens neuer Quellen eintritt, eine 
wohl abschließende Behandlung durch Plenge erfahren!. Für die 
schnelle Hinwendung zum Kommunismus hat er mit Recht auf 
den großen Einfluß der französischen Sozialisten und Historiker, 
vor allem aber Lorenz Steins und Engels’ hingewiesen. Die 
schnelle Aufnahme der neuen Lehre ist nach der schweren Ent- 
täuschung, welche dem reinen Theoretiker der Zusammenstoß mit 
der Wirklichkeit während seiner Tätigkeit als Redakteur im Rhein- 
lande bereitete, sehr wohl verständlich. Aber daß Marx schon 
nach wenigen Jahren mit einem geschlossenen System der gesell- 
schaftlichen Entwicklung hervortreten konnte, bleibt in hohem 
Grade erstaunlich und läßt sich wohl kaum befriedigend durch 
fremde Beeinflussung erklären. Das hieße denn doch seine 
Originalität zu gering anschlagen, zumal, wenn man mit Plenge 
die Zeit der entscheidenden Einwirkung auf die Monate ein- 


ı Plenge, a. a. O. S. 53 fl. 


— — — — 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 171 


schränkt, die zwischen der „Rheinischen Zeitung* und den 
„Deutsch-französischen Jahrbüchern“ liegen !. 

Eine scharfe begriff liche Scheidung der Frage seines politi- 
schen Glaubenswechsels von der der Ausbildung und Fassung 
seines soziologischen Systems wird uns hinsichtlich dieses letzteren 
deutlicher sehen lassen. Fällt seine Hinwendung zum Sozialismus 
in die Zeit seines engen persönlichen Umganges mit den sozia- 
listischen Kreisen von Paris, und hat sie sich in ziemlich kurzer 
Zeit vollzogen, so reichen die Anfänge der Entstehung seiner Ge- 
sellschaftslehre viel weiter zurück, letzten Endes bis in seine 
Berliner Zeit. In der Geschichtsphilosophie Hegels, sowie er sie 
von den Junghegelianern aufgefaßt und umgebildet vorfand, war 
ihm eine Theorie des geschichtlichen Werdens entgegengetreten, 
die mit ihrem charakteristischen Moment einer strengen Gesetz- 
mäßigkeit einem Zug seines Wesens glücklich entgegenkam, und 
die er deshalb begierig aufgriff und seinem Denken einverleibte. 
In den Geist Hegels und seiner Geschichtsphilosophie ist er nie- 
mals eingedrungen, und je mehr unter dem Hauche der Wirklich- 
keit der. Realist in ihm zum Durchbruch kam und die letzten 
Reste der Hegelschen Philosophie in ihm überwand, desto mehr 
wurde die Dialektik zum leeren Schema, zur Form ohne Inhalt, 
denn alle Dinge in Natur und Gesellschaft einer strengen Ge- 
setzlichkeit unterworfen zu sehen, war ihm eine Denknotwendig- 
keit von so zwingender Kraft, daß die Dialektik als eben diese 
Gesetzmäßigkeit schon ein Stück seines eigenen Denkens gewor- 
den war. 

Am Rhein erhielt er nun durch die Beratungen der Provinzial- 
stände ein Stück Anschauungsunterricht über Klassenunterschiede 
und -Interessen; auf die Ironie der Geschichte, daß hier Preußen 
in seiner konservativen Vorsicht selbst die Entstehung des So- 
zialismus gefördert hat, hat Plenge mit feinem Humor hingewiesen °. 
In dieser Zeit fing nun die leere Form an, sich mit Inhalt zu 
füllen, die Klassen wuchsen allmählich in die Dialektik hinein, 
und als ihm noch durch Stein und die französischen Historiker 
der Blick für die Bedeutung der Klassenkämpfe in der Geschichte 
geschärft wurde, da standen in kurzer Zeit die Grundzüge seines 
Systems fest, und die nächsten Jahre waren mit eifrigen ökono- 


1 Plenge, a. a. O. S. 68. 
Ebenda S. 59. 


172 | Hermann Wendort 


mischen Studien ausgefüllt, um dem leeren Gerippe der Form 
einen lebendigen Inhalt zu geben. So wurde die Lehre von der 
Abhängigkeit des ideologischen Überbaues von den ökonomischen 
Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens und des durch das An- 
wachsen der Produktivkräfte bedingten Umbildungsprozesses auf- 
gestellt. Daß diese Lehre so schnell in der Form eines Systems 
von geschlossener Gesetzmäßigkeit auftreten konnte, ist nicht 
durch das Walten irgendwelcher äußeren Einflüsse zu verstehen, 
sondern die untrügliche Sicherheit des ersten Auftretens ist nur 
dadurch zu erklären, daß in der Dialektik die leere Form im 
Geiste Marx’ bereit lag, begierig darauf wartend, mit neuem 
realistischem Inhalt gefüllt zu werden. 

Das lenkt unser Augenmerk auf ein wesentliches Merkmal der 
materialistischen Geschichtsauffassung, auf das nicht nachdrücklich 
genug hingewiesen werden kann. Sie ist nach der Seite ihrer Gesetz- 
mäßigkeit durch und durch philosophische Konstruktion. Plenge hat 
schon darauf hingewiesen’, daß es der richtigere Weg gewesen wäre, 
sich erst durch eindringende induktive Forschung eine genaue Kennt- 
nis des sozialen Organismus zu verschaffen und dann erst zur Auf- 
stellung von Gesetzmäßigkeiten fortzuschreiten. Marx ist aber den 
umgekehrten Weg gegangen, zuerst Geschichtsauffassung, dann 
Volkswirtschaft. Er hat seine soziologische Theorie in wenigen 
Jahren ausgebildet, unter äußeren Lebensumständen, die es nicht 
wahrscheinlich machen, daß er in dieser Zeit die zur Aufstel- 
lung historischer Gesetze notwendige eindringliche Vertiefung in 
den Stoff gefunden hat, ganz abgesehen von der wohl unbestreit- 
baren Tatsache, daß zu jener Zeit die Geschichtswissenschaft 
noch gar nicht so weit fortgeschritten war, um die Aufstellung 
solcher Gesetze überhaupt zuzulassen. Hätte Marx den einzig 
gangbaren Weg empirischer Forschung eingeschlagen, so wäre es 
ihm gar nicht möglich gewesen, schon nach wenigen Jahren mit 
einer fertigen Theorie der gesellschaftlichen Entwicklung hervor- 
zutreten. Denn Gesetze des historischen Werdens pflückt man 
nicht so beiläufig am Wege, sie wollen mit Mühe und Anstrengung 
der Entwicklung abgelauscht werden, und es gehören lange Jahre 
emsiger Forschertätigkeit dazu, so tief in den Stoff einzudringen, 
um Entwicklungsgesetze mit der Aussicht auf Geltung und Wahr- 
heit aufstellen zu können. So sehr die Meinungen der Historiker 


1 Plenge, a. a. O. S. 64. 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 173 


und Soziologen über die Möglichkeit der Aufstellung historischer 
Gesetze auseinandergehen, darin sind sich wohl alle einig, daß 
solche Gesetze nur dann mit dem Anspruch auf Gültigkeit auf- 
treten können, wenn sie auf empiriseher Forschung beruhen. 

Diesen Grundsatz erkennt auch Troeltsch an, und seine eigene 
Anschauung von dem dialektischen Verlauf der Entwicklung, wenn 
sie auch letzten Endes auf einer naturhaften Notwendigkeit, die 
Dinge so zu sehen, beruht, tritt doch in dem Gewande einer ein- 
dringlichen Beobachtung des historischen Lebens und als das Er- 
gebnis einer Vergleichung unendlich vieler einzelner Gegebenheiten 
und Vorgänge auf. Wenn er nun doch im historischen Materia- 
lismus eine Geschichtsauffassung sieht, die zwar nach der philo- 
sophischen Seite eine Verwässerung der Hegelschen, nach der 
historischen aber eine beträchtliche Annäherung an die geschicht- 
liche Wirklichkeit bedeutet, ihr also einen hohen Wabrheitswert 
zuerkennt, so läßt ihn die Tatsache, daß die materialistische Ge- 
schichtsauffassung sich mit seinen eigenen geschichtsphilosophi- 
schen Anschauungen nahe berührt, es übersehen, daß die wesent- 
lichen Teile jenes Umbildungsprozesses gar nicht auf das Konto 
von Karl Marx zu setzen sind, und daß seiner Lehre nach der 
formalen Seite der Gesetzmäßigkeit hin nur der Charakter einer 
pseudophilosophischen Konstruktion, also nur ein geringer Wahr- 
heitsgehalt, zukommt. 

In einer Äußerung Marx’ aus seinen späteren Jahren ist eine 
deutliche Anerkennung dieses Charakters seiner Geschichtslehre 
sowie seines Verhältnisses zu Hegel zu erblicken. In dem Nach- 
wort zur zweiten Auflage des ersten Bandes des „Kapitals“ rühmt 
er von Hegel, daß er als erster die allgemeinen Bewegungsformen 
der Dialektik in umfassender und bewußter Weise dargestellt 
habe. Aber sein Fehler sei, daß er den Denkprozeß, den er 
unter dem Namen Idee in ein selbständiges Subjekt verwandle, 
zum Schöpfer des Wirklichen mache, das nur seine äußere Hülle 
bilde. Er stelle so die Dialektik auf den Kopf. Die Wahrheit 
aber sei gerade das Entgegengesetzte. Das Ideelle sei nichts 
anderes als das im Menschenkopfe umgesetzte Materielle. Man 
müsse die Hegelsche Dialektik umstülpen, um den rationellen 
Kern in der mystischen Hülle zu entdecken. Dies habe er in 
seiner materialistischen Geschichtsauffassung getan“. 


1 Vgl. „Das Kapital“, 4. Aufl., herausgegeben von Fr. Engels, 8. XVIIf. 


174 | Hermann Wendorf 


Marx scheint es gar nicht zu bemerken, auf welch schlüpfrigen 
Boden er sich mit dieser Materialisierung der Dialektik- begibt. 
Für Hegel hatte die Gleichsetzung von Denkgesetz und Seins- 
gesetz ihre Berechtigung gehabt, denn die Natur des Denkens 
und des Seins ist die gleiche, nämlich die absolute Vernunft, und 
alle Entwicklung geht auf dem geistigen Boden vor sich. Weil 
das Sein wesensgleich mit dem Denken ist, gelten dessen Gesetze 
auch für es. Anders bei Marx. Für ihn hat das Geistige weder 
Eigenleben noch Eigenwert. Es ist vielmehr nur eine Ab- 
spiegelung des Realen im Menschenhirne und deshalb durfte er 
von seinem Standpunkt aus die Gleichung zwischen Seinsgesetz 
und Denkgesetz nicht aufstellen. Wollte er aber auch nach seiner 
Abkehr von Hegel die Dialektik als Gesetz des Seins und des 
Denkens beibehalten, so hätte er zuerst die Dialektik als die Ge- 
setzmäßigkeit des gesellschaftlichen Seins nachweisen müssen. 
Aber die Dialektik war ihm so evident und so wenig Problem, 
daß er die Frage nach ihrer Gültigkeit in seinem System des 
Realismus weder in den kurzen Jahren der Konzeption seiner 
Gesellschaftslehre aufgeworfen hat noch in seinem späteren Schaffen 
irgendwann den Versuch unternommen hätte, diese notwendige 
erkenntnistheoretische Grundlegung nachzuholen. In dem ganzen 
über 40 Jahre sich erstreckenden Briefwechsel mit Engels, in 
dem er über alle ihn bewegenden Fragen sich ausspricht, findet 
sich auch nicht ein Hinweis auf die Beschäftigung mit der mate- 
rialistischen Geschichtsauffassung. So wenig ist sie in seinem 
späteren Leben noch Problem für ibn gewesen, ja es ist über- 
haupt fraglich, ob sie es früher für ihn gewesen ist. Nach der 
Seite der formalen Gesetzmäßigkeit bestimmt nicht, denn hier 
sind die entscheidenden Grundlagen, an denen später nie gerüttelt 
worden ist, bereits in seiner Berliner Zeit gelegt worden. Sie 
standen für alle Zeit so fest, weil sie nicht auf dem Boden der 
Empirie erwachsen, sondern wesentlich aus der Denknotwendigkeit 
eines seiner Veranlagung nach in Gesetzmäßigkeiten denkenden 
Kopfes geboren waren. 

Zusammenfassend können wir als Ergebnis unserer Unter- 
suchungen feststellen: die Marxsche Soziallehre ist, als Gesetz- 
mäßigkeit der Entwicklung des sozialen Lebens betrachtet, kein 
auf induktivem Wege entstandenes System, sondern eine philo- 
sophische Konstruktion. Marx hat ein Bruchstück der Hegel- 
schen Philosophie, die Dialektik, von dieser losgelöst und ver- 


— 


Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 175 


selbständigt, ohne sie als Gesetz des historischen Werdens nach- 
gewiesen zu haben. Der einzige Geltungsgrund, auf den sich 
dieser Teil des historischen Materialismus stützt, ist also Hegel. 
Aber auch diese Fundierung erweist sich als morsch und un- 
zureichend, denn die Dialektik hat bei Marx eine Auffassung 
und Ausbildung erfahren, die mit dem Geist und Wortlaut des 
Hegelschen Systems unvereinbar ist. Zudem ist er gar nicht 
selber der Urheber dieser Umbildung, sondern er hat die Hegelsche 
Geschichtsauffassung in der von ihm vertretenen Form im Kreise 
der Junghegelianer kennen gelernt. Nur dem Umstand, daß man 
den Durchgang der Marxschen Lehre durch das Medium der 
Junghegelianer nicht genügend beachtet hat, ist es zuzuschreiben, 
daß bisher nicht nachdrücklicher auf den Mangel einer zureichen- 
den philosophischen Grundlegung des historischen’ Materialismus 
hingewiesen wurde. 


176 


Die Mesta‘. 


Von 
Karl Hadank. 


Viele Jahrhunderte hindurch hat die Merinowolle einen Haupt- 
gegenstand der spanischen Ausfuhr gebildet und bewahrt noch 
heute einen guten Ruf, wenn auch ihre Bedeutung für den Welt- 
markt stark zurückgegangen ist. Über ein halbes Jahrtausend 
hat der „ehrenwerte Rat der Mesta“, die Gilde der spanischen 
Wanderherdenbesitzer, bestanden, die ihre Aufgabe in der ein- 
heitlichen Regelung und Beherrschung der Merinozucht und im 
Verkauf der Schafwolle sah. Bis vor kurzem konnte man sich 
über die Geschichte dieser Institution nur aus alten, nicht mehr 
zureichenden Darstellungen unterrichten. Nun hat Klein nach 
jahrelangen Forschungen in vielen Archiven und Bibliotheken 
Spaniens, Frankreichs und Englands, vor allem im Archiv der 
Mesta selbst, ein Geschichtswerk dieser Gilde verfaßt, das den 
Gegenstand wohl in abschließender Weise behandelt, wenigstens 
soweit die Vorführung von Tatsachen in Betracht kommt. Eine 
ungeheuere Fülle bisher unbekannter Einzelheiten, meist aus 
Primärquellen geschöpft, wird vor uns ausgebreitet. In den An- 
hängen teilt Klein eine Anzahl bisher ungedruckter Aktenstücke 
mit, — eine kleine Auswahl unter den vielen Hunderten, die er 
durchgesehen hat. Einige Tafeln mit verkleinerten Wiedergaben 
von Urkunden zieren das auch sonst vortrefflich ausgestattete 
Werk. Kunstgeschichtlich wertvoll ist ein Initialbildnis des jungen 
Kaisers Karl V. auf der großen Mesta-Urkunde von 1525, deren 
Nachbildung neben dem Titelblatt zu finden ist. 


ı Julius Klein, The Mesta. A study in Spanish Economic History 
1273 1836. Cambridge 1920. (Harvard Economic Studies, vol. XXI.) 444 p. 
3 Bildtafeln, 1 Karte. 


Die Mesta 177 


Die Geschichte der Mesta betrachtet Klein unter zwei Haupt- 
gesichtspunkten. Zunächst untersucht er die innere Organisation 
der Körperschaft, darauf ihre äußeren Beziehungen zur Krone 
und den Landeigentümern, sowohl privaten als auch Öffentlichen, 
und zwar in gerichtlicher, finanzieller und agrarischer Beziehung 
— eine Stoffeinteilung, die freilich gewisse Wiederholungen un- 
vermeidlich nach sich zieht. 

Im I. Hauptabschnitt bemüht sich Klein, das Dunkel zu lichten, 
das über den Anfängen der spanischen Merinozucht liegt. Er 
nimmt an, daß Name und Sache auf die Beni Merines zurück- 
gehen, die während des Mittelalters aus Nordwestafrika in Spanien 
ein wanderten. Nicht so bestimmt spricht sich Klein über den Ur- 
sprung des Namens Mesta aus; nach S. 11 scheint er sich schließlich 
für die Herleitung aus dem lateinischen mixta zu entscheiden. 
Klein unterscheidet drei zeitlich aufeinanderfolgende Faktoren, aus 
deren Zusammenwirken die Mesta entstand: erstens die Schaf- 
zucht der Iberer und Westgoten, zweitens die nach Spanien ver- 
pflanzten Hirtensitten der Berbern, drittens die Einrichtungen der 
mittelalterlichen spanischen Städte. Mit der zweiten Hälfte des 
13. Jahrhunderts begegnet uns die Mesta als fertiges Gebilde, 
noch bevor sie 1273 ihr erstes großes Königsprivileg von Al- 
fonso X. erhielt. Älter als die Mesta ist die Einrichtung be- 
stimmter Wanderherdenstraßen (cañadas), aber erst die Gilde der 
kastilischen Wanderherdenbesitzer baute sie zu einem System aus 
und suchte es durch Erlangung von Privilegien und durch An- 
stellung besonderer Wegebeamten mit richterlicher Gewalt, der 
entregadores, zu behaupten und weiter auszudehnen. Auf eine 
Schilderung des Verlaufes einer Herdenwanderung läßt Klein 
einen Abschnitt über die Statistik der Mestaherden folgen. Die 
Rechnungsbücher der Mesta ergeben erheblich geringere Summen, 
als sie in der bisherigen Literatur (z. B. von Ansiaux) angenommen 
wurden. Nicht minder wichtig ist die Feststellung, daß, nach 
den Mengen der Schafe gerechnet, der Niedergang der Mesta 
bereits nach der Mitte des 16. Jahrhunderts eintrat. Freilich ist 
damit noch nichts über das Schicksal des gesamten spanischen 
Schafbestandes ausgesagt, von dem die Mestaherden nur einen 
Teil von wechselnder Stärke bildeten. Die Organisation des 
Wollhandels der Mesta war folgenreich für die kastilische Handels- 
verfassung, indem sie einen weiträumigen Handelsverkehr er- 
leichterte, durch Errichtung von consulados, Einführung einheit- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 8 12 


178 Karl Hadank 


licher Normalmaße und -gewichte. Erhöhte Sicherheit schuf die 
Einrichtung der heiligen Hermandad (1476). Mit der allmählichen 
Schwächung der Mesta in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts 
ging auch der innere und äußere Wollhandel zurück. Die innere 
Organisation der Mesta wird von Klein nicht etwa nur nach den 
verschiedenen Sammlungen der Mesta-Gesetze und -Ordonanzen 
dargestellt, sondern auch nach zahlreichen Akten. Er schildert 
die regelmäßigen Versammlungen der Mesta-Mitglieder, die Vor- 
schriften für Abstimmungen und Wahlen, die Erhebung der Mit- 
gliedsbeiträge und die Verwaltung der Einnahmen. Wir lernen 
Wesen und Schicksale der wichtigsten Amter kennen: des Mesta- 
Präsidenten, dann besonders der alcaldes de Mesta, aber auch 
die Stellung des Hirten mit seinen Vorrechten. Merkwürdiger- 
weise bleibt die Frage nach der Zusammensetzung der Mesta, 
der Herkunft und Standeszugebörigkeit ihrer Mitglieder großen- 
teils offen. Klein vermutet, daß ungeachtet der Mitgliedschaft 
einiger Herzöge und großer Klöster in erster Linie kleine Eigen- 
tümer den Hauptanteil an den Wanderherden stellten. 

Der II. Hauptabschnitt enthält die Darlegung des Rechts- 
wesens der Mesta, mit vergleichender Betrachtung des Herden- 
schutzes zu anderen Zeiten und in anderen Ländern. Im Mittel- 
punkt der Untersuchung steht die wechselvolle Geschichte, die 
das wichigste Amt der Mesta, das das alcalde entregador, auf- 
zuweisen hat. Es handelt sich um einen reisenden Beamten mit 
richterlichen und administrativen Befugnissen. Die Zurückdrängung 
der Mauren schuf neue Verhältnisse und Streitfragen zwischen 
den verschiedenen Nationalitäten (Christen, Mauren und Juden), 
welche die Ernennung besonderer entregadores erforderlich machten. 
Der alcalde entregador ist nicht vor der Zeit Alfonsos X. zu 
finden. Bis zum Jahre 1568 waren diese Beamten Vertreter der 
königlichen Autorität, wie überhaupt zu Anfang der Schwerpunkt 
des Amtes in den Beziehungen zwischen der Mesta und der Krone 
gelegen hat. In der zweiten Periode dagegen handelt es sich 
hauptsächlich um die Beziehungen zwischen dem alcalde entre- 
gador und den beiden bittersten Feinden der Mesta, den Cortes 
und den chancillerias (Ober-Appellationsgerichtshöfen). Die Zahl 
der entregadores wechselte, war aber im allgemeinen gering; da- 
für verfügten sie über einen Stab von Hilfsbeamten. Die drei 
Hauptaufgaben der entregadores waren erstens: die Offenhaltung 
der Wanderherdenstraßen, zweitens: die Zurückweisung von Über- 


Die Mesta 179 


griffen benachbarter Grundbesitzer auf die öffentlichen Weiden, 
drittens: der Schutz der Hirten gegen die lokalen Beamten und 
gegen die Räuber. Die mangelhafte Abgrenzung der Wander- 
herdenstraßen gab Anlaß zu vielen Streitigkeiten. Zwar be- 
standen zahlreiche städtische Privilegien, sie gewährten aber im 
16. und 17. Jahrhundert kaum mehr Schutz gegen Übergriffe der 
entregadores. Endlich fanden die Städte in der Berufung an die 
chancillerias ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der entrega- 
dores. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts ist deutlich ein Rück- 
gang des entregador-Amtes zu erkennen, die Lokalbeamten über- 
nahmen immer mehr die Gerichtsbarkeit über die Weideflächen. 
Die Mesta konnte sich ohne die kräftige Unterstützung durch 
die Zentralgewalt nicht behaupten, sondern verfiel mit dem Nieder- 
gang der Königsmacht. Wenn schon unter Philipp II. die Cortes 
und die obersten Gerichtshöfe die alten Rechte des kastilischen 
dritten Standes (der Bürger und der Bauern) wie überhaupt gegen 
die Institutionen des absoluten Königtums so auch gegen die 
Mesta verteidigten, so gesellte sich den Feinden der Mesta 
schließlich auch die Kirche zu. Die Klagen und Beschwerden 
über die Mesta nahmen immer mehr überhand. Klein streift 
mehrmals die Frage nach dem Anteil der Mesta an der Verant- 
wortlichkeit für den Niedergang Spaniens und setzt ihn geringer 
an, als es der herrschenden Ansicht entspricht. Der Verfasser 
bereichert diesen Hauptabschnitt durch Einflechtung willkommener 
Bemerkungen über Eigentümlichkeiten der spanischen Verfassungs- 
geschichte und stellt Literaturnachweise über die Geschichte der 
spanischen Gerichtsverfassung zusammen. 

Am ausführlichsten ist der III. Hauptteil: die Geschichte der 
Wanderherdenbesteuerung. In einem einleitenden Kapitel schildert 
Klein die Schafsteuern im Mittelmeergebiet seit dem Altertum. 
Die Entwicklung der Schafsteuern im mittelalterlichen Kastilien, 
des montazgo und des portazgo, folgt wesentlich den Perioden 
der Hauptfeldzüge gegen die Mauren. Ursprünglich ihrem Wesen 
nach Strafgelder, nahmen die Abgaben später mehr den Charakter 
eines Entgeltes für gewisse Leistungen an. Noch zu Beginn des 
14. Jahrhunderts war der Begriff des montazgo nicht genau fest- 
gelegt; lokale Gewalten stritten sich um das Recht zu seiner Er- 
hebung, wie sie sich ebenfalls das portazgo und die alcabala an- 
eigneten, obgleich der Theorie nach nur der König diese Steuer- 
rechte besaß. In den Zeiten eines schwachen Königtums er- 

| 12* 


180 Karl Hadank 


langten auch viele Städte Privilegien zur Erhebung der montazgos. 
Mit der stärkeren Betonung des königlichen Rechtes auf die Er- 
hebung von Abgaben durch Alfonso XI. (Mitte des 14. Jahr- 
hunderts) fielen zahlreiche lokale montazgos fort, und zugleich 
kam das Patronat des Königs über die Mesta wieder zur Geltung. 
Aber die Unterstützung des Königtums ging der Mesta in der 
schlimmen Zeit der nächsten 125 Jahre wieder verloren. Die 
Neuordnung des Staates durch die Katholischen Könige Ferdinand 
und Isabella führte auch zu einer Reorganisation der Mesta im 
Sinne einer Zentralisierung und organischen Verbindung dieser 
Institution mit dem königlichen Rate. Seit dem Jahre 1500 gab 
es einen Präsidenten der Mesta; er war zugleich das älteste Mit- 
glied des Königlichen Rates. Die lokalen Auflagen der Wander- 
herden wurden beschränkt und statt ihrer die staatliche Besteue- 
rung weiter ausgestaltet. Mit der Verminderung der portazgo- 
Zollstätten räumte die Regierung zugleich eine Menge von Hinder- 
nissen weg, die dem Aufblühen des provinziellen und Landes- 
handels im Wege gestanden hatten, und machte durch das Zu- 
geständnis zollfreien Transportes von Getreide und anderen Lebens- 
mitteln die Mitglieder der Mesta geradezu zu Trägern eines 
Handels über größere Räume. Die Herstellung von Frieden und 
Ordnung im Innern durch die Katholischen Könige kam natürlich 
auch der Mesta zugute. Karl V. setzte die zentralisierende Politik 
seiner Vorgänger fort. Die Entsendung von Spezialrichtern (jueces 
pesquisidores), unmittelbaren Vertretern oder auch Mitgliedern 
des Königlichen Rates, die als Kommissare an besonders wich- 
tigen Plätzen der Wanderherdenstraßen tätig waren, diente gleich- 
zeitig den Interessen der Mesta wie der Durchführung der Auto- 
kratie Karls V. Die Überspannung der Zentralisation rief dann 
die obersten Gerichtshöfe in Valladolid und Granada auf den 
Plan, als Verfechter der städtischen Vorrechte und des Parti- 
kularismus (regionalismo); aus bisherigen Helfern der Mesta wurden 
sie zu ihren Gegnern. Mit dem Verfall der Königsmacht unter 
Philipp II. schwand auch die Unterstützung, welche die Mesta 
von dieser Seite her erfahren hatte, immer mehr dahin. Die 
Opposition der Mesta gegen die Lokalzölle wurde immer schwächer. 
Unter Philipp III. war die Zeit vorüber, da königliche Dekrete 
der Mesta noch etwas helfen konnten. Die finanziellen Bezieh- 
ungen der Mesta zu den großen Ritterorden änderten sich mit 
der monarchischen Kontrolle über die Ritterorden, desgleichen das 


— . . ſ— — — — — 


Die Mesta 181 


Verhältnis zur Kirche. Klein fördert mit der Untersuchung der 
fiskalischen Beziehungen der habsburgischen Herrscher zu den 
Stadtgemeinden namentlich unsere Kenntnis der spanischen Ver- 
fassungs- und Verwaltungsgeschichte des 16. Jahrhunderts. Der 
Kampf der Mesta um die Beseitigung der lokalen Zölle führte 
im Laufe der Jahrhunderte mehrmals zu erschöpfenden Zusammen- 
stellungen dieser Abgaben, die unter verschiedenen Namen längs 
der Wanderherdenstraßen erhoben wurden. Die Statistik des 
Jahres 1758 ergibt nicht weniger als 321 verschiedene Zölle; im 
Jahre 1828 waren es noch fast 200! Ihre Verminderung zu An- 
fang des 19. Jahrhunderts erklärt sich aus der Parteinahme der 
reaktionären Monarchen Karls IV. und Ferdinands VII. für die 
Mesta. 

Staatliche Auflagen auf die Wanderherden lassen sich vor der 
Gründung der Mesta nicht nachweisen. Mit dem Fortschreiten 
der reconquista gewann man neue Weidenflächen, und die christ - 
lichen Eroberer übernahmen maurische Steuern. Dazu kam das 
von den Cortes bewilligte servicio, dessen Namen im Jahre 1343 
in servicio y montazgo geändert wurde. Klein hat als erster den 
Ursprung dieser königlichen Schafsteuer klargestellt, die man 
früher mit dem lokalen Schafzoll vermengte. Bei dem Hin- und 
Herwogen des Kampfes zwischen Zentralgewalt und Partikularismus 
ergaben sich immer wieder Verschiebungen in der Steuergewalt 
der rivalisierenden Machtfaktoren. Maria die Katholische ver- 
ringerte zwar die Zahl der Zollstätten, gewann aber das ganze 
servicio y montazgo wieder für die Krone zurück, nachdem es 
ihr in den Zeiten schwacher Monarchen großenteils entfremdet 
gewesen war. Bei den starken Finanznöten der Habsburger, die 
für ihre Weltpolitik großer Summen bedurften, wurden auch die 
Staatsauf lagen auf die Mesta vermehrt. Die Mesta mußte 2. B. 
einen Beitrag zur Gewinnung der deutschen Kaiserkrone für 
Karl V. bewilligen. Angaben über die Stellung der Mesta zu 
den flämischen Höflingen des jungen Kaisers und über die Teil- 
nahme von Schafzüchtern und Wollarbeitern am Comuneros- Auf- 
stande (1520—1521) lassen die Mesta oder wenigstens einen er- 
heblichen Teil ihrer Mitglieder als beachtenswerten politischen 
Faktor erscheinen. Die Mesta ließ sich, wenngleich unter Pro- 
testen, die starken Eingriffe des Autokraten, insbesondere seine 
wiederholten Zwangsanleihen, gefallen, weil sie bei ihrem halb- 
religiösen Charakter in Karl V. den Vorkämpfer gegen die Un- 


182 Karl Hadank 


gläubigen (Muslime, Lutheraner und Indianer) sah und das spanische 
Weltreich günstige Aussichten für die Ausbreitung des Merino- 
wollhandels eröffnete. Als Bindeglied trat in die Finanzgeschäfte 
des Kaisers mit der Mesta auch das Haus der Fugger ein, dessen 
der Verfasser übrigens auch sonst einige Male gedenkt. Die finan- 
zielle Bedrängnis Philipps II. diente der Mesta zur Stärkung 
ihrer Unabhängigkeit von der Krone. Dem Königtum ging die 
Aufsicht über das servicio y montazgo verloren. Unter Philipps II. 
Nachfolgern nahm mit dem weiteren Rückgang der Königsmacht 
der Ansturm der partikularen Gewalten gegen die Mesta zu und 
nötigte diese zum Aufwand großer Mittel zur Beschwichtigung 
der Opposition. Gleichwohl fallen die größten Jahresgewinne der 
Mesta in die Zeit von 1630—1640 infolge bedeutender Konzessionen 
der Krone. Aber die Monarchen stellten auch sehr erhebliche 
Anforderungen an die Zahlungsfähigkeit der Mesta. Ende des 
17. Jahrhunderts hatte die Mesta überhaupt keine Überschüsse 
mehr aufzuweisen. Die Überlegenheit der seßhaften Schafzucht 
über den Wanderherdenbetrieb trat immer deutlicher hervor. 
Karl III. ging nach seinen Erfahrungen in Neapel auf die Auf- 
lösung der Mesta aus. Die Reaktion unter Ferdinand VII. er- 
weckte die Mesta nur vorübergehend zu neuem Leben, bis sie 
1836 als nutzloses Überbleibsel des Mittelalters abgeschafft wurde. 

Der IV. Hauptteil ist der Geschichte der Schafweiden ge- 
widmet. Nach einer Einleitung über die Geschichte der Weide- 
gründe in den Mittelmeerländern verfolgt Klein die Besonderheiten 
des Weiderechtes in Kastilien vom westgotischen Fuero Juzgo au, 
bespricht Ursprung und Schicksale der dehesas, sowie den Wechsel 
in der Einschränkung und Erweiterung der Weiderechte der Mesta. 
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach der Ent- 
waldung Kastiliens und dem Anteil, den der Mesta daran zu- 
fällt. Mit Recht versetzt Klein die eigentliche Zerstörung der 
Wälder erst ins 16. Jahrhundert, wenngleich die Anfänge dazu 
weit ins Mittelalter zurückreichen. Anscheinend sind aber weniger 
die Mestaherden als diejenigen der seßhaften Schafzüchter für 
den großen Umfang der Waldverwüstung verantwortlich zu machen. 
Die Ausdehnung der cañadas (Wanderherdenstraßen) war eine 
Streitfrage, die immer wieder neue mojonamientos (Grenzfest- 
setzungen) erforderte. Unter schwachen Monarchen oder auch 
im Vertrauen auf die stillschweigende Zustimmung ihr wohl- 
geneigter willensstarker und mächtiger Herrscher nahm sich die 


Die Mesta 183 


Mesta Übertretungen städtischer Privilegien und rücksichtslose 
Schädigungen des Ackerlandes heraus. Die einseitige Begünsti- 
gung der Wanderherden auf Kosten des Feldbaues durch die 
katholischen Könige wird hervorgehoben und ihnen damit die 
Schuld an den elenden Zuständen auf dem platten Lande in 
Kastilien aufgebürdet. Ferdinand und Isabella versäumten die 
Gelegenheit zù einer großen Agrarreform. Sie bemühten sich um 
die Ausdehnung des Weidelandes, ja traten Unternehmungen zur 
Verbesserung des Ackerbaues offen entgegen. Die kastilischen 
Verhältnisse wurden künstlich auf eine primitive Wirtschaftsstufe 
zurückgeschraubt. Die Cortes von Toledo von 1480 unterstützten 
unbegreiflicherweise die Politik der Krone. Klein schildert bei 
dieser Gelegenheit kurz die Entwicklung des kastilischen Acker- 
baues. Zur Zeit der Katholischen Könige bestand immer noch 
das hoja-System (= Brachfeldwirtschaft). Isabella interessierte 
sich besonders für deren Durchführung. Man war also noch nicht 
bis zur Dreifelderwirtschaft gekommen. Den Rücksichten auf die 
Mesta wurde auch die Forstpolitik der Katholischen Könige unter- 
geordnet. Klein bezeichnet die Regierung Ferdinands und Isabellas 
als die kritische Periode in der Geschichte der kastilischen Wälder. 
Freilich trugen auch noch andere Ursachen zur Verödung Kastiliens 
bei. Erst Karl III. traf wirksame Vorkehrungen zur Abhilfe. 
Das seltsame posesiön-Gesetz vom Jahre 1501 wurde dem Acker- 
bau besonders verderblich. Den Landeigentümern wurde in ge- 
wissem Sinne. das Eigentumsrecht geraubt, und die seßhaften 
Herdenbesitzer wurden den Mesta-Gesetzen unterworfen. Im 
Jahre 1505 traten die für den Ackerbau so schädlichen Leyes de 
toro hinzu. Kein Wunder, daß nach solch rücksichtsloser Be- 
kämpfung des Ackerbaues und blinder Parteinahme für die Mesta 
der spanische Wollhandel in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahr- 
hunderts seinen Höhepunkt erreichte. Die schlimmen Folgen der 
Ausbeutung Kastiliens durch die Schafzucht traten schon kurz 
vor Ferdinands Tode zu tage. Aber zum Unglück für Spanien 
brauchte man noch zwei Jahrhunderte, ehe man zu der Einsicht 
kam, daß sich die Interessen des Ackerbaues und der Viehzucht 
nicht notwendig zuwiderliefen, sondern die Ansprüche beider 
Wirtschaftszweige wohl miteinander in Einklang zu bringen waren. 
Die Weltpolitik Karls V. verschlang rasch so große Summen, daß 
der Kaiser nicht auf die allmähliche Entwicklung eines Ge- 
werbes warten konnte, sondern in den ausgefahrenen Geleisen der 


184 Karl Hadank 


Wirtschaftspolitik der Katholischen Könige weiterfahr. Daher 
beherrschte auch noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts die 
- Mesta das Landleben Kastiliens. Gegen Haebler, der in seinem 
Buche „Die Wirtschaftsblüte Spaniens. und ihr Verfall“ einseitig 
Folgerungen aus Gesetzen und Dekreten zieht, statt sich um die 
Verwaltungsergebnisse zu kümmern, ist zu betonen, daß die Mesta 
in der Zeit Philipps II. höchstens äußerlich noch in der Sieger- 
stellung verblieb. Die Opposition wuchs seit den letzten Jahren 
Karls V. rasch zu immer größerer Stärke, und Philipp II. mußte 
ihr bei seinen Finanznöten durch Bewilligung von Vorrechten wie 
durch neue Auflagen auf die Mesta wohl oder übel entgegen- 
kommen. Die Mesta versuchte durch Gewährung größerer Dar- 
lehen die Krone auf ihrer Seite zu halten und trug unter anderem 
zur Kostendeckung für die Feldzüge von Lepanto und der großen 
Armada von 1588 bei. Klein kommt nochmals auf die Ursachen 
für den Ruin des kastilischen Ackerbaues zu sprechen und urteilt, 
daß der ansessige Teil der Schafzüchter mehr zum Niedergange 
des Landbaues beigetragen haben als die Mesta. Trotz der vielen 
Bestätigungen ihrer Weideprivilegien auch im 17. Jahrhundert 
konnte die Mesta im wesentlichen nur noch papierene Siege er- 
ringen. Der Gegensatz zwischen dem Blendwerk der königlichen 
Dekrete und der tatsächlichen Stärke der Mesta wurde immer 
auffälliger. Gewisse Anzeichen sprechen für die Vermutung, daß 
die Mesta ihren Einfluß bei der Regierung zur Austreibung der 
Moriscos im Jahre 1609 geltend gemacht hat. Bei der über- 
wiegend agrarischen Beschäftigung der Moriscos bedeutete ihre 
Auswanderung einen empfindlichen Verlust für die spanische Land- 
wirtschaft. Die Mesta hatte unter dem Befreiungskriege der 
Portugiesen (1640—1641) viel zu leiden. Unter den Gegnern der 
Mesta waren seit dem Ende der Regierung Philipps II. die Städte 
als Vertreter der seßhaften Schafzucht erstarkt. Ein Jahrhundert 
später hatte diese schon so sehr das Übergewicht gewonnen, daß 
nicht nur der Ackerbau immer weiter vor der Viehzucht zurück- 
wich, sondern auch die Mesta nahe vor dem Ruin stand. Mit 
dem Niedergang der Mestamacht verfiel auch ihr Wollhandel. 
Die Ausdehnung der Mesta-Vorrechte auf Aragonien durch Phi- 
lipp V., bezeichnend für die zentralisierende Politik dieses ersten 
spanischen Bourbonen, vermochte der Mesta nicht mehr zu nützen. 
Das 18. Jahrhundert bedeutet für Kastilien das Erwachen der 
Landwirtschaft. Mit der Zunahme der Bevölkerung wuchs der 


Die Mesta | 185 


Bedarf an Feldern; das alte hoja-System und die veralteten Weide- 
ordnungen wurden beiseite geschoben. Im Jahre 1761 begann die 
Agrarreform Karls III. Zweimal ließ der Monarch erschöpfende 
Untersuchungen über das Weideproblem anstellen. Der Leiter 
der zweiten, Campomanes, verfuhr mit solcher Gründlichkeit und 
Sachkenntnis, daß er den Ruf eines der hervorragendsten Volks- 
wirte verdient. Man schaffte das posesiön-Gesetz ab und hob 
das Amt des alcalde entregador auf. Im Zeitalter Napoleons I. 
schnellten die Hoffnungen der Mesta-Mitglieder vorübergehend 
wieder in die Höhe; Ferdinand VII. wurde persönlich Mesta- 
Präsident. Die Arbeit Karls HI. und seiner Ratgeber schien 
zunichte gemacht zu sein. Aber auch in diesem Falle darf man 
sich nicht durch papierene Edikte über die tatsächliche Lage der 
Dinge täuschen lassen. Schon zur Zeit der eitlen Autokraten 
nahm Melchor de Jovellanos das Werk des Campomanes mit 
Kraft und Geschicklichkeit von neuem auf. Die Reformen von 
1834 und 1836 ruhten auf den Arbeiten dieser Männer. Die 
Landwirtschaft wurde von den mittelalterlichen Fesseln befreit, 
der Name der Mesta verboten und wenige Monate darauf die 
Asociación General de Ganaderos del Reino gegründet, die als 
Handelsgesellschaft ein wesentlich anderes Programm vertrat. 
Seitdem sind die Wanderherden in Spanien zwar nicht ver- 
schwunden, sie enthalten aber nur einen sehr kleinen Teil des 
gesamten spanischen Schaf bestandes. Man führt sie nicht mehr 
Rauf den alten cañadas entlang, sondern befördert sie in kleinen 
Eisenbahnwagen. Die Zahl der Merinos Spaniens übertrifft heute 
die Höchstsumme in den besten Tagen der Mesta um ein Viel- 
faches. 

Nach dieser Inhaltsübersicht hätte ich bestimmten Einzel- 
fragen noch einige Bemerkungen anzuschließen, mit denen ich 
Ausführungen des Verfassers teils bekräftigen, teils bestreiten 
möchte. 

Es bedeutet einen methodologischen Fortschritt über Colmeiro, 
Haebler und ibre Anhänger hinaus, daß Klein das vielfache Aus- 
einandergehen von Gesetz und tatsächlicher Entwicklung hervor- 
hebt. Ich kann mich an dieser Stelle nicht näher über die vielen 
schweren Bedenken äußern, zu denen Haeblers Buch über die 
wirtschaftliche Blüte Spaniens Anlaß gibt; namentlich seit meinem 
Besuch in Toledo (1913) war ich überzeugt, daß sein in leuchten- 
den Farben gehaltenes Bild irrig sein müßte. Ich freue mich der 


186 Karl Hadank 


Übereinstimmung mit Klein, der mit seiner Darstellung manche 
Ansicht Haeblers umgestoßen hat. Damit wird der schon von 
Ranke geäußerte Zweifel bestätigt’; wieder einmal kehrt die 
Forschung zum Standpunkt unseres Altmeisters zurück. Klein 
hatte freilich an sich keinen Grund, Ranke zu zitieren, da dieser 
weder in seinen „Geschichten der romanischen und germanischen 
Völker“ noch in dem Buche über die „Osmanen und die spanische 
Monarchie“ den Namen der Mesta auch nur erwähnt hatte. Diese 
Übergehung der Mesta in einer allgemeinen Darstellung der 
spanischen Geschichte wäre freilich hinfort nicht mehr zu recht- 
fertigen; denn wir erfahren durch Klein Einzelheiten über die 
Beteiligung der Mesta an wichtigen politischen Entscheidungen, 
ganz abgesehen davon, daß die große Bedeutung der Mesta in 
der Geschichte der spanischen Staatsfinanzen zu mehrfachen 
Hinweisen auf die Gilde der Wanderherdeneigentümer nötigen 
würde. 

Zwei störende Widersprüche in Angaben des Buches sind mir 
aufgefallen. Ein Ausdruck aus der Terminologie der spanischen 
Hirtensprache, rafala, wird S. 5 als „a pen for strays“ erklärt, 
S. 12 aber als eine besondere Art „meetings and sometimes the 
rules adopted by them“; daß hier Homonyme vorliegen sollten, 
ist schwer zu glauben. S.275 liest man, die alcabala de yerbas, 
eine Steuer auf Weideeinkünfte, sei von Ferdinand und Isabella 
geschaffen worden. S. 334 aber wird behauptet, daß Philipps II. 
Geldnot die Einführung der alcabala de yerbas oder Auflage auf 
Weideeinkünfte erforderlich gemacht habe. Nachdem sich der 
Verfasser S. 8 gegen die Überschätzung der Folgen des „Schwarzen 
Todes“ für die Ausbreitung der Wanderherden-Bewegung gewandt 
hat, verheißt er uns S. 193, in einem späteren Kapitel die Wir- 
kungen des „Schwarzen Todes“ auf die Vergrößerung der Weide- 
flächen zu schildern; er hat jedoch sein Versprechen nicht ein- 
gelöst. Eine kritische Außerung gegen die übertriebene Vor- 
stellung von der Wirkung der mittelalterlichen Pesten findet man 
übrigens bei Georg v. Below, Probleme der Wirtschaftsgeschichte 
(Tübingen 1920), S. 454. 

In Anbetracht des gewaltigen Tatsachenmateriales, das Klein 
vorbringt, sind das sehr wenige Mängel. Bedenklicher sind je- 


ı „Die Osmanen und die spanische Monarchie“, 4. Aufl. (Leipzig 1878), 
S. 299. 


Die Mesta 187 


doch einige Theorien und anachronistische Mißdeutungen des Ge- 
schichtsverlaufes, gegen die wir uns hier wenden müssen. 

Die Ursache für das Mißlingen der Merinozucht im spanischen 
Mittelamerika während des 16. Jahrhunderts sieht Klein im Unter- 
schied des Klimas von dem des Mutterlandes und meint, die 
großen Gegensätze im Klima und in der Topographie Spaniens 
hätten zu halbjährigen Wanderungen der Herden genötigt. Diese 
Behauptung beruht auf falschen Vorstellungen von der historischen 
Geographie Innerspaniens; sie versetzt die heutigen klimatischen 
Verhältnisse des Innern mit seinen weiten, kahlen Flächen bereits 
in das Mittelalter und begeht damit einen Anachronismus. Nun 
bemüht sich aber Klein selbst, zu zeigen, daß bis zur Zeit der 
Katholischen Könige Kastilien reichlich bewaldet gewesen sei. 
Wir können diesen Hinweis dahin ergänzen, daß auch noch zur 
Zeit der Verlegung der Residenz nach Madrid (1561) die Wald- 
verwüstung noch lange nicht so weit fortgeschritten war wie im 
19. Jahrhundert!. Reichliche Bewaldung deutet aber auf ein 
etwas anderes Klima als das heutige: auf größere Gleichmäßigkeit 
der Temperaturen und Regenfälle. Demnach sind die Merino- 
zucht und die Mesta in Spanien unter anderen Naturbedingungen 
aufgekommen als den gegenwärtigen Kontinentalklima der Hoch- 
flächen. Nun sollte man erwarten, daß die stärkere Ausprägung 
des Steppenklimas in der Neuzeit zu einer Nomadisierung der 
Schafzucht gedrängt hätte. Die historische Entwicklung ver- 
läuft jedoch gerade umgekehrt. Während nach der Klimaände- 
rung in Kastilien, die infolge der starken Entwaldung seit dem 
16. Jahrhundert eingetreten sein muß, die Mesta allmählich ver- 
fiel, um in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ganz zu ver- 
schwinden, hat sich die seßhafte Merinozucht weiter ausgebreitet. 
Daraus geht hervor, daß irgendein Zusammenhang zwischen den 
Schicksalen der Mesta und dem innerspanischen Klima nicht zu 
erkennen ist. Ich ziehe daher die frühere Erklärung vor, die der 


1 1561 ist das Jahr der Erhebung Madrids zur Hauptstadt, nicht 1860, 
wie Klein S. 114 Anm. 1 schreibt; siehe die Erörterung der Streitfrage über 
den Zeitpunkt der Verlegung der Residenz von Toledo nach Madrid bei D. 
Jerónimo López de Ayala y Alvarez de Toledo Conde de Cedillo, Toledo en 
el siglo XVI (Discursos leidos ante la R. Academia de la Historia, Madrid 
1901), S. 179—190. Über den Reichtum an Wäldern und Wiesen noch um die 
Mitte des 16. Jahrhunderts in der später verödeten näheren und weiteren Um- 
gebung von Madrid siehe ebenda, S. 189. 


188 | Karl Hadank 


Verfasser übrigens auch erwähnt, daß die Übertragung. einer süd- 
lich des Mittelmeeres ausgebildeten Nomadengewohnheit auf Spanien 
vorliege und daß der Jahrhunderte währende Kriegszustand zwischen 
Christen und Mauren mit den fortwährenden gegenseitigen Raub- 
und Verwüstungszügen dem Fortbestand einer beweglicheren Form 
des Herdenbesitzes günstig gewesen sei. Jede Berufung auf das 
Klima versagt gegenüber der Tatsache des dauernden Bestehens 
der seßhaften Schafzucht, die sich immer neben dem Wander- 
herdenbetrieb behauptet und schließlich die Oberhand über ihn 
gewonnen hat. Diese Entwicklung beruht wesentlich auf dem 
Erstarken der Städte mit ihrem Bedürfnis nach festen, geordneten 
Rechts- und Besitzverhältnissen und ihrem Streben nach der Bil- 
dung besonderer kleiner Machtzentren und Wirtschaftskerne. Die 
Mesta mit ihrer auffallend langen Lebensdauer gehört zu jenen 
Merkwürdigkeiten, an denen die spanische Geschichte so reich ist. 

Leider ist Klein bei der Fülle des Stoffes so sehr in den 
kleinen Einzelheiten stecken geblieben, daß er darüber stellenweise 
den Blick für die großen Linien der spanischen Geschichte ver- 
loren hat. Bei dem Versuch einer Einordnung seiner Forschungen 
in den größeren geschichtlichen Zusammenhang mangelt ihm der 
Sinn für die Tatsache der Entwicklung in solchem Maße, daß 
er Ideen des 19. und 20. Jahrhunderts um ein halbes Jahrtausend 
zurückversetzt. Es bedeutet doch eine arge Verkürzung der 
historischen Perspektive, wenn er gleich im Vorwort gewaltsam 
den „imperialistischen“ Gesichtspunkt der „nationalen Kontrolle 
von Rohstoffen“ in die Politik der mittelalterlichen Wanderherden- 
besitzer des inneren Spanien hineinträgt. Derartige Gedanken 
lagen den engherzig partikularistisch gesinnten Binnenland- 
bewohnern der kastilischen Feudalzeit ebenso fern wie den kriege- 
rischen Monarchen des alten Kastilien das vermeintliche Streben 
nach einer Zusammenschweißung der Bevölkerung wieder- 
gewonnener Landesteile zu einer einzigen „Nation“. Karls V. 
Politik ist ebensowenig als „national“ zu bezeichnen wie die der 
Katholischen Könige; sie ist, wie gegen S. 43 zu betonen ist, 
nur dynastisch gewesen. Klein führt selbst ein Beispiel dafür an, 
wie wenig nationalspanisch Karl V. dachte: Im Jahre 1542 über- 
ließ er Genuesen praktisch das Monopol des Wollausfuhrhandels. 
Unhistorisch ist ferner eine „merkantilistische Wirtschaftspolitik“, 
die Klein für die früheren Jahrhunderte der spanischen Geschichte 
konstruiert, unbekümmert um die eindringlichen Warnungen, die 


Die Mesta 189 


Fritz Karl Mann vor diesem Schlagwort ausgesprochen hat!. 
Klein selbst hat bei der kastilischen Wirtschaftspolitik schon des 
15. und 16. Jahrhunderts auf das auffällige Hin- und Herschwanken 
zwischen Extremen hingewiesen. Wie kann man da von einem 
„Merkantilismus“ sprechen, wenn bald diese, bald jene Partei ihre 
Wünsche durchsetzt? l 

Wenngleich Klein sein Buch großenteils nach Akten geschrieben 
hat, so hat er sich außerdem in der spanischen und ausländischen 
Literatur zu seinem Thema gut umgesehen, entschieden besser 
als z. B. Rudolf Leonhard, der in seiner Abhandlung „Über Hand- 
werkergilden und Verbrüderungen in Spanien“? wichtige spanische 
und deutsche Spezialarbeiten außer acht gelassen hatte. Bei der 
Schwierigkeit, die weit verstreute und recht umfangreiche Lite- 
ratur zur spanischen Geschichte zu überblicken, hat begreiflicher- 
weise auch Klein nicht sämtliche einschlägigen Schriften kennen 
gelernt. Das Verdienst des Verfassers mit seinem mühevollen und 
erfolgreichen Sammeleifer bleibt ungeschmälert, wenn wir der Voll- 
ständigkeit halber einen beachtenswerten Aufsatz nachtragen. In 
dem sozialgeschichtlich und volkskundlich wichtigen Sammelwerke 
„Los Españoles pintados por si mismos“ hat Enrique Gil dem 
pastor trashumante in Bd. I (Madrid 1843), S. 440-446, einen 
besonderen Abschnitt gewidmet. Diese Schilderung des Wander- 
hirtenlebens weicht in einigen Punkten von derjenigen bei Manuel 
del Rio, Vida pastoril, ab, die Klein benutzt hat. 

Die ethnographische Seite des Themas hat Klein naturgemäß 
hinter der verwaltungs- und wirtschaftsgeschichtlichen sehr zurück- 
treten lassen. Immerhin werden auch nach dieser Richtung dankens- 
werte Hinweise und Anregungen gegeben (z. B. S. 17 Anm. 2, 


1 Das Hauptverdienst des viel zu wenig beachteten Buches von Fritz 
Karl Mann „Der Marschall Vauban und die Volkswirtschaftslehre des Ab- 
solutismus* (München und Leipzig 1914) ist die Auflösung des Dogmas vom 
Merkantilismus, einer Erfindung des Adam Smith, mit welcher der Engländer, 
seine Anhänger und die meisten neueren Wirtschaftshistoriker bis auf Schmoller 
und Hintze, sich und anderen die Erkenntnis der Theorie und Praxis der 
Wirtschaftspolitik des 16. bis 18. Jahrhunderts versperrt haben. Nicht nur ist 
der Name „Merkantilismus“ ganz ungeeignet, weil irreführend, sondern es hat 
überhaupt kein „Merkantilsystem“ gegeben. Die wirkliche Geschichte der 
Wirtschaftspolitik in den einzelnen Staaten vom 16. bis 18. Jahrhundert zeigt 
vielmehr eine recht wechselvolle, bunte Entwicklung, die sich keinesfalls in 
ein bestimmtes „System“ pressen läßt. 
® „Jahrbücher für Nationalökonomie“, 3. Folge, Bd. 37, S. 721—759. 


190 Karl Hadank: Die Mesta 


S. 140 Anm. 1, S. 144 Anm. 3, S. 145 Anm. 1). Zur Ergänzung 
nenne ich das zusammenfassende Werk des serbischen Geologen 
und Geographen Jovan Cvijić, La Péninsule Balkanique (Paris 
1918), S. 68, 177—184 (mit weiteren Literaturangaben!), wo be- 
sonders von den Aromunen die Rede ist. 

Kleins Werk sollte jeder studieren, der sich mit der spanischen 
Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte beschäftigt; 
er wird reichen Gewinn davon haben. Bietet doch das Buch viel 
mehr, als der Titel erwarten läßt. Man trifft in ihm manche 
feine Beobachtung, die mitunter höchstens in mittelbarer Be- 
ziehung zum Thema steht, z. B. über spanische Handelsgeschichte, 
über das Aufkommen der Geldwirtschaft in Spanien, über die 
Preisbewegung. Man findet Literaturnachweise über den kirch- 
lichen Zehnten in Spanien, Daten zur Geschichte der alcabala 
und anderer den Mauren entlehnten Steuern usw. Kurz, das 
Buch ist ein gediegener Beitrag zur spanischen Geschichte. 


191 


Kritiken. 


Karl Heussi, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der Kirchen- 
geschichte. Ein Beitrag zum Problem der historischen Periodi- 
sierung. Tübingen 1921. 


Daß Heussi die Titelfrage auf die Kirchengeschichte beschränkt, besagt 
nicht, daß er für diese eine eigentümliche Lösung beansprucht. Im Gegen- 
teil. Seine Gedanken gehen dahin, den letzten in der Wissenschaft noch 
vorhandenen Rest jener aus einer religiösen Grundvorstellung entsprungenen 
Idee auszutilgen, nämlich der Vorstellung der Kirche als einer transzen- 
denten Macht, die in äußerlicher Wandelbarkeit, aber innerer Unwandel- 
barkeit eine absolute Geschichtsperiode bildet. Diese Vorstellung ist nichts 
als eine christliche Restform der ältesten und Jahrtausende lang einzigen 
Periodisierung des Geschehens nach religiösen Maßstäben. Sie hat äußerlich 
in der Darstellung einer „allgemeinen Kirchengeschichte“ fortgelebt; aber 
indem man den Inhalt längst nach anderen rein wissenschaftlichen Maß- 
stäben gliederte, wurde der religiöse Rahmen gesprengt. So erhob Baur 
mit Bewußtsein die Geschichte der „Kirche“ selbst zum rein wissen- 
schaftlichen Problem, wenn er von der „Bewegung der Idee der Kirche“ 
sprach. Heussi möchte nun die ganze „verschwommene“, „nebelhafte“ 
(47, 49) Vorstellung der Kirche noch gründlicher aus der Geschichts- 
methodologie beseitigt wissen, als es etwa in der neuesten Kirchen- 
geschichte von K. Müller schon geschehen ist, und schlägt demgemäß 
vor, den irrigen universalkirchengeschichtlichen Einheitrahmen aufzugeben. 

Aber der eigentliche Grund hiervon liegt für Heussi in der Kern- 
frage nach der Möglichkeit einer Universalgeschichte mit durchgehender 
Periodisierung überhaupt. Er will diese Frage nicht lösen, sondern auf- 
lösen, als wissenschaftliches Gespenst, als „Vexierfrage“ (57) erweisen; 
womit dann auch Unterfragen wie die nach Luthers Stellung zu MA 
und NZ sich von selbst erledigen (60— 67). Der Verfasser bestreitet 
nämlich die Dreiteilung Altertum — Mittelalter — Neuzeit nicht, um eine 
bessere vorzuschlagen, sondern um das Recht allgemeiner Teilungen über- 
haupt zu leugnen. Wir müssen, sagt er, den „traditionellen Gedanken 


192 Kritiken 


einer durchgreifenden Periodisierung der Gesamtentwicklung auch nur des 
Abendlandes überhaupt aufgeben“ (43). „Es gibt immer nur Geschichten 
von Einzelnem... Wissenschaftlich möglich ist nur die Monographie.“ 
(37, dgl. 43, 55). Es gibt nicht einmal eine allgemeine Geschichte eines 
einzelnen Staates in seinem Gesamtleben. Auch Monographien über größere 
Zusammenhänge, wie es etwa eine „Geschichte der christlichen Religion“ 
wäre, welche „die Hauptformen, die Haupttypen der christlichen Religion 
darzustellen“ hätte (55), lassen sich nicht periodisieren, sondern nur in 
Typen auflösen, d. h. „klassifizieren“. Nur „Klassifikation, nicht Par- 
tition“ ist möglich (55f.). Stellt man das kirchliche Altertum, das kirch- 
liche Mittelalter, die kirchliche Neuzeit monographisch dar, so handelt 
es sich um eigentümliche Komplexe, die sich nicht aneinanderreihen lassen, 
die sich überschneiden und überhaupt nicht zu einander passen. Der 
letzte Grund ist: sie haben „nur typologische, nicht periodologische Be- 
deutung“ (56). 

Ich glaube in diesen Sätzen nichts Vereinzeltes, sondern eine Äußerung 
der starken und verbreiteten Geistesart zu erblicken, die man als Per- 
spektivismus bezeichnen kann, die von der Vorstellung eines durch Er- 
kenntnis zu bewältigenden objektiv Gegebenen fortlenkt zu dem Hoch- 
gefühl unendlicher Ansichten je nach der Wahl des Standortes; die daher 


dazu neigt, in der Geschichte nur Einzelbildungen in unerschöpfli cher, 


stets veränderter Wiederholung zu sehen; ja die die Geschichte in ein 
bloßes Betätigungsfeld des menschlichen aktiven künstlerischen Bewußt- 
seins zu verwandeln scheint. 

Ich habe diese Ansicht der Dinge selbst eine Zeitlang für die höchst- 
mögliche gehalten. Ich glaube, daß ihr ungemein viel wissenschaftliche 
Einsicht verdankt werden kann. Dies aber im höchsten Sinne nur dann, 
wenn sie ein Verhältnis zur Idee des Objektiven zu gewinnen und sich 
die nötigen erkenntnistheoretischen Grundlagen zu geben weiß. Die- 
jenigen, die der Verfasser seinen Thesen gibt (35ff.), scheinen mir nicht 
ausreichend durchdacht. Die bloße Behauptung, daß die Periodisierung 
nur ein „Vorgang im Geist des Historikers“, daß sie „subjektiv nicht 
objektiv, relativ nicht absolut“ sei (39), kann ich nicht für genügende 
Erkenntnisgrundlage halten. 

Und so muß ich zuletzt den ganzen Standpunkt des Verfassers für 
unbefriedigend ansehen aus zwei Gründen. Der erste ruht im logischen 
Denken. Wird behauptet, daß die Geschichte als Ganzes keine darstell- 
bare Einheit sei, so erhebt sich sofort die Frage: Sind denn Teile der 
Geschichte darstellbar? Gibt es „wirklich“ die Geschichte eines Men- 
schen, „wirklich“ die Geschichte eines Gedankens? Ja der Baum, der 


— 


— — p 


Kritiken 193 


geschlossen und kompakt vor mir steht, ist seine Geschichte nicht die 
Geschichte des Erdreichs, in dem er steht, der Winde, die ihn umbrausen, 
der Jahreszeiten, die um ihn wechseln, der Sonne, die ihn bestrahlt, und 
damit des ganzen Weltsystems? Ich kann natürlich dies alles voraus- 
setzen und nur beschreiben, was ich an ihm entstehen und vergehen sehe. 
Aber dies ist Fragment. Ist Lösung aus dem allgemeinen Verflochten- 
sein. Um dieses Verflochtenseins willen kann es eine gleichsam durch 
Wände geschiedene oder doch scheidbare Geschichte von Einzelnem gar 
nicht geben. Und die Vorstellung einer im Einzelnen wirkenden, völlig 
geschlossenen, völlig selbständigen Entwickelungslinie ist eine noch 
nie bewiesene, unbeweisbare Sache, ist vielleicht unentbehrlich, aber eine 
bloße Hilfsvorstellung. 

Läßt sich so das Einzelgebilde aus dem Allgemeinen immer nur mit 
erheblichen Fehlern herausnehmen, so ist die Behauptung seiner Einheit 
auch gegenüber den vielfältigen Bestandteilen und Kräften seines Innern 
nur sehr relativ zulässig. Heussi beruft sich auf die „beherrschende 
Idee“ als selbstverständliche Rechtsgrundlage einer Monographie (38). 
Aber damit sind nur erkenntnistheoretische Untiefen verdeckt. Denn was 
wollte Heussi dem erwidern, der die „beherrschende Idee“ für eine bloße 
Resultante zahlloser Strebungen und Kreuzungen, mehr als das: für einen 
„Vorgang im Geist des Historikers“, für eine reine Abstraktion erklärt, 
der in der Wirklichkeit niemals etwas Eindeutiges entspricht? Was wollte 
er also dem erwidern, der, ein radikalerer Logiker als er, erklärt: Eben- 
sowenig wie das Ganze, dessen Darstellbarkeit du leugnest, ebensowenig 
ist das (nur scheinbar geschlossene) Einzelgebilde wissenschaftlich dar- 
stellbar; deine Monographie ist, wenigstens grundsätzlich, nicht wissen- 
schaftlicher als jene allgemeine Darstellung. 

Ist demnach logisch die Beschränkung auf das Monographische nicht 
zwingend, so kann zweitens das schöpferische Denken noch viel 
weniger sich damit zufrieden geben, Geschichte nur anzusehen als viel- 
fältige Möglichkeit einzelner Aspekte. Denn entweder sind diese Aspekte 
nicht im Wesen der Geschichte, sondern nur in der Willkür des Be- 
trachtenden begründet, dann haben sie keinen Erkenntnis-, sondern nur 
Fantasiewert. Oder sie liegen im Wesen der Geschichte, dann ist eben 
die große unstillbare Frage die nach ihrem inneren Zusammenhang. Gibt 
es doch in der Geschichte nichts, keinen Menschen, keinen Gedanken, 
keine Erscheinung, die nicht einer unendlichen Reihe von Aspekten an- 
gehörte. Nun kann diese Frage nach dem inneren Zusammenhang selbst. 
monographisch behandelt werden als Problem der Geschichtsphilosophie. 
Ich vermag aber nicht einzusehen, warum das in der Frage sich äußernde 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 13 


194 Kritiken 


Bedürfnis des menschlichen Geistes nicht auch in nachschaffender Dar- 
stellung, welche die ganze Breite des Lebens in seiner erstaunlichen Ver- 
flochtenheit widerzuspiegeln unternimmt, sich sollte auswirken können. 
Sollte je wieder ein darstellendes historisches Genie auftreten, so wird 
es dankbar sein für die Auflockerung und Durchleuchtung, die wir mit 
unseren Monographien an der Geschichte vornehmen. Aber seine Tätig- 
keit wird gerade darin bestehen, diese Einzelzüge, die keineswegs allein 
„wirklich“ und „wissenschaftlich“ sind, wieder einzuschmelzen in den 
ganzen Strom des Geschehens. Und ich weiß nicht einmal, ob es als 
Gewinn angesehen werden könnte, wenn durch Lehrbücher im Sinne 


Heussis der Eindruck auf den Lernenden hervorgebracht würde, die Ge- 


schichte bestehe nur aus Ansichten und aus Typen. Ich teile natürlich 
seine Abneigung gegen das bisherige äußerlich gewordene Schema. Möchten 
wir zu einer Anschauung gelangen, die nicht nur unserem reifen Zer- 
gliederungsvermögen, sondern auch dem tieferen Bewußtsein universalen 
Lebenszusammenhanges wissenschaftlich Rechnung trägt. 


* * 
xk 


Mit alledem habe ich mich nur mit dem zweiten thetischen Teile der 
Schrift beschäftigt und weise nur noch darauf hin, daß der erste eine 
geschichtliche Übersicht der Periodisierungen bietet von den ältesten 
religiös begründeten Versuchen bis zu den neueren Schemata seit dem 
Humanismus. Insbesondere erhalten wir knappe und klare Darlegungen 
der Konzeptionen der Kirchenhistoriker seit dem 17. Jahrhundert, wobei 
es reizvoll ist, den Zusammenhang der Periodisierungen mit den aus dem 
eigenen Lebensgefühl der Verfasser stammenden Wertungen zu beobachten. 

Leipzig, August 1921. Johannes Kühn. 


A. Mentz, Geschichte der griechisch-römischen Schrift bis zur 
Erfindung des Buchdruckes mit beweglichen Lettern. 
155 S. Leipzig 1920. 


Die Mentzsche Skizze einer Schriftgeschichte führt sich zwar be- 
scheiden als Versuch ein, hat aber verschiedene grundsätzliche und 
methodische Vorzüge aufzuweisen, die sie zu einer wahrhaft fördernden 
Erscheinung des paläographischen Schrifttams erheben. Als solche sind 
etwa zu nennen: Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung von 
griechischer und römischer Schrift, Beachtung der Epigraphik, sowohl 
als formgebendes Element für die ihr zunächst nachstrebende Schreib- 
schrift, als auch in der Beeinflussung durch sie, wie sie etwa in 
dem Eindringen kursiver und unzialer Elemente in die lateinische Epi- 


Kritiken 195 


graphik der frühchristlichen Jahrhunderte zum Ausdruck kommt. Was 
aber besonders hervorzuheben ist, das ist die Abkehr von einer ratio- 
nalistisch-schematischen Behandlung der Schriftgeschichte, wie sie nament- 
lich noch in der ausländischen paläographischen Literatur als Nachklang 
des Nouveau traité immer noch widerklingt — man denke nur an die 
Einteilung: Kapitale, Unziale, Halbunziale —, und der Bewertung dieser 
Einteilungsschemen auch als historischer Abwandlungen in chronologischer 
Reihe. Statt dessen ist bei Mentz der Schwerpunkt auf eine form- 
analytische Behandlung der Schrift gelegt; und ganz von selbst erweist 
sich hier die unscheinbare Kursive als der eigentliche Jungbrunnen der 
fortschreitenden Schriftentwicklung'. Was bei Bretholz und Tangl noch 
zurückhaltend, bei Brandi bereits nachdrücklicher hervorgehoben wurde, 
ist bei Mentz zur eigentlichen Grundlage seiner Untersuchungen geworden. 
Ich möchte meinen, daß auf diesem Boden über die von Mentz ge- 
wonnenen oder gefestigten Erkenntnisse mancher Zusammenhang noch 
schärfer zu erfassen ist. So stimme ich Mentz zwar darin durchaus 
zu, daß die Unziale durch Stilisierung kursiver Formen entstanden ist; 
sie ist sogar das Musterbeispiel der Entstehung einer Kunstschrift aus 
der Kursivschrift. Die in der Kursive zuerst unbewußt auftretenden 
neuen Formen. (Rundung), deren Aufkommen durch ein „ verändertes 
ästhetisches Gefühl“ bedingt ist, werden in ihr harmonisiert und auf ein 
bestimmtes Motiv (die Rundung) abgestimmt. Demgegenüber erinnert 
bei Mentz der Anfang der S. 73 noch etwas an die übliche Ableitung 
der Unziale aus der Kapitale, hinter die ich ein um so kräftigeres 
Fragezeichen setzen möchte, als die im Verhältnis zur Unziale überaus 
wenigen Fälle erhaltener, wirklich reiner Buchkapitale nicht nachweisbar 
älter sind, als die ältesten Unzialhandschriften; auch Mentz vermutet 
deren$Vorkommen bereits fürs 2. Jahrhundert”. Auch für die sogenannte 
„Halbunziale“ die man besser etwa als „spätrömische Minuskel“ be- 
zeichnen könnte, betont Mentz den unmittelbaren Zusammenhang mit 
der Kursive; eine solche wird man bereits für das 3. Jahrhundert gelten 
lassen müssen: Livius Fragment aus Oxyrhynchos! Es ist selbstverständ- 


1 Bei aller Anerkennung der Vorzüge von Ludwig Traubes Arbeitsweise, 
die nach der philologischen Seite hin liegen, hat ihm doch eine gewisse, manch- 
mal ausdrücklich bekannte Abneigung gegen die Kursive der Urkunden an der 
Gewinnung fördernder Kenntnisse nach dieser Richtung hin gehindert. Traubes 
Werk bedarf der Ergänzung nach der formanalytischen Behandlung der Schrift. 

Diese Fragen habe ich April 1919 in meiner Leipziger Antrittsvorlesung 
behandelt. Ich freue mich der Übereinstimmung namentlich der Ausgangs- 
punkte mit dem hier zu besprechenden Buche. Nur die Ungunst der Zeit- 
verhältnisse hat die Veröffentlichung bisher verzögert. 

18* 


196 Kritiken 


lich, daß Mentz bei der Art seines Vorgehens immer wieder auf die 
Zusammenhänge von Schriftentwickelung und allgemeinem Wandel des 
Stilgefühls — vor allem in der Architektur — hinzuweisen hat. 

Aus der späteren Schriftgeschichte sei hier nur auf die Entstehung 
der karolinischen Minuskel hingewiesen; die Erkenntnis, daß sie eine 
organische Weiterentwickelung der spätmerowingischen Buchschrift — 
ostfränkische Minuskel nennt sie merkwürdigerweise Mentz — ist, wird 
jetzt als endgültig gesichert gelten dürfen. Etwas enttäuscht das Schluß- 
kapitel. Es geht nicht an, die im 13. Jahrhundert wieder stark ein- 
setzende, allgemeine Schriftlichkeit aus dem Aufkommen des Papiers 
erklären zu wollen; bereits 100 Jahre vor einem häufigeren Verwenden 
des Papiers liegen überall die Zeugnisse gesteigerter Schriftlichkeit 
(z. B. Kaufmannsbriefe, Akten auf Pergamentstücken) vor; die Gründe 
reichen tiefer. Auch ist Mentz hier von dem erprobten Grundsatz, die 
Kursive ausreichend zum Verständnis der Minuskelformen heranzuziehen, 
abgewichen; zu S. 139 ist zu bemerken, daß das s der gotischen Minuskel 
in seinen Wandlungen nur aus der Kenntnis der gotischen Kursive zu 
verstehen ist. Der Schriftgeschichte des 13. bis 15. Jahrhunderts ist 
eben noch keine Darstellung wirklich gemacht worden. Der Reichtum 
des Materials wird hier fast zum Feind der Erkenntnis. Genug — mag 
hier und da etwas auszusetzen, zu ergänzen sein: ein guter Anfang, der 
weiter führt, ist von Mentz geschaffen. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen 
Kulturentwickelung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen. 
II. Teil. Wien 1920. Verlag von L. W. Seidel & Sohn. XI u. 542.1 


Der vorliegende zweite Band knüpft durchweg an die Fäden an, 
die im ersten Band verwoben wurden. Die Kontinuität der Kultur wird 
nunmehr auch in der Ausbildung der staatlichen und kirchlichen Ver- 
fassung ersichtlich gemacht. Ist im ersten Band die Geschichte der 
Agrarverhältnisse behandelt worden, so werden jetzt auch Handel und 
Gewerbe sowie Städtewesen und ihre kontinuierliche Weiterbildung im 
frühen Mittelalter untersucht. 

Der erste Abschnitt („der politische Aufbau“) befaßt sich mit der 
politischen Gliederung des Germanentums in den ersten acht Jahrhunderten 
unserer Zeitrechnung. Dopsch nimmt dabei Stellung zu den Begriffen 


1 Vgl. die Besprechung des ersten Bandes im 20. Bd. S. 47ff. dieser 
Zeitschrift. 


— — 


——— . —— — = 


- — — — — — 


— — — — — — nt um 


Kritiken 197 


civitas, pagus, centena. Die polemisierende Darstellung Dopschs er- 
schwert ihm ein klares Herausarbeiten der Bedeutung dieser Begriffe. 
Andererseits ist es als Vorzug der Dopschschen Ausführungen zu bezeich- 
nen, daß sie dem Wandel dieser Begriffe, wie er im Laufe der Jahr- 
hunderte sich vollzog, Rechnung trägt. Der Erläuterung des Begriffes 
„pagus“ wäre es wohl zustatten gekommen, wenn Dopsch im Anschluß 
an Brunner die Bedeutung des Gaubegriffes in der keltischen Verfassung 
festzustellen versucht hätte. Was das Verhältnis von Republik und König- 
tum bei den Germanen betrifft, so schließt sich Dopsch hier der Meinung 
an, „daß das Königtum bei den Germanen von allem Anfang an vor- 
handen gewesen. ist“ (23). In den „principes“ der älteren Zeit will 
Dopsch nicht mit Brunner Gaufürsten sehen, sondern Teilfürsten der 
einzelnen kleineren Völkerschaften. Dem germanischen Priestertum kam 
nach Dopsch doch größere Bedeutung zu, als die bisherige Forschung, ö 
gestützt auf eine Angabe bei Cäsar, annahm. Es dürfte Dopsch zu- 
zugeben sein, daß die erwähnte Angabe nur von einer geringeren Be- 
deutung des germanischen Priestertums gegenüber jenem der keltischen 
Druiden spricht. Die Bedeutung des Adels wertet Dopsch schon für 
die altgermanische Zeit ziemlich hoch; die Verfassung war keine demo- 
kratisch-republikanische, sondern der Adel verfügte bereits in der 
Urzeit über erheblichen Einfluß. Die Behauptung, daß dem Adel schon 
in altgermanischer Zeit „der maßgebende Einfluß auf die Führung der 
Staatsgeschäfte, ja auf die gesamte Politik des Staates zukam“ (41), 
möchte ich nicht für genügend erwiesen ansehen. 

Für die Fortbildung der deutschen Verfassungsverhältnisse von der 
Urzeit bis ins frühe Mittelalter sind nach Dopsch zwei Hauptmotive 
entscheidend gewesen: die Berührung mit den Römern und die Gründung 
von germanischen Staaten auf dem Boden des Römerreiches. Die Stärkung 
der königlichen Gewalt bei den Germanen erfolgte — entgegen den von 
Sybel vertretenen Anschauungen — nicht erst im 5. und 6. Jahrhundert, 
sondern bereits in jenen Zeiten, als Germanen im Förderatsverhältnis 
und auf römischem Gebiet sich niederließen. Daß bereits in dieser Zeit 
sich mannigfache Einwirkung auf das germanische Verfassungsverhältnis 
vollzogen haben mag, ist Dopsch sicher zuzugeben; die Art dieser Ein- 
wirkung liegt aber viel zu sehr im Dunkeln, als daß wir gerade Einfluß 
auf die Ausbildung der königlichen Gewalt mit einiger Sicherheit fest- 
zustellen vermöchten. Dopsch faßt das germanische Königtum, wie das 
auch schon Richard Schröder getan hat, als eine gleichmäßige, organische 
Weiterentwickelung aus dem alten Königtum auf und darf wohl das 
Verdienst in Anspruch nehmen, die Erkenntnis des Zusammenhanges 


198 Kritiken 


zwischen altgermanischer und jüngerer fränkischer Verfassung vertieft 
zu haben. Die Schwächung der königlichen Gewalt in der späteren 
Merowingerzeit betrachtet Dopsch nicht als einen Rückschlag auf die 
gewaltige Machter weiterung zur Zeit der Reichsgründung, sondern als 
Folge der ständig zunehmenden Gewalt des Adels und der Bischöfe. 
Das Edikt Chlotars bedeutet in diesem Zusammenhang nicht einen Wende- 
Punkt in der Ausbildung der königlichen Gewalt; es ist vielmehr „der 
Abschluß einer Entwicklung, die bereits längst vorher eingesetzt hatte 
und nicht so sehr der Anfang zu Neuem“ (93). 

Dieselbe Kontinuität der Entwicklung, die Dopsch für den Adels- 
Kiand annimmt, will er auch für den Stand der freien Grundbesitzer 
Eèlten lassen. Schon in altgermanischer Zeit herrschte nach Dopsch 
Ungleichheit des freien, bäuerlichen Grundbesitzes. Dieselben Umstände, 
Welche nach der älteren Lehre erst in der Karolingerzeit zur Ver- 
drangung des bäuerlichen Grundeigentums führten, seien schon in der 
Ufzeit wirksam geworden. Bereits damals habe die Überlegenheit des 
toben Grundbesitzes, die Höhe der Bußen und die Härte des Kriegs- 
@iönstes einen schweren Druck auf den bäuerlichen Freien ausgeübt und 
mir zur Preisgabe des Grundeigentums veranlaßt. Dopsch baut hier 
stf die im ersten Band seines Werkes vertretenen Ansichten von den 
Ww#ktschaftlichen Zuständen der Urzeit auf. Nun muß aber hier ent- 
#&ieden der Einwand erhoben werden, daß unsere Kenntnis von den 
Wittschaftlichen Zuständen der Urzeit doch eine viel zu ungenügende ist, 
um Dopschs Ansichten als genügend gesichert betrachten zu können. Daß 
schon in der Urzeit „Unterschiede des Besitzes und der wirtschaftlichen 
Mittel vorhanden waren“, bemerkt auch Kötzschke, hält aber dieselben 
Wat für groß genug, „um eine schroffe Klassenbildung nach wirt- 
#&#aftlichen Ursachen“ zu bewirken 1. Wir wissen nicht, ob diese Unter- 
Nehidde des Besitzes sehr bedeutend waren und haben andererseits guten 
Grund zur Annahme, daß dem einzelnen die Verfügung über seinen 
Grüüdbesitz erschwert war; er bedurfte noch in geschichtlicher Zeit der 
Zustimmung seiner nächsten Verwandten zur Verfügung über Grund 
end Boden. War die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen durch die 
Lippe beengt, so war es diese letztere andererseits, welche ihm wirt- 
genulichen Rückhalt bot. Jedenfalls ist es beim gegenwärtigen Stand 
unserer Kenntnis der urzeitlichen Agrarverfassung kaum statthaft, bereits 
üP die altgermanische Zeit eine ähnliche Aufsaugung des kleinen bäuer- 
_ Ntldl’Grundbesitzes durch den großen Grundbesitz anzunehmen, wie sie 
esb Id 


ansgaktsche Wirtschaftsgeschichte 3, S. 40. 


Kritiken 199 


in fränkischer Zeit, bei stärkerer Mobilisierung des Grundbesitzes in 
Erscheinung tritt. 

Gegen die von Dopsch angenommene kontinuierliche Entwicklung 
der Agrarverhältnisse spricht auch die Neugestaltung der Agrarverhält- 
nisse, wie sie bei jenen Germanen sich vollzog, die auf erobertem Boden 
des Römerreiches sich niederließen. Durch die hierbei vorgenommenen 
Landverteilungen kam es zu einer Neugestaltung der Besitzverhältnisse, 
durch welche deren Entwicklung in der Vorzeit und auf dem Boden 
der älteren Heimat unterbrochen wurde. Die rechtliche Grundlage für 
eine stärkere Differenzierung des Besitzes und Aufsaugung des bäuer- 
lichen Eigens ward sodann geschaffen, als der Eigentümer in die Lage 
kam, freier über seinen Grundbesitz verfügen zu können. Daß eine 
solche Differenzierung schon in vorkarolingischer Zeit eingetreten ist, 
wird man jedoch Dopsch unstreitig zugeben müssen. 

Die Maßregeln Karls des Großen zum Schutze der kleinen bäuer- 
lichen Freien gegen die Lasten der Kriegsdienstleistung sind, wie Dopsch 
darlegt, keine Neuerung, sondern nur eine Wiederholung älterer Schutz- 
gesetze. Der Kaiser verfolgte aber, wie Dopsch ausführt, mit diesen 
Schutzgesetzen den Zweck, der Feudalisierung des Heeres entgegen- 
zuwirken, „dadurch, daß er eben die alten Grundlagen der Heeres- 
verfassung zu festigen suchte“ (144), 

Dopsch wirft der älteren Forschung vor, daß sie gegenüber den 
unstreitig vorhandenen Tendenzen auf Minderung der Zahl der Gemein- 
freien, die große Masse der Halbfreien und deren soziale und wirt- 
schaftliche Bedeutung zu gering bewertet habe. Die Ansicht, daß dem, 
Herabsinken von Vollfreiheit zu geminderter Freiheit auf der anderen 
Seite ein Aufsteigen Unfreier zur Halbfreiheit gegenüberstehe, wird kaum 
auf Widerspruch stoßen und kann auch nicht als neu bezeichnet werden. 
Ob dieser Aufstieg aber die Lücken, die im Stand der Freien durch 
eine ungünstige soziale und wirtschaftliche Entwicklung entstanden 
waren, auszufüllen vermochte, muß dahingestellt bleiben. Dopsch ver- 
weist noch besonders darauf, daß man der Grundherrschaft bisher allzu 
einseitig eine verschlechternde Einwirkung auf die gesellschaftliche 
Stellung ihrer Hintersassen zuschrieb. Gerade die Grundherrschaft habe 
aber durch Ansetzung von Unfreien auf Hufen und die daraus erwachsende 
größere wirtschaftliche Selbständigkeit der Unfreien die rechtliche und 
soziale Lage derselben gehoben. Des weiteren hebt Dopsch mit Recht 
die mannigfaltigen Vorteile hervor, welche die Einordnung in den relativ 
vorgeschrittenen wirtschaftlichen Organismus der Grundherrschaft für 
deren Hintersassen mit sich brachte 


200 Kritiken 


Wenn starke Tendenzen zur Besserung der Lage der untersten Volks- 
schichten sich zeigen, so führt Dopsch dieselben vor allem auf zwei 
Faktoren zurück, auf die Kirche und auf die Germanen. Im dritten 
Abschnitt befaßt sich nun Dopsch dementsprechend mit der Kirche und 
ihrer Ausbreitung und Wirksamkeit in den germanischen Staaten. Auch 
in dieser Hinsicht werden mannigfache neue Gesichtspunkte vorgebracht. 

Das Anwachsen des Kirchenvermögens hat noch in der späten Römer- 
zeit zur Entwickelung kirchlicher Grundherrschaften geführt. Die Grund- 
sätze des christlichen Sittengesetzes wurden auch auf die Stellung der 
Kirche gegenüber ihren Sklaven und Kolonen wirksam. Die Lage dieser 
untersten Bevölkerungsschichten wurde infolgedessen auf den kirchlichen 
Grundherrschaften günstiger als auf den weltlichen; die Keime einer 
neuen, den grundherrlichen Hintersassen günstigeren Entwickelung treten 
zutage. Dieselbe wurde sodann durch den Sieg des Germanentums insofern 
gefördert, als bei den Germanen schon seit alters sich die Unfreien größerer 
Selbständigkeit und besserer Behandlung erfreuten. Der germanische Ein- 
fluß und jener der Kirche führten im Frühmittelalter nach Dopsch zur 
Ausbildung eines neuen Typus der Grundherrschaft, der sich zwar auf 
spätantiker Grundlage aufbaut, aber sich doch wesentlich von der heid- 
nisch-römischen Grundherrschaft unterscheidet. Eingehend würdigt Dopsch 
die Fürsorgetätigkeit der Kirche für Arme und wirtschaftlich Schwache; 
nachdrücklich hebt er „die ungeheure sozialpolitische Bedeutung“ hervor, 
welche der Kirche damals „zukam und einen wirksamen Einfluß gerade 
in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung sicherte“ (227). Der große 
Einfluß, welchen die Kirche in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht 
erlangte, erklärt die Erscheinung, daß die staatliche Gesetzgebung in 
den neu gegründeten germanischen Reichen der kirchlichen folgte und 
durch sie bestimmt wurde. Für die Durchsetzung des Kirchenrechtes 
und für seine Anerkennung durch den Staat fiel es stark ins Gewicht, 
daß weite Kreise an der Durchsetzung der kirchlichen Sozial- und Wirt- 
schaftspolitik interessiert waren. Durch ihr Eintreten für die Armen 
und wirtschaftlich Schwachen geriet die Kirche in Gegensatz zu den 
weltlichen Grundherrschaften, zum Laienadel. In diesem Gegensatz 
trafen Kirche und Königtum zusammen; die Interessengemeinschaft dieser 
beiden führte zum Anschluß des Königtums an die Kirche und erklärt, 
daß der kirchliche Einschlag im öffentlichen Leben so stark hervortrat, 
als im 8. Jahrhundert das Königtum den Sieg über die Laienaristokratie 
erlangt hatte. 

Für die Annahme des katholischen Bekenntnisses durch Chlodovech 
sucht Dopsch die Ursache nicht so sehr in Erwägungen der Außen- 


Kritiken 201 


politik als vielmehr in dem Umstand, daß die Mehrheit seiner Unter- 
tanen im römischen Gallien Katholiken waren. Auch die Erwägung, 
durch die Annahme des Katholizismus den einflußreichen Episkopat zu 
gewinnen, spielte mit herein. Die katholischen Bischöfe hatten schon 
in den letzten Zeiten des Römerreiches bedeutenden politischen Einfluß 
gewonnen; viele derselben entstammten einflußreichen Familien, verfügten 
über hohe Bildung und zufolge früherer Verwendung im Staatsdienst 
über politische Erfahrung. Beim Zusammenbruch des Römerreiches fielen 
den Bischöfen „vielfach wie von selbst die Aufgaben zu, welche der 
sinkende Staat nicht mehr zu erfüllen vermochte“ (351). In den Synoden 
besaßen die Bischöfe ein wichtiges Mittel zum Zusammenschluß und zu 
gemeinsamer Kraftentfaltung. Die wirtschaftliche Macht, welche die 
Kirche durch die Schenkungen der Laien und auf Grund ihrer sozialen 
Fürsorgetätigkeit erlangte, kam auch in einem gesteigerten Einfluß der 
Bischöfe zum Ausdruck, welche ja über die Erträgnisse des Kirchen- 
gutes verfügten. In den Händen der Bischöfe befanden sich also nicht 
nur bedeutende kirchliche, sondern auch sehr wirksame wirtschaftliche 
und politische Machtbefugnisse vereinigt. Der Zusammenschluß zwischen 
fränkischem Königtum und Bischöfen, welcher im beiderseitigen Interesse 
erfolgte, trug wesentlich dazu bei, der staatlichen Gewalt jene starke 
kirchliche Färbung zu geben, die sie durch lange Zeit hindurch aus- 
zeichnet. Hierfür kam freilich auch noch der Umstand in Betracht, 
daß der fränkische König in die Rechtsstellung des römischen Kaisers 
gegenüber der Kirche eintrat. Die Annahme Schuberts, daß das Staats- 
kirchentum in den germanischen Staaten als Rückwirkung des Arianismus 
zu erklären sei, lehnt Dopsch ebenso ab, wie dies bereits Stutz getan 
hat. Die zeitweise Lockerung der Verbindung zwischen der fränkischen 
Kirche und Rom will Dopsch nicht aus bewußten kirchenpolitischen 
Erwägungen des fränkischen Königtums herleiten, sondern aus dem 
Selbständigkeitsdrang und aus dem Interesse der fränkischen Aristokratie. 
Diese wollte ein Eingreifen Roms in die kirchlichen Verhältnisse des 
Frankenreiches tunlichst hintanhalten. Der grundbesitzende Adel hatte 
zufolge des Eigenkirchenrechtes und seines Schutzrechtes ausgedehnte 
Befugnisse über das Kirchengut und die Besetzung kirchlicher Ämter 
sich angeeignet. Mitglieder dieses grundbesitzenden Adels gelangten auf 
die Bischofsstühle, nicht selten wurden sogar Laien zu Bischöfen ernannt. 
Der Widerspruch, der von Rom gegenüber dieser Gestaltung des frän- 
kischen Kirchenwesens zu erwarten war, mußte für die adeligen Grund- 
herren um so ungefährlicher sein, je größer die Unabhängigkeit von 
Rom war. 


202 Kritiken 


Die Vogtei über kirchliche Anstalten ist nach Dopsch nicht erst in der 
Karolingerzeit zu einer allgemeinen Einrichtung geworden, sondern war 
dies bereits in der späteren Zeit der Merowinger. Dopsch will in ihr 
nicht etwas spezifisch Germanisches sehen; der Eintritt in ein Schutz- 
verhältnis brachte schon in spätrömischer Zeit nicht nur persönliche, 
sondern auch vermögensrechtliche Abhängigkeit vom Schutzherrn mit 
sich. Auf Grund von Eigenkirchenrecht und Vogtei beanspruchte die 
Laienaristokratie eine weitgehende Verfügungsgewalt über das Kirchen- 
gut. Die Säkularisation durch Karl Martell stellt sich in diesem Zu- 
sammenhang nach Dopsch nicht so sehr als ein Anspruch der Staats- 
gewalt heraus, das Kirchengut „prinzipiell für öffentliche Zwecke dienst- 
bar zu machen; sie erscheint vielmehr als die direkte Konsequenz der 
wirtschaftlichen und politischen Vorentwicklung, welche die Hausmeier 
aus der privaten Rechtssphäre (Eigenkirchenrecht) kraft der ihnen zu- 
gleich eignenden Amtsgewalt (Königsdienst) dann, als sie selbst Träger 
der öffentlichen Gewalt würden, in die öffentlich-rechtliche überführt 
haben“ (289f.). 

Der vierte Abschnitt über das Lehenswesen wendet sich gegen die 
grundlegende, von Brunner vertretene Ansicht, daß das Lehenswesen 
aus der Verbindung von Vassallität und Benefizialwesen erst in der 
Karolingerzeit entstanden sei. Der Unterschied der älteren Auffassung 
von der Entstehung des Lehenswesens und der von Dopsch vertretenen 
erscheint mir nicht so bedeutend, als Dopsch sie empfindet. 

Die Ausführungen des fünften Abschnittes über die Entwicklung 
des Städtewesens knüpfen an die schon im ersten Band seines Werkes 
vertretene Ansicht an, daß die Römerstädte die Völkerwanderungszeit 
viel besser überstanden haben, als die Forschung bisher annahm. Es ist 
Dopsch gewiß zuzugeben, daß in einer Reihe von Römerstädten Reste 
der romanisierten Bevölkerungen die Stürme der Völkerwanderungszeit 
überdauert haben, doch scheint es fraglich, ob diese Reste in der Lage 
waren, in größerem Maße als Kulturvermittler zu dienen l. Den Ver- 
fall der römischen Munizipalverfassung gibt allerdings auch Dopsch zu; 
die germanische Herrschaft brachte eine Umformung der Stadtverfassung 
von einer autonomen Bürgergemeinde zu einer Stadtherrschaft des Königs 
bzw. Bischofs“ (342) mit sich. Immerhin glaubt Dopsch, daß noch in 
der Merowingerzeit Spuren der römischen Verfassung ersichtlich werden. 

Was die römischen Städte und stadtartigen Ansiedelungen auf heute 
deutschem Boden anbelangt, so gibt Dopsch zu, daß manche derselben 


1 Vgl. Jahrg. 1920 dieser Zeitschr. S. 5öf. 


Kritiken 203 


in der Folge gänzlich verschwunden sind, während bei anderen eine 
Verschiebung des Siedelungs- und Wohnbezirkes eintrat. Unter diesen 
Umständen scheint es mir geboten, die Fortdauer römischer Stadtkultur 
für den Osten vorsichtig einzuschätzen. 

Für das altgermanische, von der Römerherrschaft freigebliebene 
Gebiet glaubt Dopsch in den Vororten der einzelnen Gaue Vorläufer 
der späteren Städte selen zu dürfen. Auch die Fluchtburgen, die in 
den einzelnen Gauen seit alters sich befanden, gewinnen nach Dopsch 
in den Zeiten der dauernden Ansiedelung nach der Völkerwanderung an 
Bedeutung und wachsen sich zu städtischen Siedelungen aus. Nebenbei 
soll bemerkt werden, daß die Ansicht Dopschs, daß es bereits in vor- 
germanischer Zeit Herrenburgen des Adels gegeben habe, wohl noch 
eingehenderer Begründung bedarf. Die Vororte der alten Gaue und 
Völkerschaftsgemeinden hatten besondere politische und wirtschaftliche 
Bedeutung; soweit sie bei Fluchtburgen lagen oder selbst befestigt waren, 
spielten sie auch militärisch eine Rolle. Als Thingstätten waren- sie 
Sitze einer — wenn auch primitiven — Verwaltung, ferner des Handels 
und des religiösen Kult. An sie knüpft die Entwicklung der fränkischen 
Zeit an, die bereits in vorkarolingischer Zeit auf deutschem Boden Städte — 
auch abgesehen von den erhaltenen Römerstädten — kannte. Wenn 
die ältere Forschung die Bedeutung dieser Städte unterschätzte, so sieht 
Dopsch mit Recht die Ursache hierfür in einer zu niedrigen Bewertung 
des Handels. Es handelt sich hier freilich nicht um Städte im Rechts- 
sinn, um Städte mit eigenartiger städtischer Verfassung, aber von den 
Dörfern unterscheiden sich solche Siedelungen doch durch die wirtschaft- 
liche Tätigkeit und die soziale Stellung ihrer Bewohner. Bereits in 
fränkischer Zeit wohnten in den Städten neben abhängigen Hintersassen 
vollfreie, den höheren Ständen angehörige Personen. Dopsch will auch 
den Aufenthalt von Kaufleuten in den Städten als einer besonderen Be- 
völkerungsschicht, ebenso den von freien Gewerbsleuten und Lohnarbeitern 
erweisen. Der durch Dopsch versuchte Nachweis freier Gewerbetreibender 
im altdeutschen Gebiet wird kaum befriedigen; was besonders den Hin- 
weis auf die Freiheit der fahrenden „Leute, der Belustigungshandwerker“, 
betrifft, so muß hiergegen bemerkt werden, daß es sich da um recht- 
lose Personen handelt, die außerhalb der übrigen Stände stehen und 
wegen ihres Handwerks der Standesehre entbehrten. 

Im sechsten, das Gewerbe behandelnden Abschnitt, tritt Dopsch gegen 
die ältere Ansicht von einem bedeutenden Rückschritt des Gewerbes, 
der nach der Völkerwanderung zu beobachten sein soll, auf; es trat 
keine Rückentwickelung zur Hauswirtschaft auf; eine Feststellung, die 


204 | Kritiken 


übrigens bereits v. Below gegenüber Bücher mit Nachdruck vertreten 
hatte. Dopsch zieht nun aus dem Umstand, daß selbst große Grund- 
herrschaften ihren Eigenbedarf an gewerblichen Erzeugnissen nicht im 
Bereiche der eigenen Wirtschaft zu decken vermochten, den Schluß, 
„daß schon damals die Voraussetzungen für die Existenz eines freien Ge- 
werbes vorhanden gewesen sind“ (404). Gewiß waren diese Voraussetzungen 
gegeben, d. h. die Tatsache, daß es einen Güterverkehr gab, schuf die 
Möglichkeit, daß ein Stand freier Gewerbetreibenden bereits in jener 
Zeit entstehen konnte, daß er aber auch wirklich entstand, und auch 
einige Bedeutung besaß, bedarf — wenigstens für das altdeutsche Gebiet — 
doch noch weiteren Nachweises, als ihn Dopsch (S. 413f.) erbringt. Es 
war sehr wohl möglich, daß hörige Handwerker den Großteil des Be- 
darfes an gewerblichen Erzeugnissen deckten und auch für andere als 
ihre Herren arbeiteten, oder — anders ausgedrückt — ihre Waren in 
den allgemeinen Verkehr brachten. Dopsch selbst verweist S. 410 auf 
unfreie Handwerker, „welche im Dienste eines großen Herrn standen 
und daneben eventuell auch für andere arbeiten durften“ 1. Daß die 
Zahl der freien Handwerker groß genug gewesen wäre, um für die 
soziale Stellung des Standes der Handwerker ins Gewicht zu fallen, 
vermögen die Ausführungen bei Dopsch kaum darzutun. 

Das Kapitel vom Verkehr und Handel bringt wertvolle Ausführungen 
über deren Fortbestand im Frühmittelalter; ebenso verdankt man viele 
neue und anregende Gedanken dem letzten Abschnitt: Münzwesen und 
Geldwirtschaft. Auch hinsichtlich des Münzwesens vertritt Dopsch die 
Ansicht einer kontinuierlichen Entwickelung von der späten Römerzeit 
ins frühe Mittelalter. In der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts wurde 
die Ausprägung schwerer Denare nötig, weil ein verhältnismäßig leb- 
hafter Verkehr bessere Münzen verlangte. Die Annahme, daß ein Über- 
gang zur Silberwährung stattfand, lehnt Dopsch ab; es bestand Doppel- 
währung, das nötige Gold für eine solche war vorhanden. Dopsch will 
die bisherige Ansicht, das Gold sei nach Osten, in die Länder des Orient 
abgeflossen, nicht gelten lassen; die Ansicht vom Goldreichtum im ost- 
römischen Reich sei irrig, es flossen vielmehr bedeutende Goldmengen 
aus demselben ab. Eine Entscheidung dieser Fragen wird m. E. durch 
die Dopschschen Ausführungen nicht geboten und ist wohl erst möglich, 
wenn die Handelsbeziehungen zwischen dem Orient und dem Abend- 
land neuerdings untersucht werden. Nach den trefflichen Untersuchungen 
des alten Heyd ergab der Levantehandel eine für das Abendland passive 


1 Vgl. auch die Hinweise bei Dopsch S. 416 u. 419. 


Kritiken 205 


Zahlungsbilanz, was gegen die Dopschschen Ansichten sprechen würde.“ 
Freilich beziehen sich Heyds Ausführungen vorzüglich auf die den Kreuz- 
zügen unmittelbar vorangehende Zeit. 

Das Münzregal bestand nach Dopsch auch in der Karolingerzeit: 
es konnte aber nicht nur der König, sondern auch der Private Münzen 
anf seine Rechnung prägen lassen; nur mußte dabei Münzfuß und 
Stückelung der Münze nach den Vorschriften des Königs beschaffen sein. 
Die Ausmünzung erfolgte durch Münzergenossenschaften. 


* * 
* 


Ein Werk wie das besprochene, das die Grundlinien der Kultur- 
gestaltung in einem so ausgedehnten und gestaltenreichen Zeitraum zu 
zeichnen unternimmt, muß notwendig eine gewisse Einseitigkeit und einen 
gewissen Hang zu Verallgemeinerungen aufweisen. Der kritische Wider- 
spruch gegen ältere, als unrichtig erkannte Ansichten, tritt, um sich 
durchzusetzen, regelmäßig mit schärferen Formulierungen auf, die erst 
allmählich die mittlere Linie finden; die Darstellung der komplizierten 
und mannigfach bedingten geschichtlichen Erscheinungen eines ausgedehnten 
Zeitraumes, darf nicht durch ständige Erwähnung von Ausnahmen und 
Vorbehalten unklar werden. Wenn die Kritik gegen solche Verall- 
gemeinerungen und Übertreibungen einzelner Ergebnisse Stellung nimmt, 
so ist sie zwar in ihrem Recht, aber sie muß sich bewußt bleiben, daß 
dadurch der Wert der wissenschaftlichen Gesamtleistung eines solchen 
Werkes nicht gemindert wird. Soll dies zugunsten des Dopschschen Werkes 
hervorgehoben werden, so ist es andererseits vielleicht am Platz, auch 
die von Dopsch an einzelnen älteren Werken geübte Kritik in diesem 
Sinne richtigzustellen. 

Wie Seeliger auf einem enger begrenzten Gebiet den Gedanken einer 
kontinuierlichen Entwickelung des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses 
vom frühen Mittelalter bis herab ins Hochmittelalter vertreten hat, so 
wird in dem Dopschschen Werk die Entwickelungskontinuität für ein weit 
ausgedehnteres Gebiet behauptet; ja es wird die bisher angenommene 
Kulturzäsur zwischen Antike und Mittelalter in Abrede gestellt. Ich 
habe den Findruck, daß hier eine Übertreibung des Entwickelungs- 
gedankens vorliegt. Die Darstellung solcher geradlinig verlaufender 
Entwickelungszeiten hat, weil sie einfach ist, etwas Bestechendes; aber 
stimmt sie auch mit den Tatsachen des geschichtlichen Verlaufes wirklich 
überein? Vielleicht darf man auch auf geschichtlichem Gebiet von einem 
Gesetz von der Erhaltung der Kraft sprechen; was einmal wirksam gewesen, 
pflegt nicht spurlos zu verschwinden. Auch die Kultur des Mittelalters ist 


206 Kritiken 


durch eine Fülle von Fäden mit der Antike verwoben; aber sie enthält gleich- 
wohl soviel des Neuen, daß man doch wohl nicht anders als von einer Kultur- 
zäsur zwischen Mittelalter und Altertum sprechen kann. Der Kulturwandel 
setzt unter Einwirkung des Christentums freilich schon in der Spätantike 
ein; aber Völkerwanderungssturm und Ausbreitung des Germanentums 
haben doch katastrophal viel Altes vernichtet und Neues geschaffen. Der 
Bewertung dieses Neuen vermag das Dopsche Werk nicht vollauf gerecht 
zu werden; beschränkt es sich doch auf die Darstellung der materiellen 
Kultur, in deren Umkreis die Elemente des Neuen nicht so scharf 
erfaßbar sind, als auf dem Gebiet der geistigen Kultur. 

Durch das Dopsche Werk fällt von einem neuen Standpunkt aus 
starkes Licht in das Dunkel des Frühmittelalters; der veränderte Stand- 
punkt, von welchem aus es einfällt, läßt freilich auch neue Schatten 
hervortreten, die nun wieder ihrerseits der Aufhellung harren. Und dies 
gehört gerade zum großen Verdienst des Dopschen Buches, daß es 
zweifelsohne der Forschung neue Antriebe gibt, neue Ziele und Auf- 
gaben weist. 

Innsbruck. H. Wopfner. 


Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg. (Allgemeine Staaten- 
geschichte, herausgegeben von Hermann Oncken. Dritte Abteilung: 
Deutsche Landesgeschichten, herausgegeben von Armin Tille, Eiftes 
Werk.) XXXIV, 6108. 


Eine neue Geschichte Mecklenburgs von den Urzeiten bis tief in die 
Tage der neuesten Revolution hinein auf einen Wurf ist ein Ereignis, 
das über das zunächst betroffene Land hinaus freudige Anteilnahme ver- 
dient. Besonders willkommen wird manchem schon die einleitende ge- 
drängte „Literarische Übersicht‘ sein, die, wenn sie auch keine Vol- 
ständigkeit anstreben will und kann, doch das selbsttätige Mitarbeiten 
anregt und erleichtert. Ein alphabetisches Register und eine Stammtafel 
des Fürstenhauses fördern außerdem noch die Brauchbarkeit des Buches. 

Der gewaltige Stoff wird — etwas gar zu sparsam nach meinem 
Geschmack — in neun Kapiteln bewältigt. Auf Riesenkapitel von 100 
und mehr Seiten (VII.: Zeit Friedrichs des Großen und Napoleons I. 
S. 294— 411 und VIII.: Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes 
S. 412 — 519) wäre wohl besser verzichtet worden zugunsten einer 
reicheren Gliederung, wie sie hier und an anderen Stellen sehr nahe 
gelegen hätte. Etwas Unausgeglichenes haftet überhaupt dem Werke 
an. Schon die Tatsache, daß die lange Zeit, etwa bis 1755, sich mit 
der knappen Hälfte des zu Gebote stehenden Raumes begnügen muß, 


Kritiken | 207 


läßt das erkennen. Die Ausführlichkeit, mit der z. B. der Siebenjährige 
Krieg bis in die Einzelheiten örtlicher Truppenbewegungen hinein be- 
handelt wird; die behagliche Breite, mit der die Schafwirtschaft (S. 342) 
und andere land wirtschaftliche Dinge, wie auch die Entwicklung des 
Schulwesens vorgeführt werden, steht mit der Knappheit der ersten Hälfte 
in keinem rechten Verhältnis. Ausführliche Lebensläufe von Dichtern 
erwartet man auch nicht in einer Landesgeschichte. Mißgriffe der an- 
gedeuteten Art haben es leider verhindert, daß ein Werk aus einem Guß 
zustande kam. 

Im einzelnen bemerke ich, daß die Behauptung, das Land Weningen 
sei um 1230 ganz deutsch gewesen (S. 65), auf einem Miß verstehen des 
Ratzeburger Zehntenregisters beruhen muß. Die Behandlung dieser für 
die Geschichte der Christianisierung und Germanisierung so überaus 
wichtigen Quelle steht überhaupt nicht im Einklang mit den neuesten 
Forschungen. — Einen nationalen Gedanken in Beschränkung auf Mecklen- 
burg, wie er S. 125 auftaucht, gibt es nicht. 

Die Abtrennung von Mecklenburg-Strelitz im Hamburger Vergleich 
(1701) und die nachfolgenden Streitigkeiten sind (S. 244) mit wenig 
glücklicher Oberflächlichkeit behandelt. Daß der Hamburger Vergleich 
dem Schweriner Herzog in seinem Bestreben, seinen Strelitzer Vetter zur 
Stellung eines apanagierten Prinzen herabzudrücken, „nicht ganz unrecht“ 
gebe, ist eine Behauptung, wie sie selbst in den neuesten Schweriner 
Darstellungen unerhört ist. Und das in einem Werke, in dem nach der 
gedruckten Verlagsankündigung „beide mecklenburgischen Länder, 
Schwerin und Strelitz, eine ihrer Bedeutung entsprechende gleichartige 
Behandlung gefunden haben und mit der stiefmütterlichen Art, in der 
die frühere Geschichtsdarstellung oft die Entwicklung des Strelitzer 
Landes abzutun pflegte, endlich gebrochen“ sein soll! 

Gerechtigkeit für Mecklenburg -Strelitz wird man auch darin kaum 
erblicken können, wenn S. 243 behauptet wird, daß der erste Strelitzer 
Herzog Adolf Friedrich II., „sogar auf das kleine Strelitz keinen recht- 
lichen Anspruch hatte“. Nach unseren heutigen Anschauungen natürlich 
nicht! Aber im Mecklenburg von damals hatte sich die Primogenitur 
und Linealerbfolge eben noch nicht durchgesetzt. Das ist das allein 
Entscheidende für die Beurteilung dieser Vorgänge auch nach der recht- 
lichen Seite. 

Wie reimt es sich übrigens mit solchen Äußerungen zusammen, wenn 
Vitense im gleichen Atem (S. 244) dem Schweriner Herzog Friedrich 
Wilhelm gelinde Vorwürfe macht, daß er mit dem Gewinn des Güstrower 
Herzogtums ohne das Land Stargard „noch nicht zufrieden“, Anstrengungen 


208 Kritiken 


machte, „den Strelitzer Herzog Adolf Friedrich II. seiner Oberhoheit zu 
unterstellen“? — Wenn auf der gleichen Seite hervorgehoben wird, 
daß der Hamburger Vergleich „dem neuen Strelitzer Herzogtum noch 
nicht die Stellung eines Reichsfürstentums verlieh“, so durfte nicht ver- 
schwiegen werden, daß der Strelitzer Herzog durch den Besitz des 
Fürstentums Ratzeburg Reichsfürst war und auch für das Land Stargard 
nebst Mirow die volle Landeslioheit hatte. 

Der abschließende Satz dieses Abschnittes: „Reichsfürstentum wurde 
Mecklenburg-Strelitz erst 1806“ erregt Erstaunen. 1806 hörte das alte 
Deutsche Reich auf. Mecklenburg-Strelitz wurde damals nicht Reichs- 
fürstentum, sondern souverän. 

Die löbliche Absicht, mit der bisherigen stiefmütterlichen Behandlung 
von Mecklenburg-Strelitz endlich zu brechen, scheint also nicht ganz 
gelungen zu sein. Daß sie es überhaupt nicht konnte, wenn sie auch 
nicht so zu scheitern brauchte, mußte von vornherein jedem Kundigen klar 
sein. Es fehlt dafür noch so ziemlich an allen Vorbedingungen. Die 
Literatur, soweit sie überhaupt auf archivalische Quellen zurückgeht, 
beruht fast ausschließlich auf den Schätzen des Schweriner Archivs. 
Das gilt besonders auch von Richard Wagners grundlegenden Unter- 
suchungen über den Güstrowschen Erbfolgestreit, d. h. also über die 
Entstehung des Strelitzer Herzogtums (Jahrbücher 67 u. 68, 1902 u. 1903). 
Es war nicht seine Schuld. Er hat sich um die Benutzung des Neu- 
strelitzer Hauptarchivs redlich bemüht. Aber er konnte sie nicht erlangen. 
Sie war auch durch den trostlosen Ordnungszustand gerade der wich- 
tigsten einschlägigen Aktenbestände so gut wie ausgeschlossen. 

In dieser Hinsicht ist es, teils infolge des Krieges, teils infolge 
dauernden Mangels der allernötigsten Arbeitskräfte i, noch nicht viel 
besser geworden. Solange darin nicht ein gründlicher Wandel eintritt, 
kann von einer Geschichtsschreibung, die Mecklenburg-Strelitz auch nur 
annähernd gerecht wird, keine Rede sein. 

Neustrelitz. Hans Witte. 


Fritz Popelka, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. Graz 
1919. Verlag des Historischen Vereins für Steiermark. 


Der Name Graz ist entstanden aus einer Herleitung aus dem slo- 
wenischen „gradec“, einem Verkleinerungsworte von „grad“ = Burg. 
Neben dem einfachen Graece tritt in Urkunden des 13. und 14. Jahr- 


1 Die neuerdings erfolgte Anstellung eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters 
am Neustrelitzer Hauptarchiv läßt nunmehr einiges erhoffen. 


— — 


Kritiken 209 


hunderts vielfach der Name „bairisch Grätz“ auf, der sich in Gegensatz 
zu Windischgräz stellt. Mit guten Gründen bezweifelt Popelka die 
Echtheit der Urkunde von 1128, die Graz zumzersten Male nennt, womit 
eine von 1140 an deren Stelle rückt. Graz entstand am Sitze einer 
Burg, welche die Markgrafen vom Traungau als Amtslehen vom Reiche 
innehatten und die in gewissen Zusammenhängen mit, den. Vorbereitungen 
Kaiser Heinrichs III. für seine ungarischen Feldzüge steht. Der Eigen- 
besitz der Nachfolger der Traungauer, der Babenberger, ist um Graz 
derart gelagert, daß die Stadt auf grundherrlichem Boden erwachsen 
zu sein scheint. 

Der älteste kirchliche Mittelpunkt ist die Pfarre Feldkirchen-Straß- 
gang, von der die heutige Stadtpfarre St. Egydius später abgetrennt 
wurde. Diese letztere war zuerst Landpfarre östlich der Mur und wurde 
nach Abtrennung zweier Landbezirke zur Stadtpfarre. Sie war unter 
den Hängen des Schloßberges gerade dort entstanden, wo die Bevöl- 
kerung am dichtesten saß und stellt sich als germanische Gründung dar. 

Eine Betrachtung der Handelslinien bringt Popelka zur Auffassung, 
daß diese den Markt von selbst ins Leben brachten und sich in diesem 
Sinne erst recht auswirken konnten, als im Laufe des 12. Jahrhunderts 
der Grenzkampf allmählich aufhörte. Natürlich wird man den Akt einer 
willkürlichen Gründung kaum nachweisen können, es sei denn, daß es 
gelänge, gewisse noch später aufzuführende Untersuchungen anzustellen. 
Popelka schickt der Erörterung über die Entstehung dèr Stadt im Rechts- 
sinne eine gute und vorbildliche Darstellung ihrer räumlichen Entwick- 
lung voraus, wie eine solche nur eben allen derartigen Betrachtungen 
zugrunde liegen sollte. Allerdings ladet das heutige Bild zu einer solchen 
Betrachtung besonders ein. Aus dem Lageplan kann man die Altstadt 
mit ihren letzten Grenzen und dem Verlaufe der Befestigung, an deren 
Stelle jetzt Gärten sind, deutlich herausheben. Auch ihren ältesten Kern 
kann man gut wahrnehmen. Die Straßenkreuzung am Stadtplatz zeigt 
uns die Stelle des Marktes, um den die Hofstätten gelagert sind. Seinen 
Aufschwung bezeichnet die Verlegung der Verwaltungsgebäude der Klöster 
in seine Gegend, während aus dem Nacheinander der Gassennamen, die in 
den Urkunden entgegentreten, die allmähliche Ausbreitung der Stadt zu 
verfolgen ist. Dieser älteste Kern hat in der Richtung zwischen Mur und 
Schloßberg eine Fortsetzung, die mir, wegen ihres etwas andersgearteten 
Charakters, auffällt, und es sei die Frage aufgeworfen, ob sich nicht so 
ähnlich, wie ich dies in Bregenz! getan habe, aus den Steuerbüchern resp. 


ı Heft 7 der Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs 1912. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 14 


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210 Kritiken 


dem dort ebenfalls auftretenden Hofstättenzins das ursprüngliche Gebiet 
der Marktsiedelung genauer erfassen ließe, vielleicht im Gegensatz zu den 
Hausstellen im Sack. In manchen Städten lassen sich ja die Hofstätten 
der ersten Anlage von jenen einer späteren Erweiterung auf diesem 
Wege ermitteln. Der Sack ist seiner Lage nach doch ganz sicher die 
erste Siedelung überhaupt, die also vor dem Markt schon bestand. Dies 
sagt jedem ein für Siedelungen einigermaßen geschultes Auge. Und 
wenn ich Popelka recht verstehe, spricht er S. 28 von einer späteren 
Einbeziehung dieses Teiles in die Stadt. Ich meine, die Ansicht, es 
liege hier eine ursprünglich slowenische Siedelung vor, die sich nur im 
Namen der Stadt eine Erinnerung erhalten hat, liegt einigermaßen nalıe, 
und würde es sich empfehlen, diesem Problem nachzugehen. 

Die Markteigenschaft von Graz tritt 1164 zum ersten Male urkund- 
lich hervor. Ein eigenes Gericht hatte die Stadt 1233 noch nicht, 
wenigstens ist in diesem Jahre trotz gebotener Gelegenheit noch nicht 
von einem Grazer Stadtrichter die Rede. Aber 1240 tritt dann ein 
solcher auf und Popelka nimmt daher die Zeit von 1233 — 1240 als 
Termin der Exemtion vom Landgericht an. 1265 ist zum ersten Male 
von den Stadtmauern die Rede, aber schon 1252 wird von einer Stadt- 
wache gesprochen und so nimmt Popelka vor diesem Jahre die Ent- 
stehung der Befestigung an. 

Und damit ist die stadtrechtliche Entwickelung zu einem gewissen 
Abschlusse gelangt. Die Verlegung der Münze in die Stadt, ferner der 
obersten Landesbehörden, sowie die Ausbreitung ihres rechtlichen und 
materiellen Einflusses auf die Umgebung, sind dann die nächsten Phasen 
der Entwickelung. 

Auffallend ist der Werdegang des Stadtrichteramtes, das ursprünglich 
nur rechtliche, später allgemein obrigkeitliche Gewalt darstellte. Ins- 
besondere seit Verleihung der hohen Gerichtsbarkeit (1281) und Er- 
werbung des Grazer Landrichteramts durch die Bürgerschaft Ende des 
14. Jahrhunderts wurde seine Stellung bedeutend gehoben. Man denke 
nur an Prozesse von Bürgern mit Bauern über Liegenschaften. Der 
Stadtrichter hatte schließlich alle Rats-, Steuer- und Verpflegungs- 
angelegenheiten in seinen Händen. Anfang des 15. Jahrhunderts erwarb 
die Stadt das Recht seiner Wahl. Wenn man diese Frage im Sinne 
der heutigen Anschauungen über die Entstehung des Stadtrechtes ins 
Auge faßt, so stellt. sich das Stadtgericht insofern als eine Folge des 
Marktes dar, als die erhöhte Freiheit der Marktleute ein besonderes 
Recht und dieses ein besonderes Gericht hervorrufen. Bleibt der Markt 
auch weiterhin die Dominante, dann entsteht ein Bild der freiheitlichen 


Kritiken 211 


Verfassung, wie sie die meisten Städte des deutschen Kerngebietes zeigen. 
In Graz ging die Entwickelung einen anderen Weg, das Stadtgericht 
sammelte alles Verfassungsleben einseitig um sich. Vielleicht ist dies 
auf das Grenzverhältnis, vielleicht auf den Stadtherrn zurückzuführen. 
Ich neige der ersteren Möglichheit zu und glaube, daß hier ein weiteres 
Eindringen in die Quellen das eine oder andere Licht schaffen könnte. 

Der Schluß der durchaus gediegenen Abhandlung widmet sich der 
Betrachtung der Einwohner und ihres Erwerbslebens zu. 

Innsbruck, Februar 1921. Adolf Helbok. 


Nuntiaturberiehte aus Deutschland nebst ergänzenden Akten- 
stücken 1585 (1584)— 1590. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur 
am Kaiserhofe. Zweite Hälfte Antonio Puteo in Prag 1587 bis 
1589. Bearbeitet und herausgegeben von Dr. Joseph Schweizer 
(= Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte, in 
Verbindung mit ihrem historischen Institut in Rom herausgegeben 
von der Görresgesellschaft, XIV. Band). CXLVI, 629. Pader- 
born 1912. 

Desgl. 1589—1592. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur am 
Kaiserhofe. Dritter Band Die Nuntien in Prag Alfonso Visconte 
1589—1591, Camillo Caetano 1591 — 1592. Gesammelt, bear- 
beitet und herausgegeben von demselben ( = F. XVIII. Band). 
CXXXIII, 672. Paderborn 1919. 

Die von Robert Reichenberger in Bd. 10 (1905) der Q. F. mit den 
Jahren 1585 (1584)— 1587 April eröffnete Edition der Nuntiatur am 
Kaiserhofe liegt mit diesen beiden Bänden für den Pontifikat Sixtus’ V., 
Urbans VII. (1590), Gregors XIV. (1591) und Innocenz’ IX. (1591) 
vollständig und für die Regierung des am 30. Januar 1592 gewählten 
Clemens VIII. bis Juli 1592 vor. Sie reicht also weiter als die Edition 
der Kölner Nuntiatur, die von Ehses-Meister und Ehses in Bd. 4 (1895) 
und Bd. 7 (1899) der nämlichen Quellen von 1585 (1584) bis zum 
Tode Sixtus’ V. geführt wurde. 

Beide Bände Schweizers lassen uns in den Gang der Gegenrefor- 
mation, insbesondere auf deutschem Boden, hineinblicken, auch der erste, 
während man hier auf Grund der Einführung, die von den 146 Seiten 
115 den polnischen Sukzessionswirren widmet, annehmen könnte, daß 
diese, die nach dem Tode des Königs Stephan Bathory (t 12. Dez. 1586) 
mit der Wahl Sigismunds von Schweden am 20. und des kaiserlichen 
Bruders Erzherzog Maximilian am 22. August 1587 einsetzten, das 
Hauptinteresse auf sich ziehen müßten. Aber die hierauf bezüglichen 

14* 


212 Kritiken 


Berichte des Erzbischofs von Bari, Puteo, sind doch nur eine höchst 
wertvolle Ergänzung zu den bereits von Theiner 1863 im dritten Bande 
der Vetera Monumenta Poloniae et Lithuaniae gentiumque finitimarunı 
historiam illustrantia S. 65—82, 124—128 veröffentlichten Depeschen 
des Kardinallegaten Aldobrandini (des späteren Clemens VIII.). Wie 
sich denn auch dessen Bemühungen um einen Vergleicb bis zum Beu- 
then-Bendziner Vertrag im März 1589 nicht nur in den von Theiner 
S. 52—65, 129—150 wiedergegebenen Depeschen des in Polen als 
Nuntius tätigen Erzbischofs von Neapel Annibale von Capua, sondern 
vor allem in denen Puteos widerspiegeln. Nicht minder wichtig erscheint 
aber, was der Band, ebenso wie der zweite (Q. F. X VIII) über die Be- 
mühungen der Kurie und des Kaiserhofes zum Schutz der katholischen 
Interessen in Straßburg, Aachen, Cleve, Fulda, Bayern, Böhmen und 
sonstwo im Reiche bringt. 

Sehr verdienstlich ist es von Schweizer, durch Einreihung von Akten- 
stücken, die dem Wiener Staatsarchiv, den Archiven von München, 
wichtigen, ins Staatsarchiv von Hannover (Y 17 II und III) verschlagenen 
Akten der kaiserlichen Registratur — im zweiten Band auch dem Ar- 
chiv von Simancas — entnommen sind, und durch Heranziehung hand- 
schriftlichen Materials römischer, florentinischer und auch deutscher 
Provenienz, wie der im Germanischen Museum zu Nürnberg liegenden 
Khevenhiller- Papiere, in den Anmerkungen, vornehmlich im zweiten 
Band das Verständnis der Depeschen der Nuntien dem Leser näher- 
gebracht zu haben (unter diesem Gesichtspunkt wären auch die im ersten 
Band als Anhang gegebenen, oft recht wichtigen Briefe Puteos aus 
seiner Amtszeit an deutsche Adressaten, Aldobrandini und Capua, besser 
in die Hauptreihe der Akten verarbeitet worden). Dadurch eröffnet 
sich ein Einblick in das deutsche Elend jener Tage, das notgedrungen 
zum Zusammenprall der Gegensätze und zu einem langjährigen Krieg, 
dem 30jährigen, führen mußte. 

Den Grundstock der Edition bilden die Berichte der Nuntien am 
Kaiserhofe (von ihnen ist Puteo der sympathischste; Visconti, der von 
Schweizer stets Visconte (1) geschrieben, sich aber trotz seiner unklaren 
Unterschrift nie so genannt haben wirdt, verrät wenig Initiative; Cae- 
tano ist wenig individuell) und wo im zweiten Bande die Berichte vom 
September bis Mitte Dezember 1590 und vom Ende September 1591 
bis Juli 1592 fehlen, die in Wien liegenden, in der Tat zum Teil sehr 
inhaltsreichen Dispacci Veneti. Demgegenüber treten die Weisungen 


1 Vgl. aber Nuntiaturberichte II 1 S. XIII Zeile 3: Visconte! 


Kritiken | 213 


und Gegenschreiben aus Rom (für 1587 fanden sie sich nicht) bis No- 
vember 1591, d. h. bis zur Übernahme der Deutschland betreffenden Ge- 
schäfte durch Minucci, ungebührlich in den Hintergrund, da Schweizer 
methodisch falsch nur die ihm wichtig erscheinenden als besondere 
Nummern chronologisch einreiht, die große Masse aber als Regesten in 
Anmerkungen am Schluß der Briefe, auf die die Weisungen Bezug 
haben, vergräbt. Das erschwert die Übersicht, die Nachprüfung (sie 
ergibt manchmal die von Schweizer nicht beachtete Tatsache, daß frühere 
Briefe anders datiert sind oder fehlen) und den Einblick in das Werden 
der Entschlüsse, zumal man auch gelegentlich den Inhalt einer Ant- 
wort an verschiedenen Stellen im Bande suchen muß. 

Im ganzen und großen ist die Edition solide nnd kritisch gearbeitet 
und angeordnet, man befindet sich durchweg auf sicherem Boden. Doch 
darf nicht verschwiegen werden, daß die Interpunktion, auch in den 
deutschen Stücken, oft irreführend ist, daß der Text gelegentlich auf 
Lesefehler schließen läßt (über dies alles besser mündlich) und 
daß Schweizer dem seiner Einführung zum zweiten Bande vorgesetzten 
Motto Minucci's „Magna res est historiam prudenter et eleganter 
scribere“ stilistisch in keiner Weise Ehre macht (darunter leiden 
insbesondere im zweiten Bande seine wertvolle „Ubersicht über die 
Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten um [sic] den Profan- und Re- 
ligionsfrieden samt dem geistlichen Vorbehalt am Kaiserhof 1587—1591“ 
und seine Darstellung der polnischen Frage). 

Auf Wiedergabe einiger bei der Lektüre der Bände! gemachten 
Beobachtungen muß hier verzichtet werden (sie würden ohne weiteres 
die Bedeutung der von Schweizer mitgeteilten Akten erweisen, zu 
deren Charakteristik die Schweizerschen Einleitungen nur geringe Bei- 
träge liefern?“). Erwähnt sei aber folgendes. 


ı Das im zweiten Bande S. 605—622 abgedruckte Verzeichnis der am 
Kaiserhofe expedierten Schreiben hätte ohne Schaden fortbleiben können. 

2 Über Wolf Dietrich, Erzbischof von Salzburg, Bd. 14 n. 177. 188; 
S. 382 Anm. 3; n. 217 Abs. 3. Bd. 18 S. 39 Anm. 2; S. 42 Anm. 1; n. 128 (zu 
vgl. n. 147); n. 57 (zu vgl. S. 275 Anm. 2), n. 178; S. 349 Anm. 1 (Propstei 
Berchtesgaden). Uber Erzherzog Ferdinands Toleranz Bd. 18 S. 376 Anm. 1; 
zu vgl. S. 550 f. n. 273. Über die Hansa, adventurers, England, Spanien und 
das Reich (Simancas- Akten) Bd. 18 S. 36 Anm. 1; S. 37 Anm. 1, S. 110 
Anm. 1; n. 207: zu vgl. S. 200 Anm. 3. Über Nominierung ungarischer Bi- 
schöfe und Rom (Gesualdo) Bd. 14 S. 504 — 506; Bd. 18 S. XXI Anm. 3. 
Über den Novellara- Streit und ein etwaiges kaiserliches Verbot der Über- 
weisung von Prozessen nach Rom Bd. 14 n. 216; S. 397 Anm. 3; S. 424 f.; 
S. 453 Anm. 1; S. 465 f.; zu vgl. S. 457 Z. 1f. und Bd. 18 S. 31f. Über 


214 Kritiken 


. Aus Bd. 14 S. 547 n. 305 ergibt sich, daß Puteo, Erzbischof von 
Bari, im Oktober 1575 den jungen aus Rom geflüchteten Herzog Ernst 
von Bayern über Civitavecchia nach Rom zurückgeleitete (vgl. hierzu 
meine ‚Italienische Schlendertage‘‘ des Prinzen in Q. F. aus ital. Arch. 
und Bibl., Bd. 10, 1907, wo S. 357 Anm. 1 das „Sessa“ der Vorlage 
also in „Bari“ zu verbessern ist). N | 

Die vom Passauer Bischof am 1. Januar 1588 Montalto gegenüber 
erwähnten Ninguarda-Akten (a. a. O. S.164f., n. 78) sind nicht ver- 
loren und mir bekannt; der S. 164, Anm. 2 genannte Administrator 
von Passau, Herzog Ernst, ist der von 1516—1540 regierende 
Passauer Bischof Ernst. 

Über die von Puteo S. 121 und 510 erwähnte Magdeburger Propstei 
enthält mein dritter Portia- Band (N. B. III 5) S 266—268 aufklärende 
Mitteilungen; Berchleni, Berchelin ist wohl Lesefehler; der Propst 
hieß Böcklin (Bechlin, Pechlin). 

Wie hoch Papst Sixtus V. von seiner Stellung als Papst dachte, 
zeigt, daß er dem Kaiser angesichts der französischen Wirren am 
12. Oktober 1589 zu verstehen gab (18 S. 71 Z. 8ff.), der Papst, nicht 
der Kaiser, habe in Frankreich zu richten. Und auf das Gerücht von 
der Verleihung des Königstitels an den Großherzog von Toscana durch 
Rudolf erhielt Nuntius Visconti am 24. März 1590 den Auftrag (n. 79), 
diesen wissen zu lassen, die Verleihung stünde dem Papste und nicht 
dem Kaiser zu, denn es sei klar, daß das imperium dem Papsttum 
ünterstehe (subietto) und nicht der Papst dem Kaiser. 

München. Karl Schellhaß. 


Otto Brandt: August Wilhelm Schlegel. Der Romantiker und 
die Politik. Stuttgart und Berlin 1919. Deutsche Verlags-Anstalt. 
VIII. 258. 8“. 

In den Anmerkungen zur jüngsten Auflage von „Weltbürgertum und 
Nationalstaat“ kann Friedrich Meinecke die Fülle der Einzeluntersuchungen 
buchen, die auf dem von ihm abgesteckten ideengeschichtlichen Arbeits- 
felde emporgewachsen sind. Das politische Denken der Romantik ins- 
besondere, von Meinecke selbst eingehend berücksichtigt und bereits vor 
ihm von Albert Poetzsch in geistvoller Skizze behandelt, ist eifriger 


Toleranz Bd. 18 S. 100 Z. 24 v. u. fl. Zu Bd. 14 S. 173 Anm. 1 siehe 
Amtliche Sammlung der ältern eidgenössischen Abschiede Bd. 5, 1 S. 98 
unter b. Uber diplomatische Feinheit (principe coronato re) Bd. 14 S. 244 
Anm. 2. Uber Verleihung von Kanonikaten an Kinder Bd. 14 S. 281 Anm. 1; 
S. 407 Anm. 1: Bd. 18 S. 138 Anm. 1. 


Kritiken 215 


Nachschau unterzogen worden. Beschränkt sich schon die in schwierige 
Dialektik gekleidete, ganz allgemein „Politische Romantik“ betitelte 
Untersuchung Schmitt-Dorotiés im wesentlichen auf die Anschauungen 
einer Eiuzelpersönlichkeit, Adam Müllers, so haben die Brüder Schlegel 
eine ausgesprochene monographische Behandlung erfahren. Der Arbeit 
von Richard Volpers über Friedrich Schlegel als politischen Denker und 
deutschen Patrioten, über deren bedingten Wert sich Meinecke 5. Aufl., 
S. 76, Anm. 2 geäußert hat, gesellt sich jetzt über A. W. Schlegel das 
angezeigte Buch von Brandt, dem eine besondere wissenschaftliche Be- 


deutung zukommt. 


In den Grundlagen freilich wird nicht erschüttert, was wir schon 
seit Haym wußten: daß neben Schlegels Hoffnungen auf Wiedererrichtung 
eines mittelalterlichen Universalreiches ein klares Bekenntnis zum auf- 
geklärten preußisch - protestantischen Staate steht. Während Haym, an 
den man sich bisher einzig halten mußte, um über A. W. Schlegels 
politische Anschauungen unterrichtet zu werden, diesen Gegensatz ein- 
tach durch die Gewalt der Tatsachen überbrückt, die den Romantiker 
zum Apostel der politischen Aufklärung und des nationalen Fortschrittes 
machte, fördern Brandts zäh eindringende Beobachtungen das über- 
raschende Ergebnis, daß in A. W. Schlegel von früh an ein gutes Stück 
nationaler Machtpolitiker steckte und je zuweilen seine Verklärungen 
mittelalterlich-kosmopolitischer Staatlichkeit durchbrach oder umschlang. 
Schlegel hat nicht nur den Stolz auf die deutsche Kulturnation, die durch 
universales Verstehen schließlich die Uberlegenheit an sich reißen wird, 
er vermag auch in den Deutschen, nach den Römern, die zweiten großen 
Welteroberer zu sehen, die in der germanischen Völkerwanderung durch 
Zerstörung des Römerreiches im Süden, dann durch Ausbreitung im 
Norden das neuere Europa gründeten. Das mittelalterliche Reich deutscher 
Nation, mit dem Kaiser, nicht dem Papste an der Spitze, das den von 
den Deutschen abstammenden „Neulateinern“, den romanischen Völkern, 
gebietet, erscheint ihm als der einzig richtige Ausdruck der höchsten 
politischen Macht in Europa. Diese Beobachtung Brandts, „daß Schlegel 
von der Idee der deutschen Kulturnation zu einer deutsch- national - 
staatlichen Hoffnung fortschreitet, die er an sein Bild des mittelalter- 
lichen deutschen Staates anknüpft,“ wird bereits von Rapp in seinem 
verdienstlichen Werke von der Entwickelung des deutschen Gedankens 
seit dem 18. Jahrhundert zur Charakteristik A. W. Schlegels genützt. 
Das Verständnis dafür, daß Schlegel seine nationalen Hoffnungen schließlich 
an den dem Romantiker sonst verhaßten Staat Friedrichs des Großen 
band, erschließt Brandt durch einige wirkungsvoll herangezogene Stellen 


} 


216 Kritiken 


aus dem Briefwechsel und dem handschriftlichen Nachlaß, in denen die 
„ökonomische (lediglich auf das Hausinteresse bedachte) Politik“ der 
Habsburger, für die Romantiker sonst die gegebene Dynastie eines neu 
erstehenden Reiches, scharf getadelt wird. Wenn Brandt dann in einem 
besonderen Kapitel Schlegels Stellung zum aufgeklärten Absolutismus 
und zum preußischen Staat untersucht, hätte es sich wohl empfohlen, 
die entscheidende Äußerung aus den Vorlesungen über Enzyklopädie in 
ihrem ganzen Umfange wiederzugeben. In seinem starken deutschen 
Willen mutet A. W. Schlegel fast prophetisch an, wenn er bereits im 
Frühjahr 1813 mit dem Verlangen nach Selbständigkeit wenigstens 
Holsteins gegenüber der dänischen Regierung die spätere schleswig- 
holsteinische Frage anschneidet, und die Forderungen eines Freundes- 
briefes an Schleiermacher (vom Juli 1813), daß die Deutschen sich den 
ausländischen Einfluß durch Eroberungen vom Leibe halten müßten, daß 
das linke Rheinufer, die Niederlande und die Schweiz zu Deutschland 
gehörten, stellt Brandt mit Recht den Anschauungen Ernst Moritz Arndts 
zur Seite. Das ist die neue Seite in Schlegels politischem Denken, die 
Brandt aus der Fülle des scharf gesichteten gedruckten und handschrift- 
lichen Materials herausarbeitet. Freilich behauptet sich Schlegel nicht 
durchweg auf dieser Höhe des Wollens; häufig genug, in seinen späteren 
‚Jahren ausschließlich, erstrebt er für das deutsche Volk nur die geistige 
Führung, und durch diese Unentschiedenheit bleibt. ihm die Würde eines 
klaren, geschichtlichen Charakters versagt. Brandt versucht bier nichts 
zu beschönigen. 

Eher noch als durch die deutschen Ziele empfängt Schlegels politisches 
Denken und Handeln durch seine Abneigung gegen Frankreich eine 
gewisse Einheitlichkeit. In welcher Rolle der Vielgestaltige auftreten 
mag, als Betrachter der französischen Revolution, als ästhetischer Be- 
urteiler von Racines Phädra, als Reisemarschall der Frau von Staël, als 
diplomatischer Gehilfe Bernadottes und Verfechter seiner Ansprüche auf 
Norwegen wie auf die französische Königskrone, als Journalist, der sich mit 
Napoleon selbst in Artikeln mißt, als Entlarver der französischen Geheim- 
polizei, als epigrammatischer Plänkler gegen das Julikönigtum — immer 
führt dem äußerlich nach der Pariser Mode zurechtgestuzten Manne der 
Haß gegen das Galliertum die Feder. Die Hervorhebung dieses Zu- 
summenhangs ist ein weiteres Verdienst der Brandtschen Schrift. Dabei 
wahrt sich Brandt durchaus die Besonnenheit des Urteils, er vergrößert 
nicht seinen „Helden“, er erkennt seine Fehler, den Mangel an Mut und 
eines klaren, politischen Blickes, und betont, daß ein guter Stern Schlegel 
davor bewahrte, als handelnder Politiker Proben seiner Fähigkeit zu geben. 


— — — — - 


Kritiken 217 


Brandts Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Entstehungsgeschichte 
des deutschen Nationalgefühls in Zeiten, wo auch Größere als Schlegel 
kein geklärtes Deutschbewußtsein in sich trugen, und als solcher Beitrag 
ist sie vielleicht besser gekennzeichnet als durch ihren eigenen Unter- 
titel „Der Romantiker und die Politik“, denn das typische Verhältnis 
des Romantikers zur Politik dürfte eher bei Görres und den Restaura- 
tionspolitikern als gerade bei A. W. Schlegel zu finden sein. Methodisch 
ist diese Kieler Habilitationsschrift vorzüglich gearbeitet. Sie gewinnt 
einer Menge von wenig beachtetem oder ganz unbekanntem Material 
fruchtbare Ergebnisse ab, bringt für alle Einzelheiten die sorgfültigsten 
Literaturangaben und beherrscht immer mit gedankenreicher Durch- 
dringung den verschwenderisch ausgebreiteten Stoff. Ihre Lesbarkeit 
wie die mancherlei unmittelbaren Beziehungen, die sich zur Gegenwart 
ergeben, dürften ihr Freunde auch außerhalb der fachwissenschaftlichen 
Kreise sichern. Der Verlag hat das Werk in Druck, Papier und Bild- 
schmuck anständig ausgestattet. Walther Voigt. 


Heinrich Ulmann, Geschichte der Befreiungskriege 1813 und 
1814. München und Berlin, R. Oldenbourg, I. Band 1914, IV und 
477 S. und eine Übersichtskarte; II. Band 1915, 558 S. und zwei 
Übersichtskarten. 


Die Jahrhundertfeier der Befreiungskriege gab den Anlaß zum Er- 
scheinen mehrerer neuer Werke, die unsere Kenntnis jenes Zeitalters 
wesentlich bereichert haben. Aber überwiegend waren es Militärschrift- 
steller, denen wir diese Arbeiten verdanken und dementsprechend über- 
wiegt dort die kriegsgeschichtliche Seite der Forschung. Die politische 
ist dabei zu kurz gekommen und das war um so mehr zu bedauern, als 
es hier an neueren Darstellungen fehlte. N 

Ulmann hat uns nun in seiner Geschichte der Befreiungskriege das 
Buch geschenkt, das wir brauchen, das in engstem Zusammenhang die mili- 
tärischen, wie diplomatischen Vorgänge und ihre gegenseitige Beeinflussung 
schildert. Und das geschieht mit der gründlichen, scharfsinnigen Unter- 
suchungsweise und der ruhigen, sachlichen Darstellungsweise, die Ulmanns 
Schüler so oft bei ihrem Lehrer bewundert haben. Fast ein halbes Jahr- 
hundert ist vergangen, seit er in seinem Franz von Sickingen den Todes- 
kampf des alten Rittertums unsern Augen vorführte, Noch lange war 
dann seine Hauptarbeitskraft jener Zeit der Gährung und Umwälzung 
zugewandt, die er in seinem Kaiser Maximilian I. beschrieb, dessen 
zweiter Band vor dreißig Jahren erschien. Aber dann trat immer mehr 
das Interesse für die Befreiungskriege hervor, das ihn schon in seinem 


218 Kritiken 


ersten Dozenten-Semester beseelt hatte. Damals hatte er das neue deutsche 
Reich entstehen sehen und das Glück empfunden, nach dem die Kämpfer 
der ruhmreichen Erhebung gegen Napoleon sich vergeblich gesehnt. 

Seitdem ist nun wieder ein Menschenalter dahingegangen und das 
herrliche deutsche Reich ist in Trümmer geschlagen worden, obgleich die 
Helden von 1914 ihren Urgroßvätern von 1814 an Tapferkeit und 
Opfermut gewiß nicht nachstanden und obgleich die militärische Führung 
auf derselben Höhe war, wie damals. Oft genug ist darauf hingewiesen 
worden, daß das Verhältnis zwischen Hindenburg und Ludendorff wohl 
noch besser gewesen ist, als einst das zwischen Blücher und Gneisenau. 
Welche Schwierigkeiten ein Koalitionskrieg mit sich bringt, haben alle 
vier kennen gelernt. 

Aber in einem Pnnkte haben es Blücher und Gneisenau doch wohl 
leichter gehabt, als die Helden des Weltkrieges; so sehr hat die staats- 
männische Kunst der preußischen Diplomaten 1813 und 1814 nicht ver- 
sagt, wie 1914—1918 die der deutschen, das würde wohl selbst Blücher, 
der so oft auf die Federfuchser schimpfte, heute zugeben. Ich gestehe, 
daß mir ein volles Verständnis für die Schwierigkeiten, die sich der 
preußischen Diplomatie 1813 und 1814 entgegenstellten, erst während 
des Weltkrieges aufgegangen ist. * | 

Mit größtem Interesse bin ich darum den Ausführungen Ulmanns 
gefolgt. Vor allem möchte ich ihm in seiner Beurteilung Metternichs 
zustimmen. Ulmann sagt mit Recht, daß dieser so viel angefeindete 
Minister bedeutender war, als Treitschke ihn einst eingeschätzt hat. Er 
war kein bloßer Routinier, sondern ein wirklich hervorragender kluger 
Staatsmann. Allerdings vertrat er nicht die Interessen des deutschen 
Volkes, sondern des österreichischen Staates. Der Haß, den alle nationalen 
Kreise in Deutschland gegen den allmächtigen Mann in Wien hegten, ist 
wohl begreiflich. Aber der Historiker muß anerkennen, daß es Metternich 
war, dem Osterreich seine führende Stellung verdankte. Von 1814 bis 
1848 lag die Schwerkraft Europas in Wien, wie etwa 1809 bis 1812 
und 1856 bis 1866 in Paris, 1849 bis 1853 in Petersburg, 1871 bis 
1890 in Berlin. Fast alle Kongresse im Zeitalter der Restauration 
wurden auf österreichischem Boden abgehalten, wir brauchen bloß Wien, 
Teplitz, Karlsbad, Troppau, Laibach, Verona und später Münchengrätz 
zu nennen. Und alle diese Erfolge sind das Werk Metternichs. Und 
dabei konnte er sich nicht wie die russischen und preußischen Diplomaten 
auf militärische Erfolge stützen. Neuere österreichische Darsteller, wie 
zum Beispiel Christe, suchen ja nachzuweisen, daß ohne die österreichische 
Hülfe der Sieg 1813 nicht zu erringen gewesen sei, sie vergessen dabei, 


Kritiken 219 


daß dasselbe von der preußischen und von der russischen Armee gilt. 
Während des Weltkrieges, gerade als Ulmanns Buch erschien, war es 
in einigen Kreisen wieder einmal Mode geworden, Österreichs Verdienste 
von 1813 stark zu überschätzen. Auch früher schon ist das gescheben. Ich 
habe mich, als ich hier in dieser Zeitschrift den zweiten Band von Friederichs 
Geschichte der Befreiungskriege besprach, gegen die günstige Auffassung 
gewandt, die dieser treffliche Militärschriftsteller von Schwarzenberg 
hatte und ich habe bei Besprechung des dritten und vierten Bandes 
mit Freuden konstatieren können, daß Friederich hier zu einem ganz 
anderen Urteil gelangt ist. Ulmanns Darstellung zeigt uns, daß Schwarzen- 
berg als Mensch wohl Sympathien erwecken kann, aber daß er als Feld- 
herr wiederholt versagte. Das ist nicht erst, wie es bei Friederich den 
Anschein hat, 1814 geschehen, sondern schon 1813; in den Tagen von 
Leipzig tritt es deutlich hervor. 

Hier hat nun der russische Kaiser wiederholt eingegriffen. Daß wir 
den Russen viel verdanken, weit mehr als den Österreichern, war wohl 
jedem unbefangenen Kenner der Geschichte der Befreiungskriege schon 
lange klar, daß aber Alexander I. so oft den Ausschlag für die Ent- 
scheidung gegeben, tritt erst in Ulmanns Buch deutlich hervor. Angesiclıts 
der Schüchternheit Friedrich Wilhelms III. nnd der übergroßen Vorsicht 
seines militärischen Beraters Knesebeck würden Blücher und Gneisenau 
ihr Ziel nicht erreicht haben, wenn nicht der Zar mehrmals die Pläne 
der Vorwärtsstürmer unterstützt hätte. 

Auch die Persönlichkeit des Kronprinzen von Schweden tritt deutlich 
hervor. Wir können verstehen, wie schmerzlich es gar manchem guten 
Deutschen sein mußte, daß in dem gegen die Franzosen gerichteten 
Befreiungskampfe Feldherren französischer Abkunft eine große Rolle auf 
Seiten der Alliierten spielten. Bernadotte und Moreau waren französische 
Generäle gewesen, Langeron war ebenfalls in Frankreich geboren und 
hatte dort seine militärische Laufbahn begonnen. Kein Wunder, daß 
man diesen Leuten nicht traute. Gegen Bernadotte hegten viele den 
Verdacht, er sei ein Verräter. Mit Recht sagte Blücher von ihm: „Um 
sich zu gleicher Zeit in Paris und Stockholm in Gnaden zu erhalten, 
will der Kronprinz keinen Schweden opfern und keinem Franzosen etwas 
zu Leide tun.“ Wir wissen ja heute, daß Bernadotte hoffte, nach 
Napoleons Sturz Kaiser der Franzosen zu werden und daß dieser Gedanke 
sein Handeln bestimmte. Ulmann war schon früher in einem in der 
Historischen Zeitschrift (102. Band) veröffentlichten Aufsatz der Bernadotte- 
Frage nahegetreten. Auch in dem vorliegenden Werke finden wir vielfach 
Beweise für die Ansicht, daß der schwedische Kronprinz ängstlich bedacht 


220 Kritiken 


war, nichts zu tun, was ihn in den Augen der Franzosen als Landes- 
feind hätte erscheinen lassen. 

Auf ein Kapitel möchte ich noch besonders hinweisen, das nicht bloß 
dem Historiker und Marineschriftsteller, sondern auch dem Kritiker viel 
Anregung bietet, es ist das zweite der Einleitung, I, 22 bis 42: England 
während der Höhezeit Napoleons und bis Anfang 1813. Als während 
des Weltkrieges viele Deutsche ihren Haupthaß gegen die Engländer 
richteten und die Franzosen weit günstiger einschätzten, da hörte man 
öfter die Meinung anssprechen, daß Napoleon I. wegen seines Kamptes 
gegen das Inselvolk den Dank der Nachwelt verdiene. Mit ruhiger 
Objektivität wägt Ulmann ab, wer von beiden wohl damals der Freiheit 
Europas mehr genutzt habe, der Korse oder der Brite, und es ergibt 
sich, daß die Wagschale zugunsten des letzteren sich neigt. Ulmann 
stellt sich auf die Seite Steins, der in jener Zeit urteilte, man habe ein 
großes Vertrauen zu England, denn sein und Deutschlands Nutzen stimmten 
überein. Und Ulmann schließt das Kapitel mit Aussprüchen Arndts, 
welcher meinte, gewiß habe England aus Eigennutz gestritten, aber sein 
Vorteil sei auch der Europas gewesen. 

Seit dem Erscheinen von Ulmanns Werk ist ein furchtbares Unglück 
über unser Volk gekommen, wir stehen wieder gedemütigt und wehrlos 
da, ähnlich wie vor 110 Jahren. Damals richtete man sich auf in Er- 
innerung an die Taten Friedrichs des Großen. Auch wir denken gern 
an den Sieger von Roßbach zurück, aber wir können uns auf mehr noch 
berufen, wir denken an Katzbach, Leipzig und Belle-Alliance, an Wörth, 
Metz und Sedan, und an das heldenmütige Todesringen von 1914—1918. 
Daraus schöpfen wir Hoffnung auf die Zukunft. Darum wird es aber 
auch unsere Pflicht sein, die Jugend, die uns anvertraut ist, auf das 
Studium der großen Vergangenheit hinzuweisen. Wer über die Geschichte 
der Befreiungskriege vorträgt, wird reichen Stoff in Ulmanns Werk finden 
und wird seine Zuhörer ermuntern, es selbst in die Hand zu nehmen und 
zu lesen. So wird Ulmann, auch nachdem er von seinem Lehramt zurück- 
getreten ist, seinen Einfluß auf weite Kreise der deutschen Jugend ferner 
behalten. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Redlich, Josef, Das österreichische Staats- und Reichspro- 
blem. Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habs- 
burgischen Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches. 
I. Band. Der dynastische Reichsgedanke und die Entfaltung des 
Problems bis zur Verkündigung der Reichsverfassung von 1861. 


Kritiken 221 


1. Teil: Darstellung erste und zweite Hälfte, 816 Seiten. 2. Teil: 
Exkurse und Anmerkungen, 258 S. Leipzig 1920. Der neue Geist, 
Verlag Dr. Peter Reinhold. 


Erst nach Vollendung des ganzen Werkes wird ein endgültiges Urteil 
über den vorliegenden ersten Band möglich sein. Da die behandelte 
Geschichtsperiode sich nahezu vollkommen mit der Regierungszeit des 
Kaisers Franz Josef deckt, so kann man sich ein einheitliches geschlossenes 
Bild von der Regierung dieses Monarchen naturgemäß erst nach Kenntnis 
des ganzen geschichtlichen Stoffes machen und man wird die Charakteristik 
seiner Persönlichkeit und Regierungspolitik in diesem Bande auf Grund 
der späteren geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen 
haben. Analoges gilt von den führenden politischen Personen und politischen 
Parteien, die während der ganzen Regierungszeit Franz Josefs eine konti- 
nuierlich fortwirkende Tätigkeit entfaltet haben. Aus diesem Grunde wird 
sich auch erst nach Vollendung des ganzen Werkes beurteilen lassen, ob die 
Voraussetzungen objektiver Geschichtschreibung hinsichtlich der für die 
unmittelbare Gegenwart bedeutungsvollen politischen Ereignisse im vor- 
liegenden Bande gegeben waren. Allein schon jetzt kann festgestellt 
werden, daß das Werk vermöge sorgfältiger Verarbeitung eines überaus 
reichen archivarischen Aktenmaterials, das bisher unzugänglich war und 
erst nach dem Umsturze der wissenschaftlichen Forschung erschlossen 
wurde, ein hervorragendes historisches Interesse besitzt und daß der 
Verfasser vermöge seiner großen politischen Begabung, seiner tiefen 
staats- und verwaltungsrechtlichen Einsicht, sowie seiner klaren, leben- 
digen und anschaulichen Darstellungsgabe für die Lösung des schwierigen 
geschichtlichen Problems sehr wertvolle Eigenschaften mitbringt. Im 
übrigen beschränkt sich Referent vorläufig auf eine kurze Inhaltsangabe. 

Der erste Abschnitt befaßt sich mit den geschichtlichen Grundlagen 
der österreichischen Reichs- und Staatsgewalt: dem dynastischen Reichs- 
und Staatsgedanken. Mit Recht geht der Verfasser bis auf die Ent- 
stehung der Monarchie im Jahre 1526 zurück, da der Grundgedanke 
des damaligen Zusammenschlusses Ungarns und Böhmens mit den deutschen 
Erblanden der Habsburger, der Schutz Mitteleuropas vor der Türken- 
gefahr, auch für die folgenden Jahrhunderte der Existenz- und Bestim- 
mungsgrund des Habsburgerreiches blieb. In der Entwicklung der fol- 
genden Zeit nehmen die Kämpfe zwischen landesherrlicher und ständischer 
Macht einen breiten Raum ein, eine österreichische „Gesamtstaatsidee“ 
kann nur auf dem Wege der Zurückdrängung des ständischen Parti- 
kularismus erfolgen. Behördenwesen und Beamtentum haben hierbei eine 
führende Rolle. Die von den Ständen selbst ausgehenden Konzentrations- 


2 tamrn „ 


2 F 


222 Kritiken 


bestrebungen werden von den Herrschern mit Mißtrauen aufgenommen. 
Die Niederwerfung der böhmischen Stände nach der Schlacht am Weißen 
Berge bildet den Wendepunkt für die Bildung eines höfischen Adels, 
der die erste spezifierte österreichische Gesellschaftsklasse repräsentiert. 
Die Reformen Maria Theresias und Josefs II. schaffen aus den zislei- 
thanischen Ländern einen einheitlichen Staatsverband, dem gegenüber die 
Länder der ungarischen Krone eine relative Selbständigkeit behaupten. 
Der spätere Dualismus der Gesamtmonarchie kommt hier schon deutlich 
zum Vorschein. Der von Maria Theresia geschaffene österreichische 
Staat ist bei seinem Entstehen zentralisierender Beamtenstaat, der erst 
im Verlaufe der folgenden Generationen im Gefühl der Bevölkerung 
Wurzel faßt. Ein Produkt deutscher Kultur trägt dieser Beamtenstaat 
durchaus deutschen Charakter an sich und gewinnt auf die Kultur der 
nichtdeutschen Nationalitäten einen bestimmenden Einfluß. 

Der zweite Abschnitt hat die Entfaltung des österreichischen Problems 
durch die Revolution von 1848 zum Gegenstande und schildert zunächst 
die Erstarrung des österreichischen „Ancien Régime“ unter Franz II., der 
vom Haß gegen die Ideen der französischen Revolution erfüllt, den Staat 
zur sorgsam ausgebildeten Maschine machen möchte, deren Aufgabe im 
Innern vorzüglich die Erhaltung von Ruhe und Ordnung ist. Unter der 
Vorherrschaft von Polizei und Zensur ist die Restaurationsepoche seit 
1815 „die Zeit tiefster Herabwürdigung aller Grundkräfte wirklicher 
Staatsmoral und gesunden politischen uud gesellschaftlichen Lebens, sowohl 
bei den Einzelnen, als auch bei ganzen Völkern und Klassen“. Geschichtlich 
durch den Namen Metternichs berühmt, hatte die Epoche im tiefsten 
Grunde doch ihren Geist und Charakter von dem Wesen des Kaisers 
Franz empfangen. Die Regierung des Reiches durch die wundersame 
Hof- und Staatskonferenz unter seinem geistesschwachen Nachfolger 
Ferdinand hat das ihrige getan, um im letzten halben Menschenalter 
vor der Revolution von 1848 das äußerste Stadium der Erstarrung 
aller geistigen und moralischen Kräfte im Leben und Handeln des Staates 
herbeizuführen. Seit der Julirevolution macht sich auch in Oesterreich 
ein Geist der Opposition bemerkbar, einerseits bei den Stände vertretungen, 
die bereits abgestorben schienen, andererseits bei den intellektuellen Kreisen 
des Bürgertums, die sich mit den Klagen und Wünschen des vom groß- 
grundbesitzenden Adel wirtschaftlich und persönlich durchaus abhängigen 
Bauernstandes identifizieren. Über diese revolutionären Triebkräfte hinaus- 
wachsend erhebt sich gleichzeitig das Nationalgefühl der nichtdeutschen 
Volksstämme und alsbald auch der Deutschen in Oesterreich. Hierzu 
gesellen sich sogleich zwei spezifisch österreichische Kraftelemente: die 


Kritiken 223 


„staatsrechtliche“ Idee, die sich im Wiederaufleben der ehemaligen politischen 
Selbständigkeit der Länder äußert und die Abneigung gegen den büro- 
kratischen Zentralismus. Einen der letzten Gründe der schweren Krankheit 
Oesterreichs im ganzen 19. Jahrhundert erblickt der Verfasser darin, daß 
die Deutschen sich immer wieder mit dem absolutistischen Charakter des 
Staates versöhnten, weil die Obrigkeit für sie einen nationalen Besitz, 
den Ausdruck ihrer alten volklichen Herrenstellung in diesem Reiche 
bedeutete. Die regierende Obrigkeit ihrerseits kam über die rein dynastische 
Reichs- und Staatsidee nicht hinaus und verstand es nicht, den Übergang 
zu der politischen Auffassung zu finden, den der Staat als Vermittlung 
zwischen West und Ost, Nord und Süd schrittweise eine kulturelle und 
politische Annäherung und Gleichstellung der Völker mit dem Ziele eines 
künftigen übernationalen Reiches erstreben müsse, um für sich eine natürliche 
Existenzberechtigung zu schaffen. So hatte die verhängnisvolle Erbschaft 
franziskanischer Politik den Staat in den Abgrund gestürzt. 

Das Hauptproblem der Revolution selbst ist die Frage, ob die Reichs- 
gemeinschaft erhalten bleiben könne, wenn die Prinzipien der individuellen 
politischen Freiheit des Liberalismus und der volklichen Freiheit des 
Nationalismus gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. | 

Der Kremsieser Verfassungsentwurf, der als freier Vertrag der 
Völker zustandekam, versucht dieses Problem zu lösen, allein die Regierung 
verhindert gewaltsam seine Verwirklichung und oktroyiert die Verfassung 
vom 4. März 1849 mit Einbeziehung Ungarns in das Reich. Auch diese 
Verfassung tritt nicht ins Leben, und das Sylvesterpatent von 1851 führt 
den neuen Absolutismus ein. Auf die von Redlich sehr eingehend be- 
handelten Einzelheiten dieser hier in aller Kürze skizzierten Entwicklung 
soll nicht näher eingegangen werden, ebenso nicht auf die parallel hiermit 
geschilderte Gestaltung der Frankfurter Nationalversammlung mit ihren 
Beziehungen zum Verlauf der österreichischen Revolution. Nur die eine 
von Redlich hervorgehobene, den Idealismus der Deutschen kennzeich- 
nende Tatsache sei erwähnt, daß das Prinzip der Gleichberechtigung der 
Völker im national gemischten Staate zum ersten Male in der Frank- 
farter Versammlung solenne Anerkennung und Formulierung gefunden 
hat. Die Folgerungen, die von tschechischer Seite aus diesem Prinzip 
gezogen wurden, gingen jedoch dahin, ein Vorrecht der tschechischen 
Sprache innerhalb der Länder des alten böhmischen Staates zu prokla- 
mieren. In dem durch die folgenden Jahrzehnte fruchtlos geführten 
Kampfe um das „Amtssprachenrecht“ sieht Redlich den stärksten Beweis 
der politischen und legislativen Unfähigkeit des neuen österreichischen 
Obrigkeitsstaates. Die innerösterreichischen Gegensätze der Nationalitäten, 


4 


224 Kritiken . 

das Widerstreben Ungarns gegen Osterreich, die Bestrebungen der 
Kroaten und Rumänen innerhalb des Verbandes der Länder der unga- 
rischen Krone zeigen die außerordentlichen Schwierigkeiten des öster- 
reichisch - ungarischen Reichs- und Staatsproblems. 

Im dritten Abschnitt gibt Redlich eine für die Koditikations- 
geschichte des Kremsieser Entwurfes sehr lehrreiche Darstellung von 
dem Zustandekommen dieses von ihm mit vollem Rechte sehr hoch ge- 
werteten Verfassungsentwurfes, der unter der Mitwirkung der Vertreter 
aller Nationalitäten Österreichs es zustande brachte, das bisher durch 
den Machtwillen der Dynastie zusammengefaßte Reich zu einer orga- 
nischen Verbindung der Teile umzugestalten, den Staat zu dekonzen- 
trieren und zu dezentralisieren und ihn dabei doch zu erhalten. 

Der vierte Abschnitt, der den neuen Absolutismus Österreichs im 
Gegensatze zu dem vormärzlichen Regiment und die Entwicklung des 
österreichischen Problems von 1849—1859 zur Darstellung bringt, ist 
durch die Charakteristik der führenden Persönlichkeiten, wie Windischgrätz, 
Schwarzenberg, Stadion, Kübeck, Bach u. a. von besonderem Interesse. 
Das Fazit der Entwicklung ist nach Redlich, daß durch die gewalt- 
same Beseitigung des konstitutionellen Gedankens und die Einrichtung des 
bürokratischen militärischen Absolutismus in der Gesamtmonarchie (mit 
Einschluß desseiner verfassungsrechtlichen Sonderstellung beraubten Ungarn) 
der Staat auf die zum Abgrund führende Bahn gebracht worden ist. 
Die äußerste Konzentration rein bürokratischer Verwaltung, gestützt auf 
modernisierte Staatspolizei mit Gendarmerie verbürgte die völlige Willen- 
losigkeit und Untätigkeit der Völker. Der Monarch hat eine persönliche 
Zentralstellung und ist nach dem Tode Schwarzenbergs sein eigener 
Ministerpräsident. Wenn die Verwaltung vom administrativen Gesichts 
punkt aus manches Gute geleistet hat, so hat sie politisch schweren 
Schaden angerichtet. Die Bevölkerung ist von Mißtrauen gegen die 
Regierung erfüllt und von Mißtrauen in die eigene Fähigkeit, politisch 
schöpferisch zu wirken. Der Haß Ungarns gegen das Deutschtum 
stammt aus dieser Bach’schen Zeit, da die Verwaltung deutsch war. 
Bei der großen Ausführlichkeit, mit der Redlich diese Periode behandelt, 
muß es auffallend erscheinen, daß er dem folgenschweren Abschluß des 
Konkordats so geringe Aufmerksamkeit zugewendet hat. 

Der fünfte Abschnitt ist dem Abbau des Absolutismus und Zentra- 
lismus in der Gesamtmonarchie und der Erlassung des Oktoberdiploms 
gewidmet. 

Bei der innigen Wechselwirkung zwischen äußerer und innerer Politik 
hat der Zusammenbruch der ersteren auf den lombardischen Schlacht- 


Kritiken 225 


feldern die Unmöglichkeit des letzteren im Gefolge. Der in der oktroyierten 
Verfassung vom 4. März 1849 geschaffene Reichsrat, der als oberster 
Staatsrat gedacht war, wurde als verstärkter Reichsrat zur Anbahnung 
der erforderlichen Reformen einberufen. Nach seiner Zusammensetzung 
hatten die österreichischen und ungarischen konservativen aristokratischen 
Mitglieder, die eine einheitliche Partei bildeten, den maßgebenden Einfluß, 
Ihr Majoritätsantrag stellt die historisch-politischen Individualitäten der 
Länder für die Gestaltung der zukünftigen Verfassungspolitik des ganzen 
Reiches in den Vordergrund, bewahrt in der Zentralverfassung die Macht- 
stellung der Krone und perhorresziert die Einführung konstitutioneller 
Zustände nach dem Muster der westeuropäischen Staaten. Das in Ge- 
mäßheit dieser politischen Grundvorstellungen erlassene Oktoberdiplom 
erweist sich durch den Widerspruch Ungarns, das seinen konservativen 
Adel im verstärkten Reichsrat aufs entschiedenste desavouiert, sowie durch 
die allgemeine Ablehnung seitens der Deutschliberalen als undurchführbar. 

In welcher Weise es Anton von Schmerling und seinem aus- 
gezeichneten Mitarbeiter Perthaler gelingt, im Februarpatent ein Kom- 
promiß zwischen bürgerlichem Konstitutionalismus und adeligem „Autono- 
mismus“ zustande zu bringen, zeigt uns der sechste und letzte Abschnitt 
des Bandes, der auf Grund der Protokolle und Akten eine sehr lehr- 
reiche Kodifikationsgeschichte und eine vortreffliche Analyse der staats- 
rechtlichen Grundideen der Februarverfassung enthält. 

Wien. Gustav Seidler. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 15 


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226 


Nachrichten und Notizen. 


Festgabe Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstage. Dieterichsche Verlags- 
buchhandlung. Leipzig 1920. (240 S.) 


1. Gritzner, „Die deutschen Reichsfarben“ (8. 1—8), untersucht 
ihr Alter („gold“ seit Otto IV. Grundfarbe des Schildes und der Fahne und 
„schwarz“ Farbe des Adlers, „rot“ seit Otto III. Farbe der Belehnungsfahnen) 
und ihre Zusammenstellung: „Schwarz-rot-gold“ ist eine willkürliche Ver- 
schmelzung erst des 19. Jahrhunderts. — 2. Hilliger bestimmt in einer Unter- 
suchung, die von einem Merkspruch des 13. Jahrhunderts ausgeht, aber auch 
die ortsüblichen rheinischen Maße des 19. Jahrhunderts heranzieht, den, Raum- 
inhalt der Kölner Hohlmaße des Mittelalters“ (S. 9—28). — 3. Kühn, 
„Zur Kritik der Weistümer“ (S. 29—50), erörtert in einer straff aufge- 
bauten quellenkritischen Bearbeitung oberrheinischer Weistümer eine Methode 
für die Untersuchungen über Alter und Herkunft der Weisungen. Indem er 
die Weistümer nach Herrschaftskreisen zusammenstellt und ursprünglich ge- 
meinsame Bestandteile durch Vergleich aussondert, gewinnt er für das Alter 
der Weistümer wichtige Kriterien aus der Besitz- und Verwaltungsgeschichte 
der Herrschaften und für ihre Herkunft einen Einblick in den überraschend 
großen Einfluß der herrschaftlichen Politik. Das Interesse an der Bildung 
und Wiederholung der Weisungen als eines Rechtsvertrages lag nach Kühns 
Quellen ursprünglich wesentlich auf herrschaftlicher Seite. Erst als die Fron- 
hofs verfassung ins Wanken gekommen war, setzten sich neue Schichten lokaler 
Färbung an. „Jetzt erst begannen hier und da die Weistümer die Sprache 
der Bauern zu reden.“ Die klärende Untersuchung gibt beiläufig eine sehr 
einleuchtende Konjektur für das Münchweier Hofrecht des 12. Jahrhunderts. 
— 4. In Rörigs Arbeit „Luft macht eigen“ (S. 51—78) ist der frucht- 
bare Gesichtspunkt der, daß sie die Entwicklung dieses Rechtssatzes mit der 
Entwicklung der über Grundbesitz hinausragenden Bannherrschaft verbindet, 
auf deren Bedeutung Seeliger häufig hingewiesen hat. Die Standesminderung 
durch Eintritt in einen bestimmt umgrenzten Herrschaftsbezirk kann sich erst 
durchsetzen, als die territorialen Herrschaftsgewalten die Zugehörigkeit der 
in den Umkreis ihrer Herrschaft Eintretenden zu persönlichen Herrschafts- 
verbänden oder zu dem persönlichen Stande der Freien nicht mehr achten, als 
das Territorialitätsprinzip das Personalprinzip des Rechts durchbricht. Das- 
selbe Territorialitätsprinzip äußerte in der Stadt infolge seiner autonomen 
Ausprägung die soziale Wirkung „Luft macht frei“, auf dem Lande unter 
herrschaftlicher Initiative die entgegengesetzte: „Es lag letzten Endes ganz 
bei den Herrschaften, ob sie die Summe der ihnen zustehenden Machtbefug- 
nisse über die Bezirkseingesessenen in dem Sinne steigern wollten, daß 


* 


Nachrichten und Notizen 227 


die Luft ihres Bezirks nicht nur die Untertanenbindung hervorrief, sondern 
im engeren Sinne des Wortes eigen machte“ (S. 64). — 5. Kötzschke be- 
handelt „Die deutschen Marken im Sorbenland“ (S. 79—114), ihre Bil- 
dung und, zum Teil im Anschluß an Arbeiten aus der Schule Seeligers, ihre Ver- 
fassung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt einmal in dem Hinweis auf das 
Zusammenwachsen slavischer und deutscher Einrichtungen, denn in der Ab- 
grenzung der slavisch-deutschen Burgwarde gegen die deutschen Burggraf- 
schaften. — 6. OB wald, „Anteil an der gemeinen Mark in der nieder- 
ländischen Herrschaft Dvente“ (S. 115—140), gibt eine Entwicklungs- 
geschichte des Gerichts- und Verwaltungswesens dieser Marken, in denen sich 
anscheinend sehr alte demokratische Einrichtungen bis ins 17. Jahrhundert rein, 
dann zum Teil in aristokratischer Umbildung erhalten haben. Für die Motive 
dieser Umbildung kann Verfasser im Rahmen der Arbeit nur Andeutungen 
geben. — 7. Gerlach, „Über den Marktflecken- und Stadtbegriff im 
späteren Mittelalter und in neuerer Zeit“ (S. 141—159), weist gegen- 
über der allgemeinen These Rietschels, Spieß’ und anderer, die Stadt unter- 
scheide sich im späteren Mittelalter durch ihre Befestigung von dem Markt, 
urkundlich eine ganze Reihe von Märkten mit Befestigung nach: Man kann 
eben die fließende Buntheit mittelalterlicher Zustände nicht ohne Gewaltsam- 
keit begrifflich sondern. — 8. Strieder, „Die Frachtfubrleute aus 
Frammersbach in Antwerpen“ (S. 160—166), hat in Antwerpener Quellen 
die eigenartige Beschäftigung der Bewohner ganzer Dörfer und Landstriche 
als Fuhrleute für den Frachtenverkehr im 15. und 16. Jahrhundert erkannt. — 
9. Bemmann, „Thomas Münzer, Mühlhausen i. Th. und der Bauern- 
krieg“ (S. 167—175), schränkt auf Grund lokalgeschichtlicher Untersuchungen 
die allgemeinen Darstellungen etwa Lamprechts und Kautskys von der sozialen 
Notwendigkeit der Mühlhausener Revolution und dem Anteile Münzers an ihr 
erheblich ein. — 10. Stählin entwirft von „den inneren Verhältnissen 
Englands um das zweite Jahrzehnt der Elisabeth“ (S. 176—188) ein 
zum Teil anschauliches Bild, besonders im Anschluß an Harrisons „Description 
of England“: Trotz der Umbildung des feudalen in das gewerbliche England, 
trotz der beginnenden Opposition der Puritaner eine glückliche nationale Ge- 
schlossenheit gegenüber den katholischen Mächten. — 11. Herre gibt in großen 
Zügen einen Überblick über „Völkergemeinschaftsidee und Interessen- 
politik in den letzten Jahrhunderten“ (S. 189—218), über die Be- 
nutzung der Völkergemeinschafts- nud Konvenienzidee durch den Macht- 
egoismus der Großstaaten im 17. und 18. Jahrhundert, die Herrschaft desselben 
Machtinteresses im 19. Jahrhundert im Grundsatz der „Legitimität“, aber auch 
in dem diesem entgegengestellten, des „Selbstbestimmungsrechtes“. Für 
Deutschland falle gegenwärtig realpolitisches Interesse mit der Aufgabe zu- 
sammen, den Völkerbundsgedanken in seiner Reinheit zu vertreten. — 12.Kap- 
hahn versucht in der Arbeit „Der Begriff und die Formen der histo- 
fischen Schwelle“ (S. 219—240) Simmels Definition, daß ein Ereignis die 
Schwelle vom historisch Irrelevanten zum Relevanten dadurch überschreite, 
daß es ein bestimmtes Quantum Wirkung ausübe, dadurch weiterzuführen, 
daß er das Kriterium der zeitlichen Fixierung und der Mitwirkung an einem 
geschichtlichen „Wandel“ einführt. Er endet aber bei der meines Erachtens 
wichtigeren Frage nach der Bedeutung, die das veränderliche subjektive histo- 


15* 


E 


228 Nachrichten und Notizen 


rische Interesse für die Bestimmung der „Schwelle“ hat; diese Frage hleibt 
offen. 

Die Aufsätze sind selbstverständlich nicht gleichwertig. Aber als Ganzes 
gibt der Sammelband wertvolle Anregungen nach zwei Richtungen: Einmal 
durch dieGruppe von Aufsätzen, die bestehende allgemeine Thesen aus den Quellen 
heraus einer Kritik unterziehen (Kühn, Gerlach, Bemmann), und dann durch 
zusammenfassende Übersichten, die Einzeluntersuchungen Richtung weisen 
können (vor allem Herre, Rörig, Kötzschke). 

Görlitz. A.Koselleck. 


W.S. Teuffels Geschichte der römischen Literatur. Sechste Auflage, unter 
Mitwirkung von E. Klostermann, R. Leonhard und P. Wessner neu be- 
arbeitet von W. Kroll und F.Skutsch +. I. Band. Die Literatur der 
Republik. Leipzig- Berlin 1916. X und 540 S. 84. 


Trotz mannigfaltigster Konkurrenz ist der „Teuffel“, das Reichskursbuch : 
des Philologen, doch um seiner vorbildlichen Knappheit und klaren Übersicht- 
lichkeit willen schlechthin unersetzlich. Die Neubearbeitung des ersten Bandes, 
mit dem die Erneuerung des Werkes ihren Abschluß findet, lag fast ganz in 
den Händen von W. Kroll, der ja für weitausgreifende, knapp sachliche Re- 
ferate dieser Art eine ganz besondere Erfahrung und Veranlagung mitbringt. 
Hier kommt zunächst der allgemeine, sachliche Teil in Betracht, in dem 
Teuffel die einzelnen Literaturgattungen Revue passieren ließ, eine Betrach- 
tungsweise, die in gewissem Sinn gerade jetzt modern ist, wo die zwingende 
Bedeutung der Gattung und des Vorbilds viel höher, als das früher geschah, 
gewertet wird. Es sind, wie auch im speziellen Teil, vor allem die Anmer- 
kungen, die das Referat über die wissenschaftliche Forschung bringen, also 
am deutlichsten die Spuren der entsagungsvollen, auf Schritt und Tritt nach- 
bessernden und ergänzenden Tätigkeit des Herausgebers tragen. Die oft etwas 
eigenwillig dreinfahrenden Werturteile Teuffels, die sich gerade in einem Werk 
dieser Art recht merkwürdig ausnahmen, begegneten bei der Literatur der 
republikanischen Zeit verhältnismäßig weniger. Trotz peinlichster Raum- 
ökonomie und Entfernung manches Ballastes, besonders veralteter Literatur- 
angaben — das Werk soll ja nicht eine vollständige Bibliographie des Gebietes 
liefern —, ist der Umfang nicht unerheblich gewachsen. Aber man wird sich 
dieses Zuwachses, der sich nach Stil und Charakter i. a. vortrefflich dem Werk 
anpaßt, von Herzen freuen dürfen. Es will doch etwas besagen für die saubere, 
solide Grundlage eines Handbuches, wenn es mit einem so großen Teil seines 
Gutes die Feuerprobe einer durchgreifenden Erneuerung übersteht. 


Leipzig. Wilhelm Süß. 


In einem Artikel im Archiv für hessische Geschichts- und Altertums- 
kunde N.F.13, der auch als Sonderdruck erschien (Die Bodenformation 
der Wetterau in ihrer Wirkung auf die Besiedlung in vorgeschicht- 
licher Zeit 1920), hat Georg Wolff festgestellt, daß das Lößgebiet die 
Spuren der ältesten Menschen der Wetterau trägt, die dort allerdings erst in 
der neolithischen Zeit auftreten. Die Bandkeramiker bewohnten dörfliche Gruppen 
von teilweise erheblicher Ausdehnung, die uns eine Ackerbau und Viehzucht 
treibende, friedliche Bevölkerung erkennen lassen. Die Ausbreitung dieser 


Nachrichten und Notizen 229 


Siedlungen in der Lößformation ist so grundsätzlich, daß sie als einzige Siede- 
lungsmöglichkeit jener Zeit erscheint. Dabei blieb die Bevölkerung bis an die 
Schwelle der historischen Perioden im Kerne dieselbe, sind also keine wesent- 
lichen Einwanderungen anzunehmen. 

Der La-Töne-Zeit, und zwar dem jüngeren germanischen Abschnitte, 
gehören die Trichtergruben an, die sich vereinzelt im Lößgebiete finden. 
Diese Vorratsräume breiten sich kreisrund unter der Humusdecke aus und 
erweitern sich durch Unterscheidung nach unten so, daß der kreisrunde 
Boden dieser Höhlungen einen Durchmesser von 1,5—2 m erhält. Über 
ihnen dürften sich die wohl rechteckigen Wohnstätten (Lehmverstakungs- 
häuser) befunden haben. Im Gegensatz zu den Neolithikern haben diese La- 
Tene-Leute ihre Wohnräume nicht mehr tief in den Boden eingeschnitten, weil 
sie gutschützende Fachwerkhäuser hatten. Den nächsten Fortschritt stellen 
die römischen Fachwerkhäuser mit ungemauerten Kellerchen in den Lager- 
dörfern der Zeit Domitians dar, in denen sich gebrannte Lehmpatzen mit 
Holzverstakungsröhren befinden. Sie zeigen Spuren von weißem Wandverputz 
wie die La-Töne-Zeit. Sonst sind die römischen Keller gemauert, es folgten 
also die Römer dem Ortsbrauche. Diese Bauart der La-Tene-Zeit entspricht 
ganz der Schilderung in Tacitus’ Germania über die Wohnhäuser der Germanen. 

Vor und nach 100 n. Chr. bewohnten Sueven dieses Gebiet, die hier aus der 
ersten vorchristlichen Wanderzeit der Sueven zurückgeblieben oder nach Ariovists 
Niederlage hierher zurückgekehrt waren. Den vielbesprochenen Ausdruck des 
Tacitus „dubiae possessionis solum“ bezieht Wolff auf die Wetterau, deren 
politische Verhältnisse damals noch ungeklärt waren. 

Mit dem Einmarsch der Römer entstanden aber sehr schnell zahlreiche 
Gutshöfe, die alle vorfindbaren vorzüglichen Trinkwasser - und Heilquellen sich 
zunutze machten. Dabei zeigt sich, daß die Römer mehr auf regelmäßige Ver- 
teilung des Landes als auf Lage der Quellen sahen, die sie nicht weniger 
schätzend sich durch lange Wasserleitungen nutzbar machten. Wolff bestätigt 
in diesem Zusammenhange auch die Auffassungen Meitzens über die Römer- 
anlagen in Friedberg, die nicht unbestritten geblieben. waren, insofern, als 
er feststellt, daß das durchschnittliche Maß der Entfernung größerer Hof- 
seiten voneinander in der Südwetterau vollkommen den Feststellungen in Fried- 
berg entsprechen. Je ein römischer Gutshof hatte nach ihm bei 90 — 120 m 
langen Mauern etwa 1 Quadratkilometer Ausdehnung (= 100 Hektar oder 
400 Morgen). 

Bezüglich der Ortsnamen auf -heim scheint er auf dem Standpunkte zu 
stehen, daß sie für fränkische Siedelungen charakteristisch sind, wie er für 
Hessen die auf -hausen in ähnlicher Stellung sieht. Er findet sie an Fluß- 
ufern, was gerade für die Franken bezeichnend sei. Andreas Hund hat be- 
kanntlich erst neulich in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (Bd.73) 
nachgewiesen, daß die heim-Orte als Einzelsiedelungen anzusehen sind und, 
da sie nicht mit Personen- sondern mit Sippennamen zusammengesetzt sind, 
noch der Zeit der Landnahme angehören. Wenn auch Wolff zugibt, daß die 
weitaus meisten heim- Orte seines Gebietes mit Genetiven von Personennamen 
zusammengesetzt sind, so bestreitet er doch die Möglichkeit der Einzelhof- 
siedelung, kommt aber schließlich wenigstens doch zur Annahme, daß sie Groß- 
grundbesitzer als Gründer haben. Auch die spezifisch fränkische Provenienz 


230 Nachrichten und Notizen 


der heim-Orte schwächt er ab, indem er findet, daß ähnliche Erscheinungen 
in anderen Landschaften auf ähnliche Ursachen zurückzuführen seien. So dürfte 
die neuere Auffassung über die heim- Orte, die durch die Untersuchungen Hunds 
auf schwäbischem Boden bestätigt wurde, auch in dieser gut geschriebenen 
Schrift, die zum Schlusse beachtenswerte Erfahrungsseiten formuliert, keine 
Widerlegung erfahren. 

Innsbruck, November 1920. Adolf Helbok. 


Wirth, Albrecht, Entwickelung der Deutschen. Halle 1918. 232 8. 


Wirth stellt die Entwickelung des deutschen Volkes mit der Entwickelung 
des einzelnen Menschen in Parallele, ohne daß dieser Gedanke besonders 
fruchtbar wird. Dann zieht er fremde Kulturentwickelungen zum Vergleich 
heran; diese Vergleiche sind zwar sehr summarisch, aber doch manchmal an- 
regend. Als Ganzes ist das Buch für eine Geschichtserzählung zu sprung- 
haft, für eine Betrachtung über die deutsche Geschichte zu gedankenarm. 


Görlitz. A.Koselleck. 


Godhard Josef Ebers, Prof. Dr., Der Papst und die Römische Kurie. 
I. Wahl, Ordination und Krönung des Papstes (Quellensammlung zur 
kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 3) VIIE, 216 S. 8°. 
Paderborn, F. Schöningh 1916. 


Der Herausgeber eröffnet mit diesem Heft eine Serie, die nach dem Vor- 
wort „Die Quellen zur Geschichte der kirchlichen Verfassung und des kirch- 
lichen Amterrechts bieten sollen“. Das vorliegende, dem Papstwahlrecht ge- 
widmete Heft, dem zwei weitere, über die Geschichte der päpstlichen Juris- 
diktions- und Ehrenrechte und über die Organisation der Kurie, folgen werden, 
umspannt in 20 Nummern die gesamte Geschichte der Besetzung des päpst- 
lichen Stuhles bis zur Gegenwart (1. Das Papstwahlrecht bis Alexander III. 
1179; 2. Von Alexander III. bis Gregor XV 1621; 3. das geltende Papstwahl- 
recht; 4. Ordination, Inthronisation, Possess und Krönung). Die Nachprüfung 
einiger mitgeteilter Texte durch O. Lerche in Theol. Literaturzeitung 1918 
Nr. 1 Sp. 9 ff. hat zu Feststellungen geführt, deren sorgfältige Beachtung für 
die weiteren Hefte dringend geboten ist. Geschieht das, dann ist die Fort- 
setzung des besonders für Seminarzwecke geeigneten Unternehmens zu 
wünschen. 

Göttingen. Mirbt. 


In einer überaus beachtenswerten Schrift: „Der Markt von Lübeck. 
Topograpbisch-statistische Untersuchungen zur Deutschen Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte Mit einer Karte.“ (Leipzig, Quelle & 
Meyer, 1922) behandelt Fritz Rörig auf Grund eingehender Durchforschung der 
Eintragungen des Lübecker Oberstadtbuchs hochwichtige Fragen der älteren 
Städtegeschichte. Er stellt fest, daß in Lübeck ein stadtherrliches Eigentums- 
recht am Markt nicht bestand, daß ursprünglich wahrscheinlich nur Ratsfamilien 
Eigentumsrecht an Buden besaßen, daß aber der Besitz Anderer im Laufe des 
13. und des beginnenden 14. Jahrhunderts im Wachsen war. Wechsel des Be- 
sitzes war sehr in Übung. Er macht walırscheinlich, daß die ursprünglichen 


Nachrichten und Notizen 231 


Besitzer die Gründungsunternehmer Heinrichs des Löwen gewesen sind. Der 
Stadtherr hat in Lübeck keinen Wortzins gehabt. Rörig erklärt das mit Ab- 
kauf seitens der Unternehmer und zieht dabei die bekannten Belege für Hein- 
richs des Löwen Liebe zum Gelde heran. Er tritt für das Bestehen einer 
Unternehmergilde ein; ihre Mitglieder sind die Begründer der Stadt, die loca- 
tores, die sich zu einer conjuratio zusammenschließen. Aus ihnen wird der 
Rat; er ist nicht aus der Gemeinde hervorgegangen. An den Gewandschneider-, 
Fleischer- und Bäckerbuden des Marktes haben die Unternehmer gemeinsames 
Eigentamsrecht. Rörig meint, daß der Gewandschnitt ursprünglich von allen 
Unternehmern geübt, im 18. Jahrhundert allmählich von vielen aufgegeben 
worden sei. Die Zuwandernden wurden von den Unternehmern zugelassen und 
mit Grundstücken gegen Wortzins ausgestattet. Es wird versucht, die Ver- 
kaufsmöglichkeiten (Verkaufsstellen) zu beziffern; es ergibt sich für die Zeit 
um 1290 die hohe Zahl von 1072, davon 300 bewegliche Stände auf dem Markt; 
doch handelt es sich dabei wohl mehr um Berechtigung zum Verkauf als um 
tatsächliche Ausübung. Eine Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung 
anf die einzelnen Berufe. Allgemeinen Marktzwang stellt Rörig in Abrede; 
er bestand für Fleischer und Bäcker; der Handel mit Lebensmitteln stand 
überhaupt unter Kontrolle. Einzelne Fälle von Marktzwang werden besprochen. 
Durch Verlegung des Verkaufsrechtes in die Wohnhäuser ist die Bedeutung 
des Marktes zurückgegangen. Mit vollem Recht weist Rörig auf die Wichtig- 
keit des statistisch -topographischen Materials der Stadtbücher für die Stadt- 
geschichte hin. Seine scharfe Abweisung Sombartscher Vergewaltigung der 
Überlieferung (8. 75) ist vollberechtigt. Ein mit größter Sorgfalt und zweifel- 
los mühevoll gezeichneter, überaus klarer und inhaltreicher Plan des Lübecker 
Marktes 1285 — 1325 macht Rörigs Buch besonders wertvoll. Es darf von 
keinem städtegeschichtlichen Forscher übersehen werden. 
Berlin- Steglitz, Friedrichstr. 7. D. Schaefer. 


Franz Pelster S. J., Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften 


Alberts des Großen. (Ergänzungshefte zu den Stimmen der Zeit. Zweite 


Reihe, Forschungen. 4. Heft.) Freiburg i. Br., Herdersche Buchhand- 
lung, 1920. XV, 179 S. i 

Es ist umfangreiche und umsichtige Forschung, die hier in drei Haupt- 
abschnitten dargeboten wird. Der erste behandelt die mittelalterlichen Le- 
genden Alberts des Großen nach ihren Quellen und ihrem Werte. Da diese 
Legenden ziemlich spăt und nicht sehr ausführlich sind, ist dieser Abschnitt 
der am wenigsten wichtige; in der Tatsachenerforschung aus Alberts Leben 
und Schriften spielen nachher kritische Ergebnisse dieses ersten Abschnittes 
auch nur gelegentlich einmal eine Rolle. Zur Sache kann man bemerken, dal; 
es manchmal scheint, als ob Pelster etwas zu sehr dazu neigt, verlorene Quellen 
and Mittelglieder anzunehmen und nicht immer die einfachsten Erklärungs- 
möglichkeiten bevorzugt. Der zweite Hauptabschnitt bietet Untersuchungen 
zu einigen Daten aus dem Leben Alberts des Großen. In der gerade neuer- 
dings vielumstrittenen Frage des Geburtsjahres Alberts tritt Pelster wiederum 
in recht eindrucksvoller Weise für die Geburt schon 1193 ein. Ort und Zeit 
des Eintritts in den Dominikanerorden, ob Padua 1223 oder Koln zu nicht 
sicher bekannter Zeit, worauf Pelster erstmalig die Aufmerksamkeit lenkt, 


— F TTT. ͥ ¹·¹ðw¹;¹¹1A³ ³ m ²ðÜſ ·˙ - - ³ð·⅛wꝛ En, u 


232 Nachrichten und Notizen 


lassen sich nicht sicher ausmachen. Ein Studium der Theologie in Padua, 
Bologna oder Paris nimmt Pelster nicht an, seine theologische Ausbildung, 
von der wir äußerst wenig wissen, habe Albert wahrscheinlich in den Ordens- 
häusern der Provinz Teutonia und teilweise wenigstens in Köln empfangen. 
Als Zeit, in der Thomas von Aquino in Köln bei Albert studierte, nimmt 
Pelster, was in schwierige Fragen der Chronologie auch des Thomas hinein- 
führt, 1245, vielleicht schon 1244 an. Vorher übte er Lehrtätigkeit nach 1233 
und vor 1240 in Hildesheim aus, 1235 in Freiburg und wohl schon vor 1244 
in Köln. Dann wird sein Leben bekannter, wir tappen nicht mehr so ganz 
im Dunkeln. Wichtig, weil auch für die Chronologie der Albertschen Schriften 
folgenreich, ist in diesem Abschnitt der Nachweis eines längeren, von 1261—1263 
dauernden Aufenthaltes an der Kurie und in Süditalien. Die Teilnahme Alberts 
am Lyoner Konzil von 1274, die v. Loë schon 1914 urkundlich bewiesen hat, 
erschließt Pelster, dem dieser Nachweis erst nachträglich bekannt wurde, auch 
aus anderen Gründen; wichtig ist die dafür bezeugte Beziehung Alberts zu 
Rudolf von Habsburg. Diese beiden Abschnitte (bis S. 98) der exakten Ver- 
gegenwärtigung der äußeren Tatsachen sind für den anschaulich denkenden 
Historiker die unerläßliche Voraussetzung für das Lebendigmachen des geistigen 
Gehaltes und der eigentlich wichtigen Zusammenhänge, aber sie sind doch eben 
nur Mittel zum Zweck. Die Hauptergebnisse enthält der dritte Abschnitt 
zur Chronologie der philosophischen und dogmatischen Schriften Alberts, und 
hier fehlt es denn auch nicht an den wichtigsten neuen Nachweisen. Eine 
kleine Schrift De laudibus beate virginis bezeichnet Pelster als wahrscheinlich 
das Erstlingswerk des Autors, die große Summa de creaturis, die man zum Teil 
erst in die sechziger Jahre hat setzen wollen, weist er als gegen 1250 um 
die Zeit des Pariser Aufenthaltes entstanden nach. Bald darauf sind dann 
die Erklärung zum Lombarden und der Kommentar zu Dionysius Areopagita 
geschrieben worden. Dagegen die großen Kommentare zu Aristoteles, die 
zuletzt Mandonnet und Endres schon 1256/57 fertiggestellt sein lassen wollten, 
sind erst nach 1263 und vor 1270 ausgearbeitet worden. Die summa theologie 
und zwei Werke tiber die Eucharistie gehören in Alberts letztes Lebensjahr- 
zehnt. An Einzelheiten bemerke ich, daß mir auf S. 76 der Sinn zu fordern 
scheint: „oder aus der richtigen Zahl 50 die falsche 48 wird“ statt des umge- 
kehrten Satzes bei Pelster, S. 112 ist wohl „passibilis“ statt „possibilis“ zu lesen. 

Von eigenen Studien her möchte ich noch folgendes zu Pelsters Arbeit 
bemerken. In der gesamten Geschichte und Überlieferung der Scholastik des 
späteren 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts spielen die Schriften des Tholo- 
meus von Lucca eine nicht unwichtige Rolle, auch Pelster hat sich viel mit 
Angaben von ihm auseinanderzusetzen; er operiert dabei auch mehrfach mit 
der von mir nachgewiesenen chronologischen Unzuverläßigkeit dieses Autors. 
Ohne meine diesbezüglichen früheren Sätze irgendwie verändern zu wollen, 
möchte ich auf Grund neuerer Studien, die ich mit der Ausgabe der Annalen 
künftig vielleicht einmal vorzulegen hoffe, ergänzend doch sagen, daß man bei 
Tholomeus zwischen seiner (wissenschaftlichen) Bearbeitung der früheren Zeiten 
und seinen eigenen Angaben über zeitgenössische Ereignisse und eigene Erleb- 
nisse noch unterscheiden muß. Auch die letzteren können chronologisch unzuver- 
lässig sein und sind es manchmal in sehr sonderbarer Weise, man muß sich 
jedesmal durch genauere Einzeluntersuchung über den wirklichen Gehalt und 


Nachrichten und Notizen 233 


die inbaltliche Möglichkeit dieser Angaben zu vergewissern suchen; aber sie 
können auch sehr richtig und zuverlässig sein. Man darf nicht jede Angabe 
des Tholomeus für die Zeit etwa von 1260, 1265 ab, nur weil sie von ihm stammt, 
als zeitlich unsicher behandeln. Ich hoffe über das ganze äußere Leben des 
Tholomeus und die Quellen seiner Kenntnisse zur Zeitgeschichte neue Unter- 
suchungen später einmal vorlegen zu können, die manches Nene bringen 
dürften. Manche Resultate, die Pelster nur zweifelnd und unsicher formuliert, 
weil er sich auf Tholomeus nicht verlassen zu können meint, hätte er, soweit es 
darauf ankommt, mit größerem Zutrauen geben können. 

Die Scholastik ist eines der größten, vielleicht das größte Erzeugnis des 
eigentlich mittelalterlichen Geistes. Sie ist bei weitem noch nicht ausreichend 
bekannt, vor allem nicht allseitig gewürdigt, vielmehr ist das noch eine wich- 
tige Aufgabe mittelalterlicher Geistesgeschichte. In den letzten Jahren sind 
manche wichtige Ansätze nach solcher Richtung gemacht worden. Pelster 
liefert dafür einen soliden und wertvollen Beitrag zur Erforschung des äußeren 
Tatsachengerüstes sowohl des Lebens als auch der Schriften eines der größten 
Scholastiker. 

Erlangen. B. Schmeidler. 


Friedrich Lammert, Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen 
(Bücherei der Kultur und Geschichte, herausgegeben von S. Hausmann, 
Bd. 10, Bonn und Leipzig 1920, X VIII und 268 S.). 

Das vorliegende Werk entspricht nicht den Erwartungen, die der Unter- 
titel „Entwicklung einer deutschen Territorialverfassung in kulturgeschicht- 
lichem und staatsrechtlichem Zusammenhange“ erweckt. Die ganze Arbeit 
macht einen unausgereiften Eindruck. Das gilt vom Stil, ganz besonders 
aber von der Art, wie die gedruckte Literatur benutzt wird. Eine 268 Seiten 
starke Verfassungsgeschichte eines Ländchens vom Umfang Sondershausens 
müßte die Hauptsachen selbst bringen, statt den Leser zu zwingen, sie in 
entlegenen Drucken (Fabers Staatskanzlei, Bundesratsdrucksachen usw.) selbst 
nachzuschlagen; auch eine Nachricht wie die von der 1896 erfolgten Änderung 
des 8 38 der Verfassung bleibt nutzlos, solange nicht gesagt wird, worum es 
sich in diesem Paragraphen handelt, denn nicht jeder hat einen Text der Ver- 
fassung zur Hand. 

Noch weniger genügt der Inhalt. Zwar hat sich Lammert Mühe gegeben, 
die Geschichte Sondershausens in den allgemeinen Rahmen der deutschen 
Verfassungsgeschichte einzuordnen; er hat die Bücher von Keutgen, Rachfahl, 
Spangenberg u. a. gelesen und zu ihnen Stellung genommen. Aber die Be- 
sonderheit seiner Aufgabe hat er nicht recht erkannt. Die Verfassungs- 
entwickelung Sondershausens ist dadurch gehemmt worden, daß es bis 1806 kein 
selbständiger Staat gewesen ist, sondern sich in Lehnsabhängigkeit von Sachsen 
befunden hat. Das hat namentlich die Herausbildung einer landständischen 
Verfassung gehindert. Um so wichtiger wäre es gewesen, daß der Verfasser 
auf die anderen Elemente des Staates, auf die Verwaltungsorganisation und 
das Finanzwesen, eingegangen wäre. Gerade für die Anfänge einer staat- 
lichen Geschichte genügt es nicht, nur das zu betrachten, was dem 19. Jahr- 
hundert als das Wesen der Verfassung erschien, das Verhältnis von Regierung 
und Landesvertretung. Infolge dieses Mangels hat es Lammert nicht ver- 


r 


234 Nachrichten urd Notizen 


standen, die Verhältnisse vor 1806 zu klarer Anschauung zu bringen. Besser 
ist ihm die Darstellung des 19. Jahrhunderts gelungen. Hier versuchte 
Sondershausen nachzuholen, was er in der älteren Zeit versäumt hatte, um 
ein selbständiges Staats- und Verfassungsleben zu entwickeln. Die rechtliche 
Möglichkeit dazu bestand seit 1806 und 1815; aber die Kleinheit des Staates 
ließ eben doch kein ernsthaftes politisches Leben aufkommen. Und Treitschkes 
Wort, daß sich in der Kleinstaaterei alle Geschichte in Anekdoten auflöse, 
wird auch durch diese Sondershausensche Verfassungsgeschichte belegt. 


Kiel. F. Hartung. 


Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. Ein Beitrag zu ihrer 
Erforschung und Zweckbestimmung von Dr. G. A.Kuhfahl. Sonder- 
‚ausgabe aus den Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimat- 
schutz. Dresden 1918. 8°. 128 8. 


Die alte Streitfrage über Ursprung und Bedeutung der Steinkreuze und 
Kreuzsteine, die nicht nur allerwärts in deutschen Gauen stehen, sondern von 
Norditalien bis zu den schottischen Inseln und Norwegen, ja bis tief nach Ruß- 
land hinein vorkommen, kann ihre endgültige Lösung erst dann finden, wenu 
dem Forscher ein Überblick über das ganze Verbreitungsgebiet dieser inter- 
essanten Denkmale möglich sein wird oder wenn wenigstens über mehrere 
ethnographische Landschaften erschöpfende Sammlungen vorliegen. Einen 
dankenswerten Schritt zu diesem Ziele macht die vorliegende Arbeit Kuhfahls. 
Ihr Hauptwert beruht eben darin, daß sie ein fast lückenloses Verzeichnis der 
im vormaligen Königreich Sachsen heute noch vorhandenen oder literarisch 
nachweisbaren Steinkreuze darstellt. Einige Nachträge hat Kuhfahl im Dresdner 
Anzeiger 1919, Nr. 125, S. 7 und in den Mitteilungen des Landesvereins Säch- 
sischer Heimatschutz IX, 16 gebracht; andere, namentlich solche aus sächsi- 
schen Urkunden, bot der Referent im Neuen Archiv f. S. G. XL, 189 fl. Dar- 
nach beläuft sich die Zahl der bekannten Steinkreuze Sachsens auf mehr als 
400. Wesentliche Ergänzungen sind kaum mehr zu erwarten. Kuhfahls Schrift 
bringt genaue, meist durch den Augenschein gewonnene Nachweise über Stand- 
ort, Material und Form der noch vorhandenen sächsischen Kreuze, deren Malie 
(cm) genau angegeben werden; auch jetzt verschwundene Steine werden, soweit 
das noch möglich ist, eingehend beschrieben. Wo sich Sagen um das Denk- 
mal ranken oder historische Ereignisse sich anknüpfen, gedenkt ihrer Kuhfahl 
in angemessener Form. ‚Namentlich verzeichnet er auch die wenigen bisher 
bekannten Sühneurkunden aus seinem Gebiete, in denen die Errichtung von 
Steinkreuzen gefordert wird. Wenn er sich in einem Kapitel „Von Ursprung 
und Bedeutung“ dafür entscheidet, daß die Mehrzahl dieser alten Mäler aus 
dem Sühnegedanken des germanischen Rechts entstanden seien, so dürften ihm 
die Steinkreuzforscher wohl meist zustimmen. Kubfahl selbst scheint allerdings 
(vgl. Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz VIII, 80f.) in 
seiner Ansicht wieder schwankend geworden zu sein. Wie dem auch sei: seine 
fleißige, abschließende Sammelarbeit bleibt eine verdienstvolle Gabe. Daß sie 
mit 77 prächtigen Abbildungen nach (zumeist) eigenen photographischen Auf- 
nahmen des Verfassers geschmückt ist, verleiht ilır noch einen besonderen 
Wert und Reiz. Alfred Meiche. 


Nachrichten und Notizen 235 


Register zur Matrikel der Universität Rostock, bearbeitet durch 
Ernst Schäfer. I. Personen- und Ortsregister A- O. Schwerin 1919. 

XII und 736 88. | 

Von den zahlreichen Matrikel- Ausgaben deutscher Universitäten waren 
bisher zwei Ausgaben schwer nutzbar, die Erfurter wegen ihrer hervorragend 
unpraktischen und unvollständigen Register und die Rostocker wegen des 
Fehlens von Registern überhaupt. Diesem Mangel ist jetzt für Rostock gründ- 
lich abgeholfen; infolge des neuen Registers, dessen erster Teil jetzt erschienen 
ist, wird die Rostocker Matrikel nun zu den bestbenutzbaren zählen. Die 
Matrikel selbst 1419—1831 ist in 5 Bänden in den Jahren 1889—1912 ver- 
öffentlicht worden, die vier ersten von Ad. Hofmeister (t 1904) bearbeitet, der 
fünfte von Ernst Schäfer, dem wir das vorliegende Register verdanken. Der 
noch ausstehende 2. Band soll außer den Buchstaben P—Z noch ein Sachregister 
und das nach Familiennamen und Herkunft geordnete Verzeichnis der Im- 
matrikulierten 1831—1919 enthalten. Damit ist der Personalbestand der Hoch- 
schule während fünf Jahrhunderten in Zahl von rund 60000 Namen aufs be- 
quemste zugänglich gemacht. Wie groß, rein äußerlich betrachtet, die Register- 
Arbeit gewesen ist, ergibt sich aus der Mitteilung des Verfassers, daß ein Zettel- 
material von über 150000 Stück bearbeitet werden mußte. Der Verfasser 
bittet in Anbetracht dessen um Nachsicht bei der Benutzung. Aber trotz sehr 
starker Beanspruchung des Registers habe ich bisher noch keine einzige falsche 
Angabe gefunden, ein Beweis für die Sorgfalt, welche auf die Arbeit verwandt 
worden ist. Auch sind die Grundsätze, nach denen die Bearbeitung erfolgt, 
im ganzen durchaus zu billigen; hauptsächlich hat Erlers Register zur Leip- 
ziger Matrikel zum Muster gedient. In einem wesentlichen Punkt, in dem 
auch dem Referenten Erlers Register unpraktisch erscheint, weicht Schäfer ab; 
er hat die Gruppierung der Personen unter den Ortsnamen nach den Familien- 
namen nicht übernommen, sondern unter den Ortsnamen die chronologische 
Folge beobachtet, da sie gleichzeitig den Wechsel der Frequenz für den Uni- 
versitätsbesuch aus einem Ort oder einem Lande erkennen lasse. Aber sowohl 
die Erlersche wie die Schäfersche Art erschweren das rasche Auffinden eines 
Namens, der doch so oft nur nach Vor- und Ortsnamen bekannt ist. In dem 
vom Referenten vorbereiteten Hauptregister über die Kölner Matrikel sind unter 
jedem Ortsnamen die Vornamen alphabetisch angeordnet und bei jedem Vor- 
namen die Träger in zeitlicher Folge aufgeführt, das ist meines Erachtens die 
praktisch vorteilhafteste Art. Bei dem Rostocker Register ist sehr zu loben die 
straffe Zusammenziehung der verschiedenen Namensformen von sachlich gleichen 
Personennamen, wodurch eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der 
Benutzung eintritt; z. B. findet man unter Karsten die sämtlichen Personen, 
die in der Matrikel unter Carsten, Carstenius, Carstens, Carsteneus, Carstiani, 
Christiani, Kersten usw. erscheinen, unter Hinrichs auch Henrici u. a., unter 
Georgii Jorges und Jürgensen, unter Arends Arndes, Arndt, Arnoldi, unter 
Gerdes auch Gardes, Gerardi, Gerth usw. Die Dehnungen sind durchweg für 
die alphabetische Ordnung nicht berücksichtigt, wie es die Zweckmäßigkeit 
erfordert; aber nicht ganz folgerichtig ist Schäfer bei den modernen Ortsnamen 
verfahren, sodaß z. B. Aachen, Aalborg und Aarhuus auf der ersten Seite des 
Registers aufgeführt sind, während unter Alborck darauf verwiesen ist. Dem 
Referenten erscheint auch für diese Namen die Folgerichtigkeit des Verfahrens 


236 Nachrichten und Notizen 


angebracht. Lippia ist wie in der Kölner Matrikel wohl durchweg nicht als 
das Land Lippe, sondern als Lippstadt anzusprechen. 

An der Hand des Registers ist es dem Referenten leicht gewesen, eine 
sehr große Zahl von Studenten zu ermitteln, die ihr Studium sowohl in Rostock 
wie in Köln betrieben haben, vor allem auch festzustellen, daß es für viele 
Studenten aus den norddeutschen Städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Münster 
u.a. im 15. Jahrhundert üblich geworden war, die in Rostock begonnenen 
Studien in der Kölner juristischen Fakultät fortzusetzen, ein Zeugnis für den 
guten Ruf der Kölner Juristen. Ebenso war Rostock Durchgangsstadt für die 
zahlreichen Skandinaven, die in Köln ihr Studium fortsetzten; besonders viele 
Dänen waren unter ihnen. 

Die entsagungsvolle Arbeit des Herausgebers fordert volle Anerkennung. 
Möge es ihm bald vergönnt sein, den Schlußband i der Forschung vorzulegen 
und damit das vor mehr als 30 Jahren begonnene Werk zu vollenden. Es ist 
ein ehrender Gedenkstein für die alte Pflegestätte der Wissenschaft im nörd- 
lichen Deutschland. 

Köln. Hermann Keussen. 


Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariaeque cum 
Moldavia et Valachia. Collegit et edidit D. Andreas Vereß I 
(1468—1540) Budapest 1914 8° XII, 842. 


A. Vereß gibt in Klausenburg seit 1911 ein Sammelwerk „Fontes rerum 
Transylvanicarım® heraus, von denen Bd. 1 und 2 Briefe und Akten der Je- 
suiten in Siebenbürgen aus dem 16. Jahrhundert, Bd. 3 eine Schilderung 
Siebenbürgens aus der Feder des Jesuiten Antonio Possevino aus dem Jahre 
1584. endlich Bd. 4 die vorliegende Urkunden- und Briefsammlung zur Ge- 
schichte der Beziehungen Ungarns mit der Moldau und Walachei enthalten. 

Die Moldau und Walachei waren bekanntlich Lehensstaaten Ungarns. 
Die ungarischen Herrscher suchten die Abhängigkeit stets zu erhalten. Die 
Bedrohung durch die Türken machten den Besitz dieser Länder besonders 
wichtig. Diese Beziehungen zur Ausbreitung der türkischen Herrschaft einer- 
seits, andrerseits der Umstand, daß mit dem 16. Jahrhundert die Habsburger 
als ungarische Herrscher in den Kreis dieser Begebenheiten eintraten, heben 
die hier mitgeteilten geschichtlichen Urkunden weit über die beschränkten 
örtlichen Verhältnisse heraus. Die Masse der im vorliegenden Bande ver- 
öftentlichten Schriftstücke rührt daher auch aus dem Hof- und Staatsarchiv 
in Wien, außerdem aus ungarischen, siebenbürgischen, polnischen und anderen 
Archiven (zusammen aus 17 europäischen Archiven). Vieles davon war schon 
früher bekannt, doch hat Vereß aus dem Wiener Archiv allein 101 bisher un- 
veröffentlichte Dokumente mitgeteilt. Außer den politischen Verhältnissen 
werden auch kulturelle Zustände der östlichen Karpathenländer beleuchtet. 
Von besonderem Interesse ist z. B. Nr. 104: „Janusch Groff mit sampt seinen 
geschworenen Bürgern auf der Czocza“, d.i. also Richter und Rat der nach 


1 Inzwischen ist auch der Schlußband erschienen, Personen- und Orts- 
register P—Z und das Sachregister enthaltend (Schwerin 1922, 512 S.). Der 
beabsichtigte Anhang, die Inskribienten von S. 1831 bis W. 1919/20, mußte 
der zunehmenden Teuerung wegen fortfallen. 


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— a, 


Nachrichten und Notizen 237 


deutschem Recht eingerichteten deutschen Gemeinde in Suczawa (Bukowina, 
Moldau) schreibt am 15. Juli 1526 an den „ehrsamen und weisen nomhoftigen 
Herrn, den Richtern mit sampt den ehrsamen wohlweisen nomhoftigen Herren 
den ganzen Roth“ von Bistritz im Siebenbürger Sachsenland und bittet, einem 
Mitbürger bei Einziehung einer Schuldforderung behilflich zu sein. Dieses 
Schreiben ist ein wertvolles Zeugnis für den Bestand der alten deutschen An- 
siedlergemeinden in der Moldau, die mit den deutschen Orten in Siebenbürgen 
und Galizien in engem Zusammenhang standen. Ich habe diesen und ähn- 
liche Briefe schon in meiner „Geschichte der Deutschen in den Karpatben- 
ländern“ 1I (1906) benutzt und in den „Studien zur Geschichte des deutschen 
Rechts in Ungarn und dessen Nebenländern* (Wien 1908) veröffentlicht. Die 
Nachbildung einer dieser deutschen Urkunden, die interessante Denkmäler 
je ner mittelalterlichen Ansiedlungswelle sind, findet man in meinem Buch „Die 
D eutschen in Galizien und in der Bukowina“ (1916). Von dem dem Werke 
von Vereß beigegebenen Faksimile verdient besonders die Tafel der Wasser- 
zeichen Beachtung. 
Graz. R. F. Kaindl. 


Rheinische Urbare. III. Band: Die Urbare der Abtei Werden an der Ruhr. 
B. Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert. 
Herausgegeben von Rudolf Kötzschke. Publikationen der Gesellschaft 
für Rheinische Geschichtskunde. XX. Bonn, Hermann Behrendt 1917. 

Der vorliegende zweite Band der Werdener Urbare enthält zumeist nur 
einzelne Teilurbare, Verzeichnisse der Einkünfte aus einzelnen Höfen und 

Amtern. Einem Haupturbar kommen nahe das zur Zeit der Klosterreform 

angelegte große Register der Pacht- und Rentengüter (1474—77) sowie das 

Pacht- oder Rentenbuch des Stifts Werden von 1589/90. Die Register über 

beide Bände der Ausgabe sind dem dritten Bande vorbehalten. Die Wieder- 

gabe auch jüngerer urbarialer Quellen in Zusammenhang mit den älteren 

möchten wir als einen besonderen Vorzug des Werkes bezeichnen. Auch im 

vorliegenden Band beschränkt sich Kötzschke nicht darauf, den Text seiner 

Urbare durch Anmerkungen zu erläutern, sondern gibt zahlreiche Rechnungen 

sowie einzelne Urkunden der Ausgabe bei. Was wir hier über Kaufpreise 

der Güter, Maße, Münzwerte und dergleichen erfahren, bildet eine wertvolle Be- 
reicherung der Ausgabe. Nur zu billigen ist es, daß Kötzschke gelegentlich 
an Stelle wörtlicher Wiedergabe der Quellen tabellarische Zusammenstellungen 
treten läßt. Daß auch diese von Kötzschke bearbeitete Ausgabe den Eindruck 
größter Sorgfalt erweckt, bedarf kaum besonderer Hervorhebung. 

Innsbruck. H. Wopfner. 


Franz Xaver Buchner, Archivinventare der katholischen Pfarreien der 
Diözese Eichstätt (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische 
Geschichte). München und Leipzig, Duncker & Humblot. XXXV u. 
941 8. 

Eine wertvolle Quellen veröffentlichung zur Geschichte des Eichstätter Bis- 
tums, die ja neuerdings auch durch das von Franz Heidingsfelder gebotene 
Regestenwerk eine hervorragende Bereicherung gefunden hat. Aber Buchners 
Quellenausgabe greift doch gleichzeitig über den ortsgeschichtlichen Rahmen 


` — ——— — — n 


238 Nachrichten und Notizen 


weit hinaus. Denn es führt in größere und bedeutendere Zusammenhänge. 
Wenn man diesen umfänglichen Stoff einmal stärker auf sich wirken läßt, er- 
sieht man sofort, welch gewaltigen Ertrag in Erkenntnissen uns diese pfarr- 
lichen Urzellen kirchlichen Kulturlebens noch abzuwerfen vermögen. Die Be- 
stände der Pfarrarchive werden nun von Buchner in fünf Gruppen ausgeschieden: 
Urkunden (etwa 900 Stück in der Zeit vor 1500, etwa 2000 in der Zeit nach 
1500), Zins- und Salbücher, Rechnungen, Akten und Matrikeln. Über diese 
Stoffgruppen berichtet im einzelgen ein lehrreiches und dankenswertes Vorwort, 
das manche Mitteilungen ttber pfarrliche Urkunden, Notariatsurkunden, Siegel, 
Geburtsbriefe, Pfarrbücher, Pfarragenden, Jahrbuchverzeichnisse, Pfarrchroniken, 
Prozeß - und Zehntakten zu geben vermag. Zahlreiche Ergänzungen zu Buchners 
Darlegungen bieten die auch pfarrgeschichtlich bedeutsamen Forschungen von 
Adolph Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter (zwei Bände, 
Freiburg 1909), und über die quellenkundliche und karitasgeschichtliche Stellung 
der Pfarrbücher wird nenerdings bei G. Schreiber, Mutter und Kind in der 
Kultur der Kirche (Freiburg 1918, S. 47ff.) gehandelt. — Über die Grund- 
sätze, die Buchner seiner Veröffentlichung und insbesondere seinen Regesten 
zugrunde legt, kann man natürlich verschiedener Auffassung sein. Das Inter- 
esse, das die einzelnen Spezialhistoriker vom Standpunkte ihres Faches bean- 
spruchen, ist ja stets ein unterschiedliches. Aber man wird doch dem Heraus- 
geber gern das Urteil zubilligen, daß er eine befriedigende mittlere Linie ein- 
zuhalten verstanden hat. Die Bearbeiter der Bau- und Kunstgeschichte, die 
Freunde der Kultgeschichte, Liturgiegeschichte und kirchlichen Volkskunde, 
die Interessenten für die neuestens aufblühende karitasgeschichtliche Forschung 
werden nun daran gehen müssen, den hier aufgespeicherten prachtvollen Roh- 
stoff für ihre Forschungsfelder zuzuschneiden. Auch für die Geschichte des 
Volksschul- und ländlichen Bildungswesens, das bei bayerischen Gelehrten 
(Hintringer u. a.) in letzter Zeit stärkere Aufmerksamkeit gefunden hat, fällt 
ein ansehnlicher Ertrag ab. Doch mehr als alle anderen Disziplinen scheint 
mir die kirchliche Wirtschaftsgeschichte aus dieser Veröffentlichung Nutzen 
ziehen zu können. 
Münster i. W. Georg Schreiber. 


Die Kultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch von Jacob 
Burckhardt, 13. Aufl., durcbgesehen von Walter Goetz, Professor 

a. d. Universität Leipzig. Stuttgart (Alfred Kröner) 1921. XX, 446 S. 8°. 

Seit der 3. Auflage ist Burckhardts Kultur der Renaissance in Italien 
unter der Hand Ludwig Geigers ständig an Umfang gewachsen, sodaß sie in 
der 12. Auflage allmählich zu einem Handbuch und Nachschlagewerk für die 
Kulturgeschichte der Renaissancezeit geworden ist. Dabei hat sich aber Geiger 
nicht auf Erweiterungen und Exkurse beschränkt, sondern ist auch vor tieferen 
Eingriffen in die Seele des Werkes nicht zurückgescbreckt, sodaß das Werk 
nicht mehr das Gepräge des Burckhardtschen Geistes trägt. Ausgehend von 
der Überzeugung, daß „dieses klassische Werk für sich bestehen könne, auch 
wenn die fortschreitende Forschung an der und jener Stelle neue Ergebnisse 
erziele oder behaupte“, legt Goetz eine Neuausgabe der ursprünglichen Burck- 
hardtschen Fassung vor und erwirbt sich, indem er so dem Geist Jacob Burck- 
hardts, neue Möglichkeiten des Wirkens gibt, weit über den Kreis der Verehrer 


Nachrichten und Notizen 239 


des Meisters hinaus Verdienst und Dank. Im Text ist die Burckhardtsche 
Diktion rein wiederhergestellt, alle Hinweise auf Fortschritte der Forschung 
sind auf das allernotwendigste beschränkt, in Anmerkungen verwiesen und 
deutlich als Zusätze des Herausgebers gekennzeichnet. 


Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. 
Herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landes- 
geschichte. Zweiter Band. Geschichte des humanistischen Schulwesens 
in den zu Beginn des 19. Jahrhunderts württembergisch gewordenen 
Landesteilen von 1559—1805. Erster Halbband. Geschichte des huma- 
nistischen Schulwesens der Reichsstädte. Zweiter Halbband. Geschichte 
des humanistischen Schulwesens in den landesherrlichen und geistlichen 
Gebieten. Stuttgart, Druck und Verlag von W.Kohlbammer, 1920. Gr. 8°. 
VII, VI und 1284 Seiten. 

Schon das reichlich 100 zweispaltige, enggedruckte Seiten füllende Namen- 
und Sachverzeichnis, von Adolf Diehl sorgsam gefertigt, bezeugt den reichen 
Inhalt. Die in W. Heyds Bibliographie der württembergischen Geschichte, 
Bd. 1 (Stuttgart 1895), S. 240 ff. und Bd. 3 (Stuttgart 1907), S. 107ff und an 
zahlreichen andern Stellen gebotenen Nachweise erfahren eine vielseitige Er- 
gänzung. Auch veranlaßt die Darstellung zu interessanten Vergleichen mit 
den Arbeiten von J. Eitle, Die einstigen Klosterschulen und jetzigen niederen 
evangelisch - theologischen Seminarien in Württemberg (Mitteilungen der Gesell- 
schaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Beiheft 11, 1916, S. 1—37) 
und der Unterricht in den einstigen württembergischen Klosterschulen von 
1556 bis 1816 (3. Beiheft zur Zeitschrift für Gesch. d. Erz. u. d. Unt., Berlin 1913). 
Zur Vorgeschichte des höheren Mädchenschulwesens, dessen Entwickelung 
Julius Desselberger dargestellt hat (herausgegeben von der Gruppe Württem- 
berg der Gesellschaft für d. Erz.- u. Schulgeschichte 1916), tinden sich zahl- 
reiche Einzelangaben. Aber die Bedeutung des Werkes reicht weit über 
Württemberg hinaus. Die gesamte deutsche Schulgeschichte mit ihren Haupt- 
erscheinungen, Reformation und Gegenreformation, Pietismus und Aufklärung, 
Klassizismus und Romantik, Humanismus und Neuhumanismus ist mit mehr 
oder weniger charakteristischen Vertretern geschildert, z. B. in den Aus- 
führungen über Benediktiner-, Jesuiten- und Deutschordensschulen. Welche 
Mannigfaltigkeit der Behörden tritt in ihrer Wirksamkeit zutage! Vom Kaiser, 
der „vom allerhöchsten Throne durch allerhöchste Verordnungen Direktorial- 
würde und Rechte selbst bestätigte und unterstützte“, bis zur bescheidensten 
Stadtverwaltung beschäftigte man sich mit Schul- und Erziehungsfragen, freilich 
meist nur dann, wenn schwere Übelstände in Unterricht, Disziplin- und Gehalts- 
fragen das Eingreifen nötig machten. In unendlich vielseitigen Bildern wird 
uns dies vorgeführt. Von den Reichsstädten behandelt Greiner Ulm und Rottweil, 
G. Lang Heilbronn, O. Mager Eßlingen, F. Votteler Reutlingen, Br. Klaus 
Schwäbisch-Gmünd, W. Kolb Schwäbisch - Hall und A. Diehl Biberach, Ravens- 
burg, Isny, Leutkirch, Wangen, Buchau, Buchhorn, Weilderstadt, Aalen, Bop- 
fingen und Giengen; aus den landesherrlichen und geistlichen Gebieten A. Wolf 
Öhringen, Hehle Ehingen, A. Nägele Studienanstalten und Klosterschulen der 
Benediktiner, Schermann Ellwangen, Mergentheim und Rottenburg, Weißen- 
bacher ehemals vorderösterreichische und herrschaftliche Lateinschulen. Die 


240 Nachrichten und Notizen 


verschiedenen Seiten des Schullebens in diesen Anstalten erfahren eine durch 
zahlreiche Einzelzüge fesselnde Beleuchtung. Ausdrücklich genannt seien die 
Schulbücher, deren Zahl um so reichhaltiger ist, als alle Unterrichtsstufen von 
der Universität bis zur Volksschule, von der für die Zeit höchsten Ausbildung 
bis zur einfachsten Form vertreten sind. Wertvolles Material zur Kenntnis 
der Schüler nach Leistungen und Verhalten wird in ausgiebigen Verhandlungen 
geboten, ebenso zur Charakteristik der Lehrer in ihren persönlichen und amtlichen 
Verhältnissen, in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung. Weitere 
Studien werden noch wünschenswerte Ergänzungen bringen. Verwiesen sei 
bezüglich der Reichsstadt Aalen auf die beiden Hefte von G. W. Zapf, Sämt- 
liche Reformations - Urkunden usw., Ulm 1770. Die Beziehungen zu anderen 
deutschen Gebieten sind mannigfach. Erinnert sei an das schon im ersten 
Bande erwähnte Verhältnis zu Sachsen; letzteres u.a. hier vertreten durch den 
Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Trier, einen sächsischen Fürstensohn. Wenig 
ist von dem Schularzte die Rede. Ein Arzt, der genannt wird, erscheint nicht als 
ärztlicher Berater, sondern als Vertreter akademischer Bildung in der Verwaltung. 
Leipzig. Georg Müller. 


Die Herausgabe der Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiser- 
hofe Rudolfs II. zur Zeit Papst Sixtus V. und seiner nächsten 
Nachfolger durch das Römische Institut der Görresgesellschaft, die B. 
Reichenberger begonnen und J. Schweizer fortgeführt hatte, kommt in 
einem dritten, von Schweizer bearbeiteten Bande, der bis in den Juli 
1592 führt, zum Abschluß. (Nuntiaturberichte aus Deutschland nebst er- 
gänzenden Aktenstücken 1589 —1592: Abt. II die Nuntiatur am Kaiser- 
hofe, Bd.3 — Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte 
in Verbindung mit ihrem historischen Institut zu Rom herausgegeben von 
der Görresgesellschaft, Bd. XVIII. Paderborn, Schöningh 1919. CXXXIII, 
672 S.) 

Der Band wurde schon 1911 im wesentlichen fertiggestellt, hat aber seit- 
dem noch Nachträge und Ergänzungen erhalten. Zwischen den dem vati- 
kanischen Archiv entstammenden Depeschenwechsel der Nuntien mit der 
römischen Kurie sind zahlreiche andere Aktenstücke aus einer Reihe sonstiger 
Archive, fremde Gesandtschaftsberichte, Staatsakten, auch Konsistorialakten usw. 
eingestrent. Die ausführliche Einleitung des Herausgebers beleuchtet die Lage 
der Dinge am Kaiserhofe und im Deutschen Reiche, wie sie die Nuntien vor- 
fanden und zu beeinflussen suchten; man sieht hier wie überall die Gegensätze, 
meist konfessioneller Natur, sich verschärften und bereits den allgemeinen 
gewaltsamen Ausbruch, der ein Vierteljahrhundert später erfolgen sollte, sich 
vorbereiten. Die einzelnen Aktenstücke selbst werden sorgfältig erläutert, 
vielfach an weiterem archivalischen Material; das chronologische Verzeichnis 
der benutzten Akten (S. 623— 651) ergibt ein Gesamtmaterial von mehr als 
tausend, durchweg bisher unbekannten Stücken. W. F. 


Württembergische Archivinventare, herausgegeben von der Württem- 
bergischen Kommission für Landesgeschichte 12. Heft Die Pfarr- und 
Gemeinderegistration des Oberamts Riedlingen, bearbeitet von Gustar 
Merk). Stuttgart, Kohlhammer 1919. 113 S. 


Nachrichten und Notizen 241 


Nach einer durch den Krieg erzwungenen Zäsur wird auch dies für die 
landesgeschichtliche Forschung Württembergs so überaus dankenswerte Unter- 
nehmen, das der Inventarisierung der kleineren Archive des Landes gewidmet 
ist, mit dem vorliegenden Hefte weitergeführt. Merk stellt darin in sauberer 
und Übersichtlicher Weise auf Grund älterer Vorarbeiten die Inventare der 
erhaltenen Gemeinde- und Pfarregistraturen des an der Donau gelegenen, 
ganz aus neuwürttembergischen Gebieten bestehenden Oberamts Riedlingen 
zusammen. Gut die Hälfte des Heftes nimmt der interessanteste Bestandteil, 
die verschiedenen Registraturen der Stadt Riedlingen selbst, ein. Nur aus- 
nahmsweise reichen die im Original erhaltenen Urkunden in die 1. Hälfte des 
14. Jahrhunderts zurück; die ältesten der verzeichneten Kirchenbücher beginnen 
mit dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. — Hoffentlich schließen sich 
trotz der widrigen Zeitumstände bald weitere Hefte dem vorliegenden an. 

K. Stenzel. 


Friedrich Wolters, Geschichte der brandenburgischen Finanzen in der 
Zeit von 1640— 1697. Darstellung und Akten. Zweiter Band. Die 
Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern. München und Leipzig, 
Verlag von Duncker & Humblot, 1915. 


Dem 1895 erschienenen, von Kurt Breysig bearbeiteten ersten Band, 
der die Zentralstellung der Kammerverwaltung, das Kassenwesen und die 
Domänen der Kurmark zum Gegenstand hatte, folgt in dem vorliegenden 
zweiten Band in teilweiser Abänderung des ursprünglichen Planes die Ge- 
schichte der Zentralbehörde der Kommissariatsverwaltung (Kriegsrat und 
Generalkriegskommissariat) mit ihren Mittel- und Unterbehörden, während 
ein weiterer Band die Kommissariats- und Steuerverwaltung der Kurmark 
besonders umfassen soll. 

Dem Wunsche der Kommission für die Urkunden und Aktenstücke ent- 
sprechend ist die Darstellung nicht eine bloße Erläuterung der Akten, sondern 
eine erschöpfende und selbständige Erledigung des Themas, während die bei- 
gegebenen Akten mehr der Kontrolle und Anschaulichkeit zu dienen bestimmt 
sind. Es ist überaus dankenswert, daß der Verfasser trotz genauen Eingehens 
auf das einzelne den Zusammenhang mit den großen Notwendigkeiten der 
auswärtigen Politik, ohne den gerade die Entwicklung der Heeres- und Steuer- 
verwaltung im 17. Jahrhundert nicht verstanden werden kann, gewahrt und 
den Einfluß der kriegerischen Ereignisse auf die innere Gestaltung des 
brandenburgischen Staates an den wichtigen Wendepunkten festgehalten hat. 

In der Einleitung schildert der Verfasser in einer kurzen Übersicht die 
europäischen Vorbilder der Zentralverwaltung für Heer und Steuern und hebt 
deren Einwirkung auf den neuentstehenden Brandenburgisch-Preußischen Staat 
hervor, die allerdings bei einem schöpferischen Mann, wie es der Große Kur- 
fürst war, das Entstehen einer selbständigen und eigenartigen Verwaltungs- 
organisation nicht hinderte. 

Das erste Kapitel behandelt den Kriegsrat und das Generalkriegs- 
kommissariat mit seinen Mittel- und Unterbehörden, während das zweite 
Kapitel den Finanzhaushalt des Generalkriegskommissariates darlegt. Es 
würde zu weit führen, auf die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde, 
die gesamtstaatliche Militär- und Steuerverwaltung und die Begründung der 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 16 


242 Nachrichten und Notizen 


Kommissariate im Heer und in den Provinzen, sowie die Kompetenzen des 
Generalkommissariates in ihrem Verhältnis zu den anderen Organen der 
Zentralregierung, die jede einen besonderen Abschnitt des ersten Kapitels 
ausmachen, im einzelnen einzugehen. Ebensowenig kann Referent sich auf 
den Inhalt der drei Abschnitte des zweiten Kapitels, die das Etatwesen, die 
Finanzquellen und Kassenverwaltung, endlich die Verrechnung und Kontrolle 
der Finanzen betreffen, des näheren einlassen. Referent beschränkt sich viel- 
mehr darauf, hervorzuheben, daß der Verfasser in seinem Werke stärkeren 
Nachdruck auf die Finanzverwaltung gelegt hat, da die brandenburgische 
Heeresverwaltung, wie er im Vorwort bemerkt, schon öfters eine eingehende 
Darstellung gefunden hat, daß der Verfasser sowohl die einschlägigen Akten- 
publikationen als auch die für die behandelten Gebiete in Betracht kommende 
wissenschaftliche Literatur sorgfältig benutzt hat, daß er den Personen der 
Amtsträger gebührende Aufmerksamkeit geschenkt und damit einen sehr be- 
achtenswerten Beitrag zur Geschichte des preußischen Beamtentums geliefert 
hat, endlich, daß die Darstellung sich überall durch Klarheit auszeichnet, was 
bei dem mitunter etwas spröden Stoff besonders verdienstlich ist. Die ab- 
gedruckten 81 Akten, welche zwei Fünftel des Buches einnehmen, erfüllen 
den eingangs erwähnten Zweck, der Kontrolle und Anschaulichkeit der Dar- 
stellung zu dienen, in musterhafter Weise. 
Wien. Gustav Seidler. 


Dr. Erich Madsack’, Der Antimachiavell. Ein Beitrag zur Entstehungs- 
geschichte und Kritik des Antimachiavell. Berlin 1920. Historische 
Studien (Ebering), Heft 141. 


Die fleißige, gut aufgebaute und disponierte Erstlingsarbeit setzt sich zur 
Aufgabe, aus Persönlichkeit, Milieu, Erziehung, Lektüre des jungen Friedrich 
die wesentlichen Gedanken seiner politisch - moralischen Bekenntnisschrift ab- 
zuleiten. Dabei wird vor allem die Korrespondenz mit Voltaire in reichstem 
Maße ausgenutzt: in diesem Gedankenaustausch entwickeln sich bei Friedrich 
die Grundideen des moralisch- rationellen Systems, das den Hauptinhalt des 
Antimachiavell bildet, der ersten großen Bekenntnisschrift des aufgeklärten 
Absolutismus. Wie wenig der wahre Machiavell von Friedrich gekannt wurde, 
welches Zerrbild er vom Standpunkt seines durch Marc Aurel, Fénélon und 
Bayle gespeisten naturrechtlich-optimistischen Moralismus von den Lehren 
des großen Florentiner Menschenkenners und -verächters geben mußte, ist ja 
heute wohl Gemeingut wissenschaftlicher Erkenntnis. Doch scheint es mir, 
daß auch Madsack in seinen allzukurzen Erörterungen tiber Machiavell selbst, 
entgegen der neuerdings fast durchweg sich durchsetzenden Auffassung, dem 
großen Denker, mit dem die moderne Politik als Wissenschaft beginnt, nicht 
völlig gerecht wird, wenn er, auf veraltete Darstellungen wie Baumgartens 
Karl V. statt auf die neuere reiche Machiavelliteratur sich stützend, in dem 
Buch vom Fürsten eine „latente Tendenz“ wittert, „die gegen den geistig 
moralischen Fortschritt der Menschheit gerichtet“ sei. — An diesem Fort- 
schritt, so wie er ihn verstand, glaubte auch der Florentiner Denker mitarbeiten 
zu sollen; nur daß ihm die Wege dazu so versperrt und verbaut erschienen, 


ı Verspätet abgedruckt! 


Nachrichten und Notizen 243 


daß nur unbarmherzig-brutales Vorgehen sie freimachen konnte. Auch Machia- 
vell glaubte, wie das ganze Mittelalter und die Renaissance, im Gegensatz zu 
Hobbes und seiner Schule, an die ursprüngliche paradiesische Güte der Menschen- 
natur; nur daß der Sündenfall und die weitere weltgeschichtliche Entwicklung 
sie rettungslos verderbt hatte. — Gut gelungen ist dem Verfasser die Analyse 
des Antimachiavell selbst; nur wäre eine breitere Einbettung der Darstellung 
in den geschichtsphilosophischen Zusammenhang, wie sie jetzt mit Hilfe der 
grundlegenden Darstellungen von Dilthey, Troeltsch usw. unschwer zu er- 
möglichen ist, der Arbeit sehr zugute gekommen. — Papier, Satz und Druck 
lassen leider, woran man sich immer mehr gewöhnen muß, viel zu wünschen 
übrig. 3 
Leipsig- Gohlis. ` Alfred Doren. 


Ed. Sieber: „Die Idee des Kleinstaates bei den Denkern des 18. Jahr- 
hunderts in Frankreich und Deutschland.“ Basler Dissertation 
1920. 

Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, zu untersuchen, wie weit die Da- 
seinsberechtigung und der Wert des Kleinstaates von Staatstheoretikern bejaht 
oder verneint wird. Er wählt dazu eine Reihe politischer Denker aus der 
klassischen Zeit des Rationalismus. Das Ergebnis der Arbeit lautet dahin, daß 
die Staatsphilosophen des 18. Jahrhunderts in Frankreich sowohl als in Deutsch- 
land ihr Ideal in dem zentralistisch organisierten Großstaat sehen. Gegen 
Ende des Jahrhunderts macht sich jedoch eine Strömung geltend, die aus ethischen 
und historischen Gründen dem Kleinstaat als Hort der Freiheit und Individualität, 
als Hüter der Kultur und Tugend den Vorzug gibt. In Frankreich geht diese 
Entwicklung von Voltaire, als dem Vertreter des Grußstaatideals über Montes- 
quieu, dessen Anschauungen über den Wert des Kleinstaates der Verfasser 
wohl zu einseitig zeichnet, indem er Montesquieus Grundgedanken von der Re- 
lativität aller Staatsformen übersieht, bis zu Rousseau, dem Verherrlicher der 
freien, kleinstaatlichen Republik. Interessant ist ferner die Stellung der fran- 
zösischen Physiokraten, von denen der Schweizer Iselin durchaus abhängig ist, 
zu dieser Frage. Aus wirtschaftlichen Gründen verwerfen sie das merkanti- 
listische System des absoluten Großstaates, politisch aber erklären sie sich als 
Anhänger des Absolutismus. 

In Deutschland vollzieht sich eine ähnliche Wandlung in der Wertschätzung 
des Kleinstaates. Friedrich der Große und Schlözer bezeichnen hier den prak- 
tischen und theoretischen Vertreter des reinen Großmachtideals. Spittler und 
Heeren treten dann für den „Staat mittlerer Größe“ ein, während endlich Möser, 
Herder und der Schweizer Johannes von Müller in grundsätzlichem Gegensatz 
zur Aufklärung im Kleinstaat den Förderer von Kultur und Humanität sehen. 

Freilich die schwache Stelle des Kleinstaates können alle seine Anhänger 
nicht verleugnen: die Unfähigkeit, sich im Machtkampf der Staaten zu behaupten. 
Deshalb empfehlen sie durchgängig eine Förderation der Kleinstaaten und 
lenken damit teilweise zurück in rationale Gedankengänge. 

Die Arbeit bietet eine gründliche Untersuchung der aufgeworfenen Frage, 
nur hätte vielleicht die Einheit des Buches gewonnen durch ein stärkeres 
Hervorheben des staatsphilosophischen Grundgedankens: dem rationalistischen 
Denken ist die Ablehnung des Kleinstaates charakteristisch; das allmählich 


16 * 


244 Nachrichten und Notizen 


aufkeimende historische Bewußtsein, welches die Irrationalität und Individualität 
historischer Gebilde betont, kommt im Gegensatz zur Aufklärung zur Aner- 
kennung des Kleinstaates. In dieser Hinsicht wäre auch ein Ausblick auf den 
vom Verfasser nur flüchtig gestreiften, allmählich auftauchenden Nationalstaats- 
gedanken und seinen Einfluß auf die Wertschätzung der Kleinstaaten erwünscht 
gewesen. H. Trescher. 


Dierauer, Johannes, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 
Fünfter Band bis 1848. (Allgemeine Staatengeschichte. Erste Abteilung: 
Geschichte der europäischen Staaten. 26stes Werk.) Gotha 1917, Friedrich 
Andreas Perthes A.-G. 807 S. 8°. 

Der fünfte Band des bekannten Werkes behandelt die Zeit von 1798—1848, 

im einzelnen die Helvetik, die Mediationszeit, die Restauration, die Be- 

wegungen infolge der Julirevolution, den Sonderbund und die aus dem Bürger- 

krieg sich ergebende Gründung des Einheitsstaats. Es ist keine Glanzzeit 
der Schweizergeschichte: Die Helvetik bringt unsäglichen Jammer über das 

Land, während der Mediationszeit ist die Schweiz völlig von Napoleon ab- 

hängig, dann folgt die zerfahrene Politik der wieder selbständig gewordenen 

Kantone unter einer immerhin weit milderen Vormundschaft der Mächte des 

Wiener Kongresses. Die Julirevolution gibt den Liberalen und Radikalen 

Oberwasser, die tapfer im Strom der Zeitideen plätschern; während die Kon- 

servativen am historisch gewordenen Recht und der kantonalen Selbständig- 

keit festhalten wollen, propagieren jene im Interesse ihrer politischen Ziele 
einen straffer geordneten Bundesstaat. Seit 1839 erschüttern die Schweiz ge- 
fährliche Krisen, welche zuletzt zum Bürgerkrieg führen, weil den Radikalen 
eine recht selbstsichere klerikale Demokratie entgegentritt, die Jesuiten 
werden ausgetrieben, der Einheitsstaat aufgerichtet, doch diesmal unter 

Schonung des Eigenrechts der Kantone. Alle diese Händel werden von meist 

mäßigen Geistern, vielfach gewalttätigen Doktrinären, ausgefochten, während 

überragende Persönlichkeiten kaum hervortreten; es fehlt die sittliche Größe, 
die der gleichzeitigen nationalen Bewegung in Deutschland eigen ist. Die 

Darstellung dieses halben Jahrhunderts bot dem Verfasser manche Schwierig- 

keiten, insbesondere die Zeit der wiederhergestellten Kantonsherrlichkeit von 

1815 an, da die Schweizergeschichte vorwaltend in den zahlreichen Kantonen 

sich abspielt und von einem einheitlichen politischen Willen kaum ge- 

redet werden kann. Der Verfasser hat sich bemüht, das Tatsächliche nach 
bestem Wissen und Gewissen zu erforschen; er benützt eine überreiche ge- 
schichtliche und Memoirenliteratur, auch manche Handschriften und Archivalien, 
ohne daß er natürlich die Kantonsarchive hätte systematisch ausschöpfen 
wollen oder können. Es ist eine sorgfältige, wohlgeordnete Arbeit. Weniger 
gelungen ist ihm, in seiner Schilderung der wüsten Parteikämpfe den ver- 
schiedenen Standpunkten auch wirklich gerecht zu werden. Er beurteilt alles 
einseitig vom liberalen Gesichtswinkel aus; während die Abneigung gegen die 
konservativ Gerichteten unverhüllt zutage tritt, werden die radikalen und 
revolutionären Bestrebungen übermilde beurteilt, so tritt auch das Grund- 
stürzende der zahlreichen Revolutiönchen von 1830, die Einführung der Volks- 
souveränität in verschiedenen Kantonen, nicht scharf genug heraus. Mit dem 
vorliegenden fünften Band schließt Dierauer die Arbeit an seiner verdienst- 


Nachrichten und Notizen 245 


vollen Schweizergeschichte, die ihn über 80 Jahre beschäftigt hat, ab und über- 
läßt es anderen, die allerneueste Zeit zu bearbeiten. Der Band ist auch der 
erste der Allgemeinen Staatengeschichte unter der Leitung Hermann Onckens, 
der ihn mit einem gutgeschriebenen Vorwort einleitet. 

Stuttgart. Karl Weller. 


Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. 6. Auflage. 
München — Berlin (R. Oldenbourg) 1922. X, 553 S. 8°. 

Die 6. Auflage unterscheidet sich nur wenig von der vorhergehenden 
fünften. Die neuere Literatur ist nachgetragen, in Einzelheiten sind mit leise 
dessernder Hand kleine Veränderungen vorgenommen. Erweitert ist das Werk 
um ein Kapitel: „Das preußisch - deutsche Problem im Jahre 1921“, das im 
März 1921 in der Zeitschrift „Die deutsche Nation“ als Aufsatz erstmalig 
veröffentlicht war. 


Paul Haake, J. P. F. Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von 
Preußen. (Historische Bibliothek Bd. 2), München 1920. 180 S. 20 M. 

Haake hat den Briefwechsel zwischen dem Kronprinzen und seinem Er- 
zieher eingehend benutzt; er gibt in seiner Ausarbeitung viele Auszüge. So 
kann sich der Leser ein von der Darstellung unabhängiges Urteil bilden. Der 
Kronprinz erscheint darin in dem nach Charakter und politischem Verstande 
so ungünstigen Lichte wie seine späteren Taten. Wo er konsequent ist, ist 
er es nicht aus Überlegung, sondern aus Eigensinn — genau wie 1848/49. 
Ancillon durchschaut die Schwächen und sucht sie zu bessern — aber er ist eben 
Prinzenerzieher. 

Ancillon ist konservativ im Sinne teils des Bureaukratismus, der von der 
absolutistischen Zeit kommt, teils beeinflußt von romantischen Gedankengängen 
und von Haller. In den Freiheitskriegen ist er rein preußisch, während 
der Kronprinz mehr national empfindet. Im Jahre 1815 wird er revolutions- 
fürchtiger Schwarzseher und stemmt sich mit Zähigkeit und kluger Intrigue 
allen Versuchen entgegen, Preußens innere Politik weiterzubringen. 

Haakes Darstellung, die schriftstellerisch sehr ungewandt ist, gibt nicht 
viel Eigenes; auch keine großzügige Einordnung Ancillons in die geistige 
Bewegung. Eine ne wäre darum wohl besser gewesen als eine Dar- 


stellung. 
Potsdam. Bergsträßer. 


Georg von Hertling, Erinnerungen aus meinem Leben, Bd. II, Kempten 
1920, Verlag Kösel 312 S. 

Dieser Band umfaßt die Jahre 1882 — 1902, während eines großen Teiles 
dieser Zeit war Hertling Mitglied des Reichstages, zuletzt in führender Stellung; 
leider ist das Ergebnis der Erinnerungen in dieser Beziehung nur mager. 
Windthorsts absolute Führerstellung in den 80er Jahren, die Gegensätze in 
der Zentrumsfraktion über die Sozialgesetzgebung werden verschiedentlich 
erwähnt, ebenso die Schwierigkeiten die sich nach dem Tod des großen Taktikers 
für die Partei ergeben und die wachsen, je weiter sie sich von den Kampfzeiten 
entfernen. Aus den Notizen zur Flottenvorlage ergibt sich, daß Spahn in seinem 
Büchlein über Liebert doch im ganzen die Linien richtig zog. 


246 Nachrichten und Notizen 


Einen verhältnismäßig großen Teil des Bandes nimmt die Schilderung der 
Verhandlungen ein, die zur Errichtung der katholischen Fakultät an der Uni- 
versität Straßburg führten. 

Hertling gehört noch zu der Generation, die ausführliche Briefe schrieb. 
Es wäre sehr zu wünschen, daß die Familie sich entschlösse, aus diesen für 
die Geschichte der inneren Politik Deutschlands nach den Proben ungemein 
aufschlußreichen Quellen mehr mitzuteilen, auch die Partei Hertlings sollte 
ein Interesse daran haben, ihre Politik so der öffentlichen Beurteilung zugänglich 
zu machen, und die Publikation der Münchener Akademie wäre die geeignete Stelle. 

Potsdam. Bergsträßer. 


Robert F. Foerster, The Italian emigration of our times (Harvard Economic 
Studies XX) Cambridge, Harvard University Press 1919. 

In diesem stoffreichen, gründlichen und dabei ganz vortrefflich geschriebenen 
Buche behandelt der Harvard - Professor Robert Foerster die italienische Aus- 
wanderung und beleuchtet dies vielgestaltige Problem unter den verschiedensten 
Gesichtspunkten: die Ursachen der Auswanderung, die Wirkungen der Aus- 
wanderung auf Italien, sowie die Bedeutung der italienischen Einwanderung 
für diejenigen Länder, nach denen die Italiener vorzugsweise ihre Schritte 
gelenkt haben, d.h. Frankreich, Deutschland, die Schweiz, Nordafrika, Argentina, 
Brasilien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Es fallen somit höchst 
interessante oft überraschende Streiflichter auf die wirtschaftlichen Zustände 
dieser Länder. Am wichtigsten dürften neben den eingehenden Betrachtungen 
über die italienische Volkswirtschaft — vor allem über die Agrarverhältnisse — 
die Abschnitte sein, die sich auf Argentina und auf die Vereinigten Staaten 
beziehen. Das Buch kann als ein wichtiger Beitrag zur Wirtschafts- und Sozial- 
geschichte der Welt in den letzten drei bis vier Jahrzehnten bezeichnet werden. 

Göttingen. Paul Darmstädter. 


W. Lippert, Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. Sein Werden und Wesen. 
Dresden 1922. 

Ein ausgezeichnetes Büchlein, das zunächst in vortrefflicher Anschaulichkeit 
das Werden eines Archives im Zusammenhang mit der Verwaltungsorganisation 
einerseits, der politischen Geschichte andererseits schildert. 1834 entstand das 
heutige Hauptstaatsarchiv, dem eine Mehrzahl einzelner Behördenarchive voraus- 
gingen: 1873 wurde mit ihm das Finanzarchiv vereinigt, 1921 folgte das Ober- 
hofmarschallsamtsarchiv. Selbstständig blieb das Kriegsarchiv, das neuerdings 
der sächsischen Zweigstelle des Reichsarchivs überlassen wurde. Willkommen 
für den praktischen Gebrauch ist vor allem die Inhaltsübersicht der einzelnen 
Abteilungen. Beachtenswert ist des Verfassers Unbefangenheit älteren Ordnungs- 
gesichtspunkten im Archivwesen gegenüber, wenn sie nur die praktische Benutz- 
barkeit sichern (S. 9f.) Aber gerade solche Dinge, wie die von C. v. Weber 
willkürlich geschaffene Gruppe Genealogica in Abt. III (S. 21) oder die Ver- 
mischung der eigentlich in Abt.X gehörenden neuen Akten einzelner Ministerien 
mit älteren Beständen „älteren Inhaltes“ der Abt. III (S. 25 f.), weisen doch 
darauf hin, daß für moderne Archivarbeit das Provenienzprinzip jedenfalls 
unbedingte Berechtigung hat. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


— 


Nachrichten und Notizen 247 


Der Pariser Völkerbund, nächst dem Versailler Friedensvertrag wohl das 
vielbesprochenste politische Gebilde der Gegenwart, hat Anstoß zu einer Fülle 
von Publikationen über Geschichte, Wesen und Zweck des Völkerbundes gegeben. 
Die Verfasser der vorliegenden Schriften scheiden sich nach der Methode der Unter- 
suchung in zwei scharf zu trennende Gruppen: in die Staatsrechtslehrer, welche 
die Frage quid iuris stellen und in die Historiker, welche die tatsächliche 
geschichtliche Entwicklung des Völkerbundgedankens verfolgen. 

Die juristisch-normative Methode vertritt Dr. H. Kraus, Professor des 
öffentlichen Rechts an der Universität Königsberg in Preußen, in seiner 
Schrift: „Vom Wesen des Völkerbundes“, Berlin 1920, Deutsche Verlags- 
gesellschaft für Politik und Geschichte m. b. H. Professor Kraus ist Schrift- 
leiter des gegenwärtig von der deutschen Liga für Völkerbund vorbereiteten 
Kommentars zum Friedensvertrage, deshalb verdienen seine Ausführungen ein 
besonderes Interesse. Er geht aus von der Frage: „Was soll der Völkerbund 
seinem Wesen nach sein?“ In logisch zwingenden Gedankengängen kommt der 
Verfasser zu der Antwort: der Völkerbund ist, staatsrechtlich betrachtet, eine 
besondere Abart des Staatenbundes, und zwar eines Staatenbundes mit welt- 
umfassenden Tendenzen, dessen spezifische Aufgabe es ist, „den Gedanken 
einer organisierten Weltrechtsordnung bei internationalen Interessenkonflikten 
mit der Unabhängigkeit und Selbständigkeit seiner Mitglieder“ zu vereinen. 

An diesen grundlegenden Maßstäben wird nun der Pariser Völkerbund 
gewertet. Der Pariser Völkerbund trägt zwar alle Merkmale eines Staatenbundes 
an sich, aber mehr kann er nicht sein; denn einmal trägt er keinen weltum- 
fassenden Charakter, zweitens ist er keine „organisierte Friedensordnung“ sondern 
ein Instrument der Sieger zur Knebelung der Besiegten und drittens steht an 
Stelle der Selbständigkeit der Mitglieder die Oligarchie weniger großer Mächte. 
In scharfsinniger Weise weist der Verfasser sodann im einzelnen die Lücken 
nnd die Doppelzüngigkeit der Völkerbundsatzungen nach. 

Das Ergebnis der Untersuchung ist demnach ein durchaus negatives: Der 
Pariser Völkerbund ist kein Völkerbund im Rechtssinne, sondern nur ein Staaten- 
bund alten Stils. Deutschland ist deshalb nicht verpflichtet, diesem politischen Mach- 
werk beizustimmen, bevor es nicht einer grundlegenden Umgestaltung unter- 
zogen worden ist. „Der Pariser Völkerbund mit dem Januskopf ist in der Tat 
ein Ding, das überwunden werden muß.“ 


Im Gegensatz zu der staatsrechtlichen Untersuchung von Kraus unternimmt 
es der Historiker V. Valentin, die moderne Völkerbundidee als das Produkt 
einer geschichtlichen Entwicklung darzulegen. Veit Valentin: „Ge- 
schichte des Völkerbundgedankensi in Deutschland“, Berlin 1920, 
Verlag J. K. Engelmann. 

In drei Hauptabschnitten versucht Valentin an Hand der Lehren von 
Philosophen, Juristen und Männern der politischen Praxis die Völkerbundidee 
als ein altes deutsches Gedankengut zu erweisen. 

Den Philosophen ist die Völkerbundidee ein Problem der Weltanschauung. 
In dieser Gruppe stehen überragend die Gedanken Kants. Anknüpfend an die 
Humanitätsidee des 18. Jahrhunderts (Wolf, Lessing. Herder) vollbrachte er 
die „kopernikanische Tat“, daß er die Frage des Völkerbundes aus der Sphäre 
des bloßen Gefühls in die des Rechts versetzte und im Geiste des Kritizismus 


i 


248 Nachrichten und Notizen 


scharf durchdachte. Der „ewige Friede“ ist für Kant eine unbedingte sittliche 
Forderung, die Vereinigung der Völker in einem auf Rechtsgrundlagen fundierten 
Friedensbund die unerläßliche Voraussetzung zu deren Realisierung. 

Während bei Kant und seinen Nachfolgern, Schelling, dem jungen Fichte, 
Fries und Friedrich Krause, der Völkerbund eine rechtlich-sittliche Notwendigkeit 
ist, wird er bei den Romantikern, Novalis voran, zu einem religiösen Postulat: 
Das Christentum soll in einem gewaltigen Konzilium Europa versöbnen. 

Die Herrschaft des Völkerbundgedankens zu Beginn des 19. Jahrhunderts 
wird zuerst erschüttert durch Hegel, der das Eigenrecht jeder Nation betont 
und im Kriege ein schöpferisches Moment sieht, unentbehrlich für die sittliche 
Gesundung der Völker. Unter seinem Einfluß steht Ranke. 

Der aufkommende Sozialismus endlich gibt der Völkerbundidee eine neue 
Stärkung durch die Forderung der Internationale des Proletariats und durch 
die sozielphilosophische Vertiefung der Friedensfrage, wie sie etwa Ludwig 
Stein versucht hat. 

Während der Philosoph den Völkerbund als allgemeine sittliche Forderung 
erweist, durchdenkt der Jurist die staatsrechtlichen Möglichkeiten einer Reali- 
sierung. Aufbauend auf die Gedanken der Naturrechtler des 17. und 18. Jahr- 
hunderts haben Gelehrte wie Kaufmann, R. v. Mohl, Holtzendorf, Bluntschli 
und Schücking wertvolle Arbeit zur Klärung internationaler Rechtsfragen ge- 
leistet. Auch in der politischen Praxis ist die Frage überstaatlicher Vereinigungen 
immer wieder aufgetaucht. Der Gedanke des europäischen Gleichgewichts, die 
Heilige Allianz, der Deutsche Bund von 1815 sind erste unzulängliche Versuche 
in dieser Richtung. Die Publizisten Goerres, Gentz, Börne, Vertreter des älteren 
Liberalismus wie Rotteck, die Demokraten von 1848 und Pazifisten wie Kiparski, 
bahnen den Weg zur ersten Haager Friedenskonferenz, welche eine neue Ära 

in der Geschichte des Völkerbundgedankens einleitet. 

Das Buch schließt mit einem Blick auf die Gegenwart. „Der Ausgang des 
Weltkrieges hat den Völkerbundgedanken auf den Plan gerufen wie einen 
Erlöser.“ Und wenn auch die Form, die er nun in Versailles angenommen hat, 
alle Hoffnung auf wahre internationale Rechtsgemeinschaft vernichtet, so ist 
doch auch ein solcher „partieller Völkerbund imstande, die internationalen 
Gegensätze zu vereinfachen und das Weltstaatensystem im Sinne der Welt- 
organisation fortzuentwickeln“. 

Das vorliegende Buch ist geschrieben auf Veranlassung der Deutschen 
Liga für Völkerbund und vertritt deshalb eine gewisse Tendenz, wie das ja 
aus dem optimistischen Ausblick auf die Zukunft obne weiteres hervorgeht. 
Um so mehr ist es dem Verfasser zu danken, daß er sich mit Erfolg bemüht, 
die geschichtliche Entwicklung der Völkerbundidee objektiv darzustellen. Der 
Historiker kann das Buch begrüßen, denn es bietet nicht nur eine gute Zusammen- 
fassung der auf diesem Gebiete vorhandenen mannigfachen Einzelliteratur, sondern 
auch mancher bisher wenig beachtete Staatsphilosoph oder Rechtslehrer ist 
herangezogen und sorgfältig durchforscht worden. Ebenso bedeutet die um- 
fassende Literaturübersicht im Anhang zweifellos eine Bereicherung für dieses 
Forschungsgebiet. 

Das Buch wendet sich nicht nur an Gelehrte vom Fach, sondern gleichzeitig 
an weitere Kreise der Gebildeten. Darin liegt seine Stärke, aber auch seine 
Schwäche: es leidet unter einem Zwiespalt. Der Gelehrte wünschte stellenweise 


Nachrichten und Notizen 249 


eine genauere Untersuchung dieser oder jener Frage, z. T. auch eine schärfere 
begriffliche Durcharbeitung; dem gebildeten Laien wird umgekehrt etwas zu 
viel geboten, so daß sich ihm die großen ideengeschichtlichen Zusammenhänge 
leicht verwischen. Trotz dieser Schwäche bleibt das Buch ein wertvoller Beitrag 
zur Geschichte der politischen Ideen. 


Anf ungleich breiterer Grundlage ist ein zweites demselben Gegenstand ge- 
widmetes Werk angelegt: Christian L. Lange „Histoire de l'Inter- 
nationalisme“ Tome I. Veröffentlichungen des Nobelinstituts, Norwegelll, 
Bd. IV Duncker u. Humblot 1919. 

In drei umfangreichen Bänden plant der Verfasser die Entwicklung der 
internationalen Ideen und Institutionen im Abendlande darzulegen. Davon liegt 
einstweilen der erste Band vor, der von den Anfängen des Internationalismus 
in Griechenland bis zum Westfälischen Frieden 1648 führt. Einleitend recht- 
fertigt der Verfasser den Titel des Werkes. Er will keine Geschichte des 
Pazifismus schreiben, sondern die wechselnden Gestaltungen des Internationalis- 
mus verfolgen. Internationalismus in Langes Sinn ist also keine Weltanschauung, 
die aus religiösen, ethischen oder utilitarischen Gründen den Krieg tberhaupt 
verwirft und für ewigen Frieden und Einheit des Menschengeschlechts propagiert ; 
im Gegenteil der Internationalismus, bejaht den Krieg, aber nicht als selbständige 
sittliche Macht im Leben der Völker wie die „Militaristen“, sondern als Diener 
und Hüter von Recht und Gerechtigkeit. Er tritt ein für das Selbstbestimmungs- 
recht der nationalen Staaten innerhalb der internationalen Welt. Er verficht 
deshalb nicht unitarische, sondern föderalistische Tendenzen. Und endlich be- 
günstigt er wie nach außen hin so auch innerhalb eines jeden Staates demo- 
kratische Einrichtungen. Somit ist der Internationalismus wohl verneinbar 
mit einem recht verstandenen Nationalismus, er berührt sich aber andererseits 
mit dem Pazifizismus, indem auch er ungerechte Kriege verdammt und die 
wachsenden internationalen Verflechtungen wirtschaftlicher und geistiger Art 
begünstigt. 

Der Verfasser will eine Geschichte der Ideen schreiben. Deshalb versucht 
er den allgemeinen Unterströmungen nachzuspüren, die schwer erfaßbar jeder 
geschichtlichen Epoche ihr typisches Gepräge verleihen, indem sie jeweils 
bestimmte Ideen aus ihrem dunklen Schoße hervorwachsen lassen und gleich- 
zeitig einzelne Individuen emportragen, die dann Vorkämpfer eben dieser Ideen 
werden. Unter dieser geschichtsphilosophischen Grundkonzeption untersucht 
Lange das Hervorkeimen der internationalen Ideen in der Antike, im Christen- 
tum und in den mittelalterlichen Kämpfen zwischen Kaiser und Papst. Nach 
dem Verfall der mittelalterlich-christlichen Internationale retten sich diese 
Ideen in die Gedankenwelt des Humanismus, Kirchen und Sekten machen sich 
zu ihrem Anwalt, und Hugo Grotius und seine Gesinnungsgenossen legen die 
Grundlagen zu einer Wissenschaft des internationalen Rechts. Paxifistische 
Ideen werden durch die Literatur Gemeingut der Völker, und das Problem der 
internationalen Organisation wird von Campanella, Cruc& uud Sully eingehend 
erörtert. Einen gewissen Abschluß in dieser Entwicklung bildet der Westfälische 
Friede von 1648. Die universale Kirche und das universale Kaiserreich werden 
hier endgültig begraben. Desorganisation und Anarchie herrschen. Aber 
hinter dem Westfälischen Frieden steht der Gedanke des politischen Gleich- 


250 Nachrichten und Notizen 


gewichts als das neue internationale Prinzip im Leben der aufsteigenden 
nationalen Staaten. | 

Dieser hier nur in den gröbsten Umrissen skizzierte Gedankengang ist 
von Lange mit größter Sorgfalt bis ins einzelne ausgebaut‘, ohne sich in 
Einzelheiten zu verlieren. Die Vielseitigkeit und Belesenheit des Verfassers 
auf den verschiedenen Geistesgebieten ist staunenswert und nur als Ergebnis 
jahrzehntelanger, eingehender Arbeit in dieser Materie zu verstehen. 

Ein endgültiges Urteil zu fällen, ist nicht möglich, bevor das Werk ab- 
geschlossen vorliegt. Soviel aber steht fest, daß der Historiker, der tiefer in 
die Probleme der internationalen Idee eindringen will, an diesem Buche nicht 
vorübergehen darf. Wenn die zwei noch zu erwartenden Bände sich auf 
gleicher wissenschaftlicher Höhe halten wie der vorliegende, so ist die Annahme 
berechtigt, daß diese Arbeit ein grundlegendes Werk des Internationalismus 
werden wird. 


Beachtung verdienen ferner die „Studies in State craft“ von Sir 
Geoffrey Butler, K. B. E, M. A; Fellow, Librarian and Praelector in 
Diplomatic History at Corpus Christi College, Cambridge, herausgegeben von 
der University Press 1920. 

Der Verfasser nennt das Buch anspruchslos Studien. In der Tat bietet 
er eine Reihe von scheinbar lose zusammengestellten Untersuchungen aus der 
Geschichte der internationalen und pazifistischen Ideen im 15. und 16. Jahr- 
hundert: Über den Pazifismus der Renaissance repräsentiert durch Bischof 
Rodericus Sancius von Avevalo; über die inneren Zusammenhänge von römischem 
und französischem Recht und beider Einfluß auf die Gestaltung der französischen 
Monarchie; über den französischen Gelehrten Postel, welcher allein durch ein 
Weltreich den Weltfrieden garantiert sah; endlich über die Pläne einer inter- 
nationalen Organisation von Sully und Cruce. 

Hinter diesen Einzelstudien steht nun als der übergreifende Gesichtspunkt 
der sich seit der Renaissance entwickelnde Nationalstaatsgedanke, der im Gegen- 
satz zu den universalistischen Tendenzen des Mittelalters den Friedensapostel 
vor ganz neue Probleme stellt. Durch diesen einheitlichen Grundgedanken 
werden die vorliegenden Untersuchungen über das Niveau bloßer Skizzen 
hinausgehoben und in einen großen weltgeschichtlichen Zusammenhang gestellt. 

Wertvoll sind ferner die im Anhang gegebenen quellenmäßigen und biblio- 
graphischen Ergänzungen der Studien, so z.B. Bibliographien von Sully und 
Postel. 

Die hier besprochenen Arbeiten bieten somit dem Historiker ein erfreuliches 
Bild. Die vielumstrittene, von der Parteien Haß und Gunst zerrissene Frage 
des Völkerbundes wird hier von deutscher, norwegischer und englischer Seite 
mit echt wissenschaftlicher Objektivität behandelt, und die Überzeugung, daß 
die aktuellen Probleme der Gegenwart nur auf historischer Grundlage, d. b. 
als Produkt der Vergangenheit sachlich gewürdigt werden können, tritt uns 
aus allen Untersuchungen entgegen. H. Trescher. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Von der 55. Plenarver- 
sammlung der Badischen historischen Kommission ist zu berichten, daß das 
Weitererscheinen der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins“ trotz der 
wirtschaftlich schwierigen Lage sichergestellt ist. Im Berichtsjahr ist in 


Nachrichten und Notizen 251 


Winters Verlag in Heidelberg erschienen: „Oberrheinische Stadtrechte, I. Abt.: 
Fränkische Rechte, 9. Heft Ergänzungen, Berichtigungen, Register, bearbeitet 
von Carl Koehne. 

Aus dem Jahresbericht der Sächsischen Kommission für Geschichte ent- 
nehmen wir, daß im laufenden Berichtsjahr der 2. Band der sächsischen 
Bibliographie von Dr. Bemmann und Dr. Jatzwauk und der 1. Band der Akten 
zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland bearbeitet von dem 
verstorbenen Archivrat Dr. Merx, zum Druck gebracht von Prof. Dr. Geß, 
erschienen sind. Im kommenden Jahr soll neben anderen Arbeiten vor allem 
die Bibliographie der sächsischen Geschichte im Druck fortgeführt werden. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannte 
den o. Professor der Geschichte Erich Marcks in Berlin zum ordentlichen Mit- 
glied ihrer philosophisch-historischen Klasse. 

II. Universitäten und technische Hochschulen. Es habilitierte sich Dr. 
Viktor Ehrenberg in Frankfurt a.M. für alte Geschichte. 

Berufen der o. Professor Hermann Oncken von Heidelberg nach München 
auf den Lehrstuhl von Erich Marcks, Robert Holtzmann als Nachfolger Albert 
Werminghoffs von Rreslau nach Halle a. S., Willy Andreas von Berlin nach 
Heidelberg. 

b) Kunsthistoriker. Es habilitierte sich in Berlin Dr. Hans Kaufmann 
für Kunstgeschichte. Der a. o. Professor der Ägyptiologie in Heidelberg 
Dr. Hermann Ranke wurde zum Ordinarius ernannt. 

e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler. Prof. Dr. Georg 
Jahn in Braunschweig wurde zum o. Professor der Nationalökonomie und So- 
ziologie an die technische Hochschule in Dresden berufen. 


Todesfälle. Am 3. Oktober starb in Dresden wenige Wochen nach Voll- 
endung seines 70. Geburtstages Professor Dr. Otto Richter, bis Ende 1912 
Leiter des Ratsarchivs und Stadtbibliothekar von Dresden. Mit 27 Jahren in diese 
Stellung berufen, ist er der eigentliche Begründer dieser wissenschaftlichen An- 
stalten gewesen, denen er ein stadtgeschichtliches Museum angliederte, zugleich 
der erste umfassende Historiker der Stadtgeschichte von Dresden, worauf er 
konsequent seine bedeutenden Arbeiten beschränkte. Die 3bändige Verfassungs- 
und Verwaltungsgeschichte ist noch jetzt vorbildlich und für andere Städte 
nicht erreicht. 

Am 80. Januar starb in Berlin der o. Professor der Philosophie Ernst 
Troeltsch im Alter von 56 Jahren. Die H.V. wird dem um die Geistes- 
geschichte bochverdienten Gelehrten einen besonderen Nachruf widmen. 

Anfang Februar starb in Halle nach langem Leiden, noch ehe er sein Lehr- 
amt in Leipzig antreten konnte, im Alter von 54 Jahren der o. Professor der 
mittleren und neueren Geschichte Albert Werminghoff. Wir werden seiner 
besonders gedenken. 


Theodor Schiemann 
(geb. 17. Juli 1847 in Grobin [Kurland], gest. 26. Jauuar 1921 in Berlin). 


Theodor Schiemanns Lebenswerk zu würdigen, ist eine Aufgabe, die sich 
heute noch nicht völlig lösen läßt. Was er als Historiker geleistet hat, läßt 


252 Nachrichten und Notizen 


sich wohl abschliefsend beurteilen. Schwerer ist die kritische Würdigung 
seines großen publizistischen Vermächtnisses, solange wir die Voraussetzungen 
und Zusammenhänge nicht im einzelnen kennen, in denen seine vielgelesenen 
Artikel entstanden sind; und vollends unmöglich ist heute die richtige Ein- 
schätzung seines politischen Wirkens in der Vertrauensstellung, die er bei 
Kaiser Wilhelm II. einnahm. Schiemann ist zeitweise, namentlich von Frank- 
reich her, malslos angegriffen worden als einer der angeblich meistgehörten 
Ratgeber des Kaisers; und noch neuerdings haben wir (durch Eckardstein) 
erfahren, dafs Jaurès sich gelegentlich über den „Schiemannisme“ der deut- 
schen Politik beklagt hat. Aber Positives wissen wir heute über rein äußer- 
liche Dinge hinaus in diesem Punkte noch äußerst wenig und müssen hier 
der zukünftigen Forschung das Wort lassen. 

Schiemanns Stellung in der deutschen Geschichtswissenschaft ist bezeichnet 
durch die besondere Richtung seiner Studien, durch seine Beschäftigung mit dem 
Osten. Er begann, wie die Mehrzahl seiner Landsleute, mit landesgeschichtlichen 
Studien; seine Dissertation, ein solides Erzeugnis der Waitzschen Schule (1874), 
behandelt einen heimischen Chronisten, Salomon Henning. Aber schon bald war 
er auf russischem Gebiet tätig. 1876 erschien seine Übersetzung von Bestushew- 
Rjumins Quellenkunde zur russischen Geschichte, und für die weitere Entwick- 
lung seiner Interessen ist es von Bedeutung gewesen, daß er bis ins reife Mannes- 
alter in der Heimat blieb, wo er in seiner Tätigkeit als Stadtarchivar in Reval 
(1883 —1887) erneute Anregung zur Beschäftigung mit Rußland fand. Noch 
in Reval ist der erste Band des Werkes entstanden, das seinen Namen zuerst 
bekanntgemacht hat, der Geschichte Rußlands, Polens und Livlands bis ins 
17. Jahrhundert (2 Bde. 1886—87). Dem populären Charakter der Onckenschen 
Sammlung, der das Werk angehört, hat die Darstellung gewisse Zugeständ- 
nisse machen müssen; aber wer den Gegenstand und die ungemein weit- 
schichtige russische Fachliteratur näher kennt, wird die Arbeit zu schätzen 
wissen, die in dem Buche steckt. 

Als Schiemann sich 1887 in Berlin habilitierte,gab es außer ihm in Deutsch- 
land kaum jemand, der sich ernsthaft mit russischer Geschichte beschäftigte. 
Ernst Herrmann und Theodor von Bernhardi waren tot, und für ein Weiter- 
arbeiten in der von ihnen gewiesenen Richtung war niemand ausgerlistet. Nur 
langsam und in zäher Arbeit ist es Schiemann gelungen, bei dem Nachwuchs 
der Historiker Interesse für sein Spezialfach zu wecken und eigene Schüler 
zu finden. Für seine Lehrtätigkeit erhielt er schließlich im Jahre 1902 durch 
die Begründung des Berliner Seminars für osteuropäische Geschichte und 
Landeskunde eine gesicherte Grundlage. Hier konnte er dank seinen Be- 
ziehungen zu den wissenschaftlichen Kreisen Rußlands bald eine stattliche 
Fachbibliothek aufbauen; und in seinen Übungen, deren Teilnehmerkreis frei- 
lich wegen der erforderlichen Sprachkenntnisse immer eng gezogen blieb, hat 
er im Laufe der Jahre eine achtbare Zahl eigener Schüler herangebildet. Die 
„Beiträge zur russischen Geschichte*, die ihm die Schüler zu seinem 60. Ge- 
burtstag 1907 überreichten, waren ein erstes specimen der Leistungsfähigkeit 
des Seminars. Der gleiche Kreis stellte dann einen Teil der Mitarbeiter für 
die 1910 von Schiemann gemeinschaftlich mit L. K. Goetz, Hoetzsch und 
Uebersberger begründete, leider mit Kriegsausbruch wieder eingegangene 
„Zeitschrift für Osteuropäische Geschichte“. 


Nachrichten und Notizen 253 


In seinen Vorlesungen beschränkte Schiemann sich nicht auf den Osten. 
An der Kriegsakademie las er viele Jahre über allgemeine neuere Geschichte; 
seit er (1906) Ordinarius an der Universität geworden war, trug er auch hier 
regelmäßig politische Geschichte der letzten Jahrzehnte vor. Befähigt war er 
dazu durch seine fortdauernde Beschäftigung mit den politischen Problemen 
der Gegenwart, zu der ihn seine alsbald nach der Übersiedelung nach Berlin 
begonnene publizistische Tätigkeit führte. Von 1893 bis 1914 schrieb er zu- 
nächst anonym, später mit seinem Namen für die Kreuzzeitung die bald all- 
gemein beachtete Mittwochs- Rundschau über auswärtige Politik. Seit 1901 
liegen die Aufsätze in Jabresbänden gesammelt vor („Deutschland und die 
große Politik“, 14 Bde., Berlin 1902—1915), ein Kommentar zur Zeitgeschichte, 
der namentlich für die Beurteilung der darin stets besonders eingehend be- 
handelten Vorgänge in Rußland seinen dauernden Wert behalten wird. Das 
Bild der ersten russischen Revolution, wie sie sich in seinen Aufsätzen dar- 
stellt, wird für den Historiker noch lange unentbehrlich sein; es ist nüchterner 
und mit besserer Kenntnis der historischen Voraussetsungen entworfen als das 
meiste, was damals in Europa und in Rußland selbst in begreiflicher Erregung 
über das alte Regime geschrieben wurde. 

Dies Leben mit und in der Politik des Deutschen Reiches hat nun auch 
Schiemanns wissenschaftliche Produktion wesentlich beeinflußt. Er machte 
in sich den Wandlungsvorgang durch, den v. Below kürzlich interessant und 
überzeugend als eine Erscheinung in der Gesamtentwicklung der deutschen 
Geschichtswissenschaft geschildert hat: den Übergang von der kulturhistorischen 
Betrachtungsweise zur erneuerten politischen Geschichtschreibung. Am An- 
fang seiner literarischen Produktion steht, 1877 erschienen, ein Bändchen 
„Charakterköpfe und Sittenbilder aus der baltischen Geschichte“ — in Idee 
und Anlage unzweifelhaft von Gustav Freytag beeinflußt —, am Ende dagegen 
ein typisches Werk politischer Historie, die „Geschichte Rußlands unter 
Nikolaus I.“ (4 Bde. 1904—1919). Es war das Bedürfnis nach wirklichem Ver- 
ständnis der russischen Gegenwart, das Schiemann zur Beschäftigung mit der 
Geschichte des 19. Jahrhunderts trieb. Ein erster Ertrag dieser sehr ein- 
gehend betriebenen Studien war der Quellenband über die Ermordung Pauls I. 
und die Thronbesteigung Nikolaus I. (1902); die darstellende Arbeit begann 
bald darauf. 

Die deutsche Geschichtswissenschaft hat auf dem Gebiet der russischen 
Geschichte bisher nichts aufzuweisen, was an Gründlichkeit und eingehender 
Erfassung des Gegenstandes mit dieser Geschichte Nikolaus I. — wie man das 
im wesentlichen doch biographisch gerichtete Werk lieber nennen möchte — in 
Wettbewerb treten könnte. Vor Bernhardi, der einen Teil der gleichen Periode, 
aber nur nach preußischen Staatsakten behandelte, hat Schiemann die unvergleich- 
lich reichere Quellenkenntnis voraus, die er sich in geduldiger Arbeit in allen 
großen Archiven Europas erwarb. Auch die russische Geschichtsliteratur be- 
sitzt für diese Periode nichts Entsprechendes. Man mag über der Beurteilung 
der Persönlichkeit des Zaren vielleicht mit dem Biographen rechten, aber 
man wird die Fülle des Neuen an Tatsachen und Einblicken, die das Werk 
in allen seinen Teilen darbietet, dankbar aufnehmen. 

Das Werk war noch nicht vollendet, als Schiemann noch einmal mit 
einer großen Mission in die Heimat zurückkehren durfte. Es muß für ihn 


254 Nachrichten und Notizen 


ein stolzer Moment gewesen sein, als er, zum Kurator der unter deutscher 
Verwaltung neu entstandenen deutschen Universität Dorpat ernannt, den alten 
Bau wieder betrat, in dem er fünfzig Jahre früber, in der Glanzzeit der alten, 
damals noch ganz deutschen Hochschule, seine Studien begonnen hatte. Einen 
Teil des einzigen Semesters, das die erneuerte Universität erlebt hat, hat Schie- 
mann in Dorpat zugebracht; dann kam der Zusammenbruch, der die Neugründung 
vernichtete und die schwerste Katastrophe für das baltische Deutschtum brachte. 
Schiemann hat unter den Ereignissen seit November 1918 schwer ge- 
litten: alles, was geschah, stand in schneidendem Widerspruch zu seiner 
Weltanschauung und seinen politischen Idealen. Besonders bitter war für 
ihn das Schicksal der engeren Heimat. Er hatte dem baltischen Lande die 
treueste Anhänglichkeit bewahrt und war in den Berliner Jahren, so schnell 
er sich auch äußerlich in die anderen Verhältnisse schickte, in seiner Wesens- 
art durchaus Balte geblieben: stolz und stammesbewußt, bei oberflächlicher 
Bekanntschaft leicht schroff wirkend, erfüllt von jener dem Stamme eigenen 
herrischen Festigkeit, die ihn Kämpfe und Anfeindungen leicht ertragen ließ 
in der stets lebendigen Überzeugung, für das sittlich Gute zu streiten. Auch 
die bei den Balten häufig besonders ausgeprägte Neigung zur Heldenverehrung 
war ihm eigen. Wie die heroische Persönlichkeit ihn anzog, davon gab die 
Art, in der er gelegentlich von dem rauhen alten Schirren sprach. und die 
beiden liebevoll und bescheiden geschriebenen Biographien Victor Hehns (1894) 
und Treitschkes (1896) ein schönes Zeugnis. Selbst die Beziehungen zu seinen 
Schülern gestalteten sich vorwiegend nach dem Eindruck, den die Persönlich- 
keit des einzelnen bei ihm erweckte: wo er Willen, Kraft und Selbständig- 
keit sah, vertraute er gern; und denen, die ihm so näher traten, ist er der 
 zuverlässigste Freund geblieben. Sein Andenken bleibt unvergessen. 
Hamburg, Oktober 1921. Richard Salomon. 


Harald Hjärne. 


Am 6. Januar 1922 starb in Uppsala nahezu 74jährig Harald Hjärne. 
Man soll mit Ausdrücken „wie Schwedens größter Historiker“ vorsichtig 
sein, aber in diesem Falle dürfte sich von keiner Seite Widerspruch er- 
heben, so anerkannt überragend war die Stellung, die Hjärne innerhalb der 
schwedischen Geschichtsforschung einnahm. Dabei hat er keine vielbändigen 
Monumentalwerke geschrieben, wie Ranke, Treitschke, Sybel oder sein schwe- 
discher Vorgänger C. G. Geijer. Und doch gibt es keine Zeit und kaum ein 
Gebiet der Geschichte, das er nicht in scharfen Sonderabhandlungen durch- 
leuchtet hat. So zahlreich, leider auch so zerstreut in Sammelwerken, Zeit- 
schriften und —, was in Schweden nichts Ungewöhnliches ist, — in Tages- 
zeitungen sind seine Aufsätze, daß seine Schüler sich vor einigen Jahren an 
die Herausgabe einer eigenen Hjärnebibliographie gemacht haben. 

Hjärne nahm seinen Ausgangspunkt von der klassischen Philologie und 
hat immer die Bedeutung klassischer Studien für den Historiker betont. In 
seiner letzten Zeit ist er zu ihnen zurückgekehrt und hat mit einer Reihe von 
Aufsätzen über die griechische Kultur gleichsam den Kreis seiner Tätigkeit 
geschlossen. 

Von der griechisch-römischen Kulturwelt zu der germanischen übergehend, 
hat er sich besonders in den Jahren, in denen er die „Svensk Tidskrift“ herans- 


Nachrichten und Notizen 255 


gab, 1874 — 1876,- mit rechts- und verfassungsgeschichtlichen Arbeiten be- 
schäftigt. Seine „Skandinavische Gesetzesgeschichte“ und unsere „Ständereichs- 
tage“ erschienen damals. 

Reisen nach Rußland erweckten in ihm das Interesse für Schwedens alten 
Erbfeind und die Spuren Karls XII. verfolgend, durchforschte er russische und 
schwedische Archive. Das Ergebnis waren nicht nur neue Gesichtspunkte für 
die Beurteilung des Entscheidungskampfes zwischen Schweden und Rußland 
um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts, sondern auch ein feines Ver- 
ständnis für den modernen russischen Staat, wie es kaum einer seiner west- 
europäischen Kollegen aufzuweisen hatte. Längst hatte sein scharfes Auge die 
schwache Seite der russischen Macht erkannt, als noch niemand eine Er- 
schütterung des Kolosses im Osten für möglich hielt. Auch sonst verstand er 
es, aus historischen Gegenwartstatsachen Schlüsse zu ziehen, die an „Prophe- 
zeiungen“ erinnerten. Es waren aber keine losen Voraussagen, sondern es 
waren Schlußfolgerungen, entstanden dadurch, daß er die historische Kritik auch 
auf alle Einzelerscheinungen der Gegenwart anwandte, und da er es verstand, 
von Gefühlsmomenten und anderen Einflüssen, die sonst den Blick des Zeit- 
genossen trüben, abzusehen, bekamen die Schlüsse, die er auf die Zukunft zog, 
jene Sicherheit, die um so größeres Aufsehen erregte, als der Gang der Er- 
eignisse sie fast ausnahmslos bestätigt hat. 

Der russisch-japanische Krieg gab ihm die Veranlassung zu eingehenden 
Studien über die Entwicklung Japans und Ostasiens. So umspannten seine 
Interessen schließlich den gesamten Erdkreis. Dabei fesselten ihn nicht nur 
die politische Entwicklung, die rechts- und staatswissenschaftlichen Fragen, 
sondern ebensosehr geschichtsphilosophische und kirchliche Probleme. Seine 
Aufsatzsammlung „Staat und Kirche“ wird vielfach als sein reifstes Werk 
angesehen. 

Seit 1889 war Hjärne ordentlicher Professor für Geschichte in Uppsala und 
hatte als solcher Gelegenheit, seine glänzende pädagogische Begabung zu zeigen. 
Selbst begeistert, verstand er es, alle, die mit ihm in Berührung traten, mit sich 
fortzureißen und weiterhin zu selbständigen Arbeiten anzuleiten. Alle jüngeren 
Historiker Schwedens bekennen sich mit Stolz als Hjärnes Schüler, und die 
zahlreichen guten, gründlichen, kritischen Untersuchungen, die gerade Schweden 
in letzter Zeit geliefert hat, gehen fast alle irgendwie auf seine Anregangen 
zurück. Auch einige Deutsche hat er zu seinen Schülern gezählt, sie vereinigen 
sich mit ihren schwedischen Freunden in der Trauer um H. Hjärne als Ge- 
lehrten, Politiker und Menschen. 

Hjärnes lebhaftes Interesse flir Gegenwartsfragen führte ihn frühzeitig auch 
in das politische Leben seines Vaterlandes, und bis vor kurzem war er eine 
der Stützen der konservativen Partei in der ersten Kammer des Reichstages. 
Als hervorragender Kenner Rußlands wußte er, welche Gefahren Schweden 
und ganz Skandinavien von Osten drohten, was das letzte Ziel der Verrussungs- 
bestrebungen in Finnland war. Mit Sven Hedin und P. Fahlbeck gehörte er 
deshalb zu den Rufern, die in langem, zähem Kampfe um eine zeitgemäße 
Heeresreform das Land aus dem Schlafe weckten, so daß Schweden im Welt- 
kriege seine Neutralität wenigstens einigermaßen schützen konnte. 

Hätte er auch politisch ein energischeres Auftreten Schwedens im Weltkriege 
nicht ungern gesehen, so war er doch ein entschiedener Gegner des sogenannten. 


256 | Nachrichten und Notizen 


Älandsaktivismus, jener Bewegung, die die Schwierigkeiten des jungen finni- 
schen Staates dazu benutzen wollte, diesem die wichtige Inselgruppe abzujagen. 
Er hatte jahrzehntelang den Kampf Finnlands gegen das Moskoviterjoch mit 
seiner Feder unterstützt. Es war ihm eine bittere Enttäuschung, daß das 
offizielle Schweden beiseite stand, als Finnlands Freiheitsstunde schlug. Um s0 
nachdrücklicher forderte er nun, daß die schwedische Regierung die dadurch 
entstandene Wunde nicht durch den Raub finnischen Gebietes unheilbar machte. 
So etwa war seine Beweisführung: Finnland und Schweden haben nur einen 
gemeinsamen Feind. Er ist jetzt durch die deutschen Feldzüge wieder beinahe 
so weit von der Ostsee zurückgedrängt wie zur Zeit Gustav Adolfs. Aber 
Rußland wird sich bestimmt erholen und seine Ostseepolitik wieder aufnehmen. 
Dann müssen Schweden und Finnland zusammenstehen, wenn sie nicht einzeln 
überrannt werden wollen. Es gibt deshalb nur eine vernünftige Lösung der 
Alandfrage: ein Schutz- und Trutzbündnis zwischen Schweden und Finnland und 
Aland die gemeinsame Bundesfestung. Damit würde die Frage der territorialen 
Zugehörigkeit der Iuseln von selbst jegliche Bedeutung verlieren. 

Auch die Geschicke unseres deutschen Vaterlandes in alter und neuer Zeit 
haben ihn lebhaft bewegt. Gewisse Erscheinungen der deutschen Politik be- 
trachtete er schon seit den neunziger Jahren mit unverhohlener Sorge, und obwohl 
die deutschen Erfolge im Weltkriege alle Bedenken zu zerstreuen, ja die Ver- 
wirklichung kühnster pangermanistischer Träume zu-ermöglichen schienen, 
drängte sich ihm doch immer wieder der Gedanke an den letzten Krieg der 
Großmacht Schweden auf, in dem Karls XII. Heere siegreich halb Europa 
durchzogen und der stolze Bau Gustav Adolfs trotzdem zusammenbrach, weil 
die militärischen Erfolge nicht diplomatisch ausgewertet wurden. 

Johannes Paul. 


Berichtigung. 


Meine Anzeige der Zedlerschen Untersuchungen, Jg. XX 473, s. die Ent- 
gegnung oben, XX1,127 muß ich in einem Punkte berichtigen. Die Urkunde 
von 1492, deren Unechtheit ich durch Zedler als schlagend erwiesen ansah, findet 
sich nach freundlicher Mitteilung meines Kollegen Dr. Herrmann in Darmstadt 
eingetragen im Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 46 des Staatsarchivs zu Würzburg: 
das war zweifellos die Quelle Bodmanns. Und meine voreilige Anerkennung 
hat sich in den Vorwurf umzuwandeln, daß auch hier Zedler die einfachste 
Forscherpflicht verabsäumt hat. Im übrigen bleibe ich bei meiner Warnung 
und meinem Widerspruch auch für die anderen nicht weiter durchzuknetenden 
Einzelheiten. Die von mir irregeführten Leser der Vierteljahrschrift wollen 
aus den inzwischen ausgegebenen Göttingischen Gelehrten Anzeigen von 1922 
Nr. 4—6, S. 114—182 ersehen, wie ein Diplomatiker, A. Hessel, und ein Rechts- 
historiker, Herb. Meyer, die Zedlersche Festschrift als völligen wissenschaft- 
lichen Fehlschlag erweisen mit ausführlicher, jeden Belehrbaren fiberzeugender 
Begründung. 

Koblenz. E. Schaus. 


257 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten. 


Ein Beitrag zur Germanischen Altertumskunde . 
Von 
Walter Stach. 


= Über den Hund im Dienste des mittelalterlichen Jägers ist 
seit K. G. Antons „Geschichte der teutschen Landwirthschaft“ 
(1799; I 147ff.) wiederholt geschrieben worden. Doch wird man 
bezweifeln müssen, daß dieses Thema schon allseitig erschöpfend 
und methodisch befriedigend behandelt wäre, auch wenn man nicht 
den für solche Aufgaben idealen Maßstab anlegt, dem Hoops in 
seinen „Waldbäumen und Kulturpflanzen“ vorbildlich entsprochen 
hat. Zwar für die nachgermanische Zeit des Mittelalters besitzen 
wir die moderne Prachtausgabe des „Master of game“, deren 
kommentierende Beigaben — die Frucht zehnjähriger mühsamer 
Andacht zum Kleinen — das Sachgebiet insonderheit für Eng- 
land und Frankreich nach allen Richtungen beleuchten und klären‘. 
Auch an eindringenden Studien über die Jagdhunde des Altertums 
fehlt es nicht®. Dagegen für das Quellenmaterial der Zwischen- 
zeit, das noch in den Bereich der Germanischen Altertumskunde 
fällt, für eine Zeitspanne also, in der die Jagd nicht nur sport- 
lich, sondern als Nahrungsquelle und zum Schutze der Flur auch 
wirtschaftlich von höherer Bedeutung war, ist außer in sprach- 
geschichtlieher Hinsicht seit 1884 wenig getan worden. Damals 


3 Abkürzungen‘ entsprechen Hoops Reallexikon der Germanischen Alter- 
tnmsk unde; ebenso der zeitliche Umfang des Begriffes „germanisch“. 

? The master of game. By Edward, second Duke of York. The oldest 
English book on hunting. Edited by W.A.and F. Baillie-Grohmann (London 
1904). — Über den Norman Conquest geht der beigefügte Appendix 115 ff. 
grundsätzlich nicht zurück. 

Vgl. Otto Keller, Hunderassen im Altertum, Jahreshefte d. öst. archäol. 
Inst. VIII 243 ff.; ders., Die antike Tierwelt I (1909) 91ff. — Über Jagd und 
Jagdhunde der Urzeit vgl. den Artikel „Jagd“ in Schraders Reallexikon d. Idg. 
Altertumskunde (1923? ed. Nehring) I 519ff. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 8. 17 


258 | Walter Stach 


hatte v. Wagner in einer von rein jägerischem Standpunkt ge- 
schriebenen Abhandlung eine Reihe von Hypothesen zur Diskussion 
gestellt, die für den Sachgehalt gerade der frühesten Überliefe- 
rung einschneidende Behauptungen enthielten!. Aber seine Hoff- 
nung auf deren quellenkritisch vertieften Ausbau blieb so gut wie 
unerfüllt. Soweit nicht Heyne in die Lücke trat?, der sie viel- 
leicht vollends geschlossen hätte, wenn es ihm vergönnt gewesen 
wäre, seinem ursprünglichen Plane gemäß den Schlußband der 
„Deutschen Hausaltertümer“ zu schreiben (vgl. ebd. II 229), be- 
gnügte man sich, v. Wagners Vermutungen weiterzutragen oder 
ohne zulängliche Begründung zu variieren, wie etwa Schwappach, 
Palander, Wendt? und auch Heyne zeigen. Ja zum Teil wurde 
die Arbeit v. Wagners sogar übersehen, und man fiel in sachlich 
unmögliche Auffassungen zurück, wie z. B. gelegentlich einer 
Quellenanalyse v. Schwind“. Im Hinblick darauf — zur Zeit 
steht selbst der einschlägige Artikel über „Jagd bei den Deutschen“ 
in Hoops’ Reallexikon noch aus — dürfte nicht des Interesses 
entbehren, wenn wir im folgenden das für die Frühzeit zumeist 
en passant behandelte Thema zum Gegenstand einer Sonder- 
betrachtung erheben. Daß wir zugleich deren Umfang auf Jagd- 
hundbestimmungen in den Volksrechten einschränken, scheint uns 
aus methodischen Erwägungen gerechtfertigt. Denn bei der kärg- 
lichen und hier besonders schwer deutbaren Überlieferung gilt es 
zunächst, sich Schritt vor Schritt an deren Tatsachenkern heran- 
zuarbeiten: to reach the bed-rock of fact, wie Baillie-Grohmann 

sagt (137), und dazu halten wir jene Bestimmungen der Volks- 
rechte in erster Linie für geeignet. Denn einerseits ist die Jagd- 
hundfrage selbst für eine solche Vertiefung stofflich belangvoll 
genug, da bis zur Verwendung von Feuerwaffen jede nicht mehr 
primitive Jagd im eigentlichen Sinne eben eine „Kunst des Hunde- 
führens“ war, wie sie bezeichnend im Griechischen heißt (xvr- 
nyerixij sc. rexriy). Andererseits sind die Angaben darüber gerade 
aus den Leges von hervorragendem Zeugniswert. Nicht nur dab 


1 Über die Jagd des großen Wildes im Mittelalter, Germ. XXIX 110ff. 

3 Moriz Heyne, Hausaltert. II (1901) 222 f. 

3 Adam Schwappach, Handbuch d. Forst- u. Jagdgeschichte Deutschlands 
I (1886) 64 ff.; Hugo Palander, Die ahd. Tiernamen (1899) 33 fl.; Ulrich Wendt, 
Kultur und Jagd. Ein Birschgang durch d. Geschichte I (1907): Das Mittel- 
alter (ein vielfach dilettantisches Buch). 

E. v. Schwind, Kritische Studien zur L. Bai., NA. XXXIII (1908) 641 f. 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 259 


sie äußerlich zwischen den bekannten xvvnyerixoi des Altertums 
und der Jagdliteratur des späteren Mittelalters in markanter 


Weise mitteninne stehen, sondern sie bilden als Niederschlag 


der realen Verhältnisse einen natürlichen Sachzusammenhang, 
dessen innere Einheit von keinerlei sonstigen Gelegenheitsnach- 
richten erreicht werden könnte, selbst wenn man diese zu zeit- 
licher und räumlicher Geschlossenheit künstlich vereinigte. 
Aufnahme in die Volksrechte fand der Hund in doppelter Hin- 
sicht. Zum Teil (vgl. namentlich L. Vis. VIII 4, 18—20) behandelt 
man, gesondert von anderweitigem Ungefährwerk durch Tiere, 
die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar durchgehends mit 
charakteristischer Abschwächung der ursprünglichen Urheberfolgen 
(vgl. Brunner DRG. II 255), deren „antiqua calumnia“ (L. Burg. 
XVIII 1) in der L. Bai. XX 10 zwischen den Zeilen noch hörbar 
wird: dominus canis... conponat ac si ipse fecisset. Im übrigen 
gilt die Regelung hauptsächlich umgekehrt der Sicherstellung von 
Eigentümeransprüchen bei Diebstahl oder Tötung eines Hundes 
durch Dritte. Vergleicht man hierin die Leges genauer, so stellt 
sich wie von selber eine Stufenreihe ein. Zunächst wird der Hund 
schlechthin als Nutzhund rechtlich berücksichtigt, wie im Ed. Roth. 
229f. Dann treten daneben in exzeptioneller Stellung die Jagd- 
hunde auf, wie in der Spezialnorm der L.Burg. XCVII, während 
im Gegensatz dazu ib. LVIII vom bloßen canis gesprochen wird. 
Schließlich erfährt auch der Hirten- und Hofhund eine Sonder- 
behandlung, wie der Textzuwachs der L. Sal. VI von cod. 1, der 
nacheinander Jagd- und Schäferhund aufführt, zu den codd. 2—4 
erkennen läßt, in denen überdies der Kettenhund für sich genannt 
wird‘. Mithin sind es zuerst die besonderen Dressurqualitäten 
der Jagdhunde gewesen, die zur Separatstellung einzelner Hunde- 
typen führten und damit den Anstoß zu jener reichhaltigen Kasuistik 
gegeben haben, die uns in der L. Bai und L. Al. entgegentritt. 
Warum sehr bald gerade der Hirtenhund (vgl. Heyne 221) an 
dieser Bevorzugung teilnahm, sagen die Leges selbst. Auch er 
mußte gewissen Dressuranforderungen genügen. Die L. Fris. IV 
5—7 staffelt seine Buße vom bloßen custos pecoris mit 1 sol. bis 
zum scharfen wolfbizzo mit 3 sol. und die L. Al. LXXVIII 5 nennt 
unter den Bedingungen für seine erhöhte Einschätzung: der dem 


ı Zur salischen Textentwicklung sowie zu den nachstehenden Ausführungen 
zu L. Burg. XCVII vgl. Heymann NA. XLI 467f. 
17* 


260 Walter Stach 


Wolfe das geraubte Vieh wieder entreißt, und wenn ein Geschrei 
wegen eines Wolfes erhoben wird, weithin zur Hilfe eilt“. Erst 
beim Hofhund waren schließlich anderweitige Umstände im Spiele; 
seine nächtliche Tötung galt bekanntlich deshalb für qualifiziert, 
weil man sie als Vorbereitung zum Diebstahl aus der bewachten 
Were bzw. als Versuchsdelikt auffaßte. Alledem läßt sich nicht 
entgegenhalten, daß entwicklungsgeschichtlich der Hund als Wächter 
des Hauses mutmaßlich älter ist als seine Verwendung im Dienste 
des Hirten und vor allem älter als seine Abrichtung zur Jagd’, 
da ja diese Etappen der Domestizierung weit vor jeder Kodi- 
fikation vorausliegen. Höchstens könnte verwundern, daß wir die 
Aufzeichnung von Titel XCVII der L. Burg., der nicht zum 
engeren Bestande der Konstitutionen gehört, verglichen mit Titel 
LVII, im Sinne einer fortgeschrittenen Legislatur interpretiert 
haben, während man vielfach geneigt ist, besonders in XOVII sq. 
Bruchstücke einer ältesten Gesetzgebung zu sehen. Doch ist für 
unseren Zusammenhang schon die Tatsache entscheidend, daß bur- 
gundisch überhaupt die Jagdhunde neben der generell gehaltenen 
Fassung von LVIII auftreten. Im übrigen sind wir durchaus 
der Ansicht Zeumers, daß es sich in diesen beiden wie in allen 
Zusatztiteln der L. Burg. um wirkliche Novellen handelt“, und 
wir finden in dem oben gekennzeichneten Entwicklungszuge nur 
eine erneute Bestätigung dessen. Daß die Drastik der Rechts- 
folgen in XCVII (coram omni populo posteriorem ipsius canis 
osculetur aut.. cogatur exsolvere) ihrerseits auf alte, rauhe 
Jägergewohnheit zurückgehen mag, steht dem nicht im Wege. 
Vielmehr paßt die Vermutung, daß man zugleich mit der Adkapi- 
tulation einer Ausnahmenorm für Jagdhunde jenes derbe „Wahl- 
recht“ sanktionierte, aufs beste zu einer nachträglichen Redaktion, 
die gegen die romanisierende Tendenz der ursprünglichen Lex 
gestimmt war. Wollte man schließlich fragen, wie dann vor der 
Kodifikation von XCVI der Diebstahl an Jagdhunden burgun- 
disch geregelt gewesen sein könnte, so möchte außer den gelegent- 
lich von Heymann erwogenen Möglichkeiten wohl auch in Betracht 


ı Vgl. Karl Roth, Geschichte des Forst- u. Jagdwesens in Deutschland 
(1879) 8 37. 

1 Zur entwicklungsgeschichtlichen Seite der Frage vgl. Eduard Hahn, Die 
Haustiere und ihre Beziehungen zur Wirtschaft des Menschen (1896) 60 fl. 

3 Karl Zeumer, Zur Textkritik u. Geschichte der a Burg., NA. XXV 
(1900) 257 ff. (285). 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 261 


zu ziehen sein, daß sich entweder in IV de furtis ehedem eine 
bloße canis-Bestimmung befunden hätte oder daß LVII implicite 


auf beides, Tötung und Diebstahl, gemünzt war, was nach Analogie 


der salischen, bayrischen und alamannischen Leges vielleicht am 
nächsten liegt. Für XCVII allerdings wäre ein solcher Doppel- 
sinn ausgeschlossen und man hat anzunehmen, daß auch später 
noch die Tötung eines Jagdhundes — als culpose Handlung bei 
gemeinschaftlicher Ausübung der Jagd gewiß nicht selten! — wie 


die jedes anderen Hundes zu Titel LVIII gehört habe und daß 
die Summe von 5 sol. Buße und 2 sol. Gewette samt der entschieden 


schimpflichen Prozedur des „Unter-den-Schwanz-Küssens“ aus- 
schließlich dem qualifizierten furtum vorbehalten war. 

Was nun die namhaft gemachten Jagdhunde selbst anlangt, 
so handelt es sich im ganzen um folgenden Stellenkomplex: L. 
Bai. XX 1—7, L. Al. LXXVIII 1—4, L. Sal. VI 1 der codd. 
1ff. und 2 der codd. 6,5 ff, L. Burg. XCVII und, soweit man sie 
diesem Quellenkreis überhaupt einreihen darf, L. Fris. IV 4 (8). 
Am knappsten sind die Angaben der schon gestreiften L. Burg. 
und der L. Fris. Jene nennt einen canis veltravus, segutius und 
petrunculus, die außer dem dritten auch sonst vorkommen. Diese 
kennt nur einen canis acceptoricius (acceptor) mit einer Buße von 
4 bzw. 8 sol., der bayrisch als hapuhhunt begegnet, und einen 
braco parvus (barmbraccus) mit 4 bzw. 12 sol. Um so ergiebiger 
ist dafür die L. Bai. Sie führt an: § 1— § 3 leitihunt, triphunt, 
und spurihunt, drei canes sëuces; § 4 — 8 7 piparhunt, veltrix, 
hapuhhunt und canes qui ursos vel bubulos (swarzwilt) persecuntur, 
wobei Leit-, Spür-, Biberhund und Hunde für Schwarzwild mit 
6 sol., Treib-; Wind- und Habichthund mit 3 sol. Buße angesetzt 
sind. Ahnlich verfährt die L. Al. Sie zählt auf: § 1—§ 3 primus 
cursalis, secundus (sc. cursalis) und leitihunt, vermutlich gleichfalls 
canes sëuses; $ 4 porcaritius, ursaritius vel qui vaccam aut taurum 
prendit? und veltrives leporarius. Hinsichtlich der Bußen steht mit 


ı Geffckens Bemerkung (L. Sal., Erläuterungen 112), das occiderit bei 
Jagdhunden sei auffällig, da es nicht als Vorbereitung zum Diebstahl an- 
gesehen werden könne, ist ebenso verfehlt, wie etwa die Meinung, man habe 
damals, entsprechend späterer weidlicher Spagat auf der Jagd mit Hunden 
keine Waffe verwandt. 

? Lehmann in der Quartausgabe der MG. interpungiert in den codd. A 
zwischen ursaritius und vel, in den codd. B aber nicht. Daß es sich tatsäch- 
lich nur um eine Jagdhundgruppe handelt, wie umgekehrt Em. § 2 trotz des 
sive zwischen porcarius und leporarius um deren zwei, darüber unten. 


262 Walter Stach 


12 sol. am höchsten der Leithund, dem mit 6 sol. der primus cursalis 
und wiederum die Hälfte niedriger die übrigen Jagdhunde folgen. 
Die L. Sal. dagegen zeigt folgendes Bild. Die codd. 1—4 haben 
nur den sigusius canis magister, die codd. 6,5 dazu einen acuta- 
rius, den die codd. 7—9 noch durch den Zusatz velter (veltrus) 
verdeutlichen, während die Em. ihrem seusius qui magister sit 
einen seusius reliquus gegenüberstellt und außer dem veltris lepo- 
rarius qui et argutarius dicitur auch einen veltris porcarius kennt. 
Als Buße gelten einheitlich 15 sol.; nur die Em. springt vom 
kleinen zum großen Diebstahlssatz, indem sie für ihren magister 
45 sol. normiert. Einer besonderen Auseinandersetzung bedarf 
schließlich die Frage der Tatbestände. Die L. Bai. erwähnt 
§ 1—§ 3 das Stehlen“, sonst nur das Töten, soweit die Delikts- 
formulierung nicht elliptisch ist, wie durchgängig in der L. Fris. 
Entsprechend verteilt die Tatbestände die L. Al., die § 1—§ 3 
aur vom furtum spricht und in $ 4 von der Tötung. Völlig regellos 
erscheint zunächst die L. Sal. Zwar gibt die Titelrubrik als Leit- 
gedanken das furtum an. Doch innerhalb der Hss. wechseln in 
bunter Reihe Diebstahl und Tötung mit der Angabe beider Delikte, 
so daß sich die drei Fassungen ungefähr die Wage halten, wenig- 
stens sobald man auch den Ketten- und Schäferhund einbezieht. 
Konsequent sind nur cod. 1 und die Em., indem sie durchweg das 
furaverit mit dem occiderit verkoppeln. Da nun auch im späteren 
Landrecht für den gleichen Fall die Formel begegnet: stilt oder 
ze tode sleht?, so vermuten wir, daß in diesem Prinzip eine Er- 
klärung der anscheinenden Willkür zu suchen ist, zumal L. Bai. 
und L. Al. eine analoge Deutung erlauben. Allerdings behauptet 
v. Schwind (645), alamannisch sei der Diebstahl nur für die kleinen 
Hunde, für die großen nur die Tötung angesetzt, und die L. Bai. 
folge im allgemeinen der gleichen Gliederung. Doch ist diese 
auch sachlich höchst sonderbare Interpretation nach Lage der 
Texte völlig unhaltbar. Denn der bayrische piparhunt, bei dem 
zuerst die Tötung hervorgehoben wird, muß nach dem ausdrück- 
lichen Zusatz: qui sub terra venatur ein ausgesprochen kleiner 
Hund sein. Andererseits ist der primus cursalis der L. Al., ein 
seusius, höchst wahrscheinlich von großem, starkem Bau und 


ı Das occiderit einiger Hss. in $ 1 lassen wir als vermutliche Interpolation 
beiseite. 

3 Vgl. Schwsp. (ed. v. Laßberg) 333ff.: von aller hande hunden der die stilt 
oder sleht. l 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 263 


gerade bei ihm heißt es involaverit. Uns scheint vielmehr folgende 
Auffassung am Platze“. Bekanntlich unterwerfen L. Al. und L. 
Bai. Diebstahlsfälle einer generellen Neungeldbestimmung. Wo 
nun ihre Hundenormen nur das occidere vorbringen, wollen sie als 
selbstverständlich das furare jener Generalregel unterstellt wissen. 
Und umgekehrt: wo sie nur das furare hervorheben, meinen sie 
zwar unausgesprochen auch die Tötung, wollen aber mit Nach- 
druck betonen, daß in diesen Fällen die Generalklausel durch- 
brochen und der Diebstahl genau wie die Tötung gebüßt werden 
soll. Derartige Neungeldabweichungen in Gestalt fester Diebstahls- 
taxen kommen häufig genug vor. Brunner (DRG. II 644) zitiert 
u. a. unsere beiden Titel als typisches Beispiel und meint, daß 
man dann den Wert gewisser Objekte festsetzte, wenn man Streitig- 
keiten darüber voraussah. Dazu paßt u. E., daß unter den be- 
troffenen Hundearten alamannisch wie bayrisch offensichtlich die 
wertvollsten Tiere sind. Denn solche gewinnen als vertraute 
Gehilfen in den Augen ihres Herrn nur zu leicht einen rein sub- 
jektiven Affektionswert. Daß all dies in den Texten höchst 
unzulänglich zum Ausdruck kommt, kann bei der ungefügen For- 
mulierung in den Volksrechten nicht wundernehmen. Höchstens 
könnte die Kompliziertheit der gesetzgeberischen Absicht befrem- 
den. Jedoch im nächsten Titel bringt die L. Bai., wenn auch 
vereinfacht, tatsächlich denselben Gedanken. Sie normiert dort 
für Beizvögel stets nur die Tötung, setzt aber in $ 5 hinzu: si 
vero furto ablati fuerint, per omnia furtivo more cogantur solvere 
ut lex conpellit, wobei das pleonastisch scheinende per omnia 
nochmals darauf hinweisen dürfte, daß im vorangehenden Titel 
eben bloß per partes so verfahren worden war. 

Es fragt sich, wie nun die einzelnen Jagdhundbezeichnungen, 
die wir in kursorischem Überblick vorgeführt haben, sachgeschicht- 
lich zu interpretieren sind. Die Hauptaufgabe sehen wir darin, 
die in ihrer Kürze schwer zugänglichen Texte zwar Wort für 
Wort zum Sprechen zu bringen und dabei doch die Homogenität 
des Quellenkreises nach Möglichkeit auch exegetisch zu wahren. 
Zum Ausgangspunkt dürfte sich die Gruppe der canes seusii 
empfehlen. Soweit der äußere Wortlaut einen Anhalt gibt, kommen 
als solche zunächst in Frage: der burgundische segutius, der 


ı Vgl. dazu die Bemerkung bei Roth § 83, Note a u.b, mit dem Hinweis 
auf das furatis aut occisis in der Titelrubrik der L. Al. 


264 Walter Stach 


salische magister nebst reliquus, der bayrische leiti-, trip- und 
spurihunt sowie der alamannische cursalis nebst ductor (leitihunt), 
und zwar der spurihunt, da ihn mehrere Hss. ausdrücklich als 
seucis kennzeichnen, der secundus nach dem Vorgange des primus 
cursalis und der ductor nach Maßgabe seines dialektischen Isonyms 
in der L. Bai. Beim spurihunt heißt es: qui in ligamine vestigium 
tenet, und beim ductor: qui hominem sequentem ducit. Danach 
waren beides Hunde, die zum Ausmachen des Wildes dienten, 
indem man mit ihrer Hilfe Fährten, möglichenfalls auch Spuren 
ausarbeitete. Sie wurden dabei, wie zu erwarten, von einem 
einzelnen Jäger am Hängeseil geleitet? und mußten nicht nur 
gewöhnt sein, eine angefallene Fährte anzunehmen und die 
gewünschte dauernd einzuhalten, wie das tenere in der L. Bai. 
zu betonen scheint, sondern durften auch keinesfalls Hals geben‘, 
wie wir aus Gründen der Sache bestimmt hinzufügen können. 
Beides waren mithin Hunde von vorzüglicher Nase und ihr zum 
Teil instinktfremdes Verhalten, wie das Nichtbeachten einer 
kreuzenden frischen Fährte und das Nichtlautgeben, setzt eine 
sachkundige Abrichtung voraus, die für einen fermen Hund um so 
langwieriger sein mußte, je nachdem man auf bloßes Aufsprengen 
ausging oder auf regelrechte Vorsuche oder gar auf förmliches 
Bestätigen. Mit diesen hohen Dressurqualitäten stehen auch ihre 
Bußsätze im Einklang. Man wird daher beide sowohl. den in 
analoger Tätigkeit beschriebenen canes „nare sagaces“ des Alter- 
tums (vgl. Keller 124ff.) als auch ihren Namensverwandten im 
späteren Mittelalter, dem leit- bzw. spürhunt? sowie dem limier 
und limer, an die Seite zu stellen haben, zwar kaum in allen 
Einzelheiten, aber sicherlich dem Typus nach“. Freilich mehr läßt 
sich mit Bestimmtheit schwerlich sagen, obschon es an detaillierten 
Behauptungen keineswegs fehlt. Ganz verkehrt ist darunter die 
Meinung v. Schwinds (641 f.), der die seusii außer dem spurihunt, 
aber samt dem ductor für Hetzhunde hält, weil zufällig im cod. B 30 


ı Hängeseil (mhd. leiteseil): at proper tension, not straining his liam, not 
trailing it on the ground (Baillie- Grohmann 172). Einen Anhalt zu dieser 
präzisen Auslegung sehen wir außer in sachlichen Momenten auch in der sprach- 
lichen Entwicklung: ligamen > franz. limier — engl. limer, liam (Iyome). 

2 unlütes heißt es im Tristan 17257. 

s Auch suochhuni begegnet (Iwein 3894), wie für den begleitenden Jäger 
suochmann. 

Vgl. Baillie-Grohmann ebd.: a limer had to be keen on the scent, staunch 
on the line, not too fast, and was taught to run mute. 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 265 


der L. Al. deren seusius primus cursalis mit hessehunt glossiert 
ist. Wenn man sich vorstellt: einen Hetzhund in voller Tätigkeit 
und dazu den armen homo sequens an der Leine, dann wirkt das 
wie ein unfreiwilliger Witz; abgesehen davon, daß man die Glosse, 
falls sie überhaupt zutrifft, trotz ihrer Stellung hinter seusius nur 
auf den cursalis beziehen dürfte“. Unhaltbar ist ferner die Ver- 
mutung Antons (152) und Roths (59; 77), der spurihunt sei ein 
spezifischer Schweißhund. Damit hat sich bereits v. Wagner (123; 
117; 129f.) genügend auseinandergesetzt. So sehr wir Roth bei- 
pflichten, daß damals kranke Fährten tatsächlich jagdtechnisch 
eine Rolle gespielt haben, kann doch der Spürhund mit seiner 
hohen Buße unmöglich bloß zu deren Verfolgung gedient haben, 
geschweige daß er sich mit dem am Riemen geführten Schweiß- 
hund des 17. Jahrhunderts zusammenbringen ließe oder mit dessen 
Vorgänger, dem Bluthund, den man im 16. Jahrhundert und wahr- 
scheinlich auch vorher gerade nicht am Riemen arbeiten ließ. 
Noch unbegründeter ist schließlich die seit Jacob Grimm herr- 
schende Ansicht (vgl. z.B. v. Wagner 120 und jüngst Heymann 
467f.), auch der salische magister müsse ein Leithund im Sinne 
des ductor sein. Daß die Franken einen seusius in solcher Funk- 
tion kannten, ist freilich ohne weiteres wahrscheinlich. Nur ob 
die cod. 1—9 ausschließlich von ihm handeln, ist die Frage. Grimms 
Behauptung (Vorrede zu Merkels Ausg. der L. Sal. p. XXIII): 
„der canis sigusius magister ist der doctus der L. Al.“, dürfte 
sich lediglich auf die Bemerkung im Du Cange (s. y. canis) ge- 
gründet haben: „doctus L. Al LXXIX, qui magister sit L. Sal. 
VI: un chien dresse“, und von dort auf die älteren salischen 
codd. bezogen worden sein. In Wahrheit tritt dieses doctus im 
ganzen Hundetitel der L. Al. nirgends auf, sondern findet sich 
ausschließlich beim triphunt der L. Bai.“, so daß man nur berechtigt 
wäre, dieses doctus mit magister gleichzusetzen, und zwar eben 
‚als dressé = abgerichtet. Höchstens könnte man sich nach Analogie 
von maitre-homme, maitre-autel usw. versucht fühlen, auf dem 
Umwege über „Meister- bzw. Haupthund“ zu einer Art Leithund 


— 


ı Derartige Sachwidrigkeiten stehen auf einer Stufe mit der Bemerkung 
Lamprechts (DWL. I 10), der salische sigusius magister sei ein zu Kunst- 
stückchen abgerichteter Haushund. 

2 Trotzdem schreibt Geffcken (112) den Irrtum nach. Auch Kern bei 
Hessels (L. Sal. $ 50): magister is an ill chosen expression for doctus, dürfte 
mit Grimm zusammenhängen. 


> 


266 Walter Stach 


N 


zu kommen. Doch stünden solche Übersetzungskünste auf einer 
Linie mit dem Bemühen, diesen Begriff andererseits aus dem 
sigusius herauszupressen und etwa auf den bayrischen $1 ver- 
weisen zu wollen, wo anscheinend seusius tatsächlich mit leiti- 
hunt paraphrasiert wird. Denn dann würde man übersehen, daß 
der lateinische Ausdruck der L. Bai. den zu definierenden Begriff 
nur anzudeuten pflegt und dem Dialektwort überläßt, den „Zu- 
sammenhang ganz selbständig wesentlich und prägnant zu er- 
gänzen!“. Es hilft daher nichts: sigusius canis magister bedeutet, 
nicht mehr als dressierter seusius und ist von den codd. 1— 9 
zweifellos pro toto gemeint, d.h. im Sinne aller Betätigungen, 
zu denen überhaupt seusii verwandt wurden. Denn nur dazu 
paßt, daß deren Spezialitäten unerwähnt bleiben und daß seine 
Buße den magister weder im Titel heraushebt noch sonst unter den 
salischen Diebstahlsbußen auffällt. Dazu stimmt auch der Aufbau 
der salischen Jagdhundbestimmungen, wenigstens wie wir ibn 
verstehen: Erst wird der seusius genannt als Repräsentant der 
„Jaghunde?“, die das Wild mittels der Nase verfolgen (mhd. nase- 
wise), dann der acutarius als Inbegriff der Hetzhunde, die nach 
dem Gesichtssinne arbeiten („naselöse“), Richtlinien, die wie in 
der L. Burg. für den Umkreis der Delikte ausreichten, wenn man 
von vornherein auf eine Wertklassifikation der Jagdhunde ver- 
zichtete. Es wird daher weder von dem magister schlechtweg 
als Leithund noch gar von einer salischen Leithundbuße zu reden 
` sein, obgleich auch nach unserer Auffassung der salische § 1 diesen 
Spezialverfolger kalter Fährten implicite einschließt. Anders liegen 
die Dinge erst für den seusius qui magister sit der Em. und dessen 
45 sol. Ein Kopfhund, wie Wendt (36), oder gar bloßer Meute- 
hund, wie Schwappach (65f.) will, kann damit nicht gemeint sein, 
da es sinnlos wäre, einem der beiden die höhere Buße zuzubilligen 
als dem hochdressierten Leithund, der unbedingt weit wertvoller 


1 Vgl. v. Kralik, Die deutschen Bestandteile der L. Bai., NA. XXXVII 
(1913) 404. 

2 Wir gebrauchen den jüngeren Ausdruck „Jagdhund“ im Binne jedes 
canis venaticus; dagegen den älteren Ausdruck „Jaghund“ prägnant als Gegen- 
satz zu den wirklichen Hetzhunden, und zwar i. w. S. für alle auf Fährte 
arbeitenden „Riechhunde“ einschließlich der eigentlichen Spürhunde, sowie i. 
e. S. für die vielfach als Parforcehunde bezeichneten und in Meute jagenden 
Hunde (vgl. den ähnlichen Gebrauch von „Jaghund“ bei v. Wagner 113 u.a.) 
Begründen können wir die obige Gegenüberstellung von seusii und veltres erst 
bei Besprechung der allgemeinen Bedeutung von. seusius. 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 267 


war. Sondern hier muß es sich in der Tat um diesen selbst 
handeln, und man wird der Em. kaum zuviel zutrauen, wenn man 
annimmt, sie habe das bloße magister gerade deswegen zum kau- 
salen Relativsatz erweitert, um sich auch sprachlich von dem 
Inhalt der älteren Texte abzuheben. Dann aber ist zugleich hin- 
fällig, wenn man mit Wendt das reliquus als Meutehund fassen 
wollte. Vielmehr hat dieses offenbar eine ähnliche Sinnfunktion, wie 
das magister der älteren codd., d. h. es begreift alle diejenigen 
seusii in sich, die geringwertiger sind als der Leithund, darunter 
vermutlich den Führer der Jaghundmeute genauso wie den ge- 
wöhnlichen Jaghund, die uns als cursales in der L. Al. entgegen- 
treten. Bevor wir jedoch auf diese näher eingehen können, 
müssen wir nochmals zu dem oben berührten leitihunt der L. Bai. 
zurück. ' | 
Gemeinhin identifiziert man diesen einfach mit seinem Isonym 
in der L. Al. Dann aber entsteht die Merkwürdigkeit, die zudem 
im Schwsp. unverdächtig wiederkehrt, daß in getrennten Kapiteln 
der L. Bai. (SS 1 und 3) Spezialhunde mit anscheinend gleicher 
Funktion auftreten. v. Wagner (120 — 124) und nach ihm Schwap- 
pach haben dieser Schwierigkeit auf Kosten des Spürhundes bei- 
zukommen versucht. Unter Berufung auf die Tatsache, daß seit 
dem 16. Jahrhundert ein Leithund am häufigsten bloß auf Rot- 
wildfährte gearbeitet war, glaubt v. Wagner, auch die Leithunde 
der Leges hätten ausschließlich dieser Sonderbestimmung gedient. 
Dagegen dem Spürhund weist er, gestützt auf einen Jagdbericht 
des Nibelungenliedes, die einfacher gedachte Vorsuche auf Elch, 
Wisent, Ur und allenfalls Bären zu. Schwappach beutet das 
stillschweigend aus, nur daß er den Bären völlig streicht und 
überdies von besonderen Hunderassen redet. An Rasse zu denken ist 
hier auf jeden Fall verfehlt. Nicht einmal die beiden berühmtesten 
Jagdbücher des Mittelalters, die „Chasse“ des Gaston de Foix 
(14. Jh.) und der „Master“ (15. Jh.) kennen so etwas wie eine 
Leithundzucht, sondern aus einem der renommierten breed of 
scenting hounds wählte man nach Bedarf das etwa einjährige 
Exemplar eines künftigen limer aus, um es für seine Sonder- 
bestimmung abzurichten. Doch auch das Analogieverfahren 
v. Wagners erregt starke Bedenken. Gewiß: hätte man nach- 
weislich in volksrechtlicher Zeit irgendwelches Großwild nach Art 


ı Vgl.v. Wagner 116, der sich dabei auf Clammorgan (16. Jh.) beruft. 


268 ; Walter Stach 


der hirschgerechten Jägerei bestätigt, dann wäre auch ein Leit- 
hund vorauszusetzen, der um seiner Zuverlässigkeit willen jeweils 
auf ein und dieselbe Fährte eingearbeitet war. Aber v. Wagner 
dürfte zuwenig den prägnanten Zusammenhang beachten, in dem 
dieses strenge Bestätigen geschichtlich mit der mittelalterlichen 
Entwicklung der Hirschjagd steht. Denn es scheint uns ein 
wesentliches Stück von deren verfeinerter Technik, die sich wahr- 

scheinlich herausgebildet hat, als das sonstige Großwild in seinen 
mächtigsten Arten ausstarb und selbst Edelwild rarer wurde, so 
daß weniger vorbereitete Jagden nicht mehr in alter Weise lohnten. 
Erst gegen Ende dieser Entwicklung‘, die mit einer charakte- 
ristischen Wandlung des weidmännischen Denkens Hand in Hand 
ging, finden wir das Rotwild in der bis heute unbestrittenen Rolle 
des vornehmsten Jagdtieres und dazu die fast ausschließliche 
Verwendung der im 16. Jahrhundert auf die Höhe der Brauch- 
barkeit gesteigerte Methoden des „Jagens und Hetzens“, so daß 
v. Wagner hier — im Gegensatz zur modernen Schießjagd, die 
seit dem 17. Jahrhundert allgemeiner wird — von einer aus- 
gesprochenen Fangjagd sprechen kann. Dagegen im Anfang dieser 
Entwicklung — und das verkennt v. Wagner völlig — steht neben 
der in die Urzeit hinaufragenden „Fallenstellerei?“ eine Auf- 
fassung und Übung des Weidwerkes, wonach der Mann es liebte, 
dem Tier auf gleich und gleich entgegenzutreten, und wo auch 
nicht erlegtes Edelwild, sondern ein gefällter Wildochs® des Jägers 
höchster Stolz gewesen ist. Aufdieser Kampfjagd, wie wir sie sport- 
lich und technisch charakterisieren möchten, betätigtesich mit sicht- 
licher Lust am Einsatz des Lebens noch vorwiegend der Jagdeifer 
der Karolinger, weit entfernt, die Formen der reinen Fangjagd 
für weidmännischer zu halten. Sogar in der Nibelungenliedstelle 
(854 ff.), mit der v. Wagner seine Spürhundhypothese zu begründen 
versucht, klingt der gleiche Standpunkt wie ein Ton vergangener 
Zeiten vernehmlich an: Was immer der Bracke ersprengt, schlägt 


1 Soweit man aus Reflexen, die diese Entwicklung in die mhd. Literatur 
geworfen hat, Schlüsse ziehen darf, lassen sich die Zustände, von denen 
v. Wagner ausgeht, etwa bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen. 

3 Vgl. die Ausführungen bei Schrader-Nehring a. a. O. § 2 — § 5. 

3 Wir urteilen nach Caesar, B. G. VI 28; Gregor v. Tours, Hist. Franc. 
X 10; Nibelungenlied 880 (starker ûre viere) Vgl. dazu die Zitate bei 
Heyne 241 und die Artikel ûr und wisent von Schade, Altdeutsches Wörter- 
buch II 1173 fl. u. 1178 ff. 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 269 


Siegfried mit siner hant, d. h. mit Schwert und Spieß und Bogen, 
sö noh goute jägere tuont. Danach wird man Bedenken tragen, 
mehr als früheste Ansätze zu den sachlichen Voraussetzungen 
v. Wagners bis in die germanischen Jahrhunderte hinaufzurücken, 
und seine Verallgemeinerungen von den weidlichen Zuständen des 
Spätmittelalters her erscheinen von vornherein ziemlich vag. In 
diesen Zweifeln wird man noch bestärkt, wenn v. Wagner nun 
umgekehrt aus dem Bereiche des Spürhundes das Rotwild ent- 
gegen der von ihm angezogenen Quelle wieder hinausdisputiert. In 
dem obigen Nibelungenliedpassus sprengt nämlich der Bracke, 
ein guoter spürhunt, unter anderem wisent, ür, elch, hirz, hinde, 
ber und eber. Daß das Edelwild nur beiläufig darunter erwähnt 
wird, weil die ganze Jagdschilderung vom Dichter darauf zuge- 
schnitten ist, Siegfrieds Überlegenheit im Kampfe gerade mit dem 
gefährlichsten Wilde darzutun, ist zweifellos richtig‘. Und doch 
zieht daraus v. Wagner die Folgerung, der von Siegfried geforderte 
Bracke wäre vermutlich auf jenes gröbste Wild besonders dressiert 
gewesen. Selbst Bär und Schwein hätte er eigentlich nicht auf- 
tun sollen, jenen nicht, weil zu dessen Vorsuche im 16. Jahrhundert 
ein einfacher Jaghund diente, dieses nicht, weil man hier die 
Suche mit dem Findrüden ausführte. Dabei weiß Baillie- Groh- 
mann für seine Zeit auf Grund eines weit zuständigeren Quellen- 
materials von einer solchen Differenzierung der limers nichts; sondern 
außer der Birsch und der Suche auf kleineres Wild, wobei man 
Bracken nach Leithundart gebrauchte, betont er ausdrücklich: 
Deer, wild boar, bear and wolves were harboured by means of a 
limer. Danach ist ungleich wahrscheinlicher. daß die Tatsachen- 
beziehungen, mit denen v. Wagner operiert, umzukehren und viel- 
mehr der Findrüde und jener Jaghund aus dem Obsoletwerden 
eines vordem universal gebrauchten Spür- bzw. Leithundes zu 
begreifen sind, dessen spezifische Einarbeitung auf Hirschfährte, 
wie wir oben vermuteten, sich in demselben Maße nötig gemacht 
hatte, wie andererseits seine vielseitige Verwendungsfähigkeit mit 
dem Rückgange der übrigen Großwildgattungen entbehrlich ge- 
worden war. 

Angesichts all dieser Fragwürdigkeiten, die den Hypothesen 
v. Wagners anhaften, scheinen uns einige Behauptungen Wendts 


ı Vgl.die eingehende Exegese bei E. Matthias, Die Jagd im Nibelungen- 
liede, Zeitschrift f. Deutsche Philologie XV (1883) 471 ff., insb. 491 ff. 


| 
270 Walter Stach 


(36) näherer Erwägung wert, die von ganz anderer Seite in das 


dunkle Nebeneinander der bayrischen SS 1 und 3 nebst deren 
Pendants im Schwsp. (333; 335) Licht bringen könnten. Wendt 
nämlich sieht in dem triphunt der L. Bai. einen Meutehund und 
in deren leitihunt den Führer der Rotte, einen sog. Kopf hund, der 
sich durch Nase, Schnelligkeit und Erfahrung bervortat und von 
dessen Verläßlichkeit der Erfolg des Jagens wesentlich abhing. 
Er setzt also den bayrischen Leithund mit dem alamannischen 
primus cursalis qui primus currit, den Treibhund mit dem secundus 
und den alamannischen Leithund mit dem Spürhund gleich. Da- 
nach wäre die Aufeinanderfolge der ersten drei Paragraphen des 
bayrischen und des alamannischen Titels völlig konform, was immer- 
hin zugunsten der Wendtschen Ansicht ins Gewicht fallen könnte, 
da ja nach anderweitigen quellenanalytischen Kriterien feststeht, 
daß die alamannischen Texte den Redaktoren der L. Bai. im all- 
gemeinen zur Vorlage gedient haben!. Im übrigen scheint uns 
die Sachlage folgende. Schon oben deuteten wir an, daß zum 
mindesten die beiden „Laufhunde“ der L. Al. in der angegebenen 
Weise verstanden werden müssen. Es sind auf keinen Fall Hetz- 
hunde, das Wort in seinem eigentlichen Sinne genommen. Wie 
sollten auch seusii, deren sonstige Vertreter als Fährtenverfolger 
par excellence auftreten, zugleich Hunde sein, die das Wild mittels 
des Gesichtes verfolgen! Sondern es sind jagende Riechhunde, 
deren Gesamtheit Baillie-Grohmann (185) als running hounds zu- 
sammenfaßt, ganz gleichgültig, auf welches Wild sie verwandt 
wurden, und für die er aus frühenglischen Quellen (records of the 
Kings) die charakteristischen Bezeichnungen belegt: canes de mota, 
currentes, sousos. An dieser Deutung vermag die laxe Sprach- 
gewohnheit, chasse à courre (aux chiens courants) mit „Hetzjagd“ 
wiederzugeben, auch wo man nicht auf eine mit wirklichen Hatzen 
untermischte Jaghundmeute abzielt, genau so wenig zu rütteln, 
wie der Anschein, daß man ahd. hesse- und jagahunt vielleicht 
promiscue verwendet hat?. Auch halten wir für unbedenklich, 


! Freilich Wendt selber, der seine Einfälle überhaupt nicht motiviert, hat 
nicht im entferntesten an diesen Umstand gedacht. Warum wir im Gegensatz 
zu ihm (88) die Inhaltsparallele nicht bis auf die §§ 4 der L. Al. und 7 der 
L. Bai. ausdehnen, darüber unten. 

2 Der Sache nach muß gleichwohl der Unterschied bekannt gewesen sein, 
genauso wie der dadurch bedingte technische Gegensatz zwi:chen jagön und 
hazjan. 


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Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 271 


den Gebrauch solcher jagenden Hunde in volksrechtlicher Zeit 
zu verallgemeinern, zumal die L. Sal. (XXXIII codd. 6, 5 $ 4) 
wenigstens indirekt aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihre Be- 
tätigung Bezug nimmt!. Nur ob man damit gerade die Hunde 
der bayrischen §§ 1 und 2, identifizieren darf, ist eine heikle 
Frage, weniger weil dann in der L. Bai. zwei Gruppen von 
jagenden Hunden mit verschiedener Bewertung auftreten würden’, 
sondern wegen der ‚entstehenden Homonymie von leitihunt, die im 
Hinblick auf die alamannisch-bayrische Textfiliation um so auf- 
dringlicher wirkt. Denu man müßte annehmen, der bayrische 
Dialektgebrauch habe verlangt, sowohl das alamannische leitihunt 
durch spurihunt zu ersetzen als auch umgekehrt den Begriff des 
primus cursalis gerade durch ein idiomatisches leitihunt wieder- 
zugeben. Ließe sich diese Konsequenz rechtfertigen’, dann wäre 
im übrigen, soviel wir sehen, die Bahn für die Wendtschen 
Behauptungen frei. Weder würde stören, wie an den Hypothesen 
v. Wagners, daß bayrisch die näheren Angaben über die Betätigung 
des eigentlichen Leithundes dem gröberen Typ des Spürhundes 
beigefügt wären und daß ein solcher Verfolger für Großwildfährten 
außer denen des Hirsches nur in der L. Bai. und im Schwsp. auf- 
träte. Noch brauchte bloßer Zufall zu sein, daß der Schwsp. Leit- 
und Treibhund im Gegensatz zum Spürhund gewissermaßen als 
Gruppe behandelt, indem er bei Erörterung des Reinigungseides 
die beiden unter der Rubrik Treibhund redaktionell zusammen- 
schließt (wil er swern, ... daz tut er wol mit einem biderben 
manne dez leit hundes sol er lougenen mit drin mannen). Schließlich 
könnte ein Vorzug der Wendtschen Annahme selbst darin gefunden 
werden, daß sie zugleich eine plausible Erklärung für den trip- 


ı Wie man sie damals einjagte, ist freilich schwer zu sagen. Sicherlich 
u. a. auf Rotwild. Doch genüigten z. B. für einen Hirsch bereits deren zwei 
oder drei, so daß schon anachronistisch sein kann, in den Leges von eigent- 
lichen Meuten zu sprechen, zu denen später mindestens zwölf gehörten. 

2? Wie noch zu untersuchen, können auch die Hunde in § 7 Jaghunde 
sein. Doch wird bei ihnen ausdrücklich hinzugefügt: spezifisch für das gröbste 
Wild. Mithin verblieben den Treibhunden noch immer u. a. Rot- und Rehwild. 
Eine Differenzierung in dieser Art wäre nicht auffällig. Vgl. Baillie-Groh- 
mann: running hounds are mentioned specifically: as cervericiis, deimericiis, 
as heyrectorum and foxhounds, as gupillerettis or wulpericiis. 

® Hier könnten nur historisch -lexikographische Spezialstudien weiter 
helfen, etwa nach Art der Diss. von E. Bormann, Die Jagd in den altfranz. 
Artus- und Abenteuer- Romanen (1887). 


272 Walter Stach 


hunt bietet, mit dem man bisher nichts Rechtes anzufangen ge- 
wußt hat. v. Wagners (126) Vermutung, es handle sich um einen 
spezifischen Findrüden, der die Sauen zu den Hatzen trieb, haben 
wir in ihrer gezwungenen Begründung schon oben beleuchtet. 
Nimmt man dazu die Feststellung Baillie-Grohmanns (207), daß 
vor dem 16. Jahrhundert als Saufinder ein lime hound fungierte, 
und hält sie zusammen mit der noch heute gültigen Erfahrung, 
wonach dazu überhaupt jeder Hund tauglich ist, der Sauen „liebt“, 


so wird man einen frühen Spezialhund in dieser Verwendung wohl 


fallen lassen müssen. Daß der Treibhund andererseits ein Kopf- 
hund wäre, wie Heyne (222) will, scheint uns vollends ausge- 
schlossen. Denn sind die Hunde des bayrischen $ 7 auch Jaghunde, 
so können diese trotz ihrer Sonderbetätigung nicht doppelt so 
hoch gebüßt worden sein als jener, ein Mißverhältnis, das noch 
sachwidriger würde, falls man im § 7 Hetzhunde annimmt, abge- 
sehen von dem dann schwer begreiflichen Schweigen der L. Bai. 
über die einem Kopf hunde zugehörigen Meutehunde. Allenfalls 
noch könnte an einen Bluthund zu denken sein, wie wir früher 
in Anbetracht der niedrigen Buße mutmaßten und wie auch 
v. Wagner nicht rundweg ablehnt. Aber selbst diese Deutung bleibt 
höchst fragwürdig. Wohl wird man an sich die Verfolgung blutiger 
Fährten mit Hilfe von Hunden bestimmt voraussetzen dürfen, 
entsprechend der Kampfjagd mit Pfeil und Speer und Schwert, 
die zu schwerkranken Stücken genug Veranlassung bot!. Auch 
ist unwahrscheinlich, daß man dazu einen regulären Jaghund 
herausgegriffen hätte, der durch Arbeit auf starkem Schweiß für 
seinen eigentlichen Zweck nur zu leicht verdorben worden wäre. 
Aber es ist durchaus möglich, daß man dafür Exemplare ver- 
wertete, die auf gesunder Fährte für unzuverlässig galten, und 
daß daher Ed. Hahn (Hoops’ Reallexikon II 570) recht behält, der 
für die Frühzeit bezweifelt, ob „auch der Bluthund als besondere 
Rasse behandelt worden ist“. Jedenfalls erscheint solchen Ver- 
legenheitsvermutungen gegenüber die Annahme Wendts noch immer 
am natürlichsten und nächstliegenden, zumal die Dialektbezeichnung 
sowie das Attribut doctus (= „eingejagt“) zu einem Vertreter 


1 v. Wagner (129) denkt irrtümlich an Pfeilschüsse allein. Vgl. dagegen 


die Angaben bei Baillie-Grohmann (123) über die Keilerjagd, wonach es noch 
zur Zeit des „Gaston Phöbus“ für besonders fair galt, das Schwein mit der 
Waffe zu töten, ohne daß es von Hunden gepackt war. Ferner Matthias 476 fl. 
über die Jagdausrüstung Siegfrieds. 


— — — 


ze 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 273 


dieses Schlages am ehesten passen dürften, wie auch die Benennung 
eines Kopfhundes mit leitihunt guten Sinn gibt, während anderer- 
seits die gleichsinnige Besehreibung des ductor in der L. Al. und 
des Spürhundes in der L. Bai. nur bei erzwungener Ausdeutung 
erlaubt, die beiden Typen irgendwie in ihrer jagdtechnischen 
Funktion voneinander zu sondern. 

Überblickt man das bisher über die seusii Gesagte, so erhellt 
hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung dieses terminus, daß ihn 
die Leges nach Art eines Oberbegriffes handhaben, dem eine Reihe 
Spezialbezeichnungen unterzuordnen sind. Noch aber ist offen, 
ob nur die behandelten, die uns der Wortlaut der Texte an die 
Hand gab, oder darüber hinaus auch andere. Zum Teil ist der 
Entscheidung in dieser Frage bereits vorgegriffen, indem wir die 
seusii als jagende im Sinne qualifizierter Nasenhunde zusammen- 
faßten und den veltres als hetzenden Hunden gegenüberstellten. 
Doch bedarf dies noch einer näheren Begründung, weil wir uns 
damit in ausdrücklichen Widerspruch zu Heyne gestellt haben, 
nach dessen Meinung der siuso der Leges überhaupt nicht als 
bestimmte Hundegattung auftritt, sondern ebenso Leit- und Treib- 
hund, wie Hasenhund (veltris leporarius) und Saurüde (v. por- 
carius) sein kann!. Im Hinblick auf die L. Al. schiene das primo 
obtutu möglich. Denn sie benennt als seusius ausschließlich den 
cursalis (codd. B 81), hat aber die ganz summarische Titelrubrik: 
de canibus siusibus, und wenn das die codd. B durch ein vel aliis 
furatis aut occisis berichtigen, brauchte die Einschränkung noch 
immer nur dem Hirten- und Hofhunde zu gelten. Indessen ver- 
bietet sich diese Auslegung von selbst, sobald man die L. Burg. 
und L. Sal. vergleicht. Denn wie schon beim magister betont, 
reiht jene in der- Überschrift wie im Kontext nebeneinander: 
veltravus, segutius, petrunculus, offenbar um damit ihren Jagdhund- 


1 A. a. O. II 222 (vgl. seine einschlägigen Beiträge im DWb.). Er fügt hinzu: 
Entsprechend allgemeine Ausdrücke wären — gemäß einem segusi vel brachi 
bei Du Cange — Bracke und Jagdhund, wofür Burgunden, Alamannen, Bayern 
und Franken auch ein romanisches veltrahus aufgenommen hätten. U.E. kann 
man zu einem derartigen Durcheinander verschwommener Synonyma nur ge- 
langen, wenn man ohne Rücksicht auf zeitliche, räumliche oder sachliche Be- 
dingtheit der einzelnen Belege den semasiologischen Durchschnittsbefund einer 
lexikalen Streife vom Ahd. bis zum Mhd. rückläufig in die Terminologie der 
Leges hineinträgt, statt umgekehrt den Weg einzuhalten, den wir schon ein- 
gangs als methodische Notwendigkeit charakterisiert haben, sobald die bloß 
wortgeschichtliche Betrachtung auf sachgeschichtliche Momente übergreift. 


Histor. Vierteljahrschrift 1922/23. 3. 18 


274 Walter Stach 


bestand erschöpfend zu umschreiben, und ähnlich. verfährt die 
L. Sal. Daß aber diese Gegenüberstellung tatsächlich auf dem 
Sachunterschied von Jag- und Hetzhund beruht, beweist wohl 
durchschlagend L. Bai. $5: qui leporem non persecutum sed sua 
velocitate conprehenderit. Da nämlich ein solcher leporarius auch 
anderwärts auftritt (L. Al., L. Sal.), ist anzunehmen, daß die veltres 
zu dieser Spezialbetätigung in hohem Maße geeignet waren. 
Andererseits ist erfahrungsgemäß bekannt, daß unter den Jagd- 
hundtypen überhaupt nur ein Hetzhund und speziell ein Wind- 
spiel imstande sind, den flüchtigen Hasen zu fangen. Somit wird 
man folgern dürfen, die physische Eigenart der veltres müsse, 
der gleichen Leistung entsprechend, damals im wesentlichen die- 
selbe gewesen sein wie die der heutigen Hasenfänger. Dann 
aber will jene Beschreibung der L. Bai. besagen: der den Hasen 
nicht (sc. nach der Spur, d. h. mittels der Nase) verfolgt, sondern 
(sc. den gesichteten Hasen) vermöge seiner spezifischen Schnellig- 
keit einholt und packt. Ja es liegt die Vermutung nahe, daß 
prägnant gebrauchtes(com)prehendere überhaupt alsjagdtechnischer 
terminus für Hetzen anzusehen ist (vgl. v. Wagner 124), während 
umgekehrt (per)sequi, das in der Glossierung der Spürhunde mit 
secutor (vgl. Palander 34) eine völlig einwandfreie Parallele hat, 
das eigentliche Jagen wiedergibt. Nimmt man vollends zu diesen 
Sachmomenten hinzu, daß zuverlässige Schriftsteller berichtet. 
haben, wie gerade gallische Windspiele als solche Hasenhetzer 
im Altertume bekannt und berühmt geworden sind!, daß ferner 
. zahlreiche Glossen (Belege bei Palander 37) bestätigen, darunter 
drei in der L. Al. selbst, veltris sei identisch mit ahd., mhd. wint, 
und daß man schließlich für hinlänglich gesichert erachten darf, 
daß das črvuov von veltris als appellativum „arro ts wxdenroc“ 
auf keltisch vertragus zurückgeht?, von dem ahd. wint vielleicht 


1 Arrianus Atheniensis (vgl. Schrader- Nehring 524) bemerkt bezeichnender- 
weise gegen seinen Vorgänger Xenophon, dessen Ansicht, der Hase würde nur 
ausnahmsweise von Hunden überholt, sei einfach daraus zu erklären, daß dem 
Xenophon eben jene keltischen Hetzhunde noch unbekannt geblieben waren. 

3 Aus der reichhaltigen etymologischen Literatur zu veltris und seusius 
vgl. u. a. Franz Schramm, Sprachliches zur L. Sal., Marburger Beiträge z. Rom. 
Philologie III (1911) 50 ff., insbesondere dessen Annahme, das salische acutarius 
(S acturarius) sei eine volksetymologische Parallelbildung zu vertragus. — Die 
Möglichkeit, in der sprachwissenschaftlichen Kontroverse zu veltris und seusius 
Stellung zu nehmen, verdanke ich Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Wilhelm Streitberg. 
Lpz., der mir auf diesbezügliche Anfragen in der gütigsten Weise Auskunft gab. 


— ——UE—Uä — — — ur — k —— — — ii Nm — u 


— — —— 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 275 


nur eine volksetymologische Umprägung darstellt: dann begreift 
man um so weniger die Hyperkritik Heynes (223 Anm. 26), der 
trotz allem bezweifelt, òb wir es bei den veltres mit einem unseren 
Windhunden homologen Hetzhundtyp zu tun haben, zumal an Ver- 
wandtschaft beider durch Abstammung in Anbetracht des sicherlich 
polyphylen Ursprunges aller heutigen Hunderassen ohnehin niemand 
denken wird. Daß im übrigen auch ein porcarius als veltris vor- 
kommt (Em. § 2), genügt jedenfalls nicht, den Bedeutungsumfang 
von veltris über den Windhundtyp auszudehnen und etwa zu „Hetz- 
hund überhaupt“, geschweige zu „Jagdhund“, zu erweitern, obzwar 
andererseits noch weniger angeht, wenn- v. Schwind (641; 643) 
umgekehrt leporarius und porcarius der Em. identifiziert und dem 
porearitius der L. Al. § 4 so entgegenstellt, als ob diese unter ihrem 
leporarius zugleich den salischen porcarius verstünde und außerdem 
einen porcaritius besonders anführte. Die Sachlage scheint uns 
vielmehr folgende. Da es ein Unding wäre zu glauben, daß die 
Franken dieselben veltres, die als Hasenfänger abgerichtet waren, 
zugleich zur Sauhatz verwendet hätten — dort bedurfte es spezi- 
fisch schneller, hier spezifisch kräftiger Exemplare —, so ist für 
die Em. ein doppelter und nach dieser Richtung differenzierter 
Schlag von Windhunden anzusetzen, eine Annahme, die von den 
Verhältnissen des späteren Mittelalters aufs beste gestützt wird. 
Denn auch da begegnet ein robusterer Typ zur Hetze auf Hirsch, 
Wolf und Wildschwein, den man in Frankreich lévrier d’attache 
nannte, neben dem eigentlichen harehound, der französisch petit 
lévrier pour lièvre hieß (Baillie-Grohmann 142). Mithin dürften 
sich die leporarii aller Leges in jeder Beziehung geglichen haben, 
während sich der porcarius der Em. und der porcaritius der 
L. Al. zwar in ihrer Verwendung auf dasselbe Wild entsprachen, 
dagegen in ihrem rassenmäßigen Habitus durchaus verschieden 
waren, indem die Em. einen auf Sauen abgerichteten Windhund 


Danach besteht die oben zitierte Ableitung Arrians von der wxurns durchaus zu 
Recht. Denn vertragus (mit & trotz der metrischen Länge der Mittelsilbe) hat wie 
das jüngere, durch Dissimilation entwickelte veltrahus zum ersten Kompositions- 
gliede das steigernde Präfix ver- (vgl. Vercingetorix usw.), während das zweite 
Kompositionsglied zwar nicht unmittelbar (vgl. air. droch = tpoyo;) zu E 
gehören kann, obgleich das zumeist ohne weiteres angenommen wird, wohl 
aber tretz seines nicht völlig geklärten a (aus e vor g?) zu got. thragjan 
„laufen“ zu stellen und mit air. tricc „schnell“ und traig (hier dasselbe a wie 
in vertragus) „Fuß“ (< traghet) zu verknüpfen ist. 


18* 


x 


276 Walter Stach 


im Sinne hat’, mit dem man vermutlich die gewöhnlichen Hatz- 
hunde untermischte, während die L. Al. von solchen Saupackern 
selbst spricht. Dazu stimmt, daß sie daran eine Gruppe von 
schweren Rüden für das gröbste Wild angliedert: den ursaritius 
vel qui vaccam aut taurum prendit. Daß auch damit keine 
jagenden Hunde gemeint sein können, die an Schnelligkeit über- 
legenes Wild durch ausdauerndes Verfolgen auf dessen Fährte 
ermüden und so sich zu stellen zwingen (vgl. movere et. (ad)lassare 
L. Sal. XXXIII), sondern wirkliche Hetzhunde, die es überholen 
und festhalten bzw. niederziehen, ergibt schon das prendere, 
dessen prägnante Bedeutung hier durch die Nachbarschaft der 
Glosse (cod. B 30) qui capit ursos (konform einem qui capit 
porcos) noch bekräftigt wird. Demgemäß scheint kaum erforder- 
lich, innerhalb dieser Gruppe — den leporarius ausgenommen — 
wesentliche Unterschiede vorauszusetzen. Denn die für diese Art 
Hunde in Frage kommende Dressur ist relativ einfach zu denken 
(vgl. v. Wagner 117 f.); vermutlich bemaß sich ihre jeweilige 
Eignung hauptsächlich nach dem natürlichen Verhalten bestimmtem 
Wild gegenüber, worüber allerdings jede Überlieferung fehlt, und 
nach ihrer besonderen körperlichen Stärke, so daß wir glauben, 
daß sich wenigstens hinter der Anknüpfung mit vel keinerlei 
jagdtechnischer Gegensatz verbirgt. Wie freilich die Beziehung 
dieses alamannischen $4a zu dem verführerischen Analogon L. 
Bai. § 7: qui ursos vel bubulos, i. e. maiores feras quod swarzwilt 
dicimus, persecuntur aufzufassen ist, ob als wirkliche Sachgleichung, 
wie man gemeinhin glaubt, oder im Sinne v. Wagners (124), der 
— wie nach ihm Palander und Heyne — die Hunde des bayrischen 
Kapitels im Gegensatz zur L. Al. für Jaghunde hält, ist schwerer zu 
entscheiden. Am unzulänglichsten erscheint uns, was v. Schwind 
darüber gesagt hat. Er findet die Schwierigkeit der Übereinstimmung 
lediglich in den Wildarten und möchte den canis qui vaccam aut 
taurum prendit von der Parallele ausgeschlossen wissen, jedoch ohne 
zu verraten, was man sich dann unter „Kuh oder Stier“ vorstellen 
soll, wenn nicht, den bayrischen bubuli entsprechend, Wisent und 
Auerochs®. Etwa verwilderte Rinder? Gewiß hat es solche 


1 In diesem Sinne schon Palander 87f. 

2 Allerdings ist die alamannische Ausdrucksweise auffällig. Ohne etwa 
die verjährte germanistische Köntroverse zwischen Pusch und v. Brandt, die 
begreiflicherweise unsere Stelle nicht beachtet haben (vgl. Matthias a. a. O. 493 fl.), 
neu beleben zu wollen, möchten wir mutmaßen: Bei taurus schwebte das ahd. 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 277 


boves silvani gegeben, aber auf keinen Fall für deren Jagd be- 
sondere Hatzhunde, die von denen zur eigentlichen Wildochsen- 
jagd verschieden gewesen wären, ganz zu geschweigen der doch 
wohl beachtlichen Stellung vacca— taurus und deren Trennung 
durch aut. Statt dessen kann nur die Frage sein, ob es sich in 
der L. Bai. um Jaghunde handelt, und weiterhin, ob diese dann 
trotz mangelnder Angaben darüber für seusii zu halten sind; denn 
weil alle anderweit auftretenden seusii jaghundartig sind, brauchten 
nicht umgekehrt alle damaligen Jaghunde seusii zu sein. Davon ist 
der erste Teil der Frage wohl unstreitig zugunsten v. Wagners zu 
beantworten. Zwar würde dazu der lexikale Unterschied: prendit 
L. Al. — persecuntur L. Bai. allein noch nicht ausreichen, selbst 
wenn man die Tatsache hinzunimmt, daß auch der Schwsp. seinen 
Parallelpassus (339) mit jagehunt überschreibt, da gerade der 
Schwsp., von inhaltlichen Veränderungen abgesehen (... hirze 
unde wolve unde elliu grozzen tier .), für die Betätigung dieser 
Hunde vähen gebraucht, einen terminus, den er im Gegensatz zur 
L. Bai. auch beim wint (337) verwendet: der den hasen vahet. 
Zum mindesten ließe sich zweifeln, ob er sich in 339 ausschließlich 
an die L. Bai. anlehnt und nicht etwa zugleich aus der L. Al. 
kompiliert hat. Für durchschlagend sehen wir darum nur den 
Gegensatz der Bußzahlen an: in der L. Bai. $7 deren höchste 
Hundebuße und in der L. Al. § 4 nur ein Viertel der ihren. Denn 
diese verschiedene Wertung wird nur verständlich, sofern man 
für die L. Bai. hochwertige Tiere, für die L. Al. aber jene oft 
zusammengewürfelte Masse von Rüden in Ansatz bringt, die sich 
bekanntlich auch aus Hirten-, Fleischer- und Hofhunden ergänzen 
ließen. Eben dieses wenig strengen Jagdhundcharakters wegen 
könnten bayrischerseits solche groben Hunde in der Lex über- 
gangen worden sein oder vielleicht, weil man in stammesmäßig 
gefärbter Vorliebe das „Über-Land-Jagen“ und die Formen der 
Kampfjagd dem Hetzen vorzog, während die L. Al. durch ein 
signifikant vorangesetztes bonus offenbar abwehren wollte, daß 


compositum rohso vor, zumal der ür ja tatsächlich das Aussehen eines Ochsen 
gehabt hat, und entsprechend könnte das Muster zu vacca wisuntin gewesen 
sein. Zwar meinen alle uns erreichbaren Belege mit diesem movierten wisunt 
auschließlich die Wisentkuh. Aber wäre unmöglich, daß wisuntin provinzialistisch 
auch im Sinne der Gattung gebraucht wurde? Oder sollten die alamannischen 
Redaktoren bos primigenius und bos bison, wie vielfach später, nicht als ver- 
schiedene Arten auseinandergehalten haben”? 


278 Walter Stach 


man etwa jeden kräftigen Köter unter ihren § 4a einreihen 
konnte, statt nur solche, die sich wenigstens schon jägerisch be- 
tätigt und bewährt hatten. Weit unsicherer bleibt dagegen die 
Antwort auf den zweiten Teil der Frage, ob nun die Jaghunde 
in L. Bai. $7 auch seusii sind. Während das Palander (34) ohne 
weiteres bejaht, glaubt v. Wagner (127f.), der dazu neigt, seusius 
für keine bloße Gattungsbezeichnung, sondern für eine „Art“ zu 
halten, in Rücksicht auf das nackte canibus in $7 die jagenden 
Hunde in der „Zeit des bayerischen Rechts“ von dieser Benennung 
ausschließen und somit einen wesentlichen Bedeutungswandel gegen- 
über der L. Sal. und L. Al. konstruieren zu dürfen. Das scheint 
uns in dieser Weise kaum angängig, zumal nach unserer Auf- 
fassung die Hunde in L. Bai. § 1 und $2 möglichenfalls auch Jag- 
hunde und dann bestimmt zugleich seusi sind. Vielleicht könnte 
man aber zu dem argumentum ex silentio, mit dem auf Grund des 
bayerischen Textes allein wenig anzufangen ist, noch hinzunehmen, 
daß bayrisch wie anderwärts die als seusii benannten Hunderedak- 
tionell eine zusammenhängende und geschlossene Gruppe bilden, 
von der der bayrische $ 7 durch andere Spezialhunde getrennt ist, 
die — wie bestimmt der veltrix in §5 — nicht zu den seusii gehören. 
Dürfte man hierauf Gewicht legen, dann wäre allerdings zu 
folgern, daß die Verwendung des Ausdruckes seusius in der Leges 
(von der Möglichkeit rein literarischer Rezeption, an die Heyne 
denkt, ganz abgesehen) tatsächlich nicht als Gattungsbegriff bloß 
technischer Art fungiert, sondern den Namen einer bestimmten 
Jaghundzucht bildet, die zwar gemäß der L. Bai. nicht die einzige, 
wohl aber die wertvollste, verbreitetste und zugleich die älteste 
war. Sachliche Bedenken stünden dem kaum entgegen. Im Gegen- 
teil spricht das gemeinsame Merkmal der hervorragend feinen 
Nase, die die seusii besonders zur Leithundarbeit qualifizierte, 
durchaus dafür, in dieser Eigenschaft das Produkt einer hoch- 
gezüchteten Anlage zu sehen, wie ihre differenzierte Verwendung 
sicherlich nicht auf physischer Verschiedenheit, sonder auf spezia- 
lisierter Abrichtung beruhte!. Auch wird man zwei weitere unter- 
stützende Momente nicht ganz von der Hand weisen dürfen: daß 
einerseits siuso später zur vox obsoleta wurde, was sich leicht 
mit der Verdrängung dieser durch eine andere, für die gleichen 


ı Für Leit-, Jag- und Bluthund des 16. Jh., die analogen Verfolger kalter, 
frischer und kranker Fährten, steht solche Dressurdifferenzierung bei gemein- 
samer Abstammung hinreichend fest. 


— — — — 


Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 279 


Zwecke geeigneten Rasse erklären ließe, und daß andererseits die 
Etymologie dieses Wortes entschieden auf einen lokalen gallischen 
Ursprung im Sinne Arrians zurückweist, sei es nun auf Segusium 
oder sei es auf die Segusiaven. Freilich mehr als eine Mutmaßung 
ist das nicht, und wir möchten daneben ausdrücklich die Möglich- 
keit offen lassen, daß in den Jahrhunderten bis zur Abfassung 
unserer Leges jene ursprüngliche keltische Rassenbenennung schon 
zur Artbezeichnung a potiori der Betätigung gewandelt war, so 
daß, wie Palander will, bereits jeder auf Fährte arbeitende Jagd- 
hund seusius genannt wurde. Nur in dieser Bedeutungserweite- 
rung, die sich ja erst für die nachgermanische Zeit wirklich 
nachweisen läßt, so weit wie Heyne und auch Schramm (51) zu 
gehen, die den seusius zum bloßen venaticus überhaupt stempeln, 
das halten wir im Umkreise der Leges auf keinen Fall für zu- 
treffend. | | 

Damit sind die volksrechtlichen Jagdhundangaben insoweit 
erörtert, als deren paralleles Auftreten ermöglicht, mehrere Leges 
zu vergleichen und den Sachgehalt durch eine immanente Kritik 
zu eruieren. Für den verbleibenden Rest an Spezialtypen: den 
Habichthund in der L. Bai. und L. Fris., den bayrischen pipar- 
hunt, den burgundischen petrunculüs und den friesischen braco 
parvus, sind infolgedessen die Aussichten einer sachgeschichtlichen 
Aufhellung von vornherein nur gering. Daß es sich bei dem 
acceptoricius alias hapuhhunt, der mhd. als beiz- oder vogelhunt 
begegnet, um einen Stöber „zum Aufsuchen des Federwildeg bei 
der Beize“ und beim Biberhund um einen zur Erdjagd besonders 
geeigneten Jagdhund handeln muß, ist freilich nach deren deutlicher 
Bezeichnung ohne weiteres klar. Auch wird man kaum fehlgreifen, 
wenn man sich bei letzterem, wie Hoops (Reallexikon I 277), über- 
dies an die Zusammensetzung seines Dialektnamens hält und ihn 
speziell auf die Biberjagd abgerichtet denkt, nämlich zum Aus- 
hetzen aus dessen Bau, jedoch ohne dabei zu verkennen, daß es 
sich um eine Bezeichnung a potiori handeln kann, ähnlich wie bei 
unserem Dachshund, dessen Betätigung ja auch weit vielseitiger 
ist als sein Name verrät. Den Biberhund dagegen auf die Dachs- 
schliefe zu beschränken, wie Heyne will (222), fehlt jeder Anhalt, 
und ihn, wie Wendt (46), mit dem Typus der Otterhunde in Zu- 
sammenhang zu bringen, scheint uns nach der Bemerkung der 
L. Bai.: qui sub terra venatur geradezu falsch. Allerdings könnte 
zu seiner Erdarbeit auch das Aushetzen des Fischotters gehört 


280 Walter Stach 


haben, aber nur um diesen springen zu machen, damit er dann 
den Jägern oder den eigentlichen Otterhunden zum Opfer fällt. 
Vollends haltlos aber ist es, wenn weiterhin Schwappach (66) 
den friesischen Habichthund ausgerechnet mit dem barmbraccus 
identifiziert, obgleich § 8 der L. Fris. die beiden nach den Bußen 
offensichtlich scheidet. Vermutlich steckt hinter dieser Behauptung 
nicht mehr als eine durch die Gleichheit der Bußen in § 4 ver- 
anlaßte Flüchtigkeit!, zumal sich im übrigen, soviel wir sehen, die 
Jagdhundzugehörigkeit des friesischen Bracken nicht im geringsten 
erhärten läßt. Denn daß bracke späterhin eine Spürhundbezeich- 
nung etwa im Umfange des volksrechtlichen seusius geworden 
ist, besagt im Hinblick auf den innerhalb der Tiernamen außer- 
ordentlich lebendigen Bedeutungswandel weder etwas über den 
Ursprung des Wortes noch über dessen Sinngehalt in der L. Fris. 
Vielmehr steht etymologisch außer allem Zweifel, daß die Wort- 
fügung barmbraccus „Schoßhund“ heißt, so daß allenfalls noch 
ein junger Jagdhund damit gemeint sein könnte. Nur wäre dann 
sonderbarerweise im Gegensatz zum parvus das ausgewachsene 
und doch wohl wertvollere Exemplar unerwähnt geblieben. Dazu 
kummt, daß sich alle sonstigen ahd. Zeugnisse für den bracko auf 
den Hof- oder Hirtenhund beziehen und daß dessen fast durch- 
gängige Glossierung mit einem aus der römischen Literatur über- 
nommenen liciscus, das mit mistbella in wechselseitige Inter- 
pretation tritt, doch wohl auf eine ahd. einheitliche und nicht 
jagdhundmäßige Bedeutung hinweist, ja daß selbst noch spätmhd. 
prack als spilhunt und frawenhuntlin vorkommt (vgl. die Belege 
bei Palander 38f. und Heyne 220). Deshalb wird man u. E. den 
friesischen braco parvus, wenn nicht überhaupt aus der Reihe der 
Jagdhunde ausscheiden, so doch als @rra& Asyousror auf sich be- 
ruhen lassen müssen. Nicht viel günstiger ist es schließlich um 
die Deutung des burgundischen petrunculus bestellt. Das beste 
darüber ist bereits bei Roth (§ 36) gesagt, der darunter den petronius 
der Römer wiederzufinden glaubt und mit Hilfe einer Gratiusstelle 


ı U. E. verdient Schwappach durchaus nicht, im Umkreise unseres Themas 
als Gewährsmann xar dEoynv behandelt zu werden, wie das z. B. Gareis in 
seiner Ausgabe des Cap. de villis tut, der sogar Schwappachs eigenmächtigen 
Zusatz braco zum petrunculus der L. Burg. in seinen Kommentar übernimmt 
(vgl. Gareis 55 Anm. 58). Durch den Ton unfehlbarer Gewißheit, in dem Schw. 
seine ohne Angabe des Gewährsmannes fast ausschließlich erborgten Behaup- 
tungen vorträgt, sollte sich jedenfalls niemand täuschen lassen. 


Jagd nud Jagdhunde in den Volksrechten 281 


näher zu interpretieren sucht. Danach würde es sich um einen 
Riechhund handeln, der „anhaltend in felsigem Terrain zu jagen 
imstande war“. Da ihn die L. Burg. ausdrücklich dem segutius 
zur Seite stellt, würden wir damit erneut auf eine besondere 
Jaghundrasse neben den seusii stoßen. Freilich mehr als eine 
unsichere Mutmaßung können wir auch darin nicht sehen, und es 
ist wohl besser, sich mit der alten Wahrheit zu bescheiden: est 
quaedam etiam nesciendi ars et scientia. 

Wir stehen am Ende unseres Weges und hoffen, unsere Dar- 
legungen möchten gezeigt haben, daß die besondere methodische 
Absicht, die uns leitete, die Leges soweit als möglich aus den 
Leges selbst zu verstehen, zum mindesten im Umfange ihrer 
eigenen Jagdhundbestimmungen über deren bereits vorliegende 
dsachgeschichtliche Auswertung berichtigend und ergänzend hinaus- 
geführt hat. Freilich ist damit selbst im Rahmen unseres engen 
Themas weder alles Notwendige noch das Wichtigste schon getan: 
Zunächst wird ebenso das weitere Material der Leges zur Ge- 
schichte frühmittelalterlicher Jagd, wie Angaben über Beizvögel 
und die jägerische Verwendung gezähmten Wildes, über mechanische 
Fangvorrichtungen und Jagdwaffen, mit allen Mitteln kritischer 
Methode, soweit das nicht bereits geschehen ist, in seinem Sach- 
gehalt zu sichern und schließlich durch eine umfassende Sammlung 
und klärende Sichtung von Jagdnachrichten der erzählenden Quellen 
zu vervollständigen sein. Dann erst schiene es uns an der Zeit, 
Hand anzulegen an die Zeichnung eines geschlossenen Bildes 
germanischen Weidwerkes, um dieses, nach seiner materiellen und 
ideellen Seite in die historischen Beziehungen zum römisch-keltischen 
Süden und Westen verankert, dem Riesenmosaik der Gesamtkultur 
germanischer Völker einzufügen, wie das dem hohen und letzten 
Ziele der Germanischen Altertumskunde entspricht. 


282 


Fichte-Studien. 
Von | 


Wilhelm Erben. 


I. 

Von verschiedenen Ursachen ist in dem abgelaufenen Jahr- 
zehnt die Anteilnahme an Johann Gottlieb Fichte angefacht und 
in weite Kreise getragen worden. Zuerst zwangen Gelegenheits- 
anlässe, wie die Jubelfeier der Berliner Universität und das Ge- 
dächtnis der deutschen Befreiungskriege, zu erneutem Studium 
seines „Deduzierten Plans einer zu Berlin zu errichtenden höhern 
Lehranstalt“ und seiner „Reden an die deutsche Nation“. Dann 
lenkte der Krieg, sein unglücklicher Ausgang und die Einführung 
republikanischer Staatsformen in Deutschland den Blick auf diesen 
Philosophen des Lebens, der ähnlich erschütternde Vorgänge mit- 
erlebt und so oft über die von der Zukunft zu erhoffende vernunft- 
gemäße Verfassung gesprochen hatte. Aber neben den äußeren 
Gründen wirkte auch der Gang der wissenschaftlichen Arbeit in 
gleicher Richtung. Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat“ 
brachte zum Bewußtsein, wie das Ringen der beiden politischen 
Grundgedanken Deutschlands sich in Fichte spiegelt. Zugleich 
trug die von Medicus besorgte Neuausgabe von Fichtes Werken, 
die eine Auswahl in sechs Bänden bietet, wesentlich zur Ver- 
breitung seiner Schriften bei, und der Verlag, der sie aufnahm, 
wurde zu einem fruchtbaren Mittelpunkt neuer Erscheinungen 
der Fichte-Literatur. 

Bei so gesteigerter, auch den wissenschaftlichen Zielen des 
Historikers zugute kommender Veröffentlichungstätigkeit ist eine 
neue zusammenfassende Darstellung von Fichtes Leben besonders 
willkommen. Fritz Medicus, der schon dem 1911 erschienenen 
ersten Band der eben erwähnten Ausgabe eine umfangreiche bio- 
graphische Einleitung (CLXXX S.) vorangeschickt und diesen Teil 
im Jahre 1914 auch getrennt veröffentlicht hat, schenkt uns nun 


Fichte‘- Studien 283 


in schönerem Druck und erweiterter Gestalt eine zweite Auflage 
seiner großen, gehaltvollen Arbeit!. Das ist eine Neuauflage, die 
überall auf, dem festen Grundbau der ersten Auflage beruht und 
die damit” eine sorgsame Verwertung neuer Erscheinungen und 
Funde verbindet. Es traf sich glücklich, daß dem Verfasser 
seine jetzige Wirkungsstätte, die Stadt Zürich, in der der junge 
Fichte von 1788 bis 1790 wirksame Eindrücke und Verbindungen 
gewann und drei Jahre darnach Klopstocks Nichte, Johanna Rahn, 
als Gattin heimführte, die Benützung nicht bloß entlegener Druck- 
werke, sondern auch des in der dortigen Zentralbibliothek ver- 
wahrten Lavaternachlasses ermöglichte. So konnte Medicus sowohl 
jenen ersten Züricher Aufenthalt des werdenden Philosophen als 
auch die während seines zweiten Aufenthaltes daselbst durch einen 
comes palatinus an Fichte knapp vor Antritt der Jenaer Professur 
vollzogene Doktorpromotion aufhellen und über seine weiteren 
Beziehungen zu dem berühmten Physiognomiker, insbesondere 
während des Atheismusstreites, wertvolle Ergänzungen bringen. 
Aber auch spätere Abschnitte von Fichtes Leben, so sein zweiter 
Königsberger Aufenthalt (1806/7), seine Gegensätze zu Kant und 
dessen Schule wie zu den Romantikern, der Plan seiner Wissen- 
schaftslehre und seine Beschäftigung mit der Theologie des Jo- 
hannes - Evangeliums erfahren in größeren Zusätzen, unter Heran- 
ziehung deutscher und italienischer Literatur, neue Beleuchtung. 
Für Osterreich sind zwei einst von Alfred Stern bemerkte, nun 
von Medicus in den Rahmen der Fichtebiographie eingereihte 
Tatsachen, beachtenswert: ein Schreiben des Kaisers Franz an 
Metternich, das vor einer „Sekte, welche Prof. Fichte zu stiften 
bemüht sein soll“, warnt (1811), und eine im folgenden Jahr von 
dem österreichischen Gesandten in Berlin an Fichte gerichtete 
Bitte um Auskunft über die theologischen und philosophischen 
Lehreinrichtungen der Berliner Universität, die dem Befragten 
zu einer knappen, aber bezeichnenden Schilderung seines eigenen 
Wirkens Anlaß gab. 

Nur an wenigen Stellen lassen sich diesen Zusätzen der Neu- 
auflage nach dem jetzigen Stand der Forschung weitere Er- 
gänzungen beifügen. Auf Fichtes Schulzeit werfen einige in der 
Landesschule zu Pforta erhaltene Stücke, die Medicus noch nicht 


1 Fichtes Leben von Fritz Medicus. Zweite umgearbeitete Auflage. 


Leipzig, Felix Meiner 1922 (240 S. mit Lichtdruckbildnis Fichtes nach der 
Büste Arthur Kampfs in der Universität zu Jena). 


. 


284 Wilhelm Erben 


heranzog und die Maximilian Runze als „Neue Fichtefunde aus 
der Heimat und Schweiz“ (Gotha 1919) teils im Wortlaut, teils 
in Übersetzung veröffentliehte, bemerkenswerte nege Lichter. 
Unbenützt ist auch S. 121 f., wo Medicus die früher nur in einer 
Anmerkung berührte Stellungnahme der preußischen Regierung 
zum Atheismusstreit mit gutem Grund im Text behandelt, der 
auf Berliner Archivalien beruhende Aufsatz von Müsebeck in 
der Hist. Zeitschr. CXV, 278 fl., der in die Gründe der kgl. Ent- 
scheidung genauen Einblick gewährt und die berechtigte Ver- 
mutung ausspricht, daß die Fassung der Kabinettsordre vom 
25. März 1799 von Beyme herrührt, demselben, der später mehr- 
mals die wohlwollendste Haltung gegen Fichte bewies. Gerne 
sähe man auch dort, wo von diesem Kabinettsvorstand des Königs 
gesprochen wird (S. 144, 224), einen Hinweis auf das schöne 
Charakterbild, das der Geschichtsschreiber der Berliner Uni- 
versität (Lenz, Gesch. der Univ. Berlin I, 24 bis 33) ihm ge- 
widmet, und was Medicus S. 225 f. über Fichtes Berliner Uni- 
versitätsplan und S. 230 ff. über sein kampferfülltes Rektoratsjahr 
erzählt, wird von den tiefergreifenden Ausführungen dieser glän- 
zenden Universitätsgeschichte, die Medicus nicht benützt (Lenz I, 
83 ff., 92 ff., 111 ff. und 399 ff.), stark in Schatten gestellt. Aber 
auch die bei Lenz nicht erwähnte Ordnung und Einrichtung der 
Burschenschaft, die von Friesen und Jahn entworfen, dem 
Philosophen während seines Rektorates überreicht worden sein 
soll!, verdiente schon wegen der denkwürdigen Worte, mit denen 
Fichte dazu Stellung nahm?, Erwähnung. Man darf wohl hoffen, 
daß Medicus in weiteren Auflagen seines Werkes Gelegenheit 
finden wird, auch diese Seiten des bedeutenden Gegenstandes 
auszuführen. Daß der Gesamteindruck unter solchen Nachträgen 
leiden würde, ist kaum zu fürchten. Jetzt wenigstens hat es 
der Verfasser in glücklicher Weise verstanden, die Nachträge in 
die ältere Fassung einzufügen. Diese selbst ist auch in der 
sprachlichen Form, durch Verminderung entbehrlicher Fremd- 
worte, verbessert worden, sodaß sie ein künstlerisch abgerundetes, 
würdiges Lebensbild bietet. Ob sich etwa durch ausführliche 


1 Vgl. Haupt in den Quellen und Darstellungen zur Geschichte der 
Burschenschaft I, 19 ff., 31 f. (wo ein Neudruck in Aussicht gestellt ist), 120 
Anm. 8 und Wentzke ebenda VI, 81ff. 

3 J. H. Fichte, J. G. Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Auf- 
lage, 1862) lI, 133 ff. 


Fichte - Studien 285 


Gestaltung der Inhaltsangabe oder Beifügung von Sach- und 
Namensregister die Übersicht erleichtern ließe, mag der Er- 
wägung des Verfassers anheimgestellt sein. Immer liegt ja die 
Schwierigkeit, ein Gelehrtenleben darzustellen, in der Notwendig- 
keit, äußere Schicksale zugleich mit wesentlichen Fortschritten 
und Gegensätzen des inneren Lebens, also ein Stück wissen- 
schaftlicher Geistesarbeit im Rahmen menschlicher und staat- 
licher Schicksale darzustellen. Diese Schwierigkeit war bei einer 
Lebensgeschichte Fichtes auf keine Weise zu umgehen. Sie be- 
wirkte eine größere Breite derjenigen Abschnitte des Buches, 
in denen die Auseinandersetzung der Fichteschen Lehre mit ihren 
Gegnern darzustellen war, also der von seinem Jenaer und seinem 
ersten Berliner Aufenthalt handelnden Kapitel. Hier treten die 
äußeren Vorgänge stark zurück hinter der genauen, auf Briefe 
. und Druckschriften gestützten Wiedergabe der philosophischen 
Anschauangen und der auch die großen Geister entzweienden 
Mißverständnisse. Der Leser wird es dankbar begrüßen, hier an 
Medicus einen scharfblickenden, unparteiischen Führer zu be- 
sitzen, auch wenn seine eigene Aufmerksamkeit sich mehr der zeit- 
lichen Folge der Begebenheiten und ihrer wechselseitigen Wirkung 
zuwendet. 

Indes findet der Historiker bier auch mancherlei noch nicht 
ganz geklärte Einzelheiten und so mag auf einige näherer Unter- 
suchung harrende Punkte in dem Leben dieses deutschen Denkers 
hingewiesen werden, in der Absicht, andere Forscher zur Lösung 
einzuladen. Sehr gering sind unsere Kenntnisse über Fichtes Vor- 
fahren. Auch der Sohn, Immanuel Hermann, wußte sie nur bis 
auf den Großvater Johann Gottliebs zurückzuführen, der schon 
als kleiner Grundbesitzer und Weber in dem oberlausitzischen 
Dorfe Rammenau gelebt habe!, aber er erwähnte zugleich eine 
Familiensage, die einen im Dreißigjährigen Kriege in die Gegend 
gekommenen und verwundet dort zurückgebliebenen schwedischen 
Wachtmeister als Ahnherrn ansah. Ist es möglich, dieser Spur 
mit Hilfe von Tauf-, Trau- und Sterbebüchern nachzugehen, so 
wird sich das bei einem so überragenden Vertreter deutschen 
Geisteslebens wohl verlohnen?. Auch in der Jugendgeschichte 


1 Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Aufl.) I, 4. 

3 Der von Ehrenthal in der Ztschr. f. hist. Waffenkunde IV, 264 angenommene 
Büchsenmacher Georg Fichte beruht nur auf Deutung einer „sprechenden 
Marke“, die sich, einen Fichtenbaum darstellend, auf einer mit G. F. 1673 


286 Wilhelm Erben 


Fichtes und bei seinen Beziehungen zum Elternhaus, die Medicus 
nach der von dem Sohn verfaßten Lebensbeschreibung und der 
Briefveröffentlichung Weinholds! erzählt, bleiben manche Fragen 
offen; wir kennen weder die einzelnen Schritte seiner in Leipzig, 
Jena und nach seinem eigenen Zeugnis auch in Wittenberg? von 
1780 an verbrachten Studienzeit, noch alle die Leidensstufen 
seiner gleichzeitig zurückgelegten Hauslehrerlaufbahn. Erst von 
Fichtes 25. Lebensjahr angefangen, fließen die Quellen etwas reich- 
licher, zunächst in Gestalt von Briefen, Tagebüchern und ver- 
wandten Aufzeichnungen®. Trotzdem sind auch da noch viele 
Rätsel zu lösen. Wie sorglos Fichtes Sohn in seinen Zeitbestim- 
mungen war, zeigen die unmöglichen Datierungen, die er dem 
„Plan anzustellender Redeübungen“ und den dichterischen Ver- 
suchen seines Vaters gab, sowie das einem Brief, in welchem 


von erfolgter Vermählung die Rede ist, beigesetzte Datum „6. Okt. 


1793“, da doch der 22. Okt. 1793 als Hochzeitstag feststeht‘. Den 
geistigen Kreis zu umgrenzen, in den Fichte in Zürich hineinwuchs, 
sind die Hilfsmittel vielleicht noch nicht ganz erschöpft. Er hat 
nach Ausweis seines Züricher Tagebuches wenigstens einmal, im 
Mai 1789, an einer Tagung jener geistig angeregten Helvetischen 
Gesellschaft teilgenommen, die sich seit 1761 alljährlich, zuerst 
in Schinznach, dann in Olten, versammelte und in zunehmendem 


bezeichneten Büchse fand; sie kann wohl ebenso gut auf ein Mitglied der 
Suhler Büchsenmacherfamilie Feuchter (a. a. O. VII, 257) gedeutet werden. 

1 M. Weinhold, Achtundvierzig Briefe von J. G. Fichte und seinen Ver- 
wandten (1862). | 

2 Zu dieser durch die Universitätsmatrikel nicht bestätigten Angabe vgl. 
die gute Erklärung bei Medicus S. 15. 

s Die schon angeführten Veröffentlichungen des Sohnes und Weinholds 
ergänzten Kabitz in den Kant-Studien VI (1901), 184ff. durch elf den Jahren 
1785 bis 1793 entstammende Stücke (zumeist Briefentwürfe) und Schulz, 
Johann Gottlieb Fichte als Hauslehrer (Pädagogisches Magazin 709. Heft, 
Langensalza 1919) durch den Abdruck der höchst bezeichnenden Tagebücher 
von 1789 (erster Züricher Aufenthalt), diejenigen von der Königsberger Reise 
(1791) hatte schon der Sohn (Leben und Briefwechsel I, 118 bis 187) stück- 
weise verwertet. 

4 Vgl. die Anmerkungen bei Medicus S. 21, 28, 61. Der zuletzt genannte 
Widerspruch kann vielleicht in der Weise entstanden sein, daß I. H. Fichte 
ein „6. X ber“ seines Vaters irrig mit 6. Oktober statt mit 6. Dezember auf- 
löste. Dazu im allgemeinen meine Beobachtungen, Fichtes Universitätspläne 
S. 13 Anm. 15, Schulz, Aus Fichtes Leben (Berlin 1918) S. 21f. und 41 und 
die Zweifel von Medicus S. 132. 


Fichte - Studien 287 


Maß auch politische Erörterungen mit ihrer frohen Geselligkeit 
verband’. Fichte stand damals in seinem aufnahmsfähigsten Alter 
und es ist nach allem, was wir über sein Denken und das Leben 
von Zürich wissen, durchaus wahrscheinlich, daß er sich dort Ein- 
drücke geholt hat, welche die genaueste Untersuchung verdienen“. 

Fichte trat aber um jene Zeit noch mit einer anderen deutschen 
Stadt in Beziehung, und auch deren staatliche Gedanken gehören 
zu dem Hintergrund seiner Entwicklung. Seine beiden 1793 ohne. 
Nennung des Verfassernamens in die Welt gegangenen politischen 
Schriften, die „Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten 
Europas“ und der „Beitrag zur Berichtigung der Urteile des 
Publikums über die französische Revolution“ sind in Danzig ge- 
druckt’, und zwar dürfte der Druck ohne Zweifel noch vor der 
Besitzergreifung dieser Stadt durch Preußen zum mindesten ein- 
geleitet worden sein. Fichte hatte bis kurz vor dem Einmarsch 
der Truppen (4. April 1793) nahe bei Danzig als Hofmeister in 
dem Haus des Grafen Krockow geweilt. Von Krockow“ aus 
mag er Danzig öfter besucht und so in mündlichem Verkehr 
seine Verabredungen über Druck und Verlag getroffen haben. 
Er war noch in der Stadt in den bewegten Tagen, als dort die 
Nachricht von der bevorstehenden Übergabsaufforderung bekannt 
wurde®. Schrieb er damals, am 5. März 1793, von Danzig an 
seine Braut, daß man ihn in Danzig sehr ungern weglasse®, so 
möchte man das fast auf Verbindung mit den verantwortlichen 
Kreisen deuten, die in den nächsten Tagen vor schwere Ent- 
scheidungen gestellt waren. Bestanden solche Beziehungen, so 
hat Fichte sich dieser Gelegenheit „des unmittelbaren Thuns“, 
die ihn leicht zu einem Zeugen der nutzlosen Schießereien“ des 


ı Dierauer, Gesch. der Schweizerischen Eidgenossenschaft IV, 367 ff. 

2 Vgl. Hist. Ztschr. CXXVII, 126 f. | 

® Die „Zurückforderung der Denkfreiheit“ nennt als Druckort „Helio- 
polis“, was bei Weller, Die falschen und fingierten Druckorte 1?, 156 auf den 
Buchdrucker Troschel in Danzig bezogen wird. Die zweite Schrift nennt 
keinen Druckort, wird aber in Kaysers Bücherlexikon 1750—1832, I, 188 
demselben Drucker zugeschrieben. 

Die Beziehungen der Familie Krockow zu Kant und Fichte berührt 
auch Schultz in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 45. Heft 
(1903) 8. 181 ff. 

e Damus in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 20. Heft 
(1887) S. 161. l 

e Leben und Briefwechsel I, 149. 

7 Damus a. a. O. 163. 


288 Wilhelm Erben 


28. März machen konnte, mit richtiger Berechnung des Kommenden 
entzogen. Noch im März 1793 trat er über Berlin, wo sein Auf- 
enthalt am 28. März und 2. April 1793 bezeugt ist, in langer 
Wanderung die Reise nach Zürich an. In den ersten Wochen 
dieses zweiten Züricher Aufenthaltes, also von Juni bis August 1793, 
ist dann die Arbeit an dem „Beitrag“ beendet worden!, begonnen 
aber war sie, wie dieser Uberblick der Ereignisse zeigt, in Danzig. 
So wird man die Stimmung dieser fernen ostdeutschen Stadt, die 
` durch die zweite Teilung Polens aus der losen Oberherrschaft 
Polens in die strammere Gliederung des preußischen Staates 
treten sollte, bei den heißblütigen Urteilen des jungen Philosophen 
über das absolute Fürstentum mit in Rechnung ziehen dürfen. Hat 
er doch selbst in späteren Jahren“, auf jene jugendlichen Aus- 
lassungen zurückblickend, die „kleine nordische Republik“, bei 
der er zu Gaste war, und die „Tage, da sie verschlungen wurde“, 
mit verantwortlich gemacht für den „Unwillen über die Über- 
treibungen, die sich damals die Verteidiger der gesetzlosen Will- 
kür der Mächtigen erlaubten“. 

Zu allerlei Unwillen gegen die Politik der Kabinette war in 
Danzig allerdings Ursache vorhanden, seitdem Friedrich II. im 
September 1772 den Danziger Hafen auf Grund der in der ersten 
Teilung Polens erworbenen Rechte besetzt hatte und von den neuen 
westpreußischen Gebieten her die Stadt mit seinen Handelsmaß- 
regeln zu bedrängen anfing®. Der Danziger Handel erlitt schweren 
Rückgang, aber auch die Erwerbsquellen der unter preußische 
Herrschaft geratenen und von ihr begünstigten Vorstädte drohten 
zu versiegen, eine infolge der Handelsstreitigkeiten von preußischer 
Seite im Herbst 1783 über die Stadt verhängte Blokade legte ihr 
neue Opfer auf, und als sich nach der im Frühjahr 1785 in diesen 
Fragen geschlossenen Konvention abermals Zwistigkeiten erhoben, 
schlug die Hoffnung der Danziger auf russische Hilfe fehl. Unter 


1 Leben und Briefwechsel I, 164 ist eine für die Entstehungszeit des zweiten 
Heftes maßgebende Briefstelle gedruckt, die man aber II, 196 (vor dem Absatz 
über die Zurückforderung der Denkfreiheit) vermißt. 

2 Sämtl. Werke V, 288; Strecker, Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie 
S. 213. Auf Anregung durch Gespräche in Königsberg und im Haus des 
Grafen Krockow wollte Fichte bei anderer Gelegenheit das Lobenswerte jener 
Schrift zurückführen (Brief an Böttiger, ohne Datum erwähnt bei Schulz, 
Aus Fichtes Leben, S. 4). 

3 Vgl. zu alledem Damus a. a. O. 40 ff. und Margot Herzfeld in den For- 
schungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 35, 70f. 


Fichte - Studien 289 
der Kaufmannschaft bildete sich nach solchen Erfahrungen eine 
Partei, die den Anschluß an Preußen erstrebte. Sie wagte Sich 
zu Anfang 1788 offen hervor, drang zwar gegenüber dem Rat und 
der Mehrheit der Gewerke nicht durch, aber die Erwartung einer 
endlichen Lösung der Frage im preußischen Sinn nahm zu und 
militärische Maßnahmen der Jahre 1789 und 1790 schienen sie 
vorzubereiten. Dennoch ließ jede Schwankung der großen Politik 
die Hoffnungen der Gegenseite wieder emporsteigen und es wollte 
den Danzigern nicht gelingen, den Schleier der diplomatischen Ver- 
handlungen, die ihr eigenes Schicksal betrafen, zu lüften’. Als 
die Stadt im Sommer 1792 den für die gegen Frankreich auf- 
brechenden preußischen Truppen bestimmten Getreidelieferungen 
Schwierigkeiten bereitete und bald danach ein der Verbreitung 
aufrührerischer Schriften verdächtiger Franzose von Berlin nach 
Danzig flüchtete, erhielt die preußische Regierung zu weiterem 
Vorgehen den willkommenen Grund, Danzig nicht, wie es in Polen 
schon zutraf, zu einem Herd gefährlicher Umtriebe werden- zu 
lassen. So wenig das unter anderen Umständen von der Bürger- 
schaft dieser Stadt zu befürchten gewesen wäre, im Augenblick 
waren in der Tat die Gegensätze, die sich seit zwei Jahrzehnten 
gebildet, aufs schärfste zugespitzt. Die Nachricht von dem zu 
Ende Januar 1793 erfolgten Einrücken der Preußen in Polen und 
von der Besetzung von Thorn muß die Aufregung so sehr gesteigert 
haben, daß Meldungen über revolutionäre Kundgebungen der 
Danziger in Berlin glaubhaft schienen“. Es gehört mit zu der 
Beurteilung von Fichtes stürmischen Schriften über die Denkfreiheit 
und über die französische Revolution, daß sie im Bereich solcher 
Stimmungen in Danzig entstanden sind. | 

Daneben hat auf die „Zurückforderung der Denkfreiheit‘ 
freilich auch die persönliche Erfahrung gewirkt, die Fichte bei 
dem in Halle nur mühsam durchgesetzten Druck seiner Offen- 
barungskritik gemacht hatte“. Und noch andere Gründe der Un- 
zufriedenheit mit preußischen Verhältnissen mögen mit im Spiel 
gewesen sein. Fichte hat, wahrscheinlich in Krockow oder Danzig, 


ı Drei politische Satyren, die während dieser schwankenden Stimmungen 
1784 bis 1788 in Danzig entstanden, hat Günther in den Mitt. des west- 
preußischen Geschichtsvereins 8. Jahrgang (1904), S. 88 ff. mitgeteilt. 

3 Damus a. a. O. 159 f. 

s Vgl. Medicus S. 53 und Strecker 8. XI der Einleitung zur Neuausgabe 
der „Zurückforderung der Denkfreiheit“. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 19 


290 = Wilhelm Erben 


einen „Zuruf an die Bewohner der preußischen: Staaten“ zu ent- 
werfen begonnen, der sich mit dem Wöllnerschen Religionsedikt 
von 1788 befassen sollte. Was über diese unvollendete und 
unveröffentlichte Arbeit bisher bekannt ist, reicht zu einem be- 
stimmten Urteil nicht aus, aber es sollte als Ansporn dazu dienen, 
diesem unausgeführten dritten Glied in der Reihe der staats- 
philosophischen Erstlingsschriften Fichtes weiter nachzugehen. 
Vielleicht ist auf diesem Wege auch neues Licht für das Ver- 
ständnis der beiden anderen zu gewinnen. Das Religionsedikt von 
1788 wird nebenbei, und zwar als Seitenstück zu den 1792 er- 
gangenen Manifesten des Herzogs von Braunschweig, also als ein 
Beispiel von überspannter Fürstenmacht, auch in dem „Beitrag 
zur Berichtigung‘ (Sämtl. Werke VI, 56 = S.20 der sogleich zu 
nennenden Neuausgabe) angeführt. Fand Imanuel Hermann Fichte 
in der durchgesehenen Bruchstücken jenes „Zurufs“ nicht die 
zu erwartende Richtung, so liegt es nahe, daß ihm bloß Auszüge 
einer fremden Arbeit vorlagen, die sein Vater zu widerlegen sich 
vorbereitete. Die Überschrift bezeichnet ja den „Zuruf“ als ver- 
anlaßt durch die „freimütigen Betrachtungen und ehrerbietigen 
Vorstellungen über die neuen preußischen Anordnungen in geist- 
lichen Sachen“. Vermutlich wird der Titel der zurückzuweisenden 
Gegenschrift so, wie ich es durch die von mir eingefügten An- 
führungszeichen andeute, gelautet haben“. Die Widerlegung selbst 
könnte sich, wenn sie überhaupt zustande kam, kaum wesentlich 
von dem Ton und der Art des Beweisganges unterschieden haben, 
die wir aus den uns vorliegenden Proben jener Krockow - Danziger 
Zeit kennen. 


II. ; 

Medicus bezeichnet diese beiden Arbeiten als „etwas wilde 
Schößlinge, die das sozialphilosophische Interesse (Fichtes) hervor- 
getrieben hat“ (S. 57), und er hat sie nicht in die Auswahl der 
neuherauszugebenden Werke aufgenommen. Mit Recht, soweit 


1 Zu den dunklen Andeutungen des Sohnes, Leben und Briefwechsel I, 
147 vgl. Fröhlich, Fichtes Reden an die Deutsche Nation (Berlin 1907), S. 14 f., 
wo mit Recht auf das Bedürfnis weiterer Aufklärung dieses Punktes hin- 
gewiesen war. 

Zu vergleichen wären die bei Kayser, Bücherlexikon 1750 — 1832, I, 244 
verzeichneten „Betrachtungen und Vorstellungen über die neuen preußischen 
Anordnungen in geistlichen Sachen“ (von E. Chr. Trapp, 1792); „Freimütige Be- 
trachtungen über das Edikt“ (von Villaume, 1788), verzeichnet Kayser, ebenda. 


Fichte- Studien 291 


es sich bier um neue, bahnbrechende und für die Weiterbildung 
philosophischer Systeme bleibend wirksame Gedanken handelte. 
Ungern dagegen wird sie derjenige vermissen, dem es vor allem 
um ein Bild von Fichtes Persönlichkeit und um die Anfänge 
seines geschichtlichen Denkens zu tun ist. In solcher Hinsicht 
- bilden sie beide und besonders der weit umfangreichere „Beitrag 
zur Berichtigung der Urteile über die französische Revolution“ 
eine unentbehrliche Quelle. In solchem Sinn war es denn sehr 
zu begrüßen, daß auch diesen Jugendschriften Neudrucke zuteil 
wurden? und es erweckte gute Erwartungen, daß sich ihrer Neu- 
ausgabe ein besonderer Kenner der Anfänge von Fichtes Staats- 
philosophie, Reinhard Strecker, widmete, der denselben Gegen- 
stand schon im Jahre 1917 besonders behandelt hatte. Und 
niemand wird leugnen, daß diese Neuausgabe nicht bloß. vom 
wissenschaftlichen, sondern auch wie der Herausgeber betont, 
vom Standpunkt einer mit den „Problemen der Republik, der 
Demokratie, des Sozialismus, des Völkerbundes“ beschäftigten 
Gegenwartspolitik beurteilt sein will. Es mag mit diesen Gegen- 
wartsrücksichten zusammenhängen, daß die Einleitungen über die 
Einrichtung der Edition sehr rasch hinweggehen und von den 
‚staatsphilosophischen Ansichten Fichtes ein die demokratischen 
Züge stark herausarbeitendes Bild entwerfen, welches dem spä- 
teren tatsächlichen Anschluß Fichtes an den bestehenden Staat 
und seiner gereifteren Erkenntnis von der politischen Bedingtheit 
seines Ich nicht viel Raum gewährt. Strecker durfte sich freilich 
auf seine eigene weiterblickende und besser abwägende Würdigung 
der Revolutionsschrift in den Schlußbetrachtungen seines Buches 
„Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie“ S.212 ff. berufen, die neben 
der Ausgabe ihren Wert behält. 

Hält man sich an die Ausgabe selbst, so ist zunächst mit 
Bedauern festzustellen, daß Strecker auf sachliche Erklärung 
des Textes ganz verzichtet hat“ Er stellt zwar in den Ein- 
leitungen eine Scheidung zwischen den Anmerkungen Fichtes und 
denen, die er selbst hinzufügte, in Aussicht; aber er befolgt 
nicht immer diese Ankündigung (S. 44 und 47 hätten Kreuze 


1 Diese Schriften erschienen in Meiners Verlag, die „Zurückforderung der 
Denkfreiheit“ 1919, der „Beitrag über die französische Revolution“ 1922, beide 
herausgegeben von Reinhard Strecker. Die zweitgenannte Ausgabe (XII und 
255 S.) soll hier genauer betrachtet werden und auf sie beziehen sich die Seiten- 
angaben der folgenden Ausführungen. 

19° 


292 Wilhelm Erben 


statt der Sterne gesetzt werden müssen); und was er selbst bei- 
fügt, sind nur Varianten und keinerlei Sacherklärungen. Nun 
sind die Stellen, wo Fichte auf geschichtliche Ereignisse anspielt, 
andere Schriftsteller herbeizieht oder bekämpft, ohne die Namen 
zu nennen, wenigstens in dem „Beitrag“ nicht selten, der nene 
Herausgeber aber läßt den Leser in allen diesen Fällen ohne die 
Hilfen des Verständnisses, die man von ihm erhofft hätte. Zu- 
meist werden ja diese Dinge den zeitgenössischen Lesern leichter 
verständlich gewesen sein als uns, und manchmal mag gerade 
ihretwegen Fichte die genauere Bezeichnung mit Absicht unter- 
lassen haben. Heute bedarf man der Erklärung. Die Anspie- 
lungen auf das Religionsedikt von 1788 und die Manifeste von 
1792 (S. 20 der Ausgabe, s. auch oben S. 290), auf die Teilung 
Polens (S. 58, wobei nur zweifelhaft, ob nur an die erste oder 
auch schon an die zweite zu denken ist) und die prachtvolle 
Zeichnung Luthers (S. 63f.) sind leicht verständlich; weniger der 
spöttische Hinweis auf neuestens gegen Rom bewiesene Unter- 
würfigkeit (S. 63t) und die Bezugnahme auf die vor einigen Jahren 
erfolgte Bauernerhebung „eines gewissen Staates“ (S. 198), womit 
die sächsischen Vorgänge von 1790 gemeint sind’, oder den Aus- 
lieferungsvertrag zweier Nachbarn (S. 200 f). Aufklärungsbe- 
dürftige Hinweise auf andere Autoren stehen S. 10, 181, 19t, 25, 
35 f. (hier eine wörtlich angeführte Stelle ohne Quellenangabe), 
46, 51 (hier Worte aus „les Incas“ von Marmontel). Auch gegen 
wen Fichte S. 33 ff., 40 ff. ankämpft, hätte angemerkt werden sollen. 

In bezug auf den Plan des „Beitrags“ vertritt Strecker in 
der Einleitung seiner Ausgabe wieder die schon in seinem Buch“ 
ausgesprochene Anschauung, daß Fichte nicht bloß die „Recht- 
mäßigkeit“, sondern auch die „Weisheit“ der Staatsveränderung 
zu behandeln vorgehabt hätte, so daß wir nicht bloß die letzten 
Abschnitte des von der „Rechtmäßigkeit“ handelnden ersten, 
sondern auch das ganze zweite Buch als unausgeführt zu be- 
klagen hätten. Strecker meint (S. VI seiner Einleitung): „Was 
fehlt, ergibt sich aus der Disposition,. die er (Fichte) selbst im 
zweiten Kapitel (S. 69 dieser Neuausgabe) aufstellt.“ An der 
Stelle, welche damit gemeint sein wird (S. 71 f. der Neuausgabe), 


1 Fichte hat, als er im’ Mai 1791 durch die Lausitz nach Warschau 
wanderte, vor Görlitz eine von dieser „Bauernrevolution“ betroffene Gegend 
gesehen. Leben und Briefwechsel I, 120. 

2 Strecker, Anfänge der Staatsphilosophie, S. 210. 


Fichte- Studien 293 


sind in der Tat die verschiedenen Wege, die zu einem Verzicht 
auf das Recht zur Verfassungsänderung führen könnten, aufge- 
zählt, und indem man diese Aufzählung mit den nun noch weiter 
folgenden Kapitelüberschriften (S. 72, 123, 156 und 211) ver- 
gleicht, ergibt sich wirklich, daß Erörterungen über derartige 
Verträge mit dem Souverän und mit fremden Staaten fehlen. 
Das sind also die unausgeführten Teile des von der Rechtmäßig- 
keit von Staatsveränderungen handelnden ersten Buches. Von 
einem zweiten Buch, das der Frage der Zweckmäßigkeit (Weis- 
heit) solcher Veränderungen gewidmet sein sollte, ist aber hier 
nicht die Rede, und damit stimmt auch die „Nacherinnerung “ 
(5. 254) überein, welche nur von „zwei noch übrigen wichtigen 
Kapiteln“ spricht, aber nicht von einem noch übrigen Buch. An 
einer früheren Stelle, in der Vorrede (S. 6), hatte Fichte freilich 
ein solches zweites Buch erwähnt, welches, wenn man noch S. 12 
hinzuhält, sichtlich auf die Frage der Weisheit oder Zweck- 
 mäßigkeit bestimmter Veränderungen eingestellt sein sollte. Aber 
schon an jener ersten Stelle hatte sich Fichte über die etwaige 
Ausführung dieses zweiten Buches ganz unsicher geäußert; zwei- 
felt. er doch schon hier, ob er auch nur das erste vollenden 
werde, und deutet er doch zugleich die Erwartung an, daß die 
französische Nation einen reichlicheren Stoff für jenes zweite 
liefern werde. In dem zweiten Teile der die Methotik seiner 
Untersuchung vorbereitenden Einleitung (S. 26 ff.) hat Fichte 
allerdings auch über die dem zweiten Buch vorbehaltene Frage 
der Zweckmäßigkeit und der Art, wie ihr beizukommen wäre, 
sehr bemerkenswerte Untersuchungen angestellt, die sich mit der 
Geschichte auseinandersetzen, die Forderung der Erfahrungs- 
seelenkunde aufstellen, die Anwendbarkeit von geschichtlichen 
Analogien erörtern und in der für Fichte höchst bezeichnenden, 
schon an seine Universitätspläne anklingenden Forderung gipfeln, 
man sollte die Geschichte zwar nicht „eingehen lassen“, müsse sie 
aber aus den Händen derer nehmen, die sie bisher pflegten, und in 
die Hände des wahren Philosophen übergeben. Diese weitgehenden 
methodischen Erörterungen zeigen jedoch nirgends eine Spur 
davon, daß die Ausführung wirklich geplant gewesen sei, und so 
muß mit Rücksicht auf die vorhin dem 2. Kapitel und der 
Nacherinnerung entlehnten Zeugnisse ein frühzeitiger Verzicht 
Fichtes auf jenes zweite Buch angenommen werden. Hätte Fichte 
es ausgeführt, so würde ihn die Arbeit gezwungen haben, mit 


294 Wilhelm Erben 


den gegebenen Wirklichkeiten zu rechnen, deren mannigfache 
Natur und Bestimmtheit er wohl schon fühlte“, deren Beherrschung 
und Durchdringung seinem Geist aber weniger entsprach als die 
Welt der moralischen Forderungen. Schon bei seinem Abschied 
von Danzig wird er darüber im klaren gewesen sein, daß er sich 
entscheiden müsse zwischen den auseinandergehenden Wegen 
des Politikers und des Philosophen. Sein Verzicht auf jenes zweite 
Buch bedeutete den Verzicht auf aktives Eintreten in die Welt 
der politischen Zweckmäßigkeit und zugleich wohl die auf- 
dämmernde Erkenntnis von der Natur des geschichtlichen Lebens. 
Somit ist das oben angeführte Kapitel der Einleitung, in welchem 
er die Geschichte so heftig angreift, im Grunde ein Rückzugs- 
gefecht, das pur zum Schein die Preisgabe eines dem Philosophen 
unerreichbaren Zieles deckt. 

Bedanerlicher als das Fehlen solcher und anderer sachlichen 
Erklärungen, das unter Umständen (wenn die Ausgabe für Ubungs- 
zwecke verwendet wird) sogar als ein Vorzug aufgefaßt werden 
könnte, ist die Art der Textherstellung. Das Titelblatt der 1919 
neugedruckten „Zurückforderung der Denkfreiheit“ enthält den 
hoffnungerweckenden Vermerk „Nach dem Erstdruck des Jahres 
1793 neu herausgegeben von Dr. Reinhard Strecker, Präsident 
des Landesamtes für das Bildungswesen in Hessen“. Aber den 
Schluß der Einleitung bildet schon hier die betrübliche Erklärung, 
daß der Text den „Sämtlichen Werken“ (VI, 1—35), also einer 
Ausgabe von 1845, entnommen und daß nur die Anmerkungen 
„auf die (übrigens unbedeutenden) Abweichungen der beiden Aus- 
gaben voneinander“ hinweisen. Der Neudruck des „Beitrags“, der 
auf dem Titelblatt keinen entsprechenden Vermerk trägt, beruht 
gleichfalls, wie Strecker in der Einleitung erklärt, auf dem 1845 
erschienenen Druck in den „Sämtlichen Werken“ Fichtes (VI, 37 
bis 288), auf welchen auch hier, sowie in dem anderen Fall, durch 
die der Neuausgabe beigefügten Randzahlen hingewiesen wird. 


ı Man beachte S. 12 die Fragestellung: „sind die zur Erreichung des be- 
absichtigten Zweckes gewählten Mittel die angemessensten? Welche der Billig- 
keit gemäß so zu stellen ist: waren es unter den gegebenen Umständen die 
besten?“ und S. 32 den schönen Schluß einer gegen das Suchen göttlicher 
Vorsehung in der Geschichte gerichteten Anmerkung: — Das einzig Wahre ist 
wohl folgendes: daß ein unendliches Mannigfaltige gegeben ist, welches an 
sich weder gut noch böse ist, sondern erst durch die freie Anwendung ver- 
nünftiger Wesen eins von beiden wird, und daß es in der Tat nicht besser 
werden wird, als bis wir besser geworden sind.“ 


Fichte - Studien 295 


— 


Strecker nennt daneben auch die Ausgaben von 1793 und 1795, 
ohne sich auf deren wirklichen Druckort einzulassen und ohne zu 
erwähnen, daß auch die Seitenzahlen der Erstausgabe an den 
Rand seines Neudrucks gestellt wurden!; die Abweichungen dieser 
älteren Ausgaben werden als unbedeutend („in der Hauptsache 
Druckfehler“) bezeichnet, sie sullen jedoch, wie der Herausgeber 
ankündigt, mit den Siglen a (1793) und b (1795) angemerkt werden. 
Ein solches Verfahren, Zugrundelegung der jungen, lange nach dem 
Tode des Verfassers veranstalteten Ausgabe und Buchung der in der 
Originalausgabe vorkommenden Lesarten unter dem Strich, konnte 
gerechtfertigt erscheinen, wenn Immanuel Hermann Fichte, der 
Herausgeber der „Sämtlichen Werke“ seines Vaters, ‚überall oder 
doch in diesem besonderen Fall einen besseren, etwa nach den 
Manuskripten des Vaters überprüften Text bieten würde. Das trifft 
aber weder im allgemeinen noch in unseren Beispielen zu. Die 
sorglose Willkür, mit welcher Immanuel Hermann verfuhr, ist schon 
in vielen Fällen klargestellt und beklagt worden“, und so hat 
auch Medicus seine Auswahl, wo es möglich war, nicht auf die 
Ausgaben des Sohnes, sondern auf die von dem Vater selbst 
veranstalteten Drucke aufgebaut. Indem Strecker diesen Weg, 
der auch bei den Revolutionsschriften ganz selbstverständlich 
gewesen wäre, verlassend, die Ausgaben von 1793 und 1795 unter 
den Strich verwies und den Text der Sämtlichen Werke wiedergab, 
tat er überflüssige Arbeit (denn die in allen größeren Bibliotheken 
vertretene Gesamtausgabe bedarf keiner Wiederholung) und er 
versäumte die Gelegenheit, allen denen, die nun in der Neuaus- 
gabe den jungen Fichte kennen lernen wollen, seine sprachliche 
Eigenart zu zeigen. Wir wissen, wie hoch Fichte von früher 
Jugend an die Form des Gedankenausdrucks schätzte, wie er durch 
Übersetzungen seinen Stil übte und in seiner ersten Züricher Zeit 
an die Einrichtung einer Schule der Vortragskunst dachte. Ein 
Brief an Schiller deutet an, daß Fichte bei dem Herrichten seines 
Manuskriptes auch auf Interpunktion und Beibehaltung oder Weg- 
lassung der stummen e recht genau achtete“; er wußte, daß solche 


ı Die der Ausgabe von 1795 fehlen. 

2? Vgl. meine Zusammenstellung in Fichtes Universitätspläne S. 13 Anm. 15. 

3 Außer den schon von Schulz in der Einleitung zur Neuausgabe von Fichte, 
Der Patriotismus und sein Gegenteil, S. VIII, mit Recht angeführten Worten 
des Briefes vom 21. Juni 1795 („Ich lasse bitten, die Interpunktion, auf die 
mir es ankommt, und die andre, oder andere und dergl. zu beobachten“) kommt 


296 Wilhelm Erben 


Kleinigkeiten den Inhalt beeinflussen und daß von ihrer richtigen 
Wiedergabe das Verständnis seines oftmals schwierigen Perioden- 
baus abhänge!. Fichte der Jüngere scheint für diese feineren 
Unterscheidungen weniger Sinn gehabt zu haben; er ließ seinen 
Setzern die schleppenden Formen „unsere“, „gewordene“, „eigenen“, 
„gegebenen“ usw. hingehen, wo die Ausgabe von 1795 „unsre“, 
„gewordne“, „eignen“, „gegebnen“ usw. bot; er druckte „Sklave“ 
statt des von dem Vater geschriebenen „Sklav“ (S. W. VI, 91), 
„gieß“ statt „geuß“ (S. W. VI, 104) u. dgl.; und nun ist Strecker 
diesem überarbeiteten sprachlichen Bild gefolgt, anstatt daß er 
das ursprüngliche wieder erweckt hätte. Man kann es dem Neu- 
herausgeber dann freilich nicht zum Vorwurf machen, daß er in 
orthographischen Dingen die neuen Regeln anwendet, sich also 
auch von der Ausgabe von 1845 freimacht, deren Rechtschreibung 
eine genaue Nachahmung gewiß nicht verdient. Leider sind aber 
Druckfehler unterlaufen, die in der Ausgabe des Sohnes nicht vor- 
kommen und einem Neudruck sehr schlecht anstehen?. Eine andere 
Verschlechterung des Druckes, die der Sohn versündigt und der 
neue Herausgeber ihm nachgemacht hat, zeigt sich in der Art, 
wie Worte und Sätze hervorgehoben werden, die dem Verfasser 
besonders wichtig erschienen. Die Ausgabe von 1795 zeigt sie 
in gesperrtem Satz: der Sohn folgte dem nur im ersten Fall dieser 
Art und ließ weiterhin den Sperrdruck der Vorlage durch Kursiv- 
schrift ersetzen, übersah aber, daß dieselbe Kursivschrift auch 
für fremdsprachige Wendungen (a priori, a posteriori, volont& 
generale u. dgl.) dient, die nun die vom Vater selbst beabsich- 
tigten Hervorhebungen in Schatten stellen. Strecker, der dieser 
widersinnigen Einrichtung der S. W. folgt, übersah- überdies S. 11, 
daß das erste Wort der Einleitung „Was“ (entsprechend dem 
Sperrdruck von 1795) und ebenso S. 15 Z. 10 von unten „Recht“ 


noch die Nachschrift desselben Briefes in Betracht, wo die von Fichte „mit 
Fleiß* geschriebene Wortform „Buchstab“ gegenüber der „erwässernden Zwei- 
deutigkeit“ von „Buchstaben“ verteidigt, aber doch Schiller die Entscheidung 
gelassen wird, Leben und Briefwechsel II, 376. 

1 Fichte an Schiller, 27. Juni 1795: „Der Anschein der Härte in meinem 
Periodenbau kommt größtenteils daher, daß die Leser nicht deklamieren 
können“, Leben und Briefwechsel II, 383. 

2 Als störend vermerke ich S. VIII Z. 12 von unten lies „Runzes“ statt 
„Runges“; S. 15 Z. 8 von unten lies „die ihr“ statt „die die“; 8.24 Z. 1 lies 
„begehrt“ statt „begeht“. Andere Fehler (S. X, 16, 22, 29 usw.) wirken nur 
als Flüchtigkeitsbelege und Schönheitsfehler. 


. | l Fichte - Studien 297 


kursiv sein sollten. Herzlich ungeschickt ist die Fassung der von 
den Varianten handelnden Fußnoten!. Ganz irreführend ist es 
endlich, wie die Neuausgabe mit dem Druck von 1795 verfährt; 
was Strecker als Lesarten von 1795 (b) zu dem ersten Heft des 
Beitrags (S. 1—119 des Neudruckes) anführt, trifft zur Hälfte? 
gar nicht zu; man gewinnt vielmehr aus dem Druck von 1795, 
von dem Strecker ein falsches Bild gibt, den Eindruck, daß Fichte 
diese zweite Ausgabe seines Beitrags selbst durchgesehen und von 
einigen bei dem Erstlingsdruck übersehenen Fehlern gereinigt hat. 
Um so bedauerlicher ist es, daß die Neuausgabe nicht von dieser 
Ausgabe des Verfassers, sondern von einer so späten und in sprach- 
licher Hinsicht wertlosen Grundlage ausging. 


III. 

Die beiden jugendlichen Staatsschriften Fichtes harren also 
auch nach Streckers Ausgaben noch eines den wissenschaftlichen 
Anforderungen entsprechenden Bearbeiters. Einen strengeren 
Maßstab vertragen die schon oben erwähnten Erstlingsausgaben 
bisher unveröffentlichter Stücke aus seinem Nachlaß. Willy 
Kabitz hat bei dem Abdruck der Briefe und Entwürfe aus Fichtes 
Frühzeit' über die Beschaffenheit der benutzten Blätter gute 
Rechenschaft abgelegt, die Eigentümlichkeiten der Schreibweise 
mit offenbarer Sorgfalt wiedergegeben, die ausgestrichenen Worte 
sowie alle, die der Entzifferung Schwierigkeiten bereiten,. sehr 
genau angezeigt und sich durch diese mühsame Arbeit den 
größten Dank aller derer verdient, die Fichte zu kennen wünschen. 
Es gibt kaum rührendere Blicke in das Werden eines Großen als 
die zaghaften und doch so ehrlichen Worte, mit denen sich der 
Fünfundzwanzigjährige bei dem Konsistorialpräsidenten von Sachsen 


1 Die Fußnote S. 190 ist unverständlich, sie scheint andeuten zu sollen, 
daß die alten Ausgaben „herüber brachten* getrennt druckten (so wenigstens &; 
b ist mir hier nicht zugänglich), das hätte aber anders gesagt werden sollen; 
unklar ist S. 224**, wo die Siglen (a und b?) ganz fehlen. Die Fußnote 8. 164 * 
gehört nicht hierher, sondern zu S. 165 Z. 9. 

2 Was B. 5, 7, 14 und 74 über Lesarten von a (1793) und b (1795) gesagt 
wird, mag für a (welcher Druck mir für dieses Heft nicht vorliegt) zu- 
treffen; b hingegen stimmt in diesen vier Fällen schon mit den Sämtl. Werken 
überein. Richtig sind (soweit auf b bezüglich) die S. 17, 24, 60, 79 verzeich- 
neten Lesarten; aber wenn S. 24 „nicht Verbotnen“ () statt des Nicht - ver- 
botenen“ der S. W. gebucht wird, hätte es S. 22 mit „nicht dürfen“ statt „Nicht- 
dürfen“ ebenso geschehen sollen. 

8 Kant-Studien VI, 184—205, s. oben 8. 286 Anm. 3. 


298 Wilhelm Erben 


um eine Predigerstelle bewirbt, und da hier alle Aussichten schwin- 
den, einen seiner Leipziger Professoren um Rat wegen etwaigen 
Übertrittes zur juristischen Laufbahn bittet 1. Aber der Wert 
dieser Zeugnisse liegt nicht minder in der Form als in der Sache; 
der Briefschreiber, der wenige Jahre danach als gewaltiger 
Meister der Sprache dastand, ringt hier nach den Worten, wir 
sehen ihn mit sich selber jene Übungen im Reden und im Stile 
durchmachen, die er bald darauf anderen zuteil werden lassen 
wollte. Und gerade darum ist die Sorgfalt der Ausgabe besonders 
zu begrüßen. Im Vergleich zu der gefälligen Form, in der Fichtes 
Sohn die Briefe seines Vaters in dem Rahmen seiner Lebens- 
beschreibung verwertet und in dem Anhang dazu gesammelt hat, 
mag man diese Editionsweise als schwerfällig empfinden. In der 
Tat bleibt es ein großes Verdienst des Sohnes, den Schatz des 
väterlichen Briefwechsels erschlossen zu haben. Fichtes Briefe 
an seine Braut und Frau, Johanna, die durch den Sohn der Öffent- 
lichkeit geschenkt wurden, sind ein Denkmal eines deutschen 
Lebens, wie es kaum schöner gedacht werden kann. Die Freude 
daran darf aber den Blick nicht davor verschließen, daß Immanuel 
Hermann Fichte eine höchst mangelhafte Editionsarbeit geleistet 
hat. Auf seine Unzuverlässigkeit in den Zeitangaben wurde schon 
früher hingewiesen‘. Man vermißt ferner häufig klare Angaben 
darüber, ob beim Abdruck der einzelnen Briefe deren Originale 
oder etwa die Entwürfe benutzt seien“; man bemerkt in solchen 
Fällen, wo der Biograph seiner Darstellung einschlägige Stellen 
von Briefen einfügt, die im Anhang voll abgedruckt werden, 
Abweichungen des Wortlautes, die das Vertrauen zu den mit- 
geteilten Texten bier und dort erschüttern“; und man bedauert, 


1 Uber die seitliche Folge dieser Briefe (bei Kabitz Nr. 2, 3 und 5) vgl. 
Medicus S. 16f. 

2 S. oben S. 286 Anm. 4. 

s Für zwei Schiller- Briefe (Leben und Briefwechsel II, 376, 885) werden 
die Konzepte als Quelle genannt; in ähnlicher Weise ebenda II, 320, 487 und 
I, 27, 178, 181 für Briefe Fichtes. Andererseits ist bei den langen Reihen der 
Briefe an Kant, Jacobi, Reinhold, Schelling und selbstverständlich bei allen 
Familienbriefen Benützung der Originale anzunehmen, wie sie II, 383 u. 848f. 
durch Berücksichtigung der Empfängervermerke, und ausdrücklich auch II. 
546, 550 bezeugt wird. Dazwischen bliebe aber in vielen Fällen bestimmte 
Aufklärung über die Quelle wünschenswert. 

4 Man vgl. die I, 19 angeführte Briefstelle an Reinhold mit II, 212 (Ohn- 
erachtet: Ungeachtet); die I, 164 f. angeführte Stelle betreffend den „Beitrag“ 


to ea tra 4 


Fichte- Studien 299 


daß bei dem aus den Entwürfen mitgeteilten Briefen! gar nichts 
über zweifellos darin vorkommende Streichungen und Verbesse- 
rungen berichtet wird, welche in die Arbeit des Schreibenden 
hineinsehen ließen, wie es bei Kabitz der Fall ist. So erwacht 
jedem, der sich mit Fichtes Leben befaßt, der Wunsch nach einer 
neuen Zusammenfassung seiner Briefe. 

Ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser dringendsten Auf- 
gabe, welche die Fichte-Forschung jetzt bietet, ist geschehen, indem 
Hans Schulz eine stattliche Sammlung bisher ungedruckter Briefe 
zustande brachte und sie unter dem Titel „Aus Fichtes Leben, 
Briefe und Mitteilungen zu einer künftigen Sammlung von Fichtes 
Briefwechsel“ herausgab (Kant-Studien, Ergänzungsheft 44, Berlin 
1918). Es sind mehr als fünfundzwanzig bisher zumeist ungedruckte 
Briefe Fichtes, die der um die Geschichtsschreibung des deutschen 
Geistesleben jener Zeit vielfach verdiente Forscher in den Biblio- 
theken von Berlin, Dresden, Gießen, Hamburg, Heidelberg, Lübeck, 
München und Trier gefunden hat und die er uns nun, zusammen 
mit drei Stammbuchblättern und einer in Jena gehaltenen Rede 
Fichtes, in sorgfältigstem Abdruck und mit reichen Erklärungen 
versehen, in sein Lebensbild verflochten vorlegt. Nach dieser in 
den Stoff tief eindringenden Probe ist lebhaft zu wünschen, daß 
die am Schluß ausgesprochene Bitte um Bekanntgabe weiterer 
Handschriften von Fichtebriefen erfüllt und auch die äußeren Be- 
dingungen geschaffen werden, damit Schulz eine abschließende 
Ausgabe dieses kostbaren Briefschatzes vollenden könne. Sie wird 
mehr noch als alle Darstellungen seines Lebens und seiner Lehren 
dazu beitragen, das geistige Wesen dieses Großen seinem Volke 
zu erhalten. 

Einstweilen darf man sich freuen, daß die Überzeugung von 
der Unzulänglichkeit derjenigen Ausgaben, mit denen bisher ge- 
arbeitet wurde, mehr und mehr durchdringt. Sie betrifft nicht 
bloß die Briefe, sondern auch die eigentlichen Werke Fichtes, und 
verschiedene Ansätze zur besseren Bewältigung dieses ganzen 
Stoffes, die einander folgen, bezeugen das Bedürfnis der Neu- 


fehlt, wie schon oben S.288 Anm. 1 angedeutet wurde, II, 196, wo man sie 
suchen müßte; auch was I, 180 aus einem Brief an Jacobi als wörtlich ent- 
nommen wird, stimmt nur ganz ungefähr mit II, 176 und die aus Briefen an 
Reinhold I, 200 und 228f. angeführten Worte decken sich wieder nicht genau 
mit II, 235f. 

3 S. die zweitvorige Anmerkung. 


300 Wilhelm Erben 


bearbeitung‘. Es ist höchst bezeichnend, daß sie fast gleichzeitig 
und ganz unabhängig voneinander einsetzten. Als schönste Fest- 
gabe zum hundertsten Wiegenfest der Berliner Universität hatte 
im Jahre 1910 Eduard Spranger die bedeutendsten bei ihrem 
Ursprung verfaßten Schriften über das Wesen der Universität 
neu herausgegeben, darunter an erster Stelle Fichtes „Deduzierten 
Plan einer zu Berlin zu errichtenden höhern Lehranstalt“. Diese 
gedankenreiche in amtlichem Auftrag 1807 ausgeführte Arbeit des 
Philosophen, die Spranger so nach dem 1817 erschienenen Erstlings- 
druck neu auflegte, beruht teilweise auf seinen nur anderthalb 
Jahre älteren „Ideen für die innere Organisation der Universität 
Erlangen‘, welche Fichtes Sohn im dritten Band der Nachgelassenen 
Werke des Vaters im Jahre 1835 veröffentlicht hatte. Daß das 
im Berliner geheimen Staatsarchiv erhaltene Original dieser 
für Hardenberg bestimmten und von dessen Rat Altenstein be- 
gutachteten Erlanger Denkschrift in mehreren Dingen von dem 
Druck von 1835 abweiche, war von Max Lenz (Gesch. der 
Universität zu Berlin I, 112 Anm. 1) im Jahre 1910 bemerkt 
worden, und zwei Jahre später brachte Lenz an einer etwas 
abgelegenen Stelle (Aus Deutschands kirchlicher Vergangenheit, 
Festschrift für Th. Brieger) diesen Originaltext der „Ideen“ zum 
Druck. Ohne davon zu wissen, griff auch ich im Jahre 1914, über 
Fichtes Universitätspläne handelnd (Beilage zum Innsbrucker 
Rektoratsbericht für das Studienjahr 1912—13), auf jenes 
Berliner Original zurück und veröffentlichte es nochmals, so dab 
nun neben dem mangelhaften und willkürlich datierten Abdruck 
des Sohnes zwei neue Ausgaben dieses Erlanger Planes vorliegen’. 
Mehrfach gedruckt wurde in den letzten Jahren die in Königs- 
berg 1807 entstandene Macchiavelli-Schrift Fichtes, jenes merk- 
würdige kleine Werk, in dem sich zwei „große Willensmenschen“, 
wie Meinecke sagt, zwei „radikale Wahrheitssucher“ in die Augen 
sehen. Teile der Schrift waren während des Krieges von Erich 


ı Außer den oben besprochenen Ausgaben erschienen u. a. bei Meiner in 
Leipzig: „Predigten“ mit Einleitung von Runze, 1919; „Rechtslehre von 1612“ 
- nach der Hs. herausgegeben von Schulz, 1920; „Philosophie der Freimaurerei 
(Briefe an Konstant)“, herausgegeben von Flitner, und „Wissenschaftslehre von 
1804“, herausgegeben von Medicus, 1922. 

® Dem Neudruck, welchen Lenz, Kleine Schriften II (1920), 244 ff. von seinem 
Aufsatz über Fichtes Erlanger Professur veranstaltete, ist der Text der Denk- 
schrift nicht beigegeben. 


Fichte - Studien 801 


Brandenburg (Privatdruck) und Hans Schulz (Fichte, Vom 
ehrenvollen Frieden, Halle, Niemeyer 1917) gedruckt worden, und 


etwa gleichzeitig erschien der ganze Macchiavelli Fichtes, von 


Josef Hofmiller eingeleitet, in doppelter Auflage in Reclams 
Universalbibliothek (Nr. 5928). Diese Drucke gaben indes stets 
nur eine Gestalt des Textes wieder. Auf breiterer Grundlage 
hatendlich Hans Schulz im Jahre 1918 eine Ausgabe des Werkchens 
geschaffen (Joh. Gottlieb Fichte, Macchiavell, nebst einem Briefe 
Carls von Clausewitz an Fichte, Leipzig, Felix Meiner 1918). 
Schulz hat die beiden bei Fichtes Lebzeiten erschienenen, recht 
stark voneinander abweichenden Ausgaben (die von 1807 in der 
Zeitschrift „Vesta“ und die von 1813 in den „Musen‘“) berück- 
sichtigt und überdies die handschriftlich in der Berliner Bibliothek 
erhaltenen Vorarbeiten Fichtes, seine bis zum 20. Kapitel des 
„Principe“ reichenden „Realbemerkungen“ sowie andere erklärende 
Hinweise unter dem Strich beigefügt und so ein treffliches Vor- 
bild für kritische Bearbeitung von Fichtes Werken geschaffen. 
Hans Schulz hat seine Editionskunst noch an mehreren 
anderen Schriften Fichtes geübt. Die eine, von Fichte selbst 
“überhaupt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, seine Tagebuch- 
aufzeichnungen aus dem ersten Züricher Aufenthalt (vom 2. August 
bis 20. September 1789 reichend), war von dem Sohn zwar benutzt, 
aber keiner wörtlichen Mitteilung gewürdigt worden!. Jetzt sind 
die in der Berliner Bibliothek und im Besitz der Familie Fichte 
erhaltenen Bruchstücke nicht bloß von Schulz (Joh. Gottlieb Fichte 
als Hauslehrer, Heft 709 des Pädagogischen Magazins, Langen- 
salza1919), sondern gleichzeitig auchvonMaximilian Runze (Neue 
Fichte-Funde aus der Heimat und Schweiz, Gotha 1919) veröffent- 
licht worden”. Stimmen diese beiden Ausgaben an vielen Stellen, 
insbesondere in der Auflösung der Namen, nicht überein, so wird 


1 Leben und Briefwechsel I, 32. 

2 Auf die von Kunze ebenda gedruckten Stücke aus der Schulzeit in 
Pforta (Fichtes Probeübersetzung von 1774, seine im Jahre 1780 mit zwei 
Kollegen als „Inspektoren“ an den Rektor der Schule gerichtete Eingabe, 
betreffend die Aufrechterhaltung der Ordnung, und die leider nur in deutscher 
Übersetzung mitgeteilte Abschiedsrede) ist schon oben S. 284 hingewiesen worden. 
Zu der Abschiedsrede vgl. Leben und Briefwechsel I, 17 Anm. und Medicus 
8.21. — Nach dem Tagebuch druckt Runze noch einige Bemerkungen Fichtes 
über den Schweizer Dialekt und die schon in den Sämtl. Werken VIII, 439ff. 
enthaltene Novelle „Das Tal der Liebenden“; zu deren Datierung vgl. Medicus 
8.28, Anm. 1. 


12. RE ern — — — — — — — - 


302 Wilhelm Erben 


jedenfalls den Lesarten von Schulz, der auch hier erklärende An- 
merkungen beifügt, so lange der Vorzug zu geben seint, bis etwa 
eine dritte Ausgabe dieses merkwürdigen Jugenddenkmals alle 
Zweifel beheben wird. Vor eine besonders schwierige Aufgabe 
sieht sich der Herausgeber bei den „Patriotischen Dialogen“ ge- 
stellt, in welchen Fichte unmittelbar vor und nach dem Zu- 
sammenbruch Preußens, 1806 und 1807, den „Patriotismus und 
sein Gegenteil“ behandelte. Diese für Fichtes politisches Denken 
aufschlußreiche Schrift war zur Veröffentlichung bestimmt, ist 
aber bei Fichtes Lebzeiten nicht mehr zum Druck gelangt. Erst 
sein Sohn nahm sie in die Nachgelassenen Werke (III. Bd. = Sämt!. 
Werke XI. Bd.) auf. Außer diesem Druck besitzt man aber auch 
Fichtes Manuskript, reichlich mit Streichungen und Zusätzen ver- 
sehen, in den Sammlungen der Bibliothek zu Berlin. Indem sich 
Schulz auch dieses Werkes annahm, war er bemüht, dem Leser 
sowohl von dem Druck als von der Handschrift ein vollständiges 
Bild zu bieten. Seine Ausgabe (J. G. Fichte, „Der Patriotismus 
und sein Gegenteil.“ Leipzig, Meiner 1918) verfolgt diesen Zweck 
mit einem reichlichen Gerüst von Lesarten. Und es verlohnt sich 
in der Tat, sie zu beachten. Was Fichte selbst geändert hat, 
kommt freilich für den Sinn kaum in Betracht, es zeigt ihn eben 
bei der Arbeit des Wortewählens und Ordnens?; erwähnenswert 
ist nur sein Schwanken in bezug auf die Anordnung der beiden 
Gespräche, von denen er das 1806 entstandene, wie es scheint, 
vorübergehend an die zweite Stelle rücken wollte“. Wichtiger 
ist es, sich aus der Ausgabe den Umfang der Veränderungen 
klarzumachen, die Fichtes Sohn handschriftlich und dann noch 


1 Eine Aufzeichnung der Abweichungen würde allzu viel Raum einnehmen. 
Runze übergeht einzelne Worte (vgl. R. 81, Z. 20 mit Sch. 6, Z. 18; R. 85 unten 
mit Sch. S. 11), und entstellt andere (zu R.88 „Wehr“, vgl. Sch. 9, Anm. 1). 
Das schließt nicht aus, daß stellenweise Runze das Richtige fand, wo Sch. 
zweifelt oder vielleicht fehlgreift. 

2 Man muß wohl annehmen, daß alle Ausbesserungen, bei denen Schulz 
über die Hand nichts bemerkt, von dem Vater vorgenommen seien; bei bloßer 
Durchstreichung (S. 4b, 5c, 8c usw.) wird das vielleicht nicht immer zu er- 
kennen sein, sicher aber, wo statt des Gestrichenen anderes eingefügt wird 
(wie etwa S. 5a, 8b, 9c usw.). 

s Wenn die Ausbesserungen, welche Schulz S. 7a, 88 a bucht, von Fichte 
selbst herrühren, dann muß er allerdings selbst, wie Schulz, Einleitung S. VII 
trotz der anderslautenden Stelle in Fichtes Vorbericht, S.3, annimmt, diese 
Ordnung wieder umgestoßen haben. Gerne hätte man unter diesen Umständen 
über die Seitenzählung (vgl. S. VII) Genaueres erfahren. 


Fichte - Studien 303 


weitergehend in dem Druck von 1835 vornahm. Ihre Aus- 
schaltung ist das Hauptverdienst des Neudruckes!, sie sind aber 
lehrreich für das Verfahren des Sohnes und ein Warnungszeichen 
für die Wege, bei denen man auf seine Führung angewiesen ist. 
Inn stören gewisse Härten des Ausdruckes, die dem Vater eigen 
waren; statt „ungerner“ setzt er „weniger gern“ (S. 7 b), statt 
„ausgeloschen“, obwohl gleich darauf erstorben vorkommt, „aus- 
gestorben“ (S. 12 b), statt „der flüchtigste Blick aus Ihnen her- 
aus“ sagt er „der flüchtigste Blick in die Zeit“ (S. 12 d), statt 
„drin in der Menschheit“ wählt er den Ausdruck „verborgen in 
der Menschheit“ (S. 12h), statt „den festesten Glauben abstatten“ 
heißt es „zugeschworen haben“ (S. 13a), auf verschiedene Weise 
vermeidet er die „existente Möglichkeit“ (S. 12 f, g), und das an- 
stößige Wort „seiner Notdurft zu pflegen“ wird zu einem ganz 
unbedenklichen „das Wort zu führen“ (S. 6a), wodurch freilich 
der Ausfall gegen die Zensur seine Schärfe verliert. 

Sehr deutlich zeigt sich das Streben nach Milderung, wenn 
der Feind der Wissenschaft sich bei dem Vater nicht scheut „zu 
verleumden, zu verdrehen“, während bei dem Sohn ihm nur zu- 
gemutet wird, „Gerüchte in Umlauf zu bringen, Äußerungen fallen 
zu lassen“ (S. 27a), und wenn von der bitteren Schilderung dieser 
Mittel, die der Vater „als Austilgung alles Respektes für Wissen- 
schaft und überhaupt alles Ernstes“ und als „Verbreitung des 
Leichtsinns und der Frivolität“ brandmarkt (S. 27 Anm. Z. 10—14), 
bei dem Sohn (S. 28. Z. 1) nur ein „recht ordentlich systematisch 
zu Werke gehn“ übrig bleibt!. Und dieses Streben abzuschleifen 
und zu glätten läßt auch den Hauptpunkt der Erörterungen nicht 
unberührt, den Gegensatz eines beschränkten, bildungsfeindlichen, 
auf künstlichen Grenzen beruhenden Patriotismus, den Fichte be- 
kämpft, zu einem von der Natur begründeten, durch gemeinsamen 


1 Vielleicht hätte Schulz in dieser Hinsicht noch strenger vorgehen können; 
wenn S. 5b „indem“ in liegender Schrift eingesetzt ist, so ist das zur Her- 
stellung eines lesbaren Textes dienlich; dagegen ist Aufnahme anderer Zusätze 
des Sohnes in den Text (S. 8a, 8a, 9a, 18 c) entbehrlich; zweimal (24 a, 27 b), 
sind es ganze Sätze oder Satzglieder. Auf der anderen Seite waren Worte, 
von denen zu vermuten, daß erst der Sohn sie getilgt, in den Text aufzunehmen, 
wie es S. 30c auch geschah. 

1 In diesem Falle hatte schon der Vater zu kürzen angefangen, aber dann 
doch wieder (s. S. 28a) jene scharfen Worte beibehalten die der Bohn opfert; 
so zweifle ich auch nicht, daß die S. 27a angegebene Streichung von dem 
Sohn herrührt. 


304 Wilhelm Erben 


Nationalcharakter zusammengehaltenen Streben nach den höchsten 
Gütern der Menschheit, das er als die alleinberechtigte Form 
politischer Gesinnung anerkennt. Als Vertreter jener beschränkten 
Richtung erscheint in dem Gespräch ein Preuße; Fichte erklärt 
das in einer Anmerkung nur als die notwendige Folge davon, daß 
er in Berlin schreibe; an anderem Orte könnte es mit demselben 
Fuge „ein Sachse, Bayer, Oesterreicher usw.“ sein (S. 14*); er 
hält aber dennoch an der Gegenüberstellung des Preußen und des 
Deutschen durchaus fest, wenn er auch an einer Stelle (S. 280) 
einen besonders heftigen Ausfall gegen die in der preußischen 
Hauptstadt lebenden Exempiare bewußter Unwissenheit nachträg- 
lich selbst gestrichen hat. Der Sohn aber hat das Wort „preußisch‘ 
gelegentlich beseitigt, um die Schärfe des Angriffs ein wenig zu 
lindern; dort, wo Fichte den Vertreter seiner Ansicht sein Urteil 
zusammenfassen und schließen läßt mit den Worten „überzeugt, 
daß jener dunkle und verworrene Begriff eines besonderen preu- 
Bischen Patriotismus eine Ausgeburt der Lüge und der ungeschickten 
Schmeichelei sei“, läßt der Druck von 1835 das „preußischen* 
weg (S. 15d); und vielleicht ist es auch eine Streichung des Sohnes, 
wenn der böse Pfeil, der S. 28b gegen „solche Patrioten“ abge- 
schossen wird, die „mit den übrigen deutschen Stämmen um den 
Preis der Ignoranz, der Frivolität, des undeutschen Sinnes“ ringen, 
nicht, wie es ursprünglich hieß, gegen „preußische Patrioten“ 
fliegt. Der Grundton, der sich gegen das bei Jena geschlagene 
Preußen gekehrt hatte, war dadurch nicht verändert, aber die 
Härte einzelner Stellen war umgangen. Es ist eine ähnliche 
Arbeitsweise wie die, welche wir von dem Erlanger Universitäts- 
plan her kennen; dort hat der Sohn die heftigen und allzu selbst- 
sicheren Worte, die sich sein Vater gegen die Erlanger Kollegen 
herausgenommen hatte, in sanftere Formen gegossen und die per- 
sönlichen Ziele, die jener recht offen verfolgte, schonend verhüllt“. 
Hier hält er sich für berufen, dem scharfen Angriffe gegen eng- 
herziges Preußentum die verletzendsten Spitzen zu nehmen. Hier 
wie dort mag eine falsch verstandene Pietät gegen den Vater die 
Triebfeder gewesen sein; wer diesen starken Geist nicht in Über- 
malung, sondern in seiner wahren Gestalt sehen will, der muß 
das Zurückgreifen auf die Handschriften willkommen heißen und 
ihm rüstigen Fortgang wünschen. 


1 Erben, Fichtes Universitätspläne S. 11f. 


305 


Bismarcks Kolonialpolitik 
als außenpolitisches Problem. 


Von 
Helmuth Rogge. 


Die Kolonialpolitik Bismarcks ist ein Gebiet, auf dem sich 
von den Tagen ihres Beginns an wissenschaftliche Arbeit, mehr 
noch politische Publizistik gern bewegt hat. Wenn sie doch nur 
selten zu befriedigenden Resultaten gekommen sind, so liegt das 
nicht zuletzt daran, daß sie immer wieder in die Leidenschaftlichkeit 
der inner-dentschen Kolonialkämpfe hineingezogen wurden, ohne 
iñ einer kolonialen und nationalen Tradition, ohne auch in den sehr 
zahlreichen aber vielfach gegensätzlichen Außerungen des Kanzlers 
immer eine Stütze finden zu können!. Bismarck selbst hat eine 
abschließende Beurteilung seiner Kolonialpolitik in den Gedanken 
und Erinnerungen nicht gegeben, sondern nur nach seinem Sturz in 
der Presse und mit Ansprachen und Gesprächen in den kolonialen 
Meinungskampf, vornehmlich zur Bekämpfung des Nenen Kurses, 
eingegriffen. Polemisch gehalten und daher historisch nur mit 
Vorsicht zu werten ist auch das in der frischen Erbitterung der 
ersten 90er Jahre geschriebene Kapitel über den Helgoland- 
Sansibarvertrag, das er dem 3. Band seiner Erinnerungen bei- 
gegeben hat. Und im Grunde haben wir bis heute in Deutsch- 
land zu einer einheitlichen kolonialpolitischen Auffassung nicht zu 
gelangen vermocht. 

In der deutschen Kolonialgeschichte prägt sich dies deutlich 
aus. Wir haben gründliche Darstellungen, die die Geschichte 
der deutschen Kolonialbewegung, die Geschichte der einzelnen 
kolonialen Erwerbungen und ihres Ausbaus zuverlässig verfolgen . 
und auch versuchen, der Bedeutung Bismarcks für diese Dinge 


1 Man lese z. B. die unklare und zwiespältige Beurteilung der Haltung 
Bismarcks gegenüber der Kolonialfrage bei von Eckardstein, Lebenserinnerungen 
und politische Denkwürdigkeiten I, 807. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 20 


306 | Helmuth Rogge 


gerecht zu werden, so etwa die 1914 erschienene Geschichte 
der deutschen Kolonialpolitik von Zimmermann. Anläufe, die 
Kolonialpolitik Bismarcks in dem Rahmen seiner Gesamtpolitik 
zu beurteilen, haben erst spät eingesetzt. Und die in fast er- 
drückender Fülle uns in den letzten Jahren bescherte Bismarck- 
literatur hat sich — von manchem rein biographischen abgesehen — 
ebenso unter dem Druck des deutschen Schicksals seit 1918 wie 
der Masse der neuzuströmenden historischen Quellen ganz über- 
wiegend auf die Erörterung der kontinentalen Grundlagen seiner 
auswärtigen Politik beschränkt. So ignoriert z. B. Hans Plehn 
in seinem wertvollen nachgelassenen Werk über Bismarcks aus- 
wärtige Politik nach der Reichsgründung die Kolonialpolitik voll- 
ständig. 

Ansätze zu einer die Zusammenhänge mit der europäischen 
Gesamtpolitik wahrenden historisch-kritischen Betrachtung der 
kolonialen Politik Bismarcks liegen seit den letzten Jahren vor 
dem Kriege in zahlreichen Arbeiten des aus der Onckenschen 
Schule stammenden Maximilian v. Hagen vor, so z. B. zur deutschen 
Marokkopolitik, zur Helgolandfrage, zu Bismarcks Ägyptenpolitik, 
Arbeiten, die sich schon damals durch die sorgsame Verwertung 
auch der ausländischen Quellen auszeichneten und bei allem Ein- 
gehen auf den vorliegenden Einzelfall doch stets den Zusammen- 
hang nicht nur mit der Kolonialpolitik überhaupt, sondern auch 
mit den großen Linien der gesamten auswärtigen Politik Bismarcks 
mit Erfolg zu verdeutlichen suchten. Sie fanden eine erste Ab- 
rundung in einer 1914 erschienenen Studie, die in wirkungsvoller 
und großzügiger Weise — wenn auch vielleicht nicht unanfechtbarer 
Grundeinstellung — die europäischen Fundamente der Bismarckschen 
„Weltpolitik“ bloßlegte. Die Verwirklichung der der Schrift voran- 
gestellten Ankündigung, daß sie ein Teil einer „demnächst er- 
scheinenden größeren Arbeit über Bismarcks Kolonialpolitik“ sei, 
hat der Weltkrieg mit seinen Folgen jahrelang hinausgeschoben. 
Erst jetzt, Anfang Dezember 1922, erscheint das Werk, das, wie 
der Verfasser mitteilt, schon 1914 im wesentlichen vollendet war, in 
einem fast 600 Seiten starken Bande!. Seinem Umfange und seiner 
ganzen Anlage nach wird man es für absehbare Zeiten als die 
Geschichte der Bismarckschen Kolonialpolitik ansehen dürfen. 


1 Maximilian von Hagen, Bismarcks Kolonialpolitik. Verlag Fr. A. Perthes 
A. G. Stuttgart-Gotha 1923. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 307 


Hagens Werk, mit weitem historischen Blick und in vornehm 
abwägendem Ton geschrieben, ermöglicht zum ersten Male, die 
Bismarcksche Kolonialpolitik in ihrem ganzen Verlauf in stetem 
Zusammenhang mit der inneren und äußeren Reichspolitik des 
großen Kanzlers zu verfolgen, wobei immer Verbindung mit den 
Fragen der Gegenwart hergestellt wird. Die Arbeit beginnt 
einleitend mit einer ausgezeichneten Darstellung der „deutschen 
Kolonialbewegung von ihren ersten Anfängen an, ihren Ursachen 
und Folgen“, charakterisiert dann im ersten Buch „die Stellung 
Bismarcks zur Kolonialpolitik“ bis zu seinem Eintritt in die 
Bewegung und bespricht im zweiten „die Voraussetzungen und 
Veranlassungen für Bismarcks Eintritt in die Weltpolitik“. Im 
dritten, besonders wertvollen Buch wird zum ersten Male eine 
geschlossene Darstellung der „inneren Kolonialpolitik“ gegeben 
und das Bismarcksche „ Kolonialpolitische System“ mit seinem 
„kaufmännischen Grundgedanken‘ und seine „Kolonialpolitik im 
Reichstage“ — ein parteiengeschichtlich sehr interessantes Kapitel — 
kritisch untersucht, während die 32 Kapitel des 4. Buches, die 
die Hauptmasse des ganzen Werkes bilden, „die Erwerbung der 
deutschen Kolonien‘ auf der Basis des europäischen Mächtesystems 
vorführen. Bei aller Kritik an dem Helden und seinem Werk, 
namentlich an dem kaufmännischen System seiner Kolonialpolitik, 
läßt Hagen doch die überragende politische Schöpferkraft des 
Kanzlers auch auf diesem, ihm verhältnismäßig fernliegenden 
Gebiet, deutlich hervortreten. Mit sicherem Scharfblick versteht 
es Hagen dabei, die diffuse Masse der Bismarckschen Kolonial- 
äußerungen kritisch auszuwerten und mit ihren Zitaten seine 
Darstellung zu beleben. Die stete Fühlungnahme mit den großen 
Wirtschaftsproblemen erweist sich für das Ganze fruchtbar und 
ergibt einen wertvollen und anregenden Beitrag zur deutschen 
Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Gleichzeitig mit der 
kritischen Darstellung der Hergänge gibt Hagens Buch in un- 
aufdringlicher Form einen Lehrgang Bismarckscher Staatskunst, die 
an sich schon die Lektüre lohnt. Die historische Bismarckliteratur 
erfährt mit dieser großzügigen Arbeit eine lange schon als not- 
wendig empfundene Ergänzung. 

Hagen gibt nach „der alten Methode des den Stoff kritisch 
durchdringenden Historikers, der es nicht verschmäht, zum Belege 
seines Urteils umfassende Zitate heranzuziehen“, eine erschöpfende 
Auseinandersetzung mit der ungeheuren Fülle des vorhandenen 

20% 


308 Helmuth Rogge 


Akten-, Buch-, Zeitschriften- und Zeitungs-, ja sogar bildlichen 
Materials, das in einem nahezu 600 Nummern umfassenden 
Literaturverzeichnis am Beginn des Werkes vorgeführt wird. Ein 
vorzügliches Register, in dem auch die Verfasser der benutzten 
Werke genannt sind, und ein ausführliches Inhaltsverzeichnis 
ermöglichen bequeme Benutzung. Die Berechtigung zu „um- 
fassenden Zitaten“ wird man dem Verfasser angesichts des grund- 
legenden Charakters seiner Arbeit nicht absprechen wollen, ob- 
schon sie den Aufbau des Ganzen komplizieren und ihre Lesbar- 
keit beeinträchtigen. Sie lassen aber einen Mangel noch schärfer 
hervortreten, für den letzten Endes weder der Verlag noch 
der Verfasser, sondern unsere durch das Versailler Schicksal 
unseres Vaterlandes bedingte wirtschaftliche und wissenschaft- 
liche Notlage verantwortlich gemacht werden muß: der Quellen- 
apparat des Buches entspricht infolge der jahrelangen Druck- 
legung nicht mehr überall dem gegenwärtigen Stande der For- 
schung. Hagen hat Bücher wie z. B. die Plehns, Windelbands 
über Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters, Herzfelds 
über die Kriegsgefahr von 1875 und die Denkwürdigkeiten von 
Eckardstein, die er in den preußischen Jahrbüchern selbst aus- 
führlich besprochen hat, nicht mehr herangezogen. So gibt Hagen, 
im wesentlichen seine Darstellung aus der bereits erwähnten 
Studie von 1914 wiederholend, eine Geschichte des Zweibundes 
von 1879, die Pribram nicht nennt, geschweige denn die diplo- 
matischen Akten des Auswärtigen Amtes heranzieht. Mehrere 
Abschnitte, wie z. B. über das österreichisch-rumänische Bündnis 
oder die Frage des deutsch-englischen Bündnisses oder auch den 
Rückversicherungsvertrag, überhaupt das in seiner Fragestellung 
an sich wertvolle erste Kapitel des zweiten Buches über die 
„Universale Konstellation“ sind damit schon bei Erscheinen ver- 
altet. Geradezu als tragisch für das Werk Hagens wird man 
es bezeichnen dürfen, daß es nach 8 Jahren des Ausreifens ein 
halbes Jahr nach der Herausgabe der diplomatischen Akten des 
Auswärtigen Amtes erscheint, ohne diese Akten — von einem 
kümmerlichen 5seitigen Nachtrag abgesehen — zu verwerten. 
Denn was man auch über das Aktenwerk vom editionstechnischen 
Standpunkte aus sagen mag, es kann niemand bestreiten, daß es, 
ebenso wie für die übrigen Bezirke der Bismarckschen Außen- 
politik, so auch für seine Kolonialpolitik, soweit sie Außenpolitik, 
von einschneidender Bedeutung ist. Hier wird, wenn auch nur 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 309 


in einer Dokumentenauswahl, zum ersten Male in innerdienst- 
lichen geheimen Anweisungen und Notizen des Reichskanzlers die 
Durchsetzung der deutschen Kolonialpolitik im Machtkampf mit 
den Mächten sichtbar. Den Historiker wird dieses Schicksal des 
Hagenschen Buches um so mehr mit Bedauern erfüllen, je mehr er 
überzeugt ist, daß diese wissenschaftliche Leistung zunächst nicht 
wiederholt werden kaun. Es mag daher der Versuch gerechtfertigt 
erscheinen, das große Thema Hagens, soweit es die Kolonialpolitik 
Bismarcks als auswärtige Politik umfaßt, hier im Zusammenhang 
mit den neuesten Quellen an den Dokumenten des Auswärtigen 
Amts zu verfolgen. 

Die Aktenherausgeber haben diese kolonialpolitischen Dokumente 
im 4. Bande unter den Gesichtspunkt der Stellung Deutschlands 
zu England eingeordnet. Sie fassen die Jahre des kolonialen Auf- 
schwungs zusammen unter dem Titel: Englisch-deutsche Be- 
ziehungen 1879—85, die der ausgehenden Kolonialperiode unter 
der Bezeichnung: Deutsch-englische Beziehungen 1885—88 und 
wollen wohl damit schon die Verschiebung des Schwergewichts 
von Deutschland auf England, die in diesen beiden Perioden 
enthalten ist, andeuten. Dazwischen stellen sie das Kapitel: 
Englisch-russische Kriegsgefahr 1885 und zum Schluß des Bandes 
lassen sie die Verhandlungen über Helgoland, nachdem sie die 
Akten über die Einbeziehung Englands in das Bismarcksche 
Bündnissystem gebracht haben, dem Allianzangebot an England 
folgen. 

Man wird in der Tat, wie dies auch Hagen tut, die ganze 
Kolonialpolitik Bismarcks, soweit sie in den Rahmen seiner großen 
Politik gehört, als eine Auseinandersetzung mit England auf- 
fassen können, bei der Frankreich aus Interessengemeinschaft 
Deutschland sekundiert, während Rußland, obwohl -auch seiner- 
seits wirkend, doch mehr im Hintergrund bleibt. Daß diese 
Gruppierung sich gerade so gestaltete, war wiederum in den 
Notwendigkeiten der europäischen Politik Bismarcks begründet, aus 
denen heraus er die Aktivität der geschlägenen französischen 
Nation von Mitteleuropa nach Afrika dirigierte. 


Eine besondere Bedeutung in der kolonialen Auseinander- - 


setzung mit England erlangte für Bismarck eine Frage, die auclı 
in dem ersten Kapitel des 4. Bandes des Aktenwerkes bis zur ersten 
Kolonialnote von 1884 im Vordergrunde steht: die ägyptische. 
Sie bildet in gewisser Weise den Knotenpunkt zwischen seiner 


310 | Helmuth Rogge 


Kolonial- und seiner Englandpolitik und damit seiner europäischen 
Gesamtpolitik. In fesselnder Weise hat Hagen schon 1915 diese 
Zusammenhänge dargelegt in seiner Schrift „England und Ägypten 
in besonderer Rücksicht auf Bismarcks Ägyptenpolitik“ und auch 
in seinem neuen Werk hat er, auf dieser Studie fußend, den vollen 
Nachweis erbracht, daß die Ägyptenpolitik des Kanzlers „Trumpf 
und Hebel“ seiner Kolonialpolitik war. In Ägypten liegt für 
Bismarck die Vorbereitung der Kolonialpolitik. Und ich möchte 
aus gewissen Anzeichen heraus vermuten, daß diese Vorbereitung 
sich nicht nur faktisch aus den Konsequenzen seiner europäischen 
Politik ergab, sondern auch subjektiv von Bismarck für eine 
künftig vielleicht mögliche Erweiterung seiner Politik über den 
europäischen Rahmen hinaus gepflegt wurde. 

Bevor die hierfür maßgebenden Zeugnisse besprochen werden, 
sei mit ein paar Worten darauf eingegangen, wie Bismarck solche 
Möglichkeiten an sich beurteilte. 

Hagen schildert ausführlich, daß und warum Bismarck in den 
ersten 10 Jahren nach der Reichsgründung Kolonialpolitik nicht 
getrieben, vielmehr alle ihm nahe gebrachten Kolonialprojekte 
abgelehnt hat. 1875 äußerte der Kanzler Besorgnisse, daß 
das Vorgehen der Marine anläßlich der Schädigung deutscher 
Interessen auf den Fidjiinseln durch England zu einer „kaiserlich- 
deutschen Kolonie“ führen könnte. Er wollte keine „Kolonial- 
provinzen“ mit Beamten und Truppen nach französischem Muster, 
er war „nicht unabhängig von liberalen Wirtschaftspolitikern, die 
in ihm den Glauben erweckt haben mögen, daß Kolonien nur ein 
kostspieliger Anachronismus und Handelsvorteile auch ohne sie 
durch internationale Verträge zu gewinnen seien, auch glaubte 
er, bis ihn weitere Erfahrungen eines Besseren belehrten, an 
solidarische Behandlung Deutschlands im System des liberalen 
Welthandels... (Hagen S. 53). Und überdies hielt er in den 
ersten Jahren dafür, daß Deutschland mit der Stabilisierung seiner 
inneren und äußeren Verhältnisse genug zu tun habe, und daß es 
bei dem Mangel an einer achtunggebietenden Flotte nicht die 
Aufgabe des Reiches sein könne, sich durch koloniale Unter- 
nehmungen in Händel mit den Mächten zu verwickeln. „Kolonial- 
geschäfte“, so lautet einer seiner markantesten Aussprüche in 
dieser Richtung, „wären für uns genau so wie der seidene Zobel- 
pelz in polnischen Adelsfamilien, die keine Hemden haben“. Er 
wollte hier wie überhaupt in seiner ganzen Politik nichts künstliches, 


— 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 311 


sondern organisches, aus dem Volke herauswachsendes. Deswegen 
machte er auch immer wieder die Stellung der Regierung zu den 
kolonialen Fragen abhängig von dem Willen, dem Impuls der 
Nation. Andererseits aber konnte sich seine aktive Natur wie 
überall so auch hier mit einem bloßen Abwarten nicht begnügen. 
Er stand dem kolonialen Gedanken keineswegs prinzipiell ablehnend 
gegenüber. Er betrachtete es vielmehr aus nationalen sowohl wie 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten als seine Aufgabe, die seit der 
Gründung des Reichs neu hervortretenden, nach Betätigung in 
der Welt drängenden Volkskräfte zu schützen und zu fördern. 
Als Graf Münster, der Londoner Botschafter, im Juni 1884 eine 
Äußerung Lord Granvilles berichtete, des Sinnes, Deutschland 
wolle anscheinend ja doch gegen seine Erwartung Kolonialpolitik 
treiben, schrieb Bismarck an den Rand des Berichts: „Was 
ist Kolonialpolitik? Wir müssen unsere Landsleute schützen.“ 
(Akten IV, 64). Aus solchen Erwägungen ließ er der spanischen 
Regierung bereits 1874 im Hinblick auf die Behinderung der 
deutschen Schiffahrt in der Südsee erklären: „Wenn sich die 
Regierung Sr. Maj. des Kaisers die Verfolgung einer eigentlichen 
Kolonialpolitik versagt, so hat sie um so mehr den Beruf, den 
deutschen Handel gegen unberechtigte Eingriffe in die Freiheit 
seiner Bewegung zu schützen.“ Und der Annektion der Fidji- 
inseln durch England im Herbst 1874 ließ er damals den Abschluß 
von Freundschaftsverträgen mit den Tonga- und Samoainseln 
folgen, Formen kolonialpolitischer Einflußnahme, die vor allem der 
Zukunft dienen wollten. In der Vertretung der Samoafrage und 
der Postdampfervorlage im Reichstag vor 1884 wird man zwar, 
worauf Hagens Darstellung hinausgeht (110), nicht Absichten zur 
„Vorbereitung und Unterstützung etwa geheimer Kolonialpläne“, 
aber doch Versuche und Fühler erkennen können, die koloniale 
Bereitschaft des Volkes zu prüfen und aufzurütteln. Das Scheitern 
dieser Versuche bestimmte Bismarck selbst zunächst zu größerer 
Reserve, hinterließ aber doch kräftige Anregungen für die Weiter- 
entwicklung der kolonialen Bewegung. Wie Bismarcks Politik 
überhaupt zwar stets aus dem Augenblick erwuchs, aber doch auf 
weite Ziele ging, so auch seine Kolonialpolitik. 

In diesem Sinne erklärte er 1876 zwei deutschen Unternehmern, 
die ihn zu kolonialer Betätigung in Südafrika anregen und die 
Unterstützung des Reichs für ihre Pläne gewinnen wollten — es 
waren Lüderitz und Ernst v. Weber, die schon 1875 Bismarck 


312 Helmuth Rogge 


vergeblich für die Erwerbung südafrikanischer Territorien zu 
interessieren versucht hatten —, daß er schon seit längerer Zeit 
die Kolonisationsfrage eifrig studiere und zu der Uberzeugung 
gekommen sei, daß eine so große Nation wie die deutsche auf die 
Dauer der Kolonien nicht entbehren könne, aber so sehr er im 
Prinzip für die Erwerbung von Kolonien sei, so wäre doch die 
Frage eine so überaus schwierige, daß er sich scheue, ohne ent- 
sprechende Vorarbeit und ohne einen Impuls aus der Nation selbst 
die Sache in die Hand zu nehmen. Auch sei die politische Lage 
noch zu ungünstig, er müsse die Eifersucht Frankreichs und die 
Empfindlichkeit Englands schonen. Die äußere Situation müsse sich 
erst verändern. Er rechne mit Gewißheit darauf, daß dies geschehen 
werde, und dann sei der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. 

Hagen (S. 52) teilt das Gespräch mit, als „einen ersten Auf- 
schluß“ über die tieferen Gründe für Bismarcks ablehnende Haltung 
gegenüber den an ihn gelangenden Kolonialprojekten. Man wird 
aber, wie ich glaube, diesen Äußerungen noch eine besondere 
Bedeutung für die Anfänge der Kolonialpolitik zumessen dürfen, 
wenn man sie in Verbindung setzt mit zwei anderen Ereignissen, 
die jenen vorhergingen, der schon erwähnten englischen Annektion 
der Fidjiinseln Ende 1874 und der Sendung Lothar Buchers nach 
London im Dezember 1875. 

Das erstere Ereignis hat in seinen Auswirkungen, worauf Hagen 
selbst u. a. schon früher aufmerksam gemacht haben und wie er auch 
jetzt wieder betont, einen entscheidenden Antrieb für Bismarcks 
Eintritt in die kolonialpolitische Initiative gegeben. Das Fidji- 
weißbuch „bietet den Schlüssel zum Verständnis der Methode seines 
nunmehrigen Vorgehens“ im Jahre 1884 (S. 96). Nach neuesten, 
von Hagen nicht mehr benutzten Quellen haben die Fidjiereignisse 
vielleicht schon viel früher zu einer wichtigen kolonialpolitischen 
Aktion Bismarcks Veranlassung gegeben. Eckardstein berichtet 
in seinen Denkwürdigkeiten (I, 308) über die Mission Lothar 
Buchers: Der Vertraute Bismarcks habe u. a. den Auftrag gehabt, 
„mit Hilfe Englands ein weitgehendes Kolonialprogramm aufzustellen 
und in Angriff zu nehmen und das englische Kabinett über die 
für Deutschland in Zukunft notwendige koloniale und wirtschaft- 
liche Ausdehnung aufzuklären und zu versuchen, einen Modus der 
Zusammenarbeit mit England in dieser Richtung zu finden““. 


1 Die Tatsache des Fühlers nach England durch die Mission Buchers Mitte 
Dezember 1875 ist durch den von Eckardstein I, 296 mitgeteilten Brief des 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 313 


Es wird doch bei aller Skepsis, die man geneigt sein mag dieser 
Mitteilung entgegenzustellen, nicht von der Hand zu weisen sein, 
daß Bismarck hier höchst. wahrscheinlich die Lehre zog aus dem 
üblen Verlauf der Fidjifrage dahin, daß Deutschland bei seiner 
Unterlegenheit gegen England zunächst versuchen müsse, sich 
über seine koloniale Zukunft, wenn es auf sie nicht verzichten 
wolle, mit England im Rahmen eines Einvernehmens zu verstän- 
digen . Die unsichere Haltung Englands in der Krieg-in-Sicht- 
Krise von 1875, in deren Verlauf es seine Stellung gegen Deutsch- 
land mehrfach gewechselt?, und die Unbefriedigung, die sie in 
weiteren englischen Kreisen hinterlassen hatte, ließen den Versuch 
gerechtfertigt erscheinen, England aus seiner Isolierung heraus- 
zuführen. Der Auftrag Bismarcks an Bucher bot dazu sozusagen 
zwei Möglichkeiten zur Auswahl, ein deutsch-englisches Zusammen- 
gehen auf europäischem oder auf kolonialem Gebiet. Fürchtete 
England in Europa deutsche Fallstricke und Hegomonieabsichten, 
so bot sich vielleicht auf dem von den europäischen Wirren 
unberührten Felde in Übersee eine Aussicht zu einer Entente mit 
England, die Deutschland kolonialpolitische Möglichkeiten sicherte 
und zugleich wieder Rückwirkungen auf die europäische Lage 
gestattete. 

Tatsächlich wurde schon 1874 in englischen Diplomatenkr eisen 
warnend die Ansicht ausgesprochen, daß Deutschland eigentlich 
notwendig zu kolonialer Expansion übergehen müsse, daß es an- 
gesichts seiner wachsenden Bevölkerung bei dem Prinzip der 


Fürsten Münster vom 14. April 1898 belegt. Von dem kolonialen Programm 
Bismarcks bei der Entsendung Buchers sagt dieser Brief nichts. Eckardstein 
stützt sich bei seinen dahingehenden Angaben auf „wiederholte Bekundungen* 
des Nachfolgers Münsters in London, des Grafen Hatzfeldt. Wie ich einer freund- 
lichen persönlichen Mitteilung Herrn Prof. Rachfahls an mich entnehme, sollen 
sich auch Holstein und Herbert Bismarck so geäußert haben. Vgl. auch Rach- 
fahl, Bismarcks englische Bündnispolitik S.7, ferner die Anmerkung der Heraus- 
geber der Bismarckakten IV, 3 und die Bemerkung Brinckmanns dazu im 
Septemberheft 1922 der „Deutschen Nation“. 

1 Auf diesen Zusammenhang scheint auch die Stelle in einem Erlaß des 
Auswärtigen Amts an die Londoner Botschaft vom 30. April 1876 zu deuten, 
wo von „unserem aufrichtigen gerade in letzter Zeit bei verschiedenen Anlässen 
wieder bekundeten Wunsche, in allen Fragen von maritimer und kommerzieller 
Bedeutung uns von der Voraussetzung einer Identität der deutschen und eng- 
lischen Interessen leiten zu lassen“, gesprochen wird (Hagen 66). 

2 Vgl.jetzt Herzfeld, Die deutsch-franz. Kriegsgefahr von 1875, Forschungen 
und Darstellungen aus dem Reichsarchiv Heft 3, S. 43ff. und 54. 


314 Helmuth Rogge 


Saturiertheit nicht stehenbleiben könne’. Und bei Ausbruch des 
Weltkrieges wurde von englischen Publizisten der höhnische und 
natürlich in dieser Einseitigkeit durchaus ungerechtfertigte Vor- 
wurf erhoben, daß Bismarck in den 70er Jahren „im blinden 
Eifer des Kampfes gegen die klerikale und sozialdemokratische 
Opposition den günstigen Moment versäumt habe, ein großes Ko- 
lonialreich für Deutschland aufzubauen?“. 

Gerade aber, weil die Engländer ein kolonialpolitisches Vor- 
gehen Deutschlands damals wohl mit einer Art instinktiver Sicher- 
heit erwarteten, lehnten sie — so wird man annehmen dürfen — 
den Fühler Bismarcks 1875 auch nach dieser Richtung hin ab. 
Es war wahrscheinlich der Fehlschlag dieses Versuchs, auf den 
Bismarcks vorhin zitierte Äußerungen von 1876 zielen, daß die äußere 
Lage für koloniales Handeln Deutschlands noch zu ungünstig sei, 
daß er Englands Empfindlichkeit schonen müsse. Der Wert der 
Londoner Absage von 1875 lag dann nach auch sonst bekannter 
Bismarckscher Weise darin, daß er sozusagen den diplomatischen 
Beleg dafür erhielt, daß England freiwillig einer deutschen Be- 
teiligung an der Erschließung überseeischer Gebiete nicht Raum 
geben werde, daß Bismarck selbst vorläufig noch die Handhaben 
fehlten, um mit England zu operieren, geschweige denn es für ein 
Herausgreifen der deutschen Politik nach Übersee zu gewinnen. 

Aus diesen Zusammenhängen heraus wird man Bismarcks Politik 
in Ägypten nach der europäischen wie nach der kolonialen Seite 
seiner Gesamtpolitik hin als Vorbereitung der Konstellation der 
80er Jahre ansehen dürfen. Von Ägypten aus gelang es Bismarck 
in den folgenden Jahren zwar nicht ausschließlich, aber doch in 
besonders wirksamer Weise, die in Europa schwer faßbare eng- 
lische Politik zu beeinflussen, sie in seine Kreise hineinzuziehen 
und sich zu verpflichten, von hier aus auch die Beziehungen Eng- 
lands zu dessen großen Rivalen Rußland und Frankreich zu 
regulieren, je nach Bedarf für seine Ziele zu verwerten und 
so die Machtverhältnisse zu schaffen, die ein kolonialpolitisches 
Vorgehen, nötigenfalls auch gegen Englar.d, ermöglichten. Wer 
solche Kombinationen abweisen will, wozu Hagen nach seinen 
Ausführungen gegen „eine lange Vorausberechnung der Bismarck- 
schen Kolonialpolitik“ (S. 116) sicher geneigt sein dürfte, wird doch 


1 Newton, Lord Lyons II, 74. Vgl. Herzfeld S. 10. 
3 O. Hintze, „Deutschland und das Weltstaatensystem“ („Deutschland und 
der Weltkrieg“) S. 25. 


Ea a o 
Bin e T 
I. * 2 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 315 


anerkennen müssen, daß sie dem Problem förderlich sein können. 
Eime endgültige Lösung kann freilich erst die Durchforschung 
aller Kolonialakten ergeben. 

Indem Bismarck gleichzeitig Frankreich die Wege nach Nord-! 
und Westafrika und nach Ostasien ebnete, gab er den beiden 
Westmächten fern von Europa neue Aufgaben, die ihre macht- 
politischen Tendenzen zugleich befriedigten und in Reibung brachten 
und ihrer Vereinigung gegen Deutschland nicht nur in Europa 
sondern auch in Afrika zunächst im Wege standen. Und während 
sich der auf Deutschland liegende Druck der großen Mächte 
lockerte, konnte er es die ersten Schritte übers Meer tun lassen. 

Auf die Einzelheiten dieser selbst für einen Bismarck erstaun- 
lich vielseitigen und beweglichen Politik, für die in den Akten 
des Auswärtigen Amts vom zweiten Bande ab höchst interessante 
Belege vorhanden sind, in der Bismarck seinen Sohn Herbert in 
wiederholten Londoner Missionen zum Staatsmann heranbilden 
konnte, kann hier nicht näher eingegangen werden. Ihr Ergebnis 
war die Festsetzung Englands in Ägypten, erkauft durch Gegner- 
schaft zu Rußland und Frankreich und Abhängigkeit von Deutsch- 
land. Granville stand unter dem Druck dieser Zusammenhänge, 
wenn er in einer Unterredung mit Herbert im Herbst 1882 nicht 
nur auf das stetige Vorrücken der Russen in Afghanistan hinwies, 


sondern auch hinsichtlich Ägyptens seinem Mißtrauen gegen Ruß- ` 


land mit der Frage Ausdruck gab, ob Herbert nicht wisse, wie 
man dort eine weitere Verstärkung des englischen Einflusses in 
Agypten aufnehmen werde. Herbert antwortete vorsichtig und 
doch vielsagend, daß Rußland allein die englische Festsetzung 
nicht würde hindern können. Der Kanzler selbst aber gab mit 
seiner lakonischen Randantwort „Schlecht!“ zu verstehen, wie 
grausam realistisch er die von ihm selbst begünstigte Situation 


1 An eine Festsetzung Frankreichs in Tunis als eine vom Standpunkt der 
deutschen Politik nützliche Wendung hat Bismarck schon frühzeitig gedacht 
(Akten 11I, 387ff.). Die Aktenherausgeber betonen zwar, daß die neuerdings 
von französischer Seite wiedergegebene Mitteilung des französischen Botschaf- 
ters in Berlin, Graf St. Vallier, wonach Bismarck schon während des Berliner 
Kongresses den französischen Minister des Äußeren Waddington auf Tunis als 
zu Frankreichs „sphère d’expansion naturelle“ gehörig hingewiesen habe, in 
den Akten keine Bestätigung finde (III, 889 A.), aber die Tatsache, daß Graf 
Münster bereits im April 1878 in einer Unterredung mit Lord Salisbury Tunis 
als französisches Ziel bezeichnete (II, 292), läßt die Mitteilung St. Valliers 
durchaus glaubhaft erscheinen. Vgl. Plehn S. 147. 


— — dr tn — — 


| 


316 Helmuth Rogge 


betrachtete, wie wenig er im Grunde und auf die Dauer von dem 
Feigenblatt der türkischen Souveränität hielt, mit dem England 
seine Blöße in Agypten bedeckte. (Akten IV, 39). Bismarck ver- 
fehlte dabei nicht, durch Herbert den Engländern diese raffinierte 
Politik nur als einen Ausfluß des deutschen Wohlwollens zu 
erklären und den Wunsch zu betonen, „ein gutes Einvernehmen 
zwischen England und Frankreich erhalten zu sehen“ (Akten 
IV, 47). „Daß wir mit Agypten allein gelassen wurden“, sagte der 
englische Innenminister Sir Harcourt im Januar 1883 zu Herbert, 
„haben wir lediglich dem Wohlwollen Deutschlands zu verdanken. 
Wir wissen alle sehr wohl, daß Fürst Bismarck in einem gewissen 
Augenblick den Wagen hätte umwerfen können, wenn er es gewollt 
hätte“ (Akten IV, 48). 

Ein Jahr später sah sich Bismarck durch die Gegnerschaft 
Englands gegen die deutschen Kolonialanfänge genötigt, den 
Wagen wirklich umzuwerfen. Während sich die Engländer noch 
in Versicherungen ihres Dankes für die großen Dienste, die Bis- 
marck ihnen in Ägypten geleistet habe, nicht genugtun konnten, 
überreichte der Kanzler ihnen mit seiner Instruktion an den Lon- 
doner Botschafter Graf Münster vom 4. April 1884 über die 
Fidjilandfrage die koloniale Gegenrechnung. | 

Inzwischen hatte bereits der allgemeine Wettlauf um die Auf- 
teilung Afrikas begonnen. In seinem Kapitel „Die unmittelbaren 
Anlässe für Bismarcks kolonialpolitische Initiative“ weist Hagen 
diese Anlässe, deren wichtigster das durch die Unternehmungen 
Belgiens im Kongoland hervorgerufene Eingreifen Englands und 
Frankreichs in Westafrika war, ausführlich nach, und zeigt auch, 
wie das Vorgehen von Lüderitz in Südwestafrika nicht nur die 
Kolonialfrage seit 1883 in ein neues Stadium führte, sondern auch 
psychologisch starke Antriebe für Bismarcks Entschließungen gab. 
„Die Konsequenzen einer Tat wußte Bismarck immer mit voller 
Schärfe zu ziehen“ (S. 163) Der Lage in Afrika sowohl als 
der eigenen außerordentlich günstigen Situation entnahm er die 
Aufforderung, nunmehr aktiv vorzugehen. 

Das Charakteristisch und Neue, ja vom Standpunkt der 
Bismarckischen Gesamtpolitik geradezu Umwälzende dieses Mo- 
ments?! und der in der folgenden deutsch-englischen Auseinander- 


1 Schon 1917 hat Oncken in seinen historisch - politischen Betrachtungen 
über „Das alte und das neue Mitteleuropa“ Bismarcks Wendung zur Kolonial- 
politik 1884/85, mit der er die ausschließliche Kontinentalpolitik verließ, als 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 317 


setzung weiterentwickelten Situation liegt darin, daß Bismarck 
die deutsche koloniale Frage damit in die Wagschale seiner all- 
gemeinen politischen Beziehungen zu England wirft, sie in ihrer 
Bedeutung für Deutschland den Lebensfragen Englands im Orient 
und in Ägypten koordiniert und damit unzweideutig seinen Willen 
erkennen läßt, aus der Rolle der für England so bequemen kolonialen 
Passivität endgültig herauszutreten. 

In freundschaftlichem aber durchaus ernstem Tone läßt der 
Kanzler die englische Regierung vor die Wahl stellen, entweder 
die deutschen kolonialen Interessen anzuerkennen, oder die Unter- 
stützung der deutschen Politik zu verlieren. England sei bisher 
in der ägyptischen Frage immer der empfangende Teil gewesen, 
Deutschland müsse jetzt einmal die Gegenseitigkeit verlangen. 
Eine Absage werde „notwendig auf unser politisches Verhältnis 
zurückwirken“ (Akten IV, 49) Ehe er sich aber zu unter Um- 
ständen entscheidenden Schritten entschließt, sucht er sich über 
die zu erwartende Haltung der englischen Regierung noch einmal 
Anhaltspunkte zu verschaffen. Er beauftragt Münster, Englands 


Verständigungsbereitschaft durch das Anerbietemr zu sondieren, 


gegen eine weitere Gewährung der deutschen Unterstützung in 
den für England brennenden Fragen, namentlich in Ägypten,. die 
Insel Helgoland an Deutschland abzutreten. England könnte 
dadurch „Deutschland die freundschaftliche Begünstigung der eng- 
lischen Politik. .. für die Zukunft sehr erleichtern“. Zugleich 
legt Bismarck in der Instruktion an Münster dar, in welchem 
Maße Deutschland nötigenfalls in der Lage sei, die Stellung Eng- 
lands zu dessen großen Rivalen Frankreich und Rußland zu kom- 
plizieren. „Wir glauben“, sagt er, „daß unser Verhalten — ich will 
nicht sagen zu England selbst, da wir einen Streit mit demselben 
niemals beabsichtigen — aber unser Verhalten zu Gegnern oder 
Rivalen Englands für die englische Politik von höherer Wichtigkeit 
ist, als der Besitz von Helgoland und als alle Handelsrivalitäten 
deutscher und englischer Firmen in entlegenen Meeren... Wir 
werden wie seit 22 Jahren, so auch ferner gewiß die Politik 
beobachten, die Freunde unserer Freunde zu sein. Wir würden, 
wenn wir das nicht wären, immer noch nicht die Feinde Englands 
sein, aber es würde nicht schwer für uns sein, den geborenen 
und wegen Unverträglichkeit praktischer Interessen permanenten 


„den schärfsten Einschnitt in seine Auslandspolitik seit der Reichsgründung“ 
bezeichnet (S. 42). 


318 Helmuth Rogge 


Gegnern Englands Dienste zu erweisen, durch welche wir dann 
unsere guten Beziehungen zu ihnen zweifellos fördern würden“ 
(Akten IV, 51). 

Hagen (S. 341) hat vor Kenntnis der Akten diese Darlegungen 
Bismarcks, soweit ihr Inhalt aus englischen Quellen bekannt war, 
als ein „Bündnisgesuch“ an England aufgefaßt und auch in seinem 
Nachtrag über die Akten des Auswärtigen Amts hierauf verwiesen, 
allerdings mit der Abschwächung, daß es sich um die „Anbahnung 
einer deutsch-englischen Interessengemeinschaft“ gehandelt habe. 
Nach einer aufmerksamen Lektüre der Auslassung vom 5. Mai kann 
aber doch kein Zweifel sein, daß der Kanzler mit ihr wirklich nur 
„einen Druck auf England ausüben und zugleich die Perspektiven 
zeigen wollte, die sich eröffneten, wenn England sich seiner im 
Hintergrund stehenden Kolonialpolitik wiedersetzen würde“ (Hagen 
X. 332). Mit ihren Seitenblicken auf Rußland und Frankreich 
besagt die Instruktion selbst am deutlichsten, daß sich Bismarck 
England gegenüber völlig in der Vorhand fühlte. Das gestattete 
ihm, England die Abtretung Helgolands als „Kriterium“ dafür 
vorzuschlagen, ob es geneigt sei, „für das weit wichtigere Aner- 
bieten unseres Beistandes in den politischen Geschäften Englands, 
Deutschland in der Südsee und in Afrika klaglos zu stellen“, 
wobei er wohl von vornherein mit einer Ablehnung als mit einem 
für spätere Auseinandersetzungen garnicht unerwünschten Erfolg 
seiner Taktik rechnete. Die englischen, durch Scharfsichtigkeit 
nicht ausgezeichneten Staatsleiter aber glaubten unter dem Ein- 
druck der beruhigenden Berichte ihres Berliner Botschafters und 
der bisherigen von Bismarck geschickt benutzten Haltung des 
deutschen Reichstages gerade damals nicht recht an den Ernst 
solcher Sprache (vgl. Hagen S. 35), sie betrachteten „die Mög- 
lichkeit eines Umschlags unserer Politik wegen Mangels an Gegen- 
seitigkeit nicht als eine ernsthafte Eventualität“ (Akten IV, 62). 
Bismarck schob die Schuld hierfür zum guten Teile dem Grafen 
Münster zu. Tatsächlich brachte auch der Botschafter in seiner 
Sondierung bei Lord Granville am 17. Mai die Bismarckische 
Instruktion nur bezüglich Helgolands zur Ausführung, und zwar 
faßte er die Frage nicht in erster Linie als einen taktischen Zug, 
sondern als ein Bismarck an sich wichtiges Ziel auf. Münster 
glaubte in Verkennung der Sachlage aus der Instruktion seines 
Chefs entnehmen zu sollen, daß Bismarck mit dem Helgoländer 
Plan gerade das Prinzip betonen wollte, erst „Herr vor der 


` 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 319 


eigenen Tür“ zu sein, daß er überseeische Unternehmungen für 
schädlich halte, und er dachte sicher, Bismarcks Linie zu treffen, 
wenn er in seiner Antwort — mit deutlicher Spitze gegen Carl 
Peters’ Gesellschaft für deutsche Kolonisation — von den seiner 
„unmaßgeblichen Meinung nach ganz unpraktischen und unreifen 
Kolonialbestrebungen, welche zur Bildung von Vereinen geführt 
haben“, sprach. Die Erwerbung Helgolands und der Bau des 
Nordostseekanals, das waren Ziele, deren Erreichung Münster, 
wie wir auch aus seinem Briefwechsel mit Bennigsen wissen, 
durch Bismarck erhoffte (Akten IV, 53 f.). Auf die unendlich 
viel wichtigere Frage, für deren Aussichten Helgoland nur „ein 
Kriterium“ sein sollte, „ob England in seiner gegenwärtigen Situ- 
ation geneigt sei, für unser schwerwiegendes Anerbieten, die eng- 
lische Politik ferner wie bisher zu unterstützen, jenseits der Meere 
uns klaglos zu stellen und den berechtigten Unternehmungen 
deutscher Reichsangehöriger nicht. in den Weg zu treten“, ver- 
schaffte Münster Bismarck keine Antwort. | 

Hagen sagt in seinem Kapitel „Bismarcks amtliche koloniale 
Mitarbeiter“ über den Grafen Münster, er sei „durch Tradition, 
Bildung und Heirat allzusehr zum Engländer geworden, als daß 
er die gegen England geführte Kolonialpolitik von sich aus hätte 
billigen können. Er hielt die Welt für verteilt und zürnte den 
Berliner Geheimräten, die Bismarck zu solchem Unsinn überredet 
hätten. Bismarck ließ ihn daher im Unklaren über seine Ziele, 
sodaß man im englischen Lager behauptete, niemand sei letzten 
Endes mehr über Bismarcks Kolonialpolitik erstaunt gewesen als 
der Londoner Botschafter.“ Das ist die Kehrseite der außer- 
ordentlich geschickten Regie, mit der Bismarck den Engländern, 
die sich weitgehend von innerpolitischen Rücksichten in ihrer aus- 
wärtigen Politik bestimmen ließen, immer wieder seine ganze 
Kolonialpolitik aus innerpolitisch-taktischen Erwägungen erklärte. 
Sie hat ihren Eindruck in England, wie man sieht, nicht verfehlt, 
aber auch den eigenen Botschafter geblendet“. 


1 Münster selbst hatte z. B. die Haltung des englischen Kabinetts in der 
Krieg-in-Sicht-Krisis von 1875 Bennigsen gegenüber mit Motiven der inner- 
englischen Politik erklärt (Oncken, Bennigsen II, 286). Mit der notwendigen 
Rücksicht auf die englische Innenpolitik motivierte Salisbury auch — von 
weiteren Beispielen abgesehen — seine Zurückhaltung in der Frage des Orient- 
dreibundes, weswegen Bismarck umgekehrt dem englischen Premierminister 
eine aktivere Beteiligung an den europäischen Problemen als Ablenkung von 
den inneren Nöten zu empfehlen suchte (Akten IV, 348f.). 


320 Helmuth Rogge 


Andererseits zeigen aber jetzt die Akten des Auswärtigen 
Amts, daß Münster, der später, wie Eckardstein bezeugt, so gern 
über das Auswärtige Amt als über das „Zentral-Rindvieh“ schimpfte, 
mehrfach aus Unvermögen und Voreingenommenheit die Politik 
seines Chefs mißverstanden hat. Es sei hier nur an seine Ver- 
tretung des Fühlers nach England 1879 (Akten IV, 3ff.) erinnert. 
Und 1886 hat er als Botschafter in Paris durch seine Bismarck 
völlig entgegengesetzte, ja dessen Politik geradezu durchkreuzende 
Auffassung der Lage in Frankreich den schärfsten Widerspruch 
des Kanzlers, vielleicht nur halb bewußt, herausgefordert (Akten 
VI, 160ff.). Wenn Bismarck ihn trotzdem hielt und von London 
nach Paris sandte, geschah dies wohl, um die in Münsters Be- 
gabung und gesellschaftlichen Beziehungen liegende Fähigkeit der 
Beobachtung fremder Verhältnisse auszunutzen, obwohl er auch 
hierin mit dem unglücklichen Immediatbeı icht von 1886 den Kanzler 
schwer enttäuscht haben mag. 

Als dann die deutsch-englischen Verhandlungen wegen Angra 
Pequena, die schon seit Ende 1883 zu Verwahrungen Deutschlands 
geführt hatten, nach langer Verschleppung durch die englische 
Regierung erkennen ließen, daß England gesonnen war, die Küste 
Westafrikas vom Standpunkt einer „afrikanischen Monroedoktrin“ 
als ausschließlich englische Interessensphäre anzusehen, zog Bis- 
marck den Fühler wegen Helgoland schnell zurück: „Helgoland 
würde den Vorwand liefern, die Gerechtigkeit unserer afrikanischen 
Ansprüche auf die Linie unseres Rechts auf Helgoland herabzu- 
drücken“ (Akten 4, 56). Am 8. Juni empfing der deutsche Reichs- 
kanzler ostentativ den Burenpräsidenten Krüger mit besonderen 
Ehrungen (Hagen S. 358 ff.). 

Ein entscheidender Schritt war inzwischen geschehen: Bismarck 
hatte am 24. April 1884 Lüderitz und seine Erwerbungen in Süd- 
westafrika unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt und 
damit in aller Form Deutschlands Eintritt in die Reihe der Kolonial- 
mächte vollzogen. Die englische Regierung aber ging über diesen 
Schritt einfach zur Tagesordnung über, ja sie forderte die Kap- 
regierung wiederholt zur Besitznahme der südwestafrikanischen 
Küste auf und ließ im Parlement verlauten, daß England zwar keine 
formellen Ansprüche an Angra Pequena habe, aber das Recht für sich 
beanspruchen müsse, andere Mächte von dem Besitze auszuschließen. 
Diese Nichtachtung der wohlbegründeten deutschen Ansprüche gab 
dem Kanzler, wie er in einem Erlaß an Münster vom 1. Juni 1884 


— — — 2 A 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 321 


scharf betont, „Anlaß zu einer Erwiderung, um nicht zu sagen 
zu einer Verwahrung unserer Rechte als einer Macht von gleicher 
Unabhängigkeit und Freiheit des Handelns wie England .... 
Wenn Lord Granville mit der Meinung, daß Deutschland Kolonial- 
politik treiben wolle, eine wohlwollende Stimmung des eng- 
lischen Parlaments für uns unvereinbar findet, so wären wir be- 
gierig zu erfahren, weshalb das Recht zu kolonisieren, welches 
England im weitesten Maße ausübt, uns versagt sein sollte. . 
Wenn wir wirklich Absichten hätten Kolonien einzurichten, wie 
kann Lord Granville unser Recht dazu bestreiten in dem Augen- 
blick, wo die englische die Ausübung desselben Rechtes der 
Kolonialregierung am Kap nach Belieben anheimstellt. Es liegt in 
dieser Naivität des Egoismus eine Verletzung unseres National- 
gefühls, auf die Ew. pp. Lord Granville aufmerksam machen 
wollen. Das ‚quod licet Jovi‘ etc. kann Deutschland nicht auf 
sich anwenden lassen“ (Akten IV, 60 f.). 

Das Ergebnis solcher Vorstellungen, denen Herbert Bismarck 
in London persönlich Nachdruck verlieh, war ein Beschluß des 
englischen Kabinetts zur bedingungslosen Anerkennung der 
deutschen Schutzherrschaft über Angra Pequena und die formelle 
Preisgabe des englisch-portugisischen Kongovertrages, Ereignisse, 
die in Deutschland ebenso wie in England als ein voller diplo- 
matischer Sieg Bismarcks empfunden wurden (vgl. Hagen S. 367). 
Indessen kam es durch das von Bismarck freilich schnell durch- 
schaute Verfahren, mit dem sich das englische Kolonialamt im 
Zusammenspiel mit der Kapregierung aus der Affäre zu ziehen, 
d. h. die englischen Zugeständnisse praktisch unwirksam zu 
machen suchte, bald zu neuen Reibungen. Am 16. Juli 1884 
faßte das Kapparlament auf Betreiben des englischen Kolonial- 
amts einen Beschluß zur Annexion der Küste nördlich und süd- 
lich Angra Pequena. In ihrer Note vom 19. Juli krüpfte die 
englische Regierung die Anerkennung der deutschen Ansprüche 
an der westafrikanischen Küste an die neue Bedingung, daß 
Deutschland in diesen Gebieten keine Strafkolonien anlege, wor- 
auf Bismarck mit einer „umgehenden energischen und stolzen 
Zurückweisung“ antwortete. Um dieselbe Zeit erfolgten um- 
fassende deutsche Flaggenhissungen an der südwestafrikanischen 
Küste und in. Kamerun, Togo und Neuguinea (Akten IV, 77 Anm.). 
Die deutsche Regierung unter Bismarck entwickelte mit diesen 
Schritten eine kolonial-politische Initiative, die mit dem auch 

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 21 


322 Helmuth Rogge 


jetzt noch maßgebenden Prinzip, die Flagge dem Handel folgen 
zu lassen, tatsächlich doch einen neuen macht- und in gewissem 
Sinne weltpolitischen Zug verband. 

Die deutsch-englischen Beziehungen traten nunmehr in eine 
Krise, deren Ergebnis anscheinend nur noch der offene Bruch 
sein konnte. Bismarck ließ jetzt die englische Politik den vollen 
Druck des mächtigen Deutschen Reiches an der Stelle fühlen, 
wo sie, wie schon gezeigt wurde, nicht ohne seinen Anteil, be- 
sonders druckempfindlich war, in Ägypten. Hier tobte im Sudan 
seit 1883 der Aufstand des Mahdi. England, das eben noch die 
Verminderung seiner Truppen in Ägypten beschlossen hatte, sah 
sich vor die Frage größeren militärischen Eingreifens gestellt. 
Die ägyptischen Finanzen gingen dem Bankrott entgegen. Ein 
Vorschlag des englischen Kabinetts, zu ihrer Sanierung die Groß- 
mächte in einer Londoner Konferenz zusammentreten zu lassen, 
war von Deutschland, wie Lord Granville bereits Ende April 1884 
in einer Unterredung mit Herbert Bismarck dankbar anerkannt hatte 
(Akten IV, 50), zuerst von allen Eingeladenen akzeptiert worden. 

Das erste Symtom des Umschwenkens der deutschen Ägypten- 
politik — der Hagen ein eigenes Kapitel widmet (S. 371 ff.) — 
zeigt sich jetzt darin, daß der Kanzler plötzlich zu Granvilles 
Bestürzung den bisher immer betonten Standpunkt der mate- 
riellen deutschen Uninteressiertheit in Agypten fallen und damit 
seine Absicht erkennen läßt, die Sonderstellung, die Deutschland 
bisher zugunsten Englands in der ägyptischen Frage eingenommen 
hatte, aufzugeben und in die Reihe der finanziell interessierten 
Mächte zu treten (Akten IV, 64 ff.). Auf der Londoner Konferenz 
tritt dieser Umschwung deutlich in Erscheinung. Es kommt dort 
zu einem förmlichen Frontwechsel der deutschen Poljtik, zu einem 
Zusammengehen mit Frankreich. Da Bismarck sich hierbei auf 
den Dreibund und das damals erneuerte Dreikaiser verhältnis 
stützen kann, steht England wie in den Tagen Napoleons I. dem 
geschlossenen Block der kontinentalen Mächte gegenüber. 

Aus den englischen Quellen wußten wir schon, wie Bismarck 
auf der Konferenz Frankreichs Wünsche vertreten und die Tagung 
durch wiederholtes Vorbringen einer vom Programm ausge- 
schlossenen Frage, das zu scharfem Zusammenprall zwischen 
Münster und Granville führte, schließlich sprengen ließ. Aus den 
Akten erfahren wir jetzt, daß Bismarck das antienglische Zu- 
sammengehen Münsters mit dem französischen Vertreter noch 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 323 


nicht weit genug gegangen ist. England hatte zwar eine offen- 
sichtliche diplomatische Niederlage erlitten, war aber tatsäch- 
lich doch in seiner Stellung in Agypten befestigt worden. Dies 
Ergebnis war insofern echt Bismarckisch, als es für England 
wie für Frankreich neben einem Erfolg auch einen Fehlschlag in 
sich schloß. Aber Bismarck hätte damals, worüber jetzt erst 
die Akten vollen Aufschluß geben, anscheinend darüber hinaus 
gewünscht, daß Frankreichs Absichten, die nicht auf Abbruch, 
sondern auf Vertagung der Konferenz mit der Aussicht auf Wieder- 
aufnahme des Verfahrens in Agypten gingen, volle Befriedigung 
gefunden hätten. In einem Erlaß an Münster (vom 12. August 1884) 
stellt der Kanzler die ägyptischen Fragen scharf in den Zu- 
sammenhang mit seinen kolonialen Beschwerden. Er bedauert, 
daß Münster die kühle Haltung Deutschlands als „Folge der 
englischen Behandlung unserer überseeischen Interessen“ nicht 
noch schärfer akzentuiert habe, daß er namentlich in der Unter- 
stützung der französischen Stellungnahme nicht noch weiterge- 
gegangen sei. Wenn wir die Rechte unseres überseeischen Handels 
„nicht energisch vertreten, laufen wir Gefahr, durch Verdunkelung 
derselben in eine inferiore Stellung zu England zu geraten und 
die anmaßliche Überhebung zu bestärken, mit welcher England 
und seine Kolonialregierungen gegen uns auftreten. Wir können 
dadurch schließlich vor die Eventualität eines vollen Bruches ge- 
trieben werden, wenn es Ew. Exz. nicht gelingt, der englischen 
Regierung selbst diese Gefahr mehr als bisher anschaulich zu 
machen. Schüchternheit ist bei der Rücksichtslosigkeit der eng- 
lichen Kolonialpolitik nicht angebracht und kein Mittel, in guten 
Verhältnissen mit England zu bleiben.“ Eine Fortsetzung der 
englischen Politik wird uns nötigen, „unsere Fühlung mit Frank- 
reich zu befestigen. Diese Eventualität hat ohne Zweifel ihre 
bedenklichen Seiten, insofern es Frankreich einfallen könnte, für 
eine Vereinigung seiner Politik mit der unserigen England gegenüber 
eine Kompensation in Lothringen zu verlangen, . aber nur durch 
Entschiedenheit und nötigenfalls auch Schärfe in unserer Haltung 
gegen England kann ihr vorgebeugt werden“ (Akten IV, 77 ff. u. 95)!. 


1 Diese wie auch andere Direktiven Bismarcks aus der Geschäftsführung 
seiner auswärtigen Politik in den 80er Jahren hat übrigens merkwürdiger- 
weise bereits K. A. v. Müller 1915 in den von ihm, A. v. Brauer und E. Marcks 
herausgegebenen „Erinnerungen an Bismarck S. 239 ohne Belege als „zeit- 
genössische Aufzeichnungen“ (ö) publiziert. | 

21“ 


324 Helmuth Rogge 


Die Befestigung der Fühlung mit Frankreich äußerte alsbald 
ihre Wirkung. In der Instruktion, die der deutsche Generalkonsul 
Nachtigal für sein im Einverständnis mit Frankreich vorbereitetes, 
aber vor England und sogar vor dem Reich verheimlichtes Vor- 
gehen in Westafrika mitbekam, wurde ihm Schonung der franzö- 
sischen Interessen ausdrücklich zur Plicht gemacht, da Deutsch- 
land die westafrikanischen Fragen möglichst im Einvernehmen 
mit Frankreich zu behandeln wünschte (Akten IV, 425). Diesen 
Standpunkt hielt die deutsche Politik auch im weiteren Verlauf 
der Kolonialauseinandersetzungen fest. Er fand seinen interna- 
tionalen Ausdruck in dem deutsch-französischen Zusammenarbeiten 
auf der vom 15. November ab unter Bismarcks Vorsitz in Berlin 
tagenden Kongokonferenz. 

Bismarck war sich dabei stets bewußt, daß die deutsch-franzö- 
sische Kolonialentente bei dem Charakter der französischen Nation 
und der französischen Politik nichts Dauerndes sein, vielmehr 
nur eine taktische, zeitlich begrenzte Aushilfe darstellen könnte, 
Daher verhielt er sich auch gegen französische Anregungen, in 
der ägyptischen Frage selbst die Initiative im Sinne der franzö- 
sischen Wünsche zu nehmen, ganz reserviert und ließ Graf Hatzfeldt 
in seiner Besprechung mit Courcel, dem französischen Botschafter in 
Berlin, sagen: „Frankreich müsse doch endlich einmal einsehen, daß 
es sich mit unserer ganzen Situation nicht vertrüge, uns für Ägypten 
en avant zu setzen“ (Akten III, 416. Er versuchte vielmehr, die Fran- 
zosen zu weiterem Vorgehen in Ägypten gegen England zu gewinnen. 

Wie richtig Bismarck die damalige französische Politik beur- 
teilte, zeigen schon die Äußerungen Jules Ferrys im Juli 1885, 
in denen er nach seinem Sturz in der französischen Kammer zu 
verstehen gab, daß er die elsaß-lothringische Frage keineswegs 
aufgegeben, sondern nur für die Zeit der kolonialen Zusammen- 
arbeit mit Deutschland vertagt habe. Wir wissen heute auch, 
daß selbst ein Courcel, der die deutsch- französische Kolonial- 
verständigung von französischer Seite vermittelte, nicht von der 
Politik des „jamais rien pardonner, jamais rien oublier“ abwich, 
vielmehr auch Ferry gegenüber das Programm vertrat: „Pacifier 
le présent, réserver l'avenir“ (Akten III, 421), daß also auch 
Courcels „aufrichtige Versöhnungsbereitschaft“ (Hagen S. 426) mit 
starken Vorbehalten belastet war. 

Die Einzelheiten der gemeinsamen deutsch-französischen Schritte, 
in deren Verlauf es sogar zu persönlichen Konferenzen zwischen 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 325 


Bismarck und Courcel in Varzin und Berlin und zwischen Herbert 
und Jules Ferry in Paris kam (Akten III, 414 ff.), erstreckten sich 
vor allem, da Frankreich in der ägyptischen Frage zu Bismarcks 
Bedauern sich zunächst einer ziemlichen Reserve befleißigte, auf 
die Abgrenzung der deutschen und französischen Interessen in 
Westafrika, wie sie die Kongokonferenz dannfixierte(AktenIV, 264). 
Die späteren Monate, zu Beginn des Jahres 1885, fanden dann 
auch in Agypten wieder Deutschland und Frankreich in gemein- 
samem Auftreten gegen England (Akten III, 430 ff.). Vervollständigt 
wird dieses Bild durch die Billigung und Unterstützung, die 
Bismarck der französischen Expansion in vorsichtiger doch wirk- 
samer Form in Ostasien gewährte !. 

Bediente sich Bismarck so des französisch- englischen Kolonial- 
gegensatzes zur Unterstützung seiner eigenen Kolonialpolitik gegen 
England, so wünschte er ihn doch nicht mit anderen als diplomatischen 
Mitteln ausgefochten zu sehen. „Ein französisch- englischer Krieg 
würde für uns, auch wenn wir unbeteiligt blieben, eine ähnliche 
Kalamität sein, wie ein russisch- österreichischer“, so telegraphierte 
er am 5. Oktober 1884 dem bereits auf dem Wege zu Jules Ferry 
befindlichen Sohn Herbert. Denselben Standpunkt hat dieser 
selbst den Engländern gegenüber vertreten. Und in einer späteren 
Instruktion an Hohenlohe vom 25. Mai 1885 heißt es: „Wir dürfen 
uns keine von beiden Mächten ohne Not verfeinden und weder 
ihre Intimität anbahnen helfen, noch die Verstimmung zwischen 
ihnen bis zum Kriege zwischen beiden fördern“ Akten IV, 446). 
Es kann danach kein Zweifel sein, daß Ferrys Argwohn, Bis- 
marck wünsche Frankreich durch einen Kampf mit England für 
eine Reihe von Jahren geschwächt zu sehen (Akten III, 431 A), 
wirklich unbegründet war. Bismarcks Politik zielte auch nicht 
dahin, wie Ferry argwöhnte, die jeweilige deutsch-französische 
Annäherung dazu auszunutzen, „der englischen Regierung Nasen- 
stüber zu versetzen und Frankreich nachher wieder fallen zu 
lassen“ (Akten III, 418), sie sah vielmehr in einem Einvernehmen 
mit Frankreich, auch außerhalb der kolonialen Fragen, so lange es 
ohne anderweitige Nachteile zu haben war, ein deutsches Interesse“. 

ı Vergleiche z. B. Bismarcks Äußerungen über seine Haltung Frankreich 
gegenüber in der Tonkingfrage zu Fürst Hohenlohe vom 24. Januar 1884 
(Hohenlohe II, 848) und Herbert Bismarcks Außerungen zu Ferry vom 
6. Oktober 1884 (Akten III, 436 f.). 


3 Siehe die von Randolph Churchill (W. Sp. Churchill, Randolph Churchill IT, 
478) berichtete Außerung Bismarcks nach Ferrys Tod vom 6. August 1893. 


326 Helmuth Rogge 


Herbert Bismarck hatte im Sommer und Herbst 1884 die 
schwierige Aufgabe, die englischen Politiker persönlich im Sinne 
der Politik seines Vaters, in die er wie kein anderer Einblick 
hatte, zu bearbeiten . Die innerenglischen Regierungsverhältnisse 
boten ihm hierfür zahlreiche Ansatzpunkte. Seine Londoner 
Meldungen geben uns in ihrer Schonungslosigkeit höchst ein- 
drucksvolle Bilder von der Uneinheitlichkeit und Zerfahrenheit 
des englischen Kabinetts. Gladstone kümmerte sich verhältnis- 
mäßig wenig um die Einzelzüge der auswärtigen Politik. Gran- 
ville war in den kolonialen Dingen unorientiert und im Gegensatz 
zu Bismarck nicht imstande, sich den Uberblick über alle an ihn 
herantretenden Fragen zusammen mit der Vertretung seiner Politik 
im Parlement zu wahren. Er sucht in seinen Unterredungen mit 
Herbert alle möglichen Ausflüchte, haftet an Nebensächlichkeiten 
und verschanzt sich hinter dem ausgesprochen deutschfeindlichen 
und aktiven Kolonialamt, das seinerseits einzelne Kolonial- 
regierungen, wie namentlich die Kapkolonie vorschob. Deutsche An- 
fragen nach dem Vorhandensein englischer Ansprüche faßte das 
Kolonialamt mit stillschweigender Billigung der Regierung als 
eine Ermunterung auf, konkurrierende englische Besitzergreifungen 
nachträglich vorzunehmen. Hieran erinnert Bismarck in einem 
Erlaß an Graf Hatzfeld vom 2. April 1886, Akten IV, 145). 

Lord Derbys Kolonialagenten traten den deutschen Bestre- 
bungen, auch nachdem die englische Regierung die Deutschen an 
den noch herrenlosen Punkten der afrikanischen Küste offiziell 
begrüßt hatte, wo sie nur konnten, entgegen. In Südwestafrika 
und Kamerun hetzten sie die Eingeborenen zur Vertreibung der 
Deutschen auf. Es kam zu Zusammenstößen zwischen Deutschen 
und Engländern in den Kolonien. Wo die deutsche Flagge bereits 
gehißt war, suchten die Engländer das deutsche Gebiet 
schleunigst abzuriegeln. Kamerun wurde vom Hinterland abge- 
schnitten, Südwestafrika die Verbindung mit den Buren unter- 
bunden (Akten IV, 92). 

Schon Münster gegenüber hatte Bismarck rücksichtslos betont, 
daß „das Versteckspielen mit dem Kolonialamt und die Berufung 
auf die Selbständigkeit der englischen Kolonien nichts als Winkel- 


ı Vgl. Windelband, Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters (1921), 
wo auch (S. 11) auf „das eigentlich unmögliche Verhältnis“, das durch die Aus- 
schaltung des offiziellen Botschafters durch den jungen Sohn des Kauzlers 
geschaffen wurde, hingewiesen wird. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 327 


züge seien, solange die letzteren unter dem Zepter der Königin 
stehen und das Mutterland mit seiner Macht dieselben in Schutz 
nimmt, wenn deren Politik sie in Händel mit fremden Mächten 
verwickelt“ (Akten IV, 61). Und in einer späteren Instruktion vom 
5. Dezember 1884 gab Bismarck ihm auf, Lord Granville offen 
zu sagen, „daß wir uns nicht dazu verstehen könnten, zwei 
Konti über unsere Beziehungen zu England zu führen: das eine 
mit dem Auswärtigen Amt, auf dem wir nur freundliche Worte 
als unser Kredit einzutragen hätten, das andere mit dem Kolonial- 
amt, auf dem wir mit Schädigungen belastet werden“ (Akten IV, 93). 
Bismarck ging also nicht von „falschen Prämissen“ aus, „wenn 
er die Ansichten des Kolonial- und des Auswärtigen Amtes trennte“ 
(Hagen S. 410) Er durchschaute vielmehr durchaus „die machia- 
vellistische Seite der englischen Weltpolitik, bei der das schein- 
bar kolonial-unlustige Auswärtige Amt erst handelte, wenn das 
Kolonialamt durch die Organe seiner überseeischen Regierungen 
vollendete Tatsachen geschaffen hatte“. (Hagen S. 442). 

Die Ergänzung zu dieser Politik Bismarcks, die in dem 
wechselseitigen Ausspielen von Kolonial- und Auswärtigem Amt 
liegende englische „Zwickmühle“ mattzusetzen, bildeten die Be- 
mühungen Herberts, die jüngeren englischen Kabinettsmitglieder, 
die nicht in dem Maße wie der Grand Old Man, wie Granville 
und Derby in den Traditionen der liberalen englischen Schule 
gefesselt waren, sondern ein lebhafteres Gefühl für die europä- 
ischen Argumente der Bismarckischen Staatskunst besaßen und 
teilweise sogar England mit Kolonien schon überlastet glaubten 
(Akten IV, 84 und 86), für seine Auffassung zu gewinnen. Zugleich 
konnte Bismarck dadurch hoffen, die innerenglische Kluft zu ver- 
tiefen, die Aktionskraft des englischen Kabinetts und sein Ansehen 
im Lande zu schwächen und es für den Rücktritt reif zu machen. 
„Fast die gesamte englische Presse hallte in den letzten Wochen 
wider von Anklagen gegen ein Ministerium, welches durch eine 
eigentümliche Mischung von Halsstarrigkeit und Schwäche den 
englischen Namen in Mißachtung gebracht hat“, schrieb die offi- 
ziöse Kölnische Zeitung mit sichtlicher Genugtuung am 28. Fe- 
bruar 1886. Wenn Herbert Bismarck im Oktober 1884 Ferry 
gegenüber das Interesse Deutschlands wie der anderen Mächte 
an der Erhaltung Gladstones im Amt betonte und versicherte, 
daß die deutsche Regierung nicht daran denke, ihn stürzen zu 
wollen (Akten III, 434), so hatte er dafür natürlich seine besonderen 


328 Helmuth Rogge 


diplomatischen Gründe, namentlich im Hinblick auf Ägypten. Die 
Pall Mall Gazette sprach im September 1884, gegen Gladstone 
polemisierend, ganz offen von Bismarcks Wunsch, jenen durch 
Salisbury zu ersetzen (Hagen S. 407). 

Es ist erstaunlich, in Herberts Berichten zu lesen, mit welcher 
Offenheit einzelne englische Minister wie z. B. Harcourt und 
Hartington, die Staatssekretäre des Inneren und des Krieges, 
oder der wohl bedeutendste Kopf der Regierung Joe Chamberlain 
und Granvilles Unterstaatssekretär Charles Dilke die Kolonial- 
politik ihres eigenen Kabinetts Herbert gegenüber verurteilen, 
ja verächtlich machen. Sie lassen sowohl das Foreign Office als 
das Colonial Office dem deutschen Vertreter gegenüber fallen und 
erkennen die Berechtigung des deutschen Standpunktes und die 
England geleisteten deutschen Dienste voll an. Dabei verfehlen 
sie nicht, ihre Unorientiertheit in den deutschen Kolonialsachen 
zu dokumentieren und sich erst von Herbert über sie au fait 
setzen zu lassen. Sir Harcourt erklärte noch am 22. Juni Herbert: 
„Den meisten Ministern war die ganze Frage bisher unbekannt, 
ich weiß auch jetzt noch nicht, wo Angra Pequena liegt“ (Akten 
IV, 174). Auch der Prinz von Wales äußerte zu Herbert neben 
dem Wunsch, „eine wirkliche und dauernde Alliance mit Deutsch- 
land“ geschaffen zu sehen, „daß er die jetzigen englischen Tor- 
heiten mit Kummer sehe“ (Akten IV, 85 fl.). 

Aber eine unmittelbare Bedeutung für die deutschen Kolonial- 
interessen konnte all den zahlreichen, von Herbert sehr lebendig 
wiedergegebenen deutsch-freundlichen Äußerungen dieser englischen 
Staatsmänner, selbst wenn sie ganz ehrlich gemeint waren, nicht 
zukommen. Die englische Regierung bequemte sich zwar Ende 
September 1884 dazu, „Deutschland an den Teilen der afrika- 
nischen Küste zu begrüßen, die noch nicht innerhalb der Grenzen 
der Kapkolonie und überhaupt tatsächlich noch nicht im britischen 
Besitz sich befinden“, aber die Politik der zwei Konten blieb 
weiter eine fühlbare Schädigung und SAL der deutschen 
Kolonialinteressen. 

Um so schärfer aber wurde die antiengiische Haltung der 
deutschen Politik, um so straffer und schmerzhafter für England 
zog Bismarck den Knoten an, der die ägyptische Frage mit der 
kolonialen zusammenband. Er war der Meinung, daß nur äußerste 
Festigkeit die materielle Unterlegenheit Deutschlands über See 
ausgleichen könne. Im Dezember 1884 und Januar 1885 ver- 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 329 


öffentlichte er in einer Reihe von Weißbüchern den umfangreichen 
Notenwechsel, den er mit der englischen Regierung über die 
kolonialen Fragen geführt hatte. 

Schon in seiner später im Weißbuch „Angra Pequena“ ab- 
gedruckten Instruktion vom 10. Juni 1884 an Münster hatte er 
die Kolonialinteressen als „vitale“ bezeichnet. Jetzt erklärte er, 
„daß alle ägyptischen Dinge für uns nur ein mittelbares Interesse 
haben, daß die Kolonialfrage aber schon aus Gründen der inneren 
Politik eine Lebensfrage für uns ist“. Und er bat Münster, „nicht 
zu vergessen, daß Ägypten als solches für uns ganz gleichgültig 
und für uns nur ein Mittel ist, den Widerstand Englands gegen 
unsere kolonialen Bestrebungen zu überwinden. Der kleinste Zipfel 
von Neuguinea oder Westafrika, wenn derselbe objektiv auch ganz 
wertlos sein mag, ist gegenwärtig für unsere Politik wichtiger 
als das gesamte Ägypten und seine Zukunft“ (Akten IV, 96f.). 
Münster muß es sich dabei gefallen lassen, daß Bismarck seinen 
Mangel an Entschiedenheit bei der Vertretung dieser kolonialen For- 
derungen in London für die zunehmende Verschlechterung der deutsch- 
englischen Beziehungen verantwortlich macht (Akten IV, 100). 

Granvilles Versuche die Sachlage dadurch zu verschieben, daß 
er die ägyptische Politik Deutschlands als Ursache für die un- 
freundliche englische Kolonialpolitik hinstellte (Akten IV, 93), 
parierte Bismarck damit, daß er französischen Gegenvorschlägen 
auf englische Finanzreformpläne bezüglich Ägyptens durch seine 
Unterstützung zur Annahme verhalf (Akten III, 412). Den 
scharfen Ton der deutschen Kolonialnoten unterstrichen heftige 
Angriffe der deutschen Presse. Die Kölnische Zeitung brachte 
am 2. Januar 1885 einen Artikel über die deutsch-englischen Be- 
ziehungen, der das Verhalten der Engländer in St. Luciabai im 
Zululand und in Kamerun geißelte und mit den Worten schloß: 
„Wenn John Bull glaubt, durch derartige Schnurrpfeifereien uns 
Deutschen die Kolonialpolitik zu verleiden, so mag er sich gesagt 
sein lassen, daB er seine Liebesmühe umsonst verschwendet. 
Deutschland ist gewillt, festzuhalten was es besitzt, und es 
kennt die vielen verwundbaren Stellen des englischen Kolonial- 
reiches gut genug, um den Briten mit gleicher Münze dienen zu 
können.“ Der Kanzler sandte diesen Artikel am 3. Februar an Graf 
Münster mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß er „seiner Auf- 
fassung über unser Verhältnis zu England vollständig entspreche“ 
(Akten IV, 99). 


330 Helmuth Rogge 


Das Druckmanometerder englischen Politik stieganallen Punkten. 
In Ägypten fiel Karthum in die Hände des Madhi. In Afghanistan 
rückten die Russen vor. Die Opposition in England wuchs an- 
gesichts dieser Ereignisse von Tag zu Tage. In dieser schwierigen 
Situation flüchtete Lord Granville in die Öffentlichkeit. Am 27. Fe- 
bruar 1885 gab er im Oberhaus zu verstehen, daß England sich 
durch die deutsche Kolonialpolitik in der eigenen Freiheit der Be- 
wegung auf kolonialem Gebiet beeinträchtigt fühle. Und mit einer 
weiteren Erklärung, daß der deutsche Reichskanzler den Eng- 
ländern in Ägypten nur deshalb Schwierigkeiten mache, weil sie 
seinen Rat, “to take it“ nicht befolgt hätten, versuchte er (wie 
Hagen S. 352 nachweist, nicht zum ersten Male), einen Keil in die 
deutsch-französische Kolonialentente zu treiben. | 

Es ist bekannt, wie Bismarck diese Indiskretion mit der 
großen Hödurrede vom 2. März beantwortete, wie er in ihr mit 
Rücksicht auf Frankreich und die anderen ägyptischen Vertrags- 
mächte leugnete, den Engländern einen solchen Rat jemals ge- 
geben zu haben, und am Schluß zwar seine Versöhnlichkeit be- 
tonte, aber doch an die „geharnischten Männer von 1813 und 
1870“ drohend erinnerte, wie er gleichzeitig tagelang die Nord- 
deutsche Allg. Zeitung gegen die englische Politik eifern ließ’. 
Die große deutsch-englische Kolonialauseinandersetzung hatte mit 
diesem Rededuell im englischen und deutschen Parlament einen 
Höhepunkt erreicht. 

Hagen hebt wie schon früher, so auch in seinem neuen Werk 
hervor, daß Bismarck jetzt schon mit Rücksicht auf das miß- 
trauische Frankreich zum Einlenken gegen England bereit sein 
mußte, daß er deswegen bereits in seiner Rede seine Bereit- 
willigkeit zu versöhnlicher Erledigung des Falles zu erkennen 
gegeben habe, und darum auch unmittelbar nach der Rede 
Herbert zur vertraulichen Aussprache mit den englischen Staats- 
männern nach London schickte. 

Sicher konnte Bismarck die öffentliche Denunziation Granvilles 
an Frankreichs Adresse nicht angenehm sein. Aber es war, wie 
man aus den Akten ersehen kann, nicht der erste derartige Ver- 
such, dem eine praktische Wirkung gegenüber den von Bismarck 
geschaffenen politischen Tatsachen versagt geblieben war. Im 


1 Vgl. die Außerungen Bismarcks, die Eckardstein (I, 85 und 281) zu 1888 
berichtet. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 331 


Augenblick war das Frankreich Jules Ferrys sowohl in den 
Kolonien als auch in Ägypten noch auf die Unterstützung der 
deutschen Politik angewiesen und seine Besorgnis ging ja gerade 
dahin, daß Deutschland mit England wieder zusammengehen könnte. 
So sind denn die Verhandlungen Herberts in London getragen von 
dem Bewußtsein nicht nur des guten Rechts der bescheidenen 
kolonialen Ansprüche Deutschlands, sondern auch der Überlegen- 
heit der eigenen politischen Stellung. Stellte doch Bismarck, wie 
Hagen selbst (S. 510) sagt, „mit der Publizierung des ersten 
Schutzbriefes für die Erwerbungen der Petersschen Gesellschaft 
für deutsche Kolonisation“ am 3. März 1885, also gerade als 
Herbert auf dem Wege nach London war, „England vor das 
schwerwiegendste fait accompli, dem es während der ganzen 
Zeit diplomatischer Verhandlungen über deutsche Überseepläne 
jemals ausgesetzt worden war“. Und ganz richtig weist Hagen 
weiter unten (S. 521) hin auf „die Weltlage, die Bismarck ver- 
anlaßte, auch den Schutzbrief für Ostafrika in die Wagschale 
seiner an England gerichteten Forderungen zu werfen“. 

Für die Sprache, die Herbert, wie uns seine Berichte jetzt zeigen, 
in London vor den leitenden Ministern des mächtigen englischen 
Reiches führte, wird es schwer sein, in der neueren Geschichte 
eine zureichende Parallele zu finden. „Sobald ich bei Granville 
zu Worte kam, spannte ich den Ton so stramm als möglich, 
setzte alle deutschen Gravamina in das grellste Licht und blieb 
ihm in der Aufdeckung von den Schwachheiten und Winkelzügen 
seiner Politik nichts schuldig“ (Akten IV, 100ff.). Er steigerte 
jetzt noch den schroffen Ton, den er schon im Juni 1884 in 
London angeschlagen hatte. Hagen hat die Mitteilungen Buschs 
in dessen Tagebuchblättern (III, 171ff.), hierüber schon in der 
Schrift über „England und Agypten“ (S. 68) und jetzt wiederum 
in seinem neuen Werk (S.170 und 365), angezweifelt. Sie schmeckten 
allzu stark nach politischem Klatsch, als daß sie ernst genommen 
werden könnten; auch stünden sie „in direktem Gegensatz zu 
der von englischer Seite von jeher berichteten Verbindlichkeit, 
mit der Bismarcks Sohn bei aller Bestimmtheit die politischen 
Geschäfte zu erledigen pflegte“. Die Akten geben aber an 
zahlreichen Stellen neue und interessante Kunde von der be- 
rühmten Herbertschen Grobheit im diplomatischen Verkehr, nicht 
nur England gegenüber. Außerdem aber ergeben sie, was Hagen 
in seinem Aktennachtrag nicht vermerkt, daß die groben Wen- 


332 Helmuth Rogge 


dungen Herberts gegenüber Granville, die Bucher an Busch er- 
zählte mit dem Bemerken, der Kanzler habe sich über die Derb- 
heit seines Sohnes gefreut, wörtlich genau mit den in Herberts 
amtlichem Bericht angeführten (Akten IV, 69) übereinstimmen, 
daß Bismarck also Bucher den Originalbrief seines Sohnes ge- 
zeigt hat. Wenn Gladstone, wie Hagen betont, Herberts „be- 
scheidenes“ Auftreten hervorhebt (Granville II, 431), so findet 
das, wie man jetzt aus Herberts Bericht ersieht, sehr einfach 
seine Erklärung darin, daß es zwischen ihm und Herbert nur zu 
ein paar Redensarten bei einem Diner, nicht zu einer materiellen 
Besprechung kam, da Herbert es für zwecklos ansah, sich mit 
Gladstone „auf das Wesen der auswärtigen Politik eines großen 
Landes einzulassen, weil ihm einfach das Verständnis dafür ab- 
` geht“ (ö) (Akten IV, 104). Ja Herbert Bismarck ging zu Lord 
Granvilles lauter Entrüstung so weit, zu sagen, „wir ständen 
unter dem Eindruck, daß England uns mit Frankreich und wo- 
möglich auch mit Rußland verhetzen wolle, daß hier noch die 
Meinung vorherrsche, England stünde sich am besten, wenn 

große Kontinentalmächte sich bekriegten und England unterdes 
seinem Handel nachginge“. Und die, ebenfalls von Hagen an- 
gezweifelte und aus der englischen Nervosität erklärte Mit- 
teilung Dilkes in Granvilles Biographie, daß Herbert Gladstone 
gegenüber Granvilles und Derbys Entlassung gefordert habe, er- 
scheint mindestens als Drohung nach Herberts Meldungen an 
seinen Vater nicht ganz unwahrscheinlich. Herbert hat sich 
mit Dilke, mit dem er die einzelnen kolonialen Fragen durch- 
ging, über die Möglichkeit einer Beseitigung Granvilles und 
Derbys unterhalten, und auch Lord Hartington hat Herbert 
darin zugestimmt, daß die Aufnahme Derbys in das Kabinett 
ein Fehler gewesen sei. — Das sind Einzelzüge, die doch sehr 
scharf den persönlichen Einsatz der beiden Bismarck in der 
Kolonialfrage und damit die Bedeutung, die sie ihr gegenüber 
England damals beimaßen, beleuchten. 

Der Erfolg blieb dieser Haltung nicht versagt. Unter Glad- 
stones Einfluß, der an Granville schrieb, daß es jetzt wichtiger 
sei, Bismarck zu befriedigen als die australischen Kolonien, gab 
Granville Schritt für Schritt nach. Man kann sich heute des 
Gefühls der Erschütterung nicht erwehren, wenn man in Herberts 
Brief vom 7. März an seinen Vater liest, wie der englische Außen- 
minister schließlich dem jungen Sohne des deutschen Reichs- 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 333 


kanzlers die Rede zur Probe vorgelesen hat, in der er eine 
Stunde später im Oberhaus seine Angriffe vom 27. Februar 
rektifizierte. Am 12. März begrüßte Gladstone im Unterhause 
Deutschland als Genossen Englands auf dem Gebiete der zivili- 
satorischen Bestrebungen. England erkannte die deutsche Besitz- 
nahme des Nordostteils von Neuguinea, des späteren Kaiser- 
Wilhelm-Landes, Kameruns und Ostafrikas und die Freiheit des 
deutschen Handels auf Sansibar an. Die Karolinen- und Marshall- 
Inseln wurden der deutschen Interessensphäre zugewiesen. 

Leider ist in den Akten nichts mitgeteilt darüber, wie Herbert 
Bismarck die kolonialen Forderungen Deutschlands im einzelnen 
vertreten hat. Man wird aber kaum fehlgehen, wenn man an- 
nimmt, daß der Kanzler in ihnen die Gunst der Lage voll aus- 
nutzen ließ. Es lag nicht an ihm, wenn doch nicht alles Er- 
strebte in die deutschen Scheuern zu bringen war, und es 
erscheint charakteristisch, daß im Auswärtigen Amt später die 
Meinung dahin ging, die deutschen Zugeständnisse, die hinsicht- 
lich des Betschuana-Landes, des Hinterlandes von Deutschsüd- 
westafrika, und mit der Zurücknahme des Protestes gegen die 
Hissung der englischen Flagge in der Luciabai! gemacht wurden, 
seien durch mangelhafte Kartenkenntnisse Graf Herberts ver- 
ursacht worden. Es waren dies aber Gebiete, um derentwillen 
Bismarck die große Kolonialbereinigung mit England angesichts 
des erheblichen Entgegenkommens, das die englische Regierung 
gezeigt hatte, nicht gefährden wollte. Er gab sich hier wie in 
Neuguinea, wie schließlich auch in Ostafrika und Kamerun aus 
höheren allgemein-politischen Erwägungen mit einem Kompromiß 
zufrieden. 

Indes hatte sich, als Herbert Bismarck am 25. April die 
koloniale Spannung mit England so zu einem vorläufigen Ab- 
schluß brachte, schon eine neue europäische Entwicklung an- 
gekündigt. 


1 Daß Bismarck an eine Aufgabe der deutschen Position in der Luciabai 
ursprünglich nicht dachte, wird man auch aus dem bereits zitierten offiziösen 
Artikel der Kölnischen Zeitung vom 2. Januar 1885 schließen dürfen. Er 
verstand sich schließlich dazu, wie Hagen, der den Artikel übrigens nicht 
erwähnt, im einzelnen darlegt (S. 484 fl.), aus Gründen „der großen aus- 
wärtigen Politik“. 

(Fortsetzung folgt.) 


334 


Kritiken. 


Ernst Troeltsch: „Der Historismus und seine Probleme.“ Erstes 
Buch: Das logische Problem der Geschichtsphilosophie. Tübingen 
1922; J. C. L. Mohr (Paul Siebeck). XI, 777 S. 8°. 


Ein Suchen und Ringen um die Probleme des Historismus — so 
sollte der Titel des Buches vollständiger lauten, das uns der viel zu früh 
dahingegangene Philosoph Ernst Troeltsch als letzte und vielleicht reifste 
Frucht seines geistigen Schaffens hinterlassen hat. Wohl selten ist ein 
Werk ein so getreuer Spiegel der Persönlichkeit seines Schöpfers wie 
das vorliegende. Der ernste Wille zu Sachlichkeit und Objektivität in 
der Behandlung geschichtsphilosophischer Probleme und Standpunkte und 
zugleich der leidenschaftliche Drang, das Gegebene mit seinem Geiste 
zu durchsetzen und gleichsam in einem gewaltigen Schmelzprozeß eine 
Synthese ganz persönlicher Art zu schaffen, etwas Neues, das über das 
Vorhandene, wenn auch oft nur wegweisend und problemdeutend hinaus- 
führt —, diese zwei Seiten seiner Denkerpersönlichkeit lassen sich auch 
in den Gedankengängen seines Werkes klar erkennen. Wie aber in 
seinem Ich diese beiden Wesensmomente niemals auseinanderfielen, son- 
dern eins das andere durchdrang und wie gerade in dieser Durchdringung 
das Geheimnis seiner einzigartigen geistigen Produktivität lag, so gehen 
auch in seinem Werke die objektive Darstellung fremder Systeme und 
die an das Bekenntnismäßige grenzende Entwicklung des eigenen Stand- 
punktes niemals als zwei gesonderte Reihen nebeneinander her, sondern 
eins reift am anderen: die sachliche Einstellung auf fremde Gedanken- 
gänge und deren Vergleichung schärft den Blick für die Problemlage 
und läßt den eigenen Standpunkt sich klären — wie umgekehrt die 
persönliche Überzeugung hilft, wertvolle Ansätze und neue Bahnen in 
anderen Systemen zu erkennen. 

Die schier unübersehbare Fülle der Probleme und Systeme, die 
Troeltsch in seinem Werke vor uns auftut, auch nur einigermaßen voll- 
ständig durchzusprechen, wäre unmöglich. Das Buch will gelesen, besser 
in strengster Konzentration durchgearbeitet sein. Nur drei Haupt- 
gedanken sollen herausgegriffen und skizziert werden. 


Kritiken 335 


Da interessiert zunächst der geistige Untergrund, aus dem das ganze 
Werk mit Notwendigkeit herausgewachsen ist: es ist das von Troeltsch 
ausdrücklich am Eingang seiner Erörterungen betonte Bewußtsein einer 
„Krisis des historischen Denkens“ in der Gegenwart. Die Fachwissenschaft, 
die Geschichtsforschung wird allerdings von dieser Krisis nicht unmittel- 
bar berührt, aber die allgemeinen philosophischen Grundlagen des histo- 
rischen Denkens, die historischen Werte, haben sich schon seit langem 
von innen heraus entwickelt und drängen nun, nach ihrer Erschütterung 
durch Weltkrieg und Revolution mit ungeheurer Gewalt nach neuen 
Zielen und neuen Gestalten. Aber gerade weil der politisch - soziale 
Zusammenbruch unseres Volkes den letzten entscheidenden Anstoß zu 
jener Krise gegeben hat, so kann sie niemals eine interne Angelegenheit 
des theoretisierenden Geschichtsphilosophen bleiben, sondern bedeutet 
„eine Grundfrage unseres heutigen geistigen Lebens, nichts Geringeres 
als das Problem des sogenannten Historismus überhaupt, d. h. der aus 
der grundsätzlichen Historisierung unseres Wissens und Denkens sich 
ergebenden ‚Vorteile und Nachteile‘ für die Bildung eines persönlichen 
geistigen Lebens und für die Schaffung der neuen politisch - sozialen 
Lebensverhältnisse“. Wenn aber die Geschichtsphilosophie, eingedenk 
dieser gegenwärtigen geistigen Mission, aufhört, bloße „Systematik des 
Geschichtsverlaufs und teleologische Konstruktion der stufenweisen Zweck- 
verwirklichung“ zu sein, dann darf seinerseits der Fachhistoriker nicht 
mehr, wie es bisher oft geschah, aus seiner vorwiegend empirischen Ein- 
stellung heraus die Geschichtsphilosophie als lebensfremde Metaphysik 
verwerfen; vielmehr ist die Stellungnahme zu den letzten Sinn- und 
Wertfragen in der Geschichte, zu den Problemen der formalen Geschichts- 
logik und der materialen Geschichtsphilosophie, zu den methodischen 
Auseinandersetzungen zwischen ‚Naturalismus und Historismus‘ auch für 
den Geschichtsforscher eine unumgängliche Voraussetzung seines Schaffens. 

Der zweite Problemkreis, den Troeltsch behandelt, gilt der Frage 
nach den „Maßstäben zur Beurteilung historischer Dinge und ihr Ver- 
hältnis zu einem gegenwärtigen Kulturideal“. Es sind die Gedanken, 
die seit der Kaisergeburtstagsrede von 1916 die Geschichtsphilosophie 
und vor allem unseren Philosophen selbst in immer neuem Ringen um 
geistige Klärung beschäftigt haben, wenn auch wesentlich erweitert und 
vertieft, so doch dem Geiste jener ersten Veröffentlichung treu. Aus- 
gangspunkt aller Maßstabbildung ist ihm die Individualität des histo- 
rischen Gebildes, das an seinen eigenen Idealen und Möglichkeiten ge- 
messen werden muß. Welche begrifflichen Mittel aber haben wir, um 
von diesem Individuellen zu Einheitswerten, zum Sinn-Allgemeinen zu 


336 Kritiken 


gelangen? Die Versuche, diese Frage zu lösen, sind mannigfaltig und 
bewegen sich zwischen den Grenzstandpunkten eines Schleiermacher, der 
dem Optimismus seiner Zeit gemäß Individuelles und Allgemeines har- 
monisierte —, und dem Pessimismus eines Hammacher, Simmel oder 
gar Dilthey, der im Alter zu dem Resultat einer ‚Anarchie der histo- 
rischen Werte‘ kam. Die Antworten der Marburger Kant-Schule, Hegels, 
Euckens und Schopenhauers, die Versuche eines Nietzsche, Simmel, 
Bergson u.a., sowie die Praxis der Historie werden in eingehender 
sachlicher Untersuchung herangezogen, um dann abschließend den eigenen 
Standpunkt darzutun: Die Geschichte kann auf Maßstäbe nicht ver- 
zichten. Aber sie darf nicht zeitlose, absolute Werte fordern. Histo- 
rische Maßstäbe bleiben vielmehr individuelle Setzung, spontanes Schaffen 
aus dem Wesen und Ideal einer großen kulturell-politischen Gesamt- 
situation heraus; sie sind darum weder eine Konstruktion der Vernunft, 
noch eine instinktive Intuition. Sie bleiben eine Tat, deren Wahrheits- 
gehalt beglaubigt ist durch innere Selbstgewißheit und historische Selbst- 
besinnung. Die Bildung der Maßstäbe ist also letzten Endes „Sache 
des Glaubens in dem tiefen und vollen Sinne des Wortes: Die Betrach- 
tung eines aus dem Leben herausgebildeten Gehaltes als Ausdruck und 
Offenbarung des göttlichen Lebensgrundes und der inneren Bewegung 
dieses Grundes auf einen uns unbekannten Gesamtsinn der Welt hin, 
die Ergreifung des aus der jeweiligen Lage erwachsenden Kulturideals als 
eines Repräsentanten des unerkennbaren Absoluten. Sie ist nicht möglich 
ohne künstlerische Gestaltungskraft, aber nicht selbst das Werk einer solchen, 
sondern das Werk eines wissenschaftlich geschulten, die tausend Zusammen- 
hänge und Wechselwirkungen des historischen Lebens kennenden und die 
besonderen individuellen Entwicklungszusammenhänge mit einem in der Ver- 
gleichung geübten Blick aufspürenden intuitiven Denkens.“ (p. 175/76.) 

So steht Troeltsch auf dem Boden einer grundsätzlichen Wertrelativität 
in der Geschichte, aber nicht jener schlechten Relativität, die er als 
Anarchie und Willkür nicht müde wird zu bekämpfen, sondern verstanden 
als ein „stets bewegliches und neu- schöpferisches Ineinander des Faktischen 
und des Seinsollenden.“ 

Die Theorie der historischen Maßstabbildung und des damit eng ver- 
knüpften Kulturideals enthält nun zweifellos ein starkes dynamisches 
Moment. Jede Selbstbesinnung ist Frucht einer geistigen Bewegung, 
wie umgekehrt jede geistige Tat Anstoß zur Weiterbildung ist. So wächst 
ihm der dritte große Problemkreis seines Werkes: „der historische Ent- 
wicklungsbegriff und die Möglichkeit einer Universalgeschichte“ unmittel- 
bar aus dem der Maßstabbildung heraus. Auch hier wird wieder die 


Kritiken 337 


Fülle der verschiedensten Lösungsversuche in glänzender Durcharbeitung 
vor dem Leser ausgebreitet. Rickerts Theorie als kritischer Ausgangs- 
punkt, die Hegelsche und Marxistische Dialektik, die „Organologie“ der 
historischen Schule und ihre Gegner, die historische Dynamik des Positi- 
vismus, Metaphysiker, Lebensphilosophen, Formdenker des 19. und 
20. Jahrhunderts und endlich die positivistisch-neuromantischen Meta- 
physiker Italiens und Frankreichs, — alle diese das Entwicklungsproblem 
mehr oder weniger zentral empfindenden Denker werden kritisch betrachtet, 
um die Schwierigkeit und Verzweigung der Frage darzutun und den 
eigenen Standpunkt zu klären. 

Troeltsch will das Entwicklungsproblem nicht als ein rein logisches 
fassen, wie es Rickert, Hegel, Marx u. a. getan haben. Vielmehr macht 
er zum Kernpunkt die Frage, ob mit jenen logischen Konstruktionen auch 
der wirkliche geschichtliche Zusammenhang erfaßt und geschaut werden 
könne. Es ist der Streit der „Lebensanschauer“ und „Formdenker“, 
der hier von Troeltsch zugunsten der ersteren entschieden wird. Der 
historische Entwicklungsbegriff beruht — im Unterschied zum kosmischen 
— in erster Linie auf Anschaulichkeit. Auf dem Wege zu dieser Er- 
kenntnis sind die empirischen Forscher zielsicher einem großen Teil der 
Geschichtsphilosophen vorangegangen. Je weiter nun das Material ist, 


auf das dieser Begriff ausgedehnt wird, um so mehr muß er seine An- 


schaulichkeit verlieren, muß er abstrakt, konstruktiv, analogiehaft werden. 
Es sind also zunächst Einzelentwicklungskreise, in denen der Entwicklungs- 
begriff anschaulich und fruchtbar gemacht werden kann. 

Naturgemäß aber drängen jene Einzelkreise zu einer Zusammenschau 
in Form der Universalgeschichte. Die Menschheitsideen der Aufklärung, 
die Humanitätsidee Herders, Hegels und Comtes geschichtsphilosophische 
Konstruktionen sind solche Versuche einer universalgeschichtlichen Ent- 
wicklung. Gerade ihre Abstraktheit aber hat die realistischen Historiker 
des 19. Jahrhunderts immer mehr auf die Untersuchung von Einzelkreisen 
zurückgetrieben, und auch solche Geschichtsforscher, die wie Ranke und 
Guizot an der Universalgeschichte festhielten, blieben im Grunde doch 
bei einer Entwicklungsgeschichte des europäischen Kulturkreises. 

Mehr kann und darf nach Troeltsch auch die Geschichtsphilosophie 
nicht leisten wollen, wenn sie nicht wieder in den alten Fehler der 
Spekulation und Konstruktion oder den neuen einer geistreichen Fein- 
schmeckerei oder einer quietistischen Skepsis fallen will. Was über die 
Universalgeschichte des europäischen Kulturkreises hinausgeht, etwa ein 
Vergleich der sozialen Formen der Völker der Erde oder eine Typisierung 
der Hauptformen der Sozialökonomie, das ist nicht mehr Geschichte oder 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 22 


338 Kritiken 


Geschichtsphilosophie, sondern Soziologie und als solche eine interessante, 
wenn auch noch unentwickelte Hilfswissenschaft beider. 

Wenn aber die Universalgeschichte sich auf die Darstellung der uns 
wesenseigentümlichen Entwicklung des Europäertums beschränkt, so wird sie 
ihrerseits wieder fruchtbar für die Bildung des gegenwärtigen Kulturideals, 
sie hilft des eigenen Wesens und Sinnes sicher zu werden und zugleich aus 
dieser Wesensschau heraus bestimmte Zukunftsziele entscheiden zu wollen. 

Der weise Verzicht Troeltschs auf absolute Wertmaßstäbe in der 
Geschichte einerseits, auf die Konstruktion einer Menschheitsent wicklung 
andrerseits ebnen den Weg für ein Zusammengehen von realistischer 
Forschung und Geschichtsphilosophie. Wie er vom Historiker eingangs 
die Auseinandersetzung mit geschichtsphilosophischen Problemen als Voraus- 
setzung fruchtbaren Schaffens fordert, so sind die philosophischen Dar- 
legungen seines Buches durchdrungen von der Notwendigkeit eines scharfen 
realistischen Sinnes, der alle Hilfsmittel der Forschung gewissenhaft be- 
nutzt. In dieser Anbahnung eines neuen gegenseitigen Verstehens von 
Geschichtswissenschaft und Geschichtsphilosophie sehe ich einen Haupt- 
wert dieses an Anregungen und Problemstellungen überreichen Buches. 

Hildegard Meister-Trescher. 


Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. 
Erster Teil: Grundlegung und kritische Übersicht. 3. u. 4., 
wiederum durchgesehene und erweiterte Auflage. Leipzig 1922, 
O. R. Reisland. XI und 870 Seiten. 


Das vorliegende Buch gehört zu den Veröffentlichungen, deren po- 
sitive Aufstellungen der Rezensent abzulehnen sich genötigt sieht, die 
er aber trotzdem als eine sehr nützliche Arbeit zu empfehlen nicht 
Bedenken trägt. Vor allem gibt Barth eine Schilderung der verschiedenen 
soziologischen Systeme mit reichen Literaturnachweisen. Man kann 
freilich auch hier Ausstellungen machen, einmal in bezug auf die Ein- 
reihung dieses oder jenes Autors in eine von Barth aufgestellte Kate- 
gorie, sodann und mehr noch hinsichtlich der Darstellung der Herkunft 
der gesamten soziologischen Vorstellungen. Barth bevorzugt in seiner 
Schilderung diejenigen „Soziologen“, die gewissermaßen offiziell als solche 
gelten, namentlich als „Soziologen“ tituliert werden, während Autoren, 
die herkömmlich nicht als „Soziologen“ gerechnet werden, oft viel 
interessantere soziologische Anschauungen vorgetragen haben und weit 
erfolgreicher in ernster wissenschaftlicher Forschung tätig gewesen sind. 
Insbesondere fehlt auch die Darlegung des Zusammenhanges, in dem die 
„Soziologie“ mit der großen romantischen Bewegung steht. Was Barth 


Kritiken 339 


S. 128 hierüber sagt, ist sehr dürftig. Savigny wird nebenbei in einer 
Anmerkung kurz erwähnt, Jakob Grimm gar nicht, auch Adam Müller 
nicht. Es fehlt jede Würdigung der historischen Rechtsschule und der 
historischen Schule der Nationalökonomie .in höherem Stil. Bruno 
Hildebrand kommt nur in einem Zitat aus Stammler zur Erwähnung. 
Wie fruchtbar aber gerade eine ausgreifende literargeschichtliche Be- 
handlung dieses Themas ist, glaube ich in meinen Abhandlungen „Das 
Verhältnis der deutschen Geschichtswissenschaft zur Romantik und zu 
Hegels Philosophie“ und „Soziologie und Marxismus in ihrem Verhältnis 
zur deutschen Geschichtswissenschaft* in den „Historischen Blättern“ 
(herausg. von O. Stowasser), Bd. I, 1. und 2. Heft, früher auch schon in 
meiner „Geschichtsschreibung von den Befreiungskriegen bis zu unseren 
Tagen“ (1916), deren in Kurzem erscheinende 2. Aufl. diese Dinge ein- 
gehender noch behandelt, dargelegt zu haben!. Mit feiner Ironie hat 
Benedett Croce, zur Theorie und Geschichte der Historiographie (deutsch von 
Enrico Pizzo), S. 250ff., von der Unselbständigkeit der Positivisten und 
Naturalisten und der Vergröberung, die die Anschauungen der Romantiker 
durch sie erfahren haben, gesprochen. Wie noch immer weiter die „Sozio- 
logie“ von der Romantik zehrt, dafür kann man Barths eigener Dar- 
stellung ein bezeichnendes Beispiel entnehmen (S. 467, Anm. 5); er stellt 
die Abhängigkeit von Giddings von dem ganz romantischen G. Hansen 
(„Die drei Bevölkerungsstufen“) in einem wesentlichen Stück fest. Es 
ist eine bekannte Tatsache, daß viele Soziologen sich ihrer Abhängigkeit 
von der Romantik nicht bewußt sind. So verhält es sich auch mit 
Tönnies, wie ich im „Weltwirtschaftlichen Archiv“, Bd. 16, S. 513 ff. 
und in den „Historischen Blättern“, a. a. O. S. 184 fl., nachgewiesen 
habe. Barth, S. 152, Anm. 1, hätte sich über die Stellung von Tönnies 
zweifellos anders ausgedrückt, wenn er jene Nachweise schon gekannt hätte. 

Wir müssen also die Darstellung Barths in den angedeuteten Rich- 
tungen als unvollständig bezeichnen. Da seit der Romantik die ge- 


1 Vgl. auch meine Schriften „Soziologie als Lehrfach“ (1920) und „Die 
parteiamtliche neue Geschichtsauffassung* (1921). Gegen die Kritik, die ich 
an letzterer Stelle an der Darstellung von W. Götz geübt habe, hat G. Seeliger 
in dieser Zeitschrift, 20. Jahrgang, S. 863 ff., Stellung genommen. Eine Ent- 
gegnung, die ich ihm darauf zugesandt hatte, hatte er auch zugesagt zu ver- 
öffentlichen. Nach seinem Tode muß ich jedoch auf den Abdruck verzichten und 
begnüge mich, auf die Würdigung der Götzschen Schrift durch O. Westphal in der 
Historischen Zeitschrift 124, S. 519 und H. v. Srbik, Mitteilungen des Instituts 
für österreichische Geschichtsforschung Bd. 39, S. 247 fl. hinzuweisen. Vgl. ferner 
Vierteljschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 17, S. 228 ff., Preußische 
Jahrbücher 1923, Septemberheft und „Historische Blätter“, a. a. O. S.217, Anm.2. 


22° 


340 ‘ Kritiken 


samte historische Literatur, in allen ihren Verzweigungen, von der 
Theologie bis zur Nationalökonomie, den soziologischen Gesichtspunkten 
Rechnung trägt, so kann eine Gesamtwürdigung der suziologischen 
Bestrebungen nur im Rahmen einer allgemeinen, umfassenden historio- 
graphischen Schilderung gegeben werden, während Barth wesentlich nur 
die sog. Soziologen herausgreift. Aber die Schilderung von deren Tun 
und Treiben bleibt, wie angedeutet, sehr dankenswert. Wir besitzen 
nichts, was, im ganzen genommen, darüber mehr bietet als Barths 
Buch. Am ausführlichsten setzt sich Barth mit der ökonomischen Ge- 
schichtsauffassung auseinander. Die fleißige Literaturverwertung und 
die Menge der geltend gemachten kritischen Gesichtspunkte mögen hier 
ausdrücklich anerkannt werden. 

Den positiven Aufstellungen Barths über das Wesen der Geschichts- 
wissenschaft und das Verhältnis von Geschichts wissenschaft und Sozio- 
logie muß ich, wie bemerkt, entgegentreten. Näher mich hierzu zu 
äußern unterlasse ich, da ich mich darüber in meinen angeführten Ab- 
handlungen kürzlich ausgesprochen habe. Auch liegt ja jetzt in der 
neuen Auflage von H. Rickerts „Grenzen“ ein Gegenwerk gegen Barths 
Auffassung von klassischer Gestalt vor (über Barth vgl. Rickert S, 245; 
vgl. auch S. 200). Auf den Widerspruch gegen Barths Auffassung bei 
Heinrich Maier, das geschichtliche Erkennen (1914), sei auch hingewiesen. 

Auffällig ist mir, daß Barth, der sonst die Literatur so fleißig ver- 
wertet, bei der Würdigung der Theorien über die Abfolge der Ver- 
fassungsformen nicht O. Hintzes eindringenden Beitrag dazu (Historische 
und politische Aufsätze IX, S. 35ff.) ausgenutzt hat. 

Nachschrift. Nach der Niederschrift der obigen Rezension ist in 
Tröltsch, „Historismus“ ein Parallelwerk zu Barths Buch erschienen, 
das freilich ganz anders die Probleme erfaßt und den wahrhaft geschicht- 
lichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Über die Vorgänge und Mängel 
von Tröltsch Werk s. meine Auszüge in den Jahrbüchern für National- 
ökonomie. Neben diesem behält Barths Buch übrigens als literargeschicht- 
liche Übersicht über „Soziologische“ Arbeiten seinen Wert. 

Freiburg i.B. G. v. Below. 


Eduard Meyer, Ursprung und Anfänge des Christentums. In 
drei Bänden. 1. Band: Die Evangelien. 2. Band: Die Entwicklung 
des Judentums und Jesus von Nazareth. Stuttgart-Berlin 1921, 
Cotta. XII, 340, VII, 462 S., 8°. 


Arthur Drews, der Bestreiter der Geschichtlichkeit Jesu, sprach ge- 
legentlich den Wunsch aus, ein Historiker möge einmal die Überlieferung 


Kritiken 341 


von Jesus mit seiner Kritik durchleuchten. Hier ist der Wunsch er- 
füllt. Freilich anders, als Drews erwartete. Auf die vielen religions- 
geschichtlichen Fragen, die für Drews im Mittelpunkte des Problems 
stehen, geht Meyer verhältnismäßig wenig ein. Wir wissen, daß Meyer 
sich gern um die Religionsgeschichte müht, in Einzelschriften und in 
seiner Geschichte des Altertums. So geht er auch in dem vorliegenden 
Werke der Frage, welchen Einfluß persische Religion auf das Judentum 
ausübte, mit Eifer und Erfolg nach: ein Unternehmen, das um so dankens- 
werter ist, als die sonstige neuere Literatur über Persien und das 
Judentum zum Teile bedenkliche Wege ging. Aber manche andere 
Tatsachen, die die vergleichende Religionsgeschichte ans Licht stellte, 
kommen bei Meyer nicht recht zur Geltung; das gilt insbesondere von 
den Dingen, die bei Drews im Vordergrunde stehen. Ich bedauere das 
(obwohl ich im Ergebnisse mit Drews keineswegs übereinstimme), des- 
halb, weil mir Drews auf verschiedene wirklich wichtige Umstände den 
Finger zu legen scheint. Dürfen wir hoffen, daß der noch ausstehende 
dritte Band Meyers hier Ergänzungen bringen wird? Natürlich leidet 
unter dieser Einseitigkeit das Bild Jesu, das Meyer zeichnet. Es muß 
meines Erachtens ernsthafter untersucht werden, welche Gedanken der 
älteren israelitischen (besonders der prophetischen) Entwicklung bei Jesus 
wieder lebendig werden; ob nicht überhaupt manche Elemente alt- 
semitischer Frömmigkeit bei ihm von neuem hervortreten. Ebenso scheint 
es mir genaueren Studiums wert, ob westliche Einflüsse irgendwelcher 
Art bei Jesus vorliegen. Fragt man, was Meyer an Neuem bringt, so 
darf man auch hier seine Erwartungen nicht zu hoch spannen. Das 
Neue Testament und seine Umwelt ist nun schon so lange und nach 80 
vielen Richtungen durchackert worden: es ist nicht leicht, hier zu sagen, 
was noch nicht gesagt wurde. Ich mache Meyer nicht zum Vorwurfe, 
daß er nicht die ganze Literatur über das Urchristentum kennt, die es 

gibt. Auch für den Spezialisten ist sie zu umfangreich. Aber es ist 
klar, daß das Interessanteste an Meyers Werk sein persönliches Urteil 
ist. Für dieses sind wir außerordentlich dankbar. Es ist von eigenem 
Reize, einen Historiker über Dinge eingehend reden zu hören, denen 
die übliche Geschichtsschreibung meist in weitem Bogen ausweicht. Schon 
die Auswahl von Parallelen ist bemerkenswert, die Meyer aus seinem 
übrigen Arbeitsgebiete beibringt. Vor allem aber finde ich lehrreich, 
zu sehen, was Meyer in den überlieferten Geschichten möglich und un- 
möglich findet. Er urteilt oft bestimmter, als der Spezialist wagen 
würde. Das gilt vom Bejahen, wie vom Verneinen. Dem Kritiker 
wird besonders auffallen, wie oft Meyer am Uberlieferten festhält. Er 


342 Kritiken 


zweifelt nicht, daß Nazareth Jesu Heimat war; er erkennt Heilwirkungen 
Jesu an; er läßt in den Todesweissagungen Jesu einen geschichtlichen 
Kern bestehen usw. Alles in allem: wir wollen nicht betonen, was 
wir an Meyers Werk vermissen. Das Ganze ist doch eine wertvolle 
Gabe, die auch dem Spezialisten Dienste leistet. Sie nötigt ihn, durch 
Aufzeigen neuer Lichter, zu immer neuer Erwägung von Dingen, über 
die er vielleicht längst glaubte, endgültig im klaren zu sein. 
Leipzig. Leipoldt. 


Arnold Luschin von Ebengreuth, Handbuch der österreichischen 
Reichsgeschichte, 2. verbesserte und erweiterte Auflage. I. Band: 
Österr. Reichsgeschichte des Mittelalters. Bamberg, C. C. Buchner, 
1914. XX 469 8. | 

Derselbe, Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte, 2. ver- 
besserte und erweiterte Auflage. Bamberg, C. C. Buchner, 1918. 
XVI + 430 8. 

Als man um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Österreich daran 
ging, den Rechtsunterricht von den vormärzlichen Anschauungen zu be- 
freien und zu modernisieren, empfahl man den angehenden Juristen 
dringend auch das Studium der österreichischen Geschichte. Die Studien- 
ordnung von 1893 aber förderte die juristische und politische Bildung 
der Rechtshörer namentlich auch durch Einführung einer neuen Disziplin, 
die sich — ähnlich wie schon die deutsche Reichshistorie vor 1806 — 
nicht nur mit der Geschichte der Staatsbildung sondern auch des 
öffentlichen Rechts, und hier vor allem mit der Entwicklung der 
Verfassung und Verwaltung in diesem aus so disparaten Elementen ge- 
bildeten, schließlich nur mehr vom Herrscherhaus und den Deutschen 
zusammengehaltenen Staatengebilde befassen sollte, und die man kraft 
gesetzlicher Anordnung mit dem wenig passenden Namen „österreichische 
Reichsgeschichte“ zu bezeichnen hatte. 

Lehr- und Handbücher gab es damals für diese neue Wissenschaft 
noch nicht. Die Behelfe für das Studium der österreichischen Geschichte 
eigneten sich recht wenig für diesen Zweck. So entschlossen sich 
Bachmann und Huber ihre seit Jahren für Juristen gehaltenen Vor- 
lesungen rasch zu entsprechenden Lehrbüchern auszubauen. L. aber, der 
sich von Jugend auf in erfolgreichster und bahnbrechender Weise Pro- 
blemen der österreichischen Rechtsgeschichte widmete, schuf in kurzer 
Zeit (1896) ein Lehrbuch und (1899) einen Grundriß dieses Faches. 
Beide Werke waren ganz hervorragende Leistungen. Vielfach auf eigener 
Forschung fußend, schlossen sie den umfangreichen Stoff in meisterhafter 


Kritiken 343 


Weise zu einem übersichtlichen, freilich vorerst nur halbwegs abgerundeten 
Bilde zusammen. War die Stoffbehandlung im Lehrbuch, der ersten 
selbständigen Bearbeitung dieses wissenschaftlichen Neulandes, dort wo 
eigene Forschung vorlag, stellenweise zu ausführlich, wogegen andere 
Fragen nur kurz gestreift würden, so hat schon der Grundriß hierin 
manches verbessert. Einmütig zollte die wissenschaftliche Kritik dem 
Verfasser rückhaltlose Anerkennung. 

In den folgenden Jahren nahm die Literatur dieses Faches durch 
Arbeiten von Juristen und Historikern einen ungeahnten Aufschwung. 
Dies bestimmte L. zu einer vollständigen Umarbeitung des Stoffes, da 
die Bücher längst vergriffen waren. Freilich sprengte diese sehr bald 
den Umfang des Lehrbuches und so ging er daran, es zu einem zwei- 
bändigen Handbuch auszubauen, dessen 1. Band noch kurz vor Kriegs- 
beginn fertiggestellt war. War die erste Auflage und selbst der Grund- 
riß für die Periode bis 1526, bis zum Erwerb von Böhmen und Ungarn 
durch die Habsburger und die Schaffung einer Großmacht Österreich, 
im wesentlichen eine Darstellung der Entwicklung der Verfassung und 
Verwaltung und der Rechtsquellen in Altösterreich, der sich, fast 
möchte ich sagen, nur anhangsweise die beiden anderen Ländergruppen 
anreihten, so haben nunmehr auch diese Teile eine wissenschaftlich er- 
forschte und abgerundete Besprechung erhalten. Für die Alpenländer 
ist die Darstellung nach 2 Perioden gegliedert, deren erste in kürzerer 
Fassung die Zeit bis 976 — dem Einzug der Babenberger in die Ost- 
mark — behandelt, die zweite aber, ohne der Maximilianischen Zeit 
eine getrennte Darstellung zu widmen, bis 1526 reicht. Leider ist der 
2. Band noch nicht erschienen. Auch für ihn bedarf der Stoff in wich- 
tigen Fragen völliger Umarbeitung und Ausgestaltung. Namentlich die 
großen Reformen des 18. Jahrhunderts waren viel zu kurz behandelt 
und es müßte die Entwicklung jetzt wohl bis zum Zusammenbruch, bis 
zum Zerfall der altehrwürdigen Monarchie geführt werden. Wir erhoffen von 
der Rüstigkeit und staunenswerten Arbeitskraft des nunmehr schon achtzig- 
jährigen Altmeisters unserer Wissenschaft, daß er auch dieses gewaltige 
Problem mit sicherem scharfsinnigen Blick in meisterhafter Weise lösen wird. 

Als Vorläufer für diesen 3. Band mag die 2. Auflage des Grund- 
risses gelten, der für die mittelalterliche Periode eine gekürzte Wieder- 
gabe des 1. Bandes ist, für die spätere Zeit uns aber reiche Andeutungen 
gibt, wie der Verfasser die ausführliche Darstellung gestalten wird. 

Tiefgründige Kenntnis der Quellen, selbständige Verwertung der 
Literatur, anschauliche, fließende und übersichtliche Darstellungsweise, 
streng verläßliche, ruhige und vornehme Geschichtsbetrachtung machen 


344 Kritiken 


diese Bücher zu den wertvollsten Studienbehelfen für Lehrer und Hörer. 
Sie bieten bei eingehender Würdigung der wirtschaftlichen und sozialen 
Unterlagen einen klaren und namentlich für die Zwecke des juristischen 
Unterrichts in Österreich sehr förderlichen Einblick in den Werdegang 
der Verfassung und Verwaltung in der alten Monarchie, auf den auch 
in unserer Republik das Studium des öffentlichen Lebens, soll es wissen- 
schaftlich fundiert sein, nicht verzichten darf. Besonders wertvoll für die 
Forschung sind auch die Abschnitte über die Rechtsquellen. 
Innsbruck. A. Wretschko. 


Alexander Cartellieri, Philipp II., August, König von Frank- 
reich. Band III: Philipp August und Richard Löwenherz (1192 bis 
1199). Mit fünf Stammtafeln. Band IV, I. Teil: Philipp August 
und Johann ohne Land (1199 —1206); II. Teil: Bouvines und das 
Ende der Regierung (1207—1223). [Mit vier Stammtafeln und 
einer Ahnentafel]. Leipzig, Dyksche Buchhandlung, 1910, 1921 
u. 1922. XXXIII u. 263, X u. XVI u. 7218. 


Alexander Cartellieri hat 1891 in Berlin mit einer aus der Schule 
- Arndts und Scheffer-Boichorsts hervorgegangenen Dissertation über die 
Jugend Philipp Augusts bis zur Thronbesteigung promoviert, und die 
Geschichte dieses französischen Königs blieb seitdem im Mittelpunkt der 
Arbeiten des Karlsruher Archivassistenten, des Heidelberger Privat- 
dozenten, des Jenaer Professors. Im Jahr 1899 begann der erste Band 
seiner großen Geschichte Philipp Augusts zu erscheinen, die nun, nach 
einer dreißigjährigen Lebensarbeit, mit Bd. 4 abgeschlossen vorliegt. 
Die beiden ersten Bände sind in dieser Zeitschrift III, 108 ff., VI, 
399 ff., XI, 548 ff., angezeigt worden. Der dritte, der die Zeit der 
ziemlich ergebnislosen Kämpfe Philipp Augusts mit Richard Löwenherz 
von der Rückkehr vom Kreuzzug bis zum Tod des englischen Königs 
(1199) behandelt, erschien 4 Jahre nach dem zweiten und entspricht in 
Anlage, Arbeit, Form und Umfang durchaus seinen Vorgängern. Dann 
folgte eine lange Pause, der Weltkrieg kam dazwischen mit seinen, von 
allen Gelehrten, die sich in Deutschland mit französischer Geschichte 
beschäftigt haben, besonders schmerzlich empfundenen Nebenwirkungen, 
und jetzt erst vermochte der Verfasser den Schluß seines Werkes vor- 
zulegen in einem vierten Band, der in zwei Halbbänden erschienen ist 
und trotz einer stellenweise gedrängteren Darstellung ! einen so mächtigen 


1 In den Noten hätte gelegentlich noch mehr gekürzt werden können. 
Hinweise wie IV, 362 A.4 oder 513 A.3 sind überflüssig. Doppelte Angaben 
IV, 582 A.1. 


— == u 


Kritiken 345 


Umfang angenommen hat, daß man sich frägt, warum er nicht in zwei 
gesonderte Bände (mit Grenze bei 1212/13) zerlegt worden ist. Er ist 
so dick wie zwei der bisherigen Bände zusammen und umfaßt 24 Jahre, 
d. h. mehr als die Hälfte von der ganzen Regierung des Königs. Im 
ersten Teil von Bd. 4 steht im Mittelpunkt die Zertrümmerung des 
angevinischen Reichs durch Philipp August (1202 — 1206), im zweiten 
Teil die Schlacht bei Bouvines (1214), durch welche die gefährliche 
englisch-welfische Koalition endgültig unschädlich gemacht worden ist. 
Die letzten neun Jahre der Regierung (1215—1223) treten dahinter 
etwas zurück. 

Was Verfasser bietet, ist eine politische Geschichte Philipp Augusts, 
die die Mitte hält zwischen einer rein annalistischen und einer nach 
sachlichen Kategorien zuSammenfassenden Behandlung, vergleichbar etwa 
der Geschichte des Ostfränkischen Reiches von Dümmler. Die Arbeit 
schöpft überall aus den Quellen und zeugt von einer souveränen Be- 
berrschung der gesamten Literatur, sodaß in dieser Hinsicht höchstens 
eine sehr dürftige Nachlese von Ergänzungen oder kritischer Meinungs- 
verschiedenheit übrig bleiben kann!. Die vortreffliche, sachlich-ruhige 
Darstellung ? läßt ein gesundes politisches Urteil zum Wort kommen 
und verliert auch da, wo sie stark ins Einzelne geht, nicht die Über- 
sichtlichkeit, die durch geschickte Rückblicke am Ende der einzelnen 
Abschnitte besonders gewahrt wird. Den Schluß der Darstellung bildet 
ein Kapitel über Philipp August als Mensch und König, das allerhand 
interessante Notizen aus den Quellen verzeichnet, aber darüber hinaus 
die selbständige Kombination aus den Tatsachen wohl nicht genügend 
sprechen läßt. Es will mir scheinen, daß man von dem ganz außer- 
gewöhnlichen Politiker, der Philipp August war, bei zusammenfassender 


ı Zu III, 124—27, vgl. jetzt F. M. Powicke, Phil. Aug. u. d. Erzb. v. 
Rouen 1196, English hist. review Bd. 27 (1912), S. 106 ff. Zu III, 177: Otto IV. 
scheint 1198 Poitou abgegeben zu haben; Böhmer-Ficker nr. 198b. Gegen IV, 
15, wonach Frauen im Kaiserreich nicht erbberechtigt waren, vgl. u. a. Waitz, 
Verfg. VII, 12f. Die Rechtslage im Prozeß gegen Johann ohne Land wird 
IV, 149, 182 fl. abweichend von Bémont gezeichnet, doch ohne zureichenden 
Grund und mit dem bedenklichen Erfolg, daß sie jetzt als unentwirrbar er- 
scheint; auch die Vermutung einer Beseitigung von Akten durch Ludwig d. 
Hig. schwebt in der Luft. Die Pläne, die Phil. Aug. in bezug auf die loth- 
ringischen Bistümer verfolgt hat, werden IV, 825 wohl zu harmlos beurteilt. 
IV, 662 Ann. Elnon. lies St. Amand-les-Eaux; die Pevele liegt weiter westlich, 
von Mons-en-P. bis Bouvines (vgl. auch IV, 461 A. J). 

2 IV, 69 A. 1 findet sich ein Verweis auf die Nachträge, die aber nichts 
zur Sache bringen. IV, 99, unten ist der Text mit der Klammer in Un- 
ordnung. IV, 4 Z. 2, setze am Schluß ein Komma. 


346 Kritiken 


Durchdenkung seiner Ziele, seiner Wege und seiner Leistungen doch 
noch ein gewaltigeres Bild entrollen könnte. Von den „Beilagen“ 
seien aus Bd. 3 das Verzeichnis der Urkunden des Richard Löwenherz, 
aus Bd. 4 die Zusammenstellung über die Größe der Wegemaße (Meile, 
leuca u. dgl.), die Erörterung über das angebliche Verbot des Studiums 
des römischen Rechts und die Mitteilungen aus ungedruckten Quellen 
dankbar hervorgehoben. Mehrere Register! und Tafeln schließen das 
Werk ab. 

Sehr Zu bedauern ist der Verzicht auf eine Darstellung der inneren 
Geschichte Frankreichs zur Zeit Philipp Augusts, insonderheit auf die 
staats- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung, wie sie etwa in der 
Leipziger Dissertation des Amerikaners W. Walker, On the increase 
of royal power in France under Philipp Augüstus (1888) zu zeichnen 
versucht wurde. Verfasser ist sich des Mangels durchaus bewußt, 
obgleich er in den Vorreden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, 
Er hatte die innere Geschichte ursprünglich in seinen Plan aufgenommen, 
glaubte nun aber wegen der Unzugänglichkeit der archivalischen und 
auch mancher gedruckten Quellen (Cartulaires) darauf verzichten zu 
sollen. So erhalten wir denn in dieser Hinsicht nur gelegentliche Be- 
merkungen, wie z. B. IV, 104f. über die Pairs, ohne daß aber die 
schwierigen Fragen erschöpfend behandelt und gelöst würden. Verfasser 
hat sich allerhand Punkte, insonderheit aus dem Geistesleben der Nation, 
für später vorbehalten. Vielleicht entschließt er sich doch noch zu 
einer zusammenfassenden inneren Geschichte des Königtums Philipp 
Augusts, ohne die dessen administratives Geschick gar nicht gewürdigt 
werden kann. Wir Deutschen müssen uns daran gewöhnen, zur Not 
auch ohne vollständige Materialkenntnis große Leistungen zu wagen. 
Dann wird der wissenschaftliche Sinn der Nationen, die den Boykott über 
uns verhängt haben, schließlich doch am Pranger der Menschheit stehen. 

Wer es heute in Deutschland unternimmt, ein wissenschaftliches 
Buch über französische Geschichte zu schreiben, der nimmt ein schweres, 
ein entsagungsvolles, aber ein besonders verdienstliches Amt auf sich. 
Wir danken dem Verfasser, daß er den guten Ruf deutscher Wissen- 
schaft auch in dieser schweren Zeit zur Geltung gebracht und gemehrt 
hat, und wir wünschen ihm von Herzen Glück zur Vollendung seines 
großen Werkes. 

Halle. Robert Holtzmann. 


1 Das dankenswerte Sachverzeichnis S. 718 ff. könnte noch erweitert werden; 
vgl. z. B. die Kriegssichel (faussart) IV, 463 A.4, 464. 


Kritiken 347 


Wolfram von den Steinen, Das Kaisertum Friedrichs II. Nach 
den Anschauungen seiner Staatsbriefe. Berlin und Leipzig 1922. 
Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 111 S. | 

Diese saubere, kenntnisreiche und gut geschriebene Arbeit verrät, 
wenngleich von einem Anfänger herrührend, eine so bestimmte allgemeine 

Haltung, daß sie einige Worte grundsätzlicher Auseinandersetzung in 

gleicher Weise rechtfertigt wie herausfordert. Der Verfasser selbst be- 

zeichnet als das Ziel seiner Darlegungen „Die Schau des Kaisertums“, 
die „ohne an Maßstäben gemessen, in Bezüge zergliedernd aufgelöst, 
als Problem interessant gemacht zu werden, aus den Staatsbriefen wieder- 
gegeben“ werden soll. Was man dementsprechend erhält, ist eine kluge und 
feinsinnige Analyse der Anschauungen und Vorstellungen von Kaisertum 
und Herrscheramt, seinen Aufgaben, Rechten und Pflichten, die in den 

Manifesten, diplomatischen Aktenstücken und Arengen von (Gesetzen 

und Urkunden Friedrichs II. ihren Niederschlag gefunden haben; eine 

Analyse, die, ohne eigentlich Neues zu bringen, doch um mancher guten 

Einzelbeobachtung willen gelesen zu werden verdient. Nur bleibt es 

einigermaßen zweifelhaft, wie weit sich der Verfasser über den eigent- 

lichen Sinn und die historische Bedeutung des so gewonnenen Bildes 
wirklich im klaren gewesen ist. Dabei sei noch ganz davon abgesehen, 
daß auf jeglichen Versuch, die einzelnen Elaborate der kaiserlichen 

Kanzlei nach ihren verschiedenen Verfassern zu scheiden, vor allem den 

besonderen Anteil des Petrus de Vinea festzulegen, in bewußter Absicht 

verzichtet wird; das Wahldekret der Reichsfürsten von 1237 durfte 
allerdings in keinem Falle so unbesehen, wie es S. 63 und S. 81 ge- 
schieht, den Staatsbriefen Friedrichs zugerechnet werden. Viel wesent- 
licher ist, daß eine Untersuchung, die den wirklichen und bestimmenden 
Staatsanschauungen des großen Hohenstaufen nachgehen wollte, natürlich 
niemals an den eigentlich primären Zeugnissen, den politischen Hand- 
lungen des Kaisers, vorübergehen dürfte. Gerade die auch für den Ver- 
fasser wesentliche Frage nach der realen Bedeutung, die dem Begriff 
des universalen Kaisertums für Friedrich II. noch inne wohnte, läßt sich 
letzten Endes nur von der wirklichen Politik des Kaisers her beant- 
worten, ganz ebenso wie die positiven Bestimmungen der sizilischen 

Konstitutionen für Friedrichs Staatsbegriff im Grunde sehr viel mehr 

besagen, als die theoretischen Erörterungen des Proemiums! Dem Ver- 

fasser fehlt bei seiner Art des Vorgehens jeder sichere, mehr als ge- 
fühlsmäßige Maßstab zur Unterscheidung zwischen vollgewichtigen Formu- 
lierangen politischer Grundsätze und bedeutungsentleerten, historischen 

Floskeln, so daß etwa der für Friedrich so bezeichnende Begriff der 


348 Kritiken 


monarchischen Solidarität, den v.d. Steinen ganz mit Unrecht etwas von 
oben herab behandelt, nicht genügend ins Licht tritt. Trotz der ge- 
legentlich geäußerten Absicht, zur Charakteristik Friedrichs II. bei- 
zutragen, gibt daher das Buch tatsächlich nicht mehr als eine Darlegung 
des in Friedrichs Staatsbriefen enthaltenen publizistischen Gedanken- 
vorrats, viel eher einen ' Beitrag zur Geschichte literarischer Formen als 
eine Studie zur Geschichte des politischen Denkens. Indem der Ver- 
fasser weiter seine Analyse absichtlich heraushebt aus der Kontinuität 
der historischen Entwicklung, werden die Konturen noch mehr ver- 
wischt und die Akzente zuweilen vollkommen verschoben. Nur weil er 
es grundsätzlich unterläßt, die in den Staatsbriefen formulierten Theorien 
auf ihre Vorstufen hin zu untersuchen, sie mit diesen zu vergleichen 
und an ihnen zu messen, kann er beispielsweise zu dem irrigen Urteil 
gelangen (S. 23, vgl. 104), Friedrichs Begründung der Staatsgewalt 
in der Vorrede seiner Konstitutionen stelle „die unbedingteste Bejahung 
des Staates zwischen der Antike und Dante“ dar, während in Wirklich- 
keit sich ganz die gleichen Gedanken, abgesehen allein von dem Be- 
griff der necessitas rerum, bereits in der Staatslehre der Kirchenväter 
finden (vgl. Carlyle, A history of mediaeval political theory I, 119 
Anm. 1; 129; vgl. II, 144 fr.). Ähnliches wäre öfter einzuwenden und 
brauchte gewiß bei einer Anfängerarbeit nicht übermäßig schwer ge- 
nommen zu werden, wenn nicht eben hier die eigentümliche Grundeinstel- 
lung des Verfassers ganz deutlich würde. Es gehört zu seinem — in 
leicht erkennbare geistige Zusammenhänge führenden — Begriff der 
historischen Schau, daß er die Auswertung geschichtlicher Beziehungen 
auch da vermeidet, wo diese ihm durchaus geläufig sind; sonst könnte 
er nicht, um nur einzelne Fälle herauszugreifen, auf S. 89ff. die — 
in Wahrheit ganz und gar traditionelle — Vorstellung von der gott- 
gesetzten Gemeinschaft der geistlichen und weltlichen Gewalt in breiter, 
isolierter Darstellung als Element der Staatsanschauungen Friedrichs 
entwickeln, um erst auf S. 92 anmerkungsweise nur eben zu bemerken, 
daß die Eintracht zwischen Kaiser und Papst natürlich auch päpstliches 
Ideal gewesen sei, oder auf S. 73 völlig beziehungslos die Rolle des 
Gerechtigkeitsbegriffes in den Staatsbriefen erörtern, bis man dann auf 
S. 92 in ganz anderem Zusammenhang an die uralte Idealfigur des rex 
iustus erinnert wird. Und doch kann ernsthaft nicht darüber gestritten 
werden, daß die wirkliche historische Bedeutsamkeit solcher Begriffe im 
einzelnen Falle ihrer Anwendung nur von derartigen Voraussetzungen 
her zutreffend beurteilt werden kann. Insofern freilich der Verfasser, 
wie man wohl den Eindruck hat, sich bei seinem Verfahren mehr von 


Kritiken 349 


ästhetischen Rücksichten als von solchen der Erkenntnis hat leiten lassen, 
wird er für Einwände wie die eben erhobenen schwerlich zu haben sein! 
Nur muß dann um so nachdrücklicher betont werden, daß er sich damit 
zu einer neuen Form der Erkenntnis bekennt, die die bisher geübten 
Methoden historischer Forschung nicht so sehr überwindet als vielmehr 
von ihnen ohne weiteres abstrahiert, und die mir jedenfalls in ihrer 
Fruchtbarkeit für die Aufgaben der Geschichtswissenschaft zum mindesten 
als sehr problematisch erscheint. 
Heidelberg. F. Baethgen. 


Richard Koebner, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt 
Köln. Zur Entstehung und ältesten Geschichte des deutschen Städte- 
wesens. Bonn, P. Hansteins Verlag 1922. XXIV u. 606 8. 


Die Stadtgeschichtsforschung hat immer wieder die Kölner Verfassungs- 
einrichtungen zu deuten versucht, diese allerdings dabei oft genug nur 
in das Schema einer jeweils geltenden allgemeinen Theorie über die Ent- 
stehung der deutschen Stadtverfassung hineingepreßt. Hier ist aus gründ- 
licher Kenntnis der allgemeinen verfassungsgeschichtlichen Probleme des 
Mittelalters und selbständiger, tief eindringender Analyse der Kölner 
Quellen ein Werk entstanden, das seinen Untertitel mit Recht trägt. 
Die wertvollen Ergebnisse der Arbeit folgen mehr oder weniger alle aus 
der eigenartigen Problemstellung: Es sollen die Institutionen des städtischen 
Lebens nicht nur in ihrem Inhalt und in ihrer Veränderung gezeigt, 
sondern auch im Zusammenhange mit „dem städtischen Körperschafts- 
gedanken, dem Bewußtsein der mittelalterlichen Bürger von der Einheit 
ihres Gemeinschaftszusammenhangs“, mit der „Geschichte des Stadt- 
gedankens“ begriffen werden. In dieser Fragestellung liegt auch die 
allgemeine Bedeutung der Arbeit: „Ob die Stadtverfassung am Ende einer 
allmählichen Ausgestaltung älterer Formen der örtlichen Selbstverwaltung 
steht oder ob ihre wesentlichen Bestandteile durch einen schöpferischen 
Akt, durch ein eigentümliches — wenn auch darum nicht ıotwendig 
traditionsloses — verfassungsrechtliches Wollen ins Dasein gerufen 
worden sind.“ 

Zwei grundlegende Voraussetzungen für das Verständnis der Kölner 
Stadtgeschichte gibt Koebner im Kapitel „Voruntersuchungen“ (S. 1— 92): 
die topographische Entwicklung der Stadt, sehr anschaulich und auch 
gegenüber Keussens Topographie der Stadt Köln (1910) selbständig in 
der Auffassung des merovingischen Köln und der Entwicklung der Markt- 
siedelung, und das Verfassungsbild in der Reimchronik Gottfried 
Hagens (1270) und dem „Chronicon rhytmicum Coloniense“ derselben 


350 Kritiken 7 


Zeit. Dieses „verändert“, wie Verfasser mit Recht betont, „völlig das Bild, 
das man sich bisher von der Kölner Selbstregierung machte“: Noch im 
13. Jahrhundert treten allgemeine Bürgerversammlungen und Versamm- 
lungen des Patriziates als willensbildende Gemeinschaften auf und er- 
scheinen als notwendige Äußerungen des verfassungsrechtlichen Denkens 
des Bürgertums. Nur muß man stärker als der Verfasser dabei berück- 
sichtigen, daß es sich um Kriegs- und Revolutionszeiten handelt. 

Die entwicklungsgeschichtliche Darstellung setzt mit der Schilderung 
des Aufstandes von 1074 ein. (II. Kapitel „Vorgeschichte“ S. 93—249). 
Rechtmäßiger Träger der Gewalt in der Stadt ist noch der Erzbischof, 
aber eine bürgerliche Gewalt ist im Werden, getragen von dem kauf- 
männischen Patriziat, noch ohne Organisation, aber als „ein auf einen 
bürgerlichen Willenskörper hintastendes Gefühl“ lebendig. Die Ver- 
fassungseinrichtungen der erzbischöflichen Stadtherrschaft 
sind von einem einheitlichen Organisationsprinzip aus zu verstehen — 
das Suchen nach derartigen einheitlichen gedanklichen Grundlagen ist 
eine Stärke der Arbeit — nämlich dem, die Macht derart zu verteilen, 
daß selbständige, dem Erzbischof geführliche Herrschaften sich nicht 
bilden können. Dabei kommt Verfasser zu dem von der bisherigen 
Forschung abweichenden Ergebnis, daß der Burggraf ursprünglich 
auf die drei Wizzehtdinge beschränkt gewesen sei. So einleuchtend 
die Ansicht im Zusammenhange der Verfassungsrekonstruktion ist, ganz 
geschlossen erscheint mir der Beweis nicht; denn wie ist die Teilnahme 
des Untergrafen an den gebotenen Schöffendingen zu erklären, wenn sie 
seinem Herrn nicht zugestanden haben soll? Vom Interesse der Bürger 
aus ist sie zu verstehen, nicht aber von dem des Stadtvogtes (vgl. auch 
Scab. 2 III 5). Für die Entwicklung des späteren bürgerlichen Gemein- 
wesens ist wichtig, daß schon durch die Organisation der Stadtherrschaft 
die Stadtbevölkerung bis auf einen kleinen Bezirk einheitlich einem Hoch- 
und Niedergericht angehörte. „Der einzige Verband, durch dessen Ein- 
richtungen und Normen das Privatleben der Stadtbewohner allseitig dem 
Rechte unterworfen wurde, war und blieb bis zur Aufrichtung des Ge- 
meinwesens die Gerichtsgemeinde.“ Man kann die Bedeutung dieser 
Tatsache noch von einer anderen Seite, als Verfasser tut, beleuchten und 
ihre Gültigkeit gleichzeitig etwas einschränken: Es gab in Köln Ministerialen 
kirchlicher Stifter und des Stadtherrn und Unfreie dieser Herrschaften. 
Die Unfreien leisteten die Hörigkeitsabgaben (Koebners Angaben S. 165 
Anm. und 339 sind nicht ganz zutreffend), ein kleiner Kreis von ab- 
hängigen Leuten war für gewisse Fälle dem Stadtgericht entzogen, aber 
im allgemeinen war dieses auch für Ministerialen und Hörige zuständig 


Kritiken 351 


— ein wichtiger Unterschied von anderen rheinischen Städten. (Darüber 
und für abweichende Auffassungen im folgenden vgl. meine Arbeit „Unter- 
suchungen über die Entstehung des Kölner Bürgerstandes“, Dissertation 
Leipzig, 1914, bes. Kapitel IV „Ministerialität und Bürgertum“ und 
Kapitel V „Bürgerrecht, Grundbesitz und Unfreiheit“). — Die wirtschaft- 
liche Zusammensetzung dieser Gerichtsgemeinde wandelt sich, die Markt- 
handwerker, die Kaufleute treten auf, von Koebner einleuchtend mit 
politischen Veränderungen im Reich in Zusammenhang gebracht, mit 
ihnen „die stärkste stadtbildende Kraft“. Bis ins 12. Jahrhundert hat 


die Stadtbevölkerung keine autonomen Gemeindeinstitutionen, fühlt sich 


aber doch schon als Einheit. Wodurch? Koebners Antwort auf diese 
Frage macht Kerns Forschungen zur mittelalterlichen Verfassungs- und 
Rechtsgeschichte für die Stadtgeschichtsforschung fruchtbar. Das Gemein- 
schaftsgefühl knüpft an die „anschaulichen Tatsachen der städtisch-bürger- 
lichen Gesellschaft an“ und unter diesen besonders an die gegebene soziale 
Differenzierung: die Auflehnung des kaufmännischen Patriziates gegen 
den Stadtherrn bekundet das von den „primores“ vertretene „Wider- 
standsrecht“ einer Volksgemeinschaft; „die bürgerliche Gemeinschaft 
ist Volk im alten Rechtssinne des deutschen Verfassungs- 
lebens, aber in neuer Gestalt geworden.“ 

Dieses Volk (III. Kapitel Grundlegung 8 11—14, S. 250—440) kommt 
in der Erhebung für Heinrich IV. 1106 zu organisiertem Gesamthandeln, 
zu militärischer Macht und begründet in der conjuratio de libertate 1112 
die städtische Freiheit: die Parochialämter entstehen als Organe der Ge- 
samtstadt zur Überwachung der bürgerlichen Wehr- und Steuerpflicht, 
bürgerliche Unterrichter ziehen ins Stadtgericht ein zur Überwachung 
der obrigkeitlichen Rechtspflege und Beschleunigung des Rechtsgangs. 
Koebner faßt diese Bewegung auf nicht als.einen Kampf um die „Selbst- 
bestimmung . . . weder als Prinzip der verfassungsrechtlichen Unabhängig- 
keit, noch als Prinzip ungehemmten Machtgebrauchs“, sondern versteht 
sie als eine weitere Entfaltung der „überlieferten Grundsätze des Unter- 
tanenrechts“: „die Bürger haben damals die beiden Funktionen des Unter- 
tanenrechts, das Widerstandsrecht und das Konsensrecht, auf die Dauer 
sichergestellt“ und begonnen, den Rechtsschutz in der Stadt zu über- 
nehmen; „das städtische Gemeinwesen war ein echtes Erzeugnis des 
frühen Mittelalters“. Die Selbstverwaltung wächst über die der Unter- 
tanenpflichten hinaus: das Schreinswesen entsteht, die Stadt übernimmt 
die Gewerbeaufsicht, den Zunftschutz, gewisse Polizei- und Strafgewalt, 
den Handelsschutz und eine selbständige Handelspolitik, der bürger- 
liche Verband greift umgestaltend in das Prozeßrecht ein, eignet sich 


352 Kritiken 


gesetzgebende Gewalt an. Inhaltlich sind alle Neuordnungen durch die 
neuen Interessen der städtisch-bürgerlichen Gesellschaft bestimmt; „den 
Rechtstitel, auf den die Stadt ihre allseitige Einmischung gründete, 
besaß sie bereits auf Grund der Erfolge von 1112: es war der Anspruch 
auf Ausübung eines genossenschaftlichen Rechtsschutzes. Im Bürgertum 
leben die Wertvorstellungen der alten Volksgemeinschaft unter ver- 
änderten materiellen Daseinsbedingungen fort.“ — Gewiß konstruiert 
Koebner einen solchen Zusammenhang der Rechtsidee einleuchtend bis in 
die Einzelheiten der neuen Institutionen; es ist aber fraglich, ob er damals 
lebendig wirksam gewesen ist. Denn Koebner übersieht, daß gerade damals 
in der Kölner Urkundensprache der Vorstellungsinhalt der Begriffe urbs, 
civitas, burgenses, cives sich wandelt: Bis ins zweite Drittel des 12. Jahr- 
hunderts topographische Bezeichnungen, scheiden sie später die bürger- 
liche Gemeinschaft von anderen Ständen, auch nicht-bürgerlichen Stadt- 
einwohnern. Das bedeutet verfassungsgeschichtlich, daß das Neuartige 
in dem Rechtswillen der Bürger stärker empfunden wurde als die alten 
Rechtsinhalte der Volksgemeinschaft und sozialgeschichtlich, daß sich die 
Zeitgenossen eines neuen Standes bewußt wurden nicht an den neuen 
Wirtschaftsformen, nicht an städtischen Revolten, sondern erst als das 
Streben der neuen Gemeinschaft das geltende Verfassungsrecht zu durch- 
brechen begann. | 

Auch die Buntheit des bürgerlichen Verfassungsrechtes (III, 
§ 15, S. 440 — 498) sucht K. aus seiner „inneren Notwendigkeit“, „der 
Rechtsidee des Bürgertums und der Stadt selbst“ zu begreifen. „Die 
Idee der Volksgemeinschaft ist auch hier das oberste Prinzip“. 
Wenn K. dieses vor allem noch darin lebendig sieht, daß „die Gemein- 
schaft der wollenden und handelnden Glieder des Gemeinwesens den 
populus Coloniensis schlechthin, die in der Stadt ansässigen Männer des 
Laienstandes insgesamt umfaßt“, so widerspricht dem, wie gesagt, die 
Urkundensprache: das Bewußtsein der „Volksgemeinschaft eines räumlich 
umschriebenen Rechtsgebietes“ ist durch das Bewußtsein einer neuen 
rechtlichen (Umbildungen des Prozeßrechts, Leiherechts, Erbrechts, des 
Rechts der Hörigen) und politischen Willensgemeinschaft verdrängt worden. 
Im übrigen ist gerade Koebners systematische Darstellung des bürger- 
lichen Verfassungsrechtes sehr klärend, vor allem seine scharfe Scheidung 
zwischen bürgerlichem Amtsrecht und gemeinbürgerlicher Willens- 
setzung. Diese steht nur der Bürgerversammlung und den meliores 
civitatis zu, Ämter mit Kollegialverfassung und bestimmt umgrenzter 
Befugnis sind die Parochialbehörden, das Schöffenkolleg und die Richer- 
zeche — auch sie ohne umfassende Verordnungsgewalt, keine entschei- 


Kritiken 353 


dende Instanz in der bürgerlichen Willensbildung, daher auch keine Vor- 
läuferin des Rates. Vielleicht waren die Grenzen zwischen Amtsrecht 
und Gemeinschaftswillen fließender, als K. annimmt; denn was 1149 
dessen Handlung ist, ist 1178/82 Ausfluß des Amtsrechtes, die Zunft- 
bestätigung, und die Schöffen nehmen als solche, nicht nur als meliores 
civitatis an der Bildung des Gemeinwillens teil. Vielleicht überschätzt 
auch K. die organisatorische Kraft der Idee des Amtsrechts: denn die 
Bildung der Richerzeche scheint mir nicht allein von ihr aus, sondern 
auch aus innerpolitischen Vorgängen innerhalb der Bürgerschaft verstanden 
werden zu müssen. Aber die grundsätzliche Scheidung ist wertvoll 
und fruchtbar. | 

Im Kampf um die Selbstbehauptung des Bürgertums entstand zuletzt 
der Rat (III, S 16 u. 17, S. 499, 548), nicht als Amt mit Amtsverfassung, 
sondern als Ausschuß des Patriziates — nun als Ausdruck bewußten An- 
spruchs auf städtische Souveränität gegen erzbischöfliche Reaktion. — Von 
der Untertanengemeinschaft des Gerichtsbezirks, die sich ihres Volksrechts 
auf Widerstand gegen die Stadtherrschaft bewußt wird, über Rechts- 
schutzgemeinschaft und Selbstverwaltung zur Souveränität — das ist, 
etwas grob zusammengefaßt, nach K. der Weg der städtischen Verfas- 
sung und des „Stadtgedankens“. 

Wenn ich auch K. nicht überall folgen kann, als Ganzes ist seine 
Arbeit sehr ergebnisreich für die Kölner Lokalgeschichte und für die 
allgemeine Stadtgeschichtsforschung. Dafür eine kurze Zusammenstellung. 
Für die Geschichte Kölns: Eine neue topographische Anschauung 
des fränkischen Köln mit ihrer wirtschaftsgeschichtlichen Auswertung, 
eine neue systematische Darstellung der Gerichtsorganisation der Stadt- 
herrschaft, der Versuch, den Inhalt der conjuratio von 1112, die bisher 
manchen phantasievollen Deutungen offenstand, festzulegen und sie da- 
durch mit der kommunalen Bewegung Nordfrankreichs in Zusammenhang 
zu bringen, damit verbunden eine neue Auffassung der Parochialämter 
und der Unterrichter, der Stellung der Richerzeche in der Verfassungs- 
geschichte, vor allem eine neue Darstellung der bürgerlichen Willens- 
bildung und des bürgerlichen Amtsrechts, neben kleineren Ergebnissen 
wie über die Entstehung des Gerichts Unterlan, des Räumungsrechtes 
des Burggrafen, des Schreinswesens und der Urkunde Lac. I, 269 bzw. 
Ou. I, 35 von angeblich 1106. Für die allgemeine Stadtgeschichts- 
forschung: die Auseinandersetzung mit der Landgemeindetheorie (etwa 
237 Anm. 1, 280 Anm. 1, 347 Anm. 1, 409f., 450, 525 Anm. 531), 
der Markt- (121) und Gildetheorie (227 Anm.), mit den Anschauungen 
von Dopsch (187 Anm. 3, 599/600), die weit über die Lokalgeschichte 

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 3. 23 


354 Kritiken 


ausgreifende Darstellung der Zunftorganisation und der Entstehung des 
Rates. Besonders wertvoll aber für die Kölner und die allgemeine 
Forschung erscheint mir der Versuch, in der Problemstellung wie in 
der Durchführung die konkrete Verfassungsentwicklung einer Stadt von 
ihrer Rechtsidee und deren Entwicklung aus einheitlich zu erfassen und 
diese mit den Rechtsvorstellungen des Mittelalters zu verbinden. Das 
Urteil darüber, was dabei begriffliche Konstruktion ist und was lebendig 
wirksame Kräfte aufdeckt, kann verschieden sein, dazu bedarf es noch 
eines breiteren Unterbaues durch Vergleiche mit der Entwicklung anderer 
Städte und andersartiger Gemeinschaften; aber gerade dafür gibt die 
Arbeit Koebners ein wertvolles Vorbild. 
Görlitz. f Koselleck. 


- Ernst Pietsch, Die Entstehung der Städte des sächsischen 
Vogtlandes. (Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte 
und Altertumskunde zu Plauen i. V., 32. Jahresschrift.) Plauen i. V., 
Selbstverlag des Vereins. 1922. VIII, 128 88. Mit 3 Karten- 
` beilagen. 

Die vorliegende Abhandlung sucht die Frage zu beantworten: Auf 
welche Weise und unter welchen Bedingungen sind die Stadtsiedlungen 
des sächsischen Vogtlandes entstanden? In einem ersten Kapitel werden 
die Vorbedingungen für die Entstehung dieser Städte besprochen: Die 
Besiedlung des sächsischen Vogtlandes, die alten Handels- und Ver- 
kehrswege und die Bildung von herrschaftlichen Gewalten. Dann wendet 
sich der Verfasser in einem zweiten und dritten Kapitel der Entstehung 
der Stadt Plauen (die ersten Nachrichten über Plauen, der slavische Ort 
Plauen, der deutsche Burgort Plauen, die Gründung der Stadt, die An- 
legung der Neustadt, Überblick über die topographische Entwicklung 
der Stadt bis zum 19. Jahrh.) und der übrigen Städte des sächsischen 
Vogtlandes zu. Ihrer Entstehungsart nach lassen sich für dieses Gebiet 
zwei Gruppen aufstellen: 1. die in Anlehnung an schon bestehende 
Siedlungen gegründeten Städte: Plauen (zwischen 1230 und 1240), 
Reichenbach (um 1240), Adorf (um 1290), Ölsnitz (zwischen 1328 und 
1358), Auerbach und Elsterberg (um 1350), Pausa (um 1390) und 2. die 
jenigen städtischen Siedlungen, die sich im Anschluß an Burgen all- 
mählich entwickelt und seit dem 14. Jahrhundert durch Rechtsakt 
städtischen Charakter erhalten haben: die altslavischen Dorfanlagen 
Netzschkau, Mylau, Neumark, die deutschen Dörfer Markneukirchen. 
Mühltroff, Treuen, Lengenfeld und die alten suburbien Schöneck und 
Falkenstein. Die ehemalige Hammerwerksniederlassung Klingenthal ist 


Kritiken 355 


erst 1919 Stadtgemeinde geworden. — Zu diesen Ergebnissen gelangt 
der Verfasser, indem er sich auf folgende vier Grundlagen stützt: 1. auf 
die vorhandenen urkundlichen Nachrichten geschichtlicher Überlieferung, 
2. auf die ältesten Pläne und Bilder, 3. auf die Bodenfunde geschicht- 
lichen und vorgeschichtlichen Alters und 4. auf die Prüfang der geo- 
logisch-geographischen Vorbedingungen. | 

Mit dieser stadtgeschichtlichen Untersuchung hat E. Pietsch nicht 
nur eine Lücke in der landeskundlichen Literatur des Vogtlandes aus- 
gefüllt, sondern zugleich eine Arbeit geliefert, der die allgemeine Städte- 
forschung wird Beachtung schenken müssen. Seitdem von J. Fritz und 
S. Rietschel die topographischen Gesichtspunkte der Grundrißbildung in 
Aufnahme gebracht worden sind, haben während der letzten 20 Jahre 
Historiker und Architekten sich wiederholt mit der baulichen Entwicklung 
der „gewordenen“ und „gegründeten“ Städte beschäftigt und damit die 
Städteforschung wesentlich gefördert. Der Kenner der einschlägigen 
Literatur wird wissen, welche Rolle hierbei die Annahme gespielt hat, 
jede Stadt müsse als eine ummauerte Marktansiedlung angesehen werden, 
die neben einer älteren Siedlung gegründet worden sei. So einfach, wie 
man oft angenommen hat, ist nun in Wirklichkeit der bauliche Werde- 
gang der mittelalterlichen Stadt durchaus nicht gewesen. Ein Nach- 
prüfen der Siedlungselemente, aus denen eine Stadt besteht, ergibt, daß 
die bauliche Entwicklung einer Stadt sich sehr verschieden gestalten 
konnte und daß sowohl die Stadt des früheren, wie die des späteren 
Mitttelalters in den meisten Fällen ein recht kompliziertes Gebilde war. 
Das bestätigen die vorliegenden Studien Pietschs von neuem. Die bisber 
geltende Annahme, daß die eigentliche Stadt sich stets neben einer älteren 
Siedlung rechtlich und räumlich scharf getrennt entwickelt habe, daß die 
ältere Ansiedlung fast ausnahmslos außerhalb der Stadtmauer geblieben 
sei, ist durchaus irrig. Bei den meisten Städten des sächsischen Vogt- 
landes wurden in den Mauerring der neugegründeten Stadt ältere, all- 
mählich herangewachsene, offene Siedlungen mit einbezogen. So wurden 
z. B. in Adorf, Olsnitz, Elsterberg, Pausa die ältere Kirchensiedlung 
und in Plauen und Elsterberg das suburbium mit in den Mauerring 
aufgenommen. — Als ein Fortschritt in der Städteforschung muß es 
bezeichnet werden, daß der Verfasser in der Verwertung der Siedlungs- 
bezeichnungen viel vorsichtiger vorgegangen ist, als es meist zu ge- 
schehen pflegt. Es ist eben nicht angängig, in die lateinischen und 
deutschen Siedlungsbezeichnungen des Mittelalters so festkonstruierte Be- 
griffe hineinzutragen (vgl. meine Untersuchungen: „Die Entstehungs- 
zeit der Stadtbefestigungen in Deutschland“, Leipzig 1913 und „Uber 

23* 


356 Kritiken 


den Marktflecken- und Stadtbegriff im späteren Mittelalter und in neuerer 
Zeit“, Leipzig 1920). Das in einem vierten Kapitel (die Siedlungs- 
bezeichnungen in der Sprache des urkundlichen Materials) zusammen- 
gestellte Material beweist abermals, daß die Bezeichnungen durchaus 
nicht in dem oft angenommenen Maße eindeutig sind. So wird z.B. 
„oppidum“ im ausgehenden Mittelalter sowohl im Sinne von offener als 
auch ummauerter Siedlung verwendet; so wird seit dem ausgehenden 
Mittelalter sowohl der offene Markt als auch die ummauerte Bürger- 
siedlung mit „Stadt“ bezeichnet. Ebenso wie Pietsch mit Recht vor 
einer Überschätzung des Wertes der Terminologie für die Frage der 
Stadtentstehung warnt, ebenso mahnt er mit Recht, das topographische 
Moment der Befestigung für den Begriff „Stadt“ nicht zu hoch anzu- 
schlagen. Die wiederholt vertretene Ansicht, die Ummauerung sei bis 
ins 17. Jahrhundert hinein für die Stadt begriffsnotwendig, nur die um- 
mauerte Siedlung sei als Stadt anzusehen, ist nicht haltbar. Pietsch 
vermag meine Widerlegung dieser Anschauung (vgl. „Festgabe für Gerhard 
Seeliger“, Leipzig 1920, S. 141ff.) auf Grund des hier in Betracht kom- 
menden Materials stark zu unterstreichen. Stadt wurde schlechthin der 
Ort genannt, „dem eine städtische Verfassung und Verwaltung eigen 
war, in dem städtisches Wirtschaftsleben herrschte, gleichviel, ob diese 
Siedlung ummauert war oder nicht“. 

Diese selbständige und sorgfältige Arbeit, die dem Städteforscher 
viel Interessantes bietet, mag den Anstoß dazu geben, auf gleichem 
Wege der Entstehung anderer Städtegruppen Deutschlands nachzugehen. 
Allerdings wird es ratsam sein, künftig bei derartigen Untersuchungen 
gleichzeitig mit den topographischen Verhältnissen auch die rechts- und 
wirtschaftsgeschichtlichen zu untersuchen und darzustellen. Gerade die 
wechselseitige Erhellung der topographischen, rechtlichen und wirtschaft- 
lichen Probleme wird uns auf dem Gebiete der Städteforschung vorwärts 
bringen können. 

Schneeberg. Walther Gerlach. 


Kurt Kaser, Das spätere Mittelalter. Verlag von F. A. Perthes, 
A.-G., Gotha 1921. VI und 268 S. 


Das vorliegende Buch bildet den fünften Band von L. M. Hartmanns 
Weltgeschichte „in gemeinverständlicher Darstellung“. Ob angesichts 
des massenhaften Stoffes auf so engem Raum eine solche gemeinverständ- 
liche“ Darstellung erzielt werden kann, ist sehr fraglich. Denn da wird 
Vieles übergangen oder flüchtig berührt und werden Zusammenhänge 
zerrissen werden müssen. Diese Weltgeschichte betont bekanntlich die 


Kritiken | | 357 


Massenwirkungen und zieht gegenüber den diplomatischen und mili- 
tärischen Vorgängen und Ereignissen die wirtschaftlichen und sozialen 
Verhältnisse in den Vordergrund; dabei kommt das biographische Moment 
zu kurz. So fehlt es auch hier an einer entsprechenden Würdigung 
historischer Persönlichkeiten, von denen etwa nur einige Könige Eng- 
lands, wie Eduard I. oder Heinrich VII. markanter hervortreten. Als 
Epoche für das spätere Mittelalter nimmt der Verfasser den Ausgang 
des staufischen Kaiserhauses; aber dieser Einschnitt, so bedeutsam er 
für die Geschichte des Deutschen Reiches ist, ist es nicht auch für die 
Weltgeschichte. Das entscheidende Moment ist hier der Übergang der 
Vorherrschaft von der einen der beiden großen m. a. Potenzen an die 
andere: vom Imperium an das Sacerdotium. Demnach wird man als 
Grenze den Regierungsantritt Innocenz’ III. wählen dürfen, jenes Papstes, 
der den Anspruch des geistlichen Armes auf die Leitung des Welt- 
regimentes nicht bloß theoretisch begründet, sondern auch durchsetzt. 
Die weitere Gliederung der Geschichte des späteren Mittelalters wird 
sich aus diesen Erwägungen ergeben müssen. Demgegenüber gliedert 
der Verfasser den Stoff in sechs Abschnitte: Kurie und Reich vom 
Untergang der Staufer bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, die 
wirtschaftliche Vorherrschaft der mitteleuropäischen Völker (frühkapi- 
talistische Epoche), die Bildung starker Monarchien in Westeuropa, der 
Zustand Mittel- und Osteuropas im 15. Jahrhundert und die Anfänge 
europäischer Politik, europäisches Wirtschaftsleben im Ausgang des 
Mittelalters und die Kirche in dieser Periode. Wenn wir auf Einzel- 
heiten eingehen, so kommen zunächst einzelne Wünsche in Betracht, die 
bei einer etwaigen Neubearbeitung Berücksichtigung verdienen. Zu- 
nächst sind die Literaturangaben außerordentlich dürftig. Die knappe 
Fassung wird manchen Leser bewegen, Genaueres über Dinge erfahren 
zu wollen, die hier nur berührt sind. Man wird beispielshalber bei der 
englischen Geschichte den Namen: Gneist, bei der französischen den 
Cartellieris schwer vermissen. Meine Forschungen zum Wiclifismus und 
Hussitismus sind zwar sehr eingehend ausgenützt, mein Name aber und 
mein Werk nirgends genannt. Beim ersten Abschnitt wäre eine zu- 
sammenhängende Darstellung der päpstlichen Machtansprüche geboten, deren 
Behauptung bzw. Bekämpfung ja den wesentlichen Teil des Inhalts dieses 
Buches bildet. In diesem Buche wird Einzelnes erst im letzten Abschnitt vor- 
getragen; so gut zusammenfassend aber dort die Mißbräuche Avignons 
dargelegt sind, so gehört die Sache doch um so mehr an die frühere Stelle, 
als sonst Manches, wie z. B. die kirchenpolitischen Kämpfe des 14. Jahr- 
hunderts in England und Deutschland, oder Schriften wie der Defensor 


358 Kritiken 


Pacis, nicht in der richtigen Beleuchtung erscheinen wird. Wenn man 
in diesem Buche die Schillersche Phrase von der kaiserlosen, der 
„schrecklichen“ Zeit wieder findet, so muß doch darauf hingewiesen 
werden, daß dies eben die Zeit neuer großer Entwicklungen auf poli- 
tischem und wirtschaftlichem Gebiete ist. Die steigende Machtfülle des 
Hauses Anjou und damit Frankreichs, dessen Einfluß immer drückender 
wird, ist stark hervorzuheben. Was die ostwärts gerichteten Pläne 
Karls von Anjou betrifft, darf man daran erinnern, daß sie das Erbe 
der normannisch-staufischen Zeit sind. Die Sekte der Albigenser gehört 
ihrem Entstehen nach in eine frühere Zeit, als sie hier im Zusammen- 
hang mit den Waldensern gegeben erscheint. Aus der Zahl kleinerer 
Versehen und sonstiger Mängel mögen hier nur einige genannt sein. 
Das Attentat von Anagni wurde von der Welt doch nicht ganz schwei- 
gend hingenommen (s. Dante, Fegefeuer XX, 85). Der Sieg Rudolfs 
bei Dürnkrut 1278 ist nicht als Sieg des Germanen- über das Slawentum 
zu werten: fürs erste ist Ottokar deutscher Reichsfürst und zweitens 
in seinen Ländern der hervorragendste Förderer des Deutschtums; daher 
sein Lob bei den deutschen, sein Tadel beim tschechischen Geschicht- 
schreiber. Ansprechend ist die Schilderung der italienischen Staatenwelt 
1200—1400, so auch die einzelner Kapitel des dritten Abschnittes. 
Die Schlacht bei Crecy fand am 26. August 1346 statt, der Friede von 
Bretigny sollte nicht unerwähnt bleiben. Der nationale Aufstieg in Frank- 
reich ist nicht erst im 14. Jahrhundert, sondern schon in den Tagen 
von Bouvines sichtbar, wie dies richtig auch an einer späteren Stelle 
gesagt ist. Besser als die ersten sind die letzten Abschnitte des Buches, 
und hier vor allem die wirtschaftsgeschichtlichen Teile. Die Darstellung 
als solche ist eine sachliche. 8 
Graz. f Bo J. Loserth. 


Friedrich Christoph Dahlmanns politische Entwicklung bis 1848. 
Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Liberalismus von Her- 
mann Christern. 1921. H. Hässel, Verlag, Leipzig. 248 8. 
(Sonderabdruck aus Band 50 der Zeitschrift der Gesellschaft für 
Schleswig- Holsteinische Geschichte.) 


Je mehr wir uns von der Zeit entfernen, in der sich der Über- 
gang von dem unpolitischen zum politischen Deutschland vollzog, um 80 
deutlicher tritt die Gestalt Dahlmanns als eines Erziehers des deutschen 
Bürgertums zu staatlicher Gesinnung und politischer Betätigung hervor. 
In zahlreichen historischen Publikationen neueren Datums wird auf 
Dahlmann Bezug genommen, ein Beweis, daß das Interesse an ihm in 


Kritiken 359 


Zunahme begriffen ist. Um so auffälliger ist die Tatsache, daß man 
sich über seine Stellung innerhalb der Gesamterscheinung des Libera- 
lismus noch nicht hat einigen können. Die einen erblicken in ihm einen 
typischen Vertreter des doktrinären Liberalismus, während die anderen ihn 
mehr der konservativen Richtung zurechnen und ihn als konservativ- 
liberal oder als liberal-konservativ charakterisieren. 

Die Schemata der Parteipolitik sind aber für die Geschichte des 
älteren Liberalismus wenig zu gebrauchen, weil die politischen Begriffe 
der Generation vor 1848 viel zu unbestimmt und wandelbar sind, .als 
daß sich nach ihrer Maßgabe eine Gruppierung vornehmen ließe. 
Christern tut recht daran, daß er eine engumgrenzte Formulierung 
verwirft und rein induktiv verfährt. Daraus folgt aber nicht, daß er 
auf jede begriffliche Erfassung der Ideenbewegung in jener Übergangs- 
zeit verzichtet; er betont nur die Notwendigkeit einer vertieften psycho- 
logischen Erforschung, ehe man zu einer prägnanten, kritisch gesicherten 
Gesamtauffassung fortschreiten kann. 

Was er an den biographischen Schriften über Dahlmann auszusetzen 
hat, ist, daß ihre Verfasser es unterließen, Dahlmann in den Zusammenhang 
der geistigen Strömungen seiner Zeit einzuordnen. Nur E. Marcks hat in 
einem kurzgefaßten Essay die ideengeschichtliche Entwicklung Dahlmanns 
behandelt, aber mehr andeutungsweise als ausführend. Im Anschluß an 
diesen Aufsatz will Christern die vorhandene Lücke auszufüllen suchen. 

Dablmann kommt von der idealistischen Gedankenwelt, in der 
Deutschland um die Wende des 18. Jahrhunderts lebte. Sie ist und 
bleibt der geistige Nährboden seiner politischen Anschauungen. Er tritt 
wie die anderen Führer des gebildeten Bürgertums durch das Tor der 
Ethik in das Gebiet der politischen Theorien. Er legt sich die Frage 
vor, wie sich die Ziele seines Humanitätsglaubens mit denen des Staates 
in Einklang bringen lassen. Während W. von Humboldt noch in seinen 
späteren Schriften seine Abneigung gegen den Staat mit seinem Zwangs- 
charakter nur mit Mühe überwindet, hat sich Dahlmann frühzeitig zu 
einer sittlichen Würdigung des Staates durchgerungen. Er ist der 
Überzeugung, daß die individnelle Persönlichkeit erst in der staatlichen 
Gemeinschaft zur vollen Entfaltung gelangt und daß es eine sittliche 
Aufgabe bildet, freies Menschentum in den Staat und in die Politik 
hineinzutragen. Freilich von einer Anerkennung des autonomen Wesens 
des Staates ist er noch weit entfernt. Über dem Staat stehen auch 
für ihn die Menschheitsziele. Sein Nationalgefühl ist noch zu sehr 
naturhaft, noch zu wenig in die Reflexion aufgenommen, als daß es 
ihm ein Verständnis für das in sich rahende Daseinsrecht des Staates 


360 Kritiken 


eröffnen konnte. Einen Einheitsstaat für alle Deutsche erstrebt er 
nicht. Er begnügt sich mit der Vorstellung einer kulturellen Zu- 
sammengehörigkeit des deutschen Volkes. Aber der einzelne deutsche 
Staat steht doch für ihn da als eine reale Größe von sittlicher Be- 
schaffenheit, dazu bestimmt, Volk und Regierung in gemeinsamer Arbeit 
zu verbinden und zu einigen. Dahlmann richtet dabei seinen Blick auf 
den Staat, wie er sein soll, denn der Staat seiner Zeit, wo der bleierne 
Druck der Reaktion auf Deutschland lastete, war zu spröde, um dem 
Bürgertum willig eine Mitarbeit zuzugestehen. 

So treffen sich in Dahlmanns Anschauung idealistische und realistische 
Elemente. Für die letzteren machte ihn seine nüchterne, besonnene 
Denkungsart empfänglich. Er blieb immer ein Norddeutscher, im 
Unterschied von den radikaleren Süddeutschen Rotteck und Welcker, 
ein Sohn des kulturellen Bodens, dem er entstammte, jenes Grenzlandes, 
wo sich das deutsche Wesen mit dem skandinavischen Norden berührte. 
Sein Beruf als Historiker verstärkte den realistischen Zug seiner Ver- 
anlagung. So ist es nicht zu verwundern, daß er von der historischen 
Schule eine starke Einwirkung erfuhr. Seine Staatslehre zeigt in vielen 
Punkten eine Abhängigkeit von ihren Begriffsbestimmungen. Aber er 
verwarf ihre Mystik und ihren Quietismus. Wie er sich nie in an- 
dächtiger Bewunderung der Vergangenheit verlor und nie seine kritische 
Haltung gegenüber dem überlieferten Glauben der Kirche aufgab, so 
ist ihm auch die geruhsame Selbstbescheidung der romantisch gesinnten 
Staatstheoretiker zuwider. Nicht der Volksgeist in unbewußter Wirk- 
samkeit, sondern die bewußte, aktive Teilnahme der Bürger am Staats- 
leben soll die gute Verfassung herbeiführen. In diesem Ideal einer 
guten Verfassung verbirgt sich ein Stück. rationalistischen Denkens, er 
verbindet es aber sofort wieder mit realistischen Vorstellungen, wenn 
er fordert, daß die Reste ständischer Freiheit und die alten Rechts- 
und Staatsanschauungen bei der Einführung einer Konstitution zur 
Anknüpfung dienen sollen, um die gute Verfassung lebenskräftig zu 
gestalten. Die englische Konstitution, wie er sie im Anschluß an 
de Lolme und Blackstone auffaßte, gilt ihm als ein Muster für die Her- 
stellung staatsbürgerlicher Freiheit auf Grund des Gleichgewichts der 
staatlichen Gewalten. Er geht nicht so weit wie Montesquien, daß er 
die Freiheit in den Urwäldern Germaniens gegründet sah, aber er meint 
doch, daß die englische Freiheit und die altgermanischen Staats- und 
Rechtsanschauungen in ihrem innersten Sinn und Kern zusammentreffen 
und daß die Kontinuität der Entwicklung in Deutschland nur durch den 
landfremden Absolutismus unterbrochen worden sei. 


—— — — 


Kritiken 361 


Christern zeigt uns, wie Sich die politischen Anschauungen Dahl- 
manns allmählich erweiterten und vertieften. In Kiel wird er zuerst im 
Kreise jugendlicher Gelehrter in die Politik eingeführt. Als Sekretär 
der Holsteinischen Ritterschaft nimmt er den Kampf für die Privilegien 
des Adels auf, in der Uberzeugung, damit die nationale Selbständigkeit 
der Holsteiner gegen die Bedrückung durch die dänische Regierung zu 
verteidigen. In Göttingen beteiligt er sich an dem hannoveranischen 
Verfassungswerk, aber sein Hauptinteresse ist auf das benachbarte 
Preußen gerichtet, von dessen Konstitutionalisierung er die Durch- 
führung einer wahrhaftigen Verfassung für ganz Deutschland erwartet. 
In Bonn lernt er den preußischen Staat von innen kennen und nimmt 
sofort teil an dem heftigen Meinungsstreit über die preußische Ver- 
fassungsfrage. Seine Schriften über die englische und über die französische 
Revolution sind dazu bestimmt, die Gefahren eines Verfassungskon- 
flikts den streitenden. Parteien vor Augen zu führen. Sie sind gleich- 
sam die „Sturmvögel“, die das nahende Unwetter des Jahres 1848 
anzeigen. Hier, in Bonn, beendigte Dahlmann keine Vorbereitung zum 
praktischen Politiker. l 

Im Anschluß an diese Erlebniszentren zu Kiel, Göttingen und Bonn 
stellt Christern im einzelnen die Abwandlung und Ausreifung der 
politischen Gedanken Dahlmanns dar. Während Dahlmann in seiner 
Erstlingsschrift, die Christern als erster ausgiebig verwertet, die Be- 
deutung der Macht des Staates richtig einzuschätzen beginnt, ver- 
schwindet in der windstillen Zeit der Restaurationsepoche diese Einsicht 
fast gänzlich; das Interesse an den innerpolitischen Zuständen über- 
wiegt. Macht und Wohlfahrt, Freiheit und Friede — alles erscheint 
ihm durch eine gute Konstitution gewährleistet. Erst später, als ihn 
aufs neue die Schleswig-Holsteinische Frage tief erregte, kommt er 
über der Betrachtung der politischen Konstellation im Norden auf die 
Anerkennung der Machtfaktoren des Staates zurück. Zu gleicher Zeit 
lernt er auch deu absolutistischen Staat besser beurteilen und beginnt 
sein Verdienst um die Hebung des Bürgertums zu würdigen. 

Hinsichtlich des Wesens der Konstitution hatte er anfangs vage 
Vorstellungen. Ständische und repräsentative Verfassungen scheinen ihm 
ziemlich gleichbedeutend zu sein. Aber mit dem Mißerfolg seiner Be- 
mühungen um die Erhaltung der ständischen Privilegien in Holstein 
wandelt sich sein Urteil, und bereits geraume Zeit vor der Abtassung 
seiner „Politik“ gewinnt er einen klaren Einblick in den Unterschied 
der beiden Verfassungsformen. Die deutsche Frage tritt erst in Göt- 
tingen im Zusammenhang mit der preußischen Frage in seinen Gesichts- 


362 Kritiken 


kreis, aber er behandelt sie immer von einem innerpolitischen Standpunkt 
aus. Es steht für ihn fest, daß Preußen in der Lösung der Ver- 
fassungsfrage in Deutschland vorangehen muß, nicht Österreich, denn 
dieses ist wegen seiner nationalen Vielgestaltigkeit nicht imstande, ein 
Verfassungsstaat zu werden und auf Deutschland vorbildlich zu wirken. 
Preußen soll also nicht um seiner selbst willen, sondern zum Heile 
Deutschlands konstitutionell werden; eine durchaus doktrinäre Forderung. 
Aber dadurch, daß er Preußen vor Österreich stellt, im Gegensatz zu 
seinem Urteil in der Erhebungszeit, wo er beide Staaten als gleich- 
berechtigt zur Führung Deutschlands betrachtete, bekundet er einen 
Sinn für das praktisch Realisierbare und bereitet in sich die klein- 
deutsche Lösung der Einheitsfrage vor. 

Bei allen diesen Wandlungen seiner politischen Anschauungen bleibt 
er sich selbst treu in seinem Gegensatz zu dem absolutistischen System, 
in seinem Bekenntnis zur Monarchie, d. h. zu einem volksfreundlichen König- 
tum, und in seiner entschiedenen Ablehnung der Lehre von der Volks- 
souveränität, wenn er sich auch in seiner Betonung des Widerstands- und 
Notwehrrechtes mit den Konsequenzen der rousseauischen Doktrin berührt. 

So steht das Bild Dahlmanns in der Zeichnung Christerns vor uns 
als eines eifrigen Vertreters des konstitutionellen Gedankens. Er war 
ein Liberaler, dem noch ein gut Teil Doktrinarismus anhaftete, ein 
Liberaler der älteren Generation, die mit ihren theoretischen Erwägungen 
den Dingen der Wirklichkeit nahe zu kommen, sie zu erfassen und zu 
leiten glaubte. Durch den Zuschuß an realistischen Elementen, die er 
in sein Denken aufnahm, ist er der Vorkämpfer eines maßvollen Libera- 
lismus geworden, er verkörperte bis weit über 1848 hinaus, bis in die 
60°r Jahre, das Prinzip des besonnenen Fortschritts. Seine Bedeutung 
als Historiker ist vielleicht nicht so hoch zu stellen, als es bisher 
geschah, Er wird aber doch, trotz des Widerspruchs Fueters, als ein 
Vorläufer der politischen Geschichtschreibung zu gelten haben, da er 
aus seinen historischen Untersuchungen immer eine politische Lehre für 
die Gegenwart zu gewinnen suchte und in seiner Person den Beruf des 
Historikers und Politikers zu vereinigen strebte. 

Die Arbeit Christerns wird endgültig mit der falschen Vorstellung 
aufräumen, als seien die älteren Liberalen nur die Nachbeter fremder 
Verfassungsformen gewesen. Das waren auch die süddeutschen franzö- 
sierenden Liberalen nicht. Dahlmann hat die Verfassung Englands als 
vorbildlich angesehen, aber er dachte nicht daran, sie ohne weiteres auf 
die deutschen Verhältnisse zu übertragen. Was er übernahm, hat er 
durch sein deutsches Empfinden hindurchgehen lassen und innerlich 


Kritiken 363 


umgestaltet, so daß der englische Freiheitsbegriff ein ganz deutsches 
Gepräge erhielt. 

Christern schildert uns in de Entwicklungsgang Dahlmanns einen 
der Wege, die vom unpolitischen zum politischen Deutschland führten. 
Anstatt seinen Helden auf das Prokrustesbett der schematischen Formu- 
lierungen zu legen, geht er lieber den feinen geistesgeschichtlichen Zu- 
sammenhängen nach -und sucht die Eigenart seiner Persönlichkeit in- 
mitten der Wechselwirkungen der geistigen Strömungen nachzuweisen. 
So lieferte er eine echt historische Untersuchung, die durch immer 
-neue Perspektiven dem Leser den Anblick einer lebensvollen Wirklichkeit 
darbietet. Nur in gelegentlichen Bemerkungen geht er über das Jahr 
1848 hinaus. Offenbar sind bis zu diesem Zeitpunkt die grundlegenden 
Entscheidungen bei Dahlmann getroffen. Aber die stürmischen Ereig- 
nisse der deutschen Revolution haben ihn doch tief erschüttert und weit 
nach links gedrängt, wenn auch zuletzt immer die Besonnenheit bei 
ihm obsiegte. Jedenfalls hat er im Jahre 1848 erst die Höhe seiner 
praktischen Wirksamkeit erstiegen. Deshalb bedarf die Untersuchung 
Christerns notwendigerweise einer Fortführung. Wenn Christern mit 
derselben Gründlichkeit der psychologischen Forschung und mit derselben 
vielseitigen Betrachtungsweise, die die vorliegende Schrift auszeichnen, 
die ktinftige bearbeitet, dann besitzen wir an dem Ganzen nicht nur 
eine wohlgelungene Biographie, sondern auch ein getreues Spiegelbild 
der deutschen Geistesgeschichte ads der Epoche, wo sich das Bürgertum 
erhob, um sich Geltung und Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten 
zu verschaffen. 

Heidelberg. | Wild. 


Plehn, Jlavs, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichs- 
gründung. XII. u. 381 S. München und Berlin, 1920. 
R. Oldenbourg. 


Der Ausgang des Weltkrieges und das Aufrollen der Schuldfrage 
haben uns eine Unterlassungssünde der deutschen Geschichtsforschung, 
die Vernachlässigung der sogenannten neuesten Geschichte seit 1871, 
deutlich zum Bewußtsein gebracht. Denn die wahren Gründe des Welt- 
krieges liegen nicht, wie immer wieder behauptet wird, in der letzten 
„schwarzen“ Woche des Juli 1914, sie reichen zurück bis auf die Be- 
gründung des Deutschen Reiches durch den Krieg von 1870/71. Und 
in diesen vier Jahrzehnten ist noch Vieles, was auch zum Verständnis 
der Gegenwart notwendig ist, zu durchforschen und aufzuhellen. Schon 
deshalb ist jede wissenschaftliche Arbeit darüber zu begrüßen. 


364 l Kritiken 


Das vorliegende Buch ist das Vermächtnis eines Toten, das O. Hoetzsch 
aus dem Nachlaß herausgegeben hat; der durch seine Forschungen über 
die Agrargeschichte Ostpreußens bekannte Verfasser hat sich im De- 
zember 1918 aus Verzweiflung über die deutsche Niederlage das Leben 
genommen. Während des Krieges geschrieben, trägt das Werk durch- 
aus einen historisch-politischen. Charakter; es behandelt die Staaten- 
geschichte von 1871—1890. Allerdings beschränkt es sich auf die euro- 
päische Entwicklung. Die für die internationale Politik der 80er Jahre 
und zumal für die deutsch-englischen Beziehungen so ungemein wichtige 
Kolonialpolitik ist völlig beiseite gelassen, nicht zum Vorteil des Ganzen. 
Den breitesten Raum nimmt die orientalische Frage ein, die ja in der 
Tat während der zweiten Hälfte der 70er Jahre und während der bul- 
garischen Krisis von 1885/87 im Vordergrund der europäischen Politik 
stand. Nach dem Vorwort von Hoetzsch scheint es so, als ob auch die 
persönliche Stellung Plehns, seine scharfe Verurteilung der Orientpolitik 
des Neuen Kurses, zu dieser starken Betonung beigetragen hat. 

Gerade in der Behandlung der orientalischen Frage offenbart sich 
die diplomatische Meisterschaft Bismarcks vielleicht am augenfälligsten. 
In der Freiheit Deutschlands im Orient erblickte er nach seinen eigenen 
Worten „eines der wenigen Aquivalente für die militärischen und politischen 
Nachteile der geographischen Lage Deutschlands“. Wie er diese Freiheit 
ausnutzte, um den deutschen Einfluß auf die europäische Konstellation 
zu wahren, die Mächte gegeneinander auszuspielen und gegenseitig in 
Schach zu halten, um den europäischen Frieden und damit die Macht- 
stellung seines Reiches zu sichern, das hat Plehn ebenso gründlich wie 
überzeugend dargelegt. Sein Buch wächst sich zu einer Charakteristik 
des Außenpolitikers Bismarck aus, wie wir es so umfassend noch nicht 
besaßen. Es ist ein literarisches Denkmal für die Riesengröße des 
ersten Kanzlers. In der Beurteilung einzelner Schritte wird man 
natürlich hie und da anderer Ansicht sein können. Ob Bismarck bei 
seiner Stellung zu Rußland die öffentliche Meinung des Zarenreiches 
richtig gewertet hat, erscheint mir trotz der ausführlichen Erörterung 
(S. 125 ff.) nicht ausgemacht. Dagegen wird jeder dem Verfasser darin 
zustimmen, daß sich Bismarck 1878 dem Wunsche Alexanders II., den 
Kongreß nach Berlin einzuberufen, nicht widersetzen konnte. In der 
vielumstrittenen Frage der Rückversicherung verteidigt Plehn den Ver- 
trag von 1887 gegen die Anhänger des Neuen Kurses und besonders 
gegen Hammanns Angriffe. Das letzte Wort darüber ist noch nicht 
gesprochen, die soeben erschienenen Aktenveröffentlichungen des Aus- 
wärtigen Amtes geben indes Plehn in der Hauptsache Recht. Sehr beachtens- 


Kritiken 365 


wert ist Plehns Hinweis auf die Rückwirkung der Nichterneuerung auf 
das deutsch-italienische Verhältnis (S. 341). 

Der größte, von Plehn selbst nicht verschuldete Mangel des Buches 
ist es, daß es die bis 1920 erschienenen Publikationen, zumal Pribrams 
Geheimverträge Österreich- Ungarns, nicht berücksichtigt. Dadurch ist 
es in wesentlichen Punkten überholt und viele Erörterungen sind gegen- 
standslos geworden. Aber wertlos ist es dadurch nicht. Ein Haupt- 
verdienst Plehns liegt darin, daß er die gedruckte Literatur so voll- 
kommen und beinahe lückenlos herangezogen hat, wie keiner seiner Vor- 
gänger. Daraus hat er schon manches geschöpft, was später bei den 
Aktenpublikationen als sensationelle Enthüllung wirkte, wie z. B. das 
österreichisch-serbische Bündnis von 1881. Ein längerer Aufenthalt in 
London machte ihm die englische Memoirenliteratur völlig zugänglich, 
wie es den auf deutsche Bibliotheken angewiesenen Forschern leider nicht 
möglich ist. Daraus ergaben sich vor allem für die englische Orient- 
politik die wertvollsten Aufschlüsse. Wir sehen jetzt, daß Salisburys 
Fühler bei Deutschland über eine Aufteilung der Türkei aus dem Jahre 
1895 nicht so unvermittelt war, wie er vielfach aufgefaßt worden ist. 
Schon in den 70er Jahren hat er diesen Gedanken erwogen. Auch die 
Tätigkeit und Bedeutung des Generalkonsuls und späteren Botschafters 
in Konstantinopel, William A. White, werden hier in die gebührende 
Beleuchtung gerückt. Auf diesem Gebiet sind noch manche Fragen und 
Aufgaben zu lösen. | 
| So wird kein Historiker, der sich mit der europäischen Politik von 
1871 bis 1890 beschäftigt, an diesem Buche vorübergehen, und auch 
breitere Schichten würdem daraus Anregung und Belehrung schöpfen 
können. 

Bonn. Walter Platzhoff. 


Hugo Rochs, Schlieffen. Mit einem Bildnis und zwei Ubersichts- 
skizzen. Berlin 1921. Vossische Buchhandlung, IV und 92 8. 


Der. Verfasser ist Obergeneralarzt z. D. Ein Militärschriftsteller 
oder ein Historiker würde das Buch anders geschrieben haben, beide 
werden Verschiedenes zu bemängeln haben, vor allem die Anordnung 
des Stoffes. Aber der Verfasser hat dafür den Vorzug, daß er Haus- 
arzt des Generalfeldmarschalls gewesen ist und seine menschlichen Seiten 
gut kennengelernt hat. Rochs ist ein begeisterter Anhänger Schlieffens 
und ist fest davon überzeugt, daß wir den Weltkrieg gewonnen haben 
würden, wenn nicht der jüngere Moltke, sondern Schlieffen an der 
Spitze des deutschen Generalstabes gestanden hätte. Der Historiker, 


366 Kritiken 


der sich nur mit dem beschäftigen kann, was geschehen ist, ist immer 
in schlimmer Lage, wenn er ein Urteil abgeben soll über das, was 
unter anderen Umständen hätte geschehen können. Ich glaube auch, 
daß unter Schlieffens Leitung der Krieg für uns wesentlich günstiger 
verlaufen sein würde, aber daß Schlieffen den Franzosen unbedingt ein 
Canna geliefert haben würde, wie Rochs immer wieder betont, bleibt 
eben doch leider nur eine Annahme. Rochs bemerkt mit Recht (S. 29), 
daß des älteren Moltkes Plan, den Feind auf beiden Flügeln ver- 
nichtend zu umfassen, dreimal mißlungen war, bei Königgrätz, an 
der Saar und bei St. Privat — Gravelotte, ehe er endlich bei Sedan 
glückte. Ich möchte hinzufügen, daß Moltke schon 1864 eine Ent- 
täuschung erlebte, als sein Plan, die Dänen gleich bei Ausbruch des 
Krieges zu vernichten, von dem preußischen Oberkommando nicht aus- 
geführt wurde. Niemand weiß, ob die Heerführer von 1914 es besser 
verstanden haben würden, die Absichten des Großen Generalstabes zu 
verwirklichen, als die von 1864, 1866 und 1870. Alle Anhänger 
Schlieffens behaupten, der Plan mußte gelingen, da die Franzosen ihre 
Anstrengungen gegen das Elsaß richteten und deshalb in Nordfrankreich 
schwach waren. Wenn aber jemand sagt, daß unser Einmarsch in 
Belgien das Völkerrecht verletzte, dem entgegnet man: nein, denn die 
Franzosen hatten die Neutralität Belgiens schon vor uns verletzt. Man 
muß doch endlich einmal einsehen, daß diese beiden Behauptungen sich 
logischerweise ausschließen. Entweder hatten die Franzosen Truppen 
nach Belgien gesandt, dann bestand eben die Wehrlosigkeit der franzö- 
sischen Nordfront nur in der Einbildung der Cannä-Enthusiasten. Oder 
aber die Franzosen hatten keine Truppen dorthin gesandt, sondern ihre 
ganze Armee in den Vogesen versammelt, dann war unser Einmarsch 
in Belgien nicht berechtigt. Ich glaube überhaupt, daß die politischen 
Nacliteile die militärischen Vorteile überwogen. Ob Bismarck diesen 
Schritt gebilligt haben würde? Der Umstand, daß er 1866 bereit ge- 
wesen, einen Einmarsch der Franzosen in Belgien nicht zu hindern, be- 
weist nichts, denn dann würde das Odium auf Napoleon gefallen sein. Wohl 
aber beweisen die Vorgänge im Juli 1866, daß Bismarck es verstand, 
den Militärs, auch Moltke, in den Arm zu fallen, wenn er ihre Pläne 
für gefährlich ansah. 

Und nun komme ich zu einem anderen Punkt: Wilhelm I., Roon, 
Bismarck und Moltke können nicht voneinander getrennt werden, ein 
jeder konnte sich auf den anderen verlassen, selbst dann, wenn die 
Meinungen so scharf aufeinander platzten, wie im Juli 1866. Aber 
1914 lagen die Verhältnisse ganz anders. Die Kriegsminister des 20. Jahr- 


Kritiken 367 


hunderts hatten das Schwert nicht so geschärft, wie es fünfzig Jahre 
vorher Roon getan, an Bismarcks Stelle stand Bethmann Hollweg, und 
Wilhelm II. war ein ganz anderer Monarch, als sein Großvater. 
Schlieffen würde es weit schwerer gehabt haben, seinen Willen durch- 
zusetzen, als einst der ältere Moltke. Daß das Verhältnis zum Kaiser 
kein vertrautes war, geht doch aus der Schrift von Rochs deutlich 
hervor. Leider erfahren wir über die Art der Verabschiedung Schlieffens 
nur wenig. Rochs sagt, daß sie stark an die Vorgänge bei Bismarcks 
Entlassung erinnern (S. 27) und S. 64ff. erwähnt er, wie Persönlich- 
keiten, die er nicht nennt, gegen Schlieffen intrigiert hätten. Daß 
Schlieffen die Schwächen Wilhelms II. sehr deutlich erkannt und deshalb 
mit größter Besorgnis, ähnlich wie Bismarck, der Zukunft entgegensah, 
wird von Rochs bestätigt, ebenso, daß er wenig Vertrauen auf unsere 
Bundesgenossen setzte. So sehen wir, daß auch Schlieffen zu den 
vielen Warnern gehörte, die leider recht behalten haben. | 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Unter Benutzung amt: 
licher Quellen herausgegeben im Auftrage des Generalstabes des 
Feldheeres. Heft 1: Rittmeister Marschall v. Bieberstein: 
Lüttich- Namur. Mit einer Reliefkarte und vier Kartenskizzen. 
96 S. Heft 10: Hauptmann Otto Schwink: Die Schlacht an der 
Yser und bei Ypern im Herbst 1914. Mit einer Reliefkarte, fünf 
Kartenskizzen und sieben Textekizzen. 98 S. Heft 19: Major 
v. Wulffen: Die Schlacht bei Lodz. Mit einer Reliefkarte und 
achtzehn Kartenskizzen. 110 S. Heft 20: Hauptmann der Reserve 
v. Redern: Die Winterschlacht in Masuren. Mit zwei Relief karten 
und neun Kartenskizzen. 56 S. Heft 31: Oberleutnant der Reserve 
Leonhard Graf von Rothkirch, Freiherr v. Trach: Gorlice- 
Tarnow. Mit einer Reliefkarte und fünf Kartenskizzen. 88 S. 
Heft 26: Hauptmann Pehlmann: Die Kämpfe der Bug- Armee. 
Mit einer Reliefkarte und acht Kartenskizzen. 63 8. Heft 33: 
Hauptmann Walther Vogel: Die Befreiung Siebenbürgens und die 
Schlachten bei Targu Jiu und am Argesch. Mit einer Reliefkarte 
und fünfzehn Kartenskizzen, 134 S. Sämtliche Hefte sind erschienen 
Oldenburg im Großherzogtum, bei Gerhard Stalling, 1918. 

Die vorliegenden Schriften sind im Auftrage des Generalstabes des 
Feldheeres verfaßt worden. Der Generalstab selber hat ihnen ein Vor- 
wort gewidmet, das gleichlautend jedes einzelne Heft einleitet. Dort wird 
ausdrücklich gesagt: „Was diese Darstellungen bringen, ist noch nicht 


368 Kritiken 


Kriegsgeschichte“, und weiterhin: „Die Schriftenfolge ist nicht für die 
Kriegswissenschaft bestimmt, sondern für das deutsche Volk in seiner 
ganzen Breite als den Träger des Krieges, vor allem für die Mitkämpfer 
selbst.“ Es ist gut, daß das klar und deutlich gesagt wird, man wird 
dadurch vor Enttäuschungen behütet. Der Ton, der in diesen Heften 
zum Ausdrack kommt, erinnert mehr an den Kriegsberichterstatterstil, 
als an die Schreibweise unserer Generalstabsoffiziere. Auch gehören von 
den Verfassern nur wenige dem Generalstabe an. Wer die kriegsge- 
schichtlichen Arbeiten unserer heute lebenden Militärschriftsteller kennt 
und an ihre rahige sachliche Darstellungsweise gewöhnt ist, der fühlt 
sich unangenehm berührt durch den Hurraton, der in den meisten der 
obengenannten Hefte sich breit macht. Ausdrücke wie: „ein deutscher 
Soldat kennt das Wort ‚unmöglich‘ nicht“, können wohl im Augenblick 
höchster Anstrengung dem Soldaten zur Ermunterung zugerufen werden, 
aber wenn sie als allgemeines Urteil in einem Buche ausgesprochen 
werden, dann ist das bramarbasieren. Auch das wiederholte Betonen 
des Siegeswillens, der alle vom obersten Feldherrn bis zum jüngsten 
Soldaten beherrschte, entspricht doch leider nicht dem Zustande, der schon 
1917 an der Front herrschte. 

Manche schmerzliche Erinnerung taucht auf, wenn man die Schriften 
liest. Man denkt zurück an die schönen Tage, wo die Siegesnachrichten 
von Ost und West einliefen, wo niemand ahnen konnte, daß der Krieg 
so furchtbar für uns enden würde. Man denkt aber auch zurück an 
Manches, was den scharfen Beobachter gleich bei der ersten Meldung 
unangenehm berührte. Wenigstens muß ich von mir sagen, daß mir be- 
reits im August 1914 ein recht unangenehmes Gefühl aufstieg, als ich 
sah, daß die amtlichen Kriegsberichte nicht jene schlichte Wahrheitsliebe 
zeigten, die wir von 1870 her gewohnt waren, als untrügliches Merkmal 
deutscher amtlicher Berichterstattung anzusehen. Wer das obige erste 
Heft liest, der sieht, wie unberechtigt es war, am 8. August dem deutschen 
Volke zu melden, daß Lüttich genommen sei. Wohl war die Stadt be 
setzt, die Forts aber noch in den Händen der Belgier. Als die Wahr- 
heit anfing durchzusickern, da meldete Wolffs Telegraphisches Bureau am 
9. August, wie wunderbar die deutschen Geschütze gewirkt, wie die Forts 
in Trümmerhaufen verwandelt worden seien und wie Lüttich jetzt dem 
deutschen Heere ein Stützpunkt geworden. Schlimmer noch ist es, daß 
in einer amtlichen Nachricht des Generalstabes ausdrücklich erklärt wurde, 
man sage die volle Wahrheit, bausche keine Erfolge auf. Die Forts, die 
sich noch hielten, feuerten nicht mehr. Man habe die Forts in Rube 
zusammenschießen können, ohne nur einen Mann zu opfern. Wenn man 


Kritiken 369 


nun im oben genannten Heft liest, wie noch eine ganze Woche lang 
gekämpft werden mußte, wie erst am 16. August das letzte Fort fiel, 
dann begreift man nicht, wie man das deutsche Volk damals täuschen 
konnte. Den Feind hat man durch solche Nachrichten nicht getäuscht. 

Daß es der General v. Ludendorff war, dem in erster Linie das Ge- 
lingen des Unternehmens zu danken ist, ergibt sich aufs neue durch die 
Darstellung in oben genanntem Hefte. — Auf S. 95 sind einige Stellen 
unverständlich, es ist wohl beim Drucken eine Zeile oder mehrere aus- 
gefallen. 

Im 10. Heft, das die Schlacht an der Yser behandelt, findet sich S. 62 
eine kleine Bemerkung, an der der Historiker nicht achtlos vorübergehen 
kann. Wir erfahren dort, daß deutsche Truppen weiße Armbinden an- 
gelegt, um sich im nächtlichen Nahkampfe vom Gegner zu unterscheiden. 
Wir ersehen daraus, daß der vom Feinde uns gemachte Vorwurf, wir 
hätten durch Mißbrauch der Genfer Binde getäuscht, doch nicht so ganz 
ungerechtfertigt ist, denn in einiger Entfernung ist eine solche weiße 
Binde von der Genfer nicht zu unterscheiden. Vor Einführung derselben 
lag kein Hindernis vor, solche Binden zu tragen, 1814 bildeten sie be- 
kanntlich das Abzeichen der Alliierten. Auch 1864 und bei der Mainarmee 
noch 1866 sind sie angewandt worden. 1914 hätte das nicht mehr ge- 
schehen dürfen, denn jetzt führt das zu Mißverständnissen und unlieb- 
samen Folgerungen. | 

Was die Hefte anbelangt, die die Kämpfe auf dem östlichen Kriegs- 
schauplatz behandeln, so haben deren Verfasser wohl manches verschweigen 
müssen, was zum Verständnis eigentlich notwendig ist. Aber natürlich 
konnten die Reibereien, die zwischen der deutschen und der österreichisch- 
ungarischen Heerführung stattfanden und die oft störend wirkten, 1918 
vor dem Zerfall des Bündnisses noch nicht erwähnt werden. 

Die Leistung des Verlages möchte ich noch rühmend erwähnen. 
Nicht nur den Umstand, daß die Hefte mit recht gutem Kartenmaterial 
ausgestattet sind, wirkt angenehm, sondern auch der Druck und die Aus- 
stattung sind angesichts der Schwierigkeiten, die 1918 vorlagen, eine 
anerkennenswerte Leistung. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 24 


370 


Nachrichten und Notizen. 


Festgabe Friedrich v. Bezold, dargebracht zum 70. Geburtstag von seinen 
Schülern, Kollegen und Freunden. Kurt Schroeder, Verlag, Bonn und 
Leipzig 1921. 

Ein stattlicher Band von fast 850 Seiten vereinigt in zeitlicher Anordnung 
Arbeiten tiber Probleme, die der Geschichte von vier Jahrtausenden angehören, 
subtile Einzelforschungen und großzügige Überblicke — in der häufig mög- 
lichen Anknüpfung an Bezolds Forschungen zugleich ein Zeichen seiner Wirk- 
samkeit. 

Unter dem Titel „Chronos“ gibt Ad. Dyroff lose geordnete, aber an- 
regende Betrachtungen tiber das Zeitproblem. Nachdem die Frage nach 
Realität oder Idealität der Zeit in ihrer Bedeutung für den Historiker ge- 
streift worden ist, gipfelt die Untersuchung in dem Satz, daß der Historiker 
die Zeit überwindet, indem er intuitiv ewige Wertideale auf die ihm in der 
Erfahrung gegebenen Fundamente seiner Wertungen bezieht. — Alfr. Wiede- 
mann, Die ägyptische Geschichte in der Sage des Altertums be- 
spricht stoffreich die Ausbildung geschichtlicher Sagen im Niltal durch Ägypter, 
Griechen, Israeliten und ihre Bedeutung für die Kunst. — In bis ins ein- 
zelste durchgeführter Kleinarbeit bestimmt Conr. Cichorius, Ein Heirats- 
projekt im Hause Cäsars den Bräutigam der Kaisertochter Julia vor 
ihrer kurzen Ehe mit Pompeius. Er kommt zu einem anderen Ergebnis als 
Münzer, Röm. Adelsparteien. — Wilb. Levison, Die Politik in den 
Jenseitsvisionen des frühen Mittelalters untersucht die Jenseits- 
visionen des 6. bis 9. Jahrhunderts auf ihren politischen Zweck. Dieser tritt 
im Gegensatz zur älteren Zeit in der Karolingerzeit manchmal so stark her- 
vor, daß eine Erfindung ad hoc wahrscheinlich wird. — Gerhard Kallen, 
Die angebliche Kölner Synode von 878 weist in einer straff aufgebauten 
Untersuchung die Akten über die Provinzialsynode von 873 m. E. überzeugend 
als Fälschung nach. Damit füllt die Schwierigkeit, zwei Synoden 870 und 873 
annehmen zu müssen, damit auch die noch von Hauck geteilte Auffassung, daß 
sich die vita canonica in Köln schon im 9. Jahrhundert aufzulösen begann. — 
Rud. Meißner, cuonio uuidi sucht die alte Streitfrage, ob der 2. Merse- 
burger Zauberspruch christlichen oder heidnischen Ursprungs sei, für diesen 
dadurch zu entscheiden, daß er cuonio uuidi als einen aus ältester Zeit stam- 
menden Ausdruck germanischen Rechtes erklärt. — K. Hampe, Stilübungen 
zur Ketzerverfolgung unter Kaiser Friedrich II. druckt mit einigen 
Erläuterungen zwei Stücke einer Reimser Hofchronik ab, vor allem dadurch 
interessant, daß sie ein frühes Zeugnis für einen „Ketzerpapst“ enthalten. — 
Herm. Aubin, Ein Gutachten über die Verbesserung der kurköl- 


Fr —— — EEE EEE 


Nachrichten und Notizen 371 


nischen Zentralverwaltung von etwa 1440 erschließt in diesem Akten- 
stück wie in einem Querschnitt ein anschauliches Bild von den treibenden und 
hemmenden Kräften, die die Zentralverwaltung des Territorialstaates schufen 
— eine Bestätigung der Belowschen Darstellung. — Al. Schulte, Die Deut- 
schen und die Anfänge des Buchdrucks in Spanien bestimmt die 
deutschen Kaufleute, die als kapitalistische Unternehmer des ersten Buch- 
drucks in Spanien auftraten, und ihre Beziehungen zu der „Ravensburger 
Handelsgesellschaft“, über deren Geschichte er eine Darstellung ankündigt. — 
J. Hashagen gibt eine sorgfältig und übersichtlich aufgebaute und aufschluß- 
reiche Untersuchung über Erasmus und die Klevischen Kirchen- 
ordnungen von 1532/33, die nicht nur den überragenden Einfluß dieses 
Humanisten zeigt, gerade weil seine praktische Mitarbeit gering gewesen ist, 
sondern auch wertvolle Einblicke in die praktische Wirkung der „Devotio 
Moderna“ gibt. — Georg Ellinger charakterisiert Simon Lemnius als 
Lyriker anschaulich und lebendig, ohne die bisher gewonnenen Vorstellungen 
wesentlich zu erweitern. — Georg Küntzel, Derjunge Friedrich und die 
Anfängeseiner Geschichtsschreib ung arbeitet die Unterschiede zwischen 
Friedrichs und Montesquieus Staatsanschauung heraus. Sie lassen sich auf eine 
höhere Wertung der schöpferischen Kraft des einzelnen, bei Friedrich des 
absoluten Monarchen, zurückführen, die man auch sonst bei der Übernahme 
französischer Staatstheorien durch deutsche im 18. Jahrhundert beobachten 
kann. Hoffentlich können wir bald die angekündigte Erweiterung dieser wert- 
vollen Studie begrüßen. — G. Beyerhaus, Der Kuchenheimer Religions- 
klub (1791/92) behandelt eine weder durch Zahl der Mitglieder noch durch 
agitatorische Wirksamkeit bedeutende katholische, separatistische Gemeinschaft, 
die aber als eines der spärlichen Zeugnisse für das Eindringen der Aufklärung 
in die niederen katholischen Volksschichten eine gewisse Bedeutung hat. — 
Tb. Bitterauf, Preußen und Bayern im Frühjahr 1813 kommt nach 
eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis, daß im Gegensatz zur Haltung 
seines Ministers und zu den Möglichkeiten der politischen Lage der bayrische 
König selbst den jähen Abbruch der Verhandlungen mit Preußen herbeigeführt 
hat. — Rud. Reuter, Ferdinand Röse gibt uns einen Einblick in die 
soziologisch - politische Gedankenwelt dieses fast nur aus Storms Briefen be- 
kannten „Individualphilosophen“. Zweifellos weisen einige dieser Gedanken 
in die Gegenwart. Ob Röse aber, wie Verfasser will, uns heute Führer sein 
kann oder ob seine Gedanken nicht zu fest in einer überwundenen Vergangen- 
heit wurzeln, muß erst die vom Verfasser angekündigte Biographie und Neu- 
ausgabe der Schriften erweisen. — Die beiden letzten Arbeiten sind durch 
politische Interessen der Gegenwart angeregt. W. Platzhoff, Die Stellung 
der Rheinlande in der deutschen Geschichte gibt ein kleines Gegen- 
stück zu Marcks „Ostdeutschland in der deutschen Geschichte“. Es ähnelt 
diesem in dem Nachweis, wie eng Reich und Grenzland verbunden sind, unter- 
scheidet sich von ihm dadurch, daß es in der Zeichnung der politischen Ge- 
schichte stehen bleibt. — Luckwaldt, Die Vereinigten Staaten und 
Europa weist in einem großzügigen Überblick die untrennbare Verknüpfung 
zwischen amerikanischem Imperialismus und kalvinistisch gefärbten Welt- 
befreiungsgedanken nach, die uns in Wilson so überraschend entgegengetreten ist. 
Görlitz. A.Koselleck. 


24* 


372 Nachrichten und Notizen 


Edm. Bernatzik (+ Prof. in Wien), Republik und Monarchie. Tübingen, 
Mohr. 1919. 2. Aufl. 54 8. M.3,60. 
Die Untersuchung ist „eine rein staatsrechtliche“, in besonderer Absicht. 


Denn es ist nach Bernatzik das Kennzeichen der germanischen Staatsanschauung, 


daß „die staatliche Ordnung .. stets als ein Komplex von Rechtsnormen auf- 
gefaßt wurde . . jedes Herrschaftsverhältnis von vornherein ein Rechts ver- 
hältnis war, d. h. mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ausgestattet“ 
(S. 22), während sich die Antike nie über die Auffassung des Staates als den 
sinnlichen Ausdruck einer naturnotwendigen menschlichen Gliederung erhoben 
habe. Das auf der Grundlage des römisch- griechischen Herrscha ftsbegriffes 
unverständliche Wesen der germanischen Monarchie ist gekennzeichnet durch 
die unlösbare Verknüpfung der Auffassung des Herrscherrechtes als eines 
patrimonium des Herrschers einerseits und zugleich als eines Amtes der Ge- 
samtheit. In der Monarchie liegt ein zwischen dem Staat und dem Monarchen 
geteiltes Gesamtrecht vor, wie es dergleichen Rechtsgebilde zu Tausenden in 
den germanischen Rechten gab und gibt“ (8.80); vgl. Erbschulzen, Erbrichter 
usw. Daraus ergibt sich die unterscheidende Definition: „Ein Staat, dessen 
oberstes Organ ein eigenes Recht auf seine Organstellung hat, 
ist eine Monarchie; wo dagegen der Inhaber des höchsten Amtes 
nur Beauftragter, Diener des Staates ist, ohne daßer ein Recht 
auf seine Stellung hat, da ist die Verfassung eine Republik* 
(S. 33). Dieses Kennzeichen ist für die Monarchie entscheidend, nicht die Ein- 
zahl des Herrschers; denn es gab Doppelkönige. Auch das parlamentarische 
- Königtum bleibt Monarchie, solange der Herrscher staatliche Funktionen kraft 
eigenen Rechtes ausübt; und ein Staat mit einem Präsidenten, dessen tatsäch- 
liche Macht größer ist als die eines Königs, bleibt Republik, solange der 
Herrscher seine Funktionen nur als Beauftragter des Staates ausübt. 

Daß nach 28 Jahren eine Neuauflage dieser Schrift gerade jetzt nötig 
wurde, zeigt das wachsende Bedürfnis an, über die Formen des Staatslebens 
sich ein Urteil zu bilden. Nur ist es die Frage, ob für die Aufgabe, eine 
neue Staatsform zu bilden, das Zurückgehen auf rein rechtliche Unterschei- 
dungsmerkmale fruchtbarer ist oder die vom Verfasser mit einem „ethischen 
Defizit“ oder „intellektuellem Defekt“ erklärte griechische Stastsauffassung, 
die, wenigstens auf ihren Höhepunkten, den Staat als den organischen Aus- 
druck einer eigenartigen menschlichen Persönlichkeitsform — wir würden 
sinngemäß sagen: Volksindividualität — zu verstehen suchte. 

A.Koselleck. 


Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. Aus der technologischen 
Abteilung des städtischen Museums in Weimar. 8°. Mit 540 meist 
Original— Abbildungen im Text. Jena, Gustav Fischer, 1920. 

Bisher hat sich die prähistorische Wissenschaft hauptsächlich mit chrono- 
logischen und ethnogeographischen Fragen beschäftigt. Das war sicherlich 
unbedingt notwendig, um dem Ganzen zunächst einmal das nötige Skelett zu 
geben. Dabei kam aber die prähistorische Kulturkunde entschieden zu kurz 
weg. Pfeiffer ist einer von denen, die sich ibr mit aller Tatkraft zuwandten. 
Die vorliegende Arbeit gibt eine vorzügliche Zusammenfassung seiner bisherigen 
Einzeldarstellungen. Der Verfasser gliedert sein Werk in die drei Abschnitte: 


=_ == — — 


Nachrichten und Notizen 373 


Werkzeuglehre, Ackerbau und Keramik, eine scheinbar recht willkürliche und 
ungenügende Disposition. Aber nur scheinbar, denn um diese drei Haupt- 
gebiete herum gruppiert er eine solche Fülle von Wirtschaftserscheinungen, 
daß wohl kaum ein Gebiet unberührt geblieben ist. Gerade die prähistorische 
Zeit und ihr erster Abschnitt, die Steinzeit, birgt ja die Anfänge der meisten 
Erfindungen in ihrem Schoß. Als Parallelen zur steinzeitlichen Technik zieht 
Pfeiffer die Völkerkunde, die Volkskunde und seine reiche im städtischen 
Museum zu Weimar erprobte praktische Erfahrung heran. Die Arbeit ist so 
erschöpfend, daß wir nur wünschen können, sie würde im Sinne des inzwischen 
verstorbenen Verfassers für die Metallzeit weitergeführt und würde von der 
materiellen Kultur auch auf die geistige hinübergeführt. 


Hannover. K. H. Jacob-Friesen. 


Ebert, Max, Südrußland im Altertum. 8°. 436 Seiten mit 145 Abbildungen. 
Bücherei der Kultur und Geschichte. Bd.12. Bonn und Leipzig. 1921. 
Kurt Schroeder. 


Die Urgeschichte Osteuropas ist bis heute erst durch einige wenige Strahlen 
erhellt. Das ist um so bedauerlicher, als gerade dieses alte Kulturgebiet sicher- 
lich eine Fülle der wichtigsten Quellen enthält, die für die Urgeschichte West- 
europas von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Eine Urgeschichte 
Rußlands fehlt uns noch, aber Eberts vorliegende Arbeit, die die Ukraine 
behandelt, stellt eine wichtige Vorarbeit hierzu dar. 

Man hatte lange daran gezweifelt, daß es in den Steppenländern am 
Schwarzen Meer vor der griechischen Zeit eine ackerbauende seßhafte Be- 
völkerung gegeben habe, bis um die Wende des Jahrhunderts Grabungen bei 
Kiew und in Bessarabien ihr Vorhandensein schon für die neolithische Periode 
erwiesen. Wir können heute schon drei jungsteinzeitliche Kulturen in Süd- 
rußland erfassen: die Tripoljekultur mit ihren Wohnhäusern (Zemljanka) und 
Bestattungsplätzen (Plozéadki), die nordische Kultur mit ihren Steinkisten 
und Flachgräbern und die Kultur der Kurgane mit Ockergräbern. Weitere 
Untersuchungen führten sogar bis ins jüngere Paläolithikum (Aurignacien) 
hinab, wo sich aber nur vorübergehend besiedelte Stellen (Halteplätze) fanden. 
Die Ockergräberkultur leitet in die Bronzezeit tiber, die man für Stidrußland 
ebenfalls lange geleugnet hat. Sie ist aber jetzt durch so reiche und glänzende 
Funde belegt, daß sie gleichwertig neben die westeuropäischen Formengruppen 
tritt. Ebert setzt ihren Beginn um ca. 2200 an, für die mittlere und jüngere 
Bronzezeit (von etwa 1000 v. Chr. an) glaubt er, die Kimmerer als Kultur- 
träger nachweisen zu können. Mit dem Beginn der Eisenzeit im 7. und 6. Jahr- 
hundert v.Chr. treten die Skythen auf. Sie hinterließen uns aus ihrer Blüte- 
zeit (von der Mitte des 4. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts) die riesigen 
Fürstengräber (Goldkurgane) mit prachtvollem Inhalt skythischer, griechischer 
und orientalischer Arbeiten. Als Wiege des skythischen Stiles weist Ebert 
das ionische Südrußland nach, als älteste griechische Keramik die milesische. 
An der Hand der Funde führt uns Ebert dann in die reiche Kultur der 
griechischen Kolonien am Schwarzen Meer und der einheimischen Bevölkerung 
in späthellenistischer und römischer Zeit. Die „Goten am Pontus‘ und der 
„Hunneneinfall“ beschließen das Werk. K. H. Jacob- Friesen. 


374 Nachrichten und Notizen 


Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II herausgegeben von 
Koch u. Philipp (1916), Bd. III herausgegeben von Friedrich (1922), 
Verlag von. Quelle u. Meyer. 

Eine dreifache Aufgabe sucht das Handbuch zu erfüllen: Als Nachschlage- 
buch für Einzelheiten und Quellenzitate den Gang des Unterrichts zu be- 
gleiten, den Lehrer in Verbindung mit dem neuesten Stand der Forschung 
zu halten und Anregungen für die Verwendung von Hilfsmitteln und die 
Gliederung des Unterrichts zu geben. In einer großen Arbeitsleistung ist 
die umfangreiche Aufgabe im ganzen gut erfüllt. 

Der 2. Band gibt auf 420 S. für die Zeit von 27 v.Chr. bis 1648 eine 
Fülle von Tatsachen über Persönlichkeiten, politische, militärische, soziale 
Vorgänge, die oft bis in kleine Einzelheiten gehen und dem Lehrer zeit- 
raubendes Suchen ersparen. Auch die Quellenzitate verraten einen sicheren 
Blick für die Bedürfnisse der Schüler nach drastischer Anscbaulichkeit. 
Nicht immer scheint mir die Auswahl und Anordnung der Stichwörter ge- 
glückt (etwa § 82 Besiedelung des Ostens); wenn das mit der Anlehnung an 
Kochs Lehrbuch zusammenhängt, empfiehlt sich eine größere Befreiung. Die 
Einführung in den Stand der Forschung ist durch die Problem- und Literatur- 
angaben geschickt erreicht bis auf manche Ungleichheiten; so werden die ent- 
gegengesetzten Meinungen bei Einzelheiten wie etwa über die Ursachen der 
Verzögerung von Friedrichs II. Kreuzfahrt oder die Entstehung des Luther- 
liedes genau zitiert, wäbrend solche Zitate für die verschiedenen Urteile über 
die zu den Kreuzzügen treibenden Kräfte fehlen. Inhaltlich kommen in den 
Abschnitten über die innere Entwicklung des Reichs manche schiefe und 
ungenaue Urteile vor, z. B. in 8 81 „Städtewesen“ über die städtische Ge- 
richtsbarkeit, Vogtei, Entstehung des Rates. Das hängt damit zusammen, 
daß hier große Stoff- und Problemmassen zu stark zusammengedrängt werden. 
Größere Ausführlichkeit, für die der Raum an anderen Stellen zu gewinnen 
ist, würde größere Klarheit bringen und dann auch wünschenswerte Vergleiche 
mit modernen Verhältnissen durch kurze Tatsachenzusammen- und Gegenüber- 
stellung ermöglichen. Die Literaturangaben sind natürlich jetzt nieht mehr 
ausreichend. 

Der 3. Band umfaßt die Zeit nach dem 80jährigen Kriege bis zur Vor- 
bereitung der französischen Revolution. Auch die amerikanische und russische 
Geschichte ist ausführlich behandelt, bei dieser mit der ausgesprochenen 
Absicht, die hier schwer zugängliche Literatur einigermaßen zu ersetsen. 
Aber auch für die deutsche, englische, französische Geschichte machen 
manche übersichtliche Zusammenstellungen wie über die Verfassung des 
deutschen Reichstages und der Reichsbellörden oder über den französischen 
Staatshaushalt vor der Revolution oder über wirtschaftliche Zustände in 
England das Werk zu einem nützlichen Nachschlagebuch. Nicht so unmittel- 
bar für den Unterricht fruchtbar ist es, wenn in den geistesgeschichtlichen 
Abschnitten nur die Lebensdaten einzelner Männer oder Titel und Er- 
scheinungsjahr ihrer Schriften angegeben werden. Auch Charakteristiken wie 
die „weltberühmt gewordene Schrift Miltons“ oder „Lockes bahnbrechender 
Essay“ oder „großer Heerführer, aber gemeiner Charakter“ führen nicht viel 
weiter. Größere Beschränkung der mitgeteilten Tatsachen und ausführlichere 
Behandlung der aufgenommenen, wie es ja an einigen Stellen versucht ist, 


——— — 


Nachrichten und Notizen 375 


ist für den Unterricht brauchbarer. Dabei könnte auch in einzelnen Ab- 
schnitten, z. B. bei der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates, 
die Kriegsgeschichte zugunsten der inneren Entwicklung beschränkt werden. 
Gewiß soll die politische Staatengeschichte, deren lebenbestimmende Be- 
deutung wir unmittelbar spüren, nicht durch eine Modeströmung aus dem 
Unterricht hinausgedrängt werden; aber für diese sind die Tatsachen dem 
Lehrer leichter zugänglich, während ihm für die Sozial- und Verfassungs- 
geschichte das Handhuch anschauliche Einzelheiten, Problemstellung, Ver- 
gleiche zur Verfügung stellen kann. Wertvoll wäre, wenn an Stelle kurzer 
Hinweise am Schlusse einiger Abschnitte größere Überblicke vielleicht in Form 
einer Stoffgliederung eingeschoben würden etwa wie „Der alte preußische 
Staat“, „Die französische Rheinlandpolitik*, die „Nachwirkungen der Auf- 
klärung“ u. a. m. Man muß die damit notwendig verbundene Einseitigkeit 
wagen, um auch den Geist des Unterrichts durch das Handbuch zu be- 
einflussen. Die Literaturangaben sind gut; vermißt habe ich u. a. Brandi, 
Deutsche Geschichte 1919, Schmoller, Preußische Verfassungs-, Verwaltungs- 
und Finanzgeschichte 1921, auch (trotz ungleicher Kritik) Spahn, Die Groß- 
mächte oder ein Hinweis auf v. der Leyens Sammlung: Deutsche Stämme, 
deutsche Lande. Bei neueren Werken würde ein Hinweis auf wichtige Be- 
sprechungen der Aufgabe des Handbuches, in den Problemstand der Forschung 
einzuführen, oft gut entsprechen. 

Schon in seinem jetzigen Zustande kann man dem Handbuch eine recht 
weite Verbreitung wünschen. 

Görlitz. Koselleck. 


1. Der Werdegang des deutschen Volkes: Zeitalter Bismarcks und 
Wilhelms II. Historische Richtlinien für gebildete Leser von 
O. Kaemmel, bearbeitet von A. Reimann. Berlin und Leipzig 1923. 
Walter de Gruyter u.Co. 


2. Das Werden des deutschen Volkes: H. 5: Die deutschen Volks- 
könige als Kaiser. H.6: Das bürgerliche Mittelalter von 
W. Classen. Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1921 und 1922. 


Zwei Fortsetzungen schon bekannter und bei gleichen Absichten, populär 
zu sein, recht verschiedenartiger Werke: das erste ist eine gut orientierende 
Darstellung. In der Kulturgeschichte bleibt sie im ganzen bei einer summarischen, 
oft etwas trockenen Aufzählung von künstlerischen oder philosophischen und 
wissenschaftlichen Strömungen und Persönlichkeiten stehen. Die politische, 
besonders die außenpolitische Geschichte ist mit Verwertung neuerer Akten- 
publikationen und mit Berücksichtigung der allgemeinen europäischen Lage, 
vor allem auch der Österreich-Ungarns, übersichtlich und lebendig dargestellt. 
Das Urteil des Verfassers ist klar und begründet; zu wünschen wäre auch 
für die Absichten dieses Buches, daß es dem Leser eine Nachprüfung durch 
Angabe der Quellen für die Zitate nahelegt. — Das zweite drängt das Werden 
za einzelnen lebensvollen und farbenfrohen, auch im Rahmen der Landschaft 
geschauten Bildern zusammen. Eine starke Kraft der Anschauung und Ein- 
fühlung hat sie geformt, die sich auch in der knappen, eindringlichen Sprache 
äußert. In dem Ganzen lebt eine kräftige Freude an dem Lebensdrang des 


376 Nachrichten und Notizen 


deutschen Volkes und ein zielsicherer sittlicher Wille, der bisweilen das Urteil 
etwas verengt, aber doch willenerregend wirken will und kann. 
Görlitz. A. Koselleck. 


7 


Andreas Walther, Die Ursprünge der deutschen Behördenorganisation im 


Zeitalter Maximilians L Stuttgart u. Berlin, W. Kohlhammer 1919. 92 8. 


Der Titel des Buches verspricht mehr, als wirklich geboten wird. Nicht 
um eine objektive Darstellung auf breiter Grundlage handelt es sich, sondern 
um eine scharf polemische Schrift, die ihre Entstehung dem heftigen Wider- 
spruche F. Rachfahls! gegen die von W. im Anhang VI zu seinen „burgundi- 
schen Zentralbehörden unter Maximilian I. und Karl V.““ ausgesprochene An- 
sicht über die Ursprünge der maximilianischen Behördenreformen verdankt. 
Hat Maximilian das burgundische Muster nach Tirol-Österreich übertragen 
oder hat er die tirolische Verwaltungsorganisation zum Vorbild genommen 
und weiter ausgestaltet? Rachfahl glaubt an den burgundischen, W. hin- 
gegen an den tirolischen Einfluß. Obwohl beide Forscher für das Studium der 
tirolischen Verhältnisse das gleiche archivalische Material benutzt haben, kommen 
sie also, hauptsächlich infolge ungenügender Durcharbeitung der Quellen, zu ganz 
entgegengesetzten Resultaten. W. geht so weit, zu behaupten, daß Max sogar 
tirolische Einrichtungen nach Burgund übertragen habe. Für diejenigen Re- 
formen, für welche Tirol nicht das Vorbild gewesen sein konnte, waren nach 
W. die Ansichten und Anregungen der internationalen Gesellschaft am Hofe 
Maximilians maßgebend. 

Der durch Ws. Buch gehende stark polemische Zug stört den positiven Wert 
der Arbeit und läßt kein rechtes Bild über die tirolische Verwaltung unter 
Sigismund, die tatsächliche Einwirkung auf die maximilianischen Reformen und 
deren Ursache erkennen. Einer tieferen Begründung bedurfte der versuchte 
Nachweis, daß Max das tirolische Muster nach den Niederlanden übertragen 
habe. W. läßt sich zu stark von Zahlenübereinstimmungen, die sich übrigens 
bei genauer Nachprüfung des tirolischen Materials als unrichtig erweisen, leiten. 

Es ist sehr dankenswert, daß W. auf den allgemein europäischen Kultur- 
kreis hingewiesen hat, doch verfällt er in Einseitigkeit, wenn er die Bedeutung 
dieser Einflüsse fast allein maßgebend erklärt und alles Burgundische ausschaltet. 
Selbst wenn das burgundische Muster für die Organisation der Verwaltungs- 
stellen abgelehnt wird, bleibt noch immer die Frage, ob und inwieweit die von 
Maximilian in Burgund aufgenommenen Eindrücke auf die Tendenz der Ver- 
waltungsreformen überhaupt eingewirkt haben. 

Das letzte Wort über alle diese Fragen stellt auch diese Arbeit Ws. noch 
nicht dar, mit den tirolischen Verhältnissen im besonderen ist er zu wenig ver- 
traut und es fehlt ihm der Einblick in die eigentlich treibenden Momente. 

Das Wertvollste an den mitunter allzu selbstbewußten und manchmal klein- 
lichen Ausführungen Ws. sind die leider kurzen Hinweise auf dieVerwaltungs- 
reformen in anderen deutschen Territorien, sie bieten lehrreiche Analogien und 


ı Hist. Zeitschrift Bd. 110. Die niederländische Verwaltung des 15./16. Jahr- 
hunderts und ihr Einfluß auf die Verwaltungsreformen Maximilians I. in Öster- 
reich und Deutschland. 

2 Leipzig 1909. 


Nachrichten und Notizen l 377 


beweisen, daß die Reformtätigkeit Maximilians nicht als singuläre Tatsache 
aufzufassen ist, daß sie vielmehr nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen 
Reformtătigkeit richtig verstanden und gewürdigt werden kann. 

Wien. Theodor Mayer. 


R. Reuter behandelt im 8. Heft der von P. Dirr herausgegebenen 
schwäbischen Geschichtsquellen und Forschungen den „Kampf um die Reichs- 
tandtschaft der Städte auf dem Augsburger Reichstag 1582“ (München 1919, 
112 S.). Er vermag durch Heranziehung neuer Quellen aus städtischen 
Archiven, darunter aus dem uns einstweilen unzugänglichen Straßburger, die 
von M. Ritter gegebene Darstellung im einzelnen zu ergänzen und zu be- 
reichern; am Gesamtergebnis, das für die ganze Geschichte jener Zeit 
charakteristisch ist, der Verschleppung der Entscheidung, wird nichts ge- 
ändert. Daß R. den Begriff der Reichsstandtschaft falsch faßt, indem er das 
Votum decisivam als notwendiges Merkmal bezeichnet, hat auf seine Arbeit 
keinen Einfluß, denn der Kampf des Jahres 1582 ist unter konfessionellen 
nicht unter reichsrechtlichen Gesichtspunkten geführt worden. Stärker als 
gewöhnlich hebt R. die finanzielle Notlage der Städte als Grund für ihre 
schwächliche Politik hervor; aber mir ist doch zweifelhaft, ob die Städte in 
der Tat so sehr hinter den Territorien des 16. Jahrhunderts zurückstanden. 

Berlin. F. Hartung. 


Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evan- 
gelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. 
Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt von D. Jo- 
hann Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen Wart- 
bnrg-Seminar zu Dubuque, Ja. Erster Teil. Quellen zur Geschichte 
des Katechismusunterrichts. III. Band: Ost-, Nord- und Westdeutsche 
Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. Zweite Hälfte Gütersloh 
1920. Druck und Verlag von C. Bertelsmann. gr. 8. S. 562 —981. 380 M., 
geb. 38 M. N 

Hannovers Katechismusgeschichte ist neuerdings mehrfach Gegenstand der 

Darstellung gewesen. Erinnert sei an Friedrich Ehrenfeuchters Geschichte des 

Katechismus mit besonderer Berücksichtigung der hannoverischen Landeskirche 

Göttingen 1857) und Wilhelm Schäfers Geschichte mit fast gleichlautendem 

Titel (Hannover 1912). Beide haben auch einzelne Quellen zum Ahdruck ge- 

bracht, wie auch die neuere Katechismusliteratur manchen Quellenbeitrag ge- 

liefert hat. Der vorliegende stattliche Band des großzügigen Unternehmens 
ist ausschließlich den Braunschweigisch-Hannoverschen Katechismen gewidmet 
und bietet den Text von 18 Katechismen. Die historisch -biographische Ein- 
leitung dazu wird in einem besonderen Bande in Aussicht gestellt. 

Mit drei Arbeiten von Urbanus Rhegius wird der Anfang gemacht. Die 
niederdeutsche Ausgabe der 12 Artikel des Glaubens wird wegen des Krieges 
nach einem photographischen Abdruck wiedergegeben. Dann folgt der Cate- 
chismus minor von 1585, aus dem nach einer Bemerkung auf S. 614 die Er- 
klärung von 8—12, d. h. des dritten Artikels, weggelassen worden ist. Es ist 
von Interesse, den Text mit der Fassung in den Opera Urbani Rhegii, Nürn- 
berg 1562, zu vergleichen, weil hier z. B. die Interpunktion oft viel klarer 


378 Nachrichten und Notizen 


und praktischer ist, bisweilen auch der Wortlaut Änderungen aufweist, z. B. 
eine Erweiterung zum 1. Gebot, S. 594, Z. 42: incarnatus ille in Nazareth, 
natus in Bethlehem, et crucifixus pro nobis extra portam Jerusalem, in loco 
Calvariae, Joan. 19. Hebr. 18, S. 596, Z. 28/29 heißt es hier: donec spiritus 
sanctus corda nostra tide in Christum purificaverit, in der späteren Gesamt- 
ausgabe: sed spiritus sanctus corda nostra fide in Christum assidue magis ac 
magis purificat. Eine ähnliche Erweiterung S. 599, Z. 3. — Auf S. 614 hat 
der Herausgeber die Erklärung der Artikel 8—12, d. h. des dritten Artikels, 
laut der eingefügten Bemerkung gestrichen. Als unrichtige Lesarten seien 
notiert: S. 594, Z. 7, Cellanae scholae zu setzen statt schola, S. 594, Z. 44: in 
vanum, S. 595, Z.21 zu lesen Potestates, S. 596, Z.27 figmentum (Klotz, 
Wörterbuch der lateinischen Sprache. 1, 1540). 

An dritter Stelle steht die Catechesis von Urbanus Rhegius von 1541. 
Auf dem Titelblatt hat der Herausgeber wesentliche Streichungen vorgenommen. 
Es fehlen die Verse: | 

Difsce puer Christum, Pater hunc tibi misit ut efset 
Justicia et vitae Regula certa tuae. 


Auch sind nicht aufgenommen die Verse der in der Catechesis sich unter- 
redenden Prinzen an ihren Lehrer. Franz Otto schreibt: 
Nomine quem nostro pepigisti Urbane libellum 
Hunc ego mente pia nocte dieque legam. 
Hoc faciant pueri, puer ipse suadeo, cuncti: 
Cura quibus summa est scandere ad astra poli. 


Und sein Bruder Friedrich: 


Quaeque fibi meritas exposeunt munera grates: 
Munere, sed quaenam gratia, digna tuo est? 


Auf S. 684 ist nach Z. 35 die Erklärung des 4. Gebots bis mit 2. Artikel 
gestrichen worden, ohne daß eine Bemerkung im Texte darauf aufmerksam 
macht. S. 660 schließt mit der Lehre von der Auferstehung und dem ewigen 
Leben. Bei der mir zur Verfügung stehenden Ausgabe von 1541 folgt dann 
noch die Erklärung des Vaterunsers Bl. q 5° bis r! und der 107. Dankpsalm 
mit dem Argument von Veit Dietrich und Erbanus Hessus, sowie 48 lateinischen 
Distichen. 

Bei dem an vierter Stelle stehenden Katechismus des Lukas Lossius hätte 
noch Erwähnung verdient die Vorrede zu seiner Ausgabe der Catechesis, 
Vitebergae 1545, die gewidmet ist „Ingenuo et optimae spei adolescenti Hie- 
ronymo Doring, Patricio Luneburgensi“. Es heißt hier: Jussimus autem hunc 
libellum Graecae Catecheseos separatim propterea excudi, ut eum seiunctim sibi 
comparare possint, qui latinum iam antea emerant, ne gemino sumptu graus- 
rentur tenuiores. Tibi vero, mi Hieronyme, hoc opusculum dedico, ut hoc quali- 
cunque literario munusculo declarem meam ergate, tuumque patrem, virum 
honestissimum, benevolentiam ac studium. Praecipue autem existimavi hanc 
significationem mei erga te studii gratam fore avo tuo et susceptori viro pru- 
dentissimo, clarissimoque Luneburgensis Reipublicae florentissimae Consuli 
longeque optime et de Ecclesia Dei et schola nostra merito et cuius profecto 
plurimae sunt excellentes vereque heroicae virtutes: eximia erga Deum pietas, 
prudentia singularis in administranda Republica, magna in consiliis sapientia 


Nachrichten und Notizen ` 379 


et fides, placida in omni vita moderatio, humanitas summa cum seueritate iuncta, 
ardentissimum patriae libertatis defendendae studium, magna erga cives bene- 
volentia, liberalitas erga pauperes, maxime literarum studiosos: quae aui tui 
landatissima virtutum ornamenta ac decora merito te extimulare debent ad 
simile studium pietatis, virtutum et literarum, aliarumque bonarum rerum 
omnium, ut non solum avitum referas nomen et genus, sed virtutum etiam in 
te conspiciantur propagata semina, quae deinde liberalibus artibus et ratione 
foveas, excites et confirmes. 

Es folgen die Katechismen von Huberinus (1544), Mauwer (1575), L. Rhodo- 
mannus (1579), Christoph Vischer (1593), Ch. Barbarossa (1595), Corvinus (1553/54), 
G. Stenneberg (1545), J. Wörlin (1547/1666), H. Boethius (1592), A. Ellinger 
(1560 resp. 1559), K. Hojer (1594/98), J. Aumann (1597) und J. Sötefleisch 
(1589—1608). Mit Spannung darf man der historisch- biographischen Einleitung 
entgegensehen. 

Leipzig. l Georg Müller. 


Georg Loesche, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. Ein Beitrag 
zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges und der Gegenreformation 
auf archivalischer Grundlage (Jahrbuch der Gesellschaft für die Ge- 
schichte des Protestantismus im ehemaligen Österreich, Jahrgang 42 bis 
44). Wien, Manz, bez. Leipzig, Jul. Klinkbardt 1923. XII u. 585 S. 

Loesches neuestes Werk bietet mehr, als der Titel vermuten läßt. Fast 
die Hälfte des Textes ist den großen Zusammenhängen gewidmet, in die man 
die Geschichte der böhmischen Exulanten einreihen muß. Wir erhalten hier 
eine sehr lebendig und anregend geschriebene, eine erstaunliche Fülle farbigen 
geschichtlichen Stoffes verarbeitende Geschichte des böhmischen Protestantis- 
mus vom Majestätsbrief bis auf Joseph II; auch Mähren, Schlesien und die 

Lausitzen werden behandelt. Ein zweiter Teil S.97— 215) schildert dann, 

wiederum mit vielem konkreten Material, die Schicksale der Exulanten selbst, 

den Hergang bei der Auswanderufg mit allen damit verbundenen Mißständen, 
die Lebensbedingungen an den Zufluchtsorten, das Verhalten der sächsischen 

Kurfürsten, die kirchliche Versorgung usw. Esfolgen sehr wertvolle archivalische 

Beilagen (8. 298—542), aus deren Lektüre eine vielgestaltige, vielfach ergreifende 

Wirklichkeit ersteht, — schließlich sehr sorgfältige Register, unter denen die 

für die Familiengeschichtsforschung wichtigen, auch Bauern, Handwerker, 

Tagelöhner umfassenden Exulantenverzeichnisse S. 558—5685 hervorzuheben 

sind (auf Grund einer ungedruckten, fast 2000 Folioseiten umfassenden Arbeit 

des Dresdener Oberlehrers Alwin Bergmann). Im einzelnen kann jeder 

Historiker dem wertvollen Buche viel entnehmen; ich verweise nur auf die 

scharfen Charakteristiken der Fürsten, z. B. Leopolds I., Maria Theresias, des 

„Vater“ August und seiner so wenig anziehenden Nachfolger, — auf die 

treffende Beurteilung Martin Opitz’ (S.48) oder Zinzendorfs (S. 105, 212), — 

der freilich immer noch als Patenkind Speners bezeichnet wird, — auf das 
gesunde Urteil über viele Ereignisse, z. B. über die Schlacht am Weißen 

Berge (8.64f.), auf die zahlreichen hochinteressanten kulturgeschichtlichen 

Einzelheiten (z. B. über Kepler S. 208 f.), und erschütternden Sittenbilder. Der 

tschechische Adel erscheint in sehr ungünstigem Lichte; das Gleiche gilt aber 

auch von zahlreichen protestantischen Exulanten und von den sächsischen 


380 Nachrichten und Notizen 


Kurfürsten, die gelegentlich vor schändlicher Beraubung bei ihnen Zuflucht 
suchender böhmischer Adliger nicht zurückscheuten (vgl. die unerhörten Vor- 
fälle S. 117f.). Man spürt dem warmen Atem des Buches an, daß sein Ver- 
fasser jahrzehntelang auf konfessionell und national heiß umkämpftem Boden 
gestanden hat. Daher das scharfe Urteil über die Jesuiten (S. 94). Doch ist 
der protestantische Verfasser aufrichtig um geschichtliche Unparteilichkeit 
bemüht; wie die vom Winterkönig (übrigens einem „Bimplicissimus-Serenissi- 
mus“) nach Prag mitgebrachten Calvinisten in den dortigen herrlichen 
Kirchen gehaust haben und wie von dort aus betrachtet manche Züge der 
katholischen Gegenreformation in milderem Lichte erscheinen, wird ebens- 
wenig verschwiegen, wie das geringe Maß von Duldung, das katbolische 
Minderheiten in protestantischen Ländern fanden. Von der Objektivität 
„deutscher Unwirklichkeitsmenschen“, die den Jesuitenorden verherrlichen zu 
müssen glauben, will der Verfasser freilich genau so wenig wissen, wie von 
den unhistorischen Vorstellungen der katholischen (besonders tschechischen) 
Neuromantik, die im Verschweigen und Entstellen immer noch Unglaubliche 
leistet (vgl. S. 87). Eigentümlich sind dem Buche die zahlreichen, nicht immer 
ganz ungefährlichen, weil oft etwas weit abbiegenden Gegenwartsbeziehungen, 
die es aber zu einer sehr fesselnden Lektüre machen. Unter der dem nun 
versunkenen alten Österreich gewidmeten historischen Literatur wird Loesches 
Werk auf lange hin einen sehr ehrenvollen Platz einnehmen. 
Leipzig. Karl Heussi. 


Einen kleinen aber nicht unwesentlichen Beitrag zur Geschichte der nationalen 
Idee in Deutschland liefert die Königsberger Dissertation von Bruno 
Renner: „Die nationalen Einigungsbestrebungen Friedrich 
Karl von Mosers 1765 — 1767.“ 

Die 60er Jahre des 18. Jahrhunderts sind bedeutsam für die Geschichte 
der nationalen Idee. Einmal drangen in dieser Zeit die Gedanken Montes- 
quieus und Voltaires über den „esprit des nations“ nach Deutschland; ander- 
mal begann in Deutschland selbst unter dem Eindruck des siebenjährigen Krieges 
der Begriff „Nation“ sich mit anschaulichem Inhalt zu füllen. In diese Zeit 
fällt nun die publizistische Tätigkeit F. K. von Mosers. So zukunftweisend 
seine Ausführungen über den „deutschen Nationalgeist“ z. T. klingen, so sind 
sie doch letzten Endes getragen von einem konservativ-historischen Sinn, und 
seine Begeisterung gilt einer verlorenen Sache. Nicht im Preußen Friedrichs 
des Großen sieht er den Hort eines geeinten deutschen Nationalstaates, sondern 
das alte heilige römische Reich deutscher Nationen unter Habsburgs Führung 
will er neu erstehen sehen. Obwohl er die Fehler der alten Reichsverfassung 
klar erkennt, ja aus ihnen die innere Zerrissenheit Deutschlands z. T. erklärt, 
sieht er doch das Heil der Nation in der Wiederaufrichtung dieser selben Ver- 
fassung, deren Wirksamkeit er garantiert glaubt durch die Einigkeit zwischen 
Kaiser und Ständen und durch ein neu erstarkendes Gemeinbewußtsein aller 
Deutschen. 

Moser ist somit eine der typischen Erscheinungen politischer Übergangs- 
zeiten. Neuer Geist und alte Formen vereinigen sich bei ihm zu einem selt- 
samen Gedankengebäude, und nicht mit Unrecht weist der Verfasser auf eine 
gewisse Verwandtschaft mit den politischen Anschauungen des Freiherrn vom 


Nachrichten und Notizen | 381 


Stein hin. Der innere Widerspruch in Mosers politischen Ideen erklärt auch 
die Anfeindungen seiner Zeitgenossen und das Scheitern seiner Hoffnungen. 
Positiven Einfluß auf die Realisierung des deutschen Nationalstaates hat Mosers 
publizistische Tätigkeit wohl kaum gehabt; aber durch die Reinheit seiner 
patriotischen Gesinnung und die tiefe Sehnsucht nach dem deutschen National- 
staat ragt er als Mensch weit über den Kosmopolitiamus bez. Partikularismus 
vieler seiner Zeitgenossen hinaus. H. Meister-Trescher. 


Walter Sulzbach, Die Grundlagen der politischen Parteibildung. Tübingen 
I. C. B. Mohr (Kurt Siebeck) 1921. VII, 181 S. 8°. 

Nach einem Buche, das unter so vielverheißendem Titel erscheint, wird 
jeder mit Erwartung greifen, der sich um die Probleme der Parteiwissenschaft 
müht. Aber er wird sehr enttäuscht sein, wenn er sieht, daß der Ver- 
fasser jede soziologische Problemstellung weit von sich weist und sich ledig- 
lich auf psychologische Hilfsmittel beschränkt, dabei aber in einer handfesten 
Vulgärpsychologie stecken bleibt, die nirgends auch nur die geringste fach- 
männische Schulung verrät. Die schon im Vorwort betonte grundsätzliche 
Gegnerschaft gegen die Vertreter der spekulativen Parteilehre, die „den 
politischen Parteien einen Platz in umfassenden kosmischen oder geschichts- 
philosophischen Zusammenhängen anweisen“, zieht sich als offene oder versteckte 
Polemik durch die ganze Schrift hindurch. Ihren „tiefen“ Erklärungen gegenüber 
will er sich auf die Sphäre der „Oberflächenerscheinungen“ beschränken, bleibt 
dabei aber bedenklich an der Oberfläche in einem weniger tiefen Sinn kleben. 
Merkel, Rohmer, Mill, Macaulay u. a. sind für ihn die Vertreter der Partei- 
wissenschaft, er scheint nicht bemerkt zu haben, daß die wissenschaftliche 
Problemstellung eigentlich schon über sie hinausgekommen ist. Und wenn es 
gelegentlich irgendwo in den Text eingestreuter (S. 116) methodologischer 
Bemerkungen heißt, zwecks Ermittlung der Grundlagen der Parteibildung 
dürfe das Augenmerk nicht auf die konkreten Parteien in den verschiedenen 
Ländern gerichtet werden, so ist nicht einzusehen, welch greifbares Er- 
eignis ein solch nebelhaftes Vorgehen zeitigen soll. Es soll gern anerkannt 
werden, daß das Werk eine Fülle treffender Beobachtungen und fruchtbarer 
Gedanken enthält, aber sie sind mosaikartig aneinandergereiht und entbehren 
der methodischen Verknüpfung, welche allein zu wertvollen Ergebnissen führen 
kann. So ist leider in diesem Versuch trotz vieler Vorzüge in Einzelheiten 
eine Bereicherung und Weiterführung der Wissenschaft von’ den Parteien 
nicht zu erblicken. H. Wendorf. 


Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. 1894—1919. Von Hans 
F. Helmolt. Charlottenburg 1919. Deutsche Verlagsgesellschaft für 
Politik und Geschichte. 152 S. (mit Lit. u. Reg.) 

Auf 120 Seiten das weltpolitische Geschehen der letzten 25 Jahre dar- 
zustellen, ist eine Aufgabe, dem sich nicht gerade Viele werden unterziehen 
wollen. Helmolt, Historiker und Journalist in einem, hat es gewagt, and es 
ist ihm gelungen. Klar ist der Plan, eindeutig die Ausdrücke, nüchtern, wie 
sie sein muß, die Sprache. Die Wechselbeziehungen mit der inneren Politik 
beschränkt er auf das Nötigste; immerhin ist eine kurze Erwähnung der 
neuen Ordnung in Deutschland notwendig: Rat der Volksbeauftragten, Reichs- 


382 Nachhrichten und Notizen 


arbeiter- und Soldatenrat, Kampf um die Wahl zur Nationalversammlung, 
diese selbst und ihre Mehrheiten. Dafür könnten die im Wortlaut mit- 
geteilten Österreichischen Dokumente vom Kriegsausbruch und der Bericht 
des bayrischen Legationsrats — Eisner- Fechenbachschen Angedenkens — 
wohl fallen. Der Wert des Buches besteht doch eben darin, daß er Dar- 
stellung, Verwertung ist, der Quellen, die betäubend rauschen. Auch die 
Erzählung des Krieges selbst dürfte sich noch mehr auf die Ergebnisse be- 
schränken. 

Lange Erörterungen sind vermieden, aber mit Urteil ist darum nicht 
zurückgehalten. Die deutsche Politik nach Bismarck leidet an Entschluß- 
schwäche und Schwanken der Ziele („Hintergedanken“ S. 26). Die Bindung 
an Österreich, fester, als sie Bismarck wollte, macht uns abhängig von dessen 
Balkanplänen 1908, 1914. (Mit dieser Kritik scheint mir freilich ein so 
bedingungsloses Jasagen zur Vorderasienpolitik nicht recht vereinbar.) Die 
österreichischen und deutschen Staatsmänner haben die Kriegsgeneigtheit 
Rußlands unterschätzt. „Frankreich war in der Tat das Spielzeug Rußlands. 
und England hatte mindestens moralisch längst seine Entschließungsfreiheit 
dahingegeben“ (S. 90). Die erstere Behauptung läßt sich nach den nener- 
lichen russischen Veröffentlichungen der Berichte Iswolskis nicht mehr halten, 
wenn anders man nicht Frankreich von seiner Regierung trennen will. 

Chemnitz. Goldhardt. 


Hans Frhr. v. Liebig, Die Politik v. Bethmann Hollwegs. Eine Studie. 
I. Teil: Das B-System vor dem Kriege. II. Teil: Das B-System im 
Kriege. III. Teil: Das B- System als Sieger. (2. Ausgabe.) 2 Bände. 8°. 
VII, 559 S. München, J. F. Lehmanns Verlag, 1919. 

Sehr spät erst nach Erscheinen seien dem Buche v. Liebigs einige Worte 
gewidmet. Es ist unter großen Schwierigkeiten verfaßt in den Kriegsjahren, 
also als dem Verfasser die Kenntnis geheimer Akten und Urkunden, die sich 
auf die politische Leitung des Reichs bezogen, noch fehlte; er druckt nur ab, 
was an offiziellen Erklärungen und Zeitungsmeldungen ihm bekannt war. Das 
ist das, was den Wert des Buches deutlich kennzeichnet: es steht vieles darin, 
was heute, wo das amtliche. Material in Weißbüchern veröffentlicht ist und 
die (horribile dietu') Untersuchungsausschüsse unseligen Andenkens viel Un- 
bekanntes ans Tageslicht gebracht haben, nicht mehr zu halten ist. Aber für 
den Historiker wird es trotz alledem seinen Wert behalten, er wird stets 
daraus ersehen, welche Kritik von einem Teil des Volkes an der Haltung 
Bethmann Hollwegs und seiner Diplomaten im Kriege geübt worden ist, was 
das Mißfallen dieses Volksteils erregt hat. Sicher wird man manches ver- 
urteilen, was v. Liebig schreibt, aber Referent muß doch gestehen, daß ihm 
sehr vieles richtig beurteilt scheint, so das über die Beziehungen (vor 1914) 
zu England, Italien, Frankreich und Rußland Gesagte, ebenso Liebigs 
Meinungen über die Elsaßpolitik des B-Systems, über die Marokkoaffäre 
über Riezlers bekanntes Buch, über die Militärpolitik, über das „Unrecht an 
Belgien“, über die deutsche Diplomatie bei Ausbruch des Krieges und während 
dessen Verlaufs usw. Und schließlich soll nicht der Parteistandpunkt ent- 
scheiden: maßgebend für ein solches historisch-politisches Buch ist doch nur, 
ob der Verfasser lediglich aufhetzen oder ob er das Beste seines Volkes im 


Nachrichten und Notizen 383 


Sinne hatte, und das Letztere gewollt zu haben, dieses Zeugnis wird man 
v. Liebig stets ausstellen müssen. Er sah eben im fünften Kanzler einen 
Schädling, wie viele Deutsche es auch taten, von- dessen Beseitigung er das 
Heil erwartete, weshalb er in seinem konfiszierten Buche dazu beizutragen 
beabsichtigte. Die bona fides gilt auch für den Historiker. 

Dresden -N. H. Richter. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. a) Gelehrte Gesell- 
schaften und wissenschaftliche (Publikations-)Institute: Die 
Wiener Akademie der Wissenschaften ernannte den ord. Professor der 
alten Geschichte an der Universität Berlin Dr. Eduard Meyer zum Ehren- 
mitglied, ferner die ord. Professoren der alten Geschichte Dr. Ulrich Wilcken 
in Berlin und Dr. Alfred von Damaszewski in Heidelberg zu korrespon- 
dierenden Mitgliedern. 

Die Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen ernannte den 
ord. Prof. em. der Kunstgeschichte Dr. August Schmarsow in Leipzig und 
den ord. Prof. der Kirchengeschichte D. Karl Müller in Tübingen zu aus- 
wärtigen Mitgliedern. 

U. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
historische Hilfswissenschaftler: In Leipzig habilitierte sich Dr. 
Johannes Kühn für mittlere und neuere Geschichte. 

Der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte an der deutschen 
Universität in Prag Dr. Wilhelm Wostry wurde zum a.o. Professor der 
tschechoslowakischen Geschichte daselbst ernannt. Der Privatdozent an der 
Universität Wien Prof. Dr. Theodor Mayer wurde als a.o. Professor der 
mittelalterlichen Geschichte und der Hilfawissenschaften an die deutsche Uni- 
versität in Prag berufen. 

Der a.o. Prof. der Historischen Hilfswissenschaften an der Universität 
Leipzig Dr. Fritz Rörig wurde als Ordinarius nach Kiel berufen. Der 
ord. Professor der neueren Geschichte Dr. Fritz Hartung fulgte einem Ruf 
nach Berlin als Nachfolger von Prof. Dr. Willy Andreas. 

b) Kirchenhistoriker: Der Direktor des evang.-luth. Theologischen 
Seminars in Breslau D. Werner Ebert wurde als ord. Prof. der Kirchen- 
geschichte nach Erlangen berufen. 

c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Andreas 
Rumpf für Archäologie. 


III. Archive und Bibliotheken: Der Btaatsarchivar Dr. Walter Möllen- 
berg in Magdeburg wurde zum Direktor der staatlichen Archive daselbst 
ernannt. 


Ernst Troeltsch. 


Mit Troeltsch ist wieder einer der Großen aus dem Reiche des deutschen, 
ja des europäischen Geisteslebens geschieden, groß nicht so sehr durch die 
Fülle seiner Werke oder die Universalität eines abgeschlossenen Systems, 
sondern groß vor allem durch seine überragende geistige Persönlichkeit, von 
der jeder ergriffen werden mußte, der einmal mit ihm in Berührung kam. 
Wer ihn zum ersten Male sah, wenn er das Katheder oder das Seminar be- 
trat, der mochte in dem breitschultrigen Manne mit dem frischen Gesicht 


381 | Nachrichten und Notizen 


nicht ohne weiteres den rastlosen Forscher vermuten, in dem ein geistiges 
Feuer verzehrend brannte, sondern eher einen Menschen, der sicher und gu- 
frieden seinen geebneten Weg geht. Sobald aber dann im Vortrag oder der 
Debatte eine interessante Wendung kam, die ihn ein Problem in neuer Be- 
leuchtung sehen ließ, so brach es los in ihm. Der ganze Mensch wurde 
erfaßt von dem Gedanken, und mit Schärfe und Klarheit arbeitete er das 
Angeregte durch bis zu dem Punkte, in dem es in ein neues Problem mündete. 
Da leuchtete aus ihm eine brennende Sehnsucht nach Wahrheit, und nicht nur 
Augen und Kopf, sondern der ganze Körper stand im Banne konzentriertester 
Geistigkeit. Wir Studenten schwelgten in solchen Stunden in dem Hochgefühl, 
das Werden und Wachsen eines ganz Großen in nächster Nähe miterleben, 
ja in den uns beschäftigenden Fragen mit ihm Schritt halten zu können. 
Aber schon zu Beginn der neuen Stunde mußten wir unsere Vermessenheit 
erkennen, denn der nimmer Ruhende hatte in der Zwischenzeit die auf- 
geworfene Frage wieder und wieder durchdacht und war dabei weit über die 
das letzte Mal abgesteckten Grenzpfähle hinausgedrungen. 

Jene ungeheure Sehnsucht nach Klarheit, die Art, wie er eine religiöse, 
eine wissenschaftliche, eine politische Frage anfaßte als eine allerpersönlichste 
Angelegenheit, für deren Lösung oder Aufhellung gerade er verantwortlich 
sei, jene Einheit von Wissenschaft und Leben, die er nicht nur lehrte, sondern 
selbst aus ureigenstem Wesen beraus lebte, das scheint mir neben allem Wert- 
vollen das Größte, das Troeltsch uns gegeben hat. 

Mag man ruhig die Grenzen in Troeltsch’ Lebenswerk anerkennen. Es 
ist viel Unabgeschlossenes, Problematisches in seinen Schriften. Wie könnte 
das bei einem so rastlosen Sucher anders sein. Mag der Fachgelehrte an 
seinen religions-, sozial- und geschichtsphilosophischen Darlegungen und an 
seiner praktisch-politischen Betätigung tadeln, daß er zu sehr Kulturphilosoph, 
zu sehr optimistischer Verteidiger des Humanitätsideals gewesen sei, als daß 
er jenen drei Wissensgebieten in ihrem innersten Wesenskern hätte gerecht 
werden, als daß er in der Politik einen erlösenden Ausweg hätte finden 
können. In diesen vermeintlichen Schwächen seines Schaffens liegt doch aueb 
gerade seine Größe. Denn indem er von der höheren Warte der Geistes- 
geschichte aus urteilte, gelang ihm die Befreiung aus fachwissenschaftlichen 
Grenzen. Erst von diesem Standpunkte aus konnte er die Theologie aus 
ihrem Absolutheitswahn herausführen und in die Geschichte verweisen, was 
am Christentum geschichtlich und damit wandelbar ist; erst so konnte er es 
wagen, in seinen „Soziallehren der christlichen Kirche“ Kirchengeschichte zu 
schreiben unter sozialethischen Gesichtspunkten, eine Einstellung, die eine 
Fülle ganz neuer Probleme auf diesem Gebiete aufgeworfen hat; nur so 
endlich konnte er in seinen „Problemen des Historismus“ alte Grenzmauern 
niederreißen, die einseitige Geschichtslogik oder kühne Spekulation aufgebaut 
hatten zwischen Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie. 

Auf allen Gebieten, auf denen Troeltsch gearbeitet hat, hinterläßt er uns 
nichts Endgültiges, kein System. Aber in dieser unserer Zeit, die er selbst 
so sehr als geistige Weltenwende empfunden hat, ist er ein mächtiger Wege- 
bereiter; und wie auch die Geisteswissenschaften sich in Zukunft ihre Wege 
über ihn hinausbauen werden, sie können Troeltsch als Fundament und Eck- 
stein nicht entbehren. Hildegard Meister-Trescher. 


— ain 


385 


Lex Salica und Codex Euricianus. 


Eine textkritische Studie zur Abhängigkeitsfrage 
des salischen Rechtes. 


Von 
Walter Stach. 


Wer der vor einigen Jahren noch viel erörterten Frage näher- 
zutreten sucht, ob und inwieweit die bedeutendsten Leges barbaro- 
ram durchgehends von den ältesten Gesetzen der Westgoten be- 
einflußt sind, sieht sich im Hinblick gerade auf das wichtigste Teil- 
problem: die textliche Abhängigkeit auch der Lex Salica, in „schwer 
zu verfolgende Auseinandersetzungen“ ! verstrickt, die großenteils 
auf ein unerträgliches Nebeneinander widerstreitender Behauptungen 
hinauslaufen“. Diese eigenartige Sachlage, die zum mindesten sa- 
lischerseits den wahren Stand der Frage verdunkelt, laßt angebracht 
erscheinen, daß wir zunächst einmal über den seitherigen Forschungs- 
gang berichten, um die vorliegenden, vielfach beziehungslos ge- 
bliebenen Untersuchungsergebnisse zu einer übersichtlichen Problem- 
stellung zusammenzufassen. 

Urheber der folgenreichen These westgotisch vermittelter Seiten- 
verwandtschaft unter den Leges war bekanntlich H. Brunner, 
der 1887 auf eine Reihe Entsprechungen in Ausdrucksweise und 
Themenordnung zwischen Lex Salica, Lex Burgundionum und Leges 
Visigothorum verwies. Zur Erklärung dieser Übereinstimmungen, 
die man bis dahin „allgemein übersehen“ hatte, nahm Brunner 
an®, daß einerseits die beiden ostgermanischen Leges textlich einen 


1 So zuletzt v. Schwerin, Einführung in das Studium der germanischen 
Rechtsgeschichte (192) 99, 2. 

® In diesem Sinne G. Seeliger, L. Sal. u. König Chlodowech, Archiv f. 
Urkundenforschung VI (1918) 157. 

s DRG. 1! 300f., 44. Nicht daß der älteren Forschung solche textlichen 
Analogien völlig entgangen wären (vgl. Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechts- 
quellen 1 90; 159 f.). Aber die L. Sal. hatte tatsächlich noch niemand in der- 
artige Abhäugigkeitserwä zungen einbezogen. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 25 


386 i Walter Stach 


gemeinsamen Ausgangspunkt hätten, und zwar in der Kodifikation 
König Eurichs, mit der er schon damals die sog. Pariser Frag- 
mente identifizierte, und daß andererseits diese Leges Eurici auch 
bei der grundlegenden Redaktion der Lex Salica zum Vorbild ge- 
dient hätten. Hinsichtlich der Gundoboda gelang es ihm auch, 
seine Hypothese höchst wahrscheinlich zu machen (a. a. O. 339f.). 
Weit schwieriger und undurchsichtiger lagen dagegen die Dinge 
für die Lex Salica, wo lediglich formale Anklänge an eurizianisch 
abgeleitete Leges zu Gebote standen: an jüngere westgotische 
Satzungen, denen zumeist auch burgundische Parallelen entsprachen. 
Dabei schien es, als ob die salische Textverwandtschaft weniger 
auf der Fassung der Rechtsfolgen, als auf der Formulierung der 
Tatbestände beruhe. Daher vermutete Brunner, man habe bei 
Aufzeichnung einheimischer salischer Weistümer Eurichs Gesetze 
in der Weise benutzt, daß man das fremde Muster zwar für die 
Fragstellung der Rechtssätze heranzog, dagegen die zugehörige 
Antwort (das „culpabilis iudicetur“) selbständig prägte. Ausdrück- 
lich setzte er aber hinzu, der ganze Problemkomplex erfordere 
noch eingehende Untersuchung; so namentlich das stellenweise 
Übergreifen der Parallelen auch auf andere Leges, wie auf die 
Lex Baiuuariorum! (ebd. 314f., 317£f.) und auf den Edictus Rothari, 
auf den Brunner durch Zeumer aufmerksam gemacht worden war 
(ebd. 369) Besonders die bayrischen Textgleichungen, die ja von 
jeher aufgefallen waren, erschienen völlig zwingend. Etwa die 
Hälfte war unmittelbar aus den Pariser Fragmenten zu belegen, 
und bei den übrigen trugen die meisten westgotischen Leges die 
Überschrift „Antiqua“. Danach mußten Eurichs Konstitutionen 
auch von den bayrischen Redaktoren verwertet worden sein, zumal 
der Widerspruch, daß zu der von Brunner angenommenen Ent- 
stehungszeit der Lex Baiuuariorum (ca. 750) gotisch längst die Lex 
Reccessvindiana galt, sich leicht durch den Hinweis behob, daß 
in den Gebieten Galliens, die den Westgoten durch die Nieder- 
lage Alarichs II. verloren gingen, Eurichs Gesetze nach wie vor 
in Kraft geblieben waren, und daß es an Beziehungen Bayerns 
zu diesem Gallien nicht gefehlt hat. 

Der erste, der Brunners Anregung aufgriff, war G. Tamassia. 
Bereits 1889 veröffentlichte er eine Spezialanalyse zum Edictus 
Rothari, die er unter Ausdehnung auf die späteren Leges Lango- 


1 Zur Begründung der Schreibweise vgl. v. Kralik, Neues Archiv (künftig 
zit. NA.) AXXVIII 46 ff. 


Lex Salica und Codex Euricianus 387 


bardorum 1897 abschloß!. Seitdem galt der westgotische Ein- 
schlag — und zwar in der Gestalt, die Leovigilds Codex revisus 
entspricht — auch innerhalb dieses Quellengebietes für erwiesen, 
mochte immerhin Tamassia die Behauptung ursächlich verknüpfter 
Analogien im einzelnen unkritisch übertrieben haben?. Inzwischen 
war ein weiterer Fortschritt dadurch in die Wege geleitet, daß 
K. Zeumer die westgotischen Rechtsquellen für die MG. heraus- 
gab. Nicht nur, daß vor seiner Edition ein sicheres Urteil im 
Vergleichen mit westgotischen Texten fast unmöglich gewesen war, 
sondern in den begleitenden Abhandlungen“ erhob er zugleich die 
verworrene Uberlieferung und das bis dahin meist verzeichnete 
Bid der Geschichte westgotischer Gesetzgebung zu ungeahnter 
Klarheit und Anschaulichkeit. Es sei nur erinnert an seinen 
glänzenden Indizienbeweis für Eurichs Autorschaft an jenem Pariser 
Palimpsest, dem „Codex Euricianus“ (vgl. NA. XXIII 424 fl.), an 
seine scharfsinnige Bestimmung der Bezeichnung Antiqua als den 
Inbegriff westgotischer Konstitutionen bis zum Jahre 586, soweit 
diese über Leovigilds Codex bis in die Lex Reccessvindiana herüber- 
genommen und damit bis auf uns gelangt sind (ebd. 430 fl.), und 
schließlich an seine meisterhafte Erschließung von Leges Eurici 
mittels jüngerer westgotischer und bayrischer Gesetze (ebd. 104 ff., 
Vis. praef. p. XVII. sq.), wobei sich Brunners Beobachtung erneut 
bestätigte, daß sich gerade im bayrischen Volksrecht eurizianisches 
Gepräge vieltach getreuer widerspiegelt als in den entsprechenden 
Satzungen Rekkesswinths. Für solche Rekonstruktionen stellte 
nun Zeumer schon 1894 den Grundsatz auf: Certe eas leges 
„antiquas“ Eurico attribuere debemus, quae in Leges Baiuvariorum, 
Burgundionum, Francorum receptae vel ibi adhibitae sunt“. Damit 
war unter Berufung auf Brunner dessen Hypothese eine Bahn 
gewiesen, die schließlich dahin führte, daß man überhaupt bei 
textlichen Zusammenklängen der älteren Volksrechte in erster 
Linie an eine Euricianusgrundlage dachte. Wenigstens geschah 


1 Le fonti dell’ editto di Rotari, Pisa 1889, ders., Römisches u. west- 
gotisches Recht in Grimowalds u. Liutprands Gesetzgebung, ZSav RG (GA). 
XXXL 148ff. 

- 2 Vgl. Zeumers Rezensionen NA. XV 217; XXIII 588. 

3 Vgl. das Literaturverzeichnis in Zeumers Quartausgabe der Leges Visi- 
gothorum (MG. LL. I, 1; zit., Vis.“) p. XI. 

4 Leges Visigothorum antiquiores (u G. Oktavausgabe) praef. p. XIV. In 
praxi tritt freilich bei Zeumer selbst die „Lex Francorum“ sehr zurück. 


25* 


388 Walter Stach 


es ausdrücklich in Zeumers Namen, wenn später Krammer diese 
zunächst heuretische Regel wie eine mechanische Formel hand- 
habte (NA. XXX 261 ff.). Auch v. Schwind, der wiederholt von 
einer „Zeumer- Brunner- Krammerschen Hypothese“ spricht (ebd. 
X XXIII 616; 618), hat Zeumers Darlegungen offenbar in äbnlichem 
Sinne verstanden, Er fügte mit Recht noch den Namen Brunners bei, 
weil sich dieser inzwischen ganz entsprechend geäußert hatte!: Eine 
vorsichtige Konjekturalkritik vermöge die lückenhafte Eurichüber- 
lieferung auszugleichen, da feststünde, daß die Lex Euriciana nicht 
nur bayrisch, burgundisch und langobardisch, sondern auch in der 
Lex Salica und in salischen Kapitularien verwertet worden sei. 
Zugleich (a. a. O. 949f.) erweiterte er das Euricianusproblem auch 
seinem Umfange nach, indem er noch die Lex Alamannorum in 
den Kreis der Euricianussprößlinge einbezog. Es handelte sich 
um L. Al XLII 2 und 1, zwei Stellen, bei denen Zeumer für ala- 
manrische Abhängigkeit von den bayrischen Leges eingetreten war, 
und L. Al. Titel XXXIX, dessen nahezu wörtliches Korrelat in 
L. Bai VII 1—3 Zeumer überzeugend als ein Euricianum bestimmt 
hatte. Gegen Zeumer blieb Brunner bei seinem Altersvorzug der 
alamannischen Lex und bei seiner Vermutung, daß vielmehr 
bayrischerseits außer westgotischen auch alamannische Gesetze 
benutzt worden seien, während er für die fraglichen Stellen der 
Lex Alamannorum selbst direkte oder indirekte westgotische Vor- 
lagen supponierte. 

Bis zu diesem Problemstande war man seit 1887 gelangt, als 
M. Krammer 1905 die Euricianusfrage in den Kernpunkt seiner 
Vorarbeiten zur kritischen Herausgabe der Lex Salica in der Leges- 
serie der MG. erhob?. Auf Grund einer Quellenscheidung von 
neun salischen Titeln behauptete er: Die Spuren Eurichs fänden 
sich vom Titel VI ab in allen salischen Hss. Doch hätten die 
codd. 6,5 die westgotischen Abdrücke zumeist weit besser bewahrt. 
Mithin müsse auch die herrschende Einschätzung der Textklasse I 
und insbesondere des bisherigen cod. 1 der schon von Pertz ver- 
fochtenen Höherbewertung der codd. 6,5 weichen, mit deren Hilfe 
vorwiegend der salische Grundtext herzustellen wäre. Es lasse 
sich zeigen, daß vielfach ein salischer Titel durch eurizianische 
„Motive“ erheblich bereichert, ja oft in seiner Einheit und Klar- 


1 Über ein verschollenes merowingisches Königsgesetz d. 7. Jh., SBAk. 
Berlin XXXIX (1901) 937f. 
3 Kritische Untersuchungen zur L. Sal, NA. XXX 260 ff. 


Lex Salica und Codex Euricianus 389 


heit gefährdet worden sei, wie der Textzuwachs in jenen beiden 
Hss. verriete. Die jüngeren Hss. (also die codd. 1—4) hätten diese 
Zutaten meistens wieder hinausgeschafft, sogar mehrfach mit Preis- 
gabe wertvoller Bestandteile alten Rechtes. Zustimmung, wenn 
auch bedingungsweise, fand Krammer zunächst in der 2. Auflage 
der Deutschen Rechtsgeschichte Brunners (I? 438f.; 430), die im 
Jahre darauf erschien. Nicht nur, daß Brunner allgemein seiner 
Befriedigung Ausdruck verlieh, wie durch Zeumer, Tamassia und- 
Krammer seine Eurichliypothese bestätigt worden sei; er erkannte 
auch an, daß Krammers Beginn „einer systematischen Vergleichung 
der Lex Salica mit dem Euricianus und dessen Sprößlingen“ den von 
Pardessus und Waitz aufgestellten Stammbaum der salischen Hss. 
ins Wanken bringe. Nur müsse bei fernerer Bewahrheitung seiner 
Ergebnisse der Ausgangspunkt der salischen Überlieferung in eine 
verlorene ältere Vorlage der codd. 6,5 verlegt werden, da unmöglich 
selbst christianisierte Stellen der II. Textklasse von den codd. 1—4 
nachträglich wieder ausgestoßen sein könnten. 

Mit diesem Resümee Brunners war der Höhepunkt quellen- 
analytischer Auswertung des Codex Euricianus erreicht. Niemand 
schien Eurichs Konstitutionen ihre überragende Bedeutung zu be- 
streiten, als das älteste geschriebene Recht der germanischen Welt 
die Aufzeichnung der übrigen Stammesrechte auf römischem Boden 
einschließlich der ehrwürdigen salfränkischen Lex bahnbrechend 
beeinflußt zu haben. Doch vertrug sich mit den jüngsten Thesen 
schlecht, daß v. Halban später — freilich ohne Kenntnis von 
Krammers Studie — zu dem Ergebnis gelangte, die Mehrzahl euri- 
zianischer Lehnstellen fände sich tatsächlich in den ältesten 
codd. 1—4 der Lex Salica, eine „technische Abhängigkeit“, die 
v. Halban mit. einem rezeptionswirkenden Satzungsdualismus unter 
Chlodowech in Verbindung brachte, der das altsalische Volks- 
recht zielbewußt revidiert hätte. Zwar hätten Westgotengesetze 
vielleicht auch da den Zwischenträger gespielt, wo salischerseits 
Bestandteile römischen Vulgarrechtes nachweisbar seien; aber im 
allgemeinen müsse betont werden, wie sehr sich das salische Recht 
durch seine Widerstandskraft gegenüber jedweder fremdrechtlichen 
Beeinflussung vor allen anderen Leges auszeichnet, Und bald 


ı v. Halban, Das römische Recht in den germanischen Volksstaaten III 
(1907) 37ff. Eine im wesentlichen gleichstimmige Paraphrase der Brunner- 
hypothese batte v. Halban schon 1894 gegeben: Blumenstock, Entstehung des 
deutschen Immobiliareigentums 202f. 


390 Walter Stach 


sollten Stimmen laut werden, die noch schärfer vor einer Über- 
schätzung des westgotischen Einflusses warnten. Das geschah 
zuerst durch den Neubearbeiter der Merkelschen Lex Baiuuariorum 
v. Schwind, als dieser im Hinblick auf die alte Streitfrage nach 
der Redaktion der bayrischen Texte das Verhältnis des bayrischen 
Volksrechtes zu anderen Leges einer umfassenden Prüfung unter- 
zog. Dabei erwog er grundsätzlich neben der hypostasierten 
„gemeinsamen Mutter Euriciana“ auch die Möglichkeit mehrfacher 
geradliniger Verwandtschaft, und die Zurückführung aller Filiationen 
auf die „Pandorabüchse des Euricianus“ erschien ihm besonders 
da gekünstelt, wo die westgotischen Grundlagen erst ad hoc 
rekonstruiert werden mußten. Ohne eigentlich Brunners Hypo- 
these antasten zu wollen, zog er daher doch — „wenigstens da- 
neben“, wie er sich gelegentlich ausdrückt — die unmittelbare 
Abhängigkeit der bayrischen Lex von der Lex Alamannorum, der 
Lex Salica und dem Edictus Rothari dem Umwege über Eurich 
vielfach als wahrscheinlicher vor. Doch zu einer Kontroverse, 
wie v. Schwind wohl erhofft hatte, führte seine polemisierende 
Haltung nirgends. Krammer, der sich an erster Stelle hätte ge- 
troffen fühlen müssen, hatte unterdessen seine früheren Ansichten 
kurzerhand im Stiche gelassen und schien mit Eurich nichts mehr 
zu tun haben zu wollen?. 

So sollte der Stein erst ins Rollen kommen, als sich 1916 der 
bekannte Streit um die schon im Druck befindliche Salica-Ausgabe 
erhob. Außer den beiläufigen Streifzügen F. Beyerles, die in ganz 


1 Kritische Studien zur L. Bai.. NA. XXXIII (1908) 616; pas-im; zu- 
sammenfassend 648 ff. Im I. Teile dieser Studien (ebd. XX XI 447 fl.) batte 
v. Schwind in Eurichfragen noch ganz im Banne Brunners gestanden, abge- 
sehen von seiner Ansicht (XXXI 416 fl.), zwischen L. Al. und L. Bai. stehe ein 
verlorener Text; in diesem Punkte war er im II. Teile (trotz Brunner DRG. ! 
459, 24) ganz auf dessen Seite getreten, während hinsichtlich des Ed. Roth. 
Brunner wie Zeumer meinten, die bayrisch - laugobardische Verwandtschaft 
müsse durch Enrich vermittelt sein. — Betreffs der jüngsten Revision der 
Schwindschen Thesen über die hs. Grundlagen der L. Bai. durch Krusch und 
Heymann vgl. die vorläufigen Bemerkungen im NA. XLIV 6. 

2 Vgl. Krammer, Zur Entstehung d. L. Sal., Sonderabdruck 1910 aus der 
Festschrift f. Brunner; ders., Forschungen z. L. Sal, NA. XXXIX 599 ff. Danach 
sollte die Texiklasse III (codd.7—9) die Grundlage der salischen Überlieferung 
sein; aus III (bzw. aus einer verderbten Fassung davon) seien die übrigen 
Textklassen abzuleiten, und zwar I als austrasische Umarbeitung, II aber als 
Kombination von III und J. 


Lex Salica und Codex Euricianus 391 


anderem Zusammenhang standen’, hatte bis dahin nur S. Rietschel 
aus der alten Rüstkammer frische Waffen geholt?. Als Parteigänger 
Krammers führte er für dessen neueste Ansichten ins Feld: Die 
Zugehörigkeit der ersten 74 Titel der salischen codd. 7 — 9 zur 
älteren Regierungszeit Chlodowechs werde auch dadurch bestätigt, 
daß die Eurichspuren gerade bis dorthin reichten, während die 
späteren Titel frei davon seien. Nur stimmte ihn bedenklich, daß 
die codd. 6,5 plötzlich eine bloße Mischung aus den Textklassen III 
und I sein sollten, weil dann salisch dreimal und zu verschiedener 
Zeit aus Eurich interpoliert sein müßte: bei der Herstellung des 
Urtextes, der von I und der von II. Denn neben Eurizianismen, 
die allen drei Textfamilien zukämen, böte II solche, die III und I 
abgingen, und ferner fehlten allein in III manche, die I und II 
enthielten. Von den Gegnern der Krammerschen Ausgabe befaßte 
sich zunächst nur B. Krusch mit dem Verhältnis zwischen Lex 
Salica und Euricianus®. Krammer (NA. XXX) habe zu Unrecht 
die bei der sukzessiven Entstehung der Leges Visigothorum nahe- 
liegende Möglichkeit ihrer eigenen Beeinflussung durch die Lex 
Salica überhaupt ausgeschlossen. Gleichermaßen habe er den Ge- 
danken an nachträgliche Einschwellungen aus Eurich, etwa in 
Verbindung mit einer nach dem Grundtexte anzusetzenden, jüngeren 
Redaktion der Lex Salica unbesehen verworfen. Im übrigen hätte 
er, statt von „Eindrücken“ auf „sichere“ Entlehnung zu schließen, 
sich lieber sagen sollen, daß seine häufigen Rekonstruktionen aus 
mutmaßlich eurizianisch abzuleitenden Quellen ein recht phantasti- 
sches Betätigungsfeld darboten. Krammer jedoch wandte sich in 
seiner „Erwiderung“ (NA. XLI 103ff.) überraschend auf den 


ı Das Entwicklungsproblem im germanischen Recbtsgang (1915) passim. 
Von der Frage röwisch-rechtlicher Einflüsse auf die L.Sal., hinsichtlich deren 
Beyerle westgotische Vermittlung weit dezidierter vertrat als v. Halban, der 
auch an Übertragung durch die Kirche dachte, sind diese gelegentlichen Bei- 
träge zum salischen Eurichproblem im Rohstoff stecken geblieben und scheinen 
durchaus an die Voraussetzung geknüpft, daß die allgemeine Eurichabhängigkeit 
der L. Sal. eine erwiesene Tatsache sei (vgl. a.a. O. 392, 34; 383, 1). Eing-hender 
werden nur zwei neue Kriterien erörtert, die die Eurichherkunft der zugehörigen 
Salicastellen summarisch sichern sollen: die certa probatio (383 ff.) und die 
Sonderstellung des Romanus (388 fl.) Aber auch deren Eingliederung in die 
salische Textgeschichte wird nicht erörtert. Ob man bei der certa probatio 
wohl an Oktroyierung eines fremdrechtlichen Elementes zugunsten richterlicher 
Sachkognition in Form nachträglicher Texteinechaltung denken soll? 

3 Die Münzrechnung der L. Sal., Exkurs, Vjschr. Soz. WG. IX (1911) 78ff. 

3 Der Umsturz der kritischen Grundlagen der L. Sal., NA. XL (1916) 515 fl. 


392 Walter Stach 


Euricianus als „eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste 
Mittel“ der Textkritik zurück. Aus einer erneuten Quellenscheidung 
salischer Titel sollte hervorgehen, daß seine allerjüngsten An- 
schauungen, zu denen er „bisher auf einem ganz anderen Wege 
und auf Grund eines ganz anderen Materials“ gelangt sei, auch 
von dieser Seite bestätigt würden. Eurichs Gesetze hätten der 
Lex Salica allgemein zum Vorbild gedient; es sei ihre Art, dem 
Westgotenrecht ein „Motiv“ zu entnehmen, um es dann selbständig 
auszugestalten. Dem entspräche auch die III. Textfamilie am meisten, 
namentlich in ihrer Legalordnung. Schon damit erweise sie sich 
als die ursprünglichste. Außerdem sei die Fassung IlI burgun- 
disch, bayrisch, langobardisch, ribuarisch und anscheinend auch 
alamannisch benutzt worden. Mithin müsse sie, die unter Pippin 
redigiert sei, eine verlorene Vorlage voraussetzen, die schon gegen 
Ende des 5. Jahrhunderts existiert habe und die der „Urtext der 
Lex Salica“ wäre. Andererseits hätten die codd. 1 — 4 neben ihren 
westgotischen Lehnstellen umgekehrt aus bayrischem und namentlich 
ribuarischem Rechte entlehnt. Aus diesem ribuarischen Lehngut wäre 
auch zu erklären, daß die codd. 1—4 die Forscher so oft durch 
ihren altertümelnden Charakter geblendet hätten. Statt solcher 
Altertümlichkeitsmomente sei von vornherein klar: Nicht den Leges 
Austrasiens, wo allein sich altes Recht frei zu entfalten vermocht 
hätte, sondern nur den neustrischen Stammesrechten, dem Euricianus 
und der Gundoboda, könne die chlodowe&ische Urlex geglichen haben, 
mit deren Ursprung sie zeitlich und räumlich eng zusammenstoße. 
Freilich vermochte auch dieser Weichselzopf von Rezeptionen die 
Krammersche Edition nicht zu rehabilitieren. In den eingeforderten 
Gutachten nahmen überhaupt bloß v. Gierke und R. Schröder auf 
das neue Beweismittel Bezug. Jener erklärte (NA. XLI 393f), 
er habe den Eindruck, daß vielfach auf rein äußerliche Anklänge 
zu viel Gewicht gelegt sei, ja daß eine übertriebene Wertung 
der salischen Eurichbenutzung, die wohl schon Zeumer überschätzt 
habe, eine Hauptquelle der Krammerschen Abirrung zu sein scheine. 
Dieser (ebd. 403 ff.), der sich wie Rietschel die Ansichten Krammers 
über die Vorzüge der codd. 7—9 zum Teil zu eigen gemacht hatte, 
hob unter sonstiger Ablehnung hervor: Selbst wenn man den Alters- 
vorzug der Textklasse III im Sinne Krammers nicht anerkennen 
wolle, gehörten diese codd. dennoch ebenbürtig neben den 65-Titel- 
text, schon wegen ihres größeren Reichtumes an Eurizianismen, ein 
„Reichtum“, der allerdings durchaus auf einem Irrtum Schröders 


Lex Salica und Codex Euricianus 393 


beruht. Im übrigen unterzog sich E. Heymann der Mühe, Krammers 
„Erwiderung“ Schritt für Schritt zu entkräften. Wohl hatte er 
selbst noch kurz zuvor darauf hingewiesen, daß der salische Zu- 
sammenhang mit Eurich kaum zur Genüge geklärt sei (a. a. O. 442). 
Aber diese Art Problemlösung, wie sie Krammer NA. XLI vor- 
getragen hatte, lehnte er restlos ab. Ohne bestreiten zu wollen, 
daß Eurichs Gesetze als legislatorisches Muster eine Art Mitiler- 
rolle zwischen den Leges gespielt haben, warnte er, die volks- 
rechtliche Rezeptionsidee alexandrinisch zu übertreiben. Was im 
besonderen die salische Eurichfrage anlange, so sei in abstracto 
zweifellos denkbar, daß die salischen Texte während ihrer reichen 
Entwicklung wiederholt westgotischer Einwirkung unterstanden 
hätten. Inwieweit derartige Beziehungen aber faktisch vorlägen, 
stehe dahin. Nach den Parallelen, die er selbst contra Krammer 
zur Sprache gebracht habe, darunter Hauptfälle wie die Schüttung, 
scheine es ihm, daß mehr als die Möglichkeit solcher Verwandt- 
schaft bislang noch nicht erwiesen sei. Immerhin bedürfe die 
Rezeptionsfrage weiterer Verfolgung, insonderheit auch nach der 
Seite römischrechtlicher Influenz. 

Mit dieser Entgegnung Heymanns wurde offiziell der „Fall 
Krammer“ ad acta gelegt, und zugleich brach jede Eurichdiskussion 
wie mit einem Schlage ab, für die Lex Salica wie überhaupt; nur 
daß Pétrau-Gay ohne Beweisführung anmerkungsweise erklärte, 
Brunners Parallelen seien zu unbedeutend, salischerseits die Hypo- 
these zu rechtfertigen?, und daß v. Schwerin die Skepsis Heymanns 
noch an einigen Punkten unterstrich °. 

Blickt man auf diese Problemgeschichte zurück, so erhellt wohl 
ohne weiteres, daß die allgemeine Frage nach dem Verhältnis 
überhaupt zwischen salfränkischem und westgotischem Recht in 
drei Komplexe aufzuspalten ist, deren relative Selbständigkeit eine 
getrennte Behandlung methodisch gestattet, wenn nicht empfiehlt: 
in die Frage nach der Textverwandtschaft mit den ältesten West- 
gotengesetzen, insbesondere den Leges Eurici, die mit der Redak- 
tion der ersten drei salischen Hss.-Klassen in Verbindung gebracht 
worden sind, ferner in die Frage westgotischer Übermittlung 
römischrechtlicher Elemente an die Lex Salica, namentlich auch 


1 Zur Textkritik der L. Sal, NA. XLI (1918) 461 fl. 

3 La notion de „lex“ dans la coutume salienne et ses transformations dans 
les capiıulaires (Grenoble 1920) 38, 1. 

3 In der eingangs zitierten „Einführung“ 37, 2; 113, 2; 114. 


394 Walter Stach 


in terminologischer Hinsicht, und schließlich in die Frage west- 
gotischer Einwirkungen auf die fränkische Kapitulariengesetz- 
gebung. Darunter bedeutet die erste Frage, auf deren Erörterung 
wir uns ausschließlich beschränken, zweifellos das Hauptproblem, 
dessen Konsequenzen weit über den Umkreis der dornigen Text- 
geschichte salischer Hss. hinausreichen. Gerade über diesen Kern- 
punkt wissen wir aber, wie unser Gang durch die seitherige 
Literatur gezeigt hat, trotz apodiktischer Behauptungen noch so 
gut wie nichts, ja nicht einmal, ob diese Unsicherheit irreparabel 
dem Überlieferungszustande der Quellen verhaftet ist, mag immer- 
hin anderweitig der Anteil westgotischer „Antiqua“ an den bay- 
rischen, burgundischen und langobardischen Leges und vielleicht 
an einigen Stellen der alamannischen Lex schon bis zu dem Grade 
geklärt und bestimmt sein, der in so hypothetischen Dingen erreich- 
bar ist. Denn auf der einen Seite steht die an Brunner ange- 
schlossene herrschende Meinung, wie sie z. B. in den neueren 
Darstellungen der germanischen Rechtsgeschichte durchgängig zum 
Ausdruck kommt, die ausnahmslos die westgotische Abhängigkeit 
der salischen Texte ohne Fragezeichen versichern. Auf der andern 
Seite steht das vorsichtige non liquet Heymanns, gestützt von 
einer gewichtigen Opposition (Krusch, v. Schwerin), das die Ent- 
scheidung bei allen Bedenken noch in der Schwebe läßt. Dazwischen 
aber ranken sich die einander überwuchernden?! Untersuchungs- 
resultate derer, die sich forschend in den Dienst der Brunner- 
hypothese vom Jahre 1887 gestellt haben: 

Krammer 1905: Die Abhängigkeit ist am stärksten in den 
codd. 5 und 6, die mithin dem salischen Grundtext am nächsten 
kommen, während die codd. 1—4 den Euricheinschlag nachträglich 
vielfach wieder entfernten. 

Halban-Blumenstock 1907: Die Mehrzahl westgotischer Lehn- 
stellen findet sich in den ältesten codd. 1— 4, und ihre Eingliederung 
geht auf eine clrlodowäısche Revision des altsalischen Volksrechtes 
zurück. 

Krammer 1917: Zwar tritt westgotische Färbung in allen 
salischen Hss. zutage, am besten und sichtlichsten aber in den 
codd. 7—9, die daher den Grundstock der salischen Überlieferung 
bilden. 


1 Als drastisches Beispiel vgl. die wortwörtliche Umkehrung in Krammers 
Analyse von L. Sal. XXIII (zuletzt über den Titel v. Schwerin a. a. O. 114) im 


NA. XXX 312f. mit der ebd. XLI 125 fl. 


Lex Salica und Codex Euricianus 395 


Daß es bei diesem Konglomerat von Lösungen, die noch dazu 
ohne den üblichen organischen Fortschritt wissenschaftlicher Er- 
kenntnis zustande gekommen sind, auf die Dauer sein Bewenden 
hätte und die hauptsächlich wegen ihrer personalen Verflechtung 
mit der verfehlten Monumenta-Edition der Lex Salica abgebrochene 
Eurichfrage salischerseits ohne eigentlichen Abschluß liegen bliebe, 
wäre u. E. weder der Bedeutung des Gegenstandes noch dem Auf- 
wande einer von Brunner inaugurierten Spezialliteratur von dreiJahr- 
zehnten angemessen. Vielmehr scheint uns angebracht, das Problem, 
abgerückt von ira et studium der aktuellen Kontroverse, erneut 
aufzurollen, indem wir 1. im Gegensatz zu unseren Vorgängern 
yöllig voraussetzungslos fragen, ob überhaupt Beziehungen zwischen 
den salischen Texten und den ältesten Gesetzen der Westgoten 
durch quellenanalytische Kriterien nachweisbar sind und indem 
wir 2. statt des seitherigen extensiven Verfahrens, das auf immer 
neue Parallelen eingestellt war, den besonderen Schwierigkeiten 
des Problems sozusagen qualitativ beizukommen versuchen. Wir 
wählen zu diesem Zweck folgende typischen Fälle: Lex Salica 
Titel XXVII, der zusammen mit IX den Mutterboden der ganzen 
Hypothese gebildet hat, und Titel VI—VIII, die deren weitere 
Komplikationen charakterisieren dürften!. 


Lex Salica XXVII de furtis diversis?. 


L. Vis. VII 2,11; VIII 3,2; VIII 4,1. 
L. Burg. IV 5. 6; XXV 1. 
L. Bai. IX 11. 12. Ed. Roth. 2893. 


Für diese Stellengruppe ist nach Brunner folgendes zu er- 
wägen: | 


! Diese Auswahl gründet sich auf eine Sichtung des gesamten bisher 
geltend gemachten Belegmaterials (vgl. meine Diss., hs. Lpz. 1922). Für den 
aus Brunners Belegstellen weggelassenen Schüttungstitel IX sei ausdrücklich 
auf Heymann NA. XLI 472f., 474, 518 verwiesen. 

1 Wir zitieren künftig mit Al.: L. Alamannorum, ed. Lehmann, MG.LL.I5,1; 
mit Bai.: L. Baiuvariorum, ed. Merkel, ebd. LL. III (Folio); mit Burg.: LL. 
Burgundionum, ed. v. Salis, ebd. LL. I 2,1; mit Roth.: Edictus ceteraeque 
Langobardorum LL., ed. Bluhme, ebd. Oktavausgabe; mit Sal.: Hessels, L. Salica 
(1880); mit Vis.: LL. Visigothorum, ed. Z umer, MG. LL. I I. 

3 An Lit. vgl. Brunner DRG. I 300, 44 (1? 438, 49); Blumenstock, Immobiliar- 
eigentum 205 f., v. Halban a. a. O. 11140; Krammer NA. XXX 267, 305f.; ebd. 
XLi 122f.; v. Schwind, ebd. XXXI 411 f., 448f.; XXXIII 635; Heymann, ebd. 
X L1 480 ff. 


396 . Walter Stach 


1. Inhalt der Rechtssätze: 


a) tintinnabulum - Fall: 


Sal. XXVII2 si vero de pecoribus (tintinno) involaverit... 

Burg. 1V5 qui tintinnum caballi furto abstulerit... 

Vis. VII 2, 11 si quis tintinnabulum involaverit ... (weiter unten:) 
pecoribus... 

Bai. IX 11 si quis tintinnabulum furaverit... 

Roth. 289 si quis... tintinno... furaverit... 


b) pedica- Fall: 
Sal. XXVII3 si quis pedica ad caballo imbulaverit... 
ib. 4 si vero caballi ipsi perierunt, ipsos in capite restituat. 
Burg. IV 6 si autem inpedicato caballo... pedicam tulerit... 
Vis. VIII 4,1 si quis caballum ... de pedica ... tulerit... et si 
perierit, eiusdem meriti caballum... restituat. 


Dazu bemerkt Brunner anderweitig (1? 340, 26), Sal. § 3 = Burg. 
§ 6 beweise, daß die Stelle der Reccessvindiana umgearbeitet sei 
und ursprünglich mehr der Gundoboda geglichen haben müsse; 
denn die burgundische Schadenersatzforderung (eiusdem meriti 
caballum se redditurum esse cognoscat) würde erst verständlich, 
wenn man aus Vis. = Sal. ergänze: si (su)per hanc occasionem 
perierit. 

c) hortus- Fall: 
Sal. XXVII6 si quis in orto alieno in furtum ingressus... 
Burg. XX V 1 si quis cuiuslibet ortum violenter (aut furtim)' 
inyressus... 

Vis. VIII3,2 si quis alienum hortum vastaverit... 
Bai. IX 12 si quis in orto furtive alicuius intraverit... 


2. Reihenfolge der Rechtssätze: 


tintinnabulum Sal. § 2 Burg. § 5 Bai. 8 11 
pedica „ 88 3.4 „ 86 
hortus „ 86 „ 812. 


Im Hinblick darauf, daß sich mit dem bayrischen $ 12 noch 
die Bestimmung verknüpft: ita et de pomeriis lex servanda est, 
die an Sal. codd. 6,5 § 8 erinnert: si quis ... de pomario ... deruperit, 


ı Dieses bei Brunner betonte furtim entfällt von vornherein; denn „aut 
furtim ex emend. add. Bluhme“. 


— 


daks 2 
1 17 


Lex Salica und Codex Euricianus 397 


betont Brunner, man könne daraus die „ursprüngliche Anordnung 
der Vis. als mit der Sal. identisch“ erschließen. Man hätte danach 
anzunehmen, die gesamte Parallelengruppe einschließlich des sali- 
schen Titeleinganges spiegle ein verlorenes Eurichstück wider, 
das — zusammengehalten durch den Leitgedanken des Diebstahls 
— erst über die Herdenglocke, dann über die Fußfessel für Pferde, 
und schließlich über den Garten und dessen Obstkultur gehandelt 
haben müßte. 

Nun sind wir hinsichtlich des End E 888 in 
der geradezu einzigartig günstigen Lage, mit aller wün- 
schens werten Sicherheit voraussetzen zu können, wie der 
zu vergleichende Eurichtext tatsächlich gelautet haben 
mag. Denn gegen die L. rest. 8, die Zeumer (Vis. 30) aus der Antiqua 
(tintinnabulum de iumento vel bove, de vacca, de verbicibus vel 
quibuscumque pecoribus) und vor allem aus der Bai. rekonstruiert hat, 
läßt sich kaum etwas Erhebliches vorbringen: Si quis tintinnabulum 
furaverit de cavallo vel de bove, unum sol. conponat; si de vacca, duos 
tremisses; si de minutis pecoribus, tremisses singulos. Mithin stand 
bei Eurich an der Spitze die Pferdeglocke, und die kasuistische 
Anreihung sonstiger tintinnabulum-Fälle verlief, nach dem Sach- 
wert der Tiere in altertümlichen Bußsätzen abgestuft, vom gleich- 
gestellten Ochsen über die Kuh bis zum Kleinvieh. Darf man 
eine Andeutung dieses Gesichtspunktes und das Anfangsglied der 
Aufzählung auch aus Burg. (tintinnum caballi; simili de bove con- 
ditione servata) und Roth. (tintinno de super cavallo aut bove) 
herauslesen!, dann ließe sich der Einfluß jenes Euricianums allen- 
falls auch hier unterstellen, obschon — von den abweichenden 
Strafsätzen (Roth. 6 sol; Burg. Leistung einesgleichwertigen Pferdes) 
ganz abgesehen — der Gebrauch von tintinnus statt tintinnabulum 
nicht wenig stört. Was weiterhin die Sal. anlangt, so beginnen 
ihre Fälle nach dem Vorgange der ältesten codd. in § 1 mit der 
Glocke, die die Leitsau einer Schweineherde trägt (tintinnus de 
porcina); daran knüpft sich $ 2 der tintinnus de pecoribus, dem 
sich in den codd. 6, 5 § 3 nachtragsweise noch die eschilla de 
caballo anreiht. Von eurizianischer Sachwertabstufung ist dabei 
schlechterdings keine Rede, sondern auf Grund eines irgendwie 


1 Das scheint insofern möglich, als caballus und bos ausdrücklich gleich- 
gestellt werden. Allerdings mangeln gerade die Glieder, mit denen die eigent- 
liche Antiklimax erst hei vortritt. Insofern hätte Heymann (483) recht, wenn 
er hervorhebt, die Burg. kenne „keine Abstufung wie die Antiqua“. 


398 Walter Stach 


anderen Maßstabes! normiert die Sal. in den $S 1 und 3 die Buße 
von 15 sol., in S2 aber von nur 3 sol. Mithin erschöpft sich die 
Übereinstimmung in dem Umstand, daß auch salisch unter dem 
furtum tintinni die wirtschaftlich wichtigsten Haustiere vorkommen 
und daß sich überdies hier und dort einige termini technici ent- 
sprechen. Dabei gibt jener sachliche Anklang von vornherein zu 
bedenken, daß ohnehin die tatsächlichen Wirtschaftsverhältnisse 
als im wesentlichen gleichartig anzusetzen sind und daß sich daraus 
ganz von selbst verwandte Bedürfnisse nach rechtlicher Regelung 
ergeben mußten, die in sich zureichen, um die vorliegenden Zu- 
sammenstellungen analoger Praktiken auch ohne die Annahme 
textlicher Vorlagen zu begreifen. Der gleiche unbezweifelbare 
Wirkungs zusammenhang von Wirtschaft und Recht dürfte auch 
umgekehrt abhalten, Verschiedenheiten des Inhaltes textkritisch 
auszuwerten und etwa deswegen gegen Brunner zu entscheiden, 
weil salischerseits das Schwein markant hervortritt, während es 
bei Eurich allenfalls unter den minuta pecora verschwindet. Denn 
man braucht zur Erklärung dieses Gegensatzes, unbeschadet 
etwaiger Textbeziehungen, salisch nur an freien Waldlauf der 
sich selbst überlassenen Herden zu denken, um daraus — neben 
der überragenden Bedeutung der Schweinezucht für die Franken 
— die Verselbständigung einer Schweineglockennorm als sach- 
bedingt zu verstehen, zumal westgotisch diese Weideart, den fort- 
geschrittenen Eigentumsverhältnissen am Waldgebiet und der da- 
durch bedingten Rechtslage gemäß, ausgeschlossen scheint, sicherlich 
für die Antiquae VIII5, also eventuell schon für Eurich®?. Jeden- 
falls fehlt jegliche Handhabe, mit leidlicher Bestimmt- 


ı Dessen Prinzip dürfte strittig sein. Mit Meitzen, Siedelung und Agrar- 
wesen der Westgermanen und Ostgermanen 1 594 (15 sol., weil „leichter zu 
stehlen“) und Geffeken, L. Sal., Erläuterungen 137 („entsprechend der ökono- 
mischen Bedeutung des Schweins“) ist wenig anzufangen. U. E. ist für die 
15 sol. die um der größeren Schadenswahrscheiulichkeit willen höhere Gefähr- 
lichkeit des Diebstahles bestimmend gewesen, da in den $$ 1 und 3 wohl an 
freiere Weide gedacht werden darf, dıe beide Male Waldlauf gewesen sein 
könnte (vgl. Hahn, Hoops Reallexikon III 409 § 6 und die interessante Stelle 
bei Meitzen 593: Aimon Hist. Franc. bei Freher), während in § 2 gewöhnliche 
Viehweide unter Hirten vorausgesetzt ist. 

2 Gegen Meitzen, der salisch „weiteren Austrieb unter eigenen Hirten“ 
vermutet, vgl. Hahn a. a. O. IV 150 85. Selbst die sehr bald angeordneten 
decimae porcorum bedeuten noch nicht dieselben Beschränkungen der freien 
Eichelmast wie die westgotischen decimae, da hier der Dem an Privateigentümer 
jeweiliger Waldstücke, dort aber an den fränkischen König zu entrichten war. 


Lex Salica und Codex Euricianus 399 


heit festzustellen, ob jene realen Faktoren das Bestehen 
textlicher Beziehungen nur vorspiegeln, was uns ansich 
am wahrscheinlichsten dünkt, oder inwieweit sie wirkliche 
Textabhängigkeit etwa gekreuzt und dadurch verwischt 
haben könnten. Dann aber bleibt nichts übrig als die bloße 
Abwägung reiner Formalien, wie das ja auch Brunner 
tut, wenn er auf salisches tintinnus, involare und pecus 
verweist. Doch leider sind auch diese drei Kriterien wiederum 
adiaphora. Denn schon zu Burg. und Roth. hatten wir bemerkt, 
daß sich kaum rechtfertigen ließe, das durch Bai. und Vis. ge- 
sicherte tintinnabulum Eurichs einer erst zu begründenden Filia- 
tionsmöglichkeit zuliebe ohne weiteres preiszugeben. Natürlich 
wäre denkbar, daß man salisch irgendwelcher Sprachgewohnheit 
zufolge von der gegebenen Vorlage synonym abgewichen wäre. 
Aber eine solche faktische Abweichung zu einem Beweismittel 
für Abhängigkeit umzustempeln, wäre doch wohl widersinnig. 
Wie fragwürdig weiterhin der Ansatz Brunners bei involare ist, 
das außer in der Antiqua auch in den codd; 1 und 9 der Sal. 
auftritt, zeigt zur Genüge die L. rest. 8; denn Zeumer konjiziert 
gerade umgekehrt für Eurich furaverit und nicht involaverit. 
Räumt man vollends ein, daß sich Zeumer dabei mit Fug an die 
Bai. hielt und daß ihn im vorliegenden Punkte das furatis in der 
Kapitelüberschrift der Vis. noch unterstützt, so führt Brunners 
Beweisgang wie vorhin geradezu in ein „canis a non canendo“. 
Schließlich die pecus-Gleichung! Man fragt sich vergebens, wie 
deren nichtssagender Alltäglichkeit aufzuhelfen wäre. Sollte 
Brunner haben andeuten wollen, daß die Sal. hier durch Eurich 
von ihrer idiomatischen Gepflogenheit, für Vieh bzw. Rind animal 
zu sagen, abgelenkt worden seı? Aber animal und pecus finden 
sich salisch auch sonst promiscue gebraucht, abgesehen noch davon, 
daß vor allem den „späteren Abschreibern pecus als Vieh geläufiger“ 
war!. Überdies ist mit diesem pecus salisch und westgotisch ja 
nicht einmal dasselbe gemeint. Eurich und die Reccessvindiana 
denken an „Kleinvieh“ im üblichen Sinne, unter Ausschluß von 
Pferd und Rind. Die Sal. dagegen spannt den Umfang viel weiter 
und meint sonstiges „Vieh“ im Gegensatz zum Schwein’, eine 


1 Zum Gebrauch von animal und pecas in der Sal. vgl. Krusch, Der neu 
entdeckte Urtext der L. Sal., Gött. Nachr. (1916) 702f. 

2 Vgl. die Anm. bei Behrend, L. Sal.“ zu XXVII 2. C. E. dürfte dieses 
pecus selbst innerhalb der sal. Hss. nicht einstimmig sein. Die codd. 1—4 


400 Walter Stach 


Koppelung, die sich in dieser antithetischen Zuspitzung auca 
anderweit in der Lex belegen läßt, wie die bei Krusch a. a. O. 
zitierten Fälle dartun: XVL4 cum porcis aut... animalibus; IX 4 
quislibet porci aut qualibet pecora. Darf man darin eine lexikale 
Sondertümlichkeit sehen — und sie ist sicherlich mehr als for- 
maler Zufall — so würde auch die angebliche pecus-Parallele 
das. Gegenteil von dem beweisen, was sie beweisen soll. Jeden- 
falls kommt sie als Stütze für Brunners Hypothese nicht in 
Betracht. Vollends ungünstig gestaltet sich die Sachlage, sobald 
man indirekt die Schwierigkeiten abmißt, die sich bei einer sozu- 
sagen fiktionellen Anwendung der Brunnerhypothese herausstellen. 
Legt man nämlich der vorgeblichen Eurichverwandtschaft die 
salischen codd. 1—4 zugrunde, so stünde zu erwarten — wenn 
das Motiv redaktioneller Erleichterung seinen Sınn behalten soll 
— daß man, von dem gegebenen pecus-Beispiel ausgehend, das 
Eigengut einer besonderen Schweinenorm stilistisch daran angelehnt 
hätte. Statt dessen ist umgekehrt der salische pecus-Satz nach 
Stellung und Formulierung auf den „nichteurizianischen“ § 1 be- 
zogen, wie deutlich erhellt, wenn man beachtet, daß es § 1 und 
§ 3 der Sal. si quis heißt, dagegen in $ 2 häufig si vero, und wie 
vor allem § 2 das „tintinnum“ eben x«t% tintinnum des § 1 syn- 
taktisch unterdrückt worden ist. Operiert man aber nach Krammers 
Art NA. XXX mit dem codd. 6,5 55 1—3, so fäude man die 
westgotische Tierliste rätselvollerweise auf den Kopf gestellt, des 
auffälligen Barbarismus eschilla ganz zu geschweigen, der den 
Gedanken selbst an nachträgliche Interpolation aus Eurich ver- 
bietet. Vollends absurd aber wäre, etwa die III. Textklasse (cod. 9) 
ins Spiel bringen zu wollen, wo ja gewalısam die Kasuistik getilgt 
ist, die für das Euricianum das hervorstechendste Merkmal bildet. 
Das volle Gewicht all dieser Bedenken und Schwierigkeiten er- 
gibt sich jedoch erst dann, wenn man die Leichtigkeit und Glätte 
anderweitiger Erklärung für das Zustandekommen des salischen 
Titeleinganges daneben hält. Oder wäre es nicht ein sonderbarer 
Zufall, daß die Reihenfolge der 88 1—3 offensichtlich in der Legal- 
ordnung der Gesamtlex wiederkehrt? Denn entsprechend der 
inhaltlichen Hss.-Entwicklung in XX VII geht im grußen Aufbau 


= 6,5 meinen übereinstimmend das Pferd nicht mit (was in L-4 immerbiu 
denkbar wäre), wohl aber das Rind. Dagegen cod. 9, der offenbar auch $ 3 
von 6,5 einbeziehen will, besagt mit seinem ausdrücklichen qualibet pecus 
preter porcus: „Vieh außer Schwein überhaupt“. 


Lex Salica und Codex Euricianus 401 


der Lex deren Titeln III—V de furtis animalium, ovium, caprarum 
(also den pecora im Sinne von XXVII 2) auch der weiterhin 
als technisches Schema benützte Titel II de furtis porcorum 
voran, während analog dem Zusatz XXVII codd. 6,5 §3 das 
Titelpendant de furtis caballorum erst in XXXVIII nachgeholt 
wird. Da nun dieser Titelfolge sich entnehmen läßt, daß 
neben die überwiegende Schweinezucht der älteren Zeit 
erst später eine ausgedehnte Aufzucht von Pferden trat, 
liegt zweifellos am nächsten, auch in der Sukzession 
der vorliegenden Salica-Stellen zugleich den natür- 
lichen Niederschlag fränkischer Agrarentwicklung zu 
sehen. Was wäre auch einfacher, als daß man tatsächlich bei 
Redaktion der tintinnus-Fälle, durch deren greifbare Inhalts- 
beziehung zu den großen Hauptgruppen der Viehdiebstähle ver- 
anlaßt, an jenen Titelköpfen der eigenen Lex entlangging? Frei- 
lich scheint dem zunächst zu widerstreiten, daß in unmittelbarem 
Anschluß an unsere Paragraphen die pedica caballi nicht erst im 
Bestande jüngerer Hss., sondern schon in den codd. 1—4 auf- 
tritt. Doch läßt sich dem entgegenhalten, daß zwar die Pferde- 
schelle auf umfängliche Pferdezucht hinweisen dürfte, daß 
aber mit dem Auftreten der Fußfessel auch bloßes Halten von 
Pferden durchaus vereinbar ist. Jedenfalls ist die übliche Inter- 
pretation, die Pferde hätten gefesselt und zugleich mit Glocken 
geweidet, weder sachlich wahrscheinlich noch aus den Texten zu 
rechtfertigen, wie sowohl die Burg. mit ihrer klaren Scheidung 
von IV 85 und S 6 lehrt, als auch die Sal., deren schilla kein Zu- 
satz zur pedica ist, wie Meitzen (a. a. O. 593) anzunehmen scheint, 
sondern deutlich genug eine Ergänzung der tintinnus- Bestimmungen 
bildet. Damit aber hat sich die Brunnersche tintinnus- 
Parallele für die Lex Salica erledigt. Nicht nur, daß 
die Richtigkeit seiner Hypothese hier. unerweislich ist 
und, konsequent zu Ende gedacht, zu Widersprüchen 
zwingt, die erklärungsbedürftiger sind, als die gering- 
fügigen Tatsächlichkeiten, derentwegen sie aufgestellt 
wurde, sondern sie muß, gemessen an der Annahme un- 
abhängiger und bodenständiger Textgestaltung der Lex 
Salica, als die weniger wahrscheinliche Vermutung fallen 
gelassen werden, ein Ergebnis, das über die besprochene 
Stelle hinaus auf das Ganze der Hypothese ein eigen- 
artiges Licht wirft, weil wie gesagt gerade hier die 
Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 26 


402 Walter Stach 


seltene Gunst der Quellen gestattet, Eurich und Lex 
Salica einmal unmittelbar gegenüberzustellen. _ 
Hinsichtlich des pedica-Falles, über den sich Grund- 
legendes bei Heymann (481 ff.) vorfindet, dürfte den 
Kern der Brunnerschen Beweisunterlage die Behaup- 
tung bilden, die Norm der Burg. setze notwendig eine 
Sinnergänzung durch Sal. und Vis. voraus. Unbestreitbar 
ringt jede der drei Leges über den Schematismus der furtum- 
Behandlung hinaus nach Abspaltung und verselbständigter Aus- 
gestaltung der Viehbefreiung zu einem bloßen Gefährdungsdelikt. 
In dem innerlichen Formalismus, der sich aus dem concretum 
der pedica-Wegnahme nicht recht herausfindet, steckt sichtlich 
am tiefsten noch die Sal. Sie läßt § 3 das imbulare (so cod. 1; 
furare die übrigen Hss.) mit 3 sol. büßen, hat also bei aller Ab- 
‚zielung auf die gefährliche Eventualfolge ein regelrechtes furtum. 
Tritt allerdings Pferdeverlust wirklich ein, so verpflichtet sie über- 
dies § 4 zu unmittelbarer Restitution. Doch wird man dem kaum 
die Absicht entnehmen dürfen, sie habe dadurch den Tatbestand 
in der Richtung auf gesteigerte Abstraktion begrifflich bewältigen 
wollen, mag immerhin die unbewußte Heterogonie der Zwecke 
auch das bewirkt haben. Vielmehr scheint man nur den sinn- 
fälligen Umstand im Auge gehabt zu haben, daß im Falle dieser 
Komplikation 3 sol. dem Sachwert insofern nicht Rechnung trugen, 
als die Lex sonst bei Verlust durch Diebstahl an großen Haus- 
tieren mit 15 sol. Buße und mehr zu schalten pflegt. Fort- 
geschrittener und doch auch eigenartig ungelenk verfährt sodann 
die Burg., vorausgesetzt, daß man ihren Text zunächst einmal 
läßt, wie er dasteht. Während sie nämlich „in der unbedingten 
Büßung der Tat mit einem gleichwertigen Pferde die Herkunft 
aus der Schadensidee“ verrät, formuliert sie andererseits den Tat- 
bestand als wirklichen Diebstahl der Fessel und bespricht ihn 
demgemäß unter der Überschrift de furtis. ‘Am weitesten vor- 
geschritten in der Entwicklung ist schließlich die Antiqua. Von 
einem Wegnehmen der pedica ist keine Rede, sondern vom Los- 
machen eines Pferdes von der Fessel (caballum de pedica ferre); 
sie handelt darüber auch nicht innerhalb ihrer Diebstahlsnormen 
(VII 2 de furibus et furtis), sondern ausdrücklich unter dem Ge- 
sichtspunkt der Viehschädigung (VIII 4 de damnis animalium), 
wobei sie einfache Viehbefreiung mit 1 sol. und erfolgten Verlust 
mit Schadenersatz (caballum eiusdem meriti) straft. — Man fragt 


Lex Salica und Codex Euricianus 403 Ä 


sich danach vergebens, warum eigentlich Brunner in der Burg. 
zwischen den Zeilen bestimmt ein westgotisch-salisches „si perierit“ 
heraus- oder hineinlesen wollte. Etwa um der rationalistischen 
Erwägung willen, zum Ersatz gehöre logisch das Korrelat eines 
entsprechenden Schadens? Heymann, der sich eingehend mit der 
Stelle befaßt, hat von einer derartigen Notwendigkeit offenbar 
auch nichts verspürt. Und wie sonderbar wären die Konsequenzen! 
Zunächst müßte man wohl die gleiche Sinnergänzung auch für 
Burg. $5 verlangen, wo im tintinnus-Fall in der nämlichen Weise 
festgesetzt wird: caballum alium talem reddat. Ferner bliebe 
offen, wie dann die Burg. das „nisi perierit“ geregelt haben soll. 
„Straffreiheit“ würde die eben erst bewerkstelligte Beziehung zu 
Sal. und Vis. erneut zunichte machen. Eine hineingeflickte Buße 
aber verkehrte das demonstrandum vollends in ein demonstrans, und 
man würde mit solcher Textprosthese nicht mehr aus Texten deren 
Verwandtschaft, sondern mittels Verwandtschaft Texte erschließen. 
Solange daher die Sinnlücke nicht anderweit zwingend 
erwiesen wird, bricht u. E. die Hauptstütze Brunners 
völlig in sich zusammen. Im übrigen versagt eine positive Ent- 
scheidung nach sachlichen Kriterien auch sonst. Auf den ersten 
Blick könnte allerdings bestechen, daß sich die pedica-Sätze der Sal., 
Burg. und Vis. zwanglos zu einer entwicklungsgeschichtlichen Reihe 
ordnen, als ließen sie, jeder in seiner Art, ein zugrunde liegendes 
Euricianum gemeinsam durchschimmern. Doch ist in solchen Fällen 
zu unterscheiden, ob dann die Reihenglieder als isolierte Typen 
sui generis auftreten, deren Ahnlichkeit auf ihrer bloßen Zu- 
gehörigkeit zu einem als natürliches Gemeingut anzusprechenden 
Thema beruht, oder ob man von ihrer Verwandtschaft reden 
darf, weil die Merkmalskomplexe der Glieder so miteinander ver- 
bunden sind, daß sich zunächst äußerlich jedes in ein Quantum 
Übereinstimmung neben einem Quantum Verschiedenheit zerlegen 
läßt. Denn nur in diesem Falle ist überhaupt möglich, zur Kon- 
struktion einer hypothetischen Basis zu schreiten und etwa darin 
einen Wink von Abhängigkeit zu vermuten. Dagegen in jenem 
Falle ist eine solche Rekonstruktion nur gewaltsam möglich. Das 
gilt von unserer pedica -Materie in ganz besonderer Weise. Denn 
der Tatbestand ihrer Wegnahme ist kategorial in drei grundver- 
schiedene Auffassungen von solcher Geschlossenheit differenziert, 
daB man einerseits keinerlei gemeinsamen Wesensbestand heraus- 
zuschälen vermag und daß es andererseits bare Willkür wäre, 
26* 


404 Walter Stach 


einen der drei Typen als „den eurizianischen“ abzusondern. Denn 
mag man die Sal. herausgreifen wollen, weil ibr pedica-Typ die 
vergleichsweise älteste Stufe repräsentiert, oder gar die Vis., weil 
ihr wenigstens im allgemeinen eine Beziehung zu Eurich zukommen 
muß, obschon an sich den Leges Eurici eine pedica-Spezialnorm 
genauso gefehlt haben könnte wie der Bai !: nur leere Spekulation 
würde fertigbringen, statt der einzig erkennbaren ideellen Linie 
einer Rechtsentwicklung überhaupt, die für textliche Ableitung 
nichtssagend ist, an den drei Leges Züge eines empirischen Sach- 
zusammenhanges aufzuzeigen, die allein textkritischer Ausdeutung 
fähig wären. Ja gemessen an der schätzungsweisen Selten- 
heit, daß wirklich jedes Glied einer solchen Reihe ein 
durchgängiges Vorbild .dermaßen produktiv assimiliert 
hätte, daß allenthalben die Spuren der Rezeption bis 
auf den letzten Rest schwanden, wird man vielmehr 
umgekehrt einem Quellenbefunde dieses Schlages ziem- 
liche Wahrscheinlichkeit bodenständiger und aus eigenen 
Mitteln bestrittener Rechtsgestaltung zuschreiben 
müssen. Zum mindesten wäre etwaige lineare Abhängig- 
keit noch immer weit näherliegend als gerade Seiten- 
verwandtschaft, die ohne Zweifel für ein solches Text- 
gefüge die künstlichste Erklärung abgibt. Läßt sich somit 
die Brunnerhypothese hier, soweit Sachmomente in Frage kommen, 
höchstens als entfernte Möglichkeit dritten Grades ins Spiel 
bringen, dann müßten sich schon äußerst gewichtige Formalien 
finden, die diese schwächere Sache zur stärkeren machen könnten. 
Daß die drei Leges Pferd mit caballus wiedergeben und, den 
Alten gleich, eine Fußfessel pedica nennen oder Verlust durch 
perire ausdrücken, genügt dazu nicht, obgleich es Brunner durch 
Kursive hervorhebt. So bliebe nur noch abzuwägen, daß salisch- 
burgundisch Pferdeschelle und Pferdefessel einander folgen und 
daß salisch- westgotisch in der Schadenersatzformel restituere ver- 
wendet ist. Aber jenes büßt seine Wirkung ein, sobald man da- 
nebenbält, daß einerseits gerade die Vis. tintinnabulum und pedica 


I Die pedica-Bestimmung in Vis. VIII 4,1 könnte sehr wohl jünger sein. 
Man vgl., wie caballus darin durch vel aliut animal verallgemeinert wird und 
wie überdies unmittelbar an die Viebbefreiung die Gebrauchsanmaßuı g an- 
schließt, die VILI 4,9 speziell für den Ochsen, aber mit denselben Rechtsfolgen 
nochmals bringt, so daß die Ursprünglichkeit von VIII 4,1 trotz der Über- 
schrift Antiqua einigermaßen verdächtig erscheint. 


Lex Salica und Codex Euricianus 405 


auf zwei verschiedene Bücher verteilt und daß andererseits die 
Pferdeglocken-Fessel-Folge ausschließlich für die codd. 6,5 der 
Sal. zutrifft, während in den codd. 1—4 die Viehglocke voran- 
geht, über die die Burg. schweigt. So hängt schließlich der ganze 
Beweis an dem restituere, worüber man jedoch nur die Ausführungen 
bei Krammer NA. XXX 305ff. einzublicken braucht, um sich zu 
überzeugen, daß zwar selbstverständlich dieser Anklang auf das 
Eurich- Konto kommen könnte, wenn anderweit — wie Krammer 
ebd. 306 in der Tat voraussetzt — die eurizianische Herkunft von 
Sal. X XVII 3 bereits erwiesen wäre, daß es aber methodisch un- 
zulässig ist, über die allgemeinen Schwierigkeiten dieser Annahme 
hinwegzusehen und eine an sich mehrdeutige Einzelheit einfach 
für eindeutig zu nehmen. Denn erst ist die Hauptsache ein- 
leuchtend zu machen; dann verstehen sich Nebendinge von selbst. 

Ganz entsprechend liegt der hortus-Fall. Auch hier 
steht und fällt Brunners Hypothese mit der einen Be- 
hauptung, der salisch-bayrische hortus-Konnex müsse 
durch Eurich vermittelt sein. Denn die übrigen Textkonkor- 
danzen besagen für sich genommen nichts, selbst wenn man 
Brunners Angaben noch durch Roth. 284 de orto (si quis in orto 
alterius introierit aut salierit ad furtum faciendum) zu Hilfe kommen 
wollte. Über das furtim der Burg. haben wir uns bereits oben 
geäußert. Daß im übrigen der Deliktscharakter der Vis. allein- 
steht (selbst Zeumer unterläßt bei VIII 3,2 jeden Hinweis auf 
Parallelen) und höchstens mit dem violenter der Burg. inhaltlich 
zusammengerückt werden kann, zeigt schon ein oberflächlicher 
Einblick in die Texte. Sonstige lexikalen Anklänge aber, wie 
hortus und ingredi, mit denen Brunner operiert, können so wenig 
die Vermutung gemeinsamer Beziehungen zu Eurich tragen, daß 
sie umgekehrt anderweitiger Evidenz bedürfen, um in diesem Sinne 
überhaupt diskutabel zu werden. Prüft man nun daraufhin die 
salisch-bayrische Parallele, ob ihr diese Durchschlagskraft zu- 
kommt, so unterliegt keinem Zweifel, daß der Schlußsatz der Bai., 
auf den Brunner anspielt: ita de pomeriis lex servanda est, stark 
nach Interpolation aussieht, daß ihm ferner § 8 der salischen 
codd. 6, 5: si quis... de pomario . .. deruperit, auffallend ent- 
spricht, wie vorher das bayrische in orto furtive intrare dem 
salischen in orto in furtum ingredi (XXVII 6). Aber für mehr 
als fraglich muß gelten, daß dieser Gleichklang, statt 
auf geradlinige Abhängigkeit der Bai. von der Sal., deren 


406 - Walter Stach 


Annahme gemäß den Untersuchungen v. Schwinds ja auch 
von anderen Stellen der beiden Leges sattsam getragen 
wird, notwendig auf Eurich zurückginge. Denn da sich 
der salische Passus de pomario ausschließlich in den codd. 6,5 
findet, so müßte man Brunner zufolge annehmen, man hätte 
salischerseits zunächst bei Redaktion der ältesten Hss.-Klasse den 
allgemeinen hortus- Satz aus Eurich rezipiert und wäre dann später 
bei Aufnahme des Zusatzes § 8 in die II. Textklasse nochmals 
auf denselben Eurichkonnex zurückgekommen. Doch abgesehen 
davon, daß diese komplizierte Vermutung hinter jeder gleich- 
möglichen, aber einfacheren zurücksteht, würde sie weder die 
eigenartige Fassung der Bai. erklären noch begreiflich machen 
können, wieso in der Vis. auch nicht die geringste Andeutung 
eines solchen Euricianums spürbar geblieben wäre. Dazu kommt, 
daß ein ähnlich auffallender Zusammenhang auch Sal. codd. 6,5 
VII 11—13. und Bai. XXII de pomariis begegnet, der die engen 
Beziehungen dieser Leges in derselben Materie bestätigt und schließ- 
lich zur gleichen Auslegung nötigt wie hier. Es handelt sich da- 
bei im ganzen um folgenden Stellenkomplex, der den zweiten Haupt- 
gegenstand unserer Untersuchung bildet: 


L. Sal. VI—VIII de furtis canum etc. 


L. Vis. VIII 4. 3. 6. 
L. Burg. XCVII, XCVII; XVII I, LVIII. 
L. Bai. XX— XXII; L. Al. LXXVIII, XCVI 1. 
Ed. Roth. 329—331; 317, 320, 321; 
300—302; 318, 3191. 

Was darunter die Hundebestimmungen anbetrifft, so ergeben 
bereits die bloßen Tatbestände: Diebstahl im Wechsel mit Tötung, 
wenigstens innerhalb der Jagdhundgruppe einen gewissen Anhalt 
für die die Verwandtschaftsfrage, freilich weder zugunsten Brunners 
noch Krammers. Abseits bleibt zunächst die Burg. Denn selbst 
falls ihr Titel LVIII, der die Tötung des Nutzhundes schlechthin 


1 An Lit. vgl. v. Halban III 39; Krammer NA. XXX 269ft.; ebd. XLI 
111ff.; 149ff.; v. Schwind ebd. XXXI 441f., 451; XXXIII 610ff.; Heymann 
ebd. XLI 466 ff., 512 ff. — Zugleich möchte ich nicht unterlassen, Herm Geh. 
Archivrat Dr. Bruno Krasch, Hannover, auch an dieser Stelle meinen Dark 
abzustatten für seine gütigen brieflichen Hinweise, die mir textkritisch über 
den Quellencharakter der bayrischen Schlußtitel und deren ana zur Sal. 
wertvolle Klarheit gaben. 


Lex Salica und Codex Euricianus é 407 


regelt, ehedem auf beide Delikte: Tötung und Diebstahl, gerichtet 
gewesen sein sollte, so unterstellt ihre Sammelnorm XCVII die 
drei Jagdhundtypen jedoch sicherlich nur dem Gesichtspunkt 
des furtum’. Aber auch die Sal. (VI § 1 und codd. 6,5 ff. § 2) steht 
für sich, obwohl sie trotz der Schwankungen in den einzelnen Hss. 
das furare mit dem occidere wahrscheinlich prinzipiell verkoppelt 
denkt. Denn Al. LXXVIII 1—4 und Bai. XX 1—7 fußen bei 
ihrem anscheinend ähnlichen Vorgehen auf der eigentümlichen und 
gänzlich abweichenden Voraussetzung einer generellen Neungeld- 
bestimmung (Jagdhunde 262f.), so daß nur zwischen diesen beiden 
Leges von einer wirklichen Tatbestandsparallele die Rede sein 
kann, die aber dafür weit gewichtiger ist, als sich v. Schwind 
auf Grund seiner unhaltbaren Textauffassung (Diebstahl wechsle 
bayrisch -alamannisch mit Tötung, je nachdem es sich um kleine 
oder große Hunde handle) vorgestellt hat. Statt einer solchen 
Äußerlichkeit liegt u. E. Übereinstimmung der beiden Leges in 
einem komplizierten Rechtsgedanken und Gleichheit seiner Moti- 
vierung vor. Wenn daher v. Schwind an diesem Punkte die 
unmittelbare Vorlage der Bai. in der Al. gesucht hat, dürfte er 
mit dieser Folgerung trotz seiner falschen Sachvoraussetzung 
zweifellos das Richtige getroffen haben?. Denn selbst. wenn dabei 
die Herübernahme desalamannischen Prinzipskeineswegs mechanisch 
erfolgt wäre, da hier und dort verschiedene Dressurtypen von der 
an sich übereinstimmenden Regelung betroffen sein könnten, würde 
das nach unserer Darlegung des Sachverhaltes nicht stören. Jeden- 
falls ist in dieser Deliktsfrage an eine Eurichgrundlage insbesondere 
der Sal. überhaupt nicht zu denken. 

Zur selben Ablehnung führt weiterhin die Betrachtung der 
Bußsätze. Sogar Bai. und Al. für sich genommen haben dabei 
pur insofern miteinander zu tun, als anscheinend beide bestrebt 
sind, ihre Hundebußen im Verhältnis 1:2 zu staffeln. Im übrigen 
ist von Haus aus ein Vergleich der Leges nur sehr bedingt möglich. 


ı Hierzu (wie überhaupt zu den nachfolgenden Auseinandersetzungen bin- 
sichtlich der Jagdhunde) verweisen wir auf den ausführlichen Sachkommentar: 
Stach, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten, Hist. Vjschr. XXI 257 ff. 
(zit. „Jagdhunde“), obne dessen Berücksichtigung vieles unbegrtiudet erscheinen 
könnte und der wohl dartut, daß man an diesen Stellen mit unzulänglichen 
exegetischen Voraussetzungen an die Abhängigkeitsfrage herangerreten ist. 

2 Dieselbe Situation: brauchbare Ergebnisse bei unbrauchbaren Prämissen 
wiederholt sich u. E. in der Schwindschen Analyse des bayrischen Titels XX, 
so daß wir den Textvergleich nochmals in extenso geben. 


408 Walter Stach 


Die Burg. XCVII wird durch ihre bekannte Drastik völlig isoliert, 
und andererseits bauen sich die bayrisch-alamannischen Bußsätze 
augenscheinlich auf Realwerten auf, während die salischen Dieb- 
stahlsbußen (vgl. Brunner DRG. II 644 f., 59) vermutlich ursprüngliche 
Redemptionstaxen sind, die zwischen stabilen Grenzen nach dem 
Sonderwert einzelner Objekte bzw. der Gefährlichkeit eines Dieb- 
stahles mit teilweiser Willkür abgestuft scheinen. Daher auch der 
unverhältnismäßige Sprung der Em. auf 45 sol. bei ihrem säusius 
magister (Jagdhunde 266 f.), lediglich der Schritt vom kleinen zum 
großen furtum, sozusagen echt salisch und kaum mit der Annahme 
vereinbar, die hohe Leithundbuße der Al. stünde damit in irgend- 
welchem Bezug, zumal die relativ besser entsprechenden 30 oder 
35 sol. salisch sonst als Diebstahlssatz vorkommen. 

Auf beachtliche Übereinstimmungen stößt man sodann in Aufbau 
und Sachgehalt der Titel. Zunächst beginnen Sal., Bai. und Al. ihre 
Hundesatzungen mit. Jagdhunden, und zwar den seusii, um mit 
Hirten- und Hofhund, bzw. die Sal. mit Ketten- und Hirtenhund 
zu schließen. Freilich wiegt in diesen gröbsten Zügen die Parallele 
nur leicht. Denn wie der Fortschritt in der Umfangserweiterung 
der salischen Texte deutlich verrät (vgl. Heymann 467f.; Jagd- 
hunde 259f.), bedeutet diese Dreiteilung: Jagd-, Hirten-, Hofhund 
wohl eine natürliche, entwicklungsgemäße Folge, mit der man 
infolgedessen textliche Beziehungen zum mindesten nicht zu be- 
weisen vermag. Weit eher schon könnte belangvoll scheinen, daß 
unter den Jagdhunden gerade die sëusii jedesmal den Ausgangs- 
punkt bilden. Doch dürfte selbst diese Spitzenstellung noch 
immer in der Natur der Sache gelegen haben. Denn wie wir 
Jagdhunde 263 —x79 ausführlich dargetan haben, bestanden die 
s&usii — eine dem Ursprunge nach keltische Hunderasse, die vielleicht 
am frühesten bei den germanischen Stämmen jagdtechnisch eine 
fachmännische Verwendung gefunden hatte — möglicherweise noch 
zur Zeit unserer Leges als besondere Zucht und waren auf alle 
Fälle die damals am meisten verbreitete und zugleich wertvollste 
Gruppe der Jagdhunde überhaupt, keinesfalls aber ein singulärer 
Dressurtyp, dessen Erwähnung an signifikanter Stelle allein schon 
ein Hinweis aufTextverwandtschaft wäre. Jedoch die Sachgleichung 
greift höchst wahrscheinlich tiefer und weiter. Denn wenn es 
zutrifft (Jagdhunde 269ff.), daß der bayrische leitihunt dem primus 
cursalis der Al., der triphunt deren secundus und der spurihunt 
der Bai. dem alamannischen ductor entsprechen, dann ist die An- 


Lex Salica und Codex Euricianus 409 


ordnung auch innerhalb der sëusii- Gruppe in beiden Leges völlig 
konform. Ja selbst wenn man statt dessen bayrisch leitihunt und 
alamannisch ductor identifizieren und den spurihunt als bayrischen 
Sondertyp irgendwie davon abtrennen wollte (ebd. 267ff.), verbliebe 
noch immer ein nicht unbeträchtlicher Rest von Ahnlichkeit 
zwischen Bai. und Al, während zugleich die Bai. der salischen 
Em. ($ 1 und § 2a) etwas näher träte, an deren § 1 der bayrische 
Eingangssatz § 1 — zumal im Hinblick auf die Einschwellung 
vel occiderit in einigen Hss. des bayrischen $ 1 — vielleicht ohne- 
hin erinnert. Denn auch dann würden Bai. und Al. — außer dem 
ihnen gemeinsamen Grundsatz der Deliktsbehandlung (Diebstahl 
— Tötung) und ihrer verwandten Staffelung der Bußen (1:2) — 
die auffallende kasuistische Klassifikation der séusii im allge- 
meinen teilen, nur daß die Bai. im Gegensatz zur Al. von der 
wertvollsten Spezies, dem Leithund zur Hirschjagd, sozusagen 
abwärts stiege, wie im Prinzip auch die salische Emendata. Mit- 
hin wäre von beiden Sacherklärungen der säusii - Bestimmungen 
aus möglich; wie ja v. Schwind gewollt hat, daß die Bai. unmittelbar 
dem doppelten Einfluß von Al. und Sal. unterstand, vorausgesetzt, 
daß sie salisch einen der Emendata ähnlichen Text benutzt hätte 
und sich ihre Selbständigkeit in hohem Maße wahrte. Wie man 
aber angesichts der generalisierenden Jagdhundbehandlung in Sal. 
und Burg. hierbei die Leges gemeinsam auf ein verlorenes Euri- 
cianum fundieren sollte, scheint uns schlechterdings unerfindlich. 
Denn auch der Rest der Hundebestimmungen: über Jagdhunde Em. 
§ 2b, Al. § 4, Bai.$$ 5 und 7) sowie über den Hirten- und Hof- 
hund (Em. 55 4 und 3, Al. §§ 5 und 6, Bai. §§ 8 und 9) geben dazu 
keinerlei Anlaß. Was zunächst jene anlangt, ist an den Aus- 
führungen v. Schwinds wiederum mancherlei sachlich zu beanstanden, 
und selbst seine textkritischen Folgerungen sind zum Teil (NA. 
XXXIII 643) recht unglücklich formuliert. Fürs erste liegt auf 
der Hand, daß Al. und salische Emendata nichts miteinander zu 
schaffen haben. Denn die porcarii und leporarii veltres der Emen- 
data sind mittlere und leichtere Hetzhunde von Windhundcharakter, 
statt deren die Al. schwere Rüden zur Hatz auf das gröbste Wild 
meint (Jagdhunde 275 fl.). Daß dabei salisch (von cod. 5 ab) wie 
alamannisch das allerorts verbreitete Windspiel zur Hasenhetze 
auftritt, hilft noch keine Filiation begründen, geschweige einen 
verlorenen Archetypus der Emendata, wie das v. Schwind an- 
scheinend möchte. Dagegen hinsichtlich der bayrisch-alamannischen 


410 Walter Stach 


Texte kann immerhin auffallen, daß die Bai. statt der durch die 
Sache gegebenen Folge: segusiavische Jaghunde (Jagdhunde 266 
Anm. 2), sonstige Jaghunde, Hetzhunde, die Jaghunde für Schwarz- 
wild in $7 abspaltet und trotz deren Buße von 6 sol., die sie an 
sich zu den 85 1—4 rücken würden, dafür gerade den veltrix ein- 
schiebt, mit dem sich dann der gleich gebüßte Habichthund ver- 
knüpft. Man könnte danach mutmaßen, der alamannische $ 4 mit 
seiner Anreihung der Hetzhunde, insbesondere des leporarius, an 
die säusii habe den Anlaß zu jener sprunghaften Aufzählung in 
der Bai. geboten und die Bai. habe die Hunde ihres § 7 gerade 
darum soweit abgeschoben, weil die Redaktoren sich dessen be- 
wußt waren, eine andere Gruppe (Jagdhunde 276ff.) im Sinne zu 
haben als die Al. § 4a. Ein solcher Textzusammenhang, so ge- 
küustelt er klingt und so wenig zwingend er allein genommen 
sein kann, vermiede wenigstens die Sachwidrigkeiten, denen 
v. Schwind verfallen ist. Ähnlich unsicher bleibt das Textver- 
hältnis auch beim Hirtenhund. Denn wenn v. Schwind aufmerksam 
macht, der salische pastoralis finde sich alamannisch durch Attribute 
beschrieben, von denen das erste: qui lupum mordet, auch bayrisch 
vorkomme, so ist dem gegenüber zu erwägen, daß in allen drei 
Fällen wohl nur eine Übersetzung von ahd. wolfbizzo vorliegt“, 
eines Ausdruckes, der gemäß dem nomen agentis im zweiten Kom- 
positionsgliede wörtlich besagt: Hund, der den Wolf beißt. Darum 
mangelt dieser Dublette u. E. die rechte Beweiskraft, zumal Bai 
und Al. im übrigen getrennte Wege gehen, indem die Al. bemerkt 
der pastoralis müsse gewissen Dressuransprüchen genügen, wovon, 
die Bai. nichts weiß. Was dagegen die Hofhundbestimmungen 
angeht, dürften einzelne Konkordanzen allerdings auf textliche 
Beziehungen hinweisen. Die Bai. bespricht hier mit erhöhter Buße 
zunächst (§ 9 a) die nächtliche Tötung, ähnlich und doch zugleich 
verschieden wie die salische Emendata. Sie regelt sodann ($ 9b) 
die einfache Tötung bei Tage, und zwar .bußfällig wie die Al. 
(S 6a), während dieser die qualifizierte Nachttötung fehlt. Sie fügt 
schließlich (S 10) den Sonderfall an, daß man einen von sich aus 
angreifenden Hofhund de manu (vgl. Dahn, Könige der Germanen 
IX 437) getötet hat. Sie hält auch dafür Eısatzpflicht des Täters 
aufrecht (similem reddat), stellt dem aber eine strenge Haftung 
des Eigentümers gegenüber: dominus canis quod canis fecit con- 


ı Zur Etymologie vgl. Palander, Die ahd. Tiernamen 37. 


Lex Salica und Codex Euricianus 411 


ponat de medietate ac si ipse fecisset. Damit ist die Al.($ 6b) 
insofern vergleichbar, als auch sie die Notwehrtötung erörtert, 
jedoch lediglich. unter Forderung des Reinigungseides und ein- 
fachen Schadenersatzes. Wollte man nun bei dieser doch wohl 
beachtlichen Textverwandtschaft an ein zugrunde liegendes Euri- 
cianum denken, so hieße das den Charakter der Vis. vollständig 
ignorieren. Denn deren Antiquae VIII 4, 18—20 behandeln aus- 
nahmslos die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar in folgen- 
der Weise: 18 erklärt Selbstverschuldung, wenn der Hund gereizt 
worden war; 19 befreit von jeder Haftung, wenn man seinen 
„nicht als bösartig bekannten Hund“ (Dahn, Westgotische Studien 
108) nicht oder wenigstens auf keinen Unschuldigen gehetzt hat; 
20 ordnet den Fall, daß ein Hund „anfängt“ bissig zu werden. 
Nimmt man dazu: Burg. XVIII 1 über Hundebiß als Ungefähr- 
werk, LVIII über die Tötung eines fremden Hundes ohne ersicht- 
lichen. Grund und Roth. 330, der bußlose Notwehr (bei Tötung 
mit mittlerer Handwaffe) und Schadenersatzfall (bei Tötung nach 
Reizung durch Wurf) trennt, so läßt sich aus alledem im Hinblick 
auf die Vis. nur deren cap. 19 herausgreifen und enger mit Burg. 
XVII 1 zusammenbringen, wie das schon Zeumer vertreten hat 
(Vis. 339 Anm. 2). Dagegen würde gerade dieses Euricianum mit 
seiner vorauszusetzenden Aufhebung der „antiqua calumnia“ (Burg.) 
durchaus dem altertümlichen Grundsatz der Bai. widerstreiten: 
dominus quod canis fecit ... conponat. Betrachtet man jedoch 
die verbleibende Gruppe von Sal., Bai. und Al. für sich, so dürfte 
zwischen ihnen zwar ein material fundiertes Rezeptionsverhältnis 
unbegründbar sein, wenigstens zwischen Sal. und Bai.! aber inner- 
halb der Formalien wird man die These v. Schwinds nicht von 
der Hand weisen, wonach der umfängliche Hofhundpassus der 
Bai. technisch ein alamannisch-salisch gefärbtes mixtum darstellt, 
zum mindesten hinsichtlich der Al, mag auch die Beweisführung 
v. Schwinds noch einiges zu wünschen übrig lassen. Daß z.B. 
mit dem bloßen Gleichklang: custos curtis (Em.) — qui curtem 
defendit alicuius (Al) — qui curtem domini sui defendit (Bai.) 
etwas entschieden sei, möchten wir bezweifeln. Denn àn sich 
stecken dahinter nicht mehr als variierende und deshalb um so 
eher spontane Versuche, die ahd. Bezeichnungen hofawart bzw. 


1 Vgl. dazu Heymann 512 fl. contra Krammer, der Rezeption der bayrischen 
Norm in die Sal. hehauptet hatte. 


412 Walter Stach 


warthund lateinisch wiederzugeben. Daß die Bai. die Dialekt- 
bezeichnung noch außerdem bringt, hebt unseren Einwand nicht 
auf. Denn sie scheint an und für sich bemüht, soweit als möglich 
lateinisch zu schreiben. Aber während ihr beim Hirtenhund in 
pastoralis ein adäquater Ausdruck zugefallen war, mußte sie hier 
noch deutlich machen, daß sie einen spezifischen Hofhund meint, 
nicht irgend einen beliebigen Köter. Daher das nochmalige hofa- 
wart, das konzinn mit ihrem § 8 etwa catenarius hätte lauten 
müssen und das die Sal. mit ihrem qui ligamen noverit und noch 
umständlicher die Emendata umschreibt! Statt dessen hätte 
v. Schwind den Nachdruck u. E. auf das bayrische domini sui ver- 
legen sollen, einen Pleonasmus, der sich am besten motivieren 
läßt, wenn man darin das eingerenkte alicuius der Al. sieht, wofür 
deren codd. A 1 und B nicht weniger ungeschickt aliquis schreiben. 
Jedoch bedürfen wir für unsere Aufgabe eines näheren Eingehens 
auf diese Dinge nicht. 

Wir haben bisher gefunden: Es ist ein Unding, irgend- 
einen inhaltlichen oder formalen Zusammenhang des 
salischen Titels VI mit der ältesten westgotischen Ge- 
setzgebung zu behaupten. Sobald überhaupt Berührungen 
der Lex Salica mit anderen Leges hervortreten, handelt 
es sich um lineare Abhängigkeiten, bei denen die Salica 
die Rolle des Gebers gespielt hat. Dieses Ergebnis 
richtet sich gegen v. Schwind, sofern er offen läßt, daß 
man die Benutzung der Salica durch die Bai. „auf dem 
Wege der Zeumer-Brunnerschen Annahme... eliminieren“ 
könne. Es richtet sich vollends gegen Krammer“, der 
seinerzeit mit Zustimmung Zeumers und Brunners ver- 
kündete: seit dem Titel VI sei der cod. Eurici „der 
ständige Begleiter des salischen Redaktors“ gewesen; 
er mache seinen Einfluß hier „zum ersten Male“ und 
sogleich „in stärkster Weise“ geltend; in diesem und den 
folgenden Titeln VII und VIII zeige sich „gleichsam die 
Bresche, durch die er in das feindliche Lager gelangte“. 
Daran ist hinsichtlich des Titels VI auch nicht ein 
wahres Wort, und für die Titel VII und VIII, denen wir 
uns nunmehr kurz zuwenden, gilt dasselbe. 

Wohl läßt sich Sal. VII de furtis avium einigermaßen mit 
Bai. XXI, Al. XCVI 1 (Pact. III 14), Burg. XCVIII und Roth. 317, 


1 NA. XXX 270f. 


Lex Salica und Codex Euricianus 413 


320, 321 zusammenstellen, und sofern in den codd 6, 5 ff. desselben 
salischen Titels von Bäumen die Rede ist, auch mit Vis. VIII 3, 1; 
Bai. XXII 1—7 und Roth. 300—302. Entsprechend kann man 
mit -Sal. VIII de furtis apium Vis. VIII 6,1—3, Bai. XXII 8—10 
und Roth. 318 — 320 vergleichen. Aber von der äußeren Auf- 
einanderfolge dieser Vögel-, Bäume-, Bienennormen in Bai. und 
Sal. abgesehen, gehen all diese Stellen nach Inhalt und Form 
soweit auseinander, daß höchstens für etwaige geradlinige Ver- 
wandtschaftsmöglichkeit Raum bleibt. Wir sagen ausdrücklich 
auch in dieser Beziehung: Möglichkeit. Denn die auftretenden 
Anklänge, wie die wiederholte Verwendung von domesticus zur 
Bezeichnung zahmer Vögel in Sal., Roth. und Bai., wie der zu 
spervarius latinisierte sparwäri in Sal. und Bai. und das pomarium 
in denselben Leges, besitzen für sich allein ebensowenig Beweis- 
kraft, wie die bloße Tatsache, daß alamanhisch und bayrisch für 
Beizvögeltötung die gleiche Buße von 6 und 3 sol. vorkommt. Die 
Darlegungen bei v. Schwind (NA. X X XIII 645ff.) erscheinen uns 
nach dieser Richtung vielfach übertreibend und darum irreführend, 
abgesehen davon, daß die ganze Sachlage: Schlußkapitel der Bai. 
einerseits und der Al. andrerseits, weit schwieriger und heikler 
sein dürfte, als v. Schwind angenommen hat. Wohl lassen sich 
jene Parallelen im Sinne seiner These vom formal-kompilatorischen 
Charakter der Bai. auslegen; aber sie müssen es nicht, und sie 
können es nur, soweit sie von anderweitiger Evidenz getragen 
werden. Das scheint uns allerdings auch innerhalb dieses Kom- 
plexes an einem Punkte der Fall zu sein, nämlich binsichilich 
des längst beachteten Zusammengehens der Sal. mit der Bai. in 
der Titelfolge: 


Hunde Sal. VI Bai. XX (Burg. X CVII) 
Vögel „ VII | „ XXI (Burg. XCVIII) 
Bäume „ VIIb bzw. VIII „ XXII a 
Bienen „ VIII bzw. IX „ XXIIb 


Hier gilt es sorgsam zu klären. Krammer (NA. XXX 270) 
hatte dafür mit größter Bestimmtheit auf eine gemeinsame Eurich - 
vorlage verwiesen; man sähe förmlich, wie „der Sammler der 
salischen Satzungen das westgotische Vorbild neben sich liegen 
gehabt“ habe. Dann meinte v. Schwind (NA. XXXIII 640 f., 644), 
es sei wohl möglich, in dieser Weise zu argumentieren; aber da 
nur die Sal. mit der Bai. die Titelfolge gemeinsam habe, sei un- 


0 


414 Walter Staca 


mittelbare Benutzung der Sal. durch die Bai. doch wahrschein- 
licher. Ähnlich, aber zurückhaltend äußerte sich schließlich Hey- 
mann (NA. XLI 470). — Nimmt man den Ausgangspunkt von der 
Sal. — deren Hss.-Verhältnisse aufgefaßt wie zuletzt bei Krusch 
(NA. XL 569f.) — so zeigt ein schrittweiser Vergleich folgendes 
Bild. In den ältesten codd. 1—4 bildet die Folge VI bis VIII ein 
völlig organisches Ganzes und gehört als integrierendes Schlußstück 
zur Sachgruppe der Tierdiebstähle (Il de furtis porcorum sqq.), 
wie das auch äußerlich in der Konzinnität der Überschriften zum 
Ausdruck kommt. Dieser ursprüngliche systematische Aufbau liegt 
den übrigen codd. noch ersichtlich zugrunde, nur daß sie ihn in 
VII mit Baumbestimmungen durchbrochen haben. Nach durchaus 
sachgegebenen Ergänzungen, wie Sperber, Hahn, Huhn ist näm- 
lich in den codd. 6,5 VII 11— 13 (= VIIb) plötzlich vom Obstbaum 
in Gehöft und Garten und vom Diebstahl eines Messers die Rede. 
Aus diesem Einschub formen dann die codd. 7— 9 einen eigenen 
neuen Titel VIII de furtis arborum, indem sie das Messer weg- 
lassen, aber dafür aus Titel XX VII der älteren codd. den Zugriff 
auf fremdes Bau- und Brennholz hinzunehmen. Hält man nun die 
Bai. daneben, so ergibt zunächst die Folge Hunde — Vögel, die 
ja auch in der Burg. wiederkehrt, eine glatte Übereinstimmung. 
Doch ist gerade dieses Parallelenstück für sich allein noch text- 
kritisch nichtssagend. Denn die Verknüpfung der Jagdhunde mit 
den zur Jagd abgerichteten Falken entspricht so sehr spontaner 
Ideenassoziation, daß die einfachste Erklärung trotz des dreifachen 
Auftretens unter allen Umständen der Zufall bleibt (vgl. Heymann 
470). Weit eher schou ließe sich mit v. Schwind geltend machen, 
daß innerhalb des Vögeltitels salisch wie bayrisch erst von Habichten 
und Sperbern und dann von Hausvögeln gesprochen wird, obgleich 
sonst die leitenden Gesichtspunkte der beiden Leges erheblich 
voneinander abweichen. Denn die Bai. normiert durchgäneig für 
den Fall der Tötung; die Sal. dagegen handelt ausschließlich vom 
Diebstahl!. Die Bai. gibt ferner eine Wertklassifikation der Beiz- 
vögel nach Art ihrer Dressur und Verwendung, und dem sind 
auch die spervarii eingeordnet, nämlich im Gegensatz zum kranuh- 
ari, gans- und anuthabuh als solche, die auf kleines Federwild 


1 v.Schwinds Bemerkung, Bai, XX15 sei überhaupt nur eingeschoben, weil 
man durch die Sal. an den Diebstahl erinnert worden wäre, dürfte sich durch 
den Hinweis auf das von uns über die Deliktsbehandlung in Bai. XX Gesagte 
erübrigen. 


Lex Salica und Codex Euricianus 415 


abgetragen werden. Die Sal. aber: modifiziert beim accipiter den 
Diebstahl (de arborem, vgl. dazu Bai. XXII 11 und Roth 321; 
de perteca, de intro clavem, wie nachher: de rete, de trapa) und 
ergänzt erst in jüngeren Rezensionen den spervarius, zusammen- 
hängend mit anderen kasuistischen Einschaltungen von nicht zur 
Falknerei gehörigen Nutz- und Luxusvögeln (codd. 6,5 §§ 4— 7) 
Schließlich bringt dann die Bai. eine summarische Norm für alles, 
was sonst noch auf den curtes nobilium flattert und singt, während 
die Sal. eine offene bunte Liste von einzelnen Hausvögeln anfügt, 
die erst die Emendata zu straffen und abzurunden sucht. Bei 
dieser Divergenz bleiben auch hier noch alle Schlüsse auf das 
innere Verhältnis der Texte problematisch, die lexikale Dublette 
spervarius einbezogen (trotz v. Kralik NA. XXXVIII 36f.). Denn 
zufällige Berührung in den verdächtigen Punkten ließe sich sehr 
wohl motivieren. Jede Lex könnte für sich durch ihre Jagdhund- 
bestimmungen (darunter bayrisch eine solche über den Habicht- 
hund) auf Beizvögel gelenkt worden sein, sodann — logisch wie 
psychologisch naheliegend — zuerst die großen und danach die 
kleinen, minder wertvollen und wohl auch weniger verwendeten 
besprochen haben, um schließlich, da nun einmal von diesem Sach- 
gebiet die Rede war, auch anderweitige Bestimmungen über sonstige 
Vögel anzureihen. Aber der Zusammenhang der beiden Leges ist 
damit nicht erschöpft. Es folgt in der Bai. mit völligem Bruch 
der seitherigen Gedankenkette XXII de pomariis, ein Sprung, 
der verblüffend an die salischen Einschübe VIIb bzw. VIII de 
furtis arborum erinnert, die noch dazu ebenfalls de pomario ein- 
setzen, was uns wiederum die Brunnerparallele zu Sal. XXVII 
codd. 6,5 § 8 ins Gedächtnis zurückruft. Mit dieser sonderbaren 
Kongruenz könnte allerdings der archimedische Punkt gegeben 
sein, der verstattet, die sonstigen leeren Möglichkeiten einer 
Filiation aus den Angeln zu, heben, mag selbst unmittelbar danach 
die Tragfähigkeit der Parallele erneut zu Ende sein. Denn daß 
der Inhalt von Bai. XXII 2ff. mit den salischen „Baumnormen“ 
nichts mehr zu tun hat, räumt auch v.Schwind ein. Aber ebenso er- 
weist sich die weitere anscheinend identische Folge Bäume - Bienen, 
allein genommen, als recht schwacher Zusammenklang. Denn 
weder läßt sich ignorieren, daß der salische Bienentitel aller Hss. 
ein Glied der Tierdiebstähle bildet, stofflich, weil er Diebstähle 
an Bienenstöcken bespricht, textgeschichtlich, weil er zweifellos 
dem ursprünglichen Bestande der Lex angehört, wo ihm gar nicht 


416 Walter Stach 


Bäume, sondern wie in den codd. 1— 4 Vögeldiebstähle voraus- 
gehen. Noch darf andererseits übersehen werden, daß umgekehrt 
der bayrische Bienenabschnitt organisch aus dem eigenen Titel 
de pomeriis erwächst und vom furtum apium überhaupt nicht 
handelt. Liegt doch der § 8 der Bai., der von Bäumen zu Bienen 
überleitet, noch völlig im Gedankenkreise der vorangegangenen 
$§ 1—7: Dort war von Delikten an fremden Baumkulturen die 
Rede, und im Hinblick auf die Eventualität solcher Schädigungen 
wird jetzt das Eigentumsrecht an einem verflogenen Schwarm 
geregelt; er darf auf fremdem Baum nur unter Kautelen eingefaßt 
werden, die in erster Linie den Baumeigentümer schützen. Erst 
dann dehnt sich die Erörterung auf Tatbestände aus, denen diese 
Bezugnahme auf Bäume abgeht, bis schließlich $ 11 erneut das 
alte Thema aufgreift, so daß man fast bezweifeln möchte, ob sich 
das Zwischenstück (§§ 8—10) herauslösen und überhaupt mit Sal. 
de furtis apium auf eine Stufe rücken läßt. Jedenfalls steht nach 
dem Gesagten außer Frage: Kern und Stern der ganzen 
Titelparallele ruht in dem einen textkritisch einwand- 
freien Umstand, daß in beiden Leges nach Vögeln plötzlich 
Bäume kommen. Ist hierin die Abhängigkeit zu erhärten, dann 
lassen sich auch die übrigen Parallelpunkte trotz ihrer Fragwürdig- 
keit im einzelnen wohl unbedenklich in demselben Sinne deuten, 
während anderenfalls die ganze Sachlage zweifelhaft bleibt. Zu- 
nächst könnte man freilich versucht sein, selbst bei dieser markanten 
Stelle an bloßes Zufallsspiel zu glauben, zumal sich daraus die sonstige 
und nicht wegzuleugnende Differenzierung der Texte von selber ver- 
stünde. Doch nicht nur, daß eine solche Annahme in Rücksicht 
auf Sal. XXVII und andere Konkordanzen mit der Bai. wenig 
befriedigen würde, sondern sie hätte auch nur insoweit Sinn, als 
lediglich das äußere Zusammentreffen der beiden Leges Zufall 
wäre, so daß sich vom Standort der Einzellex aus noch immer 
zum mindesten psychologisch begreifen lassen müßte, welches 
assoziative Band im Zuge der eigenen Textentwicklung den auf- 
fälligen Gedaukensprung vermittelt haben könnte. Nun ist zwar 
auf Seiten der Sal. ein solches „geistiges Gelenk“ zwanglos auf- 
zuzeigen, dagegen nicht oder kaum auf Seiten der Bai. Denn 
während hier mit dem neuen Titel XXII jeder Gedankenfaden 
einfach durchgerissen scheint, läßt sich für die Sal. plausibel 
machen, daß die codd. 6,5 offenbar den „Obstbaum am Hause“ 
und das „(Garten-)Messer‘‘ an die „Hausvögel“ hängen wollten, 


Lex Salica und Codex Euricianus 417 


ein wirtschaftlicher Zusammenhang, den erst die codd. 7—9 mit 
Dingen zersprengten, die allerdings mit „Haus und Garten nichts 
mehr zu tun haben“ 1. Danach kann man von einem Bruch der 
salischen Gedankenkette überhaupt nicht sprechen, sondern ein- 
schließlich der Bildung einer neuen Überschrift fügt sich in der 
Hss.-Entwicklung allmählich und deutlich verfolgbar Glied an 
Glied. Gibt man diesem Umstande das ihm gebührende Gewicht, 
dann ist salischerseits die Annahme irgendwelcher Abhängigkeit 
weder erforderlich noch wahrscheinlich. Dagegen auf Seiten der 
Bai., die das unorganische Nebeneinander eines Vögel- und Baum- 
titels lediglich als fait acconſpli enthält, ist Beeinflussung von 
außen überhaupt die einzige Möglichkeit einer Motivierung®. 
Wollte man daher nicht behaupten, die Bayernredaktoren hätten 
zufällig den Einfall gehabt, an die Vögel die Bäume zu reihen 
und darunter ebenso zufällig gerade zuerst den Obstbaum erwischt, 
was dann ebenso zufällig wieder zu einer frappanten Koinzidenz 
mit den jüngeren Textklassen der Sal. geführt hätte, so bleibt in 
der Tat nichts übrig, als trotz der bayrischen Selbständigkeit in 
der Einzelausführung in einer „salicaähnlichen“ Quelle die Vor- 
lage der bayrischen Titelgruppierung zu sehen. Daß freilich eine 
bestimmte salische Hss.-Familie, so wie sie uns vorliegen, direkt 
die Grundlage dieser Anlehnung abgegeben hätte, wäre wohl zu- 
viel behauptet. Falls es überhaupt Sinn hat, auf der schmalen 
Basis unserer bisherigen Untersuchung sich nach dieser Richtung 
festzulegen, so ließe sich vielleicht sagen: Nach Sal. XXVII 
könnte es ein Text gewesen sein ähnlich den codd. 5 und 6 (vgl. 
Heymann 501), während den codd. 7—9 die fragliche Stelle genauso 
fehlt, wie vorher in VI die Hofhundnorm mit dem post occasum 
solis. Anderwärts wieder in der Titelserie VI—VII ist es die 
salische Emendata, die der Bai. noch am besten entspricht. Nimmt 
man hinzu, daß gerade die codd.6,5 als Quelle der Emendata zu gelten 
haben, so erscheint jener gegensätzliche Eindruck durchaus nicht 
widersprechend, sondern es wäre bloß noch die Frage, ob man 
dem vorstehenden Vergleichsbefund zu Bai. XX— XXII darin 
entgegenkommen dürfte, daß man zwischen die vorhandenen Texte 
der Sal. und die Bai. eine Textvermittlung schiebt, die einen Teil 


ı So Heymann 474 (anders Krammer XXX 270). 

® Daß nicht etwa die einfache Assoziation Vögel— Bäume selber ver- 
fängt, zeigt die Schlußstellung von XXII 11 über das aves tollere de 
alterius silva. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. : 27 


Ze ET 


— — 


418 Walter Stach 


der Inkongruenzen zwischen den beiden Leges ausgliche und eine 
Textentwicklung der Sal. in der Richtung auf die Bai. noch ver- 
ständlicher machte. Unangängig aber erschiene uns, um dieses 
Gemisches aus Ähnlichkeiten und Unterschieden willen, das dem 
Vergleichsbild der beiden Leges jenen eigenartigen Mosaikcharakter 
verleiht, etwa auf indirekte Verwandtschaft im Sinne der Brunner- 
hypothese zuzukommen und mit Krammer zu glauben, Sal. VIIb 
sei nur deswegen angehängt worden, weil solche Bestimmungen 
bei Eurich auf den Titel folgten, der vom Geflügel (sic!) handelte. 
Denn nimmt man an, die Folge Hunde— Vögel Bäume — Bienen 
sei tatsächlich der Abdruck einer eurizianischen Vorlage, obgleich 
` sich in der Vis. alle Erinnerungen daran verwischt hätten, dann 
müßte die Titelreihe der codd. 1—4 ohne die Bäume ebenso aus 
Eurich entlehnt sein wie die Totalreihe der übrigen codd. mit 
den Bäumen. Mithin müßte auch salisch zweimal aus Eurich 
rezipiert worden sein, erst bei der Redaktion der Hss.- Klasse I 
und dann nochmals bei Aufnahme der Zusätze in die cudd. 5 und 6, 
ja womöglich zum dritten Male, als die codd. 7-9 auf den Ge- 
danken kamen, ihren besonderen Titel VIII de furtis arborum zu 
bilden, da man Eurich doch wohl gerade für diese hervorstechendste 
Gemeinsamkeit zwischen Sal. und Bai. verantwortlich machen 
möchte. Wollte man aber versuchen, die eurizianische Reihe zu 
reduzieren und etwa bloß den Titel VIII der codd. 7—9 als eine 
Einschwellung aus Eurich hinstellen, so ist das nach dem Ana- 
logon der Bai. und vor allem nach Lage der salischen Text- 
verhältnisse auch unmöglich. Denn die Existenz dieses Titels 
läßt sich nicht von den §§ 11—13 der codd. 6, 5 ablösen, die an- 
erkanntermaßen zuerst „die Brücke von den Vögeln zu den 
Bäumen“ geschlagen haben, zu geschweigen, daß dieser Titel wie 
die Baumnormen der Bai. eben doch zwischen den Vögeln und 
den Bienen mitten drinsteht, deren Erörterung den salischen 
Hss. insgesamt angehört. Mithin wäre der letzte Ausweg, um 
dieser lästigen Konsequenz einer mehrfachen, zwar an derselben 
Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten Interpolation 
aus Eurich zu entgehen, den salischen Hss.- Stammbaum auf 
den Kopf zu stellen, ein_Ausweg, auf den heute wohl niemand 
mehr verfallen wird. Bleibt es aber bei der sozusagen ruckweisen, 
wiederholten Patenschaft Eurichs, die sich nicht beweisen läßt, 
so dürfte ihr die schlichte lineare Beziehung zwischen Sal. und 
Bai. unbedingt vorzuziehen sein, zumal sie von anderweitigen 


Lex Salica und Codex Euricianus 419 


gleichsinnigen Parallelstellen der beiden Leges hinlänglich gestützt 
und getragen wird. 


Zusammenfassung. 


Nehmen wir zum Schluß nochmals rückschauend zum Ganzen 
unserer Themafrage Stellung! Eingangs haben wir uns bemüht, 
den gegenwärtigen und nicht ohne weiteres übersehbaren Stand 
der salischen Euricianusfrage übersichtlich darzulegen, wie er sich 
unter möglichster Einbeziehung des burgundischen, bayrischen, 
langobardischen und alamannischen Nachbarproblemes auf Grund 
der seitherigen Forschungen ergibt. Sodam sind wir bestrebt 
gewesen, an der Hand der ausgewählten Titel der Lex Salica 
XXVII und VI—VII, innerhalb deren noch am ehesten ein für 
die Behauptung salischer Abhängigkeit von den Leges Eurici 
günstiges Ergebnis der Textvergleichung zu erwarten schien, der 
Möglichkeit einer Eurichbeeinflussung der salischen Textklassen 
I—III (codd. 1—9) bis in die letzten Einzelheiten des Parallelen- 
geflechtes nachzugehen, das sich zwischen diesen salischen Texten 
und denen der anderen für eurizianisch beeinflußt geltenden Leges 
herstellen läßt. Fünf Momente nötigten uns dabei, nicht nur von 
vornherein die salische Verwandtschaftsfrage so voraussetzungslos 
als möglich zu stellen, sondern auch im einzelnen bei der Durch- 
führung der textkritischen Untersuchung tunlichste Zurückhaltung 
in allen Schlußfolgerungen zu wahren: 1. Im Gegensatz zum 
burgundischen und namentlich bayrischen Spezialfall eurizianischer 
Abhängigkeit fehlte salischerseits Brunners Ausführungen noch 
jeder Beweis; denn hier hatte Brunner seine Hypothese nur auf 
den locker. gefügten Analogieschluß gegründet, weil in der bur- 
gundischen und bayrischen Lex Entlehnungen aus Eurich evident 
seien, wäre am nächstliegenden, die salischen, auf jene Leges viel- 
fach übergreifenden Textanklänge in gleicher Weise zu erklären. 
2. Erst aus diesem bestenfalls intuitiven Ergebnis hatte Brunner 
dann den chlodoweischen Ursprung der Lex Salica und nicht etwa 
umgekehrt aus deren niederem Alter ihre Abhängigkeit gefolgert“, 
während an sich bei dem umstrittenen Alter der salischen Lex 
zu untersuchen gewesen wäre, ob nicht aus textlichen Merkmalen 


ı Ein wunder Punkt zum mindesten für den, der in der Datierung der 
salischen Lex nicht zufällig mit Brunner insoweit übereinstimmt, daß auf Grund 
anderer Indizien ein hinreichendes Ausmaß in der Priorität der Leges Eurici 
von Haus aus festgehalten werden darf. 


27* 


420 Walter Stach 


selbst sich erschließen ließe, nach welcher Richtung die etwaige 
Filiation weist. 3. Ferner war mit Brunners Vermutung die Mög- 
lichkeit direkter Beziehungen zwischen der Lex Salica und den 
angezogenen Leges, die ja durchweg jünger sind, einfach über- 
sprungen. Das bedeutete, methodologisch angesehen, ein Präjudiz?, 
sachlich aber auf alle Fälle eine beweisbedürftige Antizipation; 
denn da der Rückschluß auf Eurich salischerseits ausnahmslos 
auf die Behauptung einer verlorenen Quelle hinauslief, war er 
noch immer ohne alle Gewähr, bevor nicht die_gegenseitige Un- 
abhängigkeit der unmittelbar beteiligten Texte einwandfrei ge- 
sichert werden konnte. 4. Dazu kam, daß Brunner wohl Beleg- 
stellen gegeben hatte, aber noch keine Belege, da in seinem 
Parallelenverzeichnis auch nicht ein einziges markantes Beispiel 
enthalten war, dessen durchschlagende Kraft selbst fragwürdige 
Anklänge noch hätte tragfähig machen können. 5. Schließlich 
war Brunners Hypothese zunächst bloß auf einmalige technische 
Anlehnung bei der Urredaktion der Lex Salica gerichtet, während 

(wie bereits Rietschel hervorkehrte) sich in seinem eigenen Parallelen- 
bestande ein angebliches Euricianum befand (Sal. còdd.6,5 XX VII8), 
das der I. und III. salischen Textfamilie fehlte. Danach bedurfte 
die ursprüngliche Grundtexthypothese entweder einer wesentlichen 
Modifizierung in der Richtung auf eine etwaige sukzessive Inter- 
polation seitens der Lex Salica oder sie konnte an der namentlich 
unter Krammer immer deutlicher zutage getretenen Klippe solcher 
Komplikationen überhaupt scheitern. Der Verlauf unserer Unter- 
suchung dürfte dargetan haben, wie tatsächlich an dieser fünf- 
fachen Fragwürdigkeit jede Wahrscheinlichkeit einer eurizianischen 
Textbeeinflussung der salischen Lex innerhalb der ersten drei Hss.- 
Klassen Stück für Stück zerbröckelt, ein Ergebnis, das keines- 
wegs von den besprochenen Titelgruppen begrenzt wird, da wir 
ja diese auf Grund einer Sichtung des gesamten Belegmateriales 
lediglich als typisch ausgewählt haben. Weder ist es möglich, 
irgendeine evidente Übereinstimmung zwischen dem Wortlaut der 
salischen und westgotischen Gesetze nachzuweisen, geschweige 
denn einen zeilenlangen Zusammenhang, wie das z. B. in so reichem 
Maße zwischen der Lex Baiuuariorum und den Leges Visigothorum 
der Fall ist; vielmehr ergibt sich gerade an der einzigen Stelle, 


ı Vgl. v. Schwerin a. a. O. 113, 2: „Ist geradlinige Abhängigkeit nicht zu 
erweisen, so ist die Annahme einer seitlichen Abhängigkeit mit besonderer 
Vorsicht zu prüfen, da sie eher als jene zu Unrecht angenommen wird.“ 


* 


Lex Salica und Codex Euricianus 421 


wo es halbwegs gelingt, den salischen Texten die Leges Eurici 
unmittelbar gegenüberzustellen, die offenbare Unabhängigkeit der 
salischen Formulierung. Noch bringt ein Textvergleich darauf 
eine Antwort, ob Eurichs Gesetzbuch oder die Lex Salica älter 
ist, sondern — rein formal angesehen — könnte an sich ebenso- 
gut fränkisches Recht in Eurichs Konstitutionen eingedrungen 
sein. Weder besteht die stillschweigende Voraussetzung Brunners 
zu Recht, daß in die Parallelen der Lex Salica mit anderen west- 
gotisch affizierten Leges keinerlei direkte Filiationen hineinspielen, 
sondern gerade den auffälligsten Textkonkordanzen der Lex Salica: 
denen mit dem bayrischen Volksrecht, die Brunner ohne weiteres 
im Sinne seiner Hypothese ausgemünzt hatte, liegt zweifellos eine 
unmittelbare Abhängigkeit der Lex Baiuuariorum von der Lex 
Salica zugrunde. Noch lassen sich die übrigen Belegstellen, die 
bisher von Brunner und seinen Nachfolgern für die salische An- 
lehnung an Eurich geltend gemacht worden sind, als wirkliche 
Belege erhärten, sondern führen höchstens zu einem non liquet, 
während anderweitige und einfachere Erklärungen für das Zu- 
standekommen solcher gelegentlichen Anklänge salischerseits weit 
näherliegen. Und schließlich sollte trotz allem die salische Eurich- 
benutzung wenigstens in abstracto noch immer denkbar erscheinen 
(denkbar in diesem Sinne ist letzten Endes alles): an der immer 
weiter um sich greifenden Komplikation einer stückchenweisen und 
an derselben Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten 
Rezeption aus Eurich muß ihre Wahrscheinlichkeit in. concreto 
zerbrechen, soweit die Annahme einer solchen Abhängigkeit sich 
auf die üblichen Kriterien textkritischer Praxis berufen kann. 
Danach müßte also die landläufige Annahme einer Eurichabhängig- 
keit des salischen Rechtes, und zwar einschließlich jeder Modi- 
fikation dieser Annahme, künftig aufgegeben werden. Doch soll 
in der Schärfe dieser Absage nicht der geringste Vorwurf gegen 
Brunner enthalten sein. Er hatte eine Anregung gegeben, die in 
vielfacher Beziehung höchst fruchtbar war und erwartete salischer- 
seits ihre Verifikation mit gutem Recht von Spezialuntersuchungen. 
Erst deren Verhängnis ist es gewesen, daß man wohl unter dem 
Eindrucke der autoritativen Stellung Brunners in der rechts- 
geschichtlichen Forschung seine Hypothese wie eine Theorie über- 
nahm, deren Richtigkeit a priori feststeht. Infolgedessen schlug 
man alle Warnungen einer gewichtigen Opposition in den Wind 
und jagte nach weiteren Parallelen, wobei selbstverständlich auch 


422 Walter Stach: Lex Salica und Codex Euricianus 


aus weiterem Vergleichsmaterial herauszuholen war, was man 
schon voraussetzte. 

Ist es an dem, so kommt unserer Korrektur einer viel be- 
rufenen These auch eine allgemeinere Bedeutung zu als nur die 
einer Bekräftigung und Steigerung all der negativen Kritik, die 
schon durch v. Schwind, durch Krusch und Heymann und zuletzt 
durch v. Schwerin laut geworden ist: zunächst sachlich und sodann 
symptomatisch. Sachlich wäre noch in ganz anderem Sinne als 
bei v. Halban zu betonen, daß dem salischen Recht selbst formal 
die denkbar größte Resistenzfähigkeit gegenüber fremdrechtlichen 
Einflüssen eignet, die selbst die des langobardischen Rechtes noch 
bei weitem übertrifft. Symptomatisch aber wäre unsere Reduktion 
der jahrzehntelangen Forschung, die sich salischerseits in den 
Dienst der Brunnerhypothese vom Jahre 1887 gestellt hat, ein 
erneutes und lehrreiches Beispiel dafür, daß es in mancher Be- 
ziehung einen wirklichen Fortschritt bedeuten würde, wenn man 
in der Behandlung mittelalterlicher Quellen zurückkehrte: „Zurück 
zu Waitz!“ Sollte unsere vorliegende Studie geeignet sein, an 
ihrem Teile dieser Losung von Ulrich Stutz zu dienen, dann hätte 
die entsagungsvolle Aufräumungsarbeit an einem liegengelassenen 
Detailproblem ihren schönsten Lohn in sich. 


423 


Bismarcks Kolonialpolitik 
als außenpolitisches Problem. 


Von 
Helmuth Rogge. 


(Fortsetzung.) 


Am 30. März hatte die französische Kammer Jules Ferry 
wegen der französischen Schlappe in China — wohl nicht ganz 
ohne Einwirkung der englischen Liberalen, wie Hagen (S. 936) 
vermutet, gestürzt. England atmete erleichtert auf; es sah in 
dem Ereignis einen Wendepunkt seiner Politik. Zweifellos wollte 
man mit ihm in Frankreich die Abwendung von der Kolonial- 
entente mit Deutschland, die Aufgabe des Desinteressements in 
Europa, vor allem im Hinblick auf die Vogesen dokumentieren !. 
Insofern hatten die Engländer Anlaß zur Befriedigung. Aber die 
unmittelbare Wirkung des französischen Ministerwechsels auf Bis- 
marcks damalige Politik, vor allem auf seine Kolonialpolitik, darf 
doch nicht überschätzt werden. Erst die Kammerwahlen vom 
4. Oktober 1885 gaben Frankreich die parlamentarische Basis 
für die neue Revanchepolitik. Frankreich trat unter dem neuen 
Außenminister Freycinet keineswegs sogleich an die Seite Eng- 
lands?, schon deshalb nicht, weil es seine Ansprüche auf Ägypten 
nicht ohne weiteres preisgeben konnte. Der koloniale Gedanke, 
den Ferry in seiner zweijährigen Regierung mit Unterstützung 
Bismarcks durch große Erfolge propagiert hatte, blieb in Frank- 


1 In den Akten befindet sich darüber eine sehr lebendige Schilderung aus 
der Feder des deutschen Militärattach6s in Paris vom 28. Februar 1886 
(Akten IV, 129). 

3 Wie Hagen noch in „England und Agypten“ S. 76, gesagt hatte. In 
seinem jetzigen Buch (S.537), gibt er die wesentlich zurückhaltendere For- 
mulierung, daß „der Sturz Ferrys das Signal für die Rückkehr zu der 
negativen Politik der Revanche“ gewesen und damit „die Gefahr entstanden 
sei, daß Frankreich auf die Seite Englands trat. 


424 | Helmuth Rogge 


reich lebendig. Die deutsch-französische Kolonialentente reicht 
in die Periode der beginnenden französischen Revanchepolitik noch 
hinein!. Die englisch-französische Rivalität erfuhr sogar 1886/87 
eine neue Belebung, aus der Bismarck Nutzen ziehen konnte. 
Andererseits aber wanderte 1885 der englisch-russische Gegen- 
satz unter dem Druck der neuen Balkanverwicklungen, die die 
bulgarische Krisis brachte, zu Englands Vorteil aus Europa nach 
Asien. Die bisher vorwiegend extensiv gerichteten Kräfte der 
großen Mächte begannen damit, sich wieder dem Zentrum Europas 
zuzuwenden. Der französische Revanchegedanke gewann seitdem 
schnell an Intensität. Das drohende Gespenst des Zweifronten- 
krieges beherrscht mehr und mehr die letzten Jahre der Bis- 
marckschen Außenpolitik. Die europäische Situation erfuhr mit 
diesen Vorgängen eine steigende Komplizierung; die Fäden der 
großen Politik verwirrten sich gegen die einfachere Lage der 
ersten Hälfte der 80er Jahre von neuem. Bismarck konnte 
fortan der englischen Politik nicht mehr mit der gleichen Frei- 
heit entgegentreten wie bisher.. Er mußte vielmehr im Hinbljck 
auf die neuen Kombinationen ein Einvernehmen mit England, 
eine englische Rückversicherung gegen den östlichen und west- 
lichen Nachbar erstreben. Und andererseits veranlaßten ihn die 
englischen Versuche, das sich anbahnende deutsch-englische Ein- 
vernehmen zu gemeinsamem Auftreten gegen Rußland mit Öster- 
reich als englischen Wachposten auf dem Balkan auszunutzen 
(Akten IV, 139), zu äußerstem Mißtrauen. Seit 1885 dachte er, 
wie die Akten zeigen, außerdem an eine mögliche Wiederholung 
der Gladstuneschen englisch-russischen oder englisch-russisch- 
französischen Kombination (Akten IV, 124f). Um so stärker 
empfand er für seine Politik das Bedürfnis, mindestens mit einer 
der beiden Seemächte auf freundschaftlichem Fuße zu stehen 
(Akten VI, 127). Deshalb fühlte er sich auch in den Zeiten der 
nun einsetzenden deutsch-englischen Kolonialverständigung ver- 
pflichtet, Möglichkeiten eines etwa erwünscht werdenden Zu- 
sammengehens mit Frankreich offenzubalten. Aus alledem er- 
gab sich für Bismarck, wenn er unter so erschwerten Verhältnissen 
die Zügel in Europa zur Sicherung des Friedens in der Hand be- 
halten wollte, die Notwendigkeit, die Präponderanz der europäischen 


1 Vgl. die Charakteristik O. Hintzes (Deutschland und das Weltstaaten- 
system) in „Deutschland und der Weltkrieg“ S. 38. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 425 


Fragen vor den kolonialen wieder stärker zu akzentuieren und für 
seine Kolonialpolitik mehr als früher einzelne günstige Gelegen- 
heiten wahrzunehmen, ja sie schließlich sogar einzuschränken. 

Dies sind in einigen groben Strichen die Linien der großen 
Politik, die für Bismarcks Kolonialpolitik seit 1885 maßgebend 
wurden. | 

Die Einigung mit England von 1885 hatte nur eine vorläufige 
sein können, schon deshalb, weil die Grenzen der kolonialen Ge- 
biete, deren innere Erforschung ja noch in den Anfängen stand, 
nicht im einzelnen bestimmt waren. Dies galt neben Samoa be- 
sonders von Sansibar und seinem ostafrikanischen Hinterlande. An 
beiden Punkten fand England in der durch Abkommen mit anderen 
. Großmächten garantierten Unabhängigkeit der einheimischen Herr- 
scher willkommene Möglichkeiten, der Ausbreitung der deutschen 
Unternehmungen und des deutschen Einflusses entgegenzutreten. 
Die Unsicherheit der beiderseitigen territorialen Rechte gab außer- 
dem den englischen Kolonialorganen immer wieder Gelegenheit, 
der Festigung der deutschen Kolonialpositionen Hindernisse zu be- 
reiten. Je länger je mehr zeigte es sich, daß nun die kolonialen 
Schwierigkeiten erst eigentlich begannen. Die englische liberale 
Regierung fand sich zwar 1885 unter Berücksichtigung der damals 
für sie sowohl in Ägypten als in Asien ungünstigen Lage ver- 
schiedentlich zum Einlenken bereit. Und als im Juni 1885 die 
konservative Regierung Salisburys der liberalen folgte, schien 
mit der allgemeinen Erwärmung der Atmosphäre auch die Zeit 
für eine weitere Applanierung der kolonialen Gegensätze ge- 
kommen zu sein. Bismarck und Salisbury kamen sich denn auch 
in einigen kolonialen Personalfragen freundschaftlich entgegen. 
Bismarck berief den in England ungern gesehenen und bei aller 
Tüchtigkeit doch undiplomatischen Generalkonsul Rohlfs (vgl. 
Hagen S. 535)! aus Sansibar und den deutschen Konsul auf 
Samoa, der mehrfach eigenmächtig Flaggenhissungen vorgenommen 


ı v. Hagen S.585. Über Kitcheners Tätigkeit in Sansibar siehe Sir 
G. Arthur, Life of Lord Kitchener (London 1920) II, 140ff., wo (S. 146), aus- 
drücklich bemerkt wird, daß Kitchener in seiner Handlungsfreiheit von 
Deutschland in Sansibar durch die Rückkehr des liberalen englischen Ka- 
binetts gestärkt wurde. Bei E. S. Grew, Fieldmarshal Lord Kitchener (London 
1916) 1, 135, ist das Schreiben mitgeteilt, in dem Lord Iddesleigh im Sep- 
tember 1885 Kitchener seine Anerkennung für dessen Tätigkeit in Sansibar 
ausspricht. 


426 Ä Helmuth Rogge 


hatte, zurück. Salisbury wirkte nach Bismarcks späterem Zeugnis 
mit Erfolg in deutschfreundlichem Sinne auf den englischen General- 
konsul in Sansibar, Sir Kirk, ein. Aber Salisburys Regierung blieb 
zunächst Episode. Er mußte Ende Januar 1886 einer neuen liberalen 
Regierung, diesmal mit Lord Rosebery als Außen- und Granville 
als Kolonialminister, das Feld räumen. Alsbald treten charakte- 
ristischerweise in den Akten seit Mitte März 1886 wieder Be- 
schwerden Bismarcks über das deutschfeindliche Verhalten eng- 
lischer Kolonialagenten auf. Vor allem die englischen Mitglieder 
der ostafrikanischen Grenzkommission, Generalkonsul Kirk und 
Oberstleutnant Kitchener, der spätere Feldmarschall, und der 
Konsul Powell auf Samoa waren bemüht, bei Vermeidung offenen 
Widerstandes gegen die Instruktionen ihrer Regierung „doch 
unter der Hand unsere Interessen zu durchkreuzen und die Ein- 
geborenen gegen uns einzunehmen“ (Akten IV, 143ff.). Es kenn- 


zeichnet das Fortwirken der deutsch-französischen Kolonialentente - 


noch in diese bereits vom Boulangismus und Panslawismus um- 
wölkten Tage, daß im Gegensatz zu England Frankreich seinen 
Deutschland nicht genehmen Vertreter aus Samoa abberief und 
den neuen wiederholt zur Vertretung des deutschen Standpunktes 
bestimmte (Akten IV, 146). . Schließlich sah sich allerdings auch 
Salisbury veranlaßt, Sir Kirk von dem Sansibarer Posten zu 
entfernen. 

Wie günstig Bismarck vom allgemeinen außenpolitischen Stand- 
punkt damals seine koloniale Position noch beurteilte, wird da- 
durch belegt, daß er Anfang April 1886, wie aus einer Instruk- 
tion an Graf Hatzfeldt, der Nachfolger Münsters in London, 
hervorgeht, die Erwerbung der Somaliländer, in denen Carl Peters 
Leute 1885 und 1886 an verschiedenen Punkten ihre Flagge auf- 
gezogen hatten, geplant hat. Da eine Anfrage an das liberale 
englische Kabinett, ob eine solche Ausdehnung der deutschen 
Machtsphäre in Ostafrika nach Norden mit englischen Rechten 
kollidieren würde, dilatorisch behandelt wurde, ließ er nach- 
drücklichst die Priorität der deutschen Ansprüche auf diese Ge- 
biete erklären. Aber dabei ist es anscheinend geblieben (Akten IV, 
144f. Vgl. Hagen S. 545). Den endgültigen Verzicht auf sie hat 
erst der Neue Kurs ausgesprochen. | 

Die Beschwerden, die Bismarck in seinen Verhandlungen mit 
der englischen Regierung im Frühjahr 1886 vorbringt, erinnern 
an die Situation von 1884/85, enthalten aber doch schon andere 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 427 


Nuancen. „England hat“, sagt Herbert sachlich und stilistisch 
deutlich nach dem Vorbild seines Vaters, „einen so gewaltigen 
Kolonialbesitz in allen Weltteilen, daß es schwer verständlich 
sein würde, wenn es den verhältnismäßig bescheidenen Kolonial- 
anfängen des ihm stammverwandten deutschen Volkes Mißtrauen 
und Übelwollen entgegensetzen und seinen traditionellen Einfluß 
in überseeischen Ländern benutzen wollte, um unsere dortigen 
Unternehmungen zu kreuzen... Die sich immer wiederholenden 
Reibereien zwischen den englischen und deutschen Konsular- 
beamten wirken verstimmend auf das ganze Verhältnis zwischen 
Deutschland und England in jenen Gegenden zurück, und wir 
laufen Gefahr, daß wie bei den Familien Montecchi und Capuletti 
jeder eben beigelegte Konflikt durch fortgesetzte Streitigkeiten 
der Untergebenen aufs Neue angefacht wird“ (Akten IV, 143f.). 

Bismarcks Wunsch, koloniale Reibungen mit England möglichst 
auszuschalten, mußte sich noch stärker geltend machen, als Lord 
Salisbury Ende Juli 1886 endgültig zur Macht zurückkehrte und 
in dem Maße, als die Gefahr russisch-französischen Zusammen- 
schlusses dringlicher wurde. Bismarck wie Hatzfeldt, der ganz 
anders als Münster mit den Wandlungen der Bismarckschen Politik 
mitging', kamen immer mehr zu der Überzeugung, daß man Eng- 
land die Erfüllung kolonialer Forderungen nach jeder Möglichkeit 
durch Maßhalten erleichtern müsse. Als Hatzfeldt im Oktober 1886 
mitteilte, daß seinem Eindruck nach in London die koloniale Ver- 
ständigung mit Deutschland gewünscht werde, „wenn wir nicht 
zu große Forderungen stellen“, schreibt der Kanzler an den Rand: 
„Dieser Fehler unserer Kolonial-Jingos, deren Begehrlichkeit viel 
größer ist als unser Bedürfnis und unsere Verdauungsfähigkeit, muß 
mit Sorgfalt vermieden werden?“ (Akten IV, 154). Wenn er die 
deutsche Unterstützung der englischen Politik davon abhängig 
macht, daß „England uns in kolonialer Beziehung die Aufgaben, 
welche wir uns zur Erschließung transatlantischer Gebiete gestellt 
haben, in freundschaftlicher Weise erleichtere“, so verfehlt er 
nicht beruhigend hinzuzusetzen: „Es handelt sich dabei nur um 
Sansibar und Samoa“ (Akten IV, 153). Und es war sicher ganz 
in Bismarcks Sinne, wenn Hatzfeldt im Hinblick auf Samoa be- 


ı Daß Bismarck den Grafen Hatzfeldt ala Diplomaten hochschätzte, ist 
bekannt. Herberts günstiges Urteil siehe bei Windelband, Herbert Bismarck 
als Mitarbeiter seines Vaters, S. 12. 

2? Die Äußerung war schon bekannt. Vgl. Hagen S. 271. 


428 Helmuth Rogge 


tonte, „daß wir darauf ausgehen müssen, die Konzessionen, die wir 
verlangen, in eine Form zu kleiden, welche die hiesige Regierung 
in den Stand setzt, uns gefällig zu sein, obne deshalb mit Australien 
in Differenzen zu geraten“ (a. a. O. S. 155). So sah denn auch 
die Instruktion, die der deutsche Delegierte für die Sansibar- 
verhandlungen, Geheimrat Krauel, der selbst sehr gemäßigte 
kolonialpolitische Ziele vertrat, nach London mitbekam, soweit die 
Abgrenzung deutscher Interessen gegen englische in Frage stand, 
ausdrücklich deutsches Entgegenkommen vor (Akten IV, 155. 
Hagen S. 546). 

Derselben Gesamtauffassung der außenpolitischen Lage ent- 
sprach es, wenn Bismarck wie auch Graf Hatzfeldt die kolonial- 
politischen Verhandlungen mit England unter den Gesichtspunkt 
stellten, die Hereinbringung unabweisbarer Forderungen möglichst 
zu beschleunigen und die seltener werdenden Konjunkturen schnell 
auszunutzen. „Man kann nicht wissen, sagt Hatzfeldt im Hin- 
blick auf Sansibar, welche Veränderungen eintreten und wie der 
Wind sich dreht, und es wäre, wie mir scheint, ein großer Vor- 
teil, diese Frage ins Trockene gebracht zu haben.“ Hatzfeldts 
Meldung, daß er in seiner ersten Kolonialunterredung mit Salis- 
bury den Vorschlag gemacht habe, daß Deutschland und England 
sich vor Eintritt in eine internationale Sansibarkonferenz zunächst 
am besten untereinander vertraulich darüber verständigten, be- 
antwortet Bismarck mit der charakteristischen Randbemerkung: 
„Man muß nicht darüber, sondern mit benannten Zahlen ver- 
handeln. Wir müssen unsere Forderung jetzt ohne Verzug formu- 
lieren, so lange die Ägyptische Bewegung in Frankreich dauert“ 
(Akten IV, 150). 

Diese Politik führte denn auch zum Erfolge, zunächt in Sansibar. 
Ende Oktober waren alle Streitfragen durch beiderseitiges Entgegen- 
kommen beseitigt, so daß die Abgrenzung der Gebiete des Sultans 
von Sansibar und zwischen Deutsch- und Britisch Ostafrika in 
einem Notenaustausch zwischen Graf Hatzteldt und Lord Iddesleigh 
fixiert werden konnte!. 

Noch einmal kam es dann seit dem März 1887 durch die 
deutsch - feindliche Agitation des englischen Konsuls Holmwood 


1 Akten IV, 158 A. — Carl Peters nimmt das Verdienst für sich in Anspruch, 
den Kilimandsjaro, auf den Krauel zu verzichten bereit war, durch seinen 
Protest für Deutschland gerettet zu haben. Die Gründung von Deutsch- 
Ostafrika B. 132.) 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 429 


in Sansibar, den Carl Peters merkwürdigerweise als seinen 
Freund bezeichnet“, (während Hagen ihn garnicht erwähnt) zu 
Zusammenstößen mit England. Die englische Regierung behandelte 
die deutschen Vorstellungen zunächst dilatorisch und wollte sich, 
darauf zur Rede gestellt, zu der von Bismarck verlangten Ab- 
berufung ihres Beamten nicht verstehen. Das führte wieder zu 
einem längeren Notenwechsel und mündlichen Verhandlungen in 
London, in denen Bismarck von Anfang an eine sehr scharfe 
Sprache hören ließ, 

Bismarck wird sich durchaus darüber klar gewesen sein, daß 
diese Haltung der englischen Regierung in kolonialen Personal- 
fragen, ebenso wie in früheren Beschwerdefällen, keineswegs bloß 
oder überwiegend auf Schikane beruhte, daß sie vielmehr dem 
innersten Wesen der englischen Weltpolitik entsprang. England 
hat jeder Zeit mit Recht seinen Stolz darin gesehen, selbständige, 
verantwortungsfreudige Vertreter in seinen überseeischen Be- 
sitzungen zu haben, die ohne ängstlich nach London zu blicken, 
die Interessen ihres Staates wahrnehmen können in dem Bewußt- 
sein, stets vollen Rückhalt an der Macht des britisches Reiches 
zu finden. Die Erfolge der englischen Politik beruhen nicht zum 
wenigsten auf dieser großzügigen Nutzbarmachung individueller 
Energien für die britischen Reichsinteressen. Im Grunde wird 
auch hierin für Bismarck, so sehr er sich auch über das Anmaßende 
und Verletzende der britischen Kolonialvertreter ärgern mochte, 
garnicht der tiefere Anlaß gelegen haben, der englischen Regierung 
schroff entgegenzutreten. Zu der kolonialen Tragweite der deutsch- 
feindlichen Machinationen eines englischen Konsuls in Afrika 
standen an sich die europäischen Waffen, mit denen Bismarck 
dem britischen Reich entgegentrat, weil es jenen so lange wie 
möglich deckte, in keinem Verhältnis. Bismarck benutzte viel- 
mehr, wie ich glaube, diese vom Standpunkt seiner Gesamtpolitik 
bereits relativ geringfügigen Streitigkeiten, um England näher an 
Deutschland heranzuholen. 

Bismarck war im Begriff, ein großes, durch die freundschaftliche 
Stellung Englands charakterisiertes Rückversicherungssystem dem 
östlichen an die Seite zu stellen. Er war aber überzeugt, daß 
England nur dann ein wertvoller Faktor in dieser Politik sein 
konnte, wenn es sich selbst des Wertes der deutschen Freundschaft 


1 A. a. O. S. 178. 


430 Helmuth Rogge 


für die britische Machtstellung dauernd bewußt war. Aus diesem 
Gesichtspunkte heraus läßt er Lord Salisbury mit Herbertscher 
Grobbeit erklären, „daß Se. Durchlaucht sich von englischen 
Agenten im Auslande, deren Verhalten mit den Versicherungen 
ihrer Regierung nicht im Einklange steht, nicht länger an der 
Nase herumführen lassen will... Wird durch Lord Salisbury 
nicht ein Exempel statuiert, indem solche Agenten rücksichtslos 
fallengelassen und desavouiert werden, so müssen wir annehmen, 
daß ihm an unserer Freundschaft weniger gelegen ist, als wir sie 
für wert halten. Wenn England uns an Stellen, die für die eng- 
lische Macht so wenig Bedeutung haben wie Sansibar und Samoa, 
nicht einmal soweit gefällig sein will, wie wir es beanspruchen, so 
werden wir unser Verhalten danach einrichten und England dort 
entgegentreten, wo seine wichtigsten Interessen auf dem Spiele 
stehen“ (Akten IV, 164). 

Diese Stelle war Ägypten und die ägyptische Frage nimmt 
denn auch in dem letzten Abschnitt der Bismarckschen Kolonial- 
politik einen wichtigen Platz ein. Leider wird die Verfolgung 
einer solchen Querfrage durch das von den Herausgebern befolgte 
chronologische Durcheinander der Bismarck-Akten recht erschwert. 
Das Material zur ägyptischen Frage seit 1886 ist in 5, in 2 ver- 
schiedenen Bänden enthaltenen Kapiteln zerstreut. Im 6. Bande 
des Aktenwerkes (S. 137 ff.) findet man Stücke, aus denen hervor- 
geht, daß Frankreich seit dem im Herbst 1886 erfolgten Botschafter- 
wechsel in Berlin durch den Nachfolger Courcels Herbette versuchte, 
unter dem Mantel einer neuen deutsch-französischen Verständigung 
sich Deutschlands Mitwirkung zu gemeinschaftlicher Aktion gegen 
die englische Okkupation Ägyptens zu sichern. Bismarck hatte 
damals wohl, wie schon erwähnt, diese Situation gern wahr- 
genommen, um.koloniale Forderungen gegen England zu verfechten, 
aber auf das französische Ansinnen hütete er sich einzugehen. Er 
behandelte es dilatorisch und ließ England wissen, daß es auf 
freundschaftliche Haltung Deutschlands in Ägypten rechnen könne, 
wenn es Deutschland in kolonialen Sachen gefällig sein würde 
(Akten IV, 271 und 151). Bismarck freute sich, wie er in einem 
Telegramm an den Botschafter in Rußland, v. Radowitz, Anfang 
Februar 1887 sagte, „ein neutrales Feld zu haben, auf welchem wir 
die Fühlung mit England pflegen können, da die zweifelhafte 
Haltung Rußlands uns die Notwendigkeit auferlegt, diese Fühlung 
zu halten“ (a. a. O. 165, V, 119). 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 431 


- Geht diese Äußerung durchaus in der Richtung der englischen 
Rückversicherung gegen Rußland, die damals eines der Haupt- 
momente seiner europäischen Staatskunst ausmachte, so zeigen 
doch auch andere, daß er etwa vorhandene, wenn auch im 
Augenblick skeptisch beurteilte Möglichkeiten mit Frankreich 
für die Zukunft nicht verbauen wollte. Deshalb ließ er Ende 
Oktober 1886 Frankreich wissen, daß er einem französisch- 
russischen Einvernehmen, „um England aus Ägypten zu ver- 
drängen, nicht im Wege stehen wolle (a a. O VI, 96), und im übrigen 
auf der Basis einer „abstention bienveillante“ (a.a. O. 151 f.) zu 
einer freundschaftlichen Vermittlung zwischen England und Frank- 
reich, zur Übernahme einer „Briefträgerrolle“ zwischen beiden 
Seemächten gern bereit sei (Akten IV, 161). Bestimmend war 
Bismarck hierfür die Rücksicht auf die Wirkung in Rußland. 
Am 22. Oktober 1886 läßt er dem Grafen Hatzfeldt sagen: „Er 
möchte, wenn er Spuren einer Verständigung Englands mit Frank- 
reich über Ägypten begegnete, denselben nicht entgegentreten und 
andererseits kein Mißtrauen erwecken, als wenn wir uns daran 
erfreuten, die Franzosen den Engländern auf den Hals.zu hetzen: 
Die Erneuerung eines westmächtlichen Bundes wäre Sr. Durch- 
laucht garnicht unerwünscht.‘ Für die Akten ließ er dabei noch 
vertraulich hinzufügen, „infolge einer Verständigung mit Frankreich 
würde England vielleicht in unseren Kolonialfragen schwieriger 
werden, aber ihm wäre ein Gegengewicht gegen den russischen 
Übermut, der unbequem werden könnte, nicht unlieb“ (Akten IV, 156). 
Er erblickte in einem englisch-französischen Ausgleich, in einer 
dem Krimkrieg anologen Gruppierung „das einzige Mittel, Ruß- 
land zu entkaulbarsen, d. h. verträglich zu stimmen (Akten IV, 162). 

Diese Äußerungen beleuchten die Veränderung, die die kolonial- 
politische Auffassung Bismarcks unter der Abwandlung der poli- 
tischen Konstellation in Europa erfahren hat. Der kühne Gedanke 
der kolonialen Expansion, der 1884/85 Bismarcks Auftreten gegen 
England bestimmte, muß jetzt zurücktreten vor den europäischen 
Bedürfnissen seiner Politik, der Entente mit England, der Siche- 
rung gegen Rußland, des Auseinanderhaltens der großen Flanken- 
mächte, kurz, vor dem so verglichen doch tief skeptischen und 
resignierenden Gedanken der kontinentalen Selbsterhaltung. Der 
kühle Ton, mit dem der Kanzler diese Konsequenzen zieht, läßt 
keinen Zweifel daran, daß er der Kolonialpolitik im Augenblick 
innerlich abgesagt hat, daß er „kolonialmüde‘“ ist. Die Regierung 


432 Helmuth Rogge 


bekam, wie Peters schreibt (S. 129) das ewige Flaggenhissen, die 
unausgesetzten Zusammenstöße mit britischen, französischen und 
arabischen Rechtsansprüchen satt. 

Noch einmal hat dann der Kanzler — seit Ende März 1887 — 
wegen der Unterstützung des deutsch-feindlichen Konsuls Holm- 
wood in Sansibar durch die englische Regierung das ägyptische 
Gegengewicht spielen lassen. Aber die veränderte Stellung Deutsch- 
lands zu England zeichnet sich doch ab. 

War die ägyptische Frage für Bismarck bis 1885 ein wesent- 
liches Mittel, um den Eintritt Deutschlands in die Kolonialpolitik 
zu erleichtern, um der vorwärtsdrängenden „kolonialfreudigen 
Erwerbungspolitik“ europäische Stützen und Antriebe zu geben, 
so bot sie jetzt Handhaben für den Übergang zur „kolonial- 
pessimistischen Erhaltungspolitik“, zur Kolonialentente mit Eng- 
land. Während Bismarck den ganzen Winter 1886 zu 1887 
hindurch England in Agypten die Stange gehalten (Akten IV, 310; 
313 f.) und es stark gemacht hat, Frankreich jede Konzession 
zu verweigern (Akten IV, 163 f.), erklärt er im Frühjahr 1887 
der englischen Staatsleitung offen, „daß unsere Politik in der 
kürzesten Frist eine Schwenkung machen muß, wenn wir nicht 
auf Gegenseitigkeit bei England in Fragen rechnen können, die 
für dasselbe im Vergleich mit der orientalischen und ägyptischen 
eine verschwindende Bedeutung haben“ (Akten IV, 168). Der 
Botschafter Radowitz wird noch einmal angewiesen, den eng- 
lischen Bemühungen um Ägypten gegenüber in Konstantinopel die 
kühle deutsche Passivität zum Ausdruck zu bringen. „Wenn aber 
diese Demarche erfolglos bleiben sollte“, ließ Bismarck durch Herbert 
sagen, „so werden wir nicht umhin können, Herrn v. Radowitz 
anzuweisen, daß er seinen Einfluß in aktiver Weise gegen Eng- 
land in die Wagschale werfe“ (a. a. O. 4, 371). Ob es soweit 
gekommen ist, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls gab Salisbury 
Anfang Mai 1887 nach und erklärte, Holmwood demnächst aus 
Sansibar entfernen zu wollen (a. a. O. 173). 

Wichtig ist für die Beziehungen zwischen Kolonial- und 
Agyptenpolitik wieder, wie Bismarck in dem Notenwechsel mit 
Salisbury, der diese Wendungen begleitet, in meisterlicher Weise 
die beiden damals beherrschenden Motive seiner politischen Taktik 
gegen England miteinander verknüpft hat, nämlich das eine, 
durch die Betonung der Wichtigkeit der kolonialen Fragen für 
Deutschland seinen kolonialen Rückzug zu decken, und das andere, 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem l 433 


durch politische Tatsachen der englischen Regierung die Nachteile 
einer einseitig-egoistischen und brüskierenden englischen Politik 
zu demonstrieren, es zu einer Politik gegenseitiger Interessen- 
vertretung und Rücksichtnahme zu erziehen. Die Bedeutung 
dieser Haltung Bismarcks für seine damalige Politik wird noch 
überzeugender, wenn man in den Akten des 5. Bandes die Ver- 
handlungen verfolgt, die Herbert in London im Auftrage seines 
Vaters geführt hat, im Mai 1887, um eine Verständigung 
zwischen England und Rußland in der bulgarischen Krise zu 
erzielen (Akten V, 175 f.), im August 1887, um den „Orient- 
dreibund“ zwischen England, Osterreich und Italien zu ermög- 
lichen (Akten IV, 345 ff.). Beide Male galten die Bemühungen 
Herberts auch der Vertiefung der deutsch- englischen Kolonial- 
verständigung. Herberts Bericht über seine Unterredung mit 
Lord Salisbury am 24. August, die dieser herbeigeführt hatte, 
zeigt die beiden Staatsmänner in voller Ubereinstimmung. Die 
bewundernswerte Polyphonie der Bismarckschen diplomatischen 
Stimmführung tritt hierbei wieder in der Geschicklichkeit hervor, 
mit der Herbert es, natürlich auf Anweisung seines Vaters, ver- 
stand, seinen Partner von der in der Richtung gegen die stärker 
hervortretenden imperialistischen Neigungen Amerikas im Stillen 
Ozean liegenden Gemeinsamkeit der deutsch- englischen Interessen 
in Samoa zu überzeugen (a. a. O. 175 ff.). 

Das seitdem unverändert enge Zusammengehen Deutschlands 
und Englands trat nach außenhin vor allem in dem gemeinsamen 
Vorgehen zur Unterdrückung des ostafrikanischen Aufstandes 
und in den mit ihr zusammenhängenden Fragen in Erscheinung. 
Damals sprach sich Herbert Bismarck in einem Privatbrief an Graf 
Hatzfeldt auf das wärmste über die loyale Haltung Salisburys 
aus: „Seine Stellung und sein Verbleiben im Amt ist für uns 
hundertmal mehr wert als das ganze Ostafrika; mein Vater ist 
genau derselben Ansicht.“ Die damalige Wichtigkeit des Ein- 
vernehmens mit England vor den kolonialen Aspirationen hat 
Bismarck selbst in seiner großen Reichstagsrede vom 26. Januar 1889 
hervorgehoben. Es ist das der politische Zustand, den Herbert 
als die „deutsch- englische Kolonialehe“ bezeichnete. Der höhere 
politische Gedanke, unter dem sie für Bismarck stand, war die 
Überzeugung von der Notwendigkeit der Anlehnung an England 
angesichts der unsicheren Haltung Rußlands und der offenen 
Feindschaft Frankreichs, angesichts wohl auch der Tatsache, daß 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. 28 


434 Helmuth Rogge 


England durch Bismarcks eigene Hilfe allmählich in Ägypten so 
stark wurde, daß die Frage der Unterstützung oder Gegnerschaft 
Deutschlands in Ägypten gegen Frankreich für England die 
frühere Bedeutung mehr und mehr verlor. Der letzte kon- 
sequente Ausdruck dieser Konstellation war das Bündnisangebot, 
das Bismarck nach dem Regierungsantritt Wilhelms II. in London 
machte l. 

Aber die Situation der beiden Partner war im Grunde zu ver- 
schieden, als daß dieses Anerbieten damals hätte Erfolg haben 
können. Für England war die Kolonialentente mit Deutschland 
wichtig, weil sie die koloniale Konkurrenz des neuen Wett- 
bewerbes einschränkte und damit der englischen Ausbreitung die 
Wege ebnete. Man muß sich erinnern, daß 1888 das britische 
Reich die Neubegründung seiner Seemacht auf Grund des Two 
Power Standard vornahm, nachdem die Isolierung Englands durch 
die europäischen Mächte unter Bismarcks Führung schon 1884/86 
zu einer Flottenpanik geführt hatte (vgl. Hagen S. 430). Bismarck 
sah in der „Kolonialehe“, die deutsch- englische Kolonialkonflikte 
ausschaltete, eine Vorstufe und Voraussetzung zu einem allgemeinen 
politischen Zusammengehen der beiden Länder, und er war jetzt 
bereit, dafür auch koloniale Opfer zu bringen. 

Diesen Gesichtspunkten, die er in der Reichstagsrede vom 
26. Januar 1889 näher entwickelt hat, in der deutschen Kolonial- 
politik Geltung zu verschaffen, wurde Bismarck von den kolonialen 
Kreisen verständlicherweise keineswegs leicht gemacht. Man 
konnte die tiefgreifende Umwandlung in der Kolonialpolitik des 
Auswärtigen Amts nicht begreifen“. Zu der immer sorgsamer auf 


1 Bismarcks, von Lucius v. Ballhausen (Bismarckerinnerungen S. 500 be- 
richtete Äußerung vom August 1888 zum Kaiser von Österreich: „das ganze 
Ziel und Objekt der deutschen Politik seit 10 Jahren sei, England für den 
Dreibund zu gewinnen“ ist ein typisches Beispiel dafür, wie Bismarck ge- 
legentlich aus dem Bedürfnis einer bestimmten Situation heraus vorhandene 
Tendenzen seiner Politik überscharf akzentuierte. Die Äußerung, welche 
Bismarck nach Eckardstein I, 307, „wiederholt in engerer Umgebung getan 
hat“: „Die Freundschaft Lord Salisburys ist mir mehr wert als 20 Sumpf- 
kolonien in Afrika“ kennzeichnet nicht, wie Eckardstein sagt, „seine wahren 
Gefühle in dieser Hinsicht,“ sondern nur seine englische Politik in der Zeit 
der Kolonialehe. 

® Carl Peters sah die Ursache der Verschlechterung seines Verhältnisses 
zu Bismarck in persönlichen Intrigen des Kolonialdezernenten im Auswärtigen 
Aut, Dr. Kayser (Gründung von Deutsch - Ostafrika S. 151, vgl. v. Hagen 
S. 171). Von seinen Freunden soll Peters noch 1889 bei seinem Aufbruch zur 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 435 


die Schonung der englischen Empfindlichkeit bedachten Politik der 
Reichsleitung stand das aggressive Vorgehen von Carl Peters und 
seinen Anhängern, die in Afrika „um sich fressen wollten, wie 
die Wölfe“, in schroffem Gegensatz. | 

Nach Möglichkeit griff Bismarck selbst hemmend in ihre 
Aktivität ein: 1888 hat er die Hissung der Flaggen der Ost- 
afrikanischen Gesellschaft an der Küste von Sansibar, also im 
Hoheitsgebiet des Sultans, wodurch die dortigen Unruhen ihren 
Anfang genommen hatten, scharf verurteilt!. Die Peterssche Emin- 
Pascha-Expedition, deren eigentlicher Zweck die Erwerbung des 
nordöstlichen Afrika für Deutschland wurde, hat er entschieden 
desavouiert. „Die bestehende Freundschaft mit England“, ließ 
er in der Norddeutschen Allg. Zeitung sagen, „ist für uns von 
größerem Wert als alles, was die Expedition am oberen Nil im 
günstigsten Falle erreichen könnte?“. Im Reichstag half er sich 
damit, daß er mit Rücksicht auf das Zentrum die Bekämpfung 
des Sklavenhandels voranstellte — einen Gesichtspunkt, den er 
auch den Engländern gegenüber geltend machte — und die Ver- 
antwortung für die weitere Duldung dieser Zustände „den christ- 
lichen und humanitären Erwägungen der Herren Abgeordneten“ 
zuschob. Überhaupt zog er sich selbst stark zurück und erklärte, 
daß er „kein Kolonialmensch von Hause gewesen sei“ und nur 
dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben habe. | 
Ja, Bismarck ging noch weiter: Die finanziellen Schwierigkeiten 
der kolonialen Unternehmungen, namentlich der Ostafrikanischen 
Gesellschaft, der er schließlich durch die Seehandlung beispringen 
lassen mußte, die geringen Aussichten in Südwestafrika, die Kon- 
flikte in Samoa, die unaufhörlichen Angriffe im Reichstage gegen 
die ganze Kolonialpolitik ließen in ihm sogar die Erwägung reifen, 
schon im deutschen Besitz befindliche Kolonialgebiete wieder auf- 
zugeben. So soll er unter dem Eindruck der blutigen Ereignisse 
in Ostafrika und dem Versagen der Ostafrikanischen Gesellschaft 
1888 einen Augenblick an die Aufgabe dieser Kolonie gedacht 
haben (Hagen S. 543). Ähnliches hören wir jetzt aus den Bismarck- 
Erinnerungen von Lucius v. Ballhausen (S. 500f.). In einer Staats- 


Emin- Pascha - Expedition für das heimliche Werkzeug des Kanzlers gehalten 
worden sein. 


ı Siehe Bismarcks Schreiben an den deutschen Generalkonsul in Sansibar, 
Bismarcks Reden XII, 518 f. 
® Zimmermann S. 157, Peters S. 244 ff., Hagen S. 545. 


28* 


436 . Helmuth Rogge 


ministerialsitzung vom 17. August 1889 sei der Kanzler gegen den 


„deutschen Kolonialschwindel“ losgezogen, welcher seine Kreise, 
d. h. seine Bemühungen um England, tölpelhaft störe. „Er werde 
sich ganz davon losmachen, ein Kolonialamt einsetzen, von der 
Marine geleitet wie in Frankreich, oder kaufmännisch von den 
Hanseaten. . Er werde Ostafrika und Samoa — wo infolge des 
energischen Durchgreifens des deutschen, vom ‚morbus consularis 
befallenen’ Konsul Knappe blutige Konflikte entstanden waren —, 
ganz fallen lassen.“ Und er soll unzweideutig zu verstehen ge- 
geben haben, daß ihm an guten Beziehungen zu England mehr 
gelegen sei als an den Kolonien selbst und dem Wohlwollen der 
deutschen Kolonialfreunde. Daß solche Erwägungen nicht nur 
der Ausfluß momentaner Verstimmungen, sondern ernsthafte Pläne 
waren, zeigen die Akten des Auswärtigen Amtes. In ihnen ist 
zwar von einer Aufgabe Deutsch-Ostafrikas oder Samoas nicht 
die Rede, wohl aber hören wir in ihnen zum erstenmal von Ver- 
handlungen über einen Austausch Deutsch-Südwestafrikas gegen 
Helgoland. 

Die Anregung dazu gab nach einem Bericht Herberts an seinen 
Vater vom 27. März 1889 (IV, 408) Joe Chamberlain, der damals 
ja nicht Minister war, aber dem Kabinett nahestand und den 
Herbert deswegen nach dem Scheitern seines Bündnisantrages 
bei Salisbury aufgesucht hatte. Als Minister hatte Chamberlain 
noch 1884 im Gespräch mit Herbert das ganze Südafrika als 
„Last“ bezeichnet. England brauche nur die Kapstadt mit dem 
Hafen, wenn es den Rest loswerden könnte, wäre das nur ein 
Gewinn (a. a. O., 84). Inzwischen war Chamberlain zum radikalen 
Imperialisten geworden, sein Ziel die Unterwerfung ganz Süd- 
afrikas unter die britische Flagge. Die südwestafrikanischen 
Mineralfunde mögen ihm jetzt den Anstoß gegeben haben, den 
Versuch zu machen, Deutschland das damals tatsächlich sehr un- 
bequeme Land zu entwinden. So versuchte er nunmehr, Herbert 
Bismarck den Austausch nach prononzierter Betonung seiner 
Deutschfreundlichkeit und starken Ausfällen gegen Granvilles 
antideutsche Kolonialpolitik! mit der Erwägung plausibel zu 


1 Über Chamberlain und sein Bramabarsieren Bismarck 12. Mai 1896 su 
Eugen Wolf (S. 205): „Chamberlain kommt mir immer so vor, wie der Riese 
in einem englischen Bilderbuch, das ich besessen, der sich in seine Höhle 
zurückzieht, die Stiefel davor aufhängt und hineintritt und ungefähr so sagt: 
The man who wauh these boots to sleat-must first to my strength appeal.“ 


— —— 


— 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 437 


machen, daß das Schutzgebiet für Deutschland nur wertloser 
Ballast, für England dagegen wichtig sei, um die Kapkolonie 
im Zaume zu halten. Herbert wandte zwar dagegen ein, daß 
Deutschland schon aus Prestigegründen auf Deutsch- Südwest- 
afrika als den Ausgangspunkt der deutschen Kolonialpolitik 
nicht verzichten könne, nahm aber den Gedanken doch mit 
heimlicher Genugtuung auf und leitete sogleich seine Ausführung 
ein. Mit dem jungen Kaiser! stand er der Frage sehr sym- 
pathisch gegenüber. Er hielt ein solches Geschäft angesichts 
der Schwierigkeiten mit der faulen, bankrotten und unlustigen 
Südwestafrikanischen Gesellschaft für „sehr vorteilhaft“ und 
„enorm populär“ in Deutschland. „Viele Leute möchten Angra 
Pequena blank aufgeben. Helgoland ist aber nach Sr. Majestät 
und unserer Marine? Ansicht unbezahlbar für uns in der Nord- 
see für kriegerische Eventualitäten“ (IV, 408f.), wobei Herbert 
wohl wie sein Vater nur an solche mit Frankreich dachte. Der 
Kaiser hoffte außerdem, durch den Abschluß eines Helgoland- 
vertrages seinem bevorstehenden Besuche in England eine be- 
sondere Bedeutung zu geben (IV, 414). Gerade das aber stimmte 
Bismarck bedenklich, er wollte die Anfänge seines neuen Souveräns 
vor der Belastung mit wahrscheinlichen Verlegenheiten und Ab- 
sagen bewahren. Und da man englischerseits auf die Sache nicht 
zurückkam, Chamberlain also mit ihr anscheinend keinen weiteren 
Boden in England gefunden hatte“, erschien Bismarck das Fehl- 
schlagen einer solchen Initiative in dieser Frage als wahrschein- 


1 Die Ausführungen Wilhelm II. in seinen „Ereignisse und Gestalten“ (1922), 
S. 46 f., sagen von der Frage des Austausches Deutsch - Südwests gegen Helgo- 
land nichts. Sie zeigen im übrigen, daß er Bismarcks England - Politik nicht 
verstanden hat (S. 8f.). 

3 Caprivi hatte als Chef der Admiralität schon bei der Interpellation Kalle 
sein Interesse für Helgoland gezeigt (v. Hagen a. a. O. S. 86). Tirpitz behauptet 
dagegen in seinen „Erinnerungen“ (S. 59): „Die Marine legte keinen großen 
Wert auf die Erwerbung Helgolands. Ich selbst hatte allerdings schon 1870 
in einem Brief an meinen Vater, der eine Art von erstem Flottenplan entbielt, 
auch Helgoland gefordert.“ Der militärischen Bedeutung der Insel hätte die 
Marine 1890 kaum Beachtung geschenkt. ö 

3 Noch am 2. Juni 1890, also unmittelbar vor dem Abschluß des Helgoland- 
vertrages, lehnte das englische Unterhaus mit erheblicher Majorität einen An- 
trag des Liberalen Sir G. Campbell auf Streichung des Gehalts des Helgo- 
länder Gouverneurs und damit also auch die Abtretung Helgolands ab. Siehe 
Reventlow, Deutschlands auswärtige Politik, 3. Aufl., S. 49. 


438 | Helmuth Rogge 


lich. In zwei Randbemerkungen formulierte er seine Ansicht 
dahin: „Ich glaube nicht, daß nach Lage der Sache irgend- 
welche Initiative unsererseits ratsam ist. Sie würde dieses 
Geschäft gefährden und andere Eindrücke abschwächen, auch 
die jetzt guten Beziehungen zur Queen; wir würden begehrlich 
erscheinen. Man muß die englische Initiative abwarten und 
dafür den Moment, wo England uns braucht. Bisher brauchen 
wir England, wenn der Frieden noch etwas erhalten werden 
soll“ (IV, 417). Hierbei ist es denn geblieben. Der Kaiser 
fügte sich damals anscheinend noch ohne weiteres der staats- 
männischen Autorität seines Kanzlers. 

Hagen formuliert in seinem Aktennachtrag seine Ansicht 
dahin, daß der Gedanke des Austausches von Deutsch-Südwest- 
afrika gegen Helgoland, obwohl von Herbert Bismarck nahe- 
gelegt, sich doch nicht der „aktenmäßigen Billigung“ und „jeden- 
falls keiner endgültigen Anerkennung des Reichskanzlers erfreuen“ 
könne. Das ist richtig, läßt aber nicht genügend erkennen, wie 
weit sich trotzdem der Kanzler die Anregung seines Sohnes zu 
eigen gemacht hat. Er hielt das Zustandekommen des „Ge- 
schäfts“ an sich für erwünscht und wollte es „nicht erschweren“. 
Er erklärte ausdrücklich, daß er „die Motivierungen des Staats- 
sekretärs vom 21. d. Mts. für durchweg zutreffend“ halte, die mit 
dem Satze schlossen: „Immerhin glaube ich, daß, abgesehen von 
militärischen Erwägungen, der Erwerb Helgolands doch so populär 
bei uns sein würde, daß ich angesichts unserer erwähnten natio- 
nalen Mängel für eigene Kolonialpolitik den Tausch für annehm- 
bar halten würde“ (Akten IV, 417). Die Bemerkung Hagens 
(S. 254), daß die „Preisgabe der neuerworbenen Positionen in 
Wirklichkeit nie sein (Bismarcks) Ernst gewesen sein kann“, 
wird durch diese neuen Quellen widerlegt. Es kann nach den 
Akten kein Zweifel sein, daß Bismarck 1889 bereit war, Kolonial- 
land an England abzutreten, freilich nicht, die ganze Kolonial- 
politik aufzugeben. Für so weitgehende Absichten ist sein gleich- 
zeitiger Vorschlag vom 5. Mai 1889 an Crispi, Italien möge die 
deutschen Kolonien abkaufen, wenn es nach Afrika gehen wolle 
(Hagen S. 240), allein kein hinreichender Beleg. Voraussetzung 
für eine Kolonialabtretung an England war ihm, daß das Insel- 
reich einen entsprechenden Gegenwert im Bereiche der deutsch- 
englischen Beziehungen zusicherte. Diese Aussicht eröffnete sich 
nicht, und deswegen ließ er den Gedanken alsbald wieder fallen. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 439 


Diese letzte kolonialpolitische Angelegenheit der Bismarck- 
schen Amtsführung rührt noch einmal an die Grundfragen seiner 
ganzen Kolonialpolitik. Von hier aus wird, möchte ich unfgekehrt 
wie M.v. Hagen (S. 574) sagen, wenn man von Persönlichem ab- 
sieht, eigentlich erst recht die leidenschaftliche Kritik verständ- 
lich, mit der Bismarck später den Helgolandvertrag des Neuen 
Kurses bekämpft hat. | 

Sicher ist ja, daß Bismarck den Wert Sansibars ebenso über-, 
wie den Helgolands unterschätzt hat. Aber die Gesichtspunkte, 
die Bismarck im Helgolandkapitel des 3. Bandes der „Gedanken 
und Erinnerungen“ (S. 148), vorbringt, sind doch auch für seine 
eigene Kolonialpolitik, die wir eben verfolgt haben, wichtig und 
aufschlußreich. Sie lassen erkennen, daß die „Kolonialehe“ nicht 
seiner kolonialpolitischen Weisheit letzter Schluß sein sollte, daß 
er vielmehr bei veränderter Konstellation mit neuen kolonialen 
Möglichkeiten rechnete, und daß er sich den Weg zu ihnen offen- 
halten wollte. Und er bekämpfte die Politik der neuen Regierung 
hauptsächlich wohl deswegen, weil sie mit den beiden Taten, mit 
denen sie ihre Tätigkeit eröffnete, dem Helgolandvertrag und der 
Aufgabe der russischen Rückversicherung, von vornherein auf die 
Bismarcksche Ausnutzung der verschiedenen europäischen Kräfte- 
richtungen, die auch den Schritt nach Übersee erst ermöglicht 
hatten, zu verzichten schien!, weil sie eine Situation des Augen- 
blicks in die Zukunft verlängerte. 

Dennoch wird man sich heute rückschauend fragen müssen, 
ob nicht die Resignation, mit der die Bismarcksche Kolonial- 
politik endet, mehr bezeichnet als ein von weiterer Sicht her zu- 
fälliges Ergebnis einer schließlich vorübergehenden Konstellation. 
Die Betrachtung dieser Politik nach den Akten des Auswärtigen 
Amtes läßt immer wieder erkennen, wie empfindlich Bismarck 
bei ihrer Handhabung auf die Schwankungen der Politik der 
großen Mächte in Europa reagierte. Der mit verfeinertster 
Überlegung und höchster Bewußtheit handelnde Staatsmann war 
aber hierbei auch der Exponent gegebener, naturgesetzlicher 
Kräfte Man wird hier an das denken dürfen, was Otto Hintze 


1 Dietrich Schäfer (Deutsche Geschichte 2. Aufl. II, 430 und Weltgeschichte 
der Neuzeit 7. Aufl. II, 404), betont, daß die Bedeutung des Helgolandvertrags 
vor allem in der Tatsache lıegt, „daß er der erste Schritt war, Deutschlands 
Sache in Afrika von der Frankreichs zu trennen, ...ohne daß irgendwelcher 
Zwang für eine endgültige Regelung der betreffenden Fragen vorlag“. 


440 Helmuth Rogge 


und ihm folgend und noch weitergehend u. a. Kjellen und Oncken 
über die eigentümliche unveränderliche, weil durch geographisches 
Schicksal gegebene Weltstellung Deutschlands als des eigentlichen 
Repräsentanten Europas, mit dem es durch seine zentrale Lage 
solidarischer ist als die anderen Mächte, geschrieben haben, von 
dem „Stief kind im Staatensystem“, „mit ungesichert verfließenden 
Landgrenzen und allzu schmalen Seeausgängen, von den stärksten 
selber rückenfreien Nachbarn, gleichsam wie von Wächtern unserer 
Stärke anf allen Seiten umringt“, gegenüber dem „Sonntagskind 
des Staatensystems“ England. Sie haben darauf hingewiesen, daß 
es Deutschland im Vergleich zu den übrigen Mächten, namentlich 
England, an der „natürlichen Operationsbasis* für den Auf bau 
und die Beherrschung eines großen Kolonialreiches fehle“. Aus 
dieser tiefen Einsicht heraus sei auch Bismarcks koloniale Reserve 
zu erklären. ’ 

Daß Bismarck dieses Schicksal bei der Verfechtung seiner 
Kolonialpolitik lebhaft empfunden hat, läßt sich unschwer be- 
legen. Ich möchte bier nur hinweisen auf Äußerungen, in denen 
er gewissermaßen als Anwalt seines Mandanten Deutschland vor 
den eigenen anklagenden Volksgenossen im Reichstage gebeten 
hat, man möchte ihn doch nicht verantwortlich machen für 
Dinge, die tausend Meilen entfernt von der Heimat geschähen, 
in die sein Arm eben nicht immer hinreiche®. In solchen Äuße- 
rungen kommt das lastende Gefühl der zentraleuropäischen deut- 
schen Gebundenheit deutlich zum Ausdruck. Aus ihm heraus 
äußerte er 1889 im Hinblick auf die kolonialen Schwierigkeiten, 
„er könne nicht die Verantwortung übernehmen für Dinge, welche 
er nicht übersehen könne? “. Aus ihm heraus ist schließlich der 
koloniale Pessimismus seiner ausgehenden Kanzlerschaft zu er- 
klären. Dasselbe Gefühl hat Carl Peters bei seinen Unter- 
nehmungen vielfach bedrückt“. 


ı Hintze, Deutschland und das Weltstaatensystem a. a. O. S. 24; Oncken, 
Das alte und das neue Mitteleuropa (1917), S. 3, und Kjellen, Die Großmächte 
der Gegenwart (1917), S. 59 f., und Studien zur Weltkrise, S. 98. 

3 Reichstagsrede vom 26. Januar 1889. Bismarcks Reden XII, 568f. 
Schon am 9. Januar 1885 sagte er im Reichstag: „Andere Nationen haben 
viel bereitere und nähere Krafte, um Kolonien einzurichten (a. a. O. X, 879). 

s Lucius v. Ballhausen, a. a. O. S. 501. 

Peters, a. a. O. S. 103. Vgl. zu diesen Bemerkungen Hagens Kapitel 
„Die Grenzen des Bismarckischen Reichsschutzes“ (S. 17), das aber vom Stand- 
punkt des freihändlerischen Charakters des B.schen Kolonialsystems ausgeht. 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 441 


Man würde aber der Geschichte Gewalt antun, wenn man 
diese kolonialpolitische Resignation mit der Vorsicht der kolonialen 
Anfänge identifizieren wollte. Jene Resignation greift vielmehr 
bezeichnenderweise im wesentlichen erst Platz, als die Kolonien 
erworben waren, als die Kräfte mehr und mehr zu wirken be- 
gannen, die Bismarck, wenn nicht selbst gerufen so doch ge- 
fördert hatte, nämlich diejenigen des Imperialismus. 

Sicher haben ja die Expansionsbestrebungen der großen Mächte 
nach Übersee erst von der Jahrhundertwende ab, namentlich seit 
dem Hinzutritt der Vereinigten Staaten und Japans ganz den 
Charakter erhalten, den man mit dem Schlagwort „Imperialismus“ 
treffen will: den Drang dieser Mächte auf Unterwerfung möglichst 
großer Räume unter ihren Einfluß, den Drang zur Weltmacht, die 
Entstehung eines Weltstaatensystems. Aber es kann doch kein 
Zweifel darüber bestehen, daß die imperialistische Bewegung 
bereits in den 80er Jahren ihren Anfang genommen hat — ein 
Ereignis, wie der bewußt zur Sicherung des Seeweges nach 
Indien erfolgte Ankauf der Suezkanalaktien durch Disraeli 1875 
war z.B. schon eine Ankündigung —, und daß Bismarck diese 
Anfänge gefördert hat, weil er von der Beschäftigung der 
europäischen Mächte fern von Europa eine Entlastung der deut- 
schen Politik erhoffte. Andererseits wird man auch nach einer 
Betrachtung seiner Kolonialpolitik fragen dürfen, ob er nicht, 
wenn er England nach Ägypten, Frankreich nach Tunis und 
Ostasien geleitete, wenn er die ganze koloniale Bewegung, die 
seit der Mitte des Jahrbunderts, namentlich in England, in 
Stagnation geraten war, wieder mit in Fluß brachte, wenn er 
so die politischen Räume für die anderen Mächte wie für sein 
eigenes Land mit erweitern half, ob er durch eine solche Lockerung 
der Gefüge nicht auch seinem Volke weltpolitische Möglichkeiten 
eröffnen wollte. In diesem Sinne wird man allerdings, wie ich 
glaube, gegenüber Hagen großzügigere Ideen hinter seinem kolonial- 
politischen System vermuten dürfen. Mindestens kann es nichts 
schaden, wofür ja auch Hagen einzutreten scheint, daß diese 
Frage für spätere Forschungen im Auge behalten wird. Ein- 
leitend habe ich zu zeigen versucht, daß Bismarck den nach 
außen drängenden deutschen Volkskräften keineswegs ablehnend 
gegenüberstand. Noch im Januar 1889, an dem Höhepunkt seiner 
Kolonialmüdigkeit spricht er im Reichstag mit ungeheuchelter 
Wärme von dem „großen Zuge der nationalen Bewegung“, von 


442 Helmuth Rogge 


der man sich nicht loslösen könne. Er wollte der überseeischen 
deutschen Ausbreitung die Wege freihalten, er hielt sich nicht 
für ermächtigt, wie er sagte, „der großen Reichslokomotive, wenn 
sie ihren Bahnstrang einmal gewählt hat, Steine in den Weg zu 
werfen“ (Reden XII, 577). Ja, wenn man die kolonialpolitischen 
Noten und Erlasse an England von 1884 und 1885 liest, wenn 
man, ich möchte beinah sagen, klopfenden Herzens verfolgt, mit 
welchem Feuer, mit welcher inneren Leidenschaft und Schärfe 
er die, wie er selbst oft betont, unbedeutenden, in ihrem Werte 
bezweifelten kolonialen Erwerbungen bis unmittelbar an die Grenze 
offenen Bruches gegen England verteidigt und dabei immer wieder 
die Gesichtspunkte: der nationalen Ehre und Würde hervorhebt, 
wie er hier und dort die Reichsflagge in afrikanischem Sande 
hissen läßt, dann hat man doch den Eindruck, daß Bismarck 
selbst, wenn auch fußend in der nationalstaatlichen Politik seines 
Jahrhunderts, unter dem Zuge der neuen Bewegung, mag man 
sie nun imperialistisch nennen oder nicht, steht, daß in dieser 
seiner damaligen Kolonialpolitik ein gutes Stück Macht-, ja 
vielleicht sogar Prestigepolitik steckt. 5 

Aber gerade aus der imperialistischen Bewegung erwuchsen 
zunächst der Kolonialpolitik, dann überhaupt der deutschen 
Außenpolitik Widerstände und Gefahren. Die wesentliche Ten- 
denz des britischen Imperialismus auf Zusammenschluß und Aus- 
breitung des britischen Reiches, die sich gerade in den 80er 
Jahren herauszubilden begann, war es im letzten Grunde, die 
die englischen Regierungen, ob sie nun liberal oder konservativ 
waren, nachgiebig machte gegen die natürliche Deutschfeindlich- 
keit ihrer Kolonialorgane. „Mit jedem dazwischen liegenden 
Land“, sagt Kjellén, „das in Englands Besitz übergeht, werden 
die strategischen Befürchtungen für die alten Besitzungen um 
ein Teil erleichtert!“. Kein noch so unbedeutend und wertlos 
erscheinendes deutsches Kolonialland war dies für den englischen 
Imperialismus, sondern im Gegenteil jedes ein Pfahl im Fleisch 
des britischen Weltkörpers®. Es ist dies schließlich die Auf- 


ı Die Großmächte der Gegenwart, S. 117. 

2 Bismarck selbst spricht in einem Erlaß an Graf Hatzfeldt vom 7. August 1884 
(III, 414), von den „exklusiven englischen Bestrebungen nach möglichster Allein- 
herrschaft in den außerenropäischen Meeren“, welche „die anderen handel- 
treibenden Nationen in die Notwendigkeit setzen werden, durch Assoziation 
untereinander ein Gegengewicht der englischen Kolonialsuprematie herzustellen“. 


— — 


— a — m am 


Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 443 


fassung, die die Parole „vom Kap bis Kairo“ oder „von Kairo 
bis Kalkutta“ hervorgerufen, die, das englische Imperium be- 
stimmt hat, im Weltkriege auch im schwarzen Erdteil gegen 
Deutschland zu kämpfen. — Indem Bismarck selbst sogar das 
Gladstonesche England in das „Pförtnerhäuschen bei Suez“ auf 
dem Wege von Europa nach Asien und Afrika zu führen und 
dort festzuhalten vermochte, hat er mit dazu beigetragen, den 
britischen Liberalismus zu diesem Imperialismus heranzuziehen 
der dann noch unter seiner Kanzlerschaft, wie das Verhalten 
Englands, wie das Tauschangebot Chamberlains zeigt, auf die 
deutsche Kolonialpolitik seine Schatten zu werfen begann. 

Diese Momente wird man neben den europäischen Faktoren 
berücksichtigen müssen, wenn man die Aussichten der deutschen 
Kolonialpolitik, überhaupt deutscher Expansion über See erwägt. 
Und außerdem wird man in Rechnung stellen müssen, daß das 
auf Deutschland drückende Schwergewicht der Großmächte aus 
seinen Schwingungen über Europa hinaus mit immer stärkerem 
Druck, gleichsam draußen neu beladen, nach der Mitte Europas 
zurückkehrte. | 

Das ist die ungeheuer schwere Lage, die einer deutschen 
Kolonialpolitik auferlegt worden ist. Welche Stellung auch die 
deutschen Staatsleitungen nach Bismarck zu ihr nehmen mochten, 
sie mußten mit ihr rechnen. Freilich, die Situationen änderten 
sich wie die Männer, die Welt wurde eine andere. Aber die 
Lehre, die Bismarck gegeben hat, und das scheint mir auch das 
eigentlich Wichtige an den neuen Kolonialakten des Auswärtigen 
Amts, wurde davon nicht berührt: Deutsche Kolonial- oder 
Expansions- oder Weltpolitik durfte nur aufgefaßt und getrieben 
werden als unlösbares Glied der deutschen auswärtigen Politik. 

Daß das Bewußtsein hiervon den Lenkern der deutschen Ge- 
schicke und dem deutschen Volk selbst nicht immer lebendig 
geblieben ist, büßen wir heut mit dem Verlust unserer gesamte 
Kolonien. 


Kleine Mitteilungen. 


Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte. 


Das größte Hindernis für eine gedeihliche Erforschung und Darstellung 
der Zeitgeschichte liegt in dem Mangel an Distanz auf Seiten des Be- 
schauers. Er sieht sich fortgesetzt einer Fülle von Kausalreihen gegen- 
über, von denen er nicht weiß, wohin sie führen, da sie noch nicht 
abgeschlossen sind. Die kausale Verknüpfung, mit der sich der Historiker 
sonst immer zu beschäftigen hat, wird durch den Mangel an Distanz 
außerordentlich erschwert. Außerdem sind Unparteilichkeit und Sach- 
lichkeit aus demselben Grunde stets gefährdet. Daß aber ein radikales 
Heilmittel gegen diese und andere Fehlerquellen gefunden werde, ist aus- 
geschlossen. Schon aus diesem Tatbestande erklärt sich zu einem be- 
trächtlichen Teile die besonders vor dem Kriege in Deutschland stark 
entwickelte Abneigung der Fachkreise gegen eine Beschäftigung mit der 
Zeitgeschichte: man befürchtete die Auslieferung der Wissenschaft an die 
Tagespolitik und den Journalismus und sah damit der Unsachlichkeit 
schon Tor und Tür geöffnet. Man verspürte deshalb auch wenig Laust, 
die vielberufene und vielgerühmte, mit einiger Sicherheit erlernbare histo- 
rische Methode, auf die gerade die deutschen Historiker als auf ihre 
eigenste Schöpfung so stolz waren, bei Behandlung der Zeitgeschichte in 
den Bankerott hineinzuführen und damit das Ansehen der ganzen Wissen- 
schaft zu schädigen. 

Wenn nun auch diese Abneigung gerade der Fachkreise gegen die 
Zeitgeschichte auf unleugbar berechtigte Beweggründe zurückgeht, so 
konnte sie doch auch gewissen Übertreibungen verfallen. Eine theore- 
tische Begründung zeitgeschichtlicher Enthaltsamkeit mit dem Hinweis 
auf jenen Distanzmangel konnte leicht den Anschein erwecken, als wenn 
es möglich wäre, weiter zurückliegende Perioden der Vergangenbheits- 
geschichte „objektiv“ zu behandeln, deren unschätzbarer wissenschaftlicher 
Vorzug eben in der grüßeren Distanz liege. Es ist hier nicht der Ort, 
die Frage nach der Objektivität des Historikers erkenntnistheoretisch zu 


Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 445 


behandeln. Nur soviel wäre einzuwenden, daß auch weiter zurückliegende 
Perioden der Vergangenheitsgeschichte die Objektivität des Historikers 
den schwersten Belastungsproben aussetzen. Am augenfälligsten wird 
das bei allen Perioden, denen wie etwa der Reformationsgeschichte noch 
heute eine besondere Aktualität innewohnt, nur daß die Erforschung 
solcher Perioden durch diese ihre Aktualität nicht zurückgehalten, sondern 
in steigendem Maße belebt worden ist. Man hat jedenfalls zu be- 
denken, daß der Mangel an Distanz keineswegs die einzige Quelle der 
Unsachlichkeit fließen macht. Es kann nicht zugegeben werden, daß 
die Zeitgeschichte schon allein wegen dieses Mangels an Distanz alle 
wissenschaftliche Betrachtung unmöglich mache, wenn doch auch ältere, 
Jahrhunderte zurückliegende Perioden, die diesen Mangel nicht auf- 
weisen, der wissenschaftlichen Durchdringung so viel Kopfzerbrechen 
verursachen. | 

Wie man den der Objektivität drohenden Gefahren für jene älteren 
Perioden der Vergangenheitsgeschichte am ehesten einigermaßen begegnen 
- kann, wenn man sie scharf ins Auge faßt und ihren Aktionsradius genau 
berechnet, so darf man sich auch bei einer methodologischen Grundlegung 
der Zeitgeschichte durch den Mangel an Distanz von einem ähnlichen 
Geschäfte nicht abschrecken lassen. Man muß die Fehlerquellen auf- 
suchen, um sie zu vermeiden. Nur auf diesem Wege wird größere Klar- 
heit über die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen sein. 
Diese Fehlerquellenuntersuchung allseitig auch nur andeutungsweise vor- 
zunehmen, ist in begrenztem Rahmen unmöglich. Es muß genügen, eine 
der verderblichsten aufzuzeigen, um sogleich eine Warnungstafel dabei 
aufzurichten und weit davon abzubiegen, um auch einen ersten positiven 
Einblick in die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen. 

Die Sachlichkeit der Zeitgeschichte wird besonders durch das Messen 
mit zweierlei Maß schwer geschädigt. Auch wissenschaftlich gerichtete 
Schriftsteller scheuen sich nicht, bei Betrachtung der jüngsten Vergangen- 
heit mit zweierlei Maß zu messen. Dem einen Volke wird zum Vor- 
wurf gemacht, was als selbstverständliches Recht des anderen aufgefaßt 
wird. Die eine Partei wird wegen einer grundsätzlichen Anschauung 
oder einer taktischen Maßnahme verworfen, während die andere wegen 
derselben Dinge wohl gar verherrlicht wird. Der Grund für das Messen 
mit zweierlei Maß, was man als den Krebsschaden der zeitgeschichtlichen 
Arbeit bezeichnen kann, ist ein gänzlich unwissenschaftlicher. Er liegt 
zumeist in der persönlichen Stellung des betreffenden Zeithistorikers. 
Dieser hält es für sein gutes Recht, überall da mit zweierlei Maß zu 
messen, wo er seinen politischen Interessen damit zu dienen glaubt. Eine 


446 Justus Hashagen 


einigermaßen paritätische, Licht und Schatten annähernd gerecht ver- 
teilende Betrachtung würde er für Vaterlands- oder Parteiverrat halten. 
Je klarer ein politisches Pflichtbewußtsein entwickelt ist, um so weiter 
verbreitet sich die Übung des Messens mit zweierlei Maß. Und doch 
versündigt sie sich an der vornehmsten wissenschaftlichen Pflicht auch 
des Zeithistorikers: dem Streben nach Wahrheit. Man kann eben die 
Frage nach den Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte nur dann klären, 
wenn der gewohnheitsmäßigen, vorwiegend politisch bedingten Übung des 
Messens mit zweierlei Maß die alte Forderung des Strebens nach Wahr- 
heit entgegengestellt wird. Sie ist heute, angesichts der besonderen 
geistigen und sittlichen Einstellung der beteiligten Kreise um so zeit- 
gemäßer, als unser allgemeiner Wahrheitssinn infolge des Krieges, des 
Nachkrieges und der Revolution auf ein Mindestmaß gesunken ist. 
Darunter hat auch die Zeitgeschichte aufs schwerste zu leiden. Sie kann 
sich nur dann durchsetzen, wenn sie Dienst an der Wahrheit ist. Dieser 
. Dienst kann aber wieder nur geleistet werden, wenn er sich dessen be- 
wußt ist, daß er gerade gegenwärtig außerordentlich erschwert wird. 
Denn mehr als vor dem Kriege hat der Zeithistoriker zu kämpfen gegen 
unbewußte und bewußte Unwahrheiten, Entstellung der Geschichte, Ge- 
schichtsklitterung und Geschichtsfälschung, gegen Irrtum uud Lüge. Die 
Verbandslegende beispielsweise, die sich besonders auf die Vorgeschichte 
des Krieges, den Krieg selbst und die ganze deutsche Geschichte erstreckt, 
hat sich tief nach Deutschland hineingefressen und dort mit der Revo- 
lutionslegende verschwistert. Die geborenen Führer derer, die sich da- 
gegen auflehnen, sind die Historiker. Sie können aber die Führung in 
diesem großen Kampfe der Geister nur dann übernehmen, wenn sie dem 
Messen mit zweierlei Maß grundsätzlich absagen, auch da, wo ihre per- 
sönlichen Interessen, welcher Art sie auch sein mögen, in Mitleidenschaft 
gezogen werden. In diesem Sinne ist für die Gestaltung der Beurteilungs- 
maßstäbe der Zeitgeschichte als Grundforderung zu erheben: daß sie 
paritätisch sein müssen. 

Es soll damit nicht einer äußerlichen Gleichmacherei in der neuesten 
Staatengeschichte das Wort geredet werden. Man mißt nicht mit Zweierlei 
Maß, wenn man individualisiert. Die besonderen Lebensbedingungen 
jeder politischen Macht bedürfen eingehender Beachtung. Für die äußere 
Politik braucht man hier nur den starken Anregungen, die von Ranke. 
M. Lenz und Kjellen ausgegangen sind, weiter zu folgen. Besonders 
die geopolitischen Verschiedenheiten gilt es herauszuarbeiten. Es ist un- 
möglich, ein auf allen Seiten von Feinden umdrohtes Reich der Mitte 
wie Deutschland mit demselben Maßstabe zu messen wie das insulare 


Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 447 


England oder das fast nur auf einer Seite mit einer Festlandsgrenze 
belastete Frankreich. Jene Paritätsforderung erstrebt ja nicht eine mecha- 
nische Parität der Eifersucht, sondern eine verinnerlichte Parität der 
Gerechtigkeit. Gerade wenn also die Beurteilungsmaßstäbe der Zeit- 
geschichte paritätisch sein wollen, müssen sie individualisieren. Das ist 
aber auch bei Würdigung innerpolitischer Größen notwendig. Auch ein 
Parlament oder eine Partei haben individuell verschiedene Lebens- 
bedingungen, von denen man zuvor Kenntnis nehmen muß, ehe man ihre 
Arbeit würdigen kann. Schon hier können die Fehlerquellen, die im 
festen Gestein politischer Gesinnungen und Interessen entspringen, teil- 
weise verstopft werden, wenn man das Gestein durch ruhige Überlegungen 
erweicht. Die Blässe des Gedankens und ein dünkelhafter Rationalismus, 
eine blutleere Neutralität, „Keinseitigkeit“, wie die Holländer sagen, 
werden freilich nicht viel nützen, wohl aber eine ständige innige Be- 
rührung mit der politischen Naturgeschichte, mit der Gesellschaftslehre 
(Soziologie) und mit dem öffentlichen Recht, mit der allgemeinen Erfahrung 
überhaupt, die in der Gegenwart zwar bestimmt geformt ist, aber doch 
ihren Zusammenhang mit aller Erfahrung festhält. Wie der Erforscher 
der neuesten Kunst scheitert, wenn er der Kunst als solcher fernbleibt, 
so bedarf es bei Aufstellung von Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte 
außerhalb des Bereichs persönlich-politischer Velleitäten, vor allem eines 
erheblichen Maßes von allgemeiner begrifflich- empirischer Einsicht, ohne 
die der Historiker auch bei Darstellung weiter zurückliegender Perioden 
scheitern müßte. 

Die Schwierigkeiten für die Gewinnung von Beurteilungsmaßstäben 
der Zeitgeschichte wachsen, wenn man ihren Zusammenhang mit all- 
gemeinen Voraussetzungen der Welt- und Lebensanschauung untersucht. 
Wie jeder Historiker, so ist auch der Zeithistoriker von ihnen abhängig, 
und es ist nur Selbsttäuschung, wenn er wähnt, aus seiner Haut heraus- 
fahren oder über seinen eigenen Schatten springen zu können. Er kann 
gar nicht anders als mit und in seiner Arbeit zu dem für die Zeit- 
geschichte wichtigsten Gegensätzen der Welt- und Lebensanschauung 
Stellung zu nehmen. Aber ist das im Rahmen seiner Wissenschaft über- 
haupt noch möglich? Zeigt es sich hier nicht von neuem, daß wissen- 
schaftliche Anforderungen an das Studium der Zeitgeschichte der Qua- 
dratur des Zirkels gleichzuachten sind? 

Zwischen der Beurteilung der Zeitgeschichte vom Standpunkte im- 
perialistischer Machtpolitik oder pazifistischer Versöhnungspolitik scheint 
ein Ausgleich auf wissenschaftlichem Wege und mit wissenschaftlichen 
Mitteln unmöglich zu sein. Der Standpunkt hier und dort wird um so 


448 Justus Hashagen 


fester eingenommen und behauptet, als für seine Wahl nicht in erster 
Linie wissenschaftliche Erwägungen bestimmend gewesen sind. Ja, die 
ganze Betätigung auf dem Gebiete der Zeitgeschichte wird von dem 
betreffenden Historiker vielleicht gar nur unternommen, um den einen 
oder den anderen Standpunkt zu rechtfertigen. Der Zeithistoriker wird 
zum Apologeten der besonderen Färbung seiner Welt- und Lebensan- 
schauung. Die Wahrheitserforschung als Selbstzweck kann er dann un- 
möglich. mehr verfolgen. Mit anscheinend unentrinnbarer Naturgewalt 
wird er aus dem wissenschaftlichen Fahrwasser immer weiter abgetrieben, 
um schließlich auf den Sandbänken der Tagesschriftstellerei und tenden- 
ziösen Mache festzufahren. Gibt es eine Navigation, die davor be- 
wahren könnte? 

‚Auch im Welt- und Lebensanschauungskampfe der Gegenwart sollte 
sich der gewissenhafte, noch mit einem wissenschaftlichen Pflichtbewußt- 
sein, d.h. mit Wahrheits- und Wirklichkeitssinn ausgestattete Zeithistoriker 
bemühen, seine Beurteilungsmaßstäbe nicht nur und nicht sofort dem 
Räsonnement zu entnehmen, sondern vor ihrer Aufstellung erst die Tat- 
sachen zu Worte kommen zu lassen und vor allem dafür Sorge zu tragen, 
daß dieser vielstimmige Chorus in vollem Umfange und mit all seinen 
Dissonanzen, die nicht künstlich harmonisiert werden dürfen, vernehmbar 
bleibe. Die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte sind unablässig an 
der Welt der Erfahrung nachzuprüfen. Diese Welt der Erfahrung darf 
nicht auf das eigene Ich, möge es noch so reich sein, eingeengt werden. 
Für einen Historiker kann die persönliche Erfahrung nie allein maßgebend 
sein. Gewissermaßen von Amts wegen muß er gegen sie von kräftigem 
Mißtrauen erfüllt und ständig bemüht sein, sie durch geschichtliche Er- 
fahrung im weitesten Sinne zu ergänzen. Diese geschichtliche Erfahrung 
kann freilich der Aufstellung und Bereinigung der Beurteilangsmaßstäbe 
nur zugute kommen, wenn sie sich von der Veräußerlichung freimacht, 
die in bloßer Stoffsammlung ihre Genüge findet, und zu vergleichender 
Betrachtung auf Grund umfassender begrifflich- soziologischer Schulung 
übergeht. Nur ein solcher mühsamerer Weg könnte die Benrteilungs- 
maßstäbe der Zeitgeschichte der Beherrschung durch das persönliche 
Sentiment und Ressentiment entziehen. Von einem unbeirrbaren Wahr- 
heitssucher und also einem Wissenschaftler stammt der Satz: Neque flere, 
neque ridere, nec admirari, sed intelligere. Der rationalistische Bei- 
geschmack, den dieser Satz in Spinozas Munde noch hat, kann heute 
neutralisiert werden durch eine allseitige Bearbeitung der geschichtlichen 
Erfahrung, die allein dazu berechtigen würde, den Beurteilungsmaßstäben 
der Zeitgeschichte festere Formen zu geben. 


Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 449 


Mit der vielgerühmten historischen Methode allein ist es auf dem 
menschheits- und weltumfassenden Gebiete der Zeitgeschichte nicht getan. 
Um für sie Beurteilungsmaßstäbe von halbwegs wissenschaftlichem Cha- 
rakter zu gewinnen, bedarf es eines herzhaften Ausbaus der allgemeinen 
historisch- politischen Methodenlehre. Ein solcher Ausbau würde fester 
gegründet werden, wenn er sich von dem Flugsande der geschichts- 
philosophischen Spekulation und der Spenglerei fernhielte und den reichen 
Boden geschichtlicher Erfahrung bevorzugte. 

Köln. Justus Hashagen. 


l 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 29 


450 


Kritiken. 


Norsk Historisk Videnskab i femti Ar, 1869—1919. Utgift av 
den Norske Historiske Forening, Kristiania, Grøndal & Sen, 1920, 
352 Seiten. 


Bei der in Deutschland im allgemeinen recht mangelhaften Kenntnis 
der nordischen Geschichte und der gegenwärtig aus Valutagründen kaum 
zu überwindenden Schwierigkeit, die skandinavische Fachliteratur zu ver- 
folgen, ist es zu begrüßen, wenn durch eine zusammenfassende Dar- 
stellung wie die vorliegende einmal Gelegenheit geboten wird, wenigstens 
im Überblick zu erfahren, was in einem bestimmten Zeitraum in dem be- 
treffenden Lande gearbeitet worden ist. 1919 konnte die Norwegische 
Historische Vereinigung auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken, 
und aus diesem Anlaß hat sie eine Übersicht nicht nur über die schweren 
Kämpfe, die sie zu bestehen gehabt hat, sondern auch über die norwegische 
Geschichtsschreibung während dieses halben Jahrhunderts gegeben. 

Norwegens Geschichte ist durch die „500 jährige Nacht“ der dänischen 
Herrschaft in zwei Teile gespalten. Das Land hat in der Wikingerzeit 
und im frühen Mittelalter eine nationale Blüte erlebt, die die übrigen 
skandinavischen Staaten hell überstrahlte. Ein starkes, adelsfeindliches 
Königtum, wie es Harald Haarfargar und seine Nachfolger begründeten, 
war die Ursache von Norwegens Größe, aber auch von seinem Fal, 
denn des Landes Schicksal war fortan an das Königshaus geknüpft. Als 
das ausstarb und das Erbrecht erst die Folkunger, dann die dänischen 
Könige auf den norwegischen Thron führte, da gab es keinen Stand, 
keine nationale Organisation, die des Landes Selbständigkeit hätte wahren 
können. Die fünfhundertjährige Nacht hob an. Norwegen wurde zur 
dänischen Provinz, bis der Tag von Eidsfold (17. Mai 1814) ein neues 
Erwachen brachte. 

Die Trennung der norwegischen Geschichte in zwei Halbkreise, die 
anscheinend nicht zueinander passen, spiegelt sich in der norwegischen 
Geschichtsschreibung wieder. Wir haben eine Gruppe, die die Erinnerung 
an die norwegische Großzeit pflegt, die mit Keyser und Munch die Edda 


Kritiken 451 


und Sagakultur als nur norwegisch in Anspruch nimmt und die Sophus 
Bagge nahesteht, und wir haben Unionshistoriker, die wie Yngvar Nielsen, 
L. K. Daae u. a., die Entstehung, Lockerung und Auflösung der schwedisch- 
norwegischen Union zu ihrem Hauptarbeitsgebiet erkoren haben. Diese 
letzte Gruppe wurde naturgemäß vielfach in die politischen Tageskämpfe 
mit hineingezogen, und die enge Verbindung mit Gegenwartsfragen hat 
auch den zur Zeit führenden norwegischen Historiker ein ganz eigen- 
tümliches Gepräge gegeben. Ihre parteipolitische Einstellung bringt sie 
dazu, die Hauptaufgabe der Geschichte darin zu sehen, die Entstehung 
der Klassengegensätze zu erforschen und damit in die modernen Klassen- 
kämpfe einzugreifen. Rückwärtsgehend verschleppen dann Halvdan Koht 
und Christian Collin marxistische Schlagworte wie Klassenkampf und 
Militarismus sogar bis in die Sagazeit. 

Es hat in der norwegischen Geschichtsschreibung der letzten Jahr- 
zehnte natürlich nicht an Versuchen gefehlt, eine Verbindungsbrücke 
zwischen der glänzenden Vorzeit und dem Norwegen der Gegenwart zu 
schlagen, und darüber, sowie über die Erforschung der Gründe des nor- 
wegischen Niedergangs im Mittelalter ist manche Fehde ausgefochten 
worden. Derjenige, dem es schließlich gelungen ist, die verborgenen 
Fäden aufzudecken, die von dem Norwegen des Frühmittelalters durch 
das-Dunkel der Dänenzeit bis zum neunzehnten Jahrhundert führen, ist 
Ernst Sars. Er hat die Gründe dargelegt, weshalb die Norweger ihre 
äußere Selbständigkeit verlieren mußten, ihre innere aber behielten, 
wie aus dieser heraus der norwegische Staat im 19. Jahrhundert neu 
geboren wurde, und warum das ehedem aristokratischste Land später 
das demokratischste wurde. Seine Arbeit „Norge under Foreningen med 
Danmark“ bezeichnet den Beginn eines neuen Abschnittes in der nor- 
-wegischen Geschichtsforschung. Mit Recht setzt man Sars’ Namen an 
erste Stelle, ist er doch auch der einzige norwegische Historiker, der — 
wenn auch mit Hilfe der Franzosen, Fustel de Coulange, Guizot, 
Tocqueville — sich eine eigene geschichtliche Gesamtauffassung ge- 
bildet hat. 

Die Zeit, in der die Deutschen mit Norwegen in nähere Verbindung 
getreten sind, ist natürlich auch verschieden berurteilt worden. Sars 
meint, daß die Hanseaten eine Lücke ausgefüllt und Norwegen wirt- 
schaftlich gehoben hätten. Alexander Buggt und viele der jüngeren be- 
haupten, daß die Deutschen verheißungsvolle Anfänge norwegischen 
Bürgertums und norwegischen Seehandels vernichtet hätten. 

Bis zu einem gewissen Grade kann die vorliegende Schrift eine nor- 
wegische historische Bibliographie ersetzen. Die Haupterscheinungen 

29* 


452 Kritiken 


sowohl was norwegische Reichs- wie Lokalgeschichte anbetrifft, sind 
verzeichnet, ebenso die Quellenveröffentlichungen. Auch nordische Alter- 
tumskunde, Kunst- und Literaturgeschichte sind in besonderen Aufsätzen 
berücksichtigt. Darüber hinaus erfahren wir, wie schon gesagt, das 
Wichtigste über die Hauptrichtungen der jüngeren norwegischen Ge- 
schichtsschreibung. Wenn man bedenkt, auf wie verhältnismäßig wenigen 
Schultern in dem kleinen Lande die Arbeit geruht hat, so wird man 
den norwegischen Historikern seine Hochachtung für das, was sie in den 
letzten 50 Jahren geleistet haben, nicht vorenthalten können, und was die 
vorliegende Schrift betrifft, so muß man bedauern, daß sie nicht auch 
in deutschem Gewande erschienen ist. Sie würde der norwegischen Ge- 
schichtswissenschaft in Deutschland sicherlich manchen Freund werben 
können. 
Greifswald. Johannes Paal. 


Friedrich Lenz, Staat und Marxismus. Grundlegung und Kritik 
der marxistischen Gesellschaftslehre. Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta 
Nachf., 1921. XXIV, 1758. 8,1. 


Nachdem die Sozialdemokratie, durch die Revolution zur Macht empor- 
gehoben, sich in die Möglichkeit versetzt sah, ihr soziales Reformprogramm 
in die Wirklichkeit überzuführen, trat das Überraschende ein, daß sie 
resignierte und von wesentlichen Eingriffen in das gesellschaftliche und 
wirtschaftliche Leben absah. Diesen Punkt nimmt Lenz zum Ausgang 
für seine Betrachtungen, entwickelt aber vorerst, um einen sicheren Be- 
ziehungspunkt zu haben, seine eigene Staatsauffassung an Hand der polaren 
Begriffe Macht und Wirtschaft, dabei Macht ganz im Sinne Rankes 
fassend als ein geistiges Wesen, das sein eigenes Leben hat und sich 
seinen Wirkungskreis bildet. Da das Verhältnis von Macht und Wirt- 
schaft in ruhigen Zeiten verborgen ist und erst zutage tritt in „den 
Konstellationen jener kritischen Momente ..., in denen ein gewaltiger 
Staatenkampf die sonst latenten Abhängigkeiten offenbart“, wählt Lenz 
für seine staatstheoretischen Erörterungen das Jahr 1918 als Schnitt- 
fläche und weist mit gründlicher Kenntnis weltwirtschaftlicher Zusammen- 
hänge nach, daß die staatliche Macht das Primäre ist und daß alles wirt- 
schaftliche Leben von ihr die entscheidenden und bestimmenden Impulse 
erhält. Diesem „Gesetz der Außenkonstellation“ hat sich auch die Sozial- 
demokratie nicht entziehen können, als sie in dem für die Verwirklichung 


ı Die Tatsache, daß vor kurzem bereits eine zweite Auflage notwendig 
wurde, zeugt von der Beachtung, die die Schrift gefunden hat: 


Kritiken 453 


ihrer Ideen denkbar ungeeigneten Augenblick zur politischen Macht ge- 
langte. So erklärt sich die eigentümliche Zurückhaltung der Sozial- 
demokratie, die sie erst gar. nicht ernstlich versuchen ließ, ihre Gesell- 
schaftsordnung an die Stelle der bisherigen zu setzen, auf die Gefahr hin, 
durch die Unterwerfung unter das Diktat des Feindbundes den Keim 
der Zersetzung in ihre eigenen Reihen zu tragen. Auch in der ganz 
andersartigen Entwicklung des Sozialismus in Rußland sieht Lenz nur 
eine Bestätigung des Gesetzes der Außenkonstellation, denn der russische 
Marxismus in seiner radikalsten Form verdanke die Möglichkeit seiner 
Durchsetzung nicht zuletzt der Tatsache, daß ihn sich der russische Staats- 
gedanke angeglichen und zur äußersten gegensätzlichen Formulierung seines 
Standpunktes veranlaßt habe. 

Zum eigentlichen Thema übergehend sieht Lenz den „Kernpunkt der 
marxistischen Gesellschaftslehre“ in der Auffassung vom gesetzmäßigen 
Ablauf der geschichtlichen Entwicklung in der Form einer dialektischen 
Trichotomie, deren erste Stufe erfüllt ist von dem „Dämmern einer Ur- 
geschichte, die nur kommunistisch lebende primitive Gruppen kennt“, 
auf deren zweiten Stufe dann die gesellschaftlichen Kräfte den Klassen- 
staat mit seiner engen Verbindung von politischer Macht und herrschender 
Klasse bervorbringen, während auf der letzten Stufe der Staat zugleich 
mit den Klassengegensätzen von der Gesellschaft in sich aufgehoben wird 
und abstirbt. 

Durch die Art der Behandlung hat Marx selbst der Erkenntnis seiner 
Geschichtsauffassung die größten Schwierigkeiten bereitet. Will man 
seine Lehre aus den einzelnen zerstreuten Bruchstücken rekonstruieren, 
so hat man auszugehen vom unbedingt Feststehenden, Sicheren. Das 
ist bei Marx wie bei den anderen Junghegelianern, die sich zur Frage 
der geschichtlichen Entwicklung geäußert haben (Lenz nennt Gustav 
Lenz, es könnten noch mehrere andere Namen beigebracht werden), die 
Überzeugung, am Anfang des die Entwicklung des Menschengeschlechts 
abschließenden Zeitalters zu stehen. Gehen wir sodann mit der Frage- 
stellung nach der Eigenart der vorangehenden Glieder des dialektischen 
Prozesses an die vielinterpretierten Stellen seiner Werke heran, in denen 
er seine Geschichtsauffassung niedergelegt hat, so zeigen die Abschnitte 
im „Elend der Philosophie“ und in der Einleitung zur „Kritik der poli- 
tischen Ökonomie“ mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß die Ideal- 
gesellschaft der Zukunft aus der Gesellschafts- und Wirtschaftsstufe der 
Bourgeoisie dadurch hervorgeht, daß deren antagonistisches Element, das 
Proletariat, die Fesseln der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung 
sprengt, wie auch die Bourgeoisie ihrerseits wieder auf eben dieselbe 


454 Kritiken | 


Weise aus dem antagonistischen Element der von ihr gesprengten feudalen 
Gesellschaftsordnung hervorgegangen ist. Diesen dialektisch - trichoto- 
mischen Dreiklang Feudalismus — Bourgeoisie — klassenloser Zukunftsstaat 
können wir also ebenfalls als gesichertes und feststehendes Ergebnis 
buchen. Alle Versuche aber, durch Interpretation der in Frage kommenden 
Stellen deutlich zu machen, wie Marx sich den organischen dialektischen 
Zusammenhang der Vorgeschichte, der antiken und der orientalischen 
Wirtschaftsstufen mit dieser sich so deutlich abhebenden Trichotomie ge- 
dacht hat, sind mir bisher infolge der Unbekümmertheit der Marxschen 
Diktion zuschanden geworden, so daß ich glaube, daß wir uns in diesem 
Punkte mit einem non liquet werden bescheiden müssen. In Marxens 
Sinn ist das kein Fehler, denn er war philosophischer Realist, dem es 
durchaus genügte, die Entwicklung, in der er selbst stand und der seine 
Ziele angehörten, einer strengen Gesetzmäßigkeit unterworfen aufzeigen 
zu können. 

Angesichts dieses so klar gezeichneten dialektischen Verhältnisses von 
Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat der Urgeschichte die von Lenz 
angenommene Stellung der Position in der dialektischen Trichotomie zu- 
weisen zu wollen, das hieße denn doch Marx eines Mangels an logischer 
Folgerichtigkeit zeihen, der bei einem so scharfen philosophischen Kopf 
nicht gut vorausgesetzt werden kann. Lenz kommt auch nur zu dieser 
unmöglichen Annahme, weil er nicht scharf genug zwischen Marx und 
Engels unterschieden hat. 

Das einzigdastehende Verhältnis beider Männer hat zur Voraussetzung 
nicht ihre Wesensgleichheit oder auch nur -ähnlichkeit, sondern es beruht 
im Gegenteil auf ihrer Ungleichheit und Grundverschiedenheit. Nur in 
gegenseitiger Ergänzung vermochten sie das Werk zu schaffen, das als 
eine Einheit fortwirkte. Engels hat auf anderen Gebieten, besonders 
dem ökonomischen, so viele Verdienste, daß es keine Herabsetzung für 
ihn bedeutet, wenn wir feststellen, daß er ein völlig unphilosophischer 
Kopf war. Dieses Urteil ist wohl nicht zu hart bei einem Mann, der 
z. B. der philosophischen Leistung Kants so verständnislos gegenüber- 
stand, daß er die Frage nach der Übereinstimmung von Ding an sich 
und Erscheinung durch den Hinweis auf den praktischen Gebrauch, den 
wir von den Dingen machen, glaubte lösen zu können. „The best proof 
of the pudding is in the eating!.“ Ebenso läßt seine Anwendung des 
Begriffs der Dialektik Zweifel entstehen, ob er sie je wirklich ver- 
standen hat. 


1 „Neue Zeit“ 1893 I, 15. 


Kritiken 455 


Die Lehre von der Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Werdens 
ist aber durchaus philosophische Konstruktion und kann daher nur als 
eine Leistung von Karl Marx in Anspruch genommen werden, wogegen 
Engels’ Bedeutung für die Gesellschaftslehre sich im wesentlichen in der 
Rolle des Popularisators erschöpft, und was er an Eigenem zur Frage 
der Geschichtsauffassung gegeben hat, weist ihm, schon durch den Zeit- 
punkt seines Erscheinens, seinen Platz unter den Fortbildnern der Marx- 
schen Geschichts- und Gesellschaftslehre an. Lenz hat diesen Niveau- 
unterschied der beiden Männer wohl erkannt und weist mehrfach anf 
ihn hin, aber er hat dieser Erkenntnis nicht die aus ihr sich für sein 
Problem ergebenden fruchtbaren Folgerungen zu ziehen gewußt. 

In den nun folgenden Abschnitten stellt Lenz Marx in den geistes- 
geschichtlichen Zusammenhang hinein und spürt, unter Aufzeigung aller 
Umbiegungen und Fortbildungen, die sich diese Ideen gefallen lassen 
mußten, die Quellen auf, aus denen Marx bewußt oder unbewußt geschöpft 
hat: Hegel, von dem er die Gesetzmäßigkeit des sozialen Geschehens als 
Schema für die Entwicklung der. Menschheit hatte, Rousseau, dessen 
societe und forces propres zur „Gesellschaft“ und zu den „gesellschaft- 
lichen Kräften“ umgebildet wurden,, die Ideen der französischen Revo- 
lution, die ihm mit ihrer Abstraktion der Begriffe homme und citoyen 
das Vorbild zu seiner Trennung der Gesellschaft vom bürgerlichen Staat 
gaben. Dabei wird die nahe Verwandtschaft der Marxschen Produktiv- 
kräfte mit dem absoluten Geist Hegels und dem ursprünglichen Genius 
Rankes ins hellste Licht gerückt. Aber es wird auch das große Neue 
betont, das Marx gebracht hat: sein Hinausschreiten über die naturrecht- 
liche Konstruktion des vereinzelten Jägers und Fischers, diese Schöpfung 
des phantasielosen 18. Jahrhunderts, seine Überwindung der Smith und 
Ricardo, denen die Produktionsverhältnisse ihrer Zeit ewige Gesetze der 
Gesellschaft waren, durch die Erkenntnis, daß „die Formen der Gesell- 
schaft keine absoluten“ sind, sich vielmehr „mit dem empirischen Dasein, 
das sie veranschaulichen, selber wandeln“. | 

Aber die Kritik der marxistischen Gesellschaftslehre bleibt nicht beim 
Aufzeigen dieser inneren Bedingtheiten und Abhängigkeiten stehen, das 
theoretische Gebäude wird auch von außen her mit guten Gründen in 
seinen Fundamenten erschüttert. Es wird als philosophische Konstruktion 
aufgezeigt, der eine entsprechende Unterbauung durch empirische Er- 
fahrung durchaus fehlt, zudem keineswegs entstanden als das Ergebnis 
des Strebens eines nach Erkenntnis dürstenden Geistes, sondern wesent- 
lich geschmiedet als Waffe zum Kampf von einem Manne, der, vom 
preußischen Staat aus seiner Bahn geschleudert, den Staat schlechthin 


* 


456 Kritiken 


mit glühendem Hasse bedachte, in diesem Hasse zur grundsätzlichen 
Negierung des Staates fortgeschritten war und zu diesem Zwecke in seiner 
Lehre die Gesellschaft begrifflich von ihm losgetrennt hatte. Diese 
Scheidung von Staat und Gesellschaft, die einen wesentlichen Bestandteil 
der marxistischen Sozialtheorie ausmacht, wird einer doppelten Probe 
unterworfen, der der Geschichte und der Politik zu Anfang des Aus- 
einandertretens beider und bei ihrer schließlichen Wieder vereinigung, und 
weiterhin wird gezeigt, daß Marx den begrifflichen Widerspruch, der darin 
liegt, daß die staatlichen Rechtsnormen schon in der gesellschaftlichen 
Basis enthalten sind, dann aber infolge der Lostrennung des politischen 
Staates von derselben noch einmal im Überbau auftreten, weder an den 
Produktionsverhältnissen früherer Zeiten, noch an den konkreten Rechts- 
verhältnissen der bürgerlichen Epoche aufzulösen vermocht hat. Als 
einen der schlimmsten Mängel im Denken von Marx und Engels empfindet 
es Lenz, daß sie alles politische Geschehen rein innerstaatlich sehen, ohne 
zu bemerken, daß der Staat auch ihm eigentümliche, für sein Wesen 
entscheidende außenpolitische Aufgaben hat. 

Diese kritischen Ausführungen „unterbaut“ nun Lenz in einem „Ur- 


sprung des Marxismus“ überschriebenen Abschnitt. Hier wird die Hin- 


wendung Marxens zum Sozialismus vom historischen Standpunkt aus 


| gewürdigt, es werden die Einflüsse untersucht, unter denen er seinen 


Weg nahm, und im ganzen wohl richtig, wenn vielleicht auch mit einer 
gewissen Überschätzung Feuerbachs bei gleichzeitig zu geringer Ein- 
schätzung Lorenz Steins .gezeichnet, vor allem aber wird der Primat 
des wollenden Politikers vor dem erkennenden Gesellschaftswissenschaftler 
betont. Wieder drängt sich die Parallele mit Hegel auf, der auch mit 
seinem System die Periode der wahren und endgültigen Erkenntnis herauf- 
gebracht zu haben glaubte. 

Zum Schluß verfolgt Verfasser in zwei Kapiteln die Wandlungen der 
marxistischen Gesellschaftslehre in Rußland und Deutschland und gibt 
wertvolle Anregungen und Problemstellungen für eine Geschichte des 
Sozialismus in diesen Ländern. 

Im ganzen ist festzustellen, daß Lenz sehr richtig erkannt hat, daß 
philosophische Systeme nicht in sich selbst ruhende logische Gedanken- 
gebäude sind, sondern bedingt durch die persönliche Eigenart ihres Schöpfers, 
aus der sie mit Notwendigkeit hervorwachsen. So schickt er denn seiner 
Schrift in einer umfangreichen Einführung ein Bild des Menschen Marx 
voraus, das mit zu dem Besten gehört, was über diesen Denker geschrieben 
worden ist. Lenz ist bis ins Innerste der Marxschen Persönlichkeit vor- 
gedrungen, von wo aus erst die synthetische Einheit dieser Individualität 


Kritiken 457 


sichtbar wird. Aber auch diese Erkenntnis hätte noch in ganz anderer 
Weise für die Untersuchung fruchtbar gemacht werden können; vielleicht 
hätte dann die Schrift jene innere Einheit und Geschlossenheit erhalten, 
deren Fehlen sich gelegentlich recht störend geltend macht. So ist die 
Linienführung mitunter ein wenig kraus, Probleme werden aufgeworfen, 
aber sprunghaft geht die Darstellung an ihrer Lösung vorüber anderen 
Gedankengängen zu. Mag das auch zu einem guten Teil in der Eigenart 
der Arbeit liegen, denn sie soll keine monographische Behandlung des 
Themas sein, das stellt Lenz ausdrücklich fest, sondern eine Schrift pro- 
grammatischen Charakters, so wird man dies doch bedauern und fragen, 
ob es der Gesellschaftswissenschaft nicht dienlicher gewesen wäre, wenn 
Verfasser sich noch einige Jahre mit dem Stoff getragen und dann die 
abschließende Arbeit vorgelegt hätte, zu der er sich in seinem vorläufigen 
Buche von vielen Seiten her als qualifiziert erweist. Aber vielleicht 
kommt das noch. H. Wendorf. 


Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte. 
München 1923, Beck. (A. u. d. T.: Handbuch des deutschen Unter- 
richts für höhere Schulen. Herausgegeben von A. Matthias. Bd. V, 1.) | 
710 8., 30 Taf. 


Das Erscheinen der zweiten Hälfte der Kauffmannschen Altertums- 
kunde (die erste kam 1914 heraus und wurde in dieser Zeitschrift XVII 
[1914], 103f. angezeigt) war bereits für 1915 angekündigt worden. Die 
Befürchtung, das Werk werde ein Torso bleiben, hat sich erfreulicher- 
weise als unbegründet erwiesen. Man darf den Verfasser zur Vollendung 
seiner großangelegten, mühevollen Arbeit aufrichtig beglückwünschen, die 
ein wertvolles Hilfsmittel für die Studien auf dem Gebiete der germa- 
nischen Altertumskunde bildet. Der vorliegende Band behandelt die 
Staatengründungen der Ost- und Westgermanen auf römischem Boden 
und der in der Heimat zurückgebliebenen Völker, das Siedelungswesen, 
die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die künstlerische Ent- 
wicklung. Der Hauptwert ruht in der übersichtlichen Zusammenfassung 
der bisherigen Forschungsergebnisse, wobei auclı die ausländische Literatur 
ausgiebig herangezogen ist; nur weniges ist übersehen worden. Ob es 
zweckmäßig war, bei den Personennamen die altgermanischen uns fremd 
anmutenden Formen (Audwaker, Thiuderic, Gailamir usw.) statt der uns 
geläufigen, auf die römische Überlieferung zurückgehenden (Odowakar, 
Theoderich, Gelimar) anzuwenden, darüber läßt sich streiten. Dann hätte 
aber konsequenterweise dasselbe Verfahren bei den Volksnamen durch- 
geführt werden müssen, z. B. Austrogoten statt Ostgoten, Wisigoten 


458 Kritiken 


statt Westgoten, wie der Verfasser ja auch sonst von Chimberu, Haugen, 
Hasdingen spricht. Inkonsequent ist es auch, wenn einerseits von Mer- 
wingern, andererseits von Karolingern die Rede ist. Zu den zahlreichen 
Theorien über den Ursprung der Alemannen stellt Verfasser die neue 
(S. 89 f.), daß diese von den Chatten ausgegangen seien, ohne jedoch 
irgendwelche sicheren Beweise dafür erbringen zu können; es wird viel- 
mehr bei der Ansicht, daß die Semnonen als die Urväter jener zu gelten 
haben, verbleiben müssen. In seiner lehrreichen, von Kauffmann über- 
sehenen Schrift: Chatten — Hessen — Franken führt Georg Wolff aus, 
daß die Chatten, deren Identität mit den Hessen wohl nicht zu bestreiten 
sei, sich nicht wesentlich über ihre ursprünglichen Wohnsitze, das Gebiet 
der Fulda mit der Eder und Schwalm sowie das der oberen und mitt- 
leren Lahn ausgebreitet haben. Wahrscheinlich sei nur, daß sie nach 
dem Untergange der Römerherrschaft sich des Teiles des nordmainischen 
Limesgebietes nördlich des Zusammenflusses von Nidda und Nidder be- 
mächtigt haben. Wenn ich auch im Gegensatze zu Wolff die Chatten 
als einen ursprünglichen Bestandteil der Franken ansprechen möchte, so 
ist doch sicher, daß ihr Anteil an der germanischen Kolonisation sehr 
gering zu veranschlagen ist. Zu S. 135ff. ist die Arbeit Plettkes, Ur- 
sprung und Ausbreitung der Angeln und Sachsen (Schuchardt, Die Urnen- 
friedhöfe in Niedersachsen III, 1), Hildesheim 1921, zu vergleichen. 
Dieser kommt auf Grund des archäologischen Materials zu dem Schluß, 
daß die Besiedler des Landes nördlich der Themse, die archäologisch nahe 
verwandten Angeln und Sachsen, aus Schleswig-Holstein und Nordhannover 
stammten, während die Bewohner Kents, die Jüten, deren Kultur von 


der anglosächsischen scharf zu trennen ist, aus dem gegenüberliegenden . 


Frankreich oder Nordbrabant gekommen sind. Nach Kauffmann wären 
dagegen nur Sachsen (Niedersachsen und Niedersweben, Jüten und Nord- 
friesen) und Angeln zu unterscheiden. Unter dem Einflusse der An- 
sicht von Dopsch nimmt Verfasser S. 320 an, daß bei der Landnahme 
der Baiern die Sippen nicht mehr die Grundeigentümer gewesen seien; 
doch vergleiche dazu die neueren Bemerkungen Riezlers, Sitzungsberichte 
der Münchener Akademie 1920, 16. Abhandlung. Irrig ist die Bemerkung 
S. 334, daß schon Chlodowech die Römer in den fränkischen Heeres- 
verhand aufgenommen habe; vgl. meine Geschichte der deutschen Stämme 
II, 554. Zu mehreren Ausstellungen geben die Ausführungen über die 
ostgotischen Einrichtungen Anlaß (S. 386 fl.). Es ist falsch, daß Theoderich 
d. Gr. das Münzregal besessen und Münzen mit seinem eigenen Bildnis 
geprägt hat. Die bekannte oft abgebildete vermeintliche Goldmünze mit 
des Königs Porträt ist kein kursfähiges Geld, sondern ein Medaillon, 


Kritiken 459 


das zur Feier seiner Tricennalien ausgegeben worden ist. Theoderich 
war ferner nicht König von Italien, sondern nur König der Goten und 
zugleich kaiserlicher Statthalter von Italien. Was S. 398 über „das 
Oberhaupt der Gefolgsleute (Seneschall)“ gesagt wird, „der das Verdienst 
gehabt habe, gegen die unaufhaltsame Romanisierung das germanische 
Bildungsideal hochgehalten zu haben“, ist mir unverständlich. Die Diener- 
schaft am ostgotischen Hofe stand unter dem praepositus cubiculi bzw. 
dem cura palatii und dem magister officiorum; einen maior domus, der 
wie bei den Franken der Vorsteher des militärischen Gefolges gewesen 
wäre, gab es bei den Ostgoten nicht. Wie das Verhältnis der ostgotischen 
maiores domus, deren es mehrere gleichzeitig gab, zu den übrigen gotischen 
Gefolgsleuten gewesen ist, wissen wir nicht. Der vandalische praepositus 
regni entspricht einem heutigen Ministerpräsidenten. Die in der Lex 
Burg. erwähnten domestici (S. 401) bezeichnen nicht die Hofdienerschaft 
im allgemeinen, sondern sind Beamte mit bestimmten Funktionen, ebenso 
wie die mit ihnen in gleicher Linie genannten cancellarii (vgl. dazu 
Mommsen, Neues Archiv XIV, 476 fl.), maiores domus; sie gehören der 
Domänenverwaltung an. Die burgundischen maiores domus nostrae sind 
ohne Zweifel königliche Hausbeamte und weder mit den fränkischen noch 
mit den ostgotischen zu vergleichen. — Zur Kunstentwicklung sei hin- 
gewiesen auf die soeben erschienenen Bücher von Aberg, Die Franken 
und Westgoten in der Völkerwanderungszeit — Die Goten und Lango- 
barden in Italien. Upsala 1923. | 
Dresden. Ludwig Schmidt. 


l 
Paul Th. Hoffmann, Der mittelalterliche Mensch. Gesehen aus 
Welt und Umwelt Notkers des Deutschen. Friedrich Andreas Perthes 
A.-G., Gotha 1922. 356 S. 


Hoffmann war zu der Erkenntnis gekommen, daß er „den mittel- 
alterlichen Menschen in seiner typischen und zugleich umfassenden Artung“ 
umreißen könne, wenn er „Notkers Gestalt in seiner ganzen weiten Um- 
welt, in seiner seelischen und geistigen Sphäre zu zeichnen“ versuche 
(S. 290). So hat er sich denn mit Andacht und Ernst gemüht, das 
reiche Leben, das im Tale der Steinach von den Tagen des irischen 
Gallus bis etwa zum Tode Notkers des Breitlippigen, also bis in das 
erste Viertel des 11. Jahrhunderts blühte, vor allem aber diesen Notker 
selbst neuzeitlichen Augen sichtbar zu machen. Er will an Notker nicht 
bloß das Einmalige beachten, sondern zugleich herausheben, wie dieser 
Mönch in der Besonderheit seines Lebens das Wunschbild des mittel- 
alterlichen Menschen überhaupt verkörpert. Dieser sein mittelalterlicher 


s 
460 Kritiken 


Mensch soll den überwirklichen Träger eines Lebenswillens darstellen, 
der sich etwa von der Völkerwanderungszeit bis gen Dante hin seine 
Welt baut. Hoffmann bekundet übrigens, daß er nicht wähnt, mit Notker 
„den ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ aufweisen zu können, 
daß vielmehr das Klösterliche und Heimatliche der Notkerwelt Grenzen 
setze (S. 290). Er glaubt mithin, nur den mönchischen Menschen ia 
dem von jener Zeit gewollten Umriß gezeigt zu haben. 

Wer sich gegenwärtig hält, wie sich das deutsche Schrifttum, also 
auch das deutsche Geistesleben ‚während des Mittelalters entwickelt hat, 
wird mit einer gewissen Unruhe zu einem Buche greifen, das in dem 
sprachgewaltigen Lehrer, der unter den Ottonen wuchs und am Ende 
der sogenannten althochdeutschen Zeit verschied, den „mittelalterlichen 
Menschen“ festlegen will. N otker starb am Peterstage des Jahres 1022. 
Ich erinnere kurz daran, wieviel Erkenntnisse und Erlebnisse drei, vier 
Menschenalter später zu Mönchen und Laien gehören. Seit dem späten 
11. Jahrhundert sind die eigentlichen Scholastiker da, die eine durch die 
Forderungen der Religion bestimmte Welt mit dem Geiste zu umgreifen 
suchen. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts werden durch den 
Kampf, der zwischen den Trägern der weltlichen und geistlichen Macht 
ausbricht, Gesamtheiten erregt, weil der mittelalterliche Reichsgedanke 
und der mittelalterliche Begriff der Kirche jetzt in weiten Kreisen ge- 
öffnete Seelen finden. Im endenden 11. Jahrhundert drängt man zum 
Heiligen Lande, da die Menschen in die Weite sehen und die heiligen 
Stätten als ein ergreifbares Ziel auffassen. Um 1100 beginnt eine zu- 
sammenhängende Literatur romanischer und deutscher Sprache, weil die 
Geister eine höhere Stufe der Mündigkeit erstiegen haben. Bald nach 
Notkers Tode wellt über St. Gallen die mönchische Reformbewegung bin, 
die durch die Hirschauer im letzten Teile des Jahrhunderts besondere 
Wucht erhalten sollte. Dies Ereignis nenne ich zuletzt, da ich mich 
nicht damit begnügen darf, es in einem Satze zu erwähnen. Hoffmann 
beklagt mit anderen, was der Reformeifer hinwegschwemnite (S. 72, 77, 
81). Für den Erforscher deutschen Schrifttums ist es ebenso wichtig zu 
erkennen, was aus dem aufgerissenen Erdreich vermönchter Seelen auf- 
wuchs. Gewiß, die inselhafte Kultur des althochdeutschen Klosters mit 
ihrer bunten Mischung von Strenge und Lässigkeit war unwiderbring- 
lich dahin. Aber gerade deutsche geistliche Dichtung, in der etwas vom 
Feuer der Reformer lodert, zeigt, was gewonnen war. Damals scheiden 
sich die Seelen der Mönche und auch der Laien mit einem gegen die 
vorausliegenden Zeiträume gesteigerten Bewußtsein von der Umwelt ab, 
damals entdecken die Seelen stärker als zuvor ihre Verbundenheit. Sie 


Kritiken 461 


werden geweitet, in die Höhe gewölbt, vertieft. Beachtet man so, was 
um 1100 die Seelen erregen kann, so sieht man leicht, daß Notker noch 
in einer anderen Welt lebte. Er stellt als Lehrer einer Klosterschule 
die Kenntnis geistlicher Bücher über die Kenntnis der sieben freien Künste. 
Gleichwohl merkt man, wenn er erläutert, daß er selbst ganz da ist, 
wenn er über Rhetorisches und Logisches spricht, wenn er Sacherklärungen 
herbeiträgt. Er ist weder ein eigentlicher Theologe, noch ein eigentlicher 
Dialektiker, noch ein eigentlicher Naturgelehrter, noch gar ein eigent- 
licher Humanist. Alles, was im hohen und späten Mittelalter als selb- 
ständige Richtung geistigen Strebens erscheint, als Richtung auf das 
Theologische, auf das Dialektische, auf die Natur, auf die mit der Antike 
gegebene Weltlichkeit, all das ruht in Notker noch ungeschieden. Zwar 
weist er weit über seine Zeit binaus dadurch, daß er bewußt das Latein 
darch das Deutsche ersetzt; aber als Gelehrter, als Mönch, als Mensch 
gehört er zur Jahrtausendwende Wer aus diesem Notker das Urbild 
des mittelalterlichen Mönches herausarbeiten will, setzt sich der Gefahr 
aus, daß er entweder allzuweit von jenen großen Mönchen des 12. und 
13. Jahrhunderts abbleibt, die aus reicher Seele mit großer Bewegung 
spenden oder daß er die Seele des frühmittelalterlichen, des althoch- 
deutschen Menschen künstlich aufdehnt. Hat Hoffmann diese Gefahren 
gebannt? 

In den einleitenden Abschnitten (1 — 4) sieht der bewegliche Verfasser 
aus großer Entfernung, in der Farbenunterschiede verschwinden, auf den 
weiten Raum der Spätantike und des Mittelalters. Darum kann er seine 
Beobachtungen in die unglückliche Formel, die aus vielen Gefächern eins 
macht, fassen: Ziel des Mittelalters sei das „Reich nicht von dieser 
Welt“ (S. 3). Laotsze und Buddha, also Fremdartiges soll Mittelalter- 
liches, also Nahes erläutern (vgl. das Register unter Buddha, Laotsze, 
Nirwana, Tao). Der schwere Körper historischer Erscheinungen droht 
auf diese Weise gelegentlich zur durchsichtigen flatternden Hülle zu 
werden. 

Hoffmann plaudert sodann über die Benediktinerregel (5), schildert 
das alte St. Gallen, spricht von den Mönchen des Klosters (6—9). Mich 
dünkt es eine besonders schwierige Aufgabe zu sein, das Erlebnisfeld f 
der frühmittelalterlichen Menschen abzustecken. Der Verfasser deutet 
allerdings ohne Hemmung, was uns die Überlieferung zurückließ. Aber 
die alten Mönche stehen oft in einer Lebendigkeit da, die erweist, daß 
zu viel in spröde Nachrichten hineingelesen ist. 

Die Hälfte des Buches gehört Notker und seinen Schriften. Hoff- 
mann legt dar, was Notkers Schriften enthalten, d. h. was Notker vor- 


462 Kritiken 


getragen, im Unterricht hingereicht hat. So wird des Boethius Conso- 
latio philosophiae, so des Martianus Capella Hochzeit des Merkur und 
der Philologie klug durchgesprochen. Nirgends ist jedoch ganz scharf 
die Frage gestellt, wie weit Notker und seinen Zeitgenossen der Gehalt 
dessen, was sie weitergaben, zu lebendigem Besitz geworden war. Aus 
der Art, wie Notker eindeutscht, wird man gewißlich schließen müssen, 
daß er, der Zeitgenosse Gerberts, das, was er lehrt, ganz anders be- 
herrschte als Mönche der beiden vorausliegenden Jahrhunderte. Aber 
das Verständnis hat Grade. Und wieviel von dem, was Notkers Worte 
an sich enthalten können, hell beleuchtet im Lichtkegel seines Bewnßt- 
seins stand, bedarf sorgsamer Untersuchung. Nur auf eine Stelle will 
ich hindeuten. Besonders stark zeigt sich, wie sorglos Hoffmann er- 
läutert, als er von „Notkers Mystik“ spricht (S. 280—282). Er führt 
. da Psalmenworte und zugehörige Erklärungen an, die Notker, anerkannten 
Kommentatoren folgend, in seine Sprache hinübergerissen hat. Ich weiß 
nicht, ob von Hoffmann gründlich nachgeprüft ist, was Notker seinen 
Quellen verdankt. Mir fällt auf, daß er die Schrift H. Naumanns über 
Notkers Boethius (Quellen und Forschungen 121, 1913) nie anführt. 
Wie dem aber auch sei, selbst wenn über einigen Stellen, so wie sie 
die Überlieferung bringt, ein mystischer Glanz liegt, so darf man doch 
noch nicht von „Notkers Mystik“ reden. Daß Notker dem Urbild des 
Mönchs, wie er es sah, mit aller Kraft nachstrebte, daran ist mir kein 
Zweifel. Aber man hat sich zu fragen, ob Notkers religiöser Drang aus 
den tiefsten Gründen der Seele kommt, oder ob Notker doch nicht der 
Richtung seines Innern nach vor allem ein Gelehrter ist, und zwar ein 
Gelehrter, der Sacherklärung will, der ganz besonders sich um die Form, 
die Verkörperung seiner Gedanken müht. Hoffmann hebt einmal hervor, 
daß Notker mit seiner Verdeutschung logischer Schriften „unbestreitbar 
weit über seine Epoche“ hinausragt (S. 185). Leider erzählt er über 
Notkers Sprache und Stil viel zu wenig. Da Notker zu den großen 
Sprachmeistern unseres Volkes gehört, sollte ein Notkerbuch vor allem 
dem Sprachmeister Notker gelten !. Den Verfasser mag gerade sein 
Hauptziel, in Notker den mittelalterlichen Menschen hinzustellen, verhin- 
dert haben, das, was nicht allgemein mittelalterlich an Notker ist, in 
den Mittelpunkt der Notkerwelt zu rücken. Die Folge ist leicht zu 
erschließen. Weil Hoffmann nicht ausreichend erläutert, wie die Sprache 


ı Wie wenig der Verfasser uns die Sprache Notkers, also das Größte, was 
wir von Notker haben, verstehen lehrt, darüber sage ich Einiges im Anzeiger 
für deutsches Altertum. 


Kritiken 463 


Notkers aufgebaut ist, weil er obendrein nicht vorsichtig genug unter- 
sucht, bis zu welchem Grade Notker den Inhalt seines Wissens durch- 
seelt, kann er kein hinlänglich scharfes Notkerbild geben. 

Ich habe den Eindruck, daß Hoffmann mit anderen kein sicheres Gefühl 
dafür hat, wie sehr der weite Zeitraum, dem man den Namen „Mittel- 
alter“ aufzudrücken pflegt, in sich Zeitspannen eigenwertigen Lebenswillens 
und Lebensstiles birgt. Es ist etwas Eigenes um den Völkerwanderungs- 
stil, etwas Eigenes um den Schwung der Karolingerkreise, etwas Eigenes 
um die Jahrtausendwende, etwas Eigenes um die Stauferzeit, etwas 
Eigenes um das späte Mittelalter, das für Deutschland das gotische 
Mittelalter ist. Es lassen sich Kennzeichen angeben, die alle oder einen 
Teil solcher Zeitspannen und Stile gegenüber der Antike und dem, was 
sich nach dem Mittelalter erhebt, einen. Es lassen sich die überwirk- 
lichen Urbilder der mittelalterlichen Berufe — Herrscher, Priester, Mönch, 
Ritter, Handwerker — in unbestimmten Umrissen zeichnen. Mit solchem 
allgemein Mittelalterlichen vermag man natürlich nicht die Sonderwelt 
einer Einzelperson, eines Einzelstiles auszufüllen. Man kann umgekehrt 
nicht von irgend einer Einzelperson oder von irgend einer begrenzten Zeit- 
spanne aus das allgemein Mittelalterliche bestimmen, ohne sehr genau 
zugleich die Eigenart der übrigen Zeitspannen vor sich zu haben. Wer 
jedoch die verschiedenen Zeitspannen des sogenannten Mittelalters mit 
dem Blick für das Unterscheidende betrachtet, der wird allerdings aus 
ihnen einen Abschnitt oder Abschnitte herausgreifen können, in dem oder 
in denen Träger der Berufe das Urbild ihres Berufes in großer Voll- 
kommenbeit sichtbar machen. Er wird aber schwerlich feststellen und 
auch vor der Untersuchung nicht annehmen, daß bereits der mönchische 
Lehrer eines althochdeutschen Klosters in seinen Schriften den Seelen- 
raum des vollkommenen Mönches hoch auswölbt. 

Hoffmann hat viel zu gewalttätig und oft mit der Kraft recht neu- 
zeitlicher Begriffe die Notkerwelt zu einer allgemein mittelalterlichen Welt 
aufgetrieben. So ist er trotz aller Liebe zum Gegenstand weiter von 
Notker abgeblieben, als es nach dem Stande unseres Wissens notwendig 
war. Er glaubte, wie ich schon sagte, mit Notker deshalb nicht „den 
ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ darstellen zu können, weil 
deutsche Heimat und mönchisches Dasein Grenzen setze (S. 290). Daß 
neben Herkunft und Beruf zugleich die Zeitlage von Bedeutung sei, das 
hat er nicht genügend beachtet. So viel Schönes er auch im einzelnen 
gesagt hat, sein Buch, in dem Echt und Unecht zusammengebaut ist, wirkt 
auf mich so wie etwa künstliche Gotik des 19. Jahrhunderts. 


Leipzig. | Friedrich Neumann. 


464 Kritiken 


Acta Aragonensia. Quellen zur deutschen, italienischen, französischen, 
spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der diploma- 
tischen Korrespondenz Jaymes II. (1291—1327). Herausgegeben 
von Heinrich Finke. Bd. III. Berlin und Leipzig, Walther 
Rothschild, 1923. LX, 583 S. Grundzahl M. 22,—, gebd. 27,—. 


Den beiden inhaltsreichen ersten Bänden der „Acta Aragonensia“ vom 
Jahre 1908 (vgl. diese Zeitschrift XII, 428ff.) hat Finke nun einen 
dritten folgen lassen, die Frucht neuer spanischer Reisen und ein neuer 
Beweis für den fast unerschöpflichen Reichtum, über den das Kronarchiv 
zu Barcelona für die Zeit des Königs Jayme (Jakob) II. von Aragonien 
sowie seiner nächsten Vorgänger und Nachfolger verfügt. Mit der Fest- 
stellung, daß Finke hier abermals 264 Nummern, und zwar zum Teil 
recht ausführliche Akten, aus den Jahren 1281—1332 veröffentlicht, ist 
die Summe des Gebotenen keineswegs genügend umschrieben, da sehr 
zahlreiche weitere Stücke in den beigefügten Noten oder auch in der 
Einleitung zitiert, verwertet, ganz oder teilweise abgedruckt werden. (In 
der Einleitung auch spätere Stücke, z. B. S. XXIX ein eigenhändiger 
Brief Urbans V. an Pedro IV. vor der Rückkehr des Papstes nach Avignon 
1370.) Dennoch aber heißt es auch jetzt wieder, daß wir nur einen 
bescheidenen Teil der Bestände kennen lernen, eine Auswahl des Wich- 
tigsten, die aber späterer Nachprüfung und Ergänzung noch manches zu 
tun übriglassen wird. 

Den ganzen Inhalt des vorliegenden Bandes in einer kurzen Anzeige 
zu erschöpfen, ist nicht möglich. Im Vordergrund dürften wiederum die 
ausführlichen Korrespondenzen vom päpstlichen Hof stehen, die uns von 
der Persönlichkeit der Päpste (Bonifaz VIII., Benedikt XI., Clemens V., 
Johann XXII.) sprechende Bilder geben und alles, was die Kurie be- 
wegte, erörtern. Doch auch von vielen anderen Seiten kamen den ara- 
gonesischen Königen Briefe und Berichte zu, und manchmal ist es schwer 
zu erraten, wie das betreffende Stück überhaupt ins Kronarchiv zu Bar- 
celona gekommen ist (so S. 225 ein Vikar Heinrichs VII. zu Arezzo 
an den Podesta von Viterbo 1312). Ganz besonders werden naturgemäß 
die Mittelmeerländer bedacht. Der Kampf um Sizilien, den zwei Schüler 
Finkes, Hans Eduard Rohde (1913) und Eugen Haberkern (1921), be- 
handelt baben, die sardinische Frage und anderes, was damit zusammen- 
hängt, nimmt einen breiten Raum ein; aber auch die oberitalienischen 
Seestädte, der Türkenkrieg, die Templerangelegenheit usw. spielen eine 
erhebliche Rolle. Zur deutschen Geschichte bringt der Band, nach Bei- 
trägen zur Zusammenkunft Rudolfs von Habsburg mit Karl II. von Neapel 
1291 (Böhmer-Redlich 2443 a) und zur Gesandtschaft Albrechts I. an 


Kritiken | 465 


Clemens V. 1306 (Fritz Gutsche, Beziehungen 18ff.), eine ganze Reihe 
neuer und recht interessanter Stücke zum Römerzug Heinrichs VII. 
1310—1313, zu der Doppelwahl von 1314 und dem anschließenden Kampf 
der Gegenkönige, zum Romzug Ludwigs des Bayern 1327 1330 sowie 
zu den Unternehmungen König Johanns von Böhmen 1329—1331. Am 
meisten Beachtung verdienen dabei die Nachrichten zur Geschichte Hein- 
richs VII.: die Opposition mehrerer Kardinäle gegen die dem Papst von 
Philipp dem Schönen aufgenötigte Politik (S. 238), die hochgespannten, 
an Dantes Monarchie erinnernden Anschauungen Friedrichs von Sizilien 
und seines Kreises über die Macht und Bedeutung des Kaisertums (S. 251, 
265, 273 f.), aber auch der ausschweifende französische Imperialismus, 
der u. a. die „Monarchia“ in Spanien gewinnen zu können hoffte (S. 231). 
Das anfangs recht rege Interesse Jaymes für seinen Schwiegersohn, 
Friedrich den Schönen, flaute mit der Schlacht bei Mühldorf alsbald ab; 
offenbar hat sich der Realpolitiker damals keiner Täuschung über den 
Stand der Dinge in Deutschland hingegeben. 

Neben das politische Material zur Geschichte der weltlichen Staaten 
tritt ein reiches kirchenpolitisches, über das Finke in der Einleitung (nach 
einem Abschnitt über die Archive) eine recht instruktive Zusammen- 
stellung gibt. Es handelt sich um das Verhältnis des aragonesischen 
Staates zur Kirche, die Besetzung der Bistümer und anderen geistlichen 
Stellen, Synoden, Ehedispense, Inquisition, Spiritualen, Michael von Cesena 
und Wilhelm von Occam (1328/29), tonsurati (geschorene Laien), Juden 
u. dgl. m. Auf Schritt und Tritt stoßen wir dabei auf die engste Ver- 
bindung von Staat und Kirche in Aragonien, wo die Cortes bereits im 
15. Jahrhundert die unbefleckte Empfängnis Mariae zum Staatsgesetz 
erhoben haben (S. XLIX). In diesen Zusammenhang gehören auch 
S. XXVIIf. die beiden ersten erhaltenen Originalsuppliken Jaymes II. 
mit den eigenhändigen Anweisungen, die Clemens V. und sein Referendar, 
der Nepote Wilhelm Ruffati, dazu geschrieben haben (1305). Sehr groß 
ist schließlich die Fülle kulturgeschichtlicher Notizen, die uns das Leben 
und Treiben, die Formen und Sitten, das Denken und Fühlen der Menschen 
dieser Vorrenaissance näherbringen. Man vergleiche etwa S. 86 f. die 
an den bekannten Streit Friedrich Barbarossas mit Hadrian IV. erinnernde 
Beschwerde Jaymes über einen Brief Philipps des Schönen, in dem der 
Name des Briefschreibers dem des Adressaten vorangestellt war (1299), 
oder S. 155ff. die ausführliche Denkschrift über die Kaufleute und die 
Möglichkeit eines Handelskriegs mit Frankreich (1306?) Hier gibt 
Finke erwünschte Ergänzungen zu der wichtigen Publikation von Antonio 
Rubió y Llach, Documents per l'historia de la cultura Catalana mig-eval, 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 80 


466 Kritiken 


2 Bände, 1908—1922; vgl. auch Finkes Abhandlung über die Beziehungen 
der aragonesischen Könige zur Literatur, Wissenschaft und Kunst im 
13. und 14. Jahrhundert, Archiv für Kulturgeschichte 8 (1910). 

Es soll zum Schluß nicht verschwiegen werden, daß der Band eine 
gewisse Sorglosigkeit in der äußeren Gestaltung aufweist. Namentlich 
das Register hat darunter gelitten. Schon daß die zahlreichen Namen 
aus der, 60 Seiten umfassenden, mit Texten durchsetzten Einleitung darin 
keine Aufnahme fanden, ist ein empfindlicher Mangel. Aber auch aus 
dem Hauptteil fehlt vieles. Eine Durchsicht von 15 Nummern (auf 
35 Seiten) ergab folgende Lücken: Alfonso III. 26f.; Alle 31f.; val 
d'Aran 42; Barchinona 25, Grfsch. 35, 53; Basilicata 21, 48; Bastida, 
A. ca 20f.; Blanca v. Frankreich 34, 36, 39f., 41f.; Carolus II. 32; 
Karles 38; Castella, Infant Alfonso 33, 36, 44; Ferrando de Cast. 36; 
Fridericus III. 28; Gerardus ep. Sabin. 24; Jerusalem 48; Neapel 28f.; 
Orleans (succentor Aurelianensis) 40; Paulus abbas 54; Petrus III. 32; 
Pere 39; Procida, insula 22, 48; Romana curia, ecclesia 37, 39, 41f., 
46, 52; Seruaria 40; Siurana 27; Tarantol 35; Valencia 41; Valois, 
Carolus de 21, 28, 30, 37; Xatabe archidiac. 54. Das ist eine etwas 
lange Liste für so wenige Seiten! Und manchmal sind gerade recht 
wichtige Zahlen weggefallen; bei Ludwig dem Bayern z. B. wäre am 
Schluß (statt 520f., 525, 543, 552f.) zu lesen: 521, 525—534, 540, 
542f., 549—551, 553f. Auch an anderen Irrtümern fehlt es nicht. 
Albrecht I. z. B. kommt S. 298 nicht vor, Bertrandi villa = Villa 
Bertrandi, Brolio lies G. de, Canellis l. 32, Montecatheno (Moncada) ist 
in Guilelmus und Guillerma (S. 39) zu scheiden (und vielleicht hängt 
damit auch irgendwie der rätselhafte „Kardinal Wilhelm“ im Regest 
S. 34 zusammen, von dem im Text gar nicht die Rede ist). Bezeich- 
nungen wie „Infantin von Kastilien“ (34, 40), „König von England“ 
(35, 42) usw. sind im Register zu deuten. Sieht man ferner, daß bei 
Doppelnamen, bei Varianten, Herrschern u. dgl. viele Verweise vermißt 
werden, daß für die Erklärung der Ortsnamen mehr hätte geschehen 
können usw., so kann man dieses Register nur mit etwas gemischten 
Gefühlen betrachten. — Mehr als einmal eröffnet uns Finke die Hof- 
nung auf eine nochmalige Fortsetzung der großen Publikation (Einleitung 
S. XI, XIII, XLIX). Indem wir unserem Dank und unserer Freude 
darüber Ausdruck geben, möchten wir zur Erwägung stellen, ob es nicht 
angängig wäre, dem 4. Band der Acta Aragonensia, der zeitlich die Ver- 
bindung zu den Acta concilii Constanciensis schlagen soll, ein sorgfältig 
gearbeitetes, in jeder Hinsicht vollständiges Gesamtregister beizugeben. 


Halle a. S. R. Holtzmann. 


Kritiken 467 


Johannes Kretzschmar, Der Heilbronner Bund 1632 — 1635. 
3 Bde. Lübeck 1922. XXIII, 486, 626 u. 503 S. 8°. 

Dieses Werk, das die erschöpfende Behandlung eines zeitlich auf 
einige Jahre beschränkten, aber ungemein weitschichtigen historischen 
Stoffes darstellt, wurde im Auftrag der sächsischen Kommission für Ge- 
schichte in Leipzig im Jahre 1918 vollendet, konnte aber der Zeit- 
umstände halber erst 1922 mit Hilfe interessierter Kreise in Schweden 
fertig gedruckt werden. Kretzschmar, der Verfasser von „Gustav Adolfs 
Plänen und Zielen in Deutschland“, war wie kein anderer zu dieser 
Arbeit berufen, da die genaue Kenntnis der ersten schwedischen Epoche 
im Dreißigjährigen Krieg notwendig ihr Fundament bilden muß. Sie 
setzt Kretzschmar in den Stand, in einer äußerst instruktiven Einleitung 
das Verhältnis der deutschen protestantischen Stände zu ihrem Befreier 
und seinen Absichten auseinanderzusetzen, die Kräfte und Gegenkräfte, 
die für die Verwirklichung jener Absichten maßgebend waren, einzu- 
schätzen und damit zum Verständnis für die Entstehung und die Schick- 
sale des Heilbronner Bundes den Grund zu legen. Es ergibt sich, daß 
Gustav Adolf kurz vor seinem Tode weder militärisch noch politisch auf 
dem Gipfel seiner Laufbahn stand und daß seine Macht nur auf seiner 
Persönlichkeit und der Armee, nicht auf Verträgen beruhte. Mit aller 
Schärfe kündigte sich schon der. Gegensatz zwischen dem immer deut- 
licher als Eroberer auftretenden König und den Ständen an, die um ihre 
Libertät nicht weniger besorgt waren, als um ihre Religion. Der Reichs- 
kanzler Oxenstierna hat den großartigeren Teil von Gustav Adolfs Pro- 
gramm, die sogenannte Assecuratio, die Zusammenfassung aller protestan- 
tischen Kräfte unter erblicher schwedischer Führung, aufgegeben, weil 
dieses im einzelnen nicht aufgehellte Projekt mit der unersetzlichen 
Person des Königs stehen und fallen mußte; um so zäher verteidigte er 
den andern Teil, die Satisfactio, die Erwerbung von günstig gelegenen 
deutschen Gebieten. Zugleich sollte dieser Preis ohne weitere Belastung 
Schwedens errungen werden; den Krieg mußte man fortsetzen, aber die 
Mittel dazu sollten die deutschen Stände liefern, die militärische und 
politische Leitung jedoch sollte der Krone Schweden verbleiben. Es 
ist klar, daß sich Oxenstierna hier eine Aufgabe stellte, deren Lösung 
auf die Dauer unmöglich war. Der Konflikt zwischen den Zielen des 
schwedischen Patrioten und den entgegengesetzten Bedürfnissen der 
evangelischen deutschen Stände drückt der Geschichte des Heilbronner 
Bundes den Stempel auf. 

Gestützt auf ein gewaltiges Quellenmaterial schildert Kretzschmar 
in ausführlichster Art, aber immer mit dem Ausblick auf das Wesentliche, 

30* 


468 Kritiken 


die Entstehung und Entwicklung des Versuchs, das begonnene Werk 
Gustav Adolfs teilweise fortzusetzen, eine Menge der verschiedensten 
und sich durchkreuzenden Interessen im Zeichen des Kampfes um die 
Religion zu vereinigen und aus der deutschen Zerfahrenheit einen straff 
organisierten Körper mit fremder, nun aber der Autorität des königlichen 
Siegers entbehrender Spitze zu gestalten. Die Darstellung Kretzschmars 
beschränkt sich natürlich nicht auf die Politik der Stände, welche die 
Heilbronner Konföderation wirklich geschlossen haben, sondern sie zieht 
alle dazu Prädestinierten in ihren Kreis und geht sämtlichen politischen 
und militärischen Ereignissen, die das Schicksal des Bundes mitbestimmt 
haben, bis ins einzelne nach. Schon die einleitenden Maßregeln Oxenstiernas 
und seine Taktik mittel- und norddeutschen Fürsten gegenüber erwecken 
lebhaftes Interesse. Wenn er der einen dank der Abhängigkeit ihres 
Glücksstandes von Schweden sicher sein konnte, wenn er bei anderen die 
Aussicht auf territoriale Vergrößerung und militärische Würden wirken 
ließ oder durch weitgehende Konzessionen, wie bei Kurpfalz, das Miß- 
trauen zerstreute, so traten ihm doch schon bald widerstrebende Tendenzen 
entgegen, die ihren schärfsten Ausdruck in der „Braunschweiger Revolte“, 
einem zwar vorübergehenden, aber symptomatischen Selbständigkeits- 
gebaren des Herzogs Friedrich Ulrich, fanden. Für die von Anfang an 
sich von Schweden loslösende Politik Kursachsens und die entgegen- 
gesetzte Brandenburgs liegt neben anderem besonders die eingehende 
Arbeit W. Strucks vor, doch erfährt auch sie durch neue Archivalien 
Ergänzung. So mißt Kretzschmar namentlich auf Grund der branden- 
burgischen Geheimratsprotokolle dem bekannten Projekt einer Heirat 
zwischen dem brandenburgischen Kurprinzen und Gustav Adolfs Tochter 
für die damalige Schwedenfreundlichkeit Brandenburgs eine viel größere 
Bedeutung zu, als Struck. Auch die Anstrengungen der antischwedischen 
Friedenspartei in Dresden erhalten durch die Darmstädter Akten weitere 
Aufklärung. Die Verhandlungen des Heilbronner Konventes, der an die 
Stelle der von Gustav Adolf geplanten Vorstufe zum Corpus Evangeli- 
corum, des Ulmer Konventes, trat, sind zwar im großen und ganzen be- 
kannt, aber über ihren Gang, die Haltung der süddeutschen Stände, das 
sehr geschickte Vorgehen Oxenstiernas gibt erst Kretzschmar an Hand 
ausgedehnten archivalischen Materials den erwünschten Aufschluß. Man 
gewinnt einen tiefen Einblick in das anfängliche Schwanken einzelner 
Stände, vor allem Württembergs, zwischen Schweden und Kursachsen, 
in den Kampf Oxenstiernas gegen einen allgemeinen evangelischen Konvent, 
den die kursächsische Rivalität unerwünscht und unmöglich machte, und 
seinen Sieg im Prinzip, als am 8. April 1633 die Angehörigen der vier 


Kritiken | 469 


oberen Kreise erklärten, mit Schweden eine Konföderation eingehen zu 
wollen. Die Beratungen über die Ausgestaltung derselben, besonders 
über die Befugnisse Oxenstiernas als Direktor, der Wettstreit um die 
Entscheidung in militaribus und die Verfügung über die Einkünfte, das 
Markten um die Truppenstärke, um die Leistungen für die Armee und 
die Reform derselben, der Erfolg der Stände im Punkte der Schaffung 
von Kreisräten, die an die Stelle der verhaßten schwedischen Statthalter 
treten sollten, deren Autorität aber gering blieb, die Errichtung des 
Bundesrates!, der neben Oxenstierna ebenfalls keine große Bedeutung 
hatte, dies alles erfährt neue helle Beleuchtung, nicht weniger die Regelung 
der Donationen und die sonstigen Vorkehrungen, durch welche Oxenstierna 
in Heilbronn seine Gegenspieler an Schweden fesselte, ferner das nur 
allzu begründete mißtrauische Zögern der ständischen Deputierten, dem 
Vertrage Schwedens mit Frankreich beizutreten. Das Resultat des Heil- 
bronner Konventes war äußerlich ein voller Sieg des Reichskanzlers, 
dennoch war die Stellung Schwedens im Vergleich zu Gustav Adolfs 
Zeit schwächer: aus der schwedischen Armee war eine Bundesarmee ge- 
worden, die Eroberungen sollten gemeinsam sein, die Zentralisation hatte 
an Straffheit eingebüßt, der Direktor des Bundes „leitete ihn nur und 
beherrschte ihn nicht“, und die Ziele der Kontrahenten waren nicht 
ganz die gleichen. Am verhängnisvollsten gestaltete sich die finanzielle 
Frage. Da Oxenstierna keine militärische Niederlage riskieren durfte, 
mußte sein System der Kriegführung ein defensives sein, und dies ver- 
langte von den Ständen Anstrengungen, die ihre Kräfte überschritten. 
Schon in Heilbronn kündigten sich diese Schwierigkeiten an, erst die 
Kunde von der Offiziersmeuterei bewirkte bei den Ständen größere 
Bereitwilligkeit. 

Die Erweiterung des Bundes war ein dringendes Gebot, dem Oxen- 
stierna in der Folge die größten Anstrengungen widmete. Seine Vor- 
bereitungen dazu in Norddeutschland, seine Vermittlertätigkeit bei den 
fortwährenden Streitigkeiten der Heerführer auf dem niederdeutschen 
Kriegsschauplatz, wo ein richtiges Oberkommando fehlte und fast alle 


ı Ein Irrtum, der nicht Kretzschmar (I, S. 336), sondern P. Schweizer 
(Geschichte der Schweizer. Neutralität, S. 223) zur Last fällt, sei hier berichtigt. 
Das pfälzische Mitglied des Bundesrates, Oberst Georg Hans v. Peblis, war 
kein Schotte, sondern gebürtiger Pfälzer, und kam nicht erst mit der Prin- 
zessin Elisabeth nach der Pfalz. Diese Meinung Schweizers entstammt einem 
Lesefehler; die betreffende Stelle in dem Briefe des Obersten Peblis an den 
englischen Schatzkanzler vom 13. April 1636 lantet folgendermaßen: „sum 
namque is qui iam triginta annos domus Palatinae Electoralis consiliarius 
audivi“. Schweizer las statt domus fälschlich dominae. 


470 Kritiken 


von persönlichen Motiven geleitet waren, zeugen von seiner diplomatischen 
Kunst, die freilich auch Täuschungen nicht verschmähte. Es gelang 
ihm nicht nur, leidliche Verhältnisse zwischen den Generälen berzu- 
stellen, sondern auch die fürstlichen Rivalitäten zu beruhigen und bei 
dem wichtigsten Stand des niedersächsischen Kreises, bei Friedrich Ulrich 
von Braunschweig, einen dauernden Umschwung zugunsten Schwedens 
zu bewirken. Selbst die militärischen und politischen Sonderbestrebungen 
des Landgrafen von Hessen-Kassel und seine weitschweifenden, bis zum 
Kölner Kurhut reichenden Pläne — die Ausführungen Kretzschmars 
darüber sind sehr beachtenswert — verstand er klug auszunützen, um 
diesen Fürsten bei Schweden und dem Bund zu halten. Besondere Genug- 
tuung bereitete ihm das Scheitern des von Dänemark und Kursachsen 
angestrebten Friedenskongresses. Die Friedensfrage war ein Haupt- 
traktandum des Frankfurter Konventes im Herbst 1633. Dieser erste 
Bundestag hat als Ganzes vor Kretzschmar keinen Bearbeiter gefunden, 
nur die damalige Politik der Reichsstädte hat Joh. Müller auf Grund 
von Augsburger Akten eingehend behandelt und ihren -Anteil bei den 
Beratungen über die Kriegsmittel und die Friedensbedingungen, sowie 
bei den Verhandlungen mit Frankreich geschildert. Die weit voll- 
ständigeren Quellen ermöglichen Kretzschmar viele Ergänzungen, nament- 
lich in bezug auf die Stellung der anderen Stände. Ganz neuen Auf- 
Schluß erteilt er über die erfolgreichen Bemühungen des Landgrafen 
Georg von Hessen-Darmstadt, seine Neutralität zu wahren und dennoch 
gegen Erstattung seiner Kontributionsquote den Schutz des Bundes für 
sein Land und selbst die streitigen „Inhabungen“ zu genießen, während 
der katholische Neutralist, der Pfalzgraf von Neuburg, in Frankfurt 
nichts erreichte. Im ganzen war das Resultat des ersten Bundestages 
kein günstiges, ein Fortschritt des Bundesgedankens war nicht zu ver- 
zeichnen, das Direktorium hatte keine Stärkung erfahren weder im Punkt 
seiner Kompetenz bei künftigen Friedensverhandlungen noch beim Ver- 
langen nach Erhöhung der Kriegsmittel, die von den Ständen abgelehnt 


1 Ein Versehen, das sich schon bei Müller (Mitteil. d. Inst. f. öst. Geschichtsf., 
Bd. XXIV, S. 276) findet, hat sich auch bei Kretzschmar (I, S. 482f.) einge- 
schlichen. Bei Anlaß der Erläuterungen zum Religionsartikel 6 des franzö- 
sischen Bündnisvertrags kann sich die Forderung der französischen Gesandten, 
man möge in dem Satze „cupit Regia Majestas . . . ut in illis locis, quae a 
statibus in posterum occupari contigerit et ubi catholica religio ante exortum 
bellam intestinum semper viguit et etiam nunc viget, ejusdem exercitium 
etiam in posterum relinquatur“, das „et“ durch „vel“ ersetzen, nicht auf das 
erste „et“, sondern muß sich auf das zweite „et etiam nunc viget“ bezogen 
haben. 


Kritiken 471 


wurde. Peinlich war der Präzedenzstreit zwischen den Städten und der 
Ritterschaft, die tragikomische Begleiterscheinung der Plenarversamm- 
lungen, und die nicht minder lebhafte Meinungsverschiedenheit über die 
Kompensation des Magazinzehntens durch eine städtische Geldsteuer 
hinterließ bei den Städten eine tiefe Mißstimmung. Der wachsende Ein- 
fluß Frankreichs machte sich immer fühlbarer und erhielt nun durch 
den Beitritt der Stände zur französisch-schwedischen Allianz die recht- 
liche Grundlage. Die Untersuchungen Kretzschmars über die Leistungen 
und die Leistungsfähigkeit der Heilbronner Konföderierten und den ver- 
hängnisvollen Einfluß, den die übermäßige, im Defensivsystem begründete 
Inanspruchnahme auf die Stimmung mancher ausübte, lassen übrigens 
die Friedenssehnsucht, den zunehmenden Egoismus und Partikularismus 
der Städte, das allmähliche Abrücken Württembergs von Schweden, somit 
den Verlust der besten finanziellen Stützen, begreiflich erscheinen. Wenn 
das militärische Ziel in Süddeutschland trotz der fatalen Uneinigkeit und 
Eifersucht Horns und Bernhards von Weimar dank den gegnerischen 
Fehlern erreicht und der Besitzstand gewahrt war — das objektive 
Urteil Kretzschmars über die Kriegführung beider Generäle berührt 
nach Droysens und Jacobs einseitiger Parteinahme sehr angenehm — so 
war die ungemein wichtige finanzielle Aufgabe durchaus nicht gelöst. 
Alle Hoffnungen in dieser Hinsicht richteten sich auf den Norden. 

Im obersächsischen Kreis kamen neben dem abseits stehenden Kur- 
sachsen hauptsächlich Herzog Wilhelm von Weimar und der Kurfürst 
von Brandenburg in Betracht. Die schwankende Haltung des thüringischen 
Fürsten, der in Verkennung seiner Fähigkeiten an der schwedischen 
Generalleutnantschaft, dieser ihm einst von Gustav Adolf übertragenen 
Würde, festhielt und vor lauter Illusionen zu nichts Wirklichem kam, 
wird trefflich illustriert. Im allgemeinen befanden sich die thüringischen 
Stände, zwischen Schweden und Kursachsen gestellt, in übler Lage. Mit 
größter Genauigkeit verfolgt der Verfasser die Windungen der kur- 
brandenburgischen Politik seit dem Sommer 1633 und den Kampf zwischen 
Oxenstierna und Kursachsen um diesen wertvollsten Bundesgenossen und 

seine Truppen. Die Frage der schwedischer Satisfaktion gab den An- 
stoß zu einer energischen Mobilmachung und wurde immer mehr zum 
Angelpunkt der brandenburgischen Staatskunst. Die ursprüngliche Bereit- 
schaft zum Eintritt in den Heilbronner Bund, weil man damals hoffte, 
Oxenstierna würde den Anspruch auf Pommern fahren lassen, wandelte 
sich bis zum Ende des Jahres in die feste Entschlossenheit Georg Wilhelms, 
den Eintritt von der Sicherung seines Anrechtes auf Pommern abhängig 
zu machen. Besonders interessiert hier die Aufdeckung des verborgenen 


472 Kritiken 


Gegensatzes zwischen dem persönlich mehr zu seinen Standesgenossen 
neigenden Kurfürsten und der schwedenfreundlichen Mehrheit seines Ka- 
binettes, das in der Verpflichtung des Heilbronner Bundes, die Kon- 
föderierten bei ihren Rechten zu erhalten, eine Garantie für den Anfall 
Pommerns an Brandenburg erblickte und alles auf diese Karte setzte. 
Trotz der bedenklichen Anzeichen machte Oxenstierna einen Versuch, 
der sich nachher als großer Fehler herausstellte: er beharrte darauf, 
beide sächsischen Kreise in den Bund hereinzuziehen und begab sich 
zu diesem Zwecke anfangs 1634 nach Norddeutschland. Der nieder- 
sächsische Kreistag in Halberstadt verlief dank dem Beispiel Braun- 
schweigs sehr befriedigend; der formelle Anschluß der Niedersachsen an 
die Heilbronner Konföderierten wurde zwar auf den bevorstehenden 
zweiten Frankfurter Konvent verschoben, schien aber so gut wie sicher, 
und auch bei den Verhandlungen über die Kreisverfassung war Oxen- 
stiernas Ansicht maßgebend. Im obersächsischen Kreis begegnete der 
Reichskanzler bei den kleineren Fürsten zunächst keinen besonderen 
Schwierigkeiten, seine persönliche Zusammenkunft mit dem branden- 
burgischen Kurfürsten jedoch ließ ihn die ganze Gefährlichkeit der Satis- 
faktionsfrage für die Weiterentwicklung des Bundes erkennen, obgleich 
er in anderen Dingen seine Wünsche erfüllt salı, so in der Beschickung 
des Frankfurter Konventes durch den Kurfürsten und in der Vereinigung 
des brandenburgischen Kontingentes mit den Schweden, eine Abmachung, 
die anderseits wieder das Verhältnis zu Kursachsen verschlimmerte. 
Daß auf diesen wichtigsten Stand des obersächsischen Kreises nicht zu 
rechnen war, wußte Oxenstierna freilich längst. Die ärgerlichen Quartier- 
streitigkeiten zwischen Schweden und Kursachsen in Thüringen hätten 
bei gutem Willen beigelegt werden können, aber unleidlich für Johann 
Georg, den geborenen Führer der deutschen Protestanten, war das 
schwedische Direktorium, bedrohlich für seine territorialen Hoffnungen 
die völlige Beiseitesetzung der kursächsischen Ansprüche in Magdeburg- 
Halberstadt und jetzt vor allem die Rivalität in Schlesien, die mit der 
Errichtung einer neuen Armee unter Baner, dem auch die kurbranden- 
burgischen Truppen unterstellt wurden, recht gefährliche Formen annahm. 
Die kursächsischen Friedensverhandlungen mit den Kaiserlichen erhielten 
dadurch einen entscheidenden Antrieb. Den Schein wahrten zwar sowohl 
der Kurfürst als Oxenstierna vorläufig noch, und ersterer entschloß sich 
zur Sendung von Deputierten nach Frankfurt, freilich nicht, um die 
dortigen Schwierigkeiten zu erleichtern, 

Die verwirrende Fülle der Verhandlungen auf dem allgemeinen evange- 
lischen Konvent in Frankfurt, an deren zusammenhängende Darstellung 


—— —— — BE 


Kritiken 473 


sich bis jetzt kein neuerer Historiker gewagt hatte, meistert Kretzschmar 
in vorbildlicher Weise. Mit Recht rückt er den entscheidenden Punkt, 
die Konjunktion aller sechs Kreise, in den Vordergrund des trübseligen 
Schauspiels, das diese vielköpfige und langdauernde Versammlung in ihrer 
totalen Unfruchtbarkeit bietet. Noch einmal erheben sich sieghaft alle 
gegen die Vereinigung wirkenden Kräfte, der Selbständigkeitstrieb der 
Niederdeutschen, ihre Abneigung, für die Oberdeutschen Opfer zu bringen, 
die Unvereinbarkeit der Ansichten über die schwedische Satisfaktion und 
das starre Festhalten Oxenstiernas und Brandenburgs an dem Objekt 
ihrer Wünsche, der ausgeprägt negative, für einzelne obersächsische 
Stände maßgebende Einfluß Kursachsens, der zusammen mit der pommer- 
schen Frage die Universalkonjunktion zum Scheitern brachte. Daß 
damit auch das Schicksal des Heilbronner Bundes besiegelt war, zeigt 
der Verfasser in der mühevollen und interessanten Darlegung der inneren 
Verhältnisse desselben, wie sie in den Beratungen über die Neubewilligung 
der Kriegsmittel und in der einzigen positiven, obgleich nutzlosen Arbeit 
des Konvents, der Rechnungsprüfung, zum Vorschein kommen. Wenn 
man erfährt, daß die tatsächlichen Beiträge mancher Stände trotz aller 
Restanten der Sollkontribution die festgesetzte Quote übertrafen, daß 
aber der Verwaltungsapparat gänzlich versagt hatte, daß Schweden nichts 
in die Bundeskasse lieferte, daß für viele weitere Leistungen einfach 
nicht mehr möglich waren und somit beim Mangel militärischer Erfolge 
die einzige Rettung auf dem Anschluß der finanzkräftigeren Nieder- 
deutschen beruhte, wird man sich über den Triumph der partikularen 
Interessen, das Fehlen jedes Opfermutes, die unglaubliche Langsamkeit 
und Unentschlossenheit der Heilbronner Konföderierten, selbst in den 
Tagen höchster Gefahr, weniger wundern. Was Kretzschmar beweisen 
wollte, nämlich daß die Ursache des Zusammenbruchs nicht in den Kriegs- 
ereignissen allein liegt, sondern nicht minder in den Schwächen und 
Mängeln, die dem Bunde und der Stellung Schwedens von vornherein 
anhafteten, dazu liefert der Verlauf des zweiten Frankfurter Konventes die 
überzeugende Illustration. Die Nördlinger Katastrophe hat nur einem Gebilde, 
das durch die Absage des Nordens an den Süden schon tödlich getroffen war, 
den Rest gegeben. Die Erörterung, wie es auch zum militärischen Miß- 
erfolg auf allen drei Kriegsschauplätzen des Jahres 1634 kam, wie das Hinein- 
spielen politischer Motive eine zielbewußte Kriegführung hemmte, beschließt 
der Verfasser mit einer fesselnden, die Schuldfrage durchaus gerecht beant- 
wortenden Schilderung des Unglücks bei Nördlingen, dessen Wurzeln in 
der Rivalität Horns und Herzog Bernhards und in dem unhaltbaren, die 
Kräfte zersplitternden Defensivsystem Oxenstiernas zu suchen sind. 


474 Kritiken 


Die Gleichzeitigkeit der militärischen und diplomatischen Niederlage 
bedeutete für den Heilbronner Bund das Ende. Nicht ohne innere An- 
teilnahme verfolgt man seinen Todeskampf, die verzweifelten Anstrengungen 
zur Neuaufrichtung der Armee, den Wettstreit zwischen den fremden 
Mächten, den Ständen und dem weimarischen Heerführer um den Besitz 
dieses Werkzeuges, das Abrücken der Konföderierten voneinander, die 
Opferung der gegenseitigen Interessen in den Beziehungen zu Frankreich, 
die Auslieferung Süddeutschlands an diesen gefährlichsten aller Bundes- 
genossen, das tatsächliche Ausscheiden Schwedens aus dem Bund und 
die zwei letzten Tagungen desselben mit ihrer Unsicherheit, ihren pa- 
piernen Beschlüssen und verspäteten Maßregeln, die Scheinexistenz und 
Scheintätigkeit des Bundesrates, bis das Vordringen der Feinde und der 
Prager Friede allen Fiktionen ein Ende bereitete. Mit dem Bericht 
über das Schicksal der übriggebliebenen, in dem feindlich gewordenen 
Frankfurt um ihr Leben kämpfenden Bundesräte, vor allem des Vize- 
kanzlers Löffler, dessen politisches Vollbringen im Vergleich zu seinem 
Wollen der Tragik nicht entbehrt, schließt Kretzschmar sein großes 
Werk. 

Nur wer sich eine Vorstellung von dem Umfang der Literatur und 
der Quellen dieser Zeit machen kann, wird die Geistesarbeit, welche die 
Beherrschung und Durchdringung eines so gewaltigen Stoffes, das Heraus- 
arbeiten der großen Linien neben der Würdigung aller einzelnen Momente 
erfordert, richtig einschätzen können. Alle wichtigeren, in Betracht 
kommenden Archive Deutschlands hat der Verfasser in augenscheinlich 
gründlichster Weise durchforscht, auch aus Bibliotheken interessantes 
Material herbeigezogen und das Gewonnene mit strengster Objektivität 
verwertet. Von den ausländischen Archiven diente namentlich das Stock- 
holmer Reichsarchiv als Fundgrube, den Besuch der Pariser und Kopen- 
hagener Archive verwehrte die Ungunst der Zeit. Von einer bis vor 
kurzem etwas verschollenen Sammlung, der im Wiener Staatsarchiv 
liegenden sogenannten „Nördlinger Aktenbeute“ erhielt Kretzschmar 
leider zu spät Kunde (vgl. Zeitschrift f. Schweiz. Gesch., 2. J ahrg. 1922, 
S. 234). Der größte Teil jener von ihm (I, S. 214 Anm. 2 u. S. 221 
Anm. 2) vermißten Dokumente, die nach der Schlacht und beim Sieges- 
zug durch Württemberg und Franken den Kaiserlichen in die Hände 
fielen, ist hier in acht Faszikeln vereinigt; vier davon enthalten Akten 
aus der württembergischen Kanzlei, darunter solche zum Heilbronner 
Konvent, die teilweise auch aus den Kanzleien von Dinkelsbühl und Ulm 
stammen, in zwei weiteren befinden sich reichsstädtische Dokumente aus 
Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm und Windsheim, in den beiden letzten 


Kritiken 475 


vornehmlich die Papiere Feldmarschall Horns. Da jedoch dem Verfasser 
andere ähnliche Quellen ergiebig flossen, würde diese Sammlung seine 
Darstellung schwerlich um wesentliche Züge bereichert haben. Das 
Verdienst Kretzschmars, die Geschichte des Heilbronner Bundes im Aus- 
maß des Möglichen für immer erforscht und geschrieben zu haben, bleibt 
ungeschmälert. 

Glarus, Schweiz. Frieda Gallati. 


Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten 
von Amerika. Deutsche Verlagsanstalt. Stuttgart, Berlin 1923. 


Noch im Jahre 1895 konnte James Bryce in der dritten Auf lage 
seines berühmten Werkes sagen, daß man die auswärtige Politik der 
Union nur erwähne, wie etwa ein Reisender von Schlangen in Island 
spricht, nur um zu sagen, daß es in Island eben keine Schlangen gäbe. 
Das war zwar auch schon für jene Zeit eine witzige Ubertreibung, aber 
sie zeigt doch klar und deutlich das „Tempora mutantur“. Von diesem 
Wechsel der Zeiten, von dem Wechsel der herrschenden Anschauungen 
ist leider in dem Buche Kimpens nur wenig zu finden. Der vorherr- 
schende Eindruck, den man aus der Lektüre des Buches gewinnt, ist 
der, daß die Amerikaner zu allen Zeiten raffgierige Eroberer und wilde 
Imperialisten gewesen seien. Man muß, wenn man sonst über ameri- 
kanische Verhältnisse nichts weiß, zu dem Glauben kommen, daß die 
Ausbreitungspolitik den Hauptinhalt der amerikanischen Geschichte aus- 
mache. 

Den Vorzug des Buches sehe ich darin, daß in ihm manche uns 
heute unzugängliche oder schwer erreichbare Quellen und Darstellungen 
benützt sind, die in dem ausführlichen Literatur verzeichnis aufgeführt 
werden. Andererseits ist die Darstellung mit vielen Einzelheiten über- 
laden, die auf den deutschen Leser ermüdend wirken. 

In den einleitenden Kapiteln ist die amerikanische Revolution und 
die Entstehung der Bundesverfassung berührt; es ist gewiß richtig, daß 
bei diesen Vorgängen wirtschaftliche Motive mitgewirkt haben, und 
vielleicht mehr, als es in älteren Darstellungen zum Ausdruck kam, 
aber gegen eine so grob materialistische Auffassung, wie sie Verfasser 
vorträgt, muß doch nachdrücklich Widerspruch erhoben werden. 

Ausbreitungspolitik bedeutete in den Vereinigten Staaten vor 1848 
und nach 1897 etwas völlig verschiedenes: vor 1848 die Erwerbung 
des Hinterlandes und die Abrundung des Staatsgebiets, nach 1897 die 
Erwerbung überseeischen Besitzes. Dazwischen lag ein Zeitraum von 
50 Jahren, den Verfasser ziemlich mißverständlich als „die Zeit der 


476 Kritiken 


amerikanisch-britischen Golfgegnerschaft“ bezeichnet. Im ersten Haupt- 
teil schildert Kimpen in bekannter Weise die Erwerbung des Hinter- 
landes bis zum Mississippi, (sehr breit) die Erwerbung Floridas, den 
Louisianakauf, dann die Annexion von Texas, die Erwerbung des Oregon- 
gebiets sowie die Eroberung Kaliforniens und Neumexikos. Verfasser 
behandelt nicht nur die auf diplomatischem oder kriegerischem Wege er- 
folgte Erwerbung aus der Hand Englands, Frankreichs Spaniens oder 
Mexikos, sondern auch die Okkupation des Landes im Kampfe mit den 
Indianern, nicht aber die friedliche Besitznahme, die eigentliche Koloni- 
sation. Kimpen zeigt, daß die auswärtige Politik der Vereinigten Staaten 
mit den gleichen Mitteln gearbeitet hat wie die ihrer Partner; auch 
die Indianerpolitik wird gebührend gebrandmarkt. So richtig das auch 
alles ist, so muß doch das Kimpensche Buch die Vorstellung erwecken, 
als ob die Methoden der Vereinigten Staaten ganz besonders arg ge- 
wesen seien. | 

Im zweiten Hauptteil, der die Zeit von 1848—1897 behandelt, kann 
man, wenn man von der Erwerbung Alaskas und dem unbedeutenden 
Gadsden-Ankauf absieht, überhaupt nicht von einer Ausbreitungspolitik 
sprechen. So hören wir denn nur von gescheiterten Plänen, die darauf 
abzielten, Cuba, Haiti, die dänischen Antillen oder Hawai zu erwerben. 

Viel fruchtbarer für Kimpens Auffassung erweist sich dann der dritte 
Zeitraum, von 1897 bis zur Gegenwart. In dieser Epoche hat die 
Union Portorico, die dänischen Antillen, die Hawaiinseln, die Philippinen, 
sowie einige andere Inseln im Stillen Ozean als unmittelbaren Besitz 
erworben, und außerdem eine Schutzherrschaft über Cuba, Panama, Haiti, 
St. Domingo und Nicaragua aufgerichtet. Außer dieser Ausbreitungs- 
politik im engeren Sinne wird auch die' mexikanische und ostasiatische 
Politik sowie das Eingreifen der Vereinigten Staaten in den Weltkrieg 
behandelt. So mächtig auch in den letzten 30 Jahren die imperialistische 
Strömung in den Vereinigten Staaten gewesen ist und so siegreich sie 
sich in vielen Fällen durchgesetzt hat, so durfte doch die sehr starke 
Gegnerschaft, die diese Strömung gerade in Amerika gefunden hat, nicht 
übergangen werden. Dann hätte in einem Buche, das so von materia- 
listischen Vorstellungen durchzogen ist, die wirtschaftliche Expansion der 
Amerikaner wohl eingehender dargestellt werden müssen, als es geschehen 
ist. Es hätte doch nicht nur gelegentlich und nebenbei gezeigt werden 
müssen, zu welchen Ergebnissen die wirtschaftliche Expansion der Ameri- 
kaner in Mittel- und Südamerika, in Ostasien und im näheren Osten 
gelangt ist. Dann vermißt man eine Darstellung der Beziehungen der 
Union zur kanadischen Föderation in der Gegenwart. Es hätte unbedingt 


Kritiken 477 


gesagt werden müssen, warum die Ausbreitungsgelüste, die früher in s0 
hohem Maße nach Norden gingen, jetzt nicht mehr oder nur noch aus- 
nahmsweise nach dieser Richtung gehen. Endlich ist zu bedauern, daß 
dem so stoffreichen Buche, das „als ein unentbehrliches Nachschlagebuch 
für den praktischen Politiker“ empfohlen wird, kein Sach- und Personen- 
register beigegeben ist. 

Alles in allem zeigt das Buch so erhebliche Mängel, daß es nur 
mit Einschränkungen als eine Bereicherung unserer Amerikaliteratur 
bezeichnet werden kann. 

Göttingen. Paul Darmstaedter. 


Andreas Frederik Kriegers Dagbøger 1848—1880. Paa Carls- 
bergfondens Bekostning utgivet af Elise Koppel, Aaage Friis, 
P. Munch. — Gyldendalske Boghandel, Nordisk Forlag, Kopen- 
hagen, Kristiania I, 1920, II—IV, 1921. 

Andreas Krieger ist in Deutschland verhältnismäßig wenig bekannt. 
Aber in seinem dänischen Vaterlande hat er fast ein halbes Jahr- 
hundert lang eine recht bedeutsame Rolle gespielt, allerdings in der 
Hauptsache — und das erklärt sein Unbekanntsein bei uns — in der 
inneren Politik. Ursprünglich Professor der Rechte in Kopenhagen, hat 
er von der Mitte der vierziger Jahre ab bis fast zu seinem Tode 1893 
im politischen Leben gestanden. Zweimal war er Finanzminister, ein- 
mal Justizminister und einmal Minister des Inneren, das letztemal 
1874. Dann ist er bis 1890 nur noch als Reichstagsabgeordneter 
hervorgetreten. 

Bei seinem Tode hinterließ Krieger außer einem umfangreichen Brief- 
wechsel eine zusammenhängende Reihe von Tagebüchern, die die für die 
dänische Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts interessanteste Zeit von 
1848—1880, vom Beginn der schleswig-holsteinschen Kämpfe bis zur 
Aufhebung des Paragraph 5 des Prager Friedens umfassen. Da er jahre- 
lang Tag für Tag seine Aufzeichnungen gemacht hat, sind diese Tage- 
bücher eine wichtige Quelle, nicht nur für die dänische, sondern für die 
europäische Geschichte. Bei seinem starken historischen Sinn, bei seiner 
stets wachen Wißbegierde, seinen zahlreichen Verbindungen mit dänischen 
und ausländischen Diplomaten, und schließlich der Möglichkeit, Staats- 
protokolle und Geheimakten einzusehen, hat Krieger eine gewaltige Menge 
von Material gesammelt, und das in einer Zeit, wo Dänemark in zwei 
Fragen von europäischer Bedeutung aktiver Mitspieler war, in der des 
Skandinavismus, jener ursprünglich literarischen Bewegung, die Dänemark 
geschickt auf das politische Gebiet hinüberzuspielen verstand, um die 


478 Kritiken 


Kräfte Schweden-Norwegens für die Erreichung seiner Ziele einzu- 
spannen, und in der schleswig-holsteinischen. 1848—1849 ist es den 
Dänen tatsächlich gelungen, Schweden-Norwegen zum Eingreifen in die 
schleswig-holsteinischen Wirren zu bewegen. Aber als 1864 die Ent- 
scheidung nahte und Dänemark Bundeshilfe heischte, da erkannte der 
schwedische Reichstag trotz der gegenteiligen Sympathien des Königs, 
Manderströms und anderer noch rechtzeitig, daß es sich hier um rein 
dänische und nicht um skandinavische Belange handelte. 

Und dann kam die Zeit, wo Dänemark sich bemühte, wenigstens die 
dänischen Teile Nordschleswigs auf diplomatischem Wege, zunächst mit 
Hilfe Napoleons, wieder zu bekommen. Auch über diese Verhandlungen 
findet man wertvolle Aufschlüsse in den Tagebüchern. Sie sind teilweise 
bereits von einem der Herausgeber, Aage Friss, in seinem „Den Danske 
Regeringen og Nordslesvigs Genforening med Daumark“, dessen erster 
Band 1921 in Kopenhagen erschienen ist, verwertet worden. 

Bisher liegen von den Tagebüchern die ersten ‚vier Bände vor, die 
vom 1. Januar 1848 bis zum 12. Juni 1870 reichen. Es erscheint frag- 
lich, ob Krieger ihre Veröffentlichung überhaupt ins Auge gefaßt hat. 
Er hat in seinen letzten Lebensjahren angeordnet, daß sie nach seinem 
Tode dem ihm befreundeten Reichsarchivar Jörgensen, für dessen historische 
Arbeiten zur Verfügung gestellt werden sollten. In einem Briefe an 
Jörgensen sagt er, daß nichts in den Tagebüchern im Hinblick auf eine 
spätere Veröffentlichung niedergeschrieben worden wäre. Er weist auf 
die Subjektivität seiner Aufzeichnungen hin und bittet, die Tagebücher 
nach der Benutzung zu vernichten. Einige Blätter hat Krieger selbst 
noch herausgeschnitten und verbrannt,” und daraus hat Jörgensen die 
Folgerung gezogen, daß Krieger doch mit einer Veröffentlichung ge- 
rechnet habe. Jörgensen ist dazu nicht mehr gekommen, sondern er hat 
diese Aufgabe mit bestimmten Anweisungen seinen Kindern überlassen. 
Seine Tochter Elise Koppel hat sich zusammen mit Aage Friis und 
P. Munch dieser Aufgabe unterzogen. Ihnen gebührt der Dank dafür, 
daß eine nicht zuletzt für die Geschichte der deutsch-dänischen Be- 
ziehungen wertvolle Quelle der Vergessenheit entrissen worden ist, nnd 
man kann nur hoffen, daß die mustergültige Ausgabe der Tagebücher 
bald zum Abschluß gelangen möge. 


Greifswald. Johannes Paul. 


479 


Nachrichten und Notizen. 


Alexander Supan, Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. Natur- 
lehre des Staates. 2. umgearbeitete Auflage, besorgt von Erich Obst. 
Berlin und Leipzig 1922, Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 199 S., 
7 Textfiguren und ein Bild des Verfassers. 


Seit Fr. Ratzel seine abstrakt verfaßte und nicht leicht lesbare Politische 
Geographie veröffentlichte, ist — wenn wir absehen von dem in Ratzels Fuß- 
tapfen wandelnden Buche von Schöne und dem den Gegenstand betreffenden 
Abschnitt in dem Lehrbuche der Geographie von Hermann Wagner — keine zu- 
sammenfassende Darstellung der politischen Geographie erschienen, da die 
Schriften des Schweden Kjellén mehr eine Staatslehre sind!. Um so mehr ist das 
Supansche Werk gerade jetzt zu begrüßen, wo die politische Geographie durch 
Weltkrieg und Umwälzung in Europa wieder an Bedeutung gewonnen hat. 
Nach Supan ist die politische Geographie die Lehre von den natürlichen Grund- 
lagen der Staaten, die er von der Physiogeographie (allgemeinen physikalischen 
Geographie) und der Anthropogeographie (Geographie des Menschen) als be- 
sonderen Teil der allgemeinen Geographie abtrennt. Er betrachtet so nach- 
einander Gestalt, Größe, physische, völkische und wirtschaftliche Struktur 
der Staaten, Einfluß der wirtschaftlichen auf die völkische Struktur, Verkebr 
und Weltwirtschaft und die wirtschaftspolitischen Möglichkeiten. Der Ver- 
fasser legt gegenüber Ratzel Wert darauf, Länder und Völker untrennbar 
miteinander zu behandeln; die politische Geographie soll sich nicht nur auf 
das Land, den Raum, beschränken, dessen Bedeutung Ratzel übermäßig betonte 
und der nur den Verhältnissen von Staat und Boden nachging, sondern auch 
das Volk, seine Bewohner und die wirtschaftlichen Kräfte der Staaten mit in 
ihre Betrachtung einbeziehen. Mit Recht sagt Supan im Vorwort zur ersten 
Auflage, daß die politische Geographie ein Gegengewicht zu der einseitig mor- 
phologischen Entwicklung der Geographie der letzten Jahrzehnte sein muß, 
denn der Hauptgegenstand der geographischen Betrachtung ist die belebte 
Natur in ihrem Wechselspiel von Erde und Mensch. Nach dem Tode des Ver- 
fassers im Jahre 1920 hat Erich Obst die zweite Auflage, deren Manuskript 
Supan druckfertig hinterlassen hat, und die den Stempel seiner persönlichen 


1 Inzwischen sind neu erschienen: Artur Dix, Politische Geographie. Welt- 
politisches Handbuch. München und Berlin 1922. — Derselbe, Politische Erd- 
kunde. Breslau 1922. — Walter Vogel, Politische Geographie. Leipzig 1922. 
— Friedr. Ratzel, Politische Geographie. 3. Aufl., herausgegeben von E. Ober- 
hummer. München und Berlin 1923. 


480 Nachrichten und Notizen 


Auseinandersetzung mit dem großen Problem des Wagen: Territorial- 
politik oder Nationalpolitik trägt, herausgegeben. 
Leipzig. Hans Rudolphi 


Klassiker der Politik. Herausgegeben von Friedrich Meinecke und 
Hermann Oncken. Band 1—6. 1922. 

Es ist ein glücklicher Gedanke, diejenigen Schriften, welche für die Ent- 
wicklung der politischen Anschauungen maßgebend oder bedeutungsvoll geworden 
sind, oder für ihre Zeit als besonders charakteristisch erscheinen, in einer 
Samnılung zu vereinigen. Soweit sie in fremden Sprachen erschienen sind, 
werden sie in Übersetzungen gegeben. Es ist dabei besonderer Wert darauf 
gelegt worden, einen möglichst korrekten Text zu bieten. Die ersten sechs 
Bände dieser Sammlung liegen bisher vor und machen einen vortrefflichen 
Eindruck. Der erste Band bringt eine Neuübersetzung von Thomas Morus 
Utopia von Gerhard Ritter mit einer Einleitung von Hermann Oncken, der 
zweite Macchiavells_Discorsi, übersetzt von F. v. Oppeln-Bronikowski, der dritte 
Pufendorfs unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentlichte 
berühmte Schrift über die Verfassußg des Deutschen Reiches, übersetzt und 
eingeleitet von H. Breßlau, der vierte des Abbé de Saint-Pierre Traktat über 
den ewigen Frieden, übertragen von Oppeln-Bronikowski mit einer Einleitung 
von W. Michael. Der fünfte Band enthält die erste vollständige Übersetzung 
der beiden politischen Testamente Friedrich des Großen von 1752 und 1768, 
übersetzt von Oppeln-Bronikowski und eingeleitet von dem Herausgeber des 
französischen Originaltextes, Bertold Volz, der sechste endlich eine Auswahl 
von den politischen Schriften Wilhelms von Humboldt von Siegfried Kähler. 
Die Einleitungen bieten nicht nur eine allgemeine Orientierung tiber Wert 
und Charakter der betreffenden Werke und tiber deren Verfasser, sondern zum 
Teil auch eigene neue Forschungen von erheblichem Wert. Es ist dringend 
zu wünschen, daß diese höchst nützliche Sammlung in möglichst schnellem 
Tempo weitergeführt werde. Erich Brandenburg. 


Meister der Politik. Eine weltgeschichtliche Reihe von Bildnissen. Heraus- 
gegeben von Erich Marcks und Karl Alexander von Müller. 
2. Aufl. 3 Bände. Stuttgart und Berlin (Deutsche Verlags-Anstalt) 1923. 
Bd. I: VI, 676 S., Bd. II: 664 S., Bd. III: 509 S. 80. 

Eine Zeit, der täglich der Mangel an politischen Führern aufs schmerz- 
lichste zum Bewußtsein gebracht wird, wendet ihren Blick gauz instinktiv zurück 
zu den großen Zeiten der Geschichte, in denen Männer von welthistorischem 
Format die Geschicke ibrer Völker gelenkt haben. Wie sehr die vorliegende 
Sammlung von Charakterbildern dem Sehnen unserer Tage entgegenkommt, 
ist daran zu ermessen, daß bereits nach wenig mehr als einem Jahre eine neue 
Auflage notwendig wurde. Die Bilder von zweiundvierzig „Meistern der Politik“ 
von den frühesten Zeiten bis nahe an die Schwelle der Gegenwart heran sind 
in den drei Bänden vereinigt. Darius und Leo XII. bezeichnen die zeitliche, 
Thomas Jefferson und Fürst Ito die räumliche Spannweite des Unternehmens. 
Die Herausgeber haben es verstanden, für die einzelnen Beiträge Fachleute 
von gediegener Kennerschaft zu gewinnen, deren Führung man sich vorbehaltlos 
anvertrauen kaun. Einzelne herauszuheben wäre ein Unrecht gegen die übrigen. 


\ 


Nachrichten und Notizen 481 


Als Gesamtheit betrachtet ergeben diese Skizzen infolge ihrer großen Zahl 
einen Abriß der Weltgeschichte, gesehen im Spiegel der großen schöpferischen 
Persönlichkeiten. Ganz gleich, ob die Herausgeber mit ihrem Unternehmen 
ein Bekenntnis zur individualistischen Geschichtsauffassung geben wollten, die 
Frage nach dem Persönlichkeitswert tür die Geschichte wird aufs lebendigste 
angeregt. Der Antwort auf diese Frage, die E. Meyer in bei aller. Bestimmt- 
heit doch vorsichtig abwägender Art in seiner Abhandlung über Darius ge- 
geben hat, werden wohl Herausgeber wie Mitarbeiter zustimmen können, „daß 
. .. bedeutende Persönlichkeiten mit starker Willenskraft in ständigem Ringen 
mit den allgemeiuen Tendenzen und den Massenbewegungen eine maßgebende 
Rolle gespielt und nicht selten durch geschickte Ausnützung der gegebenen 


Bedingungen den Gang der Entwicklung beherrscht und ihm auf lange Zeit 


hinaus die Bahnen angewiesen haben, kann keinem Zweifel unterliegen“. 
H. Wendorf. 


Dünnhaupts Studien- und Berufsführer. Bd.1. Geschichte. Von Dr. 
Kurt Jagow und Dr. Friedrich Matthaesius. Dessau (C. Dünn- 
haupts Verlag) 1922. 70 S. 8°. 

Jeder, der Anfänger in das Studium einzuführen hatte, wird dieses kleine 
Büchlein mit Freude begrüßen. Von Wert ist der Hinweis, daß nicht allein 
flüchtige Neigung für die Wahl des Studienfaches entscheidend sein sollte, sondern 
sorgfältige Prüfung der Eignung für den späteren Beruf. Was über die An- 
forderungen der dem Historiker offenstehenden Berufe Studienrat, Bibliothekar, 
Archivar usw. gesagt ist, dürfie wohl allenthalben Zustimmung finden, ebenso 
die Bemerkungen über Einrichtung des Studiums, Studiengang, Kolleg und 
Seminar, Examen usw., obwohl gerade in diesen Fragen bei der Vielgestaltigkeit 
der Verhältnisse an den deutschen Universitäten nicht alles überall zutreffen 
wird. Mit Ratschlägen für Benützung von Bibliotheken und Archiven, die 
auch manchen älteren Studenten noch empfohlen werden könnten, schließt der 
praktische Teil des Führers. Eine kurze anschließende Darstellung der Ent- 
wickluog der Geschichtswissenschaft und der historischen Richtungen der Gegen- 
wart ermöglicht dem Neuling anfängliche Orientierung. Reiche Literatur- 
angaben über Quellenkunde, Hilfswissenschaften, die wichtigsten Werke der 
allgemeinen und speziellen Geschichte sowie Zeitschriften machen das Büchlein 
zu einem schätzenswerten Ratgeber für die ganze Studienzeit. H. W. 


Ernst Meister, Moderne Geschichtswissenschaft. Eine Einführung in ihre 
Probleme. Perthes’ Bildungsbücher. Gotha und Stuttgart (Fr. Andr. 
Perthes A. G.) 1924. VI, 77 S. 80. 

Entsprechend der Bestimmung der Sammlung, in der es erschienen, rückt 
das Schriftchen die Probleme in den Vordergrund, die den Gebildeten unserer 
Tage interessieren: Kollektivistische oder individualistische Geschichtsauf- 
fassung, das historische Verstehen, das Wertproblem in der Geschichte, der 
Unterschied natur wissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung, der Sinn 
des geschichtlichen Werdens. Zum Schluß zeigt Verfasser die in der geschicht- 
lichen Betrachtungsweise liegenden Möglichkeiten für die Ausbildung einer 
Weltanschauungslehre an den Systemen zweier neueren Geschichtsphilosophen: 
Spengler und Natorp. Dieser Betrachtung der modernen Geschichts wissenschaft 


Histor.Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 31 


482 Nachrichten und Notizen 


ist ein knapper, aber gut gezeichneter Überblick über die Entwicklung der 
Historik vorangeschickt, in dem die beiden sich ergänzenden Arbeitsgebiete 
der Geschichtsphilosophie und der Geschichtsforschung in ihrer wechselseitigen 
Verflechtung und ihren wechselnden Schicksalen verfolgt werden. Auf Zeiten 
engster Verwandtschaft folgt mit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schroffe 
Trennung, bis in der Gegenwart die Läuterung der Geschichtsphilosophie eine 
Annäherung beider „wesensverwandten Töchter der einen Mutterwissenschaft Ge- 
schichte“ herbeiführt, so daß für den Historiker Kenntnis der geisteswissenschaft- 
lichen Problematik unserer Tage selbstverständlich zu sein beginnt. H.W. 


Johannes Kromayer, Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen 
Altertum. Abhandlungen der philologisch-historischen Klasse der Säch- 
sischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XXXIV. Nr.5. Leipzig 1921. 
M.7,50. 808. Mit 6 Karten auf 2 Tafeln. 

Verfasser behandelt die Schlacht bei Marathon, die Entscheidung an der 
Allia und die Kämpfe bei Caudium. Nach einer Darlegung der bisherigen An- 
sichten vom Verlaufe der Perserschlacht, in der er besonders gegen Delbrück 
polemisiert, stimmt Verfasser der Annahme Eduard Meyers bei, der die Stellung 
der Athener südlich des Vranatales auf der Argielikihöhe sucht. Er entwirft 
sodann, was E. Meyer unterlassen hat, da er im übrigen Delbrücks Ansicht 
billigte, ein Bild des Verlaufes der Schlacht auf Grund der Betrachtung des 
Geländes, der Beschreibung bei Herodotos und einer allgemeinen aus den Perser- 
kriegen überhaupt gewonnenen Vorstellung von der Taktik der Perser. Verfasser 
bezieht sich mehrfach auf die Schlacht bei Plataiai und nennt eine noch un- 
gedruckte Arbeit von F. Ufer darüber, Ziel der Darstellung ist es, einen mili- 
tärisch durchaus verständlichen Verlauf herauszustellen; ob sich eine Über- 
legung dazu eignet, ist aber auch ihr einziges Wahrheitskriterium. So ist, schon 
rein erkenntniskritisch betrachtet, der Subjektivität Tür und Tor geöffnet, und 
der Zirkelschluß, daß nun doch der Bericht des Herodotos mehr tauge, als man 
bisher annahm, ist S. 24 die natürliche Folge. 

Und doch verwirft auch Kromayer genug vom Berichte des Herodotos, 
nämlich den Kampf bei den Schiffen, und setzt dafür willkürlich einen Kampf 
am Charadrabache und am Eingange des Schiffslagers ein. Er tut das aber 
mit weit weniger durchschlagenden Gründen, als seinerzeit Delbrück die Er- 
zählung vom Kampfentschlusse des Miltiades ablehnte. Auch Delbrück arbeitet 
naturgemäß mit Annahmen, aber er ist sich über deren Tragweite und Durch- 
schlagskraft klarer. Er hat inzwischen Kromayers Darlegungen in seinem Auf- 
satze „Marathon und die persische Taktik“, KlioX VII(1921) 221—229 besprochen, 
. Kromayers Anschauung der persischen Taktik widerlegt und die darauf beruhende, 
eben erwähnte teils Überschätzung, teils Unterschätzung des Herodotosberichtes 
abgelehnt. 

Konrad Lehmann, der Kromayers Schrift in der Philologischen Wochen- 
schrift 1922 Sp. 409—416 und 433—440 besprach, stimmt, in einigen Punkten 
zwischen Kromayer und Delbrück vermittelnd, in der Hauptsache Delbrück xu. 
Erfreulich sind die beigegebenen Karten, die es gestatten, die verschiedenen 
Hypothesen leicht zu übersehen. 

Die Erörterung der Alliafrage leitet ebenfalls eine sehr übersichtliche 
Darstellung der bisherigen Lösungsversuche ein; es wäre angenehm, wenn 


Nachrichten und Notizen 483 


letztere, wie es bei Marathon geschehen ist, ebenfalls in die beigegebene Karte 
eingetragen wären. Kromayer nimmt das Schlachtfeld, wie O. Richter, Nissen 
und Kornemann auf dem linken Tiberufer an, indem er sich mit Mommsen und 
E. Meyer auseinandersetzt. Er gelangt S. 33 zu dem Ergebnis, „daß der Ur- 
bericht über den Verlauf der Schlacht, welcher der Schilderung sowohl des 
Diodor als des Livius zugrunde liegt, den Schauplatz des Kampfes auf das 
linke Ufer des Flusses verlegt hat“ usw. und erklärt die bestimmte Angabe 
bei Diodor, die Römer hätten beim Ausmarsch den Tiber überschritten, für 
einen Irrtum. Hierin liegt, wie K. Lehmann a. a. O. 433/34 mit Recht betonte, 
ein schwacher Punkt von Kromayers Beweisführung. So wird man sich nach 
Betrachtung der sachlichen Würdigung der Quellenberichte und des Bildes, 
das Verfasser vom Verlaufe der Alliaschlacht entwirft, dahin bescheiden müssen, 
daß eine Entscheidung auch hier mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich 
ist. Inzwischen sind R. Laqueur, Diodors Bericht über die Schlacht an der 
Allia, Philologische Wochenschrift 1921, 861 und Lehmann a. a. O. 437ff. wieder 
mit guten Gründen für das rechte Ufer eingetreten. 

Der dritte Teil der Arbeit, der die Falle von Caudium gegen Nissen, der, 
Rhein. Woch. 25 (1870) 1 ff., die große Ebene von Montesarchio als solche annahm, 
in dem viel engeren Gebirgstale zwischen Arienzo und Arpaja sucht, ist der 
gelungenste. Betrachtung des Geländes im Verein mit militärischen Überlegungen 
einerseits und Erörterung der Überlieferung bei Livius andererseits führen zu 
dem gleichen überzeugenden Ergebnis. Ermöglicht ist es insonderheit durch 
die größere Klarheit, der wir uns gegenüber der Zeit von Nissens Darstellung 
bezüglich der Heereszahlen erfreuen. Cocchia, der die Möglichkeit, daß das Tal 
des Isclero bei Mojano in Betracht kam, abgewiesen hat, und Stürenburg, der, 
obwohl im Endergebnis mit Nissen einig, gewichtige Einwände gegen diesen 
erhoben hat, haben Kromayer vorgearbeitet. Wie weit dies bezüglich derjenigen, 
welche die Übergabe der Römer schon bei Arpaja annahmen, Daniele, Niebuhr, 
Klimke, Cocchia, der Fall ist, ist unerörtert geblieben. Die angebliche Größe 
des römischen Heeres, für Nissen später der Hauptgrund zu seiner Annahme, 
hat schon Niebuhr, Römische Geschichte III (1832) 249f. gegen Swinburne be- 
stritten, wie Kromayer gegen Nissen, nur daß er bei dem Fehlen der Vor- 
arbeiten über Bevölkerung und Heereszahlen keine bestimmten Zahlen angibt. 
Klimke, Der zweite Samniterkrieg, (1882) S. 6, nennt zwar Forchia und Arpaja, 
verweist aber wunderbarerweise auf Nissen, der doch diese Gegend gerade ab- 
lehnte. Die Schriften von Daniele und Cocchia waren mir nicht zugänglich. 

Magdeburg. Friedrich Lammert. 


E. Täubler, Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. Berlin 1921. 
Schwetschke & Sohn. 121 S. 

Täubler behandelt hier, weiterbauend auf Ed. Meyers Untersuchungen zur 
Geschichte des zweiten PunischenKrieges, Sitzungsberichte der Berliner Akademie 
1913, 6r8ff. eine Kriegsschuldfrage, bestens dazu gerüstet durch seine Erfahrung 
auf dem Gebiete des Vertragswesens im Altertum, wie sie in seinem Werke 
Imperium Romanum I: Die Staatsverträge und Vertragsverhältnisse 1913 her- 
vortrat. Die Darlegung der bisherigen Ansichten über die Entstehung des 
Krieges und der allgemeinen Zusammenhänge bildet die Einleitung. Es folgen 
drei Abschnitte über die Wegnahme von Sardinien und Korsika und die damals 


31* 


484 Nachrichten und Notizen 


einsetzende Wandlung der römischen Außenpolitik, über Saguntum, über den 
Ebrovertrag. Auf Grund dieser Auseinandersetzungen wird sodann die Rechts- 
frage erörtert, eine Schuldfrege, die bezeichnend ist für solche Schuldfragen 
überhaupt. Bezüglich der Beurkundungsform und Geltung der Bundesgenossen- 
liste des Vertrages von 241 standen sich 218 die Ansichten der Karthager und 
der Römer unvereinbar gegenüber. Im fünften Abschnitt wird die Politik der 
beiden Gegner von 238—218 besprochen und schließlich die Überlieferung, die 
sich uns heute als wesentlich im römischen Sinne berichtend bietet. Die An- 
lagen bringen einmal eine Ergänzung der Erschließung des Vertrages von 41 ` 
im oben genannten früheren Werke des Verfassers, die zweite handelt über 
Polybios und Diodoros. 

Es ist viel historisch -politische Belehrung aus diesem Buche, das in der 
Hanptsache zu festen Ergebnissen gelangt, zu schöpfen, besonders auch für 
das politische Verstän inis der neusten Zeit. Das Weitergreifen der römischen 
Politik nach dem Friedensschlusse des ersten Punischen Krieges gehört beispiels- 
weise dahin, die Einsicht in die Tragweite von Verträgen und ihren Einfluß auf 
das politische Geschehen, der klare Einblick in das Werden einer die Ereig- 
nisse von bestimmtem Standpunkte aus auffassenden Überlieferung. Ich habe 
deswegen schon in der Philologischen Wochenschrift 1922, 755—758 dies wert- 
volle Buch freudig begrüßt und den Wunsch ausgesprochen, daß es auf die 
Darstellung dieser Zeit im Unterricht wirken möge. Kahrstedt hat es in der 
Historischen Zeitschrift 126 (1922) 104—106 zustimmend besprochen. 

Magdeburg. Friedrich Lammert. 


R.Grosse, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der 
byzantinischen Themenverfassung. Berlin 1920. XV und 846 8. 


Das Buch Grosses behandelt ein schwieriges, bisher nur hier und da durch 
Einzelforschungen aufgehelltes Gebiet zum ersten Male im Zusammenhange. 
Deshalb bezeichnet er es selbst bescheiden als eine vorläufige Zusammenstellung. 
Doch ist es mehr. Es stellt einen ersten Führer durch etwa drei Jahrhunderte 
der römischen Militärgeschichte dar. 

Die erste etwas größere Hälfte des Buches S. 1—220 ist den einschneidenden 
Neuerungen der auch sonst den Staat in neue Bahuen lenkenden Kaiser Gallienus, 
Aurelianus und vor allem Diokletianus und Konstantinus gewidmet. Lie zweite 
S.221—338 behandelt abschnittsweise das vierte, fünfte und sechste Jahrhundert. 
Daran schließt sich S. 339—346 ein Sach- und Namenverzeichnis. Einige er- 
gänzende Hinweise gab O. Fiebiger in seiner Besprechung des Buches in der 
Philologischen Wochenschrift 1921, 659—663. Der hier 662/63 erwähnte Auf- 
satz Grosses über die Fahnen in der römisch-byzantinischen Armee des 4. bis 
10. Jahrhunderts erscheint im diesjährigen Jahrgange der Byzantinischen Zeit- 
schrift, seine Ergebnisse für die in Betracht kommende Zeit sind in der Militär- 
geschichte schon aufgenommen. Gegenüber H. Delbrücks Kritik, Hist. Zeit- 
schrift 124 (1921) 280-285 hat sich E. Gerland in den Byzantinisch-Neugriechischen 
Jahrbüchern III, S. 182 ff., die mir jetzt nicht zugänglich sind, günstig über 
das Buch ausgesprochen; Delbrück bemängelt, daß sich der Verfasser begnügt 
hat, zusammenzustellen und zu beschreiben, was er in den Quellen gefunden hat. 

Magdeburg. Friedrich Lammert. 


Nachrichten und Notizen 485 


Hans v. Schubert, Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter. 
Ein Handbuch. 8088. Tübingen, Mohr, 1921. Grundzahl M. 16.—, geb. 20.—. 

Das vorliegende Buch ist fraglos eine der bedeutendsten Erscheinungen 

der historischen Literatur der letzten Jahre. Von Schuberts Neubearbeitung 
des I. Bandes der Möllerschen Kirchengeschichte, die 1902 vollständig wurde 
und bis 484 reicht, war zum größten Teil ein eigenes Werk v. Schuberts ge- 
worden, das nur noch unter der Flagge Möllers segelte; es ist nur recht, daß 
v. Schubert die Fortsetzung von der Titelverbindung mit der Möllerschen 
Kirchengescbichte getrennt und als selbständiges Buch herausgegeben hat. 
Dieses umfaßt nun die Zeit von Theoderich und Chlodwig bis zum Ausgang 
der Karolinger. Dabei ruht das Schwergewicht der Darstellung im Abendland; 
doch wird auch die morgenländische Kirche, die im Zeitalter Justinians, der 
Araberstürme und der Streitigkeiten um die Bilderverehrung noch Bedeutsames 
erlebte, ausführlich behandelt. War man schon durch allerlei Vorstudien des 
Verfassers (über den „Arianismus* der Germanen, über Staat und Kirche in 
den arianischen Königreichen und bei Chlodwig, die Bekehrung der Burgunder, 
die sogenannten Slavenapostel Methodius und Cyrill, sowie durch den I. Band 
einer groß angelegten Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins) auf eine äußerst 
sorgfältige und gründliche Arbeit vorbereitet, so ist man nun, wo man das 
umfangreiche Werk, die Arbeit vieler Jahre, vor sich hat, doch von der Leistung 
überrascht. Das Ganze ist, wie es sich bei v. Schubert von selbst versteht, nicht 
nur eine Zusammenfassung, sondern eine selbständige, an zahlreichen Stellen 
eine eigene Auffassung bietende Durchdringung des Stoffes, der so vollständig 
wie möglich unter Heranziehung aller irgendwie wertvollen Literatur dar- 
geboten wird. Besonders wertvoll ist die Einarbeitung der Quellenhinweise 
und zahlreicher kürzerer Qnellenstücke in den Text. Die Darstellung erfreut 
wie durch ibre Gründlichkeit und Zuverlässigkeit, so durch ihre Klarheit und 
Übersichtlichkeit; für diese kann man etwa an der Darstellung so verwickelter 
Vorgänge wie der kirchlichen und staatlichen Geschichte der ausgehenden 
Karolingerzeit eine Probe machen. Neben der großen Masse von Detail treten 
die großen Zusammeuhänge, die fahrenden Linien klar heraus, vor allem das, 
was dem Verfasser ala das eigentliche Thema dieser Jahrhunderte erscheint, 
nämlich das vielverschlungene Problem der Germanisierung des Christentums, 
besonders die Frage nach dem Verhältnis des von den Germanen selbst Er- 
rungenen zu dem, was ihnen von der katholischen Kirche überliefert wurde. 
Es ist einleuchtend, daß diese Frage nur durch eine Analyse des gesamten 
historischen Prozesses der Kirchengeschichte vom 5. bis zum 9. Jahrhundert 
beantwortet werden kann. Es gereicht, auch abgesehen von diesem Problem, 
der Darstellung sehr zum Vorteil, daß v. Schubert Universalkirchengeschichte 
schreibt und nicht dem Kardinalfehler Haucks verfällt, der eine universale 
Institution, wie die katholische Kirche des sogenannten Mittelalters, in einer 
territorialen Begrenzung darzustellen suchte (uoch dazu in einer ständig 
sich verschiebenden und überdies aus einer sehr viel späteren Zeit in die Ver- 
gangenbeit projizierten Begrenzung: „Deutschland“ im Zeitalter der Merowinger!). 
Bei dem engen Zusammenhang, in dem in den hier behandelten Jahrhunderten 
Kirchengeschichte und „Profan“-Geschichte stehen, geht das Werk selbstver- 
ständlich nicht nur den Kirchenhistoriker an; es ist unentbehrlich für jeden, 
der sich irgendwie mit der Geschichte dieser Periode beschäftigt. Hervorheben 


486 Nachrichten und Notizen 


möchte ich noch das 250 Seiten umfassende Schlußkapitel, das in einem Quer- 

schnitt die kirchlichen Zustände der Karolingerzeit vorführt. Ein weiterer 

Band, der das Hochmittelalter schildern soll, ist nach dem Vorwort in Vorbereitung. 
Leipzig. Karl Heussi. 


K. Jaeger, Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes — Eugen 
Mogk, Uber Runen und Hakenkreuze — Eugen Mogk, Die heidnisch- 
germanische Sittenlehre im Spiegel der eddischen Dichtung — Ludwig 
Wilser, Die nordeuropäische Menschenart und die germanischen Völker 
— Der Ritter vom Hakenkreuz. Verlag Leipzig 1921. 

Jm Unterschied von den übrigen genannten Schriften gibt die von Jaeger 
eine klare Übersicht über ihr Problem und ausführliche Literaturangaben. 
Görlitz. | A. Koselleck. 


W. Classen, Das Werden des deutschen Volkes. 1. Heft: Wie der deutsche 
Osten entstanden ist. 2. Heft: Rassen und Völker. 3. Heft: Von der 
Steinzeit bis zur Hermannsschlacht. 4. Heft: Die Germanen und das 
Christentum. Hanseatische Verlagsanstalt A. G., Hamburg. 

Das zweite Heft bildet die Einleitung des ganzen Werkes; es gibt für 
die deutsche Geschichte die Voraussetzungen in Land und Rassen und versucht, 
durch Einführung teleologischer Gedanken eine materialistische Rassentheorie 
zu Überwinden; es läßt auch die Absicht des Verfassers erkennen, den Gegen- 
wal tsmenschen die Vergangenheit so erleben zu lassen, daß er ihre verpflich- 
tende Gewalt verspürt. Um das zu erreichen, erzählt Verfasser in den folgenden 
Heften nicht Geschichte, sondern formt sie zu einzelnen Bildern. Man kann 
über die Auswahl dieser Bilder streiten, gewiß verlieren sie bisweilen an 
künstlerischer Kraft, weil sie gleichzeitig Kenntnisse übermitteln sollen, aber 
als Ganzes scheint mir der Versuch gelungen. Das Werk ist für Schüler und 
Volksbüchereien geeignet. 

Görlitz. A.Koselleck. 


Ernst Gagliardi, Geschichte der Schweiz von den Anfängen bis zur Gegen- 
wart. Erster Band: Bis zum Abschluß der italienischen Kriege (1516). 
283 S. Zweiter Band: Seit der Reformation (1519). 444 S. 1—3 Tausend. 
Verlag von Rascher & Co., Zürich 1920. 

Ernst Gagliardi, Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 
1494—1516. Herausgegeben von der Stiftung Schnyder von Wartensee 
in Zürich. I. Band. Von Karls VIII. Zug nach Neapel bis zur Liga 
von Cambrai 1494—1509. 909 S. Zürich 1919, Verlag von Schultheß & Co. 

Die vortrefflich geschriebene Geschichte der Schweiz, zwei Bände mit 
fein ausgelesenen Illustrationen, kann als die beste gemeinverständliche Dar- 
stellung der eidgenössischen Vergangenheit betrachtet werden, die es derzeit 
gibt. Sie beruht auf guter Kenntnis der Quellen wie der Literatur. Was 
sie besonders auszeichnet, ist die Weite des Gesichtskreises; die Schweizer 

Geschichte wird in ihrem Zusammenhang mit den umwohnenden Ländern, in 

ihren internationalen Beziehungen geschildert und eben dadurch erst verständlich. 

Sie ist arm an hervorragenden politischen Führern; zahlreicher sind führende 


Nachrichten und Notizen 487 


Persönlichkeiten in der Geistesgeschichte, wie denn die Reformationszeit darum 
weitaus der weltgeschichtlich bedeutendste Teil der eidgenössischen Geschichte 
bleibt. Gagliardi schreibt mit ernstem Wahrheitssinn und hat die Fähigkeit, 
die Dinge zu sehen,. wie sie sind, er hält sich frei von der in der Schweiz 
üblichen Verberrlichung der eigenen Vergangenheit und vermag sich auch über 
die Parteianschauungen zu stellen, was in der Schweizer Geschichtsschreibung 
verhältnismäßig selten ist. Aus äußeren Gründen ist die Geschichte von 1848 
an nur sehr summarisch gegeben, was nm so mehr zu bedauern ist, als der 
Verfasser durch sein Buch über Alfred Escher sich als über diese Zeit wohl- 
unterrichtet gezeigt hat. f 

In dem zweiten der oben angegebenen Werke hat Gagliardi einen Aus- 
schnitt aus der Schweizer Geschichte bearbeitet, der in der geschichtlichen 
Wissenschaft bis jetzt stiefmütterlich behandelt worden ist: die Machtstellung 
der Schweizer Eidgenossenschaft um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts 
und die Feldzüge nach Italien. Die allgemeine europäische Geschichte dieser 
Jahre kann obne Berücksichtigung des Schweizer Anteils garnicht dargestellt 
werden, wie sich andererseits die besondere Geschichte der Schweizer Stadt- 
staaten und Landgemeinden erst aus dem Gang der europäischen Verhältnisse 
erklären läßt. Forschung und Darstellung haben mit manchen Schwierigkeiten 
zu kämpfen. Die Quellen sind massenhaft und dabei außerordentlich zersplittert; 
Gagliardi hat die, schweizerischen Archive wie die des Auslands ausgeschöpft. 
Auch der Darstellung werden hohe Aufgaben gestellt: das Getriebe der euro- 
päischen Diplomatie, das geschildert werden muß, ist sehr verwickelt, eine 
einheitliche politische Leitung der Eidgenossenschaft fehlt trotz der Kriegs- 
macht und Staatrklugheit der Berner so gut wie ganz; dazu kommt die Ver- 
rohung und Korruption der damaligen Schweizer, ihre Unbotmäßigkeit gegen 
die heimischen Oberen. Der Verfasser wollte den Schweizer Anteil an den 
weltgeschichtlicheu Ereignissen der Zeit gründlich darlegen, was natürlich 
eine gewisse Breite der Darstellung hervorgerufen hat. Das Werk ist eine 
sehr erfreuliche, dankenswerte Veröffentlichung. Am Schluß des Bandes sind 
noch eine ziemliche Anzahl ungedruckter Berichte erstmals wiedergegeben. 

Stuttgart. Karl Weller. 


F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen, 1 Bd.: Text und Übersetzung 
(LXII u. 675 S.), 1903; II. Bd., 1. Hälfte: Wörterbuch, 1906, 2. Hälfte: 
Rechts- und Sachglossar, 1912(VIIIu.758S.); III. Bd.: Einleitung zu jedem 
Stück, Erklärungen zu einzelnen Stellen (356 S.). 1916. (Halle, Max 
Niemeyer). 

Das große, im Auftrage der Savigny - Stiftung für Rechtsgeschichte ge- 
schaffene Editionswerk liegt nun seit einigen Jahren fertig abgeschlossen vor 
uns. Leider haben die Unterbrechung der Zeitschrift und die Kriegsverhält- 
nisse das Referat verhindert. Doch soll wenigstens kurz auf die außerordent- 
liche Bedeutung des Werkes hingewiesen werden. Die Textausgabe, welche 
die angelsächsischen Gesetzesquellen von Aeshelberht bis zu den Privatarbeiten 
des 12. Jahrhunderts umfaßt, bringt außer dem gesamten textkritischen Apparat 
— zuweilen sind drei oder mehr Handschriften vollständig nebeneinander ab- 
gedruckt — auch eine fortlaufende deutsche Übersetzung. Das Wörterbuch 
will jedes Wort des englischen und des französischen Textes, sowie vom 


488 Nachrichten und Notizen 


lateinischen diejenigen erklären, die den Lexicis der klassischen Sprache fehlen, 
ferner durch Vollständigkeit der Quellennachweise die sofortige Auffindung 
jeder Stelle der Gesetze ermöglichen. 

Im Glossar wird der Stoff, den die Gesetze in rechts-, wirtschafts- und 
sozialgeschichtlicher Beziehung bieten, nach Stichwörtern geordnet vorgelegt 
unter strenger Anlehnung an die edierten Quellen und unter nur gelegentlicher 
Heranziehung anderer Literatur des mittelalterlichen England bzw. festländi- 
scher Parallelen. Der dritte Band endlich bringt Erläuterungen zu den ein- 
zelnen Quellen im Zusammenhange, über Überlieferung, Sprache, Anordnung, 
Abfassungszeit, Geltungsbereich usw., sowie Erklärungen einzelner Stellen. 

E. Mayer-Homberg. 


Monachus Sangallens is Notkerus Baltulus), De Carolo Magno. St. Gallische 
Geschichtsquellen. Nen herausgegeben von G. Meyer von Knonan. VI. 
(Separatabdruck aus: „Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte*, her- 
ausgegeben vom historischen Verein des Kantons St. Gallen, Bd. XXXVI) 
64 S. 8°. St. Gallen, Fehrsche Buchhandlung 1918. 

Die Neuausgabe von Notkers „De Carolo Magno“, die Meyer von Knonau 
seinen St. Gallischen Geschichtsquellen als Spätling anreiht, ist ein Abdruck 
des Jafféschen Textes, dessen Grundlagen die Zwifaltener und Wiblinger Hand- 
schriften bildeten. Der handschriftliche Apparat ist dabei weggeblieben. Vor- 
ausgeht eine ausführliche und alles Notwendige zusammentragende Einleitung, 
der man, wie auch dem fleißigen Kommentar, nur noch die Möglichkeit ge- 
wünscht hätte, die mannigfachen neuen Resultate L. Halphens (Études critiques 
sur l'histoire de Charlemagne IV. Le moine de Saint-Gall. Revue historique 
t. 128, 1918) mit zu verarbeiten. Gleichwohl ist die auch äußerlich sebr ge- 
fällige Ausgabe sehr zu begrüßen; denn ein handlicber und leicht zugäng licher 
Text des Werkchens war ein längst gehegter Wunsch, den H. Wartmann schon 
1870 Meyer von Knonau gegenüber äußerte. Besonderen Dank wird man dem 
Herausgeber für die sachlichen Anmerkungen schulden, die zugleich auch das 
quellenanalytische Material bringen. Hinzufügen möchte ich noch eine Vergil- 
stelle, die auch bei Halphen keine Berücksichtigung gefunden hat: Lib. Ic. 
31. p. 29 Z. 2 von oben: „... gradiens alta pulsat sydera et in medio Jonio 
latera non tinguit ardna .. . nach Aen. III, 619 und 664/65. K. Manitius. 


A. M. Koeniger, Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. Ihr Recht und ihre 

Praxis. Veröffentlichungen aus dem Kirchenbistorischen Seminar München. 

IV. Reihe. Nr.7. München 1918. Verlag der J. J. Lentnerschen Bach- 
handlung (E. Stahl). 78 S. 8°. 

Die mit reichlichen Quellenbelegen versehene Schrift zerfällt in zwei Teile. 

Im ersten breitet der Verfasser das Quellenmaterial für die rechtliche Stellung 

und Organisation der Feldgeistlichen im 8. und 9. Jahrhundert aus. In Frage 

kommen dabei hauptsächlich drei juristische Zeugnisse: Die Akten der deut- 

schen Synode von 742, Karls d. Gr. erstes Kapitular von 769 und der sogenannte 

Benedictus Levita. Auf dem „Concilium Germanicam“ wurde unter maßgeb- 

lichem Einfluß Bonifatius’ „erstmals für die Karolingerzeit ... eine geregelte 

Militärseelsorge rechtlich und förmlich ins Leben gerufen und organisiert“. Ein 

weiterer Schritt war dann die Wiederholung jener Bestimmungen in Karls 


412 


Nachrichten und Notizen 489 


Kapitular von 769. Neben zwei Briefen Hadrians I. und Nikolaus I., die die 
päpstliche Auffassung über den Gegenstand erörtern, zieht der Verfasser dann 
vor allem die sehr weitgehenden und ganz im klerikalen Sinne gerichteten 
Forderungen im Benedictus Levita heran, die sich als erweiterte und tendenziös 
umgefürbte Bearbeitung der Kapitularbestimmungen erkennen lassen. — Der 
zweite Teil sucht dann auf Grund dieser Zeugnisse ein Bild von der Praxis 
der karolingischen Feldgeistlichen zu entwerfen, indem ihre Tätigkeit im ein- 
zelnen besprochen wird. Obwohl dem Verfasser hierzu einige erzählende Quellen 
zu Gebote standen, erscheint mir seine Schilderung nicht völlig gesichert; denn 
ihre hauptsächlichen Stützen bleiben doch jene rechtlichen Satzungen, päpst- 
lichen Mahnschreiben und die klerikale Fälschung des „Benedictus Levita“. 
Die methodische Frage, inwieweit die in diesen Quellen geforderten Zu- 
stände für die historische Wirklichkeit Bedeutung gewonnen haben, scheint 
dabei allzu wenig erwogen. K. Manitius. 


Franziskanische Studien. Quartalschrift. 8. Jahrgang 1921. 4 Hefte. 
Münster i. W., Aschendorff. 8208. M. 20.—. 

Die von Dr. P. Ferdinand Doel le O. F. M. auf dem Kreuzberg bei Bonn 
geleitete Zeitschrift hat sich in den Kriegsjabren und der schweren Zeit des 
Niederganges behauptet und steht heute, was Inhalt und Ausstattung anlangt, 
mit an der Spitze aller Ordenszeitsehriften. Aus dem reichen, vielseitigen Stoff 
dieses Jahrganges, der sich besonders in einer vornehmen Festnummer (2 und 
3. Heft) zur Siebenhundertjahrfeier der Geburt des hl. Kirchenlehrers Bona- 
ventura ausgezeichnet, sind an geschichtlichen Beiträgen hier hervorzuheben: 
K. Eubel, Die 700 jährige Niederlassung der Franziskaner - Minoriten zu Würz- 
burg (S. 1— 47): Der Verfasser der Geschichte der oberdeutschen (Straßburger) 
Minoriten- Provinz (1886) behandelt hier die Geschichte eines der ersten Kon- 
vente in Deutschland, dem er selbst angehörte. F. Pelster, Wilhelm von Vorillon, 
ein Skotist des 15. Jahrhunderts (48—66): Aus Vaurouaut in der Bretagne, ein 
typischer Vertreter der Pariser Schule, } 1468. Gg. Buchwald, Die Ars 
praedicandi des Erfurter Franz iskaners Christian Borgsleben (67—74): Hand- 
schrift der Leipziger Universitätsbibliothek. J. Kartels, Klöster und Zünfte 
im alten Mainz (74—79): Der Kapuzinerlaienbruder Seraphin v. Cantalicio als 
Patron der Maurerzunft 1768. F. Ehrle, Der hl. Bonaventura, seine Eigenart 
und seine drei Lebensaufgaben (109—124): Eine knappe Darlegung der wissen- 
schaftlichen Eigenart, der Individualität des apostolischen Wirkens und der 
Bedeutung des Ordensgeneralats des seraphischen Kirchenlehrers. Die Beiträge 
von M Grabmann, E. Krebs, B. Trimolé, F. Andres, R. Boving und J. Stöckel 
gelten der philosophisch-theologischen Eigenart Bonaventuras. N. Paulus, Die 
Ablaßlehre des hl. Bonaventura (145—155), ist bier zu nennen wegen Bona- 
venturas Stelluug zur Ablaßfrage und der überirdischen Wirksamkeit des Ab- 
lasses. Dann: B. Kruitwagen, Die älteste Ausgabe der Opuscula des hl. 
Bonaventura (Coloniae 1484) und H. Dausend, Eine bedeutsame Wertung 
des heiligen Bonaventura aus jüngster Zeit (217f.): K. Burdachs Wertung der 
überragenden Bedeutung Bonaventuras für Mystik und Kunst des ausgehenden 
Mittelalters. — M. Bihl, Die sogenannten Statuta Julii II. und deren Lübecker 
An:gabe vom Jahre 1509 (225-259): Der wirkliche Urheber der Statuten ist 
der Provinzialminister von Franzien, Bonifatius von Ceva. Der Lübecker Druck 


490 Nachrichten und Notizen 


gibt das an den sächsischen Provinzialminister Ludwig Henning gerichtete 
Exemplar der Statuten wieder, und dieser Druck ist bisher nur in der Münchener 
Staatsbibliothek aufgetaucht. Er hat als einzige authentische Ausgabe der 
Statuten, die außerdem 1512 in Paris erschienen sind, zu gelten. G. Haselbeck, 
Die älteste gedruckte Franziskanerpredigt über die unbefleckte Empfängnis 
(283—292): Von dem Pariser Magister Johannes Vitalis 1389. L. Oliger 
Eulogius Schneider als Hofprediger in Stuttgart nach der Korrespondenz seines 
Kollegen P. Firmus Bleibinhaus (292—297): Ergänzungen für die Jahre 1786 
bis 1789 zu des Verfassers Aufsätzen in den „Franziskanischen Studien“ 4 und 5. 
Als „Kleinere Beiträge“ seien aufgezählt die Aufsätze von G. Sommerfeldt 
über die Franziskaner in Zwickau (80ff.), N. Paulus über Johannes Kannemann 
(1469, S. 84f.), J. B. Kaiser die Anwesenheit Bonaventuras 1270 in Saarburg 
(206 ff.) und- P. Pütz die St. Josephsverehrung in der vortridentinischen Zeit 
(298 ff.). Jedes Heft enthält außerdem Besprechungen, das erste Hett (96—108) 
eine Bücher- und Zeitschriftenschau seit 1912 und das vierte ein Personen- 
und Ortsverzeichnis, sodaß die Weiterarbeit anf dem Gebiet der Franziskaner- 
ordensgeschichte wesentlich angeregt und erleichtert wird. Die Zeitschrift 
erfüllt gut ihr Programm: „die Erforschung des Einflusses, den das Franzis- 
kanertum auf das gesamte Geistesleben der Vergangenheit ausgeübt bat, und 
der äußeren und inneren Geschichte der Stiftungen des hl. Franziskus mit be- 
sonderer Berücksichtigung des germanischen Sprachgebietes“. 


Marburg. l Wilhelm Dersch. 


O. Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes. Historische Richt- 
linien für gebildete Leser. 4. Aufl. Bearbeitet von A. Reimann. Berlin 
u. Leipzig 1920. (1273—1648.) 


Das Buch gibt weniger große Richtlinien als eine bisweilen in die Einzel- 
heiten der Territorialgeschichte gehende Darstellung hauptsächlich der poli- 
tischen Geschichte. Diese ist übersichtlich, leicht lesbar, umgeht allerdings 
mauchmal schwierigere Fragen oder gibt eine bestimmte Lösung, ohne auf 
andere Auffassungen hinzuweisen; im allgemeinen gut orientierend. 

Görlitz. 2 A. Koselleck. 


Karl Frölich, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren Mittel- 
alter. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar, Heft 1.) Goslar a. H., 
Kommissionsverlag von L. Koch, 1921. VIII, 99 8. 


Während der letzten 10 Jahre ist die Verfassungsgeschichte der Stadt Goslar 
wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Untersnchungen gewesen. Allerdings 
bat in der Hauptsache nur das ältere Verfassungsleben dieser Stadt die Forscher 
beschäftigt, während Goslars Verwaltung und Verfassung im ausgehenden Mittel- 
alter bisher überhaupt noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Diese 
Lücke ist nicht anf Interesselosigkeit der Forscher, sondern auf den Mangel 
an nötigem Material zurückzuführen. — Nunmehr ist eine „Annales“ betitelte 
Niederschrift aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts aufgefunden worden, die 
vielleicht als Amtsbuch des Kämmerers, des städtischen Oberzeremonienmeisters, 
angesehen werden darf und in der wie in einem laufenden Terminkalender 
„die den Mitgliedern des Goslarer Rates und den städtischen Beamten und 


Nachrichten und Notizen 491 


Dienern im Laufe des Amtsjahres obliegenden Verrichtungen unter Mitteilung 
des Zeitpunktes ihrer Vornahme und des bei ihnen zu beobachtenden Ver- 
fahrens“ aufgezählt werden: Dieses interessante Schriftstück ermöglicht es, 
eine Skizze der Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im ausgehenden 
Mittelalter abzufassen. Dieser Aufgabe hat sich Karl Frölich unterzogen, 
der wohl zurzeit als der gründlichste Kenner der Verfassungsgeschichte Goslars 
gelten kann und dem die Städtefors:hung schon mehrere wertvolle Beiträge 
zu verdanken hat („Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter“, Breslau 
1910; „Zur Ratsverfassung von Goslar im Mittelalter‘, Hans. Geschichtsbl. 
1915, „Zur Topographie und Bevölkerungsgliederung der Stadt Goslar im Mittel- 
alter“, Hans. Geschichtsbl. 1921; „Städte und Wüstungen“, Vierteljahrschr. f. 
Sozial- u. Wirtschaftsgesch., Bd. XV). Der Verfasser behandelt die Zusammen- 
setzung des Rates, die Ratsämter, die städtischen Bediensteten, die Ratswahl 
und Ratsänderung, die Verrichtungen des Rates, die Ratsessen, die Amtsent- 
schädigungen des Rates und der städtischen Bediensteten und bietet uns damit 
ein böchst anschauliches Bild von der Ratsverfassung und Verwaltungsorgani- 
sation einer deutschen Stadt im ausgehenden Mittelalter. Für die allgemeine 
Städteforschung ist diese Untersuchung besonders dadurch wertvoll, daß Frölich 
in den Anmerkungen reiches Vergleichsmaterial aus der gesamten Städteliteratur 
zusammengestellt hat. Ein Anhang bringt die „Annales“ von 1508 und die 
Ratswahlordnung von 1754. l 
Schneeberg. Walther Gerlach. 


P. Dr. Ferdinand Doelle O. F. M., Die Martinianische Reformbewegung in 
der Bächsischen Franziskanerprovinz (Mittel- und Nordostdeutschland) 
im 15. und 16. Jahrhundert (Franziskanische Studien, Beiheft 7). Münster 
i. W., Aschendorff 1921. XII, 159 S. 

Vor drei Jahren schenkte uns der Vf. seine Darstellung der Observanz- 
bewegung in der Sächsischen Franziskanerprovinz bis zum Generalkapitel von 
Parma (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 80 und 31, Münster 1918), 
jetzt liegt das Gegenstück: die Martinianische Reformbewegung als „Festschrift 
zur Ankunft der ersten Franziskaner in Deutschland 1221 - 1921“ vor. Vorher 
hatte D. im Beiheft 8 der Franziskanischen Studien die Reformtätigkeit des 
Provinzials Ludwig Henning (1507 1515) bereits besonders dargestellt (1915). 
Hier handelt es sich um die von Papst Martin V. auf dem Generalkapitel von 
Assisi 1430 erlassenen Constitutiones, die tatsächlich geeignet gewesen wären, 
den gesamten Franziskanerorden auf einer Mittellinie zu refo mieren und die 
getrennten Familien zu vereinigen — wie D. richtig bemerkt. Aber sehr bald 
darauf milderte der Papst auf Drängen des Oidensgenerals seinen Erlaß und 
machte Zugeständnisse in der Armutsfrage. Die Sächsische Provinz hielt an 
den Konstitutionen fest und führte die Reform in den einzelnen Konventen 
durch. Landesherren, Städte oder die Brüder selbst veranlaßten die Durch- 
führung, die unter dem Visitator regiminis sich auswirkte. Auf der Gegenseite 
standen die Konventualen, von ihrem Minister, und die Observanten, von 
ibrem Vikar geleitet. Auch diese Arbeit des Verfassers zeichnet sich aus 
durch umfassende und sorgfältige Ausnutzung der urkundlichen Quellen unter 
Berücksichtigung der gedruckten Darstellungen. 

Marburg. Wilhelm Dersch. 


492 Nachrichten und Notizen 


Theodor Mayer, Die Verwaltungsorganisationen Maximilians I., ihr Ursprung 
und ihre Bedeutung (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, 
„herausgegeben von A. Dopsch, Heft 14). Innsbrack, Wagner, 1920. 106 S. 

Durch einen Exkurs meiner Burgundischen Zentralbehörden 1909 wurde 

eine Diskussion über die damals herrschende These angeregt, daß Maximilian I. 

seine Organisationen von Burgund her übernommen habe, woraus die weit- 

tragende Konsequenz gezogen wurde, daß die deutsche Behördenorganisation 
der Neuzeit eine Rezeption aus dem französischen Kulturkreis darstelle. Meine 

Bestreitung dieser Annahme erregte eine heftige Polemik, nach deren Vorüber- 

zug die Fragestellungen sich als fruchtbar genug geklärt erweisen. Die bier 

angezeigte, auf umfangreichen Forschungen am Innsbrucker Archiv und genauer 

Vertrautheit mit der Landesgeschichte ruhende Schrift kommt in den Haupt- 

ergebnissen mit meiner positiven Skizze von 1913 überein: 1. „Die Organisations- 

form der deutschen Behörden der Neuzeit ist hauptsächlich in Tirol entstanden 
und nicht aus Burgund übertragen worden“ (S. 84; die Wirkung der tirolischen 

Einrichtungen auf das übrige Deutschland bedarf noch weiterer Untersuchnngen). 

2. „Die ‚Reformen‘ (Maximilians) bezeichnen sich als die Übernahme der tiro- 

lischen Einrichtungen unter besonderer Bedachtnahme auf die politischen Ver- 

hältnisse, im übrigen aber setzten sie sich aus einer Reihe von Augenblicks- 
maßregeln zusammen“ (S. 57). 3. „Eine scharfe Unterscheidung zwischen mon- 
archischen und ständisch - verfassungsmäßigen Organisationen ist im allgemeinen 
nicht berechtigt ...; man kann sogar sagen, daß die kollegialen Behörden... 
ihre Ausbildung und die Erreichung des behördlichen Charakters hauptsächlich 
ständischen Einflüssen zu danken haben“ (S. 75 f., 21, 23£., 25, 60, 72). 4. „Die 
Verwaltungsorganisation in allen deutschen Territorien ging grundsätzlich den- 
selben Weg, aber die einzelnen Länder hatten am Ende des Mittelalters ganz 
verschiedene Stufen erreicht“ (S. 75). Dem Verfasser erscheint gegenüber 
diesem gleichartigen Wachsen aus gleichen Verhältnissen und Bedürfnissen die 
von mir daneben betonte diffusionsartige Vereinheitlichung unter der Wirkung 
der Renaissancebewegung, der Humanisten und der neuen Diplomateukreise 
internationalen Horizonts als zu „schwer faßbar“ (S. 80). Aber wenn wir erst 
mehr Milieuanalysen, wie ich sie für den Hof des jungen Karls V. versuchte 
. und Biographien der Humanisten, die die Reformen ausarbeiteten, haben werden 
wird man vielleicht gerade die Gruppenpsyche der die Reformbewegung tra- 
genden Schichten als einen der am konkretesten faßbaren und dabei wesent- 
lichsten Faktoren werten. In der Darstellung des Überganges zur maximilia- 
nischen Epoche ist die besonders wichtige Finanzverwaltung noch zu summa- 
risch behandelt worden. Sie verdient eine eingehende Untersuchung (die auch 
einige Grundbegriffe, wie besonders den der Finauz-, Kontrolle“ in Anwendung 
auf die eigentümlichen Verhältnisse jener Zeit, gründlich zu klären hätteı 

Daß dazu noch viel Material vorhanden ist, besonders eine stattliche Reihe 

von Raitbüchern, die Mayer nicht auswertet, mag aus meiner Schrift über die 

Ursprünge der deutschen Behördenoıganisation 1918, S. 4 ff., 13ff., 30 ff., ersehen 

werden. Von Einzelheiten hebe ich die Bemerkung Mayers S. 18 über die 

soziale Eigenart Tirols, das „stark durchgebildete politische Recht der bürger- 
lichen Klassen“ heraus. Ein neuer Anlaß übrigens, zur Erklärung des Vor- 
sprungs Tirols den Blick nochmals nach Italien zu lenken. Nur Befangenheit 
kann das doch für ein Nachbarland Italiens und für das Zeitalter der Renaissance 


Nachrichten und Notizen 493 


als weit hergeholt empfinden. Auch für das Eindringen einiger romanischer 
Amtsbezeichnungen ist die Möglichkeit italienischer Einflüsse neben franzö- 
sischen gebührend mit in Betracht zu ziehen, in erster Linie freilich das Latei- 
nisch - Parlieren der oberen Beamtenkreise, besonders wenn zu der allgemeinen 
Wahrscheinlichkeit (die man meinetwegen „spekulativ“ nennen mag, wenn man 
dieselbe Konsequenz für den größten Teil historischer Kausalzurechnung über- 
haupt ziehen will) ein ausdrückliches Quellenzeugnis hinzutritt wie bei dem 
„Schatzmeister generalis“ des Raitbuchs von 1491, und dazu diese Bildung an 
einem württembergischen Receptor generalis und sonst Analogien findet. Aber 
die Entscheidung solcher Einzelheiten kann nichts mehr an dem Ergebnis 
ändern, daß die Rezeptionstbese bis auf ganz unwesentliche Reste nunmehr 
erledigt ist. 
Göttingen. Andr. Walther. 


Johann Bergdolt, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der Re- 
formation, 1520—1580. Quellen und Forschungen zur bayerischen Kirchen- 
geschichte, herausgegeben von Hermann Jordan. V.Bd. Leipzig, Deichert, 
1921. XIII, 305 S. 

Schon frühzeitig fand in Windsheim der evangelische Glaube freundliche 
Aufnabme. Dies hatte seinen Grund in dem Einfluß des 1520—24 im benach- 
barten Unternesselbach als Vikar wirkenden Kaspar Löner, der — was Bergdolt 
übersieht — schon 1518 Luther auf seiner Reise durch Franken begleitet hatte. 
Führer der neuen Richtung waren gerade iu den Kreisen des vornehmsten 
Bürgertums zu finden. Mit deren Hilfe setzte der im Oktober 1522 als Prediger 
berufene Thomas Appel schon Ende dieses Jahres die Aufrichtung des Gemeinen 
Gotteskastens durch. Nach Annahme der in Ansbach aufgestellten 23 Artikel 
ging der Rat gegen die altgläubige Geistlichkeit vor, die er zur Entlassung 
ihrer Konkubinen zwang. 1525 wurden auch äußerliche katholische Gebräuche, 
vor allem die Seelenmessen, abgeschafft. Die Messe dagegen blieb noch bestehen. 
Endlich gelang es der Stadt nach langen Verhandlungen, auch das Patronats- 
recht der Pfarrkirche von der Dentschherrn - Komthurei Virnsberg zu erreichen, 
die diese in Hinblick auf die hohe Baulast trotz Einspruchs des Bischofs von 
Würzburg gerne hergab. Im Bauernkrieg ging es der Stadt schlecht. Durch 
den sogenanuten Versicherungsbrief vom 31. März 1525 wußten sich die unteren 
Schichten große Rechte zu sichern. Den Bauern und ihren Gegnern gegenüber 
suchte die Stadt Neutralität zu bewahren, indem sie beiden Proviant zukommen 
ließ. Dadurch zog sie sich die Feindschaft des Markgrafen Kasimir zu, der 
nach Beendigung des Feldzugs ihre Bestrafung beim Schwäbischen Bund durch- 
setzte. Zum Glück wurde die Exekution Nürnberg übertragen, das am 6. Au- 
gust 1626 den Versicherungsbrief für ungültig erklärte und zahlreiche Bürger 
hart bestrafte. Kasimir aber war noch lange nicht zufrieden. Im Besitze der 
Urgicht eines Bauernführers und eines Schreibens der Stadt an die Bauern 
wollte er selber gegen sie vorgehen, als er zum Glück schon am 21. Juli 1527 
starb. Inzwischen wurde die lutherische Lehre ohne Gewaltanwendung ganz 
durchgeführt, daher schloß sich Windsheim dem Speyerer Protest an und blieb 
auch zu Augsburg 1680 der Sache des Evangeliums treu. Mit den Widertäufern 
ging es meist sehr glimpflich um, zumal da sich hier meist nur die wenigst 
radikale Richtung bemerkbar machte. Unangenehmer war für die Stadt der 


— 


494 Nachrichten und Notizen 


ebemalige Ansbacher Kanzler Georg Vogler, der hier seinen Wohnsitz aufschlug 
und sich mit einer Tochter des Oberrichters Michael Bernbeck verheiratete. 
Er kam mit mehreren Bürgern in Streit und unterstützte auch seinen Schwieger- 
vater in dessen Kampf mit der Stadt wegen der Besetzung einer Kirchenpfründe. 
Als sich dieser an das Kammergericht wandte, wurde er seiner Ämter entsetzt 
und siedelte nach Rothenburg über, wohin ihm dann Vogler bald folgen mußte, 
da er einen Ratsherrn in einer Schmähschrift in gröbster Weise angegriffen 
hatte. Beide starben hier im Jahre 1550. Der Pfründenstreit kam aber erst 
im Jabre 1567 durch einen Vergleich zum Abschluß. In den Zeiten des schärfsten 
Gegensatzes zwischen Karl V. und den Protestanten hielt sich die Stadt unter 
dem Einfluß Nürnbergs sorgfältig von den Schmalkaldenern zurück. Auch 
1546 ging sie nicht mit ihnen, da der Kaiser erklärt hatte, er wolle nur gegen 
„etliche ungehorsame betrüber gemeinen friedens“ vorgehen. Allein wie im 
Banernkrieg ging es der Stadt trotz ihrer Neutralitätspolitik nicht gut. Der 
Kaiser nahm ihr 8000 und später nochmals 2000 fl. Kriegskontribution ab, ja 
ließ sie sogar 12 Wochen durch seine Spanier besetzen. Das Interim führte 
der Rat trotz des Sträubens eines Teils der Geistlichkeit durch. Erst 1558 
wurde das Meßgewand wieder außer Gebrauch gesetzt und 1555 auch die letzten 
Einschränkungen beseitigt. In den Wirren von 1552 suchte die Stadt besser 
als 1525 und 1546 durch strengsten Anschluß an Nürnberg zu fahren. Allein 
sie mußte Markgraf Albrecht große Lieferungen an Proviant und Pferden zu- 
kommen lassen. Als sich Nürnberg mit den drei fränkischen Bischöfen gegen 
diesen wandte, wurde die Stadt mit einer Nürnberger Garnison belegt. Nachdem 
Albrecht endlich verjagt worden war, durfte sie für ihre geschädigten Unter- 
tanen Holz aus den markgräflichen Wäldern beziehen. Nach dem Religions- 
frieden machte sie ganz im Schlepptau Nürnbergs die Einigungsbestrebungen 
der Lutheraner mit. Sie nahm mit diesem und Ansbach 1573 die von Karg und 
Heling ausgearbeitete „Norma doctrinae et iudicii“ an und blieb damit wie auch 
Weißeuburg, der andere Trabant Nürnbergs, bei diesem Corpus doctrinae, das 
die mildere Form des Protestantismus festhielt. 

Am Schluß der fleißigen und geschickten Arbeit sind noch zahlreiche wichtige 
Aktenstücke abgedruckt und findet sich endlich auch ein sorgfültiges Register. 

Franz Joetze. 


Georg Loesche, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Jahrbuch 
für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, Jahrgang 40 u. 41.) 
Wien, Manz, bez. Leipzig, Julius Klinkhardt, 1921. 333 8. 

Diese neue, stark erweiterte Auflage von Loesches bekanntem Buch zeigt 
alle Vorzüge der Arbeiten Loesches auf seinem Spezialgebiet: eine in lang- 
jähriger Forschertätigkeit erworbene gründliche Kenntnis der primären Quellen, 
plastisch anschauliche und temperamentvolle Darstellung, scharfe Charakteristik 
der geschichtlichen Persönlicukeiten (z. B. Josephs II., von dem man ein 
wesentlich anderes Bild erhält, als gewöhnlich), unbefangenes Urteil und guten 
Blick für die geschichtlichen Zusammenhänge. Der eıste Teil, Reformation 
und Gegenreformation überschrieben, schildert, nach einem Überblick tiber die 
Kirchenpolitik der einzelnen Kaiser, die Begebenheiten ın den einzelnen Kron- 
ländern, der zweite Teil in geschlossenem Zusammenhang den Gang der Dinge 
von der Toleranzpolitik Josephs II. bis zur großen Liquidation des alten 


Nachrichten und Notizen 495 


Österreich in der jüngsten Vergangenheit. Das Buch ist nicht nur kirchen- 
geschichtlich, sondern auch territorialgeschichtlich und politisch, für die Ge- 
schichte der Nationalitäten im alten Österreich, von Wert. 


Leipzig. | Karl Heussi. 


Georg. Wittrock. Förräderipunkten: Niels Bielkes Process 1704—1705. 
Särtryck ur Karolinska Förbundets Ärsbok 1917. Lund 1917. Berlinska 
Boktryckeriet. 418. 


Unter den großen politischen Prozessen um die Wende des 17. Jahrhunderts 
spielt der gegen den Grafen Bielke eine besondere Rolle. Die Frage des schwe- 
disch-brandenburgischen Bündnisses und die des Verhältnisses Bielkes zur dritten 
Partei und zu Frankreich steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die erstere 
hat Wittrock, soweit das bei dem ihm zu Gebote stehenden Material möglich 
war, ziemlich erschöpfend beantwortet, die zweite bedürfte wohl noch einer 
Ergänzung aus hannoverschen und französischen Akten. Bielke galt ebenso 
wie Lilieroth und Gyllenstolpe in den Augen Falaiseaus und, man darf es sagen, 
des Berliner Hofes als franzosenfreundlich. Es ist anderseits bekannt, wie 
durchaus abhängig Friedrich III. und sein leitender Staatsmann von Wilhelm III. 
waren. Es wäre von Wichtigkeit zu wissen, ob und wie weit letzterer in die 
Oranienburger Verhandlungen eingeweiht war, wie weit er sie billigte? Ein 
enges Zusammengehen mit Schweden schien dem König von England ja im 
Hinblick auf den künftigen Frieden erwünscht. 

Aus den Prozeßverhandlungen geht hervor, eine wie große Rolle gewissen- 
lose Abenteurer wie Ebrenstolpe, aber auch wie du Cros in der Politik spielten. 
Doch sie waren nur Werkzeuge größerer Mächte. 

Es wäre interessant gewesen, wenn. Wittrock gezeigt hätte, wie der Tod 
Karls XI. die Lage für Bielke veränderte, welches die Bedingungen waren, 
unter denen die vormundschaftliche Regierung, insbesondere de la Gardie und 
dann Karl XII. die politische Tätigkeit Bielkes ansahen? Wittrock hätte da 
freilich auf die äußere Politik näher eingehen müssen, er hätte den Rabmen 
der Darstellung des Prozesses überschritten. Und es ist ja sicher auch leichter, 
die inneren Zustände, die zur Zeit der Leitung in einem Lande durch einen 
bestimmten Staatsmann herrschten zur Darstellung zu bringen, wie es Kurt 
Breysig in seinem „Prozeß Danckeiman* getan hat, als die äußeren Begeben- 
heiten zu schildern. Danken wir dem schwedischen Forscher, daß er durch 
seine fleißige und gewissenhafte Arbeit uns wertvolles neues Material er- 
schlossen hat. 


Naumburg a. Saale. Eberhard Freiherr v. Danckelman. 


Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. Ihre wirt- 
schaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse. Diss. Breslau 1921. 


Die Arbeit liefert einmal einen Beitrag zum Verbältnis zwischen Stadt 
und Staat in Sachsen: Der absolute Staat setzte im Gegensatz zu Preußen 
nur eine Reorganisation der städtischen Finanz verwaltung durch; die Autonomie 
des Rates blieb erhalten. Darüber hinaus eutrollt die Arbeit, auf umfangreiche 
archivalische Forschungen gestützt, ein auschauliches Bild von dem politischen, 


496 Nachrichten und Notizen 


sozialen, kulturellen Leben einer deutschen Mittelstadt des Ostens um 1700, 
wobei besonders die statistische Verarbeitung des Materials sehr dankenswert 
ist. Es ist zu wünschen, daß Verfasser diese Art der Forschung auf größere 
Gebiete ausdehnte. 
Görlitz. A. Koselleck. 


Ottomar Freiherr von der Osten- Sacken und von Rhein, Preußens 
Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III. Band: Das preußisch - 
deutsche Heer bis zur Gegenwart. Berlin 1914, E. S. Mittler & Sohn. 
XXV, 543 8. 


Mit diesem dritten Bande, der kurz vor Ausbruch des Weltkrieges erschien, 
ist das vortreffliche Werk abgeschlossen worden. Man kann es jetzt nur mit 
Schmerz und Bitterkeit lesen, denn das Heer, das von der Osteu-Sacken mit Recht 
als das erste der Welt 1914 bezeichnen konnte, ist auf eine kleine Macht von 
100000 Söldnern verringert worden, also zwei und einhalb mal so stark, als die 
Armee, die Napoleon 1807 dem kleinen Preußen erlaubte. Und Deutschland 
zählt trotz aller Abtretungen immer noch zwölfmal mehr Einwohner als Preußen 
1807 halte. Die erste Milıtärmacht der Welt ist aber wieder Frankreich geworden. 
Wohl sind die Hoffuungen, die nicht bloß von der Osten-Sacken, sondern wohl 
wir alle, auf das deutsche Heer setzten, in Erfüllung gegangen, denn ruhmvoll 
hat es sich vier Jal re lang gewehrt und siegreich ist es bis in Gegenden vor- 
gedrungen, die früher nie eines dentschen Soldaten Fuß betreten hat. Unter- 
legen ist es erst, als der alte Geist zermürbt war. Die Gefahr, vor der aueh 
von der Osten-Sacken in seinem Buche wiederholt warnt, ist größer gewesen, 
als die Optimisten meinten, das Heer ist ihr erlegen und der Krieg ging ver- 
loren. Je tiefer wir aber gesunken sind, desto mehr haben wir nötig, zu den 
Quellen der Kraft zurückzukehren, die uns einst groß gemacht haben. Auch 
der Historiker wird nie die Zeiten unserer ruhmvollen Vergangenheit schildern 
können, wenn er nicht Verständnis hat für die Geschichte des deutschen Heeres. 
Darum sei ihm von der Osteu-Sackens Werk bestens empfohlen. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


W. v. Unger: Gneisenau. Mit vier Bildnissen und 17 Skizzen im Text. Berlin, 
E. S. Mittler & Sohn, 1914. VIII, 448 S. 


Dem General von Unger, dem Biographen Blüchers, verdanken wir nun 
auch eine Lebensbeschreibung Gneisenaus. Wohl war hier das Bedürfnis nicht 
so groß, wie dort. Gneisenaus Leben zu schildern, hat schon vor einem halben 
Jahrhundert einen Forscher, wie Pertz, gereizt; was er begonnen hat Delbrück 
in glüchlicherer Form vollendet. Seitdem sind andere derselben Aufgabe nach- 
gegangen. Trotzdem begrüßen wir es mit Freude, daß auch ein so verdienter 
Militärschriftsteller, wie Unger, der durch seine früheren Arbeiten dem Stoffe 
besonders nahe stand, wiederum ein literarisches Denkmal dem großen Strategen 
der Befreiungskriege gesetzt hat. 

Wir wissen, wie schwer Gneisenau oft mit dem Unverstande ringen mußte, 
der auch im Hauptquartier König Friedrich Wilhelms III. mächtige Vertreter 
hatte. Mehr Verständnis faud er bei dem Kaiser Alexander 1., dessen Verdienste 
um die Sache der Alliierten iu Deutschland viel zu rasch vergessen worden sind. 


Nachrichten und Notizen 497 


Wie Blücher litt auch Gneisenau schwer unter der Zurücksetzung in den 
Tagen des Wiener Kongresses. Warm trat er ein für die Einführung einer 
Verfassung. Nur das dreifache Primat der Waffen, der Konstitution und der 
Wissenschaften könne Preußen aufrecht zwischen seinen mächtigen Nachbarn 
erhalten (S. 8310). Merkwürdig unpolitisch dachte Gneisenau, wenn er glaubte, 
daß Frankreich dadurch ungefährlich gemacht werden könnte, daß man es in 
ein bourbonisches und in ein napoleonisches teilte (S. 818). Da urteilte Blücher 
weit einsichtiger, welcher ebenso, wie sechzig Jahre später Bismarck, ein re- 
publikanisches Frankreich für Deutschland am unschädlichsten ansah. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Gertrud Paul, Dr. phil., Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung 
in den Oktobertagen 1806. Nach den Quellen dargestellt. (Zeitschrift 
des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, N. F., 
9. Beiheft.) Jena, Gustav Fischer, 1920. 149 S. 

Die Schlacht bei Jena ist begreiflicherweise stets in erster Linie von Militärs 
in ihrer Bedeutung als erster Zusammenstoß Napoleons mit der preußischen 
Armee gewürdigt worden. Als Eduard Leidolph im Jahre 1896 mehr vom 
Standpunkt des Lokalhistorikers aus seine Monographie über „die Schlacht bei 
Jena“ veröffentlichte, fügte er der eigentlichen Schlachtdarstellung ein Kapitel 
„Jena während des Krieges“ an, in dem er auf 21 Seiten zusammenstellte, was 
ihm darüber bekannt geworden war. Wieviel mehr sich bei gründlicherer 
Forschung feststellen läßt, zeigt das 149 Seiten umfassende wertvolle Buch 
von Fräulein Dr. Paul. Neben umfassender Heranziehung der gesamten all- 
gemeinen und lokalen Literatur über die Schlacht und über die Vorgänge speziell 
in Jena hat sie auch manches Ungedruckte, ja auch noch mündliche Überliefe- 
rungen verwendet. Sie hat das reiche so gewonnene Material kritisch gesichtet 
und legt die Ergebnisse ihrer Forschung in sehr angenehm lesbarer Darstellung 
vor. Wie außerordentlich groß die Heimsuchung der Stadt gewesen ist, kommt 
einem erst durch ihre Schilderung so recht zum Bewußtsein. Zunächst wird 
das Gebotene ja den Jenenser fesseln, Die Arbeit hat aber auch ein allge- 
-meineres Interesse, denn wir besitzen nicht viele so genaue Schilderungen, um 
uns über das Verhalten der Armeen jener Zeit und speziell der Napoleons der 
Zivilbevölkerung gegenüber zu unterrichten. 

Die Schlacht selbst fällt außerhalb des Rahmens der Aufgabe, die Fräulein 
Dr. Paul sich gestellt hat. Es wird eigentlich nur der Transport der Kanonen 
auf das Schlachtfeld berübrt (S. 48, 115), wobei mir auf die Ergebnisse der 
Taysenschen Untersuchungen etwas zu wenig Kücksicht genommen zu sein 
scheint. Außerdem werden in den Beilagen noch zwei Fragen behandelt, die 
mit dem eigentlichen Thema nur wenig zu tun haben, die nach dem Standort 
von Napoleons Biwak in der Nacht vom 13. zum 14. Oktober und die nach 
Hohenlohes Verhalten am Morgen des 14. Oktober. Man wird sich mit der 
Verfasserin durchaus einverstanden erklären können, wenn sie jenes auf die 
Südseite des Windknollens verlegt und ebenso wenn sie Hohenlohe von den 
gegen ihn erhobenen Vorwürfen reinigt. Unberührt bleibt dabei allerdings die 
Frage, wie weit sich Hohenlohe doch erst durch Grawert zur Annahme der 
Schlacht bei Vierzehnheiligen hat drängen lassen. l 

Jena. G. Mentz. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 32 


498 - Nachrichten und Notizen 


Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein. Ein Lebensbild der 
Mutter unserer Kaiserin. Von Dr. jur. Friedrich Carl v. Esbach. Mit 
Abbildungen, Bildnissen, Genealogien und Stammtafeln. Stuttgart, Ver- 
lag von W. Kohlhammer, 1917. 


Das mit Hilfe eines Stifters sehr gut ausgestattete Buch berichtet leider 
herzlich wenig von der Frau, deren Namen es als Titel trägt, gibt dafür viel 
drum und dran an genealogischem und höfischem Kleinkram, ohne dabei wich- 
tiges Neues zu bringen. Die vom Verfasser angeführte Auskunft von Erich 
Marcks (S. 68), daß Fürst Bismarck an der Herstellung der Verlobung des 
Prinzen Wilhelm unmittelbar beteiligt gewesen sei, entspricht Außerungen des 
vor kurzem verstorbenen Herzogs Ernst Günther. Übrigens liegen die Ahnen 
nicht im Dome zu Schleswig (S. 71), sondern im Schlosse zu Sonderburg auf 
Alsen. Das Buch ist für die Wissenschaft ohne Bedeutung. 

Jena. Hans Schulz. 


Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung, die Erneuerung 
der Staatsgesinnung auf Grund der Lehren unserer jüngsten Vergangen- 
heit von Dr. Otto Becker. C. Heymanns Verlag. 121. 


Mit starkem nationalen und demokratischen Willen sucht Verfasser den 
Weg zum Aufstieg aus den Fehlern der Vergangenheit. Bei aller Achtung 
vor der Größe Bismarcks sieht er in seiner Reichsverfassung die Hauptursache 
des Unglücks: Das Zwittergebilde Preußen- Deutschland hat die Reichs- 
regierung eines einheitlichen, starken politischen Willens beraubt; die Ver- 
hinderung parlamentarischer Regierung hat unser Parteiwesen zersetzt, die 
Verwaltung und die auswärtige Politik ständisch-dynastischen Interessen aus- 
geliefert, eine Führung, wie die durch Wilhelm II., möglich gemacht, dem 
deutschen Gedanken die politische Werbekraft genommen. Die Kritik ist oft 
treffend, verwertet sehr geschickt Urteile aus den zahlreichen Schriften unserer 
letzten politischen und militärischen Führer. Doch idealisiert Verfasser die 
dentsche demokratische Bewegung: Er, überschätzt ihre Geschlossenheit 1848, 
ihren Willen zur kriegerischen Lösung der deutschen Frage (S. 28, 54); er 
unterschätzt die Möglichkeit, daß bei einem Sieg des Parlamentes 1862 die 
Gelegenheit zur Reichsbildung verpaßt worden wäre. Er erwartet zu viel von 
der Änderung des „Systems“. 

Görlitz. , i A. Koselleck. 


Andreas Walther, Das Kulturproblem der Gegenwart. Gotha 1921. 


Auf 43 Seiten das Kulturproblem der Gegenwart zu behandeln, setst Be- 
schränkung auf wenige eindrucksvolle Grundlinien voraus. Diese scheint mir 
gelungen. Wenn aber Verfasser die „Zersetzung“ (1. Kapitel) dadurch über- 
winden zu können glaubt, daß die vielen Kräfte der neuen „Ursprünglichkeit“ 
(2. Kapitel) zu gemeinsamem Kulturbewußtsein durch eine neue „Gemeinschaft“ 
(3. Kapitel) gebracht werden können, vämlich durch die, nachbarliche“ Gemein- 
schaft, die Arbeitsgemeinschaft von Persönlichkeiten an Stelle der speziali- 
sierenden überlokalen Partei oder Berufsgemeinschaft, — so Übersieht er, daB 
diese Gemeinschaft nicht aus der rationalen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit 


Nachrichten und Notizen 499 


Dauer gewinnen kann (vgl. Volkshochschulen), sondern eine gemeinschafts- 
bildende Kraft voraussetzt wie etwa die des Kalvinismus im Angelsachsentum. 


Görlitz. A. Koselle ck. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die Monumenta Ger- 
man iae historica waren in dem Katastrophenjahr 1923 von den schwersten 
Gefahren, zeitweise sogar in ihrer Existenz bedroht. Aber der Tatkraft und 
dem Opferwillen der Zentraldirektion gelang es, das Weiterbestehen des Unter- 
nehmens zu sichern. Die Abteilungsleiter verzichteten auf die ihnen zustehenden 
Vergütungen, um die Besoldung wenigstens einiger Mitarbeiter zu ermöglichen. 
Im Berichtsjahr sind ausgeschieden: der Leiter der SS.-Abteilung Prof. Dr. 
Harry Breßlau, um sich ganz der Herausgabe der Urkunden Heinrichs III. 
und der Vollendung des 2. Bandes seiner Urkundenlehre widmen zu können, 
ferner Herr Prof. Dr. Ernst Perels, der neben seiner Tätigkeit als Professor 
der Hilfswissenschaften an der Universität Berlin die für die M. G. h. erforder- 
liche Zeit nicht mehr erübrigen kann, und Herr Privatdozent Dr. Baethgen 
in Heidelberg. Mit ihnen ist die mittlere Generation zum größten Teil auf 
Lehrstühle hinübergewechselt und ausgeschieden, Hauptaufgabe wird nunmehr 
die Heranbildung des Nachwuchses zu den altbewährten Grundsätzen. Ein 
Wechsel ist ferner eingetreten in der Schriftleitung des „Neuen Archivs“ durch 
die Berufung von Herrn Professor Perels; an seine Stelle ist getreten Herr 
Prof. Dr. M. Krammer. — Die alte Folioserie der SS. ist von der Hahn- 
schen Buchhandlung in Hannover an den Verlag von K. W. Hiersemann in 
Leipzig übergegangen und soll nunmehr durch XXX, 2, das die Supplementa 
aevi Karolini, Saxonici, Salici enthalten soll, endgültig abgeschlossen werden. 
Im letzten Berichtsjahr sind erschienen: Deutsche Chroniken IV, 2, enthaltend 
die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen (ed. 
H. Naumann), Gregorii VII. Registrum II ed. E. Caspar aus der Serie der 
Epistolae selectae, Band IV, 2 und 3 der Poetarum latinorum medii aevi ed. 
K. Strecker, Cosmae Pragensis Chronica Boemorum ed. Bretholz und Chronica 
Johannis Vitodurani ed. R. Brun (SS. nova Series tom II und III). In Zukunft 
wird auch, trotz der eingetretenen Verringerung der Zahl der Mitarbeiter, die 
Editionstätigkeit der M. G. h. infolge der großen Zahl druckfertig vorliegender 
Manuskripte ihre einzige Beschränkung in den nicht mehr so reichlich zur 
Verfügung stehenden Mitteln finden. 


In Berlin ist durch Zusammenlegung der wertvollsten Bibliotheken früherer 
militärischer Dienststellen, so der Kriegsakademie, der Militärtechnischen 
Akademie, des Generalstabes, der Inspektion der Verkehrstruppen u.a. m. die 
„Deutsche Heeresbücherei“ ins Leben gerufen worden, die den Zweck 
haben soll, diese reichen Bücherschätze der Öffentlichkeit zugänglich zu 
machen. Es ist hier eine Bibliothek geschaffen, die in allen die Heereswissen- 
schaften betreffenden Fragen möglichste Vollständigkeit nicht nur erstrebt, 
sondern auch nahezu erreichen dürfte, da die Bibliothek die überwiegende 
Zahl der Neuerscheinungen auf ihrem Gebiet erworben hat. Der Lesesaal, 
in dem sich außer einer umfangreichen Handbibliothek die in- und aus- 
ländischen Fachzeitschriften befinden, ist täglich 10 bis 6 Uhr im Gebäude der 
Heeresbücherei, Dorotheenstr. 48, geöffnet. Bis Ende des Sommers soll die 


82* 


Ss 


500 Nachrichten und Notizen 


Fertigstellung des alphabetischen handschriftlichen Zettelkatalogs beendigt 
sein. Die Ausleihe von Büchern findet auch nach außerhalb statt. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. Universitäten und Tech- 
nische Hochschulen: a) Historiker und Historische Hilfs wissen- 
schaftler: Es habilitierten sich: in Berlin der Archivrat am Reichsarchiv in 
Potsdam Dr. Hans Rothfels und Dr. Fritz Klingner, in Göttingen Dr. 
Wilhelm Mommsen, sämtliche für mittlere und neuere Geschichte. 

Das Ordinariat des + Prof. Tangl in Berlin wurde in der alten Form nicht 
wieder besetzt, an seine Stelle wurden Prof. Dr. Ernst Perels und Prof.Dr. 
H. Krabbo zu außerordentlichen Professoren der Historischen Hilfswissen- 
schaften ernannt. Prof. Dr. Manfred Stimmung in Breslau wurde als Extra- 
ordinarius für Historische Hilfswissenschaften nach Leipzig berufen. 

Als Ordinarius berufen: Prof. Dr. Reinke-Bloch von Rostock nach 
Breslau, Prof. Dr. Wilhelm Schüßler von Rostock nach Kiel, Prof. Dr. 
S. Hellmann von München nach Leipzig. 


b) Kirchenhistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Erich Hans 
Leube. Prof. Dr. Hans Lietzmann von Jena nach Berlin, Prof. Dr. Gustav 
Anrich von Bonn nach Tübingen berufen. 


c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Berlin Dr. Kurt Valentin 
Müller für Archäologie. 

Der Direktor des Landesmuseums in Weimar Privatdozent Dr. Wilhelm 
Köhler wurde zum a.o. Professor der mittleren und neueren Kunstgeschichte 
an der Universität Jena ernannt. 

Der Privatdozent für Ägyptologie an der Universität Leipzig Dr. Her- 
mann Kees als Ordinarius nach Göttingen berufen. 


Todesfälle. Mitte Januar starb in Bonn im Alter von 84 Jahren der em. 
o. Professor der mittleren und neueren Geschichte Dr. Moriz Ritter. Wir 
werden des verdienten Gelehrten in einem besonderen Nachruf gedenken. 


Ende Janvar starb in Danzig im Alter von 67 Jahren der o. Professor der 
Bau- und Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule daselbst Dr. Adalbert 
Matthaei, weiteren Kreisen bekannt geworden durch seine kleine in „Natur 
und Geisteswelt“ erschienene „Geschichte der deutschen Baukunst“. Von seinem 
reichen Schaffen war ein gut Teil der Baugeschichte zugewandt, so 1893 seine 
„Beiträge zur Baugeschichte der Zisterzienser in Frankreich und Deutschland‘, 
seine „Deutsche Baukunst seit dem Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert“ (1910) 
und seine „Deutsche Baukunst im 19. Jahrhundert“ (1918). Der Kunstgeschichte 
seiner schleswig - holsteinischen Heimat widmete er zwei Werke: „Die mittel- 
alterlichen Schnitzaltäre Schleswig - Holsteins“ (1898) und „Werke der Holz- 
plastik in Schleswig- Holstein“. 

Ende Januar starb in Freiburg (Schweiz), 56 Jahre alt, der o. Professor 
der Kunstgeschichte an der dortigen Universität Dr. Friedrich Leit schuh, 
der Verfasser der Hefte Straßburg und Würzburg von Seemanns „Berühmten 
Kunststätten“. Neben zahlreichen Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften 
sei aus seinem Schaffen erwähnt: die „Geschichte der karolingischen Malerei“, 


— 


Nachrichten und Notizen 501 


die „Peter Ritner - Studien“, „Beiträge zur Kunstentwicklung im Elsaß“, 
„Quellen und Studien zur deutschen Kunstgeschichte des 15. und 16. Jahr- 
hunderts“. 

Anfang März starb in München der Präsident der Görres - Gesellschaft 
em. o. Professor der Geschichte an der Universität München Dr. Hermann 
Heinrich von Grauert im Alter von 74 Jahren. Wir werden seiner in einem 
besonderen Nachruf gedenken. | 


Albert Werminghoff. 


Am 2. Februar 1923 starb in Halle a. S. der ordentliche Professor der 
mittleren und neueren Geschichte an der Universität Leipzig Albert Werming- 
hoff, geboren am 8. August 1869 zu Wiesbaden, Student in Freiburg, Leipzig 
und in Berlin, wo er mit einer von seinem Leipziger Lehrer Wilh. Arndt an- 
geregten Schrift über „Die Verpfändungen der mittel- und niederrheinischen 
Reichsstädte während des 13. und 14. Jahrhunderts“ 1893 promovierte, 1894 
in Karlsruhe Hilfsarbeiter der badischen historischen Kommission, 1896 in Berlin, 
wo er auch die Gattin fand, Mitarbeiter der M.G.h. unter Zeumer, 1902 
Privatdozent in Greifswald und 1907 in Berlin, bier zugleich Abteilungsleiter 
und Mitglied der Zentraldirektion der M. G., 1907 Ordinarius in Königsberg, 
1913 in Halle, im Sommer 1922 nach Leipzig berufen, doch, ohne in den er- 
sehnten neuen Wirkungskreis eingetreten zu sein, von einer seit Jahren an 
seinem kräftigen Körper und seinem lebensfrohen Geiste zehrenden Krankheit 
dahingerafft. 

Das ist das Besondere in Werminghoffs äußerem Lebensgang, daß er, 
Jahre lang durch harte Arbeit gehemmt, erst verhältnismäßig spät, dann aber 
schnell seine Höhe erklomm und daß er zu früh vor dem Tor der Erfüllung 
sich vollenden mußte. Sonst ist sein Leben von Phase zu Phase normal 
abgelaufen. Aber es war nicht so wie bei so vielen Gelehrtennaturen, die sich 
restlos aus ihren Studien begreifen lassen; selten wird man unter ihnen eine 
so innige Wechselwirkung zwischen Leben und Leistung finden wie bei Albert 
Werminghoff. Das rührt daher, daß er mit allem, was er auch schuf, nicht 
nur geistig, sondern seelisch verwuchs, daß er sich an die ihm einmal durch 
Anlage und Entwicklung zugefallenen Arbeitsgebiete wie ein Lebnsmann ge- 
bunden fühlte mit der Treue, die man wohl die stärkste Eigenschaft seiner 
Persönlichkeit nennen mag. 9 

So ist er zum ausgehenden Mittelalter, das er bei der Abfassung 
seiner Doktorschrift und als Mitarbeiter der Konstanzer Regesten lieb- 
gewann, in späteren Jahren wie von selbst zurückgekehrt: dem Staat und der 
Kultur dieser Zeit gelten gerade seine letzten monographischen Arbeiten, 80 
die Lebensschilderung des hohenzollernschen Staatsmannes Ludwig von Eyb 
d. Alteren (1919) und die Ausgabe der „Norinberga“ des Humanisten Celtis 
(1921). Freilich auch die dazwischenliegenden Monumentenjahre, über deren 
kärrnerischen Frondienst er selber oft klagte, sind von nachhaltigstem Einfluß 
auf seine Studienrichtung gewesen. Sie haben ihn lange ganz ins frühere 
Mittelalter abgelenkt, so stark, daß er eine Zeitlang eine Darstellung der 
Staatsgeschichte dieser Zeit plante. Die unmittelbare Frucht dieser Tätigkeit 
war nach dem Abschluß der Kapitularien- Ausgabe die mit unsäglichem Fleiß 


502 Nachrichten und Notizen 


und einer staunenswerten Arbeitskraft durchgeführte Edition der frühkaro- 
lingischen Konzilien (M. G. Conce. II, 1904—1908), die er, meist im Neuen Archiv, 
mit einer Fülle von Einzeluntersuchungen — genannt sei die bedeutendste über 
die „Beschlüsse des Aachener Konzils von 816“ (Neues Archiv Bd. 27, 1902) — 
begleitete. 

Weit wichtiger aber wurde für Werminghoff, daß sie in ihm die Rich- 
tung auf das Studium der kirchlichen Verfassungsgeschichte zum Durchbruch 
brachte: sein in allen Fragen der praktischen Lehre ungemein sicherer Blick 
erkannte die Größe der Aufgabe, dieses Neuland auf dem von U. Stutz auf- 
gestellten Programm weiterbauend der zünftigen Geschichtswissenschaft als 
ein Ganzes zu erschließen. So wagte er 1905 den Wurf seines ersten Bandes 
einer „Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter“, aus dem 
dann in vervollständigter Umarbeitung die „ Verfassungsgeschichte der deutschen 
Kirche im Mittelalter“ (in Meisters „Grundriß“ 1907, 2. Aufl. 1913) geworden 
ist, ein Werk, das nicht beansprucht, eine in sich abgeschlossene, künstlerisch 
geformte Darstellung persönlicher Prägung zu bieten — für sie war die Zeit 
noch nicht gekommen —, wohl aber in Handbuchform den Stoff in überquellender 
Fülle und doch übersichtlich allenthalben den Stand der Forschung erkennbar- 
machend zusammenfaßt, gewiß — mag man auch eines und das andere be- 
mängeln — in Anlage und Durchführung einer der zuverlässigsten und reich- 
haltigsten Führer im Gebiet mittelalterlicher Geschichte, die wir heute besitzen. 
Diese Leistung rückte Werminghoff mit einem Schlage, wie sie ihn neben 
U. Stutz zum Herausgeber der damals entstehenden kanonistischen Abteilung 
der Zeitschrift für Rechtsgeschichte werden ließ, in der kirchenverfassungs- 
geschichtlichen Forschung an einen führenden Platz: sie verschaffte ihm ehren- 
halber die theologische Doktorwürde der Albertusuniversität und sichert ihm 
auch für die Zukunft den Ruhm, einer der ältesten und wirksamsten Pioniere 
dieses Gebietes gewesen zu sein. Warer, derin jeder von ihm angepackten Sache 
persönlich aufging, hier auf etwas stolz, so war es das Bewußtsein, daß es 
ihm, dem überzeugten Protestanten, dem begeisterten Verehrer Luthers, ge- 
lungen sei, sich in die Gedankenwelt des katholischen Mittelalters so einzu- 
leben, wie es dem Historiker der Kirche not tue. In der Tat hat ihn gerade 
die Erscheinung des Papsttums, dessen welthistorische Größe ihn auf seiner 
Romreise gepackt hatte, besonders stark gefesselt; ihm galt eine seiner liebsten 
Vorlesungen und eine lange Reihe von Artikeln in dem Sammelwerk „Die 
Religion in Geschichte und Gegenwart“; mehrfach hat er die römische Frage 
bis in ihre modernste Entwicklung literarisch erörtert. Im übrigen lagen ihm 
aber offenbar die Probleme des Verhältnisses von Staat und Kirche am nächsten; 
das läßt z. B. das Buch „Nationalkirchliche Bestrebungen im deutschen Mittel- 
alter“ (1910) erkennen (vgl. auch „Nationalkirchliche Phantasien eines Eng- 
länders“ in den „Grenzboten“ 1916), und seiner „Verfassungsgeschichte“ mag 
man mit einigem Rechte vorwerfen, die staatskirchlichen Kapitel nähmen darin 
verhältnismäßig zu viel Raum ein. 

Hier liegt wohl eine Naht in dem Gewebe seines wissenschaftlichen 
Werdens zutage. Die Neigung zur kirchengeschichtlichen Forschung ist in 
ihm erst nachträglich, wie wir sahen, unter dem Einfluß der „Monumenta“ 
so bestimmend geworden. Älter und im Grunde stärker war seine Liebe zur 
nationalen Geschichte, auf der Begeisterung des rein preußisch fühlenden 


Nachrichten und Notizen 503 


jungen Nassauers für Bismarck und Treitschke gegründet, zugleich aber in 
für den Rheindeutschen bezeichnender Weise halbromantisch auf des alten 
Reiches Herrlichkeit gerichtet. Von ihr hat er immer wieder in Wort und 
Schrift gehandelt, mit Vorliebe auch über antiquarische Themen, wie die 
Ikonographie der deutschen Kaiser, die Reichsinsignien, Krönungsordnungen, 
die „Quaternionen“ der deutschen Reichsverfassung, über Fürstenspiegel des 
frühen und späten Mittelalters; besondere Hervorhebung verdient die Rede 
„Deutsches Reich und deutsche Nation“ (1909) und „Der Rechtsgedanke von 
der Unteilbarkeit des Staates in der deutschen und brandenburgisch - preußischen 
Geschichte“ (1915), beide von grundlegender Bedeutung. 

Noch fehlt ein Zug im wissenschaftlichen Bilde Werminghoffs: seine Art 
wurzelt zum guten Teile tief in der deutschen Landschaft. Sein Wesen, das 
zwischen genußfrohem, geselligem, seine ganze Umgebung erwärmendem Be- 
hagen und bis zur Starrheit gefestigter Bestimmtheit der Grundanschauungen 
hin- und herschwang, kann man gut verstehen als ein aus der westfälischen 
Heimat seines ursprünglich bäuerlichen Geschlechtes und seinem rheinisch- 
nassauischen Geburtslande gemischt empfangenes Erbe. Auf seiner akademi- 
schen Fahrt durch Deutschland hat es ihm dann namentlich Königsberg angetan. 
Mit dem ostpreußischen Lande ist er in diesen seinen glücklichsten Jahren auch 
wissenschaftlich auf das engste verwachsen; zwei seiner Arbeiten sind hier 
vorzüglich zu nennen: „Der deutsche Orden und die Stände in Preußen“ (Han- 
sische Pfingstblätter 1912) und „Der Hochmeister des deutschen Ordens und 
das Reich“ (Histor. Zeitschr. 110, 1913), ein Aufsatz, dessen Ergebnisse eine 
künftige Forschung noch weiter zu führen haben wird. Die eigentümlichsten 
Antriebe hat Werminghoff aber doch wohl von seiner Vorliebe für das mittel- 
und suddeutsche Heimatland erfahren, das wir in seinen gesunden Tagen durch 
die thüringisch - hessischen Berge, durch Harz, Rhön und Spessart oft mitsammen 
durchwandert haben, dessen Burgen und Städte, vorab Nürnberg, als die sicht- 
baren steinernen Zeugen unserer älteren Geschichte ihn immer wieder in ihren 
Bann zogen, seine ausgebreitete. historische Lektüre bestimmten und so auf 
seine Forschung zurüickwirkten, nicht nur im „Celtis“ und „Eyb“, sondern fast 
allenthalben. 

Will man A. Werminghoffs Stellung in der historischen Wissenschaft be- 
zeichnen, so wird man nicht voranstellen den großen Umfang und die Viel- 
seitigkeit seiner literarischen Leistung, die ihresgleichen suchen, freilich neben 
dem Bleibenden manches Vergängliche — er selber wollte es so angesehen 
wissen — enthalten. Als das Bedeutendste an ihm ist mir immer erschienen 
die Befähigung, die aus dem jeweiligen Stande der Forschung, die er wie 
Wenige verfolgte und überschaute, sich gerade ergebenden Problee treffsicher 
herauszufinden und mit dem ihm eigenen Sinn für das Praktische zu bezeichnen. 
Diese Begabung für fruchtbare Fragestellung tritt ebensowohl in seinen eigenen 
Arbeiten zutage als in der Fülle von z. T. außerordentlich ergiebigen Aufgaben, 
die ihm aus seiner durch fortwährende Lektüre genährten Belesenheit für seine 
Schüler zuzuströinen pflegten. Dies war die seltene schöpferische Eigenschaft, 
die ihn ebenso scharf vom eingefleischten Spezialisten wie vom flachen Schön- 
redner unterschied und gewiß wettmacht, daß er ein Meister mehr der nüch- 
ternen Klarheit des Ausdrucks als der messerscharfen Kritik, der geschliffenen 
Gedankenführung und, trotz bedeutender Erfolge in Rede und Schritt, der 


504 Nachrichten und Notizen 


lebendigen Darstellungskunst gewesen ist. Aus dem Gesagten erklärt sich 
schon ein Teil der starken Wirkung, die von dem akademischen Lehrer Wer- 
minghoff im Hörsaal wie im Seminar ausgegangen ist. Hinzu kam die nur 
einer so großen Arbeitskraft mögliche Hingabe an den Einzelnen und seine 
technische Ausbildung, auf die Werminghoff mit Recht viel Gewicht legte. Vor 
allem war es doch seine auf der innigsten Verbindung von Kopf und Hers 
beruhende Persönlichkeit, die die Jugend so stark zu ihm zog. Ihr Zauber 
ergriff wohl Jeden, der ihm näher trat. Er wird die Erinnerung an einen wahr- 
haft guten Menschen viel länger, als sonst Gelehrtenlos ist, lebendig erhalten, 
nach dem Dichterworte Platens, das ihm so lieb war: 

„Ein jedes Band, das noch so leise 

Die Geister aneinander reiht, 

Wirkt fort auf seine stille Weise 

Durch unberechenbare Zeit.“ 


Marburg. Ed mund E. Stengel. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. DR. ERICH BRANDENBURG IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1922 


BEARBEITET VON 


Dr. VICTOR LOEWE 


STAATSARCHIVRAT IN BRESLAU 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1924 


Inhalt. | 


A. Allgemeine Werke. 


Seite 
I. Gesammelte’Abhandlungen und Zeitschriften. 1 
II. Hilfs wissenschaften: 

1. Bibliographien und Literaturberichte 4 

2. Geographie . . . 2. nenne 55 

3. Sprachkunde ; ee Be a rs a ee 7 

4. Palaeographie, Diplomatik, Chronologie C 

5. Heraldik und Sphragistigggggggggggggggggg 212 

6. Numismatik. 213 

7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie 14 
III. Quellen: 

1. Allgemeine Sammlungen 17 

2. Geschichtsschreibbfeeeeee nn 218 

3. Urkunden, Akten und Regesten kax r 218 

4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler a 119 
IV. Bearbeitungen: l 

1. Allgemeine deutsche Geschichten *21 

2. Territorialgeschichte . . . . noaoae e ben. 22 

3. Geschichte einzelner verhältnisse S „ 5 
a) Verfassung und Verwaltung. b) Wirtschafts- und Sorlalgeschlehte c) Recht 

und Gericht. d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur 
und Kunst. g) Volksleben. N 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
. der Begebenheiten. 

1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . .. 2 2 2 2.0. . *50 
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte, 

b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger- 
manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 

2. Fränkische Zeit bis 918 . .... wege ae DD 
a) Merovingische Zeit. b) Karolingische Zeit. = innere Verhältnisse. 

3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254 . *58 
a) Sächsische und fränkische Kaiser. 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1234. 

4. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517. III. 662 
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur 

Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. d) Religion und Kirche. e) Bil- 
dung, Literatur und Kunst, Volksleben. 

5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges 
1517—1648 ; c ͤ 0 
a) Reformationszeit, 1517—1555. b) Gegenreformation und 30jähriger Krieg, 

1555—1648. c) Innere Verhältnisse. 

6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 
Wilhelms I. 1648—1740 . .... u 581 

7. Zeitalter Friedrichs des Großen, der französischen Revolution und 
Napoleons 1740 —1810 . 05 

8. Neueste Lett. RER ER MM 

. 112 


Alphabetisches Register . . 2.2. 2 222 20200 


— a ee. ee TS Sn nn nn en nn a ca nn 
ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 31. Dezember 1921. 


Lenz, Max, Kleine hist. Schriften. 
Bd.2: Von Lutherzu Bismarck. Münch.: 
Oldenbourg. 20. VIII, 356 S. 24 M. 

Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41. 478-88 Oncken; 
Hist. Vierteljschr. 20, 3721. Wendorf. 1 

Koser, R., Zur preuß. u. dt. G. 
Aufs. u. Vortrr. Stuttg.: Cotta. 21. 
VII. 432 8. 25 M. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 2773—75 Haake. [? 

Below, d. v., Probleme d. Wirt- 
schafts-G. E. Einführg. in d. Studium 
d. Wirtschafts-G. Tüb.: Mohr. 20. 
XX. 711 8. 36 M. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 84—87 Do 1955 Vier- 
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- '200—2 
v. Below; Hans. G. bil. 26, 20510 5 
Zt. d. „Savigny - -Stiftg. G. A. 42, 555 —558 


Rehme; Zt d. ges. Staatswiss. 76, 535 — 
4: Bücher. [3 


Festgabe Gerh. Seeligerzum60. Ge- 
ae e dargebr. von Rud. Bemmann, 
Gerlach ete. Lpz.: Dieterich. 20. 
V. 240 S. 32 M. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 270—72 Erben. I4 
Festgabe Friedr. v. Bezold dar- 
gebr. von seinen Schülern, Kollegen 
u. Freunden. Bonn: Schroeder. 21. 
346 8. 5 
Vom staatl. Werden u. Wesen. Fest- 
schrift Erich Marcks zum 60. Geburts- 
tage dargebr. von L. wer, K Stab iin 

M. Laubert, A. O. Meyer, K. Stählin 
V. Valentin, O. Westphal, K. Wild, 
W. Windelband. Stuttg.: Cotta. 21. 
233 8. | [6 
Aufsätze zur Sprach- u. Lit.- G., 
Wilh. Braune zum 20. Februar 1920 
dargebr. von Freunden und Schülern. 
Dortm.: Ruhfuß. 20. VII, 408 S. er 
a 
Harnack- Ehrung. Beitrr. zur 
Kirchen-G.ihrem Lehrer Ad. v. Harnack 
zu sein. 70. Geburtstage (7. Mai 1921) 
dargebr. von einer Reihe seiner Schüler. 
Lpz.: Hinrichs. 21. XX, 483 S. 50 M. 


7 
Festgabe von Fachgenossen u. 
Freunden Adolf v. Harnack zum 70. 


Geburtstage 1 Tüb.: Mohr. 21. 
IV, 406 S. 120 e 
15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothe 
Dem scheidenden Generaldirektor Exz. 
Ad. v. Harnack. . überreicht von d. 
wissenschaftl. Beamten d. Preuß. Staats- 
bibliothek. Berl.: 21. VI, 385 S. 10 
Aufsätze Fritz Milkau gewidmet. 


(Hrsg.: G. Leyh). Lpz.: Hiersemann. 
21. vi 


II, 879 S. 260 M. [10 


Festgabe f. Fr. Clem. Ebrard z. 
Vollendg. sein. 70. Lebensjahrs am 
26. 6. 1920 gewidmet von sein. u 
den. Mit 5 Taf. Frankf. a. M.: 

20. V, 210 S. 100 M. fi 


Forschengen u. Versuche z. G. d. Mittel- 
alt.u.d.Neuzeit. Festschr.f.Dietr. Schäfer. 
15. Rez.: Hist. Zt. 122, 105—12 v. Below. 

[12 

N F. v., Aus Mittelalt. u. Rena iss. 
18. 8 1563. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 

68, 39 f. W erminghoff; Hist. Zt. 124, 85—89 
a [13 


Festschrift z. 50jähr. Jubil. d. Nord- 
häus. G.- u. Altert.-Ver. Nordhaus.: C. 
Haacke in Komm. ’20. [14 

Vergangenheit, Aus Oberschlesiens, 
Beitrr. zur schles. G., hrsg. vom Ver. f. G. 
Schlesiens. Gleiwitz: Heimatverlag. 21. 
94 S. 3,50 M. [15 

Festschrift zu Dr. Fr. Volkmers 75. 
Geburtstag. Habelschwerdt: Franke. 21. 
VII, 129 8. (= Glatzer Heimatschrr. V.) [16 


Geschlehtsquellen, Dte., d. 19. Jh. 7. 3. 
17 


Bibliothek, Hist., 42—47. (17a 
Quellen u. Forschen. aus d. Gebiet d. G. 


18. 19. (18 
Abhandig. z. mittl. u. neuer. G. 67. 119 


Stadien, Hist., 139 —47. 20 
Wei Hist., u. Forschgn., hrsg. von 
Schlecht 21 


Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. 173 

Forschungen, Fraukfurter hist., N. F. 
2. 3. 4. 

Abhandlg., Heidelb., z. mittl. u. neuer. 
G. 83. 124 


1 


*2 Bibliographie Nr. 25— 202 


Beiträge z. Kultur-G. d. Mittelalt. u. 15 


Renaiss. 26. [2 
nellen u. Darstellgn. z. G. d. Burschen- 


schaft u. d. dt. Einheitsbewegg. 5. [26 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts- 
G. 129— 32. 27 
Arbeiten z. dt. Rechts- u. Verf.-G. nn 


an z. Sozial-, Wirtsch.- u. Ver- 
waltg.-G. (29 


Lenrinten, Ver. f. Reformat.-G. 131— 34. 


[30 


Quellen u. Forschen. Z. Roma ©: 


Abbandlur gon, kirchengeschichtl., begr 
v. Sdralek. 11. (32 
Corpas Catholicorum. 2—4, [38 
Beiträge z. G. d. alt. Mönchtums u. d. 
Bened.ordens. 8. [34 
Quellen u. 3 z. G. d. Dominik. - 
ordens in Dtl. [35 


Zentralblatt, Lit. 20. ’21. [36 
Literatar-Zeitung, Dte. 20. 21. 137 
Anzeigen, Gött. Gelehrte. 182. 183. [38 


Ztechr., Hist. 121, 8 125. [39 
Vierteljahrsebrift, Hist. 19, 3—20. [40 
„„ Hist., d. Görres- Gesellsch. 141 


D Forrespongeszblatt, d. Ge -Ver. d. dt. 


G.- u. Altert.-Ver. ’20. 21. 142 
Blätter, Hist. 1, 1, 2. [43 
Mitteil, Inst. österr. G.forschg. 38, 4. [44 
Mittell., Hist. Lit. 49. [45 
Archiv, Denes; d. Ges. f. ältere dte. 116 

kde. 41—43, 

Archiv 1. Urkan. forschg. 7. 17 
Ztschr. f. Kirchen-G. 88, 3—39. [48 
literatur-Zeitung, Theol. 20. 21. 149 
Literaturblatt, Theol. 20. 21. [50 
Hevne, Theol. 17—19. (51 


Stadien u. Mitteil. z. G.d. Benannte 


= Studien, Theol., u. Kritiken. 19. a0 z 
Archiv f. Reformat.-G. 17, 18. 154 
Analecta Bollandiana. 38. 39. [55 
Revue d'histoire ecclésiastique. 15, 3. [56 
Revue Bénédictine. 32. [57 
Studien, Franzisk. 7. 8, 1—4. [58 


Archiv f. kath. Kirchenrecht. 100. [59 


= Momatsschrift f. G. u. Wissensch. d. 
Judent. 64. [60 


Ztschr. d Sne -Stiftg. f. Rechts- 91 
Germ. bzw. Kan. Abt. 41. 42. [61 

Jabrbuch, Schmollers, 48—45, 3. [62 

e f. Sozial- u. Wirtsch.- 

G. 15, 3. 4. 16, 0 163 

Jahrbücher 1.2 Nat. 6k. u. Statistik. 113— 

64 


117. [ 
Ztschr. f. d. gesamten Staatswissensch. 
76 [65 


“Archiv f. G. d. Sozialismus. 9. [66 


Literaturblatt f. germ. u. rom. Philo- 
logie. 19— 21. (67 
Esphorien. Zt. f. Lit.-G. 22, 3—23, ?. 

Erg. heft 12. 188 

Be, 2 Ztschr. f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 7, = 
[ 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 1 

2 2 


Zischr. f. dte. Mundarten. 21. 71 


Jahrbach Ver. f. niederdte. Ban. 
forschg. 46, 47. 

München. Mustum f. Philol. d. Mittel. 
alt. 4, 1. (73 


Ztschr. f. bildende Kunst. 53—55. Ti4 
Monatshefte f. Kunstwissensch. 13. 1125 


1 

Bepertor. f. Kunstwissensch. 42—43. 3. 
sell: aus d. germ. Nationalmus.'19. 
7 


20/21 * 
Jahrbuch d. Preuß. Kunstsamnilgn. 41. 
78 


Ztsehr., Praehist. 11/12. [79 
Mannus. Ztschr. f. Vor-G. 11/12. [80 


Germaais. Korr. bl. d. röm.-germ. Komm 
4—5, 1. [81 
11. u. 12. Bericht d. röm.-germ. Komin. 


- 


Ztschr., Wiener Praehist. 6. [83 


Blätter, Familiengeschichtl. 15. 19. [84 


Mitteil. Zentralstelle f. dte. Personen- 
u. Familien-G. 12/14. 24—27. (85 


Herold, Dter. 51. 52. [86 
Blätter f. Münzfreunde. 56. [87 
Ztechr. f. Numismat. 32—33, 2. 188 
Ztschr., Numismat. 58. (63 


Ztsebr. f. hist. Waffenkde. 8, 9—12. a 
Ztschr. f. G. d. Erziehg. '19, 2. 3. [91 


Archiv f. österr. G. 108, 2. „PR 
ir Veröffentl. d. Komm. f. neuere G. oste 
` Forschungen z. inner. G. Österr. 18. ni 


Quellen zur G. d. Stadt. Wien Abt. 1 
Bd. 9; Abt. 2? Bd. 1. (35 
Zischr. Hist. Ver. Steiermark. 17, Ze 


Forsch, z. B u. Verwaltg.-6. l 
Steiermark. 10, [97 


Carinthia. 110 1—6. (98 

Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vor- 
arlb. 18. 17. [99 

Ztsebr. d. Ferdinandeums. 60. [100 

Quellen z. G. Vorarlbergs u. Ke 
steins. 1. 


Ztschr. G. u. Kultur-G. Schles. As 
Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 1105 


Jahi buch f. schweizer. G. 45. (104 
Anz. f. schweizer. G. N. F. 18. (1% 
Ztechr. f. schweizer. G. Jg. 1. [106 
Aur. f. schweizer. Altert.kde. 33. 22. [107 


biinden. 50. 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Ztschr. f. schweizer. Kirchen-G.14. [108 


Archiv, Schweizer. herald. 33. (109 
Argovia, 38. [110 
Ztschr., Basler, f. G. 19, 1. 1111 
Jahrbuch, Basler. 20. 1112 


Beiträge, Thurgauer, z. vaterl. G. 59. 


[118 
Taschenbuch, Neues Berner. 20. 114 
Blätter f. bern. G. 16. [115 


Geschiehtefreund d. 5 Orte. 75. 76. [116 
Jahrbuch Hist.-antiqu. Ges. v. sau 
Mitteil, vaterl. Ges. S. Gallen. 35. 1118 


Archiv, Oberbayr. 62. [119 
Quellen u. Forschen. z. bayr. Kirchen- 10 


Hefte, Bayr., f. Volkskde. 7. fa 
Neuj.blätter d. Ges. f. fränk. G. 15. [122 
Vorhandl. Hist. Ver. Niederbayern. 55. 


[123 
Archiv f. G. Oberfranken. 28, 1. [124 


Sammelblatt Hist. Ver. Eichstätt. 83—35. 


[125 
Jahrbuch Hist. Ver. Dillingen. 82. [126 
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg. 76. [127 
Sammelblatt Hist. Ver. Freising. 12. [128 


Sammelblatt Hist. Ver. Ingolstadt. 39 
[ 


129 


„Jierteljshrhofte, Württ., f. nd o 


28. 29 
Geschichtsquellen, Württemberg. 17; 1181 
Blätter f. württ. Kirchen-G. 24. 28. [182 
Ztsehr, f. G. d. Oberrh. N. F. 35. 36. [138 
tschr. . . G. kde. Freiburg. 36. [134 
Diözesanarchiv, Freiburger. 19-21. [135 
Schriften Ver. G. d. Bodensees. 49. [136 
Geschichtsblätter, Mannheimer. 21. (197 
Schriften Ver. G. d. Baar. 14. [138 
Arehiv, Neues, G. v. Heidelberg. in 
Anzeiger f. elsäss. Altert.kde. 3. 140 
Jahrbuch G., Sprache u. Lit. Els.-Lothr. 

84. 141 
Heimatblätter, Nassau. 22. [142 

5 ze f. hess. G. u. Altert.kde. 1 
Archiv f. G. Frankf. a. M. 12. 144 
Veröffentl. d. Hist. Komm. d. Stadt 

Frankf. a. M. VII, 2. VIII. [145 
Witteil. Oberhess. G.-Ver. N. F. 23. [146 
Beiträge z. G. d. Stadt Mainz. 5. [147 
Blätter, Hess., f. Volkskde. 19. [148 
Zeitschrift Ver. f. hess. G. 53. [149 
Geschichtsblätter, Fuldaer. 14. [150 
Publik. d. Ges. f. rhein. G.kde. 87. [151 
Jahrbücher, Bonner. 125. [152 
Jahrbuch, Diisseldorfer. 30. [153 
Ztschr. Aachener G.-Ver. 41. 42. [154 


Beiträge G. von Stadt u. Stift Essen. 39. 


[155 
Zeitschrift f. vaterl. G. Westfal. 78, 1. 2. 
[156 


* 3 
Westfalen. 11, 1. [157 
Westfalen, Sdrheft. 1 [158 


Jahrbuch Ver. f. Orts- u. es 


Grafsch. Mark. 33. [15 
Geschichteblätter, Hans., 25. 26, [160 
Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. 12. [161 
Ztschr, f. hamburg. G. 24. (162 
Mitteil. Ver. lüb. G. 14. [163 
Ztschr, Ver. lüb. G. 20, 2. [164 


8. Erg.heft. 


32. 


10— 


Jahrbuch G.-Ver. Oldenburg. 19/20. [165 
Ztschr. Ges. f. schlesw.-holst. G. 50. [166 
Mitteil, Ges. f. Kieler Stadt-G. 30. [167 
Ztschr. Hist. Ver. Niedersachs. 84, 3—85. 


[168 
Ztschr. d. Harz-Ver. 53. 54. [169 


Beiträge z. G. Niedersachs. u. Wine 
[1 


Forschungen z. G. Niedersachs. V,4. [171 
Queileu u. Darstellgn. z. G. Niedersachs. 


(172 
Geschichteblätter, Hannov. 23. [173 
Mitteil. Ver. G. Osnabrück. 42. (174 


Jahrbech Männer vom Morgenstern. 18. 


[175 
Mitteil. lipp. G. u. Landeskde. 11. 1176 
Magasla, Braunschw. 19, 20. 1177 


nellen u. Forschgn. z. braunschw. G. 
y = [178 


1 Thür.-sächs. f. G. u. au 
1. 


[1? 
Ztschr., Ver. f. thür. G. u. Altert. 1180 


FVorgasgenheſt. Aus Sachsens. 4. [181 
Geschichtsguellem d. Prov. . 1 


Jes]. blätter d. Hist. Komm. f. Prov. 


Sachsen u. Anhalt. 43. 1183 
Ztschr. f. Kirchen-G. d. Prov. SAAGI 


` Geschichteblätter f. Stadt u. 1288 


Magdeb. 53—55. [18 


berg. 34 


kde. 


Geschichtsblätter, Mühlhäus. 20. 21. = 

Schriften d. Henueberg. G.-Ver. 12. [187 

Beiträge, Neue, z. G. dt. Altert. (Heint) 
1 


Archiv, Neues, f. sächs. G. 41—42, 2. 1189 
Beiträge z. sächs. Kirchen-G. 83. [190 
Mitteil. Ges. Osterlandes. 13, 2. 191 
Schriften d. Ver. f. G. Leipzigs. 1, a 


Mitteil. G.- u. Altert.forsch. Ver. Eisen- 


; 9 
Geschichtablätter, Dresdener. 19. 1192 
Mittell. vogtl. G.-Ver. Plauen. 30. [195 
Mitteil. d. dt. Ges. Leipzig. 11, 3. [196 
Mitteil. Altert.-Ver. Zwickau. 12. [197 
Jahrbuch Ver. mecklenburg. G. 85. [198 
Studien, Balt. 23. [199 
Jahrbücher, Pommersche. 20. [200 


* blatt d. Ges. f. pomm. G. u. e 
Tonen Z. brandenburg. u. preuß. G. 
: [202 


32, 2-34, 1 


19 


*4 


Jabrbach f. brandenburg. Kirchen-G. 2 
[ 
Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 51. [204 


Mitteil., Niederlausitz. 15, 1. [205 
Magasin, Neues Lausitz. 96. [206 


Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 27. 


Bibliographie Nr. 203—272. 


Monateblätter Hist. Ges. Posen. 20. [?1? 
Ztschr. Westpreuß. G.-Ver. 60. 61. [213 
Hitteil. Westpreuß. G.-Ver. 19—20, 2. [214 
Jahrbuch, Elbinger. 1. (n53 
Mitteil. Coppernicus-Ver. Thorn. 28. 29. 


(316 
Ztschr. Ver. G. Ermlands. 21, 1. {%17 


[ Quellen u. Darstellgn. z. G. Westpreub. I 
Nitteil, schles. Ges. Volkskde. 22. [208 21 
Ztschr. Ver. f. G. Schles- 51. 55. [209 FF 
Geschichtsblätter, Schles. 20. 21. [210 , 
Aus Oberschles. eee u. Gegen- Mittell. aus d. livländ. G. 21. [70 
wart. aut von V. Loewe. Heft 1. Glei- Sitsuugsbericht Ges. f. G. u. ee 
witz 1922. 


[211 | zu Riga. 14 (14 — 21). m 


II. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literaturberichte, 


Loewe, V. u. Stimming, 15 
Jahresberr. d. dt. G. Jg. 2: 1919 


Bresl.: Priebatsch. 21. 100 S. 
Rez. von Jg. 1 bzw. 2: 8 2 123, 
339 f., 125, 511f. igener: Korr. bl. d. G.-Ver. 


68, 246 Klinkenborg; Fatiiliengeschiehtl Bll. 
19, 83 f. v. Klocke; Lit. Zbl. 71, 325 f. Kende; 
Theol. Lit.-Zeit. 46, 10 f. Lerche); Viertelj schr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 189 f. Bast 1285 

22 


Mensi, Verzeichnis d. im J. 1900 bis 
einschl. 1919 veröffentl. Aufs. (Zt. Hist. Ver. 
f. Steiermark 17, 310-29). 1224 


Brun, C., Neue hist. Lit. über d. 
dte. u. ital. Schweiz (Anz. f. schweizer. 
G. N. F. 18, 40—55, 291 —833). [225 


Wild, H., Bibliographie d. Schweizer 
G. (Beil. zu Bd. 18. N. F. Anz. f. 
schweizer. G. 84 8.) 226 

Wild, H., Bibliographie d. Schweizer 
G. Jg. 20 (Beil. zur Zt. f. schweizer. 
G. Bd.1. 112 S. — Brun, C., Neue 
hist. Lit. über d. dte. Schweiz (Zt. f. 
schweizer. G. 1, 77—104, 334—70). [227 


T argiadèr, A., Inhaltsverzeichnis zu 
Bd. 11—48 des Anz. 10 schweizer. G. (Anz. f. 
schweizer. G. N. F. 18). [228 

Steinmann, St. Gallische Lit. aus d. J. 
1919 (Neuj.bl. Hist. Ver. Kantons St.Gallen. 
20, 50—59). [229 

Braadstetter, J. L., Lit. der 5 Orte 
1916—18 (D. G. freund. Mitteil. d. Hist.; Ver. 
d. 5 Orte. 75, 175—243). [230 

Meyer, W. an Bibliographie zur schwei- 
zer. Kirchen-G. 1. Sept. 1918 bis 1. Sept. 1919 
(Zt. f.schweizer. Kirchen-G. 13, 237—55). [231 


Leuze, O., Württ. G.lit. vom J. 
1918 bzw. 1919 (Württ. Vierteljhefte 
f. Landes-G. N. F. 28, 336—653, N. F. 
29, 189—2183). [232 


e a nn D — a — 


Gaub, F., Württ. Lit. vond. Jahren 1915 
bis18 (W ürtt. Jahrbb. f. Statistik u. Landes- 
kde. 17/18, XII— L). (233 

Mehring, D. württ. G.-Vereine in d. Jah- 
ren 1917—19 (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 8 


Rieser, F., Badische G.-Lit. .J. 
1916 bis einschl. 1918 (Zt. f. d. G. d. 
Oberrh. N F. 85, 365—442). [235 


Rieser, F., Badische G.-Lit. der 
J. 1919 u 20 (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
36, 42172). [286 


Hefele, Fr., D. kirchengeschichtl. 
Lit. Badens in d. Jahren 1914—18 
(Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. 20, 
184—19). [237 

Lautenschlager, F., Die bad. G.-u. Altert. 
vereine in d. Jahren 1919 u. 20 (Korr. o d. 


G.-Ver. 69, 166—76). 
Häberle, D., Pfälzische Biblio- 
graphie. IV. Die landeskundl. Lit. d. 
heinpfalz von 1908—18. 2. Teil Dürk- 
heim: Rheinberger. 20. VII, 245 S 


[239 


Bär, M., Bücherkde. zur G. der 
Rheinlande. Bd. 1: Aufs. in Zt. u. 
Sammelwerken bis 1915 (Publik. d. Ges. 
f. rhein. G. kde. 87). Bonn: Hanstein. 


20. LX, 716 8. 48 M 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 349 Wentzeke. 110 


Hirschfeld, Die G.-Vereine in d. südl. 
Teile d. Rheinprovinz 1916—18 (Korr. bl. d. 
G.-Ver. 68, 16166). (241 


Dersch, W., Bücher- u. Zt.schau 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 53, 
116— 85). [242 


Häpke, Hans. Umschau (Hans. 
G.bll. 26, 235—46). [243 

Pauls, V., Literaturber. für 1919/0 
(Zt. d. Ges. f. Schlesw.- Holst. G. 60, 
460—568). [2H 


Bibliographien und Literaturberichte. * 5 


Lerche, O., Die Hist. Vereine Nieder- 
sachs. im letzten Jahrfünft (Korr. bl. d. G.- 
Ver. 68, 180-91). 1245 


Bemmann, R., Bibliographie d. 
sächs. G. Bd. 1. Halbbd. 2. Lpz. u. Berl.: 
Teubner. 21 (= Schrr. d. Sächs. Komm. 
f. G.) XVIII. 614 S. 44 M. + 1209], 

Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 42, 284—86 
Lippert. [246 

Richter, H., Lit. d Landes- u. 
Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen. Gene- 
ralreg. üb. d. Lit. d J. 09 — 17. Hälfte 1. 
(Jahresber.d sächs. Landesbibl. auf 18, 
S. 17—80). [247 

Jabresber. d. Sächs. Landesbibl. zu 
Dresden. Jg. 19 u.’20. Nebst Beil.: Rich- 
ter, P. E., Lit. d. Landes- u. Volkskde. u. 
G. d. Kgr. Sachsen. Generalreg. üb. d. Lit. d. 
J. 1909 —17, bearb. v. H. Richter. T. 2. Dresd.: 
v. Baensch Stiftg. 21. 76 S. 10 M. 1218 


Bemmann, R., Ubersicht über 
neuerd. erschien. Schrr. u. Aufs. z. sächs. 
G. u. Alt. kde. (N. Arch. f. sächs. G. 41, 
168 —82, 332 —42; 42, 153—67). [249 


Devrient, E. u. Dobenecker, O., 
Übersicht über d. neuerd. erschien. Lit. 
zur thür. G. u. Altert.kde (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. u. Altert. kde. 82, 461-97). 250 


Laue, M., Bibliographie z. thür.- 
sächw. G. (Thür.-sächs. Zt. f. G. u. Kunst 
10, 45—64, 101—19; 11, 41—60). [251 

Thiele, d., Inhaltsverzeichnis n 


1—19 der Mühlhäuser G. bil. (Mühlhaus. G. b 
19/ 20, 1—24). (252 


Brendieke, H., Verzeichnis märkischer 
Städtechroniken. 2. Aufl. Berl.: Mittler. 20. 
21 S. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 
133 ff. Hoppe. l 1253 

Jecht, R., Lausitzer Lit. i. alphabet. 
Folge (Neues Lausitz. Magazin 96, 
1387—42). [254 

Nentwig, H., Lit. zur schles. G. für 
1918 u. 1910 (Zt. d. V. f. G. Schles. 54, 
155 —82). [255 

Karger u. Wiater, Literaturübers. zur 
schles. G. 1919/20 (Zt. f. G. u.Kultur-G.Schles. 
14.15, 107-12). [256 

Häpke, R., D. geschichtl. u. landes- 
kundl. Forschg. in Litauen u. Balten- 
land 1915—18 (Hans. G.bll. 25, 

257 


Krüger, G., Literature on Church 
History 1914—20 (Harvard Theolo- 
gical Review 14, 287—374). [258 

Kauffmann, Fr., Altgerm. Religion 
(Archivf. Relig.wıssensch. 20,205—29). 

[259 


Bibliographie de la Revue d histoire 
ecclésiastique t. X V année 1914 Juillet 
15 (Revue d'histoire ecclésiastique 15, 


277—383) 260 
Brackmau», A., Lit, zur kirchl. Ver- 
fassgs.-G. (Hist. Zt- 184, 3817—22). [261 


Rosenbaum, A., Bibliographie der 
in d. Jahren 1914—18 erschien. Zt.auf- 
sätze u Bücher zur dt. Lit.-G. Abt. 1 
u. 2 (= Euphorion. Erg.heft 12) Lpz. u. 
Wien: Fromme. 21. 192S. 80M. [262 

Arnold, B. F., Allgem. Bücherkde. zur 
neuer. dt. Lit.-G. 2. A. 19. s. 20, 286. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 41, 165—367. R. Kaiser; Hist. 
Vierteljschr. 20, 110 Loewe; Zbl. f. Bibl. wesen 
37, 41 f. Daflls. ö [263 

Wrede, F., Dte. Mundartenforschg. 
u. -dichtg. in d. Jahren 1917 u. 18 (mit 
Nachtrr.), zus.gestellt am Sprachatlas 
d. dt. Reichs (Zt. f. dte. Mundarten. 20, 
1—63). [264 

Bea. Internationale, der 
Kunstwissenschaft. Hrsg. v. F. Gold- 
schmidt. Bd. 15: 1917/18. Berl.-Steg- 
litz: Behr. 20. VIII, 250S. 18M.+ 
150%. 265 


Hoffmann-Krayer, E., Volkskundl. 
Bibliographie f. d. J. 1917. Straßb.: 
Trübner. 19. XV, 108 S. 7,40 M. 

Rez.: Korr. bl d. G.-Ver. 68, 44f. ae 

Bibliographie, Volkskundl. f. d. J. 
1918. Hrsg. v. E. Hoff mann-Krayer. 
Berl.: Ver. wissensch. Verleger. 20. 
XVII, 126 S. 20 M. [267 

Krapp, H., Literaturber. betr. Rechts-G. 
(Zt. f. d. gesamte Strafrechtswissensch. 40, 
2385—39, 64147; 41, 261—66, 620— 23). 268 

Brosch, A., Schrifttum über innere 
Kolonisation. Berl.: Dte Landbuch- 
hulg. 19. VII, 97 S. M. 14,50. [269 


Catalogus van de pamflettenver- 
zameling berustende in de koninklijke 
bibliotheek bewerkt door W. P. C. 
Knuttel, 9. Deel. Alphabet. register 
van onderwerpen. 1486—1795. s' Gra- 
venh. 20. 148 8. 270 


Erichsen, B. og Krarup, A., Dansk 
historisk Bibliografi. 1. Bd., Heft 1—3. 
Kopenh.: Gad. 19 — 20. 

Rez.: Zt. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. G. 50, 
461—61 Pauls. [271 


2. Geographie. 


Norlind, A., D. Problem d. gegenseit. 
Verhältnisses v. Land u. Wasser u. seine Ab- 
wandle im Mittelalt. s. 20, 397. Rez.: Berl. 
philol. Wochenschr. 39, 7352—54 Philipp. 1272 


* Bibliographien Nr. 273 — 322. 


Much, R., Dte. Stammeskde. 3. Aufl. 
(Sammlg. Göschen 126). 20. 144 8. 

Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41, 161 f 
König. [278 


Klimesch, J. M., Beitrr. z. hist. Topo- 
graphie d. Böhmerwaldgebietes (Mitteil.Ver. 
d. Dt. in Böhmen 58, 138—54). [274 


Atlas, Hist., d. österr. Alpenländer. 
Hrsg. v. d. Akad. d. Wissensch. in Wien. 
Abt. 1. Die Landgerichtskarte. Lief. 3. 


Wien: Holzhausen. 21. 15 M. 

8: Das welsche Südtirol (von H. v. Volte- 
lini), Kärnten (von A- Jaksch u. M. Wutte), 
Görz u. Gradiska (von A. Mell). 1275 


Schmid, W., Beitrr. z. G. d. früh- 
mittelalt. Besiedelg. der Steiermark (Zt. 
Hist. Ver. Steiermark 18, 27—45). [276 


Vischer, G. M.: Topographia 
Austriae inferioris 1672. Orig. getreue 
Neuausg., veranst. vom Ver. f. Landes- 
kde. Nied.oesterr. Wien: Mickl. 20. 
15 S., 26 S., 266 Taf. 400 M. [277 


Eisler, M., Hist. Atlas d. Wiener 
Stadtbildes (Arbeiten d. kunsthist. Inst. 
d. Univers. Wien Bd.16). Wien: Staats- 
druckerei. 19. 50 Taf. u. 84 S. 280 M. 

Rez.: Monatshefte f. Kunst wissensch. 13, 
339—41 P. J. Meier. 1278 
Faldus, J., D. militär. Aufnahmen 
im Bereiche d. habsburg. Länder aus d. 
Zeit Kaiser Josefs II. E. Beitr. z. hist. 
Landeskde. (Denkschr. d. Akad. d. Wis- 
sensch. in Wien. Phil.-hist. Kl. Bd. 68, 
Abh. 2). 112 S., 20 Taf. 19. 66 M. [279 


Gerber, A. M., Die Entwicklg. d. 
8 Darstellg. d. Landes Tessin. 
erner Diss. 20. IV, 80S. 280 


Helbeck, A., Konr. Türsts Karte d. Eid- 
genossensch. vom Ende d. 15. Jhd. über Vor- 
arlberg. — Ders., Ulrici Campelli Raetiae 
alpestris topographica deseriptio (Viertel- 
un f. G. u. 

eft 2). 

Hilber, P., Prospekte u. Veduten d. Stadt 
Luzern in d. Kupferstichsammlg. d. Bürger- 
bibl. (D. G. Freund 76, 181—94). 1282 


andeskde. Vorarlbergs. 4. 
1281 


Derr, A., Aus d. Siedlgs.-G. von Gunzen- 
hausen u. Umgebg. Progr. Gunzenhausen. 
20. 218. 1283 


Slebert, A., Die Ortenau im Bilde (Die 
Ortenau. Mitteil. d. Hist. Ver. f. Mittelbaden 
6/7, 24—39). 1284 

Rösser, J., Beitrr. z. Siedelungs- 
kde. d. südl. Rhön u. d. fränk. Saaletals. 
Münch.: Verlag Natur u. Kultur. 20. 
143 S. 10 M. » [285 

Tourneur-Aumont, L'Alsace et 
l’Alemanie. Origine et Place de la 
tradition germanique dans la civilisa- 


tion alsacienne (études de géographie 
historique). Nancy- Paris. 19. 285 8. 
10 fr. | [286 
Haas, Th., Alte Fuldaer Markbeschreibgen. 
(Fuldaer G. bll. 14, 27—32, 49—55, 75—80, 89 
96). — Vondersu, J., Vor- u. früh eschichtl. 
Durchgangswege im Fuldaer Lande (Fuldaer 
G. bll. 15, 1—16). [287 


Schumacher, K., Siedelgs.- u. Kul- 
tur-G. d. Rheinlande von d. Urzeit bis 
in d. Mittelalt. Bd. 1: Die vorröm. Zeit. 
Mainz: Wilckensin Komm. 21. 2548. 
20 Taf. 40 M. (288 

Heinzerling, J., Die Siedign. d. 
Kreises Siegen. Siegen: Ver. f. Hei- 
matkde. 20. VIII, 768. 7 M. [289 


Cramer, Fr., 3 Eifeler Berge. Mons 
Achon, Nore, Antiquest u. ihre Nach- 
barsch. E.siedl.geschichtl. Studie(Dts- 
seld. Jahrb. 30, 161—84). [290 

Geschiedkundige Atlas van Nederland 


geteekend door. A. A. Beekman. 13 ff. s. 20. 
321. Rez-: Hist. Zt. 121, 925—35 Fabricius. 


1291 
J e apneni; H., Die Rittersitze 
u. Edelhöfe d. Kreises Melle im Beg. 
bez. Osnabr. mit e. Anhang über dess. 
Höfenamen. Osnabr: Meinders & Elster- 
mann. '20. 48 S. 2,50 M. [292 

Lappe, J., Die Wüstungen d. Provinz 
Westfalen. Binleitg.: Die Rechts-G.d.wüsten 
Marken. 16. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 15, 566-858: Karl Fröhlich, Städte 
u. Wüstungen; Hist. Vierteljschr. 20, 96f. 
Curschmann. [293 


Kelter, E., E. Elbkarte d. 16. Jhd. im 
Museum f. hamburg. G. (Jahrb. d. hamburg, 
wissensch. Anst. 38. 18. Beiheft: Mitteil. 
aus d. Mus. f. hamburg. G. Nr. 5.) Hamb.: 
Meißner. 19 S. 3 M. [294 

Rëthsiag, Die Hoheitsgrenze zwischen 
Spiekeroog u. Wangeroog, . Wort zur Ab- 
wehr (Oldenburg. Jahrb. 19/20, 349 —68). [7% 

Studien u. Vorarb. z. hist. Atlas 
Niedersachs. 5. Heft: Schmidt, 
Günther, D. alte Grafsch. Schaumburg. 
Grundlegg. d. hist. Geogr. d. Staates 
Schaumburg-Lippeu.d.KreisesGrafsch. 
Rinteln. Gött.: Vandenh. & Rupr. 20. 
VI, 96 S. 16 M. 296 

Bothert, B., Dersaburg u. Iburg. Eine 
Bemerkg. zum Atlas vorgeschichtl. Be- 
festiggu.in Niedersachs. (Zt. Hist. Ver. 
Niedersachs. 85, 1833—85). — Büttner, E., 
Alte Landwehren in d. ehemal. Amtern 
Brackenberg u. Friedland (Ebd. 84, 298—830.. 


1297 
ses Grafsch. Wernigerode. Berl.: Hen- 
del, 21. IV, 80 S. 10 M. (SG. quellen 
d. Prov. Sachsen. 46) [298 


Borchers, C., Villa u. Civitas Goslar. 8. 
20, 325. Rez.: Hist. Vierteljschr. 30, 339-41 
Gerlach. [293 


Geographie. 


Stein, W., Zur Topographie u. 
Bevölkergs.gliederg. d. Stadt Goslar 
im Mittelalt. (Hans. G. bll. 26, „ 


Graf, 0., D. 1 d. 
Grhrzgt. Sachsen- Weimar- isenach in 
sein. geschichtl. Entwicklig. (Mitteil. 
d. geogr. Ges. zu Jena 35, 86, 

| 30 


Hampe, K., Der Zug nach dem 
Osten. Die kolonisator. Großtat d. 
dt. Volkes im Mittelalt. (Aus Natur 
u. Geisteswelt 731). Lpz.: Teubner. 
21. 108 8 2,80 M. + 120%. [302 

Witte, H., Erforschg. d. Germanisation 
unseres Ostens (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 63— 
66). — Ders., Organisation d. Erforschg. d. 


Germanisation unseres Ostens (Ebd. 69, 104 
—10). [303 


Meiche, A., D. alte Zellwald an 
d. Freiberger Mulde. E. Beitr. zur G. 
d.ostmitteldt. Kolonis. mit einer Neben- 
untersuchg. über d. fränk. Hufe. (N. 
Archiv f. sächs. G. 41, 1—42.) — Härt- 
wig, R., Zur Besiedelg. d. Aue rechts 
d. Elbe im Gaue Nisan unterh. Dres- 
den-Neustadt (Ebd. 42, 211—26). [304 

Vetter, E., Die Formelemente d. 
Tales der Zwickauer Mulde u. der 
Mulde innerhalb Sachsens u. ibre Be- 
deutg. f. d. Besiedelg. (Mitteil. d. Ges. 
f. Erdkde. zu Leipzig. ’19, a) 

3 


Maesser, W., D. Bevölkerg. d. Kreises 


Schleusingen vornehml. im 17. Jhd. 16. Rez.: : 


Hist. Vierteljschr. 19, 417—19 G. H. Müller. 


[306 
Schönebaum, H., D. Besiedelg. d. Alten- 
burger Ostkreises. 17. s. 20. 332. Rez.: Dte. 
Lit.-Zeit. 41, 209—12 Beschomer. — Ders. 
Ist Altenburg S.-A. das alte Merseburg? 
(N. Archiv f. sächs. G. 41, 109—16.) (307 
Langer, H., Biedigs.geograph.- 
systemat. Studie über d. rechtselb. Sächs. 
Schweiz u. d. böhm. Niederland (N. 


Archiv f. sächs. G. 42, 196 210). [308 


Rudolphi, H., Die Entwicklg. d. 
Stadtplans von Leipzig (Praesent, Bei- 
trr. z. dten. Kartographie. 21, 13—81). 
— Beschorner, H., Die ältesten Kar- 
tendarstellgn. d. Stadt u. Festg. Dres- 
den (Dresdner G.bll. 80, 1). [309 


Kroker, E., Barthol. Scultetus u. seine 
Karte von Sachsen (1568). (N. Archiv f. sächs. 
G. 42, 270—77.) [310 


Beschorner, H., Landesvermessg. ` 


u. Kartenwesen Sachsens bis 1780. 
(Aus: Beitrr. z. dt. Kartographie). Lpz.: 
Akad. Verlagsges. 21. S. 31—46. 4 M. 

[311 


u. Wansen. 


*7 


Treitschke, C., Die Landesauf- 
nahme Sachsens von 1780—1921. (Aus: 
Beitrr. z. dt. Kartographie.) Lpz.: 
Akad. Verlagsges. 21. S. 47—60. Fr 

12 

Schultze-6Gallöra, S. v., Topo- 
gra hie oder Häuser- u. Straßen-G. d. 

tadt Halle a. S. Bd.2. Hälfte. 1. 
Halle: Hendrichs. 21. XVIII, 203 S. 
22,50 M. [813 


Bruus- Wüstefeld, Die Uckermark in 
slawischer Zeit, ihre Kolonisation u. Ger- 
manisierg. 19. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 
178 f. Witte; Mitteil. Hist. Lit. 49, 58 f. Abb. 


[314 
Drolshagen, C., D.schwed.Landes- 
aufnahme u. Hufenmatrikel von Vor- 
ommern als ältestes dtes. Kataster. 
‚1. (Beiheft z. 17/18. Jahresber. d. 
Geogr. Ges. Greifswald.) [815 


Reutter, H., Das Siedlgs. wesen d. 
Dten. in Mähren u. Schlesien bis 2. 
14. Jhd. s. 20, 307. 


Rez.: Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15, 
198—207 Wolf. 3 a 


| [ 
Bretholz, B., Zur böhm. Kolonis.- 
frage s. 20, 1976. Erwiderg. v. E. 
Maetschke: Mitteil. Inst. österr. G.- 
forschg. 38, 695—98 u. Antwort von 
Bretholz 699—702. — Kaindl, R. F., 
Zur älteren G. d. Dten. in d. Sudeten- 
ländern (Hist.Vierteljschr. 19, 377 11 70 
815 
Jahn, M., Die germ. Besieig 
Oberschles. in vor- u. frühgeschichtl. 
Zeit. (Mannus 11/12, 416—3834). [316 
Wendt, H., Beitrr. zur älteren Ortskde. 
Breslaus (Schles. G. bll. 20, 42—44, i 
Engelbert, K., Wiesche u. Ar 
Zwei ehemal. Siedlgn. zwischen Grottkau 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 118 
19). — Geschwendt, H., Zur Siedles.-G. 
von Mörschelwitz Kr. Schweidnitz (Schles. 
G.bll. 21, 68—46). [318 
Söhnel, Die Kastellanei Bytom (Beuthen 
a. O.). (Schles. G.bll. 21, 10—12). [819 
Zippel, O., Die Kolonisation des 
Ordenslandes Preußen bis z. J. 1309 
(Altpreuß. Monatsschr. 58, 176—218, 
289 — 79). ' [320 
Keyser, E., Die Besiedelg. d. Alt- 
stadt Danzig (Zt. d. Westpreuß. G.- 
Ver. 61, 149—92). — Ders., Die Her- 


kunft d. Danziger Bevölkerg. im 14. 


Jhd. (Mitteil. Westpreuß. G.-Ver. 20, 
8—14). [321 

Praesent, H., Die geograph. Lage 
d. Weichselgebietes im Lichte poln. 
Darstellg. (Mitteil. d. Ges. f. Erdkde. 
zu Leipzig. '19, 89—100). [322 


*g Bibliographie Nr. 323—3877. 


Mentz, F., Dte. Ortsnamenkde. 
(Dt. kundl. Bücherei). Lpz.: Quelle & 
Meyer, 21. 115 S. 4 M. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 140 e 

132 

Briegleb, 0., Von unseren Ortsnamen 

u. Verwandtes. Lpz.: Weicher. 19. 79 S. 
. [324 

Voilckmann,E., Straßennamen u. Städte- 
tum. s. 20. 342. Rez.: Hist. Zt. 12? 183f. 
Goetze; Mitteil. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 
22,104 f. Jantzen ; Lit. Zbl. 71,206 Beschorner. 

[3%5 

Beschorner, Flurnamenforschg. — 

VII. Flurnamenber. (Korr.bl.d.G.-Ver. 


69, 6—36). (326 


Lessiak, P., Die kärntnischen Sta- 
tionsnamen. Mit ein. austührl. Ein- 
leitg. über d. kärtn. Ortsnamenbildg. 
(Carinthia. 112, 1—120). [327 

e St. Marxen, „Paben- 


stein“ u. „Brün d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 17, 10— 22). [328 


Iarneller, J., Die Hofnamen 
im unteren Eisacktal. II. Die alten 
Gerichte Kastelrut u. Gudifaun (Archiv 
f. österr. G. 109,1- 152). [329 


Lug, V., Dte.Ortsnamen in Ungarn. 
Berl.: Allgem. dt. Sprachverein. ’17. 
VIII, 143 S. 1 M. [830 

Slegfried, P., Basels Straßennamen. 
Basel: Helbing & L.ichtenbahn. 21. 
III, 105 S. 8 fr. [331 

Schnürer, G., Die Namen Chäteau 
d'Oex. Ogo, Uechtland (Jahrb. f.schwei- 
zer. G. 45. 77 — 130). 


Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 321—25 
Muret. [332 


Miedel, J., Bayr.Ortsnamenforschg. 
1910— 20 (Bayr. Hefte f. Volkskde. 7, 
21—34) 333 

Buchner, G., Die ortsnamenk undl. 
Lit. von Südbayern. Progr. d. Maxi- 
miliansgymnas. München. 20. 28 8. 
3 M. l [334 

Ziegelhöfer, A. u. Hey, d., Die 
‚Ortsnamen d. ehemal. Fürstent. Bay- 
reuth. Bamb.: Buchner. 20. 1 V, 259 8. 
8,40 M. (Auch in: Archiv f. G. u. Altert.- 
kde. von Oberfranken 27.) [335 


Buchner, G., Die Ortsnamen d. 
Werdenfelser Landes (Oberbayr. A rebiv. 
62, 131-62). — Ders., Die Ortsnamen 
d. Karwendelgebietes. Nachtrr. (Ebd. 
62. 16365.) 336 

Schröder, A., Die Ortsnamen im 
Amtsbezirk Dillingen Jahrb. Hist. Ver. 
Dillingen 33, 33— 64). — Meixner, H., 
Die Ortsnamen der Gegend um Rosen- 
heim. Progr. Rosenheim. 20. 66 S. [337 


Bobnen berger, K., Die Ortsnamen Würt - 
tembergs in ihrer Bedeutg. f. die Siedlgs. 
G. (S.-A. aus: Bll. d. Schwäb. Albvereins. 
Jg. 20. 29 8. . [338 

Kaspers, W., Die — acum — Orts- 
namen d. Rheinlandes. E. Beitr. z. 
älter. Siedigs.-G. Halle: Niemeyer. 
'21. VII, 41 S. 6 M. f [339 

Schoof, Saalburg, Altkönig u. Hohe 
Mark. Eine Flurnamenstudie (Saal- 
burg-Jahrb. 21. 9.126-44). - [340 

Bommel, H.. Der Ortsname „Marmin- 
choven in pago Phunzingowe* (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 36, 111 f.). [341 

Teichmann, E., Zur Erklärg. u. G. des 
Namens Lousberg (Zt. Aachen. G.-Ver. 42, 
295—814). 31 


[ 
Schnetz, J., D. Name „Idistaviso“ 
(Tacitus ann. Il, 16) Münch.: Piloty 
& Löble. '19. 19 S. 1,50 M. [348 


Cramer, F., Alteste westfäl. Fluß- 
u. Ortsnamen besonders im Münster- 
land (Zt. f. vater). G. u. Altert.kde. 
Westfal. 78, 1, 1—24). [34 


Feit, P.. Hastethouge. Zum HUB III, 
602 (Hans. G.bll. 26, 191-95). — Schröter, 
a sera u. „Kattegatt“ (Eb. 


3—45). i 

Kohl, Die Straßen der Stadt Olden- 
burg (Oldenburg. Jahrb. 19 / 20, 68— 
185). 346 

Beschorner, H., Sachsens Anteil 
and Flurnamenforschg. (nach d. Stande 
vom März 1920 (N. Archiv f. sächs. G. 
u. Altert. kde. 42, 77 — 196). [847 


Schneider, Ed., D. Orts- u. Flur- 
namen d. Kreises Schleusingen (Schrr. 
d. henneberg. G.-Ver. 12) 20. 86 8. 
3 M. — Eberlein, K., Orte- u. Ge- 
wässernamen unserer engeren Heimat. 
(Mühlhäus. G. bll. 19/20, 46— 50.) [348 

Göbel, I, Die Brieger Straßennamen 
Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens. 55, IH). — 

choenaleh, H., Der Ketzerberg (Schles. 
G.bll. 21, 88-37). (349 

Lorentz, Fr., Der Name Danzigs 

(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 60, . 
35 

Paaske, Deutungsversuch des we 
der Koschnalwjer (Mitteil. d. Coppernikus- 
ver. in Thorn. 16, 47 ff.). [351 


Baß, A., Die Sette Comuni Vicen- 
tini auf d. lessinischen Alpen. — Ders., 
Bibliographie d. dt. Sprachinseln in 
Südtirol u. Oberitalien. — Ders., Dte. 
Ortsnamen in Südtirol u. Oberitalien, 
vornehml. im Gebiet d. dt. Sprach- 
inseln .. (Veröffentl. d. Bundes d. 
Sprachinselfreunde = Wissensch. Bei- 
hefte zur dt. Alpenforschg. H. 1-5.) 
Lpz.: '19. [852 


Geographie. — Sprachkunde. 


Brinckmann, A. E., Die geschichtl. 
Anlage d. dt. Städte (Monatshefte f. 
Kunst wissensch. 14, 14 — 28). [353 


Hoenig, A., Dter. Städtebau in 
Böhmen. Die mittelalt. Stadtgrund- 
risse Böhmens mit besonder. Berücks. 
d. Hauptstadt Prag. Mit 13 Abb. 
ete. Berl.: W. Ernst & Sohn. '21. 55 
113 S. 4°. 33 M. 

Kuhn, W., Kleinbür 11 5 Sede a 
in Stadt u. Land. E. Untersuchg. d. 
Siedelgs.formen an Hand von Beispielen 
aus d. Zeit von 1500—1850. Münch.: 
Callwey. 21. 168 S. 156 Abb. 4°. i M. 

355 


3. Sprachkunde. 


Grimm, J. u. W., Dtes. Wörter- 
buch. Bd. 10. Abt 3. Lief. 3 (Sp. 321 
— 480); Bd. 11. Abt. 2. Lief. Fb. 321 
— 480); Bd. 11. Abt. 8. Lief. 7 (S p. 961 
— 1120); Lief.8 (Sp. 1121—1280); Bd. 13. 
Lief. 17 (Sp. 2753—2912). 21. Je 8 5 
bzw. 10 M. 131 
Paul, H., Dtes. Wörterbuch. 8. Aufl. 
Halle: Niemeyer. 21. VI, 682 S. 70 M. 


[857 
Fischer, H., Schwäb. Wörterbuch. 
Bd. 5: O. R.S. Tüb.: Laupp. 20. IV 
u. 1976 Sp. 37,80 M. -+ 50% . [858 


Lexer, I., Mittelhochdt. Taschen- 
wörterbuch. 15. Aufl. Lpz.: Hirzel. 
20. VII. 4138. 8 M. [369 

Flemes, Chr., 2. Nachtrag zu meinem 
Plattdt. W örterbuche d. Kalenberg - Stadt- 
Hannoverschen Mundart (Hannov. G. bll. 23, 
85—115). — Techen, F., Beisteuer II zum 
mittelniederdten. Wörterbuch (Jahrb. Ver. 
niederdte. Sprachforschg. 46, 1—27). [360 


Lehmann, P., Aufgaben u. Anregen. d. 
lat. Philol. d. Mittelalt. 18. 8. 50, 18%. Rez.: 
Litt.bl. f. germ. u. rom. Philoi. 41, 54—56 
Hilka; Hist. Zt. 121, 6f. Hofmeister. [361 


Martin, J., Volkslatein, Schrift- 
latein, Kirchenlatein. (Hist. Jahrb. 41, 
201 —14.) 362 

Weymann, C., Analecta. (Hist. 
Jahrb. d. Görres-Ges. 40, 180—86, 41, 
76—80). 1368 

Jellinek, Zur Aussprache des latei- 
nischen im Mittelalt. (Aufs.zur Sprach- 
u. Lit.-G., Wilh. Braune dargebr.) [363 a 


Schäfer, D., Honor, citra, eis im 
Mittelalterl. Latein. (Aus.: Sitzgs.- 
ber. d. Preuß. Akad. d. Wissensch. 
Phil.-bist. Kl. 21. XXIII.) Berl.: Ver- 
ein. wissenschaftl. Verleger. S. 372— 
81. 1,50 M [364 


*9 


Kluge, F., Dte. Sprach-G. Werden 
u. Wachsen unserer Muttersprache von 
ihren Anfängen bis A Seron mart Lpz : 
1 & Meyer. VIII, 345 8. 

1 M. [366 ° 

Güntert, H., Kalypso. PE .geschichtl- 
Untersuchgn. auf d. Gebiet indogerm. 
Sprachen. '1r. s. 20, 881. Rez.: Lit. Zbl. 71. 60 
—62. 1566 

Karsten, T. E., Germ.-finnische 
Lehnwortstudien (= Acta soc. scient. 
Fennicae 45, Nr. 2). Helsingfors 15. 
IV, 282 8. 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 40 
6—1? Hartmann. t36} 

Heißenbüttel, K., Die Bedeutg. d. 
Bezeichngn. f. „Volk“ u. „Nation“ bei 
d. G.schreibern d. 10.—13. Jhd. Gött. 
Diss. 20. 127 S. (Teildr.) 

Rez.: Hist. Zt. 123, 528 Hofmeister. [968 

Jacobsohn, H., D. Ursprg. d. Wor- 
tes „Hansa“. (Hans. G.bll. 25, 71— 
102) [369 


Wilhelm, F., Zur G. d. Schrift- 
tums in Dtl. bis z. Ausgang d. 13. Jhd. 
1. Von d. Ausbreitg. d. dt. Sprache 
im Schriftverkehr u. ihren Gründen. 
(München. Archiv f. Philol d. Mittel- 
alt. u. d. Renaiss. 8). Münch.: Call- 
wey. 20. VII, 55 S. 8 M. [370 


Burdach, K., Ber. üb. d. Forschgn. 
z. neuhochdt. Sprach- u. Bildgs.-G. 
(Sitzgs.ber. d. Preuß. Akad. d. Wis- 
sensch. 20, 71—86). [371 


Böttcher, K., Das Vordringen d. 
hochdten. Sprache in den Urkden. d. 
niederdten. Gebietes vom 13.—16. Jhd. 
(Zt. f. dte. Mundarten. 21, 62— 67). [372 

Franke, C., Zu Luthers Schriftsprache 
(Zt. f. dte. Philol. 48, 449). [373 

Zollinger, J., D. Übergang Zürichs 
zur neuhochdt. Schriftsprache unter 
Führg. d. Züricher nn Zürich. Diss. 
20. 107 S. — Moser, V., Zur G. d. 
neuhochdt. Schriftsprache in Bern (Bei- 
trr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 45, 
149— 91). [374 

Moser, V., E. Züricher Reformorthograph 
d. 17. Jhd. (Münch. Mus. f. Philol. d. Mittel- 
alt. u. d. Renaiss. 4, 77—86). [375 

Götze, Å., Frühneuhochdt. Lese- 
buch. Gött.: Vandenh. & Rupr. 20. 
IV, 140S 7M. 

Rez.: Hist. Zt. 123, 168 f. Stammler; 


Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 140 f. Demeter; Hist. 
Jahrb. d. Görres-Ges. 41, Ing König. 378 


Güntber, I.., Die dt. Gaunersprache, u. 
Verwandte Geheim- u. Berufssprachen. 19. 
8. 20. 340, Rez.: Mitteil. d. Schles. Ges. f. 
Volkskde, 22, 102 f. Wocke. 1377 


*10 Bibliographie Nr. 378—433. 


Ricker, L., Beitrr. zur Wortgeo- 
graphie d. dt. Handwerkernamen (Zt. 
f. dte. Mundarten. 20, 97—118). [378 


Förstemann, k., Altdtes. Namenbuch. Bd. 2. 
2. Hälfte. 8. Aufl. 16. Rez.: Dte. Lit. Zeit. 
42, 421 f. Meringer; Gött. Gel. Anz. 132,179 ff. 
Bückmann. [379 

Birt, Th., Die Germanen. '17. 8. '19, 2014. 
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 49, 212 
—14 Schumacher. 1880 


Much, R., Der Name Germanen. 
(Sitzgs. ber. d. Akad. d. Wissensch. in 
Wien. Phil.-hist Klasse. Bd. 195, 
Abh. 2). Wien: Hölder. 20. 80 S. 
26 M. [381 

Henning, R., Zum Germanen- 
namen (Zt. f. dt. Altert. u. dte. Lit. 
57, 266— 72). — Feist, S., D. Name 
d. Germanen (Neophilologus 6, 29—41) 
„die Echten“. (Berl. philol. Wochenschr. 
40, 660 — 72.) 382 


Uhl, W., Immanuel (Altpreuß. Monats- 

schr. 57, 11339, 21016). — Schröder, E., 

Gedrut (Zt. f. dt. Altert. u. dte. Lit. . 
[ 


Arnnwaldt, W. I. v., Seltene u. ver- 
stümmelte Vornamen u. ihre familienge- 
schichtl. Zusammenhänge. (Familienge- 
schichtl. Bil- 18, 1—6.) 384 

Taube, G., Die Eigennamen bei Wolf- 
ram v. Eschenbach. E. Wörterbuch. 8 


Bergerhoff, H., Humanist. Ein- 
flüsse in d. dten. Familiennamen. T. 1. 
Freib Diss. 20. 36 S. (Teildruck ) [387 

Götse, A., Familiennamen im bad. Ober- 
land. 18. S. 20, 419. Rez.: Anz. f. dtes. 
Altert. u. dte. Lit. 39, 17172 E. Schröder. 

[358 

Briegleb, O., Erklärg. d. süddt. Familien- 
namen Kroidl, Kraitlein, Rüdlin (Zt. f. dte. 
Mundarten. 19/20, 177 —78). [389 

Metzger, H., Die weibl. Taufnamen 
zu Freiburg i. Br. von 1200—1600 
(Freiburg. Diözes.-Archiv. N. F. 21, 
55—106). , u [390 

Sturm, K., Die Familiennamen u. 
die Bevölkerg.d.Insel Usedom bis 1700. 
Greifsw. Diss. 20. 64 S. 


Rez.: Monatsbl. d G. f. pomn. G. u. 
Altert.kde. 20, 31—32? Grotefend. [391 


Schiff, Adelh., Die Namen der 
Frankfurter Juden zu Anfang d. 19. Jhd. 


Freiburg. Diss. '17. 81 S. 


Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 
50, 158 Götze. [392 


Schön, F., G. d. dt. Mundartendichtg. 
Teil 1: Vom Ende d. 16. Jhd. bis z. d. nieder- 
dt. Klassikern. Freib. i. Br.: Fehsenfeld. 
120, 678. 6M. [393 


Frings, Th., Die dte. Sprachwis- 
sensch. u. d. dte. Mundartenforschg. 
(Zt. f. dte. Mundarten. 31. 2—12). [394 

Maußer, O., Ergebnisse n. Auf- 
gaben d. Mundartenforsch. in Bayern 
(Bayer. Hefte f. Volkskde. 5, 145—76). 

395 

Wilhelm, Fr., Bayr. Deutsch in d. Ba 


Verwaltg.zur Reformat.zeit (München. Mus. 
f. Philol. d. Mittelalt. u. d. Renaiss. 4, 100. 
(3% 


Schwartz, E, Zur Kenntnis d. bayr. 
Mundart in Ungarn (Zt. f. dte. Mundarten. 


). (3% 

Schön, F., G. d. fränk. Mundartdichtg. 
2, ; f. germ. u. rom. 
Philol. 42, 13 —15 Streuber. (398 


regiment u. ihr Nachwuchs (Jahrb. d. Ver. 
f. niederdte. Sprachforschg. 47, 25—90). [399 


Kloeke, . d., D. niederländ. Mund- 
forschg. (Zt. f. dte. Mundarten. 20, 80-91:. 


, [400 
Dialektgeographie, Dte., Heft 16: 
Frings, Th. u. Vandenheuvel, J., 
Die südniederländ Mundarten. 1. Teil: 
Texte. Marb.: Elwert. 21. XXVII, 


149 S. 35 M. [30 


Tille, E., Niederfränkisch.-niederländ. 
Stud. I: Wechselformen in d. Geldernschen 
Urkden.sprache (Zt. f. dte. Mundarten. '?!, 
18—23). [402 

Teuchert, H., Ein Schlaglicht auf d. 
ripuar.-niederfränk. Sprachenkampf im 15. 
Jhd. (Zt. f. dte. Mundarten. 21, 23—25). [403 


Lasch, A., Mundart in d. nordnieder- 
sächs. Zwischenspielen d. 17. Jhd. (Aufs. 
zur Sprach- u. Lit.-G. W. Braune dar- 


gebr.). 403 a 

Brand, J., Stud. zur Dialekte e 
d. Hochstiftes Paderborn u. d. Abtei Corvey. 
14. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 95 Denen: 


Hojberg- Christensen, Studier over Ly- 
baeks kancellisprog fra ca. 1300 —1470 8. ®0, 
114. Rez : Anz. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 40. 
34— 42 Lasch. 


[495 
Schütt, 0., Die G. der Schrift- 
sprache im ehemal .Amt u. in d. Stadt 
lensburg bis 1650. Flensb.: West- 


phalen. '19. 275 S. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 20. 3890-47 Lasch. [406 


Wix, Hans, Stud. z. westfäl. Dia- 
lektgeographie im Süden d. Teutoburg. 
Waldes. (Dte. Dialek graphie 9) 
Marb.: Elwert. 21. VIII, 182 S. i 

Hentrich, K., Dialektgeographie 
d. thür. Eichsfeldes u. sein. Nachbar- 
gebiete (Zt. f. dt. Mundarten. 19 20. 
133—63). E 408 

Müller, 6. H., Uber d. Sprach- 

ebiet d. Wenden. (Mitteil. Ver. f 
rdkde. zu Dresden. 3, 209—27.) — 
Ders., Hist. Betrachtgn. zar Wenden- 
frage (Mitteil. Ver. f. sächs. Volkskde. 
8, 105-8). [409 


Sprachkunde. — Palaeographie; Diplomatik; Chronologie. 


Dialektgeographie, Dte. Berichte 
u. Stud. üb. G. Wenkers Sprachatlas 


d. Dt. Reichs. Hrsg. von F. Wrede. 
Heft 6. Marb.: Elwert. 20. (VII, 
294 S.) | 


Wenzel, F., Stud. z. Dialektgeographie 
d. südl. Oberlausitz u. Nordböhmens. — 
Mitzka, W., Ostpreuß. Niederdt. nördl. v. 
Ermland. — Ehrhardt, R., D. schwäb. 
Colonie in Westpreußen. [410 


Soelmann, W., Mittelniederl. Wörter in 
d. Mark Brandenb. (Jahrb. d. Ver. f. nieder- 
dte. Sprachforschg. 47, 40—45). [811 


Schoppe, G., E. schles. Dialektprobe aus 
d. 17. Jhd. (Mitteil. d. schles. Ges. f. Volks- 
kde. 22, 74—80). [412 


Steentrup, J., Maends og Kvinders 
Navne i Danmark gennem Tiderne. 


Kopenh.: Gad. 18. 
Rez.: Hans. G. bll. 25, 8417—58 E. . 
141 


4. Palaeographie; Diplomatik ; 
Chronologie. 


Traube, L., Vorlesgn. u. Abhdlgn. 
Hrsg. von Fr. Boll. Bd.3: Kleine 
Schriften. Hrsg. von S.B ra nd t. Münch.: 
Beck. 20. XVI, 3443S. 35 M. 


Inhalt: S. 1—92: Zur alten Philologie. 
S. 93—210: Zurmittelalterl. Philologie. S. 211 
—288: Zur Palaeographie u. Handschriften- 
kde. S. 291—83?: Anhang. S. 8383—44 : Regist. 
für Bd. 1—3. Rez.: Lit. Zbl. 72, 13f. Ostern. 

[414 


Lauer, Ph., Sciences auxiliaires de 
T'Histoire. Paléographie, Diplomatique, Bib- 
liographie, Divers. (Revue historique 137, 
226—43). 

Brandi, K., Urkden. u. Akten. Für 
akad. Ubgen. zus. gestellt. 2 erw. Abdr. 
Berl.: Verein. wissenschaftl. Verleg. 
21. VIII, 134 S. 20 M. [416 


Heuberger, R., Allgem. Urkd.lehre 
f. Dtl. u. Italien. Z.: Teubner. 21. 
VI, 67 S. 15 M. (= Grundriß d. G. wis- 
senschaft. Reihe 1. Abt. 2 a. [417 

Philippi, F., Einführg.in die Urkd. 
lehre d. dt. Mittelalters (Bücherei d. 
Kultur u. G. 3). Bonn: Schroeder. 20. 
VIII, 256 S. 12 M. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 95—98 Erben. [418 


Urkunden u. Siegel in Nachbildgen. für 
d. akad. Gebrauch, hrsg. von G. Seeliger. 
Heft 2—4. s. 18, 294. Rez.: Hist. Zt. 124, 99 
—104 Krabbo. [419 


Mentz, A., G. der griech. - röm. 
Schrift bis z. Erfindg. d. Buchdrucks mit 
bewegl. Lettern. E. Versuch. Lpz.: 


Dieterich. 20. 155 S. 28 M. 


Rez.: Hist. Zt. 124, 97—99 Brandi. [420 


11 


Mioses, M., D. Gesetze d. Schrift- 
G.. Konfession u. Schrift im Leben der 
Völker. Wien: Braumüller. 19. 506 8. 
28 M. - [421 

Schiaparelli, L., La scrittura 
latina nell'età romana (note paleo- 
grafiche): avviamento allo studio della 
scrittura latina nel medio evo, con 
appendice bibliografica. Como: Tip. 
Östinelli. 21. XI, 208 S. L. 20. [422 

Loew, E. A., The Beneventan Script. A 
History of the South Italian Minuscule, 14. 
8. 17, 3209. Rez: Revue d'histoire eeclésiasti- 
que 15, 5s1—42 Liebaert. [423 

Novak, V., Scriptura Beneven- 
tana.. Palaeografijska studija. Zagreb. 
20. VIII, 91S. 18 Taf. 4°. [424 


Hessel, A., Stud. zur Ausbreitg. d. 
karoling. Minuskel. I. Spanien. (Archiv 
f. Urkden.forschg. 7, 197—202.) [425 


Dröscher, E., Die Methoden der 
Geheimschriften (Zifferschriften) unter 
Berücksichtigg. ihrer geschichtl. Ent- 
wicklg. (Frankfurter hist. Forschgen. 
N. F. 3). Lpz.: Koehler. 21. VII,83S. 
15 M. [426 


Peitz, W., Das Register Gregors I. 
Beitrr. zur Kenntnis d. päpstl. Kanzlei- u. 
Registerwesens bis auf Gregor VII. ’1. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 8723—74 F. Schneider. [427 

Posner, E., Das Regist. Gregors I. 
(N. Archiv d. Ges. f. ältere dte. G.kde. 
48, 243—315). [428 

Heckel, R. v., Untersuchgn. zu den 
Registern Innozenz III. (Hist. Jahrb. 
40, 1—43). [429 

Register, Das, Gregor VII. Hrsg. 
von E. Caspar. I. Buch, 1—4. (Episto- 
lae selectae in usum scholar. ex Monum. 
German. separatim editae). Tom. II. 
fasc. 1. Berl.: Weidmann. 20. XLII, 


852 S. 20 M. | 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42, 450 
—53 Wermiughoft. [430 


Luntz, J., D. allgem. Entwicklg. 
d. Wiener Privaturkde bis z. J. 1860. 
— Beitrr. z. G. d. Wiener Ratsurkde. 
= Abhdlg.z.G.u.Quellenkde. d. Stadt 


ien I). 16. XIV, 162 S. 16 Taf. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 66—69 Rorig. 


[431 

Heuberger, R., Aufgaben d. nord- 
tirol. Urkd.forschg. (Forsch. u. Mitteil. 
z. G. Tirols u. Vorarlb. 16/17. 14—57). 


[432 
Gerber, L., D. Notariatsurkde. in Frankf. 
a M. im 14. u. 15. Jhd. Diss. Marb. 16. 1355. 


Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.-Forsch. 88, 672 
—76 Seidl. [433 


*12 


Stengel, E. E., Fuldensia. (Archiv 
f. Urkden. forschg. 7, 1—46) (vgl. 16, 267). 
II. Uber d. karoling. Cartulare d. Klosters 
Fulda. — Beilagen. [434 
Busch, F., Beitrr. z. Urkden- u. 
Kanzleiwesen d. Herzöge zu Braunschw. 


u. Lün eb. im 13. Jhd. Teil 1. Wolfenb.: 
Zwißler in Komm. 21. VIII, 84 8. 
82 M. 1435 


Ottenthal, E., Die gefälschten 
Magdeburg. Diplome u. Melchior Gold- 
ast. (Sitzgs. ber. d. Akad. d. Wissensch. 
in Wien. Phil.-hist Kl. Bd. 192. Abh. 5). 
Wien: Hölder. 19. 57 8. 4 M. [436 


Abb, G., Märkische Klosterstud - 

I. Die Signaturen d. Urkden. d. Klosters 
Chorin (Forsch. z. brandenburg. u preuß. 
G. 84, 79—86). |437 
Wetke, k., Über schles. Formelbücher 

d. Mittelalt. s. 20, 486. Rez.: N. Archiv 45, 
160 Levison. [438 
Weise, E., D. Urkden.wesen d. 
Bischöfe von Samland. Königsb. Diss. 
21. 124 S. (Masch.schr.). [439 


Treiter, M., Die Urkden.datierg. 
in angelsächs. Zeit nebst Überblick über 
d. Datierg.in d.anglo-normann. Periode 
(Archiv f. Urkden.forschg. 7, 53— 160). 

[440 

Barth, M., Ein Straßburger Kalender 
aus d. 1°. Jhd. (Anz. f. elsäß. Altert.kde. 8, 
1282—92). [441 

Levillain, L., La formule „quod 
ficit mensis N...“ et ses variantes du 
VI. au IX. siècle (Bibliothèque de l'école 


des chartes 73. 410 — 85) 
Rez.: N. Archiv 43, 425 Krusch. [442 


3. Heraldik und Sphragistik. 


Siebmacher, J., Großes u. allgem. 
Wappenbuch... neu hrsg. Lief. 599 u. 
601: Witting,J.B.,Steiermärkischer 
Adel (Sp. 225—344 mit 24 Taf.), Lief. 
600: Die dten. Souveräne u. Lande, be- 
arb. von G. A. Seyler. (Sp. 73—88 mit 
16 Taf.) 12 M. [443 


Sacken, E., Frhr. v., Heraldik, 
Grundzüge d. Wappenkde. 8. Aufl., neu 
bearb. von E. Frhr. v Berchem. Lpz. 
Weber. 20. VIII. 159 S. 264 Abb. 
13 M. [444 

Koerner, B., Handb. d. Herolds- 
kunst, wissenschaftl. Beitrr. z. Deutg. 
d. Hausmarken, Steinmetzzeichen u. 
Wappen... Bd. 1.. Lief. 1: Altgerm. 
Zahlzeichen, Silben- u. Buchstaben- 


Bibliographie Nr. 434—492. 


runen. Görlitz: Starke. 20. S. 1—60. 
17 Taf. 28 M. Lief. 2 (S. 61—120) mit 
10 Taf. 28 M. 445 


Klocke, F. v., Guido List, Bernh. 
Koerner u. der Mantel der Wissensch. 
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 289—96, 
825—34). [446 

Hupp, O., Runen u. Hakenkreuz. 
E.archäol. Stud. mit herald. Schlußfolge. 
Münch.: Kellerer. 21. 159 S. 15 M. 

Rez.: Familiengeschichtl. Bl. 19, 247f. 
Mogk. [467 

Philippi, F., Runen u. Wappen. 
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 12982] 
— Hupp, O., Zur neueren Heraldik. 
(Ebd. 18, 265— 70). [48 

Hupp, Wider die Schwarmgeister. Teil3, 
8. 20, 448. Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18, 
74—78 Rheude; Hist. Jahrb. d. Görres- Ges. 
41, 189f. Riedner. [449 


Hauptmann. Von d. Schwelle d. Wappen- 
wesens (Schweizer. Herald. Archiv 38, 57— 
59). — Leonhardt, K. F., Urzeitl. ind. Wap- 

i chichtl. Bil. 19, 75 
[4 


3 (Familienges 
). 

Jigen, Th., Zur Entstebgs- u. Ent- 
wickl.-G. der Wappen (Korr.bl. d. G.- 
Ver. 69, 185—207, 227—48). [451 


Staehelina, W. R., Bastardwappen D. 
dte. Herold 50, 84f. — Böller, W., Wappen 
änderg. bei Geschlechtsverzweiggn. Ena. 
52, 86 f.). . 1452 

„ Stückelberg, E. A., Schutzvor- 
richtgn. mittelalt. Wachssiegel (Anz. 
f. schweizer. Altert. kde. N. F. 22, 69— 
71). 453 

Leonhardt, K. F., Zur Heraldik d. Ritters 
St. Georg (Der dte. Herold 52, 19). — Ders., 
Ein bayr. Wappenkodex des „Herold“ (Ebd. 
28 ff.). [64 


Staehelin, W. R., Wappenbuch d. 
Stadt Basel. Teil1. Folge 4. Basel: 
Helbing & Lichtenbahn. 21. 4°. II. S. 
50 Taf. 10 fr. [455 


Merz, W., Wappenbuch d. Stadt 
Baden u. Bürgerbuch, m. Tafeln usw. 
Aarau. 20 VIII, 469 8. 456 


‚ Curti, N., Die Wappen d. Abte von 
Disentis seit 1500 (Schweizer. Herald. 
Archiv 33, 10515). [457 

Staehelin, W. R., Beitrag zur G. 
d. Dten. Ordens in Basel (Schweizer. 
Archiv f. Heraldik 34, 25—381). [458 
Schmitz -Kallenberg, L., Fine angebl. 
urkdl. Erwähng. d. westfäl. Wappens (West- 
fäl. Familienarchiv 1, 2). [459 
Kahike, M. u. W., Die Wappen d. alten 
Bauernfamilien in d. holstein. Elbmarschen. 


Altona: Riegel & Jensen. 20. 29 S. 18 Taf. 
45 M. [460 


Sprachkunde. — Heraldik und Sphragistik. — Numismatik. 


Ewald, W., Siegelkde. — Hauptmann, F., 
Wappenkde. 8.17, 311. Rez.: Korr.bl. d. G.- 
Ver. 68, 247f. Kunz v. Kauffungen. [461 

Siegelabbildungen zum Urkdenb. 
d. Stadt u. Landsch. Zürich. Bearb. von 
P. Schweizer u. P. Hegi. 10. Lief. 
(9 Taf. u. S.181—213). 20. Zürich: Beer 
& Co. 5 fr. 462 


Krabbo, Mittelalterl. Eisen d.Stadt - 


Havelberg (Der Dte. Herold 51, 55). 
463 


Watte, K., Die Bedeutg. d. Siegelum- 
schrift: Sigillum burgensium bezw. civium 
für d. älteste Stadt- 
33-42). 


[464 
Gritzner, E., D.dten. Reichsfarben. 
(Festgabe f. Gerh. Seeliger. S. 1—8) 
[465 


6. Numismatik. 


Buchenau, H., Grundriß d. Münz- 
kde. II. D. Münze in ibr. geschicht!. 
Entwicklig. vom Altert. bis z. Gegen- 
wart (Aus Natur u. Geisteswelt 657). 
Lpz.: Teubner. 20. 128 S. 2 M. [466 

Buchenau, H., Mitteil. zur Bracte- 
atenkde. (Bll. f. Münzfreunde 56, 143, 
171—73). 467 

Schöttle, G., Systematik d. Marken 
alter u. neuer Zeit (Wiener Numismat. 
Zt. 58, 1—35). [468 

Friedensburg, F., Aus dem Bil- 
derschatz d. Mittelalt. (Zt. f. Numismat. 
33, 118 —23). [469 

Pflugk, A., Brillenmünzen u. Bril- 
lenmedaillen. Halle: Riechmann. 21. 
ILI, 20 S. 3 Tafeln. 19,20 M. [470 


Bernhart, M., D. Bildnismedaillen 
Karls V. Münch.: Helbing. '19. 988. 
16 Taf. 

.: Numismat. Zt. 53, 156—58 Dwor- 
schak. [471 

Nagl, A., D. österr. Münzordng. 
Kaiser Maximil. I. von 1510 u. 11 u. 
ihre Vor-G. (Wien. Numismat. Zt, 53, 
111-40). [472 


Miller zu Aichholz, V. v., Österr. 
Münzprägungen 1519—1918. Wien: 
Münzkabinett. XXXII, 352 S. 27,5 >< 
37,6 cm. 1000 Kr. [478 


Dworschak, F., Stud. zum österr. 
Münzwesen (1247—1460). (Wiener Nu- 
mismat. Zt. 58, 53—99). [474 


Dwerschak, F., Neue Schaumünzen der 
Familie Bachofen v. Echt (Numismat. Zt. 52, 
159—66). [475 
Karger, V., Kleine Beitrr. zur Teschner 
Münz-G. des 16. u. 17. Jhd. (Zt. f. G. u. Kul- 
tur-G. Schles. 14/15, 181—83). — Ders., Denk- 
male d. Teschner Friedens. I. Teschner 
Friedensmedaillen (Ebd. 184—88). [476 


. (Schles. G.bll. 20. 


*13 


Luschin v. Ebengreuth, A., Beitrr. 
zur Münzkde. u. Münz-G. Tirols im 
Mittelalt. III. VII. (Numismat. Zt. 52, 
129—57; 53, 37—52). [477 

Haas-Zembähl, F., Die Goldmünze n d. 
Kantons Luzern (D. G. freund 76, 101—9). [478 

Bissegger, A., Die Silberversorgg. 
d Basler Münzstätte bis zum Ausgang 


d.18. Jhd. Basl. Diss. 17. 226 S. 
Rez.: Hist. Zt. 125, 504—8 Luschin-Eben- 
greuth. [479 


Noss, A., Zur F d. e 
Gemeinschaftspfennige von Bischof u. Stadt 
(Bll. f. Münzfreunde 56, 121—25). 1480 


Kull, J. V., Die Schaumünzen d. Her- 
Zonin Susanna als Markgräfin v. Brandenb.- 
Kulmbach u. Pfalzgrätin v. Neuburg (Mit- 
teil. aus d. Germ. Nat.mus. '20/'21. E R 


Buchenau, Münzfund von Heuchlingen 
(Württ. Vierteljhefte f. Landes-G. 28, 21—23). 
— GoeBler, Neue Münzfunde aus Württ. 
1912—18 (Ebd. 24 - 81). [482 


Bechenau, H., Untersuchgn. zu d. spät- 
mittelalterl. Münzreihen von Pfalz, Mainz 
usw. (Forts.) (Bll. f. Münzfreunde 56, 178 — 75). 
— Stange, E., Die Godera- Pfennige d. Abtei 
Herford (Ebd. 56, 208 ff.). [483 


Cahn, J., Ein Wetterauer Königabrakteat 
m. hebräisch. Umschrift (Zt. f. Numismat. 83, 
97—112). [14 

Schrötter, F., Frhr. v., Ergänzgn. u. 
Berichtiggn. zu Frhr. v. Schrötter, Die Mün- 
zen von Trier. Bonn 1908. (Zt. f. Numismat. 
33, 143 f.). [485 


Schrötter, F., Frhr. v., D. Münz- 
u. Geldwesen in d. Grafschaft, Mark u. 
in d. Herzogt. Cleve in d. 2. Hälfte d. 
17. Jhd. (Annal. Hist. Ver. Niederrh. 
105, 75—115). [486 


Barczat u. Pieper, W., Münzstud. 
zur Entwicklgs.- u. Bau-G. Soests (Bll. 
f. Münzfreunde 56, 178f.. 185—94). [487 


Jesse, W., Lit. zurhamburg. Münz- 
kde. (Zt.d. Ver. f. Hamburg. G. 24, 217 
—28). 7 [488 

Stange, E., Nachtrr. u. Ergänzgn. 
zur Mindener Geld- u. Münz-G. (Berl. 
Münzbll. 41, 58 fl.). — Engelke, B., 
Zur Münz-G. d. Stadt Göttingen im 
Anfange d. 17. Jhd. (Ebd. 41, 177 a 

488a 

Thubert, G. u. Schwinkowski, W., 1 155 


auf Medaill. u. Münzen d. Albertin. Hauses 


u. Landes Sachsen (Jahrb. d. Numismat. Ver. 
zu Dresden auf 19/20). [489 
Buchenau, H., Pepen Kurf. Joh. 
Friedr. v. Sachsen (Bil. f. Munzfreunde 56), 
170f.). j [490 
Schrötter, F., Frhr. v., Die Münz- 
stätte zu Halberstadt 1651—80 (Zt. d. 
Harz- Ver. f. G. u. Altert. kde. 54, 9— 28). 
491 


Schrötter, F., Frhr. v., Der Münzfund 
von Hennstedt (Zt. f. Numismat. 33, H 
192 


*14 


Schrötter, F., Frhr. v., Zur brandenburg. 
Münzkde. (Numismat. Zt. 52, 121—24). [493 
Bodenustein, F., Ein Groschen Joachim II. 
von Brandenburg (Berl. Münzbll 41, 17f.). 
— Bahrfeldt „ Vierdukatenstück 1675 
Friedrich Wilhelms des Großen Kurfürsten 
(Ebd. 41. 251 ff.) 493a 
Friedensburg, F., D. Warmbrunner Mün- 
zensammlg. (Schles. G.bll. 20, 14—19). [494 
Friedensburg, F., Ein neuer schles. Me- 
daillenkünstler (Schles. G.bll. '21,5—6). [495 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Bräuning-Vctavio, Jahresber. d. geneal. 
Lit. (Jan. 1912 bis Oct. 1913) (Mitteil. d. Zen- 
tralstelle f. dte.Person.- u. Fainilien-G. 2) 

1 


Rose, R., Familiengeschichtl. Bibliogra- 
phie. Heft i. 17. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 
68, 38 f. Wecken. [447 


Klocke, F. v., Organisation d ge- 
samten genealog. Forschg. (Familien- 
geschichtl. Bll. 18, 65—74). [498 

Taschenbuch f.Familien-G.forschg. 
Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per- 
sonen- u. Familien-G. Bearb. von Fr. 
Wecken. Lpz,: Degener. '19. VII, 


1588. 6M. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 95 f. Rine 
4 


[ 

Heydenreich, E., Handb. d. prakt. Genea- 
logie. 21 Bde. 13. 8. 20, 513. Rez.: Mitteil. 
Inst. österr. G.-forschg. 38, 637—48 Hof- 
meister. — Forst- Battaglia, O., Genealogie. 
13. 8.16, 809. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 
17113 Hofmeister. . 500 

Klocke, F, v., Familienkde., Gesellsch. 
kde., Heimatkde. Umrisse e. Binführg. in 
die Aufgaben d. Genealogie (Flugschrr. d. 
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien- 
G. 1). Lpz. 20. 16 S. 2,50 M. [501 

Klocke, F. v., Die Genealogie Verwandt- 
schaftswissensch. ? (Familiengeschichtl. BH. 
19,97—102).— Korselt, Th., Verwandtschafts- 
wissensch. u. Recht (Ebd. 18, 97 ff.). [502 


Hönger, Die Entwicklg. d. lit. Dar- 
stellgs.form d. Genealogie im dt. Mittel- 
alt. von d. Karolingerzeit bis zu Otto 
v. Freising (Forts.) (Mitteil. d. Zentral- 
stelle f. dte. Personen- u. Familien-G. 
12/14). [603 


Mitteilungen d. Zentralstelle f. dte. Per- 
sonen- u. Familien-&G. Heft 11—15. 24. 25. 


Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 244-46 Krabbo. - 


[504 

Achelis, Th. O., Schtilerverzeich- 
nisse höherer Lehranstalten Dtls. E. 
bibliograph. Versuch (Mitteil. d. Zentral- 
stelle f. dte. Personen- u. Familien-G. 
26). Lpz.: Degener. 20. 91 8. 11506 

Gebhardt, P. v., Verzeichnis d. 
Leichenpredigten u. personengeschichtl. 
Gelegenheitsschriften d. 16. u. 17. Jhd. 
in d. Univ. bibl. zu Leipzig (Mitteil. d. 


Bibliographie Nr. 493—553. 


Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fami- 


lien-G. 24 u. 25, 5—16). 

Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 42, 151f. 
Faass. 506 

Arndt, G., Beitr. zu einer Bibliographie 
d. Presbyterologien (Prediger geschichten 
(Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. Fami- 
lienkde. 49, 1ff.). [507 


Biber, A., Gelegenheitsschrr., Familien- 
kde. u. Bibliotheken (Aufsätze F. Milkau ge- 
widmet, 1—9). [508 

Ahnentafeln, Dte., in Listenform. 
Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per- 
sonen- u. Familien-G. Bearb. von F. 
Wecken. Bd. 1. Lief. 1. Lpz. 21. Sp. 


10—161. gr. 40. | 
Rez.: Familiengeschichtl. Bl. 19, 257—862. 
v. Klocke. [509 
Michael, G., Joh. Justus Winckelmann, 
ein Genealoged. 17. Jhd. (Familiengeschichtl. 
Bll. 19, 363—: 8). [510 


Kloch e, F. v., D. Entwicklg. d. Gothaisch. 
Genealogisch. Taschenbücher (Familienge- 
schichtl. Bil. 18, 129—34). [511 


Taschenbuch, Gothaisch. Geneal. 
d. adl. Häuser. Alter Adel u. Briefadel. 
15. Jg. 21. — Dt. Uradel. 22. Jg. 21. 
— Freiherrl. Häuser. 71. Jg. '21. — 
Gräfl. Häuser. 94. Jg. 21. je 48 M. [612 


Brandstetter, J. L., Regist. zum 
ältesten Luzerner Bürgerbuch (D. G. 
Freund 76, 219—92). [513 


Lebensläufe aus Franken. Hrsg. von 
A. Chroust. s. 20, 535. Rez.: Hist. Zt. 122, 
140—45 Riezler. Lit. Zbl. 71, 167f. Bock. [514 
Kögel, H., D. Etas hien d. Garnisoun- 
kirche in Ingolstadt. rogr. Ingolst. 1815 


S. 

Reutlinger Geschlechterbuch, 
hrsg. von B. Körner. Bd. 1. Görlitz: 
Starke. 21. LI, 598 S. (= Dtes. Ge- 
schlechterbuch. Bd. 34.) [616 


Zink, Th. Himmelkroner Grüfte (Archiv 
G. u. Altert. kde. Oberfranken 28, 5—13). [511 


Westermann, A., Das Bürgerbuch d 
Reichstadt Memmingen 1401—24 (Familien- 
geschichtl. Bll. 19, 301—4, 383 — 36). [518 

Nekrolog, Württ., f. d. J. 1916. 
Hrsg. von K. Weller u. V. Ernst. 
Stuttg.: Kohlhammer. 20. IV, 220 8. 
8 M. — Für d. J. 1917. 21. IV, 181 8. 


10 M. 519 
Strack, Das Kontraktenbuch d. Stadt 
Tauberbischofsheim 155€—86. (Mitteil. d 
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien. 
G. 12/14). 150 
Gas, J., Inscriptions et Epitaphes de 
Molsheim (Anz. f. elsäß. Altert. kde. 3, u 


—94). 

Kindler v. Knobloch, J. u. Stot- 
zingen, 0. Frhr. v., Oberbadisches 
Geschlechterbueh. 8. Bd. 9. Lief. 
Heidelb.: Winter. 19. III, S. 641—832. 
5 M. 522 


Genealogie, Familiengeschichte und Biographie. * 15 


Strack, P., D. Durlacher „Pfündungs- 
buch“ von 1551 (Familiengeschichtl. B11. 18 


39—46). [5 
aldeck, F., Alte Mannheimer 

Familien. Mannh.: Familiengeschichtl. 

Vereinigg. 20. 103 S. 20 M. [524 


Geschlechterbuch, Dtes., hrsg. von 
B. Koerner. Bd. 82 (= Hessisches 
Geschlechterbuch, bearb. in Gemeinsch. 


mit H. Knodt. Bd. 1). Görlitz: Starke. 


20. XLVII. 565 S. 30 M. 
Rez. von Bd. 25—30 :. Korr. bl. d. G.-Ver. 
69, 92 f. Wecken. [525 
Biographien, Hess., hrsg. von H. 
Haupt. (Arbeiten d. hist. Komm. f. 
d. Freistaat Hessen). Bd. 2. Lief. 1. 
Darmst.: Buchhdlg. d. hess. Staatsverl. 
20. S. 1—96. 4,50 M. [526 
Panl, d., E. wiederaufgefund. Schüler- 
verzeichnis d. Gießener Pädagogiums aus 
d. J. 1616 (Mitteil. Oberhess. G.-Ver. N. F 
23, 62—69). , [527 
Siebert, K., Hanauer Biographien 
aus drei Jahrhunderten (Hanauer G.bll. 
N.F. 3/4). [528 
Barich, F., Die Dortmunder Mor- 
5 1558 — 1586 (Beitrr. z. G. 
ortmunds u. d. Grafsch. Mark. 27/28, 
1516). [529 
Botscheidt, W., Wo haben die Düssel- 
Karen studiert? Düsseld. Jahrb. 30. 11885 


.) 153 
Ritter, H., Alte rheinische Fabri- 
kantenfamilien u. ihre Industrien (Per- 
sönlichkeiten u. Geschlechter vom 
Rhein. 1). Köln: Gonski. 20. III, 74 S. 
11 M. [531 


Gelsberg, Die Mitglieder des Münster- 
schen Domkapitels 1553—1811 (Westfäl. Fa- 
milienarchiv. 1, 1 u. 2). — Ders., Die Fürstl. 
Münsterschen Offiziere in d. Hofkalendern 
1716—1802 (Ebd. 1). [532 

Sichart, Oldenburger Studenten 
auf dt. u. außerdt. Hochschulen (Old en- 
burg. Jahrb. 19 / 20, 186—293). [533 

Meyer, Tb., Bürger verzeichnisse d. Stadt 
Münder am Deister aus d. 15. Jhd. (Familien- 
geschichtl. B11. 19, 7—10, 41—46). 1534 

Achelis, Tb, 0., Familiengeschichtl. 
Stud. zur Matrikel d. Univers. Kiel. II. 
(Familiengeschichtl. BI. 18, 5—12.) (535 

Nahnsen, G., Quellen u. Beitrr. 
zur G. Stadthannov. Familien (Han- 
nov. G. bll. 23, 121—288). [536 

Suchler, W., Die Mitglieder d. dt. Ges. 
zu Göttingen von 1735 bis Anf. 1755. ’16. 
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 42, 13 
Zimmermann. (537 


Geschlechterbuch, Obersächsisch., 
hrsg. von B. Koerner, Bd.1. Gör- 
litz: Starke. (= Dtes. Geschlechter- 
buch. 33). 20. LXIV, 560 S. 50 M. [538 


Meyer, F., Die Stammbücher d. 
Univers.bibliethek zuJ ena(Vierteljschr. 
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 
47,81— 96; 49, 17—32, 41—48, 78 — 80). 
539 

Schulze, Th., Die Zerbster e 
von 1667—1768 u. ihre Familien (Familien- 
geschichtl. Bl). 18, 299—943, 359—64). 540 


Suchler, W., D. 298 Studenten am Frei- 
tisch d. Waisenhauses zu Halle Os 
geschichtl. Bll. 18, 101-6, 137—42). [541 


Söhnel, A., Niederlausitzer auf d. Uni- 
versität Frankf. a. O. (Niederlaus. Mitteil. 
15, 28—70). [542 

Prowe, I., Schles.Emigranten (Familien- 
geschichtl. Bll. 19, 181—384). 1543 

Randt, E., Neue ae zur 
Kenntnis d. nationalen Her ; 
oberschles. Adels. (Aus Oberschles. 
Vergangenheit u. Gegenwart. 1, 3—23.) 

644 


Andreae, Fr., Gestalten d. la 
schles. Adels. (Aus Oberschles. Ver- 
gangenheit u. Gegenwart. 1, 57—73). 

[545 

Semrau, A., Die Bürgerlisten d. 
Stadt Thorn aus d. 17. Jhd.: II.: 
Ausländ. Bürger (Mitteil. d. Copperni- 
kusver. zu Thorn. 28, 40—70). [546 


Körner, B., Sachsen u. Thüringer als 
Ansiedler in Westpreußen. (Mitteil. d. 
Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien- 
G. 12/14.) (547 

Tiesler K., KönigsbergerStadtgeschlech- 
ter u. ihre Verwandten (Familiengeschichtl. 
Bll. 19, 197 fl.). 1548 


Kirchner, M., Die dten. Kaiserinnen in 

d. Zeit von Konrad I. bis zum Tode Lothars 
v. Supplinburg. 10. — Kowalski, V., Die 
dten. Königinnen u. Kaiserinnen von Kon- 
rad III. bis z. Ende d. Iuterregnums. 18. 8. 
16,458. Rez.: Hist. Zt. 123, 525 f. Hofmeister. 
549 


[ 
Hofmeister, Ad., Wipos Verse 
über d. Abstammg. d. Kaiserin Gisela 
von Karl d. Gr. (Hist. Vierteljschr. 
19, 3886—92). [550 
Kahler, E. Ves D. Geschlecht Habs- 
burg. (Bücher d. Neuen Merkur.) 
Münch. '19. 118 S. 7,50 M. [651 


Curschmann, F., Stammtafeln d. 
Herzöge von Schwaben u. Bayern 
(Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. 
Familienkde. 47, 55—58). 

Rez.: Hist. Zt. 123, 526f. ORE 


Houwald, Frhr. v., Zur G. des 
Hauses Oettingen (Vierteljschr. f. Wap- 
pen-, Siegel- u. Familienkde. 47, 22— 
54). [553 

Curschmann, F., 2 Ahnentafeln. 
Ahnentafeln Kaiser Friedr. I. u. Heinr. 
d. Löwen zu 64 Ahnen. (= Mitteil. d. 


— —— — 


- r em > — r- -4 a — 


b 


*16 


Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fa- 
milien-G. 27.) Lpz.: Degener. 21. 
VIII. 106 S. 6 Taf. 

Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 141—43 
Krabbo; Familiengeschichtl. Bil. 19, 208f. 
Rörig; Zt. G. d. Oberrh. 36, 482—84 Hof- 
meister; Hist. Zt. 125, 160 Hofmeister. [554 

Berkhardt, A., Herkunft der Ehefrau 
Graf Rudolf d. Alten von Habsburg u. Be- 
ziehgn. d. Habsburger zu d. Eptingern sowie 


den Schalern u. Münch. (Basler Zt. f. G. u. 
Altert.kde. 15, 3711—91). [555 


Ulrich, P. A., Die Ahnenprobe d. Pfalz- 
pren Philipp von Bayern. Bischofs von 
reising (Sammelbl. Hist. Ver. Freising. 5 
[356 


„ 
Old tmann, E. v., Nachkommen d. her- 


zogl. Hauses Jülich (Zt. d. Aachener 5 ; 
[557 


Ver. 41, 254—81). 


Knetsch, C., Die 128 Ahnen Land- 
graf Philipps von Hessen (Hess. Chro- 
nik. 10, 73). [558 

Sepp, B., Stammbaum der Welfen. 15. 


8. 17, 2240. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 
878 Wecken. [559 


Herrmann, K., Die Erbteilgn. im 
Hause Schwarzburg. Hall. Diss. 20. 
110 S. [560 


Studtmann, J., Neue Beitrr. zur Genea- 
logie d. Grafen von Regenstein-Blanken- 
burg (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altertk.de. 
54, 45—50). [661 

Hofmeister, A., D. Ahnentafeln 
d. Markgrafen von Brandenburg von 
d. Askaniern bis zu den älteren Hohen- 
zollern als allgem. G.quelle. (Forschg. 
z. brandenburg. u. preuß. G. 38, 4509 

l 562 

Hofmeister, A., Die Abstammg. 
d. Gräfin Agnes von Brandenburg 
(+ 22. Juli 1345). (Forschg. z. bran- 
denburg. u. preuß. G. 34, 86—92.) [563 


Amelenten, J. v., D. Corveyische Adels- 
geschlecht v. Åmelunxen. 2 Bde. 12. u. 
14. 8. 17, 366. Rez.: Familiengeschichtl. 
Bll. 18, 145 f. v. Klocke. 1564 


Thiele, d, Die Familie Bach in Mühl- 
hausen (Mühlhäus. G.bll. 19, 62—25). [565 

Klingemann, H., Die Familie 
Ballhorn-Rosen. E. Beitr. zu dt. 
Sippen- u. Bürgerkde. von weil. Dr. 
G. Rosen, neubearb. von .. Koblenz. 
17. VII, 102 S. [566 


Siebs, B. E., D. Lüdingworther Schulzen- 
geschlecht Beymgraben (Jahrb. d. Männer 
vom Morgenstern. 18, 11—40). [567 


Berdrow, W., Die Familie v. Boh- 
len u. Halbach. Essen. 21. 894 S. 
[568 

Rentschler, A., Zur Familien-G. 

d. Reformators Joh. Brenz. Tüb.: 
Fischer. 21. 80 S. 15 M. [569 


Klocke, F. v., Die Ahnentafel der Annette 
v. Droste-Hülshoff (Westfäl. Familien- 
archiv. 1, 2). (570 


| I: Jolly. II: Artaria. 


Bibliographie Nr. 554 619. 


Düring, K. v., Die Stammtafeln 


d. Familie v. Düring. . 20. 140 8. 4“. 
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 369— 
—71 v. Klocke. [571 
Grotefend, H., Stammtafel der Familie 
Ebeling aus Gr.-Salze u. Schwerin. 
Schwerin. 19. IV. 22 8. [572 


Roth, F., Der Herold, G.schreiber u. 
Poet Hans Lutz Flächs enhaa r von Augs- 
burg u. sein Sohn, d. Pritschenmeister 
Leonh. Fläxel (Oherbayr. Archiv. 62, 91—13:. 

[573 

Hedemann, W. v., G. d. Familie v. Hede- 
mann. 8. 20, 577. Rez.: Hist. Zt. 125, 5 
—4 Gundlach. (574 

Gutackeı, H. Ph., Genealog. Stammtafel 
d. Geschlechtes Herr vom J. 1720 bis 2. 
J. 199. Rheinbrohl. 20. 33 X 43 cm. 8 M. 

(575 

Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch. 
II. s. 14, 340. Rez.: Annal. Hist. Ver. Nie- 
derrh. 105, 1564—58 Knipping. 1578 


Hornstein- Grüningen, E. Frhr. v., 
Die v. Hornstein u. v. Hertenstein. 
Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz. 


11 20. CXV, 738 S. 25 M. 
Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18. 33 v. 
Klocke. [377 
Schröder. A., Die Edelfreien von Gun- 
delfingen in Bayern (Hist.-polit. Bll. 163, 
422 —81.) (578 
Boyer, O., Die Familie Hoyer in Olden- 
burg. (Oldenb. Jahrb. 19/ 20, 358 60). [579 
Janßen, G.: Aus großer Zeit. Beitrr. z. 
Orts- u. Familien-G. 8. Heft. Oldenb. 0. 
170 S. 5,50 M. 580 
Waldeck, r., Alte Mannheimer Familien: 
(Mannheimer G. bll. 
21, —13, 58—86). E 
Kelli-ahusen, H., G.d Familie Kelling- 
husen. Teil 1. Hamburg: Dr. v. Lüttke & 
Wulff. 19. IV, 32 S. 4%. Rez.: Zt. d. Ver. 
f. hamburg. G. 24, 210 f. Weidler. 1582 
Kießelbuch, G. A., Kießelbachsche 
Familienchronik. Hamburg. 19. Privatdr. 
52 5. [583 
Clemm, L., Die Stammfolge Knodt im 
Hess. Geschlechterbuch, ein Schulbeispiel 
d. Familienforschg., wie sie nicht sein soll 
(Familiengeschichtl. Bil. 19, 321 —26, oh 
Bender, 6., Heimat u. Volkstam 
d.Familie Koppernigk(Coppernicus). 
(Darstellgn. u Quell. z. schles. G. 27.) 

Bresl.: Hirt. 20. 608. 3 M. 
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 175 War- 


schauer. , [5% 

Löde, H., Die Familie Löbe. Beiu. 
zu sam Familien-G. Heft 1. Altenb. 20. 
44 8. 


Klocke, F. v., Die ständische Ent- 
wicklg. des durch d. Weltkrieg er- 
löschenden Geschlechts v. Michels. 
(Familiengeschichtl. Bll. 18, 231—38, 
293—98, 325 — 28.) 587 

Siebs, B. E., Des Staatsmanns 
u. G.schreibers B. G. Niebuhr Ge- 
schlecht (Familiengeschichtl. Bll. be 


39—42, 69—74). 

Noodt, W., G. d. Familie Noodt von 
1540—1929. Altona: Selbstverl. 21. 56 5. 
21 M. [589 


Genealogie, Familiengeschichte u. Biographie. — Allgem. Sammlungen. *1 7 


v. d. Oelsnitz, Die v. Koberse u. v. d. 
Oelsnitz im Ermlande (Zt. f. d. G. u. 
Altert. kde. Ermlands 21, 131—38). [590 

v. Oldtmaun. E., Weiterer Nachtr. zu 
Arnoldus Parvus, Stammvater des Ge- 
schlechts v. Palant (Zt. Aachen. G.-Ver. 
47, 3 [591 

Oswald, @., Die Herren von Puchberg 
(Vhdlgn. Hist. Ver. Niederbayern 55, 19—32). 

[592 

Freytag, R, Die freiherrl. Familien 
Reichlin v, Meldere, v. Horben und v. 
Gemmingen in ihren Beziehgn. zum firstl. 
Hause Thurn u. Taxis (Familiengeschichtl. 
Bli. 19, 1693—68, 2016). [593 

Becker, E. E, Die Riedesel zu Eise- 
nach. Beift 1. Offenbach. 20. 61 8. [5% 


Sommerfeldt, G., Sächs. Verwandte d. 
Dichters Friedr. Schiller? E. geneal. 
Quellenforschg. (Euphorion 22, 449 —52). [595 

Rehleler macher, L., Zu Friedr. Schleier - 
machers Vorfahren (Theol. Stud. u. Kri- 
tiken 98, 88—91). À , ~ [596 

Müller, C., Die Urheimat d. Dy- 
nasten von Schönberg. E. hausge- 
schichtl. Studie. Lpz.: Seemann. 20. 


88 S. 6 M. 
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 111— 

14 Devrient; N. Archiv f. sächs. G. 42, 144 
—51 Gritzner. [597 
Posse, 0., Die Urahnen d. fürstl. u. 
üfl. Hauses Schönburg. 14. s. 16, 2629. 
ez.: N. Archiv f. sächs. G. 43, 144—51 Gritz- 
ner. . [598 


F. v., Stammbaum d. Fami- 
lien Schwedler und v. Schwedler. Karls- 
ruhe. 19. 15 S. 5 M. [599 

Sommerfeldt, d., E. v. Seckendorf- 
sche Gült zu Würzburg vom J. 15% (Fami- 
liengeschichtl. Bll. 18, 38f.). [600 


Panske, P., Zur ältesten Familienkde. 
d. pommerellischen Semrau (Mitteil. d. 
Coppernikusver. zu Thorn 28, 22—31). (60 


Sommer, R., Die schweizer. Soldan- 
Familien. Gießen: v. Münchow. 21. 195S. 
4 M. [602 

Strants, K. v., Dynastische Forschgn. 
am Beispiel d.Strantzschen Gəschlechts- 
kde. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. 
Familienkde. &7, 97—100; 49, 49—61, 81 —96). 

[608 


Toae, 


Häsnseler, Breitenwerder u. die v. Un- 
friedt (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 4— 
48). [60 

Wallroth, W., Chronik der Familien 
Wallroth-Tischbein etc. Altona: Riegel 
& Jensen. 20. 96 Sp. 20 M. (605 


Die Welser. Des Freiherrn Joh. 
Mich. v. Welser Nachrr. üb. d. Familie, 
f. d. Druck bearb. 2 Bde. Nürnb. ’17. 
797 u. 372 S. 80 M. 

Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 35, 135 
—39 Roth. [606 

Bamge, d., Das Wormser Ratsherrn- 
geschlecht Weyher (Hess. Chronik 10, 1007 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Lehmann, P., Quellen zur Fest- 
stellg. u. G. mittelalterl. Bibliotheken, 


Handschrr. u. Schriftsteller. (Hist. 
Jahrb. 40, 44—105.) [608 
Delehaye, H., A travers trois 
siècles. 'œuvre des Bollandistes 
(1615—1915). Bruxelles. 20. u S. 
609 


Breßlau, H., G. der Monumenta 
Germaniae historica. Im Auftr. ihrer 
Zentraldir. bearb. (= N. Archiv 42.) 


Hann.: Hahn. 21. XV, 769 8. 
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42 
511—15 Stutz. 1610 


Mitteilungen aus d. Kgl. Biblio- 
thek. III: Neue Erwerbgn. d. Hand- 
schriftenabt. II: Die Schenkung Sir 
Max Wächters 1912. Berl.: Weidmann. 
17. V, 164 S. 10 M. 1611 

Catalogus codicum manuscriptorum 
bibliothecae Monacensis. Tomi V pars 
I: Petzet, E., Die dt. Pergament - 
Handschrr. Nr. 1— 200 d. St zatsbiblioth. 
in München. Münch.: Palm. 20. XXI, 
381 S. 25 M. + 100 /, [612 


Gragger, R., Dte. Handschrr. in 
ungar. Bibliotheken. (Ungar. Biblio- 


thek. Reihe 1, 2.) Berl.: Verein. 
wissenschaftl. Verleg. 21. III, 56 S. 
1 Taf. 8M. [613 

Rooth, E., Die mittelalterl. dten. 
Handschrr. einschließl. d. latein. mit 
dten. Bestandteilen d. Univers.biblioth. 
zu Upsala (Upsala Universitetsbiblio- 
thekes Minneskrift 1621—1921, S. 40— 
98). (614 

Catalogus codicum Plagensium 
manuscriptorum. Auctore Godef. Viel- 
haber .. edidit G. Indra. — Lincii 


1918. 417 S. Kr. 120. 
Rez.: Zbl. f. Bibl.wesen 37, 181 f.-Eich- 


ler. [615 

Sinn, R., Aus Salemer Handschrr. IV. 
D. Rhetorik d. Claus Schreig, Mönches von 
Thennenbach aus d. J. 1475 (Zt. f. d. G. d. 
Oberrh. N. F. 35, 443—45). [616 

Geschichtsqaellen, Württ., hrsg. von d. 
württ. Komm. f. Landes-G. Bd. 9—15. 10— 18. 
8. 16, 389. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 69—75 
Stenzel. [617 

Lehmann, P., Corveyer Stud. 19. 3. 20, 
631. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 851 f. Löffler; 
N. Archiv 48, 408f. Levison. [618 

Degering, H., Handschrr. aus 
Echternach u. Orval in Paris (Aufs. F. 
Milkau gewidmet, 48—85). [619 

Theele, J., Die Handschrr, d. 
Benedikt.klosters S. Petri zu Erfurt. 


2 


+16 


Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fa- 
milien-G. 27.) Lpz.: Degener. 21. 
VIII. 106 S. 6 Taf. 

Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 
- Krabbo; Familiengeschichtl. Bil. 19, 208 f. 
Rörig; Zt. G. d. Oberrh. 86, 482—84 Hof- 
meister; Hist. Zt. 125, 160 Hofmeister. [554 

Berkhardt, A., Herkunft der Ehefrau 
Graf Rudolf d. Alten von Habsburg u. Be- 
ziehgn. d. Habsburger zu d. Eptingern sowie 


69, 14148 


den Schalern u. Münch. (Basler Zt. f. G. u. 
Altert. kde. 15, 3721—91). [555 


Ulrich, P. A., Die Ahnenprobe d. Pfalz- 
Ben Philipp von Bayern. Bischofs von 
reising (Sammelbl. Hist. Ver. Freising. 12, 
131—88). [556 
Oidtmaun, E. v., Nachkommen d. her- 
zogl. Hauses Jülich (Zt. d. Aachener G.- 
Ver. 41, 254—81). [557 
Knetsch, C., Die 128 Ahnen Land- 
graf Philipps von Hessen (Hess. Chro- 
nik. 10, 78). [658 
Sepp, B., Stammbaum der Welfen. 15. 

8. 17, 2240. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 
878 Wecken. a , [55 
Herrmann, K., Die Erbteilgn. im 
Hause Schwarzburg. Hall. Diss. 20. 
110 S. 560 


Studtmans, J., Neue Beitrr. zur Genea- 
logie d. Grafen von Regenstein-Blanken- 
burg (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altertk. de. 
54, 45—50). [661 

Hofmeister, A., D. Ahnentafeln 
d. Markgrafen von Brandenburg von 
d. Askaniern bis zu den älteren Hohen- 
zollern als allgem. G.quelle. (Forschg. 
z. brandenburg. u. preuß. G. 33, u 

562 

Hofmeister, A., Die Abstammg. 
d. Gräfin Agnes von Brandenburg 
(+ 22. Juli 1345). (Forschg. z. bran- 
denburg. u. preuß. G. 34, 86—92.) [563 


Amelenxen, J. v., D. Corveyische Adels- 
geschlecht v. Ämelu nxen. 2 Bde. 12. u. 
14. 8. 17, 366. Rez.: Familieugeschichtl. 
Bll. 18, 145 f. v. Klocke. [564 


Thiele, @, Die Familie Bach in Mühl- 
hausen (Mühlhäus. G.bll. 19, 62—25). [565 
Klingemaun, H., Die Familie 
Ballhorn-Rosen. E. Beitr. zu dt. 
Sippen- u. Bürgerkde. von weil. Dr. 
G. Rosen, neubearb. von . Koblenz. 
17. VII, 102 8. [566 
Siebs, B. E., D. Liidingworther Schulzen- 


geschlecht Beymgraben (Jahrb. d. Männer 
vom Morgenstern. 18, 11—40). [567 


Berdrow, W., Die Familie v. Boh- 
len u. Halbach. Essen. 21. 894 S. 
[568 

Rentschler, A., Zur Familien-G. 

d. Reformators Joh. Brenz. Tüb.: 
Fischer. 21. 80 S. 15 M. [569 


Klocke,F.v., Die Ahnentafel der Annette 
v. Droste-Hülshoff (Westfäl. Familien- 
archiv. 1, 2). 1570 


Bibliographie Nr. 554-619. 


Düring, K. v., Die Stammtafeln 


d. Familie v. Düring. . 20. 140 S. 40. 
Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 389— 
—71 v. Klocke. 57 
Grotefend, H., Stammtafel der Familie 
Ebeling aus Gr.-Salze u. Schwerin. 
Schwerin. 19. IV. 22 8. (572 


Roth, F., Der Herold, G.schreiber u. 
Poet Hans Lutz Flächsenhaar von Augs- 
burg u. sein Sohn, d. Pritschenmeister 
Leonh. Fläxel (Oherbayr. Archiv. 62, 971—130.. 

[573 

Hedemann, W. v., G. d. Familie v. Hede- 
mann. 8. 20, 577. Rez.: Hist. Zt. 125, n 
—4 Gundlach. (574 

Gutacke:, H. Ph., Genealog. Stammtafel 
d. Geschlechtes Herr vom J. 1720 bis z. 
J. 193. Rheinbrohl. 20. 83 X 48 cm. 1855 

(57 

Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch. 
II. s. 14, 340. Rez.: Annal. Hist. Ver. Nie- 
derrh. 105, 154—583 Knipping. [576 


Hornstein-Grüningen, E. Frhr. v., 
Die v. Hornstein u. v. Hertenstein. 
Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz. 


11 20. CXV, 738 S. 25 M. 
Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 18. 343 v. 
Klocke. 157 
Schröder. A., Die Edelfreien von Gun - 
delfingen in Bayern (Hist.-polit. Bll. 163. 
422 -81.) 1578 
Hoyer, O., Die Familie Hoyer in Olden- 
burg. (Oſdenb. Jahrb. 19/20, 358 609. [379 
Janßen, G,, Aus großer Zeit. Beitrr. z. 
Orts- u. Familien-G. 3. Heft. Oldenb. 0 
170 8. 5,50 M. [580 
Waldeck, f., Alte Mannheimer Familien: 
I: Jolly. II: Artaria. (Mannheimer G.bll. 
31, 513, 5866). ‚sl 
Kelliaghusen, H., G.d FamilieKelling- 
husen. Teil 1. Hamburg: Dr. v. Lüttke á 
Wulff. 19. IV, 42 S. 4%. Rez.: Zt. d. Ver. 
f. hamburg. G. 24, 210 f. Weidler. 1581 


Kießelbuch, G. A., Kießelbachsche 
Familienchronik. Hamburg. 19. Privatdr. 
52 8. 583 

Ciemm, L., Die Stammfolge Knodt im 
Hess. Geschlechterbuch, ein Schulbeispirl 
d. Familienforschg., wie sie nicht sein soll 
(Familiengeschichtl. Bll. 19, 321 —26, 3857—64.. 


[584 
Bender, G., Heimat u. Volkstum 
d. Familie Koppernigk(Coppernicus). 
(Dars ‚u Quell. z. schles. G. 27.) 
Bresl.: Hirt. 20. 60 S. 3 M. 
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 175 War- 
schauer. 45 
Löve, H., Die Familie Löbe. Beitrr. 
a aa Familien-G. Heft 1. Altenb. 53 
Klocke, F. v., Die ständische Ent- 
wicklg. des durch d. Weltkrieg er- 
löschenden Geschlechts v. Michels. 
(Familiengeschirhtl. Bll. 18, 231—38. 
293—98, 325—28.) (587 
Siebs, B. E., Des Staatsmanns 
u. G.schreibers B. G. Niebuhr Ge- 
schlecht (Familiengeschichtl. BIL 19, 
39—42, 69—74). [688 
Noodt, W., G. d. Familie Noodt von 


1540—192u. Altona: Selbstverl. 21. 56 5. 
21 M. (589 


Genealogie, Familiengeschichteu. Biographie. — Allgem. Sammlungen. *1 7 


v. d. Oelenits, Die v. Koberse u. v. d. 
Oelsnitz im Ermlande (Zt. f. d. G. u. 
Altert. kde. Ermlands 21, 131-38). [590 

v. Oldtmann. E., Weiterer Nachtr. zu 
Arnoldus Parvus, Stammvater des Ge- 
schlechts v. Palant (Zt. Aachen. G.-Ver. 
47, 314—17). [591 

Oswald, @., Die Herren von Puchberg 
(Vhdlgn. Hist. Ver. Niederbayern 55, W 

[592 

Froytag, R, Die freiherrl. Familien 
Reichlin v. Meldegg, v. Horben und v. 
Gemmingen in ihren Beziehgn. zum fürstl. 
Hause Thurn u. Taxis (Familiengeschichtl. 
Bll. 19, 16868, 2016). [593 

Beckar, E. k, Die Riedesel zu Eise- 
nach. Beift 1. Offenbach. 20. 61 S. [59% 

Sommerfeldt, G., Sächs. Verwandte d. 
Dichters Friedr. Schiller? E. geneal. 
Quellenforschg. (Euphorion 22, 449 —52). [595 

Rchleler macher, L., Zu Friedr. Schleier - 
machers Vorfahren (Theol. Stud. u. Kri- 
tiken 98, 88—91). , [596 

Mülier, C., Die Urheimat d. Dy- 
nasten von Schönberg. E. hausge- 
schichtl. Studie. Lpz.: Seemann. 20. 
88 S. 6 M. 

Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 111— 
14 Devrient; N. Archiv f. sächs. G. 42, 144 
—51 Gritzner. (597 

Posse, 0., Die Urahnen d. fürstl. u. 


äfl. Hauses Schönburg. 14. 8. 16, 2629. 
ez.: N. Archiv f. Sächs. G. 42, 144—51 Gritz- 
ner. . [598 


Schweäler, F. v., Stammbaum d. Fami- 
lien Schwedfer und v. Schwedler. Karls- 
ruhe. 19. 15 S. 5 M. [599 

Sommerfeldt, d., E. v. Seckendorf- 
sche Gült zu Würzburg vom J. 1520 (Fami- 
liengeschichtl. Bill. 18. 38f.). {600 


Paaske, P., Zur ältesten Familienkde. 
d. pommerellischen Semrau (Mitteil. d. 
Coppernikusver. zu Thorn 28, 22—31). [60. 


Sommer, R., Die schweizer. Soldan- 
Familien. Gießen: v. Münchow. '21. 195. 
4 M. [602 
Straats, K. v., Dynastische Forschgn. 
am Beispield.Strantzschen Gaschlechts- 
kde. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. 
Familienkde. 47, 97—100; 49, 49—61, 81—896). 
603 
Bänseler, Breitenwerder u. die v. Un- 
friedt (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 4— 
48). [604 
Waliroth, W., Chronik der Familien 
Wallroth -Tischbein ete. Altona: Riegel 
& Jensen. 20. 96 Sp. 20 M. [605 
Die Welser. Des Freiherrn Joh. 
Mich. v.Welser Nachrr. üb.d. Familie, 
f. d. Druck bearb. 2 Bde. Nürnb. 17. 
797 u. 372 S. 80 M. 
Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 135 
—39 Roth. [606 
Ramge, G., Das Wormser Ratsherrn- 


geschlecht Weyher (Hess. Chronik 10, 70). 
[607 


III. Quellen. 


1. Aligemeine Sammlungen. 


Lehmann, P., Quellen zur Fest- 
stellg. u. G. mittelalterl. Bibliotheken, 


Handschrr. u. Schriftsteller. (Hist. 
Jahrb. 40, 44 — 105.) [608 
Delehaye, H., A travers trois 
siècles. ’æuvre des Bollandistes 
(1615—1915). Bruxelles. '20. i S. 
609 


Breßlau, H., G. der Monumenta 
Germaniae historica. Im Auftr. ihrer 
Zentraldir. bearb. (= N. Archiv 42.) 


Hann.: Hahn. 21. XV, 769 8. 
Rez.: Zt. d. Saviguy-Stiftg. G. A. 42 
511—15 Stutz. [816 


Mitteilungen aus d. Kgl. Biblio- 
thek. III: Neue Erwerbgn. d. Hand- 
schriftenabt. II: Die Schenkung Sir 
Max Wächters 1912. Berl.: Weidmann. 
17. V, 164 S. 10 M. [611 

Catalogus codicum manuscriptorum 
bibliothecae Monacensis. Tomi V pars 
I: Petzet, E., Die dt. Pergament- 
Handschrr. Nr. 1—200 d.Staatsbiblioth. 
in München. Münch.: Palm. 20. XXI, 
381 S. 25 M. + 100%, [612 


Gragger, R., Dte. Handschrr. in 
ungar. Bibliotheken. (Ungar. Biblio- 


thek. Reihe 1, 2.) Berl.: Verein. 
wissenschaftl. Verleg. 21. III, 56 S. 
1 Taf. 8 M. [613 

Rooth, E., Die mittelalterl. dten. 
Handschrr. einschließl. d. latein. mit 
dten. Bestandteilen d. Univers.biblioth. 
zu Upsala (Upsala Universitetsbiblio- 
thekes Minneskrift 1621—1921, S. 40— 
96). [614 

Catalogus codicum Plagensium 
manuscriptorum. Auctore Godef. Viel- 
haber .. edidit G. Indra. — Lineii 


1918. 417 S. Kr. 120. 
Rez.: Zbl. f. Bibl.wesen 37, e 


ler. [61 

Sin, R., Aus Salemer Handschrr. IV. 
D. Rhetorik d. Claus ae: Mönches von 
Thennenbach aus d. J. 1475 (Zt.f.d.G.d. 
Oberrh. N. F. 35, 443—45). [616 


Geschlehtadsellen, Württ., hrsg. von d. 
württ. Komm. f. Laudes-G. Bd. 9—15. 10— 18. 
s. 16, 389. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 69—75 
Stenzel. [617 

Lehmann, P., Corveyer Stud. 19. s. 20, 
631. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 851f. Löffler; 
N. Archiv 48, 408f. Levison. [618 

Degering, H., Handschrr. aus 
Echternach u. Orval in Paris (Aufs. F. 
Milkau gewidmet, 48 — 85). [619 

Theele, J., Die Handschrr, d. 
Benedikt.klosters 8. Petri zu Erfurt. 


2 


18 


Ein bibl. geschichtl. Rekonst. versuch. 
Mit 1 Beitr.: Die Buchbinderei d. Pe- 
tersklosters von P. Schwenk e. (Zbl. 
f. Bibl. wesen 48. Beiheft). Lpz.: Har- 


rassowitz. 20. XI. 220 S. 32 M. 
Rez.: Zbl. f. Bibl. wes. 38, 132 nl 


ann. ` [ 
Abb, d., Die Lehniner Handschrr. 

d. Staatsbibliothek zu Berlin. (Zbl. 

f. Bibl. wesen 88, 60—67). [621 


Günther, 0., Mittelalterl. aus d. 
Handschrr. d. Marienkirche in Danzig. 
(Aufs. F. Milkau gewidmet. 123—41). 
622 

Günther, O., Aus der G. u. dem Inhalt d. 
Bibliothek der Danziger Marienkirche (Mit- 
teil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 10—15). [623 


Perlbach, M., Elbinger Handschrr. in 
Cambridge (Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver. 
20, 83—87). 1624 

Handschriftensammlung d. Wie- 
ner Stadtbibliothek. Beschreib. Ver- 
zeichnis d. Briefe, hrsg. von d. Gemeinde 
Wien. Bd. 1. Wien: Gerlach & Wied- 
ling. 19. XII, 405 8. N 

Rez.: Hist. Zt. 123, 99—101 E. ä 


In 


2. Geschichtsschreiber. 


Munding, E., D. Verzeichnis d. St. Galler 
Heiligenleben u. ihrer Handschrr. in Cod. 
Sangalli. nr. 566. 18. Rez.: Lit. Zbl. 71, 267f. 
v. Dobschütz; Theol. Revue 18, 171-783 Wey- 
man. 1826 

Arapeck, Veit, Sämtl. Chroniken. Hrsg. 
von G. Leidinger. 15. 8. 18, 2794. Rez.: 
Archiv 43, 441 f. Hofmeister. (627 

Geschichtsquellen Mindener. Bd. 1: Die 
Bischofschroniken d. Mittelalt... Hrsg. von 
Kl. Löffler. 17. S. 19, 661. Rez.: Hist. Zt. 124, 
490 f. Lerche. [628 

Chroniques, Les Grandes, de 
France, publiées pour la Société de 
l'histoire de France par J. Viard. 
Tome 1: Des origines à Clotaire II. 
Paris. 20. XXXII, 355 S. 15 fr. [629 


Annales Danici medii aevi. Edi- 
tionem novam curavit Ellen Jorgensen. 
Forste Haefte. Kopenh.: Gad. 20. 


144 8. 
Rez.: N. Archiv 43, 435 f. Hofmeister. 
[630 


3. Urkunden, Akten und 
Regesten. 


Schindler, V., Regesten aus d. 


Zentralarchive d. Dt. Ritterordens zu 


Wien. 170 S. 21. 4. (= Quellen zur 
G: d. Stadt Wien. Abt. 1. Bd. 9). [631 

Hango, H., u. Ressel, 6. A., Re- 
gesten d. Orig.urkden. d. ehemal. Wiener 
Bürgerspitalarchivs aus d. J. 1264— 


Bibliographie Nr. 620—668. 


1529. Heft 1. (= Regesten aus d. Archiv 
d. Stadt Wien. Bd. 5. = Quellen z. G. 
d. Stadt Wien. Abt, 2, 1). 21. Wien: 
Gerold in Komm. 21. 136 S. [632 

Urkundenbuch, Salzburger, Bd. 3, bearb. 
von Hauthaler u. Mart in. 18. s. 20, 640. 
Rez.: Hist. Zt. 122, 554 f. Jaksch. Rez. von 
1—8: Zt. Hist. Ver. Steiermark 16, 15-8 
Pirchegger; Gött. Gel. Anz. 183, 62- 64 E. 
Schröder. [683 

Begesten vonVorarlbergu. Lichten- 
stein bis z. J. 1260. 1. Lief. bis 1000 u. 
1 Excurs. Bearb. von A. Helbock. 
(Quellen zur G. ar u. Lichten- 
steina Bd. 1). Bregenz: Teutsch. 20. 
VIII, III. 108 u. 88 S. 80 Kr. 

Rez.: Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18. 131 
—88 Meyer v. Knonau; Zt. f. G. d. Oberrh. 


36, 240 f. Baier; Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 
42, 258—61 Meyer-Lübke. [634 


Urkundenbuch, Thurgauisches. Bd. ?, 
bearb. von F. Schaltegger, s. 20, 650. 
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 8f. 
Büchi. [635 
Urkundenbuch d. Stadt u. Land- 
schaft Zürich. Bd. 11: 1826—36. 2. 
Hälfte (III u. S. 201 — 645). Zurich: 
Beer & Co. 20. 20 fr. [636 


Heidingsfelder, F., Die Regesten 
d. Bischöfe von Eichstätt. Bd. 1. Lief.4 
(S. 241— 820.) Innsbr.: Wagner. 21. 
60 M. (= Veröffentl. d. Ges. f. fränk. G. 
Reihe 6). [637 

Selleder, F., Urkdenb. d. Stadt Stran- 
bing. Bd. 1. '11—’18. s. 20, 658. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 20, 101 f. Jeetze; Hist. Zt. 123, 
503-5 Aubin. 6 [é38 


Regesten, Württ., von 1301—1500. 1,1. 
16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 29, 4—46 
Stenzel. (639 
. Regesten, Die, d. Erzbischöfe von Köln 
im Mittelalt. Bd. 3, 2 u. Bd. 4, bearb. von R. 
Kuipping bzw. W. Kisky. 13. 15. 8. 18, 2324. 
Rez.: Hist. Zt. 122, 826—29 Vigener. [640 


Huyskens, W., D. Klöster d. Landschaft 
an d. Werra. 16. 8.20, 658. Rez.: Hist. Zt. 121, 
370 f. Dersch; Theol. Revue 17, 16—21 Schmidt; 
Korr. bl. G. Ver. 69, 182 f. Schultze. [641 


Urkundenbuch, Westfäl., Hrsg. 
vom Ver. f. G. u. Altert.kde. Westfal. 
Bd. 8: Personenregister, bearb. von O0. 
Weerth. Münster: l i. Komm. 
21. VII, 154 S8. 60 M. [642 


Lippert, Zur Frage thür.-sächs. Urkden. 
publikation (Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 16 f.. '8. 
20, 667). [643 
Codex diplomaticus Lusatiae supe- 
rioris. Im Auftr. d. Oberlausits. G. d. 
Wissensch., hrsg. von R. Jecht. H. 4 
umfassend die Oberlausitz. Urkden. 
1452— 1454. Görlitz: Tzschachel. 18 
— 20. S. 737—930. 5 M. [644 


Urkundenbuch zur G. d. Markgrai- 
thums Niederlausitz. III. Bd.: Urkdenb. 


Geschichtsschreiber. — Urkunden, Akten und Regesten. 


d. Stadt Lübben. Bd. 2: D. Lübbener 
Stadtrechngn. d. 15. u. 16. Jhd. Bearb. 
von rn Dresd.: v. Baensch 
Stiftg. 19. X, 66 u. 872 S. 24 M. 
Rez.: Hist. Zt. 124, 491-94 Rehme; N. 
Archiv f. sächs. G. 42, 140 f. Ermisch; Korr. bl. 
d. G.-Ver. 68, 207 f. Lehmann. [ 
Krabbo, H., Regesten der Mark- 
grafen v. Brandenbg. aus askan. Hause. 
5. Lief. (S. 321 — 400). (Veröffentl. d. Ver. 
f. G. d. Mark Brandenbg). Münch.: 
Duncker & Humblot. 20. 16,50 M. 
Rez. von Lief. 1-5: Hist. Zt. 125, 187f. 
Spangenberg. [646 
Beisch, P., Urkdenb. d. Kustod. Gold- 
berg u. Breslau. I. 17. s. 20, 670. Rez.: Hist. 
Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 808 f. Seppet Theol. 
Revue 17, 69 f. Schlager; Theol. Lit.- Zeit. 
45, 10 f. Wenck. [647 
Perlbach, M., Zur Kenntnis einiger 
prenn. Urkden. u. G.quellen aus neuer. 
eröffentl. (Zt. Westpreuß. G.ver. 60, 
1—12). [648 


Repertorium Germanicum. I. 16. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 19, 528—30 Wenck; Revue 
historique 186, 92 f. Jordan. 1649 


£. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Bretschneider, P., D. Pfarrer als Pfleger 
d. wissenschaftl. u. künstler. Werte seines 
Amtsber. 8.20, 695. Rez.: Franzisk. Stud. 
7, 2558-61 Dersch. [650 


Grotefend, O., Die Inventarisation d. 
nichtstaatl. Archive (Korr.bl. d. G.-Ver. 68 
225—36). [651 


Szekfä, J., Die ungar. G.forschg. u. die 
Wiener Archive (Hist. Bll. 1, 15566). [652 
Archivberichte aus Niederösterr. Redig. 
von F. Wilhelm. Bd. I, 1. 2. 15. 16. 8. 18, 
2318. Rez. : Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 68 f. Krabbo. 
: 6 


[658 

Mitteilungen d. Archivrates. Redig. 
von F. Wilhelm. Bd. 3. Heft 1. Wien. 
19. 129 8. 654 
Feger, A., Die Pfarrbücher Lichtensteins. 
(Jahrb. Hist. Ver. Fürstent. Lichtenstein 20, 
37—84). 1655 
Archivinventare d. kath. Pfarreien in d. 
Diözese Eichstätt. Bearb. von F. X. Buch- 
ner. 18. s. 20, 652. Rez.: Hist. Zt. 184, 122 
—24 Clemen. [656 
Merk, G., D. Pfarr- u. Gemeinde- 
registr. d. Oberamts Riedlingen. (Württ. 
Archivinventare. 12.) Stuttg.: Kohl- 
hammer. '19. VI, 118 S. 2,50 M. [657 


Inventare d. nichtstaatl. Archive 
im Freistaat Hessen. Herrmann, F., 
Inventare d. evangel. Pfarrarchive. 
2. Hälfte. (XXX, III u. S. 5629—1232). 
Darmst.: Buchhdlg. d. hess. Staatsver- 
lags. 20. 12 M. 658 


*19 


Derseb, W., Die Bestände d. hess. evangel. 
Pfarrarchive (korr. bl. d. G.-Ver. 69, es 
Veröffentlichungen d. hist. Komm. 
d. Prov. Westfalen. Invent. d. nicht- 
staatl. Archive d. Prov. Westfalen. II. 
Beibd. Reg.bez. Minden. 1. Invent. d. 
Archivs d. bischöfl. Generalvikar. zu 
Paderborn. Bearb.von J. Linneborn. 
Münst.: Aschendorff. 20. XI, 386 8. 
12 M. 
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. K. A. 41, 
330—32 Stutz. [860 
Peters, A., Inventare d. nicht- 
staatl. Archive im Kreise Springe. 
(Forschg. z. G. Niedersachs. V, 4). Han- 
nov.: Gersbach. 19. V, 2108. 1a M. 
661 
Koch, H., Die protestant. Kirchenarchive 
d. Grhrzgt. Sachsen (Mitteil. d. Zentralstelle 
f. dte. Personen- u. Familien-G. 12/140. — 
Ders., Inventare der kath. Kirchenarehive 
im Fürstent. Hohenzollern (Ebd.). 1662 
Tille, A., Die Weimarer Archive 
u. die Zukunft d. staatl. Archive im 
Lande Thüringen. (Korr. bl. d. G.-Ver. 
68, 212 — 256). [663 
Müller, Gg. H., D. Kgl. Sächs. 
Kriegsarchiv nach d. Entstehg. u. Zus, 
setzg. seiner Bestände (N. Archiv f. 
sächs. G. 41, 74—108, 113—218). [664 
Lehmann, R., Aus d. Museumsarchiv zu 
Senftenberg l. Geleitsrechngn. aus d. 1. Hälfte 
des 18. Jhd. (Niederlausitz. Mitteil. 15, 3— 
20). — Ders., Das Ratsarchiv in Senften- 


berg (Ebd. 15, 21—27). 1665 


Warschauer, A., D. dte. Archiv- 
verwaltg. bei d. Generalgouvernement 
Warschau u. ihre wissenschaftl. Ver- 
öffentl. (Forschg. z. brandenburg. u. 
preuß. G. 33. 230 — 40). [666 


Altmann, W. u. Bernheim, E., 
Ausgewählte Urkden. z. Erläutg. d. 
Ve 1 Dtls. im Mittelalt. 5. Aufl. 
Anast. Neudr. Berl.: Weidmann. 20. 
XIV, 463 S. 14 M. [667 


Monumenta Germaniae historica. 
Legum sectio IV, -Constitutiones et 
acta publica imperatorum et regum. 
Tomi VIII pars altera. S. 389—746. 


Hannov.: Hahn. 19. 
Rez.: Hist. Zt. 122, 537f. Vigener. [668 


Monumenta German. bistor. Ne- 
crologia Germaniae. Tom. IV. Berl.: 
Weidmann. 20. X, 792 S.: Dioec. 
Pataviensis pars prior. I. Dioec. Patav. 
regio Bavarica. II. Dioec. Patav. regio 


2% 


*20 


Austriaca. Edid.M. Fastlinger, post 
eius obitum complevit J. Sturm. 

Rez.: Gött. Gel. Anz. 183, 124—26 E. 
Schröder; Hist. Jahrb. 41, 183f. Heuwieser. 

66 

Testamente, Die politischen, der Hohen- 
zollern nebst ergänz. Aktenstücken. Bd. 2. 
3. erw. Aufl. (Quellensammlg. z. dt. G.), be- 
arb. von G. Küntzel. Lpz.: Teubner. 20. 
VI, 169S. 4M. [670 

Quellen zur G. der Rezeption. Bd. 1: 
Leipziger Schöffenspruchsammlig., hrsg. von 
G. Kisch. 19. Rez.: Hist. Zt. 124, 118—21 
v. Künßberg; Gött. Gel. Anz. 183, 65—84 H. 
Meyer; Schmollers Jahrb. 45, 2094—97 Rehme. 

[671 

Küeb, P., Quellen zur Rechts-G. d. Stadt 
Marburg. Bd. 1. s. 20, 630. Rez.: Hist. Zt. 
124, 327 f. v. Below. [672 

Quellen z. Rechts- u. Wirtsch.-G. 
d. rhein. Städte. Jülichsche Städte. I. 
Düren. Bearb. von A.S choop. (Publik. 
d. Ges. f. rhein. G.kde. XXIX). Bonn: 
Hanstein. 20. XXX, 244 u. 523 S. 
64 M. 

Rez.: Zt. Aachen. G.-Ver. 43, 322—323 
Lennarz; Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42 
518—21 Schultze. [678 

Landtagsakten, Württ., I, 1, 1498—1515. 
Bearb. von Ohr u. Kober. 13. 8.16, 423. 
Rez.: Hist. Zt. 121, 369 f. Aubin. 1674 

Weistümer, Badische, u. Dorf- 
orüngn. Abt. l: Pfälz. Weistüm. u. Dorf- 
ordngn. Hrsg. von d. Bad. Hist. Komm. 
Heft 1. Bearb. von C. Brinkmann. 
Heidelb.: Winter. 17. 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 38, 394 
—87 v. Künßberg. [675 

Neubauer, k., Die Schöffenbücher von 
Burg (@.bll. f. Stadt u. Land Magdeburg, 5% 
O 5 7 


Handfesten d. Komturei Schlochau. 
Nebst verwandt. Urkden., bearb. von 
P. Panske. (= Quell. u. Darstellgn. 
zur G. Westpreuß. 10). Danzig: Kafe- 
mann in Komm. 21. XVI, 240 8. 
37,50 M. 677 


Danmark-Norges Traktater, 1523 
—1750 med dertil horende Aktstykker. 
Udgiv. af L. Laursen. Bd. 3: 1589 
—1625. Bd. 4: 1626—49. Bd. 5: 1651 


—64. 16 — 20. 
Rez.: Zt. d. G. f. schlesw.- holst. G. 50 
524f. [678 


Poelman, H. A., Bronnen tot de Ge- 
schiedenis van den Oostzeehandel, 8. 20, 683. 
Rez.: Hans. G.bll. 25, 355—65 W. Stein. [679 


Quellien u. Forschangen z. G. d. Juden 
in Dt.-Osterr. 6: Rosenberg, Steiermark. 
8. 21, 1202. Rez.: Zt. Hist. Ver. Steiermark 
16, 167—74. v. Srbik. [680 

Kober, A., Grundbuch d. Kölner 
Judenviertels 1135—1425. E. Beitr. zur 
mittelalt. Topographie, Rechts -G. u. 


6T 


Bibliographie Nr. 669—718. 


Statistik d. Stadt Köln. (Publik. d. Ges. 
f. rhein. G.kde. 34). Bonn: Hanstein. 
20. XX. VIII, 232 S. 40 M. 


Rez.: Zt. d.Savigny-Stiftg. G. A. 41, 472 
—74 Rehme. [681 


Kunstdenkmäler, Die, von Bayern. 
8. Reg.bez. Unterfranken u. Aschaffen- 
burg. 21. Bez.-Amt Mellrichstedt. Be- 
arb. von K. Groeber. Mit hist Ein- 
leitg. von M. Kaufmann. Münch.:Olden- 
bourg in Komm. 21. 4°. V, 1748. 
. 166 Abb. 44 M. [682 


Kunstdenkmäler, Die, von Bayern. 
Bd.4: Reg.bz. Niederbayern: Mader, 
F., Bez.-Amt Passau. Mit hist. Ein- 
leitg. von M. Heuwieser. Heft4. Münch.: 
Oldenbourg in Komm. 20. V, 292S. 
25 Taf. usw. 32 M. (683 


Kunstdenkmäler, Die, von Bayern. 
IIL Bd. Reg. bez. Unterfranken u.Aschaf- 
fenburg: A. Feulner, Bez.-AmtGmün- 
den. Mit hist. Einleitg. von H. Bing 
Münch.: Oldenbourg. 20. V. 166 8. 
7 Taf, 112 Abb. 40M. (684 


Kunst- u. Altertumsdeakmale, 
die, in Württ. Lief. 60/64. Donaukreis 
Q. Oberamt Kirchheim. Bearb. von 

Christ. Eßlingen: Neff. 21. 238 S. 
310 Abb. [685 


Kunstdenkmäler, Die, im Frei- 
staat Hessen. D. Kunstdenkmäler d. 
Kreises Gießen. Bd. 2: Kloster Ams- 
burg m. Altenburg. 19. XV, 1818. 
140 Abb. 15 M. [686 

Kunstdenkmäler, Die, im Frei- 
staate Hessen: Kautzsch, Rud. u 
Neeb, E., D. Dom zu Mainz. Teill. 
Darmst.: Hess. Staatsverlag. 19. X., 


519 S. 117 Abb. im Text u. 85 Taf. 
36 M. 

Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 119-2 
Anthes. les: 


Luthmer, F.), Die Bau- u. Kunst- 
denkmäler d. Reg. bez. Wiesbaden. Bd. 6. 
Nachlese u. Ergänzgn. zu Bd. 1—5. 
Frankf. a / M.: Keller. 21. 4°. XIU, 
242 S. 30 M. 688 


Kunstdenkmäler, Die, der Provinz 
Hannover. IV. Reg. bez. Osnabrück. 4. 
D. Kreise Lingen u. Grafsch. Bentheim. 
Bearb. von A. Nöldeke (s. Heft 14 d. 
Gesamtwerks). Hannov.: Schulze in 
Komm. 19. XIV, 230 S. 19 Taf. 254 Abb. 
10 M. [689 

Bau- u. Kunstdenkmäler, Die. d 
freien u. Hansestadt Lübeck. Bd. 3. 
Teil 2: Kirche zu Alt-Lübeck usw. 


Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allgem. deutsche Geschichte. 21 


Bearb. von J. Baltzer u. F. Bruns. 
Lüb.: Nöhring. 21. XII, S. 305—6575. 
2 Taf. 25 M. [690 
Darstellung, Beschreibende, d. 
älter. Bau- u. Kunstdenkmäler in Sach- 
sen. Heft 40: C. Gurlitt, Meißen 
(Burgberg). 19. 504 S. 602 Fig. 6 Taf. 
60 M. [691 


Kunstdenkmäler, Die, der Provinz Bran- 
denburg. Bd. 1 ff. Rez.: Forschg. z. branden- 
burg. u. preuß. G. 32, 479 -84 Kohte. (692 


Bau- u, Kuustdenkmäler, D., d. Kreises 
Marienburg. Hälfte l. Bearb. von B. Schmid. 
19. 8.20, 04. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 
29—38? Ziesemer. 1693 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Brinkmann, C., Begriff u. Auf- 
abee. geschichtl. Staatenkde. (Schmol- 
ers Jahrb. 44, 191—202). [694 


Rachel, H., G. der Völker u. Kul- 
turen von Urbeginn bis heute. Berl.: 
Parey. 20. „418 S. 38 M. 695 


Weltgeschichte i.gemeinverständl. 
ars Hrsg. von L. M. Hartmann. 
Bd. 5: Kaser, K., Das spätere Mit- 
telalt. Gotha: Perthes. VI, 278 8. 9 

696 

Kralik, R., Grundriß u. Kern d. 

Welt-G. Graz: Styria. 20. 447 S. 20 M. 
697 
Cartellieri, A., Grundzüge der Welt-G. 


’19. 8. 20, 705. Rez.: Hist. Zt. 122, 278 f Wal- 
ther. [698 


Freytag - Loringkoven, Frhr. v., Ange- 
wandte G. Ein Versuch. Berl.: Verein. wis- 
senschaftl. Verleg. 20. VII, 233 S. 22 M. [699 


Schäfer, D., Staat u. Welt. E. ge- 
schichtl. Zeitbetrachtg. Berl.: Elsner 
22. VII, 302S. 40 M. [700 


Weltgeschichte, Begr. von H. F. 
Helmolt. Hrsg. von A. Tille. 2. neu- 
be arb. u. verm. Aufl. Bd. 6: Ost- u. Nord- 
europa. Von K. Weule u. a. Mit ö Kar- 
ten usw. Lpz.: Bibliogr. Instit. 2l. 
XII, 463 S. 65 M.; Bd. 7: Westeuropa. 
1350—1859. Von A. Tille u. a. Mit 
6 Karten usw. 20. XII, 4408. 65 M. 

[701 

Abbott, W. C., The Expansion of 
Europe (1415 — 1789). 2 vols. Lond.: 
Bell. 19. 512 u. 463 S. [702 


Lindner, Th., Welt-G. d. letzt. 100 Jahre. 
Bd. 2. 16. Rez.: Hist. Zt. 122, 513— 15 Jacob. 


[:03 
Cartellieri, A., G. der neueren 
Revolutionen vom engl. Puritanismus 


bis zur Pariser Kommune (1642—1871). 
Lpz.: Dyk. 21. VII, 2298. 25 M. [704 


Joachimsen, P., Vom dt. Volk zum 
dt. Staat. Eine G. d. dt. Nationalbewußt- 


seins. 2. veränd. Aufl. (Aus Natur u. 
Geisteswelt 511). Lpz.: Teubner. 20. 
133 S. 2,80 M. + 100%. [705 

Bassenge, E., Der nationale Gedanke in 
d. dt. G. Lpz.: Voigtländer. 21. 1088. 125 

Brandi, K., Dte. G. 19. 8.20, 717. Rez.: 
Forsch. 2. drandenbur . u. preuß. G. 32, 470 
—72 Dreyhaus; Hist. Zt. 122, 187—40 Hann 


[i07 
Hofmann, A. v., Polit. G.d. Dten. 
Bd, 1. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. 
444 S. 80 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 574 f. Friedrich. [708 
Wirth, A., Welt- G. d. Dten. Berl.: Siegis- 
mund. 12. VII, 440 S. 30 M. [709 
Wirtb, d., D. Entwicklg. d. Dten. s. 20, 
720. Rez.: Lit. Zbl. 71, 280 Heinz; Hist. Zt. 
12), 339 f. A. Walther. [710 


Hofmann, A. v., Das dte. Land u.d.dte. 


G. 8. 20,718. Rez.: Dte-Lit.-Zeit. 42, 452— 54 


Rapp; Vierteljschr. f. Sozial- u.Wirtsch.-G. 
16, 215f. v. Below; Hist. Jahrb. d. Görres- 
Ges. 41, 154 f. König. 1711 


Steinacker, H., Geschichtl. Notwendig- 
keiten dter. Polit. (Hist. Bll. 1, 31—46). [712 
Marcks, E., Ostdtl. in d. dt. G. 
Lpz.: Quelle & Meyer. 20. IV, 6I 8. 
4,50 M. 1713 
Schäfer, D., Reichs- u. Landes-G. 
(Bll. f. württ. Kirchen-G. N. F. 25, 86 
95). [714 


Blok, P. J., Geschiedenis van het 
Nederl.Volk. 2. Aufl. I—III. 12— 14. 8. 17, 561. 
Rez,: Hist. Vierteljschr. 19, 500—2 Mentz. [715 


Schoch, G. v., Die polit. Beziehgn. 
zwischen Dtl. u. England vom Ausgang 
d. Mittelalt. bis z. J. 1815. Bonn: Schroe- 
der. 21. VIII, 282 S. 22 M. [716 


Jürgens, A., Skandinavien u. Dtl. 
in Vergangenheit u. Gegenwart (= 
Pfingstbll. d. hans. G. ver. 12). Lübeck: 
Schmidt. 21. 978. 6M. [717 


Pirenne, H., Histoire de Belgique. 
Tome V: La fin du régime espagnol. 
Le régime autrichien. La révolution 
brabanconne et la révolution liégeoix. 
Bruxelles: Lamertin. 20. . 

7 


22 


Histoire de la nation francaise, 
ublitee sous la direction de Gabr. 
anotaux. Tome3: Histoire politique 

(premier volume) des origines à 15 15 
ar P. Imbart de la Tour. Paris: 
lon - Nourrit. 5908. 46 fr. 

Rez.: Revue historique 139, 260 — 67 

Petit - Dutaillis. [719 
Mathorez, J., Histoire de la for- 
mation de la population française. Les 
étrangers en France sous l'ancien ré- 
ime. T.2: Les Allemands, les Hol- 
andais, les Scandinaves. Paris: Cham- 
pion. 21. XI, 446 S. [720 


2. Territorialgeschichte. 


Bedlicb, O., Über Aufgaben d. Wiener 
G.forschg. (Mitteil.Ver. f. G. d. Stadt Wien 1). 
721 


Pirchegger, H., G. der Steiermark. 
Bd. 1: Bis 1283. (Allgem. Staaten -G. 
Abt. 3: Dte. Landes- G. 12, 1) Gotha: 
Perthes. 20. XVI, 436 S. 30 M. 


Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 343—44 
Vanesa; Hist. Zt. 125, 8384—40 Loserth 1722 


Unlirs, I., Schloß Plankenwarth u. 
seine Besitzer. 16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
19, 396—98 Steinacker. 1723 


Herrmann, A, G. der Stadt St. Pölten. 
Redig. von K. Hübner. 3. u. 4. Lief. St. 
Pölten: Sydy. 20. S,193—836. 30 M. [724 

Bretholz, B., G. Böhmens u. 
Mährens. Bd. 1: Das Vorwalten d. 
Dt. tums bis 1419. Reichenberg: Sollors. 
21. VII, 237 8. [725 


Beer, K., G. Böhmens mit besond. 
Berücksichtigg. d. G. d. Dt. in Böhmen. 
Reichenberg: Sudetendt. Verlag. 20. 
VIII, 304 S. 10 M. 726 


Bretholz, B., Neuere G. Böhmens. 
Bd. 1: D. polit. u. religiös. Kampf zw. 
Ständen u. Königtum unt. Ferdin. I. 
u. Maximil. II. (Allgem. Staaten -G. 
Abt. 1: G. d. europ. Staat. 40, 1.) 
Gotha: Perthes. 20. XI, 391 S 26 M. 

Rez.: Zt. f. Kirchen-. N. F. 2, 227f. 
Hasenclever. 1727 

Schmidt, G., 1. Privilegien u. Urkden. 
d. Stadt Mies in Regestenform. 2. Ver- 
schwundene Dörfer d. Umgegend von Mies. 
Aus: Festschr. z. Halbjahrhundertfeier d. 
Staatsgymm. in Mies). Mies: Selbstverl. 
21. 34 S. 3,50 M. 728 


Gagliardi, E., G. d. Schweiz von 
d. Anfängen bis auf d. Gegenwart. 
Zürich: Rascher. 20. VIII, 283, 444 8. 
Rez.: Revue historique 139,100 — 102 Reuß; 
Zt. d. Saviguy-Stiftg. G. A. 42, 538 1 


Dierauer, Joh., G. d. schweizer. 


Eidgenossensch. 2. Bd.: Bis 1516. 
3. verb. Aufl. (Allgem. Staaten-G. 


Bibliographie Nr. 719 — 783. 


Abt. I. Werk 26. Bd. 2.) Gotha: Per- 
thes. 20. XIV, 584 S. 30 M. [730 
Weder, P. X., Die Schrattenfluh in d. 

G. u. Sage (D. G. freund. 76, 1—%). {731 
Geiser, K., Langenthal unter der 
Zwingherrschaft d. Klosters S. Urban. 
(Sep. aus: Archiv d. hist. Ver. d. Kan- 
tons Bern. 25). Bern: Franke. 20. 
moane 5. 1 en [732 
ehmann, H., Burg Wild u. 

ihre Bewohner. Teil 2: 16051912 
(Argovia 88, 221—423). [733 
Büchel, J. B., G. d. Eschnerberges' Jahrb. 


Hist. Ver. Fürstent. Liechtenstein 20, 5—38), 
1734 


Biedner, O., Aus d. kirchl. u 
bürgerl. Früh-G. der Stadt Schwein- 
fart (Hist. Jahrb. 40, 187—203). [735 

Göbel, S., Zur G. des Guttenberger 
Waldes. 2 Abhdlgn. (Archiv Hist. 
Ver. Unterfrank. u. Aschaffenburg 62, 
1—36.) 786 

Kitzinger, W., Zur alten G. von 
Neustadt a. D. (Verhdlg. Hist. Ver. 
Niederbayern 55, 33—58.) 787 


Schnelder, E., Abriß d. württ. G. 
2. verm. Ausg. Stuttg.: Krabbe. 20. 
64 S. 1,80 M. [738 
Bames, C., Chronica von Reut- 
lingen . . (von 1803—1874). Reutl.: 
Oertel & Spörer. 20. 303 S. 12 M. [739 
Weller, K., G. von Schwäb.-Hall bis za 
Beginn d. 19. Jhd. Schwäb.-Hall: German. 
20. 48 S. 2 M. (3740 


Krieger, A., Badische G. (Sammlg. 
Göschen 280). Berl.: Verein. wissen- 
schaftl. Verleg. 21. 137 S. 2,10 M. 
+ 100 %, 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 2391. 
Obser. (741 

Kienitz, O., Die fürstl. Löwen- 
stein- Wertheimischen Territorien u. 
ihre Entwicklg. (Jahrb. Hist. Ver. 
Alt-Wertheim 19, 33 — 104.) 742 

Stenzel, K., Joh. Heinr. Eschlinspergers 
Kollektaneen u. Aufzeichngn. zur G. Uber- 
9 (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 15 

v. Hornstein-Binningen, K., Zur G. der 
Burgen zu Stoffeln u. ihrer letzten Bewoh- 
ner (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 955 


83—98). 
Behrle P., Beitrr. zur G. d. Sta 


L. dt 

Renchen (Die Ortenau 8, 42—51). 178 
Gaerttner, V. d., Bilder aus d. G. der 
Stadt Bretten. Bretten: Leitz. 18. 80 S. [146 
Kemm, F., Burg u. Dorf Graben 
einst u. jetzt. Selbstverlag. Dr. von 
O. Katz in Bruchsal. 20. 844 u. 58 8. 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 4 , 


U 


Feurstein. Beitrr. zur G. von Donau- 
eschingen (Schrr. d. Ver. f. G. u. Natur-G. 
der Baar . . in Donaueschingen 14, 108— 17). 
— Ders., Fürstenbergica (Ebd. 131—40). [748 
Albert, P., 800 Jahre Freiburg 
i. Br. 1120—1920. Freib.: Herder. 20. 
VII, 128 S. 8 M. [749 

Finke, H., Universität u. Stadt 
Freiburg in ihren wechselseit. Be- 
ziehgn.. Rede. Freib. i. Br.: Boltze. 
20. 32 S. 6,20 M. [750 

Schulte. A., Frankreich u. das linke 
Rheinufer. s. 20, 728. Rez.: Hist. Jahrb. 
d. Görres-Ges. 41, 149f. Meister. [751 
Stählin, K., G. Elsaß-Lothringens. 
un Oldenbourg. 20. IX, 295 8. 


Rez.: Hist. Zt. 125, ff. Wentzcke; Zt. 
G. d. Oberrh. 36, 117—20 Kaiser. 752 


f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 
753 


Wentzcke, P., Drei Darstellgn. 
elsaß-lothring. G. (Hist. Zt. 125, 19— 
44). 755 

Herr, E., Lit. zur G. Elsaß-Lothr. Mit- 
teil. aus d. hist. Lit. 49, 78—83). 756 

Batifoll, L., Les anciennes répu- 
bliques alsaciennes. Paris: Flammarion. 
18. IV, 310 S. 

Rez.: Revue historique e 


Walter, Th., Der Freihof Brunn bei 
Lutter (Jahrb. f. G., Sprache u. Lit. Elsaß- 
Lothr. 34, 10—17). 


1758 

Parisot, R., Histoire de Lorraine. 

T. 1: Des origines à 1552. Paris. 19. 
XIV, 520 8. 759 


Platzhoff, W., Die Stellg. d. 
Rheinlande in d. dten. G. (Festgabe 
für F. v. Bezold 3014—20). [760 

Schrohe, H., D. Stadt Mainz unter 
kurfürstl. Verwaltg. 1462—1792 (Bei- 
trr. z. G. d. Stadt Mainz 5). Mainz: 
Wilkens. 20. X, 252 S. 25 M. 


Rez.: Archiv f. hess, G. N. F. 13, 277— 
81 Herrmann; Hist. Jahrb. 41, 351 f. Veit. 


[761 
Henkelmann, K., G. d. Stadt Bens- 


heim bis z. Ausgang d. 30j. Krieges. 
Festschrift. Bensheim: Kaulbach. 20. 
VII, 188 8. 25 M. 762 
Richter, G., Urkdl. zur G. von Klein- 
heiligkreuz (Fuldaer G.bll. 14, 88—35, 56 — 
64). (763 
Stölzel, A., E. karoling. Königshof in 
1000 jähr. Wandlun . 19. s. 20, 811. Rez.: 
Zt. d. Savigny-Sti te. G. A. 41, 4107—10 v. 
- Künßberg; Zt. Ver. hess. G. 53, 129 f. Gund- 
lach; Hist. Jahrb. 41, 350 Riedner. [764 
Hinsberg, d., Sayn Wittgenstein-Berle- 
burg. Heft 1: Die Gesamtgrafsch. Wittgen- 
stein bis z. Bildg. d. selbst. Grafsch. Witt- 


Territorialgeschichte. 


*23 


enstein-Berleburg um 1603/5. Heft 5: G. 
. Grafsch. Wittgenstein - Berleburg 1773— 
1800. Berleb.: Selbstverl. 20. XI, 239 u. 
VIII, 145 S. 27 u. 22 M. [765 
Rlehter, E., Das Bopparder Reich (Die 
Westmark 1, 495—507). 1766 
Went zeke, E., Die geschichtl. Einheit d. 
Rheintals (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 101 —4). 
i in: Die Westmark. Jg. 1. ve; 
Fr. 1). 76 


Wiedemaun, A., G. Godesbergs u. 
seiner Umgebg. Godesberg: Schugt. 
20. XVI. 575 S. 22,50 M. 


Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 42 
636—38 Strutz. 1768 


Pick, R., Die Aachener Pfalzen. Aachen: 
Creutzer. 20. 43 5. 4 M. (769 


Redlich 0. R., Urdenbach am Rhein. 


Stud. zur d. Orts u. d. ev. Gemeinde. 
Festgabe. . . Benrath. 20. 770 

Mertens, Gd. B., G. der Stadt 
Orsoy u. ihrer Umgegend nebst ge- 
schichtl. Urkden. Orsoy. 21. 269 S. 
25 M. gn 

Benuer, W, u. Bemes, K., Zur G. d. 


Stadt Gräfrath. Gräfrath: 20. 96 8. n 
Kontenich, d., G. der Stadt Trier von 
ihrer Gründg. bis z. Gegenwart. ’15. Rez.: 


Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 78—83 Knipping. [773 


Rübel. G. d. Grafsch. u. d. freien Reich- 
stadt Dortmund. Bd. 1. 17. Rez.: Haus. 
G. bll. 26, 214—21 Keußen. i (774 


Dresbach, E., G. d. Grafsch. Mark im 
Abriß (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimats- 
kde. in d. Grafsch. Mark 33, 5—108). (Auch 
sep.: Witten: Pott. 20. 103 S. 7M.) - [776 


Hovestadt, A., Geschichtl. Nachrr. über 
e. Heft 1. Münst.: Regensberg. 20. 
. 6,40 M. (776 


Rotbert, Stiftsburg u. Flecken Vörden 
(Mitteil. Ver. G. u. Landeskde. Osnabrück 
47, 1—52). (777 

Bödige, N., Natur- u. G.denkmäler d. 
Osnabrücker Landes. Osnabr.: Pillmeyer. 
20. 110 S. Rez.: Nachr.bl. f. Niedersachs. 
Vor-G. 1, 55f. Jacob. (778 


1 d., Hamburgs Vergangenheit. 
ei 


Eine G. d. mat. Hamb.: Boysen & Maasch. 
22. XII, 334 S. 40 M. 


Tel 
64 8 


[279 


Meyer, K., Die Widen- oder Weyden- 
burgk zwischen Petersdorf u. Steigertal 
(Zt. d. Harz- Ver. f. G. u. Altert,kde. 53, 
79—80). [780 

Zeller, E., Aus 7 Jahrhunderten 
der G. Beuggens 1246—1920. Wernige- 
rode: Koezle. 21. 441 S. 75 M. [781 


Wolf, Joh., weil. Kanonikus. Polit. 
G. des Eichsfeldes. Nebst sein. Artikel 
„Eichsfeld“ in d. Enzyklop. von Ersch 
u. Gruber. Neu bearb. u. hrsg. von 
Kl. Löffler. Duderst.: Mecke. 20. 
XX, 327 S. 35 M. [782 


Friedensbarg, W., Aus d. G. Thüringens 
D. thüring. Frage 3). Halle: Gebauer- 
Schwetschke. 20. 34 S. 2 M. [783 


*24 


Devrient, A., Thüring. G. 2. verb. 
Aufl. (Sammig. Göschen 352.) Berl.: 
Verein. wissenschaftl. Verleg. 21. 186 M. 
2,10 M. + 110 %, [784 

Auerbach, A., Ostthüringen. Als Hand- 
schr. gedr. Gera. 19. 63 S. 1785 

Arnstadt, A., Vargula, ein Beitr. 
z. Thür. Kultur-G. Großvargula. 20. 
620 8. 25 M. [786 


Naumann, C. W., Urkden. d. Stadt Quer- 
furt. Querfurt: Jaeckel. 20. 48 S. 5 M. [787 
Bühring, J., G, d. Stadt Arnstadt 704— 
1904. 2. Teil: Quellennachweise. 1. Abschn.: 
Mittelalter (Alt-Arnstadt 5, 1—58). (788 
Schmidt, B., G. d. Stadt Schleiz. Bd. 
1—3. 08— 16. Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 
143f. Kunz v. Kauffungen. [789 
Derseb, W., Hennebergisch-poln. Be- 
ziehgn. im 16. Jhd. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 19, 43—48.) [790 
Bürger, K., D. Regenstein b. Blanken- 
burg a. Harz. 2. verb. Aufl. Harzburg: 
Stolle. 20. 51 S. 2, M. (791 
Müller, Ad., Chronik d. Stadt 
Gr.-Salze. Hrsg. im Auftr. d. Magist- 
rats von F. Werneke. Gr.-Salze. 20. 
283 S, [792 
[Barckefeldt, J.,] Duderstadt oder aus- 
führl. Traktatus v. d. Stadt Duderstadt 
Ursprung, Fortgang, Rechten .. Hrsg. v. 
J. Jäger. Duderst.: Mecke. 20. VI, 175 8. 
4 M. 1793 
Steinbrück, H., G. d. Herrsch. Raben- 
stein. Reichenbrand. 20. 66 S. Rez.: N. 
Archiv f. sächs. G. 42, 288— 91 Ermisch. [794 


Vitense, O., G. von Mecklenburg. 
(Allgem. Staaten- G. Abt. 8: Dte. 
Landes-G. 11. Werk.) Gotha: Pertbes. 


20. XXXIV, 610 S. 30 M. 
Rez.: Hist. Zt. 124, 126— 29 Wehrmann; 
N. Archiv 43, 414 Hofmeister. (795 


Witte, H., Mecklenburg. G. Bd. 2. 13. 
Rez.: Hans. G.bll. 26, 222 26 Hofmeister. 
796 


[7 
Jesse, W.,.G. d. Stadt Schwerin. 
Von d. ersten Anfängen bis zur Ge- 
genwart. Bd.2: Das 19. Jhd. Schwerin: 
Bärensprung. 20. S. XXI— XXV, 351 
—601, 57—149. 52 M. [797 
Barnewits, F.. G. d. Hafenorts Warne- 
münde. ’19. s. 20, 870. Rez.: Hans. G. bll. 
26, 227— 28 Techen. [798 
Spatz, W., Der Teltow. Teil 2. 
Berl.: Rohde. 20. XI, 248 S. 45 M. 
[799 


Mucke, E., Bausteine z. Heimatkde. d. 
Luckauer Kreises. s. 20, 863. Rez.: Forschg. 


z. brandenburg. u. preuß. G. 33, 286—88 
Hoppe; N. Archiv f. sächs. G. 41, 159—61 
Lippert. [800 


Johanusen, P. H., Die ehemalige Stadt 
Tankow (Brandenburgia 29, 1—11). (801 


Rehfeldt, E., G. v. Niederschön- 
hausen. E. Beitr. z. Kultur-G. d. 
Barnimer Landes. Berl.: Selbstverlag. 
20. 327 S. 10 M. [802 


Bibliographie Nr. 784—849. 


Muhs 
jetzt. 
224 8. 


Rez.: Forschg. z. brandenburg. u. put 
wo 


G. 32, 491 f. Hoppe. ( 
Rebmann Milder aus Landsbergs Ver- 
gangenheit (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 
87, 45—80). [804 
Berg, G., G. der Stadt u. Festung Cüst- 
rin. s. 20, 867. Rez.: Hist. Zt. 121, 5531. 
Hartung. 
Wohrmans, I., G. von Pommern. Bd. 1. 
2. Aufl. 19. 8. 20, 871. Rez.: Korr. bl. å. G.- 
Ver. 68, 126 f. Gaebel; Forschg. z. branden- 
burg. u. preuß. G. 33, 288f. Grotefend. {$08 
Schnize, Th., Alt-Schwabendorf. Bilder 
aus d. Niederlausitz. Dorfleben. Zerbst: 
Gast. 20. VII, 111 S. 4 M. 807 


Burkhardt, R., Die Entstehg. u. 
Entwicklg. d. Stadt Swinemünde bis 
z. J. 1806. Swinem.: Fritzsch. 21. 
VIII, 167 S. 15 M. [808 

Burkhardt, R., G. d. Hafens u. 
d. Stadt Swinemünde. Teil 1. Swinem.: 
Fritzsche. 20. VIII, 120 S. 10 M. [809 


U., Lichterfelde einst u. 
Heimatbuch. Berl.: 19. 


Seeliger, E. A., Zur G. des Löbauer 
Gemeindegrundeigentums (Neues Lausitz. 
Magaz. 97, 1—87), — Ders., G. der Stadt 
Löbau u. ihrer Umgebg. bis zur Mitte d. 
18. Jhd. (Ebd. 88—1 2). 1810 


Albert, F., Die Glatzer Heimatkde., ihre 
Bedeutg. u. ihre Aufgaben. (= Glatzer 
Heimatschrr. 2). Mittelwalde: Walzel.“ 20. 
48 S. 3 M. 1811 

Tsehltschke, M., Beitrr. zur G. d. Stadt 
u. Herrschaft Mittefwalde (Festschr. zu F. 
Volkmers 75. Geburtstag 11—17). le 12 

Siebelt, A., Die Burg Kynast, ihr Ur- 
sprg. u. ihre G. bis zur 5 Warm- 
brunn: Leipelt. 21. 57 S. 4 M. 1518 


Ruffert, B., Bilder aus d. G. der Stadt 


Neiße. Neiße: Graveur. 20. 54 M. 2,50 M. — 
Ders., Schildergn. aus Alt-Neiße. Neiße: 
Graveur. 21. 8x S. 7 M. (514 


Laubert, M., Schles. im Rahmen 

d. Ostmarkenfrage (Aus Oberschles. 
Vergangenheit u. Gegenwart 1, 24 - 
40). [816 
Schwarzer, 0., Die oberschles. Städte 
Aus Oberschles Vergangenheit 26—85). — 
andt, Oberschles. Stadtgeschichten (Ebd. 
44—46). [816 
Holtsmaan, B., Oberschles. Deutschtum 

im Mittelalt. (Aus Oberschles. Vergangrn- 
heit 72—11). — Seppelt, F. B., Die Bedeute. 
d. dt. Besiedlg. Schles. f. d. kirchl. Ent- 
wicklg. (Ebd. 13—25). [217 
Warschauer, ©., G. d. Stadt Gnesen `8. 
Rez.: Forschg. z. „ u. preuß. 
G. 34, 168 f. Bartolomäus; Hist. Monatsbl. f. 
d. Prov. Posen 20, 56—61 Rummler. Sis 


Just, Frdr., G. des Dorfes Neudorf bei 
Schönlanke. 18. 188 S. 4 M. Rez.: Monatshll. 
Hist. Ges. Prov. Posen 20, 54—56 Ben 

l 

Bickerich, V., Die nationale Zusammen- 
setzg. u. Haltg. der Bevölkerg. Lissas ın 
d. Vergangenheit (Schles. G.bll. '30, 25—34, 
49—59). [8:0 

Paaske, P., Costrin-Berent, Bütow (Mit- 
teil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 6—8). 811 


Territorialgeschichte. — Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Mahlau, L., G. d. Freien Stadt Danzig. 

Danzig: Danzig. Verlagsges. 21. 119 S. 2 15 

2 

Keyser, E., G. Danzigs. Danzig: 
Kafemann. 21. 285 S. 20 M. 

Rez.: Mitteil. Westpreuß. G.-Ver. 20, 

55 f. Schmidt. 1828 


Kaufmann, J., Das staatsrechtl. Ver- 
hältnis Danzigs zu Polen von 1454—1793 u. 
1807-14. Danzig: Kafemann. 20. 36 S. 9 M. 


[824 

Kerstan, Beitrr. zur G. der El- 
binger Hafthöhe in d. Ordens- u. Polen- 
zeit. I. (Elbinger Jahrb. 1, 1—42.) [825 


Jörgens. K., Die Beziehgn. d. Hohen- 
zollern zu Ostpreußen (Altpreuß. Monats- 
schr. 57, 1— 19). 


1826 

Zachau, J., Chronik d. Stadt Anger- 
burg. Angerb.: Priddat. 21. VI. 
214 8. 75 M. 827 


Heimat, Unsere masurische Zum 
100 jähr. Bestehen des Kreises Sens- 
burg, 5 von K. Templin. Sens- 
burg, Selbstverlag d. Kreisausschußes. 
18. 528 S. 15 M. [828 


Sommerfeldt. d., Von masur. Güter- 
sitzen in besond. Beziehg. auf d. 16.—18. 
Jhd. IV: Gehlweiden im Kr. Goldap (Alt- 
preuß. Monatsschr. 57, 95—121). 1829 


2. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung und Verwaltung. 
(Reich, Territorien, Städte). 


Westphal, O., Philosophie d. Polit. 
Einheiten u. Mächte d. Universal -G. 
Münch.: Rösl. 21. 339 S. 55 M. [830 

Kjellen, R., Grundriß zu einem 
System der Polit. Lpz.: Hirzel. 20. 
105 S. 6,50 M. 

Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 266—71. [831 

Rotthaus, K., Staatsform u. 
auswrärtige Politik. Eine Rankestud. 
(Preuß. Jahrbb. 179, 1— 35.) [832 


Jusserand, J. J., The school for 
Ambassadors (The American Historical 
Review 27, 426 — 64). 832 a 

v. Grauert, Zur G. d. Weltfriedens, 
d. Völkerrechts u. d. Idee e. Liga d. 
Nationen (Schluß). (Hist. Jahrb. d. 
Görres-Ges. 89, 557—673.) [833 


Ter Meulen, J., D. Gedanke d. 
international. Organisation in sein. 
Entwicklg. 1300—1800. Haag: Nij- 
hoff. 17. XI, 397 S. 12,75 M. [834 

Herre, P., Völkergemeinschafts- 
idee u. Jnteressenpolitik in d. letzten 
Jahrhunderten (Festgabe f. Gerh. 
Seeliger S. 189—218). [835 


*25 


Pratz, H., D. Friedensidee. 17. Rez.: 
Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 32, 
464f. Kaeber; Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 
39, 858—60 Löffler. , „1836 

Schmitt-Dorotit, C., Die Dikta- 
tur. Von d. Anfängen d. modern. 
Souveränitätsgedankens bis z. proletar. 
Klassenkampf. Münch.: Dunker& Hum- 
blot 21. XV, 211 S. 30 M. 

Rez.: Schmollers Jahrb. 
Herrfahrdt. , g 1837 

Koser, R., Die Epochen d. abso- 
luten Monarchie in der neueren G. 
(Koser, Zur preuß. u. dt. G. 3830—75). 
. 838 


| [ 
Mitscherlich, W., D. Nationalis- 
mus Westeuropas. Lpz.: Hirschfeld. 
20. XV, 8788. 
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 1198—1201 
Breysig. 839 


45, 597—99 
83 


Zorn, Ph., D. dte. Staatsgedanke. 
Lpz.: Voigtländer. 21. 94 S. 8 M. 
840 

Schulte, A., Fürstentum u. Ein- 
heitsstaat in d. dt. G. (Öffentl.-rechtl. 
Abhdlg. I, 1). Berl.: Liebmann. 21. 
82 S. 8,50 M. 

Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41, 
162 f. Eichmann; Zt. d. Savigny-Stiftg. G. 
A. 42, 484—91 O. v. Gierke. 1811 

Keutgen, F., D. dte. Staat d. Mittelalt. 
s. 20, 905. Rez.: Hist. Zt. 121, 296— 300 
Rosenthal. 1842 

v. Below, d., D. dte. Staat d. Mittel- 
alt. s. 15, 598. Rez.: Revue historique 128, 
343—47 M. Bloch. 1843 

Kern, b., Gottesgnadentum u. Wider- 
standsrecht im früheren Mittelalter. 14. s. 
15, 2412. Rez.: Hist. Zt. 125, 303—5 Brink- 
mann; Revue historique 138, 247—53 ra 

4 

Rörig, E., Luft macht eigen. E. 
verfassgs -geschichtl. Stud. (Festgabe 
f. Gerh. Seeliger. S. 61—78.) 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41, 
419—21 Haff. [845 

Wolzendorf, K., D. Polizeigedanke d. 
modernen Staats. 18. s. 20, 913. Rez.: Dte. 
Lit.-Zeit. 41, 45—48, 74 —76 Thoma; Hist. Zt. 
125, 478 f. Schnabel. 184 

Stimming, M., Dte. Verfassgs.-G. 
vom Anfange d. 19. Jhd. bis zur Ge- 
genwart. (Aus Natur u. Geistes welt 
639.) Lpz.: Teubner. 20 118 S. 2, 80 M. 
+ 100 %. [847 


Brandi, K., Erbrecht u. Wahl- 
recht (Hist. Zt. 123, 221—238). Auch 
sep.: Gött.: Vandenhoeck & Ruprecht. 
20. 2 M. > 

Werminghoff, A., Die Wahl d. 
Staatsoberhaupts in d. dt. G. (Neue 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. . . 23, 414 
—434) (Auch in: Korr.bl. d. G.-Ver. 
69, 6 ff.) [849 


*26 


Hoyer, E., Die Selbstwahl vor, 
in u. nach d. Goldenen Bulle (Zt. d. 
Savigny-Stiftg. G. A. 42, 1— 109). [850 


Rosenstock, E., Königshaus u. Stämme 
in Dtl. zwischen 914 u. 1250. s. 14, 8595. 
Rez.: Hist. Zt. 128, 104—7 Stimming. 1851 


Baeseler, G., D. Kaiserkröngn. in Rom 
u. d. Römer von Karl d. Gr. bis Friedr. II. 
19. s. 20, 919. Rez.: Hist. Zt. 122; 358f. 
Hofmeister: Theol. Lit.-Zeit. 45, 59 Wenck: 
Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 206f. Werminghoff; 


N. Archiy 43, 445 Krammer; Theol. Revue 
18, 359f. Eichmann. [852 
Sperling, Stud. z. G. d. Kaiserkröug. 


u. Weihe. s. 20, 92). Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 
45, 81 Kern. (858 
Eichmann, E., Stud. zur G. d. 
abendländ. Kaiserkröng. I. D. Betei- 
ligg. d. lateranens. Bischöfe (Hist. 
Jahrb. d. Görres-Ges. 89. 714—30). [854 
Bauer. H., Das Recht d. ersten Bitte 
bei d. dten. Königen bis auf Karl IV. 8. 
20, 926. Rez.: Archiv f. kath. Kirchenrecht 
100. 160 Hilling. | l {855 
Klippel, A., D. völkerrechtl. 
Grundlagen d. dt. Königsrechte auf 
Italien (Hist. Stud. 140). Berl.: Ebe- 
ring. 20. 82 S. 5 M. (45 S. als Berl. 
Diss. 20). [856 
Baethgen, F., D. Anspruch d. 
Papsttums auf d. Reichsvikariat. Unter- 
suchgn. zur Theorie u. Praxis der 
potestas indirecta in temporalibus 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 168 
— 268). 20 
Schoenian, E., D. Idee d. Volks- 
souveränität im mittelalt. Rom (Frankf. 
hist. Forsehg. 2). Lpz.: Köhler. 19. 
128 S. 15 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41, 
163 f. Eichmann. 1858 
Waas, A., Vogtei u. Bede in d. dt. 
Kaiserzeit. Teil 1. s. 20, 925. Rez.: Zt. d. 
Savigny-Stiftg. G. A. dt, 421—33 Planitz; 
Hist. Zt. 124, 107 f. Fehr: Hist. Jahrb. 41, 
357—59 K. O. Müller. 859 
Hofmann, Konr., Die engere Immunität 
in dt. Bischofsstädten im Mittelalt. 14. Rez.: 
Hist. Zt. 123, 107—9 Hofmeister. 1860 
Schneider, F., D. Reichsverwaltg. in 
Toskana von d. Gründg. d. Langobarden- 
reichs bis z. Ausgang d. Staufer. (568 — 
12681. Bd. 1. 14. Rez.: Hist. Zt. 122, 145 — 
48 R. Holtzmann; Dte. Lit.-Zeit. 41, 755f. 
Hofmeister. [861 
‚Eberbach, O., D. dte. Reichsrittersch. 
in ihrer staatsrechtl.-polit. Eutwieklg. von 
d. Anfängen bis 1495. 18. Rez.: Mitteil. 
Inst. österr. G. forschg. 38, 662—64 Coulin. 


862 
Feine. H. E., Die Besetzg. er 
Reichsbistümer vom Westfäl. Frieden 
bis zur Säkularisation 1648—1803 
(=Kirchenrechtl. Abhdlg. H. 97 u. 98). 
Stuttg.: Enke. 21. XVIII, 444 S. 


120 M. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42, 
496 - 502 Anschütz. [863 


Bibliographie Nr. 850—902. 


Feine, H. E., Einwirkgn. d. ab- 
soluten Staatsgedankens auf d. dte. 
Kaisertum im 17. u. 18. Jhd. insbes. 
bei d. Besetzg. d. Reichsbistümer (Zt. 
d. Savigny-Stiftg. G. A. 42, 414186 

864 


Schmoller, G., Preuß. Verfassgs.-, 
Verwaltgs.- u. Finanz-G. Berl.: Tägl. 
Rundschau. 21. 236 S. 18 M. [865 


Ritter, G., Geschichtl. Grundlagen 
d.monarch.Staats kens in Preuß. 
Dtl. (Preuß. Jahrbb. 184, 234 — 52). [566 


Winkler, A., Stud. über Gesamtstaats- 


idee, Pragmat. Sunktion u. Nationalitäten- 
frage im Majorat Österreich. 17. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 20, 376 Koselleck. [87 


Wretschko, A., Die Frage der 
Landstandschaft der Universität Inns- 
bruck (Zt. d. Bavigay-Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. 41, 40—74). 1858 

Heusler, A., Schweizer. Verfassgs.- 
G. Basel: Frobenius. 20. 392 8. 


Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 49-54 


Fehr; Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 4, 50 
—11 Stutz. 


[862 
Largiader, A., Untersu zur 
zürcher. Landeshoheit. Zürich: Schult- 
hess. ’20. VII, 59 S. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 550 f. Götze. [170 
Meyer, K., Solothurnische Ver- 
fassgs.zustände zur Zeit d. Patriziats. 
Olten: Dietschi. 21. VI, 389 S. 871 


Feldmaler, J., Aus Ferchl „hayr. Be- 
hörden u. Beamte 1550—1804" u. d. magist- 
rat. Akten zu Pfarrkirchen (Vhdlg. Hist. 
Ver. Niederbayern 55, 1—18). 2 

Stimming, M., D. Entstehg. des weltl. 
Territoriums d. Erzbistums Mainz. 15. 3. 
1516, 2376. Rez.: Hist. Zt. 123, 3294-25 
Waas; Hist. Vierteljschr. 19, 527f. er 


Aubin, H., D. Entstehg. d. Landes - 
hoheit nach niederrh. Quellen. Stud. 
über Grafsch., Immunität u. Vogtei. 
(Hist. Stud. hrsg. von Ebering. 143 
Berl.: Ebering. 20. XVI, 448 S. 20 M. 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41. 
583—89 Planitz. (834 


Sello, W., Die Häuptlinge von 
Jever. E. Beitr. zur fries. Territorial- 
u. Verfassgs.-G. (Oldenburg. Jahrb. 
19/ 20, 1—67.) [875 

v. d. Osten, Untersuchg. d. alten 
Verfassgs.-G. Wurstfrieslands (Jahrb. 
d. Männer vom Morgenstern 18, 62— 
97). [876 

Krusch. B., D. hannov. Klosterkammrr 


in ihrer geschichtl. Entwicklg. s. 20, 9. 
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2, 28-5 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Hennecke; Hist. Zt. 128, 549f. Grotefend; 
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 228f. Lerche; Zt. d. 
Savigny-Stiftg. K.A. 42, 490—94 Stutz. [877 

Feldmann, F., Aus d. polit. Vergangen- 
heit d. Hansestadt Bremen. Verfassgs.- 
kämpfe Gesamm. Aufs. Bremen: 
Schmalfeldt. 0. 80 S. 9 M. 1879 

Lammert, F., Verfassgs.-G. von 
Schwarzburg - Sondershausen. Ent- 
wicklg. e. dt. Territorialverfassg. in 
kulturgeschichtl. u. staatsrechtl. Zus.- 
hange (Bücherei d. Kultur u. G. 10). 
Bonn: Schroeder. 20. XVIII, 268 S. 
17,50 M. [880 

Maetschke, B., Das Amt der Glatzer 
Burggrafen zum Anfang d. 16. Jhd. (Fest- 
schr. zu F. Volkmers 75. Geburtstag 9—11). 
— Ders., Das Recht d. dt. Adels im Glatzer 
Lande (Ebd. 18—20). (881 


Ankuth, P., Dò Verzeichnis d. Burg- 
afen von Wormditt von 1570—1772 (Zt. f. 
. u. Altert.kde. Ermlands 21, 2149—51). [882 


Gerlach, W., Krit. Bemerkgn. zu 
neuen Untersuchgn. über d. Anfänge 
d. Städte im Mittelalt. (Hist. Viertel- 
Jschr. 19, 3381—45). ‘ [888 

Gerlach, W., Uber d. Marktflecken- 
u. Stadtbegriff im späteren Mittelalt. 
u. in neuer. Zeit. (Festgabe f. Gerh. 
Seeliger. S. 141—59). [884 


Below, 6. v., Dte. Städtegründg. 
im Mittelalt. mit besond. Hinblick — 
Freiburg i. Br. Freiburg i. Br.: 
Boltze. 20. 59 S. 6,50 M. — Ders., 
Zur Deutg. d. ältesten Freiburg. Stadt- 
rechts. Überlingen. 20. 30 8. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 374 Boris: 

Schultze, Stadtgemeinde, Kirche u. 


Reformation. 18. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
20, 37—46 Frölich. , [886 


Burckhardt, A., Bürgerschaft u. Regi- 
ment im alten Basel. Basel: Helbing & 
Lichtenhan. 19. IV, 38 S. 1887 


Hafen, E., Verfassgs.-G. d. Stadt Über- 
lingen bis z. 16. Jhd. Uberlingen: Feyel. 
20. 34 S. 1,50 M. 1888 


Teufen, H., Köln im Mittelalt. Topo- 
graphis u. rer 18. s. 20, 962. Rez.: 
ist. Zt. 124, 184f. Keutgen. [889 


Frölich, K., Verfassg. u.Verwaltg. 
d. Stadt Goslar im späteren Mittelalt. 
(= Beitrr. zur G. d. Stadt Goslar 1). 
Gosl.: Koch. 21. IV, 99 S. 14 M. [890 


Schranii, B.,Stadtverfassg.nach Magdeb. 
Recht. Magdeb. u. Halle. s. 18, 2428. Rez.: 
Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 84, 3881—36; Mit- 
teil. Hist. Lit. 49. 118 f. Bonwetsch; Viertel- 
sehr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 225 v. 

innigerode. 1891 

Semrau,A., Die Organe d. Stadtgemeinde 
nach kulm. Recht (Mitteil. d. Coppernicus- 
Ver. in Thorn 29, 1—26). [892 


*27 


Quassowski, B., Obrigkeitl. Wohl- 
fahrtspflege in d. Hansestädten d. dt. 
Ordenslandes (Braunsberg, Elbing, 
Königsberg, Kulm u. Thorn) bis 1525. 
II. III. (Zt. Westpreuß. G.-Ver. 60, 
27— 6, 61, 103 — 48.) [893 


v. Below, G., Die älteste dte. 
Steuer (Probleme d. Wirtsch.-G. 622— 
662). [894 

Mensi, F., G. d. direkten Steuern 
in Steiermark bis z. Reg.antritt Maria 
Theresias. Bd. 3, 1 (= Forschg. z. 
Verfassgs.- u. Verwaltgs.-G. d. Steier- 
mark 10, 1). Graz: Styria. 21. VIII, 
174 S. 24 M. 895 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, 
Gewerbe, Handel, Verkehr, 
Stände, Juden.) 


Handwörterbuch d. Staats wissen- 
schaften. 4. Aufl. Hrsg. von L. Elster 
u. a. Lf. 1. Jena: Fischer. 21. 96 S. 
15 M. 896 
Schmoller, G., Grundriß d. all- 
gem. Volkswirschaftslehre. 2 Teile. 
11. u. 12. bzw. 7.— 12. Taus. Ergänzt 
u. vermehrt. Münch.: Duncker & Hum- 
blot. 19. 52 M. [897 


Sombart, W., Probleme d. Wirtsch.- 
G. (Schmollers Jahrb. 44, 73—92). [898 


Salin, E., Zu Methode u. Auf- 
gabe d. Wirtsch.-G. (Schmollers Jahrb. 
45, 483—506). [899 

Häpke, R., Das Ernährungspro- 
blem in d. G. (Schmollers Jahrb. 45, 
507—382). un 

Biicher, K., Die Entstehg. d. Volks- 
wirtschaft. Vortrr. u. Aufs. 2. Sammlg. 
18, Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 15, 507—12. [901 


Kötzschke, R., Grundzüge d. dt. 
Wirtsch.-G. bis z. 17. Jhd. 2. um- 
gearb. Aufl. (Grundriß d. G. wissensch. 
II, 1) Lpz.: Teubner. 21. VI, 194 S. 
12 M. + 100%. 902 

n A., Wirtschaftl. u. soziale 
Grundlagen d. europ. Kulturentwicklg. 
aus d. Zeit von Caesar bis auf Karl 
d. Gr. (s. 20, 1076). 2. Teil. Wien: 
Seidel. 20. XI, 542 8. 80 M. 


Rez. v. Bd. 1 bzw. 2: Hist. Vierteljschr. 
20, 47—64 Wopfner; Zt. d. Savigny-Stiftg. 
G. A. 41, 394—400 Brinkmann; Hist. Zt. 124, 
323—36 v. Below; Jahrbb. f. Nat.ök. u. 
Statist. 115, 350—64; 117, 461—65 Keutgen; 


28 


Schmollers Jahrb. 44, 2983—96 Aubin; Dte. 
Lit.-Zeit. 41, 777—82 Much; Gött. Gel. Anz. 
182, 45 ff. Philippi; Zt. f. Sozialwissensch. 
N. F. 10, 717—23 Koehne; Hist. Jahrb. d. 
Görres-Ges. 39, 836 f. Koenig. 1903 


Schmidt, L., Bemerkgn. zu Dopsch, 
Wirtschaftl. u. soziale Grundlagen d. europ. 
Kulturentwieklg. .. Bd. 1 (Germania 5, 128 
— 30). 904 


v. Below, G., Uber Theorien d. 
wirtschaftl. Entwicklig. der Völker mit 
besond. Rücksicht auf d. Stadtwirtsch. 
d. dt. Mittelalt. (Probleme d. Wirtsch.- 
G. 143—257). [905 

v. Below, G., D. Untergang d. 
mittelalt. Stadtwirtsch. (über den Be- 
griff d. Territorialwirtsch.). (Probleme 
d. Wirtsch.-G. 501—621). [906 


| Haacke, H., Wirtschaftspolit. Be- 
stimmgn. in den Reichsabschieden. Ein 
Beitr. zur Wirtschaftspolit. d. Reichs- 
zentralgewalt am Ausgang d. Mittel- 
alt. u. zu Beginn d. Neuzeit (Jahrbb. 
f. Nat.ök. u. Statist. 116,465—506). [907 
Kapbabn, F., „1618“ u. „1919“. g. 20, 1084. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 173 Michael. {908 
Sommer, L., Die österr. Kamera- 
listen. In dogmengeschichtl. Darstellg. 
T.1. (Stud. z. 
Verwaltgs.-G. 12). 
20. VIII, 119 S. 24 M. 909 


Sieveking, H., Grundzüge d. neuer. 
Wirtsch.-G. vom 17. Jhd. bis z. Gegen- 
wart. 3. verb. Aufl. (Grundriß d. G.- 
wissensch. II, 2.) Lpz.: Teubner. 21. 
IV, 1108. 7 M. + 100%. 


Rez. v. Aufl. 2: Jahrbb. f. Nat.ök. u. 
Statist. 114, 263—65 v. Below. 1910 


Sombart, W., D. dte. Volkswirt- 
schaft im 19. Jhd. u. im Anf. des 20. 
4. durchges. Aufl. Volksausg. Berl.: 
Bondi. 19. XVI, 582 S. 8 M. 911 


Söbn. G. d. wirtschaftl. Lebens d. Ab- 
tei Eberbach im Rheingau, vornehml. im 
15. u. 16. Jhd. 14. Rez.: Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 119—29 P. Richter. 


191 
Schoop, A., Rechts- u. Wirtsch.- 
G. d. Stadt Düren bis z. J. 1794. (S.-A. 
aus: Publik. d. Ges. f. rhein. G. kde. 
XXI). Bonn: Hanstein. 20. X, 244 8. 
20 M. [913 

Fischer, F., D. Wirtsch.-G. d. Präinon- 
stratenserinnenklosters Glinghausen. 17. 
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 809 
Greven. (914 

Laufköter, C., Die wirtschaftl. 
Lage d. ehemal. braunschweig. Zister.- 
kloster Michaelstein von 1300—1544 
(Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert.kde. 
53, 1-58). [915 


ozial-, Wirtsch.- u. 
Wien: Konegen. ` 


Bibliographie Nr. 903—959. 


Schwiderski, P., Preis- u. Lohn- 
verhältnisse im Dt-Ordensland vor u. 
nach d. Schlacht bei Tannenberg. 
Königsb. Diss. 21. 182 8. W 

916 


v. Below, G., Die Haupttatsachen 
d. älteren dten. Agrar-G. (Probleme 
d. Wirtsch.-G. 27—77). [917 


v. Below, &., Die Fürsorge des 
Staats für d. Landwirtsch. (Probleme 
d. Wirtsch.-G. 78—142). [918 


Schumacher, K., Die Dorfgemarkg. als 
frühgeschichtl. Bodenurkunde (Germania 
5, 3—0). 919 
Krapp, Th., Neue Beitrr. zur Rechts 

u. Wirtsch.-G. d. württ. Bauernstandes. s. 
20, 1111. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök. u. Statist. 
114, S62—»-4 Brunner; Schmollers Jahrb. 45, 
6085—10 Aubin; Zt. d. Savignv-Stiftg. G. A. 
41, 486— 91 Stutz; Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 16, 2383—36 v. Schwerin. [9.0 
Bosch, M., Die wirtschaftl. Be- 
dinggn. d. Befreig. d. Bauernstandes 
im Hrzgt. Kleve u. in d. Grafsch. 
Mark im Rahmen d. Agrar-G. Westdtls. 
(Tüb. staats wissenschaftl. Abhdig. 21). 
Stuttg.: Kohlhammer. 20. XVII, 240 S. 
25 M. 1921 
Lappe, J, Die Entstehg. u. Feldmark- 
verfassg. d. Stadt Werne. Rez.: Viertel- 
. Sozial- u. Wirtsch.-G. 


por 16, 222 fl. 
Frölich; Lit. Zbl. 71, 30 f. Lerche. 


4921 
Floer, E,, D. Stift Borghorst u. die 
Ostendorfer Mark. Grundherrsch. u. Mark- 


i im Münsterlande. 14. Rez.: 
ahrbb. f. Nat. ök. u. Statist. 113, 7U ff. os 
923 


Philippi, F., Der Streit um uen 
Wittgensteiner Wald (Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 39—69). [924 


Oßwald, P., D. Anteil an der ge- 
meinen Mark in der niederländ. Land- 
schaft Drente (Festgabe f. Gerh. 
Seeliger. S. 117—40). [925 


Wrasmann, A., D. Heuerlinge- 
wesen im Fürstent. Osnabrück (Mit- 
teil. Ver. G. u. Landeskde. Osnabr. 
42, 53—171). [926 

Brüning, O., Zur G. der Weidenzucht 
in Geesthacht u. den benachbarten Ele- 
marschen. (Zt. d. Ver. f. hamburg. G. %, 
193 - 204). pn 

Parchman»,W,,Mecklenburg. Bestandes- 
verhältnisse u. Forstwirtschaften in früber. 
Jahrhunderten. Rostock: Hinstorff. 21. III. 


106 S. 10 M. Iv28 
Dietrich, C., Die Entwicklig. d. 
Kartoffelfeldbaues in Sachsen. Lpz. 


Diss. '19. 105 S. 
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 43, 46 f. 
Zaunick. [y3 


Sombart, W., D. moderne Kapi- 
talismus. Hist.-syst. Darstellg. d. ge- 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


samteurop. Wirtsch.lebens von sein. 
Anfängen bis z. Gegenwart. 3. unver. 
(Ster.) Aufl. 2 Bde. Münch.: Duncker 
& Humbl. '19. In 4 Teilen. 75 M. 
Rez. v. Aufl. 2. Bd. 1 u. 2: Hist. Zt. 124, 
92—97 v. Below; Häpke, R., Zur neueren 
Wirtsch.-G. (Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch -G. 16, 168 88.) [930 
v. Below, G., Die Entstehg. d. 
modernen Kapitalismus (Probleme d. 
Wirtsch.-G. 399—500) [931 
v. Below, d., Die wirtschaftsge- 
schichtl. Auftassg. W. Sombarts. Zur 
Begriffsbestimmg. d. Kapitalismus 
(Schmollers Jahrb. 44, 237—61) 932 
Strieder, J., Stud. zur G. kapitalist. 
Organisationsformen. 14. Rez : Hist. Jahrb. 
d. Görres-Ges. 40, 337—39 Stoll. [933 
Zehentbauer, F., Das Ziusproblem 
nach Moral u. Recht. Geschichtl. be- 
handelt unter besond. Berl ehsieh ee 
auf c. 1543 Cod. jnr. can. (Theol. 
Stud. d. österr. Leoges. 24) XVI, 
160 S. Wien: ’20. 
Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 16, 94—103 Braßloff. [934 
hilling, Das Zinsproblem. Mit 
e. hist. Einleitg. (Theol. Quartalschr. 
100, 103—383). [935 


Srbik, H. v., Stud. z. G. d. österr. Salz- 
wesens. 8. 19, 1219. Rez.: Zt. Hist. Ver. 
Steiermark 18, 186-91 v. Mensi; Dte. Lit.- 
55 18, 637 f. Zycha; Mitteil. Inst. österr. 
G. forschg. 38, 664—72 Zycha; Hist. Zt. 128, 
507 f. O. Weber. [936 

Iten, A., Die ehemal. Fischereirechte 
d. Stadt Zug am Zugersee. Hist.-dogm. 
Stud. Zug. 40. VIII, 129 S. [asi 

Herbster, C., D. Rheintischerei zwischen 
Säckingen u. Basel (Bll. aus. d. Markgrafsch. 
19, 38—37). 93 


U 
Kölner, 1 Basler Salz wesen 
i 


seit d. 13. Jhd. bis zur Neuzeit. Basel: 
Frobenius. ’20. VII, 127 S. ö fr. [939 
Köluer, P., Basel u. der Tabak (Basler 
Jahrb. 20, 253—77). 1510 
chs, E, Vom Weinbau am Oberrhein. 

(Zt. f. dte. Mundarten 19/10, 163— 71). (911 
Sommerfeld, d., Vom Weinbau 

in Dresdens Vororten nebst Erörterg. 
einer Wappenfrage (Dresdner G. bll. 
30, 1/2). — Bruger, P., Weinbau im 


alten Bautzen (Bautzener (I. bll. 4). [942 


Wätjen, H., Zur G. d. holländischen 
Walfischfanges von d. 2. Hälfte d. 17. 
bis zum Beginn d. 19. Jhd. (Hans. 
G. bll. 25, 247 90.) 


Arlt, H., Ein Jhd. preuß. Berg- 
verwaltg. in d. Rheinlanden. Festschr. 
aus Anlaß d. 100 jähr. Bestehens d. 
Oberbergamts zu 


21. II, 149 S. 6 Taf. 36 M. [944 


[943 ` 


I 


onn. Bonn: Cohen. 


129 


Wiedenfeld, K., Ein Jhd. rhein. 
Montanindustrie 1815—1915. Bonn: 
Marcus & Weber. 16. VIII, 155 8. 


5 M. 
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 139 f. 
Schultze. 2: [943 
Frölich, K., Zur Kritik der Nach- 


richten über d. älteren Bergbau am 


Rammelsberge bei Goslar (Archiv f. 
Urkden.forschg. 7, 161—96). [946 


Felsch, G., Die Wirtschaftspolit- 
d. preuß. Staates bei d. Gründg. d. 
(oberschles. Koblen- u. Eisenindustrie 
1741—1872). (Aus: Zt. f. Berg-, Hüt- 
ten- u. Salinenwesen im preuß. Staate. 
Jg. 19. (Auch Würzb. Diss. ’20.) |947 


v. Below, G., Die Motive d. 
Zunftbildg. im dt. Mittelalt. (Probleme 
d. Wirtsch.-G. 258—301). [948 


Volkmann, E., Alte Gewerbe u. 
Gewerbegassen. Dte. Berufs-, Hand- 
werks- u. Wirtsch.-G. älterer Zeit. 
Würzburg: Memminger. 21. VIII, 
854 S. 30 M 85 

Wussoni, 6., Die Eisengewerkschaft 
Achtal 1537—1919 (Mitteil. d. Ges. 
burger Landeskde. 60, 1—82). 1950 

Vaite, M., Zur G. d. dt. Handwerks in 
Klagenfurt (Carinthia 110, 8—33). 4951 


Hegi, F., G. der Zunft zur Schmieden 
in Zürich 1338—1912. Festschr. Zürich. 12. 
400 S. Rez: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch,-G. 15, 577—79 Nabholz. (952 

Iseher, R., Die Freiheiten d. Ges. zu 
Kaufleuten inBern (Neues Berner Taschenb, 
720, 99 13). De . 1953 

Bein, G. F., Die hist. Entwicklg. 
d. Leinwandweberei im Kanton Bern 
mit besond. Berücksichtigg. d. ländl. 
Meisterschaftsverbände. Bern. Diss. 
20. VIII, 108 S. [954 

Klein, W., G. des Gmünder Gold- 
schmiedegewerbes. Stuttg.: Greiner 
& Pfeiffer. 20 VIII, 144 8 30M [955 

Ruppersbere. Die Saarindustrie in Ver- 
gangenheit u. Gegenwart (Die Westmark 1, 
520—41). [956 
Koch, J., G. d. Aachener Näh- 
nadelzunft u. Nähnadelindustrie bis 
zur Aufhebg. d. Zünfte in d. französ. 
Zeit (1798). (Zt. d. Aachener G.-Ver. 


f. Salz- 


41, 16 - 122). [957 

Kley, H, G. u. Verfassg. d. Aachener 
Wollenambachts. 13. Rez.: Zt. Aachen. 
G.-Ver. 42, 33u—31 Lennarz. 958 


Bartenstein, H., Das Ledergewerbe 
im Mittelalt. in Köln, Lübeck u. 
Frankfurt. (Volkswirtsch. Stud. hrsg. 
v. Ebering 5). Berl: Ebering. 20. 
VIII, 112 8. 12 M. 959 

Lauenstein, W., Das mittelalterl. 
Böttcher- u. Küferhandwerk in Dtl. 


*30 


mit besond. Rücksicht auf Lübeck, 
Cöln, Frankf. a. M., Basel u. Über- 
lingen. Freiburg. Diss. 17. 68 S. 
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 
50, 157 f. Götze. (960 
Winterfela, L. v., D. Dortmunder Wand- 
schneider- u. Erbsassenges. Vortr. Dortm.: 
Rubfuß. 20. 20 S. 1,80 M. [901 
Hähnsen, F., G. der Kieler Hand- 
werksämter. E. Beitr. zur schlesw.- 
holst. Gewerbe-G. (Mitteil. d. Ges. f. 
Kieler Stadt-G. 80). Kiel: Lipsius & 
Tischer. 20. XV, 467 S. 30 M. 
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 911f. v. 
Below. 4962 
Jensen, V., Die Gilden im Amte Stein- 


burg (Zt. d. Ges. f. schles.-holst. G. 50, 895— 
(918 


425). 
Friedrich, L. W., Die wirtschaftl. 
u. ethisch-soziale Bedeutg. d. Müller- 
u.Bäckerzunftin Ndr.-Ramstedt-Traisa 
(Hess. Chronik 10, 121 ff.) [964 
Schulze, Franz, D. Handwerkerorgani- 
sation in Freiberg i. Sa. bis z. Ende d. 16. 
Jhd. '19. Rez.: N. Archiv f. sächs G. u. 
Altert.kde. 41, 326-28 Ermisch. [965 
Beutler, A., Die Entwicklig. d. 
sozial. u. wirtschaftl. Lage d. Weber 
im sächs. Vogtland. Greifsw.: Bam- 
berg. 21. VIII. 184 S. 
Rez.: N. Archiv f. sächs. G. 42, 295 f. 
Tille. (956 
Roemer, H., D. Baumwollspinnerei in 
Schles. bis zum preuß. Zollgesetz von 1818. 
14. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.forschg. 
38, 686f. Bretholz. 17 
Kohte, J., Die Innung d. Goldschmiede 
in Fraustadt (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 19, 72—.76), 968 
Matz, Die Zünfte d. Stadt Elbing 
bis zum Einzug d. Schweden 1626 
(Elbinger Jahrb. 1. 43—94). [969 
Semrau, A.. Die Grapengießer u. Rot- 
gießer in Preußen (Mitteil. d. Coppernikus- 
ver. in Thorn 26, 37 ff.). 1970 


Matschoß, C., Preußens Gewerbe- 
förderg. u. ihre großen Männer. Berl.: 
Verl. d. Ver. dter. Ingenieure. 21. 


165 8. 
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 907 f. Kuske. 
10571 


Crebert, H.. Künstl. 
durch Für- u. Aufkauf. 16. 
jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 572—77 
Frölich. 1972 

v. Below, d., Großhändler u. Klein- 
händler im dt. Mittelalt. (Probleme d. 
Wirtsch.-G. 302 — 398). [973 

Goetz, L. K., Dt.-Russische Han- 
dels-G. d. Mittelalt. (Hans. G.bll. 26, 
196— 204). [974 

Fiesel, L., Zur Entstehg.-G. des 
Zollgeleites (Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 15, 466—506). [975 


Preissteigerg. 
Rez.: Viertel- 


Bibliographie Nr. 960—1020. 


Lasch, A., Die Schra u. der 
Schragen (Zt. f. dte. Mundarten 21, 
42—51). [976 

Lotz, W., Verkehrsentwicklg. in 
Dtl. seit 1800. 4. verb. Aufl. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 15). Lpz.: Teub- 
ner. 20. 153 S. 2 M. [977 


Fluß, M., Donaufahrten u. Donau- 
handel im Mittelalt. u. in neuer. Zeiten. 
(Aus Österr. Vergangenheit 22). Lpz.: 
Haase. 20. 78 S. 3 M. [978 

Schelling, A., D. kaufmänn. Botenan- 
stalt St. Gallen-Nürnber E. Beitr. z. 
schweizer.-dt. Verkehrs-G. Zürich. Diss. 
19. 60 8. 1979 


Buc, St., Beitrr. zur Verkehrs-G. 
Graubündens. D. Churer Gütertransit 
im 17. u. 18. Jhd. Diss. Zürich. 17. 
VIII, 118 8. 

Rez.: Anz. f. schweizer. G. N. F. 18, 
136 f. Vollenweider. 950 

Bastian, F., D. Manual d. Regens- 
burger Kauthauses Runtinger u. die 
mittelalterl. Frauenfrage. (Jahrb. f. 
Nat. ök. u. Statist. 115, 385—442). [981 

Dietz, A., Frankfurter Handels-G. 
Bd. 3. Frankf. a M.: Knauer. 21. VIII, 
402 S. 80 M. 1982 

Hilliger, B., D. Rauminhalt d. 
Kölner Hohlmaße d. Mittelalt. nach d. 
Merkspruch von S. Severin (Festgabe 
f. Gerh. Seeliger, S. 9— 28). [983 

Rasmussen, M., Die G. d. Handels 
Flensburgs bis zum J. 1700. Kiel. 
Diss. 21. 97 S. (Masch.schr.) [984 

Jürgens, Aå., Zur schlesw.- holst. Han- 
dels -G. des 16. u. 17. Jhd. 14. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 408—10 Daenell. [985 

Hohl, Th., Beitrr. zur Flößerei 
auf d. Saale in geschichtl. u. wirt- 
schaftl. Hinsicht (Jahrbb. f. Nat.ök. u. 
Statist. 117, 385—438). [986 


Hagedorn, B., D. Entwicklg. d. wichtig- 
sten Schiffstypen bis ins 19. Jhd. ’14. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 19, 3:8—400 Daenell. {987 

Busley, C., D. Entwicklg. d. Segel- 
schiffes, erläutert an 16 Modellen d. dt. 
Mus. in München. Berl.: Springer. 20. 
VIII, 2388. 180 Abb. 4°. 30 M. [988 

Maedge, C. M., Über d. Ursprg. d. ersten 
Metalle, der See- u. Sumpferzverhüttg., d. 
Bronzewerksindustrie u. ihrer ältesten Or- 

anisation in Schweden. Jena: Fischer. 16. 
ez.: Hans. G.bll. 26, 229—34 e 
f 


v. Below, G., Das kurze Leben 
einer viel genannten Theorie (über die 
Lehre vom Ureigentum) (Probleme d. 
Wirtsch.-G. 1—26). [990 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Mayer, E., Dorf-Geschlechtsver- 
band (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. 41, 3755—76). — Ders., Pairs 
(Ebd. 376 —81). [991 

Erast, V., Die Entstehg. des niederen 
Adels. 16. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 15, 565-68 v. Minnigerode; Mit- 
teil. Inst. f. österr. G.forschg. 38, 656 — 58 
Coulin ; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 284—36 
Stenzel. 1992 

Koß, Rud., D. Wesen d. ältesten dt. 
Adels u. die Lehre von d. Urdemo- 
kratie. Prag: Calve. 19. 60 S. 7 M. 

993 

Hodemann-Hoespen, P. v., Die DR ; 
d. Adels. Vortr. Kiel: Mühlau. 21. 11 8. 
2,50 M. 991 

Ernst, V., Mittelfreie. E. Beitr. z. 
schwäb. Standes-G. Stuttg.: Kohl- 


hammer. 20. VII, 119 8. 12 M 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
G. A, 41, 410 19 Glitsch ; Hist. Jahrb. d. Görres- 
Ges. 41, 164 f. K. O. Müller; Zt. f. schweizer. 
G. 1, 42 ff. Wackernagel. 1995 


Ferst-Battaglla, O, Vom Herrenstande. 
Heft 1. 16. Rez.: Mitteil., Inst. österr. G.- 
forschg. 3%, 658—62 Coulin. [996 

Handelsman, M., D. mittelalterl. 
poln. Sozial- G., Beitrr. z. Fragestellg. 
(Bep. aus: Zt. f. vergleich. Rechtswis- 
sensch. 36). Stuttg.: Enke. '19. 74 S. 


5 M. 
Rez.: Zt d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
(997 


G. A. 41, 401— 2 Holtzmann. 
Grog, L., Zur Frage der Wiener Erb- 
bürger. (Mitteil. Ver. f. G. d. Stadt ma: 


[ 

Wackernagel, J., Freie Leute im 
Schächental. (Zt. f. schweizer. G. 1, 35 
— 389). [999 
Troß, E., D. oberdte. Bauer zur 
Zeit d. Entstehg. d. neuzeitl. Kultur. 
Ein Beitr. zur Stände-@. Mit besond. 
Berücksichtigg. d. bayr. Verhältnisse. 
(Oberbayer. Archiv f. vaterl. G. 62, 1 — 
96 1000 
Bast, J., Die Ministerialität d. Erzstifts 
Trier. 18. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 15, 568— 72 Aubin. 11001 
j Reitz, G., Die Größe des geistl. 
u. ritterschaftl. Grundbesitzes im ehe- 
-mal. Kur-Trier. Bonn. Diss. '18. 535. 
[1002 


Philippi, D., Die Erbexen. Stud. 
zur säehs. Rechts-G. Bresl.: Marcus. 
20. VIII, 196 S. (= Untersuchgn. 2. 
dt. Staats- u. Rechts -G. 130). 
Rez.: Hist. Zt. 125, 335—37 Ilgen; Zt. d. 
Savigny - Stiftg. G. A. 42, 558-75 Frölich. 
11003 
Cappelle, R., D Stände d. Erz- 
stifts Bremen im 16. Jhd. (Jahrb. d. 
Männer vom Morgenstern 18, 41—61). 
[1004 


*31 


Luck, W., D. Priegnitz, ihre Besitzver- 
hültnisse vom 12. bis 15. Jhd. 17. Rez.: 
Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 32. 484 
—88 Bier. [1005 


Spielberg, W., Worauf beruhte in d. 
wettinischen Gebieten die Fähigkeit Bür- 
gerl. 0 zu erwerben? (Familien- 
geschichtl. Bil. 19, 65—30, 101—4, 1055 

{ 


König, B., Die Lehnsvasallen d. Fürst- 
bischöfe von Breslau (Zt. f. G. u. Kultur-G. 
Schles. 14/15, 167— 80). [1007 


Germania Judaica, hrsg. von M. Brann 
u. A. Freimann. 17. Rez.: Hist. Zt. 127, 348 f. 
Beer. - ]1008 
Hauser, O., G. d. Judentums. Wei- 
mar: A. Duncker. 21. VIII. 585 S. 
40M. 1009 


Kernholt, O., Vom Ghetto zur 
Macht. Die G. d. Aufstiegs d. Juden 
auf dt. Boden. Lpz.: Weicher. 21. 
XI, 419 S. 40 M. [1010 


Caro, 6. Sozial- u. Wirtsch.-G. d. 
Juden im Mittelalt. u. in d. Neuzeit. 
Bd. 2: Das spätere Mittelalt. Lpz.: 
Fock. 20. XII, 413 8. 30M. [1011 


Fuchs, E., Die Juden in d. Kari- 
katur. E. Beitr. zur Kultur-G. Mit 
807 Jll. usw. Münch.: Langen. '21. 
VII, 311 S. 200 M. [1012 


Dubnow, 8. M., Die neueste G.d. 
jüd. Volkes (1789 — 1914). Dt. v. A. 

liasberg. Bd. 1 u. 2. Berl.: Jüd. Ver- 
lag. 334 u. 518 8. 20. 36 u. 50 M. 


[1013 
Wolf, A., Die Juden in Basel. 1513 — 
1872. Basel. 20. 158 5. [1014 


Kohn, J., Die Bedeutung der Inden für 
d. Leipziger Messen. (Jahrb. d. Jüds. Lit. G. 
13). (1015 

Davidsohn, L., Beitrr. z. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. d. Berliner Juden vor d. 
Emanzipation. Berl.: Lamm. 20. 98 S. 
8 M. [1016 

Freudentbal, J., Chronik d. Synagogen- 
gemeinde zu Luckenwalde u. deren Vor-G. 
Berl.: Poppelauer. 20. 92S. 6M. [1017 


c) Recht und Gericht. 


Schröder, Rich,, Lehrb. d. dt. Rechts-(i. 
Teil 1. 6. Aufl. 19. 8. 20, 976. Rez.: Korr. bl. 
d. G.-Ver. 68. 36— 38 U. Stutz: Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 15, 562— 64 Merk. 

[1018 

Schröder, Rich., Dte. Rechts-G. I.: Bis 
z. Ende d. Mittelalt. 2. Aufl. bes. von H. 
Glitsch (Sammlg. Göschen 621). 160 8. II: 
Die Neuzeit. 2. Aufl. (Sammlg. Göschen 668). 
20. 908. [1019 

Mittels, Rechtspflege n.Staatsentwickle. 
in Dtl. u. Frankreich (Archiv f. öffentl. Recht 
40, 1-21). [1020 


32 


Schwind, E., Frhr. v., Dtes. Pri- 
vatrecht. Teil 1. Wien: Fromme. 19. 
254 S. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 347 Merk. 11021 

Glese, Fr., Preuß. Rechts-G. Ubers. 
über d. Rechtsentwicklg. d. preuß. Mo- 
narchie u. ihrer Landesteile. Berl.: 
Verein. wissenschaftl. Verleg. 20. 2708. 
12 M. 

Rez.: Hist. Zt. 122, 515—19 Hintze; Zt. 
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 488 
— 6 Heymann; Preuß. Jahrbb. 182, 117-19 
Meisner. [10223 

Hintze, O., Preußens Entwicklg. 
zum Rechtsstaat (Forschg. z. branden- 
burg. u. preuß. G. 32, 385—451). [1023 


Stutz, U., D. Schweiz in d. dt. 
Rechts-G. (Sep. aus: Sitz. ber. d. preuß. 
Akad. d. Wissensch. 20. Phil.-hist. Kl.). 
S. 92— 114. Berl.: Verein. wissenschaftl. 
Verleg. 2 M. 


Rez.: Hist. Zt. 123, 546 f. Fehr; Korr. bl. 
d. G.-Ver. 9, 47 f. Glitsch. [1024 


Volckmann, E., Rechtsaltertümer 
in Straßennamen. Germanist. Abhdlg. 


Würzburg: Memminger. 20. 47 8. 
Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 6R, 176 Stutz; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 
474—76 v. Künßberg. [1025 
v. Künßberg, Arbeit u. Rythmus im 
Rechtsleben (Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. A. 42, 370 73). (10.6 
Künßberg, E., Frhr. v., Schwurfinger- 
deutg. u. Schwurgebärde. S.-A. aus: Zt. f. 
schweizer. Recht N. F. 39. 36 8. - Ders., 
Reclhtsgebrauch u. Kinderspiel. Untersuchg. 
z. dt. Rechts-G. u. Volkskde. (Sitz. ber. d. 
Heidelb. Akad. Phil. -hist. Kl. 20. Abh. 7). 
64 8. Rez.: t. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41, 
464—71 A. B. Schmidt; Hist. Zt. 125, 153f. 
Goetze. 11027 
Amira, K. v., D. Stab in d. german. 
Rechtssymbolik Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 
39496 Hofmeister. [1028 
Friedrichs, K., Das Recht in d. Kinder- 
u. Hausmärchen. (Mitteil. d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. 22, 16 —4?). {1029 


Sello, G., Der Roland von Neu- 
haldensleben. Mit Stadtplan von 1721 
u. 1 Taf. Festschr. z. Erinnerg. a. d. 
50jähr. Bestehen d. Allervereins). Neu- 
Baldenel Zabel. 20. 29 8. 3,25 M. 


1030 

Allen der, W., Dat Blicken u. Kakwien. 
(G. bll. f. Stadt u. Land Magdeburg 55, 97— 
94). [1031 


His, R., Das Strafrecht d dt. Mit- 
telalt. 1. Teil: Die Verbrechen u. ihre 
Folgenim Allgemeinen. Lpz.: Weicher. 
20. XVI, 6718. 54 M. 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. 
43—63 Eb. Schmidt; 
Stutz. 


A. 41, 
Hist. Zt. 124. 285 — 93 


(1032 ` 


Bibliographie Nr. 1021—1076. 


Goldschmidt, H., Eigentum u. 
Eigentumsteilrechte in ihrem Verhält- 
nis zur Sozialisierg. Marburg: Elwert. 
20. IV, 231 S. (Betr. Eutwicklg. des 
Fiscbereirechts). : 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42. 
523—29 H. Meyer. [1033 


Mayer, E., Geschworenengericht u. In- 
quis.prozeß s. 19, 1403. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 19, 515 - 27 Meyer-Homberg; Gött. Gel. 
Anz 182, 129 ff. Pappenheim. [1034 

Mayer - Homberg, E., Beweis u. 
Wahrscheinlichkeit nach älterem dten. 
Recht. Marburg: Elwert. 21. VIII, 
304 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 47, 
578—83 v. Schwerin. [1035 

Kühn, Joh., Zur Kritik d. Weis- 
tümer. Nach oberrh, Quellen. (Festgabe 
f. Gerh. Seeliger. S. 29—50) [1036 


Mayer, E., Hundertschaft u. Zehntschaft 
nach niederdt. Rechten. 16. s. 19, 1074. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. '19, 23-40 Philippi. (1037 


Beyerle, F., Das Entwicklgs. problem im 
germ. Rechtsgang. I. 15. Rez.: Hist. Zt. 124. 
116-18 Merk. [1088 


6litsch, H., D.alamann. Zentenar u. sein 
Gericht. 17. Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. 
F. 8>, 11820 Merk; Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 16, 219 f. Merk. [1033 

Petran-Gay, J., La notion de „lex“ 
dans la coutume salienne et ses trans- 
formations dans les capitulaires. Gre- 


noble. 20. 837 8. 
Rez.: Zt. d. Savigny - Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. 41, 401—7 Stutz. [1040 


Fiesel, L., Zum früh- u. hoch- 
mittelalt. Geleitsrecht. (Zt. d.Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 1— 40. 

[1041 

Müller, K. 0., D. Rechtsbrauch d. 
Verpfählens. (Zt. d. Savigny-Stiftg. G. 
A. 42, 110—386). |1042 

Mayer, E., D. Ureprg. d. german. 
Gottesurteile. (Hist. Vierteljschr. 29, 
289—316). [1043 


Schwerin, C., Frhr. v., Zur alt- 
schwed. Eideshilfe (Sitz.ber.d. Heidelb. 
Akad. Phil. -hist. Kl. 19. Abh. 25). 
59 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 41. 
464 f. Pappenheim. [1044 


Koß, Rud., Forschen. zur mittel- 
alt. Gerichtsverfassg. Böhmens u. Mäh- 
rens. Prag: Calve. ’19. 638. 7M. 

[1045 

Hraschka, A., E. dtes. Weist um aus Stid- 
böhmen. (Mitteil. Ver.-G. d. Dt. in Bohmen 
56, 1609—91). [1046 

Pantsebart, P., Das „Inwärts-Eigen“ im 
österr. Dienstrecht d. Mittelalt. (Zt. Hist. 
Ver. Steiermark 18, 55—66). [1047 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Moeser, K., Stand dem Stadtgerichte 
Innsbruck auch d hohe Gerichtsbarkeit zu ? 
Forsehg. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vorarlb. 
16/17, 193—256 [1048 

Schieß, Ek., Das Gerichtswesen u. die 
Hexenprozesse in Appenzell. Berner Diss, 
19. 2088. 11049 

Ribeaud, A., Le moulin féodal. 
Étude de droit et d'histoire sur la 
principauté épiscopale de Bâle. Lau- 
sanne: Payot. 20. 323 S. 


Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 225f. Stutz. 
[1050 


Gmür, M., Rechtsame u. Gerech- 
tigkeiten. (Festgabe, Phil. Lotmar z. 
70. Geb.tage gewidm. 20. S.11—38). 

1051 


Stärler, R. v., Die 4 Beruer Landgerichte 
Seftigen. Sternenberg. Konolfingen u. Zolli- 


kofen. Ihre Entstehg. u. Rechtsentwicklg. 
bis 1798. Bern: Francke. 20. XIV, 287 8. 
6 fr. 11052 

Grab, F. Aachener Sehöffenstuhl. 


(Schl.). At. 1 G.-Ver. 42, 1—89). [1053 


Krabbo, II., Die Gerichtsstätte auf dem 
Eınmersberge b. Oschersleben Ai d. Harz- 
Ver. f. G. u. Altert. kde. 54, 29 — 11054 


Stäsche, T., Wann smid im Fürstentum 
Oelsd. Schöppenbücher entstanden? 2 (Schles. 
G. pll. 21, 23—24). 


Wutke, K., Dtes. Recht in Ober- 
schles. im Mittelalt. Ein Ortsverzeich- 
nis, auf urkdl. Grundlage zus. gestellt. 
(Aus Oberschles. Vergangenheit 12 — 
22). 1056 


Gierke, J., Die G. d. dt. Deichrechts. 
Teil 2. 17. 8. 19, 1867. Rez.: Zt. d. Ges. f. 
Sschlesw.- holstein. C. 50, 485—44 Pauls. [1057 


Haape, H., G. u. Rechtsnatur d. Minera- 
lien u. d. Bergwerkeigentuns. Greifsw. Diss. 
19. 58 8. (1058 


Schultze Be Uber Gläubigeran- 
fechtgn. u. beschränkgn. d. 
Schuldners nack dt. tadtrecht d. Mit- 
telalt. (Zt. d. Sa vigny-Stiftg. t. Rechts- 
G. G. A. 41, 210-80). [1059 

Schönfeld, W., Die Vollstreckg. 
d. Verfüggn. von Todes wegen im Mit- 
telalt. nach sächs. Quellen. (Zt. d. 
Savigny -Stiftg. G. A. 42, 240 — 379). 

1 

Bückling, G., D. Rechtsstellg. d. 
unehel. Kinder im Mittelalt. u. in d. 
heutig. Reformbewegg. (Unters. z. dt. 
Staats- u. Rechts-G. 129). Bresl.: Mar- 


cus. 20. VIII, 118 8. 10 M. 
Rez: Zt. d. Savigeny-Stifte. f. Rechts-. 
G. A. 41. 480-82 Eschenhagen, [1061 
Bloch, M., Serf de la Glebe. Histoire 


d’une expression toute faite (Revue histo- 
rique 136, 220 42). 11062 


Dumas, A., Encore la question 
„fileles ou vassaux“ à propos du 4. vo- 
lume des origines de l'ancienne France 


(1055. 


*33 


de M. Flach (Nouvelle Revue histori- 
que du droit francais et étranger 44, 
159—229). = [1083 

Schulin, P., Zur G. d. mittelalterl. 
Miete (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. 41, 127—209). 1064 

Meyer, F. E., Zur G. des Immo- 
biliarrechts d. dt. Schweiz im 13. bis 
15. Jhd. (Untersuchgn. z. dt. Staats- u. 


Rechts- G. 181). Bresl: Marcus. 21. 
20 M. l i 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42, 
8—5? Stutz. (1065 


His, R., Eine eigentünl. Klausel in west- 
fäl. Schuldurkden. (Zt. d. Savigny-Stiftg. G. 
A. 42. 481—83). 11066 


Große, W., MECTRE Gerade im Stifts- 
gebiet Quedlinburg. (Zt. d. Harz-Ver. f. tr. 
u. Altert.kde. 58, 59—79). [1067 


Riggenbach, C., Die Töt 
ihre Folgen. E. Beitr. z. alam.-schweizer. 
Rechts -G. im Mittelalt. Basel. Diss. 
19. 184 BI. 1068 


His, R., Die Körperverletzg. im 
Strafrecht des dt. Mittelalt. (Zt. d. 
Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 
75— 126). 11069 


Knapp, H., Schuld u. Sühne im 
alten bairischen Recht (Archiv f. Straf- 
recht 66, 221—70, 389—469). [1070 


Knorr, W., D. Ehrenwort Kriegsge- 
fangener in sein. rechtsgese hichtl.Entwickle. 
18. s. 20, 997. Rez.: Hist. Zt. 121, 351 Erben. 

11071 


Sägmüller, J. B., Die Stellg. d. 
kirchl. Rechts-G. in d. akad. Disziplin 
d. Kirchenrechts. (Theol. Quartalsschr. 


100, 59—102). [1072 
Rohm, D. altkath. Kirchenrecht u. das 
Dekret Gratians. s. 20, 1038. Rez.: Hoch- 


land 16, 2, 64 -78 Roseustock (Die PrN 
d. Kirchenrechts); Hist. Vierteljschr. 19. 
505 —13 Schling; Archiv f. kath. Kirchen- 
recht 100, 172—75 Göller. {1073 


Kaas, L., D. geistl. Gerichtsbarkeit d. 


kath. Kirche in Preußen. '16. 8. 16/18, 2528. 
Rez.: Zt. f. Kirchen-. 38,410 f. Schmeidler; 


Theol. Revue 17, 1183—24 Koeniger. (1074 


Friesel, L., Die kirchl. Empfehlgs.- 
briefe u. d. klösterl. Geleitswesen (Zt. 
d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 157—67). 


go 

Bombiero- Kremenac, J., 
Recht der „portio congrua“ mit besond. 
Berücksichtgg. Osterr. (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. K. A. 41, 31—124). [1075a 
Jastak, J., Die Stolgebühren bis 
z.J.1215. Bresl. Diss. 20. XIII, 1238. 
1076 


*34 


Prochnow, Spolienrecht u. Testierfähig- 
keit d. Geistlichen im Abendland bis z. 
13. Jhd. s. 20, 1047. Rez.: Zt. d. Savigny- 
Stifte. K. A. 42, 453 -b6 Stutz. 1107 

Tumntlt, ., Uber Kirchenpatronat u. 
Kirchensatz. E. kirchenrechtl, Stud. (Zt. f. 
d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 245— 61). [1077 


Moresco, M., Jl patrimonio di S. 
Pietro, studio storico giuridico sulle 
istituzioni finanziarie della Santa Sede. 
Turin: Bocca 16. XVI, 346 8. 

Rez.: Revue historique 186, 71—73 Jor- 
dan. [1078 


Stelger, K., Das St. Gallische Synodal- 
wesen unter d. Ordinariat d. Fürstäbte. 11. 
(Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 13, 191208). 

[1079 
B., 


Hanser, Kloster Scheyern. 


Rechtsgeschichtl. Forschgn. Münch. 


20 168 8. 
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 360 f. K. O. Müller. 
[1080 
Bauermeister, E., Die korporative Stellg. 
d, Domkapitels u. d. Kollegiatstifter d. Erz- 
diozese Mainz währ. d. später. Mittelalt. 
(Archiv f. heb, G. u. Altert.kde. N. F. 18, 185 
— 2010. 1081 


Glasschröder, F., Die Pfründen liberae | 


collationis d. Speyerer Bischöfe im Mittel- 
alt. (Freiburger Diöz.archiv. N. F. 2, 155 
—68). 108? 

Gescher, F., D. köln. Dekanat u. 
Archidiakonat in ihrer Entstehg. u. 
ersten Entwicklg. Stuttg.: Enke. 20. 
XXII. 197 S. (= kirchenrechtl. Abbdlg. 


95) 

Rez: Zt. f. Kirchen-6. N. F. 8. 246f. 
Keußen; Archiv f. kath. Kirchenrecht 100, 
142- 59 Löhr; Theol. Lit.bll. 42. 3 f. Werming- 
hoff; Anmal. Hist. Ver Niederrh.105, 148—b4 
Kallen; Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 42, 49— 
76 Koeniger. [1083 


Foerster, H., Die Organisation d. 
erzbischöfl. Offizialatsgerichts zu Köln 
bis auf Herm. v. Wied. (Zt. d. Savigny- 
Stifte. K. A. 41, 254—3850). [1084 

Leineweber, I., D. Besetzg. d. Seelsorge- 
benefizien im alten Hrzgt. Westfal. bis Z. 
Reformat. s. 20. 1084, Rez.: Theol. Revue 
19, 184 f. Löhr. [1055 

Linnebern. J., D. kirehl. Baulast im ehe- 
maligen Fürstbistum Paderborn. 17. x. 20, 
1067. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 
833—35 Maring. g 11086 

Pohl, H., G. des Mischehenrechts 
in Preußen. Berl.: Dümmler. 20. 65 8 

Rez.: At. d. Savigny -Stiftg. K. A. 41, 
332- 34 Schmidt. , . 1086 a 

Machens. J., Die Archidiakonate 
d. Bistums Hildesheim im Mittelalt. 
E. Beitr. zur Rechts- u. Kultur-G. d. 
mittelalt. Diözesen. (Beitrr. f. d. G. 
Niedersachs. u. Westfal. Bd. 8. Erg. - 
Heft) Hildesh.: Lax. 20. XXX, 400 S. 
28 M. 

Rez: At. d. Suvignuy-Stiftg K. A. 42, 
477—58 Frölich. [1087 


Bibliographie Nr. 1076a—1134. 


Korselt, Th., D. völkerrechtl. 
Handlungsfähigkeit d.dt.Einzelstaaten 
in Vergangenheit u. Gegenwart. Lpz.: 
Weicher. 17. XXIII, 206 S. 7.50 M. 


Rez.: Hist. Zt. 123. 104—7 Stimming: 
Hist. Vierteljschr. 20, 243 f. Hartung. [108 


v. Martitz, Der Recueil Martens. 
Ein Beitr. zur Literär-G. des Völker- 
rechts (Archiv f. öffentl. Recht 40, 22 
— 72). [1089 


dì Kriegswesen. 


Delbrück, H., G. der Kriegskuvst 
im Rahmen d. polit. G. Teil 4: Neu- 
zeit. Berl.: Stilke. 20. X, 552 8. 
|1090 
Priebatacb, F., G. des preuß. Offizier- 
korps. '19. Rez.: Hist Zt. 128. 155 Haermg: 
Forschg. z. brandenburg, u. preuß. G. 33. 28 
-81 Hein; Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 224 Hoin. 
(vl 


Post, P., Waffe u. Kostüm. Beziehgu. 
zwischen Harnisch u. Bürgertracht. . f. 
hist. Waffen- u. Kostümkde. 17-22. ( 092 

Rathgen, B., Eisenguß u. Urkdenb ol 
Waffen-G. t. f. hist. Waffenkde. &, E 

1683 

Engel, B., Laufende Knechte Zt. 
f. hist. Waffen- u. Kostümkde. 9. 43 
84). [1094 


Herwitz, H, Th., Zur Eutwieklgs-G. der 
Armbrust. (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, nn 
[1095 
Wocke, H.. Zur soldat Volkskde. Mit- 
teil. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 22, 91— 95 
[109% 
Karger, V., Zur Herkuuftsfrage der 
Teschinken. E. waffengeschichtl. Problem. 
(At. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15, . 
1 
Schener, O0. F., Das Waffentragen auf 
Dtls. hohen Schulen. E. Beitr. zur dt. Kul- 
tur-. (Zt. f. hist. Waffen- u. Kostumkde. 4, 
58—68). E: 
Schmid, W. I.. Rüstungssticke dter. 
Kaiser. At. f. hist. Waffenkde. &, 35-60. 
1109 


Erben, W., Die Waffen d. Wiener 
Schatzkammer. Zt. f. hist. Waffenkde. 
8, 361 — 70. [1100 

PreradoviC. D., Das Artillerieinventar 
von Schloß Säros in Oberungarn 1569) At. 
f. hist. Waffenkde. 8, 88689). 11101 

Geher, A. F., Die Entwieklg. d. (ieschutz- 
wesens in d. Schweiz von seinen Anfangen 
bis zum Ende d. Burgunderkriege. 18 Rez.: 
Zt. f. hist. Waffen- u. Kostümkde. 9, Bam! 
Rathgen. 11102 

Heß, 0., Die fremden Büchsen- 
meister u. Söldner in den Diensten d. 


Eidgenossenschaft bis 1516. Zürich. 


Diss. 20. 100 8. 


Rez.: At. f. schweizer G. 1, 325 —29 (edler 
110 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Weber, P. X., D. alten Luzerner Hoch- 
D.G. 


wachten ( Freund. Mitteil. d. hist. Ver. 
d. 5 Orte 73, 19—60). [1104 
Michel, J., Zur G. d. bündnerischen 


Schützenwesens vom 15. bis ins 20. Jhd 
(50. ‚Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges von 
Graubünden 99—146). [1105 

Bernouilli, A., Basels Kriegsführg. 
im Mittelalt. (Basler Zt. f. G. u. Altert.- 
kde. 19, 106 — 29). 1106 


Hers, Herm., D. Schiegwesen in d. Schweiz 


(Schweizer. Kriegs-G. 11). Bern. 17. Rez.: 


Anz. f. schweizer. G. 18. 247—49 Fisch. [1107 - 


Mantel, A., G. der Züricher Stadt- 
befestigg. Teil 2 u. 3. (Neujahrsbl. d. 
Feuerwerkerges. in Zürich). Zürich: 
Beer in Komm. 20. 21. Je 55 8. Je 
4,80 fr. [1108 

Wegell, R., Inventar d. Waffen- 
sammlg. d. Bernischen hist. Mus. in 
Bern 1. Schutzwaffen. Bern: Wyss. 


20. 93S. 15 Taf. 10 fr. 
Rez.: Anz. f. schweizer. G. N. F. 18, 229 
—31 GeßBler. 1109 
Stöcklein, H., Münchener Klingen- 
schmiede, Zt. f. hist. Waftenkde. 8, 205 ff., 
370 fl.) 11110 


Schmid, W. I., Passauer Waffen- 
wesen (Zt. f. hist. Waffenkde. 8, 317— 
420. 11111 

Gengier, H. G., Zur G. der Erlanger 
Schützen u. d. i Erlangen. 
Erlang,: Junge. 20. 71 8. 5 M. 11112 

Winckelmann, O., D. Glocken- u. Büchsen- 
gießer Georg Guntheim von Straßburg (Zt. 
f. hist. Waffenkde. 8, 230—88). [1113 

Atlas vor- u. frühgeschichtl. Be- 
festiggn. in Westfal. Hrsg. von d. 
Altert.kommission. Heft 1—3. Münster: 
Coppenrath. 20. 498. Taf. 1—22. 50M. 

Rez.: Germania 5, 46—48 Wolff. [1114 

Buhsfeld. Thk., Lübecker Geschütz u. 
Lübecker treschütziuschriften (Mitteil. Ver. 
f. Lübeck. G. u. Altert.kde. 14, 1—16). [1115 

Rathgen, B., Die Feuer- u. Fern- 

waffen in Naumburg von 1348—1440. 
Naumb.: Sieling. 21. 48 8. [1116 

Loßnitser, J. v., Stud. aus d. Waffen- 
sanımlg. der Veste Coburg (Zt. f. hist. Waf- 
fenkde. 8, 3486—49). [1117 

Beutler, Notizen über d. Mühlhauser 
Schützenkompagnie (Mühlhaus: G.bll.”19/°20, 
40—43). 1118 

Sommerfeldt, G., Biographisches tiber 
die Rüstmeister in Dresden, Joh. v. Schu- 
kowski u. Joh. Kempff. At. f. hist. Waffen- 
kde, 8, 350—52). 1119 


e) Religion und Kirche. 


Lenz, M., Eine neue Auffassg. d. 
Kirchen- G. (Kleine hist. Schrr., 2. 
296— 333.) [1120 

Heussi, K., Altert., Mittelalt. u. 
Neuzeit in d. Kirchen-G. E. Beitr. 
zum Problemd.hist. Periodisierg. Tüb.: 
Mohr. '21. IV, 688. 15 M. [1121 


*35 


Göller, Die Periodisierg.d.Kirchen- 
G. u. die epochale Stellg. d. Mittelalt. 


. zwisch. d. christl. Altert. u. d. Neuzeit. 


s. 20, 1238. Rez.: Zt. f. Kirchen-G. 
N. F. 2. 202f. Zscharnack. [1122 


Knöpfler, Al., Lehrb. d. Kirchen- 
G. 6. verm. u. verb. Aufl. Freib. i. Br.: 
Herder. 20. XXVIII, 862 S. 30 M. 

[1123 

Funk, F. X., Lehrb. d. Kirchen- 
G. 7. stark verm. u. teilw. neu bearb. 
Aufl., hrsg. v. K. Bihlmeyer. 2 Bde. 
Paderb.: Schöningh. 21. XXVII, 
1080 S. 46 M. + 50%. [1124 

Hergenröther, J., Handb. d. allgemein. 
Kirchen-G. Neubearb. v. J. P. Kirsch. 
5. Aufl. Bd. 4. 17. Rez.: Theol. Revue in, 
70—71 Koeniger. 11125 

Müller, Kari, Kirchen-G. II, 2. 19. $. 20, 
1234; Rez.: Hist. Zt. 123, 110 23 Köhler; Theol. 
Lit. bl. 41, 5—7 Grützinacher; Die christl. 
Welt 34, 50 E. Förster; Hist. Jahrb. d. 
Görresges. 41, 120 f. Ehses. [1126 

Achelis, H., Kirchen-G. Lpz.: 
Quelle & Meyer. 21. XI. 236 S. 28 M. 

Rez.: Theol. Lit.bl. 42, 314 f. Seeberg. 

1127 

Schremmer, B., Lebensbilder aus d. 
Kirchen-G. s. 20, 1247. Rez.: Hist. Jahrb. 
d. Görresges. 41. 121 f. Seppelt. [1128 

.Overbeck, F., Christentum u. 
Kultur. Gedanken u. Anmerkgn. zur 
modernen Theologie. Aus dem Nachlaß 
hrsg. v. C. A. Bernouilli. Basel: 
Schwabe & Co. XXVI u. 3025. 


Rez.: Hist. Zt. 122, 279—87 Troeltsch. 


[1129 
Kirche im Frithmittelalt. Tüb.: Mohr. 
21. XII u. XXIV. 808 S. 96M. 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht. 101, 
159—61 Hiling; Theol. Lit.-Zeit. 44, 33—35 
Krüger; Hist. Jahrb. 10, 233-36 Bigelmair; 
Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 237—10 Seeberg. 

11130 


Erzieher, Religiöse, d. kath. Kirche 
aus den letzten 4 Jhd. Hrsg. v. S. 
Merkle u. B. Beß. Lpz.: Quelle & 
Meyer. 20. VIII, 349 8. 30 M. 


Rez.: Hist. Zt. 125, 109—13 Vigener. [1131 


Hauck, A., Kirchen-G. Dtls. 5. T. 
2. Hälfte. Lpz.: Hinrichs. 20. VIII 


u. S. 585—1212. 
Rez.: Theol. Lit.bl. 11, 3596558 Bossert; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41,318 24 Stutz. 


[1132 

Böhmer, H., Das germ. Christentum. 
Theol. Stud. u. Kritiken. ’13.) 8. 18, 3583. 
ez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 
16, 213 f. v. Below. 11133 
Menge, G., Versuche zur Wieder- 
vereinigg. Dtls. im Glauben. Beitrr. zur 
Kirchen-G. Steyl.: Missionsdruckerei. 


21. XV, 205 S. 27M. [1134 


39 


*36 
Metzler, Joh., S. J. D. apostol. 


Vikariate des Nordens. Ihre Entstehg., 


ihre Entwicklg. u. ihre Verwalter. 
Beit. z. G. d. nord. Missionen, Paderb.: 
Bonif.- Druckerei. '19. XXIV, 337 S. 


15 M. 

Rez.: At. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
K. A. 10, 3144—66 Martens; Hist. Jahrb. 40, 
252—5 Stiglmayr. [1135 


Mauthner, F., D. Atheismus u. 
seine G. im Abendlande. Bd. 2. 1 
Dte. Verlagsanst. 21. V, 593 8. 11 7 
l 


Tomek, d., G. d. Diözese Seckau. Bd. 1. 
8. 19. 1501. Rez.: Stud. u. Mitteil. zur G. 
d. Bened.ordens 40, 361 68 Wonisch; Theol. 
Revue 17, 310—12 Koenig er: Hist. Jahrb. 41, 
331 f. Bigelmair. 11137 

Tomek, F., Die Pfarre Groß-St. Florian 
an der Labnitz in Steiermark. Graz: Styria. 
21. III, 116 S. 16 M. 11138 

Wonisch. 0., Kleine Beitrr. zur Kirchen- 
G. Steiermarks (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 17, 1—9). Ah „ 1139 

Pöschl, A., Steirische Kirchen- 
hospize im Mittelalt. (Zt. Hist. Ver. 
Steiermark 18, 46—50.) [1140 


Naegle, A., Kirchen-G. Böhmens. Bd. 1 
bzw. 2. 8. 20, 1260. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 
45, 60—61 Loesche; Zt. f. Kirchen-G. N. F. 
2, 203—5 Loesche; Hist. Jahrb. d. Görres- 
ges. 40, 236 —44 Seppelt; Hist. Zt. 123. 508— 
12 Loserth; Neues Archiv 43, 115 f. Tangl; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. K A. 41, 302—4 Holtz- 
mann. a | [1141 


Simonet, J. J., D. kath. Welt- 
geistlichen Graubündens (50. Jahres- 
ber. d. Hist. - antiquar. Ges. v. Grau- 
btinden 1—98). [1142 

Roth, C., Kirche u. Landgut von 
St. Margarethen (Baseler Jahrb. ’20, 


105 — 73). 1143 
Fi, J. u. Zemp. J., Geschichtl. über d. 
alte Pfarrkirche S. Georg auf Oberkirch- 
Kaltbrunn (Anz. f. schweizer. Altert. kde. 
23, 51—61). [1144 
Kocher, E., Mitteil. aus d. G. d. ehemal. 
Kapitels Büren (Bll. f. bern. G. 16, 1115 
1145 


Hoppeler, R., D. Kollegiatstift 
S. Peter in Embrach. I. (Mitteil. d. 
Antiquar. Ges. in Zürich 29, 1.) [1146 


Marti-Wehren, B., Die Mauritiuskirche 
zu Saanen. E. hist. Stud. Saanen: Müller. 
20. VII, 52 8. 4 fr. (1147 

Mayer, Joh, d., G. des Bistums Chur. 
2 Bde. '07—'14. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 18, 
32 f. Heugi. 11148 


Heller, J., Nördlinger Gotteshäuser. 
Nördl.: Beck. 20. III, 57 8. 0,60 M. (1149 
Schröder, A., G. d. Pfarrkirche u. des 
Schlosses zu Haunsheim (Jahrb. Hist. Ver. 
Dillingen 30, 120—43). 11150 
Wiedemann, E., Die Frühmesse zu 
Wendelstein. (Beitrr. z. bayr. Kirchen-. 
26, 69—814.) [1151 


| 


Bibliographie Nr. 1135—1200 


Weigel, H., Die Dt.ordenskomturei 
Rothenburg o. Tauber im Mittelalt. 
Ihre Entstehg., ihre wirtschaftl. u. 
kirchl. Bedeutg. u. ihr Niedergang im 
Kampf mit d. aufstreb. Reichsstadt. 
(= Qnell. u. Forsch. z. bayr. Kirchen- 
G.6.) Lpz.: Deichert. ’21. XVI, 166 8. 
45 M. 1152 

Rauscher, J., Die ältesten Prälikaturen 
ee (Bil. f. württ. AE 

Lauer, H., G. d. kath. Kirche in 
der Baar. Donauesch.: Danubiana. 2. 
VII, 8768. 24 M. [11% 


Bossert. @, Hausen ob Verena al 
Hohenkarpfische Patronatspfarrei 1513— Ira? 
(Bil. f. württ. Kirchen-G. 25, 195—212. [113 

Albert, P. P., Das 8. Martins- 
und Veitskirchlein zu Steinbach bei 
Mudau u. seine Meister (Freib. Dios. 
archiv N. F. 21, 107—654). [1156 

Stein, E. L., Die G. des Kollegiat- 
stiftes Jung- Sankt Peter zu Straß- 
burg i. E. von sein. Gründg. bis z. 
Ausbruch d. Reformat. Freib. i. Br.: 
Künzer. '20. XVI, 167S. 15 M. [1157 

Dechent, H., Kirchen-G.von Frank- 
furt a. M. seit d. Reformat. Bd. 2. 
Frankf.: Kesselring. ’21. VIII, 588 8. 
36 M. 1158 


Herrmann, F., Aus d. kirchl. Vergangenh. 
d. Dorfes Schwanheim an d. Bergstraße. 
Darmst.: 21. 44 S. 3 M. [1159 

Möller, W.. Die Kirchen zu Zwingenberg 
u. Ingenheim u. d. Kloster auf dem Heiligen- 
berg (Archiv f. hess. G. u. Altert. kde. N. F. 
13, 173—84). 4 11165 

Lager, D. Kirchen u. klösterl. Ge- 
nossenschaften Triers vor d. Säkulari- 
sation. Nach d. Aufzeichngn. v. Fr. T. 
Müller u. a. Quell. bearb. Trier: Lintz. 


20. IV, 268 S. 7 M. 1161 

Schäfer, K. H., Die kirchl. Altertümer 
d. Stadt Witzenhausen. Witzenh.: Weber. 
21. 65 S. 6 M. (= G. bll. f. Stadt u. Kreis 
Witzenh., Heft 1.) 1162 


Rhotert, J., D. Dompröpste u. Dom- 
dechanten d. vormals Osnabrücker Kapitels. 
Osnabr.: Wehberg. 20. 34 S. 1, % M. (116 


Gottlob, A., Das Volkmarser Pfarrwesen 
im Mittelalt. (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.- 
kde. (Westfal.) 78, 2, 31-64). 111 
Zuborn, W., Kirchen-G. d. Stadt Waren- 
dorf. I. s. 20, 1276. Rez.: Hist. Jahrb. d. 
Görresges. 41, 135 Löffler. 118» 
Borchmeyer, J., Das Großarchidiakonat 
Soest seit d. Reformat. (Zt. f. vaterl. G. u. 
Altert.kde. (Westfal.) 78, 2, 1-30). [116s 
Jensen, W., Das Kirchspiel Brokdori 
(1220—1920). (Heimatverein. d. Wilster- 
N 2.) Wilster: Schwarck. 20. 
3 


67 S. 
: lun: 
Behrmann, G., Die St. Petri - u. 
Paulikirche zu Bergedorf. Bergedorf: 
Köster & Wobbe. 21. 136 S. es 
4 | 116 


— n 


— è = — 


Geschichte einzelner Verhältnisse, 


Köhne, B., Die Kirche zu e a. 
Harz (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert. kde. 
M, 19). 11169 


Kastner, K., Kirchen-G. Schles. A 
1170 


hütte. 20. 59 8. 2,50 M. 70 
Morr, J., D. ehemals österreich. 
Anteil d. Diözese Breslau nach d. 


Visit.berr. d. 16. u. 17. Jhd. Teil 2: 
Teschener Kommissariat (2. Abschn.). 
(Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15, 
73—160.) [1171 
Skotnik, P., Die Entwicklig. d. 
kirchl. Verhältnisse im oberschles. 
Industriebezirk unter d. Breslauer 
Bischöfen (Aus Oberschles. Vergangenb. 
61—69). 1172 
Kaleschke, Gründg. d. ältesten 
Kirchen im Hauptamt Insterburg (Zt. 
d. Altert.ges. Insterburg 17, 911175 
1173 

Wiegand. F., 700 J. balt. Kirchen- 

G. Gütersloh: Bertelsmann. 21. 67 8. 
8 M. [1174 


Hoppe, Lit. zur Ordeus-G. (Alit- 
teil. aus d. hist. Lit. 49, 91—96). [1175 


Schenten, P., D. Mönchtum in d. alt- 
franz. Profandichtg. (12.-14. Jhd.). 
(Beitrr. z. G. d. alt. Möuchtums u. d. 
Bened. ordens. (Heft 7.) Münst.: Aschen- 
dorff. 19. XX, 124 S. 7,20 M. [1176 


Borne,F.van den, D.Franziskus-Forschg. 
in ihrer Entwicklg. dargestellt. 17. Rez.: 
Zt. f. Kirchen-G. 38, 400—3 K. Wenck. [1177 

Simon, A., L'ordre des Pénitentes de 
Ste. Marie-Madeleine en Allemagne au XIII. 
siècle. 18. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres- 
ges. 39, 797 f. Schnürer; Korr.bl. d. G.-Ver. 
67, +7f. Grotefend; Theol. Revue 18, 218—20 
Eubel. 11178 

Zack, A., Zum oo jahr. Jubiläum d. 
Pru inonstratenserordens (1120—1920). Fran- 
zisk. Stud. 7, 21852). 11179 

Grütsmacher, G., Zur Charakteristik d. 
Frömmigkeit d. Bened.regel (Harnack- 
Ehrung 212—18). [1180 

Butler, C., Benedictine Mouuchism. 
Studies in Benedictine life and Rule. Lon- 
don: 19. 8.20, 1246. Rez.: Stud. u. Mitteil. 
zur G. d. Bened.ordens 40, 370—72 Rothen- 
häuser ; Revue Bénédictine 32. 2327—37 ; Theol. 
Lit.-Zeit. 46, 3% Krüger, Revue historique 
136, 68—70 Jordan. [1181 

Dörholt, D. Predigerorden u. seine Theo- 
logie. s. 20, 1243. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 46, 
231 f. Lempp; Theol. Revue 17, 313f. Grab- 
mann: [1182 
Meyer, J., Liber de viris illustr. ordinis 
Praedicatorum. Hrsg. v. P. v. Loë. 18. 8. 
20, 124. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges. 
49, 798 f. Paulus. 1183 

Wilms, G. d. dt. Dominikanerinnen. Rez.: 
Theol Lit.-Zeit. 16, 232 f. Lempp. [1181 


+37 


Duhr, B., G. der Jesuiten in d. 
Ländern dter. Annie: Bd. 3: In d. 
2. Hälfte d. 17. Jhd. Münch.: Manz. 
21. 4°. XII. 923 S. 150 M. [1185 

Stoeckius, Untersuchgn. zur G. d. No- 
viziates in d. Ges. Jesu. s. Lo, 1250. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 41, 467 f. Ganschinietz; Theol. 
Revue 18, 27—29 Paulus. [1186 


Schönsteiner, F., D. kirchl. Freiheits- 
briefe d. Stifts Klosterneuburg. 16. Rez.: 
Theol Revue 17, 67—68 Schreiber. 11187 

Scheiwiler, A., G. des Chorstifts 
St. Pelagius zu Bischofzell im Mittel- 
alt. Zürich. Diss. S. 102 S. 


Rez.: Anz. f. schweizer. G. 18, 10—51 
Kallen. [1188 

Wind, S., Beitrr. zur G. d. ehe- 
mal. Frauenklosters in Attinghausen 
(Hist. Neuj.bl. f. d. J. 20... von Uri, 
45—68). — Ringholz, O., Uri u. Ein- 
siedeln (Ebd. 1—44). [1189 

Wüseher-Beechl, E.. D. Abtei Allerheilig. 
zu Schaffhausen. Von ihr. Ursprg. bis nach 
ibrer Säkularisierg. Basel: Krebs. '17. [1190 

Leistle, D., Die Abte d. S. Magnus- 
stifts in Füssen (Schluß), (Stud. u. 
Mitt. zur G. des Bened.ordens 40, 75 — 
118.) . [1191 

Lins, B., G. d. ehemal. Augustiner- 
u. jetzigen (unteren) Franzisk.-Klosters 
in Ingolstadt. (Sammelblatt d. hist. 
Ver. Ingolstadt 39.) Ingolst.: Gang- 
hofer. 20. VII, 183 S. 8 M. [1192 


Zak, A., Der Prämonstratenserorden im 
Bayern- u. Schwabenlande (Hist.-polit. BI. 
166, 443 19). [1193 

Zindel, F., D. Klösterlein Maria-Kem- 
mathen (Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 68— 


779. 1191 
Buchner, F. X., Zur G. des 9925 
maligen Franzisk.- Klosters auf dein 
Möning erberge. (Franzisk. Stud. 7, 
39— 74.) 1195 
Eubel, K., Die 700 jähr. Nieder- 
lassg. der Franzisk.- Minoriten zu 
Würzburg (Franzisk. Stud. 8, 1—47). 
[1196 

Lins, B., G. des Franzisk.-Klosters 

in Ingolstadt (Sammelbl. Hist. Ver. 
Ingolstadt 37. 1—115). [1197 
Rottenkolber, J., Stud. zur G. 
Stiftes Kempten. Die Abte von 1270 
—1523 (Stud. u. Mitteil. zur G. d. 
Bened.ordens 40, 1—42). [1198 
Schäfer, A., Die Orden des hl. 
Franz in Württemberg v. 1350—1517 
(Bll. f. württ. Kirchen-G. 24, 55—103). 
[1199 

Möhrle, H., Die Zisterzienser- 
2 Birnau bei Uberlingen am 
odensee. Uberlingen: Feyel. 20. 
92 S. 12 Taf. 6,50 M. 1200 


*38 


Neundörfer, D., Stud. z. ältesten 


G. des Klosters Lorsch (Arbeiten z. 
dt. Rechts- u. Verfassg.-G. 3). Berl.: 
Weidmann. 20. VIII. 112 8. 8 M. 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stifte. K. A. 12, 
445—50 Werminghoff. 11201 

Sillib,. R., Zur G. d. Augustinerklosters 
in Heidelberg (Neues Archiv f. G. d. Stadt 
Heidelb. 12, 18890). [1202 

Knetsch, C., Vom Kloster Berich im 
Ausgang d. Mittelalt. (Hess. Chronik 9 Nr. 
3 u. 4). 11203 

Kartele, J., Klöster u. Zünfte im alten 
Mainz (Franzisk. Stud. 8, 74—79). 1120 

Löhr, 6. M., Beitrr. zur G. d. 
Kölner Dominik.-Klosters im Mittel- 
alt. (Quell. u. Forsch. z. G. d. Domi- 
nik. ord. in Dtl. 15). Teil 1. Lpz.: 


40 —43). 


| 
| 


© berr. d. Klosters Oliva. 
preuß. G.-Ver. 20. 30—34, 11—46. 


Harrassowitz. 20. XV, 159 S. 20 M. 


' 1205 
Kühn, G., D. Immunität d. Abtei Gr.“ 
S. Martin zu Köln. 13. Rez.: Hist. Viertel- 
jsehr. 19, 552 f. Glitsch. [1206 

Schnogk, H., Stad. über d. Reihen- 
folge d. Abte u. Abtissinnen in d. 
ehemal. Herrlichkeit Burtscheid (Zt. 
d. Aachener G.-Ver. 41, 205—563). [1207 


Gaspers, J., Die Sakraments- 
bruderschaft von St. Foillan in Aachen, 
1521—1921. Aachen: Creutzer. 21. 
VI, 120 S. 30 M. 


Jesuitenordens in Livland (Si 
d. Ges. f. G. u. Altert. kde. zu iga, 
i 


Bibliographie Nr. 1201—1260. 


den (Aus Oberschles. Vergangenh. 
1216 

Sanermann, F., G.der Malteser- 
kommende Glatz von d. Hussitenzt. 
bis zum Verkauf an die Ges. Jesu 
(ca. 1420 — 1629). (Festschr. zu F. Volk- 
mars 75. Geburtstage 58—92.) (1217 


Waschinski, E., Bilder aus d. Leben 

å. ehemal. Posener Jesuitenklosters Hist. 
Monatsbll. f. d. Provinz Posen 19, 97—117.. 
; 1218 

Waschinski, E., Nachrr. aus d. visit 

I. Mitteil. d. West- 
[1219 
Roth, W., Die Dominikaner u. 
Franziskaner im Dt. - Ordenslande 
Preußen bis z. J. 1466. Königsb. Diss. 
19. 155 8. 3 
Heine, W., Miszellen zur G. d. 
ber 


14— 21, 94—116). — Fehre, E., 


vonica im Archiv d. Jesuitenordens in 


1208 


Schulze, Rad., Beitrr. zur G. d. 


Prämonstratenserklosters Klarholz 
1138—1803 (Zt. für vater. G. u. 
Altert.kde. Westf. 78, 1, 25—64). [1209 


Weining, R., Das freiweltl.-adel. 
Fräuleinstift Borchorst. V. d. Gründg. 
des Stifts 968 bis zu dess. nt 
1811. Münst.: Schöningh. 21. XVI, 
3528. 50M. [1210 

Wellstein, G., Das Zisterziense- 
rinnenkloster Herchen a. Sieg (Schluß). 
(Stud. u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 
40, 43—74). [1211 

Link, Hanna, D. geistl. Brüder- 
schaften d. dt. Mittelalt., insbes. die 
Lübecker Antoniusbrüderschaft (Zt. d. 
Ver. f. Lübeck. G. u. Alt.kde. 20, 
181 —269). [1212 

Francke. H. G., Das Nounenkloster d. 
glücksel. Maria Magdalena Prediger Ordens 
zu Weida in Thür. Mitteil. d. Ver. f. vogti. 
(i. u. Altert. kde. 30). , 11213 

Kloster, Das, Unser Lieben Frauen 
zu Magdeburg in Vergangenh. u. 
Gegenw. Festschr. zur Feier d. 900- 
jähr. Bestehens. Magdeb.: Selbstverlag. 
20. 278 8. 

Rez.: G. Il. f. Stadt u. Land Mugdeb. 50, 
105 Möllenberg. [1214 

Hoppe. W., Kloster Zinna. 11. 8. 15/16, 
oR. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 126 f. Cursch- 
manu. 8 [1215 

Klapper, Geistiges Leben bei d. 
Zisterziensermönchen im Kloster Rau- 


Rom. (Ebd. 26—31.) [1221 


Eubel, C., Hierarchia catholica medii 


aevi. 2. Aufl. 15. s. 19, 1487. Rez.: Revue 
d'histoire ecelesiastique 15. 5351—30 Essen. 
* 1125 


Browe, Die Kommunion in d. 
likan. Kirche d. Merowinger- u 
arolingerzeit (Theol. Quartalschr. 102, 

22—563, 133—565). [1223 
Paulus, N., Der Ablaß im Mittel- 

alter als Kulturfaktor. (1. Vereinaschr. 

d. Görresges. f. 1920.) Köln: Bachem. 

20. [1224 
Dausend, H., Die Bedeutg. der 

Urkden. für die G. der Liturgie. (Hist.- 

polit. Bil. 166, 571—95.) [1225 


Mohlberg, K., D. Aufgaben d. 
liturg. Forschg. in Dtl. Vors:hläge 
u. Anreggn. (Theol. Revue 17, 145 1220 

6 

Rentorff, Neuere Beitrr. z. liturgie- 
geschichtl. Forschg. (Theol. Lit.- Zt. 
45, 5—10.) [1227 

Schneider, Fed., Uber Kalendae 
Januariae u. Martiae im Mittelalter 
(Archiv f. Relig.wissensch. 20, 82 — 134. 

| [1228 

Richstätter, C., Die Herz-Jesu- 


Verehrg. d. dt. Mittelalters. 2 Bde. 19. 
Rez.: Theol. Revue 19, 265—6% Pelster. 


(1223 
Stingeder, F., G. der Schrift- 
predigt. E. Beitr. zur G. der Predigt. 
Paderb.: Schöningh. 20. XVI, 238 S. 


12 M. 
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2. 1f. 
Schian; Franzisk. Stud. 7, 2535—58 Pütz. [17% 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Watkins, O. D., A history of Pe- 
nance. London: Longmans, Green and 
Co. 20. 2 vol. XXIV, XIX, 775 8. 

Rez.: Anal. Bolland. 39. 361 f. H. Dele- 
have. 11231 
„ W., D. Anteil d. Franzisk.ordens 
an d. St. Josephsverehrg. in d. vortrident. 
Zeit (Franzisk. Stud. 8, 298—303). [1232 

Stückelberg, E. A., Bibliotheken 
u. Reliquien. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 35, 103— 5.) [1233 

Hennecke, E., Patrozinienforschg. 
(Zt. f. Kirchen-G. 38, 337—55). [1234 


Stäckelberg, E, A., Die ältesten Bilder 
schweizer. Heiliger (Anz. f. schweizer. 
Altert. kde. 21, 23758). [1235 

Beyschlag, Pfarrer als Zuchttierhalter 
(Beitrr. zur bayr. Kirchen-G. 28, 14—?4). 

[1236 

Chrzaszez, J., Ahblaß u. Kirmes in Ober- 

schles. (Aus Oberschles. Vergungenh. 87—93). 
i [1237 

Schäfer, K. H., Frühmittelalterl. 

Kirchenpatrozinien in Hessen (Fuldaer 


G.bll. 14, 97- 112). [1238 


Brachvogel, E., Die Chorkleidg. 
d. ermländ. Dom- u. Kollegiatstifts- 
herren (Zt. f. d. G. u. Altert.kde. Erm- 
lands 21, 103—29). [1239 


Lemmens, L., D. Heidenmissionen 

d. später. Mittelaſt. Festschr. z. 700- 
jähr. Jubil. d. Franzisk.miss. (1219— 
1919) Franzisk.-Stud.Beiheft5‘. Münst.: 
Aschendorff. 19. XI, 112 S. 4,80 M. 
[1240 


Anor, K., Das Luthervolk. E. Gang 
dureh d. G. seiner Frömmigkeit. 17. $. 19. 
1626. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 3505—57 


Kühn. 11211 

Fabricius, C., Vom Luthertum 
zum Sozialismus (Harnack Ehrung 
434 —50). 11242 


Grützmacher, R. H., Alt- u. Neu- 
protestantismus. E. geistes- u. theologie - 
Eeschichtl. Untersuchg. Lpz.: Deichert. 
20. XII. 119 8. 15 M. 

Rez.: Theol. Lit. bl. 12, 136 ff. Jelke; Hist. 
Zt. 125, 358 Köhler. 11213 

Kaftan, J., Philosophie des Pro- 
testantismus. E. Apologetik d. evang. 
Glaubens. Tüb.: Mohr. 17. VI. 412 8. 

Rez.: Hist. Zt. 122, 195 —- n W. er 

Graff, P., G. d. Auflösg. d. alten 
gottesdienstl. Formen in d. evang. Kirche 
Dtls. bis z. Eintritt d. Aufklärg. u. des 
Rationalismus. Gött.: Vandenhoeck & 
Ruprecht. 21. VIII, 478 S. 75 M. [1245 


Mahrholz, W., D. dte. Pietismus. 
E. Auswahl v. Zeugnissen, Urkden. u. 


39 


Bekenntnissen aus dem 17., 18. u. 19. 
Jhd. Eingel. u. hrsg. Berl.: Furche- 
verlag. 21. 456 8. 32 M. 1246 

Kißling, J. B., D. dte. Protestautis- 
mus. 1817—1917. 8. 20, 1324. Rez.: Hist. Zt. 
121, 513 f. Köhler; Dte. Lit.-Zeit. 41, 721-21 
Köhler; Theol. Lit.-Zeit. 15 Wendland. [1247 


Loesche, G., G. des Protestantismus 
in Osterreich. 2. stark verm. u. bis zur 
car fortgef. Aufl. (Jahrb. d. Ges. 
f. d. G. d. Protestantismus in Oster- 
reich 40/41, 1 —333). [1248 

Schelling, G. A., G. d. evang. 
Landeskirche d. Kantons St. Gallen. 
Lf. 2. St. Gallen. 18. IV, 97—267. 

[1249 

Schaufelberger, R., G. des eid- 
genöss. Bettages. Mit besond. Berück- 
sichtigg. d. reform. Kirche Zürichs. 
Zürich. Diss. 20. VI, 184 S. [1250 

Clauß, Untersuchgen. zur G. des 
Pietismus in d. Markgrafsch. Ansbach 
(Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26,97 — 189). 

[1251 

Bürckstämmer, D. ev. Kirchenpflege zu 
ae (Beitrr. z. bayr. a 

v. Kolb, G.. dur er. Gemeinda Lud ige 
burg (Bll. f. württ. Kirchen-G. 21, 2 

Eitle, E., Das evang. - theol. Se- 
minar in Urach von 1818 — 1920. Tüb.: 
Benz. 20. 88 8. ſ1254 

Fritz, F., Die Liebestätigkeit d. 
altwürtt. Pfarrhauses (Bil. f. württ. 
Kirchen-G. 25, 213—44). 1255 


Ruprecht, R.. D. Pietismus d. 15. Jhd. 
in d. hannov. Stammländern. . 20, 1332. 
Rez.: Zt. Hist. Ver. f. Niedersachs. NI. 337 — 
40; Theol. Lit.-Zeit. 15. 206 f. Steinmetz. [1256 

Danneil, H., D. Magdeburger Reformat.- 
jubelfestfeiern 1617, 1717. 1817, 1917 (G. pl. 
f. Stadt u. Land Magdeb. 53 51, 77— 10h. [1257 


Rosenkranz, A. E., G. d. dt. 
evangel. Kirche in Liverpool. (= Schrr. 
d. dt. Auslandsinstituts A 3). Stuttg. 
21, VIII, 224 S. 12 M. 1258 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 


Paulsen, F., G. d. gelehrten Unter- 
richts auf d. dt. Schulen u. Universi- 
täten vom Ausgang d. Mittelalt. bis 
z. Gegenwart. 3. erw. Aufl. hrsg. v. 
R. Lehmann. Bd. 2. Berl.: Vereinigg. 
wiss. Verleg. 21. XII, 834 S. 65 M. 

1259 

Kaufmann, G., Die dt. Universi- 
täten, ihre Entwicklg. vom 16.— 19. 
Jhd. (Hist. Vierteljschr. 20, 121 11260 

1260 


*40 


Borshak, C., Geschichtl. Grundlagen d. 
dt. Universitätsverfassg. (Dte. Rundschau 
182, 188— 200, 438—586). [1261 

Kaufmans, G., 2 kathol. u. 2 pro- 
test. Universitäten vom 16.—18. Jhd. 
(Sitz.ber.d.bayr. Akad. d. Wiss. Philos.- 
phil. u. hist. Kl. Jg. 20. Abt. 5.) 


63 S. 1262 

Müsebeck, E., Neue Veröffentlen. zur G. 
d. dt. Universitäten (Korr. bl. d. G.-Ver. 6, 
15-61). 11263 


Goldmann, A., Die Wiener Uni- 
versität 1519 — 1740. (S.-A. aus: „G. 
der Stadt Wien.“ hrsg. vom Altert.- 
ver. zu Wien, Bd. 6.) Wien: Holz- 
hausen. 18. V, 205 S. gr. 4°. 6 Taf. 
18 Il. [1264 

Ludewig, A., Vorarlberger an in- 
u. ausländ. Hochschulen vom Aus- 
gange d. 13. bis z. Mitte d. 17. Jhd. 
(Forsch. z. G. Vorarlb. u. Lichtensteins. 
Kulturgeschicht). Abteil.Bd.1). Stuttg.: 
Kohlhammer. 20. XXII, 331 S. 25 M. 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 121— 
2% Krieger. [1265 

Leube, M., G. d. Tübinger Stifts. 
T. 1. (= Bll. f. württ. Kirchen - G. 
Sonderheft 1.) 244 S. 21. 18 M. [1266 


Lenel, O., Die Universität Straß- 
burg 1621—1921. Gedenkrede. Freib.: 
Boltze. 21. 30 S. 3 M. [1267 

Veit, A. L., Aus der G. der Uni- 
versität zu Mainz 1477—1731 (Hist. 
Jahrb. 40, 106— 136). [1268 


Promotionsbuch, Das, der Artistenfakul- 


tät. Bearb. v. Keil. (Triersches Archiv. 
Ergzg.heft 16.1 17. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 
11. 177 Vigener. 11269 
Matrikel, Die, d. Univers. Köln. Bd. 2: 
1176— 1559. Beart. v. H. Keupen. 19. 8. 20, 
2191. Rez.: Lit. Zbl. 71. 206 G. Kaufmann. 
[1270 


Keußen, H.. Regesten u Auszüge zur G. 

d. Universität Köln 1388—1559. II. Orts-, Per- 
sonen u. Sachregist. Von Ph Nottbrock. 18 
s. 20, 2105. Rez.: Hist. Zt. 123, 07 Clemen. 
11271 

Ritschl, O., D. evangel.-theol. Fa- 
kultät zu Bonn in d. 1. Jhd. ihrer G. 
1819—1919. Bonn: Marcus & Weber' 9. 
VII. 119 S. 7 M. 1272 
Ring, W., G. d. Universität Duis- 
burg. Duisburg: Selbstverlag d. Stadt- 
verwaltg. 20. 257 8. [1273 
Kohfeldt, G., Rostocker Professoren 

u. Studenten im 18. Jhd. Schilderg. nach 
(ql. Akten u. nach zeitgendss. Berr. Rost.: 
Leopoldt. '19. 207 S. 7 Taf. 7 M. [1274 
Friedensbure, W., G. d. Universität 
Wittenberg. s. 19. 1682, Rez.: Hist. Zt. 121, 
287 - Frischeisen-Kohler. 11275 
Lenz, I., Freiheit u. Macht im Lichte 

d. Entwicklg. d Universität Berlin (Kleine 
hist. Schrr. 2, 258-7, 11276 


| 


Bibliographie Nr. 1261—1319. 


Watrikel, Die, der Alwertus-Universität 
zu Königsberg i. Pr. Bd 3. 8. '19, 1683. Rez.: 
Hist. Zt. 125, 547 f. Luschin-Ebengreuth. [1777 


Hesselbach, E., Die „dte.“ Schule 
im Mittelalt. (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. 
Unterrichts 10, 1—56). [1278 


Kalberer, W., Die Anfänge d. 
Schule d. Bened.ordens. Entstehg. Un- 
terricht u. Erziehgs. methode unter bes. 
Berücksichtigg. d. Klosters St. Gallen. 
Münch. Diss. 20. 62 S. [1279 


Laumann, J., Materialien zur G. d. 
elementar. Unterrichts in d. Geometrie 
im 16. Jhd. (Zt. f. G. d. Erziebg. u. d. 
Unterrichts 8/9, 87—118). [1280 


Müller, Clara, G. d. aargauischen Schul- 
wes. vor d. Glaubenstrenng. Diss. Freib. i. 
Ue. 17. 147 8. 11281 

Schaer - Bis, Die G. der Thuner Stadt- 
schulen (1266-1803). Berner Diss. 19. 1955. 


12 
Peter, I., Zur fränkischen Schul-. 
(Beitrr. z. bayr. Kirchen-. 26, 25— 20. [128 
Gd. ues humanist. Schulwesens in 
Württemberg. Hrsg. v. d. württ. Komm. 
f. Landes-G. Bd. 2: G. d. humanist. 
Schulwes. in den zu Beginn des 19. Jhd. 
württ. geword. Landesteilen v. 1559 — 
1805. 1. u. 2. Halbbd. Stuttg.: Kohl - 
hammer. 20. VII, 614 u. 615 — 1284 8. 
25 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 218 f. Schnell. [I 
Rhotert, J., Die Entwicklg d. kath. 
Volksschulwes. im Bistum Osnabrück. 
Osnabr.: Wehberg. 21. 82 S. M. 4,50. 
1285 
Wehrmann, M., Ein ae in 
Belgard 1611 (Monatsbl. d. Ges. f. ponnn. G. 
u. Altert. kde. '%0. 19f.) — Ders., Die Schul- 
zu Freienwalde i. J. 1742 (Ebd. f. — Ders., 
Altere Nachrr. von d. Schule in Kamin 
(Ebd. 3 ff.). — bers, Ein Wolgaster Schul- 
buch v. 1613 (Ebd. 36. 4128 
Klawitter, 100 J. preuß. Volks- 
schulpolit. in Oberschles. (Aus Ober- 
schles. Vergangenh. u. Gegenwart 1, 
41—56). l [1287 


Wiegendrucke u. Handschriften. 
Festgabe Konr. Haebler zum 60. Ge- 
burtstage dargebr. von J. Collijn u. 
a. Lpz.: Hiersemann. ’19. X, 2068. 
26 Taf. usw. 140M. Inhalt u. a.: E. 
Vouill&me, Nachtrr. zu d. Buchbänd- 
leranzeigen d. 15. Jhd. in getreuen Nach- 
bildg. hrsg. v. K. Burger. Ad. S ch mi dt, 
Baron Hüpsch in Köln als Inkunabeln- 
sammler u. Händler. J. Collijn, D. 
Wanderung eines Druckerzeichens. E. 
Cronus, Münster i. Westf. u. der Wie- 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


gendruck. P. Schwenke, Die Buch- 
biuder mit dem Lautenspieleru. Knoten. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 7—10 0 
Gardthausen, V., Handb. d. wissen- 
schaftl. Bibliothekskde. 2 Bde. Lpz.: 


Quelle & Meyer. 20. 239 u. 147 S. 48 M. 
Rez.: Hist. Zt. 125, 479—82 Willkomm. 
[1289 
Bibliothekskataloge, mittelalterl., Dtls. 
I. s. 19, 1730. Rez.: Theol. Revue 18, 20 — 
»3 Weyman; Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 13, 
s—41l Morin; Gött. Gel. Anz. 183, 246—52 
E. Schröder. . „11290 
Bıbliothekskatalog, Mittelalterl. Oster- 
reichs. I: Niederösterr. Bearb. v. Th. Gott- 
lieh. 15. Rez.: Hist. Vierteljahrschr. 19,513 
— 15 Leidinger. 11201 
Schettenloher, K., Das alte Buch. 2. 
verm. Aufl. Mit 106 Abb. (Bibl.f. Kunst- 
u. Antiquit.sammler 14) Berl.: Schmidt. 


21. 432 8. 45 M. [1292 


. _8ehottenloher, K., Buchwidmungsbilder 
in Handschrr. u. Frühdrucken (Zt. f. Bücher- 
freunde X. F. 12. 157 ff.). [1293 


Ludwig, V. O., Die Klosterneubur- 
ger Inkunabeln. (Jahrb. d. Stiftes Klo- 
sterneuburg VIII, 2) Wien: Braumüller. 
20. XXIII, 2473. 50 M. [1294 


Bihl, W., D. Katalog des P. Joh. Find- | 


ling vom J. 1533, dessen Schrr. u. Leben... 
e. Beitr. zur G. d. Ingolst. Franzisk.bibl. 
Sammelbl. Hist. Ver. Ingolst. 40). [1295 


v. Kolb, Die alte Konsistorialbibliothek 
(Bll. f. württ. Kirchen-G. 25, 187— 94). [1296 
Johne, E., Die Fürstl. Fürstenber- 
gische Hofbibliothek in Donaueschingen 
(Badische Heimat 8, 56 - 82). [1297 
Gab, J., Zur Schlettstadter Jesuiten- 


bibliothek (Anz. f. elsäss. Altert.kde. 3, 1106 
— 8). 


11295 
Löffler, Kl., Kölnische Bibliotheks- 
G. im Umriß. (Zt. d. dt. Ver. f. Buch- 
wes. u. Schrifttum 21, 32—46). [1299 


Fliegel, u., D. Dombibliothek zu Bres- 
lau im ausgehenden Mittelalt. S. 20, 1387. 
Rez.: Zt. dt. Ver. f. Buchwes. u. Schrifttum 
3, 37 ff. P. Lehmann. [1300 


Schöne, W., Zur G. u. Statistik 
des Zeitungswes. (Jabrbb. f. Nat. zk. 
u. Statist. 116, 426 —85.) [1801 

Gloël. H., Wetzlarer Wochenschrr. (Mit- 
teil. d. Wetzlarer G.-Ver. 7, 17—23.) [1302 
Körner, F., D. Zeitungswes. in 
Weimar 1734—1849. Ein Beitrr. z. 
Zeitungs-G. Lpz.: Reinicke. 20. VII, 
211 S. 12 M. [1803 

Resch, F., Die G. d. Zeitungswes. 
im Schönburgischen. S.-A. Glauchau: 
Pickenhahn 21. 68 S. [1304 

Neubauer, E., Beitrr. z. G. des 
Magdeb. Zeitungswes. (Gbll. f. Stadt 
u. Land Magdeb. 53/54, 63—76). 1805 


7 


41 


Oehlke, A., 100 J. Breslauer Zei- 
tung 1820/1920. Bresl. 20. VIII, 328 8. 
10,50 M. [1306 


‘ Troeltsch, E., Der Auf bau d. 
europ. Kultur-G. (Schmollers Jahrb. 
44, 633 ff.) [1307 


Rothacker, E., Einleitg. in die 
Geisteswis⸗sensch. Tüb.: Mohr.’20. X VI, 
288 8. 24 M. + 75%. 

Rez.: Lit. Zbl. 72. 50 f. Bauer. 

Barth, p., D. 
Soziologie. I. 2. Aufl. 15. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 19, 4181—83 Bernheim. [1309 

Barth, P., Q. der sozialpädagog. 
Idee (Sozialpädagog. Abende 2.) Berl.: 
Mittler. 20. 29S. 2M. [1310 

Below, d v., Was ist „Soziologie“? Eine 
Frage d. Universitätsunterrichts (Hochland 
16, 1, 550—55). 1311 
Bauer, W., D. Schlagwort als 
sozialpsychische u. geistesgeschichtl. 
Erscheing. (Hist. Zt. 122, 189—240). 

[1312 


` [1308 
Philosophie der G. als 


Bernheim, E., Mittelalt. Zeitanschaugn. 
in ihr. Einfluß auf Polit. u. G.schreibg. I. 
18. s. 20, 725. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 150 
—55 v. Martin; Theol. Lit.-Zeit. 45, 81 f. 
Lerche; Zt. f. Kirchen-G. 38, 423 f. Zschar- 
nack; Theol. Revue 19, 201—7 Bigelmair. 
[1313 
Overbeck, F., Vor-G. u. Jugend 
d. mittelalt. Scholastik. Aus d. Nachi. 
hrsg. v. C. A. Bernoulli. Basel: Schwabe. 
17. XII. 815 S. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 64—66 Leise- 
gang; Dte. Lit.-Zeit. 41, 32—35 Seeberg. [1314 
Verweyen, J. M., Die Philosophie 
d. Mittelalt. = G. d. Philosophie. Bd. 4). 
Berl.: Ver. wissenschaftl. Verleger. 21. 
X, 308 S. 35 M. [1315 
Petersen, P., G. d.aristotel. Philo- 
sophie im protestant. Dtl. Lpz.: Meiner. 
21. XII, 542 S. 100 M. [1316 


Borinski, K., Symbolik d. Mittel- 
alt. u. Werden d. Renaissance. An- 
merkgn. u. Zusätze zu K. Burdach, 
Rienzo u. d. geistige Wandlg. seiner 
Zeit (Zt. f. dte. Philol. 48, 459 75). 

[1817 


Friedrich, Fr., Versuch über d. 
Perioden d. Idee-G. d. Neuzeit u. ibr 
Verhältnis zur Vegeuwart (Hist. Zt. 
122, 1—43). [1318 

Stemplinger, E. u. Lamer, M., 
Dt.tum u. Antike iu ihrer Verknüpfg. 
nn Natur u. Geisteswelt 689). 20. 
120 S. 


Hist. Zt. 125, -h Iumisch. [1319 


*42 


Cassirer, E., Freiheit u. Form. 
Stud. zur dt. Geistes-G. Berl.: Cassirer. 
17. 575 8. a 

Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 50, 
160—373 J. Körner. [1320 

Dilthey, W., Gesammelte Schrr. 
Bd. 4. Lpz.: Teubner. '21. X, 583 S. 
38 M. 11921 


Rapp, A., Der dte. Gedanke, seine 
Eutwicklg. im polit. u. geistig. Leben 
seit d. 18. Jhd. (Bücherei d. Kultur u. 
G. 8. Bonn: Schroeder. 20. 373 8. 
22,50 M. [1322 


Bauer, W., Eintührg. in das Stu- 
dium d. G. Tüb.: Mohr. 21. XI, 395 S. 
96 M. [1323 

Ries, L., Historik, E. Organon geschichtl. 
Denkens u. Forschens. I. 12. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 475-1 Bernheim. [1324 

Paul, Herm., Aufgabe u. Methode 
d. G. wissensch. Berl.: Ver. wissensch. 
Verleger. 20. III, 57 S. 3,75 M. [1325 


Bernheim, E., Einleitg. in d. G.- 
wissensch. 2. neubearb. Aufl. (Sammlg. 
Göschen 270). Berl.: Ver. wissenschaftl. 
Verleger. 20. 174 S. 2,10 M. + 100%, 

| 1326 

Ritter, M., D.Eutwicklg.derti.wissensch. 
19. 8. 20. 1397. kez.: Hist. Vierteljschr. 
19.184 -89 Brinkmann; Hist. Jahrb. d. Gorres- 
ges. 40, 3133—44 König: Hist. Zt. 124, 75-85 
Oncken. [1377 

Rothacker, E., Neue Untersuchgn. 
über Bexriff u. Struktur d. „histor. 
Denkens“ (Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 16, 88—93). [1328 

Proesler, H., D. Problem einer 
Entwicklgs.-G. d. hist. Sinnes (Hist. 
Stud., hrsg. v. en 142). Berl.: 
Ebering. 20. 64 S. 6 M. 

Rez.: Hist. Zt. 124.517 Rosenzweig. [1329 

Kaphahn, F., Der Begriff u. die 
Formen d. hist. Schwelle (Festgabe f. 
G. Seeliger S. 219—40). 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 16, 191—9? Rothacker. [1330 

Brinkmann, C., Versuch ein. Ge- 
sellschaftswissensch. Münch.: Duucker 
& Humbl. 19. 138 S. 6 M. 

Rez.: Hist. Zt. 124. 485 —89 Ma, 

Litt, Th., G. u. Leben. Von d. 
Bildgs.aufgaben geschichtl. u. sprachl. 
Unterrichts. Lpz.: Teubner. 18. V, 
199 8. 

Rez.: Hist. Zt. 123, 86—90 v. Below. 11332 


Bibliographie Nr. 1320—1377. 


Brandenburg, E., D. materialist. 
G.auffassg., ihr Wesen u. ihre Wandlgu. 


Lpz.: Quelle & Meyer. 20. 66 S. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 338f. A. Walther. 


[1.533 
Goetz. W., Die dte. G.schreibg. d. letzten 


Jhds. u. die Nation. s. 20, 1403. Rez.: Lit. 
Zbl. 72, +f. Steffens. , 11 
Below, G. v., Die parteiamtl. neue 
G. auffassg. E. Beitr. z. Frage d. hist. 
Objektivität (Manns e Magaz. 
801). Langensalza: Beyer. 20. 86 S. 
3,40 M. + 80%. 
Rez.: Hist. Zt. 121. 519 Westphal. [13% 
Seeliger, Q., G. wissensch. u. Nation. 
Die Betrachtg. einer g. wissenschaftl. 
Polemik. (Hist. Vierteljschr. 20, er 
71). 1336 
Below. G. v., Die dte. G.schreibg. 2 d. 
Befreiuugskriegen bis zu unseren Tagen . 
18. 2591. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök. u. Statist. 
113, 564-66 Glagau. 11357 
Lenz, M., Die Bedeutg. d. dt. d.“ 
schreibg. seit d. Befreiungskriegen f. 
d. nationale Erziehg. (Kleine hist. Schrr. 
2, 275 — 95). [1338 


Lempicki, S. v., G. d. dt. Lit- 
wissensch. bis z. Ende d. 18. Jhd. Gött.: 
Vandenhoek & Ruprecht. 20. XII, 
469 S. 28 M. Gr 

Merker, P., Der Ausbau d. dt. 
Lit.-G. (Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. 
usw. 23, 63—88). 1340 
Merker, P., Neue Aufgaben d. dt 
Lit.-G. Lpz.: Teubner. 21. VI, 828. 
5 M. + 120%, [1341 

Goedeke, (rundriß zur G. d. dt. Dichte 


3. bzw. 2. Aufl. 12 ff. Rez.: Anz. f. dt. Alten. 
u. dte. Lit. 39. 113-18 Strauch. 1141: 


Aschner, S., G. d. dt. Lit. Bd. 1: 
Vom 9. Jhd. bis zu d. Staufern. (Germ. 
Stud., hrsg. v. Ebering. 6.) Berl. 
Ebering. 20. VII, 512 S. 28 M. [1343 

Fhrinmann, G., G. d. dt. Lit. bis 2. Ausg. 
d. Mittelalt. T. 1. 18. . 20. 1421. Bez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 11. 6-65, 95—96 Golther: 
Preuß. Jahrbb. 177. 11—15 Gürtler: Viertel- 
N t. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 216f. 10 5 
OW. 8 

Unwerth, W. v., u. Siebs, Th., 
G. d. dt. Lit. bis z. Mitte d. 11. Jod. 
(Grundriß d. dt. Lit.-G. 1). Berl.: Ver. 
wissenschaftl. Verleger. 20. IX, 261 8. 
22 M. 11365 

Scherer, W., G. d. dt. Lit. Mit 
e. Anhang: Die dte. Lit. v. Goethes 
Tode bis zur Gegenwart. Von O. Walzel. 
Berl.: Askar. Verlag. o. J. (18). 

Rez.: Litbl. f. germ. u. rom. Philol. #. 
211—23 Körner. 131 

Scherer, W. u. Walzel, 0., G. 4. 
dt. Lit. Mit e. Bibliographie von J. 
Körner. 3. Aufl. Berl.: Askan. Ver- 
lag. 21. XVI, 878. 75 M. [1347 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Borinski, K., G. d. dt. Lit. von d. 
Anfängen bis z. Gegenwart. Mit 165 
Bild. Bd. 1. 2. Stuttg.: Union. 21. 
XVI, 643; VIII, 673 S. 98 M. [1848 


Vogt, F. u. Koch, M., G. d. dt. Lit. 
v. d. ältesten Zeiten bis z. Gegenwart. 
4. neubearb. u. verm. Aufl. Bd. 3. Lpz.: 
Bibliogr. Inst. 20. VIII, 415 8. 1 M. 
1349 
Stammler,G. d. ndd. Lit.’20. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 815.) 128 8. 
Rez.: Jahrb. d. Ver. f. nd.dt. Sprach- 
forsch. 46, 79 f. Seelimann. [1350 
Kober, A. H., G. d. religiösen 
Dichtg. in Dtl. E. Beitr. z. Entwicklgs.- 
G. d. dt. Seele. Essen: Baedecker. 19. 
X, 384 S. 20 M. 


Säßmilch, H., D. latein. Vagi aD. | d. 18. n. 19. Jhd. 


d. 12. u. 13. Jhd. als Kulturerscheing. ! 
20, 1428. Rez.: Lit. Zbl. 71. 37f. F. Samen 
der; Hist. Zt. 122, 161 f. Hofmeister. [1352 


[1351 


Lit. 40, 9—6? Riemann. 


Walther, H., D. Streitgedicht in 


d. latein. Lit. d. Mittelalt. (Quell. u. 
Unters. z. latein. Philol. d. Mittelalt. 


V, 2.) Münch.: Beck. 20. 256 S. 25 M. 
Rez.: 


Lit. Zbl. 72. 214 f. Wolkan. 11353 


Sch wietering, J., Die Demuts- 


formel mittelhochdt. Dichter. (= Abhdlg. 


d. Ges. d. Wiss. zu Gött. Phil.-hist. 
ꝑKl. N. F. Bd. 17, 3). II, III, 89 8. 
7 M. [1854 


Texte, Dte., des Mittelalt., hrag. 
v.d. prenß. Akad. d. Wissensch. Bd. 27: 
Päpke, M., Das Marienleben d. Schweiz. 
Wernher, aus d. Heidelb. Handschrr. 
hrsg. Berl.: Weidmann. 20. XVIII, 
2878. 40 M. 1355 

Stammler, W., Die mittelnied. dt. 
geistl. Lit. (Neue Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. usw. 23, 114 — 44). [1356 

Stammier, W., D. dte. Hause u. 
d. dre. Lit. (Hans. Gbll. 25, 35—70). 


Krafft. 


zen in 


in d. dt. Dichtg. Bresl.: 


1357 
Müller-Freienfels, R., Gotische 


Formgebg. in d. dt. Lit. (Germ.- rom. 
Monatsschr. 8, 21 fl.). [1358 


Müller, B. v., Beitrr. zur Bibliographie 
d. dt. Diehtz. IV. Zu d. sogen. Volksbb. von 
Dr. Faust. N. F. 12, 
101-200. [1350 
Ermatinger, E., Die dte. Lyrik 
in ihrer geschichtl. Entwickl 


‚Zt. f. Bücherfreunde. 


der bis zur Gegenwart. 2 T. Lpz.: 
Teubner. 21. VI, 444 u. 311 S. 16 u 
12 M. + 100%, [1360 


Witkop, Ph., Die dt. Lyriker von 


Luther bis Nitzsche. Bd. 1. 2. veränd. 
Aufl. Lpz.: Teubner. 21, IV. 271 8. 
14 M. + 100%. 1361 


| 


43 


Wittner, 0., Dte. Lit.-G. vom 
westfäl. Frieden bis zum Ausbruch d. 
Weltkrieges. Bd. 1. Dresd.: Kaden. 
20. III, 411 8. 80 M. 1862 


Price, L. M., English-German lite- 
rary influence. Bibliography and sur- 
vey. Berkeley: Univ. of California 
Press. 19 / 20. 616 8. [1363 


Klaiber, Th., Die dte. Selbstbio- 


| grapte, RE d.eigenen Lebens, 


. v. Her- 


emoiren, Tagebb. Stuttg.: Metzler. 
21. VIII, 358 S. 35 M. [1364 
Mahrhoiz, W. 5 Dte. Selbstbekenntnisse. 


20, 1433. Rez.: Preuß. Jahrbb. 180, 143 — 
45 Stecher; Hist. Zt. 121, 340 v. Grolman. [1365 


Touaillon, Chr., D. dte. Frauenroman d. 

18. Jhd. 18. Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. 
[1366 
Findlinge. Briefe zur dt. Lit.-G. 
Lpz.: Fromme. 21. 
768. 36 M. (= Euphorion. 6.4136 
1367 

Oehlke, W., Die dte. Lit. seit 
Goethes Tode u. ihre Grundlagen dar- 
gest. Halle: Niemeyer. 21. XI, 711 8. 
60 M. [1368 


Csaki, R., Vorbericht zu ein. G. 
d.dt. Lit.inSiebenbürgen. Hermannst.: 
20. 118 S. 1369 


Leuzinger, P., Balladen u. Roman- 
d. Schweiz vor Conr. Ferd. 
Meyer. Zürich. Diss. 19. 255 S. [1370 


Bertram, E., Le genie du Rhin. 
Anmerkgn. zu e. akad. Vortragsreihe 
von M. Barrös (Die Westmark 1, 542 — 
68). [1371 

Reiter, H., Niederdt. Gelegenheitsge- 
dichte d. 17. n. 18. Jhd. aus Niedersachsen 
(Zt. f. dte. Mundarten '21, 52—61). [1372 

Hillebrand, L., Das Riesengebirge 
Hirt. 22. 


183 S. 22 M. [1373 


Öron bacher, K., Der dte. Bürger 
im Literaturspiegel von Lessing bis 


Sternheim. Münch.: u 

20. 146 S. 7 M. [13 
Götze, A., Vom dten. Volkslied. 

Freib. i. Br.: on 21. 122 S. 15 M. 


1875 
Moser, H. J., G. d. dt. Musik. Bd. 1: 
Bis z. Beginn d. 30 jähr. Krieges. Stuttg.: 


Cotta. 20. XVI, 519 S. 50 M. [1376 
Netti, P., Aus Egers musikal. Ver- 
gang enheit (Mitteil. Ver. tr. d. Dt. in Böh- 


men 58, 26T. [1377 


*44 


‘Morian, W., Basels Musikleben im 
19. Jhd. Basel: Helb. & Lichtenh. 20. 
XI, 238 S. 6 fr. [1378 

Befarät, E., Bibliographische Beitrr. zur 
Baseler Musik-G. (Basler Jahrb. 20, ir 
[137 

Stein, F., G. d. Musikwesens in 
Heidelberg bis z. Ende d. 18. Jhd. 
Heidelb.: Koester. 21. 1518. 6M. 

| [1880 

Schmitz-Bonn, A., Archirstud. über 
d. musikal. Bestrebgn. d. Kölner Je- 
suiten im 17. Jhd. (Archiv f. Musik- 
wissensch. 8, 42 fl.). [1381 

Meysenbug, Frhr. v., Beitrr. zur G. 
musikal. u. theatral. Lebens in Detmold 
(Mitteil. aus d. lipp. G. u. Landeskde. 11, 
SR 118). 11382 

Pembaur, K., 3 Jhde. Kirchen- 
musik am sächs. Hofe. Dresd.: Stengel. 
36 S. 8 Taf. 6 M. [1383 

Aber, A., Die Pflege d. Musik 
unter d. Wettinern u. wett. Ernestinern. 
Bis zur Auflösg. d. Weimarer Hof- 
kapelle 1662. Lpz.: Siegel. 21. 184 8. 
30 U. 1384 

Schering, å., Die Leipziger Ratsmusik 
von 1650—1775 (Archiv f. Musikwissensch. 3, 
17 ff.). [1385 

Küan,W.. Die Musikantenzunft in Danzig 
(Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 46-52). 

[1386 

Minor, J., Aus d. alten u. neuen 
Burgtheater (Aamalthea-Bücherei 16 u. 
17). Wien: Amalthea-Verlag. 20. VII. 
258 S. 28 M. , o 

Tulla, A., Kleine Bausteine zur Biblio- 
graphie d. Wiener dt. Theaters im 18 Jhd. 
11. iu. (Zt. f. Bücherfreunde N.F. 11, 83 bis 
87, 249 fl.). [1383 

Becker, W. J., Gesammelte Beitrr. z. 
Lit.- u. Theater-G. von Coblenz. Cobl.: 
Krabben. 20. 47 8. 14M. [1349 


Woermann, K., G. der Kunst aller 


Zeiten u. Völker. 2. neubearb. u. verw. 
Aufl. Bd. 5: Die Kunst d. mittler. Neu- 
zeit v. 1550—1750. Lpz.: Bibliogr. Inst. 
20. XII, 516 S. 56 Taf. usw. 80 M 
Rez. v. Bd. 1 u. 2: Hist. Zt. 122. 490 bis 
95 Gronau. 11390 
Dehio, G., G. d. dt. Kunst. Bd. 1. 
T. 1 u. 2. Bd. 2. Berl.: Ver. wissenschaftl. 
Verleger. 19. 21. (Text- bzw. Abbild. 
bde.). 
` Rez. von Bd. 1 bzw. 2: Dte. Lit.-Zeit. 
11. 217— 23 Woermann: Hist. Zt. 123. 81—85 
Neumann; Dte. Lit.-Zeit. 12, 611-45 Wölfflin ; 
Preuß. Jahrbb. 181. 91—93 Pinder; Monats- 
hefte f. Kunstwissensch. 13, 3160—19 Gersten- 
berg. Fap [1391 
Leidinger, d., Miniaturen aus 
Handschrr. d. bayer. Staatsbibliothek. 
Bd.6: Evangeliariumaus d. Domschatze 
zu Bamberg. Münch.: Riehn & Rensch. 
21. 37 S. 23 Taf. 125 M. [1392 


| 


Bibliographie Nr. 1378—1436. 


Leidinger, G., Meisterwerke d. 
Buchmalerei. Aus Handschrr. d. bayer. 
Staatsbibliothek München ausgew. u. 
hrsg. Münch.: Schmidt. ’20. 50 farb. 
Taf. n. 33 S. 52,5 , 40, f em. Subskr.-Pr. 
1475 M + 10%. [1393 


Reitlechner, 6., Beitrr. zur kirchl. 
Bilderkde. Mit besond. Bezug auf d. 
Klöster d. Bened.-u.Zister.ordenıM- Zy 
(Stud. u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 
40, 193—242). [1394 


Baum, J., Dte. Bildwerke d. 10. 
bis 18. Jhd. (Kataloge d. Kgl. Alter- 
tümersammlg. in Stuttgart 8) Stutte.: 
Dte. Verlagsanst. 17. XII, 392 S. 476 
Abb. 20 Taf. 75 M. 

Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrli. N. F. %5, 
41-75. [1345 

Museen, Staatliche, zu Berlin. Die 
Zeichngn. alter Meister im Kupferstich- 
kabinett. Bock, E., Die dt. Meister. 
Beschreib.- Verzeichnissämtl.Zeichngn. 
2 Bde. Text- u. Tafelbd. Berl.: Bard. 
21. VII, 375 S. 193 Taf. 450 M. [1896 


Hagen, O., Dt. Sehen. Mit 64 Taf. 
Münch.: Piper. 20. 18 M. 


Rez.: Monatshefte f. Kunst wissensch. 13, 

311 f. P. F. Schmidt. 41207 
Brinckmann, A. E., Dte. Stadtbau - 
kunst in d. Vergangenh. 2. erw. Aufl. 
Mit 136 Abb. u. 8 Taf. Frankf. a. M.: 
Frankf. Verlagsanst. 21. VI, 199 S. 
40 M. [1398 


Jessen, P., Der Ornamentstich. G. 
der Vorlagen d. Kunsthandwerks seit 
d. Mittelalt. Berl.: Verlag f. Kunst- 
wissensch. 20. 384 S. 223 Abb. 90 M. 

1399 

Rosenberg, M., G. der Goldschmie- 
dekunst auf techn. Grundlage. Zellen- 
schmelz.1.Entstehg. 2. Technik. Frankf. 
a. M.: Baer. 21. 36% 26,5 em. XI, 808. 
99 Abb. 460 M. [1400 


Schlosser, J., Die dt. Reichsklei- 
nodien, beschrieben. Mit 46 Abb. Wien: 
Schroll. 20. 81 S. 10 M. [1401 


— 


— 


Schultze, V., Gruudrib d. christl. Archa- 
ologie. Münch.: Beck. 19. VIII, 1598.—Sybel, 
L. v., Frühehristl. Kunst. Leitfaden ihrer Ent- 
wieklg. Münch. '20. — Strzygowski, J., Ur- 
spr. d. christl. Kirchenkunst. Lpz.: Hinrichs. 
20. XI. 201 8. 36 Taf. — Achells, f., Der Ent- 


wicklgs.gang d. altchristl. Kunst. Lpz.: 
Quelle & Never. 19. Rez.: Zt. f. Kirchen-. 
N. F. 2, 196 — 200 Stuhlfauth. [142 


Becker, F., Mittelalterl. Kunstwerke in 

d. Sammler. d. Dt. Gesellschaft. Mit 21 Taf. 
(Mitteil. d. Dt. Ges. in Leipzig 11, 3. 3-23. 
E ELISS 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Schmitz, H., Die Gotik im dten. 
Kunst- u. Geistesleben. Berl.: Verlag 


f. Kunstwissensch. 21. 261 S. 110 Abb. 
1404 


75 M. 
Pinder, W., D. dichterische Wurzel 
der Pietà (Repertor. f. Kunstwissensch. 


42, 145—63). er 


Saner, J., Die spätmittelalterl. 
Kreuzi sdarstellgn. (Ehrengabe dt. 
Wissensch. 337 — 66). 1406 

Zoege v. Manteuffel, K., D. dte. 
Holzschnitt. Sein Aufstieg im 15. Jhd. 
u. seine große Blüte in d. 1. Hälfte d. 
16. Jhd. Mit 77 Abb. Münch.: Schmidt. 
21. 128 S. 18 M. [1407 

Berling, K., Altes Zinn (Biblioth. 
f. Kunst u. Antiquit.sammler 16) Berl.: 
R. C. Schmidt. '19. 

Rez.: Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 20, 337 — 40 Warucke. [14108 

Brinckmann, A. E., Barockskulp- 
tur. Entwickl.-G. d. Skulptur in d. rom. 
u. germ. Ländern seit Michelangelo bis 
z. 18. Jhd. T. 1. (Handb. d. Kunst- 
wissensch.). Neubabelsberg: Athenaion. 
20. VIII, 212 S8. 222 Abb. 68,90 M. [1409 

Schlosser, J., Materialien z. Quel- 
lenkde. d. Kunst-G. 7. Heft: D. G. 
schreibg. des Barocks u. des Klassizis- 
mus 1 d. Akad. d. Wissensch. 
in Wien. Phil.-hist. Kl. Bd. 195. Abh. 8) 
79 8. i [1410 

Weisbach, W., Der Barock als Kunst 
d. G formation. Berl.: Cassirer. 
21. VII, 282 S. m. Abb. 80 M. [1411 

Glück, H., Kunst u. Künstler an 
d. Höfen d. 16.— 18. Jhd. u. d. Bedeutg. 
d. Osmanen f. d. europ. Kunst (Hist. 
BU. 1. 803 — 255. [1412 

Waetzoldt, W., Dte. Kunsthisto- 
Tiker von Sandrart bis Rumohr. Lpz.: 
Seemann. 21. 333 S. 45 M. [1413 

Justi, L., Dte. Malkunst im 19. 
Jhd. E. Führer durch d. Nationalga- 
lerie. Mit 100 Abb. Berl.: Bard. 21. 
371 S. 90 M. [1414 


Tietze-Conrat, E., Österreichs Ba- 
rockplastik: Mit 97 Abb. Wien: Schroll. 
20. 144 S. 35 M. [1415 

Gaby, R., D. Hochaltar d. Michaeliskirche 
zu Wien. — Frey, b., D. Landhaussaal in 
Wien (Mitteil. Ver. f. G. d. Stadt Wien 1). 

11116 

Paaker, F., Das Augustiner Chorherrn- 
stift Klosterneuburg in Niederösterr. 1. Die 
imittelalt. Klosteranlage. 2. Die Stiftskirche. 
(Österr. Kunstbb. 11, 12). Wien: Hölzel. ’21, 
13 u. 18 S. je 10 Taf. je 12 M. 11417 

Riegl, A., Salzburgs Stellg. in d. 
Kunst-G. (Osterr. Kunstbb. 18). Wien: 
Hölzel. 21. 26 S. 10 Taf. 12 M. [1418 


— 


45 


„ Martia, F., Die Salzburger Residenz. 
ls Kunstbb. 20). Wien: Hölzel. 21. 16 
S. 10 Taf. 12 M. 11419 
 Schuerich, 4., Maria Saal in Kärnten 
(Österr. Kunstbb. 16). Wien: Hölzel. 16 S. 
10 Taf. 12 M. [1420 
| Guby, R., Die Stiftskirchen zuWilhering 
u. Engelszell (Jahrb. d. Kunsthist. Inst. Wien. 
18, 76—84). 11121 
Hammer, H., D. baugeschichtl. 
Entwicklg. Innsbrucks (Forsch. u. Mit- 
teil. z. G. Tirols u. Voralb. 16/17, 58 
— 109, 1422 
Fuchs, W. P., D. Ursprg. u. d. Entwickle. 

d. Sog. Voralberger Münsterschemas (Württ. 
Vierteljhefte f. Landes-G. 28, 67.750. [1423 
e B., Die monumentalen Ge- 
mäldefolgen d. Domes zu Gurk. (Osterr. 
Kunstbb. 15). Wien: Hölzel. 21. 148. 10 Taf. 
12 M. 11121 
Neuwirth, J., Künstler. Beziehgn. Nord- 
böhmens zum anstoßenden dt. Nuchbarge- 
biet (Ehrergabe dt. Wissensch. 445 — 54). [1425 


Stuckert,C., DieMiniaturenschätze 
d. Ministerial- u. Stadtbiblioth. Schaff- 
hausen (Anz. f. schweizer. Altert.kde. 
28, 182—44). [1426 
| Lehman, B., Zur G. der Keramik in d. 
Schweiz (Anz. f. schweizer. Altert. kde 22. 
33 ff.). 11127 
Escher, K., Die Bild werke d. Baseler 
Münsters im Lichte d. neuesten Forschgu. 
(Anz. f. Schweizer. Altert. kde. 22, 120 
— 33). 1428 
Escher, K. Der Skulpturenzyklus 
im Chor des Basler Münsters u. seine 
Deutg. (Basler Zt. f. G. u. Altert. kde. 
19, 165 — 74). [1429 

Schlatter, R., Baugeschichtl. über d. 


Stadtbefestigungen v Solothurn. Solothurn: 
Gaßınann. 21. II, 66 8. 7,50 Fr. RESI 


Morgenthaler, H., Bern u. die Holzspar- 
kunst (Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18, 93 bis 
105). i i [1431 

Buß, E., Die Kunst im Glarner- 
land v. d. ältesten Zeiten bis z. Gegen- 
20. 159 8. 

[1432 


wart. Glarus: Bäschlin. 
6 Fr. 


Hauttmann, M., G. d. kirchl. Bau- 
kunst in Bayern, Schwaben u. Franken 
1550—1780. Mit 105 Taf.-u.90 Textabb. 
Münch.: Verlag f. prakt. Kunstwissen- 
sch. 21. 40. 273 S. 130 M. 1433 


Bendel, F. J., Die Reliquienschätze d. 
Klosterkirche zu Hiersau (Stud. u. Mitteil. 
zur G. d. Bened.ordens 10, 256-59). [1134 

Fink, W., Die Mettener Stiftskirche, 
ihre G. u. ihre Kunst. Progr. Metten. 
20. 84 S. 1435 

Karlinger, H., Die hochrom. Wand- 
malerei in Regensburg. (Einzeldarstel- 
lgn. z. süddt. Kunst 1). Münch.: Schmidt. 


20. 84 S. m. Abb. 60 M. [1486 


46 


Kitt, K., Die gotischen Madonnen- 
statuen in Unterfranken. Würzb. Diss. 
19. 59 8. [1437 


Hintze, E., Nürnberger Ziun. Mit 
84 Taf. Lpz.: Klinkbardt & Biermann. 
21. VIII, 22 S. 180 M. [1438 


Hintze, k., Nürnberger Zinn (Der Ci- 
cerone 12, 577—83, 611-15). [1439 
Hintze, E., Nürnberger Zinngießer. 
Mit 341 Abb. Lpz.: Hiersemann. 21. 
VIII, 1758. 4°. 120M. — Ders., Sächs. 
Zinngießer. Mit 1531 Abb. Ebd. 21. 
XI, 345 S. 140 M. 1I144⁰0 
Rüchert, d., Beitrr. zur Kunsttopogra- 
pire des Bezirksamts Dillingen (Jahrb. Hist. 
‘er. Dillingen 30, 95—119). 11441 
Traber, F. X., Die Grabkapelle d. letzten 
Abtes v. Hl. Kreuz in Donauwörth. (Stud. 
u. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 40, 260 — 
62.) 11442 
Von werden, F., Die ehemalige Peters- 
kirche in Eichstätt (Sammelbl. Hist. Ver. 
Eichstätt 33, 5—28). [1443 
Mitterwieser u. Ehrenwirth, 
Landshuts Kunstdenkmäler. Die Lands- 
buter Klöster vor d. Säkularisation. 
Vortr. Landshut: Thomann. 20. 80 S. 
8,60 M. |1444 
Memminger, Th., Würzburgs 
Straßen u. Bauten. 2. verb. u. verm. 
Aufl. Würzburg: Memminger. 21. 481 
S. 13 M. [1445 


Kautzsch, R., Die Kunstdenkmäler 
in Wimpfen am Neckar. Wimpfen. 20. 
VI. 134S. 5 M. [1446 

Weise, G., Die got. Holzplastik 
um Rottenburg, Horb u. Hechingen. 
T. 1. Tübing.: Fischer. 21. 207 S. 61 
Abb. 50 M. [1447 


Klein, J., Die Gedankeuwelt im 
Salemer Münster. Eine Beschreibg. u. 
Erklärg. d. Bilder im Münster d. ehe- 
mal. Zisterz. Reichsabtei nach d. theol. 
hist. Inhalt. Überlingen: Feyel. 21. 
IV. 166 8. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36. 487 
— % Feurstein. [1448 
Beriuger, J. A., Die Kiünstlerfamilie 
Kobell (Zt. f. bild. Kunst 54. 1—18). 11449 
Huffschmid, W.. Die Heiliggeistkirche in 
Heidelberg als Begräbnisstatte bis 1693 (N. 
Archiv f. G. d. Stadt Heidelb, 12, 191-213). 
(1450 
Edelmaier, R., Zur Bau-G. d. Hei- 
delberger Schlosses. Grundlagen d. Ge- 
staltg. d. Ottheinrichbaues (Mitteil. z. 
G. d. Heidelberg. Schlosses 7, 1—34). 
[1451 
Riff, A., L'orfèvrerie étain Stras- 
bourgeoise (Anz. f. elsäss. Altert. kde. 3, 
10 1185). [1152 


Bibliographie Nr. 1437—1495. 


Weise, G., Stud. über Denkmäler 
rom. Plastik am Oberrh. (Monatshefte 
f. Kunstwissensch. 13, 1—18). [1453 


Ring. d., Niederl. Kunst d. 15. u. 16. 
Jhd. Fortschritte d. Forschg. 1914—1% In- 
ternat. Monatsschr. 15, 85 - 98). 11451 

Schmarsow, A., Zur G. d. altniederländ. 
Malerei (Repertor. f. Kunstwissensch. 42. 
263—72). , (1455 

Hofstede de Groot, C., Künstler. 
Beziehgn. zwischen Holland u. Dtl. im 
17. Jhd. (Zt. f. bild. Kunst 55, 3—10). 

1456 


Ciemen, P., Die rom. Monumentalma- 
lerei d. Rheinlande. ’16. 8. 19, 1851. Rez.: 
Monatshefte für Kunstwissensch. 13, 1165—15 
Goldschmidt. {1457 

Lüthgen,E., Rhein. Kunst d. Mittel- 
alt. aus Kölner Privatbesitz. Mit 107 
Abb. Bonn: Schroeder. 21. VIII, III 
S. 30 M. [1458 


Hanptmann, C., Die Münsterkirche in 


Bonn u. ihr Kreuzgang. Bonn: Rhenania- 
verlag. 15. 468 Rez.: Theol. Revue 15, 
132—341 Neuß. [119 


Bisegger, H. E. „Das Krämvier- 
tel in Aachen“ nach d. grossen Brand 
bis z. preuß. Zeit, 1656 bis nach 1815, 
e. archit.- hist. Bearbeitg. dieses Ge- 
bietes (Aachener Beitrr. für Bau-G. u. 
Heimatkunst 1) Aachen: ‘Creutzer V, 
119S. 18 Abb. u. 10 Taf. 20. 15 M. [1460 


Klapheck, R., Die Baukunst am 
Niederrhein (Veröffentlichen. d. Kunst- 
vereins f. d. Rheinlande u. Westfalen) 
Bd. 1: Von d. Baukunst d. Mittelalt. 
bis z. Ausg. d. 17. Jhd. Düsseldorf, 
Kunstverein, '15/’16. 4°. 342 S. Bd. 2: 
Von Jan Wellen u. d. Baukunst d. Jhd. 
Karl Theod. v. d. Pfalz. Berlin: Was- 
muth. 19. 40. 258 8. 

Rez.: Zt d. Aachener G.-Ver. 41, 3 —5 
Huyskens. 11161 

Weiß, d., Beit rr. z. Bau-G. d. Stiftskirche 
zu Hersfeld. (Jahrb. d. Denkmalspflege im 
Reg. bez. Kassel. Sonderheft 1) Marburg: 
Elwert. 20. 24 S. 9 Taf. 10 M. (14? 


Weißgerber, O., Die baugeschichtl. Ent- 
wicklg. d. Alten Paulinum zu Münster i. W. 
(-Westfalen Sonderheft 2). Münster: Coppen- 
rath. 21. 388. Mit 10 Taf. 28 M. (18 


Much, H., Norddte. Backsteingotik. 
E. Heimatb. 3. Aufl. Braunschw. 19. 
48 S. 87 Taf. — Rosenthal, d., Lü- 
becker Gotik. Streifzüge durch Lübecks 
altdte. Kunst. Heft 1. Lüb. 21. 

Rez.: Hans. Gbll. 26. 211—13 Rörig. [141 

Fischer, Kurt, D. St. Annenkloster 
zu Lübeck. E. Beitr. z. Kunst-G. 
Lübecks (Zt. d. Ver. f. Lübeck G. u. 
Altert.kde. 20, 271— 802). [1465 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


v. Lütgendorf, W., Lübecker Briefmaler, 
. u Kartenmacher. (Mitteil. 
Ver. f. Lübeck. G. u. Altert. kde. 11, 101— 
34). [1166 

Hartlaub, G. F., Zur nania 
Kunst. d. Mittelalt. iI. (Zt. f. bild. 
Kunst 55, 57—72.) [1467 


Tack, P., D. Tonfries ain alten Rathaus 
(Hannov. Gh. 23, 13—59). [1468 
Sauermann, E., Alt-Schleswig- 
Holstein u. d. freie u. Hansestadt Lü- 
beck. Heim. Bau- u. Raumkunst aus 
5 Jhd. Berl.: Verlag f. Kunstwissensch. 
20. XVI, 178 S. 75 M. [1469 
Lorenz, A. F., Die Universitäts- 
ebäude zu Rostock u. ihre G. Rost.: 
opoldt. 19. 80 S. 84 Abb. 5 M. 


11470 


Mälier, Led.. D. Franziskanerkirche zu 
Worbis (Franzisk. Stud. 7, 30—38). 11471 


Honbach, Die weimarische Künstler- 
familie Richter (1612—1768). (Korr. bl. d. G.- 
ver. 69, 112—22.) 11472 

Ahrendts, F., Die bauliche Entwickl 
Arnstadts his in d. 15. Jhd. (Alt-Arnstadt 
5, 59—102). [1473 

Seidlitz, W. v., Die Kunst in 
Dresden vom Mittelalt. bis zur Neu- 
zeit. Buch 1—3 (1464—1625). 424 8. 
u. Taf. usw. Dresd.: v. Baensch Stiftg. 
20. 21. 

Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 42, 1386—59 Woer- 
mann 11471 


Plaul, R., Die Stuckdecken in 
Sachsen. Ihre geschichtl. Entwicklg. 
u. ihre künstler. Bedeutg. Berl.: 
Zirkel. 20. VI, 74 S. Fol. 20 M. 

Rez.: N. Archiv f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 42. 143 f. Müller. 11475 
Ermisch, H. G., Sächsische Rat- 
häuser. Beitrr. z. * G. d. Rat- u 
Kaufhausbauten aus d. Gebiet n 
Saale u. Neiße. Borna: Noske. 20. 
VIII, 156 S. 136 Abb. 25 Taf. 8 M. 


Rez.: N. Archiv f. Sächs. G. 41, 328—32. 
11476 


Röttinger, H., Beitrr. zur G. d. 
sächs. Holzschnitts (Stud. z. dt. Kunst- 
G. 213). Straßb.: Heitz. 21. 104 S. 
12 Abb. 30M. 1477 


Langer, Uber 3 Kunstwerke d. Marien- 
kirche zu Zwickau Mitteil. Altert.-Ver. 
Zwickau 12, 75—101). [1478 

Plathuer, Cao Zur Bau-G. d. Klosters 
auf d. Petersberge (Thür.-Sächs. Zt. f. G. 
u. Kunst 10, 66-93, 11. 1—36). [1479 

Honbauer, E., Zur G. d. Magdeburger 
Doms (Gbll. f. Stadt u. Land Magdeb. 34/5 
122— 25). — Greischel, W. 11e, J. u. S. 
Denis (Ebd. 116—19). — Kohte D. Lieb- 
franenkirche in Magdeb. (Ebd. 10 21). [1480 


| 


Der 


Fredrich, C., Die ehemalige Ma- 


rienkirche zu Stettin u. ihr Besitz. II. 
(Balt. Stud. N. F. 23, 1—60). 


1481 


plastik von i 


47 


Die Breslauer Holz- 
en en bis zum 

d. weichen Stils. Bresl. Diss. 
20. (Auszug). [1482 


Kuötel, P., Von dter. Kunst in Ober- 
schlesien (Aus Oberschles. Vergangenh. 36 — 
179 — Bretschneider, P., Kunstwerke ober- 
schles. Ursprungs in Wartha (Ebd. 47—31). 

[1483 


Knötel, P., Die Entwicklig. d. 
Hedwigtypus in d. schles. Kunst (Zt. 
d. Ver. f. G. Schles. 55, 17—28). [1484 


Buffert. D. Andreas v. Jerinsche Stift 
für adelige Knaben oder „Haus d.hl. Andreas” 
in Neiße (Jahresber. d. Neißer Kunst- u. 
Altert.-Ver. 22, 19—23). 11485 

Schmid, B., Die Miniaturmalereien 
d. Elbinger Wiesenbuches (Elbinger 
Jahrb. 1, 65—100). [1486 


Ehrenberg, Herm., Dte. Malerei 
u. Plastik v. 1350—1450. Neue Beitrr. 
zu ihr. Kenntnis aus d. ehemal. Dt.- 
ordensgebiete. Bonn: K. Schröder. 
20. . 998. 82 Abb. 13 M. [1487 


Schmid, B., Baugeschichtl. 
15 . über d. Marienburg (Korr. bl. 
er. 69, 129 f.) [1488 


PR Die, d. Hohenstaufen in 
Unteritalien. Hrsg. vom preuß. hist. 
Inst. in Rom. Bd. 1 v. A. Haseloff. 
Lpz.: Hiersemann. XXI V, 448 S. Textbd. 
m. 92 Abb. 31,5 024 cm. Tafelbd.: 61 
Taf. 57><41 cm. 960 M. 1489 


Wiese, E. 


Kretzschmar, Joh., D. Glocken Gerhard 
Wous in St. Petri (Mitteil. Ver. f. Lübeck. 
G. u. Altert. kde. 14, 50-52). 11400 


Pfeifer, H., Die Kirchenglocken im 
ur Braunschw. (Braunschw. Magaz. 19, 
11191 

i Magdeburger Glockenitibll. 

f. Stadt u. Land Magdeb. 53/54. 1050—15). — 
Heinemann „ D. Glocken d. Kirche in 
ee er (Ebd. 134 f). [1102 


Wolff, F., D. Glocken d. Provinz 
Brandenb. u. ihre Gießer (Denkmal- 
archiv d. Prov. Brandenb.). Berl.: Der 
Zirkel. 20. 208 S. 12 Taf. 30 M. [1493 


Gurlitt, C., Die Pflege d. kirch!. 
Kunstdenkmäler. E. Handbuch für 
Geistliche, Gemeinden u. Kunstfreunde. 
Lpz.: Deichert. 21. IV, 153 S. 12 M. 

[1494 


g) Volksleben. 


Reichmann, H., Schneider, J., 
Hofstaetter, W., Ein Jahrtausend dt. 
Kultur. Quellen v. 800—1800. Lpz.: 
Klinkhardt. 21. X, 390 S. 40 M. [1495 


*48 


Steinhausen, G., G. d. dt. Kultur. 2. Aufl. 


13. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 497—500 
Hampe. 11496 

Seiler, F., Die Entwicklg. d. dt. 
Kultur im Spiegel d. dt. Lehnworts. 
T. 5. Halle: Buchhälg. d. Waisenhaus. 
21. IX, 305 S. 45 M. [1497 


Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel- 
alters. 5. Bd. 1. Hälfte (2. vollst. neue 
Bearb.). Paderborn: Schöningh. 19. 
VIII, 397 S. 15 M. 

Rez.: Hist. Zt. 123, 101 —3 E. Schröder; 
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 885 f. Werminghoff; 
Rez. auch von Bd. 4: Dte. Lit.-Zeit. 42, 169 
—71 Steinhausen. 1498 

Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel- 
alt. Bd. 1: 3. stark verb. u. verm. Aufl. 
Paderb.: Schöningh. 21. VIII, 369 S. 
22 M. 1499 

Fuchs, Ed., Illustr. Sitten-G. vom 
Mittelalt. bis z. Gegenwart. Bd. 2: 
D. galante Zeit. Münch.: Langen. 20. 
X, 484 S. 429 11l. 65 Beil. 125 M. 

l - [1500 

Fuchs, Ed., Illustr. Sitten-G. vom 
Mittelalt. bis z. Gegenwart. Bd. 3: 
D. bürgerl. Zeitalter. Münch. : Langen. 
20. X, 496 S. Mit 500 Illustr. usw. 
150 M. [1501 


Steinhausen, d., D. Aufschwung 

d. dt. Kultur v. 18. Jhd. bis zum Welt- 
krieg. Veränd. Abdr. aus des Verf.: 
G. d. dt. Kultur“. Lpz.: Bibliogr. 
Inst. 20. VII, 184S. 8 Taf. 24 M. 
1502 


Reuschel, K., Dte. Volkskde. im 
Grundiiß. I. (S Aus Natur u. Geistes- 
welt 644.) 20. 138 8. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 313 Basler. 11503 
Lauffer, O., Dte. Altertümer im 
Wandel d. Jhd. (Deutschkundl. Büche- 
rei). Lpz.: Quelle & Meyer. 20. 45 S. 
0,80 M. [1504 


Gausenmäller, W., D. Naturgefühl im 
Mittelalt. 14. s. 20, 1564. Rez.: Hist. Zt. 
121. 300—4 Hofmeister; Lit.bl. f. germ. 
u. rom. Philol. 49, 142 f. Helm. [1505 

‚Schäfer, D., Mittelalterl. Brauch 
bei d. Uberführg. von Leichen. (Sitzgs.- 
ber. d. Berlin. Akad. Phil.-hist. Kl. 
20. S. 478-98). | 

Rez.: Hist. Zt. 123, 531 Finke. [1506 

Bühler, J., Klosterleben im dt. 
Mittelalt.nachzeitgenöss. Aufzeichngn. 
hrsg. Lpz.: Inselverlag. 21. 528 8. 
32 M. 

Baier: Zt d. Savigny-Stiftg. 
— ir Werminghoft. ö 


N. F. 36. 241f. 
K. X. 12. Hë 
11507 


106 S. 12 M. 


Bibliographie Nr. 1495 —1561. 


E., Frauendienst im mittel- 
ksepos. (= Germanist. Ab- 
Bresl.: Marcus. 21. VII. 
1508 
Cohn, E., Gesellschaftsideale u 


Kaiser 
hochdt. Vol 
hdlg. 54). 


. Gesellschaftsroman d. 17. Jhd. Stud. 


zur dt. Bildgs 


-G. (= Germ. Stud. 13. 
Berl.: Ebering. 21. VIII, 239 S. 30 M. 
ö [1509 

Boehn, M. v., Dtl. im 18. Jhd. 
Das Hl. Röm. Reich dt. Nation. Nit 
8 Taf. 344 Illustr. usw. Berl.: Askan. 
Verlag. 21. VIII, 610 S. 240 M. [1510 


Grauert, H. v., Das Schulterkreaz 
der Helden mit besond. Beziehg. auf 
das Haus Wettin (Ehrengabe dt. Wis- 
sensch. 703 — 20). 11 

Kampers, F., Der Waise (Hist. 
Jahrb. d. Görresges. 39, 438—86). [1512 

Burdach, K., D. Longinus-Speer 
in eschatolog. Lichte. Sal eher d. 
Braun Akad. d. Wissensch. Phil.-hist. 

lasse. 20, 294—321.) 1513 


Bindel, R., Guter Montag (Mitteil. Ver. 
G. u. Landeskde. Osnabrück 42, 172. [IH 


Köhne, K., Stud. z. G. d. blauen Mon- 
tags. I. (Zt. f. Sozialwissensch. N. F. 11. 
268 ff.) 11513 


Schulz, W., Zur G. d. dt. Hauses (Mannus 
11/12, 175ff.). 1715 
Lauffer, O., D. dte.. Haus in Dorf a. 
Stadt. 19. 8. 20, 1607. Rez.: Korr. bl. d. G. 
Ver. 68, 41 f. Brenner. pan 
Sehäfer, W. A.. Hausiuschrr. u. Haus- 
sprüche (Hess. Bll. f. Volkskde. 19, 1-11. 
(11 

Graber, d., Der Einritt d. Herzogs von 
Kärnten am Fürstenstein zu Karnburg. >. 
20. 1582. Rez.: Neues Archiv 43. 440 Tanzl. 
N i lum 
Luer, , Inventarium d. Pulverergutt» 
in Steinberg in Nordtirol (Zt. f. dte. Mund- 
arten 20, 119—32). (13V 
Keller, C., G. d. schweizer Haus- 
tierwelt, Eine krit. Darstellg. d. Haus- 
tierzustände von d. praehist. Zeit bis 
zur Gegenwart. Frauenfeld: Huber. 


19. VII, 84 8. 5 fr. 71521 
Gmr, I., Schweizer: Bauerumarken 
u. Holzurkdn. 17. Rez.: Anz. f. schweizer. 
G. 18, 58—58 Glitsch. . (1322 
Anneler, Lötschen, das ist: Landes- 


u. Volkskde. d. Lötschentals. Bern. 
17. 360 S. [1523 
Ringholz, U., Einsiedler Wallfahrts- 


andenken einst u. jetzt (Schweizer. Archiv 
f. Volkskde. 22, 176 ff). (1523 

Kingholx, O., Kriegswallfahrten zu“ L 
Fr. v. Einsiedeln in alter u. neuer Zeit Hist. 
polit. BI. 162, 511—57, 617 2%). 10 

Hauser. K., Fahrendes Volk in Winter- 
thur (Neuj.bl. d. Hilfsges. v. Winterthur, 
A). 60 8. l (m 


Geschichte einzelner Verhältnisse. 


Clauß, H., D. Schutzbrief d. Rit- 
ters Chr. Furer (Bayr. Hefte f. Volks- 
kde. 7, 48—58). 1527 

Mader, F., G. d. Eichstätter Friedhöfe 
(Sammelbl. Hist. Ver. Eichstätt 35, ee 

152 
.. Höhn, H., Mitteil. über volkstüml. 
Uberliefergn. in Württemberg. (Württ. 
Jahrbb. f. Statist. u. Landeskde. 17/18, 
60—158). 1529 

Hoerth, O., Schwarzwälder Volkskunst 
in ihrer volkskundl. u. kulturpsychol. Be- 
deutg. (Schwäbischer Bund 3, 115 —27). [1530 


Bist, M., Gebräuche im ehemaligen 
Kloster Weißenau (Schrr. d. Ver. f. 
G. d. Bodensees 49, 101—76). [1581 


Wrede, Ad., Rheinische Volkskde. 19. 8. 
20. 15%. Rez.: Hist. Zt. 123. 127—28 Götze; 
Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 9f. Lauffer. 1532 
Wrede, A., Köln u. Flandern - Bra- 
brant.” Kulturhist. Wechselbeziehgn. 
vom 12.—17. Jhd. Köln: Gonski. 20. 


1528. 16M. [1533 

Lengler, K., Birkenfelder Bilder. E. 
Beitr. z. Birkenfelder Volks- u. Heimatkde. 
Birkenf.: Fillmann. 20. 112 S. 6 M. [53 


Imme, Th., Alte Sitten u. Bräuche im 
Essenschen. Totenbräuche (Beitrr. zur G. 
von Stadt u. Stift Essen 39). 11535 

Kiesel, O E., Die alten hamburg. Fried- 
höfe. Ihre Entstehg. u. Beziehg. z. städt. 
u. geist. Leben Alt- Hamburgs. Hamb.: 
Broschek. 101 S. u. Abb. 25 [1536 

Bilder aus d. Volksleben d. Ratzeburger 
Landes. Hrsg. vomAltert.-Ver. f. d. Fürstent. 
Ratzeburg. Bd. 1. Schönberg: Hempel 20. 

1537 


VIII. 112 Š. 5 M. 11537 
Müller, E., Die Adelshöfe der 


Stadt Münster i. W. Münster: Aschen 
dorff. 21. 256 8. 15 M. 11538 


Schwanold, H., Beitrr. zur Lippischen 
Volkskde. (Mitteil. aus d. lipp. G. u. Landes- 
kde. 11, 62—77). [1539 

Peßler, W., Beitrr. zur vergleichenden 
Volkskde. Niedersachsens (Hannov. G.bll. 
23. 239—52). [1540 

Meier, H., u. Schadt, W., Die Kirchhöfe 
vor d. Toren d. Stadt Braunschw. (Braun— 
schw. Magaz. 20. 1—9). 11541 

Möller, W., D. Bauernhaus u. d. Industrie- 
haus im Kreise Herrschaft Schmalkalden 
Neue Beitrr. z. G. d dt. Altert. hrsg v.d. 
Henueberg Ver. 30, 9-49). N (11542 

Schöpp, A., Alte volkstüml. Möbel 
u. Raumkunst aus Norddtl. 63 Taf. 


Elberf.: Schöpp. 120 M. [1548 
Rubohn, Über Hauszeichen im Oderbruch 
xZt. f. Ethnologie 50, 64—69). 154 
Gat, A, D. Berliner Wohnhaus. 18. 8. 
20, 1618. Rez : Forsch. z. brandenb.u.preuß - 
G. 32, 4885—90 Kothe. — 1515 
Andreae, Fr., Die zivilisator. Ent- 
wicklg. Oberschlesiens. Aus Reisebe- 
schreibg. u. Memoiren (Aus Oberschles. 
Vergangenh. 70—76). [1546 
Kothe, J., Zur Kenntnis bäuerl. Bau- 
weise in Östdtl. u. Posen (Hist. Monatshill. 
f. d. Prov. Posen 20. 3—9). 11517 


+49 


Gebauer, C., Ein alter jüd. Totenbrauch 
(Schles. G.bil. 20, 35—38). [1518 
Semrae, A., Die Register über d. Be- 


‚wachg. d. Altstadt Elbing (Mitteil. d. Cop- 


pernicus-Ver. in Thorn 29, 50—61). 11519 

Somrau, A., Die beiden Schießgärten in 
d Altstadt Elbing ae d. Coppernieus- 
Ver. in Thorn 29, 27—49). (1550 

Clemen, O., Beitrr. z. dt. Kultur- 
G. aus Riga, Reval n. Mitau (Baltische 
Bücherei 19) Berl.-Steglitz: Würtz. 
281 S. 10 M. [1551 

Niederle, L., Slovanské starožit- 
nosti. III: Pavod a počátky Slovanu 
zäpadnich. (Slav. Altertümer. III: Ur- 
sprungu. Anfünge d. Westslaven.) Prag. 


19. 258 8. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 158 f. Treimer. [1552 


Holländer, E., Wunder, Wunder- 
geburt u. Wundergestalten in Ein- 
blattdrucken d. 15.—18. Jhd. Kultur- 
hist. Studie. Mit 202 Abb. Stuttg.: 
Enke. 21, XVI, 873 S. 230 M. [1553 

Lewin, L., Die Gifte in der Welt- 
G. Toxikolog., allgemeinverständl. Un- 
tersuchgn. d. hist. Quellen. Berl.: 
Springer. 20. XII, 596 8. 1554 


Lippmann, E v., Entstelig. u. Ausbreitg. 
der Alchemie. 19. 8. 20, 1617. Rez.: Dte. 
Lit.-Zeit. 11, 223-39 Winderlich, Hist. Zt. 
123, 299—303 Sudhoff. , [1555 

Stemplinger, E., Sympathieglaube 
u. Re ekue ın Altert. u. Neu- 
zeit. Münch.: Verlag d. Arztl. Rund- 
schau. '19. #18. 


Rez.: Hist. Jahrbuch d. Görresges 41, 
170 f. C. W. [1556 


Brunner, C. u. Muralt, W. v., Aus 
d. Briefen hervorragender Schweizer 
Arzte d. 17. Jhd. Basel: Schwabe. 19. 
IX, 878 8. [1557 

Schwarz, J., G. d. Wiener Apo- 
thekenwes. im Mittelalt. Nach archival. 
Quellen bearb. (=G. d. Apotheken u. 
d. Apothekenwes. in Wien von d. ältest. 
Zeit bis z. Gegenw. I.) Wien. 17. XXIII, 
289 8. 25 M. [1558 


Sedhoff, K., Zum Breslauer und Diemer- 
schen Arzneibuche (Zt. f. dt. Altert. u dt. 
Lit. 57, 191 f.). 1559 

Temming, J., Die G. d. gerichtl. 
Medizin an d. Universit. Gött. im 18. 
bd. Gött. Diss. 20. 48 8. — Jochum, 
W., Die G. d. gerichtl. Medizin an d. 
Universit. Gött. v. 1800—1860. Gött. 
Diss. 20. 31 8. 1560 

Brunn, W, v., Von den Gilden d. 
Barbiere u. Chirurgen in d. Hansa- 
städten. Lpz.: Barth. 21. VI, 80 S. 12 M. 

[1561 


4 


*50 


Ischer, R., D. Armen u. Vormund- 
schaftswes. d. Gesellschaft zu Kauf- 
lenten in Bern (Neues Berner Taschenb. 

Denzler, A., G. d. Armenwes. im 
Kanton Zürich im 16. u. 17. Jhd. Zürich. 
Diss, 20. 216 S. [1563 

Retzbach, A., Die Freiburger Armen- 
pflege von d. Gründg. d. Stadt bis z. 16. Jhd. 
(Zt. d. Gesellsch. f. G.kde. Freiburg 36, 40 
— 57). 115861 

Wehrmann, M., Von Pommerschen Elends- 
häusern (Monatsbll. d. Gesellsch. f. pomm. 
G. u. Altert.kde. 20. 10 f.). [1565 


Wolfstieg, A., Ursprung u. Ent- 
wicklg.d.Freimaurerei. Ihre geschichtl., 


Bibliographie Nr. 1562 — 1625. 


geistigen u. sozialen, Wurzeln. 3 Bde. 
Berl.: Unger. 20. XVI, 257, VI, 310, 
V, 172 S. 100 M. 1566 


Keller, L., Die Freimaurerei. E. 
Einführg. in ihre Gedankenwelt u. ihre 
G. 2. Aufl., bes. v. G. Schuster. (Aus 


Natur u. Geisteswelt 463). 20. 117 S. 
Rez.: Hist. Zt. 124, 268 70 v. Martin. [1567 


Keller, A., D. Scharfrichter in d. 
dt. Vergangenh. Bonn: Schroeder. 21. 
VIII, 324 S. 22 M. [1568 

Jung, G., Die Geschlechtsmoral d. 
dten. Weibes im Mittelalt. E. kultur- 
hist. Studie. Lpz.: Krauß. 21. 252 S. 
40 M. [1569 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 
| Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum bis 
ca. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen inder Geschichte. 


Bieder, Th., G. der Germanenfor- 
schg. 1. T.: 1500—1806. Lpz.:Weicher. 
21. IV, 116 S. 10 M. 1570 


Schrader, O., Reallexik. d. indo- 
germ. Altert. kde. 2. verm. u. umgearb. 
Aufl., hrsg. v. A. Nehring. 2. 
S. 209—338. 14 M. 20. [1571 


Kossinna, G., Die dte. Vor-G., e. 
hervorragend nationale Wissensch. 8. 
verb. Aufl. (Mannus-Bibliotb. Nr. 9.) 
Lpz.: Kabitzsch. 21. VIII, 255 8. 456 
Abb. 50 M. 1572 


Wolff, G., Altert. forschg., Praehi- 
storie u. Territorial-G. im Betriebe d. 
hist. Ver. (Korr. bl. d. Ges.-Ver. 68, 89 
—96). [1573 

Conwentz, H., Die Beziehgn. d. 
Naturdenkmalpflege zur Vor-G. u. zur 
Volkskde. (Zt. f. Ethnol. 51, 31—60). 

1574 

Schuchhardt, C., 11. Tagg. des Nordwest- 
dt. Verbandes f. Altert.forschg. Bückeburg 
EN 8.4.1720 iKorrbl. d. G.-Ver. 68, = 


Schuchhardt, C., Alteuropa in sein. Kul- 
tur- u. Stilentwieklg. 19. s. 20, 166%. Rez.: 
Prähist. Zt. 11/12. 214—18 Ebert; Germania 
4, 43-46 Holwerda; Anz. f. dt. Altert. 40, 
1— 6 Much: Nachr.bl. f. Nied.sachs. Vor-G. 
1.4 f. Jacob; Hist. Zt. 123,483 - 35 Mötefindt; 
Gött. Gel. Anz. 183, 4—9 Schumacher. [1576 

Feist, 8., Indogermanen u. Germanen. 
2. Aufl. 19. s. 20. 1666. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 
42. 24012 Fraenkel. [1577 


ief.: 


| 


Hein, H., Sumerer u. Indogermanen Man- 
uus 11/12, 183 ff.). 11578 
Kossinna, G., Die Herkunft d. 
Germanen. Zur Methode d. Siedlgs. ar- 
chäologie. 2. Aufl. (Mannus- Bibliothek 
Nr. 6) Lpz.: Kabitzsch. 20. II, 30 S. 
10 M. [1679 
Kossinna, G., Höhepunkte vorindoger- 
man. Kultur Mannus 11;12, 219—75). [1vas 
Wilke, U. Archäologie u. Indo- 
germanenproblem (Veröffentl. d. Prov.“ 
mus. zu Halle 1, 1—17). [1581 
Kossinna, G., Das siegreiche Vordringen 
meiner wissenschaftl. Anschaugn. als Ergeb- 


nis meiner wissenschaftl. Methode (Mannus 
11712, 396—104), 11 


0 

Aberg, N., D. nord. Kulturgebiet in Mit- 
teleuropa während d. jünger. Steinzeit. 18. 
s. 20, 1672. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 272 f. 
Jacob. 115 

Kostrzewski, J., D. ostgerman. Kultur 
d. Spätlatönezeit. 2 Bde. 19. S. 20. 1719. Rez.: 
Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 77 f. Mötefindt-; Man- 
uus 11/12, 419—27 Jahn. 11581 


Jacobi, A., Das Naturbild Nord- 
dtls. zur ausgehenden Eiszeit (Zt. f. 
Ethnol. 51, 205 — 38). [1685 


‚Wilke, d., Über d. Beginn d. Bronze- 
zeit in Mitteleuropa (Mannus 11/12, 145 fl., 
1155 


Ebert, u., D. Bootfahrt ius Jenseits 
(Prachist. Zt. 11/12, 179-960. (1387 
Beha, F., Beitrr. zur Ur-G. d. Hauses. 
(Praehist. Zt. 1112. 70—101). 115 
Fleischer, O., Vorgeschichtl. Musik- 
theorie in Europa (Mannus 11/12, 276—3083). 
1580 
Mielke, R, Die Herkunft d. Runddortex 
(Zt. f. Ethnol. 52, 273- 301). 1a 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. 


Oswald, F. et Davies-Pryce, T., 
An introduction to the study of Terra 
Sigillata. Lond.: Longmans, Green 
& Co. 20. XII, 286 S. 85 Taf. [1591 


Knorr, R., Töpfe aus Fabriken 
verzierter Terra-Sigillata d. 1. Jhd. 
Stuttg.: Kohlhammer. 19. 140 S. 100 Taf. 


us w. 25 M. 
Rez. Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 87 Ant hes. 


[1592 
Jahn, M., Der Reitersporn, seine 
Entstehg. u. früheste Entwicklg. Mit 


90 Abb. (Mannus-Bibliothek 21). Lpz.: 
Kabitzsch. 21. VI, 128 S. 35 M. [1593 
Jahn. I., D. Entstehg, u. Entwicklg. d. 
ältesten Sporenforinen At f. hist. Waffen- 
kde. 8, 305—100. (1594 
Niklasson, N., Zur Chronologie d. älter. 
Steinzeit (Korr. bl. d. dt. Ges. f. Anthropol.. 
Ethnol. u. Ur-G. 51, 19—321). 11595 
Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des 
Steinzeit- Menschen. Aus dl. technol. 
ac d. städt. Museums in Weimar. 
Jena: Fischer. 20. X, 415 S. 540 Abb. 
48 M. 1596 
Rademacher, C., Der Piltdown-Fund u. 
seine Bedeutg. in d. Eutwicklgs.-G. d. 
Menschheit (Mannus 11/12, 361-76]. 11597 
Stephan, Vorgeschichtl. Steinkalender 
(Mannus 11/12, 30 —8). [1598 
Werth, K., Absolute Dauer d. Spät- u. 
Postglazinlzeit u. d. zugehör. Kulturen 
(Korr.bl. d. dt. Ges. f. Anthrop., Ethnol. u. 
Ur-G. 51, 7-9). 
Wolff, ©., Menhire auf n. neben praehist. 
Gräbern (Germania t, 16—19). 11600 
Bayer, J., D. Alter von La Micoque 
(Praehist. Zt. 11/12, 201-8). [1601 
Wilke, G., Baum n. Schiff (Mannus 11/12, 
155 ff.) [150 
Beba, F., Praehist. Festungstore (Prue- 
hist. Zt. 11/12, 10—16). [1603 
Lehner, b., Hölzerne u. verzierte Men- 


} 


i 


1599 


hire auf vorgeschichtl. Gräbern (Germania 


5, 6—10). [1604 

Freudenberg, W., D. Eutdeekg. von 
menschl. Fußspuren u. Artefakten Prae— 
hist. Zf. 11/12, 1-58). [1605 


Schnchhardt, C., Die Anfänge 
d. Leichenverbrenng. (Sitzgs.ber. d. 
Preuß. Akad. d. Wiss. 20, 499 — 524). 


Hoernes, M., D. Gräberfeld ven 
Hallstatt, seine Zusammensetzg. u. 
Entwicklg. Mit 80 Abb. Lpz.: Ka- 
bitzsch. 21. 45 S. 30 M. [1607 


Bell, M., Zur vorgeschichtl. Besiedelg. 
d. Hellbrunner Berges bei Salzburg (Mit- 
teil. d. Anthrop. Gesellsch. in Wien 51, 31— 
39). — Brodegh, A., Die urgesehichtl. Station 
in Grädl, Bez. Krems (Ebd. 40—45). 
Bayer, J., D.erste neolith. Grab in Österr. 
südl. d. Donau (Ebd. 48 f.). 1160 

Menghin, 0., Chronologie d. praehist. 
Perioden in Nordtirol (Forsch. u. Mitteil. 
Z. (J. Tirols u. Voralb. 16/17, 1—13). [1609 


*51 


Tatarinoff, E., 11. Jahrber. d. 
Schweiz. Gesellsch. f. Ur-G. Zürich. 
(Darin S. 17—113: Wissenschaft]. Teil: 
Funde u. Lit.). [1610 


Tatarinoff, E., 12. Jahresber. d. 
Schweiz. Gesellsch. f. Ur-G. Zürich. 
(Darin S. 32 —126: Wissenschafil. Teil: 
Funde u. Lit.) |1611 


Ischer, Th., Die Chronologie des Neo- 
lithikums d. Pfahlbauten d. Schweiz (Anz. 
f. schweiz. Altert. kde. N. F. 21, 129—5h. [1612 


Major, E., Die prachist. (gallische) An- 
siedlg. bei d. (rasfabrik in Basel Forts.). 
(Anz. f. schweizer. Altert. kde. 23, 172— 5). 

11613 

Tschami, 0., Die steinzeitl. Hocker- 
gräber d. Schweiz (Anz. f. schweizer. Altert.- 
kde. 23, 1—10, 65—75.. (1614 

Utzinger, R., Uber frühgerm. Skelett- 
reste aus d. Kanton Beru (Korr.bl. d. dt. 
Ges, Anthropol., Ethnol. u. Ur-G. 51, 14—16). 

. [1615 

Scherer, E., Die Anfänge der Boden- 
forschg. im Kanton Luzern (D. G.freund 76, 
35—80). 11616 


Wahle, E., Die Besiedlg. Südwest- 
dtl. in vorröm. Zeit nach ihren natürl. 
Grundlagen (12. Ber. d. röm.-germ. 
Komm. 1—75). [1617 

Wolff, G., Zur Besiedelg. Südwestdtl. in 
d. jüngeren Steinzeit (Praebist. Zt. 11/12, 208 
— io). 11618 

Winkelmann, F., Zur Vor-G. von Eich- 
stätt (Sammelbl. Hist. Ver. Eichstätt 34, 3— 
11 


f [1619 
Goeßler, P., Vor- u. Früh-G. von 
Stuttgart-Cannstatt. E. archäol. Hei- 
matkde. Mit 4 Taf. Stuttg.: Strecker 


& Schröder. 20. IV, 88 S. 10 M. [1620 


Wagner, F., Neuere Lit. zur Vor-G. 
Württembergs (Mannus 11/12, 387-95). [1621 


Paret, 0., Ur-G. Württembergs 
mit besond. Berücksicht. d. mittler. 
Neckarlandes. Mit 4 Taf. usw. Stuttg.: 
Strecker & Schröder. 21. VIII, 226 S. 
22 M. [1622 


Kaorr, R., Eine keltische Steinfignr d. 
Latènezeit aus Württemberg u. das Kultbild 
von Holzgerlingen (Germania 5, 11—17). — 
Drexel, Zu d. kelt. Steintigur aus Württem— 
berg (Ebd. 18—19). [1623 


Revellio, P., E. Hiigelgrab aus d. Hall- 
stattzeit bei Bittelbrunn (Schrr. d. Ver. f. 
G. u. Natur-. d. Baar in Donaueschingen 
14, 81—91). — Tambêlt, d., D. Fund von 
Hintschingen in sein. wissenschaftl. Be- 
denter. (Ebd. 101-7). — Reveillo, P., E. röm. 
Bauernhaus in Deggenreuschenwald bei 
Hüfingen (Ebd. 92 — 19). [1624 


Forrer, R., En foyer de chasseurs de 
mammouths a Achenhenn et les autres gise- 
ments paléolithiques de VAlsare (Anz. f. 
elsäss. Altert.kde. 3, 1128 ->0), [1625 


*4 


*52 


Behrens, G., Eine vorgeschichtl. Höhen- 
siedelg. bei Feubamberg (Rheinhess.). (Ger- 
mania 5. 49—57). — Ders., Das Neolithikum 
im Südwesten Rheinhessens (Germania 5, 
97—102). [1626 
Rademacher, C., D. vorgeschichtl. Be- 
sSiedlg. d. Heideterasse zw. Rheinebene, 
Acher u. Sülz. D. Entstehg. des Dorfes 
Altenrath, e. Beitr. z. Siedelgs.-Archäol. d. 
Rheinl. (Mannus-Biblioth. Nr. 20). Lpz.: 
Kabitzsch. 20. VII. 35 S. 9 M. Rez.: Ger. 
mania 4, 88 f. Schumacher. [1627 


Schumacher, K., D. Hallstattkul- 
tur am Mittelrh. (Praehist. Zt. 11/12, 
123—78). [1628 

Jacob, K. H., Die Megalithgräber d. 
Kreisesl’lzen u.der Schutz der vorgeschichtl. 
Denkmäler (Nachrr.bl. f. Niedersachs. Vor- 
G. 1, 1—43). [1629 


Hahne, H., Vorzeitfunde aus Nie- 
dersachsen. Hrsg. vom Prov. mus. zu 
Hannover. Hannov.: Gersbach. 20. 
Lief. 4 u. 5. (S. 29—48 mit 14 Taf.) 


40 M 1630 


Hauschild, M. W., Die Entstehe. d. 
niedersächs. Volkstypus (Nachrr. bl. f. Nie- 
dersachs. Vor-G. 1, 43—47). 11631 

Schwantes, G., Vorgeschichtl. zur Lango- 
bardenfrage (Nachrr. bl. f. Niedersachs. Vor- 
i [1632 


G. 2 1—25). 


noke, Ber. über Ausgrabgn. iu d. Bauer- 


schaft Holzhausen, Kr. Osnabr. (Mitteil. 


Ver. G. u. Landeskde. Osnabrück 42, 181— ` 


910. [1633 

Olshausen, O., Amrum. Ber. über 
Hügelgräber auf d. Insel nebst ein. 
Anhang über d. Dünen. (Erg.bd. zu 
Jg. '15—'18 d. Praehist. Zt.) Berl. 
20. 280 S. 1 Karte, 2 Taf., 214 Abb. 
40 M. 11684 


Lienau, M. M., Oldenburger Grabgn. 
mit einer Stud. über Braudgrubengräber 
(Manus 11/12, Uff. . 11635 

Heßler. C., Ur-G. u. Besiedelg. 
der Umgegend v. Cassel. Mit 20 Abb. 


Lpz.: Kabitzsch. 20. V, 68 S. 5 M. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G u. Landes- 
kde. 53, 121— 23 Lange. [1636 
Lehmann, H. u. K.. Die ältere Steinzeit. 
in Mitteldtl. (Mannus 13, 269 ff.) [1637 


Wilke, M.. Die Bewohner Ostthüringeus 
in vorgeschichtl. Zeit. 4 Vortrr. Zeitz: Sis- 
Verlag. 21. 80 8. 27 Taf. 18M. [163x 

Dutschmann, G.. G. Lit. zur Vor- u. 
Früh-G. Sachsens. Lpz.: Kabitzseh. 21. V, 
32 8. (=Manus-Biblioth. 27). [1639 

Amende, E., Führer dureh d. vorge- 
sehichtl. Sammlg. des Altenburger Heimat- 
museums. Zugleich eine Vor-. d. Alten- 
burger Landes (Mitteil. d. .- u. Altert.- 
forsch. Gesellsch. d. Osterlandes. 13, 107 84). 

[1640 

Veröffentlichungen d. Provinz.mus. zu 
Halle. Bd. I. 1—3., 18. Rez.: Korr.bl. d. 
G.-Ver. 68, 70 f. Mötefindt. 11641 

Beltz, R., Das. Urnenfeld von 
Körchow. Mit Taf. I —XIII. (Jahrbb. 
Ver. f. mecklenb. G. u. Altert. kde. 85, 
1—98). [1642 

Belts. R., Lit. zur mecklenburg. Vor- 
G. (Mannus 13. 200 ff.) — Walter, d., Neuere 
Lit. zur Vor-G. Pommerns Ebd. 215 ff.). [1613 


Bibliographie Nr. 1626 — 1699. 


Götse, A., D. vor- u. frühgeschichtl. Denk- 
mäler d. Kreises Lebus mit 4 Taf. u. 151 Abb. 
— Die vor- u. frühgeschichtl. Denkmäler d. 
Stadt Frankfurt a. O. Mit 17 Abb. Kunst- 
denkmäler d. Prov. Brandenb. 6. 1 u. 2. Bei- 
hefte). Berl.: Voss. Buchhdlg. in Komm. 
XXI, 75 u. IV. 7 S. 3 M. 11811 

alter, Die Ergebnisse d. vorgeschichtl. 
Forschg. i. J. 1920 mit besond. Berücksich- 
tigg. von Pommern (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. u. Altert. kde. 20, 16—30). [1645 

Kossinna, d., Nachtrr. I: Wandalen an 
d. Oder in d. frünen Eisenzeit. — II: Zu 
meiner Abhdlg. über d. Eisenfund von 
Wahren bei Leipzig. — III: Germ. Nieren- 
knaufschwerter der Periode Y der Bronze- 
zeit (Mannus 11/12, 405 —15). (1am 


Lienau, M. M., Vor- u. Früh-. 
d. Stadt Frankfurt a. O. von d. ältest. 


Anfängen bis z. J. 1253. (= Maunus- 
Biblioth. 25). Lpz.: Kabitzsch. 21. 
32 S. 11 M. [1847 


Strauß. K., Vorgeschichtl. Funde Nie- 
derlaus. Mitteil. 15, 71—785). 1151 
Wahle, E., Ostdtl. in jung-neolith. Zeit. 

18. S. 20, 1718. Rez.: Hist. Vierteljschr. ®. 
23 f. Jacob. 116¹¹ 
Jahn, I., Aus Oberschlesiens Vorzeit 
(Aus Oberschles. Vergangenh. 4—63. 16 
Seger. H., Die Grafsch. Glatz in vorge- 
schichtl. Zeit (Festschr. zu F. Volkmers 5. 
Geburtstage 24—2 ty 11651 
La Baume, W., Vor-G. v. West- 
reußen in ihren Grundzügen dargest. 
anzig. 20. 102 S. 18 Taf. 84 Abb. 


9 M. 11682 


La Baume, \Westpreußens Bevölkerg. in 
vorgeschichtl. Zeit (Mitteil. d. westpreuß. 


G.-Ver. 20, 4-8). _ 110 
Niklasson. N., Neuere Ausgrabgu. in 
Rössen (Mannus 11,12, 309—337). u 


Buchholtz, A. u. Spreckelsen, A., 
Bibliographie d. Archäologie Lir-, 
Esth- u. Kurlands von d. Anfängen 
bis 1913 (Balt. Stud. zur Archäol. u. 
G. 14, 296 - 411). l [1659 

Antonle wies, W., Die Vorgesch.furschg. in 


Galizien (Wiener praehist. Zt. 6. i- 
(rn 


b) Einwirkungen Roms. 


Koepp, F., Ber. über d. Tätigkeit d. 
Röm.-Germ. Komm. i. J. 1920 (12. Ber. d. 
röm.-germ. Komm. 21, T-AÄX). (17 

Schumacher, K., Jahresber. d. Röm. 
Germ. Zentralmns. zu Mainz 1919 20 Korr. l. 
d. G.-Ver. 68, 197—203). e 

Berichte d. Provinzialmuseen zu 
Bonn u. Trier für d. Zeit vom 1. April 
1916 bis 31. März 1918 u. Ber. d. 
Altert.-Ver. d. Rheinprovinz (= Bel- 
lage zu Bonn. Jahrbb. 125). Bonn: 
Georgi. 19. 168 S. XII Taf. [1669 

Wolff, €., Wandelgn. in d. Auf- 
fassg. d. röm.-germ. Altert.forschg., 
ihrer Quellen u. Ergebnisse (Korr.bl. 
d. G.-Ver. 68, 17780, 69, 157-8. 

[1660 


— m 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. 


Cramer, Franz, Dtl. in röm. Zeit. 
Mit 23 Abb. Neudr. (Samml. Göschen 
633). Berl.: Ver. wissenschaftl. Ver- 
leger. 20. 168 S. 1,60 M. [1661 


Woyte, C., Antike Quellen z. G. der Ger- 
manen. T.i: Lon d. Kämpfen Domitians bis 
z. Völkerwanderg. (Voigtländers Quellenbb. 
98) 61 S. 20. 2 M (1662 

Äberg, Nils., Striden mellan Rom och 
Germanienk Hist. Tidsskrift 41, 257—72).[1663 

Miller, K., Itineraria Romana. 16. 8. 19, 
2075. Rez.: Zt. f. Ethnol. 50, 179 f. Dragen- 
dorff. [1664 

Meyer, E., Tougener u. Teutonen (Sitz.- 
ber. d. Preuß. Akad. d. Wissensch. 21, 750 
bis 55). 1665 

Cramer, F., Buruncum-Worringen u. die 
Namenordg. im Antonin. Itinerar (Germa- 
nia 5, 120—22). [1666 

Schaetz, J., D. rechtsrhein. Alamannen- 
orte d. e von Ravenna. s. 20, 1759, 
Rez.: Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 462 bis 
61 Hund; Berl. philol; Wochenschr. 40, 169 
bis 74 Philipp; Hist. Jahrb. d. Görresges. 
41, 155f. Riedner; Lit.bl. f. germ. u. rom. 
Philol. 50, 305—8 Cramer. [1667 


Schnetz, J., Zur Beschreibg. d. Alaman- 
nenlandes beim 0 hen von Ravenna 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 33540). [1668 

Schnetz, J., Untersuchgn. zum Geo- 
graphen von Ravenna. Progr. München 


19. 87 8. 
Rez.: Berlin. philol. Wochenschr. 40, 169 
— 74 Philipp; Hist. Jahrb. 41, 367 f. 911855 
1 2 
Patzig, H., Die Städte Großgermaniens 
bei Ptolemäus u. die heut entsprechenden 
Orte. 17. 8. 20, 1742. Rez.: Lit. bl. f. germ. 
u. rom. Philol. 49, 77—80 Cramer. [1670 
Langewiesche, F., Die Angaben d. Pto- 
lemäus über das freie Germanien (Westf. 
11, 1-5). [1671 
Cramer, F., Drei Orte bei Ptolemäus 
(Germania 4, 19—22). , [1672 
Esperandieu, E., Recueil general 
des bas-reliefs, statues et bustes de la 
Gaule Romaine. Tome VII: Gaule ger- 
manique. I: Germanie supérieure. Paris. 


18. 897 S. fig. 5270—6890. 
Rez. : Revue historique 136, 267 f. Grenier; 
Germania 4, 92—91 Koepp. [1673 
Koepp, F., Ogmios. Bemerkgn. zur gall. 
Kunst (Bonner Jahrbb. 125, 38—73). 1674 
Kröger, Das Verbreitgs.gebiet d. röm. 
Grabtürme (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, er 
675 
Uuversagt, W., Terra sigillata mit Räd- 
n (Materialien Z. röm.-germ. 
Keramik III) Frkf. a. M.: 508. 
7 Taf. 7, . 11676 


Baer. 19. 


Stockhammer, G., Beitrr. zur Kenntnis 
d. röm. n v. Niederösterr. (Mo- 
natsbl. d. Ver. f. Laudeskde. v. Niederösterr. 
20, 3ff.). 11677 
Stähelin, F., Zur G. der Helvetier. 
(Zt. f. schweiz. G. 1, 129—57). [1678 

Wassmer, J., D. Auszug d. Helveter in 
neuer Beleuchtg. (Schweiz. Rundschau 19, 
28 — 90). 11679 

Heuberger, 8., Grabg. d. Gesellsch. Pro 
Vindonissa i. J. 1919 (Anz. f. schweiz. Al- 
tert. kde. 23, 76—88). [1680 


+53 
Leeseheke, Lampen aus Vindonissa. s. 
20, 1755. Rez.: Germania 4, 89—91 Oxé. [1681 
Stähelin, F., Aus d. Religion d. röm. 
Helvetiens (Anz. f. schweiz. Altert. kde. 23, 
17—30). - [1682 
Nasen, F., Aus d. bayr. Römerforschg. 
(Bayr. Hefte f. Volkskde. 7, 34—43». [1683 
Zeiß, Uber d. röm. Grenzmark von d. 
Donau bis zur württ. Grenze (Dte. Gaue. 
Sdrheft. 114) Kaufbeuren. 21. 168. [1684 
Winkelmann, F., D. vorröm. u. röm. 
Straßen in Bayern zwischen Donau u. Limes 
(XI. Ber. d. röm.-germ. Kommiss. 4—56). [1685 
Wolff, G., Kastelle u. Bäder im Limes- 
gebiet (XI. Bericht d. röm.-germ. Kommiss. 


íl- 7 [1686 
ehlis, Chr., Raetia u. Vindelicia 

bei Claudius Ptolemaeus. Zur Lösg. d. 
Räterfrage. Mit 10 Abb. (Aus: Archiv 
f. Anthropol. N. F. 18) Münch.: Lindauer. 
21. 87 S. 20 M. [1687 
Goepfert, G., Castellum. Castellum 
Atimoin, Hamulo Castellum, Castellum 
Wirziburg . . . E. Klärg. d. Früh-G. 
Altfrankens. Würzb.: Verlagsdruckerei. 


20. VIII. 1608. 6 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 347 f. O. R. [168 


Cannstatt zur Römerzeit. Neue 
archäol. Forschgn. u. Funde. Hrsg. vom 
Württ. Landesamt f. Denkmalpflege. 
T. 1. Stuttg.: Schweizerbarth. 21. 40. 
75 8. 1689 


Hertlein, Fr., Römerstraßen im rätischen 
Limesgebiet Württembergs (XL Ber. d. röm.- 
germ. Komm. 57—70,. [1690 


F., Die Romanisierg. d. 
(Die Westmark 1, 956 — 
i 1691 
Forrer, R., Ein Fund röm. Waffen in 
Königshofen bei Straßburg(Zt.f.hist. Waffen- 
u. Kostümkde. 9, 39—43). 11692 
Forrer, k., Jüngere, ältere u. älteste 
Römermauer u. ein neuer röm. Halbturm 
Brandgaße 3 zu Straßburg (Anz. f. elsäss. 
Altert. kde. 3, 1264—76). [1693 
Forrer É., Das röm. Zabern. 18. 8. 20, 
1771. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 220 f. Anthes. 
[1694 

Forrer, B., Un char de culte a quatre 
roues et trone découvert dans un tumulus 
gaulois à Ohnenheim (Alsace) (Anz. f. elsäss. 
Itert.kde. 3, 1195—1242). [1695 
Forrer, B., Ein römisches Schlachtfeld 
bei Straßburg- Königshofen (Anz. f. elsäss. 
Altertkde. 3, 1158—1174). [1696 


Forrer, R., Un sanituaire d’Epona et 
une station romaine a Mussig—Vicenz (Anz. 
f. elsäss. Altert.kde. 3, 1249—1260). (1697 

Schramm, E., D.antiken Geschütze 
d. Saalburg. Bemerkgn. zu ihrer Re- 
konstruktion. Neubearb. d. Schr. „Grie- 
chisch-röm. Geschütze“. Berlin: Weid- 
mann. 18. 88 S. 11 Taf. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 94f. Leise- 
gang, [1698 

ahle, 0., Wandergn. durch d. Trümmer 
röm. Horrea in Germanien u. Rätien (Die 
Saalburg II, 2. 20). [1699 


Koe 
Rheinlande 
64) 


*54 


Padjera, E., Die bastionäre Befestigg. 
von Frankf. a. M. Archiv f. Fraukfurts G. 
u. Kunst. 3. F. 230—302). [1700 

Wolff, G., D. römische Militärbad auf 
dem Salisberg bei Hanau -Kesselsstadt (XI. 
Ber- d. röm.-germ. Komm. 99—119). [1701 


Bingemer, H., Der röm. Gutshof „Auf 
dem Keller“ hei ergen. Mit Anhang von 
G. Wolff. (Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst. 
3. F. 12, 303—3834). [1702 

Bremer, W., German. Siedelg. bei Unter- 
weißenborn Kr. Hersfeld (Germania 5, 60 
— til). Wahle, k., Friihgerman. Grab aus 
d. bad. Bauland (iermanin 5, 1283—28). [1703 


Kunkel, O. u. Schumacher, K., Ans dem 


Gießener Museum (Germania 4, 68—77).— 
Anthen, (., Bildwerk ans dem Odenwald 


(66 d. 4. 37-39). (1701 

Quilling, F., Die Juppitersäule des 
Samus u. Severus. Das Denkmal in 
Mainz u. seine Nachbildg. auf d. Saal- 
burg. Lpz.: Engelmann. 18. 2378. fol. 
150 M. + 50°/,— Ders., Die Nero-Säule 
des Samus u. Severus. Nachtr. zu: Die 


Juppitersäule... Ebd. 19. 82 S. 10 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 80 f. A. R. [1705 
Nantes F., Die Juppiter-Votivsäule 

der Mainzer Canabarii. 8. 20, 1782. Rez.: Lit. 

Abl. 72, 274 Ostern. (1706 
Quilling, D. Veredarierstein im Saal- 

burgmnseum. 19. 8. 20, 1783. Rez.: Berlin. 

philol. Wochenschr. 40, 322—26 Authes. [1707 


Anthes, Nochmals d. Mainzer Juppiter- 
sänle (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 1—11). [1708 
Bitterling, E., Ein Amtsabzeichen der 
beneficiarii consularis im Museum zu Wies- 
baden (Bonner Jahrbb. 125, 9—37). [1709 


Vonderaa, J., Vor- u. frühgeschichtl. 
Durchgangswege im Fuldaer Lande Fuldaer 
G. bil. 14. 129 fl.). 11710 

Schamaseber, K., Wo war d. Schlacht 
bei Rigodulum? (Germania 4, 22). (1711 

Metz, C., Aliso-Solicinium. Früh- 
u. spätröm. Befestigungsbauten bei 
Wetzlar. Gießen: Richter. 20. 39 8. 
3,50 M. 

Rez.: Germania. Korr.bl. d. röm.-germ. 
Komm. 4. 1—7 Koepp („Revolution auch in 
d. dt. F 1712 

Keskel, O.; D. Higelgräberfeld am 
Schabenberg bei Muinzlar a. d. Lumda (Ger- 
mania 4, 23-25), [1713 

Krencker, D., D. röm. Felsdenkmal bei 
Schweinschied im Kr. Meisenheim (Germania 
5. 1613). [1714 

Oelmann, F., Die villa rustica bei Stahl 
u. verwandtes (Germania 5. 61—73). [1715 

Lehner, H., 1). Tempelbezirk der Ma- 
tronaeVarallinehae beiPesch(BonnerJahrbb. 
125. 74—162), — Ders., Zum Teinpelbezirk 
von Pesch in d. Eifel (Germania 4, 63-665. 

[1716 

Kutsch, F., D. Grabe. im Mainzer Le- 
gionslager 1919 (Germania 1, 25—30: — Ders ; 
Glaskammern aus d. Mainzer Legionslager 
(Ebd. 4, 78—87). [1717 

Günther, A., Zur Topographie d ältesten 
Coblenz (Zt. f. Heimatkde. v. Coblenz u. 
Umgeg. 1. 12fl.). 11718 

ehner, H., Eine spätröm. Warte bei 
Mayen in d. Eifel (Germania 5, 25—27). [1719 

Ritterling, E., Eine Bauinschrift aus d. 
Legionslager Novaesium Bonner Jahrbb. 
125, 183- 58). 11720 


Bibliographie Nr. 1700— 1772. 


Drexel, F., Neue luschriftfunde (wer- 
| mania 4, 2—85). — Ders., Die Basilika von 
| Pesch (Ebd. 4, 4-37). 11721 
Bach, A., Die Römer u. die Emser Quellen 
(Nass. Heimatbll. 22. 31—361. 11722 

Behrens, d., Römerstraßen u. Straßen- 
stationen im vorderen Hunsrück (Germania 
4, 12—16). pT 

Lückxer, H. J., D. röm. Hafen von Koln 
Bonner Jahrbb. 125, 163-77). — Ders., U. 
larmorkopf von Klettenberg u. d. rän, 
Fundamente in d. Fr.-Wilh.-Str. in Köln. Elul. 
125, 17882). 1721 

Loeschcke, S., Zur angeblich röm. Glas- 
hütte von St. Menehould in d. Argonuen 
(Gerinania 5, 35 - 43). 1725 

Oelmann, F., D. Staudlager der ala Ve- 
contiorum bei Soissons (Germania 1. 7-12 


11755 
= Oelmann, F., Haustypen in Bibracte 
(Germania 4, 49—60). 727 


Strohm, d., E. Spät röm. Glashütte in d. 
Argonnen (Germania 4, 30—34). [1735 
Riese, A., Bataver u. Mattiaker Ger- 
mania 4, 60—6?). (ir 
Riese, A., Ein römischer Krieg gegen 
die Friesen? (Germania 5, 123). (170 
Fiebiger, O., Zu den cuneus-Inschriften 
d. Friesen (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache 1. 
Lit. 44, 490), pa 
Philippi. F., Römerforschgn. in West 
falen (Bonner Jahrbb. 125. 1849—91). Antwert 
von A. Schulten ebd. 191 f. p: 


Laugewiesche, F., Neue Wege zur Tento- 
burg (Nachrr.bl. f. Niedersachs. Vor.-t. I. 
48—50,.—Heeren,EinireBemerkgn. zu Lange- 
wiesches Teutoburgtheorien (Ebd. vH. 


117 
Koenen, K., Römisches in Paderborn Man- 
nus 13, 185 ff.). uns 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


| Bühler, J., Die Germanen in d. 
Völkerwanderg. Nach zeitgenöss. Quel- 
len. Mit 16 Taf. usw. Lpz.: Insel- 

verlag. 22. 453 8. 55 M. (S Hemoiren 

' u. Chroniken.) [1735 

Cessi, R.. Regnum et imperium in 
Italia, contributo alla storia della co- 
stituzione politica d'italia dalla caduta 
allo ricostituzione dell' impero romano 

d' Occidente. I. Bologna: Zanichelli. 
19. VI, 222 8. [1736 

Dopsch, A., Der Wiederaufbau Europas 

i 


nach d. Untergang d. alten Welt. Inang; 
Rede. Wien: Seidel. 00. 18 N. 3 M. (, 

Fiebiger, O. u. Schmidt, ©., Inschriften- 
1 z. G. d. Ostgermanen. 17. 8. . 
1815. Rez.: Lit. Zbl. 71, 30. 10 

Seeck, O., G. d. Untergangs d. 
antiken Welt. 6. (Schluß-) Bd. Stuttg.: 
Metzler. 20. VII. 380 S. 20 M. 1739 
S8oeeck, O., Regesten der Kaiser u. papat 
für d. Jahre 311—476 n. Chr. 2. Halhbd. > 
Rez.: Neues Archiv 43, 42 f. Lett 


20, 1800. 


sou. 117 
Schmidt, L., G. d. dt. Stämme bis f. 
Ausgang d. Völkerwanderg. II. I. S. W. 


1814. Rez.: Germania 1, 47-48 sonaa 
17 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. 


Pastor, W., Theoderich. Im Leben, in d. 
Kunst, im Ruhm. Berl. 20. 208 5. 25 M. 

Kossiana, G., Wandalen in d. Wetterau 
<Mannus 11/12, 405-8). [1743 

Plettke, A., Ursprg. u. Ausbreitg. 
d. Angeln u. Sachsen. Beitrr. z. Siedlgs.- 
archäol. d. Ingväonen (= Die Urnen- 
friedhöfein Niedersachs. 8, 1). Hildesh.: 
Lax. 21. VII, 11 S. Mit 55 Taf. usw. 
100 M. [1744 

Dobiaš, J., Dva pfispvky k topo- 
grafii válek markomanských a kvád- 
ských (Ceský Casopis Historický 27, 
135—566). [1745 


d) Innere Verhältnisse. 


Mällenhoff, K., Die Germania d. Taci- 
tus. Neuer Abdruck. Bd. 4. s. 20, 1829, Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 41. 750—5? Wissowa; Berl. 
philol. Wochenschr. 40, 778 K1 Wolff; Zt. 
Savigny-Stifte. G. A. 41, 391—91 Hübner. 
[1746 
Norden, E., Die germ. Ur-G. in 
Tacitus Germania. Lpz.: Teubner. 20. 
X, 505 S. 30 M. + 100%. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. G. A. u. 301i Hübner; Lit. Zbl. 72. 
156-58 Reeb; Dte. Lit.-Zeit. 42, 298—303 
Gelzer; Hist. Zt. 125. 296-303 Aly; Korne- 
mann, Aus d. Anfängen dt. G. (Internat. 
Monatsschr. 15, 167—78): Hist. Jahrb. 41, 355f. 
König; Germania 5, 95 f. Gelzer. [1747 
Wissowa, G., Die germ. Ur-G. in 
Tacitus Germania. (Neue Jahrbb. f. 
d. klass. Altert. usw. 24, 14—30). [1748 
Wilke, d., Archäol. Erläutergn. z. 
Germania d. Tacitus. Lpz.: Kabitzsch. 


21. 84 S. 74 Abb. 12 M. [1749 


a 


Mogk, E., Germ. Religions-G. u. 
Mythologie. 2. umgearb. Aufl. (Sammlg. 
Göschen 15). Berl.: Ver. wissenschaftl. 
Verleger. 21. 144 S. 2,10 M. + 100%. 

[1750 

Löwenthal, J., Religionswissen- 
schaftl. Parerga zur germ. Altert.kde. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 45, 
239 — 68). 1751 


Wey nan, C., Zu den latein. Versen aus 
d. Ostgotenzeit (Hist. Jahrb. d. Görresges. 
39, 713). 41752 

Petsch, R., Die tragische Grundstinung. 
d. altgerm. Heldenliedes (Aufsätze z. Sprach- 
u. Lit.-G., W. Braune dargebr.). [1753 

Heusler, A., Se eane u. 
Nibelungenlied. Die Stoff-G. d. dt. 
Heldenepos dargest. Dortmund: Ruh- 
fus. 21. 236 S. 20 M. [1754 

Beusler, A., Die Quelle der Brunhild- 
sage in Thidrekssaga u. Nibelungenlied 
(Aufsätze z. Sprach- u. Lit.-G., W. Braune 
durgebr.). — Neckel, G., Die Nibelungen- 
balladen. — Panzer, F., Siegfriedinä rehen 
(Ebd) [1755 


*55 


Droege, K., Zur G. der Niblungen- 
dichtg. n. der Thidrekssaga (Zt. f. dt. 
Altert. u. dt. Lit. 58, 1—40). [1756 


Neckel, G., Die Überliefergn. vom 
Gotte Balder. Dargest. u. vergleichend 
untersucht. Dortmund: Ruhfus. 20. 
VII, 267 8. 20 M. [1757 

_ Patzig, H., Zum Texte der Liederedda 
(Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58. 65 -N). [1758 

Much, R., D. germ. Osten in d. 
Heldensaye (Zt. f. dt. Altert. u. dte. 
Lit. 57, 145—76\. [1759 

Wallner, E., E.altbayr. Zeugnis zur Diet- 
richsage (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit, 5m 

Kauffmann, F., Der Stil d.gotischen 
Bibel (Zt. f. dte. Philol. 48, 349—88, 
49, 11—56). [1761 


Feist, F., Die Runenschrift d. größeren 
Nordendorfer Spange (Zt. f. dte. Philol. ih, 
1—10). 11762 

Panzer, F., Das germ. Tierornament u. 
d. Stil d. Stabreimepik (Germania 5, 30—91). 

[1763 


Delbrück, H., G. d. Kriegskunst 
im Rahmen d. polit. G. T. 2: Die Ger- 
manen. 3. neu durchgearb. u. vervollst. 
Aufl. Berl: Stilke. 21. VIII, 508 S. 
70 M. [1764 


Schuchhardt,C .Rethra u. Arkona (Sitz. - 
ber. d. Preuß. Akad. Wissensch. 21. 736 — 
74). [1765 

Katach, F., Frühfränkisches Grab aus 
Biebrich (Germania 5, 27-355. [1766 

Boar, R. S., tiräberfunde im Metzer 
Dom. E. hist.-archäol. Untersuchg. (S.-A. 
aus: Metzer Dombl. Nr. 198. 56—19). 18. 

11767 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merovingische Zeit. 
Delehaye, H., Saint Martin etSulpice 
Sévère (Analecta Bollandiana 38, 5— 
186). [1768 


Coens, M., Vita S. Hilarii Auciacensis 
Confessoris in Cenomannorum finibus (Anal. 
Bolland. 39. 89-112). . [1769 

Kurth, G., A propos du Vita Genovefae. 

uelques mots de réponse a Mr.Bruno Krusch. 
(Revue d'histoire ecclésiastique 15, 115 . 
1770 

Serlptores rerum Meroving. T. 7, b. L 
Passiones vitaeque sanctor. aev. Merov. 
Ed. B. Krusch et W. Levison. s. 20. 1847. 
Rez.: Anal. Bolland. 39, 184—! Coens; Anz. 
f. dtes. Altert. 39, 168 70 E. Schröder; Lit, 
Jbl. 72. 278. mf. Weyman; Revue histo- 
rique 138, 224f. Halphen. 1771 

Auctores antiquissimi. T. 15. 3: Ald- 
helmi opera ed. R. Ehwald fase. 3. S. 20, 
Idi. Rez.: Hist. Zt. 123. 160 f. Levison; 
Gött. Gel. Anz. 183, 56—59 Meyer v. Knonau. 

11772 


*56 


Levison, W., Die Politik in den 
Jenseitsvisionen des frühen Mittelalt. 
(Festgabe für F. v. Bezold 81—100). 

[1773 

Spearing, E., The patrimony of 
the Roman Church in the time of 
Gregory the Great. Cambridge: Uni- 
versity Preß. 18. XX, 1478. 


Rez.: Revue historique 136, 69—70 Jor- 
dan. [1774 


Levillain, L., Etudes sur l'abbaye 
de Saint-Denis à lépoque méro- 
vingienne (Bibliothèque de l'école des 
chartes 82, R—16). [1775 


‚Sehätte, å., Die hhl. Brüder Ewald u. 
d. Ortlichkeit ihres Martyriums (Zt. f. vaterl. 
G. u. Altert.kde. Westfal. 78, 1, 65—68). [1776 


Könnecke, M., D. alte thüring. König- 
reich u. sein Untergang 531 n. Chr. Quer- 
furt: Schneider. 19. 55 S. 2,50 M. 11777 


b) Karolingische Zeit. 


Die Briefe des hl. Bonifatius u. Lullus. 
Hrsg. v. M. Tang l. 16. s. IX, 2714. Rez.: 
Dte. Lit.-Zeit. 42, 626 — 29 Levison. [1778 

Arbeonis episcopi Frisingensis vitae 
sanctorum Haimhrammi et Corbiniani. 
Recogn. Bruno Krusch. Hannov.: 
Hahn. 20. VIII, 244 S. 16,80M.+ 
50% (Scriptores rer. Germ. in usum 
scholarum). [1779 

Königebrief Karls d. Gr. an Papst 
Hadrian über Abt-Bischof Waldo von Reiche- 
nau-Pavia. Palimps.-Urkde. aus Cod. Lat. 
Mon. 6333 hrsg. v. E. Munding. (= Texte 
u. Arbeit ne durch die Erzabtei Beuron 
1, 6). Lpz.: Harrassowitz in Komm. 20. 
68 S. 11,50 M. Rez.: Neues Archiv 43, 464 
—6t Levison; Lit. Zbl. 72, 52—51 5 55 

i 1780 


Rutau, F.. Beitrr. zur Kritik d. 
Annales Mettenses priores. Königsb. 
Diss. 21. (Auszug). (1781 

Hofmeister, A., Weißenburger Auf- 
zeichnen. vom Ende d. 8. u. Anf. d. 9. Jhd. 
s. 20, 1863. Rez.: Neues Archiv 43, 433f. 
Levison n. Krusch. 11782 

Prou, I., Examen d'un Diplome 
de Charles le Chauve pour Saint- 
Pierre de Gand (Académie Royale de 
Belgique. Bulletin de la Commission 
Royale d'Histoire. Tome 84, 41—63). 

1783 

Degering, H., Das Prümer ee 
eliar (Ms. lat. theol. Fol. 733) in 
erlin (15 Jahre Kgl. u. Staatsbiblio- 
thek 132—47). [1784 


Fournier, P., L'œuvre canonique 
de Réginon de Prüm (Bibliothèque de 
Vécole des chartes t. 81. 20). [1786 

Levison, T Zur ältesten Urkde. d. 


Klosters Prüm (Neues Archiv d. Gesellsch. 


f. ältere dte. G.kde. 43, 383-8). = 


Bibliographie Nr. 1773—1835. 


Monum, German. hist. Epistolar. tomi 
VI partis alterius fasc. 1: Nicolai papae 
epistol. ed. E. Perels. — Epistolar. toni 
VII pars prior: Joh. VIII. papae registr. 
edid. E. Caspar. 12. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 20, 216 —19 Levison. [1787 


Peltz, W. M., Untersuchgn. zu Urkd.- 
fálschgn. d. Mittelait. T. 1: Die Hamburger 
Fälschgn. s. 20, 1883. Rez. Zt. f. Kirchen- 
G. N. 2, 205 f. Schmeidler; Neues Archiv 13, 
454 Kehr. 117 


Reincke, H., Untersuchgn. tiber 


Hamburgs mittelalt. G.schreibg. Zt. 
Ver. hamburg. G. 24, 1-31). [1189 


Liebermann, F., Zu Bußbüchern d. latein. 
Kirche (Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 11, 
292—301). 11700 

Hobklber«, K., D. fränkische. Sacramen- 
tarium Gelasianum in alamann. Überlieierg. 
s. 20, 2034. Rez.: Theol. Revue 19. 10-8: 
Stapper. 11791 

E. vorhadrian. gregorian. Palimpsest- 
Sakramentar in Gold-Unzialschrift . . hrsg. 
v. A. Dold. 19. Rez.: Lit. Zbl. 71, 116f. 
v. Dobschütz; Theol. Revue 18. 2120—13 Mohl- 
berg. 1179 

Strecker, K., Zu den Quellen für da 
Leben d. hl. Ninian (Neues Archiv d. tie 
sellsch. f. ältere dt. G.kde. 43, 1— 26. [13 

Beebaß, O., Ein Beitrag zur Rekonstruk- 
tion der Regel Columbas des Jüngeren t. 
f. Kirchen-G. N. F., 3, 132 —37). 1179 


Kurth, d., Études franques. 19. 
2 vol. VIII, 856. 349 S. Paris: Champion. 
Rez.: Anal. Bolland. 39, 376 — 78 1 55 


haye. 1 
Halbedel, Fränkische Stud. '18. s. 

18, 2697. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 

41, 296—300 Frielingsdorf. 1796 


Schäfer, K. H., Hofgeismar die Stätte 
der von Winfried - Bonifatius efällten 
Donareiche. S.-A. Kassel: Weber & Weide- 
meyer. 19. 16 S. — Jestädt, W., Wo stand 
die vom hl. Bonifatius gefällte Donareichr! 
n G. bill. 14, 17—27). Rez.: Zt. Ver. 
. hess. G. u. Landeskde. 53, 157 f. Pfaff. (179% 

Schäfer, K. H., Missionsstätten des hl. 
Bonifatius in Hessen (Fuldaer G. bill. M. 65 
—75, 113— 38). [179 

Hirschmann, Hat Eichstätts erster 
Bischof die erste Lebensbeschreibg. des hl. 
Bonifaz geschrieben? (Hist.-polit. Bll. 16. 
13—29). (I 

Vonderaa, J., Vorläufiger Bericht über 
d. Ausgrubgn. am Dome zu Fulda i. J. 09 
(Fuldaer G bll. 14, 1—16). TELL 


Caspar, E., Pippin u. die röm. Kirche. 
14. s. '16, 3485. Rez.: Hist. Zt. 121, 314—13 
Voigt; Hist. Vierteljschr. 20, 430—37 Levi- 
son. 8 un [1801 

Halphen, L., Etudes critiques sur 
l’histoire de Charlemagne. Paris: 
Alcan. 20. 14 fr. 


Inh.: Les sources de l'histoire de Charle- 
magne — La conquete de la Saxe — Le 
couronuement nn rial — L’agriculture et 
la propriété rurale — L'industrie et le com- 
merce. Rez.: Anal. Bolland. 39, a 

18 


Fränkische Zeit bis 918. 


Hoflmann, H., Karl d. Gr. im 
Bilde d. G.schreibg d. früheren Mittel- 
alt. 19. s. 20, 1865. Rez.: Theol. Lit. 
Zeit. 46, 57 Bonwetsch. [1803 


Buchner, I., Forschgn. zur karoling. 
Kunst-G. u. zum Lebensgange Einhards. s. 
20, 1894. — Ders., Zum Briefwechsel Ein- 
hards u. des hl. Ansegis von Fontanelle. s. 


20, 1861. Rez.: Neues Archiv 43, 428—373 
Levison. [1804 
Himmelreich, L., Papst Leo III 


u. d. Kaiserkröng. Karls d. Gr. i. J. 
800. Münch. Diss. 19. X, 115 S. [1805 


Kaufmann, F., Vom Talisman 
Karls d. Gr., Kanonikus A. J. Blees 
u. d. Aachener Münsterschatz z. Zeit 
d. französ. Revolution. 2. Abhdlg. z. 
G. d. Münsterschatzes. Aachen: Creutzer. 
20. 112 S. 7,50 M. 1806 


. Kaafmann, F., Vom Talisman Karls 

d. Gr. u. der Vergabung anderer Stücke d. 
Aachener Münsterschatzes i. J. 1804 (Ehren- 
gabe dt. Wissenschaft 639—70). [1807 


Nottarp, H., D. Bistumserrichtg. 
in Dtl. im 8. Jhd. (Kirchenrechtl. Ab- 
halg. 96). Stuttg.: Enke. 20. VII, 
259 S. 34M. 

Rez. : Theol. Lit.bl. 42, 1f. Werminghoff ; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 304—7 Wer- 
minghoff. [1808 

Heldmann, K., Kommendation u. 
Königsschutz imVertrage von Ponthion 
(754). (Mitteil. Inst. österr. G.forsch. 
88, 541—70). [1809 

Thomas, H., Die rechtl. Festsetzg. 
d. Pactum Ludovicianum von 817. Ein 
Beitr. zur Echtheitsfrage. (Zt. d. Sa- 
vigny-Stiftg. K. A. 41, 124 —74). [1810 

Voigt, ., Die karoling. Klosterpolitik 
u. d. Niedergang d. west fränk. Königtums. 


g. 19, 2240. Rez.: Revue Bénédictine 32, 240 
— 41. [1811 


Lot, F., Les jugements d’Aix et 
de Guierzy 28. avril et 6. septembre 
838. (Bibliothèque de l'école des chartes 
82, 281—315). [1812 

Perels, E., Papst Nikolaus I. u. 
Anastasius Bibliothecarius. E. Beitr. 
z. G. des Papsttums im 9. Jhd. Berl.: 


Weidmann. 20. XII, 327 S. 20 M. 
Rez.: Archiv f. kath. Kirchenrecht 100, 
170-72 Göller; Neues Archiv 43, 466—67 


Levison; Anal. Bolland. 39, 387 f. Coens; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 307 10 


Werminghoff; Zt. f. Kirchen-G. 3, 243—45 
Arnold. [1813 

Hofmeister, A., Die Zahlungen Sikonulfs 
von Salerno an das Fränk. Reich 844 (Vier- 


teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G 15, 530— 
320. [1814 


Kallen, d., Die angebliche Kölner 
Synode von 878 (Festgabe für F. v. 
Bezold 101—256). [1815 

v. Schubert, H., Zur Germani- 
sierg. d. Christentums (Festgabe f. 
Harnack 389—404). [1816 


*57 


Vogt, H. G., Die Anfänge d. 
Christentums zwischen Saale u. Unstrut 
(= Neuj.bll. d. Hist. Komm. f. d. Prov. 
Sachsen u. Anhalt 43). Halle: Hendel. 
21. 568. 3 M. [1817 


Schmeidiler, B., Hamburg -Bremen u. 
Nordost-Europa vom 9.—11. Jhd. 18. 8. 20, 
1904. Rez.: Lit. Zbl. 71, 52 Lerche; Hist. 
Zt. 121, 472—77 Hofmeister; Zt. f. Kirchen- 
(+. 38, 393—97 K. Müller; Zt. Ver. f. lübeck. 
G. 20, 314—27 Hofmeister; Hist. Vierteljschr. 
20, 337—39 Krabbo. [1818 

Brackmann, A., D. neuesten 
Forschgn. zur älteren Hamburger G. 
(Zt. Ver. hamburg. G. 24, 61—85) 


1819 


Vonderau, J., An welcher Stelle d. 
Fuldaer Domes lag das Grab des Königs 
Konrads I.? (Fuldaer G. bll. 16, 25—38.) [1820 


Barekhardt, A., Basel im frühesten 
Mittelalt. (Baseler Jahrb. 20, 295.307). [1821 


Nehring, G., Eine Zelle der Karolinger- 
zeit in Schw.-Gmünd? (Bll. f. württ. Kir- 
chen-G. 25, 9% -106). [1822 

Collard, D. fränkische Krongut Hammel- 
burg (Dte. Gaue. Sdrheft.113). Kaufbeuren. 
21. 16 S. 1823 
Buchner, M., Stud. zur Vor-G. Münchens 
(Hist.-polit. Bll. 166, 193—221, 267 - 81, 337— 
51), — Dora, J., Zur Vor-G. Münchens (Hist.- 
polit. Bil. 168, 91—101). 11824 


c) Innere Verhältnisse. 


Dopsch, A., Die Wirtschaftsent- 
wicklg. d. Karolingerzeit vornehml. 
in Dil. T. 1. 2. veränd. u. erweit. 
Aufl. Weimar: Böhlau.“ 21. XIV, 402 S. 
64 M. | [1826 

Diepenbach, W. A., „Palatium“ 
in spätröm.u. fränk. Zeit. Gießen. Diss. 
21. 788. [1827 

Weise, Staatl. Baufronden in frän- 
kischer Zeit (Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 15, 341— 80). [1828 


Lesne, E., Les origines du droit de 
régale (Nouvelle Revue historique de droit 
francais et étranger 21, janv.) [1829 

Könieer, Die N d. Karo- 
lingerzeit. s. 20, 1873. Rez.: Hist. Jahrb. 
d. Görresges. 40, 294 f. Bigelmair. 11530 


Behaghel, O., Deutsch (Beitrr. zur 
G. d. dt. Sprache u. Lit. 45, 180—382). 
. [1831 


Ochs, E, Die heiligen n. die seligen 
(Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. #5, 
102—11). [18332 

Schiecht, J., Die selige Irmengard von 
Chiemsee (Hist.-polit. Bll. 168, 125— 47, 212 
— 31). [1833 

adeja, E.,AusWalahfried Strabos Lehr- 
jahren (Stud. u. Mitteil. zur @. d. Bened.or- 
dens 40, 251—56)- [1834 

Wilmart, D. A., Les All&gories sur l'Ecri- 
ture attribuées à Raban Maur (Revue Béné- 
dietine 32, 47—56). Ä [1835 


*58 


Bruckner, W., zu ersten Merseburger 
5 (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 
282— [1836 
Strecker. K., Drei Rhythmen Alkuins 
(Neues Archiv 43, 386—43). „ [11837 
Danielowski, E., Das Hiltibrant- 
lied. Beitrr. z. Überliefergs.-G. auf 
palaeogr. Grundlage. Berl.: Mayer & 
Müller. 19. IV, 103 S. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u dt. Lit. 40, 
inf. Steinmeyer. [1838 
Henning, R., Wettu irmingot u. das 
Hildehr: A d (At. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 


58, 11051). 11839 
Fraenkel, H., Aus d. Früh-G. des dt. 
Kudreims (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58. 


11-1). [1810 

Löweuthal, F.. Zu den Quellen des He- 
liand (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 57, 273 
— a 11841 

wierzine, K., Stevrer Bruchstück von 
Notkers Psalmenübersetze. (Beitrr. zur G. 
d. dt. Sprache u. Lit. 45. 192—211). [1842 


Grienberger, Th., Althochdte. Texter- 


klärgu. (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. 
Lit. 45. 219—348, 4041-28), [1843 
Strecker, K., Zum Rhythmus von d. 


x hlacht bei Fontanetum t. f. dt. Altert. 
. dte. Lit. 57. 177—81). [1844 

Strecker, K., Franci Nebulones (Zt. f. 
dt. Altert. u. dte. Lit. 57, 1855—88), (1545 


Heißer, R., cuonio uuidi (Festgabe für 
F. v. Bezold 126—141). [1817 


Neckel, G., Das Gedicht von Walt. 
harius manu fortis (Germ.-rom. Monats- 
schr. 9, 139—49, 209 —21). [1848 


Weise, G., Zur Archaeologie d. 
früher. Mittelalt. Jahresber. 1915--17. 
I. II. (Hist. Zt. 121, 304—14, 122, 304 
— 16). 1849 

Haseloff, A., D. vorkaroling. Buch- 
malerei im Lichte der großen Veröf- 
fentlg. 
tor. f. Kunstwissensch. 42, 164—217). 

[1850 
Burgen 
Ethnologie m, 187 — 
Heiligen- 
Diss. 20. 

[1852 


3. Zeit der sächsischen, frän- 
kischen und staufischen Kaiser 


Mötefindt, H., Frühgeschichtl. 
im Harzgebiet (Zt. f. 
197). 

Jaegerschmid, A., D., weibl. 
typus d. Merovingerzeit. Freib. 
11 8. 


919 — 1254. 
a) Sächsische und fränkische Kaiser 
919—1125. 


Hampe, K., Dte. Kaiser-G. in d. Zeit d. 
Salier u. Staufer. 3. Aufl. 16. S. 20. 1943. 
Rez.: Hist. Zt. 122. 1112—16 Hofme ister. 11851 

Teuffel, B., Individuelle Persönlichkeits- 
schilderg. in d. dten. G. werken d. 10. u. 11. 
Jhd. s 17, 3522. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch. -K. 16, 21½f. v. Below. [1855 


Schmeidler, B., Kleine Forschgn. 
zu lit. Quellen d. 11. Jhd. (Hist. Vier- 
teljschr. 20, 129—49). [1856 


des Deutschen Vereins (Reper- 


Bibliographie Nr. 1837 — 1908. 


Jessen, H., DieWirkgn.d. augustin. 
G.-philosophie auf d. Weltanschaug. u. 
G.schreibg. Lindprands von Cremona. 
Greifsw.: anne 21. 63 S. [1857 


Leben, Das, des Bischofs Meinwerk 


von Paderborn (Vita Meinwerci episcopi 
Patherbrunnensis). Hrsg.v. Fr. Tenck- 
hoff. Hannov.: Hahn. 21. XXVIII, 


181 S. 15 M. + 50% (Scriptor. rer. 


German. in usum seholar.). 
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 320—2? A. L. Meyer. 
41 * 
Tenckhoff, F., Eine kurze Zusammeu— 
fassg. d. Lebens d. Bischofs Meinwerk von 
Paderborn in Hexametern (kt. f. vaterl. G. 
u. Altert.kde. Westfal. 78, 2, 71-131. 1 
Vorwahl, H., Heinrich „d. Städtegrün- 
der“ (Zur Kritik N von Corvey At. 
Hist. Ver. Nied. sachs. 86, 135 f.). (17e: 


Kullen, F., Zur „Vita Heinrici IV.“ 
Münch. Diss. 20. 1818. [1861 


Walther, Chr., Zur ne Reim- 
chronik (Jahrb. d. Ver. f. nied.dt. Sprach- 
forschg. 46, 76 f.). [18% 


Hofmeister, A., Der Sermo de in- 
ventione saniti Kataldi. Zur G. Tarents 
am Ende d. 11. Jhd. (Münch. Mus. f. 
Philol. d. Mittelalt. u. d. Renaiss. 4 


101—14). [1863 
Morin, G., D'où provient le Missel d'An- 
dechs“? (Hist. Jahrb. 41, 273—78. 1181 


Widel, H., Drei Urschriften Cremaucser 
Diplome aus d. 10. u. 11. Jhd. Neues Archiv 
43, 215— 24, ie: 

Lubenow, H., Die Slavenkriege 
d. Ottonen u. Salier in d. Anscha 
ihrer Zeit. Greifsw. Diss. 20. 51 S. Il 

Pavani, G., Un vescovo belga in 
Italia nel secolo X : studio storico-critico 
su Raterio di Verona. Torino; Soc. na- 
zionale. 20. 181 S. |1867 


Bönger, TI., Wo wurde Heinrich IV. zuin 
2. Male gebannt? Greifsw. Diss. 20. 318. 


(Masch. schr.) [er 
Herzfeld, d., D. Strafverfahren 
Gregors VII. im Lichte der Ideen Au- 
gustins u. Gregors]. (Hist. Vierteljschr. 
19, 305—3830). [1869 
Schneider, W., Papst Gregor VII. 
u. das Kirchengut. Greifsw. Diss. 20 
206 S. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 11. 
310—12 Scharnagel. [ii 
Weinert, E., Die Bedeutg. der su- 
perbia u. humilitas in d. Briefen Gre- 
gor VII. Greifsw. Diss. 20. 48 S. [1871 
Fliche, A., Etudes sur la polèmique re- 
ligieuse a l'epoque de Grégoire VII. Les 
Prégrégoriens. s. 20. 1925. nen, Saint Gri- 
goire VII. Paris. "20. X. 192 S. 3.0 fr. Rez.: 
Anal. Boll. 39. 199—203; ar historique 
136, 9-0 Joridan. 11°? 


Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919—1254. *59 


P., Zur G. Wiberts von Ra- 


Kehr 
lemens III.) 1. (Aus: Sitz. ber. 


venna (C 
d. Preuß. Akad. d. Wiss. 
Kis. 21. 19.) Berl.: Verein. wiss. Verleg. 
S. 355—68. 1.50 M. [1873 

Kröning, E., Die Lehnspolitik d. 
röm. Kurie unter d. Pontifikat Gregors 
VII. Greifsw. Diss. 21. 125 S. (Masch. 
Schr.). [1874 


Hofmeister, A. 


3. Dtl. u. Burgund im frü- 
heren Mittelalter. 11, s. 17, 3536. Rez.: Hist. 
Jahrb. d. Görresges. 39, 815 Hüffer. [1875 

Palmarocchi, R., L'abbazia di 
Montecassino e la conquista normanna. 
Rom. ’13. XI, 268 S. 

Rez.: Mitteil. Iust. öst G. forsch. 38. 648 
— w F. Schneider. [1876 

Villari, Pasg., D'Italia da Carlo Magno 


alla morte di Arrigo VII. Milano, Hoepli, 
10. XII, 539 8. Rez.: Hist Zt. 121. 516—19 
Hofmeister. [1877 


Hartmann, L., G. Italiens im Mittelalter 
IV, 1. u. 18, 2728. 
217-21 Hofmeister. 11878 

Merores, M., Die ältesten venezian. 
Staatsanleihen u. ihre Entstehg. (Vier- 


teljschr f. Soz.-u. Wirtsch.-G. 15, 381 


— 98). [1879 
Lane, M., Heligoland in 1089 (English 
Historical Review, vol. 30. S. 701 —5). 1180 


Ebert, I., Zu d. Beziehen. d Ostsee- 
1 mit Skandinavien in d. 1. Hälfte 
11. Jhd. (Balt. Studien zur Archäolog. u. 
G. 14, 117-39). n 11881 
Toll, J. M., Englands Beziehgn. 
zu d. Niederlanden bis 1154. (Hist. 
Studien H. 145.) Berl.: Ebering. XV. 
59 S. 8 M. 11882 
Kehr, P., Das Erzbistum Magde- 
burg u. die erste Organisation d. christl. 
Kirche in Polen. (S.-A. aus Abhdlgn. 
d. preuß. Akad. d. Wiss. 20. Phil. -hist. 
Kl.). Berl.: Verein. wiss. Verleg. 20. 
68 S. 5.50 M. 

Rez.: Forsch. z. brand. u. 
16658 Warschauer; Neues Are 
Tangi. 883 

Seppelt, F., X., Zur Einführg. d. Christen- 


tums in Polen (Zt. f. Missionswiss. 10. 86 
— 1). [1854 


weuß. G. 41. 
iv 13, 416 f. 
1 a e 


Anfänge d. Stifts Bero- 
(Zt. f. schweiz. G. 1. 
k [1885 
Voltelini, Nochmals die Anfänge d.Stadt 
Wien (Mitteil.Ver. f. G. d. Stadt Wien 1). [1886 
Popelka, F., Untersuchgn. zur ältest. G. 

d. Stadt Graz (Zt. d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark 17, 153—304). [188% 
Schneider, E., D. Anfänge der Stadt. 
Stuttgart (Württ. Vierteljhefte £. Landes-G. 
25. 1— 20). [188% 
Meininghans, A., D. Entstehg. d. 
Stadt u. Grafsch. Dortmund. Vortrag. 


L.ätolf. K.. Die 
münster 930,890 — 1015 
158 - M 


Dortm.: Lensing. 20. 35 S. 1.65 M. 
Rez.: Zt. d. Saviguy-Stiftg. f. Rechts- 
G. G.A. 41, 435f. Fehr. [1589 


Phil.-hist. ` 


Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 12. 


Königslutter (In: 


Meier, P. J., Die Entstebg. d. Stadt 
Nachr. d. K. Gesellsch. 
d. Wisa. zu Göttingen. Phil.-bist. Kl. 


20.) 27 8. 
i Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 41—43 Ger- 


ach. [1390 

Möllenberg, W., Aus d. Frühzeit 
der G. Magdeburgr. (G.bll. f. Stadt u. 
Land Magdeburg 55, 1—27.) — Meier, 
P. J., Die Anfänge d. Stadt Magde- 
burg u. d. dte. Marktort d. frühen 
Mittelalters (Ebd. 60—81) Nachwort 
von Möllenberg: Ebd. 94—96. [1891 


b) Staufische Zeit 1125—1254. 
Uhronik, Die, des Propstes Burchard v. 
Dept 2, Aufl. hrsg. v. O. older- BEET r 
u. B. v. Simson. 16. s. 19, 2311. Rez.: te. 
Lit.-Zeit. 42, 4171—74 F. Schneider. [1892 
@’sell,A., Die Vita des Erzbischofs 
Arnold v. Mainz (1153—60) auf ihre 
Echtheit geprüft. (Neues Archiv 43, 
27—86, 317 —79.) [1893 
Wackernagel, P., Kritische Studien 
zur Vita Arnoldi archiepiscopi Mogun- 
tini. Bresl. Diss. 21. 738. [1894 


Otto, H., Zur Frage nach d. Entstehg. 


der Limburger Chronik (Neues Archiv 43, 


397—401). , [1895 
Perlbach, M., Vier Fragmente der 
Paderborner Annalen (Neues Archiv 
43, 22434). [1896 
Degeri»g, H., K. unbekannter Brief zur 

G. d. Lütticher Bischofswahl i. J. 1199. 
(Neues Archiv 43, 2353—38.) 118 


Hofmeister, A., E. neue Quelle 
zur G. Friedr. Barbarossas. De ruina 
civitatis Terdonae. Untersuchgn. zum 
1. Römerzug Friedr. I. (Neues Archiv 
43, 87—153). 1898 

Hirsch, B., Zur „Noticia saeculi“ 
u. zum „Pavo“. Mit e. Exkurs über 
d. Verbreitg. d. pseudojoachim. Büch- 
leins „De semine scripturarum“ (Mit- 
teil. Inst. österr. G.forsch. 38, 571— 
610). [1899 

Zak, A.. Zur Biographie d. Propstes 
Hermann Judas von Scheda (Zt. f. vater. 
G. u. Altert.kde. Westfal. 78, 1, 69 76). [1900 

Keußler, F. Ves Die Nationalität 
d. Chronisten Heinr. v. Lettland u. 
seinLebensgang(Sitzgs.ber.d.Gesellsch. 


. 


f. G. u. Altert.kde. zu Riga aus d. J. 
1914. '14— 21.) 1901 
Holtzmann, R., Stud. zu Heinr. 


von Lettland NeuesArchiv43,159— 212). 
[1902 
immung. der Urkde. 
des Württ. Urkdub. 
2%, 328 f.) 
{1903 


Trotter, K., Zeitbest 
Nr.6. S. 166/67 im 3. Bd. 
(Württ. Vierteljhefte. f. l,andes-t. 


— — 


60 


Cartellieri, A., Die auswärtige Politik 
der Staufer (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 49—67). 


[1904 

Fischer, E., D. dte. König u. die 
Besetzg. d. dten. Bistümer unter 
Friedr. Barbarossa, Heinrich VI. u. 
Philipp von Schwaben. Bresl. Diss. 
21 (Auszug 2 8.). [1906 
Mainz, Chr., Die Besetzg. d. burgund. 


Bistümer im Zeitalt. d. Salier u. Staufer. 
Bonn. Diss. 21. (Auszug 12 S.) 11906 


Schnack, J., Richard v. Cluny, 
seine Chronik u. sein Kloster in d. 
Anfängen d. Kirchenspaltg. von 1159. 
Ein Beitr. zur G. d. Anschaugn. von 
Kardinalkolleg u. Papsttum im 12. u. 
13. Jhd. (= Hist. Stud. 146). Berl.: 
Ebering. 21. 1738. 48 M. [1907 

Raville, A. v., Die Kreuzzüge 
(Bücherei d. Kultur u. G. 5). Bonn: 


Schroeder. 20. VIII, 870 S. 21 M. 
Rez : Hist. Zt. 124, 525 f. Gerland; Mit- 

teil. Hist. Lit. 49, 33-36 Gerland; Hist. 

Jahrb. d. Görresges. 14, 117 f. Schnürer. [1908 


Cuarschmann, Fr., Wann wurde 
Lothar v. Supplinburg geboren? Eine 
W Untersuchg. (Zt. Hist. Ver. 

iedersachs. 85, 88—96). [1909 

Voelker, J., Konrad III. in d. Dar- 
stellg. Otto v. Freising. Greifsw. Diss. 
19. 85 8. 

Rez.. Hist. Zt. 123, 527 f. Hofmeister. (1910 

Schmitt, K. H., Erzbischof Adal- 
bert I. von Mainz als Territorialfürst 
(Arbeiten z. dt. Rechts- u. Verfassgs.- 
G. 2). Berl.: Weidmann. 20. VIII, 


84 S. ARM. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 


G. A. 41, 433—35 ‚Viortelfschr. Hist. Zt. 121, 


293 f. Stimming; Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 16, 220 f. v. Below. 11911 

Kleist, W., D. Tod d. Erzbischofs Engelb. 
v. Köln. s. 20, 1957. — Greven, J., Die 
stehg. d. Vita Engelberti d. Caesarius v. 
Heisterbach s. 20, 1938. Rez.: Anal. Boll. 39, 
218 —22. 11912 


Philippsoa, M., Heinrich d. Löwe. 18. 


8. 20, 1951. Rez.: Hist. Zt. 123, 16% v. Below. 


1913 
Güterbock, F., Die Gelnhäuser 
Urkde. u. d. Prozeß Heinr. d. Löwen. 
Neue diplomat. u. quellenkrit. Forschgn. 
z. Rechts-G. u. polit. G. der Staufer- 
zeit. (Quell. u. Darstell. z. G. Nieder- 
sachs. 32.) Hildesh.: Lax. 20. XVI, 


181 S. 80 M. 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 42, 
491—91 Fehr. 11914 

Güterbock, F., Neuere Forschgn. 
zur G. Heinrichs des Löwen. (Dte. 
Lit.-Zeit. 41, 185—98). [1915 

Schambach, K., D. Prozeß des 
Erzbischofs Kon von Salzburg 
(1165—66) (Hist. Zt. 122, 83 — 90.) 


1916 


nt- 


Bibliographie Nr. 1904—1961. 


Haller, J., Innozenz IlI. u. d. Kai- 
sertum Heinrich VI. E. En 2 
(Hist. Vierteljschr. 20, 23—36). [1917 
: "Tangl, I., Die Deliberatio Innocenz III. 
8. 20, 1949. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45. 124 f. 
Wenck. 1191 


Thimm, P., Innocenz III. Auffassg. vom 
Fürstenamte im Verhältnis zu d. Fürsten 
seiner Zeit. Königsb. Diss. 21 (Auszug 2 S.i. 

(1919 

Berlière, U., Innocent III. et la 
réorganisation des monastères bénédic- 
tins (Revue Bénédictine 32, 22—42, 
145—659). [1920 

Mayer, E.W., Staatstheorien Papst 
Innocenz II. (Jenaer Hist. Arbeiten 9). 
Bonn: Marcus & Weber. 20. XII, 


50 S. 

Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges. 41. 1% 
Eichmann; Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2, X7 f. 
Schmeidler; Revue historique 136, 82 f. Jur- 
dan; Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 307— 
10 Wermingh ff. 11921 


Pasculli, I. A., Studio sulla congiura 
contro l'imperatore Enrico VI., 1191. Palermo. 
19. 59 8 1192: 

Abegg, E., D. Polit. Mailands in d. ersten 
Jahrzehnten d. 13. Jhd. 18. 8 20, 1965. Rez.: 
Hist. Jahrb. d. Görresges 39, 754-57 Otto: 
Hist. Zt. 121, 531 Hofmeister. [1923 


Lenel, W., Venezianisch-istrische Stud. 
11. 8. 16, %661. Rez : Hist. Vierteljschr. , 
98—101 Hofmeister. 1924 


Köhler, H., Die Ketzerpolit. d. dten. 
Kaiser u. Könige in d. J. 1152 — 1254. 13. <. 
17, 3619. Rez.: Revue historique 136, N 

Schaudel, L., Les comtes de Salm 
et l'abbaye de Senones aux XIIe et 
XIIIe siècles. Paris: Berger Levrault. 
20. XXIII, 2118. 12 Fr. [1926 

Hueffer, H., Die geistl. Herr- 
schaften in Welsch-Burgund zur Zeit 
der Herzöge von Zähringen um 1200. 
Freib. Diss. 21. VIL, 213 S. (Masch.- 
Schr.). [1927 


Stimming, M., Ein staufischer 
Parteigänger im Kampfe Friedr. II. 
gegen d. römische Kirche (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 86, 249—568). 1928 


Hampe, K., Stilübgn. zur Ketzer- 
verfolgg. unter Kaiser Friedrich II. 
(Festgabe für F. v. Bezold 118255 

1929 


Liebschütz, H., Die Beziehgn. 
Kaiser Friedr. II. zu Eogland seit 
d. J. 1235. Heidelb. Diss. 20. 76 S. 

[1930 


Grf. v. 
(Zt. d. 
328 -N. 
[1931 


Lundgreen, F., Heinrich Il., 
Schwarzburg (gest. 1236) (Schluß). 
Ver. f. thür. Q. u. Altert.kde. 32, 


Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919—1254. 


c) Innere Verhältnisse. 


Stutz, U., Reims u. Mainz in der 
Königswahl d. 10. u. zu Beginn d. 
11. Jhd. (Aus: Sitzgs.ber. d. Berl. Akad. 
’21.29).Berl.: Verein.wissenschaftl. Ver- 
leger 21. S. 414—33. 3 M. [1932 


Krammer, I., D. Kurfürstenkolleg v. 
sein. Anfängen bis zum Zusammenschluß im 
Renser Kurverein d. J. 1338. s. 11, 18. 
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 18. 83—85 Lerche. 

* [1933 

Haberkorn, P., Die Hospites in 
nachkaroling. Zeit (Nach d. Cartularien 
von Paris. Lpz. Diss. 19. VIII, 143 8. 

[1934 

Wackernagel, J., Zur Entstehg. 
d. städt. Ratsgerichtsbarkeit im Mittel- 
alt. (Festgabe zum Schweizer. Juristen- 
tage 20. S. 113—52.) Basel: Helbing 
& Lichtenhan. 1985 

Below, G. v., Zur Deutg. des 
ältesten Freiburger Stadtrechts (Zt. d. 
Gesellsch. f. G. kde. Freiburg 86, 1 - 30). 

5 [1936 

Teige, J., Uber d. Anfänge d. Mügde- 
burger Stadtrechts in Mähren (Zt. d Savigny- 
Sti ig f. Rechts-G. 41, 383-856). (1937 

ölscher, W., Die Beamten d. 
schles. Fürsten im 13. Jhd. Bresl. Diss. 
20 (Auszug). [1938 


Kaiser, J. B., St. Bonaventura u. der 
Konvent in Saarburg (Frauzisk. Stud. 8. 
206—11). 1939 


Huyskens, A., Die Aachener Kir- 
chengründgn. Kaiser Heinr. II. in 
ibrer rechtsgeschichtl. u. kirchenrechtl. 
Bedeutg. (Zt. Aachen. G. Ver. 42, 283 
— 94). 1940 


Tenhagen, F., Zum Kölner Revers für 


Vreden (1211). (Zt. f. vaterl. G. u. Altert -. 


kde. Westfal. 78, 1, 82—84). [1941 


Zák, A., Aus d. Zeit des Kircheustreites 
zwischen Ottokar I. u. dem Prager Bischofe 
Andreas (Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 
58, 117—37). (1912 

Sommerfeldt, G.. Zu Lungensteins Ab- 
hilgn. über TLandgräfin Elisabeth v. Thü- 
ringen u. über d Prophezeien. der hl. 
Hildegard v. Bingen (Neues Archiv 13. 391 
—6). 8 11913 

Jecht, R., Uber den Sorbenfürsten Zisti- 
bor u. seine angebl: Beziehg zu der Landes- 
krone u. der Limasburg Neues Laus. Mag. 
97, 200 —2). ' [1944 

Kötzschke, R., D. dten. Marken in 
Sorbenland (Festgabe f. Gerh. Seeliger. 
8. 79—114). [1945 

Müller, C., Gründg. u. G d. Klosters 
Geringswalde. Aus d. Nachlaß d. . .. R. 
Hofmann erweit. u. hrsg. v.. . Waldenb. 
i. S. 20. 1678. 8 Taf. Rez : N. Archiv f. 
sächs. G. 42, 144 —51 Gritzuer. [1946 

Jecht, H., Erste Erwähnung der Ober— 
laus. — Der Gau Besunzane u. die urbs 
Busine sind gleich dem Orte Biesnitz u. der 
lLandeskrone — Wo lag Seiciani? (Neues 
Lans, Magaz. 97, 188—99,) 11917 


*61 
kalt N., Ein slaw. Friedhof d. 


12. Jhd. bei Treben. Kr. Weißenfels (Man- 
nus 11/12, 338—46). [1948 


Gaffrey, B., Der liber de unitate 
ecclesiae conservanda im Lichte mittel- 
alter]. Zeitanschaugn. (= Hist. Stud. 
147). Berl.: Ebering. 21. XV, 1795. 
52 M. [1949 


Grabmann, M., Die Philosophia 
Pauperum u. ihr Verfasser Albert v. 
Orlamünde. Münst.: Aschendorff. 18. 
VII. 56 S. 2 M. 

Rez.: Theol. Revue 18, 68—70 Basen 

119. 

Pelster, F., Krit. Stud. zum Leben 
u. 2. d. Schrr. Alberts d. Gr. (Stimmen 
d. Zeit. Erg.hefte. 2. Reihe. Forschgn. 
4. Heft). eib.: Herder. [1951 


Martia, I., L’euvre théologique de 
Robert de Melun (Revue d'histoire ecclé- 
siastique 14, 45689). 11952 

Lampen, W., Thiofrid von Echter- 
nach. E. philol -hiat. Stud. (Kirchen- 
geschichtl. Abhdlg., begr. v. M. Sdralek 
11). Bresl.: Aderholz. ’20. IX, 84 S. 
15 M. 

Rez.: Anal. Bolland. 39, 389 f. Coens [1953 

Posch, A., Die staats- u. kirchen- 
polit. Stellg. Engelberts v. Admont 
(Görresges. Veröffentig. d. Sektion f. 
Rechts- u. Soz.wissensch. 37). Paderb.: 
Schöningh. 20. XIV, 130 $. 6 M. + 
40 0%. 

Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2. 211 f. 
Schmeidler; Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A 11, 
324 f. Scholz. 11951 

Radoke, F., D. eschatolog. Anschange. 
Bernh. v. Clairvaux. 15. 8 19, 2371 Rez.: 
Zt. f. Kirchen-. 38. 397 f, Schmeidler. [1955 


„ Ehrismann,®.. Hugo v.Trimbergesitenner 
u. das mittelalt. Wissenschaftssystem (Aufs. 
z. Sprach- u Lit.-G., M. Braune dargebr.). 
u Gbtze,A.,ZuWermlers Helmbrecht a 
Geisler, W., Fürsten u. Reich in 

d. polit. Spruchdichtg. d. dten. Mittel- 
alt. nach Walther v. d. Vogelweide. 
Greifsw.: Moninger. 21. 77 S. 5,50 M. 
[1957 

Haller, J., War Kaiser Heinrich VI. 
ein Minnesänger? (Neue Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. usw. 24, 109 —28). — 
Salomon, G., War Heinrich VII. ein 
Minnesänger? (Ebd. 305— 12). 1958 


Schneider, H., D. mittelhochdt. 
Heldenepos (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 
58, 97—141). [1959 

Schröder, E., Zur Kritik des Aunoliedes 
(Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58, 2-9. [1960 


Möller, Karl, Aus d. Welt d. Carmina 
Burana (Festgabe f. Harnack 2153—25). 1961 


+62 Bibliographie Nr. 1962—2030. 


Körner, J., Das Nibelungenlied 
(Aus Natur u. Geisteswelt 591). Lpz.: 
Teubner. 21. 122 S. 2,80 M. + 120%. 


1962 
Schröder, F. R., Nibelungenstud. Bonn: 
Schroeder. 21. VII, 58 S. 16 M. [1963 


Ortner, M. u. Abeling, Th., Zu d. Nibe- 


lungen. Beitrr u. Materialien (Teutonia 17). 
Lpz.: Bab. 0 VIII, 2048. 15 M. Rez.: 
Lit. Zbl. 72, 33 f. W. G. [1964 

Körner, Jos., Die Klage u. das 
Nibelungenlied. Lpz.: Reisland. 20. 
71 S. 5,35 M. [1965 

Thiel, M., Hat Gottfried von Straß- 
burg dem Kreis der Geistlichkeit an- 
gehört? (Hist. Jahrb. d. Görresges. 
41, 20—35). 1966 

Haug, F. L., Wolfr. v. Eschenbach, ein 


Lehensmann d. Grafen v. Wertheim (Fran- 
kenland 6/7, 25—31). [1967 


Braune, W., DiezweiDichter des Reinaert 
(Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 41, 
100—9), [1968 

Jellinek, I. H., Zwei Dichter des Rei- 
naert? (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 
45, 51—58.) , [1969 

Steller, W., Der Leich Walthers 
v. d. Vogelweide u. sein Verhältnis 
zum religiösen Leich (Beitrr. z. G. d. 
dt. Sprache u. Lit. 45, 307 - 403). [1970 


Leitzmanu, A., Zu den mhd. Minnereden 

u. Minneallegorien (Beitrr. zur G. dt. 
Sprache u. Lit. H, 126-37). [1971 
Wilhelm, Fr., Stud. zu Ulr. v. Thür- 
beim (Münch. Museum f. Philol. d. 
Mittelalt. u. d. Renaiss. 4, 175). [1972 


Busse, Ulr. v. Thürheim. 13. Rez : 
Anz. f. dtes. Altert. u dte. Lit. 39, 133—38 
Lunzer. 11973 

Ganszyniec, R., Text-kritisches 
zum Arcbipoeta (Münch. Mus. f. Philol. 
d. Mittelalt. u. d. Renaiss. 4, 114— 19). 

[1974 

Strecker, K., Die älteste Spur 
vom Fortleben des Erzpoeten? (Zt. f. 
dt. Altert. u. dt. Lit. 58, 157 60). [1975 


Wagner, K., Die Eilhartfrage. (Grund- 
sätzliches zu d. Beziehgn. zwischen Text- 
kritik u. Mundartenforschg.) (Zt. f. dte. 
Mundarten '21, 124—43). 11976 

Streeker, K., Die dte. Heimat des 
Ruodlieb (Neue Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. usw. 24, 287—304). [1977 


Naumann, d., Zu, Ludwigs Kreuzfahrt“ 
(At. f. dte. Philol. 19, 78-82) [1978 


Singer, 8., Wolframs Willehalm. 'i. 
Rez.: Anzeiger f, dt. Altert. u. dte. Lit. 
39, 130-33 Blöte. [1979 

Steinberger, H., Zur Sage von Hirlanda 
von Bretagne (Münch. Mus. f. Philol. d 
Mittelalt. u. d. Renaiss. 4, 87—95). [1980 

Oswald, Der Wiener, hrsg. v. Gertr. 
Fuchs (Germ. Abhdlg. hrsg. v. F. 
Vogt 52). Bresl.: Marcus. 20 XXXIV, 
64 S. 10 M. [1981 


Ludwig, K., Untersuchgn. zur 
Chronologie Albr. v. Halberstadt. 


Heidelb.: Winter 17. IV, 71 S. 2 M. 


Rez : Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 49, 
83-6 Helm. [198 


D. Bamberger Apokalypse. E Reiche- 
nauer Bilderhandschr. v. J. „10007. Hrsg. 
v. H. Wölfflin. 18. s, 20. wen. Rez.: 
Lit. Zbl. 71, 273f. v. Dobschiütz. 1485 

Hartig, M., Die Hirsauer Kunst 
in Bayern (Jahrb. d. Ver. f. christl. 
Kunst in Münch. 4). 19. ie 

Schippers, A., Die Stifterdenk- 
mäler d. Abteikirche Maria Laach 
im 13. Jhd. Münst.: Aschendorff. 21. 
VIII, 66 S. 21 Abb. 20 M. (= Beitrr. 
z. G. alten Mönchtums u. d. Bened. - 
orden 8). [1985 

Menke, F. W., Graf Heinr. der Grobe 
u. sein Denkmal im Germ. Nat. mus. Mit- 
teil. aus d. Germ. Nat. inus. 20/21, W 

18 

Hildeabrand, F., D. rom. Judenbad im 
alten Synagogenhofe zu Speiera. Rh. Speier: 
Koch. 20, 18 8. 15 Abb. 3 M. 187 

Humann, G., Die Baukunst: unter Bischaf 
Meinwerk von Paderborn (Westfal 11. * 
30). ‚um 

Hindenberg, J., Benno II., Bischof 
von Osnabr., als Architekt (Stud. z. 
dt. Kunst-G. 215). Straßb.: Heitz. l. 
107 S. 40 M. [1989 

Wenek, K., D. Alter d. Landgrafenhauses 
auf d. Wartburg (Korr. bl. d. G.-Ver. Te 
=n). u 

Zeller, A., Die Kirchenbauten Heinr l. 
u. der Ottonen in Quedlinburg, t(rerurede, 
Frose u. Gandersheim. 16. S. 19, 2401. Rez.: 
Repertor. f. Kunstwissensch 43, 44-47 [19 

Haupt, R., Die Anfänge d nordedt. Back- 
steinbaues u. die Kirche zu Neumünster 
(Kunstchronik u. Kunstmarkt. 55, 235 195 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum biz zum Tode 
Karls IV., 1254—1378. 


Scholz, R., Unbekannte kirchenpolit. 
Streitschriften aus d. Zeit Ludwigs d. Bay- 
ern. 2 Teile. 11. ’14. 8. 17, 3658. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 20, 374f. Heussi. , (1993 

Helm, K., Die oberrhein. Chronik 
(Aufs. zur Sprach- und Lit.-G., W. 


Braune dargebr.). 1994 
Braa, C., Einige verbesserte Lesungen 
bei Vitoduran (Zt. f. schweiz. G. 1. 212-15 
[194 

Sehäfer, K, H., Neue Urkdn. zur G. Her- 
zog Otto (des Tarentiners) von Braunschw. 
(Braunschw. Magaz. 20, 13—16). [19a 


Motski, A., Livonica aus den Suppliken- 
registern von Avigon (1312 Okt. 11-166 
Mai 9) (Mitteil. ans d. Livländ. G. 21, 1150 
— 72). 997 

Acta Arsgonemsia. Hrsg. v. H. Finke. 
8. Rez.: Hist. Zt. 122, 90 10% K. Wenck. 

ie 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


Seppelt, F. X., Monumenta Coele- | 
Quellen zur G. d. Papstes Entstehg. d. Eidgenossenschaft Jahrb. 


stiniana. 
Coelestin V. (= Quell. u. Forsch. aus 
d. Geb. d. G. 19) Paderb.: Schöningh. 
21. LXIV, 334 S. 60 M. [1999 


Michael, E.. G. des dt. Volkes vom 13. 
Jhd. bis z. Ausg. d. Mittelalters Bd. 6. 15. 
Rez.: At. f. Kirchen-G. 38, 398— 400 Schmeid- 
ler; Dte, Lit.-Zeit. 10, 723— 26 Baethgen. [2000 
wahlen u. d. päpstl. Machtanspruch 
währ. d. Interregnums. (— Hist. Stu- 
dien 144.) Berl.: Ebering. 21. VII, 
111 S. 14 M. 

Rez.: Zt. d. Suvigny-Stiftg. G. A. 42. 194 
—96 Stutz. 12001 

Stutz, U., Das Mainzer Erststimm- 
recht bei der Wahl Richards von Corn- 
wallis im J. 1257 (Zt. d. Savigny-Stiftg. 
G. A. 42, 466—74'. 2002 

Hofmeister, A., Das Geburtsjahr Kaiser 
Heinrichs VIL Nachtr. zu d. Aufsatz über 
d. Ahnentafelu d. Markgrafen von Brandenb. 
(Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 33, 117— 
20). [2003 

Bauermanu, J., Studien zur ponie 
Publizistik in d. Zeit Heinr. VII. u. 
Ludw. d. Bayern. Bresl. Diss. 20. (Ausz.) 

Rez : Hist. Jahrb. 41, 336 f. Buchner. [2004 

Cartellieri, A., Philipp II., August, 
König von Frankreich. Bd. 4. T. 1. Lpz.: 
Dyk. 21. X, 255 S. 54 M. 2005 


Haberkern, E., D. Kampf um Si- 
zilien in d. J. 1302—37. ( Ahhdl. z. 
mittler. u. neuer. G. 67.) Berl.: Roth - 
schild. 21. XIV. 214 8. 40 M. [2006 

Sehoepp, N., Papst Hadrian V. s. 19, 
2418. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 226 f. Levin- 
SON. 12007 

Tebbe, H., Kaiser Ludw. d. Bayer, 
Erzbischof Heinr. III. von Mainz u. 
die Beschlüsse d. Kurfürstentages von 
Rense im J. 1838. Bresl. Diss. 20. 
57 S. 2008 

Scheffler, W., Karl IV u. Innocenz VI. 12. 
s. 16, 1219. Rez.: Zt. f Kirchen-G. 38, 105f. 
Wenck. [2009 

Schneider, F., Neuere Danteliteratur 
(Hist. Zt. 124, 250—57). , 12010 

Bouard, A. de, Le régime poli- 
tique et les institutions de Rome au 
moyen äge, 1252 — 1347. Paris: de Boc- 
card. 20. XXX, 362 8. 2011 

Wenck, K., Die röm. Kurie in d. 
Schildg. eines Würzburger Stiftsherrn 
aus d. Jahren 1263/4 (Hist. Zt. 124, 
448—65). 12012 


Woniseh, O., Der Piberer Pfarrerstreit 
1264—68 (Zt. Hist. Ver. Steiermark, 18, 51— 
55). (2013 

Färber, 0., Kirchenpolitisches aus Basel 
1423—46 (Zt. f. schweizer, Kirchen-G. 14, 48 
— 53), [2014 


Jahrbücher 20, 121—39). 


*63 


Meyer, K., Italien. Einflüsse bei d. 


f. schweizer. G. 45. 1—76). 2015 
Hafner, A., E. Fultenbacher Urkunde 
aus d. J. 1350 (Jahrb. Hist. Ver. Dillingen 
32, 16—26). 12016 
Wehrmann, I., Jaromar von Rügen als 
Elektus von Kammin (1289—94) (Pommersche 
[2017 
Krabbe, H., Markgraf Woldemar von 
Brandenburg. s. 20, 2059. Rez.: Forsch, 2. 
brandenb. u. preuß. G. 41, 135—38 Hoppe. 
e 12018 

Jecht, R., D. Ubergang der Ober- 
lausitz an die brandenburg. Askanier 


(Neues Laus. Magaz. 96, 102—29).[2019 
Kneebusch, E., D. Burg Tangermünde 
zur Zeit Karls IV. Hannov. Diss 16. Rez.: 
Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 32, 190 f. 
Hopie [2020 
eidel, V., Die weltliche Stellg. d. Ab- 

tes von Leubus im Wandel d. 13. u. 14. Jhd. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 55, 110-27). (2021 
Wendt, H., D. polnische Verzicht auf 
Schlesien (Aus Oberschlesiens Vergangenh. 
1—3). E 2022 
b) Von Wenzel bis zur Reformation, 

1378—1517. 


Reichstagsakten,Dte., Hrsg.durch 
d. hist. Commission bei d. bayr. Akad. 
d. Wissensch. 16, 1: Dte. Reichs - 
akten unter Kaiser Friedr. III. 2. Abt. 
1. Hälfte 1441—42. Hrsg. v. H. Herre. 
Gotha: Perthes. 21. VIII, 206 S. 80 M. 
[2023 
D. Briefwechsel d. Eneas Silv. Pic- 
colomini. Hrsg. v. R.Wolkan. 3. Abt. 
Bd. 1. (= Fontes rer. Austr. 2. Abt. 
Diplom. et acta Bd. 68). Wien: Hölder. 
18. XII, 639 S. 25 M. 


Rez.: Hist. Zt. 122. 501 f. Joachimsen 2024 
Roulin, A., L'anonyme de Fribourg 136 
— , (Anzeiger f. schweiz. G. N F. 17, 191— 
208). — Zurich, P. de, A propos du manus- 
crit de l’Anonyme fribourgeois (Ebd. 207 


12). 2025 

Büchi. A., Die Chronik des Nicod du 
Chastel (1435—1452?) (Anzeig f. Schweizer. 
G. N. F. 18, 106—228), [2026 


Korrespondenzen u. Akten zur G. 
des Kardinals Matth. Schiner. Gesam- 
melt u. hrsg. v. A. Bü ch i. Bd. 1: 1489 
1515 (Quellen z. Schweizer G. N. F. 
111,5) Basel: Geering. 20. XX, 582 S. 


250 M. 
Rez.: Hist. Zt. 124, 35 ff. Hasenclever. 
ART 
Schlecht, J., Annales Frisingenses. Auf- 
zeichngn. eines Freisinger Geistlichen d. 13, 
Jhd. (Sammelblatt Hist. Ver. Freising 11, 
et [202% 
Sielmann, A., Die Reste des Marienbur- 
ger Konventsbuches aus d. Jahren 1395—98 
(Zt. d. Westpreuß. G. Ver. 60, 67—74). P 
Günther, O., Latein. Verse über Dan- 
ziger G.ereignisse des 14 u. 15 Jhd. (Zt. 
Westpreuß. (. Ver. 60, 13—26), 12030 


*64 Bibliographie 


Focke. W., Studien zur G. d. englischen 
Politik auf d. Konstanzer Konzil. Freib. Diss. 
20. 40 8 [2031 

Emerton, F., The Defensor Pacis of Mar- 
siglio of Padua Cambridge: Harvard Uni- 
versity Press. 20. II, 81 S. Rez.: Revue 
historique 136, 9- 91 ordan. [2032 

Joachimsen, P., Die Reformation 
des Kaisers Sigismund (Hist. Jahrb. d. 
Görresges. 14, 86—51). (2033 
Bode, W., Hans. Bundesbestrebgn. 
in d. 1. Hälfte des 15. Jhd. (Hans. G. 


bll. 25. 173—246, 26, 174—93). 2034 


Molitor, E., Die Reichsreformbe- 
strebgn. d. 15. Jhd. bis zum Tode Kaiser 
Friedr. III. (= Untersuchgn. zur dt. 
Staats- u. Rechts-G. H. 132). Breslau: 


Marcus. 21. X, 222 S. 20 M. 
Rez.: Hist Zt. 125, 523 f. Brinkmann: Zt. 
d. Savigny-Stiftg. G. A. 42, 197—500 Werming- 
hoff. : [2035 
Keussen, H., Bericht e. Augenzeugen 
über d. Einzug Kg. Friedr. III. in Rom. seine 
Trauung mit d. Prinzessin Eleonora von Por— 
tugal u. seine Kaiserkröng. 1452 Mürz 8—23 
(Hist. Vierteljschr. 20, 317—21). [2036 
Schneider, Frdr., D. europäische 
FriedenskongreßB v. Arras (1485) u. d. 
Friedenspolitik Papst Eugens IV. u. des 
Basler Konzils. Greiz: Henning. 19. 


XVI, 230 5. 15 M. 
Rez : Hist. Zt 173.533 Clemen; Dte. Lit. 
Zeit. 42. 101-3 Liebermann. (2037 
Kretschmayr, H., G. von Venedig. 
Bd. 2: Die Blüte. (Allgem. Staaten-G. 
Abt. 1: G. d. ur Staaten 35, 2) 
Gotha: Perthes. 20. XIX, 7018. 50M. 


Rez.: Hist. Zt 125. 63—70 Lenel. [2038 


Pieotti. G. B., La dieta di Mantova e la 
wlitica dei Veneziani. 12. 8 17, 3606. Rez.: 
ist Zt. 122, 332 —3 Jonchimsen. . [2039 
Werminghoff, A.. Ludw. v. Eyb d. Altere 
(1417—1502) s. 20. 2083. Rez.: Forsch. z. bran- 
denb. u prenß. G. 33, 2953—57 Bier: Korr. bill. 
d. G Ver. G. 83—85 Chroust; Hist. Zt. 121, 
24-97 Joachimsen. [2010 
Redlich, O. B.. Das Ringen Frankr. u. 
Burgunds um d. polit. Einfluß am Nieder- 
rhein im 15. u. 16. Jhd. (Die Westmark 1, 
601-16). 12011 
Wolff, R., Politik d. Hauses Branden- 
burg im ausgehend. 15. Jhd. (1185-1199). 8. 
20, 2093. Rez.: Forsch. z. brandenb. u. preuß. 
G. 33, 251-54 Hasenelever; Hist Viertelj- 
sehr. 20. 211-43 Kalkoff; N. Archiv. f sächs. 
tt. 12. 29 f. Priebatsch: Hist. Zt. 125, 5% f. 
Klinkenborg. 2012 
Bauermeister, K., Berthold v. 
Henneberg, Kurfürst u. Erzbischof v. 
Mainz (1484 — 1504) (Hist. Jahrb. d. 


Görresges. 39, 731—40). [2043 


Pirchegger, H., Die ersten Türkenein- 
fälle (1396, 1115. 1418) (Zt. Hist. Ver. Steier- 
mark 18, 67-73). i [2044 

Schalk, K., Aus d. Zeit des öster- 
reich. Faustrechts 1440 —1463. Wien: 
Verlag d. Ver. für G. d. Stadt Wien. 
19. VIII, 525 8. 


Nr. 2031 — 2093. 


| 


Rez.: Hist. Zt. 121, 129-132 Voltelini; 


Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 12. 55—15 
Wretschko. fen 
Fischer, F. B., D. Buudesbrief von 1491 


zw. den R alten Orten u. den Pfalzgrafen 
(D. G. freund 76, 109 - 12). pass 


Tauner, K., Zur Frage d. Gewimig. Bel- 
linzonas (Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18, 24 
—30). ! 12047 

van Berchem, V., Genève et les 
Suisses au 15. siècle. La folle vie et 
le premier traité de Combourgenisie II 
(Jahrb. f. schweizer. G. 45, 1—79). [2048 

Steinberger, L., Zum dritten Mal Hein 
rich d. Taube (Nenes Archiv 13, 233—11 . J 

Reicke, E., Willib. Pirckheimer u. 
d. Reichstadt Nürnberg im Schwaben- 
krieg (Jahrbuch f. schweizer. G. 45,131 
—187). 2050 

Spang, Eine Art Reichsnotopfer u d. 


Zerstörg. d. Gemeinde Gun-Biekelheim i J. 
1362? (Heß. Chronik 10, 133). (mot 


Veeck. W., Graf Heinrich v. Schwarzturz 
Administrator d. Erzstifts Bremen 146 -., 
u. Bischof von Münster (1466—96), Grättinz. 
Diss. 20. XIII, 194 S. (Masch. Sehr) (= 


Sommerfeldt, d., Zum Briefwechsel d 
Dietr. v. Harras 1488 f. (Neues Archiv f, sa n 
G. 42, 2536—59). leur, 

Thurnhofer, F., Die Romreise des Kur- 
fürsten Ernst v. Sachsen i. J. 14% Neu. 
Archiv f sichs G. u. Altert. kde. 17, nn 

ar 


Kkralsch, H., Dresden u. die Hussiten- 
kriege (Mitteil. d. Ver. f. G. Dresdens . 


A5 

„ Klik, J., Národnosti poměry v 
Cechäch od välek husitských do bitoy 
belohorske (Ceský Casopis Historickt 
27, 8—62). i 2050 
Laslowski, E., Die Breslauer u. 
der Kreuzablaß gegen Georg Podie- 
brad von Böhmen 1467—70 (Zt. d. Ver. 
f. G. Schlesiens 55, 98—109). 2077 


Becher, H., Ein Breslauer Hochve nate 
prozeß i. J. 140 (Schles. G. bll. v1. e 
AEN 

Keebner, R., D. Widerstand Breslaus gê- 
gen Georg v Podiebrad. '16 S. 19. 247 Rez : 
Dte. Lit.-Zeit. 41, 2868—70 M. Uhlirz. [20 
Schönebaum, H., D. Zeitalter d. 
Hunyadi in polit. u. kulturgeschichtl. 
Beleuchtg. '19. 47 S. Bonn: Schröder. 
Rez.: Hist. Zt. 123,350 f.. Joachimsen e 
Cossack, H. Zur G.derauswärt. Verwick- 
len, d. Ordens in Livland 1478—83 Bult. 5ta- 
dien zur Archäol. u. G, 14. 203-401, [el 


——— —s . 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte, 
Rechtsgeschichte, Wirtschafts- 
und Sozialgeschichte. 


Werminghoff, A., Zur Lehre von 


d. Erbmonarchie im 14. Jhd. (Hist. Vier- 
[2062 


teljschr. 20, 150—61). 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


Statz, U., Rechtshistorisches in u. 
zu dem „Ackermann aus Böhmen“. (Zt. 
d. Savigny-Stiftg. f: Rechts-G. G. A. 
41, 3888—90). [2063 

Finke, H., Der Dominikaner Johannes 


von Freiburg über die „Dos“ der Ehefrau 
(Zt. d. Ges. f. G.kde. Freiburg 36, 31—39). 
2064 


Knapp, H., Das Rechtsbuch Runr. v, 
Freising (1328). 16. 8. 18, 1232. Rez.: Lit. bl. 
f. germ. u. rom. Philol. 50, 57 Behaghel. [2065 

Mayer, Th., D. Verwaltangsorga- 
nisationen Maximilians I. Ihr ee 
u. ibre Bedeutg. (Forsch. z. inn. G. 
Oter 14). Lansbr.: Wagner. 20. 106 S. 
10M. 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.Wirtsch.- 
G. 16, 228— 30 Aubin; Schmollers Jahrb. 45 
1209—11 Hintze. 206 

Hartung, F., Zur Frage nach d. 
burgundischen Einflüssen auf d. Be- 
hördenorganisation in Osterreich (Hist. 
Zt. 124, 258 — 64). [2067 


Stowasser, O0. B., Die Steverfreiheit d. 
Wiener Burgkapelle. Eine Urkdan.fälsche. 
d. 14. Jhd. Wien: Hölzel. 20. 208. 4 Taf. [2068 


Pacholka, G., Die landesfürstl. Städte 
u. Märkte auf d. steir. Landtage des J. 1458 
(Zt. Hist. Ver. Steiermark 18, 74—86). [2069 

Schieß, Tr., Die ältesten Beckel- 
amtsbücher d. Stadt St.Gallen aus d. 
Jahren 1405—8 (Mitteil. z. vaterl. G. 
d. Kantons St.Gallen 35, 129—267).[2070 


Weber, P. X., D. älteste Luzerner 
Bürgerbuch (1857—1479) Teil 2. (D. 
G.freund. Mitteil. d. Hist. Ver. d. 5 
Orte 75, 17—154). [2071 

Brandstetter, R., „Um den Frieden“. 
II. Teil d. Trilogie aus Rechtsleben u. Volks- 
pay cuol Alt-Luzerns (D. G.freund. Mitteil. 
. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 1—16). [2072 

Glitsch, H., u. Müller, K. O., 
Die alte Ordng. des Hofgerichts zu 
Rottweil (um 1435) (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. G. A. 41, 281— 
369). 2078 


Winckelmann, O., Zur Entstehg. 

G. der Straßburger e u. 
Dreizehn (Zt. f. G. d. Oberrh. 0 . F. 
2074 


Krieger, A., E. Salbuch der Grafsch. 
(Zt. f. d 


Eberstein aus d. J. 1386 . G. d. 
Oberrh. N. F. 35, 125—59, 262—77). 2075 

Aubin, H., Ein Gutachten über d. 
Verbesserg. der kurköln. Zentralver- 
waltg. von etwa 1400 (Festgabe für 
F. v. Bezold 150 — 64). 2076 

Frölich, K., D. Privilegien polit. d. 
Goslarer Rates in d. 2. Hälfte d. 14. Jhd. 
(Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 86, 87— 
120). [2077 


61, 1—102). 


*65 


Frölich, R., D. Goslarer Domstift 
in d. 2. Hälfte d. 13. Jhd. Ein Beitr. 
zur G. d. Verhältn. zwisch. Stadtge- 
meinde u. Kirche im Mittelalt. (Zt. d. 
Savigny-Stiftg. K. A. 41, 84 156). 
l [2078 
Frölich, K., Ein urkdl. Beitr. zum Steuer- 
wes. d. Stadt Goslar in d. 1. Hälfte d. 15. 
Jhd. (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altert.kde. 
54, 33—41). (2079 
Frölich, K., Eine vorreformator. 
Gotteshaus- u. Kirchenpflegerordng. 
(für d. Marktkirche in Goslar v. J. 
1472). (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 142 
— 48). 2080 
Techen, F., E. Fälschg. u. ihre Sühne 
(Zt. d. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert. kde. 20, 
803 —10). 12081 
Koch, E., D. Lehenbuch d. Abtes Georg. 
Thun zu Salfeld 1497—1526. 13. s. 17, 457. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 409—11 A 
2082 

Müller, G., E. A Schöffenspruch 
f. Dresden a. d. J. 1468 (N. Archiv f. sächs. 
G. 41, 134 f.). 2089 

Maetschke, E., D. Entstehg. u. Zusam- 
mensetzg. d. ältesten Glatzer Stadtbuches 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 91—95). [2084 

Müller, Aug., Die Abfassg. d. Tabula 
„ provinciae Nizensis (Zt. d. 
er. f. G. Schles. 54, 96—108). [2085 

Günther, ©., Kein Danziger Kastellan 
von 1388 (Mitteil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 
58 f.). (2086 

Semrau, A., Der Markt nach kulm. Recht 
im 13. Jhd. (Mitteil. d. Coppernikus.-Ver. zu 
Thorn 28, 72—82). [2087 

Semrau, A., Zur ältesten G. des Artus- 
hofes in Thorn (Mitteil. d. Coppernikus-Ver. 
zu Thorn 28, 83—92). 2088 

Ziesemer, W., Das große Amter- 
buch d. dt. Ordens. Danzig: Kafe- 
mann. 21. XXIV, 992 S. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 162—65 
Joachim; Mitteil. Westpr. G.-Ver. 20, 53—55 
Günther; Zt. f. dte. Philol. 49, 95f. a 

208 


[ 
Sielmann, A., D. Verwaltg. d. 
Haupthauses Marienburg in d. Zeit 
um 1400 (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
[2090 


Aubin, G., Aus der Frühzeit des 
Kapitalismus (Der kollektive Liefergs.- 
vertrag). (Zt. f. d. gesamte Handels- u. 
Konkursrecht 84, 423—58). 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 


G. 16, 204 v. Below. 12091 
Veckinchusen, Hildebrand, 
Briefwechsel e. dt. Kaufmanns im 
15. Jhd. Hrsg. u. eingeleit. von W. 
Stieda. Lpz.: Hirzel. 21. LVIII, 
560 8. 1209 2 


Ammann, H., Genfer Handelsbb. 
d. 15. Jhd. (Anzeiger f. schweizer. G. 
N. F. 18, 12—24). 2093 


5 


*66 


Schelllog, A., Ein st. gallischer Handels- 
brief aus d. J. 1444 (Zt. f. schweizer. G. 1, 
317 20). . [2094 

Mayer, Th., Beitrr. z. G. d. tirol. 
Finanzverwaltg. im später. Mittelalt. 
Forschg. u. Mitteil. z. G. Tirols u. 

orarlb. 16/17, 110-68). 2095 

Strieder, J., D. Fracht fuhrleute aus 
Frammersbach in Antwerpen (Festgabe f. 
Gerh. Seeliger S. 159-66) 2096 

Krag, W., Die l'aumgartner von Nürn— 
berg uu Augsburg. E. Beitr. zur Handels-. 
d. 15. u. 16 Jhd. 19. s. 20, 1132. Rez.: 
Familiengeschichtl. BIL 19, 49—53? v. Klocke. 

: 12097 

Völker, A., Die Forstpolit. d. 
Reichsstadt Goslar bis z. J. 1552. Heidelb. 
Diss. 21. 97, 60 S. (Masch. Schr.). [2098 

Frölich, K., D. Verzeichnisse über 
d. Grubenbesitz d. Goslarer Rates am 
Rammelsberge um d. J. 1400. E. Beitr. 
z. Bergpolit. d. Stadt Goslar im 14. Jhd. 
(Hans. G. bll. 25, 103— 72). 2099 

Ermisch, H., D. Innungsordng. d. Frei- 
berger Kramerinnung von 1283. E. Nachtr. 
zum Freiberger Urkdnb. (N. Archiv f. sächs. 
G. u. Altert kde. 41, 279—86). [2100 


Hämmerich, F., Quellen u. Untersuchen. 
Z. Fahrt d. ersten Dten. nach d. portugies 
Indien 1505/6. s. 20, 2136. Rez.: Dte, Lit. 
Zeit. 41, 121f. Hacbler., [2101 


b) Religion und Kirche. 


Göller, E., Die Einnahmen d. 
apostol. Kammer unter Benedikt XII. 
(Vatikan. Quellen z. G. d. päpstl. Hof- 
u. Finanzverwaltg. 1316—1378. Hrsg. 
v. d. Görresgesellsch. Bd. 4.) Paderb.: 
Schöningh. 20. IX, 24 u. 285 S. 40 M. 

+ 400%, 2102 
j Vatikan. Qoellen z. G. d. päpstl. Hof- 
u. Finanzverwaltg. 1316—75. Bd. 3 Bearb. 


v. K. H. Schäfer. 14. Rez.: Zt. f. Kirchen- 
G. 38. 10 f. Wenck. 12103 
Hofmann. W. v., Forschen. z. G. der 


kurialen Behörden vom Schisma bis zur 
Reformation 2 Bde. 14. s. 19, 1488. Rez.: 
Theol. Revue 18, 152—63 Göller 12101 

Bierbaum, M., Bettelorden u. Welt- 
geistlichkeit an d. Universit. Paris. 
Texte u. Untersuchg. zum lit. Armuts- 
u. Exemtionsstreit d. 13. Jhd. (1255 — 
1272). (Franzisk. Stud. 2. Beiheft.) 
a Aschendorff. 20. XIII, 406 8. 
22 M. 


Rez.: Revue historique 136, 84—87 Jor- 

dan; Theol. Lit.-Zeit. 16, 179-81 Wenck.[2105 

Bursche, E., Die Reformarbeiten 

d. Basler Konzils. E. kirchengeschichtl. 

Untersuchg. Basel. Diss. 21. XII, 1248. 

[2106 

Vansteenberghe, E., Le Cardinal 

Nicolas de Cues (1401—66), l'action, 
la pensée. Lille. 20. XX, 506 S. 


ez.: Revue historique 136, ‘H f. Jordan. 
[2107 


Alfeld (Franzisk. Stud. 7, 78 f.). 


Bibliographie Nr. 2094 — 2160. 


Doelle, F., D. martinian. Reform- 
bewegg. in d. sächs. Franzisk.provinz 
im 15. u. 16. Jhd. Münst.: Aschendorff. 


21. XI, 159 8. [2108 
Störmans, A, D. städtischen Gravamina 
gegen den Klerus. 16. s. 19, 2556. Rez.: 
ist. Vierteljschr 20, 103 f. Kalkoff; Theol. 
Revue 17, 21— 25 Löhr. 12105 
Barulkol, E., Stud. zur G. d. Brüder 
vom gemeinsamen Leben. 17. s. 19, 2559. 
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges. 39, 799 f. 
Löffler; Hist. Zt. 124, 530 f. Köhler. [2110 


Loserth, J., Zu d. hist. Quellen 
in Wiclifs Summa Theologiae (Zt. f. 


d. dt.-österr. Gymnas. 69,673 —88). 2111 
Dorsch, W., E. Brüderschaftsbrief d. hl. 
Johannes von Capistrano (Franzisk. Stud. 
7, 75-78), 2112 
Kenße», H., Ein Kölner Traktat von ca. 
1440—49 über d. Verhalten d. Gläubigen zur 
Zeit d. Schismas (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 
3, 138— 41). (2113 
Rhijn, M. van, Wessel Gansfort. 


s Gravenh.: Nijhoff. 17. XI, 263, 
-LXXIX BI. 
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. 38, 406 f. gema. 


Schlecht, J., Zur Mainzer Agende von 
1480 (Hist.-polit. Bll. 168, 46—54). 2 
Buchwald, E. latein. Meßpreligt Bert- 
holds v. Regensburg (Zt. f. Kirchen-G. 39, 
77—8?). [2116 
Paulus, N., Alex. v. Hales u. die Ablas- 
frage (Franzisk. Stud. 7, 173-78). 12117 
Paulus, N., Joh. Kannemann, 1169 Ab- 
laßprediger (Franzisk. Stud. 8, 81 f.) [2115 
Buchwald, d., Die Ars praedicandi d. 
Erfurter Franziskaners Chr. Borgsleben 
(Franzisk. Stud. 8, 67—74). 12119 


— Polster, F., Wilh. v. Vorillon ein Skotist 
d. 15. Jhd. (Franzisk. Stud. 8, 48-66). [2120 


Machen, J., Eine Fälschg. Erd wins v. 
d. Hardt (Zt. d. Hurz-Ver. f. G. u. Alte rt. - 
kde. 51, 4115). 12121 
Lehmann, P., Nochmals Augustin v. 
12122 


Zak, A., Die Aachenfahrt von 1433 u. d. 
Prämonstratenser Stift Geras (Niederösterr.) 
(Zt. d. Aachen. G-Ver. 41, 294—986). 2123 

Erben, W., Bittschrr. steir. Klöster an 
e. päpstl. Nuntius (Zt. Hist. Ver. Steiermark 
18, 57—94). [2124 

Glasschröder, F. X., Tristan von Nuß- 
berg, Domkustos zu Freising (F 1518). (Sam- 
melbl. Hist. Ver. Freising 11, 1444—47). [2125 

Pfleger, L., Peter Wiekram d. letzte 
kath. Münsterprediger d. Mittelalt. (Bulletin 
ecclés. de Strasbourg 39, 146—51, 175—%5). 

(2126 

Dunker, Die kirchl. Zustände Heilbronns 
v. d. Reformat. zeit (Bl. f. württ. Kirchen- 
G. 25, 111—27). BR 2127 

Willburger, A., D. religiöse Ver- 
sorgg. Oberschwabens vor d. Reformat. 
(Hist.-polit. Bll. 162, 150 —57, 282—95). 

. [2128 

Stuklfauth, d., War Joh. Fabri von 
Leutkirch Dominikaner? (Zt. f. Kirchen-G. 
N. F. 3, 152 —58. 12129 

Eberhard, H., D. Diözese Worms am 
Ende d. 15 Jhd. 19. s. 20, 2153. Rez : Archiv 
f. kath. Kirchenrecht 100, 162 f. Hilling: 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1617. 


Theol. Lit.-Zeit 45. 203 f. Vigener; Hist. Zt. 
125, 1698-65 Riedner; Zt. d. Savigny-Stiftg. 
K. A. 41, 327—30 Stutz. (2130 

den, J., Ein Zinsregister d. Klosters 
Dietkirchen bei Bonn von 1393 (Annal. Hist. 
Ver. Njederrh. 105, 116—42). [2131 


Schatten, E., Kloster Böddeken u seine 
Reformtätigkeit im 15. Jhd. s 20, 2173 Rez.: 
Hist. Jahrb. d. Görresges. 41, 128 f. Löffler. 

12132 

Bosttleher, W. v., Alte Zinsregister des 
Hospitals zum hl. Geiste in Görlitz (Neues 
Laus. Magaz. 96, 1—41). 12133 

Wehrmann, M., Vom Bischofsgeld im 
Lande Bütow (Monatsbll. d. Gesellsch. f. 
pommer. G. u. Altert.kde. 20, 18 f.). 12144 


Schaefer, Aennl, Die Legation d Bischofs 
von Lavant, Rudolf Nußhaum v Rüdesheim, 
in d. höhın. Kirchenfrage 1465-68. Bresl. 
Diss. 19 (Auszug). [2135 

Bieszk, K., D. dte. Orden u. Polen 
im Kampfe um d. kirchl. Zugehörig- 
keit d. Archidiakonats Pommerellen 
1343 —1433. Freib. Diss. 21. IV, 69 8. 
(Masch.-Schr.). [2136 


Schmauch, H., Die Besetzg. d. 
Bistümer im Dt.ordensstaate bis z. J. 
1410 1 (Zt. f. dt. G. u. Altert.- 
kde. Ermlands 21, 1-102.) 12137 


d) Bildung, Literatur und Kunst, 
Volksleben. 


i Krult wagen, B., De uitvinding van de 
boekdrukkunst en hare eerste voortbreng— 
selen. Leiden: Brill. in. 38 8. Rez.: Zbl. 
f. Bibl.wes. 36. 38 f. Schwenke. [2138 

Zedler, G., Von Coster zu Guten- 
berg. D. holländ. Frühdruck u. die 
Erfindg. d. Buchdrucks. Mit 26 Doppel- 
taf. usw. Lpz.: Hirsemann. 21. XI, 
194 8. 2139 


Gottschalk, P., D. Buchkunst Guten- 
bergs u. Schäffers. Mit ein. einleit. Ver- 
such üb. d. Entwieklg. d. Buchkunst v. ihr. 
frühest. Anfängen bis auf d. heutige Zeit. 
Berl.: Gottschalk '18. 15 N. 8 Taf. u Erkl. 
Großfol. Rez : Lit. Zbl. 70, 566 f. A. Schmidt: 
Zbl. f. Bibl. wes. 36, 129 f. Schwenke. [2110 


Domel, d., Gutenberg, d. Erfindg. d. 
Typengusses u. 8. Frühdlrucke. 8. 20, 2196. 
Rez.: Zbl. f. Bibl.-wes. 37, 47f. 12141 

Haberditzl, F. M., Die Einblatt- 
drucke d. 15. Jhd. in d. Kupferstich- 
sammlg. d. Hofbibliothek zu Wien. 
2 Bde. Wien: Gesellsch. f. vervielfält. 
Kunst. 20. 171 Lichtdrucktaf. 2°. 
700 M. 

Rez.: Zbl. f. Bibl. weg. 38, 82—84 En 

Butsch, A. F., Bücher-Ornamentik 
d. Renaissance. Hist.-krit. dargest. 
2 Bde. in 1 Bd. (Neue Titelaufl. d. Ausg. 
v. 1878/81). Münch.: Hirth. 21. IV, 
72 S., 108 Taf.; VIII, 56 S. 118 Taf. 
360 M. 2143 


—— jj ̃ ——v —— . ——ü—2—b — —oä—'—ůy—— ä́«—fmu — —— — 


+67 


Schramm, A., D. Bilderschmuck 
d. Frühdrucke. 3: Die Drucke von 
Joh. Baemler in Augsburg. Lpz.: 
Dtes. Museum f. Buch u. Schrift. 21. 
26 S. 113 Taf. 20. 400 M. 2144 


‚Jacobs, E., Ars scripturarum (Aufs. F. 
Milkau gewidmet) 177-86. 12145 
Herrmann, F., Verkauf von Handschrr. 
aus Arnsburg nach Maulbronn i. J. 1439 
(Zbl. f. Bibl. Wes. 37, 80—81). [2146 
Lehmann, P., Konstanz u. Basel als 
Büchermärkte während d. großen Kirchen- 
versammlgu. (Zt d. Ver. f. Buchwesen u. 
Schrifttum 4, 6-11). 12147 


Lehmann, P., E. Bücherverzeichnis d. 
Dombibliothek v. Chur aus d. J. 1457 1 
ber. d bayr. Akad d. Wiss. Phil.-usw. Kl. 
20. Abhdlg. 1). 228. 12148 

Croes, B., Der Buchdruck Münsters im 
15. Jhd. (Westfal. 11, 6-13). [2149 

Baumeister, E., Formschnitte d. 
15. Jhd. in d. Universit.biblioth. zu 
München (= Einblattdrucke d. 15. Jhd. 
51). Straßb.: Heitz. 20. 17 S. 41 Abb. 
124 M. [2150 


Obser, R., Jodocus Lorichius ù. d. Vita 
S. Landelini (Zt. f G. d. Oberrh. N. F. 36, 
476 f.). . 12151 
Schramm, A., Die Drucke von 
Anton Sorg in Augsburg. Lpz.: Hierse- 
mann in Komm. 21. 52 382 Taf. 


1200 M. 2152 
Schuster, W., Das Planetenbuch (Jahrb. 
d. Ver. f. niederdte. Sprachforschg. 47, 1 ff.) 


[2153 
Schottenloher, K., Das Regens- 
burger Buchgewerbe im 15. u. 16. Jhd. 
mit Akten u. Druckverzeichnis. Mit 
15 Taf. (=Veröffentlg. d. Gutenberg- 
gesellsch. 14—19). Mainz. 21. XIII, 


289 S. 450 M. 2154 


Schulte, A., Die Dten. u. die An- 
fänge d. Buchdrucks in Spanien (Fest- 
gabe für F. v. Bezold 166—80). [2155 


Vaulllleème. E., Peter Attendorn, ein 
Buchhändler u Drucker in Straßburg um 
1490 (Aufs. F. Milkau gewidmet 31-53). [2156 


Zülch, W. K. u. Mori, G., Frank- 
furter Urkdnb. zur Früh-G. d. Buch- 
drucks. Frankf. a. M.: Baer. 20. 75 S. 


15 M. 
Rez.: Zbl. f. Bibl. wes. 37, 88 f. Vouilliéme. 
[2197 


Burdach, K., Vom Mittelalt. zur Refor- 
mat. II. 12. 13. 8. 17, 3777. Rez.: Zt. f. dte. 
Philol. 49, 96—104 Borinski. [2158 

Walser, E., Stud. zur Weltan- 
schaug. d. Renaissance (Basler Zt. f. 
G. u. Altert.kde. 19, 130—64). [2159 


Hasse, K. P., D. dte. Renaissance. 
1. T.: Ihre Begründg. durch d. Huma- 
nismus. Meerane: Herzog. 20. VII, 
439 S. 20 M. (2160 


5 


+68 


Arnold, R. F., Die Kultur d. 
Renaissance. Gesittg., Forschg., Dichtg. 
3. verb. u. verm. Aufl. (Sammilg. Göschen 
189). 20. 141 8. [2161 

Burdach, K., Dte. Renaissance. 
Betrachtgn.über unsere künftige Bildg. 
Berl.: Mittler. 2. verm. Aufl. 18. 99 8. 

Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 
49, 1—5 Vobler. [2162 

Hashagen, J., Rheinisches Geistes- 
leben im späteren Mittelalt. (Hist. 
Zt. 124, 189—219). [2163 


Strsygowski, J., Norden u. Renaissance 
(Zt. f. bild. Kunst 55, 98-103). [2164 


Joachimsen, P., Aus d. Entwicklg. 
d. italien. Humanismus (Hist. Zt. 121, 
189 — 233). [2165 


Herrie, Th., Reden bei d. Erwerbg. d. 
akad. Grade im 15. Jhd. in Leipzig (N. 
Archiv f. sächs. G. 42, 227-41). [2166 

Benary, F., Zur G. d. Stadt. u. d. Uni- 
versität Erfurt am Ausg. d Mittelalt. '19, 
s. 20, 2193. Rez.: N. Arehiv f. sächs. G. 
41, 161-63 Ermisch; Hist Zt. 123, 497 f. 
Keußen: Mitteil. Hist Lit 49, 101-8 Schill- 
mann; Hist. Jahrb. d. Görresges. 41, 157f. 
Veit. [2167 

Müller, K. O., E. neuer Brief von. Ulr Zasius 
an Konr. Stürztel (1491). (Hist. Jahrb. 10, 
203 22). (2168 

Schlecht, J., Lob- u. Spottgedichte 
Ingolstädter Humanisten (Hist. Jahrb 41. 
215-46). 2169 

Mestwerdt, P., D. Anfänge des Eras- 
mus. Humanismus u. devotio moderna. 17. 


s. 19, 2627. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresges. 
39, 752 54 Pfleger. [2107 


Eck, Job., Universits.studium d. Zister- 
zienser mit besond. Berücksichtigg. d. 
Klosters Arnsburg Mitteil. Oberhess G. 
Ver. N. F. 23, 70-72). 12171 

Letta, I., Johannes Butzbach, a wande- 
ring scholar of the fifteenth century (Eng- 
lish Historical Review vol. 32, 22— 33). (2172 

Zoepfl, Frär,, Johannes Altenstaig. ’18. 
8. 20, 2291. Rez.: Dte Lit.-Zeit. 41, 30f. 
Clemen, 2173 

Häfele, d. I., Frantz v. Retz. E. Beitr. 
zur Gelehrten-G. . . S. 20, 2191. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 20, 102 f. G. Müller; Theol. 
Revue 18, 311-15 Grabmann. 12174 

Nieländer, F., Noctumae vigiliae. E. 
bisher unbekannte kurze Zusammenstellg. 
d. Barthol. Stein über den Wert des Wachens 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 109—12), 2175 


Zahn, J., Taulers Mystik in ihrer Stellg. 
zur Kirche (Ehrengabe dt. Wissensch. 125— 
4 2176 


). l 
Strauch, Pb., Zu Taulers Predigten 
(Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. Lit. 4, 


1—26). 217 

Gebhard, A., Die Briefe u. Pre- 
digten d. Mystikers Heinr. Seuse gen. 
Suso, nach ihren weltl. Motiven u. 
dichter. Formeln betrachtet. Berl.: 
Verein wissenschaftl. Verleger. 20. 


XII, 272 8. [2178 


Bibliographie Nr. 2161—2229. 


Geiger, O., Stud. über Bruder 
Berthold. S. Leben u. seine dt. Werke 
(Freiburg. Diözes.archiv. N. F. 21, 
1—54). [2179 

Winterfeld, L. v., Das Cleppinger Spe- 
culum humanae salvationis in d. Landes- 


biblioth. zu Darmstadt (Beitrr. z. G. Dort- 
munds u. d Grafsch. Mark 26, 96—118). (210 


barrer, R., D. Frauenkloster Engel- 
berg als Pflanzstätte d. Mystik. . (D. 6.- 
freund 76, 195—218). [2181 


Schmidt, Jos., Johannes v. Wünschel- 
burg (Festschr. zu F. Volkmers 75. Geburts- 
tag 32 - 43). [21m2 

Batton, A., Wilh. v. Rubruk, ein Welt- 
reisender aus d Franzisk orden u. seine 
Sendg. in d. Land d. Tataren (Franzisk. 
Stud, Beiheft 6). Münst.: Aschendorff. 21. 
XII, 78 8. 5 121 


7 


edler, d., D. Ackermann aus Böhmen. 
D. älteste mit Bildern ausgestatt. .. dt. 
Buch. 18. s. 20, 2200. Rez : Hist. Zt. 12, 
166 f. Götze. 5 (2184 

Thoma, B., E. neues Bruchstück des 
Gedichtes auf Kaiser Ludwig d. Baiern ı Zt. 
f. dt. Altert u. dt. Lit. 58, 87—91). (2155 

Sealmann, W., St. Laurentius. Mittel- 
niederdt. Gedicht d. 13. Jhd. Jahrb. d Ver. 
f. niederdt. Sprachforschg. 46, 73—75. [218 


Liepe, W., Elisabeth v. Nassau- 
Saarbrücken. Entstehg. u. Anfänge 
d. Prosaromans in Dti. Halle: Nie- 
meyer. 20. XVI, 277 8. [2187 


Roeder v. Diersburg, E. Freiin, 
Komik u. Humor bei Geiler v. Kaisers- 
berg (Germ. Stud. hrag. v. Ebering 9). 
Berl.: Ebering. 21. VIII, 120 S. [2188 


Klemenz, P., Die Herkunft d ältesten 
Grafschafter Dichters Dietrich Festschr. 
zu F. Volkmers 75. Geburtstag 20-28). [2188 


Dutachke, B., Über Dirick Bauts u d. 
Wesen germ. Kunst (Zt. f. bild. Kunst 51. 
127 36) BEL 

Habicht, V. C.. Zur dten. Tafelmalerei 
um 1500 (Monatshefte f. Kunstwissensch 14, 
2266). 12191 

Strohmer, E., Michael Pachers Altar in 
St. . Abersee (Osterr. Kunstbb. 
14). Wien: Hölzel. 21 16 S. 10 Taf. 2192 


Schneider, Bans, Beitrr. zur G. d. nieder- 
länd. Einflusses auf d. oberdt. Malerei u. 
Graphik um 1460 80. Basler Diss. 15. 12155 

: 2193 

Voß, H., Uber d. 1 d bayr. Renais- 

sancemalerei (Zt. f. bild. Kunst 55, 148—51). 
2191 

Halm, Ph. M., Stud. zur Augs- 
burger Bildnerei der Frührenaissance 
(Jahrb. d. Preuß. Kunstsammign. 41, 


214 f). [2195 


Hitterwieser, A., Der Dom zu Freising 
u. sein Zubehör zu Ausgang d. Mittelalt. 
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 11, 1—98) (2198 
Baum, J.. Schwäbische Bildwerke im 


Zeitalter d. Mystik (Zt. f. bild. Kunst 53, 
1 10). 12197 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517. 


Rathgen, B., FrankfurterPrunkgeschütze 

u. ihre Meister (Zt. f. hist. Waffen- u. Kostüm- 
kde. 9, 83—108) [2198 
Obser, K., Verding e. badischen Dorf- 
kirche an Jörg von Lachen (Zt. f. d G. d. 
Oberrh. N. F. 35, 110-15). — Ders.. Meister 
Jörg von Lachen ein Schweizer (Ebd. 218). 
2199 

Wingenroth, I., Das Scheibenkreuz u. 
der Fürstenberger kelch im Münsterschatz 
zu Villingen (Badische Heimat 8, 1411—19). 
i 12200 

Nägele, A., Des letzten Grafen v. Zim- 
mern Erzgrabmal von Meister Wolfgang 
Neidhart in Ulm (Württ.Vierteljhefte f. Lau- 
des-G. 28, 40—60. 2201 
Gatmaes, K., Martin Schongauer u. die 
Fresken im Münster zu Breisach ıRepertor. 
f. Kunstwissensch. 43, 62—79). [2202 
Rleffel, F., Ein Grünewaldbildnis? (Kunst- 
chronik u. Kunstmarkt 55, 13—20). 12203 
Voerelen, M., Zülch, W. K, Martin, A., 
Zur Grünewald-Forschg. (Repertor. f. Kunst- 
Wissensch. 43, 9 - 43). (2204 
Bieff-1, F., u. Roifa, W., Zur Grünewald- 
Forschg. (Repertor. f. Kunstwissensch. 42, 
220 49% (2205 
Obser,K „ Der Hohenlandenberger Altar 

in d. Kunsthalle zu Karlsruhe. Seine Her- 
kunft u. seine Schicksale (Zt. f. G. d. Ober- 
rheins N. F. 36, 192—201). [2206 


Käch, F., Ludw. Juppe. Eine Nachlese 
(Hessenkunst 14, 26-37). — Ders., Hans Ja- 
kob von Ettlingen, ein hess. Baumeister d. 
15. Jhd. (Ebd. 15, 34—50). 2207 

Hölker, C., Meister Conrad v. Soest 
u. seine Bedeutg. für d. norddte. Ma- 
lerei in d. 1. Hälfte d. 15. Jhd. (Beitrr. 
zur westf. Kunst- H. 7). Münstef Cop- 
penrath. 21. 63 S. 21 Taf. [2208 


Meier, P. J., Werk u. Wirkg. des 
Meisters Konrad v. Soest. (Westfalen, 
Sonderheft 1) Münster: Coppenrath. 
21. 95 S. 10 Taf. [2209 


Witting, F, Cort Borgentryk, d. 
Meister d. Braunschweiger Dombildes. 
(Stadien z. dt. Kunst-G. 214). Straßb.: 
Heitz. 107 S. [2210 

Rohde, A.. Die Ausklänge des Bertram- 
schen u. die Vorbedinggn. des Franckeschen 
Stils im Norden (Monatshefte f. Kuustwissen- 
Sch. 13, 225 — 33). 7 pa 

Buchwald, d., Die Gemälde im Kreuz- 
gang zu Altzelle (Kunstchronik u. Kunst- 
markt 55, 65762). 12212 

Mayer, W., Breslauer Holzplastik der 
Spätgotik im ausgeh. 15. Jhd. Bresl. Diss. 
20. (Auszug.) 12213 


Miniaturen, Kulturgeschichtl., vom 
Ausgang d. Mittelalt. aus e. alten Chronik 
Fr. Lübeck: Chronica u. Annales der 
tadt Göttingen) hrsg. v. B. Crome, 
Götting.: Vandenhoeck u. Ruprecht. 


21. X, 122 8. 2214 

Cartellleri. O.. Der Pas de la Dame 
Sauvaige am Hofe Herzog Karls des Kühnen 
von Burgund (Hist. Blätter 1, 47 54). [?215 


+69 


Krauß, S., Die Wiener Geserah 
vom J. 1421. Wien: Braumüller. 20. 
XI, 264 S. 

Rez.: Lit. Zbl. 72, 92 Bamberger; S to- 
Wasser, O. H. Zur, G der Wiener Geserah 
(Vierteljschr. . Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 
10418). [2216 

Morgestbaler, H., Zur Kinderfahrt von 
1458 (Anzeiger f. Schweizer-G. N. F. 18, 30 
—31). . 12217 

Meier. J.. Zur ältesten dten. Gauner- 
sprache (Beitrr. zur G. d. dt. Sprache u. 
Lit. 45, 138 — 40). 12218 

Veit, Ph., Das erste Auftreten der 
Syphilis (morbus Gallorum) in Mainz 
im J. 1496 (Zt. f. G. d. Oberrheins 


N. F. 36, 3865—77). 2219 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30 jähr. Krieges 1517—1648. 


a) Reformationszeit 1517—1555. 


Morel-Fatio, A., Historiographie de 
Charles-Quint. 13. s. 1/15, 1391. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 19, 539-41 Hasenclever. 

` 2220 

Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. Hrzg. 
Georg von Sachsen. Hrsg. von Ge 6. 2. 8. 
19, 2770. Rez.: Neue Jahrbb. f. klass. Altert. 
23, 14042 Wolf. [2221 

Hasenclever, A., Eine Kanzlei- 
ordng. Gattiuaras aus d. J. 1524 (Archiv 


f. Urkdn.forschg. 7, 41—52). [2222 


Fueter, E., G. des europ. Staatensystems 
von 1492—1559. 8. 20, 2327. Rez.: Hist. Zt 
122, 116—21 Platzhoff; Hist. Vierteljschr. 
19, 531—38 W. Bauer; Zt. f. Kirchen-GC. N. 

. 2. 218—21 Hartung; Dte. Lit.-Zeit. 41, 
650 53 G. Wolf; Neue Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. . . 24, 126—28 Bonwetsch; Zt. f. 
schweiz. G. 1, 455—58 Nabholz. 2233 

Mentz, G., Europ. G. im Zeitalt. 
Karls V., Philipp II. u. der Elisabeth. 
(= Aus Natur u. Geisteswelt 528) 21. 
125 S. ‚ [2224 

Erben,W., Betrachtgn. zu d.italien. 
Kriegstätigkeit d. Schweizer (Hist. Zt. 
124, 1—40). [2225 

Steiner, A., Zur G. d. Schweizer 
Söldner unter Franz I. DieVertreibg. d. 
Frauzosen aus Mailand u. die Eroberg. 
von Parma u. Piacenza i. J. 1521. 
Zürich. Diss. 19. 160 8. [2226 

Wutte, M., Eine Reise Karls V. durch 
Kärnten (Carinthia 111, 84—90). [2227 

Björkman, W., Ofen zur Türken- 
zeit, vornehml. nach türk. Quellen 
(Abhdlg. aus d. Gebiet d. Auslandskde. 
Bd. 3) Hamb.: Friedrichsen. 20. 
XVII, 78 8. 2228 

Lenz, M., D. Ausbruch d. Schmal- 
kald. Krieges (Kleine hist. Schrr. 2, 
25—75). [2229 


*70 


Ledeuil d' Ende, J., Captivite en France 
deGeorges d’Autriche,grandoncle deCharles- 
Quint 1541—43 (Revue historique ae 56). 

22298 

Richter, P., Aus d. Reichskammer- 
gerichts-Protokoll d. Assessors Math. 
Neser 1536—44. (Hist. Zt. 125, 439— 
67) [2230 


‘Ciemos, O., Beinerkgn. zu einem Ge- 
dicht über d. Gefangennahme Hrzg. Heinr. 
von Braunschweig (Zt. Hist. Ver. Nieder- 
sachs. 86, 24 — 31). 12231 

Lenz, I., Aus d. Sterbestunde d. Kurf. 
Moritz von Sachsen (Kleine hist. Schrr. 2, 
76 — 83). 12232 

Baier, H., Französische Werbgn. 
im Hegau (1536—1558). (Zt. f. d. G. 
d. Oberrh. N. F. 35, 81—102). [2233 

Mayr, J. K., D. politische Testa- 
ment Karls V. (Hist. Bll. 1, 218— 51). 

2234 

Lenz, M., Päpstl. Nuntiaturen in 
Dtl. im 16. Jhd. (Kleine hist. Schrr. 2, 
84—116). [2285 


~ Seraphim, A., Soziale Beweggn. 
in Altpreußen i. J. 1525 (Altpreuß. 
Monatsschr. 58, 1—36, 71—104). [2236 

Barge, H., Florian Geyer. E. 
biogr. Stud. (Beitrr. z. Kultur-G. d. 
Mittelalt. -u. d. Renaiss. 26). Lpz.: 


Teubner. 20. IV, 40 8. 
Rez.: Hist. Zt. 125, 166 f. Hasenclever. 


2237 

Schubert, H. v., D. Konma 
mus d. Wiedertäufer in Münster u. 
seine Quellen (Sitzgs.ber. d. Heidelb. 
Akad. Phil.-hist. K].’19. Abhdlg. 1)). 
58 8. [2238 
Schottenloher, K., Philipp Ul- 
hart, ein Augsburg. Winkeldrucker u. 
Helfershelfer d. „Schwärmer“ u. „Wie- 
dertäufer“. (1523—29). (Hist. Quellen u. 
Forsch., hrsg. von Schlecht. Heft 4). 
Freising: Datterer 21. 160 S. 6 Tat. 
[2259 

Hasenclever, A., Beitrr. zur G. 
Kurfürst Friedr. II. von d. Pfalz (Zt. 
f. d. G. d. Oberrb. N. F. 35, 278—312; 
N. F. 36, 259— 94). [2240 
Lenz, M., Landgraf Moritz von 
Hessen (Kleine hist. Schrr. 2, 117—41). 
[2241 


Lather- Jahrbuch. Jahrb. d. 
Luther-Gesellsch. Hrsg. von J. Jor- 
dan. Jg. 2/3. 20/21. Lpz.: Breit- 
kopf & Härtel. 21. 136 S. [2242 

Kaulfuß-Diesch, C., Die Neuerwerben. 
d. Luthersammlg. (15 J. Kgl. u. Stuatsbibl. 
4760). 2213 

Jordan, J., Aus d Sammlgn. d. Luther- 
halle (Jahrb. d. Luthergesellsch. 1, 135 ff.). 

(2244 


Bibliographie Nr. 22294 — 2295. 


Wolf, G., Quellenkde. d. dt. Re- 
format.-G. II, 2: Kirchl. Reformat.-G. 


T. 2. Gotha: Perthes. 22. X, 296 S. 
Rez. von II. 1: Theol. Stud. u. Krit. 93, 
114. 12245 
Lenke - OGltebh ert, E., D. G.schreibg. d. 
Reformat. u. Gegenreformat. 12. 3. 14/15 
3837. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 75—7 
Joachimsen. ; (2245 
Heussi, K., Centuriae (Harnack- 
Ehrung 328—34). [2247 
Smith, P., A Decade of Luther 
Study (Harvard theological Review 14, 
2). 2248 
Tities, Reformat.lit. (Theol. Lit.-Zeit. 
45, 11—18). 12219 
Schottenlokher, d., Beitrr. z. Bücherkde, 
d. Reformat. zeit (Zbl. f. Bibl. wesen 38, 20— 
33, 67—78). 2250 
Clemen, Aus seltenen reformat. ge- 
schichtl. Druckschrr. (Zt. f. Kirchen-G. 39, 
83-91). 2251 
Ciemen, O., Autographen aus d. Refor- 
mat. zeit im Kestnermuseum in Hannover 
(Zbl. f. Bibl. wesen 38, 99—113). 12252 
sar, f., Kleine Schrr. zu Luthers 
Reformat. (Theol. Revue 18. 111—14). [53 
Grisar, H., Lutheranalekten (Hist. 


Jahrb. d. Görresgesellsch. 39, 487— 516). 
1: Zu Luthers Romfahrt. Neues über 
d. Reiseweg. 2: D. vermeintl. Lutherbibel 


92 — 


in d. Vaticana. 3: Zum vatikan. Luther- 
brief. 4: Luther im Urteil von neugläuh. 
Gegnern. 12251 


Grisar, H., Lutheranalekten (Hist. 
Jahrb. 41, 247 67). 

5: Cur non manus nostras in sanguine 
istorum lavamus? 6: Melanchthons rätsel- 
ha fte Nichgiebigkeit auf d. Augsburg. Iteichs- 
tag 1530. g 15 

Albrecht, O., Mathias u. Andreas 
Wanckels Sammign. Lutherscher Buch- 
u. Bibeleinzeichngn. (Theol. Stud. u. 
Kritiken 20/21, 249—77). [2256 


Grisar, H., Einige Bemerkgu. zur pro- 
testant. Kritik meines Lutherwerks Theol. 
Revue 18, 1—7). 2257 

Scheel, O., Martin Luther. Bd. 2. 17. 
s 19, 2837. Rez : Dte. Lit.-Zeit. 41. 281— 3 
Baur: Hist. Zt. 124. 110— 16 Troeltsch; Theol. 
Revue 19, 207—11 Grisar. , 2255 

Berger, A. E., Martin Luther in 
kulturgeschichtl. Darstellg. T. 3: 1532 
—46. (Geistesbelden 71, 72). Beil.: 


E. Hofmann & Co. 21. X, 370 8. 
Rez. von T. 2, 2: Lit. Zbl. 72, 
Burdach. 
Kala off, P., Luther u. die Entscheid.“ 
po d. Reformat. 17. s. 19, 2861. Rez.: 
ist. Vierteljschr. 20, 77—50 G. Wolf. [2269 


Müller, A. V., Luthers Werde- 
gang bis zum Turmerlebnis neu unter- 


sucht. Gotha: Perthes. 20. X, 140 S. 

Rez.: Theol. Stud. u. Krit. 92, 3853—69; 
Erklär. voh W. Köhler: Dte. Lit.-Zeit. 41, 
257 — 59; Hist. Zt. 123. 310—1? Krüger; Theol. 
Revue 19, 297f. Grisar. 12261. 

Boehmer, J., Luther im Vaterhaus, 
Vaterstadt u. Vaterland (Jahrb. d. Luther- 
gesellsch. 1, 71- 81). 2262 


Zeit der Reformat., Gegenreformat.u. d.30jähr. Krieges 1517—1648. *71 


Barnikol, E., Luther in Magde- 
burg u. die dortige Brüderschule. 
(S.-A. aus Theol. Arb. aus d. rhein. 
wiss. Predigerverein. N. F. 17). 62 S. 

Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 
40, 298 f. Löffler. [2263 

Müller, A. V., Nochmals Luthers 
Eintritt ins Kloster (Theol. Stad. u. 
Kritiken 20/1, 278— 85). 2264 

Müller, A. V., Der Augustiner- 
Observantismus u. die Kritik u. Psy- 
chologie Luthers (Archiv f. Reformat.- 
G. 18, 1—34). 2265 

Bech wald, d., Zur Primiz Luthers (Zt. 
f. Kirchen-G. N. F. 3, 148—50). [2266 

Kalkoff, P., Erasmus, Luther u. 
Friedr. d. Weise. E. reformat.ge- 
schichtl. Stud. (Schrr. d. Ver. f. Re- 
format.-G. 132). Lpz.: Haupt in Komm. 
„19. XVIII., 113 8. 

Rez.: Hist. Zt. 123, 169 Köhler. (2267 

Boehmer, H., Luther u. d. 10. Dez. 
1520. (Aus: Luther-Jahrb.) Lpz.: 
Breitkopf & Härtel. 21. 48 8. [2268 

Kalkoff, P., D. große Wormser 
Reichstag von 1521. Darmst.: Waitz. 
21. 109 8. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 534 Köhler. [2269 

Emser, Hleron., De disputatione 
Lipsicensi, quantum ad Boemos obiter 
deflexa est (1519). A venatione Lute- 
riana aegocerotis assertio (1519). (= 
Corp. catholic. 4). Hrsg. von F. X. 
Thurnhofer. Münst.: Aschendorff. 21. 
VIII. 111 8. 2270 

Joh. Eck, Defensio contra. Boden- 
stein .. invectiones. Hrsg. von J. Grevin g. 

. . Rez.; Hist. Vierteljschr. 20, 
106 f. Loserth. 1.82271 

Eck, Johannes, Epistola de ratione 
studiorum suorum (1538). Erasmus 
Wolph: De obitu Joan. Eekii adversus 
calumniam Viti Theodorici (1543). 
Hrsg. von Joh. Metzler. (= Corpus 
catholicor. 2). Münst.: Aschendorff. 
21. VII, 106 8. [2272 

Cochlaeus, Joh., adversus cucul- 
latum Minotaurum Wittenbergeusem. 
Hrsg. von J. Schweizer. (Corpus 
Catholicorum 3). Münst.: Aschendorff. 
20. VII, 66 S. 

Rez.: Theol. Lit. bl. 42, 104 Bossert. [2273 

Clemen, O., Luther u. d. Rüge 
der Sorbonne gegen Cajetan (Theol. 
Stud. u. Kritik. 20/21, 294—3804). [2274 

Saxo, Ein Pamphlet „Von der München 
5 vom J. 1521 (Zt. f. Bücherfreunde. 
N. F. 12, 77f.). (2275 

. Grisar, H., Luther zu Worms u. 
die un 3 Jhd.feste d. Reformat. 
Freib.: Herder. '21. VII, 89 S. (= 
Luther-Stud.) [2276 


Grisar, H. u. Heege, F., Luthers 
Kampfbilder. I. Freib.: Herder. 21. 
XIII, 68 S. (= Luther-Stud.) 

1: Passional Christi u. Antichristi. 
Eröffng. d. Bilderkampfes (1521). [2277 

Lenz, M., Luthers Tat in Worms. 
(Schrr. Ver.f. Reformat.-G. 134.) Lpz.: 
Heinsius. 21. 45 S. [2278 

Spitta, F., Die Textgestalt von „Ein 
feste Burg“ u. d. Reichstag zu Worms. (S.-A. 


aus: Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchl. 
Kunst 21. S. 65—73.) e 
22 


& Ruprecht. 21. 1,20 M. RS: 
Kalkoff, P., Kardinal Schiner, 
ein Mitarbeiter Aleanders auf dem 
Wormser Reichstage (Archiv f. Re- 
format.-G. 18, 81—120). 2280 
Vogel, J., Luther als Junker Georg 
f. dild. Kunst 52, 57—64). ; 
Ehses, St., Luthers en 
an e. allgem. Konzil (Hist. Jahrb. d. 
Görresgesellsch. 39, 740—48). [2282 
Krebs, E., Das Urteil d. Universität 
Freiburg vom 12. Okt. 1524 über Luthers 
Lehren Tat. d. Gesellsch. f. G.kde. Freiburg 
36, 58—67). ne [2283 
Kalkoff, P., Die Vollziehg. der 
Bulle „Exsurge“ insonderheit im Bis- 
tum Würzburg (Zt. f. Kirchen-G. 89, 
1— 43). [2284 
Kalkoff, Ein neugefundenes Ori- 
ginal der Bulle „Exsurge“ (Zt. f. Kir- 
chen-@. 89, 134—39). 2285 
Kalkoff, P., Nachtrag betr. Vollziehg. 
d. Bulle „Exsurge“ in Würzburg (Zt. f. 
Kirchen-G. N. F. 3, 150 — 51). 2286 
Clemen, 0., Zur Kritik d. Quellen 
über Luthers Lebensende (Zt. f. Kirchen. 
G. N. F. 3, 73—83). 2287 
Clemes, O., Gedichte auf Luthers Tod 
(Jahrb. d Luthergesellsch. 1, 59—71). [2288 
Schubart, Die Berr. über Luthers Tod 
u. Begräbnis. 3. 19, 2735. Rez.: Theol. Revue 
19, 299—302 Grisar. 2289 
Grisar, B., E. untergeschobener Ber. 
über Luther als Tonsetzer u. — Stammgast 
(Khrengabe dt. Wissensch. 693 - 7020. 12290 
Kroker, E., Luthers Arbeitsstube 
(Archiv f. Reformat.-G. 17, 801710) 
22 
Ficker, Joh., Alteste Bildnisse 
Luthers. (S.-A. aus d. Zt. d. Ver. f. 
Kirchen-G. d. Prov. Sachsen). Magdeb.: 
Holtermann. 20. 50 S. 16 Taf. [2292 


(Zt. 
(2281 


D. Mart. Luthers Werke. Krit. Gesamt- 


ausgabe. Tischreden. 1. 2. 12. '13. Rez.: 
Zt. f. dte. Philol. 49, 114—19 Götze. 12293 
Latbers, D. Martin, Werke. Krit. Ge- 


samtausg. Tischreden. 4 Bde. 12— 16. 
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 83 f. W. rn 
DD 

Wernie, P., D. evangel. Glaube nach d. 
Hauptschrr. d. Reformatoren. 3 Bde. 18/19. 
8. 20, 2427. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 58—60 
W. Köhler; Lit. Zbl. 71, 322f. Mehlhorn; 
Theol. Lit.bl. 41, 193— 99. [2295 


"72 


Seeberg, R., Die Lehre Luthers. 
D. Entstehg. d. protest. Lehrbegriffs. 
(Lehrb. d. Dogmen-G. 4. Bd. 1. Abt.) 
2. u. 3. Aufl. Lpz.: Deichert. 17. 
XII. 393 S. 

Rez.: Theol. Revue 18, 241—47 mar 

Köhler, W., Wie Luther den Dten. dus 
Leben Jesu erzählt hat. (Schrr. Ver. f. 
Reformat.-G. 127/281. '17. Rez.: Theol. Lit.- 
Zeit. 46, 181 Schornbaum. [2297 

Schubert, H. v. u. Meißinger, 
K., Zu Luthers Vorlesungstätigkeit. 
(Sitzgs.ber. d. Heidelb. Akad. d. Wis- 
sensch. Phil.-hist. Kl. Jg. 20. Abh. 9). 
47 S. [2298 

Thomas, H., Zar Würdigg. d. 
Psalmenvorlesg. Luther von 1513—15. 
Weimar: Böhlau. 20. X, 41 S8. [2299 

Hausleiter, J., Ein Stück d. Ge- 
nesisvorlesg. Luthers in einer Greifs- 
walder Handschrr. (Archiv f. Refor- 
mat.-G. 17, 82—104.) [2300 

Schmidt, F. W., Der Gottesge- 
danke in Luthers Römerbriefvorlesg. 
(Theol. Stud. u. Kritiken '20/21, 117 — 
248.) [2301 

Luthers Vorlesg. über d. Galaterbrief 


1516/17. Hrsg. von H. v. Schubert. 8. 
20. 2281. Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 107 W. 
Köhler. [2302 


Luther, Joh., Martin Luthers Aus- 
legg. d. 90. Psalmes. E. lit. Fest- 
gruß d. Wittenberg. Theologen an d. 
Königin Dorothea von Dänemark i. J. 
1548. Berl.: Breslauer. 20. 51 8. 
1 farb. Tafel. [2303 

Moser, H. J., Der Zerbster Lutherfund 
(Archiv f. Musikwissensch. 2, 337—55). [2304 

Wobhermin, G., D. Frage nach Gott in 
Luthers großem Katechismus (Festgabe f. 
.. J. Kastan .. zu sein. 70, Geburtstage. 
20. S. 418—353). — Kattenbusch, E., Deus 
absconditus bei Luther (Ebda. S. 170 219). 
— Foerster, E., Frugen zu Luthers Kirchen— 
begriff aus d. Gedankenwelt s-ines Alters 
Ebda S. 87—10). — Scheel, O., Taulers 

vst ik u. Luthers reformat. Entdeckg i Ebda. 
S. 298 31%). — Hirsch, E., Initium theologiae 
Lutheri (Ebda. S. 15069). 1230 

Wünsch, G., Die Bergpredigt bei 
Luther. E. Studie zum Verhältn. von 
Christentum u. Welt. Tüb.: Mohr. 
20. 227 8. 

Rez.: Theol. Lit-Zeit. 46, 207 f. Köhler; 
Hist. Zt. 125, 526 f. Schian. , [2306 

Kroker, E., Luthers Tischreden 
als geschichtl. Quelle (Jahrb. d. Luther- 
gesellsch. 1, 81—131). ‚ [2307 

. Wahl, Ad., Beitrr. z. Kritik d. 
Überlieferg. von Luthers Tischge- 
sprächen d. Frühzeit (Archiv f. Re- 
format.-G. 17, 11—40). 2308 

Martin Luther in seinen Tisch- 
reden. Hrsg. von G. Buchwald. Lpz.: 
Voigtländer. 21. VIII, 216 8. [2309 


Bibliographie Nr. 2296—2361. 


Bornemane,W., Der Charakter d. kleinen 
Katechismus Luthers (Harnack-Ehrung 28. 
80). [2310 

Braun, W., Luthers Reichstagsrede über 
Heil. Schrift, Vernunft, Gewissen (Neue 
kirchl. Zt. 32, 217—48). 12311 

Buchwald, d., Eine noch unveröffentl. 
Vorarbeit Luthers zu seiner Schrift: „Dab 
diese Worte Christi, das ist mein Leib noch 
fest stehn.“ (Archiv f. Reformat.-G. 18, 
57—62.) 12312 

Westman, K. B., Reformationens 
genomhrottlär i Sverige. Stockholm. 
19. XV, 462 8. l 

Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 253—55 Scheel. 

[2313 


Wehrung, G., Reformat. Glaube 
u. dter. Idealismus (Stud. z. system. 
Theol. Festgabe f. Th. v. Häring. 
18. S. 189—225). 

Rez : Hist. Zt. 125, 355 —57 v. Below. 

2314 

Lans, l., Reformat. u. Gegenwart. Ge- 
samm. Aufsätze. s. 20, 2426. Rez.: Theol. 
Lit. Zeit. 45, 152 f. Köhler. [2315 

Holl, K., Gesamm. Aufsätze zur 
Kirchen-G. Bd. 1. Tüb.: Mohr. 21. 
VII, 458 8. 

I: Luther. Inh.: 1. Was verstand L. 
unter Religion? 2. D. Recht fertigungslehre 
in L's Vorlesgn. über d. Römerbrief mit 
besond. Rücksicht auf d. Frage d. Heils- 
gewißheit. 3. D. Neubau d. Sittlichkeit. 
4. Die Entstehg. von L's. Kirchenbegriff. 
5. I., u. dus landesherrl. Kirchenregiment. 
6. L's. Urteile über sich selbst. 7. Die 
Kulturbedeutg. d. Reformat. 8. L's. Be- 
deutg. f. den Fortschritt d. Auslegungs- 
kunst. „316 

Scheel, O., Die weltgeschichtl. 
17 5 d. Wittenberger Reformat. 
(Festgabe f. Harnack 362—88). [2317 

Köhler, W., Martin Luther u. die dte. 
Reformat. (Aus Natur u. Geisteswelt 513.“ 
16. Rez.: Theol. Lit. bl. 42, 271—77 Stein- 
lein. (2318 

Harnack, A., Mart. Luther u die Grund- 
lagen d. Reformat. 17. Rez.: Theol. Lit. bl. 
42, 315 f. Steinlein. (2319 

Haller, J., Die Ursachen d. Reformat. 
s. 19, 2802. Rez.: Theol. Revue 18, 19—33 
Grisar. [2320 

v. Below. G., Die Ursachen d Reformat. 
17 8. 18, 2887. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 15, 580— 82 v. Below: Hist. 
Zt. 121, 319 -25 Köhler: Hist. Vierteljschr. 
20, 349 53 Kühn; Theol. Revue 18, 49-33 
Grisur. 12321 

Göttler, Ek., D. Ausbruch d. Reformat u. 
d. spätmittelalterl. Ablabpraxis. 17. s. 19, 
2803. Rez.: Hist. Zt. 123, 109—12 Köhler. 

[2322 

Paulus, N., Der Ablaßstreit in 

moderner Beleuchtg. (Hist.-polit. BU. 


Paulen, N., Ablaßfeiern zu Wittenbe 
in den Reforinationsjahren (Hist. polit Bll. 
168, 503—15). [2321 

Brieger, Th., Martin Luther ua wir. 16. 
8. 18. 2888. — Böhmer, H., Luther im Lichte 
d. neuer. Forschg. 4. Aufl 17. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 20, 83—87 Kalkoff. (2325 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u.d.80jähr. Krieges 1517—1648. 


Müller, A. V., Agostino Favaroni 
(+ 1443) e la teologia di Lutero (Bi- 
Iychnis III. fasc. 6. 14). — Ders., G. 

erez di Valenza et la teologia di 
Lutero (Ebd. IX fasc. 5/6). 

Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 16, 86 ff. Katten- 
busch. 12327 

Müller, A. V., Luther u. Tauler auf 
ihren theol. Zus.hang neu unters. 9. 20, 2259. 
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 108 f. W. Köhler; 
Theol. Revue 19. 1393—41 Zahn: Theol. Quar- 
talsschr. 102, 231 Bihlmeyer. (2328 


Wolff, R., Studien zu Luthers 
Weltanscha E. Beitr. zur Frage 
d. Einordng. Luthers in Mittelalt. od. 
Neuzeit. (Hist. Bibliothek 43.) Münch.: 


Oldenbonrg. 20. VII. 65 S. 

Rez : Hist. Zt. 125, 98—100 Schian; Theol. 
Lit.bll. 42, 73 Preuß: Theol. Lit.-Zeit. 46, 
207 f. Köhler; Vierteljse hr. f.Soz.-u.Wirtsch - 
G. 16, 231—33 Jordan; Hist. Jahrb. 41, 326f. 
N. Paulus. 1239 

Lenz, M., Luther u. d. dte. Geist 
(Kleine hist. Schrr. 2, 9—24). [2330 


Jordan ne Stedani, 17. 8. 
19, 2905. ez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 2 5 
23 

Berger, A. E., Luther u. d. dte. 
Staatsgedanke (Jahrb. d. Luther- Ge- 
sellsch. 1. 34—56). 2332 

Stephenson. G. M., The Conservative 
Cbaracter of Martin Luther. Philadelphia. 
’21. 143 S. [2333 

Walther, W., Luther u. die Juden All- 
gem. Ev.-Luther. Kirchenzeit. 51, 130-33, 
146 —50). 12 334 

Walther, W., Luther u. die J uden 
u. die Antisemiten. Lpz.: Dörffling & 


Franke. 21. 39 S. 12835 


Jordan, Luther u. der Bann in 
seinen u. seiner Zeitgenossen Aus- 
sagen. Lpz.: Breitkopf & Härtel. 20. 
64 8. [2336 


Preuß, B., Luther u. der gothische 
Mensch. Lpz : Deichert. 19. 29 8. I N. 
Rez.: Theol. Be -Zeit. 45, 130 Köhler. [2337 

4 D. Martin Luthers Bedeutg. 

dte. ir ’18. — Merker, P., Reformat. 
8 Ti 18. Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. 
Philol. 49, 287—90 A. E. Berger. 12338 

Steinleie, H., Luthers Stellg. zur Pfarr- 
besoldg. (Neue kirchl. Zt. 32, 433—350). [2339 

Söderblom, N., Humor och Me- 
lankoli och andıaLutherstudiers. Stock- 
holm. '19. X, 383 8. 

Rez : Theol. Lit.-Zeit. 15, 228 f. Scheel. 

12310 

Hoffmann, Relar,, D. neuere Protestan- 


tismus u. d. Reformat. '19. Rez.: Hist Zt. 
122, 168 — 70 v. Below. (2311 


Guthe. R., Luther u. die Bibelforschg. 
d. Gegenwart. 17. Rez : Hist. Jahrb. d. 
Görresgesellsch. 39, 800 f. Walde. 12342 


Waldeemaler, H., D. Entstehg. d. evangel. 
Gottesdienstordng. im Zeitalt. e 
16. Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 

86 — 88 Schornbaum, [2 a 

Merk) 


Patristische Fragen im 
16. Jhd 


è .. 
Bist Jahrb. 41, 289 —96). RHH 


*73 


Rauch, M. v., Theologen u. Ketzer in 
d. Beleuchtg. eines luther. Gelehrten nach 
d. Reformat. (Bl. f. württ. Kirchen-G, 25, 
181 - 86.) (2345 


Völker, Zur Reformations-G. Polens 
(Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2,176 87). 12346 


Smith, Pr., Englishmen at Wittenberg 
in the 16. "Century (English historical Re- 
view 36). [2347 

Clemes, O., Ein Zeugnis für d. früheren 
Beziehg. zw. Holland u. Wittenberg (Theol. 
Stud. u. Kritiken 20%1, 286 - 93). [2348 


Bauer, K., Die letzten sn n. Me- 
lanchthons zu Frankf. a. M. (Zt. f. Kirchen- 
G. N. F. 3, 158-67.) [2:349 


Kraft, L, Philipp Melanchthon in W 
sischem Reisegeleit (Archiv f. hess. G. u. 
Altert.kde. N. F. 13, 266 - 67). 42350 


Clemen, O., Melanchthon u. Dürer (Beitrr. 

Z. bayr. Kirchen-G. 26, 29-38). 12351 
Hirsch, Em., Melanchthon u. d. Interim 
Archiv f. Reformat.-G. 17. 62 - 66). — Bossert, 
„Drei Briefe Melanchthons (Ebd. 6770). 
12352 

Murray, R. H., Erasmus and 
Luther. Their attitude to Toleration. 
20. XXIII, 503 S. [2353 


Kalkoff, P., Erasmus u. Hutten 
in ihrem Verhältnis zu Luther (Hist. 
Zt. 122, 260—67). 2354 


König, E., Erasmus u. Luther 
(Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 41, 
52—75). 2356 

Kalkoff, P., Ulrich v. Hutten u. 
d. Reformat. E. krit. G. seiner wich- 
tigsten Lebenszeit u. d. Entscheidgs.- 
jahre d. Reformat. (1517 — 23). (Quellen 
u. Forsch. z. Reformat.-G. Bd. 4). 


Lpz.: Hanpt in Komm. 20. XV, 601 S. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 219 - 21 Herr- 
mann; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 351— 
56 Kaiser; Korr.bl. d. G.-Ver. 69. 133—37 
Hasenclever; Gött. Gel. Anz. 183. 52—56 
Baur; Hist. Zt. 125, 187-95 Joachimsen; 
Theol. Lit.-Zeit. 46, 155 f. Köhler. 12356 
Bömer, A., Ist Ulr. v. Hutten am ersten 
Teil der epistolae obscuror. virorum nicht 
beteiligt gewesen? (Aufs. F. Milkau ge- 
widmet 10—18). (2357 
Bauer, A., D. Einfluß Lukians v. Samo- 
sata auf Ulr.v. Hutten (Schluß). (Philologus 
76, 192—207). [2358 
Hashagen, J., Erasmus u. die 
Klevischen Kirchenordngn. von 1532/33 


(Festgabe f. F.v.Bezold,181 — 220). [2359 


Stähelln, Die Zwingliliteratur d. 
Jahre 1913—20. (Zt. Kirchen-G. 
N. F. 2, 166—765). 2860 

Köhler, W., D. Geisteswelt Ul- 
rich Zwinglis. Christentum u. An- 
tike (Brücken. III). Gotha: Perthes. 
20. IX, 156 8. [2361 


*74 


Huldr. Zwinglis Briefe, übers. von 
O. Farner 1: 1512—23. Bd. 2: 
1624—26. Zürich: Rascher. 18. XI, 
255. 20. 272 8. [2362 
Köhler, W., Huldrych Zwinglis 
Bibliothek. (Neuj.bl. zum Besten d. 
Waisenhaus. in Zürich, hrsg. v. d. ge- 
lehrten Gesellsch. Stück 84). Zürich: 


Beer & Co. 21. 34 u. 51 S. 


a Zbl. f. Bibl.wes. 38, 34 f. v. N 


“Köhler, W., Aus Zwinglis Biblio- 
thek (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 41— 


731. 12364 

Pestalozzi, Die iridh, s Zwinglis am 
Großmünsterstiftin Züri ae Rez.: 
Anz. f. schweizer. G. F. 18, 133— 35 
Wernle. [2365 


Walter, J. v., Die Kirche Dt.- 


Österr. am Vorabend d. Reformat. 
Dekan.rede. Wien: Haim. 21. 24 S. 
[2366 


Loesche, G., Die reformat. Kir- 
re Ober- u. Innerösterreichs 
(Archiv f. Reformat.-G. 17, 209—380, 
277—300, 18, 35 — 556). 2367 

Aktensammlung z.G.d.Berner Reformat. 
1521-32. Hrsg. von R. Steck u. G. Tobler. 
Lief. 2 u. 3. 8. 20, 2416. Rez.: Anz. f. e 
G. N. F. 18, 35-37 Köhler. 

Beurle, E., Ver polit. Kampr um 
die religiöse Einheit d. Eidgenossensch. 
1520—27. E. Beitr. zu Zwinglis 
Staatspolitik. Zürich. Diss. 20. X, 
132 S. 

Rez.: Zt. f. schweizer. G. 1, 229f. Burck- 
hardt. [2369 


Frei, O., Die Reformat. im Toggenburg 
1522-32, Zürich: Beer & Co. 20. 48 S. 12370 


Knappe, W., Wolf Dietrich v. 
Maxlrain u. d. Re format. in d. Herrsch. 
Hohenwaldeck (Quellen u. Forsch. z. 


bayr. Kirchen-G. 4). Lpz.: Deichert. 
20. IV, 156 8. 

Rez.: t. f. Kirchen-G. N. F. 2, 225. 
Hartung. 12371 


Rentschler, D. Reformat. im Be. 
zirke Nagold (BII. f. württ. Kirchen- 
G. 17, Heft 1—4). [2372 

Stenzel, K., Bischof Wilhelms III. (von 
Honstein) Eintritt 2 Straßburger Dom 
kapitel (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N.F. 
103—10). 12475 

Lauer, H., D. theolog. Bilag. d. 
Klerus d. Diözese Konstanz in d. Zeit 
d. Glaubenserneuerg. (Freiburg. Diö- 
zesanarchiv. N. F. 20, 113—64). [2374 

Lauer, H., D. Glaubenserneuerg. 
in d. Baar (Freiburg. Diöz. archiv. N. 
F. 19, 81—115). 2375 

Albert, P. P., D. reformat. Be- 
wegg. zu Freiburg bis 
(Freib. Diöz. archiv. N. F. 19, 1—80). 


Rez.: Theol. Lit. bl. 41, 37.39, 134 —36 
Bossert. [2376 


Z. J. 1525 


——— ũ Vſa2aa — — e 


Bibliographie Nr. 2362 — 2428. 


Sauer, J., D. evangel. Katechismus von 
Gengenbach (Freiburg. Diöz.archiv. N. F. 
21, 193 — 207). [2377 


Lederle, K. Fr., Zur G. d. Re- 
format. u. Gegenreformat. in d. Mark- 
grafsch. Baden vom Tode Pbiliberts 
bis z. Ende d. kirchl. Bewegg. (Frei- 
burger Diözesanarchiv. N. F. 20, 5 


Gröber, K., D. Reformat. in Kon- 
stanz von ihrem Anfang bis zum Tode 
Hugos v. Hohenlandenberg (1517—32). 
(Freiburger Diözesanarchiv. N. F. 19, 
120—322). ; [2379 

Fleig, P., D. Aufhebg. d. Klosters Herren- 
alb (Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. ee 

= 

Clerval, A., Strasbourg et la Réforme 
française oct. 1525 — déc. 1526 (Revue d'his- 
toire de l'église de France 7, 139—60). [2381 

Hoffmann, W., Zur Reformat. -G. von 
Jugenheim in Rheinhessen (Archiv f. hess. 
G.- u. Altert. kde. N. F. 13. 163—72). [2882 


Bauer, K., Die Beziehgn. Calvins 
zu Frankf. a. M. (Schrr. d. Ver. f. 


Reformat.-G. Nr. 188). Lpz.: H ein- 
sius, 20. 76 8. 
„sen Theol. Lit.-Zeit. 46, 209 f. Be a- 


ma 

Ven, A. L., Kirche- u. Kirchen- 
reform in d. Erzdiöz. Mainz im Zeit- 
alter d. Glaubensspaltg. u. d. beginnend. 
tridentin. Reformat. (1517—1618). (Er- 
läut. u. Ergänz. zu Janssens G. d. dt. 
Volkes 10, 3.) Freib.: Herder. 20. 


III, 98 8. 
Rez.: Zt. f. Kirchen-G. N. F. 2, 235 
n Hist. 2 124, 532 f. Herrmann: 
f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 120 f. Lossen; 
Theol. Lit. bl. 42 167 f. Schornbaum: Hist. 


Jahrb. 41, 129 f. Schrohe. [2384 
Rotscheidt, W Zur G. der Eheschliebg. 
in d. reformiert. Gemeinden des Niederrh. 
(Monatshefte f. Kirchen-G. 13, = 
18). 25 
Rotscheldt, Übergang der Gemeinde 
Wesel von dem luther. zum reform. Be- 
kenntnis im 16. ‚Jhd. (Monatshefte f. rhein. 
Kirchen-G. 13, 225—55). — Ders., Zur G. ler 
luther. Gene Wesel 1541—1709 (Ebd. 
257-98). 128 


Kessel, H., Reformat. u. Gegen- 
reformat. im Hrzgt. Cleve 1517—1609 
(Düsseld. Jahrb. 30, 1— 160). [2387 


rhein. 


Jensen, W., Zur Einführg. d. Reformat. 
in Nortorf u. Heiligenstedten (Schrr. d. 
Ver. f. schlesw.- holst. Kirchen-G. 2. Reihe. 
Bd. 7, S. 289—298). Ficker, G., Eine 
niederdte. evangel. Messe Aue Reformat.- 
zeit (Ebd. 257—88). — BKolfs, Zur G. d. 
Lehrstreitigkeiten in Schlesw. om an 


299—307). 
E., D. Anfänge der 


Varnove 
Hildesh. Stiftsfehde u. die Chronisten 
H. Brandis u. J. Oldecop (Zt. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 84, 169—240). |2389 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 80jähr. Krieges 1517— 1648. 


Bartels, H., G. der Reformat. in der 
Stadt Northeim. 18. Rez.: Hist. Zt. 122, 
860f. Hasenclever. [2390 
Buchwald, G., Die Franziskaner der 
Matriculaordinatorum des Hochstifts Merse- 
burg (Franzisk. Stud. 7, 135—55. 214 — 25). 
(2391 

Müller, ©.. Colditzer Kirchenordngn. 
von 1529 u. 1534 N. Archiv f. sächs. G. 
u. Altert.kde. 41, 236 —303). 12392 
Wähler, M., Die Einführg. der Reformat. 

in Orlamünde. 18. s. 20, 2388. Rez.: Dte. 
Lit.-Zeit. 41, 113f. Kawerau. [2393 
Sommerfeldt, G., Zum Schneeberger 
Mönchspasquill vom J. 1522 (Euphorion 23, 
171— 72). 1312391 
Basedow, å., Die Einführg. der Refor- 
mat. in Eisenberg (Mitteil. Ver. G. Alt. 
Eisenberg 34, 175—97). [2395 
Summerfeldt, (J., D. Zwist d. Zwickauer 
Franzisk. mit d. Pfarrgeistlichkeit u. dem 
Rat d. Stadt Zwickau 1522 (Frauzisk. Stud. 
8, 80—84). (2396 
Heinemann», O., E. stürmische Sitze. d. 
Magdeb. Domkapitels (1530). (G. bill. f. Stadt 
u. Land Magdeb. 53,54, 125— 34). 12397 


Fröhlich, A. R., D. Einführg. d. 
Reformat. in Zwickau (Mitteil. Altert.- 
Ver. Zwickau 12, 1— 74). [2398 


Cieme», 0., Ein Lutherischer Meißner 
Domvikar 1521 (N. Archiv f. sächs G. 42, 
259— 61). [2399 

Die Berichte u. Briefe d. Rats 
u.Gesandten Herzog Albr. von Preußen 
Osw. v. Brandt.. Hrsg. von A.Bezzen- 
berger. H.4. Kgbg.: Gräfe. & Unzer. 
21. 4°. 4: 1550—56 (VI, S. 423—641). 

[2400 

Benrath, Die fünf Agendenrefor- 
men unter Herzog Al brecht (Altpreuß. 
Monatsschr. 57, 235-64; 58, 87— 63). 

2401 

Arbusow, L., Wolter v. Pletten- 
berg u. d. Untergang d. dt. Ordens in 
Preußen. E. Studie aus d. Re foi mat. 
zeit Livlands. (Schrr. d. Ver. f. Re- 
format.-G. Nr. 131). Lpz.: Haupt in 
Komm. 19. 85 8. 2402 

Arbusow, L., Die Einführg. d. 
Reformat. in Liv-, Est- u Kurland. 
(= Quell. u. Forsch. z. Reformat.-G. 
3). Lpz : Heinsius. 21. XIX, 851 8. 

[2403 


Bossert, G., Kiingold Bodenstein ‚Archiv 

f. Reformat.-G. 17. 153). (24104 
Bossert, G., Brenz u. die Ritterschaft 
1523 (Bl. f. württ. Kirchen-G. 25, 70-74). 
[2405 

Clemen, O., Briefe von Georg Buchholzer 
1256 u. 27 (Jahrb. f. brandenb. Kirchen-. 
18, 1-19). [2406 
Blase, J. E. B., Johannes Colerus 

en de groote twisten in de nederlandsche 
Luthersche kerk zijner dagen. 
Amsterd.: Ten Brink & De Viers. '20. 


VII, 204 S. [2407 


‘lemen, O., Ein Brief v. Wilh. Cruse 
(Altpreuß. Monatschr. 57, 30—35). [2408 


*75 


Wotschke, Ein Kölner Freund 
Paul Ebers (Monatshefte f. rhein. 
Kirchen-G. 14, 126—37). [2409 

Becker, H., Zur Charakteristik 
des Herzogs Georg v. Sachsen als 
kirchl. Schriftsteller (Harnack-Ehrung 
308—16). 2410 

‚Buchwald G., Georgs elts 
Wittenberger Predigttageb. (Archiv f. 
Reformat.-G. 17, 183—208, 241—76). 

2411 

Trenkle, Th., Beitrr. zur Würdigg. des 
Dr. jur. Joh. Hiltner, Ratskonsulent in Re- 
Be von 1523—67 (Beitrr. zur bayr. 

irchen-G. 28, 1—14, 33- 52). [2412 

Buchwald, G., Magnus Hund der ältere 
von Magdeburg ( 1519). (Zt f.Bücherfreunde. 
N. F. 11, 275—79.) 12413 

Freytag, Zur Lebens-G. des Joh. Hyali- 
nus (Mitteil. des e in Thorn 
26, 1f.) — Heuer, Neue Urkde. z. Thorner 
Reformat.-G. (Ebd. Aff.) 12414 

Schaefer, Albr., D. Aufzeichngn. d. 
Franzisk observanten Joh. Ulr. v. Kaisers- 
berg über seine Verhdig. mit Konr. Sam 
vor dem Ulmer Rat am 5. Aug. 1527 (Fran- 


zisk. Stud. 7, 156—65). 12415 
Clomen, O., E. Brief von Kilian König 
N. Archiv f. sächs. G. 41, 1209—23). — 


ommerfeldt. d., Zu d. Briefen Mart. Baum- 
garts 1522 — 44. (Ebd. 123 40). 12416 
Wotschke, Th., Joh. Laski u. d. Aben- 
teurer Heraklid Basilikus (Archiv f. Re- 
format.-G. 17, 47—61). [2417 
‚ Hasenclever, A., Balthasar Merk- 
lin, Propst zu Waldkirch, Reichsvize- 
kanzler unter Kaiser Karl V. (Schluß). 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 35, 36— 80). 
[2418 

Kaiser, H., Jakob Merswin aus 
Straßburg (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. 
F. 35, 160 - 81). [2419 
Bemmann, L., Thomas Münzer, 
Mühlhausen i. Thür. u. d. Bauernkrieg 
(Festgabe f. Gerh. Seeliger S. 167-75). 
[2420 

Hübeer, A., Stud. zu Naogeorgus (Zt. f. 
dtes. Altert. u. dte. Lit. 57, 193-222). [2421 
Birsch, E., Die Theologie des Andreas 
Osiander. 8.20, 2317. Rez.: Theol. Lit. bl. 41, 
209— 13 Althaus (Osiander u. Luther); Dte. 
Lit.-Zeit. 42, 318 f. Köhler. — Mayer, A. L., 
Ein Brief Andr. Osianders (Hist. Jahrb, 41 


281 K9), 2422 
König, E., Peutingerstud. 14. Rez.: 
Neues Archiv 43, 400 f. A. H. [2123 


bhser, St., E. Brief d. Bischofs Jul. Pflug 

v. Naumburg an Joh. v. d. Leyen, Kurfürst- 
Erzbischof v. Trier (Ehrengabe dt. Wissen- 
sch. 721 26). 2424 
Bossert. G., E. Brief fragment von Jul. 
Pflug (Archiv f. Reformat.- G. 17, 2331-33). 
12125 

Clemen, O., Der Prozeß des Johannes 
Pollicarius (Archiv f. Reformat.-G. 18, 63 — 
74). [2426 
Vetter, P., E. Episode ans d. Leben Paul 
Rebhuns N. Archiv f. sächs. G. 41, 43—73). 
[2427 

Mich. Tiffernus in sein. Beziehg. zu d. 
Regier.hdlgn. des Herzogs Christoph (Württ. 
Viert.j.hefte f. Landes-G. 28, 325—329). (2428 


*76 


Paulus, N., Tetzel ein Bullen- 
fälscher? (Hist. Jahrb. d. Görresgesell- 
sch. 41, 82—86). 2429 

Loesche, G., Truheriana für d. Wirk- 
samkeit in Kempten (Beitrr. z. bayr. Kir- 
chen- G. 26, 17—25). [2430 

Kalkoff, P., Wimphelings letzte 
lutherfreundliche Kundgebg. (Zt. f. d. 
G. d. Oberrh. N. F. 35, 1—35). [2431 

Clemen, O., Georg Witzel u. Justus 
Jonas (Archiv f. Reformat.-G. 17, 132 
—52). | [2432 


b) Gegenreformation und 30 jähriger 
Krieg, 1555—1648. 


Pastor, L. Frhr. v., G. der Päpste 
im Zeitalt. d. kath. Reformat. u. Re- 
taurat.: Pius IV (1559—65) — Pius V 
(1566—72) (G. d. Päpste seit d. Aus- 
gang d. Mittelalt.). Bal. 7. 8. Freib.: 
Herder. 20. XL, 706, XXXVI, 676 8. 
Rez. von Bd. 7 bzw. 8: Hist. Jahrb. d. 
Görresges. 4, 218 —52 Ehses; Hist. Viertel]. 
schr. 20, 353—55 Friedensburg; Theol Quart.“ 
schr. 102, 72- 74 Bihlmeyer; Hist. Zt. 125, 
309 —13 Anrich; Rez. von Bd. 4—6 bzw. 6: 
Anal. Bollandiana 38, 227-32 Ortroy; Revue 
d'histoire ecelesiast. 15, 560—66 Richard. [2433 
Concilium Tridentieum, Tom. 8 bzw. 
10, 8. 20, 2111. Rez.: Hist. Zt. 121, 447—52 
Brandi; Lit. Zbl. 71, 305 f. W. Köhler; Hist. 
Jahrb. 40, 211-48 Paulus. [7134 
Ehses, St., Neues zu Paolo Sarpis 
G. des Konzils von Trient. (In: Görres- 
ges. z. Pflege d. Wissensch. im kath. 
Dtl. 3. Vereinsschr. '19.) 12435 
Nuntiaturberichte aus Dtl. nebst 
ergänzend. Aktenstücken 1589—92. 
II. Abt. D. Nuntiatur am Kaiserhofe. 
3. Bd. D. Nuutien in Prag. Hrsg. v. 
J. Schweizer (Quellen u. Forsch. aus 
d. Gebiet d. G. Bal. 18). Paderborn: 
Schöningh. 19. CXXXIII, 678 8. 
Rez.: Hist. Zt. 124, 297 300 Loserth. [2436 
Zur Heschiehte der Nuntiatur in der 
Schweiz (Hist.- polit. Bil. 166, 101—9, 142 - 
50). 2437 
Korrespondenz, Die, Maximilians 
II. Bearb. v. V. Bibl. Bd. 2. Wien: 
Holzhausen. 21. 4°. (= N österr. 
Herrscher = Veröffentlg. d. Komm. f. 
neuere G. Österr. 16.) XX, 308 
Rez. v. Bd. 1: Hist. Vierteljschr. 19, 414 f. 
Schellhaß. [2438 
Blarer, Gerwig., Abt von Wein- 
garten u. Ochsenhausen: Briefe u. 
Akten. Bearb. v. H. Günter. Bd. 2: 
1547— 1567 (= Württemberg. G.quellen 
Bd. 17). Stuttg.: Kohlhammer. 21. 
XXXII, 572 8. 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 242 
— 11 Haering. 12439 


Spitta, Fr., D. Gesangbuch Am- 
bros. Blaurers (Zt. f. Kirchen-G. 38, 
238—61). [2440 


Bibliographie Nr. 2429—2490. 


Bibl, V., Zur Frage d. religiös. Haltung 
Kaiser Maximil. II. 17. s. 20, 2451. Rez.: Hist. 


Vierteljschr. 20, 80-82 G. Wolf. [241 

Rachfahl, F., Don Carlos. Krit 
Untersuchgn. Freib. i. Br.: Boltze. '21. 
IV, 1685. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 145—47, v. Srbik; 
Hist. Jahrb. 41, 345 Ehses; Bibl, V., Das Don- 
Carlos-Problem im Lichte d. neuesten For- 
schg. (Hist. Blätt. 1, 3265-41). [2442 

Bibi, V., D. Tod des Don Carlos. 18. 3. 
20, 2453. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 10 f. 
Schellhaß; Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 
40, 256—60 Elıses. pri [H3 

Bibl, V., Die Religionsreformat. 
K. Rudolfs II. in Oberösterreich (Ar- 
chiv f. österr. G. 109, 373—446). [2444 

Schornbaum, K., Markgraf Georg 
Friedr. von Brandenb. u. die Einigungs- 
bestrebgu. d. protestant., Stände 1556 
—59 (Archiv f. Reformat.-G. 17, 105 
—31, 161—82). [2145 

Schornbaum, K., D. Bündnisbe- 
strebgn. der dt. evangel. Fürsten u. 
Markgr. Georg Friedr. von Brandenb.- 
Ansbach (Zt. f. Kirchen-G. 38, 262 — 
82). [2446 

Hotzelt, W., Veit II. von Würtzburg. 
Fürstbischof von Bamberg 1561—1577. 18. 8. 
20, 2459. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20. 107f. 
Joetze; Hist. Zt. 121. 359 f. Hasenclever. [247 

Heinzeimenn, P., Aus alten Kirchen- 
rechngn. (1570 - 1660) d. evangel. Stadtpfarr- 
kirche in Reichenstein (Festschr. zu F. 
Volkmers 75. Geburtstag 29-31). (243 

Braunsberger, O., Petrus Canisius. 17. 
s. 19. 3106. Rez.: Hist. Zt. 123, 172 Köhler. 

(2449 

Gauß, K., Die Gegenreformat. im 
basler.-bischöfl. Laufen. II, (Basler 
Jahrb. ’19, 91—154). [2450 

Ringholz, O., Eine zeitgenöß. Denkschr. 
über d. religiös. Zustände in Einsiedeln beim 
Beginn der schweizer. Glaubensspaltg. (Zt. 
f. schweizer. Kirchen-G. 13, 129151. [211 

Loesche, d., Zur Gegenreformation in 
Schlesien: Troppau, Jägerndorf, Leobschütz. 
15 u. 16. s. 18, 1414. Rez.: Hist. Viertelj- 
schr. 19, 413 f. Kalkoff. 1245 

Erhard. O., D. Aufstand d. Rotenfelser 
Bauern 1595—1598 (Allgäuer G. freund. 21. 
13—33). [2453 

Rotteskolber, D. Kemptener Fürstabt 
Heinr. v. Ulm (1607—16). 8. 20, 2478. Rez.; 
Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26, 39 f. Roth. [213 

Ried, K.. Moritz von Hutten, Fürst- 
bischof von Eichstätt u. die Jesuiten (Hist.- 
polit. BH. 166, 596—607). [2655 

Reinle, K. E., Dr. Christoph Leibfried 
(1566—1635) Markgr. badischer Landschreiber 
zu Rötteln (Bll. aus d. Markgrafsch. = 21 
—34 2455 


[üller, Jos., Karl Borromeo u. d. Stift 
St. Gallen (Zt. f. schweizer. Kirchen-G. 14. 
81-98). 1245 


Krieger, A., D. Kloster S. Blasien i. J. 
1591 (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35. 4 


51). [2453 

Fröhlich, H., Das Wild- u. Rhein- 
gräfl. Visitationsprotokoll von 1584. 
(Monatshefte f. rhein. Kirchen- G. Jö, 
177 95.) [2459 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 30jähr. Krieges 1517 1648. 


Hashagen, Bundesgenossen d. je- 
suit. Gegenreformation am Rhein (Mo- 
natshefte f. rhein. Kirchen-G. 15, 3— 
26). ` [2460 

Tuckermann, W., Vom älteren 
niederrh. Protestantismus und seinem 
Kirchenbau (Monatshefte f. rhein. Kir- 
chen-G. 14, 198 — 231). [2461 

Rotscheidt, W., Die Protokolle d. 
Classis Duisburgensis 1611 — 49 (Forts.) 
(Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 13, 
41 ff) [2462 

Bruiningk, v., DieNachwirkgn.d. Gegen- 
reformat. in Livland (Sitzgsber. d. Gesell- 


sch. f. G. u. Altert. kde. zu Riga. 14 — 21, 
86—94). [2463 


Eppenstein, Lisa, Beitrr. z. G. des 
auswärt. Kriegsdienstes der Dt. in d. 
2. Hälfte d. 16. Jh. (Forsch z. brandenb. 
u. preuß. G. 32, 283—367). 2464 

Müller, d. H., Die Wendg. in der Polit. 
d. Herzogs Heinr. Julius 1599—1603 (Braun- 
schw. Magaz. 19, 1—4). [2465 

Milchsack, G., Herzog August d. J. 
von Braunschw. u. sein Agent Philipp 
Hainhofer 1613—47 (Braunschw. Magaz. 
20, 25 — 84). 2466 

Stein wenter, A., D. Frühjahrse in- 
fall d. Hajduken in Steiermark (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steiermark 17, 23—152). 

[2467 

Waßner, E., D. Italien. Discurs. 
Ein intercipirtes Nuntiusschreiben u. 
seine Schicksale. Eine Flugschr. aus d. 
Jülicher Erbfolgestreit 1609. Königsb. 
Diss. 20. 224 S. (Masch.schr.) [2468 


Glücklich, J., O defensorech a 
českém povstáni 16 18—20 (Ceský Casopis 
Historicky 27, 63—93). — Ders., K 
-= rozboru Skälovych zpráv, o popravč 
staroměstské dne 21. června 1621 (Ebd. 
1559—62). [2469 

Politik, Die, Maximilians I. von Baiern 
u. seiner Verbündeten 1618—51. 2. Teil. 2. Bd.: 
1625. Bearb. v. W.Götz. s. 20, 2485. Rez.: 
Hist. Zt. 123, 112 - 14 Günter. , 2470 

Pragensia. Hrsg. v. F. Pick. I. 
Der Prager Fenstersturz im J. 1618. 
Flugbll. u, Abbildgn. (Veröffentlg. d. 
Gesellsch.dt.BücherfreundeinBöhmen). 
Prag. 18. 4 Bl. 44 S. 

ez.: Hist. Zt. 123. 536 O. Weber. [2471 

Schlenz, J., D. Plünderung d. St. Veits- 
doms in Prag im Dez. 1619 (Mitt. Ver. G. d. 
Dt. in Böhmen 58, 155—67). [2472 

Mennicke, C., Markgraf 951715 Friedr. 
v. Baden u. Graf Ernst v. Mansfeld in ihren 
Beziehgn. zur Schweiz insbes. zu Basel (Bll. 
aus d. a 19, 58—78). 2473 
Gallati, Eidgenöß. Politik zur Zeit d. 
80 jähr. Krieges. 8. 20, 2493. Rez.: Anzeig. 
f. Schweizer. G. N. F. 18, 237—60 Lensing 
Entgegn. von F. Gallati ebd. 260—290. [2474 


77 


Srbik, H. v., Wallensteins Ende. 
Ursachen, Verlauf u. Folge d. Kata- 
strophe. Auf Grund neuer Quellen 
unters. u. dargest. Wien: Seidel. 20. 
XVI. 408 8. 

Rez.: Revue historique 139, 102 — 4 12123 

Wiegler, P., Wallenstein. G. eines 
Herrscherlebens. Berl.: Ullstein. 20. 
427 S. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 530 v. Srbik. [2476 

Leman, A., Urbain VIII et la ri- 
valité de la France et de la maison 
d' Autriche de 1631 à 1635. Lille: Giard. 
20. XXI. 621 8. N 

Rez.: Hist. Jahrb. 41, 8327—29 v. B 1 


[2477 
Lenz, M., Gustav Adolf. (Kleine 
hist. Schrr. 2, 142 - 66.) 2478 
Carlsson, A. B., Jonas Hallenbergs An- 
teckningar och Samlingar till Gustaf II. 
Adolfs Historia i Upsala Univ. bibliothek. 
(Upsala Universitetsbibliotheks Minneskrift 
1621—1921, S. 198-525). 12179 
Geyso, F. v., Beitrr. zur Politik 
u. KAR CUE Hessens im Zeitalt. d. 
30jähr. Krieges u. Grundlagen zu einer 
Lebens-G. des Generalleutn. Joh. Geyso 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 
53, 1—115). 
Rez.: Hist. Zt. 125, 168f. (2480 


Lippert, W., Beitrr. z. Polit. Ferdinands 
v. Köln im 30jähr. Kriege. 16. Rez.: Korr. 
bl. d. G.-Ver. 68, 174f. Redlich. [2481 


Deuticke, K., Die Schlacht bei 
Lützen. Gießen. Diss. 17. 87 S. [2482 


Knudsen, J., Hollandsk Indflydelse paa 
Navngivningen i Farvandene omkring Dau- 
mark (Historisk Tidsskrift. forste Bind, 398 
420) — Olses, A., Steffen Rodes N 
A Studehandel 1637—1650 (Ebd. 255 

0 "E 


—81). 2483 

Samuel, T., Joh. Baner als ihr. 
mattungsstratege 1634—39. Gießen. 
Diss. 21. 67 8. 2484 

Striedinger, J., Hans Georg Pucher 
(Frhr. v. Purch), ein Freisinger Dip- 
lomat d. 17. Jhd. (Sammelbll. Hist.- Ver. 
Freising 12, 1— 130). 2485 

Batifoll, L., Richelieu et la question 
de l'Alsace (Revue historique 188, 161 
— 200). 2486 
Steckz en, B., Karl Gustav Wrangels 
fälttag 1646— 47 till och med fördraget 
i Ulm. Lund. 20. XV, 160S. [2487 


Stecken, B., Arriargardesstriden vid 
Zusmarshausen 7. maj 1648 (Histor. Tidsskrift 
21, 135-8). [2 


Probszt-Obstorff, d., Die Kipperzeit in 
Kärnten (Numismat. Zt. 52, 1—70). [2489 

Bachmann, A., Die Grenzbesetzung 
Zürichs während d. 30jähr. Krieges. 
Zürich. Diss. 20. 108 8. [2490 


*78 


Arret, R., D. Geldgeschäfte d. bad. Mark- 
grafen mit Stadt u. Bürgersch. Basel (Bll. 
aus d. Markgrafsch. 19, 1—37) (Auch 
delb. Diss. 20). . 2491 

Hecht, J., Pforzheim u. das Restitutions- 
edikt (1629—32) (Freiburg. Diöz.archiv N. 
F. 21, 189—92). 12492 

Baler, H., D. zeitgeschichtl.Aufzeichngn. 
d. Propstes Norbert Hodapp von Allerhei- 
ligen (1610-53) (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
33, 98—119). 112493 

Ehrenpfordt, I., Schicksale Amöneburgs 
im 30 jähr. Kriege (Fuldaer G. bll. 15, ss 

Beyhoff, F., Stadt und Festung 
Gießen im Zeitalter d. 30jähr. Krieges. 
II. D. Festung Gießen. (Mitteil. Ober- 


hess. G.-Ver. N. F. 23, 1—61). [2495 


Rodewald, Irmenach im Jhd. d. großen 
Kriege (Monatshefte f. rhein. Kirchen -G. 
14, 145—89). 12496 

Schlager, P., Zur 6. des Annuntiaten- 
klosters in Düren (Annal. Hist. Ver. Nieder- 
hr. 81, 150 - 73). 12497 


Strahlmann, 5 zur 


Zeit des 30jähr. Krieges. Greifsw. 
Diss. 21. 215 S. (Masch. schr.). [2498 


nöllenberg, W., Die Grafsch. Regenstein 
zu Ausgang d. 30 jähr. Krieges (Zt. d. Harz- 
Ver. f. G. u. Altert.kde. 51, 51—58). [24% 
Schulze, Th., Zerbst im 30 jähr. Kriege. 
Zerbst: Gast. 20. 218. 1,0 M. 12500 
Schneider, M., Kipper u. Wipper in 
Eisenberg nach Rechuungsbb. des Steuer- 
amts (Mitteil. Ver. G. Alt. Eisenberg 4, 
215—20). (2501 
Schneider, M., Berr. über d. 30jähr. 


Krieg aus d. Handelsbb. d. Amtsgerichts 


Eisenberg in Auszügen (Mitteil. Ver. G. 
Alt. Eisenberg 34, 198-214). [2502 


Arras, P., Exulanten aus Böhmen in 
Bautzen (1640). (Neues Laus, Magaz. 96, 
130—35.) 02503 

Koch, E., Die Oberlausitz in den 
Kriegsjahren 1631—35 (Neues Laus. 
Magaz. 96, 42—101). 2504 


a) Innere Verhältnisse 


(unter Ausschluß von Religion und 
Kirche). 


Rent, J., Die Leichenfeier d. Kurfürsten 
Ludwig VE von". Pfalz (At. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 36, 311—19). [2505 

Richter, O., Dresdens Aufblühen unter 
Herzog Georg (Dresdener (bil. 19). [2506 

Jessen, W., Die Befestigg. Rendsburgs 
1539/40 (Zt. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. G. 50, 
A208). 12507 

Grotefend, O., Die Dörfler des Amts 
Rügenwalde i. J. 1618 Monatsbil. d. Gesellsch. 
f. pomm. G. u. Altert. kde. 20, 11—14). [2508 


Meinecke, Frdr., Die Lehre von 
den Interessen der Staaten im Frank- 
reich Richelieus. (Hist. Zt. 123, 14— 
80). [2509 


D. Walliser Landrats-Abschiede seit d. 
J. 1500, bearb. von D. Imeseh. 1: 1500 —9. 
16. Rez.: Hist. Zt. 122, 181 Sieveking. 


2510 


Bibliographie Nr. 2491 — 2560. 


Reuter, B., D. Kampf um d. Reichs- 
standsch. d. Städte auf d. neou Reichs- 
tag 1582. 19. 8. 20. 2463. ez.: Zt. d. Sa- 
viguy-Stiftg. G. A. 42, 501—3 Feine; Hist. 
Jahrb. 41, 359 K. O. Müller. 12511 

Landtagsakten, Württemb., Unter 
Herzog Joh. Friedr. 1608 — 20. Bearb. 
von A. E. Adam. (Württ.“ Landtags- 
akten II. 8.) Stuttg.: Kohlhammer. 
19. XXXXVIII, 862 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42, 
522 Stutz. 12312 

Rommel, d., 2 Weistümer f d. Dörfer 


Hemsbach u. Zimmern a. d. J. 1519 u. 15% 
(Fränk. Bll. 3, Nr. 12). 12513 


Leunarz, A., Ein Reichskammergerichts- 
urteil von 1539 über einen Weiderechtsstreit 
bei Luchem (Kr. Düren). (Zt. d. Aachen. G.- 
Ver. 41, 291—91). 2514 

Niırabeim, H., Die Urkde. über d. Ver- 
einigg. d. hamburg. Kirchspiele zur Ab- 
wehr geistl. Ubergriffe vom 2. Sept. 1322 
(Zt. d. Ver. f. hamburg. G. 24, 186 - 2). [2515 

Pfligg, Bemerkgn. zu d. Strafrechte d. 
Landrechts f. d. Herzogt. Preußen von 16% 
(Zt. f. d. ges. Strafrechtswisseusch. 43, ar 12). 

2516 


Strieder, J., Levantin. Handels- 
fahrten dt. Kaufleute d. 16. Jhd. 


(Meereskde. Heft 149.) Berl.: Mittler 


& Sohn. 19. 34 8. [2517 


Müller, J., Ein unveröffentl. Abschied 


vom 6. Dez. 1501 (Anz f. schweiz. G. N F. 


18, 217). — Ders., Zum Züricher Abschied 
vom 6. Nov. 1515 (Ebd. 218), 2515 
Frey - Schlesinger, Anna, Die 
volkwirtschaftl. Bedeutg. der habsburg. 
Post im 16. Jhd (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 15, 897—465).. [2519 
Fischer, Jos., Tirols Getreide- 
polit. von 1527—1601 (Forsch. z. inner. 
G. Osterreichs 13). Innsbr.: Wagner. 
19, XIV. 127 8. 
Rez.: Hist. Zt. 121. 374 f. v. Srbik; 
Jahrbb. f. Nat. 6k. u. Statist. 115, 367 f Aubin. 
2520 
Bothe, F., Frankfurts wirtschaftl.- 
soziale Entwicklg. vor d. 30jähr. 
Kriege u. d. Fettmilchaufstand. (1612 
1616.) T. 2: Statist. Bearbeitgn. u. 
urkdl. Belege. (Veröffentlg. d. Hist. 
Komm. d. Stadt Frankf. a. M. VII, 
2). (T. 1 noch nicht erschien.) Frankf. 
a. M.: Baer. 20. XV, 695 S. [2521 


Onken, Chr., Die landwirtschaftl. 
Verhältnisse in der Herrschaft Kni 
hausen im 17. Jhd. (Oldenburg. Jahrb. 
19/20, 294—348). [2522 

Tom fohrde, Tb., D. Heringsflscherei- 
periode an d. Bohus-Len-Küste von 1558 


89. 14. Rez.: Hist. Zt. 121, 358 f. Wätjen. 
Willerding, Die engl. Handels- 


gesellsch. in Stade (Zt. Hist. Ver 
Niedersachs. 86, 1 — 23). 12824. 


Zeit der Reformat., Gegenreformat. u. d. 30jähr. Krieges 1517 - 1648. 


Baasch, E., D. Interessengegensatz 
zwisch. Kaufmann u. Reeder in älter. 
Zeit namentl. in Hamburg (Schmollers 
Jahrb. 44, 515 - 36). [2525 

Baasch, E., Aus d. Geschäfts- 
korrespondenz eines Hamburger Kauf- 
manns 2. Z. des 30 jähr. Krieges (Jahrbb. 
f.Nat.ök. u. Statist. 114, 48—59). [2526 

Rauch, M. v., Hamburger Brief- 
wechsel eines Heilbronner Handels- 
hauses 1591—1600 (Zt. d. Ver. f. ham- 


ommerfeldt, G., Zum Bergbauwesen 

im 16. Jhd.: Die von Iphoffschen Händel bis 
1572 (Neues Arch. f. sächs G. u. Altertkde. 
42, 123—36). [2528 
Wutke, K., Die angeblichen alten Zoll- 
privilegien von Neustadt O. S. in d. öster- 
reich. Erblanden (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
55, 77 92). ° [2529 


Kleinpaul,J., Die Fuggerzeitungen 


1598—1605. (Gekr. Preisschr.) Lpz.: 


Reinicke. 21. ITI, 128 S. 
Rez : Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 16, 236—38 Strieder. 2530 
Kleinpaal, J., Geschriebene Zeitgn. 
in d. Lpzger. Univers.bibliothek (Zt. f. 
d. ges. Staats wissensch. 76, 190—96). 
2531 
Cohen, G., Eerivains francais en 
Hollande dans la premiere moitié du 
17. siècle. Paris: Champion. 20. 756 S. 


Rez.: Revue historique 138, 256—59 
Baldensperger. [25332 
Hartig. 


r. O., Die Gründg. d. Münchener 
Hofbibliothek durch Albr. V. u. Joh. Jakob. 
Fugger. 1. 8. 19. 3276. Rez.: Lit. bl. f. 
germ. u. rom. Philol. 49, 48—50 Pfandl. [2533 

Hampe, Ih., Beitrr. zur G. d. 
Buch- u. Kunsthandels in Nürnberg. 
(Mitteil. aus d. germ. Nat. museum. 
20/21, 1837—70). 2534 

Koegler, H., Die Schrötersche Druckerei 
in Basel 1594-1635 (Anz. f. Schweiz. Altert.- 
kde. 21, 220 —25; 22, 54-65). pa 

Leuze, 0., Isuyer Altdrucke (Bl. f. 
Württ. Kirchen-G. 25, 128—72). [2536 

Kaiser, W., Alt-MemmingensBuchdrucker 
u. Verleger (Allgäuer G.freund '19, 7—29). 


12537 
Moser, V., Die Straßburger 


Druckersprache z. Z. Fischarts (1570 — 
1590). Münch.: Selbstverlag. 20. VIII, 
176 8. 2538 

Jung, R., Joh. Adolf v. Glauburg 
u. seine Frauen. Kulturbilder aus d. 
Frankfurter Spätrenaissance. (Archiv 
f. Frankfurts G. u. Kunst. 3. F. 12, 
181 — 229). 2539 

Bihl, M., Die sogen. Statuta Julii II u. 
deren Lübecker Au rabe vom J. 1509 (Fran- 
zisk. Stud. 8, 225—59). [240 

Norvia, W., Bidrag til Gottorperbiblio- 
tbekets Historie (Nordisk Tidskrift för Bok- 
och Biblioteksväsen 37 20 ff., 5, 193 fl.) Rez.: 
Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.-Holst. G. 50, 
464 f. 12511 


79 


Luther, J., Drucker- u. Verlegernöte in 
Wittenberg zur Zeit d. Schmalkald. Krieges 
(Aufs. F. Milkau gewidmet 229.—13). [2542 

Kuhnert, E., Die Nova Bibliotheca 
des Herzogs Albrecht (Aufs. F. Milkau 
gewidmet 209— 19). [2543 


Eckhof, A., De Teologische Facul- 
teit te Leiden in de 17de Eeuw. Ut- 
recht: Ruys. 21. VII, 506 S. [2544 

Kawerau, G., Aus d. Wittenberger Uni- 
versitätsleben (Archiv f. Reformat.-G. 17 
1—10). (2545 

oepfl, F., G. d. ehemal. Univer- 
sität Ottobeuren. (S.-A. aus: Archiv 
f. G. d. Hochstifts Augsburg 5, 517 


—62). [2546 


Sommerfeldt, G., Nachtrr. zum Brief- 
wechsel Martin Baumgarts, 1522—44 u. zu 
Peter Albinus (N. Archiv f. sächs. G. u. 
Altert.kde 41, 286—96). [2547 

Sommerfeldt, G., Die historiogr. Tätig- 
keit. d. Helmstedter Professors Rein. Rei- 
necius in Sachsen 1573 ff. (Braunschw Magaz. 
20, 34—36). (2548 

Stammler, W., Zur Paderborner G. 
schreibg. (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.kde. 
(Westfal.) 78, 2, 65—71). 25109 

Schwartz, b., Ein streitbarer Schul- u. 
Gottesmann (Zt. f. G. d Erziehg. u. des 
Unterr. 10, 75—93) [2550 

Schott, E., D. Ulmer Münsterpfarrer 
Konr. Dieterich (1573—1039) als Sitten- u. 
Schulprediger aus d. Zeit d. 30jähr. Krieges 
(Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unterr. 8/9, 114— 
30). , [2551 


Thom. Murners dte. Schriften. Bd.9: 
„Von dem großen luther. Narren.“ Hrsg. 
von P. Merker. 18. S. 20, 2255. Rez.: Lit. bl. 
f. germ. u. rom. Philol. 50, 226—29 v. Grol- 


man; Anz. f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 39, 


139—48 Michels. 
Borries, E. v., Die Rolle der Siebenzahl 

in einer wissenschaftl. Fehde zwischen 
Wimpfeling u.Murner. Ein Beitr.zur Geistes- 
G. d. ansgeh. Mittelalt. (Jahrb. d. Ver. f. 
G., Sprache u. Lit. Els.-Lothr. 34, wa 
2553 

Spanier, I., Die Chronologie von Mur- 
ners Narrenbeschwörg. u. Schelmenzunft 
nun zur Sprach- u. Lit.-G., W. Braune 
argebr.). 12551 
ebermeyer, d., Zur Murnerforschg. 
(Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 50, 87—97). 
[2555 

Stölzel, R., E. unbekanntes dtes. Lied 
des Paul chede Melissus (Archiv f. Re- 
format.-G. 17, 41—46). [2556 
Bueler, G., Petrus Dasypodius (Hasen- 
ratz). Ein Frauenfelder Humanist d. 
16. Jhd. Progr. Frauenfeld. 20. 71 S. [2557 
Diehl, W., Nikod. Frischlins u. Andreas 
Schönwaldts Anteil an dem Buch vom Großen 
Christophel (Euphorion 23, 1—17). 42558 
Leutenegger, A., Thomas Scherr im 
Thurgau (Thurgau. Beitrr. z. vaterl. G. 59, 
11506). , [2559 
oninger, K., D. Begriff d. Vater- 
landsliebe bei Hans Sachs. Greifsw. 


Diss. 21. 165 S. (Masch.schr.) [2560 


2552 


*80 


Stahlfautb, G., Neue Beitrr. zum Schrift- 
tum des Hans Sachs u. insbes. zum Holz- 
schnittwerk Hans Sachsscher Einzeldrucke 
(Zt. f. Bücherfreunde. N. F. 11, en 

2561 

Bohr, F., Die Dramen des Valentin Boltz. 
Basel. Diss. 16. VI, 1138 Rez : Lit. bl. f. 
germ. u. rom. Philol. 49, 363 f. Götze. [2562 

Keßler. F., Joh. v. Morsheims Spiegel 


d. Regiments. (Germ. Abhdlgn. begr. von 
K. Weinhold 53). Bresl.: Marcus. 21. 107 S. 
[2563 


Hauffen, K., Johann Fischart, ein 
Literaturbild aus d. Zeit d. Gegen- 
reformat. Bd. 1. Berl.: Verein. wissen- 
schaftl. Verleger. 21. XI, 290 S. [2564 


Schwars, W. E., Zur Jugend-G. Gotfr. 
Ae (Zt. f. vaterl. G. u. Altert.kde. 
* est fal. „ 85). 12565 
Schleiner, H.. Zu Mathaeus Cerdonis de 
Windischgretz (Zbl f.Bibl.wesen 38, 113— 15). 
[2566 

Ellinger, Simon l,emnius als Lyriker 
(Festgabe f. F. Bezold 221-33). 12567 
Gassen, K., Sibylle war. E. pom- 
mersche Dichterin ` 1621- 38. E. Beitr. zur 
Dichtgs.-G. d. 17. Jhd. Greifsw.: Abel. 21. 
108 S. [?568 
Batzer, E., Reiner v. Sittewald (Eupho- 
rion 23, 18—??). [2569 
Borcherdt, H. H., Augustus Buchner. 8. 

20, 2715. Rez.: Anz. f. dt. Altert. u. dt. 
Lit. 40, 51—56 Baesecke; Hist. Zt. 122. 512f. 


Schröder. [2570 

Thormann, W. E., Grimmelshausens 
religiöse u. polit. Auschaugn. (Hist.-polit. 
Bil. 165, 528 - 40, 581 90.) 12571 


Borcher dt, ti. H., Miscellen zu Grimmels- 
hausens Simplicissimus (Euphorion 23, 288 
—93 are 
Bechtold, A., Joh. Jac. Chr. v. Grimmels— 
hausen u. seine Zeit. 14. Rez.: Euphorion 
23, 301-13 Borcherdt. — Ders., J. J. Chr. 
v. Grimmelshausen u. W ürzburg (Arch. Hist. 
Ver. v. Unterfranken 57, 33—76). [2573 
Bottacchiari, R., Grimmelshausen. 
Saggio„L’avventuroso Simplicissimus“. 


Turin: Chiantore. 20. VII, 2118. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 34 £. Michael. [2574 
Michaelis, C., Dionysius Klein von EB- 

lingen. E. vergessener dt. Poet d. 17. Jhd. 

(Zbl. f. Bibl. wesen 37, 12?— 26). 12575 
Kern, O., Joh. Rist als weltl. 

Lyriker. Marb.: Elwert. 20. VI, 213 S. 

2576 

Kaminski, E., Gertrud Moller die Pregel- 
hirtin I (Altpreuß. Monatsschr. 57. 171— 209), 
[2577 


Köster, A., Die Meistersinger- 


bühne d. 16. Jhd. E. Versuch d. 
Wiederaufbaus. Halle: Niemeyer 20. 
V, 111 8. [2578 


Friedisender, M Gemälde Cranachs 
aus d. Zeit um 1509 21. f. bild. Kunst 54, 
81—86). [2582 
Parker, K. Th., Die verstreuten Hand- 
zeichngn. Urs Grafs (Anz. f. schweizer. 
Altert.kde. 23, 207—19). [2582 a 

Stierling, H., Kleine Beitrr. zu Peter 
Vischer. 8,9 (Monatshefte f. Kunstwissensch. 
13, 182—219). [2583 


Bibliographie Nr. 1201— 2634. 


Boek, E., PICAN EN, zu Dürers Jugend- 
a (Jahrb. d . Preuss. Kunstsammlgn. 41, 
208 ff (2583 4 


Giaser, C., Lukas Cranach. Lpz.: 
Inselverlag. 21. 239 S. 117 Abb. [2583 b 


Preuß, Zum Luthertum in Cranachs 
Kunst (Neue kirchl. 3 32, 19—21). [2553c 


dJunius, W., D. erzgebirg. Künstler- 
familie Krodel. E. Beitr. zur G. d. Cranach- 
schule (Monatshefte f. Kunstwissensch. 14. 
253-61). 2581 
Ehlers, E., Hans Döring e. hessischer 
Maler d. 16. J 19. s. 20, 2580. Rez.: 
Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 1086—10 Anthes. (2555 
Seribs, 0., Heinr. Vogtherr, d. Maler, 


ein vielseitiger Künstler “d. Reformat.zeit 
(Archiv f. hess. G. u. Altert.kde. N.F. 13, 


125-62.) . 5s 
West, R., Konr. Asper (Monatsschr. f. 


Kunst wissensch. 14, 50 — 55). 12587 


Garber, J.. Ein Restauriergs. plan aus 
d. J. 1532 (Jahrb. d. kunstbist. Inst. Wien 
18. Beiblatt 5-24). 125 
Bezold, G. v., Beitrr. zur G. des 
Bildnisses Sebl.). (Mitteil. aus d. 
Germ. Nat. mus. 20 21, 37-102.) [2589 


Wilkelm, F., Materialien zur Kunst- 
förderg. dure chFürst Gundacker von Lier hten- 
stein (Jahrb. d. kunsthist. Inst. Wien Is. 
Beiblatt 25 - 58). 1200 

West, B., Die Bedeutg. Wolf Dietr. v. 
Raitenau f. künstler. Entwickle. d. Stadt 
Salzburg (Monatshefte f. Kunstwissensch. 
13. 231—50). 2581 

Peite, W. Ta Ein Feldkircher Künstler 
aus d. anaue a 16. Jhd. (Vierteljschr. f. 
G. u. Landeskde. Vorarlb. 4, H. 2.) paon 


Hengeeler, R., Die Ausmalg. d. Fin- 
siedler Münsters unter Fürstabt Augustin J. 
Hofmann (1600—29). (Anz. f. Schweizer. 
Altert. kde. 21, 181—98. [2594 

Meyer-Rahn, B., Ein Luzerner Bürgrr- 
haus aus d. Anfang d. 16. Jhd. (D. G. freund 
76, 153—82.) 2581 

Sauer, J., Reformar. u. Kunst im 


Bereich des heutigen Baden Freib. 
Diözesanarchiv. N. F. 19, 323 - 506. 
2595 


Hexer, V., Überlinger Bildhauer der 
Renaissancezeit (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodensees 49, 70—82). (235 

Münzel, 6. Die Predella an Baldunes 
Hochaltar im Freiburger Münster u. ihr 
Meister (Schau-ins-Land 46, 1—21). [2397 


Wille, J. u. Christ, d., E. fürstl. Haus- 
einrichtg. i. J. 1592 (Mannheim. G. bll. 19. 
68—70). [2595 
Müller, E., Der stolze Nachbar d. Münster. 
Rathauses, e. ehewal. Wiedertäuferhaus 
(Westfal. 11, 14—23). [2599 

Schaefer, K.,Das Triptychon d. Lübecker 
Ratsherrn H. Kerkring von 1520 im Museum 
zu Riga (Zt. f. bild. Kunst 55, 74—76). [2600 

Steinacker, K., D. Schöpfer d. Prunk- 
front des Gewandhauses zu Braunschweig 
(Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 86, 121—384). [2601 

Kraker, E., D. 5 ziger Ratssteinmetz 
Frdr. Fuß Schrr. d G. Lpzgs. a 


1—14). 
Sommerfeldt, G., Vom sächs. Kunst- 
betrieb d. 16. Jhd. (N. Archiv f. sächs. G 


41, 13184). 


Zeit der Reformat. Gegenreformat. u. d. 30 jähr. Krieges 1517—1648. 


Gödel, H., Heinr. v. d. Hohenmad... 
Wirker im Dienste Joh. Friedr. d. Groß- 
mütigen (Monatshefte f. Kunstwissensch. 
14, 98). 12604 

Sommerfeldt, Zu Wolfg. Kirschners 
Kunstarbeit in Zwickau, um 1559 (Mitteil. 
Altert.-Ver. Zwickau 12, 102 f.). [2605 

Cany., d., D. Bildhauer Willem Boy 
u. die künstler. Beziebgn. zwischen Schwe- 
den u. Danzig im 16. u. 17. Jhd. (Mitteil. d. 
Westpreuß. G.-Ver. 20, 16-22). [2606 


Bennemann, P., Musik u. Musiker im 
alten Leipzig vom Beginn d. 30 jähr. Krieges 
bis zum Tode Bachs. Lpz.: Fries. 20. 55 S. 


[2607 

Stieda, W., Die Anfänge der kurfürstl. 
Kantorei von 1548 (N. Archiv f. sächs. G. 
42, 261— 69). [2608 
Durrer, R., E. italien. Sehilderg. 
schweizer. Sitten, Verhältnisse u. Merk- 
würdigkeiten aus d. J. 1588 (D. G.freund. 
Mitteil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 165—74). 
2609 


Hofmann, K., Boxberger Leben im 16. 
u. 17. Jhd. nach d. Stadtbuch vom J. 1560. 
(Fränk. Bil. 3, Nr. 6). .. [2610 
Clemen, O., E. eipziger Kalender auf 
d. J. 1513 (N. Archiv f. sächs. G. 41, 116 - 
19). [2611 


Arndt, d., Zwei Bruderschaften bei d. 
Franziskanern in Halberstadt (Franzisk. 
Stud. 7, 232—40). [2612 

Doelle, F., Die Tafel des ersten Provinz- 
kapitels der Straßburger Observanten zu 
München i. J. 1517 (Franzisk. Stud. 7, 226— 
31). [2613 


v. Bonin, B., Aus d. brandenb. 
Artikelsbriefen. (Zt.f.d.ges.Strafrechts- 
wissensch.41, 155—74,395— 423). [2614 


Bilfinger, E., Schießregister d Pfalz- 
rafen Joh. Casimir Mitteil. Hist. Ver. d. 
falz 37/38, 129—45). [2615 


Badjaha, G., Die Zene Arznei 1530. 
Faksimiledruck. Mit ein. duellenkrit. Unter- 
suchg. .. Berl.: Meußer. 21. 72 8. Rez.: 
N. Archiv f. sächs. G. 42, 304 Clemen. [2616 


6. Vom westfälischen Frieden 
bis zum Tode Karls VI. und 
Friedrich Wilhelms I., 

1648—1740. 


Platzhoff, W., Europäische G. im 
Zeitalt. Ludw. XIV. u. des Großen 
Kurfürsten. (Aus Natur u. Geistes- 
welt 530.) 21. 108 8. [2617 

Traktater, Danmark— Norges,1523 


—1750. Udgivne af L. Laursen. 
Bd. 5: 1651—64. Kopenh.: Gad. 20. 
IV, 628 8. [2618 


Svenska riksradets-protokoll ut- 
ifv. af S. Ber gh. D. 15: 1661—53. 
tockholm: Norstedt. 571 S. [2619 


*81 


Meinardes, ©., Protokolle u. Relationen 
d. brandenb. Geheimen Rates. 7, 1. 19. 
s. 20, 2647. Rez.: Hist. Zt. 124, 329—31 Har- 


tung. ” , [26230 

(Huber, A.) G. Österreichs. Be- 
gonnen von A. Huber. Bd.6 (=All- 
gem. Staaten-G., Abt. 1. Werk 25. 
Bd. 6). Gotha: Perthes. 21. 

6: Österr. Großmachtbildg. in d. 
Zeit Kaiser Leopolds I. Von O. Red- 
lich. XV, 644 S. [2621 

Levinson, A., Nuntiaturber, vom Kaiser- 
hofe Leopolds I. s. 20, 2604. Rez.: Hist. 
Zt. 123, 356 f. Michael. [2622 

Forst-Battaglia, 0., E. unbekanntes 
Reichsfürstendiplom Ferdinands III. für d. 
oln. Diplomaten Kaspar Dönhoff (Mitteil. 
nst österr. G.forschg. 38, 623—29). [2623 


. Koser, R., Die französ. Polit. unter 
Ludw. XIV (Koser, Zur preuß. u. dt. 
G. 421— 2). 2624 
Platzhoff, W., Die dte. Polit. 
Lud w. XIV (Die Westmark 1, 508— 19). 
ö 2625 

Waldner, E., Lettre de Charles Marchand 
abbé de Munster en Alsace a un confrère 
(1662). (Revue historique 138, 53 — 56). [2626 
Strunz, J., Die französ. Polit. in 

d. ersten Jahren d. Selbstregierg. Lud- 
wig XIV. 1661—67. Berlin. Diss. 20. 
80 S. Je 
Platzhoff, W., Ludwig XIV., d. 
Kaisertum u. d. europäische Krisis von 
1683 (Hist. Zt. 121, 377—412). [2628 
Japikse, N., Johann de Witt, d. Hüter 

d. freien Meeres. '17. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 19, 405-8 Zwingmann. [2628 a 
Jaeger, F. M., Over Joh. Joach. Becher 

en zijne relaties met de Nederlanden. Over- 
druk uit het Econ.-Hist. Jaarboek. Deel V. 
s’Gravenh. 19. 80 8. 12628 b 
Ischer, Th., Die Gesandtschaft d. 
protest. Schweiz bei Cromwell u. den 
Generalstaaten d. Niederlande 1652 — 54. 
Bern: Francke. 16. 113 8. 2629 


Picavet, C. G., Les dernières 
années de Turenne 1660 — 1675. Paris. 


520 8. 2630 

Pfister, Chr., Les voyages de Louis XIV. 
en Alsace. I. Le voyage de 1763 (sic). 
Séances et travaux de l' Académie des sciences 
morales et politiques 80, 371-96). [2631 

Pfister, Le passage à travers l’Alsace 
de la Dau hine (21.—26. févr. 1650). Séances 


et trav. de l' Academie de sciences moral. 
et polit. 81 5 — Ders., Le second 
voyage de Louis XIV. en Alsace (oct. 1681). 
(Ebd. 397 - 408.) [2632 


Andresen, L., Holstein u. die dte. 
Reichspolit. zur Zeit d. Es 
Reichstages 1653—54 (Zt. d. Gesellse 


f. Schlesw.-Holst. G. 50, 1—146). [2633 
Wittrock, d., Karl X. Gustav i Polen. 


Krigsmalet och allianserna (Karolinska 
Förbundets Ärsbok ’20). [2634 


+82 


Wimarson, N., Karl Gust. Wrangel och 
brytningen med Brandenburg 1674 (Historisk 
Tidsskrift 20, 23- 35). [2635 

‚ Grauers, L., Arvid Bernhard Horn. 
Biografisk studie. I. 1664—1713. Göte- 


borg: Lindgren. 20. XXVIII, 291 S. 
ez.: (Svensk) Hist. Tidsskrift 41, 236 — 


61 Almquist. [2636 


Koser, R., Zur Erinnerg. an den 
Großen Kurfürsten (Koser, Zur preuß. 
u. dt. G. 1—18). [2637 

Koser, R., D. Große Kurfürst u. Friedr. 
d Gr. in ihrer Stellg. zu Marine (Koser, 
Zur preuß. u. dt. G. 14—37). [2638 

Carteron, Les anciennes ambitions 
maritimes et coloniales de la maison 
de Hohenzollern. Les Tentatives du 
Grand Electeur. Pariser These. 18. 
147 S. [2639 

Haake, P., Entwurf d. Großen 
Kurfürsten zur Erwerbg.von Schlesien 
(Hist. Zt. 125, 458—75). [2640 

Jung, R., Der Große Kurfürst u. 
die Frankfurter Reformierten (Fest- 
gabe für Fr. C. Ebrard S. 35—50). [2641 

Dedieu, J., Le röle politique des 
an francais. 1685 —1715. Paris: 

loud et Gay. 21. XII, 362 S. [2642 

Petony, R., Fürst Joh. Moritz von 
Nassau-Siegen, ein Herrenmeister d. Johan- 
NE (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 

Christ, d., D, Schirmverträge d. Kurf. 
Carl Ludw. von d. Pfalz mit d. Reichs- 


städten Worms u. Speyer (Mannheim. G.bll. 
17, 11—17, 41—55). 2644 


Windelband, W., Wilhelm III. 
von Oranien u. das europäische Staaten - 
system (Festschr. f. E. Marcks 123—50). 

2645 

Clark, 6. N,, The Dutch missions 

to England in 1689 (English Historical 


Review 35, 529— 57). 2646 

Born, M., D. ena enon Ereignisse d. 
Jahre 1685—90 im Lichte d. gleichzeit. Flug- 
schriftenlit. Dtls. Bonn Diss. 19. 8. 20, 


2627. Rez.: Hist. Zt. 122, 511 Michael; 
Archiv f. d. Stud. d. neuer. Sprach. u. Lit. 
40, 271f. Liebermann. [2647 
Frankhauser, F., Zur G. der Zerstörg. 
Speiers i. J. 1689 (Maunheim. G. bll. 21, 0 928 
26 
Christ, d., Aus Mannheims Um k 
nach d. Orleansschen Krieg. (Mannh. G.bll. 
17, 2 ff., 18, 5 ff.) [2649 
Beck, R., Diez während d. 1. Raub- 
kricges (167278). Nass. Heimatbll. 22, 27 
—31). [2650 
Dubruel, M., Le pape Alexandre VIII. 
et les affaires de France. Le conclave de 
1689 (Suite et fin). (Revue d'histoire ecclé- 
siastique 15, 495 Sul), [2651 
Huffschmied, M., E. bisher ungedruckter 
Brief Liselottes (Mannheim. G. bll. 21. nn 
2652 


Bibliographie Nr. 2685—3700. 


Wöhrmann, O., Elisabeth von der Pfalz, 
Fürstäbtissin zu Herford 1667—1680. Her- 


ford. 20. 73 8. [2653 
Hahne, O., Rosine Elisab. Menten, die 


morganat. Gemahlin d. Herzogs Rudolf 
N (Brauuschw. Magaz. 20, 54—59, 61 


w 


Loewe, V., Französ. Rheinbund- 
idee u. brandenburg. Polit. im J. 1698 
(Hist. Vierteljschr. 20, 162— 70). [2655 

Koser, R., Sophie Charlotte, die erste 
preus Königin (Koser, Zur preuß. u. dt. 

. 38—63 2656 


Roth, H., Die Gesandtschaften d. Grafen 
Forval in Graubünden 1700—1702. S.-A. aus: 
46. Jahresber. d. hist.-antiqu. Gesellsch. v. 
Graubünden 16. XX, 154 S. Rez.: Anz. f. 
schweizer G. N. F. 18, 1837—39 Rufer. [2657 

Taylor, F., The Wars of Marl- 
borough 1702—9. 2 vol. Oxford 2ʃ. 
XVI, 466; VII, 555 S. [2658 

Wannemacher, H., Streitigkeiten zwisch, 
der Stadt Biel u. dem Bischof von Basel 
1693—1731. Berner Diss. 19. 68 8. [2659 

Rheindorf, K., Die Anerk .d. 
preuß. Königstitels durch d. Kurie 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 442 
—46). 2660 


Herlitz, N., Fran Thorn till Alt- 
ranstädt. Studier över Carls XIIs 
Politik 1703—6. I: 1708—4. Stockh.: 
Norstedt. 16. XXV, 338 8. 

Rez.: N. Archiv f. sächs. G. u. Altert. - 
kde. 41, 3514—16 Daenell. 12661 

Erben, W., Prinz Eugens italie- 
nischer Feldzug i. J. 1701 (Mitteil. 
Inst. österr. G.forschg. 88, 611— 22). 


[2662 
Piaget, A., Les Neuchätelois & la diete 


de Langenthal (12.—20. décembre 1707) (Zt. 
f. schweiz. G. 1, 181—200). [266? a 
Biens, P., D. Durchmarsch schwed. 
Truppen während d. Nord. Krieges (Schrr. 
d. Ver. f. G. der Neumark 37, 94—104). [2663 
Seraphim, A., Preußen u. die 
kurländ. Frage. Beitrr. zur G. d. 
preuß. Polit. im Nordischen Kriege L 
(Altpreuß. Monatsschr. 58, er 
2664 

Albert, P. P., Obristwachtmeister v. 
Rehlingen, der Leonidas Freiburgs beim 
Sturm der Franzosen am 14. Okt. 1713 (Zt. 
d. Gesellsch. f. G. kde. Freiburg 36, re 


v. Andler, K. K. Feldzeugmeister Graf 
v. Harrsch y 'ürtt. Vierteljhefte. f. Landes- 


G. 28, 329f. 12 
Almquist, H., Holstein-Gottorp, 
Sverige och den nordiska ligan i den 


er krisen 1718—14. Upsala. 18. 
II, 897 S. 


Rez.: Svensk Historisk Tidsskrift 2 
80—88 Bonnesen. [2667 


Lundberg, P., Den franske am- 
bassadören Croissy sasom medlare 
mellam Karl XII och Fredrik Vil- 
helm I. (Karolinska förbundets arsbok 
19, 65—171). [2668 


Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. u. Friedr. Wilb. I., 1648-1740. *83 


Michael, W., Englische (+. im 
18. Jhd. Bd. 2: Das Zeitalter Robert 
Walpoles. T.1. Berl.: Rothschild. ’20. 
640 8. 
Rez.: Hist Zt. 124, 140—42 O. Weber. [2669 
Den store Koalition med Sverig 
af 1715. Udarbejde af A. P. Tuxen 
u. a. Kopenh.: Gyldendal. 20. VIII, 
835 S. — Sörrenson, P., Sverige och 
Frankrike 1715—18. Lund: Lindstedt 
21. X, 168 8. [2670 
Tiele, H. J., De zending Pesters 


naar Hannover (aoft—dec. 1723). 
8’Gravenh.: Nijhoff. 21. XII, 114 S. 
[2671 


Biehringer, F., Herzog Karl I. 


von Braunschw. (Quell. u. Forsch. z. 


braunschw. G. 11). Wolfenbüttel: 


Zwißler. 20. VIII, 189 S. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 71, 587 f. D. S: 
2672 
Koser, R., Die Gründg. d. Auswärt. 
Amtes durch König Friedr. Wilh. I. i. J. 
1728 (Koser, Zur preuß. u. dt. G. 64—109). 
2672 a 
Wiedemann, A., Der Plan einer Aachener 
Badekur für Friedr. Wilh. I. (Zt. Aachen. 
G.-Ver. 42, 317—21). 2673 
Marino, La cacciata degli Austriaci dalla 
Sicilia (1731—35), da documenti inediti. 
Palermo. 20. .. [2674 
Loesche, E. handschriftl. Benediktiner 


Tageb. aus d. Zeit d. Mission ge en den 
„Gasteiner Glauben“ 1746—53 (Zt. f. Kirchen- 
G. 39, 986—133). [2675 


Hohenemser, P., D. Frankfurter 
Verfassgs.streit 1705—32 u. die kaiserl. 
Kommissionen (Veröffentl. d. hist. 
Komm. d. Stadt Frankf. a. M. VIII). 
Frankf.: Baer. 20. XIX, 448 S. [2676 

Philipp, A., Sulkowski u. Brühl 
u. d. Entstehg. d. Premierminister- 
amtes in Kursachsen. (Aus Sachsens 
Vergangenb. Heft 4). Dresd.: v. 
Baensch:Stiftg. 20. XII, 129 S. [2677 

Kracauer, J., Das Militărwesen 
d. Reichsstadt Frankfurt im 18. Jhd. 


{Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst. 


8. F. 12, 1—180). l [2678 
Wachter, F., Das Erbe der Cirksena. 
Ein Stück ostfries. G. u. des Kampfes 
um die Vorherrsch. in Norddtl. Aurich: 
Dunkmann. 21. VIII, 92 8. 2679 
de Vaux de Foletier, Officiers et soldats 
prussiens au XVIII. siècle (Nouvelle Revue. 
21. nov. 1. S. 65—75). [2680 
Petrich, H., Die Petrichschen Grenz- 
wirren von 1731 zwischen Polen u. Branden- 
burg (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 38). 
12681 


Innere Verhältnisse. 


Rhein, P., Das Friedensrecht d. 
dt. Reichstände. Greifsw. Diss. '21. 
VIII, 105 8. 2682 


Benedikt, H., D. fiskal. Prozeß gegen 
den Grafen F. A. Sporck (Mitteil. Ver. G. 
d. Dt. in Böhmen 58, 220—34). [2683 

Tobissch, K. F., Zigeunerjustiz im 
18. Jhd. (Mitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen 
58, 192—219). 12684 

Wyman, E., D. Protokoll d. Urner Nach- 

emeinde vom 12. Mai 1737 (D. G. freund. 
fitteil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte 75, 155—64). 
(2685 

Wille, J. u. Christ, G., Judenordng. d. 
Kurf. Karl Ludwig vom 16. April 1662 
(Mannh. G.bll. 18, 34—39). 2686 


8 

Feine, H. E., D. protestant. Fürst- 
bistum Lübeck (Zt. d. Savigny-Stittg. 
K. A. 41, 48942). 2687 

Biens, P., 2 Gerichtsurteile vor 200 Jahren 
(Schrr. d. Ver. f. G. der Neumark 37, nn 

Fabricius, K., Kongeloven, dens 
Tilblivelse og Plads i Samtidens natur- 
og arveretlige Udvikling. Kopenb.: 

erup. 20. XVI, 4078. 


ez.: Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.-Holst. 
G. 50, 44-53 Pappenheim. [2689 


Naumann, R., D. kursächs. Defensions- 
werk 1613—1709. 17. s. 20, 26H. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 19, 555 f. Hofmann; Lit. Zbl. 
71, 1011. [269V 


Krebs, B., Rippherg, e. würzburg. Neu- 
ers nach d. Sojähr. Kriege (Zt. f. d. 
G. d. Oberrh. N. F. 35, 313 — 45). [2691 

Cassel, D. Hirschberger Kaufmanns- 
sozietät. 8. 20, 2653. Rez.: Jahrbb. f. Nat.- 
ök. u. Statist. 115, 78f. Aubin. 12692 

Schmertosch v. Rlesenthal, R., Ein 
Färbereiprivileg d. Kurf. Christian Il. für 
Thom. Lebzelter in Leipzig. (N. Archiv 
f. Sächs. G. u. Altert.kde. 41, 303—8). [2693 

Müller, E., Eine Kaiserurkde. aus d. J. 
1714 (Bestallg. ein. Postmeisters zum kais. 
Rat) (Archiv f. Post u. Telegraphie '21, 
322— 24). — Springer, Königsberger Hofpost- 
meister (Ebd. 329—56), olf, E., Die 
Leipzig Prager Post im 1. Schles. Krieg 
(Ebd. 715 f). 12691 

Freytag, B., Zur G. der Poststrecke 
Rheinhausen— Brüssel! (Archiv f. Post u. 
Telegraphie '21, 219-95). — Müller, k., D. 
Dragonerpost (Trabantenpost) Berlin —Osna— 
br.— Münster 1647—49 (Ebd. 320—22). 2695 


Ellenstein, A., Abt Maximilian Pagl v. 
Lambach u. sein Tageb. 1705—25) IV. (Stud. 
a. Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 40, 119— 
92). 12696 
Zoepfi, F., Die Feier d. Karfreitags im 
Mindelheim d. 17. u. 18. Jhd. (Jahrb. Hist. 
Ver. Dillingen 30, 79-94). [2697 
Dahr, B., D. kurpfälz. Hofbeichtvater 

P. Ferd. Orban S. J. (Hist.-polit. Bll. 168, 
369— 3, 44—61). [2698 
Mathorez, J., Les catholiques de langue 
allemande a Paris au XVIII. siècle (Bulle- 
tin Bibliophile ’21. juill.—aoüt. S. ar 
W 

Müssener, H., Die Statuten d. Köln. 
Diözesansynode von 1663 u. die Verordng. 
d. Erzbischofs Josef Clemens von 1715 über 
d. kirchl. Baulast. Freib. Diss. 21. XVI, 
125 S. (Masch. schr.) [2700 


6% 


+84 


Fersthof, Tersteegen u. der Katholizis- 
mus (Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 13, 
129—49). — Ders., Tersteegen in Lehrstreitig- 
keiten (Ebd. 177- 99). [2701 

Sinemus, D. Tagebuch d. Pfarrers G. W. 
Streccius 1743—74 (Monatshefte f. rhein. 
Kirchen-G. 14, 86 - 101). [2702 

Suchier, W., Prof. D. Chr. Raab in Duis- 
burg, nebst 3 Briefen desselb. an A. H. 
Francke (Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 
13, 65—85). [2703 

Hollweg, D Mystiker Joh. Chr. Zollinger 
(Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 15, 113— 
55). [2704 
l Dechent, Was ist aus den Spenerschen 
Collegia pietatis in Frankfurt geworden? 
(Zt. d Kirchen-G. 39, 92- 95). [2705 


Weiser, Chr. Fr., Shaftesbury u. d. dte. 
Geistesleben. 16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
19, 4002 Barth. 12706 

Merkel, F. R., G. W. v. Leibniz 
u. die China-Mission. (Missions wis- 
sensch. Forschgn. 1.) Lpz.: Heinrichs. 


20. VII, 254 S. 2707 

Lehmann, H., Gottfr. Wilh. Leibniz im 
Briefwechsel mit, Phil. Jak. Spener von 
1686 — 1700. Dte. Ubertragg. d. latein. Ur- 
schrr. in Hannover. (Dte. Rundschau 184, 
236—46, 360 — 74). 3 [2708 

Ettlinger, M., Leibniz als G.- 
philosoph. Festrede. Münch.: Kösel 


& Pustet. 21. V, 34 S. [2709 

Davill6, B., Le séjour de Leibniz à 
Paris (1672—76) (Forts.). (Archiv f. G. d. 
Philosophie 33, 67—78). [2710 

Clemen, U., Handschrr. u. Bücher aus 
d. Besitze Kaspar v. Barths in d. Zwickauer 
Ratsbibliothek (Zbl. f. Bibl.wesen 38, 267— 
89). 12711 

Seeberg E., Gottfr. Arnolds An- 
schaugu. von d. G. (Zt. f. Kirchen-G. 


38, 292—311). 2712 

Schulze, F., Leben u. Wirken d. Jenaer 
Professors d. Rechte u. d. G. Chr. G. Buder 
1693—1763 (Schluß). (Zt. d. Ver. f. thüring. 


G. u. Altert. kde. 32, 307 26). , 12713 
Fuchs, A., Aus d. Itinerarium des 
Christian Knorr v. Rosenroth. Ubersetzg. 


u. Aumerkgn. von H. Joachim (Zt. d. Ver. 
f. hamburg. G. 24, 87-139). 12714 

sillib, R., Dav. Hoeschels Beziehgn. zur 
Heidelberger Palatina (Zbl. f. Bibl.wesen 
37, 174— 78). [2715 


Brinkmann, E., Der zweite Band der 
Thomasschen Chronik (Mühlhäus. G.bll. 19, 
86 — 115). 2716 

Peribach, M., E. hist.-polit. Zeitschr. 
vor 200 Jahren (Zul. f. Bibl. wesen 37, 274— 
78). [2717 

Perlbach, M., Laurentius Blumenaus 
Ende u. Hinterlassensch. (Mitteil. d. West- 
preuß. G.-Ver. 20, 27-30). [2718 

Behse, A., Die jurist. Fakultät d. 
Universit. Helmstedt im Zeitalt. d. 
Naturrechts. (E. Beitr. z. Rechts-G. 
d. 18. Jhd.). (Quell. u. Forsch. z. 
braunschw. G. 12.) Wolfenb.: Zwißler. 


20. 160 S. 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 4?, 
504 f. Hübner. 12719 


Bibliographie Nr. 2701—2775. 


Mengin, F., D. Ritterakademie zu 
Christian-Krlang. Diss. Erlang. 19. 8. 20, 
2695. Rez.: Beitrr. zur bayr. ien-G. 26 


92—94 Jordan. 
Kaiser, B., Ein Vorläufer d. Abiturienten- 
examens u. andere Aktenstücke zur sächs. 
Schul-G. (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unterr. 
10, 64 — 72). 2721 
„ Stauber, E., D. züricher. Landschulen 
im Anfang d. 18. Jhd. (120. Neujahrbl., hrsg. 
v. d. Hülfsgesellsch. in Zürich). Zürich: 
Beer & Co. in Komm. 20. III, 91 S. 12722 


Kelly, J. A., England and the 
Englishman in German Literature of 
the eighteenth century. New Vork: 


Columbia Press. 21. 156 8. [2723 
Zobel v. Zabeititz, M., Magdalene Sybilla 
von Württemb., geb. Landgrätin zu Hessen- 
Darmstadt u. ihre Andachtsschr. (Euphorion 
23, 573—80). [2724 
ziehen, J., Das Reisegedicht des Fürsten 
Ludwig zu Anhalt-Koethen (Festgabe für 
F. C. kbrard, S. 51—74 2725 
Huffschmid, I., Beitrr. zur Lebens- 
beschreibg. u. Genealogie Hans Michael 
Moscheroschs u. seiner Familie (Zt. f. d. G. 
d. Oberrh. N. F. 35, 182— 204). 12726 
Schmidt, Ad., Die Bibliothek Moscher- 
oschs u. ihre Kataloge (Zt. f. Bücherfreunde. 
N. F. 12, 133 ff.). 1272 
van der Briele, W., Paul Winkler (1630 
1686). Ein Beitr. zur Lit.-G. d. 17. Jhd. 
Rostock. Diss. 17. 8. 20, 2716. Rez.: Lit. bl. 
f. germ. u. rom. Philol. 50, 158 f. Ulrich. [27283 
Därrwächter, ., Jakob Gresser u. seine 
Dramen. E. Beitr. zur G. d. Jesuitendramas 
in Dtl. 12. Rez.: Euphorion 23, 120-122 
"Flemming, W.; Andreas Gryphius 
emming, W., Andreas Gryphius 
u. die Bühne. Halle: Niemeyer. XII. 
450 8. 2730 
Hempel, P., Die Kunst Friedr. 
v. Logau. (= Palaestra 130.) Berl.: 
Mayer & Müller. 17. 281 8. 
Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 50, 
4—6 Götze. 12731 
Schauer, H., Christian Weises bib 
Dramen. Görlitz. 21. X, 127 8. 12732 
Goebel, Jobst Sackmann im Briefwechsel 
d. Kurfürstin Sophie von Hannover u. d. 
Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans. 
(Hannov. G. bll. 23, 60-64). W733 
Weybmann, A., D. „schwedische Mars“. 
F. polit.-satir.-dramat. Szene aus d. J. 1860 
n 22, 453 - 60). 12741 
ummenhof, W., Ein Schmähgedicht 
auf d. Aachener Ratsherrn Karl v. Münster 
(1663). (Zt. d. Aachener G.-Ver. 41, 282-90.) 
(2735 


Brönnimann, F., Der Zinkenist u. Musik- 
direktor J. U. Sultzberger u. d. Pflege d. 
Musik in Bern in d. 2. Hälfte d. 17. Jhd. 
Berner Diss. 20. 108 S. 12786 

Kocairz, A., Das Kollegium d. sächs. 
Stadt- u. Kirchenmusikanten von 1653(Archiv 
f. Musikwissensch. 2, 280 - 88). 12787 

Werner, Th. N., Melchior Schildt u. 
seine Familie (Archiv f. Musikwissensch. 
2, 356—67). 12738 

Riechel, A., Ein Frankfurter Theater- 
pioprimm vom J. 1668 (Festgabe f. F. C. 

brard. S. 1171—27). 12739 


Vom westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. u. Friedr. Wilh. I., 1648-1740. 


Hager, E., Joh. Worath .. . ein bisher 
unbekannter Meister d. Frühbarocks im 
oberen Mühlviertel. Linz: Pirngruber. ’20. 
14 S. 12 Taf. (2740 

Hajdecki, å., Vergessene Wiener Barock- 
künstler. Archival. Quellenstud. 1. Heft: 
D. Malerfamilie Astorffer. (Quellenstud. z. 
Wiener Kunst-G. 1, 1). Wien: Schwarz. 20. 

[2741 

Harti, F., Zu Georg Raphael Donners 
Tätigkeit in Salzburg (Kuustchronik u. 
Kunstmarkt 55, 215—20). 2742 

Guyer, 8. Bürglen u. Seedorf, 2 Barock- 
bauten von Ende d. 17. Jhd. (D. G.freund 
76, 113 52). [2743 

Gümbel, A., Die Nürnberger Gold- 
schmiedefamilie der Groland (Mitteil. aus 
dem Germ. Nat.mus. 20 51, 3—36). 

Göbel, R., Würzburg u. Fulda. E. Beitr. 
zur G. d. dt. Wirkteppichmanufakturen im 
18. Jhd. (Der Cicerone 12, 3184—23, 848—56.) 

[2745 

Eckert, 6., Balth. Neumann u. die Würz- 
burgerResidenz(Repertor.f.Kunstwissensch. 
43, 99—110). i [2746 

Lobmeyer, K., Uber die Jagdfreule u. 
dieJagdschlösser des Kurfürsten Joh. Philipp 
von Trier (Mitteil. d. Rhein. Ver. f. Denk- 
malpflege u. Heimatschutz 12, 99—112). [2747 


Lohmeyer, K., Barock-Kunst u. 
-Künstler in Ehrenbreitstein. Das 
Wirkeu einer rhein. Künstlerfamilie 
(Mitteil. d. Rhein. Ver. f. Denkmal- 
pflege u. Heimatschutz 18, 1-78). [2748 

v. Stössel, E. L., Ferdinand Tietz, 
ein Rokokobildhauer u. seine Tätig- 
keit an d. geistl. Fürstenhöfen in Köln, 
Trier, Speyer, Würzburg, Bamberg 
(76. Ber. u. Jahrb. 18 d. Hist. Ver. zu 
Bamberg 1 107). 2749 


Runge, W., G. A. Urlaub, ein fränkischer 
Schüler Tiepolos (1713-59). Würzb. Diss. 
0. 69 S. 15 Taf. [275 

Lohmeyer, K., Balthas. Neumann in 
Nymphenburg u. Schleißheim 1730 (Das 
Bayerland 32. H. 3). 12751 

Sauer, J., Die Joh. Nepomukkapelle d. 
Stadtkirche zu Meßkirch. E. Beitr. zur G. 
der Brüder Asam (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
36, 4 f.). [2752 

Michel, F., Das ehemal. Jesuitenkolleg 
u. seine Bauten (Trier. Archiv 28:29, 80—145). 

(2753 

Eberlein, K. K., Ein Empfehlungs- 
schreiben für Matth. Merian (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 36, 226 —28). 12754 

Drollioger, E., Die v. Wittinannsche 
Nordostansicht des Heidelb. Schlosses v. J. 
1687 (Mitteil. zur G. d. Heidelberg. Schlosses 
7, 35—40). (2755 

Lohmeyer, K., Pfälz. Thorbauten Nicol. 
v. Pigages u. verwandte Bildwerke (Neues 

f. G. d. Stadt Heidelberg 12, 169—87 
(Schl.). 12756 

Wendland, A., Pfälz. Portraits in han- 
noverschen Sammlgn. (Mannheim. G. bll. 21, 
53—58). [2757 

Warncke, J., D. Silberschatz d. ehemal. 
Kaufleutekompagnie. (Mitteil.Ver. f.Lübeck. 
G. u. Altert.kde. 14, 79—90). 12758 


Döring, A., Die neue Königsstadt. 
Alten-Dresdens Aufban nach d. Brande 
von 1685. Dresden: Ver. f. G. Dres- 
dens. 20. XII, 105 S. 32 S. Abb. [2759 


12744 


+85 


Patzak, B., D. Jesuitenbauten in Bres- 
lau u. ihre Architekten. 18. 8. 20, 1547. 
Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 266 f. Gurlitt. [2760 

Waetzold, W., Mengs als Kunsthistoriker 
(Zt. f. bild. Kunst. 54, 121—26). [2761 


Wecken, F., Franz Phil. Fel. Greß u. d. 
Ende seiner Würde als kais. Hofpfalzgraf 
(Familiengeschichtl. BII. 19. 353—58). [2762 

Thüna, L. Frhr. v., Hans Rud. v. Thüna, 
.. kurf. sächs Kammerherr u. Rittmeister 
1642—1701. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- 
u. Familienkde. 47, 1—21). f 12763 

Stählin, K., Jacob v. Stählin. E. biogr. 


Beitr. z. dt.-russ. Kultur-G. d. 18. Jhd. 
en u. Aufs. z. russ. G. 1). Lpz.: 
chräpler. 20. 48 S. (2764 


7. Zeitalter Friedrichs des 
Grofsen, der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1740—1815. 
Koser, R., Friedr. d. Große (Koser, 
Zur preuß. u. dt. G. 110—27). |2765 


Sommer, R., Friedr. d. Gr. vom Stand- 
punkt d. Vererbgs.lehre (Klinik f. psychische 
u. nervöse Krankheiten X, 1). 12766 

Küntzel, G., D. junge Friedrich u. 
die Anfänge seiner G.schreibg. (Fest- 
gabe für F. v. Bezold 234—49). [2767 

Madsack, E., D. Antimachiavell. 
E. Beitr. z. Entsteh.-G. u. Kritik d. 
Antimachiavell. (Hist. Studien 141.) 
Berl.: Ebering. 20. 133 S. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 169 Hintze. _ [2768 

Volz, G. B., Z. Entstehg. d. Polit. 
Testamente Friedr. d. Gr. v. 1752 u. 
1768 (Forsch. z. brandenb. u. preuß. 
G. 32, 3869—84). 2769 

Nauke, G., Die Gesandten d. großen 
Mächte am Hofe Friedr. II. von Preußen. 
Bresl. Diss. 21. 145 S. (Masch. schr.) 

[2770 

Volz, G. B., Friedr. d. Gr. Plan 
einer Losreißung Preußens von Del. 
(Hist. Zt. 122, 267 77). 2771 

Lippert, W., D. Besuch d. sächs. Ministers 
v. Fritsch bei Friedr. d. Gr. 1771 (Forsch z. 
brandenb. u. preuß. G. 33, 224—30). [2772 

Lehndorff, Des Reichsgrafen Erust 
Ahasv. Heinr., Tagebb. nach seiner 
Kammerherrenzeit. Nach d. französ. 
Orig. bearb. von K. E. Schmidt- 


Lötzen. Bd. 1. Gotha: Perthes. 21. 
III, 460 S. 2773 
Voitaire,MeinAufenthaltin Berlin. Hrsg. 


u. übersetzt von H. Jacob. München-Recht. 
21. 81 S. Rez.: Forsch. z. brandenb. u. preuß. 
G. 31. 139 Volz. 12774 


Friedr. d. Großen letzte Tage. Er- 
innergn. von Joh. Georg Zimmermann. 
Mit Zimmermanns tragischer Biogra- 

hie von Ricarda Huch. Basel. 20. 
hein-Verlag. 102 8. 


Rez.: Forsch. z. braudenb. u. preuß. G. 
4.’ 139 f. Volz. [2775 


*86 
Guglin, E., Maria Theresia. 17. 8. 19, 
3623. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 87—91 


Schmitt; Dte, Lit.-Zeit. 41, 247—55 v. Srbik; 
Mitt. Inst. österr. G.forschg. 38, 676- 82 rn 
2776 


Waddington, R., La guerre de sept ans. 
Tome 5. 14. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G. 
forsch. 38, 682—86 Wagner. 12777 

Hintze, O., Delbrück, Clausewitz 
u. die Strategie Friedr. d. Gr. E. Er- 
widerg. (Forsch. z. brandenb. u. preuß. 
G. 88, 131—78). [2778 

Delbrück, H., Auseinandersetzg. 
mit Hintze. (Forsch. z. brandenb. u. 
Schlußwort (Ebd. 125—26). 2779 

Bock, F.. Die freie Reichsstadt Fried- 
berg im 7jähr. Kriege. Gieß. Diss. 21. 2 80 

2 

Henkel, P., Eine Klage gegen d. Kom- 
mandanten von Glatz General Fouqué (Fest- 
schrift zu F. Volkmers 75. Geburtstag 44— 
57) — Albert, F., Joh. Bartlıolom. d’O. (Ebd. 
93—117). —Rchaetzke, V., Die Besuche Friedr. 
d. Gr. in Glatz (Ebd. 1185—23). [2781 

Neubauer, E., Magdeburg 176? in der 
Hand å. Osterreicher (G.bll. f. Stadt u. Land 
Magdeburg 55, 99—101). 12782 

Czeike, J. B., Kleine Beitrr. zur schles. 
Kriegs-G. (Zt. f. G. u. Kultur-G. Schles. 14/15, 
189—94). | 12783 


Schmidt, 0. E., Minister Graf 
Brühl u. Karl Heinr. v. Heinecken. 
Briefe u. Akten, Charakteristiken u. 
Darstellgn. zur sächs. G. (1733—63). 
Lpz.: Teubner. 21. VIII, 887 S. (= 


Schrr. d. Sächs. Komm. f. G. 25). 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 972—74 ee 
Friis, Aage, Bernstorfferne og 

Danmark. Bidrag til den danske Stats 

politiske og kulturelle Udviklingshis- 

torie 1750—1835. II. Bind: J. H. E. 

Bernstorff i Frederik V’s Konseil. 


Kopenh.: Gyldendal. 19. 
Rez.: Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.-Hol- 
st. G. 50, 453—47 Pauls. 12785 


Arup, E., Kritiske Studier i nyere 
dansk Historie I. Bernstorff og 
stein (Historisk Tidsskrift, forsie Bind, 
129—213). — Friis, Aage, Bernstorff 
og Moltke under Krisen 1762 (Ebd. 
3817—54). 2786 

Stern, S., Karl Wilhelm Ferdinand 
Herzog zu Braunschw. u. Lüneb. (Ver- 
öffentl. d. bist. Komm. f. Hannover usw.) 
Hildesh.: Lax. 21. XVI, 402 S. [2787 


Kreuter, k., Kurfürstin Elisabeth Au- 
gusta .. E. heimatsgeschichtl. Beitr, z, 700- 
ühr. Jubil. d. Anfalls d. Pfalz an d. Haus 

ittelsbach. Oggersheim. 14. (19.) 124 8. [2788 

Oursel, P., La dipiomatie de la 
France sous Louis XVI. Succession de 
Bavière et paix de Teschen. Paris.: 
Plon. 21. 397 S. [2789 


ol- | 


„ nF ee ᷣ—. ]ͤ :... ̃ ne Sen — —— 


Bibliographie Nr. 2776—2839. 


Lavisse, E., Histoire de France 
contemporaine. Tome 3: Le Consulat 
et l' Empire. Par G. Paris et. Paris.: 
Hachette. 21. 444 8. 2790 

Gooch, d. P., Germany and the 
French Revolution. London: Longmans. 
20. 

Rez.: English historical Review 20, 136f. 
Montgomery. [2791 

Aulare, å., Etudes et leçons sur la ré- 
volution française. 8. série. (Paris: Alcan. 
’20. Inh. u. a.: Landau et Sarrelouis villes 
françaises-Hoche et la république e 

Koser, R., Die Rheinlande u. die preuß. 
Polit. (Koser, Zur preuß. u. dt. G. Sn 

27928 

Koser, R., Die preuß. Polit. von 
1786—1806 (Koser, Zur preuß. u. dt. 
G. 202—68). l [2793 

Ford, 6. S., The Prussian peasan- 
try before 1807 (American historical 


Review 24, 358 - 78). 127008 

Müller-Kolshore, O., Azmi Efendis Ge- 
sındtsch.reise an d. preuß. Hof. 18. s. 20, 
2769. Rez.: Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 
32, 472 f. Hasenclever. 12794 


lending, Aus d. Todesjahre der Für- 
stin Pauline zur Lippe (Mitteil. aus d. lip 
G. u. Landeskde. 11, 161— 84). [2795 
Weerth, O., Der Abbé de Ganges (Pierre 
Paget de Bragard) in lippischen Diensten 
en aus d. lipp. G. u. Landeskde. 11, 
8—87). , [2736 
Lenz, M., E. dter. Kleinstaat in d. 
französ. Revolution (Kleine hist. Schrr. 
2, 167—203). [2797 
Wohlwill, A., Neuere G, d. freien u. 
Hansestadt Hambur insbes. von 1789 — 1815. 
14. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, e 
Rönsch, W., D. Tod des Kurf. Friedr. 
Christ. v. Sachsen (N. Archiv f. sächs. tt. 
42, 281— 83). (2799 
Clemen, O., Zwei Briefe von Karl von 
Sachsen, Herzog von Kurland (N. Archiv f. 
sächs. G. 42, 278—81). [2900 
Biancdet, A., Les journées de juillet et 
août 1789 à Strasbourg (Revue historique 
138, 57—69). 128 
aß, J., Une presse clandestine A Stutz- 
heim et fa propagande contre-rèvolutionnaire 
en Alsace en 1790,91 (Anz. f. elsass. Altert. 
N 3, 1308—12. 284 
aß, J., EulogiusSchneider auf d. Guillo- 
tine (Anz. f. elsäss. Altert.kde. 3, 1108—1?2). 
(era 
Dontenvilie, J., L'Alsace et la Consti- 
tution civile du Clergé (Nouvelle Revue 22. 
janv. 15. 8. 1 [2803 
Ebel, k., Aus d. Gießener Franzosenzeit 
(Hess. Chronik 10, 60 ff.). (2504 
Stern, S., Anacharsis Cloots. d. Redner 
d. Menschengeschlechts. E. Beitr. zur G. d. 
Dt. in d. Französ. Revolution. 14. Rez.: 
Hist. Zt. 123, 136—38 Glagau. (2505 


Kühn, J., Napoleon. Berl.: Ullstein, 
8 


20. 430 8. [2806 

Brandt, O., Polit. Gleichgewicht u. Völ- 
kerbund im Zeitalt. Napoleons. s. 20, 2787. 
Rez.: Hist. Zt. 122, 173—75 Kähler. [207 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740—1815. *87 | 


Blanchard, M., Les routes des 
Alpes occidentales à l'époque napolé- 
onienne (1789—1815). Grenoble: Allier 
20. 415 8. 

Rez.: Zt. f. schweiz. G. 1, 231—37). 2808 

Schmidt, Ch., Les sources de L his- 
toire des territoires rhenans de 1792 
à 1814. Paris: Rieder. 21. II, 322 8. 


20 fr. 
Rez.: Re vue historique 139, 113-14 Pfister. 
[2809 


Karll, A., Französ. Regierg. u. 
Rheinländer vor 100 Jahren. E. Beitr. 
zur G. d. amtl. Mache. (= Frankf. 
hist. Forschgn. 4) Lpz.: Köhler. 21. 
XI, 282 8. [2810 


Grundmann, P., Französ. Flüchtlinge in 
Lübeck: Réfugiés u. Emigrés. Leipz. Diss. 
20. 109 8. [2811 


Schempp, A. v., Kehl und der 
Schwäb. Kreis gegen Schluß des 18. Jh. 
(Württ. Vierteljhefte f. Landes-G. 2% 
167—264). 2812 

Melvin, F. E., Napoleons Navi- 
gation System; a study of trade con- 
trol during the continental blockade. 
University of Pennsylvania. 19. 449 S. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 540 Wahl. (2813 

Aengeneyndt, G., D. Okkupation 
d. Kurfürstent. Hannover durch d. 
Franzosen. i. J. 1803 Götting. Diss. 20. 
182 S. (Masch. schr.) 2814 

Weil, M. H., D'Ulm à Jena: Cor- 
respondance inédite du Chevalier de 
Gentz avec Françis James Jackson, 
Ministre de la Grande-Bretagne à 
Berlin 1804—06. Paris: Fayot. 21. 
336 S. [2815 


Gämbel, å., E. Zusammeustoß des Buch- 
händlers Palm mit d. Salzburger Regierg. 
i. J. 1798 (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 11—15). [2816 

Müller, Job., Eichsfelder in d. Engl.- 
Dten. Legion 1803 - 16. Heiligenst.: Cordier. 
721. 16 S. [2817 

Rraun, P., D. Franzosen in Weimar 
(Thüring.-sächs. Zt. f. G. u. Kunst 10, 1 515 

2818 

Stleda, W., Die Kontinentalsperre 
in Dresden (Mitteil. d. Ver. f. G. Dres- 
dens 28). [2819 
Stieda,W., Die Kontinentalsperre 
in d. Reußischen Fürstentümern (84.— 
90. Jahresber. d. Vogtländ. Altert.- 
forsch. Ver. 1— 83). JI 2820 

Naumann, R., Das Kontinental- 
system in Schlesien. Beitrr. zur G. d. 

apoleon. Kontinentalsperre in Bres- 
lau u. Schlesien. Bresl. Diss. 20. 68 8. 
[2821 

Dontenville, J., Napoleon Ier et 
l'Allemagne en 1806 (Nouvelle Revue 
21. mai 1. S. 3—27). [2821] a 


Arnheim, F., Schwed. Lit.ber. Vom 
Tilsiter Frieden bis zum Tode Berna- 
dottes (Hist. Zt. 124, 494—513). [2822 


Nieder, C., Rud. Ackermann u. d. engl. 
Hilfsaktionen 1807 u. 1213 ff. (N. Archiv f. 
i 2823 


kde. 20. 36 ff.). 12824 

Über d. Ansprache Herzog Frdr. Wilh. 
v. Braunschw.-Ols an seine Offiziere vor 
Zwickau am 24. Juli 1809 (Mitteil. Altert.- 
Ver. Zwickau 12, 104-6). 12825 


Lenz, M., Heinrich u. Amalie v. 


Bene (Kleine hist. Schrr. 2, 230— 


) [2826 
Meinecke, F., Wilhelm v. Hum- 
boldt u. d. dte. Staat. (Neue Rund- 
schau 31. 889 — 904.) 
Rez.: Hist. Zt. 123, 357f. Kühler. (2827 
Audreas, ., E. Brief Wilh. v. Hum- 
boldts (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 218 
a 12828 
othfels, H., Carl v. Clausewitz, 
Politik u. Krieg. E. ideengeschichtl. 
Studie. Berl.: Dümmler. 20. XII. 284 S. 
Rez.: e f. Sozial- u. Wirtsch 
G. 16, 241 — 42 Schüßler. 12829 
Lehmann, M., Freiherr vom Stein. 
Neue Ausgabe in einem Bande. Lpz.: 
Hirzel. 21. 623 S. 2830 
Elster, H. M., Freiherr vom Stein. 
Berl.: Ullstein. 20. 470 S. 20 M. [2831 
Stein, Frhr. vom, Staatsschrr. u. 
olit. Briefe. Hrsg. u. eingel. v. H. 
himme. Münch.: Drei Masken Ver- 
lag. 21. XLI, 246 8. [2832 
Lenel, P., Beitrr. zur Biographie 
d. preuß. Staatsrats v. Rebdiger (Hist. 
Zt. 124, 220 - 49). |2833 
de Cléry, A. R., Les idées politiques de 
Frédéric de Gentz. 17. 8. 20, 2790, Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 19, 419—20 Schneider. 12834 
Westermann, Ch., Gentz in Wien 
(1802) (Dte. Rundschau 181, 9 
28 


Meyer, A. O., Kants Ethik u d. 
preuß. Staat (Vom staatl. Werden u. 
Wesen. Festschr. f. E. Marcks 1—24). 

[2836 

Hashagen, J., Hinwendung zum 
Staate im Zeitalter d. Erhebg. (Neue 
Jahrb. f. d. klass. Altert. 23, 178— 
88). [2837 

Koerner, J., Heinr. v. Kleist u. C. F. v. 
d. Knesebeck in Österreich (Mitteil. Inst. 
öst. G.-forsch. 38, 631—36). [2838 

Reichardt, J. F., Vertraute Briefe 
geschrieben anf einer Reise nach Wien 
„ zu Ende d. J. 1808 .. Hrsg. u. ein- 
gel. v. G, Gugitz. 2 Bde. (Denkwürd. 
aus Alt-Österr. 15. 16). Münch.: G. 
Müller. 18. XXVII, 357 u. 324 8. 

Rez.: Lit. Zbl. 71. 168 f. Körner. [2839 


+88 


Klaar. K., Franz Raff, d. Verräter 
Andreas Hofers (Forsch. u. Mitteil. z. G. 


Tirols u. Vorarlb. 16/17, 169—92). [2840 
Meisner, H. O., Preußens polit. 
Stellg. zwischen Frankreich u. Ruß- 


land bis zum Zwangbündnis mit Na- 
poleon I. (Preuß. Jahrbb. 182, 1—29). 


2841 
Meisner, H. 0., Die Sendung 


Knesebecks nach Petersburg (1812) 
im alten Lichte (Forsch. z. brandenb. 
u. preuß. G. 84, 93 — 103). 2842 
Rothfels, H., E. Brief von Clause- 
witz an d. Kronprinzen Friedr. Wilhelm 
aus d. J. 1812 (Hist. Zt. 121, 282 —86). 
[2843 

Fournier, A., Die europäische 
Politik von 1812 bis zum ersten Pariser 
Frieden (Hist. Blätter 1, 97—182). [2844 
Egloffstein, H. Frhr. v., Zur G. 
des Fürstentages in Dresden 1812. 
Briefe u. Aufzeichngn. Carl Augusts 
(Hist. Zt. 121, 26881). [2845 
Friederich, R., D. Befreiungskriege 
1813—15. Bd. 4. 13. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
19, 410—12 Schmitt. [2845 a 
Ulmann, H., G. d. Befreiungskriege. 2Bde. 
14/15. Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 69, 45—47 
v. Petersdorff. 
Heer, Das preußische, der Befreiungs- 
kriege. Hrsg. vom Großen (ieneralstabe, 
Kriegsgeschichtl. Abteil. II. 3 Bde. '12—’14. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 499—502 v. Szczepanski. 
[2547 

Bitterauf, Th., Preußen u. Bayern 
im Frühjahr 1818 (Festgabe für F. v. 
Bezold 26489). 2848 
: Hoff, F., D. Mediatisiertenfrage in d. 
Jahren 1813—15. 13. Rez.: Hist. Zt. 122, 175f. 
Andreas. 12849 
Jordan, Russische Truppen in Mühlhausen 
(Mühlhaus. G. bll. 19/20, 25—39). 12850 
Lampe, K. H., Aus Danzigs schweren 
Tagen. Tagebuch geführt währ. u. nach d. 
russ. Belagerg. v. Danzig anno 1813. Hrsg. 
u. m. Anm. verseh. Bonu.: Schroeder. 20. 
IV, 1588. 
Holtzmann, W., Demosthenes an 
die Dten. Ein Beitr. zur G. der Zensur 
in Baden während d. Befreiungskriege 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 295— 
302). [2852 
Ed. Andersons Kriegstagebuch (Schluß) 
(auping, Monatsschr. 57, 36—4%). [2853 
'arl August auf dem Wiener Kongreß. 


12816 


[2551 


Bearb. v. H. Frhr. v. Egloffstein, 15, Rez.: 
Hist. Zt. 122, 121—23 Audreas. > [2554 


Godet, M., Un chapitre des relations entre 
Neuchatel et Berne sous l’ancien régime 
(1777—98) (Neues Bern. Taschenb. ’20, 166— 
206). — Türler, Aus d. Erinnernen. K. L. 
Stettlers. Vom Mai 1798—Ende 1799 (Ebd. 
45—98), , [2855 

Caliezi, B., D. Ubergang d. Herrschaft 
Räzüns an d. Kanton Graubünden. Chur: 
Keller. 20. VII, 197 S. 7,50 fr. Rez.: Anz. 
schweizer. G. N. E. 18, 220—22 Rufer. [2856 

Rirschi, Th., Leistungen u. Lieferngu. 
d. Kantons Zürich für d. französ.Besatzungs- 


Bibliographie Nr, 2840—2907. 


truppen bis zur ersten Schlacht bei Zūrich 
27. Apr. 1798 —6. Juni 1799. Zürich. Diss. 20. 
132 S. [2857 

Steiner, G., Rheinbund u. Königreich 
Helvetien 1805—7. 8. 20, 2833. Rez.: Zt. f. d. 
G. d. Oberrh. N. F. 35, 357—60 Obser. [2858 

Merlan, W., Briefe aus d. Zeit d. Hel- 
vetik I. (Basler Jahrb. ’19, 249—87). [2859 

Tsehui, J., Schweizer. Geheimverhandlg. 
mit Frankreich zur Einverleibg. Vorarlbergs 
(Bll. f. bern. G. 16, 95 - 96). [2860 

Oppliger, E., Neuenburg, die Schweiz 
u. Preußen 1798—1506. 15. Rez.: Anz. f. 
Schweiz. G. N. F. 18, 141f. Piaget. [2861 

Lessing, K., D. Schlüssel zu einer Ge- 
heimkorresp. Ende 1813 od. Auf. 1814 (Anz. 
f. schweizer. G. N. F. 17, 213—18). [2862 


Innere Verhältnisse. 


Möser, Justus: Gesellsch. u. Staat. 

E. Auswahl aus sein. Schrr. uns: u. 
eingel. v. K. Brandi. Münch.: Drei 
Masken Verlag. 21. VIII, XXXI, 2668. 
(=D. dte. Staatsgedanke Reihe 1,3). 
2863 

Renner, B., Die nationalen Eini- 
gungsbestrebgn. Fr. Carl v. Mosers 
(1765—67) Königsb. Diss. 21. [2864 


F., Carl August von 
audesherr (Hist. Zt. 124, 
41—62). [2865 
Apdreas, W., G. der bad. Verwalt.or- 
1 u. Verfussg. 1802-18. I. 13. Rez.: 
ist. Vierteljschr. 19, 541 f. Bitterauf. 12836 
Andreas, W., Marwitz u. der Staat 
Friedr. d. Gr. (Hist. Zt. 122, 44—82). 
[2867 
Graber, E., 2 Kabinettsordres Friedr. d. 
Gr. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 19, 
118— 20), [2868 
Selle, d. v., Die Gravamina d. 
brandenb.-preuß. Stände von 1740. 
Götting. Diss. 20. 142 8. (Masch.schr.) 
2869 

Etzin, F.. D. Freiheit d. öffentl. 
Meinung unter d. Regierg. Friedr. d. 
Gr. (Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 
33, 89—129; 34, 1— 84). [2870 
Holtze, F., Die Kodiflkatoren d. mår- 


kischen Provinzialrechts Wilke u. Scholtz 
(Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 34, 103— 
10) 


). 2871 
Berg, G., Die Verlegg. d. Provinzialbe- 
hörden d. Neumark nach Frankfurt a. O. 
Sai d. Ver. f. d. G. d. Neumark 37, 87— 
93). 2872 
Martell, K., Zur Einrichtg. d. Oberge- 
richts in Posen zu südpreuß. Zeit (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 19, 65 — 71). [2873 


Schmidt, E., Fiskalat u. Straf- 
prozeß. Archival. Studien zur G. d. 
Behördenorgan. u. d. Strafprozeßrechts 
in Brandenb.-Preußen. (= Veröffentlg. 
d. Ver. f. d. G. d. Mark Brandenb.) 


Münch.: Oldenbourg. 21. XX, 223 8. 
Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42, 
589-91 Heymann. [2874 


Hartung 
Weimar als L 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740—1815. 


Watke, K., Die Reichenbacher Bierver- 
hältnisse u. Schweidnitzer Steuerrat 
1784/85 (Schles. G.bll. 20, 15 (2875 

Koser, R., Die preuß. Reformge- 
setzgebg. inihrem Verhältnis zur fran- 
zös. Revolution (Koser; Zur preuß. u. 
dt. G. 2869—86). | [2876 


His, E., G. des neuen Schweize- 
rischen Staatsrechts. Bd. 1: 1798— 
1813. Basel: Helbing u. Lichtenhahn. 
20. XX, 691 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 41, 
507—9 Stutz. [2877 

Bühlmann, F., Das Landgericht Konol- 
fingen zur Zeit d. Uberganges u. d. helvet. 
Republik (Archiv d. hist. Ver. d. Kantons 
Bern 24, 1—57). 12878 

Huray, J., u. Borel, J., Les revenus de 
Neuchâtel.. gage d'emprunt sous Frédéric lI. 
de Pruße (Musée Neuchatelois ’19, 195—204). 

[2879 


Fichte, J. d., Der geschlossene 
Handelsstaat. Nendr. nach d. Orig. 
d. J. 1800. Eingel. v. H. Waentig. 
(aume sozialwiss. Meister 21) Jena: 

ischer. 20. XXX, 180 S. [2880 


Satow, E., The Silesian Loan and 
Frederick the Great. Oxford: Claren- 
don Preß. 15. XII, 436 S. [2881 

Hendel, M., Beitrr. zur Würdigg. 
d. preuß. Finanzministers C. A. v. 
Struensee. Götting. Diss. 20. 718. [2882 


Scott, The treaties of 1785, 1799 and 1828 
between the United States and Prussia as 
interpreted in opinions of attorney general, 
decisions of courts an diplom. Corresp. New- 


York, Oxford Univ. Press. Is. (Carnegie 
Endowment for International Peace. Divi- 
sion of International Law. 12883 


Schleutker, H., 
schaftl. Bedeutg. d. kgl. Seehandlg. 
v. 1772—1820. Paderb.: Schöningh. 20. 
XVII, 2205. 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 16, 240—411 Aubin. [2884 

Rumier, M., D. Bestrebgn. zur 
Befreiung d. Privatbauern in Preußen. 
(Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 83, 
35—75, 179—92, 34. 1—24). [2885 

Wutke, K., D. Einführg. d. englischen 
Landwirtschaft in Schlesien durch d. Mi- 
nister Schlabrendorf (1764—69) (Zt. d. Ver. 
f. G. Schles. 51. 17-62). [2886 

Stein, D. Umwandlg. d. Agrarverfassg. 
Ostpreußens. s. 20, 2908, Rez.: Schmollers 
Jahrb. 45, 1220 f. Skalweit. 12887 

Watke, K., Friedr. Wilh. Graf v. Reden, 
d. Begründer der Montanindustrie Ober- 
schlesiens (Aus Oberschl. Vergangenh. 77— 
86 [2888 


). 2 
Wegener, E., Zur Vor-G. des 


Pfandbriefs. (Schmollers Jahrb. 44. 
805 fl.) 2889 


ie volkswirt- 


89 


Wallich, P., Gebr. Berend & Co. 
Berliner Heereslieferanten, Bankiers 
u. Industrielle aus d. Anfang d. 19. Jh. 
(Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 33, 
77—116). 2890 

Mauer, H., Die private Kapital- 
anlage in Preußen währ. d. 18. Jhd. 
Aus d. Nachlaß d. Vf. hrsg. v. E. 
Wegener. Mannheim: Bensheimer. 21. 


XIV. 97 8. 2891 
Mayer, E. W., Das Retablissement Ost- 

u. Westpreußens unter d. Mitwirkg. u. Lei- 
tg. Th. v. Schöns. 16. Rez.: Jahrbuch f. 
At. kon. u Statist. 113, 170— 741 Goldschmidt; 
Schmollers Jahrb. 45, 1217—21 Skalweit [2892 
Müller, Aus d. Kolonisationszeit d. 
Netzebruchs (Schrr. Ver. f. G. d. Neumark 
39, 1—13). [2893 
Baasch, E., Aus einer hamburg. Falliten- 
statistik d. 18. Jhd. (Vierteljschr. f. Soc.- u. 
Wirtsch.-G. 15, 53312). 12891 


Eager, F., D. Wiener Rommerzial-, Leih- 
u. Wechselbank (1787—1830). 18. 8. 20, 2917. 
Rez.: Mitteil. Inst. öst. G. forsch. 38, 687 — 
90 v. Srbik. Í [2895 

Eckart, F., Die Steuerreformen 
in Vorder-Osterreich unter Maria The- 
resia u. Josef II. Heidelb. Diss. 20. 
V, 141 S. (Masch.schr.) [2896 

Hofmann, V., Beitrr. z. neueren 
österr. Wirtsch.-G. I. (Archiv f. österr. 
G. 108, 845—778). [2897 

Hirn, F., Die Gründg. der Tiroler Kolonie 
Königsgnade im Banat (Zt. d. Ferdinand. 
f. Tirol u. Vorarlb. 60, 1—71). 12898 

Brinkmann, E., Die Staatsschulden des 
Königr. Westfalen nach seiner Beseitigg. u. 
die Stadt Mühlhausen (Mühlhäus. G. blI. 19, 
33—13). 12899 

Haseuclever, A., Peter Hasenclever aus 
Remscheid-Ehringhausen, ein dt. Kaufmann 
im 18. Jhd. (1716—93) (Die Westmark 1, 1008— 
1025). [2900 
Stieds, W., Mazedonisehe Baumwolle in 
Sachsen. (N. Archiv f. sächs. G. u. Altert. 
kde. 11, 309—12). 12901 

Schlerentiere, H., Die Wiedlererrichtg. 
der Lemgoer Legge u. der zu Oerlinghausen 
(Mitteil. aus d. lipp. G. u. Landeskde. 11, 
141). [290% 

Achells, T. O., Die Einwohnerzahl von 
Hadersleben (Zt. d. Gesellsch. f. Schlesw.- 
Holst. G. 50, 429 f.). 12903 


Jesuitenniederlassgn. am Vorabend d. 
Aufbebg. (Hist. Jahrb. d. Görresges. 
39, 516 56). [2904 

Wetzel, F., Die kulturpolit. Wechselbe- 
ziehen. der dt. u. französ. Katholiken vor 
100 Jahren (Hist.-polit. BIL. 166, 101—11, 153 
— 2905 
Bastgen, H., Dalbergs u. Napoleons 
Kirchenpolitik in Dtl. 17. S. 19, 3892. Rez.: 
Zt. f. Kirchen-G. 38, 418 f. Zscharnack. 12906 

Dyroff, A., Dalbergs u. Napoleons 
Kirchenpolitik in Dtl. (Hist. Jahrb. 
40, 222— 30). 2907 


*90 


Cardauns, H., Die Entdeckg. des 
Verfassers des Febronius (Ehrengabe 
dt. Wissensch. 7271—42). [2908 

Schnütgen, A., E. Kölner Nuntius 
d. Aufklärgs. zeit u. d. rhe in. Kurfürsten 
u. Bischöfe (Ehrengabe dt. Wissensch. 
743— 66). [2909 

Specht, Th., G. d. ehemal. Priestersemi- 
nars Pfaffenhausen 1734 1804 (Jahrb. Hist. 
Ver. Dillingen 30, 1-78, 32. 1—15, 33, 1 - 32). 

. [2310 

Baier, H., Die Briefe des P. Firmin 
Bleibinhaus. E. Beitr. z. G. d. kirchl. 
Aufklärg. am Hofe des Herzogs Karl 
Eugen v. Württemb. (Württ. Viertel- 
jhefte. f. Landes-G. 28, 76—166). [2911 

Matzke, H., Die Aufklärg. im 
Kurerzbistum Mainz u. ihre besondere 
Wirkg. auf d. Einführg. d. dt. Kir- 
chengesanges. Berner Diss. 19. 164 S. 

[2912 

Rest, J, Die Einkünfte des Fürstbischofs 
von Straßburg vor Ausbruch d. französ. 
Revolution (Die Ortenau 8, 75—78). (2913 

Beyerhaus, G., Der Kuchenheimer 
Religionsklub (1791/92): (Festgabe für 
F. v. Bezold 250—63). [2914 

Lohmann, F. W., Das Ende d.alten 
Kölner Domkapitels nach d. Säkula- 
risation d. Kurstaates. Köln: Stauf. 
20. VIII, 158 8. 

= Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 
502 f. Mitterer. 12915 
Wille, J., D. Fürstbistum Speyer u. 
seine letzten Bruchsaler Vertreter (Badische 
Heimat 7, 1—16). [2916 

Kaufmaan, F., Kanonikus Ant. Jos. 
Blees. Seine Erlebnisse u. Schicksale als 
Hüter d. Aachener Stiftsschatzes währ. d. 
französ. Fremdherrsch, (Zt. d. Aachener 
G.-Ver. 41, 151—204). [2917 

Lager, Visitationsreisen d. Bischofs 
Mannay in d. Diözese Trier im J. 1807 (Trier. 
Archiv 28/29, 145— 72). [2918 

Fleischer, D Kirchenraub in Gnojau (Zt. 
f. G. u. Altert.kde. Ermlands 21, 236 - 48). 


[2919 

‚‚Bladas, A., Die Aufhebg des Kollegiat- 
stifts Guttstadt (Zt. f. G. u. Altert.kde. 
Ermlands 21, 149 — 235). [2920 


Wendland, W., D. pietistische 


Bekehrg. (Zt. f. Kirchen-G. 38, 193— 
238). l [2921 

‚Zscharnack, L., Die Pflege d. 
religiösen Patriotismus durch d.evangel. 
Geistlichkeit 1806— 15 (Harnack-Ehrg. 
894—423). [2922 

Clans, Zur G. der Konfirmation in 
Franken. Die Grafsch. Pappenheim (Beitrr. 
Z. bayr. Kirchen-G. 28, 62 - 61). 12923 

Schornbaum, Herrnhuter in Franken 
(Beitrr. z. bayr. Kirchen- (J. 26, 13—17). [2924 

Gelges, R, Die Ansiedlgs.pläne d. Brü- 
dergemeine in Württemberg (BH. f. württ. 
Kirchen-G. 25, 245-63). [2925 

Mayer, V., Kirchl. u. Schulzustände in 
d. evang. Diözese Hornberg (Ortenau 86/7, 
84—91). [2926 


nn 
— . tn a m ne nn er — a N 


Bibliographie Nr. 2908—2982. 


zeit d. Auf- 


echent, H.. Die Anfa 
(Festgabe L 


klärg. in Frankfurt a. M. 
C. Ebrard. 8. 89—96). [2927 

Schreibmüller „ Die Vereinigg. d. 
Lutheraner u. Reformierten zu Lambrecht 
in der Pfalz i. J. 1805 (Beitrr. z. bayr. Kir- 
chen-G. 26, 139—150). 12928 

Diehl. W., Die luther. Pfarrkandidaten 
in Kurpfalz 1740—1802? (Hess. Chronik 10,1 ft ); 

Blanek melster, F., D. Prophet v. Kur- 
sachsen Val. E. Löscher u. seine Zeit. Dresd.: 
Sturm. 20. VIII, 306 S. Rez.: N. Archiv f. 
sächs. G. 41, 140 f. G. Müller. 2930 

Müller, B., Joh. Dav. v. Reichen- 
bach. E. Beitr. zur G. d. Aufklärg. 
in Schwed.-Pommern. Greifsw. Diss. 
20. 120S. (Auch: Pommersche Jahrbb. 
20, 1—120). [2931 

Auer, K., 2 märkische Landgeistliche 
aus d. Aufklärgs.zeit (Jahrb. f. brandenb. 
Kirchen-G. 18, 20-34) (Schluß). [2932 

Parisius, A., Zur Würdigg. der Persün- 
lichkeit G. A. L. Hansteins (Jahrb. f. bran- 
denb. Kirchen-G. 18, 35—51). [2833 

Schleiermacher als Mensch. Sein 
Werden u. Wirken. Familien- u. 
Freundesbriefe. In neuer Form 
hrsg. von H. Meisner. Bd. 1. Gotha: 


Perthes. 22. 368 8. 2934 
Schleiermachers Briefwechsel mit seiner 
Braut. Hesg. v. H. Meisner. s. 20, 28. 
Rez.: Theol. Lit.-Zeit. 45, 11? f. Viëtor. [2935 
Benrath, A., Ein Schreiben Schleier- 
machers v. J 1802 aus Stolp, das Friedr. 
Wilh. III. im Interesse der Union entgegen- 
tritt. (Zt. f. Kirchen-G. N. F. 3, 172—373. 
een Ye [z936 


Koser, R., Friedr. d. Große u. die 
preuß. Universitäten (Koser, Zur preuß. 
u. dt. G. 128—201). [2937 

Schaub, F., Die Universität Freiburg 
während d. Belagerg. u. Besetzg. d. Stadt 
durch die Franzosen 1744/45 (Zt. d. Gesellsch. 
G.kde. Freiburg 36, 85—94). [2438 

Wasner. K., Register zur Matrikel d. 
Univers. Erlangen 1743—1843., 18. S. 20, 1345. 
Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 42— 44 Werming- 
hoff; Hist. Zt. 121, 551 f. Keußen. [2939 

Haug, F., G. d. Friedrichsuniversität 
Ellwangen 1812—17. Rez.: Theol. Revue 18, 
4441—43 Schnütgen. [79409 

Leyh, G., D. Gesetze der Univers.biblioth. 
zu Göttingen vom 28. Okt. 1761 (Zbl. f. 
Bibl. wesen 37, 1—30). [2941 

Nelson, A., Aus I. H. Lidéns Tagebuch 
über sein Aufenthalt in Göttingen 1765—69 


(Aufs. F. Milkau kewane 2535—63). [798 
Seyb, A., E Plan zur Errichtg. e. Uni- 
versität in Rastatt. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 35, 205—17). 12213 
Reinhard. E., Die Universität Kassel 
(Hist.-polit. Bll. 168, 516-27). 12241 
Hippe, I., Zur Vor-G. d. Breslauer 


Stadtbibliothek (Aufs. F. Milkau gewidmet) 
162 76. 12945 


Pfeilschifter, G., Die St. Blasia- 
nische Germania sacra. E. Beitr. zur 
Historiographie d. 18. Jhd. Kempten: 
Kösel & Pustet. 21. XII, 198 S. [2946 


> 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740— 1815. 


Regli, M. A., Isaak Iselins „G. 
der Menschheit“. E. Vorarbeit zu 
Joh. Gottfr. Herders „Ideen zur Philo- 
sophie der G. d. Menschheit“. Münch. 


Diss. 19. VI, 117 8. [2947 

Schmitt - Dorotie, C., Polit. Romantik. 
19. 8. 20, 2963. Rez.: Hist. Zt. 121, 292—97, 
Meinecke, Hist. Vierteljschr. 20, 357 — 59 
yolteini ; Schmollers Jahrb. 35, 883—87 Rach- 


ahl. [2948 
Schmitt-Dorotic, C., Politische 
Theorie u. Romantik (Hist. Zt. 123, 


377—97). [2949 


Klawitter, W., G. d. Schlesischen In- 
telligenzblätter (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 55, 
45—64). , [2950 
„ Lenz, M., Dtes. Nationalempfinden 
im Zeitalt. unserer Klassiker (Kleine 
hist. Schrr. 2, 204—29). 2951 


Elsasser, R., D. polit. Bildungsreisen 
d. Dten. nach England (vom 18 Jhd. bis 
1815). 17. s. 20, 915. Rez.: Hist. Zt 122, 
363 f. Michael. 2952 


Wilh. v. Humboldts Werke. Hrsg. 
v. A. Leitzmann. Bd. 13: Nachtrr. 
(= Wilh. v. Humboldts Gesamm. Schrr. 
Hrsg. v. d. Preuß. Akad. d. Wissensch. 
Bd. 13. Abt. 1: Werke 13). Berl.: 
Behr. 20. 319 8. 

Inh.: 1— 196: Die Vasken oder Bemerkęn. 
auf einer Reise durch Biscaya u. dus franz. 
Basquenland im Frühling 1801. S. 197—206; 
2 amtl. Berr. aus d. röm. Zeit (bearb. von 
Ed. Kähler). S. 207—319: Amtl. Arbeiten 
aus d. Jahren 1809 u. 1810 (bearb. von E. 
Spranger). [2953 

Humboldt, Wilh. v., u. Caroline 
v. Humboldt in ihren Briefen 1788— 
1835. Hrsg. von Anna v. Sydow. Ge- 
kürzte Ausgabe in 1 Bd. Berl.: Mittler. 
20. XIII, 378 S. 2955 

Brautbriefe, Die, Wilh. u. Karol. 
v. Humboldts. Hrsg. von A. Leitz - 
mann. Lpz.: Insel-Verlag. 20. XX, 
466 8. 2956 

Leits mainz, A., W. v. Humboldt. s 20, 


2892. Rez.: Arch. f. d. Stud. d. neuer. Spr. 
u. Lit. 40, 267 f. Ludwig. . [2957 
Messer, A., Fichte. Seine Per- 


sönlichkeit u. seine Philosophie. Lpz.: 


Quelle & Meyer. ’20. VIII, 156 S. [2958 
Medicas, F., J G. Fichte als Anhänger 

u. als Kritiker d. Völkerbundsgedaukens 
(Zt. f. Völkerrecht 11, 14151) [2959 
Lenz, I., Fichtes Erlanger Professur 
(Kleine hist. Sehrr 2, 2445—07). [2O 
Strecker, R, D. Anfänge von Fichtes 
Staatsphilosophie. 17. Rez.: Hist. Zt. 121. 
289—92 v. Martin. 12961 
Fichte, J. d., Rechtslehre. Vor- 
etr. von Ostern bis Mich. 1812. Nach 
. Hs. hrsg. von Hans Schulz. Lpz.: 


Meiner. 20. VIII. 176 8. [2962 
Reiter, 8.. Friedr. Aug. Wolf u. Friedr. 
Schlegel (Euphorion 23, 226 — 32). 12963 


Ba ² — —— u — N A aig a : a er a a 


„richts 89, 12-33). 


20. XVI, 224 S. 


*91 


Schulze, Alfr., Fünf Briefe von Christ. 
Jak. Kraus (Altpreuß. Monatsschr. 57, 6 — 
83). [2964 

Strack, G., Friedr. Bouterwek. Sein 
Leben, seine Schrr. u. sein philos. Lehren. 
Rost.: Hinstorff. 19. XIV, 310 S. (Auch 
Rost. Diss. 17.) [2965 

Joachim, J., Aus Briefen Chr. Gottl. 
Heynes an Friedr. Aug. Carus (Aufs. F. 
Milkau gewidmet 187—208). — Leyh. G., 
Chr. G. Heynes Eintritt in die Göttinger 
Bibliothek (Ebd. 220—28). [2966 

Krieger, A., Posselt, Grandidier u. das 
Kloster Schwarzach (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 36, 228—31), , [2967 

Frensdorff, F., J. D. Michaelis u. 
die Berliner Akademie (Internat. Monats- 
schr. 15, 261 — 90). [2968 

Hartung, F., E. Brief J. G. Schlossers 


an Herzog Carl August von Weimar (Zt. f. 
d. G. d. Oberrh. N. F. 33, 418— 23). Betr. 
d bad. Hofgerichtsordng. v. 1752). (269 


Nicolay, W. 0., Pestalozzis Stellg. zu 
Religion u. Religionsunterricht (Manns Pä- 
dog, Magazin 750). Langensalza: Beyer 20. 
VHI, 206 8. [2970 

Vellmer, F., Die preuß Volksschulpolit. 
unter Friedr A. Gr. s 20, 2876. Rez.: Hist. 
Jahrb. d. Görresgesellsch. 40, 350—532 Hin- 
dempa [2971 

Zlichert, B., Tobias Gottfr. Schröer 
(Christian Oeser). E dt. Schulmann in 
Ungarn (Zt. f. 6. d Erziehg. u. d. Unter- 

j 12972 

GoeBler, D. Grundstein d. Eberh.-Lud w.“ 
Gymnasiums (Württ. Vierteljhefte. f. Landes- 
G. 28, 32—39). [2973 

Mayer, H.. Aus d. G. d. Freiburger 
Gymnasiums (Zt d. Gesellsch. f. G.kde. 
Freiburg 36, 95-10%). 12974 

Walter, K.. Die Sehuloring: des Wilh.- 
Ernst-Gymuasl in Weimaraus d. J. 1770 (Schl.). 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Altert kde. 32, 
381— 430). 12975 

Erlemann. H., G. der Volksschule an d. 
Mosel u. am Mittelrhein zur Zeit d franz. 
Fremdherrsch. 1794—1514. Bonn. Diss. 21. 
30 8. 12976 

Aschner, 8., Basedow u seine Freunde 
in Briefen (Zt. f. G. d. Erziehg. u. d. Unter- 
richts 8,9, 131—11). 2977 


— — 


Rcherrer, M., Kampf u Krieg im dt. 
Drama von Gottsched bis Kleist. s. 20, 2317. 
Rez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 42 
5—9 Sulger-Gebing. [2978 

Liepe, W. D Religionsproblem im neuer. 
Drama von Lessing bis zur Romantik 14. 
Rez.: Anzeiger f. dt. Altert. u. dte. Lit. 39, 
151—58 Petersen; Euphorion 23, 122—33 En- 
zinger. 12979 

Tornius, V., Schöne Seelen. Stud. 
über Männer u. Frauen aus d. Werther- 
zeit. Lpz.: Klinkhardt & Biermann. 
[2980 


Wagner, K. O., Die Lit.-Zeit, von Salz- 
burg u. Süddtls. pragmat. Annalen d. Lit. 
u. Kultur (Mitteil. d. Gesellsch. f. Salzburg. 
Landeskde. 60, 33—61). [2981 

Payer v. Tharn, R., Joseph II. als Thea- 
terdirektor Ungedruckte Briefe u. Akten- 
stücke aus den Kinderjahren d. Burgtheaters. 
Wien: Heidrich. 20. 9 S. [2982 


*92 


Köhler, A., D. Göttinger Dichterbund 
u. die Lyrik d. Befreiungskriege (Germ - 
rom. Monatsschr. 8, 317 ff.) [2983 

Valentin, C.. Theater u. Musik am fürstl. 
Leiningischen Hofe. Dürkheim 1780—92; 
Amorbach 1503—14 (= Neu Wa „ hrsg. v. d. 
Gesellsch. f. fränk. G. 15). Würzb. 21. 168 S. 


[2984 
A., S. J., Die dte. 
Wesenszüge u. ihre 
Freib.: Herder. ’21. 
XI, 218 S. [2985 
Haym, R., D. romant. Schule. E. 
Beitr. z. G. d. dt. Geistes. 4. Aufl. 
Bes. von O. Walzel. Berl.: Weid- 
mann. 20. XII, 994 S. [2986 
Elkuß, J., Zur Beurteile. d. Romantik 
u. zur Kritik ihrer Erforse hg S. 20. 2964. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. u dt. Lit. 10, 62— 


69 Enders: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 
41, 7—13 Koerner. [2987 


Nadler, J., Die Berliner Roman- 
tik 1800—14. Berl.: Reiß. ’21. XIX, 
235 S. 2988 

Weber, A., Aus d. Lager d. Berliner 
Romantik. (Archiv f. d. Stud. d neuer. 
Sprache u. Lit. 40, 185-9) [rund 

Levin. H., Die Beziehen. der Romantiker 
zum Herzogtum Braunschw. (Braunschw. 
Magaz. 19, 57—t4, 69—76). 12990 

Jost „W., Von Lud w. Tieck HE. T; 
A. Hoffmann. Stud. zur Entwickl.-G. 
d. romant. Subjektivismus (= Dte. 
Forschgn. 4). Frankf. a. M.: Diester- 
weg. 21. X, 139 8. 2991 

Jack, E. G., Madame de Staël 
and the Spread of German Literature. 
New Vork. 15. 358 8. 

Rez.: Lit. bl f. germ. u. rom. Philol. 49, 
22127 Paterna. [2992 

Heckel, H., Die Schlesischen Pro- 
vinzialblätter von 1785—1849 in ihrer 
literargeschichtl. Bedeutg. (= Wort u. 
Brauch 15). Bresl.: Marcus. ’21. VIII, 


Stockmann, 
Romantik. Ihre 
ersten Vertreter. 


186 S. [2993 
Welnmann, R., Joh. Wilh. Gleim als 
Erneuerer d. altdt. Minnesangs. E. ger- 


manist. Studie. T. 1. Ansbach: Brügel. 20. 
70 5. [2994 
Hahn,. K., Ewald v. Kleist in Zwickau 
u. Wildenfels 1758 u. 1759 (Neues Archiv f. 
sächs. G. u. Altert.kle 42, 64—88). [2995 
Stammier, W., Herders Mitarbeit am 
Wandsbecker Boten (Schl.). (Zt. f. dte. 
Philol. 48, „ 
Stettner b., J. P. Uz. 
freunde. X. To 12, 181 ff.). 12997 
Koepp, Justus Moser u. die Gesellsch. 
d. Freunde heimischer Altert.forschg. (Korr. 
J. d. G.-Ver. 09, 67—76). 12998 


Wagner, 4. M., Heinr. Will. v. 
Gerstenberg u. d. Sturm u. Drang. 
Bd. 1. Heidelb.: Winter. 20. VIII, 
208 S. 2999 

Sommerfeld, M., Friedr. Nicolai 
u. der Sturm u. Drang. Ein Beitr. 
zur G. d. dt. Aufklärg. Mit e. Anhang: 


[2996 


(Zt. f. Bücher- 


Bibliographie Nr. 2983 — 3068. 


Briefe aus Nicolais Nachlaß. 
Niemeyer. 21. XV, 400 S. [3000 
Briefe an u. von Joh. George 
Scheffner. Hrsg. v. A. Ward a. Bd.2. 
Lief. 1. (S. 1—96.) Münch.: Duncker 
& Humblot. 20. 3001 
Lichtenbergs Briefe an Joh. Fr. 
Blumenbach. Hrsg. v. A. Leit zmann. 
Lpz.: Dietrich 21. III, 136 S. [3002 
Consentiles, F., Aus Heinr. Christian 
Boies Nachlaß (Zt. f. dte. Philologie 48, 
389—432). [nd 
Consentius, R., Aus H. Ch. Boies Nach- 


Halle: 


laß (Zt. f. dte. Philol. 49, 57—76). [3004 
Beste, J.. Joh. Joachim Eschenhurg 


[395 
bei 
12, 


(Braunschw. Magaz 20, 4954). 
Prochnow, G., Herzog Karl n 
Bürger. (Zt. f. Bücherfreunde. 


141 
Gottfr. Aug. Bürger u. Philippine 
Gatterer. E. Briefwechsel aus Göt- 
tingens empfindsamer Zeit. Hrsg. v. 
E. Ebstein. Lpz.: Dieterich. 21. 221 S. 
[3007 


Lehmana, Rud., Die dten. Klas- 
siker. Herder, Schiller, Goethe. (Die 
1 Erzieher 9. 10.) Lpz.: Meiner. 

VIII, 342 8. 3008 

n K., Schiller, Goethe 
u. d. dte. Menschheitsideal. Lpz.: 
Teubner. 20. VI, 135 8. [3009 

Cassirer, E., Ideeu.Gestalt. Goethe, 
Schiller, Hölderlin, Kleist. 5 Aufs. 
Berl.: Cassirer. 21. VI. 200 8. [3010 

Gundolf, F., Goethe. 117 Rez : Hist. 
Zt. 122, 498—502 Frischeisen-Köhler. [3011 

Ludwig, E., Goethe. G. eines 
Menschen. 3 Bde. Stuttg.: Cotta. 20. 
XIV, 415; V, 352; V, 483 S. [3012 

Brown, B. H., Life of Goethe Vol. 1. 2. 
London: 5 20. 410 u. 416 8. [3013 


Croce, Bened., Goethe. Verdeutscht 
von J. Schlosser. (Amalthea-Bücherei 
14. Wien: Amaälthea-Verlag. 20. 
XVI, 1448. 7 
Bode, W., Goethes Leben. 
Jahre 1749—71. Berl.: Mittler & Sohn. 
20. XVI, 455 8. 5 5 
Bode, W., Goethes Leben. 
1774—76. Die Geniezeit. 
Mittler. 22. XII, 356 8. Taole 
Bode, W., Goethe in vertraulichen 
Briefen sein. Zeitgenossen. Bd. 2. 
Berl.: Mittler. '21. VIIT, 507 S. [3017 


Obenauer, K. J., Goethe in rein. Ver- 
hältnis zur Religion. Jena: Diederichs 21. 


233 8. (3018 
Bode, W., Neues über Goethes Liebe. 
Berl.: Mittler. 21. VII, 152 8. [3019 


Hofer, K., Goethes Ehe. Stuttg.: 


Cotta. 20. 411 8. 3020 
. W. 1 B Reisen. 
Lpz : Haessel. 22; „ 288 S. 13021 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., der franz. Revolution u. Napoleons, 1740—1815. 


Bode, W., Die Schicksale der 
Friedericke Brion vor u. nach ihrem 
Tode. Berl.: Mittler. 20. VIII, 208 8. 

3022 


Otto, Aur., Goethe in d. Grafsch. Glatz. 
(Zt. Ver. f. G. Schles. 54, ie) [3023 

Sommerfeldt, M., Goethes Studienaus- 
flug nach Dresden 1768 (Euphorion 23, 581— 
83). [3024 

Albrich, I., Goethe u. Christ. Gotth. 
Salzmann. Langensalza: Beyer. 18. 62 S. 


3025 

Dennert, F., Goethe u. der Harz. 
(Harzer Heimatbb. 2). Quedlinb.: Schwa- 
necke. 20. 184 8. [3026 


Gahmke, R., Goethe u. die Jenaer Bur- 
schenschaft (Jahrb. d. Goethegesellsch. 3, 
67—71). [3027 


Porsthoff, Goethe u. der westdte. Pro- 
testantismus (Monatshefte f. rhein. Kirchen- 


G. 15, 27—37). [3028 

Gose, H., Goethes Werther“. (Bausteine 
zur G. d. dt. Lit. 18.) Halle: Niemeyer. 
21. VII, 105 S. [3029 


Polimer. A., Frdr. Wilh. Riemer u. seine 
Mitteil. über Goethe“. (= Probefahrten 30.) 
pz.: Voigtländer 22. V, 140 S. [3030 

kiemer, F. W., Mitteil. über Goethe. 
Auf Grund d. Ausgabe von 1811 u. d. hand- 
schriftl. Nachlasses, hrsg. von A. Pollmer. 
Lpz.: Jnsel-Verlag. 21. 429 8. [3031 

Berendsohn, A., Lichtenberg u. der 
junge Goethe (Euphorion 23, 33—55, 10— 214). 


[3032 

Roethe, d., Die Enstehg. des 
Urfaust (Sitzgs.ber. d. Preuß. Akad. 
d. Wissensch. 20, 642—-78). [3033 
Pniower, 0., 
als Quelle Goethes (Zt. f. dt. Altert. 
u. dte. Lit. 57, 248— 66). [3034 
Ulrich, O., Charlotte Kestner. E. 
Lebensbild. Bielef.:Velhagen&Klasing. 
21. VIII, 196 S. 3035 
Vogel, J., Kätchen Schönkopf. E. 
Frauengestalt aus Goethes Jugend- 
zeit. art Klinkhardt & Biermann. 
20. XI, 119S. 12 Abb. [3036 


Berger, K., Schiller. Sein Leben 
u. s. Werke. 2 Bde. 12. u. 11. Aufl. 


Münch.: Beck. 20. [3037 
Krüger, C., E. Kritik über Schillers „G. 
des 30 jähr. Krieges“ aus d. J. 1796 (Euphorion 
23, 56—58). [30:38 
Stefansky, d., Ein neuer Weg zu Heinr. 
v. Kleist (Euphorion 23, 639—93). 13039 
Petsch, K., Kleist u. Kant (Germ. u. 
rom. Monatsschr. 8, 85 ff). [3040 


Witkop, Ph., Heinr. v. Kleist. 


Lpz.: Haesgel. 22. 276 S. [3041 
Merbach, P. A., E Urteil über Heinr. 
v. Kleist (Euphorion 23, 108£.). [3042 
Groß, E., J. F. F. Fleck. E. Beitr. zur 


Entwicklg.-G. d. dt. Theaters. 14. Rez.: 
Euphorion 23, 316—20 Knudsen. [3043 


Grellet, B., Les aventures de Casanova 
en Suisse; la vie et les mœurs au 18. siècle. 
Lausanne, 20. IV, 229 8. [3044 

kgloffstein, H. Frhr v., Ein Kind d. 
18. Jhd. Jugenderinnergn. d. Gräfin Hen- 
riette Egloffstein (Dte. Rundschau 181, 337— 
60, 182, 81—96, 2851—90). [3045 


Pfitzers Faustbuch | 


*93 


Zineko, P., 
Orig. briefen. I. 
23, 320—28 EB]. [ 

Hellinghaus, O., Graf Stolberg über d. 
franz. Revolution u. den revolutionären 
Geist seiner Zeit (Hist.-polit. Bll. 165, 611— 
23). [3047 

Hengsherser, K., Isaak von Sinclair 
der Freund Hölderlins. (Germ. Stud. Heft 5.) 
Berl.: Ebering. 20. 227 S. [3048 

Viëtor, L., Hölderlin u. d. Christentum 
(Hochland 17, 1, 325—33). [3049 


Georg Forster nach sein. 
II. 15. Rez.: ee 


Jenisch, E., Friedr. Schlegel u. die 
Hei a Jahrbb. (Euphorion 23, 595—8602), 
— Rloß, A., Die Heidelberg. Jahrbb. 
Lit. in d. J. 1808—16. 16. Rez.: Zt. f. dte. 
Philol. 49, 119—32 Koerner. [3050 

brandt, O., Aug. Wilh. Schlegel 19. 8. 


20, 2966. ez.: Dte. Lit.-Zeit. 42, 131—33 
Platzhoff. N [3051 
Finke, H., Uber Friedr. u. Dorothea 


Schlegel. 18. 8. 20, 2967. Rez.: Hist. Jahrb. 
d. Görresges. 39. 850 f. Schnütgen. [3052 
Finke, H., Uber Schlegel. s. 20, 2967. 
Rez.: Hochland 16, 1, 431—10 Körner. [3053 
Frensdorff, F., Die Heimat Caro- 
linens (Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 85, 
1—82). [3054 
Kleeberg, L., Studien zu Novalis (Eu- 
phorion 23, 603—38). [3055 
Mausolf, W., E. T. A. Hoffmanns Stellg. 
zu Drama u. Theater (Germ. Stud. hrsg. von 
Ebering 7.) Berl.: Ebering. 20. 142 S. [3056 
D. Leben eines Künstlers. 2 Bde. 


Berl.: Reiß. 21. 290, 386 8. [30567 
Herold, E., Die Heimat Jean Pauls. E. 
Beitr. zur Psychologie d. Dichters. Münch.: 
Hochschulverlag. 21. 46 8. [3058 
Lederer, M., Heinr. Joseph v. Collin u. 
sein Kreis (Archiv f. österr. G. 109, 153— 
372). [3059 
Schneider, F. J., Studien zu Th. G. v. 
Hippels „Lebensläufen“ (Euphorion 22, 471— 
81, 23, 23— 32, 18089). [3060 
Hankamer, P., Zacharias Werner. 
E. Beitr. zur Darstellg. d. Problema 
d. Persönlichkeit in d. Romantik. Bonn: 


Cohen. '20. VII, 346 S. [3061 


Schmidt, P. F., Dte. Landschafts- 
malerei von 1760—1830. Mit 108 Abb. 


Münch.: Piper. 22. 104, 85 8. [3062 


Unde-Bernays, H., Zur Een: der 
neueren dt. Landschaftsmalerei (Zt. f. bild. 
Kunst 54, 233—10). [3063 

Waetzoldt, W., Aus d. Jugend d. Kunst- 
G.schreibg. (Der junge Goethe, Hamann, 
Herder, Dte. Rundschau 180, 112—19). [3064 

Waetzoldt, W., Die Anfänge dt. Kunst- 
wissenschaft (Monatshefte f. Kunstwissen- 
sch. 13, 137—53). [3065 

Köster, A., Joh. Joach. Winckelmann 
(Zt. f. bild. Kunst 53, 75—?). [3006 

Jobann Georg, Herzog zu Sachsen, 
Castrum Doloris, d. Werk d. fast. vergessenen 
Kupferstechers J. Chr. .Kolb (Zt. f. bild. 
Kunst 55, a [3067 

Kepfer, K., D. Bildhauer Frdr. Theiler 
aus Ebermannstadt u. d. Künsterfamilie 
Mutschelle (Beitrr. z frank. Kunst-G. 7). 
Erlangen: Blaesing. 17 (20) XXV, 2218. 
12 Taf. [3068 


+94 


Fealner, A., Joh. Michael Fischer. Ein 
bürgerl. Baumeister d. Rokokozeit (Monats- 
hefte f. Kunstwissensch. 14, 223—31). [3069 

Faerber, P., Nicol. Friedr. Thouret Sein 
Leben u. Schaffen von 1767—1800 E. Beitr. 
z. G. d. Klassizismus in Württemb. (Württ. 
Vierteljhefte f. Landes-G. N. F. 29, nn 

[307 

Berrer, J. W., Wilhelm Böttner (Mo- 
natshefte f. Kunst wissensch 13. 151—65) [3071 

Beringer, J. A., D. Heidelberger Maler 
d. Romantik (Badische Heimat 7, 17— 28). [3072 

Buchwald, G., Chr. Frdr. Köhlitz u. d. 
Lpzger. Kupferstich d. 18. Jhdts. (Zt. f. 
Bücherfreunde N. F. 11, 223—25). [3073 

Hofmann. F. H., joh. Peter Melchior 
1742—1825. Mit 48 Bildtaf. Münch.: Verlag 
f. prakt. Kunstwissensch. 21 186 8. [3074 

Simon, K,, Aus J. G. Zisenis’ Frank- 
furter Zeit (Monatshefte f. Kunstwissensch. 
13, 113—15) [3075 

Simon, K., Johannes Vest v.Creußen in 
Frankf. a. M. (Monatshefte f. Kunstwissen- 
sch 11, 56—69). [3076 

Secker, J. E, Der Danziger Bildhauer 
Heinr. Meißner (Zt. f. bild. Kunst 55, 133— 
44). [3077 


Brandt, O. H., Das Seifersdorfer Tal — 
ein Denkmal der Empfindsamkeit «Neues 
Archiv f. sächs. & u. Altert.kde, 42, 89 — 
104). [3078 

Berg, K., Eine Fürstenaner Spukge- 
schichte (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 59 
—65). [3079 


Rehmann, I., Das Waisenhaus in Lands- 
berg (Warthe) (Schrr. Ver. G. d. Neumark 
39, 4958). [3080 

Borchert, @., Landsberg a. W. im Zeit- 
alter Frir. d Gr. (Schrr. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 38). [3081 

Berg, Die Neumark zu Beginn d. 19. Jhd. 
(Schrr. Ver. 6. d. Neumark 39, 23—43). [3082 

Berg, Die Errichtg. d. Landarmen- u. 
Zuchthauses in Landsberg a. W. (Schrr. Ver. 
G. d. Neumark 39, 11—22). (3083 

Neubauer, H., Die Stadt Görlitz am Be- 
ginn d. 18. Jhdt. Ihre wirtschaftl., polit. u. 
sozial. Verhältnisse. Bresl. Diss. 21. 131 8. 
(Masch.schr.) [3054 

Kreuzer, O., Das geistige u. gesellschl. 
Leben Bambergs zu Beginn d. 19. Jhd. Vor- 
EINE Bamberg: Hepple. 20. 48 8. [3085 

rinkmson, E., Ein Mühlhauser AdreB- 
buch aus d. J. 1811—12 (Mühlhaus. G bI. 19, 
41—61). [3086 

Herrmann, F.. Maximilian Ludw. Proli, 
d. Prophet von Offenbach (Archiv f. hess 
G. u. Altert.kde. N. F. 13. 2902—65). [3087 

Oliger, L., Eulog. Schneider als Hof- 
prediger in Stuttgart (Franzisk. Studien 8, 
292—97). [3088 

Brunhaber, K., D. Tagebuch d. Land- 
an Ant. Thaler in Wasser- 

urg. Hrsg vom Hist Ver. f. Wasserburg 
a. J. ? Teile: 1800—6. Wasserburg '18 u. 19. 
[3089 

Ciemen, 0., D. Freiberger Stadtphysikus 
Ulrich Rülein v. Kalbe (N. Archiv f. sächs. 
G. 41, 135—39). 13090 

Clemen, O., Aus d. Reisetagebuch eines 
Kurländers von 1786 (Forsch. z. brandenb. 
u. preuß. G. 33, 209—214). [3091 


Koch, F., Friedr. Gotth. Radzibor, Bür- 
ermeister von Bromberg v. 1790—1x%07 (Hist 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 33—42). [3093 


Bibliographie Nr. 3069 - 3141. 


Jacobsen, J., Die Stellg. d. Juden in den 
1793 u. 1795 von Preußen erworbenen poln. 
Provinzen zur Zeit d. Besitznahme (Monats- 
schr. f. G. u. Wissensch. d. Judent. 64, 209 ff). 


[3094 
Baron, S., D. Judenfrage auf d. 
Wiener Kongreß. Wien: Löwit. 20. 


2118. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 5388—40 v. Srbik; Lit. 
Zbl. 72, 350f. Steffens (3095 


8. Neueste Zeit 1815—1918. 
a) Bis zum Tode Kaiser Wilhelms I.1888. 


Fueter, E., Welt-G. der letzten 
100 Jahre 1815—1920. Zürich: Schult- 
heß. 21. VII. 674 8. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 316—21 Roloff. [3096 

»pahn. I., D. Großmächte. Richtlinien 
ihrer G., Maßstäbe ihres Wesens. 18. Rez.: 
Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 32. 462 —61 
Dreyhaus; Hist. Zt. 123. 96—99 Ritter. [397 

Treitschke, H. v., Dte. G. im 
19. Jhd. Personen- u. Sachregister be- 
arb. v. R. Lüdicke. Lpz.: Hirzel. 21. 
iII, 284 8. [3098 

Wuessing, E., G. d. dt. Volkes 
vom Ausgang d. 18 Jhd. bis zur Ge- 

enwart. E. sozialpsychol. Versuch. 
erl.: Schneider. 21. VII, 315 S. [3099 
Biemaun, R., ee Die polit. 


G. des Bürgertums seit 1815. Lpz.: Dieterich. 
21. 215 8. iR 13109 
Katholizismus, Der politische, 


Dokum. s. Entwicklig. 1. 1815—70. 
Ausgew. u. eingel. v. L. Bergstrāßer. 
Münch.: Drei Masken Verlag. 21. 61 8. 

— — 3101 


„ Charmats, B., G. d. auswärt. Politik 
Österreichs im 19. Jhd. 2. veränd. Aufl. is. 
s. 20, 3010. — Ders., Österreichs äußere u. 
innere Politik v. 1895—1914. '18. Rez.: Dte. 
Lit.-Zt. 41, 42—15 O Weber. [3102 

boeberl, M., Ein Jahrh. bayr. Verfass.- 
lebens. 18. 8. 20, 3295. Rez.: Hist. Viertelj.- 
schr. 19, 423 f. Joetze; Schmollers Jahrbuch 
45, 892—91 Hashagen. {3193 

Goldschmit, G. d. hadisch. Verfassgs - 
urkd. 8. 20, 3301. Rez.: Schmollers Jahrbuch 
45, 892—91 Hashagen. 13101 

D. Rheinprorias 1815—1915: Hrsg. v. J. 
Hansen s. 20, 3008. Rez.: Düsseld. Jahrb. 
30, 207—11 Wentzke. [3115 

Hansen, J., Preußen u. Rheinland von 
1815—1915. 100 Jahre polit. Lebens am Rhein. 
18. 8 20, 3007. Rez.: Hist. Jahrb. d. Gorres- 
ges. 39, 823f. Schnütgen, Theol. Lit -Zeit. 
45, 182f. Vigener. (31% 

Michels, R., Etude sur les relations 
historiques entre la France et les pays 
du Rhin (Revue historique 189, 161— 


201). [3107 

Iseler, J., D. Entwicklg. eines öffentl. 
Lebens in Kurhessen in d. Zeit v. 1815—45. 
13. Rez.: Hist. Zt. 122, 516 f. Andreas. [3103 

Laubert, M., Die preußische Polen- 
politik v. 1772 — 1914. Berl.: Preuß. 
Verlagsanstalt. 20. 204 8. [3109 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Bernhard, L., Die Polenfrage. D. 
Nationalitätenkampf d. Polen in Preu- 
Ben. 3.neubearb. Aufl. Münch.: Duncker 
& Humblot. 20. XI, 572 8. [3110 

Zehnder, E., Die Entwicklg. d. polit. 
Parteien in d. Schweiz im 19. Jhd. Teil 1, 1. 
Zürich. Dissert. 20. (Teildruck). [3111 


Hashagen, J., Verfassgs.-G. u. 
Staatsrecht (Hist. Vierteljschr. 20, 187 
—218). [3112 


Gentz, F. v., Tagebücher (1829— 
31). Hrsg. v. A. Fournier u. A. 
Winkler. (Amalthea-Bücherei 20/22) 
Zürich: Amalthea-Verlag. 21. VII, 
486 8. [3113 
Gentz, F.v., Staatsschrr. u. Briefe. 
Ausw. in 2 Bden. Hrsg. von H. v. 
Eckardt. Münch.: Drei Masken- Ver- 
lag. 21. LV, 362 u. XXXIX, 41 N 

Müller, Adam, Ausgewählte Ab- 
halgm. . . Auf Grund archiv. Forschgn. 
mit erklär. Anmerk. hrsg. v. J. Baxa. 
Jena: Fischer. 21. VII, 251 8. [3115 

Volpers, BR., Adam Müller über einen 


Bund aller Völker (Hochland 16, 1, 481— 
498). [3116 
Arndt, E. M., Staat u. Vaterland. 
E. Auswahl aus s. polit. Schrr. Hrsg. 
u. eingel. v. E. Müsebeck. Münch.: 
Drei Masken- Verlag. 21. LXXXVI, 
175 S. [3117 
Schneider, Martha, Ernst Moritz Arndt 
u. der „Rheinische Merkur“. Mit 2 bisher 
unbekannten Aufsätzen E.M Arndts(Forsch. 
Z. brandenb. u preuß. G. 31. 25—48). [3118 
Gülzow, E., Ernst Moritz Arndt in 
Schweden. Neue Beitrr. zum Verständnis 
seines Lebens u. Dichtens. Greifsw.: Bam- 
berg. 20. 28 S. [3119 
ehbser, K:, Großherzog Friedrich I. u, 
Ernst Moritz Arndt (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 35, 346 f.). 13120 
Obser, K., Briefe Fr. Chr. Schlossers u. 
Ludw. Häussers an Großherzog Friedr. I. 
von Baden (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 36, 
393—420). , [3121 
Spindler, G., The life of Karl 
Follen, A study in German-American 
cultural relations. Chicago. 17. 2348. 
Rez.: Hist Zt, 125, 508 f. Haupt. 13122 
Heller, H., Hegel u. der nationale 
Machtstaatsgedanke in Dtl. E. Beitr. 
zur polit. Geistes-G. Lpz.: Teubner. 
21. VI, 210 8. 
Rez : Lit. Zbl. 72, 90 f. v. Below, — 
Schmollers Jahrb. 45, 595—97 Hintze. [3123 
Rosenzweig, F., Hegel u. der Staat. 
Bd. 1: 1770 — 1806. Bd. 2: 1806—31. 
Münch.: Oldenbourg. 20. XVI, 252 8. 


VI, 260 S. 
Rez.: Schmollers Jahrb. 45, 592—97 
Hintze. 13124 


95 


Mayer, Gust., D. Junghegelianer 

u. d. preuß. Staat (Hist. Zt. 121, 413 
—40). [8125 
Görres, J., Rhein. Merkur. Aus- 
55 u. eingel. von A. Duch. Münch.: 
rei Masken - Verlag. 21. XL, a S. 
3126 

Görres, Jos., Auswahl in 2 Bden. 
Bd.2: Dtl. u. die Revolution. Mit 
Auszügen aus d. br. Staatsschrr. Hrsg. 
von A. Duch. Münch.: Drei Masken- 
Verlag. 21. XXXVI, 2368. [3127 
Berger, M., Görres als polit. Publi- 
zist. Bonn: Schroeder. 21. VIII, 181 S. 


[3128 
Stein, R., Kleine Beitrr. zur Görreskde. 
(Hochland 17, 1, 591—96). 13129 


wild, K., K. Th. Welcker, e. Vorkämpfer 
d. älter. Liberalismus. 13. Rez.: Hist. Zt. 
122, 510—13 Andreas. , [3130 
Küntzel, G., Niebuhrs Römische 
G. u. ihr zeitgenöss. polit. Gehalt (Fest- 
gabe f. F. C. Ebrard. S. 175 - 90). [8181 
Beinhard, E., Karl Ludw.’v. Haller u. 
seine Beziehgn. zum Kreise um Metternich 
(Hist.-polit. BIL. 162, 168—74). [3132 
Aus Karl Ernst Jarckes Leben (Hist.- 
pout BU. 163, 606— 14, 655—6867, 74-35; 164, 
1—93, 167— 74). (3133 


Vimana, H., Aus d. Denkwürdigkeiten d. 
hess. Ministers Frhr. du Bos du Thil (Dte. 
Revue 45, 2, 222—67; 45, 3, 50ff.). [3134 

Denkwürdigkeiten aus d. Dienst- 
leben des Hessen-Darmstädt. Staats- 
ministers Frhr. du Thil 1803—48. 
Hrsg. von H.Ulmann. (Dte.G:quellen 
d. 19. Jhd. Bd.3.) Lpz. : Hirzel; Stuttg.: 
Dte. Verlagsanst. 21. VI, 627 8. 

Rez.: Hist, Jahrb. 41, 337f. en 


Hansen, Rhein. Briefe u. Akten zur G. 

d. polit. Bewegg. 1830—50 8. 20, 3018. Rez.: 
Hist Jahrb. d. Görresgesellsch. 41, 1384—90 
Schnütgen. 13136 
Dahr, B., Ungedruckte Briefe zur G. 
der Rheinlande im 2. Jahrzehnt d. preuß. 
Besitzergreifg. (Stimmen der Zeit 99, a 

* 2 U [3 

„Karmin, O., Sir Francis d'Iver- 
nois 1757—1842. Sa vie, son œuvre 
et son temps. Genf. 20. XIII, 730 8. 
— Ders., Le transfert de Ohambéry 
à Fribourg de levêché de Genève 
(1815—19). Genf. 20. 280 S. [3138 
Martin, P. E., D'Ivernois le Salève et 

le coner de Vienne (Anzeig. f. Schweizer. 
G. N. F. 18, 85—93). [3139 
Sahrmann, A., Pfalz oder Salz- 
burg? G. d. territor. Ausgleichs zw. 
Bayern u. Österr. von 1813 -1819 (= 
Hist. Biblioth. 47). Münch.: Olden- 
bourg. 21. VIII, 97 S. [3140 
. Albrecht, K., D. Triaspolitik d. Frei- 
herrn K. A. v. Wangenheim. 14. 8. 18, 1915. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 313—15; Hist. Viertel- 
jschr. 20, 377 f. Wendorf. 13111 


italien. Reise d, 


96 


Green, J. E. 8., Wellington and the 


congress of Verona (1822). (English His 
torical Review 35, 200 —11). [8142 
Johann Georg, Herzog zu Bachson 


zen Max von Seoksen 
im Winter 1820/21 (N. Archiv f. sächs. G. 
u. Altert.kde. 41, 219—15). 13143 

Grapp, G., Das Adelsedikt 1818 u. Fürst 
Ludwig v. Ottingen-Wallerstein (Das Bayer- 
land 32, H. 5), [3144 


Haake, P., Der preuß. Verfassgs.- 
kampf vor 1⁰⁰ Jahren. Münch.: Olden- 
bourg. 21. VII, 126 S. 


Rez.: Lit. Zbl. 71, 914 f. Friedrichs; 19148 
Zt. 125, 313—16 Hartung. [314 


Haake, P., Joh. Fr. Ancillon © 
Kronp rinz Frdr. Wilh. IV. v. Preußen. 
(Hist. Biblioth. 42.) Münch.: Olden- 
bourg. 20. VII, 180 8. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 300—4 Andrdas. [3146 

Hanke, Pa Konig Friedr. Wilhelm III., 
Hardenber aa u proun Verfassgs.frage. 8. 
20, 3276. ist. Zt. 122, 176 f. Jakob. 

13147 

5 a Frhr. vom Stein als 
Gutsherr auf Kappenberg. Münster: 
Aschendorff. 20. XII, 218 8. 

Rez.: Zt. d. Savigny- Stiftg. f. Rechts-G. 
G. A. 41, 512—14 Brinkmann. [3148 

v. Petersdorff, Friedr. v. Motz. 13. Rez.: 
Thür.-sächs. Zt. f. G. u. Kunst 11, 38—40 
Hasenclever (3149 

Stecher, G., Preuß.-poln. Verhdlgn. vor 
100 Jahren (Preuß. Jahrbb. 180, 364— 73). [3150 


Piaget, A., Histoire de la revolution 
neuchäteloise. Tome 3: Le Dan 
janvier—mai 1831. Neuchâtel. 20 
275 S. ci 


Friedrich I., Großherz. von Baden. 
Jugenderinnergn. 1826 — 47. Hrsg. u. 
eingel. von K. Obser. Heidelb.: Winter. 
21. XV, 124 S. [3152 

Obser, K., E. russisches ae über 
badische Zustände vom J. 1831 (Zt f.d. G. 
d. Oberrh. N. 35, 152—58). (3153 

Prechuer, W., Der Savoyer Zug 1834. 
Zürich. Diss. 19. 42 8 [3154 


de Guichen, La crise d'Orient de 
1839 à 41 et I Europe. Paris. 
567 S. [3155 
Haseuclover, A., D. oriental. Frage in d. 
Jahren 1838—41. 14. Rez.: Hist. Zt. 122, 
340—H Andreas. [3156 
Deetjen, W., Sie sollen ihn nicht 
haben! Tatsachen u. Stimmgn. aus 
d. J. 1840. Weimar: Böhlau. 20. 
67 S. [3157 
Schlözer, K. v., Jugendbriefe 
1841—56. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 
20. XIV, 2218. [8158 


Wentzke, P., G. der Deutschen 
Burschenschaft. Bd.1: Vor- u. Früh- 
zeit bis zu d. Karlsbader Beschlüssen. 


21. 


Bibliographie Nr. 3142—3205. 


(Quell. u. Darstellg. z. G. d. Burschensch. 
u. d. dt. Einheits wegg. 6). Heidelb.: 


Winter. 19. VIII, 899 8. 
Rez.: Hist. Zt. 122, 506—10 Rapp 
Leininger F. u. Haupt H., 

Frankfurter Attentats (Que in. u Darstellen. 

zur G. d. N d. dt. Einheits- 

bewegg. 1 — Senneider, H., Das 

Arden d ü kers Karl Löning auf d. 

Präsident Ibell (1819) (Ebd. 153— 70). 

Die Zentraluntersuchg. kom- 


m pa 


Petsold, A., 


mission in Manz (Ebd. 171—258). [3160 

Lempfried, W., Die Anfänge d. partei- 
polit. Lebens u. d. polit. Presse in Bayern 
unter Ludwig I. 1825—31. 12. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 20, 378 f. Bergsträsser. (3161 


Haffner, Oes Von d. Anfängen d öffentl. 
pout Lebens in Freiburg (181810). (Zt. d. 
esellsch. f. G. kde. Freiburg 36, 1 168 
3182 

Haering, H., Varnhagen u. seine 
diplomat. err. Karlsruhe 1816—19 
(Zt. f. d. G. d. Oberrb. N. F. 36, 52— 


86. 129 — 70). 13163 

Blesch, J., Stud. über Johannes Wit 
gen. v. Dörring u. seine Deuk würdigkeiten. 
nebst einem Exkurs über d. liberalen Strö- 
mungen von 1815—19. 17. Rez.: Forsch. z. 
brandenb. u. preuß. G. 34, 141f. Kaeber 13184 

Stern, A., Wit v. Pörring in österr. 
Dienst. Ein t. Bl. 4, zur G. d. österr. Presse- 
wesens (Hist. Bil. 1, 55—65). [3165 


Calmes, A., D. Zollanschluß d. 
Großhrzgt. Luxemburg an Dtl. (1842 — 
1918). 2 Bde. Frankf. a. M.: Baer. 
19. 268 u. 252 S. 


Rez : Hist. Zt. 125. 321—25 Dehio. [5166 
Laubert, I., Ed. Flottwell. s. 20, 4279. 
Rez.: Mitteil. Hist. Lit. 49, 4—46 v. Peters- 


dorff; Forsch. z. brandenb. u. preuß. G. 38, 
451 f. Warschauer. [3167 
Lanbert, I., Vier Köni BE Briefe 
von Ed. Flottwell (Altpreuß. Monatschr. 57, 
49—54). [3165 
Laubert, M., D. erste Zusammenstoß d. 
Posener Oberpräsidenten Flottwell mit dem 
Erzbischof v. Dunin. (Forsch. z. brandenh. 
u. preuß. G. 33, 193—208). (3169 
Laube I., D. Posener Dt.tum u. die 
Regierg. bei Flottwells Sturz (Die Ostmark 
26, 99—101). [3170 
Laubert, M., D. polnische Frage 
auf dem Posener Provinziallandtage 


von 1843 (Hist. Vierteljschr. 19, 453— 


77). [3171 
Laubert, M., Die Haft d. poln. Generals 
Uminski in Glogau u. seine Flucht (Zt. d. 


Ver. d. G. Schles. 55, 65—76). — Ders., Ant. 
v. Babinskis Erschießg. in Posen (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 19, 1—17) 14172 

Laubert, M.. Die Sendg. d. Gnesener 
Erzbischofs v. Przyluski nach Berlin im 
April 1846 (Hist. Zt. 125, 70—79). [3133 


Näf, W., D. schweizer. Sonder- 
bundskrieg als Vorspiel d. dt. Revo- 
lution von 1848. (Basler Zt. f. G. u 
Altert. kde. 19, 1—105) (Auch Münch. 
Diss. 20). [3174 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Winkler, A., Des Fürsten Friedr. 
v. Schwarzenberg Anteil am Sonder- 
bundskrieg (Zt. f. schweiz. G. 1, 266 
— 316, 371—424)., [3175 
Wınkler, A., Österreichs materielle 
Hilfe für den Sonderbund (Anz. f. 
schweizer. G. N. F.18, 158—216). [3176 
Winkler, A., Die. Korrespondenz 
d. Erzherzogs Johann mit der Staats- 
kanzlei über die Schweizer Sonder- 
bundsfrage (Hist. Bil. 1, 66—96). [8177 
Brock, J., Die Vor-G. d. Schlesw -Hol- 


stein. Erhebg. von 1848. 16. 8. 20. 3020. Rez.: 
Hist. Zt. 125, 405—97 M. Lehmann. [3178 


Seignobos, &., La Révolution de 
1848. Le second Empire 1848 - 59. — 
Ders., Le déclin de 1’Empire et 
l'établissement de la 3e République. 
(Histoire de France contemporaine . . 
T. 6. 7.) Paris: Hachette. 21. je 430 8. 

[3179 

Rethwisch, C., Lit zur dt. Parlaments- 
G. 1818—19. (Mitteil. aus d. hist. Lit 49, 
11—16.) [3180 

Valentin, V., Die erste dte. National- 
versammig. s. 20, 3033. Rez.: Gött. Gel. 
Anz. 182, 226—37 Frensdorff; Hist. Zt. 121. 
306—11 Rapp; Hist. Jahrb. 41, 338 f. Schnüt- 
gen. , 13181 

Appens, W., D. Nationalversammlg. 
zu Frankf. a. M. 1848/49. Jena: Died- 
richs. 20. IV. 400 S. 

Rez.: Lit. Zbl. 72, 158 f. Wentzke. [3182 

Lautengschlager, F, Zwei Briefe aus d. 
Paulskirche (von K. Zittel an Amalie Haus- 
rath) Pyramide '20. Nr. 4). [3183 

Bo: grträsser, L,, Briefe des Präsidenten 
Lette aus dem Frankfurt. Parlamente. (Dte. 
Rundschau 178, 169— 54). [3184 


Brennecke, A., Joh. Carl Bertram 
Stüve (Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 85, 
97—132). [3185 

Harnack, Axel v., Friedr. Daniel 
Bassermann u. d. dte. Revolution von 
1848/49 (Hist. Bibliothek 44). Münch.: 


Oldenbourg. 20. 115 8. 
Rez.: Zt. f G. d Oberrh. 36, 247f. 
Schnabel; Hist. Zt 125, 535 Rapp. 13186 


Rosenkranz, K., Polit. Briefe u. Aufsätze 
181856. Hrsg. von P. Herre. 19 s 20, 
8041. Rez : Lit. Zbl. 71, 165 f. Lange; Forsch. 
2. brandenb. u preuß. G. 33, 452 f. v. Peters- 
dorff [3187 

Radowitz, J. v., Ausgew. Schrr. 
u. Reden. Hrsg. u. eingel. von F. 
Meinecke. Münch.: Drei Masken- 
Verlaz. 21. XXI, 195 8. 3188 

Rehaizer, O., Gust. Rümelins pont deen. 
s. 20, 3039. Rez.: Preuß. Jahrbb. 181, 97f. 


Rothfels: Hist. Jahrb. d Görresgesellsch. ! 


41, 141 Hofmann; Hist. Zt. 125, 326—31 Rapp. 
[3139 

Christern, H., Fr. Chr. Dahlmanns 
polit. Entwicklg. bis 1848. Ein Beitr. 


*97 


zur G. d. dt. Liberalismus (Zt. d. Ge- 
sellsch. f. Schlesw.-Holst. G. 50, 147— 
892). [3190 

Kürnberger, F., Briefe eines polit. 
Flüchtlings. Aus d. Nachl. breg. von 
O. E. Deutsch. Wien: Tal. 20. X, 
266 8. [3191 


Rachfahl, F., Die dte. Polit. König 
Friedr. Wilh. IV. im Winter 1818/19. 19. 8. 
200, 3029. Rez.: Forsch z. brandenb. u preuß. 
G 34, 114—17 v. Petersdorff; Hist Jahrb. d. 
Görresgesellsch. 41, 141f Schnütgen [3192 

Schmitz, Elis., Edwin V. Man- 
teuffel als Quelle zur G. Friedr. Wilh. IV. 
(Hist. Bibliothek 45). Münch.: Olden- 
burg. 21. V, 95 8. 

Rez : Hist. Zt. 125, 172 f. Dehio. 13193 

Koser, R., Friedr. Wilh. IV. am 
Vorabend d. Märzrevolution (Koser, 
Zur preuß. u. dt. G. 287--329). [3194 

The american Minister in Berlin 
on the Revolution of March 1848 
(American historical Review 23, 855— 
73). [3195 

koser, R., Die Anfänge d. polit. 
Parteibildg. in Preußen bis 1849%(K.oser, 
Zur preuß. u. dt. G. 376—400). [3196 
Valentin, V., Preußen u. Baden 
i. J. 1849 (Festschr. f. E. Marcks 103 
—22). [8197 

Lautenschlager, Fr., Volksstaat 
u. Einherrschaft. Dokumente aus d. 
bad. Revolut. 1848/49. Konstanz : Reuß 
& Itta. 20. 507 S. 

Rez.: Hist. Zt. 124, 3658—70 Krieger. [3198 

Breuer, K., Ursachen u. Verlauf d. Re- 
volution von 1848 49 im Moseltale u. seinen 
Randgebieten. Bonn. Diss. 21. 228 8. 
(Masch schr.). [3199 

Schwenk, K., Wetzlar in d. Jahren 1848 
u. 49. (Mitteil. d. Wetzlarer G -Ver. 7, 3— 
12). — Himmelreich, F., Die Belagerg. von 
Braunfels. E. Erinuerg. an d J. 1848 (Ebd. 
12—15). [3200 

Heldmaun, Die Stellg. der Regiergs.- 
mitglieder zur Aufhebg. des Wahlgesetzes 
von 1819 u. ihre Folgen (Mitteil. aus d. lipp. 
G. u. Landekde 11, 119—60). [3201 

Berieht d. Bürgermeisters Meinhardt 
über d. Arnstädter Unruhen i. J. 1848 (Alt- 
Arnstadt 5, 103—8). [3202 

Köhr, k., Die Breslauer Zeitung u. die 
polit. Bewegg. d. Jahres 1848 bis Z. Zusam- 
mentritt d. Nationalversammlgn. Bresl. Diss. 
20. (Auszug). . „13203 

Kusche, L., Schlesiens Anteil an 
d. national-dt. Entwicklg. von 1840— 
48 u. d. schles. Abgeordneten im 
Frankfurt. Parlament. (Schluß). (Zt. 

Laubert, M., Die Provinz Posen 
u. die preuß. Verfassgs. frage 1815— 18. 
(Festschr. f. E. Marcks 71 — 102). 3205 


98 


Schlitter, H., Aus Osterreichs 
Vormärz. I. Galizien und Krakau. II. 
Böhmen (Amalthea- Bücherei 10. 11) 
Wien: Amaltnea-Verlag. 20. VI, 129 
u. VI, 118 8. 

Rez. von I-III: Hist. Zt. 121, 132—38 
v. Srbik. , [3206 

Schlitter, H., Aus Österreichs 
Vormärz. III. Ungarn. IV. Nieder- 
österreich. (Amalthea-Bücherei 12. 13) 
Wien: Amalthes-Verlag. 20. VI, 158 
bzw. VI, 1258. [3207 


Rapp, A., Das österr. Problem in d. Plänen 

d. Kaiserpartei von 1848. 8 20, 3047. Rez: 
Hist. Vierteljschr. 20, 218 Hartung: Arch. f. 
öffentl. Recht 40, 378 f. Mendelsohn-Barthol- 
dy. 13208 
Redlich, J., Das österreich. Staats- 

u. Reichsproblem Geschichtl. Darstellg. 
d. inneren Politik d. habsburg. Mo- 
narchie v. 1848 bis 2. Untergang d. 
Reichs. Bd. 1. 2 Teile. Lpz.: Der neue 
Geist Verlag. 20. XVI, 816 u. 258 8. 
Rez.: Hist. Bll. 1, 312—47 Brinkman. 

13220 

Bahr, H., D. österr. Staats- u. Reichs- 
problem (Preuß. Jahrbb. 183, 1—13, 145—58). 
[3210 

Schlitter, H., Versäumte Gelegen- 
heiten. D. oktroyierte Verfassg. vom 
4. 3. 1849. E. Beitr. zu ihrer G. (Amal- 
thea - Bücherei 9). Wien: Amalthea- 
Verlag. 20. 227 8. [8211 


Geist- Lányl, P., Das Nationali- 
tätenproblem auf. d. Reichstag zu Krem- 
sier 1848/49. E. Beitr. z. G. der Natio- 
nalitäten in Osterreich. Münch.: Drei 
Masken-Verlag. 20. 210 8. [3212 

Angyal, D., Neuere Lit. über d. ungar. 
Freiheitskampf 181/19 (Ungar. Jahrbb. 1, 2) 
— Thim, Die Gründgs. versuche Jugoslawiens 
1818/49 (Ebd. 1, 1). [3213 

Slawitschek, R., D. Werdegang 
d. österr. Verfassg. 11: 1851—67. 
(Aus Österr. Vergangenh. 18.) Lpz.: 
Haase. 20. 95 8. [3214 


Kaindi, R. F., 1R18/49—1866—1918/19. Des 
dt. Volkes Weg zur Katastrophe u. seine 
Rettung. Münch.: Drei Masken- Verlag. 20. 
71 8. 13215 

Brandenburg, E., D. Reichsgründg. — 
Ders., Untersuchgn. u. Aktenstücke zur G. 
d. Reichsgründg. S. 16/18, 3295. Rez.: Forsch. 
z. brand. u. preuß. G. 33, 258-67 H. Oncken; 
Mitteil. Inst. f. österr. G. forschg. 38, 690—95 
Bauer. [3216 

Stern, A., G. Europas seit d. Ver- 
trägen von 1815 bis zum Frankfurt. 
Frieden von 1871. 8. Bd. (III. Abt. 
2. Bd.): G. Europas von 1848—71. Bd.2. 


Stuttg.: Cotta. 20. XVIII, 564 S. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 42o f. Berg- 

strässer; Rez. v. Abt. 1. Bd. 3. 2. Aufl.: 

Hist. Zt. 124, 304-—6 Kaufınann. [3217 


Bibliographie Nr. 3206— 3266. 


Schwemer, R., G. d. Freien Stadt Frankf. 
a. M. (1814-66). Bd. 2—3, 2. 12— 18. s. 20, 
3031. Rez.: Hist. Zt. 123, 123—27 Valentin; 
Gött. Gel. Anz. 183, 99— 113 Hashagen. [3218 


Johann, König v. Sachsen u. George 
Ticknor. Briefwechsel. Hrsg. v. 
Job. Georg Herzog zu Sachsen. Im 
Verein m. E. Daenel. Lpz.: Teubner. 
20. 180 8. 

Rez.: Neues Archiv f sächs. G. 41, 320 
—22 ABmann. ; [3219 

Rehlemann, Th., G. Rußlands unter 
Kaiser Nikol. T. Bd. 4. 19. Rez.: Hist. Zt. 
122, 522—25 Ulmann. (370 

Stern, A., D. Briefwechsel Friedr. 
Wilh. IV. mit Napoleon III. über d. 
Neuenburger Angelegenheit (Zt. f. 
schweiz. G. 1, 18—34). [8221 

Grauier, H.. Moltkes Berufg. nach Rom 
(Forsch. z. brand. u. preuß. G. 33, 18 — 1. 


13222 
Schlözer, K. v., Petersburger 


Briefe 1857—62 nebst e. Anh.: Briefe 
aus Berlin — Kopenhagen 1862 — 64. 
Hrsg. von L. v. Schlöser. Stuttg.: Dte. 
Verlagsanst. 21. XV, 303 S. [3228 


Erbach - Schönberg, Fürstin, Entschei- 
dende Jahre 1859, 1866, 1870. us meiner 
Kindheit u. Mädchenzeit. Braunschw.: 
Wollermann. 21. 262 S. 13224 

Hunziker, O., Landammann Oberst Sam. 
Schwarz (1814-68) u. die Übergangszeit 
1850—1870 im Aargau (Taschenb. d. hist. 
Gesellsch. d. Kant. Aargau für 1921, 1-11. 

(3225 


Buß, J. P., Der konservative Staats- 
theoretiker (Dte. Rundschau 183, 215— 71. 
1322 

Ritter, Die preuß. Konservativen. 3. 
13/14, 2216. Rez.: Schmollers Jahrb. +5, 
890 f. Hashagen. 13227 


Dalwigk zu en Reinh., 
Frhr. v., Die Tagebb. aus d. J. 1860 
—7l. Hrsg. v. W. Schüßler. (Dte. 
G. quellen d. 19. Jh. 2.). Lpz.: Hirzel. 
20. VIII, 535 8. 


Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 33, 
453—63 v. Petersdorff; Korr.bl d. 6-Ver. 
69,8 9—91 Hasenclever; Hist. Jahrb. d. Görres- 
gesellsch. 41, 142—14 Schnütgen; Hist. Zt. 
125, 50% f. Andreas; Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 35, 468—71. [3728 


Börner, K., Jul. Fröbel u. d. 
österr. Bundesreformprojekt aus d. J. 
1863. Marb. Diss. 20. 176 S. [3229 


Deeberl, A., Neue Beitrr. zur G. König 
Max II. von Bayern (Hist.-polit. Bil. 18, 
592—605, 756-635 164, 26—33). [3230 

Bippen, W. v., Joh. Smidt, ein 
hanseat. Staatsmann. Stuttg.: Dte. 
Verlagsanst. 21. VII, 331 S. [3231 

Danson, D., The archduke Ferdinand 


Maximilian and the Crown of Greece 1963 
(Euglish Hist. Review vol. 37, 107—114). (3232 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Wertheimer, E., Franz Joseph I. u. Na- 
poleon III. in Salzburg. Nach ungedr. 
Akten (Österr. Rundschau 62, 167—74, 224— 


29). . [3233 
Reinach, J., Napoléon III. et la 


paix (Revue historique 136, 161—219). 
3234 

Stern, Alfr., L'insurrection E de 
1863 et l'impératrice Eugénie. (Revue histo- 


Trique 137, 66—73). 38 [3235 
Bergsträsser, L., Kritische Stud. 


z. Kontliktszeit (Hist. Vierteljschr. 19, 
346 —76). [3236 
Linvald, A., Stemminger og Tilstande 

i Sonderjylvand ved Krigens Udbrud 1864. 
Danske Magazin ’19, 101—74). — Friis, Aag, 
et danske Programm for Nordslesvigs 
Genforening med Danmark 1866 (Tilskueren 
’19, 534—19). — Ders., Ophoevelsen af Prag- 
fredens Artikel 5 (Ebd 21, 106—18). [3237 
Jordan, H., D. öffentl. Meinung in 
Sachsen 1864—66. 18. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 19, 421—23 Wendorf; Dte. Lit.-Zeit. 
41, 98 f. Rühlmann. [3238 
Behn, A., Die Volksstimmg. in Schles- 
wig-Holstein im letzten Jahre vor Aus- 
bruch des Krieges von 1864. Erlang. Diss. 
20. 79 8. 13239 
Willrieh, H., D. Welfenherrschaft in 
Hannover. Gött.: Vandenh. & Rupprecht. 
20. 79 8. [3240 
Wertheimer, E. v., Zwei ungedruckte 
Denkschrr. d. österr. Ministers Graf Mens- 
dorff über d. J. 1866 (Preuß. Jahrbb. 180, 
315—43). [3241 
2 Kasbunda, K., Pokusy rakouské vlády 
o ceské vyrovnáni (Cesky Casopis Historicky 
27, 94—134). . 13242 
Friis, A., Die Aufhebg. des Ar- 
tikels V des Prager Friedens (Hist. 
Zt. 125, 45 — 62). (3249 
Westphal, O., Welt- u- Staatsauffassg. 

d. dt. Liberalismus. 19. s. 20, 3090, Rez.: 
Forsch. z. brand. u. preuß. 6. 34, 147—19 
Meisner. [3244 
Frantz, Const., Dtl. u. d. Föde- 
ralismus. Mit ein. Einleitg. von E. 
Stamm. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 
21. XXV1u.S.5—216.(Polit.Bücherei). 
3245 

Ulmen, H., Die Ausmerzg. d. republi- 
kan. Prinzips aus d. Verfassg. d Burschensch. 
Germania in Jena 1860 —62 (Quell. u. Dar- 
stellgn. zur G. d. Burschensch. u. d. dt. Ein- 
heitsbewegg. 5, 259-6). — Haupt, H., Die 
Gründg. d Kieler Burschsch. Teutonia am 


14. Nov. 1855. (Ebd. 27078). [3246 
Heyderhoff, J., Karl Twesten 
(Preuß. Jahrbb. 180, 1—20). [3247 


Frensdorff, F., Gottl. Planck. dt. Jurist 
u. Politiker. 14 Rez.: Hist. Zt. 122, 123—30 
Oncken. [3248 
Schiff, 0., Moltke als politischer Deuker 
(Preuß. Jahrbb. 181, 3185—36). ' [3249 
Spielhofer, H., Zur Vor-G. der 
bayer. Zentrumspartei (Hist.-polit. Bll. 
165, 846 — 57, 418 — 25). [3250 
Rothfels, H., Die erste diploma- 
tische Aktion zugunsten des inter- 
nationalen Arbeiterschutzes (Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 16, 70—87). 
[8251 


u Bi ET ̃ — en 


99 


Kunkel, A., Der Posener Marcin- 
kowski-Verein für Unterrichtshilfe 
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtscb.-G. 
16, 148 —67). [3252 


Rterafeld, R., Lit. zur G. Bismarcks 
(Mitteil. aus d. hist. Lit. 49, 72—77). [3253 


Wahl, A., Neue Bismarcklit. (Preuß. 
Jahrbb. 183, 41—56). 


[3254 

Ludwig, E., Bismarck. Erw. 
Ausg. 10.—12. Aufl. Stuttg.: Cotta. 
21. 318 8. [3255 


Groos, K., Bismarck im eigenen 


Urteil. Psychol. Stud. Stuttg.: Cotta. 
20. 247. S. 
Rez.: Hist. Zt. 125, 331 f. Andreas. [3256 


Poschinger, H. v., e mit u. 
über Bismarck (Dte. Rundschau 181, 67—79, 
250—69, 426—12). 13257 

Jöhlinger, 0., Bismarck u. die 
Juden. Berl.: Reimer. 21. VIII, 
206 S. [3268 


[Bismarck.] Die polit. Berichte d. 
Fürsten Bismarck aus Petersburg u. . 
Paris 1859—1862. Hrsg. v. L. Rasch- 
dau. 2 Bde. Berl.: Hobbing. 20. 
XXIV, 256 u. XII, 234 S. 


Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 
153—58 v. Petersdorf. 13259 


Bismareksa Briefwechsel mit Kleist- 
Retzow. Hrsg. von H. v. Petersdorff. 8. 
20, 3079. Rez : Dte. Lit.-Zeit. 41, 594—986 G. 
Ritter. [3260 


Dawson, W. B., The german empire 
1867—1914. 2 Bde. 19. 8. 20, 3129. Rez.: 
Lit. Zbl. 71, 326 f. [3261 

Callet, A., Les origines de la IIe- 
république. Paris: Bossard. 21. XIV, 
331 8. — Olivier, E., Lettres d'exil 
(1870—74). Paris: Hachette. 21. 218 S. 
— Bouniols, G., Thiers au pouvoir 
(1871—73), texte de ses lettres. Paris: 
Delagrave. 21. VI, 357 8. 3262 


Origines, Les, diplomatiques de 
la guerre de 1870/71. Recueil des 
documents publ. par le ministère des 
affaires étrangères. T. 11: 11 juillet 
1866 —6 août 1866. Paris. 20. 439 S. 


8263 
Wertheimer, Zur Vor-G. des Krie- 
ges von 1870 (Dte. Rundschau). 
Rez.: Hist. Zt. 123, 541 f., 124, 172—7 14 
Jacob. 13261 
Turgeniew, J. S., Briefe an die 
St. Petersburger Nachrichten“ über 
. dt.-französ. Krieg 1870/71 (Preuß. 
Jahrbb. 171, 62—70, 201—12). [3265 
Neumann, J., Die G. d. dten. Reichs- 
ründg. nach d. Memoiren von Sir Robert 
Morier. s. 20, 3103. Rez.: Hist. Zt. 125, 537 
Hartung. [3266 


*100 


Oetker, Fr., D. Emser Depesche. 
Ihre Vor-G. u. recht).-polit. Bedeutg. 
(Die Volkshochschule 1, 2). Würzb.: 
Kabitzsch & Mönnich. 20. V, 87 S. 

[3267 

Neill Raymond, D., British Policy 
and Opinion during the Franco-Prussian 
War. London: Longmans, Green & 
Co., 21. 435 8. [3268 

Hirth, F., Ungedruckte Berichte von 
Adolphe Thiers aus d. J. 1870 (Preuß. Jahrbb. 
183, 15986). (3269 

Salomon, H., Une experience 
politique en 1870 et ses conséquences. 
Étude critique. I: Le ministère du 
2 janvier et les responsabilités de M. 
Émile Olivier. II. L'incident Hohen- 
zollern (Revue de synthèse historique 
32, 15—91). [3270 

Schneider, E., Württembergs Bei- 
tritt zum Dt. Reich 1870 (Württ. 
Vierteljhefte. f. Landes-G. N. F. 29, 


121 —8a). 
Rez : Hist. Zt. 124, 174 f. Jacob. [3271 
Castellieri, A., Zum Gedächtnis der 
Reichsgründg. Rede. Jena: Fischer. 21. 
32 8. 13272 
Galiffe, L'occupation des frontières rar 
les troupes suisses en 1870/71. Geneve: Atar. 
17. 196 8. 13273 
Altenberg. O., Französ. Kriegsgefangene 
1870/71 in Stettin (Balt. Stud. N. F. 23, 147 
A (13274 


Kähler, S., D. preuß.-dte. Problem 
seit d. Reichsgründg. (Preuß. Jahrbb. 
185, 26 — 45). [3275 

Kißling, J. B., G. des Kulturkampfes 
im Dt. Reich. Bd. 3. 16. S. 20, 3168. Rez.: 
Forsch. z. brand. u. preuß. G. 32, 4741—79 
Kaeber. [3276 

Johann Georg, Herzog zu Sachsen, König 
Johann von Sachsen u. der Beginn des 
Kulturkainpfes (Ilist.-polit. BIL 168, 320— 25). 

13277 

Wertheimer, E. v., Neues zur Orient 

poro des Grafen Andıassy 1876—77. (Hist. 
II. 21, 252—76.) 13278 

Weiß, J. B. v., Welt-G. Fortges. 
von R. v. Kralik. Bd. 26. Hälfte 1: 
Allgem. G. d. neuesten Zeit v. 1815 
bis z. Gegenw. 4. Bd.: 1876—99. Graz: 
Styria. 20. 640 8. [3279 

Deschanel, P., Gambetta. Paris: 
Hachette. 19. 302 8. 43280 

Daudet, E., La misson du baron 
de Courcel. Paris: Pion. 19. 285 S. 

[3281 

Wertheimer, E. v., Zur Vor-G. 
d. dt.-österr.-ungar. Bündnisses von 
1879. Nach ungedr. Quellen (Dte. 
Rundschau 182, 354 — 71). [3282 


Helmolt, H. F., Dreibundliteratur (Zt. 
f. Völkerrecht 11, 2892—90). [3283 


Bibliographie Nr. 8267—3327. 


Hertling, 6. v., Erinnergn. aus 
mein. Leben. Bd. 2. Kempten: Kösel. 


20. IV, 312 8. 
Rez. v. Bd. 1 u. 2: Hist. Zt. 125, 133—35 
vigener. (3234 


Plener, E., Erinnerungn. 2. Bd.: 
Parlamentar. Tätigkeit 1873—1891. 
Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. X, 461 S. 

[3286 

Plener, E., Erinnergn. Bd. 3. 

Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. XI, 
[3286 


548 S. 
Plehn, H., Bismarcks auswärt. 


Politik nach d. Reichsgründg. Münch.: 


Oldenbourg. 20. XII, 382 8. 

Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 33, 
464—66 f. Hintze; Hist. Jahrb. d. Görres- 
gesellsch. 41, 144 f. Meister. (3287 


Wahl, Ad., Vom Bismarck d. 
a. Jahre. Tüb.: Mohr. '20. IV, 
121 S. 


Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 
41, 145f. Meister. [3288 

Lucius v. Ballhausen, R. Frbr., 
Bismarck-Erinnergn. Stuttg.: Cotta. 


20. XII, 590 S. 


Rez.: Hist. Zt. 125, 333—35 Platzhoff. 
[3259 


Bachfahl, F., Der Rückversiche- 
rungsvertrag, der „Balkandreibund“ u. 
d. angebl. Bündnisangebot Bismarcks 
an England vom J. 1887 (Weltwirt- 
schaftl. Archiv 16, 23—81). [3290 

Corti, E. C., Bismarcks Rolle in Alex. 
v. Battenbergs Verhältnis zum Zaren u. zu 
Wilhelm I. (Österr. Rundschau 64,23 ff). [3291 

Schneider, F., Ausd. Tagen Hein- 
richs XXII., souv. Fürsten Reuß A. L. 
(1867—1902). Aktenstücke, Aufzeich- 
ngn., Briefe. Greiz.: Bredt. 21. XV, 
114 8. 13292 


Darmstädter, P., G. d. Aufteilg. 
u. Kolonisation Afrikas seit d. Zeitalt. 
d. Entdeckgn. Bd. 2: 1870—1919. Berl.: 
Verein. wissensch. Verleger. 20. VII, 
176 S. [3293 


b) Vom Tode Kaiser Wilhelms 1. 
bis zum Ausgang des Weltkrieges 
1888—1918. 


Hartung, F., Dte. G. v. 1871— 
1914. Bonn.: Schroeder. 20. VII, 302 8. 
[3294 

Bornhak, C., Dte. G. unter Kaiser 
Wilhelm II. Lpz.: Deichert. 21. VIII, 
860 8. [3295 


Reventlow, E. Arf., Polit. Vor-G. des 
großen Krieges. 19. 8. 20, 3137. Rez.: Hist. 
Zt. 123, 116—19. A. Walther. [378 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Valentin, V., Dtls. Außenpolitik 
von Bismarcks Abgang bis z. Ende d. 
Weltkriegs. (1890— 1918.) Berl.: Dte. 
» Verlagsges. f. Polit. u. G. 21. XV, 


418 S. 3297 

Helmolt, H. F., Ein Vierteljahrhundert 
Welt-G. 1894—1919. Charlottenb. 19. 152 8. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 502 f. Westphal. [3298 

Keller, K., Dtls. auswärt. Politik von 
Caprivi bis Bethmann - Hollweg. E. krit. 
Überblick. Detmold: Meyer. 21. 153 8 13299 


Lack waldt, F., Polit G. d. Weltkrieges. 
Bd. 1: 1890—1906. 19. s. 20, 3135. Rez.: Korr. 
bl. d. G.-Ver. 69, 260 f. Meisner. [3300 

(Wilhelm II.) Vergleichende G.- 
tabellen von 1878 bis zum Kriegsaus- 
bruch 1914. Lpz.: Köhler. 21. 75 S. 
4°, [3301 

Heldmann, K., Zwei Menschenalter dt. 
G. in dt. Beleuchtg. Hist.-polit. Betrachten. 
über d. dte. Frane in Vergangenh. u. Zu- 
kunft. Lpz.: Verlag Naturwissensch. 20. 
48 8. [3302 

Kjellén, R., Die Koalitionspolitik 
im Zeitalter 1871—1914. (Schmollers 
Jahrbuch 45, 1—66, 421—82.) [3303 


Bismarck, Fürst Otto v., Erinnerg. 
u. Gedanke. Stuttg.: Cotta. ’19 (aus- 
geg. 21.) XVI, 207 S. (SBis marek, 

edanken u. Erinnergn. Bd. 3.) 

Rez : Lit. Zbl. 72, 891—94 Richter. [3304 

Schüßler, W., Bismarcks Sturz. 
Lpz.: Quelle & Meyer. 21. XII, 327S. 

Rez.: Lit. Zbl. 72, 89ı—94, Richter. [3305 

Eppstein, G. Frhr. v., Fürst Bis- 
marcks Entlassg. Nach d. Aufzeichngn. 
des Staatssekr. v. Boetticher. Berl.: 
Scherl. o. J. 237 8. 

Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 33, 
„ Dreyhaus; Lit. Zbl. 71, 288-90, 
Richter. [3306 

Rothfels, H., Zur Bismarck-Krise 
von 1890 (Hist. Zt. 123, 267—96). |3307 


Wertheimer, E, v., Bismarcks 
Sturz. (Preuß. Jahrbb. 184, 300--36.) 
[3308 


Eckardt, J. v., Aus d. Tagen von 
Bismarcks Kampf gegen Caprivi. Er- 
innergn. Lpz.: Hirzel. 20. V, 868. 


[3309 
Lenz, M., Zu Bismarcks Heimgang. 
(Kleine hist. Schrr. 2, 341-56.) [3310 


Hamann, O., Der mißverstandene 
Bismarck. 20 Jahre dter. Weltpolitik. 


Berl.: Hobbing. 21. 204 S. 
Rez.: Lit. Zbl. 72, 701 f., Richter. 


[3311 

Pribram, A. F., D. polit. Geheim- 
verträge Österr.- Ungarns 1879—1914. 
Nach d. Akt. d. Wien. Staatsarchivs 
bearb. u. hgeb. Bd. 1. Wien: Brau- 
müller. 20. VII, 327 S. [3312 


*101 


Blunt, W. S., My Diaries being a 
personal narrative ofevents1888 — 1914. 
Part two: The coalition against Ger- 
many 1900—1914. London. 20. IX, 5118. 

Rez.: Hist. Zt. 124, e 

Rohrbach, P., Dtl. unter den Welt- 
völkern. Materialien z. auswärt. Politik 
1899 — 1918. 5. Aufl. Stuttg.: Engel- 
horn. 21. VIII, 352 S; [3314 


Eckardstein, H. Frhr. v., Lebenserinnergn. 
u. polit. Denk würdigkeiten. Bd. 1. o. J. 8. 
20, 3145. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. 
G. 34, 158—61 Dreyhaus. [3315 

Eckardstein, H. Frhr. v., Die 
Isolierg. Dtls. (2. Aufl.) Lpz.: List. 21. 
208 S.(— Eckardstein: Lebenserinnergn. 
u. polit. Denkwürd. 3.) [8316 


Salomon, F., Die englisch- dten. 
Bündnisverhdlgn. v. 1898—1901 im 
weltpolit. Zus.hang. (S.-A. aus Grenz- 
boten). Lpz.: Köhler. 20. 16 8. [3317 


Wentzcke, P., Der dt. Einheit 
Schicksalsland. Elsaß-Lothr. u. das 
Reich im 19. u. 20. Jhd. Untersuchgn. 
zur großen rhein. Frage. München: 
Drei Masken - Verlag. 21. 228 S. [3318 


Spickernagel, W., Fürst Bülow. 
Hamb.: Alsterverlag. 21. 264 S. [3319 
Becker, W., FürstBülowsauswärt.Politik 
bis zum Scheitern d. dt.-brit. Annäherg. 
1897—1W2. Greifsw. Diss. 21. 260 S. (Masch.- 
schr.) [3320 
Zorn, Ph., Dtl. u. die beiden Haager 
Friedenskonferenzen. Stuttg.: Dte. Ver- 
lagsanst. 20. 86 S. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 379—81, 
Schmitt. [3321 
Kjellén, R., Dreibund u. Drei- 
verband. Die diplom. Vor-G. d. Welt- 
kriegs. Münch.: Dunker & Humblot. 
21. 188 8. [3322 
Gooch, G. P., Europe before the War. 
(History VI, 21. 11—23.) 13323 
Diplomatische Aktenstücke zur G. 
der Ententepolitik d. Vorkriegsjahre. 
Hrsg. von B. v. Siebert, ehem. Sek- 
retär d. russ. Botschaft in London. Berl.: 
Verein. wissensch. Verleger. 21. IV, 
827 8. [3324 
Cartellieri, A., Dtl. u. Frankreich im 
J. 1912 nach einer Umfrage des „Figaro“ in 
Dtl. (Hist. Bl. 1, 133—154.) [3325 
Bethmann Hollweg, Th. v., Be- 
trachtgn. zum Weltkriege. T.2. Berl.: 
Hobbing. 21. XV, 280 S. [3326 
Fester, R., Verantwortlichkeiten 
(Dte. Rundschau 183, 168—74, 846—71 
184, 204—23). [3327 


—_ -a 


*102 


Schmoller, G., WJahredter. Politik 
(1897—1917). Aufsätze und Vorträge. 
München: Duncker & Humblot. 20. 
VI, 206 S. 

Rez.: Schmollers Jahrbuch 45, 263—66 
Hintze. [3328 

Meinecke, Fr., Drei Generationen 
dter. Gelehrtenpolitik. (Hist. Zt. 125, 
248 — 88). [3329 

Endres, F., Prinzregent Luitpold u. d. 


Entwicklig. des modernen Bayern. 16. Rez.: 


Hist. Zt. 122, 319—321, Jacob. [3330 
Dörzbacher, E., Die dte. Sozial- 
demokratie und die nationale Macht- 
olitik bis 1914. Gotha: Perthes. ’20. 
III, 271 S. [8331 
Bonhard, 0., G. des Alldten. Ver- 
bandes. Lpz.: Weicher. 20. VIII, 291 8. 
3332 

Wehlers, G., Die staatsrechtl. Stelle. 

d. Generalstabes in Preußen u. d. Dt. Reich. 
Geschichtl. Entwicklg. bis zum Versailler 
Frieden. Bonn: Schroeder. 21. IV, 82 S. Rez.: 
Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 42, 575 f. Triepel. 


[3333 

Michaelis, d., Für Staat u. Volk. 

E. Lebens-G. Berl.: Furche-Verlag. 
22. XIII, 440 8. 13334 
Huldermann, B., Albert Ballin. 
Oldenb.: Stalling. 22. VII, 407 S. [3335 
Mohl, O. v., Fünfzig Jahre Reichs- 
dienst. Lebenserinnergn. Lpz.: List. 
20. 318 8. [3336 
Bassermann, Julie, Ernst Basser- 


mann. Mannheim: Haas. 19. 248 S. 
(= DBassermannsche Familiennach- 
richten H. 6.) [3337 


Wechßler, E., Unsere Kriegs- 
literatur in französ. Vorstellg. u. in d. 
dt. Wirklichkeit. (Internat. Monatsschr. 
15, 421—48, 517—46.) [3338 

Helmolt, H, F., Hist.-polit. Literatur. 
(Zt. f. Völkerrecht 12, 191— 202.) [3339 

Schuster, d., Zur Literatur über den 
Weltkrieg III. (Mitteil. aus d. hist. Lit. 49, 
16— 25.) (3340 

Schultheß? Europ. G.kalender. 
Hrsg. v. E. Jaeckh u. K. Hönn. N.F. 
Jg. 32: 1916. 2 Teile. Münch.: Beck. 
21. 3341 

Schultheß? Europ. G. kalender. N. 
F. 33. Jg. 1917. Hrsg. v. W. Stahl. 
2 Teile. XXXV, 1048 u. III, 1067 S. 
Münch.: Beck. 20. 13342 


Stegemann, H., G. des Krieges. 
Bd. 3. Stuttg.: Dte. Verlagsanstalt. 21. 


XVI. 544 8. ` [3343 
Stegemann, H., G. des Krieges. 
Bd. 4 (Schlußbd.). Stuttg.: Dte. Ver- 


lagsanstalt. 21. XIV. 708 S. [3344 


(Preuß. Jahrbb. 181, 203—382.) 


Bibliographie Nr. 3328—3396. 


Delbr ück, H., D. strateg. Grund- 
frage d. Weltkrieges, Mit Benutzg. un- 
gedr. Aktenstücke. (Preuß. Jahrbb. 183, 
289 — 803). [3345 

Hobohm, M., Delbrück, Clause- 
witz u. die Kritik des Weltkrieges. 
[3346 

Groener, W., Die Liquidation d. 
Weltkrieges. (Preuß. Jahrbb. 179, 86— 
61, 172—184, 337—358; 180, 21 fl.) [3347 


Roloff, d., Die Bilanz des Krieges. 
Ursprung, Kampf, Ergebnis. König- 
stein: Lange wiesche. 21. 221 S. (= 
Die blauen Bücher.) [3348 


Buat, General, Die dte. Armee im Welt- 
kriege. Jhre Größe und ihr Verfall. Jhr 
Manövrieren auf d. inneren Linie. Ubers. v. 
1 Münch.: Wieland Verlag. 21. 

3349 


[ 

Foerster, W., Graf Schlieffen u. der Welt- 
krieg. 2 Teile. Berl.: Mittler. 21. VI, 60; IV 
yY: 


28. [3350 
(Ritter, H. ) Kritik des Weltkrieges. 
Das Erbe Moltkes u. Schlieffens im 
großen Kriege. Von e. Generalstäbler. 
2. durchges. Aufl. Lpz.: Köhler. ’21. 
XVI, 250 S. [3351 

Kuhl, H. v., D. dte. Generalstab 
in Vorbereitg. u. Durchführg. des Welt- 
59 7 2. neubearb. Aufl. Berl.: Mittler. 
20. 


III. 213 S. 
Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. %, 
162 f. Dreyhaus. 13352 


Nicolai, W., Nachrichtendienst, Presse 
u. Volksstimmg. im Weltkrieg. 20. 8. 20, 3173. 
Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 161 f. 
Dreyhaus. a [3353 

Kaeber, E., Berlin im Weltkriege. 
5 Jahre städt. Kriegsarbeit. Im Auftr. 
d. Magistr. hrsg. Berl.: Trowitzsch. 
21. VII, 567 S. 40. [3354 


Helfferich, K., Der Weltkrieg. 3 Bde. 19. 
s. 20, 3185. Rez.: Hist. Zt. 125, 101—$ Zie- 
kursch. (3355 

Wrisberg, E. v., Erinnergn. an 
die Kriegsjahre im Kgl. Preuß. Kriegs- 
ministerium. 1. Lpz.: Köhler. 21. 
VIII, 179 S. 

1: Der Weg zur Revolution 1914 
—18. [3356 

Wrisberg, E. v., Heer u. Heimat 
1914—18. Lpz.: Köhler. '21. VII, 
258 S. [3857 

Ludendorff, E., Kriegführg. u. Polit. 
Berl.: Mittler. 22. XV, 342 S. [8358 


Ziekursch, Joh., Ludendorffs 
Kriegserinnergn. E. Vortr. (Hist. Zt. 
121, 441—65). 3359 

Zlekursch, J., Falkenhayn u. 
Ludendorff in den Jahren 1914—16 
(Forsch. zur brand. u. preuß. G. 34, 
49 — 77). [3860 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Delbrück, H., Falkenhayn u. 
Ludendorff (Preuß. Jahrbb. 180, 249— 


81). [3361 
Bauer, M., Oberst, D. grosse 
Krieg in Feld u. Heimat. Erinnergn. 


u. Betrachtgn. Tüb.: Osiander. 21. 


XV. 323 8. [3362 
Hertling, Gf. v., Ein Jahr in d. Reichs- 


Kanzlei. ’19. s. 20, 3258. Rez.; Dte. Lit.- 
Zeit. 42, 16—18 Ulmann. [3363 
Die Iragödie Dtls. Im Banne d. 


Machtgedankens bis z. Zusammen- 
bruch d. Reichs. Von e. Dten. Münch.: 
Duncker & Homblot. 22. X, 451 8. 
[3364 

Scheer, Dtls. Hochseeflotte im 
Weltkriege. Persönl. Erinnergn. Berl.: 
Scherl. o. J. 524 S. [3365 
Scheidemann, Ph., Der Zusam- 
menbruch. Berl.: Verl. f. Soz. wissensch. 
21. VIII, 251 8. [3366 
Schoen, W. Frhr. v., Erlebtes. 
Beitrr. z. polit. G. d. neuesten Zeit. 
Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. 227 8. 
Rez.: Hist. Zt. 125, 541 f. Roloff. 13367 
Gleich, G. v., Gen.-Maj., Vom 


Balkan nach Bagdad. Militär- polit. 
Erinnergn. an den Orient. erl.: 
Scherl. '21. 185 S. [3368 


Auffenberg-Komarow, Aus Öster- 
reichs Höhe u. Niedergang. E. Lebens- 
schilderg. Münch.: Drei Masken- Verl. 
21. 524 S. [3369 

Stürgkh, Gf. Jos., Gen. d. Inf. 


Im dt. großen Hauptquartier. Lpz.: 
List. 21. 160 S. [3370 
Wolf. R., Die dt. Regierg. u. d. Kriegs- 


ausbruch. 20. S. 20, 3238. Rez.: 1 u 
124, 365 f. Roloff. 


Montrelas, Gf. M., Zur Schuld- 


frage. E. Untersuchg. über d. Aus- 
bruch d. Weltkrieges. Berl.: Verl. 
d. Kulturliga. 21. 30 8. 43372 


Delbrück, H., Die Kautsky-Papiere 
(Preuß. Jahrbb. 179, 71—100). [3373 
Schwertfeger, B., Poincaré u. die 
Schuld am Kriege. Berl. Dte. Ver- 
lagsgesellsch. f. Polit. u. G. 21. 118 8. 


3374 

Daniels, E., Poincaré über die Schuld- 
trage (Preuß. Jahrbb 184, 115-72). — Thim me. 
F., Paléologues Erinnergn. (Ebd. 57—72.) 
— Pourtales, Gf., Neues über d. Entente- 
diplomatie vor d. Weltkriege (Ebd. 185, 289 
—3200. [3375 
Platzhoff, W., Neue Beitrr. zur 
Frage d. dt. Kriegsschuld (Die West- 
mark 1, 990—1007). [8376 
Schiemann Th., Dtls. u. Kaiser Wil- 
helms II. angel. Schuld am Ausbruch d. Welt- 
Krieges. Entzegng. an Karl Kautsky. 
Berl.: Verleger. 21. 31 8. 
13377 


Ver. wissensch. 


*103 


Karo, G., Die Verantwortg. der 
Entente am Weltkriege. Nach Zeu 
ihr. früh. Staatsmäuner. Halle: Nie. 
meyer. 21. 76 S. [3378 

Kanner, H., Kaiserl. e 
olitik. Ein Stück zeitgenöss. G. 
pz.: Tal. 22. XIV, 468 8. [3379 


Schwertfeger, B., Belg. Landesvertei- 
digg. u. Bürgerwacht Garde civique). 20. 
8. 20, 3245. Rez.: Hist. Zt. 123, 513—15 Stein- 
hausen. [3380 


Firle, R., D. Krieg in d. Ostsee. 
Bd. 1: Von Kriegsbeginn bis Mitte 
März 1915. Berl.: Mittler. 21. X, 
290 S. 12 Kart. (= Der Krieg zur See. 


Bd. 2). 3351 
Kluck, A. Der Marsch auf Paris u 
die Merneschiucht 1914. 8. 20, 3250. Rez.: 
Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 93f. Krabbo. (3382 
Kuhl, H. v., Der VE, 268 $; 
1914. Berl. : Mittler. 21 266 
338 
Baumgarten-Crusius, Die. 
Heerführy. im Manche 1914. 


Beitrr. zur Beurteilg. d. Schuldfrage. 


Berl.: Scherl. '21. 266 S. [3384 
Dreyhaus, H., Die Marneschlacht 1914 


(Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 111—?? 


18385 
Falkenhayn, E. v., D. Feldzug 
9. Armee gegen d. Rumänen u. 
Russen 1916/17. 2 Teile. Berl.: Mitt- 
ler. 21, V, 102. III, 127 S. [3386 
Zwehl, v. Maubeuge, Aisne- Ver- 
dun. Das 7. Reserve- Korps im Welt- 
kriege v. sein. Beginn bis Ende 1916. 
Berl.: Curtius. 21. 216 8. 43387 
Daniels, E., Der Kampf um die Darda- 
nellen i. J. 1915 (Preuß. Jahrbb. 182, 74— 
107) [3338 
loth, P., D. polit. Entwirkle. in Kon- 
reßpolen während d. dt. Okkupation. 19. 
tez.: Hist. Zt. 123, 110—12 Ziekursch. [3389 
Wedel, Graf, Zur Wiener Hofpolitik 
(Preuß. Jahrhb. 181. 289—96). — Ders., Win- 
dischgraetz u. seine Erinnergn. (Ebd. 182 
289—97). [3 390 


Nowak, K. F., Der Sturz der 
Mittelmächte. Münch.: Callwey. 21. 
VII, 435 8. 8391 

Thimme. Fr., Der ehemalige Kron- 
prinz als Politiker (Preuß. Jahrbb. 182, 
361-80). [3393 

Kerchnawe, H., Gen.-Ma aj: 
Zusammenbruch d. österr.-ung. ehr⸗ 
macht im Herbst 1918. Münch.: Leh- 


mann. 21. 208 > [3393 
Oefteriug, W Der Umsturz 1018 in 
Baden. Konstanz: ns K Itta. 20. 8. 20, 
3264 Rez.: Lit Zbl. 72, 380 f. Obser [3394 
Tschuppik, W., Die tschech. Revolution. 
Wien: Tal. 20. 161 8. [3395 
Weutzke, P., Die elsaß-lothr. 
Frage im Weltkriege (Die Westmark 


1, 836—566). 3396 


*104 


Reuter, L. v., Scapa Flow. D. 
d. dt. Flotte. Lpz.: Köhler. '21. VIII, 
107 8. [3397 


Müller-Jabusch, M., Die Veröffentlichgn. 
zu d. Friedensverhandlgn. Eiu Beitr. zur 
G. d. Buches als Mittel im polit. Kampf 
(Zt. f. Bücherfreunde N. F. 11, 226—35). 

[3398 


Maercker, Vom Kaiserheer zur 
Reichswehr. Ein Beitr. zur G. d. dt. 
Revolution. Lpz.: Köhler. 21. VII, 
396 S. [3399 

Molden, B., D. Schicksal d. Dten. u. 
der Weltkrieg (Hist. Bll. 1, 277—302). [3400 

Graf, G. E., Die Landkarte Europas 
gestern u. morgen. Berl.: Cassirer. 19. 
271. Rez.: Hist. Zt. 123, 154 Walther. [3101 

Oncken, Herm., Unser Reich. 
Rede. Heidelb.: Winter. 21. 28 8. 

[3402 


c) Innere Verhältnisse. 


Müsebeck, E., Das preuß. Kultus- 
ministerium vor 100 Jahren. Stuttg.: 
Cotta. '18. VIII, 307 S. — Lüdicke, 
R., Die preuß. Kultusminister u. ihre 
Beamten im ersten Jhd. des Ministe- 
riums 1817—1917. Im amtl. Auftr. 
bearb. Stuttg.: Cotta. 18. IV, 76 8. 


Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 
112 f. Dreyhaus. [3403 


Kähler, S., Randglossen zur Be- 
amten-G. im Neueren Preußen (Hist. 
Zt. 124, 63—74). [3404 


Grambkow, W. v., Die G. der 
Kommunalaufsicht in Preußen. Berl.: 


Heymann, 21. VI, 224 8. 3405 

Moll. Ew., D. preuß. Hauptverwaltg. 
der Staatsschulden 1820—1920. Berl.: v. 
Decker. 20. 47 8. [3406 


Herrfahrdt, H., Das Problem d. 
berutsständ. Vertretg. v. d. französ. 
Revolution bis z. Gegenwart. (Polit. 
Bücherei) Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 
21. 193 8. 3407 


Herrfahrdt, H., D. Problem d. berufs- 
ständ. Vertretg. im Zeitalt. Bismarcks 
(Schmollers Jahrb. 48, 8659—97). [3408 

Schneider, F., Zur G. der berufsstünd. 
Selbstverwaltg. in Dtl. (Zt. f. d. ges. Staats- 
wissensch. 76, 40—49). [34109 


Schnabel, F., G. der Minister- 
verantwortlichkeit in Baden (Zt. f. G. 
d. Oberrb. N. F. 86, 87—110, 171—91, 
8303—31). [3410 

Bär, M., y 
Rheinprovinz seit 1815. 8. 20, 3288. Rez.: 
Zt. d. Savieny-Stiftg./f. Rechts-G. G. A. 11, 
491—093 Hintze. 13111 

Raten. F. å.. Verfasse. u. Sitz der Ge- 
richte in Köln im Gesamtbilde der Stadt. 
Dusseld.: Schwann. 21. V. 74 8. Rez.: Zt. 
d. Su vigny-Stiftg. G. A. 12, 503 f. Stutz. [3412 


`~ 


Bibliographie Nr. 8397—3468. 


Croon, G., D. Rheinische Pro- 
vinziallandtag bis z. J. 1874. Im Auftr. 
d. Rhein. Provinzialausschusses bearb. 
Ausgeg. 1918. Düsseld.: Voß. VIII, 
360 S. [3413 

Cöls, Die Stadt, im 1. Jhd. unter preng. 
Herrsch. 15. Rez.: Jahrbb. f. Nat ok. u. 
Statist. 115. 79— v. Below; Düsseldorfer 
Jahrb. 30, 21116 Wentzke. [31114 

Brinkmann, C., D. preuß. Köln (Korr. bl. 
d. G -Ver. 68, 96— 106). (315 

Hagedore, A., Gedenkblatt zur Erinnerg. 
an d. Einsetzg. d. Oberappell.gerichts der 
4 freien Städte Dtls. in Lübeck am 13. Nov. 
1820. Hamb.: Dr. v. Lütcke & Wulff. 58 S. 

[3216 

Czedik, A. Frhr. v., Zur G. der 
k. k. österr. Ministerien 1861—1916. 
Bd. 3 u. 4. (s. 20, 3294\. Teschen: 
Prochaska. 20. XVIII, 438 u. XVI, 
588 S. [3417 

Granichstädten- Czerva, K., Die 
stehg. der Tiroler Landesverfassg. (17W— 
1861) hist. entwickelt. Innsbr.: Tyrolia. 22. 
XII, 107 S. [3118 


Ebert, W., D. Kampf um das 
Christentum. G. d. Beziehgn. zwisch. 
d. evang. Christentum in Dtl. u. d. 
allgem. Denken seit Schleiermacher 
u. Hegel. Münch.: Beck. 21. VIII, 
513 S. [3419 

Schubert, Hans v., Unsere reli- 
5 Lage in ihrem geschichtl. 

usammenhange. E. Vorlesg. währ. 
Weltkrieg u. Revolution. Tüb.: Mohr. 
20. VII, 208 S. [3420 

Mabllug, F., Das religiöse u. das 
antireligiöse Element in d. ersten dt. 
Arbeiterbewegg. (ca. 1840 - 60). (Fest- 
gabe f. Harnack 183 — 214.) [3421 

Zündel, Fr., Job. Chr. Blumhardt. E. 
Lebensbild. 6. völlig neu bearb. Aufl. von 
H Schneider. Gießen: Brunnen-Verlag. . 
418 S. , , [3122 

Bauer, K., Ferdin. Christ. Baur 
als Kirchenhistoriker (Bll. f. württemb. 
Kirchen-G. 25, 1—70). [3423 

Troeltsch, E., Ad. v. Harnack u. 
Ferd. Chr. v. Baur (Festgabe f. Har- 
nack 282—91). [3424 

Stutz, U., Das Amt d. evangel. 
Univers.predigers an d. rhein. Friedr.- 
Wilh.-Universit. in Bonn währ. d.1.Jhd. 
ihres Bestehens (Zt. d. Savigny: Stifter. 
41. K. A., 1—50). 13425 

Stats, U., D. Bonner Evangel. Univem.- 
Predigeramt. in sein. Verhältnis zu Staat, 
Kirche u. Gemeinde, (Sitzgs ber. d. Preuß. 
Akad. d. Wiss. Phil.-bist. Kl. 21. 171—931. 
Rez.: Korr. bl. d. G.- Ver. 69, 2602—64 v. Soden. 

13128 

Forsthoff, Die Erweckg. in Mühlheim 
a Ruhr 1843—16 (Monatshefte f. rhein. Kir- 
cheun-G. 13, 3—32). 13127 

Wiegand, F., Das Rheinland als Bahn- 
brecher einer evangel. Kirchenverfassg. 
(Die Westmark 1, 316-30). [3428 


Neueste Zeit 1815-1918. 


Hacciur, d., Hannoversche Missions-G. 

3. T. 2. Hälfte. Insbes. die G. d. Hermanns- 
burger Mission v. 1865 bis z. Gegenwart. 
Hermannsb.: Missionshdlg. ’20. VIII, 616 S. 
[3129 

Müller, d., Eine Episode aus d. G. d. 
sächs. Kirchen- u. Schulverfassg. u. Ver— 
waltg (Neues Arch. f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 42, 14—28). [3430 
Laubert, I., Die Anfänge der altluther. 
Bewegg. in d. Provinz Posen (Zt. f. Kir- 


chen-G. 39, 44—76). i [3431 
Walther, W., Lebenserinnergn. aus 50 
Jahren. Schwerin: Bahn. ’22. 251 8. [31432 


Beszel, H. v., Briefe Hrsg. von W. S. 
Schmerl. Nürnberg: Közle. o. J. 331 S. 
— Hesek liel. J., Erinnergn. aus sein. Leben. 
Bd. 1: Jugenderinnergn. Gütersloh: Ber- 
telsmann. 20. 278 S. [3433 


Vigeuer, F., Lit.ber. zur G. des 
neuer. Katholizismus I. lI. (Hist. Zt. 
121, 488 —512; 125, 108—42). [3434 

Sägmüller, J. B., D. rechtl. Be- 
griff d. Trenng. von Staat u. Kirche 
auf d. Frankfurter Nationalversammlg. 
1848/49 (Theol. Quartalschr. 102, 97— 


132). [3435 

Schnütgen, A., Briefe zur dt -kathol. Be- 
wegg. (15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothek 
161—686). 13136 
Kißling, J. B, G. d. dt. Katho- 
likentage. Bd. 1. Münster: Aschen- 


dorff. 20. XVI. 506 S. 

Rez.: Theol. Revue 19. 270 73 Schmidt; 
Hist. Zt. 125, 122—25 Vigener; Hist. Jahrb. 
d. Görresgesellsch. 41, 131—33 Schnütgen. 


[3137 
Nikolay. W. O., Die Beteiligg. d. freien 
Stadt Frankfurt an d. Stifte. d. Bistums 


Limburg nach d. Manuslakten d Syndikus 
Dr. Danz. Frankf.: Carolusdruckerei. 21. 
57 8. [3438 

Apel, Die Versuche zur Errichtg. eines 
kathol. Bistums für Kurhessen in d. ersten 
Jahrzehnten d. 19. Jhd. (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. K. A. 41, 51—83). [3439 

Schrörs, H., Neue Quellen zur 
köln. Kirchen-G. in d. ersten Hälfte 
d. 19. Jhd. (1835—50). (Aunal. Hist. 
Ver. Niederrh. 104, 1—85). [3440 

Stutz. U., Zum rhein. Mischehenstreit 
1834/53. (Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41. 285 
—91). 5 a (3411 

Schrörs, H., Kirchl. Beweggn. 
unter d. köln. Klerus i. J. 1848 (Annal. 
Hist. Ver. Niederrh. 105, 1—74). [3442 

Vigener, F., Die Mainzer Bischofs- 
wahl von 1849/50 (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. K. A. 41, 351—427), [3443 

Lieberknecht, P., G. des Deutschkatho- 
lizismus in Kurhessen. 15. Rez.: Zt f. 
Kirchen-G. 38, 119 f. Losch. 13444 


Bihlmeyer, K., J. A. Möhler als 
Kirchenhistoriker, seine Leistungen u. 
Methode (Theol. Quartalschr. 100, 134 
— 98). 3445 

Lösch, St.. J. A. Möhler u. die Lehre 


von d. Kntwicklg. d. Dogmas (Theol. Quar- 
talschr. 90, 28—59, 129—52). [3416 


*105 


Schnütsen, A., Briefe von Andreas Räß 
an Franz Georg Benkert (Hist. Jahrb. io, 
127 — 179). 13147 

Laubert, I., D. Kulmer Bischof Ignaz 
Stanisl. v. Mathy als Kandidat für d. erz- 
bischöfl Stuhl v. Gnesen u. Posen (Zt d. 
westpreuß. (r.-Ver. 61. 193—200), [3448 

Landei t, M., Ein Ber. d. Kultusministers 
Frhr. v. Altenstein über d. Frauenburger 
Weihbischof v. Hatten ‚Altpreuß. Monats- 
schr. 58, 1293—81). 3149 

Holi, K., Zum Entwiekl.gang des Kar- 
dinals Karl August Grf. v. Reisach (Hist.- 
olit. BU. 162, 69—81, 3411—51, 11726). — 

oeberl, 3., Bischof Reisach (Ebd. 469— 79, 
558—66, 66979). [3150 

Hofer, J., D. heil. Klemens Maria Hof- 
bauer È. Lebensbild. Freib.: Herder. 
XXIII. 461 8. Rez.: Hist. Jahrb. 41, 329—31 
Schnütgen. (3451 

Wolfsgruber, C., Friedr. Kardinal 
Schwarzenberg Bd.? u 3 


16 u. 17. 8. 
20. 3456. Rez.: Hist. Zt 125, 125-28 Vigener. 


[3452 
Kastner, K., Ein Prophet in Wort u. 
Werk auf dem Breslauer Bischofsstuhle 


(Fürstbischof Diepenhrocks Verdienste um 
Oberschles). (Aus Oberschles. Vergangenh. 
54—60). 13453 

Birkner, R., Dompropst Dr. Mart. v. 
Deutinger (Sammelbl. Hist. Ver. Freising 
12, 13962), [3154 

Bierbaum, I.. Ein Nuntiaturber. über 
d. Münsterschen Domdechanten F. A. Frhr. 
v. Spiegel (Hist. Jahrb. 41, 297—300). [3455 

Vigener, F., Ketteler vor d. J. 


1848 (Hist. Zt. 123, 398 — 479). [3456 
Doeberl, A., Ernst v. Lasaulx. (Hist. 
polit. Bll. 162, 205— 10, 296—308 ) 13457 


Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Prinz 
Georg v. Sachsen u. Jgnaz Döllinger (Hist. 
polit. BI. 166, 709—1%). [A458 

Mayer, Herm., Karoline Kaspar, Supe- 
riorin d. Lehrinstituts St. Ursula zu Freib. 
i. Br. (1809—60. Ein Stück Freiburger Schul- 
G. d. 19. Jhd. Uberlingen: Feyel. 20. 102 8. 

43139 

Spahn, M., Jugendbriefe Georg v. Hert- 

lings. (Ehrengabe dt. Wissenschaft 767—802.) 
13160 

Hertling, G. df. v., Aus meiner Jugend- 
zeit. (Hochland 16, 1, 597—609.) 13161. 

Pastor, L. Frhr. v., Stiftspropst Dr. Franz 
Kaufmann 1862—1920. Freib. i. B.: Herder. 
21. 78 8. [3162 

Schofer, J., Dr. Andr. Schill, Konvikts- 
direktor n. Univ.professor. Ein Lebensbild. 
Freib.: Herder. 21. VII, 106 8. [3463 

Don dere, A., P. Bonaventura 1862—1911. 
18. S. 20, 3469, Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres- 
ges. 39, 806 f. Sehnütgen. [3464 


Ster. A., Zur Entstehgs.-G. d. Preuß. 
Jahrbb. (Preuß. Jahrbb. 179, 165—171.) [3165 

Schulze, F., Der Kitzing, ein polit. Kreis 
um 1860. (Schrr. d. Ver. f. G. Leipz. 13, 15— 
28.) 43166 

Fischer, W.. Die persönl. Beziehungen 
Richard Monckton Milnes’, ersten Barons 
Houghton, zu Dil. unter besond. Berück- 
sichtigg. seiner Freundschaft mit Varnhagen 
v. Ense. Würzburg. Habilit. Schrift. 18. 
IX. 91 8. Rez.: I. it. bl. f. germ. u. rom. Philol. 
49, 30?2—5 Minehwitz. [3167 

Reuter, R., Ferdin. Röse (1815--59),. Ein 
vergessener polit. Philosoph u. Vorkämpfer 
d. Volkerbundgedankens. (Festgabe für F. 
v. Bezold 290—303.) [3468 


*106 


Schemans, L., Paul de Lagarde. Ein 
Lebens- u. Erinner.bild. s. 20, 3373. Rez.: 
Theol. Revue 19, 185f. Rücker. [3169 

Kellner, L., Theodor Herzls Lehrjahre 
(1860—95). Wien: Löwit. 20. 163 S. 13470 

Lange, Helene, Lebenserinnergn. Berl.: 
Herbig. 21. 278 8. 13471 


Witz, F., Heinr. Nüscheler 1797-1831 
E. Beitrag zur G. d schweizer. Zeitungs- 
wesens . . . Zürich. Dissert. 20. XII. 402 S. 


14472 

Reinhard, E., Joh. Bapt. v. Pfeilschifter. 
Ein Redakteur aus dem Vormärz. (Hist.- 
polit. Bll. 168, 17—32). „13473 

Beitrr. zur G. d. Köln. Zeitung, 
ihrer Besitzer u. Mitarbeiter. Teil 1: 
E. v. d. Na h me r. Marcus Dumont 1802 
81. Köln: Dumont Schauberg. 20. XII, 
158 8. 3474 


Becker, W., Die Presse d. dt. „wahren“ 
Sozialismus in d. Bewegg. d. 40er Jahre. 
Bonn. Diss. 20. XII, 148 S. (Masch schr.) 13475 

Wetzel, F., Zur G. d. kathol. Presse in 
Dtl. (Hist.-polit. Bil. 166, 90—100, 5 

3476 

Doeberl, A., Ernst Zander u. die „Neue 
Würzburger Zeitung“. E. Beitrag z. G. d. 
kathol. Zeitungswesens. (Hist. - polit. BLU. 
163, 23—33, 71—83.) 13477 

Dueberl, A., Ernst Zander u. der „Frän- 
kische Courier“. E. Beitrag z. G. des kathol. 
Zeitungswesens. (Hist.-polit. Bl. 165, 197— 
214.) 8178 
Endres, F. C., Georg Hirth, ein 
dter. Publizist. Münch.: Hirth. 21. 


253 8. 3479 

Lüdtbe, G., Karl J. Trübner. Die G. 
eines Verlags im dt. Elsaß. (Liter. Echo 23, 
1—8.) [3480 


Lenz, I.. G. der Berliner Universität. 
Bd. 1—4. s. 20, 3472. Rez.: Hist. Zt. 121, 182— 
87 Rothfels: Dte. Lit.-Zt. 41, 7048 G. Kauf— 
mann; Theol. Lit. zeit. 45, 255 £. Köhler. [3181 

Bezold, F. v., G. der rhein. Friedr. 
-Wilh.-Universität v. d. Gründg. bis z. 
J. 1870. Bonn: Marcus & Weber. 20. 
X, 535 S. 

Rez ; Lit. Zbl. 72, 321 f., 339 f. G. Kauf- 
mann; Die Westmark 1, 4140—48; Hist. Jahrb. 
41, 370 f. Schnütgen. 13182 

Erman, G. d. Bonner L'niv. bibliothek. s. 
19. Rez.: Zentralbl. f. Bibl. wes. 37, 1453—69 
Leyh. [3183 

Lauscher, å., Die kath.-theol. Fakultät 
d. Rhein. Friedr.-Wilh.- Univers., zu Bonn 
1118-1916. Düsseld.: Schwann. 20. 82 S. 
Rez.: Hist. Jahrb. 41, 371 f. Schnütgen. [3184 

Hashagen, J., D. Aufschwung d. 
rhein. Geistezlebens im 19. Jhd. (Die 


Westmark 1. 422— 39.) [3485 

Meißner, R., D. germanist. Unterricht 
an d. Universität Bonn 1818—1911. (Annal. 
Hist Ver. Niederrhein 104, 86—120.) 13186 

Voltert, I., G. der Kuratel d. Universität 
Jena (Schlub). (Zt. d. Ver. f. thüring. G. u. 
Altert. kde. 32, 175—226.) 13187 

Bruchmül -er, W., Die Anfänge d. Leip- 
ziger Burschenschaft. (Quell. u. Darstellgn. 
zur G. d. Burschensch. u. d. dt. Einheits- 
bewegg. 5. 1—61.)— Haupt, B., D. Vandalen- 
senior Schnelle, ein Bahnbrecher d. burschen— 
schaftl. Gedankens in Jena. (Ebd. 62—81.) — 


Bibliographie Nr. 3469—8543. 


Schneider, F., Die Anfänge d. „Dt. Gesell- 
schaft“ zu Heidelberg 1814 (Ebd. 82—87.) — 
Heinemann. O., Zur G. d. Berliner Burschen - 
sch. Ein Spottgedicht auf die Farben der 
Burschensch. (1821). (Ebd. 88— 2.) —Wentzke, 
P., Ein Schüler Hegels aus d. Frühzeit d. 
Burschensch. Gust. Asverus in Heidelberg, 
Berlin u. Jena. (Ebd 93—132.) — Baupt, 
u. ‚Schaelder, F., Zur G. d. Heidelberger 
Teutonen in d. Jahren 1814/15. (Ebd. 149—352.) 
131 
Brachmäller, W., Zur G. der Leipziger 
Burschenschaft im dritten Jahrzehnt des 
19. Jhd. (N. Archiv f. säclıs. G. u. Altert kde. 
41, 216—78.) [3489 
Stieda, W., Russische Studenten in Leip- 
zig. (Neues Ärchiv f. sächs. G. u. Altert.- 
kde. 42, 105—23. 13490 
Wenck, K., Die Universität Marburg in 
d. J. 1866—1916 mit ein. Nachwort über d. 
J. 1916—1920. Marb.: Koch. 21. 408 [3491 
Die Technische Hochschule zu Aachen. 
Eine Gedenkschrift. Im Auftr. von Rektor 
u. Senat hrsg. von P. Gast. Aachen. ’21. 4°, 
VII „ 486 S. 13192 
Frledensburg, W.-D. medizinisch-chirurg. 
Lehranstalt in Magdeburg 1827—19 (Gesch - 
bl. f. Stadt u. Land Magdeb. 53 54, 1—62). 
(3493 


Hilseabeck, A., Eine Denkschrift Aretins 
über d. bayer. Provinzialbibliotheken (Auf- 
sätze, F. Milkau gewidmet 15351). [LHH 


Maier, J. U., G. des bündaerischen Volks- 
schulwesens in d. 1. Hälfte d. 19. Jhd. Chur: 
Schuler. 19. VIII, 136 8. [3495 

NIBI, J., Die Schulpolitik in Bayern v. 
1850—1914 imVolksschulwesen. Würzb. Diss. 
20. 312 S. [3426 

Fritz, å., G. des Kaiser- Karls-Gym- 
nasiums in Aachen. II, 3: Das preub. Gym- 
nasium (Zt. Aachen. G.-Ver. 42, 90—232). 8497 

Eschenbarg, B., Die Coniunctio fratrum 
Lubecensium (der Fechtklub) in Lübeck 
1844—1104. E. Beitr. z. Schul-G. d. Kathari- 
neums (Mitteil. Ver. f. Lübeck. G. u. Altert.- 
kde. 14, 29—50, 53—78). [HUN 

Laubert, M., D. Gewinnung poln. Lehr- 
kriäfte f. d. Posener Mariengymnas nach 1815 
(Hist. Mon. bil. f. d. Provinz Poseu 206, 49— 
53). [3199 

Laubert, M., Leidenswege dter. Lehrer 
in Posen. (Zt. f. G. d. Erziehg. u des Unterr. 
10, 94—116.) [3 

Gürtler, H., Jacob Grimms Anteil am 
Rheinischen Mercur. (Hist.-polit. Bil. 165, 
97—106.) l 

Briefwechsel J. K. Bluntschlis mit 
e Niebuhr, L. Ranke, J. Grimm 
u. Ferd. Meyer. Hrsg. v. W. Oechs li. 


Frauenfeld: Huber. 15. X, 243 8. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 113—15. 
Hübner. (3512 
Jordan, H., J. G. Veit Engelhardt (1791 — 
1855). E. Beitr. 7. G. d. Erlanger theol. Fa- 
kult. Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 26, 0—65.) 
[3503 
Haeckel, E., Entwicklgs.-G. einer 
Jugend. Briefe an d. Eltern 1852/56. 
Lpz.: Köhler. 21. VIII, 216 S. [3504 
Jodl, M., Friedr. Jodl. S. Leben 
u. Wirken. Stuttg.: Cotta. 20. XIV, 
844 S. [3505 


Neueste Zeit 1815—1918. *107 


Eucken, R., Lebenserinnergn. E. 
Stück dt. Lebens. Lpz.: Köuler. 21. 
V, 127 S. 3506 


Meyer, E. v., Lebenserinnergn. Als Mskr. 
gedr. Lpz.: Dr. v. Metzger u. Wittig. o. J. 
159 S. [3507 

Wundt, W., Erlebtes u. Erkanntes. 
Stuttg.: Kröner. 20. XII, 899 S. [3608 


Troeltsch, E., D. hist. Entwiekl. begriff 
in der modernen Geistes- u. Lebensphilo— 
sophie. I.: Lotze, v. Hartmann, Eucken, 
Nietzsche, Dilthey. II.: Die Marburger Schule, 
die südwestdte. Schule, Simmel (Hist. Zt. 
122, 377—435, 124, 377—H7). [3509 

Troeltsch, k., D. bistor. Entwickl.be- 
griff in d. modernen Geistes- u. Lebensphilo- 


sophie (Hist. Zt. 125. 377—438). [3510 
Kera, L, L'erudition historique en Suisse 
(Zt. f. schweiz. G. 1, 1—17). [3511 


Delbrück. H., Die Marxsche G.philosophie 
Preuß. Jahrbb. 182,157—180). (Erweit. Berl. 
te. Verlagsges. 21. 29 S.) [3512 
Cuuow,H., Die Marxsche Gesch’s.-, 
Gesellschatts- u. Staatstheorie. Grund- 
züge d. Marxschen Soziologie. Bd. 1. 
Berl.: Buchhdlg. Vorwärte. 20. 346 8. 
[8513 


Schäfer, D., 50 Jahre Hansischer G.-ver- 
ein (Hans. G. bil. 26, 14—326), [3514 
agner, P., D. nassauische Altert.ver- 

ein 1821—1921 (Nass. Heimatbll. 22, 1—17). 
O [3515 

Below, d. v., Das Verhältnis d. 
dten. G.schreibg. zur Romantik u. zu 
Hegels Philosophie (Hist. Bll. 1, 1-30). — 
Ders., Zur G. d. dt. G.wissensch. II. 
(Ebd. 1, 173—217). [3616 
Lülmann, H., Die Anfänge Aug. 
Ludw. v. Rochaus 1810—50 (= Heidelb. 
Abhdl. z. mittl. u. neuer. G. 53). Heidelb.: 
Winter. 21. VIII, 88 8. 13517 
Rathgen, B. u. Schalten, A., B. G. Nie- 
buhr in seinen Bildnissen (Bonner Jahrbb. 
125, FE , [3518 
Reißig, E., Heinr. Luden als 
Publizist u. Politiker (Schluß). (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. u. Altert.kde, 32, 
227 — 306). [3519 
Stengel, Ed., E., Jugendbriete 
von Georg Waitz, aus d. Frühzeit 
Rankes u. der Monumenta German. 
(Hist. Zt. 121, 234—55). [3520 
Helmolt, H. F., Leop. Rankes Leben u. 
Wirken. Nach d. Quellen dargest. Mit 18 
bisher ungedr. Briefen Rankes. Lpz.: 
Historia-Verlag. 21. 222 8. Rez.: Viertel- 
jsehr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 16. 242 f. v. 
Below; Mitteil. Hist. Lit. 49, 16— 18 Bleich. 
; 1521 

Oncken, H., Aus Rankes Früh- 
zeit. Mit d. Briefen Rankes an seinen 
Verleger Fr. Pertbes u. and. unbek. 
Stücken seines Brief wechsels. Gotha: 
Perthes. 22. VIII, 149 8. [3522 


— 


Bonwetsck, N., D. Historiker Heinr. Leo 
in seinen Brief n an Hengstenberg. 17. 
Rez.: Hist. Jahrb. d. Görresgesellsch. 39, 
843 f. König. [3523 

Brachmäller, W., Aus Karl v. Hases 
Lpzger. Studentenzeit 1818—21 (Schl.). (Dte. 
Revue 45, 2, 36—45). . [3524 

Janssen, Joh., Briefe. Hrag. v. 
L. Frhr. v. Pastor. 2 Bde. Freib. i. 
Br.: Herder. 20. XL, 441 u. XXXV, 
836 S. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 128—33 Vigener; 
Hist. Jahrb. 41, 369 Seppelt. [3525 

Pastor, Frhr. v., Briefe von Onno 
Klopp an Joh. Janssen (Hochland 16, 
2, 229— 53, 885 — 405, 484—511, 678— 
607). [8526 

Lenz, M., Joh. Janssen (Kleine hist. 


Schrr. 2, 334—440). 13527 


Pfleger, L., Joh. Janssen nach seinen 
Briefen (Hochland 17, 2, 74—7). (3528 


Neumann, C., Jakob Burckhardt als Red- 
ner (Hist. Zt. 121, 256—56). 13529 

Marck wart, O., Jakob Burckhardt. 
Persönlichkeit u. Jugendjahre. Basel: 
Schwabe. 20. 402 8. 

Rez.: Hist. Zt. 125, 498—500 Neumann: 

DD 

Joöl, K., Jakob Burckhardt als G.philo- 
soph. 18. Rez : Hist. Vierteljschr. 20, 372 
Barth. 13531 

Hönig, J., Ferdin. Gregorovius d. 
G. schreiber d. Stadt Rom. Mit Briefen. 
Stuttg.: Cotta. 21. XIII. 551 8. 

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 91 f. Kehr. 


13532 
Schultze, J., Zur Entstehgs.-G. d. Hist. 
Zt. (Hist. Zt. 124, 47483). (3533 


Heinr. v. Treitschkes Briefe. Hrsg. 
v. M. Cornicelius. Bd. 3: 1866— 


1886. Lpz.: Hirzel. 20. VIII, 669 S. 

Rez.: Hist. Zt. 123, 315—21 Meinecke; 
Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 150 f. Drey- 
haus. 8 13531 
Bilger, H., Briefe eines Dt.-Osterreichers 
an Heinr. v. Treitschke (Quell. u. Darstell. 
zur G. d. Burschensch. u. d. dt. Einheits- 
beweg v. 5, 279—301). [3535 

Obser, K., H. v. Treitschkes Entlassgs.- 
gesuch vom Juni 1866 (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
N. F. 35, 222—21), [3536 

Oppermann, O., Heinr. v. Treitschke in 


54566). [3537 
Daniels, E., Die Briefe Treitschkes 
(Preuß. Jahrbb. 184, 1—36). [3538 


Katach, H., H. v. Treitschke u. die preuß.- 
dte. Frage von 1860—66. 19. 8. 20, 3371. Rez.: 
Forsch. z. brand. u. preuß. G. 31, 12 f. Drey- 
haus. [3539 

Ulman», H., Heinr. v. Treitschke u. der 
Krieg (Preuß. Jalirbh. 181, 156) [3540 

Fischer, Herm, Die beiden Heyd (Württ. 
Vierteljhefte. f. Landes-G. 28, 265—323). [3541 


Bërger, K., Ed. Jacobs (Zt. d. Harz-Ver. 
f. G. u. Altert.kde. 53, I—-VIII, mit Ver- 
zeichn. d. Schrr. IN—XVI. [3342 
Wermi»ghoff, A., Theod. Lindner z. Ge- 
dächtnis. Berl.: Hendel. 20. 24 8. [3543 


E K A A 


*108 


Hein, M., Theod. Schiemann + (Hist. Tids- 
skrift 41, 311—14). ö [354 
Lenz, M., Theod. Brieger (Kleine hist. 
Schrr. 2, 1—8). [3545 
Rachfahl, F., Max Lenz u. d. dte. 
G.wissensch. Zu sein. 70. Geburtstage. 
(Hist. Zt. 123, 189—220). [3546 
Heckel, R. v., Michael Tangl (Hist. 
Jahrh. 41, 399—103). — Bernheim, E.. J. v. 
Pflugk-Harttung (Hist. Vierteljschr. 19, 562 
5). [3547 
Bauer, W., Aug. Fournier (Hist. Vier- 
teljschr. 20, 2541—56). — Sehüßler, W., Heinr. 
Friedjung (Hist. Zt. 123, 187f.). [3548 
Frersdorff, F., Zur Erinnerg:an Wolfe. 
Schlüter (Hans. G.bll 25, 1—17.. [3549 
Hönig, J., Karl Jentsch (Hochland 17, 
1, 551—90). [3550 
Seeliger, G., Rudolf Sohm (Hist. Vier- 
teljschr. 19, 5413—49). — Ders., Ad. Stölzel 
(Ebd. 19, 560f.). (3551 
Krieger, A., Ernst Wagner + (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 35, 116— 18). [3552 
Schäfer, D, Nachrufe: Gosw. Frhr. v. 
d. Ropp u Walther Stein (Haus. G.bll. 26, 
1—13). — Busch, W., Gosw. Frhr. v. d. Ropp 
(Hist. Zt. 121, 373—7686) [3553 
Steiameyer, E. v., Jos. Seemüller (Neues 
Archiv 43, 402—686). i [3554 
Stioda, W., Zur Erinnerg. an 
Gust. Schmoller u. seine Straßburger 
Zeit (Schmollers Jahrh. 45. 1155 — 93). 
— Eulenburg, F., Zur Erinnerg. an 
Gust. Schmoller u. Ad. Wagner (Hist. 
Vierteljschr. 19, 430—38!. [3555 


Savelsberg, fl., Geh. Studienrat Mart. 
Scheins (Zt. d. Aachener G.-Ver. 41, 1—15) 
3556 

Beebhmer, H., Alb. Hauck. Ein Charakter- 
bild. (Beitrr. z. sächs. Kirchen-G. 33, 1— 
78). — Seeliger, G., Alb. Hauck (Hist. Vier- 
teljschr. 19, 438—40). [3557 
Neppelt, F. X., P. Dr. Lambert Schulte. 
O. F. M. + (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 54, 120— 
54). — Schlecht, J., Jos. Greving (Hist. 
1 Bll. 164, 129—39). — Spahn. M., Edm. 
örg (Hochland 17, 1, 273 ff. [3558 
Rörig, F., Gerh. Seeliger (Hist. Zt. 125, 
552—514). [3559 
Bütler, P., Joh Dierauer (Anz. f. Schwei- 
zer. G. N. F. 18, 76—832). 13560 
Warschauer, A., R. Prümers 7 (Korr. bl. 

d. G.-Ver. 69, 85 f). [3561 
Mauser, A., Zur Erinnerg. an Alfr. Hol- 

der u. seine Arbeit für Reichenau (Stud u. 
Mitteil. zur G. d. Bened.ordens 40, 354—60). 
[3562 

Doblinger, M. u. Riutelen, M., Arnold 
Luschin-Ebengreuth u. sein. 80. Geburtstag 
(Zt. Hist. Ver. Steiermark 18, 1—36). [3563 
Rother, C. U., Die Schrr. u. Aufsätze 
Franz Volkmers (Festschr. zu F. Volkmers 
75. Geburtstag 1—9). [3564 


Mombert, P., Aus d. Literatur 
über die soziale Frage u. die Arbeiter- 
bewerg. in Dtl. d. 1. Hälfte d. 19. Jhd. 
(Archiv f. G. d. Sozialismus u. d. 
Arbeiterbewegg. 9, 169—236). [3565 

Grünberg, C., Die Londoner Kom- 


munist. Zt. u. andere Urkden. aus d. 
Jahren 1847 —48 (Archiv f. G. d. Sozia- 


Bibliographie Nr. 8544—3625. 


lismus u. d. Arbeiterbewegg. 9, 249— 
341), [3566 

Die Londoner Kommunistische Zelt- 
schrift u. andere Urkden. ans den Jahren 
1847/48. Mit e. einl. Abhdlg. über „Die Ent- 
stehgs.-G. d. Kommunist. Manifests“ u. Anm. 
v. C. Grünberg (= Hauptwerke d. Sozialis- 
mus u. d. Sozialpolit. N. F. H 5). Lpz: 
Hirschfeld. 21. IV, 93 8. 1567 

Stein, H., D. Kölner Arbeiterverein 
(1848—19). E. Beitr. zur Früh-G. d. rhein. 
Sozialismus. Köln. Diss. 21. 112 S. [3558 
. Neumann, A., Die Entwieklg. d. sozia- 
list. Frauenbewegg. (Schmollers Jahrb. 45. 
815—77). [35369 

Kampffmeyer, P., Die Sozialdemokratie 
im Lichte d. Kulturentwicklg. G., Politik 
u. Lit. d. Sozialdemokr. 2. verb. Aufl. Berl.: 
Buchhdl. Vorwärts 20. 167 8. 13570 

Hashagen, J., Marxismus u. Im- 
perialismus (Jahrbb. f. Nat.ök. u. Sta- 


tistik 113, 193—216). [3571 


` Draha, E., Marx-Bibliographie. E. 
Lebensbild Karl Marx’ in biogr.-bibliogr. 
Daten. Berl.: Dte. Verlagsgesellsch. f. 
Polit. u. G. 20, 59 8. 3572 

Lens, P., Karl Marx (Hist. Zt. 124, 466— 
4). 3573 

Mayer, G., Friedr. Engels. E. Bio- 
graphie. Bd. 1. Ergänzgsbd.: Schrr. 
d. Frühzeit, Aufsätze ... aus d. J. 
1838—44 ... Berl.: Springer. 20 
XIV, 317 8. 13574 

Kautsky, K., Gustav Mayers Engels- 
Biographie (Archiv f. G. d. Sozialismus u. 
d. Arbeiterbewegg. 9, 3412—55). 13576 

Oncken, H., Friedr. Engels n. die 
Anfänge d. dt. Kommunismus (Hist. 
Zt. 123, 239—66). [3677 

Herkner, H., Uber Engels u. Las- 
salle (Preuß. Jahrbb. 181, 1—21). [3578 

Rothfele, H., D. junge Engels (Das neue 
Dtl. 9. Heft 3/4). [3579 

Andreas, W., Frdr. Ergels u. d. Rhein- 
land (Die Westmark 1, 226—36). ` [3580 

Lassalle, F., Nachgelassene Briefe 
u. Schrr. Hrsg. v. G. Mayer. Bd.1: 
Briefe von u. an Lassalle bis 1848. 
Stuttg.: Dte. Verlagsanst. Berl.: 
Springer. 21. X, 857 8. 3581 

Bernstein, Ed., Ferdin. Lassalle. E. 
Würdigg. des Lehrers u. Kämpfers. Berl.: 
Cassirer. 19. 309 8. 1352 


~ 
« 


Sartorius v. Waltershausen, A., 
Dte. Wirtsch.-G. 1815—1914. Jena: 
Fischer. 20. 598 S. [3583 

Clapham, J. H., The Economic 
Development of France and Germany 
1815—1914. Cambridge University 
Press. 21. XI, 420 8. [3584 

Lübeck, J., Die wirtschaftl. Entwicklg. 
Bayerns u. die Verwaltg. von Handel, In- 
dustrie u. Gewerbe. Denkschr. d. Handels- 
kammer München .. Münch.: Duncker 4 


Humblot. 19. 200 S. Rez.: Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-@. 16, 245 f. Wolters. [3585 


Neueste Zeit 1815—1918. 


Korporation, Die, der Kaufmann- 
schaft von Berlin. Festschr. z. 100- 
Jähr. Jubiläum am 2. 3. 1920. Berl.: 
Mittler. XXVI, 690 8. mit Taf. 


Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 42. 
592 Heymann. [3586 
R-dlich, O. R., Die Schädigg. d. berg. 


Industrie durch Frankreichs Besetzg. d. 
linken Rheinufers in d. J. 1794—1513 (Die 
Westinark 1, 331—310). 
Westenberser, Friedr. Lists Wirken f. 
ein dt. Eisenbahnsystein (Archiv f. Eisen- 
bahnwesen 20, 505 —39). , [35883 
Baasch, E., Die dt. wirt-chattl. 
Einheitsbestrebgn., d. Hansestädte u. 
Frdr. List bis z. J. 1821 (Hist. Zt. 122, 
454—85). [3589 
Baasch, E., D. Sendg. Kirchenpauers 
nach Lüneb., Hannover u. Braunschw i. J. 
1810 u. d. hamburg -hannov. Eisenbahnpläne 
(Zt. Hist. Ver. f. Niedersachs. 84, 2586—97). 
1390 

Bassch, E., Lor. v. Stein u. die Frage 

d. dt. wirtschaftl. Einigg. (Schmollers 
Jahrb. 15, 1031—50). j [3591 
Wendel, H., The Evolution of In- 
dustrial Freedom in Prussia 1845—49. 


New-York. 21. VIII, 114 S. [3592 

Buwert, B., Die wirtschaftl. Fragen in 
d. dt. Nationalversammlg. von 1848. Erlang. 
Diss. 20. 82 S. (Masch.schr.). 13503 


Baasch, E., D. Verein für Handelsfrei- 
heit in Hamburg 148—68 (Zt. Ver. hamburg. 
G. 24, 32—60). 3594 

0 88 „ Gust. Mevissens Stellg. in d. 

Ent 


Wirtsch. wicklez. E. Beitr. zur G. d. dt. 
u rhein. Wirtsch.tendenzen. = Kölner 
Univers.reden 2). Köln: Müller. 21. 16 8 

[3595 


„ Brügel, L., Soziale Gesetzgebung in 
Österr. v. 1848—1918. E. geschichtl. Dar- 
stellg. Wien: Deuticke 19. XI. 251 S. [3596 

Geiger, H., (renossenschaftl. Bestreben. 
ind Schweiz 1800—1850. Zürich. Diss. 20. 
74 S. Rez.: Anz. f. Schwei er. G. N. F. 18, 
225—27 Vollenweiler [3597 

Higgy, C., Vom Zunftszwang zur Ge- 
werbefreiheit in Basel. Gewerbepolitik d. 
Stadt Basel in den Jahren 1803—71. Basel. 
Dissert. 19. 38 S. (Teildr.). [3398 

Balbleib, F., Die Finanzwirtschaft d. 
Stadt Hanau v. 1838—1910. Diss. Freib. i. 
Br. 17. 1368. Rez.: Zt. d. Ver. f. heb. G. 
u. Ldeskde. 53, 141—13 Troeltsch. [3599 


Baasch, E.. Zur G. d. ersten dt. Dampf- 
schiffahrtsgesellsch. im Verkehr zwischen 
Hamburg u. England. (Jahrbb. f. Nat.ökon. 
u. Statist. 115, 143-419.) [3600 

Floster, E., Beitrr. zur Finanz-G. d. 
Stadt Göttingen vom Beginn d. westfäl. 
Verwalt.zeit bis z. Einführg. d. allgem. 
hannov. Städteordng. 1831. Cötting. iss, 
20. 72 S. (Teildr.) [3601 

Gebauer, J., H., E. Jnnersteregulierplan 
vor 100 Jahren (Zt. Hist. Ver. f. Nied.sachs. 
84, 2141—55.) [3602 

Baldauf, E., D. Haushalt d. Sechsstadt 
Zittau 2. der 2. Re visionskommission 
1802—30. Greifsw. Diss. 21. (Auszug 2 Bl.) 

[3603 

Grünfeld, F. V., Streiks in der schles. 
Leinen- u. Baumwollindustrie. E.sozialhist. 
Beitrag zur G. d. schles. Weberelends. Greifs- 
W. Diss. 20. 117 8. 13604 


3587 


109 


Laubert, M., E. Bauernrevolte im Kreise 
Fraustadt 1829. (Schles. G.bll. 21. 16—19). 
13605 

Krebs, E., u. Briefs. G., G. des Bank- 
hauses J. A. Krebs in Freiburg i. Br. 1721— 
1921. Freib.: Herder. 21. VIII. 488. [3606 
Schwan», M., F. W. Brügelmann Söhne 
1820-1920. Denkschrift. Köln. 20. 78 S. Rez.: 
Schmollers Jahrbuch 45, 9085—11 Kuske. 13607 
Muß, I., Leopold Bleibtreu (1777 - 1839). 
(Beitrr. z. rhein.-westfäl. Wirtsch.-G. Ver- 
öffentl. 2. Reihe H. 1.) Essen: Baedeker. 20. 
XI, 55 S. [3608 
Hardegen, F., H. H. Meier, d. Gründer 

d. Norddt. Lloyd. Lebensbild e. Bremer Kauf- 
manns. 1809—48. Fort ges. v. K Smidt. Berl.: 
Verein. wissensch. Verleger. 20. VIII, 262 8. 
d 13609 


Müller, Adam, Vorlesgn. über d. 
dte. Wissensch. u. Literatur. Mit e. 
Vorwort hrsg. v. A. Salz. Münch.: 
Drei Masken Verlag. 20. XXVI, V, 
282 8. 13610 


Bischoff. H., Nikol. Lenaus Lyrik, ihre 
G., Chronologie u. Textkritik. Bd. 1. Berl.: 
Weidmann. 20. XVI, 815 8. 13611 
Ober, K., Aus J. P. Hebels Verlassen- 
schaftsakten (Pyramide 20, Nr. 31). 3612 
Tlesemer, W., Eichendorff u. die Marien- 
burg. (Altpreuß. Monatsschr. 57, 105 
361: 
Nowack, A., In Eichendorffs Heimat 
(Aus OberschlesiensVergungenh.51—53). (3614 
Schulhof, H., Kleine Bemerkungen zu 
Eichendorff Euphorion 23, 109—12). [3615 
Seng elder, B., Holtei u. Obernigk (Zt. 
d. Ver. f. G. Schlesiens 55, 1—16). [3616 
Ebrard, F. u. Liebmann, L., Joh. 
Konr. Friederich. e. vergeßener Schrift- 
steller. Frankf. a. M.: Rütten & Löning. 
18. 333 8. 
Rez.: Hist. Zt. 123, 323—26, V. Valentin. 
[3617 
Gaebel, d., Georg Karl Lange, ein ver- 


schollener pommerscher Dichter. (Balt. 
Studien N. F. 23, 61—146.) [3618 

Reinhold, C. F., Heinr. Heine. Berl.: 
Ullstein. 20. 426 8. [3619 


Limper, W., Ein verschollener Heine- 
brief (Annal. Hist. Ver. Niederrh. 105, 1150 
= Marcas, F., Jean Paul u. Heinr. Heine. 
Marburg. Diss. 20. 174 8. [3621 

Maync, H., Jmmermann. D. Mann 
u. sein Werk im Rahmen d. Zeit- u. 
Lit.-G. München: Beck. 21. VII, 6278. 

[3622 

Schneider, Herm., Uhland. Leben, 
Dichtg., Forschg. (Geisteshelden 69 u. 
70). Berl.: E. Hofmann & Co. 20. IX, 
527 S. [3623 

Schneider, Herm., Uhlands Ge- 
dichte u. d. dte. Mittelalter. (Palaestra 
134.) Berl.: Mayer & Müller. '20. VI, 
130 S. 13624 

Schneider, A., Aus Joh. G. Regis Bres- 
lauer Tagen (Aufsätze, F. Milkau gewidmet 
321—38). (3625 


*110 


Behrend, F., D. Tunnel über d. 
Spree. I. Kinder- u. Flegeljahre 1827 — 
40. (= Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins 


51.) Berl.: Mittler. 19. X, 151 S. 
Rez.: Forsch. Z. brand. u. preuß. G. 33, 
284 f. bedr W. [3626 
Oenl, W., E. unbekanntes Gedicht Frei- 
ligraths (Euphorion 23, 72—81). [3627 
Wackerneil, J. E., 'Gilms Jesuiten - S0- 
nette (Euphorion 22, 607—31). [3628 
Teller, F., Grillparzers Ahnen in seiner 
Dichtg. (Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. 23, 
2254). [3629 
Enzinger, M. Grillparzers Gedichte u. 
das bayr. Erbe (Euphorion ' 23, 271—87). [3630 
Dirr, o., Karl Gutzkow u. seine groben 
Zeitromane. Freib. Diss. 20. 2128. (Masch. 
schr.) [3631 
Maenner, L., Karl Gutzkow u. 
der demokrat. Gedanke. (Hist. Biblio- 
thek 46.) Münch.: Oldenbourg. ’21. X, 


149 S. 3632 

Deutsch, O. E., Briefe Ferdin. Kürn- 
bergers an Heinr. Laube. (Dte. Rundschau 
181, 14—52, 286—304.) [3633 


Bayer, J., Alban Stolz. Freib.: Herder. 
21. 619 S. [3634 
Edna, J., Ein vergessener Baltendichter: 
Alexander v. Steruberg (Preuß. Jahrbb. 180, 
101—118, 216—36, 3441—63). [3635 


Brun, L., Hebbel. Sa personnalité 
et son œuvre lyrique. Paris: Alcan. 
19. XIV, 884 8. [3636 

Federn, E., Friedr.Hebbel. Münch.: 
Pepini nie 20. 848 S. [3637 

artels, A., Hebbels Herkunft u. andere 
Hebbel- Fragen. Berl.: Behr. 21. 126 S. [3638 
Honben. H. ei Friedr. Hebbels Zensur- 


erlebnisse (Zt. f . Bücherfreunde. N. F. 13. 
13110). [3639 


Burckhardts, Briefe Jakob, an 
Gottfr. u. Johanna Kinkel. Hrsg. v. 
R. Meyer-Krämer. Basel: Schwabe. 
21. III, 151 S. (Aus: Basler Zt. f. 
G. u. Altert.kde. 19, 2.) [3640 

Hartmann, Mor., Briefe. Ausgew. 
u. eingel. von R. Wolkan. Wien: 
Rikolaverlag. 21. 165 8. [3641 

Jueichen, A., D. Weltanschaug. Jere- 


mias Gotthelfs. Zürich: Rentsch. 20. 228 S. 
13642 


Klaiber, Th., Fr. Th. Vischer. E. 
Darstellg. sein. Persönlichk. u. e. Aus- 
wahl aus sein. Werken. Stuttg.: 
Strecker & Schröder. 20. III, 368 S. 


3643 


Göhler, R., Der Briefwechsel von Paul 
Heyse u. Fanny Lewald (Dte. Rundschau 
183, 27485. 410-11). 1644 

Schultze, J., Gust. Freytag u. die preub,. 
Polizei (Preuß. Jahrbb. 183, 331—H). [3645 

Lindau, H., Gust. Freytag u. Heinr. v. 
Sybel (15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothek 
175—79). [3646 

Pitron, R., La vie et l'œuvre de 
Theodor Storm(1817— 88). Paris: Alcan. 


20. [3647 


— — . ʒK;— — — —— — 


1 49—92? At 


Bibliographie Nr. 3626—8690. 


Scheffel, J. V. v., Unveröffent!. Briefe. 
Mitget. v. W. Kremser (Pyramide. 20. Nr. 


38). (3648 
J. V. Schetfel u. Caroline v. Malzen in 

d. Jahren 1864—69. Nach Tagebuchbll. von 
Luise Perty (Dte. Rundschau 184, 71— 14). 
[3649 

Briefe vonu. an Malwida v. Meysen- 
bug. Hrsg. v. B. Sehleicher. Berl.: 
Schuster & Löffler. 20. 328 S. [3650 
Spiero, H., Jul. Rodenberg. S. 
Leben u. seine Werke. Berl.: Paetel. 
21. 144 8. 3651 
Roethe, 6.. Zum Gedächtnis Th. Fon- 
tanes (Dte. Rundschau 182, 105—35). 3652 
Bettelheim, A., Marie v. Ebner-Eschen- 
bach u. Jul. Rodenberg (Dte. Rundschau 
153, 6—23). [3653 


Bettelheim, A., Marie v. Ebner- 


Eschenbachs Wirken u. Vermächtnis. 
Lpz.: Quelle & Meyer. 20. XI, 838 8. 
| [3554 
Voß, Bicb., Aus ein. phantast. Leben. 


Erinnergn. Stuttg.: Engelhorn. 20. 491 S. 
[3655 


Maync, H., Detlev v. Lilieneron. 
Berl.: Schuster & Löffler. 20. 164 8. 
3656 

Gundolf, F., George. Berl.: Bondi. 
20. 271 8. [3657 


Günther, Joh., D. Theaterkritiker Heinr. 
Th. Rötscher, (Theatergeschichtl. Forsch. 
31.) Lpz.: Voß. 21. VII, 164 S. [3038 

Beitelbeim-Rabillon, H.. Im Zeichen d. 
alten Burgtheaters. Wien: „Wilu“. 21. 18 


Glossy, K., Zur G. der Theater 
Wiens. II. ’ 1821—80. (Sep. aus Jahrb. 
d. Grillparzergesellsch. 26.) Wien: 
Amalthea-Verlag. 20. XXIII, 160 > 

366 

Goldschmit, B. K., Ed. Devrients Bühnen- 

reform am Karlsruher Hoftheater. (Theater- 


geschichtl. In ann 32.) Lpz.: Voß. 21. 
i>i S. Rez.: Zt. f. G. d. Oherrh. N. P. 36, 


[3661 
Röckl, S., Ludwig II. u. Rich. 
Wagner. 2. Teil: 1866—83. Münch.: 
Beck. '20. III, 226 8. [3662 

Lange, W., Richard Wagner u. seine 
Vaterstadt Leipzig. Lpz.: Siegel. 21. 


VII, 800 S. [3663 

Mäller, Gg. F., Richard Wagner in der 
Mai-Revolution 1849. (Arbeiten aus d. Rats- 
archiv u. d. Stadtbibl. in Dresden 1). Dres- 


den: Laube. 19. 635. [S* 

Koch, Max, Richard Wagner. Teil 3: 
1859—83. 18. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 11. 176 
78 Golther. (Si 


Brahms, Joh., Briefwechsel Bd. 14. 
Hrsg. v. W. Altmann. Berl.: Dte. 
Brahms-Gesellsch. XLIII, 341 S. 20. 

[3666 

Du Moulin-Eckart, Gf., Hans v. 


Bülow. Münch.: Rösl. 21. 503 S. [3667 
Niemann, W., Brahms. Berl.: Schuster 
& Löffler. 20. 447 8. 1858 


m —— —— — — 


— —— — — 


Neueste Zeit 1816—1918. 


Tarrach, A., Stud. über d. Bedeutg. C. 
F. v. Rumohrs für G. u. Methode d. Kunst- 
wissensch. (Monatsheft f. Runstwissensch. 
14, 97—138). [3069 
Simon, K., Aus Peter v. Cornelius Frank- 
furter Tagen (Zt. f. bild. Kunst 53, 154 er 
[36 
Firmenich-Richartz, E., Peter Cornelius 
u. die Romantik (Hochland 17, 2, 291 ff.). 
(3671 
Heuer, R., Das Thorner Coppemikus- 
denkmal u. sein Schöpfer Friedr. Tieck 
(Mitteil. d. Coppernikusver. zu Thorn 28, 
2—19). [3672 
reckmann, K., Fuldaer Grabmalkunst 
vor 100 Jahren (Fuldaer G.bll. 14, 50-88). 
[3673 
v. Sydow, E., Karl Frdr. Schinkel als 
Landschaftsmaler (Monatshefte f. Kunst- 
wissensch 14, 239—52). [3674 
hörster, R., Abermals Neues zu Franz 
Gareis. (Neues Laus. Mag. 97, 17387.) [3675 
Seyb, A., Ludw., Schwanthaler u. das 
Karl-Friedr.-Denkıinal iu Karlsruhe (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 36, 3789—92). [3676 
Schumacher, F., Wie das Kunstwerk 
Hamburg nach dem großen Brande ent- 
stand. E. Beitr. zur G. des Städtebaus. 
(Veröffentl. d. Ver. . hamburg. 6. 2). Berl.: 
Curtius. VIII, 73 8. 25 Taf. 20. [3677 
Rohde, A., Das Kunstmusenm d. Ober- 
alten P. F. Röding u. seine Versteigerg. i. 
J. 1817. E. Beitr. zur G. d. öffentl. u. pis 
vaten Sammeltätigkeit in Hamburg (Der 
Cicerone 12, 717—324, 783—88). [3678 
krouthal, A., Werke d. Posener bilden- 
den Kunst. Beitrr. zur Heimatkde. ... 
Mit 13 Abb. Darin u. a.: Minutolis amtl. 
Berr. über d. Aufstand v. 1816 von M. Lau- 
bert. Berl.: Ver. wissenschaftl. Verleger. 
21. ROS., [3679 


*11l 


Mareces, H. Ver Briefe. Münch.: 
Piper. 20. V, 256 8. [3680 


Sterek. W. F., Henry Thode (Repertor. 
f. Kunstwissensch. 43, 55—61). [3681 


Fischer, K. R., Aus d. Lebenserinnergn. 
d. Majors Ignaz Bernt (Mitteil. Ver. G. d. 
Dt. in Böhmen 58, 2335—52). [3682 
Greyerz, Tb., D. Hungerjahr 1817 im 
Thurgau. (S.-A. aus Heft 57 d. Thurgau. 
Beitr. zur vaterl. G. '18.) [3683 
Schröder, C. A., Aus Hamburgs Blüte- 
zeit. Lebenserinnergn. Hamburg. 21. 300 8. 
[3684 

Jürgens, Skizzen aus d. G. Insterburgs. 

2. Reihe (1909—19). (Zt. d. Altert.gesellsch. 
Insterburg 17, 12—50). [3085 
Wels. Th., Jakob Stämpfli. Ein Bild 
seiner öffentl. Tätigkeit u. ein Beitr. zur 


ne er. bernischen u. schweizer. G. Bd. 1. 
Bern: Wyb. 21. 5728. Rez.: Zt. f. schweiz. 
G. 1, 329—33 Feller. 136 


Jenny, E., Theod. Meyer-Merian. E. 
Basler Lit.- u. Kulturbild aus d. 19. Jhd. 
Basel: Helbing & Lichtenhan. 20. 66 8. 

[3687 

Geel. J., Statthalter Joh. Bapt. Gallati 
von Sargans 1771—1811. (Neujabrsbll. "20. 
Hist. Ver. S. Gallen). 25 8. [3688 

Kretzschmar, J., Senator Joh. Frdr. 
Krüger (F 1848) in Lübeck. (Hans. G.bll. 25, 
291—342). 136859 

Cardauns, H., Aus d. alten Köln. Vor 
60 u. 120 Jahren. Köln: Volkswachtverlag. 
20. 87 S. 1365 


*112 


Alphabetisches Register. 


Alphabetisches Register. 


Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften, anouym 
erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter neuer Auflagen. 


Abb, G. 437. 621 
Abbott, W.C. 702 
Abegg, E. 1923 
Aber, A. 1384 
Aberg, N. 1583. 1663 
Achelis, H. 1127 
Achelis, T. O. 505. 535. 
2903 
Adam, A. E. 2512 
Aengeneyndt, G. 2814 
Ahrendts, F. 1473 
Albert, F. 811 
Albert, P. 749. 2376. 2665 
Albrecht, K. 3141 
Albrecht, O. 2256 
Albrich, K. 3025 
Almquist, H. 2667 
Altmann, W. 667 
Altenburg, O. 3274 
Amelunxen, J. v. 564 
Amende, E. 1640 
Amira. K. v. 1028 
Ammann, H. 2093 
Andler, v. 2666 
Andreae, Fr. 545. 1546 
Andreas, W. 2828. 2866. 
2867. 3580 
Andresen, L. 2633 
Aner, K. 1241. 2932 
Angyal, D. 3213 
Anhuth, P. 882 
Anneler 1523 
Anthes 1708 
Antoniewicz, W. 1656 
Apel 3439 
Appens, W. 3182 
Arbusow, L. 2402. 2403 
Arlt, H. 944 
Arndt, G. 507. 2612 
Arnheim, F. 2822 
Arnold, R. F. 263. 2161 
Arnstadt, A. 786 
Arnswaldt, W. K. v. 384 
Arras, P. 2503 
Arret, R. 2491 
Arup, E. 2786 | 
Aschner, S. 1343. 2977 
Asen, J. 2131 
Aubin,H. 874. 2076. 2091 
Auerbach, A. 785 
Auffenberg- Komarów 
3369 
Aulard, A. 2792 


Baasch, E. 2525. 2526. 
2894. 3589. 3590. 3591. 
8694. 3600 

Bach, A. 1722 
Bachmann, A. 2490 
Bär, M. 240. 3411 
Baeseler, G. 852 
Baethgen, F. 857 
Bahr, H. 3210 s 
Baier, H. 2233.2493.2911 

Baldauf, E. 3603 
Bames, C. 739 

Barczat 487 
Barge, H. 2237 
Barich, F. 529 

Barnewitz, F. 798 
Barnikol, E. 2210. 2263 

Baron, S. 8095 

Bartels, A. 8638 
Bartels, H. 2390 

Bartenstein, H. 959 

Barth, M. 441 

Barth, P. 1309. 1310 

Basedow, A. 2395 

Baß, A. 852 

Bassenge, E. 706 

Bassermann, J. 3337 

Bast, J. 1001 

Bastgen, H. 2906 

Bastian, F. 981 

Batifoll, L. 757. 2486 

Batton, A. 2183 

Batzer, E. 2569 

Bauer, A. 2358 

Bauer, H. 855 

Bauer, K. 2349. 2383. 
3423 

Bauer, M. 3362 

Bauer, W. 1312. 1323. 3548 

Bauermann, J. 2004 

Bauermeister, K. 1081. 
2043 

Baum, J. 1395. 2197 

Baumeister, E. 2150 

Baumgarten-Crusius, A. 
3384 

Baxa, J. 3115 

Bayer, J. 1601 

Bebermayer, G. 2555 

Bechtold, A. 25738 

Becker, E. E. 594 

Becker, F. 1403 

Becker, H. 2058. 2410 


Becker, W. 3475 
Becker, W. 3320 
Becker, W. J. 1389 
Beekman, A. 291 
Beer, K. 726 
Behaghel, O. 1831 
Beun, A. 3239 
Behn, F. 1588. 1603 
Behrend, F. 3226 
Behrens, G. 1626. 1723 
Behrle, L. P. 745 
Behrmann, G. 1168 
Behse, A. 2719 
Bein, G. F. 954 
Below, G. v. 3. 843. 885. 
894. 905. 906. 917. 918. 
931. 932. 948. 973. 990. 
1311. 1835. 1337. 1936. 
2321. 3516 
Beltz, R. 1642. 1643 
Bemmann, R. 246. 249. 
2420 
Benary, F. 2167 
Bendel, F. J. 1434 
Bender, G. 585 
Benedikt, H. 2688 
Bennemann, P. 2607 
Benner. W. 772 
Benrath, A. 2936 
Benrath, 2401 
Berchem, V. van. 2048 
Berdrow, W. 568 
Berendsohn, A. 3032 
Berg, G. 805. 2872. 3079. 
3082. 3083 
Berger, A. E. 2259. 2832 
Berger, K. 3037 
Berger, M. 3128 
Bergerhoff, H. 387 
Bergh, S. 2619 
Bergstraesser, L. 3101. 
3184. 3236 
Beringer, J. A. 1449. 3072 
Berlière, U. 1920 
Berling, K. 1408 
Bernhard, L. 3110 
Bernhart, M. 471 
Bernheim, E. 1313. 1326 
3547 
Bernouilli, A. 1106 
Bernstein, Ed. 3582 
Berrer, J. W. 3071 
Bertram, E. 1871 


Beschorner, H. 309. 811. 
326. 347 

Beste, J. 8005 
Bethmann-Hollweg, Th. 
v. 3326 

Bettelheim, A. 3653. 3654 
Bettelheim-Gabillon, H. 
3659 

Beurle, E. 2369 
Beutler, 1118 

Beutler, A. 966 
Beyerhaus, G. 2914 
Beyerle, F. 1038 
Beyhoff, F. 2495 
Beyschlag 1236 

Bezold, F. v. 13. 3482 
Bezold, G. v. 2589 
Bezzel, H. v. 3433 
Bezzenberger, A. 2400 
Biber. A. 508 

Bibl, V. 2438. 2441. 2443. 
2444 

Bieder, Th. 1570 
Biehringer, F. 2672 
Biens, P. 2663. 2688. 
Bierbaum, M. 2105. 
3455 

Bieszk, K. 2136 

Bihl, M. 1295. 2540 
Bickerich, W. 820 
Bihlmeyer, K. 3445 
Bilfinger, E. 2615 
Bilger, H. 3535 

Bindel, R. 1514 
Bingemer, H. 1702 
Bippen, W. v. 3281 
Birkner, R. 3454 

Birt, Th. 380. 382 
Bischoff, H. 3611 
Bisegger, H. E. 1460 
Bissegger, A. 479 
Bigy, 3598 
Bitterauf, Th. 2848 

Bj orkman, W. 2228 
Blanchard, M. 2808 
Blanchet, A. 2801 
Blanckmeister, F. 2930 
Blase, J. E. B. 2407 
Blesch, J. 8164 
Bloch, M. 1062 

Blok, P. J. 715 
Bludau, A. 2920 

Blunt, W. S. 8313 

Bock, E. 1396. 2583 a 
Bock, F. 2780 

Bode, W. 8015 17. 3019. 
3021. 3022 

Bode, W. 2034 
Bodenstein, F. 493 a 
Bödige, N. 778 


Alphabetisches Register. 


Boehmer, H. 1133. 2268. 
2825. 8557. 
Boehmer, J. 2262 
Boehn, M. v. 1510 
Bömer, A. 2357 
Börner, K. 3229 
Böttcher, K. 872 
Boetticher, W. v. 2133 
Bohnenberger, K. 838 
Bombiero - Kremenac, J. 
1075 a 
Bonbard, O. 3332 
Bonin, B. v. 2614 
Bonniols, G. 3262 
Bon wetsch, N. 3528 
Borchers, C. 299 
Borchert, G. 3081 
Borcherdt, H. H. 2570. 
2572 
Borchmeyer, J. 1166 
Borinski, K. 1817. 1348 
Born, M. 2647 
Borne, F. van den. 1177 
Bornemann, W. 2310 
Bornhak, C. 1261. 3295 
Bornhausen, K. 3009 
Borries, E. v. 2553 
Bosch, M. 921 
Bossert, G. 1155. 2404. 
2405. 2425 
Bothe, F. 2521 
Bottacchiari, R. 2574 
Bouard, A. de. 2011 
Bour, R. S. 1767 
Brachvogel, E. 1239 
Brackmann, A. 261. 1819 
Bräuning-Octavio 496 
Brahms, Joh. 3666 
Brand, J. 404 
Brandenburg, E. 1833. 
3216 
Brandi, K. 416. 707. 848. 
2863 
Brandstetter, R. 2072 
Brandstetter, J. L. 230. 
518 
Brann, M. 1008 
Brandt, O. 2807. 3051 
Brandt, O. H. 3078 
Braun, P. 2818 
Braun, W. 2311 
Braune, W. 1968 
Braunsberger, O. 2449 
Bremer, W. 1708 
Brendicke, H. 258 
Brennecke, A. 3185 
Breßlau, H. 610 
Bretholz, B. 315b. 725. 
127 
Bretschneider, P. 650 


*113 


Breuer, K. 3199 
Brieger, Th. 2325 
Briegleb, O. 324. 889 
Briele, W. van der. 2728 
Brinckmann, A. E. 353. 
1898. 1409 
Brinkmann, C. 675. 694. 
1331. 3415 
Brinkmann, E. 2716. 2899. 
3086 
Brock, J. 3178 
Brönnimann, F. 2736 
Brombacher, K. 1874 
Brown, B. H. 8013 
Brosch, A. 269 
Browe, 1223 
Bruchmüller, 3488. 3489. 
3524 
Bruckner, W. 1836 
Brügel, L. 3596 
Brüning, O. 927 
Bruiningk, v. 2468 
Brun, C. 225. 1995 
Brun, L. 3636 
Brunhuber, K. 3089 
Brunn, W. v. 1561 
Brunner, C. 1557 
Bruns-Wüstefeld, 314 
Buat, 3349 
Buc, St. 980 
Buchenau, H. 466. 467. 
482. 488. 490 
Buchholtz, A. 1655 
Buchner, F. X. 656. 1195 
Buchner, G. 384. 386 
Buchner, M. 1804. 1824 
Buchwald, G. 2116. 2119. 
2212. 2266. 2309. 2312. 
2391. 2411. 2413. 3073 
zu G. as 
Bücher, K 
Büchel, J. B. A 
Büchi, 'A. 2026. 2027 
Bückling, G. 1061 
Bühler, J. 1507. 1735 
Bühlmann, F. 2878 
Bühring, J. 788 
Bueler, G. 2557 
Bünger, Tr. 1868 
Bürckstümmer 1252 
Bürger, K. 791. 3542 
Burckhardt, A. 555. 887. 
1821 . 
Bütler, P. 3560 
Burckhardt, J. 3640 
Burdach, K. 371. 1513. 
2158. 2162 
Burkhardt, R. 808. 809 
Bursche, E. 2106 
Busch, F. 435 


8t 


*114 


Busley, C. 988 
Buß, E. 1432 
Buß, J. P. 3226 
Busse, 1973 
Butler, C. 1181 
Butsch, A. F. 2143 
Buwert, H. 8593 


Cahn, J. 484 

Caliezi, B. 2856 

Callet, A. 3262 

Calmes, A. 8166 
Cappelle, R. 1004 
Cardauns, H. 2908. 3690 
Carlsson, A. B. 2479 
Caro, G. 1011 
Cartellieri, A. 698. 704. 
1904. 2005. 3272. 3325 
Cartellieri, O. 2215 
Carteron, 2639 

Caspar, E. 430. 1801 
Cassel 2692 

Cassirer, E. 1320. 3010 
Cessi, R. 1736 
Charmatz, R. 3102 
Christ, G. 2644. 2649 
Christ, H. 685 
Christern, H. 3190 
Chroust, G. 514 
Chrzaszcz, J. 1237 
Clapham, J. H. 3584 
Clark, G. N. 2648 
Clauß, H. 125 1.1527. 2923 
Clemen, O. 1551. 2231. 
2251. 2252. 2274. 2287. 
2288. 2348. 12351. 2399. 
2406. 2408. 2416. 2426. 
2432. 2611. 2711. 2800. 
3090. 3091 

Clemen, P. 1457 
Clemm, L. 584 

Clerval, A. 2381 

Clery, A. R. de. 2834 
Coens, M. 1769 

Cohen, G. 2532 

Cohn, E. 1509 

Collard, 1823 

Collijn, J. 1288 
Consentius, E. 3003. 3004 
Cornicelius, M. 3534 
Corti, E. C. 3291 
Cosack, H. 2061 

Cramer. Fr. 290. 344. 166 l. 
1666. 1672 

Crebert, H. 972 

Croce, B. 3014 

Crome, B. 2214 

roon, G. 3413 

Crous, E. 1288. 2149 
Csaki, R. 1369 


Alphabetisches Register. 


Cunow, H. 3518 
Cuny, G. 2606 


Curschmann, F. 552. 554. 


1909 
Curti, N. 457 
Czedik, A. Frhr. v. 8417 
Czeike, J. B. 2783 


Danielowski, E. 1838 
Daniels, E. 3875. 3388. 
3538 
Danneil, H. 1257 
Darmstädter, P. 3293 
Daudet, E. 3281 
Dausend, H. 1225 
Davidsohn, L. 1016 
Davilié, M. 2710 
Dawson, D. 3232 
Dawson, W. H. 3261 
Dechent, H. 1158. 2705. 
2927 
Dedieu, J. 2642 
Deetjen, W. 3157 
Degering, H. 619. 1784. 
1897 
Dehio, G. 1391 
Deiter, H. 1872 
Delbrück, H. 1090. 2779. 
3361. 3373. 3345. 3512 
Delehaye, H. 609. 1768 
Dennert, F. 8026 
Denzler, A. 1563 
Dersch, W. 242. 659. 790. 
2112 
Deschanel, P. 3280 
Deuticke, K. 2482 
Deutsch, O. E. 3191.3633 
Devrient, E. 250. 784 
Diehl, W. 2558. 2929 
Diepenbach, W. A. 1827 
Dierauer, Joh. 730 
Dietrich, C. 929 
Dietz, A. 982 
Dilthey, W. 1321 
Dirr, O. 3631 
Dobiaš, J. 1745 
Doblinger. M. 3563 
Doeberl, M. 3103. 3230. 
3450. 3457. 8477. 3478 
Dorlle, F. 2108. 2613 
Dörhoit 1182 
Döring, A. 2759 
Dörzbacher, E. 3331 
Dold, A. 1792 
Domel, G. 2141 
Donders, A. 3464 
Dontenville,J.2803.2821a 
Dopsch, A. 903. 1787. 1826 
Dorr, A. 283 
Drahn, E. 3672 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 


Dresbach, E. 775 
Drexel, F. 1721 
Dreyhaus, H. 3385 
Droege, K. 1756 
Dröscher, E. 426 
Drollinger, E. 2755 
Drolshagen, C. 315 
Dubnow, S. M. 1013 


Dubruel, M. 2651 


Duch, A. 3126. 3127 


Düring, K. v. 571 


Dürrwächter, A. 2729 
Duhr, B. 1185. 2698. 8137 


Dumas, A. 1063 


Du Moulin-Eckart 3667 
Dunker 2127 

Durrer, R. 2181. 2609 
Datschke, H. 2190 
Dutschmann, G. 1639 
Dworschak, F. 474. 475 
Dyroff, A. 2907 


Ebel, K. 2804 
Ebersbach, O. 862 
Eberlein, K. K. 2754 
Ebert, M. 1587. 1881 
Ebert, W. 3419 

Ebrard, F. 3617 
Ebsteiu, E. 3007 

Eck, Joh. 2171 
Eckardstein, H. Frhr. v. 
8315. 3316 

Eckardt, J. v. 3114. 3309 
Eckart, F. 2896 
Eckert, G. 2746 
Eckhof, A. 2544 
Edelmaier, R. 1451 
Egloftstein, H. Frhr. v. 
2845. 2854. 3045 
Ehrenberg, Herm. 1487 
Ehrismanu, G. 1344. 1956 
Ehlers, E. 2585 
Ehrenpfordt, M. 2494 
Ehses, St. 2282.2424.2435 
Ehwald, R. 1772 
Eichmann, E. 854 
Eilenstein, A. 2696 
Eilers, G. 779 

Eisler, M. 278 

Eitle, E. 1254 

Elkuß, J. 2987 
Ellinger, G. 2567 
Eleasser, R. 2952 
Elster, L. 896 

Elster, H. M. 2831 
Emerton, F. 2032 
Endres, F. 3330. 3479 
Engel, B. 1094 
Engelbert, K. 318 
Enzinger, M. 3630 


Eppenstein, L. 2464 
Eppstein, G. Frhr. v. 8306 
Erbach- Schönberg 3224 
Erben, W. 1100. 2124. 
2225. 266 2 

Erhard, O. 2453 
Erichsen, B. 271 
Erlemann, H. 2976 
Erman 3483 
Ermatinger, E. 1360 
Ermisch, H. 2055. 2100 
Ermisch, H. G. 1476 
Ernst, V. 992. 995 S 
Eschenburg, B. 3498 
Escher, K. 1428. 1429 
Esperandieu, E. 1673 
Ettlinger, M. 2709 
Etzin, F. 2870 

Eubel, K. 1196. 1222 
Eucken, R. 3506 
Ewald, W. 461 


Fabricius, C. 1242 
Fabricius, K. 2689 
Fäh, J. 1144 

Färber, O. 2014 
Faerber, P. 3070 
Falkenhayn, E. v. 3386 
Farner, O. 2362 
Fastling er, M. 669 
Federn, E. 3637 

Feger, A. 655 

Feine, H. E. 863. 864.2687 
Feist, S. 1577. 1762 
Feit, P. 345 

Feldmaier, J. 872 
Feldmann, F. 879 
Felsch, G. 947 

Fester, R. 3527 
Feulner, A. 684. 3069 
Feurstein 748 

Fichte, J. G. 2962. 2880 
Ficker, Joh. 2292 
Fiebiger, O. 1731. 1738 
Fiesel, L. 975. 1041 
Fink, W. 1135 
Finke, H. 750. 1998. 2064. 
3052. 3053 

Finster. E. 3601 

Firle, R. 3381 
Firmenich- Richartz, E. 
3671 

Fischer, E. 1905 
Fischer, F. 914 
Fischer, K. B. 8682 
Fischer, F. R. 2046 
Fischer, H. 358. 3541 
Fischer, Jos 2520 
Fischer, K. 1465 
Fischer, W. 3467 


Alphabetisches Register. 


FUN. W. 2730 
Flemes, Chr. 360 
Fleig, P. 2380 
Fleischer, O. 1589 
Fleischer 2919 
Fliche. A. 1872 
Fliegel. M. 1300 
Floer, E. 923 
Fluß, M. 978 
Focke, W. 2031 
Förstemann, E. 379 
Foerster, H. 1084 
Foerster, W. 3350 
Ford, G. S. 2793 a 
Forrer, R. 1625. 1692—97 
Forst- Battaglia, O. 996. 
2623 
Forster, R. 3675 
Forsthoff 2701. 3028. 3427 
Fournier, A. 2844. 3118 
Fournier, P. 1785 
Fraenkel, H. 1840 
Francke. H. G. 1218 
Franke, C. 373 
Frankhauser, F. 2648 
Frantz. Const. 3245 
Fredrich, C. 1481 
Freckmann, K. 3673 
Frei, O. 2370 
Frensdorff, F. 2968. 3054. 
8248. 3549 
Freudenberg, W. 1605 
Freudenthal, J. 1017 
Freytag, R. 593 
Freytag -Loringhoven, 
Frhr. v. 699 
Frey- Schlesinger, A. 2519 
Freytag 2414 
Freytag. R. 2695 
Friedensburg; W. 783. 
1275. 3493 
Friedensburg, F. 469.494. 
495 
Friedrich, R. 2845 a 
Friedlaender, M. J. 2582 
Friedrich, Fr. 1318 
Friedrich, L. W. 964 
Friedrichs, K. 1029 
Friesel, L. 1075 
Friis. A. 2785. 3243 
Frings, Th. 394. 401 
Fritz, A. 3497 
Fritz, F. 1255 
Fröhlich, A. R. 2398 
Fröhlich, H. 2459 
Frölich, K. 890. 946. 
207780. 2099 
Fuchs, A. 2714 
Fuchs, E. 1012. 1500. 
1501 


*115 


Fuchs, G. 198+ 


‚Fuchs, W. P. 1423 


Fueter, E. 2223. 3096 
Funk, F. X. 1124 


Gaebel, G. 8718 
Gaerttner, W. G. 746 
Gaffrey, B. 1949 
Gagliardi, E. 729 
Gahmke, R. 3027 
Galiffe 3273 

Gallati 2474 
Ganszyniec, R. 1974 
Garber, J. 2588 
Gardthausen, V. 1289 
Gaspers, J. 1208 
Gaß, J. 521. 1298. 2802. 
2802 a. 

Gassen, K. 2568 


Ganzenmüller, W. 1505 
Gaub, F. 233 
Gauß, K. 2450 


Gebauer, C. 1548 
Gebauer, J. H. 3602 
Gebhard, A. 2178 
Gebhardt, P. v. 506 
Geel, J. 3688 
Geiger, H. 3597 
Geiger, O. 2179 
Geiges, R. 2925 
Geisberg 532 
Geiser, K. 732 
Geisler, W. 1957 
Geist-Länyi, P. 3212 
Gengler, H. G. 1112 
Gerber, A. M. 280 
Gerber, L. 433 
Gerlach, W. 883. 884 
Gescher, F. 1083 
Geß 2221 
Geßler, A. F. 1102 
Geyso, F. v. 2480 
Gierke, J. 1057 
Giese, Fr. 1022 
Glaser, C. 2583b 
Glasschröder, F. 1082. 
2125 
Gleich, G. v. 3368 
Glitsch. H. 1039. 2073 
Glossy, K. 3660 
Gloel, H. 1302 
Glück, H. 1412 
Glücklich, J. 2469 
Gmür, M. 1051. 1522 
Gnyer, S. 2743 
Godet, M. 2855 
Göbel, H. 2604. 2745 
Göbel, M. 349 
Göbel, S. 736 
Goebel 2733 


*116 


Goedeke 1342 
Göhler, R. 3644 
Göller 1122. 2102. 2322 
Goeßler, P. 1620. 2973 
Goetz, L. K. 974 
Goetz, W. 1334. 2470 
Götze, A. 376. 388. 1375 
Götze, A. 1644 
Goepfert, G. 1688 
Goldmann, A. 1264 
Goldschmidt, H. 1033 
Goldschmit 3104 
Goldschmit, R. K. 8661 
Gooch, G. P. 2791. 3323 
Gose, H. 3029 
Gottlieb, Tb. 1291 
Gottlob, A. 1164 
Gottschalk, P. 2140 
Graber, E. 2868 
Graber, G. 1519 
Grabmann, M. 1950 
Graf, G. E. 3401 
Graf, O. 301 
Graff, P. 1245 
Gragger; R. 613 
Granichstädten-Czerva, 
K. 8418 
Granier, H. 3222 
Graß, F. 1058 
Grauers, L. 2636 
Grauert, v. 833. 1511 
Green, J. E. S. 3142 
Grellet, P. 3044 
Greving, J. 2271 
Greyerz, Th. 3683 
Grienberger, Th. 1843 
Grimm, J. u. W. 356 
Grimschitz, R. 1424 
Grisar, H. 2253—55. 2257. 
2276. 2277. 2290 
Gritzner, E. 465 
Gröber, K. 2379 
Groener, W. 3347 
Groos, K. 3256 
Groß, E. 3043 
Gruß, L. 998 
Große, W. 1067 
Grotefend, H. 572 
Grote fend, O. 651. 2508 
Grünberg, C. 3566. 3567 
Groth, H. 386 
Grünfeld, F. V. 3604 
Grützmacher, G. 1180 
Grützmacher. R. H. 1243 
Grumbkow, W. v. 3405 
Grundmann, P. 2811 
Grupp, G. 1498.1499.3144 
G'sell, A. 1843 
Guby, R. 1416. 1421 
Gülzow, E. 3119 


— 


Alphabetisches Register. 


Günter, H. 2439 
Güntert, H. 366 
Günther, A. 1718 
Güntber, Joh. 3658 
Günther, L. 377 
Gtinther, O. 622. 623. 
2030. 2086 

Gürtler, H. 3501 
Güterbock, F. 1914. 1915 
Guglia, E. 2776 
Guichen, de. 8155 
Gümbel, A. 2744. 2816 
Gundolf, F. 3011. 8657 
Gurlitt, C. 691. 1494 
Gut, A. 1545 
Gutacker, H. Ph. 575 
Guthe, H. 2342 
Gutmann, K. 2202 


Haacke, H. 907 
Haake, P. 2640. 3145. 
8146. 3147 
Haape, H. 1058 
Haas, Tb. 287 
Haas-Zumbühl, F. 478 
Haberkern, E. 2006 
Haberkorn, P. 1934 
Haberditzl, F. M. 2142 
Habicht, V. C. 2191 
Haccius, G. 3429 
Häberle, D. 239 
Haeckel, E. 3504 
Häfele, G. M. 2174 
Hähnsen, F. 962 
Hänseler 604 
Häpke 243. 257. 900 
Haering, H. 3163 
Haten, E. 888 
Haffner, O. 3162 
Hatner, A. E. 2016 
Hagedorn, A. 3416 
Hagedorn, B. 987 
Hagen, O. 1397 
Hager, E. 2740 
Halın, K. 2995 
Halıne, H. 1630 
Hahne, O. 2654 
Hajdecki, A. 2741 
Halbedel 1796 
Halbleib, F. 3599 
Haller, J. 1917.1958.2320 
Halm, Ph. M. 2195 
Halphen, L. 1802 
Hamann, O. 3311 
Hammer, H. 1422 
Hampe, K. 302. 1854. 1929 
Hampe, Th. 2534 
Handelsman, M. 997 
Hango, H. 632 
Hankamer, P. 3061 


Hansen, J. 3105. 3106. 
8136 

Hanser, B. 1080 
Hardegen, F. 3609 
Harich, W. 3057 
Harnack, A. 2319 
Harnack, A. v. 3186 
Hartig, O. 2533 

Hartig, M. 1984 
Hartlaub, G. F. 1467 
Hartmann, L. 1878 
Hartung, F. 2067. 2865. 
2969. 3294 
Haseloff, A. 1489. 1850 
Hasenclever, A. 2222. 
2240. 2418. 2900. 3156 
Hashagen, J 576. 2163. 
2359. 2460. 2837. 8112. 
8485. 3571 

Hasse, K. P. 2160 
Hauck, A. 1182 
Hauffen, K. 2564 
Haug, F. 2940 

Haug, F. L. 1967 
Haupt, H. 526. 3488 
Haupt, R. 1992 
Hauptmann 450. 1459 
Hauschild, M. W. 1631 
Hauser, O. 1009 
Hauser, K. 1526 
Hausleiter, J. 2300 
Hauthaler 633 
Hauttmann, M. 1433 
Haym, R. 2986 

Hecht, J. 2492 

Heck, R. 2650 

Heckel, H. 2993 
Heckel, R. v. 429. 3547 
Hedemann -Heespen, P. v. 
994 


Hedemann, W. v. 574 


Hefele, Fr. 237 

Hegi, F. 952 
Heidingsfelder, F. 637 
Hein, H. 1578 

Hein, M. 3544 

Heine, W. 1221 
Heinemann, O. 2397 
Heinzelmann, P. 2448 
Heinzerling, J. 289 
Heißenbüttel, K. 368 
Helbock, A. 281. 634 
Heldmann 3201 
Heldmarn, K. 1809. 3302 
Helfferich, K. 3355 
Hell, M. 1608 

Heller, H. 3123 
Heller, J. 1149 
Hellinghaus, O. 8047 
Helm, K. 1994 


Helmolt, H. F. 3283. 3298. 
3339. 3521 
Hempel, P. 2731 
Hendel, M. 2882 
Henggeler, R. 2593 
Hengsberger, K. 8048 
Henkel, P. 2781 
Henkelmann, K. 762 
Hennecke, E. 1234 
Henning, R. 382. 1839 
Hentrich, K. 408 
Herbster, C. 938 
Hergenröther, J. 1125 
Herkner, H. 3578 
Herlitz, N. 2661 
Herold, E. 3058 
Herr, E. 756 
Herre, H. 2023 
Herre, P. 835. 3187 
Herrfahrdt, H. 3408 
Herrle, Th. 2166 
Herrmanı, A. 724 
Herrmann, F. 658. 1159. 
2146. 3087 
Herrmann, K. 560 
Hertlein, Fr. 1690 
Hertling, G. v. 3284. 8461 
Hertling, Gf. v. 8363 
Herzfeld, G. 1869 
Heß, O. 1103 
Hessel, A. 425 
Hesselbach, E. 1278 
Heßler, C. 1636 
Heubach 1472 
Heuberger, R. 417. 432 
Heuberger, S. 1680 
Heuer, R. 3672 
Heusler, A. 1754. 1755 
Heusler, A. 869 
Heussi, K. 1121. 2247 
Heydenreich, E. 500 
Heyderhuff, J. 8247 
Hilber, P. 282 
Hildenbrand, F. 1987 
Hillebrand, L. 1373 
Hilliger, B. 983 
Hilsenbeck, A. 3194 
Himmelreich, L. 1805 
Hindenverg, J. 1989 
Hiusberg. G. 765 
Hintze, E. 1438. 1439. 
1440 
Hintze, O. 1028. 2778. 2779 
Hippe, M. 2945 
Hirn, F. 2898 
Hirsch, B. 1899 
Hirsch, Em. 2352. 2452 
Hirschfeld 241 
Hirschl, Th. 2857 
Hirschmann 1799 


Alphabetisches Register. 


Hirtb, F. 8269 

His, E. 2877 

His, R. 1032. 1086. 1069 

Hobohm, M. 3346 

Höhn, H. 1529 

Hölker, C. 2208 

Hönger 503 

Hölscher, W. 1938 

Hoenig, A. 354 

Hönig, J. 8532 

Hoerth, O. 1530 

Hofer, J. 3451 

Hofer, K. 3020 

Hoff, F. 2849 

Hoffmann, Heinr. 2341 
Hoffinaun, H. 1803 

Hoffmann, W. 2382 
Hoffmann-Krayer, E. 266 
Hofmann, A. v. 708. 711 
Hofmann, F. H. 3074 
Hofmann, Konr. 860 
Hofmann, K. 2610 
Hofmann, V. 2897 
Hofmann, W. v. 2104 
Hofmeister, Ad. 550. 562. 
563. 1782. 1814. 1863. 
1875. 18 98. 2003 
Hofstede de Groot, C. 1456 
Hohenemser, P. 2676 
Hohl, Th. 986 
Hojberg- Christensen 405 
Holl, K. 2316 

Holl. K. 3150 
Holländer, E. 1553 
Hollweg 2704 

Holtze, F. 2871 
Holtzmann, R. 817. 1902 
Holtzmann, W. 2852 
Honig, J. 3550 

Hoppe 1175. 1215 
Hoppeler, R.1146 
Horwitz, H. Th. 1095 


Hornstein-Grüningen, E. 


Frhr. v. 577. 744 
Hotzelt, W. 2447 
Houben, H. H. 3639 
Houwald, Frhr. v. 553 
Hovestidt, A. 776 
Hoyer, E. 850 
Hoyer, O. 579 
Hruschka, A. 1046 
Hübner, A. 2421 
Hueffer, H. 1927 
Hümmerich, F. 2101 
Huffschmied, M. 1450. 

2652. 2726 
Huldermann, B. 3335 
Hunziker, O. 8225 
Hupp, O. 447. 449 
Humann, G. 1988 


*117 


Hurny, J. 2879 
Huyskens, W. 641. 1940 


Ilgen, Th. 451 

Imbart de la Tour, P. 719 
Imesch, D. 2510 

imme, Tn. 1535 

Indra, G. 615 

Ineichen, A. 3642 
Ischer, R. 958. 1562 
Ischer, Tb. 1612. 2629 
Iseler, J. 3108 

Iten, A. 937 


Jacob, K. H. 1629 
Jacobi, A. 1585 
Jacobs, E. 298 

Jacobs, E. 2145 
Jacobsohn, H. 369 
Jacobson, J. 3094 
Jack, E. G. 2992 
Jaeger, F. M. 2628 b 
Jäger, J. 793 
Jaegerschmid, A. 1852 


Jahn, M. 316. 1593. 1594. 


1650 

Janßen, G. 580 
Japikse, N. 2628 a 
Jastak, J. 1076 


Jecht, R. 254. 644. 1944. 


1947. 2019 
Jellinek 363 a. 1969 
Jellinghaus, H. 292 
Jenisch, E. 8050 
Jenny, E. 3687 
Jensen, W. 963. 1167. 

2388. 2507 
Jesse, W. 488. 797 
Jessen, H. 1857 
Jessen, P. 1899 
Joachim, J. 2966 


Joachimsen, P. 705. 2033. 


2165 

Jodl, M. 3505 
Jöhlinger, O. 3258 
Joel, K. 3531 

Jörgens, K. 826. 3685 
Johann Georg, Herzog 


zu Sachsen 3067. 3143. 


3219. 3277. 3468 
Johannsen, P. H. 801 
Johne, E. 1297 
Jordan 2850 
Jordan, H. 3238 
Jordan, J. 2242. 2244. 

2331. 2336. 3503 
Jobst, W. 2991 
Jürgens, A. 717. 985 
Jung, (+. 1569 
Jung, R. 2589. 2641 


a 


*118 


Junius, W. 2584 
Jusserand, J. J. 832a 
Just, Frdr. 819 
Justi, L. 1414 


Kaas, L. 1074 
Kaeber, E. 3354 
Kähler, S. 3275. 3404 
Kaftan, J. 1244 
Kahler, E. v. 551 
Kahlke, M. 460 

Kaindl, R. F. 315 b. 3215 
Kaiser, B. 2721 

Kaiser, E. 1508 

Kaiser, H. 2419 
Kaiser, J. B. 1939 
Kaiser, W. 2537 
Kalberer, W. 1279 
Kaleschke 1173 
Kalkoff, P. 2260. 2269. 
2280. 2284. 2285. 2286. 
2354. 2366. 2431 
Kallen, G. 1815 
Kaminski, E. 2577 
Kampers, F. 1512 
Kampffmeyer, P. 3570 
Kanner, H. 3379 
Kaphahn, F. 908. 1830 
Karger 256. 476. 1097 
Karlinger, H. 1436 
Karll, A. 2810 
Karmin, O. 3138 

Karo, G. 3378 

Karsten, T. fi. 367 
Kartels, J. 1204 

Kaser, K. 696 

Kasper», W. 839 
Kastner, K. 1170. 3453 
Katsch, H. 3539 
Kaufmann, F. 1806. 1807. 
2917 

Kauffmann, Fr. 259. 1761 
Kaufmann, G. 1260. 1262 
Kaufmann, J. 824 
Kaulfuß Diesch, C. 2243 
Kautsky, K. 3576 
Kautzsch, R. 687. 1446 
Kazbunda, K. 8242 
Kehr, P. 1873. 1883 
Keller, K. 3299 ` 
Keller, A. 1568 

Keller, L. 1567 

Keller, C. 1521 
Kellinghusen, H. 582 
Kellner. L. 3470 

Kelly, J. A. 2728 
Kelter, E. 294 

Kemm, F. 747 
Kentenich, G. 773 
Kerchnawe, H. 3393 


Alphabetisches Register. 


Kern, L. 3511 
Kern, F. 844 
Kern, O. 2576 
Kernholt, O. 1010 
Kerstan 825 f 
Kessel, H. 2387 
Kehler, F. 2563 
Keußen, H. 889. 1270. 
1271. 2036. 2113 
Keußler, F. v. 1901 
Keutgen, F. 842 
Keyser, E. 321. 823 
Kienitz, O. 74% 
Kiesel, O. E. 1536 
Kießelbach, G. A. 583 
Kindler v. Knobloch, J. 
522 
Kirchner, M. 549 
Kisch. G. 671 
Kißling, J. B. 1247. 8276. 
3487 
Kitt, K. 1487 
Kiewning 2795 


ꝑKjellén, R. 831. 3303. 
3322 

Klaar, K. 2840 
Klaiber, Th. 1364. 3643 
Klaje 2824 


Klapheck, R. 1461 
Klapper 1216 

Klawitter 1287. 2950 
Kleeberg, L. 3055 
Klein, J. 1448 

Klein, W. 955 
Kleinpaul, J. 2530. 2581 
Kleist, W. 1912 
Klemenz, P. 2189 
Kley, H. 958 

Klik, J. 2056 
Klimesch, J. M. 274 
Klingemann, H. 566 
Klippel, A. 856 
Klocke, F. v. 446. 498. 
501. 502. 511. 570. 587 
Kloeke, G. G. 400 
Kluck, A. v. 3382 
Kluge, F. 365 

Knapp, H. 268. 1070. 2065 
Knapp, Th. 920 
Knappe, W. 2371 
Kneebusch, E. 2020 
Knipping, R. 640 
Knetsch, C. 558. 1203 
Knöpf ler, Al. 1123 
Knötel, P. 1483. 1484 
Knoke 1633 

Knorr, R. 1071 1592. 1623 
Knudsen, J. 2483 
Kober, A. H. 1351 
Kober, A. 681 


Koch, E. 2082. 2504 
Koch, F. 3098 
Koch, H. 662 
Koch, J. 957 
Koch, M. 3665 
Kocher, E. 1145 
Koczirz, A. 2787 
Koebner, R. 2059 
Kögel, H. 515 
Koegler, H. 2536 
Köhler, A. 2983 
Köhler, H. 1925 
Köhler, W. 2297. 2318. 
2361. 2363. 2364 
Köhne, K. 1515 
Kölner, P. 939. 940 
Koenen, K. 1784 
König, B. 1007 
König, E. 2355. 2423 
Königer 1830 
Könnecke, M. 1777 
Koepp, F. 1657. 1674. 
1691. 2998 
Koerner, B. 445. 516. 525. 
538. 547 
Körner, F. 1303 
Körner,J.1962.1965. 2838 
Köster, A. 8066 
Köster, A. 2578 
Kötzschke, R. 902. 1945 
Kohlfeldt, G. 1274 
Kohl 346 
Kohn, J. 1015 
Kohte, J. 968 
Kolb, v. 1253. 1296 
Korselt, Th. 1088 
Koser, R. 2. 838. 2624. 
2637. 2638. 2656. 2672a. 
2765. 2792 . 2793. 2876. 
2937. 3194. 3196 
Koß, Rud. 993. 1045 
Kossinna, G. 1572. 1579. 
1580. 1582. 1646. 1743 
Kostrzewski, J. 1584 
Kothe, J. 1547 
Krabb0463.646.1054.2018 
Kracauer, J. 2678 
Kraft, L. 2350 
Krag, W. 2097 
Kralik, R. 697 
Krammer, M. 1933 
Kratz 2904 
Krauß, S. 2216 
Krebs, E. 2283. 3606 
Kıebs, R. 2691 
Krencker, D. 1714 
Kretzschmar, Joh. 14%. 
3689 
Kretzschmayr, H. 2038 
Kreuter, K. 2788 


Kreuzer, O. 3085 
Krieger, A. 741. 2075. 
2458. 3552 
Kröning, E. 1874 
Kroker, E. 310. 2291. 
2307. 2602 
Kronthal, A. 3679 
Krüger 1675 
Krüger, C. 3038 
Krüger, G. 258 
Kruitwagen, B. 2138 
Krusch, B. 877. 1779 
Küch, F. 672. 2207 
Kühn, G. 1206 
Kühn, J. 2806. 3383. 3635 
Kühn, Joh. 1036 
Kühn, W. 1386 
Kühne, B. 1169 
Künßberg, v. 1026. 1027 
Küntzel, G. 670. 2767. 
8131 
Kuhl, H. v. 3352 
Kuhn, W. 355 
Kuhnert, E. 2543 
Kull, J. V. 481 
Kullen, F. 1861 
Kunkel, A. 3252 
Kunkel, O. 1704 
Kupfer, K. 3068 
Kurth, G. 1770. 1795 
Kusche, L. 3204 
Kuske, B. 3595 
Kutsch, F. 1717. 1766 


La Baume, W. 1652. 1658 
Lager 1161. 2918 
Lammert, F. 880 
Lampe, K. H. 2851 
Lampen, W. 1953 
Lane, M. 1880 
Lang, A. 2315 
Lange, H. 3471 
Lange, W. 3663 
Langer, H. 308 
Lang- r 1478 
Langewiesche, F. 1671. 
1733 
Lappe, J. 293. 922. 3148 
Largiarder, A. 228. 870 
Lasch, A. 403 a. 976 
Laslowski, E. 2057 
Laubert, M. 815. 3109. 
3167 —73. 8205. 3431. 
3448. 3419. 3499. 3500. 
3605 
Laue, M. 251. 
Lauenstein, W. 960 
Lauer, H. 1 154. 2374. 2375 
Lauer, Ph. 415 
Lauffer, O. 1504. 1517 


Alphabetisches Register. 


Lauf köter, C. 915 
Laumann, J. 1280 
Laursen, L. 678 
Lauscher, A. 3484 
Lautenschlager, F. 288. 
3183. 3198 

Lederer, M. 3059 
Lederle, K. Fr., 2378 
Ledeuil d'Enquin, J. 
2229 a. 


Lehmann, H. 733. 1427 


Lehmann, H. 1637 
Lehmann, H. 2708 
Lehmann, M. 2830 
Lehmann, P. 861. 608. 
618. 2122. 2147. 2148 
Lehmann, R. 3008 
Lehmann, R. 665 
Lehner, H. 1604. 1716. 
1719 
Leidinger, G. 627. 1392. 


13893 


Leineweber, L. 1085 
Leininger, F. 3160 
Leistle, D. 1191 
Leitzmann, A. 1971. 2953. 
2956. 2957. 3002 
Leman, A. 2477 
Lemmens, L. 1240 
Lempfried, W. 3161 
Lempicki, S. v. 1339 
Lenel, O. 1267 
Lenel, P. 2833 
Lenel, W. 1924 
Lengler, K. 1534 
Lennarz, A. 2514 
Lenz, F. 3573 
Lenz, M. 1. 1120. 1276. 
1338. 2229. 2232. 2235. 
2241. 2278. 2330. 2478. 
2797. 2826. 2951. 2960. 
3310. 3481. 3527. 3545 
Leonhardt, K. F. 454 
Lerche, O. 245 
Lesne, E. 1829 
Lessiak, P. 327 
Lessing. K. 2862 
Letts, M. 2172 
Leube, M. 1266 
Leutenegger. A. 2559 
Leuze, O. 232. 2536 
Leuzinger, P. 1370 
Levillain, L. 442. 1775 
Levin, H. 2990 
Levinson, A. 2622 
Levison, W. 1773. 1786 
Lewin, L. 1554 
Lexer, M. 359 
Leyh, G. 2941 
Lieberknecht, P. 3444 


119 


Liebermann, F. 1790 
Liebschütz, H. 1930 
Lienau, M. M. 1635. 
1647 

Liepe, W. 2187. 2979 
Lindau, H. 3646 
Lindner, Th. 703 

Link, H. 1212 
Linneborn, J. 660. 1086 
Lins, B. 1192. 1197 
Linvald, A. 3237 
Lippert 643. 645. 2481. 
2772 

Lippmann, E. v. 1555 
Litt, Tb. 1332 

Löbe, H. 586 

Löffler, K. 628. 1299 
Löhr, G. M. 1205 
Lösch, St. 8446 
Loesche, G. 1248. 2367. 
2430. 2452. 2675 
Loeschcke 1681. 1725 
Loew, E. A. 423 
Loewe, V. 223. 2655 
Läwenthal, J. 1751. 1841 
Lohmann, F. W. 2915 
Lohmeyer, K. 2747. 2748. 
2751. 2756 

Lorentz, Fr. 350 
Lorenz, A. F. 1470 
Loserth, J. 2111 
Loßnitzer, J. v. 1117 
Lot, F. 1812 

Lotz, W. 977 

Lubenow. H. 1866 
Lucius v. Ballbausen, R. 
Frhr. 3289 

Luck, W. 1005 
Luckwaldt, F. 3300 
Ludendorf, E. 3358 
Ludewig, A. 1265 
Ludwig, E. 3012. 3255 
Ludwig, K. 1982 
Ludwig, V. O. 1294 
Lüdtke, G. 3480 
Lückger, H. J. 1724 
Lülmann, H. 3517 
Luers, F. 1520 
Lütgendorff, W. v. 1466 
Lüthgen, E. 1458 
Lütolf, K. 1885 

Lug, V. 330 

Lundberg, P. 2668 
Lundgreen, F. 1931 
Lunper, W. 3620 

Luntz, J. 431 

Luthmer, F. 688 
Luschin v. Ebengreuth, A. 
477 

Luther, J. 2542 


*120 


Machens, J. 1087. 2121 
Madeja, E. 1834 
Mader, F. 683. 1628 
Madsack, E. 2768 
Maedge, C. M. 989 
Maenner, L. 3632 
Maercker 3399 
Maesser, W. 806 
Maetschke, E. 881. 2084 
Mahlau, L. 822 
Mahling, F. 3421 
Mahrholz, W. 1246. 1365 
Maier, J. U. 3495 
Mainz, Chr. 1906 
Major, E. 1613 
Mantel, A. 1108 
Marcks, E. 713 
Marckwart, O. 3530 
Marcus, F. 3621 
Marées, H. v. 3680 
Marino 2674 
Martell, K. 2878 
Marti-Wehren, R. 1147 
Martin, F. 1419. 2742 
Martin, J. 362 
Martin, M. 1952 
Martin, P. E. 3139 
Martitz, v. 1089 
Mathorez, J. 720. 2699 
Matschoß, C. 971 
Matz 969 
Matzke, H. 2912 
Mauer, H. 2891 
Mauser, A. 3562 
Mausolf, W. 3056 
Maußer, O. 395 
Mauthner, F. 1136 
Mayer, E. 991. 1034. 1037 
Mayer, E. W. 2892 
Mayer, E. W. 1921 
Mayer, Gust. 3125. 3674. 
3581 
Mayer, H. 2974. 3495 
Mayer, Joh. 8634 
Mayer, Job. G. 1148 
Mayer, M. 2926 
Mayer, Th. 2066. 2095 
Mayer, W. 2218 
Mayer-Homberg, E. 1035 
Mayne, H. 3622. 3656 
Mayr, J. K. 2234 
Medicus, F. 2959 
Mehlis, Chr. 1687 
Mehring 234. 1822 
Meiche, A. 304 
Meier, J. 2218 
Meier, H. 1541 
Meier, P. J. 1890. 1891. 
2209 N 
Meinardus, O. 2620 


Alphabetisches Register. 


Meinecke, Frdr. 2509. 


2827. 3188. 3329 
Meininghaus, A. 1889 
Meisner, H. 2934. 2935 
Meisner, H. O. 2841. 2842 
Meißner, R. 1847. 3486 
Melvin, F. E. 2818 
Memminger. Th. 1445 
Menge, G. 1134 
Menghin, O. 1609 
Meng in, F. 2720 
Menke-Glückert, E. 2246 
Mennicke, C. 2478 
Mensi 224 895 
Mentz, A. 420 
Mentz, F. 323 
Mentz, G. 2224 
Merbach, P. A. 3042 
Merian, W. 1378. 2859 
Merk, G. 657 
Merkel, F. R. 2707 
Merker, P. 1340. 1841. 
2552 
Merkle, S. 1131. 2344 
Merores, M. 1879 
Mertens, G. B. 771 
Merz, Herm. 1107 
Merz, W. 456 
Messer, A. 2958 
Mestwerdt. P. 2107 
Metz, C. 1712 
Metzger, H. 390 
Metzler, Joh. 1135. 2272 
Meyer, A. O. 2836 
Meyer, E. 1665 
Meyer, E. v. 3507 
Meyer, F. 539 
Meyer, F. E. 1065 
Meyer, J. 1183 
Meyer, K. 780. 871. 2015 
Meyer, Th. 534 
Meyer, W. J. 231 
Meyer-Rahn, H. 2594 
Meysenbug, Frhr. v. 1382 
Mezger, V. 2596 
Michael, E. 2000 
Michael, G. 510 
Michael, J. 2669 
Michaelis, C. 2575 
Michaelis, G. 3334 
Michel, F. 2753 
Michel, W. 1105 
Michels, R. 3107 
Miedel, J. 333 
Mielke, R. 1590 
Mieses, M. 421 
Milchsack, G. 2466 
Miller, K. 1664 
Miller zu Aichholz, V. v. 
473 


Minor, J. 1387 
Mitscherlich, W. 839 
Mitteis 1020 
Mitterwieser 1444. 2196 
Möhrle, H. 1200 
Möllenberg, W. 1031. 
1891. 2499 
Möller, W. 1160. 1542 
Moeser, K. 1048 
Mötefindt, H. 1851 
Mogk, E. 1750 
Mohl, O. v. 3836 
Mohlberg, K. 1226. 1791 
Mohr, F. 2562 
Molitor, E. 2085 
Molden, B. 8400 
Moll, Ew. 8406 
Mombert, P. 3565 
Moninger, K. 2560 
Montgelas, Gf M. 3372 
Morel-Fatio, A. 2220 
Moresco, M. 1078 
Morgenthaler, H. 1431. 


2217 
Morin, G. 1864 
Morr, J. 1171 


Moser, H. J. 1376. 2304 
Moser, V. 375. 2538 
Motzki, A. 1997 

Much, H. 1464 

Much, R. 273. 381. 1759 

Müllenhoff, K. 1746 
Müller, A. V. 2261. 2264. 
2265. 2327. 2328 
Müller, Ad. 792 

Müller, Aug. 2085 
Müller, B. 2931 

Müller, C. 597. 1946 
Müller, C. 1281 

Müller, E. 2694 

Müller, E. 1588. 2599 
Müller, G. 2083. 2392. 
3430 . 
Müller, G. H. 409. 664. 
2465. 3664 

Müller, H. v. 1359 
Müller, Joh. 2817 
Müller, Jos. 2457. 2518 
Müller, K. 1126. 1961 
Müller, K. O. 1042. 2168 
Müller, Lud. 1471 
Müller 2893 

Müller- Freienfels. R. 
1358 

Müller-Jabusch, M. 3398 
Müller-Kolshorn. O. 2794 
Münzel, G. 2597 
Müsebeck, E. 1263. 3117. 
8403 

Müssener, H. 2700 


Mucke, E. 800 

Muhs, U. 803 
Muhsfeld, Th. 1115 
Mummenhoff, W. 2735 
Munding, E. 626. 1780 
Murray, R. H. 2353 
Mussoni, G. 950 

Muß, M. 3608 


Näf, W. 3174 
Naegle, A. 1141 
Nägele, A 2201 
Nauler, J. 2988 
Nagl, A. 472 
Nahnsen, G. 536 
Nauke, G. 2770 
Naumann, C. W. 787 
Naumann, H. 1978 
Naumann, R. 2690 
Naumann, R. 2821 
Neckel, G. 1757. 1848 
Neill Raymond, D. 3268 
Nelson, A. 2942 
Nentwig, A. 255 
Nettl, P. 1377 
Neubauer, E. 676. 1305. 
1480. 1492. 2782 
Neubauer, H. 3084 
Neumann, A. 3569 
Neumann, C. 3529 
Neumann, J. 3266 
Neumann, W. 2001 
Neundörfer, D. 1201 
Neuwirth, J. 1425 
Nicolai, W. 3353 
Nicolay, W. O. 2970 
Niederle, L. 1552 
Niedner, C. 2823 
Nieländer, F. 2175 
Niemann, W. 3668 
Niklasson, N. 1595. 1654 
Niklasson, N 1948 
Nikolay, W. O. 3438 
Nirrnheim, H. 2515 
Nißl, J. 3496 
Noodt, W. 589 
Norden, E. 1747 
Norlind, A. 272 
Norvin, W. 2541 
Noß, A. 480 
Nottarp, H. 1868 
Novak, V. 424 
Nowack, A. 8614 
Nowak, K. F. 3891 


Obenauer, K. J. 8018 
Obser, K. 2151. 2199. 
2206. 3120. 3121. 3152. 
3153. 3536. 3612 

Ochs, E. 941. 1832 


Alphabetisches Register. 


Oechsli, W. 3502 
Oeftering, W. E. 3394 
Oehl, W. 3627 

Oehlke, A. 1806 
Oehlke, W. 1368 
Oelmann, F. 1715. 1726. 
1727 

Oelsnitz, v. d. 590 
Oetker, Fr. 3267 

Ohr 674 

uidtmann, E. v. 557. 591 
Oliger, L. 3088 
Olshausen, O. 1634 
Oncken, H. 3402. 3522. 
3577 

Onken, Chr. 2522 
Oppermann, O. 3537 
Oppliger, E. 2861 
Ortner, M. 1964 
Oswald, F. 1591 
Oswald, G. 592 
OBwald, P. 925 

Osten, v. d. 876 
Ottenthal, E. 436 

Otto, Aug. 3028 

Otto, H. 1895 

Oursel, P. 2789 
Overbeck, F. 1129. 1314 


Padjera, E. 1700 
Päpke, M. 1355 
Paldus, J. 279 
Palmarocchi, R. 1876 
Panske 351. 601. 677. 
821 
Panzer, F. 1763 
Paret, O. 1622 
Parchmann, W. 928 
Pariset, G. 2790 
Parisius, A. 2933 
Parisot, R. 759 
Parker, K. Th. 2582a 
Pasculli, M. A. 1922 
Pastor, L. 2433. 3482. 
8525. 3526 
Pastor, W. 1742 
Patzak, B. 2760 
Patzig, H. 1670. 1758 
Pauker, F. 1417 
Paul, G. 527 
Paul, H. 357. 1325 
Pauls, V. 244 
Paulsen, F. 1259 
Paulus, N. 1224. 2117. 
2118. 2323. 2324. 2429 
Pavani, G. 1867 
Payer v. Thurn, R. 2982 
Peitz, W. 427. 1788. 2592 
Pelster, F. 1951. 2120 
Pembaur, K. 1383 


*121 


Perels, E. 1787. 1813 
Perlbach, M. 624. 648. 
1896. 2717. 2718 
Perty, L. 3649 

Peßler, W. 1540 
Pestalozzi 2365 

Peter, A. 1283 

Peters, A. 661 
Petersdorff, v. 3149. 3260 
Petersen, P. 1816 
Petony, R. 2643 
Petran-Gay, J. 1040 
Petrich, H. 2681 
Petsch, R. 1753. 8040 
Petzet, E. 612 

Pfeifer, H. 1491 

Pfeiffer, L. 1596 

Pfeilschifter, G. 2946 
Pfister, Chr. 2631. 2632 
Pfleger, L. 2126. 3528 
Pfligg 2516 

Pflugk, A. 470 

Philipp, A. 2677 
Philippi, D. 1003 

Philippi, F. 418. 448. 
924. 1732 

Philippson, M. 1913 
Piaget, A. 2662a. 3151 
Picavet, C. G. 2630 
Pick, F. 2471 

Pick, R. 769 

Picotti, G. B. 2039 
Pinder, W. 1405 
Pirchegger, H. 328. 722. 
2044 


Pirenne, H. 718 
Pitron, R. 3647 
Plathuer, C. 1479 
Platzhoff, W. 760. 2617. 
2625. 2628. 3376 
Plaul, R. 1475 
Plehn, H. 3287 
Plener, E. 3585. 3286 
Plettke, A. 1744 
Pniower, O. 3084 
Poelman, H. A. 679 
Pöschl, A. 1140 
Pohl, H. 1086 a 
Pollmer, A. 3030 
Popelka, F. 1887 
Posch, A. 1954 
Poschinger, H. v. 3257 
Posner, E. 428 
Posse. O. 598 

Post, P. 1092 

Prae sent, H. 322 
Prechner, W. 3154 
Preradović, D. 1101 
Preuß 2337. 2583 6 
Pribram, A. F. 3312 


*122. 


Price, L. M. 1363 
Priebatsch, F. 1091 
Probset-Ohbstorff, G. 2489 
Prochnow 1076 a. 8006 
Proesler, H. 1329 
Prou, M. 1783 

Prowe, M. 543 

Prutz, H. 836 
Pscholka, &. 2069 
Pütz, W. 1232 
Puntschart, P. 1047 


uassowski, B. 893 
uilling, F. 1705. 1707 


Rachel, H. 695 
Rachfahl, F. 2442. 3192. 
3240. 3646 
Radcke, F. 1955 
Rademacher, C. 1597.1627 
Rager, F. 2845 
Ramge. G. 607 
Randt, E. 544 
Rapp, A. 1322. 3208 
Rasmussen, M. 984 
Raschdau, L. 3259 
Rathgen, B. 1043. 1116. 
2198. 3518 
Ratjen, F. A. 3412 
Rauch, M. v. 2345. 2527 
Rauscher, J. 1153 
Redlich, J. 3209 
Redlich, O. 721. 2621 
Redlich, O. R. 770. 2041. 
3587 
Refardt, E. 1379 
Regli. M. A. 2947 
Rehfeldt, E. 802 
Rehmann, M. 804. 3080 
Reichardt, J. F. 2839 
Reichmann, H. 1495 
Reicke, E. 2050 
Reinach, J. 3234 
Reincke, H. 1789 
Reinhard, E. 2944. 3132. 
3173 
Reinhold, C. F. 3619 
Reinle, K. E. 2456 
Reisch, P. 647 
Reißig, E. 3519 
Reiter, S. 2963 
Reitlechner. G. 1394 
Reitz, G. 1002 
Renner. B. 2864 
Reutorff 1227 
Rentschler, A. 569, 2372 
Resch, F. 1304 
Rest, J. 2505. 2913 
Rethwisch, C. 8180 
Retzbach, A. 1564 


Alphabetisches Register. 


Reuschel, K. 1503 
Reuter, L. v. 8397 
Reuter, R. 2511. 3468 
Reutter, H. 815 a 
Revellio, P. 1624 
Reventlow, Gf. E. 3296 
Rhein, P. 2682 
Rheindorf, K. 2660 
Rhijn, M. van. 2114 
Rhotert, J. 1163. 1285 
Ribeaud, A. 1050 
Richel, A. 2739 
Richstätter, C. 1229 
Richter, E. 766 
Richter, G. 763 
Richter, H. 247 
Richter, O. 2506 
Richter, P. 2230 
Richter, P. E. 248 
Ricker, L. 378 
Riedner, O. 735 
Rieffel, F. 2208. 2205 
Riegl, A. 1418 
Riemann, R. 3100 
Riemer, F. W. 3031 
Riese, A. 1729. 1730 
Rieser, F. 235. 286 
Rieß, L. 1324 

Rift, A. 1452 
Riggenbach, C. 1068 
Ring, G. 1454 

Riug, W. 1273 
Ringholz, O. 1524. 1525. 
2451 

Rist, M. 1531 

Ritschl, O. 1272 
Ritter, G. 866 

Ritter, H. 3351 
Ritter, H. 531. 
Ritter, M. 1327 
Ritterling, E. 1709. 1720 
Ritzinger, W. 737 
Rodewald 2496 

Röckl, S. 3662 
Roeder v. Diersburg, E. 
2188 

Röhr, K. 3203 
Roemer, H. 967 
Rönsch, W. 2799 
Rörig, E. 815. 3559 
Rösser, J. 285 
Roethe, G. 2338. 3033. 
3652 

Rohde, A. 3678 
Rohde, A. 2211 
Röttinger, H. 1477 
Rohrbach, P. 3314 
Roloff, G. 3348 
Rommel. H. 341. 2513 
Rooth, E. 614 


Rose, R. 497 
Rosenbaum, A. 262 
Roseuberg, M. 1400 
Rosenberg 680 
Rosenkranz, A. E. 1258 
Rosenstock, E. 851 
Rosenzweig, F. 3124 
Roth, C. 1143 

Roth, F. 573 

Roth, H. 2657 

Roth, P. 3389 

Roth, W. 1220 
Rothacker, E. 1308. 1828 
Rother, C. H. 3564 
Rothert, H. 297 
Rothfels, H. 2829. 2843. 
3251. 3307. 3579 
Rotscheidt, W. 530. 2385. 
2386. 2462 
Rottenkolber, J. 1198. 
2455 

Rotthaus, K. 832 
Roulin, A. 2025 
Rubehu 1544 

Rudolphi, H. 309 
Rübel 774 

Rückert, G. 1441 
Rüthning 295 

Ruffert. B. 814. 1485 
Rumler, M. 2885 
Runge, W. 2750 
Ruppersberg 956 
Ruprecht, R. 1256 
Rutau, F. 1781 
Ruville, A. v. 1908 


Sacken, E. Frhr. v. 444 
Sägmüller, J. B. 1072. 
3435 
Sahrmann, A. 3140 
Salin, E. 899 
Salomon, F. 3317. 
Salomon, G. 1958 
Salomon, H. 3270 
Salz, A. 8610 
Samuel, T. 2484 
Sartorius v. Walters- 
hausen, A. 3583 
Satow, E. 2881 
Sauer, J. 1406. 2377.2595. 
2752 
Sauermann, E. 1469 
Sauermann, F. 1217 
Savelsberg, H. 3656 
Schaer-Ris 1282 
Schaefer, Ae. 2135 
Schäter, A. 1199. 2415 
Schäfer, D. 364. 700. 714. 
1506. 3514. 3553 
Schaefer, K. 2600 


Schäfer, K. H. 1162. 1238. 
1797. 1798. 1996. 2103 
Schäfer, W. M. 1518 
Schalk, K. 2045 
Schaliegger, F. 635 
Schambach, K. 1916 
Schatten, E. 2132 
Schaub, F. 2938 
Schaudel, L. 1926 
Schauer, K. 2732 
Schantelberger, R. 1250 
Scheel, O. 2258. 2317 
Scheer 3365 
Scheffler, W. 2009 
Scheidemann, Ph. 3366 
Scheiwiler, A. 1188 
Schelling, A. 979. 1249. 
2094 
Schemann, L. 3469 
Schempp, A.v. 2812 
Scherer, E. 1616 
Scherer, W. 1348. 1317 
Schering, A. 1385 
Scherrer, M. 2978 
Scheuer, O. F. 1098 
Scheuten, P. 1176 
Schiaparelli, L. 422 
Schiemann, Th. 3220. 3377 
Schierenberg, H. 2902 
Schieß, E. 1049 
Schieß, Tr. 2070 
Schiff, A. 892 
Schift, O. 3249 
Schilling 935 
Schindler, V. 631 
Schippers, A. 1985 
Schlager, P. 2497 
Schlatter, E. 1430 
Schlecht, J. 1833. 2028. 
2115. 2169 
Schleiermacher, L. 596 
Schleiner, H. 2566 
Schlenz, J. 2472 
Schleutker, H. 2884 
Schlitter, H. 3206. 8207. 
3211 
Schlözer, K. v. 3158. 3223 
Schlosser, J. 1401. 1410 
Schmarsow. A. 1455 
Schwauch, H. 2137 
Schmeidler, B. 1818. 1856 
Schmertosch v. Riesen- 
thal R. 2693 


Schmid, B. 693. 1486. 1488 


Schmid W. 276 
Schmid, W. M. 1099. 1111 
Schmidt, Ad. 2727 
Schmidt, B. 789 
Schmidt, Ch. 2809 
Schmidt, E. 2874 


Alphabetisches Register. 


Schmidt, G. 296 
Schmidt, Jos. 2182 
Schmidt, L. 1738. 1741 
Schmidt, F. W. 2301 
Schmidt, G. 728 
Schmidt, L. 904 
Schmidt, O. E. 2784 
Schmidt, P. F. 8062 
Schmidt-Lotzen, K. E. 
2773 

Schmitt, K. H. 1911 
Schmitt-Dorotic, C. 837. 
2948. 2949 

Schmitz, E. 3193 
Schmitz, H. 1404 
Schmitz-Bonn, A. 1381 
Schmitz-Kallenberg, L. 
459 

Schmoller, G. 865. 897. 


. 3328 


Schnabel, F. 3410 
Schnack, J. 1907 
Schneider, A. 3625 
Scbneider, E. 738. 1888. 
3271 

Schneider, Ed. 348 
Schneider, F. 2010. 2037. 
8292 

Schneider, F. J. 3060 
Schneider, F. 861. 1228 
Schneider, F. 3409 
Schneider, H. 2193 
Schneider, H. 1959. 3623. 
3624 

Schneider, M. 3118 
Schneider, M. 2501. 2502 
Schneider, W. 1870 
Schnerich, A. 1420 
Schnetz, J. 343. 1667—69 
Schnizer, O. 3189 
Schnock, H. 1207 
Schnürer, G. 332 
Schnütgen, A.2909. 3436. 
3437 

Schoen, W. Frhr. v. 3367 
Schön, F. 393. 398 
Schöne, W. 1501 
Schönebaum, H. 307. 2060 
Schönfeld, W. 1060 
Schoenian, E. 858 
Schönsteiner, F. 1187 
Schöpp, A. 1543 
Schoepp, N. 2007 
Schöttle, G. 468 
Schoch, G. v. 716 
Schofer, J. 3463 
Scholz, R. 1993 

Schoof 340 

Schoop, A. 673. 913 
Schoppe, G. 412 


*123 


Schornbaum, K. 2445. 
2446. 2924 
Schott, E. 2551 
Schottenloher, K. 1292. 
1293. 2:30. 2250. 2154 
Schramm, A. 2144. 2152 
Schramm, E. 1698 
Schrader, O. 1571 
Schranil, R. 891 
Schreibmüller, H. 2928 
Schremmer, B. 1128 
Schröder, A. 337. 578. 
1150 
Schröder, C. A. 8684 
Schröder, E. 845. 383. 
1960 
Schröder, F. R. 1963 
Schröder, R. 1018. 1019 
Schrörs, H. 3440. 3442 
Schrohe, H. 761 
Schrötter, F. Frhr. v. 486. 
486. 491—93 
Schubart 2289 
Schubert, H. v.1130.1816. 
2238. 2298. 2302 
Schuchhardt, C. 1575. 
1576. 1607. 1765 
Schüßler, W. 3228. 3305 
Schütt, O. 406 
Schütte, A. 1776 
Schulhof, H. 36 15 
Schulin, P. 1064 
Schulte, A. 751. 841. 2155 
Schultze, A. 1059 
Schultze, J. 3533. 3645 
Schultze, V. 1402 i 
Schultze 886 
Schultze-Gallera, S. v. 313 
Schulz, W. 1516 
Schulze, Alfr. 2964 
Schulze, F. 2713 
Schulze, F. 965 
Schulze, Rud. 1209 
Schulze, Tb. 540. 807. 
2500 
Schumacher, K. 288.919. 
1628. 1658. 1711 
Schumacher, F. 3677 
Schuster, G. 3340 
Schuster, W. 2158 
Schwann, M. 3607 
Schwanold, H. 1539 
Schwantes, G. 1632 
Schwartz, E. 397 
Schwartz, P. 2550 
Schwarz, J. 1558 
Schwarz, W E. 2565 
Schwarzer, O. 816 
Schwedler, F. v. 599 
Schweizer, J. 2273. 2436 


124 


Schweizer, P. 462 
Schwemer, R. 8218 
Schwenk, K. 3200 
Schwerin, C. Frhr. v. 1044 
Schwertfeger, B. 3374. 
3380 

Schwiderski, P. 916 
Schwietering, J. 1354 
Schwind, E. Frhr. v. 1021 
Scott 2883 

Scriba, O. 2586 

Secker, J. E. 3077 
Seebaß, O 1794 
Seeberg, E. 2712 
Reeberg, R. 2296 
Seeck, O. 1739. 1740 
Seeliger. G. 419. 810. 
1336. 3551. 3557 
Seelmann, W. 399. 411. 
2186 

Seger. H. 1651 

Seidel, V. 2021 
Seidlitz, W. v. 1474 
Seignobos, G. 3179 
Seiler, F. 1497 

Selle, G. v. 2869 

Sello, G. 1030 

Sello, W. 875 

Semrau, A. 546. 892. 970. 
1549. 1550. 2087. 2088 
Sengfelder, B. 8616 

Sepp, B. 559 

Seppelt, F. X. 1884. 1999. 
3558 

Seraphim, A. 2236. 2664 
Seyb, A. 2943. 3676 

Sichart 533 

Siebelt, A. 813 

Siebert, A. 284 
Siebert, B. v. 3324 

Siebert, K. 528 
Siebmacher, J. 443 

Siebs, B. E. 567. 588 
Siegfried, P. 331 
Sielmann, A. 2029. 2090 
Sieveking, H. 910 
Sillib, R. 616. 1202. 2715 

Simon, A. 1178 

Simon, K. 3075. 3076. 
8670 

Simonet, J. J. 1142 

Sinemus 2702 

Singer, S. 1979 

Skotnik, P. 1172 

Slawitschek, R. 3214 
Smith, P. 2248. 2347 

Söderblom, N. 2340 
Söhu 912 

Söhnel 319. 542 

Sohm 1073 


Alphabetisches Register. 


Solleder, F. 638 
Sombart, W. 898. 911. 
930 

Sommer, L. 909 
Sommer R. 602. 2766 
Sommerfeld, M. 3000.3024 
Sommerfeldt, G. 595. 600. 
829. 942. 1119. 1943. 
2053. 2394. 2396. 2528. 
2547. 2548. 2603. 2605 
Spahn, M. 754. 3097. 3460 
Spang 2051 

Spanier, M. 2554 
Spatz, W. 799 
Spearing, E. 1774 
Specht, Th. 2910 
Sperling 853 
Spickernagel, W. 3319 
Spielberg, W. 1006 
Spielhofer, H. 3250 
Spiero, H. 3651 
Spindler. G. 3122 
Spitta, F. 2279. 2440 
Srbik, H. v. 936. 2475 
Stähelin, F. 1678. 1682. 
2360 

Staehelin, W. R. 452. 
455. 458 

Stählin, K. 752. 2764 
Stäsche, T. 1055 
Stammler, W. 1856. 1857. 
2549. 2996 

Stange, E. 488 a 
Stauber, E. 2722 
Stecher, G. 8150 

Steck, R. 2368 
Steckz&en, B. 2487. 2488 
Steentrup, J. 413 
Stefansky, G. 3039 
Stegemann, H. 3343. 3344 
Stelger, K. 1079 

Stein, E. L. 1157 
Stein, F. 1380 

Stein, H. 8568 

Stein, R. 3129 

Stein, W. 300 

Stein 2887 

Steinacker, H. 712 
Steinacker, K. 2601 
Steiubrück, H. 794 
Steinberger, H. 1980 
Steinberger, L. 2049 
Steiner, G. 2858 
Steiner, A. 2226 
Steinhausen, G. 1496. 1502 
Steinlein, H. 2839 
Steinmann 229 
Steinwenter, A. 2467 
Steinmeyer, E. v. 3054 
Steller, W. 1970 


Stemplinger, E. 1319. 
1556 
Stengel, E. E. 434. 3250 
Stenzel, K. 743. 2373 
Stephan 1598 
Stephenson, G. M. 2333 
Stern, A. 8165. 3217. 3221. 
3235. 3466 
Stern, S. 2787. 2805 
Sternfeld, R. 3253 
Stettner, Th. 2997 
Stieda, W. 2092. 2608. 
2819. 2820. 2901. 3490 
Stierling, H. 2583 
Stimming, M. 847. 878. 
1928 
Stingeder, F. 1230 
Stockhammer, G. 1677 
Stockmann, A. 2985 
Stoeckius 1186 
Stöcklein, H. 1110 
Stölzel, A. 764 
Stölzel, R. 2556 
Störmann A. 2109 
Stössel, E. L. v. 2749 
Storck, W. F. 3681 
Stowasser, O. H. 2068 
Strack 520. 523 
Strahlmann, F. 2498 
Strantz, K. v. 603 
Strauch, Ph. 2177 
Strauß, K. 1648 
Strecker, K. 1793. 1837. 
1844. 1845. 1975. 1977 
Strecker, R. 2961 
Strieder, J. 933. 2096. 
2517 
Striedinger, J. 2485 
Strohm, G. „1128 
Strohmer, E . 2192 
Struck, G. 2965 
Strunz, J. 2627 
Strzygowski, J. 2164 
Stuckert, C. 1426 
Studtmaun, J. 561 
Stückelberg, E. A. 453. 
1233. 1235 
Stürgkh, Gf. Jos. 3370 
Stublfauth, G. 2129. 2561 
Sturler, R. v. 1052 
Sturm, K. 391 
Stutz, U. 1024. 1982. 2002. 
2068. 2703. 8425. 3426. 
8441 
Suchier, W. 537. 54 1. 2708 
Sudhoff, K. 1559 
Süßmilch, H. 1352 
Sydow, A. v. 2955 
Sydow, E. v. 3674 
Szekfü, J. 662 


Tack, P. 1468 
Tangl, M. 1778. 1918 
Tanner, K. 2047 
Tarrach, A. 3669 
Tarneller, J. 829 
Tatarinoff, E. 1610. 1611 
Taube, G. 885 
Täabert. G. 489 
Taylor, F. 2658 
Tebbe, H. 2008 
Techen, F. 2081 
Teichmann, E. 342 
Teige, J. 1937 
Teller, F. 3629 
Temming. J. 1560 
Tenckhoff, Fr. 1858. 1859 
Tenhagen, F. 1941 
Ter Meulen. J. 884 
Teuchert, H. 403 
Teuftel, R. 1855 
Theele, J. 620 
Thiel, M. 1966 
Thiele, G. 252. 565 
Thimm, P. 1919 
Thimme, Fr. 3375. 3392 
Thimme, H. 2832 
Thoma, H. 2185 
Thomas, H. 1810 
Thomas, H. 2299 
Thormann, W. E. 2571 
Thüna, L. Frhr. v. 2763 
Thurnhofer, F. 2054.2270 
Tiele, H. J. 2671 
Tiesler, K. 548 
Tille, A. 701 
Titius 2219 
Tietze-Conrat, E. 1415 
Tille, E. 402. 663 
Tobiasch. K. F. 2684 
Toll, J. M. 1882 
Tomek, G. 1137. 1138 
Tomfohrde, Th. 2523 
Tornius, V. 2980 
Touaillon, Chr. 1366 
Tourneur-Aumont 286 
Traber, F. X. 1442 
Traube, L. 414 
Treiter, M. 440 
Treitschke, C. 812 
Treitschke, H. v. 3095 
Trenkle, Th. 2412 
Troeltsch, E. 1307. 3424. 
3509. 3510 
Troß, E. 1000 
Troiter, K. 1903 
Tschitschke, M. 812 
Tschui, J. 2860 
Tschumi, O. 1614 
Tschuppik, W. 3395 
Tuckermann, W. 2461 


Alphabetisches Register. 


Tulla, A. 1388 
Tumbült, G. 1077 
Turgeniew, J. S. 3265 
Tuxen 2670 


Uhde-Bernays, H. 8063 
Uhl, W. 383 

Uhlirz, M. 723 
Ulmann, H. 2846. 3184. 
3135. 3246. 3548 
Ulrich, O. 3035 

Ulrich, P. A. 556 
Unverzagt, W. 1676 
Unwerth, W. v. 1345 
Utziuger, R. 1615 


valentin, C. 2984 
Valentin, V. 3181. 3197. 
3297 

Vansteenbergbe, E. 2107 
Varnové. E. 2389 

Vaux de Foletier, de. 2680 
Veeck, W. 2052 

Veit, A. L. 1298. 2384 
Veith, Ph. 2219 
Verweyen, J. M. 1315 
Vetter, E. 305 

Vetter, P. 2427 

Vietor, L. 3049 
Vigener, F. 3434. 3443. 
3456 

Villarl, Pasq. 1877 
Vischer, G. M. 277 
Vitense, O. 795 
Voegelen, M. 2204 
Völker, A. 2098 
Völker 2346 

Voelker, J. 1910 
Vogel, J. 2281. 3036 
Vogt, F. 1349 

Vogt, H. G. 1817 
Voigt, K. 1811 
Volkmann, E. 325. 949. 
1025 

Vollert, M. 3487 
Vollmer, F. 2971 
Volpers, R. 3116 
Voltelini 1886 

Volz, G. B. 2769. 2771 
Vonderau, J. 1710. 1800. 
1820 

Vonwerden, F. 1443 
Vorwahl, H. 1860 

Voß, H. 2194 

Voß, Rich. 3655 

Vouillième, E. 2156 


Waas, A. 859 
Wachter, F. 2679 
Wackernagel, J. 1935 


*125 


Wackernagel, P. 1894 
Wackernagel, R.753. 999 
Wackernell, J. E. 3628 
Waddivgton, R. 2777 
Wähler, M. 2393 
Wätjen, H. 943 
Waetzoldt, W. 1413. 2761. 
3064. 3065 
Wagner, A. M. 2999 
Wagner, F. 1621. 1683 
Wagner, K. 1976 
Wagner, K. 2939 
Wagner, K. O. 2981 
Wagner, P. 3515 
Wahl, Ad. 2308. 3254. 
3288 
Wahle, E. 1617. 1649. 
1699 
Waldeck, F. 524. 581 
Waldenmaier, H. 2343 
Waldner, E. 2626 
Wallich, P. 2890 
Wallner, E. 1760 
Wallroth, W. 605 
Walser, E. 2159 
Walter, J. v. 2366 
Walter, K. 2975 
Walter 1645 
Walter, Th. 758 
Walther, Chr. 1862 
Walther, H. 1353 
Walther, W. 2334. 2335. 
3432 
Wannemacher. H. 2659 
Warda, A. 3001 
Warncke, J. 2758 
Warschauer, A. 666. 818. 
3561 
Waschinski, E. 1218. 1219 
Wassmer, J. 1679 
Waßner, E. 2468 
Watkins, O. D. 1231 
Weber, A. 2989 
Weber, P. X. 731. 1104. 
2071 
Wechßler, E. 3338 
Wecken, F. 499. 2762 
Wedel, Gf. 3390 
Weerth, O. 642. 2796 
Wegeli, R. 1109 
Wegener, E. 2889 
Wehrmann, M. 806. 1288. 
1565. 2017. 2134 
Wehrung, G. 2314 
Weil, M. H. 2815 
Weigel, H. 1152 


Weinert, E. 1871 


Weining, R. 1210 
Weinmann, R. 2994 
Weisbach, W. 1411 


*126 


Weise, E. 439 

Weise, G. 1447. 1458. 1828. 
1849 

Weiser, Chr. Fr. 2706 
Weiß, J. B. v. 3279 
Weiß, Th. 3686 

Weiß, G. 1462 
Weißgerber, O. 1468 
Weller, K. 519. 740 
Wellstein, G. 1211 
Welser, v. 606 

Wenck, K. 1990. 2012. 
3491 

Wendel, H. 3592 
Wendland, A. 2757 
Wendland, W. 2921 
Wendt, H. 317. 2022 
Wenke, F. W. 1986 
Wentzcke, P. 755. 767. 
3159. 3318. 3396 
Werminghoff, A. 849. 
2040. 2062. 3543 
Werner, Th. W. 2738 
Wernle, P. 2295 
Werth, E. 1599 
Wertheimer, E. 8233. 
3241. 3264. 3278. 3282. 
3308 

West, R. 2587. 2591 
Westenberger 3588 
Westermann, A. 518. 
2835 

Westman, K. B. 2313 
Westphal, O. 830. 3244 
Wetzel, F. 2905. 3476 
Weule, K. 701 
Weyhmann, A. 2734 
Weymann, C. 368. 1752 
Wibel, H. 1865 
Wiedemann, A. 768. 2673 
Wiedemann, E. 1151 
Wiedenfeld, K. 945 
Wiegand, F. 1174. 8428 
Wiegler. P. 2476 
Wiese, E. 1482 

Wild, H. 228. 227 
Wild, K. 3130 
Wilhelm, F. 653. 2590 


Alphabetisches Register. 


Wilhelm, F. 870. 396.1972 
Wilhelm II. 3301 
Wilke, G. 1581. 1586. 
1602. 1749 
Wilke, M. 1638 
Wilms 1184 | 
Wille, J. 2598. 2686.2916 
Willburger, A. 2128 
Willerding 2524 
Willrich, H. 3240 
Wilmart, D. A. 1835 
Winckelmann, O. 1113. 
2074 
Windelband, W. 2645 
Wimarson, N. 2635 
Wind, S. 1189 
Wingenroth, M. 2200 
Winkelmann, F. 1619. 
1685 


Winkler, A. 867. 3175. 


3176. 3177 

Winterfeld, L.v.961.2180 
Wirth, A. 709. 710 
Wissowa, G. 1748 l 
Witkop, Ph. 1361. 3041 
Witte, H. 308. 796 
Witting, F. 2210 
Wittner, O. 1362 
Wittrock, G. 2634 
Witz, F. 3472 
Wix, H. 407 

Wocke, H. 1096 
Wölfflin, H. 1983 
Wöhrmann, O. 2653 
Woermann, K. 1890 
Wohlers, G. 3333 
Wohlwill, A. 2798 
Wolf, A. 1014 

Wolf, G. 2245 

Wolf, Joh. 782 
Wolff. F. 1493 

Wolff, G. 1573. 1618. 1660. 
1686. 1701 

Wolff, R. 204 2. 2329. 3871 
Wolfsgruber, C. 3452 
Wolfstieg, A. 1566 
Wolkan, R. 2024 
Wolzendorf, K. 816 


Wonisch, O. 1139. 2013 
Wotschke 2409. 2417 
Woyte, C. 1662 
Wrasmann, A. 926 
Wrede, Ad. 1532. 1533 
Wrede, F. 264 
Wretschko, A. 868 
Wrisberg, E.v. 3356.8367 
Wünsch, G. 2306 
Wüscher-Becchi, E. 1190 
Wuessing, E. 3099 
Wundt, W. 3508 
Wutke, K. 438. 464. 1056. 
2529. 2875. 2886. 2888 
Wutte, M. 951. 2227 
Wymann, E. 2685 


Zachau, J. 827 

Zack, A. 1179. 1193. 1900. 
1942. 2123 

Zahn, J. 2176 

Zedler, G. 2139. 2184 

Zeheutbauer, F. 934 
Zehnder, E. 3111 

Zeiß 1684- 

Zeller, A. 1991 

Zeller, E. 781 

Ziehen, J. 2725 
Ziekursch Joh. 3359. 3360 
Ziesemer. W. 2089. 3613 
Ziegelhöfer, A. 335 
Zincke, P. 3046 

Zindel, F. 1194 

Zink, Th. 517 

Zippel, O. 320 

Zlichert, R. 2972 
Zobelv.Zabeltitz, M. 2724 

Zoege v. Manteuffel, K. 
1407 

Zoepfl, Frdr. 2173. 2546. 
2697 

Zollinger, J. 374 

Zorn, Ph. 840. 3321 
Zscharnack, L. 2922 
Zülch, W. K. 2157 
Zuhorn, W. 1165 
Zündel, Fr. 3422 
Zwehl, v. 3387 


Seite 


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Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte. Von Prof. Dr. 


F % 2-2... 5 0 2 0 u - ² ˙ 457 
Paul Th. Hoffmanu, Der mittelalterliche Menscu. Von Univ.-Prof. Dr. Fr. Neu- 
% E52. a a Be re I DEE 459 


Acta Aragonensia. Bd III. Von Univ.-Prof. Dr. R. Holtzmann in Halle a. S. 464 
Johannes Kretzschmar: Der Heilbronner Bund 1632 — 1635. Von Frau Dr. 


Friede Gallati in Glarus (Schwein) s » u: +3 ss was 00“ 467 
Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika. 

Von Univ.-Prof. Dr. Paul Darmstaedter iu Göttingen re 
Andreas Frederik Kriegers Dägboger 1848—1880. I—IV. Von Privatdozent 


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Nachrichten und Notizen: 


Supan, Leitlinien der allgemeinen Geographie. 2. Aufl. (Rudolpbi.) S. 479. — 
Klassiker der Politik. (Brandenburg) S.480. — Meister der Politik. 
(Wendorf.) S. 480. — Dünnhaupts Studienführer I, Geschichte. (Ders.) 
S. 481. — Meister, Moderne Geschichtswi:senschaft. (Ders.) S. 481. — 
J. Kromayer, Drei Schlachten aus dem Griechisch- Römischen Altertum. 
(Lammert. S. 482. — Täubler, Vorgeschichte des 2. Punischen Krieges. (Ders.) 
S. 483. — Große, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zur byzan- 
tinischen Themenverfassung. (Ders.) S. 484. — H.v. Schubert, Geschichte 
der christlichen Kirche im Frühmittelalter. (Heussi.) S. 485. — Jäger, Zur 
Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck.) S.486. — Classen, 
Werden des deutschen Volkes. (Ders.) S. 436. — Gagliardi, Geschichte der 
Schweiz. (Weller.) S. 486. — Ders., Anteil der Schweizer an den italienischen 
Kriegen 1494—1516. (Ders.) S.486. — Liebermann, Gesetze der Angel- 
sachsen. S. 487. — Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius.) 
S. 488. — Koeniger, Militärseelsorge der Karolingerzeit. (Ders.) S. 488. — 
Franziskanische Studien. 8. Jahrg. (Dersch.) S. 489. — Frölich, Ver- 
fassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späten Mittelalter. (Gerlach.) 
S. 490. — Kaemmel, Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck.) S. 490. — 
Doelle, Die Martinianische Reformbewegung in der sächsischen Franziskaner- 
provinz im 15, und 16. Jahrhundert. (Dersch.) S. 491. — Mayer, Verwaltungs- 
organisation Maximilians I. (Walther.) S. 492. — Bergdolt, Die Freie Reichs- 
stadt Windsheim während der Reformationszeit. (Joetze.) S. 498. — Loesche, 
Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi.) S. 494. — Wittrock, 
Niels Bielkes Prozeß 1704—1705. (v. Danckelmann.) S. 495. Neubauer, 
Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. (Koselleck.) S. 495. — v. d. Osten- 

- Sacken, Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III. 
(R. Schmitt.) S. 496. — W. v. Unger, Gneisenau. (Ders.) S. 496. — G. Paul, 
Schicksale der Stadt Jena 1806. (Mentz.) S. 497. — v. Esbach, Herzogin 
Adelheid von Schleswig- Holstein. (H. Schulz.) S. 498. — Becker, Deutsch- 
lands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck.) S. 498. — Walther, 
Kulturproblem der Gegenwart. (Ders.) S. 498. 


Wissenschaftliche ([Publikations) Institute 499 
Personalien: Ernennungen, Beförderungen 500 
. ĩꝛ ᷣ˙V»ůwq· ð⁊ ß ĩł dd, 7³ĩ · .. ˙ §˙— ß 500 


Albert Werminghoff. Von Univ.-Prof. Dr. Edmund E. Stengel in Marburg 501 


Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Archivrat Dr. Viktor Loewe 
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